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Neues Archiv
für
Sächsische Geschichte
und
Altertumskunde.
Herausgegeben
von
Dr. Hubert Eriniscli,
K. Oberregierungsrat.
Vierundzwanzigster Band.
-• — *-♦-♦-
Dresden 1903.
Wilhelm Baensch, Verlagshandlung.
IMEÖETTYCENIEH
OBRARY
Inhalt.
Seite
I. Studien über die wettinische Kanzlei und ihre
ältesten Register im XIV. Jahrhundert. Von
Archivrat Dr.Woldemar Lippert in Dresden . 1
II. Der Muldenspreng-el. Ein Beitrag zur kirch-
lichen Geographie des Erzgebirges im Mittel-
alter. Von Pfarrer Lic. Dr. Leo Bönhoff in
Pleifsa. Nebst einer Karte 43
III. Ein Stadtbuch von Döbeln. Vom Herausgeber 67
IV. Zur Heiratsgeschichte der Herzogin von Roch-
litz. Von Pfarrer Gerhard Planitz in Ober-
crinitz 79
V. Zur Lebensgeschichte Heinrich Stromers von
Auerbach. Von Oberlehrer Lic. Dr. Otto Giemen
in Zwickau 100
VI. Wolfgang Lazius, ein Geschichtschreiber des
Schmalkaldischen Krieges. Von Prof. Dr. Otto
Eduard Schmidt in Meifsen 111
VII. Die Türkenfeldzüge Augusts des Starken 1695
und 1696. Von Dr. Paul Haake in Berlin . 134
VIII. Hermann Knothe, gestorben den S.Februar 1903.
Vom Herausgeber 155
IX. Kleinere Mitteilungen 164
1. Die Königlich Sächsische Kommission für Ge-
schichte im Jabre 1902. Vom Herausgeber. S. 164.
— 2. Nachträge zur Lebensgeschichte des Andreas
Franli von Kamenz. Von Carl Niedner in Oetzsch
bei Leipzig. S. 168. — 3. Wo ist Friedrich Hort-
leder geboren'? Von Prof. Dr. E. Reimann in
ßeichenbach i. V S. 174
Literatur l'^9
IV Inhalt.
Seite
X. Das Oiioniasticum niundi generale des Domiiii-
kanermünclies Johannes Lindner zu Pirna und
seine Quellen. Ein Beitrag zur Historiographie
des Reformationszeitalters, Von Prof. Dr. K.
E. Hermann Müller in Prenzlau 217
XI. Moritz von Sachsen und die Ernestiner. 1547
bis 1553. Von Prot. Dr. Ö. Il'sleib in Dresden 248
XII. Zur älteren Verfassungsgeschichte der Stadt
Leipzig. Von Stadtarchivar Dr. Karl Koppmann
in Rostock 307
XIII. Kleinere Mitteilungen 324
1. Wilhelm Loose. Von Oberlehrer Dr. P. Markus
in Auerbach i. V. S. 324. — 2. Einisie Bemerkungen
zu dem sogenannten Scheukschen Atlas. Von Archiv-
sekretär Dr. Hans Beschorner in Dresden. S. 327.
— 3. Die Akten der Generaldirektion der König-
lichen Sammlungen im Königlich Sächsischen Haupt-
staatsarchiv. Von Geh. Regierungsrat Dr. W.
von Seidlitz in Dresden. S. 335. — 4 Zur Biographie
des Johannes Cochläus. Von Oberlehrer Lic. Dr.
Otto Giemen in Zwickau. S. 338. — 5. Eine Büste
des Otto V. Dieskau. Von Oberjustizrat v. Dieskau
in Leipzig. S. 340.
Literatur 343
Register 390
Besprochene Schriften.
Seite
Carola, Königin -Witwe von Sachsen, Dichtungen des Königs
Johann (Ermisch) 179
A.ster, Bau -Denkmäler der Stadt Pirna (Ermisch) . . . 194
Becker, Reinh., Der Dresdner Friede und die Politik Brühls
(Ziekursch) 359
Benndorf, Tafeln vurgeschichtl. Gegenstände (F. H. Döring) . . 364
Bergmann, Alwin, Gesch. des Zschoner Grundes (Ermisch) . . 198
Berneker, Erich, Slavische Chrestomathie (Mucke) 370
Bolinenstädt, Das Prozefsverfahren gegen den Kanzler Krell
(Hiltebrandt) 353
Buchwald, Neue sächs. Kirchengalerie : Eph. Meifsen, Schneeberg,
Zwickau (Ermisch) / . 371
Büttner, M. J., Chronik der alten Bergstadt Lauenstein (Ermisch) 195
Giemen, Beiträge zur Reformationsgeschichte II (G. Müller) . . 182
Codex diplomaticus Saxon. reg. s. Erler.
Inhalt. V
Seite
Erler, Die Matrikel der Univ. Leipzig Bd. JII (Lippert) . . . 343
Foerster, Die Gesch. der Dresdner Augustus - Brücke (Ermisch) 193
Grrünberg, Chronik von Gnaudstein (Ermisch) 197
Holder-Egger, Studien zuThür.GeschichtsqnellenlV— VI (Wenck) 345
„ Aus Handschriften des Erfurter St. Petersklosteis (Wenck) 350
„ Monumeuta Erphesfurtensia (Wenck) 350
Haake, P., König August der Starke (Ermisch) ..... 184
Janv, Das Gaudische Journal des Siebenjähr. Krieges. Feldzüge
1756 u. 1757 (Lippert) 189
Junghanufs, Chronik von Üelsnitz i. E. (Ermisch) 196
Kaemmel, Zu König Alherts Gedächtnis (Ermisch) 363
V. Kauffungen, Kunz, Das Domkapitel von Meifsen im Mittelalter
(R. Becker) 181
Knapp, H., Matthias Hoe von Hoenegg (W. Struck) .... 183
Kriege, Die, Friedrichs des Grofseu III. Teil. Bd. I u. II (Lippert) 186
Nestler, M. J., Der kurs. Kapellmeister Naumann (Beschorner) . 361
V. Nostitz, Hans, Dem Gedächtnis König Alberts von Sachsen
(Ermisch) 361
Oettinger, Untersuchungen zur Schlacht bei Kesselsdorf (Hilte-
brandt) 185 vgl. S. 377
Pallas, Gesch. der Stadt Herzberg (Ermisch) 200
Pirna in den fünfziger Jahren des XVIII. Jahrh. (Ermisch) . . 194
Puchta, Das Schulwesen der Leipziger Landgemeinden (G. Müller) 204
Rachel. W., Verwaltungsorganisation und Amterwesen der Stadt
Leipzig bis 1627 (Ermisch) 191
Rautenstrauch, Die Kaiandbrüderschaften (Ermisch) 375
Redlich, Kardinal Albrecht von Brandenburg und das neue Stift
zu Halle (Flechsig) 352
Richter, 0., Dresdens Umgebung in Landschaftsbildern aus dem
Anfange des 19. Jahrhunderts (Ermisch) 193
„ Gesch. der Stadt Dresden 1871—1902 (Wustmann) . . 375
Schmidt, Reinh., Gesch. u. Beschr. der Stadt Zörbig (Ermisch) . 203
Sohm, Gedächtnisrede auf König Albert (Ermisch) 363
Speck, Gesch. der Gemeindevertretung in Pirna bis 1663 (Ermisch) 194
Steitmann, Heimatkunde von Markranstädt (Ermisch) .... 195
Tetzner, Die Slawen in Deutschland (Mucke) 364
Trauer, Chronik des Dorfes Marieney (Ermisch) 199
Wagner, Georg, Die Beziehungen Augusts des Starken zu seinen
Ständen (Haake) . 356
Werner, Arno, Gesch. der Kantorei - Gesellschaften im Gebiete
des ehemaligen Kurfürstentums Sachsen (Ermisch) . . . 374
Wollf-Beckh, Johann Friedrich Böttger (Zimmermann) . . . 359
Wustmann, Leipziger Neudrucke III (Ermisch) 192
Redakteur : Dr. Hubert Ermisch. — Buehdruckerei der Verlagshandlung-.
I.
Studien über die wettinische Kanzlei und
ihre ältesten Register im XIV. Jahrhundert.
Von
Woldemar Lippert.
1. Das Auftreten der äUesten Kanzleiregister und
deren ursprüngUche Benennung.
Für die Kenntnis des mittelalterlichen Urkunden-
wesens ist neben der Berücksichtigung der Originalur-
kunden selbst von gröfster Bedeutung die Erforschung
des Reg ist er Wesens. Alle diplomatischen Untersu-
chungen haben im stärksten Malse auf Einzelheiten ein-
zugehen, vorsichtige Verallgemeinerungen sind erst mög-
lich, wenn mehr Spezialarbeiten vorliegen, als bisher der
Fall ist. Die Notwendigkeit von Einzelbehandlungen der
verschiedenen fürstlichen Kanzleien ist daher mehrfach
betont worden und manche Arbeiten liegen auch bereits
vor^); für eine der ansehnlichsten weltlichen Kanzleien, die
^) So, um im wesentlichen nur Arbeiten der letzten Jahre zu
nennen, z, B. für Flandern (Pirenne, Reusens), Belgien im allgemeinen
iReusens), Holland (Riemsdijk, Muller), Cöln (Knipping), die geist-
lichen und weltlichen Fürstentümer an der Ostsee (Buchwald), Pomme-
rellen (Perlbach), Brandenburg (Lewinski, Holtze), Braunschweig
(Bergmann, Krusch), Hildesheim (Heinemann), Merseburg (Kehr),
die fränkischen Hohenzollern (Wagner), Baiern (Rosenthal), Salz-
burg (Hauthaler), Oesterreich (Dopsch, Wretschko, Kürschner), Brixen
(Redlich), Mähren (Friedrich) u. a. m. Näheres siehe in den Ab-
schnitten über Diplomatik (v. H. Brefslau) in den Jahresberichten
der Geschichtswissenschaft, so XI (1888), XV (1892), XIX (1896),
XXII (1899). Mehrere von diesen Arbeiten beschäftigen sich aber
Neues Archiv /. S. G. u. A. XXIV. 1. 2.
2 W. Lippert:
der Wettiner, fehlt es aber gerade hinsichtlich des Register-
M'esens noch an einer genügenden Darstellung. Posse
hat zwar in seiner bekannten „Lehre von den Privat-
iirknnden" die Wettinerurknnden in erster Linie zugezogen
und besonders der älteren Zeit bis zum Ende des 13. Jahr-
hunderts eingehende Studien gewidmet; den späteren
Jahrhunderten aber und mit ihnen dem Register wesen,
das für die wettinischen Lande erst mit der Mitte des
14. Jahrhunderts einsetzt, ist nicht die gleiche Ausführ-
lichkeit zu teil geworden"-); auch Meyer hat gerade die
Kanzlei sehr knapp behandelt, da für ihn andere Punkte
im Vordergrunde standen^). Ferner hat Ermisch in der
Einleitung zu seiner Ausgabe der Markgrafenurkunden
von 1381—1395 und 1396—1406*) die Kopiale 2, 28, 29,
30, 31, die sämtlich erst den letzten drei Jahrzelmten
des 14. Jahrhunderts angehören, in dankenswerter Weise
besclirieben, hatte jedoch keine Veranlassung, gerade die
ältesten Register, die für jene Codexbände nicht in Frage
kommen, mit zu besprechen. Die Untersuchungen über
die Entstehung des Lehnbuches Friedrichs des Strengen
von 1349/50 (Kopial 24) füln'ten mich auch mit zu Nach-
forschungen über diese gleichzeitig ins Leben tretenden
anderen ältesten Register, deren Ergebnisse wenigstens
einige Beiträge zur Ausfüllung der bisher vorhandenen
Lücke liefern sollen, zumal es sich hierbei gerade um
die Anfänge des wettinischen Registerwesens überhaupt
handelt.
Um die Mitte des 14. Jahrhunderts setzt mit einem
Schlage eine ganze Reihe von Registerbänden ein. Es
sind zunächst unser Lehnregister Kopial 24, ferner die
beiden Hauptregister der Kanzlei Kopial 25 und Kopial 26.
aiisschliefslich, andere vorwiegend mit den Originalurkunden; spezi-
elle Registerstudien sind darin nicht viele; das päpstliche und kaiser-
liche Registerwesen hat sich dagegen grölserer Beachtung zu er-
freuen gehabt.
'-) Dem ersten und ältesten Originalregister der Wettiner, dem
Kopial 25, konnte er, der Anlage dieses Abschnittes seines allgemein
gehaltenen Werkes entsprechend, nur einige Zeilen widmen, S. 99,
mit gelegentlichen Bemerkungen an anderen Stellen; ein Faksimile
einer Seite desselben (fol. 51b) gibt er auf Tafel XXXIII.
'') H._B. Meyer, Hof- und Zentralverwaltung der Wettiner in
der Zeit einheitlicher Herrschaft über die meifsnisch- thüringischen
Lande 1248—1379 (Leipzig 1902) S. 25—29.
^ *) Cod. dipl, Sax. reg. I. Hauptteil, Abteilung B, I S. XI f.
11 S. IX f.
Wettinische Kanzlei im XIV. Jahrhundert. 3
Kopial 25 wird in der Zeit selbst registnmi j^erpetuum
genannt. Es führt diesen Namen nach dem Wesen der
darin verzeichneten Urkunden; litere perpetue sind solche,
die nicht anf bestimmte, begrenzte Zeitdauer erteilt sind,
sondern dauernde Geltung besitzen sollen, und dazu ge-
hören Lehnbriefe, soweit sie eben noch besonders beur-
kundet wurden'*), Leibgedingsbriefe , Vereignungen an
geistliche Anstalten aller Art (Kirchen, Hospitäler,
Klöster, Stifter usw.), Käufe, Neuerteilungen und Be-
stätigungen von Privilegien, Rechten und Freiheiten,
Immunitäten und Exemptionen für Städte, Gemeinden,
Korporationen oder Einzelpersonen, die nicht blols vor-
übergehend erteilt werden ; ferner von Schriftstücken mehr
politischen Charakters : Bündnisse, Friedensschlüsse, Ver-
träge, Schiedsprüche u. a. Im Gegensatz zu den Ver-
fügungen dauernden oder wenigstens dauern sollenden
Wertes stehen die nur auf bestimmte oder unbestimmte
Frist, aber unter Betonung der vorübergehenden Geltung
ergangenen Bestimmungen, die wegen ihres zeitweiligen,
temporären Charakters im registrumtemporale ihre Buchung
fanden; solche sind Pfandverschreibungen, Pfandleihen,
Anweisungen auf Einkünfte und Hebungen (aus Beden,
Zöllen , Geleiten , Marktgefällen , Judensteuern usw.),
zeitlich begrenzte Gnadenbeweise (wie Abgabenerlässe
auf einige Zeit an geschädigte Orte, z. B. bei grolsen
Bränden*^) u. dergl.
'^j In der allgemeinen Einleitung zum „Lehnbuch Friedrichs
des Strengen, Markgrafen von Meifsen, Landgrafen von Thüringen"
(dessen Druck zum gröfsteu Teil bereits beendet ist) S. CXVIIf. habe
ich den Nachweis geführt, dafs gerade bei Belehnungen die Aus-
stellung einer besonderen Urkunde, eines Lehnbriefes, in den älteren
Jahrhunderten (so noch durchaus während des 14., gutenteils selbst
noch im 15. Jahrhundert) nicht die Regel bildete, dafs vielmehr die
Vasallen, denen es allerdings freistand, sich gegen die üblichen Kanz-
leisporteln eine Urkunde ausstellen zu lassen, meist sich mit der
blofsen Buchung der Verleihung im landesherrlichen bez. herr-
schaftlichen Lehnregister begnügten.
«j Vgl. z. B. 13B1, 1363, 1367, 1375 die Steuerbefreiungen für die
durch Brand geschädigten Städte Leipzig auf fünf Jahre, Luckaii auf
vier Jahre, Bürgel auf drei Jahre, Freiberg auf zwölf Jahre, s. von
Posern-Klett, Urkundenbuch der Stadt Leipzig I, 37 Nr. 58,
Lippert, Wettiner und Witteisbacher S. 279 Nr. 100, Mitzschke,
Urkundenbuch von Stadt und Kloster Bürgel I, 271 Nr. 236 (dazu
Neues Archiv f. Sachs. Gesch. XVII 222), Ermisch, Urkundenbuch der
Stadt Freiberg I, 94 Nr. 123; alle vier Urkunden sind in Kopial 26
fol. 31, 44, 68 und 126 registriert; desgleichen die über Freibergs
vierjährige Abgabenfreiheit zum Zwecke städtischer Bauten, Kopial 26
1*
4 W. Lippert:
Gleichzeitige Zeugnisse über den Gebrauch dieser
Benennungen finden sich mehrfach. Das Kopial 25 be-
zeichnet sich zwar nicht selbst als das registrum perpe-
tuum, gibt aber einen deutlichen Hinweis auf diesen Namen
fol. 16, wo das eigentliche gleichzeitig geführte Kanzlei-
register beginnt (über die vorausgehenden Blätter s. im
folgenden): „Registrum privilegiorum ijerpetuorum anno
domini MCCCXLIX sub prothonotario domino Conrado
de Walhusen inceptum". Ferner läfst sich der zwingende
Nachweis erbringen durch Zitate in den andern gleich-
zeitigen Registern, worin auf das registrum perpetuum
Bezug genommen ist; denn die betreffenden Einträge finden
sich tatsächlich in Kopial 25 vor. In dem Kopial 26 ist
auf fol. 13 eine Urkunde der Markgrafen Friedrich (III.),
Balthasar und Wilhelm (I.) eingetragen über ein Ab-
kommen mit ihrem Bruder Ludwig, Bischof von Halber-
stadt, betreffs der ihm verschriebenen Einkünfte von
meilsnischen und osterländischen Städten, „actum Drezden
anno LXIIII sabbato ante Oculi, datum vero in Castro Nu-
emburch eodem anno sabbato ante Palmas" (= 16.März 1364).
Dahinter steht weiter auf fol. 13 b von derselben Hand
die Überschrift „Dominorum . . episcopi et capituli ecclesie
Merseburgensis" und der Urkundenanfang „In gotiz namen,
amen. Wir Friderich, Balthazar und Wilhelm von gots
gnaden etc. require in perpetuo^'-. Suchen wir nun im
Kopial 25 unter den Urkunden aus dem Frühjahr 1364,
so finden wir in der Tat fol. 127b von derselben Hand
und ganz in derselben Weise, wie in Kopial 26, einge-
tragen : Überschrift „Dominorum . . episcopi et capituli
Merseburgensis" und dann die Urkunde selbst „In gotiz
namen, amen. Wir Fridrich, Balthasar und Wilhelm . . ."
bekennen, dals wir zur Ehre Gottes, seiner Mutter Maria
und der Heiligen Johannes und Laurentius dem Bischof
Friedrich von Merseburg für viele geleistete Dienste alle
Gerichte über das Holz zcu der Harte, ausgenommen
Wildfuhre and Jagd, vereignet haben „ . . . Datum in
Castro Nuemburch anno LXIIII sabbato ante Palmas".
Dieselbe Stelle bietet uns nun gleich auch noch ein ent-
sprechendes Zeugnis für den Namen von Kopial 26; denn
fol. 67b, bei Er misch, Urkundenbuch der Stadt Freiberg I, 88 Nr. 113.
Eine Menge Beispiele jeder dieser Arten von Beurkundung aus beiden
Kopialen finden sich im Urkundenanhang bei Lippert, Wettiner und
Witteisbacher S. 243—301 Nr. 35—121.
Weltinische Kanzlei im XIV. Jahrhundert. 5
unter dem zuletzt angeführten Eintrag in Kopial 25
fol. 127b. lesen wir: „Literam domini Halbirstadensis super
redditibus suis hahes in libro temporali in secundo folio
quaterni secundi", und damit ist die oben erwähnte Ur-
kunde für Bischof Ludwig- von Halberstadt vom selben
Datum (16. März 1364) gemeint, die Kopial 26 fol. 13
gebucht isf^).
Diesen wechselseitigen Zeugnissen von Kopial 25
und 26 über ihre Benennung in der Kanzlei selbst reihen
sich noch weitere offizielle Belege aus dem dritten gleich-
zeitigen Geschäftsbuche der Kanzlei an, aus Kopial 5.
In letzterem ist unter den Anweisungen auf die landes-
herrlichen Einkünfte von Stadt und Amt Dresden fol. 93b
eingetragen: Item domini (die Markgrafen) assignant
domino Johanni episcopo Mysuensi annis singulis XL
sexagenas levandas de civitate, quousque domini le-
gitime duxerint redimendas, prout hoc in registro temporali
darius edocetur. Datum anno LXIX dominica ante
Georgii" (= 22. April 1369); ganz ebenso betreffend
Freiberg*) fol. 104: „ . . . XL sexagenas . . ., prout hoc
in registro temporali clarius edocetur . . .", und desgleichen
betreffend Döbeln fol. 110: „ . . . XXX sexagenas . . .,
jjrout hoc in registro temporali clarius apparebit . . ."
Dem entsprechend ist denn auch in Kopial 26 fol. 77 b
der volle Text der betreffenden Verschreibung selbst ein-
getragen : Friedrich , Balthasar und Wilhelm verkaufen
dem Bischof Johann von Meilsen für 1400 Schock
Prager Groschen 110 Schock jährlicher Erträge, „dy em
alle jar sullen ge valiin in unsern nachgeschriben stetin,
zcu Dresden vierczik schok, zcu Friberg XL schok unde
zcu Dobelin XXX schok . . . der gegebin ist zcu Dresden
noch gots gebort 1369 am suntage vor sende Jurgin tage"
(= 22. April 1369)^). Ganz ähnlich ist das Verfahren in
einem zweiten Fall, als die Markgrafen für 2400 Schock
Prager Groschen dem Bischof Johann 200 Schock Jahr-
zinsen der Städte „zcü dem Hayn an der stat fümfczig
"0 Die erste Lage nrafafst die Blätter 1—8. die zweite 9—13;
davon sind aber die Blätter 10—12 keine ursprünglichen Kodexblätter,
sondern das Querfolioblatt einer gleich ins Kopial eingehefteten
Originalurkunde und ein anderes einzelnes Einlageblatt; Blatt 13 ist
also das ursprüngliche zweite Blatt der zweiten Lage.
^) Vgl. Ermisch, Urkuudenbuch der Stadt Freiberg I. 77.
^) Vgl. Gersdorf . Urkundeubuch des Hochstifts Meifsen II
96 f. Nr. 588.
6 W. Lippert:
schog . . . , zcft Miszen an der stat fumfczig schog . . . ,
zcu Torgow an der stat vierczig schog . . . unde an der
stat zcil Lipczk sechczig schog ..." wiederkäuflich über-
liefsen, „datum anno domini MCCCLXIX in die beati
Kjdiani" (= 8. Juli 1369)^"), welche Verschreibung in
Kopial 26 fol. 78 und 78b gebucht ist; denn hierauf be-
ziehen sich die knappen Verweise in Kopial 5 fol. 120
betreffend Leipzig: „Item domini assignant domino Jo-
hann! episcopo Mysnensi LX sexagenas grossorum de
civitate ibidem in singulis annis capiendas, quousque dicti
domini marchiones censum huius duxerint legitime reemen-
dum , 2)rout hoc in registro temporali mahis edocetur.
Datum anno LXIX dominica post Margarete" (= 16. Juli
1369); ähnlich fol. 102b betreffend Meifsen: „. . . L
sexagenas . . ., prout hoc in registro temporali magis edo-
cetur"; fol. 97 betreffend Grofsenhain (Hayn trans Albeam):
„ . . . L sexagenas . . ,, prout Tioc in registro temporali
lucidius apparehit . . ."^^). Diese Beispiele^-), bei denen
sich also der Hinweis selbst noch ausfindig machen läfst,
werden genügen, um die Identität von Kopial 25 und 26
mit dem Registrum perpetuum und temporale sicher zu
stellen.
Auch an anderen Stellen und für die Fortsetzungen
dieser beiden ersten erhaltenen Kopiale finden wir die-
selben Bezeichnungen, so zitiert Ermisch ^"l einen Hinweis
in Kopial 30, dem Register Markgraf Wilhelms I., auf
10) Gersdorf a. a. 0. II, 103 Nr. 593, nebst Nr. 594 und 595
vom 13. und 16. Juli 1869.
") Für die vierte in Kopial 26 fol. 78 genannte Stadt Torgau
fehlt bei dem Anweisungsregest in Kopial 5 fol. 114b der Hinweis
auf das registrum temporale, sonst deckt es sich mit dem Regest
betreffend Meifsen fol. 102 b.
1-) Es sind nicht die einzigen; vgl. z. B. noch Kopial 5 fol. 95
unter den Grofsenhainer Anweisungen: .,Item pecuniam burcgravio
de Golzsin assignatam quere in registro temporali, sirailiter de
Myszna" (13,58), s. Lippert, Wettiner und Witteisbacher S. 262
Anm. 1; bei manchen versagt jedoch das sonstige Quellenraaterial
die Verifizierung des Vermerks.
13) Cod. dipl. Sax. I. Abteilung B. I, S. XIV, Kopial 30 fol. 127b :
,,require melius in registro perpetiw', eine Urkunde für Kloster
Sornzig, die also in der Tat in das Kegistrum perpetuum gehört.
Dem entsprechend ist also 30 als temporale zu fassen; dazu pafst,
dafs solche zeitweilige Bestimmungen, wie sie für die fünfziger
und sechziger Jahre in Kopial 26 gebucht sind, später in 30 auf-
treten, so vgl. L. Schmidt, Urkundenbuch von Grimma S. 38, 47,
Nr. 49, 59 zu 1387, 1392.
Wettinische Kanzlei im XIV. Jahrhundert. 7
ein besonderes Registiiim perpetuum. Ferner ist hier vor
allem des ältesten wettinischen Archivrepertoriums
zu gedenken, das in gedrängter, summarischer Weise den
Archivbestand der Herzöge von Sachsen und Markgrafen
von Meilsen aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts
nach der Erwerbung der Kurwürde verzeichnen will ^%
Es sind darin aulser den Urkunden auch die Register-
bände, Kopialbücher und Rechnungsbücher mit angeführt,
und bei der Aufzählung der Kanzleiregister heilst es
mehrfach „Item registrum temporale ..." oder „Item
registrum litteras temporales et perpetuas continens".
Eine Zusammenstellung der auf alle diese Bücher bezüg-
lichen Angaben des Repertoriums gibt am Schlüsse dieses
Aufsatzes Beilage III.
Die Scheidung in Bücher für Beurkundungen dauern-
den und solche zeitweiligen Charakters gehört nicht der
wettinischen Kanzlei allein an, sondern findet sich auch
in andern Territorien. So erwähnt z.B. Inner ^■^), dals
in der kurfürstlich trierischen Kanzlei seit dem Erzbischof
Johann von Baden (1456 — 1503) die Register in Perpe-
tualien (Mannbücher) und Temporalien (andere Urkunden)
eingeteilt sind^*^). In der kurpfälzischen Kauzlei sind
auch vom Anfang des 15. Jahrhunderts bis zum 18. Jahr-
hundert zwei Gruppen der Kopialbücher aufgeführt, die
denselben Kategorien entsprechen, die Perpetua und die
Libri ad vitam''^).
'^) Vgl. darüber einige Bemerkungen bei Lip per t, Der älteste
kursäclisische Bibliothekskatalog aus dem Jahre 1437, im Neuen
Archiv f. Sachs. Gesch. XVI (1895), 135 f. Dieses Repertorium ist
wohl das älteste, das die gesamten Archivalien ins Auge fafst,
Originalurkunden und Codices; es ist jedoch nicht das älteste Archiv-
verzeichnis überhaupt. Dies liegt vielmehr vor in Kopial 6 aus den
siebziger Jahren des 14. Jahrhunderts.
'^) Georg Irmer , Die Romfahrt Kaiser Heinrichs VIT. im
Bildercyklus des Codex BalduiniTrevirensis (Berlin 1881) Vorwort S.VI.
10) Ygi_ auch im Archiv für Rheinische Geschichte (herausgeg.
von K. A. Graf v. Reisach und P. A. Linde, Coblenz 1833) I, 81 f.
den Aufsatz des Grafen R e i s a ch , Die Urkundenbücher der Erzbischöfe
und Kurfürsten von Trier, S. 82: „Alle Nachfolger (Balduius) haben
diese Urkundenbücher fortgesetzt, nur mit der einzigen Abänderung,
dafs von jedem dieser Erzbischöfe zwei solche Urkundenbücher vor-
liegen, wovon das eine mit der Aufschrift Temporalia, das andere
Perpetualia bezeichnet ist'".
^■') Vgl.Inventare des Grofsherzoglich Badischen General-Landes-
archivs (herausgegeben von der Archivdirektion Karlsruhe 1901) I,
144—150.
8 W. Lippert:
Auch für das älteste ^'^j Rechnungsbuch der wettmi-
sclien Verwaltung, das gleichfalls um diese Zeit einsetzt,
Kopial 5, ist uns die alte Benennung überliefert^'*). In
Kopial 26 fol. 36 heilst es: „Nota. Anno domini MCCCLXI
feria secunda ante Kalixti (= 11. Oktober 1361) con-
putavit Kristanus de Wiczeleiben iudex curie in Dresden
ab anno eiusdem incarnacionis sexagesimo secunda feria
post dominicam Letare (^ 16. März 1360) presentibus
dominis Fridrico et Balthazar, domino Gebehardo de
Quernfurte, Fridrico de Wangeheim, de Starkenberg pluri-
biisque aliis in lihro conputacionum declaratis", und
diese Stelle steht nun wörtlich übereinstimmend in Kopial 5
fol. 33: „Anno domini .... Starkenberg", aber hinter
letzterem Namen ist noch zugefügt „Fridrico de Schonen-
burg, Heinrico de Kothewicz pluribusque aliis notariis",
worauf die einzelnen Rechnungsposten folgen.
Alle diese verschiedenen Kanzleibücher nehmen somit
ihren Anfang als gleichzeitig geführte Register mit dem
Beginn der Regierung Friedrichs des Strengen und wäh-
rend des Protonotariates Konrads von Wallhausen. Gleich-
wohl handelt es sich nicht um eine völlige Neuschöpfung,
die offiziell mit einem Schlage, gleichsam auf dem Ver-
ordnungswege, eingeführt worden wäre.
Eine ganze Reihe von Zeugnissen verschiedener Art
lälst sich für das Bestehen älterer Register , die uns
allerdings nicht erhalten sind, gewinnen. Zunächst haben
wir zweier Stellen in Kopial 25 zu gedenken, die aus-
drücklich von „alten Registern" sprechen: fol. 51b „Item
dominus contulit (korrigiert zu domini contulerunt, über-
geschrieben Fridericus et Balthasar) magistro Theoderico
de Gogk-") XII marcas annue pensionis, quas in Wizsinse
''') Abgesehen vou dem Bruchstück der Hofhaltsrechrnrng auf
der oberbairisch-tirolischeii Reise Markgraf Friedrichs 1330. s. L ip p e r t ,
Zur Geschichte Kaiser Ludwigs des Baiern. in den Mittheil, des
Instituts für österreichische Geschichtsforschung XIII. 598 f.
'"j Vgl. Lippert, Wettiner und Witteisbacher S. ;201 Anm.48.
-'') Dietrich von Goch, in der Überschrift dieser Urkunde als
Magister Theodericus de Colonia bezeichnet (weil Goch südlich von
Cleve in der Diözese von Cöln lag und er in Cöln gebildet war),
war erst Leibarzt (phisicus) Friedrichs IL des Ernsten, dann Dom-
herr und zuletzt langjähriger Dekan in Meifsen . der oft in den Ur-
kunden des Stifts auftritt, z. B. mit seinem vollen Namen uud Titel
am 11. März 1353 (ürkundenbuch des Hochstifts Meifsen I, 390
Nr. 469) ..Theodericus de Gogh, in medicina magister, decanus"; er
starb im April des Jahres 1367, s. ebenda 366 Änm. a.
Wettinische Kanzlei im XIV. Jaiirhimdert. 9
liabiiit, in precaria, censu seu quovismodo nunccupatur,
civitatis sue Dobelin pro festo Walpurgis singulis annis
ad sue vite tempora percipiendas secundum omnem conti-
nenciam et modum litterarum sibi in antiqiio registro
desuper traditarum. Datum Mysna etc. Symonis et Jude,
presentibus . . . .". Nun ist zwar im ersten Teile des
Kopiais 25 auf fol. 6 — 6 b schon eine Urkunde Friedrichs
des Ernsten von 1348 für Dietrich eingetragen; sie bezieht
sich aber nicht auf die Weifsenseer Hebungen, sondern
auf die Steuerfreiheit der zu seiner Meifsner Pfründe ge-
hörigen Güter-^). Sie kann also nicht in Frage kommen,
und das alte Register mufs etwas anderes sein als der
erste, nachträglich zusammengeschriebene Teil von Urkun-
den der vierziger Jahre in Kopial 25--).
Auch noch an einer andern Stelle dieses Kopiais ist
auf ältere Bände verwiesen, nämlich fol. 70b: „Item
litteram domini Rudolfl episcopi Nuenburgensis quere in
litteris exantiquis registris extractis, datamWizsinfels anno
LIIII". Doch wird die Beziehung auf ältere Bände hier-
bei schon durch das Jahr 1354 bedenklich; Rudolfs (eines
Schenken von Nebra) bischöfliche Regierung zu Naum-
burg gehört in die Jahre 1352 — 1362. Um den Ausdruck
ex antiquis registris zu erklären, ist daher entweder die
Annahme möglich, dafs diese Urkunde in ein anderes
älteres Register, das noch Platz bot, eingetragen wurde,
oder dais aus älteren Beständen gewisse Urkunden (viel-
leicht zusammengehörige Urkundengruppen, wie das in
-') Urkundenbuch des Hochstifts Meifsen I, 366 Nr. 448; er
führt hierin auch die Bezeichnung ..professor medicine".
--) Nicht mit in Betracht zu ziehen ist eine Stelle in Kopial 29.
Dieses, wie auch Kopial 27. bringt Abschriften von Kopial 25. doch
nur von den Einträgen, die in Kopial 25 nicht durchstrichen sind;
die als erledigt oder sonst ungültig ausgestrichenen Stücke fanden
in 27 und 29 keine Aufnahme. In deren Zahl ist auch eine Urkunde
Friedrichs des Strengen für mehrere trubener Bürger vom 1 5. Januarl368.
Kopial 25 fol. 118. Vgl. Lippert, Wettiner und Witteisbacher S. 278
Nr. 98. Als der Abschreiber von 29 an sie kam, fing er unachtsamer
AVeise zuerst auch sie mit abzuschreiben an, merkte aber dann, dafs
es unnötig sei, und fügte zur Erklärung des begonnenen, aber un-
vollendeten Regests einen Zusatz bei, s. fol. 159b; „Item dominus
contulit Henrieo, Petro. Nicoiao et Andrea etc., quere in antiqiio,
quia est illorum de Guwiu". d. h weil die Urkunde sich auf Gubeuer
Verhältnisse bezog, die nach der Auslösung der Niederlausitz im
Jahre 1364 später für die wettinische Kanztei keine praktische Be-
deutung mehr hatten, schenkte sich der Abschreiber dieses Stück
und verwies etwaige Interessenten auf seine Vorlage, das alte Re-
gister, in diesem Falle also Kopial 25.
10 W. Lippert:
Kopial 6 der Fall ist, das aber erst in die späteren Jahr-
zehnte dieses Jahrhunderts gehört) zusammengeschrieben
worden waren und man ihnen aus sachlichen Gründen
auch diese Urkunde von 1354 beigesellt hatte.
Schon in einer Urkunde des Jahres 1347 werden
gleichfalls Register erwähnt. Als Markgraf Friedrich
dem Nonnenkloster Riesa die Ermächtigung erteilte, dals
die Bede nicht durch die markgräflichen Vögte und
Sammler erhoben werden solle, sondern durch den Propst
selbst, bezeichnet er sie als die „precaria universa, que
de bonis suis iuxta registrorum nostrorum continentias
dehetur^^-% Doch handelt es sich wohl in diesem Falle
nicht um Urkunden- oder Aktregister, sondern um Listen
der Finanzverwaltung mit Angabe der auf jeden beitrags-
pflichtigen Ort entfallenden Beträge, wie deren in Kopial 5
und in dem Verzeichnisse von 1378 mit verzeichnet und
aus früheren Zeiten in Sonderaufzeichnungen für die Jahre
1334—1336 erhalten sind. Diese letzteren, für die ein-
zelnen Bezirke angelegten Bedelisten oder ähnliche Schrift-
stücke für andere Jahre sind jedenfalls auch gemeint in
einem Eintrag des Kopiais 5 fol. 100 unter den auf die
Bede des Distrikts Meilsen erteilten Anweisungen: „Item
dominus assignavit Johanni et Theoderico de Schonenberg
de bonis suis in Trebin et duobus villanis in Bernharticz L
sexagenas capiendas iiixta registrum Mysnense et de scitu
collectorum. Datum sabbato post Margarete anno LI".
Ferner sind in den vorhandenen ersten Registern
einzelne Bestandteile direkt als Reste älterer Kanzlei-
register oder als auf solche zurückgehend zu betrachten.
In Kopial 25 stehen dem eigentlichen, Ende 1349 an-
gelegten Register, das fol. 16 beginnt, auf den ersten
15 Blättern Einträge aus den Jahren 1340 oder 1341
23) HStA. Orig. Nr. 3075 vom 2. März 1347. Meyer, Hof- und
Zentralverwaltuiig der Wettiner, sagt S. 72 unter Berufung auf
Schulze, Die Kolonisierung und Germauisierung der Gebiete zvvisclien
Saale und Elbe (Leipzig 1896) S. 253, die Erlaubnis sei für Nimbschen
und Riesa erteilt worden ; dies ist jedoch unzutreffend. Der betreffende
Wortlaut über die Einziehung der Beden durch den Propst steht
nur in der Urkunde für Riesa, HStA. Orig. Nr. 3075; in der für
Nimbschen dagegen, Oiig. Nr. 3076 vom seilten Tage (gedruckt bei
L.Schmidt, ürkundenbuch der Stadt Grimma und des Klosters
Nimbschen S. 232 Nr. 330), fehlt jede Andeutung der Bestimmung,
auf die es in dem Falle allein anl^ommt ; es ist einfach ein Verbot
der Forderungen ..precarie ac servicii nomine" seitens der Vögte ohne
besonderes landesherrliches ,,raandatum personale vel litterale".
Wettinische Kanzlei im XIV. Jalirhundert. H
(nur zwei Einträge), 1344 — 1349 voran -^). Alle diese
Einträge nun, die auch nicht streng chronologisch geordnet
sind"''), wurden — von einigen beim Binden willkürlich
an unrechterstelle eingelegten Blättern abgesehen — durch
eine Hand und zwar meist mit gleicher Tinte, also höchst
wahrscheinlich zum guten Teil auf einmal, eingetragen.
Nach der Anlage von Kopial 25 und 26 liels die Kanzlei
das noch zur Hand befindliche ältere Material aus den
nächst vorhergehenden Jahren, das ja noch von geschäft-
lich-praktischer Bedeutung war, mit abschreiben, verfügte
also noch über frühere Aufzeichnungen, mögen es nun
ältere Register selbst oder Konzepte der betreffenden
Urkunden, Notizen oder dergleichen gewesen sein. Seinem
Inhalt nach gehört aber dieser erste Teil von Kopial 25
eigentlich gar nicht in diesen Registerband, sondern er ist
ein Vorläufer von Kopial 26, ein Stück Registrum tem-
porale, das nur beim Einbinden von Kopial 25 zu jener
Zeit selbst mit in diesen Band eingefügt wurde.
Ähnlich ist es beim Rechnungsbuch Kopial 5: auch
hier sind ältere Aufzeichnungen der unmittelbar vorher-
gehenden Jahre vorangestellt. Den Anfang machen die
Namenlisten der Herren und Edlen in Meifsen, Osterland
und Thüringen und der hervorragenden Ministerialen in
Thüringen, die in der Lehnbuchausgabe anhangsweise
(Nr. 1 S. 263) mit abgedruckt und dort ihrem Hauptbe-
stand nach als dem Jahre 1347 angehörig nachgewiesen
sind; ferner das ebendaselbst gedruckte Heerwagen-
verzeichnis und die Bedeliste der Klöster (Urkunden-
anhang Nr. 2 und 3, S. 270, 276). Daran schliefst -sich
fol. 5 if. das Verzeichnis der Bede, die von den meifsnisch-
thüringischen Städten 1347 dem Markgrafen bewilligt
wurde, und der sonstigen Einkünfte von Städten und
Ämtern, deren Summen aus den Registern und Beamten-
rechnungen ausgezogen worden waren '-*^). Erst fol. 8 be-
•-*) Der einzige Eintrag fol. 4b vom 4. Januar 1351, der schein-
bar aus diesen Jahren herausfällt, ist blofs ein Zusatz zu einer Be-
urkundung vom Jahre 1347.
-■') Es folgen hintereinander Einträge der Jahre 1340 ('0, 1341,
1344, 1345, 1346, 1347 (1351), 1347, 1348, 1346, 1349, 1347, 1349,
1847, 1345, 1346. Näheres bei der Beschreibung von Kopial 25.
26) Kopial 5 fol. 5: „Nota. Anno domini MCCCXLVII in die
conversionis s. Pauli civitates infrascripte conposuernnt cum domino
marchione supra precaria annuali, quam dare debebunt in festis b.
Walpurgis et s. Michahelis proximis ad unum anuum, ut sequitur.
12 W. Lippert:
ginnt der Text des eigentlichen Reclinungsbuclies mit
Abrechnungen des Jahres 1353. Manche von diesen Rech-
nungen gehen jedoch weiter zurück bis 1352-'), ja selbst
bis 1350-^), sie lassen also das Vorliandensein von Spezial-
aufzeichnungen aus dieser Zeit voraussetzen. Auch die
Anweisungen auf die landesherrlichen Einkünfte der ver-
schiedenen Städte und Amter, die den zweiten Haupt-
teil von Kopial 5 bilden und in den einzelnen Abschnitten
mit verschiedenen Jahren beginnen, setzen teilweise mit
Einträgen von 1351 ein-^j. Ferner ist in dem Kopial
nocli ein kleiner Pergamentzettel erhalten, fol. 11, mit Zu-
sammenstellungen über die Abrechnungen des Bedesammlers
Säuberlich, die bis zum Jahre 1347 zurückgreifen^^). Deut-
licher aber noch lälst der Hinweis auf die Register und
Beamtenrechnungen in der Zusammenstellung der Städte-
bede von 1347 (s. Anm. 26) das Vorhandensein regel-
rechter ständiger Geschäftsbücher für die Finanzver-
waltung um oder vor 1347 erkennen.
Aulserdem sind aus dem Gebiete des Finanz- und
Rechnungswesens noch andere ältere Register und Auf-
zeichnungen aulserhalb des Kopiais 5 erhalten; so die
Register über die Landbede der Jahre 1334 und
1336 für die Dörfer des Distrikts Meilsen, von 1335 für
Item nota quantitatem summarum proventuum in civitatibus et dis-
trictibus sitorum secundum registra et conjnitaciones off'iciatorwn
extractarum". Vgl. auch E. 0. Schulze, Germanisierung und Koloni-
sierung S. 252.
■-") So unter den Rechnungen über die verschiedenen Vogteien
Heinrichs von Brandenstein die über die Vogtei Thamsbrück, die im
Herbst 1359 abgelegt wurde, aber sich über den Zeitraum vom Früh-
jahr 1352 ab bezieht, s. Kopial 5 fol. 56: „Ab anno domini MCCCLII
sabbato ante Oculi intromisit se Henricus de Brandenstein de ad-
vocacia in Tumsbrugken", und legt Rechenschaft ab über 7 Jahre
und 25 Wochen, also bis 1359.
^*) So die Rechnung Heinrichs von Kottwitz über die Vogtei
Groitzsch, worin er die Beträge vom ersten bis vierzehnten Jahre
verrechnet, d. h. von 13.50 — 1363, s. Kopial 5 fol. 60b: „Ab anno
domini MCCCL dominica Pasce intromisit se dominus Henricus de
Kothewicz de advocacia in Greutsch".
-^) So fol. 100 (bei Meifsen), 129 (bei Thamsbrück), 131 (bei
Eisenach).
^•'j Kopial 5 fol. 11: „Nota conputaciouem precarie collectoris
Subirlichs. Primo: anno domini MCCCXLVJI . . . anno XL VIII . . .,
anno XLIX . . . , anno L . . . , anno LI ... , anno LH . . ., anno
LIII .... Summa harum summarum facta feria secunda post
nativitatem beate Marie anno Lllli . . .".
Wettinische Kanzlei im XIV. Jahrhundert. 13
die Gegend von Leipzig^'). Noch etwas älter ist ein Stück
einer Hoflialtiingsrechnnng Friedrichs des Ernsten
vom Ende des Jahres 1330, das die Reise des Mark-
grafen zu Ludwig dem Baiern und den Aufenthalt am
Kaiserhofe umfalst-^"-).
Diese Reste und Spuren lassen also deutlich genug
erkennen, dals schon vor Friedrichs des Strengen Antritt,
zum mindesten unter der Regierung Friedrichs des Ernsten,
in der wettinisclien Kanzlei ordentliche Geschäftsbücher
für die verschiedenen Dienstzweige gehalten wurden. Der
Hofhalt kannte schon bis in die kleinsten Eiuzelposten
genau geführte Ausgabebücher, wobei als Vorstand der
Marschall erscheint ; die Landesverwaltung bediente sich
unter Leitung des Hofmeisters sorgfältiger Abgabenregister
sowohl für die regelmäfsige Landbede, wie für die Städte-
beden und besals auch Notizen über die Abrechnungen
der Beamten ; die Kanzlei verwahrte Aufzeichnungen über
die in den letzten Jahren ergangenen Urkunden, sowie
Listen der edlen Vasallen. Kurz, wir finden Spuren jeder
Art von Geschäftsbüchern, wie sie in mittelalterlichen
Kanzleien überhaupt üblich waren. Leider sind uns von
alledem nur einzelne Teile oder Bruchstücke erhalten.
Können wir somit den ersten Kanzleivorstand Friedrichs
des Strengen, den Protonotar Konrad von Wallhausen,
auch nicht als Urheber des Registerwesens der Wettiner
bezeichnen, so ist doch unverkennbar, dafs er zuerst für
festere Ordnung sorgte und durch Anlegung ständiger
Bücher mit leidlicher sachlicher Scheidung dafür wirkte,
dafs von dieser Zeit ab eine fast geschlossene Reihe von
Registern vorliegt.
2. Protonotar Konradl von Wallliausen^^).
In seiner Lehre von den Privaturkunden läfst Posse
S. 180 den Konrad von Wallhausen seit 1349 (noch unter
31) Vgl. darüber E. O. Schulze a. a. 0. S. 247, 248. Das
eine dieser Verzeichnisse ist gedruckt bei B. v. Schönberg , Ge-
schichte des Geschlechtes von Schönberg meifsnischen Stammes II
(Leipzig 1878), 251—262.
^-) s. oben Anm. 18.
3^) Ein Lebensbild eines mittelalterlichen Beamten zu entwerfen,
ist bekanntlich meist schwierig oder unmöglich, nur Bausteine dazu
lassen sich allenfalls zusammentragen, deren Zusammenfügung aber
noch kein vollständiges Gebäude ergibt. Eine ähnliche Skizze, wie
14: W. Lippert:
Friedrich dem Ernsten) als Protonotar auftreten; Meyer
8. 96, 97 gibt als Zeitpunkt seiner erstmaligen Erwäh-
nung unter diesem Titel den 24. August 1348 3^). Da sein
Vorgänger Konrad Pruze am 9. Mai 1347 zum letzten
Male als im Amte befindlich erscheint ^■^), so ist also 1347
auf 1348 der Wechsel in der Kanzlei erfolgt, der Konrad
von Wallhausen an die Spitze dieser Behörde stellte, wel-
cher er schon — soweit das Vorkommen seines INamens
es erkennen lälst — seit 15 Jahren angehörte^"). Unter
den mehrfachen Erwähnungen Konrads als Notars in den
Zeugenreihen von Urkunden seien hier nur zwei fast
gleichzeitige aus dem Frühjahr 1344 hervorgehoben. In
der Urkunde aus Naumburg vom 10. März 1344, wodurch
Graf Heinrich von Hohnstein, Herr zu Sondershausen,
dem Markgrafen Friedrich Haus und Stadt Schlotheim
mit Zubehör für 3700 Mark verkauft, erscheint er als
Zeuge, aber mit der Sonderbezeichnung als Land-
schreiber: „Alber von Malticz unses herren hoverichter,
her Conrad von Werbin, sin obirster schriber, her Conrad
von Walhusin sin lantschriber""'^)] ebenso in einer Urkunde
sie K. Wenck für den Protonotar Johann v. Eisenberg- (im Neuen
Archiv f. Sachs. Gesch. XXI 214 f.) geliefert hat, soll hier für zwei
Amtsnachfolger geboten werden, wobei ja ai;ch manches mit zu be-
rühren ist, was über das Interesse an der Person eines Kanzlei-
beamten hinausgeht.
^1) Nach der Urkunde bei Ermisch, Urkundenbuch der Stadt
Freiberg I, 70 Nr. 93.
^'^) S. Meyer S. 97. Er war später Meifsner Domherr und
wurde als solcher 1362 Archidiakonus der Niederlausitz. In Posses
Listen sind, wie Meyer zeigt, die Personalien der beiden Konrade zum
Teil durcheinander geraten, denn S. 180 sind Nr. 6 Konrad Pleban
von Werben und Nr. 7 Konrad Pruze (nicht Purze) eine und dieselbe
Person ; desgleichen gehören S. 234 nicht Nr. 5 und 6, sondern Nr. 6
und 7 zusammen, auch die Gesandtschaft an König Johann von
Böhmen gehört zur Tätigkeit Konrad Pruzes.
ä*^) Am 2. Januar 1332 wird er urkundlich als Notar erwähnt
(s. Posse S. 180, 234; Meyer S. 97 Anm. 12); denn in dieser Ur-
kunde (HStA. Dresden, ürig. Nr. 2571, „Actum ibidem Suzelicz anno
domini MCCOXXXII in crastino circumcisionis domini"), worin
Markgraf Friedrich das Kloster Seufslitz davon befreit, „ad expedi-
ciones seu volgas quascunque cum honeratis vel non honeratis curribus
deservire", erscheinen unter den Zeugen „item Conradus plebanus
in Walhusen et Johannes, nostri notarii".
3^j Orig.-Urk. des HStA. Dr. Nr. 2977. Über die Funktionen
des Landschreibers in den wettinischen Landen fehlen noch spezi-
elle Untersuchungen ; der Titel scheint nur selten vorzukommen.
Er begegnet auch in anderen Territorien, so in Nieder- Österreich,
Wettinische Kanzlei im XIV. Jahrhundert. 15
Friedriclis für das Kloster Chemnitz mit dem Actum Naum-
burg 19. März uud dem Datum Eisenacli 9. April 1344:
„presentibus . . . Conrado de Wallmivsen notario nostro
jjrovincicdi'-''^^). Über seine Persönlichkeit ist sonst wenig
bekannt^'-'). Dals Wallhausen nicht sein Familienname
war^"), zeigt deutlich seine Benennung in Urkunden vom
2. Januar 1332*'), 28. Juni 1339*'-), 21. Juli 134^'^) u. a.,
worin er als „plebanus in Walhusen" oder „pherrer cza
Walhusen", d. h. als Inhaber der Pfarre von Wallhausen
(in der Goldenen Aue westlich von Sangerhausen) bezeichnet
wird. Er besafs also seine Pfarre als Pfründe, wie wir
das auch bei anderen Kanzleibeamten dieser Zeit finden,
so**) bei seinem Amtsvorgänger Konrad Pruze (Pleban in
Werben), Notar Nikolaus (Pleban in Geithain), Notar
Nikolaus (Pleban in Ölsnitz) und ebenso auch bei früheren
Osterreich ob der Enns und Steiermark (scriba Austrie, scriba Anasi,
scriba Styrie, notarius terre, lautschreiber) und bezeichnet nicht einen
einfachen Kanzleibeamten, sondern einen besonders mit der Finanz-
Verwaltung (Einnahme und Ausgabe landesherrlicher Einkünfte) be-
trauten höheren Beamten, der auch bei Akten über Besitzveränderung
häufig zugezogen wird, also ähnlich, wie wir das auch im vorliegenden
Falle bei Kourad sehen. Gleichfalls, wie Konrad, erscheinen auch
in Österreich mehrere dieser Laudschreiber als Mitglieder der fürst-
lichen Kanzlei. Vgl. hierüber A. Dop seh, Beiträge zur Geschichte
der Fiuanzverwaltung Österreichs im 13. Jahrhundert, II. Die Or-
ganisation der landesfürstlichen Finanzverwaltung. Das Landschreiber-
und Hubmeisteramt insbesondere, in den Mitt. des Instit. f. Österreich.
Geschichtsforschung XVIII (1897), 233f., besonders 248f., 251, 254,
264f., 308, 311, 332. Die Amtsbefugnisse des wettinischen und des
habsburgischen Landschreibers .scheinen sich aber keineswegs zu
entsprechen, obschon gewisse. Übereinstimmungen sich finden; die
Bedeutung des Amtes war in Österreich sehr ansehnlich, es war eine
der wichtigsten Verwaltungsstellen überhaupt; Dopsch vergleicht es
dem bairischen Yitztumamt. In Meifsen- Thüringen ist über den
Dienstbereich zu Konrads Zeit nichts zu ersehen.
3S) Vgl. Ermisch, Urkundenbuch der Stadt Chemnitz S. 289
Nr. 350; der Text ist nur in Abschriften des 16. Jahrhunderts er-
halten.
^^) Posse und Meyer a. a. 0. geben nur einige Hinweise auf
Urkunden, in denen er in amtlicher Stellung auftritt.
■*'*) Dafür hält es Schumann, Staats-, Post- und Zeitungs-
lexikon von Sachsen (Zwickau 1825) XII, 413 (unter Wallhausen).
■'i) Vgl. Anmerkung 36.
^2) Märcker, Das Burggrafthum Meifsen S. 469.
■*^) Posern- Klett, Urkundenbuch der Stadt Dresden S. 37
Nr. 48; vgl. ferner Posse S. 234 Xr. 5.
^^) Von anderen geistlichen Würdenträgern z. B. Domherren u.
dergl. ganz abgesehen.
j^6 W. Lippert:
Beamten*^). Die gut dotierte Stelle*^) ermöglichte ihm
die Haltung eines Vikars, da ihn sein Hofamt in der
Umgebung des Fürsten festhielt.
Seinen wirklichen Namen erfahren wir auch aus
mehreren Urkunden seiner späteren Lebenszeit. Konrad
war Domherr des Hochstifts Meilsen und zwar noch
während seiner Amtszeit als Protonotar, hat also zu-
nächst auch diese Stelle nur als Pfründe erhalten, bis er
später seinen Sitz im Domkapitel wirklich einnahm.
Machatscheks Angaben^') über ihn bestehen fast Wort
für Wort aus Fehlern: „Bischof Conrad versah vor seinem
Eintritte in das Capitel die Geschäfte eines Notars, später
Protonotars des Markgrafen Friedrich des Strengen, wurde
nachher Pfarrer in Wallhausen an der Helme, dann Cano-
nicus in Meiisen und Propst in Grofsenhain, worauf er
das Archidiakonat der Lausitz verwaltete und das Dekret
seines Vorgängers vom 12. Februar 1350 mit unterschrieb".
Er wurde nicht „nachher Pfarrer in Wallhausen", son-
dern besals diese Pfründe gleichzeitig seit den ersten
Jahren seines Kanzleidienstes, da er schon in der Urkunde
von 1332 als Pfarrer von Wallhausen auftritt. Er wurde
nicht „dann Canonicus in Meilsen", sondern erlangte
auch die Domherrnstelle noch während seiner Amtszeit
in der Kanzlei, wie sich aus der Urkunde vom 12. Fe-
bruar 1350 ergibt ^^), der Verabredung des Bischofs Johann
mit dem Domkapitel über die Schlichtung der Streitig-
keiten untereinander, welche von sämtlichen Domherrn
teils eigenhändig, teils — wenn sie schreibunkundig oder
abwesend waren — durch andere Domherrn unterschrieben
wurde. Darunter steht auch als vorletzter: „Et ego
Conradus de Walhusen canonicus ecclesie predicte in
Signum mei consensus per manum Nycolai de Cappelndorf
supra scripti me subscripsi et sigillum meum presentibus
feci appendi". Da Konrad als langjähriger Notar und
•'°) Posse a.a.O. S. 233, 234: Urkundenbuch des Hochstifts
Meifsen II, 22, 44 Nr. 513, 533; Urkundenbuch der Stadt Dresden
S. 44 Nr. 59; Lippert, AVettiner und Witteisbacher S. 243 Nr. 35;
ileyer, Hof- und Zentralverwaltung S. 98, 110, 122 u. a.
''<') Vgl. für allerdings spätere Zeit das Registrum subsidii
clero Thuringie anno 1506 impositi, Ztscbr. f. Thüring. Gesch. X
(N. F. II, 1882), 138, 145.
■^■') Machatschek, Geschichte der Bischöfe des Hochstiftes
Meifsen (Dresden 1884) S. 290. ^
*») HStA. Dr. Orig. Nr. 3217. Urkundenbuch des Hochstifts
Meifsen I, 369—373 Nr. 452.
Wettinische Kanzlei iin XIV. Jahrhundert. 17
Protonotar des Schreibens kundig war und sogar recht
gut und deutlich sclirieb, deutet die Vollziehung seiner
Unterschrift durch fremde Hand darauf hin, dafs er
am 12. Februar nicht in Meifsen anwesend war. Das
war auch nicht gut möglich, fand doch in jenen Februar-
tagen (vom 6. bis 18.) die grolse Fürstenversammlung zu
Bautzen statt, der auch die Wettiner beiwohnten*'-^). Sie
regelten damals ihre Angelegenheiten mit König Karl IV.
und empfingen von ihm die Belehnung mit allen Landen und
Gerechtsamen. In den zahlreichen Urkunden jener Tage
ist nun zwar Konrad unter den Zeugen nicht mit ge-
nannt, die Anwesenheit des Vorstandes der Kanzlei bei
diesen Verhandlungen und Verbriefungen ist aber wohl
als selbstverständlich anzunehmen, da es hierbei doch
auch seitens der meilsnischen Kanzlei Schriftstücke aus-
zufertigen gab. Auch haben wir Zeugnisse, dals die
sonstigen Verwaltungs- und Bureaugeschäfte in dieser
Zeit nicht stockten; so liegen z. B. ßegesten über Be-
lehnungen vom 5. und 7. Februar 1350 vor'^-). Konrad
erhielt nach einigen Jahren die Propstei Grolsenhain^^)
und 1358 das Archidiakonat der Kiederlausitz, dessen
Inhaber aber seinen Wohnsitz in Meilsen behielt. In
dieser Würde unterschrieb nun Konrad am 1. Juli 1358
das Testament des Bischofs Johann, und während von
den dreizehn Unterschreibenden fünf sich vertreten lassen
mufsten, und zwar vier, „quia scribere non potui", und
einer „quia ad presens scribere non potui", gehört er zu
denen, die das „propria manu" zufügten: „Et ego Conradus
de Walhusen vel de Kirchberg dictus, archidiaconus Lu-
sacie et canonicus ecclesie Misnensis, supradicta omnia et
singula ratifico et approbo eisque consencio et in testi-
monium propria manu subscripsi et sigillum meum hie
appendi" ''-).
*^) Vgl. H. Ähren s, Die Wettiner und Kaiser Karl IV. (Leip-
zig 1895) S. 3-5.
■'^») S. Lehnbuch Friedrichs des Strengen von 1349/50 S. 71,
XIV 2 mit Aum. 4. S. 285 Nr. 8.
■''') In einer Urkunde vom 9. Septemher 1357 (Urkundenbuch des
Hochstifts Meifsen II, 5 Nr. 496) ist er betitelt „Cunradus de Wal-
husen prepositus Haynensis".
5-) Urkundenbuch des Hochstifts Meifsen II, 14 — 16 Nr. 506.
Von dem Testament sind zwei gleichlautende Exemplare jetzt im
HStA. Dr., Depos. Capit.Misn.Nr.339, die beide in übereinstimmenden
Zügen Konrads Unterschrift aufweisen (im zweiten Exemplar fehlt
ecclesie und einige Worte sind umgestellt: omnia et singula supra-
Neues Archiv f. S. G. u. A. XXIV, 1. 2. 2
18 W. Lippert:
Hier hören wir also, dafs er dem Gesclileclite von
Kircliberg angehörte und in der Siegellegende ist sogar
nur der Familienname angeführt, vielleiclit weil der Stempel
noch aus seinen jüngeren Jahren stammt, wo Konrad die
Pfarre von Wallhausen noch nicht erlangt hatte, denn darauf
deutet die schlichte Bezeichnung als „sacerdos" hin"'"^). Die
Doppelbenennung findet sich auch noch in andern Urkunden,
das eine Mal sogar unter Voranstellung des Geschlechts-
namens und Beifügung des Standesnaraens als Ergänzung:
„vir honorabilis dominus Conradus de Kirchberg vel de
Walhusen dictus, archidiaconus Lusacie in ecclesia Mis-
nensi"^*).
Über seine Familienverhältnisse bietet aber noch
weiteren Aufschluls eine Urkunde vom Oktober oder No-
vember 1358-^-^):
dicta, manu propria) und am Bug, mit Pergamentstreifen befestigt,
sein Spiegel tragen; Umschrift S-CVIZRADl • DG • KIRChBeRG
SACDOTIS • Dasselbe Siegel hängt auch an der oben erwähnten
Urkunde vom 12. Februar 1350. Das Siegelbild gibt nicht sein Familien-
wappen, sondern unter einem Baldachin das Brustbild einer gekrönten
Heiligen, i-echts einen Palmenzweig, links einen rundlichen Gegen-
stand, eine Schale mit zwei Punkten oder dergleichen (ob heilige
Lucia? Schale mit 2 Augen) haltend; nach Cod. dipl. die heilige
Maria Magdalena, zu der aber diese Beizeichen, besonders die Krone
und Märtj'rerpalme, nicht passen.
^'^) Dasselbe Siegel hängt auch schon an der Urkunde von 1350;
Konrad von Wallhausen hat also bei der Erlangung höherer Würden,
z. B. des Archidiakonats der Mederlausitz , sich kein neues Siegel
anfertigen lassen, wie das sonst vorkam. Konrad Pruze z, B. führt
1358 (s. Orig. -Urk. Depos. Capit. Misn. 339) ein anderes Siegel als
später, nachdem er das Archidiakonat der Lausitz erlangt hatte;
denn auf seinem Siegel an einer Urkunde von 1369 im Luckauer
Ratsarchiv ist der Titel archidyaconus Lusacie beigefügt.
s^) Urkuudenbuch des Hochstifts Meifsen II, 46 Nr. 535 in der
Urkunde vom 29. Oktober 1361 über die Vereinigung der Propstei
Lübben mit dem Archidiakonat der Lausitz und der Einsetzung des
Lübbener Offizials; ferner II, 49 Nr. 537 vom 10. November 1361:
„Conradus de Walhusin vel de Kirchberg dictus, archidiaconus
Lusacie".
'>^) Kopial 25 fol. 92b (darnach Kopial 27 fol. 44b; Kopial 29
fol. 143b). Sie ist undatiert, aber ihre Stellung zwischen Urkunden
vom 13. November 1358 („Datum anno domini MCCCLVIII feria
tercia post Martini"), vom 17. Oktober 1358 („Datum anno LVIII
feria IUI. post Gralli") und vom 15. November 1358 („Datum
Burgow^ anno domini MCCCLVIII feria V. ante Elizabeth"), die
von derselben Hand (Hand P des Lehnbuchs), also gleichzeitig, ein-
getragen sind , beweist , dafs sie derselben Zeit , dem Ende des
Oktobers oder Anfang des Novembers, angehört.
Wettiuische Kanzlei im XIV. Jahrhundert. 19
„Item dominus contulit domino Cunrado de Walhusin, Wirico
et Johanni de Kirchperg •'■'"), fratribus suis, villam dictam Wachowe")
cum agris ad allodium spectantibus, vineis, humuletis, lignis, censu,
bonis in feodum ab ipsis procedentibus, imlicio'^s) yüie g^pgr omnibus
causis excepto iudicio sanguinis, cum universis bonis et pertinentibus
ad eaiidem villam et quasdam viueas de novo ad culturam reductas
per villauos in Bresnicz '^■') et in Lobichow"^ cum bonis, que Hartmodus
de Kocheberg et mater fratrum suorum predictorum^o) possident, post
eorum obitura ad eos devolvendis. Presentihus et testibus dominis
Balthazar, Johanne Groze, Ulrich de Tenstete, Bernhardus de Milticz,
Scharroch, Andreas Gartolf " '"^).
Konrad gehörte also zu der Familie von Kirchberg
und erhielt die Anwartschaft auf das Dorf Wogau.
Über seine Familienzugehörigkeit sind die wider-
sprechendsten Ansichten laut geworden. Nachdem Ave-
mann*^^) ihn zu einem Mitgliede der burggräflichen Familie
gemacht, Calles'^-j dagegen sich einer Entscheidung begeben
^ß) Der zweite der Brüder Konrads, Jan von Kirchperg, erhielt
am 24. März 1350 die Mitbelehnung mit den Gütern seines Schvi^ieger-
vaters, des Ritters Heinrich Hebestreit, zu Webau und Gnäditz süd-
östlich von Weifsenfeis, s. Lehnbuch Friedrichs des Strengen S. 97 f.
Anm. 47.
^') Wogau (das auch im Lehnbuch von 1349/50 S. 158 XXX 1
neben Brisnicz in derselben Namensform Wachow« vorkommt) ist
das unmittelbare Nachbardorf von Jenapriefsnitz und (Grofs- oder
Klein-) Löbichau ONO Jena, zwischen Jena und Bürgel.
^*) Vorlage ,iudicia".
■'^) Nach dieser Stelle scheint die Mutter der Brüder von Kirch-
berg eine von Kochberg gewesen zu sein, da sie mit Hartmut von
Kochberg zusammen als Besitzerin der Güter auftritt, deren Anfall
nach beider Tod den Kirchbergen als nächsten Verwandten ver-
liehen wird.
"'') Bei den Zeugennamen gehen Nominativ- und Ablativformeu
durcheinander. Von den letzten drei Namen ist Scharroch ohne Vor-
namen genannt (ein Heinrich Scharroch ist urkundlich belegt 1366,
1367); Andreas ist der Vorname des Gartolf, vgl. Lehnbuch S. 303
Nr, 21 Anm. 1 ; Urkundenbuch der Stadt Dresden S. 47 Nr. 62.
*") H. F. Avemann, Vollständige Beschreibung des . . . Ge-
schlechtes der Herren Keichsgraf- und Burggrafen von Kirchberg
(Frankfurt 1747) S. 168—170 und Stammtafel zu S. 304. Er rechnet
ihn nicht zu den Burggrafen von Kirchberg im engeren Sinne, son-
dern zu den Burggrafen von Altenberga, und hält ihn für identisch
mit dem Burggrafen Konrad, der als Bruder des Burggrafen Otto
mehrfach aultritt (so auch im Lehnbuche Friedrichs des Strengen
S. 7, I, 19 und dazu Einleitung S. CCXLlIf.). Vgl. auch Z edlers
Grofses vollständiges Universal-Lexikon unter K, Band XV (Halle,
Leipzig 1737) S. 714.
*'■") S. C alles, Series Misnensium episcoporum (Ratisbonae 1752)
S. 249 geht auf die Frage, ob Konrad zu der burggräf liehen oder
einfachen Adelsfamilie von Kirchberg gehiirt, nicht ein und läfst
überhaupt die Berechtigung dieses Familiennamens im Ungewissen.
20 . W. Lippert:
hatte, trat Ursinus"^), obwohl er manche Angaben Ave-
manns verwarf und den Unterschied zwischen Konrads
Wappen und dem der Burggrafen bemerkte, doch für die
Abstammung von den letzteren ein und brachte noch mehr
Verwirrung hervor durch die Erfindung einer Linie Kirch-
berg-Wallhausen. Ihm sind dann andere gefolgt, wie
Ebert und Klähn"^). Gersdorf *^') weist zwar die gräfliche
nnd burggräfliche Abstammung zurück, läfst aber unbe-
stimmt, ob der Zusatz von Kirchberg die Gebürtigkeit
aus einem Orte dieses Namens oder die Herkunft von
einem sonst unbekannten Geschlechte ausdrücke, da er
die Urkunde von 1358 nicht kennt. Machatschek*^*^) be-
findet sich in einem sonderbaren Zwiespalt, indem er zwar
die Zugehörigkeit zu den Reichs- und Burggrafen, für die
sich glaubhafte Beweise nicht beibringen lielsen, bezweifeln
möchte, ihn aber zu einem Sohne Dietrichs V. macht, der
doch der burggräflichen Familie angehört. Es ist indessen
sicher, dals Konrad wieder dem nordthüringischen Grafen-
geschlechte von Kirchberg noch dem thüringisch- oster-
ländischen Burggrafengeschlecht gleichen Namens zu-
zurechnen ist, sondern einem Geschlechte des niederen
Adels*^^), dessen Glieder niemals den burggräflichen
Titel führen, nie zu den Geschlechtern der Edlen und
^^) J. F. Ursinus, Die Geschichte der Domkirche zu Meifsen
aus ihren Grrabmälern historisch und diplomatisch erläutert (Dresden
1782) S. 85.
6^) F. A. Ebert, Der Dom zu Meifsen (Meifsen 1835) S. 111.
C. Klähn, Diplomatisches Verzeichnifs der Archidiakone der Lausitz,
im Neuen Lausitz. Magazin XXXV (Görlitz 1859) S. 10.
^^) Einleitung S.XVzumUrkundenhuch des Hochstifts Meifsen IL
ö") S. 289; sein Gewährsmann Avemann zählt diesen Dietrich
aher als Dietrich V., Burggrafen von Altenherga (s. oben Anm. 61),
nicht als Dietrich V. von Kirchberg, denn das ist eine ganz andere
Person ; Machatschek hat also Avemanns an und für sich unzutrelfende
Annahme durch eigene Mifsverständnisse noch mehr verwirrt.
<^'') Mitglieder dieser Familie treten mehrfach in Urkunden des
HStA. Dr. auf, so Wernher und in mehreren Generationen der
in der oben mitgeteilten Urkunde von 1358 auch bei einem Bruder
Konrads auftretende Name Wirich, Wiricus, der in Dresdner Original-
urkunden der Jahre 1238, 1240, 1241, 1243, 1245, 1263, 1300, 1303
auftritt, also einschliefslich unserer Urkunde von 1358 wohl in drei
Generationen nachweisbar ist. Vgl. auch Mitzschke, Urkunden-
buch von Stadt und Kloster Bürgel I, 150 Nr. 128; Kehr, Urkunden-
buch des Hochstifts Merseburg I, 502 Nr. 632; besonders E. Schmid_,
Geschichte der Kirchbergischen Schlösser auf dem Hausberge bei
Jena (Neustadt a. O. 1830) S. 76, 77, 144, 154 — 156, 162 — 164, wo
verschiedene Mitglieder der Familie genannt sind.
Wettinische Kanzlei im XIV. Jahrhundert. 21
Herren gerechnet werden und ein völlig anderes Wappen
besitzen*'**).
Das Auftreten der Familie in derselben Gegend, der
auch die Burggrafen von Kirchberg angehören, sowie das
Vorkommen einzelner Mitglieder in burggräflich Kirch-
bergischen Urkunden selbst unter den Vasallen der Burg-
grafen weist mit genügender Deutlichkeit auf ein ursprüng-
liches Miiiisterialitäts- oder Burgniannenverhältnis dieser
Familie des niederen Dienstadels zu dem Herrengeschlechte
der gleichnamigen Burggrafen hin ; dals Burgmannenfarailien,
die mit dem Burgherren keineswegs verwandt sind, der
Burg, zu der sie gehören, ihre Benennung entlehnen, ist
eine auch anderwärts beobachtete Erscheinung.
In der Familie waren literarische Neigungen nicht
fremd, wie zwei frühere Träger des Namens zeigen, der
in der Geschichte Heinrichs des Erlauchten und der Stadt
Erfurt bekannte Dr. decret. Magister Heinrich von Kirch-
berg*'^) und Wiricus von Kirchberg, der im Jahre 1303
der Kanzlei Friedrichs des Freidigen angehörte'"). Viel-
®^) Die Burggrafen von Kirchberg führen (nach Avemann,
Beschreibung der Burggrafen S. 92f. , Schniid, Kirchbergische
Schlösser S. 78) mehrere senkrechte schwarze Balken im weifsen
Felde, zum Teil auch einen schwarzen Löwen im weifsen Felde.
Diese Angaben werden diirch Autopsie von Siegeln im HStA. Dr.
bestätigt; so hängt z. B. an Orig.-Urk. Nr. 2555 vom 16. Juli 1331
das Siegel des Burggrafen Hartmann mit 4 schwarzen Pfählen (das-
selbe, das Avemann nach einer Urkunde von 1327 als Nr. 2 auf der
Siegeltafel I, allerdings nicht ganz getreu, abbildet), an Orig.-Urk.
Nr. 2982 vom 26. März 1344 die Siegel der Burggrafen Albrecht und
Hartmann, das eine mit 3, das andere mit 4 schwarzen Pfählen, an
Orig.-Urk. 3546 vom 2. August 1358 das Siegel des Burggrafen
Hartmann mit einem aufgerichteten Löwen. Später verbanden die
Burggrafen beide Wappenbilder, so im quadrierten Siegel Georgs
von 1507: in 1 und 4 der Löwe, in 2 und 3 die Balken, s. Avemann
S. 93 und Tafel II Nr. 8, III Nr. 11, 12. Das Wappen des Mini-
sterialengeschlechtes von Kirchberg dagegen bietet uns Konrads eigenes
Siegel als Bischof: es zeigt drei gut stilisierte Weinblätter (2 : 1 ge-
stellt) und darüber im Schildhaupte zwei wagerechte, gezähnte, mit
der Zahnung gegeneinander gekehrte Balken, wie es zahlreiche trefflich
erhaltene Siegel im HStA., Depos. Capit. Misnensis, aufweisen, und
zwar sowohl im grofsen Siegel, wie im kleinen (auch als Rücksiegel
verwandten) Sekret, Abbildung s. Urkundenbuch des Hochstifts
Meifsen II, Siegeltafel III Nr. 3 und 4. Dasselbe Wappen läfst
auch der sehr abgetretene Grabstein Konrads im Meifsner Dom noch
erkennen, s. Ursinus S. 85 und Ebert S. HI und zugehörige Tafel.
ü9j Ygi^ ij^^gj. jjju _Fi scher in seiner Ausgabe von des Nicolaus
von Bibra Carmen satiricum (Geschichtsquellen der Provinz Sachsen I,
Halle 1870) S. 17—19, 154—157, 160—172.
™) Posse S. 179, 233.
22 W. Lippert:
leiclit haben diese Beziehungen zum wettinischen Hause,
besonders die Kanzleitätigkeit Wirichs, die Vermittelung
gebildet für den Eintritt Konrads in den Dienst des
Sohnes Friedrichs des Freidigen.
Das Archidiakonat der Lausitz hatte Konrad nur
wenige Jahre inne, nach 1361 begegnet er uns nicht mehr
unter diesem Titel, der vielmehr seinem Vorgänger im
Protonotariat, Konrad Pruze, zu teil wurde 'M- Ihm war
höheres beschieden: denn ebenso, wie einem anderen mark-
gräflichen Protonotar, Johann von Eisenberg, mit dem
er in den dreilsiger Jahren gemeinsam in der Kanzlei
Friedrichs des Ernsten gearbeitet hatte, winkte auch ihm
der Bischofsstab von Meifsen. Als nach Johanns I. Tod
1370 dessen Nachfolger Dietrich noch in demselben Jahre
vor seiner Konsekration starb, wurde Konrad durch Papst
Urban V. am 13. November 1370^-) zum Bischof erhoben,
seine Regierungsdauer ist also nicht von 1371 — 1375,
sondern 1370 — 1375 anzusetzen. Sein Tod erfolgte am
26. Mai 1375^=^).
Wenden wir uns zu seiner Kanzleitätigkeit zurück,
so ist eines bemerkenswerten Zusammentreffens zu ge-
denken. Dafs unter seiner Verwaltung die ältesten regel-
recht geführten Register Ende 1349 bez. 1350 beginnen,
springt ja sofort in die Augen. Daraus geht aber noch
nicht hervor, dafs er selbst der Urheber dieser besseren
Ordnung gewesen sei; denn da der Beginn ordentlicher
Geschäftsbuchung in der wettinischen Kanzlei mit dem
Regierungsantritt Markgraf Friedrichs des Strengen zu-
^•) Urkundeubuch des Hochstifts Meifsen II, 49, 51, 52, 55
Nr. 537, 540, 541, 545 usw. 1367 war Konrad von Wallhausen Propst
des Kollegiatstiftes S. Petri zu Bautzen, s. Ivnothe in dieser Ztschr.
XI, 28 f.
'-) Seine Bestätigung durch Gregor XI. erfolgte (nach Ursinus
S. 86, Machatschek S. 289) im Februar 1371, seine Provision durch
Urban V. war aber, wie sclion Ursinus a. a. 0. angibt, zu Ende
des Jahres 1370 erfolgt, und diese Angabe wird auf Grrund der
päpstlichen Register genauer auf den 13. November bestimmt durch
Eubel, Hierarchia catholica medii aevi 1198—1431 (Monasterii 1898)
S. 361.
'3) Avemann S 170, Ursinus S. 88, Ebert S. 112, Machat-
schek S. 298 geben den 25. Mai; dies pafst wohl zu des Fabricius
Angabe „VIII. Kai. Junii" (s. C alles, Ser. Misnens. episcop. S. 254),
nicht aber zu dem Datum seines Leichensteines „in crastino Urbani";
denn der Urbanstag selbst ist der 25. Mai , in crastino Urbani der
Tag darauf, wie schon Gersdorf in der Einleitung zum Urkunden-
buch des Hochstiftes Meifsen II S. XV bemerkt hat.
Wettinische Kanzlei im XIV. Jahrhundert. 23
sammenfällt, läge es nahe, die Neuordnung auf ihn zurück-
zuführen. Nun mag ja in der Tat der Beginn einer
neuen Regierung und der damit verknüpfte Eintritt einer
besonders regen Kanzleitätigkeit infolge der vielen not-
wendig werdenden neuen Verbriefungen darauf hingewirkt
haben, dafs man neue Geschäftsbücher anlegte, wie dies
ja auch anderwärts zu beobachten ist. Dafs aber bei dem
Auftreten gröfserer Sorgfalt in der Kanzleigeschäftsführung,
der Aufbewahrung der Register seit diesen Jahren, der
Anlage von Urkundenverzeichnissen zu jener Zeit noch
andere Faktoren mitwirkten, zeigt die Tatsache, dafs, wie
oben angegeben, schon früher gewisse Aufzeichnungen
einsetzen. Die Hofhaltsrechnungen vom Winter 1330, des-
gleichen die Distriktsbedeverzeichnisse von 1334 — 36 sind
hierbei aulser Betracht zu lassen; denn bei beiden ist
nicht zu bestimmen, ob es sich um allein erhalten gebliebene
Bruchstücke, was das wahrscheinlichere ist, oder um
vereinzelte Erscheinungen handelt, an die zunächst keine
weitere Entwickelung dieser Geschäftszweige sich an-
knüpft. Anders ist es dagegen mit den verschiedenen
Aufzeichnungen des Jahres 1347, die oben Seite 11 be-
sprochen worden sind. Alle diese Eintragungen sind von
einer und derselben Hand gemacht, ihre Entstehung ist
daher als zu gleicher Zeit erfolgt anzunehmen. Hier liegt
also ein zielbewulstes, einheitliches Vorgehen zu Grunde,
das Streben, die Stellung des Landesherrn zu gewissen
Klassen der Landeseingesessenen, seine Rechte und Kom-
petenzen in Bezug auf Landeshoheit, militärische und
finanzielle Leistungen deutlich festzulegen. Um dieselbe
Zeit — nach dem 9. Mai 1347 und vor dem 24. August
1348 — übernahm nun aber Konrad von Wallhausen oder
Kirchberg die Leitung der markgräflichen Kanzlei, so dafs
der Gedanke, in ihm den Urheber einer Art Kanzleireform
oder strafferen Organisation der Geschäftsführung zu
erblicken, wohl nicht zu kühn ist.
Als Protonotar gehörte Konrad zu den Heimlichen,
den geheimen Räten seines Fürsten, und seine Für-
sprache war daher für Bittsteller eine wertvolle Unter-
stützung. So regelmäfsig nun die Urkunden z. B. der
Könige in früheren Jahrhunderten der Intervenienten
gedenken, deren Vermittelung der Empfänger einer Urkunde
dieselbe zu danken hatte, so selten wird die Erwähnung
derselben in späterer Zeit. Bei den Wettinerurkunden
des 14. Jahrhunderts werden nur in sehr wenigen
24 W. Lippert:
die Vermittler'^) genannt, darunter auch Konrad. Die
eine Urkunde betrifft einen der Fälle, deren sich um jene
Zeit einige ermitteln lassen, die aber immerhin zu den
Ausnahmeakten und besonderen Gnadenbeweisen gehören,
eine Lehnfähigerklärung von Töchtern, denen in lehnrecht-
licher Hinsicht die Eigenschaft von männlichen Personen
verliehen wird'"*). Am 3. ]\Iärz 1350 erklärte der Mark-
graf zu Delitzsch, dals er auf Fürsprache seines Hof-
protonotars Konrad von Wallhausen und anderer der
söhnelosen Sophia von Meldingen, der Witwe des Tilo
Becheler, „hanc facimus et fecimus prerogative graciam
specialem, quod prefati prothonotarii nostri nobis servientis
familiaritate et precibus incitati Juttam et Kunigundim,
dicte Sophie tilias, puellas . . . abilitavimus, fecimus et
creavimus masculos" '*"•). Auiser diesem Auftreten als
Intervenient haben wir aus seiner Amtszeit noch eine
Urkunde, die ihn selbst sachlich mit angeht. Dieselbe
stammt aus der letzten Zeit seiner Vorstandschaft und
zeigt, dafs er bis zuletzt in gutem Einvernehmen mit
seinem Fürsten stand; auch führt sie ihn uns in neuen
Beziehungen vor, nämlich als Inhaber der geistlichen
Pfründe des St. Georgen- und Elisabeth -Altars in der
Schlolskapelle auf der Wartburg. Markgraf Friedrich
der Ernste, der Erbauer der Andreas- oder Fürstenkapelle
im markgräflich-meifsnischen Hauskloster Altzelle"), trug
auch Sorge für die würdige Ausgestaltung des Gottes-
dienstes auf der Wartburg. Er liels in der Schlolskapelle
■'^) In der Eegel ist kein Fürbitter genannt , wo aber jemand
namhaft gemacht wird, durch dessen piis precibus oder dgl. der Füi'st
zur Gewährung eines Gnadenheweises bewogen wird, handelt es sich
fast immer um Angelegenheiten, die den Bittenden selbst mit be-
rührten, so z.B. Gersdorf, Urkundenbuch des Hochstifts Meifsen
I 362 Xr 444, Er misch, Urkimdenbuch der Stadt Freiherg I 73
Kr. 95, Lippert, Wettiner und Witteisbacher S 245, 280 Nr. 37,
108 ; Lehnbuch Friedrichs des Strengen S. 98 Anm. 47.
■^) Einige andere Fälle der Art sind beigebracht in der Einleitung
zum Lehnbuch Friedrichs des Streugen S. CCXVI mit Anm. 133
und 134.
■"*) Kopial 25 fol. 26: „Datum Deltsch anno quinquagesimo feria
•quarta post Oculi". Sie erhalten Besitzungen in Wresse, Vrienrode,
Sewin (wohl gemeint Seibin), Zcwisda, Czaycz, Jezer, alles Orte
(zum Teil Wüstungen) des Distrikts Delitzsch ; diese Urkunde liefert
also eine Ergänzung des im Lehnbuch S. 111 XXI 26 eingetragenen
Regestes, welches die Lehen des Rüdiger und Tilo Becheler nicht
näher bezeichnet.
■^') Vgl meinen Aufsatz in dieser Ztschr, XVII, 33 f.
Wettinische Kanzlei im XIV. Jahrhundert. 25
den Altar des heiligen Georg und der heiligen Elisabeth
errichten und weihen und begabte ihn mit zehn Mark Ein-
künften zu Weifsensee, die er von Otto von Vanre er-
kaufte und die dem Priester, dem der Altar verliehen
war, nebst Bekleidung und sonstigen Auslagen zufallen
sollten. Der erste Inhaber des Altarlehens war Konrad
von Wallhausen, der nun von Friedrich dem Strengen die
Bestätigung der väterlichen Stiftung und Dotierung am
7. September 1350 erwirkte'^).
Über seine persönliche Beteiligung an den Arbeiten
der Kanzlei zu sicheren Schlüssen zu gelangen, ist aller-
dings sehr schwierig. Ähnlichkeiten des Schreibduktus
fallen ja oft genug leicht in die Augen, eine spezielle
Vergleichung der einzelnen Buchstaben und Buchslaben-
verbindungen oder, wo man grölsere Texte vor sich hat,
auch des Sprachgebrauchs liefern aber dann meist bald
grölsere, bald geringere Abweichungen und unvereinbare
Ergebnisse. Oft genug fehlt in jener Zeit ja noch das
einzige zuverlässige Kriterium für die Feststellung der
Handschrift einer bestimmten Person, die unanfechtbare
Gewähr ihrer eigenhändigen Schrift. Für Konrad von
Wallhausen sind wir allerdings in der glücklichen Lage,
seine echte eigenhändige Unterschrift in längeren Sätzen
zu besitzen, nämlich auf den früher erwähnten beiden
Exemplaren des Testamentes des Bischofs Johann I. von
Meifsen vom 1. Juli 1358, das uns oben ein Zeugnis für
Konrads Zugehörigkeit zur Familie von Kirchberg lieferte.
Dafs es tatsächlich eigenhändige Unterschriften der Dom-
herren sind, lehrt die Verschiedenheit der Hände und in
fünf Fällen die ausdrückliche Erwähnung der Anfertigung
der Unterschrift durch einen anderen wegen Schreibunkennt-
nis des Betreffenden (s. oben). Konrads Hand nun zeigt
entschiedene Ähnlichkeit mit einer in den Registern jener
Zeit häufig auftretenden Hand, die auch im Lehnbuche
'*) Vgl. die Urkunde am Schlüsse dieses Aufsatzes, s. Beilage 1.
Aufser dem Altar S. Georg und S. Elisabeth hatte Friedrich der
Ernste in der Schlofskapelle auch noch den Altar S. Marie, Dorothee,
Felicis et Adaucti gestiftet, dessen Einkünfte in Höhe von 10 Pfund
Eisenacher Pfennigen vom landesherrlichen Marktrechtzins zu Eisenach
nebst einem Hof und Wohnhaus zu Eisenach mit Zubehör dem Dekan
Johann von Gotha verliehen waren und auf dessen Bitte am 19. Jimi 1350
dem Altar durch Friedrich den Strengen bestätigt wurden, vgl. die
Anmerkimgen zum Drucke der Urkunde für den Georgen- und Elisa-
bethaltar, Beilage 1.
26 W. Lipperf.
vorkommt und hier als Hand E bezeichnet isf^^). Ferner
ist zu berücksichtigen, dafe diese Unterschreibung unter
des Bischofs Testament einen feierlichen Akt darstellt,
bei dessen Vollziehung sich jeder der Beteiligten der
Wichtigkeit der Sache bewulst war, ein Umstand, der
seiner Unterschrift auch leicht einen anderen Charakter
als bei gewöhnlicher flüchtiger Geschäftspraxis verleihen
konnte. QYotz dieser Umstände ist aber, wie gesagt, die
Ähnlichkeit von Konrads Hand mit E unverkennbar**^).
Ist diese Annahme zutreffend, so liegt damit für die Ge-
schäftsführung der interessante Nachweis vor, dafs sich
der Vorstand der Kanzlei selbst an den schriftlichen
Arbeiten beteiligte. Wir dürfen uns auch durch die Vor-
™) Abweichend sind einige der a in Konrads Unterschrift, die
nur die niedrige, dem heutigen Druck-Fraktur-a ähnliche Form bieten;
dafs er aber auch die andere dem 14. Jahrhundert eigene Form des
a mit einer zweiten geschlossenen oberen Schleife (so dafs also eine
Art Bretzelform entsteht) kannte, zeigt die Unterschrift selbst,
wo diese a-Form in dem einen Exemplar in den Worten „archi-
diaconus, Lusacie, appendi", in dem anderen in „archidiaconus, omnia,
singula, ratifico. approbo, manu, propria, appendi" auftritt.
«") Auch schon im 14. Jahrhundert hat, wie noch heute, fast
jeder Schreibkundige für fast jeden Buchstaben mehrere Abarten
zur Verfügung, von denen ihm beliebig, unabsichtlich und unwissent-
lich bald die eine, bald die andere Form in die Feder kommt. Dafs
eine und dieselbe Hand bei aller Wahrung der Haupteigentümlich-
keiten ihres Buchstabencharakters doch in ihrem Gesamteindruck
nicht immer denselben Duktus aufweist oder wenigstens aufzuweisen
scheint, weifs jeder Diplomatiker. Körperliche Disposition, Un-
bequemUchkeit der Schreibgelegenheit, Flüssigkeitsgrad der Tinte,
Zustand der Feder und des Schreibstoffes bedingen nicht selten so
wesentliche Unterschiede, dafs es schwer fällt, an Identität der
Hände zu glauben, selbst wo sie sichergestellt ist. „Umgedreht linden
sich auch bei verschiedenen Händen oft genug so viel Ubereinstimmungs-
punkte, dafs man sie einem Schreiber zuweisen möchte. Eingehende
Speziahmtersuchung ist stets nötig, und doch wird selbst sie vielfach
mit dem Nachweis der Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit sich
begnügen müssen. Bei Feststellung der Hände im Lehnbuch war
dies auch zu beachten. Als treffendes Beispiel der Schriftverschieden-
heit notorisch. derselben Hand sei auf einige Unterschriften desselben
Testamentes Bischof Johanns hingewiesen. Der ehemalige Protonotar
Konrad Pruze unterschrieb aufser für sich selbst auch noch laut
ausdrücklicher Erklärung für drei andere Mitdomherrn; drei dieser
Unterschriften (die für sich selbst, für Johann von Strele und Palbert
von Mühlhausen) sind sich, von Kleinigkeiten, einzelnen Buchstaben
u. dergl. abgesehen, völlig gleich, sie sind wohl, nach der Tinte zu
schliefsen, gleichzeitig vorgenommen; die vierte (für Gericke von
Wolftitz) hingegen, mit anderer Tinte und spitzerer Feder geschrieben,
macht auf den ersten Blick einen abweichenden Eindruck und erst
die Spezialvergleichung bestätigt die Identität.
"Wettinische Kanzlei im XIV. Jahrhundert. 27
Stellung von der späteren Bedeutung des Kanzleramtes
nicht beeintlussen lassen, die Stellung seines Inhabers zu
überschätzen. Der Kanzlertitel selbst war in Konrads
Amtszeit noch nicht wieder üblich geworden, sein Titel
Protonotarius oder oberster Schreiber bezeichnet ihn sach-
entsprechend nur als den ersten unter den Beamten der
Kanzlei. Gerade bei einem Manne wie Konrad, der vorher
mindestens 15 Jahre lang der Kanzlei als Schreiber an-
gehört hatte, erklärt sich die praktische Beteiligung an
den Arbeiten um so eher, als es sich ja auch bei ver-
schiedenen Registerarbeiten keineswegs blofs um Kopisten-
aufgaben handelt, sondern Sachverständnis und Sprach-
gewandtheit dazu nötig war; denn erstens galt es vielfach,
nicht nur Abschriften in die Bücher einzutragen, sondern
Regesten bald in deutscher, bald in lateinischer Fassung
anzufertigen, ferner erforderte beim Lehnregister die syste-
matische Einteilung der einzelnen Belehnungsregesten nach
geographischen Gesichtspunkten auf die verschiedenen
Kapitel des Lehnbuches — soviel sie auch nach heutigen
administrativen und wissenschaftlichen Anforderungen noch
zu wünschen übrig lälst — eine für damalige Verhältnisse
immerhin bedeutende Kenntnis von Land und Leuten.
Eine Schwierigkeit ist aber dabei nicht zu übersehen:
die Einträge dieser Hand, in der wir die des Protonotars
selbst erblicken möchten, hören nicht mit dem Herbste
1350 auf, sondern betreffen auch noch Verleihungen und
Beurkundungen der nächsten fünfziger Jahre. Konrad
von Wallhausen, der noch für den grölseren Teil des
Jahres 1350 als Protonotar urkundlich häufig bezeugt
ist-^), trat aber am 17. September 1350 von der obersten
Leitung der Kanzlei zurück, die an Dietrich von Limbach
überging*-). Es ergäbe sich also daraus, dals Konrad
zwar die verantwortliche Vorstandsstelle aufgab, ohne
jedoch aus der Kanzlei selbst völlig auszuscheiden*''}.
*i) So z. B. für den 13. Jannar, 3. April, 24. Juni, 4. August,
15. August 1350. Vgl. Urkundenbuch der Stadt Dresden S. 40 i\r.52;
Lehubuch Friedrichs des Strengen, Anhang S. 287, 289, 294 Nr. 10,
12, 15; Beyer, Das Cisterzienserstift und Kloster Altzelle S. 604
Nr. 355. Ferner noch zahlreiche ungedruckte Urkunden in Kopial 25.
*-) Kopial 25 fol. 43b: „Anno domini MCCCL sexta feria ante
festum Mathei apostoli et ewangeliste successit Theodericus de Lym-
pach dominum Conradum de Walhvlzin in prothonotaria, post cuius
successionem (Orig. successionen) hec acta sunt".
*^) Auch der spätere Protonotar und Kanzler Heinrich v. Kott-
witz, der erste nicht geistliche Kanzleivorstand, verblieb nach
28 W. Lippert:
Dals in dieser Annahme durchaus nichts Unmögliches
liegt, lälst sich mit mehrfachen Gründen dartun. Jenen
Zeiten und Verhältnissen fehlt ja der Begriff behördlicher
Rangklassen, der mit seinen Rücksichten auf Über- und
Unterordnung bei Beförderungen oder sonstigen Stellen-
besetzungen in der neueren Zeit eine so einschneidende
Rolle spielt^*). Ferner erscheint es um so begreiflicher,
dafs seine bewährte Tätigkeit der Kanzlei erhalten blieb,
wenn wir in Betracht ziehen, dals sein Nachfolger eine
der Kanzlei fremde Persönlichkeit war, die nicht in jahre-
langem Kanzleidienste herauf gedient hatte und daher
vorher keine oder nur sehr dürftige Gelegenheit gehabt
haben kann, sich in deren Geschäfte einzuarbeiten. Sein
Rücktritt erfolgte auch nicht unter den Zeichen fürstlicher
Ungnade, die ihm ein längeres Wirken im Herrendienst
schwierig oder unmöglich gemacht hätte, denn noch wenige
Tage vor seiner Amtsniederlegung erfreute er sich durch
die oben erwähnte Urkunde vom 7. September 1350 eines
Huldbeweises des Markgrafen. Hierzu paliät es auch,
dafs Konrad in den ganzen Jahren bis 1357 in den Ur-
kunden des Domkapitels nur ein einziges Mal bei einer
besonders wichtigen, die Verhältnisse des Kapitels selbst
stark berührenden Angelegenheit, zu deren Beratung auch,
wie das ausdrücklich hervorgehoben ist, alle auswärtigen
Domherrn besonders berufen waren, als beteiligt erwähnt
wird^-^). Er scheint also nicht sofort nach der Niederlegung
des Protonotariats sich lediglich seinen Domherrnpllichten
gewidmet, auch sich nicht in seine frühere Pfarre VVall-
hausen zurückgezogen zu haben, da er in den uns bekannten
Niederlegung dieses Amtes noch im Dienste, wenn auch — als Ritter —
nicht in der Kanzlei, so doch im markgräflichen Rate, s. Mej-er
S. 98 Anm. 3
^*) In einer Urkunde Markgraf Friedrichs vom 10. März 1350,
Kopial 25 f. 27 (auszugsweise gedruckt im Lehnbuch Friedrichs des
Strengen S. 226 Anm. 49) heilst es unter den Zeugen: „Nycolao de
Gyten notario, Theoderico de Capeludorf capellano, Conrado de Wal-
husen nostre curie prothonotario". Der Kanzleivorstand erscheint
also hier in der Reihenfolge hinter seinen Beamten. Derselbe Konrad
Pruze, der als Protonotar der Vorgänger Konrads von Wallhausen
gewesen war und der auch in der Reihenfolge der Unterschreibenden
in Bischof Johanns Testament zwei Plätze vor ihm steht, erhielt
sowohl die Präpositur Grofsenhain, wie auch später das Archidiakonat
der Lausitz erst als dessen Nachfolger.
*^) Bei der Beschlufsfassung über die Erlangung höherer Pfrün-
den mit Sitz und Stimmrecht innerhalb des Domkapitels am 1 I.März 1353,
s. Urkundenbuch des Hochstifts Meifsen I, 390 Nr. 469.
Wettinische Kanzlei im XIV. Jahrhundert. 2&
Urkunden der fünfziger und sechziger Jahre nach 1350
nicht mehr, wie früher, als „plebanus de Wallnisen" auf-
tritt, sondern Wallhausen blols noch als unterscheidendes
Beiwort angewandt wird, neben welchem sogar sein
eigentlicher Familienname von Kirchberg wieder mit
zur Geltung gelangt, der früher in den dreifsiger und
vierziger Jahren nie zur Anwendung kommt. Alle diese
Umstände tragen wesentlich bei, die Wahrscheinlichkeit
der Annahme seiner ferneren Mitwirkung in der Kanzlei
zu erhöhen. Erst in den letzten fünfziger Jahren tritt
er in den domstif tischen Urkunden mehr hervor, so 1357,
1358, 1361.
Konrads Tätigkeit bietet uns also ein wichtiges Zeug-
nis für die Geschäftsbehandlung in der Kanzlei, insofern
wir den Protonotar selbst als bei der Registerführung
wesentlich beteiligt betrachten dürfen, wenigstens wenn
er ein so geschäftskundiger Mann war, wie das oben für
ihn gezeigt ist.
Anders lagen die Verhältnisse bei seinem Nachfolger,
dem wir uns nun zuwenden, bei
3. Dietrich von Limbach.
War Konrad mindestens 15 Jahre Kanzleibeamter,
ehe er Kanzleichef wurde, so trat Dietrich oder, wie er
gewöhnlich heifst und sich selbst nennt, Titzmann in sie
— soweit wir mit urkundlichen Zeugnissen nachkommen
können — als homo novus ein; er war der Kanzlei wie
dem landesherrlichen Dienste überhaupt ein Fremder.
Ein landfremder Mann war er allerdings nicht. Seine
Familie, die sich unter den verschiedenen Limbach der
wettinischen Lande nach dem Dorfe Limbach 8W. Oschatz,
NNO. Mügeln nannte , ist seit dem 13. Jahrhunxiert ur-
kundlich nachweisbar, und zwar erscheinen ihre Glieder
als Vasallen der Burggrafen von Leisnig, zum Teil als
Burgmannen auf deren Stammburg Leisnig selbst. Dem
Gebiet zwischen Oschatz, Leisnig und Döbeln, besonders
der Gegend von Mügeln, gehören die Besitzungen des
Geschlechts an, die im Laufe des 14. Jahrhunderts nach-
weisbar sind, wäe Gorau O. bei Oschatz (Wüstung);
Paschkowitz SW. Mügeln; Grauschwitz W. bei Mügeln;
Glossen WNW. Mügeln; Börtewitz und Dobernitz
SW. Mügeln, N. und NO. Leisnig; Panitz SO. Oschatz,
NNW. Lommatzsch; Höckendorf 0. Leisnig, NW.
30 W. Lippert:
Döbeln; der Groniewald SW. Mügeln; der Medenicz-
wald u. a.^*').
Titzmann war der Sohn des Ritters Wernlier von
Limbach, der nebst seinem Bruder Johann von Limbach
in den Urkunden jener Gegend eine häufig genannte Per-
sönlichkeit ist, besonders in denen des Klosters Sornzig
(SW. Mügeln), in welchem drei Töchter Wernhers und
zwei Johanns als Nonnen untergebracht waren. Von
Wernhers Söhnen lernen wir aulser Titzmann noch Dein-
hard (Dehnhard), Bartholomeus und Hans (Hannus, Jenekin)
kennen, einen Vetter Hans und mehrere andere Geschlechts-
genossen , deren Verwandtschaftsverhältnis zu Titzmann
nicht ganz klar ist, so zwei der Sornziger Nonnen Elzebeth
und Margarete, also Schwestern oder Cousinen Titzmanns,
ferner Hermann, einen Bruder Johanns, also wohl auch
einen Onkel Titzmanns, Strenphil und Wolmann (Walt-
mann), die Söhne Hermanns, Benedictus de Ljmipach").
So dürftig also, wie die Kunde über Konrads private Ver-
hältnisse war, so reichhaltig flielsen die Quellen über
Titzmanns Familie, und zwar ist 'es die sich Generationen
hindurch innerhalb eines eng umgrenzten Gebietes haltende
Bodenständigkeit des kleinen Ministerialengeschlechts, der
wir durch das Zusammenfügen der verschiedenen Einzel-
notizen die Aufschlüsse verdanken. Die engen lokalen
Beziehungen waren es auch, denen Titzmann seine Lebens-
stellung verdankte: bereits am 23. Januar 1335 erscheint
er als Pfarrer des Städtchens Mügeln ^^), und in dieser
sß) Vgl. Lehubuch Friedrichs des Strengen S. 139, XXVI 10;
Urkundeubuch des Hochstifts Meifsen II, 89 Xr. 581; ferner die
Orig.-Urk. Nr. 2681, 2817a, 2817h, 5093; alles Zeugnisse der Jahre
1335, 1338, 1349/50, 1368, 1399.
«■') Vgl. über diese Beziehungen die Orig.-Urk. Nr. 2680 und
2681 vom- 23. und 25. Januar 1335, 2817a vom 25. Oktober 1338,
2817b undatiert (auch von 1338), 3123 vom 20. April 1348, 3153 vom
13. Dezember 1348, 3361 vom 12. März 1354, 3798 vom 7. April 1365,
3930 vom 25. Mai 1369, 5093 vom 8. August 1399. Ferner Urkunden-
buch des Hochstifts Meifsen I, 284, 328, 336, 347, 355 Nr. 350, 398,
409, 425, 435; II, 12, 89 Nr. 504, 581 aus den Jahren 1313, 1329,
1333, 1337, 1341, 1358, 1368; Urkundeubuch der Stadt Leipzig II, 75
Nr. 95: Märcker, Das Burggrafthum Meifsen S. 196f., 516, 535,
(568). Ein Michael von Limbach erscheint 1369 — 1379 als Propst
des Thomasklosters zu Leipzig, s. Urkundeubuch der Stadt Leipzig
III, 364, 375.
*«) Orig.-Urk. 2680 (Verkauf von Sornziger Klostergut an das
Kloster Seufslitz) : „testes, qui . . . vendicioni interfuerunt, sunt stren-
nuus miles Wernherus de Liatbach et ipsius filius dominus Ticzmannus
plebanus in Muglin".
Wettiiiische Kanzlei im XIV. Jabrhuudert. 31
Würde treffen wir ihn während der Folgezeit noch in
zahlreichen Urkunden an'^*'). Ob er der Thitzcho de Lim-
pach ist, der als „officialis noster" in einer Urkunde
Bischof Withegos II. von Meißen vom 22. Juni 1341
genannt wird^"), ist deshalb fraglich, weil bereits am
27. Dezember 1312 ein Theodericus de Lympach als offi-
cialis Withegos II. vorkommt''^), der in Anbetracht der
Altersverhältnisse schwerlich mit dem Mügelner Pfarrer
identisch sein kann, sondern wohl bei der Gleichheit der
Vornamen als naher Verwandter zu fassen ist, nach dem
er selbst benannt wurde.
Im Jahre 1347 begegnet uns Dietrich der Jüngere
in einer neuen Würde, er ist Canonicus des KoUegiatstifts
Würzen; am 9. November 1347 fungierten der bischöfliche
Offizial Dr. decret. Nikolaus Ebirhardi und „Tytzmannus
de Limpach canonicus Wurtczinensis et plebanusin Mogelin"
als Schiedsrichter in einem Streit des Klosters Nimbschen
mit dem Pfarrer von Torgau, und zwar fand die Verhand-
lung statt „in estuario habitacionis honorabilis viri domini
Tytzmanni plebani in Mogelin"^-). Dafs Titzmann seine
®^) Bald heifst er „Theodericus de Limpach pl. i. M." oder blois
„domimis Theodericus pl. i. M.", bald „Thezco de Limbach pl, i M.",
oder „Tyczmann de Lympach i. M. pl.", oder „her Thiczeman von
Limpach der pherrer von Mügelin", oder blofs „her Thyczeman der
pherrer von Miigelin" und ähnlich. Vgl. die oben erwähnten Urkunden.
»«) Urkundenbuch des Hochstifts Meifsen I, 352 Nr. 432.
91) Urkixndenbuch der Stadt Meifsen S. 137 Nr. 193. Auf diesen
ist wohl auch zu beziehen der magister Th[eodericus] de Limpach,
der 1311 in zwei Urkunden für das Leipziger Thomaskloster vor-
kommt, s. Urkundenbuch der Stadt Leipzig II, 61, 64 Nr. 76, 80;
denn dafs dieser letztere ein anderer ist als der spätere Protonotar,
besagt genugsam sein Titel magister, der niemals bei dem Mügelner
Pfarrer und Protonotar angewandt wird, so viele Nennungen desselben
auch vorliegen.
^'-) Eegest bei Schmidt, Urkundenbuch der Stadt Grimma und
des Klosters Nimbschen I, 181 Nr. 257 Aum. nach dem Original
Nr. 3108. Ein zweites Original dieser in Duplo ausgefertigten Ur-
kunde befindet sich in meinem Besitz. Das nebst dem Ebirhardis
anhängende spitzovale Siegel Titzmanns zeigt eine stehende Maria
mit Christuskind, neben welcher ein Mann steht, Umschrift: S • ThI •
D' • LISßPACh • PLeBARI • V ■ SKOGGLI • Bereits in einer
Urkunde vom 25. März 1329 (Urkundenbuch des Hochstifts Meifsen _I,
328 Nr. 398) finden wir einen „Th. de Limpach Wurzinensis ecclesie
canonicus", der wohl mit unserem Titzmann identisch ist; derselbe
hätte also noch vor Erlangung des Mügelner Pfarramts — wenigstens
ehe er in dieser Eigenschaft nachweisbar ist — ein Kanonikat in
Würzen erlangt, falls sich diese Stelle nicht mit auf jenen älteren
Dietrich, der schon 1312 Offizial des Bischofs von Meifsen war, bezieht.
32 W. Lippert:
Stelle in Mügeln aber nicht blols als nahrungspendende
Pfründe benutzte (wie es bei Konrad mit Wallhaiisen der
Fall war), sondern in Mügeln lebte, zeigen die Datierungs-
orte zahlreicher oben erwähnter Urkunden, die ihn mit
als Zeugen nennen und gerade an seinem Aufenthaltsorte,
in Mügeln selbst, ausgestellt sind. Er bekleidete das
Pfarramt bis zu seinem Eintritt in die markgräfliche
Kanzlei. Noch am 20, April und 13, Dezember 1348
werden „her Thiczeman von Limpach der pherrer von
Mugelin" und „Deynhart sin brudyr und Hannus sin
vetere" als Zeugen in zwei Sornziger Urkunden genannt'-*^),
imd selbst noch am 12. April 1350 zu JS^ossen ist er und
der Nossener Pfarrer (,.presentibus . , . Tjczmanno de
Lympach in Mogelin, Henrico in Nussyn ecclesiarum
plebanis") Zeugen in einer Urkunde Bischof Johanns I.
von Meilsen über die Vereignung von Grundstücken bei
Mügeln und Zinsen in Töpeln (bei Leisnig) an die Kapelle
im Schlosse Mügeln'-**).
Bald darauf aber wurde er seiner stillen Wirksamkeit
im engen heimischen Kreise entrückt: am 17. September
1350 übernahm er als Nachfolger Konrads die Leitung
der wettinischen Kanzlei. Keine Spui^ deutet darauf hin,
dals er vorher schon darin tätig war; eine ganze Reihe
von Kanzleibeamtennamen **'') tauchen um jene Zeit in den
markgräflichen Urkunden oder Rechnungen auf, Titzmanns
Name ist jedoch nicht darunter. Auch sonst ist nichts
von einem persönlichen Verhältnis zu einem der Wettiner
bekannt; zahlreiche Fäden knüpften die ganze Familie
an die Burggrafen von Leisnig, die Bischöfe von Meifsen,
das Kloster Sornzig, von Beziehungen zum Markgrafen
hören wir bis zu seinem Dienstantritt bei keinem seiner
näheren Verwandten aulser der Notiz im Lehnbuch Fried-
richs des Strengen (s, oben), dafs sein Bruder Deinhard
auch ein paar landesherrliche Lehen innehatte. Auch
seine Kanzleiverwaltung erlaubt keine besonderen Schlüsse
über irgend welche hervorragenden Bestrebungen oder
eingreifende Neuerungen, denn die unter Konrad angelegten
Register, das Registrum perpetuum, das Registrum tem-
porale und das Lehnbuch fanden ihre Fortsetzung ohne
Einführung von Abänderungen und Neuerungen. In dem
ö3) Orig.-ürk. 3123. 3153.
0^) HStA. Depos. Capit. Misn. Xr. 296.
®^) Mehr, als die Liste bei Posse S. 180 verzeichnet.
Wettinische Kanzlei im XIV. Jahrhundert. 33
vierten Geschäftsbuch, dem Liber computacionum, dessen
x\brechnungszeiträume sich zum Teil bis in die Zeit Kon-
rads zurückerstrecken, beginnen die Kanzleiregistraturen
über die Reclnningsablegungen der Beamten eist mit dem
August 1353, d. h. mit dem Amtsantritt von Titzmanns
Nachfolger Heiniich von Kottwitz; also auch diese neue
Einrichtung, dals über die mündlichen Abrechnungen, über
welche früher gar keine Notizen der dauernden Aufbe-
wahrung, wert erachtet wurden '"*), von nun ab wenigstens
knappe, meist nur summarische Übersichten in dem be-
sonderen Rechnungsbuche gebucht wurden, geht nicht auf
seine Anregung zurück^'). Andere Amter, und zwar
sowohl Hofämter wie Verwaltungsposten in den Vogteien
und Städten, wurden zu jener Zeit in allen Staaten viel-
fach nicht nach Verdienst, Würdigkeit und Sachkenntnis
besetzt, sondern als rein finanzielle Vergütung für gehabte
Verluste, gemachte oder noch bevorstehende Vorschüsse und
dergl. verliehen ''^). Doch auch hiervon hören wir vor
oder bei seinem Antritt weder bei Titzmann selbst, noch
bei einem seiner Angehörigen^^); er selbst und seine
Familie sind niemals politisch, kriegerisch oder finanziell
in jener Zeit hervorgetreten, um dem Markgrafen ansehn-
liche Dienste zu leisten oder für ihn gröfsere Opfer zu
bringen ; auch dieses Verleihungsmotiv versagt also. Kurz-
um, wir mögen nach sachlichen Erklärungen suchen, soviel
wir wollen, so bleiben wir doch völlig in Ungewifsheit
*'<^) Vgl. über den Beginn dieser Rechnungen Ermisch, Ur-
kundenbuch der Stadt Freiberg II S. XLI V und 374 f. und in dieser
Ztschr. XVIII, 1 f.; Meyer S. lOOf. Dafs auch früher schon einzelne
Notizen über die Abrecünungen vorhanden waren, zeigt die Angabe
Kopial 5 fol. o zu 1347, wonach die Einkünfte der Ämter und Städte
secunduni registra et conputaciones ofticiatorum zusammengestellt
wurden, s. oben Anm. 25. Es mögen aber einzelne Blätter gewesen
sein, die leicht in Verlust gerieten.
®') Nur die den zweiten Hauptteil von Kopial 5 bildenden
Regesten über die Anweisungen auf die Einkünfte von Städten und
Ämtern beginnen zum Teil in seiner Amtszeit, so 1351: fol. 100
Meifsen, fol. 122 Oschatz, fol. 129 Thamsbrück, fol 131 Eisenach;
1352: fol. 127 Neuenburg (Frey bürg); 1353: fol. 103 Freiberg.
"') Meyer S. 55, 58.
"^) Die Verleihung von Einkünften einiger Dörfer für Dienste
und Geldzahlungen an Titzmann und seinen Bruder Deiuhard im
Oktober 1351 (s. im folg.) kommt hierfür nicht in Betracht, denn
1. war der schuldige Geldbetrag an und für sich so unbeträchtlich,
dafs er sogleich durch die einfache Überweisung jener geringen
Hebungen sichergestellt werden konnte; 2. trat diese Verbriefung
erst über ein Jahr nach Titzmanns Amtsantritt ein.
Neues Archiv f. S. G. u. A. XXIV. 1. 2 3
34 W. Lippert:
Über die Beweggründe dieser auffälligen Wahl. In seinem
engeren Kreise war er ja, wie sein häufiges Auftreten in
Urkunden und seine Aufnahme als Domherr in Würzen
erkennen lassen, ein geachteter Mann, und seine Zuziehung
als Schiedsrichter im Jahre 1347 neben dem bischöflichen
Offizial und Rechtsgelehrten Dr. Nicolaus Ebirhardi zeigt,
dals auch andere von seinem Urteil eine günstige Meinung
hegten. Auch mochte ihm seine eigene Tätigkeit als
Offizial des Bischofs Withego (1341) zur Erlangung ge-
wisser geschäftlichen Kenntnisse verhelfen haben. Auf
Empfehlungen von solcher Seite läfst sich also höchsten-
falls seine Wahl zurückführen. An der Tatsache selbst
ist aber nicht zu zweifeln, denn der an und für sich
bestimmte und unanfechtbare Vermerk im offiziellen Register
über den Wechsel im Protonotariat am 17. September 1350
wird durch die parallelen Zeugnisse der Urkunden be-
stätigt. Bis zum August tritt Konrad von Wallhausen
als Kanzleivorstand auf'"") und im Oktober schon Titz-
mann^"^).
Alsbald regen sich auch die Verwandten: gleich die
ersten Blätter des Registers unter seiner Verwaltung
100) Ygl. die Belege oben Anmerkung 81. Nach einem Zeug-
nisse könnte es scheinen, als sei Titzmann schon Ende Dezember 1.S49
Protonotar geworden, denn in einer Privilegienhestätigung für das
Nonnenkloster zu Grofsenhain erscheint mit als Zeuge „dominus
Ticzmannus de Limpach noster prothonotarius" , und diese Urkunde
ist ausgestellt: „Datum Dresden a. d. millesimo treceutesimo quin-
quagesimo in die Inuocentum". Da nun nach bisheriger allgemeiner
Annahme im Bistum und in der Mark Meifspn das neue Jahr mit
dem 25. Dezember begann (s. Grotefeud, Zeitrechnung des deut-
schen Mittelalters S. 205, Taschenbuch der Zeitrechnung S. 11; Posse
S. 102), hele diese Urkunde also auf den 28. Dezemi)er 1B49. Die
beigebrachten Zeugnisse für Konrads Weiteramtiereu während der
ganzen Monate vom Dezember 1349 bis August 1350 und füi' Titz-
manns Auftreten noch als einfacher Pfarrer von Mügelu in derselben
Zeit zeigen aber, dafs die Urkunde tatsächlich zum 28. Dezember 1350
gehört. Vgl. über diesen auch sonst in jenen Jahren (1349, 1350,
1353) mehrfach zu beobachtenden Gebrauch des sogenannten Circum-
cisiousstils in der wettinischen Kanzlei meinen Aufsatz „Jahres-
anfang am 1. Januar in der meifsnisch- thüringischen Kanzlei um die
Mitte des XIV. Jahrhunderts" in den Mitteil d. Instituts für Öster-
reichische Geschichtsforschung XXIV, 302—309.
101) So am 29. Oktober 1350, s. Lippert, Wettiner und Witteis-
bacher S. 243 Nr. 35. In der Folgezeit, seit dem Beginn von 1351,
sind auch in Originalurkunden und Einträgen des Kopiais 25 Er-
wähnungen von ihm als Protonotar sehr häufig, auch mehrere Bände
des Cod. dipl. Sax., Beyers Altzelle usw. liefern hinreichende Belege
aus diesen Jahren.
Wettinische Kanzlei im XIV. Jahrhundert. 35
liefern dafür Zeugnisse. Am 10. Dezember 1350 erhielt
Agnes, die Gattin Strenphils von Limbach, als Leibgedinge
das Dorf Seegeritz (nordwestlich bei Taucha) mit Aus-
schluß des Vorwerks und eines Hofes verschrieben, und
am 19. Januar 1351 wurden dem „Strenphil de Limpach,
Olczen de Zcwochow" und ihren Erben Dorf, Hof und
Vorwerk Seegeritz und Zubehör mit demselben Recht
verliehen, wie sie früher dem Heinrich Marschall von
Mockritz verliehen waren ^*'-).
Titzmann selbst und sein Bruder Deinhard erhielten
im Oktober 1351 ^^'^) für 50 Mark, die sie dem Markgrafen
zahlten '''^), die Landbede der beiden Dörfer Grauschwitz
und Höckendorf nebst der Gerichtsbarkeit mit Ausschluß
des obersten Gerichts über Leben und Tod, das der
Markgraf, wie meist in solchen Fällen, sich vorbehielt;
ferner von den Einkünften des Dorfes Panitz eine Mark
nebst der Gerichtsbarkeit^*''). Diese Einkünfte sollten
'*'-) Kopial 25 fol. 44 fiir „honesta Agnes, legitima conthoralis
Strenphils de Limpaeh . . . Datum Drezsden anno L feria VI. ante
Lucie virginis", fol. 45 b für Strenphil . . . .„Datum Dresden anno
LI feria IUI. ante Fal)iani martiris". Strenphils Vater war Her-
mann von Limbach, und Ham^ und Hermann erscheinen als Brüder
von Titzmanus Vater Wernher; Strenphil war also ein Vetter des
Protonotars.
103) Ygi_ (len Druck dieser Urkiuide am Schlüsse als Beilage 2.
'<'*) Es handelte sich wohl um eine der in jener Zeit häufigen
Geldzahlungen, die von Hofbeamten und anderen Personen für den
jeweiligen Bedarf des Hofhalts vorgestreckt wurden, eine conquisicio,
einen gewinn , wofür den Betreffenden dann besondere Anweisungen
auf bestimmte Einkünfte erteilt oder Besitzungen und Gerecht-
same überlassen wurden, aus deren von der Hauptsumme abzu-
ziehenden Geldern sie sich nach uud nach bezahlt machen oder
deren Erträge als Kapitalzinsen dienen sollten; vgl. Meyer a. a. 0.
S. 84-90.
^°'') Die Listen der Landbede von 1334 und 1336 geben auch
die Bedebeträge dieser Dörfer mit an : Grauschwitz (östlich bei
Mügeln), als Gruzwicz in der Supanie Schlagwitz aufgeführt, zahlte
1334 (fol. 2) 50 Groschen, 1336 (fol. Ib) 75 Groschen; Höckendorf
(östlich von Leisnig, nordwestlich von Döbeln), als Hoykendorf in
der Supanie Schweta aufgeführt, zahlte 1334 (fol. 2b) 30 Groschen,
1836 (fol. 2) 45 Groschen; Panitz (südöstlich von Oschatz, uordnord-
westlich von Lommatzsch), als Panicz in der Supanie Pulsitz auf-
getührt, zahlte 1334 (fol. Ib) 1 Schock 40 Groschen, 1336 (fol. 1)
2 Schock 30 Groschen. Die Bede von Grauschwitz und Höckendorf
ergab zusammen also 1334 80 Groschen, 1336 2 Schock, d.h. nach
Mark berechnet für 1834 etwas über 1 Mark, für 1336 reichlich
Vj, Mark (1 Mark = 1 Schock 17 Groschen, s. Lippert, Wettiner
und Witteisbacher S. 293, 294, Meyer S. 121). Die eine Mark aus
3*
36 W. Lippert:
aber nicht zur Amortisation der 50 Mark dienen, sondern
deren Genuis den Brüdern ihrer Dienste wegen an Stelle
von Kapitalzinsen verbleiben; erst nach völliger Bezahlung
der Schuldsumme fallen Bede und Gerichtsgelder der
landesherrlichen Verwaltung wieder zu.
Über Titzmanns Amtsführung ist wenig zu berichten;
er begegnet wiederholt in Urkunden dieser Jahre, be-
sonders 1351 und 1352, neben den andern Hofbeamten
und Räten als Zeuge'"*'). Im Jahre 1352 waltete er —
wie schon 1347 — in einem auf Veranlassung des Mark-
grafen berufenen Schiedsgericht als Teilnehmer: in ihrem
Streit mit den erbzinspflichtigen Meifsner Bürgern wählten
die Domherren des Meilsner Kapitels ihn, die Bürger
den Marschall Thimo von Kolditz zum Schiedsrichter,
und beide Herren bemühten sich ehrlich, beiden Parteien
ihr Recht zu teil werden zu lassen. Sie erkannten den
Bürgern zwar die unbedingte Verpflichtung zur Zahlung
zu, aber zugleich auch — mit gewissen bestimmten Aus-
nahmen — die Freiheit, binnen drei Jahren von dem
Ablösungsrechte für eine einheitlich festgesetzte Ent-
schädigungssumme ohneWiderspruch des Kapitels Gebrauch
zu machen'""). Das persönliche Eingreifen des Fürsten
spricht für die Wichtigkeit des Falles und die Zuziehung
Titzmanns neben dem Marschall für die Achtung, deren
er sich erfreute.
Das letzte Schriftstück, das sich aus dem Dresdner
Materiale für sein Auftreten am Hofe beibringen läfst,
ist eine Urkunde Markgraf Friedrichs für das Kloster
Pforta vom 3. Juni 1353'"*). Bald darauf, am 3. August
J353, übernahm als sein Nachfolger der Ritter Heinrich
Panitz dazu gerechnet, würden wir als Einkünfte der 3 Dörfer
über 2 bez. über 2^2 Mark erhalten; das gäbe also nur einen Zinsen-
genufs von 4 bez. 5",',,, für jene Zeit eine aufserordentlich niedrige
Verzinsung ; doch dazu kommen ja noch die nicht angegebenen
Gerichtsgefälle der drei Dörfer, die den Gesamtertrag wesentlich
erhöhen.
106) ygi_ 2. B. Ermisch, Urkundenbuch der Stadt Ereiberg
I, 73 Nr. 95-, Gersdorf, Urkundenbuch der Stadt Meifsen S. 28
Nr. 42; Beyer, Altzelle S. 605f. Nr. 358, 361, 362; Orig.- Urkunden
Nr. 3263, 3269, 3275; Kopial 25 fol. 46 b, 47; u. a.
'^■') Gersdorf, Urkundenbuch des Hochstifts Meifsen I, 385
Nr. 464 vom 7. Juni 1352, Urkundenbuch der Stadt Meifsen S. 26
Nr. 41 vom 30. Juni 1352.
1°*') Kopial 25 fol. 59 b mit dem „Datum Gota feiia IL ante
Bonifacii anno LIII".
Wettinische Kanzlei im XIV. Jahrhundert. 37
von Kottwitz die Leitung der Kanzlei^*"*), der erste
weltliche Kanzleivorstaiid der Wettiner, der auch den
schon von mehreren früheren Protonotaren vorübergehend
geführten Kanzlertitel wieder annahm ^^''). Während wir
aber die anderen Protonotare dieser Jahrzehnte nach
der Niederlegung der Kanzleileitung noch vielfach wieder-
finden^"), scheint Titzmann nach dem Sommer 1353 nicht
mehr vorzukommen, wenigstens habe ich ihn in Urkunden
der nächsten Zeit nicht mehr ermitteln können. Es ist
daher nicht ausgeschlossen, dafs die Amtserledigung durch
seinen Tod verursacht wurde.
(Schlufs folgt.)
1. Beilage. 7. September 1350.
Markgraf Friedrich der Strenge bestätigt auf Bitte des Proto-
notars Koiirad von Wallhausen als des Inhabers die durch
Friedrich den Ernsten erfolgte Dotation des neuen Altars S. Georg
und S. Elisabeth in der ßurgkapelle auf der Wartburg "2),
In noraine domini amen. Creator omuium rerum deu.s sna dis-
posicione mirabili ab angelorum ordinibus uecnon beatorum spiritibus,
quos ad sui laudem et eorum perbennem condidit, gloriücari volens
in celis unam sanctam et katholicam ecclesiam in terris unigeniti
filii sui morte constituit et eam precioso suo sanguine dedicavit, in
qua ministros eius reliquit, qui gregi suo tamquam pastores fideles
preessent, ut et ipsi cum grege sibi tradito in una fide recoUecti
deum factorem suum ad instar supernorum civium valeant coUaudare.
Nos igitur Fridricus dei gracia etc. deum omnipotentem fide recta
profitentes cognovimus, nos et ceteros, qui eius providencia principatus
prerogativam gerimus in terris, ex eo precipue buic regimini fore
prefectos, ut huiusmodi ecclesie sponse ministros nostris beneficiis et
tuicionibus raultipliciter foveamus. Quam"*) ob rem huius rei edocti
109) Kopial 25 fol. 60 b „Anno domini MCCCLIII sabbato ante
Donati successit dominus Henricus de Kotewicz dominum Th. de
Limpach"; gleich in der ersten.. Urkunde, die unter seiner Amts-
führung unmittelbar unter dieser Überschrift gebucht ist, dem Lausitz-
vertrag vom 8. August 1353, erscheint er mit als Zeuge, s. Lippert,
Wettiner und Witteisbacher S. 251.
'10) Vgl. Meyer S. 26, 27, 98.
"^) So Johann von Eisenberg, Konrad Pruze, Konrad von Wall-
hausen, Heinrich von Kottwitz.
11-) Kopial 2.5 fol. 28 (darnach Kopial 27 fol. 7b, Kopial 29
fol. 107h) mit der Überschrift „Domini Conradi plebani in Walhusen".
11-^) In der Bestätigung der Dotation des anderen durch Friedrich
den Ernsten neugestifteten Altars in der Burgkapelle (s. oben Anm. 78),
heifst es in der sonst wörtlich gleichlautenden Urkunde — Kopial 25
fol. 34 — von hier ab: „Quam ob rem huius rei edocti exemplo et
siuceris domini Johannis decani in Gotha precibus incitati, decem
38 W. Lippert:
exemplo et sinceris domini Conrad! plebaiii iu Walhusen precibus
incitati, decem marcas argeiiti puri in civitate nostra Wizsinse per
olim inclitum genitorem nostrum felicis recordacionis apud Ottonem
de Vanre pro centum marcis conparatas annuatim percipiendas cum
vestitu et expensis iu Castro nostro Wartperg ac altari in honore
sancti Georii martiris ac beate Elizabet in capella castri nostri iam
dicti de novo constructo et dedicato per prefatum genitorem nostrum
donatas et appropriatas, per eum et suos in dicto altari successores,
qui pro tempore fueriut, perpetuo possidendas, suis meritis exposcentibus
nostrisque . . coberedibus consencientibus, quorum intererat, predictas
decem marcas annui census dicto altari donavimus, appropriavimus,
donamus et appropriamus modis et forma, quibus melius poterit hoc
valere, innovantes, confirmantes et ratificantes appropriacionem per
memoratum genitorem nostrum factam, iuxta continenciam litterarum
sibi per eundem patrem nostrum traditarum ipsasque eundem eifectum
habere voluraus, ac si ipsarum tenor de verbo ad verbum esset pre-
sentibus intersertus. In premissorum evidens testimonium et certitu-
dinem ampliorem sigilli nostri appeusione presentem paginam duximus
roborandam. Presentibus '") et testibus nobilibus Guuthero comite
de Swarczpurg domino in Wassinburg, Tymone de Coldicz marschalco,
Fridrico de Schonenbiirg domino in Hassenstein, Bothone de Turgowe
domino in Bychin, Meynhero burcgravio Mj'sznensi iuniore, ac strennuis
Arnoldo Judeman, Cristano de Witzceleiben militibus, secretariis et
fidelibus uostris dilectis pluribusque aliis fide dignis. Datum Turgow
anno domini M*^CCCOL^ in vigilia nativitatis beate Marie virginis.
tallenta denariorum Ysenacensium in censu et iure nostro forensi,
marcrecht vulgariter nuncupato, annuatim percipienda cum vestitu et
expensis in dicto castro Wartperg ac altari in honorem gloriose
virginis Marie, Dorothee virginis, Eelicis et Adaucti martirum in
cappella castri nostri Wartperg de novo constructo et dedicato per
olim inclitum genitorem nostrum felicis recordacionis cum area et
domo habitacionis sue Ysenacensis aliisque quibusdam bonis et eorum
pertinenciis donata et appropriata, per eum et suos in dicto altari
successores, qui pro tempore fuerint, perpe postuosidenda, suis meritis
exposcentibus-* . . . usvp. , wie in der obensteheuden Urkunde. Der
genannte Johann war der Dekan des Augustinerstifts in Gotha, das
1345 hierher von Ohrdruff verlegt worden war, s. A. Beck, Geschichte
des gothaischen Landes (Gotha 1870) II 293 f. Entsprechend dieser
Verleihung ist auch in der Aufzeichnung über die Bede von 1347
und andere Einkünfte unter „Ysenach", Kopial 5 fol. 6b, diese
Zahlung abgerechnet: „De iure forensi XXVI talenta denariorum;
de hiis domino Johanni capellano X talenta". In dem Verzeichnis
der Einkünfte von 1378 (Loc. 4383 Nr. 3) fol 2 ist die Einrichtung
als dauernde Leistung erwähnt: „Item census marcrech[t] XXVIII
talenta, magis vel minus. Horum cedunt perpetue ad unam vicariam
in Wartberg X talenta".
"^) In der Urkunde für den Marien- und Dorotheen -Altar (s,
vorige Anm.) heifst es von hier ab: „Presentibus et testibus nobilibus
Gunthero comite de Swarczburg domino [iu] Wassenbürg, Thymone
de Koldiez, ac strennuis Ottone de Stuternheim, Arnoldo Judemanno,
Cristano de Wiczeleiben militibus, Heinrico de Loucha et aliis quam-
pluribus fide dignis. Datum Gotha anno (luinquagesimo sabbato post
Viti" = 19. Juni 1350.
Wettiiiische Kanzlei im XIV. Jahrhnudert. 39
2. Beilage. Oktober 1351.
Markgraf Friedrich der Strenge Tcrpfäiidet dem Protonotar
Titzmaiin von Limbach und seinem Bruder Deinliard Einkünfte
in den Dörfern Orauschwitz, Höckendorf und Panitz"^).
Wir Fridrich etc. bekennen offenlich, daz wir mit gutem rate
und wizzene Timen von Koldicz, unsirs marschallies, Lutoldes von
Ebeleiben und Kristans von Wicczeleiben, unsirs hoverichters, imsir
lieben getruwen und heimelichere, dem erbern hern Tieczemanne von
Limpach, unserm obersten schriber, Dehnharte, sinem bruder, und
sinen erbin die bete der dorfere Grusewicz und Heukendorf mit dem
gerichte innewendig den zcünen derselben dorfer über wunden, schult
und alle ander gevelle ane daz halsgerichte, daz wir bi namen uzge-
czogen haben, und eine mark geldes in dem dorfe zeu Panicz mit
dem gerichte darüber gesacczet haben vor funfczig schog breiter
groschen, die sie bereit beczalt haben, also daz sie die inne haben
und dieselbe bete ufhebiu und innemen sullen [und] an der obeguanten
summen nicht abeslahen, wenne wir in die vorsehen durch ires dinstes
willen also lange, biz wir in die obgnanten funfczig schog gar und
genczlichen beczalen. Wenne onch daz geschiit, so sal die bete und
daz gerichte der obegnanten dorfer von in los und ledig sin und an
uns und unser erben ane hindernisse wider vallen. Zcü Urkunde etc.
3. Beilage.
Der Bestand des kurfürstlich sächsischen Archivs an Registern,
Reclinungshüchern u. dergl. um die Mitte des XV. Jahr-
hunderts"").
Fol. 1: Eegistrum litterarum Misne in testudine [d. h. im
Urkundengewölbe] r e p o s i t a ru m.
Registrum litterarum iuWittemberg apud prepositum ecclesie
Omnium Sanctorum repositarum.
ßegistrum expensarum factarum per dominum Sigismuudum
ducem Saxonie"''), dum ad imperatorem proficisceretur.
"^) Cop. 26 fol. 5, unter der ITberschrift „Limpach", ohne Datum,
doch — wie Hand und Tinte zeigen — gleichzeitig mit der vorher-
gehenden Urkunde (Datum Gotha anno domini MCCCLI in crastino
sancti Galli = 17. Oktober 1351) und der nachfolgenden Urkunde
(Datum anno domini MCCCLI in vigilia Simonis et Jude = 27. Ok-
tober (1351) eingetragen, also wohl auch in den Oktober (eventuell
zwischen den 17. und 27.) 1351 gehörig.
"*') Loc. 23 „Registratura etlicher brive, so etwan zu Meyssen
im gewelbe gelegen und darnach gein Leiptzk gefurt, registrata
per M(artinum) Rotleben, Cuntz Rumpf anno 1508", alte Aufschrift
auf der Rückschale des ümschlagdeckels „Ordo literarum". Vgl. über
den Band die Bemerkungen in meinem Aufsatze über den ältesten
kursächsischen Bibliothekskatalog aus dem Jahre 1437 in dieser
Zeitschrift XVI 135 f.
"') Herzog Siegmund, der zweite Sohn Friedrichs des Streit-
baren, Bischof von Würzburg 1440 — 1443, j 1471.
40 W. Lippert:
Item insertum est registrum racionis Hanns Maxin""') ex-
hibitum 1438 Lipczk; premissa sunt Misne in testudine.
Fol. 3'6 (unter der Abteilungssignatur E): Item ein register myns
harren herczog Friderichs, wem er lehin getan hat, anczuhebin
millesimo CCCCXXIII am sontage noch visitacionis Marie
(= 4. Juli 1423).
Fol. 34: Item es sint vier bethebuchere, die da legin in dem rate
im gewelbe.
Fol. 3H: Zettel mit Aufzeichnungen über die Gefangenen, die Graf
Heinrich von Schwarzburg und Graf Heinrich von Hohnstein
dem Bischof von Halberstadt und seinen Helfern abfingen, ir
namen sint beczeichent in dem register. das angehaben ist 1438.
Fol. 42 (unter der Abteilungssignatur F): Item registrum tem-
porale marchionum Misnensium inceptum anno domini millesimo
CCCLXIX et finitur anno domini millesimo CCCCXVIl (daneben
am Rande die Signatur des Bandes pp"^).
Item anno domini 1437 dominica Jubilate (= 11. Mai
1437) due eiste cum litteris dominoriim dominia eorum con-
cernentibus, cum certis libris raciones, litteras perpetuas et
temporales necnon exacciones receptas per eorum dominea(!) et
redditus, fructus et proventus dictorura dominiorum in se con-
tinentibus, de Wyda in Misnam sunt ducta(l) et allata
et eiste locate sunt in testudine et littere in eisdem
recluse et libri ibidem eciam repositi.
Primus liber computaciones diversorum in se continet offi-
cialium anno etc. sexto et finitur anno etc. XXXV (Band-
signatur aä).
Item secundus liber eciam continet in se raciones diversorum
officialium inceptus anno etc. XVIII et finitur anno etc. XXXVI
(Bandsignatur bb).
Fol. 42 b: Item registrum marchionis Wilhelmi litteras temporales,
perpetuas et exacciones ab eo receptas in se coutinens (Band-
signatur cc).
Item registrum litteras temporales et perpetuas, redditus
civitatum terrarum Misueusis, deinde Thuriugie in se continens,
inceptus anno etc. LXVII (übergeschrieben MCCC) et finitus
anno etc. YLi (übergeschrieben MCCCC; Bandsignatur dd)i-°).
^^^) Ein solches Rechenregister Maxens wird auch fol. 43b (unter
der Rubrik: GG. Convoluta diversa) erwähnt: Item racio Hanns Maxin
exhibita per eum 1438 feria sexta post circumcisionis domini etc.
(= 3. .Januar 1438).
"") Damit könnte der neuerdings als Kopial 31 bezeichnete Band
geraeint sein. Die oben angegebenen Zahlen der Anfangs- und End-
jahre entsprechen hier und m den anderen Fällen meist weder den
in den heutigen Registrandeu eingetragenen, noch den wirklich zu-
treffenden Zahlen der darin enthaltenen Urkunden, Deshalb ist die
Jdentifizierung der alten Titel mit den heutigen Kopialen aufser-
ordentlich schwierig. Für Kop. 31 spricht, dafs es auf seinem Titel
die alte Bezeichnung tpa (= temporale) trägt (vgl. Er misch, Cod.
dipl. Sax. I. B. I p. XII).
i-**) Dieses Register ist das heutige Kopial 30, wie sich sowohl
aus dessen Aufschrift wie Inhalt ergibt; es trägt vorn auf der äufseren
Umschlagschale den Titel (vgl. Er misch a. a 0. S. Xlllf.); „Anno
Wettiniscbe Kauzlei im XIV. Jahrhundert. 41
Item registrum marchionum MisneDsium inceptuin anno
domini millesimo CCCLXXVIII redditus terrarum et civitatum
in se continens per Misnani et Thuringiam (Bandsignatur EE)*-').
Item registrum litterarum temporalium et perpetuanxm mar-
chionum Misnensium inceptum anno domini millesimo CCCLXIX
et finitur 1436 (Bandsignatur GG).
Item registrum temporale marchionum Misnensium inceptum
anno domini millesimo CCCC nono et linitur anno ut supra
XXXini; et iste liber retentus est in cancellaria propter eins
utilitatem (Bandsignatur hh).
Item registrum temporale marchionum Misnensium inceptum
anno domini MCCCCXI, tiuitus de anno XXXV et retentus est
in cancellaria propter eins utilitatem et necessitatem^-^) (ohne
Signatur, wie auch die folgenden Bände).
Eol. 50b: Item eine toyse'-^) und ein ald register über das gleite
zu.Oschacz sagende.
Fol. 54 Überschrift: In das gewelbe gein Missen gelegt 1449;
darunter
Fol. 54 b. Item zcwey aide register und dabie eczliche aide abschriffte
in sextern gebunden in eym cleynen liderinn sacke und sind von
Lipczk komen.
Item vier aide register vormals usz dem gewelbe zu Missen
genomen und nu wider darin gelegt.
Item ein reisebuch XL VI angehaben.
Item eczliche vil rechnunge, registere der amptlute mit viil
sendebrifen imsers hern und unser frauwen, doruff die amptlute . ..
(der Schlufs fehlt, da am unteren Seitenrande eine Zeile weg-
geschnitten ist).
MCCCLXVII est inceptus presens liber et in eo continentur redditus
civitatum terrarum Misneusis, postea Thuringie, demum temporales
littere necnon perpetue" und dahinter steht sogar noch die alte
Signatur dd. Dies ist also das eine von Markgraf \Vilhelms Register-
büchern. Dafs er noch ein zweites besafs, auf das einmal als auf
das registrum perpetuum verwiesen wird, hat Ermisch S. XIV
Anm. 17 erwähnt; es scheint aber verloren zu sein. Wahrscheinlich
ist es identisch mit dem oben unter der Signatur cc aufgeführten
registrum marchiouis "Wilhelmi.
'■-!) Damit ist das „Verzeichnifs der Einkünfte aus den Thüringi-
schen i;nd Meifsnischen Aemtern und Orten 1378", Locat 4833 Xr. 3,
gemeint, dessen alte Aufschrift lautet „Anno domini MCCCLXXVIII
in die sancti Clementis (= 23. November 1378) conscriptum est presens
registrum dominorum marchionum Mizsnensium".
'--) Der Zusatz zu diesem und dem vorhergehenden Register
(desgleichen im folgenden bei fol. 107) über deren Zurückbehaltung
in der Kanzlei zeigt, dafs man in der wettinischen Kanzlei bereits
damals eine Art Scheidung der alten, nicht mehr benutzten Bestände
und der noch für praktische Bedürfnisse nötigen Schriften vornahm,
also die Scheidung zwischen Archiv (oder, wie es manchmal auch
genannt wird, zwischen historischem Archiv) und Registratur.
^-^) Der Ausdruck toyse begegnet uns auch anderwärts, so
fol. 102: In eyner toysenn mit eym sulchen zceichen (einem *E*) sint
mancherley brive ern Niclas von Lobkewitz anlangende. Item es ist
auch ein toysen doruff geschriben (der Satz ist unvollendet). Für
toysa gibt Ducange, Glossarium VI 623 die Bedeutung fascis, fasciculus.
43 W. Lippert: AVettiiiische Kanzlei im XIV. Jahrhundert.
Fol. 55 Überschrift: Anno XLVIII in das gewelbe zu Missen
gelegt; darunter
Fol. 58 b : Auch sind sust doroit vil rechenbucher der amptlute, coUecten
der lager und ander schrifft in eym langen lynen sacke alsdanne
in das gewelbe getragen.
Fol. 99 (auf einem besonderen, beigelegten Oktavzettel): Anno
domini etc. Lnono feria terciapostTrinitatis (=22. Mai
1459) ins gewelbe zcu Missen gelegt:
Item ein rechenbuch, doruff stet geschriben lieber (!) racio-
num per terras Orientales et Franconie.
Item 1 rechenburg(!), doruff steth geschriben über racionum.
Item ein kuchenbuch anno etc. L sexto angehaben.
Item ein kuchenburg (!) anno etc. L septimo angehaben.
Item ein kuchenbuch anno etc. L octavo angehaben.
Item coUecten der lager Missen, Lipczk, ScheUemberg,
Torgaw, Missen, Rochlicz.
Item eczlich der amptlute register der rechuung und mis-
siven yn zcugesant zcusamen gebunden.
Fol. 105b Überschrift: Alle dise nachgeschriben brive sint
uff hüten fritag nach dem sontag Exaudi anno domini
etc. LX (=^ 30. Mai 1460) in eyner swartzen laden mit
eym su leben zceichen (folgt ein einer Hausmarke ähnliches
Zeichen) zcu Missen ins gewelbe geleget, darunter:
Fol. 107: Vorzceichnung des heiligthums zcu Wittemberg (dieser
Eintrag ist aber wieder durchstrichen und am Rande von anderer
Hand zugesetzt „in canczellaria").
Ordenung des hofes.
Fol. 109: Eyn aide register über das gerichte zcu Oderan.
Fol. 109 b: Kegistrum super officio Deltzsch collectum per Lihorium
Wilker .anno domini etc. LX (wieder durchstrichen).
Fol. 110b Überschrift: Disse nachgeschriben bucher und
regis|ter sind alszbalde auch ins gewelbe geleget'-*).
Register der rechenung der muntzmeyster und ander schriff't
muntz und bergwergk belaugende (durchstrichen).
Eyn register uif tagen in Osterrich und sust gehabt.
Muntzzcedel anno etc. L septimo uszgangen (durchstrichen).
Eyn buch in Beheimschen Sachen mancherley gehabt.
Item ein kucheubuch angehaben anno etc. L nono.
Item ein reysebuch.
Register der rechenung der amptlute und etliche missiven.
CoUecten in lagern Missen, Aldemburg, Turgaw etc.
Anno domini etc. LX prirao ins gewelbe geleget:
Register rechnung der amplute und missiven dobey.
Kuchenbuch anno etc. LX angehaben.
CoUecten der lager Missen und Liptzk 1460.
Register der alten stewr anno etc. XLVI.
Register der stewr anno etc. L primo.
12*) d.h. zur selben Zeit, wie die vorhergehenden, von fol. 105 b
an verzeichneten Archivalien, also am 30. Mai 1460.
II.
Der Muldensprengel.
Ein Beitrag zur kirchliclieii Geographie des
Erzgebirges im Mittelalter.
Von
Leo Bönhoif.
Nebst einer Karte.
1. Der Bestand.
Das Bistum Naumburg (vordem Zeitz) zerfiel, wie
sich urkundlich erhärten lälst, zu Beginn des 14. Jahr-
hunderts in vier Verwaltungsbezirke oder Archidiakonate^).
Ordnen wir dieselben von Westen nach Osten zu, so sind
es zunächst, beide nach dem Kapitulartitel ihres ständigen
Inhabers benannt, die Propstei Naumburg und die
Propstei Zeitz^), sodann der PI eifsen- und derMulden-
sprengel (archidiaconatus Plisnensis, arch.trans Muldam).
Das letzte Archidiakonat liegt vollständig auf dem Boden
des Königreiches Sachsen und besitzt schon deshalb für den
Freund vaterländischer Geschichte ein grölseres Interesse
als die übrigen. Dazu kommt aber noch ein wichtiger
Umstand. Es ist der einzige Bezirk der Naumburger
Diözese, von dem wir, wenigstens bis jetzt eine matrikel-
^) V. Ledebur, Allgem. Archiv f. d. Greschichtskunde d. preuTs.
Staates XV (1834), 354.
'-) Von ihr zweigte sich um 1470 der Plauensehe Sprengel, das
Archidiakonat zu D oben au, ab und ward zur A^erwaltung dem
Deutschordens -Komtur in Plauen überwiesen. Vgl. Mitteilungen d.
Altertumsvereius zu Plauen i. V. VII (1888/89), 47.
44 L. Bönhoff:
niäfsige Aufzeichnung seines Bestandes besitzen"^}. Aus
diesem Grunde werden sich die folgenden Zeilen mit ihm
eingehender beschäftigen und so einen Beitrag zur kirch-
lichen Geographie des Erzgebirges im Mittelalter bilden.
Den Ausgangspunkt unserer Darstellung haben wir
zu nehmen von dem Bruchstücke der Naumburger
Bistumsmatrikel, welches die Hallesche Universitäts-
bibliothek aufbewahrt. Dasselbe zählt uns in alphabetischer
Reihenfolge nachstehende Kirchspiele auf, die sich unschwer
identifizieren lassen :
1. Awerbach: Auerbach b. Zwickau,
2. Äice: Aue im Erzgebirge.
3. Ber7istorf: Bernsdorf b. Lichtenstein.
4. Bretten (lies Butten): Beutha b. Hartenstein.
5. Beyerfeld: B. b. Schwarzenberg.
6. Closterlin: Klösterlein -Zelle b. Aue.
7. Gluchaiv^): Glauchau.
1^. Gerstorf: Gersdorf b. Hohenstein-Ernstthal.
8. Hartmanstorf: (?)
9. Hertmenstorf: Härtensdorf b. Wildenfels.
10. Lodeivigdorf: Lobsdorf b. Glauchau.
11. Licktenstein") : Lichtenstein.
12. Lugk: Lugau b. Stollberg.
13. Luckeivitz*^): St. Egidien b. Lichtenstein.
14. Lessnitz: Löfsnitz i. E.
15. Michahelis: Mülsen St. Michael.
^) Vgl. Cod. diplom. Saxoii. I, 1, 196. — Lepsius, Gesch. d.
Hochstiftes Naumburg I, 348—350.
. ■*) V. Ledebur a. a. O. 353: ecclesia in Gluchowe vacavit ,
quae est taxata ad XV marcas. solvit VI marcas nee plus dare potuit,
quia valor vix se exteudit ad taxum et sunt ad minus duo sacerdotes
pro officiacione tenendi et quod plus dare non posset, rector deposuit
iuratus. (Naumburger Diözesan- Abschätzungsbericht an den Papst
über vakante Stellen vom J. 1320.)
") V Ledebur a. a. O. 353: ecclesia in Lichtinsteyn, quae
vacavit , taxata est ad VIII marcas et solvit II marcas nee plus
dare potuit ex praemissis causis, quia ecclesiae sunt vicinae (s. Anm. 9),
et hoc iuratus deposuit rector.
**) V. Ledebur a. a. 0. 353: ecclesia Sancti Egidii in Lunwicz
taxata est ad VI marcas, quae vacavit , et solvit IV marcas
praeter fertonem nee plus dare potuit valore, iuramento rectoris et
malo statu illius terrae inspectis. Nieder- und Über-Lungwitz
können hierbei nicht in Frage kommen. Jenes war Filial von Lobs-
dorf, dieses gehörte in eine andere Diözese, nämlich diejenige von
Meifsen. Es unterstand dem Archidiakon von Chemnitz und dessen
Erzpriester zu Altstadt -Waidenburg.
Der Muldensprengel. 45
16. Miticeidis"') : Mittweida b. Schwarzenberg.
17. Nicolai in der Mulsin: Mülsen St. Niklas.
18. Olssnitz: üelsnitz i. E.
19. Phile: Vielau b. Zwickau.
20. Regenstorf: Reinsdorf b. Zwickau,
21. JSdionmv: Schöiiau b. Wildenfels.
22. Scacken: Zschocken b. Wildenfels.
23. Schwerczenherg : Schwarzenberg.
24. Tersis^) (lies Turris): Tliurm b. Glauchau.
25. TerfekP): Thierfeld b. Hartenstein.
26. Wernstorf: Wernsdorf b. Glauchau.
27. Zivenicz: Zwönitz i. E.
Ferner werden als Kirchen aufgeführt, die zwar im Mulden-
sprengel liegen, jedoch der ßotmälsigkeit des dortigen
Archidiakonus entnommen (exemptae) sind und somit direkt
vom Bischöfe abhängen:
28. Redlicz^^): Rödlitz b. Lichtenstein.
29. Knotendorf (lies Krotendorf) : Crottendorf bei
Scheibenberg.
30. EUerlin: Elterlein b. Annaberg,
und 31. capella in Gnmhain^^): Griinhain.
') Noch bei Einführung der Reformation (19. Januar 1529, s.
Buchwald, Allerlei aus drei Jahrhunderten S. 10) hiefs die Parochie
Mitwede, heutzutage jedoch Markersbach.
*) V. Ledebur a. a. 0. 353: eeclesia in Turri vacafvit ,
quae taxata est ad (VI) marcas et solvit IV marcas nee plus dare
potuit, quia iuratus deposuit rector, quod veris inspectis reditibus
et oneribus iucumbentibus , quoad cultum divinum, plus dare non
posset.
^) V. Ledebur a. a. 0. 352 ff.: eeclesia in Hartenstein vaca-
vit taxata est ad VIII marcas et solvit II marcas nee plus dare
potuit, quia redditus desolati sunt et bona, quia eeclesia sita est circa
nemus Eohemorum, ubi sunt homines pravi et peiTersi, videlicet
latrones, raptores et scratilites, qui omnia loca destruunt vicina, et
quod solvere non posset, deposuit rector iuratus. Thierfeld und
Hartenstein bildeten bis 1865 eine Pfarrei. Sie trug ihren Namen
nach einem der beiden Orte , doch war der Sitz des Geistlichen im
ersteren.
1^) Rödlitz war bis 1548, wie es dies seit 1885 wieder ist, selb-
ständig und ward bei Einführung der Reformation mit Lichten-
stein kirchlich verbunden. Der dortige Kaplan (Diakonus) übernahm
damals das Pfarramt in Rödlitz.
^1) Beigefügt ist die Bemerkung: solet regi per fratres, d. h. die
dem Kloster daselbst einverleibte Stadt- und Pfarrkirche zu St. Nicolai
ward von den Mönchen versorgt. Denn bis 1589 gab es in Grünhatn
kein Pfarrhaus. Vgl. Neue Sächsische Kirchengalerie, Ephorie Schnee-
berg S. 379.
4$ L, Bönhoff:
Wir fragen uns nunmehr, wann wohl die Matrikel
nach dem uns von ihr vorliegenden Fragmente verfafst
sein dürfte. Wir beachten zu diesem Zwecke seinen
Schluis, der aller Wahrscheinlichkeit nach einen Nachtrag
darstellt. Es Averden nämlich die Altäre in den einzelnen
Orten aufgezählt, und so heilst es denn zuletzt:
32. Mons Nivis: Schneeberg
Schmeltzer (d. i. Altar der Hüttenleute) . . 10 mc.
Knapschaft (d. i. Altar der Bergknappen),
als: Andreae, Nicolai et Christophori 17 mc.
33. Neilstettin: Neustädtel
Orucis et parochiale 13 mc.
Augustini 20 fl.
Dat plebanus tax(ationem) 7 mc.
Obwohl Schneeberg und Neustädtel nicht jenseit, sondern
diesseit der Mulde sich befinden, gehören sie zum archi-'
diaconatus trans Muldam. Der grolse Bogen, den der Fluls
um Schneeberg herumschlägt, ist dadurch ausgeglichen,
dafs das Land, welches er umkreist, dem Muldensprengel
zugewiesen war, und dals seine Sehne die Grenze bildet.
Es ergibt sich aus den obigen Angaben folgendes. Schnee-
berg besafs noch keine eigene Pfarrei, welche 1479 ein-
gerichtet ward. Die Bergleute hatten durch Stiftung von
Altären für ihre geistlichen Bedürfnisse gesorgt; im übrigen
war man kirchlich noch von Neustädtel abhängig^-). Der
Nachtrag ist demnach geschrieben nach 1471 und vor 1479.
In Neustädtel amtiert, wie wir sehen, ein Pfarrer (plebanus).
Eigentümlicherweise wird aulserdem noch ein altare pa-
rochiale erwähnt, dessen Einkünfte mit denen eines Kreuz-
ältars verschmolzen sind, so dals die Abgabe davon an den
Bischof zu Naumburg diejenige des Pfarrers zu Neustädtel
übersteigt. Was hat dies zu bedeuten? Man wird gut tun,
sich zu erinnern, dals die Kirche im benachbarten Gries-
bach, jetzt die filia von Schneeberg, bis 1857 jedoch
von Neustädtel, in frühesten Zeiten, d. i. ehe an die Existenz
von Schneeberg und Neustädtel zu denken war, eine Pfarr-
kirche gewesen ist^^). So erklärt sich das altare parochiale,
1-) Neue Sachs. Kirchengal. Eph. Schneebg. S. 7 ff.
1^) a. a. 0. S. 58: Das dorff Grifsbach das hat vor Grafs-
bach geheisenn unnd dy pfarre im selben dorff hat das Netoestetel
mit kressem (chrisma) und annder notdorfft tmissen versorgen, und
findt sich in gar aklen kuntschaften und briffeu, das dy pfarre zu
Grispach dy eidist und oberst pfarre ist, das wir beybringen mögen,
Der Mulclensprengel. 47
welches samt der Kirche St. Georg und St. Martin geweiht
w^ar^^). Wir kommen damit in Kürze auf die kirchliche
Versorgung jener Gegend zu sprechen. 1529 gehörten
nicht nur die zwei „Dorfschaiften Lindenaw vnnd Gries-
bach .... in die pfarr Newenstetlen"^'^), sondern auch
Zschorlau. Das letztere, welches 1546 kirchliche Selb-
ständigkeit erwarb, hatte 133 Jahre bis dahin dem Neu-
städter Pfarrsprengel zugestanden^"). Das Jahr 1413 ist
also insofern von Bedeutung, als darein entweder die Er-
richtung der Kapelle zu Zschorlau oder der Pfarrkirche
zu Neustädtel fällt. Was aber gewils bleibt, ist die
Existenz der Pfarrkirche zu Grielsbach; von ihr werden
vordem die Orte Lindenau, Neudörfel, Zschorlau und
eventuell das Gut Albernau abhängig gewesen sein.
Denn dieses Gotteshaus ist spätestens im 13. Jahrhundert
erbaut worden^').
Wir haben bisher den Bestand des Sprengeis jenseit
der Mulde aufgezählt. Nun heilst es, ihn organisch zu-
sammenzustellen. Wir tun dies, indem wir die bei einander
liegenden Kirchfahrten ^^) nach ihrer heutigen Einteilung,
d. i. nach Ephorien, zusammenfassen. Hierbei gewinnen
wir nämlich zweierlei: wir lernen erstens die Parochien
kennen, die neu entstanden sind im Laufe der Jahrhunderte,
und können daran die Entfaltung des kirchlichen Lebens
messen. Zweitens aber gilt es dann, noch die Namen
derjenigen Parochien festzustellen, welche eigentlich in
unserem Verzeichnisse sich finden müfsten und die Ursache
ihres Fehlens aufzusuchen.
Im äufsersten Osten begegnen wir zwei Parochien
der heutigen Ephorie Annaberg: Nr. 29 und 30.
das uns der Pfarrer zu Newenstetel in dem mit recht keinen eintragk
machen kan. (Aus dem Bericht des Zwickauer Hauptmanns Martin
Römer an Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht über Schneeberg
vom Jahre 1479.) Vgl. Hauptstaatsarchiv Dresden, Wittenberger
Archiv, Üerter: Schneeberg Bl. 2/3. Loc. 4363.
li) a. a. 0. S. 52.
lö) Buchwald a. a. O. S. 15.
16) N. Sachs. Kirchengal. Eph. Schneeberg S. 61. 268. 273. Burk-
hardtsgrün war zuerst ein Vorwerk (S. 271 ff.). Die ..Schwefel-
hütte", jetzt Neidhardtsthal, früher (seit 1600) bei Zschorlau, ist
seit 1808 bei Hundshübel (S. 293. 298). Das Gut Albernau ward
1555 wieder erbaut und gehörte damals in keine bestimmte Kirche
(S. 299).
1') a. a. 0. S. 51.
i*^) Der Einfachheit wegen seien hier dieselben mit den Nummern
des obigen Verzeichnisses bezeichnet.
48 L. Bönhoff:
Ferner merke zwei Auspfarrungen:
1564 Neudorf von Crottendorf (Nr. 29).
1837 Schwarzbach von Markersbach (Nr. 16),
Als völlig neue Kirchspiele sind anzusehen: Scheiben-
berg und Wiesenthal. So lautet der Name des letzteren
im Visitationsberichte von 1539^^). Beide Städte sind
Gründungen der Herren v. Schönburg und hängen mit dem
Aufschwünge des Bergbaus zusammen. Ihre Parochien'-")
haben nur wenige Jahre Bestandteile des Muldensprengels
bilden können, als derselbe seiner Auflösung infolge der
Reformation entgegenging.
Auch dieEphorie Stollberg ist mit wenigen Parochien
beteiligt: Nr. 12, 18 und 27.
Von dem rechts der Mulde gelegenen Gebiete der
Ephorie Glauchau kommt der ganze Süden hier in Frage:
Nr. 3, 7, 7b, 10, 11, 13, 15, 17, 24, 26 und 28.
Verzeichne weiter folgende Auspfarrungen (s. Anm. 10) :
1739 Callnberg'-') von Lichtenstein (Nr. 11).
1795 Hülsen St. Jakob von Hülsen St. Niklas (Nr. 17).
1837 Heinrichsort von Ortmannsdorf (s.u.).
1884 Hohndorf von Lichtenstein (Nr. 11).
1900 Wehrdichtparochie- Glauchau von der Parochie
St. Georg.
Fernerhin entfällt auf den Huldensprengel der Nord-
westen der Ephorie Zwickau:
Nr. 1, 9, 19—22.
Hierzu treten zwei Auspfarrungen:
1794 Friedrichsgrün von Vielau (Nr. 19).
1864 Wildenfels von Härtensdorf (Nr. 9).
Schlielislich haben wir innerhalb des uns beschäftigen-
den Gebietes fast die ganze Ephorie S c h n e e b e r g zu suchen :
Nr. 2, 4—6, 14, 16, 23, 25, 31—33.
Ganz aufser Betracht mufs hier das 1654 gegründete
Johanngeorgenstadt bleiben.
Dann erübrigen sich noch folgende zahlreiche Aus-
pfarrungen (s. Anm.9):
zwischen 1525 u. 1529 Raschau von Hittweida.
lö) HStA. Loc. 10599 Bl. 378b, 379.
-'') Von der Parochie Oberwiesenthal (seit 1650 so genannt)
zweigte sich 1743 Hammer-Unterwiesenthal ab. Scheibenberg ward
1522 erbaut; Wiesenthal erhielt 1532 sein Stadtrecht.
-0 Erbaut 1708, ward es Filial 1725.
Der Muldensprengel. 49
1529 Oberschlema wird selbständig-"^),
zwischen 1529 u. 1545 Grün st ädtel von Schwarzenberg.
1546 Zscliorlaii von Neustädtel.
1559 B reite nbrunn von Grünstädtel.
1678 Bockau von Aue.
1691 Bernsbacli von Beierfeld.
1712 Gran dort' von Gründstädtel.
1718 Rittersgrün von ßreitenbrunn.
1737 Lauter von Aue.
1819 Oberpfannenstiel von Löfsnitz.
1897 Neu weit von Beierfeld.
1899 Albe mau von Zscliorlau.
1900 Nieder sc lilema von Oberschlema.
Welche Parochien fehlen uns nun noch? Wildbach b.
Hartenstein, Weifsbach b. Wildenfels und Ortmanns-
dorf b. Lichtenstein. Wie erklären wir ihr Fehlen? —
Wir haben, wie man sich überzeugen kann, ja noch
nicht Nr. 8 unseres Verzeichnisses ermittelt. Man wird
den Versuch, in Hartmanstorf Ortmannsdorf erblicken
zu wollen, fürs erste bezweifeln. An Hartmannsdorf b.
Penig (so Posse nach Lepsius, s. Anm. 3) zu denken,
geht gar nicht an. Allein ist erstens ein Hartmanstorf
anstatt des richtigeren Hortmanstorf so unglaublich? Oder
meint man sich an der Aspiration stolsen zu müssen?
Dann erinnere ich aber nur an die urkundlich älteste
Form für Erbisdorf b. Brand (= Erlwynstorph 1368),
nämlich Herlluwineschort (1226)! — Weifsbach möchte
ich hingegen als Filial von Schön au in Anspruch nehmen;
einmal spräche dafür das herrschaftlich Wildenfelssche"'^)
Patronat, und andererseits fände der hohe Bischofszins
seitens Schönaus, nämlich 10 Mark Silber, seine Erklärung.
2-) 1533 ward ihm seine mater Klösterleiu-Zelle als filia unter-
geben und blieb dies bis 1857. Nachdem sie bis 1879 von Aue ver-
sorgt worden war, errang sie dann die alte Selbständigkeit wieder.
"^) Es ist beachtenswert, dafs der herrschaftlich Wildenfelssche
Besitz von Schönau, d. h. soweit von ihm das Kirchenpatronat abhing,
da dies mit dem Vorwerk verknüpft war, in die Zeit nach 1486 und
noch später fällt. (N. Sachs. KG. Eph. Zwickau S. 939). Das würde
ausgezeichnet zu unserm Verzeichnisse passen. Die Besitzer von
Wildenfels benutzten jedenfalls die Gelegenheit, das in ihrer Herr-
schaft liegende Weifsbach kirchlich selbständig zu machen, zumal
Schönau in der Grafschaft Hartenstein lag, mit welcher ihr Terri-
torium seit 1406 aufser Beziehung stand. 27. Januar 1529 tritt die
Parochie „Weyssenbach" auf (Buchwald a. a. 0. S. 19). Sie besteht
vermutlich seit 1490.
Neues Archiv f. S. G. u. A. XXIV. 1. 2. 4
50 -L- Bönhoff:
— Aus genau denselben Gründen leuchtet mir das Fehlen
von Wildbach ohne weiteres ein. Sein Kirchlehn, von der
Herrschaft auf Sclilols Stein abhängig, die zur (Iründung
der Parochie sicherlich den Anstols gab, war dieser doch
erst wiederum von den Grafen von Hartenstein verliehen
worden. Diese werden auch zur Selbständigkeit der Paro-
chie ihre Einwilligung erteilt haben. Denn Wildbach und
seine Schwestergemeinde Langenbach mögen wohl als
Kirch-, richtiger: als Kapellendörfer angelegt worden sein.
In Wildbach bildet zwar die erste rechtsseitige Hufe des
Kirchlehns das Pfarrwidum. Allein daraus darf man nicht
ohne weiteres schliessen, Wildbach sei von Anfang an
ein Pfarrdorf gewesen. Jene Pfarrhufe kann früher ganz
gut ein Bauergut gewesen sein, wie das ja auch in Langen-
bach neben dem Kirchlehn der Fall ist-*). Wildbach und
Langenbach sind vielmehr, wie ihre Nichterwähnung in
der Matrikel dartut, noch um 1470 Filiale gewesen.
1539 hingegen führt das Visitations-Widumbuch als Paro-
chie in der Grafschaft Hartenstein Wilpach samt dem
Filial Langebach unter dem Patronat des Trutzschier
(Trützschler v. Eichelberg) zum Stein auf. Welches aber
wäre die einstige mater von Wildbach gewesen? Gibt
nicht hier der Bischofszins uns wieder einen Fingerzeig?
Woher käme es wohl anders, dafs der Pfarrer von Löfsnitz
16 Mark Silber zahlen mufste, wenn nicht Wildbach-
Langenbach zu seinem Bezirke gehörte? — Wir fassen
unsere Ergebnisse nunmehr zusammen:
Ephorie Zwickau: Weifsbach von Schönau; Nr. 8.
„ Schneeberg: Wildbach „ Lölsnitz.
Der Vorsicht halber rechnen wir noch unter die im
Verzeichnisse fehlenden Parochien — weil sich nach ihr
die Frage im folgenden erheben wird — einstweilen provi-
sorisch Eiben stock. Unseren Beweggrund dafür und
die Wahrscheinlichkeit dieser Annahme werden wir bald
weiter unten erörtern. Mit Eibenstock hängen aber zu-
sammen Sosa und Hundshübel, jetzt alle drei Parochien
der Schneeberger Ephorie. Jenes war Eibenstocks Filial
bis 1682, dieses wird 1546 als „zuvorn gegen E. gepfarrt"
bezeichnet-'^). Wir fügen noch hinzu, dals die Gemeinde
zu Sosa 1526 dafür sorgte, dafs der Pfarrer von Eiben-
21) N. Sachs. KG. Eph. Schneebg. S. 193.
-^) ßuchwald a.a.O. S. 66. Damals gehörte es zu Bärenwalde.
Der Muldensprengel. 51
stock viermal des Jahres herüberkam-"); und dals 1546
der ßärenwalder Geistliche in Hundshübel aller drei
Sonntage zu predigen hatte-'). Wir verstehen wohl, dals
bei den primitiven Verhältnissen des Mittelalters die drei
Orte von einer Person versehen zu werden vermochten.
2. Die Grenzen.
Nach der Aufnahme des Bestandes gehen wir zur
Beschreibung der Grenzen des Muldensprengels über. Er
bildet ungefähr ein rechtwinkliges Dreieck, dessen Katheten
sich von Eibenstock nach flemse, bez. nach Oberwiesenthal
erstrecken, während die Hypotenuse zwischen den beiden
zuletzt genannten Orten hinläuft. Wir beginnen mit ihrer
Betrachtung.
Sie bildet zugleich, oberhalb von Remse auf dem
rechten Ufer der Mulde beginnend, bald in der Richtung
nach SO, bald rein nach S auf das Erzgebirge hin die
Grenze des Bistums Naumburg gegen die Nachbar-
diözese Meifsen. Da wir die Meifsner Diözesanmatrikel
vollständig besitzen, so wird es uns ja ein leichtes sein,
des Muldensprengels Grenze zuerst negativ darzustellen,
indem wir zeigen, was nicht zu ihm, sondern zu Meifsen
zu rechnen ist. Meissnischerseits lehnt sich an den Mulden-
sprengel an das Chemnitzer Archidiakonat, welches
seit dem Beginn des 14. Jahrhunderts von den Äbten
des dortigen Benediktinerklosters verwaltet ward-^). Das-
selbe zerlegte sich in vier Unterbezirke, die Erzpriester-
stühle (sedes) zu Chemnitz, (Altstadt-) Waidenburg -^),
Stollberg und Wolkenstein. In ihnen begegnen uns nun
folgende nach der Naumburger Bistumsgrenze hin ge-
legenen Pfarreien:
a) in der sedes Waidenburg:
1. Oberwinkel (mit Ebersbach und demPilial Grumbach
samt Tirschheim). Alle vier Orte waren Remsische
20) N. Sachs. KG. Epb. Schneebg. S. 586.
2') Buchwald a. a. 0. S 67.
-*) Bischof Witego II. von Meifsen erteilte 1312 dem Abte
Ulrich II. die Archidiakonatswürde, s. Mitteilungen des Vereins f.
Chemnitzer tresch. XI, 41.
-*') Excerpta ex mouachi Pirnensis onomastico bei Mencke
Scriptt. II, 1605 : „Waldenbergk, eine Stat an der Miilda vnder
den Hern von Scbönberk im bischtum czu Nawmburg, aber ober dem
Wasser, do man gute thenene gevese macht, ist dem bischtum czu
Meisen czustendig"
4*
52 L- Bönhoff:
Klosterdorfer, der letzte bis 1488, der vorletzte bis
1495, die ersten beiden bis 1543. Von den angegebenen
Jahren an besafsen sie die Schönburge als ein kur-
sächsisches Lehen. Die Kollatur besals natürlich bis
zur Säkularisierung das Kloster.
2. Oberlungwitz (St. Martin in der langen Lungwitz).
Der von dem Dorfe Oberlungwitz einst^") abgetrennte
Dorfteil und dann selbständige Ort Abtei-Lungwitz ward
1890, nachdem er bis dahin eine Filialgemeinde der Kirche
zu Ursprung gebildet hatte, mit Oberlungwitz zu einer
Parochie vereinigt. Bis 1531 war er kirchlich von
Oberlungwitz abhängig gewT.sen, hatte sich aber zur
Zeit der Einführung der Reformation im Kurfürstentum
Sachsen losgerissen und nach Ursprung hingewandt.
Denn die Abtei war Besitz des Klosters Grünhain,
während Oberlungwitz ins schönburgische Amt Lichten-
stein ■^^) gehörte. Vorübergehend im Besitz der Burg-
grafen von Meifsen. war Oberlungwitz ein Bestandteil
der Herrschaft Waidenburg gewesen; letzteres gilt auch
von der Abtei. Deshalb waren sie auch kirchlich ins
Waldenburger Landkapitel verwiesen worden.
In die Oberlungwitzer Flur und damit in seinen
Pfarrsprengel entfällt das Weichbild der jetzt vereinigten
Städte Hohenstein und Ernstthal. Die letztere ward erst
1680 gegründet. Hohenstein entstand um 1492, und seine
Einwohner besuchten den Gottesdienst in Oberlungwitz,
bis 1536 eine Kapelle errichtet ward, deren Altar vom
Pfarrer Ambrosius von Oberlungwitz gestiftet ward*^-).
b) in der sedes Stollberg:
1. Erlbach samt seinem Filial Kirchberg. Dies letztere
ist 1531 — 1668 von seiner mater getrennt gewesen und
hatte sich wie Abtei -Lungwitz an Ursprung zur Zeit
der Reformation angeschlossen. Es war ein Grünhainer
Klosterdorf. Erlbach selbst gehörte wie die nächsten
beiden Kirchfahrten zur Herrschaft Stollberg; diese
besals auch das Patronat.
^°) Im Jahre 1273 übergab Unarchv. Waidenberg mit Einwilligung
seiner Brüder und Vettern die Güter in der Lungwitz, welche sein
Vasall Gelfrat v. Haugwitz inne gehabt hatte, dem Kloster za Grün-
hain. Vgl. HStA. Loc. 8339 Nachbari. Gebrechen zw. d. Churfüsten
zu Sachsen u. Graf A. Schlicken etc. 1534—40. fol. 20^, 21.
^') Eckardt, Beiträge z. Gesch. d, kirchl. Zustände in d.Schönb.
Rezefsherrschaften. Beilage B.
^-) Schönburgische Geschichtsblätter V, 28, 29, 37.
Der Muldensprengel. 53
2. Stollberg selbst. Dazu gehörten nebst dem Filial
Brünlos (1893 selbständig) sechs Dörfer, Ober-, Mittel-
und Niederdorf, Gablenz, Ober- und Niederwürschnitz
(letzteres seit 1902 eigene Pfarrei).
3. Nieder-, früher Dorf-Zwönitz^^'').
c) in der sedes Wolkenstein:
1. Geyer mit Filial Tanneberg (letzteres 1465 abge-
trennt). Die Parochie gehörte aulser der einen Hälfte
von Tanneberg (Herrschaft Pöhlberg, dann Mühlamt
Annaberg) den Herren v. Waidenberg als Besitzern
der Herrschaften Wolkenstein und Greifenstein. Ihnen
stand die Kollatur zu; ihre Rechtsnachfolger waren
seit 1481 die Herzöge von Sachsen.
2. Herrmannsdorf. Grundherr und Patron war 1529
der Abt von Grünhain, während das eingepfarrte Dörfel
der eben erwähnten Herrschaft Pöhlberg (Baiberg)
zuzurechnen ist, welche erst die v. Waidenberg, dann
die Burggrafen von Meilsen, hierauf die Schönburge
und dann die Herzöge von Sachsen inne hatten ^^).
An die zuletzt aufgeführte Meilsner Parochie stiels
das unter Kaiser Karl IV. böhmische Amt Schiettau,
welches 1413 in Grünhainschen Besitz überging^''). Es
bestand aus nachstehenden Orten : Schiettau, Walthersdorf,
Sehma, Cranzahl, Cunnersdorf und halb Königswalde.
Mit Ausnahme dieser Dorfhälfte bildeten sie alle eine
Kirchfahrt, von der 1556 Sehma und 1673 die beiden
letzten, welche sich 1896 voneinander trennten, abgingen ^^).
Die ganze Kirchfahrt aber unterstand dem Prager Erz-
bischof, dessen Sprengel sich hier wie ein Keil zwischen
Meilsnisches und Naumburgisches Gebiet einschob.
Nun jedoch wollen wir an der Hand unserer obigen
Liste und unserer sonstigen Aufstellungen die Naumburgische
Grenze selbst positiv bestimmen. An ihr treffen wir diese
Kirchen an: Crottendorf mit Neudorf ^^) — (Scheibenberg)
^^) Hierüber geben die Visitationsverzeichnisse von 1539 Auskunft.
»*) Buchwald a. a. O. S. 10. Über d. Herrschaft Pöhlberg s.
Märker, Das Burggraftum Meifsen. Die Herreu v. Waidenberg s.
Lehnbuch Friedrichs d. Strengen; Köhler, Hist. Nachrichten v. d.
chursächs. alt. frey. Bergstadt Wolkenstein S. 8. 9. 12.
3^) Hering, Gesch. d. Sachs. Hochlandes I, 160 Anm. 69.
36) Richter, Chronik d. Bergstadt St. Annaberg S. 19. 21 ff.
ä'') Schönburg. Greschichtsbl. I, 201. Neudorf hiefs früher Krafts-
dorf oder Kraxdorf und ward von den Hussiten zerstört.
54 L. Bönhoff:
— (F. Schwarzbach) — Elterlein — Grünhaiii — Zwöiiitz
— Lölsnitz'^^) — Beutha — Oelsiiitz i. E.^^) — Lugau —
Gersdorf — ßernsdorf — Lobsdorf^") mit Niederlungwitz.
Jenseit der Mulde liegt auch Reinholdshain, die filia
von Jerisau; ferner befinden sich ebenda zwei Dorf lein
der Parochie St. Georg zu Eemse, deren Hauptmasse sich
am linken Ufer erstreckt, nämlich Kleinbernsdorf und
Örtelshain. Während aber dieselben infolge ihrer Zu-
gehörigkeit zu besagter Parochie dem Pleilsensprengel
der Naumburger Diözese zuzuweisen sind, ziehen wir
Reinholdshain zum Muldensprengel, und zwar aus folgen-
dem Grunde: In letzterem liegt der Pfarrbezirk Glauchau,
dessen Bischofszins schon 1320 sich auf 15 Mark Silber
belief; er war so grols, dals mindestens zwei Priester
vom Pfarrer zu unterhalten waren (s. Anm. 4). Wir
kommen daher zu der Annahme, dals nicht nur Gesau,
sondern auch Jerisau und Reinholdshain Filiale von
Glauchau waren. Dafür spricht, dals noch 1510 ein
Conrad Voit vorkommt, der Melispriester am Altar der
h. Barbara zu Glauchau und zugleich Pfarrer zu „ Jeris"
war*'). Der Glauchauer Pfarrer besoldete also zwei
Kapläne für Gesau und Jerisau.
Wir verzeichnen nunmehr entlang der Linie Remse-
Eibenstock die Grenze des Muldensprengels nach dem
Pleilsen-Archidiakonat zu. Auch hier greife zuvor, so
gut es geht, da eben eine matrikelmälsige Feststellung
fehlt, an der Hand geschichtlicher Tatsachen eine negative
Beschreibung Platz. Was lag also ohne weiteres im
Pleilsensprengel? Zunächst Remse mit Weidensdorf,
Meerane mit Dennheritz und Mosel mit Niederschind-
mas. Sodann aber greift jenes Archidiakonat auf das
rechte Muldenufer hinüber. Dort treifen wir die Parochie
Oster weih an. Laut einer Urkunde des Markgrafen
^^) a. a. 0. S. 200. KärapfersgTün (zwischen Beutha, Grüna und
Gablenz) und Sehottensdorf (zw. Alberode, Raum u. Grüna) waren
dahin gepfarrt und gingen lanter. Ober- u. Niederpfannenstiel hiefsen
bis ins 16. Jahrb. Eichert, resp. noch 1559 Grefenau.
^^) a. a. 0. S. 199. Zu seiner Flur geschlagen ist Wittendorf
(zw. Baiim, Beutha u. Oberdorf), im Hussitenkriege zerstört. Die
Volkssage erzählt, dafs der ehemalige Pfarrer umgehe. Jedenfalls
war es Wildenfelser Lehn.
***) a. a. 0. S. 202. Das nach Lobsdorf eitigepfarrte Rottlof
(Rottelsdorf, Rottlich) verschwand im Dreifsigj ährigen Kriege.
*i) a. a. 0. VI, 169.
Der Muldensprengel. 55
Dietrich des Bedrängten vom Jahre 1219 bestand dieselbe*^)
aus den elf Ortschaften Oster weih (eingegangen), Ober-
Hohndorf (Hoendorf), Bockwa (Bucwen), Schedewitz
(Schetwiz), Pölbitz (Belwiz), Crossen (Crozne)"^^), Wulm
und Kleinwuhn (Unimin duo, lies: Vulmin duo), Schlnnzig
(Nunz, lies: Slunz), Naundorf b. Glauchau (Nuwendorf,
eingegangen)") und Glauchau (Grabbowe, lies Gluchowe) *''').
Letzterer Ort lag, wie wir schon sahen, nachdem er selbst das
Pfarrrecht erhalten hatte, im Muldenarchidiakonate, wäh-
rend die übrigen samt ihren Kirchen beim Pleifsensprengel
verblieben. An den Süden der eben beschriebenen Parochie
Osterweih grenzte, auf dem linken Muldenufer gelegen,
das unter dem Patronate derer v. d. Planitz stehende
Kirchspiel Planitz, zu dem bis 1867 Cainsdorf gehörte,
und welches einst zweifelsohne von der grolsen Parochie
Zwickau abgetrennt worden ist. Sodann aber reiht sich
an dasselbe die zwischen 1316 und 1318^*^) ebenfalls aus
der Muttergemeinde Zwickau ausgepfarrte und anfangs
überaus umfangreiche Kirchfahrt von Kirchberg, deren
Zugehörigkeit zum Pleifsensprengel*'^) uns ausdrücklich
bezeugt ist. Sie umfalste die Orte: Culitzsch mit
Niedercrinitz und Wilkau, ferner Burkersdorf und
weiterHartmannsdorf mit Giegengrün, während Saupers-
*-) Die Kirche derselben ist die heutige St. Moritzkirche in
Zwickau. N. Sachs. KGr. Eph. Zwickau S. 107. Schultes, Director.
diplom. II, 556 f.
•*^) In diesem Dorfe befand sich eine mit 20 Scheffeln dotierte
Kapelle. Als sie Pfarrkirche war, versorgte ihr Pfarrer die beiden
Wulm. Diese kamen in der Reformation ab, während Schueppen-
dorf von Thurm weg hinzutrat. N. Sachs. KG. a. a. 0. S 402. Buch-
wald a. a. 0. S. 3. Schönb. Geschichtsbl. II, 153.
**) Schönburg. Geschichtsbl. I, 194 ff. Es lag in der Nähe von
Glauchau. Die ,, Naundorf -Wiesen" erinnern noch heute daran.
''5) Der Name taucht sonst niemals wieder auf. Die von Schultes
vorgeschlagene Identification mit Grünau b. Wildenfels bedarf gar
keiner Widerlegung. Die Nähe Glauchaus bringt uns auf die rechte
Fährte : Grabbowe ist einfach aus Gluchowe verlesen oder verschrieben.
In solcher Annahme bestärkt uns obendrein die bezeugte Dezemptlicht
von 18 Glauchauer Bürgern, welche an die Zwickauer Marienkirche,
die mater der Oster weiher Kirche, 126 Garben entrichten mufsten.
(Herzog, Chronik von Zwickau I, 273. II, 347.)
^6) N. Sachs. KG. a. a. 0. S. 537.
*■') V. Ledebur a. a. 0. 348 351: in archydiaconatu Plysnensi:
ecclesia in Kyrchberg vacavit , quae est taxata ad '?
marcas, solvit XXV grosses nee plus solvere potuit, quia destructi
fuerunt agri et redditus per exercitum marchionis Mysnensis, qui
iacuit in Honvorste (Schueeberg). Sic iuratus deposuit rector
ecclesiae.
56 Li' Böuhoff:
dorf, Cunersdorf und Leutersbacli noch heute ihr ange-
hören^^). Es ist sogar nicht unwahrscheinlich, dals Bären-
waide vordem auch kirchlich von Kirchberg abgehangen
hat, und seine ehemals adlige Kollatur deutet darauf hin,
dafs im Dorfe begüterte Edelleute den Anstofs zur Be-
gründung eines eigenen kirchlichen Wesens gegeben haben
mögen*^).
Wir halten inne und zählen nunmehr die den bisher
angeführten Orten gegenüber liegenden Grenzpfarreien
des Muldensprengels auf. Es sind: Glauchau, Wernsdorf,
Thurm mit Schneppendorf ■^'*), Auerbach, Reinsdorf, Vielau,
Schönau mit Weilsbach (s. o.), Grielsbach, später Neu-
städtel mit Zschorlau (und Albernau). Jetzt aber heilst
es vorsichtig operieren! Zum sicheren Bestände des
Muldensprengels rechnen wir Aues einstiges Filial Bockau.
An dasselbe schliefst sich die grofse Parochie Schwarzen-
berg, in deren Sprengel im Mittelalter die Orte Breiten-
brunn, Crandorf, Rittersgrün und Grünstädtel lagen-^^).
Sie und ihre östlichen Nachbarkirchfahrten, nämlich Mitt-
weida mit Raschau, Crottendorf mit Neudorf und später
Wiesenthal, bildeten mit ihrer südlichen Grenze nicht nur
die Grenze des Muldensprengels, sondern auch des Bis-
tums Naumburg gegen die Prager Erzdiözese.
In dem Quellgebiete der Zwickauer Mulde treffen
wir auf ein drittes Naumburger Archidiakonat (s. o.),
die Propstei Zeitz. Hier breitet sich der Auerbacher
Pfarrsprengel in seiner alten Ausdehnung aus. Ursprüng-
lich hatte Auerbach — so war es noch zur Zeit der
Reformation'^"-) — nur zwei Filiale, nämlich Rodewisch
und Rothenkirchen (jenes 1706, dieses 1700 ausgepfarrt).
Ein weiteres Filial war Rautenkranz, welches 1680
vom Schichtmeister Elias Steiniger gegründet ward'^^),
■**) Hartmannsdorf ward 1853, Culitzsch wohl im 15. Jahrhundert
selbständig. N. Sachs. KG. a. a. 0. S. 590. 596. Wilkau erlangte 1878
eigene Parochie.
^'') Vermutlich waren es die v. d. Planitz, welche das Dorf 1401
innehatten. N. Sachs. KGl. a. a. O. S. 466.
50) s. Anm. 43.
^') Innerhalb des Schwarzenberger Pfarrsprengels lagen auch
die 1534 gegründeten und 1556 an Böhmen abgetretenen Bergstädte
(xottesgab und Platten. Sie erhielten aber gleich ihre geistliche
Versorgung für sich. Vgl. Hering, (resch. d. Sachs. Hoclil. I, 257
Anm. 116.
^-) Mitteilungen d. Altertumsver.zu Plauen i. V. VII (1888 89). 34.
'^^) a. a. 0. 29. Anm. 2.
Der Muldensprengel. 57
und zwar bis zum Jahre 1839. Ferner war das 1537
angelegte Schönheide 1596 zu einem Filial von Auerbach
(selbständig 1676/77) erhoben worden'^*). Von den Paro-
chien Rothenkirchen und Schönheide haben sich dann
wiederum zwei Kirchen abgezweigt: von jenem 1885 das
seit 1701 als Filial bestehende Stützengrün, welches
bis dahin ein eingepfarrtes Dorf gewesen war ^•^), und von
diesem das 1676 gegründete und 1680 provisorisch ver-
sorgte Carlsfeld •'^''). Also mit einem Worte nach Osten
erstreckte sich längs der Linie Rothenkirchen — Stützen-
grün — Schönheide — Rautenkranz — Carlsfeld die Grenze
der Herrschaft zur „Göltzsch" und damit des alten Pfarr-
bezirkes von Auerbach und zugleich der Propstei Zeitz.
Wir fassen nun unsere Ergebnisse vorläufig zusammen.
Es gehören:
a) zur Propstei Zeitz : die alte Parochie Auerbach ;
b) zum Pleilsensprengel: Kirchberg und Bärenwalde;
c) zum Muldensprengel: Schwarzenberg, Aue, Neu-
städtel.
Von diesen Kirchspielen im Westen (a), Norden (b) und
Osten (c) sowie von Böhmen im Süden umgeben, bleibt
uns noch übrig ein kleines Dreieck Hundshübel — Eiben-
stock—Sosa. Politisch gehörte in der Reformationszeit
die Parochie Eibenstock zur Herrschaft Schwarzenberg,
deren damalige Besitzer, die Herren v. Tettau ■^^), das
Patronat innehatten. Sie haben auch nach den Nöten
der Hussitenkriege das kirchliche Wesen Eibenstocks durch
eine mildtätige Stiftung wieder ins Leben gerufen •'^^), Da
die Kirche hierbei allein Erwähnung findet, zumal von
einer Wiedererbauung des zerstörten Gotteshauses allein
die Rede ist, und keine Pfarre, so scheint mir eine solche
noch nicht existiert zu haben. Das Patronatsrecht derer
v. Tettau weist entschieden daraufhin, dals sie die Eiben-
stocker Pfarrei begründet haben, und das wird erst um
1480 der Fall gewesen sein, Schwarzenberg hat bis dahin
drei Filiale gehabt: Grünstädtel, Breitenbrunn und Eiben-
stock. Die Abtrennung des letzteren machte wohl erstens
nötig der wohl um 1480 erfolgte Bau einer Kapelle zu
5*) N. Sachs. KG. Eph. Sehneebg. S. 557. 566.
53) Ebenda S. 594. 603.
6«) Ebenda S. 497. 499, .502.
■") Buchwald a. a. 0. S. 11: Der pfarrer zu Eybeustock.
von her Anshelm von Tettaw belehent.
■■^») N. Sachs. KG. Eph. Schneebg. S. 510.
58 L- Bönhoff:
Sosa und zweitens die Besiedelang von Hundslmbel
durch Berg- und Hüttenleute, aus welcher Zeit das noch
heute in der Kirche des letzteren Ortes gebrauchte Tauf-
becken stammt'''^). Dann aber bildet Eibenstock die Süd-
westecke des Muldensprengels als ein Bestandteil der
Kirchfahrt Schwarzenberg. Damit aber endet die Be-
schreibung der Grenzen jenes Archidiakonates.
3. Die Yerwaltimg.
Immer wieder und wieder^'') trifft man die Behauptung
an, dafs der Amtssitz des obersten geistlichen Beamten im
Muldensprengel, des Dechanten, sich in Lichtenstein be-
funden habe. Ja es heilst auch, dieser Sitz habe „erst wohl
in Glauchau und dann wohl auch zeitweilig in Löfsnitz
bez. Thierfeld (Hartenstein)" bestanden*^^). Dieser Irr-
tum stammt aus dem „Schönburgischen Kalender 1791"
und „Ayrer, Sammlung von Nachrichten zur schönburgi-
schen Geschichte" (Manuskript), welche als seine Quellen
Eckardt anführt*'-). Allein der Irrtum ist begreiflich
und verzeihlich. Er beruht auf dem Doppelsinne des
Amtstitels „Dechant" (decanus). Sobald wir das erörtert
haben, wird er leicht eingesehen werden und dann hoffent-
lich für immer beseitigt sein. Der Muldensprengel hiefs
1320 archidiaconatus trans Muldam'^"), in dem Fragmente
der Naumburger Bistumsmatrikel dagegen decanatus trans
Muldam***). Wie ist das zu erklären? Wir besitzen aus
dem Jahre 1230 eine Urkunde, welche den Streit zwischen
dem Domkapitel zu Naumburg und dem Stiftskapitel zu
Zeitz über die Kathedralrechte und die Teilnahme des
letzteren an der Bischofswahl beilegt*'-^). In ihr werden
59) a. a. 0. S. 574 ff.
•">) N. Sachs KG. a. a 0. S. 106. 139. Schönbnrg.Geschichtsbl.I,
37. IV, 14. VI, 162.
«1) N Sachs. KG. a. a. 0. S. 96. 150.
^-) Eckardt, Beitr. z. Gesch. d. kirchl. Zustände in d. Schönburg«
RezefsheiTschaften S. 3 u. Anm. 2. Auch das ist eine irrige Angabe,
die gegen die Ergebnisse des vorigen Abschnittes verstöfst, dafs
nämlich der Muldenspreneel Meerane, Schlunzig und ßemse umfafste.
Diese drei Parochien gehören ohne Zweifel dem Pleifsenarchi-
diakonate an.
«3) V. Ledebur a. a. 0. 336. 352. 354. 856.
^) Lepsius a. a 0. S. 348. 349.
«■'*) Ebenda S. 283 ff. Urk. 57.
Der Muldeusprengel. 59
dem Kapitel von Zeitz die Besetzung zweier Archidiakonate
in der Naumburger Diözese zugestanden, während alle
übrigen (nämlich die schon bestehen und die noch ins
Leben treten, vgl. Anm. 2) dem Domkapitel zu Naumburg,
und ihre Kollatur dem Bischöfe vorbehalten bleiben '^^).
Das eine dieser Archidiakonate war die Propstei Zeitz*''),
das andere aber unser Muldeusprengel. Als Beleg**^) für
die Richtigkeit dieser Behauptung diene uns ein Dokument
aus dem Jahre 1271. Hier erscheinen als Zeugen folgende
Zeitzer Stiftsherren: Propst Albert, Dechant Engelbert,
Kustos Berthold, Conrad v. Hall, Archidiakon jenseit
der Mulde, und Cellerar Christian. 1230 begegnet uns
als Muldenarchidiakon der Cellerar Gerhard und 1275
der Scholastikus Dietrich. Also unter den Mitgliedern
des Kollegiatstiftes von Zeitz, natürlich mit Ausnahme
des Propstes, der ja eo ipso Archidiakon war, wechselte
die Würde des archidiaconus trans Muldam, bis sie vom
Jahre 1416 an ständig an der Person des Zeitzer Stifts-
dechanten haftete"^). Wie nun in der Meifsner Diözese
ein aus den Erzpriesterstühlen Herzberg, Prettin und
Mühlberg bestehendes Archidiakonat nach seinem Inhaber,
dem Domdechanten, decanatus Misnensis hiefs, so ward
der Muldensprengel seitdem nach dem Zeitzer Stifts-
dechanten decanatus trans Muldam benannt. Der Sitz
des obersten Beamten in diesem Sprengel ist nicht Lichten-
stein gewesen, sondern allein Zeitz. Hier hat auch der
Offizial, welcher im Auftrage des Archidiakonen dessen
Verwaltungsgeschäfte besorgte, residiert.
Allein, so könnte man wohl einwerfen, ist denn nicht
die Rede von einem Dechanten zu Lichtenstein, zu Harten-
stein, zu Glauchau und zu Löfsnitz'^*^')? Es wird an-
gemessen sein, hier in Erinnerung zu bringen, dals die
Gehilfen der Archidiakonen, die Vorsteher der Landkapitel,
von deren Geistlichen, den Pfarrern und Kaplänen, sie
jenen präsentiert wurden, die Erzpriester oder Arclii-
♦'*') Statutum est etiam. ut duo archidiaconatus perpetuo
maneant apud ecclesiam Cicensem, alii autem archidiaconatus omnes
apud canonicos Nuenburgensis ecclesiae per episcopum perpetuo
locabuntur.
^'') Praepositus . . . Cicensis ... est archidiacouiis eiusdem loci.
6s) HStA. Dresden Orig. Nr. 765.
''^) Zader in seiner Zeitzer Stiftschronik (Bd. I.Kap. 5) nach
Lepsius a a. ü. S. 347 ff.
^0) S. Anm. 61.
60 L. Bönhoff:
presbj'ter'^), ja auch den Titel decani (sc. rurales), d. i.
Land-Declianten, führten. Nun hellt sich mit einem Male
alles auf! Der Muldensprengel zerfiel in drei Kirchenkreise
(sedes), die nach den vier eben genannten Städten bezeichnet
waren. Es wird sich nunmehr darum handeln, den Umfang
dieser ländlichen Dechaneien ungefähr zu bestimmen.
Wir würden rechnen
a)zur sedes Glauchau-Lichtenstein: Glauchau selbst,
Wernsdorf, Thurm, Auerbach, Lobsdorf, St. Egidien,
Lichtenstein selbst, Mülsen St. Michael, Rödlitz, Gers-
dorf, Bernsdorf und eventuell Lugau. Im ganzen 11 — 12
Pfarreien, dabei 1 exempte'-).
b) zur sedes Hartenstein: Thierfeld, Zschocken, Härtens-
dorf, Schönau, Vielau, Reinsdorf, Mülsen St. Niklas,
Ortmannsdorf, Oelsnitz, Beutha. Im ganzen 10 Pfar-
reien (bez. 11 s. Anm. 72).
c) zur sedes Löfsnitz: Lölsnitz selbst, Neustädtel (Gries-
bach), Schneeberg, Aue, Schwarzenberg, Klösterlein,
Beierfeld, Grünhain, Zwönitz, Eiterlein, Crottendorf,
Mittweida (und später: Scheibenberg, Wiesen thal). Im
ganzen zwölf, bez. 14 Pfarreien, darunter zwei exerapte.
Fassen wir also das Endergebnis dieses ganzen Ab-
schnittes zusammen, so werden wir sagen können: Die
Verwaltung des Muldensprengels lag seit 1230 bestimmter-
mafsen in den Händen von Stiftsherrn des Zeitzer Kollegiat-
kapitels, seit 1416 allein in denen des Dechanten desselben.
Als seine Unterbeamten fungierten drei Erzpriester oder
Landdechanten in Lölsnitz, Hartenstein (Thierfeld) und
Glauchau bez. Lichtenstein.
ifr.
4. Kirchliclie und politische Einteilung
Wie mag eine solche Gruppierung wie die eben ge-
gebene gerechtfertigt sein? So wird man fragen! Sie kann
doch nicht rein willkürlich vorgenommen sein. Sonst hätte
sie ja gar keinen Wert! Allein sie beruht auf einem wohl
nachweisbaren Prinzip, wonach die Kirche ihre administra-
"*) Es ist nicht selbstverständlich, dafs der Pfarrer des Ortes,
nach welchem die sedes hiefs, auch immer der Erzpriester war. Er
konnte es sein, aber ebenso ein Pfarrer, ja sogar ein Kaplan des-
selben Landkapitels.
'-) Glauchau und Lichtenstein bildeten eine sedes (wie in der
Diözese Meifsen die sedes Hohnstein - Sebnitz). Lugau kann nämlich
auch zur sedes Hartenstein gehört haben (s. Abschnitt IV).
Der Muldensprengel. 61
tive Einteilung der politischen anpafste. Wenden wir das-
selbe auf unsern Fall an, so ermitteln wir, dals die Haupt-
masse des Muldensprengels aus dem Gebiete der einst
reichsunmittelbaren Grafschaft Hartenstein, der von
ihr ehemals abhängigen Herrschaft Wildenfels und
der zum allergröfsten Teile mit Ländereien ihres Terri-
toriums ausgestatteten Klöster Grünhain und Zelle
besteht. Dazu kommen noch die schönburgischen Herr-
schaften Glauchau und Lichtenstein, ferner die Herr-
schaft Schwarzenberg und schlieMich noch die Gegend
von Schneeberg, der Hohenforst (Honvorste), eine mark-
gräflich meilsnische Besitzung, vermutlich ein Stück der
wiprechtinischen mit der Grafschaft Groitzsch verknüpften
Erbgüter, die durch Bertha, Konrads des Grofsen Schwä-
gerin, an die Wettiner gelangten. Es ist aber geboten,
dies alles noch eingehender zu begründen. Im übrigen
machen wir darauf aufmerksam, wie wir längs der Naum-
burger Diözesangrenze im Meilsnischen und Böhmischen
auf Grenzen politischer Natur stiefsen. Die Territorien,
welche wir dabei kennen lernten, waren die Abtei Remse,
die Herrschaften Waidenburg, Stollberg, Wolkenstein,
Greifenstein, Pöhlberg und böhmischerseits Schiettau.
Wir beginnen mit der sedes Löfsnitz. Hier interessiert
uns fürs erste die Herrschaft Schwarzenberg. Sie stand
von 1212—1459 unter böhmischer Hoheit. Ausgangs des
14. Jahrhunderts im Besitze der Burggrafen von Leisnig,
die zu Rochsburg und Penig residierten, ging sie Mitte
des 15. Jahrhunderts an die v. Tettau über, die sie 1533
an den Kurfürsten von Sachsen veräulserten. Ihr gesamtes
Gebiet bildete einen grofsen Pfarrbezirk, dessen Kirche
sich in ihrem gleichnamigen Hauptorte befand. Eibenstocks
politische Zugehörigkeit zu ihr bestimmte uns wesentlich,
infolge mangelnder Urkunden auch dessen kirchliche Ab-
hängigkeit anzunehmen! Bringen wir Neustädtel und
Schneeberg in Wegfall, so bleibt die Pfarrei Griesbach
übrig. Über ihi-e frühesten politischen Verhältnisse läfst
sich nichts sagen; nur soviel ist gewils, sie hat nicht zu
dem im Lehnsbuche Friedrichs des Strengen aufgeführten
Gebiete von Kirchberg oder von Auerbach gehört. Hin-
gegen ist in einer vom 12. Mai 1317 zu Altenburg datierten
Urkunde'-^) die Eede von dem „Bercwerg czuVursten-
'3) B. Schmidt, ürkundenbuch der Vögte von Weida, Gera
u. Plauen I, 227.
62 L. Bönhoff:
berg" (bei Sclmeeberg) und dem „Kirclileen uf dem
Berge''; als Lehnsbesitzer treten liier auf die Vögte von
Plauen und Gera. Es mag mithin ein Lehnsstück für sich
gewesen sein. Die Parochien Grünhain, Zwönitz, Beier-
feld und Mittweida repräsentieren Grünhainsches
Klostergebiet, welches insgesamt, meistens im Jahre
1240, von den Meifsner Burggrafen, den Besitzern der
Grafschaft Hartenstein, ihrer [Stiftung, der Zisterzienser-
abtei, übereignet worden ist. Ln Norden grenzte daran
der Pfarrbezirk der Hartensteinschen Hauptstadt
Löfsnitz, zu dem auch anfangs als Filiale die kleine
Herrschaft Stein, ein gräfliches Lehn, gerechnet werden
mufs. Östlich schlofs sich an der sog. „oberwäldische Teil
der Grafschaft, worin die Parochien Elterlein, Crottendorf,
Scheibenberg und Wiesenthal lagen, und den 1559 Vater
August den damals unmündigen Gebrüdern v. Schönburg
auf käuflichem Wege abdrang. So bleibt nur noch übrig
das kleine Gebiet des Klösterleins Zelle, welches teils
auf markgräflich meilsnischem, teils auch gräflich harten-
steinschem und herrschaftlich wildenfelsischem Territorium
angelegt war. Es sind die Kirchen zu Zelle und zu Aue
mit Bockau, Lauter und Oberschlema. Die Schutzvogtei
über Zelle war schliefslich an die Herren v. Tettau, die
von Grünhain an den sächsischen Kurfürsten selbst ge-
kommen.
Bei der sedes Hartenstein liegt die Sache sehr ein-
fach. Zur einen Hälfte war sie gräflich hartensteinisch
(es war der sog. „niederwäldische" Teil), zur anderen
herrschaftlich wildenfelsisch. Zu jener zählen die
Kirchfahrten Thierfeld, Mülsen St. Niklas, Beutha, Vielau,
Schönau und — wohl nicht mit Unrecht — Lugau'^), zu
dieser Ortmannsdorf, Härtensdorf, Reinsdorf, Oelsnitz und
Zschocken; letztere beiden waren von den Wildenfelsern
an Grünhain verschenkt worden.
Die sedes Glauchau-Lichtenstein umschlofs die beiden
Herrschaften gleichen Namens in ihrem früheren Umfange.
Denn dals Auerbach, dessen Kirchenpatronat ja bis 1534
bei den Schönburgern verblieb, auch politisch ihnen einst
zugetan gewesen ist, geht daraus hervor, dals sie tatsäch-
''*) Zur Herrschaft Lichtenstein hat es nicht gehört, soviel sich
üherhlicken läfst, auch nicht zur Herrschaft Stollberg; wohl aber
mag es ein von der Hartensteiner Grafschaft vor ihrem Verkaufe an
die Schönburge abgekommener Ort gewesen sein.
Der Muldensprengel. 63
lieh 1388 als Lehnsherren im Orte erscheinen''^). Vor dem
Jahre 1557 bestanden die schönburgischen Ämter Glauchau
und Lichtenstein aus folgenden Kirchorten '^*^):
Glauchau: Glauchau, Meerane, St. Egidien, Nieder-
lungwitz, Reinholdshain, Jerisau, Gesau, Denn-
heritz, Wernsdorf, Schlunzig, Lobsdorf und
Hohenstein").
Lichtenstein: Lichtenstein, (3berlungwitz, Bernsdorf,
Gersdorf, Eödlitz und Mülsen St, Michael.
Bedenken wir nun, dafs die durch den Druck hervor-
gehobenen Orte in ersterem Amte der böhmischen Lehns-
herrschaft Meerane zuständig sind, und Hohenstein auf
ursprünglich herrschaftlich waldenburgschen Boden ge-
gründet ist, so haben wir in den übrigen Orten die Herr-
schaft Glauchau, wenn wir noch berücksichtigen wollen,
dafs Niedermülsen stets, Thurm aber erst seit 1382 zu
Glauchau gerechnet ward. Vorher hatte Thurm wie
Stangendorf und Mülsen St. Michael einen Bestandteil
der Herrschaft Lichtenstein gebildet"), die sich mit dem
Amte, von Thurm abgesehen, deckt, falls Oberlungwitz
als ehemalig herrschaftlich waldenburgsches Dorf aufser
Betracht bleibt. Diese Betrachtung der politischen Ver-
hältnisse im Muldensprengel wird sogleich ihre Früchte
tragen, wenn wir seine allmähliche Auflösung durch die
Reformation untersuchen.
5. Die Auflösung.
Ehe die Reformation eingeführt ward, umfafste der
Muldensprengel 40 Pfarrkirchen infolge der inzwischen
eingetretenen Auspfarrungen und Neugründungen; von
ihnen entfielen 11 auf die sedes Glauchau -Lichtenstein,
12 auf die sedes Hartenstein und 17 auf die sedes Löfsnitz.
Als nun 1488 die Brüder Ernst und Albrecht geteilt
hatten, waren zum Kurfürstentum geschlagen worden:
^^) N. Sachs. KG. Eph. Zwickau S. 387 ff.
''<') Eckardt a. a. 0. Beilage B.
■'^) Dazu kommt noch das Vasallendorf Thurm. Zur Parochie
Thurm gehören heute Berthelsdorf, Jüdenhain, Niedermülsen und
Stangeudorf. Letzteres war früher nach Mülsen St. Michael ein-
gepfarrt, während Thurm 1529 (s. o.) an Crossen Schneppendorf verlor.
Die einzige Anomalie besteht demnach darin, dafs Gesau politisch
mit Meerane, kirchlich mit Glauchau geht.
■'^) Schönhurg. Geschichtshl. II, 151.
64 L. Bönhoff:
das böhmische erbliche und pflichtenlose Lehn, die Herr-
schaft Schvvarzenberg; das Reichsafterlehn, die Herrschaft
Wildenfels; die Klöster Zelle und Grünhain sowie die
Stadt Zwickau mit den Küchendörfern, darunter Auerbach.
Umgekehrt war an das Herzogtum Sachsen gekommen:
das Reichsafterlehn, die Grafschaft Hartenstein einschliefs-
lich des Dorfes Lugau, während der Schneeberg, anfangs
gemeinsamer Besitz der beiden wettinischen Häuser, 1534
allein an die Ernestiner gelangte. Inmitten der wettini-
schen Territorien befanden sich die böhmischen Lehen der
Herren v. Schönburg, die Herrschaften Glauchau und
Lichtenstein. Je nachdem also die am Muldensprengel
beteiligten Gebiete den Ernestinern, den Albertinern und
den Schönburgen unterstanden, vollzog sich eher oder
später die Einführung der Reformation. Die Jahre 1529
(1533/4), 1539 und 1542 bezeichnen die drei Stadien der
Auflösung des Muldensprengels. Als nämlich im ernesti-
nischen Sachsen die Reformation ihren Einzug 1529 hielt,
wurden auch u. a. folgende Pfarreien evangelisch'^''):
18. Januar: Neustädtel (Patron: Rudolph v. d. Planitz auf
Wiesenburg).
19. Januar: Zschocken, Zwönitz, Mittweida, Beierfeld,
Raschau (Patron: der Abt von Grünhain).
20. Januar: Grünhain (Patron: derselbe); Schwarzenberg,
Eibenstock, Aue (Patron: Anshelm v. Tettau auf
Schwarzenberg).
21. Januar: Oelsnitz i.E. (Patron: der Abt von Grünhain).
26. Januar: Auerbach (Patron: Ernst Herr v. Schönburg).
27. Januar: Ortmannsdorf, Weifsbach, Härtensdorf, Reins-
dorf (Patron: der Herr von Weida auf Wildenfels).
Ferner ist auch nicht zu vergessen, dais die Visitatoren
einen Prediger für Oberschlema bestimmten, der auch
Klösterlein bereits mit versorgte, ein Verhältnis, welches
1533 festgelegt ward^**). Kurz nach Ablauf dieses Jahres,
am 28. Januar 1534, ward auch Schneeberg evangelisch^^).
Damit war die sedes Hartenstein zur Hälfte und die sedes
Lölsnitz zu über zwei Dritteln ihrem alten Organismus
entfremdet und einem neuen, der am 1. Februar 1529 er-
richteten Superintendentur Zwickau, einverleibt! Was von
den beiden sedes übrig blieb, das Avaren die elf Parochien
"ö) Buchwald a. a. 0. S. 7. 10. 11. 12. 17. 19 ff.
80) N. Sachs. KG. Eph. Schneebg. S. 76. 81.
si) a. a. 0. S. 14.
Der Muldensprengel. $5)
der Grafschaft Hartenstein, sieben im nieder- und vier
im oberwäldischen Teile.
So sehr sich auch die Herren v. Schönburg sträuben
mochten, in diesem Teile ihrer Besitzungen mufsten sie
als Vasallen der sächsischen Herzöge dem Evangelium
bereits 1539 freien Lauf lassen, als Heinrich der Fromme
sein Land reformierte. Mit diesem wurden zu gleicher
Zeit die acht unter dem Patronate der Herren v. Schön-
burg stehenden Kirchen zu Wiesenthal, Hülsen St. Niklas,
Lölsnitz, Scheibenberg, Eiterlein, Beutha, Crottendorf und
Vielau evangelisch, ebenso die zu Schönau und Wildbach
(Patrone: Rudolph v. d. Planitz auf Wiesenburg und
Trützschler v. Eichelberg auf Stein als Schönburgsche Va-
sallen) und schliefslich auch die zu Lugau (Patron: Asmus
V. d. Oelsnitz, ein herzoglich sächsischer Vasall)^-). Damit
waren die beiden sedes Hartenstein und Lölsnitz aufgelöst.
Es fragt sich nun noch, welcher Ephorie die bewuisten
elf Kirchspiele im Hartensteinschen untergeben wurden.
Wie wir sahen, waren nach der Reformation der
wettiuschen Länder noch die Herrschaften der Schönburge
katholisch geblieben. Vom Muldensprengel existierte nur
noch das Landkapitel, welches sich um Glauchau und
Lichtenstein gruppierte, die zehn Kirchen zu Glauchau,
Wernsdorf, Thurm, Mülsen St. Michael, Lichtenstein,
Rödlitz, Gersdorf, Bernsdorf, St. Egidien und Lobsdorf.
Sie wurden im Jahre 1542 evangelisch und kamen unter
die am 18. Oktober errichtete Superintendentur Glauchau.
Sie ist bis zum Jahre 1556 die alleinige Ephorie in allen
Schönburgschen Besitzungen gewesen, d. h. in den Herr-
schaften Geringswalde, Waidenburg, Glauchau, Lichten-
stein und Meerane, die alle böhmisches Lehn waren, sowie
für das Rittergut Ziegelheim (sächsisches Lehn) und in
der Grafschaft Hartenstein (sächsisches Reichsafter-
lehn^'^). Da deren Kirchspiele aber bereits 1539 evange-
*2) HStA. Dresden Loc. 10599 Visitation sampt derselbigen
Instruktion etc. 1539. Vgl. in dem Widumsbuch der Visitatoren vom
Jahre 1558 S. 378 b — 390 (Hartensteiner Parochien). Lugau steht
zwischen den v. Einsiederschen (Einsiedel, Reichenhain) und den
V. Schönberg'schen Kirchspielen (Frankenberg, Seifersbach).
*'') Dazu kamen noch 1543 die von Herzog Moritz eingetauschten
Herrschaften Penig (Zinnberg) und Wechselburg (Koraturei Zschillen
der Deutschordensballei Thüringen) und die von Kurfürst Johann
Friedrich erstandene Klosterbesitzung Remse, sowie 1548 die denen
V. Ende abgekaufte HeiTschaft Rochsburg.
Neues Archiv f. S. G. u. A. XXIV. 1. 2. 5
66
L. Bönhoff: Der Muldensprengel.
lisch waren, und die Ephorie erst 1542 ins Leben trat,
so erhebt sich die Frage, welche wir bereits oben be-
rührten. Bei Lugau liegt die Sache einfach: es ward
dem Chemnitzer Superintendenten zugewiesen, und so blieb
es 300 Jahre lang (bis 1838). Die vier oberwäldischen
Parochien, nämlich Eiterlein, Crottendorf, Scheibenberg
und Wiesenthal, sind nur von 1542 — 1559 der Ephorie
Glauchau zugeteilt gewesen. Als dann durch Kurfürst
Augusts Ankauf ihr Gebiet sächsisch wurde, überwies
man sie der Ephorie Annaberg, und so ists ja heute noch.
Wo aber hat man sie in der Zeit von 1539—1542 zu
suchen? So lange die Schönburge keine eigene Ephorie
hatten, inspizierte jene vier Parochien sicherlich ein
Ephorus ihres herzoglichen Lehnsherren; dies aber konnte
der örtlichen Lage nach kein anderer sein, als der Super-
intendent von Annaberg. Mithin ging der Rest der sedes
Löfsnitz aufser dieser Stadt selbst in der Ephorie Anna-
berg auf, von der er nur 18 Jahre lang in der Folgezeit
sich trennte.
Wie aber steht es mit den Kirchen zu Löfsnitz,
Thierfeld, Beutha, Wildbach, Schönau, Vielau und Hülsen
St. Niklas? Da die ersten vier von ihnen ein kompaktes
Stück bilden, welches an die umfängliche Parochie Stoll-
berg angrenzt, so werden sie wie Lugau für die kurze
Zeit von 1539 — 42 von dem Chemnitzer Ephorus über-
nommen worden sein.
Fassen wir alles zusammen, so erhalten wir folgendes
Resultat :
sedes
Lössnitz
Hartenstein
Glauchau-
Lichtenstein
reform. Parochien
1529
1533/4
1539
1542
11
1
5
6
6
1
10
18]
\ Eph. Zwickau.
1 1 1 7 Eph. Chemnitz,
■•-■•■/ 4 „ Aunaberg.
10 Eph. Glauchau.
Summa:
17
12
11 —
40.
III.
Ein Stadtbuch von Döbeln,
Von
Hubert Ermisch.
Als der Stadtrat zu Döbeln im Jahre 1886 seine
ältesten Urkunden und Akten dem Hauptstaatsarchiv zur
Aufbewahrung anvertraute, wurde schmerzlich ein mittel-
alterliches Stadtbuch vermilst, dem der Stadtchronist
Mörbitz manche Nachricht entnommen und das noch im
Anfang der 70 er Jahre von Hingst benutzt worden isi^).
Vor kurzem ist dies Stadtbuch von dem derzeitigen
Bürgermeister Herrn Dr. Lehmann, der sein lebhaftes
Interesse für die Geschichte seiner Stadt schon mehrfach
betätigt hat, wieder aufgefunden und ebenfalls dem Haupt-
staatsarchiv zur fernerweiten Aufbewahrung übergeben
worden. Es sei mir gestattet, zur Ergänzung meiner
früheren Arbeiten über sächsische Stadtbücher etwas näher
darauf einzugehen').
Die Geschichte der Burg Döbeln läfst sich bekannt-
lich bis ins 10., die der Stadt Döbeln aber nur bis ins
13. Jahrhundert zurück verfolgen; wir haben letztere wohl
für eine Anlage Markgraf Dietrichs des Bedrängten (oder
Heinrichs des Erlauchten) zu halten. Bereits im Jahre 1307
bestätigte Markgraf Friedrich der Freidige den Ratleuten
und Geschworenen der Stadt eine erbrechtliche Gewohn-
heit, „die sie und ihre Vorfahren vor langer Zeit gehabt
1) Const. Mörbitzens Chronica Doebelensia (Leisnig 1727).
C. W. Hingst, Chronik von Döbeln und Umgegend (Döbeln 1872).
Vgl. diese Zeitschrift XX, 3'^ f.
2) Vgl. diese Ztschr.X, 83 ff. 177 ff., dazu XX, 33ff. XXIII, llOff.
5*
68 H, Ermisch:
haben" ^). Unter den Zeugen einer Urkunde vom 22. Sep-
tember 1309 begegnen uns der „magister civium" Thomas
nebst acht „jurati et scabini"; Rats- und Schöffenkolleg
erscheinen also hier, wie so oft, in enger Verbindung.
Dagegen ist eine Urkunde von 1328 von Vogt, Bürger-
meister, Schultheils, vier namentlich genannten Schöffen
und den nicht einzeln aufgeführten Bürgern, d. h. Rats-
mitgliedern, ausgestellt*); hier ist also, wenn wir von dem
Vogt, dem landesherrlichen Beamten, absehen, das richter-
liche Kolleg, Schultheils und Schöffen, von dem Rate
deutlich geschieden. Eine Urkunde von 1331 ist ausgestellt
vom Bürgermeister, Schultheils und sechs Ratsmannen und
Bürgern-^); in einer vom Bürgermeister ausgestellten Ur-
kunde von 1338 erscheinen unter den Zeugen sieben cives
in Dobelin, die wir wohl auch für Ratsmitglieder zu halten
haben*^). Klarer erkennen wir die Zusammensetzung des
Rates erst aus der Huldigungsurkunde für Markgräfin
Elisabeth, der Döbeln zum Leibgedinge verschrieben war,
vom 5. Februar 1383^); hiernach bestand der Rat, wie in
vielen andern meiisnischen Städten, aus zwölf Mitgliedern,
deren eins der Bürgermeister war. So war es wohl auch
schon vorher; die wohl lediglich auf die Urkunde von 1309^
gestützte Behauptung von Hingst*), der Rat habe bis
1418 aus neun Mitgliedern bestanden, ist irrig. Wenn
in unserm Stadtbuch in den Jahren 1414 und 1415 nur
sechs bez. fünf Ratsmitglieder genannt werden'*), so deutet
in beiden Fällen ein „ic." darauf hin, dais eine vollständige
Wiedergabe der Ratsliste nicht beabsichtigt war, wohl
weil die Namen sich bereits in einem älteren Stadtbuche
fanden. Wo die Mitglieder des Rats vollständig auf-
gezählt werden, sind es ihrer stets zwölf.
An dieser Zahl änderte auch die neue Ratsordnung
von 1418 nichts, die nach dem Beispiel vieler anderer
Städte Meißens an die Stelle des jährlich von der Ge-
meinde neu zu wählenden Rates drei in regelmäßigem
Turnus wechselnde Räte setzte. Wir sind darüber durch
3) Mörbitz S. 157.
*) Hauptstaatsarchiv Dresden Orig. 1880 u. 2436. Vgl. Beyer,
Kl. Altzelle S. 575. 588.
6) Cod. dipl. Sax. reg. IL 15, 116.
«) HStA. Dresden Orig. 2820. Beyer, Kl. Altzelle S. 594.
^) HStA. Orig. 4391. Vgl. Cod. dipl. Sax. reg IB, 1, 40.
") Hingst S. 50
9) Stadtbuch fol. 22. Der vollständige Rat von 1415 (zwölf
Namen) wird fol. 131 angeführt.
Stadtbuch von Döbeln. 69
ein in unserm Stadtbuch abschriftlich überliefertes Schreiben
des Rates, dem leider der Schlufs fehlt, unterrichtet^**).
Darin teilt der Rat zu Dübeln dem Markgrafen Friedrich
(dem Streitbaren), der die Stadt auf ihre Bitte „mit dreien
Räten begnadet" und die Wahl derselben dem derzeitigen
Rate anbefohlen hat, mit, er habe zunächst für das künftige
Jahr (1419) zehn ehrsame Männer gekoren, die zwei aus
dem alten Rate hinzugewählt haben; diese zwölf haben dann
zehn Ratsmitglieder für das Jahr 1420 und die beiden
neugewählten Räte zehn Personen in den dritten Rat
(für 1421) gewählt; sowohl der andere wie der dritte Rat
haben ebenfalls zwei Personen aus dem vorher sitzenden
Rate, und zwar „nicht di czwene, di yn dem vordem jore
uz dem aldin rate gekorn weren", hinzuzu wählen. Die
Namen der gewählten Bürgermeister und Ratmannen
werden dem Markgrafen zur Bestätigung mitgeteilt.
Diese drei Räte wechseln nun ohne weiteres im Regiment
ab; eine Änderung in der Zusammensetzung tritt nur ein,
wenn Tod, Krankheit oder sonstige Untauglichkeit die
Zuwahl eines Mitgliedes notwendig macht. Die bis zum
Jahre 1426 vollständig vorliegenden Ratslisten zeigen,
dafs man sich im wesentlichen an diese Ordnung hielt.
Aus seinen Mitgliedern wählt jeder Rat einen Kämmerer
zur Verwaltung des Stadtvermögens, ferner einen Bau-
meister und einen Futtermeister ^^). Einige der Ratslisten
führen auch den ebenfalls jährlich wechselnden Schult-
heilsen '-) und die vier Schöffen, von denen zwei dem
sitzenden Rate angehören müssen^-'), auf. Diese Ordnung
bestand bis gegen Ende des 15. Jahrhunderts.
Wie in anderen Städten, so gab es auch in Döbeln
schon früh zur Eintragung der wichtigeren Beschlüsse des
Rates, der sich einer weitgehenden Autonomie erfreute,
sowie derjenigen vor ihm erfolgten Verhandlungen, die
dauernde Bedeutung beanspruchen konnten, ein Stadt-
buch ^*). Dafs das uns vorliegende nicht das erste ist.
>o) Stadtbuch fol. 25b. 26. Vgl. Mörbitz S. 158, Hingst S. 51.
") Stadtbuch fol. 26. vgl. fol. 26 b (1420), fol. 33 b (1421), fol.
85b (1422), fol. 31 (1423), fol. 31b (1424).
1-) Ebenda fol. 35 b. 31. 31b. 36.
*'^) Von den Schöffen „uzwenig ratis" (ebenda fol. 35 b) pflegte
man den einen aus dem alten, den andern aus dem dritten Rate zu
wählen (ebenda fol. 26 b).
'^) Über die Bestimmung der Stadtbücher im allgemeinen vgl.
diese Ztschr. X, 96 fl".
70 H- Ermisch:
das überhaupt angelegt wurde, ergibt sich aus ver-
schiedenen Stellen, in denen auf das antiquum registrum,
das alte Stadtbuch, verwiesen wird^^^). Leider scheinen
diese ältesten Stadtbücher von Döbeln sämtlich verloren
gegangen zu sein.
Unser Stadtbuch ist ein starker Quartband von 139
Blättern Pergament in 13 Lagen von verschiedener Stärke
(je zwei bis acht, meist sechs Doppelblätter). Diese Lagen,
die zum Teil ursprünglich Sonderhefte bildeten, wurden
wohl schon in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts in
starke, mit braunem Leder überzogene und mit einer
eisernen Öse und einem Lederriemen zum Verschluls ver-
sehene Holzdeckel eingebunden; auf der Innern Seite des
vordem Einbanddeckels ist eine Urkunde über den Ver-
kauf von Erbzinsen zu Knobeisdorf an den Rat zu Döbeln
vom 11. Juni 1420, auf der Innern Seite des hintern Deckels
ein der Schrift nach wohl noch aus dem 14. Jahrhundert
stammendes Blatt aus einem lateinischen Andachtsbuche
eingeklebt. Erheblich später als der Einband, frühestens
im 16. Jahrhundert, erfolgte die Foliierung der Blätter mit
1 — 138 ''^). Bei dem Einbände wurde die ursprüngliche
Ordnung der Blätter nicht ganz gewahrt. Die ältesten
Eintragungen finden sich in der 3. Lage auf fol. 22; sie
gehören dem Jahre 1414 an''). Es schliefsen sich dann,
abgesehen von Nachträgen, Einträge bis 1426 an, wobei
die Blätter 33—35 in den Jahren 1421 — 14221«), d.h.
15) Vgl. fol. 22, wo es nach Anführuug des Rates von 1414 heifst :
„Quicqaid circa ipsos isto anno factum seu notatum fuit de lib[e]ris
arbitriis (Willküren, Teidigungen) , hoc scriptum stet in antiquis
libris hinc inde. Quere, si placet". Ebenso zu 1415: ,,Quicquid fuit
notatum de lib[e]ris arbitriis, eciam notatum est in antiquis registris
hinc inde". Weitere Hinweise auf das antiquum registrum, die alden
register, das aide stadbuch ebenda fol. 1. 6b. 30b. 137b. An letzterer
Stelle wird davon das „Geschofsregister" unterschieden.
^^) Ein Blatt hinter fol. 14 ist aus Versehen nicht mitgezählt;
hinter fol. 98 ist — vor der Blattzählung — ein Blatt herausgeschnitten
worden und damit der Schlufs einer fol. 98b eingetragenen Zinsverkaufs-
urkunde verloren gegangen.
1'') Mörbitz S. 11 setzt freilich einen Eintrag (fol. 33b) ins
Jahr 1411; aber derselbe gehört ohne Zweifel ins Jahr 1421 (vgl.
über die unmittelbar vorhergehende Ratsliste unten N. 17), und ebenso
beruht die Jahreszahl 1411, die das Stadtbuch selbst einem Pacht-
vertrag des Stadtschreibers Nicol. Rochlitz beifügt (fol. 34 b), ohne
Zweifel auf einen Schreibfehler für 1421 : drei hier genannte Zeugen
gehören dem Rate dieses Jahres an.
'*) Dafs die undatierte Ratsliste fol. 33 b ins Jahr 1421 gehört,
ergibt ein Vergleich der Namen mit fol. 25 b.
Stadtbuch von Döbeln. 71
früher als die Blätter 31—32 (1423—1424), beschrieben
wurden. Zeitlich am nächsten steht der dritten die letzte
Lage (fol. 131—138), die 1415—1421 zu Einträgen benutzt
wurden; sie und die erste Lage (1420 — 1426) stehen in
losem Zusammenhange mit dem Ganzen. Aber auch im
übrigen ist von einer chronologischen Ordnung der Ein-
träge kaum die Rede; die älteren Stadtschreiber machten
ihre Notizen oft auf weit hinten befindlichen leeren Blättern
(vgl. z. B. Einträge von 1432—1434 auf fol. 89b, 97, 101,
101b, 102 unter lauter späteren Einträgen), die jüngeren
aber benutzten gern die leeren Stellen vorhergehender
Blätter ^'■'). So finden sich auf einem Blatte oft Einträge,
die um ein halbes Jahrhundert und mehr aus einander
liegen. Als den eigentlichen Schlufs des Bandes hat man
die vorletzte Lage (fol. 127 — 130) anzusehen, die bis 1495
in regelmälsiger Benutzung war; die jüngsten datierten Ein-
träge sind Nachträge von 1498 auf fol. 130 und von 1500
auf fol. 97.
Der Inhalt unseres Stadtbuches, auf den wir jetzt
eingehen, ist ein sehr mannigfaltiger; für die Stadt-
geschichte ist er von vielseitigem Interesse.
Die erste Lage, die, wie ich schon bemerkte, zuerst
eine Sonderexistenz geführt haben dürfte, beginnt unter
der Aufschrift „Diz sind dy marke, dy uf den husern sten"
mit einem Verzeichnis sämtlicher Grundstücke bez. Grund-
stücksbesitzer der Stadt, das nach einer weiteren Notiz
im Jahre 1420 dem alten Stadtbuch entnommen worden
ist und später viele Abänderungen und Nachträge erfahren
hat. Abgesehen von diesen betrug damals die Zahl der
Hausgrundstücke 188, wozu noch neun bez. zwölf unter
den Aufschriften „dy liuttin obine" und „di huttener uf
dem nedermarkte" kommen. Die Zahl der Mark, die sich
neben jedem Namen findet und zwischen V2 und 18 schwankt,
bezeichnet wohl den Grundwert, der für die Schofspflichtig-
keit des Hauses mafsgebend war. Die Gesamtzahl der
bürgerlichen Grundstücke der inneren Stadt Döbeln —
denn die Vorstädte scheinen nicht mit berücksichtigt zu
sein — betrug im Jahre 1420 also 209, was nach einem
freilich sehr unsicheren Anschlage auf eine Einwohner-
19) Ygi (jie Bemerkung zum Jahre 1459 fol. 87b: Andere sachin,
da nicht grosse macht an leit, sein ouch beteydinget in disen ge-
schriben iaren. Dj' habe ich geschriben, wu ich hievor ledige stete
am pergameno fant.
72 H. Ermisch:
zahl von 14—1500 Personen schliefsen läM, wozu ohne
Zweifel noch eine Anzahl Vorstädter hinzuzuzählen sind-").
Fünfzig Jahre später hatte Döbeln nur 192 Hausgrund-
stücke innerhalb und 18 angesessene Gärtner vor der
Stadt-'), während im Jahre 1567 nach dem ältesten er-
haltenen Gescholsbuche die Zahl der Bürgeihäuser inner-
halb der Stadt 238, die der Vorstadthäuser 101 betrug-"-).
Blatt 3 unsers Stadtbuches hat die Aufschrift: „Diz
sind uzschrifte der briffe, dy dy stad hat obir die willikore,
obir wegegelt unde obir di czinsse, dy zcu den altaren
gehören etc." Es scheint hiernach die Anlage eines
ürkundenkopiars beabsichtigt gewesen zu sein; es folgen
jedoch zunächst nur sechs Urkunden in Abschrift bez. Über-
setzung, nämlich eine Privilegienbestätigung Markgraf
Friedrichs des Freidigen vom 11. März 1307-=^), ein Be-
fehl des Markgrafen Wilhelm I. wegen der Erhebung eines
Wegegelds durch die Bürger vom 7. Februar 1383, ferner
Urkunden desselben für den Barbara -Altar in der Jacobi-
kirche vom 2. August 1385, des Burggrafen Albrecht von
Leisnig für den Altar des h. Kreuzes vom 2. April 1368-^),
der Markgräfin Anna (Witwe Wilhelms I.) für den Altar
des heil. Leichnams vom 17. November 1409'-'^) und des
Burggrafen Heinrich von Meilsen über die Stiftung einer
Messe in der Nicolaikirche zu Döbeln (in der auch die
beiden erwähnten Altäre liegen) vom 29. Dezember 1414 oder
28. Dezember 1415-*'). Daran schliefsen sich Notizen über
die zu den genannten Altären und zu dem Altar im Ferne-
siechenspital gehörigen Zinsen-'), über die Einkünfte „uz
dem Kabathin", einem Garten vor Döbeln, den der Rat um
1379 von Heinze Siegel gekauft hat"-^j, über das von der Stadt
dem Jungfrauenkloster zu Staucha zu leistende Restaurum
für die genannten Altäre, über die Rechte der Stadt an den-
selben und endlich die Abschrift einer Urkunde des Burg-
20) Ygi ^])Qy die Berechnung diese Ztschr. XI, 150.
2') Ebenda 149.
"-) Vgl. Hingst S. 44. Die Einwohnerzahl wird ebenda nach
anderen Quellen für die Zeit von 1549—1558 auf etwa 3500 berechnet.
-3) Gedruckt bei Mörbitz S. 157.
'-*) Das Original befindet sich jetzt im Depos. des HStA.
-'") Mörbitz, Urkundenanhang ^r. 2.
■-'*) Gegebin — yn dem fun[f]czendeu iare an dem sünabinde
vor der besuydunge — . Mörbitz, Urkundenanhang Nr, 1.
2'') Auf die letzteren bezieht sich auch eine Notiz auf fol. 42.
•-'^) Urk. Markgraf Friedrichs III. vom 30. März 1379, Original
im Depos des HStA.
Stadtbuch von Döbelu. 73
grafen Heinrich von Meißen für den Altar des h. Leichnams
vom 28. Juni 1420. Um dieselbe Zeit und wohl von der-
selben Hand wurden an verschiedenen Stellen des Buches
Abschriften des schon erwähnten Briefes über die Rats-
wahl von 1418 (fol. 25 b) und mehrerer Zins- und Leibrenten-
verschreibungen des Rates 1415 — 1418 (fol. 103 b, 104b,
131, 136b) eingetragen. Von letzteren verdient besondere
Erwähnung die Urkunde über den Verkauf von 50 un-
garischen Gulden jährlichen Zinses für 600 ungarische
Gulden Hauptsumme an Heinrich Kudorff, Bürger zu
Lobeda (fol. 131); an ihn schlielst sich ein ebenfalls von
derselben Hand herrührender Vermerk, wonach dieses
Kapital gegen 10°;, Zins und Sicherheit durch Bürgen-
stellung weiter verliehen werden soll, und ein langes Ver-
zeichnis derjenigen Personen, die Teile dieser Hauptsumme
unter diesen Bedingungen entliehen haben (fol. 132 — 137),
mit vielen Abänderungen und Nachträgen, die bis etwa
1440 reichen und auf fol. 103, 105b, 116b fortgesetzt
werden; Verzeichnisse der in den Jahren 1441 und 1442 ff.
aus dem „Goldgeld" — so heilst die Hauptsumme oft —
gewährten Darlehen finden sich fol. 100b und 79b — 84,
einzelne Nachträge dazu fol. 84, 85b, 99. Später wurden
dann noch gelegentlich Urkunden abschriftlich ins Stadt-
buch eingetragen (so fol. 11— 12 zwei Leibrentenbriefe
des Rates von 1423, fol. 95 b und 97 b Urkunden der Bischöfe
Thimo und Johannes von Meilsen für Altäre der Nicolai-
kirche vom 19. November 1409 und 9. Dezember 1432,
fol. 113 ein Befehl Herzog Albrechts wegen Mafsnahmen
gegen die Unsicherheit der Stralsen vom 19. August 1491,
fol. 114 ein Schreiben Kurfürst Ernsts und Herzog Albrechts
wegen des Bierschanks in Noschkowitz vom 24. Juni 1482,
fol. 121b eine Urkunde derselben wegen des Zolls zu
Rofswein vom 14. November 1467); aber ein eigentliches
Kopialbuch legte man erst im Jahre 1475 an^^).
Abgesehen von den Anfängen einer Ratsliste und
finanziellen Vermerken , wie sie bereits erwähnt wurden
und denen mannigfache Vermerke über die Aufnahme und
zinsbare Anlegung von Geldern durch den Rat u. ä. an-
zuschlielsen sind, enthält unser Buch noch manche für
die Geschichte der Verwaltung interessante Notiz. Die
Erwerbung des Bürgerrechts, die häufig in den Stadt-
büchern angemerkt wurde, finden wir freilich nur in
-») Vgl. diese Ztschr. XX, 33 Anm. 3.
74 H. Ermisch:
wenigen Fällen — wohl sämtlich ans dem Jahre 1426 —
eingetragen'^*'); vermutlich wurde hierfür, wie auch für
die Ratslinie später ein eignes Buch angelegt. Eine Will-
kür vom 4. Juni 1462, wonach Stadtkinder 7^!^, andere
15 Groschen Gebühr für Verleihung des Bürgerrechts geben
sollten, steht fol.97. Ebenfalls nur ausnahmsweise begegnen
uns Bestallungen von städtischen Bediensteten, so fol. 33
des Kirchners von etwa 1421 (die wohl nur deswegen
aufgenommen wurde, weil wegen seines Lohnes ein Ab-
kommen mit seinem Vorgänger zu treffen war), fol. 97 des
Totengräbers vom 23. Mai 1432 (nebst einer Totengräber-
taxe mit Nachträgen bis 1500), Eingehende Angaben
über die Einkünfte des Kirchners finden wir ebenda fol.
138, über den Lohn des Stadthirten fol. 114b. Einmal,
im Jahre 1423, ist die Wahl der Altarleute (Kirchen-
vorsteher) eingetragen (fol. 105 b). Eine Vereinbarung mit
dem Propst (des Jungfrauenklosters zu Staucha) wegen
des Läutens der Glocken zu den gottesdienstlichen Hand-
lungen wurde am 9. April 1445 getroffen (fol. 62 b). Wichtiger
ist die „willikore, wi man dy gerade gebit yn der stat
Dobelin" (fol. 30b), die um 1420 eingetragen wurde, aber
nur den Inhalt einer (verlorenen) Urkunde des Markgrafen
Wilhelm I. (f 1407) wiederholt. Sie enthält genau die-
selben Bestimmungen über die Gerade, wie sie in Leipzig
galten ^^) und von dort aus seit dem Ende des 14. Jahr-
hunderts auf verschiedene Städte Meilsens übertragen
wurden^'-). Eine kurze Übersicht über das „Heergeweth"
trug fol. 9 eine spätere Hand nach.
Am 23. Februar 1420 (feria sexta post Petri ante
invocavit) wurde anlälslich einer Klage der Fleischhauer
gegen Nickel Borner, dafs er geschlachtet habe, ohne
Meisterrecht zu besitzen, die Höhe des Lohnes für das
^^) z.B. fol. 2b: Pauel Romer had burgerrecht gewonnen am
fritage in vigilia puriflcacionis Marie XXVI to anno. Ahnlich fol.
8b. 9b. 37 b.
**') Vgl. die undatierte Leipziger Willkür über die Gerade im
Cod. dipl Sax. reg. II. 10, 316. Einige Abweichungen von den gleich
zu erwähnenden Ableitungen, wie S. 316 Z. 23 „das bette nehst dem
besten" statt ,,das beste bette" und die Hinzufügung des Satzes „Ist
ouch . . . gespyn" (S. 316 Z. 36 bis S. 317 Z. 1) erklären sich wohl
daraus, dafs die Leipziger Willkür nur in späterer Abschrift er-
halten ist.
"-) Vgl. die wörtlich übereinstimmenden Willküren für Pirna
(5. Juni 1389) Cod. dipl. Sax. reg. II. 5, 372, für Grimma (16. Februar
1395), ebenda II. 15, 47 und für Chemnitz (1410/11) ebenda II. 6, 68.
Stadtbuch von Döbeln. 75
Hausschlachten genau festgesetzt und bestimmt, dafs, so
lange die Fleischer sich an diese Sätze halten würden,
niemand um Lohn schlachten dürfe, der nicht mit ihnen
Meisterrecht habe (fol. 29). Sonst finden wir von Hand-
werkssachen nur noch die Innung, die der Rat auf Befehl
des Kurfürsten am 31. Oktober 1449 den Leinwebern ge-
geben hat (fol. 73).
Für einen Vergleich zwischen Rat und Gemeinde
wegen des Ausschanks fremden Bieres haben wir wohl
einen Vermerk aus dem Jahre 1426 (fol. 15 b) anzu-
sehen^^).
Wie in vielen Städten, so finden wir auch hier eine
Willkür gegen das Messerzücken, die Gemeinde und Rat
am 6. August 1445 gemeinsam beschlossen (fol. 41 b)^*).
Auch eine „vorwillunge der ganczen gemeynden
arm und reich" vom 7. Jan. 1448 (fol. 77 b) wirft ein
bezeichnendes Licht auf die Zustände in der Stadt; es
heifst darin:
Wie das kqweme, das eyn mitteburger, der eynen orob''^) habe
und ufs der stad wiche, der suide eynen manden ufswendigk der stad
bleiben. Unde dornoch weide er in die stat weddir, zo sulde er
vorwandiln noch eynes rats irkentnifse, alzo nochdem er vorboret
hette in sulcher zcweytracht. Weide er das nicht thun, zo sulde er
ufswendigk bliben ....
Es mag endlich noch ein Eintrag vom 14. März 1420
(fol. 29 b) erwähnt werden, der uns zeigt, wie mannhaft
die Bürger ihre Gerechtsame zu verteidigen wulsten:
Fricczo von Nicczewicz houptman zcu Lissenig, Nicol. Swert-
feger voit zcu der czit habin spelere yngeheisschin vor ding, dy
yn der stad gespelit habin yn den husern, unde auch welch wert
yn sime huse hat lassin speien, Dorumme der obgeschreben burger-
meister Michael am Ende mit andern radmannen vor unsern gnedigen
herren hern Fredrich geczogen ist unde irworbin, daz unser gnediger
^^) Das jar had man Mittewedisch bir geschangt. Des weiden
wir ratmanne darnmme an imsern gnedigen hern hern Frederich
herczogen zcu Sachsen geritten seyn. Des thedingite czwisschen . . .
(Lücke im Text) burcgrafynne von Missin, die zcu der cziit eptischynne
ym closter zcu Dobelin was, unde ire probiste.
^*) Anno domini etc. XLniu quinto in vigilia Donati ist die
gemeyne gantz eyn wurden alzo mit dem rathe, zo welcher inheymischer
mitteburger Jungk adder alt adder knappen unde alle ander hant-
werkesgesellen och Jungk unde alt unde alle buerfslute, welcher undir
den gnanten eynir eyn messer zcoge, der sal zcu busse uff das rathufs
gebin funnff groschen ane weddersproche unde dorczu das messir
verlisen, zo er des obirkomen wirt.
^) orob, urhab s. v. a. Streit, Auflauf.
76 H. Ermisch:
herre uns gelassin hat bi dem getwengnisse, daz si ere kare nemen
sullin von den spelern, di j'n der stad speien, also si iz von aldiu
langen iaren ye genomeu habin. Thedingesherren sind gewest der ge-
strenge ritter er Apel Viczthura unde der gestrenge Hans Czigilheim.
Unde ist gesehen am dornstage vor letare anno domini etc. XX i'.
Von der Ausübung der polizeilichen Befugnisse des
Rates zeugen verschiedene Einträge : so Bekenntnisse über
den Gebrauch falscher Würfel (fol.33, 35, ohne Jahreszahl),
Vermerke über die Ausweisung von sieben Personen wegen
Bedrohung des Rates, Spiels und Herstellung von Nach-
schlüsseln, Ehebruchs und Diebstahls (fol. 41, um 1440);
in zwei Fällen mulsten die Betrotfenen die iStadt auf
vier, in einem auf zwei Meilen „verschwören"^*^), in den
übrigen ist der Bereich, auf den sich die Verweisung er-
streckt , nicht angegeben. Am 20. Dezember 1472 wird
Marathe, Jacobs Siechten von Schleinitz Tochter, die
zu Gefängnis gebracht war, auf Fürbitte ihrer Brüder
losgegeben, „also das sie die statt uff eyne meyl wegs
vormeyden sal, unbeschediget unser statt unde unser
gnedigen herren landen, davor die gnanten ire bruder
globet haben bie eynem orfrede stete vehste unde gancz
zcu halden" (fol. 14c). Eine andere Urfehde in sehr ge-
kürzter Form finden wir fol. 57b (von 1443), ein Gelöbnis
von drei Urfehdebürgen „vor den gefangen, daz er ys
fredelich halden zal unde dy stat unbeschedigit unde un-
vordacht habin und dy stat vors wern vier milen", auf fol.
105b. Es sind das nur vereinzelte Beispiele von Aus-
weisungen und Urfehden ; wahrscheinlich wurden sie regel-
mäfsig in ein besonderes Buch eingetragen, wie es deren
in vielen Städten gab^').
Den Hauptinhalt unsers Stadtbuchs aber bilden hier
wie anderwärts •^^) Verlautbarungen vor dem Rat in Privat-
angelegenheiten der Bürger: Bekenntnisse, Vergleiche und
Verträge in Kauf- und Schuldsachen, Erbschafts- und
Vormundschaftsangelegenheiten, Sühnen verschiedener Art
u. dgl. m. Verhältnismälsig selten erscheint die Übertragung
von Grundeigentum; es erklärt sich das daraus, dals die
Auflassung, der Verzicht des Verkäufers und die Beleihung
des Käufers regelmäfsig im Stadtgericht (in gehegter Bank
vor Richter und Schöffen) erfolgten, wo ein besonderes
30) Vgl. diese Ztschr. XIII, 33 f.
3') Vgl. ebenda 13 f.
38) Vgl. diese Ztschr. X, 99 ff.
Stadtbuch von Dübeln. 7,1?
Gerichtsluich geführt wurde ■'^), und nur ausnahmsweise:
noch aulserdem vor dem Stadtrat wiederholt und ins
Stadtbuch eingetragen wurden*"). Wir müssen uns ver-
sagen, näher auf den Inhalt dieser mannigfachen Rechts-
geschäfte einzugehen; sie geben ein anschauliches Bild
von der vielseitigen Tätigkeit der Stadtbehörden im Mittel-
alter, wiederholen sich jedoch in allen Städten, aus denen
uns derartige Quellen erhalten sind.
Von besonderem Interesse sind endlich noch einige,
rein chronikalische Notizen, die in dem ältesten Teile des
Stadtbuches Aufnahme gefunden haben. Wir erfahren
daraus von einem Stadtbrande, der am 20. Juli 1419*M
den grölsten Teil von Döbeln zerstörte, von einer grofsen
Überschwemmung am 28. Juli desselben Jahres, von einer
Feuersbrunst, der am 24. Mai 1420 die Stadt Roiswein
zum Opfer fiel, von Befestigungsarbeiten im Jahre 1420
und von der Beteiligung der Stadt an dem Feldzuge gegen
die Hussiten nach Böhmen vom 16. Juni bis 4. August 1420.
Wir stellen diese Notizen unten zusammen; zwar sind
die beiden letzten bereits von den Chronisten benutzt
worden*-), verdienen aber wegen der grofsen Seltenheit
von unmittelbaren Nachrichten über die Hussitenkriege
doch auch eine wörtliche Wiedergabe.
Anhang.
Chronikalische Notizen aus dem Stadtbuch von Döbeln.
1. (fol. 28 b) Feria quinta in vigilia sancte Marie Magdalene prece-
denti nocte [20. Juli 1419] fuit et erat incendium in domo Hans
Helwigis et sie quod tunc combusti fuenmt XL VII curie
exceptis hiis, que dilaniate fuerunt.
^^) alz man vindet in gericbtis buche fol. 46 b.
^0) Vgl. z.B. fol. 23: Anno MoCCCC^XV. . . ist komen der erbar
herre her Nicolaus Crusse, Margareta sine swester, myt Jacoffe unde
Peter der genanten Margareten eliche kinder unde haben ufgelassen
unde sich willig vorczegen ingeheitebang kegeu Claussen Wiczan
des hofes, der Claus Dressedens ist gewest. Darnach ist komen yn
unsern rad yn dem jare alz*man schribit M'^ CCCC^X VII der genante
her Niclaus unde hat gelobit dem genanten Claussen Wiczan, daz
her en des hofes obgenant wil vveren vor den kindern egenant, vor
siner swester unde vor ydirmans anspräche, also daz recht ist. Vgl.
auch fol. 27. 39. .39 b u. ö.
•*!) Das Jahr ergibt sich aus der Stellung der Einträge im
Stadtbuche und daraus, dafs 1419 der Tag Marite Magdalena; (22.. Tuli)
auf Sonnabend fiel.
*2) Mörbitz S. 6. 124. 266. Hingst S. 16. 39.
78 H. Ermisch: Stadtbuch von Döbeln,
2. (fol. 28 b) Feria sexta post Jacobi [28. Juli 1419] venit magna
aqua, sie quod implevit cillaria in inferior! civitate et distruxit
frumenta in campis et orreis.
3. (fol. 30) Feria quarta post letare [20. März 1420] hat man begunst
den graben zcu grabin umme die stad unde wart volant virczen
tage nach den osterheiligen tagin [21. April 142« J, unde also daz
y« der wirt muste erbeitin fünf tage unde di huzgenossin dy
helffte unde die gertener vor der stad y" der man czwene tage.
Ouch so erbeite der voit den grabin obin der Stupicz mol mit
dem lantfolke gancz uz.
4. (fol 30) Russewin di stat braute abe am fritage zcu abunde vor
den phingistheilgen tagin [24. Mai 1420].
5. (fol. 30) Dominica die post Viti anno domini etc. XX ° [16. Juni
142(1] von der stad wegin sind geczogin yn dy herford geczogin
funffe mit glefenien kegin Behemen mit unserm gnedigen herren
hern Frederich unde mit czwen spissewagin, also daz ein her-
fordspisewagen der stad gebotten ward, so fürten si einen wagen
en selbir zcu nuccze. Ouch so lis di stad zcu der czit ein
geczhelt machin. (Späterer Zu«atz:) Unde qwamen widder am
suntage vor Donati [4. August 1420]. Zcu solde gab man y dem
wepener XV gr. di woche, dem schuczen Xgr., dem rinnere
VIgr.
IV.
Zur Heiratsgeschichte der Herzogin
von Eochlitz.
Von
Gerhard Planitz.
Eine interessante Persönlichkeit der Reformations-
zeit in Sachsen, eine Fürstin, deren Bild uns besonders
durch die neuesten Veröffentlichungen Erich Brandenburgs
nahe gebracht wurde, ist Elisabeth, die Schwester des
Landgrafen Philipp von Hessen, nach ihrem Witwensitz
gewöhnlich die Herzogin von Rochlitz genannt'). Sie
war die Gemahlin des Herzogs Johann, des ältesten
Sohnes Georgs des Bärtigen.
Die Beziehungen zwischen dem sächsischen und hessi-
schen Fürstenhause waren von jeher die besten. Beide
Häuser standen nicht nur miteinander in Erbeinung und
Erbverbrüderung, sondern waren auch durch verwandt-
schaftliche Bande auf das engste verknüpft. Herzog
Georg und Landgraf Wilhelm waren überdies intime
Freunde'-). Um dieses Bündnis noch zu befestigen, be-
schlossen beide Fürsten ihre Kinder Johann und Elisabeth
zu verheiraten. Die Verhandlungen darüber waren schon
^) Vgl. E. Brandenburg, Moritz von Sachsen I (Leipzig 1898).
— Derselbe, Politische Korrespondenz des Herzogs und Kurfürsten
Moritz von Sachsen I (Leipzig 1900).
") Frh. Gr. Schenk zu Schweinsberg, Das letzte Testament
Landgraf Wilhelm II. von Hessen vom Jahre 1508 und seine Folgen
(Gotha 1876) S. 8 f 65. — Ohr Rommel, Philipp der Grofsmütige
(Giefsen 1830) II, 384. Anm. 142.
80 t^. Planitz:
im Juni 1504 im Gange*^), wurden aber erst am 8. März 1505
durch die Ebestiftung, welcbe Georg und Wilhelm auf
dem Tage zu Erfurt aufrichteten, zum Abscbluls gebracht*).
Elisabeth (geb. 4. März 1502) war damals drei Jahre und
Johann (geb. 24. August 1498) noch nicht sieben Jahre alt,
als sie zum Bunde fürs Leben bestimmt wurden').
Die Ehestiftung sollte für Elisabeths Zukunft ent-
scheidend sein. Sie übte einen bedeutsamen Einfluls aus
auf ihre Lebensschicksale. Darum dürfte es von Literesse
sein, sie näher kennen zu lernen. Sie bestimmte: Wilhelm
gibt seiner Tochter 25000 fl. rh. guter Frankfurter Währung,
zahlbar in Mühlhausen, zur Zeit des Beilagers. Zur
Heimfahrt erhält Elisabeth Silbergeschirr, Kleider und
Kleinodien. Dagegen gibt Georg seinem Sohne ebenfalls
25000 11. Widerlage und 5000 fl. für die Braut als Morgen-
gabe. Diese Summen werden auf Eochlitz, Stadt und
Schlots, sicher gestellt, dafs die Witwe auf 55000 fl. jähr-
lich 5500 fl. gewisse Gülte habe, mit Wildbahn, Atzung,
Fischerei, Federvieh, Bulse und Frevel, ausgenommen die
Fischerei, die von altersher verlassen (d. h. verpachtet).
Die Hintersassen des Wittums sollen wider Recht nicht
beschwert werden. Die Amtsleute und Untertanen des-
selben sollen aber schon vor dem Beilager der Herzogin
huldigen. Nach Johanns Tode steht Elisabeth das Wittum
zu und fällt nach ihrem Absterben wieder an Georg zu-
rück. Georg und seine Erben haften für rechtzeitige
Lieferung der Gülte und stellen darüber Verschreibung
aus. Wird das Wittum abgängig oder trägt die Zinsen
nicht, so sind Georg und seine Erben verpflichtet, ein
anderes einzuräumen. Wird es durch Brand oder sonstiges
Unglück geschädigt, so sollen Georg und seine Erben die
eine Hälfte des Schadens, Elisabeth die andere tragen.
Georg übernimmt die Schutzpflicht über das Wittum und
^) Georg au den Landgrafen Wilhelm, Haarlingen 9. Juni 1504
(Konzept") Hauptstaatsarchiv Loc. 10, .547 Herzog Johann zu Sachsen
mit Prewlein Elisabeth pp. 1504 — 1538. El. 11. — Verhandlungen über
die Ehcstiftung ebenda Bl. 436. — Entwurf einer Ehestiftuug zwischen.
Johann und Elisabeth (jedenfalls aus der landgräfl. Kanzlei) ebenda
Bl. 290f. — Befehl Georgs an die Grafen, Ritterschaft und Städte,
sich zur Unterschrift der Eheberedung in Erfurt einzufinden und
sich wegen 25000 fl. Ehegeld zu verbürgen, Dresden 21. Januar 1505
(Konzept) ebenda Bl. 113. — Landgraf an Georg, Kassel 29. Januar
(OrigJ ebenda Bl. 114.
*) Orig. Nr. 9601.
^) Chr. Rommel, Geschichte von Hessen III. 2, 181.
Zur Heiratsgeschichte der Herzogin von Rochlitz. 81
gibt darüber vor dem Beilager Verschreibung. Die Ein-
wohner der Herrschaft Rochlitz werden, solange sie unter
Elisabeth stehen, mit Schätzung, Steuer, Frondiensten,
Reisen, Heerfahrten nicht beschwert. Wilhelm erhält das
Recht, die Herrschaft vor dem Beilager zu besichtigen,
und Georg übernimmt die Pflicht, dieselbe, sollte sie
nicht in gutem Stande sein, herrichten zu lassen. Wenn
Elisabeth 12 Jahre alt ist, soll der Handstreich, wenn
sie 15 Jahre alt ist, das Beilager geschehen, es wäre
denn, beide wünschten das Beilager eher. Bei der Heim-
fahrt bringt Wilhelm seine Tochtei- bis Mühlhausen, wo
sie von Georg und seinen Leuten in Empfang genommen
wird. Ein Vierteljahr vor dem Beilager verzichtet Elisabeth
auf alles väterliche, mütterliche und brüderliche Erbe.
Stirbt Elisabeth vor Johann ohne Kinder, so kommt ihr
Silbergeschirr, ihre Kleider, Kleinodien und Geschenke,
soweit sie das Zeit ihres Lebens erworben hat, an Johann,
was sie aber nicht zur Zeit ihres Lebens erworben, da-
von bleibt Johann nur der Nielsbrauch und fällt darnach
an Wilhelm und seine Erben zurück. Alsdann bleibt die
Herrschaft Rochlitz mit 2\^ Tausend Gulden jährlichen
Zins dem Landgrafen verhaftet, bis das Heiratsgut
zurückgezahlt ist. So es zum Falle (Johanns Tod)
kommt, sollen alle Lehnmannen und Verwandten der
Herrschaft von Georg ihrer Eide entbunden und an
Elisabeth, so es zum Wiederfalle kommt (Elisabeths Tod),
an Wilhelm gewiesen werden. Ebenso soll es gehalten
werden, wenn Elisabeth Kinder bekommt und diese zu
Lebzeiten ihrer Eltern ohne Erben sterben. Sind Erben
vorhanden, so erben sie das Heiratsgut und die Wider-
legung. Stirbt Johann, so ist Elisabeth gestattet um die
Widerlage und Morgengabe das Wittum einzunehmen,
ungeirrt und unabgelöst, zumal von Seiten Georgs, es zu
gebrauchen, solange sie ihren AVitwenstand nicht ver-
ändert. Ihr folgt alsdann ihr eingebrachtes Silbergeschirr,
ihre Kleider, Kleinodien und ihr Schmuck, auch was ihr
von Kleinodien, Silbergeschirr und Barschaft geschenkt
wurde, desgleichen aller Hausrat an Wein, Früchten,
Getreide und anderem, so Johann in dem Schlots und der
Herrschaft gelassen, soviel ihre Notdurft als Fürstin er-
fordert. Wenn Mangel eintritt, soll ihr durch Georg das
Fehlende erstattet werden. Wenn Elisabeth wieder
heiratet, steht es Georg frei, sie mit 55000 fl. abzulösen,
vorausgesetzt, dafs bis dahin alles bezahlt ist. Alsdann
Neues Archiv f. S. G. u. A. XXIV. 1. 2.
S2 ö- Planitz:
soll sie das Leibgut abtreten und die Amtleute ihres Eides
entbinden. Geschieht die Ablösung, so soll vor Aus-
zahlung der 55 000 fl. eine Verschreibung gegeben werden,
dafs Elisabeth dieses Kapital lebenslang behalten und
dasselbe nach ihrem Tode an Herzog Johanns oder ihre
Erben fallen solle. Hat Johann keine Erben, so sollen
25 000 fl. an Wilhelm und ebensoviel an Georg und seine
Erben fallen. Über die Morgengabe aber steht Elisabeth
freie Verfügung zu. Zum Bauen und Brennen wird ihr
Holz geliefert. An Georgs und Johanns Schulden hat
sie keinen Anteil. Sie darf die Herrschaft nicht verkaufen
oder versetzen, auch das Wittum nicht gegen Georg ge-
brauchen, es sei denn, dafs ihr daselbst Eintrag von
Georgs Erben geschehe. Zum Schlols Rochlitz gehören
60 Stück Hackenbüchsen , 4 Schlangen , 2 gute Stein-
büchsen, 100 Handbüchsen, Blei, Steine und andere Be-
reitschaft, auch 10 Tonnen Pulver. Was unter den be-
Avittumten und bemorgengabten Gütern Lehngut ist, da-
für hat Georg Verwilligung zu verschaffen. Was Pfand-
schaft ist, soll, wenn es abgelöst wird, angelegt werden
und Elisabeth zustehen. Alles aber soll vor dem Bei-
lager erledigt sein. Geistliche und weltliche Lehen
stehen Elisabeth zu. „Und ob den Lehnmannen etwas
auf den Wittumsgütern, die ihr in ihre Nutzung ange-
schlagen, verschrieben wäre, das sollen Georgs und seines
Sohnes Erben ohne ihren Schaden ausrichten und be-
zahlen." Vor dem Beilager sollen die Wittumsverschrei-
bung, der Verzichtbrief und der Schirmbrief des Wittums,
auch der Huldigungsbrief und die Quittung über das
Heiratsgut ausgestellt und die Morgengabe übergeben
werden. Man gelobt mit Handschlag, dals, wenn bei
einem Teile Mangel oder Weigerung eintrete, er dem
andern 25 000 fl. innerhalb eines halben Jahres zahlen
solle, und diese Bestimmung wird auch auf die Kinder
ausgedehnt. Bürgen dieses weitgehenden Vertrages waren
von sächsischer Seite: Hugo Burggraf von Leisnig, Graf
Heinrich d. J. zu Stolberg, Graf Heinrich zu Hohnstein,
Graf Adam zu Beichlingen, Diterich von Witzleben, Götz
von Ende, Ritter, Christoph von Taubenheim zu Bedra,
Amtmann zu Freiburg, Heinrich von Pack, Amtmann zu
Delitzsch, und die Bürgermeister, Räte und ganze Ge-
meinen der Städte Weilsensee, Tennstädt, Pegau und
Mittweida. Von hessischer Seite werden als Bürgen
aufgeführt: Graf Philipp zu Waldeck, Graf Heinrich zu
Zur Heiratsgeschichte der Herzogin von Rochlitz. 83
Waldeck, Wilhelm von Stein zu Wittgenstein, Eberhard
von Epstein, Hermann Riedesel, Erbmarschall, Ludwig
von Boyneburg, Statthalter an der Leine, Konrad von Wai-
denstein, Statthalter an derWerra, Heinrich Trotha, Mar-
schall, und die Bürgermeister, Räte und ganze Gemeinen
der Städte Kassel, Marburg, Eschwege und Giefsen.
So waren denn zwei junge Fürstenkinder von den ersten
Lebensjahren an, wie das vielfach Brauch war, anein-
ander gekettet.
Wilhelm starb 1509 nach schweren Leidenstagen *^),
nicht ohne in seinen beiden Testamenten der beschlossenen
Ehe zwischen seiner Tochter und Herzog Georgs Sohn
gedacht und dem befreundeten Sachsenherzoge eine be-
sondere Mitwirkung bei der Testamentsvollstreckung zu-
erkannt zu haben. „Unser executores", so bestimmte
Wilhelm, „sollen in allen treuen ufsehins haben und mit
hoclistem fleis doran sein, das die angefangen freuntschaft
zusehen unserem ohem und sweher hz. Georgen von Sachsen,
uns und unser beder kindern ufgericht, sobalde die ire
jare und alter erreichen nach vermuge der verschreibung
darüber sagende und nach ordenunge der heiligen crist-
lichen kirchen au einchen ufzug ufs förderlichst fullen-
stragt werde und geschee, das auch solichs in keinen
weck abe odir zurückgehe". Herzog Georg wurde mit
den ernestinischen Fürsten zu Handhabern des Testaments
ernannt, deren Rat im Kriegsfalle eingeholt und denen
Hessen beim Aussterben seines Mannesstammes zufallen
sollte. Doch wurde er vor seinem Vetter noch besonders
durch das Vorrecht begünstigt, dafs die Vormünder nur
unter seiner Bewilligung abzusetzen sein sollten, und er
im Falle der Wiederverheiratung der Landgräfin Anna
das Amt eines obersten Vormundes zu übernehmen hatte ^).
'^) Die tendenziöse Schilderung der Leiden Wilhelms II. findet
sich in folgendem Aktenstück: Landgraf Wilhelms des Altern (Mitt-
lern) zu Hessen Clag und Beschwerung wider sein f. g. geheime
Räte, welche ihn in seiner Leibes- und Hanptschwachheit ganz und
gar verlassen und in allen Dingen wider ihre Eidesleistung zuwider
gewesen, ausgegangen und sind diese Artikel von Sr. f. g. Herzog
Georgen aus Marburg vortraulich zugeschickt worden. Anno 1508.
Loc. 8675 Landgraf Philippens I. zu Hessen Vormundtschaft etc.
1509—1524 ßl. 467— 481. — Vgl. H. Glagau, Hessische Landtags-
akten (Veröffentlichungen der Hist Kom. für Hessen und Waldeck,
Marbiirg 1901) I, 13 f. — Derselbe, Anna von Hessen die Mutter
Philipps des Grofsmütigen (Marburg 1899) S. 7. Anm. 1.
') Glagau, Landtagsakten I, 8. 4. 12.
6*
84 G. Planitz:
In dem Streit, der nach Wilhelms Tode über die
Ausführung des Testaments von 1508, die Regentschaft
und die Vormundschaft der Landgräfin zwischen dieser
und den hessischen Ständen ausbrach, stand Georg auf
Seite der Landgräfln. Er wurde zu diesem Verhalteu
vornehmlich durch seine alte Freundschaft mit dem Land-
grafen Wilhelm bestimmt, und es entsprach ganz seinem
treuen, an dem Gegebenen festhaltenden Sinne, dals er
dieses Verhältnis auch auf die nachgelassene Witwe und
ihre Kinder übertrug. Aber es mögen ihn doch neben
dem Gefühl der Freundschaft ebenso sehr auch Erwä-
gungen politischer Natur geleitet haben. Die Wettiner,
die nach der Erbverbrüderung im Falle des Erlöschens
des hessischen Mannesstammes von Hessen Besitz er-
greifen konnten, sehen dieses Ziel infolge der Schwäch-
lichkeit des jungen Landgrafen in nicht allzu grolse Ferne
gerückt. Sie mulsten daher so früh als möglich auf die
hessische Regierung EinÜuIs zu gewinnen suchen. Freilich
schlugen beide Linien des Wettinerhauses zur Erreichung
dieser Ziele verschiedene Wege ein. Während die Er-
nestiner sich den Ständen anschlössen, stellte sich Herzog
Georg auf die Seite der Landgräfin und hielt schon aus
diesem Grunde an der ehelichen Verbindung seines Sohnes
mit der Tochter der Landgräfin, die ihm das hessische
Erbe näher brachte, unentwegt fest^).
Zwar gelang es Georgs Einfluss nicht, Annas Regent-
schaft zu sichern. Im Gegenteil, er mulste, um seinen
Anteil an der Vormundschaft, welche die Wettiner ins-
gesamt beanspruchten . nicht zu verlieren im Einver-
ständnis mit seinen Vettern Boyneburgs Regiment an-
erkennen^). Doch wurde dadurch das Freundschafts-
verhältnis zur Landgräfin nicht gestört. Vielmehr suchte
er jetzt wenigstens möglichst günstige Bedingungen für
den Unterhalt der Landgräfin-Mutter und seiner zukünfti-
gen Schwiegertochter Elisabeth zu erwirken. Auf dem
von den Wettinern angesetzten Schiedstag zu Mühlhausen
(November 1509) erklärten sich die hessischen Stände
zwar bereit, „das Fräulein bei der Frau zu lassen bis
so lange sie mit Herzog Georgs Sohne zu ehelichem
Stande käme" und der Landgräfin „die Tochter zu unter-
halten ein ziemliches nicht zu weigern" ; aber auf Annas
*) Glagau a. a. 0. 22. — Derselbe, Anna S. 22.
^) Glagau, Anna S. 53.
Zur Heiratsgeschichte der Herzogin von Rochlitz. 85
hohe Forderungen konnten sie nicht eingehen, sondern
legten die Entscheidung darüber in die Hände der sächsi-
schen Herzöge. Man einigte sich schlielslich dahin, dafs
die Tochter, bis sie zum ehelichen Stande ausgestattet
würde , bei der Mutter bliebe , es wäre denn , dafs die
Landgräfin sich anderweit verelielichen würde. Zur „täg-
lichen Erhaltung" der Tochter sollten der Landgräfin
350 fl. und fünf Fuder Wein zu Darmstadt jährlich ge-
reicht werden. Auch sollten die Regenten gehalten sein,
Elisabeth mit Kleidern und Kleinodien, wie sich das nach
ihrem Stande gezieme, zu versorgen. Diese Abmachungen
fanden auf dem Schiedstage zu Marburg (Juli 1510) auch
die kaiserliche Bestätigung^**).
Freilich kamen die Regenten ihren Verpflichtungen
nur ungenügend nach, weshalb Anna sich genötigt sah,
bei den hessischen Ständen, bei Georg, ja selbst beim
Kaiser sich zu beschweren*^). Einen Einblick in diese
wirtschaftlichen Sorgen der Landgräfin gewährt insbe-
sondere ein Schreiben an Herzog Georg, in dem sie ihn
bittet dafür zu sorgen, dals ihre Tochter Kleider bekomme.
„Denn sie hat", fügt sie hinzu, „nicht gewand, weder
seiden noch gefutters, denn was ich ihr aus alten läppen
gemacht habe"*"). Mag die Briefschreiberin auch die
Farben etwas stark aufgetragen haben: wir werden dem
Fürstenkinde, das in seiner Jugend in so dürftigen Ver-
hältnissen heranwuchs, unser Mitleid nicht versagen können.
Überdies hatte diese Seite der Sorgen Annas eine
viel tiefere Bedeutung als es sonst weibliche Toiletten-
sorgen zu haben pflegen. Denn als es der Landgräfin
gelungen war, die ständische Opposition gegen Boyne-
burgs Regiment wach zu rufen, mufsten ihr u. a. auch
diese Beschwerden dazu dienen, sie als Anklagen gegen
Boyneburg zu erheben und als die Ernestiner, um ihre
schwankende Stellung zu behaupten, die Beschwerden der
Landgräfin und der hessischen Stände gegen das mifsliebig
gewordene Regiment auf gütlichem Wege beizulegen ver-
suchten, fiel es ihrem Scliützling Bo3'neburg schwer, in
diesem Punkte seine Verteidigung mit Erfolg zu führen**^).
»") Glagau, Landtagsakten I, 71. 75. 76. 80. 91. 115.
") Glagau, Landtagsakten I, 124. 128 Anm. 1. 149 Anm. 2.
1-) Anna an Georg, Grünberg, o. D. (Oct. 1510"0 (Orig.) Loc.8675
L. Philipps Vormundschaft pp. 1509 — 24 Bl 130
^*) Glagau, Landtagsakten I, 178 Anm. 1. 269 f.
86 Gr. Plauitz:
Herzog Georg, der um jene Zeit in Ostfriesland kämpfte,
konnte in diesem entscheidiingsvollen Augenblicke der
Freundin nicht persönlich zur Seite stehen; doch half er
ihr zum Siege, indem er durch seine Räte gegen eine
Verschleppung der Entscheidung durch die Ernestiner
protestierte und sich damit von der Politik seiner Vettern
lossagte ^^). Das war ein Dienst, den er der Sache der
Landgräfin leistete, so bedeutsam, dals er die alte Freund-
schaft nur befestigen konnte.
Nun schlofs sich Landgräfin Anna, die jetzt das
Eegiment in der Hand hatte, auch ihrerseits noch enger
an Herzog Georg an. Ein Bündnis mit ihm, das sie
gegen die ihr Vormundschaftsrecht zurückfordernden Er-
nestinischen Fürsten schützen sollte, liels sie ihm alsbald
nach dem Kasseler Landtage durch Sittich von Berlepsch
antragen und fand bei Georg, der als gewiegter Politiker
in dem Augenblick, wo er den Einfluls seiner Vetter
schwinden sah, sich den Vorteil, die Erbansprüche des
Hauses VVettin zu sichern, nicht entgehen lassen wollte,
williges Gehör. Rückte doch nun der Zeitpunkt immer
näher, an dem nach der Erfurter Eheberedung sein Sohn
mit des Landgrafen Tochter sich verehelichen sollte. Er
liefe daher durch Christoph von Taubenheim seine Bereit-
willigkeit zum Bündnisschlusse aussprechen^'^). Doch ver-
ging noch das ganze Jahr 1514, ehe die Angelegenheit
in Flufs gebracht wurde. Die Anregung dazu ging dies-
mal vom Herzog aus, der im März 1515 die Landgräfiu,
indem er sie an die mit Landgraf Wilhelm getroffene
Eheberedung erinnerte und sie darauf hinwies, dafs die
Kinder nunmehr „zu vollkommen mündigen Jahren ge-
kommen" seien, aufforderte, ihm Antwort über ihre Geneigt-
heit zu der beabsichtigten Eheschlielsung zukommen zu
lassen ^^). Die Landgräfin, die sich damals in Kassel
aufhielt, koimte, da ihre Räte abwesend waren, diesem
Wunsche nicht umgehend entsprechen. Sie hoffte, dafs
ihre Räte um „Mitfasten" (Laetare) in die Hauptstadt
zurückkehren würden, und versprach, dann sich mit ihnen
zu unterreden und dem Herzog Nachricht zu geben ^').
1*) Glagau, Anna S. 119. 130f.
^■^) Glagau, Landtagsakten I, 355 f.
*«) Georg an Anna, Weifsenfels, 3. März 1515 (Kanzlei) Loc.7282
Bündnis zwischen H. Georg z. S. und der Landgräfin 1514 — 16 Bl. 10.
*'') Anna und die Räte (sie) an Georg, Kassel 8. März 1515
(Orig.) a. a. 0. Bl. 11.
Zur Heiratsgeschichte der Herzogin von Rochlitz. 87
Wie selir ihr daran gelegen war, die Verbindung ihres
Hauses mit dem des Albertiners zu beschleunigen, sehen
wir daraus, dals sie kurz nach Laetare dem Herzog Georg
mitteilte: sie habe sich mit einigen ihrer E,äte beredet
und sei dahin schlüssig geworden, dafs Georg so bald als
möglich einen Gesandten schicken möge, damit die Ver-
handlungen über den Bündnisvertrag und die Eheschliefsung
zu Ende geführt würden ^^). Am Dresdener Hofe '^ar
man geneigt, dieser Bitte sofort zu willfahren, wenigstens
stellte Herzog Johann unterm 18. April 1515 Christoph
von Taubenheim eine Vollmacht aus, an seiner Statt per
verba formalia de presenti et ad hoc apta mit Elisabeth
die Ehe zu schlieisen^^). Allein dieser Plan kam jetzt
noch nicht zur Ausführung, vermutlich weil durch Herzog
Georg, der einen uns nicht näher bekannten Artikel
in den Bündnisvertrag aufgenommen wissen wollte,
sich dem Abschluls desselben einige Schwierigkeiten
in den Weg stellten, dann aber auch weil die Land-
gräfin durch die Verhandlungen wegen ihres Streites
mit den Ernestinern in den ersten Monaten des Jahres
1515 voll in Anspruch genommen war-"). Mitte Juni
erst drängte sie selbst und ihre Räte zur endlichen
Erledigung der Sache. Sie berief sich dabei auf ihren
Abschied mit Georg zu Marburg und auf die Gesandt-
schaft Christoph von Taubenheims, der erklärt habe,
dafs Georg bereit sei, „die Einung und andere Sachen
zu vollstrecken". Auch machte sie den Vorschlag, in
Hersfeld eine Versammlung abzuhalten. Sie werde dort
am Dienstag nach Kiliani (10. Juni) mit ihren Räten ein-
treffen, um am folgenden Tage die Verhandlungen beginnen
zu können'-^). Georg ordnete den Domherrn zu Meifsen
und Propst zu Bautzen Dr. Nicolaus von Heinitz und den
schon erwähnten Amtmann zu Ereiburg Christoph von
Taubenlieim nach Hessen ab. Sie sollten eine doppelte
Mission ausrichten. Erstlich waren sie mit gehörigen
^^) Anna und die Räte an Georg, Kassel, 23. März 1515 (Orig.)
a. a. 0. Bl. 12.
*^) Notariatsinstrument für Christoph von Taubenheim, Dresden,
18. April 1515 Loc. 10547 Herzog Johann z. S. etc. Bl. 112 (Nu-
merierung mangelhaft). — Vgl. Seidemann, D. Jacob Schenk
(Leipzig 1875) S. 99 Anm. 50.
-0) Vgl. Glagau, Anna S. 60 f.
'-*) Anna und die Räte an Georg, Marburg 16. Juni 1515 (Orig.)
Loc. 7282 Bündnis etc. Bl. 13.
88 G. Planitz:
Vollmachten ausgerüstet, die Ehescliliefsung zu vollziehen.
Doch sollten, „wenn die Ehe durch das Fräulein von
Hessen und Christoph von Taubenheim in Vollmacht Herzog
Johanns per verba depotencia (sie) vollzogen würde,
Notarien und Testes requiriert und ein Testament darüber
aufgesetzt werden". Sodann aber sollten die Gesandten
das Bündnis zum Abschlufs bringen. Zwar war der be-
wufste Artikel, den Georg in den Bündnisvertrag hatte
aufnehmen lassen und über den man sich früher nicht
hatte einigen können, weil die Landgräfin seiner Zeit
ohne ihre Räte keine Antwort geben wollte, noch un-
erledigt. Daher sollten die Gesandten jetzt zusehen, ob
die Landgräfin daran Mifsfallen finde. Auch erklärte sich
Georg bereit, auf seinem Zusatz nicht zu bestehen-'-).
Am 11. Juli fanden in Hersfeld die Verhandlungen
statt. Von hessischer Seite waren aufser der Land-
gräfin Dietrich von Oleen, Landkomtur zu Marburg,
der Hofmeister Konrad von Waidenstein und der Erb-
marschall Hermann Riedesel erschienen. Der von den
Anwesenden untersiegelte Abschied lautete dahin, dafs
„Herzog Johann und Landgräfin Elisabeth Montag nach
Bartholomäi (27. Aug.) zu Marburg durch einen Priester
zu der heiligen Ehe gegeben werden" sollten. Doch sollte
jedem Teile freistehen, den Tag der Trauung zwei oder
drei Tage zu verschieben. Am Tage darnach sollte „die
freundliche Einung, wie sie dieses Tages zwischen ob-
gemeldeten Parteien abgeredt ist, versiegelt und verfertigt
übergeben werden". Der Eheschlielsung durch den Ge-
sandten von Taubenheim geschah keine Erwähnung mehr--').
Ende August weilte Herzog Johann persönlich in
Hessen, um die Ehe zu schlielsen. Da das Bündnis
zwischen Georg und der Landgräfin am 29. August unter-
zeichnet wurde, so ist mit einiger Bestimmtheit anzu-
nehmen, dals Herzog Johann am Tage zuvor den Hand-
schlag vollzog. Am 13. September kehrte er bereits wieder
nach Dresden zurück'-*). Die Landgräfin sah die schnelle
Rückkehr ihres Schwiegersohnes in die ferne Heimat nur
") Instruktion, was Niclas von Heinitz Doctor und Christoffel
von Taubenheim zu Kassel werben sollen. Loc. 10547 Herzog Jo-
hannsen und S. F. G. gemals auch Landgraf Philipsen pp. Bl. 116ff.
-^) Abschied auf die Eheberedung zwischen Landgräfin Anna
und Herzog Georg, Hersfeld 11. Juli 15 5 (Orig. Siegel abgerissen)
a. a. 0. Bl. 11.
-*) Glagau, Landtagsakten I, 466 Anm. 1.
Zur Heiratsgeschichte der Herzogin von Rochlitz. 89
ungern. Dazu bewog sie nicht lediglich die verwandt-
schaftliche Liebe, sondern mehr wohl die Erwägung, dals
gerade die Anwesenheit Herzog Johanns in Hessen dazu
dienen könne, ihre nahen Beziehungen zu dem Alber-
tiner gegen ihre mächtigen Gegner auszuspielen. Darum
wünschte sie den jungen Ehemann in ihrer Nähe zu haben
und hatte diesen Wunsch vermutlich auch ihrem Freunde
und nunmehr auch nahen Verwandten Herzog Georg
kund machen lassen.
Allein man ging in Dresden zunächst nicht darauf
ein, weil Johann seinem Vater in Regierungsgeschäften
zur Hand sein müsse. Man wünschte Elisabeth auf
ein bis zwei Monate in Dresden zu sehen , später sollte
dann Johann mit ihr eine Zeit lang nach Hessen kommen.
Wegen der Mitgift, liels Georg durch seinen Gesandten
melden, brauche die Landgräfin nichts zu besorgen, da
Elisabeth nur auf kurze Zeit zu ihrem Gemahl käme-'^).
Auf die Bitten der Landgräfln aber liefs Georg sich 1516
doch bereit finden, seinen Sohn nach Hessen zu senden,
damit er dort das Beilager vollziehe und eine Zeit lang
daselbst verweile ■-**). Die Vermählung fand um Visitati-
onis Maria (2. Juli) „one prachtlichen apparat" d. h. niu-
in Gegenwart des hessischen Hofes statt"-').
Fast ein Jahr weilte Herzog Johann bei seiner jungen
Gemahlin in Hessen. Daher war der Wunsch seiner
Eltern berechtigt, die beiden jungen Eheleute nunmehr
bei sich zu haben, zumal es dem Herzog Georg auch
darauf ankam, auf die junge Herzogin erzieherischen
Einfluls auszuüben. Zu diesem Zwecke ordnete Georg
Christoph von Taubenheim und Hermann von Pack als
Gesandte nach Hessen ab mit dem Auftrage, Johanns
Rückkehr und Elisabeths Besuch in Sachsen zu bewirken.
Da Herzog Johann, sollten sie melden, „übermälsig" lange
abwesend sei und dem hessischen Hofe „Beschwerung
verursache", solle er zurückkehren und seine junge Ge-
mahlin nebst der Landgräfin mitbringen-*). Allein Anna
2') Instruktion für einen Antrag, o.D. Loc. 10547 Herzog Johann-
sen pp. El 90 f.
'-®) Bericht v. Taubenheims (?) an Georg über seine Verhand-
lungen mit der Landgräfln, o. D. a. a. 0. Bl. 96 f.
-■') Mon. Firn, bei Mencke Script. II, 1485. — H. Johann war
also am 30. September nicht mehr Bräutigam, sondern Ehemann.
Vgl. Glagau, Anna S. 161, Landtagsakten I, 494.
-'') Instruktion für Chr. v. Taubenheim und Hermann v. Pack.
0. D. Loc. 10547 Herzog Johann z. S. pp. Bl. 12 f.
90 G. Plauitz:
suchte das zu hintertreiben. Sie sei mit der „Zugift"
nach Landessitte noch nicht bereit und wisse jetzt kein
Geld aufzutreiben, wenn sie nicht dem Landgrafen in
seine B.entkammer greifen wolle. Es sei in Hessen
Sitte, dafs wenn eine Fürstin heirate, vom Lande eine
Steuer erhoben werde; dazu sei aber, solange Philipp
noch minderjährig, keine Hoffnung vorhanden. Es liege
endlich auch im Interesse der meilsni sehen Erbfolge in
Hessen, wenn Elisabeth noch länger im Lande bleibe.
Sie wolle die beiden fürstlichen Kinder „in Verwahrung"
nehmen und sie zu allen Tugenden anweisen. Den Be-
denken, welche man am Dresdner Hofe gegen die lange
Abwesenheit Johanns hegte, suchte sie mit der naiven
Bitte zu begegnen, ihr doch die Tochter so lange zu lassen,
bis sie schwanger sei und einen Sohn brächte; den wolle
sie, während Elisabeth ihrem Gemahl nach Sachsen folge,
als ihren Sohn erziehen'--'). Ende November 1516 sandte
Georg eine zweite Gesandtschaft nach Hessen und be-
traute wiederum Hermann von Pack damit. Er traf die
Landgräfin zwischen Ziegenhain und Marburg. Wilhelm
von Dornberg und Balthasar Schrautenbach befanden sich
bei ihr. Pack wiederholte das Ansinnen der früheren
Gesandtschaft: Anna solle mit den jungen Eheleuten nach
Dresden kommen, das Land zu besehen, darin Elisabeth
ihr Leben lang Wohnung haben solle. Lisbesondere über-
brachte Pack von der Gemahlin und den Kindern Georgs,
die Elisabeth zu sehen wünschten, herzliche Einladungen.
Sobald es Anna fordere, sollten Johann und Elisabeth
nach Hessen zurückkehren und sich als gehorsame Kinder
erweisen. Aber die Landgräfin ging darauf nicht ein.
Sie entschuldigte sich, dafs sie „der Laufte wegen" und
da der Landtag ausgeschrieben sei, nicht aufser Landes
gehen könne. Aus diesem Grunde vermöge sie auch nicht
Herzog Johann zu beurlauben. Nach Martini solle er
eine Zeit lang Urlaub haben. Das war nun freilich ein
sehr weit gesteckter Termin, und Pack konnte sich un-
möglich damit zufrieden geben. Er Aviederholte daher
nochmals die Bitte der früheren Gesandtschaft, ohne je-
doch mehr als die Bewilligung zu erreichen, dafs Johann
nach Hause zurückkehren könne. Es klang nicht gerade
sehr freundlich, wenn die Landgräfin Pack zur Antwort
gab: weil Herzog Georg daran gelegen sei, Johann bei
29) S. oben Anm. 26.
Zur Heiratsgescbichte der Herzogin von ßochlitz. 91
sich zu haben, so habe sie dies bewilligt. Er solle nun
zu Johann nach Marburg reiten und mit ihm am nächsten
Tage zu ihr nach Ziegenhain kommen. Da wollte sie
Johann abfertigen und mit Geleit versehen. Elisabeth
zu beurlauben habe sie Taubenheim schon abgeschlagen,
dabei bleibe sie. Noch einmal versuchte Pack die Land-
gräfin umzustimmen; aber Anna blieb bei ihrem Entscheid •^*^).
Es lässt sich denken, dals dieses ablehnende Verhalten
der Landgräfin gegen die berechtigten Wünsche des Her-
zogs nicht zur Förderung ihres Freundschaftsverhältnisses
mit Georg diente.
Georg war darüber entrüstet und klagte die Land-
gräfin an, dals sie ihn ins Gespött bringe. Diese aber
schob die Schuld auf die beiderseitigen Gegner, die „Bitter-
keit zwischen den Häusern Sachsen und Hessen säeten"/^^)
Erst 1517 auf Martini (11. November) wurde Elisa-
beth aus Hessen nach Leipzig heimgebracht^-). Doch
war ihres Bleibens im Sachsenlande nicht lange. Noch
war Elisabeths Verzicht auf die Erbfolge nicht geschehen
und die Wittum sverschreibung nicht ausgestellt, noch
war das Ehegeld nicht gezahlt und die junge Ehefrau
mit Kleidern, Kleinodien und Silbergeschirr nicht aus-
gestattet. Vor allem aber. .trug man in Hessen Bedenken,
Eochlitz als genügendes Äquivalent für das Heiratsgut
anzusehen. Das alles benutzte Anna geschickt, um ihre
Tochter wieder nach Hause zu rufen, und Georg, der
schon die Kosten der zweiten Heimfahrt überschlug,
mulste sie widerwillig ziehen lassen. Am Sonntage Miseri-
^^) Werbung des Abgesandten Hermann v. Pack bei der Land-
gräfin. Ciescheben zwischen Ziegenhain und Marburg, Montag nach
Andrea (1. Dezember) 1516 Loc. 10547 Herzog Johannsen pp.ßl. 100.
^^) Landgräfin an Georg, Homberg o. D. (eigenh.) a. a. O. Bl. 110.
^■^) Cod. diplom. Sax. reg. II, 9, 377. — Aktennotiz Loc. 10547
Der Herzogin von Rochlitz Frawen Elisabeth pp. Bl. 13. Der Verf.
dieser Notiz setzt das Beilager auf Corporis Christi 1515 an und
kennt nur eine Heimfahrt. Ersteres ist wohl eine Verwechselung
mit dem Handstreich, der aber kaum schon im Anfang des Juni
(s. oben) stattgefunden haben kann. Letzteres ist, wie wir sehen
werden, irrig. Elisabeths Ehe wurde von der ersten Heimfahrt an
gerechnet. Vgl. Lutheri CoUoq. ed. Bindseil I, 320. — Elisabeth
an den Kurfürsten (eigenh.), 23. Januar 1537 am Schlufs: „Hab im
Elend (sein müssen) seit schier 20 Jahren". Loc. 10548 Der Herzogin
von Rochlitz Leibgedinge Vol. I Bl. 12. Die Annahme, die Ver-
mählung Elisabeths habe erst im Januar oder Juni 1519 statt-
gefunden (Müller, Annales S. 72, Rommel III Anm. 99 Seide-
mann a. a. 0., vgl. unten Anm. 50) ist irrig
92 G. Planitz:
cordias Domini (18, April) 1518 machte sich die junge
Herzogin von Dresden aus, wo sich die Reisegesellschaft
unter Führung Wolfs von Schleinitz versammelte, auf den
Weg nach Hessen. Barbara von der Säle, die Hof-
meisterin der alten Herzogin, gab das Geleite bis nach
Leipzig, wo Christoph von Taubenheims Gemahlin an ihre
Stelle trat. Taubenheim selbst, Volkmar Keller und
Innocenz von Starschädel reisten in Georgs und Johanns
Auftrage als Räte mit und blieben, während die übrige
Begleitung bis auf eine geringe Dienerschaft nach Sachsen
zurückkehrte, in Hessen, um mit der Landgräfin wegen
Elisabeths baldiger Heimreise zu verhandeln •^■'^). Damit
die jungen Eheleute einander nicht entfremdet würden,
liefs Georg Elisabeths baldige Rückkehr fordern. Wie
er bisher um das Ehegeld nicht gedrängt hatte, so ge-
dächte er auch weiterhin auf die Mitgift noch keine
Ansprüche zu erheben. Ja, er eiklärte sich sogar bereit,
Elisabeth nach meilsnischer Sitte mit Kleidern, Schmuck
und Silbergeschirr zu versorgen und der Landgräfln Rech-
nung darüber abzulegen. Auf Elisabeths Interessen wegen
der Erbfolge in ihrem Heimatlande könne ihr Aufenthalt
in Sachsen keinen Eindruck machen. Auch über die
zweite Heimfahrt und das damit verbundene Gepränge
solle Landgräfin Anna sich keine Sorgen machen; er lasse
sich an der ersten „genügen" und sei bereit, nach dem
Heiratsbrief Elisabeth in Mühlhausen anzunehmen, Elisa-
beth sei zwar eine tugendliche Fürstin, aber noch jung
und der Unterweisung bedürftig. Nun stünden die Sachen
der Landgräfin so, dass sie nicht immer an einem Orte
bleiben könne. Sie könne daher ihre Tochter nicht in Obhut
behalten. Bei den Fürstinnen zu Sachsen sei es aber nicht
Sitte, dals sie im Lande herumreisten, sondern dals sie bei
ihren Gemahlen blieben; die Landgräfin sollte daher mit
ihrer Tochter keine Neuerung machen. Es sei zu alledem
nötig, einen Tag zu bestimmen, an welchem Elisabeth
endgültig nach Sachsen zurückkehre. Erreichten die Ge-
sandten bei der Landgräfin nichts, so sollten sie sich an
die Regenten und den Ausschufs wenden. Landgraf
Philipp wurde dabei ganz übergangen, obwohl er bereits
*') Verzeichnis der Personen, welche Elisabeth auf ihrer Reise
nach Hessen begleiten, Loc. 10547 Herzog Johann z. S. pp. Bl. 35.
— Georg an Chr. v. Taubenheim, o. D, (Konzept), Zettel dazu,
Befehl Georgs an Wolf Münch und Hans v. Schweinitz a. a. O.
Bl. 40 f.
Zur Heiratsgescbichte der Herzogin von Rochlitz. 93
am 16. März volljährig geworden war^^). Doch hatten
die Gesandten auch an ihn eine Botschaft auszurichten.
Der Kaiser hatte an ihn das Ansuchen gestellt „das
Frauichen zu Hessen" d. i. Landgräfln Elisabeth, Land-
graf Wilhelm des Älteren Tochter, in das kaiserliche Frauen-
zimmer zu geben, und Philipp hatte in einem eigenen
Schreiben Georgs Rat in dieser Angelegenheit eingeholt.
Nun riet Georg dem Kaiser eine „glimpfliche Antwort"
zu geben, indem man sich hinter die Landschaft stecke,
sein Ansinnen aber nicht zu bewilligen, sonst würde es
Philipps Landen, Untertanen und Verwandten viel Be-
schwerung bringen ■^■^).
Die Gesandten trafen die Landgräfln ohne ihre Räte
in Spangenberg und erhielten nur eine hinhaltende Ant-
wort. Als Vorwand diente ihr vornehmlich wiederum der
Verzicht ihrer Tochter auf die Erbfolge in Hessen. Auch
wollte sie sich zuvörderst mit Philipp und ihren Räten
besprechen. Sie versprach nur, alsbald einen Tag zu
bestimmen, auf dem über den Verzicht, wie über die
Heimfahrt verhandelt werden sollte ^*^). Dieses Ergebnis
konnte die beiden Sachsenherzöge keineswegs befriedigen.
Als daher die Landgräfln eine Zusammenkunft auf Mitt-
woch nach Viti (16. Juni) in Tretfurt vorschlug, konnten
sie nur ihre Forderungen wiederholen. Georg ordnete
wiederum die Räte Volkmar Keller, Christoph von Tauben-
heim und den Hofmeister Herzog Johanns Innocenz von
Starschädel ab, ohne ihnen eine neue Instruktion mitzu-
zugeben-"). Nur Herzog Johann gab ihnen im Einver-
ständnis mit seinem Vater eine solche, in welcher er sie
anwies, auf Elisabeths baldige Rückkehr nach Sachsen
zu dringen, dagegen es wegen des Verzichtbriefs zu keinem
Beschlufs kommen zu lassen, sondern einen „Hintergang
auf Herzog Georg und ihn zu machen". Die Überreichung
2*) Schenk zu Schweinsberg a. a. 0. S. 32.
^'^) Instruktion für Georgs Räte, die mit Elisabeth nach Hessen
reisen, a. a. 0. Bl. 36 ff. Auch Loc. 10547 Herzog Johannsen pp.
Bl. 66 ff.
^*') „Die geschickten Räthe, so itz und zu Hessen gewest", an
Georg, 6. Mai 1518 (Orig.) a. a. 0. Bl. 177. — Landgräfin an Georg
und Johann, Marburg 18. Mai (Orig.) Loc. 10547 Herzog Johann
z, S. Bl. 84. — Georg an Johann und die Räte, Augsburg 11. Mai
(Kanzlei) Loc. 10547 Herzog Johannsen pp. Bl. 168 f.
3') Georg an Johann, Augsburg 22. Juni (Konzept) a. a. 0.
Bl. 62. — Johann an die Räte Keller, Taubenheim und Starschädel,
12. Juni (Kanzlei) a. a. 0. Bl. 89.
94 ^- Planitz:
des Heiratsgeldes, der Verzicht auf die Erbfolge und die
Anweisung des Leibgedinges sollten später zu gleicher
Zeit erfolgen. Auch erklärte Johann sich bereit, sobald
Georg wieder ins Land komme, mit diesem zu verabreden,
mit welchen Gütern Elisabeth aulser Rochlitz versorgt
werden solle ^^). Von hessischer Seite fanden sich der
Landhofmeister Konrad von Waidenstein, „Lobenstein von
Lobenstein" ^^) und der Statthalter von Kassel Kraft
von Bodenhausen in Treffurt ein. Taubenheim bat im
Namen seines Herrn, dals Elisabeth zurückkehren möge
und man Zeit und Ort bestimme, da sie von ihrem Gatten
und Schwiegervater angenommen werden könne. Die
Hessen erhoben wieder ihre alten Einwände. Da Elisa-
beth die einzige Tochter und Schwester sei, falle es der
Landgrälin und dem Landgrafen Philipp schwer, sie aus
dem Lande zu lassen, ehe sie, wie es einer Landgräfin
zu Hessen gebühre, „nach Notdurft versehen sei". Die
Märkte seien „allenthalben verlaufen", daher könne Elisa-
beth in Kürze nicht abgefertigt werden. Zwischen Ostern
und Pfingsten sollte aber die junge Herzogin nach Leip-
zig gebracht werden, während Johann inzwischen wieder
auf ein bis zwei Monate nach Hessen kommen möge.
Auf diesen Vorschlag konnten die Meifsner unmöglich
eingehen, erklärten aber ihrer Instruktion gemäfs, dafs
Georg bereit sei, Elisabeth nach „meilsnischer Landes-
manier und Gewohnheit" auszustatten und darüber der
Landgräfin Rechnung abzulegen. Allein die Hessen
nahmen dieses Anerbieten nicht an. Anna und Philipp
würden die einzige Tochter und Schwester selbst aus-
statten wollen, wie das jeder Edelmann und Bürger tue.
Könne Herzog Johann der Regierungsgeschäfte wegen
nicht nach Hessen kommen, so sei der hessische Hof be-
reit, Elisabeth zu gestatten, fünf bis sechs Wochen mit
ihrem Gemahl in Langensalza zu verleben. Nach der Heim-
fahrt sollte das junge Paar eine Zeit lang im Landgrafen-
''*) Instruktion für Herzog Johanns Räte, was sie auf den
Abschied, so sie mit der Landgräfin zu Spangenberg genommen,
Mittwoch nach Viti (16. Juni) zu Treffurt handeln sollen, o. D.
a. a. 0. Bl. 60.
^^) Vermutlich Eitel von Löwenstein, Landmarschall in Hessen.
Aus dem Geschlechte von Löwenstein standen noch auf Annas Seite
Johann genannt Schweinsburg, Caspar und Heinrich von Löwenstein,
die das Ausschreiben des Landtages zuFeLsberg am 22. Dezember 1513
unterfertigten. Loc. 8675 L. Philipps Vormundschaft pp. Bl. 412.
Zur Heiratsgeschichte der Herzogin von Rochlitz. 95
tum Thüringen sich aufhalten, damit beide Höfe „einander
Rät und Beistand thun könnten und die Gegner darin
ein Entsetzen hätten". Die Meifsner wiederholten noch-
mals ihre Bitte um Verkürzung der Frist zur zweiten
Heimfahrt, aber die Hessen erklärten gemessenen Befehl
zu haben, die festgesetzte Zeit nicht zu ändern, und so
verliefen die Verhandlungen ergebnislos '*").
Durch seinen Sohn Johann erhielt Herzog Georg,
der damals in Augsburg weilte, alsbald Nachricht von
dem geringen Erfolg der Verhandlungen und erteilte da-
rum gern seine Genehmigung zu einem Schreiben, das
Johann alsbald an die Hofräte und Regenten zu Hessen
ausgehen lassen wollte ^^). Er selbst wendete sich schrift-
lich an die Landgräfin und den Landgrafen"*-^). Auch
an den Hofmeister Konrad von Waidenstein richtet er
ein Schreiben und ersuchte ihn um seine Vermittelung*^).
Die Landgräfin klagte er an, dafs sie wider die „heilige
Ehe" handele, weil sie die jungen Eheleute voneinander
trenne. Dem Landgrafen erklärte er, dafs die hessischen
Einwendungen für nichts zu achten seien und die jungen
Eheleute zusammengehörten. An beide richtete er die
Bitte, Elisabeth auf Bartholomäi (24. August) nach Salza
zu schicken. Doch verhielten sie sich ablehnend. Die
Landgräfln suchte sich gegen Georgs Vorwurf, so gut es
ging, zu verteidigen und versprach, nach Ostern Elisabeth
selbst in Georgs Fürstentum zu bringen**). Der Landgraf
machte nur die alten Ausflüchte, bat, Johann solle nach
Hessen kommen, erklärte es aber für unmöglich, Elisabeth
schon auf Bartholomäi nach Langensalza begleiten zu
können*'^). Christoph von Taubenheim, der abermals als Ge-
sandter in Heiratsangelegenheiten nach Hessen ging, er-
reichte nur so viel, dafs Elisabeths zweite Heimfahrt „auf
40) Handlung auf dem Tage zu Treffurt a. a. 0. Bl. 74 f.
*i) Georg an Johann, Augsburg, 7. Juli, (Kanzlei) a. a. 0. Bl. 80.
*''^) Georg an die Landgräfin, Augsburg 7. Juli (Abschrift) Loc.
10547 Herzog Johann z. S. pp. Bl. 81 f. — Georg an den Landgrafen,
Augsburg 7. Juli (Abschrift) a. a. 0. Bl. 79. (Vgl. die Konzepte zu
beiden Briefen Loc. 10547 Herzog Johannsen pp. Bl. 81 f. 84.)
^^) Georg an Endres (soll wohl heifsen Conrad) von Waidenstein,
0. D. (Konzept) a. a. 0. Bl. 72 f.
") Landgräfin an Georg, Darmstadt 30. Juli (Orig.) Loc 10547.
Herzog Johann z. S. pp. Bl. 85 f.
^^) Landgraf an Georg, Darmstadt 30. Juli, (Orig.) a. a. 0.
Bl. 77. 107.
96 Gr. Planitz:
St. Paulstag des Einsiedeis" (10. Januar 1519) fest-
gesetzt wurde ^'^)
Im Winter 1518 waren Sterbensläufte d. i. die Pest in
Langensalza ausgebrochen. Das benutzte der sehr spar-
same Herzog Georg, dem es darauf ankam, soviel wie mög-
lich gröfsere Ausgaben für die zweite Heimfahrt zu ver-
meiden. Er bat die Landgräfin, ihre Tochter nur bis Esch-
wege zu geleiten und nicht mit grolsem Gefolge zu kommen,
da Tanz und Freude jetzt unterbleiben mülsten*^). Ge-
kränkt erwiderte die Landgräfin: da ihm nicht gelegen
sei, dals sie persönlich zu ihm komme, wiewohl sie nicht
Tanzens wegen, sondern ihrer und ihres Sohnes anliegen-
der Sachen halber persönlich hätte erscheinen wollen, so
gedächte sie ihre Tochter am 10. Januar nach Treffurt
mit ziemlicher Anzahl zu bringen. Da möge er sie an-
nehmen und fortan, in welchen Flecken es ihm gelegen
und gefällig sein würde, führen^*).
Schon waren Vorkehrungen getroffen, die junge Her-
zogin in Treffurt zu empfangen. Der Graf von Schwarz-
burg, Graf Ernst von Hohnstein, Apel von Ebeleben,
Christoph von Taubenheim, die letzten drei mit ihren
Gemahlinnen sollten am Sonntag nach dem Dreikönigstage
Elisabeth in Trefturt „annehmen helfen". Als Reiseroute
von Treffurt aus wurde der Weg über Ebeleben, Sonders-
hausen, Merseburg und Leipzig vorgeschrieben^^). Da
lenkte die Landgräfin ein. Sie kam selbst nach Dresden,
und am 8. Januar 1519 reiste Herzog Georg mit ihr,
seiner Gemahlin und seinen beiden Söhnen Johann und
Friedrich nach Hessen, ohne sich weiter um die angeblichen
Sterbensläufte zu Langensalza zu kümmern. Im Gegen-
teil, man berührte den genannten Ort sowohl auf der
Hin- wie auf der Rückreise, und der Salzaer Stadtschreiber
*") Über die Zeit der Gesandtschaft Taubenheims vgl. Glagau,
Anna S. 190, Landtagsakten I, 534.
") Georg an die Landgrälin, o. D (Konzept) Loc 10.548 H. Jo-
hannsen z. S. nachgelassener Witwe Leibgedinge 1531 — 1547 Bl. 30f.
Ausdrücklieh betont der Herzog, dafs die Sterbensläufte „erschreck-
Jick" sein, dafs .Johann, der verreist w^ar, nicht liabe über Salza den
Rückweg nehmen können und dafs er nicht wisse, wie er zur Land-
gräfin kommen solle. Doch waren diese Nachrichten wohl absicht-
lich übertrieben.
*8) Landgräfin anGeorg, Marburg 21. Dezember 1518 a.a.O. B1.29.
*®) Befehl Georgs an die zum Empfang bestimmten Grafen und
Herren, o. 0. 29. Dezember 1519 Loc. 10547. Herzog Johannsen pp.
Bl. 20. 21.
Zur Heiiatsgeschichte der Herzogin von flochlitz. 97
Überreichte am 20. Januar der Landgräfin einen vergolde-
ten Kopf (d. i. Becher). Am 24. Januar kam man in
Kassel an und blieb bis zum 29. Erst am 17. März kam
Georg, nachdem er in Halle Fastnacht gefeiert hatte,
mit dem jungen Paare nach Dresden zurück. Die Reise
kostete 1069 Schock 22 gr. 8 pf., und es bekamen in Kassel
die Trompeter 28 Schock Trankgeld „der Braut in den
Rock zu blasen" '^^X
Wohl war die junge Herzogin bei ihrer Heimfahrt
von ihrer Mutter ausgestattet worden ■^^), doch kann diese
Ausstattung nur notdürftig gewesen sein, denn noch
standen 5000 fl. für Schmuck aus. Herzog Georg wendete
sich darum im folgenden Jahre an den Grafen Beichlingen
und an Balthasar Schrautenbach, den alten Vertrauten
der Landgräfin und nunmehrigen Ratgeber Philipps, mit
der Bitte beim Landgrafen dahin zu wirken, dals die
genannte Summe auf der nächsten Frankfurter Messe
ausgezahlt würde, erbot sich auch vorläufig auf seinen
„glawben" (Credit) aufzubringen, was Elisabeth bedürfe.
Sie erwiderten, dafs Philipp wohl sehr geneigt sei, diesem
Wunsche zu entsprechen, doch könne er ihn nicht in
seinem ganzen Umfange erfüllen, da seine Mutter der von
Solms 1500 fl. für einen Hauptschmuck, der Elisabeth
überreicht worden, und auch „eine redliche Summe für
goldene Tücher, Sammet, Perlen und anderes" gegeben
habe. Er wolle daher noch 4000 fl. auf die nächste
Frankfurter Messe zahlen ^-). Ein abermaliges Schreiben
an die beiden Räte Philipps hatte besseren Erfolg. Der
Landgraf erklärte sich nunmehr bereit , 5000 fl. auf der
Frankfurter Herbstmesse entrichten zu lassen '^^j. Das
^) Seidemann, Tlieol. Briefwechsel zwischen Landgraf Philipp
nnd Herzog Georg 1525 — 1527 in Xieduers Zeitschrift für Hist.
Theol. II (1849), 175 f. Wir haben diese Nachricht leider nicht
nachprüfen können, da Seidemann den archivalischen Fundort nicht
angibt. — Gewifs ist, dafs der Graf von Hohnstein mit Gemahlin
sich in Elisabeths Gefolge befanden, denn sie erinnert sich in spätem
Jahren noch daran. Vgl. Elisabeth an Georg, Rochlitz 10. April 1537
(Kanzlei) a. a. 0. Bl. 183.
5') Glagau, Landtagsakten I, 547 Notiz o. D. (August 1520 V)
a. a. 0. Bl. 4.
^-) Graf Adam Beichlingen und Balthasar Schrautenbach an
Georg, Horaberg 14. Juni 1520 (Orig.) a. a. 0. Bl. 8.
^^) Georg an Schrautenbach und Beichlingen, 27. Juni 1520
(Konzept) a a. 0. Bl. 7. — Schrautenbach an Georg, 4. Juli (Orig.)
a. a. 0. Bl. 5. — Georg an Beichlingen und Schrautenbach, Dresden
8. August (Konzept) a. a. 0. Bl. 6.
Neues .\rchiv f. S. G. u. A. XXIV. 1. 2. ^
98 G. Planitz:
Geldgeschäft kam auch richtig- durch Vermittelung des
Leipziger Bürgers Hans Scherlein in Frankfurt zum
Abschluls'^^j.
Aber noch waren damit die pekuniären Verpflichtungen
des Landgrafen gegen Georg nicht erledigt. Noch war
das Heiratsgeld von 25000 fl. nicht gezahlt und die junge
Herzogin mit Silbergeschirr nicht ausgestattet. Ln Novem-
ber 1521 zog der treue Diener Georgs Christoph von
Taubenheim wieder an den Hof des Landgrafen, um
Philipp an den Rückstand zu erinnern und wenigstens
10 — 12 000 fl. von ihm einzuziehen. Auch sollte er er-
klären, dais Georg bereit sei, Elisabeth ein AVittum zu
verschreiben. Um den Landgrafen zur Zahlung zu ver-
anlassen, sollte er insbesondere hinzufügen : man habe in
Dresden lange Geduld mit ihm getragen ; nun solle er
dem Herzog Johann das Heiratsgut nicht länger vorent-
halten''''). Aber Taubenheims Bemühungen hatten nur
einen geringen Erfolg. Wohl erklärte Philipp, dafs er
nicht gewillt sei, seiner Schwester das Heiratsgeld vor-
zuenthalten, aber es sei „eins über das andere vorgefallen
dadurch solches verblieben". Jetzt zumal, wo er von denen
von Nassau und Sickingen bedrängt w^erde, und die Land-
schaft darunter leiden müsse, sei es ganz unmöglich, das
Geld aufzubringen. Er erbot sich die Summe zu „ver-
pensieren" (verzinsen) und bat mit ihm Geduld zu haben.
Doch Taubenheim mufste seiner Instruktion gemäfs darauf
bestehen, dals das Geld gleich gezahlt werde, ging aber,
als er bei Philipp nichts ausrichtete, mit seiner Forderung
dahin zurück, dals Philipp die Hälfte des Geldes oder
wenigstens 12 000 fl. zu Weihnachten entrichte. Aber
") Herzogs Johanns Quittung über 5000 fl. zu Kleidern und
Schmuck Loc. 10547 Herzog Johannsen pp. Bi. 2. — Befehl Georgs
au den Rentmeister zu Leipzig, die Quittung über 5000 fl. dem
Bürger Heinz Scherlin zu übergeben, damit er sich auf der Frank-
fui'ter Messe von dem Beauftragten des Landgrafen das Geld aus-
zahlen lasse, 0. D. Bl. 3. — Georg an den Rentmeister zu Frankfurt,
25. August (Konzept) Bl. L — Loc. 10547. Der Herzogin von Roch-
litz Fraweu Elisabetli pp. Bl. 14 findet sich folgende Notiz: v*4j ^ fl.
hat Heintz Scherlin von veegen des Landgrafen dem Rentmeister
geben. Anno xx." — Nach Romme 1 III Anm. 99 könnte es scheinen,
als habe Landgraf Philipp die 5000 fl. aus brüderlicher Generosität
gezahlt.
^5) Instruktion für Christoph von Taubenheira das Heiratsgeld
betr., Schellenberg 2. Oktober 1521 Loc. 10547 Herzog Johannsen
pp.Bl. 27f.
Zur Heiratsgeschichte der Herzogin von Rochlitz. 99
auch dies verweigerte der Landgraf. Ja, er verstand
sich nicht einmal dazu anzugeben, wann er überhaupt
zahlen wolle. Nur so viel erreicht Taubenheim, dafs
Philipp versprach, mit dem Geld und Silbergeschirr alles
in Richtigkeit zu bringen und zu Fastnacht selbst nach
Dresden zu kommen, um persönlich mit Georg sich zu
unterreden^"). Durch die Anwesenheit Philipps in Dresden
aber sollten die Bande noch enger geknüpft werden, welche
die beiden Häuser Sachsen und Hessen umschlangen '*').
Durch die eheliche Verbindung Philipps mit der Tochter
Georgs, Christina, wurden seine pekuniären Verbindlich-
keiten gegen den Herzog ausgeglichen.
■^'') Bericht Christophs v. T., was er bei dem Landgrafen des
Ehegelds wegen ausgerichtet hat, 5. November a. a. O. Bl. 30 f.
^"^ Schrautenbach an Georg, Zwingenberg, 13. Mai 1522 (Orig.)
Loc. 10547 Herzog Johann z. S. pp. Bl. 108.
7*
V.
Zur Lebensgeschichte
Heinrich Stromers von Auerbach 'l
Von
Otto Clemen.
Ein eigentümliclier Zufall hat es gewollt, dafs ich
unmittelbar nach dem Erscheinen des untengenannten Büch-
leins und bevor ich davon Kenntnis erhalten hatte, einen
Aufsatz über dasselbe Thema dem Herausgeber dieser
Zeitschrift zuschickte. Auf dessen Veranlassung habe
ich meinen Aufsatz zu einer Besprechung der Wustmann-
schen Schrift umgearbeitet.
Es ist natürlich, dafs Wustmann, der Leiter des
Leipziger Stadtarchives, manches bringt, was ich nicht er-
mittelt habe, da er aus dem Ratsbuch, dem Schöifenbuch,
der Bürgermatrikel und den Stadtrechnungen im Leipziger
Eatsarchiv schöpfen konnte; umgekehrt aber kann ich
doch auch einige Ergänzungen liefern. Als einen beson-
deren Vorzug des auch äufserlich hübsch ausgestatteten
Bändchens möchte ich rühmen , dafs Wustmann die
ihm eigene Gabe frischer, flüssiger und gefälliger Dar-
stellung, aus der doch überall die gewissenhafte, fleifsige
und gründliche Gelehrtenarbeit durchscheint, auch hier
gezeigt hat. Doch kann ich mich — um dies hier gleich
vorauszuschicken — nicht damit einverstanden erklären.
^) Gi;stav Wustmann, Der "Wirt von Anerbachs Keller.
Dr. Heinrich Stromer von Auerbach 1482—1542. Mit sieben Briefen
Stromers an Spalatin. Leipzig, Hermann Seemann Nachfolger 1902.
100 SS. 8».
Zur Lebensgeschichte Heinrich Stromers von Auerbach. 101
dafs er wie in seinen früheren bekannten trefflichen Auf-
sätzen „Aus Leipzigs Vergangenheit" auf alle Anmerkungen
und Exkurse verzichtet und nur am Schlüsse ein Quellen-
verzeichnis anführt, Wustmann tut das gewifs nicht, wie
so mancher andere, aus Bequemlichkeit, sondern weil er
• seinen Aufsätzen das Gepräge angenehmer Plaudereien
geben möchte. Wenn man aber meint, dafs Anmerkungen
u. dergl. den Leser stören, nun, dann stelle man sie ans
Ende; ein blolses Verzeichnis der benützten Handschriften
und Bücher erschwert eine Kontrolle der Angaben im
Texte und ein Fortarbeiten sehr, macht es manchmal
fast unmöglich.
Wustmann geht aus von dem Tiefstand des medi-
zinischen Studiums und der Fakultät zu Leipzig am Anfang
des 16. Jahrhunderts; erst unser Stromer habe durch
Einführung der „Anatomei'- als Dekan 1524 durchgreifende
Besserung gebracht. Nachdem Wustmann dann über
Stromers Geburtsort und Geburtsjahr-), Studiengang und
akademische Würden-'') die erreichbaren Angaben zusammen-
gestellt hat, erwähnt er sein Rechenbüchlein ^) und seine
-) S. Günther in der in Anm. 4 genannten Abhandhing S. 6
erwähnt aus einer „Beschreibung des alten Lobwürdigen Geschlechts
der Stromer, so in der Churf. Pfalz zu fordest, aber zu der Stadt
Auerbach fast jedesmals ihren Sitz und Wohnung inne gehabt haben"
von 1593, dafs Stromers' Vater von 1432 bis 1527 lebte, also 95 Jahre
alt starb, „wie das Epitaphium in der Kirche zu Auerbach, welches
ihm sein Sohn Heinrich Stromer, Dr. med. in Leipzig, hat aufrichten
lassen, besagt".
2) Als „Magister Awerbach, iczander licentiat" erscheint Stromer
im Cod. dipl. Sax. reg. II, XI, 456, wo der damalige Dekan der
medizin. Fakultät Dr. Simon Pistoris sich Herzog Georg gegenüber
über Stromer beschwert, dieser habe ihn geschmäht, „er konde meher
ader alfso vil alfso ich''. Diese Urkunde gehört nach Fei. Gefs in
dieser Ztschr. XVI, 92f. in den Zeitraum März bis Oktober 1511.
*) Einiges Bibliographische sei hier ergänzt. Die Original-
ausgabe des Rechenbüchleins, Leipzig, Martin Landsberg 1504, ver-
zeichnet Panzer, Annales typographici VII, 149 Nr. 105; eine
2. Ausgabe aus derselben Offizin von 1505 Seidemann, Beiträge
zur Reformationsgeschichte I (1846), 32; eine dritte aus derselben
Presse von 1512 befindet sich in der Zwickauer Ratsschulbibliothek
(XXIV. IX. Iß); Panzer VII, 170 Nr. 323 nennt noch die Ausgabe
von Jacob Thauner in Leipzig von 1510 und IX, 13 Nr. 68, 23
Nr. 120 , 42 Nr. 229 die 3 Wiener Ausgaben. Unbekannt ist Wust-
mann geblieben die Abhandlung von Siegmund Günther, Der
„Algorithmus linealis" des Heinrich Stromer, in den Denkschriften
der k. böhmischen Gesellschaft der Wissenschaften 1888 (Abdruck
nach einem Ex. der Münchener Hof- und Staatsbibl. von der 3. Wiener
Ausgabe, Februar 1520), sowie desselben Geschichte des mathe-
102 Otto Giemen:
salubeiTiniae adversus pestilentiam observationes^). Auch
Wustmann hat aus der Lektüre dieser letzteren Schrift
den Eindruck gewonnen, dals sie „trotz manchen Aber-
glaubens . . . einen höchst verständigen und aufgeklärten
Arzt" zeigt, Charlatanerie und Geheimnistuerei ist Stromer
ganz fremd; er dringt vor allem auf Reinlichkeit, Mäfsig-
keit und gute Luft. Besonders interessant ist, dals er
vom Aderlassen, dem „Alpha und Omega der damaligen
Medizin", gar nicht viel wissen will. Das voreilige und
das Alter, den Kräftezustand und die Konstitution des
matisclien Unterrichts im deutschen Mittelalter bis zum Jahre 1525,
Monumenta Germaniae paedagogica III, 258, Zum „Rechnen auf
Linien" vgl. noch R. Treutlein, Das Rechnen im 16, Jahrhundert,
in den Abhandlungen zur Gesch. der Mathematik 1, Heft, Supple-
ment zur historisch -literarischen Abteilung des XXII. Jahrganges
der Zeitschrift für Mathematik und Physik (Leipzig 1887) S, 23 ff.
und M, Cantor, Vorlesungen über Geschichte der Mathematik
(Leipzig 1892) S. 367— 369. — Hugo Grosse, Historische Rechen-
bücher des 16. und 17. Jahrhunderts (Leipzig 1901), erwähnt Stromer
nicht,
^) Die deutsche Bearbeitung erschien noch eher als das lateinische
Original, nämlich am 9. Mai 1516 bei Melchior Lotter in Leipzig
(Weller, Repertorium typographicum Nr. 1030), dann wieder ebenda
1517 (Panzer, Annalen Nr. 883, Zwickauer R.-S.-B. XXII. IX. 6) und
am 21. August 1517 bei Schöffer in Mainz (Panzer Nr. 884). Auf
Stromers Scbrift wird öfter verwiesen in: Ein kurtze vnderri- / chtung
heilbarer krefftiger ertzenney. / mit welchen sich der mensch. / wider
die pestilenz bewa / ren. auch die ienigen / die do mit begrif- / fen
hulff zurey / chen mag. / 6 ff . 4**. 6 weifs. 5 b unten : Hat getruckt
zu Leiptzck Melchior Lotther. (Panzer und Well er unbekannt;
in Zwickau XXII. IX. 6). In der Vorrede zu seiner deutschen Ausgabe
„Geben tzu Leipsick am abent Philippi vnnd Jacobi [30. Aprilj . . . 1516"
wendet sich der Verfasser an „Elisabeth aus konigklichem stamme
tzu Denmargk geborn, Marggrauyn tzu Brandenburg". Weil sein
lateinisches Regiment nicht von jedermann gelesen werden könne,
habe er es der Fürstin und ihren „herleyn vnnd frauleyn" zii heil-
barer Bewahrung der Gesundheit übersetzt.
Nach dem Catalogus Codicum Manuscriptorum bibliothecae
regiae Monacensis IV (1874), 10 (zitiert bei Günther S. 7) wäre in
München auch noch ein band sehr. Pesttraktat Stromers zu finden.
Wie mir jedoch Herr Dr. Boll freundlichst mitgeteilt hat, bedarf
die dort gegebene Beschreibung des Clm, 8244 gar sehr der Be-
richtigung. Er enthält gegenwärtig nur 1, einen anonymen tractatus
contra pestem, 2. die Übersetzung von Felix Hemmerlins ,,Wiltpaden"
durch Joh. Hartlieb, 3. ein Regimen contra arenam. Als Verfasser
des letzten Stückes wird im Titel genannt der Doctor artium et
medicine Magnus Airmsmalcz de Weylham (Oberbayern), der in
Clm. 19903 als Alberti principis ducis phisicus conductus (1506) an-
geführt wird. Von ihm wird auch der 1. anonyme Traktat sein.
Früher enthielt freilich der Kodex auch Stromers Traktat, aber nur in
einer lateinischen und deutschen Druckausgabe (jetzt 4" Path. 364 b).
Zur Lebensgeschichte Heinrich Stromers von Auerbach. 103
Patienten nicht berücksichtigende Aderlassen verwirft er
ganz; bei Kindern unter 13 Jahren, schwangeren Frauen,
Alten und Schwachen halte er es für ganz unangebracht.
Statt der Arterio- und Phlebotomie empfiehlt er das Auf-
setzen von Schrüpfküpfen. — Darauf geht Wustmann auf
Stromers Beziehungen zu den bedeutendsten Humanisten
seiner Zeit, besonders zu Erasmus, Reuchlin") und Hütten,
über. Nicht erwähnt wird, dafe auch Richard Crocus
und Christoph Hegendorfer ihm Schriften dedizierten^).
•5) In dem Briefe an Reuchlin vom 31. August (1516) handelt
es sich um Pfefferkorns „Streyt puechlyn" (Böcking, Opera Hutteni
VlI, 90). Auf diese Geschichte scheint Stromer gern zurückgekommen
zu sein, als einen Beweis dafür, dafs auch Erzbischof Albrecht den
„Capnobaten" zuzuzählen sei, als einen Beweis auch für den Eintlufs,
den er auf seinen fürstlichen Herrn auszuüben sich rühmen dürfe.
Auch dem Augsburger Humanisten Bernhard Adelmann von Adel-
mannsfelden erzählte er sie bei einem Besuch im Mai 1.517 (Thurn-
hofer, Bernhard Adelmann von Adelmannsfelden [Freiburgi. Br. 1900]
S. 142). — Reuchlin dankte ihm für seine Schildknappendienste
dadurch, dafs er ihn in der an Erzbischof Albrecht gerichteten Wid-
mung zu dem von ihm herausgegebenen Liber S. Athanasii de variis
quaestionibus , Hagenoae ex officina Thomae Anshelmi M. D. XIX
Mense Martio (Böckiug VII, 103f., v. Soden-Knaake, Christoph
Scheurls Briefbuch II, 89) als einen alter Aesculapius eloquentiaeque
Studiosus Moecenas rühmte. Zitiert schon bei Jo. Henr. Leichius,
De origiue et iucrementis typographiae Lipsiensis liber singularis
(Lipsiae 1740) S. 32.
") Ersterer widmete ihm eine von ihm besorgte Ausgabe einer
Ecloge des Ausouius mit Schollen des Hieronymus Aleander, zu
dessen Füfsen er in Paris gesessen hatte: Decij Ausonij Ecloga in
qua Cupido cru-/ciatur scholijs ex ore prelegentis Alexandri obiter
ex- / ceptis . pulchre illustrata. / Darunter Wappen mit R . C . und
Titelbordüre. 6 ff. 4^*. Ob weifs. 6a. Exemplaria bene correcta vendit
ßaccalaureus Martinus Herbipolensis. Zwickauer R.-S.-B. XXIV.
VII. 9. Die Widmung datiert: Vale in florentissima Lipsia octauo
idus Julij [8. JuliJ. (Von Anfang 1515 bis Frühjahr 1517 weilte
Crocus in Leipzig: Fei, Gefs in dieser Ztschr. XVI, 55 imd 57).
Der Verfasser dankt hier Stromer für verschiedene Wohltaten, u. a.
dafür, dafs er ihm nach Halle seinen Wagen entgegengeschickt habe,
um ihn an den Hof Erzbischof Albrechts zu bringen. — Hegendorfer
stellte seinem Encominm somnii Leipzig, Schumann 1519) eineWidmung
an Stromer voran, weil er ihm Humor und Gemüt zutraue, diesen harm-
losen Scherz, mit dem er in Pestzeiten sich zerstreut und bei Laune er-
halten habe, recht aufzunehmen. — Auch Mosellan begleitete eine seiner
Veröffentlichungen mit einer Widmung an Stromer : Apologia Luciani
pro iis qui / in aulis principura degunt , Petro Mosellano Pro- / tegense
interprete ./ 6 ff. 4<^. 6 weifs. Das Vorwort endet: Hulderichum de
Hütten hominem modis omuibus nobiliss. meo nomine fac diligenter
Salutes . . . Lipsiae decimoquinto Kalendas Augusti [18. Juli]
(0. G. Schmidt, Petrus Mosellanus , Leipzig 1867, S 87). — Die
enge Freundschaft zwischen beiden Männern beleuchtet auch der
104 Otto Giemen:
Wichtiger ist es, wie er sich zu der anderen ungleich
gewaltigeren Geistesbewegung des Jahrhunderts , zur
Reformation, gestellt hat, DaWustmann hier einige Quellen-
angaben entgangen sind, möchte ich auf diesen Punkt etwas
genauer eingehen.
Die Disputation auf der Pleilisenburg im Jahre 1519
bot unserem Stromer Gelegenheit, Farbe zu bekennen.
Schon in dem am 1. Juli aus Leipzig nach Ingolstadt
geschriebenen Briefe klagt Eck über die vielen Lutheraner
in Leipzig und nennt da gleich an erster Stelle: Dr.Urbach,
Medicus Archiepiscopi Moguntini ^). Stromer hat uns zwei
interessante Berichte über die Disputation hinterlassen.
Den einen in einem Briefe an Spalatin vom 19. Juli hat
Wustmann aus dem Original in der Baseler Universitäts-
bibliotkek abgedruckt^). Zweitens haben wir aber auch
einen Brief Stromers an Hütten vom 22. September ^'^).
Der Anfang desselben berührt sich ganz auffällig mit dem
des ersten Briefes. Weiterhin betont Stromer, dals es sich
bei dieser Disputation nicht darum gehandelt hätte, die
Wahrheit ans Licht zu bringen, sondern Sieg und Ruhm
zu gewinnen. Er rühmt dann das glänzende Auditorium
und den Geist, die Beredsamkeit und Schriftgelehrsamkeit
der Disputierenden. Beachtenswert ist, dafs er in diesem
Briefe Eck und die Wittenberger ganz gleichmäfsig be-
Anfang eines Briefes Mosellans an Job. Lang in Erfurt, der in den
Sommer 1.520 gehört (Cod. Goth. A 399 fol. 229 b, abgedruckt bei
Krafft, Briefe und Dokumente aus der Zeit der Reformation,
Elberfeld [1875], S. 149 f.): Hodie cum ab Augustini praelectione
[vgl. diese Ztschr. XVI 71] domum redierim, . . inter viam salutaui
Optimum illum nostrum Stromerum. Is me diu apud se, ut est
bumanissimus , detinuit ... — Stromers Vermittelnng bediente sich
Mosellan, um Spalatin ein Exemplar seiner Übersetzung von
D. Agapeti ... ad Justinianum Caesarem/Augustum opusculum boni
principis officia . . . complectens (Schmidt S. 61) zu schicken:
Clarorum virorum epistolae CXVII e bibliotbecae Gothanae auto-
grapbis, Anhang zum Catalogus codicum manuscriptorum bibl. Goth.
autore E. S. Cypriano (Lips. 1714) S. 2 f.
*) Seckendorf, Commentarius de Lutberanismo lib. I sect. 26
§ LXI p. 86 b (Ausgabe von 1692).
9) Abschrift im Cod. Goth. A 399 fol. 261b -262a. Varianten:
W. S. 90 Z 4 : foecundissimam statt iucundissimam : Z. 6 : disputationem
seu concertationem ; Z. 12: ligandiue; Z. 13: quibusdam st. nonnuUis;
Z. 16: crede st. recte; Z. 20: inscicia st. justitia. Die Richtigkeit
der beiden letzten Lesarten bezeugt das Faksimile S. 91
"^) Abgedruckt in meinen Beiträgen zur Reformationsgeschichte
aus Büchern und Handschriften der Zwickauer R.-S.-B. I (Berlin 1900),
25-28.
Zur Lebensgeschichte Heinrieb Stromers von Auerbach. 105
handelt und belobt. Es hängt das jedenfalls damit zu-
sammen, dals_ er in diesem Briefe sich geniert fühlte, da
er für die Öffentlichkeit bestimmt war. Während der
Disputation, so erzählt nämlich der Briefschreiber, habe
er in den Händen eines in seiner Reihe sitzenden Doktors
des Erasmus Ratio seu methodus compendio perveniendi
ad veram theologiam (erschienen bei Frohen in Basel im
April d. J.) bemerkt und mit Erstaunen und Entrüstung
wahrgenommen, dals darin der Brief Albrechts von Mainz
an Erasmus vom 13. September 1518 und Erasmus' Antwort
vom 21, Dezember nicht mit abgedruckt waren. Da die
Briefe für beide Teile sehr ehrenvoll seien, habe er das
treflfliche Schriftchen unter Hinzufügung beider Briefe neu
drucken lassen. Es ist noch 1519 bei Lotter in Leipzig
erschienen^'). Am 9. Januar 1520 schickt Stromer ein
Exemplar an Johann Lang in Erfurt^-').
Aus diesen Aulserungen erkennen wir, dafs er, wie
so viele andere Humanisten auch in den folgenden Jahren,
damals der Überzeugung war, dafs die Wittenberger
Reformbestrebungen und die der Erasmianischen Partei
in ein Bett zusammenlaufen würden. Dieser fromme
Glaube sollte indessen bald erschüttert werden. Bisher
hatte er sich immer der Hoffnung hingegeben, dals Erz-
bischof Albrecht nicht nur ein Gönner und Beschützer
freigeistiger Künstler. und Gelehrten sein, nicht nur an
seinem Hofe private Aulserungen und elegante Witzchen
gegen kirchliche Mifsstände dulden wolle, sondern auch
für ernsthafte und durchgreifende Reformen zu haben
sein würde. Da lud nun aber der Kardinal, lediglich
um seinen erschöpften Finanzen aufzuhelfen, auf Sonntag
nach Maria Geburt 1521 wieder einmal zu einer Aus-
stellung seiner Reliquienschätze und zur Gewinnung all
des Ablasses, der an sie geknüpft war, ein. Luther, der
von der Wartburg scharf Umschau hielt, war nicht gesonnen,
diesen Unfug schweigend mit anzusehen. Das Gerücht
verbreitete sich, er werde „wider den Abgott zu Halle"
schreiben. Es drang auch an Albrechts Hof. Diesem
mufste es eine sehr fatale Aussicht sein, von dem kühnen
Mönche, dessen rücksichtslos -zermalmende Beredsamkeit
er kannte, zu dem das Volk als zu dem Elias redivivus
emporsah, dessen Schriften die Leute sich aus den Händen
") Titel ebenda S. 24 f.
^2) Vgl. den im Anhang gedruckten 1. Brief.
106 Otto Giemen:
rissen, an den Pranger gestellt zu werden. Er schickte
eine Gesandtschaft nach Wittenberg, die Melanchthon
bereden sollte, Luther an dem Vorgehen gegen den Kardinal
zu hindern und überhaupt mälsigend auf ihn einzuwirken.
Mit dieser schwierigen Mission betraute er Capito, den
vielgewandten, und unseren Stromer. Am 30. September
kamen sie nach Wittenberg. Da aber Melanchthon mit
würdiger Entschiedenheit erklärte, er werde Luther, der
vom heiligen Geiste getrieben würde, nie von etwas ab-
zubringen suchen, erreichten sie nichts. Vergeblich waren
auch Verhandlungen Stromers mit Justus Jonas ^^).
War Stromer wirklich der gerade Charakter, als den
ihn Hütten gezeichnet hat (bei Wustmann S. 23 und 25),
so müssen wir erwarten, dals er nach solchen Erfahrungen
sich mehr und mehr den Lutherischen näherte. Und dafür
haben wir auch Beweise. Am 4. Juni 1522 schrieb der
Eilenburger Bürger und Schuhmacher Georg Schönichen
an den damaligen Rektor Mosellan, sowie an Dungersheim
von Ochsenfart und Andreas Frank als an die Häupter
der Universität und Stadt Leipzig ein Sendschreiben, in
dem er Predigten widerlegte, die er am 1. und 24. Mai
in Leipzig mit grofsem Mißvergnügen gehört hatte, und
um weiteren Unterricht auf Grund der heiligen Schrift
bat^*). Einem Privatbrief zufolge''^) zeigte sich Stromer
über die tapfere kleine Schrift sehr erfreut und liefs es
'") Corpus refonnatorum I Nr. 142 (Anfang Oktober anzusetzen).
G. Ellinger, Philipp Melanchthon (Berlin 1902) S. 1.56 ft. — Auch
als Capito am 12. März des folgenden Jahres nach Wittenberg kam,
„reconciliaturus se . . Luthero", war er von Stromer begleitet:
Horawitz - Hartfelder, Briefwechsel des ßeatus Rheuanus
(Leipzig 1886) S. 303 f., Hartfelder, Melanchthoniana paedagogica
(Leipzig 1892) S. 122 Aum. 2. Mit Capito stand Stromer auch noch
später im Verkehr. Vgl. dessen Brief an ihn, Strafsburg 5. Juli 1.524,
bei Kapp, Kleine Nachlese einiger . . . zur Erläuterung der
Reformationsgeschichte nützlicher Urkunden II, 610 — 612.
") Seidemann, Beiträge I, 61 ff. Diese Zeitschrift XIX, 102f.
1") Hermann Mühlpfort aus Leipzig an Stephan Roth in Witten-
berg 12. Juni 1523 (bei Buchwald, Archiv f. Gesch. des Deutschen
Buchhandels XVI, 26 Nr. 17 falsch datiert): . . . wyst, das Ich
Iczund pifs an dritten tog byn zu Leipzigk gewefsen. vnter anderen
Szo hab Ich vil newer gezceyten gehört, nemlich das eyn sehnst er
von Eylenbergk wider Doctor ochfsenfart geschriben. Des seynt vill
heymlich Junger Erfrawet. Des Ich durch doctor auerbach vnd
camicianum den fromen herren Eyn Copia vberkhomen hab vnd als
pald meynem gnedigen Jungen Herren Hertzog Johans Fridrich zu-
geschickt (Original 0 7 der Zwickauer R.-S.-B.).
Zur Lebensgeschichte Heinrich Stromers von Auerbach. 107
sich angelegen sein, sie in Abschriften zu verbreiten.
Dafs Stromer zu dem „Urstamme der Leipziger Evange-
lischen'* gehörte, scheint auch daraus zu folgen, dafs er
mit Magister Oswald Lasan von Zwickau befreundet
war^**), der die Bittschrift vom 2, April 1524 mit unter-
zeichnet hat^'). Da sich Stromer jedoch im allgemeinen in
vorsichtiger Reserve hielt, blieb er von Drangsal verschont.
Auch Bischof Adolf von Merseburg, der am 26. April 1524
zur Visitation nach Leipzig kam und dem Stromer als
eifriger Lutheraner verdächtigt wurde, wagte sich an den
hochangesehenen und, wie männiglich bekannt, auch von
Herzog Georg sehr geschätzten Mann nicht heran^^).
Zu seinen späteren Lebensumständen, wie sie Wust-
mann dargestellt hat, wüfste ich nur wenige Ergänzungen
zu geben^'-'). Erwähnt sei noch, dafs der S. 73 aus Frehers
Theatrum zitierte Ausspruch sich schon bei Manlius,
Libellus medicus rariorum experimentorum S. 33 findet-*').
In desselben.. Locorum communium collectanea I, 80 ist
eine andere iVuIserung Stromers erhalten : Er habe einmal
gesagt, die Reformation sei allen Künstlern von Nachteil
gewesen aufser den Ärzten. Denn alle Maler, Bildhauer,
Goldschmiede beklagten sich, dafs sie hungern müfsten,
16) Diese Zeitschr. XXIII, 143 unten.
1') Seidemann S. 78.
'8) Seide mann, Die Leipziger Disputation (1843) S, 140, 142.
Derselbe, Beiträge I, 82.
1^) Zu der S. 69 und 73 erwähnten Schrift Stromers De morte
hominis decreta aliquot medica (Panzer YII, 236 Nr. 963) vgl. eine
Stelle aus einem Briefe des Johannes Megobacchus an Joh. Lang in
Erfurt, Cassel (wo M. Leibarzt war: Krause, Helius Eobanus Hessus
[Gotha 1879] Reg. s. v. Meckbach; Jöcher, Gelehrtenlexikon III
353), 20. Januar 1542 (Cod. Goth. A 399 fol. 260b): Non minores
gratias ago nunc tibi et habeo et aliquando, si potero, referam ob
transmissam praeceptoris mei Aurbachij [„Joannes Meckenbach de
Spangenbergk" Sommer 1514 in Leipzig immatrikuliert: Matrikel I
533] de morte disputationem nunquam antea mihi visam, quam ego
nuper a te digressus tuo nomine principi meo egi. — Zu den Nach-
richten über Stromers Kinder S. 79 ff. sei nachgetragen, dafs Johannes
Musler (über den ich eine kleine Monographie vorbereite) rühmt, er
habe Stromers Töchter in Leipzig elegant lateinisch sprechen hören
(H. J. Kämmel, Joh. Musler, Bilder aus einem Lebrerleben des
16. Jahrhunderts, Neixes Lausitzisches Magazin XL VI (1869), 217
Anm. 20).
-0) Für Melancholiker scheint sich Stromer überhaupt inter-
essiert zuhaben. Vgl. die bei Hartfelder, Melanchthoniana paeda-
gogica S. 192 mitgeteilte Erzählung Melanchthons über die Heilung
eines Melancholischen in Leipzig, qui finxerat se esse mortuum.
108 Otto Giemen:
den Ärzten aber nütze es, dals, nachdem die Heiligen
aufgeliört hätten, ..die Kranken zu heilen, die Menschen
wieder bei den Ärzten Zuflucht suchen mülsten.
Auf die Faustbilder in „Auerbachs Hof", die Wust-
mann zuletzt in seinem feinen Bilderbuch aus der Geschichte
der Stadt Leipzig (1897) S. 6 reproduziert und kurz be-
sprochen hat, geht er diesmal nicht weiter ein. Vgl.
besonders Wilhelm Schäfer, Deutsche Städtewahr-
zeichen 1 (Leipzig 1858), 32 lt.; Cornelius Gurlitt,
Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunst-
denkmäler des Königreichs Sachsen XYIII, 451 f.; G.Wit-
kowski, Der historische Faust, in der Deutschen Zeit-
schrift für Geschichtswissenschaft N. F. I, Vierteljahrs-
hefte S. 325.
Endlich füge ich noch drei Briefe Stromers an
Joh. Lang in Erfurt bei, die sich in dem von Siegfried
Asterius aus Hildesheim geschriebenen Codex Gothanus
A 399 erhalten haben'-'). Leider ist der Text des zweiten
Briefes, in dem Stromer von allerhand Blamagen be-
richtet, die sich die Sophisten geleistet haben, verderbt.
Beilage 1.
Viro omniuiii saeculorum memoria digno, domino Joamii Lango,
sacrarum literarum doctori, praefectoMonachorum D. Augustini,
1). suo suspiciendo.
Salutem p. d. Charissime et digfiiissime Domine Doctor, prae-
fecte militum Christi et D. Augus : Vigilantissime. Lator praesens
Matthaeus Moler-'-) abiens ad me venit, nolui, ut te virum undique
doctissimum peteret sine meis literis barbaris. malo ad te meam in-
fantiam prodere quam Harpocraten colere. Matthaeus meo nomine
tibi (lonabit compendium Theologiae Erasmi, viri extra omnem ingenij
aleam periti, una cum epistolio Keverendissimi Cardinalis Mogun-
tiaci ad Erasmum et huius ad illum et . . .^'^) imprudens graeculum
inter musas, me infantem inter eloquentissimos acerrimique iudicij
viros, qui infantiam meam eo modestius, ut spero, ferent, quo per eam
eorum eloquentia magis elucescat. Dissidentium namque ea est natura,
ut coniuncta magis elucescat, Caeterum tibi opto faustum felicemque
animum ac inconcussam mentis et corporis sanitatem. Ea, quae
-') Über diese Hs. vgl. G. Oergel in den Mitteilungen des
Vereins für die Geschichte und Altertumskunde von Erfurt XV, 15ff.
--) Es ist doch wohl der bekannte Erfurter Driicker gemeint:
Allgemeine deutsche Biographie XX, 138. XXVI, 829 f. „Matheus
Maler de Amberga" immatrikuliert Sommer 1499: Matrikel der Uni-
versität Leipzig I, 430.
-'^J Ein Wort unleserlich.
Zur Lebensgeschichte Heinrich Stromers von Auerbach. 109
Liptzg genmtur, audies ex Latore praesenti. interim vale et te amantem,
obseruantem , suspicientem redama. Datum Liptzk celerrime nono
Januarij Anno 1520. Xuus Henricus Stromer. M.
Beilage 2,
Viro vita, iiiuocentia ac epregria eruditione claro, Domino
Johaiuii Laugo Theologo, patrono et Domino suspiciendo.
S. Doctissime Doctor ! ea, quae nobiscum et Vitenbergae aguntur,
audies ex Bernhardo latore praesentium^^). Theologastri nonnuUi
nobiscum adhuc sunt in communi hominum opinione, in hoc saltem,
quod aurei nummi vngaricales sunt meliores Khenensibus et quod
vinum praesertim plenum datum gratis valeat contra febres. Addnnt
psalterium non conveuire cum Cythara, id est uxorem cum Theologia.
Quandoquidem concubinarius et non vxorarius esse posset Theologus.
Adßhenum quidam Magister noster praedicavit in eos, qui Aristotelem,
philosophorum facile principem, eijciunt e Scholis Theologorum, Quod
nullibi in sacrosanctis literis offendatur, quod traduceudi taxandique
nominatim non sint mortales, Verum hoc petendum esse ex philo-
sophisAristotele, Piatone etPorphyrio, testem omni exceptione maiorem
citans Porphyrium, de genere generalissimo usque ad imam speciem
iubeat Plato, philosophorum deus, quiescere et ad individua non
perueni, solertem vide magistium nostrum, qui vel e pumice aquam
elicere potest. Alius dixit: Christum non faisse Jurisconstultum,
lapsus sum, dicere volui consultum. Ignorasse enim eum haue regulam
Juris in sexto vel septimo: Viros vi repellere licet. Quid probauit'?
defendunt sna cornua taiirum. Haec iudicula, ne nihil tibi scriberem,
te latere nohü. seria lator tibi dicet. Caeterum magnopere rogo, ne
graueris mihi respondere et Petreiura-''), derisorem deorum et
hominum, virum disertissimum atque mihi amicissimura, valere iubeas
meo nomine cuique dicas velim, ut mihi scribat, alioqui ego eum
feriam territico excommunicationis fulmine. Vnum omissum in causa
fuit festiua abitio latoris. Theologi, qui pontificem caput Ecclesiae
faciunt, concordant in vno cum bis, qui Christum nostrum vindicem
statuunt Ecclesiae, quod Romanus Episcopus sit Deus terrenus. Hi
enim dicunt eum terrena, non coelestia curare, errantes toto coelo,
qui fieri posset, ut sanctissimi non sanctissima et coelestia curent?
Cord US-'') vester, quem valere opto, quaerit Christianum non temere
in vrbe. Seit enim illic esse sanctissimos homines. Eobanus noster
monachos, religiosos illos patres mea sententia, quaerit Christianos,
inter quos pelagus Christianorum offendit. Valeat tua excellentia cum
optimis Omnibus et Christi gloriam, ut facis, acerrime propugna!
Datum celerrime Liptz Dominica post corporis Christi [22. Juni]
1522"). T. H. S.
-^) Enders, Luthers Briefwechsel IV, QßK 146ff. G. Kawerau
in Beitr. zur bayerischen Kirchengeschichte III, 250 Krause,
Epistolae aliquot selectae virorum doctorum Martino Luthero
aequalium, Beigabe zum Zerbster Gymnasialprogramm 1883 S. 9.
^•') Petrejus Aperbach: Allgemeine deutsche Biographie I, 504.
26) Euricius Cordus: ebenda IV, 476—479.
-'') Krause, Helius Eobanus Hessus I, 255 Anm. 3 datiert den
Brief fälschlich: I.Juni 1522.
110 Otto Giemen: Zur Lebensgeschichte Heinrich Stromers etc.
Beilage 3.
Doctissimo Theologo Johauni Laugo Sacrarum literarumDoctori.
Vt faustus, felix fortunatissimusque sit tibi tnisque omnibus hie
currens novus annus, opto. Si hac tempestate ad tuos veteres amicos
venire nequis, faxit Jesus Christus, ut posthac venias; eris nobis gratus
hospes. Noua nulla habemus de Colloquio Wormaciano. Venerunt
literae^s), qnod accincti fuerunt nostri legati itineri, Verum precibus
obtinuisse Episcopum Treuerensem, ut iniuerunt (!) colloquium, et
mansenxnt. Dens vertat oinnia in gloriam suara et nostram! Vale
in Christo Jesu nostro saluatore et me tuam excellentiam observantem
redama! nundinarum strepitus uec haec rite nee plura scribere
permisit. Valeat tua dignitas iterum diu, bene et foeliciter. Datum
celerrime Liptz Quarta Januarij nato saluatore 1541.
T. H. Stromer.
2*) Jedenfalls von dem mit zum Wormser Religionsgespräch
abereordneten Andreas Frank von Kamenz (vgl. diese Zeitschrift
XIX, 105).
VI.
Wolfgaug Lazius, ein Geschichtsclireiber
des Schmalkaldischen Krieges.
Von
Otto Eduard Schmidt.
Georg Voigts grundlegende Abhandlung „Die Ge-
schiclitsclireibung über den Schmalkaldischen Krieg"
(Abhandlungen der K. Sachs. Gesellsch. d. Wissenschaften
VI, 567— 758) und seine Aufzählung und Beurteilung der
Quellen zur Geschichte der Schlacht von Mühlberg (Moritz
von Sachsen S. 371 f.) sind natürlich im Laufe des Viertel-
jahrhunderts, das seit dem Erscheinen der genannten Werke
vergangen ist, mehrfach ergänzt und berichtigt worden.
Max Lenz hat in seiner Schrift über die Schlacht bei
Mühlberg (Gotha 1879) namentlich den Originalbericht
des hessischen Sekretärs Heinrich Lersener über seine
Teilnahme an der Schlacht aus dem Marburger Archive
mitgeteilt und auf einen Bericht im Stralsburger Stadt-
archiv (AA 561), den er den „Strafsburger Anonj^mus"
nennt, aufmerksam gemacht, ein Seitenstück zu dem be-
kannten bei Hortleder (II Buch 3 Kap, 69) gedruckten
Schlachtbericht des Buchdruckergesellen Hans Baumann
aus Rothenburg ob der Tauber. Ferner sind in den
„Venezianischen Depeschen vom Kaiserhofe", die Fr.Turba
im Auftrage der historischen Kommission der Kaiserlichen
Akademie der Wissenschaften in Wien seit 1889 heraus-
gegeben hat, die Berichte, die die venezianischen Ge-
sandten Mocenigo und Contarini täglich aus dem kaiser-
lichen Lager in die Heimat schickten, bekanht geworden.
112 0. E. Schmidt:
Aus ihnen erfahren wir eine Fülle wichtiger und inter-
essanter, bisher unbekannter Einzelheiten. Endlich sind
auch die Tagebücher Karls V., die dieser 1550 seinem
Geheimschreiber van Male diktiert und Kervyn van Letten-
hove 1862 in französischer Sprache herausgegeben hat,
durch die Arbeiten Le Mangs genauer und besser gewürdigt
worden als bisher^). Die Tradition über den Schmalkaldi-
schen Krieg, wie sie sich in der Umgebung des Kaisers
gebildet hatte, ferner die wettinisch-albertinische, die
wettinisch-ernestinische und die hessische Überlieferung
scheinen uns nunmehr genugsam bekannt zu sein. Dagegen
fehlt es bisher an einem aus dem Hauptquartier des
Königs Ferdinand stammenden Bericht über den Schmal-
kaldischen Krieg. Ein solcher ist aus der Feder des
Wiener Hofhistoriographen AVolfgang Lazius in mehreren
Rezensionen handschriftlich vorhanden. Auf ihn hat schon
im Jahre 1894 der Innsbrucker Professor Michael Mayr
in seiner Schrift: „Wolfgang Lazius als Geschichtsschreiber
Österreichs" S. 54 aufmerksam gemacht und namentlich
dadurch eine gewisse Spannung erweckt, dafs er dem
Herausgeber der obengenannten Venezianischen Depeschen,
Fr. Turba, eine Notiz aus Lazius zum Abdrucke (s. II,
S. 229 f.) überliels, aus der hervoi-geht, dals die bei Mühlberg
erbeutete kurfürstliche Kanzlei in den Besitz des Königs
Ferdinand übergegangen sei. Man durfte also vermuten,
dafs Lazius bei seiner Geschichte des Schmalkaldischen
Krieges wertvolle Schriftstücke dieser Herkunft be-
nutzt habe.
Aus diesem Grunde habe ich mir im vorigen Jahre
die beiden, wie es mir schien, wichtigsten Handschriften,
die Lazius' Geschichte des Schmalkaldischen Krieges ent-
halten, Nr. 7865 und 7688, von der Direktion der Kaiser-
lichen Hofbibliothek auf einige Wochen zur Durchsicht
erbeten. Meinem Verlangen wurde in der freundlichsten
Weise entsprochen, wofür ich auch hier meinen ergebensten
Dank ausspreche. Ehe ich aber auf die Ergebnisse
meiner Untersuchung genauer eingehe, erlaube ich mir
einige Bemerkungen über Lazius' Persönlichkeit voraus-
zuschicken.
1) Le Mang, Die DarsteUung des Schmalkaldisclien Krieges
in den Denkwürdiglieiten Kaiser Karls V., Leipziger Diss. 1890.
II. und III. TeU erschienen als Programm der Annenschule in Dresden
3 899 und 1900.
Wolfgang Lazius. 1X3
Wolfgang Lazius-) — die deutsche Namensform ist
Latz — , der Sprols eines schwäbischen Geschlechtes,
Avurde am 3L Oktober 1514 in Wien geboren, wo sein
Vater, ein Freund des Beatus Ehenanus und Reuchlins,
an der Universität als Professor der Medizin wirkte. Auch
der Sohn, ein frühreifes Wunderkind, wandte sich vorzugs-
weise der Medizin zu: er war Arzt beim kaiserlichen Heere
in Ungarn, darnach (seit 1541) Spitalarzt in Wien und
Dozent der Anatomie und Chirurgie. Nebenher aber
stürmte auf den reichbegabten leichtbeweglichen Mann
die ganze Flut der neuen humanistischen Wissenschaft
herein und drohte zeitweise sein ganzes Dasein aus den
Angeln zu heben. Schon als Knabe bildete er seinen
lateinischen Stil an den Briefen des Filelfo und an den
Historikern der Römer. Später hat er selbst lateinische
Werke über griechische, römische und deutsche Altertumer
verfalist, vor allem aber hat er als einer der ersten unter
den deutschen Humanisten alte Urkunden, Inschriften und
Münzen als Geschichtsquellen herangezogen. Die Be-
schäftigung damit führte ihn auf die ältere österreichische
Geschichte und liels ihn zahlreiche Reisen in Klöster und
Burgen unternehmen, in denen er Materialien für seine
Forschungen zu finden hoffte. So veröffentlichte er 1546
die Vienna Au Striae, eine bis in seine Zeit fortgeführte
Geschichte und Beschreibung der Stadt Wien. Diese aber
ist nur eine kürzere Fassung eines gröfseren wissenschaft-
lichen Werkes über die Geschichte Österreichs^). Lazius
ist wohl der erste Geschichtsforscher gewesen, der den
grofsen Plan fafste und bis zu einem gewissen Grade
durchführte, die Geschichte Österreichs von der Römerzeit
an bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts in sechs Dekaden
zu behandeln. Das antike Vorbild dazu waren die Dekaden
der römischen Geschichte des Livius. Schon die Vor-
arbeiten brachten ihn in eine Verbindung mit dem Könige
Ferdinand: das Privilegium des Königs für dieses Ge-
schichtswerk vom 9. Januar 1544 ist bereits der Vienna
Austriae vorgedruckt. Seit 1548 gilt er als Hofhistorio-
graph Ferdinands, als solcher erscheint er 1554 im Hof-
staate''). Am 19. Juli 1561 ist er, erst im 51. Lebensjahre
-) Vgl. J. Aschbach, Geschichte der Wiener Universität III,
217 und den Artikel Lazius in der Allgemeinen deutschen Biographie
XVIIl, 89—93 von Adalbert Horawitz.
3) Mayr a. a. 0 S. 2 f
*) Mayr a. a. 0. S. 3 und 9 Anm. J.
Neues Archiv f. S. G. u. A. XXIV. 1. 2. 8
114 0. E. Schmidt:
stehend, wohl mit unter den Folgen geistiger Überarbeitung,
in Wien verstorben.
Der Schmalkaldische Krieg als einer der glänzendsten
Erfolge des Hauses Österreich niufste natürlich in Lazius'
geplantem Geschichtswerke eine grofse Rolle spielen.
Lazius hat diesen Stoff sehr bald nach den Ereignissen
selbst, zunächst in einem besonderen Werke, zu bearbeiten
begonnen. Er sagt nämlich am Schlufs des vierten Buches
Rerum Pannonicarum , der ausdrücklich aus dem
September 1548 datiert ist, er wolle nunmehr sofort über
den Schmalkaldischen Krieg schreiben^). Seine Darstellung
desselben ist, wie Mayr (S. 54 ) angibt, in vier Fassungen
erhalten. Ich kenne sie aus dem Manuskript der K. K.
Hofbibliothek in Wien Nr. 7865, einer Papierhandschrift
in Folio, die beigegebenen Karten sind auf Pergament
gezeichnet. Verschiedene Umstände deuten darauf hin,
dals wir es hier mit der ersten Redaktion zu tun haben.
Das Exemplar war wohl für den König Ferdinand be-
stimmt. Der Titel lautet:
Mappa sive chorographia castrametationum et profectionum longe
invictissimi imperatoris Caroli in bello aduersus Schmalcaldenses in
Bavaria Suevia et Risa Virtenbergiaque gesto.
Dann folgt die Widmung an König Ferdinand:
Invictissime et clementissime Rex. In ista Mappa bellum gestum
ab imperatore invictissimo Carolo V. Domino nostro clementissimo
aduersus Schmalcaldenses in Bavaria cum suis castrametationibus
ac profectionibus delineatum est. Nam historiam cum dubie mihi res
relatae sint, scribere nolui, priusquam veram informationem a Sacra-
tissima Maiestate vestra accipereni. Proinde et spatium hoc vacuorum
relictum a me est foliorum. In pictura aut(em) sive Mappa castra
imperatoris aurea cruce, castra hostium tentorio, itinera Caesaris sive
profectiones aureis lineis, hostium vero rubris lineis, denique numeri
ordiae subvigatarum sive ad obsequium receptarum civitatum auro
representantur.
Lazius hat also, wie es auch jetzt noch geschieht,
den Schmalkaldischen Krieg in den süddeutschen (Sommer
und Herbst 1546) und in den sächsischen Feldzug (Früh-
ling 1547) eingeteilt. Vom süddeutschen Feldzuge ist nur
die Karte vorhanden, auf der in der Tat die Märsche
des Kaisers mit goldnen Linien, die der Protestanten mit
roten Linien eingetragen sind, ebenso die Lager des
Kaisers mit einem goldnen Kreuz, die der Protestanten
mit einem roten Zelt. Für den fehlenden Text sind 13 folia
freigelassen. Auf fol. 14 folgt dann auf Pergament die
5) Mayr a. a. 0. S. 53 f.
Wolfgang Lazius. X15
Karte zum sächsisclien Feldzuge unter folgender Auf-
schrift:
Mappa sive chorograpliia castrainetationum et profectionum
longe invictissimorum Caesarum Caroli V et Ferdinandi primi. In
bello aduersus Joannem Fridericum exelectorem in Misnia et Saxonia
deniqi;e aduersus conspirationem quoruudam in Bohemia gesto, in
qua pictura profectiones iraperatoris aureis lineis, profectiones ßegis
i'erdinandi argenteis lineis et hostis rubris lineis representantur.
Mayr (S. 65) findet, dais die..genauen geographischen
Beschreibungen der behandelten Örtlichkeiten ein großer
Vorzug der Werke des Lazius seien, wie denn überhaupt
seine Vorliebe für Geographie auch in den historischen
Werken überall zum Durchbruche gelange. Dieses Lob
muls bezüglich der obengenannten Karte sehr eingeschränkt
werden. Sie steht wissenschaftlich tief unter den gleich-
zeitigen kursächsischen kartographischen Arbeiten, z. B.
unter der grolsen Karte des Hiob Magdeburg, und ist durch
die schwersten Fehler entstellt. Der Lauf der Elbe durch
Sachsen ist fast genau nach Norden gerichtet, die Orts-
namen stehen teilweise an ganz falscher Stelle. So liegt
z. ß. ßelgern statt an der Elbe in der Mitte zwischen
Mulde und Elbe, Stolpen liegt auf dem linken (!) Eibufer
südöstlich von Annaberg, Herzberg südlich von Mühlberg,
die„Locherhaid" südlich von „Costdorf" und Falkenberg etc.
Auiserdem sind die Ortsnamen so falsch und auch so ab-
weichend vom Texte geschrieben, dafs man annehmen muis,
der vielbeschäftigte Arzt und Professor der Medizin habe
diese Karte nach einer flüchtigen Skizze von einer unter-
geordneten Person machen lassen, die nichts von der
Sache verstand. So heilst z. B. das Quartier Karls V.,
das er am 22. und 23. April 1547 innehatte, auf der
Karte zum han, während es zum hove — gemeint ist das
Schleinitzische Schlofs Hof bei Oschatz — heifsen mufs;
der Wald, in dem Johann Friedrich gefangen wurde, heifst
Hemhard Sylva, während im Text richtiger Schuenharta
(Schweinart) zu lesen ist. König Ferdinand müfste ein
sehr geringer Stratege gewesen sein, wenn ihm diese
kartographische Leistung seines Hofhistoriographen Hoch-
achtung abgenötigt hätte.
Es folgt dann von fol. 15 an der Text:
Incipit Liber secundus historiae austriacae de rebus a CaroloV
et Ferdinande 1. longe invictiss. et clementissimis Caesaribus adversus
coniurationeni Schmalcaldiensiuni in Saxonia et Misnia feliciter gestis
authore Volfgango Lazio Vienuensi.
Victor iam Caesar, quo tempora etc.
8*
116 0. E. Schmidt:
Ich teile im folgenden die Stellen aus Lazius' Bericht
mit, die mir die wichtigsten für die Beurteilung des Ganzen
zu sein scheinen. So heilst es fol. 32 v (Bericht über den
Vormarsch der Kaiserlichen aus der Öschatzer Gegend
an die Elbe):
Inter haec Caesares, dum bis terit hostis consiliis terapus, nihil
differendum rati cum ex propinquo Ducem [Johann Friedrich] in
adversa ripa Albis, loco, ut videbatur, tuto ad Milenburgum oppidulum,
([uod inter Torgam ac Misnam medium occurrit, comunivisse
accepissent, ipsi cum parte exercitus ad exploranda circa loca progressi
vicesimo quarto die mensis Aprilis, dum caeterae copiae sequerentur,
in villa quadam Rageza medio a fluento Albis niilliario consedere.
Hie uti paululum ab Albi locus, ita nee plurimum ab hostium stativis
locus aberat. Ubi cum exercitum sub pellibus teuere et pernoctare
in crastimum decrevissent (haud parva rebus tarn prosperis, si factum
fuisset, mora impedimentoque) addidit stimulum ue id facerent per-
opportune ipsum, cuius praesentia cuncta gesta fuere, Christi numen,
quod mutatis consiliis principum celeritate arripiendam victoriam
suadebat, Itaque eius etiamnunc vesperi (nam primam circiter horam
ex itinere Ragezam venerant) iussis militibus cibos coUigere et
sarcinas castra ex stativis mota sunt, festinatumque ad Albim fuit,
a cuius ripa haud procul villa occurebat, Shermizam incolae vocant,
paulo supra strelen oppidulum. Isthic denuo pernoctare Caesares
constituerant et dato hostibus fugae intervallo omnem conserendi
manum occasionem amisissent, ni Dens consilia mutasset obiecto
exploratore, qui ad speculandas res nostras ab hostibus missus fuerat.
Cuius inditio cum bestem ad Milenburgum, quod Albis flaentum inter-
llueret alto gurgite, omni solutum meta accepisset convivia magis
quam arma tractare et tum forte cum concioni sacrae interesset
nuncios, qui de adventu Caesarum ipsum certiorera fecerant, inridentem
occasionem bene gereudae rei sequendam prudentissimi et diligentissimi
principes putantes eo adhuc vesperi exclusa omni quiete etsi fessis
tanto itinere militibus tameu acie directa sine omni tumultu castra
ad locum qui prope flumen tutissimus stativis est visus delectum
comuniveruut.
Wenn man hier von der Konfusion der Zeit und des
Orts absieht, die dem leicht passiert, der zwei oder
mehrere Berichte zusammenarbeitet — denn in Wahrheit
kam Karl V. am 22. April in den Dörfern des Jahnathals
an und rastete dort am 23., brach aber um Mitternacht,
also mit Anbruch des 24., von dort nordAvärts auf und
marschierte bis Pausnitz und Schirmenitz an der Elbe — ,
so lassen sich eigentlich fast alle Tatsachen, die Lazius
anführt, aus dem bekannten Berichte Baumanns (s. S. 111),
die meisten auch aus dem Stralsburger Anonymus (s. S. 111)
belegen. Der letztere beginnt seinen Bericht ,.Als die
Ro. Kais. Mt. utf Sonntag den XXIIII. Aprilis aus ihrem
Leger, so bei einem Dorf zum Hotf genannt gehapt, ver-
ruckt . . ." und Baumann sagt „aus irem Feldtlager bey
der Jana zwischen Lummitisch (d. i. Lommatzsch) und
Wolfgang Lazius. 117
Mugiln zu morgens verrücket" — man mufs sich dabei
erinnern, dals Lazius' Karte die Namen Gena = Gana
und zum lian =^ zum Bove bietet. Aber der Name Ragez
findet sich weder bei Baumann noch beim Strafsb. An.,
er findet sich aber auch niclit in dem vortreff'lichen Iter
Caesaris des Mameranus (erschienen 1547), aus dem Lazius
die Namen Gana und zum Hove und weiterhin den Namen
des neuen Lagers Shermiz = Schirmenitz haben könnte.
Denn Mameranus schreibt:
22. (sc. Aprilis). Usque Houen et Ganam Pagos. Qua et ipsa
die fuere ad nonam usque uebulae.
23. Ibidem permansum est, fiieruntque et ea die usque ad
decimara tenebrosae et perdensae nebulae.
24. Aprilis, mane sub ipsum statim diluculum illiiic discessum
usque Pausenitiuin et Schirmitium pagos, ad Albim lluvium e regione
MuUenburgii oppidi, ad alteram ripam siti, infra Strelam Castrum.
(Lazius schreibt versehentlich supra Strelen oppidulum im Texte,
doch richtig auf der Karte).
Was ist überhaupt unter Ragez zu verstehen? Ohne
Zweifel Ragewitz, ein Dorf, das ein wenig abwärts von
Hof und Jahna ebenfalls am Jahnabache liegt und das die
Einwohner noch heute Ragz aussprechen. Bis dorthin
also erstreckte sich am 22. und 23. April das Lager der
kaiserlichen Soldaten, während der Schleinitzer Hof Karls V.
Hauptquartier war.
Wie kommt aber der Wiener Hofhistoriograph, der
diese Gegend nie gesehen hat und übrigens so schlecht
über sie unterrichtet ist, zum Namen dieses unbedeutenden
Dorfes? In diesem Namen ist uns ohne Zweifel ein Hin-
weis auf die Quelle gegeben, die Lazius benutzte. Und
in der Tat findet sich eine Spur, die uns weiterführt. In
der von Jakob Fugger (f 1575) verfafsten handschrift-
lichen Geschichte des Schmalkaldischen Krieges, die in
dem Kgl. bayerischen Staatsarchive zu München unter
K. schw. 543/4 und K. schw. 500/8 verwahrt wird, befindet
sich K. schw. 543/4 fol. 199 f. unter der Aufschrift:
„Römischer Keyserlicher Maiestat vnd Hertzog Moritzen
zu Sachssen etc. Victori vnd vberwindung, wider Hertzog
Johah Friederichen, etwa Churfurst zu Sachssen grunt-
licher Bericht" eine der Baumannschen sehr verwandte
Relation, die aber im Eingange die Angabe enthält, das
kaiserliche Lager sei „bey der Jana umb Ragetz und dem
Hove, zwuschen Lummitsch und Mugiln" gewesen. Auf
diese Fuggersche Relation hat bereits A. v. Druffel (Des
Viglius van Zwichem Tagebuch etc. S. 20* f.) aufmerksam
118 0. E. Schmidt:
gemacht, dann hat Lenz (Die Schlacht bei Mühlberg
S. 56 f.) eine von A. v. Druffel angefertigte Kollation des
Fuggerschen Berichtes mit dem Baumannschen (Hort-
leder II, 1. Aufl., S. 436) veröffentlicht. Da diese Kollation
aber nur die gerade in den Ortsnamen nicht sehr korrekte
Reinschrift des Fuggerschen Werkes (K. schw. 543/4)
berücksichtigt, nicht aber das von Jakob Fugger eigen-
händig geschriebene Originalkonzept mit seinen eigen-
händigen Randnoten (K. schw. 500/8), so habe ich mir
durch die Güte der Direktion des bayerischen Staats-
archives eine genaue Abschrift des Schlachtberichts aus
aus 543/4 fol. 199 ff. und der dazu gehörigen eigenhändigen
Randnoten Fuggers aus 500/8 fol. 94 verschafft. Daraus
ergibt sich folgendes. Fugger hat in seinem Original-
konzept 500/8 fol. 84, wie schon Druffel richtig angibt,
geschrieben: „ad 24. (Aprilis) ist der Churfürst und achter
{= Achter) personlich gefangen worden laut der copia
N^ 18". Diese Copia ist nicht vorhanden; aber aus der
Reinschrift 543/4 ergibt sich, dals sie fast identisch war
mit der sedruckten Relation Baumanns, die demnach fast
wörtlich herübergenommen den Grundstock der Bericht-
erstattung Fuggers über die Mühlberger Schlacht aus-
macht. Aber die Baumannsche Relation ist von Fugger
an vielen Stellen erweitert: die Zutaten erkennt man am
besten und in der reinsten Form aus dem Originalkonzept
500/8 fol. 94. Sie weichen in nicht unwesentlichen Dingen
von der von Lenz a. a. 0. veröffentlichten Kollation ab.
So heifsen z. B. die Dörfer, bei denen Karl V. am 24. April
sein Lager schlug, in Fuggers Reinschrift: „Brisnitz und
Schirnütz", bei Lenz „Brisnitz und Schirnitz", in der
Fuggerschen Randuote zum Konzept aber richtig: busnitz
(= Pausnitz) und schirmitz (= Schirmenitz). Aus diesem
Grunde halte ich es nicht für überflüssig, Fuggers Rand-
noten , soweit sie mir zur Verfügung stehen , in der ur-
sprünglichen Form zu veröffentlichen. Sie sind numeriert;
dieselben Nummern müssen an den betreffenden Steilen
seines Exemplars der Baumannschen Relation gestanden
haben, denn in der Reinschrift finden sich die Randnoten
an den richtigen Stellen im Texte. Die Randnoten 1 — 16
lauten :
1. hinter „Jana": umb Ragetz und dem hove.
2. hinter „den Feind ferner zusuchen": ist also umb 8 Uhr
morgens bey dem dorf busnitz und schirmitz ankhomen.
3. hinter „der eben zu derselben Zeit predig gehört": und zu
endt der selben ein gebet thon lassen wo sach sey, dafs er disen
Wolfgaug Lazius. 119
Krieg nit von wegen der religion sonder aufs andern Ursachen fuere,
dafs ine got in die liandt seiner feindt geben und sein landt zu
aschen werden lassen wolle.
4. hinter „Hertzog Ernsts von Braunschweigs Reittschmidt mit
sich brachten": welcher den abzug der feindt und das der churfurst
nit wollt glauben der hauff und ir Mt. gar dar wern anzaiget.
5. hinter „Bauersmann antroft'en": auss Schickung gotes, dan
welcher 3 oder 4 tag vor oder nach gross gelt umb ein menschen
der orten geben, het er kainen gfunden.
6. hinter ,,eine Furt durch das wasser gewust und angezeigt":
darauff in ir Mt. haissen durch reiten, hat er begert ains rols und
dafs man denen so jhenseit schlissen gebut, dafs sy still hielten, er
wolte sonst nit über reiten, und wiewol die Kay. Mt. so der paur nit
kante im anzaiget, dafs er mit inen nit zuschaffen hat, die weil sy
feindt warn, so wolte doch diser nit reiten sy Schüssen dan nit; als
nun ir Mt. sein einfalt vernonien, sagten sy im, er solt reitten und
sich nit irren lassen, er wolt im versprechen, dafs in kainer treffen
noch schaden zuefuegen solt, al£s reit er durch, und wiewol in 10
oder 16 schüss hin und wider ubers wasser geschahen, so wurde er
doch nit gedroffen, des er sich als er hiniber kam beruemet, es wer
im ghalten worden des im der jhenseit wassers zugesagt dafs sy in
nit dreffen wurden.
7. hinter ,,uber die Elb geschickt": mertail hussern, welche den
abziehen achter nachgeielt und in niermal auffghalten im Zug, als
er selbst bekhent hat.
8. hinter .,ist ir Mt. auf fleissig unterthenigs anhalten" : der
Kö. Ku. Mt.
9. hinter ,,es weren wort, damit man Kranke solte trössten":
dan er in mermaln gsagt, der vermeinte Keiser solte nit vermögen,
dafs er dar minst von seiner reputation wolt weichen.
10. hinter „über das wasser komeu": und als 5 meil von
nachtleger.
11. hinter .,von der Kay. Mt. Vorzug erreicht und bestat worden" :
alda der von saxen einen hinder sich auff eine hoche gsandt zusehen,
wer hernach kheme; der sach dye Kay. Mt. gleich an aim rain in
aim schwaitt herumb ziehen mit irem volkh, derhalben es vil mer schien
weder [es] was, rit also zu sein herrn, sagt im, der Kayser war mit
seiner gautzen macht da; darauff liefs er sich aufs sein wagen auf
sein pferdt heben, und
12. hinter ..hatten als wir": sprach der von saxen seinen leuten
zne, sy solteu riterlich streiten umb gots wort, da wurd in der al-
mechtig got disen tag sig geben.
13. hinter ..auf die Reisigen fort drucken" : Kay. und Ku. Mt.
hielten mit iren hoffgesindt und den napolitanischen reutern auff der
andern seiften, der teutschmeister baidt erzherzogen sambt andern
fursten und herrn in der mit beym reichsfaneu; und wie es in ge-
ordnet was, da rit Kun. Mt. zu derselben süuen, sprach inen zue^ sy
solten sich erlich und redlich halten oder sych seine sün nit neuen,
wolt sy auch uiiumermer darfur erkbenen, wo sy sich änderst hielten,
rit damit wider zu Kay. Mt., also wurdt der angriff angfangen.
14. hinter ,, geschlagen und gefangen" : und denckten (? druckten '0
die andern zu alle seiften darauff.
120 0. E. Schmidt:
15. hinter „in lincken Backen": von ein hussarn.
16. hinter „Ring uberantwort" : Der hussar hat die schwert
schaid und dolchen von im pracht, aber die napolitanischen reuter,
dern der churfürst ainen mit ain faust hamer gschlagen, dafs er
hernach in etlich tagen gstorben habn in die schaid wider abdrängen
und den churfürsten dem teutschen und hussar genomen.
Es ist noch zu bemerken, dafs in der Reinschrift
des Fuggerschen Werkes auch einige Zeilen des Baumann-
schen Originals weggeblieben sind, z. B. Hortleder II,
S. 436 Z. 53 — 55. Ein andermal steht statt einiger
Baumannschen Worte (Hortleder a. a. 0. S.437, Z. 44)
die Bemerkung: „und 16 fendl erobert worden", ohne dafs
sich diese unter Fuggers eigenhändigen Randnoten findet.
Also hatte auch schon die „Copia 18" (s. oben S. 118), die
Fuggers Exemplar der Baumannschen Relation darstellte,
einige unbedeutende Abweichungen vom Original.
Lenz (a. a. 0. S. 56) milst zwar kaum einer der An-
gaben des Fuggerschen Anonymus historischen Wert zu,
mir aber scheint doch schon die Genauigkeit in der
Wiedergabe sonst nicht überlieferter sächsischer Dorf-
namen darauf hinzudeuten, dals wir es mit dem Bericht
eines Augenzeugen zu tun haben, den Fugger durch seine
Randnoten in die Baumannsche Relation hineinarbeitete.
Er hatte z. B. durch seinen Schwager Georg v. Loxau
(v. Druffel, Viglius S. 23*) Verbindung mit hervorragenden
Offizieren; sein Berichterstatter aber scheint eher in der
Umgebung des Königs Ferdinand als in der des Kaisers
gesucht, werden zu müssen : denn der König und das
Haus Osterreich wird von ihm auch da erwähnt, wo
andere Berichte davon schweigen, so z. B. in der Rand-
note 8 hat er dem König Ferdinand ein Verdienst zu-
geschrieben an dem Plane des Kaisers, die Elbe zu über-
schreiten, ferner lälst er den König eine Ansprache an
seine Söhne halten (Randnote 13), und gegen das Ende
hin heilst es: „doch haben sy zuvor geschworen wider
die Kai. und Ko. M. noch das haus Osterreich nimmer-
mehr zu dienen" (vgl. Lenz, Mühlberg S. 59).
Ich kann auch Lenz nicht beistimmen, wenn er aus
den anekdotenhaften Elementen des Fuggerschen Anonymus
den Schluls zieht auf einen späteren Ursprung dieser Auf-
zeichnungen und wenn er meint, der Durchritt des Bauern
durch die Furt erscheine hier schon ganz so sagenhaft
ausgeschmückt, wie später in der Mühlberger Lokal-
tradition. Diese bringt, wie ein Vergleich mit Voigt,
Wolfgang Lazius. 121
Moritz S. 397 dartut, ganz andere Züge herbei; das
Gebet des Kurfürsten vor der Schlacht und die lächer-
lichen Bedingungen, die der Bauer stellt (s. Randnote Nr.6),
spiegeln vielmehr die am Lagerfeuer geführten Soldaten -
gespräche wieder, wie sie auch schon wenige Tage nach
einer Schlacht aufzutauchen pflegen.
Hier erhebt sich nun die Frage nach dem Verhält-
nisse der drei Schlachtberichte, des Baumannsclien, des
Strafsburger und des Fuggerschen Anonymus zu einander.
Lenz, in dem Bestreben, den von ihm herangezogenen
Stralsburger Anonymus zu heben, meint, dafs er das
eigentliche Original sei, das von Hans Baumann über-
arbeitet worden sei. Er sagt S. 51: .,Ich bedaure sehr,
den literarischen Ruhm, den der brave Buchdruckergeselle
drei Jahrhunderte genossen hat, schmälern zu müssen.
Denn Baumann hat fast nichts getan, als den Str. An.
ausgeschrieben, verkürzt, umgeformt, bisweilen auch miß-
verstanden" — aber Lenz ist uns den Beweis für seine
Behauptung schuldig geblieben ; denn was er z. B. von
dem Lersenerschen Brief ausgehend über die Stelle sagt,
in der Baumann von dem Versuche Moritzens spricht, den
Kurfürsten Johann Friedrich zur Ergebung zu überreden,
habe ich in meinen „Kursächsischen Streifzügen" (S.330)
als irrig erwiesen. Aulserdem ist aber auch gar kein
Anzeichen dafür vorhanden, dafs die Relation des Str. An.
eine originale Arbeit sei, während sich Baumann in der
Vorrede ausdrücklich als den Verfasser bezeichnet, und
wir haben nicht den geringsten Grund, ihn der Lüge zu
bezichtigen. Gewils bietet der Str. An. an einigen wenigen
Stellen etwas mehr als Baumann — z. B. im Anfang den
Dorfnamen „zum Hoff" — , aber an weit mehr Stellen
gibt er nur eine verkürzte Redaktion der Baumannschen
Relation. Das kommt daher, dafs der vermutlich im
ganzen Lager verbreitete Baumannsche Bericht von denen,
die ihn sich abschrieben, je nach ihren persönlichen Er-
fahrungen in manchen Stücken erweitert oder verkürzt
wurde; aber darum bleibt er doch das Original. Neben
ihn tritt nunmehr diejenige, uns leider nicht vollständig
erhaltene Relation, aus der Fugger seine Ergänzungen
zu Baumann entnahm, der Fuggersche Anonymus. Er
war, wie ich oben aussprach, vermutlich ein Offizier
Ferdinands. Doch das ist eine unsichere Vermutung.
Gesichert dagegen erscheint mir die Annahme, dals
zwischen dem Fuggerschen Anonymus und der Erzählung
122 0. E. Scliuiidt:
des Lazius eine Verwandtschaft besteht. Sie stimmen
u. a. in folgenden Punkten überein :
1. der Fugg. An. und Lazius, und zwar nur diese, kennen
das Dorf Ragetz;
2. beide nennen als Lagerstätte Karls V. am 24. April
das Dorf Schirmenitz (Fugg. An. „schirmitz", Lazius
„Shermizam");
3. beide bezeichnen das Auffinden des Bauern, der die
Eibfurt verrät, als Schickung Gottes;
4. beide wissen von einer Ansprache, die Johann Friedrich
von Sachsen an seine Leute gehalten haben soll;
5. beide sprechen auch von einer ermunternden An-
sprache, die König Ferdinand seinen Söhnen zu teil
werden liels.
Andererseits bestehen, wie natürlich, auchVerschieden-
heiten zwischen der rhetorisch zugestutzten Erzählung
des Humanisten und der sachlicheren, wenngleich der
Lageranekdoten (s.oben S. 121) nicht entbehrenden Relation
des Fugg. An. Das Gebet des sächsischen Kurfürsten,
das der letztere berichtet, palste nicht zu der Auffassung,
die Lazius von diesem Fürsten zu verbreiten sucht, den
er beschuldigt: convivia magis quam arma tractare, und
die Erzählung von der Unterhaltung des Kaisers mit
Barthol Strauchmann, die die Dummheit des Bauern
dokumentieren soll , konnte Lazius schon um deswillen
nicht brauchen, weil er das Verdienst der Furtaufflndung
nicht dem Kaiser, sondern dem Könige Ferdinand zu-
schiebt. Ich denke mir das Verhältnis so, dals Lazius
die von mir als Fugg. An. bezeichnete Relation von seinem
Herrn, dem Könige Ferdinand, erhielt und später an
Fugger weitergab, oder umgekehrt, dals Fugger eine
Kopie der aus dem königlichen Lager erhaltenen Relation
dem Lazius überliefs. Ein wissenschaftlicher Austausch
des Wiener Hofhistoriographen mit der mächtigen und
reichen Augsburger Kaufherrnfamilie ist bezeugt: im
Jahre 1557 schickte Lazius „ad magnificum illustrem
dominum dominum üdalricum Fuggerum" ehie „Rei
contra Turcos gestae anno 1556 brevis descriptio", von
der sich ein Exemplar in Ambras erhalten hat (Mayr
S. 58 Anm. 2).
Fassen wir die bisherigen Ergebnisse der Untersuchung
zusammen, so können als Quellen des Lazius in der Er-
Wolfgang Lazius. 123
Zählung der Schlacht von Mühlberg im Ms. 7865 etwa
folgende gelten:
1. Mameranus, Iter Caesaris (s. oben S. 117),
2. die ßaumannsche Relation,
3. der Fuggersche Anonymus oder eine dieser sehr ähn-
liche „Zeitung" aus dem Lager König Ferdinands.
Dagegen haben wir eine sichere Spur der Benutzung der
erbeuteten kursächsischen Kanzlei oder anderer authenti-
scher Informationen, die ihm König Ferdinand hätte geben
können, bisher nicht entdeckt. Ich habe in seinem Bericht
über die Mühlberger Schlacht in dem Ms. 7865 über-
haupt nur wenige Nachrichten gefunden, die über Baumann
und den Fugg. An. hinausgehen. Dahin gehört z. B. die
folgende Stelle:
Ibi iu ipso ardore militum ne non omnes ad clenientiam tentasse
rationes viderentur et ipse peculiariter hostis agnatus Mauritius Dux
missis nuntiis animum contumacis ad petendam veniam et aequas
couditiones accipiendas nequidquam persuadere conabatur. Qui ut
dolo magis (qui iiiiquis se ut plurimum caussis coniungit) quam
aperto marte victoriam consequeretur, pecunia corruptos fidissimos
duos milites, equitem et peditem, in neceni Mauricii multitudini et
tiu'bae preliantiuui imisit. Quorum ille toniientillo militari pectori
Ducis apposito, cum ictum scintilla negaret, frustra facinus adgressus
est, hie vero hasta magnanimum heroa adortus loricae tautum anmüos
aliquot impubes et non corpus ipsum vulnernavit.
Dafs Moritz wirklich bei der Verfolgung der Feinde
in Lebensgefahr geriet, wissen wir z. B. aus dem deutschen
kaiserlichen Schlachtbericht *^) — den wohl Lazius auch
gekannt hat — , aber daß als Antwort auf die Sendung
Lerseners'), auf die in den Eingangsworten angespielt
wird, der Kurfürst zwei Mörder gegen den Vetter aus-
gerüstet haben soll, das ist meines Wissens nur hier über-
liefert. Der Kurfürst war dem König Ferdinand ja be-
sonders verhalst, weil er die Böhmen zum Aufstand fort-
reilsen wollte, und es ist an sicli denkbar, dals Lazius
von seinem königlichen Herrn eine derartige Beschuldigung
des Kurfürsten vernahm — wahrscheinlicher aber ist es
mir, dals Lazius hier, in der Meinung, seinem Herrn zu
<*) Lanz, Korrespondenz Karls V. II, 564 f.
') Der hessische Rat Lersener war während des fluchtartigen
Rückzuges des Kurfürsten von Mühlberg nach dem Südrande der
Lochauer Heide von Moritz zum Kurfürsten geschickt worden mit
der Aufforderung, sich ihm zu ergeben. Vgl. Voigt, Moritz S. 410,
Lenz, Mühlberg S. 25 f., 0. E. Schmidt, Kursächsische Streifzüge
S. 48 f. und 330.
124 0. E. Schmidt:
Gefallen zu reden, selbst die hämische Beleuchtung zu
der Todesgefahr Moritzens hinzugetan hat.
Wir werden an Lazius' Tätigkeit als Militärarzt er-
innert, wenn er bei der Erzählung, dafs ein ungarischer
Eeitersmann den sächsischen Kurfürsten mit dem Streit-
hammer verwundet habe, den ungarischen Namen der
Wafife zufügt: Primus incognito Hungarus manus intulit
malleo gentili (bakham vocant) in faciem adacto ....
Übrigens scheint mir aber nur eine einzige Nachricht des
Lazius durch eine besondere schriftliche oder mündliche
Mitteilung aus der Umgebung des Königs veranlalst zu
sein, nämlich die über die Grölse und Verteilung der in
der Schlacht gemachten Beute. Denn während z. B. der
Strafsb. An. sich begnügt zu sagen: „Allen Drols, Geschütz
und des von Sachsen und anderer mehr Herrn Wegen
(Wagen), darauf man viel Gelds und Guts und sonderlich
sein des von Sachsen Canzlei und etliche Zahlungen ge-
funden, hat man im Holz ereilt und geplindert", berichtet
Lazius: Relata et praeda ex hac pugna haud vulgaris
fuit, cuius magnitudine omnis expeditionis inopia et fames
totius diei abunde resarcta fuit, sedecim machinis (Ge-
schütze) et pluribus minoris magnitudinis, denique ingenti
pecuniae summa, suppellectilibusque aureis et argenteis
ac torquibus a levissimo quoque comparatis. Quorum
machinas imperator, scrinia (die Kanzlei) Ferdinandus Rex
accepit^). Vasa argentea atque pecunia universa equitatui,
ut quisque in acie rebus potiti fuerant, cessere. Praecipue
Hungari atque Mauritii Ducis equites . . . magna operae
pretia merebantur.
So ist also der Gewinn für die Geschichtswissenschaft,
der sich aus Lazius' Erzählung von der Mühlberger Schlacht
(Ms. 7865) holen lälst, ein verschwindend geringer oder
keiner.
Wir wenden uns nun zu der Redaktion der Geschichte
des Schm.alkaldischen Krieges, die Lazius später seinem
grofsen Geschichts werke, den sechs Dekaden rerum
Austriacarum, einverleibt hat. Diese Redaktion liegt in
Ms. 7688 der Wiener Hofbibliothek vor. Da finden wir
fol. 208 die Überschrift:
^) Ob diese Angabe der Wahrheit entspricht, kann ich nicht
wissen, da mir über den Verbleib der sächsischen Kanzlei keine
andere zuverlässige Nachricht bekannt ist. Voigt, Moritz S. 430, 1,
behauptet allerdings, die Papiere der erbeuteten Kauzlei seien noch
heute im Brüsseler Archiv.
Wolfgang Lazius. 125
Decas VI. De bello Gerraanico, Bohemico, conventibus caesarum
Ferdinandi patris ac Maximiliani filii corouationibus et solemnibus
quibusdam, authore Wolfgango Lazio Viennensi.
Incipit über I (die I ist aber in V korrigiert) de bello Schmal-
caldico, quod ad Ingolstadium ac loca vicina gestum fuit in autumno
anni 1546. Inc.: Mortuo Maximiliane caesare . . . Expl. fol. 247:
Deo sit gloria.
Fol. 248: Incipit liber secundus rerum Germanicarum.
Inc.: Victoriam caesar, quo tempore (wie im Ms. 7865).
Expl. fol. 258 : Balthasar a Zasnitz Misnensis.
Wir erkennen bei der Lektüre dieser Blätter sehr
bald, dafs wir hier in den Dekaden eine vollständigere
und gerundetere Erzählung des Öchmalkaldischen Krieges
vor uns haben, als in der oben besprochenen frühesten
Handschrift. Der oberdeutsche Feldzug des Jahres 1546,
der in Nr. 7685 nur durch eine Karte vertreten war, liegt
hier auch im Texte vor ; Satzbau und Ausdruck sind sorg-
fältiger, kurz, man hat den Eindruck, dals Lazius hier
das beste gegeben hat, was er geben konnte; leider bricht
die Handschrift mitten in der Aufzählung der bei Mühl-
berg Gefangenen ab. Es fragt sich nun, mit welchen
Mitteln Lazius den Text seiner früheren Niederschrift
verbessert hat, ob etwa hier ein Studium von Urkunden
oder ein anderes ernsthaftes Bemühen, der Wahrheit auf
den Grund zu kommen, zu beobachten ist. Ich habe ge-
nauer wiederum den Bericht über die Mühlberger Schlacht
geprüft und ihn mit den anderen zeitgenössischen litera-
rischen Darstellungen derselben verglichen, namentlich
mit der von Wilhelm van Male (Guilelmus Malinaeus) ge-
fertigten lateinischen Bearbeitung des Comentario de la
Guerra de Alemana von Don Luis de Avila y Quniga
(Venedig 1548). Das Ergebnis war überraschend: die
meisten Änderungen, die Lazius am Texte der früheren
Rezension vorgenommen hat, verraten Anklänge an Avila,
ja ganze Wendungen und Sätze sind direkt aus dem
latinisierten Avila abgeschrieben. Die Anlehnung an Avila
ist aber keineswegs nur stilistischer, sondern oft auch
sachlicher Natur. Im Ms. 7865 hatte Lazius dem König
Ferdinand die wichtige Rolle zuerteilt, den Verräter der
Eibfurt aufzufinden (indice quodam eorum locorum agricola,
quem divinum numen commodum Ferdinando regi obiecerat):
im Ms. 7688 wagt er gegenüber dem Zeugnisse Avilas,
der Herzog Alba habe alle noch vorhandenen Bauern der
Gegend zusammengetrieben und unter ihnen habe sich
der Verräter gefunden , diese Version nicht aufrecht zu
126 O. E. Schmidt:
halten, sondern sagt: „oblato forte fortuna agricola eorum
finium quopiam, qui se priori die bijugis vado istic Albim
superasse dixerat, exhilerati, ut par erat, occasione tarn
felici, antequam pons conficeretiir, vadum quaerere equi-
tatumque omnem traicere vel cum periculo decrevere
(Caesares)". Der eifrig katholische Standpunkt des Ver-
fassers tritt gleich darauf zu Tage. Wunder bereiten den
Sieg des Kaisers vor: „Sunt qui hie miracula addunt,
agricolam vado ostenso nun quam postea visum et Albim
flumen, quod continentibus imbribus auctum tum fuerat et
ripas inundaverat, subito tum decrevisse caligine praeterea
eius diei mane, qui, uti diximus, divo Georgio sacer erat,
coelum obductum fuisse, ne ab hostibus propinquitas ad-
verteretur. Qua discussa cum iam ad ripam Mylenburgi
aduersam pervenissent, vado reperto et aquilam visam supra
Caesarum exercitum praevolantem alis expansis, lupum
denique de proximo nemore procurrentem versus Caesareanos
ab illis crudeliter discerptum fuisse". Für diese und
ähnliche Geschichten waren wohl Heiligenlegenden und
Livius gleichermaßen das Vorbild. Um Aufhellung der
Wahrheit hat sich Lazius in dieser ganzen Darstellung
wenig bemüht: wichtiger ist ihm der rhetorische Firnis,
mit dem er alles überzieht, was er berichtet, vor allem
aber ist er bemüht, die Rolle zu heben, die König Ferdinand
gespielt hat. Da er nun die Leistungen des Kaisers nicht
gut herabsetzen kann, so verteilt er das Verdienst zu
gleichen Teilen auf die beiden erlauchten Brüder: alles
geht von den beiden Caesares aus, den beiden prudentissimi
et diligentissimi principes, wie er sie mit Vorliebe nennt,
und diese werden wieder direkt von dem numen divinum
inspiriert. Dabei hat die ganze Erzählung etwas Ver-
schwommenes: die einzelnen Akte des Kampfes sind nicht
scharf voneinander unterschieden und es fehlt an jedem
klaren taktischen Urteil. Die Abhängigkeit von Avila
geht aber in den Dekaden so weit, dals er den Lagerort
des Kaisers, den er im Ms. 7865 Shermitz und auch
Ms. 7688 fol. 253 V noch Schermitza nennt, späterhin
nach einer ganz thörichten Etymologie Avilas, die man
aber einem Spanier verzeihen kann, ebenfalls „Schermelser"
heifsen läfst. Avilas Übersetzer sagt S. 111 v: Scherf-
messero loco nomen erat, unde Caesar exierat, id latine
novacula (Schermesser) sonat, non ita procul a vado und
Lazius: Fluvius ipse, qua parte vado transibatur, incolae
a novacula Schermeiserum appellant etc. Nur ganz gering
Wolfgaiig Lazius. 127
scheinen — abgesehen von der rhetorisch-katholisierenden
Ausschmückung des Ganzen — die sachlichen Zutaten zu
sein, die Lazius zu den beim früheren Bericht benutzten
Quellen und zu Avila hinzugetan hat: so nennt er einen
in den beiden genannten Quellen nicht vorkommenden
Weitmyllanus , der die Truppen Thumbshirns in Böhmen
festhalte; auf eigne frühere Beobachtung geht wohl die
Bemerkung über die ungarischen Reiter zurück: „qui
altioribus equis vehuntur". Aber diese und ähnliche
Kleinigkeiten verschwinden vor der Menge rhetorischer
Ausschmückungen und tendenziöser Entstellungen des
Tatbestandes, die ihm die Nachahmung des Livius, sein
katholischer Standpunkt und höfische Schmeichelei an die
Hand geben. Was sich derartiges bei Avila findet, hat
Lazius getreulich ausgeschrieben. Avila hat S. 115v
Karl V., wie er sich anschickte, die Elbe bei Mühlberg
zu durchreiten, mit Caesar am Rubikon verglichen; also
schreibt auch Lazius: Ita superato tandem flumine haud
aliter atque Julius Caesar Rubicone, der Unterschied ist
nur der, dafs im folgenden die Ehre auf die beiden habs-
burgischen Brüder, die Caesares, verteilt wird. Die gut
katholische Gesinnung des Kaisers erhärtet Avila S. 116v
durch folgenden Zug: subsecutus incidit (Caesar) in statuam
Christi ad crucem affixi, cuius pectus bombardica gl an de
traiectum erat. Horrendum visu spectaculum Caesar
exsecratus ferre non potuit, quin publice quoque tam
nefarium scelus detestaretur et coelum suspiciens in hanc
vocem erumperet: Domine, si velis, facile potes iniuriam
tantam ulcisci — haec locutus iter inceptum prosequitur —
beiläufig eine sehr bedenkliche Umwandlung des Gottes
der Liebe in einen Gott der Rache. — Diese Geschichte
bringt auch Lazius: Sunt qui hoc loco Caesaris devotionem
ac preces commemorant visaque crucifixi imagine, quae
deformata erat ac globo facta, opem divinam implorasse
scribant. Schlieislich fragt es sich noch, wann Lazius
diese Redaktion der Geschichte des Schmalkaldischen
Krieges abgefafst habe. Da die von Lazius benutzte
lateinische Bearbeitung des Avila am 10. März 1550 pri-
vilegiert ist, so ergibt sich, dals Lazius den betreffenden
Abschnitt seiner VI. Dekade frühestens im Sommer 1550
redigiert hat. Andererseits ist auch in dieser Redaktion
der Kurfürst Moritz noch durchaus als Freund und Bundes-
genosse des Kaisers behandelt, so besonders fol. 258 gegen
Ende des Manuskripts. Also fällt die Abfassung vor das
128 0. E. Schmidt:
Jalir 1552, wahrscheinlich in die zweite Hälfte des Jahres
1550 oder ins Jahr 1551.
Gewissermaßen zur Probe meiner Aufstellungen über
Lazius' Geschichte des Schmalkaldischen Krieges gebe ich
zum Schlufs, da ein Abdruck des ganzen Manuskriptes
unter den angegebenen Umständen kaum .lohnen würde,
die Schilderung des Kampfes auf der Lochauer Heide und
der Gefangennahme Johann Friedrichs, indem ich unter
dem Texte nach Möglichkeit die Quellen notiere, aus
denen die Darstellung geflossen zu sein scheint, nament-
lich aber die Parallelstellen des stark geplünderten
Avila:
Itaque acrius de novo proelium oritiir. In quo etsi Saxo
obequitans aciem quoque suam diligenter strueret et nunc voce nunc
manu suos ad virtutem cohortaretur, ut eo ordine vel Torgam, quae
propior erat, ea adhuc nocte properaret, vel ex nemore ehutatus
Wittembergam altero die contenderet, tarnen conspecto Caesaris
Labaro et admonitus a Wolfgango Crutio, qui componendis ordinibus
praeerat, qua arte Caesares aciem struxissent^) ad equitum vim vel
inferendam vel sustinendam conferta densitate quam commodissiraam,
animo paulatim labi atque utroque instituto itinere desperare necessario
tempore proximis sylvis se tegere constituerat, quarum praesidio, si
pugnandum esset, ad salutem suam tutius uteretur, vel summa
exercitus salva "Wittenbergam se mature reciperet^"), locum totius
ditionis suae munitissimum. Etsi enim plerique ducum et consiliariorum
suorum Torgam, quae propior erat, contendendum suaderent, quod
haec ad delicias magis") quam operi firmo constructa foret, ultro
tamen obsidionis periculum in se recipere et salutem suam in discrimen
vocare noluit plus loco quam viribus tribuens quadrato agmine quoad
eins fieri potuit celerrimis gradibus incedere pergit. Quem Caesares
cum misso caduceatore ut sese cum exercitu dederet ac gratiam
exspectaret cohortati fuissenf'), caeterum ille recusaret non tam auda-
ciae opinione quam silvarum densitati confisus, undiqe, comprehensum
illato fortius pede hinc quidem utriusque generis equitatu a lateribus,
pone autem peditum legionibus et expeditis iaculatoribus comimxs ac
ceu ad gradum insequi non desinebant. Erat sylva et angustiis viarum
^) Avila S. 118v: At Vuolfangus Crucius in exercitu eins
Epistatlimus , qui diligentius rem omnem perspexerat, dicit loco
paulisper recedat et proxime subsequentia signa quae in se inferrentur,
respiciat.
^°) Avila S. 119v: proximis sylvis exercitum tegeret, quarum
praesidio, si pugnandum esset ad salutem suam tutius uteretur, vel
summa exercitus salva mature se Vitembergam reciperet.
") Ein auffälliger Anklang an die Depesche des venezianischen
Gesandten, in der über eine Unterhaltung Albas mit dem gefangenen
Kurfürsten berichtet wird. Dabei gebrauchte dieser von Torgau den
Ausdruck deliciae meae, Venetian. Depeschen II, 246 f.
'-) In Wahrheit schickte Moritz den hessischen Rat Lersener
mit einem Trompeter als Unterhändler (s. oben Anm. 7).
Wolfgang Lazius. 129
et paludibus mnltis impeditissima. Qnarum verum commodis invitatus*^)
Saxo equites in fronte iaculatores, ad latera pedites, ex Ins praecipue
qui tormenta manuaria gerebant, collocavit et si qi;id aliud fuit
roboris, in sulisidiis manere iussit reductisque ex ftxga machinis
omniuo tribus '^), ut in illa festinantia iieri potuit, missilibus equitatura
Caesareauum submovere conabautur, cohortatusque suos, ,,non de
gloria", dicebat, „aut bis agris puguandum nobis est, commilitoues,
sed de ipsa adeo vita et religione, circumdati hostibus suraus nee est
alius in propinquo exercilus, qui fngientes lecipiat. Quam in Bohemis
hacteuus speni posueramus, ludillcator (TbumsbirnV) bosti obiecit.
üuicam salutis viam nemora bic densa et impedita jirofundaeque
paludes concessere. Itaque qnalis vestra -vis virtusque fuerit, talem
deinde fortunam fore existimate neque difficilem vobis intervallum,
quod breve ad tenebras est. laborem reddet, quarum ?ubsidio postea,
sin vires et nervös intenderitis, vel ad Wittenbergam locum munitum
et praesidio amplo firmatum facile et sine discrimine pervenire
poterimus" ^^). Et bis dictis ipse equo infestus in Caesareanos direxit.
At Caesares datis tesseris Germanis quidem divi Georgii,
Hispauis vero S. Jacobi boriati et ipsi suos brevi oratione sed plena
alacritatis et animoium quam in tali occasione ac tam praecipiti
tempore convenire militum animis sciebant appellantesque imprimis
liberaliter Mauritium ducem fratremque eins Augustum et ducem
Albanum subadiculam suum ..bic omnes, dicebat, sumus totius
Austriacae foecundae felicisque domus propago, quae ne temere
corruat, ad pugnani coacta, in üde vestra ac robore positum est".
Atque bis dictis adaequatis inter se ordinibus progressi equites
Hungaros reliquosque levis armaturae Neapolitanos procurrere in
bostem iubent binc atque binc cum equites iaculatores tum pedites
hipposclopistas sedulo subministrabaut. Nibil luinultuariae pugnae
simile iara erat, sed invictae et pares acies, si numerum et vires
spectes, patenti et aequo campo minimo distantes intervallo proelium
ciebaut. Atque binc spes, illinc desperatio animos irritabant, ut nee
qua primum aut potissimum parte ferant opem discrimenque praesens
efl'ugerent satis scire potuere, adeo omnia variis clamoribus strepebant
volitantibusque binc inde globis ignitis praesentaneam optimus quisque
mortem intuebalur ^*'').
Acciderat vero comniodum(I)i^) ea in lucta, ut ad dextrum
secundae aciei Caesarianae latus in itinere rivus et palus magna
obiecta essent, cuius uligine et altiore coeno equi baesitantes sessores
dejicerent. Quo animadverso Caesares, ne totum agmen impeditum
baereret, secundam aciem paulisper contraxere, dum prior neque
13) Avila S. 119v: Sylva erat paludibus multis et angustiis
vianim impeditissima, quarum rerum commodis iuvitatus etc.
") Diesen Zug kennt Avila nicht, aber vgl. Voigt, Moritz S.415.
^^) Diese ganze Rede des Kurfürsten berubt auf freier Er-
findung des Lazius, obwohl auch der kaiserliche Landsknecht Joachim
Imhof in einem von Knaake (Beiträge zur Geschichte Karls V.
[Stendal 1864] Nr. 12) abgedruckten Briefe erzählt, er habe von
Torgauer Bürgern gehört, wie der Kurfürst vor seinem Kriegsvolk
auf die Knie gefallen und Gott augerufen habe. Von einer Ansprache
an die Soldaten weifs auch der Fugg. An. (s. oben S. 119).
J8) Avila S. 120 ganz ähnlich, nur viel kürzer.
1') Avila S. 120: incommodum accidit.
Neues Archiv f. S. G. u. A. XXIV. 1. 2. 9
130 0. E. Schmidt:
turbatis neque permixtis cum prima ordinibus expeditior transiret'*).
Submotus tuuc quoque paulo levior equitatus fuit et post gravem a
lateribus pugnare iussis (verschrieben für iussus), ut more gentis
nunc adequitantes nunc retrocedentes hostem distraherent, in fuga
subinde a cataphractis tectus globisque emissis defensus. Ea in
pugna virtus maxime enituit equitatus Mauritiani, hipposclopistis
bene fuerat instructus. Navaverant felicem operam et cataphracti
Neapolitani equites a duce Albano laborantibus identidem suffecti.
Ita secunda acies Caesareana dextrum cornu rursus assecuta eiusmodi
impressionem in hostes fecit, ut equitatus primum illorum in fugam
coniectus pedidatum praesidio destitutum praedae ac caedi obiecerit^^).
Deinde cum et bis aciem solveret, factum est, ut miseranda non fuga
solum, sed caedes ubique oriretur. Siquidem Hungari ac levis
armaturae equites ceteri terga prementes fugientium velitando undique
a lateribus in ipso sylvae ingressu trucidabant. Subsequebatur gravior
equitatus, qui non minori caede et praecipue in pedites saeviebat.
Fama tenet Caesares cum ex loco editiore proelium conspicarentur
viderentque equites suos confertim hostilibus immisceri, illos ad
pedes desilire iussisse suffossisque equis hostium peditum pugnam
redintegrasse : Hungari praeterea odio veteri in nomen Germanicum
non Imperii tesseram, sed Hispanorum S. Jacobi eo in conflictu
US urpasse -*^).
Quauta denique contentione eo vesperi pugnatum tum fuerit,
non magis cadavera occisorum hinc inde disiecta armorumque multitudo
et captorum numerus ingens, inter quos plerique viri principes et
summo loco nati fuerant, testantur, verumetiam spaciura itineris,
quod equites eo die a traiectu exiguo temporis momento emensi
fuerant, coarguit. Quippe equites ac levioris armaturae praefecti
duodecim milia passuum consecuti memorantur, dum Caesares quinque
milia confecissent'-') et quod audito pene incredibile est, viginti
quattuor continuis horis et equites caeteri omnes et ipsi adeo Caesares
cum archiducibus et principibus aliis ex ephippiis non descendisse
^^) Avila S. 120: Ad dexterum secundae aciei latus in itinere
rivus et magna palus obiecta erat, cuius uligine et altiore coeno equi
haesitantes et se et sessores praecipitabant. Quo animadverso Caesar,
ne totum etc., fast wörtlich wie oben bis expedita transiret.
'*") Aus dieser etwas verschwommenen Darstellung kann man
nicht ersehen, dafs die Katastrophe der Sachsen durch eine fälschlich
abgebrochene Angriffsbeweguug der Reiterei beim Wenden der Pferde
herbeigeführt wurde. Auch Avila S. 120 deutet hier den Sach-
verhalt nur durch die Wendung an: Albanus rei bene gerendae
occasionem adeptus. Den wahren Sachverhalt erkennt man aus dem
Bericht des Wolf von Creutz, Le Mang, Progr. d. Dresdner Annen-
schule 1900 S. 21.
-^) Dasselbe berichtet mit ganz ähnlichen Worten Avila S. 120 v
und 121.
21) Avila S. 121: Medio campi cadavera ut fugerant, ut resti-
terant disiecta vel aggerata iacebant. Deditiorum autem tanta multi-
tudo fuit, ut plerosque milites nostros viceni et amplius captivi
circumsisterent. Caesar ipse ad millia passuum quatuor (6 Kilo-
meter), equites vero leviores cataphracti Neapolitani et ex Ger-
manis non pauci duodecim circiter passuum millia (18 Kilometer)
consectati sunt.
Wolf gang Lazius. 131
fama certa habet-). Qui media circiter in sylva suos a consectatione
ulteriori revocantes receptui canere iussere. Inter haec de capto
exelectore laetus Caesaribus nuntius adfertur"). Is in Frisio equo
thoracem nigrum supra ferream tunicam indutus ex fuga inter caeterog
haud procul a ripa a leviori equitatu comprehensus forte , cum neu
nosceretur, vulnus clava Hungarica in dextra maxilla accepit:
accurrente deiude Tilmanno a Drot et nomen priucipis subiiciente
multi simul circumfusi quisque captivitatis laudem vendicare conabatur.
Ex quibus quatuor praecipue, duo ex turmis Neapolitanis cataphracti
Hispani, quatuor Hispani levis armaturae, totidem Itali, Hungarus
et Solesius ordinuin Hispanorum ductor ingenti concertatione prae
se quisque in captivitatem trahere nitebantur-*), occupatis annulis,
casside, torquibus, calcaribus et ense. At dux ipse cum caeteris
nationibus hanc laudem invideret, Tilmanno a Drot Turingo annulum
signatoi'iura tradidit eiusque se potestati permisit. Ita a multis
protractus ad Caesares coram bis tandem sedentibus sistitur-'*). Qui
cum ex equo descendere cuperet et chirotbecam dextrae detrahere
officiose contenderet, caeterum, quod obeso esset corpore non posset,
detecto tamen capite Imperatoren! honorifica appellatione Germanorum
appellans: Ego, iuquit, potentissime et clementissime Caesar, me tibi
hie captivum statuo, et plura locutarum Imperator inteiiiellat: Nunc
Caesar tuus tandem. Elevaverat is quippe in omnibus suis scriptis
Caesaris nomen, Carolum a Gandavo tantum appellitans. Increpaverat
pauUo asperius eum Ferdinandus Caesar ob fidem Bohemorum labe-
factatam. Quo audito Saxo subticuit humerisque pressis et capite
in terram demisso cum gemitum edidisset, Imperator subiecit, haec
merito optimo suo evenisse. Eeliquum sermonem tarn novae rei
admiratio excluserat Caesaribus, neque gravioribus verbis quam natura
illorum ferebat usi tum feruntur, qui utramque semper moderari
fortunam noverant.
Auch in der Schilderung' dieser grofsen Szene ist
Lazius ganz von Avila S. 122 und 122v abhängig, mit
dem er stellenweise wörtlich übereinstimmt, z. B.: Ego,
inquit, potentissime — statuo, dann: addiditque optimo merito
suo ad eiusmodi fortunam ipsum esse redactum (gewisser-
mafsen die Antwort auf die schlichte von Baumann über-
2*) Ob diese Bemerkung nur eine Ausführung der Worte Avilas
S. 124 v: Caesar licet totius diei continenti labore fatigatus enthalten
oder etwa auf eine Erzäblung König Ferdinands zurückgehen, mufs
einstweilen dahingestellt bleiben.
23) Avila S. 121v: ecce de capto Saxone nuncius laetus affertur.
2*) Avila S. 122: Contendentium autem principes erant ex
turmis Neapolitanis cataphracti Hispani duo, levis armaturae Itali
et Hispani circiter quatuor, Hungarus unns et Solesius Hispanus
ordinum ductor. Der Vergleich dieser Worte mit denen des Lazius
zeigt, dafs das sinnlose quatuor vor praecipue auf einem Schreibfehler
des Lazius beruht.
-■^) Tilmann von Trotha ist bei Avila, der den Romanen
das Hauptverdienst zuschreibt, nicht genannt, Lazius aber verleugnet
hier wie anderwärts (s. S. 132) seinen deutschen Standpunkt nicht.
Seine Erzählung ist also hier aus Avila und Baumann kombiniert.
9*
132 O- E. Schmidt:.
lieferte Klage des Kurfürsten: „Miserere mei, Domine,
nos sumus jam hie"), endlich: Quo audito Saxo subticuit
humerisque pressis et capite demisso terram intuens
gemitum edidit. Doch finden sich zwei Abweichungen:
1. Lazius lälst auch den König Ferdinand zu dem
Gefangenen sprechen, wovon Avila nichts sagt: die Nach-
richt wird aber bestätigt durch ßaumann: „Die Königl.
Mt. hat aber ihn etwas hitziger angeredt (paullo asperius),
under anderm flergewend, er habe ihn und seine Kind
von dem Seinen verjagen und in Armuth bringen wollen".
2. Avila hat seiner Schilderung des tief gedemütigten
Sachsenfürsten noch die Worte angehängt: vultu sane
miserabili, si quis modo barbarum tantum, tam superbo
quo turserat spiritii, dignum censuisset, cuius calamitatem
commiseresceret, Worte, die die ganze „Barbaren Ver-
achtung", den ganzen Hochmut des stolzen Kastiliers
gegen die „dummen" Deutschen bekunden. Diese und
ähnliche Stellen des Avilaschen Buches haben bald nach
seinem Erscheinen in Deutschland einen berechtigten Sturm
der Entrüstung erregt. Es ist nun bezeichnend, dafs
Lazius, der sonst feindselig genug gegen Johann Friedricli
auftritt, diese eben angeführte Äulserung Avilas .weg-
gelassen hat, ebenso fehlt sie in der deutschen Über-
setzung des Avilaschen Buches, die der Herzog Philipp
Magnus von Biaunschweig-Lüneburg 1552 in Wolfenbüttel
erscheinen lieis (s. dort Bogen Y II vei'so).
Die Stimmung der Deutschen gegen Avilas höfische
und hochmütige Berichterstattung erhellt besonders daraus,
dafs ihn Markgraf Albrecht von Brandenburg zum Zwei-
kampf herausforderte und ihn in seinem Ausschreiben von
1552 (Hortleder II, Buch 5, Kap. 5) einen „verlogenen his-
panischen Erzbuben" nennt, der den deutschen Fürsten, die
Leib und Leben, Land und Leute für den Kaiser eingesetzt,
durch sein Buch recht säuberlich gedankt habe. „Jedem
ehrliebenden Deutschen sollte das Herz erkalten, dals die
ehrlichen Kurfürsten und Fürsten und die edle deutsche
Nation so mit Unwahrheit beschrieben und abkonterfeit
worden, als wäre sie irgend eine barbarische unbekannte
Nation, die nichts von ehrlicher, mannhafter und adeliger
Tugend wüIste". Selbst Herzog Moritz und König Ferdinand
waren, obwohl Avila ihre Haltung in der Mühlberger
Schlacht lobt (S. 123 und 121 v), mit seiner Darstellung
nicht zufrieden, da er einzig und allein dem Kaiser und
neben diesem dem Herzoge Alba (S. 120 und 121 v) das
Wolfgaiig Lazius. 133
Verdienst des Sieges zuschreibe. So nahm Ferdinand
schon 1550 auf dem Reichstage zu Augsburg die gegen
Avila gerichteten Spottverse des jungen Leipziger Huma-
nisten David Pfeifer (Voigt, Geschichtsschreibung über
den Schmalk. Krieg S. 43) gern entgegen; und es ist
wahrscheinlich, dals er auch von seinem Hofhistoriker
Lazius eine Richtigstellung Avilas erwartete. In der Tat
geht ja auch durch Lazius' Darstellung, wie wir sahen,
das Bestreben, die Grolstaten des sächsischen Feldzuges
zu gleichen Teilen dem Kaiser und dem Könige zuzu-
schreiben und auch den deutschen Bundesgenossen ihr
Recht werden zu lassen. Aber er war nicht der Mann
dazu, diese Absicht kräftig durchzuführen ; er hätte unter
diesen Umständen ,_doch wenigstens jede Abhängigkeit
von der lateinischen Übersetzung des Avila meiden müssen,
das ist ihm aber nicht geglückt. Lazius hatte mehr aut
sich genommen als seine vielbeschäftigten und nicht eben
starken Schultern — er war zeitlebens schwächlich —
tragen konnten. Scaliger hat über Lazius das Gesamturteil
ausgesprochen: „C'estoit un grand ratisseur (Kompilator);
11 faisoit tout imprimer sans jugement". Dieses Urteil
erscheint uns in Anbetracht der vielfachen fruchtbaren
Anregungen, die Lazius auf verschiedenen Gebieten der
Wissenschaft gegeben hat, wohl etwas hart; aber von
seiner Geschichte des Schmalkaldischen Krieges muls
man zugeben, dals sie kaum irgendwelchen wissenschaft-
lichen Wert zu beanspruchen hat.
vn.
Die Türkenfeldzüge Augusts des Starken
1695 und 1696.
Von
Faul Haake.
„Als August der Starke Kurfürst geworden war,
hatte es ihn gelockt, dem militärischen Ruhme eines Max
Emanuel von Baiern oder Ludwig Wilhelm von Baden
nachzueifern; er hatte in Wien den Oberbefehl über die
kaiserliche Armee in Ungarn, zu der er selbst 8000 Mann
stellte, gefordert und erlangt und hatte in den verlust-
reichen beiden Feldzügen von 1695 und 1696 nur zu
deutlich gezeigt, dafs seine Feldherrngaben durchaus nicht
auf der Höhe seiner Sehnsucht nach dem kriegerischen
Lorbeer standen."
So Bernhard Erdmannsdörlfer in seiner „Deutschen
Geschichte vom Westfälischen Frieden bis zum Regierungs-
antritt Friedrichs des Groisen"^). Ähnlich haben Alfred
von Arneth^), Major von Angeli^) u. a. geurteilt. Als
') II (BerUn 1893), 90.
') Das Leben des kaiserlichen Feldmarschalls Grafen Guido
Starhemberg (1657—1737) Wien 18.53. — Bericht des Kurfürsten
Friedrich August von Sachsen an Kaiser Leopold I. über den Feldzug
des Jahres 1696 gegen die Türken, im Archiv für Kunde österreichi-
scher Geschichtsquellen XIII ("Wien 1854), 219 ff, — Prinz Eugen
I (Wien 1858).
^) Feldzüge des Prinzen Eugen von Savoyen II (Wien 1876),
Einleitung 6 — 9. — Des kaiserlichen Feldmarschalls Grafen Veter ani
Heldentod bei Lugos (Mittheilungen des k. k. Kriegsarchivs 1886,
38—72).
Türkenfeldzüge Augusts des Starken. 135
Österreicher hielten diese Forscher es für ihre besondere
Pflicht, die Flecken auf dem Ehrenschild der kaiserlichen
Armee zu tilgen. Ihr Führer, Kurfürst Friedrich August T.
von Sachsen, schien ihnen gerade der rechte Mann, auf
dessen Schultern man die Schuld an den Mifserfolgen der
Jahre 1695 und 1696 abwälzen konnte.
Nur einer ist meines Wissens dieser Auffassung ent-
gegengetreten: Aloys Schulte in seiner Biographie des
Markgrafen Ludwig Wilhelm von Baden*). Er legt den
Verlust von Lippa und den Tod Yeteranis bei Lugos im
Jahre 1695 in erster Linie zwei kaiserlichen Generalen,
dem Feldmarschall Grafen Caprara und dem General der
Kavallerie Heilsler Grafen von Heitersheim zur Last,
die Schlappe bei Dinyas am 16./ 26. August 1696 neben
dem Kurfürsten vornehmlich Heilsler. Erdmannsdörffer
hat den Widerspruch Schultes gegen die österreichische
Legende nicht berücksichtigt; vermutlich schien ihm dieser
Katholik allzusehr für August den Starken voreingenommen.
Und in der Tat ist Schultes Charakteristik des Kurfürsten,
bei dem schon vor der Kandidatur um die Krone Polens
„eine der katholischen Kirche günstige Stimmung" vor-
handen gewesen sein soll, durchaus verfehlt; nicht aus
religiösen, sondern aus politischen Gründen wechselte
August der Starke den Glauben'^). Aber als Feldherr
war er doch besser als sein Ruf, und eine objektive
Forschung mufs zugestehen, dafs nicht ihm die Hauptschuld
an dem Unglück der Jahre 1695 und 1696 beizumessen
ist; die Unfähigkeit Capraras und die Leere der kaiser-
lichen Kassen hatten gleichen Teil daran.
Fünf Feldzüge hatte August der Starke bereits mit-
gemacht, als er im Frühjahr 1694 Kurfürst von Sachsen
wurde: 1689 bis 1691 gegen die Franzosen am Rhein,
1692 in den Niederlanden, 1693 noch einmal am Rhein
und am Neckar. Besonders lehrreich war die Kampagne
des Jahres 1691 gewesen, in welcher der feurige General-
feldmarschall Hans Adam von Schöning beständig zur
Offensive drängte, während der bedächtige Führer der
Kaiserlichen, Generalfeldmarschall Graf Enea Silvio
Caprara ängstlich zu den Magazinen zurückstrebte; Tag
für Tag platzten hier die Gegensätze des Temperaments
*) I (Karlsruhe 1892), 283 — 285 uud 350 — 352.
^) Siehe meine Charakterstudie König August der Starke
(München und Berlin 1902) S. 12 — 14.
136 P- Haake:
und der Methode aufeinander. Die jugendlichen Prinzen
Johann Georg und Friedrich August nahmen Schönin gs
Partei, aber Caprara wulste ihren Vater Johann Georg III.
zu gewinnen, und so kehrte die Armee, die Schöning mit
Mühe an das linke Rheinufer gebracht hatte, als die
Franzosen den Fluls überschritten, von neuem an das
rechte zurück. Auch der Kaiser gestand, dafs damit
Vorteile, die schon errungen waren, leichtfertig aus der
Hand gegeben wurden, und erteilte Caprara einen Ver-
weis*^). Gleichwohl erhielt er in den beiden folgenden
Jahren das Kommando in Italien gegen die Franzosen,
1694 in Ungarn gegen die Türken: dort verschuldete er
durch seine Niederlage bei Orbassano den Abfall des
Herzogs von Savoyen von der „Grofsen Allianz", hier
rettete ihn nur das Gerücht, dafs Ludwig Wilhelm von
Baden zum Entsatz nahe, aus der Einschliefsung in dem
festen Lager bei Peterwardein.
August der Starke hatte sich 1694 vom Kriegsschau-
platz ferngehalten; er wollte, wie er zu dem branden-
burgischen Gesandten Samuel von Chwalkowski äulserte'),
keinen Volontär an der Seite eines Markgrafen abgeben,
wie im Jahre zuvor sein verstorbener Bruder. Er be-
anspi'uchte ein selbständiges Kommando und schlug für
das Jahr 1695 die Vereinigung der Sachsen und Branden-
burger unter seinem Oberbefehl am Mittelrhein vor*).
Aber weder in Berlin noch in Wien fand er Beifall und
mufste schliefslicb froh sein, dals ihm der Kaiser die
Führung seiner Armee in Ungarn unter den gleichen
Bedingungen wie einst dem Kurfürsten von Baiern anbot;
am 13. /23. April kam in Dresden ein Vertrag zustande,
kraft dessen 8000 Sachsen für zwei Türkenfeldzüge ver-
pflichtet wurden und ihr Kurfürst die oberste Leitung
*) Heinrich Freiherr von Friesen. Julius Heinrich Graf
von Friesen, kaiserlicher Generalfeldzeugmeister. königlich englischer
Generalleutenant (Leipzig 1870) S. 230 f.
■') Chwalkowski an den Kurfürsten von Brandenburg, Dresden,
15. und 26. Dezember 1694 (Berliner Staatsarchiv R41, 2e).
*) Chwalkowski an den Kurfürsten von Brandenburg, Dresden,
26. Dezember 1694. 21. und 23. Januar 1695. Nach Ungarn, sagte
August der Starke zu Chwalkowski noch im Januar 1695, werde er
niclit gehen, „da Sie Ihre Leute viel zu lieb betten, als dals Sie
selbige auf dortigen Kirchhof führen sollten". Schöning aber versprach
ihn doch dazu zu überreden, wenn man ihn, Schöning, in alle seine
Ämter wieder einsetze, und schlug dem Kaiser vor, August dem
Starken den Oberbefehl in Ungarn anzubieten (Chwalkowski an
Friedrich IIL, Dresden, 15. Dezember 1694).
Türkeiifeldzüge Augusts des Starken. 137
der Operationen erhielt^). Freies Feld liefs man ihm
freilich nicht. Der Kaiser verbot ihm ohne sein Wissen
und Willen eine Hauptoperation vorzunehmen; von allen
Gründen dafür und dawider sollte er zuvor Bericht er-
statten ; nur „in casu subitaneo und wo die Sache keinen
Anstand leidet", durfte er nach eigenem Ermessen handeln,
war aber an die Beschlüsse des Kriegsrats gebunden, zu
dem Generalfeldmarschall Graf Caprara, General der
Kavallerie Heifsler Graf Heitersheim und die beiden
Generalfeldzeugmeister Graf Heister und Guido Graf
Starhemberg unbedingt zugezogen werden mufsten^").
Mit dieser Weisung verliels August der Starke am
18./28. Juli Wien, am 10. August stiels er bei Futtak zur
Armee ^^). Sie zählte, die Verstärkungen, welche zum Teil
noch im Anmarsch waren, mitgerechnet etwa 50000 Mann;
10000 Mann unter dem Generalfeldmarschall Veterani
standen bei Waradia an der Maros unweit der sieben-
bürgischen Grenze. Wie ein Keil schob sich in die ihrem
Schutze anvertrauten Länder das von den Türken besetzte
Banat Temesvar vor; Maros, Theifs, Donau und Temas
bildeten ein Viereck, das ihnen nach drei Seiten, nach
Norden, Osten und Westen, Gelegenheit zum Angriff und
für die Verteidigung den Vorteil der inneren Linie bot;
w^ährend sie über Temesvar, das sie besetzt hielten, auf
der Diagonale geradenwegs von Belgrad nach Siebenbürgen
gelangen konnten, waren die Kaiserlichen an die völlig
rechtwinklig ineinander mündenden Flulsläufe der Maros
und Theifs gebunden. Nur die Eroberung Temesvars
konnte diesem Übel abhelfen; zu seiner Belagerung traf
man die nötigen Vorbereitungen; in Lippa an der Maros
wurde ein Magazin angelegt und die schwere Artillerie
zusammengebracht.
") Loc. 3606 Acta die Campagnen in denen die kgl. polnischen
und chnrf, sächsischen Truppen agirt hahen betr, Vol, III 1695. Abge-
druckt in „Feldzüge des Prinzen Eugen von Savoyen" II, 333 — 336.
'<') Kaiser Leopold I, an Friedrich August, Wien 30. Juni/10. Juli
1695 Loc. 3606 Vol.lll. Graf Caprara wurde doch wohl schon 1695 in-
struiert, „die Mafsnahmen des Kurfürsten zu überwachen und derart
zu beeinflussen, dafs die Operationen möglichst im Sinne der kaiser-
lichen Generale entworfen und ausgeführt würden" (Feldzüge des
Prinzen Eugen von Savoyen IL 55).
") Hier war es, wo der närrische Georg Ehrenfried von Lüttichau,
das Modell von Christian Reuters „Graf Ehrenfried", den Spitznamen
Graf Futach erhielt. Loc. 9333 Diarium bei der churf. Campagne in
Ungarn 1695/6.
138 P. Haake:
Aber zu einer Offensive kam es nicht. Man erfuhr,
dafs der Sultan in Belgrad eingetroffen sei, um Titel und
Peterwardein anzugreifen, und zog sich deshalb am
3./ 13, August näher an letzteres heran. Der Kurfürst
legte den Generalen drei Fragen vor: ob man hier stehen
bleiben oder noch weiter vorrücken, ob man dem Feind
entgegengehen oder ihn diesseits der Defileen von Carlowitz
erwarten, endlich ob man, wenn der Sultan sie passiere,
eine Schlacht wagen oder sich im Lager halten solle.
Der Kriegsrat beschlols, vorläufig stehen zu bleiben und
sich nach den Bewegungen des Feindes zu richten; da
dieser am 5./ 15. August bis nach Salankamen vorrückte,
so wurden sechs kaiserliche und ein brandenburgisches
Reiterregiment nach Titel detachiert, um es gegen einen
Angriff zu schützen; nach und nach trafen auch die
letzten Verstärkungen im Lager ein.
Der Vormarsch der Türken gegen Salankamen wurde
bald als ein Scheinmanöver erkannt; schon am 6./16. August
bemerkten kaiserliche Patrouillen, dals bei Pancsova eine
Brücke über die Donau geschlagen werde; am 15./25.
meldeten Husaren des Oberstleutnants Paul Deak den
Übergang der ganzen feindlichen Armee. Am folgenden
Tage berief August der Starke daher von neuem den
Kriegsrat und erklärte, was die kaiserlichen Generale
beschlössen, ausführen zu wollen. Heilisler riet, dem Feinde
auf dem Fufse zu folgen und den Fluls bei Becse zu
überschreiten; dort habe er bereits früher Brücken zur
Belagerung von Temesvar schlagen lassen; er wisse, wie
der Marsch an jenem Ufer einzurichten sei. Feldzeug-
meister Graf Heister warnte davor, die Theifs so früh
zu passieren und sich in unbekannten Gegenden den Ge-
fahren mangelhafter Verpflegung auszusetzen; er schlug
vor, bis Klein- Kanizsa am rechten Ufer zu bleiben, dort
überzugehen und am linken Ufer der Maros sich Lippa
zu nähern; mit dem Grafen Veterani müsse man sich dort
zu vereinigen suchen. Feldmarschall Graf Caprara er-
klärte, ihm sei jene Gegend unbekannt; er rate an der
Donau zu bleiben^-). Man einigte sich schliefslich zu
einem Kompromiß: zunächst nach Becse zu marschieren
und sich nach den weiteren Bewegungen des Feindes zu
richten. Wich er ostwärts aus, um hinter Temesvar über
'-) N. B. V. Danckelmann an den Kurfürsten von Brandenbitrg,
Wien, 24. September 1695 (Berliner Staatsarchiv R. I, Conv. 34).
Türkenfeldzüge Augusts des Starken. 139
Karansebes Siebenbürgen zu erreichen, so wollte man
der Theifs am rechten Ufer aufwärts bis Klein-Kanizsa
folgen und dann längs der Aranka oder der Maros oder
zwischen diesen beiden Zuflüssen der Theifs den Marsch
ostwärts fortsetzen. Blieben die Türken bei Pancsova
oder Temesvar stehen, so beschlols der Kurfürst die
Theifs schon bei Becse zu überschreiten und den Feind
anzugreifen ^=^), Bestärkt wurde er darin durch eine
Ordre des Kaisers vom 22. August, er habe eine Schlacht
eher zu suchen als zu scheuen.
Am 16./26. August brach die Armee von Peterwardein
auf; ein Teil unter Feldmarschallleutnant Graf Herbeville
blieb zurück, um Titel zu decken; der Rest überschritt
am 19./29. und 20./30. August die Theifs bei Becse. Aber
die Hoffnung, die Türken von der Richtung nach Nord-
osten abzulenken und zum Stehen zu bringen, erfüllte sich
nicht ; ohne Aufenthalt zogen sie gegen Temesvar weiter,
das sie am 1. September erreichten. Ihnen zu folgen,
davon überzeugte man sich bald, war unmöglich; Moräste
versperrten überall den Weg; so kehrte man denn am
1. September an das rechte Ufer der Theifs zurück. Wohl
vergrölserte sich damit der Vorsprung der Türken ungemein,
aber bei einiger Eile konnte er immer noch verkürzt und
Lippa, gegen das sich der Feind zu wenden schien, recht-
zeitig Entsatz gebracht werden. Am 4. September er-
reichte die kaiserliche Kavallerie Klein-Kanizsa, die In-
fanterie Zenta. Der Kurfürst besichtigte die bei Klein-
Kanizsa angelegte Schanze, liefs sich über die Theifs
setzen, rekognoszierte das linke Ufer und kehrte in das
Lager zurück, „wo sich der Feldmarschall Caprara wie
wohl ziemlich spät mit der Infanterie gleichfalls ein-
stellte" ^*). Am 6. September überschritt die Armee die
Theifs bei Klein-Kanizsa, am 7. erreichte sie die Aranka
und folgte ihrem Laufe nordöstlich zur Maros. Anstatt
aber nun an ihrem linken Ufer über Egres, wie Heister
wollte, Lippa zu Hilfe eilen, verlangten Caprara und
Heifsler sich erst in Csanad von neuem zu verproviantieren
und dann am rechten Ufer weiter zu marschieren; „sei es
ein Triangel, so bleibe es ein Triangel", erwiderte der
Feldmarschall dem Grafen Heister in ziemlicher Erregung.
'^) Friedrich August an den Kaiser, Feldlager bey Peterwardein
26. August 1695. Loc. 3606, Vol. III.
") Theatrum Europaeum XIV (Frankfurt am Main 1702), 740.
140 P- Haake:
Capraras Meinung siegte; man änderte die nordöst-
liche in nordwestliche Richtung und erreichte am 10. Sep-
tember Csanad. Da brachte ein Bote Veteranis am Abend
des folgenden Tages die Nachricht, dals Lippa am 7. Sep-
tember von den Türken erstürmt worden sei; eine be-
deutende Menge Mehl und Hafer, der gröfste Teil
des Feldmagazins und die zur Belagerung von Te-
mesvar bestimmte schwere Artillerie fiel damit in die
Hände der Feinde, Oberungarn stand ihnen offen, der
Weg nach Grolswardein war frei. Alles kam jetzt darauf
an, sie an dem Marsch dorthin zu hindern und zur Schlacht
zu zwingen: unverzüglich überschritt August der Starke
die Maros und rückte am rechten Ufer gegen Aradvor;
am 4./I4. September lagerte er zwischen Nagylak und
Szemlak, am folgenden Tage bei diesem Orte selbst. Dem
Eeldmarschall Veterani sandte er am 3./13. September
einen Boten, dafs er die Vereinigung mit ihm suche und
beabsichtige, den Sultan anzugreifen. Kaum aber merkte
dieser die Absicht des Kurfürsten, als er gleichfalls am
3./13. Stadt und Schlots Lippa in die Luft sprengte und
eiligst nach Temesvar aufbrach. Er gedachte seinen
Eückzug bis Belgrad fortzusetzen, da hier inzwischen
seine Truppen die Offensive ergriffen und Titel einge-
schlossen hatten.
Am 5./15. September erfuhr der Kurfürst den Ab-
marsch der Türken, am folgenden Tage den Angriff auf
Titel. Wiederum platzten die Meinungen im Kriegsrat
heftig aufeinander. Zwar darin waren sich alle einig, dals
die Hauptarmee Titel und Peterwardein so schnell wie
möglich zu Hilfe eilen müsse ^''), aber ob und wie viel
Truppen zui- Verstärkung Veteranis und zum Schutze
Siebenbürgens zurückzulassen seien, darüber waren die
Ansichten geteilt. Heister verlangte mindestens fünf
Kavallerieregimenter auf dem geradesten Wege zu Veterani
zu schicken, Caprara hielt es für ausreichend, drei Bataillone
Infanterie und drei Reiterregimenter in Jenö, fünf Meilen
nordöstlich von Lippa, zu postieren, die Veterani nach
Bedarf an sich ziehen könne; Heilsler wulste überhaupt
keinen Rat. So marschierte denn August der Starke am
'•'') Major V. Angeli findet diesen Eückzug- imbegreiflich und
legt ihn dem Kurfürsten zur Ijast, während ihn alle kaiserlichen
Generale, selbst Heister, befürworteten und der Kaiser ihn anbefahl
für den Fall einer Eroberung Titels (Leopold an Friedrich August,
.Ebersdorf, 20. September 1696).
Türkeiifeklzüge Augusts des Starken. 141
7./ 17, bis Csänad, am 8./ 18. September bis Mako zurück;
erst liier entschied er sich auf die Nachricht, dafs der
Sultan, nachdem Titel gefallen, sich gegen Siebenbürgen
wenden wolle, für Heisters Vorschlag, fünf ßeiterregimenter
zu Veterani zu senden, und am folgenden Tage, als er
hörte, dals die Türken Titel gesprengt und sich nach
Belgrad zurückgezogen hätten, die ganze kaiserliche
Kavallerie selbst nach Lugos zu führen. Am 10./20. trennte
er sich von der Infanterie, die, begleitet von den branden-
burgischen und sächsischen Reitern, unter dem Kommando
Guido von Starhembergs ihren Marsch nach Peterwardein
fortsetzte, erreichte am 21. von neuem Szemlak, am 23.
Arad, am 24. Lippa. Hier traf ihn die Schreckenskunde,
dafs Veteranis Korps am 21. September bei Lugos zer-
sprengt und er selbst gefallen sei.
Durch einen Feldscherer des Generaladjutanten Grafen
Dünewald, der am 8./ 18. September einer türkischen
Patrouille in die Hände fiel, hatte der Sultan den Rückzug
der kaiserlichen Hauptarmee nach Csanad und Mako er-
fahren und unverzüglich in seinem Marsch nach Belgrad
innegehalten, um sich auf Veterani zu stürzen und sich den
Weg nach Siebenbürgen zu bahnen. Veterani stand mit
etwa 10000 Mann bei Lugos, des Kurfürsten gewärtig,
dessen Nahen ihm der am 3./ 13. September abgesandte
Bote meldete; von der veränderten Lage der Dinge wufste
er nichts. Voller Zuversicht auf Hilfe nahm er den
Kampf in seinem verschanzten Lager an, aber die Hilfe
blieb aus und die Übermacht des Feindes war zu grofs;
die Türken erstiegen die Umwallung und richteten ein
furchtbares Blutbad an. Veterani fiel; nur 5000 Mann
retteten sich unter der Führung des Feldmarschallleutnants
Truchsels über Karansebes nach dem eisernen Tore^*').
Beim Eintreffen dieserUnglücksbotschaft verlor Caprara
vollends den Kopf. Während Heister den Marsch an der
Maros weiter ostwärts über Dobra befürwortete, riet der
Feldmarschall Siebenbürgen überhaupt preiszugeben und
sich nordwärts nach Jenö zu wenden; denn an den
16 Regimentern in Lippa hänge Szepter und Krone des
Kaisers. August der Starke fügte sich; erst als er am
15./ 25. September in Jenö erfuhr, dals Truchsefs an der
1^) Graf Truchsefs meldete dem Kurfürsten, V^eteraiii sei durch
die falsche Nachricht, dafs der gröfste Teil der feindlichen Armee
sich nach Belgrad zurückgezogen habe, bewogen worden, auf seinem
exponierten Posten stehen zu bleiben. (Theatrum Europaeum XIV, 744.)
142 !*• Haake:
oberen Maros bei Deva, Generalwachtmeister Pfeffershofen
bei Hermannstadt stehe und die Türken sich nach Orsova
zurückgezogen hätten, nahm er die Richtung nach Sieben-
bürgen und erreichte am 3. Oktober Deva. Da ein Kampf
nicht mehr zu erwarten war, so verabschiedete er sich
am l./ll. Oktober in Piski von den kaiserlichen Generalen;
am 12./22. war er wieder in Wien.
Unzweifelhaft waren in diesem Feldzuge schwere
"Fehler gemacht worden; wenn jemand die brandenburgische
Armee so hätte spazieren führen wollen, sagte Graf Rüdiger
von Starhemberg zu Nikolaus Bartholomäus von Danckel-
mann^'), so wäre es ihm wohl übel bekommen. Durch
den doppelten Übergang über die Theils bei Becse hatte
man vier, durch den Marsch von der Aranka nach Csanad
mindestens drei Tage verloren; wäre Heister mit seinem
Rat durchgedrungen, so hätte man mit den Türken gleichen
Schritt gehalten und Lippa vermutlich gerettet. Auch
nach seinem Fall wäre vielleicht die Vereinigung mit
Veterani ratsamer gewesen als der Rückmarsch nach
Peterwardein; jedenfalls durfte Veterani über diesen nicht
im unklaren und ohne genügende Unterstützung gelassen
werden, und auch die Preisgabe Siebenbürgens nach der
Niederlage bei Lugos war unnötig und falsch. Alle diese
Fehler aber, die Heister in einer ausführlichen Denkschrift
zur Sprache brachte, kamen auf das Konto von Caprara
und Heilsler; ihre bedächtige Methode hemmte jede Vor-
wärtsbewegung, und August der Starke wagte nichts gegen
den Rat dieser beiden ersten kaiserlichen Generale. Ihm
selbst wäre ein Angriff auf das feindliche Heer das Liebste
gewesen; darum stimmte er dem Übergang über die Theifs
bei Reese zu; darum stand er später stets auf Heisters
Seite. Auch den Übergang über die Maros bei Csanad
verwarf er mit ihm, so lange er von Lippas Fall nichts
wuIste. „Was wollen wir jenseits machen?" fragte er,
,.ich kann nicht sehen zu was Ende oder Nutzen". Er
fügte sich der Majorität, um einen Bruch zu vermeiden;
hätte sich Caprara mit den kaiserlichen Truppen von ihm
getrennt, so wäre er mit seinen 8000 Sachsen in übler
Lage gewesen.
Der Kaiser hütete sich wohl, ihm die Schuld an dem
schlechten Ausgang des Feldzuges beizumessen, im Gegen-
") N. B. V. Danekelmann an Kurfürst Friedrich III., Wien,
September 1695 (Berliner Staatsarchiv R. I, Conv. 34).
Türkenfeldzüge Augusts des Starken. 143
teil : er ermunterte ihn, das Kommando im folgenden Jahre
von neuem zu übernehmen, ohne Zweifel, wie der branden-
burgische Gesandte meinte ^^), um des Kurfürsten Land
und Leute dadurch mehr zu entkräften, wie es früher
Baiern gegenüber die wahre Absicht des Wiener Hofes
gewesen. Die Hauptschuld warf man auf Heilsler; er
sollte sein Gouvernement jenseit der Theils zu decken ge-
sucht, ja wohl gar den Fall Lippas gewünscht haben, damit
die dort befindlichen Rechnungen mit verloren gingen ^^),
und jedenfalls war der von ihm befürwortete Über-
gang über die Theifs bei Becse die Quelle alles Übels.
Aber nicht weniger verschuldete die unaufhörliche Opposi-
tion Capraras gegen jede Offensive; er klebte beständig
an den Magazinen und gönnte wohl auch dem Kurfürsten
keinen Erfolg. Jedenfalls beauftragte dieser seinen Ge-
sandten, den Grafen Ludwig von Zinzendorf, die Wahl
Capraras zu seinem Ratgeber im nächsten Feldzüge nach
Kräften zu hintertreiben'-"); Heilsler dagegen wünschte er
wieder an seiner Seite zu sehen, da er ihm am meisten ver-
traue, und in der Tat scheint dieser seinen Irrtum eingesehen
zu haben; er vertrat jetzt eine energische Offensive.
Nachdem am 19. März 1696 in Wien ein neuer Rezels
zwischen dem Kaiser und dem Kurfürsten zustande ge-
kommen war, welcher 12000 Sachsen auf drei Jahre in
den Dienst des Türkenkrieges stellte"-^), verliels August
**) N. B. T. Danckelmann an Kurfürst Friedrich III., Wien,
19 Oktober 1695.
^") N. B. V. Danckelmann an Kurfürst Friedrich III., Wien,
24. September 1695.
-^) Friedrich August an Zinzendorf, Frühjahr 1696: Erihnere
er auch bei Ihr Magesteten den keiser wegen determination des felt-
marschalgs, suche aber zu ferhindern, das Caprara nur nicht ist,
sonsten alle mit einander, sie sind mür alle recht I Durch die keiserin
kente er fihl machen, dog gebe er der sache eineh guhtte färbe und
wende er fohr sein grofses alter und schwagheit zum fatigen!
Firstenberg kente auch dinen! Dem Heisler griefse er und frage,
wie unser Sachen stehen, den ich ihm an mesten glaube ! Den Savoy
griefse er und frage in meinen nahmen, ob er nichts noch wieste,
ob er mit mier ginge! Mache er ein compliment triber und gebe er
zu ferstehen, das er wieste, das es mier nicht entgegen wehre; ich
mechte aber nicht, das es Heisler wieste, den er es nicht gerne sehe.
(Loc. 1206 Fürstenhriefe an die gräfüch Zinzendorffsche Familie
1680—1706.)
-1) Loc. 3606 Acta die Campagnen, in denen die kgl. polnischen
und churfürstl. sächsischen Truppen agiret haben betr. Anno 1696,
Vol IVa. Abgedruckt in Feldzüge des Prinzen Eugen von Savoyen
II, 384—386.
144 P. Haake:
der Starke am 12./22. Mai Wien, stiels in Pesth zur Armee
und passierte mit ihr am 2./12. Juni bei Szegedin die
Theils. Es war beschlossen worden, in dieser Kampagne
die Offensive zu ergreifen und Temesvar zu belagern;
alle vier Gutachten, Capraras, Heilslers, Guido von Star-
hembeigs und des Kurfürsten, stimmten darin überein'--).
Baron Truchsels deckte mit vier Keiterregimentern und
neun Bataillonen Infanterie Titel und Peterwardein, Graf
Bussy-ßabutin als Nachfolger Veteranis Siebenbürgen.
Als aber der Kurfürst, dem nun doch wieder Caprara
nebst Heifsler als Ratgeber zur Seite gestellt war, mit
der Hauptarmee Csanad an der Maros erreichte, fehlte
zur Belagerung Temesvars noch so gut wie alles, Geld,
Belagerungsmaterial und vor allem Pulver, und da auch
10000 Mann noch nicht eingetroffen waren, so beschlofs
der Kriegsrat am 12. 22. Juni vorläufig nicht zu operieren,
sondern erst diese Mängel abzustellen und sich dann
gegen Temesvar oder gegen die feindliche Armee zu
wenden"-^); nur eine Rekognoszierung der Festung wurde
mit 3800 Reitern und Paul Deaks Husaren vom 19,/29. Juni
bis zum 3. Juli unternommen. Ihr Ergebnis war, dals,
wenn man die Truppen und Requisiten zeitiger beisammen
gehabt hätte, Temesvar ohne grolse Mühe einzunehmen
gewesen wäre, ehe Entsatz hätte herankommen können;
die Stärke des Platzes bestand lediglich in der Garnison-*).
„Die haben es zu verantworten", schrieb der Kurfürst am
18./28. Juli an den Grafen Zinzendorf nach Wien, „die
die nohtwendigkeitten nicht beygeschaft, indehm gestern
erst ein teil von der munition ankohmen", und einen Tag
später: „Ich hoffe, es werden noch welche schamroth
werden, soh dieses nicht alleine hinderlich, sondern gahr
rückgengig machen wollen". Erst am 20./30. Juli konnte
die Hauptarmee aufbrechen; am 3. August langte sie vor
Temesvar an; dort vereinigte sie sich mit acht Regimentern,
die Graf Bussy-Rabutin auf Befehl des Kurfürsten aus
Siebenbürgen heranführte'-'^).
") Loc 9333 ^^.(.a die Canipagne 1696 betr.
-^) Friedrich August au den Kaiser, Feldlager bey Cliouad, 22. Juni
1696. Loc. 3606 Acta die Campagnen, in denen die kgl. polnischen und
churfürstl. sächsischen Truppen agiret haben betr. Anno 1696, Vol IV b.
-^) Friedrich August an den Kaiser, 5. Juli 1696. Loc. 3606,
Vol. IV b.
-^) Friedrich August an den Kaiser, Feldlager an der Aranka,
15./25. und 19./29. Juli, bey Temesvar 25. Juli/4. August 1696 (Loc. 3606,
Vol. IVb).
Türkenfeklzüge Augusts des Starken. 145
Kaum aber hatte man die Belagerung begonnen, als
— am 4. August neuen Stiles — die Nachricht eintraf,
dals der Sultan die Donau bei Semlin überschritten habe
und zum Entsatz heranrücke; man stand damit vor der
Alternative, die Belagerung aufzuheben und dem Feinde
entgegenzugehen oder jene fortzuführen und den Sultan
in Verteidigungsstellung zu erwarten. Es war eine ähn-
liche Situation wie 1686 vor Ofen, und wie Herzog Karl
von Lothringen hielt es auch August der Starke für das
Beste, sich in dem angefangenen Werk nicht stören und
den Entsatz herankommen zu lassen-*^). Aber der Kriegs-
rat beschlofs, die Belagerungsartillerie nach Arad zu
schicken und den Sultan aufzusuchen ; am 5. August nahm
man zwischen Bega und Temes, zwei ziemlich parallel
der Theiis und l)onau in südwestlicher Richtung zu-
strömenden Flüssen, den Weg auf Becskerek-"). Grofs
freilich war die Enttäuschung, als man erfuhr, dafs der
Feind bei Semlin gar keine Brücke geschlagen habe und
unverrichteter Sache umkehren mufste. Zwei Kavallerie-
regimenter und die erst jetzt eingetroffenen Brandenburger
sandte der Kurfürst unter Guido von Starhemberg nach
Titel, um damit Truchsels' Korps auf 13000 Mann zu
verstärken; für die Belagerung von Temesvar blieben
ihm noch 38000 Mann; einen Entsatzversuch des Sultans
gedachte er vor der Festung oder zwischen Bega und
Temes bei Pardany abzuwehren -^j.
Nachdem sich Caprara der Fortsetzung der Belagerung
vergebli(Ji widersetzt und umsonst bemüht hatte, die unfern
des Lagers bereits eingetroffene schwere Artillerie wieder
nach Arad zurückzuschicken, W'Urden die Trancheen am
2./12. August endlich eröffnet. Caprara behauptete, man
sei zu schwach, um zwei Attacken gegen einen nahenden
Entsatz zu decken; so blieb es bei einer; Tag für Tag
rückten die Belagerer näher — bis auf 50 Schritt — an
26) Eigenhändig- vom Kurfürsten aufgezeichnete und im Kriegs-
rat vorgetragene Punkte (Loc 9333 Acta die Campagne 1696 betr.).
Sie werden in meiner Publikation der eigenbändigen Entwürfe und
Briefe Augusts des Starken abgedruckt werden. Auch Prinz Eugen
vertrat in seinem Gutachten, Wien, 31. Januar 1697, denselben Grund-
satz(Feldzüge des Prinzen Eugen, Supplementheft zum IL Bande, S. 8).
"'^) Friedrich August übereinstimmend an den Kaiser bey Temesvar
25 Juli/4. August und Wien, 1. Oktober 1696 (Archiv für Kunde
österreichischer Geschicbtsquellen XII, 225).
'-S) Friedrich August an den Kaiser, Feldlager vor Temesvar,
3./13. August 1696.
Neues Archiv f. S. G. u. A. XXIV. 1. 2. 10
146 -P- Haake:
die Palanka heran. Schon glaubte man des Platzes
Meister zu werden, schon entwarf der Kurfürst einen
Plan für den Sturm ■-^) — da erfuhr man, dals der Sultan,
nachdem ihm Guido von Starhemberg den Übergang über
die Theils bei Titel verwehrt habe, im Anmarsch begriffen
und bereits bei Becskerek angelangt sei. Sofort wurde
ein Kriegsrat einberufen und dieselbe Alternative wie
vor zwei Wochen aufs neue erwogen: August der Starke
und Heilsler schlugen vor, dem Sultan mit 30000 Mann
zwischen Bega und Temes bis Pardany entgegenzugehen
und 8000 Mann vor Temes var zurückzulassen, um die etwa
halb so starke Besatzung in Schach zu halten; aber auch
diesmal drang Caprara mit seiner Ansicht durch, dals
man die Belagerung aufheben und den Feind mit der
ganzen Armee aufsuchen müsse^°). Am 9./19. August
wurde die Artillerie nach Arad zurückgeschickt und der
Vormarsch gegen Südwesten angetreten, am 21. bekam
man mit der türkischen Kavallerie Fühlung*^^), drängte
sie zurück und stiefs am folgenden Tage auf das feind-
liche Heer, das Pardany bereits passiert und, in den
-ö) Eigenhändiger Entwurf des Kurfürsten (Loc. 9333 Acta die
Campagne 1696 betr.). Vgl. meine Publikation.
30) N. B. V. Danckelmann an Friedrich 111., Wien, 2./ 12. Sep-
tember 1696: Der Kurfürst hat die Belagerung Temesvars fortsetzen
und, wenn der Feind zum Entsatz herangeliommen , ihn schlagen
AvoUen, da man nur 20 Schritt vom verdeckten Wege entfernt ge-
wesen sei und die Palanka in 24 Stunden wegzunehmen imstande
gewesen wäre. „Dafs solchem nach, weilen die Palanka auTser einem
Morast den ganzen Ort einschliefset , als woriunen nur 3000 Mann
vorhanden gewesen, dafs etwa 4 — 5000 Mann in solche Palanka
logiren und sich hätten vergraben können, so dafs diesen weder aus
der Stadt noch aus dem Schlosse hätte Schaden zugefügt werden
können. Auf diese Weise wäre ihnen leicht gewesen den Rücken
frei zu halten und der feindlichen Armee das Haupt zu bieten. Die
kaiserlichen Generale aber sollen anderer Meinung gewesen sein,
nämlich die Entsatzarmee aufzusuchen und zu schlagen, ohne sich
zwischen ihr und der Besatzung zu hasardiren, vorgebend, dafs die
Bedeckung in der Palanka bei einem Feinde, welcher mit dem Seiten-
gewehr sehr fertig, nicht zu hasardiren sei". Ferner habe Caprara
am 26. August den Angriff widerraten, der Kurfürst aber hart darauf
gedrungen und, obschon die Nacht vorhanden gewesen, sich nicht
zurückhalten lassen wollen. Caprara habe darauf gesagt, er wolle
dann auch das wenige Blut, so ihm noch übrig, mit daran strecken
und den Ausschlag der Sache auf andre ankommen lassen. (Berliner
Staatsarchiv B. I, Conv. 35.)
^^) Nicht bei Pancsova, wie Schuster und Francke in der Ge-
schichte der sächsischen Armee 1, 131, behaupten, sondern nordöstlich
von Pardany.
Türkenfeldzüge Augusts des Starken. 147
Flanken durch die Moräste der Bega und Teraes, in der
Front durch eine starke Schanze gedeckt, eine unangreif-
bare Stelhing eingenommen hatte. August der Starke wich
3000 Schritt zurück, um den Sultan herauszulocken, wartete
aber bis zum 24. August vergebens auf seine Annäherung.
An diesem Tage formierten die Türken vor ihren beiden
Linien eine dritte, führten die Geschütze auf und eröffneten
ein heftiges Feuer, das von den Kaiserlichen mit Erfolg
erwidert wurde. Da aber der Feind in seiner Stellung
blieb, so ging der Kurfürst am 25. August über Dinyas
an die Bega zurück, um den Flufs zu überschreiten und
den Gegner zu umgehen ; jenseits Becskereks gedachte
er Starhemberg die Hand zu reichen und dem Sultan den
Rückzug nach Belgrad zu verlegen •^■'^).
Mit dem Rücken an die Bega gelehnt, stand die
Armee am Sonntag, dem 16./26. August, zum Übergang be-
reit, als man morgens gegen 8 Uhr einige feindliche Truppen
gewahr wurde, denen der Kurfürst selbst mit etlichen
Reitern entgegenging, um ihre Stärke und Absicht zu
erkunden •^•^). Er sah bald hinter einem etwa eine Stunde
entfernten starken Gebüsch die ganze Heeresmacht der
Türken in eiligem Marsche an der Front der Christen
entlang ihrem linken Flügel und der Bega zustreben und
formierte so schnell wie möglich die Schlachtordnung, um
den Feind noch während des Marsches anzugreifen. Aber
dieser vollführte die Bewegung so rasch, dafs er gegen
11 Uhr ungehindert die Bega erreichte und bei Szilas,
seinen rechten Flügel vom linken der Christen nur durch
ein dichtes Gehölz getrennt, sein Lager aufschlug; in der
Front durch eine dreifache Wagenburg, in der linken
Flanke durch einen Morast geschützt, hatte er sich so
zwischen den Gegner und Temesvar geschoben.
August der Starke befand sich jetzt in einer mifs-
lichen Lage. Die Bega im Angesicht des Feindes zu über-
schreiten, war ein gewagtes Unternehmen; stehen zu bleiben
oder den Rückzug nach Pardany anzutreten, d. h. dorthin,
^^) Friedrich August an den Kaiser, Feldlager bey Olausch,
20./30. August, und Wien, 1. Oktober 1696.
2*) Schlachtberichte enthält aufser den beiden Briefen des Kur-
fürsten an den Kaiser eine Relation aus dem kaiserl. Feldlager bey
Olaus, den 2. Sept. st. n. 1696 (Loc 3606, Vol. IV b), eine Relation
von dem Gefecht mit den Türken, Ebersdorf, 4. September 1696, und
der Brief eines Brandenbiu'gers an N. B. v. Danckelmann (Berliner
Staatsarchiv R I, Conv. 35).
10*
148 !*• Haake:
woher der Sultan gekommen, verbot der Mangel an
Proviant, der sich bereits fühlbar zu machen begann; für
eine Schlacht bedurfte es eines langen und schwierigen
Aufmarsches. Der Kurfürst und Heilsler erklärten sich
für den Angriff, Caprara dagegen; erst als er sah, dals
er diesmal nicht durchdrang, gab er schlielslich nach mit
den Worten, er wolle denn das wenige Blut, so ihm noch
übrig, in die Schanze schlagen und den Ausgang auf
andere ankommen lassen; gegen 3 Uhr brach die Armee
auf und bekam gegen 4 ühr den Feind zu Gesicht. War
nun von voi-nherein die Absicht, mit dem linken Flügel
allein den entscheidenden Stols zu führen, oder währte
es zu lange, bis der rechte, durch starkes Gebüsch im
Vormarsch aufgehalten, mit ihm in gleicher Höhe er-
schien — jedenfalls begann der Angriff, ehe die neue
Front völlig hergestellt war, und führte nicht zu einem
Siege der Christen, sondern zu einem ungleichen und
unentschiedenen Kampf.
Kurz nach fünf Uhr ging auf dem linken Flügel
Feldzeugmeister Graf Heister^*) mit sechs Bataillonen
der kaiserlichen Regimenter Baden, Alt-Starhemberg und
Salm, gedeckt durch zehn Schwadronen Dragoner unter
dem Prinzen Vaudemont, durch das Gebüsch vor, um die
jenseits gelegene Höhe zu besetzen und den Aufmarsch
des Gros zu decken. Aber noch ehe sich dies im freien
Felde ganz entwickeln und die Lücken schliefsen konnte,
brachen 12000 Serdengätsch, verwegene Reiter, welche
ihr Leben für Geld verkauften und deshalb „Kinder des
Todes" genannt wurden, aus den feindlichen Reihen hervor,
warfen sich auf zwei sächsische Bataillone Bornstädt und
Jordan, setzten über die spanischen Reiter hinweg und
hätten die Infanterie über den Haufen gerannt, wenn
ihnen nicht ein paar kaiserliche Schwadronen entgegen-
getreten wären und sie zurückgetrieben hätten. Inzwischen
hatte Graf Heister mit seinen sechs Bataillonen die feind-
liche Wagenburg, die von den Janitscharen verteidigt
wurde, angegriffen und erstürmt: schon lösten sich unter
den beutelüsternen Siegern einzelne Verbände; da sausten
wie eine Windsbraut die Serdengätsch heran, zersprengten
die wenigen Dragoner, die von den zehn Schwadronen
ihre Pflicht taten, und fielen den sechs Infanteriebataillonen
'^*) Nicht Heifsler, wie Aloys Schulte, Markgraf Ludwig
Wilhelm von Baden I, 351, behauptet.
Türkenfeldzüge Augusts des Starken. J49
in Flanke und Rücken. Diese konnten sich der so plötzlich
über sie hereinbrechenden Übermacht nicht erwehren; in
wenigen Minuten waren 1400 Mann gelallen und über 400
verwundet; nur kümmerliche Reste retteten sich unter
dem Schutze der endlich Hilfe leistenden Dragoner und
eines Reiterregiments, das Graf Heilsler selbst herbei-
führte. Er brachte die Verfolger zum Stehen und trieb
sie bis an die Wagenburg zurück; hier traf ihn eine
Musketenkugel unter dem Knie und zerschlug ihm das
Bein; auch an der Hand und Schulter durch Säbelhiebe
verletzt, wurde er aus dem Gefecht getragen und erlag
drei Tage später in Szegedin seinen tödlichen Wunden.
Während sich dies auf dem linken Flügel zutrug,
attackierte die türkische Kavallerie im Zentrum das
Zan tische Regiment, warf es über den Haufen und drang
bis in das zweite Treft'en; die Regimenter Zollern und
Pfalz -Neuburg wandten, anstatt ihm zu Hilfe zu eilen,
sich gleichfalls zur Flucht; die dänische Reiterei aber
und das Regiment Vaudemont brachten den Feind zum
Stehen und jagten ihn bis an die eigenen Verschanzungen
zurück. Als sie dann selbst weichen mulsten und die ganze
Reitermasse aufs neue heianflutete, fafste die Kavallerie
des rechten Blügels, vor allem die Regimenter Caprara
und Sereni, die Türken so tapfer in der Flanke, dals diese
eiligst Kehrt machten und hunderte von Verwundeten und
Toten auf dem Platze lielsen. August der Starke befahl
nun der Infanterie eine einzige Linie zu formieren und
vorzurücken, um die Wagenburg zu nehmen; aber noch
ehe es zum Handgemenge kam, machte die hereinbrechende
Dunkelheit dem Kampfe ein Ende. Da der Feind sich
stark verschanzte, so zog sich der Kurfürst gegen 11 Uhr
in das Lager zurück; 20 oder 23 Geschütze, welche de-
montiert waren und nicht fortgeschafft werden konnten,
mufste er preisgeben. Am 27. August stellte er sein Heer
von neuem in Schlachtoi'dnung auf, wagte aber ebenso-
wenig wie der Sultan einen Angriff und überschritt, da
der Mangel an Brod und Hafer immer empfindlicher wurde,
in der folgenden Nacht die Bega, um sich bei Olasz mit
sechs Kavallerieregimentern, welche ihm Guido von Star-
hemberg zuführte, zu vereinigen und frisch zu vei-
proviantieren. Der Sultan kehrte, nachdem er die Be-
satzung von Temesvar verstärkt hatte, nach Pancsova
zurück und liels bei Belgrad eine Brücke über die Sau
schlagen. August der Starke setzte daher, um nötigen-
150 P- Haake:
falls Titel gegen einen Angriff zu decken, seinen Marsch
eiligst nach Becskerek fort, verliels aber plötzlich am
3./13. September die Armee und eilte nach Wien. Seine
Ehre war angegriffen. Er wollte sich persönlich beim
Kaiser rechtfertigen.
Unter anderen Infamitäten, so schrieb er im höchsten
Zorn an den Grafen von Zinzendorf, den er von seiner
bevorstehenden Ankunft in Kenntnis setzte, hat man gesagt,
ich hätte mich am Tage der Schlacht mit Heilsler be-
trunken und den Feind im Rausch angegriffen^'^). Die
ganze Armee kann bezeugen, dafs ich fast nichts gegessen,
viel weniger getrunken, und dafs alle im Kriegsrat für
den Angriff waren. Ich weils nicht, worin Capraras be-
sondere Taten bestehen sollen; er hat kein Wort verloren
und sich nicht um das geringste gekümmert, sondern alles
gut sein lassen, ebenso Taafe; sie haben mir und Heilsler
alles auf dem Halse gelassen. In der Aktion haben von
den Generalen nur Heister, Rabutin und Vaudemont ihre
Schuldigkeit getan; zuletzt kam noch Gronsfeld mit seiner
Brigade hinzu. Ich habe wie ein Hund arbeiten und mich
überall hinbegeben müssen, was doch Capraras und Taafes
Sache gewesen wäre. Wir haben 3000 Tote und Ver-
wundete, Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden hat mehr-
mals auf einem Marsche 6000 Mann verloren. Forsche
er nach dem Urheber der Lügen! Ich werde in wenigen
Tagen in Wien sein. Sage er jedoch nichts von meiner
Ankunft !
Noch am 5. September hatte der Kaiser bedauert,
dals die Feigheit der vier Regimenter, welche ihre Schuldig-
keit nicht taten, den Kurfürsten an einem vollen Sieg
verhindert habe, und hatte ihn gebeten, da bei gutem
Wetter noch zwei Monate für Operationen blieben, den
Feind aufzusuchen und eine zweite Schlacht zu wagen;
am 13. legte er ihm unter dem Vorwand, seine Gesundheit
schonen zu wollen, die Rückkehr nahe. Es war kein
3*) Christoph Dietrich v. Böse, damals sächsischer Kriegs-
kommissar, bemerkt dazu in seinen Memoiren (Loc. 9604, Lehenslauff'
des Geh. Raths C. D. v. Böse, entworffeu Veste Pleifsenburg, den
12. September 1738): „Die Attaque geschah zur Unzeit und wider
des alten G. F. M Caprara Beistimraung. Inder That war Herr Graf
Heusler einzig und allein dessen Ursach, indem er, Churfürstliche
Durchlaucht sich zu obligiren, gleichsam ein Lustjagen zu ver-
anstalten vermeinte, dieses aber mit seinem Leben und 6000 Mann
endigte".
Türkenfekizüge Augusts des Starken. i 151
Zweifel, dafs er den Gerüchten, die über August den
^Starken umliefen, Glauben schenkte; der Kurfürst durfte
nicht zögern, sie selbst zu zerstreuen. In den letzten
Tagen des September entwarf er eigenhändig eine lange
Denkschrift, in der er -den Verlauf des Feldzuges ein-
gehend schilderte, und die er dem Kaiser am 1. Oktober
überreichte. Hier wies er mit vollem Recht darauf hin,
dafs es ihm an Truppen, Geld und Munition gefehlt habe,
um die Belagerung von Temesvar rechtzeitig zu beginnen,
dafs Caprara beständig bemüht gewesen sei, ihr Hinder-
nisse in den Weg zu legen, und ihre Aufhebung schlielis-
lich durchgesetzt habe, dafs am 26. August der Angriff
einstimmig beschlossen worden sei. Die späte ErölTnung
der Trancheen und die Flucht der vier Regimenter in der
Schlacht falle nicht ihm zur Last, überhaupt keinem ein-
zelnen, sondern der völligen Erschöpfung der kaiserlichen
Kassen. Mit bitterem Freimut entwirft er nun ein Bild
von dem traurigen Zustand der kaiserlichen Armee. Der
Offizier beklage sich über den Ungehorsam des Gemeinen,
dieser über die ünzuverlässigkeit und das üble Kom-
mando des Offiziers. Der Reiter müsse sich den Winter
über in einem geringen Quartier behelfen, zumeist Wasser
trinken und den für Wein bestimmten Taler der Kasse
zur Anschaffung der Montierung abliefern, den Sommer
über vergebens auf Sold warten und so alle Lust zum
Kampfe verlieren. Die Offiziere seien vielfach zu aus-
schweifend oder zu bequem, um sich um den Dienst ge-
nügend zu kümmern, die Obersten vergäben freie Stellen
oft jungen unerfahrenen, noch den Studien obliegenden
oder auf der Kavalierstour befindlichen Personen oder
benutzten gar ihre Offiziere zu Stall- und Hofmeister-,
Sekretär- und anderen Privatdiensten, die sie an der
Erfüllung ihrer Pflicht hinderten. Die Zahl der Offiziere
sei für die Gröise der Kompagnien, die noch einmal so
stark sind als in anderen Ländern, viel zu klein und,
wenn eine Schwadron zu weichen beginne, nicht aus-
reichend, um die Ordnung aufrecht zu erhalten. Kurz:
man müsse früh die Magazine füllen, die Artillerie,
Munition und Requisiten ergänzen, den Regimentern die
Rekruten- und Remontegelder gleich nach der Musterung
in den Winterquartieren auszahlen, zur Bestreitung extra-
ordinärer Ausgaben eine Feldkasse anlegen, die Truppen
Ende April vollzählig beisammen haben und anfangs Mai
ins Feld führen, wenn man grölsere Erfolge als in der
152 P. Haake:
vergangenen Kampagne erzielen wolle, Geldmangel sei
die Quelle allen bisherigen Übels.
Ähnlich hatte Feldmarschallleutnant Graf von Auers-
perg im April dieses Jahres die Milsstände im kaiserlichen
Heere geschildert'^**), und ähnlich sollte es im folgenden
der Präsident des Hofkriegsrats Ernst Rüdiger Graf
Starhemberg tun'") — so konnte denn der Bericht des
Kurfürsten nicht ohne Eindruck auf den Kaiser bleiben.
In einer eigenhändigen Antwort versprach er August dem
Starken die gerügten Mängel abzustellen und versicherte
ihn von neuem seines Vertrauens^^^). Er bat ihn, im
nächsten Feldzuge das Kommando wieder zu übernehmen,
und befahl dem Hofkriegsrate, zur Belagerung Belgrads,
die der Kurfürst vorschlug, alles vorzubereiten; „es wird
gut sein", erklärte er, „ihm wegen der verlangten Operation
die Hoffnung nicht allein nicht zu nehmen, sondern mehreres
die Sachen zu facilitiren, indem selbiger auf solchen Fall
wohl sich wird zu einer Geldesanticipation disponiren
lassen""^). Hätte er von den militärischen Fähigkeiten
Augusts des Starken die Meinung gehabt, die die alten
eifersüchtigen Generale äulserten, so hätte er ihm sein
Heer Avohl schwerlich ein drittes Mal anvertraut; statt
seiner lieis er den Grafen Caprara fallen und ersetzte
ihn durch den Prinzen Eugen.
Zu der geplanten Belagerung Belgrads kam es nun
freilich nicht. Schon am 14. Mai überreichte der Kurfürst
dem Kaiser einen neuen Entwurf, welcher die Offensive
ganz fallen liefe und riet, eine blois beobachtende Stellung
bei Semlin einzunehmen*"). Der Wunsch, die polnische
Krone zu erringen, und die Wahrscheinlichkeit, sie nur im
Kampfe mit den Rivalen behaupten zu können, hielt ihn von
weitaussehenden Unternehmungen gegen die Türken ab. Am
27. Juni in Warschau zum König gewählt, legte er denn
auch das Kommando in Ungarn nieder; Prinz Eugen von
Savoyen übernahm den Oberbefehl über die kaiserliche
^'') Loc. 3606 Acta die Campagnen, in denen die kgl. polnischen
und churfürstl. sächsischen Truppen agirt haben anno 1696 betr.
Vol. IVa.
") Feldzüge des Prinzen Eugen II, 35—37.
^^) Leopold an August den Starken, Wien, 13. Oktober 1696
(Loc. 9333 Acta die Campagne 1696 betr ).
^ö) Feldzüge des Prinzen Eugen II, 16.
*o) Feldzüge des Prinzen Eugen II, 352—356.
Türkenfeldzüge Augusts des Starken. 153
Armee und erfocht mit ihr am 11. September 1697 den
glänzenden Sieg bei Zenta.
Nicht an diesem Erfolge, der die Ergebnisse der
Feldzüge von 1695 und 1696 weit in den Schatten stellte,
darf man die Feldherrngaben Augusts des Starken messen ;
er hatte mit grölseren Schwierigkeiten zu kämpfen als
der Prinz Eugen. Mit der Leere der kaiserlichen Kassen
und Magazine, die im Frühjahr 1697 wenigstens zum Teil
beseitigt wurde; mit der Opposition neidischer oder allzu
bedächtiger Generale, gegen die sich Prinz Eugen von
vornherein durch möglichst weitgehende Vollmachten zu
schützen wufste*'); mit einem unbekannten und schlecht
passierbaren Terrain ; mit einem stärkeren und besser zur
Schlacht vorbereiteten Feinde. Die Fehler des Kurfürsten
waren: 1695 die Theils bei Becse zu überschreiten und
1696 an der Bega dem linken Flügel zu früh den Befehl
zum Angriff zu geben; mehr als einmal aber wurde bei
den Operationen sein besserer Kat überhört und über-
stimmt. Er hat in der Schlacht bei Dinyas die Türken
zweimal persönlich bis an die Wagenburg zurückge-
trieben*-); er soll nach einem Berichte Danckelmanns
zwölf Pferde an diesem Tage unbrauchbar gemacht und
sich überall, wo es Not tat, zur Stelle gezeigt haben*");
^1) So ordnete sich Graf Bussy-Rabutin erst auf direkten kaiser-
lichen Befehl 1697 dem Prinzen Eugen unter (Feldzüge des Prinzen
Eugen II, 71,2). An den harten Urteilen Rabutins über August den
Starken, die Arneth in der Biographie Guido von Starhembergs ver-
öffentlichte, hat wohl Eifersucht einen grofsen Anteil gehabt; dafs
der Kurfürst häufiger Gast der Madame Rabutin war, berichtete
N. B. V. Danckelmann am 26. Oktober 1695 nach Berlin.
*'^) Relation aus dem kaiserlichen Feldlager bei Olaus, den
2. September st. n. 1696 (Loc. 3606 Acta die Campagnen. in denen
die kgl. polnischen und churfürstl. sächsischen Truppen agiret haben,
betr. anno 1696, Vol. IV b).
*ä) N. B. V. Danckelmann an Friedrich III. Wien, 4. September
1696 : Die bravoure des Feldraarschallen Caprara, so auf sein zweites
Pferd kommen, wird dabey sehr erhoben, indem er dem tapfersten
jungen sich solle gleich erwiesen und was ihm obgelegen versehen
haben. Ihre Churfüstliche Durchlaucht zu Sachsen sollen sich aller-
ohrts gegenwertig erwiesen und 12 pferde in einem tage unbrauch-
bar gemachet haben. — Daniel Fassmann, der Biograph des Kur-
füi-sten (Das Glorwürdigste Leben und Thaten Friedrich Augusti des
Grofsen, Hamburg und Frankfurth 1733 S. 1023), berichtet, dafs er
einige Türken mit eigener Hand erlegt habe, und dafs die Sage ging,
einige Reiter seien von ihm vom Scheitel bis zum Sattelknopf in
zwei Teile gespalten worden. In den Akten steht von diesen
Schwabenstreichen nichts.
154 P. Haake: Türkenfeldzüge Augusts des Starken.
er hätte die Schlacht vielleicht gewonnen, wenn nicht die
Nacht hereingebrochen und der Angriff der Infanterie
dadurch ins Stocken geraten wäre. Er war nicht zu
selbstbewulst, um sich der Meinung älterer Männer zu
verschlielsen; er war zu schüchtern, um ihnen gegenüber
die eigene Ansicht mit Nachdruck zu verfechten. Als
Caprara am 3. Februar 1701 starb, tadelte man offen,
dafs er andere Generale öfters aus Milsgunst an der Aus-
führung wichtiger Dinge gehindert habe**). Auch August
der Starke hat diese Milsgunst in den Jahren 1695 und
1696 erfahren. In beiden Feldzügen wären, wie 1691 am
Rhein, wohl grölsere Erfolge zu erzielen gewesen, wenn
die Gegner Capraras freie Hand gehabt hätten. Jeden-
falls waren Schöning und August der Starke tüchtigere
Strategen als jener Vertreter einer überlebten, kraftlosen
Methode.
44
) Zedlers Universallexikon V: Äneas Graf Caprara.
VIII.
Hermann Knothe,
gestorben den 8. Februar 1903.
Von
Hubert Ermisch.
Wieder ist ein Altmeister unserer landesgeschiclitlichen
Porschung von uns geschieden. Nach kurzer, schwerer
Krankheit starb zu Dresden in der Nacht vom 7. zum
8. Februar der Geheime Hofrat Prof. Dr. Hermann Knothe,
der gründlichste Kenner der oberlausitzischen Geschichte.
Der Kgl. Sächsische Altertumsvereiu , dem er seit dem
Jahre 1859 angehörte, hat in ihm sein ältestes Mitglied,
das „Neue Archiv für Sächsische Geschichte" einen seiner
treuesten Mitarbeiter verloren. Lassen es schon diese
Beziehungen und die wissenschaftliche Bedeutung des
Entschlafenen als eine Pflicht erscheinen, seiner hier
zu gedenken, so ist es dem Verfasser dieser Zeilen zu-
gleich ein Herzensbedürfnis, ihm ein Wort der Erinnerung
und des Dankes zu widmen; und er darf überzeugt sein,
nicht allein dem kleinen Kreise gleichstrebender Forscher,
sondern auch dem weiten der Freunde und Verehrer des
Verewigten aus der Seele zu sprechen,
Hermann Friedrich Knothe wurde am 9. Oktober 1821
geboren. Wie Theodor Flathe, so entstammte auch er einem
deutschen Pfarrhaus. Sein Vater Karl Friedrich Knothe,
geboren am 31. Oktober 1793 zu Zittau, war im Jahre
1820 aus seiner Vaterstadt, wo er einige Jahre als Ober-
lehrer an der Stadtschule gewirkt hatte, als Diakonus
nach dem freundlichen Flecken Hirschfelde zwischen Zittau
und Ostritz berufen worden; das einzige Kind aus seiner
156 H. Ermisch:
Ehe mit Julie Caroline, der Tochter des damaligen
Diakonus und späteren Primarius Leonhard in Lauban
war unser Hermann. In recht bescheidenen Verhältnissen
wuchs der Knabe auf; die Einkünfte des Hirschfelder
Diakonats waren gering, und erst im Jahre 1836 wurde
K. Fr. Knothe nach dem Tode des greisen Pastors Joh.
Christian Israel an dessen Stelle gewählt. Der Vater
selbst erteilte dem begabten Knaben in fast allen Fächern
den ersten Unterricht und zwar mit so grolsem Erfolg,
dals dieser schon Ostern 1832, im Alter von 10 Jahren,
in die Qaarta des Zittauer Gymnasiums eintreten konnte.
Acht Jahre lang hat er es besucht; denn als er im
Jahre 1839 vor der Reifeprüfung stand, hielt der Vater
den Siebzehnjährigen für noch zu jung zum Studium
und liels ihn noch ein Jahr in der Prima. Ostern 1840
bezog er die Universität Leipzig und studierte dort bis
1843 Theologie; wenn wir auch aus den von ihm hinter-
lassenen Aufzeichnungen entnehmen, dals für die Wahl
dieses Studiums mehr der Wunsch der Eltern als eigener
innerer Beruf mafsgebend war, so hat er doch mit der-
selben treuen Gewissenhaftigkeit, die ihn sein Leben lang
auszeichnete, auch in Leipzig seine Pflicht getan und
bestand Michaelis 1843 sein erstes theologisches Examen
mit der Zensur cum laude. Anfang 1845 übernahm er
dann eine Hauslehrerstelle; in vier angesehenen Familien
hat er nacheinander die Kinder unterrichtet, und mehrere
seiner Zöglinge haben ihm bis an sein Lebensende treue
Anhänglichkeit bewahrt. Auch die gewandten gesellschaft-
lichen Formen, die dazu beitrugen, den Verkehr mit ihm
stets so angenehm zu machen, verdankte er wohl teilweise
diesen Zeiten. Später liels er sich als Privatlehrer in
Dresden nieder, wo er in einigen Mädcheninstituten und
in englischen, polnischen und russischen Familien Unter-
richt gab. Wohl setzte er auch seine theologischen
Studien fort; aber je länger er in den geistig angeregten
Kreisen der Hauptstadt verkehrte, um so klarer wurde
es ihm, dals ein Wirkungskreis wie der seines Vaters ihm
kaum je volle innere Befriedigung würde gewähren können.
Auch sein Gesundheitszustand liels ihn befürchten, dafs
er den Anstrengungen des geistlichen Amtes nicht ge-
wachsen sein würde ; schon seit seinem 23. Jahre litt er
viel an Heiserkeit und Katarrhen. So begrülste er es
denn mit Freude, als ihn Ostern 1855 die Anstellung als
Oberlehrer an der vereinigten Real- und Gymnasialanstalt
Hermann Knothe. 157
ZU Zittau dauernd dem Lehrberufe zuführte. Um dieselbe
Zeit verlor er plötzlich seinen Vater; die ebenfalls leidende
Mutter, deren einzige Stütze er jetzt war, nahm er zu
sich und hat sie als guter Sohn bis an ihr Ende (1866)
gepflegt. Die treue Erfüllung seiner Kindespflichten war
wohl der Hauptgrund, dals er, der seinem ganzen Wesen
nach so geeignet zum Familienleben erschien wie selten
jemand, zeitlebens unvermählt geblieben ist.
Das Jahr 1861 brachte Knothe die Berufung nach
Dresden als Zivillehrer beim Kgl. Kadettenkorps mit dem
Titel Professor. Liebte er auch Zittau als seine zweite
Heimat, so folgte er doch gern diesem Rufe, einmal weil
er auch in Dresden kein Fremder w-ar und die mannig-
fachen Anregungen der Grolsstadt wohl zu schätzen
Wulste, vor allem aber, weil sich ihm hier weit mehr Ge-
legenheit bot, seinen wissenschaftlichen Neigungen zu folgen.
Nahezu 20 Jahre lang hat Knothe als Lehrer der
G eschichte, Geographie und deutschen Sprache am Kadetten-
korps gewirkt, und viele unter den älteren Offizieren des
sächsischen Heeres verdanken ihm reiche Anregung und
Belehrung. Es war ihm beschieden, Zeiten zu durchleben,
die für einen so überzeugten Anhänger seines Königs-
hauses unendlich schmerzlich sein mufsten; er hat sie
niemals ganz verwunden. Am Kriege des Jahres 1866
hat auch er teilgenommen, wenn auch nur in der friedlichen
Eigenschaft eines „Soldatenschulmeisters"; mit einigen
Kollegen und den jüngeren Kadetten zog er nach Öster-
reich, Seine damaligen Erlebnisse hat er in einem an-
sprechenden Aufsatz beschrieben, der 20 Jahre später in
den „Bautzner Nachrichten" erschien und wohl einen noch-
maligen Abdruck an einer leichter zugänglichen Stelle
vei diente. Nur schwer fand er sich in die veränderten
Zeitverhältnisse, die auch auf das Kadettenkorps einen
tiefgreifenden Einfluls ausübten. Aber er hielt doch tapfer
aus, und erst als es ihm die Verlegung der Anstalt in die
Albertstadtsehr erschwerte, seinen Pflichten nachzukommen,
und als auch sein Gesundheitszustand immer mehr Schonung
verlangte, entschlols er sich 1878 um seine Entlassung zu
bitten. Wohl wurde sein Gesuch damals durch den Kriegs-
minister von Fabrice, der ihm stets besonderes Wohlwollen
bewiesen hatte, in der schmeichelhaftesten Weise abge-
schlagen; aber als ihn zwei Jahre später eine Lungen-
entzündung heimsuchte, mulste er es wiederholen, und nun-
mehr wurde es ihm unter ehrenvoller Anerkennung seiner
158 H. Ermisch:
Verdienste gewährt, die ihren äufseren Ausdruck in der
Verleihung des Ritterkreuzes vom Zivilverdienstorden fand.
Wie hoch man seine wissenschaftlichen Leistungen
achtete, davon hatte er bald darauf Gelegenheit sich zu
überzeugen. Im Jahre 1882 bot ihm das Kgl. Gesamt-
ministerium mit spezieller Gutheilsung des Königs die
durch den Tod des Geh. Eats von Witzleben erledigte
Stelle eines Direktors des Hauptstaatsarchivs an. Aber
er lehnte den Ruf, so verlockend er war, doch ab;
in erster Linie mit Rücksicht auf seine Gesundheit,
daneben aber auch, wie er dies dem Verfasser dieser
Zeilen gegenüber damals und später wiederholt betont
hat, weil er sich nicht entschlielsen konnte, die glücklich
errungene Freiheit wieder daran zu geben.
Es war ihm vergönnt, diese Freiheit noch eine lange
Reihe von Jahren zu genielsen. Wohl nötigte ihn sein
Befinden fortwährend sich zu schonen, und vor allem
deswegen nahm er alljährlich längeren Aufenthalt in
der Schweiz, Tirol, Oberbayern, Wiesbaden, seltener in
einem norddeutschen Seebade. Aber obgleich er wohl
manchmal halb scherzhaft zu klagen pflegte, dafs er alle
Leiden, die einem Familienvater in seinem Hause beschieden
seien, am eigenen Leibe durchmachen müsse, erfreute er
sich doch bis ins hohe Alter einer seltenen körperlichen
und geistigen Rüstigkeit. Er verdankte dies vor allem seiner
trotz regen gesellschaftlichen Verkehres doch stets sehr
mäfsigen Lebensweise. Da brachte ihm das Jahr 1898
ein ernstes Memento mori; er wurde Anfang März von
einem Fleischer wagen überfahren und erlitt einen schweren
Beinbruch. Obwohl ihm eine aufopfernde Pflegerin zur
Seite stand, hatte er doch Monate lang zu leiden; es
blieb eine Verkürzung des rechten Beines zurück, so dafs
er die volle Beweglichkeit, die für seine Natur ein Be-
dürfnis war, nicht wieder erlangte. Seitdem ging es, zumal
ihn auch andere körperliche Leiden heimsuchten, langsam
bergab. Er selbst empfand das und beschäftigte sich in
Gedanken viel mit seinem Ende; wohl selten ist einNachlafs
so bis ins einzelne wohlgeordnet zurückgeblieben wie der
seine. Schmerzlich bedauerte er, dals die im Januar 1898
erfolgteErnennungzumMitgliede der Kgl.Säclis. Kommission
für Geschichte nunmehr nur noch eine Ehrung für seine
wissenschaftliche Tätigkeit bedeutete; an ihren Arbeiten
hat er sich nicht mehr beteiligen können. Immerhin war
er noch ein rüstiger alter Herr, als er am 9. Oktober 1901
Hermann Knothe. 159
seinen 80. Geburtstag feierte; er freute sich aulserordentlich
über die königliche Gnade, die ihm damals durch seine
Ernennung zum Geheimen Hofrat erwiesen wurde. Noch
im vorigen Jahre hat er drei Monate in Wiesbaden und
der Schweiz zugebracht, und schon beschäftigte er sich
mit neuen Reiseplänen, als er nach einer Krankheit von
wenigen Tagen den Folgen eines Influenzaanfalles erlag.
Ein langes Leben liegt hinter ihm, dessen äulserer
Verlauf wenig Auffallendes bietet. Dafs es zugleich ein
reiches Leben war , an dessen Früchten noch mancher
zehren wird, das ist die Wirkung der ernsten wissenschaft-
lichen Tätigkeit, die es ausfüllte. Hermann Knothe war
eine geborene Forschernatur, und fast fühlt man sich ver-
sucht zu bedauern, dals er die engen Grenzen, die er
seiner Forschung gesteckt hatte, sein ganzes Leben hin-
durch fast mit einer gewissen Ängstlichkeit innehielt.
Freilich hat gerade dies ihn in die Lage gesetzt, inner-
halb dieser Grenzen ganze Arbeit zu machen. Wenn
von irgend wem, so gilt es von ihm, dafs sich erst in der
Beschränkung der Meister zeigt.
Es liegt nicht in meiner Absicht, ein vollständiges
Verzeichnis aller wissenschaftlichen Arbeiten Knothes zu
geben. Für ein solches ist die einzig richtige Stelle das
Neue Lausitzische Magazin, in dem die Mehrzahl dieser
Arbeiten erschienen ist und dessen Leserkreis eine Über-
sicht über sie am notwendigsten braucht. Nur die bedeu-
tendsten sollen im folgenden erwähnt werden.
Schon als Zittauer Gymnasiast hatte Knothe an-
gefangen, sich mit der Geschichte seiner engeren Heimat
zu beschäftigen. Den nächsten Anlals gab ein alter Rechts-
streit zwischen seinem Heimatsorte Hirschfelde und dessen
Erbherrschaft, der Stadt Zittau; es handelt sich um die
Frage, ob Hirschfelde, das bei seinem ersten Erscheinen
in der Geschichte als Stadt bezeichnet wird und sich bis
in die Neuzeit hinein manche städtische Einrichtungen
bewahrt hat, jemals volle Stadtgerechtigkeit besessen habe.
Schon 1846 waren im Neuen Lausitzischen Magazin einige
Aufsätze Knothes über Hirschfelde erschienen; ihnen folgte
1851 alsErstlingswerk eine streng quellengemälse Geschichte
des Fleckens. Sie war es wohl, die ihm den philosophischen
Doktortitel der Universität Jena eintrug. AVenn der
Verfasser bei aller Vorliebe für seinen Heimatsort doch
durch völlig unbefangene Untersuchung der Sachlage zu
dem Ergebnis gelangte, dafs Hirschfelde niemals wirkliches
160 H. Ermisch:
Stadtrecht gehabt hat, so ist dies für ihn sehr bezeichnend.
Schon damals wie stets war sein einziges Streben, der
Wahrheit so nahe zu kommen als möglich; jede Neben-
absicht lag ihm fern. Der Geschichte von Hirschfelde
folgte 1857 die Geschichte der zum Kirchspiel gehörigen
Dörfer Rolinau, Rosenthal und Scharre, dann 1862 die
Geschichte der Dörfer Burkersdorf und Schlegel, die ehe-
dem Filialen von Hirschfelde waren. Inzwischen war
Knothe von Zittau, w^o der Umgang mit dem gelehrten
Verfasser der Geschichte dieser Stadt, dem Diakonus
Peschek, seine geschichtlichen Studien w^esentlich gefördert
hatte, nach Dresden übergesiedelt; hier standen ihm in
der Kgl. Bibliothek die reichsten litterarischen Hilfsmittel
zu Gebote, und das Hauptstaatsarchiv bot ihm eine Fülle
ungehobener Schätze. Jetzt erweiterte sich sein Studien-
kreis allmählich über die gesamte Oberlausitz; alle ihre
Archive strebte er kennen zu lernen und zu benutzen.
Jahr für Jahr erschienen kleinere und grölsere, durchweg
auf streng quellenmäfsiger Forschung beruhende Arbeiten,
die er teils im Neuen Lausitzischen Magazin , teils in
dem von K. v. Weber begründeten Archiv für Sächsische
Geschichte, manche auch in anderen Zeitschriften ver-
öffentlichte. Immer bewahrte er eine Vorliebe für Orts-
geschichte und für die Geschichte der Besitzer dieser
Ortschaften, der Adelsfamilien, deren er eine lange Reilie
erschöpfend behandelt hat. Im Jahr 1870 löste er mit
seiner trefflichen Geschichte des Eigenschen Kreises eine
Preisaufgabe der Oberlausitz ischen Gesellschaft der Wissen-
schaften, der er seit 1860 als Mitglied, seit 1879 als Ehren-
mitglied angehörte. Wenn er, der evangelische Theologe,
im Auftrage der Abbatissin und des Propstes von Mariastern
1871 eine urkundliche Geschichte dieses Klosters veröffent-
lichen konnte, so ist dies ein glänzender Beweis des Ver-
trauens, das man in die völlige Unbefangenheit des Historikers
setzte. Allmählich schritt er von speziellen zu allgemeinen
Aufgaben; dafs er auch diese zu lösen verstand, davon
zeugen seine Aufsätze über die politischen Beziehungen
zwischen der Oberlausitz und Meifsen, über die verschie-
denen Benennungen des Markgrafentums Oberlausitz, über
die Germanisierung der Oberlausitz (sämtlich in v. Webers
Archiv), vor allem aber seine treffliche Preisschrift „Ur-
kundliche Grundlagen zu einer Recht sgeschichte der Ober-
lausitz" (1877), durch die er sich ein bleibendes Verdienst
erworben hat. Ihr folgte 1879 sein umfänglichstes und
Hermann Kuothe. 161
bedeutendstes Werk, die Geschichte des Überlaiisitzer
Adels und seiner Güter vom 13. bis gegen Ende des
16. Jahrhunderts, das mit Unterstützung der Stände der
Ritterschaft der kgl. sächsischen und des Landtags der
kgl. preulsischen Oberlausitz bei Breitkopf u. Härtel in
Leipzig erschien, ein Meisterwerk umfassender Gelehrsam-
keit und kritischen Scharfblicks, dem nur wenige Terri-
torien Deutschlands etwas Ähnliches an die Seite stellen
können. Eine Fortsetzung bis 1620 erschien im Jahre 1887.
Hatte Knothe schon während seiner amtlichen Tätig-
keit stets Zeit für seine geschichtlichen Studien zu finden
gewulst, so lebte er, seit ihm die Bürde des Lehramts
abgenommen war, ausschlielslich seinen Forschungen, der
Verarbeitung jener Fülle von Auszügen und Abschriften,
die seine mit peinlicher Sorgfalt geordneten Sammel-
mappen bargen. Unter den zahlreichen Schriften seiner
späteren Jahre, die alle Teile der Oberlausitzer Geschichte
bis ins 17. Jahrhundert hinein betreffen, nenne ich nur
die Preisschrift über den Anteil der Oberlausitz an den An-
fängen des Dreilsigj ährigen Krieges (1880), die Geschichte
des Tuchmacherhandwerks in der Oberlausitz (1882), das
treffliche Urkundenbuch der Städte Kamenz und Löbau,
das 1883 als Teil des Cod. dipl, Sax. reg. erschien — ein
Werk, das ihm viel Mühe machte und namentlich seinen
angegriffenen Augen mehr zumutete, als er für gut hielt,
weshalb sich die Hoffnung der Herausgeber des Cod. dipl.,
dafs ihm weitere Urkundenbücher der Oberlausitz folgen
möchten, leider nicht erfüllt hat — , ferner die aus-
gezeichnete Preisschrift über die Stellung der Gutsunter-
tanen in der Oberlausitz zu ihrer Herrschaft (1885), die
sich ergänzend an die Rechtsgeschichte der Oberlausitz
anschliefst, die Aufsätze über die geistlichen Güter in der
Oberlausitz (1890), über die Geschichte der Oberlausitz
unter dem Landvogt Hinko Hlawatsch von der Duba
1410—1420 (1890), über die ältesten Siegel des Ober-
lausitzer Adels (1891), über die Hausmarken in der Ober-
lausitz (1894), über das Schulwesen in den Dörfern des
Weichbildes Zittau (1894), über die Oberlausitzer auf
Universitäten bis 1550 (1895), über die Oberlausitzer auf
der Universität Leipzig 1420—1550 (1901). Dals er alles,
was irgend auf seinem Gebiet erschien, dem eindringendsten
Studium unterwarf, davon zeugen seine zahlreichen Rezen-
sionen ; noch der vorige Jahrgang dieser Zeitschrift brachte
eine solche über Döhlers Urkundenbuch des Klosters
Neues Archiv f. S. G. u. A. XXIV. 1. 2. 11
163 H. Ermisch:
Marienthal — als letzten Beitrag aus seiner ebenso sach-
kundigen und gerechten als milden Feder.
Lange hoffte ich, dafs den Abschlufs dieser umfassen-
den Tätigkeit, die auf allen Gebieten der Oberlausitzer
Geschichte zuverlässige Grundlagen geschaffen hat, eine
Geschichte der Oberlausitz bis zum Traditionsrezeis bilden
würde, die das veraltete Werk von Scheltz ersetzen
könnte, und oft habe ich mit dem Verewigten darüber
gesprochen. Niemand wäre für eine solche Arbeit ge-
eigneter gewesen als Hermann Knothe ; hatte er doch die
dafür erforderliche Forscherarbeit eigentlich bereits voll-
ständig geleistet. Aber eben deswegen verhielt er sich
diesen Anregungen gegenüber stets ablehnend; er meinte,
ein solches Werk werde in der Hauptsache nur eine
Wiederholung der Ergebnisse seiner früheren Arbeiten sein
können — und davor scheute er sich. Ich glaube mit
Unrecht ; er hätte sich durch eine solche Zusammenfassung
der jetzt an den verschiedensten Stellen zerstreuten Re-
sultate seiner Lebensarjbeit ein würdiges Denkmal gesetzt.
Auch so aber war sein Wirken ein reiches. Es würde
noch reicher erscheinen, wenn wir Knothes Einfluls in den
Schriften anderer verfolgen wollten. Wie einst der ehr-
würdige Seidemann fast weniger durch die eigenen Schriften
gewirkt hat, als dadurch, dafs er alle, die sich mit
Geschichte des Reformationszeitalters beschäftigten, aus
den Schätzen seines Wissens und seiner Kollektaneen aufs
bereitwilligste unterstützte, so pilgerte jeder, der auf
dem Gebiete der Oberlausitzer Geschichte arbeitete, zu
Knothe, und keiner ging ohne Gewinn von ihm; er war
völlig uneigennützig, nur auf die Sache kam es ihm an,
und wo er jemand fand, dem die Förderung der Geschichte
seiner lieben Oberlausitz am Herzen zu liegen schien, da
arbeitete er für ihn gerade so eifrig, wie für seine eigenen
Schriften.
Soll ich dieser Charakteristik des Gelehrten noch eine
solche des Menschen beifügen? Ich glaube, es ist kaum
nötig. Eine so in sich geschlossene, harmonische Natur
bleibt sich gleich, auf welchem Gebiete sie sich auch be-
tätigt. Dieselbe Bescheidenheit, die die Grenzen des eigenen
Könnens eher unter- als überschätzte, sich aber doch ver-
dienter Anerkennung offen und herzlich freute; dieselbe
selbstlose Hilfsbereitschaft, die wir an ihm als Gelehrten
bewundern, zeigte er auch sonst im Leben. Der behagliche
Wohlstand seiner Ruhejahre, den er dem eigenen Fleifs und
Hermann Knothe. 163
der eigenen Sparsamkeit verdankte, ist manchem zu gute
gekommen; manche Träne hat der Verewigte in aller Stille
getrocknet; noch in seinen letzten Jahren hat er seinen
Heimatsort Hirschfelde und das Zittauer Gymnasium, in
seinem Testament die Zittauer Stadtbibliothek, die geliebte
Oberlausitzer Gesellschaft, das Lehrerinnenheim und den
Verein für innere Mission in Dresden, vor allem auch die
langjährige treue Pflegerin seines Alters freigebig bedacht.
Dieselbe Treue, mit der er an seiner Oberlausitz hing,
bewahrte er seinem Königshause, betätigte er stets im Beruf,
bewies er seinen zahlreichen Freunden. Sein Andenken
wird nicht nur in der Wissenschaft, sondern auch in vieler
Herzen fortleben!
11*
IX.
Kleinere Mitteilungen.
1. Die Königlich Sächsische Komniission für
Geschichte im Jahre 1902.
Von Hubert Ermisch.
Die siebente Jahresversammlung; der K. S. Kommission
für Geschichte fand unter Teihiahme sämtlicher Mitglieder
mit Ausnahme der durch Krankheit behinderten Oberst-
leutnant z. D. Exner und Geh. Hofrat Prof. Dr. Knothe
am 11. Dezember V. J. zu Leipzig statt. Seine Exzellenz
Herr Kultusminister Dr. v. Seydewitz führte den Vorsitz.
Er eröffnete die Verhandlungen mit einem ehrfurchtsvollen
Nachruf an Seine Majestät den hochseligen König Albert
und der Mitteilung, dafs Seine Majestät König Georg als
Ehrenförderer der Kommission an die Stelle des hohen
Entschlafenen getreten sei.
Von den Werken, deren Veröffentlichung man im Jahre
1902 entgegensah, ist leider nur die zweite Hälfte der
von Prof. Dr. v. Amira in München besorgten Faksimile-
ausgabe der Dresdner Bilder h an dschrift des
Sachsenspiegels zur Ausgabe gelangt. Wann sich
dieser ein zweiter Band mit erläuterndem Kommentar
anschlielsen wird, ist zur Zeit noch nicht abzusehen.
Das von Archivrat Dr. Lippert und Dr. H. Beschorner
bearbeitete Lehnbuch Friedrichs des Strengen von
1349 ist bis auf die Register im Druck vollendet; die
letzteren stellten jedoch an die Herausgeber so grofse
Anforderungen, dafs die Verzögerung des Erscheinens be-
greiflich ist. Hoffen wir, dafs das Jahr 1903 endlich das
von vielen sehnlich erwartete Werk bringen wird.
Auch der I. Band der Akten und Briefe Herzog
Georgs, bearbeitet von Prof. Dr. Gels in Dresden, und der
Kleinere Mitteihmg-en. 165
II.BandderPolitischen Korrespondenz des Herzogs
und Kurfürsten Moritz, bearbeitet von Prof. Dr. Bran-
denburg in Leipzig, sind im Druck weit vorgeschritten, so
dafs ihr Erscheinen im Jahre 1903 erwartet werden darf;
von der Publikation Brandenburgs geht uns, während wir
diese Zeilen schreiben, bereits der erste Halbband zu.
Schon seit geraumer Zeit liegt Lipperts Briefwechsel
der Kurfürstin Maria Antonia mit der Kaiserin
Maria Theresia im Manuskript abgeschlossen vor; doch
soll der Druck erst nach dem Erscheinen des Lehnbuchs
beginnen. Feiner sind im Manuskript fertig die von Bi-
bliothekar Dr. E. Kroker in Leipzig besorgte Ausgabe
von Luthers Tischreden nach einer Leipziger Hand-
schrift der Sammlung des Mathesius und im wesentlichen
auch die von Prof. Dr. R. Wuttke in Dresden und dem
Verfasser dieser Zeilen gemeinsam bearbeitete Ausgabe
eines bisher unter dem ungenauen Titel „Instruktion
eines Vorwerksverwalters des Kurfürsten August"
bekannten landwirtschaltlichen Handbuches vom Jahre
1570; der Druck beider Werke wird demnächst begonnen
und vielleicht noch vor Ablauf des Jahres beendigt werden
können.
Für Ende 1903 hat Dr. P. Haake in Berlin das
Manuskript seiner Bearbeitung der Entwürfe und Briefe
König Augusts des Starken, für die er noch Studien
in auswärtigen Archiven zu machen hat, in Aussicht gestellt.
Andere Arbeiten sind im Laufe des Jahres zwar fort-
geschritten, doch lälst sich noch nicht der ungefähre Zeit-
punkt ihres Erscheinens angeben. Dies gilt von den Akten
zur Geschichte des Bauernkrieges, die Archivar Dr.
Merx in Osnabrück herausgibt, von der geplanten Aus-
gabe der Ständeakten, für die Dr. W. Görlitz im
Hauptstaatsarchiv zu Dresden das Material zunächst bis
1539 sammelt und bearbeitet, von des Archivar Dr. J.
Kretzschmar in Hannover Arbeiten Zur Geschichte
des Heilbronner Bundes 1633, auch von dem grolsen,
die Hauptwerke der sächsischen Bildnerei und
Malerei des 15. und 16. Jahrhunderts umfassenden
Sammelwerk, mit dem sich Museumsinspektor Dr. E.Flechsig
in Braunschweig seit einer Reihe von Jahren beschäftigt.
Dagegen konnte Prof. Dr. R. Wuttke die Geschichte
des sächsischen Steuerwesens und die Geschichte
der amtlichen Statistik in Sachsen, die er der Kom-
mission in Aussicht gestellt hat, wegen anderer Arbeiten
166 Kleinere Mitteilungen.
nur wenig fördern, und für die Geschiclite der säch-
sischen Zentralverwaltung hat sich immer noch kein
geeigneter Bearbeiter gefunden.
Auch die Bibliographie der sächsischen Ge-
schichte, die wir für eine der wichtigsten Aufgaben
der Kommission halten, wird noch nicht so bald erscheinen
können; noch ist der mit der Bearbeitung beauftragte Dr.
Victor Hantzsch in Dresden mit zeitraubenden und müh-
seligen Vorarbeiten beschäftigt.
In der Gruppe von Arbeiten, die eine Gesamtdar-
stellung der Geschichte des geistigen Lebens der
Stadt Leipzig geben sollen, ist Dr. R. Wustmanns
Musikgeschichte am weitesten vorgeschritten; voraus-
sichtlich wird im Laufe des Jahres 1903 der I. Band
(bis 1630) druckfertig werden. Auch die übrigen Bearbeiter
— Prof. Dr. H. Böhmer für die Geschichte des kirchlichen
Lebens, Rektor Prof. Dr. Kämmel für die Geschichte des
Schulwesens, Dr. Kurzwelly für die Geschichte der bildenden
Kunst, Prof. Dr. Witkowski für die Literaturgeschichte —
sind eifrig tätig. Ergänzend tritt zu diesen Arbeiten die
Herausgabe der Acta Nicolaitana und Thomana des
Leipziger Rektors Thomasius (1678 — 1684); Prof.
Dr. Sachse hofft die Abschrift, die er selbst besorgt, bis
Ende 1903 beenden zu können.
Dr. Armin Tille hat eine Sozial- und Wirtschafts-
geschichte Leipzigs übernommen und ist mit der
Materialsammlung dafür beschäftigt. Er beabsichtigt, ihr
eine Vorstudie über die wirtschaftliche Stellung Leipzigs
in Deutschland bis gegen Ausgang des 16. Jahrhunderts
vorauszuschicken, die er im Manuskript bis Ostern vollenden
zu können hofft.
Besondere Aufmerksamkeit wandte die Kommission
auch diesmal den historisch -geographischen Fragen zu.
Die letzten Ziele, die sie dabei im Auge hat, sind ein
historischer Atlas und ein historisch - geographisches
Nachschlagewerk für Sachsen. Die Lösung dieser Auf-
gaben, deren hohe Bedeutung für die gesamte landes-
geschichtliche Forschung aufser Zweifel steht, wird frei-
lich bedingt durch eine Reihe recht schwieriger und
teilweise kostspieliger Vorarbeiten. Eine dieser Vorar-
beiten ist die Herstellung einer mit Gemarkungsgrenzen
versehenen historisch - statistischen Grundkarte
von Sachsen im Mafsstabe von 1:100000. Von dieser
Grundkarte sind im Laufe des Jahres 1902 die Sek-
Kleinere Mitteilimgen. 167
tioneii 415441 (Borna- Altenburg), 414 (Wunsiedel) und
515 (Mammersreutli) erschienen, und die Sektion 467/492
(Greiz -Hof) wird ihnen demnächst folgen. Damit wäre
die Aufgabe so weit gelöst, als sie unserer Kommission
zufällt. Denn die Herstellung der nordwestlichen Sektionen
W'ie auch der Sektion 414/440 (Zeitz-Gera) hat die histori-
sche Kommission für Sachsen-Anhalt, der die hiesige Kom-
mission die erforderlichen Grundlagen liefert, übernommen
und von ihnen auch bereits mehrere (Zörbig- Halle,
Düben- Leipzig, Torgau - Oschatz) in vorzüglicher Aus-
führung veröffentlicht; wegen der beiden nordwestlichen
Sektionen Kalau-Kamenz und Spremberg-Niesky aber,
die gröfstenteils Gebietsteile der Provinz Brandenburg
enthalten, ist man mit dem Verein für die Geschichte
dieser Provinz ins Vernehmen getreten. Eine weitere
Vorarbeit für den historischen Atlas bilden die Arbeiten
des Privat dozenten Dr. Kötzschke über die Ämter-
geographie, die sich neben den Ämtern des Erzgebirgi-
schen jetzt namentlich auf die Ämter des Leipziger Kreises,
inbesondere das Amt Leipzig selbst, beziehen. Auch die
Beschreibung der Bistümer unseres Landes gehört
hierher; Seminaroberlehrer Dr. Becker in Waidenburg, der
dieselbe übernommen hat, ist gegenwärtig mit der Aus-
arbeitung einer Beschreibung des Bistums Meifsen be-
schäftigt. Was das geplante historische Ortsver-
zeichnis von Sachsen betrifft, so hatte Archivsekretär
Dr. Beschorner bereits im Jahre 1901 der Kommission eine
ausführliche Denkschrift vorgelegt, in der eine Reihe für
dieses Werk erforderlicher Vorarbeiten vorgeschlagen
wurden. Der für die aufgeworfenen Fragen gebildete
Unterausschufs, bestehend aus den Professoren Bücher,
Ratzel, Rüge, Seeliger, dem Archivrat Lippert, dem Privat-
dozent Dr. Kötzschke, dem Dr. Beschorner und dem Ver-
fasser dieser Zeilen, ist zweimal zur Beratung zusammen-
getreten und beantragte: als Grundlage für die historisch-
geographischen Arbeiten möchten zunächst die (vor den
Zusammenlegungen aufgenommenen) Flurkarten der links-
elbischen Hälfte der Kreishauptmannschaft Dresden, sowie
der Amtshauptmannschaften Leipzig und Borna versuchs-
weise nach einem von Rob. Mittelbach in Kötzschenbroda
vorgeschlagenen Verfahren reproduziert und für ihre histo-
risch-geographische Bearbeitung, vornehmlich hinsichtlich
der Flurnamen und Wüstungen, geeignete Arbeitskräfte ge-
wonnen werden. Die Kommission genehmigte diesen An-
168 Kleinere Mitteilungen.
trag. Die Denkschrift des Dr. Beschorner, die auf Be-
schlufs der Kommission im Druck erschienen ist^), bietet
jedem, der sich über die hier nur in Kürze zu berührenden
Fragen näher unterrichten will, Gelegenheit dazu.
So wenig also das Jahr 1902 auch an Veröffent-
lichungen der Kommission gezeitigt hat, so grols ist der
Kreis der Aufgaben, mit denen sie sich zur Zeit beschäftigt,
und es ist begreiflich, dals eine Erweiterung dieses Kreises
auf Bedenken stölst. Eine Anfrage des Prof. Dr. Haebler in
Dresden, ob ein von ihm geplantes Werk über die ältesten
Druckerzeugnisse Sachsens vonderKommission über-
nommen werden könne, wurde einem Unterausschusse über-
wiesen. Von Seiten des Gesamtvereins der deutschen Ge-
schichts- und Altertumsvereine ist die Kommission ersucht
w^orden, die Inventarisation der kleineren Archive
des Landes (der Stadt- und Landgemeindearchive, der
Pfarrarchive, Gutsarchive, Familienarchive etc.) in An-
griff'zu nehmen; doch mulste auch die Entscheidung darüber,
so wünschenswert diese in Baden bereits vollendete, in
der ßheinprovinz, in Westfalen, Thüringen, Schlesien u. a.
in Angriff' genommene Inventarisation wäre, einstweilen
vertagt werden.
Die Kommission bestand während des Jahres 1902
aus 20 Mitgliedern. Die Zahl der Subskribenten beträgt
zur Zeit 207.
2. Nachträge zur Lebensgescliichte des Andreas Frank
von Kamenz ''').
Von Carl Niedner.
Giemen weist in dieser Zeitschrift XIX, 96 Anm. 8
auf die Unsicherheit hin, die darüber herrscht, ob Andreas
Frank in Kamenz in Sachsen geboren sei. Er entscheidet
die Frage nach Franks Geburtsort nicht endgültig, da
die Kirchenbücher von Kamenz erst mit 1583 beginnen -j.
Glücklicherweise aber bieten uns im vorliegenden
Fall die seit" 1400 erhaltenen Kamenzer Stadtbücher •^)
1) Denkschrift über die Herstellung eines Historischen Orts-
verzeichnisses für das Königreich Sachsen. Im Auftrage der Kgl.
Sachs. Kommission für Geschichte ausgearbeitet von Dr. H. Be-
s chorner. Dresden, Druck von Wilhelm Baensch 1903.
J"^) Vgl. diese Zeitschrift XIX, 95 ff und XXIII, 143 f.
') Beiträge z. sächs. Kirchengeschichte XV, 125.
^) Vgl. über sie diese Ztschr. X, 140 f.
Kleinere Mitteilungen. 169
einen Ersatz. Sie bestätigen urkundlich, dafs Andreas
Erank ein Sohn der Stadt Kamenz in Saclisen ist.
Aber die Stadtbücher erzählen nicht nur dies, sondern
sie geben auch interessante Aufschlüsse über persönliche
Verhältnisse des jungen Leipziger Dozenten. — Es ist
daher wohl gerechtfertigt, wenn wir die auf Andreas Frank
bezüglichen Einträge der Kamenzer Stadtbücher zum Ab-
druck bringen.
Wir schicken ihnen einige Bemerkungen voraus.
Die Familie der Frank scheint schon lange, vielleicht
seit der Gründung der Stadt, in Kamenz ansässig gewesen
zu sein. Sie mag dort im Ansehn gestanden haben. 1427
ist unter den Kamenzer Ratmannen Geld Frang auf-
geführt. Auch Jost Frank, der sich mit für Andres Frank
verbürgt und den wir mit ziemlicher Sicherheit als dessen
Oheim bezeichnen dürfen, finden wir unter den Ratsherren
der Stadt, während die 1497 u. ö. erwähnte Jost Franccynn,
die wohl auch zur Familie unseres A. Frank gehörte,
Äbtissin im nahen Marienstern war.
Der Vater des Andreas Frank ist wohl in dem 1494
und noch weiter erwähnten Mathis Frangko zu suchen*).
Ein Vergleich von Stadtbuch III fol. 101a mit Stadt-
buch IV (1514 — 1538) fol. 146 b macht diese Annahme so
wahrscheinlich wie möglich. Denn es ist an beiden Orten
dieselbe Hypothek, mit der es einmal Mathis, das andere
mal Andreas Frank zu tun hat. Zudem ist der Vater des
Andreas um das Jahr 1509 nach Stadtbuch III fol. 276b
gestorben. Nach dem Jahre 1509 wird aber auch nie
mehr des Mathis Frank in den Stadtbüchern Erwähnung
getan.
Mathis Frank besals einen Gutshof in Kamenz. Er
war Bauer und Brauer dazu. Allen Anzeichen nach war
er nicht unvermögend. Wird doch unter seinem Nachlals
auch „Silberwerk" mit aufgeführt.
M. Frank war mit Dorothea'^), die nach seinem Tode
aufs neue eine Ehe mit Hans Keyl einging, verheiratet.
Als Mathis Frank starb, hinterliefs er aulser seiner
Witwe drei Kinder*^): Anna, Nikolaus und, wohl als
jüngstes, eben unsern Andreas.
^) Stadtbuch III (1483—1513) fol. 101 b, 103. 152.
^) Der Name der Gattin M. Franks und die Erwähnung des
Silberwerks finden sich Stadtbuch IV fol. 58.
«) Stadtbuch III fol. 276 b, vgl. Beilage Xr. I.
170 Kleinere Mitteilungen.
Während Anna sich mit einem gewissen Stephan
L elf 1er verheiratet^) zu haben scheint, trat Nikolaus im
Jahre 1519^) ins Franziskanerkloster zu Kamenz ein. Ist
diese Tatsache an sich gewifs nicht auffallend, wenngleich
schon 1517 Luther seine Thesen hatte ausgehen lassen,
so gewinnt dieser Schritt N. Franks doch an Interesse,
wenn wir hören, dafs Andreas Frank, also Nikolaus'
Bruder, der in jenen Jahren öfters in Kamenz gewesen
zu sein scheint, zur erasmianischen Reformpartei gehörte
und schon seit 1518 auf Luthers Seite stand^). Scheint
also der Eintritt N. Franks ins Kloster fast im persön-
lichen Gegensatz zu der Anschauung seines Bruders
Andreas erfolgt zu sein, so gewinnt eine weitere Tatsache
an Interesse. Ehe Nikolaus 1519 ins Franziskanerkloster
eintritt, legt er sein Testament nieder. In diesem Testa-
ment werden u. a. vorzüglich die Mutter und vor allem
die Geschwister bedacht. Seine Schwester Anna erhält
10 Mark ausgesetzt. Ja sogar seiner Stiefschwester Wal-
purge legiert Nikolaus; nur seinen Bruder Andreas hat
er im Testament ausgeschlossen^^). Diese Tatsache mufs
um so mehr auffallen, da Andreas damals notorisch in
finanzieller Bedrängnis war, in der wir ihn sogar noch
1521 finden"). Immerhin läist sich natürlich etwas Sicheres
über das persönliche Verhältnis der beiden Brüder zu
einander nicht behaupten, da positive Beweise fehlen.
Wenden wir uns nunmehr noch kurz den unten ab-
gedruckten Einträgen selbst zu.
Stadtbuch III fol. 276b (Beilage I) finden wir die
Aufzeichnung über den am 16. Juli 1509 abgeschlossenen
Erbvertrag zwischen der Witwe M. Franks und ihren
') Stadtbuch IV fol. 146b, vgl. Beilage Nr. JII.
*) Vgl. Beiträge z. säcbs. Kircbengeschichte I, 120 und Stadt-
buch IV fol. 58.
0) Giemen in dieser Ztschr XIX, 100 f.
10) Vgl. Stadtbuch IV fol. 58, wo am 4. April bez. 9. Mai 1519
der „wirdige Nicolaus Frank vor der profession des mynern orden
der bruder von der observantz" sein Testament durch Jost Frank
u. a. niederlegen läfst. In ihm erhalten die Klosterbrüder 10 Mark,
ebenso die leibliche Schwester Anna 10 Mark legiert. Der Stief-
schwester "Walpurge, wohl einer Tochter der Dorothea aus zweiter
Ehe mit Hans Keyl, läfst Nikolaus seinen Anteil an dem „silberberg",
das noch von der Erbschaftsmasse des verstorbenen M. Frank ungeteilt
geblieben war, zusprechen.
") Vgl. Giemen a. a. 0. 112 und unten Beilage Nr. II.
Kleinere Mitteilungen. 171
Kindern. Bei dieser Erbteilung fällt auf, dais der Anteil
der Witwe an der Erbschaft nicht erwähnt wird, wie
man es nach den einleitenden Worten erwarten könnte.
Aber der Vertrag selbst zeigt deutlich, dafs eben nur
das Erbe der Kinder begrenzt werden sollte. Weiter ist
zu bemerken, dals entschieden Andreas den Hauptanteil
erlangt. Es scheint dies ein Hinweis darauf zu sein, dals
man schon damals Mittel zum Studium des begabten
Knaben bereitstellen wollte.
Wir können ferner von diesen Angaben des Stadt-
buches aus, wenn wir sie mit dem Leipziger Matrikel-
eintrag von 1511 zusammenhalten, das Geburtsdatum A.
Franks annähernd in das Jahr 1496 verlegen. Man dürfte
also bei Franks Geburtstag an den 30. November 1496
denken. Charakteristisch für die Energie des angehenden
Dozenten, andererseits aber auch für den werktätigen
Stolz der Bürger auf den gelehrten Sohn ihrer Stadt, ist
der Eintrag Stadtbuch IV fol. 37b (Beilage II). In letzter
Hinsicht verdient besonders das Marginale beachtet zu
werden (Beilage H).
Wir finden in diesem Bürgschaftsvertrag der Stadt
Kamenz für den Baccalaureus Frank die „Armut" Franks
wieder, die wir schon in dem Brief an Roth^'-) kennen
gelernt haben. Aber der gewifs für einen Leipziger
Dozenten geringe Ertrag der Braupfanne, die Andreas'
Erbteil mit ausmachte, gewährte dem jungen Gelehrten
wenn auch karge, so doch fortlaufende Mittel.
1525 scheinen sich die finanziellen Verhältnisse Ma-
gister A. Franks wesentlich gebessert zu haben. Er kann
seinem Schwager (?) Leffler das Bargeld überlassen und
begnügt sich mit einer Hypothek, die auf dem offenbar
ihm überkommenen elterlichen Haus ruht (Beilage III).
Ja, 1527 verzichtet Frank völlig auf sein Erbteil —
er gab wohl die Braupfanne, die Hypothek von 24 Mark
und vermutlich auch das elterliche Haus seinen Verwandten
zurück ^'^).
Mit dem Marginale zu Stadtbuch DI fol. 276 b vom
15. Juli 1527 verschwindet Andreas Frank aus den Ka-
menzer Stadtbüchern.
12) Giemen a.a.O. 102.
^^) Vgl. Beilage Nr. III und Marginale a und b zu Beilage I.
172 Kleinere Mitteilungen.
Beilage iSIr. I.
Erbschaftsvertrag der Dorothea Frank mid ihrer Kinder Anna,
Nicolaus und Andreas vor dem Rat der Stadt Kamenz. 16. Juli 1509.
(Kamenzer Stadtbuch III fol. 276h.)
Die Frengkin und Xickel, Andre und Anna, yre leipliche kyndere.
Zu mergken: das die teylung zwischen der Frenckynne und yren
kj^nndern alfso wye hemoch volget gemacht und beschlossen: Nemlich
Annan ist zugeteilt: das stucke acker bei dem Houthubel und zehen
mark, die die fraw bey yr hat, vor die cleydung-, defsgleichen vyr-
zehen mark auch ane gelde, zu yrenu teiln ^^)
Nickeln ist zugeteilt: Die schawne und wiese zum Rodelande,
so aber solch teil geringer dann der andern teil eyns, hat man zehen
mark dorzu gesatzt, die die frawe heraus solle reichenn; auch zehen
mark vor die cleydung, dorzu 14 mark bey der mutter stehende.
Andresen ist zugeteilt: Die pfanne sambt dem gartteu und
acker bey dem spital und X mark vor die cleydunge. Auch XIV mark
bey der muter stehende, difs gelt sal bey der mutter, der frangkyn
stehen, sie dy kinder mit cleydung, efsen. drinken und aller uotturtt
bis zu yren mündigen jaren versorgen und, so sie mundig werden und
des geldes bedurffende, sal sie ynen das gebin und ueberreichen. Ge-
boten f-olchs in den stadtbuch zu vorschreyben. Gescheen am Montag
nach sanctorum divisionis apostolorum im fünfzenhundertsten und
neunden jaren.
Hierzu die späteren Marginalien :
a) Die XXIIII mark bot magister Frangke Lefflern entricht,
wie im andern statbuch vorzeichnet: fol. 146^'').
b) Doctor^") Francke bot sich seines erbfalles allenthalbin vor-
zichtet. Gescheen Montag noch Margarethe (15. Juli) Anno 1527.
Beilage Nr. II.
Der Rat zu Kamenz leiht dem Baccalaureus A. Frank 50 Gulden,
um ihm die Fortsetzung seiner Studien zu ermöglichen. Weiter
wird dem A. Frank zu seiner „Förderung" gestattet, 4 Jahr lang
ununterbrochen brauen zu dürfen. Fünf Kamenzer Bürger aber
verbürgen sich dem. Hat gegenüber für die Erfüllung der Verbind-
lichkeiten des Ä. Frank. 17. Februar 1517.
(Kamenzer Stadtbuch IV f 1514— 1538] fol. 37b.)
Baccl. Andreas Franck.
Zu wifsen: das uff heut Montagk post Valentini (17. Februar)
vor eynem erbaren rot ist erschynen Baccl. Andreas Frangk und vor-
meldet, das er vorder zustudieren inwillens und von wegen seiner
1^) Hierzu das Marginale a s. unten.
1-^) Vgl. Beilage III.
^^) So liest Herr Stadtbibliothekar Uhlig in Kamenz anstatt
„Dominus", tcte ich ursprünglich las. In lieben swürdigster Weise
hat Herr Uhlig meine Abschriften aus dem Stadtbuch nochmals
mit dem Original verglichen imd mir von dem Testament des
Nikolaus Frank eine völlige Abschrift gegeben. Ich möchte ihm
auch an dieser Stelle meinen Dank aussprechen.
Kleinere Mitteilungen. 173
armutth zuvorlegen nicht vormechte, derlialbin eyn erbar rot gebeten,
ym L fl. vorzustrecken. Sulche sume wolde er verbürgen und, dyweil
erfs nicht ableiste, vorzinfsen; auch weyter gebeten, das eyn erbar
rot im zu eyner vorderung fseine brew^ifane vhyer ior nachenander
neben den kirchpfannen wolde lofsen gehen.
Hat eyn erbar rot seyn redlich und seliglich vornhemen angesehn,
ym dy phan vhyer ior nochenander zugehen zugesagt und funffzygk fl.
beyn hern Johann Poppen, vicario zu Meyfsen, uff schaden auf-
gewonnen und genanten Baccl. Andreo vorgereicht. Darvon sal man
alle ior jerlich 7 fl. zinfens, als drey halbin gTilden") uff Michael und
3{?)fl.'*) uff walpurge und alfso vortan, dyweil sulch gelt nicht wyrt
abgelust. Vor sulche fünfzig fl. und vor dy zins, die jerlich sullen
gefallen, haben dy nochfolgenden samptlich und ungesunder! beyn und
neben allen iren guttern globt, alfs mit nhamen:
Jacoff Bering,
Jorge Zceller,
Brosig Noldener der Junge,
Merten Faust,
Jost Frank.
Difse genannte bürgen, so ys in yrenn vermugen feyn wyrt,
sullen fsy sulche L fl. ablofsen, und, dyweyl es niche abloisen, sullen
fy jerlich uff' tageczeit, wie obin vormeldt, VII fl. zcinse dorvon
überreichen.
Dys alles iist zu eynem gedechtnis hyreinn vorczeichnet.
Act. die et anno ut supra.
Hierzu das Marginale:
Difse funfzigk fl. habin dy bürgen anstad des magisters korrz noch
weynachten im XXIIII. iar beym rotte eyngelegt. Aisdan sy eyn
rot ganzweis ledigk und lofs gesagt.
Beilage Nr. III.
Andreas Frank cediert seinem Schwager St. Leffler ein Guthaben.
Dieser hinwieder verzichtet seinerseits dafür auf die Hypothek, die
sein Weib auf A.Franks Haus in Kamenz stehen hat.
24. November 1525. (Stadtbuch IV fol. 146 b.)
Magister Andreas Francke. Steffan Leff'ler.
Zu wifsen: das magister Andreas Francke Steffan Lefflern zu
seinem frommen XlXfl. (?) gut gelt von Bai toi Kletten zu entpfoen
vergunt und nochgelofsen.
Davor bot im Steffan Leffler die 24 mark, die er von wegen
seines weibes auff' dem haus Hans Wils vaterteil zu fordern, mit
vorwillung eynes erbarn rodts verschreiben lofsen: alfo, wo das haus
verkofft, das magister Francke von andern solche 24 mark zur be-
zahlung nhemen (man?) fal, ane menigliches hinderung, wie im alten
stadtbuch vorzeichent.
Ciescheen am obent Catharine.
i') Durchgestrichen ist: drey halbin gixlden und darüber ge-
schrieben ein schoc gut gelt.
1*) 3 fl. ist durchstrichen und darüber 1 schoc geschrieben.
174 Kleinere Mitteilungen.
3. Wo ist Friedrich Hortleder geboren?
Von K. E. Reimanu.
Der gewöhnlichen Annahme nach ist der Geburtsort
des bekannten Geschichtschreibers des iSchmalkaldischen
Krieges , Prinzenerziehers und herzoglich sächsischen
Rates Friedrich Hortleder das Dorf Ampfurth bei Wanz-
leben im Regierungsbezirke Magdeburg. Der Verfasser
von Hortleders Lebensbeschreibung in der Allgemeinen
Deutschen Biographie (Bd. 13 S. 165 f.) macht dieselbe
Angabe und weist zu ihrer Begründung auf den Eintrag
in der Matrikel der Universität Jena hin, der die im
ersten Semester des Jahres 1599 in Jena erfolgte Imma-
trikulation Hortleders beurkundet; es heilst dort: Frideri-
cns Hordleder Amfurtensis. Demselben Namen mit der-
selben Heimatsangabe begegnen wir auch im Album der
Universität Wittenberg. Hier w^erden unter den am
1. Mai 1585 Inskribierten aufgeführt: Vcdentinus et Fride-
ricus HorÜeder Amfortenses fratres. Zu dem Namen
Fridericus ist von anderer Hand hinzugefügt worden : Con-
siliarius Aldenhurgensis. Wir vermuten, dals der Träger
dieses Namens unser Friedrich Hortleder gewesen ist,
der bekanntlich 1608 auf Ersuchen der Herzogin Dorothea
Maria, der Witwe des Herzogs Johann von Weimar, vom
Kurfürsten Christian IL von Sachsen, dem Vormunde der
weimarischen Prinzen, zum Präzeptor ihrer Söhne Johann
Ernst und Friedrich bestellt worden und später ihr und
ihrer Kinder vertrauter Ratgeber gewesen ist. Die Be-
zeichnung Hortleders als Altenburger Rat wäre allerdings
eine irrtümliche, das Versehen des Schreibers dieser Be-
merkung in der Matrikel aber leicht erklärlich. Denn
Herzog Johann hatte, nachdem ihm von seinem älteren
Bruder Herzog Friedrich Wilhelm, dem Regenten der
gesamten weimarisch -altenburgischen Lande, zu seiner
bevorstehenden Vermählung der Ertrag der Ämter Alten-
burg, Eisenberg und Ronneburg überwiesen worden war
(November 1592), sein Hoflager 10 Jahre in Altenburg
gehabt, ehe er es 1603, nach der Landesteilung, wieder
nach Weimar verlegte und die Witwe Herzog Friedrich
Wilhelms mit ihren Kindern das Schlols Altenburg bezog
(1604). Neun von seinen elf Söhnen sind in Altenburg
geboren, zwei liegen in der Schloßkirche daselbst be-
graben. Eine Verwechselung „der Altenburger Herr-
Kleinere Mitteilungen. 175
Schäften" oder vielmehr der Zeit, da die eine und die
andere herzogliche Familie in Altenburg gewohnt hat,
konnte in späterer Zeit wohl vorkommen. Die Eichtig-
keit unserer Annahme, dals der 1585 in Wittenberg in-
skribierte Friedrich Hortleder und der Geschichtschreiber
gleichen Namens identisch seien, dürfte auch nicht etwa
deshalb angezweifelt werden, weil Hortleder 1585 ja noch
ein Kind war, eben erst sein siebentes Lebensjahr an-
getreten hatte. Denn wie bekannt, kam es im 16., 17.
und auch im 18. Jahrhunderte häutig vor, dafs man Namen
von Knaben im Alter von 2 bis 13 Jahren in die Matrikel
einer Hochschule eintragen liefs, und nicht immer wies
der Rektor in einer dem Namen beigefügten Bemerkung
auf das jugendliche Alter der Eingeschriebenen hin ^). In
Wittenberg wurde dies erst seit 1589 üblich.
Dafür, dals Friedrich Hortleder in Arapfurth geboren
sei, liegt aber, soviel wir wissen, kein anderes Zeugnis
vor, als der Eintrag in der Jenenser Matrikel. Aus der
Heimatsangabe in der Matrikel, die, nebenbei bemerkt,
schon vor der Mitte des 16. Jahrhunderts mit dem aus
dem Ortsnamen gebildeten Adjektiv gegeben wird, erfahren
wir nun allerdings in der Regel den Geburtsort des Stu-
diosen, zuweilen jedoch nur den Wohnort, der ihm zur
zweiten Heimat geworden ist'-). So war z. B. M, Sebastian
Leonhart, ein Lehrer der Söhne Kurfürst Christians L,
1544 in Freiberg geboren; seine Eltern aber hatten ihren
Wohnsitz in Dresden; daher schrieb er sich „von Dresden".
Der Geburtsort des kurfürstlich sächsischen Leibarztes
Dr. Salomon Albert ist Naumburg; da jedoch seine Eltern
bald nach seiner Geburt mit ihm nach Nürnberg über-
gesiedelt sind, nennt er sich immer Noribergensis. Wir
haben guten Grund anzunehmen, dafs in Bezug auf
Friedrich Hortleder die Sache ähnlich liegt. Der Name
Hortleder oder Hartleder ist ungewöhnlich oder doch nicht
weit verbreitet gewesen. Eine Familie dieses Namens
gab es um die Mitte des 16. Jahrhunderts in Pegau. Im
1) Beispiele hierzu in Gersdorf, Beitrag zur Geschichte der
Universität Leipzig (1869) S. 93 und 94 und in den Matrikeln der
Universitäten Heidelberg, Rostock, Wittenberg u. a.
") Manchmal ist statt des Heimatsortes der Heimatsbezirk an-
gegeben oder die bekannteste Stadt in demselben. Der kurfürstlich
sächsische Hofrat Leonhard von Milkau ist 1544 in Alberode bei
Löfsnitz geboren. In die Matrikel der Universität Wittenberg jiefs
er einschreiben: Leonhardus a Milkau Schneberg. nobilis (6. Juli 1562).
176 Kleinere Mitteilungen.
Sommersemester 1548 wurde Valentinus Hartleder Pega-
viensis in Leipzig immatrikuliert (1550 daselbst Bacca-
laureus) und 1554 ein Joannes Hartleder Pegaviensis^
letzterer in sehr jugendlichem Alter, weshalb er den
Aufnahmeeid, den die Universität in jener Zeit schon von
dem Vierzehnjährigen forderte, nicht leisten durfte. Beide
werden in Urkunden der Universität auch Hortleder ge-
nannt^).
Manches spricht für die Annahme, dafs Friedrich
Hortleder nahe Anverwandte in Pegau hatte und dafs zu
denselben auch dieser ältere Valentin Hortleder zu rechnen
ist. Wie erwähnt, erfolgte Valentin und Friedrich Hort-
leders Aufnahme unter die Zahl der akademischen Bürger
Wittenbergs am I.Mai 1585 und zwar durch den Rektor Jo-
hannes LimmerLutcensis i. u. doctor, der seit 1570 (als Magi-
ster) der Universität angehörte. Die Reihe der Inscripti vom
Sommer 1585 eröffnen zwei Lützener, Melchior Frank
und Johannes Arnold, ein Sohn und ein Enkel der
Schwester des Rektors^), dann folgen die Brüder Hort-
leder, hierauf Ambrosius Pfretzschner Pegaviensis (nach
einer späteren Bemerkung in der Matrikel: doctor iuris
factus, obiit Pragae anno 1611), und von den „nomina gratis
inscriptorum" vom 1. Mai stehen voran die Namen der
Brüder Johannes und Friedrich Pfretzschner aus Pegau,
und unter dem 4. August ist verzeichnet Valentin Pfretzsch-
ner Pegaviensis (gleichfalls gratis inskribiert). Wir ver-
muten, dals alle die Genannten miteinander und auch
mit dem Leipziger Baccalaureus Valentin Hortleder ver-
wandt waren. Es kam ja nicht selten vor, dafs ein Uni-
vensitätsrektor bei Antritt seines Amtes einer Anzahl
Jünglingen und Knaben, die seiner Sippe angehörten,
aulser den Söhnen auch Neffen, Enkeln und anderen Ver-
wandten, damit ein Geschenk machte, dafs er sie in die
Matrikel einschrieb'). Nun wird freilich der Verwandt-
schaft der Hortleder und Pfretzschner mit dem Rektor
nicht ausdrücklich gedacht; aber es ist doch auffällig, dafs
dieser gerade am ersten Tage seines Rektorats mit den
Nachkommen seiner Schwester und den beiden Hortleder
'^j Vgl. Gr. Erler, Die Matrikel der Universität Leipzig II,
716 und I, 699 Anm. 6.
•*) Vermutlich war letzterer noch ein Knabe; doch fehlt bei
seinem Namen in der Matrikel der Vermerk non iuravit.
^) Belege hierfür im Wittenberger Album, Sommersemester
1573, 1589, 1591, 1595, 1597 etc.
Kleinere Mitteilungen. 177
drei Pegauer mit gleichem Familiennamen inskribieren
konnte, und etwas später einen vierten desselben Namens,
während vordem junge Leute aus Pegau Studien halber
sich selten nach Wittenberg wandten, sondern lieber Leipzig
aufsuchten, und solche aus Lützen noch weit seltener,
andere Ampfurther aber als die Hortleder in der zweiten
Hälfte des 16. Jahrhunderts überhaupt nicht in das Witten-
berger Album eingeschrieben worden sind^). Ferner beruht
es wohl nicht auf blolsem Zufall, dals die Namen Valentin
und Friedrich in zwei von den erwähnten drei Familien-
gruppen vertreten sind, der Name Johannes bei allen
dreien vorkommt. Wenn man sich nun eriimert, dals dem
ältesten Enkel der Sitte gemäls fast immer der Name
des Groisvaters beigelegt wurde, so kann man wohl zu
dem Schlüsse kommen, dals Valentin und Friedrich Hort-
leder Enkel des Pegauer Valentin Hortleder gewesen sind.
Die Vermutung, dafs sie selbst aus Pegau stammten, und
die andere, dafs ihre Eltern mit ihnen nach Ampiurth
übersiedelten, als sie noch Kinder waren, liegt dann nahe.
Dals der Geburtsort Friedrich Hortleders nicht auiser-
halb der sächsischen Lande (Meilsen und Thüringen) ge-
sucht werden darf, könnte man auch daraus folgern,
dafs der Kurfürst von Sachsen, der Vormund der Söhne
Herzog Johanns, dem jungen Gelehrten schon bald nach
Vollendung seiner Studien das Lehramt bei seinen Mündeln
übertrug, während Nichtsachsen vom Dresdner Hofe nur
dann zu Präzeptoren sächsischer Prinzen bestellt wurden,
wenn sie als Erzieher junger Fürsten bereits tätig gewesen
waren und sich besonderer Empfehlungen von selten ver-
wandter Höfe erfreuen konnten, oder wenn sie in Sachsen
längere Zeit ein Amt bekleidet hatten').
Um darzutun, dafs Friedrich Hortleder wirklich aus
Sachsen stammt und dals sein Geburtsort Pegau ist, be-
darf es aber nicht der Aufstellung von Hypothesen und
Anführung von wahrscheinlichen Gründen. Für diese
Tatsache liefert ein gewichtsvolles Zeugnis ein Bericht
^) In der Zeit vom Mai 1548 bis April 1585 sind nur ca. 12 Pe-
gauer in Wittenberg immatrikuliert worden.
') Als sich 1596 die Anstellung eines anderen Präzeptors für
die kursächsischen Prinzen nötig machte, hielt man im Lande Um-
schau nach einem solchen; denn der neue Lehrer sollte einer sein,
der „in diesem Lande gezogen und geboren". Hauptstaatsarchiv
Dresden Loc. 8017. I. Theil der Schrifften, der Churf. Jungen Herr-
schaft education belangende 1593—1598 (21. Mai 1596).
Neues Archiv f. S. G. u. A. XXIV. 1. 2. 12
178 Kleinere Mitteilungen.
in einem Aktenkonvolut des Geheimen Haupt- und Staats-
archivs in Weimar, der Mitteilungen und Vorschläge
betreffs der Erziehung der ältesten Söhne des Herzogs
Johann von Weimar enthält^). In diesem für den Kur-
fürsten von Sachsen bestimmten, von Kanzler, Kammer-
und Hofräten in Weimar unterzeichneten Gutachten vom
9. Juli 1607 heifst es nämlich: „Unnd weill zu Jena ein
.... junger mann Fridericus Hordtleder genannt von
Pegau bürtig, welcher besage der universitet beigefügten
testimonii seiner geschicklichkeit auch lebens und wandeis
halben bey menniglich ein guttes lob hatt, auch in der
religion richtig ist, so hielten wir dafür, das derselbe woU
und nützlich zum praeceptore zu bestellen". — Sollten
nicht in den Pegauer Kirchenbüchern Nachrichten über
Friedrich Hortleder und seine Eltern zu finden sein?
^) Acta Herzog Johann Ernst des jüngeren und Herzog
Friedrichs des altern Gebr. zu S. Weimar Aufenthalt auf der Uni-
versität Jena etc. betr. 1607—1614. A. 53 c.
Literatur.
Dichtungen des Königs Joliann TOn Saclisen. Herausgegeben
von Carola, Königin -Witwe Ton Saclisen. Leipzig, Bernhard
Tauchnitz. 1902. XV, 260 SS. 8»
Das vorliegende Buch, „in dankbarer und verehrungsvoller Er-
innerung an den theueren, geliebten Verstorbenen im Anschlufs an
Seinen 100 jährigen Geburtstag zu wohlthätigen Zwecken heraus-
gegeben", ist ein sinniges Denkmal für den unvergefslichen Fürsten,
dem die Vielseitigkeit seiner geistigen Gaben und deren reiche Be-
tätigung eine ganz eigenartige Stellung unter seinen hohen Standes-
und Zeitgenossen eingeräumt hat. Einem solchen Werke gegenüber
ist eine Rezension im eigentlichen Sinne, wie wir sie sonst an dieser
Stelle bringen, nicht am Platze, zumal die literarische Würdigung
der poetischen Werke König Johanns einem Organ für sächsische
Geschichte ferner liegt. Gleichwohl erschien uns ein Hinweis auf
das Buch geboten, weil gerade diese Dichtungen für den Geschichts-
forscher, dem daran liegt, die Umrisse eines Charakterbildes des
verewigten Monarchen zu gewinnen, einen hohen Quellen wert be-
sitzen. Dafs der König, dessen Jugend noch in die klassische Zeit
unserer Literatur fällt, von Kindheit auf an der poetischen Form
Gefallen fand, ist nicht auffällig. Aber es ist nicht allein und nicht
vorzugsweise die Form, die für ihn in Betracht kam. Bei weitaus
den meisten der mitgeteilten Dichtungen haben wir den Eindruck,
dafs sie mit einer gewissen Notwendigkeit entstanden sind, um Emp-
findungen und Stimmungen zum Ausdruck zu bringen, die sich in
anderer als dichterischer Form kaum wiedergeben liefsen. Der König
selbst gibt diesen Gedanken einmal treffenden Ausdruck:
Dichtkunst thut die Wahrheit kund,
Die im Innern lebt.
Die vergebens oft der Mund
Auszusprechen strebt.
Die kein klügelnder Verstand,
Nur das Herz begreift,
Das so gern im Zauberland
Seiner Wünsche schweift.:
f • So tragen die Dichtungen den Stempel der Unmittelbarkeit
und inneren Wahrheit, und es ist vollkommen gerechtfertigt, aus
ihnen Rückschlüsse auf das geistige und seelische Leben des hohen
Entschlafenen zu machen. Eben mit Rücksicht darauf sah sich schon
der Biograph des Königs, Freiherr P. von Falkenstein, veranlafst,
12*
1 80 Literatur.
eine Auswahl der poetischen Arbeiten des Königs in sein Werk
1878) aufzunehmen. Eine vollständigere Sammlung hat dann 1880
der langjährige Bibliothekar und wissenschaftliche Berater des Königs,
J. Petzholdt, veröffentlicht. Diese Sammlung bildet die Grundlage
der vorliegenden; doch sind die Texte nicht allein mit Sorgfalt
revidiert, sondern die Zahl der veröffentlichten Dichtungen hat sich
um über ein Drittel vermehrt; nicht weniger als 22 Nummern werden
hier zum ersten Male bekannt gemacht. Von besonderem Interesse
ist, dafs dazu auch das Goethe-Archiv in Weimar beisteuern konnte.
Hier befindet sich ein Manuskript mit 22 Gedichten, das einst Prinz
.Johann auf den Wunsch Goethes diesem übersandt hatte; es ist das
besondere Verdienst Seiner Kgl. Hoheit des Prinzen Johann Georg,
auf diese Gedichte aufmerksam gemacht zu haben. Elf davon waren
bisher unbekannt. Leider ist nirgends angegeben, welche Gedichte
sich in dieser Handschrift finden; es wäre das doch von Interesse
gewesen.
Über fast ein halbes Jahrhundert erstrecken sich die poetischen
Arbeiten des Königs. Das früheste Gedicht „Kameradschatt" stammt
aus seinem 15. Lebensjahre; als eines der spätesten wird die schöne
Übersetzung von Mauzouis Ode auf den Tod Napoleons, die das
Dati;m des 5. Mai 1863 trägt, bezeichnet. Besonders zahlreich sind
die Gelegenheitsgedichte; in seinen jüngeren Jahren lieis Prinz
Johann kein Familienfest ohne eine poetische Gabe vorübergehen,
und die so entstandenen Dichtungen, so flüchtig sie auch teilweise
hingeworfen sind, sind uns doch überaus wertvolle Zeugnisse für das
schöne Familienleben, das sowohl im Hause des Prinzen Max als
dann in dem seines Sohnes herrschte, und für den ausgeprägten
Familiensinn des Königs Johann; es befinden sich darunter wahre
Perlen, wie das bekannte am Tage der Geburt seines ältesten Sohnes,
des nachmaligen Königs Albert, entstandene Gedicht „Vatergedanken"
(von dessen Urschrift ein Faksimile beigegeben ist). Ebenfalls den
Charakter von Gelegenheitsgedichten tragen die unter den Aufschriften
„Reiseerinnerungen" und „Widmungen an einzelne Personen" zu-
sammengestellte Gedichte", unter den letzteren befindet sich- ein bisher
unbekanntes von 1853 an die Prinzessin Carola, die erlauchte Heraus-
geberin des Buches. Andere Gedichte zeugen von dem fernen Natur-
empfinden des hohen Dichters; wieder andere sind religiösen Inhalts
und erfreuen uns durch die einfache, innige und milde Frömmigkeit,
die sich in ihnen ausspricht. Auch im Drama hat sich Prinz Johann
veisucht; die Stoffe entnahm er, seinen historischeu Neigungen folgend,
meist der Geschichte, doch findet sich auch eine recht belustigende,
in Dresdner Mundart geschriebene Posse, zu der ebenfalls die Geburt
des Prinzen Albert den Aulais gegeben hat. Sie ist nicht die ein-
zige Dichtung, die uns die humoristische Ader des Prinzen zeigt;
im ganzen freilich herrscht der ernste Ton vor. In der letzten
Abteilung sind einige Übersetzungen zusammengestellt; sie zeigen
etwas von jener Anempfindungsfähigkeit, die in der Danteübersetzung
zu vollkommenerem Ausdruck gelangt ist. Ausgeschlossen sind die
griechischen und lateinischen Dichtungen des Königs, von denen
Falkenstein a. a. 0. einige mitgeteilt hat.
Ohne Fi'age hat man allen Grund, der hohen Herausgeberin für
das Werk, dem die Verlagsbuchhandlung eine vorzügliche Ausstattung
gegeben hat, sehr dankbar zu sein.
Dresden. Er misch.
Literatur. 181
Das Domkapitel von Meifsen im Mittelalter. Ein Beitrag zur
Verfassungs- und Verwaltungsgescliichte der deutschen Domkapitel.
(Sonder- Abdruck aus den „Mitteilungen des Vereins für Greschichte
der Stadt Meilsen". 1902. VI. Band, 2. Heft). Leipziger Inaugural-
Dissertation. Von Knn/ von Brunn genannt von Kauffungen.
Meifsen, Druck von C. E. Klinkicht u. Sohn. 1902. VI, 135 SS. 8«.
Die vorliegende gründliche Arbeit, die den gewohnten Umfang
einer Doktordissertation bei weitem überschreitet und einen Gegen-
stand behandelt, an den sich nicht jeder angehende Historiker mit
Erfolg hätte wagen dürfen, ist hervorgegangen aus dem Historischen
Seminar an der Universität Leipzig; der Verfasser ist ein Schüler
des Prof, Dr. Seelii^er. Aufcer den bereits gedruckten Quellen ist
reichlich benutzt das Hauptstaatsarchiv Dresden — etwa 17 meist
umfangreiche Nummern — , sowie das Domstiftsarchiv zu Meifsen.
Leider füllen diese Archivalien nur die Lücken in der späteren Ge-
schichte des Hochstifts aus, und es zeigt sich hier wieder, wie spärlich
die (Quellen für des.<en ältere Geschichte fliefsen. Kapitel I behandelt
die einzelnen Mitglieder des Domkapitels — Stand, Anzahl, Weihe-
grad, wissenschaftliche Bildung und Titel der Domherren, ferner
deren Rechte und Pflichten, die Besetzung und Erledigung der Dom-
herrenstellen, die Vikare — ; Kapitel II die Kapitelämter — die
Dignitäten, die Amter der Vikare, die niederen Kapitelämter — ;
Kapitel III die Korporationsrechte des Domkapitels — Versammlungs-
und Beschlufsfassungsrecht, Statuten, Urkimden, Siegel, die Dis-
zii)linargewalt und die Vermögensverwaltung des Domkapitels — ;
Kapitel IV die Stellung des Domkapitels in der Diözese — das Ver-
hältnis des Kapitels zum Bischof, die wichtigsten Rechte des Dom-
kapitels dem Bisehof gegenüber, das Domkapitel und die Diözese.
Zum letzten Punkt des letzten Paragraphen „Die Archidiakonats-
verfassung" ist zu bemerken, dafs der Propst von Grofsenhain tat-
sächlich archidiakouale Befugnisse hatte (vgl. S. 127). Dies geht
unzweifelhaft hervor aus dem Zitat S. 70 oben. In seiner amtlichen
Tätigkeit sehen wir ihn u. a. in der Urkunde vom 1. Oktober 1492,
die Kirche von Skäfschen bei Grolsenhain betreffend (Fortgesetzte
Sammlung von alten und neuen theologischen Sachen 1720 S. 423).
In der Niederlausitz begegnet uns ein Archidiakonus bereits (vgl.
S. 71) 1228 ff in den Urkunden des Klosters Dobrilug (Ludewig,
Reliqu. manuscr. I, 43 cf. 46, vgl. Bertram, Chronik von Mühlberg S. 15).
Dafs der Archidiakonat der Oberlausitz bald verschwindet und dem
Prager Erzbistum unterstellt wurde (vgl. S. 128), ist wohl ein Ver-
sehen, desgleichen will wohl Verfasser in der Anmerkung 678 S. 128
am Schluls sagen, wie aus S. 180 oben hervorgeht, dals nur vier
Archidiakonate unter diesem Namen in den Quellen auftreten.
Albinus, der im Meifsner Domstiftsarchiv wohl bewandert war, ist
bei der Aufzählung der Archidiakonate nur ungenau in den Namen:
Meilsen ist die gleichnamige Präi)ositur, Briefsnitz ist Nisan (nach
der Präbende des Archidiaconus Ni^icensis bezeichnet, vgl. S. 72
Anm. 381), Lübben ist die Niederlausitz (dem Archidiaconus Lusatiae
gehörte die Kirche von Lübben, vgl. Cod. dipl. Sax. reg. IT, 2, 45 f.),
das Diakonat Meifsen ist der gleichnamige Dekanat. Und so hätten
auch die Anführungen in Anm. 272 und 293 aus Rüling, Geschichte
der Reformation in Meifsen, richtiger ihren Platz gefanden in i; 15.
In den bei Rüling der Zahl nach erwähnten Kirchorten übte nämlich
der Propst, bez. der Dekan die Rechte des Archidiakonus aus. Tber
ihre Tätigkeit daselbst berichten verbältnismälsig wenig Urkunden.
182 Literatur. ^
Es handelt sich in ihnen gewöhnlich um die „institutio" eines Pfarrers
(vgl. Aum. 682 Nr. 4). Von Archidiakonatssynoden (vgl. S. 130) hat
Ref. auch nur hier und da eine spärliche Spur gefunden. — S. 5 f.
spricht Verf. von der Meil'sner Stadtgeistlichkeit. Wenn mit diesem
Ausdruck die Geistlichen der Civitas Misnensis, die hin und wieder
neben der Diözese genannt wird, gemeint sind (vgl. auch das Zitat
S. 55 Anm. 274), und so scheint es nach dem Zusammenhange, so
durfte die Pfarrkirche zu S. Nicolaus nicht mit. erwähnt werden, da
sie unter dem Erzpriester von Rofswein stand. Über die Civitas war
der Propst als judex Ordinarius gesetzt. — Eine genaue Angabe der
Einkünfte der Obödieuzen (vgl. S. 107 Anm. 577) aus weit späterer
Zeit findet sich in einer Leipziger Handschrift. Da hier bei jeder
Obödienz die Kollatur über die betreffende Vikarie angegeben ist,
so dürfte das Verzeichnis nach 1517 angefertigt sein (vgl. S. 109
Anm. 583). — Die Frage, ob der Cellarius des Hochstifts Meifsen
Domherr oder Vikar gewesen ist (vgl. S. 72 f.), entscheidet ganz klar
die Zeugenreihe der Urkunde Cod. dipl Sax. reg. II, 4 Nr. 11 (1266),
in der erst die Canonici und dann die Vikare genannt sind. Der
Cellarius eröffnet die Reihe der Canonici. In Urkunde Nr. 9 desselben
Bandes, die 16 Jahre jünger ist, steht derselbe Albertus de Doblin
bereits an der Spitze von neun Canonici. Die Jahreszahl 1228 in
Anm. 387 ist verdruckt für 1278. — Die Angabe „(bei Stolpen)"
neben „Kirchhain" ist S. 71 unten wohl irrtümlich gesetzt. Einen
andern Kirchort dieses Namens als Kirchhain in der Niederlausitz
gab es in der Diözese Meifsen nicht.
Waidenburg i. Sachs. Rieh. Becker.
Beiträge zur Reformationsgeschiclite aus Büchern und Hand-
schriften der Zwickauer Ratsscliulbibliotlielt. Von Lic. Dr. Otto
Cleineii, Gymnasialoberlehrer in Zwickau. 2. Heft. Berlin, C. A.
Schwetschke u. Sohn. 1902. IV und 147 SS. 8°.
Bereits im ersten Hefte von des Verfassers Beiträgen zur Re-
formationsgeschichte wurden zahlreiche Erläuterungen, Ergänzungen
und Notizen zu den verschiedenen Gebieten der sächsischen Greschichte
dargeboten. Auch das vorliegende ßändchen zeigt des Verfassers
Belesenheit, Gründlichkeit und Spürsinn. Bescheiden erklärt er im
Vorwort, es würden hier keine umwälzenden und überraschenden
neuern Aufschlüsse gegeben, Avohl aber einige kleine Lücken aus-
gefüllt, Einzelheiten aufgeklärt und einiee Persönlichkeiten, die in
der Reformationsgeschichte an mehreren Punkten begegnen und meist
mit den Reformatoren ersten Ranges in wenn auch nur vorübergehende
und mehr oder weniger äulserliche Beziehungen getreten sind, in
ihrem Leben und Wirken vorgeführt. In dem Abschnitt Spalatiniana
(S.96 — 137) werden neben einem Briefe des kurfürstlichen Bibliothekars
an einen bei Hartfelder nicht genannten Schüler von Melanchthons
Schola privata 22 Schreiben an Spalatin aus einem Münchener Codex
abgedruckt und u. a. eingehende Mitteilungen über den bekannten
Handschriftensammler Hekel gemacht (S. 98 — 106). Die Studie über
Simon Haferitz (S. 14 — 25) gibt eine Analyse einer ganz von
Münzerischem Geiste durchdrunsrenen Predigt über Matth. 2, 1 — 12,
enthält aber auch eine Reihe Notizen zur Leipziger Buchdrucker-
geschichte. In der Arbeit über den Wittenberger Schulmeister, Bornaer
Prediger, Naumburger Domprediger und Torgauer Superintendenten
Literatur. 183
Georg Mohr werden zwei Predigten, eine über die Todesfurcht, eine
zweite über den Kirchweihtext, analysiert, dazu Mohrs Stellung und
Verhalten in den kirchlichen Kämpfen der Zeit geschildert. In dem
Abschnitte „Bischof Adolph von Merseburg und die Pfarrer von
Schönbach und Grolsbuch" (S. 4—14) wird Fraustadts Darstellung
ergänzt. Aus den übrigen Mitteilungen seien noch die Notizen über
Luther und Melanchthon erwähnt. Des ersteren Stammbaum wird
aus einem Briefe des Dresdner Schulmeisters Theodor Lindemann
erläutert, auch nachgewiesen, dafs Luther als Student in Erfurt in
der Georgsburse an der Lehmannsbrücke gegenüber der jetzt ab-
getragenen Nikolaikirche gewohnt hat (S. 1—3). Melanchthon er-
scheint u. a. in seinem Freundschaftsverhältnis zu dem Professor der
Medizin Jakob Milich, dem er verschiedene Bücher, z. B. Camerars
KaTY]XT)ai? Tou XpiaT'.av.aiJLoü schenkte. — Für das dritte Heft wird
ein Kegister in Aussicht gestellt, das einen Einblick in die viel-
seitigen Ergebnisse der minutiösen Kleinarbeit bieten wird.
Leipzig. Georg Müller,
Matthias Hoe von Hoenegg und sein Eingreifen in die Politik und
Publizistik des 30jährigen Krieges. Von Hans Knapp. Halle,
Niemeyer. 1902. 55 SS. 8*'.
Das Büchlein gibt zuerst eine gedrängte Übersicht über die
äufseren Lebensschicksale Hoes, beleuchtet kurz und treffend seinen
Charakter und verfolgt dann, welche Stellung er als kursächsischer
Oberhofprediger zu den Ereignissen des 30jährigen Krieges ein-
genommen hat. Im Anfange finden wir ihn von dem heftigsten Hasse
gegen die Reformierten beseelt und ein gemeinsames Vorgehen von
Katholiken und Lutheranern zur Unterdrückung des böhmischen Auf-
standes ganz nach seinem Sinne, Nach der Landung Gustav Adolfs
hat er dann im Gegensatz zu seiner früheren Ansicht die Solidarität
in den Interessen aller Protestanten betont und die Politik des
Leipziger Konventes befürwortet. Da ist er selber den Reformierten
sehr versöhnlich entgegengekommen und hat seinem Kurfürsten zu
energischer Offensive gegen den Kaiser geraten. Von l(i34 ist er
dann in abermaligem Umschlage wieder für Trennung von den Re-
formierten und für den Separatfrieden Sachsens eingetreten.
Wie man sieht, decken sich die Ansichten Hoes in ihrem
Wechsel im wesentlichen mit den Wandlungen, die die Politik Kur-
sachsens durchgemacht hat. Ob aber deswegen der Oberhofprediger
als der spiritus rector des Dresdner Kabinets anzusehen ist, scheint
mir doch höchst zweifelhaft, und weit eher möchte das Gegenteil
stattgefunden haben, dal's er nämlich weniger geführt als sich jedes-
mal in geschickter Schmiegsamkeit dem in den oberen Regionen
wehenden Winde angepalst hat. Für die Jahre 1630— 1635 möchte
ich dies Verhältnis jedenfalls behaupten und einen entscheidenden
Einflufs Hoes leugnen. Ein im ganzen abschliel'sendes Urteil ist
allerdings vorläixtig noch nicht möglich, dafür mangelt es noch zur
Zeit an einer genügenden Durcharbeitung der sächsischen Politik.
Das vorliegende Buch dringt jedenfalls für diese wichtigste Hoe
betreffende Frage nicht in die Tiefe und haftet für alles, was die
kuisächsische Politik betrifft, an der Oberfläche. Doch bleibt ihm
sein Wert als einer fleilsigen Vorarbeit, auf der spätere werden
weiter zu bauen haben: die einzelneu Aui'serungen Hoes in Streit-
184 Literatur.
Schriften und Gutachten sind übersichtlich zusammengestellt, das
gedruckte Material dafür ist, soviel man sehen kann, vollständig zu-
sammengebracht und durch Nachforschungen im Dresdner und
Wiener Archiv und den Bibliotheken von Göttingeu, Gleisen, Gotha
und Hamburg ergänzt.
Berlin. Walter Struck.
König August der Starke. Eine Charakterstudie. Von Paul Haake.
München und Berlin, R. Oldenbourg. 1902. 27 SS. 8".
Das vorliegende Schriftchen, dessen Verfasser den Lesern dieser
Zeitschrift nicht unbekannt ist, begrüfsen wir mit aufrichtiger Freude.
Es ist noch nicht lange her, dafs man in Sachsen eine gewisse
Scheu vor der eigenen Geschichte oder doch vor grolsen Teilen der-
selben empfand, und diese Scheu hat viel dazu beigetrageu, dafs die
Erforschung unserer Geschichte noch so viele Lücken zeigt. Der
Klindige wird nicht daran zweifeln, dafs diese Scheu unberechtigt
ist. Die Geschichte Sachsens und der Wettiner zeigt, wie die jedes
Volkes und jedes Herrscherhauses, Licht- und Schattenseiten, die in
ihrem gegenseitigen Verhältnis unbefangen betrachtet, weder gebilligt
noch gemifsbilligt, sondern vor allem verstanden werden müssen;
treibt die Wissenschaft Vogelstraulspolitik, schliefst sie die Augen,
um nichts Unangenehmes zu sehen, so muls die Folge die sein, dafs
die landläufige Geschichtsdarstellung entweder höfisch oder opposi-
tionell, in beiden Fällen aber tendenziös gefärbt, unwahr wird. Es
ist zu hoffen, daJs die Tätigkeit der Königl. Sachs. Kommission für
Geschichte, die eine Reihe von Aufgaben aus der neueren Zeit in
ihren Arbeitsplan aufgenommen hat. hier Wandel scbaftt. Zu diesen
Aufgaben gehört auch die Veröffentlichung der eigenhändigen Ent-
würfe und Briefe Augusts des Starken, mit der Dr. Haake beauftragt
worden ist. Die gewandt geschriebene Broschüre, die uns hier vor-
liegt, ist ein Versuch, auf Grund eines reichen authentischen Materials
den Charakter des merkwürdigen Fürsten aus seiner Eigenart und
seiner Zeit heraus zu verstehen; und es kann keinem Zweifel unter-
liegen, dai's diese historisch-psychologische Untersuchung im wesent-
lichen zu gunsten des Vielgescholtenen ausgefallen ist. Sie ist nicht
das, was man eine „Rettung" nennt; die Genulssucht des Fürsten,
der wie so viele seiner Zeitgenossen eine rücksichtslose Ich -Natur
war, wird durchaus nicht bemäntelt. Wohl aber wird hervorgehoben,
dafs diese Genulssucht doch nicht das einzige war, was ihn beherrschte.
Eine ohne Frage hervorragend beanlagte Persönlichkeit, hatte August
das lebhafte Bestreben, sich in jeder Beziehung geltend zu machen.
Er „lechzte nach universaler Bildung und nach unsterblichem Ruhm"
und war unermüdlich bestrebt, die Lücken seiner Bildung atiszufüUen
und die bedeutende Stellung in der Welt , zu der er sich berufen
glaubte, ganz einzunehmen. Der Verfasser sucht dies vor allem auf
dem Gebiete des Kriegswesens, der äufseren und inneren Politik
nachzuweisen, während er die bekannteste Seite seines Wirkens,
Augusts künstlerische Bestrebungen, nur flüchtig berührt. Was er
bietet, sind nur Skizzen; es wird ihm überlassen bleiben müssen, in
der „Geschichte Sachsens unter August dem Starken", die ihn seit
Jahren beschäftigt, den Nachweis im einzelnen zu führen. Aber
schon jetzt erkennen wir, dafs sich doch nicht so ohne weiteres der
Stab über den grofs angelegten Fürsten brechen lälst , wie die
Literatur. 185
Gescbichtswerke, aus denen man jetzt die Kenntnis unserer Ge-
schichte zu schöpfen pflegt, dies fast ausnahmslos tun,
Dresden. Ermisch.
Untersuchungen zur Schlacht bei Kesselsdorf. Berliner Inaugural-
Dissertation. Von Bruno Oettinger. Berlin. 1902. 46 SS. 8*'.
In der vorliegenden Schrift macht Oettinger im Gegensatz zum
Oeneral Stabswerk den Versuch, die These Keibels, dals die schiefe
Schlachtordnung („Flügelschlacht") Friedrichs des Groisen bereits in
den schlesischen Kriegen angewendet worden sei, für die Schlacht
bei Kesselsdorf durchzuführen. Oettinger sucht deshalb folgende
Darstellung der Schlacht zu beweisen. Leopold greift nach rechts
weit aus, hält den linken Flügel zurück, bestimmt den rechten aufser-
ordentlich verstärkten Flügel (aufser den sechs Bataillonen Gre-
nadiere, acht Regimenter Infanterie Lebwald und acht Regimenter
Kavallerie) zum Angriff auf Kesselsdorf, um die Sachsen in
der Flanke zu fassen und aufzurollen. Das zweite Treffen (fünf
Regimenter) unter Leps, der jetzt dem linken säch.siscben Flügel
unter Jasmund gegenüberzustehen kommt, füllt die zwischen den
Regimentern des Prinzen Moritz und Lehwalds entstandene Lücke
aus. Lehwald nimmt das Dorf, durchzieht es mit seinen Truppen
und rollt, in der Flanke der Sachsen stehend, deren Linie auf. Diese
Darstellung entspricht aber den in den Quellen überlieferten Tatsachen
nicht. Leopold hat zwar den Versuch gemacht, die Sachsen in der
Flanke und auf besserem Terrain zu fassen, da sie für einen Frontal-
angriff hinter dem Zschonergrund unangreifbar waren Als sein Plan
durch die grofse Linksverschiebung der sächsischen Linien vereitelt
wurde, hat er ihn aufgegeben und sein Heer „nach der Schablone"
aufgestellt, so dals dadurch beinahe die Hälfte seiner Kavallerie auf
den linken Flügel zu stehen kam, wo sie überhaupt nicht zu ver-
wenden war. Der linke Flügel kam bei der Anmarschriobtung von
selbst etwas später an den Feind. Gegen Kesselsdorf haben nur
die sechs Bataillone Herzbergs und das Regiment Jeetze gekämpft:
dieses, dessen Kommandeur Lehwald war (so erklärt sich die
Stelle: Lehwald prit le village par la flaue), hat Kesselsdorf erobert.
16 Regimenter, wie Oetting-er meint, bei der kurzen Zeit durch das
Dorf zu bringen, i.st eine absolute Unmöglichkeit: es waren, wie
Jasmund selbst angibt, nur vier Bataillone und vier Eskadrons, die
in der Flanke und im Rücken der Sachsen, die Panik des sächsischen
linken Flügels veraulafsten. Die übrigen Regimenter Lehwalds,
nicht Leps', haben gegen Jasmund gekämpft: denn die Tatsache, dals
drei Regimenter des zweiten Treffens bei Zöllmen gekämpft haben,
kann von Bremen unmöglich aus der Luft gegriffen sein. Die Leps-
scheu Regimenter wurden in die Lücken zwischen (nicht, wie
Oettinger das Generalstab werk miisversteht, in) den einzelnen Re-
gimentern eingeschoben.
So mufs Oettingers Beweisführung als verfehlt angesehen werden.
Er hat wie überhaupt alle bisherigen Darstellungen der Schlacht,
zwei höchst wichtige, in dem von ihm selbst abgedruckten Berichte
Jasmunds überlieferte Tatsachen nicht genügend hervorgehoben:
1. Dafs Kesselsdorf zu Beginn der Schlacht gerade wie Zöllmen vor
der sächsischen Linie lag und nicht Schlüssel, sondern eine
vorgeschobene Bastion der sächsischen Stellung war.
186 Literatur.
Diese war im Gegensatz zu der ersten hinter dem Zschoner
Grund vortrefflich gewählt, sie konnte nicht umgangen werden.
Wollte der Fürst bei der Kürze der Zeit die Sachsen noch
vor der Ankunft des Prinzen Karl gründlich schlagen, so durfte
er sich nicht allein mit der Einnahme des Dorfes aufhalten
lassen, das, wenn nach schwerem Kampfe gewonnen, aufserdem
wenig Vorteile bot, da es von der, wie gesagt, hinter dem Dorfe
stehenden sächsischen Linie von oben beschossen werden konnte,
sondern mulste die Sachsen, wo er sie fand, auf allen Punkten sofort
angreifen. 2. Dafs zusammen mit dem eigenmächtigen Aus-
fall Wilsters in erster Linie das Vorrücken Jasmunds die
Schlacht zu einer so furchtbar en Niederlage der Sachsen
gemacht hat. Dadurch kam Kesselsdorf in die Flanke der
Sachsen zu liegen und wurde der Schlüssel ihrer Aufstellung im
Moment, als es in die Hände der Preulsen überging. Jetzt erst
wurde die Schlacht, ohne dals Leopold sie darauf angelegt hätte,
von selbst zur Flügelschlacht.
Die Bemerkungen Oettingers über den Verfasser der Dyherr-
schen Denkschrift (= Jasmund), der Anmerkungen eines preufsischen
Grenadiers (= Friedrich der Grofse) und über das Ausbleiben Grünnes
lind des Prinzen Karl sind richtig. Sie sind das Wertvollste an
seiner Arbeit.
Dresden. Ph. Hiltebrandt.
Die Kriege Friedrichs des Grofsen. Herausgegeben vom Grofsen
Generalstabe, Kriegsgeschichtliche Abtheilung IL Dritter Theil.
Der Siebenjährige Krieg 1756 — 1763. I. Band: Pirna und Lobo-
sitz. II. Band: Prag. Berlin, E. S. Mittler u. Sohn. 1901. XIII,
371 u. 108 SS. 8**, mit 19 Karten, Plänen und Skizzen, sowie einer
Handzeichnung des Königs. VIII, 179 u. 19 S,S. S", mit 12 Plänen
und Skizzen.
Bei Sachsens Lage zwischen den beiden rivalisierenden deutschen
Vormächten war es unausbleiblich, dafs es in den schlesischen Kriegen
stark in Mitleidenschaft gezogen wurde. Im Siebenjährigen Kriege
blieb es fast ununterbrochen der heifs umstrittene Boden, den beide
mit Eifer erstrebten, mit Zähigkeit zu halten suchten und nach seinem
Verluste mit Erbitterung zurückzugewinnen trachteten. Das Kur-
fürstentum bot ihnen starke Stützpunkte in seinen Festungen,
günstige Stellungen für verschanzte Lager und gute Winterquartiere;
es schien unerschöpflich für Lieferungen an Soldaten, Vieh, Getreide,
Geld und allem sonstigen Kriegsbedarf. Die Geschichte des Sieben-
jährigen Krieges, bis zu der die Forschungen des preufsischen
Generalstabes jetzt vorgeschritten sind , darf daher in hohem
Grade das Interesse der sächsischen Geschichtsforschung be-
anspruchen.
Der erste Band betrifft das Kriegsjahr 1756. Anerkennenswert
ist die Vorausschickung einer ausführlichen Darlegung über die
politische Vorgeschichte , über das preufsische , österreichische und
sächsische Heer und die Geldmittel Preufsens. Dafs in der Vor-
geschichte bei allem Streben nach gerechter Würdigung vorwiegend
der preufsische Standpunkt zum Ausdruck kommt, ist begreiflich
Literatur. 187
und auch selbstverständlich*). Der oder die Verfasser vertreten die
Auffassung, die wir der Kürze halber als die Naudt^sche bezeichnen
wollen. Der eigentliche militärische Teil behandelt in erster Linie
die für die sächsische Armee schmerzlichen Tage von Pirna- König-
stein-Ebenheit im September und Oktober 1756-). Hierfür haben
wir ja das bekannte gute Buch Asters, dessen Ergebnisse zwar in
Einzelheiten berichtigt und vielfach ergänzt werden, namentlich für
die Vorgänge auf preufsischer Seite, das aber auch neben dieser neuen
Darstellung für den Historiker, der die Verhältnisse beider Heere
eingehend kennen lernen will, noch seinen Wert behält. Den säch-
sischen Truppen läfst das preufsische Generalstabswerk volle Ge-
rechtigkeit und Anerkennung widerfahren, und selbst bei den zahl-
reichen Fehlern, besonders Unterlassungssünden, der sächsischen
Oberleitung beobachtet es weit mehr schonende Zurückhaltung, als
der Sachse Aster, der seinen nur zu vielfach vollberechtigten, bitteren
Tadel offen äufsert. Der andere Teil betrifft die Schlacht von Lobo-
sitz, deren umstrittene Ereignisse und Bedeutung in lichtvoller Weise
erörtert werden. Charakteristisch für die ganze Arbeitsweise ist aber
der Umstand, dafs auf die bisherigen Kontroversen (vgl. die Arbeiten
von Garnier, Dopsch, Immich mit ihren Differenzen) keine Rücksicht
genommen ist. Auseinandersetzungen mit anderen Forschern werden
überhaupt vermieden. Wohl mag dieses Verfahren einer so hohen
Stelle wie dem Grofsen Generalstabe als vornehmer erscheinen, auch
für die Bearbeiter angenehmer sein; der Historiker aber wird sich
doch schwerlich ganz damit einverstanden erklären. Auch eine Aus-
einandersetzung (nicht im Text, sondern im Anhang) ist sehr wohl
streng sachlich und würdig ausführbar und dient unter Umständen
der Aufklärung eher, als kühles Ignorieren. Dies und noch einiges
andere") sind aber Prinzipienfragen, die nicht den einzelnen Band
*) Auf Einzelheiten einzugehen, ist nicht die Aufgabe dieser
Anzeige. Für die Anlegung eines anderen Malsstabes bei Beurteilung
von Friedrichs Gegnern sei nur beispielsweise hingewiesen auf S. 56,
wo die Behauptung, die Westminsterkonvention habe noch keineswegs
eine Lage geschaffen, die Frankreich gezwungen habe, auf Öster-
reichs Wünsche einzugehen, doch zu optimistisch ist; denn die Kon-
vention deckte Hannover, beraubte Frankreich der Hauptmöglichkeit
eines energischen Landkrieges, schädigte also von vornherein dessen
Stellung gegenüber England bei des letzteren Überlegenheit zur See.
Wer bei Friedrich es billigt, dafs er Vorbeugungsmafsregeln ergriff
und nicht wartete, bis es den Gegnern beliebte, mufs es auch bei
anderen billigen, wenn sie sich vorsahen; ob Friedrich selbst die
Besorgnisse der Franzosen für nötig und begründet erachtete, darauf
kommt es doch bei der Berücksichtigung der französischen Motive
nicht an, sondern da gilt es, die Sache im französischen Gesichts-
winkel zu sehen.
-) Hervorgehoben sei hier nur der Hinweis S. 296 auf den
zeitweilig günstigen Stand des Browneschen Entsatzversuches
am 11. Oktober, als die Österreicher Altendorf oberhalb Schandaus
besetzten und die Preufsen unter Meyerinck sich — falls entschieden
angegriffen — in Schandau m unhaltbarer Lage befanden, die aber
leider nicht benutzt (weil nicht erkannt) wurde.
ä) Dazu gehört auch die Nichtnennung der für die einzelnen
Länder oder Abschnitte verantwortlichen Bearbeiter, ferner die Wahl
188 Literatur.
angehen und daher dessen Bearheitern nicht zur Last zu legen sind ;
auch verändern sie nicht den eigenen Wert des Gebotenen an sich.
Warme Anerkennung verdient die reiche Beigabe von allerhand
Etats. Bestands- und Verteilungsübersichten und Listen, Ordres de
Bataille usw.; noch mehr aber die treifliche Ausstattung*) mit Über-
sichtskarten, Plänen, Skizzen, von denen mehrere (darunter eine
eigenhändige Skizze Friedrichs über Lobositz) dem Bande eingeheftet
sind, eine weitere stattliche Zahl in einem besonderen Beilageband
vereinigt ist. Ohne den manchmal fast luxuriösen Eindruck der
Beigaben des österreichischen Geueralstabswerkes über den ()ster-
reichischen Erbfolgekrieg zu erreichen, erfreuen sie doch durch ihre
überaus klare, verständliche EinzeicKnuiigsweise, ihre mehifach kunst-
technisch sehr schöne Her>itelhing (vol. z. B. die Blätter über Lobositz
und Pirna, desgl. im IL Bd. über Prag). Sie sind für die rasche
Erfassung der Sachlage höchst förderlich; z. B. die Übersichtskarte
3 über die Standorte sämtlicher am Kriege beteiligter Truppen in
Deutschland gewährt ein deutlicheres Bild von den Stärkeverhält-
nissen und ihrer räumlichen Verteilung, als das seitenlange Be-
schreibungen vermögen; auf Skizze 1 über Vormarsch und Zusammen-
ziehung der Preulsen vom 28. August bis 10. September 1756 erfafst
man mit einem Blicke die ganzen Vorbereitungen zur Schürzung
des Knotens, desgleichen in Band 11 auf Skizze 9 und 10 über
die Versammlung der Heere und den Einmarsch im März und
April 1757.
Der zweite Band behandelt den böhmischen Feldzug von 1757
bis zur Schlacht von Prag; er berührt daher die sächsische Ge-
schichte nicht in gleichem Grade, wie der erste. In starkem Kontrast
zu der Unkenntnis und Lässigkeit, die die sächsische Generalität
1756 wiederholt betreffs der Erkundung und Berücksichtigung ört-
licher Verhältnisse bei ihren Maisnahmen bewiesen hatte, steht
Friedrichs Eifer während des Winters 1756/1757, sich Aufklärung
über das Terrain, besonders auch mit vorausblickender Fürsorge
schon für Operationen westwärts, nach Thüringen hin, zu verschaffen,
für den Fall einer damals ja erst als fernes Gewölk am politischen
Horizont auftauchenden französischen Offensive; er reiste selbst nach
Leipzig und WeiJsenfels und liefs grofse Teile Sachsens durch Moritz
von Anhalt bereisen und genau für militärische Zwecke erkunden.
Von hohem Interesse ist die unter Berücksichtigune: der wechselnden
politischen Lage mit ihrer Unsicherheit wegen der Haltung und
aktiven Schritte Englands und Frankreichs gegebene Schilderung,
wie sich allmählich der kühne Kriegsplau von 1757 entwickelte, wie
der Orthographie bei Wiedergabe von Quellenstelleu. Es berührt
sonderbar, dals man im Französischen ebenso modernisiert, wie das
die akademische Ausgabe der Oeuvres de Frederic und die Polit.
Korresp. tun, dagegen im Deutscheu.. eine Orthographie anwendet,
die sich peinlich an die unnützesten Aufserlichkeiten, die einer zu-
fälligen Schreiberlaune entstammen, klammert, wie bei der Grofs-
oder Kleinschreibung, vgl. z. B. S. 285: „Der König lalsen sämtlichen
Regt, vor ihre erwielsene aulserorthentliche Pravour in dem gestrigen
treffen Viel mahls dancken, und werden ihne proben dero gnade nach
möglichkeit erweifsen".
•*) Auch der Textdruck selbst in seiner schlichten Vornehmheit
macht der ersten Militärverlagsbuchhandlung Deutschlands alle Ehre.
Literatur. 189
der König die von Wiuterfeldt und Schwerin ihm vorgetragenen
Ideen nach längeren Erwägungen sich zu eigen machte, sie aber
weiterbildete, so dafs aus einem blolsen Vorstois zur Wegnahme
böhmischer Magazine und Schädigung einzelner Truppenteile der
Streich werden sollte, der die österreichische Hauptmacht vernichten
und Friedrich zum Herrn Böhmens machen sollte.
Die Arbeitsleistung, welche die verschiedenen Offiziere zu be-
wältigen hatten, war au J serordentlich grols; ihre Forschungen hatten
sich neben der umfänglichen Literatur über ein ausgedehntes, ver-
streutes handschriftliches Material an Akten, Briefen, Tagebüchern,
Karten usw.. zu erstrecken, die in den Staats- und Kriegsarchiven
Preulsens, Österreichs, Frankreichs, Sachsens, Anhalts und anderer
Staaten, sowie verschiedenen Privatarchiven, zum Teil bisher noch
unbenutzt, ruhten. Unter der reichhaltigen Literatur zur Geschichte
der Fridericianischen und Theresianischen Zeit ist daher dem
Greneralstabswerk mit Recht eine hervorragende Stelle anzuweisen.
Dresden. W. Lippert.
Uikundlicbe Beiträge und Forschungen zur Geschichte des
Preufsischen Heeres. Herausgegeben vom Grofsen Generalstabe,
Kriegsgeschichtliche Abteilung II. Drittes Heft: Das Gaudische
Journal des Siehenjährigeu Krieges. Feldzüge 1756 und 1757.
Von Jany, Oberleutnant, kommandiert beim Grofsen General-
stabe Berlin, E. S. Mittler u. Sohn. 1901. IV, 64 SS., mit
Titelbild.
Der Gedanke , neben den grofsen Kriegsdarstellungen noch
kleinere Publikationen über einzelne Ereignisse, Truppenkörper,
Quellen etc. herlaufen zu lassen, ist so löblich, dafs er keiner Be-
gründung bedarf. Ob es aber nötig war, dafür neben der Reihe der
„Kriegsgeschichtlichen Einzelschriften" eine neue Gruppe zu schaffen,
ist fraglich; denn abgesehen davon, dafs die Einzelscliriften sich
nicht auf das preufsische Heer allein beschränken (obwohl diesem
naturgemäfs der Löwenanteil zufällt), dienen beide Serien dem gleichen
Zwecke. Doch das ist nur nebensächlich; als erfreulich aber ist es
zu bezeichnen, dafs der Grofse Generalstab hier mit dem starr fest-
gehaltenen Grundsatz der Nichtnennuug der Verfasser seiner Arbeiten
gebrochen hat. Gaudis Aufzeichnungen in ihren verschiedenen Re-
daktionen sind von einschneidender Bedeutung für die bisherige Beur-
teilung des Siebenjährigen Krieges gewesen, indem sie gern tendenziös
ausgenützt wurden und bald einer vorwiegend dem König ungünstigen
Auffassung, bald der gegenteiligen als Grundlage dienten. Im Gegen-
satz zu den früheren, mehr oder minder kritiklos ihrer jeweiligen
Vorlage folgenden Benutzern geht Jany in einer den Anforderungen
historischer Quellenkritik vollgenügenden Weise daran, die verschie-
denen Überlieferungsformen zu untersuchen, ihre Abhängigkeit und
ihr sonstiges Verhältnis zu einander und damit überhaupt erst ihren
Quellenwert festzustellen. Es zeigt sich darin schlagend, wie un-
erläislich auch für den historisch tätigen Offizier eine gründliche,
sozusagen zünftige Ausbildung in einem historischen Seminar ist,
wie sie Jany genossen hat. Als Hauptergebnis ist festzuhalten, dafs
Gaudi da, wo er selbst anwesend war, als beachtenswerte Original-
quelle zu gelten hat, dafs also für 1756/57 seine Mitteilungen für
]^90 Literatur.
den Schauplatz von Wert sind, wo Friedrich II. — in dessen Um-
gebung sich Gaudi als Guidenkapitän und Flügeladjutant meist
befand — persönlich dabei war. Die sächsische Geschichte betreifen
davon die Abschnitte über die Einschliefsung und Kapitulation der
sächsischen Armee; Gaudi war einer der zwölf Offiziere, die Winter-
feldt bei seiner Mission ins sächsische Lager am 14. September 1756
begleiteten. Dem Generalstab gebührt besonderer Dank, dafs er
neben den rein militärischen Fragen auch den historischen Interessen
durch die „Beiträge und Forschungen" in erhöhtem Mafse seine
Förderung angedeihen lälst,
Dresden. W. Lippert.
1. Verwaltungsorganisation und Ämterwesen der Stadt Leipzig
bis 1627. Von Waltlier Racliel. (Leipziger Studien aus dem
Gebiet der Geschichte, herausg. von G. ßuchholz, K. Laraprecht,
E. Marcks, G. Seeliger. VlIL Band, 4. Heft.) Leipzig, G.B.Teubner.
1902. XIV, 226 SS. S».
2. [Benjamin Heideclie] Tableau von Leipzig im Jahre 1783. Eine
Skizze. (A. u. d. T.: Leipziger Neudrucke, herausg. von G. Wust-
mann. Drittes Bändchen.) Leipzig, J. C. Hinrichssche Buch-
handlung. 1902. IV, 156 SS. 80.
3. Die Gesclüclite der Dresdner Augustus-Brüclie. Vortrag ge-
halten in der Aula der Kgl. Sachs. Techn. Hochschule zu Dresden
am 28. Oktober 1902 von Max Foerster. Mit 16 Abbildungen im
Text und einer Tafel. Dresden, A. Dressel. 1902. 39 SS. 8».
4. Dresdens Umgebung in Landscliaftsbildern aus dem Anfange
des 19. Jahrhunderts. 40 Lichtdruckblätter nach Handzeichnungen
und Radierungen von Hammer, Jentzsch, Richter, Wizani, Zmgg
und anderen, herausg. von Otto Richter. Veröffentlichung des
Vereins für Geschichte Dresdens. Dresden, Lichtdruck von
Römmler & Jonas. 1902. qu.-fol.
5. Pirna in den fünfziger Jahren des 18. Jahrhunderts. 11 An-
sichten in Lichtdruck nach den in der Kgl. Gemäldegalerie zu Dresden
befindlichen Gemälden Canalettos aus den Jahren 1752 — 1755.
Herausg. von dem Verein für die Geschichte Pirnas. Pirna 1901.
qu.-fol.
6. Bau-Denlimäler der Stadt Pirna aus dem 15.— 17. Jahrhundert.
Bearbeitet von Georg Aster. Pirna, L. Scholtz (1902). 5 BU.,
20 Taff. fol.
7. Festschrift dem Sächsischen Gemeindetag dargebracht von der
Stadt Pirna. (Geschichte der Gemeindevertretung in Pirna
bis zum Jalire 1663. Von Oskar Speck.) Pirna 1902. 40 SS. 8».
8. Chronik der alten Bergstadt Lauenstein nebst einer Geschichte
der Burg und ihrer Besitzer und der Beschreibung des Gottes-
hauses und seiner Kunstschätze (mit 30 Abbildungen). Festschrift
zum 300. Gedächtnistage des Festes der Kirchenweihe vom Jahre
1602. Von Max Julius Büttner, evangel.-luth. Pfarrer daselbst.
Lauenstein (Leipzig, Arnold Strauch). 1902. VII, 119 SS. S».
9. Heimatkunde von Markranstädt, herausg. von Dr. R. Steitmann.
Leipzig, E. Gaeblers Geogr. Institut. (1902.) 17 SS. 4 BU. fol.
Literatur. 191
10. Chronik von Olsnitz im Erzgebirge. Eine historische, geographi-
sche, statistische Beschreibung des Dorfes, verfafst von Emil Jung-
hannfs, Lehrer in Ölsnitz i. E. Olsnitz i. E., Selbstverlag des
Verfassers. 1901. VIII, 683 SS. S«.
11. Chronilc von Guandstein. Herausg. von Reinhold Grünberg,
z. Z. P. vicarius in Gnandstein. Selbstverlag des Verfassers. 1901,
56 SS. 80.
12. Geschichte des Zschoner Grundes bis zur Ablösung aller
Fronen. Herausg. von der Sektion Briesnitz und Umgegend des
Gebirgsvereins für die Sächsische Schweiz. Bearbeitet von Alwin
Bergmann. Selbstverlag der Sektion Briesnitz. 1902. X, 64 SS. 8".
13. Chronik des Dorfes Marieney i.Vogtl. bis zur Einführung der
Sächsischen Landesverfassung. Von Eduard Trauer. Plauen i.V.,
Kommissionsverlag von A. Kell. 1903. IV, 111 SS. S».
14 Geschichte der Stadt Herzberg im Schweinitzer Kreise, verfafst
von Archidiakonus K. Pallas. Herzberg (Elster), Selbstverlag des
Verfassers. 1901. 498 SS. 8».
15. Geschichte und Beschreibung der Stadt Zörbig. Von Reinhold
Schmidt. Zörbig 1902. 148 SS. 8».
Unserer diesmaligen Besprechung von Erscheinungen auf dem
Gebiete der sächsischen Ortsgeschichte möchten wir einen Hinweis
auf den kürzlich erschienenen Aiifsatz des Ereiburger Stadtarchivars
Peter P. Albert „Ortsgeschichte" (im dritten Bande der „Deutschen
Geschichtsblätter" S. 193 ff.) vorausschicken, dessen Lektüre wir allen
angehenden Ortschronisten angelegentlich empfehlen; sie finden darin
eine Anleitung, wie auf diesem so ungemein fruchtbaren und doch
leider oft mit wenig Glück gepflegten Gebiete auch der Dilettant,
dem seine Bearbeitung zumeist näher liegt als dem Fachmann, bei
einigermafsen geschichtlicher Veranlagung befriedigende Ergebnisse
zu erzielen vermag.
Die erste Schrift, die wir zu besprechen haben, ist freilich keine
Laienarbeit. Die aus dem Schülerkreise K. Lamprechts hervorge-
gangene Untersuchung von W. Rachel über Verwaltungsorganisation
und Ämterwesen der Stadt Leipzig (1) ist eine sehr dankenswerte
Bereicherung unserer stadtgeschichtlichen Literatur. Wir besafsen
bisher über diesen Gegenstand, abgesehen von einer Reihe verdienst-
licher Arbeiten G. Wustmanns, so gut wie gar nichts. Der Verfasser,
der zunächst nur die Entwicklung des städtischen Amterwesens vom
16. bis 18. Jahrhundert an einem typischen Beispiel zu verfolgen be-
absichtigte, überzeugte sich bald, dafs die Lösung dieser Aufgabe
eine Untersuchung der Entwicklung der gesamten Verwaltungs-
organisation von ihren ersten Anfängen an voraussetzte ; andererseits
nötigte ihn die Fülle des Stoffs, das Jahr 1627 — seit welchem in-
folge der Einsetzung einer kurfürstlichen Kommission zur Beauf-
sichtigung der Finanzverwaltung der Stadt sich ein stärkerer landes-
herrlicher Einriuls auf die Verwaltung geltend machte — als Schlufs-
punkt zu wählen. Was zunächst Voruntersuchung war, ist dann zum
Hauptteil der Schrift geworden ; da bei Darstellung der Verwaltungs-
verhältnisse der Natur der Sache nach die Entstehung und Fortbildung
der einzelnen Ämter behandelt werden mufste, so blieb für den
zweiten, nur ein Sechstel der Schrift umfassenden Teil, der
das Ämterwesen selbst behandelt, nicht viel mehr als eine systematische
193 Literatur.
ZusaiDiiienfassiang der Ergebnisse des ersten übrig Es hat das zu.
einzelnen Wiederholungen genötigt, die dem Benutzer ein Sach-
register recht willkommen hätten erscheinen lassen, und eine gewisse
Ungleichmälsigkeit in der Gliederung des freilich sehr spröden
Stoffes bewirkt; doch sind das nur Aulserlichkeiten, die dem Werte,
der Arbeit selbst keinen wesentlichen Eintrag tun. Eine Einleitung-
gibt in Kürze Auskunft über die ältere Verfassungsgeschichte von
Leipzig, besonders die Entwicklung und die Rechtsverhältnisse des
Rates, mit denen sich früher schon v. Poseru-Klett, Wustmann u. a.
beschäftigt haben; ihre Ergebnisse werden in einzelnen, meist nichc
sehr wesentlichen Punkten berichtigt (vgl. besonder-i den ersten
Excurs). Die Darstellung des ersten Hauptteils beginnt mit der
Spitze des Verwaltungsorganismus, dem Bürgermeister (i); dann folgt
ein interessanter Abschnitt über die Gerichtsorganisation (II), der
sich freilich wohl noch erheblich erweitern lielse, und an den sich
unmittelbar ein Abschnitt über die 1595 errichtete Vormundschafts-
stube (III) anschlielst. Die Wirkung des eindringenden römischen
Rechts zeigt sich besonders in der Stellung der Juristen im Rate
und in seinem Dienste (iV); auch das Kanzleipersonal (V) wird da-
durch insofern beeinflufst, als der (Ober-) Stadtschreiber, der wichtigste
Beamte der Stadt, schon seit dem 15. Jahrhundert fast durchweg ein
Jurist ist. Weiter werden behandelt die Baumeister (VI) in ihrer
wechselnden Stellung als Finanz- und Baubehörde und die sonstigen
Ämter der Finanzverwaltuug (VII); zu dieser gehören in gewissem
Sinne auch der Kellereibetrieb und das Brau- und Weiuwesen (VIII),
die Ratswage und die Geleitseinnahme (IX), die Bauverwaltung (X),
das Zeughaus (XI), die Landstube und die Verwaltung des städtischen
Grundbesitzes (XII). Nach kürzeren Erörterungen über das Rathaus-
personal (XIII) und die Stadtpfeifer und Kunstgeiger (XIV) folgen
dann zum Beschluls vier inhaltsreiche und nach den verschiedensten.
Seiten hin wirtschafts- und kulturgeschichtliche Ausblicke gewährende
Abschnitte über die Polizeiverwaltung (XV. Wachdienst- und Sicher-
heitspolizei, XVI. Feuer-, Wohlfahrts-, Fremden- und Sittenpolizei,
XVII. Markt-, Handels- und Gewerbep.olizei , XVIII. Gesundheits-
polizei). Der zweite Hauptteil, der das Ämterwesen behandelt, unter-
scheidet die R.atsamtleute , d. h. die aus dem Rate selbst gewählten
Inhaber von Ämtern, und die eigentlichen Ratsbeamten, d. h. die
vom Rate angestellten Beamten, und schildert nach allen Seiten hin
ihre Rechtsverhältnisse: Anstellung, Amtsdauer, Entlassung, Pflichten,
Besoldung und andere Einkünfte, Altersversorgung etc. Die weitere
Entwicklung der städtischen Verwaltung seit 1627 wird in einem
Schlufsworte kurz angedeutet — Diese Inhaltsübersicht, auf die wir
uns beschränken müssen, zeigt, welche Fülle von Material das Buch
enthält. Der Verfasser arbeitet streng auf Grund seiner archivalischen
Quellen ; er hat es mit Recht vermieden, nach der ihm w.ohlbekannten,
einschlagenden Literatur die Lücken der urkundlichen Überlieferung
auszufüllen und so ein vielleicht farbenreicheres, aber unzuverlässiges
Bild zu entwerfen. So verdankt ihm der künftige Bearbeiter der
sächsischen Städtegeschichte ein Hilfsmittel, dem sich an Wichtigkeit
bis jetzt vielleicht nur Richters Verfassungs- und Verwaltimgs-
geschichte von Dresden an die Seite stellen kann.
Aufserdem nennen wir zur Geschichte Leipzigs nur noch das
dritte Heftchen der von G. AVustmann herausgegebenen Leipziger
Neudrucke (Nr. 2), das, wie seine beiden Vorgänger, das Leipzig des
18. Jahrhunderts beleuchtet. Der Verfasser des seltenen Schriftchens
Literatur. 193
„Tableau von Leipzig im Jahre 1783" soll ein junger Theologe
Benjamin Heidecke aus Merseburg (f 1811 als Propst der lutherischen
Kirche in Moskau) sein, der Neujahr 1783 in Leipzig immatrikuliert
und durch L. S. Merciers Tableau de Paris zu seiner Arbeit angeregt
wurde. Wenn das flüchtig hingeworfene, in altklug-moralisierendem
Tone gehaltene Buch, das ohne viel Witz so ziemlich über alles
Tadel und Spott ausgiefst und nur selten einmal ein Wort der An-
erkennung ausspricht, diesen übrigens mit gewohnter Sorgfalt be-
arbeiteten und dm-ch einige Anmerkungen erläuterten Neudruck nicht
erfahren hätte, so -würde die Wissenschaft kaum viel verloren haben.
Auch die rein lokalgeschichtliche Ausbeute ist ziemlich bescheiden,
da der gröfste Teil des Inhalts ebensogut in jede andere Beschreibung
einer gröfseren Stadt jener Zeit hineinpassen würde.
Für die Geschichte Dresdens ist der unter 3 genannte Vor-
trag von Max Foerster kaum als eine Bereicherung anzusehen.
Die vorhandene Literatur, die über die Geschichte der Eibbrücke
ziemlich reiche Auskunft gibt, ist fleifsig, aber nicht mit der nötigen
Kritik benutzt worden; so entspricht namentlich das, was nach
chronikalischen Nachrichten zweifelhaften Wertes und Lindaus Ge-
schichte von Dresden über die Anfänge der Brücke berichtet wird,
keineswegs dem gegenwärtigen Standpunkt der Forschung. Es gut
dies besonders von dem Anteil der Burggrafen von Dohna an der
Erbauung der Brücke. Will man den Versuch machen, die Frage,
wer die Brücke gebaut habe, durch Vermutungen zu beantworten,
so wird man wohl von dem nahen Verhältnis der Brücke zur Kreuz-
kirche ausgehen und annehmen müssen, dals hier wie in vielen
anderen Fällen kirchliche Werkmeister, die einzigen, die in jener
Zeit sich aitf den Steinbau verstanden, die Brücke — zunächst als
Zugangsweg zur Kirche und zu dem mit der Kirche in nahem Zu-
sammenhange stehenden Markte — geschaffen haben. An eine be-
sondere Brüderschaft für den Bau der Brücke zu denken, liegt keine
Veranlassung vor; insbesondere hatte die Kaiandbrüderschaft schwer-
lich etwas damit zu ttm. — Es mag schliefslich darauf hingewiesen
sein, dafs vor kurzem eine von 0. Lehmann verfafste Untersuchung
über die Geschichte des Augustusbrückenzolls an einer nicht allgemein
zugänglichen Stelle, nämlich in der Sammlung der Druckvorlagen
des Rats zu Dresden (1902 Nr. 31a), veröffentlicht worden ist, die
durchaus auf archivalischen Quellen beruht und daher Beachtung
verdient.
Ob die neueste Lichtdruckpublikation des Vereins für Geschichte
Dresdens (4), eine von O.Richter herausgegebene Sammlung von
Landschaftsbildern aus der Umgebung Dresdens, wirklich noch zur
ortsgeschichtlichen Literatur zu rechnen ist, kann zweifelhaft er-
scheinen. Sicher wird sie den Vereiusmitgliedern grofse Freude
bereitet haben. Die schlichten Radierungen, Sepia- und AquareU-
zeichnungen Adrian Ziuggs und der um ihn in den ersten Jahrzehnten
des 19. Jahrhunderts sich bildenden Gruppe von Landschaftszeichnern,
die den Lichtdrucken zu gründe liegen, atmen den anspruchslos-
sinnigen Geist jener Tage, denen die Natur mit ihren gerade um
Dresden so reich vertretenen Schönheiten ein erst vor kurzem neu
erschlossenes Gebiet war. Die meisten Blätter bieten Stimmungs-
bilder, die uns schneller in die Zeit unserer Grofsväter zurück-
versetzen, als manche bogenlange Schrift. Aber auch wer auf topo-
graphische Einzelheiten ausgeht, kann manches daraus lernen; hat
doch Dresden und seine Umgebung niemals so gewaltige Änderungen
Neues Archiv f. S. G. u. A. XXIV. 1. 2. 13
194 Literatur.
erlebt, wie in den letzten hundert Jahren. Leider bat der Heraus-
geber darauf verzichtet, Erhäuterungen zu den einzelnen Blättern zu
geben; es wäre ihm sicher ein Leichtes gewesen, eine Reihe von
Fragen zu beantworten, die sich dem Betrachter aufdrängen.
Ebenso bedauern wir, dafs der unter 5 genannten ersten Ver-
öffentlichung des Vereins für Geschichte Pirnas keinerlei Text,
nicht einmal ein Inhaltsverzeichnis, beigegeben ist. Die Mappe ent-
hält elf recht gute Lichtdruckreproduktionen der von Bernardo
Beiotto gen. Canaletto in den Jahren 1752 — 17.55 für das Brühische
Palais gemalten und jetzt in der Kgl. Gemäldegalerie (Nr. 618 — 628)
befindlichen Ansichten von Pirna. Sechs dieser Ansichten sind, jedoch ^
nicht nach den Origiualgemälden, sondern nach den in Kleinigkeiten
hier und da abweichenden Radierungen, bereits in der 1894 erschienenen
Canaletto-Mappe des Vereins für Geschichte Dresdens (Tafel XVII
bis XXII) wiedergegeben worden; auf die Einleitung zu dieser
Mappe und die Bemerkungen zu den einzelnen Bildern wird der
Benutzer des vorliegenden Werkes zurückgreifen müssen, wenn er
sich über den Maler und seine Werke näher unterrichten will.
Die Stadt Pirna hat noch eine Publikation von kunstgeschicut-
lichem Interesse aufzuweisen (6). Der jetzt in Loschwitz lebende
Architekt G.Aster hat eine Sammlung von vor zwanzig und mehr
Jahren durch ihn aufgenommenen Strafseubildern und namentlich
Abbildungen von Bauteilen, Fenstern, Erkern und vor allem Portalen
veröffentlicht; man mufs ihm dafür um so dankbarer sein, als viele
dieser meist recht reizvollen Werke der Spätgotik und Renaissance
inzwischen als Opfer unserer schnelllebenden Zeit Neubauten haben
weichen müssen und entweder ganz verschwunden sind oder in Höfen
u. dergl. ein geduldetes Dasein fristen. Das Werk Asters ist eine
wesentliche Ergänzung des ersten, von R. Steche 1882 heraus-
gegebenen Heftes der Beschreibenden Darstellung der älteren Bau-
und Kunstdenkmäler des Königreiches Sachsen, in dem die meisten
der hier abgebildeten Werke genannt werden; zeigt das übrigens
schon seit Jahren vergriffene Heft auch in manchem, dafs es die
Erstlingsarbeit des Verfassers auf diesem Gebiete war, so vermissen
wir doch ungern seine Erwähnung in der Einleitung zu Asters
Publikation.
Eine kleine saubere Arbeit zur städtischen Verfassuugsgeschichte,
die auch von allgemeinerem Standpunkte aus Beachtung verdient,
ist 0. Specks Geschichte der Gemeindevertretung in Pirna (7); sie
sollte als Festschrift dem sächsischen Gemeindetage in Pirna über-
reicht werden, der dann wegen des Ablebens des Königs Albert auf
1903 verschoben wurde. Auf Grund der vorhandenen Literatur,
hauptsächlich aber nach den Quellen des dem Verfasser unterstellten
Ratsarchivs der Stadt Pirna wird zunächst das Verhältnis zwischen
Rat und Gemeinde im Mittelalter dargestellt, dann aber die Organi-
sation, die nach den unruhigen Bewegungen der Jahre 1518 und 1519
durch eine Verordnung des Herzogs Georg vom 4. Januar 1520 ge-
schaffen wurde und im wesentlichen darin bestand, dafs sechs von
der Gemeinde zu wählende „Rechherren" zur Beaufsichtigung der
städtischen Vermögensverwaltung neben den Rat gesetzt wurden.
Unter beständigen Kämpfen besonders mit dem Rat, hier und da
aber auch mit der Gemeinde, deren Wahlrecht sehr bald der Kooptation
wich, hat sich dieses Kollegium nach und nach immer mehr Befug-
nisse gegenüber dem Rat zu erwerben gewufst. Die Vergleiche vom
6. Juni 1611 und vom 4. Juli 1663 lassen die Rechherren in der Tat
Literatur. 195
als Vertreter der Bürgerschaft erscheinen, wie es anderwärts, z. B.
in Dresden, die Viertelsmeister waren; sie sind somit Vorläufer der
durch die Städteordnung von 1832 eingeführten Stadtverordneten.
Ebenfalls als Gelegenheitsschrift gibt sich M. J. Büttners
Chronik von Lauenstein (8). Wir gehen wohl nicht fehl, wenn
wir annehmen, dafs der Verfasser, wie so mancher seiner Amtsbrüder,
durch die neue sächsische Kirchengalerie zur ortsgeschichtlichen
Tätigkeit angeregt worden ist; dies und der Zweck der Festschrift
lassen es begreiflich erscheinen, dafs der Geschichte der Kirche und
Pfarre ziemlich viel Raum zugeteilt ist. Noch mehr tritt die Ge-
schichte des Schlo.sses und besonders der Familie von Bünau in den
Vordergrund, der Lauenstein drei Jahrhunderte hindurch gehört hat,
während die Nachrichten zur Geschichte der Stadt selbst recht dürftig
sind. Das Verzeichnis der „Quellen" auf S. 119 läfst erkennen, dafs
der Verfasser sich bemüht bat, möglichst alles zu sammeln, was über
Lauenstein gedruckt wordeu ist; wir vermissen nur einen Hinweis
auf das in Kreysigs Beiträgen IV, 350 ff. enthaltene Diplomatarium
Lauensteinense. Daneben hat er auch archivalische Studien nicht
verabsäumt. Aber die kritische Sichtung des Materials ist nicht so
ganz gelungen. Wenn neben Urkunden und Akten arglos Hagecius
und Peckenstein, die Bünauischen Leichenreden, Poenickes Album
der sächsischen Ritterzeiten u. dgl. benutzt werden, so kann man
sich nicht wundern, dafs mancher Irrtum mit unterläuft, wie die
Nachricht von dem Aufenthalt Markgraf Heinrichs auf dem „Burg-
wart" Lauemstein 1249 oder gar die Angabe, dafs das Geschlecht
der Bünau schon 996 in hohen Ebren gestanden habe. Ruschel.
nicht Bastei, von Körbitz verlieh der Stadt 1374 einen freien Wochen-
markt (nicht das Stadtrecht, das der Ort wohl schon vorher besafs);
der Vorname ist durch einen Lese- oder Schreibfehler schon in der
Lauensteiner Stadtrechtsbandschrift (jetzt im Hauptstaatsarchiv)
entstellt wiedergegeben. Über die Dohnasche Fehde, die übrigens
gar nicht in ein Buch über Lauenstein gehört, ist seit Bartschs
Historie von Dohna, der der Verfasser folgt, doch recht viel er-
schienen, u. a. auch im vorigen Jahr ein längerer Aufsatz in dieser
Zeitschrift. Der Benutzer wäre unter diesen Umständen dem Ver-
fasser sehr dankbar, wenn er sich nicht auf eine summarische
Quellenangabe beschränkt, sondern jede einzelne Nachricht belegt
und so die unerläfsliche Nachprüfung erleichtert hätte. In eine Be-
urteilung der mit einem ausführlichen Stammbaum ausgestatteten
Bünauschen Familiengeschichte, auf die der Verfasser offenbar viel
Fleils verwandt bat, gehe ich schon deswegen nicht ein, weil dem-
nächst der erste Band des lange erwarteten Werkes von R. von
Mansberg über den sächsischen Adel vorliegen wird, der u. a. auch
die Bünaus behandelt. Die Vermutung, dafs die Figuren an dem
berühmten Altarwerke der Lauensteiner Kirche nicht die Stifter
(Rudolf von Bünau und Anna geb. von Schleinitz, vgl. Steche, Be-
schreibende Darstellung II, 52 f.), sondern einen 1486 verstorbenen
Rudolf von Bünau und seine Gemahlin Mecbthild geb. von Schleinitz
darstellen, scheint mir recht unwahrscheinlich zu sein.
Steitmanns Heimatkunde von Markranstädt (9) gibt auch
einen kurzen Abriis der Ortsgeschichte, der zunächst für die Jugend
berechnet ist, aber auch anderen willkommen sein wird, da es eine
Chronik der Stadt bisher nicht gibt, abgesehen von der im Rats-
archiv handschriftlich vorhandenen des Pfarrers Weifsbach, der der
Verfasser einen grofsen Teil seiner Nachrichten verdankt. Für
13*
196 Literatur.
künftige Auflagen mag darauf hingewiesen werden, dafs der Name
Markranstädt, wie schon die lateinische Form Ranstete forensis lehrt,
nur eine Entstellung von Marktranstädt ist (so heifst der Ort z. B.
1355, Urkundenbuch des Hochstifts Merseburg I, 929), also mit der
Mark nichts zu tun hat. Die Gründung des Marktes dürfte noch
ins 12. Jahrhundert fallen, da schon 1190 antiquum Eanstete (Alt-
ranstädt) erwähnt wird, was doch ai;f ein zweites Eanstädt schliefsen
lälst. Das Stift Merseburg erwarb zwar 1285 die zum Gerichtsstuhl
Markranstädt gehörigen Dörfer; Markranstädt aber mit dem Patronats-
recht (die Kirche bestand also damals auch schon) war 1284 durch
Markgraf Dietrich dem AVeifsenfelser Klarenkloster überwiesen worden
(Neue Mitt. des Thüi-. Sachs. Vereins XI, 415), und dieses verkaufte
das Städtchen 13n4 an Rudolf von Bünau, der es 1355 weiter an den
Bischof von Merseburg veikaufte und von diesem als Lehn zurück-
erhielt (Urkundenbuch des Hochstifts Merseburg 1, 911. 929). Die
Übertragung" des Niederlagsrechtes an Leiijzig erfolgte schon 1507.
— Sehr willkommen ist die Beifügung des Stadtplanes (in dem nur
Verweise auf die am Rande genannten Stralsennamen hätten ein-
gedruckt werden sollen) und eines Planes des wunderlich geformten
Marktplatzes; ans welcher lokalen Eigentümlichkeit mag sich wohl
die dreieckige Form desselben erklären? Auch eine Karte der Um-
gebung von Markranstädt und des Königreiches Sachsen sind bei-
gefügt. —
Gehen wir zu den Dorfgeschichten über, so liegt \ms zunächst
eine nahezu 700 Seiten starke Chronik von Oelsnitz im Erzgebirge
(10) vor. Übertrifft dieses gegen 14000 Einwohner zählende Dorf
auch an Gröfse viele unserer Städtlein, so blickt es doch, wenn wir
von den letzten Jahrzehnten absehen, auf eine ziemlich bescheidene
Vergangenheit zurück. Das von grofsem Fleifs und Sammeleifer
zeugende Buch von Junghannfs verdankt seinen Umfang dem
Umstände, dafs der Verfasser in erster Linie weniger die Vergangen-
heit als die Ge2:enwart ins Auge gefafst hat; er will sein Buch als
Nachschlagewerk für den heimatkundlichen Unterricht in der Schule
angesehen wissen. Das ist gewifs ein Zweck, gesren den sich nichts
einwenden läist; nur sollte man dann nicht den Titel einer „Chronik"
wählen. Für die Ortsgfeschichte der älteren Zeit flössen die Quellen
ziemlich dürftig; der Verfasser hat die in Frage kommenden Archive
sämtlich benutzt und führt aufserdem eine bunte Menge von Druck-
werken an, denen er freilich zumeist mehr Bereicherung seiner
allgemein- geschichtlichen Kenntnisse verdankt, als dafs sie ihm über
Oelsnitz hätten Auskunft geben können. Wir vermissen darunter
u. a. das Buch von E. 0. Schulze über die Kolonisierung und Ger-
manisierung der Gebiete zwischen Saale und Elbe, das den Verfasser
wohl vor der Annahme einer deutschen Eroberang der Gegend im
9. Jahrhundert bewahrt hätte. Das zuletzt von Posse gedruckte
Fragment einer Naumburger Bistumsmatrikel, in der Oelsnitz zuerst
als Kirchort vorkommen soll, ist nicht von 1286, sondern frühestens
aus dem Ende des 15. Jahrhunderts; wird doch die erst 1477 ge-
gründete Kirche zu Schneeberg darin angeführt. Die älteste urkund-
liche Erwähnung des Ortes Oelsnitz ist erst von 1386, während das
Geschlecht der Herren von der Oelsnitz allerdings schon 1219 nach-
zuweisen ist. Auch die Erwähnung der Meilsner Bistumsmatrikel
vom 22. März 1320 (S. 282) beruht auf einem Mifsverständnifs. Als
älteste Patrone der Kirche werden S. 282 „sicher" die Burggrafen
von Meifsen, S. 288 die „Grafen" von Wildenfels genannt. Solche
Literatur. 197
Flüchtigkeiten begegnen nns mehrfach; auch zeigen die Drucke der
Belegurkunden S. 636 ff. und so aanche Lücke im Text (z. B. S. 286 f.),
dafs das Entziffern älterer Schriften dem Verfasser nicht immer
gelingt. So bedürfen die Nachrichten aus der älteren Geschichte von
Oelsnitz durchweg der Nachprüfung. Übrigens bietet die Entstehung
der drei,, Anteile" des Ortes, des sächsisch-höfischen, des schönburgischen
und des grünhainischen, und ihre spätere Vereinigung in den Händen
der Herren von Schönburg manches Interessante. Der Verfasser be-
schäftigt sich weiter mit der Lage und Grölse des Dorfes, der Bauart
und den Preisen der Häuser, denStrai'sen und Wegen in und um Oelsnitz,
der Gemeindeverfassung und -Verwaltung, den Gerichtsverhältnissen
der Einwohnerschaft, wobei er uns eine Fülle von ihm gesammelten
volkskundlichen Materials an Kinderliedern, Abzählreimen, Spott-
versen u. dergl. mitteilt, ferner mit Ackerbau und Viehzucht, Grewerbe
und Innungen, Handel und Verkehr; sehr eingehend wird verdienter-
mafsen der Steinkohlenbergbau, die Lebensquelle von Oelsnitz, dar-
gestellt. Weitere Kapitel sind dem Kirchen-, dem Schul- und dem
üppig blühenden Vereinswesen des Ortes gewidmet. Einem alten
Chronisteubrauche entsprechen die „Anualen-', die allerhand meist
gar nicht auf ( Jelsnitz bezügliche Notizen über harte Winter und
Pest, Hungersnot, Getreidepreise und alles mögliche andere nach
Herzogs Zwickauer, Eckardts Glauchauer, einer sogenannten „Lichten-
steiner" Chronik, der der Verfasser selbst nicht recht traut, und
anderen Quellen bringen. Der zweite Teil enthält eine nachahmens-
werte Zusammenstellung der geschichtlichen Daten über die einzelnen
katastrierten Gebäude, zu deren Verständnis und Vervollständigung
wir nur die Beifi\gung einer Flurkarte und eines Verzeichnisses der
überlieferten Flurnamen gewünscht hätten, und eine Reihe Tabellen
über Witterungserscheinungen, über das Wachstum der Gemeinde
an Bewohnern (seit 1755) und Wohngebäuden (seit 1558), über Ge-
burten, Aufgebote, Trauungen und Sterbefälle (seit 1696), über Wahlen,
über den Postverkehr. Ein alphabetisches Register erleichtert die
Benutzung des Buches. Trotz mancher Bedenken und trotz der zu-
weilen ermüdenden Breite der Darstellung erkennen wir gern an,
dafs es dem Verfasser gelungen ist, eia inhaltreiches und brauchbares
Werk zu schaffen, und wünschen ihm, dafs er nicht vergeblich so
grolse Opfer an Zeit und Geld gebracht haben möchte.
Wenig befriedigt R. Grünbergs Chronik von Gnandstein (11).
Schon das vorgedruckte Quellenverzeichnis, in dem wir z. B. ,,ßezen,
Urkunden vom Kloster Zelle" (soll heilsen: Ed. Beyer, Altzelle) und
Lepsius, ..Hochstift Magdeburg" (statt: Geschichte der Bischöfe des
Hochstifts Naumburg) — beide Zitate wiederholen sich in der Schrift
selbst — und als Hauptquelle für die Einsiedeische Familienge-
schichte eine (handschriftliche) Arbeit des übel beleumdeten Valentin
König finden, macht bedenklich. Die Schrift wimmelt denn auch
von Versehen und Flüchtigkeiten. So verdankt der Gründer von
Gnandstein, der „Burgkommandant Gnanno", wohl dem Valentin
König seinen Ursprung; dafs das Schlots „höchstwahrscheinlich, wie
alle anderen Burgen unseres Vaterlandes, Mitte oder Ende des
10. Jahrhunderts" erbaut worden sei, ist doch überaus zweifelhaft;
der Professor Steche, der „in Entzifferung alter Urkunden berühmt
war" (S. 17), hiels nach dem dort angeführten Sagenschatz von Gräfse
(S. 227, nicht 287) richtiger Knapp; in den Angaben über die ältesten
Schlofsherren (S. 19) ist 1241 für 1242, 1337 für 1327, „vierten" für
dritten Teil, „Herr" statt Kämmerer von Grunow zu lesen; für
198 Literatur.
„Anerchon" (S. 25) Anarch von Wildenfels etc. Ein „Cisterzienser-
kloster mit viel Gütern nnd Einkünften" hat es in Gnandstein nie
gegeben. In dem Urknndenverzeichnis S. 52 f. finden sich fast in
jeder Nummer Fehler. Verhältnismäfsig am brauchbarsten sind die
Mitteilungen aus der kirchlichen Geschichte des Ortes, wie die
statistischen Zusammenstellungen aus den Kirchenbüchern, die Aus-
züge aus Visitationsakten von 1540, einzelne Ergänzungen zur Be-
schreibenden Darstellung der Bau- und Kunstdenkmäler Sachsens
Heft 15, die biographischen Nachrichten über einzelne Pfarrer.
Den Eindruck einer gewissenhaften Arbeit macht dagegen
A. Bergmanns Geschichte des Zschoner Grundes (12). Der Verfasser,
der sich als fleiisiger Forscher schon durch manche kleine Arbeit
bewährt hat, fand, abgesehen von Weites Programm über den Gau
Nisan, wenig Vorarbeiten vor; er arbeitete durchaus auf archiva-
lischer Grundlage. Konnte er für die älteren Urkunden die Drucke
des Codex diplomaticus Sax. reg. benutzen, so sah er sich für die
spätere Zeit ausschliefslich auf ungedrucktes Material angewiesen und
hat in der Tat eine grofse Masse von Notizen, namentlich aus dem
Hauptstaatsarchiv, zusammengebracht. Er behandelt den Namen des
Grundes, seine Natur im Wechsel der Zeiten, die Geschichte der
drei Mühlen, der seit 1.575 nicht mehr genannten Kemnitzer, der
Welten- und der Zschoner Mühle, das von 1763—1778, freilich mit
sehr ungünstigem Erfolge, betriebene Silberbergwerk ,.Gabe Gottes",
und geht dann auf die Geschichte der Dörfer Kemnitz, Omsewitz
und Burgstädtel, Ockerwitz, Mobschatz, Merbitz und Podemus ein;
ausgeschlossen wurde Briesnitz, weil darüber ein so reiches Material
vorliegt, dals seine Bearbeitung einer besonderen Schrift vorbehalten
bleiben raufs , und die bereits von Lefske in seinem Buche über
Gorbitz und Umgegend behandelten Ortschaften. Dankenswert sind
auch die letzten Abschnitte über Dorfverfassimg, Dorfverwaltung,
Rechte und Pflichten der Bauern von der ältesten Zeit bis zur Mitte
des 19. Jahrhunderts; sie zeigen, dals der Verfasser in der neueren
Literatur wohl bewandert ist.
Zu den besten unter unseren Dorfgeschichten dürfen wir
E. Trauers Chronik von Marienej' (13) zählen. Der Verfasser, der
als Marieneyer Kind über eine genaue Ortskenntnis verfügt, bringt
aus seinem Berufe — er war lange Jahre Bezirkssteuerinspektor in
Plauen — ein klares Verständnis der agrarischen Verhältnisse mit,
hat sich aber auch mit der Literatur und den archivalischen Quellen
gründlich vertraut gemacht; es kam ihm dabei zu gute, dafs die
letzteren für die ältere Zeit wenigstens durch Joh. Müller, vor allem
aber durch General von Raab gröfstenteils veröffentlicht worden sind.
Auf allgemeinem Hinteigrunde, für den die Ergebnisse von E. O.
Schulzes „Kolonisierung und Germanisierung der Gebiete zwischen
Saale und Elbe" benutzt werden, schildert Trauer knapp und doch
mit liebevollem Eingehen auf das Einzelne die Geschichte und Zu-
stände des Dörfleins seit der Mitte des 13. Jahrhunderts, in die er
— vielleicht etwas zu spät — die Entstehungszeit des Dorfes ver-
legt, bis zu der tiefgreifenden Umgestaltung aller ländlichen Ver-
hältnisse, wie sie die Verfassung von 1831 brachte, in neun Ab-
schnitten. Die ersten betreffen Anlage und Namen des Dorfes,
wobei dankenswerter Weise auch die geschichtlich so wichtigen
Flurteilnamen berücksichtigt werden. Dann werden die verwickelten
Jurisdiktionsverhältnisse, die (öffentlichen, grundherrlichen und
sonstigen) Lasten der Bewohner, die Geschichte des Rittergutes, der
Literatur. 199
Kirche, der Pfarre, der Schule, endlich — ein besonders ansprechender
Abschnitt — die Lage und Schichtung der Einwohner behandelt.
Jede Angabe ist durch Anmerkungen erläutert, deren Anfügung am
Schlüsse allerdings nicht sehr praktisch ist; aulserdeni enthalten eine
Reihe von Anhängen weitere Ausführungen, wodurch der Stoff
freilich noch mehr zerrissen wird. Im ganzen aber bietet das Studium
des Schriftchens für jeden, den die Agrargeschichte unseres Landes
interssiert, mannigfache Anregung. Dankenswert ist die Beifügung
einer Flurkarte.. des Dorfes mit Angabe der Jurisdiktionsgrenzen
zur Zeit des Überganges der Patrimonialgerichtsbarkeit auf den
Staat. Dafs im einzelnen ein so eindringender Spezialforscher wie
Seine Exzellenz Herr General von Raab mancherlei Ergänzungen
und Verbesserungen zu geben vermag, beweisen die mir freundlichst
zur Verfügung gestellten Bemerkungen desselben, die ich unten voll-
inhaltlich mitteile 1). —
') Zu S. 9 u. 99. Die Beziehungen der Familie Rabe zu
Marieney beruhten nur auf einem Lehnsverhältnis, in welchem
eine gröfsere Anzahl Bauernhöfe zu dem dieser Familie gehörigen
Schlosse oder Hofe Mechelgrün standen, wie dies in noch anderen
elf Ortschaften des Gerichtes zu Vogtsberg, die von Oelsnitz aus,
wie auch Marieney, in der Richtung nach Adorf und Schöneck zu
lagen. Mechelgrün selbst war Lehn der Herren von Plauen, und so
konnten die Markgrafen zu Meifsen auch nur die in ihrem Territorium
liegenden Güter, Zinsen, Dienste und Gerichte verleihen. Dies ge-
schah nun, soweit bis jetzt bekannt, zum ersten Male am 13. März
1414 (Cop. 33 ßl. 34b) durch Landgraf Friedrich den Jüngeren an
die Brüder Friedrich und Albrecht Raben, die durch den Tod
ihres Vaters kurz vorher in den Besitz von Mechelgrün gelangt
waren, das zweite Mal aber nach dem Tode des genannten Land-
grafen durch Kurfürst Friedrich IL am 15. Mai 1441 (Cop. 40 B1.130b)
an Jan Rabe, obigen Friedrichs einzigen Sohn. Bei der ersten
Belehnung werden in Marieney 13 Höfe, bei der zweiten 8 Höfe
und der Zehute daselbst als Rabischer Lehusbesitz im Bezirk
Vogtsberg aufgeführt, bei letzterer erhalten aber auch die anderen
Raben zu Neuensalz, Reusa, Theuma etc., die sich sämtlich
im 14. Jahrhundert von Mechelgrün abgetrennt hatten , zahlreiche
Lehen, Zinsen etc. in den oben berührten elf Dörfern. Den Rückgang
der Güter in Marieney von 13 auf 8 bewirkte, wie angedeutet ist,
1417 der Verkauf von 6 Gütern durch Friedrich Rabe, der sich
mit seinem Bruder Albrecht mittlerweile abgeteilt hatte, an die
Bürger zu Oelsnitz, welche die auf den Gütern liegenden Zinsen
dem St. Leonhards- Altar in der Stadtkirche widmeten. In dem
Befreiitngsbriefe Landgraf Friedrichs d. J. vom 4. August 1417
(Cop. 33 Bl. 150) sind diese Güter namentlich, jedes mit seinen
Zinsen, aufgeführt; es waren die Höfe der Bauern Trolczen,
Pernolcz, Degkenkouwe, Gremfse. der Kretzmer vor der
Kirchen und Hauweysen, die zusammen 3 Schock 12 '/j Gr. an
Geld zinsten; dazu hatten die ersteren je 15 Rüsten Flachs, 15 Eier,
1 Käse und l Henne, aulserdem noch drei 5 Scheffel Hafer und drei
2 Va Napf Mohn zu zinsen, so dafs der St. Leonhard-Altar aus Marieney
aulser den 3 Schock 12 ■,., Gr. an Gelde noch 5 Scheffel Hafer. 2^1^ Napf
Mohn, 75 Rüsten Flachs,"'75 Eier, 5 Käse und 5 Hühner jährlich bezog.
Dies ist dem Verfasser, der sich mit meinem Regest begnügte, ohne
200 Literatur.
Auch diesmal schliefsen wir unsere Anzeige mit der Be-
sprechung von Arbeiten über zwei Orte, die zwar heute nicht mehr
sächsisch sind, aber geschichtlich zu Sachsen gehören. So ist die
Stadt Herzberg aller Wahrscheinlichkeit nach eine Gründung der
von dem jüngsten Sohn Markgraf Konrads des Grofseu abstammenden
Grafen von IBrehna aus der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts;
nach deren Aussterben 1290 besafsen sie zwar bis 1422 die askanischen
Herzöge von Sachsen, dann aber wiederum fast 400 Jahre lang die
Wettiner, denen sie also nicht blofs ihre. .Entstehung, sondern auch
fast ihre ganze Entwicklung verdankt. Über sie liegt uns ein tüch-
tiges Werk des Archidiakonus Pallas (14) vor. Der Verfasser stellt
sich streng auf urkundliche Gnmdlagen; nicht blofs das Stadtarchiv,
sondern auch die Archive in Dresden, Weimar und Magdeburg hat
er fleifsig durchgearbeitet. Leider ist dem Buche kein Stadtplan
beigegeben; bei der grofsen Wichtigkeit der Stadtpläne für die
Kenntnis der Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte unserer
Städte sollte dies nie versäumt werden. Ein Blick auf den Stadtplan
macht es klarer, als die S. 23 f. gegebene Beschreibung, dafs Herz-
berg zu jenen regelmäfsigeu Stadtanlagen des 12. und 13. Jahrhunderts
das Copial selbst einzusehen, entgangen; er sucht die Güter nach
dem Erbbuch von 1542 festzustellen. Die im Eabischen Besitz ge-
bliebenen Marienej'er Lehngüter kamen, nachdem Jan Rabe teils
durch Verkauf, teils infolge von Felonie Mechelgrün verloren hatte,
mit diesem an Apel von Tettau und seine Erben.
Die in Anm. 32 geäulserte A^ermutung, daf^ die Raben schon
zur Zeit der Gründung des Dorfes Marienej^ den Besitz daselbst
erlangt haben, ist kaum zutreffend, da der erste dieses Namens nicht
vor 1298 im Vogtlande und zu Mechelgrün erscheint, zugleich aber
auf dem Schlosse Wildstein bei Eger sals. Wenn auch der Zeitpunkt
nicht feststeht, wann er Mechelgrün erwarb, so kann dies unbedingt
nicht vor 1267 gewesen sein, also in einer Zeit, in welcher I^lariene}'
aller Wahrscheinlichkeit nach schon vorhanden war. (Vgl. Mit-
teilungen des Altertumsvereins zu Plauen III, 47 und Joh. Müller
Urk. Nr. 37 und 134).
Zu S. 19. Was die Besitzer des jetzigen Rittergutes anlangt,
so ist es wohl möglich, sogar wahrscheinlich, dais die von Marieuey
(de Marchenia), späterhin die Marcheneyer genannt, die ersten
in der Reihe dieser gewesen sind, doch liegt kein voller Beweis
dafür in den wenigen Urkunden vor, in denen die Marcheneyer ge-
nannt werden , imd nur die Vergebung einzelner Güter in den be-
nachbarten Dürfern Salig und Arnolds grün kann zu dieser
Vermutung Veranlassung geben.
Zu S. 24 u. 84. Als die Thossen auf dem Vorwerke zu
Marien ey ausgingen und der letzte sein Lehngut dem Lehnsherrn
zurückgab, liefs es dieser, Kurfürst Johann Friedrich, wie richtig
hervorgehoben wird, sofort durch seinen Amtmann an die Gebrüder
Adam, Hans und Joachim von Tettau verkaufen, deren Vater
Christoph von Tettau auf Schilbach etc. kürzlich verstorben
war In der bald nach 1545 erfolgten Erbteilung zwischen den
Brüdern erhielt der mittlere Hans die Güter Neuensalz und
Marieuey. Er wohnte aller Wahrscheinlichkeit nach nicht in
letzterem, sondern in Neuensalz, wo er auch am 29. September 1569
verschied, seine Güter vier Söhnen hinterlassend. V^on hier an lälst
sich die vollständige ßesitzerreihe von Marieuey, die der Verfasser
Literatur. 201
gehört, wie sie im ganzen Osten Deutsclilands so häufig vorkommen;
€s entstand wohl kaum durch Ausbau eines älteren Dorfes, sondern
vielmehr neben einem solchen, dessen Name „Altherzberg" gewifs
nichts mit den „Aldionen" zu tun hat, wenn auch im 11. Jahrhundert
diese bei Langobarden und Bayern häufige Bezeichnung von Hörigen
einige Male in unseren Urkunden vorkommt. Auch sonst wird mau
nicht mit allen Annahmen einverstanden sein können, die uns in den
ersten Abschnitten des Buches (Vorgeschichte, Gründung und Anlage
der Stadt, Stadtobrigkeit, Bürgerschaft) entgegentreten. Die Ent-
wicklung des Rates und sein Verhältnis zum Schöft'enkoUeg bleibt
dunkel; die Entstehung der Altbürgerschaft aus mit Freihöfen be-
gabten Mannen und Beamten der Fürsten ist kaum anzunehmen, da
eben die Freihöfe nicht zum Stadtgebiet gerechnet wurden. Recht
anschauliche Bilder gibt der Verfasser aber in den weiteren Ab-
schnitten, für die ihm reicheres Material zu Gebote stand. Als be-
sonders wohlgelungen möchte ich den fünften Abschnitt über die
Stadtverwaltung hervorheben; die Ausführungen über die Kämmerei-
verwaltung, über Justiz- und Polizeiwesen (unter Benutzung einer
inhaltreichen Willkür von 1423 und ihrer späteren Redaktionen)
sehr unvollständig gibt, nach den Akten des Lehnsarchivs (im
Amtsgericht Dresden -Neustadt) nachweisen. Die beiden jüngsten
Söhne des Hans von Tettau, Balthasar und Hans Georg, erhielten
1569 zusammen Marieney, und nachdem Hans Georg in den
Niederlanden 1580 gefallen war, kam auch dessen Hälfte durch Kauf
an Balthasar, der nun alleiniger Besitzer des Gutes wurde. Herzog
Friedrich Wilhelm von Sachsen, als der Kur Sachsen Administrator,
helehnte ihn am 12. Januar 1592 mit dem Vorwerk und Gut Marieney,
dem Erbkretschmar, der Mühle, Schäferei sowie zehn Gütern mit
Zinsen etc. im Dorfe selbst, wie mit solchen in Würschnitz,
Zaulsdorf und Kottengrün, wie alles sein Vater Hans be-
sessen hatte.
Balthasar von Tettau starb zu Marieney am 12. März 1607
{Freitag nach Oculi) und hiuterliels neben mehreren Töchtern sieben
erwachsene Söhne Jobst Caspar, Alsmus, Hans Balthasar,
Hans Joachim, Hans Christoph, Hans Ernst und Hans
Oeorg, die, wie wohl nicht zu verwundern, sich im Besitz des
Gutes nicht erhalten konnten. Jedenfalls bestanden im Jahre 1609
in Marieney zwei gesonderte Vorwerke, welche Trennung
mutmafslich die Brüder vorgenommen, da der Lehnbrief von 1592
davon noch nichts erwähnt. Die Vorwerke werden als oberes und
unteres, das erstere auch als das rothe Haus bezeichnet.
Schon am 8. April 1609 (Mittwoch nach Judica) mufsten die
Brüder für eine Schiald von 1700 Gulden das obere Vorwerk auf
neun Jahre an Friedrich Volrath von Watzdorf verpfänden,
verkauften aber nach Ablauf dieser Frist am 13. März 1618 (Dienstag
nach Reminiscere) dasselbe für 2500 Gulden an Hans Abraham
von Seydewitz.
Wenig früüer hatten die Brüder von Tettau auch das untere
Vorwerk an Thomas Joachim von Feilitzsch veräulsert, der
sich am 20. Oktober 1618 beklagt, dafs ihm die Verkäufer, ungeachtet
er sie voll bezahlt habe, keinen Kaufbrief ausstellen imd die Lehn-
briefe nicht überliefern wollten. Er überliels bald darauf auch dies
V^orwerk käuflich an Hans Abraham von Seydewitz, der mit beiden
Vorwerken am 24. September 1621 beliehen wurde.
202 Literatur.
verdienen auch über das Weichbild von Herzberg hinaus Beachtung
zu finden. Auch die Angaben über das Erwerbsleben der Stadt sind
reichhaltig und zuverlässig. Mit besonderer Liebe und einer auch
den vorreformatorischen Verhältnissen gerecht werdenden Unbefangen-
heit des Urteils ist das Kirchen- und Schulwesen dargestellt; zu
S. 288 bemerke ich, dafs schon in einer Urkunde von 1242 (Haupt-
staatsarchiv Orig. Nr. 380) ein Herzberger Pleban Hartmudus als
Zeuge erscheint. Weitere Kapitel betreffen das Verkehrswesen, das
Waffenwesen und die Schützengesellschaften, die Geschichte der
Brände und des Feuerlöschwesens, die Elster, das Vereinswesen.
Überall verfolgt der Verfasser den „inneren Werdegang" der Stadt
von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Der Überblick über die
„äufsere Geschichte der Stadt", mit dem das Buch schliefst, enthält
meist bekanntes aus der Landesgeschichte, wird aber den Einwohnern,
für die das Buch ja in erster Linie bestimmt ist, vielleicht besonders
willkommen sein. Ein sorgfältiges Sachregister, das über den reichen
Inhalt des Buches einen genaueren Überblick gewähren könnte, als
das kurze Inhaltsverzeichnis am Schlüsse, würde dem Benutzer viel
vergebliches Suchen ersparen ; sollte dem Verfasser das seltene Glück
einer zweiten Auflage beschieden sein, so empfehlen wir ihm, dies
nachzuholen.
Bereits am 26. September 1624 trat Hans Abraham von Sej'dewitz
das Gut seinem Bruder Hans Wilhelm von Seydewitz käuflich
für 11500 Gulden ab. Dieser wiederum verkaufte am 11. November
1626 das obere Vorwerk, das rothe Haus, für 3900 Gulden an
Konrad Bernhard von Feilitzsch, der es am 10. August 1629
für 4000 Gulden an Adam Wolf von Feilitzsch auf Weischlitz,
Rosenberg und Dröda verkaufte, welch letzterer am 7. November 1627
auch das untere Vorwerk von Hans Wilhelm von Seydewitz für
6500 Gulden erworben hatte. Nach diesen Kaafsummen müssen die
Vorwerke in ihrer Grölse sehr verschieden gewesen sein.
Adam Wolf v. Feilitzsch wurde am 2. März 1642 bei einem
Einfalle von bayerischen Soldaten in Rosenberg ermordet. Seine
Güter gelangten au die vier Söbne, von denen in der Erbteilung
vom 20. Dezember 1648 der älteste Hans Joachim, welcher sich
am 28. September 1646 zu Graslitz mit Ursula von Boxberg ver-
heiratet hatte, das Gut Marlene y erhielt.
Hans Joachim von Feilitzsch verfiel in Konkurs, und
Marieney wurde am 6. Oktober 1753 subhastiert und für nur
4000 Gulden seinem Schwager Friedrich Wilhelm von Boxberg
zugeschlagen. Der niedrige Kaufpreis erklärt sich mit aus dem
Umstände, dafs das Gut kurz vorher vollständig abgebrannt war.
Friedrich Wilhelm von Boxberg behielt das Gut 18 Jahre,
dann kam es durch Kauf vom 5. Februar 1671 an Urban Caspar
von Feilitzsch auf Treuen, der es wiederum am 25. Oktober 1684
dem Hauptmann Wolf Caspar von Röder überliefs, der lange
Jahre Besitzer blieb, bis er es endlich am 1. November 1730 seinem
Schwiegersöhne, dem Rittmeister Philipp Carl von Schirnding,
für 8000 Gulden abtrat. Dieser entäulserte sich des Gutes um den
nämlichen Preis, den ihm der Hauptmann Carl Heinrich von
Thoss bezahlte, am 14. Juli 1735. Nach dessen am 7 Januar 17.52
zu Marieney erfolgtem Tode behielten seine fünf Söhne das Gut
im gemeinschaftlichen Besitz, bis es am 24. September 1767 der
Literatur. 203
Auch das Schriftchen von Reinhold Schmidt überZörbig
(15) ist vor allem für die weiteren Kreise der Bürgerschaft bestimmt ;
der wissenschaftliche Benutzer, dem das beigefügte Register sehr
willkommen sein wird, mufs doch stets auf die ältere Stadtchronik
von Elteste (1727—1737) zurückgreifen, schon deswegen, weil sie
eine Anzahl Urkunden enthält, die Schmidt keineswegs vollständig
ausgebeutet hat. So enthalten z. B. die ausführlichen Privilegien-
bestätigungen von 1470 und 1486 manches Interessante, was Schmidt
nur flüchtig oder, wie die Bestimmungen über die Freihöfe, gar nicht
erwähnt. Auch hier vermissen wir ungern einen Stadtplan. Die
Kgl. Bibliothek in Dresden besitzt einen solchen aus dem 18. Jahr-
hundert, der auch dem Verfasser bekannt war und recht lehrreich
ist. Danach scheint auch Zörbig eine Stadtanlage der Wettiner —
und zwar ebenfalls der Grafen von Brehna — aus dem Ende des
12. oder Anfang des 13. Jahrhunderts gewesen zu sein. Freilich
wird eine civitas Zurbici schon 961 urkundlich genannt; aber
civitas bedeutete in jener Zeit vor allem Burganlage, was ja nicht
ausschliefst, dafs eine (dörfliche) Ansiedelung am Fufse derselben
bestanden haben mag. Vielleicht erinnert an sie die unregelmäfsige
Gestaltung des südlichen Stadtteils zwischen Markt und Schlofs; der
Kirchplatz macht fast den Eindruck eines slavischen Rundlings. Das
älteste derselben, der kgl. preufs. Rittmeister Carl Gotthelf von
Thoss, für 13600 Gulden allein erwarb. Er starb ohne Leibeserben
am 27. April 1785 und nun ging das Gut wieder auf seine drei noch
lebenden Brüder über, welche es am 21. Februar 1798 für 14000 Gulden
an die Gattin des jüngsten Bruders, des Hauptmanns Carl Ludwig
von Thoss, Frau Christiane Johanna geb. Hendel, verkauften,
die es aber zum nämlichen Preise am 16. Juni 1800 ihrem Gatten
überliefs. Dieser, Carl Ludwig von Thoss, starb bald darauf am
2. Mai 1803, wodurch das Gut an des verstorbenen schon genannte
Witwe und dessen Tochter erster Ehe, Fräulein Caroline
Friederike Wilhelmine von Thoss, zu gleichen Teilen fiel.
Als letztere, nachdem sie sich im Februar 1810 mit Ludwig
Heinrich C hristian Lazarus von Feilitzsch verheiratet hatte,
bald darauf starb, erbte Marieney genannter von Feilitzsch, der
es am 24. Mai 1815 für 31000 Thaler an Christian Friedrich
Seifert käuflich überliefs.
Das Weitere ist bekannt.
Zu S. 84. Im Anhang V. d. ist versucht worden , das an und
für sich nicht recht wahrscheinliche Einziehen von Bauerngütern
durch das Rittergut nachzuweisen und zwar auf Grund zweier Amts-
erbbücher, die aber beide keine Erbhücher sind. Es sind dies
vielmehr nur Auszüge und stückweise Abschriften aiis dem Erbbuche
von 1542 und anderen Amtsbüchern, die voraussichtlich bei Verpfändung
des Vogtlandes für Kurfürst August aufgestellt wurden. Da es sich
hier nur um einen Einblick in die Renlabilität der Ämter handelte,
blieben natürlich alle Güter weg, die dem Amte nicht zinsbar waren
— daher die scheinbare Verkleinerang der Anzahl — ; andererseits
können solche auch zweimal erscheinen, wenn sie, was nicht aus-
geschlossen, an mehreren Stellen Zins zahlten — daher die schein-
bare Vermehrung der Güter. Daraus erklärt sich auch zum Teü
die in der Tabelle zum Ausdruck gebrachte und nicht erschöpfend
begründete Verschiedenheiten in der Zahl der Mannschaften.
204 Literatur.
vorangestellte Verzeichnis der beniitzten Quellen zeigt, dafs der Ver-
fasser sich fleifsig in der Literatur umgesehen und auch archivalische
Studien, nicht blofs in den örtlichen Archiven, sondern auch in Dresden
und Magdeburg, gemacht hat. Er teilt seinen Stoit rein zeitlich in
A'ier Hauptabschnitte: von der ältesten Zeit bis 1350, 1350 — 1539,
1539—1815, 1815 bis zur Gegenwart. Mancherlei, was in diesem
Ralimen nicht unterzubringen war, wird in einem fünften behandelt;
so linden wir hier u. a. Ausführungen über die Geschlechter von
Zörbig und von Pouch, über das Hospital, das Brauwesen, die
Strafsennamen, die Einwohner- und Häuserzahlen besoaders seit dem
17. Jahrhundert und endlich eine „Personalchronik". Der sechste
und letzte Abschnitt gibt eine Beschreibung des jetzigen Zörbig.
Trägt mau, wie billig, dem populären Zweck der Schrift Kechmiug,
so darf man auch sie ohne Erage zu den besseren neuerdings er-
schienenen Stadtgeschichten rechnen.
Dresden. E r m i s c h.
Das Schulwesen der Leipziger Landgemeinden im 16. und 17. Jahr-
hundert. Als Beitrag zu einer sächsischen Schulgeschichte nach
urkundlichen Quellen bearbeitet von Bruno Puchta. Leipziger
Inaugural - Dissertation. Leipzig, Druck von Grimme «& Trömel.
1901. 112 SS. 8«.
Welchen Fortschritt die Regierung des Kurfürsten August auf
dem Gebiete des sächsischen Volksschulwesens bedeutet, das geht
von neuem aus den ausgiebigen Berichten der vorliegenden Studie
hervor. Mit Interesse verfolgt man die verschiedenen Stufen: die
Visitation von 1555/57 , die Generalvisitation von 1574 und die
Kirchenordnung von 1580. Namentlich im zweiten Abschnitte, über
die Begründung und Ausbreitung des Landschulwesens, wird hier
genaues statistisches Material geboten. Ebenso enthält der dritte
Abschnitt von der Aufgabe, den Gegenständen und der Methode des
Unterrichts, der vierte über die Lehrer, der fünfte über die Unter-
haltung und Beaufsichtigung des Schulwesens zahlreiche charakte-
ristische Einzelzüge. Von den drei Beilagen sei die Ordnung der
Zwenkauer Lateinschule vom Jahre 1598 hervorgehoben (S. 105 f.).
Auch sonst findet sich reiches Material zu der noch sehr vernach-
lässigten Dorfgeschichte: erwähnt seien die Notizen über die geist-
lichen Brüderschaften (S. 17 f.), deren Verbreitung auf den Dörfern
noch wenig bekannt ist, über die Dichtigkeit der Bevölkerung (S. 12,
13), über die wirtschaftlichen Verhältnisse (S. 65ff., 72 ff. u. ö.), über
Einnahme und Aufbringung des Schulgeldes (S. 75. 86 ff.). Gründliche
und vielseitige Studien im Königlichen Hauptstaatsarchiv zu Dresden,
im Königlichen Staatsarchiv zu Magdeburg und im Eegierunssarchiv
zu Merseburg, sowie in ehemaligen Leipziger Ephoralakten (jetzt im
Archiv des Kgl. Bezirksschulinspektors für Leipzig II) haben dem
Verfasser den Stoff für seine Arbeit geliefert.
Leipzig. Georg Müller.
Literatur. 205
Übersicht
über neuerdings erschienene Schriften und Aufsätze zur
sächsischen Geschichte und Altertumskunde^).
Carola, Königin -Withve von Sachsen. Dichtungen des Königs Johann
von Sachsen. Leipzig, Bernhard Tanchnitz. 1902. XV, 260 SS. 8».
Albrechf, G. Die Spree von der Quelle bis zur Mündung: Mitteilungen
des Fischerei - Vereins für die Provinz Brandenburg. 1901.
S. 221—254.
Alhrecht, Eeinh. Bilder aus Crimmitschaus Vergangenheit am Vor-
abend der Reformation. 1. Ein Beitrag zur Baugeschichte der
St. Laurentiuskirche. 2. Ein Testament aus dem Jahre 1453:
Chronik der Stadt Crimmitschau vom Jahre 1901. S. 36 — 48.
Arnold, E. M. Ein Post-Gedenkblatt [zur Geschichte der Post in
Leipzig] : Leipz. Tageblatt. 1902. Nr. 471. S. 6401.
— Zigeuner in Sachsen: ebenda Nr. 534. S. 7271.
— Verbotene Wege nach Leipzig vor 200 (und mehr) Jahren : ebenda
Nr. 658. S. 9077.
Arras, Paul. Urkundliche Beiträge zu dem Salzraarktstreite zwischen
Bautzen und Kanienz (1505 — 1507): Neues Lausitz. Magazin
LXXVIII (1902), 223-268.
Bamberg. Etwas vom alten, privilegierten Lockwitzer Mehl- und
Brothandel: Über Berg und Tal XXV (1902), 74—77.
— Etwas 'aus der prähistorischen Kinderstube: ebenda XXVI
(1903), 136—138.
Baumgärtel. Von Ltitzen nach Bautzen: Wöchentliche Beilage der
Bautzner Nachrichten. 1902. Nr. 17—21.
Beil, A. Die Parochie Penig mit Interdikt (1487): Schönburger
Tageblatt. 1903. Nr. 20. 26.
Beschorner, H. Denkschrift über die Herstellung eines historischen
Ortsverzeichnisses für das Königreich Sachsen. Im Auftrage
der Königlich Sächsischen Kommission tür Geschichte ausgearbeitet.
Dresden, Dnack von Wilhelm Baensch. 1903. VII, 68 SS. 2B11. 8».
Blanckmeister , Franz. Das kirchlich-religiöse Leben der römischen
Kirche im Königreich Sachsen. (Flugschriften des Evangelischen
Bundes Nr. 205.) Leipzig, Buchhandlung des Evangelischen
Bundes von C. Braun. 1902. 25 SS. 8».
Böhmert. Fest-Schrift zur Feier des 100jährigen Bestehens des Vereins
zu Rat und Tat in Dresden Dresden, O. V. Böhmert (Komm.).
1903. VI, 125 SS. 8».
Bohnenstädt, Benno. Das Prozefsverfahren gegen den kursächsischen
Kanzler Dr. Nicolaus Krell 1591 — 1601, dargestellt nach den
Akten des Dresdner Hauptstaatsarchivs. Inaugural -Dissertation.
Halle a. S. 1901. 58 SS. 8*>.
0 Vgl. die Übersichten über neuere Erscheinungen zur Geschichte
Thüringens von 0. Dobenecker in der Zeitschrift des Vereins
für Thüringische Geschichte und Altertumskunde XXI (1903), 389
bis 402 und zur Geschichte der Oberlausitz von R. Jecht im Neuen
Lausitz. Magazin LXXVIII (1902), 287—293.
206 Literatur.
Bönhoff'. Was gehörte in unserem Vaterlande kirchlich zum ehemaligen
Bistum Merseburg? Sächsisches Kirchen- und Schulblatt. 1902.
Nr. 35—37. Sp. 438-441. 454-457. 466—469.
— Vor 1000 Jahren. Eine Erinnerung an den 29. Juni 892: Chem-
nitzer Anzeiger und Tageblatt. 1902. Nr. 295.
— Das Chemnitztal im Mittelalter: ebenda Nr. 373. 375. 377. 379.
V. Boetticher. Beiträge zur Geschichte des Kirchdorfs Crostwitz:
Neues Lausitz. Magazin LXXVIII (1902), 163—192.
Brandenburg, Erich. Politische Korrespondenz des Herzogs und Kur-
fürsten Moritz von Sachsen. Zweiter Band. I. Hälfte (1544 und
1545). Leipzig, B. G. Teubner. 1903. 468 SS. 8».
Bruchmüller , W. Die Anfänge der Universität Wittenberg Ein
Gedenkblatt zur Vierhundertjahrfeier ihrer Gründung: Wissen-
schaftl. Beilage der Leipziger Zeitung. 1902. Nr. 131. S. 521—523.
B[ruchmüller], W. Alte Leipziger Wahrzeichen: Leipziger Zeitung.
1902. Nr. 302. S. 4840 f.
Blücher], 0. Im Schnee, Erlebtes und Erlauschtes aus der Jugend-
zeit eines alten Artilleristen: Dresdner Anzeiger, Montags-Beilage
II (1902), 409-413.
Buchtvald, Georg. Neue Sächsische Kirchengalerie. Unter Mit-
wirkung der sächsischen Geistlichen herausgegeben. Die Ephorie
Meifsen, unter redaktioneller Leitung von Hickmann bearbeitet
von den Geistlichen der Ephorie. Leipzig, Arwed Strauch. 1902.
1298 Spp. 8". — Die Ephorien Chemnitz I iind II. Lfg. 3—10.
Ephorie Pirna. Lfg.l. Ebenda. (1902.1903.) Sp.l21-407.Sp.l— 80. S''.
Clobes, Wilh. Napoleon I, und die sächsische Textilindustrie: Leip-
ziger Tageblatt, 1902. Nr. 455. S. 6189.
Colditz, Hugo. Lichtenstein: Unsere Heimat. Illustrierte Monats-
schrift für das gesamte Erzgebirge undVogtland II (1902/03), 40—43.
Corvin. Maria Aiirora Gräfin von Königsmark und ihre Beziehungen
zu August dem Starken Kurfürsten von Sachsen. 3 Auflage. Rudol-
stadt, Bock. 1903. 164 SS. und 1 Heliogr. 8«.
Distel, Th. Das „Fischhaus" in der Dresdner Heide vor Menschen-
gedenken: Über Berg und Thal XXV (1902), 114 f.
— Zum ,,Graf Ehrenfried" Christian Reuters: Berichte über die Ver-
handlungen der K. S. Gesellsch. der Wissensch. zu Leipzig. Phil.-
hist. Klasse. LIX (1902), 22.
— Ein Nachtrag zum Houbraken- Kataloge. Bildnis der Tochter
des Kurfürsten Moritz zu Sachsen : Zeitschrift für bildende Kunst
N. P. XIV (1902/03), 22.
— ZurWiederkehr des Todestages unserer Kurfürstin Agnes: Dresdner
Anzeiger. 1902. Nr. 305.
— Die Kreuzigung in der Heiligen Kreuzkapelle der Dresdner
katholischen Hofkirche: ebenda Nr. 331.
— Der mecklenburgische Dichter Brockmüller und seine Beziehungen
zum Dresdner Hofe: Rostocker Zeitung. 1902. Nr. 524.
— Ein Bildnifs der Generalin Ur.sula Margaretha von Neitschütz,
geb. von Haugwitz, Mutter der ,, Gräfin von Rochlitz": Bautzner
Nachrichten. 1902 Nr. 258 und 261.
Erbstein, J. Ein in Zwickau gehobener kleiner Münzschatz aus dem
15. Jahrhundert: Münz- und Medaillen-Freund. IV (1902). Nr. 43 f.
Sp. 337—339. 345—349.
— Medaille auf Herzog Christian I. von Sachsen - Merseburg und
seine Gemahlin Christiana Prinzessin von Schleswig -Holstein-
Sonderburg-Glücksburg: ebenda Nr. 47. Sp. 372—374.
Literatur. 207
Erhstein, J. Die Leipziger Huldigungs - Medaille von 1694 mit den
Stempelschneider-Siglen G. L. K.: ebenda Nr. 48. Sp. 379 f.
Fischer, W. Eine Hinrichtung in Plauen im Jahre 1680. Nach
den Akten mit 2 ungedruckten Briefen des M. Georg Samuel
Dörffel : Neue Vogtl. Zeitung. 1903. Nr. 14.
— Der Kauf des „alten Schlosses" der Eversteine durch die Stadt
Plauen : ebenda Nr. 46.
Foerster, Max. Die Geschichte der Dresdner Augustus - Brücke.
Mit 16 Abb. im Text und einer Tafel. Dresden, A. Dressel. 1902.
39 SS. 8«.
Freyboth, Karl. Ein alterzgebirgisches Weihnachtsspiel: Wissen-
schaft!. Beilage der Leipziger Zeitung. 1902. Nr. 153. S. 609
bis 611.
(Freytag, E. R.) König Johann von Sachsen in der Dichtung. Ein
Gedenkhlatt zu seinem 101jährigen Geburtstage: Kamerad. 1902.
Nr. 50. S.l— 3.
— Erlebnisse eines sächs. Unteroffiziers vom Regimente „Prinz
Anton" während der Feldzüge 1809, 1812—1815: Blätter f.d. Gesch.
d. sächs. Armee (Beilage zum „Kamerad"). 1902. Nr. 5. 6.
— Garde du Korps im russ. Feldzuge: ebenda Nr. 6.
— Die sittliche Bedeutung der Haltung sächsischer Krieger im russ.
Feldzuge: ebenda Nr. 7.
— Was der Major Bevilaqua vom Regiment ,, König" über seine Ge-
fangenschaft (1812) erzählt: ebenda.
— Die Thaten des sächs. Heeres in den historischen Dichtungen
(Das sächs. Heer und die deutsche Dichtung. Das sächs. Heer und
die Dichtkiuist) : ebenda Nr. 8. 10—12. 1903. Nr. 1.
— Eine Geschichtsquelle für die Kriegszüge der Sachsen in den
Jahren 1631—1641: ebenda 1902. Nr. 9.
— Wilwolt von Schaumburg, Sachsens ältester Feldhauptmann:
ebenda 1903. Nr. 2.
— Anekdoten und Charakterzüge aus dem Leben des Königs Albert von
Sachsen: Sachsens Militär- Vereins-Kalender auf 1902. S. 71 — 73.
Desgl. auf 1903. S. 89—92.
(Frh. V. Friesen.) Erinnerungen eines alten Reiter- Offiziers a.D.
an die Schlacht von Königgrätz den 3. Juli 1866. Als Manuscript
gedruckt Rötha, G. Apitz (Komm.), (1902.) 79 SS. 8°.
Frost, Gustav. Sächsische Städtebilder. Meerane: Leipziger Zeitung.
1903. Nr. 19. S. 291.
G., E. Katharina von Bora im Witwenstande : Wissenschaftl. Beilage
der Leipziger Zeitung. 1903. Nr. 11. S. 45—48.
Gerard, Frances. A grandduchess. The life of Anna Amalia duchess
of Saxe- Weimar -Eisenach and the classical circle of Weimar.
Vol. I. IL London, Hutchinson & Co 1902. XXIV, 582 SS. 8".
Gerke. Mitteilungen über neuere Stadtpläne [von Dresden] : Dresdner
Anzeiger, Sonntags -Beilage. 1903. Nr. 4. S. 17— 21.
Germanicus. Unfreiwillige Bekenntnisse eines Jesuiten-Paters über
den Übertritt August des Starken und über die seitherigen Be-
ziehungen des Hauses Wettin (albertinische Linie) zur „Gesell-
schaft Jesu" (S. J.). Dresden, P. Seemann. 1903. 80 SS. 8".
Glootz. Ylgenstein oder Lilgenstein? Über Berg und Thal XXV
(1902), 123.
— Der Jordan: ebenda XXVI (1903), 136.
Ooldschmidt, Adolf. Die Freiberger goldene Pforte: Jahrb. d. K.
Preufs. Kunstsammlungen XXIII (1902), 20-33.
208 Literatur.
Große, Martin. Die sächsische Afrikaexpedition 1731—1733: Wissen-
schaft!. Beilage der Leipziger Zeitung. 1902. S. 481—483.
Gurlift, Com. Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und
Kunstdeukmäler des Königreichs Sachsen. Unter Mitwirkung
des Königl. Sachs. Altertumsvereins herausgegeben von demKöuigl.
Sächsischen Ministerium des Innern. 25. Heft: Amtshauptmann-
schaft Döbeln. Dresden, C.C.Meinhold & Söhne. 1903. 291 SS. 8°.
— Die Westthürme des Meifsner Doms: Deutsche Bauzeitung XXXVI
(1902), 225-227.
Hauke, Paul. König August der Starke. Eine Charakterstudie.
München und Berlin, Oldenbourg. 1902. 27 SS. S'\
— Die polnische Thronkandidatur Augusts des Starken: Vossische
Zeitung. 1903. Nr. 53. Sonntagsbeilage Nr. 5. S. 33—35.
Häbler, Rieh. Zum Gedächtnis Karl Biedermanns: Leipziger Tage-
blatt. 1902. Nr. 507 f S. 6879. 6905 f.
Haendcke, Berfhold. Studien ziir Geschichte der sächsischen Plastik
der Spätrenaissance und Barockzeit. Mit 11 Lichtdrucktafeln und
4 Autotypien. Dresden, Erwin Haendcke. 1903. VII, 139 SS. S».
Häntzschel. Kriegs - Unruhen , welche die Stadt Neustadt und Um-
geg'end betroffen: Kirchl. Nachrichten aus der Parochie Neustadt
i. Sa. 10. Bericht. 1902. S. 21-32.
Harig. Das ehemalige kurfürstliche „Lustfischhaus" unterderAugustus-
burg und seine einstigen Malereien: Glückauf! XXII (1902),
177-182.
Helling, Viktor. Rudolf von Habsburg und die Wettiner: Kamerad,
1903. Nr. 11. S 9.
Herschel. Die Dresdner Heide: Über Berg und Thal XXV (1902),
67 — 70.
Hertzberg, Gustav. Geschichtlicher Überblick über die Entwickelung
des thüringisch-sächsischen Geschichts- und Altertumsvereins von
seiner Stiftung bis zur Gegenwart: Festschrift des thüringisch-
sächsischen Geschichtsvereins, Herrn Geh. Oberregierungsrat Dr.
Ernst Dümmler dargebracht zur Feier seines 50jährigen Doktor-
jubiläums am 5 August 1902. S. 1— 17.
Hof mann, Keinh. Die Waldenburger Töpferei: Wissenschaftl. Beilage
der Leipziger Zeitung. 1902. Nr. 118. S. 469—472.
Hummel. Gohlis zu Schillers Zeit : Leipz. Tageblatt. 1902. Nr. 623.
S. 8534.
Jecht, Eich. Codex Lusatiae superioris IL, enthaltend die Urkunden
des Oberlausitzer Hussitenkrieges und der gleichzeitigen die
Sechslande angehenden Fehden. Im Auftrage der Oberlausitzi-
schen Gesellschaft der Wissenschaften gesammelt und heraus-
gegeben. Bd. IL Heft 5, umfassend die Jahre 1432— 1434. Görlitz,
H. Tzschaschel (Komm.). 1902. S. 369—530. 8».
— Bierkrieg zwischen den Städten Zittau und Görlitz: Heimatkunde
für das Gymnasium augustum der Stadt Görlitz. 2. Teil. Einzel-
schilderungen. (Görlitz 1902.) S. 36—38
Johnson. Vogtländische Altertümer. CXLIV. Sächsische Hoheits-
rechte in der Herrschaft Asch. CXLV. Bayerisches im Vogtland.
CXLVI. Ritterdienste bei Hofe. CXLVII. „Ufn Kerner" in
Plauen. CXLVIII. Hausgewehr. CXLIX. Ritterpferd - Aus-
stattung. CL. Zinnbergbau. CLL Gewässernamen aus alt-
germanischer Zeit. CLIl. Klänge aus der Urzeit CLIII. Zur
Gesch. der Plauener Klöster: Vogtland. Anzeiger und Tageblatt.
1902. Nr. 223. 235. 254. 275. 283. 290. 1903. Nr. 3. 25. 31. 46.
Literatur. 209
J(ohnson). Richard Hartniann in der Erinnerung seiner Vertrauten:
Leipziger Zeitung. 1902. Nr. 281. S. 4469.
— Neues zur Geschichte der Thomaskirche in Leipzig: ebenda
Nr. 282. S. 4483.
(—) Ein berühmter Markneukirchner (Oberhofprediger Jakob Weller,
geb. 1602): Markneukirchener Anzeiger. 1902. Nr. 47.
Kümmel, O. Ein sächsisches Gj'mnasium (Zittau) vor 40 Jahren:
Grenzboten. 1902. S. 655-666.
Katzer. Die Kirch euinspektionen der sächsischen evangelisch-lutheri-
schen Landeskirche: Zeitschrift für Kirchengeschichte XXIII
(1902), 376-427.
Kiesling, Ernst. Der Umbau der Nikolaikirche: Leipz. Tageblatt.
1902. Nr. 609. 622. S. 8309. 8495.
Koch, E. Die Entstehung der Ortschaften in der südlichen Ober-
lausitz : Gebirgsfreuud XIV (1902), 81—84.
Kramer, B. Ein Beitrag zur Geschichte Oberlausitzer Ausstellungen :
ebenda 12.
Krebs, Kurt. Nach der Schlacht bei Jena am 14. Oktober 1806:
Leipz. Tageblatt. 1902. Nr. 521. 534. S. 7083 f. 7261 f.
K[rebsJ. Ein Besuch der freiherrlichen Schlofsbibliothek zu Rötha :
ebenda Nr. 443. S. 6029 f.
La gel. Die angebliche Testamentsklausel Augusts des Starken:
Sachs. Kirchen- und Schulblatt. 1903. Nr. 6. Sp. 70-73.
Lampadius, Friedr. König Albert der Gütige von Sachsen. Ein
Lebensbild für die Jugend unseres V^olkes gezeichnet. Mit einem
Bildnis von König Albert. 2. Auflage. Leipzig-Eeudnitz, Steffen.
1902. 16 8S. 8».
(—) König Georg von Sachsen. Ein Lebensbild für das deutsche
Volk. Mit einem Bildnis von König Georg und dem Stammbaum
der Königl. Familie. Leipzig, Steffen. 1902. 15 SS. S«.
Langer, P. Chronik der Leipziger Singakademie, herausgegeben zur
100jährigen Jubelfeier am 14.— 16. Februar 1902. Leipzig. 1902.
128 SS. 40.
Laue, Alfr. Städtebilder aus Sachsen. Lichtenstein -Callnberg:
Leipz. Tageblatt. 1902. Nr. 443. S. 6026.
Latcterlein. Königswalde bei Werdau: Unsere Heimat Illustr.
Monatsschrift f. d. gesamte Erzgebirge und Vogtland. Organ
des Verbandes Vogtland. Gebirgsvereine. II (1902/3), 1—8.
Lehmann. Etwas aus dem Callenberger Pfarrarchiv (Ablafsbrief für
Callenberg v. J. 1323): Schönburgischer Hauskalender. 1902.
S. 31—35.
Lehmann, fO.J. Vortrag, den Augustusbrückenzoll und den Augustus-
brückenbaufonds betreffend. Sammlung der Druckvorlagen des Rats
zu Dresden Nr. 31a. 1902. 44 SS. B».
— >?ur Geschichte des Führerwesens in der sächsischen Schweiz :
Über Berg und Thal XXV (1902), 90—94.
Leuschke, Alfr. Die Volksschulgesetzgebung Sachsens im 19. Jahr-
hundert und die Entwicklung unseres vaterländischen Volksschul-
wesens bis auf die Gegenwart: Sachs. Schulzeitung. 1902.
Nr. 34—36. S. 511—514. 525—528. 541—545.
[Leutemann]. Dresdens Feuerlüschanstalten sonst und jetzt. Nach
den Mitteilungen des Feuerwehramtes. II— V. Dresdner Anzeiger.
1902. Nr. 132. S. 31. Nr. 185. S. 3. Nr. 290. S. 3. 1903. Nr. 40.
S. 8. Nr. 71. S. 3.
Neues Airhiv i. S. l :. u, A. XXIV. 1. •,'. 14
210 Literatur.
Liebe, G. DasBegineuwesen der sächsisch-thüringisclien Laude iu seiuer
sozialen Bedeutung: Archiv für Kulturgescliiclite I (1903), 35 — 49.
Liesche, O. Zur Geschichte der Stadt Schöneck (Fortsetzung):
Wochenblatt für Schöneck. 1902. Nr. 106. 109. 112.
— Der vogtländische Höhen- und Luftkurort Schöneck: Unsere
Heimat. Illustr. Monatsschrift f. d. gesamte Erzgebirge und Vogt-
land II (1902/3), 2.5-28.
Lindner II, Paul. Bilder unserer Heimat [Nossen]. Selbstverlag
des Verfassers. 1903. 32 SS. S».
Löscher, Fr. Herrn. Die Entwicklung des Gefühls für die Natur-
schönheiten des Erzgebirges (Forts, u. Schlufs): Glückauf! XXII
(1902), 162—168. 193—199.
— Ein neuer Beitrag zur Geschichte des Warmbades Wolkenstein:
ebenda 182 f.
Lungicifz, Hermann. Erzgebirgisches Zinngeschirr: Unsere Heimat.
Illustr. Monatsschrift f. d. gesamte Erzgebirge und Vogtland I
(1902), 358—360. (Vgl. Daheim. 1902. Nr. 51. S. 24. Chemnitzer
Anzeiger u. Tageblatt. 1903. Nr. 75.)
— Unsere Hospitalkirche : Kirchl. Nachrichten der Stadt Geyer aus
dem Jahre 1902.
Frhr. v. Mansberg, Bich. Hansen von Diskaws Fehde wider die
die Stadt Z^rbst 1484/86: Wissenschaftl. Beilage der Leipziger
Zeitung. 1902. Nr. 106—108. S. 421—423. 425—428. 430-432.
Meiche, A. Das Wegenetz der alten Herrschaft Wildenstein : Über
Berg und Thal XXV (19021, 85—90.
/■— 7 Die alte Lochmühle im Liebethaler Grunde. Mit Abbildung:
ebenda 114.
[ — / Zwei alte Meilensäulen: ebenda 125.
Meltzer, 0. Das Innere eines vornehmen Dresdner Hauses [des Dr.
Ulrich Mordeisen] im Jahre 1572: Dresdner Anzeiger, Montags-
Beilage. 1902. Nr. 36. S. 281-284.
Mensin g, Karl. Bilder aus der sächsischen Geschichte. IL Georg
der Bärtige und Kurfürst Moritz. Dresden, Verbandsbuchhand-
lung (E. Zacharias). (1902.) 96 SS. S".
V. Metzsch, C. Kriegs-Eriunerungen eines sächsischen Veteranen aus
den Kriegsjahren 1870/71: Kamerad. 1903. Nr. 10. S. 13 f.
Nr. 11. S. Uf.
Meyer, H. B. Hof- und Zentralverwaltung der Wettiner in der Zeit
einheitlicher Herrschaft über die meifsnisch-thüringischen Lande
1248—1379. (Leipziger Studien aus dem Gebiet der Geschichte.
Bd. IX, Heft 3) Leipzig, B. G. Teubner. 1902. XII, 152 SS. 8».
Michael, Erich. Aus den Seelen- und Glaubenskämpfeu der Herrn-
huter Brüdergemeinde des achtzehnten Jahrhunderts: Wissen-
schaftl. Beilage der Leipziger Zeitung. 1902. Nr. 109. S. 433—436.
Möbius. Grofszschocher im Mittelalter: Leipz. Tageblatt. 1902.
Nr. 456. S. 6201.
Mfohrnianfi], J. Die Anfänge der elektrischen Telegraphie im
Königreich Sachsen: Dresdner Anzeiger, Sonntags-Beilage. 1903.
Nr. 5. S. 25 f.
Mörtzsch, Otto. Das Grundsteuerkataster der Aemter unserer säch-
sischen Schweiz vom Jahre 1628: Über Berg und Thal XXVI
(190.3), 141 f. 153—155.
/— 7 Die Einverleibung von Gemeinden, Vororten und Ländereien
durch die Stadt Dresden in alter Zeit: Dresdner Anzeiger. 1903.
■ Nr. 3. S. 7 f.
Literatur, 211
Maller, Georg. Sokrates in Sachsen während des 18. Jahrhunderts.
Festrede zur Pestalozzifeier im Leipziger Lehrerverein am
11. Januar 1902 gehalten. Leipzig, Brandstetter. 19U2. 16 SS. 8°.
Müller, Kurt. Das Klösterlein Zelle bei Aue: Glück auf! XXIII
(1903), 2-7.
M[üllerJ, V. Der Leipziger Ratsschatz: Leipz. Tageblatt. 1902.
Nr. 556. S. 7558.
Munde. Die Hauptkirche St. Maria in Kamenz: Neues Lausitz.
Magazin LXXVIII (1902), 193-203.
Nabe, Max. Ein bronzezeitliches üräberfeld bei Mockau: Leipziger
Zeitung. 1902. Nr. 266. S. 4212 f.
V. Nostitz, Hans. Dem Gedächtnis König Alberts von Sachsen.
Eeden und Gedichte. Dresden, v. Zahn & Jaensch. 1902. 91 SS. 8«.
Obermüller, Adolf. Aus der Urgeschichte des Leipziger Theaters:
Leipz. Tageblatt. 1902. Nr. 521. S. 7087.
V. Oppell. Über das Wappen der v. Oppell : Deutscher Herold XXXII
(1901), 134.
Oettinger, Br. Untersuchungen zur Schlacht bei Kesseldorf. Inaug.-
Dissert. Berlin. 1902. 46 SS. 8«.
Peter, Herrn. Albert König von Sachsen *23. April 1828. f 19. Juni 1902.
Gedenkblatt der sächsischen Fürstenschulen. Bild nach einer Auf-
nahme des Hofi^hotographen Otto Mayer, Dresden 1901. Beigabe
zum Grimmaischen und Afrauischen Ecce 1902. XVI SS. 8'^.
Pfau, Clemens. Zur Geschichte der Schimpfwörter in der ßochlitzer
Gegend : Mitteilungen des Vereins f. Sachs. Volkskunde II (1902),
347—351.
— Einzelheiten aus dem Gebiete der Rochlitzer Geschichte. Lieferung 3.
Souderabdruck aus dem Rochlitzer Tageblatt 1902 Nr. 116 ff.
Rochlitz i. S., (Leichsenring). 1902. 49 SS. 8o.
Pilli, Georg. Die Landedelfrau: Über Berg und Thal XXV (1902),
83—85.
— Über wüste Marken, insbesondere die Wüstung Zscheisewitz :
ebenda XXVI (1903), 150—153.
Planitz, B. Die erneuerte Nicolaikirche zu Leipzig: Neues Sachs.
Kirchenblatt. 1902. Nr. 52. Sp. 831-834.
Planitz, G. Johann Hülsemanu. Zum dreihundertjährigen Geburts-
tage: Leipz. Tageblatt. 1902. Nr. 622. S. 8527.
Pollack, Erwin. Afranisches Ecce. 1901. 6. Heft. Meifsen, Nieder-
lage des Vereins ehemaliger Fürstenschüler. 1901. IV, 122 SS. 8**.
— Desgl. 1902. 7. Heft (Beigabe s. Peter). Ebenda. 1902. IV, 71 SS. 8«.
Jteymann, Eich. Geschichte der Stadt Bautzen. Bautzen, Gebr. Müller.
^1902. VII, 930 SS. 8».
Bogge, Bernli. Johann Friedrich Kurfürst von Sachsen, genannt
,jder Gro&mütige." Eine Gedenkschrift zur vierhundertjährigen
Wiederkehr seines Geburtstages. Halle a. S., Eugen Strien. 1902.
VIII, 125 SS. 8°.
Rüge, S. Ein abfälliges Urteil [K. ImmermannsJ über die sächsische
Schweiz: Über Berg und Thal XXV (1902), 94—97.
— Die alten Meilensäulen: ebenda XXVI (1903), 131 f.
RüUmann, Paul. Die öffentliche Meinung in Sachsen während der
Jahre 1806—1812. (Geschichtliche Untersuchungen, herausgegeben
von Karl Lamprecht. Heft 1.) Gotha, Friedrich Andreas Perthes.
1902. 121 SS. 8".
(Bussel, John.) Dresden vor 80 Jahren. Aus John Russeis Reise
in Deutschland in den Jahren 1820, 1821 und 1822. Aus dem
14*
212 Literatur.
Englischen übersetzt von C. E. Könitzer: Dresdner Anzeiger,
Sonutags-Beilage. 1903. Nr. 3. S. 9—16.
Sachse, Mich. Die Nicolaikirclie zu Leipzig: Wissenschaftl. Beilage
der Leipziger Zeitung. 1902. Nr. 137. S. 545 - 548.
Schevff'ler, Heinr. Joh. GrimmaischesEcce. 1902. 23. Heft. (Beigabe
s. Peter.) Meifsen , Niederlage des Vereins ehemaliger Fürsten-
schüler. 1902. VI, 58 SS. 80.
V. Schimpff. Das XII. Korps im Kriege 1870/71. III. Paris. Dresden,
C. Höckners Buchhandlung (Carl Damm). 1902. 273 SS. 8».
Schindler, H. König Georg. Ein Lebensbild. Mit 4 Abbildungen
Dresden, Alwin Huhle. 1902. 17 SS. 8».
Schmicl, Otto. Altsächsische Armeemärsche: Wissenschaftl. Beilage
der Leipziger Zeitung. 1902. Nr. 122. S. 485 f. (Vgl. Kamerad.
1902. Nr. 43. S. 9 f.)
Schmidt, Friedrich. Die schwedische Invasion in Kursachsen und
insbesondere im Herzogtum Sachsen -Weifsenfeis in den Jahren
170B und 1707: Mansfelder Blätter XVI (1902), 115-137.
Schmidt, Rtrm Schlackenwälle auf dem Stromberge bei Weifsen-
berg und auf dem Löbauer Berge: Verhandl. der Berliner Gesellsch.
für Anthropologie. 1901. S. 165 f.
Schmidt, L. Zu Härtung Cammermeister: Neue Mitteilungen aus
dem Gebiet hist.-ant. Forschungen XXI (1902), 173—181.
— Mittelalterliche Bibliotheken in Sachsen: Dresdner Anzeiger,
Sonntags-Beilage. 1903. Nr. 10 f. ö. 49 f. 53 f.
Schönberg, Oeo v. Kurze Geschichte des k. Sachs. 7. Infanterie-Re-
giments „Prinz Georg" Nr. 106, jetzt 7.Königs-Infanterie-Regimeut
Nr. 106, während des Feldzuges 1870/71. Nebst einem Verzeichnis
der im Jahre 1902 noch lebenden Feidzugsteiluehmer und 36 Por-
träts von Offizieren des mobilen Regiments. Zur Erinnerung an
die 2. Zusammenkunft der Feldzugsteilnehmer des 106. Inf.-Regi-
ments 1870/71 am 2. luid 3. Vlil. 1902 in Leipzig. Leipzig,
Schulze & Co. 1902. XIV, 96 SS. 8».
(v. Schönberg, O.) Der Wirkliche Geheime Rath Bernhard Karl
Franz von Schönberg. Sonderabdruck aus Heft IX der Chronik
des Geschlechts von Schönberg. (1903.) 10 SS. 8».
Schtmke, H. Landeskunde des Königreichs Sachsen für sächsische
Lehrerbildungsanstalten. Bearbeitet unter Zugrundelegung der
Landeskunde von Lungwitz und Schröter. Mit 44 Abbildungen
in Schwarzdruck , 4 Tafeln mit 8 farbigen Dorfplänen und einer
farbigen geologischen Karte des Königreichs Sachsen. Leipzig,
Ferdinand Hirt & Sohn. 1902. 72 SS. 8».
('(Sc/iMri5',-fc\; Die sächsischen Kriegsminister: Kamerad. 1902.Nr,37. S 9f.
— Das Königlich Sächsische Kriegsministerium: ebenda Nr. 38. S. 1 — 3.
— Von der Garnisonkirche auf der Festung Königstein: ebenda
Nr. 45. S. 3f.
Schurig, E. Zum 70jährigen Bestehen der Altstädter Hauptwache
in Dresden : ebenda Nr. 48. S. 25 f.
— Zur Geschichte des Invalidenwesens mit besonderem Bezug auf
Sachsen: ebenda 1903. Nr.2. S. lOf. Nr.3. S.10-12. Nr. 4. S. 14f.
Schuster, Alfred. Stollberg. Heimatkundliche Geschichtsbilder für
Haus und Schule. Stollberg, Grasersche Buchhandlung (Richard
Liesche) Filiale. 1903. 48 SS. 8o.
— Friedrich Ehregott Woller, ein erzgebirgischer Strumpfwirker
(f 1878): Unsere Heimat. Illustr. Monatsschrift f. d. gesamte Erz-
gebirge und Vogtland I (1902), 361 f.
Literatur. 213
Schivabe, Ernst. Beiträge zur ältesten Geschichte der Fürsteuschule
zu St. Afra in Meifsen: Neue .Jahrbücher f d. klass. Altertum,
Gesch u. deutsche Litteratur u. für Pädagogik X (1902), 557- 562.
Simson, Euqen. Vizekönig Brühl: Kamerad. 1903. Nr. 2. S. 17 f.
Nr. 3. S.^12f.
Sohm, Rud. Gedächtnisrede auf König Albert, gehalten in der
öffentlichen Sitzung beider Klassen der Kgl. Sachs, (iesellschaft
der Wissenschaften zu Leipzig am 14. November 1902. Leipzig,
B. G. Teubner. 1903. 11 SS. 80.
Solbrig, M. Aus alten Zeiten : Bericht aus der Kirchfabrt Langen-
hessen auf das Jahr 1902. S. 11 — 15.
Speck, Oskar. Geschichte der Gemeindevertretung in Pirna bis zum
Jahre 1663. Festschrift, dem Sächsischen Gemeindetag dargebracht
von der Stadt Pirna. Pirna. 1892. 40 SS. B».
(Simulier, E.) Zwickau. 1. Zum 40jährigen Jubiläum der Berg-
schule: Unsere Heimat. lUustr. Monatsschrift f. d gesamte Erz-
gebirge und Vogtland 11 (1902 3). 22 f.
(Staub.) Das Nachtgefecht in Ville Evraid am 21. Dezember 1870:
Kamerad. 1902. Nr. 47. S. 9—11. Nr. 48 S.1-12. Nr. 49 S 10—12.
Stein. Aus der alten Bergstadt Wolkenstein im Erzgebirge: Unsere
Heimat. Illustr. Monatsschrift f. d gesarate Erzgebirge und Vogt-
land II (1902; 3), 36 — 40.
Steitmann, R. Heimatkunde von ]\larkranstädt [mit stadtgeschichtl.
Angaben]. Leipzig, E. Gaeblers Geogr. Inst. (1902). 17 SS. und
3 Pläne, fol.
Stock, Th. Oberlausitzer Archivalien (Schöppcnbücher und Guts-
akten): Schlesische Zeitung. 1902. Nr. 520.
— Aus der Zeit der Oberlausitzer Ritterdienste: Görlitzer Nach-
richten uüd Anzeiger. 1902. Nr. 212.
— Die Hungersnot in der Oberlausitz: ebenda Nr. 220.
Stoy, Stephayi. Herzog Ernst der Fromme. Festvortrag, gehalten
bei der Feier des fünfzigjährigen Stiftungsfestes des Vereins f.
Thüring. Geschichte und^ Altertumskunde in den akademischen
Ptosensälen zu Jena den 22. Juni 1902: Ztschr. des Vereins f.
Thüring. Gesch. und Altertumskunde N. F. XIlI (der ganzen
Folge XXI), XXXVI-LIX.
Stryienski. Marie- Josephe de Saxe, Dauphiue, et ses peintres:
Gazette des Beaux-Arts, 3. per., XXVIII (1902), 5 ff . 247—238.
Tetzner, W. Werdauer Altertümer: Mitteilungen des Vereins f.
Sachs. Volkskunde II (1902), 341 — 346. 356-366.
Tille, Armin. Zwei Zeitungsprivilegien [n. a. für ein in Rochlitz
erscheinendes Wochenblatt 1818J: Archiv für Kulturgeschichte
I (1903), 99—106.
Trauer, E. Chronik des Dorfes Marieney i. Vogtl. bis zur Ein-
führung der Sachs. Landesverfassung. Plauen, A. Kell (Komm.).
1903. 111 SS. 80.
Uhle, Faul. Der Chemnizer Markt als Richtstätte. Ein Beitrag
zur Geschichte der Strafrechtsptlege: Chemnitzer Tageblatt und
Anzeiger. 1902. Nr. 463 — 466.
— Preifsaufgaben zur Aufmunterung des Nahrungsstaudes in Kur-
sachsen: Leipz. Zeitung. 1903. Nr. .5. S. 68
[Voigt, Osiv.J Anteilnahme der kursächsischen Truppen an der Be-
freiung Wiens 1683: Leipz. Tageblatt. 1902. Nr. 561. S. 7637 f.
— St ädtebilder aus Sachsen. Werdau : ebenda Nr. 572. 585. S. 7795 f. 7973.
— Der Brand von Zittau im Jahre 1757: ebenda Nr. 589. S. 8022.
214 Literatur.
Wahl, Gustav. Johann Christoph Rost. Ein Beitrag zur Geschichte
der deutschen Literatur im 18. Jahrhundert. Leipzig, J . C. Hinrichs.
1902. Vll, 180 SS. 8".
Wagner, Georg. Die Beziehungen Augusts des Starken zu seinen
Ständen während der ersten Jahre seiner Regierung (1694 — 1700).
Leipzig, Druck von Oswald Mutze. (1903.) VII, 222 SS. 8«.
Wagner, Paul. Die geologische Spezialkarte Sachsens und ihre
Vorgängerinnen. Ein Gedenkblatt zum 30jährigen Bestehen der
Geologischen Landesanstalt: Dresdner Anzeiger. 1903. Nr.30. S.2— 5.
Wallenstein, A. Bilder aus der 25jährigen Geschichte des Vereins
[Gebirgsvereins für die sächs. Schweiz] : Über Berg und Thal
XXV (1902), 97 — 99
Weinschenk, F. W. Die Schlacht bei Warschau am 16. Oktober 1813:
Leipz. Tageblatt. 1902. Nr. 527. S. 7155. Vgl. Nr. 529 S. 7188.
Werner, Arno. Geschichte der Kantorei-Gesellschaften im Gebiete
des ehemaligen Kurfürstentums Sachsen. (Publikationen der inter-
nationalen Musikgesellschaft. Beiheft IX.) Leipzig, Breitkopf und
Härtel. 1902. 3 Bll. 84 SS. 8».
Frh. V. Werthern, Alfred. Gesch. des Geschlechts des Grafen und
Freiherren von Werthern. I. Theil. Urkundl. Familiengeschichte.
I. Heft. Aelteste Familiengeschichte bis 1501. Als Manuskript
gedruckt. Naumburg. 1902. VI, 133 SS. 4».
Wiedemann, Alb. Die sächsischen Eisenbahnen in historisch -stati-
.stischer Darstellung. Leipzig, Theod. Thomas. 1902. 263 SS. 8".
Wolff'-Beckh, Bruno. Johann Fritdrich Böttger, der deutsche Er-
finder des Porzellans. Mit Böttgers Porträt. Steglitz bei Berlin,
Friedrich G. B. Wolff-Beckh. 1903. 48 SS. 8".
Woermann, K. Katalog der Kgl. Gemäldegalerie zu Dresden.
Herausgegeben von der Generaldirektion der Kgl. Sammlungen
für Kunst und Wissenschaft. Grofse Ausgabe. 5. verb. u. verm.
Aufl. Mit 92 Abb. Dresden, Druck von Wilh. Hoffmann A.-G.
1902. XXVI, 919 SS. 8«.
Wunder, Herrn. Grimmaisches Ecce. 1901. 22. Heft. Meifsen,
Niederlage des Vereins ehemaliger Für,stenschüler. 1901. IV,
97 SS. 8".
Wustmann, G. Der Ablafshandel in Leipzig: Leipz. Tageblatt.
1902. Nr. 663. S. 9147.
[Wust mann, G.J Leipziger Huldigungen in alter Zeit: ebenda
Nr. 556. 558 f. S. 7557. 7591. 7611.
— Weinhandel, Weinbesteuerung und Weinschank im alten Leipzig.
Dabei auch etwas vom alten Ratsweinkeiler: ebenda Nr. 636.
648. S. 8751 f. 8933 f.
— Der Tanz in Ijeipzig im fünfzehnten und sechszehnten Jahr-
hundert: ebenda 1903. Nr. 99. 101. S. 1389. 1417.
Frh. V. Zedtwitz, Arthur. [Die Wappen der aus Hannover nach
Sachsen verzogenen Adelsfamilien:] Dresdner Residenz- Kalender
für 1903. S. 105-110 mit 2 Tafeln
Zemmrich, J. Der erste Steinbeilfund im Vogtlande: Unsere Heimat.
111. Monatsschrift f. d. gesamte Erzgebirge und Vogtland II
(1902/3), 35 f.
Zinck, P. Aus den Baalsdorfer Kirchenbüchern: Mittheiluugen des
Vereins für Sächs. Volkskunde II (1902), 366—377.
Zfinckj , P. Die wüste Mark Kolmen, ein Streitobjekt zwischen
der Universität Leipzig und dem Dorfe Holzhausen: Leipz. Tage-
blatt. 1902. Nr. 571 f. S. 7790. 7795.
Literatur. 215
König Autou als Koinpouist eines österreichischen Grenadierliedes:
Kamerad. 1903. Nr. 6. S. 1 f.
Bilder von Aue: 1. Aue vor 50 .lahreu. 2. Zum 25.iährigen Jubiläum
der deutschen Fachschule für Blecharheiter. 3. Xoch einmal: Die
deutsche Fachschule für Blecharbeiter. 4. Die Realschule : Unsere
Heimat. Illustr Monatsschrift f. d. gesamte Erzgebirge und Vogt-
land I (1902), 3.Ö5— 358. II (1902/3), 18-20. 34 f. 53— .55.
Die Stadt Bautzen (civitas Budasin) vor 900 Jahren: Wöchentl.
Beilage der Bautzner Nachrichten. 1902 Nr. 24 f.
Eine Ortsbeschreibung (Bernstadt a. d. Eigen): Neuer Görlitzer
Anzeiger. 1901. Nr. 265.
Das Chemnitzthal hinab: Chemnitzer Tageblatt und Anzeiger.
1902. Nr. 295.
Beiträge zu einer Häusergeschichte der Stadt_Chemnitz: ebenda
Nr. 297.
Einblick in die .Schulverhältnisse der Stadt Dippoldiswalde kurz
nach dem 30jährigen Kriege: Weifseritz-Zeitune-, Monats-Beilage.
1903. Nr. 3.
Vom Dom zu Freiberg: Leipz. Tageblatt. 1902. Nr. 0.35. S. 8711.
Geschichte des Kgl Sachs. 1. Husaren-Regiments „König Albeit",
von der Errichtung desselben 1734 bis zur Neuzeit. Nach älteren
und neueren Quellen bearbeitet von einem ehemaligen Regiments-
Angehörigen. Grofseuhain u. Leipzig, Baiimert & Ronge. 1902.
424 SS. 8».
Leipzig im Kriegsjahr 1759 — 1760. Handschriftliche Originalauf-
zeichnungen : Leipz. Tageblatt. 1902. Nr. 636. S. 8749.
Porsberg und Pillnitz: Über Berg und Thal XXVI (1903), 135.
Die Sachsen und Württemberger am 2. Dezember 1870: Kamerad.
1902. Nr. 48. S. 2 f.
Zum Gedächtnis Bernhards von Schönberg: AVissenschaftl. Bei-
lage der Leipziger Zeitung. 1903. Nr. 8. S. 34 f.
Der Sächsische Soldat im Felde. Einzeldarstellungen aus der
vaterländischen Kriegsgeschichte des XIX. Jahrhunderts, bearbeitet
als Lehr- und Uuterhaltungsbuch für die Angehörigen der Armee
auf Befehl des Köuigl. Sachs Kriegsministeriums vom Kriegs-
archiv. Dresden, gedr. im Kriegsministeriura. (1903.) 202 SS. 8".
Beitrüge zur Sächsischen Kirchengeschichte. Herausgegeben im
Auftrage der „Gesellschaft für sächsische Kirchengeschichte" von
Franz Dibelius und Theodor Brieger. 16. Heft. (Jahresheft für
1902.) Leipzig, Barth. 1903. 240 SS. 8 ».
Inhalt: Th. Brieger, Ein Leipziger Professor im Dienste des
Baseler Konzils [Nicol. Weigel]. — P. Zinck, Die Universität
Leipzig in den kryptokalvinistischen Wirren zur Zeit des Kur-
fürsten August. — "^H. K. Zimmermann, Die Entwickelung der
Kircheumspektionen 1530 — 1800. — Bönhoff, Wie hielt in
Sachsen die Reformation auf dem Laude ihren Einzug?. —
0. Clemen, Mosellanus contra Cellarius. — Th. Brieger, Über
zwei bisher unbekannte Handschriften von Nicol. Weigels Collec-
tura de indulgentiis.
Dresdner Geschichtshiätter. Herausgegeben vom Verein für Ge-
schichte Dresdens. Jahrg. XI (1902). Nr. 3. 4. Jahrg. XII (1903).
Nr. 1.
21fi Literatvir.
Inhalt: H. Haug, Zur Gesch. der Wilsdruffer Vorstadt. —
P. Flade, Das kirchliche Leben Dresdens im Zeitalter des Rati-
onalismus. — Haug-, Zur Gesch. des Jakobshospitals. — (Schnorr
V. Carolsfeld,) Aus Julius Schnorrs Tagebüchern XX. XXI. —
Fiedler, Zur Gesch. des Kiu'ländischen Palais. — Hantzsch, Eine
Dresdner Kunstsammlung vor 300 Jahren.
Mitteilungen der Gesellschaft für Zittauer Geschichte. Jahrg. III
(1902). Nr. 3.
Inhalt: Kram er, Zur (leschichte des Zittauer Volksschul-
wesens im 17. und 18. Jahrhundert. — Xeefse, Die Fortent-
wickelung der Zittauer Geschichtsschreibung seit Christ. Ad.
Pescheck.
Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Meißen. Des
6. Bandes 2. Heft. Meifsen, Louis Mosche (Komm.). 1902. S. 121
Ms 268
Inhalt: K. v. Brunn gen. v. Kauffungen, Das Domkapitel
von Meifsen im Mittelalter. — Loose, Zur Geschichte Meifsens
im Kriegsjahre 1745.
Mitteilungen vom Freiberger Altertumsverein mit Bildern aus Frei-
bergs Vergangenheit. Herausgegeben von Konrad Knebel.
38. Heft. Freiberg i. S., Gerlachsche Buchdi'uckerei (Heinr. Ger-
lacb). 1902. 115 SS. S».
Inhalt: Wappler, Ülier den Streittag (22 Juli) der Bergleute.
— A Goldschmidt, Die Freiberger Goldene Pforte. — Knebel,
Peter Schmohl, Königl. Schwedischer und Kurfürstl. Sachs. Haupt-
mann. — Wappler, Der Oculist, Schnitt-, Leib- und AVundarzt
Stephan von Sütphen, geb. 1601 in Goslar, ge.st 1666 in Freiberg.
— Wappler, Die „drei Kreuze'- zwischen Freiberg und Brand.
— Wappler, Freiberger Künstler und Gewerken. — Distel,
Zur Patenschaft des Herzogs Moritz. — Distel, Das Grab der
Kurfürstin Agnes.
Zum 23 jährigen Bestehen der Sektion Dresden des Gebirgsvereins
für die Sachs. Schweiz. 1877. 1902. Festgabe der Sektion Dresden.
(Dresden, Hellmuth Henklers Buchdiuckerei. 1902.) II, 138 SS.
0 Taff. 8».
Inhalt: S. Buge, Beiträge zur Literaturgeschichte der Sächsi-
schen Schweiz. — Gl. Bartsch, Aus dem Tagebuche eines alten
Dresdners. — M. Martin, Erinnerungsblatt an die Gründungs-,
Bau- und Schaffensjahre der Sektion Dresden. — W. Kirsch,
Die baulichen Unternehmungen uusrer Sektion während der letzten
25 Jahre ihres Bestehens,
Berichtigung zu Baud XXIII.
Im vorigen Band dieser Zeitschrift habe ich S. 212 die Orte
Rosenthal, Königstein, Reinhardsdorf, Papstdorf mit Filial Cunners-
dorf irrtümlich als Beispiele von Orten angeführt, deren Kirchen
von der Leistung des Susidium biennale an den Bischof von Meifsen
befreit waren. Diese Orte lagen bereits jenseits der Grenze des
Meifsner Bistums und gehörten zur Prager Diözese. An ihrer Stelle
seien genannt Meifsen, Bautzen, Mittweida , Weinböhla bei Meifsen.
Weitere Beispiele werden sich linden in der historisch-geographischen
Beschreibung des Bistums Meifsens , die ich gegenwärtig bearbeite.
Waidenburg i. Sachs. R. Becker.
Zwickau
Schedewit
Planitzo
Culitzsch
\ o
, Weissbach
\ O
O ^ WiesenDurj
Wendisch- **
— Cunersdorf >.
Rottmannsdf. O
O
(?, Nisdercrinitz
Hirschleldv ip>
\©- Hartmannsdo|[f
Wolfers- o ^1 , , O, \
grün \ä o^eutersbach
O BuVkersdorf
Griesbach
O
o
Lindenau
Niederschleraq
O
Ober-
schleraa
Q Schneeberg
Q Neustädtel
Zscborlau q
Lauterbofen C
G\pge<§grUn QB^^^^^^je
sercnnitz
Wildenau
Rothenkir<Aon_.
o
, O Hundshiibel
Stützengrün \
-.Rodewisch
QAuerbacb
Scbönheide
Carlsfel^
(1676)
Ge<
\
es
iburg
al
^V
üstenbrand
jngwitz \Z^
OUrspranX-(/\
O Kirchberg \s^
Nieder-
Würschnitz
Ober-
ürschnitz
O Stollberg
O Mitteidf.
Karte des Muldensprengels.
(Decanatus trans Muldam.)
I. = sedes Glauchau-Lichtenstein
n. — „ Hartenstein.
III. — „ Lössnitz i. E.
zum Pleissensprengel
(Archidiaconatus Plisnensis)
zur Propstei Zeitz
zum Bistum Meissen
Wüstung
— zum Erzbistum Prag
^ Grenze der Naum-
burger Diöcese.
bJ)
> =0
<v
O Oberdf.
Brünlos
o o
Gablenz
Sedes
Stollberg
Sedes
Wolkenstein
Q Dorf-Chemnitz o Auerbach
Hormersdf. /"
X.
Das Onomasticiim mundi generale
des Dominikauermöuches Johannes Lindner
zu Pirna und seine Quellen.
Eiii Beitrag zur Historiographie des Reformations-
zeitalters.
Von
K. E. Hermann MüUer.
Die Chronik des Pirnischen Mönches, wie Johannes
Lindner kurzweg genannt zu werden pflegt, haben zuerst
Georg Fabricius und Petrus Albinus einer eingehenden
Betrachtung gewürdigt und deren Angaben vielfach bei
der Abfassung ihrer historischen Werke verwertet. Sie
stimmen darin überein, dals der Mönch mit grofsem Fleilse
aus vielen Quellen allerlei Berichte über die mannigfach-
sten Gegenstände zusammengetragen, dabei aber ohne alle
Kritik die seinen Angaben zu gründe liegenden Quellen
benutzt habe, Sie legen indes dieser Chronik darum einen
ganz besonderen AVert bei, weil sich in derselben vieles
finde, was man in andern Chroniken vergebens suche.
Dafs manche historischen Fehler in das Werk sich einge-
schlichen haben, darauf haben schon die Zwickauer Chro-
nisten Wilhelmi und Schmied aufmerksam gemacht. Auch
Schüttgen und Kreysig, welche sich viel mit dem Pirnischen
Mönch und seiner Chronik beschäftigt haben \) und deren
^) Diplomatische und curieuse Nachlese der Historie von Oher-
Sachsen I (1730), 150 ff.
218 Hermann Müller:
Mitteilungen über denselben und sein Werk wir an dieser
Stelle besonders heranziehen, sind der Ansicht, dafs er
viele abgeschmackte Mönchsfabeln aus den ihm zu geböte
stehenden Quellen seiner Chronik einverleibt habe.
Ehe wir nun in eine genaue Besprechung der Chronik
selbst und ilirer Quellen eintreten, was der eigentliche
Zweck unserer Arbeit ist, wollen wir uns nach dem Leben
des Autors umsehen. Darüber ist leider nur wenig zu
sagen. Weder das Jahr seiner Geburt noch das seines
Todes steht fest. Nach Schöttgen und Kreysig ist er ums
Jahr 1450 zur Welt gekommen-). Diese Annahme hat
manches für sich, da er nach den Matrikeln der Leipziger
Universität im Sommersemester 1470 bei derselben im-
matrikuliert worden ist^), damals also wohl ungefähr
20 Jahre alt gewesen sein kann. Als Geburtsort unseres
Mönches wurde früher Pirna angenommen, wo er den
gröfsten Teil seines Lebens im Dominikanerkloster zuge-
bracht hat; indessen hat schon Vogel aus den Universitäts-
matrikeln von Leipzig den Nachweis geliefert, dals er in
dem Städtchen Münchberg in Oberfranken unweit der
Grenze des Vogtlandes geboren ist^). Wunderbar berührt
es da, dals Hofmann '') noch angibt, Johannes Lindner sei
in Pirna geboren. 1470 bezog Johannes Linthner de
Munchperg, wie schon bemerkt, die Universität zu Leipzig
und erwarb hier 1471 das Baccalaureat, 1473 die Würde
des Magister artium*^). Noch im Jahre 1530, in welchem
er seine Chronik vollendet, scheint sein Tod erfolgt zu
sein; wenigstens wird sein Name später nicht mehr er-
wähnt. Demnach muls er ein Alter von ungefähr 80 Jahren
erreicht haben '^). Einige Umstände aus seinem Leben sind
noch bekannt. Im Jahre 1497 tritt er als Lesemeister des
Konvents zu Pirna auf^). Im Jahre 1504 vermachte ihm
sein aus Wunsiedel gebürtiger Landsmann und Freund
Andreas Frisner, Professor der Theologie zu Hom, in
seinem Testament einige Bücher aus seiner Bibliothek^).
-) Diplomatische Xachlese I, 151.
^) Erler, Die Matrikeln der Universität Leipzig I (Cod. dipl.
Sax. reg. II, 16), 277.
*) Schöttgen und Kreysig a. a. 0. I, 151.
^) Beiträge zur Sächsischen Kirchengeschichte, herausgegeben
von Dibelius und Brieger VlII (1893), 109.
6) Erler, Matr. der Uuiver.sität Leipzig II, 229. 237.
■') Schöttgen und Kreysig a. a. 0. I, 157.
«) Vgl. diese Zeitschrift VIII (1887), 347.
'') Schöttgen und Kreysig a. a. 0. I, 156.
Das Onomasticum des Job. Lindner. 219
Im Jahre 1512 verweilte Johannes Tilianus, mit welchem
Namen er sich selbst in seinem Werk bezeichnet, in
Ingolstadt, woselbst durch ihn das Jubiläum gehalten
wurde ^").
Während seines langen Lebens im Kloster zu Pirna
hat nun Johannes Lindner seine ausführliche Chronik ge-
schrieben, durch welche er viel von sich reden gemacht
und durch welche allein ein gewisses Interesse für seine
Persönlichkeit sich bis auf unsere Zeiten erhalten hat.
Diese in alphabetischer Ordnung angelegte Chronik, das
Onomasticum historicum, enthält in der uns erhaltenen
Originalhandschrift 719 Folioseiten. Während sie früher
aus einem einzigen unförmigen Bande bestand, ist sie
jetzt in deren zwei zerlegt worden. 8ie ist in deutscher
Sprache geschrieben und, wie ich bei ihrem eingehendsten
Studium zu erfahren genugsam Gelegenheit gehabt habe,
wegen der unleserlichen Schrift des Autors vielfach nur
schwer zu enträtseln. Lange Zeit befand sich die Hand-
schrift in Pirna, geriet dann infolge der Plünderung dieser
Stadt durch die Schweden im Jahre 1639 in den Laden
eines Krämers und wurde nur mit Mühe aus demselben
gerettet und vor der vollständigen Vernichtung bewahrt.
Später kam sie in Johannes Knauths Hände, der sie im
Jahre 1700 der Ratsbibliothek in Leipzig überliels; in
ihrem Besitz befindet sie sich noch heute als ein äufserst
wertvolles Manuskript'^). Von diesem Manuskript haben
in früherer Zeit mehrere Abschriften existiert, sind aber
verloren gegangen. Schöttgen und Kreysig ist es nur ge-
lungen i-), eine Abschrift des Onomasticum historicum aus-
findig zu machen, welche vom Ende des Buchstabens Gr
beginnt und mit dem Buchstaben W endet. Dieselbe ent-
hält besonders Nachrichten, die sich auf die sächsische
Geschichte beziehen und einen Auszug aus der Original-
handschrift des M. P. darstellen. Diese Stellen sind, soweit
sie sich nicht schon in den Exzerpten von Mencke^") vor-
finden, von Schöttgen nnd Kreysig zum Abdruck gebracht
worden. Wenn uns nun auch die Originalhandschrift des
Onomasticum historicum erhalten geblieben ist, so hat sie
doch insofern Schaden gelitten, als einzelne Blätter der-
selben vollständig verloren gegangen, andere dagegen ver-
10) Mencke, Script.rer.Grerm.il, 1621.
") Hof mann a. a. 0. S. 109.
^■-) Diplomatische Nachlese II, 226 ff.
1*) Mencke, Script II, 1447 ff.
220 Hermann Müller:
stümmelt worden sind. Da ist es denn gewissermafsen als
ein Glück zu bezeichnen, dals man einzelne dieser Stellen,
soweit sie sich auf sächsische Geschichte beziehen, aus den
von Schöttgen und Kreysig- abgedruckten Abschnitten ver-
vollständigen kann. So fehlt z. B. auf fol. 570 in der Üri-
ginalhandschrift ein ganzer Abschnitt über Pirna, welchen
Kreysig hat.
Sein Werk hat der Pirnische Mönch im Jahre 1530
vollendet, obwohl die Widmung desselben an seinen Gön-
ner, den Herzog Georg den Bärtigen von Sachsen, aus
dem Jahre 1529 stammt. Häufig nimmt der Mönch in
seiner Chronik auf die Jahre 1529 und 1530 Bezug, indem
er erwähnt, dafs diese oder jene Persönlichkeit, von der
er gerade spricht, noch in diesem oder jenem Jahre am
Leben sei. In der Widmung seines Werkes an Herzog
Georg, zu dem er in sehr nahen Beziehungen gestanden
haben muls, wahrscheinlich als Ratgeber in religiösen An-
gelegenheiten, behauptet er, er habe alle Chroniken, die
er für sein Wei'k benutzt, Wort für Wort mit grolsem
Fleils durchgelesen, eins zum andern zusammengetragen
und berichtet. Er bittet den vortrefflichen Fürsten, den
er wegen seiner strengkatholischen Gesinnung und wegen
der ganz besonderen Gunst, die er den Mönchen bewies,
hochschätzt, die Widmung seines W^erkes anzunehmen und
demselben zu merklichem gemeinen Nutzen zum Druck zu
verhelfen. Warum der Wunsch des Autors nicht von dem
von ihm so hochverehrten Fürsten erfüllt worden und sein
Werk ungedruckt geblieben ist, wer vermöchte das zu sa-
gen! Vielleicht ist infolge des bald nach der Vollendung
des Werkes erfolgenden Todes des Verfassers der Druck
unterblieben.
Das Dominikanerkloster zu Pirna besafs eine sehr
reichhaltige Bibliothek, welche wahrscheinlich im Februar
1545 nach Aufhebung des Klosters nach Leipzig gebracht
und der dortigen Universitätsbibliothek einverleibt wurde.
Dai unter waren gute, wohlerhaltene Codices. Der fleilsige
Kompilator Johannes Lindner wird aus ihnen einen grolsen
Teil seines geographisch -historischen Sammelwerkes zu-
sammengetragen haben ^■'). Was er dort an Quellen, die er
für sein Werk brauchte, nicht vorfand, mögen ihm zunächst
Leipziger Bibliotheken, aulserdem noch vielleicht manche
andere geliefert haben.
14
) Hofmanu a. a. O. S. 108.
Das Onomasticum des Joh. Lindner. 221
Aufserordentlich grols ist das Material, welches der
Autor in seinem Werk verarbeitet hat. Er ist bestrebt,
uns in alphabetischer Reihenfolge die historischen Begeben-
heiten aller Länder der alten Welt und die geographischen
Verhältnisse von Anbeginn der Welt an vor Augen zu
führen. Von den zu seiner Zeit neuentdeckten Ländern
wird kaum Notiz genommen. Es sind den einzelnen
Ländern Asiens, Afrikas und Europas und den Erdteilen
selbst Artikel gewidmet, in welchen über die in ihnen
liegenden hauptsächlichsten Städte, über Bewohner und
Sitten und über die Fürsten, welche in den einzelnen
Ländern gerade herrschen oder einst geherrscht haben,
gesprochen wird. Jeder einzelne dieser Fürsten samt
seinen Familienmitgliedern, nicht allein den männlichen,
sondern meistens auch den weiblichen, wird dann noch be-
sonders unter dem entsprechenden Buchstaben des Al-
phabets aufgeführt und dort einer viel eingehenderen Be-
sprechung unterzogen als bei den einzelnen Ländern. Dabei
werden weit mehr berücksichtigt die Fürstengeschlechter
des Mittelalters und der ßeformationszeit als die des Alter-
tums, und unter ihnen vorzüglich die deutschen, sowohl
die kaiserlichen als auch die der einzelnen deutschen Terri-
torien. Jeder einzelnen Ehefrau dieser Fürsten und jedes
einzelnen Kindes männlichen und weiblichen Geschlechts
wird dann noch an anderen Stellen unter den betreffenden
]3uchstaben gedacht.
Es ist klar, dals auf diese Weise vielfach dasjenige
noch einmal wiederholt wird, was an anderer Stelle schon
gesagt worden ist. Auch viele Städte werden erwähnt,
oft sogar minder bedeutende, mit ihren Kirchen, Klöstern
und den sich an sie anknüpfenden historischen Ereignissen,
ebenso besondere Eigentümlichkeiten dieser Städte und
ihrer Bewohner, unter anderem auch Hauptnahrungszweige
derselben hervorgehoben. Verschiedene Flüsse und Gebirge
werden gleichfalls genannt. Aulserdem werden uns viele
deutsche Burgen mit den auf ihnen angesessenen edlen
Geschlechtern vorgeführt, besonders in dem Kurfürstentum
und Herzogtum Sachsen. Auch zahlreiche Staatsmänner,
Feldherren, Dichter, Philosophen, Künstler, Gelehrte,
Geschichtschreiber und Heroen des Altertums und des
Mittelalters sowie aus der Zeit des Autors ziehen in der
Chronik an uns vorüber. Päpste, Erzbischöfe, Bischöfe,
christliche Märtyrer und um die Kirche hochverdiente und
im Rufe besonderer Heiligkeit stehende Männer und Frauen
322 Hermann Müller:
der verschiedensten Nationen, auch hervorragende Ketzer
finden einen Platz in unserer Chronik. Dals der Löwen-
anteil an allen diesen Nachrichten Deutschland und seinen
einzelnen Territorien, vor allen den ernestinischen und
albertinischen Ländern und Teilen des alten Sachsenlandes
zufällt, wer wollte sich darüber wundern!
Noch niemand vor mir ist bisher in eine Untersuchung"
zur Feststellung der Quellen eingetreten, welche Johannes
Lindner bei Abfassung seines Werkes vorgelegen haben.
Es ist deshalb schon häutig der Wunsch rege geworden,
dafs endlich eine solche Untersuchung vorgenommen werde,
um volle Gewilsheit darüber zu erlangen, in wie weit die
Chronik des Pirnischen Mönches Nachrichten enthält, die
sich nicht in anderen auf uns gekommenen Quellen vor-
finden und sich anderweitig für historische Forschungen
verwerten lassen. Ich habe mir diese Aufgabe gestellt und
glaube, dals es mir gelungen ist, die Quellen für den grölsten
Teil der im Onomasticum historicum gebrachten Berichte
nachzuweisen. Sehr erschwert hat mir meine Aufgabe der
Umstand, dals der Autor sich nur in wenigen Fällen auf
die von ihm benutzten Quellen beruft, trotzdem er Ge-
schichtsschreiber verschiedener Zeitalter und Nationen unter
den betreffenden Buchstaben des Alphabets mit ihren
Werken anführt. Die alphabetische Ordnung des Stoffes
hat auch nicht wenig dazu beigetragen, mir das Suchen
nach den Quellen zu erschweren. Wunderbarerweise hat
unser Mönch oft gerade die von ihm erwähnten Geschicht-
schreiber nicht als Quellen herangezogen, während er mit
einer gewissen Vorliebe häufig aus solchen Geschicht-
schreibern geschöpft hat, die er gar nicht einmal namhaft
macht, so z. B. aus Johannes Rothe, den er hauptsächlich
seinen Berichten über thüringische Verhältnisse, aber auch
anderen Mitteilungen als Quelle zu gründe gelegt hat.
Genannt als Quellen werden nur Piatina bei Benedikt von
Nursia und Blondus in dem Artikel ,.Polen oder Polen-
land". Häufig citiert werden dagegen als Quellen Bücher
hauptsächlich des alten, zum Teil auch des neuen Testa-
ments bei Berichten des Autors über biblische Persönlich-
keiten.
Das aus den Quellen Entlehnte hat unser Mönch teils
sehr verkürzt, teils wörtlich so wiedergegeben, wie es in
den von ihm benutzten Werken steht. Ich lasse die ein-
zelnen Quellen folgen, auf welche fulsend der Autor die
einzelnen Berichte in seiner Chronik erstattet.
Das Onomasticum des Job. Lindner. 223
A. Tliüriugisclie und hessische Quellen.
1. Chronicon Ecclesiasticum Nicolai de Siegen,
herausg.von F.X.AVegele. Thüriiig. Geschichtsquellen LI. —
Die Stadt Erfurt S. 450 und 451.
2. Chronica minor auctore Minorita Erphor-
diensi. Continuatio I. Moniini. German. Script. XXIV,
209 ff. — Christburg; die Unschuld der lieil. Kunigunde
erwiesen ; die Tataren verheeren Preulsen ; Robertus Pfarrer
zu Cölbring [?] in Sachsen.
3. Laniberti Hersfeldensis Annales ab O. C. —
1077. Mon. Germ. Script. V. — Daher stammen die Be-
richte des M. P. über König Andreas von Ungarn, yater
des Königs Salomon, über mehrere Päpste, über Äbte
von Fulda und Hersfeld, über verschiedene deutsche Bi-
schöfe und über Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln.
4. Cronica S.Petri Erfordensis moderna. Mon.
Germ. Script. XXX. — Dieser Quelle verdankt der M. P.
vorwiegend seine Angaben über die Erzbischöfe von Mainz,
ferner über den Erzbischof Konrad von Salzburg, den
Bischof Lupoid von Worms, über die Geisler, Juden, über
Ketzerei in Erfurt und in einigen anderen thüringischen
Städten, über die heil. Hedwig, mehrere Päpste, mehrere
deutsche Kaiser und einige Könige von Böhmen.
5. Chronicon Citizense des Benediktiner-
mönches Paul Lang. Pistorius - Struve , Per. Germ.
Script. I, 1120 ff. — Aus dieser Chronik hat Johannes
Lindner alles geschöpft, was er über die Bischöfe
von Naumburg -Zeitz berichtet, ebenso mannigfache Mit-
teilungen über Mainzer Erzbischöfe. Sonst sind noch
aus dieser Quelle entnommen Nachrichten über deutsche
Kaiser bis auf Maximilian i., über verschiedene Fürsten des
wittelsbachschen und wettinischen Hauses, über mehrere
Pfalzgrafen zu Sachsen, über einzelne Fürsten aus dem Ge-
schlecht der Askanier, über den Kui fürsten Friedrich I. von
Brandenburg, über die Quitzows, über König Eduard IIL
von England, über mehrere Könige von Böhmen, den
Grafen Hoyer von Mansfeld, über mehrere deutsche Bi-
schöfe, über die Klöster Bosau, Goseck, Bursfeld, Pforta,
Oybin, über Streifzüge der Hussiten, über Johannes Hüls,
über den heiligen Berg und die Grafen von Andechs, über
verschiedene Städte in Thüringen, Meiisen und imVogtlande.
6. Johannes Hothe: Duringische Chronik —
1440, herausg. v. K. v. Liliencron. Thür. Geschichts-
224 Hermann Müller:
quellen III. — Diese Chronik ist des M. P. Haiiptquelle
für seine Berichte über thüringische Geschichte. Er hat
aber aufserdem noch alle Nachrichten, welche sie übei-
Persönlichkeiten der verschiedenen Nationen und Zeitalter
enthält, in sein Werk aufgenommen, so über den Mark-
grafen Waldemar d. Gr. von Brandenburg und Peter den
Einsiedler,
B. Quellen, umfassend das Gebiet des alten
Herzogtums Sachsen.
1. Werner Rolevinck: Fasciculus temporum
omninm antiquorum cronicas complectens ab. 0. C.
— 1474. Pistorius-Struve, ßer. Germ. Script. II, 397 ff. —
Hieraus entnommen: Der Apostel Bartholomäus gemartert,
die Päpste Alexander I., Anastasius I. und IV., Anicetus
Benediktus VII., Cletus, Constantin V., Eugenius III.,
Felix L, Johannes de temporibus.
2. Annalis ta Saxo. Mon. Germ. Script. XVI. —
Diese Chronik liegt folgenden Stellen als Quelle zu gründe :
Eckenbrecht, Sohn des Markgrafen Günther zu Sachsen,
Kaiser Lothar II., die Könige Magnus und Nikolaus von
Dänemark, Airich, Gründerin desNonnenklosters Gerbstedt.
3. Chronica episcoporum Merseburgensium.
Mon. Germ. Script. X, 162 tf. — Aus dieser Chronik hat
unser Autor alle seine Berichte über die Bischöfe von
Merseburg entnommen.
4. Heinrich von Herford: Liber de rebus memo-
rabilioribus — 1355; herausg. von A. Potthast, Göttingen
1859. — Diese Chronik hat dem M. P. den Stoff geliefert
für seine Mitteilungen über mehrere Generäle des Pre-
digerordens, über mehrere Päpste und deutsche Kaiser,
über einige angelsächsische Könige, über die Fi-auen des
Herzogs Arnold von Bayern, über die Herkunft des Grafen
Balduin des Eisernen von Flandern, über Beda, über
mehrere der 72 Jünger Christi, über mehrere Erzbischöfe
von Köln, über Bischof Heinrich von Augsburg, über den
Märtyrer Patroclos, über den König Robert von Frankreich,
über Thomas Walheis, über Bischof Willibrordus zu Fries-
land und über den Grafen Hoyer von Mansfeld, genannt
Rogerius.
5. Gesta episcoporum Halberstadensium. Mon.
Germ. Script. XXIII. — Kaiser Heinrichs IL Gemahlin
Kunigunde, König Magnus von Dänemaik.
Das Onomasticum des Joh. Linduer. 22 5
6. Thietmarus episcopusMerseburgensis: Chro-
nic! Hb ri VIII. Mon. Germ. Script. III, 733 ff. — Er-
mordung des Colonatus zu Würzburg, Gosbertus Herzog
zu Würzburg.
7. Sächsische Weltchronik und deren Thüring,
Fortsetzung. Mon. Germ. Deutsche Chroniken IL — Als
Quelle benutzt vom M. P. für seine Angaben über ver-
schiedene deutsche Kaiser, mehrere Päpste, über verschie-
dene Mitglieder des Hauses der Grafen von Northeim
und des älteren welflsclien Hauses, über verschiedene an-
dere sächsische Grofse, über mehrere dänische Könige
über Bayerland, über den wendischen Fürsten Mestisch,
über das Kloster St. Gotthard zu Hildesheim, über den
Erzbischof Heinrich zu Mainz, den Grafen Johann von
Holstein, Peter den Einsiedler, den Erzbischof Siegfried
zu Köln und den Bischof Ulrich zu Halberstadt.
8. Botho: Cronecken der Sassen (Chroniconpic-
turatum) — 1489. Leibnitz, Script, rer. Brunsv. III,
277 ff. — Diese Chronik hat Johannes Lindner als Haupt-
quelle für die Schilderung der histoiüschen Begebenheiten
im alten Herzogtum Sachsen selbst, in dessen geistlichen
und weltlichen Territorien und in den zum Christentum
neu bekehrten Wendenländern gedient. So werden unter
anderen neben den Fürsten der verschiedenen Linien des
weifischen Hauses auf Grund dieser Quelle erwähnt die
hohenzollernschen Kurfürsten in der Mark aus dem 15. Jahr-
hundert, mehrere Wettiner aus demselben Jahrhundert und
nicht selten auch die Hansestädte. Ebendaher stammen auch
Angaben unseres Chronisten über verschiedene deutsche
Kaiser, über mehrere Päpste, über die meisten der von
ihm genannten dänischen Könige, über einige böhmische
Könige, über König Bela von Ungarn, Wladislaw von
Polen, über Grafen von Flandern, über verschiedene Grofse
des Herzogtums Franken und anderer Herzogtümer, über
einige Erzbischöfe von Mainz, über mehrere schlesische
Plasten und über Julius Cäsar.
9. Gesta Archiepiscoporum Magdeburgensium.
Mon. Germ. Script. XXIV. — Diese Chronik ist die vor-
züglichste Quelle, aus welcher der M. P. seine Berichte
über die Erzbischöfe von Magdeburg und über Magde-
burger Stiftsverhältnisse geschöpft hat. Sonst ist sie
noch als Quelle herangezogen worden bei den Angaben
des Chronisten über den letzten Grafen Esico von Merse-
burg, über die Märtyrerin Katharina, Königs Coscus von
Neues Archiv f. S. G. u. A. XXIV. 3. i. 15
226 Hermann Müller:
C3^pern Tochter, über den Bürgermeister Nikolaus Möffel
in Nürnberg und über Johannes Capistrano.
10. Magdeburger Schöppenchronik, herausg. von
C. Janicke. Chroniken der deutschen Städte VII. — Aus
dieser Chronik hat unser Autor verschiedene Angaben
entnommen über Magdeburger Erzbischöfe, über Magde-
burger Burggrafen, über den Stiftsadel des Erzbistums
Magdeburg, über die askanischen Markgrafen von Branden-
buig, über die askanischen Herzöge von Sachsen, über
verschiedene deutsche Kaiser, über die Anfänge der Hohen-
zollern in der Mark Brandenburg, über Städte, Burgen
und Klöster im Erzstift Magdeburg, zum Teil auch in
anderen Territorien, über mehrere Bischöfe von Halber-
stadt, über Grafen von Querfurt und über eine Anzahl
wettinischer Fürsten.
C. Meifsnische Geschichtsqiiellen.
1. Chronicon Terrae Misnensis. Mencke, Script,
rer. Germ. II, 314 tf. — Auf diese Quelle sind folgende
Stellen des M. P. zurückzuführen: Heinrich der Erlauchte
von Meilsen und seine Gemahlin Konstantia, Ludwig zu
Meilsen, anfangs Bischof von Halberstadt, zuletzt Erz-
bischof von Mainz; aufserdem zum Teil Berichte über die
Städte Döbeln, Dresden, Erfurt (daselbst anwesend der
Kardinal Philipp von Alantonia), Leipzig.
2. Chronicon Montis Sereni — 1225. Mon. Germ.
Script. XXII. — Dietrich erster Dompropst auf St. Peters-
berg bei Halle.
3. Chronicon Vetero- Cellense minus. Mencke,
Script, rer. Germ. II, 435 ff. — Mehrfache Brände in der
Stadt Freiberg a. d. Mulde.
4. Johannes Garzo: Annales Misnenses sive
Historia de bellis Friderici Magni. Libri IL Mencke,
Script, rer. Germ. II, 1015 ff. — König Adolf von Nassau
belagert 1 Jahr 4 Monate die Stadt Freiberg a. d. M.,
Gründung der Stadt Gotha durch etliche Goten.
5. De origine Marchionum Misnensium (sogen.
Annales Vetero -Cellenses — 1375, — 1422), herausg. von
I. O. Opel in Mittheilungen d. D. Ges. in Leipzig I, 2.
Leipzig 1874. — Was diese Quelle über die Wettiner,
über die von ihnen gegründeten Klöster, über einige
andere deutsche Fürsten und sonst noch über verschiedene
Das Onomasticum des Joh. Lindner. 227
Städte in Thüringen und Meifsen enthält, hat der M. P.
alles in sein Werk aufgenommen.
D. Schwäbische Geschichtsquellen.
1. Nauclerus: Chronicon universale (Chrono-
graphia) ab O.G.— 1500. Tubingae 1516. — Diese
Quelle hat der Mönch von Pirna in der ausgiebigsten
Weise benutzt. Was er über die Helden der griechischen
und römischen Sage, über römische und griechische Staats-
männer, Feldherren, auch einige karthagische des Namens
Hannibal, von ihm fälschlich als Könige bezeichnet, über
römische und griechische Dichter, Astronomen, Philo-
sophen, Künstler, Ärzte, über römische Senatoren, über
die Könige von Alba Longa und Eom und über die Könige
in den verschiedenen griechischen Staaten der älteren Zeit,
über die früheren Könige der Ägypter und über ihre
späteren Könige aus dem Hause der Ptolemäer, über die
Könige der asiatischen Reiche und der Macedonier, über
die Könige der verschiedenen germanischen Völkerschaften,
über die Könige der Hunnen und über einige der Bulgaren
erzählt, ist zum grolsen Teil aus Nauclerus geschöpft.
Ebenso hat unser Mönch häufig dieselbe Quelle heran-
gezogen bei den Nachrichten, welche er uns gibt über
die Könige verschiedener spanischer Reiche, über die
Könige von Ungarn, von Apulien und Calabrien, letztere
sowohl normannischer, als auch französischer und aragoni-
scher Abkunft, über die west- und oströmischen Kaiser,
über die deutschen Kaiser bis auf Maximilian I., über die
fränkischen Könige und Kaiser aus dem Hause der
Karolinger, seltener bei den Nachrichten über die fränki-
schen Könige aus dem Hause der Merovinger. Auch bei
seinen Berichten über die Capetinger in Frankreich, über
mehrere englische und böhmische Könige, über Könige
und Herzöge von Burgund früherer und späterer Zeit,
über mehrere lothringische Herzöge und über einzelne
Familienmitglieder der in verschiedenen Reichen herrschen-
den Dynastien hat dem M. P. Nauclerus als Quelle ge-
dient. Derselben Quelle sind entnommen zahlreiche Be-
richte des Autors über einzelne langobardische und lom-
bardische Herzöge, über oströmische Feldherren, über
griechische Exarchen in Ravenna, über die Statthalter
der römischen Kaiser in römischen Provinzen, über ver-
schiedene italienische Fürsten und Fürstinnen, über mehrere
lö*
228 Hermann Müller:
an den Kreuzzügen beteiligte fürstliche Persönlichkeiten,
so die normannischen Stammes, über einige aulserdeutsche
Klöster, über französische Grolsen, so über Herzöge von
Aquitanien, und über Grolse anderer Länder, über türkische
und arabische Fürsten, über Hochmeister des deutschen
Ordens und über das Ordensland Preulsen selbst. Dieselbe
Quelle ist von unserem Mönch auch ziemlich häufig benutzt
worden bei dem, was er berichtet über Päpste, über ver-
schiedene italienische, französische, spanische und un-
garische Bischöfe, über Bischöfe von Alexandria, Jerusalem
und andere orientalische, über mehrere Erzbischöfe von
Mainz, über einzelne deutsche Bischöfe und Erzbischöfe,
so von Worms, Bamberg, Constanz, Lüttich, Stralsburg,
Trier und Köln, und über sogenannte Erzketzer. Was
ferner das Werk des Nauclerus enthält über die ver-
schiedenen Herzogsdynastien in Schwaben, über die Grafen
von Württemberg, über die Herzoge von Bayern aus dem
agilolfingischen und wittelsbachschen Geschlecht, über die
Markgrafen und Herzöge von Osterreich aus dembabenbergi-
sclien und habsburgischen Hause, über die Schweiz und das
Elsals betretfende Verhältnisse, über verschiedene Mitglieder
des älteren weifischen Hauses, über die Zähringer und andere
edle Geschlechter des alten Schwabenlandes, über Klöster
und Burgen desselben, ist alles so in das Werk des M. P.
hinübergenommen worden. Aulserdem hat unser Mönch
noch einzelne Nachrichten über biblische Persönlichkeiten
aus Nauclerus entlehnt, so über die Jungfrau Maria und
den Apostel Petrus.
Folgende Stellen, deren Ursprung ebenfalls auf Nau-
clerus als Quelle zurückzuführen ist, mögen hier ihren
Platz finden: Abgarus von Edessa, Konradin Peutinger,
Konrad Celtis, Dante, Dietlandus ein heiliger Abt zu
Diokletians Zeit, der heilige Hieronymus, Flavius Josephus,
der Prophet Mahomet, Peter von Tarantasia, die heilige
Jungfrau Pulcheria, Basis ein berühmter Arzt, der Pauker
von Niklashausen . Butgerus de Bechary Markgraf zu
Österreich, Sophi, Titel des Königs in Persia, l^amerlanus,
die heilige Walpnrgis, der Erzbischof Udo von Magdeburg,
Graf Ulrich von Cilly, Jacobellus, Petrus von Dresden,
Hussiten, Johannes Capistrano, Johannes Hufs, Julianus,
Kardinal Hostiensis s. Angeli.
2. Fratris Nicolai Baselii Additio. Auctarium
Chronographiae Fr. Nicolai Baselii Monachi
Hirsaugiensis ab anno Salutis MDXI in annum
Das Ouomasticum des Job. Linduer. 229
MDXIV deductiim. Tubingae 1516. — Geradezu vom
M. P. ausgeschrieben, besonders für württembergische und
pfälzische Verhältnisse.
3. Vita s. Ottiliae Hoemburgensis in Alsatia.
Mabillon, Acta SS. ord. Benedicti IV, 441. — Die heilige
Ottilia.
E. Fränkische Gescliichtsquellen.
1. Ekkehard von Aura: Chronicon universale ab
0. C. — a. 1125. Mon. Germ. Script. VI. — ßeich der
Goten, Guniberga Theolindes Tochter.
2. xlnonymi Chronicon Wirceburgense. Georgii
ab Eckhart Commentarii de rebus Franciae orientalis I.
— Andreas von Gundelflngen, Bischof von Würzburg;
Heinrich Base, Bischof zu Würzburg, ward entleibet (doch
ward nicht dieser Bischof ermordet, sondern sein Vorgänger
Konrad).
3. Trithemius: Catalogus seu Liber scriptorum
ecclesiasticorum. Trithemii opera ed. j\J. Freher
(Francof. 1601) I, 184ff. — Von M. P. bevorzugt als Quelle
bei seinen zahlreichen Berichten über wissenschaftlich be-
deutende Männer des geistlichen Standes.
4. Trithemius: Catalogus illustrium virorum.
Ebenda I, 1211f. — Bischof Albert zu Halberstadt, Bischof
Eatoldus zu Utrecht, Thomas General des Einsiedler-
ordens, Johannes Sacharins von Erfurt, Johannes von
Freiberg Predigerordens zu Erfurt.
5. Hartmann Schedel: Chronicon mundi seu
Chronicon chronicorum ab 0. C. — 1492. Deutsch
von Georg Alt. Nürnberg, Koberger 23. Dezember 1493.
fol. — Hieraus geschöpft Nachrichten über mehrere tür-
kische Kaiser, über einige von den 72 Jüngern Christi,
über die Arzte Avicenna, Averroes, Galenus und Johannes
de Monte Villa, über Bartholomäus von Urbino, Cosmas
von Medici, über die Bischöfe Konrad von Constanz,
Ulrich von Augsburg, Wolfgang von Begensburg, über
König Christian I. von Dänemark, über Gerardus, Doctor
Einsiedlerordens zu Rom, über den Patriarchen Hugolinus
zu Konstantinopel, über die Erbauung des Janustempels
zu Bom, über den Grafen Johannes von Wiltibitz, über
Johannes von Imola, Johannes Wiklef, Kaiser Karl IV.,
den heiligen Kilianus, den Apostel Paulus, die Märtyrerin
Perpetua, über die Stiftung des St. Hieronymus- Ordens,
Kaiser Siegismund, Johannes de Cassia, Stacius von Neapel,
230 Hermann Müller:
den Dichter Stella, den Armenierkönig Suracassanus Asuber,
den Ketzer Theodosion, den Erzketzer Valentinianus, über
die Stadt Venedig und die heilige Veronica.
F. Bayrische Geschichtsquellen.
Otto Frisingensis: Chronicon seu rerum ab
initio mundi ad sua usque tempora gestarum libri
VII r. Mon. Germ. Script. XX. — Kaiser Anastasius zu
Konstantinopel, der römische Kaiser Aurelianus, Bischof
Cyrus zu Alexandria, der griechische Kaiser Heraklius,
Bischof Ulphilas.
G. Geschichtsquellen des alten Herzogtums
Lothringen.
1. Gesta Trevirorum. Mon. Germ. Script. VI. —
Hero, Trebetae Sohn, zu Trier.
2. Sigebertus Gemblacensis: Chronographia
ab anno 381 — 1112. Mon. Germ. Script. VI. — Agil-
niundus, König der Langobarden, Aldroes, König in Bri-
tannia, Erzbischof Bruno zu Köln, Edeltrudis, Elisig Leich-
nam, Geylana, Herzogs Gosbertus zu Franken Gemahlin,
das Reich der Goten, Papst Gregorius I., der fränkische
König Lotharius 11., der Erzengel Michael, der Apostel
Petrus, der Herzog der Friesen Rabedon.
3. Robertus de Monte: Continuatio Sigeberti
Gemblacensis ab anno 1100 — 1186. Mon. Germ.
Script. VI. — Tandemus, Pfleger des Schlosses Antorf,
ein arger Ketzer.
H. Französische Geschichtsquellen.
1. Robertus Gaguinus: Compendium super
origine et gestis Francorum aPharamundo usque
ad a. 1491. Francofurti, Wechel 1577. fol. — Als Quelle
häufig herangezogen bei Angaben über die Merovinger
und über den Artikel „Frankreich", ferner bei solchen
über Alania, Ambasia, über mehrere Karolinger und
Capetinger, den Grafen Balduin von Flandern, den Ge-
waltigen der Sachsen Batylda, über Brantildis eine
spanische Königstochter, den dänischen König Carnitus,
Papst Innocenz III., König Richard Löwenherz von Eng-
land und Herzog Richard von Burgund, den Bekämpfer
der Normannen.
Das Onomasticum des Job. Lindner. 231
2. Historia Francorum Senonensis. Mon. Germ.
Script. IX. — Ludwig, König der Westfranken, Karls
des Einfältigen Sohn.
3. Vincentius Bellovacensis: Speculum histo-
riale. Aug. Vindel. im monast. s. Udalrici et Afrae 1474.
3 vol. fol. — Aus dieser Chronik hat der M. P. ungemein
viel Material für sein Werk geschöpft. So stammt der
grölste Teil dessen, was er über Märtyrer und Märtyre-
rinnen der christlichen Kirche, über Erzbischöfe, Bischöfe,
Äbte, Mönche, Äbtissinnen und Nonnen und über Männer
und Frauen sagt, die noch vor der Entstehung des Mönch-
tums lebten und sämtlich im Rufe eines ganz besonders
heiligen Lebens standen, aus dem Speculum historiale.
Bei der Auswahl der heiligen Männer und Frauen aus
seiner Quelle wendet unser Autor ein hervorragendes
Interesse den im Rufe gröfster Heiligkeit stehenden
Königen und Königinnen, Erzbischöfen, Bischöfen, Äbten,
Äbtissinnen, Mönchen und Nonnen der angelsächsischen
Reiche, Schottlands und Irlands zu. In ähnlicher Weise
eingehend und zahlreich auf Grund der ihm vorliegenden
Quelle sind unseres Chronisten Berichte über durch
Frömmigkeit ausgezeichnete Männer und Frauen des
christlichen Galliens und nachherigen Frankreichs. Der
in anderen Ländern, wie in Spanien, Italien und im Orient
lebenden frommen Männer und Frauen des geistlichen
Standes wird auch im Anschluls an das Spec. bist, ge-
dacht, doch nicht in solchem Umfange, wie in den vorher-
genannten Ländern. Deutschland kommt dabei nur wenig
in Betracht. Es werden freilich darunter auch so manche
Namen aufgeführt, deren Träger wohl niemals gelebt
haben, vielmehr ihr Dasein nur einer frommen Legende
verdanken, so Barlaam und König Aveno in Indien. Die
Stiftung verschiedener Orden und die Gründung ver-
schiedener Klöster, besonders im Angelsachsenlande und
in Frankreich, vergifst unser Autor, dabei auf Viuc. Bellov.
als Quelle fuisend, nicht zu erwähnen. Mannigfache Er-
zählungen über Persönlichkeiten des alten flnd neuen
Testaments, so über Moses, mehrere Propheten, über den
Heiland der Welt, die Jungfrau Maria, Johannes den
Täufer, Maria Magdalena, Lazarus, die Apostel und
Evangelisten hat der M. P. aus dem Spec. bist, entnommen.
Auf dieselbe Quelle sind die Erzählungen zurückzuführen
über Calmana, eine angebliche Tochter Adams, und über
Anna und Joachim, die Eltern der Jungfrau Maria. Über
232 Hermann Müller:
die Fürsten der Juden aus dem. Hause der Makkabäer
und Iduniäer, über die Könige Ägyptens aus dem Hause
der Ptolemäer, über Nektabanus von Ägypten, über die
Könige der Lyder, über Alexander den Grofsen und
seine Mutter Olympias, über mehrere Könige der
Langobarden, der Vandalen, der Goten, über König
Mitbridates VI. von Pontus, über den Chaldäerkönig
Evilmerodach, über verschiedene Könige des alt- und
neupersischen Reiches, über mehrere Exarchen von Ravenna
und einige römische Statthalter, über Jugurtha von Nu-
midien, über mehrere spanische Könige, über verschiedene
römische und griechische Kaiser, besonders über Kon-
stantin d. Gr., seine Söhne und seine Mutter Helena, über
verschiedene Päpste, syrische Könige aus dem Hause der
Seleuciden, über verschiedene Kaiser und das Volk der
Tataren, auch zum Teil über Flavius Josephus erzählt, der
M. P. nach den Angaben des Vinc. Bellov. hierüber. Über
die Merovinger, die Karolinger und verschiedene Cape-
tinger, zum Teil über Richard Lövvenherz von England,
über mehrere Herzöge der Normandie, über burgundische
und andere französische Grolse bringt der M. P. Mit-
teilungen auf Grund derselben Quelle. Sie ist auch ver-
wertet bei den Berichten über Frankreich und den Helden
Roland. Ebenso hat unser Autor das Spec. bist, benutzt
an einigen Stellen bei Angaben über deutsche Kaiser,
auch bei mannigfachen Berichten über Helden der griechi-
schen und römischen Sage, über griechische und römische
Philosophen, Dichter und Geschichtschreiber. Verschiedene
Stellen der Quelle, die handeln von den einzelnen Ländern
und Städten Asiens und Afrikas und von der Entfernung
der einzelnen Städte voneinander nach Tagereisen, hat
der M. P. ebenfalls in sein Werk aufgenommen.
I. Italienische Geschichtsquellen.
1. Jacob Philipp von Bergamo: Supplementum
chronicorum orbis ab initio mundi usque ad a. 1482
libri XV. Venetiis 1490, — Dieser Quelle hat der Autor
entnommen seine Berichte über die Dogen von Venedig,
über einige Dogen von Genua, über die Fürstenhäuser,
welche nacheinander geherrscht haben in Montferrat,
Savoyen, Mailand und Angleria, Verona, Mantua, Padua,
Ferrara, Rimini, Urbino, Bologna, Faenza, Brescia, über
Paganus, Herrn zu Genua, über den Grafen Richard zu
Das Ouomasticum des Job. Lindner. 233
S. Bonifacio, über Ezzelino da Romano, über mehrere von
Päpsten in italienischen Städten eingesetzte Regenten,
über die Mehrzahl der 72 Jünger Christi, über die Könige
von Cypern aus dem Hause Lusignan, über die sieben
Weisen Griechenlands, über römische und griechische
Philosophen, Dichter, Staatsmänner und Redner, über
mehrere berühmte italienische Rechtsgelehrte , über
jüdische Hohenpriester, über einige normannische JFürsten
in Apulien uud Sizilien, über mehrere Könige aus dem
Hause Anjou in denselben Ländern, über einige spanische
Könige, über diePäpsteClemensI., Felix V., InnocenzVIII.,
Paulus IL, über die Stiftung mehrerer Mönchsorden in
Italien, über verschiedene griechische Kaiser, unter ihnen
Konstantin d. Gr. und die Paläologen, über Albertus Mag-
nus, über verschiedene Märtyrer und Ketzerführer, über
eine Anzahl Bischöfe der älteren christlichen Kirche, über
italienische Prälaten des Mittelalters, hauptsächlich aus
dem Prediger-, zum Teil aus dem Einsiedlerorden hervor-
gegangen, über die heilige Jungfrau Clara im Städtchen
Falkenberg, über Franz Petrarcha, Peter Damianus, über
König Eduard IV. von England und Herzog Philipp den
Gütigen von Burgund, über die Kaiser Karl d. Gr.,
Lothar I., Heinrich V, und VII., über Octavian und die
Kaiserin Messalina.
2. Johannes de Columna, Mare historiarum.
Mon. Germ. Script. XXIV. — Robert Guiscard.
3. Petrus Paulus Vergerius: Historia Carra-
riensium principum ab eorum origine usque ad Ja-
cobini mortem (1355). Muratori, Script. rer. Italic. XVI,
113 ff. — Jacobus Ubertus Herr zu Padua, Marsilius von
Carrara Fürst zu Padua, Marsilius von Carrara, Herzogs
Ubertini Sohn, regierte vier Tage zu Padua.
4. Antoninus archiepis copus Florentinus:
Chronicon sive Summa historialis ab 0. C. — 1457.
Lugduni 1512. — Dieser Chronik verdankt der M. P. zum
grolsen Teil den Stoff zu seinen Berichten über Dominicus,
den Stifter des Dominikaner-, und Franz von Assisi, den
Stifter des Franziskanerordens, über Gualbert, den Stifter
des Ordens von Vallombrosa, über Romualdus, den Stifter
des Ordens der Kamaldulenser, über die ersten Dominikaner-
klöster in Spanien, über Thomas von Aquino und seinen
Vater, über die Generäle des Dominikaner-, Franziskaner-
resp. Barfüßer- und Augustinerordens, über zahlreiche
Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Abte, denselben Orden
234 Hermann Müller:
angehörig, überwiegend italienischer, zum Teil französischer
und spanischer, in einigen Fällen englischer, nur ganz selten
deutscher, zum Teil noch anderer Nationalität, über christ-
liche Märtyrer aus der Zeit der Christenverfolgungen
unter den römischen Kaisern und aus späterer Zeit, über
mehrere Kirchenväter, über Lazarus, Maria Magdalena,
die Evangelisten Marcus und Matthäus, über Katharina
von Siena, Clara von Assisi, über mehrere Grafen von
Flandern, mehrere englische Könige und einige italienische
Dynasten, so Raimundellus Balzo Herzog zu Tarent.
5. Flavius Blondus: Historiarum decades III
ab inclinatione imperii Romani 400 — 1440 (Aeneas
Öylvius). Helmstedt 1699. — Daraus von M.P. entlehnt:
Herzog Dragont in Ägypten, König Fulco zu Jerusalem,
Graf Gottfried zu Campania, Kaiser Heinrich VIL, Papst
Johannes XIII., der griechische Kaiser Michael Catalaricus,
die Fürsten des ersten Kreiizzuges, Polenland (hier Blondus
zitiert), Sirochus, Sohn des Pi'opheten Muhamed, Herzog
Wilhelm zu Apulien, Robert Guiscards Bruder.
6. Matthaeus Palraerius Florentinus: Chroni-
con ex libro ejus de temporibus sive Chronicon
Florentinum 449— 1449. Basileae a, 1559 per Henri-
cum Petri. — Aioty von Armenien, der Fürst Albacius IL
zu Verona, der Türke Belisetus, der Kanzler Jacobus
Apianenser zu Pisa.
7. Matthias Palmerius Pisanus: Opus de tem-
poribus 1449 — 1482. Basileae a. 1559 per Henricum
Petri. — Der Herzog Alfonsus zu Calabria berannte Senis,
Hasson Casson, der Venetianer Laurentius Justianus, Pa-
triarch, stiftete S. Georgen von Alga- Orden, Simon, ein
Kind, von den Juden zu Trient gemartert.
8. Piatina: Liber de vita Christi ac de vitis
summorum pontificum Romanorum. Coloniae Agrippi-
nae 1624. 4*^. Petrus Cholinus. — Hauptsächlich als
Quelle benutzt für die Papstgeschichte; außerdem bei
Berichten über mehrere römische Kaiser, über einige
Könige von Jerusalem, über verschiedene Ketzer, unter
anderen Hermogenes, Marcion, Paulus von Samosata, über
Bischöfe von Konstantinopel, Antiochia, Tarsus, Gerunda,
Brachara, Cäsarea, Palästina, Jerusalem, über Aldeflondia,
König Chlodwigs Tochter (richtiger Schwester), Benedikt
von Nursia (hier Piatina zitiert), über Bernhard von Clair-
vaux, über die 75 flamminei (Abgötterpriester) in England,
über Gamaliel, Paulus' Lehrmeister, Graf Guido, Sohn
Das ünomasticum des Job. Lindner. 235
Simons von Montfort, über die Überführung der Gebeine
des Apostels Marcus nach Venedig, über Karl aus könig-
lichem Stamme in Ungarn, der Manfred bestritt, über
die Heiligsprechung des Bischofs Ludwig von Tolosa, über
den Evangelisten Marcus, den Apostel Petrus, den Fürsten
Philipp zu Tarent, über Sicardus, den Herrn der Stadt
Benevent, über Plutarch, Theodelinde, die Kaiserin Theo-
dora und den Herzog Ulrich von Böhmen, bestritten von
dem Kaiser Heinrich H.
9. Gottfried von Viterbo: Pantheon. Mon. Germ.
Script. XXU. — Des Apostels Bartholomäus Leichnam
von Kaiser Otto H. nach Rom gebracht, Kaiser Hein-
rich HL, der römische Kaiser Jovianus, Papst Leo IX.
10. Gottfried von Viterbo: Speculum regum.
Mon. Germ. Script. XXII. — Konstantin d. Gr., Nero,
Trajanus.
K. Böhmische, polnische und ungarische
Creschichtstiuellen.
1. Aeneas S3'lvius: Historia Bohemica 894 bis
1458. Helmstadii 1699. — Dieser Chronik ist der M. P.
im allgemeinen gefolgt bei seinen Berichten über böhmische
Verhältnisse.
2. Johannes Longinus sive Dlugossus canoni-
cus Cracoviensis: Historiae Polonicae libri XII,
ed. H. L. B. ab Huj'ssen. Lips. 1711; liber XIII. cum aliis
ibid. 1712. 2 volum. 1480 fol. — Diese Quelle hat dem
M. P. zum gröfsten Teil den Stoff geliefert für seine Be-
richte über die Herzöge und Könige von Polen, über die
plastischen Herzöge von Schlesien der verschiedenen
Linien, über mehrere Prälaten Polens, über die Stadt
Glogau, über den päpstlichen Legaten und Kardinal Guido,
über die heilige Hedwig, über Johannes von Schwenckfeld,
Doktor zu Prag im Kloster des heilig. Clemens, über den
polnischen Edelmann Peter und über Preufseu- und
Polenland.
3. Johannes Longinus sive Dlugossus: Epis-
copatus Smogorzoviensis et Pizzinensis, quae
nunc Wratislaviensis, ecclesiarum historiae et
acta 966 — 1477. Sommersberg, Script.rer.Siles.il,
159 ff. — Was der M. P. über die Bischöfe von Breslau,
über mehrere Erzbischöfe von Gnesen. über Bischof Petrus
von Posen, über Boleslaus den Hohen und über die Gründung
236 Hermann Müller:
des Klosters Heinrichau in Schlesien erzählt, ist aus dieser
Chronik entlehnt.
4. Martinus von Troppau: Chronicon pontifi-
cum et imperatorum — 1277. Mon. Germ. Script. XIX.
— Diese Chronik ist die Hauptquelle des M. P. für seine
Berichte über die Päpste. Aus derselben hat er ferner
noch geschöpft für seine Angaben über eine Anzahl
römischer und griechischer Kaiser, über einige christliche
Glaubensboten, über den Senator Crescentius in Kom,
über die heilige Clara von Assisi, über den Abt Desiderius
von Montecassino, über den Latinerkönig Janus, über
Karl d. Gr., über den Kiesen Pallas und den Erzdiakon
Theophilus in Cilicien, der sich dem Teufel ergeben.
5. Johannes de Thwrocz: Illustrissima Hunga-
riae regum Chronica seu Chronica Hungarorum.
Schwandtner, Script, rer. Hung. p. 39 ff. — Dies Werk ist
vom M.P. benutzt worden bei Angaben über die ungarischen
Könige Bela, Gej^sa Sohn, Colomannus, Emerich, Embrich,
Ludwig und über mehrere Könige des Namens Stephan,
über die Königstochter Margarete, Nonne im Kloster
Insul Predigerordens, über den päpstlichen Legaten Phi-
lippus Firmianus; es ist stark benutzt worden bei dem
Bericht über das Königreich Ungarn.
Als Quelle hat dem M. P. ferner noch gedient:
Vulgata (Versio Vulgata) a. 1462 in Mainz bei Fust und
Schöffer. — Die Chronik unseres Mönches enthält zahl-
reiche Stellen über biblische Persönlichkeiten. Diese sind
mit wenigen Ausnahmen, welche aus mittelalterlichen
Chronisten stammen, aus der Vulgata entlehnt. Bei einer
ganzen Anzahl dieser Stellen gibt sogar unser Autor
dasjenige Buch oder diejenigen Bücher der Bibel an,
welche er diesen Berichten als Quelle zu gründe ge-
legt hat.
Verschiedene Stellen in unserer Chronik, w^ eiche von
dem Geschlecht der Vögte von Weida, der Stammväter der
Penisen von Plauen, handeln, dürften wohl auf die Auf-
zeichnungen, eines Prämonstratensermönches Arnold, Proto-
notars der Äbtissin von Quedlinburg, „über die Herren von
Weida" oder auf eine andere Quelle, aus welcher derselbe
selbst geschöpft hat und die auch Lindner zugänglich war,
zurückzuführen sein. Wenigstens verraten die Stellen,
welche Dr. Julius Alberti aus diesen Aufzeichnungen in
Das Onomasticum des Job. Lindner. 237
seiner Schrift „Die. ältesten Herren von Weida"^'^) mit-
teilt, eine grolse Ähnlichkeit mit den entsprechenden
Stellen des M. P. Vermutlich hat dieser Mönch eine
Zeitlang dem Kloster Mildenfurth angehört ^*'). Einige
Angaben des M. P. über die Vögte von Weida finden sich
nicht in Arnolds Aufzeichnungen und werden auch nicht
durch andere Quellen beglaubigt, weshalb Alberti die-
selben wohl nicht mit Unrecht als unzuverlässig be-
zeichnet^^).
Für eine ganze Anzahl Stellen im M. P. über die
türkischen Kaiser ist ein Nachweis der von ihm benutzten
Quelle nicht zu erbringen. Einzelne solcher Stellen zeigen
eine geradezu vollständige Übereinstimmung mit Stellen
des Nauclerus, woraus man wohl mit einiger Sicherheit
den Schlufö ziehen könnte, dafs unserem Mönch und Nau-
clerus hierbei die nämliche Quelle vorgelegen hat. — Die
Quellen im M. P. zu finden für diejenigen Stellen, die
Bischöfe von Meifsen zum Gegenstande haben, ist mir
nur zum Teil gelungen. Die Berichte unseres Autors
über Länder und Städte in den verschiedenen Weltteilen
sind überaus zahlreich. Unter ihnen ragen, wie schon in
der Einleitung zu dieser Arbeit bemerkt worden ist, die
über deutsche Städte der Zahl und Bedeutung nach be-
sonders hervor. Soweit diese Angaben sich auf geschicht-
liche Vorgänge beziehen, die sich im Zusammenhange mit
den betreffenden Ländern und Städten abgespielt haben,
lassen sie sich mehr oder weniger als aus noch vorhandenen
historischen Quellen entlehnt nachweisen. Darauf habe
ich auch unter den verschiedenen, von mir aufgeführten
Quellen des M. P. hingewiesen. Anders geartete Angaben
des Autors dagegen, z. B. über Sitten und Gebräuche der
einzelnen Völker und über die Zahl der Klöster und
Kirchen in den einzelnen Städten und noch andere Um-
stände können nicht von uns nach noch erhaltenen Quellen
auf ihre Richtigkeit hin einer Prüfung unterzogen werden.
So viel steht fest, dals für alle solche Angaben der Mönch
von Pirna weder die Chronik des Hartmann Schedel noch
die darauf bezüglichen Schriften des Aeneas Sylvius
1^) Gera, C. B. Griesbach's Verlag (1880) S. 22 ff. [Vgl. über
Arnold aucb Bertbold Scbmidt, Aruold von Quedlinburg und die
ältesten Nacbricbten zur Gescbicbte des Reufsischen Hauses. Inaug.-
Diss. Jena 1883]
1") Die ältesten Herren von Weida S. 24.
1^) Ebenda S. 34 ff.
238 Hermann Müller:
Piccolomiiii benutzt hat. Bemerkungen, welche der M.P.
über die Entfernungen der einzelnen Städte voneinander
nach Meilen macht und die meistens ganz zntreöend er-
scheinen, dürfte er wohl den zu seiner Zeit gebräuch-
lichen Itinerarien verdanken.
So ist es mir denn gelungen, fast den ganzen Quellen-
apparat, der Johannes Lindner zur Verfügung stand, aus-
findig zu machen; und es ist infolgedessen die Zahl der
Stellen, deren Ursprung sich nicht von mir hat ermitteln
lassen, äulserst gering.
Über den Wert unserer Chronik als historische
Quelle ergibt sich danach folgendes. Sämtliche Angaben,
welche der Mönch von Pirna aus uns noch zugänglichen
Quellen geschöpft und in sein Werk aufgenommen hat,
sind kein für einen Geschichtschreiber brauchbares Material.
Solche Angaben bilden den Hauptbestandteil unserer Chro-
nik. Die Berichte , welche unser Autor über historische
Ereignisse und über fürstliche oder andere hervorragende
Persönlichkeiten seiner eigenen Zeit liefert, entbehren fast
allgemein eines besonderen Interesses. Sie sind meistens
nur kurz und enthalten kaum etwas, was man als eine Be-
reicherung unserer Kenntnis von Personen und Verhält-
nissen jener Zeit ansehen könnte. Man könnte da vielleicht
dasjenige ausnehmen und ihm einige Bedeutung beimessen,
was der Mönch über einige Wettiner, besonders über
seinen Landesherrn, den Herzog Georg den Bärtigen von
Sachsen, erzählt, dem er eine grolse Verehrung beweist.
Dagegen sind nun die Mitteilungen, welche uns der Chro-
nist als Zeitgenosse über verschiedene Länder und die in
ihnen befindlichen Städte, über Burgen und Klöster, vor
allem in Deutschland, macht, recht Avohl für die Geschicht-
schreibung zu verwerten. In Deutschland sind dabei ins-
besondere berücksichtigt die Burgen Thüringens, Meilsens,
Kursachsens, der Lausitz, zum Teil auch des Königreiches
Böhmen; auch sogar schon in Trümmern liegender Burgen
wird gedacht. Die adligen Besitzer derselben zu des
Chronisten Zeit, teilweise auch ihre Vorbesitzer, werden
genannt. Aulserordentlich wertvoll sind die Angaben
des M. P. über die in verschiedenen Städten, zumal in
den schon vorher genannten Ländern, zu seiner Zeit von
den Einwohnern hauptsächlich betriebenen Gewerbe: Fisch-
fang, Fischhandel, Müllerei, Bierbrauerei, Weinbau, Berg-
Das Onomasticum des Joh. Liudner. 239
bau, über die Lage und Umg-ebung einzelner Städte, über
ihre Bewohnerschaft, sogar über Familien, die in ihnen eine
besondere Rolle spielten, und über das Vorkommen wendischer
Bevölkerung neben deutscher in einzelnen Gegenden. So
erfahren wir z. B., dais in Krakau, der damaligen Haupt-
stadt des Polenreiches, allein deutsche Ratsherren nach
altem Brauch die Stadt regierten und erst in den letzten
Jahren Polen in den Rat Aufnahme gefunden hatten, dafs
die Stadt Prenzlau (damals Prynsla) keine besonders
schönen Häuser, dais Kottbus viel Fische und gutes Bier
hatte, dais nach Frankfurt a. 0. viel Tonnen gesalzener
und trockener Fische von anderswoher kamen, dafs die
Stadt selbst reich an lebenden Fischen war und daselbst
eine lange Brücke über die (Jder führte. Wir erhalten
im M. P. auch sehr genaue Aufschlüsse darüber, wie sich
in einzelnen Städten, hauptsächlich Kursachsens und
Thüringens, die Bevölkerung der Reformation zuwandte,
wie sich das gemeine Volk in den Städten dieser Länder
gegen die Lisassen der Klöster erhob, die wegen ihres
unsittlichen Lebenswandels allgemein verachtet waren,
sie gewaltsam vertrieb und alles in den Klöstern ver-
wüstete und zerstörte, wie aus einzelnen Klöstern Mönche
und I^onnen aus eigenem Antriebe entliefen, sich der
evangelischen Lehre anschlössen, sich zum Teil.. ver-
heirateten, und wie ehemalige Mönche nach ihrem Über-
tritt zur neuen Lehre vielfacli Prediger neuer evangelischer
Gemeinden wurden. Derartige Angaben unserer Chronik
haben mehrere neuere Geschichtschreiber mit Nutzen für
ihre historischen Arbeiten verwendet. Einen kleinen Bei-
trag zur Kenntnis des Wunder- und Aberglaubens, wie
er für jene Zeit charakteristisch ist, vermag auch unsere
Chronik zu liefern, insofern als uns darin verschiedentlich
das Walten böser Geister und allerlei Wundergeschichten
vorgeführt werden. Den Schluls dieses Abschnittes möge
eine Stelle aus dem M. P. machen, die nicht mehr im
Manuskiipt desselben vorhanden, uns dagegen von Kreysig
aufbewahrt ist. Diese steht unter dem Artikel „Pirna"
und dürfte wohl einiges Literesse beanspruchen: „1504
unterstund sich ein Bürger einen Wagen mit Schrauben
anzurichten, damit ohne Pferde zu fahren; sollte gegen
Drelsden fahren, blieb im Kothe stecken nicht fern von
der Stadt. Auf der Ebene im Trockenen hätte es eine
gute Zeit mögen enden". Wer wird nicht hierbei an
unsere modernen Fahrräder erinnert!
240 Hermann Müller:
Irrtümer, welche in unserer Cliroiiik ent-
halten sind. An keiner einzigen Stelle seines Werkes,
wie es uns in der Originalhandschrift vorliegt, findet
sich bei unserem Autor auch nur eine Spur kritischen
Sinnes, Er nimmt alle Angaben, auf welche er irgendwo
in einer Quelle stölst, so in sein Werk auf, wie sie dort
stehen. Einen Zweifel, eine Ungewifsheit, ob das, was
seine Quellen aussagen, auch richtig sei, scheint er gar
nicht gekannt zu haben. Aufser den Irrtümern, die sein
kritikloses Nachschreiben alles dessen, was er in irgend
einer Chronik vorfand, veranlaist hat, weil er dadurch
alle in den von ihm benutzten Quellen vorhandenen Irr-
tümer mit in sein Werk aufgenommen hat, gibt es noch
zahlreiche andere Irrtümer darin, für die er allein ver-
antwortlich zu machen ist. Besonders schwer hat er sich
gegen die Chronologie vergangen. Er mufs bei Benutzung
der Quellen gar kein Gewicht auf dieselbe gelegt, über-
haupt äufserst flüchtig gearbeitet haben, weil auch allerlei
andere Irrtümer und Verwechslungen in seinem Werk mit
unteilaufen. Allem Anschein nach hat er die gewaltige
Stolfmasse, welche er für seine Arbeit zusammengetragen,
ganz und gar nicht bewältigen können. Er ist Kompilator
in des "Wortes verwegenster Bedeutung gewesen. Wie
bereits in der Einleitung zu dieser Arbeit erwähnt, sind
schon in früheren Zeiten Gelehrte, die sich mit dieser
Chronik beschäftigt haben, auf die vielen historischen
Fehler in derselben aufmerksam geworden. Auch Mencke
unterläfst es nicht, in seinen Exzerpten dieser Chronik
auf mannigfache Iirtümer hinzuweisen.
Aus der grofsen Anzahl solcher Irrtümer wollen wir
verschiedene, besonders ins Auge fallende herausgreifen
und hier folgen lassen:
Die Elbe flielst bei Hamburg ins Meer, Braunau
wird eine bequeme Stadt in Mähren genannt, während
sie doch dem Königreich Böhmen angehört. Anchises
wird fälschlich als des Aeneas Bruder bezeichnet, Cäcilia,
Tochter des ersten Landgrafen von Thüringen, soll einem
Herzog von Bayern vermählt worden sein, und doch besals
Ludwig im Barte gar nicht eine solche Tochter. Nicht
einmal da, wo der Autor über historische Ereignisse und
Persönlichkeiten seiner eigenen Zeit berichtet, ist er in
seinen Angaben zuverlässig. Von Ludwig XII. von Frank-
reich heilst es fälschlich, er habe das Fräulein von der
Bretagne, Maximilians Braut, entführt. Kaiser Karl V.
Das Onomasticum des Job. Lindner. 241
soll 1517 König von Spanien geworden und 1520 zum
Kaiser erwählt worden sein. Philipp von der Pfalz,
Bischof von Freisingen, soll 1514 als Administrator von
Naumburg seinen Einzug in diese Stadt gehalten haben,
während dies nach Längs Naumburger Chronik erst 1517
geschah. Geradezu unbegreiflich ist es, wie unrichtig
oft Angaben des M. P. über Mitglieder des Hauses der
Wettiner sind. Zdena, Gemahlin des Herzogs Albrecht
des Beherzten von Sachsen, lälst er schon im Jahre 1500
sterben, während deren Tod erst 1510 eintrat. Georgs
des Bärtigen von Sachsen Geburt wird statt des 27. August
1471 ins Jahr 1472 verlegt. Im Artikel über „Altenburg"
wird erwähnt, dort sei der erste Kurfürst von Sachsen
aus dem Hause der Wettiner, Friedrich der Streitbare,
begraben worden, während doch dessen Bruder Wilhelm
daselbst seine letzte Ruhestätte fand.
Persönliche Anschauungen des Chronisten.
Unser Chronist ist, wie sich klar und deutlich aus vielen
Stellen seines Werkes ergibt, von der aufrichtigsten Liebe
und Verehrung für seinen Orden und für die katholische
Kirche erfüllt. Diese Liebe steigert sich bei ihm geradezu
zum Fanatismus. Alle Lehren, Satzungen und Ordnungen
der katholischen Kirche sieht er als absolut wahr und
auf göttlichem Ursprung beruhend an. Er ist von der
Vollkommenheit derselben fest überzeugt und betrachtet
jeden, der daran zweifelt und dagegen ankämpft, als einen
fluchwürdigen Ketzer. Trotzdem zu seiner Zeit nicht
wenig aufrichtig fromme Männer, auch unter der Kloster-
geistlichkeit, die Reformbedürftigkeit verschiedener In-
stitutionen der katholischen Kirche, besonders des Mönchs-
wesens, anerkannten, verschliefst er sich vollständig dieser
Erkenntnis. Keine darauf bezügliche Äulserung von ihm
findet sich an irgend einer Stelle seiner Chronik. Und
doch mufste ihm bekannt sein, dafs in seinem eigenen
Kloster zu Pirna nicht alles so war, wie es sein sollte.
Offenbar hatte doch die dreimalige Anwesenheit des Leip-
ziger Provinzials, der einmal von Johannes Tetzel begleitet
war, den Zweck, die in Verfall geratene Zucht in diesem
Kloster wieder zu heben. Dafs dieselbe auch in diesem
Dominikanerkloster viel zu wünschen übrig liefs, dafür
liefert den besten Beweis ein heftiger Angriff, den Johann
Stiel, Altarist am Altar der heiligen Katharina in der
Pfarrkirche zu Pirna, um 1512 gegen den Prior Johannes
Helwig und das unkirchliche Leben im Kloster gerichtet
Neues Archiv f. S. G. u. A. XXIV. 3. 4. 16
242 Hermann Müller:
hat. Der Pirnisclie Mönch erzählt ja auch selbst, sein
Kloster sei am S. Leonhardstage 1479 von den Brüdern
zu Leipzig „gereformiert worden" ^^). Der M. F. hält es
nun für angemessen, uns über die Ursachen dieser Vor-
gänge nicht aufzuklären, um den guten üuf seines Klosters,
den er auf alle Weise aufrecht erhalten will, nicht zu
schädigen. Freilich verträgt sich ein solches absichtliches
Verschweigen ihm unbequemer Tatsachen mit dem Berufe
eines Geschichtschreibers, dessen erste Pflicht es ist,
überall, unbeirrt durch irgend welche äulsere Rücksichten,
die ungeschminkte Wahrheit zu sagen, durchaus nicht.
Zur Ehre unseres Mönches möchte ich jedoch annehmen,
dais er selbst von der allgemeinen Sittenlosigkeit, wie sie
damals in den Klöstern herrschte, nicht ergriffen war und
den Eegeln seines Ordens streng nachlebte. Seine nahen
Beziehungen zu Georg dem Bärtigen von Sachsen, der,
abgerechnet seine Abneigung gegen Luther und dessen
Eeformationswerk, ein ganz vorzüglicher Landesfürst war
und die Klöster in seinem Lande zu reformieren suchte,
scheinen hierfür zu sprechen. Der geistige Horizont
unseres Mönches erweist sich als übermälsig beschränkt.
Die Ideen seines Ordens beherrschen ihn vollständig und
lassen kein Interesse und Verständnis für andere Sachen
in ihm aufkommen. Seine strengkatholische Gesinnung
und die grolse Ergebenheit, welche im allgemeinen die
Dominikanermönche gegen die Fäpste an den Tag legten,
als deren treueste Diener sie galten, insoweit als ihr
Ordensinteresse mit dem päpstlichen zusammenfiel, hin-
derten indes den Firnischen Mönch nicht, in seiner Chronik
so manches über die Fäpste mitzuteilen, wodurch der
Charakter verschiedener derselben in keinem besonders
günstigen Lichte erscheint. Solche Berichte finden sich
aus der vor ihm liegenden Zeit mehrfach, und er hat sie
aus anderen Quellen geschöpft. Um nur ein Beispiel an-
zuführen, so erzählt unser Mönch auf Grund der Angabe
des Martinus Folonus, „Papst Johann XII. habe zwei
Kardinälen die Nasen verstümmeln lassen, sei in den
päpstlichen Stuhl eingedrungen, ein unkeuscher Mann und
auf die Wildjagd geflissen gewesen". Ich möchte beinahe
daran zweifeln, dals ihn hierbei die Liebe zur Wahrheit
geleitet hat, während er sonst vollständig über die heftigen
Vorwürfe, die seinen Ordensbrüdern wegen ihres unsitt-
18) In Beitr. z. Sachs. Kirchengesch. VIII, 36 u. 37.
Das Onomasticum des Joh. Limlner. 243
liehen Lebenswandels gemacht wurden, mit Stillschweigen
hinweggeht. Nach meinem Dafürhalten haben mehrere
Vorgänge, die sich zu seiner Zeit zugetragen haben, ihn
bis zu einem gewissen Grade gegen das Papsttum ein-
genommen und zu Ungunsten der Päpste bei seiner Ge-
schichtschreibung beeinflufst. Dafür fehlt es nicht an
Anzeichen. In dem Berichte über den Dominikanermönch
Hieronymus Savonarola lobt er dessen unsträfliches Leben
und erwähnt, dals er auf der Kanzel gegen Papst
Alexanders VI. ärgerliches Leben geeifert und durch
dessen schändliche Intriguen mit Hilfe des Generals
seines Ordens, der sich dadurch die Huld des Papstes
gewinnen wollte, seinen Feinden in die Hände gespielt
worden sei und den Feuertod habe erleiden müssen. In
dem Artikel über Kaiser Karl V. wird ferner gesagt,
dals Papst Clemens VII. im Verdacht gestanden habe, dem
Eidbruch des Königs Franz I. von Frankreich , welcher
die Bedingungen des zu Madrid geschlossenen und von
ihm beschworenen Friedens nicht eifüllte, Vorschub ge-
leistet zu haben. Unter dem Artikel „Loben (Lübben)
in der Niederlausitz" sagt unser Chronist: „Dahyn solte
(1497) ein closter prediger ordens aufgerichtet werden,
als Papst Alexandei- der VI. hatte conürmirt, aber aus
orsachen wegirt es der orden anczunehmen".
Die Abneigung des Chronisten gegen die deutschen
Humanisten, in welchen die Dominikanermönche ihre er-
bittersten Gegner sahen, tritt mehrfach deutlich in unserer
Chronik hervor, äufsert sich jedoch nicht mit solcher
Leidenschaftlichkeit, wie man es eigentlich nach seinem
zornesmütigen Charakter erwarten sollte. Er erkennt
rühmend ihre Gelehrsamkeit in den alten Sprachen an,
bezeichnet sie aber als Feinde der Mönche. Nur gegen
Johannes Reuchlin tritt er schärfer auf, wozu er wohl
durch dessen heftigen Streit mit den Kölner Dominikanern
veranlafst worden sein mag. Gegen Luther, der durch
sein Auftreten als Reformator der katholischen Kirche
überhaupt und dem Mönchswesen im besonderen unheil-
bare Wunden schlug, kennt sein Hafs und Groll keine
Grenzen. Das darf nicht Avundernehmen, weil er bei
seiner ganzen Geistesrichtung, seinem engen geistigen
Horizont ganz und gar nicht imstande war, seinem Gegner
bei der Beurteilung desselben Gerechtigkeit widerfahren
zu lassen. Luther wird von ihm Wittenbergischer Papst,
Abgott der Mamelucken , Zisterne alles Irrtums ge-
16*
244 Hermann Müller:
nannt. „Des Wurzel ist böhmischer Art; zu Erfurt
im Studio zu aller weltlicher Üppigkeit beflissen, bevor
schwarze Künste zu erfahren. Er hat sich angemalst
über beschlielslich Ortrange [sie!] aller Päpste, Con-
cilien, Doctores, Märtyrer, Universitäten, Kaiser, Könige
und Bischöfe oder Heiligen trotzlich und kurslich viel
fremde und schismatische verdammte Lehr wieder auf-
zukratzen unterm Schein des Evangeliums, der Waldenser,
VVikliffer, Hussiten". Das mag genügen, um die Art und
Weise zu kennzeichnen, wie der M. P. über Luther her-
fällt. Besonders verdammensvvert erscheint ihm Luther
auch deshalb, weil er, den er als einen meineidigen Mönch
bezeichnet, eine aus dem Kloster entlaufene Nonne hei-
ratete. Der grolse Reformator wird von unserem Mönch
auch für die groben Exzesse verantwortlich gemacht,
welche der Pöbel in vielen Ortschaften gegen die Klöster
verübte, und für das Entlaufen der Mönche und Nonnen
aus den Klöstern. Woher die Erbitterung des gemeinen
Mannes gegen die Mönche und Nonnen stammte, die sich
in diesen Erscheinungen kundgab, das anzudeuten unter-
lälst unser Mönch wohlweislich. Er findet es unbegreif-
lich, dals Luther, obwohl viele gelehrte Männer gegen
seine Irrtümer geschrieben und ihn nach seiner Ansicht
widerlegt hatten, noch immer auf seinem religiösen Stand-
punkt beharre. Seinen Gegnern, die ihn energisch be-
kämpft, wird grolses Lob erteilt, vor allem Eck, Emser,
Cochläus und Johannes Tetzel; doch wird letzterem zum
Vorwurf gemacht, dafs .er durch sein Auftreten beim
Ablalshandel dem Pöbel Ärgernis bereitet und dadurch
„Tadelunge solches geistlichen Schatzes von wegen Mils-
brauchs" hervorgerufen habe. Verschiedene Anhänger
Luthers, zumal seine Mitarbeiter beim Reformationswerk,
werden, wie nicht anders zu erwarten, heftig angegriffen,
ebenso die Schweizer Reformatoren. Von Johannes Stau-
pitz, der Luther anfangs sehr nahe stand, sich später
aber von ihm lossagte, heiligt es: „er war den weltlichen
Herren angenehm, erweckte erstlich verdächtige opiniones".
Die gröiste Hochachtung hegt der M. P. für seinen Landes-
herrn, den Herzog Georg den Bärtigen von Sachsen,
einmal wegen der grofsen Regententugenden, welche den-
selben zierten, dann vorzüglich wegen seiner streng-
katholischen Gesinnung, wegen der Energie, mit welcher
er allen Bestrebungen, der Reformation in seinen Landen
Eingang zu verschaffen, entgegentrat, und wegen seiner
Das Onomasticum des Job. Liudner. 245
Wertschätzung aller Klosterinsassen. Ei- kann sich nicht
genug tun in seinem Lobe. In der Vorrede zu seinem
Werke, welches diesem Fürsten gewidmet ist, spricht der
Mönch die Hoffnung aus, „er werde aus christlicher Pflicht
tapfer Fleils, höchstes Vermögen vorzuwenden nicht unter-
lassen, obberührten lutherischen Afterglauben und hussiti-
sche Schwärmerei in seinen Landen auszurotten und zu
vertilgen, damit seine Lande und Leute bei altem christ-
lichen Brauch zu Erhaltung gemeinen Friedens in christ-
lichem Gehorsam mögen unverbrüchlich bleiben".
Li seiner Chronik rühmt der Mönch sein Kloster,
„in welchem Maria allzeit gnädig und zeigenhaftig gewest,
habe vermittelst Gottes und ihrer Beistand ohne Makel
des Lutherianischen Irrtums bis 1530 sich wunderlich
erhalten". Mit welchem Zorn und Ingrimm, mit welcher
Betrübnis hätte es demnach unsern Mönch erfüllen müssen,
wenn er es noch erlebt hätte, wie nach dem Tode des
Herzogs Georg unter seinem Nachfolger Heinrich die
Reformation im ganzen Sachsenlande eingeführt wurde,
und wie gerade in Pirna die ersten zum Luthertum Über-
getretenen, die wir mit Namen kennen, Mönche seines
Klosters waren, welche darauf Stellen als evangelische
Pfarrer in mehreren neuen evangelischen Gemeinden er-
hielten^^). Von den Herzögen von Braunschweig wird
unter dem Artikel „Braunschweig" gesagt: „Diese Fürsten
haben nicht a. 1526 und hernach dem unchristlichen Irrtum
des neuen Evangeliums angehangen". Von dem Kurfürsten
Joachim I. von Brandenburg wird gerühmt, „dafs er in
seinem Fürstentum durch Acht und Strafe den Anhängern
der seelmörderischen lutherischen Sekte entgegentrete; auch
seiner eigenen Fürstin nicht habe ihr unchristlich Vor-
nehmen gestatten wollen". Harter Tadel trifft diejenigen
Fürsten, welche der Ausbreitung der Reformation in ihren
Ländern Vorschub leisteten. Vor allen wird der Kurfürst
Friedrich der Weise von Sachsen schwer angeklagt, „durch
dessen Hochschule Wittenberg so vielfältige unchristliche
und heidnische Unart und Irrtümer in Landen und Städten
in deutscher Nation ausgestreut worden seien". Er wird
vom M. P. charakterisiert als ein vornehmlicher, erfahrener
und anschlägiger Fürst, aber zu fleischlicher Wollust und
neuen opiniones geflissen. Seinem Bruder und Nachfolger,
Johann dem Beständigen, wird schuld gegeben, die Aus-
10'
') Hofmann a. a. 0. S. 40 u. 41.
246 Hermann Müller:
breitung der Reformation in seinem Lande und die Ver-
wüstung der Klöster auf alle Weise gefördert zu haben.
In ähnlicher Weise, fast noch schärfer wird über seinen
Sohn und Nachfolger Johann Friedrich geurteilt. Dem
Erzbischof Albrecht von Mainz und Magdeburg, einem
Hohenzollern, wird nachgesagt, dafs „unter ihm sich der
lutei'anische verwerfliche Irrtum allenthalben im Erz-
bistum Magdeburg sehr vermehrt, ohne ernstliche Strafe,
darunter Gottes Schaf lein in gefährliche Irrungen kommen,
die Klöster unchristlich spoliiret, Glocken, Monstranzen,
Heiligtum samt anderen Kleinodien und Kirchengeräten
von Gotteshäusern freventlich entwandt werden". Seinem
Unwillen über den Übertritt des deutschen Hochmeisters,
des Hohenzollern Albrecht, zum evangelischen Glauben
und über dessen Erhebung zum Herzog von Preuisen
gibt der M. P. in folgenden Worten Ausdruck: „(1524)
hat obgedachter Markgraf Albrecht, Hochmeister, Gott
und dem Orden vereidet, apostatirt und sich zu einem
weltlichen Fürsten gewandelt". Im ganzen ruhiger be-
urteilt unser Mönch das Vorgehen des Landgrafen Philipp
von Hessen. Von ihm heilst es: „Dieser Fürst machte
wunderliche Ordnungen in seinem Lande, ein frediger,
junger Fürste. Unter ihm sind die Klöster in Hessen
sehr verwüstet, die Geistlichen verwaist, und die luterische
Sekte gefördert". Diese glimpfliche Behandlung hatte
jedenfalls dieser Fürst dem Umstände zu verdanken,
dafs er ein Schwiegersohn Georgs des Bärtigen von
Sachsen war.
Dais der M. P. den Wunder- und Aberglauben seiner
Zeit teilte, darf nicht befremden. Davon konnte sich ja
nicht einmal ein Mann wie Luther freimachen, der doch
an geistiger Bedeutung denselben turmhoch überragte.
Nach dem bisher Gesagten erhalten wir nun folgendes
Bild von der Persönlichkeit des Pirnischen Mönches. Er
ist ein seinem Orden und der katholischen Kirche mit
der gröfsten Leidenschaft und Inbrunst ergebener Mann,
dessen Urteilsvermögen dadurch in der ungünstigsten
Weise beeinflufst wird. Darum erscheint seine Auffassung
von Personen und Verhältnissen, besonders seiner Zeit,
als durchaus einseitig, seine Feder als parteiisch gefärbt.
Er vermag nicht im geringsten seinen Gegnern Gerechtig-
keit widerfahren zu lassen. Er steckt noch zu tief in
den Vorurteilen des Mittelalters, ahnt nicht den Flügel-
schlag einer neuen Zeit, die der Welt Befreiung von der
Das Onomasticum des Job. Lindner. 247
geistigen Knechtschaft des Mittelalters bringen wird,
bemüht sich vergebens, den Zeiger der Weltenuhr rück-
wärts zu drehen. Dabei macht er jedoch den Eindruck
eines ehrenhaft gesinnten Mannes, den nur der religiöse
Fanatismus blind gegen eine bessere Einsicht macht.
Er hat neben den Anforderungen, die sein Orden an
ihn stellte und denen er sicherlich mit der grölsten
Treue nachkam, soviel Zeit er nur erübrigen konnte, auf
historische Studien verwendet. Er hat in seiner Chronik
mit grolsem Fleifs, aber völlig kritiklos ungemein viel
historisches Material zusammengetragen, ist aber nicht
Herr des Stoffes geworden. Sein Werk bietet für die
historische Forschung wenig brauchbares Material, weil
das Meiste, was er über die vor ihm liegende Zeit be-
richtet, aus noch vorhandenen Quellen stammt, die Nach-
richten über seine eigene Zeit aber ohne besonderen
historischen Wert sind. Nur seine Berichte über Städte
und Burgen und die auf den letzteren ansässigen edlen
Geschlechter und über die Vorgänge, die sich in einzelnen
Klöstern in der Eeformationszeit abgespielt haben, sind
nicht ohne ein gewisses Interesse und verdienen die Be-
achtung des historischen Forschers.
XI.
Moritz von Sachsen und die Ernestiner').
1547—1553.
Von
S. Ifsleib.
Der Vertrag von "Wittenberg vom 19. Mai 1547 sicherte
den Ernestinern ein jährliches Einkommen von 50000 rhei-
nischen Gulden. Laut kaiserlichen Befehles sollten alle
ihnen überwiesenen Ämter nach Billigkeit und Herkommen
abgeschätzt werden. Wenn der Ertrag der Ämter, Städte,
Schlösser, Flecken, Güter, der landesfürstlichen Hoheits-
rechte und Nutzungen hinter dem bestimmten Einkommen
zurückblieb, so hatte Kurfürst Moritz die Lücke zu decken,
den fehlenden Betrag „zu erstatten und auf andere Ämter
und Flecken zu verweisen".
Nach erfolgter Verständigung mit Moritz und dem
gefangenen Herzog Johann Friedrich ordnete Kurfürst
Joachim von Brandenburg als kaiserlicher Bevollmächtigter
am 31. Mai an, dals Sonntag den 26. Juni abends drei
albertinische und drei ernestinische Räte in Zeitz zu-
sammenkommen sollten, um an den folgenden Tagen das
gesamte Einkommen der Ernestiner „nach landesüblichem
Brauche" zu veranschlagen, zusammenzustellen und einen
1) Die Arbeit ist eine Fortsetzung meines Aufsatzes über die
Wittenberger Kapitulation in dieser Zeitschrift XII (1891), 291.293.
Vgl. W. We n c k , Albertiner i;nd Ernestiner nach der Wittenberger
Kapitulation, in v. Webers Archiv für die sächsische Greschichte VIII
(1876), 152 ff. 225 ff. (darauf beziehen sich die Zitate unter „Wenck");
ferner W. Weuck, Kurfürst Moritz und die Ernestiner in den Jahren
1551 u. 1552, in Forschungen zur deutschen Geschichte XII (1872), 1 ff.
Moritz von Sachsen und die Ernestiner. 249
billigen Vergleich zustande zu bringen. Alle strittigen
Punkte sollte der Kaiser auf Grund eines gemeinsamen
Berichtes in Monatsfrist oder möglichst bald endgültig
entscheiden.
Mit ausführlichen Weisungen versehen-) kamen sechs
auserwählte kurfürstliche und lierzogliche Räte rechtzeitig
in Zeitz an. Kurfürst Moritz hatte seinen Räten befohlen,
allen Fleils darauf zu verwenden, dals in allen Stücken
„nach der Billigkeit und Gerechtigkeit" verfahren würde-^j.
Johann Friedrich hatte seine Vertrauensmänner ermahnt,
mit Moritz' Leuten nicht zu poltern, sondern aufs glimpf-
lichste umzugehen; denn wenn man „die Dinge in der
Liquidation'' nicht gütlich abmache, so müfste man sie
auf kaiserliche Erkenntnis stellen. Das wollte er vor-
läufig ernstlich vermeiden.
Der Anfang der Verhandlung bot manche Schwierig-
keit; allein man kam doch bald darin überein, dals das
erbliche, beständige und sichere jährliche Einkommen und
„die steigenden und fallenden Nutzungen" streng von-
einander geschieden und in zwei besondere Anschläge
gebracht werden müfsten^). Die steigenden und fallenden
Nutzungen, die dem Wechsel der Zeit beständig unter-
worfen waren, sollten weder nach dem höchsten, noch
nach dem niedrigsten, sondern nach einem durchschnitt-
-) Hauptstaatsarchiv Dresden Loc. 9147 Liquidation, Handlung-
zu Zeitz 1547,8 Bl. 38 f. 95 f.; Weimar Reg. M. fol. 1 f . Nr. 1 f.
Moritz schickte v. Germar, Statthalter zu Zwätzen, Georg Vitzthuni,
Amtmann zu Sachsenburg und Heinrich v. ßünau zu Dro^'ssig; Johann
Friedrich sandte seineu Kanzler Jobst v. Hain, Rentmeister Heinrich
Mönch und Melchior v. Wechmar. Moritz' Weisung ist in Naumburg
ausgestellt am 24. Juni, wo er noch beim Kaiser verweilte. Johann
Friedrich schrieb am 24. Juni in Jena an seine drei Räte. Trotz
seiner Gefangenschaft leitete er die Regierung seines Herzogtums;
nichts geschah ohne seine Zustimmung.
^) Vgl. Wenck S. 153. Die Bemerkungen Wencks über Moritz
sind nicht richtig; auch sonst enthalten seine beiden Abhandlungen
manchen Fehler.
*) Erbliche beständige und sichere Kammereinkünfte Avaren
Erbzins an Geld und Getreide, Erbgeschofs, Zinsen von Laisgütern,
Küchenzinsen (Hühner, Gänse, Lämmer usw.), Zins an Unschlitt,
Wachs, Mohn, Hanf, Flachs, Salz, au Wein, Bier u. a. ; steigende und
fallende Nutzungen., gewährten Geleit, Zölle, Gerichtsgefälle, Lehns-
gelder, Lehnware, Äcker, Wiesen, Weiden, Vorwerke, Schäfereien,
Viehzucht, Teiche, gehegtes Fischwasser, Wälder, Weingärten, Obst-
gärten, Mühlen, Frondienste u. a. Ritterdienst kam nicht in Betracht ;
der 10. Pfennig war eine Bede, die Steuer eine freiwillige, nicht
regelmäfsige Bewilligung der Landstände in nötigen Fällen.
250 S. Ifsleib:
liehen Ertrage veranschlagt werden. In manchen Fällen
wollte man nach dem Herkommen, in anderen wie bei
Erbkänfen verfahren u. dergl.
Vor Beginn der Abschätzung verlangten die kurfürst-
lichen Abgeordneten alle Bücher, Rechnungen und Ver-
zeichnisse über das Einkommen eines jeden Amtes.
Darauf legte man ihnen sogenannte Kapitalbücher der
Rentmeister vor, worin die Ergebnisse der Jahresrech-
nungen der Schösser, der Vögte, der Geleitsleute u. a.
zusammengestellt waren. Eine sorgfältige Durchsicht und
Prüfung ergab, dals sie „dürftig und lückenhaft" wären.
Infolgedessen baten die kurfürstlichen Räte um möglichst
genaue Angaben aller Einnahmen und Erträge, damit sie
nicht zu Erkundigungen, Besichtigungen und Messungen
schreiten mülsten. Über diese Aulserung kam es zu un-
erquicklichen Auseinandersetzungen, so dals bald die einen
die anderen „als zänkische und hartnäckige Leute", mit
denen ohne Hader nicht auszukommen wäre, ansahen.
Während die Weimarer für die Zuverlässigkeit und Voll-
ständigkeit ihrer Bücher eintraten, hielten die anderen
an der Behauptung der Lückenhaftigkeit und UnvoU-
ständigkeit fest, weil nicht nur die Holz-, See- und Teich-
nutzungen, sondern auch die Jahresrenten der Städte und
andere Einkünfte darin fehlten. Überzeugt von der Richtig-
keit ihrer Bemerkungen übergaben die Kursachsen der
Gegenpartei einen gründlichen Überblick über die Nutzungen
der den Ernestinern kürzlich zugewiesenen Amter Dornburg
und Kamburg mit dem Ersuchen, ihnen ähnliche Verzeich-
nisse und Rechnungen vorzulegen. Als man ihnen nun
eine einigermalsen genügende Übersicht über das Ein-
kommen des Amtes Weimar zugestellt hatte, forderten
sie derartige Verzeichnisse von allen Amtern. Allein die
Gegner zögei'ten, verwiesen auf ihre Kapitalbücher und
wollten nur darüber guten Bescheid geben, wonach man
ausdrücklich fragte. Nach der-Ansicht der kurfürstlichen
Räte aber hiefs das, über alles schweigen, wonach sie
sich nicht erkundigten. In betreff der weiteren Verhand-
lungen war man über verschiedene Nutzungen verschiedener
Meinung. In heftigen Streit geriet man über die Berechnung
der Holz-, Fisch- und Weinbergnutzungen. Die Weimarer
behaupteten, dafs der Weinbau nichts einbrächte und kaum
die aufgewendeten Kosten deckte; ähnlich verhielte es
sich mit der Fischnutzung; die Waldungen würden auch
mehr der Jagd wegen, als des Holzverkaufs halber ge-
Moritz von Sachsen und die Ernestiner. 251
pflegt. Unter keinen Umständen wollten sie die Abschätzung
der Klosteinutzung: gestatten, weil der Besitz der Klöster
höchst unsicher wäre und man jedenfalls darüber vor dem
Kaiser oder vor dem Kammergericht oder vor dem Konzil
bald Rede und Antwort stehen mülste. Das erbliche
Zinsgetreide sollte nach dem Erfurter Mafs veranschlagt
werden; aber über den Preis des Kornes, des Weizens,
der Gerste und des Hafers verständigte man sich nicht.
Erfolglos haderte man über die Zahl der Jahre, wo-
nach der Durchschnitt der steigenden und fallenden Nut-
zungen berechnet werden sollte. Die Kurfürstlichen ver-
langten Abschätzung des Einkommens nach dem mittleren
Ertrage der letzten zehn oder elf Jahre (1535 — 1546),
die Herzoglichen blieben steif und fest dabei, dals man
den Durchschnitt der letzten 22 Jahre suchen und zu-
grunde legen mülste.
Aus allem kann man erkennen, dafs die Weimarer
darauf ausgingen, alle herzoglichen Einkünfte möglichst
niedrig zu veranschlagen, um einen möglichst hohen
Zuschufs zur Sicherstellung des jährlichen Einkommens
von 50 000 Gulden zu erzielen; die Kurfürstlichen
dagegen hielten an der Ansicht fest, dals die thüringischen
Ämter mindestens 50000 Gulden einbrächten und wollten
ihren Herrn mit jeder Abgabe an die Ernestiner verschonen.
Auf ihre Bemerkung, dafs die herzoglichen Amter weit
mehr als 50 000 Gulden der Kammer jährlich zuführten,
fiel die Gegenbemerkung: man täte, was man wollte, so
müfste man doch kurfürstlicherseits fünf oder sechs Amter
wieder herausgeben oder eine jährliche Ergänzung von
20000 Gulden zugestehen, um das vertragsmäfsige Ein-
kommen von 50000 Gulden zu sichern.
Da die kurfürstlichen Räte es für nötig hielten, von
Amt zu Amt zu ziehen, um völlige Aufklärung über alle
Nutzungen zu erhalten, so berichteten sie am 80. Juni in
aller Eile an den Kurfürsten über die schwierigen und
fast fruchtlosen Verhandlungen und baten um neue Wei-
sungen. Es wäre wohl zu bedenken, erklärten sie, dafs
das, was man einmal bewilligte, nicht ein Jahr, sondern
ewig währte'^).
^) tJber die Anwesenheit des Leipziger Rechtsgelehrten Dr.
Kitzing in Zeitz vgl. Wenck S. 161. Derselbe hatte auf Befehl des
Kurfürsten die Huldigung der Edelleute des Amtes Eisenberg in
Zeitz entgegengenommen. Mit der Liquirlation hatte er nichts zu
schaffen; doch trat er an den weimarischen Kanzler heran und meinte:
252 S. IMeib:
Kurfürst Moritz war damals durchaus geneigt, sich
dem Wittenberger Vertrage gemäls zu verhalten und den
Vettern das zu gönnen, was sie mit Fug und Recht be-
anspruchen könnteil ; aber er wünschte auch, dals man alle
Ämter genau und richtig abschätzte. „Keinesfalls wollte
er sich eine unbillige Nachzahlung aufbürden lassen", wenn
die thüringischen Ämter, wie man allgemein glaubte, mehr
als 50000 Gulden einbrächten. Deshalb befahl er seinen
Räten, darauf zu dringen, dals man zuverlässige und ge-
nügende Rechnungen über das volle Einkommen der letzten
10 oder 11 Jahre vorlege; wenn nicht, dann sollte es ihnen
unbenommen sein, in den einzelnen Ämtern Nachfragen,
Erkundigungen, Besichtigungen und Abschätzungen vor-
zunehmen. Mit guten Gründen sollten sie auch das Be-
streben der Weimarer, die Besoldung der Beamten und
die Löhnung des Gesindes vom Ertrage der Ämter ab-
zuziehen, zurückweisen. Wenn die Klosternutzungen nicht
gütlich in Anrechnung zu bringen wären, dann mülste man
davon absehen, damit die Sache nicht an den Kaiser zur
Entscheidung gelangte. Falls Pölsneck als schriftsässige
Stadt keinem Amte angehörte, so sollte man ihre Nutzung
in Anschlag bringen oder sie ihm zusprechen. War ein
gemeinsamer Bericht an den Kaiser nötig, dann wollte
er ihn vor der Absendung lesen und erwägen.
Nach der Ankunft dieser Weisungen suchten die kur-
fürstlichen Räte den Weimarern bestimmter und un-
nachgiebiger als vorher zu beweisen, dafs man ohne Er-
kundigungen und Besichtigungen in den Ämtern zu keiner
sicheren und gerechten Auseinandersetzung komimen könnte.
es wäre gut, alle Weitläufigkeiten durch einen raschen und billigen
Vergleich zu schlichten. Da das ernestiuische Einkommen weit über
50000 Gulden betrüge, so möchte man die beiden Amter Dorubnrg
und Kamburg gutwillig zurückgeben; vielleicht wäre damit der
Kurfürst zufrieden. Es empfehle sich auch, auf den gesamten Besitz
zu verzichten und die zugesicherten jährlichen 50000 Gulden zu
nehmen und zu verzehren, wo man wollte. Entrüstet wies der
Kanzler das Ansinnen zurück und versetzte: man möchte ernstlich
daran denken, 7 oder 8 Amter herauszugeben, um den Mangel am
Einkommen der 50000 Gulden zu decken usw. Kitzing nahm den
Bericht vom 30. Juni mit nach Leipzig, um ihn rasch weiter zu be-
fördern. Völlig unbegründet schrieb der Kanzler Jobst v. Hain nach
Weimar, dafs Moritz' Räte zwischen Zeitz und Leipzig nach Be-
lieben hin- und herritten. In Leipzig schmiedete man die Pfeile,
die man in Zeitz verschösse. Dr. Fachs hätte wohl vor allem seine
Hände im Spiele. Dr. Kitzing befand sich am 31. Juli unter den
kurfürstlichen Räten in Jena.
Moritz von Sachsen und die Ernestiner. 253
Schliefslicli setzten sie den Zeitzer Abschied vom 7. Juli
durch, wonach etliche kurfürstliche und herzogliche Räte
am 31. Juli in Jena eintrefifen, weiter verhandeln und die
nötigen Erkundigungen und Besichtigungen in den einzelnen
Ämtern vornehmen sollten. Alle Amtleute, Schösser,
Geleitsleute, Vögte und andere Beamte und Diener sollten
vor den unerlälislichen Erkundigungen ihrer Eide und
Pflichten entbunden werden, damit sie als freie Männer
ohne Scheu richtige Auskunft geben könnten. Innerhalb
14 Tagen nach vollbrachter Antwort hatten sich dann
wieder sechs Räte in Zeitz oder Naumburg einzufinden,
um die Liquidation gemäls dem brandenburgischen Ab-
schiede vom 31. Mai zu ermöglichen.
Wenige Tage darauf versicherte Kurfürst Moritz
seinen in Leipzig tagenden Landständen, dafs er sich be-
strebte, mit seinen Vettern einen Vergleich in Güte herbei-
zuführen. Fast gleichzeitig befahl Herzog Johann Friedrich
seinen Söhnen und Räten, die verlangten Erkundigungen
und Besichtigungen nicht zu verhindern, sondern eine
Weile geduldig zuzulassen. Suchten aber die Gegner un-
billig zu handeln, dann sollten sie über alle unverglichenen
Punkte an den Kaiser umgehend berichten und ihn bitten,
jeder Ungerechtigkeit gründlich abzuhelfen. Unbedenklich
sollten sie daran festhalten, dals von den steigenden und
fallenden Nutzungen alle Unkosten, Sold, Löhnung u. dergl.
abgezogen und der am Einkommen von 50000 Gulden
felilende Betrag nicht durch Geld, sondern durch Zurück-
gabe von Amtern gedeckt werden mülste.
In Jena eingetroffen, beschlossen die sechs Räte, die
nötigen Erkundigungen gleich im Amte Jena zu beginnen.
Ungesäumt lud man den Rat und den Schösser der Stadt
sowie andere Beamte, auch Fischer und Holzknechte vor;
sie sollten ihre Bücher und Rechnungen vorlegen und
„auf Befragen gründlichen und wahrhaftigen Bericht er-
statten". Da die Erkundigungen mehr Nutzungen ergaben,
als in den vorgelegten Amtsbüchern eingetragen worden
waren, so wünschten die kurfürstlichen Abgeordneten auch
noch Besichtigungen und Vermessungen vorzunehmen.
Dieses Verlangen führte zu heftigen Erörterungen. Die
Gegenpartei wollte keine Vermessung zulassen , weil der
Zeitzer Abschied nicht davon redete; unwillig verlangten
sie, bei allen weiteren Erkundigungen anwesend zu sein,
um alle Aussagen genau zu hören; beharrlich sträubten
sie sich gegen die Abschätzung der Klöster usw.
254 S. Ifsleib:
Bald stockte die unerquickliche Arbeit infolge eines
miisliclien Vorfalles. Ein kurfürstlicher Rat lieis seinen
Diener Kreuziger, einst Schösser in Roda, nach Jena
kommen, um ihn über manches auszufragen, nicht wissend,
dals man zufolge eines weimarischen Verhaftsbefehls schon
seit etwa zehn Tagen nach Kreuziger als herzoglichen
Untertanen wegen ausgestolsener übler Drohungen gegen
Neustädter fahndete. Kaum war nun Kreuziger in Jena
angekommen, so wurde er in seiner Herberge verhaftet,
ohne dals man seinen Herrn davon in Kenntnis setzte;
denn man hatte keine Ahnung vom Schritte des kurfürst-
lichen Rates, Im Glauben, dafs die Gefangennahme
Kreuzigers erfolgt wäre, um seine Aussagen zu hinter-
treiben, forderten die kurfürstlichen Räte seine Befreiung.
Als man sie abschlug, verwahrten sie sich gegen das
unbillige Verhalten und ritten davon, um in Torgau gegen
die herzoglichen Räte Klage zu erheben*^).
Unwillig über den Vorfall und verdrielslich über die
verschleppten Verhandlungen benachrichtigte Kurfürst
Moritz den Kaiser von der seither fast erfolglosen Liqui-
dation und bat ihn, dafür zu sorgen, dals gemäfs dem
Wittenberger Vertrage bald klargestellt würde, ob er
etwas zu erstatten hätte oder nicht. Gleichzeitig liefs er
nach Weimar melden, dafs seine Räte wieder nach Jena
kommen sollten, wenn man ihnen alle Amtsbücher, Rech-
nungen und Verzeichnisse von zehn Jahren vorlegen, Er-
kundigung, Besichtigung und Vermessung ohne Beisein
von Zeugen gestatten, keinen Vorgeladenen beschweren
und Kreuziger ohne Entgelt befreien wollte.
Ehe man zwischen Torgau und Weimar darüber ins
reine kam, reiste Kurfürst Moritz auf den Reichstag nach
Augsburg, und der alte vertraute Rat Johann Friedrichs,
Dr. Brück, fuhr von Jena nach Torgau, um zufolge kur-
fürstlichen Befehles die von seinem Sohne Christian voll-
zogene Erbhuldigung und Lehnspflicht zu bekräftigen.
Als es geschehen war, führte ihn der alte hochangesehene
kurfürstliche Rat Georg v. Carlowitz an ein Fenster und
sprach mit ihm lange und ganz vertraulich über Moritz
und seine Vettern, über die sächsische Gesamtlehnschaft
und über die Liquidation^}. Die wichtige geheime Unter-
^) Die Gefang-enschaft Kreuzigers findet in Schriften an den
Kaiser wiederholt Erwähnung.
') HStA. Dresden Loc. 9139 Schreiben Dr. Brücks 1546/1548,
Nr. 18, Brief vom 22. August 1547 u. folg. Carlowitz besorgte, dafs
Moritz von Sachsen und die Ernestiner. 255
redung lief darauf hinaus, dafs die Ernestiner mit Moritz
in ein freundliches Verhältnis treten sollten, damit die
Befreiung- Johann Friedrichs, die Wiedererwerbung der
Gesamtlehnschaft und die Liquidation desto schneller er-
folgte. Dr. Brück versprach, seinem Herrn samt den
Söhnen alles eindringlich zu Gemüt zu führen.
Am 25. August ^^) waren wieder sechs Abgeordnete
in Jena, um zu verhandeln; allein abermals traten die
früheren Gegensätze schnell und heftig hervor, so dals
Dr. Brück an Georg v. Carlowitz ernsthaft und scherzhaft
schrieb: die Räte sollten die 50000 Gulden liquidieren;
er höre aber, dafs sie mehr trübten als liquidierten, was
doch allerwegen nicht fein wäre. In der Tat wirbelte
jeder Schritt neuen Staub auf. Beharrlich suchten die
Weimarer die Vermessung der Waldungen zu verhindern.
Es wäre nicht nur mühevoll, sagten sie, alles abzumessen,
sondern auch höchst unbillig, die Holznutzung nach irgend
einer Kaufsumme zu berechnen. Das meiste Holz würfe
überhaupt keinen regelmäfsigen Gewinn ab. Junger Nach-
wuchs mülste erfahrungsmälsig 60 — 80 Jahre geschont
werden, ehe er irgendwie ertragsfähig würde; in ent-
legenen Waldgebieten fehlte es an Käufern; Wind und
Wetter richteten nicht selten ganze Forsten zu Grunde;
alljährlich müfste man auch armen und durch Feuersbrunst
heimgesuchten Leuten viel Bauholz unentgeltlich geben usw.
Als die kurfürstlichen Bäte vorläufig auf die Ver-
messung der Waldungen verzichteten, erklärten die Wei-
marer ihrerseits, dals sie sich vom Verhöre der Schösser,
der Vögte und der anderen Vorgeladenen fernhalten und
mit der schriftlichen Auskunft über die mündlichen Be-
richte begnügen wollten. Kurzweg schlugen sie aber das
Gesuch um Übergabe eines Verzeichnisses aller Amts- und
Schriftsassen ab, w^eil der Beiterdienst nicht als Nutzung
in Betracht käme. Völlig ablehnend verhielten sie sich
auch gegen die Auslieferung der auf die sächsische Kur
bezüglichen Briefe und Urkunden, sowie der Amtsbücher
aller abgetretenen Gebiete und der Schlüssel zum gemein-
es mit Moritz nicht lange währte. Er hätte, wie er sagte, vor
Wittenberg gewünscht, dafs der Kaiser den Herzog nicht zum Kur-
fürsten erhöbe, weil er nicht die Geschicklichkeit besäfse, die dem
kurfürstlichen Stande wohl angehören müfste; allein der Kaiser
hätte es durchaus haben wollen, dafs Moritz Kurfürst sein sollte.
Dr. Brück hielt Carlowitz für einen echten Reinecke Fuchs.
8) Weimar Reg. M fol. 63 Nr. 4.
256 S. Ilsleib:
Samen Briefgewölbe in Leipzig. Der Streit über den
Abzug der Unkosten und Besoldungen vom Einkommen,
über die Deckung und Sicherheit des Jahreseinkommens
von 50000 Gulden durch Geld oder Land und über die
Abschätzung der steigenden und fallenden Nutzungen nach
den Erträgen der letzten 11 oder 22 Jahre wurde nicht
geschlichtet.
Nach beendeter Pi-üfung der Amtsbücher, Rechnungen
und Verzeichnisse, sowie nach der Vollendung nötiger und
nützlicher Auszüge verlielsen die Räte am 14. September
1547 Jena, um die anderen Ämter „abzureiten, zu be-
sichtigen, auszukundschaften und abzuschätzen"^).
Unterdessen waren eine Reihe Klagen, Forderungen
und streitige Fragen, die mit dem Wittenberger Vertrage
im Zusammenhang standen, am kaiserlichen Hofe erhoben
und anhängig gemacht worden, so dals der Kaiser eine
besondere Behörde unter Leitung seines Neffen Erzherzog
Maximilian mit der Untersuchung, Erörterung und Bei-
legung aller Händel der Albertiner und Ernestiner be-
auftragte^").
Zunächst handelte es sich um die an Moritz gewiesenen
Untertanen, von denen er einige wegen ihrer im Schmal-
kaldischen Kriege verübten Vergehen zur Rechenschaft
gezogen, andere zur Erbhuldigung genötigt, andere zu
pflichtmätsigem Dienste angehalten hatte. Johann Frie-
drich tat dagegen Einspruch und wollte den einen Straf-
losigkeit verschaffen, die Verweigerung der Erbhuldigung
der anderen rechtfertigen und aulserdem das frühere Dienst-
verhältnis zu ihm und seinen Söhnen aufrechterhalten.
Moritz entgegnete: niemand könne es ihm verwehren,
die neuen Untertanen, die sich während des Krieges gegen
ihn vergangen hätten, zur Verantwortung zu ziehen und
nach Gebühr zu bestrafen; denn die im Wittenberger
Vertrage zugesicherte kaiserliche Begnadigung erstrecke
sich nur auf die Vettern und ihre Untertanen, das Recht
") Die Kurfürstlichen berechneten alles nach den Erträgen der
letzten 11 Jahre, die Herzoglichen nach dem Durchschnitt der letzten
22 Jahre.
1°) HStA. Dresden Loc. 9139 Des gewesenen Kurfürsten Kriegs-
handluug etc. Bl. 29 f., 9140 Handlung und Sachen 1546 1547 Bl. 256 f.,
9146 Liquidation u. Händel 1547 Bl. 1 f., 9147 Liquidation, Handlung
zu Zeitz 1547/1548 Bl. 161 f., Allerlei Irrungen etc. 1547-1551 Bl. 2 f.,
9148 Produkte, Schriften U.Berichte Bl. 1 f., Liquidationshändel, des
Churfürsten z. S. Ursachen u. Schriften 1548 — 1550. Weimar Reg.
K fol. 29 Nr. 15 f., Reg. R fol. 38 f.
Moritz von Sachsen und die Ernestiner. 257
des Dritten sei ausdrücklich vorbehalten worden. Zwar
hätte er gegen einige die Erbhuldigung verweigernde
Edelleute Zwangsmittel angewendet; allein nach genügter
Pflicht hätten sie ihre gepfändeten Schlösser und Güter
sofort zurückerhalten. Ohne Zweifel wäre er auch dazu
berechtigt, die früheren Räte und Beamten Johann Frie-
drichs, die wegen ihrer Lehen und Besitzungen in seine
landesherrliche Gewalt gekommen wären, zur Kats- und
Dienstpflicht zu nötigen und anzuhaltend^).
Das kaiserliche Schiedsgericht trat in diesem Punkte
auf Moritz' Seite und verwies Johann Friedrich darauf,
dafs die über ihn verhängte Acht alle Dienstverhältnisse
aufgehoben hätte.
Weiter forderten die Ernestiner über 42000 Gulden
Brandschatzungsgelder zurück, die Herzog August nach
dem Abschlüsse des Wittenberger A^ertrages eingetrieben
haben sollte. Gestützt auf den Herzog von Alba und auf
den Bischof von Arras, zeigte Moritz an, dafs sein Bruder
auf Antrag des kaiserlichen Kriegsbevollmächtigten Pirro
de Colonna Befehl erhalten hätte, mit seinen eigenen und
mit kaiserlichen Truppen in Thüringen vorzurücken und
dort so lange zu bleiben, bis die Übergabe der beiden
Festungen Gotha und Heldrungen erfolgt wäre. Sobald
die Nachricht vom Abschlüsse des Vertrages in Thüringen
eingetroffen wäre, hätte er sich jeder Brandschatzung
enthalten und nur die vor dem 19. Mai eingeforderten
Gelder nach dem herkömmlichen Kriegsgebrauche erhoben.
AVenn die Vettern aulser den Brandschatzungsgeldern auch
noch Schadenersatz beanspruchten , so möchten sie be-
denken, wie jämmerlich sie das Land der nächsten Bluts-
verwandten vorher verheert und geplündert hätten. —
Kurz und bündig wies das kaiserliche Hofgericht die
„lästige und unbefugte Forderung" der Ernestiner zurück.
Die anderen Punkte sind nicht so schnell wie die
beiden erwähnten abgetan, sondern erst nach Jahren
mühsam erledigt worden.
") Schwierig: war die Lage des ehemaligen Kämmerers Haus
V. Ponikau, über den Johann Friedrich die „Bestrickung'" und Moritz
die Pfändung der Güter verhängt hatte. Moritz wollte die Güter
nur dann freigeben, wenn Ponikau in seine Dienste träte, denn er
wäre sein Untertan und Lehnsmann; beharrlich hielt er daran fest,
dafs die Bestrickung ein Eingriff in seine kurfürstliche Obrigkeit
uml Gerechtigkeit wäre. Jahrelang dauerte der Streit um Ponikau.
Burkhardt in v. Webers Archiv VIII, 49 f.
Neues Archiv f. S. G. u. A. XXIV. 3. i. 17
258 S. Ifsleib:
Schon vor Wittenberg (im Mai 1547) forderte Moritz
eine Verschreibung, die Johann Friedrich und seine Nach-
kommen verpflichtete, den Wittenberger Vertrag in allen
Stücken treu und ehrlich zu halten. Wie die beiden älteren
Brüder, so sollte auch der jüngste noch im Kindesalter
stehende Vetter den Vertrag bestätigen, und berufene
Vormünder sollten seine Unterschrift bekräftigen. In
Augsburg erneuerte der Kurfürst sein Gesuch, damit
niemand die Rechtmälsigkeit seines Besitzes anfechten
könnte. Johann Friedrich hielt die Bestätigung des
Vertrages von seifen des jüngsten unmündigen Sohnes
für unnötig und machte geltend, dafs es für ihn trotz
seiner Gefangenschaft geradezu schimpflich wäre, wenn
man, solange er lebte, Vormünder für seinen Sohn
verlangte. Nur dann sollte ein Versicherungsbrief aus-
gestellt werden, w^enn Moritz seinerseits einen gleich-
lautenden ausfertigen lassen wollte. — Bis zum Tode
des Kurfürsten hat man sich abgequält, einen nnanfecht-
baren Text zu finden und gegenseitig zur Anerkennung
zu bringen.
Wie seine Räte in Jena, so verlangte Moritz in
Augsburg die Herausgabe aller Briefe und Urkunden, die
sich auf die Kurwürde, auf das Kurgebiet und auf die
Lehen des ihm zugewiesenen Grafen Günther von Schwarz-
burg bezogen. Ferner begehrte er alle Amtsbücher, Bech-
nungen und Verzeichnisse der ihm übertragenen Landes-
teile und den ernestinischen Schlüssel zum gemeinsamen
Briefgewölbe in Leipzig. Johann Friedrich war erbötig,
die Briefe, Urkunden, Amtsbücher usw. nach beendigter
Liquidation zu überliefern; vorher w^ollte er sie aber
höchstens in das gemeinsame Leipziger Briefgewölbe
bringen lassen , damit jeder Teil sie der Notdurft nach
gebrauchen könnte.
Nicht nur der Hader über den Betrag der Schulden,
die auf den abgetretenen ernestinischen Gebieten lasteten
und mit übernommen werden mulsten, sondern auch der
Streit über die Zahlung der 100000 Gulden persönlicher
Schulden Johann Friedrichs wurde vor das kaiserliche
Schiedsgericht gebracht. Kurfürst Moritz focht das ein-
gereichte Verzeichnis der Schuldposten an, weil er nur zur
Tilgung der Schulden, die der Herzog vor Beginn des
Schmalkaldischen Krieges gemacht hätte, verpflichtet wäre.
Einige auf bestimmte Bergwerksteile erhobene Ansprüche
wies er entschieden zurück und bestritt die ihm zugemutete
Moritz von Sachsen und die Eruestiner. 259
Verpflichtung, dafs er die verpfändeten Landesteile Johann
Friedrrchs einzulösen hätte.
Zu weitläufigen Erörterungen führte das Geleit auf
den beiden Erfurter Strafsen, die vom Johannis- und
Andreastor über Herbsleben undWeilsensee weiterführten.
Da der Wittenberger Vertrag Moritz das Leibgeleit ver-
lieh, so nahm er auch die Gerichtsbarkeit für sich in
Anspruch, weil beide Strafsen seine Amter und Lehen
durchschnitten. Dagegen machte Johann Friedrich geltend,
dafs „die Obrigkeit und das Gericht samt den Gerichts-
fällen" ihm und seinen Söhnen gehörte; denn Leibgeleit
und Gericht wären zweierlei und demgemäls teilbar; jedes
könnte einen besonderen Herrn haben ^-).
Grofse Anstrengung verwendete der Herzog auf die
Sicherung des Leibgedinges seiner Gemahlin, das grölsten-
teils auf die böhmischen Lehnsämter Colditz und Leisnig
verschrieben worden war. Zufolge des Prager Vertrages
vom 14. Oktober 1546 hatte Moritz die beiden Ämter
unter der Bedingung erhalten, dals er sie durch Land
oder Geld vergüten oder ersetzen sollte ^^). Da nun ihr
Besitz eine Gegenleistung an den König erforderte, so
verfocht er die Meinung, dals er für frühere Belastung
der Ämter nicht zu haften hätte.
Hartnäckig war der Streit über die Schriftsassen
oder über „die auf Kanzleischrift sitzenden Grafen, Herren,
Ritter und Städte", die trotz der Zugehörigkeit zu den
Ämtern doch unabhängig vom Amtmann waren und gleich-
sam als Landesunmittelbare im Verkehre mit der landes-
fürstlichen Kanzlei standen und vom Landesherrn unmittel-
bare Weisung erhielten. Auf .Grund des Wittenberger
Vertrages, der schlechthin die Ämter, Städte, Schlösser,
Flecken und Güter aufzählte und der Schriftsassen nicht
gedachte, hatte Moritz bereits vor Wittenberg behauptet,
dals alles ihm gehörte, was nicht der Buchstabe des
Vertrages den Vettern „verbürgte. Demgemäls hatte er
auch im Entwürfe des „Überweisungsbriefes" ernstlich ver-
sucht, alle Schriftsassen auf seine Seite zu bringen. Johann
Friedrich aber leistete tapferen Widerstand und rief die
Hilfe des Kurfürsten von Brandenburg an. Joachim ver-
hinderte damals mit Zustimmung des Bischofs von Arras
^-) HStA. Dresden Loc. 9138 Allerhand Sendschreiben etc.
1535 f. El. 455 f.
*2) König Ferdinand erhielt 1549 die kurfürstliche Besitzung
Sagan in Schlesien.
260 S. Ifsleib:
das Vorhaben Moritz'. Nun tauchte die bedenkliche Frage
über die Schriftsassen von neuem in Augsburg auf. Über-
zeugt davon, dafs die Schriftsassen ebensowenig wie die
bereits ohne Vorbehalt überwiesenen Prälaten den Ämtern
entfremdet werden dürften, bekämpfte Johann Friedrich
mit aller Kraft die „unberechtigte" Forderung. Unwillig
und zornig klagte er, dafs aus einem solchen unaussteh-
lichen „Gemenge zweier so hart ineinandergreifender
Obrigkeiten ewiges Gezänk und unerträglicher Unrat ohne
Unterlafs erwachsen" mlUste. Seine Söhne wären dann
nicht mehr Landesherren, sondern nur Amtsherren. Hätte
ihnen der Kaiser nicht alles, was zu den Ämtern gehörte,
gegönnt, so hätte er im Vertrage die Schriftsassen ebenso
wie Graf Günther von Schwarzburg erwähnt. Moritz hätte
bis jetzt keinen Schriftsassen zur Huldigung vorgeladen,
wohl wissend, dals er sie nicht beanspruchen dürfte. Mit
Eecht hätte ihm die Stadt Pölsneck den Treueid ver-
weigert, weil sie „aus besonderen Gnaden" schriftsässig
geworden wäre. Wie die Schriftsassen, so suchte der
Herzog auch das im Wittenberger Vertrag nicht genannte,
mitten in Thüringen liegende kleine Amt Schwarzwald und
den Landkompturhof des deutschen Ordens in Zwätzen,
der seit der Erbteilung (1485) zu Meifsen gehört hatte,
zu behaupten.
Von hoher Bedeutung für die Ernestiner war ferner
die Frage über die Gesamtlehnschaft der Wettiner, die
der Kaiser durch die über Johann Friedrich ausgesprochene
Acht vernichtet und vorläufig nicht wieder anerkannt
hatte ^^). Im Feldlager vor Wittenberg hatte Moritz für
die Vettern wegen der Gesamtlehnschaft Fürsprache ein-
gelegt, aber sie war vergeblich gewesen. Die fulsfällige
Bitte der Herzogin Sibylle im kaiserlichen Zelte und das
in Jena überreichte demütige Gesuch Johann Friedrichs
des Mittleren hatten in betreff der Gesamtbelehnung nicht
den geringsten Erfolg gehabt. Auch in Augsburg war
jede Bemühung um ihre Wiedererwerbung fruchtlos^^).
Der Kaiser gab unverbindliche Vertröstungen und behielt
sich bis auf weiteres freie Entschliefsung vor. Als nun
1*) HStA. Dresden Loc. 9138 Allerhand Sendschreiben 1535 f.
ßl. 4-26, 431: Loc. 9139 Schreiben Dr. Brücks etc. 1546—1548 El. 20 f.;
Loc. 9142 Churfürst Johann Friedrichs Custodien nnd Erledigung etc.
Bl. 12. AVeimar Re^. K fol. 29 Nr. 15: Reg M fol. 63 Nr. 4 f.
1^) Vgl. meine Abhandlung: Moritz von Sachsen 1547—1548, in
dieser Ztschr. XIII (1892), 205.
Moritz von Sachsen und die Ernestiner. 261
der gefangene Landgraf von Hessen, Dr. Brück und andere
hochangesehene Räte Johann Friedrich öfter und ein-
dringlich vorstellten, dafs er nach erfolgter Aussöhnung
mit Moritz jedenfalls schneller und sicherer zur Gesanit-
lehnschaft und zur Freiheit^*') gelangte, erschien er zu-
gänglicher als früher, wo er ernste Annäherungsversuche
schroff und hartnäckig zurückgewiesen hatte. Allein trotz
wiederholter Bemühungen, „sein Fleisch und Blut zu über-
winden, Gott die Rache anheimzustelleu und feurige Kohlen
auf dem Haupte des Gegners zu sammeln", kam es doch
zu keiner Begegnung, Unterredung und Aussöhnung mit
dem Vetter ^'j. Die Folge davou war, dafs er die Ge-
samtbelehnung ebensowenig wie seine Befreiung erreichte.
Was die Liquidation betrifft, so schob Moritz vor dem
kaiserlicheu Schiedsgericht die Schuld der Verzögerung
auf die Ernestiner und klagte heftig über die durch
Kreuzigers Gefangennahme veranlafste Unterbrechung der
Arbeit. Nachhaltig forderte er genaue Amtsbücher, Rech-
nungen, Verzeichnisse und gründliche Berichte über das
Einkommen der thüringischen Ämter in den letzten 10
oder 11 Jahren. Dann beantragte er kaiserliche Bevoll-
mächtigte, die nach Thüringen reisen, alle Erträge ab-
schätzen und jeden Streit schlichten sollten, damit man
gehässigen Weitläufigkeiten vorbeugte und bald klarstellte,
ob das gesamte Einkommen der Vettern 50000 Gulden
betrüge oder nicht.
Dem gegenüber suchte Johann Friedrich die lästige
Verzögerung den kurfürstlichen Räten aufzubürden, weil
niemand mehr als er und seine Söhne Grund zur Eile
hätten; jede Verschleppung brächte ihnen Nachteil und
Schaden. Verwundert über das Gesuch um kaiserliche
Bevollmächtigte verlangte er, dafs man vorläufig „dem
brandenburger Abschiede nachsetzen", die begonnenen
i**) Moritz hatte geäufsert : wenn sein Vetter ledig werden sollte,
dann würde man ihn vorher auch darum befragen.
^") In jener Zeit gab Moritz zu verstehen, dafs er gesonnen
wäre, mit seinen jungen Vettern in aller Freundschaft zu leben, wenn
sie einen freundlichen Brief an ihn schrieben. Allein dieser Wunsch
wurde nicht erfüllt, weil Johann Friedrich dagegen war und in
"Weimar grofse Erbitterung gegen den Kurfürsten herrschte. Wenn
man die Briefe der Herzogin Sibylle, die sie nach dem Schmalkaldi-
schen Kriege geschrieben hat, liest, so erkennt man darin ihren un-
gezügelten, fanatischen, fast unwürdigen Hafs gegen Moritz. HStA.
Dresden Loc. 9138 Allerhand Sendschreiben etc. 1535 f. Bl. 435, 508 f.
Weimar lieg. M fol. 1 Nr. 1.
262 S. Ifsleib:
Erkundigungen und Besichtigungen beenden und dann in
Zeitz oder Naumburg verhandeln sollte. Als Moritz keine
Einwendungen dagegen erhob, so pflichtete das kaiserliche
Schiedsgericht der Eoi'derung bei.
Infolgedessen trafen am 31. Oktober 1547 sechs Räte
in Naumburg zusammen, um in der Liquidation vorwärts
zu kommen ^^). Zwar einigten sie sich über die Einkünfte
von Zinsgetreide, Ackerbau und Viehzucht, aber über die
Holz-, Teich-, Wiesen-, Wein-, Schafnutzung u. a. erreichten
sie keine Verständigung, ebensowenig schlichteten sie den
Streit über den Abzug der Unkosten und Gehälter vom
Einkommen, über die Abschätzung nach 11 oder 22 Jahren,
über die Ergänzung durch Land oder Geld usw. Als die
Weimarer wider Erwarten zum Berichte an den Kaiser
drängten, entgegneten die Kurfürstlichen, dalis man erst
nach genügender und erschöpfender Behandlung aller
Punkte einen gemeinsamen Bericht ausarbeiten dürfte.
Allein die Gegenpartei brach die Verhandlung ungeduldig
ab, um ihrerseits die kaiserliche Entscheidung über alle
streitigen Punkte umgehend anzurufen.
Während ihr Bericht anfangs Dezember 1547 Augs-
burg erreichte, zog Kurfürst Moritz in die Heimat und
beriet mit den angesehensten Vertretern der Landstände
und mit seinen bedeutendsten Räten über alle Reichstags-
angelegenheiten und über die Liquidation. Die Ver-
sammelten wünschten, dafs die Liquidation, wenn irgend
möglich, ohne kaiserliche Entscheidung in Güte vollzogen
würde. Ein Vertrauensmann sollte sich mit den Weima-
rern in Verbindung setzen und hören, Avie man zum
Ziele gelangen könnte. Darauf bat Christof v. Taubenheim
den Kanzler Jobst v. Hain um eine Unterredung; allein
dieser schlug sie ab. Weimar wollte alles vermeiden, was
auf den Gang der Dinge, in Augsburg störend einwirken
mochte. Zufolge einer Äufserung des Bischofs von Arras
hoffte man zuversichtlich, dafs der Kaiser „in Sachen der
Liquidation rund handeln und stracks durchgehen würde".
Ihr nach Augsburg geschickter Bericht bewies, dafs das
Einkommen von 50000 Gulden durch einen Nachtrag von
15000 Gulden gedeckt werden müfste und erhob Anspruch
auf die früher ernestinischen Ämter im Osterlande und im
1«) HStA. Dresden Loc. 9146 Liquidationssache 1547 Bl. 25 f. ;
Loc. 9147 Nanmburgische Handlung 1547 Bl 2 f., Allerlei Irrungen etc.
1547—1551 B1.4 f., Liquidation zu'Zeitz 1547-1548 Bl. 111 f. Weimar
Reg. M fol. 21 Nr. 2 f.
Moritz von Sachsen und die Ernestiner. 263
Meirsnerlaiide'"). Indessen wurden die schönsten Hoflf-
nungen bald getäusclit.
Statt eines Berichtes schickte der Kurfürst eine
wohlbegründete Beschwerde über das Verhalten der Wei-
marer nach Augsburg. Darauf liels der Kaiser dem
gefangenen Herzog anzeigen, dafs die Liquidationshändel
nicht einseitig, sondern gemäfs dem brandenburgischen
Abschiede gemeinsam an ihn zu bringen wären. Obgleich
Johann Friedrich Ende Januar 1548 um einen gnädigen
Bescheid auf den Bericht seiner Söhne und Räte bat, so
gebot doch der Kaiser am 27. Februar, dafs man dem
brandenburgischen Abschiede unverzüglich nachzugehen
hätte. Nötigenfalls sollten kaiserliche Beauftragte neben
sechs kurfürstlichen und herzoglichen Eäten in bestimmter
Zeit alle Hauptsachen vereinbaren oder beide Parteien
anhalten, einen gemeinsamen und genügend begründeten
Bericht auszuarbeiten -^).
Ohne Zögern gab Moritz seiner Regierung in Torgau
Befehl, eine Zusammenkunft von sechs Räten vorzubereiten;
Johann Friedrich aber legte dem Kaiser eine Liste von
Personen vor, die ihm für die Durchführung der Liquidation
in Augsburg besonders geeignet erschienen. Zwar war
Moritz bald damit einverstanden, dafs kaiserliche Bevoll-
mächtigte an den Liquidationsverhandlungen sofort teil-
nähmen; aber er verlangte Abschätzung in Thüringen.
Dagegen bestand der Herzog darauf, dals alles, was
irgend möglich wäre, in Augsburg erledigt werden sollte;
zugleich gab er die bindende Erklärung, dals alles, was
er als Gefangener bewilligte, seine Söhne unweigerlich
halten sollten-^).
Als man wochenlang darüber gestritten hatte, was
in Augsburg erledigt werden könnte oder nicht, verfügte
der Kaiser am 17. April 1548, dafs in seinem Namen der
./^) Johann Friedrich liefs sich eine Übersicht über die Einkünfte
der Amter Alteuburg, Werdau, Zwickau, Borna, Grimma, Haiuichen,
Eilenbarg', Düben u. a. schicken und meinte, da ilir Ertrag kaum
19000 Gulden überstiege, so bliebe für Moritz wenig davon übrig.
-") HStA. Dresden Loc. 9146 Allerlei vermengte Verzeichnisse etc.
1546—1553 Bl. 124 f., Augsburgische Handlung 1547—1548 Bl. 51 f.,
El. 106.
-1) Auf Moritz' Wunsch betrieb damals Kurfürst Joachim von
Brandenburg die Aussöhnung der Vettern; sie scheiterte aber wiederum
an der Hartköpflgkeit des Herzogs. In Weimar Reg. K fol. 98 f.
JJ 1 liegt Joachims Entwurf zur Aussöhnung der Albertiner und
Ernestiner.
264 S. Ifsleib:
Kurfürst von Brandenburg mit sechs Eäten vor allem
die vier Punkte, den Abzug der Unkosten von den Ein-
nahmen, die Ergänzung des Einkommens von 50000 Gulden
durch Geld oder Land, die Schrit'tsassen und das Geleit
auf den Erfurter Strafsen, verhandeln und ins reine bringen
sollte^-). Erreichte man keine Einigung, dann war ein
gemeinsamer Bericht einzureichen.
Trotz aller ehrlichen Vermittelung brachte Kurfürst
Joachim die Verhandlungen zu keinem befriedigenden Ab-
schlufs. Kurz vor seiner Abreise in die Heimat trug
Moritz am 18. Mai-^) seine Beschwerden gegen Johann
Friedrich dem Kaiser vor und erreichte durch seinen ausführ-
lichen Hinweis auf frühere Vertröstungen und Zusagen-*)
so viel, dafs er den am Einkommen von 50000 Gulden
fehlenden Betrag nicht durch Land ersetzen sollte. Die
mühsamen Verhandlungen in Augsburg beendete das kaiser-
liche Gebot, dals die beiden Parteien sich über eine Zu-
sammenkunft von sechs Räten verständigen sollten, um
im Beisein etlicher brandenburgischer Bäte über alle noch
nicht veranschlagten Einkünfte zu verhandeln und nötigen-
falls einen gemeinsamen Bericht zur endgültigen Ent-
scheidung an ihn einzusenden-'^).
Erst am 24. Oktober L548 trafen acht kurfürstliche
und herzogliche Vertrauensmänner in Zeitz ein, um vor-
läufig ohne kurbrandenburgische Bevollmächtigte in Güte
zu verhandeln-*^). Ihre Aufgabe war, über die noch nicht
verglichenen und seither nicht berücksichtigten Einnahmen
zu reden und alle Jahrbücher und Verzeichnisse zu ver-
vollständigen, unbekümmert um die dem Kaiser anheini-
"•-) Dazu, kamen die streitigen Punkte über die Abschätzung
nach 11 oder 22 Jahren, über Pöfsneck, Schwarzwald, Landkomptur-
hof zu Zwätzen, über die Pfandschaften u. a.
-'') HStA. Dresden Loc. 9147 Augsburgische Handlung 1547 bis
1548 Bl. 119 f. Vgl. meine Abhandlung: Moritz von Sachsen 1547 bis
1548, in dieser Ztschr. XIII, 218.
2*) Moritz bezog sich auf Gespräche mit König Ferdinand, Kur-
fürst Joachim, dem Bischof von Arras und dem Vizekanzler Dr. Seid.
2») Bald darauf folgte Johann Friedrich als Gefangener dem
Kaiser in die Niederlande.
-ö) HStA. Dresden Loc. 9148 Neulich ergangene Schriften etc.
Bl. 80. 125. 138 f. Weimar Reg. M fol. 122 Nr. 8. Kurfürst Moritz
schickte Graf Hans Georg v. Mansfeld, Georg v. Carlowitz, Dr. Fachs
und Andreas Pflug; die Herzöge von Weimar sandten Bernhard
V. Mila, Dr. Brück, Dr. Erasmus v. Minckwitz und Heinrich Mönch.
Die Annäherung beider Parteien hatten vorher der Graf v. Mans-
feld und der weimarische Hofmeister Wolf Mülich zustande gebracht.
Moritz von Sachsen und die Ernestiner. 265
gestellten Punkte. In Hinblick auf die früheren unerquick-
lichen Tagsatzungen schlugen die kurfürstlichen Abgeord-
neten der Gegenpartei offen und ehrlich vor, sich mit ihnen
über einen bestimmten jährlichen Nachtrag aus der kur-
fürstlichen Kammer zur Deckung der vertragsmälsigen
50000 Gulden zu verständigen, damit man mit einem Male
über eine grofse Menge von schwierigen peinlichen und
kleinlichen Untersuchungen hinwegkäme. Auch brachten
sie den Wunsch zum Ausdruck, dafs die jungen Herzöge
an den Kurfürsten schreiben und dadurch in ein freund-
schaftliches Verhältnis zu ihm treten möchten; denn nach
erfolgter Annäherung der Fürsten ginge die Liquidation
sicherlich leichter und schneller als bisher von statten.
Hierzu aber verhielten sich die Weimarer ablehnend;
erst nach beendeter Liquidation wollten sie nähere Be-
ziehungen der Vettern anbahnen. Voll Argwohn, dafs man
sie nur ausforschen wollte, hüteten sie sich, eine jährliche
Abfindungssumme anzugeben ; vielmehr suchten sie vorher
den Kurfürstlichen das Zugeständnis abzunötigen, dals
die Lücke der Jahreseinnahme durch die Übergabe von
etlichen Ämtern gesichert werden sollte. Da nun die einen
keine bestimmte iSumme als Nachtrag nannten, die anderen
kein Amt als Ersatz bewilligten, so kamen die Verhand-
lungen nicht vorwärts. Ohne Lösung der Aufgabe ging
man auseinander.
Kurfürst Moritz tadelte die Haltung und das Ver-
fahren der Gegner, und Johann Friedrich erklärte, dals
man eine neue üble Erfahrung vom alten Meifsner Brauche
gemacht hätte.
Die nächste Zusammenkunft fand gemäfs der kaiser-
lichen Verordnung im Beisein zweier kurbrandenburgischer
Eäte am 19. November 1548 in Naumburg statt"). Bei
Beginn der Verhandlung legten die kurfürstlich sächsischen
Räte ein Verzeichnis aller vereinbarten und noch nicht
vereinbarten Punkte vor. Alle beim kaiserlichen Hof-
gericht anhängigen Artikel, sagten sie, und alle früher
erledigten steigenden und fallenden Nutzungen mülsten
aus dem Spiele bleiben; dagegen hätte man eine Über-
einkunft zu trefi"en über die Holz-, Teich- und Schafnutzung
und über alle noch nicht veranschlagten Einkünfte. Die
herzoglichen Bäte entgegneten, dafs auch die Holz-, Teich-,
2') HStA. Dresden Loc. 9147 Augsburgische Haudhing 1547—1548
Bl. 336 f.
266 S. Ifsleib:
Schaf- und Weinnutzungen als steigende und fallende
Nutzungen jetzt nicht in Betracht kämen, weil man diese
mit dem Artikel über die Abschätzung nach 11 oder
22 Jahren der kaiserlichen Entscheidung überlassen hätte.
Darauf erwiderten die Kurfürstlichen: alle bisherigen
Liquidationsverhandluugen bewiesen klar und deutlich,
dafs man die Abschätzung der Nutzungen und die „Ab-
teilung nach Jahren als völlig getrennte Artikel" zu er-
achten hätte. Stets wäre man darauf ausgegangen, zuerst
die Nutzungen zusammenzustellen und zu berechnen und
dann die Einkünfte nach dem durchschnittlichen Ertrag
verschiedener Jahre gleichsam als gewisse, sichere und
beständige Nutzungen zu veranschlagen. Auch in Augs-
burg hätte man über die Nutzungen und über die Ab-
schätzung nach 11 oder 22 Jahren besonders beraten.
Demnach mülste man jetzt nicht nur über die seither
unberücksichtigten Nutzungen, sondern auch über die noch
unverglichenen Artikel verhandeln. Vor allen Dingen
hätte man endlich einmal dem brandenburgischen Abschiede
vom 31. Mai 1547, der vom landesüblichen Anschlage aller
Nutzungen und Einkünfte redete, gewissenhaft nachzu-
gehen. Vor dem Berichte an den Kaiser müfsten alle
Lücken der Jahrbücher, der Rechnungen und Verzeichnisse
ausgefüllt werden. Die Ernestiner hielten wie früher ihre
Kapitalbücher für zuverlässig und blieben dabei, dafs die
steigenden und fallenden Nutzungen mit dem Artikel über
die Abschätzung nach 11 oder 22 Jahren dem Kaiser zur
Entscheidung anheimgegeben worden wäre; mit sichtlichem
Unwillen lehnten sie es ab, auf eine genaue Berechnung
der Holz-, Teich- und Schafnutzung einzugehen. Man
hätte sich nur, sagten sie, mit den früher übersehenen
Nutzungen wie Fronden, Dielenzoll, Töpferzins u. dergl.
zu befassen.
Obgleich die brandenburgischen Bevollmächtigten die
Weimarer zur Nachgiebigkeit zu bewegen suchten, so
sträubten diese sich doch gegen eine gründliche Unter-
suchung der Forstnutzung und wollten auch nur unver-
bindliche Vorschläge hinsichtlich der Schaf- und Teich-
nutzung anhören. Infolgedessen hielten es die Kursachsen
für überflüssig, die Brandenburger länger zu bemühen,
und schlugen Einstellung der zwecklosen Besprechungen
vor. Darauf entwarfen die brandenburgischen Unter-
händler einen Bericht an den Kaiser, worin die Meinungen
beider Teile zur Geltung kamen; allein über den Schlufs
Moritz von Sachsen und die Ernestiner. 267
einigte man sich nicht. Die Parteien verlangten dazu die
Zustimmung der Fürsten. Verstimmt über die Erfolg-
losigkeit der Tagsatzung trennte man sich.
Kurfürst Moritz prüfte den Bericht, ergänzte den
Schluis und schickte das Schriftstück am 6. Dezember 1548
an Kurfürst Joachim mit der Bitte um weitere Beförderung.
Dann ersuchte er den Kaiser, die Vettern anzuweisen,
dafs sie gemäfs dem brandenburgischen Abschiede vom
31. Mai 1547 die gesamten Amtsnutzungen in die „Kapital-
bücher und Register" eintrügen und die Holz-, Teich- und
Schafnutzung nach landesüblichem Brauche in billiger
Weise einschätzen lielsen; denn kaum der vierte Teil der
Holznutzung, die sich wohl auf 16000 Gulden beliefe,
wäre in die Amtsbücher eingetragen worden. Veranschlagte
und berechnete man alles, dann überstiege die gesamte
Einnahme jedenfalls das vertragsraälsige Jahreseinkommen
von 50000 Gulden. Stellte sich aber heraus, dafs es nicht
50000 Gulden betrüge, dann wollte er kein Land abtreten,
sondern Geld geben und die Ergänzungssumme auf etliche
Ämter versichern. Wie der Kurfürst, so machte auch
Johann Friedrich eine besondere Eingabe an den Kaiser,
worin er auf die in Augsburg betriebenen Verhandlungen
Bezug nahm und jeder weiteren Verschleppung der Liqui-
dation vorzubeugen suchte.
Was geschah? In der Frühe des 18. Februar 1549-^)
wurde im Beisein des Bischofs von Arras den in Brüssel
anwesenden kurfürstlichen und herzoglichen Räten ein
kaiserliches Urteil über mehrere Punkte vorgelesen und
zur Abschrift übergeben. Danach sollten bei der Ab-
schätzung der ernestinischen Einkünfte die mit der Er-
hebung und Einbringung derselben notwendig verbundenen
Kosten, aber nicht die Besoldung der Beamten, der Kästner,
Schösser, Kornschreiber u. a. abgezogen werden. Der
Kurfürst hatte den am Einkommen von 50000 Gulden
fehlenden Betrag „in guten und gewissen jährlichen Ge-
fällen zu erstatten, zu verweisen und zu versichern", nicht
durch Land und Leute zu ergänzen oder zu vergüten.
Beide Parteien durften die Fragen über die Schriftsassen
und über das peinliche Gericht auf den Erfurter Straften
-9) HStA. Dresden Loc.9138 Allerhand Sendsehreilten etc. 153.5 f.
Bl. 535; Loc. 9140 Handlungen und Sachen 1546 f. Bl. 269; Loc. 9146
Allerlei vermengte Verzeichnisse etc. 1546—1553 Bl. 128; Loc. 9147
Allerlei Irrungen Bl. 323 f. 383; Loc. 91 4S Produkte, Schriften und
Berichte Bl. 79 f. Weimar Reg. M fol. 122 Nr. 8.
268 S. Ifsleib:
weiter erörtern. Zunächst hatte der Kurfürst auf die
von seinen Vettern eingereichte Schrift innerhalb 14 Tagen
zu erwidern, dann sollten die Ernestiner entgegnen usw.
Jedem Teile war es auch erlaubt, ,.Ratschläge und Be-
lehrungen nach dem gemeinen rechtlichen Gebrauche"
einzuholen. In betreff der Liquidation sollte man die
Jahrbücher und Register der letzten 22 Jahre in Ordnung
bringen und die Holz-, Teich- und Schafnutzung, wie die
anderen steigenden und fallenden j^utzungen in landes-
üblicher und billiger Weise veranschlagen. Die kurfürst-
lichen Eäte durften alle Amtsbücher und Verzeichnisse
prüfen, die Beamten verhören, Besichtigungen und
Messungen vornehmen. Nach vollbrachter Arbeit sollte
sich der Kurfürst für einen der vier Vorschläge'-^),
die die Ernestiner gegen die Abschätzung nach den
letzten elf Jahren gemacht hatten, entscheiden und den
gerechtesten Durchschnitt des Einkommens suchen. Er
war nicht verpflichtet, die versetzten herzoglichen Jahr-
renten einzulösen oder anderen unbilligen Forderungen
nachzugeben. Falls die an Gerstungen, Salzungen und
Kapellendorf haftende Pfandschaft abgelöst würde, sollte
er den dadurch entstehenden Verlust seinem früheren
Erbieten nach durch Geld oder sichere Gefälle, nicht
durch Ämter oder Güter ersetzen. Im übrigen blieben
alle zwischen den Parteien verglichenen Punkte rechts-
kräftig.
Zufolge dieses kaiserlichen Spruches war kein Teil
vor dem andern bevorzugt; Vorteil und Nachteil, Verlust
und Gewinn erschienen gleichmäfsig verteilt.
Eine Äufserung des Kurfürsten über das kaiserliche
Urteil ist unbekannt-^"). Herzog Johann Friedrich aber
war tief betrübt darüber, dals die Ergänzung des Ein-
kommens nicht durch Ämter, sondern durch Gefälle er-
folgen sollte, und dafs die Berichtigung der Amtsbücher
und Register, sowie die genaue Abschätzung aller Nut-
~°) 1. Das Einkommen der letzten 22 Jahre sollte einfach durch
22 geteilt werden. 2. Die fünf ersten und die fünf letzten Jahre
sollten ausgeschieden und der Durchschnitt der zwölf mittleren Jahre
gesucht werden. 3. Man sollte das Mittel vom höchsten und niedrig-
sten Einkommen der letzten 22 Jahre berechnen. 4. Das Jahr von
Walpurgis 1546 bis dahin 1547 sollte malsgebend sein.
'^o) Moritz war von Januar bis März 1549 in Süddeutschland
und Italien. Vgl. meine Abhandlung über die Gefangenschaft
Philipps von Hessen, in dieser Ztschr. XIV (1893), 230.
Moritz von Sachsen und die Ernestiner. 269
Zungen klar und bestimmt gefordert wurde; das hiefs,
die Li(iuidation von vorn anfangen und den Hader von
neuem anfachen. Bitter beklagte er, dal's der Kaiser
nicht rechtmäfsig, sondern nach den falschen Berichten
etlicher Leute über gewisse Vorgänge im Lager vor
Wittenberg, wovon er kein Wort wüfste, entschieden hätte.
Schmerzlich grübelte er darüber nach, ob er den un-
gerechten Spruch anfechten und eine Berufung einlegen
oder eine demütige Bittschrifft einreichen sollte. Was
half es? Die Erfolglosigkeit jedes Schrittes war zu be-
sorgen. Schwerlich wurde die Entscheidung gemildert
oder zurückgezogen. Überdies reizte er durch sein Ver-
halten die kaiserlichen Räte, die das Urteil ausgearbeitet
hatten, zu weiterer Mifsgunst. Höchst bedenklich war
OS auch, Moritz einen triftigen Grund zur Erbitterung zu
geben, weil man mit ihm über die steigenden und fallenden
Nutzungen und über die Abschätzung nach 22 Jahren
übereinkommen mulste.
Im Mai hatte er die Überzeugung, dafs es besser
wäre, sich mit Moritz friedlich auseinanderzusetzen, als
eine Berufung oder Bittschrift beim Kaiser einzureichen
und dann eine weitläufige Rechtfertigung abzuwarten und
dergl. Ohne sich eine Blöfse zu geben, sollten seine Räte
darüber Erkundigungen einziehen, ob Moritz zur gütlichen
Verhandlung geneigt wäre. Seine Söhne sollten vorläufig
nicht an den Vetter schreiben, weil der Schritt kurz nach
erfolgtem kaiserlichen Spruche als Kleinmut, Nieder-
geschlagenheit und allzugrolse Nachgiebigkeit erschiene.
Es wäre zu befürchten, dals dann dem Gegner „der Bauch
desto mehr wüchse" und er hoffartiger als früher die Li-
quidation wenig beförderte. Schriebe aber Moritz an seine
Söhne, dann sollten sie freundlich antworten. Unter Um-
ständen könnte man auch Briefe an einem Tage gegen-
seitig austauschen, wie einst er und sein Vater Johann
es mit Herzog Georg gemacht hätten. Zuletzt empfahl
er, dafs Dr. Brück sich mit Dr. Fachs ins Einvernehmen
setzte und eine Unterredung beantragte. Ungeachtet
der kaiserlichen Entscheidung sollte dann Dr. Brück
darauf bestehen, dafs die Ergänzung des Einkommens
wenigstens teilweise durch Ämter gesichert würde; auch
sollte er hören, ob Moritz dahin zu bringen wäre,
dafs er auf die Schriftsassen sowie auf die Stadt
Pölsneck und das Ämtchen Schwarzwald gutwillig ver-
zichtete.
270 S. Ifsleib:
In der Tat kamen die beiden Räte Fachs und Brück
am 24. Juli 1549 in Weilsenf eis zusammen -^^j und berieten
vertraulich, wie wohl die weitläufig und langwierig ge-
wordene Liquidation rasch und gut zu beenden w^äre.
Beide meinten, dals man sich über eine runde Summe,
die das jährliche Einkommen von 50000 Gulden sicherte,
verständigen mülste. Darauf äulserte Dr. Brück, dals die
bisherige Abschätzung seines Wissens eine Jahreseinnahme
von 33000 Gulden ergeben hätte, demgemäß müfste der
Kurfürst einen jährlichen Zuschufs von 17000 Gulden ge-
währen. Wäre er nun zu bewegen, den Rest teils durch
Ämter, teils durch gute Gefälle oder Geld zu erstatten,
dann erlielsen die jungen Herzöge jedenfalls etwas vom
Nachtrage der 17000 Gulden. Dr. Fachs erwiderte, dals
sich die Abschätzungssumme bereits auf 36 096 Gulden
beliefe ; doch stiege sie noch erheblich durch den Anschlag
aller Nutzungen. Schwerlich könnte jemand den Kur-
fürsten zur Abtretung eines Amtes bringen; denn die
thüringischen Ämter Weiisenfels, Frej^burg, Sachsenburg
u. a. besäfse Herzog August, auch wäre ihm das.. Amt
Eisenberg der Jagd wegen überlassen worden ; die Ämter
Suiza, Herbsleben und Eckartsberga könnte man der Lage
und der Stralsen halber nicht entbehren. Dr. Brück ver-
setzte, dafs jede künftige Abschätzung einen Rest von
17000 Gulden aufweisen würde, man möchte schätzen,
wie man wollte. Bliebe Dr. Fachs bei seiner letzten
Äulserung , dann müfste er nach Weimar schreiben , dals
man sich keine Hoffnung auf Land und Leute machen
sollte. Der kurfürstliche Rat erklärte, dafs er es beim
Gesagten bewenden liefse.
Die weitere Unterredung beider berührte die Punkte
über die Schriftsassen, über das Gericht auf den Erfurter
Strafsen, über Pölsneck und Schwarzwald, über die säch-
sischen Obergerichte •^-), über den neuen Reichsanschlag
u. a. Beim Leibgeding der Herzogin Sibylle machte Dr.
Fachs darauf aufmerksam, dafs die Sache nicht ohne
König Ferdinand erledigt werden könnte; dieser aber
suchte, wie man jüngst in Prag erfahren hätte, alles „sehr
3') HStA. Dresden Loc. 9138 Allerhand Sendschreiben etc. 1535 f.
Bl. 549; Loc. 9148 Xeulichste ergangene Schriften etc. 1549 Bl. 152 f.
Weimar Reg. M fol. 203 Nr. 13. 14.
^-) Vgl. darüber HStA. Dresden Loc. 9148 Liquidationshäudel
1548—1550 Bl. 171. 191. 208.
Moritz von Sachsen und die Ernestiner. 271
hart und genau" ^^). Hinsichtlich der Gesamtlehnscliaft
konnte er mit gutem Gewissen versichern, dals der Kur-
fürst bei jeder Gelegenlieit um die Zulassung seiner
Vettern zu derselben gebeten hätte; allein der Kaiser
wäre unnachgiebig und wollte erst die jungen Herzöge
erproben. Hätten Moritz und August männliche Erben,
wodurch die Wahrscheinlichkeit eines Erbfalles an die
Vettern in weitere Ferne rückte, dann käme man viel-
leicht eher zum Ziele als jetzt, wo die Aussicht auf männ-
liche Lehnserben in Dresden und Weil'senfels zweifelhaft
und besorglich wäre. Als Dr. Brück fragte, ob der Kur-
fürst seinen der Schulden wegen bedrängten Vettern wohl
etliche tausend Gulden als Abschlagszahlung von den
laufenden Rückständen geben würde, anwortete Dr. Fachs,
daliä er die Sache nicht anzubringen wagte; denn sein
Herr hätte jedenfalls Avenig guten Willen dazu, weil die
Herzöge sich gegen ihn so sehr verhetzen liefsen und
nicht einmal an ihn schrieben. Dr. Brück erwiderte: er
hätte längst gewünscht, dafs sie es täten, um des Guten
willen, das daraus hervorgehen möchte. In Zeitz (im
Oktober 1548) hätte ein kurfürstlicher Abgeordneter —
er meinte Graf Hans 'Georg v. Mansfeld — geäulisert,
dafs Moritz jedenfalls zu bewegen wäre, ein, zwei oder
drei Ämter herauszugeben, wenn die jungen Herren an ihn
schrieben. Sofort erklärte Fachs: wer es auch gesagt
hätte, sicherlich hätte er keinen Befehl vom Kurfürsten
dazu gehabt.
Als man die Religion und das Interim erwähnte,
sprach Dr. Fachs mit so grofser Anerkennung vom Ent-
würfe der neuen kursächsischen Kirchenordnung, den die
Theologen auf Grund des Leipziger Landtagsbeschlusses
ausgearbeitet hätten, dafs Dr. Brück im stillen besorgte,
man möchte eines Tages als Bedingung zur Verständi-
gung mit den jungen Herzögen ihren Anschlufs an das
Leipziger Interim stellen.
Schlielslich kehrten die beiden Räte zur Liquidations-
frage zurück und verabredeten, ihrerseits zu erforschen,
ob die Fürsten geneigt wären, das weitläufige Liquidations-
verfahren zu verlassen und sich über eine bestimmte Summe
jährlichen Zuschusses zu einigen. Günstigenfalls wollten
beide in Naumburg wieder zusammenkommen und alles
^^) Dr. Fachs teilte den Inhalt des Prager Vertrages vom 8. Juni
1549 kurz mit. S. H8tA. Dresden Urkunden 11392.
272 S. IMeib:
besprechen. Zuversichtlich hoiften sie, die anderen Punkte
leicht zu erledigen, sobald man über den Hauptartikel
einig wäre.
Nach Jena zurückgekehrt, berichtete Dr. Brück an
Herzog Johann Friedrich und seine Söhne ausführlich
über das Gespräch mit Dr. Fachs und empfahl weitere
gütliche Verhandlung. In Weimar waren die Räte darüber
verschiedener Meinung: die einen spendeten dem Vor-
schlage Brücks Beifall, die anderen, voran der Kanzler
Jobst v. Hain, wünschten die Einreichung einer Bittschrift
an den Kaiser gegen den Rechtsspruch vom 18. Februar.
Zuletzt einigte man sich, über gütliche Verhandlung und
Bittschrift die Meinung des gefangenen Herzogs einzu-
holen. Dadurch geriet Dr. Brück in peinliche Verlegenheit,
denn er hatte Dr. Fachs umgehende Nachricht in Aussicht
gestellt. Notgedrungen schrieb er ihm, dafs man in Weimar
zur gütlichen Verhandlung geneigt wäre; doch hielte man
es für nötig, den jungen, zur Zeit in Pommern verweilenden
Herzog Johann Wilhelm-^*) davon in Kenntnis zu setzen
und seine Ansicht zu erfahren. Nach erfolgter Antwort
wollte er ihm unverzüglich schreiben.
Der gefangene Herzog billigte die gütliche Verhand-
lung und die Bittschrift. Während man diese an den
kaiserlichen Hof beförderte, sollte Dr. Brück mit Dr. Fachs
abermals zusammenkommen und über eine bestimmte
Summe verhandeln; es wurde ihm erlaubt, von 17000 auf
15500 Gulden herabzugehen, wenn er _ bemerkte, dafs
Moritz geneigt wäre, ein, zwei oder drei Ämter oder einige
Dörfergruppen abzutreten und auf die Schriftsassen, die
Stadt Pöfsneck und das Amt Schwarzwald zu verzichten.
In einem vertraulichen Brief an Dr. Brück klagte Johann
Friedrich darüber, dafs Moritz allem Anscheine nach mit
der Zeit alle ihre Besitzungen an sich bringen und „zum
Mantel auch gern den Bock" haben wollte. Spräche der
Kaiser eines Tages seinen Söhnen des Glaubens wegen
ihr Land ab, dann würde Moritz, da er die Gesamt-
^*) Über den Aufenthalt Johann Wilhelms bei seinem Schwager
Philipp in Pommern seit Juni 1549 vergleiche man Weimar Reg. K
269 Nr. 12 u. 11. Der Vater hatte die Reise des Sohnes nach Pommern
erlaubt. Unwillig aber war er später über die Fahrt des Sohnes nach
Königsberg zur Hochzeit des Herzogs von Preufsen (im Februar
1550); denn er vermutete, dafs man dort etwas Neues einfädeln und
seine Söhne mit hineinziehen wollte. Johann Wilhelm mufste väter-
lichem Befehl zufolge nach Pommern zurückkehren und hatte sich
brieflich zu rechtfertigen.
Moritz von Sachsen und die Ernestiner. 273
belehnung besäfse, sie verjagen und vertreiben unter dem
früher (1546) gemachten Vorwande, dafs er das Land
nicht in fremde Hände kommen hissen dürfte. Eine Ver-
gleichung seiner Söhne mit Moritz wäre aber nicht
wünschenswert; denn Christus und Belial gehörten nicht
in ein Reich. Seine Söhne sollten sich hüten, mit ihrem
Vetter viel Gemeinschaft zu haben oder gar neue Bünd-
nisse zu schliefsen; die Wiederaufrichtung der alten, zu
gegenseitiger Unterstützung verpflichtenden Erbeinigung
sollte vermieden werden.
Als Dr. Brück um eine neue Unterredung gebeten
hatte, zeigte Dr. Fachs nach längerem Schweigen am
12. September 1549 an, dals zwei triftige Gründe alles
verzögert hätten : einmal wäre der Kurfürst auf dem Tage
von Jüterbog, wo die sächsischen Kreisstände über die
Vollziehung der Acht gegen Magdeburg beraten hätten,
durch ein herzogliches Schreiben aus Weimar unverdienter-
weise hart verunglimpft worden"^') und zweitens hätte
man lange Zeit nach der Zustellung des kaiserlichen Urteils
vom 18. Februar gegen das Herkommen und gegen den
Gebrauch des sächsischen Rechtes eine Bittschrift am
kaiserlichen Hofe eingereicht, um eine Änderung in
mehreren Punkten herbeizuführen. Weder das ungebühr-
liche Schreiben noch die unberechtigte Bittschrift dienten
zur Beförderung eines friedlichen Vergleiches. Es könnte
nur dann eine neue Unterredung stattfinden, wenn Brück
es vorher dahin brächte, dafs die Herzöge die Bittschrift
fallen liefsen.
Vom Kaiser aufgefordert, auf die Bittschrift zu er-
widern, erklärte Kurfürst Moritz kmz und bündig, dafs
er die Ergänzungssumme nur durch gute Gefälle oder
Geld, nicht durch Ämter erstatten wollte. Aulserdem
behielt er sich vor, seine Gründe über die Abschätzung
nach 11 oder 22 Jahren anzugeben, falls die Bittschrift
künftig noch Berücksichtigung fände.
Darauf befahl Johann Friedrich seinem vertrauten
Rat, auf alle Fälle ein zweites Gespräch mit Dr. Fachs
zu ermöglichen, damit seine Söhne dem Vetter vorläufig
nicht entgegenkommen rnüfsten, denn es stünde geschrieben:
Gott stielse die Hofiartigen vom Stuhle und erhöbe die
'^^) Der Kreistag zu Jüterbog dauerte vom 21. — 31. August 1549.
Die Weimarer hatten ihre Abwesenheit durch die Berufung auf
ihre Geldnot entschuldigt, vrohin sie durch den Rückstand der ihnen
schuldigen kurfürstlichen Ergänzungszahlungen geraten wären.
Neues Archiv f. S. G. u. A. XXIV. 3. 4. 18
274 S. IMeib:
Demütigen. Wiederum warnte er ernstlich vor einem
näheren Verhältnisse oder vor einem Bunde seiner Söhne
mit Moritz.
Schwieriger als man dachte kam es zur zweiten Be-
gegnung der beiden Räte. Erst im Februar 1550 lud
Dr. Fachs den alten Brück nach Leipzig ein mit der
Bitte, zwei Genossen mitzubringen, damit die Verant-
wortung nicht auf ihren Schultern allein ruhte.
Mittlerweile hatte ein beachtenswerter sehr vertrau-
licher Briefwechsel zwischen Johann Friedrich und Dr.
Brück begonnen'^*'). Seit Monaten w^urde des Herzogs
Gemahlin Sibylle von Besorgnis erregenden Krankheits-
anfällen heimgesucht. ZurÄulserung über den Gesundheits-
zustand heftig gedrängt, erklärte der Leibarzt Dr. Ratzen-
berger dem Gefangenen am 10. Dezember 1549, dais die
eheliche Trennung der Hauptgrund der Krankheit wäre.
Obgleich die unglückliche Herzogin den Kaiser um die
Befreiung des Gemahls flehentlich bat, so erhielt sie doch
eine abschlägige Antwort. Die Klagen der Gattin hätten
wohl ein steinernes Herz bewegen können, schrieb Johann
Friedrich an Brück; allein am kaiserlichen Hofe wäre
keine Barmherzigkeit, sondern nur Gewalt und Tyrannei.
Aus Furcht, dais er nach der Befreiung oder Betagung
etwas Gefährliches anfangen könnte, schenkte mau ihm
und seinen Worten weder Glauben noch Vertrauen. Der
bedauernswürdige Zustand der Gattin liels ihm keine
Ruhe; Tag und Nacht überlegte er, was zu tun wäre.
Endlich gab er kund: wenn Brück und Fachs die Liqui-
dation glücklich beendet hätten, dann wäre vielleicht Moritz
bereit, den Kaiser zu bitten und zu bewegen, dafs er ihn
um seiner Gattin willen nach Meifsen bringen und dort
gefangen halten Heise. Wenn er sein krankes Weib retten
und mit ihr zusammenleben könnte, dann wollte er sich
seinem ärgsten Feinde guten Mutes anvertrauen. Viel-
leicht verhielte sich der Vetter nicht gar zu übel gegen
ihn, damit er endlich aus dem bösen Geschrei, das er bei
Freunden und Feinden hätte, herauskäme. Es wäre an-
zunehmen, dafs er ihn ganz gern in seiner Gewalt sähe,
weil er dann die Gewähr dafür hätte, dafs die jungen
Vettern nichts gegen ihn anfingen; denn da Moritz wie
^ö) HStA. Dresden Loc. 9138 Allerhand Sendschreiben etc.
153.5 f. BL592; Loc. 9142 Chuffürst Johann Friedrichs Custodien und
Erledigung- etc. Bl. 8. 16 f.
Moritz von Sachsen inid die Ernestiner. 275
sein Bruder August ein böses Gewissen besäfse, so
fürchtete er sich allerorten vor jedem rauschenden Blatte.
Mutvoll wollte er gewisse Demütigungen ertragen, wenn
sie weder Gewissen noch Ehre verletzten. Vor der Haft
in Meifsen aber wünschte er etliche Bedingungen zu
stellen und mit Moritz zu vereinbaren.
Zufolge eines erhaltenen Entwurfes war er gewillt,
auf dem ihm zugewiesenen Schlosse^") mit der Gemahlin
und mit dem Hofgesinde auf eigene Kosten zu leben,
keine Nacht ohne besondere Erlaubnis aufserhalb der
Behausung zu bleiben und nie ohne den mit seiner Über-
wachung betrauten Amtmann auszureiten oder auszufahren.
In seiner Umgebung wünschte er einen solchen Geist-
lichen zu haben, der das AVort Gottes und das Sakrament
gemäls dem Augsburgischen Bekenntnis lehrte und spen-
dete. Des Glaubens halber sollte man gegen ihn weder
Druck noch Zwang anwenden. Seine Söhne und Räte
sollten jederzeit freien Zutritt zu ihm und unumschränkten
Briefwechsel mit ihm haben. Da er nur des Kaisers
Gefangener wäre, so beanspruchte er nach dessen plötz-
lichem oder unerwartetem Tode volle Freiheit; doch wollte
er den Wittenberger Vertrag in allen Stücken halten.
Während Johann Friedrich über diese Dinge strenge
Verschwiegenheit gegen seine Söhne und Räte verlangte,
erlaubte er Dr. Brück, mit Dr. Fachs darüber ganz geheim
und vertraulich zu reden und seine Meinung zu hören.
Obgleich die ganze Sache auf den alten getreuen und
bewährten Rat einen tiefen Eindruck machte, so war er
doch voller Bedenken , sie mit Dr. Fachs vor beendeter
Li(iuidation zu besprechen. Der Herzog aber wies jeden
triftigen Grund zurück und forderte ungeduldig eine ent-
schlossene Beförderung des geheimen Handels. Brück
sollte möglichst bald nach Leipzig eilen, ohne Scheu oder
Scham vor die Türe des Dr. Fachs fahren und zu ihm
gehen; keine bange oder quälende Besorgnis sollte die
angebotene Unterredung vereiteln. Die Not geböte, den
geheimen Handel zu betreiben und das Gemüt der Wider-
wärtigen zu erforschen, selbst wenn die Meilsner noch
hoffärtiger, stolzer und trotziger würden. Jedermann kannte
sie und alle Welt, auch der kaiserliche Hof, redete übel
von ihnen. Er selbst fürchtete nichts; denn Gott könnte
*■') Er dachte vor allem an das Schlofs Schellenberg-, wo er „als
ein schwerer AVaidmann" bequem jagen könnte.
18*
276 S. Ifsleib:
ihn überall schützen und behüten. Alles geschähe der
Gemahlin wegen; seine Pflicht und Ehre geböte, sein
armes Weib aus schwerer Trübsal zu retten und vor
zeitigem Tode zu bewahren. Vor Wittenberg, vor Halle
und in Ausgburg wäre er viel zu hart gegen Moritz ge-
wesen; jetzt dächte er anders und wünschte Versöhnung
mit dem Gegner. Falls Brück die Sache nicht allein auf
sich nehmen wollte, so möchte er Bernhard v. Mila und
Erasmus v. Minckwitz in das Geheimnis ziehen; sein Sohn
aber sollte nichts davon wissen, weil er wegen seines
jungen und hitzigen Gemütes mehr Lust zur Bache als
zur Versöhnung hätte "^). Unter allen Umständen wäre
Eile nötig. — Ungeachtet der eingetretenen Besserung
der Gesundheit seiner Gemahlin ermunterte er unermüdlich
zur geheimen Unterredung mit Dr. Fachs; allein Brück
konnte es nicht über das Herz bringen, nach Leipzig zu
fahren und über die schwierige Sache vertraut zu plaudern.
Am 9. Mai 1550 kam endlich eine neue Liquidations-
verhandlung zwischen sechs kurfürstlichen und herzog-
lichen Räten, darunter Dr. Fachs und Dr. Brück in Zeitz
zustande ^^•'). Bei Beginn derselben zeigte Dr. Fachs an,
dals man vor allen Dingen über die Holz-, Teich-, Schaf-
und Weinnutzung, sowie über die noch nicht veranschlagten
Einkünfte reden müfste, um endlich die Jahrbücher und
Register zu vervollständigen. Dann könnte man sich über
die jährliche Nachzahlung vergleichen. Die Holznutzung
würde je nach dem Prozentsatze des Reinertrages teils
auf 16000, teils auf 12800 Gulden veranschlagt; nicht
"*) Am 15. Februar 1550 entwarfen Johann Friedrich der Mittlere
\ind ein Graf von Mansfeld (Volrad?) ein Bedenken zum Kampfe
der Protestanten gegen die Papisten. Man wollte Erfurt und Eimbeck,
Bamberg, Würzburg, Nürnberg, Eiclistätt u. a. erobern, auch den
bedrängten Christen in den Niederlanden und in Frankreich Hilfe
leisten, ehe die Gegner ihre geheimen Werbungen und Rüstiangen
beendeten Es galt die Bischöfe mit allen Pfaffen tot zu schlagen, ehe
sie die Anhänger des Augsburgischen Bekenntnisses überfallen und
samt der reinen Lehre ausrotten könnten. HStA. Dresden Loc. 9142
Churfürst Johann Friedrichs Custodien und Erledigung Bl. 3. Man
beachte, dafs am 26. Februar 1550 Markgraf Hans von Küstrin mit
Herzog Albrecht von Preufsen und Johann Albrecht von Mecklenburg
den Königsberger Bund gründete. Im März näherten sich Moritz
und August dem Markgrafen Albrecht von Kulmbach und gingen auch
auf Gründungeines Bundes aus. Vgl. Albrechts Denkschrift an Moritz
vom27.März HStA. Dresden Loc. 7281 Französische Verbundnisse etc.
Bl. 29; s. A v. Drnffel, Briefe u. Akten I, Nr. 388 400.
^''') HStA. Dresden Loc. 9148 Neulichste ergangene Schriften
in der Liciuidatiou 1548—1550 Bl. 202.
Moritz von Sachsen und die Ernestiner. 277
iinerlieblicli wäre auch die Fisch-, Schaf- und Weinnutzung:.
Dr. Brück erwiderte: es erschiene überflüssig;, alle Einzel-
heiten von neuem weitläufig zu erörtern; denn sie wären
da, um sich über eine bestimmte Summe zu verständigen.
Das G-esamteinkommen der jungen Herzöge betrüge tat-
sächlich nicht 36096 Gulden, sondern nur 33000 Gulden
einschlieislich des Einkommens von Pöfsneck, Schwarz-
wald usw., demnach hätte der Kurfürst jährlich 17000
Gulden zu erstatten. Nun wären sie willens, mit den
kurfürstlichen Räten darin übereinzukommen, dals der
jährliche Nachtrag von 17000 Gulden teils durch thüringi-
sche Ämter, teils durch sichere Gefälle ersetzt und ge-
währleistet würde. Dr. Fachs entgegnete, dafs sich in
ihrem Verzeichnisse von 36096 Gulden das Einkommen
von Pölsneck und Schwarz wald, das ungefähr 1000 Gulden
betrüge, nicht befände; es fehlten darin auch noch andere
nicht unbedeutende Einkünfte. Keinesfalls brächte die
Holznutzung nur 2500 Gulden ein, wie man behauptet
hätte, sondern allermindestens 7500 Gulden; die Fisch-
und Teichnutzung betrüge auch nicht weniger als 5000
Gulden. Kurz, man wäre ihrerseits davon überzeugt, dafs
höchstens 5000—6000 Gulden jährlich ergänzt werden
müfsteu. Um endlich einmal volle Klarheit zu erhalten,
hielten sie es für zweckmäfsig, die beiderseitigen Ver-
zeichnisse nebeneinander zu legen und gemeinsam die Ab-
weichungen zu prüfen. Die AVeimarer wiesen diesen
Antrag kurz zurück. Die Unterschiede rührten jedenfalls,
sagten sie, von der verschiedenen Berechnung nach 11
und 22 Jahren her. Um des Friedens willen aber wollten
sie ihren Herren empfehlen, von den 17000 Gulden 1500
bis 2000 zu erlassen, vorausgesetzt, dafs man andererseits
in manchen Stücken nachgiebig wäre. Daraufgab Dr. Fachs
zu erkennen, dafs sie ihrerseits die Absicht hätten, den
Kurfürsten dahin zu bringen, dafs er jährlich 7000 Gulden
aus der Rentkammer verabreichen und seine Ansprüche
auf die Schriftsassen, auf Pöfsneck und Schwarzwald
fallen liefse. Mit dem Gesuche um Abtretung eines Amtes
aber möchte man sie künftig verschonen. Obgleich Dr.
Brück noch mehr zu erreichen suchte, so blieb es doch
beim Anerbieten von 7000 Gulden.
Wie früher, so wünschten auch jetzt die kurfürst-
lichen Räte, dafs die jungen Vettern an den Kurfürsten
schrieben, weil eine persönliche Annäherung nützlich wäre;
allein sie bemerkten wenig Willfährigkeit. Vor derTrennung
278 S. Ifsleib:
versprach man einander, eine neue Zusammenkunft mög-
lichst bald herbeizuführen.
Herzog Johann Friedrich entsetzte sich fast über das
geringe, geradezu schimpfliche Angebot von 7000 Gulden;
doch befahl er, einer anderen Tagsatzung nicht aus dem
Wege zu gehen. Nach langer Beratung beschlols man in
Weimar, den Kaiser um besondere Bevollmächtigte zur
Schlichtung des Liquidationsstreites zu bitten. Unwillig
über das Zeitzer Ergebnis ersuchte Kurfürst Moritz den
Bischof von Arras, dafür zu sorgen, dafs der Kaiser die
jungen Vettern nicht eher belehnte, als bis die Liquidation
beendigt und der Streit über die Schriftsasseu, über
Pöfsneck, Schwarzwald u. a. entschieden wäre*").
In jener Zeit trat der frühere kurfürstliche Kämmerer
Hans V. Ponikau als Vermittler des Liquidationsstreites auf
und hoffte ihn zu schlichten*^). Zunächst traf er mit dem
Landhofmeister Bernhard v. Mila und Erasmus v. Minck-
Avitz*-) in Bürgel zusammen und versprach, alle Mühe
darauf zu verwenden, dafs die jungen Herzöge jährlich
14000 oder wenigstens 12000 Gulden Zuschuls erhielten.
Zw^ar bezweifelte er, dafs der Kurfürst ein Amt abträte;
aber er wollte diesen Punkt möglichst oft zur Sprache
bringen. Dafür glaubte er bürgen zu können, dafs Moritz
nach beendeter Liquidation die Wiedererwerbung der
Gesamtlehnschaft und die Befreiung Johann Friedrichs
ernstlich betreiben würde. Wie Ponikau, so suchte am
20. August 1550 Dr.Kitzing mit dem weimarischen Kanzler
erfolgreiche Verhandlung anzuknüpfen. Zwei Tage später
erbot sich Heinrich v. Bünau , die Eintracht der beiden
sächsischen Häuser herstellen zu helfen.
Nicht genug! Am 22. August kam noch ein ganz un-
erwartetes Anerbieten. Der hessische Rat Hans Bau von
40) HStA. Dresden Loc. 9142 Churflirst Johann Friedrichs
Castodien und Erledigung etc. Bl. 27; Loc. 9147 Allerlei Irrung etc.
1547—1551 Bl. 515.
*i) Ponikau befand sich noch in Bestrickuug auf Pomsen. S.
Anm. 11. HStA. Dresden 9148 Neulichste ergangene Schriften etc.
1548—1551 Bl. 214.
*-) Jobst V. Hain hatte damals das Kanzleramt unwillig nieder-
gelegt. Johann Friedrich nannte ihn gelegentlich den ,,Mann mit
dem dicken Bauche". W. Wenck hat S. 250 die Worte auf Moritz
irrtümlicher Weise bezogen. Später übernahm Erasmus v. Miuckwitz
das Kanzleramt. HStA. Dresden Loc. 9138 Allerhand Sendschreiben
etc. 1535 f. Bl. 558. 582; Loc. 9142 Churfürst Johann Friedrichs
Custodien und Erledigung Bl. 74. Weimar Keg. K fol. 26 Nr. 14.
Moritz von Sachsen und die Ernestiner. 279
Holzliauseu^*^), „ein sehr aiifiiclitiger und runder Gesell", war
bei Moritz und August gewesen und zeigte auf der Heimreise
in Weimar seinem Vetter Eberhard von der Tann, Amtmann
der Wartburg, vertraulich an: Herzog August Heise sagen,
dals er es gern sähe, wenn sich die jungen Herzöge mit
seinem Bruder gütlich verglichen. Wenn sie ihn oder
Markgraf Hans oder Markgraf Albrecht von Branden-
burg'*'*) zusammen oder einzeln als Unterhändler leiden
könnten, so käme man jedenfalls nicht nur zur Verhand-
lung, sondern auch zum Vertrage. Ganz geheim erzählte
Rau: es wären allerlei Dinge vorhanden, die er noch
nicht offenbaren dürfte ; aber kraft eines geplanten Ver-
trages könnten die jungen Herzöge nicht nur mehr Land
gewinnen als sie verloren hätten, sondern sie gelangten
auch bei eintretenden Todesfällen wieder zu ihren früheren
Besitzungen. Als Eberhard neugierig fragte, welches Land
sie erhalten sollten, sagte sein Vetter: es gezieme sich
nicht, schon jetzt davon zu reden.
Von Kassel aus teilte dann Rau Herzog August mit,
dafs er seinen Auftrag in Weimar erledigt hätte und bat,
eine Antwort mit Geduld zu erw^arten und kein Milsfallen
an irgend welcher Verzögerung zu haben. Kaum hatte
der hessische Rat Weimar verlassen, so sprach sein Vetter
mit dem Kanzler v. Minckwitz und bat um eine günstige
Antwort. Dieser berichtete sofort an Herzog Johann
Friedrich und fragte ihn, was er tun sollte, da aufser
Ponikau, Kitzing und Bünau auch Rau Verhandlung an-
geboten hätte. Nach gründlicher Erwägung aller Mit-
teilungen riet der Gefangene, Herzog Augusts Anerbieten
mit füglichen Worten hinzuhalten, bis Ponikau sein Vor-
haben ausgeführt hätte. Eberhard von der Tann sollte
seinem Vetter anzeigen, dafs die jungen Herzöge bereits
eine Zusammenkunft etlicher Räte bewilligt hätten ; bliebe
deren Verhandlung fruchtlos, dann könnte man Herzog
August oder Markgraf Hans als Vermittler wohl leiden,
nicht aber Markgraf Albrecht. Vom Kanzler aufgefordert
schrieb von der Tann in diesem Sinne nach Kassel.
*^) HStA. Dresden Loc. 9142 Churfürst Johann Friedrichs
Custodien und Erledigung Bl. 38. 138. 140 f.; Loc. 9148 Sächsische
Irrung etc. Bl. 21. A. v. Druffel I, Nr. 477.
^*) Vgl. meine Ahhandlung: Hans von Küstrin inid Moritz
von Sachsen, in dieser Ztschr. XXIII (1902), 11 — 13, wo über Moritz'
Verhältnis zu Markgraf Albrecht und über Augusts Besuch beim
Markgrafen Hans die Kede ist.
280 S. Ifsleib:
Die geheimnisvollen Andeutungen des hessischen Rates
liefsen Johann Friedrich vermuten, dafs man mit Frank-
reich verhandelte, seine Söhne mit Moritz aussöhnen und
in einen neuen Bund hineinbringen wollte. Moritz suchte
wohl deshalb an Frankreich einen Rückhalt, weil ihn die
Haltung, die er auf dem Reichstage gegen Konzil und
Interim einnehmen lielse, mit dem Kaiser entzweien könnte.
Und da auch andere Fürsten den Reichstag nicht be-
suchten, so wäre gewil's etwas Neues im Werke; jeden-
falls hätte man die Absicht, eine neue Glocke zu gielsen,
woran seine Söhne und die jungen Landgrafen teilnehmen
sollten. Man könnte für und gegen einen Bund mit
Frankreich sprechen. Nach seinen Erfahrungen wäre es
ratsam, dafs seine Söhne gemäfs dem Wittenberger Ver-
trage lebten, die Liquidation beendeten und mit ihrem
Besitze und Einkommen zufrieden wären. Mit grofsem
Schaden und Verlust hätte er erfahren müssen, wie man
Bündnisse hielte und wohin sie führten. Wie leicht
brächten die treulosen Leute, die jetzt alles lieblich und
suis vorspiegelten, seine Söhne zuletzt um ihr Weniges.
Am 8. September 1550 meldete nun Ponikau nach
Weimar, dais jetzt die beste Gelegenheit zur Beendigung
der Liquidation gekommen wäre, da er den Kurfürsten
davon überzeugt hätte, dafs die jungen Herzöge zum
Vertrage geneigt wären. Rasch hätte sich Moritz ent-
schlossen, die schon festgesetzte Reise auf den Reichstag
um 10 — 14 Tage zu verschieben*'^). Infolgedessen kamen
der Kanzler v. Minckwitz und der Landhofmeister v. Mila
mit Ponikau am 11. September in Eisenberg zusammen.
Dort rühmte sich Ponikau seiner beiden Unterredungen
mit dem Kurfürsten und seiner Beratungen mit den ein-
flulsreichen Räten Fachs, Komerstadt und Christof v. Carlo-
witz. Das erste Gespräch mit Moritz auf dem neuen
Schlolsbau zu Dresden hatte den Erfolg gehabt, dafs die
Räte ihm etliche Artikel vorlegten; allein er wies sie
zurück, weil sie weder gehauen noch gestochen wären.
Während des zweiten Gespräches hätte er dem Kurfürsten
gründlich auseinandergesetzt, dafs die jungen Herzöge
einen jährlichen Nachtrag von 13000 oder mindestens
12000 Gulden und das Amt Eisenberg, sowie Verzicht
*•'*) Die Verschiebung der Reise hatte andere Gründe. S. meine
Abhandlung: Magdeburgs Belagerung durch Moritz von Sachsen
1550-1551, in dieser Ztschr. V (1884), 181.
Moritz von Sachsen imtl die Ernestiner. 281
auf die Schriftsassen, auf Pölsneck und Scliwarzwald,
auch Willfährigkeit hinsichtlich des Leibgedinges der
Herzogin u. a. erwarteten. Wie mit dem Kurfürsten, so
hätte er sich mit den Eäten darüber „etwas scharf ge-
bissen"; denn sie wollten nur 12000 Gulden geben, das
Amt Eisenberg und die Schriftsassen behalten und mit
dem Leibgeding verschont bleiben. Je zwölf Vertreter der
Landstände sollten rasch zusammenkommen und verhandeln.
Dann wollte der Kurfürst in der Nähe sein, die Dinge
abwarten und den Vertrag annehmen. Das wäre sicher
und gewils, fuhr Ponikau fort, dafe sich Moritz nach dem
Ende des Liquidationsstreites für die Befreiung des ge-
fangenen Herzogs und für die Gesamtlehnschaft fleilsig
verwenden würde; allerdings könnte er sich nicht ur-
kundlich dazu verpflichten, beides durchzusetzen. Gern
träte er mit seinen jungen Vettern in ein freundschaft-
liches und vertrauenvolles Verhältnis. Nach einigem
Zögern erklärten sich v. Minckwitz und v. Mila mit einer
Tagsatzung von zwei landständischen Ausschüssen einvor-
standen ; doch baten sie um einen späteren Tag als den
21. September, weil sie in einer so wichtigen Sache die Zu-
stimmung des gefangenen Herzogs und seines Sohnes Johann
Wilhelm, der noch in Pommern wäre, einholen mülsten.
Davon in Kenntnis gesetzt, erklärte Kurfürst Moritz,
dafs die Vertreter der Landstände während seiner Ab-
wesenheit nicht verhandeln dürften. Obgleich sich bald
darauf seine Reise nach Augsburg zerschlug, so unter-
blieb doch vorläufig verschiedener Gründe halber die ge-
plante Tagsatzung.
Aus etlichen Briefen an seinen Kanzler ersieht man,
dafs Johann Friedrich die Liquidation lieber durch Räte
als durch Vertreter der Landstände beendigt wissen
wollte; denn es wäre zu befürchten, dals in einer land-
ständischen Versammlung der Gesamtnutzen und Vorteil
der beiden sächsischen Häuser eine allzugrofse Rolle
spielte; leicht brächte man die Erneuerung der Erbeini-
gung, der Erbverbrüderung und der alten Erbteilungs-
verträge, die Wiederaufrichtung des gemeinsamen Hof-
gerichtes und andere Dinge, unter Umständen auch eine
Verständigung der Theologen über Glaubensfragen zur
Sprache und beantragte die frühere enge sächsische Ge-
meinschaft. Erfolgte ..sie aber, dann machte Moritz als
der Mächtigere sein Übergewicht jederzeit geltend und
suchte seine Vettern allmählich „zu eigenen Leuten" herab-
282 S. Ifsleib:
zudrücken; allein Gott hätte seine Söhne nicht zu Bauern,
sondern zu Fürsten geschaffen. Mit grölster Vorsicht,
allen geheimen Verlockungen aus dem Wege gehend,
sollte man keine Zusammenkunft seiner Söhne mit Moritz
begünstigen, kein neues Bündnis schlielsen, keine gefähr-
liche Gemeinschaft erstreben. Er selbst wünschte keine
Befreiung durch den Vetter usw. Als er hörte, dafs nach
der Niederlage der Magdeburger im Kampfe gegen Herzog
Georg von Mecklenburg Moritz auf Befehl des Kaisers
die siegreichen Landsknechte zusammenhielt und die Be-
lagerung der glaubenstreuen Stadt begann, da wollte er
mit ihm nicht viel mehr zu schaffen haben, wäre er ein
doppelter Lutheraner oder ein Pfaffenknecht, führe er in
die Hölle oder in den Himmel. Ihm graute vor dem un-
berechenbaren Vetter; wer ihm vertraute, hätte Gefahren
von allen Seiten zu befürchten. Seinethalben wollte er
weder ehrlos noch gewissenlos handeln und nichts hinter
dem Kücken des Kaisers tun. Der Wittenberger Vertrag
sollte die Grundlage bleiben, worauf er und seine Söhne
zu fufsen hätten, bis Gott es anders fügte und schickte.
Der Kanzler v. Minckwitz erhielt Befehl, die Liquidation
auf der Basis, die Ponikau gewonnen hätte, vorwärts zu
bringen und die Vertreter der Landstände vorläufig aus
dem Spiele zu lassen.
Unterdessen war auch Moritz auf dem Landtage zu
Torgau, Anfang November^*') 1550, von seiner Eile mit
der landständischen Tagsatzung zurückgekommen; denn
als er seine Landstände zur Wahl eines Ausschusses auf-
forderte, brachte die Mehrheit triftige Gründe dagegen
vor und empfahl die Beilegung des Liquidationsstreites
durch geeignete Räte. Nur mit groiser Mühe setzte er
durch, dafs zunächst Ponikau mit vier kurfürstlichen und
vier herzoglichen Räten verhandeln und dann ein Aus-
schufs von je 17 Vertretern der beiden Landstände mit
Hilfe eines Obmannes alle nicht verglichenen Artikel
endgültig entscheiden sollten. Ehe aber dieser Plan zur
Ausführung kam, nahmen die Dinge eine andere AVendung.
Während der geheimen Unterredung mit den hessischen
Räten Wilhelm v. Schachten und Simon Bing am 5. De-
zember in Wittenberg*^) berührte der Kurfürst auch sein
4ß) HStA. Dresden Loc. 9355 Landtag zu Torgau 1550,
'*■') Vgl. meine Abhandlungen: Magdeburgs Belagerung durch
^loritz von Sachsen S. 219 und die Gefangenschaft Philipps von
Hessen S. 261.
Moritz von Sachsen und die Ernestiner. 283
Verliältnis zu den Vettern in Weimar und sagte: ihret-
wegen hätte man bei ihm Handlung angezettelt; doch Avüi'ste
er nicht, ob's Ernst oder Betrug wäre. Wäre es Ernst, so
wollte er rund und von Grund aus handeln; aber sie
sollten sich keine Gedanken machen, von ihm die Kur-
würde wieder zu erlangen. Wären sie zum Vertrage
geneigt, dann wollte er sie dem gemeinen Handel zum
Besten nicht ausschliefsen und die Befreiung ihres Vaters
mit Fleils befördern, damit die Zwietracht zwischen ihnen
fiele und nicht das gemeine Werk hinderte. Als Wilhelm
V. Schachten mitteilte, dafs Hans Rau vor etlichen Mo-
naten mit seinem Schwager Eberhard von der Tann
darüber gesprochen und von ihm eine günstige Antwort
ei'halten hätte, ersuchte ihn Moritz, sich der Sache emsig
anzunehmen und zu versuchen, ob die Gemüter einander
näher gebracht werden könnten. Beide Hessen ver-
sprachen, ihr Mögliches zu tun und nahmen ihren Heim-
weg über Eisenach, um Eberhard von der Tann auf der
Wartburg aufzusuchen. Da sie ihn nicht fanden, lud ihn
V. Schachten am 15. Dezember von Kassel aus zu einer
Besprechung ein, woran höchstens noch Bernhard v. Mila
teilnehmen sollte. Leider wurde die Sache durch eine
vierwöchentliche Krankheit Eberhards verzögert. Erst
am 28. Dezember schrieb er von Tann aus seinem Schwager
Wilhelm in grolser Eile, dafs er mit Bernhard v. Mila
am 30. Dezember in Eisenach oder am folgenden Tage in
Kreuzburg an der Werra eintreffen wollte. Gern wäre
AV'ilhelm v. Schachten mit Bing nach Kreuzburg geritten;
allein keiner von ihnen konnte abkommen, weil nicht nur
grofse Aufregung in Kassel über den mifsglückten Flucht-
versuch des gefangenen Landgrafen herrschte, sondern
auch die zwischen Kurfürst Moritz und Hans v. Heideck
samt seinen Genossen begonnene Verhandlung eifrig be-
trieben werden mufste. Infolge einer Einladung vom 30. De-
zember erschien Eberhard von der Tann am 4. Januar 1551
in Kassel und versicherte, dals die jungen Herzöge von
Weimar mit dem Kurfürsten in freundschaftliche Beziehung
zu treten wünschten. Darauf beschlofs man, dafs Hans
Rau in das Lager vor Verden eilen und mit Moritz reden,
auch zwischen ihm und Hans v. Heideck, mit dem er sehr
wohl vertraut wäre, verhandeln sollte; vor der Abreise
aber sollte er an Herzog August schreiben, dafs Eberhard
von der Tann jetzt dringend i'iete, die geplanten Ver-
handlungen mit Weimar rasch anzuknüpfen.
384 S. Ifsleib:
Während Rau in der Eichtuug nach Verden davon-
ritt, eilte Eberhard von der Tann nach Weimar und
sprach sowohl mit Johann Friedrich dem Mittleren als
auch mit dem Kanzler v. Minckwitz. Dann schickte er
die von Rau aus Waldeck erhaltenen Briefe (vom 12. Sep-
tember 1550 und 5. Januar 1551) nach Weil'senfels^^) und
bat in einem Begleitbriefe um Beginn der gütlichen Ver-
handlung. Am 15, Januar 1551 gab Herzog August seine
Bereitwilligkeit dazu zu erkennen. Dann forderte er von
Dr. Komerstadt in Dresden Aufschluls über den Stand der
Liquidationssache. Durch ein Schreiben vom 26. Januar
erfuhr er, dalis am 2. März acht Räte verhandeln und
eine AVoche später zwölf Vertrauensmänner unter Leitung
eines Obmannes über alle nicht verglichenen Punkte ent-
scheiden sollten. Fast gleichzeitig erhielt er die Nach-
richt aus Weimar, dals man bereits etliche Artikel an
die kurfürstlichen Räte geschickt hätte mit der Bitte,
Gegenartikel zu stellen und die Tagsatzung anzuberaumen.
Mittlerweile war Hans Rau im Feldlager vor Verden
angekommen und hatte mit Kurfürst Moritz gesprochen.
Darauf zeigte er Eberhard von der Tann vertraulich an,
dafs der Kurfürst seinen Bruder August und Markgraf
Hans als Vermittler wohl leiden könnte und damit ein-
verstanden wäre, wenn vertraute Räte von beiden Teilen
recht bald zusammenkämen und einen Vertrag wohl vor-
bereiteten; gern wollte er um Mitte März auf günstig
gelegener Malstatt erscheinen und den Vertrag vollziehen.
Unverzüglich begab sich Eberhard von der Tann nach
Weimar und setzte Johann Friedrich den Mittleren davon
in Kenntnis. Mit dessen Zustimmung ersuchte er am
7. Februar Herzog August, die Zusammenkunft der Räte
und den Abschluls des Vertrages zum Wohle des Hauses
Sachsens zu befördern. Als das Schreiben in Weifsenfeis
anlangte, war der Herzog nach Dresden gereist und hatte
mit seinem von Verden heimgekehrten siegreichen Bruder
geredet. Bald darauf erhielt Eberhard günstige Antwort.
Herzog August teilte ihm mit, dals Moritz Markgraf
Hans erwartete, um mit ihm alle Dinge zu besprechen^'*).
*^) Rau war in der Herrschaft Waldeck erkrankt und fürchtete
Verzögerung der Reise zu Moritz und zu Herzog August.
^'^') Am 3. Februar 1551 bat Johann Friedrich der Mittlere seinen
Vater um die Erlaubnis zur Teilnahme an dem bevorstehenden Türken-
kriege. Nach geheimer Beratung mit dem Kanzler v. Minckwitz,
Bernhard v. Mila und Dr. Brück lehnte der Gefangene die Bitte des
Moritz von Sachsen und die Ernestiner. 285
In Dresden schlössen Moritz und Hans (vom 19. bis
23. Februar 1551) das bekannte Bündnis zum Schutze des
wahren christlichen Glaubens gemäfs dem Augsburgischen
Bekenntnisse, zur Erhaltung der deutschen Freiheit und
zur Befreiung der gefangenen Fürsten (des Landgrafen
Philipp und des Herzogs Johann Friedrich) unter der
Bedingung, dals die jungen Herren von Weimar dem
Bündnisse beiträten und ihre Irrungen mit Moritz durch
geeignete Unterhändler zu gebührlichem Austrage kommen
liefsen. Wenn Frankreich den Bundesfürsten Hilfe und
Beistand leistete, dann sollten sie ohne Zögern die beiden
Gefangenen zu befreien suchen •''**).
Darauf zog Hans v. Heideck mit einer Werbung des
Markgrafen nach Weimar, wo seine Ankunft (am 3. März)
Verwunderung und Verlegenheit erregte, weil er sich
noch in kaiserlicher Acht befand. Um des Markgrafen
willen aber gab man ihm Gehör; er sprach nicht nur mit
dem Kanzler und einigen Räten, sondern auch mit Herzog
Johann Friedrich dem Mittleren über die Beilegung des
Liquidationsstreites. Nach kurzem Bedenken waren sie
damit einverstanden, dafs Herzog August, Markgraf Hans,
Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg und Fürst
Wolfgang von Anhalt die Vermittlung übernehmen sollten.
Zwei Tage später schickten sie Hans v. Heideck eine
schriftliche Antwort auf seine Werbung nach Freiburg
an der Unstrut nach; dann folgte ein Verzeichnis aller
Artikel, worüber zu verhandeln wäre.
Der Kanzler v. Minckwitz wünschte die Reise des
jungen Herzogs zur Tagsatzung zu verhüten; allein
Johann Friedrich der Altere meinte, dafs die Zurück-
haltung des Sohnes den Fürsten als „Mifstrauen und
Grobheit" erscheinen müfste. Doch riet er zur gröfsten
Vorsicht. Mit väterlichem Ernst ermahnte er den Sohn,
sich während der Liquidationsverhandlung in keine „Bei-
liändel" einzulassen; ohne Beisein und Zustimmung seiner
Räte sollte er nichts bewilligen oder versprechen, unter-
Sohnes wegen der Gefahren, sittlichen Schäden und Unkosten des
Kriegslehens ab. Johann Friedrich sollte sich nicht dazu drängen,
weil ihn weder der Kaiser, noch der König, noch Erzherzog Maximilian
zum Zuge aufgefordert hätten usw. Der jugendliche Herzog hatte
die Absicht, „1000 Pferde und 10 Fähnlein" zu führen. Weimar Reg.
K fol. 266 Nr. 10.
^'') Vgl. meine Abhandlung: Hans von Küstrin und Moritz von
Sachsen, in dieser Ztschr. XXIII (1902), 19 f.
286 S. Ifsleib:
schreiben oder besiegeln. Stets sollte er sagen, dafs er
ohne Wissen seines Vaters und seines Bruders Johann
Wilhelm nichts tun könnte. Der Kanzler v. Minckwitz,
der Landhofmeister Bernhard v. Mila und der Hofmeister
W^olf Mülich erhielten den strengen Befehl, allerorten
und jederzeit um den Sohn zu sein und sich nie von ihm
absondern zu lassen, selbst wenn sie Verdruls und Ärger
davon hätten. Wie der Sohn, so versprachen die Räte
Gehorsam.
Mittlerweile hatte Hans v. Heideck die weimarische
Antwort samt den Artikeln an die Fürsten geschickt.
Kurfürst Moritz freute sich über die Zustimmung des
Vetters zur Tagsatzung; aber an den übergebenen Artikeln
nahm er Anstois''^). Darauf verständigte er sich mit
seinem Bruder August und stellte Gegenartikel auf, die
man in Weimar für „kurz, dunkel und gefährlich" hielt.
Von Moritz gebeten, redete Fürst Wolfgang von Anhalt
am 21. April in Weimar mit Johann Friedrich und seinen
Räten vertraulich über ihre Artikel und über eine ur-
kundliche „A^ersicherung", die der Kurfürst nach be-
endetem Liquidationsstreite jedenfalls verlangen würde''^-).
Mit Zustimmung beider Parteien beraumten Herzog
August und Markgraf Hans eine Tagsatzung in Naum-
burg^-^) an. Sonntag, den 3. Mai, sollten die Räte der
Fürsten eintreffen und tags darauf die Verhandlungen er-
öffnen. Später sollten die vier Unterhändler und Land-
graf Wilhelm von Hessen erscheinen und vermitteln; zu-
letzt sollten Kurfürst Moritz und Herzog Johann Friedrich
mit je acht Vertretern ihrer Landstände ankommen •^^).
■'^) Die 16 Artikel enthielten die Ergänzung zum Einkommen von
50000 Gulden, die Schriftsassen, den Schadenersatz von 42000 Gulden,
die Schuld von 100000 Gulden, das Leibgut der Herzogin, Kanzlei-
händel, Gesamtlehnschaft, Befreiung Johann Friedrichs u. a.
ö2) HStA. Dresden Loc. 9142 Churfürst Johann Friedrichs
Custodien und Erledigung etc. Bl. 63. 78. 83.
^2) Berlin 39, 3, Naumburgische Handlung und Handlung zu
Naumburg. HStA. Dresden Loc. 8787 Naumburgische gütliche Hand-
lung 1548 — 1551 Bl. 1. 39 f.; Loc. 9139 Des gewesenen Churfürsten
Kriegshandlung 1546—1553, Naumburgische Handlung 1551 B1.55f. ;
Loc. 9148 Sächsische Irrung 1551 Bl. 29, Den gefangenen Churfürsten
Johann Friedrich belangend 1551 Bl. 1. 21 f., Irrung und Liquidation
1549—1552 Bl. If, ; Loc. 12040 Schriften, Vorschläge usw. zu Naum-
burg 1551 Bl. 1 f. Weimar Reg. M fol. 212 Nr. 18, fol. 218 Nr. 19,
fol. 219 Nr. 6 usw.
■'^) Kurfürst Moritz war gegen seinen Vetter durchaus zuvor-
kommend. Ohne weiteres überliefs er ihm die Herberge, die er
Moritz von Sachsen und die Ernestiner. 287
Die Räte Herzog Augusts waren rechtzeitig zur
Stelle; dann kamen die Räte des Herzogs von Weimar,
des Kurfürsten und des Fürsten von Anhalt. Die Räte
des Markgrafen fanden sich erst am Abende des 5. Mai
ein, noch später die des Herzogs von Mecklenburg und
des Landgrafen Wilhelm.
Gemäls der getroffenen Übereinkunft erschienen die
Räte Herzog Augusts und Wolfgangs von Anhalt am
4. Mai um zwölf Uhr auf dem Rathause und hörten die
kurfürstlichen und die herzoglichen Räte nacheinander.
Bei Beginn des Vortrags erhoben die kurfürstlichen Räte
dagegen Einspruch, dafs die früher verglichenen oder
vom Kaiser entschiedenen oder am kaiserlichen Hof-
gerichte noch anhängigen Artikel in die Verhandlung ge-
zogen würden. Dann gaben sie ausführlichen Aufschlufs
über den Liquidationsstreit und sagten, dafs man in Zeitz
(am 9. Mai 1550) darauf ausgegangen wäre, eine Er-
gänzungssumme zur Sicherung der vertragsmäfsigen Ein-
nahmen von 50000 Gulden festzusetzen. Man hätte der
Gegenpartei in Aussicht gestellt, den Kurfürsten dahin
zu bringen, dafs er ihr jährlich 7000 Gulden gäbe, wenn
sie ihm in einigen Stücken willfährig wäre. Um zwei
Uhr erschienen die herzoglichen Räte und fochten etliche
kurfürstliche Artikel an, die nach ihrer Meinung weder
zur Liquidation, noch zum Wittenberger Vertrage gehörten
und bisher nie in Frage gekommen wären. Über die Ver-
handlung in Zeitz teilten sie mit, dafs man ihrerseits erst
17 000, dann _15 000 Gulden als runde, teils durch Geld,
teils durch Ämter zu erstattende Summe beansprucht
hätte; eine weitere gegenseitige Annäherung wäre nicht
erfolgt. Die Räte der Unterhändler baten beide Parteien
um schriftliche Übergabe ihrer gehaltenen Vorträge, damit
sie dieselben den anderen Räten nach der Ankunft vor-
legen könnten.
An den nächsten Tagen wurden die Besprechungen
über die Liquidation gemeinsam, aber nutzlos, fortgesetzt.
Beide Parteien stritten wie früher um die Jahrbücher,
Rechnungen und Verzeichnisse, über die Jahre der Ab-
schätzung, über die Abschätzungssumme, über die Schrift-
sassen, Klöster, Strafsen usw. Die kurfürstlichen Räte
wollten durchaus nichts davon wissen, dafs man der
wünschte, obgleich er sie schon für sich gewählt hatte; auch liefs
er für das Gefolge reichlich sorgen.
288 S. Ifsleib:
Gegenpartei das Amt Eisenberg .oder Königsberg •^^) je-
mals in Aussiclit gestellt hätte. Überdrüssig aller Wort-
gefechte erklärten sie, dafs der ganze Streit über die
Liquidation vor die Fürsten als die rechten Vermittler
gehörte und forderten Schlufs der unerquicklichen Aus-
einandersetzungen. Bis zur Ankunft der Fürsten wurden
nur noch schriftliche Berichte und Verzeichnisse einge-
fordert und übergeben.
Sonnabend, den 9. Mai, nahte Landgraf Wilhelm;
Sonntag nachmittag trafen Herzog August, Markgraf
Hans, Herzog Johann Albrecht und Fürst Wolfgang ein,
es folgten die Vertreter der Landstände, und abends kam
Kurfürst Moritz. Der Kanzler v. Minckwitz suchte Herzog
Johann Friedrich in Dornburg zurückzuhalten; aber auf
Wunsch der Fürsten erschien er am folgenden Tage^*^).
Dienstag, den 13. Mai, früh sechs Uhr versammelten
sich die vier Unterhändler mit ihren Käten auf dem Rat-
hause und begannen die Tätigkeit damit, dafs sie den
Bericht über die seitherigen Verhandlungen hörten und
besprachen. Darauf bemühten sie sich zwei Tage lang,
aus den zahlreichen Artikeln der beiden Parteien die
wichtigsten herauszuheben, zu vergleichen, sorgfältig zu
prüfen und nach Recht und Billigkeit zu erwägen. Dann
versuchten sie als ehrliche Makler, die Parteien in diesem
und jenem Punkte zur Nachgiebigkeit zu bringen und
einen Vertrag zu schliefsen.
Freitag, den 15. Mai, verhandelten sie ohne Räte mit
Moritz und Johann Friedrich. Zuerst suchten sie Moritz
in seiner Wohnung auf und baten ihn — Markgraf Hans
war der Wortführer — um eine vertrauliche Erklärung
über mehrere Artikel. Nach längerer Besprechung war
der Kurfürst entschlossen, seinen Vettern zur Sicherung
des Einkommens von 50000 Gulden jährlich 10000 Gulden,
sowie der Herzogin Sibylle eine jährliche Leibrente von
3000 Gulden oder 12000 Gulden erblichen Nachtrag ohne
Leibrente zu geben; dagegen sollten die Vettern auf den
Grafen Günther von Schwarzburg, auf den Landkomptur-
hof Zwätzen und auf die Erfurter Strafsen verzichten.
"^) Markgraf Albrecht von Kulmbach hatte am 14. April 1551
dem Kurfürsten Moritz das Amt Königsberg in Franken für 60000
Gulden verkauft. HStA. Dresden Urkunde 11427, vgl. 11447 und
Loc. 9930 Amt Königsberg.
•'''') „Viele fremde und auswärtige Leute" kamen nach Naum-
burg, um alles auszuspähen.
Moritz von Sachsen und die Ernestiner. 289
Hierauf begaben sich die Fürsten zu Johann Friedrich
und forderten ihn im Beisein des Kanzlers und des Land-
hofmeisters auf, ihnen im geheimen seine Meinung über
den jährlichen Nachtrag, über das Leibgut seiner Mutter
und über Grafen Günther anzuvertrauen; denn die Ver-
ständigung über diese drei Punkte, sagten sie, liefse eine
Einigung über alle anderen erwarten. Johann Friedrich
bat sich Bedenkzeit aus. Gegen Abend erklärte er den
wieder erschienenen Unterhändlern, dafs der jährliche
Nachtrag 15000 oder, mindestens 13000 Gulden betragen
und teilweise durch Ämter, wie Eisenberg und Königs-
berg, erstattet werden müfste. Da das Leibgut der Mutter
wenigstens 6000 Gulden jährlich einbrächte, so könnte er
kaum bis auf 3000 Gulden herabgehen. Verzichtete er
auf die hohe Obrigkeit über Grafen Günther, so verlöre
er „die Folge, die Steuer und die Botmälsigkeit". Als
Markgraf Hans den Kanzler fragte, ob man das Leibgut
nicht in die 13000 Gulden rechnen könnte, erhielt er von
ihm eine abschlägige Antwort; auch wollte man nicht
die Leibrente gegen 2000 Gulden erbliches Einkommen
aufgeben.
Folgenden Tages verhandelten die Fürsten mit Moritz
von früh bis abends nach fünf Uhr, ohne zu essen oder zu
trinken. Anfangs blieb der Kurfürst bei seiner tags vorher
gegebenen Erklärung stehen. Dann brachte man ihn mit
Hilfe der Vertreter seiner Landstände etwas vorwärts;
doch gedachte er weder ein Amt abzutreten, noch die
vierjährigen Rückstände des Nachtrags zu bezahlen, noch
die Hoheitsrechte über Günther v. Schwarzburg u. a. preis-
zugeben. Wiederholt betonte er, dafs niemand von ihm
Befehl erhalten hätte, die Vettern auf ein Amt zu ver-
trösten.
Am Pfingstfeste (17. Mai) vor der Predigt sprachen
die Fürsten aulser Herzog Johann Albrecht mit Johann
Friedrich im Beisein des Landhofmeisters. Markgraf Hans
teilte ihm mit, dafs der jährliche Nachtrag durch Geld
allein erstattet werden sollte. Moritz gäbe ihm jedenfalls
einen jährlichen Zuschufs von 13000 Gulden, wenn er auf
das begehrte Amt Königsberg und auf die Leibrente
seiner Mutter verzichte. Die anderen Punkte stiefsen
noch auf Schwierigkeiten. Nach der Predigt ging Herzog
August zu Moritz, „um zu vernehmen, ob der heilige
Geist an diesem Feste etwas Besseres gewirkt hätte";
Markgraf Hans dagegen übergab Johann Friedrich etliche
Neues Archiv f. S. G. u. A. XXIV. 3. i 19
290 S. Ifsleib:
Artikel mit der Bitte, sich darüber zu äiifsern. Beide
Fürsten fanden auf beiden Seiten wenig Entgegen-
kommen.
Montags nach der Predigt erschien Markgraf Hans
wieder bei Johann Friedrich und klagte darüber, dais der
Handel immer beschwerlicher würde, weil niemand nach-
geben wollte. Lebhaft stellte er den Vorteil eines güt-
lichen Vergleichs der Langsamkeit und Unsicherheit des
Eechtsganges am kaiserlichen Hofe'^') gegenüber und
sagte ernst, dafs es bei reiflicher Überlegung für beide
Teile besser wäre, „etwas über Nacht zu tun". Durch
gründliche Erwägung aller Verhältnisse hoffte er Will-
fährigkeit zu erreichen. Der junge Herzog aber forderte
12000 Gulden Nachtrag und das Amt Eisenberg oder die
Einrechnung des Amtes in die 12000 Gulden. An der
Zahlung des vierjährigen Rückstandes hielt er ebenso fest
wie an dem Leibgute der Mutter und an den Hoheits-
rechten über Günther v. Schwarzburg.
Dienstag, den 19. Mai frühmorgens, hatte v. Ponikaii
mit Wissen Herzog Augusts eine längere vertrauliche
Unterredung mit dem Kanzler v. Minckwitz über Moritz.
In eindringlicher Weise empfahl er, dafs Johann Friedrich
allein oder in Begleitung eines Eates den Vetter besuchen
und mit ihm selbst verhandeln möchte. Moritz, sagte er,
hätte einen schelligen und wunderlichen Kopf'^^); zeigte
man ihm Entgegenkommen, dann wäre er viel zugäng-
licher als sonst und man erreichte von ihm mehr als
durch hundert Schriften. Der Kanzler weigerte sich,
seinerseits auf den Vorschlag einzugehen, doch redete er
darüber mit dem Herzog, dem Landhofmeister und dem
Hofmeister. Triftige Gründe nötigten zur Ablehnung des
Besuches.
^") Markgraf Haus wollte auf beiden Seiten eine verhcäugnisvolle
kaiserliche Eiuwirkung spüren, „damit die Vettern ja nicht mit-
einander verglichen werden sollten"
öS
) Als Fürst AVolfgaug eines Tages in der kurfürstlichen
Wohnung auf dem Gange dahinschritt und die Türe des Zimmers,
wo Moritz mit den Räten Fachs, Komerstadt und Mordeiseu war,
etwas offen stand, sah und hörte er, dafs Moritz die ihm mifsfälligeu
Artikel seiner Räte zerrifs und zornig sagte: ob sie meinten, dafs
er im Hintern entzwei wäre und sich vor seinen Vettern fürchten
sollte. Sie sollten solche Artikel machen, woraus zu erkennen wäre,
dafs seine Vettern sich vor ihm und nicht er sicli vor ihnen fürchten
müfste. Täten sie das nicht, dann liefs er sie alle drei an den Baum
hängen. Weimar Reg. K fol. 219 Nr. 6.
Moritz von Saclisen und die Ernestiner. 291
Nachdem die Fürsten im Laufe des Tages lange Zeit
mit Moritz und Fürst Wolfgang auch mit den weimarischen
Eäten verhandelt hatten, suchten sie gegen sechs Uhr
abends Johann Friedrich auf und erklärten ihm, dafs der
Kurfürst die Absicht hätte, 12000 Gulden jährlichen Nach-
trag, 3000 Gulden jährliche Leibrente und 24000 Gulden
Rückstand „aus Freundschaft und vetterlichem Willen"
zu geben; in allen anderen Punkten sollten sie seiner
mächtig sein. Darauf überreichten sie die kurfürstlichen
Artikel schriftlich und baten inständig um eine zufrieden-
stellende Erklärimg. Wiederum forderte der junge Herzog
Bedenkzeit zur Beratung mit seinen Eäten und den Ver-
tretern der Landstände. Dann liefs er um Geduld bis
zum andern Morgen bitten. Ehe aber die Unterhändler
darauf eingingen, fragten sie Moritz nach seiner Meinung.
Umgehend liefs er sagen, dafs er wegen eiliger und
dringender Geschäfte am nächsten Morgen bei Tages-
anbruch davonreiten müfste. Zuletzt entschlofs er sich,
bis um sechs Uhr zu warten. Könnte die Antwort bis
dahin nicht erfolgen, sagte er, dann möchte sie Johann
Friedrich den Unterhändlern nachschicken. Trotz mancher
Bedenken versprachen die Weimarer, um sechs Uhr eine
Antwort zu geben.
Li der Frühe des 20. Mai liefs Moritz seinem Vetter
durch Bernhard v. Mila und Eberhard von der Tann ver-
traulich sagen: wenn es zwischen ihnen zum Vertrag
käme, so wollte er für die Befreiung seines Vaters und
für die Gesamtbelehnung alles tun'^^). Um dieselbe Zeit
schickte Markgraf Hans zum Kanzler v. Minckwitz und
liefs ihn fragen, ob der Herzog die kurfürstlichen Artikel
annähme. Als er erfuhr, dals man Gegenartikel übergeben
wollte*''^), liefs er dringend davon abmahnen; lieber sollte
man die kurfürstlichen Artikel „in Bedenken nehmen".
^°) Als Bernhard v. Mila dem Markgrafen erzählte, dafs der
Prinz von Spanien und Herzog von Alba den gefangenen Herzog
auf haldige Befreiung vertröstet hätten, entgegnete Hans: er wüfste
hestimmt. dafs der Gefangene die Freiheit nicht eher erlangte, als
bis die Liquidation und andere Dinge im reinen wären. Er hätte
sich der Verhandlung mit angenommen , weil er die Befreiung des
Herzogs wünschte. Der Gefangene möchte wissen, dals er es ihm
zu Liebe getan hätte. Um der Befreiung willen sollte man ein
kleines nicht grols achten und in manchen Stücken nachgeben.
^"') Johann Friedrich verlangte 12000 Gulden Nachtrag eiu-
schliefslich das Amt Eisenberg, 48000 Gulden Rückstände, 6000 Gulden
Leihrente, Graf Günther usw.
19*
292 S. ITsleib:
Überreichte man Gegenartikel, so zerschlüge sich die
ganze Verhandlung und zwischen den Vettern entstünde
eine viel grölsere Erbitterung als je zuvor. Kaum fände
man dann jemals wieder Mittel und Wege zur gütlichen
Verhandlung. Infolge dieser Ermahnung erschien Johann
Friedrich mit seinen Eäten gegen sechs Uhr in der Woh-
nung Herzog Augusts und liels den anwesenden Unter-
händlern durch seinen Kanzler anzeigen, dals er innerhalb
vier AVochen an Herzog August eine Antwort auf die
kurfürstlichen Artikel schicken wollte. Dann dankte er
allen für ihre grolse Mühen und nahm Abschied von ihnen.
Ohne eine Begegnung mit dem Vetter erreicht zu haben,
ritt Kurfürst Moritz kurz nach neun Uhr davon; etwas
später verlielsen die Unterhändler Naumburg, zuletzt
Johann Friedrich'^').
Auf Grund der ihm zugeschickten Berichte*'^) über
die Naumburger Tagsatzung lobte der gefangene Herzog
die treue Sorgfalt, Festigkeit und Wachsamkeit seines
Kanzlers. Seinem Sohn aber gebot er väterlich und ernst-
lich, sich vor dem Ende der Liquidation in keine „Bei-
händel" eiuzulassen; niemand sollte darauf hinausgehen,
ihn mit Gewalt zu befreien.
Trotz vieler Hindernisse hatte es Markgraf Hans
doch dahin gebracht, dals der junge Herzog teils selbst
teils durch den Landhofmeistfer oder durch den Hofmeister
erklärte: er wäre entschlossen, sich mit den Fürsten für
die Freiheit des Glaubens, des deutschen Vaterlandes und
seines Vaters zu verbinden, es geriete, wie es w^ollte;
doch müfste die Sache vor der Ausführung so geheim als
möglich bleiben, damit der Vater nichts davon erführe.
Eine Vollmacht zum Eintritt in den Bund wollte er über-
senden.
Zwei Tage nach der Abreise von Naumburg (den
22. Mai 1551) schlössen Moritz, Hans, Johann Albrecht
und Landgraf Wilhelm in Torgau einen Vertrag, worin
*'i) Vor der Abreise gab Herzog August seinem Vetter den
Wunsch zu erkennen, mit ihm gelegentlich zu jagen. Johann Friedrich
erwiderte, dafs er ihn gern als Jagdgenossen bei sich sehen wollte.
Allein der Plan kam nicht zur Ausführung.
"-) Der Kanzler tadelte heftig die ungereimten Artikel und die
Starrköpfigkeit des Kurfürsten; in allen Stücken hätte er sich so
verhalten, als ob er römischer Kaiser wäre. Moritz wäre mehr darauf
ausgegangen, seine gefährlichen Beihändel nach seinem Gefallen
durchzusetzen, als die Liquidation zu beenden. Gott würde aber
seinen teuflischen Hochmut strafen und ihn erniedrigen.
Moritz von Sachsen und die Ernestiner. 293
sie den Dresdner Abmachungen bindende Kraft gaben,
weil Johann Friedrich sich erboten hätte, dem Bunde
beizutreten und seine Irrungen mit Moritz durch die vier
Unterhändler schlichten zu lassen. Wenn er nun in
Monatsfrist schriebe, dafs sie die Irrungen auf Grund
der zuletzt übergebenen Artikel beilegen sollten, dann
wollte Moritz damit einverstanden sein. Nach beendeter
Liquidation sollte die Aufnahme der jungen Herzöge von
Weimar in den Bund erfolgen. Falls sie aber die ge-
hegten Erwartungen täuschten, so sollten die Bundes-
fürsten auf einer neuen Tagsatzung ohne Rücksicht auf
sie alle Bundesangelegenheiten vollziehen. Ein Nachtrag
lautete: wenn die jungen Herren von Weimar dem Bunde
nicht beiträten, dann sollte man von ihnen eine gründliche
Erklärung, dals sie keine Gegner sein wollten, verlangen;
im Falle der Weigerung sollten sie wie Feinde behandelt
werden.
Unmittelbar nach dem Torgauer Tage meldete Mark-
graf Hans zufolge einer geheimen Verabredung dem Land-
hofmeister Bernhard v. Mila, dals die bewuisten Sachen
gut stünden. Schnell sollte er den Hofmeister Mülich
mit der Vollmacht Johann Friedrichs zu ihm schicken.
Als sich die Ankunft verzögerte, schrieb Hans an Moritz:
es schiene ihm, als wollten die Weimarer gern fühlen,
wo das Brett am dünnsten wäre; allein „er wollte von
ihnen wissen und nicht wähnen". Sofort bat ihn der
Kurfürst, den Leuten nicht zu viel zu trauen, denn er
fürchtete sich vor grofser Verräterei. Am 7. Juni er-
schien Mülich in Küstrin; aber die Vollmacht brachte er
nicht mit. Daher liels der Markgraf den jungen Herzog
sowohl um Annahme der letzten Naumburger Artikel
als auch um schnelle Zusendung einer unanfechtbaren
Vollmacht dringend und inständig bitten. Ganz ver-
traulich gab er dem Hofmeister eine Abschrift des Tor-
gauer Vertrags und befahl auf das strengste, sie nur dem
Herzog und dem Landhofmeister zu zeigen; Moritz dürfte
niemals etwas davon merken.
Darauf schickte Johann Friedrich am 16. Juni an
Herzog August eine Antwort auf die letzten kurfürstlichen
Artikel, aber eine Vollmacht gab er nicht aus der Hand.
Heftige Schreiben des Markgrafen erreichten nichts als
Entschuldigungen, Ausflüchte und Beteuerungen. Bernhard
V. Mila versicherte, dafs der Herzog dem Bunde sehr zu-
getan wäre; aber er müfste überaus vorsichtig sein, da-
294 S. Ifsleib:
mit er nicht bei etlichen kaiserlich gesinnten Räten in
Verdacht käme. Schwerlich könnte er vor der Ankunft
einer „Drangschrift" oder eines „Drohbriefes" in den
Bund treten. Kurz, als der Markgraf die Vollmacht
brauchte, besals er sie nicht.
Auf Befehl des Vaters blieb Johann Friedrich auch
fern von der allgemeinen christlichen Vereinigung, die
Kurfürst Moritz auf Melanchthons Rat zur einmütigen
Verteidigung der evangelischen Lehre auf dem Konzile
in Trient herbeizuführen suchte. Das von Melanchthon
und Georg von Anhalt verfafste sächsische Bekenntnis
fand in Weimar keinen Beifall. Ferner verhielt sich der
Gefangene ablehnend gegen eine zu seinen Gunsten ge-
plante Fürbitte. Als Moritz sich anschickte, beim Kaiser
eine allgemeine Fürbitte für den gefangenen Landgrafen
einzulegen, bemühte sich Markgraf Hans auch für Johann
Friedrich und machte dessen Söhne geflissentlich darauf
aufmerksam. Allein der Gefangene verbot seinen Söhnen
und Räten aufs strengste, seine Sache mit der des Land-
grafen zu vermengen, wodurch des Kaisers Ungnade gegen
ihn nur gröiser würde. Lieber wollte er länger in der
Haft bleiben, als auf diese Weise frei werden.
Weil Markgraf Hans auf der Tagsatzung in Lochau,
die am 25. September 1551 begann, die weimarische Voll-
macht nicht vorlegen konnte, so wurden die Bundesver-
handlungen dadurch in mancher Beziehung getrübt und
beeinträchtigt. Der jungen Herzöge wegen kam es sogar
zu harten Wortgefechten zwischen Moritz und Hans. Zu-
letzt setzte man fest, dals der Vertrag von Torgau für
die Weimarer einstweilen bindende Kraft behalten sollte;
man war auch gesonnen, sie und ihr Land zu schützen,
wenn sie eine durch Geiseln gewährleistete Erklärung
gäben, in keiner Weise Gegner des Bundes sein zu wollen.
Wenn sie später die Lochauer Verträge annähmen, hiefs
es weiter, dann sollten sie dem Kaiser den Wittenberger
Vertrag, soweit er ihn beträfe, kündigen. Der von den
Bundesfürsten befreite Herzog sollte die Regierung nicht
eher erhalten, als bis er die Bundesverträge angenommen
und Moritz samt August und allen Mitverwandten ge-
nügende Sicherheit wegen des Wittenberger Vertrages ge-
geben hätte.
Verhängnisvoll war das Zerwürfnis, welches am
Schlüsse der Verhandlungen zwischen Moritz und Hans
stattfand. Davon benachrichtigt, schickte König Heinrich II.
Moritz Ton Sachsen und die Ernestiuer. 295
von Frankreich den Rlieingrafen Jobann Philipp in grofser
Eile nach Deutschland, um die verfahrene Sache in das
rechte Gleis zurückzubringen. Man sollte nicht nur den
abtrünnigen Älarkgrafen wieder in den Bund bringen,
sondern auch einen der jungen Herzöge von Weimar
für die Bundessache gewinnen. Kurfürst Moritz ersuchte
den Rheingrafen, ohne ihn in Weimar zu verhandeln"'^).
Auf dessen Bitte um eine geheime Unterredung ge-
dachte Johann Friedrich, ihn w^ährend einer Jagd im Hause
Bernhards v. Mila in Bürgel zu treffen. Schlielslich kam
der Rheingraf am 27. Dezember 1551 nach Weimar*'^),
wo damals auch Fürst Wolfgang verweilte und verhandelte.
Beider Anliegen betraf die Liquidation und die Bundes-
sache. Der Rheingraf rühmte die Neigung des Kurfürsten
zur Beendigung der Liquidation und zur Freundschaft
mit dem Vetter. Als aber Johann Friedrich die Zurück-
gabe einiger Ämter erwähnte, lenkte er dessen Blicke
auf das Bistum Naumburg, auf das Eichsfeld, auf Erfurt
und andere Gebiete und versicherte ihm, dafs der Kur-
fürst, wenn das Glück seinen Plänen hold wäre, ihn für
den Verlust seines Landes reichlich entschädigen würde.
Auf Antrag des Rheingrafen war Johann Friedrich ge-
willt, mit Moritz zusammenzukommen und schlug eine
geheime Begegnung bei Eisenberg vor. Der Bundessache
wollte er jeden möglichen Vorschub leisten; aber er be-
klagte, dafs er sich besonders vor dem Kanzler, der „dem
Kaiser jetzt gar ins Loch schlüpfen" möchte, so sehr in
acht nehmen müfste*^"').
Zwar fand die geheime Zusammenkunft zwischen
Moritz und Johann Friedrich nicht statt; aber Fürst
Wolfgang berichtete dem Kurfürsten am 20. Februar in
^^) Am 12. Oktober 1551 erhielt Moritz in Colditz die Antwort
Johann Friedrichs auf die letzten Naumburger Artikel und das
Gesamtschreiben der Unterhändler vom 31. Juli. Beide Schriften
beantwortete er am 12. November in Magdeburg, drei Tage nach
seinem feierlichen Einzüge. Die kurfürstliche Antwort kam am
18. Januar 1552 nach Weimar.
«54) Weimar Keg. K fol. 166 Nr. 13. M. fol. 225 Nr. 21. Vgl.
Druffel I, 859.
ö'^) Auf der Buudesverhandlung in Friedewalde in Hessen (vom
11 — 14. Februar 1552) forderte der französische Gesandte mit Nach-
druck den Eintritt der jungen Herren von Weimar in den Bund,
damit die gewöhnlichen Leute die Bundessache desto günstiger be-
urteilten. Moritz erklärte, dafs man die Vettern nicht auszuschliefsen
gedächte, wenn sie Lust zum Bunde hätten usw.
296 S. Ifsleib:
Leipzig *^^), dafs der Vetter der Bundessache aufs höchste
gewogen wäre und daran teilnehmen wollte. Um sein
Vorhaben gegen den Vater und Bruder desto besser ver-
antworten zu können, sollte Moritz ihm die Länder nennen,
wozu er ihm zu verhelfen gedächte. Auf die Befreiung
seines Vaters sollte er nicht weniger als auf die Rettung
des Landgrafen bedacht sein. Ferner sollte er ihn ebenso
wie die anderen Fürsten in den Bund aufnehmen und ihn
in Rücksicht auf seine Mittellosigkeit mit einigem Gelde
versehen. Wegen der Landstände bat er ihn um eine.
Drangschrift. Die Gesamtbelehnung sollte er auf alle
Weise zu erreichen suchen.
Kurfürst Moritz abei- wollte sich vor dem Eintritt
des Herzogs in den Bund in keine Erörterung über die ver-
heifsene Entschädigung durch Stifter und dergleichen ein-
lassen. Er war bereit, das Land des Vetters zu schützen,
wenn dieser ihm den Schutz seines Landes verbürgte.
Ohne Bedenken zeigte er sich damit einverstanden, die
Liquidation auf Grund der Naumburger Artikel fortzu-
setzen oder vorläufig zu verschieben. Geld wollte er vor-
schiefsen, sobald Johann Friedrich den rechten Ernst für
die Bundessache zeigte. Er versprach, die Befreiung des
Gefangenen zu befördern, wenn ihm damit ein Gefallen
geschähe. Die Gesamtbelehnung hoffte er zu erreichen.
Ein Drohbrief sollte rechtzeitig in Weimar eintreffen.
Die Übersendung der gewünschten „Drangschrift" er-
folgte am 12. März 1552, drei Tage nach dem Landtage
zu Torgau ^'). Darin zeigte der Kurfürst das Ziel des mit
Frankreich geschlossenen Bundes, sowie die Übertragung
der kurfürstlichen Regierung auf Herzog August an und
forderte Herzog Johann Friedrich auf, frei und offen zu
erklären, ob er dem Bunde beitreten und das Glück mit
den anderen versuchen, ob er mit zu Felde ziehen oder
Kriegsvolk stellen oder andere Hilfe gewähren und ob
er sich mit seinen Landständen gegen Herzog August
und alle kurfürstlichen Untertanen freundlich erzeigen
wollte. Als Mitglied des Bundes sollte er auf Freund-
««) HStA. Dresden Loc 9155 Assekuration etc. Bl. 1 f.
ß'^) In Torgau verhandelte man über das Konzil zu Trient, über
die Irrung-en mit den Ernestinern, über die Gefangenschaft des Land-
grafen und über die Gefahr vor den Türken. Die Landstände
Avünschten unter anderem, dafs Herzog August die Liquidation zu
glücklichem Ende führen möchte. Vgl. meine Abhandlung: Moritz
von Sachsen gegen Karl V. 1552, in dieser Ztschr. VII (1886), 5. 10 f.
Moritz von Sachsen uu l die Einestiner. 297
sichaft, auf Hilfe und Rettung- in der Not und auf gütliche
Beilegung- aller Irrungen geniäls der Naumburger Artikel
rechnen. Falls er jedoch die Bundesgenossenschaft ab-
lehnte oder -vveitläutige Bedenken hätte, oder gar feind-
liche Gesinnung verriete, so wäre man genötigt, ihn zu
einer untrüglichen Erklärung zu bringen. Am 15. März
erwiderte Johann Fiiedrich, dafs er wegen dei- hoch-
wichtigen Sache seine Landstände um Rat fragen mülste.
In jenen Tagen, als Kurfürst Moritz den Krieg gegen
den Kaiser begann, lehnten die zusammenberufenen weima-
rischen Landstände und Theologen wegen des wittenberger
Vertrages, wegen der zu befürchtenden Gefahr für den
gefangenen Herzog und wegen der Mittellosigkeit des
Landes, jede Teilnahme an den Bundesbestrebungen ab
und führten Johann Fiiedrich einhellig zu Gemüte, dafs
er zufolge der vielfachen ernsthaften Warnungen und
Befehle des Vaters und wegen der schweren Lage seines
Landes „mit gutem Gewissen und fürstlicher Ehre" vor-
hin tig dem Bunde nicht beitreten könnte. Gegen Herzog
August und Moritz' Untertanen aber wollten alle wie
friedliche Nachbarn sich verhalten.
Darauf eilte Eberhard von der Tann mit dem Ma-
gister Burkhard nach Süddeutschland*'^) und meldete dem
siegreichen Kurfürsten in Augsburg (am 9. April), dals
Johann Friedrich trotz seiner grofsen Neigung zum Bunde
infolge der Ratschläge und Gutachten seiner Landstände
und Theologen vorläufig noch nicht daran teilzunehmen
vermöchte. Doch bäte er um Rat, wie er sich der Ver-
pflichtung gegen den Kaiser entziehen könnte, wie die
gefahrlose Befreiung des Vaters, der ehrenvolle Eintritt
in das Bündnis, die Wiedererwerbnng der sächsischen
Gesamtbelehnung und die Erstattung des verlorenen Landes
zu erreichen wäre. Ohne Zögern wollte er Mitglied des
Bundes werden, sobald es mit gutem Gewissen und fürst-
licher Ehre und mit Zustimmung der Landstände geschehen
könnte.
Der Kurfürst bedauerte, dafs Johann Friedrich dem
Bunde, der die Befreiung seines Vaters und andere hohe
Ziele verfolgte, so wenig entgegenkäme und so lange
zögerte, etwas zu wagen und dem Glück die Tore zu
öfl'nen. ,, Wollte er mit geniefsen, dann sollte er auch
mit schieisen". Sein seitheriges Verhalten gäbe Grund
CS
) Weimar Reg. K fol. 125 Nr. 1 f.
298 S. Ifskib:
ZU Mifstrauen und VerJacht. Die Bundesfürsten wüfsten
Wühl, dafs ihm der Vater den Eintritt in den Bund öfter
verboten hätte, weil der Gefangene seine Befreiung vom
Kaiser erwartete und wünschte. Sie hätten auch die
bestimmte Nachricht von Innsbruck, dafs der Herzog sich
jetzt eifrig bemühte, durch allerlei Gesuche und Erbieten
seine Freiheit zu gewinnen '^^). Zuletzt ersuchte der Kur-
fürst Eberhard von der Tann, auf eine Annäherung des
jungen Herzogs an den Bund hinzuarbeiten.
Darauf berief Johann Friedrich in aller Eile einen.
Ausschuls seiner Landstände und erwarb von ihm die Zu-
stimmung zu einer neuen Sendung an die Bundesfürsten
sowie an den König von Frankreich. Zum zweiten Male
trat Eberhard von der Tann mit seinem Begleiter Ma-
gister Burkhard die Heise nach Süddeutschland an. Als
er unterwegs erfuhr, dafs Kurfürst Moritz in Linz wäre,
zog er über Heidelberg und über den Rhein in das Kriegs-
lager des Königs von Frankreich. Ermutigt durch zwei
Schreiben Eberhards entschlofs sich Johann Friedrich am
24. Mai, den König von Frankreich und die Bundesfürsten
persönlich aufzusuchen. Kaum aber war er im ersten
Nachtquartier in Ichtershausen angelangt, so nötigte ihn
ein eiliger Brief aus Innsbruck (vom 18. Mai) zur Rück-
kehr nach Weimar. Drohend warnte ihn der Vater vor
jeder Gemeinschaft mit den Gegnein; denn seine Be-
freiung stände nahe bevor. Ehe der Brief ankäme, hoffte
er bestimmt auf freiem Fufse zu sein.
Wie kam es dazu^^)? Als das feindliche Ausschi'eiben
des Königs von Frankreich, welches die Ziele des Bundes
aller Welt verkündigte, Innsbruck erreicht hatte, fafste
der überraschte Kaiser seinerseits die Befreiung Johann
Friedrichs ins Auge. Er wollte ihn lieber freiwillig als
gezwungen der Haft entlassen. Als freier und dankbarer
Fürst konnte der Herzog ein brauchbares Werkzeug seiner
Politik wei'den. Infolge dessen kam am 24. März 1552
eine vertraute Person zum Gefangenen und ermunterte
ihn, sich um die Gnade des Kaisers zu bewerben, weil
die Zeit dazu günstig wäre. Da der Herzog jemanden
zu sprechen wünschte, der freien Zutritt zum Kaiser hätte.
^^) Zur Bestätigung des Gesagten las der Kurfürst die Stelle
eines Briefes vor.
™) Weimar lieg. K fol. 152 f.; HStA. Dresden Loc. 9143 Des
Chuifürsten Joliann Friedrichs Custodien und Erledigung Bl. 277 f.
Vgl. Druffel II, 1221. 1238, III, 1436.
Moritz von Sachsen und die Ernestiner. 299
SO nahte der Kämmerer und Unterstallmeister v. Andelot
und erbot sich, sein Anlieg-en an die rechte Stelle zu
bringen. Am folgenden Tage redete der anwesende
jülichsche Gesandte Dr. Hase mit dem ersten kaiserlichen
Riit Granvelle. Darauf brachte abends um sieben Uhr
der Vizekanzler Dr. Seid die Verhandlung mit Johann
Fiiedrich in Gang. Vertraulich sprachen sie über die
Befreiung des Herzogs und über seinen Einti'itt in den
kaiserlichen Dienst, über die Glaubensfreiheit und über
die Gesamtlehnschaft, über den Wittenberger Yei'trag,
über Gotha und Erfurt, über die Liquidation und über
den Naumbnrger Tag mit seinen geheimen „Beihäiideln".
über die Gesinnung der deutschen Fürsten gegen den
Kaisei- und über die europäischen Mächte.
Bei der folgenden Unterredung behandelten sie ein-
g-ehend das französische Ausschreiben, die Entlassung aus
der Haft, die nötige „Versicherung" und die Unter-
stützung der kaiserlichen Politik. Johann Friedi'ich be-
teuerte, dafs er seit dem Schmalkaldischen Kriege jede
Verbindung mit Frankreich aufgegeben hätte; aucli seine
Söhne ständen nicht im Bunde mit Frankreich. Auf das
sti'engste hätte er ihnen jede Teilnahme an Unternehmungen
gegen den Kaiser verboten; täten sie irgend einen miis-
liebigen Schritt, so geschähe es gegen seinen Willen.
Am französischen Ausschreiben hätte er ebensowenig Ge-
fallen wie an dem der Bundesfürsten. Es wäre eine Ver-
schmitztheit und Bosheit der Gegner, seiner Befreiung
in ihren Schriften zu gedenken. Dadurch wünschten sie
den Kaiser gegen ihn aufzuhetzen und seine Entlassung
aus der Haft zu hintertreiben. Seine Freiheit aber wollte
er nur dem K^aiser vei'danken. Leicht könnte es dieser
so einrichten, dafs jedermann befände, er gewährte sie
aus freien Stücken und nicht auf Drängen und Treiben
der Feinde. Die Rückkehr in die Heimat, fuhr er fort,
AVäre augenblicklich schwer auszuführen; zöge er durch
die Schweiz, AVürttemberg, Bayern oder selbst durch
Böhmen, überall könnte er in die Hände der Gegner
fallen. Daher wollte er, wenn ihn der Kaiser befreite,
so lange an seinem Hofe bleiben und Glück und Unglück
mit ihm teilen, bis der Krieg zu Ende wäre. Ferner
wollte er sich verpflichten, niemals gegen den Kaiser zu
handeln, sondern stets treu auf seiner Seite zu stehen;
dagegen erwartete er völlige Begnadigung und Aus-
söhnung, die Erneuerung der Gesamtlehnschaft und die
300 S. Ifsleib:
Bewilligung' der Glaubensfreiheit.. Gern gedachte er die
kaiserliche Politik zu unterstützen; aber als schwacher
und mittelloser Mann, sagte er, könnte er vorläufig keine
grofsen Dienste leisten usw.
Am 9. April 1552 gab König Ferdinand dem Kaiser
den Rat, die Befreiung des Herzogs nicht zu beeilen,
sondern sich über sein künftiges Veihalten erst hinlänglich
zu vergewissern. Allein nach dem Tage von Linz hielt
es Karl V. für zweckmäfsig und gut, die Befreiung Johann
Friedrichs zu beschleunigen. Als der König mit dem Bruder
in Innsbruck über die bevorstehenden Verhandlungen
in Passau Beratung hielt, teilten Granvelle und Dr. Seid
am 12. Mai dem Gefangenen mit. dals der Kaiser ihm
die Freiheit schenken wollte, unbekümmert um den Verlauf
des Passauer Tages. Führten die Verhandlungen zum
Frieden, dann mülste er sich verpflichten, die frühereu
Verti'äge zu halten. Wäre aber keine Verständigung mit
den Gegnern möglich, dann hätte der Kaiser die Absicht,
den Kurfürsten Moritz als aufrührerischen Fürsten zu
ächten. In diesem Falle wünschte er, dem Herzog die
Kurwürde, das Kurland und die anderen Gebiete zu ver-
leihen, vorausgesetzt, dafs er die Länder auf eigene
Kosten eroberte. Dann legten sie ihm schriftlich eine
Reihe Fragen zur Beantwortung vor.
Der Herzog'^^) erklärte seine Bereitwilligkeit zur
Vollziehung der Acht, wenn ihm der Kaiser die dazu
nötigen Mittel vorstreckte. Denn er und seine Söhne,
sagte er, wären zu arm, um ein so stattliches Werk allein
auszuführen^-). Auf seine Freunde könnte er nicht eher
rechnen, als bis sie wülsten, dals er frei wäre und der
Kaiser sich der Sache ernstlich annähme. W^ie dieser
vor dem sächsischen Kriege (1546) die Kurfürsten und
Fürsten gegen ihn gewonnen hätte, so möchte er sie jetzt
gegen Moritz gewinnen'-^). Viele Fürsten wären nur
deshalb Anhänger der Gegner, weil sie vom Bunde seine
Befreiung und anderes erwarteten. Sobald sie erführen,
dafs ihn der Kaiser aus freien Stücken der Haft ent-
■") Kurz vorher war sein Kanzler v. Minckwitz angekommen,
um ihn bei den Verhandlungen zu unterstützen.
■'■-') Er bat um eine Anleihe von 200000 Kronen, damit er
2000 Reiter uiul 10000 Knechte anwerben könnte.
■'*') Johann Friedrich hoffte Herzog August von Moritz dadurch
zu trennen, dafs er ihm den Besitz des gesamten väterlichen Erbes,
verspräche.
Moritz von Sachsen und die Ernestiner. 301
lassen liätte, so änderte sich vieles, nnd mancher liefse
sich leicht auf die kaiserliche Seite bringen. Käme in
Passau, fuhr er fort, der Friede nicht zustande, dann
sollte der Kaiser die Ausschreiben der Bundesfiirsten
wideilegen, Glaubensfreiheit gewähren und durch ver-
schiedene Gnadenbezeigungen beweisen, dals er nicht
darnach trachtete, die deutsche Freiheit zu schwächen
oder zu vernichten. Täte er das, so gewänne er bald
einen starken Anhang, anderenfalls „erschiene Moritz im
rechten Lichte gegen ihn als Held für die Freiheit".
Am 18. Mai waren die V^erhandlungen mit Johann
Friedrich so weit vorgerückt, dals die Vereinbarung der
auszustellenden „Versicherung" nur noch seine Entlassung
aus der Hatt verzögerte. Da erstürmte Moritz am folgenden
Tage die Ehrenberger Klause und rückte gegen Innsbruck
vor. Angesichts der drohenden Gefahr beschlols der Kaiser,
mit seinem Bruder Ferdinand nach Bruneck zu flüchten.
Während der Vorbereitungen zur Abreise schlug für den
Gefangenen die Befreiungsstunde. Zunächst sprach der
König mit ihm in einem kleinen Lustschlosse des Hof-
gartens, dann verkündigten ihm abends um sechs Uhr
Granvelle, Fürst Heinrich von Plauen und zwei Räte
seine Entlassung; doch mulste er sich durch fürstliche
Zusage und durch Handschlag verpflichten, so lange am
kaiserlichen Hofe zu bleiben, bis seine Heimkehr unan-
gefochten ej'folgen könnte.
Auf dem Wege von Bruneck nach Villach in Kärnthen
fafsten neue Verhandhnigen die Verwendung Johann
Friedrichs gegen Moiitz schärfer als vorher ins Auge.
Erfüllt vom Gedanken, seine verlorenen Länder mit der
Kurwürde wieder zu erlangen, entfaltete der Herzog eine
emsige Tätigkeit. In grolser Eile zeigte er aller Welt
seine Befreiung durch den Kaiser an und bat viele Fürsten
und Städte um Geld und Hilfe. Im Kriegslager der
Bundesfürsten suchte er geheime Umtriebe anzuzetteln,
und in Passau ging er mehrere Fürsten an, seine Partei
zu eigreifen'^*). Allein die Passauer Verhandlungen führten
zum Frieden. König Ferdinand, Herzog Albrecht von
Bayein u. a. bewahrten Moritz vor der Acht.
■") Der Herzog von Bayern lehnte weg-en seiner guten Fiennd-
schaft mit Moritz jede Unterstützung ab; der Gesandte des Maik-
giafen Hans sagte, dafs sein Herr in der jetzigen geschwinden und
gefährlichen Zeit jeden Handel vorsichtig bedächte.
302 S. Ifsleib:
Während der gerettete und verdienstvolle Kurfürst
in die Heimat eilte, einen Landtag in Dresden hielt und
seinen Zug gegen die Türken vorbereitete, erlangte Johann
Friedlich volle Freiheit und die Erlaubnis zur Rückkehr
in sein Land. Am 27. August 1553 nahm ihn der Kaiser
in Augsburg zu Gnaden an, erhob ihn ^Yieder in des
Reiches Fürstenstand und übertrug ihm alle Landesteile
und alle Ansprüche, die der Wittenberger Vertrag seinen
Söhnen und Erben eingeräumt hatte. Die sächsische Ge-
samtbelehnung und die alte Erbverbrüderung zwischen
Sachsen und Hessen wurde erneuert. Der Kaiser ge-
stattete den Wiederaufbau der Festung Gotha und ver-
sprach, nichts gegen die evangelische Lehre vorzunehmen
in der Hoffnung, dals Gottes Gnade zur rechten Zeit
den Zwiespalt zur Einigkeit führen würde.
Am 31. August stellte der Herzog die von Moiitz
geforderte und vom König befürwortete „Versicherung"
aus, worin er sich verpflichtete, den Wittenberger Vertiag
bis auf die vom Kaiser aufgehobenen oder veränderten
Artikel, soAvie alle den Vertrag betreffenden Urteile uüd
Erklärungen des kaiserlichen Hofgerichtes zu halten,
nichts heimlich oder öffentlich gegen die Vettern anzu-
stiften, vorzunehmen oder tun zu lassen und die von seinen
Söhnen und von seinem Bruder Johann Ernst vollzogene,
auch vom Herzog Wilhelm von Jülich, Franz (3tto von
Lüneburg, Philipp von Pommern und vom Markgrafen
Hans verbürgte Sicherheit innerhalb dreier Monate an
den kaiserlichen Hof zu senden. Dagegen sollten Kui--
fürst Moritz und Herzog August in einer vom Kurfürsten
Joachim von ßrandenbui'g, vom Herzog Albrecht von
Bayern, Christof von Württemberg und Fürst Heinrich
von Plauen verbürgte Verpflichtungsurkunde binnen drei
Monaten zusagen, dafs Johann Friedrich, seine Söhne
und sein Bruder bei dem abgeändei'ten Wittenberger
Vertrag bleiben und darüber hinaus in keiner Weise
beschwert und vergewaltigt w^erden sollten. Vertreter
der beiden sächsischen Landstände sollten die fürstlichen
Versicherungen in drei Monaten bekräftigen. Kaiser-
liche Bevollmächtigte aus den genannten füistlichen
Bürgen sollten auf Grund der Naumburger Verhand-
lungen (1551) die Irrungen der Vettern in Jahresfrist
gütlich oder rechtlich beilegen. Erreichten sie ihr Ziel,
dann sollte die Versicherung ewig und unwiderruflich
sein. Brächten sie keine Einigkeit in Jahresfrist zu-
Moritz von Sachsen und die Ernestiner. 303
Stande, dann sollte alles so bleiben, wie es vor der Ver-
sicherung gewesen wäre.
Kurfürst Moritz griff verschiedene Stellen der Ver-
sicherung Johann Friedrichs als höchst bedenklich und
beschwerlich an und forderte den Kaiser auf, die be-
tretlenden Funkte ändern zu lassen. Gleichzeitig schrieb
er König Ferdinand, dalis die Versicherung des Friedens
halber geändert werden müfste; denn sie öffnete dem
Gegner Tür und Tor. Ehe er eine solche Versicherung
annälime, wollte er die Sache „lieber auf die Faust setzen".
Seine entschlossene Haltung hatte Erfolg.
Die Heimkehr Johann Friedrichs erregte in Kur-
sachsen manche Besorgnisse. Viele sagten, der Kaiser
hätte ihn überaus gnädig entlassen; es fiel auf, dals er
den Titel eines geborenen Kurfürsten führte"^'^) und Gotha
zu befestigen begann; man sah heizogliche Münzen mit
dem Kurwappen und der Aufschrift „verus elector"
und hörte, dals er in Strafsburg Geschütze gielsen
Heise, Daher bestürmten die Räte den Kurfürsten, aus
Ungarn zurückzukehren, für die Sicheiheit des Landes
zu sorgen und die Irrungen mit den Vettern beizulegen.
Moritz beruhigte sie; doch bat er König Ferdinand,
jede unzulässige und gefährliche Neuerung zu verhüten.
Ohne Säumen fordeite dieser vom Kaiser die Beseiti-
gung der vorhandenen Beschwerden; denn der Herzog
führte den Titel eines geborenen Kurfürsten mit Un-
recht, die alten Rechtsgewohnheit eu gestatteten ihm
nicht, Münzen mit dem Kurwappen zu prägen, die Be-
festigung Gothas widerspräche dem Wittenberger Ver-
trage und gefährdete die Ruhe im Reiche. Zufolge der
zwischen Böhmen und Kursachsen bestehenden Erb-
einigung müfste und würde er Moritz gegen den Vetter
im Falle der Not Hilfe leisten. Wiederholt kam der
König in seinen Briefen an den Bruder auf diese
Punkte zurück.
Nach der Rückkehr aus Ungarn wünschte Moritz
lebhaft die Beilegung des Lniuidationsstreites; aber er
vermied es, die Sache anzuregen. Glücklicherweise hatte
die Gegenpartei das Bedürfnis, den ersten Anstofs dazu
zu geben.
■'■') Der Herzo? nannte sich zum erstenmal geboreneu Kurfürsten
Sachsen im Briete an seinen Sohn, Villach, den 7. Juli 1552.
von
Weimar Reg'. K fol. 141 Nr. 7
304 S. Ifsleib:
Johann Friedrich veranlagte die Herzogin Elisabeth
von Eochlitz, ihren Bruder Philipp von Hessen um gütige
Vermittlung anzugehen. Die Antwort lautete günstig, und
auf eine Anfrage des Landgrafen erwiderte Moritz, dais
er keinen Menschen auf Erden lieber als den Schwieger-
vater zum Vermittler haben wollte. Zwar schlug Philipp
eine wiederholte Eiidadung nach Dresden zui' Fastnaclits-
feier aus; allein er schickte seinen Sohn Wilhelm. Vom
Vater beauftragt, erforschte der junge Landgraf die Ge-
sinnung des Kurfürsien gegen Johann Fiiediich, und da
er sie versöhnlich fand, ermunterte er zur AVieder-
aufnahme der Liquidationsverhandlung. Moritz war dazu
bereit, wenn sie auf Grund seiner Naumburger Artikel
stattfinden sollte; alles andere wies er zurück. Als ihm
AVilhelm in Torgau einen Brief des Vaters zeigte, worin
dieser zur Abtretung einiger Ämter riet, wurde er ernst
und sagte kurz: „Da wird nichts draus". Während eines
Besuches in Eilenburg schlug der junge Landgraf im
Verein mit Hans v. Heideck dem Kurfüi'ston in fröhlicher
Stunde vor, Johann Friedrich die drei Ämter Altenburg,
Eisenberg und Königsberg zu geben; allein er lehnte es
ernst und bestimmt ab. Er hatte keine Lust, seine Feinde
zu stärken; denn die Vettern, meinte er, blieben zeitlebens
seine Gegner, er täte, was er wollte. Überdies wäre er
gemäfs der kaiserlichen Erklärung gar nicht verpflichtet,
ihnen Land und Leute zu geben. Darum gedächte er
lieber den Leib daranzusetzen, als die drei Ämter ab-
zutreten. Ebensowenig wie in Torgau und Eilenbuig
hatte Wilhelm mit seinein Vorschlage in Lf^ipzig Glück,
wo er ihn nochmals zu machen wagte. Moritz ge-
stand nur die Veihandlung auf Grund der Naumburger
Artikel zu^*').
Ende Februar 1553 beratschlagte er mit dem Aus-
schufs seiner Landstände und mit etlichen Räten über die
Foi'tsetzung der Litiuidation und über die Versicherung'^).
Dann schickte er zu Johann Friedrich und gewann dessen
Zustimmung zu einer Tagsatzung,
"0) Weimar Reg. K fol. 194 MM Nr. 4.
'''') HStA. Dresden Loc. 9149 Versicheruiigeu otc. 1.ö52 — 1553
Bl. ]27 f.; Loc. 9149 Chuilürsten Moritz und Johann Friedrich be-
langend 15.53 Bl. 1 f. Weimar Eeg. K fol. 189 MM Nr. 2. Jobaun
Friedrich war im März 1553 in Koburg und ordnete die Hintei'-
lassenschaft seines veistorbenen Bruders.
Moritz von Sachsen und die Ernestiner. 305
In Eiseiiberg'^) betjanii am 7. Mai 1553 die Verliaiul-
]img- über die Liquidation und über die Versiclieiimg,
sowie über die Befestigung Gothas und über den an-
genommenen Kurtitel mit Kurwai)i)en. Die heizoglichen
liäte hoben hervor, dafs der Kaiser den Bau der Festung
Gotha ausdrücklieh bewilligt hätte. Kurtitel und Kur-
wappen dürfte der Herzog als Sprosse des kurfürstlichen
Stammes und als gewesener Kurfürst führen"^"). Die
goldene Bulle gestattete es, der AViltenberger Vertrag ver-
böte es nicht, und die Gesamtlehnschaft lieise es zu.
Herkommen und Brauch, wäre es, dafs Fürsten sich nach
Ländern schrieben, woiauf sie nicht einmal Anwartschaft
hätten. Demgegenüber machten die kurfürstlichen Bäte
geltend, dafs der Festungsbau gegen den Wittenberger
Verti'ag verstielse, und ohne Bewilligung des Kurfürsten
könnte der Vertrag nicht geändert werden. Das Kuisiegel
Johann Friedrichs hätte der Kaiser vor Wittenberg zer-
schlagen lassen; damit wäre jedes Recht auf Kurtitel
und kurwappen vernichtet worden. Herzog August be-
säfse nähere Anwartschaft auf das Gesamtlehen als die
Ernestiner; indessen führte er ebensowenig wie die Pfalz-
grafen bei Bliein den Kurtitel oder das Kurwappen. Die
kaiserliche Kanzlei gäbe dem Herzoge den Kurtitel nicht.
Daher müfste eine solche unberechtigte Neuerung ver-
letzen. Nach langem, fruchtlosem Streite stellte man beide
Tunkte der kaiserlichen Entscheidung anheim^'^).
Über die Versicherung verständigten sich beide Teile
am 17. Mai. Die abgeänderten Versicherungsverträge
sollten bis zum 18. Juli vollzogen imd am 26. Juli in
Torgau und in Weimar übergeben werden. Die Beilegung
des Liquidationsstreites scheiterte wie früher daran, dals
der Kurfürst das Einkomnien von 50000 Gulden nur durch
Geld und nicht durch Ämter sichern wollte. Auf einer
neuen Tagsatzung in Eisenberg sollte Landgraf Philipp
"«) HStA. Dresden Loc. 91,50 Eisenliergische Handlung und
Registratur. Kuburgisclie Handlung ln53: Loc. 9151 Eisenl.ergisclier
Tag lö5o. Vgl. Mordeisens Gutachten über Gotha im Loc. 9139 Des
gewesenen Churfürsten etc. 15i«--]5ö3 Bl. 217. Der Kaiser wollte
die Liquidation auf den von ihm nach Frankfurt einberufenen Tag
verweisen. Johann Friedrich war dafür, Moritz dagegen.
'''>) Der alte Dr. Biück stellte es in Abrede.
80) Man vgl. des Kaisers Brief an Moritz, 80. Mai 1553 u. a.
HStA. Dresden Loc. 9139 Des gewesenen Churfürsten Ivriegshand-
lung etc. 154H - 1553 Bl. 265. 275. 308.
Neues Archiv f S. G. u. A. XXIV. 3. 4 20
306 S. Ifsleib: Moritz von Sachsen und die Emestiner.
von Hessen vermitteln; man bestimmte zuerst den 19. Juni
dazu, dann den 16. Juli. Allein die Kriegsunrulien und
der unerwartete jähe Tod des Kurfürsten vereitelten den
Plan. Moritz starb am 11, Juli 1553 auf dem Schlacht-
felde bei Sievershausen.
Am 24, Februar 1554 beendete der Naumburger Ver-
trag den Liquidationsstreit. Kurfürst August gab den
Ernestinerii die Ämter Altenburg. Eisenberg, Sachsenburg
und Herbsleben, sowie das Einlösungsrecht des Amtes
Königsberg in Franken, die Lehnschaft und Oberbot-
mäfsigkeit an dem Amte Allstedt u, a.; außerdem zahlte
er lÖOOOO Gulden.
XII.
Zur älteren Verl'assuDgsgeschiclite
der Stadt Leipzig.
Von
Karl Koppmanu.
7-'
Durch die eingegangene Verpflichtung, das 1902 er
schienene Buch vonAYalther Rachel: „Verwaltunjrs
Organisation und Ämterwesen der Stadt Leipzig bis 162
in den Göttinger Gel. Anzeigen zu besprechen, bin ich
veranlalst worden, mich mit der älteren Verfassungs-
geschichte Leipzigs, die dort (S. 3—11) skizziert und in
verschiedenen Punkten (S. 213— 217) näher erörtert worden
ist, auf Grund der Leipziger Urkundenbücher (Cod. dipl.
Sax. Keg. II, Bd. 8 — 10) und der von Wustmann ver-
öifentlichten Urkunden und Aktenstücke zur Geschichte
des Leipziger Eats (in dessen Quellen zur Geschichte
Leipzigs Bd. II) etwas näher zu beschäftigen. Ind^-m
ich dabei nach Möglichkeit auf das einzugehen versuclite,
was mir noch nicht genügend aufgeklärt zu sein schien,
entstand mir eine Reihe von Erörterungen, deren Unifaiig
über den gegebenen Rahmen weit hinausgeht. Bei der
Bedeutung der aufgeworfenen Fragen, die erklärlicher-
weise zum Teil dieselben sind, die auch Rachel zu be-
antworten gesucht hat, hoife ich jedoch bei den Freunden
der sächsischen Stadtgeschichte auf einiges Interesse
rechnen zu dürfen, wenngleich es mir nicht sowohl darauf
ankam, überall zu neuen und feststehenden Ergebnissen
zu gelangen, als vielmehr darauf, wie einerseits auf die
Unfestigkeit der Verhältnisse, so andererseits auf die
Dunkelheit und Unsicherheit, in der wir bei der Unzu-
20*
308 K- Koppmann:
läiigliclikeit des vorhandenen oder doch bisher erschlossenen
Materials schweben, aufmerksam zu machen und dadurch
einem Beiiifeneien es nahe zu legen, was für die ältere
Geschichte Leipzigs gerade auf diesem Gebiete noch zu
tun ist.
1. Wann findet die Ratswahl statt?
Nach AVustmann (11, 65) mufste die AValil „immer ein
paar Wochen früher" als der Ratswechsel „vorgenommen
Averden, damit die Bestätigung zur rechten Zeit eintraf";
Rachel spricht vom Tage der Wahl überhaupt nicht.
Urkundlich erfolgt die landesheiTÜche Bestätigung des
ncuerwählten Rates 1480 schon „am sonntag Estomichi"
(das II, lB2j, während das betreffende Gesuch des
bisherigen Rates 1513 erst am 7. Februar, also Mon-
tag nach Estomihi (das. 11, 64), 1476 „utf dinstag noch
Estomihi" (Cod. II, 8, Nr. 488), 1503 ,,ulf mitwoch cinerum"
(Wustmann II, 149) ergeht. 1512 wird die Bitte eines
Ratsheirn um zeitweilige Befreiung vom sitzenden Rat
„hewt dinstag nach dem sontag Estomihi" ausgesprochen:
„nachdem itzundt die zeidt enistehe, das er neben andern
uf ditz jar zum ratstulh solt voi'ordent werden" (das.ll, 153).
1561 „ist man von dem alten gebrauch der wähl, nemlich
den fastnachtmontag (Montag nach Estomihi), abgewichen
und uf den freitag zuvoin transferiret .... Und sol
hinfurder ... die wähl alle jar uf den freitag vor den
fastnachtsontag gehalten weiden", aber schon im nächsten
Jahr ist „die wähl altem gebrauch nach uf den montag
nach Estomihi . . . verschoben und wie voi" alters ge-
halten" (das. II, 175).
2. Wann und wie geht der Ratswechsel vor sich?
In betreff' der ältesten Zeit nimmt v. Posern -Klett
an, dafs der Ratswechsel schon „gegen Ausgang des drei-
zehnten Jahrhunderts" am Montag nach Invokavit statt-
gefunden habe (Cod. II, 8, XXIX), wählend Rachel meint,
ihn für diese Zeit als zwischen 8. und 21. Januar erfolgt
naclnveisen zu können (S. 213. 214). Das Urkundenmaterial
ist das folgende: am 8. Januar 1292 werden als Zeugen
ISymon scnltetus und 19 andere Personen, an erster Stelle
Johannes de Lubenitz, an vierter Martinus de Grimmis
genannt (Cod. II, 9, Nr. 35); am 7. November 1292 er-
scheinen als Zeugen Symon scnltetus, Johannes de Lubenitz,
Zur Verfasfcungsgeschichte von Leipzig. 309
Simon Ecstete tuiic tenipoiis magister consulum (II, 10,
Nr. 33); am 12. September 1293 Urkunden Symon scultetus,
Martinus consulum magister atque rector und 11 consules,
während Johannes de Lubenitz, Symon Ekstede et Symon
tilius ejus die aus 17 Personen bestehende Zeugenreilie
eröft'nen (II, 9, Nr. 39); am 30. Juni 1294 Urkunden Symon
scultetus, Martinus de Grimmis magister buriensium, Jo-
hannes de Lubenize, Symon Ecstete und 7 weitere consules,
von denen zvvei auch am 12. September 1293 genannt
werden, während als Zeugen Symon scultetus, Johannes
de Lubenize, Simon Ecstete und 21 andere Personen auf-
treten (II, 9, Nr. 40); am 21. Januar 1295 erscheinen unter
den Zeugen Simon scultetus, Johannes de Lubnizc magister
civium (II, 9, Nr. 43). Zum Bürgermeister erwählt worden
sind also 1292 vor dem 7. November Simon Ecstete, 1293
vor dem 12. September Martin von Grimma, 1294 vor dem
30. Juni abermals Martin von Grimma, 1295 vor dem
21. Januar Johann von Lobenitz, und folglich hat die
Neuwahl nach dem 7. November des einen und vor dem
21, Januar des anderen Jahres stattgefunden. — Die
nähere Bestimmung: zwischen 8. und 21. Januar glaubt
Rachel daraus gewinnen zu können, dals ein undatiertes
Schreiben, in welchem „S. scultetus et Johannes Vurman
magister civium, consules et universi cives" bezeugen, dals
das Thomaskloster „recepit donatum ab Ulrico Bauro et
Adelheyde uxore sua hereditatem ipsorum, quam habebant
inter institores et si quam aliam possent contrahere seu
habere" (II, 9, Nr. 36), vom Herausgeber (nach II, 8, XXX
„mit höchster Wahrscheinlichkeit") in das Jahr 1292 ge-
setzt wird, Aveil Ulrich Bauer und seine Ehefrau diese
Schenkung am 8. Januar 1292 vorgenommen haben (II, 9,
Nr. 35). Aber der Urkunde zufolge vergaben Ulrich und
Adelheid „hereditatem nostram, quam inter institores
habemus et si quam aliam habere poterimus", auf ihren
Todesfall, „cum ambo decesserimus", und folglich ist an-
zunehmen, dafs jenes Zeugnis nicht unmittelbar nach der
Vornahme der Schenkung, sondern erst nach dem Tode
der Schenker, von denen Ulrich noch 1298 am Leben war
(II, 9, Nr. 49), ausgestellt worden sei, vermutlich im Jahre
1301, in welchem Johann Fuhrmann, der unter den am
12. September 1293 namhaft gemachten 11 Ratmannen erst
an achter Stelle aufgeführt wird, das Bürgermeisteramt
nachweisbar verw^altete (II, 9, Nr. 53, 56). — Für das
14. Jahrhundert setzt Rachel den Ratswechsel in den
310 K. Koppmann:
Februar, eventuell zwischen 3. und 20. Februar, aber seine
Grundlagen, das Vorkommen eines und desselben Bürger-
meisters einerseits am 14. Mai 133G und am 20. Februar 1342,
andererseits am 3. Februar 1354 und am 8. Mäiz 1359,
scheinen mir doch, zumal da dabei der dreijährige Turnus
dort angenommen werden mufs, hier vorausgesetzt wird,
zu schwankend, um darauf bauen zu können. Als seinem
Ergebnis scheinbar widersprechend führt er selbst es an,
dals 1385 in betreff der vier Hauptleute beschlossen wird,
„dy czu kisene us drj reten alle jar uf wynachten" (II, 8,.
]^r. 91), zu einem Zeitpunkt also, dem dei- von uns für
das Ende des 13. Jahrhunderts ermittelte Termin völlig
entspricht. —.Aus dem 15. Jahrhundert liegt die Nachricht
vor, dals die Ämterverteilung, die dem Katswechsel folgte,
1469 „Ulf sontagk Invocavit"' stattfand (Wustmann II, 129).
— Für den Anfang des 16. Jahrhunderts gibt uns die
Alte Ratsordnung, die Wustmann (II, 137) von 1500,
Rachel (S. 217—218) von 1507 datiert, über diese Frage
Auskunft. Sie unterscheidet, wenn ich lichtig sehe, drei
Akte: am Sonnabend nach Estomihi erfolgt vormittags
der eigentliche Wechsel oder die Umsetzung, nachmittags
die Verkündigung, am Montag nach Invokavit die erste
Sitzung des neuen Rates. Im allgemeinen bestimmt sie
zunächst, „das hinforder alle jar jerlichen ein burgermeister
mit zwelf rathmannen, darzu durch drei i'ethc gekoren,
utf sonabendt nach Estomihi ader nach dem fastnacht-
sontag, das jar auls und über zu regiren, aufgehen sollen";
,.vor mittage um acht schlege" soll der alte Rat, „sitzende
in irer gewonlichen rathstube", den Ratseid „dem nawen,
aufgehenden rathe, sitzende an der andern seifen," vor-
lesen und von dessen Mitgliedern einzeln schwören lassen
und darauf seinen bisherigen Platz dem neuen Rat ein-
räumen und sich an dessen Stelle setzen; „nach mittage
umb des seigers eins" soll „die vorkundignnge des ge-
kornen nevven rathes und die bestetigunge den gemeinen
burgern, wie gewonlichen, gethan werden und bescheen"
(Wustmann li, 142, 143); „auf den montagk, fso der
nawe rath erstmals aufgeht, sali der regirende burger-
meister den zwelf rathmannen die ordenunge des auf- und
abegelms . , . leisen lassen" (das. II, 145). Die spätere
Zeit kennt dagegen nur zwei Akte, die sich beide am
Montag nach Invokavit, nachmittags, abspielen: erst die
Verkündigung, dann die Umsetzung. Zufolge einer Auf-
zeichnung von etwa 1530 wird nämlich „auf den montag
Zur Verfassungsgeschichte von Leipzig, 311
nach Iiivocavit nach essens der newe radt der gemeinde
pnbliciret, auch von dem alten voreidet und das regiment
angenommen" (das. 11, 162), und eine Aufzeichnung von
ca. 1560 schildert, ohne jedoch den Tag zu nennen, den
Vorgang folgendermaisen : der alte Rat verkündet der Ge-
mehide die Neuwahl und die landesherrliche Bestätigung,
indem der Bürgermeister die Anrede hält und der Ober-
stadtschreiber „des liaths Wilkuhr" und die Bestätigungs-
urkunde verliest; darauf begibt sich der alte Hat in die
liatsstube, läfst den inzwischen berufenen und in der
8chofsstube versammelten neuen Rat vor sich kommen,
bittet ihn, die Regierung zu übernehmen, und räumt ihm,
nachdem die landesherrliche Bestätigung nochmals ver-
lesen worden ist und der neue Rat paarweise den Rats-
eid geleistet hat, seinen bisherigen Platz ein ; dann wird
der dritte Rat hereingerufen und die drei Räte nehmen
die ihnen vorbehaltenen Wahlen zur Besetzung gewisser
Ratsämter vor, worauf die beiden nunmehrigen alten Räte
Urlaub nehmen und den neuen Rat in der Ratsstube
zmücklassen (das. II, 174 — 175). Unter der Ratswillkür,
1637 als statuta bezeichnet (Wustmann II, 213j, ist wohl
eine den Burspraken der norddeutschen Städte ähnliche
Zusammenstellung polizeilicher Anordnungen, wie sie z.B.
die „Willkür und Polizei-Ordnung von 1454" (Cod. II, 8,
Nr. 317) darbietet, zu verstehen, nach Wustmann ohne
nähere Erklärung die Polizeiordnung der Stadt, später
die Statuta genannt (II, 68), nach Rachel die Statuta
(S. 51).
3, Wer wählt den Rat?
Nach V. Posern - Klett (Cod. II, 8, XXX) erfolgte
die AVahl in der ältesten Zeit „nur durch die Stadt-
gemeinde", nach Wustmann (II, 63) war der Rat ursprüng-
lich „unzweifelhaft von der Bürgergemeinde gewählt
worden"; Rachel S. 3 sagt unsicher, die Wahl habe in
älterer Zeit „wohl der Stadtgemeinde" zugestanden, redet
aber S. 7 mit Sicherheit von der älteren Zeit, „als der
Rat noch von der Stadtgemeinde gewählt wurde". Wenn
jedoch der Rat das Organ der Gemeinde war und diese
ihm gegenüber keine Vertreter hatte (Rachel S. 8), so
versteht man nicht, wie sie die Wahl ausgeübt haben
kann. Wustmann nimmt an, dafs der Gemeinde noch nach
der Alten Ratsordnung ein Vorschlagsrecht zugestanden
habe, während Rachel die betreffende Bestimmung, dals
312 K. Kopiimanii:
fiir die Wahl eines Ratnmiines zwei Personen „von der
gemeine" vorgeschlagen werden sollen, gewils lichtig als
„ans der Gemeinde" versteht (S. 214) Nach dieser Ord-
nung wird der neue Rat „durch drei rethe gekoren"
(Wustmann II, 142); als aber 1512, wie erwähnt, ein Rats-
mitglied bittet, ihn nicht in den sitzenden Rat zu wählen,
„haben die rete . . . dem sitzenden rat bevolhen, einen
andern an seiner stat zu erwelen", 1513 verweigert der
Laudesherr die Bestätigung der Wahl und verlangt, dafs
der neue Rat „nicht allein durch diejhenigen, die des-
selbigen jars im rat und regiment gesessen, sundern auch
in beiwesen der andern zweier burgermeister und des
halben teils der eldisten irer beisitzer und ratskumpan"
gewählt werde (das. II, 64j, und am 14. Februar 1515
heilst es dementsprechend: „nachdem in vorigen und alden
jharn der sitzende rath allein macht gehabt, den rath des
zukommenden jhars zu kisen, und doch izo ein voranderung
gemacht, also das dem sitzenden rath etliche eldesten
von den andein zweien rethen sollen zugegeben werden"
(das. II, 158).
4. Was ist unter der Stadtgemeinde zu verstehen
und wie äufsert sich dieselbe in ihrer Tätigkeit?
In Bezug auf die vorhin gedachte Verlesung der Will-
kür nimmt Wusimann (II, 68) an, sie sei erst 1556 ein-
geführt worden, „nachdem das neue Rathaus fertig war,
dessen grofser Saal längeres Verweilen einer^ gröfsern
Versammlung ermöglichte". „Natürlich", fügt er hinzu,
„war bei der Verlesung nicht die ganze Bürgergemeinde
anwesend, es waren vor allem die Innungen, die herauf-
bestellt wurden, und auch diese erschienen nicht voll-
zählig, sondern schickten ihre Ältesten und Obermeister.
Dazu kamen dann die Handelsdeputierten, die Cramer-
meister und die Gassenmeister der , Nachbarschaften' vor
den Thoren". Wenn auch nicht die Richtigkeit, so wird
doch die Vollständigkeit dieser Angaben in Zweifel zu
ziehen sein : wird allein ein so beschränkter Kreis zu
erscheinen aufgefordert, so schliefst das nicht aus, dafs
die ganze Bürgerschaft sich einzustellen berechtigt ist
und von diesem Recht nach Belieben Gebrauch macht.
Für die ganze Bürgerschaft ist doch das Bestätigungs-
schreiben des Landesherrn bestimmt, dessen Verlesung
derjenigen der Willkür vorangeht; der Rat bittet, „uwre
gnade w^ollen disse selbigenn gekornen gnediglich contir-
Zur Verfassimgsgeschichte von Leipzig. 313
miremi und bestetigenii, der genie3'ne bey uns emstlicli
gebieten, on difs jar ul's geliorlsam und gefolgig- zcu sein
anstadt uwrer gnade, dadurch die Stadt in eintracht,
uwern gnaden zcu eren unnd unns allen zcu nutz vor-
gestanden mag werden" (II, 8, Nr. 488; Wustmann II,
Nr. 11), und demgemäls meldet der Landesherr „unisern
burgern gemeinlich", dals genannte Personen durch den
Rat des vergangenen Jahres gekoren und auf dessen
Gesucli von ihm bestätigt worden seien, und gebietet ihnen,
denselben „dils künftige jar aufs an unlser stat gevolgig
und gehorlsam" zu sein (Wustmann II, 3). Gewils mit
Recht bemerkt Wustmann (II, 65, Anm. 1), wenn auch
das älteste Gesuch des Rats erst von 1476 und die älteste
Bestätigung erst von 1480 datieren, so lasse doch die
ganze Fassung beider Schriftstücke erkennen, „dafs es
sich dabei um ein noch weit älteres Herkommen handelt"
(II, 65, Anm. 1). und sehr wohl darf man in dieser Be-
ziehung daraufhinweisen, dafs die älteste Bestätigung des
neu gewählten Rats in Dresden, die ebenfalls mit einer
Ermalnnnig der Bürger zum Gehorsam schliefet, bereits
aus dem Jahre 1399 stammt (Richter, Verfassungs- und
Verwaltungsgeschichte der Stadt Dresden I, 67). Dem-
gegenüber erregt es aber Bedenken, wenn aus der ersten
Erwähnung der Verlesung der Willkür im Jahre 1556
gefolgert wird, sie sei damals erst eingeführt worden.
Ein Raum, in dem sich eine gröfsere Versammlung längere
Zeit aufhalten konnte, muls doch auch Vor der Vollendung
des neuen Rathauses bestanden haben, wenn ihn auch der
Nicht -Leipziger natürlich nicht nachzuweisen vermag.
AVill man auch kein Gewicht darauf legen, dafs es am
29. Juli 1466 in betreff einer von der Stadt verkauften
Rente heilst: „Unnde uff das wir obgnante burgermeister
und radtmanne und gantz gemein . . . alle obgeschreben
rede und globde stete unde unvorbrochen halden wollen
und sollen, so haben wir unser Stadt ingesigel mit willen
unnd wissen an diesen brieö' lassen hengen" (II, 8, Nr. 403),
und dafs am 19. März 1470 durch den Rat eine Rente
verkauft wird „mit Genehmigung der Landesfürsten, mit
zeitigem Rath aller dreier Rätlie, mit AVillen und Wissen
der Ältesten und der ganzen Gemeine" (II, 8, Nr. 451),
so lassen doch andere Stellen unzweideutig erkennen, dafs
Verhandlungen zwischen dem Rat und der Bürgerschaft
stattfanden. Am 7. September 1457 „hatte der rat eine
Sache an dy gemeyne bracht", dafe nämlich der Landes-
314 K. Koppmaun:
lierr eine Erhöhung der Jahrrente begehre, und „daruff
hath die gomeyne dem rate antwort gegeben", er möge
den Landesherrn bitten, es bei dem alten Herkommen zu
lassen, da ihr die Leistung des Geforderten zu schwer
falle; „wurde sie unser herre dorobbir y hertlich darumbe
anlangen, so wolle sie sich von dem rate nicht setczen;
unde eis ist ir rat nicht, das man sich ein sollichs
obirgeben solle" (II, 8, Nr. 327); am 3. November 1466
fassen die drei Räte wegen eines dem Landesheirn
zu zahlenden Steuerbeitrags einen Beschluls über die
Währung, die bei der Scholserhebiing gelten soll, und
am 5. November „habin die rethe die gemeine . . .
vor sich vorboth unde yn irer gegenwertikeit alle
punct unde artikel obinberurt lel'sin laslsin: alfso haben
sie eyntrechticlich doryn gewilliget unde deme alfso
zcu thune den retlien zeugesaget, unde habin dorczu den
rethin allin, Jungk unde alltt, vleylsiglich gedanckef^
(11, 8, Nr. 406). Neben einem Raum, in dem die Ge-
meinde mit den drei Räten zusammentritt, setzen diese
Stellen voraus, dals die erstere durch das Herkommen
gegebene oder in jedem Fall besonders erwählte Sprecher
hat, durch die sie, vermutlich nach vorangegangener
Beratung unter sich, ihre Meinung äulsert, hier, in-
dem sie ihnen ihr Einverständnis mit den Beschlüssen
der Räte erklärt, das Zusammenstehen mit ihnen ge-
lobt, ihren Dank ausspricht, in andern Fällen aber doch
wohl auch ihre abweichende Meinung zum Ausdruck zu
bringen vermag. Zwei weitere Fälle einer Berufung der
Bürgerschaft durch den Rat werden von Rachel (S. 8,
Anm. 2) angeführt, aber nicht näher gekennzeichnet. Es
erübrigt daher nur noch, darauf hinzuweisen, dals der
Anfang der „Willkür und Polizei -Ordnung" von 1454
lautet: „Mit willen und vulbort defs richters ist gewil-
koret", der Schlufs aber: „Dis ist gewilkort durch alle
dry rete und dy gemeyne durch volbort des gerichtis"
(II. 8, Nr. 317), denn wenigstens das, meine ich, ist mit
Sicherheit daraus zu folgern, dals die Gemeinde die Ver-
lesung dieser AVillkür, die 1463 als die „aide wilkore"
bezeichnet wird (II, 8, Nr. 365), ohne Widerspruch zu
erheben, angehört hat. ■ — Die angezogenen Stellen sind
der Zeit von 1451 — 1485 entnommen, weil Rachel (S. 8)
der Ansicht ist, in der zweiten Hälfte des 15. Jahr-
hunderts sei die Gemeinde durch den Rat, der für die
ältere Zeit als deren Organ bezeichnet werden könne
Zur Verfassmigsgescliichte von Leipzig. 315
lind sich 1463 selbst als ihr „vorweiser . . . unde offeiin
iuiiplute" (II, 8, Nr. 365) bezeichne, in ihrer Stellung
herabgedrückt worden. In der Tat kommen Stellen, die
•eine Mitwirkung der Gemeinde bekunden, in der früheien
Zeit häufiger vor: Scholsfreiheit erteilen 1335 der Rat
„unde daczu wi gemeinen bürgere" (II, 8, Nr. 33); eine
schofsfreie Leibrente verkaufen 1395 der Rat „und darzu
dye burger gemeynlichin" (Nr. 105); Rentenbriefe stellen
aus 1434 der Rat „mit rechter wissenschafft und volwort
unser gemeynen bürgere" (Nr. 185), 1444 der Rat „und
flie ganze Gemeine arm und reich" (Nr. 224); die Be-
schlüsse, dals keine Schmiedewerkstelle innerhalb der
Stadt verlegt werden und dals kein Bürger Vorspreche
eines Ordens oder eines Klosters der Stadt sein solle,
werden 1359 durch den Rat „et totam communitatem
civitatis" gefafst (Nr. 51, 52), der Beschlu/s, jährlich vier
Hauptleute zu erwählen, 1385 durch die drei Räte „myt
der ganczen gemeyne willen unde wissen" (Nr. 91); die
Annahme eines Pfarrers zum Vorsteher, Verweser und
Hofmeister im Johannis- Hospital geschieht 1391 durch
den Rat „mit gutem vorrate, wessen, willen und vulbort
allir drey rete und der ganczen gemeine" (Nr. 97); den
Vertrag mit dem landesherrlichen Geleitsraann schliefseu
vor 1361 „unsere bürgere unde dy dry rete (Nr. 57); Juden-
Schutzbriefe werden 1430 und 1436 ausgestellt durch
den Rat „mit willen unde wissen dreier rete unde der
gemeine und von geheisses unde befelunge wegin . . .
unser lieben gnedigin hern" (Nr. 170, 189j; Huldigungs-
lirkunden stellen aus 1312 der Rat „consensu nostroium
communium civium" (Nr. 26), 1403, 1410 und 1446
Bürgermeister, Rath „unde gancze gemeyne" (Nr. 117,
127, 235). Aber abgesehen von der häufigeren Er-
Avähmmg, die sich übrigens zum Teil durch die Be-
schränktheit des Zeitraums von 1451 — 1485 und den
vielleicht darauf beruhenden Umstand, dals uns für
diesen Zeitraum Huldigungs- und Juden - Schutzbriefe
überhaupt nicht vorliegen, erklärt, und von der nicht zu
verkennenden Tatsache, dafs in der späteren Zeit mehr-
fach nur der Zustimmung der Ältesten gedacht wird,
wo in der früheren von der Zustimmung der Gemeinde
die Rede ist, vermag ich doch von einer ursprünglichen
Bedeutung der Gemeinde, welche die jährliche Wahl
des Rats durch sie wahrscheinlich machen könnte, keine
Spur zu finden.
316 K. Koppmanu:
5. Wann ist das Kollegium der drei Räte ent-
standen?
Eacliel setzt deren Entstehung nach v. Posern-Klett
(II, 8, XXXI) zwischen 1316 und 1352. Die letztere
Jahreszahl ergiebt sich ihnen daraus, dals nach einer
Stadtbuch -Notiz, die „nach dem Jahre 1345, aber voi-
1361" niedergeschrieben ist, „unsere bürgere unde dy dri
rete" einen Vertrag mit dem landesherrlichen Geleitsmann
abschliefsen (II, 8, Nr. 57) und dals am 9. Dezember 1352
„den burgermaistern, dem rathe unnd der gemeinde" ein
Lehnbrief ausgestellt wird (II, 8, Nr. 45). Die erstere
Jahreszahl beruht auf dem Ergebnis, dafs nach den uns
erhaltenen Ratslisten vorher und noch damals kein drei-
jährlicher Wechsel, sondern eine jährliche Neuwahl, bei
der jedoch die Wiederwahl einzelner besonders bewährter
Personen nicht ausgeschlossen gewesen sei, stattgefunden
habe. Für diesen Punkt liegt uns folgendes Quellen-
material vor: am 8. November 1309 erfolgt eine Beur-
kundung „de scitu quoque et consilio civium Lypczensium,^
videlicet Nycolai de Grimmis magistri consulum, Johannis
de Yleburch, Rulonis de Berngershagin, Bertoldi de Vri-
burch et ceterorum consulum, qui sigillum civitatis Lipzk
pro testimonio suo presentibus a])penderunt" (II, 9, Nr. 72)^
am 16. Juni 1310 sind unter den Zeugen: Nycolaus de
Grimmis magister civium, Johannes de Yleburch, Rulo
de Berngershain und 10 andere consules, unter denen
Bertoldus de Vriburch an achter Stelle genannt wiid
(II, 9, Nr. 74); am 24. Juli 1311 werden, ebenfalls als
Zeugen, Rulo magister civium und 6 namhaft gemachte
consules aufgezählt, von denen drei auch am 16. Juni 1310
vorkommen (II, 9, Nr. 79); am 10. Oktober 1311 sind Rulo
de Beingershain magister consulum, Nicolaus de Grimmis,
Johannes de Yleburg, et alii fidedigni Zeugen (II, 9, Nr. 80);
am 25. April 1312 wird der Huldigungseid geleistet durch
Rulo de Beringershain und 11 andere consules, von denen
vier (die drei ersten und ein anderer) auch am 24. Juli 1311
vorkommen (II, 8, Nr. 26); am 2. Juli 1315 Urkunden
Johannes de Ileburg, Rulo de Beringershain und 9 andere
consules, von denen einer auch 1312 vorkommt (II. 10,
Nr. 37); 1316 ist Zeuge: Johannes Cine magister consulum
cum ceteris juratis et consulibus, 11 Personen, von denen
drei auch am 2. Juli 1315 vorkommen (II, 8, Nr. 29). Ein
dreijährlicher Ratswechsel hat demnach in der Tat noch
nicht bestanden; von den Ratsmitgliedern des Jahres 1316
Zur Verfassungsgeschichte von Leipzig. 317
sind Johann eine schon 1310, 1311, 1312, Heinrich von
Threna 1311, 1312. Johann Rumhart 1312, 1315, Hermann
von Freiberg 1312, Pezolt Pudernas 1315, C. Kaie 1315,
<lie andern sechs — soweit die (für die Jahre 1313 nnd
1314 fehlenden) Listen erkennen lassen — vorher noch
nicht im Rat; Bürgermeister gewesen sind 1309 und 1310
Nikolaus von Grimma, 1311 und 1312 Rulo von Berngers-
hain, 1315 Johann von Ilburg, 1316 Johann Cine. —
Rachel meint, vielleicht habe die Ausbildung des drei-
jährigen Turnus schon in den dreifslger Jahren des 14. Jahr-
hunderts stattgefunden, aber das schon erwähnte Vor-
kommen eines und desselben Bürgermeisters am 14. Mai
1336 und am 20. Februar 1342 bietet auch in dieser Be-
ziehung keine sichere Grundlage dar. — Überhaupt wird
aus den beiden angeführten Tatsachen des Auftretens
dreier Räte zwischen 1345 und 1361 und der Erwähnung
einer Mehrzahl von Bürgermeistern am 9. Dezember 1352
nicht ohne weiteres gefolgert werden dürfen, dals der
dreijährige Turnus in seiner vollen Ausbildung, wie wir
ihn im 15. Jahrhundert kennen, unmittelbar an die Stelle
einer jährlichen Ratswahl getreten sei. Für eine solche
Folgerung kann zwar angeführt werden, dafs Ticzmann
Seifertshain 1361, 1364, 1370 (II, 8, Nr. 59, 60, 67, 70)
und Johann Hosang 1381 und 1384 (II, 8, Nr. 82, 89)
Bürgermeister gewesen sind. Gegen sie aber scheint es
zu sprechen, dafs Johann Albern am 10. Januar 1391, am
28. Auaust 1393 und am 25. Mai 1396 als Bürgermeister
fungiert (IL 8, Nr. 97, 101, 110); wollte man nach Rachels
Meinung über die Zeit des Ratswechsels annehmen,
dals das erstgenannte Datum einem Amtsjahr von Fe-
bruar 1390 bis Februar 1391 entspreche, so würde
dem, wie es scheint, entgegenstehen, dafs von den am
10. Januar 1391 genannten zehn Ratmannen am 25. Mai
1396 nur drei wieder voi'kommen, von denen freilich
ehier, Otto Crutziger, auch am 28. Dezember 1384
amtiert hat. Durchaus unvereinbar mit ihr ist es aber,
dafs Johann Stufs, der 1359 Bürgermeister gewesen
ist (II, 8. Nr. 51 — 53), noch 1361 hinter Bürgermeister
Johann Lindenau als der erste der elf Ratmannen er-
scheint (II, 8, Nr. 61) und dals ebenso Heinrich Hnn-
leben, der 1387 Bürgermeister gewesen ist (II, 9, Nr. 158;
8. Nr. 94), am 25. j\lai 1396 hinter Bürgermeister .Jo-
hann Albern als erster der elf Ratmannen aufgeführt
wird (II, 8, Nr. 110).
318 ^- Koppmami:
6. Aus wie viel Personen bestehen die drei Räte?
Die alte Ratsordnung bestimmt, ..dals drei retlie und
in einem iedern rathe ein burgermeister und zwelf rath-
mau bleiben, sitzen und sein sollen" (Wuslmann 11, 137).
Nach einer Aufzeichnung von etwa 1530 dagegen „sint
drei rethe, in dene allen sint zwonnddreissig . . . personen,
also das allewege zwölf personen, den burgermeister mit
eingerechnet, einen radt machen" ; nachdem nämlich zehn
Personen mit Einschlufs des Bürgermeisters in den Rat
gewählt worden sind, „so gibt der aide (bisherige) sitzende
radt nocli zwene herren aufs irem mittel darzu und uber-
antwort dieselben, domit . . . die zahl der zwölfen erfüllet
werde" (das. 161 — 162). Nach der ersten Bestimmung
sollen also drei Räte von je 13 Mitgliedern, nach der
zweiten ein sitzender Rat von zwölf und zwei ruhende
von je zehn Mitgliedern vorhanden sein. In der Tat
finden sich nach Rachel (S. 3, 4) 1514 — 1515, wenn auch
nur in diesem Jahre, 13 Mitglieder des sitzenden Rats,
1529 aber 32 Mitglieder der drei Räte, während 1502
nur 29, im Anfang des 17. Jahrhunderts oft nur 24 Per-
sonen vorkommen (S. 4), 1690 aber ,.15 bis 16 Personen
der Ordnung nach ins Regiment" und 1734 in das Rats-
kollegium 35 Personen, nändich drei Bürgermeister, zwei
Konsulenten und zu jedem Drittel zehn Mann gehören
(Wustmann 11, 62).
7. Wie verhalten sich die Ältesten
zu den drei Räten?
Nach Wustmann (II, 76) werden zu den Sitzungen
der drei Räte „nicht die Ratsdrittel vollständig zuge-
zogen, sondern nur der sitzende Rat des Jahres voll-
ständig, von den beiden andern Ratsdritteln nur die
Ältesten"; nach Rachel (S. 5) erscheinen dagegen „im all-
gemeinen blofs die , Ältesten', doch sind bei besonders
wichtigen Fällen auch die gesamten Ratsherren zugegen".
Yon Beschlufsfassungen des sitzenden Rats mit den
Ältesten reden folgende Stellen: 1452 „ist der rat mit
willen der eldestin ein wurden", dafs „eine aide gewon-
heit", die dem Vorkauf von Obst wehrt, aufrecht gehalten
werden soll (Nr. 293); am 28. Februar 1453 hat der Rat
wegen der Klage mehrerer Gewandschneider über den
Tuchverkauf im Hause „die eldesten besant unde sint defs
ein wurden" (Nr. 298, deren Überschrift irrtümlich von
Zur Verfassiuigsgeschichte von Leipzig. 319
den Ältesten der Gewandsclmeider redet); am 23. August
1479 setzt der Rat „mit vorwillung der eldisten" eine
obeivormundscliaft liehe Behörde ein (Nr. 505). Unter den
Ältesten sind nicht nur diejenigen der beiden ruhenden,
sondern die aller Räte zu verstehen: „mit volbort der
eldisten aller drier rete" erlaubt der Rat am 29. November
1452 den Schmieden die Verwendung. _ von Steinkohlen
(Nr. 291). Die Bezeichnungen „mit den Ältesten" und „mit
den drei Räthen" oder „mit den beiden andern Räthen''
werden als gleichwertig nebeneinander gebraucht: die
„Willkür und Polizeiordnung" vom 31. März 1463 ist
ihrem Schkils zufolge „gesaczt unde wilkort vom rate
mit volbort der eldesten", während der Eingang lautet:
„Sollicher unde ander mehr bewegung halben hat der
sitczende rat einmutiglich geratslaget unde mit volbort
drier rete gesacz . . ., also hirnach folget" (Nr. 365);
am 26. Februar 1467 erfolgt die Vereinigung der Innungen
der Gürtler und Nadler „mit willen des raths unde der
eldisten" (Nr. 411), während an demselben Tage das Ver-
hältnis der zu zwei Innungen gesonderten Barbiere und
Bader durch den Rat „mit wi.^fsen, willin unde e3ntrechtic-
licher belslysunge der andern zcwier rethe" geordnet wird
(Nr. 410). Nach andern Stellen handelt dagegen der
sitzende Rat sowohl mit den Ältesten, wie mit den beiden
andern Räten: in betreif der Brau- und Malzhäuser „hat
der sitzende rat (am 20. September 1469) in beiwesen der
eldisten und der andei'U zcweyer rete beslossen" (Nr. 435);
die Erbauung eines neuen Turms am Rathause hat am
17. Oktober 1474 „der sitczende rath in beywefsen der
eldesten gemeyniclich unnd der ander zweyer rete eyn-
trechticlich nach czeitlichen und gutem rate beslofsen"
(Nr. 471); eine Kornernte verkauft der Rat am 30. März
1474 „mit wolbedachten muthe und redelichem und gewont-
lichem rathe der andern zcweier rethe und sunderlich mit
gunst, willen und wissen unser eldesten" (Nr. 468), eine
Geldrente am 10. Januar 1475 „mit Rathe der Aeltesten
und mit Genehmigung der andern beiden Räthe" (Nr. 473).
Auch die drei Räte kommen mit den Ältesten zusammen,
beschliefsen ihrem Zeugnis geniäfs oder auf Grund ihres
Vorschlags: wegen der von vielen Neubürgern vernach-
lässigten Verpflichtung zum Sefshaftwerden „sint (am
17. Juni 1469) alle drey rete und die eldisten zcusauipne
komen" (Nr. 430). und zur Aufstellung einer Fleischtaxe
„sint (am 1. Juli 1469) alle drey rete mitsampt den eldisten
320 K Koppmann:
bei einander gewest" (Nr. 431); am 27. Juni 1467 be-
schlielsen die drei Räte die Verpflichtung derDoribewohner
zu einer kleinen Abgabe für jedes aus der ötadt geholte
neue E.ad, „also denn dal's vor jarn ouch gewonlieit ge-
wefst ist, also die eldesten allifs wissentlich ist unde von
sich gesaget habin" (Nr. 413); am 16. Februar 1482 wird
hinsichtlich zweier aus dem Rat gewiesenen Personen
von den drei Räten „uf ein mittel, so j-n die eldisten
aller dreier rethe vorgeslagen haben, beslossen und ein-
tre(chti jglich gewilliget" (Nr. 521). Andererseits beschliefsen
auch die Ältesten für sich, ohne die drei Räte, mit ver-
bindlicher Kraft für diese: in betreif einer neuen Leistung
bei Gewinnung des Bürgerrechts „sint (am 11. April 1453)
dy eldestin aller drj^er rete ein wurden, dafs hinforder
alle rete halden sollin" (Nr. 300).
8. Wer sind die Ältesten?
Dafs die beiden ruhenden Bürgermeister, wie zu der
späteren Enge, so auch zu den Ältesten gehören, kann,
wenn auch am 2. März 1479 der Rat „mit vorwillung der
ander zweyer burgermeister und der eldisten" einen Raum
verpachtet (11, 8, Nr. 500) und 1513 der Landesherr, wie
angeführt worden ist, für die Ratswahl die Beteiligung
„der andern zweier burgermeister und des halben teils
der eldisten irer beisitzer und ratskumpan" verlangt,
keinem Zweifel unterliegen. Weniger deutlich ist die
Zugehöi'igkeit der Baumeister zu den Ältesten, und in
Bezug auf sie mufs die Vorfrage aufgeworfen werden, ob
es bei der Verwaltung der verschiedenen Ratsämter eine
Stufenleiter gab oder nicht. Nach Rachel (S. 177) sind
von einer solchen „höchstens Spuren" vorhanden und von
drei Tatsachen, die er als solche anführt, dafs nämlich
erstens in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts die
Bürgermeister zumeist aus den Baumeistein genonmien
M'erden, zweitens Dorfherren, Schofsherren und Einnehmer
grölstenteils ruhende Baumeister sind und drittens der
Richter nach Beendigung seines Amtsjahrs in das Kolle-
gium der Beisitzer tritt, kann man nur die erste dafür
gelten lassen. In dem 1717 von Wintzer herausgegebenen,
mir unbekannt gebliebenen Verzeichnis der Ratsmitglieder
werden nach AVustmanns Angabe jedem Namen die Jahre
beigefügt, in denen dessen Träger 1. Ratmann, 2. Richter,
3. Baumeister, 4. Bürgermeister geworden und 5. gestorben
Zur Verfassungsgeschiclite von Leipzig. 321
ist, aber die darauf beruhende Meinung-, dafs das Richter-
und das Baumeisteramt Sprossen einer Amtsstutenleiter
vom neuerwählten Katmann zum Bürgermeister ge-
wesen seien, erklärt Wustmann (II, 71) für einen Irr-
tum, da abgesehen vom Büi'germeister und später auch
vom Prokonsul oder Konsulenten, die von selbst über
■den andern standen, der Rang eines Ratsniitgliedes nicht
auf seinem jeweiligen Amt, sondern auf seinem Amtsalter
im Rat beruht habe, weshalb denn auch in Verzeichnissen
des ganzen Ratskollegiums von den Baumeistern und
Richtern zwar die meisten, aber durchaus nicht alle un-
mittelbar hinter den Prokonsuln ständen. Die Beweiskraft
dieser Tatsachen will mir nicht enileuchten: die Anord-
nung des Wintzerschen Verzeichnisses kann doch nur
darauf beruhen, dafs insofern eine Stufenleiter wirklich
vorhanden war, als der Ratmann erst Richter, dann Bau-
meister wurde, nicht auch das Umgekehrte vorkommen
konnte, und dem entspricht es, dals nach Rachel (S. 19, 18)
der Richter bei seiner Abwesenheit auch durch einen
Baumeister (als ehemaligen Richter) vertreten werden
konnte und sein im übrigen lebenslänglich verwaltetes
Amt niederlegte, wenn er zum Baumeister erwählt wurde;
wenn aber, abgesehen von Konsulenten oder anderen
Graduierten, denen zweifelsohne ein Vorrang vor dem
ältesten Baumeister zukommt, eine oder mehrere Personen
zwischen ihm und dem Büigermeister stehen, so scheint
mir das durch die Annahme erklärt werden zu können,
dafs es möglich war, hohen Alters wegen auf die Fort-
führung- des Baumeister- oder Richteramts zu verzichten,
ohne deshalb aus dem Rat austreten und den der Anits-
dauer entsprechenden Rang aufgeben zu müssen. Leider
ist das bisher veröffentlichte Material für die Untersuchung
dieser Fragen auiserordentlich dürftig. Dennoch lälst der
Vergleich der Nachrichten über die 1469—1471 vor-
genommene Ämterverteilung und der Ausgaben für die Be-
soldung der Ratsmitglieder im Rechnungsjahr 1470 — 1471
(Wustmann 11, Nr. 1, 2) mit den aus diesen Jahren be-
kannten Ratslisten (11, 8, Nr. 440, 451 und 457; 9, Nr. 281).
so viel dabei auch dunkel bleibt, meiner Meinung nach
das Vorhandensein einer Stufenleiter deutlich eikennen.
Der Rat besteht damals aus 31 Persouen. von denen 1469
elf, 1470 zwölf und 1471 ebenfalls zwölf dem sitzenden
]{at angehören; je zwei sind 1470 und 1471 in ihn aus
dem alten Rat übernommen. Durch die drei Räte werden
Neues Archiv f. S. O. u. A. XXIV. 3. 4. 21
322 ' K. Koppinauii:
ein Richter, ein Wagemeister und ein Schenk erwählt,
durch den sitzenden Rat zwei Baumeister, zwei Bier-
meister, ein Futtermeister und zwei Harnischmeister;
die Stadtreclmung von 1470 — 1471 nennt außerdem noch
zwei Scholsmcister. Der Schenk ist in allen drei Jahren
derselbe, Peter Bantschmann, der zwölfte im sitzenden
Rat von 1471. Harnischmeister sind 1469 der neunte,
Nikolaus Wolf, und der elfte, Hans Feuchtwanger, 1470
der zehnte, Jakob Tommel, 1471 der zehnte, gleichfalls
Jakob Tommel, und der elfte, Lamprecht von Kronenbei g.
Futtermeister ist 1469 der zehnte, Augustin Schultz, 1470
der neunte, der erste Harnischmeister des Vorjahrs Niko-
laus Wolf, 1471 der achte, Nikolaus Biese. Biermeister
sind 1469 der sechste, Ludwig Scheibe, und der achte,
Johann König, 1470 der fünfte, Klaus Rennau, und der
elfte, Fritz Pfister, 1471 der sechste, Bartholomäus
Hommelshain, und der neunte, Nikolaus Berngershain.
Scholsmei^ter sind 1471 Johann König, der zweite Bier-
meister von 1469, und Fritz Pfister, der zweite Bier-
meister von 1470. Wagemeister ist 1469 Klaus Rennau,
der erste Bieimeister von 1470, 1470 und 1471 Ludwig
Scheibe, der erste Biermeister von 1469. Richter ist 1469
Jakob Sommer, der vierte von 1470, 1470 Paul Kaiser,
der fünfte von 1471, 1471 Polykarp Storni, der siebente
von 1470. Erster Baumeister ist 1469 der zweite, Tile
Herwig, 1470 der zweite, Heinrich Stange, 1471 der
fünfte, der Richter von 1470 Paul Kaiser; zweiter Bau-
meister ist 1469 der vierte, Hans Bantschmann, 1470 der
achte, der von 1469 übernommene Benedikt Moller, 1471
der siebente, Konrad Stoufmehl. Zwischen dem Bürger-
meister und dem ältesten Baumeister stehen 1471 drei
Personen, die kein besonderes Amt bekleiden: Heinrich
Forster, seit 1432 (II, 9, Nr. 205) und Andreas Wander-
gern, seit 1444 im Rat (8, Nr. 224j. haben den Vorrang
vor Paul Kaiser, der demselben seit 1450 angehört (8,
Nr. 265), kraft ihres höheren Amtsalters, Dr. Valentin
Schmiedeberg, seit 1470 im Rat (Nr. 451), als Graduierter.
An Gehalt wird gezahlt: dem Bürgermeister Hans Stockart
18 Schock 20 Gr., Heinrich Forster, „seinem eidist en
ratsfiunde, umb seiner getrawen und vlissigen dinste
willen, so er langczit bei der stat und dem rate getan
hat, und zcu hilf seines wesens" 5 Schock, Andreas
Wandergern „nach dem eldisten seinem ratsfrunde, onch
zcu erstatunge seiner muhe und arbeit, so er in vor-
Zur A^erfassuiigsgeschichte von Leipzig. 323
gangen zciten von des ratz wegen gehabt und getrawen
vleis bei der stat getan hat", 4 Schock, Dr. Valentin
Schniiedeberg „zcu erstatungen seiner muhe und arbeit,
so er dils jar ober bei des rats tun gehabt hat", 4 Schock;
des weiteren erhalten die beiden Baumeister je 15 Schock,
die beiden Biermeister je 10 Schock, der Futtermeister
und die beiden Hainischmeister (wie es scheint) je 5 Schock,
der Schenk 3 Schock und von den Nichtmitgliedern des
sitzenden Hats der Richter 7 Schock, der Wageraeister
15 Schock und die beiden Scholsmeister (wie. es scheint)
je 2 Schock. — Nimmt man an, dafs die Ältesten ur-
sprünglich nur aus dem Bürgermeister und dem Baumeister
bestanden, mit der Zeit aber ihre Zahl sich durch das
Eindringen von Graduierten, einesteils, und die Möglich-
keit, ein sonst lebenslänglich geführtes Amt niederzulegen,
andererseits, erweiterte, so begreift es sich, dals 1517
die Forderung des Landesherrn nach Teilnahme der beiden
ruhenden Bürgeimeister und der Hälfte ihrer Ältesten
Zweifel hervorrufen konnte, „welche belieben den burger-
meistern vor die eldesten geacht werden sollen", und am
14. Februar der Beschlufs gefafst wurde, „das allewege
derjhenige, der am obersten oder dem bürgeimeister am
nehesten sitzt, und der eldeste pawmeister aufs einem
rathe neben ihrem bnrgermeister sollen vor die eldesten
geacht und gehalten werden" (Wustmann H. 158). Auf
die weitere Entwicklung der Enge, die Eachel S. 215— 216
bespricht, kann ich bei der Natur des Quellenmaterials
nicht eingehen.
2r
XIII.
Kleinere Mitteilungen.
1. Wilhelm Loose.
Von P. Markus,
Ein Mann, der in der vaterländischen Geschichts-
sclireibung eine eigenartige und in ihrer Art vorbildliche
Stellung eingenommen hat, ist am 29. April zur ewigen
Ruhe eingegangen, nachdem ihn ein qualvolles Blasen-
leiden schon vier Jahre lang grölstenteils von seinem
Schulamt ferngehalten und ihn seit dem 15. Januar 1903
zum unwillkommenen Ruhestande verurteilt hatte. Es ist
der Lokalhistoriker von Meifsen, Professor Dr. Karl
AVilhelm Loose ').
Die äufseren Umrisse seines Lehens sind ziemlich
einfach: Chemnitzer Kind (geb. 14 Oktober 1839), mit
15 Jahren Freiberger Gymnasiast, mit 21 Jahren Leipziger
Student der Theologie, nacli der ersten theologischen
Prüfung Hauslehrer bei Basel, nach der zweiten Instituts-
lehrer erst in Blasewitz, dann (1868) an der Bühmeschen
Realschule in Dresden, deren wissenschaftliche Leitung
er bald übernahm, wurde er Michaelis 1874 an das Zittauer
Gymnasium beiufen, Ostern 1876 an das Realgymnasium
zu Döbeln versetzt, Ostern 1879 mit dem Direktorat der
Meifsner Realschule betraut, die er beinahe 23 Jahre
verwaltet und zu schöner Blüte gebracht hat.
1) Eine vortreffliche , zuverlässige und liel evoll eingehende
Biographie des Verewigten, auf welche hier statt aller Quellen-
angaben verwiesen sei, bringen die Mitteilungen des Vereins für
Geschichte der Stadt Meifsen (VI, 324—348) aus der Feder des Herrn
Dr. Alfred Leicht.
Kleinere Mitteilungen. 325
Aber dieses einfache Leben sclilols in seinen Anfängen
einen Reichtum fruchtbaier historischer Anregungen und
in seinem Fortgang eine Fülle verdienstlicher historischer
Arbeit ein. Im Hause seines Vaters, eines geachteten
und sich zu ansehnlichem Wohlstande em])prschwingenden
Schmiedemeisters, fand er altzünltige Überlieferungen,
auch farbenreiche Erinnerungen aus der Franzosenzeit;
vor dem Hause das buntbewegte Treiben der Akzise; in
Freiberg uralten Bergmannsbrauch und uralte Bauwerke,
wie insbesondere das Gymnasium selbst; in Leipzig das
aufgehende Gestirn des jungen Treitschke, der als Privat-
dozent mit Loose bei einer und derselben Wirtin wohnte;
in der Schweiz ein Staatswesen mit tief in die Vorzeit
hineinreichenden Wurzeln und durch keinerlei gewaltsamen
Bruch in ihrer Kontinuität gestörten Traditionen. Jn
dieser ausgezeichneten Schule historischen Empfindens und
historischer Anschauung herangereift, liels er seit den
Dresdner Jahren — sichtlich auch unter dem Eindruck
der grofsen Ereignisse von 1866 und 1870 — die Theologie
allmählich ganz zurücktreten gegen die Germanistik und
deutsche Altertumsforschung.
Seine ersten Studien schöpften aus Nürnberger Quellen
und betrafen die Geschichte der alten Reichsstadt, deren
romantischer Zauber (erhöht durch die enge Freundschaft,
die er mit dem gleichgesinnten, kenntnisreichen Stadt-
archivar, früheren Studiendirektor Lochner daselbst ge-
schlossen hatte) ihn lange nicht wieder losgelassen hat:
wohl ein Dutzend Jahre hintereinander hat er die Sommer-
ferien dort zugebracht, bis dann das schöne Meifsen ihm
zur bleibenden Heimat wurde.
Wo er auch weilte, immer war es ihm ein Bedürfnis,
sich nicht nur lokal und gesellschaftlich, sondern auch
historisch auszukennen. Die Meifsner Geschichte mit
ihren zahlreichen Ausblicken auf die allgemeine Landes-
geschichte, bedeutend genug, um den wissenschaftlichen
Forscher zu befriedigen, knapp genug umschrieben, um
ganz von ihm beherrscht zu werden, erfüllte ihn bald
völlig, sie wurde seine eigentliche Lebensaufgabe; und
keiner seit dem trefflichen IJrsinus hat auf allen und
gerade den schwierigsten Gebieten derselben so erfolg-
reich gewirkt wie er.
Und eben die Art, wie er dies tat, möchte ich als
vorbildlich bezeichnen. Es gehört ein eigenes Organ dazu,
um, wie er, die Vergangenheit gleichsam körperlich zu
326 Kleinere Mitteiluugen.
scliauen, mit iliien Denkmälern in ein persünliclies Ver-
liältnis zu treten, mit ihnen zu verkehren wie mit alten
Bekannten und vertrauten Gegenständen im Vaterhaus.
Dabei hat er jedoch iiber dem Lokalen nie das Allgemeine
vergessen, die Ortsgeschichte stets in ihrem Znsanmien-
liang mit den grofsen historischen Lebensgemeinschaften
und Lebensprozessen empfunden, das Bild der Gesamt-
entwickelung aber immer durch kräftige Lokalfarben und
charakteristische Einzelheiten individuell zu beleben
gesucht. Wird diese Kunst mit dem warmen Gemüts-
anteil und der wissenschaftlichen Sorgfalt Looses geübt:
ich AYÜIste nicht, welche menschlich schönere und auch
fluchtbarere Betätigung geschichtlichen Sinnes es geben
könnte.
Mit selbstloser Hingabe, mit rastloser Ausdauer, mit
unendlichen Oi)fern an Mühe, Zeit und Geld hat Loose
zunächst die unerläfslichen Pionierarbeiten verrichtet,
unter denen die volle vier Jahre erfordernde Sichtung
und Neuordnung des Meilsner Ratsarchivs obenan steht.
Daraus ergab sich nun eine ununteibrochene Folge von
Publikationen zur Meifsner Geschichte, die fast sämtlich
in den von Loose herausgegebenen und bis zum G. Bande
geführten Mitteilungen des Vereins für Geschichte der
Stadt Meifsen erschienen. Ein der Leichtschen Biographie
angehängtes Verzeichnis weist bei einer Gesamtzilfer von
82 nicht weniger als 57 Nummern auf, die sich auf die
Geschichte Meifsens oder seiner Umgebung beziehen:
eine Fundgrube bisher unbekannten Quellenmaterials,
darunter die mühseligsten Einzelforschungen, die er grund-
sätzlich am liebsten sich selbst vorbehielt.
Aber Looses Tätigkeit wäre nicht erschöpfend ge-
würdigt, wenn man sie nur nach ihrer privaten und
literarischen Seite hin betrachten wollte. Das zeigte
sich schon bei seiner ersten Leistung für jNIeilsner Alter-
tumskunde: in jener fast vollständigen Sammlung der
Hunderte alter Stiche, Schnitte und Diucke, welche
die äufsere Gestalt Altmeilsens wiederspiegeln, und
in dem werktätigen Interesse, das er gleich damals
(im ersten Jahre seiner Meifsner Tätigkeit) bei den
städtischen Behörden für die Sache erweckte. Alle Reste
der Vorzeit fesselten ihn gieichmäfsig, und er hielt es
für seine Aufgabe und besafs die Kunst, auch andere
für seine Studien zu begeistern, auch dem schlichtesten
Bürger das Gefühl dafür zu schärfen, dafs er auf histori-
.Kleinere Mitteilungen. 327
schem Boden wandle, und dal's dieser Vorzug Pflichten
auferlege. Mit eindringlicher Beredsamkeit (wie sie ihm
auch bei Schulfeierlichkeiten zur Verfügung stand) und
grüfster Zähigkeit verfolgte er sein Ziel. Diese Gabe
der Propaganda feierte ihren ersten Triumph bei der
Gründung des Meifsner Geschichtsvereins: während
Theodor Flathe einen solchen überhaupt nicht für lebens-
fähig gehalten, machte sich Loose anheischig, in be-
stimmter Frist 300 Mitglieder zusammenzubringen, was
ihm auch binnen wenigen Monaten gelang. Dieselbe
werbende Kraft bewährte sich aufs neue bei der Heraus-
gabe jedes Jahresheftes der Mitteilungen, wofür es nicht
immer leicht war, die nötigen Mitarbeiter zu finden, ge-
legentlich geeignete Themen vorzuschlagen und wohl auch
die Bearbeitung zu beraten; ferner bei der Erneuerung
der Kreuzgänge der Franziskanerkirche (1892) und dann
(1901) dieser Kirche selbst und ihrer Einrichtung als
8tadtmuseum; endlich bei der Gründung des Dombau-
vereins (1896), auf die er bereits seit 1882 hingearbeitet
hatte. Es wird wenige Männer geben, die für die För-
derung des heimatgeschiclitlichen Sinnes so erfolgreich
gewirkt haben wie Loose.
Zu bedauern ist es, dafs ihm nicht noch die ersehnten
Jahre ungestörter Mufse vergönnt waren, um die geplante
zusammenfassende Geschichte von Meifsen zu schreiben,
die gewifs ein Meisterwerk geworden wäre. Entschädigen
mufs dafür das von ihm hinterlassene Erbe geschichtlichen
Interesses und Verständnisses, sowie der Antrieb zu
ferneren Studien, der anfser in seinen wertvollen Vor-
arbeiten gerade auch in den dankbaren Aufgaben liegt,
die er den Fortsetzern seines Werkes übrig gelassen hat.
2. Einige Bemerkungeu zu dem sogenanuten
Schenkscheii Atlas.
Von Hans Besch'orner.
> ■
Jeder, der sich eingehender mit sächsischer Geschichte
beschäftigt hat, weifs den Wert des sogenannten Schenk-
schen Atlasses zu würdigen, d. h. desjenigen Kartenwerkes,
das als Prachtatlas (Atlas August eus) füri^ugust denStarken
>on dem ehemaligen Pastor in Skassa, nachmaligen säch-
sischen Hofgeographen Adam Friedrich Zürn er mit grolsem
328 Kleinere Mitteilungen.
Fleilse gezeichnet, jedoch erst nach dessen Tode in be-
schränktem Umfange von Peter Schenk in Amsterdam
gestochen wurde. Wenige aber von denen, die diesen
sogenannten Schenk benutzten, werden dai'auf aufmerksam
geworden sein, dafs die einzelnen Exemplare des weit
verbreiteten Atlasses sowohl in der Anzahl als auch in
der Anordnung der Karten meist wesentlich voneinander
abweichen, so dafs das Zitieren nach den Nummern der
einzelnen Blätter unzulässig ist und sich statt dessen
stets die umständliche Bezeichnimg nach ihrem, w^enn
auch abgekürzten Titel notwendig macht, z. B. Schenk,
Karte der Ämter Wittenberg u. Gräfenhaynichen, Schenk,
Karte des Amtes Weilsenfels, etc. Noch weniger hat man
sich allerdings gefragt, worauf diese Verschiedenheit be-
ruhe und ob sie sich nicht vielleicht im Interesse der
Wissenschaft beseitigen lasse.
Soviel sich durch Prüfung einer grofsen Anzahl
Schenkscher Atlanten feststellen liels, wurde der Atlas,
wenn man von dem im Jahre 1811 bei Sülpke in Amster-
dam vorgenommenen Neudrucke') absieht, fünfmal auf-
gelegt. Die erste Ausgabe kündigte sich an als:
Atlas Saxouicus novus,
darinnen niclit allein
die Länder des Kurfürsteuthuras Sachsen
uiich ihren Kreisen,
I. Der Knrkreis V. Erzgebürgische
II. Meissnische VI. Voigtländische
III. Leipziger und
IV. Thüringische VII. Neustädtische,
nebst dessen incorporirten Ländern
I. Dem Marggrafthume III. Der Gefürsteten Graf-
Ober- und Schaft Henneberg
IL Niederlausitz IV. Grafschaft Mannsfeld,
sondern auch
die Fürstenthümer und Herrschaften des Fürstlichen Hauses Sachsen,
nebst allen daran grenzenden Ländern, enthalten; welche alle mit
der grössten Sorgfalt und Fleisse übersehen und von Fehlern
gesäubert worden.
•»
Amsterdam und Leipzig
b&y Peter Schenk 1752.
1) Atlas von ganz Sachsen, dessen Kreise, der Ober- und Nieder-
lausitz etc. Neue Ausgabe. 56 Karten mit französischem und deut-
schem Text.
Kleinere Mitteilungen. 329
An Stelle des Sternchens befindet sich eine schöne, von
J.Wandelaai'1733 gezeichnete und gestochene Vignette, die
Chronos darstellt, wie er der Wahrheit den Schleier abzieht,
und als Unterschrift die Worte „Omnia tempore nota" trägt.
Schon im folgenden Jahre erschien eine neue Ausgabe
mit dem verändei'ten Titel:
Neuer Sächsischer Atlas
enthaltend
die sieben Kreise
des
Kuhrfürstenthums Sachsen
als
I. den Kuhrkreis
II. „ Meisnischen
III. „ Leipziger
IV. „ Thüringischen
V. „ Erzgebtirgischen
VI. „ Voigtläudischeu und
VII. „ Neustädtifrchen,
ingleichen
I. die Marggrafschaft Ober- und Niederlausitz,
II. die gefürstete Grafschaft Heuneberg,
nebst allen angrenzenden Landen
und
den Fürstenthümern und Herrschaften des
Fürstlichen Hauses Sachsen.
Mit Königl. Pohlu. und Churfürstl. Sachs.
allergnädigsten Privilegio
Amsterdam und Leipzig
bey Peter Schenk 1753.
An Stelle der schönen Chronosvignette ist ein kleiner
Stich getreten, der verschiedene Meßinstrumente in
malerischer Anordnung zeigt.
Ganz dasselbe Titelblatt trägt die Ausgabe von 1757,
nur sind als Verleger Peter Schenk und Sohn genannt.
Auch das Titelbatt der vierten Auflage von 1760
weicht wenig von den beiden vorigen ab. Es ist blols
hinter der Angabe der Verlagsorte und Verleger die Be-
merkung „und in den Messen zu Leipzig, auf der Peter-
strasse im Homannischen Hofe zu bekommen. 1760" hinzu-
gefügt und aufserdem statt des kleinen ein ziemlich grolser,
aber recht plumper Kupferstich gewählt. iVuf einem Tische
stehen und liegen alle möglichen geodätischen Instrumente.
Den Tisch umgibt eine Blätter- und Fruchtranke, die
sich nach aufsen in Ornamentwerk verliert.
330 Kleinere Mitteilungeu.
Mit einem ganz neuen Titelblatte wurde dagegen die
Ausgabe vom Jahre 1775 versehen, wohl die letzte, wenn
wir von dem bereits oben erwähnten Neudrucke des
Jahres 1811 absehen. An Stelle der deutschen ist wieder
die lateinische Bezeichnung Atlas Saxonicus novus getreten.
Die folgenden Worte „enthaltend" bis „des fürstlichen
Hauses Sachsen" stimmen zwar bis auf kleine ortho-
graphische Abweichungen mit dem AVortlaute überein, sind
aber in anderen Typen gesetzt. Als Verzierung ist wieder
eine andere, dreieckige Vignette genommen, ein doppeltes
Füllhorn mit Blumen und einem darüber fliegenden Vogel.
Endlich sind auch zwischen der Angabe „Amsterdam und
Leipzig Bey Peter Schencken-) und Sohn" und der
Jahreszahl 1775 die Worte „und in den Messen ... zu
bekommen" wieder weggelassen.
Weichen auch die Titelblätter der einzelnen Aus-
gaben ziemlich stark voneinander ab, so blieb doch, wenn
man fremde Bestandteile abrechnet, der Kartenbestand
von der ersten bis zur letzten Ausgabe derselbe, wie
genaue Vergleichungen ergaben-^). Welche Karten aber
zu dem eigentlichen Schenk gehörten, lernen wir aus den
gedruckten Inhaltsverzeichnissen kennen, die sich hin und
wieder in den Exemplaren finden und zweierlei Gestalt
zeigen. Dasjenige „Register", das nach Form und Inhalt
das ältere zu sein scheint^), hat halbe Kartengrölse und
umfalst 63 Nummern, nämlich:
1. Das Tittelblatt.
2. Inhalt oder Register.
3—43. Kursächsische Charten.
44—51. Charten von angränzenden Ländern.
52 — 63. Prospecte.
Weil aber die Mitnumerierung des Titels und des
Registers keinen Sinn hatte, liefs Schenk ein neues
„Verzeichnifs der Landcharten und Prospecte des Neuen
") Hier einmal mit ck geschrieben. Da man aber sonst den
Namen meist nur mit k findet, ist es wohl richtig, der Form Schenk
den Vorzug zu geben.
ä) So findet sich z. B. in allen, auch den letzten Ausgaben nur
ein Plan des Lagers bei Leipzig 1745, während berühmte Campements
aus späterer Zeit einfach unberücksichtigt geblieben sind.
'^) Ob dieses gleich der ersten oder erst späteren Ausgaben
beigegeben wurde, läfst sich nicht sagen; denn daraus, dafs ich ge-
druckte Verzeichnisse nur in Ausgaben von 1760 und 1775 gefunden
habe, möchte ich noch nicht den Schlufs ziehen, dafs die gedruckten
Register erst den letzten Ausgaben hiuzugeiügt wurden.
Kleinere Mitteilungen. 331
Sächsischen Atlafs" in kleinerem Formate drucken. Dieses
ist für uns von grofsem Werte. Zusammen mit dem erst-
genannten Register lälist es keinen Zweifel darüber, dafs
ein vollständiger Schenk aus 49 Karten einschlielslich
dem „ Wegweiser" bestand. Dazu gehörten eigentlich noch
24 Ansichten (Prospekte), doch fehlen diese heute meistens.
Auch welche Karten in den Schenkschen Atlas gehören,
welche nicht, läfet uns das Verzeichnis deutlich erkennen.
Die verschiedenen Homannschen, Seuterschen und sonstigen
Karten, die man häufig eingebunden und auch mitgezählt
-findet, haben natürlich nichts darin zu suchen. Aber auch
■einige von Zürner selbst für einen besonderen Zweck ge-
zeichnete Karten haben nichts mit dem Schenkschen Atlas
zu tun. So gehört z. B. nur die „Accurate geographische
Delineation des Creis-Ammtes Leipzig", nicht aber der
„Geographische Entwurff des Amtes Leipzig" hinein.
Endlich lehrt uns das Verzeichnis auch, wie eigent-
lich die Reihenfolge der Karten und die Zählweise der
-aus mehreren Teilen bestehenden Blätter (Erzgebürgischer,
Meissner Kreis, Ober- und Niederlausitz) vom Heraus-
geber gedacht waren. Wegen dieser in mehrfacher Hin-
vsicht grolsen Wichtigkeit möge hier das „Verzeichniis der
Landchaiten und Prospecte des Neuen Sächsischen Atlafs,
welcher mit Kön. Poln. und Churf. Sachs, allergn. Privilegio
bey Peter Schenken Pet. Sohn in Amsterdam und in Leipzig
und in Drefsden zu bekommen ist", in Abdruck folgen,
namentlich auch deshalb, weil es sich in den wenigsten
Exemplaren findet. Es lautet:
Das Tittelblatt.
1. Neue Charte des Churfürstenthums Sachsen und sämrat-
licher iucorporirter Laude.
2. Die Aemter Wittenberg, Gräfenhaynchen und Seyda.
3. Das Amt Gommern mit Elbenau und die Grafschaft Barby
Chursächsischen Antheils.
4. Das Amt Beltzig.
5. Die Aemter Annaburg, Pretzsch, Schweinitz, Torgau
und Mühlberg.
6. Das Amt Bitterfeld und die zum Leipz. Kreysse gehörigen
Aemter Delitzsch und Zörbig.
7. Die Aemter Liebenwerda und Schlieben.
8. Die vier Aemter M eis sen, nemlich das Kreys-, Procuratur-
Schul- und Stifts-Amt, das Stift und Amt Würzen, das
Amt O schätz und das Erzgebürgische Amt No ssen. Zwey Blatt.
9. Das Amt Grossenhayn mit Zabeltitz.
10. Die Aemter Dresden und Moritzburg.
11. Die^Aemter Stolpen und Radeberg mit Lausitz.
12. Das' Amt Senftenberg.
332 Kleinere Mitteilungen.
13. Das Kreyssamt Leipzig.
14. Läger der Königl. Poln. und Churf. Sachs. Armee bey Leipzig 1745.
15. Die Aemter Würzen, Eilenburg und Düben.
16. Die Aemter Grimma und Mutzschen.
17. Die Aemter Colditz, Leisnig, Döbeln, Rochlitz, Schnl-
amt Grimma und Mügeln mit Sornzig.
18. Das Amt Borna.
19. Charte vom Erzgebürgischen Kreise im Churfürstenthum
Sachsen.
20. Die Aemter Pirna, Hohenstein und Lohmen sammt den
Erzgebürgischen Aemtern Dippoldiswalda und Grüllenburg
mit Tharandt.
21. Die Reichsgräfl. Schönburgischen Herrschaften und Aemter
Glaucha, Waidenburg, Lichtenstein, Hartenstein^
Stein, Wechselburg, Penig, Rochsburg und Remissau.
22. Die Aemter Augustusburg, Chemnitz, Frankenberg mit
Sachsenburg und Stollberg.
23. Die Aemter Frey berg, Frauenstein, Altenberg undLauter-
stein.
24. Die Aemter Schwarzenberg, Wolkenstein, Rauenstein,
Grünhayn mit Schletta und Wiesenburg.
25. Das Stift Merseburg mit allen seinen Aemtern Merseburg,
Lauchstädt, Schkeuditz und Lützen.
26. Das Stift Naumburg und Zeitz. Das zum Leipziger Kreisse
gehörige Amt Pegau und die Aemter des Thüringischen Kreisses,
Schulpforta, Tautenburg und Weissenfeis.
27. Der Voigtläudische Kreyfs mit allen darzu gehörigen Aemtern
Plauen, Pausa, Voigtsberg sammt der Reichsherrschaft
A s c h a.
28. Der Xeustädtische Kreyss mit allen darzu gehörigen Aemtern,.
Arnshaug, Weida mit Mildenfurth und Ziegenrück.
29. Die Laudgrafschaft Thüringen.
80. Das Amt Weissenfeis.
31. Das Amt Freyburg.
32. Das Amt Eckartsberga.
33. Das Amt Langensalza, die Gahnerbschaft Trefurth und
Voigten Dorla; sammt der Reichsstadt Mühlhausen Gebiete.
34. Die Aemter Sachseuburg und Weisensee.
35. Die zum Fürstenthume Querfurth gehörigen Aemter Jüter-
bock und Dahma.
36. Die Grafschaft Mannsfeld, das Amt Sangerhausen, die
Aemter des Fürstenthums Querfurth, Querfurth und Sit-
tichenbach lind das Weimarische Amt Allstädt.
37. Die Grafschaft Stollberg und dahin gehörigen Aemter
Hohnsteiu, Stollberg, Hayn, Berenroda, Ebersburg,
Wolfsberg, Uftrungen, Rosla und Questenberg.
38. Das Marggrafthum Überlausitz mit den Budissiner,
Görlitzer, Queis- und Eigenischen Kreysseu und darinu
befindlichen Herrschaften Muscka, Hoyerswerda, Königs-
brück, Rothenburg und Jahmen. 4 Blatt.
39. Das Marggrafthum Niederlausitz mit den Luckau-,
Guben-, Kalau-, Krumspree-, Lübben- und Sprembergi-
schen Kreyssen imd denen darinn befindlichen Herrschaften
Neuenzeil, Dobrilugk, Friedland, Forsta, Pforten,
Sorau, Triebel, Leiten, Sonnewalda, Drehna,''Strau_'
Kleinere Mitteilungen. 333
pitz, Lieberosa, Lübbenau, Am titz samt den Brandenburg.
Antheile. 4 Blatt.
■40. Die in der Grafschaft Henneberg gelegenen Chursächsischen
Aemter Schleusiugen, Sula, Kühndorf und Bennshausen.
4L Wegweiser durch das Churfürstenthum Sachsen und sämtl. in-
coiporirte Lande.
Charten Ton angrnnzenden Ländern.
42. Die zum Fürstenthume Altenburg gehörigen Sachsen- Gothai-
schen Aemter Altenburg und Ronneburg.
43. Das Fürstenthum Anhalt.
44. Das Fürstenthum Halberstadt, die Abtey Quedlinburg
und Grafschaft Wernigeroda.
45. Das Herzogthum Magdeburg und Halle.
46. Die Hochgräfl. Reussischen Herrschalten Lobenstein und
Ebersdorf nebst der Pflege Hirschberg.
47. Des Königreichs Böhmen Egerischer Kreyfs.
48. ,, ,, „ Ellenbogener Kreyss und die Ge-
gend und Stad.
48. Kayser- Carlsbad.
49. Die Herrschaft Töplitz im Leitmeritzer Kreysse des König-
reichs Böhmen.
Prospecte.
Gesicht des Königl und Churfürstl. Schlosses Augustusburg.
Prospect der Hauptstadt Meissen.
Vier Prospecte von Leipzig nach allen vier Gegenden 1 auf 11 Blatt
Prospect des Schlosses Pleissenburg zu Leipzig ^ ä 1 Tbl. und
Fünfzehn Prospecte der vornehmsten Häuser zu Leipzig j 6 gr.
NB. Der gewöhnliche Preiss der Charten ist ä Stück 4 gr., bey
denen welche höher zu stehen kommen, ist der Preiss dabey befindlich.
Man sieht u. a. also: Der „Wegweiser" gehört nicht,
"wie man das oft finden kann, vornhin, sondern an den
8chluls der den Kurstaat behandehiden Karten (Nr. 41).
Die Doppelblätter des Meifsnischen und Gebürgischen
Kreises, ebenso die vierfachen Blätter Oberlausitz und
Niederlausitz rechnen nur als je eine Karte, dürfen also
keine fortlaufenden Nummern erhalten. Auch die Numeiie-
rung 8a, 8b, 19a, 19b etc. ist nicht im Sinne des alten
Verzeichnisses. Dennoch wäre es vielleicht praktisch,
diese meist angewendete Methode beizubehalten, da sich
im Hinblick auf möglichste Schonung der Blätter ein
Zusammenkleben der einzelnen Stücke zu einer Karte,
wie man das öfters sieht, nicht em.pfiehlt. Nur müfste
man sich dann auf eine bestimmte Reihenfolge einigen
und das westliche Blatt stets mit a, das östliche mit b,
bei den vierfach geteilten Karten aber das obere west-
liche Blatt mit a, das obere östliche mit b, das untere
westliche mit c und das untere östliche mit d benennen.
Aulser den besprochenen werden aber noch andere Zweifel,
334 Kleinere Mitteilungen.
die sich in den verschiedenen Schenks geltend machen^
durch das Inhaltsverzeichnis beseitigt. Möchten deshalb
in Zukunft alle Bibliotheken, Archive, Museen und sonstigen
Besitzer Schenkscher Atlanten dieses zur Richtschnur
nehmen und die Karten ihrer Exemplare unter Berück-
sichtigung etwa fehlender Blätter und unter Ausscheidung
aller fremder Bestandteile danach durchnumerieren lassen.
Dann wird man sich des grolsen Vorteils bedienen können,
die einzelnen Karten einfach nach Nummern, nicht nach
ihrem umständlichen Titel zu zitieren.
Von den Prospekten, die wegen ihrer Seltenheit,
wertvoll sind und sich beispielsweise in dem Exemplare
Histor. Sax. A 14b (Forma maxima) der Königl. Öffent-
lichen Bibliothek zu Dresden vollzählig finden, ist der
erste ein von Pöppelmann gezeichneter und von Peter
Schenk iunior, sculptor Amstelaedensis, stammender Kupfer-
stich der Augustusburg, der zweite ein wohl ebenfalls von
Peter Schenk dem Jüngeren'^) gestochener „Prospect von
der (Orig. des) uhralten und berühmten Hauptstadt Meifsen
sammt dem vortrefflichen Hertzoglichen Schlosse Albrechts-
Burg". Während diese beiden Blätter grolse Dimensionen
(56 ^^2 • 43^/2 nnd 58 : 44^.2 cm) aufweisen, sind die folgenden
vier sehr malerisch aufgefalsten und fein durchgeführten
Ansichten von Leipzig, „Wie solches auff der Strasse vor
dem Haellischen, Grimmischen, Ranstaeter, Peters-Thor
sich praesentiret", nur 24^0 : 19^ o cm grols und zu zweit
allemal auf einem Blatt untergebracht. Sie tragen alle
vier den Vermerk ,,P. Schenk exe. cum privileg, Eegis
Polon. et Elect. Sax. et Ord. Holl. et Westfr. Amste-
laedami 1705" «).
Auf diese „Vier Prospecte von Leipzig" folgt „Das
Schlots oder Castell zu Leipzig, die Pleissenburgk genant,,
wie solchez gegen westen anzusehen" (Arx Lipsiensis dicta
Pleissenburgum versus Occidentem), ebenfalls von Pet.
Schenk zu Amsterdam mit Piivileg gestochen (25\o : 20 cm),.
und auf derselben Seite eine von S. Blättner gezeichnete
und von P. Schenk 1704 gestochene Abbildung des Hauses
von Franz Conrad Romanus mit der Unterschrift „Accurata
delineatio aedium pulcerrimarum atque spectatissimarun»
viri Nobilissimi atque Excellentissimi D. Francisci Conrad!
Romani, Icti celeberrimi, Comitis Palatini etc. etc., Con-
^) RecLts unten steht mu' Pet. Scbenck exe. Amstel. cum privil.
^) Auf dem vierten Blatt steht in der rechten Ecke ganz klein 1704.
Kleinere Mitteilungen. 335
siilis clarissimi Reip. Lipsiensis, quam illustrissimo eins
Nomini officiose inscribit Petrus Schenk Sereniss. ac
potentiss. Poloniae E,egis atque Elector. Saxon. sculptor
Ordinarius Amstelaedami cum privilegio 1704".
Den Beschlufs machen die „Prospecte der vornehmsten
Häuser zu Leipzig", nicht 15, wie das alte liegister an-
gibt, sondern 16 an Zahl, je zwei auf acht Blättern.
Sie sind durchnumeriert. Nr. 1 stellt das Rathaus von
Leipzig dar, „By Petrus Schenk in de Warmoes Straat
op t' hoekje von de Vissteeg in N. Visschers Atlas tot
Amsterdam", Nr. 2 die Börse, Nr. 3 — 6 bürgerliche Woh-
nungen, und zwar x4.pels, Fabers, Homans, Jäggers, Orteis,
Homans, Dr. Schachers und Romanus' Haus, Linckens
Apotheke, die Feuerkugel, Heidenreichs, des Bürger-
meisters Langen, Schellhafers und Küstners Haus. Die
Familie Homann ist also mit zwei Häusern vertreten.
Dagegen handelt es sich bei der Abbildung des Hauses
von Romanus um ein und dasselbe Gebäude, das nur von
verschiedenen Standorten aus gesehen ist. Die Stiche
bilden einen wertvollen Beitrag zur Leipziger Baugeschichte
des 18. Jahrhunderts.
3. Die Akten der Generaldirektion der Königlichen
Samnilnngen im Königlicli Sächsischen Hauptstaats-
archiv.
Von W. von Seidlitz.
Zu Ende des Jahres 1902 wurden die alten Akten
der Generaldirektion, d. h. die im wesentlichen von der
Neuordnung der Sammlungen durch König August IT. im
Jahre 1722 bis zum Bezüge des Semperschen Galerie-
gebäudes im Jahre 1855 reichenden, aus dem Archiv der
Generaldirektion dem Hauptstaatsarchiv zur Aufbewahrung
übergeben. Da ihr mannigfacher und interessanter Inhalt
(nur die wichtigsten Sammlungs-Inventare wurden zurück-
behalten und den einzelnen Sammlungen überwiesen) fortan
bequem zu benutzen sein wird, so empfiehlt es sich, hier
einen kurzen Überblick über diese Akten zu geben.
Den Hauptbestandteil bildet das im Jahre 1829 ge-
ordnete und dann weitergeführte Archiv. Es zerfällt in
19 Kapitel folgenden Inhalts:
I. Die Galerien und Kunstsammlungen überhaupt,
sowie deren Sicherstellung. 24 Nummern. Darunter den
336 Kleinere Mitteilungen.
Ankauf der Brülilsclien Sammlung betr. (Nr. 5); Kauf
der Kupferplatten etc. von Heinecken (6, 7); Walthersches
Legat 1813 fgg. (8); Engelsche Sammlung 1816 (9);
Transport nach dem Königstein 1813 (11).
II. Das Grüne Gewölbe. 38 Nummern. Die 1758
nach Holland gesandten goldenen und silbernen Geschirre
(4, 5); Verpfändung von Juwelen in Amsterdam 1764
(7, 18—20); Transport nach Görlitz 1806 (17).
III. Königliche ütfentliche Bibliothek. 91 Nummern.
Den französischen Bildhauer David betr. (86).
IV. Galerie der antiken und modernen Statuen.
9 Nummern.
V. Galerie derMengsischen Gipsabgüsse. 5 Nummern.
Die 1803 in Rom erkauften und nacligehends in Gibraltar
verloren gegangenen Gipsabgüsse 1816 (4).
VI. Münzkabinet. 15 Nummern.
VIC. Gemäldegalerie. 29 Nummern. Transport nach
dem Königstein 1760 — 1763 (5); Abgabe von Gemälden
an Heinecken u. a.(7); Schildereien in Warschau 1739 — 1765
(9); Etat des tableaux de Mgr. le Duc d'Orleans (20);
Beraubung der Bildergalerie durch Wogaz 1788 (22);
Palmaroli 1823 — ] 827 (25); Ankauf der Modeneser Galerie
1745—1747 (27); Briefe von Algarotti (27).
VIII. Kupferstichkabinet. 20 Nummern.
IX. Naturalien- und Mineralienkabinet. 28Nummern.
Nachrichten den Tempel Salomonis betr. 1732 (19).
X. Kunstkammer, Physikalischer und Mathematischer
Salon. 21 Nummern.
XL Modellkammer. 10 Nummern. Verauktionierung
alter unbrauchbarer JModelle 1826 und 1829 (8).
XII. Das Japanische Palais und die daselbst befind-
liche Porcelain-Sammlung 8 Nummern.
XIII. Rüstkammer. 10 Nummern.
XIV. fällt aus.
XV. Allgemeine Gegenstände. 36 Nummern. Auf-
stand 1849 (38).
XVI a und b. Kassensachen und Rechnungswesen.
92 Nummern...
XVI c. Ältere Oberkämmerei- Rechnung, von 1661
bis 1697. 34 Nummern.
XVII. Gewehrgalerie. 21 Nummern.
XVIII fällt aus.
Daran schliefst sich ein im Jahre 1871 zusammen-
gestellter Nachtrag zu einzelnen der vorstehenden Kapitel.
Kleinere MitteiUmgeu. 337
la. Die Galerien und Kunstsammlungen überhaujit.
11 Nummern. Darin: Summarischer Extrakt aller Me-
talliquen und diversen Antiquitäten von Steinhäuser 172 . .
(6); V^erzeichnis der aus mehreren Königlichen Gallerien
zur Auktion bestimmten Gegenstände 1832 (11).
II a. Das Grüne Gewölbe. 4 Nummern.
Illa. Königliche Öffentliche Bibliothek. 4 Nummern.
III b fällt aus.
IV a. Galerie der antiken. .und modernen Statuen.
1 Nummer: Beschreibung des Ägyptischen Museums in
Turin von G. Seyffarth 1827—1836.
V a. Galerie der Mengsischen Gipsabgüsse. 1 Nummer:
Denkschrift Quandts 1824-1839.
VI a. Münzkabinet. 1 Nummer.
VII b. Gemäldegalerie. 42 Nummern. J. A. Riedels
Nachrichten zur Geschichte der Galerie 1744—1760,
Abschrift (la.); Korrespondenzen über Erwerbungen unter
König August II I. (31 fgg.).
Villa. Kupferstichkabinet. 2 Nummern.
IX a. Naturalien- und Mineralienkabinet. 2 Nummern.
X a. Kunstkammer. 38 Nummern. Verzeichnis der-
jenigen unansehnlichen und unbrauchbaren Gegenstände
der Kunstkammer, welche zu verkaufen sein möchten,
und Auktionsverzeichnisse 1833 (52).
Xb. Mathemat.-physikalischei- Salon. 2 Nummern.
XI a. Modellkammer. 3 Nummein.
XIII a. Rüstkammer. 5 Nummern.
XVII a. Gewehrgalerie. 1 Nummer
AVJIIa fällt aus.
XIX. Verschiedene die Königlichen Sammlungen nicht
betreifende Angelegenheiten. 9 Nummern. Verein für
Kunst und Wissenschaft 1816(1); Gründung eines deutschen
Kunstvereins in Rom 1843 (2); Vortrag des Dr. Klerain
die Errichtung einer Akademie der Wissenschaften in
Dresden betr. 1846 (3); Holbein- Ausstellung 1871 (4—9).
Die dritte und letzte Abteilung bilden die 1831 ge-
ordneten zum Oberkammerherrn -Departement gehörigen
Akten, soweit sie nicht bereits 1835 an die Oberhof-
marschallamts-Expedition abgegeben worden sind. Sie
enthalten die folgenden Kapitel:
I. Oberkammerherrn -Charge. — IL Reskripte und
Resolutiones. — III. Vorträge und Anzeigen. — IV. Ober-
kämmerei-Expedition. — VII. Korrespondenz. — VIII. Mis-
€ellanea.
Neues Archiv f. S. G. u. A. XXIV. 3. 4. 22
338 Kleinere Mitteilungen.
Dazu kommen naclistehende zum Oberkammerherrn-
Departement gehörige, nicht einzehi verzeichnete Akten:
I. Personalia. — II. Ceremonialia und Feste. —
III. Expedition und Correspondenz. — IV. Mobiliar,
Garderobe, Bausachen. — V. Theater und Capelle (Carne-
val) — VI.Miscellanea. — VII.Repertorien. — VIII Druck-
sachen. — IX. Porzellan-Manufactur.
Man sieht also, hier ist ein reiches Material nieder-
gelegt, das hoffentlich zu recht zahlreichen Veröffent-
lichungen in diesem Archiv, in den Dresdner Geschichts-
blättern und anderswo führen wird.
4. Zur Kiographie des Johannes Cochläus.
Von Otto Giemen.
„Anfangs Juli, spätestens anfangs August 1535"
siedelte Cochläus von Dresden als Kanonikus nach Meißen
über. Herzog Georg hatte ihn in Gnaden aus seinen
Diensten entlassen und ihm bei der Verabschiedung auf
die Seele gebunden, bis zu dem von Paul III. in Aus-
sicht gestellten Konzile keine Streitschriften gegen die
Lutheraner zu erlassen. Und wirklich zog sich Cochläus
jetzt für anderthalb Jahre vom Kampfplatze zurück
und widmete sich wissenschaftlichen Studien ^). Ganz
in den Anfang seines Meilsener Aufenthalts fällt eine
Veröffentlichung, die sein letzter Biograph, Martin
Spahn-), übersehen hat:
OPVSCV- / LA SIMONIS FAGELLI / Villatici
Bohemi, Canonici / Pragensis, & c. / De Coena domini,
Concion. III. / Hymnorum , Liber unus. / Epigrammatum,
Libri III. / Epitaphiorum, Liber unus. / Distichorum, Liber
unus. / LIPSIAE, / M. D. XXXVI. / Titelbordüre. 144 ff.
8". 144b weils. 143a unten: Lipsiae excudebat Michael/
Blum, Mense August. / 1535. / Zwickauer ßatsschulbiblio-
theklL VII. 49,.
Der Verfasser dieser Predigten und Gedichte weilte
1511 in Bologna als Präzeptor des Heinrich von Rosenberg,
1) M. Spahn, Johannes Cochläus (Berlin 189R) S. 251 f.
-) Entgangen ist Sp. auch die Korrespondenz zwischen C. und
Johann liivius (C. an R., Meifsen, 24. Juli 1536; ß. an C, 5. August
1536): Mitteilungen des Vereins f. Geschichte der Stadt Meifsen I. S
(1886), 48—56 (Vgl. schon Fei. G efs, Histor.Zeitschr. LXXXIl, 504).
Kleinere Mitteilungen. 339
späteren Statthalters von Böhmen (f 1526), erscheint seit
1521 als canonicus ecclesiae 8. Viti in arce Pragensi, hat
aber auch noch andei'e Pfründen und AVürden innegehabt,
war ein unruhiger Geist und händelsüclitig und staib 1549
bei einem 8tur'ze von der Sraubbrücke im Prager Schlosse').
Als Cochläus zu Ostern 1534 mit seinem Herzog in Prag
war, beherbergte ihn Fagellus^). Seitdem waren die beiden
INIänner miteinander befreundet. Das wulste Johann
Hasenberg •'^), als er unterm S.Juni 1535 des Fagellus'
Manuskripte an Cochläus schickte mit der Bitte, dieselben
durchzulesen, zu emendieren und danach zum Druck zu
befördern — der Autor selbst sei zu bescheiden dazu.
Mit der von dem allzeit dienstwilligen Cochläus be-
sorgten Ausgabe, die im August 1535 bei Michael Blum
in Leipzig erschien, war Fagellus übrigens sehr wenig
zufrieden*'); er veranstaltete deshalb eine vielfach ver-
änderte und vermehrte Neuausgabe, die 1538 in der
neuerrichteten Oftizin des Nikolaus Wolrab in Leipzig
gedruckt wurde:
(Blättchen) OPVSCVLA / SIMONIS FAGELLI
VILLATICI / Bohemi ... LIPSIAE, / In officina NICOLAI
WOLRAB / M. D. XXXVIU. / 148 tf. 4«. 148 weils.
147b Mitte: LIPSIAE / M. D. XXXVIIL / Zw. R. S. B.
XVIL XII. 2,,.
^') Crustav C. Knod, Deutsche Studenten in Bologna (1289 bis
1562) (Berlin 1899) Nr. 3990.
■*) Opuscula A 3b (S.F. V. an C, Prag-, 3. Juni 1535): ,,cuni dorai
meae te habeiem hospitem optatissimum". Spahn S. 231. 254.
■^) Es ist der berüchtigte Pornooraph, der Luthers Ehe be-
schimpfte. Vgl. meine Beiträge zur Keforraationsgeschichte III
(Berlin 1903), 98. Fagellus hat ihm mehrere Cxedichte gewidmet
(2. Aussf. Niija, TiijlJ, Za, Ggij'J), aus denen sich ergiebt, dals Hasen-
berg damals Uekan der Stephanskirche in Leitmeritz war. Zu denken
gibt, dals er zuin Erzieher der Kinder König Ferdinands bestellt
wurde. Vgl. die Überschrift eines Gedichts auf ihn: De reverendo
et magfnitico Domino Johanne Hasenbergio, Praeposito Litomeracensi,
Canoiiico V'ratislauien. Praeceptore Reginae Elizabethae: Regis
Maximiliani: et archiducum Ferdinandi, Catharinae viduae etc. Et
Caroli. liberorum Ferdinandi Regis Rom. Auf fol. B 2a von: Scholae
et eins officii generalis descriptio per Nicrdaum Mameranum Lucem-
burgensera. Augnstae Rheticae Philippus Vlhardus excudebat . . .
8°. Nach dem Epitaphium C 3b starb Hasenberg am 22. Februar 1551
in Aucsliurg. Über Nie. Mam. vgl. Foppens, Bibliotheca Belgica
(Bruxellis 1739) II, 914.
_'■') Vorwort der 2. Ausg. (Aija): „Etenim per eins [Cochlaei] a
Lipsia absentiam et Typographi negligentiam multa perperam excussa
sunt, quaedam etiani opera nescio cuius niutata et expuncta quaedam".
22*
340 Kleinere Mitteilungen.
5. Eine Büste des Otto v. Dieskau.
Eine Berichtigung'.
Von V. Dieskau.
Im 16., die Amtshauptmannschaft Leipzig betreffen-
den Hefte der „Beschreibenden Darstellung der älteren
Bau- und Kunstdenkmäler des Königreichs Sachsen, her-
ausgegeben vom Kgl. Sachs, Altertumsyereine zu Dresden"
befindet sich als Tafel III zwischen den Seiten 24 und 25
eine Abbildung mit der Unterschrift: ,.Büste des Grafen
Ernst Christoph von Manteuffel". Die Bemerkung hierzu
S 25: „wohl zweifellos den Grafen Ernst Christoph v.Man-
teutfel darstellend" deutet schon darauf hin, dafs der Ver-
fasser nicht frei von Zweifeln gewesen sei und dafs es sich
nur um eine Mutmafsung handle. Letztere ist indes irrig;
sie entbehrt jedes Griuides und bedarf der Berichtigung.
Die in Marmor kunstvoll gearbeitete Büste befindet
sich in der Kirche zu Gautzsch; sie stellt einen mit einem
faltenreichen Gewände bekleideten Mann in reiferen Jahren
dar. Ihr gegenüber ist neben der herrschaftlichen Lauer-
schen Kapelle an der inneren Kirchenwand ein gleichfalls
aus Marmor kinistvoll hergestelltes Relief befestigt, das
ebenfalls einen Mann in reiferen Jahren, und zwar zweifel-
los den genannten Grafen v. Manteuffel darstellt.
Beide Abbildungen stimmen in einem Punkte über-
ehi: die beiden Kopie sind mit Allongenperücken bedeckt.
Eine weitere Ähnlichkeit besteht dagegen nicht, wie der
Augenschein lehrt. Die Abbildungen müssen deshalb auf
verschiedene Personen bezogen werden. Letzteres wird
noch weiter durch folgendes dargetan.
In Leipzig befinden sich zwei getreue Bildnisse des
Grafen v. Manteuffel, das eine, eine Marmorbüste, der
Grölse und Form sowie der Allongenperücke nach der in
Gautzsch ähnelnd, im nörd.lichen SeitenschiÖe der Pauliner-
kirche, das andere, ein Ölgemälde, in der Universitäts-
bibliotliek. Eine prüfende Vergleichung dieser Darstellungen
mit der Büste in Gautzsch, bei der schon die oberwähnte
Abbildung auf Tafel III benutzt werden kann und genügt,
stellt nun in unzweifelhafter Weise klar, dals die Gautz-
sclier Büste sich auf eine ganz andere Person bezieht.
])ie Gesichtsbiklung zeigt sich dabei in allen Punkten als
völlig verschieden. Dies tiitt, um nur eines zu erwähnen,
sehr scharf hervor bei dem Kinn. Denn bei den Abbil-
dungen des Grafen ist dieses völlig rund und glatt, während
Kleinere Mitteilungen. 341
es auf der Büste in Gaiitzsch gespalten, gleichsam mit
einem längeren Grübchen versehen, eischeint. Hierzu
kommt, dals der Unterschied auch in beachtlichen Aulser-
lichkeiten zu erkennen ist. Denn auf allen drei Abbil-
dungen des Grafen sind dessen Ordensdekorationen, und
zwar sowohl auf der stahlbepanzerten Brust des Reliefs
in Gautzsch und der Büste in der Paulinerkirche, als auch
auf und bei dem Hausgewande, mit dem der Graf im er-
wähnten Ölgemälde bekleidet ist, in überaus hervortreten-
der Weise dargestellt. Diese Gleichmälsigkeit der Be-
handlung deutet daraufhin, dafs bei den Abbildungen des
Grafen der Wiedergabe der Ordensdekorationen stets Be-
deutung und ein gröfseres Gewicht beigelegt worden ist. —
Derartige Auszeichnungen sind dagegen auf der Büste in
Gautzsch gar nicht angedeutet, obwohl die dargestellte
Person das Gesellschaftskleid vornehmer Herren trägt.
Wird schon hiernach die Annahme der Identität voll-
ständig widerlegt, so mag doch zum Überflusse noch
darauf hingewiesen werden, wie es an sich nicht wahr-
scheinlich ist, dafs auf verhältnismäisig kleinem Baume
zwei wertvolle plastische Darstellungen eines und des-
selben Objektes zur dauernden Erinnerung an die näm-
liche Persönlichkeit aufgestellt worden seien, und dals
ferner Graf .Manteuffel, der Besitzer von Lauer, nicht
auch von Gautzsch war, im Bilde nur neben der
Lauerschen Herrschaftsstube seinen Platz angewiesen
erhalten konnte, während er auf die gegenüberliegende
Seite, neben die Herrschaftsstube von Gautzsch, nicht
gehörte. — An dieser letzteren Stelle aber, zuerst rechts,
dann links, jetzt wieder rechts, hat die Gautzscher Büste
seit ihrer Aufstellung gestanden.
Es fragt sich nun hiernach w'eiter: wem hat denn
die Büste in Gautzsch gegolten? Dies beantwortet eine
in meinen Händen befindliche, aus sachkundigster, in
genealogischen Dingen sehr gut unterrichteter Feder ge-
flossene, immerhin ältere handschriftliche „Beschreibung
der in der Kirche zu Gautzsch bei Leipzig noch vor-
handenen Denkmale" mit direkten, jeden Zweifel aus-
schlielsenden Worten dahin, dals es die Büste des Kammer-
herrn Otto V. Dieskau sei, auf den sich die a. a. O. S. 23
beschriebene, von Anfang an und jetzt wieder darüber
befindliche Marmortafel, deren Inhalt jedoch daselbst nicht
vollständig und treu wiedergegeben ist, bezieht, in der in
der Ahnenreihe mütterlicherseits der mit: „?" bezeichnete
342 Kleinere Mitteilungen.
freie Raum durch den Namen: von Veitheim auszufüllen
ist. Dieser Otto v. Dieskau war, wie sich auch aus dem
Inhalte dieser Tafel und dem Kirchenbuche in Gautzsch
ergibt, der kurfiirstl. Sachs. Kammerherr, Vize-Oberhof-
raeister und Kreissteuereinnehmer im Leipziger Kreise
V. Dieskau auf Kautschitz (Gautzsch) und Gruna, der am
17. Juli 1683 zu Dresden „bei gehaltenem Ausschulstage"
gestorben war und dessen sterbliche Hülle auf dem kur-
fürstlichen Leichenwagen nach Gautzsch gebracht und
hier am 24. desselben Monats in der Kirche vor dem
Altar begraben worden ist.
Zu dem nämlichen Resultate führt noch weiter die
Erwägung, dals die Sache sich nicht anders verhalten
kann. Denn mit dem Grafen v. Manteuifel hat die Büste,
wie gezeigt, nichts zu tun. Eine andere Person, auf die
sie bezogen werden könnte, aulser dem bezeichneten Otto
V. Dieskau, kommt gar nicht in Betracht. Dagegen haben
des letzteren Gemahlin und Kinder, die sich auf der er-
wähnten Tafel selbst als: Conjux et Liberi Moestissimi
bezeichnen, das Andenken des Verstorbenen durch die
gedachte Tafel, zu der noch das zweite, gleichfalls höchst
kunstvolle, dem nämlichen Otto v. Dieskau gewidmete
Denkmal auf der gegenüberliegenden Seite der Kirche
hinzukommt, in reichster Weise geehrt. AVas liegt näher
als die Annahme, dafs sie als weiteres Zeichen ihrer
Pietät imd Liebe gleichfalls in kostbarster Weise das
marmorne Bild des Heimgegangeneu der darüber befind-
lichen Marmortafel zur Ergänzimg und bleibenden Er-
innerung beigefügt haben?
Ich schliefse diese Darlegung mit der Bitte an die ge-
ehrten Leser, welche im Besitze des im Eingange gedachten
Heftes sind, die nötige Berichtigung darin vorzunehmen.
Dr. Paul Haake, von der Kgl. Sächsischen Kommission für
Geschichte mit der Herausgabe der eigenhändigen Entwürfe und
Briefe Kurfürst Friedrich Augusts I. von Sachsen (König Augusts II.
von Polen) beauftragt, bittet diejenigen Leser, welchen eigenhändige
im Privatbesitz oder in Archiven befindliche Aufzeichnungen Augusts
des Starken bekannt sind, ihm den Fundort gütigst anzugeben und
mitzuteilen, ob ihrer Aufnahme in die Publikation nichts im Wege
steht. Aktenstücke, welche nur seine Unterschrift tragen, deren
Text aber von anderer Hand herrührt, werden nicht berücksichtigt.
(Adresse: Beilin SW. 47, Bellealliancestrafse 65, I.)
Literatur.
Codex (llploraaticus Saxoniae regiae. Im Auftrage der Kg\. Sachs.
Staatsregierung herausgegeben von Otto Posse und Hubert Ermisch.
Zweiter Hauptteil. XVni. Band. (A. u. d.T.: Die Matrikel der
Universität Leipzig. III. Bd. Register. Herausgegeben von (Tieorg
Erler.) Leipzig, Giesecke & Devrient. 1902. XV, 1001 SS. 4^
Bei einer Matrikelpublikation mit ihren Tausenden und Aber-
tausenden von Namen läuft die Registerarbeit nicht bloft darauf
hinaus, einen knappen Namensauszug des Weikes zu liefern, sondern
sie wird fast zur Wiedergabe des ganzen Inhalts selbst, sie bietet
eine alphabetisch gegliederte Umschreibung des gesamten Textes in
zasammengedrängter Form. Das Hauptkriterium eines guten Re-
gisters ist die Brauchbarkeit und, soweit das menschenmöglich ist,
die Vollständigkeit: luan mufs jedeu Namen finden können, sei es
sofort direkt oder durch Verweise. Bei einem Matrikelregister
kommt es besonders darauf an, dafs 1. jeder Personenname als solcher
vorkommt, denn die Matrikel dient in erster Hinsicht den personal-
oder familiengeschichtlichen Forschungen; es gilt, einen bestimmten
Mann oder die Träger eines gemeinsamen Namens zu ermitteln —
gleichviel ob sie alle zu derselben Familie gehören oder nicht. Die
Scheidung aller der Personen namens Scultetus oder Schulz, Molitor,
Molner, Moller, Mulner, Müller usw., die ganze Seiten füllen, wäre
selbst bei zehnjährigem Studium ebenso vergeblich, als wenn jemand
in den Adrefsbüchern von Berlin, Dresden und Leipzig die ver-
schiedenen Familien der Müller und Schulze scheiden wollte. Die
zweite Hauptbenutzungsweise geht vom orts- oder landesgeschicht-
licheu Standpunkt aus: sie will wissen, wer aus den einzelnen Orten
zu einer gewissen Zeit oder überhaupt sich den akademischen Studien
gewidmet hat, wie sich die Menge der Studierenden verschiedener
Städte oder Landesteile oder verschiedener Orden u. dergl. zu ein-
ander verhält, um daraus Schlüsse auf den Bildungsstand im all-
gemeinen, die Ausbildung einzelner Stände u. a m. zu ziehen. Hier-
für ist es nötig, unter lokalen Rubriken alle als daher gebürtig oder
sonst dahin gehörig bezeichneten Personen zusammenzustellen. Allen
diesen Anforderungen hat sich Erler im umfassendsten Mafse bemüht
gerecht zu werden.
Er hat ein einziges grofses Register angelegt. Von der in
neuerer Zeit vielfach angewandten Zusammenlegung gewisser Buch-
staben hat er nur bei den mit I, J oder Y anfangenden Namen Ge-
brauch gemacht, die als eine einheitliche Lautgruppe bearbeitet sind,
sowie bei C und K, indem sämtliche C zu K gestellt sind; dagegen
344 Literatur.
sind B und P, D und T, F und V getrennt behandelt und nur in
den Überschriften mit generellen Verweisen auf die entsprechende
Media oder Tennis versehen. jSicht unbedenklich erscheint hiervon
die Zuweisung aller C zu K. Wohl ist ohne weiteres zuzugeben,
dafs vielleicht neun Zehntel der C tatsächlich in der Aussprache als K
sich darstellen und deshalb unbedenklich dem K einverleibt werden
können. Bei einer ziemlichen Zahl von Namen aber entspricht das C
einem Z, und diese hat Erler zwar unter K mit aufijtnommen, doch
zugleich auf Z verwiesen, so bei Cervest s. Zerbst, Ciciensis s. Zeitz,
Cimerman s. Zimmermann, Cygelstreicher s. Ziegelstreicher usw.
Wieder andere aber sind echte (J, besonders in lateinischen Worten,
so bei Caelestiuus, Cerdo, Cingulator und auch bei einigen Namen,
bei denen das C ständig üblich war und ist, wie Cilli; auch diese
stehen unter K, obwohl es doch sicherlich niemals einem Mann des
15. oder IH. Jahrhunderts eingefallen ist, Kingulator zu sprechen,
mögen auch die alten Kömer selbst Kikero gesagt haben! Mindestens
diese Namen waren unter 0 zu stellen.
Entschieden lehnt Erler den Versuch ab, für die Namen die
landläutige Form oder die Form, zu der der Name sich allmählich
entwickelt hat, zu geben, eine Beschränkung, die völlig zu billigen
ist. Bei Ortsnamen ist die Durchführung dieses Prinzips dadurch,
etwas erleichtert, dafs die überwiegende Menge von ihnen noch be-
steht, die als Stichwort zu wählende Namensform damit also (von
wenigen Schwankungen abgesehen) feststeht; selbst bei den Wüstungen
hat meist der Name sein iJasein als Flurname weitergefiihrt und die
sprachlichen Wandlungen, denen auch die Eigennamen unterworfen
sind, mitgemacht; anders bei Personennameu^ Wie viele Namen be-
gegnen uns da nur ein oder einige Male, ohne dafs wir in der Lage
sind, die Namensentwicklung in späteren Generationen zu verfolgen.
Selbst wo es möglich ist, wie bei angesehenen Familien, verursacht
es oft umständliche Nachforschungen, die sich wohl für ein oiler
auch mehrere Dutzende von Namen anstellen lassen, nicht aber für
Hunderte und Tausende. Bei dieser Unmöglichkeit der Detailprüfung
und der Ermittelung der eigentlichen Namensformen hat Erler mit
einiger Gewaltsamkeit sich unter den verschiedenen Lesarten seiner
Matrikelhaudschriften für eine entscheiden müssen. Der Bedenken
und Mängel, die daraus entstehen können, dafs vielleicht gerade die
eine Variante, die korrekter ist, vor der ungenaueren oder falschen
hat zurücktreten müssen (eine Erscheinung, auf die Referent in
seiner früheren Besprechung an dieser Stelle XVIII, 174 hinwies),
ist Erler selbst sich wohl bewufst, doch angesichts der absoluten
Unmöglichkeit eines anderen Verfahrens mufste er eine Entscheidung
treffen. Jeder Provinzial- oder Lokalforscher, der die seinem Ge-
biete oder seiner Stadt angehörigen Familien genauer kennen wird,
wird die Verstöfse meist mit geringer Mühe berichtigen können. Es
wird nun deren Aufgabe sein, für ihr Gebiet aus den jMatrikelu ihre
Landsleute, ihre Stadtkinder usw. auszuziehen und zu jedem das
Sonst noch vorhandene Material zusammenzustellen, wie das z. B.
Knothe für die Oberlausitz, Pfotenhauer für die Schlesier in Bologna,
und in umfassendster Weise für die Bologneser deutsche Matrikel
Knod getan haben.
Dafs da und dort trotz der Tausende von Verweisen noch Ein-
weise hätten gegeben werden können, liegt auf der Hand (z. B.
Imperterritus ohne Verweis auf die deutsche Form ünverczhayt. In
lapidea domo ohne Verweis auf Steinhaus, Steinhausen, Steinhäuser,
Literatur. 345
Lapicüla ohne Verweis auf Steinmecz, Kandelg-isser ohne Verweis
auf Cautrifusor u. derg-l.); es wird ja schwer sein, da eine Grrenze
zu ziehen. Die Arbeit, die in diesem III. Bande geleistet ist, ist
und bleibt höchst anerkennenswert und hervorragend nützlich; jetzt
erst ist das Rieseninaterial für die Geschichte der Geisteskultur be-
sonders Mitteldeutschlands und, bei der früheren grofsen Bedeutung
Leipzigs, in weiterem Mafse sogar ganz Deutschlands in leicht über-
sehbarer Form geordnet und den verscliiedenen Interessenten bequem
zugänglich gemacht. Die drei Bände sind zugleich ein literarisches
Denkmal für den Herausgeber, dem der volle Dank aller Benutzer
gebührt und dem für sein weiteres, Ausdauer forderndes und ent-
sagungsvolles Unternehmen (die Publikation der Matrikel bis 1809)
bestes Gelingen beschieden sein möge.
Dresden. W. Lippert.
Studien zu Tliüringisclien Geschiclitsquellen. IV — VI. Von
Oswald Holder -Egger: Neues Archiv für ältere deutsche Ge-
schiclitskimde Bd. XXI (1896). S. 443-546, 687—735. Bd. XXV
(1900). S. 84—127.
Aus Handscliriftou des Erfurter St. Petersklosters. Von Oswald
Holder- Egger: ebenda Bd. XXII (1897). S. 503— 541.
Mouunioiita Erphesfurtensia saec. XII. XIII. XIV. Edidit
Oswaldus Holder- Egger. (Scriptores rerum Germanicarum in
usum scholarum ex Monumentis Germaniae historicis separatim
editi.) Hannover, Leipzig, Hahn. 1899. VIII, 919 8S. 8».
Wir haben einer lange versäumten Pflicht zu genügen, nachdem
wir im 17. Baude dieser Zeitschrift (S. 201 ff.) über die drei ersten
Abteilungen von Holder -Eggers Studien berichteten. Hatten jene
sich in erster Linie mit der Reinhardsbrunner Chronik zu beschäf-
tigen, so steht in den drei letzten Abteilungen die Erfurter Historio-
graphie im Mittelpunkte der Erörterung, am meisten die grofse
Chronik des Erfurter Benediktinerklosters St. Peter, die Cronica
S. Petri Erphordensis moderna, so schon im 14. Jalirhundert
genannt im Gegensatz zu den Annalen Lamperts von Hersield mit
Erfurter Fortsetzung (1078—1181), welche in denselben Handschriften
der Chronik voranstanden. Studien IV und V gehören enger zu-
sammen, insofern hier H.-E. nacheinander die Komposition der
Chronik und die Entstehung der bei der ersten Anlage der
Chronik zu Anfang des 13. Jahrhunderts bentifzten älteren Anna-
listik untersucht. Studie VI bringt Nachträge und Ergänzungen.
Ich gebe im folgenden den Gang der Forschung in seinen wesent-
lichen Zügen wieder, wie ich das früher getan habe. Allerdings bin
ich diesmal nur selten in der Lage, von eigenen früheren Forschungen
aus zu den Ergebnissen Holder -Eggers Stellung zu nehmen. Doch
mag, wenn es mir gelinet, obwohl die Schwierigkeit einer lichtvollen
Darstellung in knapper Form diesnial viel gröl'ser ist. Weg und Ziel
hinreichend anzudeuten, auch dieser Überblick nicht unnütz erscheinen.
Einige andere Ausführungen werde ich in den Göttinger gelehrten
Anzeigen geben.
Die uns in der Göttinger Handschrift (16. Jahrliundert) vor-
liegende Gestalt der Cronica S. Petri Erphordensis moilerna bis 1355
gehört genau genommen erst dem 15. Jahrhundert an; ein Satz zum
Jahre 1344 kann erst nach 1410 geschrieben sein. Das Gleiche gilt
346 Literatur.
vou der Gestalt der Schwesterhandschriften, welche Schedel und der
Verfasser des Erphordianus Variloqnus benutzten. Aber diese Gestalt
ist aller Wahrscheinlichkeit nach bis auf ganz geriuge Zusätze doch er-
heblich älter. Schon vor 1349 wurde die Chronik vou dem Kompilator
der Chron. Reinhardsbr. benutzt, sie reichte allerdings damals gewifs
nur bis zum Jahre 1337 (1338) Welche Hilfsmittel boten sich nun
sonst, um den zeitlichen Abschlufs der Chronik festzustellen V
Indem H.- E. die Cronica einerseits mit dem in der wertvollen
Dresdner Handschrift K 3lö enthaltenen Auszuge derselben, andrer-
seits mit der Thüringischen Fortsetzung der sächsischen Weltchronik
auf die Annalen vou 1336 — 1353 vergleicht, stellt er fest, dafs alle
drei Quellen eine uns verlorene Fortsetzung der Cronica von
1336 — 1353 ausgeschrieben haben, dals ihre reiche und genaue
Erzählung am vollständigsten in der Dresdner Handschrift erhalten
ist, aber aus den beiden anderen Ableitungen ergänzt werden kann
(Contin. II). Der Text der Dresdner Handschrift geht auf eine ältere in
Eisenach mehrfach benutzte Fassung zurück, welche für die Zeit von
den Anfängen bis 1335 die Cronica je später je reicher exzerpierte
uud nun die Foitsetzirng mit wenigen Kürzungen wiedergegeben hat.
H.-B. bezeichuet die Fassung der Dresdner Handschrift mit E. Aus der
auch in Erfurt, aber wohl nicht im Peterskloster geschriebenen
Chronik E schöpfte auch eine Erfurter Handschrift des 17. Jahr-
hunderts (M), welche E. Schmidt bei ungenügender Kenntnis der
Dresdner Handschrift zu der irrigen Hypothese einer Erfurter Rats-
chronik Veranlassung gab. Eine in den verschiedenen Ableitungen
verschieden lautende Nachricht über den grofsen Sturm des Jahres 1335
dient zur Verstärkung des Ergebnisses, dafs die älteste uns be-
kannte Form der Cronica bis 1335 gereicht hat. Sie ist
dann von 1336—1353 reichhaltig fortgesetzt worden. In dem Texte
der Göttinger Handschrift ist neben dieser Fortsetzung (II) für die Dar-
stellung der letzten beiden Jahrzehnte 1335-1355 (Contin. 1 und III)
noch anderes Material verwendet worden. Die Chronik bis 1335 hatte
schnell eine Fortsetzung bis 1338 erhalten, vielleicht zum Zwecke
der Mitteilung nach ßeinhardsbrunn. Die Tatsache, dafs für die
Reiuhardsbrunner Chronik die Cron. mod. mit dieser Fortsetzung
bis 1338 (Contin. I, die der anderen Fortsetzung jener drei Ableitungen
bis 1353 (II) ganz fremd ist) ausgeschrieben wurde, ist Beweis der
Weiterführung bis 1338. Und auch Konrad von Halberstadt benutzte
für seine uns bekannte AVeltchronik eine Form der Cronica, die bis
1338 reichte, also mit Contin. I, wenn wir nicht etwa annehmen
wollen, dals ihm alle^, was auf jene zurückgeht, durch Vermittelung
der Reinhardsbrunner Chronik zugegangen ist. In wenige Worte
zusammengefafst (vgl. IV S. 470) stellt sich die Sache so dar: der
Verfasser von Contin. III bis 1355 (in der Göttiuger Handschrift)
hat Contin. I bis 1338 (vgl. Reinhardsbr. Chronik) ganz aufgenommen,
er hat Contin. II bis 1353 (am besten erhalten in der Dresdner Hand-
schrift K. 316) stark benutzt und mit anderem, vielleicht eigenem,
annalistischen Material verknüpft. Dabei wäre noch zu bemerken,
dafs Contin. I anf das Jahr 1334 zurückgreift unter Benützung eines
unmittelbar gleichzeitigen Avignoneser Berichtes über den Tod
Johanns XXII. und die ersten Tage Benedikts XII. Dafs die dritte
Fortsetzung (bis 1355) erst spät, um 1410, aus gleichzeit-gen Auf-
zeichnungen und den beiden anderen Fortsetzungen kompiliert worden
sei, kann wegen der schon oben erwähnten Notiz zum Jahre 1344
behauptet werden, wahrscheinlicher aber liegt da, wie zum Jahre 1373,
Literatur. 347
«ine spätere Interpolation vor. Die dritte Fortsetzimg ist unzweifel-
liaft von einem Mönche des Petersberge^ verfafst; bezüglich der ersten
und zweiten stellt H.-E. zunächst fest, dafs sie ebenfalls von Erfurtern
gfeschrieben seien und macht weiterhin wahrscheinlich, dals der uns
überlieferten Contin. II wie der Contin. III eine reichere Fassung
zu Grunde liegt, die in den bis 1335 reichenden Origiualkodex der
Cron. S. Petri eiiigetratren worden war. Sie ist dann natürlich auch
von einem Mönche des Petersberges geschrieben worden. Diese nicht
erhaltene reichere Fassung der Fortsetzung 1335—1353 (Contin. II)
hat auch für ilie Cronica Thuringi)rum des Eisenacher Dominikaners
und für die Thüringische Fortsetzung der sächsischen Weltchronik
vorgelegen. Der Petersberger Mönch, welcher den Originalkodex
mit der Fortsetzung bis 1353 (Contin. II) für seine bis 1355 reichende
Kezension benutzte, niufs daneben eine zweite Handschrift der Cron.
S. Petri benutzt haben, in weicher die erste Fortsetzung bis 1338
stand, man darf annehmen dieselbe Handschrift, welche in Reiubards-
bruan ausgeschrieben worlen war. Die dargelegten Erörterungen
bieten fast durchgängig Neues auf Grand scharfsinniger Kombination
und Ausnatzuug der vorher beinah gar nicht herangezogenen Dresdner
Hiudschrift.
Höchst dankenswert ist der weiterbin mittelst umfassender
Vergleichung der direkten und indirekten Ableitungen der Cronica
gelieferte Beweis, dafs die lange gehegte Annahme von
dem einstigen Vorhandensein einer reicheren Form dieser
Chronik als der uns in der Göttinger Handschrift erhaltenen für den
Stamm der Chronik (bis 1335) nicht zutrifft, vielmehr vollständig
irrig ist. Willkürliche mechanische Behandlung des Materials hatte
za jener Behauptung geführt, und dann war die eben besprochene
Tatsache, dafs die Fortsetzung von 1336 — 1353 allerdings in einer
reicheren Fassung existiert haben mufs, der Befestigung des Irrtums
zu Hilfe gekommen. H.- E. zerstört ihn, indem er die Zwischenglieder
zwischen der Cronica und deu späteren Ableitungen aufsucht. Er
stellt fest, dafs der Verfasser des Erphord. A'ariloquus neben der voll-
ständigen Cronica bis 1355 zwei Cronicae Erfordenses des Dietrich
Engellius (nun gedruckt Mon. Erph. S. 788 ff.) nach der Dresdner
Handschrift J 47 benutzte. Die eine Eng. I A — Annalen von 108t)
bis 1351 — ist ein kurzes mittelbares Exzerpt aus der Chronik E
(s. oben) 1036—1353, die andere. Eng. IB — Annaleu von 438 bis
1213 — beruht auf einer Erfurter Notizensammlung, welche von einem
Domherrn des Erfurter Marienstifts angelegt und mit, gleichfalls
von Engelhus benutzten, Annalen von St. Marien in derselben Hand-
schrift vereinigt war. Zur Kontrolle der Chronik E gegen die An-
iiahme einer verlorenen gröfseren Cronica als Quelle irgenilwelcher
Überschüsse gegenüber der Göttinger Handschrift kann gelegentlich
die Reiuhardsbruuner Chronik und die thüringische Fortsetzung dienen,
in anderen Fällen ergeben sich andere Erklärungen für das vorhan-
dene Mehr. Einmal (Mon. Erph. S. 377 N. 6) konnte wirklich der Text
der Cronica um zwei Sätze von zusammen acht Worten aus dem
Variloquus bereichert werden, da der Schreiber der Göttinger Hand-
schrift durch Wiederkehr desselben Wortes abgeirrt war. Wenig
bedeutende Annalen des Erfurter Marienstiftes haben in irgend einer
Ableitung wie für Eng. I B auch für die Cronica Reinhardsbruun.
und vielleicht fiir die späte Mainzer Kompilation, die unter dem
Namen Annales Wormat. bi'eves bekannt ist, vorgelegen. Andere
Stellen und Bestandteile, die fiir eine gröisere Peterschronik iu
348 Literatur.
Anspruch genommen wurden, sind als anderswoher stammend zu
erweisen.
Gänzlich im Schal teureich verschwindet das aiigehlich ver-
lorene grölsere „Chrou. Sampetrinum" mit dem Nachweis, dafs die
üöttinger Handschrift selbst Spuren der allmählichen Entstehung
der Chronik, Zeichen des Wachstums au den entscheidenden Stelleu
aus ihrer Vorlage, der Petersberger Handschrift bis 1335, der Original-
handschrift des Chronisten von 1209, übernommen hat. Notizen über
Ordensgründungen, die heute der ganzen Chronik voranstehen (Mon.
Erph. s. 150 fl.) sind zum Teil wörtlich abgeschrieben aus dem Texte
der Chronik zum Jahre 1274. Der Einschnitt ist 1276 zu macheu,
wie die Eiuschiebung einer Reihe undatierter Nachrichten über wider-
natüi liehe und Miisgebuiten hinter den (ersten) Bericht über den
Feldzug Rudolfs I. vom Jahre 1276 erweist. Entstanden ist
aber die Chronik nicht, wie H.-E. 1894 annahm, erst damals, kurz
nach 1276, sondern schon viel früher — im Jahre 1209. Das er-
giebt sich aus einer Einschaltung zum Jahre 1208 (Bericht über eia
italienisches Erdbeben im Jahre 1279), auf welche schon unter dem
Jahre 1187 verwiesen wird. Dieser Umstand bezeugt klar, dafs die
Chronik ursprünglich nur bis zum Jahre 1208 gereicht hat, und damit
stimmt trefflich, dafs mit dem Jahre 1209 die stattliche Entlehnung
aus der Crunica Reinhardsbrunn, beginnt, welche für die Zeit vorher
nicht benutzt worden ist, damit stimmt ferner, dafs die Ereignisse
des Jahi-es 1208 von einem gleichzeitig lebenden Verfasser erzählt
werden, und endlich dafs die Cronica minor für diesen ersten Teil der
Chronik (1072-1208) nicht benutzt ist.
Erst durch diese Erörterungen H.-E"s. wird über die Entstehung
der durch mehr als drei Jahrhunderte reichenden Chronik Klarheit
an Stelle verworrener unklarer Vorstellungen gesetzt. Da nun die
Chronik erst zu Anfang des 13. Jahrhunderts angelegt worden ist,
war es tmrichtig, die bis dahin verlaufende Erzählung derselben in
so und so viele Abschnitte zu zerlegen, wie frühere Forscher getan
haben, vielmehr handelt es sich darum festzustellen, wie die Erfurter
beziehungsweise Thüringer Annalen des 12. Jahrhunderts
aussahen, welche dem Chronisten von 1209 vorlagen, wie sich das
Material dieses Chronisten verhält zu den tms handschriftlich er-
halteneu drei Reihen von Erfurter Annalen des 12. Jahrhunderts,
welche Giesebrecht — wenigstens zum Teil — ganz mit Um echt,
als ein Exzerpt aus der Cronica ansah, und zu anderen Annalen
thüringischen Ursprungs, deren frühere Existenz gefolgert werden
muls. Uns sind erhalten 1. Annales S. Petri Erphesfurtenses antiqiü
bis 1163, eine Fortsetzung von Exzerpten aus Lamperts Annalen bis
1075, aus der Pommersfelder Handschrift gedruckt: Mon. Erphesf.
S. 1 — 20, vgl. die Lichtdrucktafel mit Abbildung des gröfsten Teiles
der Annaleu Mon. Germ. SS. 30, 1, 336, von 1126 ab von vielfach
wechselnden Händen gleichzeitig geschrieben. 2. Annales S. Petri
Erphesf. breves 1078 — 1154 reicbend, Fortsetzung der vollständigen
Annalen Lamperts, bis 1153 gröfstenteils aus den vorgenannten Ann.
S. Petri antiqui abgeschrieben, gedr. Mon. Erphesf. S. 48 ft'. 3. Annales
S. Petri Erphesf niaiores 1078—1181 reichend, wie Nr. 2 Fortsetzung
der vollständigen Annalen Lamperts, — 1163 grofsenteils aus den-
selben Ann. S. Petri antiqui abgeschrieben, gedr. Mon. Erph. S. 49 ff. —
Nr. 2 und 3 gehen zurück auf einen Kodex des Erfurter St. Peters-
klosters von Lamperts Annalen mit Fortsetzung, die noch über 1163
hinausreichte. Dieselbe oder eine ganz ähnliche Handschrift be-
Literatur. 349
iiutzte neben den Ann. S. Petri antiqui der Verfasser der Cronica
l>is 1209.
Den Ann. S. Petri maiores und der Cronica lag aber nocb eine
andere nicht erfurtiscbe Quelle vor, wertvolle Annalen der Jahre
1152 — 1181 (die Einheitlichkeit des Stils für die ganze Zeit wird
nberzeug'eud erwiesen), welche von 1152 — 1175 uns fast nur in der
Chronik, von 1177 — 1181 fast nur in den Annalen erhalten sind
<fnr die vier Jahre von 1178—1181 liegt der Chronik eine anilere,
Erfurter, Quelle zu gründe). Bei dieser (jestaltung der Annalen
hat wahrscheinlich Rücksicht auf den luhalt der Chronik in den-
selben Jahren eingewirkt; H.-E. hält es für sehr wohl denkbar,
dafs die „Aunaleu" und die Chronik von demselben Petersberger
Mönche komponiert worden sind. — Die fremden wertvollen Annalen
von 1152 — 1181, thüringischen Ursprungs, denkt sich H.-E. in
Keinhardsbrunn entstanden wegen der entschieden land-
gräflichen Gesinnung, die sich in ihnen ausspricht, und mit Rück-
sicht auf originale Reinhardsbrunner Nachrichten derselben Jahrzehnte
(bis 11H4), die in der Cron. Reinhardsbr. erhalten starke stilistische
A'erwandtschaft mit der verlorenen Quelle zeigen (die Hauptmasse
derselben ist vom Reinhardsbrunner Xompilator s. Z. aus den sonst
benutzten Erfurter Ableitungen, den „Annalen" und der Chronik ent-
nommen worden). Der Beweis des Reinhardsbrunner Ursprungs der
verlorenen Quelle läf:^t sich nicht zwingend führen, aber das Ergebnis
hat doch einen sehr hohen Grad von Wahrscheinlichkeit.
Auch nur AVahrscheiulichkeit kann H.-E. für die fernere These
beanspruchen, dafs die wertvollen verlorenen Annalen der .lahre
1115 (oder wohl 1110) bis 1149, welche in der Cronica und den
Annales Pegavienses ausgeschrieben sind, welche aufserdem für die
Jahre 1125—1187 als Ekkehard-Fortsetzung des im Erfurter Peters-
kloster geschriebenen Codes Gothanus erhalten blieben (früher
Annales Eiphesf. Lothariani genannt, jetzt als Continuatio Chronic!
Ekkehardi herausgegeben, Mon. Erph. S. 23 ff.), gleichfalls in
Reinhardsbrunn entstanden seien. Gegen L. Cohns Annahme,
dafs sie im Erfurter Peterskloster verfafst wurden, spricht entschieden
die Tatsache, dafs dort gleichzeitig eine andere Annalenreihe ent-
stand, die Ann. S Petri antiqui, für Reinhardsbrunn spricht die auf-
fallend häufige Erwähnung der Mitglieder des Ludovingischen
Fürstenhauses (wahrscheinlich einigemal mit besonderer Beziehung
auf Reinhardshrunn), ferner mehrfache ungewöhnliche Überein-
stimmung des Sprachgebrauches dieser Annaleu (bis 1149) mit den-
jenigen der Annalen von 1152 — 1181, wobei anzunehmen wäre, dafs
erstere den letzteren im selben Kloster als Vorbild gedient hätten.
Kurz können wir tms über den sechsten Abschnitt der
Studien fassen. Ein erster Teil nimmt die Untersuchung der ersten
Studie über die Eisenacher Dominikanerlegende wieder auf,
nachdem M. Baltzer einige Einwendungen zu Gunsten der vormals
von ihm behaupteten früheren Abfassung (um das Jahr 1320) gemacht
hatte. Sie Averden als unbegründet erwiesen, die Gründungsgeschichte
des Eisenacher Konvents aus inneren Gründen als Erzeugnis fabu-
lierender Schriftstellerei dargestellt, darüber hinaus werden mit Hilfe
urkundlichen Materials, das ich dem Verfasser zur Verfügung gestellt
hatte, zahlreiche Angaben der Grüudungsgeschichte, wie der Legende
überhaupt als „falsch oder im höchsten Malse bedenklich" erfunden,
der Charakter der im Jahre 1398 geschriebenen Jenaer Handschrift
■als Originalkonzept wird aufs neue erhärtet und die Benutzung von
350 Literatur.
kurzen, wenio: bedeutenden älteren Aufzeiclinungen der Eisenader
Dominikarer in der Cronica Tliutingor, derselben .Jenaer Handschrift,
welche die Legende enthält, wider Baltzers Zweitel verteidigt.
Weiter stellt H.-E. in Ergänzung seiner Vorrede zur Ausgabe
der Chroniken Sifrids von Ballhausen (Mon. (ierm SS. XXV)
jetzt das Verhältnis dieses Kompilators zur Erfurter Cronica
fest. Es ist kein unmittelbares. Vom Jahre 1191 ab tindet sich keine
eiczige Stelle bei Sifiid, die sich auf die Cronica zurückführen lälst.
So hat er weder das ursprünglich bis 1208 reichende Weik noch
dessen Fortsetzung bis atf seine Zeit vor sich gehabt. Die Ver-
wandtschaft mit Nachrichten von 1184 ab rückwärts aber beruht
darauf, dais Sifrid einen dürftigen Auszug aus der Cronica, der im
13. Jahrhundert (zwischen 1209 und 1277) hergestellt war, benutzte,
für die Folgezeit lag ihm eine kleine unbekannte Erfurter Universal-
chronik vor, in der einiges aus den Annales Erphoidenses fratium
Praedicatoruin (1220 — 12f)3j wie auch aus anderen Erfurter Annaleu
(z. B. von St. Majien) ausgeschrieben war — Endlich wird auch die
Erfurter Quelle der Zusätze untersucht, welche dem Verfa-^ser
der Cron. minor zu Erfurt für seine vierte Rezension (Hand-
schrift C-) vorgelegen hat. H.-E. kommt zu dem Ergebnis, daf:5
hier, wie auch in der Cronica neben den Ann. Eiph. fr. Praed., deren
von mir angenommene Ableitung aixs verlorenen St. Mai ien- Annaleu
H.-E. einschränken möchte, oder neben deren Quelle andere kürzere
Erfuiter Annalen benutzt sind, über deren Ursprung er nichts sagen
kann. — Zweifellos in St. Marien zu Erfurt entstanden ist eine um
die Mitte oder gegen Ende des 13. Jahrhunderts verfiilste Aufzeich-
nung über die (iründung der Erfmter Kirchen (mit dem angeblichen
Gründungsjfihre der Stadt 438 beginnend), welche in Ableitungen im
Anhang des Liber cronicor. Erford. und in den beiden Cronicae
Erfordenses Engelhusianae vorliegt.
Als ein vor Abschlufs der „Studien" erschienener Anhang der-
selben ist die Abhandlung „Aus Handschriften des Erfurter
St. Petersklosters" zu betrachten. Darin sind Nekrologe, Abts-
und Mönchslisten des Klosters, Urabschrifren und andere Inschriften
und ein sehr interessanter, kuiz nach 1300 geschriebener Brief der
Mönche des Klosters Weilsenburg an die von St. Peter, betr. den
Todestag des vermeintlich gemein-iamen Stifters Dagobert (Autwort
auf Frage der Erfurter), aus Handschriften des 13 bis 18. Jahr-
hunderts mitgeteilt. Die Helwig- Handschi ift lieferte für mehiere
von H.-E seiner grofsen Ausgabe der Cronica beigefügten Anhänge
bessere Texte, die jetzt in den Mon. Erph. gedruckt sind.
Aulserordentlich grofs und überaus dankenswert ist die Arbeits-
leistung, welche in den hier, wie in den früher besprochenen Ab-
handlungen H.-E"s. geliefert worden ist. Wer sich in sie vertieft,
wird immer wieder staunen, mit welcher Umsicht und Vorsicht, mit
welchem Scharfblick und feinster Handhabung unserer Methode
Fragen gelöst werden, die unbedingt zu den alierschwierigsten mittel-
alterlicher Quellenforschung gehölten.
Besonders dankbar werden wir seiu müssen, dal's H.-E. die
Ergebnisse seiner die ganze Erfurter Historiographie des Mittelalters
umfassenden Forschungen editorisch in einem Bande zusamraenfaiste,
welcher uns die Eifurier chronikalischen Quellen des 12. bis 14.
Jahrhunderts bietet. Sind über 300 von den 800 Textseiten des
Bandes der Cronica S. Petri moderna gewidmet, die H.-E. kurz zu-
vor im XXX. Folioband der Mon. Germ, herausgegeben hatte, hatte er
Literatur. 351
bei dem neuen Druck nur verhältnismälsig wenig in Einleitung,
kritischem Apparat und Anmerkungen zu verändern und zuzusetzen,
so bietet neben der willkommenen handlichen Ausgabe dieser überaus
wertvollen Chronik der vorliegende Band Neuausgaben der in vier
anderen Bänden der Mon. Genn. (VI, XVI, XXIV, Dtsche Chron. II)
vor Jahrzehnten gedruckten Erfurter Annalen und Chroniken, und
hier ist der Fortschritt textlich und vom Standpunkte kritischer und
historiographischer Würdigung — von der reinen Kommentierung
zu schweigen — ein so überaus grolser, dals diese Quellen uns zum
Teil wie neu geschenkt erscheinen, jedenfalls die älteren Ausgaben
der ver-schiedenen wertvollen Erfurter Annalen des 12. und 13. Jahr-
hunderts im VI. und XVI. Band der Mon Germ, als weit überholt aus-
zuschalten sind. Fast neu ist das Auctarium Chronici Ekkehardi,
die Zusätze eines Petersberger Mönches zu der bekannten Welt-
chronik in der aus St. Peter stammenden Gothaer Handschrift.
In noch anderem Sinne als die Annalen des 12. und 13. Jahr-
hunderts erfuhr eine völlige Neubearbeitung die Weltchronik des
Erfurter Minoriten (Cronica minor), welche H.-E. 1879 mit Aus-
lassung des eisten Teiles (von Roruulus bis zum Jahre 700), der
Hälfte des Ganzen, herausgegeben hatte. Jetzt erscheint sie voll-
ständig. Auch von den Fortsetzungen des weitverbreiteten Werkes,
von dem wir fünf Rezensionen haben (vier vom Verfasser, eine von
einem Rotweiler Dominikaner), werden hier mehr als in der Folio-
ausgabe gegeben und dazu drei ungedruckte Anhänge. Der kritische
Apparat ist völlig umgestaltet — welche Mühe diese Arbeit erforderte,
läfst ein Blick auf den Stammbaum der Handschriften S.519 erraten,
die Nachweisung der Quellen war überaus zeitraubend. Die Chronik
ist nicht durch ihre tatsächlichen Angaben wertvoll, denn dem Ver-
fasser steht der Sinn auf Fabelwerk; Papst- und Heiligengeschichte
interessiert ihn, für seine thüringische Heimat hat er nichts übrig,
aber für den Einblick in die "Weltauffassung eines thüringischen
Bettelbruders des 13. Jahrhunderts und für den Zusammenhang der
späteren Chronistik ist das Buch lehrreich, und am Errde hat er
auch mehrere stofflich ausgiebige Fortsetzungen (1262 — 1265,
1266 — 1267, 1268 — 1272) hinzugefügt.
Zum ersten Male an einer Stelle vollständig, wenn auch mit
Weglas>ung der alten Geschichte, erscheint der über Cronicorum
Erfordensis, der sich so fruchtbar ei wiesen hat für die Erkenntnis
des Zusammenhanges zwischen der Historiographie von Erfurt,
Reinhardsbrmm und Eisenach, und insbesondere in Eisenach, an
dieser dritten Station der thüringischen Geschichtschreibung, soviel
bemrtzt worden ist. Noch nicht herausgegeben war die Cronica
Erfordensis (Cronica Engelhusiana I Au. Bj, welche in einer
1423 im Auftrage von Dietrich Engelhus geschriebenen (Dresdner)
Handschrift vorlag. Sie hat, wie wir oben sahen, für die f'eseitigung
der These von einem verlorenen gröfseren Chron. Sampetr. gute
Dienste geleistet. Ein Namensverzeichnis von nicht weniger als
hundert Seiten und ein Glossar beschlielst den Band, Uiit welchem
der thüringischen Geschichtsforschung eine höchst dankenswerte Gabe
gewährt worden ist.
Den einheimischerr Forschern bleibt es vorbehalten, auf dieser
Grundlage die Erfurter und Eisenacher Chroniken des späteren
Mittelalters neu zu bearbeiten, soweit dies nicht in jüngster Zeit
geschehen ist (Kammermeister und Stolle). Dafs Wegeies Ausgabe
der Chrorjik des Nikolaus von Siegen völlig trngenügend ist, hat
352 Literatur.
H.-E. Studien IV, 496, gezeigt. Ein gutes Stück editorischer Arbeit
ist an den lateinischen Eisenacher Chroniken vom Ende des 14. und
Anfang des 15. Jahrhunderts noch zu tun (H.-E. konnte seine Ab-
sicht, sie in einem Bändchen der kleinen Monumentenserie heraus-
zugeben, wegen anderer drängender Arbeiten leider nicht ausführen).
Sie mufs vorausgehen, ehe ein thüringischer Forscher — Germanist
und Historiker — die Ehrenpflicht einer (iesamtausgabe der Werke
Johann Rothes erfüllen kann.
Marburg. K. Wenck.
Cardinal Albrecht yon BrandenTnirg und das Neue Stift zu Halle
1520 — 1541. Eine kircbeu- und kunstgeschichtliche Studie von
Dr. phil. Paul Redlich. Mainz, Franz Kirchheim. 1900. XII, .361
u. 264 SS. 80.
Am 13. Mai 1901, etwa dreiviertel Jahr nach dem Erscheinen
seines Buches, ist Paul Redlich im Alter von 32 Jahren an der
Lungenschwindsucht gestorben. Was die Wissenschaft an ihm ver-
loren hat, kann nur der ermessen, der dies Buch, sein erstes und
zui:;leich letztes, durchgearbeitet hat. R. war einer der wenigen
Historiker, die auch mit den Bedürfnissen und Forderungen der
Kunstwissenschaft wohl vertraut sind. Was namentlich in der
deutschen Kunstgeschichte den Fortschritt so sehr erschwert, ist ja
der Mangel an archivalischen Forschungen über Künstler und Kunst-
Averke. R. hätte vielleicht sein ganzes weiteres Leben, wäre es ihm
beschieden gewesen, darauf verwandt, diesem Mangel abzuhelfen.
Zunächst wenigstens gingen seine Pläne, soweit sie seinen Freunden
bekannt geworden sind, in dieser Richtung. Einer Anregung Lam-
prechts folgend, hatte er in den Archiven Material gesammelt für
eine Darstellung der Kunstbestrebungen des Kardinals Albrecht
von Brandenburg. Schliefslich beschränkte er sich auf eine urkund-
liche Geschichte des Neuen Stifts in Halle, der hervorragendsten
Schöpfung Albrechts; das übrige sollte bald nachfolgen. Das vor-
liegende Werk legt Zeugnis ab von dem Fleifs und der Gründlich-
keit seines Urhebers, es wird infolge der Zuverlässigkeit seiner
Angaben von dauerndem Werte sein.
Über die Anfänge und das Ende des Hallischen KoUegiatstiftes
waren von früheren Forscliern mancherlei Irrtümer verbreitet worden,
die nun wohl für immer beseitigt sind. Über die Verfassung imd
Verwaltung des Stiftes wuiste man nur einige Ein-zelheiten, R. hat
sie zum ersten Male in klarer und umfassender Weise dargestellt
und sich dadurch auch die Kirchenhistoriker zu Danke verpflichtet.
Den grüfsten Teil des Buches aber bat er der Stiftskirche (dem
heutigen Dom) und ihien Kunstwerken und Reliquien gewidmet,
von denen leider nur eine kleine Anzahl auf uns gekommen ist.
Durch seine Untersuchungen wird bestätigt, was den Einsichtigen
(wozu z. B. der Architekt Schönermark nicht gehört) schon längst
nicht mehr zweifelhaft war, dafs die Stiftskirche keine Neugründung
Albrechts ist, sondern im wesentlichen die alte Kirche der Domini-
kaner vom Ende des 13. Jahrhunderts, die er nur für die Zwecke
des Stifts hat verändern und namentlich im Innern verschönern
lassen. Interessant ist ferner der Nachweis, dafs manche noch jetzt
erhaltenen Kunstwerke, die sich an anderen Orten befinden, entweder
aus der Stiftskirche in Halle stammen, oder für sie bestimmt waren.
Besonders gespannt konnte man seih, ob R. näheres über die Be-
Literatur. 353
zit-hiingeu des Kardinals zu den Scliöpfeni der hervorragendsten Ge-
mälde der Kirclie mitteilen würde. Leider hat er darüber in den
Archiven nichts mehr gelunden. als was schon bekainit war. Wichtig
sind auf jeden Fall die Nachrichten über den Meister Simon, der
in den dreifsiger Jahren für den Kardinal in Halle gemalt hat; doch
ist dieser sicher nicht der Urheber auch nur eines der Gemälde, die
sich jetzt in Aschatfenburg befinden, obgleich dies R. glaubhaft zu
machen sucht; denn was uns diese Gemälde selbst sagen, läfst sich
nicht vereinen mit dem, was R, über den Meister Simon mitteilt.
Am ausführlichsten handelt R. über das sogenannte Heiligtum der
Stiftskirche, die kosthai'eu Reliquien, die ja den Hauptanlafs gegeben
haben zu Luthers heftigem Vorgehen gegen den Kardinal. Für die
Geschichte des Kunsthandvverks, insbesoniere der Goldschmiedekunst,
ist dieser Abschnitt äiilseist wichtig. Für das grofse mit Miniaturen
geschmückte handschriftliche Reliquienverzeichnis, das jetzt die
Aschaffenburger Hof bibliothek besitzt, schlägt R. den Namen „ Liber
ostensionis" vor anstatt des früher gebräuchlichen, aber ganz falschen
Namens „Mainzer Domschatz", was nur zu billigen ist.
Auf die eigentliche Darstellung folgt noch ein 245 Seiten starker
Anhang mit archivalischen Belegen, durch deren Verött'eutliclmng
<ler Wert des Buches aufserordentlich erhöht wird.
Redlichs Arbeit gibt ihrer ganzen Natur nach wenig Anlafs zu
Meinungsverschiedenheiten. Nur da, wo es sich um rein kunst-
geschichtliche Dinge handelt, lindet man bisweilen Ansichten und
Vermutungen ausgesprochen, die sich nicht halten lassen. Doch ist
hier niclit der Ort, darauf einzugehen. Berichtigen mufs ich nur
die Angabe (S 6), Albrecht sei am 7. Mai 1514 in Magdeburg, am
14. Mai in Halle eingezogen. R. folgt hier der Darstellung "Mays.
In den Quellen steht nur der Sonntag Cautate und der darauf
folgende Sonntag Rogate. Cantate iiel aber 1514 auf den 14. Mai,
Ro2ate auf den 21. Mai. Ferner läfst sich der Brief Friedrichs
des Weisen an den Domdechanten in Magdeburg (Beil. Nr. 24b,
S. lOJ*) doch noch genauer datieren, als es R. für möglich hielt. Er
kann nicht allzu lange nach dem Tode des Erzbischofs Ernst von
Mngdeburg geschrieben sein, denn Friedrich nennt seineu Bruder
„uegst verstorben". Das ergäbe das Jahr 1514.
Ein sehr sorgfältig gearbeitetes Register beschliefst das Buch.
Ein besonderes Verzeichnis der Künstler, die in den archivalischen
Beilagen vorkommen, wäre der l)e>seren Hervorhebung wegen er-
Avünscht gewesen.
Braunschweig. Ed. Flechsig.
Das Prozfifsverfalueu gegen den knrsäclisischen Kanzler Dr.
NicolansKrell 1591—1(501, dargestellt nach den Akten des Dresdner
Haupt.'^taatsarchivs. Inau^ural- Dissertation von Benno IJoluien-
städ!. Halle a. S. 1901. 58 SS 8".
Die Dissertation ist ein Teil eines Buches, das zur Zeit noch
nicht erschienen ist, und führt bis zum Jahre 1594. Doch läfst sich
durch Untersuchung des ersten Kapitels, das die Vorgeschichte und
Entstehung des Prozesses enthält und das Fundament der weiteren
Darstellung bildet, ein Urteil über den Wert der ganzen Arbeit abgehen.
Dl ei Fragen will B. beantworten: 1. Durch wen wurde Krell
verhaftet? Waren jene Männer, die die Einbringung Krells verlaugten,
wirklich das Organ der gesamten Landesvertretung, wie sie angaben?
Neues Archiv f. S. G. u. A. XXIV. 3. 4. 23
354 Literatur.
2. Wer trug die Scliuld an der zehnjährigen Verschleppung des
gerichtlichen Verfahrens gegen ihn? 3. Was führte seine Ver-
urteilung herbei? Ist Krell schuldig, oder ist nicht der Kurfürst
Christian I nicht minder wie die Helfershelfer, die Krell im Mini-
sterium gefunden hatte, für die Reformen der sächsischen Regierung
verantwortlich zu maclienV
Wie man aus dem Titel und aus diesen Fragen sieht, will der
Verfasser eigentlich nur das Frozeis perfahren in seinem Beginn,
Verlauf und Ende und z war f o r m a 1 - j u r i s t i s c h darstellen. Allein
dies ist nicht möglich, ohne auf die Vorgeschichte des Prozesses
selbst zurückzugehen. Deshalb ist der Verfasser genötigt zur ßeant-
worttiug der ersten Frage: wer liels Krell verhaften, auf Krells Gegner,
auf Krells Mafsregelu und auf Krell selbst, kurz auf das, worum es
sich im Prozefsvei fahren handelt, einzugehen. Ebenso ist die dritte
Frage nach der Schuld Krells nur aus der Vorgeschichte durch Unter-
suchung der Persönlichkeit Christians I. und seines Verhältnisses
zu Krell zu beantworten.
In der Vorgeschichte des Prozesses aber ist B. wenig beschlagen.
Krell. sagt B., war ein Mann, der „unter Einflufs Bezas (des starreu
calvinischen i)ogmatikers und Nachfolgers Calvins) die dogmatische
Engherzigkeit abgestreift hat und die an Zahl zwar kleine, an geistiger
Kraft aber um so bedeutendere freiere melunchthonische Richtung
in Sachsen zu neuem Leben erweckt". Abgesehen aber davon, dafs
die in Sachsen herrschende Orthodoxie auch an geistiger Kraft dem
Mclanchthonismus weit überlegen war, ist dies-er an Krell gar nicht
das Hauptcharakteiistikum. Krell ist, wie Pauke ihn richtig be-
zeichnet, „Politiker'', d. i. Staatsmann und Jurist der in erster Linie
das Interesse seines protestantischen Territorialstaates im Auge hat.
Als solcher ist er nur im Gegensatz zur lutheiischen Orthodoxie zu
hegreilen. Liese ,.politischen Köpfe-', „die eiu'-n Fufs auf der Kanzel,
den anderen in der Welt hatten", waren es, die, wie die von B.
nirgends erwähnte, aber für die Beurteilung des Prozesses unendlich
wichtige sogenannte Blnmesche Leicheupredigt zeigt, der Orthodoxie
als „die heimlichen Calviuisteu" galten. Lie ()ilhodoxen, die geistigen
Söhne Luthers, auf die Macht der Idee allein veitiauend, hoftten
alles „von der Predigt der reinen Lehre des göttlichen Wortes,
die politici aber verliefsen sich nicht auf das Wort Grottes, sondern
auf den weltlichen Arm der Obrigkeit und gingen, da es das Inter-
esse dieser forderte, gegen die Orihodoxie mit brutalen Strafmandaten
vor. Die.<e nennt Bohnenstädt ganz uniassend „Reformen" und unter-
scheidet zwischen Relormen von prinzipieller und praktischer Be-
deutung. Sie stellen aber eine Klimax von immer tiefer greifenden
Maisregeln dar, durch die der Einflufs der Orthodoxie auf den Hof,
auf die Universität und endlich auf das Volk beseitigt werden sollte.
Die Orthodoxie aber hatte ihre Stütze im niederen Volke und im
streng gläirbigen Adel, der schon zu Augusts Zeiten unzufrieden,
sich jetzt durch die Eingriffe in das ius patronatus verletzt fühlte.
Ihnen gesellte sich die fanatische Kurfürstin- Witwe und endlich der
Hofadel bei. Dafs diesem ,,der durch die Zeitverhältnisse geschaffene
Gegensatz gegen das Fürstenhaus mit dem Landadel gemeinsam"
gewesen wäre, ist nicht richtig, vielmehr stand der Hofadel bis zum
Jahre 1590 auf Seiten der Regierung und beteiligte sich au ihren
3Iafsregeln, wie B. an seinen einzelnen Vertretern ausführlich nach-
weist. Indes wird man seine Haltung nicht eher richtig beurteilen
können, ehe man nicht weifs, wer Chri-stian I. war. Der Prozefs war
Literatur. 355
also, was B. veikaiiiit hat, niclit ein Kampf um das Recht,
sondern um die Macht, nnd es kam in ihm der Kampf zweier
Prinzipien, des weltlicli- staatlichen und des religiösen, zum
Aus trag. Mit dem Toile des Kuifürsten unterlag das erstere, und
in Krell, der es verkörperte, wollte mau es vollkommen vernichten.
So erklärt sich der schliefsliche Untergang des Kanzlers.
Ebensowenig wie die Per.^ünlichkfit Krells hat B. die Christiansi,
erkannt. Ihm ist Christian „eine schwache, leicht zu beeinllussende
Natur, ohne die Leidenschaftlichkeit und dogiiiati>clie Beschränktheit
Seines Vaters". Ihm, dem übiiijens schon zwanzigjährigen, wird Krell
kaum 30 Jahre alt „zum Erzielier gegeben, der ihn in melanchthoni-
scheu Crundsätzen grolszieht". B. spricht hier vollkommen ohne
Kritik die orthodoxe Legende nach, die um Krell als den allein
schuldigen bezeichnen zu können, Christian als einen frommen Idioten
hinstellen mufs, der schliefslich, als er die argen Taten seines hinter-
listigen Verführers höit, „vor Gram in die Grube fährt". Wer aber
die Geschichte Christians kennt, weils, dak er ein leidenschaftlicher,
selbständiger, auf allen Gebieten unermüdlich tätiger und geistig
bedeutender Kürst gewesen ist. Wie bei seiner Auffassung von
Cbri.-^tian I. B. Krells Unschuld „quellenkuudlich" beweisen will,
ist mir vor der Hand unerkläilich, znmal da er auch sonst bemüht
ist, das N'erf.ihien gegpu ihn, in dem wie kaum in einem Prozesse
gelogen uml gebogen wurde, als ein formal geordnetes hinzustellen
(S. 31 nnd 47j, was sich aus seiner eigenen Darstellung leicht wider-
legen läfst.
Erst wenn B. die berührten Fragen aus derVorgesrhichte beant-
wortet, härte er zur Darstellung des formalen Prozefs Verfahrens schreiten
sollen. Sie wären dann auch nicht so unübersichtlich, sondern viel
klarer und verständlicher geworden. Er konnte jetzt im einzelnen
nachweisen, dals, da die Orthodoxie in Krell das ihr feindliche Prinzip
vernichten wollte, beharrlich den Tod des Kanzlers forderte, dal's
aber, da Krell in Wirklichkeit un-chuldig war, dieser nur in einem
von Anfang an unregelmäfsigen und langwierigen Prozefsverfahren,
das man nun einmal anstellen mufste, erlangt werden konnte. Das
Prozefsverfahren selbst ist von B. im ganzen richtig dargestellt. Er
hat ßecht, wenn er Friedlich Wilhelm als das „retardierende Moment-
bezeichnet. Gleichwohl hat er seine Haltung nicht voll und yanz
erkannt. Friedrich Wilhelm befand sich der Orthodoxie und Krell
gegenüber in der Lage des Pilatus. Aus politischen Gründen mufste er
bei der Stimmung des Landes Krell verhaften und konnte ihn nicht
wieder entlassen. Andererseits aber wufste er, dafs Krell unschuldig
war: deshalb wollte er seine Verurteilung nicht anders herbeigeführt
sehen, als auf dem Wege eines geordneten Verfahrens. Die ,, psycho-
logische Betrachtung'' ß's. S. 42., dafs mit der Länge des Prozesses
das Interesse des Administrators an der Verurteilung des Kanzlers
gewachsen sei, ist, so feinsinnig sie aussieht, verfehlt. Dafs er die
Anklage der Landschaft zu der seinigen gemacht and die Beweis-
führung übernommen habe, ist ebenfalls verkehrt (S.45). Es ist selb.st-
verständlich, dafs wenn er eine aktenmäfsige Beweisführung wollte,
er den Ständen die Akten über Krells Politik liefern mufste: denn
diese befanden sich natürlich nicht im Archiv der Landschaft, sondern
in dem der Regierung. Dafs er Krell zu retten suchte, beweist die
Tatsache, dafs er das summarische Inquisitionsverfahren, durch das
Krell einfach der Prozefs gemacht werden sollte, zurückwies, imd
ferner sich mit der Lieferung der Prozefsakteu nicht beeilte, weil
23*
356 Literatur.
er der richtigen Hoffnung war, dafs mit der Zeit die Erbitterung
im Lande gegen Krell nachlassen würde.
Trotz dieser Mängel, die bei der Schwierigkeit der Arbeit und
der unendlichen Fülle des Stoffs gewifs verzeihlich sind, kann mau
der Schrift B's. das Lob nicht versagen, dafs sie als ein mit vielem
Fleifse unternommener Versuch, zum ersten Male den ProzeJ's kritisch-
historisch zu begreifen, angesehen werden mufs und als solcher als
die wichtige Grundlage einer späteren umfassenderen Parstellung
gelten kann, wie auch immer man sich zu seiner Arbeit stellen mag.
Dresden. Phil. Hiltebrandt.
Die Beziehungen Augusts des Starken zu seinen Ständen während
der ersten .Jahre seiner Regierung (1694 — 1700). Von Dr. phil.
Georg Wagner, Lehrer am Köuigl. Seminar in Rochlitz. Eochlitz,
Kommissionsverlag von Pretzsch Nachf. 1903. VII, 222 SS. 8".
„Die vorliegende Dissertation ist ein Ausschnitt aus einer um-
fangreicheren Arbeit, welche den Zeitraum von 1694 — 1700 behandelt,
und deren Veröffentlichung der Verfasser beabsichtigt." Sie gibt
zum ersten Male eine aus den Akten des Dresdner Hauptstaats-
archivs geschöpfte Darstellung der Beziehungen Augusts des Starken
zu seinen Ständen in den genannten sechs .Jahren. Sie gestattet
aus unbenutztem Material eine weitere Vervollständigung, bedarf in
den Partien, welche sich nur auf gedruckte Quellen stützen, mehrfacher
Berichtigung und beurteilt die leitenden Persönlichkeiten meines Er-
achtens nicht immer gerecht und treffend, entwirft aber im grofsen und
ganzen ein zuverlässiges Bild und ist ein wertvoller Beitrag für die Ge-
schichte Augusts des Starken und Sachsens in dieser Zeit überhaupt.
Nur hätte sieh der Verfasser noch etwas mehr über den Wortlaut der
Akten erheben und strenger an die gestellte Aufgabe halten sollen;
der Fülle des Stoffes ist er nicht ganz Herr geworden und für einige
seinem Thema ferner liegende ]3ehauptuugen den Beweis schuldig
geblieben.
Wagner leitet seine Darstellung ein mit einer Übersicht über
die Literatur, den Entwicklungsgang Augusts des Starken bis 1694,
stiue Politik von 1694 — 1700 und die allgemeinen Zustände in Sachsen
zu dieser Zeit. Unter den neueren Charakteristiken des Königs, die
er erwähnt, fehlen diejenigen Carl Justis (Winckelmann und seine
Zeitgenossen, 2. Aufl., Leipzig 1898, I, 233 ff.), Carl Hallendorffs (Bi-
drag tili det stora nordiska krigets lörhistoria, Upsala 1897, S. 101
und Konung Augusts politik ären 1700— 1701, Upsala, 1898, S. 12/13)
und Szymon Askenazys (Kouiec Augusta IL in der Biblioteka War-
szawska 1900 II, 389—426); meine eigene, die im September 1902
erschien, konnte Wagner nicht mehr benutzen. August der Starke
war nicht der „erste" sächsische Prinz, der die grofse Kavalierstour
machte; auch gab nicht seine Liebe zu dem Fräulein von Brockdorff
den Anlafs für die Pv.eise ins Ausland. Den Oberbefehl in Ungarn
..erzwang" er sich 1695 nicht vom Kaiser; er hätte viel lieber am
Rhein gegen die Franzosen gefochten; den Bericht über den Feldzug
des Jahres 1696 schrieb er am 1., nicht am 30. Oktober. Bei dem
Besuche Kurfürst Friedrichs III. von Brandenburg in Dresden im
Dezember 1696 ist von der polnischen Kandidatur nicht die Bede
gewesen; den Berliner Hof überraschte, wie schon Aloys Schulte in
der Biographie Markgraf Ludwig Wilhelms von Baden gezeigt hat,
die Kunde von den Absichten des Wettiners im Juni 1697 völlig.
Literatur. 357
Der Einfall in Livland war kein „Versucli, für Kursachsen den ver-
lorenen Kontakt mit dem Meere wiederzugewinnen" ; bis zur Ostsee
erstreckte sich Polen bereits, als sich August der Starke um die
Nachfolge Sobieskys beAvarb; seine Politik war 1700wie lf)97(lynastisch,
antihabsburgisch, weder sächsis-Ji noch polnisch. Die Übersicht über
die innere Lage in Sachsen um 1H94 hätte trotz der spärlichen Lite-
ratur noch etwas anschaulicher ausfallen können; namentlich Kobert
Wuttkes Arbeiten (Gesindeordnungen und Gesindezwangsdienst iu
Sachsen bis zunr Jahre 1835, Tabellen zu den 1694 rn der Gehe-
stiftung gehaltenen Vorträgen über sächsische Finanzgeschichte und der
Aufsatz „Stand und Wachstum der Bevölkerung" in seiner sächsischen
Volkskunde) liefern manches von Wagner nicht beachtete Detail;
erst dies macht das Auftreten des Adels und der Städte auf den
Landtagen und die Stellung des Kurfürsten zu ihnen ganz verständlich.
Das Schwergewicht und der Wert der Arbeit liegt in der
Schilderung des Landtages von 1^94/1695, des Ausschufstages von
1696, der willkürlichen Zusammenkunfo von 1697, der Tätigkeit des
Revisionsrates von 1697 — 1700 irnd des grofseu Landtages von 1699
bis 1700; wie es der Stoff verlangt, glredert ihn Wagner in drei
Teile: Augusts des Starken Anfang bis zur polnischen Kandidatur,
der absolutistische Vorstofs im Generalrevisionsrate gegen das
Ständetum, der Sieg der Landschaft. Eine auf Schmälenrng des
ständischen Einflusses gerichtete Tendenz ist in der Regierung
Augusts des Starken von Antang an bemerkbar; der iu der absolu-
tistischen Schule des Grofsen Kurfürsten aufgewachsene FeldmarschaU
Hans Adam von Schöning drängt ihn auf diesen Weg; Schöning hat,
wie die Berichte des brandenbiu-gischeri Gesandten Samuel v.Chwal-
kowsky aus Dresden lehren, seit seinem Übertritt in sächsische Dienste
(1691) unal)lässig die Verstärkung des Heeres und die Einführung
der Konsumtionsaccise gefordert. Einen ernsten Konflikt mit den
Ständen aber suchte August der Starke his 1697 geflissentlich zu
vermeiden; er kam ihren Wünschen soweit wie möglich entgegen.
Das änderte sich mit dem Erwachen seines dynastischen Ehrgeizes
und seiner Wahl zuiu König von Polen; jedes Mittel, Geld zu er-
langen, war ihm jetzt recht und jeder Mann, der es ihm beschaffte,
auch. Ludwig Gebhard Freiherr v. Hoym, ein gewissenloser aber
gewiegter Finanzmann, der, bedeutender Unterschleife angeklagt,
200000 Taler für die Niederschlagung seines Prozesses zahlte, wurde
wieder Kammerpräsident und mit dem zum Statthalter ernannten
Fürsten Anton Egon von Fürstenberg Mitglied einer „grofsen Kom-
mission", welche Vollmacht erhielt, sämtliche Hof- und Staatsbeamte,
adelige Grundherren und städtische Magistrate zur Rechenschaft zu
ziehen; durch den Hinzutritt des Generalwachtmeisters Grafen Karl
Gustav V. Löwenhaupt, des Vizekreishauptmanns Gurt Heinrich v. Ein-
siedel, des Geheimen Rats Caj v. Rumohr und des Hofrats Bernhard
Zech bekam sie einen mehr kollegialen Charakter und als General-
revisinnsrat fast diktatorische Gewalt. Wagner schildert nun ihre
Tätigkeit im einzelnen, die Prozesse gegen die Beamten des Hofes,
der kriegskasse und Rentkammer, der Forst-, Jagd- uod Münzyer-
waltung, gegen die Ohersteuereinnehmer, gegen die Unterobrigkeiten
in den Amtern und Städten, die wachsende Erbitterung der Hof-
aristokiatie und der Stände gegen Fürstenberg, ihr Drängen nach
einem neuen Landtage, seinen Verlauf vom September 1699 bis zum
März 1700, die Aufhebung des Generalrevisionskollegs und die Kassa-
tion der bei ihm eingelaufenen Akten. Er sieht mit Recht in der
358 Literatur.,
Geldnot Augusts des Starken das Motiv für sein Zurückweichen
vor den Forderungen der Stände, er beklagt ebenso mit Recht den
Sturz des Revisionsrates trotz des Eigennutzes einiger Kommissare,
trotz offenbarer Willkür im Vorgehen gegen historische Rechte als
eine Stagnation in der Entwicklung des Staates, aber er irrt meines
Erachteus in der Beurteilung Fürstenbergs und Augusts des Stai-ken:
ersterer ist ihm ein zacher, unselbständiger Herr, der durch immer
neue Anfragen beim König die Verantwortung von sich abzuwälzen
sucht, letzterer ein von Anfang an zu energischen Reformen ent-
schlossener Mann von den besten Absichten für eine gedeihliche Fort-
entwicklung Sachsens.
Ich kann dieser Auffassung nicht zustimmen: mir erscheint
Fürstenberg neben dem aus Rache gegen seine Standesgenossen ins
absolutistische Lager übergegangenen Hoj'm als der eigentliche
Träger des Reformprogramms, August der Starke dagegen als ein
Hemmnis seiner Durchführung und der Gesundung des Staates i).
Ihm lag nur daran, durch das Generalrevisionskolleg die für seine
dynastischen Ziele erforderlichen Mittel zu beschaffen; eine Reform
grofsen Stiles bezweckte er damit nicht. „Man mus die leitte nicht
verfolgen, die in credit seind, bies man nicht andre alsohbalt hat,
die dasselbe prestiren kehuen", schrieb er im April 1698 an Fürsten-
berg, als dieser den Juden Bernd Lehmann und den Kriegszahl-
meister Lämmel zur Verantwortung zog; die gegen die Mitglieder
der höchsten Aristokratie eingeleitete Untersuchung schlug er nieder.
Das Generalrevisionskolleg gab er preis, weil es ihm nicht daseinbrachte,
was er für seine dem Interesse Sachsens geradezu schädlichen Pläne
brauchte; die Million, die ihm die Stände dafür zahlten, verschleuderte
er in der Expedition gegen Riga und im Kampfe mit den Schweden.
Auch Fürsteniterg war ein Absolutist, der gewifs nicht wie Branden-
burgs Grofser Kurfürst das Interesse des Landesherrn und des Staates
identitizierte, trondern jenes über dieses stellte; er hoffe, schrieb er
im November 1698 an August den Starken, durch die Revision werde
Sachsen „in einen solchen Zustand kommen, dafs es E. K. M. umb
ein merkliches besser werden geniefsen können'. Al)er während der
König möglichst rasch möglichst viel Geld zusammenscharren und
den Adel soviel wie möglich schonen. wollte, giiff Fürstenberg das
Übel an der Wurzel an, suchte das Übergewicht der Aristokratie
1) In dem Aufsatz „August der Starke und die katholische
Kirche in den Jahren 1697 — 1720" (Zeitschrift für Kircheugeschichte
1903 XXIV, 86 — 135) sagt Johaunes Ziekursch: „Mit Bewufstsein
lenkt dieser Herrscher in dieselben Bahnen, auf denen viele deutsche
Fürsten, vor allem die HohenzoUern, dem Ziele zustrebten, durch
Ausdehnung ihrer Herrschergewalt nach aufseu wie im Innern
wahrhaft lebensfähige, nur ihrem eigenen Gesetze gehorchende Staats-
gebilde zu schaffen". Ich halte diese These für ebenso falsch wie
die Behauptung: „Es war keineswegs ein Werk des Zufalls oder fürst-
licher Laune, sondern es entsprach den politisch-geographischen
Verhältnissen, wenn Friedrich August auf Polen Eiutluis zu gewinnen
suchte" (d. h. sich um seine Krone bewarb). August der Starke hat
sich nie von sächsischen oder polnischen, sondern nur von Haus-
interessen leiten lassen; es unterscheidet ihn gerade von den drei be-
deutenden HohenzoUern, dem Grofsen Kiirfürsten, Friedrich Wilhelm I.
und Friedrich dem Grofsen, dafs diese sich dem ihrem Staate inne-
wohnenden natürlichen Gesetze uuteror<lueteu, er dagegen nicht.
Literatur. 359
zu brechen, ein pflichttreues Beamtentum zu scliaffen und das Bürger-
tum nach Kräften zu heben; was er bezweckte, war der Gewinn
bleibender Hilfsquellen für die dynastische Politik des Königs.
August der Starcke lebte sozusagen von der Hand in den Mund;
erfüllt von Plänen zur Eroberung der Moldau und Wallachei und
zur Aufteilung der Habsburgischen Monarchie, hatte er keinen
Sinn für langwierige Keformen in der ihm zu eng gewordenen
Heimat; was konnte zudem letztere in einem Weltreich, wie es ihm
vorschwebte, bedeuten? Auch für Fürstenberg wären die Interessen
Sachsens wohl nie die in letzter Linie bestimmenden geworden;
immerhin hat doch das Generalrevisionskolleg dem Lande durch die
Beseitigung der ärgsten Mifsstände nicht unerheblich genützt; der
eigentliche Träger der Reformidee aber ist nicht der König, sondern
Fürstenberg uud Hoym gewesen.
Berlin. Paul Haake.
Johann Friedrich Eöltger, der deutsche Erfinder des Porzellans.
Von Bruno Wolff-lieckh. Steglitz bei Berlin, Friedrich G. B.
Wolff-Beckh. 1903. 48 SS. 8"!
Diese Schrift will nichts weiteres, als einen Auszug und eine
Zusammenfassung der dramatisch interessanten Teile aus dem Leben
des Erfinders des europäischen Porzellans geben, wie es Eugelhardt
vor nunmehr fast 70 Jahren in seiner bekannten Biographie dieses
Manues versucht hat. Diese Absicht wäre an sich ganz löblich, da
diese Biographie, die erst nach dem Tode Engelhardts, nicht einmal
vollendet, herausgegeben worden ist, stellenweise so ungeordnet und
mit trockenem Aktenmaterial belastet ist, dals sie trotz romanhatt
spannender Teile für ein gröfseres Publikum nicht immer lesbar sein
konnte. Aber ihre Ausführung kommt leider recht sehr zu spät, da
man inzwischen doch allgemeiner erkannt hat, dafs das Bild, welches
Eugelhardt von Böttger entworfen hat und das heute leider noch
ganz allgemein die Grundlage für die Beurteilung dieses Mannes
abgibt, sich als ziemlich verfehlt darstellt. Denn Böttger ist nach
den neuesten Forschungen doch mehr als ein Charlatan und Wind-
beutel gewesen. Von dieser Veränderung der Auffassung ahnt der
Verfasser nicht das geringste. Er kennt auch nicht eine einzige
neuere Arbeit über die Geschichte des Meifsner Porzellans. Um so
unangenehmer wirkt die Literaturangabe am Schlufs, dilettantisch
zusammengefundene Werke, deren Benutzung sich nicht einmal in
der Arbeit nachweisen läfst.
Dresden. Ernst Zimmermann.
Der Dresdener Friede und die Politik Brühls. Von Reinhold
Becker. (Bibliothek der sächsischen Geschichte und Laudeskunde
herausgegeben von G. Buchholz I, 1.) Leipzig, S, Hirzel. 1902.
XIV, 143 SS. 8°.
In dem Vorwort betont mit Recht der Herausgeber dieser neuen
Sammlung historischer Monographien, dafs manclie Abschnitte der
sächsischen Geschichte bisher nicht die Berücksichtigung gefunden
haben, die sie verdienen; zur Abhilfe dieses Übelstandes will die
neue Samoilang beitragen.
360 Literatur.
Das Material zu der vorliegeuden Arbeit hat der Verfasser den
Archiven in Dresden. Berlin, Wien, Hannover und Paris entnommen
und mit Fieifs und Geschick verarbeitet. Ausführlich schildert er
uns die diplomatischen Verhandlungen, die zum Abschlufs des
Dresdner Friedens fühlten. Wie vorher, so gab auch in der Folge-
zeit die Feindschaft gegen Preufseu der sächsischen Politik Mafs
und Ziep); allein der letzte Krieg hatte gezeigt, wie wenig Verlais
auf die Seemächte im Kampf mit Preufsen war, deshalb weigerte
sich Graf Brühl zu Beginn des Jahres 1746, seine Hand zur Aus-
führung der von Österreich gegen Preufsen geschmiedeten Pläne zu
bieten, solange nicht Rufslaud und Hannover für sie gewonnen
wären. Um der augeublicklicheu Geldnot zu steuern und um einer
Annäherung Österreichs an Frankreich die Wege zu bahnen, schlofs
Brühl mit Frankreich einen für Sachsen sehr günstigen Subsidieu-
vertrag ab.
Den wertvollsten Teil der Arbeit bildet das Kapitel über
Österreich. Irrtümer laufen dem Verfasser dort öfters unter, wo er im
Anschlufs an die voihandene Literatur mit seiner Darstellung an die
voraufgegangenen Ereignisse anzuknüpfen sucht: denn was Flathe
in Anlehnung an Arneth von der sächsischen Politik während der
ersten Jahre des österreichischen Erbfolgekrieges erzählt, reicht in
keiner Weise aus. Nur so viel will ich hier nach eingehenden
archivalischen Studien feststellen, dafs Sachsen, keineswegs von
blinder Ländergier getrieben — wie der Verfasser S.30f. will — , sondern
mit vollem Recht seit Friedrichs Einmarsch in Schlesien dauernd
eine feindselige Haltung gegen Preufsen eingenommen hat. Sein
Beitritt zum Frankfurter Partagetraktat-) ist von Frankreich und
Preufsen erzwungen worden; sobald Brühl durch den Breslauer
Frieden die Hände wieder frei bekam, suchte er Rufsland, Österreich,
Sachsen und Hannover zu einer antipreufsischen Koalition zu ver-
einigen-^); ihre Anfänge bildeten die mit Österreich und Rufsland
1743 und 1744 abgeschlossenen Verträge ■*). Demselben Zweck dienten
seit Mitte 1742 die, freilich erfolglosen, Bemühungen Brühls, zwischen
Frankreich und Österreich den Frieden zu vermitteln-^).
Gröfsere Sorgfalt hätte der Verfasser den Zitaten widmen können.
Seine Hinweise auf die zweite Auflage von Kosers Friedrich d. Gr.
(S. 37 Anm. 2 Und 4, S. 56 Anm, 1 und 3, S. 124 Anm. 1, S. 125 Anm, 4)
geben falsche Seitenzahlen. Der 2. Bd. des V. Teils von Droysens
Gesch. d. pr. Pul. wird bald als Dr. V, bald als Dr. II angeführt.
S. 16 Z. 10/11 mufs es statt französischen österreichischen heifsen.
Breslau. Johannes Ziekursch.
^) Deshalb hätte der Verfasser besser getan, das Kapitel über
Preufsen nicht ans Ende zu stellen, sondern weiter vorzuschieben.
-) Der Verf. nennt ihn irreführend Nymphenburger Vertiag.
Heigel spricht von ihm S. 183, nicht 123.
ä) Dieser Gedanke (S. 22. 37. 131) war also Brühl im Jahre
1745/1746 nicht neu.
-*) Was der Verfasser S..42 über das Spioniersystem mitteilt, ist
wörtlich dem Abkommen mit Österreich vom 13. Mai 1744 entnommen.
Mit England hat Sachsen 1744 keinen Subsidienvertrag abgeschlossen,,
wie der Verfasser im Anschluls an Droysen behauptet.
5) Also nicht erst seit 1744; vgl. S. 10 und 132.
Literatur. 36 1
Der kursäclisische Kapellmeister Naumann aus Blasewitz. Eine
Darstellung- seiner Lebensscliicksale von M. J. Nestler. Mit 2
Porträts und 4 Abbildungen. Dresden, Eudolt' Zinke. 1901.
208 SS. 80.
Zwei Jahre nach dem TodeXauinanns (7 1801) veröffentlichte sein
Freund Professor A. Gr. Meißner zu Prag ,.Bruchstücke zur Bioaraphie
J, G-. Naumanns" (zwei Teile, Prag, Karl Barth, 1803/1804), Ilie auf
umfänglichem handschriftlichen Material beruhen und ein treffliches
Lebensbild des Mannes geben. 1841 erschien diese Biographie in
einem manchmal etwas anders angeordneten und in Kleinigkeiten
abweichenden, zumeist aber wörtlichen Auszuge von einem unge-
nannten Herausgeber '), der 1844 auch noch die vor allem anziehende
und lehrreiche „Jugeudgeschichte" gesondert veröffentlichte. Auch
die anläfslich des hundertjährigen Todestages erschienene Arbeit
Nestlers ist weiter nichts als ein meist wörtlicher Auszug aus
Meifsners Lebensbeschreibung. Wie weit ein solcher abermals not-
wendig war, bleibe dahingestellt. Jedenfalls hätte aber der Verfasser
in einer Vorrede auf diesen Charakter seines Werkes aufmerksam
oder wenigstens mit aller Entschiedenheit auf Meifsner als seine fast
ausschliefsliche Quelle hinweisen müssen. Die gelegentliche Erwäh-
nung in einigen Anmerkungen genügte nicht. Für die wissenschaftliche
Kritik ist mit dem Gesagten das Nestlersche Buch, das keinerlei
selbständigen Wert besitzt, erledigt. Auch die wenig hervorragenden
Abbildungen sind, wohl mit Ausnahme des Geburtshauses und der
Grabstätte, frühei'en Werken entnommen.
Dresden. B es chorner.
Dem Gedächtnis König: Alberts von Saclisen. Eeden und Gedichte,
herausgegeben von Hans von Nostitz. Dresden, v. Zahn & Jaensch.
1902. 3 Bll., 93 SS. 8».
(xed.ächtnisrede anf König' Albert, gehalten in der öffentlichen
Sitzung beider Klassen der Kgi. Sächsischen Gesellschaft der
Wissenschaften zu Leipzig am 14. November 1902 von Rudolph
Sohm. Leipzig, B. G. Teubner. 1903. 11 SS. 8«.
Zu König Alberts Gedächtnis. Ein Abrifs seines Lebens. Von
Otto Kaemmel. Mit einem Porträt. Dresden, Wilhelm Baeusch.
1902. 50 SS. 8".
Dals das Ableben eines Fürsten, der nicht blofs für sein Land,
sondern für ganz Deutschland eine so hohe Bedeutung gehabt hat
wie König Albert, eine Fülle von Rückblicken auf die Geschichte
der letzten .Tahrzehnte hervorgerufen hat, ist selbstverständlich. Aber
so zweckentsprechend und gut gemeint diese Nachrufe auch sein
mögen, neue geschichtliche Aufschlüsse darf man in ihnen nicht
') Wenn Emil Naumann, der über seinen Grofsvater übrigens
auch nichts Neues vorzubringen weifs, in der Allgemeinen Deut-
schen Biographie XXIII, 306 — 314, den Auszug dem Hofrat
Dr. G. H. V. Schubert zuschreibt, so ist dies ein Irrtum. Dieser hat
1843 auf Bitten seines ungenannten Freundes nur das Vorwort dazu
verfalst.
362 Literatur.
siiclien, umsoweniger, als erst vor wenigen Jahren des Königs Jubiläuia
den Anlals gegeben hat, sein Leben und seine Regierung nach allen
Seiten hin zu beleuchten. Bei dieser Gelegenheit ist bekanntlich
auch der erste Band von P. Hassels auf reichem Material aufgebauter
Biographie König Alberts erschienen, dem ein zweiter bald folgte;
sie reichen bis zum Regierungsantritt, umfassen also neben der
Jugendzeit die bewegten Lebensjahre, die den Grundton für die
Stellung König Alberts in der deutschen Geschichte gegeben haben:
des Kronprinzen Feldherrntätigkeit und seine Mitwirkung bei der
Gründung des deutschen Reiches waren es doch vorzugsweise, was
seiner Persönlichkeit weit über Sachsens Grenzen hinaus eine seltene
Volkstümlichkeit verschafft hat. Eine ungleich schwierigere Aufgabe
bleibt der Fortsetzung von Hassels Werk vorbehalten; liegen auch
die Früchte der fast- dreifsiaj ährigen Regierung des Königs vor
Augen, so ist es doch durchaus nicht leicht, den eigenen Anteil za
bestimmen , den der Fürst daran genommen , zumal die intimen
Quellen gröfstenteils noch auf lange Jahre hinaus schwer zugänglich
sein werden und die Zurückhaltung, die sich der König, in strenger
Beobachtung seiner verfassungsmäfsigen Rechte und Pflichten, selbst
den ihm persönlich Nahestehenden gegenüber stets auferlegte, ein
Urteil über den Umfang seiner Herrschertätigkeit sehr erschwert.
Hoffen wir, dafs es dem Biographen gelingen wird, diese Schwierig-
keiten zu überwinden und ein Bild des Königs zu entwerfen, das
in der Geschichte fortleben wird.
So hohe Anforderungen darf mau an die Schriftchen nicht
stellen, die wir hier aus der Menge der Nachrufe herausheben; was
sie au geschichtlichem Material enthalten, ist durchweg bekannt.
Aber als warm und wahr empfundene Charakterskizzen am Grabe
eines nicht blofs wegen seiner Verdienste hochgeachteten, sondern
auch als Persönlichkeit geliebten Fürsten glauben wir sie doch an
dieser Stelle nicht übergehen zu dürfen.
Am unmittelbarsten spiegeln den Eindruck des 19. Juni 1902
die damals gehaltenen Ansprachen wieder. Eine Anzahl derselben
hat Oberregierungsrat Hans von Nostitz in würdiger Ausstattung
herausgegeben und Ihrer Majestät der Königinwitwe gewidmet,
für deren Stiftung, den Albertverein, der Ertrag bestimmt ist.
Die Einsegnuugsansp räche des Fürstbischofs Kardinal Kopp und
die in der evangelischen Hofkirche gehaltene Gedächtuispredigt des
Oberhofpredigers D. Ackermann sind Meisterleistuugen geistlicher
Beredsamkeit, berühren jedoch, ihrem Zwecke entsprechend, die ge-
schichtliche Bedeutung des Verewigten nur beiläufig. Im Vorder-
gründe steht diese dagegen in der gehaltvollen Rede, die Professor
Feliciau Gels bei der Gedächtnisfeier der Technischen Hochschule,
der Kunstakademie und der Tierärztlichen Hochschule am 28. Juni
hielt; sie führt uns König Albert in sinniger Anknüpfung an seinen
Stammvater, den Herzog Albrecht, zunächst als Krieger und zwar
als deutschen Krieger vor, der „die eigenen Ruhmeszweige so un-
lösbar eng in den grofsen deutschen Kranz verflochten", wie kein
anderer Wettiner seit der Reformation. Die nationale Bedeutung des
Königs steht durchaus im Vordergrunde; „es wird keine leere Ver-
mutung sein, wenn wir in ihm einen mächtigen Pfeiler jener Brücke
sehen,., die eine weise Staatskunst von unserem neuen Reich hinüber
nach Österreich zu bauen wufste". In maikigen Worten betont das-
selbe Prof. Lamprecht in der Ansprache beim Trauerkommers der
schlagenden Verbindungen der Universität Leipzig (10. Juli 1902);
Literatur. 363
sie bezeichnet treffend als die „einzigartige Stellung des Königs in
den letzten Jahrzehnten seines Lebens" „die Stellung eines getreuen
Eckart, eines Helden und eines Mentors zugleich der nationalen Ge-
schichte", und legt besonderes Gewicht darauf, dafs der merkwürdige
Umschwung in der öffentlichen Meinung Sachsens, die Überwindung
der noch in den siebziger Jahren so scharf hervortretenden partikula-
ristischen Strömungen durch den J^eichsgedanken vor allem der Persön-
lichkeit des Königs Albert, der „stillen aber sicheren Art seines Ein-
greifens" zu danken ist. Auch in der Rede, in der H. von Nostitz am
12. Juli 1902 im Konservativen Verein zu Dresden den Hingegangenen
feierte, steht die nationale Bedeutung des Königs im VordergruntL
Sie hebt hervor, wie der Lebenslauf des Königs ein selten glücklicher
genannt werden kann, reich durch die Liebe des Elternhauses und der
fast durch ein halbes Jahrhundert mit ihm vereinten Gattin, reich aber
auch deswegen, weil es ihm vergönnt war, ,,an der grofsen Arbeit seines
Volkes und seiner Zeit so herrlichen Anteil zu nehmen". „Keine
bessere Morgengabe kann das Leben einem Manne von der Edelart
König Alberts bescheren, als dafs er an der Wende einer neuen Zeit,
einer Zeit mit einer grofsen Aufgabe, geboren und dafs er unmittelbar
vor sie gestellt wird". — Zwei stimmungsvolle Gedichte von Julius
Mittag und Curt Schulze erinnern an jenen ergreifenden Augen-
blick, als der sterbende König seiner treuen Lebensgefährtin die
„letzte Rose" überreicht.
Als die bedeutendste unter den Gedächtnisreden auf König
Albert ist doch wohl die Ansprache Rudolph Sohms zu be-
zeichnen. In wenigen grofsen Zügen wird angedeutet, wie in der
Zeit von der Geburt bis zur Thronbesteigung des Königs Sachsen
aus einem „halb mittelalterlichen Lande" ein moderner Verfassungs-
staat mit neuzeitlichen Grundbesitz- und modernen Verkehrsverhält-
nissen geworden, in die Zeit seiner Regierung aber ,,der vollständige
Durchbruch der neuen Verhältnisse", die Umwandlung Sachsens in
einen der bedeutendsten Industriestaaten fällt. Auf die geistvollen
Bemerkungen über die Bedeutung der Monarchie im modernen
Staatsleben, aber auch über die Verbindung von Königtum und
Wissenschaft, von Macht und Freiheit, möchten wir besonders
hinweisen.
Unter den in der Tagespresse erschienenen Würdigungen des
Königs heben wir nur die zuerst im Dresdner Anzeiger erschienene
biographische Skizze von Otto Kaemmel hervor, die zwar auch
nichts eigentlich Neues enthält, aber ein lichtvolles und fein ge-
zeichnetes Büd des verewigten Monarchen gibt. Entsprechend den
vorliegenden Materialien nehmen die Jugendzeit des Königs und
seine Tätigkeit als Kronprinz und Feldherr den gröfsten Raum ein;
doch sind auch aas der Zeit der Regierung die wesentlichen Momente
knapp und scharf herausgehoben'), und namentlich seine Stellung
und sein Einfluis als Bundesfürst wird voll gewürdigt. Als trefflich
gelungen möchten wir namentlich die Charakteristik auf S. 43 ff.
hervorheben.
Dresden. Er misch.
1) Auf die etwas eingehendere Behandlung der Tätigkeit des
Königs als Staatsmann , die ich im Dresdner Journal (Nr. 1.53—157)
gegeben habe, sei mir gestattet, an dieser Stelle hinzuweisen.
364 Literatur.
Tafeln vorgescliichtlicher Gegenstände aus Mitteldeutscliland^
herausgegeben von Paul Benndorf. Leipzig, Frietlr. Braudstetter.
1903. 4 Taff.
Jede Tafel enthält kurze Erläuterung, ist 65:80 cm grofs und
kostet unaufgezogen 8,50 Mk. Auf 4 Tafeln werden in 107 Nummern
(davon ca. 50 Nummern aus dem Königreich Sachsen) prähistorische
Gegenstände aus der Steinzeit, Bronzezeit, vorrömischen Eisenzeit,
der römischen Kaiserzeit, derVölkerwanderuugszeit und der slavischen
Periode geboten. Der äerausgeber wollte damit ein Anschauungs-
mittel in erster Linie für höhere Schulen und Volksschulen, sodann
aber auch für Vereins- und Privatsammlungen schaffen. Ein Vergleich
der Benndorf 'sehen Tafeln mit älteren, anderwärts zu gleichem Zwecke
hergestellten, läfst den Vorzug der ersteren ins hellste Licht treten.
Sie haben infolge der Gröfse der Gegenstände und der guten Aus-
führung der Lichtdrucke eine vortreffliche Fernwirknng und eignen
sich darum für Unterrichtszwecke recht gut. Im Interesse der prä-
historischen Forschung möchte man wünschen, dafs besonders alle
Landschulen in den Besitz eines solchen Anschauungsmittels kämen;
denn erst dann, wenn unsere Landbevölkerung mit Form und Be-
deutung der vorgeschichtlichen Reste vertraut gemacht wird, ist die
Erwartung berechtigt, dafs kein für die Vorgeschichte der Heimat
wichtiger Bodenfund di;rch Unverstand zu Grunde geht.
Es wäre schliefslich doch wohl möglich gewesen, die Zahl der
auszuwählenden Tj'pen einzuschränken, so dafs zwei Tafeln für den
beabsichtigten Zweck ausreichten, die dann mehr Aussicht auf all-
gemeine Ausführung in den Landschulen hatten, als deren vier.
Bei einer 2. Auflage würde es sich empfehlen, auf seltene
Formen zu verzichten und nur Typisches auszuwählen. Die Bezeich-
nung „Urne" ist nur auf die vor slavischen (germanischen) Grab-
gefäfse mit Leichenbrand anzuwenden. Tafel III, Nr. 5 Fundort
Weinbühla hei Meifsen. Tafel IV, Nr. 42 Fundort Grofspostwitz bei
Bautzen. Tafel IV Hallsatt statt dt. Tafel IV leidet an Über-
füDung.
Dresden. F. H. Döring.
Die Slawen in Dentscliland. Beiträge zur Volkskunde der Preufsen,
Litauer und Letten, der Masuren und Philipponen, der Tschechen,
Mährer und Sorben, Polaben und Slowinzen, Kaschuben und Polen.
Von Dr. Franz Tetzner. Braunschweig, Fr.Vieweg & Sohn. 1902.
XX und 518 SS. 8».
Dr. Fr. Tetzner bietet in seinem umfangreichen und mit viel
Liebe zur Sache geschriebenen Buche mehr als der Haupttitel des-
selben „Die Slawen in Deutschland" verspricht, indem er auch
von den zwar nichtslavischen, aber mit den Slaven d. h. den Polen
lange Zeit in enger Beziehung stehenden alten Preufsen, Litauern
und Kuren-Letten handelt, die er zusammenfassend „die baltischen
Volksstämme in Deutschland" nennt; aber daraus dürfte ihm
doch wohl niemand erneu Vorwurf machen. Ebenso ungerecht er-
scheint mir der Vorwurf, dafs er, weil er die Mährer und Tschechen
in Oberschlesien voneinander sowie die Masuren in Ostpreufsen von
den Polen trennt, nicht wüfste, dafs die Mährer zum tschechischen
und die Masuren zum polnischen Volksstamm gehören; ob hingegen
die Kaschuben und Slowinzen zum polnischen Sprachgebiet zu rechnen
seien oder nicht, darüber streiten ja die Gelehrten selbst noch mit-
Literatur. 365
•einander. Meiner Ansicht nach hat Tetzner gar nicht ein streng
wissenschaftliches Werk schallen wollen, sondern er hatte es sich zur
Hauptaufgabe gemacht, ein Euch zu liefern, das seine deutscheu
Leser mit den Stammeseigentümlichkeiten aller unter und neben ihnen
"wohnenden nichtdeutschen, in der Hauptsache slavischen Mitbürger
im Osten von Deutschland auf anregende Weise näher bekannt
machen soll. Aus diesem Gnmde hat er auch seinem Werke die
originellen und trefflichen .Illustrationen beigefügt, deren Beschaffung
ihm jedenfalls viel Mühe und seinem Verleger viel Geld gekostet
hat. Mit Rücksicht darauf hat er ferner an den in den offiziellen
Statistiken und auch sonst im gewöhnlichen Verkehr gebräuchlichen
Sonderbezeichnungen der einzelnen Zweige der gröfseren slavischen
Volksgruppen festgehalten und seine Arbeit auch auf die jetzt.. aus-
gestorbenen Preufsen und Polaben ausgedehnt in der richtigen Über-
legung, dafs seine Beschreibung bei gar vielen ihrer Nachkommen
ein lebhaftes Interesse und die Erkenntnis wachrufen werde, dafs
sich, wenn auch die alte Sprache verklungen, unter ihnen im übrigen
doch noch gar vieles von der Väter Sitten und Gebräuchen, religiösen
Anschauungen und sozialen Einrichtungen bis iu die Gegenwart er-
halten hat. Mit Rücksicht darauf endlich hat er von denjenigen
teils lebenden teils ausgestorbenen Volksstämmen eingehender ge-
sprochen, die wie die Polaben, Kuren und Philipponen dem grofsen
Publikum und wohl auch manchem Gelehrten bisher wenig oder so
gut wie gar nicht bekannt waren, denjenigen aber, die wie die Polen
aus der derzeitigen Tagesliteratur in Deutschland genugsam bekannt
sind, weniger Zeit und Raum gewidmet. Letzteres war auch schon
rein äufserlich geboten; denn hätte er dem so reichen polnischen
Volkstum eine ebenso eingehende Behandlung wie den anderen zu
teil werden lassen, so wäre sein schon an sich umfangreiches Buch
iinverhältnismäfsig dick geworden oder er hätte die Polen ausschalten
und iu einem besonderen zweiten Bande behandeln müssen. Besonders
wohltuend wirkt der ruhige objektive Ton, in dem der Verfasser von
den übrigen Volksstämmen spricht, und das Streben nach möglichst
genauer Zpichnung ihrer gegenwärtigen wie vergangenen nationalen
und sozialen Verhältnisse.
Die zwölf einzelnen Abschnitte des Buches sind in den besonderen
Titeln durch die angeführten Namen derVolksstämme genau bezeichnet.
In jedem derselben bespricht Verfasser bald mehr bald weniger ein-
gehend: 1. das Sprachgebiet und die Geschichte des betreftenden
Zweiges, 2. seine Siedlung (Dorfanlage, Gehöfte, Hausinschriften),
3. Kleidung, Beschäftigung, Hausgeräte, 4. Feste und Spiele, Sitten
und Gebräuche, 5. Aberglauben (Götter und Geister), 6. das geistige
Leben: Musik, Tanz und Gesang, Lied und Spruch, 7. Literarhistori-
sches, Sprachliches, Sprachproben (neben anderen durchweg das Vater-
unser). — Jedem Abschnitt ist vorausgeschickt die einschlägige
Jjiteratur und zwar, soweit sie aus deutscher Feder geflossen, mög-
liebst vollständig, was sicherlich manchem slavischen Forscher will-
kommen sein wird; die slavische Literatxir fi'eilich fehlt meist ganz,
was sich aber dadurch entschuldigt, dals der Verfasser sich natüilich
nicht alle die fremden Sprachen und Dialekte hat aneignen können,
um die in jenen geschriebenen einschlägigen Schriften für sein Buch
zu verwerten.
Zahlreiche Abbildungen, Karten, Pläne und Proben von Liedern
nebst Melodien erhöhen noch den Wert des Buches: es bietet nämlich
im ganzen 15 Volksmelodien, darunter die einzige, sehr interessante
366 Literatur.
und bisher unzugängliche lüneburgisch- wendische (polabi?che) zu dem
von Hennig aufgezeichneten Hochzeitslied, 76 Volkslieder, wenn
auch mit Rücksicht auf die Leser meist in deutscheu Übertragungen;
22 Karten der Sprachgebiete nebst Plänen und 192 Abbildungen von
Volkstrachten, Bauernhäusern, Geräten der bäuerlichen Kleinkunst
u. dergl. teils im Text, teils auf besonderen Beilagen ; besonders die
letzteren können als glücklich gewählte und tadellos ausgeführte
Typen der betreffenden Landschaften allen, insbesondere auch den
slavischen Ethnographen aufs wärmste empfohlen werden; bei den
ethnographischen Karten, die sehr instruktiv sein könnten, ist zwar
auch die gröfste C-Tewissenhaftigkeit geübt worden, doch nur zwei
(die litauische und f-lowinzische) beruhen auf Tetzners eigenen For-
schungen, die übrigen stützen sich nicht allein auf die Statistik der
Volkszählungen, sondern auch auf verschiedene nicht immer ganz
zuverlässige Gewährsmänner, so dafs sie infolge dessen nicht überall
der Wirklichkeit entsprechen.
Da ich den mir gesteckten Rahmen weit überschreiten würde,
wollte ich alle 12 Abschnitte des Buches einer näheren Durchsiebt
unterziehen, so kann ich hier nur auf den die Leser des N. Sachs.
Archivs zunächst interessierenden Abschnitt über die Sorben bez.
Lausitzer Wenden (SS. 282 — 345) näher eingehen, der abgesehen von
einigen kleinen Irrtümern eine Fülle von anziehenden Einzelheiten
enthält und die übrigen sogar noch durch die Menge seiner durchweg
gelungeneu Illustrationen übertriift. Angenehm berühren niuls vor
allem einen Wenden, der sein Volkstum liebt, das gerechte Urteil
des Verfassers auf S. 288: „Wenn gewisse deutsche Kreise die
wendische Sprache ausrotten wollen, trotzdem die Wenden sich stets
durch Loyalität ausgezeichuf-t haben, so beruht dies auf falschem
Patriotismus, aber die Zahl der AVendenfeiude ist wohl eine ganz
geringe". Ja, aufserhalb der Lausitzen wohl, aber im wendischen
Sprachgebiet selbst gibt es gar manche Leute, die sich durch Feind-
schaft gegen das Wenden tum beliebt zu machen und Vorteile zu
erlangen hoffen. Hätte der Verfasser Gelegenheit gehabt, die
Lausitzen öfter aufzusuchfu und länger unter den Sorben forschend
zu weilen, dann hätte er gewifs auch selbst diese Beobachtung ge-
macht; er hätte aber dann auch gelegentliche Reiseerleb aisse, wie
z. B. die ausgedehnte Schilderung des gereizten betrunkeneu Bauern
in Burg -Spreewald (S. 289 f.), doch wohl bei Seite gelassen und vor
allem sicherlich die meisten Versehen uud Unrichtigkeiten, die ihm
hin und wieder untergelaufen sind, in seiner sonst so anmutenden
und lesenswerten Beschreibung unseres Wendenlandes vermieden.
Wenn ich diese jetzt hier kurz erwähnend berichtige, so soll dadurch
dem Werte des Buches kein Abbruch getan, sondern nur dem vom
Verfasser selbst S. 8 der Einleitung ausgesprochenen Wunsche ent-
sprochen werden.
Der erste Abschnitt über das Sprachgebiet imd die Geschichte
der Sorben ist weniger gelungen als die übrigen und hat dazu manche
Ungenauigkeiten. Das heutige Sprachgebiet auf der Karte S. 284
ist offenbar ungenau begrenzt und besonders in der Gegend zwischen
Senftenberg - Spremberg - Forst zu Ungunsten des wenJischen Volks-
tums beschnitten. Weifswasser (S. 290) bei Muskau als ein in den
letzten 25 Jahren entstandener deutsch-polnisch-tschechisch-jüdischer
Fabriksort kann selbstverständlich kein Verlangen nach wendischer
(sorb.) Predigt haben. Das hat auch der sei. Pfarrer D. Immisch sehr
gut gewufst. Königswartha (S. 290) ist weder eine Stadt noch die
Literatur. 367
einzige sorbische Stadt, noch hat es 15 Vereine, geschweige denn
15 Vereine für Sorben, die in der ganzen sächsischen Lausitz kaum
Tiel mehr als 15 wirkliche sorbische Vereine haben dürften. Die
offenkundigen schlechten Scherze in den Zähllisten der Volkszählung
Ton 1890 hätte der Verfasser doch nicht für bare Münze nehmen,
sondern richtigstellen sollen; dals 1890 von den preuf^^ischen Sorben
S. 291) der Staatsangehörigkeit nach 509 Osten eich, 13 Ungarn,
10 Schweden und je 2 Belgien und Rumänien angehörten und 9 Sorben
bei den Juden waren, ist offenbar Unsinn: die 509 und 13 Personen,
die fcich zur österreichischen bez. ungarischen Staatsangehörigkeit
bekannten, waren natürlich keine Wenden bez. Sorben des Verfassers,
sondern Winden d. h. Sloveneu aus Österreich - Ungarn , und seine
„9 Sorben bei den Juden" sind vielmehr 9 Juden bei den Sorben,
die wirklich bereits auch niedersorbisch sprechen und woLl nicht ohne
Absicht sich zu den Wenden geschlagen haben. Die übrigen haben
jedenfalls aus Ulk bez. Unverstand sich zur rumänischen und Gott
weifs welcher Staatsangehörigkeit bekannt. Sorbischer (vulgo wendi-
scher) Gottesdienst in Leipzig ist mir unbekannt. Die Klanzei
(S. 291 Z. 16 V. u.) gehört nicht ins Sorbenland, sondem ins lüne-
burgische Wendland. A^on Heinrich dem Löwen (S. 292) ist (1180)
meines Wissens kein Aufstand der Sorben angezettelt worden, sondern
das letzte Eingen derselben um ihre Freiheit fand bereits zwischen
1110—1118 statt. Der Vettersfelder Goldfund (S. 292) wird weder
in Görlitz noch in Bautzen, sondern in Berlin aufbewahrt.
Im zweiten meist einwandfreien Abschnitt über Dorf und Gehöft
wird bei der Beschreibung des Gehöftes fast ausschliefslich auf die
Niederlausitz und zwar auch da nur auf den Spreewalddistrikt
(Werben, Burg, Guhrow) Rücksicht genommen, und die dortige Dorf-
anlage und Bauweise scheinbar auch auf das übrige Wendenland
ausgedehnt. Hier hätte dem Verfasser grofse Dienste leisten können
die im Öasopis M. S. 1889 veröffentlichte Monographie „Wobydlenje
luziskich Serbow" (Wohnung der Lausitzer Wenden). Im Sorbenlande
steht der Obstbau (gegen S. 296 Z. 19 v. o.) höchstens mit Ausnahme
des nassen Spreewaldes und einiger Dörfer der tmfruchtbaren Heide
jedenfalls auf ebenso hoher Stufe der Entwickelung Avie bei den deut-
schen Bauern in Sachsen und Preufsen. Dafs ein grofser Feuerhaken
(S. 301) irgendwo als Gemeindestab benutzt worden wäre, ist dem
wifsbegierigeu Forscher doch wohl nur von einem schalkhaften Bauer
zum Scherz aufgebunden worden. Der Vorderzaun geht in der Regel
nicht um das ganze Gehöft und ist dann überhaupt kein Vorderzaun
mehr. Die Bezeichnung Holzschindel und mehr noch Schilf- und
Strohschindel ist schief; übrigens sind heutzutage mit Schilf bez.
Stroh oder Schindeln gedeckte Häuser im Sorbenlande selten und
gewifs nicht häitfiger als in den angrenzenden nichtsorbischen Gegenden.
In dem dritten Abschnitt über die Kleidung wird zu wenig
geschieden zwischen deu ganz verschiedenen Trachten der Nieder-
lausitz, der Muskauer Gegend und der Oberlausitz, und eingehenderer
Beschreibung teilhaftig wird eigentlich nur die dem deutschen Publi-
kum SU wie so bereits am meisten bekannte und keineswegs origi-
nellste Spreewaldtracht. Dagegen ist auffälligerweise die auf den
Abb. 125 und 129 gezeigte Tracht der Wenden der preufsischen Ober-
lausitz aus den Kirchspielen Klitten und Hoyerswerda- Bluno so gut
wie gar nicht erlätxteit, nicht minder aber auch die so interessante
aussterbende niedersoi bische Tracht des Kirchspiels Schorbus (Abb. 127).
Die strengen Verordnungen gegen den Kleiderluxus der Avendischen
368 Literatur.
Landbevölkerung (zur Zeit Aiigusts des Starken) bezogen sich nur
auf die Oberlausitz und in der Hauptsache nur auf die reiche Pflege
um Bautzen. Der Festkopfschmuck Hupatz der niedersorhischen
Jungfrauen (S. 310) wird nicht bei gewöhnlichem Kirchgang, sondern
nur von Bräuten und Brautjungfern sowie ledigen Taufpatinnen und
natürlich in verschiedener Form und Ausschmückung getragen. Die
Ostersängerinnen endlich auf Abb. 125 stammen nicht aus Schleife
(S. 310), sondern aus Klitten.
Der vierte Abschnitt (Götter und Geister) enthält sehr vieles
Unrichtige und Vervi'orrene ; hier hätte der Verfasser die meisten
Fehler vermeiden können, wenn er das vortreffliche Buch von Adolf
Cerny „Mythiske bytosce luziskich Serbow" (Mythische Wesen der
Lausitzer Wenden; Bautzen 1898) gekannt und studiert hätte. Über- .
haupt hätte die ganze höchst unkritische Göttergeschichte besser
wegbleiben sollen; denn die meisten der dort angeführten Gottheiten
waren den Sorben vöUig unbekannt, und überdies heifst abgesehen
von anderen Unrichtigkeiten der slavische Donnergott nicht Perkun
wie bei den Litauern, sondern Perun und der angebliche slavische
Priapus nicht Propilaga, sondern Pripegala. Natürlich ist in der
Kiederlausitz zmija (nicht zmij) nur die gewöhnliche Benennung für
Schlange (S. 311), aber in der ganzen Oberlausitz Avird der „feurige
Luftdrache" nicht plon wie in der Niederlausitz, sondern zmij ge-
nannt. Einen Glauben „an den Tschary („wo"s scheucht")" gibt es
nicht, sondein der Verfasser hat seinen Berichterstatter nicht ver-
standen; für Tschary wurde ihm gesagt tschachy (d. i. Gespenster),
und dieses ist einfach der Pluralis von Tschach (vgl. S. 311 Z. 5 v. o.
Tfach). Die wendischen Heinzelmännchen (S. 311 Z. 10 v. u.) heifsen
nicht ludki, sondern lutki und dies bedeutet nicht „Leutchen", sondern
^Puppen" (Zwerge); auch hausen nach dem Volksglauben der Wenden
diese hilfsbereiten Wesen nicht in den Ecken und Ritzen der Häuser,
sondern aufserhalb der Dörfer in Hügeln und Wäldern und ins-
besondere in den alten Urnenfriedhöfen.
Der fünfte sehr umfangreiche Abschnitt- gibt eine im ganzen
richtige und gefällige Darstellung verschiedener Sitten und Gebräuche
der Sorben. Zu der Beschreibung der Hochzeitsgebräuche (S. SlSlf.l
ist zu bemerken, dafs die katholische Braut (S. 317 Z. 6 v. u.) nicht
um den Kopf ein Band mit Schleifen schlingt, sondern gleich den
evangelischen Bräuten in der preulsisch- sorbischen Oberlausitz auf
dem Kopf die turbanartige „ßorta" trägt, welche auch bei den
evangelischen Wenden der sächsischen Oberlausitz noch vor mehreren
Jahrzehnten den Brautschmuck bildete. Der Festkopfputz der Mäd-
chen aus dem Kreise Hoyerswerda (Abi). 129) ist ebenfalls nur eine
Borta, nicht etwa eine Art Fes (S. 310). Die ältere veiheiratete
Begleiterin der Braut (bei Tetzner: Brautfrau!) heifst zwar wendisch
Slonka (S. 318) : dieses Wort bedeutet aber zu deutsch nicht Salzmeste (!),
sondern Beschützerin, Besehirnurin (von altsorb. slouic = poln. slonic,
altslav. sloniti, vor der Sonne bedecken, schützen, beschiimen). —
Nicht beim Verlassen des Hauses, sondern bei der Rückkehr von der
Taufe sagt die Hebamme bez. älteste Patin den S. 325 zitierten
Spruch in folgender Fassung (natürlich wendisch): „Wir nahmen
einen Heiden mit und bringen Euch (Dir) einen Christen zurück." —
In der sonst richtigen Beschreibung der Gebräuche bei Krankheit
und Begräbnis ist S. 326 Z. 6 v. o. ein ganz vereinzelter Fall fälschlich
generalisiert. Der Wende empfindet in diesen Fällen ebenso tief
und ernst wie der Deutsche. — Dafs beim Pfiugsttanz (S. 332)
Literatur. 3(39
wie überhaupt beim Tanz fast nur deutsch gesungen werde, ist so
allgemein gesagt nicht richtig, sondern kann nur vun Burg im Spree-
wald und anderen Orten an der Sprachgrenze gelten; überdies sind
gerade die Püugstsitten weniger eingehend und zum Teil unrichtig
beschrieben: in den mir bekannten Gegenden des Sorbenlandes z. B.
weifs man absolut nichts davon, dafs der Pfingstbaum aus irgend
einem Walde gestohlen sein müfste, sondern im Gegenteil die jungen
Burschen halten es mit Rücksicht auf die zu ehrenden „Dorfschönen"
für eine Ehre, ihn recht teuer zu erkaufen. Hier hat der Verfasser
seinen Berichterstatter jedenfalls mifsverstanden. Die Burschen
müssen nämlich den aufgerichteten Pliugst- bez. Maienbaura bis zum
Maienfest allnächtlich abwechselnd beAvachen, damit er ihnen nicht zum
Ärger und zur Schande von den Burschen der Nachbarorte bei Nacht
und Nebel entführt und so das Pängstvergnügen vereitelt werde. —
Wenn der Verfasser das Jungferustechen und Hahurupfen (S. 334)
wirklich irgendwo in der Niederlausitz gesehen hat, so sind dies
sicherlich von auswäits eiugefühite und keineswegs alt wendische
Spiele wie das Stollenreiten (nicht Stollereiten) und Hahnschlagen.
Zum sechsten Abschnitt (Hlusik, Tanz und Gesang, Lied und
Spruch) ist berichtigend zu bemerken, dafs sich wendische Volks-
musik und Volksmusikanten auch noch in der katholischen Pflege und
zwar besonders in den Kirchspielen Crostwitz, Ralbitz und Katibor
finden. — Die Legenden (S. 343) sind gewifs nicht von Pastoren (!)
gedichtet, sondern sie stammen alle bereits aus der Zeit vor der
Reformation und haben zu Dichtern poetisch begabte und schrift-
gelehrte Männer aus dem Volke (Volksdichter). — Was die Litauer
und Deutschen (S. 343 Z. 4 v. o.) bei den wendischen Rundgesängen
und Hochzeitsliedern zu schaffen haben sollen, ist mir unverständlich. —
Zu der Behauptung „Volkslieder sammelten Haupt und Schmaler
1842 — 1843" sei bemerkt, dafs Haupt keine Volkslieder gesammelt
kat, sondern nur seinen Namen als Staffage zum Titel hergab; ge-
sammelt hat die Lieder allein Schmaler mit jahrelanger 31uhe und
zwar vor 1841, w'o der erste Band erschien. Die neuereu im ganzen
ebenso umfangreichen Sammlungen wendischer Volkslieder erwähnt
Dr. Tetzner gar nicht.
Die Angaben über Literatur und Sprache sind zwar auch in
den meisten übrigen Teilen des Werkes sehr knapp und karg, hin-
sichtlich der Sorben aber (S. 344 f.) sind sie ganz besonders lücken-
haft und ungesichtet; von obersorbischen Dichtern z. B. werden
neben Zejler bez. deutsch Seiler (Tetz. fälschl. Zeiler) nicht einmal
die beiden noch lebenden, allgemein , bekannten und anerkannten
Jan Radj'serb-Wjela und Jakub Bart-Cisinski erwähnt. Auch sind
die spärlichen wendischen Texte, die als Sprachproben zu gelten
haben, nicht frei von Fehlern, insbesondere die beiden Liederstrophen
aus einer Schrift des Hortzschansky d. i. Höroanski von 1782 (S. 323f.)
und das niedersorbische Vateruuser (S. 345), das eine völlig veraltete
und fehlerhafte Orthographie aufweist, an der freilich in erster
Linie nicht der Verfasser, sondern sein Gewährsmann schuld zu
sein scheint.
Trotz der angeführten Versehen und Unrichtigkeiten'», deren
sich ähnliche auch in den anderen Teilen des Werkes linden, die
1) Als Druckfehler sind wohl zu betrachten und zu berichtigen:
S. 282 Z. 5 V. u.: Werben in Hoyerswerda. S. 285 Z. 5 v. o.: Lud-
kau in Luckau. S. 286 Z. 1 v.o.: Glagow in Gaglow. S. 291
Neues Archiv f. S. G. u. A. XXIV. 3. 4. 24
370 Literatur.
aber in einer zweiten Auflage, welche voraussichtlich sich in nicht
allziüanger Zeit nötig machen wird, mit Hilfe von sachkundigen
Männern aus den einzelnen Volksstämmen leicht beseitigt werden
können, ist und bleibt das Tetznersche Buch ein sehr verdienstvolles
und interessantes Werk, dessen Anziehungskraft, wie bereits erwähnt,
noch erhöht wird durch die beigegebenen Illustrationen sowie durch
die gewandte und gefällige Darstellung, die sich durchweg fernhält
von trockener, ermüdender Gelehrsamkeit trotz der vielen eingestreuten
statistischen Einzelheiten. So sind z. B. , um nur dies noch zu er-
wähnen, Daten über das Schwinden und Zurückdrängen der einzelnen
Sprachen aus. Schule, Kirche und Gemeinde zusammenfassend in solcher
Menge und Übersichtlichkeit bisher nirgends zu finden gewesen.
Wenn man zum Schlafs das Werk als Ganzes ins Auge fafst, darf
man wohl getrost behaupten, dafs der Verfasser seine Hauptaufgabe,
das grofse deutsche Publikum mit den nichtdeutschen Volksstämmen
in der östlichen Hälfte des deutscheu Reiches auf angenehme und
anregende Weise näher bekannt zu machen und für ibr Volkstum
unser Interesse zu wecken, recht glücklich gelöst hat und dafür volle
Anerkennung und den Dank seiner Leser wohl verdient.
Freiberg i. S. Dr. E. Mucke.
Slarische Clirestouiathie mit Glossaren. Von Dr. Erich Berneker,
ao. Univ.- Prof. in Prag. Stralsburg, Karl J. Trübner. 1902. XI,
484 SS. 80.
Diese recht praktische und schon längst als Bedürfnifs em-
pfundene Chrestomathie, die im Verlage der durch Herausgabe
wissenschaftlicher Werke rühmlichst bekannten Firma von R. Trübner
in Strafsburg erschienen ist, verdient eine kurze Anzeige im Neuen
Sachs. Archiv besonders aus dem Grunde, weil sie auch die wendische
Sprache berücksichtigt. Sie bietet passend ausgewählte Stoffe aus
der Schriftsprache und den wichtigeren Volksdialekten aller slavischen
Sprachen in folgender Anordnung: Kirchenslavisch. Russisch^ Klein-
russisch. Bulgarisch. Serbisch- Kroatisch. Slovenisch. Cechisch.
Slovakisch. Polnisch. Obersorbisch. Niedersorbisch. Polabisch. —
Das Obersorbiscüe ist vertreten dufch sein ältestes Sprachdenkmal,
den Bautzeuer Bürgereid (15. Jahrb.), ferner durch einen der sieben
Bufspsalmen Davids von Martini (17. Jahrb.) und durch das Volks-
märchen vom Kriege des Wolfes mit dem Fuchs, das Niedersorbische
durch einen Abschnitt aus der gröfstenteils noch uugedruckten Über-
setzung des Neuen Testaments von M. Jakubica von L548 und durch
das längere Märchen vom dummen Hans.
An jede der 12 Abteilungen schliefst sich ein genaues Glossar
an, bei dem zugleich auf die hauptsächlichsten Wörterbücher der
einzelnen slavischen Sprachen hingewiesen ist.
Z. 11 v.u.: Rütschel in Kritschel bez. Pritschel. S. 294 Z. 14
V. 0.: Hufen in Morgen. S. 294 Z. 3 v.u.: Gurhow in Guhrow.
S. 30t) Z. 2 V. u. : neimten Jh. in neunzehnten Jahrb. S. 310 Z. 6 u. 4
V. u. : serenje und Bud in serjenje und bind. S. 311 Z. 14 u. 13 v. u. :
Serponitza und Drjanotka in Serpownica und Dremotka. S. 312 Z. 1
v. u. : Krapat in Krabat. S. 345 Z. 5 v. u. : zwoje in twoje. S. 345
Z. 3 u. 2 V. u.: daj und winikam in daj und winikam.
Literatur. 371
Das Studium der slavischen Sprachen in Deutschland hat durch
Bernekers Buch eine wesentliche Stütze und Erleichterung erfahren,
und es ist nicht nur angehenden Studenten der Slavistik, sondern
auch allen, die sich leicht über die einzelnen slavischen Sprachen
und ihre gegenseitige Verwandtschaft orientieren wollen, warm zu
empfehlen.
Freiberg i. S. Dr. E. Mucke.
Neue sächsische Kircliengalerie. Unter Mitwirkung der sächsischen
Geistlichen herausgegeben von D. Georg Bucinvald, Pfarrer an
der Nordkivche zu Leipzig. (13d. IV— Vi.) Ephorie Meifsen (unter
redaktioneller Leitung von Pfarrer Hickmann). Ephorie Schneeberg.
Ephorie Zwickau (unter redaktioneller Leituugvon Pastor H. Klotz).
Leipzig, Conrad Strauch. 1902. 3 Ell. u. 1298 Spp.; 2 Bll. u.
616 Spp.; 3 Bll. u. 1008 Spp. 4»^.
Das verdienstliche Unternehmen, über das wir zuletzt Bd. XXII
S. 382 ff. dieser Zeitschrift berichtet haben, schreitet vielleicht nicht
so schnell, wie mancher Leser und Mitarbeiter wünscht, aber doch
stetig fort; drei stattliche Bände sind im Jahre 1902 zum Abschlüsse
gelangt. Bei der Fülle des Stoffes, die sie bieten, ist uns ein Ein-
gehen auf Einzelheiten nicht möglich; wir beschränken uns auch
diesmal auf wenige allgemeine Bemerkungen und knüpfen dabei an
unsere früheren Besprechungen an. Dafs die in ihnen geäufserten
Wünsche bei der Oberleitung des Werkes und einem grofsen Teil
der Mitarbeiter freundliche Berücksichtigung gefunden, haben wir
mit Befriedigung wahrgenommen.
Sehr zu billigen ist, dafs die für die Schultern des einzelnen
entschieden zu schwere Last der Redaktion des Gesamtwerkes durch
die Übertragung der redaktionellen Leitung einzelner Bände (Ephorien)
an solche Geistlichen der betreffenden Bezirke, deren bisherige Studien
sie als besonders gut vorbereitet er,scheinen liefsen, wie P. Klotz in
Zwickau und Pfarrer Hickmann in Colin bei Meifsen, eine wesentliche
Erleichterung erfahren hat. Inwieweit diese Herren redaktionell
eingegriffen haben, kann der Leser freilich nicht beurteilen; nur
selten sind einmal in den Noten oder auch durch ein Fragezeichen
im Text berechtigte Zweifel angedeutet. Wer jedoch die Schwierig-
keiten einer solchen undankbaren Tätigkeit kennt, wird nicht zu
streng richten, wenn hier und da noch etwas stehen geblieben ist,
was wir, schon mit Rücksicht auf den gewaltig anschwellenden Um-
fang des Werkes, ohne Bedauern vermissen würden. Denn es hat
doch auch sein gutes, wenn den einzelnen Mitarbeitern und besonders
denen, die mit offenbarer Liebe zur Sache gearbeitet haben — und
das ist die grofse Mehrzahl — ihre individtielle Freiheit möglichst
wenig beschnitten wird, und wir nehmen lieber einzelueWiederholungen
und die Unglei<^hmäfsigkeit in den Kauf, die dadurch entsteht, dafs
der eine in erbaulicher Breite die Geschichte seiner Parochie ein-
schliefslich aller ,.Casus tragici", von denen die Kirchenbücher be-
richten, erzählt, der andere aber in epigrammatischer Kürze seine
Exzerpte unverarbeitet aneinander reiht, als dafs wir einer schemati-
schen Gleichförmigkeit das Wort reden möchten. Der Versuchung,
die Ortsgeschichte bis auf Chiisti Geburt oder noch weiter zurück zu
verfolgen und die alten Hermunduren- und Wendengeschichten, die
Verdienste Heinrichs I. und andere allgemeingeschichtliche und
24*
372 Literatur.
allgemein bekannte Tatsachen immer von neuem aufzuwärmen, ist
meist mit Erfolg Widerstand geleistet worden, während sich freilich
der gefährliche Boden der ürtsnamenerkläruug immer noch als sehr
verlockend erweist.
Ein erfreulicher Fortschritt ist, dafs doch weitaus den meisten
Artikeln mehr oiier weniger ausführliche Angaben über Qi;ellen und
Literatur beigefügt worden sind. Was erstere anlangt, so müssen
wir immer von neuem betonen, dafs neben den örtlichen Archiven eine
Berücksichtigung des Dresdner Hauptstaatsarchivs in allen Fällen
empfehlenswert und in den meisten unerläfslich ist. Namentlich seine
Visitationsakten enthalten fast stets reiches Material. Da eine Ver-
sendung dieser Akten niclit möglich ist, so wäre vielleicht zu erwägen,
ob ihre Bearbeitung für das (iebiet einer ganzen Ephorie nicht einem
einzelnen übertragen werden könnte, am besten natürlich dem Re-
daktor des betreifenden Bandes, dessen Arbeit dadurch freilich
wesentlich erschwert würde. Für die Literaturangalien liefse sich
eine Vereinfachung etwa dadurch erzielen, dafs die für alle Artikel
gleichmäfsig in Betracht kommenden Werke (wie die alte Kircheu-
galerie, Schumann und Schilfners Lexicon von Sachsen, der Codex
diplom. Saxon., das Archiv und das Neue Archiv f. Sachs. Gesch., die
Beschreibende Darstellung der Bau- und Kunstdenkmäler Sachsens
usw.) und die für den betreffenden Einzelband zu benutzenden
Monographien (wie Bej^ers Altzelle, Märkers Burggraftum Meifsen,
die betr. ortsgeschichtlichen Zeitschriften usw.) seitens der Redaktion
zusammengestellt und in einem Abzug den Mitarbeitern übersandt
würden; es genügte dann ein Abdruck dieser Verzeichnisse am
Schlüsse des einleitenden Abschnittes jeden Bandes, und die einzelnen
Bearbeiter könnten ihre Angaben auf die speziell ortsgeschichtlichen
Werke beschränken. Die bedenklii-hen Folgen einer unzulänglichen
Kenntnis der Literatur, wie sie ja an einem entlegenen Pfarrorte
wohl begreiflich ist, machen sich hier und da bemerkbar; so würde
z. B. der Artikel ,, Siebenlehn" anders ausgefallen sein, wenn der
Verfasser das Freiberger Urkundenbuch und Beyei's Altzelle benutzt
hätte; die Kenntnis von Märkers Burggraftum Meifsen würde den
Bearbeiter der Parochie Grünhaiu vor der Behauptung bewahit haben,
dafs ,,die Burggrafen in den Markgrafen- und Kuifüi-steustand erhoben
worden seien" (Eph. Schneeberg Sp. 3.59). Die Vermutung über die
Entstehung von Bärenwalde (Eph. Zwickau Sp. 466) wird dadurch
hinfällig, dafs Auerbach erst um 1440 in den Besitz der Burggrafen
von Dohna gelaugte. Die Turmkno])ffabelei über die Kirche zu
Culitzsch (ebenda Sp. 595) haben wir bereits Bd. XXITI S. 172 zurück-
gewiesen. — So liefsen sich ja noch viele Einzelangaben berichtigen;
im ganzen hat man aber doch den Eindruck, dafs der wissenschaft-
liche Gehalt des Werkes mit jedem Bande ein höherer wird.
Neben den Quellennachweisen, die ja besonders dankenswert
sind, wenn sie sich nicht auf allgemeine Angaben beschränken, sondern
jede einzelne Nachricht belegen, wie dies z. B. Klotz für Zwickau,
Planitz für Obercrinitz, Schüller für Härtensdorf, Kruspe für die
Ephorie Meifsen gewissenhaft tun, verdienen besonderes Lob die
sorgfältigen Namen- und Sachregister, die allen drei Bänden Ijeigefügt
sind; für Meifsen hat sich der Herausgeber Buchwald selbst der
grofsen Mühe unterzogen. Gerade diese Register erschliefsen den
reichen Inhalt des Werkes auch für allgemein-gescliichtliche Zwecke,
und ein grofser Teil seines Wotes liegt doch daiin, dafs es nicht
blofs für die Kirchengeschichte Gewinn gewährt.
Literatur. 373
Die gesamte Einrichtinig; des Werkes ist sonst dieselbe geblieben
■wie bisher. In einleitenden Abschnitten behandeln Höhne die Ephorie
Schneeberg, Klotz die Ephorie Zwickau und Kruspe die Ephorie
Meilsen — sehr anerkennenswerte Ausführungen, wie aucli die von
Landgraf über die Parochien der Schönburgischen Herrschaften
Hartenstein und Stein. Die einzelnen Parochialgeschichten gehen
von der allgemeinen Ortsgeschichte aus, wobei die Darlegung der
Besitzverhältuisse in den ländlichen Parochien natürlich besonders
wichtig ist; durch ihre Berücksichtigung wird die Kirchengalerie,
wenn sich auch hier und da ein Fehler eingeschlichen haben mag,
doch zu einem unentbehrlichen Nachschlagewerk für die Geschichte
unseres Adels. Das Schwergewicht liegt auf der Geschichte der
Kirche und der Pfarre. Für die vorreformatorische Zeit üossen die
Quellen — abgesehen vom Stift Meifsen und Klöstern wie Grünhaiu
und Altzelle — meist recht dürftig; doch werden sie in der Regel
mit anerkennenswerter Unbefangenheit und nicht ohne Verständnis
für die kirchlichen Einrichtungen des Mittelalters benutzt. Ausführ-
licher werden die Reformationsgeschichte und die kirchlichen Organi-
sationen des 16. Jahrhunderts behandelt. Weiterhin bieten die Kirchen-
bücher ein ortsgeschichtlich oft sehr wertvolles Material; man wird
z. B. für die reiche Fülle von Einzelnachrichten zur Geschichte des
Dreifsigjährigen Krieges und der Kriege des 18. Jahrhunderts sehr
dankbar sein müssen, wenngleich sie in ihrer traurigen Einförmigkeit
auf den Leser recht ermüdend wirken. Mit besonderer Vorliebe be-
handeln die Verfasser in der Regel die einzelnen Pfarrer, über die
ihnen oft viele Nachrichten zur Verfügung standen; das bekannte
Werk von Kreyfsig erfährt manche Berichtigung (vgl. die Zusammen-
stellung dieser Berichtigungen für die Ephorie Meifsen, die Nachahmung
verdient). Auch die Baugeschichte der Kirchen, ihre Glocken, ihre
Ausstattung werden sehr eingehend behandelt, wobei für die Ephorieu
Schneeberg und Zwickau die Arbeiten Steches zu gründe gelegt
werden konnten. Staunenswert ist die Zahl der in den letzten Jahr-
zehnten neu gebauten Kirchen, von denen fast durchweg Abbildungen
gegeben werden, wie denn überhaupt die illustrative Ausstattung
des Werkes sehr reich ist. Besonders hinweisen möchten wir auf die
Ausführungen des Dorapredigers Körner über den Meifsner Dom,
denen das Linnemannsche und das Schäfersche Turmprojekt beigefügt
sind; der Verfasser kann sich weder mit dem einen noch mit dem
andern befreunden und steht somit auf demselben Standpunkte, wie
die meisten Fachmänner und fachwissenschaftlichen Vereine des
Landes. — Die volkskundlichen Bestrebungen unserer Zeit macheu
sich darin bemerkbar, dafs die kirchlichen Sitten und Gebräuche viel-
fach berücksichtigt werden. — Endlich wird durchweg die Geschichte
der Schulen eingehend behandelt.
Auch die vorliegenden Bände machen den Eindruck, dafs die
neue Kirchengalerie eine wesentliche Bereicherung iinserer orts-
geschichtlichen Literatur zu werden verspricht. Möchte doch auch
der buchhändlerische Erfolg nicht ausbleiben, der, wie wir hören,
bisher noch zu wünschen übrig läfst. Diejenigen Kirchengemeinden,
die über einigermafsen ausreichende Mittel verfügen, sollten eine
Ehre darein setzen, das Werk ihrer Pfarrbibliothek einzureihen, und
wenigstens denjenigen Band, der die eigene Parochialgeschichte ent-
hält, sollte jede Kirchengemeinde besitzen.
Dresden. Er misch.
374 Literatur.
Geschichte der Kantorei -Gesellschaften im Gebiete des ehe-
maligen Kurfürstentums Sachsen. Von Arno Werner. (A. u. d. T.:
Publikationen der Internationalen Musiki^esellscbaft. Beihefte.
Heft IX.) Leipzig, Breitkopf & Härtel. 1902. 84 SS. S".
Die Kaiandbrüderschaften, das kulturelle Vorbild der sächsischen
Kantoreien. Ein Beitrag zur Geschichte der kirchlichen Musik-
pflege in vor- und nachreformatorischer Zeit. Von Johannes
Kautenstraucb. Dresden, Rammingsche Bucbdruckerei u. Verlag.
190.3. 45 SS. 8».
Von den beiden vorstehend genannten Schriften, die sich mit
einer besonders im Gebiet des vormaligen Kurstaates Sachsen blühenden
Form des musikalischen Vereinslebens beschäftigen, verdient nament-
lich die erste auch in weitereu Kreisen Beachtung zu linden. Sie
behandelt die in unseren meisten Städten unter den Namen Kantoreien
bestehenden Gesellschaften zur Pflege des kirchlichen Piguralgesangs,
deren Anfänge wohl noch im Mittelalter zu suchen sind (s. u.), die
aber zu besonderer Blüte erst in der ßeformationszeit gelangten;
der sächsische Kurkreis wurde unter dem Einfluls der Wittenberger
Kantorei das eigentliche Stammland der Kantoreien, aber sie finden
sich doch auch sonst allenthalben in den Städten des albertinischen
Sachsen (vgl. das dankenswerte Verzeichnis S. 1.5 ff.). Auf Grund
eingehender archivalischer Studien schildert der Verfasser die Ent-
wicklung der Kantoreien aus freiwilligen Säugerchöieu ohne feste
Organisation zu Gesellschaften mit bestimmten, individuell aus-
gestalteten Ordnungen unter geistlicher Spitze; obwohl sie schon
früh auch Nichtsänger aufnahmen, stand doch die Pflege des kirch-
lichen Kunstgesanges durchaus im Vordergrunde, wie denn auch die
Schulen damals eifrig für gute musikalische Ausbildung sorgten.
Nach mittelalterlichem Vorbild traten allerhand Nebenzwecke dazu,
unter denen namentlich die Leichenbegängnisse verstorbener Mitglieder
und die jährlichen mindestens einmal wiederkehrenden festlichen
Convivien von Bedeutung waren. Der Dreifsigjährige Krieg führte
zu einem vorübergehenden Niedergange der Kantoreien; allein nach
der Mitte des 17. Jahrhunderts erfolgte ein neuer Aufschwung, wenn
auch ohne persönliche Beteiligung des höheren Bürgerstandes. Be-
zeichnend für diese zweite Periode der Kantoreien ist die wachsende
Bedeutung der Orchesterbegleitung und die Pflege der deutschen
Musik im Gegensatz gegen die italienische, die mehr und mehr in
den höheren Gesellschaftskreisen Boden gewann. Verhängnisvoll
für die Kantoreien wurde die Einwirkung des Pietismus und dann
des Rationalismus; trotz Bachs und Händeis geriet in der Zeit von
etwa 1680 bis 1800 die kirchliche Figuralmusik in Mifsachtung, die
Kantoreien wurden zu philadelphischen Gesellschaften, Begräbnis-,
Witwen- und Waiseukassen, in denen vielfach die Anfänge der
späteren Berufsgenossenschaften, Vorschufs- und Hilfskassen zu finden
sind. Seit dem Anfang des 19. Jahrhunderts begannen die Männer-
gesangvereine dem so tief in der deutschen Natur liegenden Bedürfnis
volkstümlicher Musikpflege Rechnung zu tragen; zwar suchten die
preufsische wie die sächsische Regierung im Gegensatz zu diesen
Vereinen, denen sie aus politischen Gründen nicht ohne Milstrauen
gegenüberstanden, die alten Kantoreien neu zu beleben, indes mit
geringem Erfolge. Als Anhang wird die Lützeuer Kantoreiordnung
vom Jahre 1570 mitgeteilt.
Literatur. 375
Über die kirchlichen Brüderschaften des Mittelalters und ihre
•vielseitige soziale Bedeutung — man denke nur an ihren Zusammen-
hang mit den Handwerkerinnungen — ist schon mancherlei geschrieben
worden. Za den interessantesten von ihnen gehören die Gesellschaften,
die nicht blofs in Sachsen, sondern in fast ganz Norddeutschland
unter dem Namen der Kalande vorkommen Sie verdienten wohl
einjual eine erschöpfende Behandlung, für die aber ein weit reicheres
3iaterial zu Grunde gelegt werden mülste, als das, über das Rauten-
strauch verfügt. Der Verfasser will hauptsächlich die Xaland-
biiiderschaften als die unmittelbaren Vorgänge der Kantoreien des
]6. Jahrhunderts nachweisen. Die Hauptaufgabe des Kalands war
die Abhaltung öffentlicher Seelenmessen, bei denen die Brüder die
Gesänge, meist ohne Zuziehung des Schulchors, ausführten, was
ja allerdings annehmen läfst, dafs die Kalande die Pflege des
kirchlichen Gesanges als eine ihrer Aufgaben ansahen. Noch mehr
ist dies der Fall bei den Gesellschaften, die im 15. Jahrhundert hier
und da (Chemnitz, Delitzsch, Oschatz) unter den Namen der Kon-
stabler oder Stabulisten auftraten; Werner hält sie für ..Neben-
gründungen" des Kalands, nach Rautenstrauch sind sie als eine
Neuorganisation des Kalands selbst anzusehen. Beide Ansichten
gehen nicht allzuweit auseinander. Sehr bemerkenswert ist, dafs wir
vielfach die späteren Kantoreien im Besitz von Stiftungen und
sonstigen Vermögensobjekten sehen , die früher dem Kaland gehört
haben ; das deutet doch wohl darauf hin, dafs man im 16. Jahrhundert
eine Verwandtschaft zwischen den Kaiandbrüderschaften und den
Kantoreien annahm. Indes zu völliger Klarheit läfst sich nur dadurch
gelangen, dafs man die so überaus zahlreichen Notizen über die
einzelnen Kalande in umfassender Weise sammelt und so eine
klarere Erkenntnis über den Zweck und die Einrichtungen dieser
Brüderschaften, die offenbar einen weitreichejiden Einüufs und be-
deutende Mittel besafsen, zu gewinnen strebt. Inwiefern die zahl-
reichen Urkunden über die Aufhebung des Spolienrechts am Nachlafs
von Geistlichen, von denen eine des Markgrafen Wilhelm II. (nicht III.)
S. 9 benutzt wird, dabei in Betracht zu ziehen sind, muls dahin-
gestellt bleiben.
Dresden. Ermisch.
€reschichte der Stadt Dresden in den Jahren 1871 bis 1902.
Werden und Wachsen einer deutscheu Grofsstadt. Von Ratsarchivar
Prof. Dr. Otto Richter. Mit 24 Kunstblättern, 18 Buchschmuck-
bilderu und einem Stadtplane. Zur deutschen Städteausstellung
herausgegeben vom Rate der Königlichen Haupt- und Residenz-
stadt Dresden. Dresden, von Zahn & Jaensch. 1903. XV,
270 SS 80.
Mit diesem Buche, zu dessen Abfassung der Oberbürgermeister
Dresdens die Anregung gegeben hat, ist dem Verfasser keine leichte
Aufgabe gestellt gewesen. Die Schwierigkeit liegt in der Fülle und
Mannigfaltigkeit des zu bewältigenden Stoffes, zunächst schon darin,
ihu sachlich zu bewältigen. Man vergegenwärtige sich nur, was
etwa den Inhalt einer deutschen Stadtgeschichte bis in die sechziger
Jahre des 19. Jahrhunderts bildet, und vergleiche damit — nur
flüchtig, aus der Inhaltsübersicht — diese 32 Jahre Entwickeluugs-
geschichte einer modernen deutschen Grofsstadt, und mau wird einen
376 Literatur.
gewaltigen Unterschied bemerken. In den neueren Grofsstä<lten ist
es, wie der Verfasser selbst im Vorwort sagt, nicht mehr blofs die
Aufgabe der Gemeindebehörden, zu ordnen und zu überwachen, die
Stadtverwaltuugen „haben ihren Einflnfs auf die mannigfaltigsten
Kulturgebiete ausgedehnt und sind selbst Unternehmer grofser ge-
werblicher Betriebe geworden, so dals ihre Tätigkeit neben Industrie,
Handel und Verkehr im Vordergrunde des städtischen Lebens steht".
Dazu kommt, dafs seit dem grofsen Kriege von 1870 neben die
Beziehungen zu dem angestammten Herrscherhause und dessen Hofe,
die in der Residenzstadt natürlich besonders zahlreich und lebhaft
sind, die Beziehungen zu Kaiser und Reich getreten sind, die in
dem Leben jeder deutschen Grofsstadt jetzt stark hervoitreten und
deren Darstellung daher einen breiten Raum einnehmen mufs. "Wo
anderwärts in den letzten Jahren bei festlichen äufseren Anlässen
ähnliche Bücher geschaffen worden sind, hat man daher den Weg ein-
geschlagen, dafs die Bearbeitung unter eine Anzahl von Fachmännern
verteilt worden ist. Mit Recht weist aber Richter auf das Un-
befriedigende solcher ,Aiifsatzsamralungen" hin: es fehlt ihnen ge-
wöhnlich der innere Zusammenhang, sie leiden an einer unerfreulichen
Verschiedenartigkeit der Anifassung und der Schreibweise, wenn
nicht gar an Wiederholungen und Widersprüchen. Richter hat es
gewagt, sein Buch allein, ohne Mitarbeiter zu schreiben, und dieses
Wagnis ist dem Buche zum Vorteil ausgeschlagen. Infolge seiner
amtlichen Stellung haben ihm neben all den zahlreichen einschlägigen
gedruckten Quellen natürlich überall auch die Akten zur Verfügung
gestanden — man glaubt hier und da deutlich die Stellen zu be-
merken, wo er unmittelbar aus dem Rohmaterial der Akten ge-
schöpft hat — , überdies hat er fast den ganzen von ihm geschilderten
Zeitraum als aufmerksamer Beobachter in Dresden mit durchlebt.
Nennt er sich aitch auf manchen Gebieten einen ,, Laien", in seinem
Buche merkt man nirgends etwas davon. Zwar ergeht er sich auf
einzelnen Gebieten augenscheinlich mit besonderer Sicherheit und
besonderem Behagen, z. B. auf dem des Bauwesens; alle aber zeigen
dieselbe Sachkunde, dieselbe Gleichmäfsigkeit der Durcharbeitung,
und bei einer Fülle genauer und zuverlässiger Details in Daten und
Zahlen ist die Darstellung überall gedrängt und auf das Wesent-
liche beschränkt. Und noch ein grofser Vorzug ist dem Buche ans
dem Umstände erwachsen, dafs es aus einer einzigen Feder geflossen
ist: die vortreffliche Gruppierung des Stoffes. Er ist nicht nur
sachlich, er ist auch schriftstellerisch, künstlerisch bewältigt. Während
Darstellungen, die von einer Mehrzahl von Mitarbeitern geschrieben
sind, den Stoff immer nur äufserlich zerlegen können, auf inneren
Zusammenhang aber verzichten müssen, ist es Richter gelungen,
„das Vorwärtsschreiten auch zeitlich zur Erscheinimg zu bringen,
ohne sachlich Zusammengehöriges allzusehr auseinanderzureifsen".
Er hat das dadurch erreicht, dafs er erzählende Kapitel, in denen
er die äufseren, namentlich die politischen „Ereignisse" einer Anzahl
von Jahren zusammenfafst, aber auch manches unterbringt, was man
als Stadtchronik bezeichnen kann, mit Kapiteln aus der Verwaltungs-
geschichte der Stadt und unter diesen wieder zusammenfassende
Abschnitte, wie „Die Stadtverwaltimg seit 1871", „Streit zwischen
Rat und Stadtverordneten", „Die letzten Jahre der Amtsführung
Stübels-', „Die Stadtverwaltung unter Beutlers Leitung", mit solchen,
die besonders wichtigen Vorgängen gewidmet sind, wie „Umgestaltung
der Bahnhofsanlagen", „Verkehr und Elektrizität", und solchen, die
Literatur. 377
einzelne Gebiete durch die ganze geschilderte Zeit hindurch verfolgen,
wie „Bauten und Stadtverschönerung", „Die wirtschaftlichen und so-
zialeuVerhältnisse", „Das kirchliche Leben", „Wissenschaft undKunsf'
abwechseln läfst. Den besten Beweis dafür, wie wohlerwogen und
wie wohlgelungen diese Gruppierung ist, liefert der Umstand, dafs
der Verfasser bei der Verbindung der einzelnen Teile, der grölseren
wie der kleineren, sich nirgends mit Floskeln zu behelfen braucht,
dafs alles — gleichsam ungesucht — innerlich und organisch mit-
einander verbunden erscheint.
Obwohl Richters Buch amtlichen Charakter hat, sind ihm doch
offenbar nirgends Fesseln angelegt gewesen. „Der Inhalt und die
Verantwortung dafür gehört dem Verfasser allein", schreibt er im
Vorwort, und wie er sich auf der einen Seite als Freund alles ge-
sunden Fortschritts zeigt, übt er auf der anderen bisweilen auch
freimütig Kritik, an Mafsregeln der Verwaltung wie an Kunst-
schöpfungen. Seine klai'e und saubere Schreibweise, die aus seinen
frühereu Arbeiten zur Genüge bekannt ist, kommt in dem vorliegenden
Werke besonders schön zur Geltung.
Die Verlagsbuchhandlung ist bemüht gewesen, durch allerhand
künstlerische Beigaben dem Buche auch ein seines Inhaltes würdiges
Gewand zu geben, das freilich etwas buntscheckig ausgefallen ist
und zum Teil au eine gerade herrschende Modeströmung Konzessionen
macht, die man vielleicht schon nach wenigen Jahren zurücknehmen
zu können wünschen wird.
Wie mit den früheren stadtgeschichtlichen Arbeiten, die die
Stadt Dresden dem stillen, emsigen Gelehrtenfleifse ihres Archivars
zu danken hat — seiner dreibändigen Verfassungs- und Verwaltuugs-
geschichte Dresdens und dem vielversprechenden ersten Bändchen
einer neuen zusammenfassenden Stadtgeschichte — , hat Richter auch
mit dieser Darstellung der jüngsten Vera;angenheit der Stadt wieder
ein Buch von vorbildlichem Werte geschaffen. Es sollte es keiner
ungelesen lassen, der sich an eine ähnliche Arbeit zu machen gedenkr.
Der Rat der Stadt Dresden hat es sicherlich mit freigebiger Hand
an zahlreiche deutsche Stadtbehörden versandt. Hoffentlich teilt es
dort nicht das Schicksal so mancher Bücher, acht Tage auf dem
Tische der „Ratsstube" auszuliegen und dann in irgend einem
Schranke der Ratsbibliothek beigesetzt zu werden, sondern findet
auch unter den Mitgliedern der städtischen Behörden recht eifrige
und gründliche Leser; sie können sehr viel Anregung und Belehrung
daraus schöpfen.
Leipzig. G. Wust mann.
Entgegnung.
In der vorigen Nummer dieser Zeitschrift (S. 185 f.) greift Hilte-
brandt die Darstellung über den Verlauf der Schlacht bei Kesselsdorf in
meiner Dissertation an und erklärt meine Beweisführung für verfehlt,
als „den Quellen nicht entsprechend''. Hiltebraudt gibt zu, dafs
„Leopold zwar den Versuch gemacht habe, die Sachsen in der Flanke
zu fassen", aber nur, weil ,,sie für einen Frontalangriff hinter dem
Zschoner Grund unangreifbar waren". Nur deshalb (?) machte Leopold
einen so ungeheuren Bogen, liefs er Wilsdruff in seiner Flanke, ge-
378 Literatur.
fährdete er seine Rückzugsliiiie , weil die Sachsen unaTigreifl)ar
waren? Bei dem Sieger von Turin das anzunehmen, scheint mir
doch etwas gewagt. Und kdnnte denn Leopold überhaupt die un-
angreifbare Stellung der Sachsen? Er hat wahrscheinlich von den
zur Rekognoszierung ausgesandten Truppen erfahren, die Sachsen
stehen hinter dem Zschoner Grunde. Nun wohl, sagt Leopold,
packen wir sie von der Flanke! Und nun macht er jenen ungeheuren
Bogen, der ihn gerade auf den linken Flügel der Sachsen führte.
Es ist also der von vornherein grofs angelegte Plan des Fürsten, der
unabhängig von der starken Stellung der Sachsen gefafst wurde.
Nun meint Hiltebrandt, diesen Plan ,, hätten die Sachsen durch
die Liuksschiebung der sächsischen Linien vereitelt", Leopold hätte
sein Heer nach der Schablone aufgestellt, so dafs die Hälfte seiner
Kavallerie überhaupt nicht zu verwenden war. Ein Blick auf die
Stellung beider Heere zeigt indes zur Genüge, dafs gerade die
Kelterei Kesselsdorf stark überflügelte. Bis südlich von Kesselsdorf
standen die Preufsen. War das Dorf genommen, so konnte die
Reiterei den Sachsen sofort in die Flanke fallen. Leopold hat dem-
nach den Gedanken der Flügelschlacht nicht aufgegeben, sondern
den Verhältnissen geniäfs modifiziert und ihn im rechten Augenblick
mit der ihm eigenen Energie durchgeführt. ,, Gegen Kesselsdorf
haben nur die sechs Bataillone Herzbergs und das Regiment Jeetze
gekämpft", fährt Hiltebrandt fort und meint, ich hätte das Dorf
durch 24 Bataillone Lifanterie (sechs Bataillone Herzbeig und acht
Regimenter Lehwald) und acht Regimenter Kavallerie angreifen
lassen. Davon steht in der Dissertation kein Wort. Lehwald hatte
nur acht Bataillone, die, nach den preufsischen Quellen zu urteilen
(Stille, Friedrich, histoire de mon temps und offizielle Relation a\if
dem Schlachtfelde verfafst), gegen Kesselsdorf dirigiert waren. Er-
obert wurde das Dorf nur vom Regiment Jeetze, mit dem Lehwald
den übrigen Bataillonen voraneilte.
Von der Beteiligung der Reiterei habe ich nichts erwähnt, im
Gegenteil auf S. 14 besonders hervorgehoben, dafs die Reiterei erst
nach der Eroberung von Kesselsdorf ins Gefecht geführt wurde.
Ferner schiebt mir Hiltebrandt unter, ich hätte 16 Regimenter
durch das Dorf gebracht. Er rechnet wahrscheinlich so: 4 Regimenter
Lehwald, 6 Bataillone Grenadiere = 3 Regimenter, ferner 9 Reiter-
regimenter = 4-|- 3 -|- 9 = 16. Diese Rechnung ist aber direkt
falsch, eine derartige Behauptung habe ich nicht aufgestellt. Die
sechs Bataillone Grenadiere haben, wie ich S. 12 und 13 hervor-
geholjeu habe, wohl nichts besonderes ausgerichtet. Eben erst in
völliger Auflösung, konnten sie unmöglich wieder geordnet vorrücken.
Die andern Regimenter sind die Lehwalds und die Reiterei. Lehwald
kam am Nordosteingang von Unkersdorf her, seine Truppen erklettern
die Anhänge und gewinnen den Osteingang. Die Reiterei geht in
zwei Trupps durch das Dorf. Stille, Roell, Bonin, d. h. höchstens
1500 Reiter, das, meine ich, war wohl möglich; die übrige Reiterei,
ca. 3700 Reiter, ging südlich um Kesselsdorf herum.
Dem Quellenzeuguis Jasmuuds, dafs vier Eskadronen und vier
Bataillone gegen ihn in Flanke und Rücken gekämpft hätten, steht
der Bericht des hierüber besser orientierten Fürsten gegenüber. Der
Hinweis auf Bremen, dafs drei Regimenter des zweiten Treffens bei
Zölloien gekämpft, ist völlig nichtssagend, da Bremen hierfür keinen
Beweis liefert und auch nicht immer zuverlässig ist.
Literatur. 379
Zum Schlufs hebt Hiltebrandt „zwei höchst wichtige Tatsachen"
hervor :
1. Kesselsdorf war nicht Schlüssel der sächsischen Stellung,
sondern nur eine vorgeschobene Bastion. Der Fürst hätte sich bei
der Kürze der Zeit nicht mit der übrigens höchst nutzlosen Einnahme
von Kesselsdorf aufhalten dürfen und griff deshalb auf allen Punkten
sofort an. Dagegen möchte icli anführen: War Kesselsdorf ge-
nommen, so waren die Sachsen immer in Grefahr, von zwei Seiten
angegriffen zu werden. Die Jleiterei konnte ihnen sofort in die
Flanke fallen.
2. Die zweite Behauptung, dafs die Niederlage der Sachsen
nicht so furchtbar geworden wäre, wenn Jasmund beim Ausrücken
der Sachsen noch stehen geblieben wäre, ist wertvoller. Allein ver-
loren war die Schlacht nach dem Fall von Kesselsdorf doch, was
auch die Sachsen tun mochten.
Berlin. B. Oettiuger.
Da Oettinger im wesentlichen die Behauptungen seiner Disser-
tation wiederholt, möchte ich nur auf folgende Punkte eingehen.
Dafs ich in der Angabe der von Oettinger augeführten Stärke des
rechten preufsischen Flügels sogar noch um vier Bataillone zu hoch
gegriffen habe, ist ein Irrtum, den ich gern eingestehe, da dies nur
lür meine Auffassung von der Schlacht spricht : denn der angreifende
rechte Flügel wäre dann auch nach Oettinger nur um drei Bataillone
stärker gewesen, als der zurückgehaltene linke. Wie schlecht hätte
der Fürst die 7000 Mann Infanterie, durch die er den Sachsen über-
legen war, benutzt, wenn er eine Flü2:elschlacht hätte liefern wollen!
Ferner, wer den hohlen Weg gesehen hat, weife, dafs die 3700 Mann
Kavallerie, Avenn nicht nördlich vom Dorfe, nur südlich durch
dieses aufs Schlachtfeld gebracht werden konnten. Das Quellen-
zeugnis Jasmunds, der als sächsischer General wahrhaftig Grund genug
hatte, die Stärke des ihm gegenüberstehenden Feindes nicht zu niedrig
anzugeben, ferner die beiden von mir als ,, höchst wichtig" bezeichneten
Tatsachen hat Oettinger nicht wegdisputieren können, und ein gröfseres
Zugeständnis als das, dafs der Fürst den Gedanken der Flügel-
schlacht den ,, Verhältnissen gemäfs modifiziert" habe,
habe ich von meinem Gegner nicht erwarten können. Zum Schlufs
möchte ich ihn daher nur noch auf die Verlustlisten des linken
„zurückgehaltenen" preufsischen Flügels verweisen. Hoffentlich
veranlassen sie ihn nicht, seine Ansicht dem Gedanken der Flügel-
schlacht zu liebe dahin zu modifizieren, dafs eigentlich der linke
preufsische Flügel der angreifende gewesen sei.
Dresden. Ph. Hiltebrandt.
380 Literaiui.
Übersicht
über neuerdings erschienene Schriften und Aufsätze zur
sächsischen Geschichte und Altertumskunde.
Albrecht, Beivhard. Crimmitschauer Schützen -Erimieningen. Fünf
Kuliurskizzen aus fünf Jahrhunderten. Als Denkschritt für die
Jubelfeier vom 1. bis 5. Juli 1903 zur Feier der vor 300 Jahren
erfolgten Gründung einer Armbrust-Schützen-Innung im Auftrage
des Fest- Ausschusses vertatst und der Schützengesellschat't seiner
Vaterstadt gewidmet. Crimmitschau, Böttcher & Neumerkel. 1903.
147 SS. 8".
A[rnoldj, E. Ausgrabungen am vFÜsten Schlosse „Osterland" bei
Oschatz: Lpz. Tgbl. 1903. Nr. 86. S. 1214
Arnold. E. Ein Schuls im Walde [Attentat auf Kurfürst Christian II.
° 1603]: ebenda Nr. 248 S. 2571.
— Das wüste Schlofs „Osterland" bei Oschatz: Der Burswart IV
(190.3), 91 f
Atierbach, Alfr. Das Archiv des Vogtländischen altertumsforschenden
Vereins : 72. und 73. Jahresbericht des Vogtländischen Altertums-
forschenden Vereins zu Hohenleuben (1903) S. 1 — 45.
Bär, Anton. Schlofs und HeiTschaft Wildenfels : Glückauf! XXIII
(1903), 17-26. 33—38. 53—55.
Becker, Reinhold. Der Dresdener Friede und die Politik Brühls.
(A. u. d. T. : Bibliothek der Sächsischen Geschichte und Landes-
kunde, herausgegeben von G. Buchholz. Bd. I. Heft 1.) Leipzig,
S.Hirzel. 1902. XIV, 143 SS. 8«.
Behr, Otto. Türkensorgen eines vogtländischen Adligen ums Jahr
1600. Ein Beitrag zur Geschichte derer von Metzsch: Unsere
Heimat. lUustr. Monatsschritt f. d. gesamte Erzgebirge, Osterland
und Vogtland. II (1902/3), 243—246.
Behring, W. Beiträge zur Geschichte des Jahres 1577. IL Die
Berichte der kursächsischen Gesandten Abraham von Bock und
Dr. Andreas Pauli über die Friedensvermittlung zwischen König
Stephan Bathory und der Stadt Danzig: Zeitschrift des West-
preufsischen Geschichtsvereins XLV (1903), 1—136.
Beil, A. Der Dracheufels bei Penig: Der Burgwart I V (1903), 57—60.
Benndorf, P. Tafeln vorgeschichtlicher Gegenstände aus Mittel-
deutschland. Leipzig, Brandstetter. 1903. 4 Taft'.
Bönlioß'. Die ursprüngliche Parochie Zwickau: Kirchl. Mitteilungen
f. Zwickau und Umgegend. (Beilage zur Zwickauer Zeitung.)
XVI (1903) Nr. 15-17.
V. Bojanowski, Eleonore. Louise Grofsherzogin von Sachsen -Weimar
und ihre Beziehungen zu den Zeitgenossen. Nach gröfstenteils
unveröffentlichten Briefen und Niederschriften. Mit 1 Porträt.
Stuttgart und Berlin, J. G. Cottasche Buchhandlung Nachfolger
G.m.b.H. 1903. XII, 429 SS. 8».
Brabant, Arth. Die Kapitulation Dresdens am 4. September 1759:
Unsere Heimat 11 (1903), 88-90. 113-115.
Brode, Beinhold. Der Schauplatz des Kaisermanövers 1903. Histo-
rische Skizzen aus Deutschlands Vergangenheit. Halle, Gebauer-
Schwetschke. 1903. XV, 155 SS. 4».
Brück, Bob. Schlots Moritzburg: Dresdn. Auz., Sonntagsbeilage.
1903. Nr. 26 f. S. 121 f. 125-127.
Literatur. 381
Druck, Hob. Ein Beitrag' zur Baiigeschichte des Domes zu Meifsen.
DresdQ Auz. 1903 Nr. 254. S. 4.
Buchholz, G. Die Sprengung der Dresdner Brücke durch Davoust am
19. März 1813: Grenzboten. Jabrg. 62 (1903). Nr. 16. S. 141—153.
Bnchting. Erinnerungen aus der alten Zeit von Dippoldiswalde.
Dippoldiswalde, Carl .lehne. 1903. VII, 126 SS. 8".
Buchwald, Georg. Neue Sächsische Kirchengalerie. Unter Mit-
wirkung der sächsischen Geistlichen herausgegeben. Die Ephorien
Chemnitz I und IL Lfg. 11 — 28. Leipzig, Arwed Strauch. 1903.
Sp. 409—1064.
Clobcs, Wilhelm. Erzgebirgisclie Städtegründungen: Saxonia, Rund-
schau des gesamten Kultur- und Geisteslebens der Sachsen II,
16—23. 70—78.
Colditz, H. Unterirdische Gänge in Lichtensteiu: Lichtenstein - Calln-
berger Tageblatt. 1903. Nr. 114. (Berichtigung zu ebenda Nr. 113.)
Dfandera]. Ein Attentat? [auf Kurfürst Christian IL 1603]: Lpz.
Tgbl. 1903. Nr. 182. S. 2637 f.
Distel, Theodor. Kurfürst Moritz von Sachsen und seine Ge-
mahlin. Zur Erinnerung an den 9. Juli 1553: Jllustrierte
Zeitung. Nr. 3133.
— Weitere geschichtliche Hermäa in hunter Reihe: Zeitschrift für die
gesamte Strafrech tswissen^^chaft XXIII (1902/1903), 934—938.
— Der Leipziger Anatom 1631 im Streite mit den Gerhern: Deutsche
medicinische Wochenschrift XXVIII (1902) Nr. 38 und XXIX
(1903) Nr. 8
: — Aerztücher Befund eines in Leipzig Erstochenen (1584): ebenda
XXVII L (1902) Nr. 48.
— Georg BartiiJch's aus Königshrück „Augenkunst" (1583): ebenda
XXIX (1903) Nr. 29.
— Zum Gedächtnisse Theophilus Lessings, Grofsvaters u. a. des
„Nathan"- Dichters: Kamenzer Tageblatt. 1903. Nr. 69
— Ernst von Houwald und sein Trauerspiel „Das Bild" in Dresden:
Dresdn Anz. 1903. Nr. 133.
Dürr, A. Fr. Die Buchhandlung Alphons Dürr iu Leipzig. Fest-
schrift zur Feier des fünfzigjährigen Geschäftsjubiläums am
21. Februar 1903. Leipzig. 1903 XV, 149 SS, 4^.
J. u. A. Erbstein'' s Erörterungen auf dem Gebiete der Sächsischen
Münz- und Medaillen- Geschichte bei Verzeichnung der Hofrath
Engelhardt'schen Sammlung veröifentlicht. Fortgeführt von Julius
Erbstein. IV. Mit 4 Taff. Dresden, Selbstverlag des Verfassers.
1903. S. 251— 301. 8».
F[abian], E. Eine erzgebirgische Gewehrfabrik des 16. Jahrhunderts :
Unsere Heimat II (1902/3), 214 f.
Fltte, S. Johann Friedrich der Grofsmütige (geb. 30. Juni 1503):
Vossische Zeitung. 1903. Sonntagsbeilage Nr. 25 f.
Foncart Bautzen. La poursuite jusqu'ä l'armistice 22. Mai — 4. Juin
1813 Avec un croquis. Paris et Nancy, Berger-Levrault et Cie.
1901. 375 SS. 8».
Franke, E. Zur Geschichte des Begräbniswesens in Chemnitz:
Chemnitzer Tageblatt. 1903. Nr. 301. 307. 315.
Freund, Beruh. Obererzgebirge und Oberharz: Glückauf! XXIII
(1903), 73 f. 85—87.
l Frey tag, E. E.J Wilwolt von Schaumburg, Sachsens ältester Feld-
liauptmann (Forts, u. Schlufs): Blätter f. d. Gesch. d. sächs, Armee
(Beilage zum Kamerad). 1903. Nr. 3 f.
382 Literatm-,
[Freytng, E. BJ Ein Urteil eines Chemnitzers über das sächs.
Militär vor nahe 100 Jahren: ebenda Nr. 5.
— Die Verpflegung der kursächs. Armee im Januar 1695: ebenda.
— Johann liottlieb Tielke, Kursachsens grofser militär. Schriftsteller:
ebenda Nr. ö f.
— Losungswürter auf den Festungen Neu- und Alt-Dresden in den
Jahren 1635 — 1658: ebenda Nr. 7.
Freytag, Gustav, an Salomon Hirzel und die Seinen. Mit einer
Einleitung von Alfred Dove. Als Handschrift für Freunde ge-
druckt. [Leipzig, S. Hirzel. 1903.] XXII, 290 SS. 8-^.
Frieden sb%irg, W. Moritz Herzog und Kurfürst von Sachsen:
Vossische Zeitung. 1903. Sonntagsbeilage Nr. 28— 30.
Frhr. v. Friesen. Zwei Kostenanschläge eines Ritterguts [Kauern
sw. ßonneburg] aus der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts: Mit-
teilungen des Vereins f. Sächs. Volkskunde III (1903), 26—30. 43 f.
Gebert, C. F. Wer münzte die Goldgulden des Herzogs Albrecht
des Beherzten von Sachsen"? Münz- und Medaillen -Freund V
Nr. 50 (1903), Sp. 393 f.
Geest, Friedr. Dorfhain \mä Grillenburg in vergangenen Tagen.
Geschichte der Parochie Dorfhaiu. 1903. 15 SS. 8".
Gensei, J. Leipzig um das Jahr 1835: Lpz. Tgbl. 1903, Nr. 173,
180, S. 2492. 2604.
Geyer, G. B. Städtebilder Sachsens. Bd. 1. Kreishauptmannschaft
'Zwickau. Gr.-Lichterfelde-Berlin, E.Runge. (1903.) IV, 120 SS. 8".
Goschen, Viscount. The Life and Times of Georg Joachim Goschen
[Göschen], Publisher and Printer of Leipzig 1752—1828. 2 Voll.
London, John Murray. 1903. XXI, 465; VIII, 481 SS, S».
Gfrinim, Ludw] Ausführliche Nachricht von der am 6. April 1802
in Greiz leider erfolgten schrecklichen Feuersbrunst: Unsere
Heimat II (1903), 87 f.
Grolmiann, Max. Das Obererzgebirge und seine Städte. Heimat-
kundliche Geschichtsbilder für Haus und Schule. Unter Mitwirkung
von L, Bartsch, B. Griefsbach, A. Hamann, E. A. Leschner, H.
Löscher, H. Lungwitz, Binder, G. Schmidt, H. Schultz. A. Schuster,
M. Teichmann, A, Tittel, Th. Wappler, H. E. Zeil, H. Zschocke
und dem Lehrerkollegium zu Scheibenberg, 2. mit Bildertafeln
versehene, veränderte und erweiterte Ausgabe, Annaberg. Graser-
sche Buchhandlung (Rieh. Liesche). 1903. VIII, 128. 182. 28. 36.
44. 19, 15. 11. 24. 20. 40. 12. 8. 24. 48. 68. 9. 20 SS. S".
Gurlitt, Com. Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und
Kunstdenkmäler des Königreichs Sachsen. Unter Mitwirkung des
Königl. Sächs, Altertumsvereins herausgegeben von dem Königl,
Sächs. Ministerium des Innern. 28. Heft: Stadt Dresden (III. Teil).
Dresden, C. C. Meinhold & Söhne. 1903. S. 585 — 793.
Hantzsch. Die Kartensammlung der Kgl. ööentl. Bibliothek zu
Dresden: Dresdn. Anz., Sonntagsbeilage. 1903. Nr. 18, S, 85 — 87,
Hanß/eifer, Joh. Die Universität Wittenberg vor dem Eintritt
Luthers, Nach der Schilderung des Mag. Andr. Meinhardi vom
Jahre 1507. 2. Abdr, mit Textbeilagen, Leipzig, A, Deichert Nachf.
1903. 88 SS. 8»,
Häußler, O. Ein Besuch auf dem Schlachtfelde von Kesselsdorf im
März 1903: Kamerad XLI (1903). Nr. 29. S. 10-12, Nr. 31.
S. 11—13.
HfeilandJ, J. Königin -Witwe Carola und die Beauharnais: Lpz.
Tgbl. 1903. Nr. 57. S. 807,
Literatur. 383
Heinicke, A. Die Pestsäule zwischen Lippersdorf und Reifland
i. Erzgeb.: Unsere Heimat II (1903), 86 f.
— Ein Streifzng: in die Geschichte des Klosters Grünhain i. Sa.:
Glückauf! XXIII (1003), 106-110.
Herschel. Mordkreuze der Westlausitz : Über Berg und Tal XXVI
(1903), 172—174.
Hil/er. Die Peniger Muldenbrücke. Geschichtliche Erinnerung:
Peniger Tageblattt. 1903. Nr. 163.
Houben, H. Dresdner Literaturbilder IV: Dresdn. Anz., Sonntags-
beilage. Nr. 21. 23. S. 99f. 105 f.
Jahn, R. Wem gebührt das unbestrittene Verdienst der ersten christ-
lich-deutschen Kulturarbeit in der Gegend südlich von Leipzig"^
Zeitschrift für den deutschen Unterricht XVII (1903), 499-507.
Jecht, Rieh. Codex diploraaticus Lusatiae superioris II enthaltend
Urkunden des Oberlausitzer Hussitenkrieges und der gleichzeitigen
die Öechslande angehenden Fehden. Im Auftrage der Ober-
lausitzisclieu Gesellschaft der Wissenschaften gesammelt und
herausgegeben. Bd. II, Heft 4, umfassend die Jahre 1434 — 1437
und einen Anhang. Görlitz, H. Tzschaschel (Komm.). 1903.
8. 531—745.
— Zum Gedächtnis Hermann Knothes: Neues Lausitz. Magazin
LXXIX (1903), 161—175.
JfohnsonJ. Flurfleck im Vogtlande: Lpz. Ztg. 1903. Nr. 176. S.2711f.
— Dorfanlagen und Flurteilung in Sachsen: Lpz. Tgbl. Nr. 258.
S. 3715.
Johnson. Vogtländische Altertümer. OLIV— CL VI. Wirkungen
der Kämpfe zwischen Weifen und Staufern. CLVII. Eine Ger-
manenburg bei Jocketa. CLVIII. Das Ende der Plauischen
Herrschaft über das Ascher Gebiet. CLIX. Aus der Perrücken-
zeit. CLX. Sünderhauf. CLXI. Plauen als Bergort. CLXII.
Vogtländer mit Luther in Worms : Vogtland. Anzeiger und Tage-
blatt. 1903. Nr. 67. 76. 86. 101. 118. 125. 129. 141. 165.
— Aus Markneukirchens Vergangenheit: Markneukirchner Anzeiger.
1903. Nr. 77. 84.
0. Knuft'ungpn, Kunz. Ein Fall von Zauberei in der Stadt Pirna
[1560J : Über Berg und Thal XXVI (1903), 165 f.
Kirchner, E. Das Papier. Historisch -technologische Skizzen [mit
besonderer Berücksichtigung der Entwicklung der Papiermacher-
kunst in Sachsen]: Jahresbericht der techn. Staatslehranstalten in
Chemnitz 1902/1903. 8 3-40.
Koch, Emil. Die Entstehung der Ortschaften in der südlichen
Oberlausitz (Schlufs): Gebirgsfreund XIV (1902), 99-101.
Koch, F. Die sächsische Gesandtschaft zu Königsberg während des
Osiandrischen Lehrstreits im Jahre 1553: Altpreufsische Monats-
schrift XXXX (1903), 187—242.
Koser, R. Die Kontributionen der Stadt Leipzig im Siebenjährigen
Kriege: Forschungen zur Brandenburg, und Preufs. Geschichte
XV (1902), 167 f.
Kroker, Ernst. Doktor Faust und Auerbachs Keller. Die Sage
von dem Fafsritt. Die Eutstehungszeiten der beiden alten Bilder
in Auerbachs Keller. Mit einem Anhang: Doktor Faust und
Luther. Leipzig, Dietrich. 1903. 51 SS. mit 3 Taff. 8°.
Kwnscli, E. Mittelalterliche Flechtgewebe [insbesondere ein Dresdner
Flechtgewebe des 12. Jahrhunderts]: Zeitschrift für bildende Kunst.
N. F. XIV (1902/3), 308—319.
384 Literatur.
Laue, M. Sachsen und Thüringen: Jahresberichte der Geschichts-
wissenschaft, im Auftrage der Historischen Gesellschaft zu Berlin
herausgegeben von Ernst Berner. Jahrg. XXIV. 1901. (Berlin,
Weidmann. 1903.) II, 218—254.
Leipoldt, G. Welchen Einflufs hat Sachsens Lage und Boden auf
die Entwicklung des Sachsenvolkes ausgeübt- Dresdn. Anz.
Sonntagsbeilage. 1903. Nr. 32 f. 8.145—147.149-151.
Lippert, W. Jahresanfang am I.Januar in der meüsnisch-thüringi-
schen Kanzlei um die Mitte des 14. Jahrhunderts : Mitteilungen
des Instituts für Österreich. Geschichtsforschung XXIV (1903),
302—309.
— Hermann Knothe und seine Bedeutung für die oberlausitzische Ge-
schichtsforschung: Deutsche Geschichtsblätter IV (1903), 150-159.
Macco, Herrn. Friedr. Stammtafel der Familie von Boeder zu Pohl
aus dem Vogtlande. Nach urkundlichem Material bearbeitet.
Aachen 1902.
Manitius, G. Aus alter Zeit (Schlufs). Pausitz unter Pfarrer
Hunger: Kirchliche Nachrichten aus der Gemeinde Pausitz bei
Trebsen zu Neujahr 1903 seiner lieben Gemeinde dargebracht.
S. 6-11.
Frhr. V. Mansherg, Richard. Erbarmanschaft Wettinischer Lande.
Urkundliche Beiträge zur Obersäcbsischen Landes- und Orts-
geschichte in Regesten vom 12. bis Mitte des 16. Jahrhunderts.
I.Band: Das Osterland. Mit 6721 Regesten, 22 Tafeln und 66 Holz-
schnitten. Dresden, Wilhelm Baensch. 1903. IX, 676 SS. 8^.
22 Taff.
MeirJie. Wann kam die Herrschaft Hohnstein an die von Schönburg?
Über Berg und Thal XXVI (1903), 188 f.
Mentz, G. Johann Friedrich der Grofsmütige 1503 — 1554. 1. Teil.
.Tohann Friedrich bis zu seinem Regierungsantritt. 1503—1532.
Festschrift zum 400jährigen Geburtstage des Kurfürsten namens
des Vereins für Thüring. Geschichte und Altertumskunde heraus-
gegeben von der thüring. histor. Kommission. (A. u. d.T.: Beiträge
yur neueren Geschichte Thüringens. Bd. I, Teil 1.) Jena, Gustav
Fischer. 1903. XII, 142 SS. 8^.
V. Metzsch, C. Kriegs -Erinnerungen eines sächsischen Veteranen
aus den Kriegsjahren 1870,71 (Forts, u. Schlufs): Kamerad XLI
(1903). Nr. 12. S. 11— 13. I^^r. 13 S. 11 f. Nr. 14. S. I7f. Nr. 16.
S. 17 f. Nr. 17. S. 17 f. Nr. 19 S. 17 f. Nr. 20. S. 17 f Nr. 21.
S. 17f. Nr. 22. S. 17f. Nr. 23. S. 17 f. Nr 24. S. 17 f. Nr. 25.
S 17 f. Nr. 27. S. 17 f. Nr. 28. S. 17 f. Nr. 29. S. 17 f. Nr. 31.
S. 18—20.
[Moltke. Siegfr.J Die Leipziger Kaufmannschaft als Lieferantin für
den kur.4chsischen Hof: Lpz. Tgbl. 1903. Nr. 127. S. 1820.
Mörtzsch, O. Das Grundsteuerkataster der Aemter unserer säch-
sischen Schweiz vom Jahre 1628 (Schlufs): Über Berg und Thal
XXVI (1903), 163 f.
— Die ..Erbar Manschaft" der Länder Meifsen, Thüringen und Sachsen
im Jahre 1445: Zeitschrift f. histor. Waffeukunde II (1901/2),
448—450. III (1902/1903), 48-51.
Moschknu, A. Denksteine und Gräber von 1813 in der Oberlausitz.
Zittau, Druck von W. Böhme & Co. 1903. ,16 SS. 8«.
Müller, Curt. Deutsche Volksdichtung in der Oberlausitz: Saxonia,
Rundschau des gesamten Kultur- und Geisteslebens der Sachsen
I, 58—70.
Literatur. 385
Nabe, F. Max. Eine steiiizeitliche Ansiedlung bei Leipzig- Eutritzsch:
Wissenscliaftl. Beil. der Lpz. Ztg. 1903. Nr. 67. S. 269 f.
Needon, R. Drei mittelalterliche Schulorduuiigen aus dem König-
reich Sachsen: ebenda Nr. 36. S. 145 — 147.
Neefe, Konr. Ein Chemnitzer Stadtkind [Kaspar Neefe f 1579]:
Chemnitzer Tageblatt 1903. Nr. 247.
Niemann, Ernst. Hartenstein: Glückauf! XXIII (1903), 100-106.
Obermüller, Adolf. Leipzis:er Geschichten und Sagen: Lpz. Tgbl.
1903. Nr. 238 287. S. 3439 f. 4121 f.
Ott. Der grofse Brand in Eibenstock am 19. März 1856: Glückauf!
XXIII (1903), 38 f.
Pffnuj, W. C. Allgeraeiner Rückblick auf die Rochlitzer Geschichte
der letzten 80 Jahre: Festschrift zum Rochlitzer Heimatsfest,
vom 11. bis 14. Jiili 1903. Herausgegeben von C. Pfau. (Rochlitz,
Druck von Max Bode.) S. 3-33.
Ffan, W. Clemens. Das Pferd, ein Beitrag zur geschichtl. Volks-
kunde Sachsens: Mitteilungen des Vereins für Sachs. Volkskunde
III (1903). 44—51.
[Froelß. Joh.J Zur Geschichte der Gartenlaube. 1853—1903. Leipzig,
Ernst Keils Nachf. (1903.) 101 SS. 8».
Quandf, Carl. Geschichte des Musikvereins zu Plauen i. V. Eine
kleine Festgabe zur Wiederkehr des 40 Stiftungstages, den
18. November 1891. Plauen, Druck von F. E. Neupert. 56 SS. 8^
V. Raab, C. Das Amt Pausa bis zur Erwerbung durch Kurfürst
August von Sachsen im Jahre 1569 und das Erbbuch vom Jahre
1506. Beilage zu den Mitteilungen des Altertumsvereiu zu
Plauen i V. 16. Jahresschrift auf die .Jahre 1903/1904. Plauen i.V.,
Druckerei Neupert. 1903. 4 BIL, 115 SS. S«.
V liacld, Georg. Zwei Beiträge zur Geschichte der sächsischen Militär-
musik vor hundert Jahren: Kamerad XLI (190.3). Nr. 37. S. 1.
Rademacher, O. Die Merseburger Bischofschronik Übersetzt und
mit Anmerkungen versehen. Teil 1 (bis 1136). Beilage zum Jahres-
bericht des Dom -Gymnasiums zu Merseburg. 1903. Merseburg,
(F. Stollberg). 74 SS. S».
Rauten Sir auch, Joh. Die Kaiandbrüderschaften, das kulturelle Vor-
bild der sächsischen Kantoreien. Ein Beitrag zur Geschichte der
kirchlichen Musikpflege in vor- und nachreformatorischer Zeit.
Dresden, Rammingsche Buchdruckerei und Verlag. 1903. 45 SS. 8**.
Rfeichenbach]. Die Leipziger Messe vor 60 Jahren: Lpz. Tgbl. 1903,
Nr. 225 S. 3261 f
Reinhardt, Curf. Beiträge zur Lebensgeschichte von Ehrenfried
Walther von Tschirnhaus: Wissenschaftl. Beilage zum Jahres-
bericht der Fürsten- und Landesschule St. Afra in Meifsen. 1903.
35 SS. 4*^.
Richter, Emil. Die Wünschelrute: Mitteilungen des Vereins f. Sachs.
Volkskunde III (1903), 34-43.
Richter, Otto. Geschichte der Stadt Dresden in den Jahren 1871
bis 1902. Werden und Wachsen einer deutschen Grofsstadt. Mit
24 Kunstblättern, 18 Buchschmuckbildern und einem Stadtplane.
Zur Deutschen Städteausstellung herausgegeben vom Rate der
Königlichen Haupt- nnd Residenzstadt Dresden. Dresden, v.Zahn
& Jaensch 1903. XIV, 269 SS. 80.
Richter, P. E. Bemerkungen über das Stolpener Schlofs bei einer
Reise dahin am 3. Januar 1792 von Carl Heinrich Ferdinand von
Zehmen: Der Burgwart IV (1903), 83—91.
Neu3S Archiv f. S. G. u. A. XXIV. 3. 4. 2a
386 Literatur.
Sfijchter, P. E. Die Fabrikation der Musikinstrumente im Säcli-
sischeu Vogtlande: Wissenscli. Beil. der Lpz. Ztg. 1903. Nr. 106.
S. 425—428.
Buge, So2)hus. Dresden und die Säclisisclie Schweiz. Mit 148 Ab-
bildungen nach pliotographischen Aufnahmen, zwei Skizzen und
einer farbigen Kalte. (A. u. d. T. : Land und Leute, Monographien
zur Erdkunde, herausgegeben von A. Scobel. XVI.) Bielefeld
und Leipzig, Velhagen & Klasing. 1903. 175 SS, 8°.
Sauppe. Aeltere Besucher und Bewohner des Oybiu: Gebirgsfreund
XV (1903), 17—19.
Schfeiiff'lejr. Die augebliche Testamentsklausel Augusts des Starken:
Sachs. Kirchen- und Schulblatt. 19i'.3. Nr. 6. Sp. 70— 73.
Schlauch, G. Sachsen im Volksmunde: Unsere Heimat II (1902/3),
142-144. 151—153. 181 — 184. 197—201. 231-235.
— Die kirchlichen Verhältnisse zu Dohna bis zur Reformation: Über
Berg und Thal XXVI (1903), 177—180. 185—187. 197-200.
Schmer tosch v. liiesenthal, B. Die Pirnaer Kircheubibliothek mit
ihren Handschriften und Inkunabeln: Centralblatt f, Bibliotheks-
wesen XX (1903), 265—273.
Schniiä, Otto. Musik am sächsischen Hofe. Bd. 5. Zwei Märsche
von König Anton von Sachsen. Für Klavier bearbeitet und
herausgegeben. Leipzig, Brüssel, London, New- York, Breitkopf &
Härtel. [1903.] 5 SS. 8».
— Die Geschichte des Dresdner Hof-Orchesters: Die Musik I (1902),
2103—2117.
Schmidt O. E. Die Ausgrabungen in der ehemaligen Klosterkirche
zu Seufslitz: Meifsner Tageblatt. 1903. Nr. 74. S. 5 f.
Scholz, M. Unterirdische Gänge in Lichtenstein: Licht enstein-
Callnberger T.igeblatt. 1903. Nr. 113. Beilage.
Schumnnv, Paul. DerNeptunsbruunen [zuDresden]: Dresdn.Anz. 1903.
Aulserordentl. Beil. f. d. Deutsche Städteausstelluug. Nr 1. S. If.
/— y Aus der Geschichte des Sächsischen Kunstvereins: Dresdn.Anz.
1903. Nr. 117 f. 121. 125. 142.
Schuriq. Eugen. Das Reinholdsche Uniformenwerk: Kamerad XLI
(1903). Nr. 32. S. 11— 13. Nr. 33. S. 11 f. Nr. 34. S. 9f.
/— y König Albert und sein Reitlehrer: ebenda Nr, 24. S. 21 f. Nr, 25.
8. 1 1.
/ — ] Der kursächsische General von Milckau und die Einführung der
Kartoffeln in Sachsen: ebenda Nr. 26. S. 3
Schivenck, Rud. Zur Vorgeschichte des V^ogtlaudes: IL Bericht des
nordoberfränk. Vereins für Natur-, Geschichts- und Landeskunde
in Hof erstattet im Jahre 1900. S. 35—40.
Seeliger, E. A. Zur Verwaltungs- and Verfassuugsgeschichte Löbaus
bis zum Pönfalle: Neues Lausitzisches Magazin LXXIX (1903),
34-134.
Sehlinq, E. Ein Gutachten des Konsistoriums zu Leipzig vom Jahre
1656: Deutsche Zeitschrift für Kirchenrecht XIII (1903), 210—233.
Seitz, Otto. Der authentische Text der Leipziger Disputation (1519).
Aus bisher unbenutzten (:J^iiellen herausgegeben. Berlin, C. A.
Schwetschke & Sohn. 1903. V, 247 SS. 8».
Seydel, Paul. Frau Oberstleutnant Helena Dorothea von Schönberg
geb. von Wallwitz auf Rittergut Limbach (1746—1799), die edle
Wohltäterin Limbachs. Ein Lebens- und Kulturbild nebst einem
Porträt dieser Wohltäterin. Limbach i. S., Selbstverlag. l&OS.
31 SS. 80.
Literatur. 387
Seyfert, Bich. Die Landscliaftsschilderung. Ein fachwissenschaft-
liches imd psychogenetisches Problem, dargestellt au der lieimat-
kuudlicheu Literatur über das Königreich Sachsen. Leipzig, Wunder-
lich. 1903. IV, 113 ÖS. 80.
Sigismund, Ernst. Der Dresdner Oberhofmaler Samuel Bottschild:
Dresdn. Anz., Sonntagsbeilage. 1903. Nr. 12 f. S. 61—63. 65—67.
(Spindler, H.) Zwickau. II. Stadtpark und Schwaneuschlols: Unsere
Heimat II (1902/3), 116-119.
Stock, E. Einiges zur Gesch. d. Mühle zu Schmilka: Über Berg und
Thal XXVI (1903), 174.
Teichmahn, Emil. Zur Geschichte der Vogtland. Perlenfischerei:
unsere Heimat II (1902 3), 160—162. 177—181.
Tille, Armin. Sächsische Gesellenbrüderschaften [aus dem Stadt-
archiv zu Grimma] : Mitteilungen des Vereins für Sachs. Volks-
kunde III (1903), 22-26.
Uhhnann-Uhlmarinsdorff, Arthur B. Zwei bist. Funde [Schlufsstein
z. Gruft des Abts Heinrich v. Schleinitz u. Wappen Augusts d.
Stark.] : Chemn. Allg. Ztg. I«y02. Nr. 68.
— Das Wappen Augusts des Starken: ebenda Nr. 87.
— Heinricus, der vorletzte Abt des Chemn. BeuetUkt.- Klosters 1483
bis 1522: ebenda Nr. 102.
— Zur Geschichte des Schlosses Neukirchen: ebenda Nr. 178.
— Die Stätte des Stammschlosses derer von Einsiedel: ebenda
Nr. 191.
— Das Körnerhaus in Chemnitz: ebenda Nr. 301.
— Alte Kirchenlotterien: ebenda 1903 Nr. 121.
— Die Geilsel-Säule in der Schlofskirche : ebenda Nr. 124.
— Vogel^chle^sbestimmungen aus alter Zeit [Würzen 1537]: ebenda
Nr .^129.
— Georg Oesterreicher, der erste Amtshauptmann von Chemnitz:
ebenda Nr. 165 f.
— Niederwiesaer Abgrabungen: Chemnitzer Neueste Nachr. 1902.
Nr. 100.
— Die Herren von Limbach: ebenda Nr. 178.
— Das Gasthaus „historische Ecke'': Chemn. Tagebl. u. Anz. 1902.
Nr. 229.
— Ein Handschreiben des Baumeisters Hans Irmisch vom Jahre 1569:
Freiberger Anz. u. Tagebl. 1903. Nr. 128.
— Zwei weitere Handschreiben des Dom-Baumeisters Hans Irmisch:
ebenda Nr. 139.
— Eine unbekannte Urkunde [Fritz v. Schönburg 1381]: Zwickauer
Neueste Nachr. 1903. Nr. 180.
Ulbricht. Rede bei der Feier zum Gedächtnis des hochseligen Königs
Albert: Jahresbericht des Kgl. Gymnasiums zu Dresden-Neustadt
XXIX (1903), 3-8.
Urban. Die Entwickelang der Telegraphie im Königreiche Sachsen
bis zum Jahre 1866: Archiv f. Post u. Telegraphie. 1903. Nr. 13.
S 389—395.
Vogel. Der Rudelsdorf er Triftstreit: Wissenschaf cl. Beil. der Lpz.
Ztg. 1903. Nr. 58. S. 233—235.
/ Voigt. O.J Wie man vor Eröffnung der Bahnen zur Leipziger Messe
reiste: Lpz. Tgbl. 1903. Nr. 9. S. 120.
— Vom Serpentin und der Zöblitzer Serpentinstein-Industrie: ebenda
Nr. 105. S. 1465.
— Das BrÜL-kengericht zu Eisdorf: ebenda Nr. 182. S. 2635.
25*
388 Literatur.
Wäschke. Regesten der Urkunden des Herzog). Haus- und Staats-
archivs zu Zerbst aus den Jabren 1401—1500. 1. Heft. Dessau,
C. Dünnhaupt. 190.3. 48 SS. 8".
WewscJimk. Ferd. Willi. Chronik von Wachau. Leipzig, ß.Maeder.
(1903.) XIL 139 SS. 8«.
Weise, Rieh. Die Vollvs-Schule in der Landgemeinde Radebeul von
ihren Anfängen bis zur Gegenwart. Nach urkundlichen Quellen
als Baustein der sächsischen Schulgeschiclite bearbeitet. (Zum
25jährigen Bestehen des selbständigen Schulbezirkes Radeheul
am 6. Mai 1903.) Sonder- Abdruck aus dem Radebeuler Tageblatt.
Radebeul, Kupky & Dietze. (1903.) 90 SS. 8^.
(Wendf, Ferd. Marin, und Fleivka, Robert.) Die beiden er.sten
Direktoren des katholischen Seminars zu Bautzen: Joseph Holfmann
(1851—1862), Hermann Blumentritt (1862—1891). (Als Manuskript
gedruckt.) (1903.) 32 SS. 40.
Widemanti, E. Aus der Vorzeit. Stammtafeln zu der Geschichte der
Familie Bormann: Nachrichten über die Kirchgemeinde Höckendorf
mit Borlas und Obercunnersdorf vom Jahre 1902. S. 11—16.
Wirth. Christoph Arnold, der Sommerfelder Bauernastronom: Lpz.
Tgbl. 1903. Nr. 236. S. 3413 f.
Wispel, Adolf. Entwickelungsgeschichte der Stadt Naumburg a. S.
nebst einem Anhang: Abrifs der Gescbichte von Freyburg a. U.,
Goseck, Schöuherg, Saaleck und Rudelsburg. Naumburg a. S.,
Albin Schirmers Buchhandlung (C. Salzmann). ^1903. VI, 120 SS. 8».
Wolf. R. Die Ephorie Meifseu in kulturgeschichtlicher Beleuchtung:
Wissenschaftl. Beil. der Lpz. Ztg. 1903. Nr. 54. S. 217 f.
Wünschmmi'n , Max. Rede auf König Georg, gehalten am 8. August
1903 zu Annaberg. 15 SS. 8».
Wustman7i. G. Zur frühesten Kunstgeschichte Leipzigs : Lpz. Tgbl.
1903 Nr 310. S. 4437 f.
W[usimaf}7iJ, Gr. Der Leipziger Student Goethe: ebenda Nr 323.
s. 4.599.
[—] Der Tanz in Leipzig im fünfzehnten und sechzehnten Jahr-
hundert: ebenda Nr 99. 101. S. 1389. 1417.
f-J Die Kantorei in Taucha: ebenda Nr 231. S. 33.39 f.
/— / Die Umgestaltung der Westseite Leipzigs: ebenda Nr. 349.
S 4943.
Zemmrich. .7. Die vogtländische Landschaft von einst und jetzt:
Unsere'Heimat II (f902,3), 105-110. 129—133.
— Bilder aus Plauen i.A". VI. Die Bahnliofstrafse: ebenda 94—96.
Zlekursch, Joh. August der Starke unl die katholische Kirche in
den Jahren 1697 — 1720: Zeitschrift f. Kirchengeschichte XXIV
(1903), 86-1.35. 232—280.
Zimmermann^ Ernst. Der Blumenstraufs in der Kgl. Porzellan-
sammlung: Dresln. Anz. 1903. Nr. 111. S. 2f.
— Der Gobi- und Silbeiklunpen Böttgers in der Königlichen Por-
zellansammlung: Dresdn. Anz., Sonntags -Beilage. 1903. Nr. 36.
S. 1(:1-16.3.
— Die Porzellanplastik Kändlers: Das Museum VIII (190.3), 21—24.
Zinck, Paul. Das Rocblitzer Museum: Unsere Heimat II (1902/3),
169—172.
Zfinck], P. Aus einer Leipziger Pestordnung des 17. Jahrhunderts:
Lpz. Tgbl. 1903. Nr. 349. S. 4940.
Züchommler. Max. Zum hundertjährigen Geburtstag von Julius
Mosen:Wis^enschaftl. Beil. der Lpz. Ztg. 1903. Nr. 79. S. 317— 319.
Literatur. 389
Die staatliche Denkmalpflege in Sachsen: Lpz. Tgbl. 1903.
Nr. 297. S. 4253.
Dr. Gustav Klemm als Schilderer erzgebirgischer Zustände und
erzgebirgischen Lebens: Glückauf! XXIII (1903), 49 — 53.
Alte sächsische Orden: ebenda Nr. 109. S. 1524.
Der Siebenjährige Krieg 1756 — 1763. Herausgegeben vom
Grofsen Generalstabe. Kriegsgeschichtl. Abteilung II. (A. u. d. T. :
Die Kriege Friedrichs des Giofsen. lil. Teil.) Bd. III: Kolin.
Bd. IV: Grofs-Jäger.sdorf und Breslau. Bd. V: Hastenbeck und
Kolsbach. Berlin, Ernst Siegfried Mittler & Sohn. 1901— 1S03.
VIII, 231 u. 24; X, 254 u. 52; VIU, 251 u. 54 SS. 8». Mit 15,
12, 10 Karten, Plänen und Skizzen
Spitzenklöppeln im Erzgebirge vor 100 Jahren: Unsere Heimat II
(1902/3), 215.
Zui- Geschichte und Ernexierung der Kirche von Wahren: Lpz. Tgbl.
1903. Nr. 295. S. 4223.
Die Kirche zu Ziegelheim: Schönburger Tageblatt. 1903. Nr. 89.
2. Beil. S. 1 f.
Aus alter und neuer Zeit. Localgeschichtliche Monatsbeilage zum
Local-Anzeiger für die Ortschaften des Lockwitz-, Müglitz- und
Weifseritztales U.S.W. Redakteur P.Welzel. Nr. 104-110. ]902;3.
Inhalt: Parochialgeschichtliches von ßöhrsdorf. — Bamberg,
Kauscha im Jahre 1813 — Pilk, Über wüste Marken, insbes. die
Wüstung Zscheisewitz.
Dresdner Geschichtsbläfter. Herausgegeben vom Verein für Ge-
. ^ schichte Dresdens. Jahrg. X1I(1903). Nr 2.
Inhalt: 0. Richter, Aufwand eines Dresdner Brautpaares in
der Rokokozeit.
Mitteilungen des Vereins für Chemnitzer Geschichte. XII. Jahr-
buch für 1902—1903. Chemnitz, 0. Mays Buchhandlung (E. Roeder).
1903. 92 SS. 8°.
Inhalt: E. Weinhold, Aus heiteren und trüben Tagen unseres
Schlosses. — R. Franke, Chronikalische Reimereien alter
Kirchendiener von Chemnitz, — P. Uhle, Der Aufruhr in
Chemnitz am 11. September 1830. — Ders., Carl Paul Kirchner.
— G. Franke, Alfred Matiug- Sammler.
Mitteilungen des Verei7is für Geschichte der Stadt Meißen. Des
6.Bandes3.Heft. Meifs^n, Louis Mosche (Komm.). 1903. S.269— 404.
Inhalt: K. v. Kauf fun gen, Die älteste Meiisner Stadtrech-
nung vom Jahre 1460. — Loose, Beiträge zur Meifsner Ge-
schichte. — Leicht, Wilhelm Loose. — Schulze, Karl Gottlob
Gebauer. — K. v. Kauffungsn, Zur Geschichte Meifsens im
Kriegsjahre 1745. — Loose, Ältere Beiträge zur Meifsner Ge-
schichte. — Instruktion für den Stadtmusikus in Meifsen (1837).
Mitteilungen des Vereins für Geschichte von Annaherg und Um-
gegend. VIIL Jahrbuch für 1900—1902. 2. Bd, S.Heft. Annaberg,
Graser (Komm.). 1903. S. 157—220.
Inhalt: Oskar Michael, Die Annaberger Hospitalordnung
vom Jahre 1550. — E. F i n c k , Stürme und Nöte bei dem
Posamentierer-Handwerke, ein Beitrag zur Geschichte der Anna-
berger Erwerbsverhältnisse zwischen 1750 und 1850.
Eegister.
Abtei -Lungwitz bei Waidenburg
52.
Adelmann v. Adelmannsfelden,
Bernhard 103.
Adolf, Bisch, v. Merseburg 107.
Alba, Hzg. V. 129ff. 257.
Albern, Job., Bürgermeister zu
Leipzig 3i7,
All)ernau bei Schneeberg 47. 49. 56.
Albert, Saloraon, Leibarzt 175.
Albrecht (d. Beherzte), Hzg. v.
Sachsen 63. 73.
— Hzg. V. Baiern 301 f.
— jMarkgraf v. Brandenburg-
Kulmbach 132. 276. 279.
■ — Erzbisch, v. Mainz u. Magde-
burg 103 ff. 246.
— Hzg. V. Preufsen 246. 272. 276.
Albreciitsburg 334.
Alexander VI., Papst 243.
Algarotti 336.
Allstedt, Amt 306.
V. Altenberga, Dietr., Burggraf 20.
Altenburg 42. 174. 304. 306.
Altzelle : Annales Vetero-Oell, 226.
am Ende, Michael, Bürgermstr.
zu Döbeln 75.
Ainpfurth bei Wanzleben 174 f.
177.
T. Andelot, k. Kämmerer 299.
Anhalt s. Georg, Wolfgang.
Anna, Gem. Markgraf Wilhelms I.
72.
— Landgräfin v. Hessen 83 ff.
Annaberg, Epborie 47. 66.
Annalista Saxo 224.
Antoninus, Erzbisch, v. Florenz
233.
Aperbach, Petrejus 109.
Arad 140 f. 145.
Arnold (von Quedlinburg) 236.
— , .Tob., aus Lützen 176.
Arnoldsgrün i. Vogtl. 200.
Arras s. Granvella.
Aue 44. 49. 56 f. 60. 62. 64.
Auerbach b. Zwickau 44. 62.
— i. Vogtl. 56 f. 60. 64. 101. s. a.
Stromer.
V. Auersperg, Graf, Feldmarschall-
lentnant 152.
Augsburg 254. 258 ff. 302.
August, Ivurf. V. Sachsen 62. 66.
129. 257. 271. 275. 279. 284ff.
— d. Starke s. Friedrich August.
Augustusburg 333 f.
de Avila, Luis 125 ff.
Baden s. Ludwig Wilhelm.
Baiern s. Albrecht.
V. Ballhausen, Sifried 350.
Balthasar. Landgraf v. Thüringen
4 ff. 8.
Bärenwalde b. Kirchberg 51. 56f.
Baselius, Nicol., Mönch in Hirschau
228.
Baumann, Haus, aus Rotenburg
o./T. 111. llöff.
Bautzen 17.
Becheler, Eüdiger 24.
— Tilo 24.
Becse in Ungarn 138 f. 142 f. 153.
Becskerek in Ungarn 145 ff.
Beichlingen, Graf Adam zu 82. 97.
Beieifeld bei Schwarzenberg 44.
49. 60f. 64.
Belgrad 140 f. 149. 152.
V. Bergamo, Jacob Philipp 232 f.
V. Berlepsch, Sittich 86.
V. Berngershain, Rulo, Bürger-
meister zu Leipzig 3]6f.
Register.
391
Bernsbach b. Schwarzenberg 49.
Beinsdorf b. Lichtenstein 44. 54.
60. 63. 65.
Beintitz b. Lommatzsch 10.
Bertha v. Groitzsch, Gem. Dedo IV.
61.
Beutha bei Hartenstein 44. 54.
60. 62. 65 f.
Bing, Simon, hess. Rat 282 f.
Blättner, S., Zeichner 334.
Blondus, Flavius 234.
Blum, Mich., Buchhändler in
Leipzig 339.
Bockau b. Aue 49. 50. 62.
Bockwa b. Zwickau 55.
V. Bodenhausen, Kraft, Statt-
halter von Kassel 94.
Böhmen s. Johann, Karl IV.
Borner, Nickel, in Döbeln 74.
Börtewitz b. Mügeln 29.
V. Böse, Christof Dietr. 150.
Botho's Chronik der Sachsen 225.
V. Boxberg, Friedr. Wilh. 202.
V. Boyneburg, Ludw., Statthalter
an der Leine 83 ff.
Biandenburg s. Albrecht, Hans,
Joachim.
V. Brandenstein, Heinrich 12.
Braunschweig, Herzöge von 245.
Breiteubruun b. Schwarzenberg
49. 56 f.
Brück, Ch)'istian 254.
— Greg., Dr., Kanzler 254 f. 261.
264. 269 ff.
Brühische Sammlung 336.
Brünlos b. Stollberg 53.
V. Bünau, Heiur,, zu Droyfsig
249. 2781
Bürgel 3.
Burkersdorf b. Kirchberg 55.
Burkhard, Magister 297 f.
Burkhardtsgrün b. Schneeberg 47.
Bussv-Rabutin, Graf 144. 150.
153.
Cainsdorf b. Zwickau 55.
Callnberg 48.
Capito 106.
V. Cappelndorf, Nicol. 16.
— Theod., Notar 28.
Caprara, Enea Silvio, öster. Feld-
marschall 135 ff.
v. Carlowitz, Christof 280.
— Georg 254 f. 264.
Carlsfeld b. Schwarzenberg 57.
Chemnitz 74. Kloster 15. Archi-
diakonat 51.
Christian IL, Kurf. v. Sachsen
174. 177 f.
Christina, T. Hzg. Georgs v. Sach-
sen 99.
Christof, Hzg. v. Württemberg
302.
Chronica episcop. Merseburg. 224.
— minor auct. Minorita Erphord.
223.
— s. Petri Erford. moderna 223.
345 ff.
Chronicon montis Sereni 226.
— terrae Misn. 225.
— Vetero-Cell. minus 226.
— Wirceburgense 229.
V. Chwalkowski, brandenburg. Ge-
sandter 136.
eine. Job.. Bürgermstr. zu Leipzig
316.
V. Cleen, Dietr., Laudkomtur zu
Mai'burg 88.
Clemens VII., Papst 243.
Cochlaeus 244 338 f.
Colditz, Amt 259.
de Colonna, Pirro, kais. Kriegs-
bevollmächtigter 257.
de Columna, Job. 233,
Contarini, venetian. Gesandterill.
Cordus, l^uricius 109.
Crandorf b. Schwarzenberg 49. 56.
Cranzahl b. Schiettau 53.
v. Creutz, Wolf 128. 130.
Crocus, Rieh. 103.
Crossen b. Zwickau 55.
Crottendorf b. Scheibenberg 45.
48. 53. 56. 60. 62. 65 f.
Crusse, Marg., in Döbeln 77.
— Nicol., in Döbeln 77.
Crutziger, Otto, Ratmann in
Leipzig 317.
Csanad in Ungarn 139 ff'.
Culitzsch b. Wilkau 55 f.
Cunersdorf b. Kircliberg 56.
Cunnersdorf b. Schiettau 53.
v. Danckelmann. Nicol. Bartbol.
142. 146.
David, Bildhauer .336.
Deak, Paul, Oberstleutnant 138.
144.
Delitzsch 42.
Dennheritz b. Meerane 54. 63.
Deva an der Marcs 142.
392
Eegister.
Dietrich (d. Bedrängte), Markgraf
T. Meifsen 55. 67.
— Bisch. V. Meilseu 22.
V. Dieskau, Otto, Kammerherr
340 ff.
Dinyas in Ungarn 135. 147, 153.
Dlugossus, .Joh.Longinus sive 235.
Döbeln 5. 9. 67 ff.
Dobenau, Arcbidiakonat 43.
Doberuitz b. Müi^elii 29.
V. Domberg, WUh. 90.
Dornbnrg, Amt 250. 252.
Dorothea Maria, Gem. d. Hzg.
Johann v. Weimar 174.
Dresden 5. 136. 15öff. 313.
— Generaldirektion der Königi.
Sammhmgen 335 ff.
Dresseden, Claus, in Döbeln 77.
Dünewald, Graf, Geueraladjutant
141.
Dungersheim von Ochsenfart 106.
V. Ebelebeu, Apel 96.
— Lutold 39.
Ebersbach b. Waidenburg 51.
Ebirhardi, Nicol., bischöfl. Ofhzial
31. 34.
Eck, Dr. 104. 244.
Eibeustock 50. 57. 61. 64.
Eisenach 25. 38. 349 f.
Eiseuberg 251. 280f. 288ff. 304ff.
Ekkehard von Aura 229.
Elisabeth, Gera. Markgraf Wil-
helms I. 68.
Elisabeth (von Rochlitz), Gem.
Hzg. Johanns v. Sachsen 79 ff".
304
— , T. Landgraf Wilhelms d. Alt.
V. Hessen 93.
Elterlein b. Annaberg 45. 54. 60.
62. 64 ff".
Emser 244.
V. Ende, Götz 82.
Engeische Sammlung 336.
Eobanus, Helius, Hessus 109.
V. Epstein, Eberh. 83.
Erasmus 103. 105. 108.
Erfurter Geschichtsquellen 345 ff.
Erlbach b. Stollberg 52.
Ernst, Kurf. v. Sachsen 63. 73.
Ernsttal 52.
Eschwege 83.
Eugen, Prinz v. Savoyen 145. 152 f.
V. Fabrice, Kriegsminister 157.
Fachs, Dr. 252. 264. 269 ff. 290.
Fasrellus, Simon 338 f.
V. Feilitzsch, Adam Wolf, auf
Weischlitz 202.
— Christian Lazarus 203.
Gem. s. Thofs
— Hans Joachim 202.
— Konrad Bernhard 202.
— Thomas Joachim 201.
— Urban Caspar 202.
— Ursula geb. v. Boxberg 202.
Ferdinand I., König 112ff. 259.
264. 2'/0. 285. 300 ff. 339.
Florenz s. Antoninus.
Frank, Familie, zu Kanienz 169.
— Andreas 106. 110. 168fi'.
— Anna s. Leffler.
— Dorothea 169 ff.
— Geld 169.
— Jost 169 ft\
— Mathis 169.
— Melchior, aus Lützen 176.
— Nikolaus 169 ff.
Frankfurt a./Ü. 239.
Frankreich 280. 285. 296. 298 f.
s. a. Heinrich.
Franz Otto, Hzg. v. Lüneburg 302.
Freiberg 3. 5.
V. Freiberg, Hermann, ßatmann
zu Leipzig 317.
V. Freising, Otto 230.
de Friburg, Bertoldus, Eatmann
zu Leipzig 316 f.
Friedrich (d. Freidige), Markgraf
T. Meifsen 21. 67. 72.
— (d. Ernste), Markgraf V. Meifeen
8 ff. 37.
— (d. Strenge), Markgraf v.
Meifsen 4 &. 8. 22. 25 ff. 36 ff'. 72.
— (d. Streitbare), Kurf. v. Sachsen
40. 69. 75. 78.
— (d. Einfältige), Landgraf v.
Thüringen 199.
— (d. Friedf ), Kurf. v. Sachsen 199.
— (d. Weise), Kurf. v. Sachsen 245.
— Sohn Hzg.Georgs V.Sachsen 96.
— Hzg. V. XVeimar 174.
— Bisch. V. Merseburg 4.
Friedrich August I., Kui'f. v.
Sachsen (August IL, Kg. v.
Polen) 139 ff. 327. 335. 337 f.
342. 356 ff.
Friedrich Wilhelm, Hzg.v. Sachs.-
Altenburg, Administrator 174.
201.
Register.
393
Friedrichsgrün b. Zwickau 48.
Frisner, Andr. , Prof. der Tb eol.
iu Rom 218.
Fugger, Jakob 117 ff.
— Ulrich 122.
Futtak in Ungarn 137.
Gableuz b. Stollberg 53.
Gaguiuus, Robertus 230.
Gartolf, Andreas 19.
Garzo, Job. 226.
Gautzsch b. Leipzig 340 ff.
Georg, Hzg. v. Sachsen 79 ff. 107.
220. 238. 241 f. 244f. 338 f.
— Kürst V. Anhalt 294.
— Hzg. V. Mecklenburg 282.
V. Germar, Statthalter zuZwätzen
249.
Gersdorf b. Hohenstein- Ernsttal
44. .54. 60. 63. 65.
Gerstungen 268.
Gesau b. Glauchau 54. 63.
Gesta archiepiscop. Magdeburg.
225.
— episcop. Halberstad. 224.
— Trevirorum 230.
Geyer 53.
Giegengrün b. Kirchberg 55.
Giefsen 83.
Glauchau 44. 48. 54. 56. 58ff. 62 ff.
Glossen b. Mügeln 29.
Gnäditz b. Weifsenf eis 19.
V. Goch, Dietr., Domherr zu
Meifseu 8.
Golfsen, Burggraf \. 6.
Gorau, Wüstung b. Oschatz 29.
Gotha 38 f. 257. 302 ff.
Gottesgab 56.
Granvella, Eisch. v. Arras 257.
259. 262. 264. 267. 278. 299 ff.
Grauschwitz b. Mügeln 29. 35. 39.
Gregor XL, Papst 22.
Griesbach b. Schneeberg 45 ff. 56.
60 f.
Grimma 74.
de Grimmig, Nicol., Bürgermstr.
zu Leipzig 316 f.
Groitzsch 12 s. a. Bertha.
Groniewald, der, b. Mügeln 30.
Gronsfeld, General 150.
Grofsenhain 5. 34.
Grofswaideiu 140.
Groze, Job. 19.
Grumbach b. Waidenburg 51.
Grünhain 45. 52 ff. 60 ff'. 64.
Grünstädtel b. Schwarzenberg 49.
56 f
Guben 9.
V. Hain, Jobst, Kanzler des Hzg.
Johann Friedlich 249. 252.
262. 272. 278.
Halberstadt, Bisch, v. 40. s. a.
Ludwig.
— Konrad v., Weltchronik 346.
Hans, Markgraf v. Brandeuburg-
Küstrin 276. 279. 284 ff. 301 f.
Härteusdorf b. Wildenfels 44. 48.
60. 62. 64.
Hartenstein 59 f. 61 f. 64f.
Hartmannsdorf b. Kirchberg 55 f.
Hartraanustorf s. Ortmannsdorf.
Hartleder, Job. 176.
— Valentin 176 f.
— s. a. Hortleder.
Hase, Dr., Jülichscher Gesandter
299.
Haseuberg, Job. 339
V. Haugwitz, Gelfrat 52.
Hebestreit, Heinrich 19.
Hegendorfer, Christof 103.
Heideck, Hans 283. 285 f. 304.
Heinecken 336.
Heinitz, Nicol., Dr., Domherr zu
Meifseu 87.
Heinrich (d. Erlauchte), Mark-
graf V. Meilieu 67.
— (d. Fromme), Hzg. V.Sachsen 65.
— IL, Kg. V. Frankreich 294. 298.
— V. Plauen, Burggraf zu Meifseu
301 f.
— Pfarrer in Nossen 32.
Heinrichsort b. Lichtenstein 48.
Heifsler Graf v. Heitersheim, öster.
General d. Kav. 135. 137 ff".
Heister, Graf, Geueralfeldzeug-
meister 137 ff.
Heldrungen 257.
Helwig, Hans, in Döbeln 77.
— Job., Prior des Dominik -Kl.
zu Pirna 241.
Herbeville, Graf, Feldmarschall-
leutnant 139.
Herbsleben, Amt 306.
V. Herford, Heinr. 224.
Herrn annstadt 142.
Hersfeld 87 f.
Hessen s. Anna, Elisabeth, Phi-
lipp, Wilhelm.
Hirschfelde 155. 159.
394
ßegister.
Historia Francorum Senonensis
231.
Höckendorf L. Leisnig 29. 35. 39.
Hof b. Oschatz Hoff.
Hohenforst 61 f.
Hohensteiii i. Erzgeb. 52. 63.
Hohudorf b. Lichteusteiu 48.
V. Hohnsteiu, Graf Ernst 96f.
— Graf Heinrich (1344) 14.
(1438) 40.
(1505) 82.
Hortleder, Fiiedr. 174 ff.
— Valentin 174 ff.
— s. a. Hartleder.
Hosang, Job., Bürgermstr. zu
Leipzig 317.
Hundshiibel b. Eibenstock 50f.57f.
Hunleben, Heinr., Bürgermstr. zu
Leipzig 317,
Hussiten 77 f.
V. Hütten, Ulrich 103 f. 106.
de Ileburch, Job., Bürgermstr.
zu Leipzig 316 f.
Ingolstadt 219.
Innsbruck 298 ff.
Jahna b. Oschatz 116 f.
Jena 174 f. 253 ff.
Jeuapriefsnitz b. Jena 19.
Jeuö in Ungarn 140f.
Jerisau b. Glauchau 54. 63.
Joachim I., Kurf. v. Brandenburg
245.
— IL, Kurf, V. Brandenburg 248.
259. 263 f. 267. 302,
Johann, Hzg. v, Sachsen 79 ff.
— (d. Bestand.), Kurf. v. Sachsen
245.
— Hzg, V. Weimar 174. 177 f.
— Kg. V. Böhmen 14,
— L, Bisch. V. Meifeen 5f. 16f,
22. 25. 32.
— IV,, Bisch. V. Meifsen 73.
— XII., Papst 242.
— Decan in Gotha 37 f.
Johann Albrecht, Hzg. v. Mecklen-
burg 276. 285, 287 ff'. 292.
Johann Ernst, Hzg. v. Weimar 302,
Johann Friedrich (d. Grofsmütige),
Kurf. V. Sachsen 106, 115 ff.
200, 246. 248 ff,
(d. Mittlere) 260. 276, 284 ff.
Johann Georg III., Kurf. v,
Sachsen 136,
Johann Georg IV., Kurf. v. •
Sachsen 136.
Johann Philipp, Rheingraf 295.
Johann Wilhelm, Hzg. v, Weimar
272. 281. 286.
Johaungeorgenstadt 48.
Jonas, Justus 106.
Judeman, Arnold 38.
Jülich s. Wilhelm.
Jüterbog, Kreistag (1549) 273.
Kaie, C, Ratmann zu Leipzig 317.
Kamburg, Amt 250. 252.
Kamenz i. Sa. 168 ff.
Kämpfersgrün b. Löfsuitz 54,
Kapellendorf b, Weimar 268.
Karansebes in Ungarn 139. 141.
Karl IV., Kg, v. Böhmen 17,
— V,, Kaiser 112 ff 254f. 262 ff.
285. 2 97 ff.
— Hzg. V, Lothringen 145.
Kassel 83. 97.
KeUer, Volkmar 92 f.
Keyl, Hans, in Kamenz 169 f.
— Walpurge 170.
Kirchberg b. Stollberg 52.
— b. Zwickau 55 ff.
— Burggrafen v. 19 ff.
Albrecht 20.
Hartmann, 20,
V. Kirchberg, Familie 20 f,
— Heinrich 21,
— Johann 19.
— Konrad s. Wallhausen.
— Weruher 20.
— Wirich 19ft\
Kitzing, Dr. 251 f. 278 f.
Kleinbernsdorf b. Remse 54.
Klein -Kauizsa in Ungarn 138 f.
Kleinwulm b. Zwickau 55,
Klemm, Gustav, I)r, 337.
Klösterlein -Zelle b. Aue 44. 49.
60 ff
Knobeisdorf b. Döbeln 70,
Knothe, Herrn., Friedr,, Geh.
Hofrat 155 ff'.
— Karl Friedr,, Pfarrer in Hirsch-
felde 155 ff.
V. Kochberg, Hartmod 19.
V. Kolditz, Thimo, Marschall 36.
38 f,
Komerstadt, Dr. 280, 284. 290.
Kommission , Kgl, sächs. , f. Ge-
schichte 164 ff,
Königsberg, Amt 288 f. 304. 306.
Register.
395
Königstein 336.
Königswalde b. Schiettau 53.
Kottbus 239.
Kottengrün i. Vogtl. 201.
V. Kottvvitz, Heiur., Protonotar
8. 12. 27. 33. 37.
Krakau 239.
Krell, Nicol. 353 ff.
Krenziger 254. 261.
Kudorti', Heinr., zu Lobeda 73.
Laraberti Annal. Hersfeld. 223.
Lang, Job., in Erfurt 104 f. 107 ff.
— Paul 223.
Langenbach b. Hartenstein 50.
Langensalza 94 ff'.
Lasan, Oswald, v. Zwickau, Mag.
107.
Lauer b. Leipzig 340 f.
Lauter b. Aue 49. 62.
Lazius, Wolfg. 111 ff.
Leöler, Anna, geb. Frank 169 ff.
— Stephan 170 ff.
Leipzig 3. 6 f. 39 ff". 74. 252 f. 256.
258. 271. 307 ff; 333 ff. 340.
— Universität 101 ff'. 156. 171.
218. 220.
— Dominik. -Kloster 242.
Leisnig, Amt 259,
— Burggrafen 29. 32. 61.
Albrecht 72.
— — Hugo 82.
Leonhard, Primarius in Lauban
156.
Leouhart, Sebast., Mag. 175.
Leopold 1., Kaiser 134 ff.
Lersener, Heinr., hess. Sekretär
111. 123.
Leutersbach b. Kirchberg 56.
Lichtenstein 44 f. 48. 58 ff. 62 ff.
Limbach b. Oschatz 29.
V. Limbach, Bartholom. 30.
— Benedictus 30.
— Deinhard 30. 32 f. 35. 39.
— Dietr. d. Alt. 31.
— Dietr.', Pfarrer in Mügeln,
Protonotar 27. 29 ff.
— Elzebeth, ISfonue in Sornzig 30.
— Hans 30.
— Hermann 30. 35.
— Job. 30. 32. 35.
— Margarete, Xonne in Sornzig
30. ■
— Michael 30.
— Strenflil 30. 35.
V. Limbach, Wernher 30. 35.
— Wolmann 30.
Limmer, Joh., Eektor iu Witten-
berg 176.
Lindenau b. Schneeberg 47.
— Job., Bürgermstr. in Leipzig
317.
Lindner, Job., der Pirnaische
Mönch 217 ff.
Linz 298 ff.
Lippa a. d. Maros 135. 137 ff.
Löbichau b. Jena 19.
V. Lobkowitz, Nicl. 41.
Lobsdorf b. Glauchau 44. 54. 60
63. 65.
Lochau 294.
Loose, Wilhelm, Prof. 324 ff.
Löfsnitz i. E. 44. 50. 54. 58 ff.
62. 65 f.
Lothringen s. Karl.
V. Loucha, Heinr. 38.
V. Löwenstein, Eitel 94.
— Heinrich 94.
— Joh. gen. Schweinsburg 94.
— Kaspar 94.
V. Loxau, Georg 120.
Luckau 3.
Luckewitz b. St. Egidien 44.
Ludwig, Markgraf v. Meifseu,
Bisch. V. Halberstadt 4f.
— IV., König 13.
Ludwig Wilhelm, Markgraf v.
Baden 136. 150.
Lugau b. Stollberg 44. 54. 60. 62
64 ff.
Lugos 135. 141.
Lüneburg s. Franz Otto.
Luther 105 f. 243 ff.
V. Lüttichau, Georg Ehrenfried
137.
Lützen 176 f.
Magdeburg 282. s. a. Alhrecht.
— Schöppenchronik 226.
Mainz s. Albrecht.
Mako in Ungarn 141.
Maler, Matthaeus, Drucker zu
Erfurt 108.
V. Malticz, Albr., Hofrichter 14.
Mameranus 117. 123.
Mansfeld, Graf Hans Georg 264.
271.
— Graf Volrad 276.
V. Manteuffel. Graf Ernst Christoph
340 ff.
396
Register.
Marburg- 83. 85. 87 f.
Marieiiey 198 ff.
V. — , die (de Marchenia) 200.
Mariensteni, Kloster 169.
Markersbach b. Schwarzeiiberg" 45.
48.
]\[arscball v. llockritz, Heinr. 35.
Maxen, Hans 40.
Maximilian (II.), Erzherzog von
Österreich 256. 285.
Mechelgrüu 199 f.
Mecklenburg s. Georg, Johann
Albrecht.
Medeniczwald, der, b. Mügeln 80.
Meerane 54. 58. 63.
Meifsen, Mkgr. s. Anna, Dietrich,
Elisabeth, Friedrich, Heinrich,
Ludwig, Wilhelm.
— Burggrafen 52 f. 61 f.
Heinrich (1414) 72 f.
Heinrich v. Plauen (1552)
301 f.
Meinher d. J. 38.
— Bistum 51. Bischöfe 237. s. a.
Dietrich, Johann, Tbimo, v.
Wallhausen, Withego.
— Stadt 6. 39 ff. 324 ff.
Melancbtbon 106. 294.
V. Meldingen, Sophie, Witwe des
Tilo Becheler 24.
— Jutta u. Kunig., ihreTöcht.24.
Mengssche Gipsabgüsse 336 f.
Merseburg s. Adolf, Friedrieb,
Thietmar.
V. Mila, Bernhard 264. 276. 278.
280f. 283 f. 286 291. 293.
Mildenfurth, Kloster 237.
V. Milkau, Leonh., kurf. Hofrat
175.
T Miltitz, Beruh. 19.
V. Minckwitz, Erasmus 264. 276.
278 ff. 300.
Mitteldorf b. Stollberg 53.
Mittweida 75. 82.
Mittweida b. Schwarzenberg 45.
48. 56. 60 f. 64.
Mocenigo,venetian. Gesandter 111.
Mönch, Heinr., ßentmeister 249.
264.
de Monte, Robertus 230.
]\fordeisen 290.
Moritz, Kurf. v. Sachsen 123.
127 ff 248 ff.
JFosel b. Zwickau 54
Mosellanus, Petr. 103 f. 106.
Mügeln b. Lirabach 32.
Mühlberg, S.-hlacht 111 ff.
Mühlhausen 84.
MuldensprengeUarcbidiacon.trans
Muldam) 43 ff'.
Mülich, Wolf, Hofmstr. 264. 286.
293.
Mülsen s. Jacob 48.
— s. Michael 44. 60. 63. 65.
— s. Niclas 45. 48. 60. 62. 65 f.
Münchberg in Oberfrankeu 218.
Mustafa IL, Sultan 138 ff'.
Nauclerus 227 f. 237.
Naumburg, Bistum 43 ff. 51ff. ,'
— Propstei 43.
— Stadt 262. 265. 286 ff. 804. 306.
Keidhardtsthal b. Schneeberg 47.
Neudoif b. Scheibenberg 48. 53.56.
Neudörfel b. Scbneeberg 47.
Neueusalz i. Vogtl. 199 f.
Neustädtel 45 ff. 56 f. 60 f. 64.
Neuwelt b. Schwarzenberg 49.
de Nicczewicz, Fricczo, Hauptm.
zu Leisnig 75.
Niedercrinitz b. Kirchberg 55.
Niederdorf b. Stollberg 53.
Niederlungwitz b. Glauchau 63.
Niedermülsen b. Glauchau 63.
Niederpfannenstiel b. Aue 54.
Niederschindmas 1). Mosel 54.
Niederschlema b. Schneeberg 49.
Niederwürschnitz b. Stollberg ,53,
Niederzwönitz b Stollberg 53.
Nikolaus, Plebau von Geithain,
Notar 15. 28.
— Pleban von Oelsnitz, Notar 15.
Nimbschen, Kloster 10. 31.
Noschkowitz b. Döbeln 73.
Nürnberg 325.
Oberdorf b. Stollberg 53.
Oberhohndorf b. Zwickau 55.
Oberlausitz 155 ff.
Oberlungwitz b. Waidenburg 52.
63.
Oberpfannenstiel b.Löfsnitz 49. 54.
Oberschlema b. Schneeberg 49.
62. 64.
Oberwinkel b. Waidenburg 51.
Oberwürscbnitz b. Stollberg 53.
Oederan 42.
Olasz in Ungarn 149.
Oelsnitz i. Erzgeb. 44. 54. 60.
62. 64.
Register.
397
Oelsnitz i. Vogtl. 199.
V. (1. Oelsnitz, Asimis 65.
Oiliassano, Schlacht 136.
(Jileans, Hzg. v. 336.
Oisova 142.
Oitelshain b. Remse 54.
(Jitmaunsdorf h. Lichtenstein 44.
48 f. 60. 62, 64.
Oschatz 41.
Ösrerreich 42 s. a. Maximilian.
Osterweih, Wüstung b. Zwickau
54 f.
Oitilia, s., Hoemburgensis in
Alsatia, Yita 229.
V. Pack, Heinrich, Amtmann zu
Delitzsch 82.
— Hermann 89 f.
Palmaroli 336.
Palmerius. Matthaeus, Plorentinus
234.
— Matthias, Pisanus 234.
Pancsova a. d. Donau 138f. 146.
149.
Pauitz b. Mügeln 29. 35 39.
Pardany in Ungarn 145 ff.
Paschkowitz b. Mügeln 29.
Passau 301 ff.
Pausnitz a.,E. 116if.
Pcgau 82. 175 ff.
Peterwardein 136. 138 ff.
Plefferskofen , Generalwacht-
meister 142.
Pfeifer. David 133.
Pflug, Andreas 264.
Pfretzschner, Ambros., aus Pegau
176.
— Friedr. 176.
— Job. 176.
— Valentin 176.
Pliilipii, Landgraf V. Hessen 79.
90. 92 ff. 246 26L 283. 285.
294. 296. 304 f.
— Hzg. V. Pommern 272. 302.
de Piccolomini , Aeneas Sylvius
235. 237.
Pirna 74"" 2l8ft' 239. 241. 245.
Pirnaischer Mönch s. Lindner.
Pistoris, Simon, Dr. 101.
Plauitz b. Zwickau 55.
V. d. Planitz, Familie 55 f.
— Rudolf 64 f.
Piatina 234.
PLitten 56.
Y. Plauen, Heinrich s. Meifsen.
Pleifsensprengel (arcbidiaconatus
Plisnen«is) 43. 54 ff.
Pöblbeig, Herrs(diaft 53.
Pölbitz b. Zwickau 55.
Polen s. Friedrich August.
Pommern s. Philipp.
V. Ponikau, Hans. Kämmerer 257.
278 ff. 290.
Poppe, Job., Vicarius zu Meifsen
173.
Pöppelmauu 334.
Pöfsneck 2ö2. 260. 264. 269 f. 272.
277f. 281.
Prag, Erzbistum 53. 56.
Prenzlau 239.
Preufsen s. Albrecht.
Pruze, Konr.. Pleban v. "Werben,
Protonotar 14f. 18. 22. 26. 28.
Pudernas, Peczolt, Ratmann zu
Leipzig 317.
V. Quandt 337.
Quedlinburg s. Arnold.
V. Querfurt, Gebhard 8.
Rabe, Familie 199.
— Albrecht 199,
— Friedlich 199.
— Jan 200.
Ragewitz b. Oschatz 116ff. 122.
Raschau b. Schwarzenberg 48.
56. 64.
Ratzenberger, Dr., Leibarzt 274.
Ran V. Holzhausen. Hans, hess.
Rat 278 ff. 283 f.
Rautenkranz b. Auerbach i.Vogtl.
56.
Registerwesen Iff.
Reinhardsbrunner Geschichtsquel-
len 345 ff,
Reinholdshain b. Glauchau .54. 63.
Reinsdorf b. Zwickau 45. 56. 60.
62. 64.
Remse, Kloster 51 f. 54. 58.
Reucblin, Job. 103. 113. 243.
Reusa i. Vogtl. 199.
Rheingraf s. .Johann Philipp.
Rhenanus, Beatns 113.
Riedesel , Herm. , he.ss. Ei-bmar-
schall 83. 88.
Riesa, Kloster 10.
Rittersgrün b. Schwarzenberg 49.
56.
Rivius. Job. 338.
Rochlitz 42. 80 ff. 91. s. Elisabeth.
398
Register.
E-ochlitz, Nie, Stadtschreiber zu
Döbeln 70.
T. Röder, Wolf Caspar 202.
Rodewisch b. Auerbach 56.
Rödlitz b. Lichtenstein 45. 60.
63. 65.
Rolevinck, Werner 224.
Romanus, Franz Conr. 334.
V. Rosenbei'g, Heinr. 338.
Rofswein 73. 77 f.
Rothe, Job. 223.
Rothenkirchen b. Auerbach 56f.
Rotlebeu, Martin 39.
Rottlof, Wüstung 54.
Rudolf, Bisch, v. Naumburg 9.
Rumhart, Job., Ratraann zu Leip-
zig 317.
Rumpf, Cuntz 39.
Sachsen s. Albrecht, August,
Chri-stian, Christina, Elisabeth,
Ernst , Friedrich , Friedrich
August, Georg, Heinrich, Jo-
hann, Johann Friedrich, Jo-
hann Georg, Sibylle, Siegmund,
Zdena.
Sachsen- Altenburg s. Friedrich
Wilhelm.
Sachsenburg, Amt 306.
Salzungen 268.
Salankamen 138.
V. d. Säle, Barbara, Hofmeisterin
92.
Salig i. Vogtl. 200.
Saupersdorf b. Kirchberg 55.
Savoyen s. Eugen.
V. Schachten, Wilh., hess. Rat 282 f.
Scharroch 19.
Schedel, Hartmann 229. 237.
Schedewitz b. Zwickau 55.
Scheibenberg 48. 53. 60. 62. 65f.
Schellenberg 42.
Schenk, Peter, in Amsterdam
327 ff.
— jun., Kupferstecher 329 ff.
Scherlein, Hans, Bürger zu Leip-
zig 98,
Schirmenitz a./Elbe 116ff.l22. 126.
Schirnding, Philipp Karl 202.
V. Schleinitz, Wolf 92.
Schiettau 53.
Schlotheira 14.
Schlunzig b. Zwickau 55. 58. 63.
Schmalkald. Krieg 111 ff.
Schneeberg 46. 60 f. 64.
Schneeberg, Ephorie 48.
Schneppendorf b. Zwickau 55 f.
Schönau b. Wildeufels 45. 49 f.
.56. 60. 62. 65 f.
V. Schönberg, Dietrich 10.
— Johann 10.
V. Schönburg, Herren 52f. 62. 64 ff.
— Ernst 64.
— Friedrich. zuHassenstein 8.38.
Schönheide 57.
Schönichen, Georg, zu Eilenburg
106.
V. Schöning, Hans Adam, Feld-
marschall 135 f.
Schrautenbach, Balthasar 90. 97.
Sehwarzbach b. Markersbach 48.
54.
Schwarzburg, Graf v. (1519) 96.
— Günther Graf v. , Herr zu
Wachsenburg (1350) 38.
— Günther Graf v. (1547) 258.
260. 2880'.
— Heinrich Graf v. (1438) 40.
Schwarzeuberg 45.49. 56 ff. 60f. 63.
Schwarzwald, Amt 260. 264. 269f.
272. 277f. 281.
Sebottendorf, Wüstung, n. Löfs-
nitz 54.
Seegeritz b. Taucha 35.
Sehma b. Schiettau 53.
Seifert, Christian Friedrich 203.
Seifertshain, Ticzmann, Bürger-
meister zu Leipzig 317.
Seid, Dr., Vizekanzler 264. 299 f.
Semlin 145. 152.
Seufslitz, Kloster 14.
V. Seydewitz, Hans Abraham 201.
— Hans Wilhelm 202.
Seyffarth, G. 337.
Sibylle, Gem. Hzg. Joh. Fried-
richs I. V. Sachsen 259 ff. 270.
274. 281. 288 ff.
V. Siegen, Nicol. 223.
Siegmund, Hzg. v. Sachsen, Bisch.
Y. Würzburg 39.
Sigebert v. Gembloux 230.
Siechte, Jacob, v. Schleinitz 76.
— Marathe 76.
Siegel, Heinze 72.
Sornzig, Kloster 6. 30. 32.
Sosa b. Eibenstock 50. 58.
Spalatin 104.
St. Egidien b. Lichtenstein 44. 60.
63. 65.
Stangendorf b. Glauchau 63.
Register.
399
Starhemberg, Graf Erust Rüdiger
142. 152.
— Graf Guido, Generalfeldzeug-
meister 137. 141. 144 ff.
V. Starkeuberg 8.
V. Starscbädel, Innocenz, Hof-
meister Hzg. Johanns 92 f.
Staucha, Kloster 72. 74.
Staupitz, Job. 244.
Stein, Schlofs 50. 62.
V. Stein, Wilh., zuWittgeustein 83.
Steinhäuser 337.
Steiniger, Elias, Schichtmeister 56.
Stiel, Job., Altarist in Pirna 241.
Stolberg, Graf Heinrich d. J. 82.
Stollberg 48. 51 f.
Strafsburger, Anonymus 1 11. 116 ft'.
Strehla a./Elbe 116 f.
Stromer, Heinr. , von Auerbach
100 ff.
Stufs, Job., Büi-germstr. zu Leip-
zig 317.
V. Stuteniheim, Otto 38.
Stützeugrün b. Auerbach 57.
Sülpke in Amsterdam 328.
Swertfeger, Nicol., Vogt zu Dö-
beln 75.
Sylvius, Aeneas, s. Piccolomini.
Szegedin 144.
Szemlak in Ungarn 140 f.
Szilas in Ungarn 147.
Taafe, General 150.
T. d. Tann, Eberhard, Amtmann
auf der Wartburg 279. 283.
291. 297 f.
Tanneberg b. Geyer 53.
V. Taubenheim, Christof, zu Bedra,
Amtmann zu Freiburg 82.
86 ff. 98 f.
— Christof 262.
Temesvar 137 ff.
Tennstädt 82.
V. Tenstete, Ulrich 19.
Y. Tettau, die 57. 61 f.
— Adam 200.
— Auselm 57. 64.
— Apel 200.
— Asmus 201.
— Balthasar 201.
— Christof, auf Schilbach 200.
— Hans 200.
— Hans Balthasar 201.
— Hans Christof 201.
— Hans Ernst 201.
V. Tettau, Hans Georg 201.
— Hans Joachim 201.
— Joachim 200.
— Jobst Caspar 201.
Tetzel. Job. 241. 244.
Thamsbrück 12.
Theuma i. Yogtl. 199.
Thierfeld b. Hartenstein 45. 58.
60. 62. 66.
Thietmar, Bisch, v. Merseburg 225.
Thimo, Bisch, v. Meifsen 73.
V. Thofs, Familie 200.
— Carl Heinrich 202.
— Carl Gotthelf 203.
— Carl Ludwig 203.
— Caroline FriedrikeAVilhelmine,
verm. v. Feilitzsch 203.
— Christiaue Johanne geb. Hendel
203.
V. Threna, Heinr., Ratmann zu
Leipzig 317.
Thumbshirn 127. 129.
Thüringen s. Balthasar, Friedrich.
Thurm b. Glauchau 45. 56. 60.
63. 65.
de Thwrocz, Job. 236.
Tirschheim b. Waidenburg 51.
Titel in Ungarn 138 ff.
Töpeln b. Leisnig 32.
Torgau 6. 31. 38. 42. 254. 282.
292 f.
v.Torgau,Botho, Herr in Bychin 38.
Treben b. Lommatzsch 10.
Treffurt 93 f. 96.
Trithemius 229.
V. Troppau, Martin 236.
V. Trotha, Heinr., hess. Marschall
83
— Tilmann 131.
Truchsefs, Baron, Feldmarschall-
leutnant 141. 144 f.
Trützschler v. Eichelberg 50.
Ungarn 136 ff.
Urban V., Papst 22.
V. Yanre, Otto 25. 38.
\'audemont, Prinz 148ff.
A^erden 284.
A^ergerius, Petrus Paulus 233.
Veterani , Generalfeldmarschall
135. 137 f. 140 f.
Vielau b. Zwickau 45. 48. 56. 60.
62. 65 f.
Vincentius Bellovacensis 231 f.
400
Register.
T. Viterbo, Gottfried 235.
Vitzthum, Apel 76.
— Georg. Amtmaun zu Sachseu-
burg 249.
Vulgata 236.
"Waldeck, Heinrich Graf zu 82.
— Philipp Graf zu 82.
V. Waklenberg, Herreu 53.
— üuarch 52.
Waidenburg 51.
V. Waidenstein, Konrad, Statt-
halter a. d. Werra , Landhof-
meister 83. 88. 94 f.
V. Wallhausen (v. Kirchberg),
Konr., Protonotar, dann Bisch,
von Meifsen 4. 8. 13 ff. 37.
Walthersches Legat 33ö,
Walthersdorf b. Schiettau 53.
Wandelaar, J. 329.
V. Wangenheim, Friedr. 8.
Waradia a. d. Maros 137.
Warschau 336.
Wartburg 24. 37 f.
V. Watzdorf, Friedr. Volrath 201.
Webau b. Weifseufels 19.
V. Wechuiar, Melchior 249.
Weida 40.
V. Weida, Vögte 236 f.
— Heinr., auf Wildeiifels 64.
Weidensdorf b. Remse 54.
Weimar s. Dorothea Maria, Frie-
drich, Johann, Johann Ernst
302.
— Amt 250.
Weifsbach b. AVildenfels 49 f. 56.
64.
Weifsenfeis 270.
Weilsensee 8 f. 25. 38. 82.
Weltchronik, sächs. 225.
Wernsdorf b. Glauchau 45. 56. 60.
63. 65.
Wiczan, Claus, in Dölieln 77.
Wien 113. 143.
Wiesenthal (Ober-, Hammer-
unter-) 48. 56. 60. 62. 65 f.
Wildbach b. Hartenstein 49 f. 65 f.
Wildstein b. Eger 200.
Wilhelm (d. Einäugige), Markgraf
V. Meifsen 4 ff. 40 f. 72. 74.
Wilhelm IL, Landgraf v. Hessen
79 ff. 286 ff. 292. 304.
— Hzg. V. .Jülich 302.
Wilkau b. Kirchberg 55 f.
Wildenfels 48. 61 ff.
Wilker, Liborius 42.
Withego IL, Bisch, von Meifsen
31. 34.
Wittenberg 39. 42. 106. 109. 129.
245
— Vertrag (1547) 248. 252. 257 ff.
275. 280. 282. 287. 294. 302 f:
— Universität 174 ff.
Witteudoif, Wüstung, n. Löfsnitz
54.
v. Witzleben, Dietrich 82.
— Kristan, Hofrichter 8. 38 f.
Wogau b. .Jena 19.
Wogaz 336.
Wolfgang, Fürst v. Anhalt 285 ff.
295.
Wolkenstein 51. 53.
Wolrab, Nie, Buchhändler in
Leipzig 339.
Wormser ßeligionsgespräch
(1.551) 110.
Wulm b. Zwickau 55.
Würschuitz i. Vogtl. 201.
Württemberg s. Christof.
Würzburg s. Siegmund.
Zaulsdorf i. Vogtl. 201.
Zdena, Gem. Hzg. Albrechts 241.
Zigilheim, Hans 76.
Zeitz 43. 56 ff. 249. 252 f. 264.
271. 276. 287.
Zenta in Ungarn 139. 153.
v. Zinzendorf, Graf Ludwig, Ge-
sandter in Wien 143 f. 150.
Zittau 155 ff.
Zschocken b. Wildenfels 45. 60.
62. 64.
Zschorlau b. Schneeberg 47. 49. 56.
Züruer, Adam Friedrich 327. 331.
Zwätzen, Landkomturhof 260.
264. 288.
Zwickau 48. 55. 64.
V. Zwochovv, Olcze 35.
Zwönitz i. Erzgeb. 45. 54. 60.
62. 64.
GETTY CENTER LI BRAR^^
3 3125 00700 8200