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PHILOLOGUS
ZEITSCHRIFT
FÜR
DAS OLASSISCHE ALTERTHUM.
BEGRÜNDET
VON F. W. SCHNEIDE WIN und E. y. LEUTSCH,
HERAUSGEGEBEN
VON
OTTO CRÜSIUS
IN TÜBINGEN.
Zweiundfünfzigster Band.
(N. F. Sechster Band).
Mit zwei Tafeln und einer Abbildung im Text.
GÖTTINGEN,
DIETERICH SCHE VERLAGS - BUCHHANDLUNG.
- 1894.
m
Inhalt des zweiundfünfzigsten (sechsten) Bandes
Ilias IX 13 — 28. Von Friedrich Haussen .... 584
'AXxivou airoXoyo;. Von K. Tümpel 523
Nachtrag über den Begriff aTroXoyo;. Von O. Crumis , . . 533
Odyssee XXI 288 ff. Von Rudolf Hartstein 513
Odyssee XX 230 ff. Von demselben 663
Zwei Hesiodea. Von Rudolf Peppmüller 593
Zwei griechische Epigramme. Von demselben 715
Aevvo; (Archil. fragm. 65). Von R. Herzog 204
Zu Aischylos. Von C. Häberlin 615
Nachträgliches zum Wiener Euripides-Papyrus. Von 0. Crusius . 247
Scholia graeca inedita in Euripidis Hecubam. Scr. J. M.
S akorr aphos , . . . 325
Verbesserungsversuche zu Euripides' Iphigenia in Aulis.
Von J, Pantazidis 49
Pindars elfte pythische Ode ein Sieger- und Todtenlied.
Von L. Bornemann 38
Zu Pindar Ol. I. Von Eduard Hiller (-j-) 719
Das Epigramm des Aesop. Von O. Crusius 202
Zu den sibyllinischen Orakeln. Von Alois Rzach , . 318
Noch einmal Kratippos. Von W. S chmid 118
*) Die Titel der Miscellen und Lückenbüßer sind mit kleinerer
Schrift gedruckt, die Namen ihrer Verfasser nicht gesperrt.
IV Inhalt des zweiundfünfzigsten (sechsten) Bandes.
Xenoph. Hiero VIII 5. Scr. C. Häherlin 48
Zu Lysias. Von Fried r. Reuß 600
Zur Ueberlieferungsgeschichte des Hippokrates. Von Jo-
hannes Ilberg 422
Observationes criticae ad Aeschinis orationes. Scr. G. M.
Sahorraphos 435
Aristoteles' und Herakleides' lakonische und kretische Poli-
tien. Von C. v. Holzinger 58
Aristoteles und die Demokratie. Von J. Miller 131
Berichtigung dazu. Von Fr. Caucr 576
Galeni izzpi toüv eauroj ooxouvtojv fragmenta inedita. Scr.
G. Helmreich 431
Ueber den Lucian-Codex der Markus-Bibliothek in Vene-
dig 436 W. Von J. Sommerbrodt 132
Studien zu Synesios. Von O. Seeck 442
Zu den Quellen des Aelian und Athenaios. Von Felix
Rudolph 652
Erwiederung darauf. Von Leopold Cohn . 722
Coniectanea in poetas latinos. Scr. R. Ellis . . . . 484
Catull XVII 23 ff. Von Ludwig Trmihe 559
Catull und Horaz. Von H. Düntzer 138. 332
Zu den Horazscholien. Von J. Lunäk 324
Ad Lucan. IX 777—780. Scr. R, Ellis, ....... 725
Petron. Sat. 56. Scr. 0. Criisius 488
Verrina. (Chronologisches. Antiquarisches. Juristisches).
Von Th. Zielinski 248
Die Handschriften zu Ciceros Rede pro Flacco. Von
Ed. Ströbel 489
Zu Ciceros Academica posteriores. Von demselben .. . . . 726
Cicero ad Atticum I 16, 13. Von IT. Leiter 294
Zu Cicero Cato maior 15, 51, Von /. Lunäk 347
Die annalistischen Quellen in Livius' IV. und V. Dekade.
Von W. Soltau 664
Inhalt des zweimidfünfzigsten (seclisten) Bandes. V
Bemerkungen zum Texte der scriptores historiae Augustae.
Von M. Petschenig 348
Zur historia Augusta. Von C.E.Gleije 441
Zu den Quellen der grammatischen Bücher des Plinius
Secundus. Von J. W. Beck 506
Zum zweiten Buche von Quintilians Institutio Oratoria.
Von M. Kid erlin 496
Novatian und Seueca über den Frühtrunk. Von C. Weyman . 728
Zu Aurelius Victor c. 76. Von G. Helmreich 560
Zu Ammian. Von M. Peischetiig . . 117. 218. 317. 421. 495
Zu Boethius de cousolatione. Von G Scliepss . . . . . 380
Zu den opuscula Porphyriana des Boet'aius. Von demselben, , 560
Zu Dictys IV 2. Von J. Lundk 205
Beiträge zur Geschichte römischer Dichter im Mittelalter.
14 — 17. Von M. Manitiu s 536
lieber den ^Qgx'i^ Apologus. Von O, Crusius 533
Zum griechischen Lexikon. Von L, Mendelssohn 553
Die siOTT] des daktylischen Hexameters. Von Lud 20 ig
Voltz 385
Zu neuentdeckten antiken Musikresten. Mit einer Tafel
und einer Abb. im Text. Von O.Crusius . 160. 208
Nachträgliches dazu 247
Die Harmonie der Sphären. Von C. v. Jan 13
Phönizier in Pronektos? Von O. Crusius 379
Die Erzählungen von den Tyrannenmördern. Von J. Miller . 573
Ueber die Organisation der athenischen Heliastengerichte
im 4. Jahrh. v. Chr. Von S. Bruch .... 295. 395
Thukydides und die Parteien. Von Edmund Lange . 616
Die aegyptische Steuereinschätzungs - Commission in römi-
scher Zeit. Von P. Viereck 219
Zu den xax oixiav aTroypacpai. Von U. Wilchen . . 564
VI Inhalt des zweiundfünfzigsten (sechsten) Bandes,
Der Auszug der Cimbern bei Strabo II p. 102. Yon L. JSrhardt . 557
TaiVivd; xt;. Nachtrag zu LI S. 739 f. Von Th. Nöldeke . .736
Victormus und Lampadius von Antiochien. Von O. Crusius . 201
Arrenatum? Von M. Krascheninnikoff 563
Nachtrag dazu. Von O. Hirschfeld ......... 736
Zur Geschichte des griechischen Alphabets. Von W.
Schmid 366
Antiquarische Randbemerkungen. Von O. Crusius . . 514
Die Göttin Mise. Von A. Dieterich 1
Zur Geschichte des Meterkultes. Von Leo Bloch . . 577
'Kyrene' unter Dämonen. Von O.Crusius 704
Nachträgliches über Mismos und Mida. Von W. Drexler . . 583
Dia die Kentaurin. Von K. Tümpel 206
Hyakinthos. Mit einer Tafel. Von Fr. Häuser. . . 209
Sarapis Neilagogos. Von W. Drexler 573
Das Bild des Pan von Panopolis. Von demselben 730
Die Epiphanie des Pan. Von demselben 73 1
Philologische Streifzüge in den Talmud. iVon H. Lewy , 382. 567. 733
Verzeichnis der Mitarbeiter und itirer Beiträge^).
Anspach, A. E., IV p. 68.
Antonihon, /., II p. 185.
Bachmann, O., I p. 187 ; 343; 370;
755; II p. 180.
Bauer, A., I p. 242; IV p. 401.
Baunack, J., II p. 886; IV p. 568.
Baunack, Th., III p. 577 ; IV p. 577.
Beck, J. W., n p. 255; Die Quel-
len in den gfammatischen Bü-
chern des Plinius Secundus p. 506.
Belling, H., I p. 378.
Bergk, Th., (f) I p. 386.
Bethe, E., 1 p. 554; II p. 629.
Bloch, L., V p. 65; 384; Zur Ge-
schichte des Meterkultes p. 577
Blümner, H. , II p. 142; 706; V
p. 113.
Bornemann, L., I p. 589 ; IV p.
230 ; V p. 465 ; Pindars elfte py-
thische Ode ein Sieger- und Tod-
tenlied p. 38.
Bruck^ S., Ueber die Organisation
der athenischen Heliastengerichte
im 4. Jahrh. v. Chr. p.295; 395.
Büchner, W., III p. 184 ; IV p. 750.
Buresch, K., V p. 84; 422.
Busolt, G., IV p. 86; 393; 583.
Büttner- Wobst, Th., V p. 561.
Cauer, Fr., II p. 542 ; III p. 662 ; IV
p. 529; V p. 294; Berichtigung
zu S. 131 p. 576.
Chamhalu, A., 1 p. 569; 765; V
p. 720.
Cohn, L., III p. 390; V p. 266;
Zu den Quellen des Aelian u.
Athenaeus p. 722.
Cron, Chr., (f) I p. 209; 400; 599
Crusius, O., I p. 33; 44; 185 ; 202
208; 235; 382; 399; 434; 448
II p. 178; 192; 193; 628; 697
III p. 120; 192; 229; 247; 571
675; IV p. 30; 98; 163; 173
373; 446; 576; 713; V p. 315
536; 603; 653; 735; 738; Zu
neuentdeckten antiken Musikre-
sten p. 160 ; Victorinus u. Lam-
padius von Antiochien p. 201 ;
Das Epigramm des Aesop p. 202 ;
Nachtrag zu S. 170 p. 208; Nach-
trägliches zum Wiener Euripides-
papyrus 247 ; Phönizier in Pro-
nektos? p. 379; Petron. Sat. 56
p. 488 ; Antiquarische Randbe-
merkungen p. 514 ; Nachtrag über
den Begriff apologus p. 533; 'Ky-
rene' unter Dämonen p. 703.
Deiter, H., I p. 677; V p. 361;
747 ; Cic. ad Attic. 1, 16, 13 p.
294.
Dessau, H., IV p. 767.
Dietrich, A., Die Göttin Mise p. 1.
Dittrich-Fabricius, H., III p. 574.
Dittrich, E., III p. 740.
Drexler, W., Sarapis Neilagogos p.
576; Nachträgliches über Mismos
und Mida p. 583 ; Das Bild des
Pan von Panopolis p. 730; Die
Epiphanie des Pan p. 731.
Dämmler, F., IV p. 288.
Düntzer, H., II p. 755; III p. 1;
213; IV p. 659; Catull und Ho-
raz p. 138; 332.
*) Die ausgeschriebenen Titel beziehen sich auf den laufenden
Band LH (VI).
VIII Verzeichniß der Mitarbeiter und ihrer Beiträge.
Edler, O., V p. 184.
Ehwald.R., I p. 764; V p. 747.
Ellis, R., I p. 91; II p. 165; III
p.212; 270; V p. 146; Coniecta-
nea in poetas Latinos p. 484;
Ad Lucan. IX 777—780 p. 725.
Erhardt, L., II p. 403 ; Der Aus-
zug der Cimbern bei Strabo II
102 p. 557.
Eußner, A., (f) I p. 162 ; 635 ; II
p. 275; 339.
Faher, M., IV p. 469.
Fischer, H., IV p. 377; 379.
Friedrich, G., V p. 550.
Friedrich, TV., I p. 291.
Funck, A., III p. 669.
Gardthausen, F., V p. 518.
Gleye, C. E., Zu Historia Augusta
p. 441.
Graf, E., I p. 758 ; IV p. 606 ; V
p. 175.
Grati, J., IV p. 319; 335.
Gruppe, O., I p. 32; 328; II p.
487; 752.
Günther, A., IV p. 65.
Habel, F., V p. 351.
Haeherlin, C, I p. 234 ; 310; 598;
II p. 66; 254; 696; III p. 180;
181; 271; 649; IV p. 506; 689;
Xenoph. Hiero VIII 5 p. 48 ; Zu
Aischylos p. 615.
Häckermann, A., (f) I p. 276 ; II p.
183.
Hagcm, F., IV p. 381.
Haussen, Fr., I p. 274 ; V p. 231 ;
llias IX 13-28 p. 584.
Hartstein, Rud. , Hom. Od. XXI
228 p. 513; Od. XX 230 p. 663.
Hartwig, F., IV p. 185.
Haupt, H., II p. 371.
Haury, J., II p. 756 ; V p. 188.
Hauser, Fr., Hyakinthos p. 209.
Heinze, R., IV p. 458.
Heisterbergh, B., III p. 629; IV p.
637.
Heller, H. J., III p. 681; V p. 316.
Helmreich, G., IV p. 746; Galeni
Ttepl Tüiv laoT(j) Soxo'jvtcüv frag-
menta inedita p. 431 ; Zu Aure-
lius Victor c. 76 p. 560.
Herbst, L., III p. 134; 338.
Hertz, 31., Dp. 192 ; 646.
Herzog, R., Aevvo?. Zu Archil. fr.
65 p. 204.
Hiller, E., (f) II p. 229; Zu Pin-
dar Ol. I p. 719.
Hirschherg, /. , V p. 377.
Hirschfeld, G., IV p. 430.
Hirschfeld, O., Arrenatum? p. 736.
Hoffmann, O. A., I p. 678.
Holzapfel, Z., I p. 165 ; II p. 369;
III p. 65 ; IV p. 545 ; V p. 276.
Holzinger, C. v., IV p. 436 ; V p.
193; Aristoteles' und Herakleides'
lakonische und kretische Politien
p. 58.
Hörschelmann, W., I p. 1.
/. R., V p. 293.
Jan, C. V., Die Harmonie der Sphä-
ren p. 13.
Jessen, Jul., I p. 321.
Ilberg, Joh., II p. 56; Zur Ueber-
lieferungsgeschichte des Hippo-
krates p. 422.
Immisch, 0., II p. 167; 554; III
p. 193; V p. 560.
Kaerst, J., 11 p. 306; V p. 602.
Kaltenberg, H., III p. 515.
Kiderlin. M., (f), II p. 76 ; III p.469 ;
IV p. 180; V p. 553; Zum zwei-
ten Buche von Quintilians Insti-
tutio oratoria p, 496.
Kindt, B., V p. 355.
Klebs, F., I p. 53; 559; 623; III
p. 285; V p. 151.
Klußmann, F., IV p. 573.
Kna2)p, F., II p. 498.
Koch, Jul, HI p. 567; 745.
Köstlin, H., II p. 547; IV p. 320 ;
731; V p. 380; 552; 654; 751.
Krascheninnikoff , M., V p. 692;
Arrenatum? p. 563.
Kroll, W., V p. 230 ; 558 ; 664.
Kurtz, F., III p. 25; 457.
Landwehr, H., 1 p. 108; III p. 493.
Lange, Fdm., Thukydides und die
Parteien p. 616.
Lattmann, H, III p. 187.
Lewg, H., V p. 745 ; Philologische
Streifzüge in den Talmud p. 382 ;
567; 733.
Linde, S., I p. 173; 384; IV p.
743; V p. 507.
Lindsag, W. M., V p. 364.
Lunäk, J, V p. 544; 545; 739;
Zu Dictys IV 2 p. 205; Zu den
Horazscholien p. 324; Zu Cic.
Cat. Mai. 15, 51 p. 347.
Maehlv, J., I p. 568; 702; H p.
555 ; 640 ;Vp. 136; 145; 197; 547.
Manitius, 31., 1 p. 562; 710; II p.
248; 564; III p. 191; 380; 384,
554; 560; IV p. 354 ; 368; V p.
156; 189; 191; 530; 704; Bei-
Verzeiclmiß der Mitarbeiter und ihrer Beitrage.
IX
träge zur Geschichte römischer
Dichter im Mittelalter p. 536.
3Iarcellino, i2,, V p. 45.
Martini, H., I p. 760 ; II p. SOS.J
Maue, H., I p. 487; II p. 763.
Mayer, Ä"., V p. 381.
Meister, R., III p. 607; IV p. 570.
Mendelssohn, L., III p. 240; Zum
griech. Lexikon p. 553.
Meyer, Ed., II p. 185; 268; 466;
762; III p. 479.
Meyer, Metellus, I p. 653.
Miller, J., V p, 137; 581; Aristo-
teles über die Demokratie p. 131 ;
Die Erzählungen von den Tyran-
nenmördern p. 573.
Moeßler, J., (f) IV p. 722.
Mommsen, A., I p. 449; IV p. 108.
Müller, A., I p. 514; 721.
Müller, C. Fr., I p. 762.
Müller, G. H., III p. 548.
Murray, C. G. A., II p. 363.
Is-'atorp, F., II p. 428 ; 583 ; IV p.
262; 489.
Nestle, W., IV p. 499.
Neumann, K. J., IV p. 178; 761.
Nöldeke, Th., TaiVjvd; xt? p. 736.
Opitz, R., II p. 67; IV p. 13.
Fantazidis, J., Verbesserungsversu-
che zu Euripides' Iphigenie in
Aulis p. 49.
Faton, W. R., V p. 182; 548.
Feppmüller, R., I p. 13; 163; 552;
II p. 1; 497; 577; III p. 377;
645; IV p. 582; 651; V p. 173;
174; Zwei Hesiodeap. 593; Zwei
griech. Epigramme p. 715.
Fetschenig, M., I p. 273; 319; II
p. 562; 680; 722; III p. 389;
478; 492; 612; 674; 706; IV p.
62; 64; 182; 336; 498; 544;
565; 730; 742; V p. 13; 64;
265; 283; 360; 519; 622;
669; 680; 734; Bemerkungen
zum Texte der scriptores Histo-
riae Augustae p. 348; Zu Am^
mianp. 117; 218; 317; 421; 495
Folie, Fr., IV p. 636; 650; 759;
V p. 247.
Fraechter, K., IV p. 49 ; V p, 284
Radinger, C, IV p. 229 ; 400 ; 468 ;
761; Vp. 511.
Ramsay, W. M., I p. 754.
Reitzenstein, R., II p.450 ; III p. 400,
Reuß, Fr., Zu Lysias p. 600.
Rohde, JE,, III p. 230; 385; IV p
1} V p. 474.
Röscher, W. H., I p. 703; III p.
738.
Rosenstoch, F., V p. 670.
Roßhach, O., V p. 1 ; 512.
Rudolph, F., Zu den Quellen des
Aelian und Athenaios p. 652.
Rühl, Fr., I p. 577 ; IV p. 764.
Rzach, A., Zu den Sibyllinisehen
Orakeln p. 318.
Sakorraphos, G. M., Scholia graeca
inedita in Euripidis Hecubam p.
325 ; Observationes criticae in
Aeschinis orationes p. 435.
Sanneg, J. J., 11 p. 374.
Scala, R. v., IV p. 375.
Scha7iz, M., II p. 674. t
Schepss, G., Zu Boethius de con-
solatione p.380 ; Zu den opuscula
Porphyriana des Boethius p. 560.
Schiller, IT., II p. 191.
Schimherq, W., III p. 421.
Schmid, W., 1 p. 24; 52 ; 426 ; 433 ;
573; II p. 56; 553; III p. 17 ;
IV p. 297 ; Noch einmal Kratip-
pos p. 118; Zur Geschichte des
griech. Alphabets p. 366.
Schmidt, Otto E., III p. 38 ; V p.
186; 198.
Schneider, 31., III p. 736 ; V p. 180 ;
375; 593.
Schöne, A. E., III p. 812 ; IV p. 184.
Schwabe, L., I p. 169.
Schwarz, W., V p. 623.
Scotland, Alfr., V p. 585.
Seeck, O., Studien zu Synesios p.
442.
Sihler, E., I p. 652.
Sixt, G., V p. 501.
Socin, A., I p. 575.
Soltau, TT., n p. 131; 276; IV
p. 447 ; Die annalistischen Quel-
len in Livius' IV. u. V. Dekade
p. 664.
Sommerbrodt , J". , V p. 72 ; üeber
den Lucian- Codex der Marcus-
bibliothek zu Venedig 4364 ^
p. 132.
Sonny, k., II p. 559 ; III p. 379.
Spengel, A., U p. 367.
Stahl, J. M., IV p. 31.
Stangl, Th., I p. 643 ; III p. 88 ;
IV p. 74 ; V p. 246 ; 483; 580 ; 592.
Steinwender, Th., H p. 285.
Stich, H., n p. 365; III p. 456:
514; 680.
Streu, W., II p. 188.
Verzeichniß der Mitarbeiter und ihrer Beiträge.
Strubel, JE., I p. 170; 171; III p.
49 ; IV p. 81 ; Die HandschrifteD
zu Ciceros Rede pro Flacco p.
489 ; Zu Ciceros Academica po-
steriora p. 726.
Siudemund, TV., (f) II p. 168.
Suster, Guido, II p. 456.
Swoboda, Heinr., II p. 762.
Tachau, L., II p. 340; 723.
Thimme, A., II p. 753; III p. 507
Todt, B., (t) II p. 20; 505; III p.
376; 565; IV p. 248; 507.
Traube, L., Catull XVII 23 p. 559.
Treu, ilf., I p. 193; 622; III p.
185.
Tümpel, K., II p. 99; 130; 681;
690 ; III p. 89 ; 572 ; 707 ; 724 ;
IV p. 43; 607; V p. 385; Dia
die Kentaurin p. 206 ; 'AXxfvou
d7t(5Xoyo; p. 523.
Unger, G. F., I p. 177; 183; 374;
644; II p. 88; III p. 121; IV p.
191; V p. 14; 212.
Unger, JR., I p. 80 ; 555 ; II p. 557 ;
III p. 26.
Viereck, F., Die aegyptische Steuer-
einschätzungs-Commission in rö-
mischer Zeit p. 219.
Voliz, L., Die eiS/j des daktylischen
Hexameters p. 385.
Wage7ier , C. , 1 p. 554 ; III p.
42; 48.
Weise, O., I p. 45.
Wendling, E. , V p. 177.
Wentzel, G., IV p. 385 ; V p. 46.
Wernicke, C, V p. 484.
Wessely, C, II p. 379; 573; III
p. 749.
Weymann, C, II p. 760; Novatian
u. Seneca über den Frühtrunk
p. 728.
Widmann, Th., IV p. 550.
Wiedemann, A., I p. 81 ; 344 ; III
p. 506; IV p. 479.
Wilcken, M. , Zu den xat' oJxfav
dTToypacpaf p. 564.
y. I p. 186.
Zacher, K., III p. 313; V p. 379;
541.
Zahlßeisch, /., V p. 740.
Zarncke, E , III p. 613.
Zielinski, TL, I p. 25 ; IV p. 137;
763 ; Verrina p. 248.
Zimmermann, A., II p. 376.
I.
Die Göttin Mise.
Auf eine Göttin, die man bisher kaum beachtet hatte, ist
durch eine Stelle des Herondas allgemeinere Aufmerksamkeit ge-
richtet worden. Im ersten Mimiambos wird eine Prozession der
Mise, VvOcöoSo; tt^c, Miar^c (v. 51), erwähnt, bei der einer eine
junge Frau gesehen und sich in sie verliebt hat. Als Ort dieser
Prozession ist nicht Aegypten — denn dahin ist der Mann der
Frau gerade verreist (v. 23) — , gewis aber eine nicht zu ferne
Gegend gedacht, die auf dem Seewege von Aegypten erreicht
wurde (v. 68).
Wir wußten schon'), daß die Mise in den orphischen Kult-
gemeinden verehrt worden ist ; denn wir haben ein Denkmal die-
ser Verehrung im 42. Liede des uns erhaltenen orphischen Ge-
betbuchs. Wahrscheinlich i.st diese Sammlung so wie sie vorliegt
in oder um Alexandria zusammengestellt und gebraucht^). In
dem Hymnus wird Mise als eine mannweibliche Gottheit ange-
rufen und in der wüst mischenden Art dieser Gebete sogar zu-
gleich als Dionysos und lakchos bezeichnet^). Solche mann-
weibliche Gottheiten stellten ja die Orphiker mit Vorliebe in
den Anfang ihrer Theogonieen, wie die 'ASpaoTSia apasvd^TjXu?
(orph. Frgm. 36 Abel), einen Oavr^? als Ctpov appsvoör^Xu (orph.
Frgm. 38, 62, 73) und andere Wesen. Die einzelnen Gottheiten
*) 0. Crusius in den Untersuchungen zu Herond. 17 f. 128 ff. hat
bisher die Stellen für die Mise am vollständigsten.
2) S. meine Schrift de hymnis Orphicis p. 24 u. f. Daß die orphi-
schen Hymnen wirklich gebrauchte Kultgebete sind, hoffe ich eben dort
bewiesen zu haben.
^) Denn t' v. 3 einzusetzen ist falsch ; das Wesen wird Atdvudos,
MiaT^ und dann auch noch 4 Auaeio? "lax/o? genannt.
Philologus LH (N. F. VI), 1. 1
2 A. Dietericli,
mit allen möglichen andern gleichzusetzen und so jedesmal die
einzelnen, die gerade angerufen werden , zu möglichst weltumfas-
senden Gestalten auszuweiten, liegt ja in der Eigenart dieser Ge-
bete ; und so wird auch hier Mise als eine Art Weltenmutter ge-
dacht, gerade wie vorher Demeter (Hymn. 40) und die Mutter An-
taia (Hymn. 41) auch, mit denen sie aber durchaus nicht zufäl-
lig zusammensteht. Von der Antaia wird das Abenteuer in Eleu-
sis erzählt, das Demeter auf der Suche nach Persephone erlebt
haben sollte. Daß die {J-V'^iP 'AvtctiTi eigentlich eine chthonische
Gespenstermutter ist, die sonst der Hekate gleichgesetzt zu wer-
den pflegt, habe ich früher (de hymnis orph. p. 14 sq.) aus dem
Gebrauche von auvavxr^jxo: (Erscheinung, Gespenst), sudcvtr^To? u.s.w.
zu zeigen gesucht^).
Hier ist sie, auch als eine Allmutter (v. 2), mit den Zügen
der Demeter ausgestattet, die in Eleusis ihr Fasten auf der Suche
nach dem Kinde aufgab (v. 3. 4) und dann endlich kam
£1? 'AiOTjV TTpoc a^cxufy Osposcpovsiav
{iTiVUTTjp' ^) a.'^ioiv XsxTptüv )^öoviou Aio? ayvoü . .
Nun vergleiche man eine Angabe bei Harpokration s. v.
AuoauXr^c. Aeivapyo^ £v t:^ TCSpl rr^c Upsiac Siaoixaoia si '{vrpio^.
'AaxÄTj'Kiaöri? 8' sv o Tpa7(|)8ou|jL£va>v tov AuaauXr|V auto-
5(0ova Eivoii cpTiOi, auvoiXYjao'.VTO'. §£ Bau [Bot ^yßiw iraloa; IlpcüTo-
V(>r^v ^) T£ xal M t a a V . So ist also auch die Mise unter jene
eleusinischen Gottheiten eingereiht gewesen als Tochter des Dys-
aules und der Baubo, denn Asklepiades berichtet natürlich at-
tisch - eleusinische Sage. Es ist nicht zufällig , daß im 42. der
*) Vgl. bes. Hesycli. s. v. 'AvTaia* Ivavxta ... ar^fj-a^vet M xcd Satfxdvta •
xai TT-jV 'ExaxTjV Se 'AvTaiav Xiyouatv aTtö töu irtTrefXTreiv auxa. So ist doch
wohl auch 'AvTaTos, der furchtbare Erdensohn, aufzufassen, und der
Name eines ISilens auf einer alten chalkidischeu schwarzfigurigen Vase
'AvTiT^s (Heyderaann Satyr- und Bakchennamen, 5. Hallesches Winkel-
mannsprogr. 1880. S. 28), ein sehr passender Name für den schreckend
erscheinenden Berg- und WalddämoE. Auch 'Avxt'iüv, Vater des Ixion,
mag hierher gehören.
*) Daß dies ein bestimmter alter sakraler Terminus ist, mag aus
Pausan. I 14, 3 folgen: ('E^.r^ aoexat) 'Opcp^wi; oe (ouSe xaüxa 'Opcp^to;,
ifxol SoxeTv ovxa) EußouXel xai Tpi7:xoX^fj.tp AuaauXrjv Tiax^pa elvat, (xrjvu-
aaat o^ acpiat Ttepl xfj? ratooc oo^Tjvat tm^ol xt]? Ar^|XTjXpos a;TeTpat xou? xapTrou;.
®) Sollte nicht vielleicht TipioxoyovTjV zu setzen und ein weibliches
Gegenbild des orphischen Prütogonos zu verstehen sein, wie es denn
in Attika auch einen Kult der Kdprj TipwxoYovT] gegeben hat, Pausan. 131,
2, Als M^öav ist natürlich das vfjaav des Paris. D und Palat. E und xv^aav
Die Göttin Mise. 3
orphischen Hymnen, nachdem im 41. von Demeter- Antaia , von
Dysaules u. s. w. erzählt ist, die Mise gefeiert wird ; und die Auf-
zählmig ihrer Aufenthaltsorte beginnt dort (v. 5):
six' Iv 'EXsooTvo; zipiz^ vr^cpi öudsvit.
In denselben Sagenkreis gehört die Geschichte, die im 4. Buche
der 'ET£poiou[j-£va des Nikandros stand (frgm. 56 p. 63 O.Schnei-
der aus Antonin. Liberal. 24 p. 224) , daß Demeter in Attika
von M i s m e in ihrem Hause empfangen und bewirthet worden
sei ; ihr Sohn Askalabos wird wegen seines übermüthigen Spottes
in eine Eidechse verwandelt. So sehr man an der merkwürdigen
Form Misme auch nach dem , was wir noch über den Namen
der Göttin auszuführen haben, Anstoß nehmen könnte, die Ueber-
lieferung ist durch die Uebereinstimmung von Antonin. Lib. und
Lactant. Placid. narr. fab. V 7 geschützt') — , wer kann ernstlich
diese Misme und jene Mise trennen wollen ? Da liegen Ausgleich-
ungen und Mischungen vor, die zu enträthseln alles Material fehlt.
So viel ist klar: früher war es lambe, welche die Demeter
empfing, so im alten Demeterhymnus: die Göttin war 6L^ikoiaTo<i
U.S.W, (v. 202 ff.),
Tiplv y' ors ÖTj ^(XsuTfj; [XIV 'lajxßyj xeSv' siSuta
TToXXa Tcapaaxtüirtoua' £Tp£'];aTo Tudxvtav, a^^r^v,
|jL£iBr^aaL Y£Xaoat t£ xai TA.aov a)(£Tv Ou[idv.
Sie wird auch erst aus andern Demeterkulten übernommen sein
und ist als Dienerin ins Haus des Keleos und der Metaneira ge-
setzt. Später erst drang eine ganz andre Gestalt aus den lasci-
ven Kultgebräuchen der Orphiker — denn für diese wird sie aus-
schließlich bezeugt (fr. 215, 216 Abel) — auch dort ein als Amme
der Demeter oder als Gattin des Dysaules, die nun mit ihm daß
die Göttin aufnehmende Paar bildet. Wir wissen, was dies We-
sen bedeutet: sie ist selbst ursprünglich nichts anderes als das,
was sie der Demeter zur Erheiterung zeigt ^). Die maskulinische
des Vatic. B zu deuten, was bereits von Müller FHGr II 339 gesche-
hen ist.
^) Vgl. Näke opusc. II 121; R. Förster Raub u. Rückkehr der
Perseph. 82. Nach ihm soll Mfafxrj die „Mischerin" bedeuten, was ganz
unmöglich ist.
^) Hesych. ßaußw . . . (Crusius S. 128 f.) arjfxafvei U xal v.oikla.s u)c
Tiap' 'Efj.7: e 8 oxXeT. Merkwürdig genug, daß gerade bei Empedokles,
der so manches aus Geheimkulten schöpfte , ßaußdu vorkam. In der
That werden diese Dinge uralt sein.
1*
4 A. Dieterich,
Form dazu ist ßauptov, und man könnte sich recht wohl einen alten
phallischen Dämon BaUjStov denken. Begreiflich genug, daß das
nun aus Herondas bekannte Instrument ßai),3a)v hieß^). Wie die
ßaußw später im Dionysoskult fortlebt, zeigt die Inschrift Mitt.
d. ath. Inst. XV 1890 S. 330, wo eine der Mainaden von
Theben, die den Dionysoskult in Magnesia am Mäander begründen
sollen, Baußo) heißt; wie sie in spätem und spätestem Aberglau-
ben nicht vergessen wird, zeigen Stellen der Zauberreceptbücher
(pap Paris. 2201. pap. Brit. 46, 493) und der Zauberlieder, wo
Hekate z. B. auch diesen Beinamen bekommt (Abel Orph. 289
hym. m V. 2 ^^). Schließlich ist sie dann auch , wie ein Bruch-
stück des Psellus berichtet (bei Leo AUatius de graecor. hod.
quorund. opinat. epist. p. 139: evsari yotp ttou toT; 'OpcptxoT; STrsot
Baßtt) Ti<; 6vo}xaCojjL£vr^ 8ai}jLü)v vuxtspiVTj, i^zl\lr^Y.r^c, to o'/r^\ioL
xal axiu)8r^(; ttjv uirap^tv), ein unförmliches Nachtgespenst wie
Hekate.
Eine dritte Gestalt in dieser Reihe ist die Mise. Sie ist
andersher gekommen und zunächst, wie es scheint, nur ange-
gliedert als Tochter des Dysaules und der Baubo; so im Zeug-
nis des Asklepiades, mindestens also im 4. Jh. Später empfängt
sie selbst die Demeter (als Misme), so bei Nicander. lieber ihr
Wesen im Einzelnen erfahren wir nichts, nur müssen wir anneh-
men, daß sie jenen Gestalten ähnlich gewesen ist. Woher mag
sie nach Attika gekommen sein?
In der Aufzählung der Kultstätten der Mise fährt der or-
phische Hymnus fort (v. 6), nachdem er Eleusis erwähnt,
£iT£ xai SV Opu^iifj auv [xr^iepi [luatiTroXEüetc.
Man vergleiche damit Hesych s. v. Miaaii«; (eine Weiterbildung
») Daß ßaußäv üicht 'schhunmern , schlafen' heißt, sollte sich von
selbst verstehen. Soph. fr. Iü5 Nauck^ i^ U TrpouxaXetTd |j.£ ßaußav {te&'
auTTjs, wo Eust. Od. 1761, 27 xot[jLacjOai erklärt, natürlich in dem Sinne,
den es ja auch so oft hat. Eurip. fr. 694 ßaußä)[j.ev eiceXOovxe?, dTrofxoplat
ai%zv Td Sctxpua, wo Antiatt. 85, 11 erklärt dvxt tou xa&eüSetv, wieder in
demselben Sinne, den auch für xa^euSeiv jedes Lexicon belegt. Beide
Frgm. sind aus Satyrspielen, das des Eur. aus dem Syleus; da wird
Herakles die Xenodike, die Tochter des Syleus, so anreden (so schon
Matthiae). Arcad. p. 149, 13 ßaßw- xo y-ot^EuSw. Also auch ßaßäv gibt
es (Bekker Anecd. 85 ßaßrjCfo(j.Ev aus des Komikers Kantharos Medea
FCC I 765 K) wie ßaßib (orph. Frgm. 216). Daß ßoußiLv u. ä. hierher
gehört, vermuthet Crusius S. 129.
*°) Wo nicht mit Dilthey Bofjißto zu ändern ist Rh. Mus. 27, 393.
Die Göttin Mise. 5
von Miar^ s. u.) Uiar^ *^) loiv Trepi tyjv [xr^Tepa Tic, %v x a 1
6[jLVüouot. Es ist kein Zweifel: Mise gehört danach auch in
den Kreis der großen Mutter. Nun vergleiche man die andre
Glosse des Hesych Mi5a (^sd?* oi utto Mi6a ßaaiXsuösvis?
iaeßovTo xai wjxvuov ty)V Mioa (}£qv, t^v tivsc {ir^xspa au-
Tou £XT£Ti}x7;aöaL XsYouoiv. Auf die Aehnlichkeit der
Angaben brauche ich nicht aufinerksam zu machen. Aber nun
rückt gar eine Göttin Mida neben Midas als seine Mutter ? Man
^ärd sich der Angaben bei Hygin fab. 191 erinnern, wo Midas
ßius matris deae , und fab. 274, wo er Cybeles ßius, Phryx ge-
nannt wird^^). Die spätere Verwechslung einer alten Sagengestalt
Midas und des Königs Midas ist ja längst erkannt; sie blickt
auch im Anfang der Hesychglosse durch; aber gerade nach die-
ser Glosse ist eben auch die Mida als die Mutter des Midas
selbst nichts anderes als ein Name der großen Mutter. Was ist
Midas ursprünglich gewesen ? Ist er nicht deutlich ein Berg- und
Waldgott, in thierischer Gestalt ^^), über dessen Eselsohren erst
die lustigen Griechen spotteten '^) ? Auch die Silene, die Pferde-
dämonen, findet man ursprünglich gerade, wo die Bpaysc, ßeßpu-
xs; und Opü^cc wohnen, und ihre Namen auf den ältesten Vasen
sind charakteristisch genug 'Opsioc 'limoc 'IirTiaToc u. dgl. •^^).
Nun, die große Bergmutter ist die PsiVi = 6p£iV^ ^^) 'ISaiTj (iSr^
Waldgebirge) und ebendahin gehört es, daß ^'IiTTia nicht nur eine
phrygische Nymphe am Tmolos ist, die Amme des Bakchos, son-
dern ein Name der Göttermutter selbst. Der orphische Hymnus
49 ruft sie an
yßo\ir^ fxr^T£p, paoiXsia,
£tT£ oü y' £v Opu^iifj xaT£;(£i? 'Ihr^c, opoc, ayvdv,
ri TjiaiXoc T£pTC£i a£, xaXov AoooTot Odaofia.
Ja, eine Inschrift aus Kula lautet: MHTPI IIITA (= "Itttt^:)
") M^aTj«: ist überliefert; es kann gar nichts anderes als Mlari da-
rinstecken,
*^) Auch Diod. III 59 wird der 'König' Midas in enge Beziehung
zur großen Mutter gesetzt, der er ganz besonders glänzende Feste fei-
ert. Ihren ersten Tempel in Pessinus hat er erbaut.
") Vgl. Ernst Kuhnert Zs. der deutsch, morgenl. Gesellschaft 40,
549, wo sogar die Identität des Midas und des Silenos dargethan wer-
den soll.
") Vgl. Erdmannsdörifer das Zeitalter der Novelle in Hellas 27 f.
") S. Heydemann Satyr- u. Bakchenuamen a.a.O. S. 28, 36, 37
(dort wird auch verglichen Festus p. 182, 30 Müller: Oreos Liber pater).
*') 0. Crusius Beitr. zur Mythologie 26.
6 A. Dieterich,
KAI AIEI I(aßaCitp) ^')- Diese Andeutungen werden hier ge-
nügen das Wesen der Gottheiten deutlich zu machen. Midas und
Mida gehören zusammen, und es ist verständlich, wenn ersterer,
nachher freilich immer mit dem König verwechselt, Sohn der
großen Mutter heißt. Bald verschmolzen ja die orgiastischen
Kulte der großen Mutter mit dem Dionysoskult in Kleinasien,
Midas wird Trapaoiroc , ötaowTr^c des Dionysos, imd es ist auch
in seinem Wesen tief begründet, wenn er (xsieTj^s tou täv oaxu-
p(i)V Yevou? tb; eÖYjXou xa wxa (Philostr. vit. Apoll. VI 27). So
hat er denn auch in die orphischen Kulte und Mythen seinen
Weg gefunden, Midas heißt ein Schüler des Orpheus 'cwi Thra-
cius Orpheus orgia tradideraf (Ovid. Metam. XI 92 cf. Phot.
Bibl. p. 130. Justin. XI 7 Clem. Coh. p. 10 B). Sogar die ge-
wöhnliche Geschichte von Midas als dem Schiedsrichter zwischen
ApoUon und Marsyas und der Entstehung seiner Eselsohren wird
aus einer orphischen Theogonie citirt (Mythogr. Vat. III 10, 7
Orph. Frgm. 310).
Es wird nach allem diesem sachlich außer Zweifel gesetzt
sein, daß Mior^ und Mi8a, die uns beide in gleicher Weise nach
Phrygien in den Kreis der großen Mutter wiesen, dieselbe Gott-
heit sind. Kann denn aber sprachlich Miar^ und Miöa gleichge-
setzt werden? Im griechischen wäre ein solcher Wechsel von 8
und o wohl kaum denkbar. Es gibt aber Schreibungen wie Mr^rpt
ZtCijJ-'^jVTj = M. AivSufjLTjVfi (Laodicea. Athen. Mitt, XIII 287
n. 9 ; vgl. NaSiavSdc und NaCtavCoc Philostorg. histor. eccl. VIII
11)*^), wo C gewis nur den tönenden s-Laut bezeichnen soll. Je-
denfalls sind Mi8a und Mior^ die verschiedenen griechischen Auf-
fassungen eines fremden Wortes. Midas ist sicher ein fremder
Name; er ist immer 6 <I)pu$ und MiSa? ist in Athen stets ein
Sklavenname, ein ausländischer, phrygischer Name^^). Der fremde
Laut, den die Griechen einmal durch a, das andremal durch 8
") MouaeTov x. ßtßXto&i^xrj tt]« eixxyyzX. (^X^'k^^ iv I(J.6pvTr] 3 p. 169
nr. xp-ß', s. F. A. Voigt in Keschers Lex. I 1085. Auch die Hippa
spielt bei den Orphikern noch eine große Rolle. Sie setzt das mit ei-
ner Schlange umwundene >ixvov auf ihr Haupt. 'ETre^yexat yctp Ttpo? ttjv
{XTfjxipa Tcüv Oecüv xal xr]v "ISirjv, dcp' ^s Tzäaa xä>v d»u5^üiv cetpd. Die Neu-
platoniker allegorisiren sie sogar als die Weltseele. Orph. Fragm. 207 Abel.
^8) Bei Kühner - Blaß S. 279 § 67, 5 'Apxaa'STj;. Obige Beispiele
verdanke ich Wilhelm Schulze.
^ö) Mavf]? Mibai ttXuvt)? CIA II 1327 Mlhai mit dem Beisatz XP^i^t^<^«>
das den Sklaven bezeichnet. CIA II 3449 u. s.
Die Göttin Mise. 7
wiedergaben, wird tönendem englischen th ähnlich gewesen sein ^^).
Man kann das ja in keiner Weise kontroUiren : man kann hier
mit dem heutigen Material keinen Schritt weiter kommen. Das
darf uns aber nicht hindern, zu behaupten, daß Miotj und Mi8a
die ursprünglich gleichen Namen einer Gottheit sind. Ich hoffe es
sachlich bewiesen zu haben; zu lautlicher Erklärung wird sich
vielleicht in Zukunft neues Material finden.
Ist also Mida und Mise dieselbe Göttin, so kann man nun
auch besser verstehen, daß in dem orphischen Hymnus gerade die
Mise als mannweibliche Gottheit gefeiert wird wie die große
Mutter so oft (namentlich als Agdistis) , und daß sie so parallel
neben der Antaia steht, 'der vielnamigen Mutter der Götter
imd Menschen' , die angefleht wird (v. 1 0) eXöstv £uavTr|Toc
£7r' £ui£pü) aio }xuar(j ; denn MrjTr^p f>£ü)v £uavTr]Toc ist der
stehende sakrale Name der phrygischen Gottheit gerade in ihrem
Kult imPeiraieus^'). Die phrygische Rhea war schon frühe nach
Athen gekommen. Im Demeterhymnus glaubt man deutlich zu
erkennen, wie der neue Kult in die eleusinischen Mysterien ein-
geschoben wird: Per/- wird zu Demeter als freundliche Botin ge-
sandt (442 ff.), sie betritt dort zum ersten Mal die Erde (458).
In dem merkwürdigen Liede der euripideischen Helena (1301 ff.)
wird der Hauptmythus von Eleusis, das Suchen der appr^xoc xopT],
das Ende des Fastens u. s. w. , von der großen Mutter erzählt.
Sie wird gar nicht mehr von der Demeter getrennt. Dem Liede
sieht man an, daß es die Nachahmung eines eleusinischen Kult-
gesanges ist^^). Die Aufnahme der Rhea in Eleusis liegt also
deutlich genug vor, und ihre Genossin Mise ist mit ihr gekommen
und eingereiht worden wie es oben bereits gezeigt wurde. Daß
sie unzweifelhaft schon vorher eine besonders lascive Gestalt ge-
worden war , wird bei einer Göttin des ausschweifenden Kultes
der phrygischen Bergmutter niemanden Wunder nehmen ^^). Der
^^) Brugmann gr. Gr. § 34, wo er über spirantische Geltung für ^
spricht, 'wobei es zweifelhaft ist, ob a ein ungenauer Ausdruck für p
war, auf den Fremde, denen p gegenüber ihrem einheimischen th auffiel,
leicht kommen konnten' u. s. w.
2*) Foucart des assoc. relig. chez les Grecs p. 201 f.
22) Im übrigen reicht ja der Bau des fxrjTpijiov vielleicht ins 6. Jh.
Pindar verehrte die große Mutter und setzte sie gelegentlich der Demeter
gleich, Isthm. 6, 3. Vgl. Preller gr. M. 512.
2^) Alle solche ursprüngliche Berg- u. Walddämonen haben diesen
Zug; man denke nur an die stets phänischen Silene.
8 A. Dieterich,
Uebergang in die orphisch-dionysischen Kulte war sowohl in Athen,
wie in Kleinasien selbst, nach allem Gesagten ganz natürlich. In
Alexandria blühten diese Kulte in späterer Zeit ganz besonders:
da tritt uns die Mise wieder entgegen als hochverehrte Göttin.
Aber sie wandert noch viel weiter. Plutarch berichtet im
Leben des Caesar c. 9 bei Gelegenheit des bekannten Skandals
am Feste der Bona Dea ausführlicher über diese Göttin. Ich muß
einen Theil dieser Ausführung hersetzen: eaii oe xai 'Pa){j.aioic
Oe&c , r^v A-fa^^Tjv 6vo|jiaCouoiv , thaizsp "EXkr^vBc ruvaixsiav. xai
^puyec [i£v oix£iou[jL£voi Mioa jxr^-£pa tou ßaaiAswc
•yevEoöai cpaaiv, 'Pojp-aToi G£ Nuficpr^v Apudtoa, <liauv(|) auvotxYjOa-
oav, 'EXXr^ v£c hk täv Aiovuoou jxr^ripwv ty)v appr^tov,
6^Ö£V dfiTTEXivot? T£ TO-C, oxT^vot; xXr^|jLOLaiv EopTocCouaaL xaT£p£cpouai,
xai opaxojv ispoc Trapaxct^iopu'uaL xf^ i)£(j) xaidt tov [xu^ov...
aoTat 8s xaö' sauiac ai YuvaTxs«; TroXXd tote 'Opcpi-
xoTc ojxoXoYouvT« 8pav Xc^ovrai irspl ty)v ispoupYiav.
Da finden wir eingedrungen in den Kult der Bona Dea und mit ihr
vereinigt die Mi8a Ö£Oc — die Herkunft aus Phrygien wird noch
ausdrücklich betont — , von der Hesychius anführt oi utto Miha jSoc-
.aiX£Ul)£VT£i; losßoVTO X7.1 Ü3}1V00V tY)V MlStt l}£dv, ^V TIV£C jxr^Tspa
auTOü £XT£Ti[i7)oi)aL ÄE^ouaiv, und man gedenkt des Verses
des Misehymnus olyvTjV t' £ui£pov t£ Mtar^v, appr^rov ocvoc^oav.
Plutarch bemerkt eben nur was ihm sehr merkwürdig vorkam, daß
diese Göttin die Mutter des Königs Midas sein sollte, von dem die alten
Erzählungen allbekannt waren; den betreffenden Kultnamen nennt
er nicht. Möglich ist, ja wahrscheinlich, daß ihre Kultbezeichnung
Mi6a [J-V'^iP "^^^5 ^^^ ^^^ eben auch „Mutter der Midas". Daran
schlössen sich die ganzen Midasgeschichten und das erschien dem Be-
richterstatter bemerkenswerth. Ausdrücklich wird gesagt, daß die
Frauen „unter sich" es trieben wie in den orphischen Mysterien-, na-
türlich bezieht sich das auf die obscoenen Dinge, wie sie in den diony-
sisch-orphischen Geheimkulten im Schwange waren. Und die waren
nun immer mehr in den Kult des Bona Dea eingedrungen. Die
ausschweifenden bakchischen Orgien, die schon einmal eine Gefahr
für den Staat geworden waren , hatten sich hier wieder einzu-
schleichen gewußt, und wir sehen sie von Cicero bis Juvenal sich
zu frechster Unsittlichkeit steigern. Wie an den Namen der altrö-
mischen Göttin griechischer Kultbrauch sich anschloß, ist bekannt.
Wie bald gerade die orphischen Mythen eindrangen, ist nun deut-
Die Göttin Mise. 9
lieh zu sehen. Die Geschichte, wie Faunus seiner Tochter, der
Bona Dea, die ihm nicht zu Willen ist, in Gestalt einer Schlange
sich gesellt, hat die genaue Parallele an der orphischen Tradition
von Zeus, der die widerstrebende Rhea oder auch seine Tochter
Persephone in Gestalt einer Schlange vergewaltigt^^). Diese Bona
Dea ist ja bald mit Rhea und Kybele, bald mit Proserpina bei
den Römern gleichgesetzt worden , wie sehr früh schon mit De-
meter ^^). Damia wird sie ja selbst genannt ^^). Die enge Ver-
einigung der Mysterienkulte all dieser Gottheiten in späterer Zeit
mag statt anderer Zeugnisse eine Inschrift aus Rom zeigen GIG
6206, jetzt Kaibel IGSI 1449:
X£T[A7.L AupYjXioc /\vTa)Vio<; 6 xai
ispcuc -a)v[6]£ Ö£ü)v TravTwv, irpÄtov BovaoiTj^
sixa [xr^Tpo; Oeoiv xal Aiovuaou xai 'H y £|io v o?,
7]Y£[i-ü>v ist lakchos und nach Strab. X 468 apX'^iT^'^^i^ ^^"^
jj.uoTr^piü)V TT^c ArifjLT^Tpoc. Der Priester dieser Gottheiten, dem
die Grabschrift gilt, ist ein Knabe von 7 Jahren. Natürlich war
es ein synkretistischer Kult, dessen Bestandtheile uns durchaus
verständlich sind. Welche Bedeutung in jenem zügellosen Geheim-
dienst der römischen Bona Dea die Mida gehabt haben mag, kann
die jVIise von Eleusis errathen lassen.
Das sind die Spuren, die wir von der Wanderung der selt-
samen Göttin haben. Aber es gibt vielleicht noch andre Anzeichen
ihrer Existenz, die verborgener sind. Weiterbildungen hat die
Sprache von Miar^ gestaltet wie jenes Mtaaxi; bei Hesychius s.v.
Es hat eine ähnliche Gestalt bezeichnet, vielleicht auch eine Prie-
sterin der Göttin oder eine ihr Ergebene. Auf eine andre Bil-
dung hat schon O. Crusius aufmerksam gemacht. Er verweist
(Unters, zu Herondas 130 Anm.) auf das Kratinfragment :
[xior|Tai §£ YuvaTx£? öXiaßotai ^(pTjOovTat.
2*) Macrob. I 12, 24: uec non eandem Fauui filiam dieunt obsti-
tisseque voluntati patris in amorem suum lapsi , ut et virga myrtea ab
60 verberaretur, cum desiderio patris nee viuo ab eodem pressa cessis-
set. transfigurassc se tarnen in serpentem pater creditur et coisse cum
filia. Dazu z.B. Athenag. leg. pro Christ, p. 295 d (fragm. orph. 41): xai
OTi (Zeu?) TTjv (J-Tjxepa 'P^av dTrayopeuGusav ai)Toü xöv ya'fxov ISt'wxe* opaxa^-
vTj? o' ocuTTi? -^i^oii-i^Tiz '/.oX «UTO? sU opaxovT« fxexaßaXcjüv — ^[^^y] • • •
zW Ott Oepaecpovrj t-^ Ouyaxpl ii^-i^fi] , ßtaactfxsvos xal xauxTjV Iv Spdxovxo?
nyj^\x.ai\. . . . Mau beachte auch, daß nach der angef. Plutarchstelle
Spdxüjv lepo; Ttapaxa^t'opuxat tq Oetii xaxd xov [xü^ov.
2«) S. Peter in Roschers Lex. I 791. 943.
2«) S. 0. Crusius Philol. 49, 675.
10 A. Dieterich,
'Ist die Vermuthung erlaubt, daß }^\lor^ damit im Zusammenhang
steht und eine andre Baubo bezeichnet?' fragt er. Das letztere
ist für gewisse Kulte sicher. Aber es gibt noch mehr als diese
Kratinstelle und die Erklärung bei Photius s. v. {xior|T-/j, nach der
es T7)v xatacpspTi bezeichnet. Das weitere gilt es zunächst vorzulegen.
Aristoph. av. 1620 — xal [xaTrooiooj }j. i a r^ t i cjl.
Dazu schol. jj-ior^tiav o£ oi [jlsv Tispi 'ApioTocpavr^ xr^v si? xa dcppo-
Staia dxpaaiav xai xo 'irspi acpupov izas/ßrf. fxiar^xr] yuvYi' ouxüx;
l^r^Youvxat. [xyiTtoxs (xevxoi Y£Vixu)X£pov eaxiv dTiAr^axia, o xal vuv
l[jL(paiv£xai.
Aristoph. Plut. 989:
xai xauxa xoivuv ou/ £V£X£v [a t o r^ x i a ;
aiX£Tv [x' £(:paax£v. dXXd cpiAiac £Tv£xa.
Dazu schol. ou/ £V£xol xoü 6Trr^p£X£Tv [lou xfj da£AY£icf. . . [xt-
or^ xia . . . x6 £ic xdc ouvouoia? £U£7ricpopov.
PoUux VI 189 gibt außer andern Synonymen £pu)xo|jLavu)v
xai 6 |j.ia£p(jüc ^') xai jxiar^xov [i£vxol ot xojjxlxoi xaXouat xat
fiiar^XYjv X7)v jjLd)(Aov ... x6 8£ TTpayii-^ ^ay v £i av, doiA^Eiav,
dxoXaoiav, £Uy(£p£iav, jxa)(Xoauv7]v, £xaipr^otv, irop-
V£iav, [iiar^xiav.
Suidas s. v. jxioyjxtj . xy)v xaxacp£pfj |jLiorjXr|V £X£yov, ou Ttapa
x6 {xiooc dXXd Trapd xc* |j,iaY£a[^ai. Es folgt auch da das Kra-
tinosfragment und ähnliche Erklärung wie die obige. Etwa das
gleiche steht bei Hesychius s. v. [xiotjXyj.
Will etwa jemand diesen antiken Erklärungen gegenüber im
Ernste behaupten [iiar^xoc, [iiar^xr|, [iiar^xia gehöre zu \iioziv 'has-
sen'? Schon die alten Grammatiker haben beide scharf getrennt,
auch in ihrer Weise dem so Ausdruck gegeben , daß sie [iiarjXT]
und fxiar^XYj nach den beiden Bedeutungen differenzirten '^^). Sie
wußten und fühlten, daß es einander völlig fremde Worte seien.
Daß ihnen aber die Herkunft des einen Wortes ganz fremd war
und sie es nicht zu deuten wußten, zeigt, daß sie auf eine Ab-
^'^) |j.iCY]v^pü)« gab Dindorf. Nach freundlicher Mittheilung Erich
Bethe's hat der Falkenburgianus in Salamanca (F), 'der beste und reich-
ste Codex' dp(juTa)(j.czv<JL)v (sie) xai 6 (jiiaepüjs (sie) xat fxtGTjxov (jl^vtoi . . .
Die Umgebung macht es auch hier schwer den ersten Bestandtheil von
[jitaipto; zu [jLtaeTv zu stellen.
28) Belege bei Kock a.a.O. Dazu Thom. ecl. p. 617 fJuar^xT] xai
fjiföou; d^(a yuvT^* (Juai^Tr) II ßapuxdvuic ^ xaxacpepT^c
Die Göttin Mise. 11
leitung von [xiaysa^ai verfielen ; und es ist lehrreich wie in eini-
gen Handschriften sowohl des Aristophanes als des PoUux an
den betr. Stellen sich ein iJx^yr^Tiac, \lla^lr^Tiav, [iioy'/]Tyjv findet ^^).
Ein |jLiar^Tia u, s. w. hatte für sie keinen griechischen Klang, wenn
es die Bedeutung haben sollte, die sie doch an den betr. Stellen
brauchten. Sollen wir nun wirklich so kühn sein zu behaupten,
daß \il3r^^z6c , \iXGr^xr^, [xiar^xia zu Mtay] gehöre? Aber gerade
weil MiaTi für die Griechen ein fremder Klang und Name war,
in dem sie keine Wurzelbedeutung unmittelbar fühlten, kann
eine sonst unmöglich scheinende Bildung nicht ohne weiteres ab-
gewiesen werden. Und eine Ausgleichung eines von Miat] ge-
bildeten Wortes ('von der Mise ergriffen, besessen'?) an ^TGr^x6(;
von ixloiui ist eine in diesem Falle durchaus wahrscheinliche An-
nahme. Aber ich bemerke ausdrücklich, daß ich die formalen
Schwierigkeiten nicht verkenne und als sicher nur hinstellen will,
daß jene Worte in jener Bedeutung unmöglich mit [iTaiio zusam-
men gestellt werden können und, so viel ich sehe, aus dem grie-
chischen überhaupt undeutbar sind.
Wäre aber die angedeutete Ableitung richtig, so würde sich
freilich jener Kratinosvers [xiarjTal 8s YuvaTx£(; öXioßotot j^pYjoovTat
d.h. ßaO|3ü)V£c werden sie benutzen, erst recht verstehen lassen,
und die \iiar^~ai wären dann so recht die Besessenen von jener
Göttin, die gewiß damals schon nach Athen importirt war. Ja,
Kratin könnte hier, wie sonst so manchmal die Komiker der Zeit
den Kotyttokult, die Bapten, die Metragyrten, die Orphiker, die
Kybeben (wer kann z. B. auch xüßr;ßoc erklären, das bedeuten
soll 6 y.ar£/o|j-£voc T'^j fJ'-'^i'^p^^ '^^'^ Osaiv {}£ocp&pr|Toc? Phot. s.v.)
und solche fremden Kulte verspotteten, das schlimme Treiben im
Dienste der aus Phrygien im Kreise der großen Mutter gekom-
menen Mise brandmarken wollen. Man verlangt doch eigentlich
für das [iiar^Tai in dem Verse eine solche ganz bestimmte Bedeu-
tung. Und sollte gar Bergk recht haben, der den Vers 7r£pl
cjcpupov 'Kiyzia. [xioyjtyj y^^"^] ^^ einigen andern Zeugnissen kom-
binirt und auf Archilochos zurückführen will ^^), so hätte die Mise
auch schon in den obscoenen Spöttereien des Demeterkults der In-
2®) Vgl. in dem oben angeführten Plutosscholion: (jitaTjT^a;* ia^Scwc,
auvacpcia;, diro toü (x{aYU) hl \>.\.<s-^-T\xi(x, xal [xiöTjT^a.
»0) PL II p. 729 (434).
12 • A. Dieterich, Die Göttin Mise.
sein ihre Rolle gespielt, auch da schon eine Genossin oder Stell-
vertreterin der lambe wie dann zu Eleusis. Das wäre der Weg
von Phrygien nach Attica*).
Aber das Letztere sind nur Vermutliungen unsicherster Art. Als
ein weiterer Kultort der Göttin wird im orphischen Hymnus , zu
dem wir so am Ende zurückkehren, außer Aegypten in den letzten
Versen, wo sie zur Tochter der Isis wird, Kypros genannt (v. 7) :
Tj KuTTptÜ TSpTITfj OUV £ U O t c Cp 7. V (|) Kui>£p£llfJ.
Es ist ja bekannt, wie sehr die große Mutter mit der kyprischen
Aphrodite verschmolz ; und daß die Gestalt der Mise wie sie sich
später entwickelt , der Aphrodite sich leicht gesellen mochte , ist
nur zu natürlich. Im Kreise der großen Mutter wird sie auch
nach Kypros gekommen und dort mit und neben Aphrodite ver-
ehrt sein. Eine xdtöoSoc einer solchen Mise-Aphrodite wäre gewiß
die passendste, bei der sich im ersten Mimiambus des Herondas
Gryllos in die schöne junge Frau verlieben könnte. Sollte die Scene
des Gedichts in Kypros gedacht sein? Die Insel stand in der
Ptolemäerzeit in engster Beziehung zu Alexandria und war poli-
tisch abhängig von Aegypten^'). Jedenfalls aber werden wir den
tiefern Bezug der Herondasstelle, von der wir ausgingen, nun erst
erkennen können. Der Umweg wird nicht zu weit gewesen sein,
wenn wir haben beweisen können, wie der Kult einer fast ver-
schollenen Göttin durch die antike Welt wandert: Phrygien, Athen,
Alexandria, Rom.
^*) Eine Prozession von Paphos nach Palaipapbos von avBpes ofjioO
yuvai^lv auvidvTE? xai Iy. twv ö'XXojv TioXetov erwähnt Strabo p. 683. Kult
der Aphrodite und Isis ist für Kypros mehrfach bezeugt; z.B. für
Soloi Strab. 1. c. Gewiß aber spielt die Scene auf einer der nahen In-
seln, und wenn, wie sonst nahe läge zu vermuthen, auf Kos, so kann
die Mise auch da an den Aphroditekult angeschlossen gewesen sein, der
dort vorhanden war (z.B. Paton and Hicks Inscr. of Cos 155, 369, 387
u. s. [Auch Demeter und Kybele sind in Kos vorhanden; einmal heißt
Rhea EcßaaxVj (119, 6), wie Demeter (411). Kos hat jedenfalls mehr
Chancen. Cr.']
Marburg. Älbrecht Dieterich.
*) Auch bei Herondas scheint der Baubon zu dem Apparat ver-
rufener Kybele- Demeter Mysterien zu gehören, wie ich schon Unters.
S. 180* angenommen habe; wenigstens stimmt dazu gut 1) die ganz
übertriebene Heimlirhthuerei im sechsten Mimus; 2) V. 30 ff. xai raiat
fxT] 8eT (= ßeßVjXois), — 'ASpYjareta; 3) die Bezeichnung des oXiaßo; mit
ßaußojv (zu Baußtü); 4) der Name Mr^xpcu (von der fxeydXTrj {J-i^xTjp), wohl
auch KoptTTu), vgl. Unters. 69*. O. Cr.
IL
Die Harmonie der Sphären.
Nichts anderes hat den Forscherdrang der Mensehen so frühe
geweckt, nichts die Wißbegierde dauernder beschäftigt als die
Wunder des gestirnten Himmels. Jene scheinbar einem Wirrwarr
gleiche Mannigfaltigkeit, welche doch nach geheimnisvollem Ge-
setz geregelt Tages- und Jahreszeiten bestimmt, vielleicht — wie
man anzunehmen geneigt war — sogar Geburt und Schicksale
der Erdbewohner regelt, forderte trotz aller Mißerfolge immer
wieder zum Eindringen in ihre Geheimnisse, zum Erfassen ihrer
Eegeln auf Die Dauer des Mondumlaufs um die Erde, die
jährliche Bewegung der Sonne war nach fleißiger Beobachtung
und emsigem Rechnen glücklich erkannt ; aber jene wandelnden
Sterne, deren jeder nach eigener Zeitrechnung seinen verschlun-
genen Weg im Weltraum zurücklegt, gaben den Forschern immer
neue Räthsel zu lösen. Zwar hatten auch darüber die gelehrten
Magier des Euphratlandes schon vieles richtig gesehen und fest-
gestellt ; wenn die Namen , welche heutzutage in Europa für die
sieben Tage der Woche in Gebrauch sind, von den babylonischen
Planetengöttern herstammen, dann hatten die dortigen Astronomen
für die sieben Wandelsterne bereits eine Ordnung aufgestellt,
welche im Westen erst nach neuen Irrthümern und Forschungen
wieder entdeckt werden mußte ^). In Aegypten ließ man sich
*) Die Reihenfolge: Tag des Saturn, der Sonne, des Mondes, des
Mars U.S.W, kommt bekanntlich daher, daß jedem Planeten eine Stun de
geweiht, der Name für den ganzen Tag aber von dem Beherrscher der
ersten Tagesstunde hergenommen war. In den 24 Stunden eines jeden
Tags wird die Reihe der 7 Planeten dreimal durchgemacht und zum
viertenmal begonnen. Auf den vierten Stern fällt sodann die Herrschaft
über den folgenden Tag. Die Ordnung aber, welche dabei zu Grunde
gelegt war, hieß: Saturn, Juppiter, Mars, Sonne, Venus, Mercur, Mond.
14 Carl V. Jan,
aber von der Größe der Sonne verführen, derselben den nächsten
Platz an der Erde anzuweisen, man ordnete:
Raphan = Kronos
Ammon = Zeus
Molech = Ares
Nephthys = Aphrodite
Thot = Hermes
Joh = Mond
Ra = Sonne ^).
Von Aegypten aus wurde die astronomische Forschung in
Griechenland angeregt. Aber noch war die Ursache für den
täglichen Auf- und Untergang sämmtlicher Gestii-ne nicht gefun-
den, der wahre Grund für den jährlich wechselnden und wieder-
kehrenden Stand der Sonne nicht richtig erkannt, — was Wunder,
daß die Forschung noch Jahrhunderte lang in undurchdringlichem
Dunkel umhertapppte ? Nur eines war zur Gewißheit klar: eine
nach Z a h 1 Verhältnissen geregelte Bewegung mußte jenen mannig-
faltigen Erscheinungen zu Grunde liegen. Im Wesen der Zahl mußte
eine Reihe von Eigenschaften verborgen sein, welche Aufklärung
über die Räthsel des Himmels zu geben versprach. So mühten sich
denn noch zur Zeit der römischen Kaiser emsige Forscher damit
ab, unter den Zahlen nicht nur gerade und ungerade, Quadrate
und Würfel zu erkennen, sondern auch ungerad - gerade Zahlen
und deren Gegentheil, übertheilige und vielfach übertheilige, über-
vollkommene und mangelhafte, Dreieck-, Fünf- und Sechseckzah-
len, Altar-, Ziegel- und Balkenformen, Pyramiden und mehrfach
gestutzte Pyramiden zu unterscheiden ^^ , unfruchtbare Tlieorieen,
welche uns, die wir als Kinder das Einmaleins gelernt, nur ein
mitleidiges Lächeln abzwingen. Ein anderes Reich, in welchem
die Zahl uneingeschränkt herrschte, war die Musik, und nach-
dem man erst erkannt hatte, auf wie einfachen Zahlverhältnissen
Quarte und Quinte beruhten, deren Verbindung das noch viel ein-
fachere Verhältnis der Octave ergab, lag der Gedanke nahe, aus
dem leichter zu erforschenden Reich der Töne Analogieen für
die schwer zu bestimmenden Bewegungen der Sterne aufzusuchen.
Wieder die Rücksicht auf Gewicht und Größe der einzelnen Him-
melskörper noch die genaue Kunde von ihren gegenseitigen Ent-
fernungen und der von jedem einzelnen Gestirn zu durchmessen-
den Bahn kann die alten Pythagoreer zu ihrer Lehre von der
Harmonie in den Klängen dieser Körper veranlaßt haben. Dazu
hatte man noch viel zu wenig beobachtet und berechnet ; schwankte
man doch, wie wir sehen werden, über den Platz, welcher der
2) Uhlemann, Grundzüge der Astronomie. S. 12. Die abweichenden
Angaben des Die Cnssius 37. 19 betreffen eine ganz späte Zeit.
3) Theo von Smyrna Aritlimetik c. 8—32. Nikomachos Arithmetik
1 0. 9—23; 2 cap. 8—18. Auch Euklid. Elem. B. 7.
Die Harmonie der Sphären. 15
Sonne, dem Mercur, der Vemis anzuweisen, noch Jahrhunderte
lang unsicher umher. Was zu der pythagoreischen Lehre von
der Harmonie der Körper im Weltall führte, war lediglich die
Freude an der übersichtlichen Zusammenstellung der sieben Welt-
körper mit den sieben Stufen der Tonleiter.
Man sehe doch nur, welch bedeutende Eolle überall in der
pythagoreischen Philosophie die Analogie spielt. Auf die Zahlen
werden geometrische Begriffe*), auf die geometrischen Figuren
werden arithmetische Begriffe übertragen^), mit der Einheit und
dem Punkt werden sodann der Buchstabe und der Klang als die
Elemente der Eede und des Gesanges verglichen^). Am liebsten
aber stellt man ganze Reihen von Vergleichen zusammen, die be-
kannten zehn Archai wie begrenztes unbegrenztes, rechtes linkes,
männliches weibliches u.s.w. ''j, oder man stellt die fünf Elemente
den fünf regelmäßigen Körpern gegenüber ^), schließlich füllt man
ganze Kapitel mit Aufzählung von Analogieen zu den drei Con-
sonanzen, den drei Klanggeschlechtern ^) oder den fünf Tetrachor-
den ^^). Ja kann denn der Hauptsatz pythagoreischer Lehre
„Alles ist Zahl" einen andern Sinn haben als den: „Alle Dinge
sind nach Zahlgesetzen geordnet, in allen Gebieten spiegeln sich
die Verhältnisse der Zahl wieder"? 'Ev roT? dpti)^}xoT<; ISoxouv
(^scopcTv 6|jL0La)[xaTa TroXXa xoTc ouai sagt Aristoteles und oox
I; apii>fxou aXXa xat' apiÖfiov sagt gewiß richtig die angebliche
Theano^^). Welch anderen Sinn als bildlichen kann es haben,
wenn Plato aus Produkten der Zwei- und Dreizahl die Seele der
Welt schaffen läßt? Wo den Alten der unmittelbare Einblick in
ein Gebiet des Wissens versagt war, da nahmen sie ihre Zuflucht
zu Vergleichen, hoffend, daß aus dem durchforschten und erkannten
Wissensgebiet Licht fallen möchte auf das unbekannte. Daß es
sich mit der Uebertragung musikalischer Gesetze auf das Weltall
wirklich so verhält, beweist zu völliger Sicherheit die Harmonik
*) S. die vorige Anm.
^) Der Punkt wird durch die Einzahl , die Linie durch die Zwei-
zahl U.S.W, definiert Aristot. Metaph. 14,3. Das rechtwinklige Dreieck
wird durch die Maße der Seiten 3:4:5 bestimmt ; Jamblich Theo-
logumena arithmetica p. 43, der Würfel heißt ysiüfxeTptxrj (ip|j.ov(a, weil
an ihm die Zahlen 6 8 12 eine Rolle spielen, Nikom. Arithm. 2, 26 p. 72.
Vgl. überhaupt Zeller Gesch. d. Philos. I S. 373*.
^) Ps. Nikomachos (Jamblich?) Harm. p. 37 M.
^) Aristoteles Metaphysik 1, 5. Zeller S. 325.
«) Afctios (Plutarch) Plac. 2, 6 = Stob. 1, 22.
») Aristides Quint. 3, 11 (p. 133 M).
^ö) Derselbe 3, 14 (p. 137). Vgl. die vielfache Tetraktys bei Theo
Mus. c. 38 (p. 96) und Aristides 3, 19, So finden sich auch die Pla-
neten mit bestimmten Vocalen zusammengestellt bei Johannes Lydus de
mensibus 2, 2.
*') Ar. Metaph. 1, 5. Auch ebd. 1, 6 }xi[j.T/iaet xd ovxa xdiv dpidfxwv.
Theano bei Stob. Ekl. 1, 10, 13. Vgl. Zeller S. 317. 352.
16 Carl V. Jan,
des Ptolemäos. Auch dieser nüchterne und besonnene Forscher
kann es sich nicht versagen, nachdem er die Gesetze der Akustik
entwickelt, eine Reihe ganz unfruchtbarer Analogieen zwischen
dieser Wissenschaft und anderen weniger leicht zu erforschenden
aufzusuchen.
Gehör und Gesicht sind Schwestern, so führt er im 3. Ka-
pitel seines letzten (3.) Buchs über Harmonik aus, demgemäß
müssen auch ihre Kinder, Harmonie und Astronomie, auf das
engste verwandt sein. Gemessene Bewegung, wie sie das Wesen
der Musik ausmache, meint er, müsse auch der Seelenthätigkeit
und dem Kreislauf der Sterne eigen sein, die Gesetze der Har-
monik müßten auch auf die Psychologie und Astronomie anwend-
bar sein. Und so beschäftigen sich wirklich Kapitel 5 — 7 in
jenem Buch mit Analogieen zwischen Harmonie und Psychologie,
während Kapitel 8 — 16 Vergleiche anstellen zwischen Harmonie
und Astronomie.
Von ähnlichen Erwägungen wie Ptolemäos sind auch die Ge-
lehrten ausgegangen, welche die Lehre von der Harmonie der
Sphären zuerst in Griechenland aufgestellt haben '^). Sie hat zu
ihrer Lehre nicht die Erwägung veranlaßt , daß so gewaltige
Körper doch nicht umschwingen könnten ohne einen gewaltigen
Ton zu erzeugen ^^), auch nicht der kindliche Gedanke, es sitze
eine Sirene in jedem Stern '^), oder der ganz kindische, die Welt-
körper stießen an einander '^) — alles Meinungen, die im Alter-
thum wirklich ausgesprochen wurden. Man wollte über das un-
bekannte Gebiet des Sternhimmels mit seinen schweifenden Pla-
neten Klarheit bekommen durch Vergleiche mit dem Reich der
Töne, über welches die akustischen Forschungen so überraschende,
nicht zu bestreitende Belehrung gebracht. Wäre man in den
Hypothesen über die himmlische Harmonie auf dem Grunde sicher
erkannter Thatsachen gestanden und hätte man richtig logische
Schlüsse auf diese Kenntnisse gebaut, dann hätte unmöglich ge-
schehen können, was, wie wir sehen werden, mindestens einmal,
vielleicht gar zweimal sich ereignet, daß das von dem Vorgänger
") Henri Martin kommt, nachflem er in seiner Hypothese astro-
nomique de Pythagore (Bulletino Boncompagni V [1872] alle andern
Möglichkeiten versucht , schließlich S. 122 zu dem gleichen Resultat:
une analogie plus ou moins eloignee. Vgl. Gruppe, die kosmischen Sy-
steme S. 57.
*3) Wenn das auch Nikomachos Harm. c. 3 (p. 6), Aristoteles de
caelo 2, 9 und andere noch so schön entwickeln.
1*) Plato Repuhlik 10, 14 p. 617.
^5) Tf^ Tipo; aXkriXa TrXVj^et heißt es in einem anscheinend orphischen
Fragment,' das übrigens Verwandtschaft mit Nikomachos zeigt {dva)(up.a,
Kpovtxov xiv7](j.a). Es ist herausgegeben von Em. Ruelle im Annuaire
pour encouragement des etudes grecques 1877.
Die Harmonie der Sphären. 1,7
angenommene System diu-cli seinen Nachfolger geradezu auf den
Kopf gestellt wurde.
Nikomachos tlieilt im 3. Kapitel seiner Harmonik (p. 6 f.)
eine Zusammenstellung der sieben Wandelsterne mit den sieben
Saiten der Lyra mit, welche sich als uralt erweist. Sie ist noch
auf das System der Synemmenoi gegründet; mit dem Tetrachord
efga ist noch das alte Tetrachord ah cd verbunden, an dessen
Bestand schon Terpander gerüttelt hatte, und das doch „der Er-
innerung halber" (Nikom. p. 23) bis in die römische Kaiserzeit
neben dem neuen System fortgeführt wurde. Auch die jener Zu-
sammenstellung zu Grunde liegende Anschauung von Höhe und
Tiefe der Töne ist die in der ältesten griechischen Zeit geltende.
Mit Hypatos, der Höchste, bezeichnete man den langsam schwin-
genden Ton , welchen wir Deutsche tief zu nennen pflegen , Hy-
permese heißt hier bei Nikomachos noch die neben der Mese lie-
gende , langsamer schwingende Saite ' ^). Ueberhaupt ruht dieses
ganze System auf der Anschauung, daß dem Saturn darum, weil
er am höchsten über uns steht, die Hypate oder Baßsaite der
Lyra, dem Mond dagegen wegen seines niedrigen Standes die
Nete zukomme. (Nikom. Harm. p. 6).
Neben diesen Anzeichen eines hohen Alters finden sich aber
doch auch Spuren von jüngeren Einflüssen in der Scala des Ni-
komachos. Die Namen der Götter waren schwerlich die zu aller-
erst in Griechenland für die Planeten üblichen ; Eigenschaftsworte,
„der funkelnde, der glänzende, der feurige", wie wir sie bei Theon
von Smyrna und bei den meisten hier in Betracht kommenden
Schriftstellern lesen ' ') , werden zur Zeit des Py thagoras noch an
ihrer Stelle gestanden haben. Wichtiger aber ist der Umstand, daß
die Sonne schwerlich vor der alexandrinischen Zeit bei irgend
einem Griechen als Mittelpunkt des Planetensystems gegolten hat.
Bei den Pythagoreern ^^) , bei Plato*''), ja noch bei Eratosthe-
^^) Vgl. uzepu-aTT] vom tiefen d bei Theo (Tlirasyll) Musik c. 35,
Aristides Qu. (Lasos?) c. 6, Boetius (Nikomachos) Musik 1, 20. Auch
ÜKepKapav^TTj von der Trite c in einem Diagramm des Psellos bei Vin-
cent Notices et extraits de manuscrits XVI 2 (1847) p. 357. Ueber die
Verwendung der Präposition u-ep in dieser Bedeutung habe ich gehan-
delt in Fleckeisens Jahrbb. 103 (1871) S. 369. Vgl. die Präposition
dva in ä'vöat? und dvt^vcct.
") Ohne Zusatz von Gütternamen stehen diese Benennungen bei
Theo von Smyrna (Adrast) Astron. c. 12 (p. 135 Hiller); mit diesem
Zusatz c. 6, in den Versen Alexanders ebd. c. 15, in Aetios Plac. 2, 15.
*^) Ueber Philolaos s. Aetios Doxai 2, 7 (Stob. 1, 22). Ueber die
Pythagoreer im allgemeinen Photios Biblth. 249 (p. 439^^ Bk.). Auch
die oftmals (Aet. 2, 16. 29. Bryennios 2, 5 und sonst) erwähnten (xa-
örjfAaTt-/.oi sind gewiß Pythagoreer; in diesem Falle gehört auch Theon
Astronomie c. 15 a. E, hieher , und die xtves |j.ev bei Aetios - Plutarch
Plac. 2, 15 = Stob. 1, 24 als die älteren Mitglieder der Schule.
^^) Siehe die in Anm. 22 angeführten Stellen.
Philologus LH (N. F. VI), 1. 2
18 Carl V. Jan,
nes wird die Sonne gleich nach dem Monde angesetzt ^^) , erst
Archimedes soll eine andere Ordnung befolgt haben ^'). Niko-
machos scheint mir eine Tabelle vor Augen gehabt zu haben,
welche erst das jüngere System vorführte, dann als älteres System
einfach die Umkehr des vorigen zeigte, wie wir beides bei Ma-
nuel Bryennios 2, 5 (p. 411) und Pachymeres (p. 408 Vincent)
neben einander finden-, dabei konnte der richtige Platz für die
Sonne leicht übersehen werden. Auch dem Mercur wird in der
älteren Zeit häufig eine andere Stelle angewiesen, als dies bei
Nikomachos geschieht •, Plato nennt ihn stets erst nach Sonne und
Venus als Nachbarn des Mars^^). Da nämlich der Mercur trotz
größerer Nähe an der Erde länger zu seinem Umlauf braucht als
die Venus, ist ein Schwanken der Gelelu-ten bezüglich der Stel-
lung dieser beiden Sterne keineswegs zu verwundernd^).
Nach diesen Ausführungen wii'd es erlaubt sein, bei dem Ni-
komachos mid in einigen geringeren Quellen -^) uns überlieferten
alten System folgendes als das älteste zur Seite zu stellen:
Aeltestes System: Nikomachos
Phänon Kronos Hypate E Kronos
Phaeton Zeus Parypate f Zeus
*°) Eratosthenes bei Theo Astr. c. 15 (p. 142). lieber Aristoteles
und Eudoxos vgl. Proklos zum Timäos p. 623 iScLn. Ferner auch Ps.
Aristoteh^s de mundo 2 und die erste Angabe des Acliilles Tatios zu
Arat c. 16. Freilich hält Ptolemäos im Almagest 9, l die heliocen-
trische Auffassung für die ältere {...r.apä Tidai xol? Ttpojxot? [j.ailr|[j.aTi7.or?
6ptü{j.ev au[j.7:£cptuvTj;j.£V7, ttjv oe rfji; 'AcppoSt'xrji xal xr^'j TOÜ'Ep}j.oö Tiopd fxsv
ToT? TraXoctoxepotc ü-07.dxto xiöepivac xt); y^AtazTj;) ; er meint vielleicht damit
die Babylonier; mit den eviot darauf Pythagoras und die Griechen.
Meine Auffassung theilt im allgemeinen Zeller Gesch. der Philosophie
I 399*.
21) Macrobius Somnium 1, 19, 2; 2, 3, 13.
22) Plato Timäos c. 11, (Epinomis 9), vgl. die Ausleger zu Repu-
blik 10,14. So ordnet auch der Akademiker Cicero de nat. deor. 2, 5ö
u. Ps. Aristoteles de mundo und Achilles Tatios (zu Aratos) 17. Vgl.
Macrobius zum Somnium 2, 3, 14, der allerdings vorher 1, 19, 2 und
1, 21, 27 dem Plato die umgekehrte Ordnung unterschieben möchte in
Einklang mit Aetios (Plutarch) Plac. 2, 15 (Stob. 1, 24).
23) Mond, Sonne, Mercur, Venus heißt die Ordnung außer den soeben
erwähnten Stellen auch in der pythagoreischen Schrift bei Photios Bibl.
249 und bei Eratosthenes laut Chalcidius zum Timäos p. 198 Mull.
(Bernhardy Eratosth. S. 148). Die Sache wird als streitig bezeichnet
von Theo in der Astr. c. 15 a. E. ebenso von Achilles Tatios c. 16 und
Macrobius zum Somnium 1, 19, 2. Demnach ist der Excerptor des
Nikomachos bei Meibom p. 33 (vermuthlich Jamblich) sehr im Irrthum,
wenn er in der Angabe seines Originals (p. 7) einen Schreibfehler ver-
muthet, das in Anm. 15 citierte Madrider Fragment betont in § 13 die
Nachbarschaft zwischen der Venus und dem Monde ganz scharf.
2*) Vgl. das in Madrid gefundene Fragment eines Orphikers, welches
ich in Anm. 15 u. 23 citiert. Auch Boetius Mus. 1,27. Manuel Bryen-
nios 2, 5 (p. 411 W.). Pachymeres Vincent p. 407.
9
a
Ares
Helios
y^')
Hermes
c'
d'
Aphrodite
Selene.
Die Harmonie der Sphären. 19
Pyroeis Ares Hypermese
Stilbon Hermes Mese
Phosphoros Aphrodite Paramese
Helios Paranete
Selene Nete
Ueber die Frage aber, ob Pythagoras persönlich schon diese
„Harmonie" d.h. diese Octave in der angegebenen Weise aufge-
stellt; gehen die Meinungen heute noch weit auseinander. Wäh-
rend die einen bestreiten, daß im 6. Jahrhundert die astronomi-
schen Kenntnisse weit genug entwickelt gewesen wären, um die
Aufstellung eines solchen Systems zu ermöglichen, behaupten an-
dere, Pythagoras habe bereits einen Schritt über dasselbe hinaus
gethan. Die Wahrheit wird wohl in der Mitte liegen. Aller-
dings war die Kenntnis von den sieben Planeten zu Pythagoras'
Zeit noch nicht abgeschlossen^^); die Identität des Morgen- und
Abendsterns hat er walu'scheinlich noch nicht gekannt; erst Par-
menides hat, wie Diels annimmt, diesen Punkt klar gestellt^').
Nichts desto weniger konnte man die sieben Saiten der Leier
schon im 6. Jahrhundert auch in Griechenland mit einer gleichen
Zahl von Planeten in Beziehung setzen, weil der Mercur hier erst
spät erkannt ^^) und mögUcherweise früher durch den Zwilling
des Morgensterns ersetzt wurde. Daß Pythagoras , um die Be-
deutung der Zahl zu erweisen, sich einen Hinweis auf die Him-
melserscheinungen hätte entgehen lassen, ist schwer denkbar;
wies er aber auf diese, dann lag eine Parallele mit der von ihm
trefflich behandelten Akustik sehr nahe. Wäre dagegen ein an-
derer Philosoph Vater dieser von den Alten sehr hoch gehaltenen
Idee gewesen, so würde doch wohl Aristoteles, Theoplu'ast oder
Nikomachos denselben namhaft machen ; statt dessen hören wir
immer nur von Pythagoras ''^^). Ein Instrument mit acht Saiten
") Daß der Ton fe, iiiqlit Ä, unter dieser alten Paramese gemeint
sei, wird von den Musikern allgemein angenommen. Döckh in der Bei-
lage zu der Schrift Ueber Bildung der Weltseele. Gesammelte kleine
Sehr. III 116, Bellermann zum Anonymus S. 62. Ruelle in Revue des
etudes grecques 1889. p. 43.
26) Auf diese Annahme Scbaubachs Gesch. d. Astron. (S. 180) kommt
auch Sartorius wieder zurück: Entwicklung der Astronomie bei den
Griechen. Zeitschr. für Philosophie , B. 82 f. auch Separatabdruck bei
Heymann (Halle 1883) S. 49.
") Diels Doxügraphi S. 492 A. 7 verweist auf Diogenes Laert. 9,
23 und^Aetios-Stobäos 1, 24. Statt der verdächtigen Worte bei Diog.
8, 14 o); cpT^i napfxevßrjc räth er zu setzen ol oe cpaai Ilapfxevforjv oder
lö« 6e cpTjai Qaßwptvo; nap(j.evtOTj$. Plinius Naturgesch. 2, 37 wäre dann
freilich kaum beweiskräftig genug.
28) Schaubach S. 396 führt als Grund hiefür die den Mercur um-
gebenden Dünste, Wolf (Gesch. d. Astron. S. 8) die beständige Nähe
der Sonne an.
**) Unzählige Schriftsteller nennen als Erfinder der Sphärenharmo-
20 Carl v. Jan,
aber hat dieser Philosoph schwerlich in Aufnahme gebracht. Seine
akustischen Messungen haben ihn zwar veranlaßt eine hohe e- und
eine /i-Saite anzuwenden, so daß er zeigen konnte, wie die Oc-
tave sich sowohl aus Quarte und Quinte [e a e = 6:8:12)
wie aus Quinte imd Quarte (ehe = 6 : 9 : 12) bilden ließ^").
Er hat also die Töne h und hoch e gekannt, imd wenn er sie
auf seiner Lyra abstimmte, damit die Brücke vom Synemmenon-
zum Diezeugmenon - System (efga-hc d' e') geschlagen. Da er
aber kein praktischer Musiker war, dürfen wir die bei Nikomachos
(Harm. c. 5) und anderen mitgetheilte Erzählung von der achten
Saite nicht buchstäblich nehmen, sondern müssen lieber jenen Be-
richten glauben, welche die Einführung der achten Cither- Saite
erst mit Lasos oder Simonides in Verbindung bringen ^^). Wenn
man aber nicht glaubt, daß der Philosoph von Samos die bis da-
hin übliche Lyra umgeändert habe, dann braucht man auch nicht
anzunehmen, das kosmische System müsse von ihm schon in ein
weiteres Stadium seiner Entwicklung versetzt worden sein ^^).
Plato läßt im 10. Buch der Republik c. 14 acht in ein-
ander geschobene Eimer (xaoot) um die Weltachse wie um eine
Spindel kreisen ^^) und sagt, der erste und äußerste von ihnen habe
als Rand den allerbreitesten Kreis, jeder folgende einen kleineren.
Er nimmt dabei als achten Körper über dem Saturn noch den
Fixstemhimmel an ; der Klang dieses großen achten Körpers ist
jedenfalls die von Thrasyll und anderen Schriftstellern erwähnte
Hyperhypate, ein tiefes D ^■*), mit dem sich für den Musiker nicht
allzuviel anfangen läßt. Merkwürdig wenig wird uns berichtet
von einer Erweiterung des ersten Systems nach der Höhe der
Tonleiter zu. Die Nete Diezeugmenon, das hohe e war zum
Ausbau der dorischen Octave und für eine weitere Entwicklung
des griechischen Tonsystems durchaus nicht zu entbehren. Aber
nie die Pythagoreer im allgemeinen; auch Aristoteles Metaph. 1, 5 läßt
sie lehren t6v oAov oupavov ap[j.ovtav elvai. Den Meister selbst führt als
solchen an Hippolytos Philos. p. 555, 18. Diels.
^°) Vergleiche die Fabel von den vier Schmiedehämmern bei Niko-
machos Harm. c. 6 (p. 11) und die erste Tetraklys im excerpierten
Nikomachos p. 39.
31) Für Simonides sprechen Suidas s. v. und Plinius Naturgesch, 7,
204. Für Lasos Plutarch Musik c. 29 (vgl. Volkmann z. d. St., auch
Guhrauer Mehrstimmigkeit [Festschrift für Hertz] S. 182, Graf de re
musica S. 8). Beide Namen weisen auf Athen zur Zeit Hipparchs.
32) Henri Martin in Boncompagni BuUettino di bibliografia V (1872)
S. 114 glaubt S. 114 dem kosmischen System des Pythagoras acht Glie-
der zuweisen zu sollen.
33) Als ineinandergefügte Schachteln erklärt recht anschaulich diese
acht xctooi Gruppe, die kosmischen Systeme der Griechen (Berlin 1851)
S. 119.
- 34) Thrasyll bei Theo Musik 85 (p. 88 H) Aristides Qu. 1, 6 (p. 10
M), Nikomachos bei Boetius Musik 1, 20.
Die Harmonie der Sphären. 21
kosmisch betrachtet war mm die Erde an der Reihe, ihren Ton
zu bekommen, und daß auch dieser unbewegliche Körper klinge,
sprach man nicht gern aus. Noch in viel späterer Zeit konnte
Eratosthenes es gar nicht scharf genug betonen, acht Körper
drehten sich um die Erde und acht Gestirne seien zur Harmonie
gefügtes).
Diejenigen Pythagoreer indes, welche unsre Erde sich um das
Ccntralfeuer ^^) oder um ihre Achse ^^) drehen ließen , brauchten
auch den neunten Ton in der Scala der Weltharmonie nicht zu
scheuen. Boetius erzählt anscheinend aus pythagoreischer Quelle ^^)
von einem Enneachord, das sich leicht an die neun Weltkörper
von der Erde bis zu den Fixsternen vortheilen läßt und als mög-
liche letzte Stufe in der Entwickelur.g des alten Systems hier
Platz finden mag:
Hyperhypate D
Hypate e
Parypate f
Lichanos g
Mese a
Paramese h
Trite C
Paranete cV
Nete e'.
Von den neuen Bahnen, auf welche Piatos schöpferischer
Geist zu schweifen begann, werden wir bei Behandlung des dritten
Systems sprechen.
II.
Hatten sich die alten Pythagoreer in naiver Weise den Raum
von der Erde bis zum Himmelsgewölbe wie eine gerade Linie
oder ausgespannte Saite vorgestellt, deren Theile einen um so tie-
^^) 'OxTüi hl] xaoe -avxa auv (zp|j.oviYj(Jtv dpi^pet, 'Oxtü) 6' £v acpa^pYjai
xuXivO£To xuxXiu {dvxa . . . dvotxTjv Tiepl yaiav. Theo Musik c. 47 (p. 105 H).
36) Das lehrt Philolaos nach Aetios-Plutarch Plac. 3, 13, Stobäos
1,22 (Aet. 2, 7), Diog. Laert. 8, 85. So mag denn auch was Aristoteles
de caelo 2, 13 von den Pythagoreern sagt, auf Philolaos und seine An-
hänger bezogen werdt^n.
8^) Drehung der Erde um ihre Achse nahm jedenfalls Ekphantos
im 4. Jh. V. Ch. an. Aetios-Plut. Plac. 3, 13. Zeller I 391. Günther
Gesch. der ant. NatWsch. (Iwan Müllers Handbuch V 1) S. 68. Nach
Gruppe, die kosmischen Systeme S. 5 u. 126 nahm sogar schon Plato
im Timäos c. 12 dieselbe Bewegung an.
3^) Boetius Musik I 20 berührt sich deutlich mit Ps. Nikomachos
p. 35. Für alte Zeit der Nachricht bürgt der Ausdruck Hyperhypate.
Nach Ps. Nikomachos a.a.O. heißt der Mann, welcher dem System den
neunten Ton anfügte, Theophrast von Pieria ; er lebte natürlich vor
Timotheos von Milet, dem Vater der zehnten Saite.
22 . ^^^ Carl v. Jahn,
feren Ton ergeben, je länger sie angenommen werden, so kamen
später Gelehrte , welche erw ogen , die weiter von uns entfernten
Himmelskörper müßten schon in ihrem täglichen Umschwung
einen größeren Kreis beschreiben als die näheren, sie müßten sich
demgemäß rascher bewegen, schnellere Bewegung aber er-
zeuge höhere Töne^^), somit müßten diese Töne auf Seite des
SatuiTi, nicht des Mondes gesucht werden. Das war jedenfalls
die richtige Begründung jener Anschauung, welche der Excerptor
des Nikomachos (Harm. p. 34) mit der Bemerkung einführt, die
näher an der Erde befindlichen Weltkörper hätten mehr massige
Substanz und darum geringere Kraft. Das zweite System der
Sphärenharmonie steht also darin dem ersten Diametral gegen-
über, daß es der Erde oder dem Monde den tiefsten Ton zutheilt
und von da zum Saturn oder zum Himmelsgewölbe stufenweise
aufsteigt. Auch zur Zeit, wo dieses System galt, gab es Gelehrte,
welche nur sieben Stufen gelten lassen wollten ^^'); größer jedoch
war nun schon die Zahl derer, welche unbekümmert um die Un-
beweglichkeit der Erde neun Stufen ansetzten. Um die Lehre
der letzteren zu betrachten, gehen wir am besten von Censorinus
aus, welcher de die natali c. 13 sagt: Igitur ab terra ad lunam
Pythagoras'*') putavit esse toni intervallum, a luna autem
ad Mercurii stellam, quae stilbon vocatur, dimidium eins velut
semitonion; hinc ad phosphoron, quae est Veneris Stella, fere tan-
tundem, hoc est aliud somitonion; inde porro ad solem ter tan-
tum, quasi tonum et dimidium. itaque solis astrum abesse a terra
tonos tres et dimidium, quod vocatur 6ta TtivTS, a luna autem
duos et dimidium, quod est 810: Tsaadtpwv. a sole vero ad stel-
lam Martis, cui nomen est pyrois, tantundem intervalli esse quan-
tum a terra ad lunam, idque facere tonon; hinc ad Jovis stellam,
quae jDhaethon apjiellatur, dimidium eins, quod faciat semitonion;
tantundem a Jove ad Satumi stellam, cui phaenon nomen est, id
est aliud semitonion; inde ad summum caelum, ubi signa sunt,
perinde semitonion. itaque a caelo summo ad solem diastema esse
8ia TsaaapcDV ... ad terrae autem summitatem ab eodem caelo
tonos esse sex , in quibus sit oia Traatov symphonia. Als Frie-
drich Bellermann seine Anmerkungen zum Anonymus S. 9 1 schiieb.
^®) So begründet Cicero im Somnium Scipionis (Rep. 6, 18) die
Verschiedenheit der Töne. Vgl. dazu den Comraentar des Macrobius
2, 4, 4 und den ebenfalls auf Cicero sich berufenden Boetius von der
Musik 1, 27.
*^) Dies sind außer den soeben genannten Schriftstellern einschließ-
lich Ps. Nikomachos noch die Byzantiner Manuel Bryennios in seiner
Harmonik 1, 1 und 2, 5 (p. 363 u. 411) und Pachymeres p. 407 Vin-
cent. Wahrscheinlich schöpfen diese alle aus Nikomachos.
**) Pythagoras zu nennen lag nahe, weil man bei Erwähnung der
Sphärenharmonie stets an ihn zunächst dachte. Auch Plinius Nat. Gesch.
2, 22, 84 nennt diesen Namen.
Die Harmonie der Sphären/ 23
war er unschlüssig, ob er die verscliiedenen von Censorin ange-
gebenen Intervalle in aufsteigender oder absteigender Ordnung
auffassen solle. Die Frage wäre sofort gelöst gewesen, wenn er
den auch von Böckh'^'^) übersehenen Alexander von Ephesos'^^)
zu Rath gezogen hätte. Die zweite Gruppe seiner in Theons
Astronomie c. 15 mitgetheilten Verse (p. 140 Z) beginnt nämlich:
a-Xocvicov OS acpaTpa au vr^p-ti-iv/i IkXsto vtjTtj.
Schritt für Schritt beschreibt er dann vom Fixsternhimmel ('J;o/pG?
das ist xpuardcAAivo; y.'jxAoc) absteigend dieselben Halbton - Inter-
valle und kleinen Terzen wie der römische Astrolog^^). Wir
können demnach mit voller Sicherheit das System dieser beiden
so darstellen:
Nete Synemmenon
Paranete chrom.
Trite diez.
Paramese
M e s e
Lichanas chrom.
Parypate
Hypate
Hyperhypate.
Diese Scala ist augenscheinlich dem chromatischen Klanggeschlecht
entnommen, in welchem der dritte Ton eines jeden Tetracliords
(ges und des'"^ um einen Halbton erniedrigt ist. Warum dieses in
der Praxis kaum je übliche Geschlecht hier gewählt sei, läßt sich
schwer sagen. Eine Kunde von der richtigen, thatsächlichen Ent-
fernung der einzelnen Planeten unter einander konnte höchstens
dazu führen, Venus und Mercur zum Intervall eines Halbtons zu-
sammenzurücken, aber es hätte dann auch Venus ebenso nahe an
die Sonne gerückt, zwischen Juppiter und Saturn aber eine große
Entfernung angesetzt werden müssen. Die von Alexander verfaß-
ten Verse haben denn auch im Alterthum wie in der Neuzeit
herbe Kritik erfahren. Schon Theo oder sein Gewährsmann
Adrast hebt (Astron. p. 141) hervor, Alexander nenne mit Un-
recht diese neunstufige Tonleiter siebensaitig , gebe mit Unrecht
der Octave sechs ganze Töne, schreibe der unbeweglichen Erde
Fixsterne
d'
Saturn
d,'s'
Juppiter
c'
Mars
h
Sonne
a
Venus
ges.
Mercur
f
Mond
e
Erde
D
«) Abhandlung über Bildung der Weltseele (Kl. Sehr. III 171).
") Tlieon nennt ihn zwar Alexander Aetolos, es besteht indes
kaum mehr ein Zweifel darüber, daß nur der gelehrte Alexander von
Ephesos , genannt Lychnos , gemeint sein könne. Heraklitos Allegor.
Homer. 12 citiert unter seinem Namen einige der hier in Rede stehenden
Verse. Naeke Opusc. I 12. Susemihl, byz. Litteratur I S. 189, A. 79.
**) Diese Intervalle bilden zusammen eine cetpi^ Kette oder Tonlei-
ter, nicht eine Sirene. Es ist also die Lesart der Hdss. BC: Geiprjv 6
Ato« Tcat; im vorletzten Verse beizubehalten.
24 Carl v. Jan,
einen Klang zu, rechne von der Mese a zur Hypate e eine Quinte,
von der Nete d' zur Hypate e eine Oetave ; endlich sei seine Scala
weder diatonisch noch chromatisch, sondern ein unerträglicher
Mischmasch. In diese Vorwürfe stimmt Martin, der gelehrte Er-
klärer Theons, aus vollem Herzen ein ^■^). Indes heben sich einige
dieser Mißstände sofort, wenn wir dem Dichter einige poetische
Freiheiten verstatten ^^)-, andere Einwürfe freilich, welche dem
System und seiner thatsächlichen Construction gelten, scheinen
Alexanders Planetenscala vernichtend zu treffen. Wie steht es
aber mit Censorin? Ja wenn noch mehrere andere Quellen uns
in der Hauptsache dieselbe räthselhafte Tonleiter vorführen, wie
steht es mit diesen? Da ist zunächst Achilles Tatios, der Er-
klärer des Aratos (zu Phänomena cap. 17). Sein Text ist zwar
verstümmelt, wesentliche Theile darin scheinen vertauscht und
verschoben, aber dieselben Sonderbarkeiten, welche man bei Ale-
xander beanstandet, namentlich die drei Halbtöne h <"' des' d' fin-
den sich auch bei ihm ; Bellermann und namentlich Böckh tragen
darum kein Bedenken die Uebereinstimmung des Inhalts zwischen
ihm und Censorin zuzugeben.
Da ist ferner Plutarch, welcher in seiner Schrift über Bil-
dung der Weltseele zu Ende des 31. Kapitels zwar über Mercur
und Venus wunderliche und schwerverständliche Angaben macht*'),
der Erde aber den Proslambanomcnos, d. h. den von dem tieferen
Tetrachord um einen Gauzton entfernten Klang D, dem Monde
die Hypate, der Sonne die Mese zutheilt, welche von der Erde
eine Quinte, von den festen Sternen um eine Quarte entfernt sei.
Endlich erhalten die Angaben des ephesischen Alexander eine
Bestätigung durch Plinius, welcher in der Naturgeschichte 2, 22,
84 abgesehen von einer Differenz betreff's des höchsten Tones
vollkommen mit ihm und Censorin Hand in Hand geht. Der
Vorwurf, daß ungehörige Ganztöne in dieser Scala vorkämen,
läßt sich abwehren durch einen Hinweis auf die Thatsache, daß
der diazeuktische Ton a — h stets als imveränderlich beim Wechsel
*^) Note Q auf S. 358 der Martinschen Ausgabe von Theons Astro-
nomie.
46) 'Etttcctovoc ist eben stehendes Epitheton der Lyra und wird
unabhängig von der Mugenblicklichen Situation gebraucht. Von sechs
ganzen Tönen in der Oetave redet nicht nur Censorin, sondern sogar
der gewissenhafte Mathematiker Ptolemäos in seiner Harmonik 3, 9.
Wenn endlich Alexander seinen tiefsten Ton schlechtweg Hypate nennt
statt Hyperhypate, so ist ihm das beim Zwang des Metrums durchaus
nicht zu verdenken.
*7) Iv otaTovot? y-aX Xt/avoTs yavouvxec. Für Lichanos wurde oft nur
tler Name des Klanggeschlechts gesetzt. Achilles Tatios an der ein-
schlägigen Stelle verfährt auch mit den Paraneten so, vgl. Bellermanns
Notierung (S. 91). Um ganz mit Alexander und Censorin übereinzu-
stimmen , müßte freilich Plutarch dem Mercur die enarmonische , der
Venus die chromatische Lichanos geben.
Die Harmonie der Sphären. 25
der Geschlechter galt*^). Dasselbe war der Fall bei dem Pros-
lambanomenos des großen Systems (Ä — H). Wenn hier zwischen
d nnd e schon wieder ein solcher Ganzton angenommen wird, so
ist das freilich nicht ganz correct im Sinne des unveränderlichen
Grund Systems; indes konnte doch wie in der instrumentalen Dop-
peloctave A — «' auch unter Umständen bei einer einfachen Ge-
sangsoctave ein Proslambanomenos (so nennt ihn Plutarch a. a. 0.)
angehängt werden. Bedenklicher sind jedenfalls die drei ununter-
brochen sich folgenden Halbtöne h c' ^''«' d'. Das hat auch der
Gewährsmann des Plinius empfunden. Bei diesem Schriftsteller
heißt es darum : inde [a Saturno] sescuplimi ad signiferum „von da
sind anderthalb Töne zum Thierkreis"; hier heißt der höchste
Ton nicht d' ^ sondern f'. Diese Angabe scheint recht viel für
sich zu haben und könnte, wenn wir ihr Folge geben, auch den
letzten gegen Alexander von Ephesos erhobenen Vorwurf glück-
lich beseitigen. Indes nennt dieser so bestimmt die Nete synem-
menon, seine Angaben über den Gesammt-Umfang dieses Systems
stimmen so trefflich dazu und werden durch Censorin, Achilles
Tatios und Plutarch so wirksam unterstützt, daß ich glaube, wir
müssen diese Scala, wenn sie uns auch abnorm scheinen mag,
doch in der Weise wie sie von so vielen Seiten überliefert ist,
festhalten.
Auf die Frage, wer denn dieses zweite System der Sphären
erfunden habe, nennt uns Macrobius (zum Somnium 1, 19, 2 und
2, 3, 13) den Archimedes. Die Richtigkeit dieser Angabe
ist gut möglich, indes steht die Nachricht etwas vereinzelt, wird
auch durch keinen der bekannten Büchertitel des Archimedes un-
terstützt, und denkbar ist doch auch, daß die Römer dem Sicilier
eine Erfindung zuschrieben , welche vor ihm schon gemacht war.
Kurz vor ihm hatte Aratos von Soli über die Sternkunde ge-
schrieben. In seinen bekannten Phänomena hat er es zwar ver-
mieden, von den Planeten zu sprechen, sv os t(o £7üiYpa(po[X£vto
Ka vovL Tov TTSpl autu)v < TtJüv 7rXav7)Tü)V > 7roiou[X£Voc Xdyov
a p }i 0 V i et Tivi xal oujjLCpajvict pLouaix-(j xd? xiV7)a£i? auTÄv
Xs^et 7£7ov£vaL, so überliefert Achilles Tatios im 15. Kapitel sei-
nes Commentars zu Arat. Auch im folgenden Kapitel wiederholt
er diese Angabe: Trspl 0£ tr^c £vap[ioviou xivr|a£(üc oiutcüv £i7:£v
(i)c e(^r^v"A[JO-oc, £v ko Kavovi xcti 'EpaToaOivr^c £V to) 'Ep[x-^ xocl
'Tf!flV/Xr^;, v.al 0pdauXAoc xai ^/Vopaaxoc 'A9po6iai£uc.
In einem besonderen Werke, Kanon betitelt^ ^), hat also Arat
^^) Mese und Paramese, überhaupt die Grenztöne sämmtlicher Te-
trachorde sind laxüJTe?, unveränderlich. Das lehrt Aristoxenos p. 30. 40
Mq. und lehren sämmtliche Harmoniker übereinstimmend mit ihm.
^^) Die zweite der bei Westermann gedruckten Lebensbeschreibun-
gen Arats nennt eine xavovos -/axaxofXT^ unter seinen Schriften. Viel-
leicht hängt auch diese Notiz mit dem zusammen, was Achilles Tatios
meint.
26 Carl v. Jan,
von den Planeten und zugleich von der Harmonie oder den mu-
sikalisclien Klängen derselben gehandelt. Ich möchte also glau-
ben, daß bereits Arat dieses System kannte, welches sein
Erklärer Achilles uns mittheilt. Freilich würde auch er nicht als
Urheber desselben anzusehen sein, sondern hier wie in seinen Phä-
nomena nur die Resultate forschender Astronomen verbreiten.
Wie dem auch sein mag, jedenfalls ist die zweite Scala der
Planetentöne ein Erzeugnis der alexandrini sehen Gelehrsamkeit.
Eratosthenes soll, (wie Theo in der Astronomie gegen Ende des
15. Kapitels -p. 142 mittheilt), über Bewegung und Harmonie der
Himmelskörper so ziemlich dasselbe gelehrt haben wie der ephe-
sische Alexander (7:7.(>oi7:Xr^ouoc)-, nur gab er der Erde keinen Ton
(s. oben S. 9) und stellte die Sonne wie Plato vor Mercur und
Venus.
Die altpythagoreische Anschauung, wonach die fernsten Pla-
neten große und gewaltige Töne erzeugen und wonach man sich
solch gewaltige, langsam schwingende Töne im Raum als höher
liegend dachte, war in dieser Zeit vollständig aufgegeben. Er-
schüttert mag diese Auffassung schon längst gewesen sein. Schon
bald nach der Zeit des Aristoteles gab es Leute, welche glaubten,
die h}'3)odorische Scala habe ihren Namen davon , daß sie tiefer
(ßapuTSpa) sei als die Dorische. Heraklides vom Pontos (bei
Athenäos 14, 20) versichert denselben zwar, diese Meinung sei
durchaus irrig ; „h}'3)odoriscli" bedeute vielmehr „halbdorisch", „nach
dorischer Art". Aber die Anschauung, wonach dumpfe, langsam
schwingende Töne als „tief" angesehen und danim mit ütto be-
zeichnet wurden, bestand doch bereits, und wenn man erst eine
hyperdorische Transposition annahm, welche eine Quart höher war
als die einfach dorische, war jene neuere Anschauung siegreich
durchgedrungen. Nun konnte in den akustischen Problemen das
Adverbium avo) für cpöo^^ot^ ^^sT; gebraucht werden (Ps. Aristot.
Pr. 19, 3 und 37), und niemand empfand mehr, wie sehr das
dem alten Gebrauch von aveoic und avisvai widersprach. Ein
neues System von der Harmonie der Planeten -w^irde freilich erst
von alexandrinischen Gelehrten auf diese Anschauung gegründet.
m.
Die beiden bisher betrachteten Systeme der Weltharmonie
umfaßten eine Tonleiter. Mit apjxovia bezeichnete man zu Pytha-
goras' Zeit die Octave^^); die gestimmte Lyi-a, gleichviel ob sie
50) Nikomachos Ilarm. c. 9 (p. 16), Plato Rep. 3, 10. Laches 14
Vgl. Thrasyll bei Theo Musik c. 4 (p. 48) und im Commentar des
Porphyrios p. 270.
Die Harmonie der Sphären. 27
sieben oder acht Saiten zählte und ob sie in dorischem oder ly-
dischem Ton gestimmt war, führte diese Bezeichnung-''^); es war
eine Tonleiter, deren Verhältnisse sich ohne ziemlich hohe Ziffern
oder complicierte Bruchzahlen nicht darstellen ließen. Der Ge-
danke, den man eigentlich durch jene Vergleichung der Sterne
mit Tönen ausdrücken wollte, daß alles nach leicht übersichtlicher
Symmetrie geordnet sei, kam dabei nur unvollkommen zum Aus-
druck. Plato, der sich durch einen Widerspruch mit der plumpen
Wirklichkeit nicht in Verfolgung seiner tiefen Gedanken beirren
ließ, hat (im Timäos c. 8) zuerst den Satz ausgesprochen, die
Zahlverhältnisse, nach denen das Weltall geordnet sei, müßten den
einfachsten Reihen entsprechen , und hat versucht die Harmonie
der Welt so darzustellen, daß auf die Eins die ersten Producte
der Zwei und der Dreizahl folgten: 12 4 8 und 3 9 27. Wenn
er seine Reihe bis auf sieben Stellen ausdehnte, so wird ihn wolil
dazu der Gedanke an die .sieben bis dahin bekannten Weltkörper
bewogen haben. (Plutarch von der Weltseele c. 31). Die von
ihm gegebene Anregung mag die in die Zahlen speculierenden
Philosophen mehrfach beschäftigt haben, jedenfalls hat ein jünge-
rer Pythagoreer einmal den kühnen Versuch gemacht, das Weltall
sich lediglich aus Producten der Dreizahl construiert zu denken
(Plutarch ebda.). Indes all diese Versuche stießen auf die Schwie-
rigkeit, daß je anschaulicher sich die Glieder zur geometrischen
Reihe ordneten, desto weniger eine Herbeiziehung des Tonsystems
möglich war. Dasselbe war im Alterthum ja auf einen zu ge-
ringen Umfang beschränkt. Zu Piatos Zeit mag es etwa andert-
halb Octaven umfaßt haben, die Tetrachorde der Hypatoi, Mesoi
und Diezeugmenoi, etwa von A—e^ das entsprach, wenn man die
Zahlenreihe mit 1 begann, nur einem Verhältnis 1:3. Auch
als die noch in der ältesten Notenschrift (den Instrumentalnoten)
ganz stiefmütterlich behandelten, veiTnuthlich erst nach Aristoxenos
in Aufnahme gekommenen Hyperboläoi ('''— «') hinzutraten , maß
das Grundsystem nicht mehr als zwei Octaven (1:4). Mochten
dazu vielleicht noch ein paar Töne durch die verschiedenen Trans-
positions-Scalen kommen, mochten dieselben am Ende sogar noch
eine Octave mehr ergeben, über den Umfang von drei Octaven
(1:8) ging selbst die römische Kaiserzeit nicht wesentlich hinaus.
Für Verhältnisse von 1 bis 27 war darin auch nicht entfernt
Raum.
Wollte man aber das Weltall als eine von göttlichem Geiste
gefügte Harmonie darstellen, so mußte man die Verhältnisse der
Quarte (|^), Quinte (|) und Octave (|) darin aufweisen, und dazu
boten sich die ^Oo^Yoi sotäts; dar, die beim Wandel der Ge-
") Ps. Aristoteles Probleme 19, 7 u. 25 euTayopSot dpfxov^ai. Vgl.
die Harmonieen der Travo TraXatdraTot bei Aristides Q. 1, 9 (p. 22 M).
28 Carl v. Jan,
schlechter unveränderlich bleibenden Töne AHe mit ihrer Octave.
Es ist merkwürdig, daß dieser im Grunde doch schon von Plato
angeregte Gedanke erst in der Verfallzeit des Griechenthums
weiter verfolgt und zu Begründung eines Sphärensystems verwen-
det wurde. Im vei-flossenen Sommer fand ich in zwei Hand-
schriften der Nationalbibliothek zu Neapel ein kosmisches System,
das mir und all den Freunden, an welche ich mich von Neapel
aus um Auskunft wandte, vollständig neu und unbekannt vorkam.
Von den erwähnten Hdss. enthält die Neap. III C 2 ^-) unter
der Ueberschrift riroXsjjLOLioi) [xouar/a eine Eeihe von zerstreuten
Notizen über harmonische und rhythmische Lehren, die letzteren
ganz der aristoxenischen Schule, die ersteren theils aus dieser,
theils aus der pythagoreischen Schule entnommen und mit Ni-
komachos Harm. II p. 29 übereinstimmend^^). Das in Eede
stehende System findet sich darin zweimal behandelt fol. 41^^
und 43^
Die andere Hds. Neap. HI C 3 *^) enthält unter mancherlei
Excerpten musikalischen Lihalts auf fol. 4 dieselbe ap)(Tj Toiv
jAOUoiXüiv Xo^cov wie die vorgenannte Hds. auf fol. 41, zwar nicht
ohne Lücken, aber sonst in besserer Fassung des Textes.
Diese ap;(if], durch § 2 und 4 als ein neues, von den bishe-
*2) Neap. III C 2 chart. 4^ (Catal. Cyrilli II p. 342) ist von zwei
verschiedenen Händen geschrieben. Von der ersten klein und unschön
schreibenden Hand (S. XVI) steht darin Hippocrates de urinis, Gaudeu-
tius härm., Theonis Sm. expositio rerum raath., Pappus (=: Euclidis
introductio), Aristoxeni barm., „Ptolemaei musica", Opticae hypotheses,
Damiani optica. Dann sind vier Blätter frei und es folgt von fester
Hand mit dem Rohrgriffel geschrieben, anscheinend im XV. Jahrb., viel-
leicht von Bessarions Kalligraphen Rhosus: Cleonidis introductio, Eu-
clidis Sectio canonis, Barlaam logistica, arithmetica und de solis eclipsi.
^3) Pythagoreisch ist darin fol. 42 ein Abschnitt über Eigenschaf-
ten der vier Elemente (= Vincent Notices p. 248), f. 43 eine eupect?
Ttuv Tovoov, i^yfjLtTovt'cüv, 6t£!j£(uv angcbüch Dach Eratosthenes (= Vincent
p. 236), dann kommt der erste Abschnitt des Ps. Nikomachos, (— 30, 5 M),
darauf die opoi cucTTgfxaxos xocfxtxou (das hier besprochene System), end-
lich die Fortsetzung des Ps. Nikomachos p. SOg— 33i6- Ich bezeichne
diesen Codex kurz N 2.
") Neap. III C 3 chart. 8vo (Catal. Cyrill II p. 344) ist von drei
verschiedenen Händen, schwerlich vor dem XVI. Jahrh. geschrieben. Er
enthält die Einleitung des Porphyrios, das 3. und 5. Capitel des Niko-
machos Harm. I, einige Tonverzeichnisse, Verse des Planudes über die
Geographie des Ptolemäos, dann die oben erwähnte dpyji, ein Diagramm
des unveränderlichen Systems. Von fol. 5 — 51 steht von etwas festerer,
besserer Hand geschrieben die Harmonik des Ptolemäos, dann Plutarch
von der Musik, Theon Mathematik und Musik, Nikomachos I, eine
Uebersetzung des Planudes aus Macrobius Commentar zum Somnium
II 1, 8—25 (= cod. Vaf . Urbinas 77). Eine kleinere, aber viel deutlichere
und schönere Schrift fügt fol. 101 hinzu die von Franz de musicis Grae-
cis 1840 in Berlin edierten Schlußcapitel des Ptolemäos sammt deren
Kritik von Barlaam. Ich nenne die Hds. N. 3.
Die Harmonie der Sphären. 29
rigen Systemen abweichendes kosmisches System erwiesen, hat
nach N^ (oder wo dieser versag nach N^) folgenden Wortlaut:
§ 1. Ap^Vj "ttöv [jL0U3ixu)v ^^dyiov sotIv 6 Yj apiöfjLOc xai siaiv
opoi Tou xoojjLixou aoaTY)[xaToc oütol :
Api&}i6; 6 r^ lyzi ^^) sttoySoov^^) tov {> apiö|xov ,
ü7:£p£)(£i ^^) ti-ovaSi 6 i> xou yj.
xai 6 i|3 yj}xioXlo<; toü r^, STciTpiTo? tou 0,
UTTcpS^^St Y TOÜ {>.
6 IC STTlTplTOC TOU tß, U7:£pO}(7j 8.
O 17] YjlJlloAlOC TOU tp, U7:£pO)^Yi C-
6^') xa TOU U <oi7r/\aaL>^^) EuiTpiTO;;, U7r£po/rj [rj]^^)
6^^) XO i-ülTplTOC TOU ITj, U7r£po}(rj c^^).
6 Xß £7riTpLT0; TOU XO, U7r?pO)(7] ///^^).
6 Xc ötTrXaoto? tou tr^, Yjixto'Xto; tou x8,
U'jr£pox'J3 tß
§ 2. Kai loTiv 6 }jL£v 0 ettoySoo;; tou yj azkr^vr^c, C
6 iß YjfAlo'AlO? TOU 7j £pJX0U ^
6 tc öiTrAaotoc ^^) TOU r^ ^^) dcppoSiTr^C Q
6 lYj StTrXaoto? tou 0 <xat>
_ £7:07000? 63^ TOU "iC _ <T^XlOO>^^) 0
6 xa 8t7:Xaai£7riTpLToc tou i> ap£o? <6>
6 x5 oiirÄaaiot; tou iß Sio'c 2|.65j
6 Xß T£Tpa7rXaaio? tou tj xpovou t>
6 Xc T£TpaTrXaato? tou ^^) 0 diiXavojv ^'').
Es folgt in N^ ein etwas in Unordnung gerathenes nochma-
liges Verzeichnis der u7:£po)^ai der einzelnen Posten ^^). Ich aber
^'') Duae lineae desuut N^
") ot7rXaai_excidit N^ est lacuna. cf. 6 "^ et q. s. in § 2.
^^)^ciibe tß.
*°) "c in ras. N^.
6») Lacuna N^ Iß N^, scr. ^.
^2) otTtXccato; toö r^ N^, t^^X^oo © N^ ex liuea seq.
63) iTioyoGü) N^ ToO ^-eTTOYSo'oo N^.
*^) om. uterque.
®^) add. N^ Iv T^j(j.toXiu) TOÜ rj, <immo toü tc>.
«6) TOÜ N% Tüiv N3.
ö^) add. N^ ^v eTToySoui Xf^yw <sc. toü Xß>.
^^) In N^ gebt eine Zablenreihe gleichen Inhalts dem § 1 voraus.
30
Carl V. Jan
wende mich sogleich zu dem in derselben Hds. zwischen die Par-
tieen des Nikomachos 11 eingeschobenen Sätzen (fol. 43^).
§ 4. Opoi ouaT7j[iaToc
OUoYYoi £a~ü)T£c.
<V7]TT|> UTTSpjSoXaiÜJV
VTjTT^ UTTSpßoXaiWV '
VYJTT^ aUVr|}A}X£VOJV
Ttotpaij-cooc
}X£orj
uirar/j jx£aojv
7:pocXo:;j.,3avo[j.£voc
Es folgt (§ 5) eine Uebersicht sämmtlicher in dieser Reihe
enthaltenen Consonanzen.
Den oben mitgetheilten Systemen tritt somit hier als drittes
gegenüber :
ApL{^|J,Ol.
aTrXocvoiv
») Xß
xpovoo
x8
8.0';
ap£ojc
0
dcppOOlTTjC
IpflOU
oeXyjvt^c TTUpoc dipo;
^i
U 07.70? Y%.
r den Hyperboläoi
Nete Hyperboläon
Nete Diezeugmenon
Nete Syiiemmenon
h'
a
e
d'
36
32
24
21i
Fixsterne
Saturn
Juppiter
Mars
Paramese
h
18
Sonne
Mese
a
16
Venus
Hypate Meson
Hypate Hypaton
Proslambanomenos
e
H
A
12
9
8
Mercur
Mond
Erde.
Es fußt mit seinen Haupttönen (a) auf der Zahl 8 mit ihren
Producten; für die Quinten (e) hat es die ganzen Zahlen 12 und
24. Für die Ganztöne Qi) über dem Grundton hätten die Zahlen
9 und 18 genügt; in befremdlicher Weise ist über die Nete Hy-
perboläon, über den höchsten Ton des unveränderlichen Grund-
systems noch ein höherer Ton mit der Zahl 36 angesetzt. Seine
Benennung (uirEpßoXatov?) geht aus den Hdss. nicht deutlich
hervor. Es ist offenbar die Nete Hyperboläon der um einen Ton
höher stehenden Transposition, etwa wenn wir uns das übrige als
die dorische Scala denken, die N. H. der phrygischen Tonart.
Eigenthümlich ist auch der Umstand, daß die Nete Synemmenon
d nicht mit einer ganzen Zahl ausgedrückt wird. Zwar steht
§ 1 und 2 in den Hdss. nm' öx, und die Bezeichnung SiTrXaat-
^*) ccpalpot (j-ev uTiepßdXaiov W ordine linearum confuso.
'*') uTTepßoXotlov N^ \).txrx uTiepßoXaTov Vincent.
'*) r^Xt'ou tTj invertit N*.
Die Harmonie der Spliären. 31
ETTiTpiToc läßt keinen Zweifel bestehen, der Verfasser dieser Auf-
zählung hat nur die Zahl 21 im Sinne gehabt. Aber diese Zahl
giebt weder ein richtiges Verhältnis der Quarte (J) zu a = 16,
noch einen richtigen Ganzton (|) zu e = 24; der Erfinder des
Systems kami unmöglich diese unorganische Zahl hier eingesetzt
haben. Das System ist also in § 1 und 2 entstellt; in § 4 ha-
ben wir die bessere Fassung desselben vor Augen, freilich mit
einer auffalligen Bruchzahl.
Uebrigens ist dieses dritte System der Sphären nicht etwa
den neapolitanischen Hdss. allein eigen ; es liegt an mehreren
Stellen bereits gedruckt vor. Die §§ 1 — 3 stehen als Mittheilung
des Anatolios über die Zahl acht in den Theologumena arithme-
tika p. 56 Ast, und sind darum als System des Anatolios in
Böckh's Abhandlung über Timäos S. 92 (jetzt 173) erwähnt.
Auch im Codex 449 des Supplements der Pariser Narional-
Bibliothek findet sich dieser Abschnitt und steht daraus — frei-
lich nicht mit ausreichender Genauigkeit — abgedruckt bei Vin-
cent in den Notices et extraits des msc. t. XVI 2 (1847) p. 252.
Nicht nur der Irrthum mit der Zahl 21, sondern auch auffallende
Unregelmäßigkeiten der Wortstellung und andere Kleinigkeiten
kehren in allen vier Quellen wieder und geben Zeugnis von ge-
meinsamem Ursprung '^).
Die letzte Aufzählung (§ 4 und 5) hat Vincent in cod. Par.
3027 gefunden und p. 250 seiner Notices abgedruckt. DieUeber-
einstimmung der beiden Hdss. geht hier bis ins kleinste Detail,
ocpaTpa , [xsv urrspßoXalov , dann U7:£p|8oXatov '^) ; namentlich bei
Zusammenstellung der arithmetischen u. a. Mittel (§ 5) so wie bei
Aufzählung der consonierenden Intervalle stimmen alle falschen
oder richtigen, ausgeschriebenen oder abgekürzten Zahlen voll-
kommen überein '^^). Nur bei der verhängnisvollen Zahl 21 für
die Nete Synemmenon fehlt in Paris das Drittel (^), welches der
Neapeler Codex hat, gewiß ein günstiges Zeugnis für letzteren.
Beide Hdss. haben aber auch das aus Westphals Zusammenstel-
lung der rhythmischen Quellen bekannte Fragmentum Parisinum
gemein; es steht in N^ auf fol. 42 und ist da in dem schwierigen
§ 9 um eine ganze Zeile reicher als in P. Wir lesen da: apai?
") Die Neapolitani sind von einander unabhängig. N^ steht dem
Par. näher als N^; mehr läßt sich aus Vincent's ungenauen Angaben
nicht erschließen. Jedenfalls sind sich beide Neapp. u. Par. verwandt.
Geringer ist die Uebereinstimmung dieser drei Quellen mit den Theo-
logumena.
^^) Nur 7:apdp.eat? N^ TrapotfxearjS P. Vorher xa y W, nur xa P.
^*) Sechs notorisch falsche Zahlen neben drei richtigen und ein 8
statt Sl in § 5 sprechen laut genug für direete Verwandtschaft. Statt
xal ^Ti xdvou; hat in der letzten Zeile N^ xctl Iv ^ttIto'vok;, P xal h iizno-
voi«. Für xäipaai (IS^) schreibt P zweimal x^xapai, sonst keiu Unterschied.
32 Carl v. Jan,
o£ s-Tiv 0 |jL£iCwv oXoJc TTOu; TTjC loia? iliacojc. iliai; os sariv
6 ijLci^cDV oAcDC T?|C loia; apasoj?. Freilich sind damit auch noch
nicht alle Schwierigkeiten gehoben '^^). Ferner haben die beiden
Quellen auch eine Anweisung über die Methode gemein, nach
welcher Eratosthenes ^^) das Maß der Halben- und Vierteltöne be-
stimmt haben soll (Vincent p. 236). Wenn aber an dieser Stelle
das, was in N- verschiedene Hände zusammengetragen haben, in
P fortlaufend von einer Hand geschrieben ist, dann scheint mir
erwiesen, daß P 3027 eine Abschrift aus N^ enthält. Auch die
merkwürdige opjAocilia x7^c xiilaptooiac Vincent p. 254, wahrschein-
lich eine Anleitung, in welcher Ordnung man die Saiten der Cither
stimmt, hat N- toi. 43—44.
Eine Andeutung von diesem System der unveränderlichen
Grenztöne findet sich auch in der Harmonik des Ptolemäos.
Daß auch dieser so besonnene Forscher den Speculationen über
die musikalische Harmonie des Weltalls keineswegs abgeneigt war,
haben wir ja bereits gesehen; er hat denselben die letzten neun
Kapitel seiner Harmonik gewidmet , oder wenigstens zu widmen
beabsichtigt. Im 8. Kapitel des 3. Buches setzt er die beiden
Octaven des vollkommenen Systems in Beziehung zum Thierkreis,
indem er sich diesen Kreis an einem Aequinoctialpunkte aufge-
schnitten denkt, und hier den Proslambanomenos ansetzt; die Mese
fällt dann auf den gegenüberliegenden Aequinoctialpunkt, die Nete
Hyperboläon schließt den zweiten Halbkreis. Es entspricht also
jedem Halbkreis eine Octave des Tonsystems. Darauf belehrt
uns das folgende Kapitel darüber, wie sich in den zwölf Ab-
schnitten des Zodiakos die bekannten Verhältnisse der Consonanzcn
(f f i ^^' ®- ^0 mehrfach vertreten finden. Das Auf- mid Ab-
steigen der Gestirae um je sechs Stufen des Thierkreises bildet
das leitergemäße Auf- und Absteigen in den sechs Tönen (!) einer
Octave nach. Aber nicht nur die nach Westen gerichtete Haupt-
bewegung der Himmelskörper (nach der Länge) findet im Tonsystem
ihr Analogon , auch die Bewegung nach der Höhe zu (Erdferne)
wird in Kap. 11 mit den Klanggeschlechtern, und die Bewegung
nach der Breite hin (weiter nördlicher Aufgang) wird in Kap. 12
mit den Transpositions - Scalen verglichen. Die vier Phasen des
Mondes erinnern (c. 13) an die vier Tetrachorde des Tonsystems.
Darauf sollte (c. 14) angegeben werden, welches die kleinsten
Zahlen sind, nach deren Verhältnissen die feststehenden Grenztöne
des Musiksystems sich mit den ersten (d. h. wohl uns am nächsten
befindlichen) Weltkörpem vergleichen lassen. Das 15. Kapitel
sollte mittheilen, wie man die eigenthümliche Bewegung (doch wohl
'^) Statt (xetCtüv (et beidemale in Rasur) oXw? muß etwas wie d\Ti-
uaXos (vielleicht GrjfxeTov dvxtTraXov) dagestanden haben.
'®) Ihn nennt N" fol. 43'": eaxi 8e fj eupeai; tüiv tovu>v xai tcüv r^[j.i-
Tovfcüv 7.0.1 xüiv oteaecuv xaxd töv 'EpaToat)evrjV.
Die Harmonie der Sphären. 33
der Planeten) in Zahlen bestimmen könne, und im Schlußkapitel
endlich wollte Ptolemäos lehren, wie das System (auvotxsiwast? ''))
der Planeten mit dem der Töne sich vergleichen lasse. Von die-
ser Absicht des Verfassers sind wir durch die Ueberschriften der
Kapitel imterrichtet •, denn diese stehen an der Spitze des 3. Buchs
beisammen. Ptolemäos scheint in Ausführung seines Programms
durch den Tod gehindert worden zu sein; jedenfalls bricht in gu-
ten Hdss. '^^) der Text in der fünften Zeile des 14. Kapitel
plötzlich ab, und was sich bei Wallis noch weiter gedruckt findet,
ist eine wenig gelungene Ergänzung von der Hand des Nikepho-
ros Gregoras im 14. Jhd. ^''^). Schon dieses Mannes berühmter
Zeitgenosse, der Mönch Barlaam, hat diesen Kapiteln eine aus-
führliche Widerlegung gewidmet ^^) und darin die Ansicht ver-
treten, Kapitel 14 und 15 seien von ganz spätem Ursprung, das
Schlußkapitel scheine älter *^), rühre aber auch nicht von Ptole-
mäos her. In Kap. 14 ist zunächst eine Lücke auszufüllen^^)-,
aber auch wenn dieses geschehen, bleibt Barlaams Verdammungs-
urtheil zu Recht bestehen. Diese Ergänzung bringt das durchaus
") Diese LA. einiger Hdss. bei Wallis (statt oJxeiwaet?) wird be-
stätigt durch Marc. VI 10, den Codex der Hymnen, welcher Fr. Beller-
manns Untersuchungen so glänzend bestätigt (Fleckeisen, Jahrbb. 1890
S. 679), sowie durch Neap. III C 3.
'^^) Marc. VI 10 schließt an der bezeichneten Stelle mit dem Worte
yivofji^vujv mitten auf fol. 60; so auch Vat. 192 (Amsel -Studemund in
Breslauer philol. Abhh. I 3 S. 122). Ein Codex Barocianus dagegen
hat schon am Ende des 13. Kapitels die Angabe liloz twv nxoXsfjiatou
apiAovixwv. Aus diesem C sind wohl die von Wallis mit F und V be-
zeichneten Hdss. geflossen (praefatio p. 2).
^^) Aus seinen Hdss. G J theilt Wallis p. 149 der Folio- Ausgabe
ein Scholion mit , welches den aocpwTaxos rpyjyopa? als Verfasser von
Kap. 14 und der folgenden Partie bezeichnet. Nikephoros Gregoras
soll die Harmonik des Ptolemäos wieder in Ordnung gebracht haben
laut einer Notiz in cod. Vat. 176 (vgl. Franz Commentatio de musicis
Graecis. Berlin 1840. S. 10) und ähnlichen Notizen in Pariser Hdss.
(Vincent Notices p. 228). Das bestimmteste Zeugnis ergiebt sich indes
aus der in Anra. 81 citierten Gegenschrift Barlaams.
^^) Barlaams Text findet sich aus cod. Paris. 172 abgedruckt im
Catalogus libr. Coislin. p. 227, sowie aus Neap. III C 3 in Franz Com-
mentatio S. 14—22. Er steht auch in Vat. Urb, 77 (Amsel S. 128).
8^) Barlaam hat das 16. Kapitel in älteren Hdss. gefunden als das
14. u. 15. (Franz S. 14). Dasselbe steht ohne die Genossen in Neap.
III C 4 fol. 127 (abgedruckt bei Bellermann Anonymus § 84 f.) in Pa-
ris. 173 und in 449 des supplem. (Vincent Notices p. 229).
^^) Nikephoros wollte offenbar ansetzen :
Proslambanomenos auf 180°
Hypate Meson [auf löC*]
[Mese] auf 120«
Nete Diezeugmenon auf 90°
Nete Hyperboläon auf 60°.
Philologus LH (N. F. VI), 1. 3
34 Carl V. Jan,
nicht , was wir nach der Ueberschrift erwarten müssen ^*) , sie
wiederholt vielmehr nur, was wir ans Kap. 9 bereits wissen, und
schon der Sprachgebrauch weicht von dem des Ptolemäos be-
trächtlich ab ^^). Neu und interessant ist dagegen der Inhalt des
16. Kapitels (= Bellermann Anon. § 84). „Man soll nicht glau-
ben [oder sich nicht wundem], daß der Ton des Juppiter mit den
beiden Leuchten am Himmel eine Consonanz bilde, der Ton der
Venus dagegen nur mit dem Ton des Mondes". Hier sind also
den Planeten bereits bestimmte Töne zugetheilt, und zwar sehen wir
Kjonos mit Nete Hyperboläon «'
Zeus mit Nete Diezeugmenon e'
Ares mit Nete Synemmenon d'
die Sonne mit der Paramese h
Aphrodite mit der Mese a verbunden, ganz wie
oben in den opoL ouarrj|xa-o; xoajxuou. Hermes ist allerdings
übergangen, statt seiner sehen wir den Mond mit der Hypate
Meson e in BeEiehung gesetzt, und mit Annahme einer Auslassung
läßt sich nichts erreichen, da der Mond mit der Aphrodite (a)
eine Consonanz bilden soll, also II für ihn ausgeschlossen ist.
Dieser eigenthümliche Abschnitt legt uns die Frage nahe :
Kann er von Ptolemäos herrühren? Kannte dieser Astronom das
dritte Sphärensystem? Ist er vielleicht der Urheber desselben?
Jedenfalls darf uns der Umstand, daß der fragliche Abschnitt
stark astrologisch gefärbt ist, von TcAavf^Tai cpDopoTTOioi und dya-
OoTTOioi spricht**^), nicht sofort an der Urheberschaft des ernsten
Ptolemäos irre machen. Auch er hielt die Astrologie für einen
achtbaren Zweig der mathematischen Wissenschaften, wie aus
seiner ganzen Tetrabiblos, ja auch aus zwei Stellen der Harmonik
deutlich hervorgeht ^^). Von o/r^ [xatioiJLOi Tpqoj vgl Stellung zweier
Sterne an zwei Winkeln im eingeschriebenen gleichseitigen Dreieck
zu reden ist sogar echt ptotemäisch (Harm. 3, 9), daß Sonne und
Mond schlechtweg als xa cpwTa bezeichnet werden, findet sich in
^3) Von den kleinsten Zahlen, nach denen die unbeweglichen Tone
des Musiksystems angesetzt und mit den Wehkörpern in Beziehung ge-
bracht werden können , findet sich darin gar nichts. Solch kleinste
Zahlen sind die von Ps. Nikomachos p. 39 angeführten 6 8 9 12 oder
die in unsrer apyr] twv [j.ouatxü>v Xdywv gegebenen von 8 — 36.
^*) Mouar/T^ wird gesagt statt apixovtxr^ Xo'yo? dyakoyoQ statt opo? dv.,
BtaaxTQfAaTa Xo'ywv statt otacpopott ^oyouv u. s. w. Barlaam p. 18, 22 Fr.,
Wallis Commentar p 151.
«5) Auch die Tetrabiblos (I Kap. 5 in der Paraphrase des Proklos,
fol. 5"^ im Nürnberger Urtext) kennt TrXavTJxat xaxoTrotot und cp^appaTtxot.
Der besonnen gehaltene Eingang, überhaupt der Ton der ganzen Schrift
zeugt entschieden für ihre Echtheit.
'^^) Auch die Harmonik kennt stark wirkende Constellationen ((^x^-
fxaTta{j.oi IvepyixtoTaxoi 3, 8 g. E.) und kräftig wirkenden Stand der Sterne
(Spaaxtxai axctaeis 3, 9 z. A.).
Die Harmonie der Sphären. 35
der Tetrabiblos wieder ^^), die Theilung der Planeten nach einer
TjXiaxTj und asAr^VLaxYj aipsatc enthält nichts, was den Anschau-
ungen jenes Gelehrten bestimmt widerspräche ^^). Und doch —
in der Form, wie es uns vorliegt, kann das Kapitel immöglich
von dem großen Geographen geschrieben sein. Von einer Nete
Synemmenon konnte er, der in seiner Harmonik zwei ganze Ka-
pitel auf Bekämpftmg des verbundenen Systems verwendet (2, 4
imd 6), unmöglich reden. Die Nete Synemmenon d ist für Pto-
lemäos kein feststehender Ton und kann von ihm keinem Him-
melskörper zugetheilt worden sein. Das hat schon Barlaam rich-
tig eingesehen (Franz p. 22, 9).
Für die Annahme, daß Ptolemäos Urheber dieses dritten
Sphärensystems sei, spricht aber ein anderes Dokument. In An-
schluß an die astronomischen Hypothesen des Ptolemäos hat
Abbe Halma ^^) aus einer Hds. der Pariser Bibliothek (no. 2390)
eine Sammlung astronomischer Zahlenangaben abdrucken lassen
mit dem Titel: KXauoio:; tlToXs^iaToc ap)(a? xai UTTO&iasi? [xa-
Or|}xaTixac (S. 57) und mit der Nachschrift: dvsTS&yj £v Kavcüßü)
Ssxa-ü) £T£t 'Avtajvivou (S. 62). Ptolemäos soll also im J. 147
diese Resultate seiner Forschungen zu Kanobos in Stein haben
einmeißeln lassen. Der letzte Abschnitt aber dieser Inschrift (S. 61)
stimmt vollständig mit den oben mitgetheilten 6^pot ouaTYjjAaxo?
xoa|jLLXou überein ^^).
Indes auch diesem Denkmal gegenüber muß ich betonen,
daß die Aufnahme der Nete Synemmenon unter die feststehenden
87) z. B. 1, 26, fol. 14v.
88) In der Tetrabiblos 1 , 20 fol. 10 wird ein Halbkreis der Sonne
und einer des Mondes , allerdings in Rücksicht auf die zwölf Zeichen
des Thierkreises, unterschieden. Der Ausdruck aTpeat? von zwei Hälften
kommt vor 1, 26 fol. 13v.
8^) Halma nToXe[j.a(ou hr.o^hzic, xat TiXavwfjL^vtov dpyat xai HpoxXou
Siaoöyou u-oT'j-üJcjet? Paris, Merlin 1820. Dieses seltene, mir in Straß-
burg nicht erreichbare Buch hat Herr Dr. Preger auf der Münchener
Universitäts-Bibliothek ausfindig gemacht, worauf die Verwaltung dieser
Bibliothek die Güte hatte mir dasselbe zuzusenden. Ich kann nicht
umhin, allen hiebei Betheiligten meinen wärmsten Dank auszusprechen.
»") Die Ueberschrift lautet auctTi^fj-axa xoafxixoi (so), opoi ist aus dem
Schlußwort des vorhergehenden Abschnitts herüberzunehmen. Das Wort
acpat'pa? ist aus der Ueberschrift in die erste Zeile der Tabelle geworfen
zur {j.£C)7] (statt vt^tt]?) ÜTrepßoXafcov Äc, hier ist Schluß der Zeile ange-
nommen, in Folge dessen sind die sechs nächsten Namen von Sternen
um eine Zeile zu tief gesetzt, Mercur und Venus sind auf der Hypate
Meson vereinigt, dem Mond ist richtig die Hypate Hypaton zugetheilt;
alle vier Elemente gehören aber zur 7rposXaiJ-ßavo[j.^v7] (so), das ist eine
anerkennenswerthe Verbesserung. Das Drittel bei der Zahl 21 ist er-
halten. Auch weiter finden sich gute LAA : (j-EaoxrjTa? statt (AeaoT-i^Ttüv
(Vincent S. 251), ye^pLexpixc!:? c» (3u{j.cptt)vta? Se, nach Nennung der fünf
Octaven kommt 8ia tt^vte xal 8ta iraoÄv Iv x^nzkacioK; ß, auf die Doppel-
octave folgt xal exi To'vou? h dTioySoois mit der schwerlich richtigen Zahl ß.
3*
86 Carl V. Jan,
Grenztöne für Ptolemäos eine Unmöglichkeit war. So gerne ich
zugebe, daß jener gewaltige Denker den Weg gewiesen, auf
welchem dieses auaTr||jLa xoo}jLr/&v gefunden wurde, so sicher und
unumstößlich scheint es mir, daß wir in dieser Gestalt des Sy-
stems mit dem Eindringling der gemischten Zahl 211 bereits eine
Ueberarbeitung desselben vor uns haben.
Das auf dieses System, welches mit seinen Zahlen bis 36
steigt, die Anschauung des Ptolemäos eingewirkt, welcher Harm.
3, 9 das Tonsystem in den Kreis und seine 360 Grade einspannt,
dann cap. 14 nach kleineren Zahlen sucht, welche dieselben Ver-
hältnisse darstellen, diese Annahme liegt nahe genug und müßte
als wahrscheinlich gelten, auch wenn nicht der Name jenes For-
schers durch unsre Quellen mit dieser Lehre mehrfach in Bezie-
hung gesetzt wäre^'). Das dritte kosmische System kann ja von
ihm einfach in der Weise begründet worden sein, daß mit Aus-
lassung der Zahl 21 die Sterne und Töne um einen Platz weiter
gerückt waren:
höchster Ton ä' 36 Saturn
Nete Hyperboläon «' 32 Juppiter
Nete Diezeugmenon e' 24 Mars.
Aber noch eine andre Möglichkeit ist denkbar. Der merkwürdige
Umstand, daß noch ein hoher Ton in diesem Sphärensystem er-
scheint, der musikalisch betrachtet nicht hereingehört, legt mir die
Annahme nahe, der Begründer des Systems sei vielmehr von dem
umgekehrten Ansatz der Zahlen ausgegangen:
Nete Hyperboläon «' 9 Saturn
Nete Diezeugmenon e' 12 Juppiter
Paramese li 16 Mars
Mese o 18 Sonne
Hypate Meson e 24 Venus
Hypate Hypaton -H 32 Mercur
Proslambanomenos A 36 Mond.
Dem Proslambanomenos theilt Ptolemäos thatsächlich in Harmonik
3, 8 den ganzen Kreis mit seinen 360^ zu, auch die Mese wird
dort auf 180^ angesetzt. Allerdings war er anfangs der Meinung,
jeder Halbkreis des Zodiacus solle einer Octave des Musiksystems
in der Weise entsprechen, daß die Nete Hyperboläon an dieselbe
Stelle des Kreises fiele wie der Proslambanomenos. Nach weite-
rer Ueberlegung aber wird er sich überzeugt haben, daß eine
fortlaufende Eeihe von Zahlen in dieser Weise undenkbar sei;
indem eine steigende Eeihe bei Wiederkehr des gleichen geome-
trischen Verhältnisses größeren Abstand der Werthe erfordert.
®^) Abgesehen von dem untergeschobenen Schlußkapitel der Har-
monik und von der kanobischen Inschrift erinnere ich an das Sammel-
surium des Codex W fol. 41 — 44, welches die Ueberschrift trägt Ilxo-
Die Harmonie der Sphären. 37
Von seinen Experimenten mit der getheilten Saite war ihm über-
dies geläufig, daß man die Verhältnisse nicht mit dem Nullpunkt
beginnen lassen könne, indem auch der höchste Ton ein Stück-
chen der Saite für seinen Klang beansprucht. So mag er dazu
gekommen sein, dem ersten Ton die Zahl 90 zu geben und die
Octave der hohen Töne auf einen Viertelkreis 90 — 180^^ zu be-
schränken. Dann entsprach alles vortrefflich seinen Wünschen.
Ich glaube also, die Zahl von 9 — 36 waren die TipÄToi dpiöfiot,
welche Ptolemäos in Kap. 14 seines unvollendeten Buchs auf-
stellen und in Kap. 15 nach all ihren Beziehungen durchsprechen
wollte, und in Kap. 15 wird er dem Mond den Proslambanome-
nos, der Sonne nach Weise der jüngeren Pythagoreer die Mese,
den Haupt- und Grundton antiker Musik zugetheilt haben. So
fügt sich alles herrlich, und wir haben keinen fremden, unerklär-
baren Ton im System.
Aber in zwiefacher Hinsicht konnte diese Scala des Ptole-
mäos bei anderen Forschern Widerspruch erregen. Die Nete
Synemmenon, der Grenzton des von Nikomachos Harm. c. 11
p. 23 ausdrücklich festgehaltenen alten Tetrachords, war nicht
berücksichtigt, auch war der seit Jahrhunderten geltende Grund-
satz hohe Töne mit großen Zahlen zu vergleichen nicht festge-
halten. Da mochte denn irgend ein Neuplatoniker auf den Ge-
danken kommen dieses System zu verbessern. Er hat dann die
Bruchzahl 21^ herein gebracht und für die Zahl 36, die man als
festen Schlußpunkt nicht aufgeben wollte (vgl. Ps. Nikomachos
p. 38) einen leiterfremden Ton herbeigezogen.
Die Inschrift von Kanobos freilich müßte dann gefälscht sein.
Mögen andere Gelehrte hierüber urtheilen, wie ihnen gut scheint;
ein Musikforscher, der unsem Ptolemäos die Nete Synemmenon
unter die Haupt- und Grenztöne des Systems setzen läßt, wird
sich nun und nimmermehr finden.
Habe ich aber recht mit der Annahme, daß das Sphären-
System der feststehenden Töne ursprünglich die auf S. 36 ange-
gebene Gestalt hatte, dann folgten auf die beiden vorchristlichen
Systeme auch in der christlichen Zeit zwei Ansätze, von denen
wiederum der erste einem tiefen Ton die größere Masse, das
größere Volumen zuschrieb, während der zweite die Schnelligkeit
der Bewegung ins Auge fassend große Werthe für hohe Töne
in Anspruch nahm. Jenes Ziel aber, dem so viele Denker des
Alterthums zustrebten, mittelst des Musiksystems eine Reihe von
Zahlen zu finden, welche das gegenseitige Verhältnis der Himmels-
körper in übersichtlicher und symmetrischer Form abbildet, wurde
jedenfalls erst in später Zeit, wahrscheinlich erst durch den Forscher
gelöst, dessen kosmisches System für das ganze Mittelalter maß-
gebend geblieben ist.
Straßburg. Carl v. Jan,
III.
Pindar's elfte pythische Ode
ein Sieger- und Todtenlied.
Es mag seltsam erscheinen , daß ich schon wieder ein
„Todtenlied" bei Pindar zu finden überzeugt bin (vgl. „Pindars
siebente nemeische Ode ein Siegertodtenlied" Philol. 45, 596 ff.).
Aber von den vielen bei Mezger in dankenswerther Uebersicht-
lichkeit zusammengestellten Erklärungsversuchen von P. XI hat
keine durchschlagenden Erfolg gehabt, während ich hoffen darf,
durch diese Wendung des Gedankens zu einem befriedigenderen
Resultat zu kommen, welches die Erörterungen Boeckhs S. 339
unten und Mezgers S. 300 ergänzt und abschließt. Diesmal
freilich ist, wie ich meine, natürlich nicht der Sieger, sondern
sein Vater todt, und beiden gilt das Lied (vs. 43 f.).
Welche Beweise dafür liegen vor? 1) Zunächst finde ich
im Liede kein Argument für das Gegentheil ; vs. 1 4 Tratpcpav
ist dafür nicht zureichend. 2) Der Mythus handelt von Orest,
ja der Tod des Vaters (Agamemnon) wird vs. 17 deutlich an
die Spitze gestellt. 3) Das vielumstrittene lavaasv vs. 13 er-
hält einen tieferen Sinn, wenn der Vater seit Jahren todt und
die Familie vom Glück vergessen war: „der Sieger brachte den
väterlichen Herd in Erinnerung". 4) Desgleichen xd ys vav
vs. 44. 5) Was heißt &oav vs. 48 ? Hartungs Aenderung öoat;
ist zu naheliegend, als daß sie richtig sein könnte ; wie unwahr-
scheinlich wäre die Aenderung in allen Handschriften ! Viel-
mehr bietet sich unter der Annahme, daß der Vater bald nach
seinem olympischen Siege gestorben war , die Deutung : einen
Siegesstrahl, der rasch dahin war. Gegensatz ixaxpdrspaL aotSat
O 13, 41; auch ^(povitüTSpov N 4, 6. 6) Zu STncpXsyst vs. 45
vermisse ich ein Objekt. Ist aus diesem Grunde die Aende-
Pindar's elfte pythische Ode ein Sieger- und Todtenlied. 39
Tung Tov sücppoouva etc. berechtigt, so ergiebt sich daraus wie-
derum , daß der Vater todt ist ; den Thrasydäus bescheint „so-
wohl" (junger) Frohsinn „als" (alter) Ruhm. 7) In einigen
Handschriften findet sich vs. 38 cpiArj, richtiger cpi>.a, eine wich-
tige Variante. Für sie spricht a) der Umstand, daß Pindar, so
nahe es liegen mochte, niemals das Publikum als solches mit
ü) cßiXoi anredet, b) der Zusammenhang mit dem voraufgehenden
vs. 37, wo ofienbar der Muttermord zu sofortigem Abbruch
der Parallele Anlaß giebt. Diese Anrede der Mutter ist doppelt
verständlich, wenn der Vater todt ist*). 8) Dasselbe gilt von
der ganzen ersten Strophe mit Semela , Ino , Alkmene und Me-
lia — augenscheinlich alles Parallelen zur Mutter des Siegers,
wie unten näjier darzulegen ist. 9) Die ganz verzweifelte Stelle
Antistr. ö' entwirre ich so, daß auch sie von dem nach dem
olympischen Siege gestorbenen und jetzt besungenen Vater gilt.
Ich lese: cpilovspoi o' dtxüvovtai, | xav (sc. dpsxav i. e. victoria-
rum !) £1 TIC axpov (victoriam Olympicam) sXwv i^au)(a ts (Hal-
tung des Gemüths cf. P VIII) v£[JLOiJLevoc aivdv ußpiv | dTrscpu^sv,
ji s X 0 ? o' dv' £a)(aTidv |^Ai8a KaXXiOTrac laj^sv (wie P 5, 1 1 5
und Pll, 48), yXux'jt. etc. Da hätten wir ( vermuthungs-
weise) die direkte Angabe vom Tode des Vaters. 10) In ep.
o' ist dann Kastor das dem heimgegangenen Vater am meisten
entsprechende mythische Gegenbild, und die ganze Epode, in die
das Lied ausklingt, wird schwerwiegender als ohne den suppo-
nierten Tod.
Die angeführten Argumente, vereinzelt immerhin anfechtbar,
gewinnen vollends Halt und Zusammenhang, wenn die poetische
Einheit des Liedes wirklich durcli unsere Annahme verständlich
ist und festgestellt wird. Aber ehe wir dazu übergehen, mögen
noch allerlei sonstige Einzelheiten erledigt werden.
Vs. 6. Das pindarische Beiwort [xavxsTov ist gegen Her-
mann und Boeckh (tiavxitüv) sowie gegen Mommsen ([xavxsitDv)
in Schutz zu nehmen. Vergleiche fxctvxsToc sSpa bei Eurip.
Ion. 130. — Uebrigens ist wohl das Komma hinter övüjjLaCsv
zu tilgen ; wozu die Zerstückelung ?
Vs. 7. Was £7rivo[xov bedeute, ist strittig. Liest man da-
gegen iizi vd|jLOV (Lied zu Apolls Ehren), so gewinnt man einen
absolut neuen Gedanken: der oxpaxoc ist dann die thebanische
Bürgerschaft , die Heroinnen keine anderen als in den ersten
Versen. Statt xai vuv lies xotvov, Mezgers Vermuthungen S. 287
sind nicht geeignet es zu stützen.
Vs. 10. Ob Breyer, analecta Pindarica p. 11 Recht hat,
wenn er hier den conj. aor. anficht, mag zweifelhaft erscheinen.
*) In demselben Verse hätte Mommsen G. Hermanns Verbesse-
rung in den Text aufnehmen sollen.
40 L. Bornemann
Jedenfalls erscheint das ouv temporale bedenklich; die Beispiele
bei Boßler, de praep. usu p. 28 treffen hier nicht zu. Die Bes-
serung xeXaof^T' ev axpaiai(v) soTrspai; des handschriftlichen Fel-
lers dürfte angemessener sein.
Vs. 17 ff. )<£ipu)v üTTO xparepav und Ix ooXou Buctcsv&so^
soll beides auf Klytämnestra gehen. Härtung und Bergk haben
wohl mit Recht daran Anstoß genommen. Versucht man durch
xax So>vOU die vermißte Verbindung herzustellen , so bleibt im-
mer der Ausdruck unpindarisch weitläufig. Dagegen läßt der
überlieferte Text m. E. eine Deutung zu, durch welche ein
neuer Gedanke eingefügt wird: der ödXo; SucTrsvby); ist die List
der Wärterin, welche ihr eigenes Kind aufopferte, um Orest zu
retten. Uebrigens sehe ich in dprivoa nicht dea Eigennamen,
sondern ein Beiwort zu ipocpoc, entsprechend dem Adjektiv dp-
TiSTiYj; und dem dptia [xr^Bojjisvo; in 0 6. Das Beiwort ist hier
um so mehr am Platze, weil von derselben xpocpo; ein odXo;
ausgesagt wird. Ueber den Namen dieser kilikischen (Aeschy-
los) Wärterin und ihr Auftreten bei Stesichoros siehe das Pro-
gramm von Seeliger, die Ueberlieferung der griechischen Hel-
densage bei Stesichoros, Meißen 1886, S. 20 und meine Bespre-
chung im Philologischen Anzeiger 1887 S. 15, wo ich irrthüm-
lich die Commune-Form dprivoo;; verlangt habe.
Vs. 24 f. Was man gewöbnlich annimmt, daß nemlich
8ajjLaXiC(ü ein verlängertes oafAa^cu sei, kann ich nicht glauben.
Es ist vielmehr direkt von odjxaXi? und oafxdAr^? gebildet und
findet sich als xaraoaiiaAi^^o) P 5, 113, wo Bergk sehr richtig
yXoav vermuthet hat, in einem treffenden Vergleich : das grüne
Laub wird niedergeworfen und geschändet. Auch an unserer
Stelle scheint mir einzig die Form xaTOLoatiaALCotxEvcxv angemes-
sen, mit ähnlicher Verschreibung wie 0 2, 97 ro kaXor^r^zai statt
y.a.TaXaXr^Gal steht. Ist nämlich oa\icLXiC,üi und nicht oot{xdC<ü hier
richtig, so ist Xiyj.i falsch. Gegen letzteres sprechen ferner drei
Gründe: 1) es ist neben xoTtai matt; 2) STspo; heißt bei Pindar
sonst nirgends alienus; 3) die Distraction des -si, zumal mit
dem Ictus auf i, ist recht unsicher. Die Belege, welche in Be-
tracht kommen könnten, sind (mit Angabe der Icten) folgende:
a) von Adjektiven auf r^c: dxsvst N 7, 88. euxXsl N 2, 24.
Oll, 85. £üxX£i (euxXssT?) N 3, 68. ouaTTcV^si P 12, 10, dpa-
oufxTiOSi P 4, 143. C£vapx£L N 4, 12 — die freilich sämmtlich
in den Mss. nicht distrahiert sind, b) Von Substantiven auf o; :
£pv£i J 3, 63 und 'ApYEi N 10, 40, beide handschriftlich über-
liefert. Dagegen liegt für die Distraction oup£i J 5, 32 trotz
der Mss. kein Grund vor. c) Von Substantiven auf £u? : ßaoi-
X£i J 7, 18 (mss. r^i) und I\r^l^ (mit zweifelhaftem Ictus und
gegen die mss.) in demselben Liede vs. 38. ['x'VpEi in demsel-
ben Liede vs. 37 ist unsicher, und 'ApEi J3, 33 unbegründet.]
Pindar's elfte pythische Ode ein Sieger- und Todtenlied. 41
— £T£po; mit der Nebenbedeutung ad versus, infestus, wie P 3, 34
und auch N 8, 3.
Vs. 2^. xo^AuTTTo) c. dativo = „jemandem etwas ver-
hehlen" ist doch gegen allen griechischen Sprachgebrauch ; über-
dies haben Zungen keine Augen, so daß man ihnen etwas ver-
heimlichen mülite. Vielmehr gehört der Dativ zu d{xay(avov : frem-
den Zungen ist es unmöglich , solche Skandale zu verhüllen,
vielmehr sind die Leute yaxoAoYoi vs. 28 und führen durch ihr
Klatschen so entsetzliche Entschlüsse wie den der Klytämnestra
erst herbei, wiewohl schon an und für sich ein solcher Frevel
wie der des Aigisthos für Gattinnen höchstgreulich (I'^^iotov) ist
und die Verführte zum Aeußersten treiben kann. — Ob e;(-
ötaTOv an den Namen Aegisthos anklingen soll?
Vs. 33 f. Die herkömmliche Deutung von 7iapcüi}£VT(üV hat
schon Bergk angezweifelt. Ich übersetze bildlich: „in Leiden-
schaft entzündet", gen. abs. — Xucd in der Bedeutung „zerstören"
liegt vom Epos her zu nahe, um andere Erklärungen zu suchen
deshalb schreibt man wohl besser personificiert 'xA.j3poraTo; (die
Paläste des üppigen Glücks), wie 'Arpsxsia 0 10, 13.
Vs. 41 f. Zu xo U Tsov vgl. P 5, 72. J 7, 38. — Die
Lücke im Verse ergänze ich folgendermaßen : si [xia^ov au auv-
£{}s'j TTOcpEj^Eiv. Es würde sich verlohnen, die Stellen, in wel-
chen mau Anspielungen auf Honorar gefunden hat , insgesammt
abzuthun. — Da von iiiaHoc und uirapYupo; die Rede ist, hat
Bergk wohl richtig das Verb /aoaaaijicv eingesetzt; aber auf
diese Aenderung werden wir uns beschränken können. Die
Muse , welche den versprochenen Lohn zahlen will , nimmt ihr
(goldenes) Lied und prägt es mit verschiedenem Gepräge für
Vater und Sohn ; die erforderliche Legierung geschieht hier mit
Silber (daher uTuotpYupoc), und die Legierung — im Uebergang
vom reinen Gold zur einzelnen Münze — wäre nichts anderes
als: der Dichter selbst!
Vs. 50. i>£Oi)£v ziehe zu tJAey^oiv, also Punkt vor £pai[xav.
Vs. 57 f. ist wohl zu verbessern ^Xuy.u'zoLT'X'^ "(zvza £U(üv6[xii>
XT£av(üv xpaxiarav /ocpiv iropcüv. Denn £U(i)vu[xo^ sagt Pindar
von TTCtTipE; und rAxpi (2mal), sowie von TroO£c;, {>£|jLiaxG7roc und
ADavoii Dagegen ^Xuxuc und •^(koy.zpoc, gilt 15mal von Lied
oder Musik, 8mal von Liebe oder Sehnsucht, Interesse u. s. w.,
7mal von allerlei Freude, 2mal vom Ausruhen, 2mal vom Heim-
kehren, 2mal vom Lebenslauf, endlich je Imal von Lohn, Nach-
tisch, Täuschung und Krieg — aber nie von Personen.
Endlich giebt mir ep. / Anlaß , über die Zahl der errun-
genen Siege einige Bemerkungen zu machen. Die meisten Er-
klärer wählen folgenden Weg: sie fragen nach den politi-
schen Zuständen Thebens in den beiden von den Scholiasten
erwähnten Pythiaden 28 und 33, also Ol. 75, 3 und 80, 3
bezw. Ol. 76, 3 und 84, 3, oder setzen nach Gutdünken eine
42 L. B o r n e m a n n ,
andere Datierung, und erklären daraufhin das Gedicht. Ich
dagegen glaube 1) unten zeigen zu können, daß es nicht erfor-
derlich ist einen politischen Hintergrund zu suchen — und wie
selten sind Politik und Poesie vereinbar! — 2) aber die im
überlieferten Text des Gedichtes vorliegenden Angaben stricte
zu Grunde legen zu sollen, statt von außen her die Frage an-
zufassen. Mezger (S. 287 oben) ist eine seltsame Unklarheit un-
tergelaufen, indem er in einem Athem den delphischen Stadion-
sieg auf den Vater und auf den Sohn bezieht ; sonst aber ist
er m. E. auf dem rechten Wege. Der Grund jener Unklarheit
liegt offenbar darin, daß er mit fast allen Erklärern außer Bergk
das t' nach 'ÖXufXTria in vs. 47 verwirft. Diese Willkür moti-
viert man damit, daß tol [isv vs. 46 beziehungslos stehe ; aber
ist zwischen dem bei Pindar beliebten [xsv — ts — ts und un-
serem ra }x£v — Tc — Tc ein wesentlicher Unterschied? und
schafft man nicht eben durch jene Streichung die häßliche Häu-
fung von SV ap[j.a-i und ouv ittttou ? Vielmehr: der letzte Sieg,
der des Thrasydäus, welcher denn doch auch erwähnt werden
mußte, nachdem vs. 44 ausdrücklich auf ihn neben dem Vater
bezug genommen, ist der Stadionsieg vs. 49 f. ; der des Vaters
ein olympischer Wagensieg vs. 47 f. ; endlich „in fernen Zeiten"
(TTOcXot'.) ging ein Wagensieg voraus, vielleicht ein Sieg des Va-
ters, vielleicht eher eines Ahnen. („Im Wagenkampf siegreich
vor Alters, haben sie sowohl in Olympia aus vielgefeierten Käm-
pfen einen flüchtigen Sonnenstrahl erlebt mit ihren Rossen, wie
sie zu Pytho im leichten Lauf auftretend die Griechenschar mit
ihrer Schnelligkeit besiegten durch Gottes Huld''. — Einen
früheren Versuch sv Apyst statt £V apixocat möchte ich nicht
mehr festhalten). Mithin heißt es vs. 14 richtig, daß Thrasy-
däus den dritten Kranz auf den väterlichen Herd niederge-
legt hat ; und gemeint muß sein der erste von Thrasydäus selbst
erfochtene Sieg von Pyth. 28 = Ol. 76, 3, zumal der Mythus
den Sieger mit Orest parallelisiert.
Gegen diese Auffassung scheint vs. 43 Hu^ovr/o) zu spre-
chen. Bergk freilich findet hier den Namen des Vaters-, wie
unwahrscheinlich, wo das Lied selbst von einem pythischen Siege
handelt! Ich glaube, die in D überlieferte, bisher unbeachtete
Spur führt uns aufs Richtige: es ist üuiiovr/ov zu lesen, zu
(pa)vav (Lied) gehörig, vgl. u|jlvoc 'OXujxmovixa?, ujxvou t£i}|x6<;
'OXu}X7uiovix7.c, xaitjLoc 'GXujjLTriovixac, sowie U[xvü)V Or^aaupo; Ho-
Otovr/oc und Tijjia noötovixoc.
Daß der olympische Sieg des Vaters Ol. 74 erfochten wurde,
läßt sich erst nach Erläuterung des Liedes bezw. des Mythus
feststellen, zu der ich jetzt übergehe.
Pindar's elfte pythische Ode ein Sieger- und Todtenlied. 43
Thebanische Frauengestalten treten in der ersten Stro-
phe uns entgegen; und zwar zuerst die beiden, von denen es
O 2, 19 ff. heißt, daß sie durch viel Leid und Freude hin-
durchgeführt sind, Semela und Ino. Ihre feierliche Erwähnung
weckt unwillkürlich die Erinnerung an die Geburt und Erzie-
hung des thebanischen Dionysosknaben, der später dem Apollo
von Delphi so nahe stehen sollte. Was diese „historische Ma-
lerei" bedeuten soll? Eine leidgeprüfte Dionysos-Mutter und
-Erzieherin naht mit dem in Delphi sieggekrönten Sohne. (Eine
Illustration hierzu wäre der berühmte etruskische Semelespiegel
Mon. Inst. 1, 56). — Sofort wird dieser zweitens dem theba-
nischen Herakles gleichgestellt ; dessen Mutter ist die dritte
Frauengestalt. Ob sie, wie man gemeint hat, zu kurz kommt,
wenn das Attribut dpiatoYovog nicht ihr, sondern dem Herakles
zugewiesen wird ? Ich glaube , sie ist durch die Bezeichnung
als „Heraklesmutter" hinreichend gefeiert, und das Attribut zu
Herakles, welches an Zeus erinnert (ohne ihn ausdrücklich zu
nennen) , führt passend die Erinnerung an den Vater des Sie-
gers ein , welcher in diesem Liede neben dem Sohne und der
Mutter ausdrücklich gerühmt werden soll. — Zur Melia , der
Mutter des Ismenos, der Gattin Apolls, in das Heiligthum mit
den goldenen Dreifüßen, das der „dunkle" Apoll ganz beson-
ders werthschätzt, ziehen die Frauen. Nicht ohne Absicht wer-
den die goldenen Dreifüße erwähnt; ist doch Herakles als tzox^
Sacpvr^cpopoc dem Chor der Mädchen voraufgezogen, und sein
Vater hat einen Dreifuß in das ismenische Heiligthum gestiftet:
eine Bestätigung der anderweitig ausgesprochenen Vermuthung,
daß Thrasydäus ein Ttalc oacpvr^cpopoc gewesen sei.
Das Gegenstück zu dieser Strophe ist die letzte Epode,
deren Besprechung ich sofort einschalte. Da sind drei Helden
zusammengestellt, unsterbliche, wie der vorauferwähnte Vater.
Unsterblich, weil sie im Lied gefeiert sind (u}jlvT|TC/v sovxa), wie
jetzt Pindar den Vater gefeiert hat : in der Mitte der ritterliche
Kastor , an den Seiten lolaos und Polydeukes. Warum fehlt
neben dem Thebaner loalos sein Waffenfreund Herakles? Doch
wohl , weil dieser im Eingang des Liedes stillschweigend mit
dem Sohne, nicht mit dem verstorbenen Vater parallelisiert ist.
Von Interesse ist die Vergleichung der fikoronischen Cista (alt-
italisch), wo sich auf dem Deckel Dionysos (s. Strophe a'), an
den Füßen Herakles und lolaos, im Hauptbild Polydeukes (und
auch Kastor? ferner Apollo?) dargestellt finden. Uebrigens sei
beiläufig auf die Responsion von Semela = Ino -j- Alkmene
und loalos -f- Kastor = Polydeukes hingewiesen ; jenes Paar
wird KaotjLO'j xopai, dieses uiol Oeäv genannt.
Ich kehre zur ersten Antistrophe zurück, um sofort
die Benennung jenes Paares als TiaTSsc 'Ap[jLovia<; zu besprechen.
Diese Bezeichnung ist sozusagen der Ruhepunkt der Antistrophe
44 L. B o r n e m a n n
und des ganzen Systems und gewiß nicht ohne Absicht gewählt,
nemlich mit Anspielung auf die vom Dichterpropheten zu ver-
mittelnde Harmonie im Durcheinander des Lebens voll Leid,
Freud und Arbeit: wie der Dichter selbst (wenigstens nach
meiner Vermuthung zu Pyth. 8, 68) als seine Aufgabe be-
zeichnet xa«x7.Tov ap[jLovio(v ttXsxciv djAcp' exaarov. Neben dieser
Anrede zerfällt die Antistrophe in drei Theile. 1) In vs. 6
betrachten wir, im Anschluß an die Strophe, den Ort der Feier.
Wohl mit Recht hat Dissen darauf hingewiesen, daß der Name
an die Wurzel lA anklinge; hier ist Wahrheit und Wissen. Ob
es, in Verbindung damit, gewagt ist, aus dem Beiwort jxavrsTov
eine deutliche Beziehung auf den Dichter als Propheten zu ent-
nehmen? 2) Vs. 7 und 8: die Personen; nemlich die Sänger
und das Publikum. 3) Vs. 9 und 10: der Vorwurf des abend-
lichen Liedes. Es ist ein dreifacher: a) die mächtige Themis,
dem Orakel ApoUons zugethan , mit ihrer gottgewollten Ord-
nung des Weltlaufs und der Lebensschickungen ; b) Pytho mit
dem Siege des Thrasydäus ; c) der 6pi}Gor/7.c yxc, 'OficpaXoc, wo-
mit bereits das Motiv des Orestesmythos anklingt.
Auch die Epodos a' ist dreitheilig. 1) Das Lied gilt
Theben und dem Kampf von Kirrha ; 2) es feiert den Thrasy-
däus und den durch ihn neugeschmückten väterlichen Herd ;
3) es stellt dar: einen Orestes.
So folgt denn auf dieses in einer einzigen großartigen Pe-
riode ablaufende erste System das mythische Gegen-
bild, von Str. ß' bis str. y' ; augenscheinlich so gegliedert,
daß beide Strophen den Kern, dagegen Antistr. und Epodos ß' die
Verarbeitung — mit besonderer Rücksicht auf Klytämnestra —
enthalten.
Der Knabe ward von der Wärterin durch Aufopferung
ihres Kindes gerettet (vs. 1 7 f.), als Klytämnestra die Kassandra
zum Hades hinabschaffte mit der SeeleAgamemnons (vs. 18 — 20).
Während der Sieger von Troja getödtet wurde und die Seherin
in sein Geschick verflocht (vs. 33 — 36), kam das junge Blut
glücklich zum Strophios an den Parnaß , um , als die Zeit
gekommen war , die Mutter und den Aigisthos zu erschlagen
(vs. 36 — 39). — So stehen in den je zwei Abschnitten der beiden
Strophen die Rettung und der Tod, der Tod und die Rettung
einander gegenüber , bis zum endlichen Siege. Eine ganze
Wucht von Jammer und Tod wird in wenigen Worten gemalt:
cpovsuouievou — der Vater ermordet; oo^tcsvi^soc — der Sohn
der Wärterin getödtet ; KaaaavBpav rcdpsuas — Kassandra zum
Hades (und noch einmal der Vater: 'AYajjL3[jLVovia ^i^X?) ; und
wieder &av£V auzhc, Tjpw; — die Majestät des Atriden todt, und
jAavTiv oXsaas xdpocv — die Seherin in das Unglück verflochten ;
sodann in dem Zwischenstück 'Icpqivsia ocpGt)(i>£Taa — die Opfe-
rung Iphigeniens, und überdies die Gewaltthat des Eindring-
Pindar's elfte pythisclie Ode ein Sieger- und Todtenlied. 45
lings : £T3pto xaraSajiaXiCojASvav. Erst die Strophe Y schlägt
hellere Töne an, nemlich vom Sieg des Vaters über die Räuber
der Helena und vom endlichen Siege des Sohnes; hier aber
bricht der Dichter aus naheliegendem Grunde ab. Wozu aber
die zweimalige Erwähnung der Kassandra, und zwar das erste
Mal mit so Viel Worten, daß G. Hermann die Richtigkeit der
Ueberlieferung bezweifelte ? Es trägt doch zweifelsohne zur
Linderung des Jammers bei, zu wissen, daß selbst bevorzugte
Menschenkinder darin verflochten sind ; als ein solches wird aber
die /Opa Ilpiocfxoo bezeichnet , indem dreierlei von ihr gesagt
wird : 1 ) sie gehört zum Geschlecht des Dardanos, wo nemlich
das Glück zu Hause ist (oXßioi fr. 120 (85), cf. 8d[xoo;; ^Aßpd-
TaTo; vs 34 unseres Liedes); 2) sie ist eine |xavTi?; 3) auch
wohl der Name KaaaavSpa „Mannzier" zeichnet sie aus.
So dienen Agamemnon^ Kassandra und Orest, um den
Wechsel von Glück und Ruhm, Jammer und Tod und Sieg zu
versin nlichen. Angesichts dieser mythischen Namen muß auch
der jäheste Schmerz des alltäglichen Lebens an Bitterkeit ver-
lieren. Ein Fingerzeig auf unsere christliche Religion mag das
ganze Verhältnis verdeutlichen: Christus selbst vereinigt als
mächtiger Held und gottbegnadete Persönlichkeit, als jammer-
voll getödteter, aber siegreich verklärter jene sämmtlichen Züge
in seinem Bilde, so daß ein Hinweis auf dieses Lebensbild ge-
eignet ist, zur Lösung aller Räthsel unsers wechselvollen Le-
bens beizutragen. Und dieser uns naheliegende Vergleich hilft
uns meines Erachtens in der Erklärung der Ode noch zwei
Schritt weiter. 1) Wie Agamemnon von seinem Weibe, so ist
Jesus von seinem ihm so theuren Volk getödtet. Die Erinne-
rung an diesen Umstand vertieft das Verständnis von der Größe
seines Leides ; dagegen folgert der verständige Zuhörer daraus
keineswegs, daß in dem jedesmal vorliegenden concreten Fälle
großes Unglücks in einem Menschenleben, dessen Wechselfälle
durch die Erinnerung an Jesu Leben „mythisch verklärt" wer-
den sollen , den jedesmaligen Angehörigen irgend welche Ver-
schuldung gegen den betreffenden Menschen vorgeworfen wird.
Bei der Orestessage tritt erst da ein Bedenken gegen die Zu-
sammenstellung auf, wo der Muttermord vollführt wird ; — und
hier eben bricht der Dichter ab. 2) Wenn ferner die Motive
beigebracht werden, welche unvermeidlich zur Hinrichtung Jesu
führen mußten, z. B. der Gesetzesstolz der Orthodoxen und die
getäuschten MessiashofiPnungen des irdischgesinnten Volks, so wird
einerseits das Bild noch düsterer, andererseits aber tragen diese
Züge dazu bei, uns jenes unvergleichlich tiefe Leid denn doch
menschlich näher zu bringen. Es erscheint nicht mehr als ein
grausiges unverstandenes Fatum , sondern verflicht sich in den
Lauf des menschlichen Lebens mit seinen Enttäuschungen und
Gewaltakten, mit seiner Schadenfreude, böser Nachrede undjeg-
46 L. Bornemann,
licher Sucht, das Erhabene in den Staub zu ziehen. Ich habe
absichtlich die soeben aufgestellte Reihe von Ausdrücken ge-
wählt, weil sie zugleich auf die Motivierung passen, welche in
unserer Ode vs. 22 — 29 für die grausige That der Klytämnestra
gegeben wird. Versuchen wir, dieselbe näher festzustellen !
Zweierlei konnte dem „erbarmungslosen Weib" Anlaß ge-
ben. Erstens war es vielleicht die Schlachtung der Tochter —
„fern der Heimath!" — , was ihr den Anstoß bot, ^ ihren Groll
arrawuchtig zu regen"; zweitens aber vor allem die Schändung
durch den Eindringling; welcher Frevel wäre jugendlichen Gat-
tinnen greulicher? Ein neues Moment bringt's zum Aeußersten,
nemlich die fremden Zungen, die sich in böser Nachrede ge-
fallen, zumal da es sich um ein hohes, begütertes Haus han-
delt: so geht das Einzelfaktura in die allgemeine Regel vom
Kampfe des cpilovo? S^S^^ ^^^ oXßo? ein. Die in vs. 29 f. vor-
getragene Sentenz, die plötzlich aus dem zerrissenen Nebel des
mythischen Bildes hervortritt (Lotze, Mikrokosmus HI'^ 298 f.),
ist das Grundmotiv jeder Tragödie überhaupt : der erschütternde,
durch eine niedere Gewalt herbeigeführte Untergang des hoch-
strebenden Helden, dessen Loos dennoch der Zuschauer mit dem
Bewußtsein begleitet, daß es der Mühe werth ist Großes gewollt
zu haben. Doch ist diese Geschichte damit nicht zu Ende;
dem Oav3v {jlsv folgt das 6 B' apa vs. 34 ff. zu seiner Zeit.
Die Grundzüge des vorliegenden Erklärungsversuches wer-
den durch Denkmäler bestätigt. Die einzig gesicherten Dar-
stellungen der Ermordung Agamemnons sind etruskische Re-
liefs (bei Brunn, Urne etrusche), insbesondere auf Aschenurnen;
und die Archäologen haben bereits richtig vermuthet, daß man
in der Darstellung der Mordscene mit ihrer übermenschlichen
Furchtbarkeit Trost und Beruhigung für irdisches Leid zu fin-
den versucht hat. Griechischer Einfluß hat dabei auf die
Etrusker gewirkt ; liegt in der pindarischen Ode der Ausgangs-
punkt? Vgl. oben zu str. a' und ep. 6'.
Ueberhaupt spielt die Agamemnonsage mitsammt den Choe-
phoren und dem Muttermord des Orestes eine wichtige Rolle
im Todtenkultus. So steht auch der Dichter am Grabe eines
Agamemnon. Nach griechischer Sitte darf es nicht auffallen, daß
seit dem Tode des Vaters bereits viele Jahre verflossen sind.
Ich glaube, wir können (wie bei den Epigonen in Pyth. VIH)
die Zahl der Jahre genau bestimmen, unbeschadet eines chrono-
logischen Fehlers, den wir dabei zunächst dem Dichter zuschie-
ben müssen. Wie alt ist der Orest im Mythus der Ode? Er
heißt bei seiner Flucht vsa xscpaXa , ihn rettet eine tpocpoc , er
ist dem Kinde der letzteren noch zum Verwechseln ähnlich, seine
Mutter zählt zu den vsal äXoyoi: so muß Orest damals ein klei-
nes Kind gewesen sein, und nicht schon über lö Jahre alt, wie
es die Dauer des trojanischen Krieges verlangen würde. Nun
Pindar's elfte pythische Ode ein Sieger- und Todtenlied. 47
findet sich beim Sclioliasten die von Pherekydes vertretene und
zugleich aus der Pelopeia des Herodoros belegte Annahme, Ore-
stes sei damals dreijährig gewesen Dasselbe nehme ich für
Thrasydäus bei seines Vaters Tode an und rechne folgender-
maßen weiter: Der Vater starb bald nach seinem olympischen
Siege (vgl. die Rückkehr Agamemnons und iloav vs. 48) ; zwi-
schen jenem olympischen Siege und dem pythischen des Thra-
sydäus müssen 4n -f- 2 Jahre liegen , und zwar eine geraume
Zeit ; Thrasydäus aber hat als Knabe gesiegt : folglich war er
Ol. 76, 3 etwa 13 Jahre alt. Diese Ausrechnung stimmt über-
raschend mit der bei Nicolaus Damascenus fr. 34 bei Müller
FHG III (nach Stesichorus ?) gegebenen Notiz , daß Orest Ss-
x-aTto £T£i aus Phokis zurückgekehrt sei. Daraus folgt weiter,
daß Thrasydäus seinen zweiten Sieg (Pyth. 33) mit 33 Jahren
errungen, sowie daß der Vater in Olympia Ol. 74 gesiegt hat.
Beiläufig haben wir dieselbe Periode von 10 Jahren wie bei
den Epigonen Pyth. VIII. Ferner erklärt sich aus dem jugend-
lichen Alter des Siegers , daß er in Pindars Lied gegen seine
Eltern bedeutend zurücktritt.
So wendet sich denn der Dichter in Antistr. y' zur Mutter,
welcher der Eingang des Liedes (xo Tipiv vs. 39) gegolten hatte,
aber das Bild der Klytämnestra wahrhaftig nicht entspricht, und
verficht das Recht verschiedenartiger Prägung des poetischen
Lohns. Gilt doch sein Lied auch dem Vater ( ep. y). Der
steht auch im vierten System im Hintergrunde , wo sich
der Dichter dem Sohn zuwendet. Gott hat ihm Sieg geschenkt.
Sein Grundsatz soll auch ferner sein, nach den xaXa zu streben,
d. h. nach agonistischen Erfolgen, die besser sind als eine Aga-
memnonkrone (tupocwi;) mit ihrem flüchtigen oX'^oc. Man findet
hier gewöhnlich Ermahnungen politischer Art ausgesprochen und
faßt besonders die Worte ouvata ji.aLdij.svoc als Auff'orderung zu
weiser Beschränkung. Vielmehr erinnert mich jAaidfxsvo;; neben
Ipaijj-av und xaAuiv an den Eros als Palästrafreund ; öovaia aber
wäre dann „alles Erreichbare" d. h. den Verhältnissen entspre-
chend möglichst Hohes. Beschränkung freilich legten die Ver-
hältnisse offenbar insofern auf, als sie durch den Tod des Va-
ters sich geändert hatten-, mußte sich doch der Sohn mit einem
Sieg im Lauf begnügen statt eines Wagensieges. Aber im Stre-
ben nach den v.rj.Xa darf er hochhinaus, braucht sich nicht mit
yo.\ir^\6. zu begnügen ; denn solche Siege (apExai) sind $ovai, und
jeglicher cpHovo? (cf. vs. 29) hat ein Ende (dpLUVovTat), wenn —
wie es bei dem Vater der Fall ist und auch vom Sohn dem-
nächst gelten möge — ein Sieger (axpov sXwv) sich im Leben
die wahre vjou/ia bewahrt und im Tode durch das Lied des
Dichters fortlebt, seinen Nachkommen die höchste X^P^^ verer-
bend, mit welcher die unsterblichen Helden geschmückt sind.
Das ganze Lied, dessen Grundriß ich in den vorstehenden
48 L. Bornemann, Pindar's elfte pythische Ode.
Darlegungen zu entwerfen versucht habe, gliedert sich strophisch,
und zwar folgendermaßen ;
I xa)[X0(; :
1) die Heroinnen 2) die Feiernden 3) der Sieger.
II TTSvOo? :
1) das Leid 2) das Weib 3) der Neid.
III vixa:
1) Orest 2) die Muse 3) der Ruhm.
TV x^P^? •
1) hohes Streben 2) neidlose Wonne 3) Söhne der Götter.
Hamburg. L. Bornemann.
Xenoph. Hiero VIII 5.
AXX' £}xoiY£ SoxsT xai Ix {^soiv tijxyj ti; xai X^P*-*» <3ü[jLTcap-
iirsai^at av8pl apxovxi,. |xyj ydcp ^tl xaXXiova ttoisT avSpa , oXka
xai Tov aurov toütov {^swfisb^a ts oxav apxif) Tj Ztom iSitüisüif],
SiaXe^ojisvoi ts aYaXXo[i£[^a toT? 7rpoT£Ti[xr||jL£voi? jxaXXov r^ toT(;
Ix TOL) l'aoo Yijxlv ouai. Duae insunt difficultates ; quaeritur enim
quid sit subiectum ad 7roi£T et quid sibi velint verba i>£a)[x£i)a
— lonüTzd-q. Si ad grammaticam spectamus, verba Tt[xY] xai
Xapt? ad iroisT subaudienda sunt, praesertim cum singularis
5ox£T praecedat. Alii to apx*tv suppleri malebant ex verbis
avSpt apxovTt. Difficultates facile tolli posse existimo. Loci
enim sententia requiritur, ut declaretur imperio tyrannum pul-
chritudine quasi divina ornari, id quod apparet ex oppositione
inter tyrannum et hominem privatum. Videamus iam, ubi illud
subiectum quaerendum sit. E verbis quae praecedunt dvopt ap-
Xovrt id repeti posse nego , et si possit , durissimum sit. Ergo
respiciamus proximal Et profecto ibi legimus ^rav apx*(i Tj oxav
i6ia>T£UTfj, quae verba non solum ad enunciatum dXXa xat Ö£u)-
[xeöa pertinent , sed etiam ad verbum 7roi£T ; sunt igitur aTTO
xoivou usurpata. Itaque mea quidem sententia nullo mutato
verbo, sed sola compositione totus locus sie emendandus est:
jiVXX' £}xoiY£ Box£T xai sx {}£(üv nji-Yj ti<; xai X^^P^*^ oo[X7rap£7r£a9^at
avopi apxovTi. Myj ydp oti xaXXiova iioi£T avopa oxav
apx'?] T^i oxav i8i(üX£6'(j, dXXa xat xov aüxov xouxov
OswfxsOd xs 8iaX£Yd}jL£voi X£ dYaXXd}jL£^a xoTc TrpoxsxiixyjixEVot?
(laXXov Tj xoT; Ix xou laou rjfxTv ouai. Adverbium [AaXXov, posi-
tum diro xoivoü, pertinet etiam ad verbum 0£tt)}X£9^a.
Halis Saxonum. C. Haeherlin.
IV.
Verbesserungsversuche zu Euripides Iphigenia in Aulis.
V. 350 flg. 'ß? h' k AuXiv ao^tc ^X^es x^ üaveXXi^vwv CTpaxdc,
oüSev fi<3^', dXX' l^s7tX-]^aaou xifj tu^^y] tt^ twv dsüiv,
oupt'a? Tco[j.~7i? aTiav^C^v. AavaiSat f)'dcptivat
vocü? SiiQYYeXXov, fxctxrjV 8s [xy] Trovstv Iv AbXihi.
'ßs dvoXßov el)(£? o[j.[j.a GÜy^ua^v te [xt] veöiv
yjXiuiv dpyojv t6 riptd(jLOO 7i:e8tov IfXTrXi^sas Sopos-
xdfAE TiapexdXet; xxX.
So ist diese Stelle in den Handschriften überliefert. Die meisten
Herausgeber haben keinen Anstoß daran genommen. Einige
scharfsinnigen Kritiker haben anders geurtheilt, und zwar glaubt
Nauck noch in der HI. Ausgabe, daß es in der älteren Text-
überlieferung nach dem V. 353 eine Lücke gab, die man durch
die V. 351 und 354 — 355 auszufüllen versucht hat. Er behält
also die V. 350, 352 — 353 und bezeichnet dann die Lücke.
Dindorf versetzt nur den V. 351 nach dem V. 353 und be-
trachtet die nachfolgenden 354 — 355 als interpolirt. Weil hat
endlich in der ersten Auflage bloß V. 351 weiter unten nach
V. 355 versetzt; in der zweiten aber behält er die überlieferte
Stellung der Verse und ändert nur das ouosv 7Jo[>' in ouSsv r^v.
Ich stimme soweit der Meinung von Weil bei, als er alle die
in Verdacht genommenen Verse als echt betrachtet. Was aber
die Versetzung des wirklich anstößigen Verses 351 betrifft, so
glaube ich, daß die von Dindorf die richtigere ist; denn der
V. 351 ist viel mehr an seinem Platze als Nachsatz des Vorder-
satzes, in welchem der Entschluß der Danaer auseinander zu
gehen enthalten ist , wie als weitere Erklärung der zwei Verse
(jic, ai'JoX^^oy ^V.^^ ojjijxa — 8opo? : zuerst kam sein Erstaunen und
seine Vernichtung und dann sein trübes Auge über das Ver-
fehlen seines ehrgeizigen Vorhabens. Dindorf hat also Recht,
wenn er den V. 351 nach dem V. 353 versetzt. Die Verdäch-
Philologus LH (N. F. VI), 1. 4
50 J. Pantazidis,
tigung aber der zwei nachfolgenden Verse scheint mir zu gewagt.
Denn diese stehn in demselben Verhältniß zu V. 351, als weitere
Erklärung desselben und Hervorhebung des übertriebenen Ehr-
geizes des Agamemnon, wie der V. 357 coots \lr^ orspsvia a'
(denn so ist mit der Ueberlieferung zu schreiben statt arspsvia;,
wie Markland verbessern wollte) äpyr^c, ar.okiaai xaXov xXsoc zu
dem vorigen.
Was ich bis jetzt dargelegt habe, soll mehr dazu dienen,
einen festen Boden in der überlieferten Unordnung unserer Stelle
zu gewinnen. Meine hauptsächliche Absicht aber ist auf ein
anderes Uebel aufmerksam zu machen. Im V. 352 nämlich ist
mir das Particip airavi^^wv so anstößig, daß ich kaum begreifen
kann, wie es bis jetzt unberührt geblieben ist. Denn weder
Agamemnon noch das panhellenische Heer kamen in Aulis aupia;
TTOij-Trr^? aTuaviCovTS; an, sondern sie kamen an gleichgültig wie,
und erst von da an wurde die Fahrt nach Troja ungünstig.
Der einzig logische Ausdruck also wäre a><; 6' e; AuXtv TJXös;
auOic, y^iii floLvsXXYjvojv oTpaTO? oupia; TiofxTcf^; saTiaviCsv, Aa-
vatöaL o' dcpisvat vau? Öiyjyts^Aov. Weil aber das Imperfekt
eoraviCsv einmal nicht in das Metrum paßte und dem Sinne
nicht gerecht wurde (die Witterungsverhältnisse hatten sich in
dem Augenblicke , wo Menelaos sprach , noch immer nicht ge-
bessert), so wird Euripides nicht OTravi'Ctuv , sondern oTraviCet
geschrieben haben, d. h. saTidtviCsv und noch aTraviCst. Das Par-
ticip ist eine Folge der falschen Versetzung des V. 351.
V. 373 (XTjSdv* apa ypdous exaxt TrpoaxdxrjV Ost'fj-rjV y^^ovo;,
[j.TjO' OTiXtüv dcpyovxa* voüv ypr] xov axpaxTjXctxTjv lyetv •
TioXeos cos ap/tov dvTjp -äs, ^'Jvectv r^v eywv tuyiTj.
Das sagt Menelaos seinem Bruder Agamemnon, den er als un-
vernünftigen Mann, als vouv ou |3£,3aiov iyo'^-a (V. 334) tadelt.
Von V. 366 an behauptet er, daß den meisten Herrschern das-
selbe geschieht, was jetzt dem Agamemnon : sie versprechen viel,
sie unternehmen großes und zuletzt richten sie nur Unheil aus.
Am Schlüsse der allgemeinen Betrachtung kommt nun unsere
Stelle, welche offenbar eine entsprechende allgemeine Sentenz
enthalten soll. Was bedeutet aber die Lesart des ersten Verses
[ir^osv' apa xpsoo; sxaxi, wie sie verbessert wurde, oder ixr^osv
av )(p£iouc sxaxL, wie es im Cod. B von erster Hand steht?
Der einzige Sinn der Stelle würde folgender sein. Niemanden
möchte ich mir als Landesherrscher oder Heerführer wegen
Schuld oder Verpflichtung wählen ; denn der Heerführer
soll Einsicht (vouv. Oüvsaiv) haben. Aber das ist kein richtiger
und gesunder Sinn. Noch schlimmer ist es mit der Konjektur
von Klotz: dyvoiac (statt av xp-^'o^?) s^'^^t-t. Was hier der Gegen-
satz verlangt, ist eine Eigenschaft, die an und für sich gut und
dem Heerführer geziemend ist, aber allein nicht genügt 5 denn
»ur die Einsicht anderen Tugenden gegenüber ist die Haupt-
VerbesseruDgsversuche zu Euripides Iphigenia in AuHs. 51
Sache sowohl für den Landesherrscher, als auch für den Heer-
führer. In einem solchen Gegensatze paßt wohl der Gedanke,
den wir gewinnen, wenn wir das unverständliche |jir|0£v' av
ypeiou? Ixaxt in }a-a)8sv' dvopsia? sxatt verwandeln, d. h. Nie-
manden möchte ich mir wegen seiner Tapferkeit
(nur) als Landesherrscher o der Heer führer wählen.
Damit deutet Menelaos an , Agamemnon sei zwar tapfer , aber
nicht einsichtsvoll genug. Daß Letzterer auch von unserem
Dichter für tapfer gehalten wird, ersieht man aus Orest. 1167 f.
'AYa[Ji£|j-vovö; TOI TiaT? Trscpu/, oc, 'EUaSo^; ^pE' d^itüösi^, ou
Tupavvo?, dXX' ofiojc p(i)|XY]v i>£oi) Tiv io/^z. Die vorge-
schlagene Verbesserung empfiehlt sich auch paläographisch sehr
wohl, denn avopsiac entfernt sich nicht viel von av)(p£tou?. Was
nun das Asyndeton betrifft, welches man durch die Konjektur
apa unnöthigerweise beseitigen will, so ist das sehr erklärlich in
einer pathetischen Stelle, wie die vorliegende. Wir haben drei
ganz ähnliche Asyndeta in eben dieser Rede des Menelaos, 365,
370 und 374.
V. 578 "EfxoXe;, m Ilapts, TJxe auye
ßouxöXos dcpyevval? dxpdcpTjc
575 'ISa^at; Ttapd |jL6a-/ot;
ßdpßapa aopt'Ctuv, Opoytüiv
a'!)X<iJv 'OXu[ji.7rou xaXdfAotc
\>.\.\i.r\\i(xxoi TTvecuv.
e'j&rjXo'. Se xpecpovxo ß(^e?
0 T t ae xpt'ats efj-rjve flecüv,
OL a' 'EAXdSa TiifXTret xxX.
Daß unsere Stelle falsch überliefert ist, wird von den meisten
Herausgebern anerkannt; denn die Lesart der Handschriften
e[jLoX£c, üj Tidpi; , i(jT£ Guys etc. giebt keinen richtigen Sinn.
Wann, warum und woher Paris dahin kam, wo er erzogen wurde,
ist gar nicht ersichtbar. Nicht wenige Schwierigkeiten bietet
auch das -^ts im ersten Verse, und das Zxi im V. 580 ist un-
erklärlich. Die Stelle ist also ohne Zweifel verdorben. Nach
meiner Meinung hat Euripides die V. 573 und 574 wie folgt
geschrieben :
E U X Tj X 0 S , ndptS, TT] (J 0 Guys
ßo'JxdXo? d pye vv at Gl xpacpelcj
nach irviojv ist ein Komma zu setzen und das oxt des V. 580
in 0T£ zu ändern :
575 'ISafczt; Tcapoc fxöa^^ou
ßdpßapa aup^Ciüv, Op^yfoüv
a'jXüiv t)Xu[XTTOO xotXdpiois
[i.i(jn^fji.axa ttv^cdv,
E'j&TjXot 81 xpecpovxo ßo'ec,
öxe ae xpto? e{j,T]ve dsöiv,
a a' 'EXXdSa Ti^fATret xxX.
Der Sinn der so hergestellten Periode ist folgender: „Du saßest
ruhig, 0 Paris, bei den Idäischen Heerden als unter ihnen er-
52 J. Pantazi dis,
zogener Hirt, und barbarischerweise pfeifend bliesest du in die
Rohrflöte, die phrygischen Weisen des Olympos nachahmend,
schönbrüstige Kühe aber weideten umher, als dich das ürtheil
über die Göttinnen in Wahnsinn versetzte und nach Griechen-
land schickte" etc. Zur Erklärung des V. 574f. vergleiche man
den Anfang des Liedes der Iphigenia 1285 vtcpoßoAov Opu-^wv
vaTTO? ''loa? t' opsot, llpiafxo? oi>i tzotz ßpscpo; aTiaXov SjSaÄs fiaxpo?
dTTOTTpo voocpioa; inl |xop(i) OavaTosvti Öaptv, o; '15aTo? sXsyst' sv
Opuyuiv TToAsi. [XT^TcoT wcpsXev Tov a[xcpt ßoual ßouxdXov
rpacpEVT' 'AXiEavBpov oixiaaL d[x(pl to Xsoxov u8ü>p xtX.
V. 596 6eot xot xpeiaaous o?t' dXßocpopoi
TOt? o'Jx eu8czf[j.oai ftvatdiv.
Am Ende des herrlichen Liedes über das Maßhalten in der
Liebe sieht der Chor die heranfahrenden königlichen Frauen
und in kleinbürgerlicher Bewunderung ruft er aus Iva , lo) , as-
ydXm fjLsydXwv suoajxioviaL . . . cuc ex [isYdXojv sßAaaTYjxaa' iizi
t' £ujxYjX£ic ^xouai Tuyac. Daran schließen sich die Verse un-
serer Stelle, deren Sinn aber mit den vorgehenden, bewundernden
Aeußerungen des Chores schlecht zusammenstimmt. Denn was
soll das heißen : die Götter sind getoaltiger und die glückbringenden
für die mittelmäßigen Sterblichen nach der Verbesserung von G.
Hermann ihoi toi xpsiaaou; oir' oXßocpo'poi oder die Götter sind
die gewaltigeren und die u. s. w. nach der Lesart der Hand-
schriften bzol y' Ol xpsiaaou;? Sollte damit neben der Bewun-
derung des Glückes der Großen eine demüthige Bemerkung von
dem Dichter beabsichtigt werden, daß die Götter es sind, die
die Gewalt haben und das Glück den Menschen verleihen ? Dann
sieht man aber nicht ein, warum die Götter die xpsiaaou; und
öXßocpopoi bloß für die oux suoaifxovsc i}vaTu)v sind. Ich glaube,
daß der Sinn der Stelle , den man aus der Lesart der Hand-
schriften oder der Verbesserung von G. Hermann abgeleitet hat,
an und für sich albern ist und dem Sinne des Ganzen durch-
aus nicht entspricht. Zu dem Mißverständniß der Stelle trug
sowohl eine falsche Lesung des ersten Verses bei, als auch die
falsche Deutung des Wortes oAjSo^opot. Dies hat man nicht
als Glückträger (glückbeladen), sondern als glückbrin-
gend aufgefaßt („verleihen unglücklichen Sterblichen Wohl-
stand" Donner), obwohl die meisten ähnlichen Zusammensetzungen
für die erste Bedeutung sprechen, die auch die ursprüngliche
und die natürliche ist: vergl. das Xcaxocpdpoc, xiaaocpo'poc, dy(&o-
cpopoc. xspaacpdpoc , irupcpopoc, ^icpr^cpo'poc , oTrAocpo'poc, aaxsacpo'po?
u. a. m. Wenn also die richtige Bedeutung des dichterischen
Wortes oX^ocpo'poi so viel wie dXßioc ist, wie es auch von Weil
richtig erkannt ist, so wird durch eine solche Deutung der Sinn
der Stelle noch unpassender (die Götter und die Glück-
träger sind gewaltiger für die mittelmäßigen Sterb-
lichen — es sollte wenigstens : als die mittelmäßigen
Verbesserungsversuche zu Euripides Iphigenia in Aulis. 53
Sterbl. heißen — aber das versteht sich von selbst, und der
Chor hat gar keinen Grund so was zu sagen). Es bleibt noch
eine andere Erklärung übrig: die Worte oc xpoioaoo? oT x' 6X~
po^opoL als Subjekt und ösoi y' (siaiv) als Prädikat zu betrachten
(Götter sind die Mächtigeren und die Glücklicheren). Gegen
diese sonst ganz logische Auffassung und richtige Konstruktion
habe ich nichts zu sagen. Bedenken macht mir nur der Kom-
parativ Ol xpsiaoouc. Diese sind die Mächtigeren — aber
in Beziehung auf wem? auf die übrigen Menschen überhaupt,
die nicht mächtig sind (wie oi ttXsiouc , oi vswispoi, oi Trpsapu-
TSpoi) oder auf die ou'/ suoaijjiovs;. die in unserer Stelle genannt
werden? Jedenfalls scheint mir der Ausdruck zu schwach, be-
sonders in Verbindung mit dem starken oXßocprjpoi (= glückbeladen) ;
wäre es oi xpotTaioi , oi xpaTiatoi , oi aXxtjjLoi , oder etwas noch
stärkeres, so ließ' es sich hören. Das hat mich auf die Ver-
muthung geführt, Euripides habe ^swv tol xpEio^ouc ot y' 6X-
ßocp&poi geschrieben, d. h. die glückbeladenen Menschen sind
für die nicht glücklichen (die Mittelmäßigen, wie wir sind) besser
(oder mehr) wie Götter. Durch diese so leichte Verbesserung
wird die Bewunderung des Chors noch mehr gesteigert. Man
glaube nicht , daß eine solche Aeußerung zu frevelhaft wäre ;
denn solche übertriebene Vergleichungen kommen sehr oft bei
den Alten vor. Vgl. Eurip. Ion. 1439 co tsxvov, «) cpc5? [xrjTpt
xpsTaaov y]Aiou (vielmehr 'HXiou) — ou^YvcoosTai yap 6 ^fso?,
wo auch die Konstruktion übereinstimmend ist; Aesch. Choeph.
55 To o' suTUy^sTv Too' £v ßpoToIc Ö£o; TS xal ^sou ttXsov.
V. 619—640.
Die ersten 14 von diesen Versen sind von Kirchhoff und
Nauck als interpolirt bezeichnet, mit Unrecht, wie es schon von
anderen Kritikern anerkannt ist. Die Partie ist im Ganzen von
trefflicher Erfindung und Ausführung; nur hie und da giebt es
Mißverständnisse und umgestellte oder interpolierte Verse. Die
Stelle scheint nämlich von altersher mißverstanden zu sein. Be-
vor wir aber das Einzelne besprechen, müssen wir uns die ganze
Scene erst vergegenwärtigen. Kaum sind die königlichen Frauen
angekommen, so werden sie von dem Chor freundlich empfangen.
Und zuerst sorgt Klytaemestra als zärtliche Mutter sowohl für
die (pspvY] der Tochter, wie dafür, daß Iphigenia und ihr kleiner
Sohn Orestes wohlbehalten absteigen. Dann aber will sie, als
Königin den fremden Frauen und ihrem königlichen Gemahl
würdig erscheinen. Als sie Agamemnon langsamen Schrittes
einherkommen sieht , gruppirt sie daher um sich seine Kinder,
Iphigenia voran, welche sich, als cpiXoTraxwp und kindlich, viel-
leicht vordrängen wollte, um sich zuerst in die Arme des Vaters
zu werfen. Klytaemestra hält sie zurück, um durch ihre Kinder
und die feine Art derselben vor den fremden Frauen zu glänzen.
Jetzt erst erlaubt sie Iphigenien ihren Vater anzureden. Iphi-
54 J. Pantazidis,
genien aber genügt das nicht; sie will sich in die Arme des
Vaters werfen und bittet die Mutter ihr ja nicht darüber zu
zürnen; und Klytaemestra erlaubt ihr das jetzt recht gern.
Als nun Agamemnon noch näher kommt, redet ihn Klytaemestra
an und zugleich begrüßt ihn Iphigenia und eilt zu ihm. Der
verstimmte Agamemnon antwortet der Königin nicht, läßt sich
aber mit der Tochter in ein Gespräch ein. Wenn diese Scene
natürlich, psychologisch begründet und des in solchen Sachen
Meisters Euripides würdig ist, so glaube ich daß die Aufeinan-
derfolge der in dieser Beziehung bestrittenen Verse nach Tilgung
der mit Recht von Porson verdammten 635 — 637 folgende ist.
631 W. ^Q fJ.f|Tep, UTroSpocfxouaa a\ opyiaOr^s U ii-q,
632 Ttpo; ax^pva Tiaxpos cx^pva xdiAcx TrpoaßotXöi;
638 KA. 'AU', u) x^xvov, ypVj- miXorc/xwp 8' detTiox' el
639 fxaXtcfxa TiatSiüv, xipo' 6'5oui "xexov iydi —
633 ^Q ai^az Ipiot fx^yiaxov, 'Ayajx^fxvwv ä'va^,
634 ^xofxev, £cpex(jiaT? o-jx dTiiaxoüaott ae&ev,
640 10. ^Q Tiaxep, laelSoV a' dia^vT] TzoXXm yjiövi^.
Im einzelnen habe ich folgendes zu bemerken: V. 627. Das
xaÖYjaaj der Handschriften oder xdc&r^ao, wie es verbessert wurde,
ist ganz unhaltbar; denn von einem Sitzen darf hier keine Rede
sein. Dagegen scheint die Verbesserung von Markland y.a~
OioTo) , welche Weil in den Text aufgenommen hat , viel pas-
sender zu sein. Es ist ein Befehl der Mutter an ihre Tochter
sich neben ihr zu stellen Mir gefällt sie aber deßwegen nicht
ganz, einmal weil durch das zzabziaa -Xr^aia (nämlich fiYjrpo^)
dasselbe (nach einem Vers) wiederholt wird, was eben vorher-
gesagt wurde; xaBiaTw klr^c jjlou -iroooc irpo; jj,r|T£pa; dann die
Erklärung von Weil (durch die Wegnahme des Komma nach
texvov konstituirt eine rhetorische Antithese in der Anrede, die
mir zu affektirt scheint. Ein anderer Grund aber, weßhalb ich
das xa&ia-(ü nicht billigen kann, ist meiner Meinung nach wich-
tiger. Ich glaube nämlich daß in diesem Verse eine Willens-
äußerung der Mutter über den kleinen Orestes enthalten sein
müßte. Das kleine Kind wird von Euripides nicht umsonst
eingeführt. Orestes erscheint — als stumme Person natürlich
— nicht bloß in der vorliegenden Scene, sondern auch weiter
unten in einem sehr wirksamen Moment, wo eben das Vaterherz
auf die Probe gestellt wird, V. 1168. In unserer Stelle nun
würden wir , wie erwünscht , eine Aeußerung der Mutter über
Orestes mit erreichen, wenn wir statt xa^Tja cd xai)^£ai)£ schrei-
ben. Dadurch wird zwar das s^^? xai>£a&3 §£üpo [lou izohb^
T£xvov TTpo; [xrjT£p\ lcptY£V£La an Iphigenia gerichtet, es werden
aber hiermit auch die Franen des Chors gemeint, welche ja den
kleinen Orestes in ihren Armen noch trugen, wie sie ihn
von dem Wagen herabgenommen hatten ; daher der Plural
xaO£o&£. Der Sinn ist : Laßt mein Kind herab und stellt es
in meine Nähe, neben seiner Mutter, Iphigenia. Du aber stelle
Verbesserungs versuche zu Euripides Iphigenia in Aulis. 55
dich neben mich und laß mich in den Augen dieser Fremden
glückselig erscheinen. Das Med. xa&3ji>£ bedeutet: laßt von
euren Armen herab. — Vor dem V. 627, wie auch nach V.
629, ist jedenfalls eine Pause zu denken.
V. 1179 TOtovSe [j-ta^ov xaxaXiTrujv Kpo; xous Sofxous.
iueX ßpayei'ot; 7:pocpot3£co? £§et [lo^^o^,
Icp' T^ a' lyo) xocl ralSes at XeXeifJifx^vat
Von allen Kritikern wird angenommen daß die Stelle verdorben
ist, weil sie keinen verständigen Sinn giebt. Man versteht nicht
was {itoöo? hier bedeuten soll und wie die Verbindung durch
STTSi zu erklären ist. Aus den letzten zwei Versen aber er-
kennt man daß hier vom Dichter eine Andeutung an die Er-
mordung des Agamemnon beabsichtigt wurde. Um den rich-
tigen Sinn unserer Stelle zu ermitteln, muß man sie in Verbin-
dung mit der ganzen Rede der Klytaemestra , besonders aber
mit dem schärferen Theil derselben bringen, der von V. 1166
anfängt und in aufeinanderfolgenden immer vorwurfsvolleren
Fragen fortfährt. Denn wenn auch in manchen Ausgaben, wie
die von Nauck und Weil nirgend ein Fragezeichen nach der
mit V. 1173 begonnenen langen Frage steht, so bleibt doch
der fragweiser Charakter der Rede immer fest. Wenn Klotz
das Fragezeichen in der Mitte des V. 1176 nach Trap&svuiva?
setzt , so ist das ungenügend ; denn die Frage geht bis zu V.
1179 und hier müßte eigentlich das Fragezeichen gesetzt wer-
den. (Wie wird mir , glaubst du , zu Muthe sein im Hause,
wenn ich alle ihre Stühle leer erblicke, leer die Frauenzimmer,
in Thränen allein sitze und stets dieses Klagelied über ihr
singe: „Ermordet hat dich, mein Kind, der dir das Leben gab,
er selbst, kein anderer, nicht mit fremder Hand"?). In dieser
langen Frage kann der V. 1179 xoidvSs [iioB^ov xaTaXmwv Tipo?
Tou? ooijLooc nicht gehören, wenn er auch den Sinn hätte, den
er durch die kühne Konjektur von Weil ToidvS' öSupjxov erhält.
Der Sinn der vermeintlichen {}pr^va)5ia der Klytaemestra ist
mit den zwei Versen 1177 — 1178 abgeschlossen und braucht
des weiteren nicht. Wenn irgend etwas hinzugesetzt wird , so
dient das nur um die scharfe Spitze der vorwurfsvollen Frage
zu brechen. Hält man diesen Zusammenhang der Rede fest, so
wird man hoffentlich meine folgende Vermuthung nicht zu ge-
wagt finden. Ich glaube daß mit dem V. 1179 eine Antwort
beginnt , die Klytaemestra auf ihre eigene Frage giebt (nach
der rhetorischen Figur der uTiocpopa und avöuTiocpopa). Diese
Antwort aber ist nicht der von V. 1168 ähnlich, in der bloß
ein Vorwurf für das unwürdige Motiv der That des Agamemnon
enthalten ist, sondern der Inhalt derselben ist noch bitterer ;
denn Klytaemestra, die bisher nur Vorwürfe für ihren Mann
hatte, läßt ihn jetzt, auf dem Gipfel ihres Zornes, eine fürchter-
56 J. Pa nt azidis,
liehe Drohung durchblicken. Diese Antwort aber kann erst
nach einigen unbedeutenden Aenderungen hergestellt werden und
den richtigen Sinn bekommen. Die Verse nämlich sind meiner
Meinung nach so zu schreiben :
ToidvOe (xtaoc xaxaXntdiv Trpo? xous Sdfjtous
oiou ßpa^e^ac Tcp09aae(üc IvSstv iiowv,
dcp' 7 a' ly«) xtX.
Der Sinn ist: „Wenn du einen solchen Haß gegen dein Haus
zurückläßt, glaube daß uns nur ein geringer Vorwand fehlt,
damit ich und deine übrig gebliebenen Kinder dir einen gehö-
rigen Empfang bereiten". Betrachten wir nun das Einzelne, so
ist das [iTao; irpoc touc Sojjlou; gar nicht auffallend; denn durch
die Ermordung der Iphigenia zeigt Agamemnon Haß gegen die
ganze Familie. Es ist also natürlich daß wer seine Familie so
gehaßt hat auch von seiner Familie gehaßt wird. Der oGaoc
und im Plural oi od|xot bei den Dichtern ist so viel wie oixot
und bezeichnet nicht bloß das Haus, sondern auch die Familie.
Das {xTao; Trpo; xou; Bojjlooc ist auch sehr gut griechisch : denn
so muß man konstruiren. Dagegen die Verbindung xaraXircov
TTpoc Tou? 8o[AOU<; ist nicht gut griechisch. Daß ich das hier
unerklärliche Ittsi in oiou geändert habe, wird wohl Niemand
etwas dagegen haben. Das ISsi der Handschriften ist auch
falsch, wie es schon Reiske eingesehen hatte, der svSsi dafür
schreiben wollte. Jetzt ist natürlich der Infinitiv nothwendig. —
Ich hatte schon diese Konjektur gemacht, als ich in der zweiten
Auflage des Euripides von Weil sah daß Madvig und Heim-
söth die V. 1179 und 1180 so geändert haben: toiovBs [xToo?
xaTaXnrwv s i izpbc, Sdp-ooc || s tt a v £ i, ßpaj^sia? 7ipocpao£a)c svosi
jxdvov. Es freut mich in der Aenderung von [xio&ov in jxlaoi;
mit den genannten Kritikern übereinzustimmen ; im Uebrigen
beharre ich auf meiner Vermuthung.
V. 1207 e{ 8' t\i XaexTcti * * * * fxrj xxav});.
So hat Nauck in seinen Ausgaben den Vers mit einer Lücke ge-
schrieben, weil die Lesart der Handschriften d o' su XsXsxtoci, v(j)
(od. vwi) \lr^hi 73 xiavTjc gar keinen Sinn giebt. — Um diese
Lücke auszufüllen hat Klotz si 5' su XsXsxtai jx 0 i X o y 0 ?, otj
[XTj xravifjc geschrieben. Weil hat die schöne Konjektur, wie er
sie nennt, von Heimsöth ei 8' su XsXsxtai , [xsTavdsi 8t] [xtj
XTavsTv in den Text aufgenommen. In dieser Konjektur ge-
fällt mir das Flickwort Sy] nicht. Der Sinn der Stelle ist so
klar , daß man das Fehlende annähernd leicht errathen kann.
Aber unter den zwei oder drei gleich richtigen Konjekturen hat
nur diejenige den Vorzug, von welcher in der Lesart der Hand-
schriften eine deutliche Spur sich erhalten hat. Ich vermuthe
also daß Euripides si 8' sS XeXsxtai , Yv«){>t jjtTjxaTaxTa-
vsTv geschrieben hat (FNßÖIMHKATA sieht ziemlich ähnlich
dem .NQ.IMHAHFE aus). Fvä^l ist = entschließe dich, be-
Verbesserungs versuche zu Euripides Iphigenia in Aulis. 57
schließe; vgl. V. 388 yvou; Trpo^ösv ou^ su , 108 a S' ou xa-
Xtt>; lyviov TOTS. Was hier Klytaemestra verlangt ist freilich
eine [xsravoia od. jxsTaYvwai;; aber Niemand wird es läugnen
das -^r^viüay-oi jiyj xaxa/TavcTv (ov Tisp s^vcüxeiv xaiax-avsTv) =
|jL£TaYi7vu)axo) t6 xaTaxrocvstv.
V. 1417 ^Q TiOTVia, TTOTvia [xaxep, w? §axpua y^ ^^^^
SwaojjLEv dfjiTEpa* —
TTCcp' tepots yap ou zp^Ttei.
Daß diese Worte nicht dem Chore, sondern Tphigenien gehören,
ist schon von den neueren Kritikern richtig anerkannt. Was
ich aber nicht verstehen kann , ist 6)c, oaxpua yi ooi Swaojxsv
d[jL£Tspa : erstens kann ich die Bedeutung des d); nicht begreifen
und zweitens, wie kann Iphigenia weinen, die hier in dem Be-
wußtsein ihrer Heldenthat , sich als Opfer für das allgemeine
Wohl hinzugeben, keine Thränen zu vergießen, sondern fromme
Lieder zu singen hat. Und das thut sie auch wirklich. Lese
man die wenigen Verse von 1480 und die nachfolgenden von
1490 an. Fix bei Weil erklärt unsere Stelle so: Car je te don-
nerai maintenant mes larmes: pr^s de l'autel il ti' est pas per-
mis de pleurer. Das maintenant, was Fix aus freier Hand hin-
zugedacht hat, setzt eine spätere Zeit voraus, wo Iphigenia
ihre Thränen verweigern muß, und einen andern Ort, wo der
Altar ist. Das geht aber aus dem griechischen Text gar nicht
hervor. Wenn Euripides das sagen wollte, was ihm Fix zu-
schreibt, so müßte er sich folgendermaßen ausdrücken : vuv oa-
xpua ys aoi ou)ooix£V irap' ispoT? yap (scp' a vuv )<üjpou[jL£v) ou
itp£7:£i. Wir sehen jedoch im Gegentheil daß Iphigenia V. 1465
fg. sich von der Mutter trennt und muthvoll nach dem Altar
eilt. Die Mutter bittet in Thränen 2/£c, [iTj jx£ TrpoAiinfjc. Iphi-
genia antwortet oux £ü> aTa!l£iv oaxpu (ich verbitte mir die Thrä-
nen), weil das Weinen weder ihrem Heldensinn, noch der Opfer-
feier ziemt. Sie ermahnt die jungen Frauen den Päan anzu-
stimmen und sagt weiter xava 8' £vap;(£aö(D xi? , ai&£a&ü) hk
TTup TTpo/uraic xaOapoioiat xal TraiTip i\i6c, £v8£Etouo{}«) ßtü[jLdv.
Alles das Beweise genug, daß Iphigenia sich neben dem Altar
befindet, woneben oaxpua ou 7rp£T:£u Hieraus geht deutlich her-
vor daß in unserer Stelle von Weinen der Iphigenia keine Eede
sein kann, und daß Euripides nicht <h c, sondern o u Saxpua ys
001 ou)oojjL£v geschrieben hat. Iphigenia nämlich beim Abschiede
von der Mutter ist zwar gerührt, aber nicht bis zum Weinen.
Dies ihr Verhalten will sie durch die 3 Verse rechtfertigen und
sagt: Meine liebe Mutter (mein Herz schlägt für dich, aber)
meine Thränen werde ich dir nicht geben , weil sich das hier
neben dem Altare nicht ziemt. Sie verweigert also ihre Thrä-
nen nicht aus hartem Heroismus, sondern vielmehr aus Fröm-
migkeit. Euripides hat aus Iphigenia eine andere Person schaf-
fen wollen, als Sophocles aus Antigene.
Athen. J, Pantazidie.
Aristoteles' und Herakleides' lakonische und kretische
Politien.
Im L. Bande dieser Zeitschrift (N. F. IV 1891 S. 436 ff.)
habe ich nachgewiesen, daß die „athenische Politie des Hera-
kleides" sich gegenwärtig als ein fragmentirtes Excerpt aus der
aristotelischen 'Aifr^vaitüv TroXirsia darstellt. F. W. Schneide-
wins Ausführungen über die heraklidischen Excerpte hatten den
Zweifel nicht zu beseitigen vermocht, ob nicht doch außer Ari-
stoteles noch eine zweite Quelle, nämlich Ephoros, für die An-
gaben des Ilerakleides anzunehmen sei. Jetzt genügt, allerdings
nur für die eine athenische Politie, eine einfache Vergleichung
zur Constatirung des Thatbestandes. Herakleides hat sich in
seinen Excerpten ausschließlich an Aristoteles gehalten
und hat ihn nicht bloß beiläufig benutzt oder stellenweise sinn-
gemäß ausgezogen , sondern in allen significanten Aus-
drücken ist er dem Texte der athenischen Politie, so weit er
ihn ausschrieb, Wort für Wort gefolgt.
Hieran werden wohl auch die an die Thessalosepisode an-
knüpfenden Bemerkungen F. Rühl's (Rhein. Mus. 46 p. 438 und
Jahrb. f. cl. Phil. 1892, Suppl. XVIII p. 702) nichts zu än-
dern vermögen , deren erstere ich schon in dem obgenannten
Aufsatze zu berücksichtigen im Stande war.
Ist nun aber die Arbeitsweise des Herakleides gegenüber
der athenischen Politie sichergestellt, so ergibt sich aus seinen
Excerpten nicht nur, wie ich im vorigen Jahre zeigte, ein si-
cherer Zuwachs an Fragmenten für den im Londoner
Papyrus fehlenden Anfang der aristotelischen Politie, sondern es
rückt auch die Quellenforschung für die übrigen 42 „Politien
des Herakleides ^ in ein neues Stadium.
Aristoteles' und Herakleides' lakonische u. kretische Politien. 59
Unter diesen zahlreichen Excerpten ragen diejenigen her-
vor , welche sich auf die spartanischen und kretischen Alter-
thümer erstrecken. Sie übertreffen die auf andere Politien be-
züglichen Excerpte nicht nur an Umfang , sondern auch an
Wichtigkeit. Gerade für diese zwei Politien fließt aber auch
(abgesehen von der athenischen) das Material am reichlichsten
— bei den alten Autoren sowohl, als in der neueren gelehrten
Litteratur. Vor Allem bieten Aristoteles in seiner Politik und
Ephoros bei Diodor und Strabon zusammenhängende Darstel-
lungen aus dem Bereiche dieser zwei Verfassungen dar, so daß
wir in den Stand gesetzt werden in die Auffassung einzudrin-
gen, welche beide Schriftsteller auch in ihren uns verlorenen
Partien diesen Stoffen entgegenbrachten.
So wären denn bei einer Quellenforschung über die übri-
gen 42 „Politien des Herakleides" die Lakonika und die Kre-
tika in den Vordergrund zu stellen. Beide Abschnitte sind mit
den aus Aristoteles und Ephoros über diese Stoffe geschöpften
Nachrichten in Vergleich zu bringen und bezüglich der Arbeits-
weise des Herakleides hätten wir uns auf die an der athenischen
Politie gemachten Erfahrungen zu stützen. Dies wäre der Haupt-
sache nach das Arbeitsprogramm für die nachfolgende Unter-
suchung, bei welcher ich mich vorläufig auf die Behandlung der
Lakonika und Kretika beschränke.
L akonika.
Der erste Satz des Herakleides lautet : ty]v AaxsoaifjLoviwv
TToXiTsiav Tiv£; Auxoupyto TTpoca-rouai Tiaaav.
Die Stellung des Wortes Tiaoav zielt auf einen fundamen-
talen Unterschied zwischen solchen Berichten ab , welche dem
Lykurgos den ganzen spartiatischen Kosmos zuschreiben und
andern, welche ihm nur einen Antheil an diesem Verdienste zu-
sprechen. An sich könnte die letztere Einschränkung einen
dreifachen Sinn haben : a) Lykurgos habe die spartanische Ver-
fassung nicht allein, sondern nur mit Hilfe des pythischen Got-
tes geschaffen ; oder b) Lykurgos habe einen großen Theil sei-
ner Einrichtungen der kretischen Verfassung entlehnt , oder c)
mit Absehung von den Quellen der Weisheit des Lykurgos: nicht
alle im historischen Sparta anzutreffenden Einrichtungen stammten
schon von Lykurgos her, sondern irgend ein Theil derselben sei
erst im Laufe politischer Entwicklung zur ursprünglichen ly-
kurgischen Verfassung hinzugekommen.
Die ersteren zwei Aufstellungen sind nun aus folgendem
Grunde abzulehnen. Sowohl Aristoteles , als auch Ephoros ha-
ben den pythischen Ursprung der lykurgischen Nomothesie gel-
ten lassen; vgl. Aristot. fragm. 535 ed. Rose, bibl. Teubn.,
Strabon XVI 762 § 38. Beide Schriftsteller haben auch die
60 C. V. H 0 1 z i n g e r ,
kretische Provenienz vieler spartanischer Einrichtungen aner-
kannt; vgl. Aristot. Politik II 7. (II 10 Bkk.) § 1, Susemihl,
Engelmanns Verlag, S. 235; Strab. X 481 § 17; Trieber, For-
schungen zur spart. Verfassungsgesch. S. 81 ; Oncken, Staats-
lehre des Aristot. II 378, 400.
Keiner von beiden Autoren aber hat aus diesen Ursachen
das persönliche Verdienst des Gesetzgebers als gemindert ange-
sehen; vgl. Arist. fr. 534 = Plut. Lyk. 31, Strabon VIII 366
§ 5; Geizer Rh. Mus. XXVIII p. 30 Anm. 6.
Darum ist also von den obigen Aufstellungen nur die dritte
actuell. Es handelt sich demgemäß darum, daß „Einige" dem
Lykurgos die ganze Verfassung Spartas vindicirten. Andere ihm
einen aliquoten Theil derselben absprachen. Daß unter tlv£?
bloß Schriftsteller zu verstehen seien, darf wohl als ausgemacht
gelten. Hätte der Verfasser die spartanische Volksmeinung über
den Gegenstand ins Auge gefaßt, so hätte er sich ebenso aus-
gedrückt, wie z. B. Herod. I 65: ox; 8' aurot Aaxsoaijxovioi Xi-
Youoi. Bezüglich einer kretischen Version heißt es bei Strabon
X p. 482: >v£Y£ai)ai utto tu)v Kpr^ruiv. Vgl. Gilbert, Studien
zur altspartanischen Geschichte S. 87, 90. Eine hellenische Ver-
sion bezeichnet Pausan. V 4. 6 mit 'EXXtjVcdv 0£ oi ttoXXoi.
Anders freilich wird oi [xsv hr^ xivs? irpo? rouroioi AsyDuat bei
Herod. I 65 erklärt. Heinr. Konr. Stein „Kritik der Ueberlie-
ferung über den Gesetzgeber Lykurg" 1882 p. 3 versteht unter
diesen ttvic die delphischen Priester und denkt an mündlichen
Bericht. Vielleicht hat man aber auch hier an schriftliche Quel-
len zu denken. Wenigstens was E. Meyer, Rh. Mus. 41. 569,
572 über diesen Punkt bringt, spricht nicht dagegen.
Was meint nun Herakleides oder vielmehr seine Quelle, da
er selbst nur als Excerptor in Betracht kommt? Seine Quelle
spricht von einigen Autoren, welche dem Lykurgos den ganzen
spartiati sehen Kosmos zuschrieben, auch jene Theile desselben,
welche andere Autoren dem Gesetzgeber absprechen. Und zu
diesen Andern gehört bei der pointirten Ausdrucksweise des
ersten Satzes vor Allem derjenige Autor, welchen Herakleides
excerpirt. Zu den tivsc aber zählen wir jedenfalls Xen. Resp.
Lac. 12: xov Osvra auxoic xouc vopLou; und ib. VIII 3 : £1x6;;
8s xat XYiV Tr^c, £cpop£ia<; Büvajxiv xou? auxoü; xouxouc oo^xa-
xaax£uaaai. In diesem letzteren Satze zeigt sich einer der
hauptsächlichsten Punkte, um welche es sich bei der Beurthei-
lung der Vollständigkeit der Leistung des Lykurgos handelt.
Das Ephorat ist doch jene Einrichtung, welche die ganze Ver-
fassung zusammenhält : auv£)(£t {x£v ouv xyjv 7:oXiX£iav xo dpy^slov
xouxo, Arist. Pol. II 6 (II 9 Bkk.) § 15. Sus. S. 227. Ge-
rade die Begründung des Ephorats aber wird verschiedentlich
datirt. Xenophon nun hält den Lykurgos für den Schöpfer
dieses Amtes. Offenbar gehört aber auch Herodot (I 65) zu den
Aristoleles' und Herakleides' lakonische u. kretische Politien. 61
Autoren, welche dem Lykurgos die Stiftung des Ephorats bei-
legen. Es ist nicht bloß „spartanische Version", wenn er sagt :
■üpo; 0£ TouToiai touc scpopou; xai ^spovra; latr^as Auxoup'yoc.
So weit nach dem Infinitive a^(a^(iabai in dieser herodoteischen
Darstellung die Indicative reichen, so weit reicht auch die Zu-
stimmung des Erzählers. Unentschieden hält sich Herodot nur
in der Frage nach der Provenienz der Gesetzgebung aus Del-
phi oder Kreta. Er referirt hierüber beide einander entgegen-
stehenden Erzählungen, ohne zwischen ihnen zu wählen oder zu
vermitteln.
Bezüglich der Haltung , welche Piaton in der hier be-
rührten Frage einnahm, genügt es mir auf E. Meyer (Rh. Mus.
41 p. 579) hinzuweisen. Piaton (leg. HI 692 A) hält den
Tpiroc o«)T7)p d. i. König Theopompos, für den Schöpfer des
Ephorats-, vgl. Stallbaum zur Stelle und 0. Müllers Dorier II
111 ff.
Durch die Vorführung der platonischen Auffassung aber er-
kennen wir wohl deutlich, welcher Maßstab an die Haltung des
Aristoteles in dieser Controverse anzulegen ist, wenn er einer-
seits in der Politik II 6 (II 9 Bkk.) § 15 (Sus. S. 227) das
Ephorat auf den vo[jLoÖ£Tr^c zurückführt, andererseits VIII 9 (V
11 Bkk.) § 1 (Sus. S. 773) den König Theopompos als ttjv
TÄv £cpopa>v ap/Yjv STTr/araoTTjaac bezeichnet. Es gehörte wohl
schon zu seinen akademischen Erinnerungen, daß man nicht den
alten Lykurgos auch für das Ephorat verantwortlich machen
könne. Daher trete ich, während Manche (auch E. Meyer, Rh.
Mus. 4i. 583) zwischen diesen zwei Stellen der Politik einen
Widerspruch annehmen, auf die Seite derjenigen, welche unter
dem vo^o\)iTr^c, in diesem Falle nicht den Lykurgos verstan-
den wissen wollen. Mit vojiGOiTTj; bezeichnet Aristoteles in der
Politik jedesmal den Schöpfer jenes Gesetzes, von welchem ge-
rade gehandelt wird. Bei der Behandlung spartanischer Zu-
stände ist also vo[jLOi>£TT^c meistens identisch mit Lykurgos, muß
es aber nicht jedesmal sein. Andernfalls müßte in seinem Re-
ferate über Sparta doch wohl auch v6\ioc schlechthin jedesmal
ein Gesetz des Lykurgos bedeuten! Man vgl. Aristot. Pol. II 6
(II 9 Bkk.) § 13 fin. und hiezu Susemihls Anm. 314 und 321.
Theopompos also gilt in diesem Falle dem Aristoteles als vo-
}j.oÖ£Tr,;; vgl. Peter, Rh. Mus. XXII S. 63.
Nun ist aber auch gerade Aristoteles unseres Wissens der
älteste Historiker, der sich auf die große Rhetra stützte, die
Plut. Lyk. c. 6 anführt. In ihr ist nichts von den Ephoren zu
lesen , so wenig als bei Tyrtaios und ich zweifle nicht daran,
daß diese zwei T£X{j,Yipia für Aristoteles dazu hinreichten, um in
dem Ephorate einen verhältnismäßig spät erwachsenen Bestand-
theil der spartanischen Verfassung zu erkennen, mochten auch
ältere oder gleichzeitige Historiker wie immer über diesen Ge-
62 C. V. Holzinge r,
genstand bdVichtet haben. Sein Bestreben in der Auffassung
geschichtlicher Verhältnisse Selbständigkeit zu bewähren, beweist
als Analogen die Vorführung des olympischen Diskos. Plut. Lyk.
c. 1; Kopstadt, de rerum Lac. etc. 1849 S. 28; Grote Gesch.
(Meißner) I 581.
Es hat nun schon natürlich Schneidewin angenommen, daß
der erste Satz des Herakleides über Sparta aristotelisch sei und
andere Gelehrte nach ihm haben dieselbe Vermuthung aufge-
stellt (auch E. Meyer, Rh. Mus. 42 S. 88). Was ich meiner-
seits durch die eingehendere Behandlung dieses Satzes und der
folgenden Excerpte erreichen möchte, wäre dies, daß die aus-
schließliche Abhängigkeit des Herakleides vom aristotelischen
Politientexte aus dem Stadium bloßer Möglichkeit und vager
Conjectur heraustrete und Gewißheit werde, zum Mindesten den
wünschenswerthen Grad von Wahrscheinlichkeit erhalte. Schon
der erste Satz des Herakleides hilft einigermaßen bei der Bil-
dung des ürtheiles. Wenn Aristoteles sich in seiner lakonischen
Politie bezüglich der Frage, ob Lykurgos alle spartanischen Ver-
fassungsnormen insgesammt geschaffen habe, dahin ausdrücken
mußte, daß zwar einige seiner Vorgänger auf diesem litterari-
schen Gebiete dieser Ansicht huldigten, er selbst aber aus guten
Gründen davon weit entfernt sei, und wenn uns nun bei Hera-
kleides der Satz vorliegt : tyjv AaxsSai^ioviajv — iraaav und wir
von Herakleides wissen, daß er die athenische Politie des Ari-
stoteles Wort für Wort ausschrieb, so liegt, glaube ich, mehr
als eine bloße Möglichkeit vor, daß Aristoteles der Ver-
fasser jenes Satzes : xr^v Aax£8ai{xovt«)v — iraaav gewesen sei.
Ich halte vielmehr einen solchen Schluß für so zwingend, als er
auf diesem Gebiete überhaupt hergestellt werden kann.
Wenn sonach C. Müller (EHG H 204) bezüglich des jetzt
behandelten Satzes gegenüber Schneidewin die Frage aufwirft :
^Quidni igitur Heraclides haec ex (ipso) Ephoro, (sicuti Aristo-
teles) haurire potuit" ? — so hat sich meines Erachtens der
Werth dieser Frage seit der Auffindung der 'A&r^vaitov TzoXixzia
wesentlich verändert. Jetzt müßte, wer diese Frage sviederholen
wollte, seinerseits beweisen, warum denn dieser Satz gerade aus
Ephoros abgeschrieben sein solle , und dabei müßte noch vor-
ausgesetzt werden, daß er überhaupt so oder ähnlich bei Epho-
ros gestanden habe ; denn leider läßt sich hierüber nichts Be-
stimmtes sagen.
Fassen wir die Stellung ins Auge, welche Ephoros gegen-
über der Datirung der Anfänge des Ephorats eingenommen hat,
so suchen wir vergebens nach einem Berichte über diesen Punkt.
Ueberliefert ist weder, daß Ephoros den Lykurgos für den Ur-
heber des Ephorats erklärte, noch auch das Gegentheil. O.
Müller, Dor. H 1 5 hielt das Erstere für zutreffend und verstand
daher in dem ersten Satze des Herakleides jenes xive? als An-
Aristoteles' und Herakleides' lakonische u. kretische Politien. 63
spielung auf Ephoros. Der Grund, den er hiefür andeutet, ist
ungewöhnlich schwach. O. Müller hat dem Worte iraaav in
dem ohen dargelegten Zusammenhange nicht das gehörige Ge-
wicht beigelegt. Vollends willkührlich ist die Ansicht Flügel's
(^die Quellen in Plut. Lyk." 1870 S. 10), welcher den ersten
heraklidischen Satz dem Ephoros zuweist und ihm die Mißbilli-
gung des Hellanikos anschließt. Ephoros habe gesagt: „die la-
kedaimonische Verfassung schreiben Einige ganz dem Lykurgos
zu ; Hellanikos aber im Gegentheil nennt diesen Mann gar
nicht einmal und schmückt mit dessen verdienstlichen Thaten
Leute, denen diese gar nicht zukommen". (Strabon VHI 366).
Wahrscheinlich ist vielmehr nur E. Meyers Darstellung (Rh.
Mus. 41. 583, 585), wonach auch Ephoros den lykurgischen
Idealstaat ohne Ephorat dargestellt haben dürfte. Und gerade
in diesem Falle hatte Ephoros einen Tadel in demselben Sinne
aussprechen dürfen , wie wir ihn jetzt bei Herakleides lesen.
Darum muß ich wegen C. Müller's obcitirter Bemerkung noch
hinzufügen , daß , wenn auch Ephoros über die Gründung des
Ephorats denselben Bericht gebracht hat , als Aristoteles , die
Untersuchung über die Quelle des Herakleides dadurch doch
nicht ins Wanken kommt. Denn wenn Herakleides, wie es sich
zeigen wird, in solchen Punkten, in denen Aristoteles und Epho-
ros nachweislich differirten, dem Stagiriten folgte, so ist es auch
sicher, daß er nicht gerade jene Berichte, in welchen Aristoteles
und Ephoros übereinstimmten, dem Ephoros entnahm. Demnach
müssen wir freilich die eigentliche Entscheidung der Frage,
woher Herakleides den ersten Satz seiner „lakonischen Politie"
nahm, von den späteren Fortschritten der Untersuchung erhoffen
und wenden uns daher dem zweiten Abschnitte des Herakleides
zu, in welchem von Alkman die Rede ist.
Herakleides ist für die Notiz , daß Alkman einst Sklave
des Agesidas gewesen sei, der einzige Gewährsmann. Auch bei
diesem Punkte also kommt der Quellenstreit noch nicht zum
Stillstande. Ablehnen muß ich die Bemerkung Flügel's (S. 11):
„die Erwähnung des Alkman und der homerischen Gedichte
paßt ganz gut zu Ephoros", wenn dies etwa so viel bedeuten
soll, als daß die Erwähnung Alkmans für die aristotelische Po-
litie unwahrscheinlicher sei. Gerade das Gegentheil ist der Fall.
Allerdings hat Ephoros (Strabon X 482 § 18) einen Vers aus
Alkman angezogen, um die kretische Bezeichnung dvSpsTa auch
für das alte Sparta zu belegen, während die Erwähnung Homers,
wie dieselbe Stelle Strabons lehrt, in einem ganz anderen Zu-
sammenhang gerückt war ; aber eine Nöthigung lag für Ephoros
darum doch nicht vor , von den persönlichen Schicksalen Alk-
mans zu sprechen. Aristoteles aber hatte, da er sich in seiner
Politie über Sparta eingehend verbreitete , nicht nur alle Ver-
anlassung , sondern auch mannigfaltige Gelegenheit Alles anzu-
64 C. V. Holzinger,
bringen, was er von Alkman wissen mochte. Nicht auf die
Nennung Homers bei Ephoros, sondern auf die Berücksichtigung
des Terpandros in der aristotelischen Politie ist also hiebei hin-
zuweisen, von welcher frg. 545 Kose Zeugnis gibt. Wenn heute
in den Darstellungen über spartanische Geschichte und Alter-
thümer von Terpandros, Thaletas, Alkman, Tyrtaios an ver-
schiedenen Stellen die Rede ist , so haben wir die Möglichkeit
hiezu nur dem Umstände zu verdanken, daß man schon im IV.
Jahrhunderte diese Materie ebenso behandelt hat. So weist z. B.
Aristoteles in der Politik VIII 6 (V 7 Bkk.) § 2 Sus. S. 727
auf die ganze Eunomie des Tyrtaios hin, welche freilich auch
Ephoros bei der Darstellung der messenischen Kriege benutzt
hatte (Diodor. VII 14, VIII 27, Strab. VI 279). Aber wenn
die Erzählung über die athenische Herkunft des Tyrtaios einer-
seits bei Piaton leg. I 629 A Aufnahme fand, andererseits bei
Kallisthenes , dem Neffen und Schüler des Aritoteles wiederge-
geben war (Strabon VIII p. 362), so müssen wir uns doch für
diese Nachricht nicht gerade dem Ephoros für verpflichtet hal-
ten. Ebensowenig aber ist irgend ein Grund vorhanden zu
glauben, daß die Notiz über die Anfänge des Alkman gerade
von Ephoros überliefert worden sein müsse. Auch in diesem
Punkte haben wir denjenigen Schriftsteller als Vorlage des He-
rakleides anzunehmen, dem er in solchen Fällen folgt, in wel-
chen wir die Differenz des aristotelischen und des ephoreischen
Berichtes nachzuweisen im Stande sind. Uebrigens lehrt jetzt
auch die 'Ai>r^vai(üv TroXiTSia , wie reichlich sich Aristoteles in
seiner Verfassungsgeschichte mit der Dichtung zu schaffen machte.
Auch kann ja gerade bezüglich der Verwendung Alkmans durch
Aristoteles kein Zweifel darüber obwalten, daß Aristoteles dort,
wo er den Ausdruck dvopEia als die altlakonische Bezeichnung
der Phiditien mittheilt (Polit. II 7 [II 10 Bkk] § 3, Sus. S.
237), auf ebenderselben Alkmanstelle fußt, als Ephoros (Strab.
X 482). Vgl. Schneidewin p, 47. Daß aus einem derartigen
Zusammentreffen die Abhängigkeit des Aristoteles von Ephoros
zu folgern sei, wie Trieber (Forschungen S. 100) angibt, ver-
mag ich nicht zu erkennen. Daß Aristoteles sich in der Poli-
tik gelegentlich polemisch auf Ephoros bezieht und ihn wohl
auch öfters benutzt, ist ja freilich nicht von der Hand zu wei-
sen, wie dies noch Oncken (Staatsl. II 330, 398) thut; aber
gerade solche Coincidenzen, wie die obige, ergeben keinen siche-
ren Schluß.
Den dritten Abschnitt will ich seiner Wichtigkeit we-
gen ganz hersetzen : AoxoupYo; sv ^a\i(r> ersXsÜTr^as. xai ttjv
'0|JL7;pou Tioir^oLV Tcapa xaiv dTroYOVcov KpsocpuXou Xapwv izpihxoc,
8i£xd|xio£v eh IIsXoTrovvr^aov.
C. F. Hermann hat im Rh. Mus. (1843) II S. 600 einer-
seits auf die Unglaublichkeit einer Nachricht vom Tode des
Aristoteles' und Herakleides' lakonische u. kretische Politien. 65
Lykurgos auf Samos, andererseits auf den Mangel an Logik im
Zusammenhange des Berichtes hingewiesen und hat darum stccStj-
|jLT3£ statt des gerügten stEAsürr^as empfohlen. Schneidewin zog
die Variante sy^vsto vor. Aber auch an Vertheidigern der be-
sten Ueberlieferung hat es nicht gefehlt.
Stein (a. a. O. S. 12) zählt alle die ,, Stätten des Ruhmes"
des Lykurgos auf: Kirrha und Krisa , Elis, Kreta, Chios und
Samos und meint, alle diese Orte seien auch zu Stätten seines
Todes gemacht worden. Aber während die übrigen Orte, an
denen Lykurgos zeitweilig wirkend gedacht wurde, als seine To-
desstätten leicht mehrfach zu belegen sind, wird Chios nirgends
als solche bezeichnet und Samos eben nur in dieser angezwei-
felten Stelle des Herakleides. Stein's Combination ist also zu
weit ausgedehnt worden. Sicherlich ist es doch auch leichter
verständlich und beinahe natürlich, wenn der sagenhafte Ly-
kurgos in Delphi oder in Elis oder in Kreta stirbt , als wenn
er darum als in Samos gestorben dargestellt würde, weil er von
dort die homerischen Gedichte nach Sparta verpflanzt habe.
Hiebei käme doch wirklich der Anstoß in Betracht, den C F.
Hermann an der heraklidischen Stelle nahm ; man müßte denn
annehmen wollen, die Sage habe den Lykurgos in Samos zwei-
mal Aufenthalt nehmen lassen. Hierfür wird sich jedoch nicht
einmal das Citat aus Ephoros bei Ailian. XIII 23 sv ^uy'J
(XKO^avciv verwenden lassen.
Andere wieder haben sich deshalb bei der überlieferten
Lesart beruhigt, weil sie dem Berichte zwar jede Glaubwürdig-
keit absprachen, aber eine unglaubwürdige Berichterstattung für
den Herakleides ganz geziemend fanden. Auch Fr. Rühl (Jahrb.
f. cl. Phil. Suppl. XVIII [1892] S. 702) steht auf dieser Seite.
Es wird „einen solchen Bericht Niemand dem Aristoteles zu-
trauen", sagt Rühl; seinen „Herakleides Lembos" aber, den er
für den Verfasser der 'Ai>/^va(üjv TioXiTsia erklärt, hält er offen-
bar für fähig, Lykurgos in Samos sterben zu lassen.
Meines Erachtens läßt sich auf die Wiedersinnigkeit des
Zusammenhanges zwischen zwei Sätzen eines fragmentirten Ex-
cerptes kein sicherer Schluß bauen. Denn die Anordnung der
Excerpte muß ja nicht gerade jedesmal mit der Anordnung des
Originales übereinstimmen. Selbst der vorsichtigste Excerptor
kann irgend einmal einen Satz des Originales , den er zuerst
als unwesentlich übergangen hatte, später für so wichtig halten,
daß er ihn nachträgt.
Darum halte ich an dem überlieferten sv 2a[x(|) ItsXsuttjos
fest, ohne auch nur eine aus den verschiedenartigen Berichten
geschöpfte Conjectur vorzuschlagen , wie allenfalls stui Maiav
Ik>.£033 aus Flut. Lyk. 4 nicht absonderlich fern läge. Denn
gerade hier steht auch der Name iVoxoupYO;; unmittelbar voran
und es folgt die Geschichte von den exy^^voi? tot? KpsocpuXoo
Philologus LH (N. F. VI), 1. 5
66 C. V. Holzlnger,
mitsammt der Praeposition irapa und dem Verbum xojiiCstv.
Vielleicht ist sogar bei Plutarchos oiocxofiioiv zu lesen , statt
Bsupo xofxioiv oder man müßte letzteres als Paraphrase des ari-
stotelischen Ausdrucks betrachten. Vgl. übrigens auch Ailian.
V. h. XIII 14 irpÄToc — ic, tyjv EXAaSa IxofAias tyjv 'OjiTipoo
TTOir^atv. Daß die plutarchische Stelle auf Aristoteles' lakonische
Politie zurückgeht, wird sich weiterhin von selbst ergeben.
Die Ursache der Fehlerhaftigkeit des heraklidischen Aus-
druckes ist meines Dafürhaltens nicht auf diplomatischem Ge-
biete zu suchen, sondern es ist diesmal der Excerptor, d. i. He-
rakleides selbst, eines Mißverständnisses seiner Vorlage zu be-
schuldigen. Nehmen wir einmal an , die Quelle , aus welcher
Herakleides seine Notizen schöpfte, habe beiläufig Folgendes be-
richtet : „Einige sagen, Lykurgos sei mit Homer selbst in Chios
zusammengetroffen. Aber da dies zur Zeitrechnung nicht stimmt
— denn Homer wurde zur Zeit der Colonisirung loniens ge-
boren — ist es glaublicher, er habe nur mit den Nachkommen
des Kreophylos verkehrt , sei es in Chios , sei es in los , woher
die Mutter Homers stammte und wo er sich nach Einigen als
Greis bei Kreophylos aufgehalten haben und gestorben sein soll;
ich aber sage: in Samos. Und so empfing er die Dichtungen
Homers von den Nachkommen des Kreophylos und brachte sie
zuerst nach dem Peloponnes".
Auch wenn dieser Satz in Aristoteles' lakonischer Politie
etwas kürzer gelautet und einiger Bestimmungen entbehrt haben
sollte, die ich — aus Strabon X 482, § 19; Suidas s. v. Kp£o-
cpoAoc ; schol. Plat. de rep. X p. 421 Bkk. ; Proklos vit. Hom.
Westerm. biogr. p. 25; Ps. Plut. ib. p. 21; vit. Hom. et Hes.
ib. p. 45; vgl. Welcker, ep. Cycl. II 219 ff. — zur Auswahl
zusammenstellte, so wird man doch nach Maßgabe dieses Bei-
spieles zuzugeben geneigt sein , daß bei sich durchkreuzenden
Nachrichten über Lykurgos , Homer und Kreophylos ein Ex-
cerptor, der des Aristoteles Notizen über Lykurgos
excerpiren wollte, irrigerweise auf ihn einen Bericht beziehen
konnte, der in der Quelle ein anderes Subjekt hatte.
Ich meine also, daß die drei Ausdrücke : AüxoupYO? — £V
2a{xü) — eTsXsuTT^as (eventuell: TsAsoxr^aai) allerdings im Be-
richte des Aristoteles nicht weit von einander entfernt standen
— aber zu dinem Satze zusammengewürfelt hat sie erst He-
rakleides und ich glaube demnach nicht , daß diesmal der „li-
brarius Byzantinus" die Schuld trägt. Folgendes ist der Grund
hiefür. Wollte man annehmen, daß : AuxoupYoc] ein Lemma ge-
wesen sei zu einem uns jetzt verlorenen Satze — oder gar Haupt-
lemma und Ueberschrift zu dem ganzen folgenden Berichte des
Herakleides — während das zu sv 2a[i(ü i~zXz6xr^as gehörige
Lemma hiedurch verdrängt worden sei, so wäre es nicht leicht,
für die Notiz des Herakleides: Iv 2a}X(|) ItsAsuttjOS ein passendes
Aristoteles' und Herakleides' lakonische u. kretische Politien. 67
Subjekt zu finden. Denn einen Bericht, daß Homer in Samos
gestorben sei, hat es, wie es scheint, nicht ausdrücklich gegeben
und eine Veranlassung von dem Tode des Kreophylos zu spre-
chen, war, da er in dem Berichte doch nur eine Nebenfigur vor-
stellt, nicht vorhanden.
Darum also ist Herakleides in eigener Person diesmal als
der Schuldtragende zu bezeichnen , während ich ihn im Allge-
meinen durchaus nicht etwa als einen flüchtigen oder thörichten
Scribenten hinstellen will. Aber ein lapsus calami — wem
sollte er nicht gelegentlich passiren können? Sind doch solche
oder ähnliche Irrthümer, wie man jetzt vielleicht noch deutlicher
sieht als ehemals — vgl z B. U. Köhler, Sitzungsber. d. Berl.
Akad. 1892, XXI S. 343 — selbst dem großen Stagiriten nicht
fremdgeblieben. Und was Anderes ist oft daran Schuld gewe-
sen, als eine momentane Unachtsamkeit beim Excerpiren oder
bei der Wiederverwendung des Excerptes ; denn gerade die
Arbeitsleistung des dvaYvwarr^; beruhte doch unter Anderem
auch auf systematischem Excerpiren.
Gehen wir nun auf die Notiz über Kreophylos selbst über,
so haben schon Gilbert (Stud. S. 164) und Oncken (Staatsl. II
S. 346) die Differenz des Berichtes des Ephoros gegenüber die-
ser Stelle hervorgehoben. Hier stehen wir auf sicherem Boden.
Wenn das wz '^olqI tivs? bei Strabon X 482 § 19 nicht etwa
dem Referenten selbst, sondern seiner Quelle angehört, so hat
schon Ephoros in einigen Schriften von dem Zusammentreffen
des Lykurgos mit Homer auf Chios gelesen. Freilich E. Rohde
(„zur Chronologie der griech. Litteraturgesch." Rh. Mus. XXXVI
S. 524) vertritt die Ansicht , daß dieses -ivs; „nur andeuten
sollte, daß Ephoros einer in Sparta populären Annahme folge".
Dieser Wendung kann ich mich nicht anschließen. Es mag ja
Ephoros einer spartanischen Version folgen , aber nicht er hat
sie zuerst aufgeschrieben, sondern er wußte sie schon litterarisch
zu belegen. Ich glaube hiefür auch auf Wilamowitz, Homerische
Untersuchungen (VII) S. 267 — 268 hinweisen zu sollen.
Jedenfalls nun hat Ephoros den Synchronismus von Ly-
kurgos und Homer vertreten. Lykurgos ist bei Ephoros (Strabon
X 482) Bruder des Polydektes, also Sohn des Eunomos (Plut.
Lyk. 1) und Oheim des Charilaos. In der genealogischen Reihe
ist ihm Lykurgos svoixatoc arJj ' HpaxXiou? (schol. Pind. Pyth.
I 120) und damit übereinstimmend (Strabon X 481) sxto; airo
npoxXiouc. Ferner ist Lykurgos (bei Ephoros a. a. O.) eine
kurze Zeit vor des Charilaos Geburt König; sogleich nach dessen
Geburt überläßt er ihm den Thron und wird sein Vormund,
unterbricht aber nach einiger Zeit die Vormundschaft und geht
auf Reisen (Kreta, Chios). Zurückgekehrt findet er den Chari-
laos schon in selbständiger Regententhätigkeit und in männlichem
Alter (Plut. Lyk. 3 fin.). Sodann erst folgt die Nomothesie,
68 C. V. Holzinger,
somit erst zu einer Zeit, wo Lykurgos als Mann schon wenigstens
eine zweite Generation hatte zur Reife kommen sehen. Vgl. Trieber,
Forsch. S. 50; Geizer, Rh. Mus. XXVIII 9 und 19; Rohde Rh.
Mus. XXXVI 400, 401, 410, 527, 534, 537, 540, 555. - Außer-
dem haben wir aber auch noch den Ansatz des Ephoros für Homer auf
das 124. Jahr vor der Gründung Roms zu berücksichtigen, welchen
Hieronymus bietet (Euseb. II p. 69 Schöne) und diese Angabe
wird dort mit der des Corn. Nepos als gleichwerthig betrachtet,
welcher für Homer das Jahr 100 vor der ersten Olympiade
beibringt. Ueber die minimale Differenz von zwei Jahren
(874/76) können wir für unseren Zweck völlig hinweggehen.
Wir haben an diese Datirungen des Ephoros nur erinnert , um
ihnen die des Aristoteles bequem gegenüber zu stellen.
Aristoteles hat über manche Einzelheiten des Verhältnisses
des Lykurgos zu Charilaos eben dieselbe Meinung vertreten wie
Ephoros. Dies geht aus Pol. 117 (II 10 Bkk.) p. 1271b. § 1,
Sus. S. 235 hervor: cpaot ^ap tov AuxoüpYov , ors ttjV Imrpo-
TTSiav TTjV XapiXXou tou ßa-JiXscDC xocTotXiTrmv dTrsSyifxr^osv , tote
TOV TiXsTatov SiaTpT'|»ai y^o^o'? Trspi KpTiTr^v. Nur über die Art
der zwischen Lykurgos und Charilaos bestehenden Verwandt-
schaft gibt die Stelle keinen Aufschluß. Ebensowenig wird das
Verhältnis des Lykurgos zu den homerischen Dichtungen hier
berührt. In letzterer Hinsicht aber wird des Aristoteles Meinung
aus Ps. -Plut. im Leben Homers kund (Westerm. biogr. p. 21
= Aristot. Frag. 76 Rose). Homers Geburt fiel ihm in die
Zeit der ionischen Wanderung. Nun ist die trojanische Aera,
welcher Aristoteles folgte, allerdings nicht überliefert, ebenso-
wenig als seine Annahme für den zeitlichen Abstand zwischen
der ionischen Wanderung und dem Falle Troja's. Aber nehmen
wir den für unsere Beweisführung ungünstigen Fall an, Aristo-
teles sei für die trojanische Aera einem vergleichsweise niedrigen
Ansätze gefolgt, allenfalls dem des Demokritos (Diog. Laert.
IX 41) wonach Troja c. 1150 v. Chr. erobert worden wäre
und nehmen wir dann für die zeitliche Distanz bis zur Herakliden-
wanderung die zumeist angewendete Ziffer von 80 und für die
weitere Distanz bis zur ionischen Wanderung die Ziffer von 60
Jahren an, geben wir ferner dem Homer auf Chios 70 Jahre,
so gelangen wir in diesem Falle immerhin bloß bis in das Jahr
940 V. Chr. herab, in welchem die Begegnung mit Homer spä-
testens hätte stattfinden müssen, wenn dieser zur Zeit des Ko-
driden Neleus geboren war. Aber auch dieses Datum müßte
noch als mindestens um eine Generation zu hoch gegriffen er-
scheinen , wenn man die Indicien für den Ansatz des Lykurgos
bei Aristoteles beachtet. Wenn die Heraklidenaera nach Ari-
stoteles auf 1070 V. Chr. berechnet werden müßte und er somit
hierin mit Ephoros übereinstimmte (1069 = 334 + 735, Clem.
Alex. Strom. I § 138 Ddf.) , andererseits die Angaben beider
Aristoteles' uud Herakleides' lakonische u. kretische Politien. 65
Männer über die Unterbrechung der Epitropie für Charilaos
identisch sind, so kann man nur annehmen, daß Aristoteles auch
dieselbe Genealogie für Lykurkos befolgte, als Ephoros, ihn so-
mit ebenfalls als £vÖ£xa~ov oltco 'HpaxXsou? und als stctov oltzo
npoxAsou;; betrachtete, wie dieser, nicht aber als 7r£[jtTrTov diro
IlpoxXsou; , so daß er ihn etwa zum Sohne des Prytanis und
zum Bruder des Eunomos gemacht hätte, wie dies Simonides
(Plut. Lyk. 1) gethan hatte und späterhin ApoUodoros that.
Vgl. Euseb. Chron. I p. 223—225 Seh. = Diod. VII 8 ; Clinton-
Krüger p. 416; Fischers Zeittafeln S. 13; lo. Brandis, de temp.
graec. rationibus (1857) S. 25 und 38—39; Grote I 363, An-
hang S. Q6QK; Gilbert Stud. S. 87; Geizer, Rh. Mus. XXVIII
S. 10; Rohde, Rh. Mus. XXXVI 537; Busolt, Gr. Gesch. I 85,
138; Duncker V^ 257.
Es folgt hieraus, daß wenn man nicht für die uns unbe-
kannten chronologischen Aufstellungen des Aristoteles unge-
reimte Voraussetzungen zu Grunde legen will, es durchaus ab-
gelehnt werden muß , daß er bei seinen Ansätzen für Homer
und Lykurgos an eine Zusammenkunft beider Celebritäten in
Chios denken konnte. Da Aristoteles seinen Lykurgos nicht
mit Herodot (I 65) zum Vormund des Labotas macht, wodurch
er der dritten Generation der Agiaden gleichgesetzt würde, son-
dern ihn, sowie Ephoros, als Vormund des Eurypontiden Cha-
rilaos betrachtet, so kann Lykurgos nach seiner Rechnung die
homerischen Epen nur aus der Hand irgendwelcher Abkömmlinge
Homers empfangen haben und das ist es, was Herakleides in
seinem Satze über die Kreophyliden auf Samos getreulich aus
Aristoteles excerpirt hat.
Die obigen Betrachtungen beruhen freilich auf der Annahme
der Echtheit des Dialoges rccpi TroirjTuiv, aus welchem jenes ari-
stotelische Datum für Homers Geburt (frg. 76 Rose) geschöpft
ist. Doch halte ich dieselbe nach den grundlegenden Arbeiten
von Bernays, Vahlen und Heitz („Die verlorenen Schriften des
Aristoteles", 1865, S. 174 ff.) für unanfechtbar.
Leichter könnte man auf den Gedanken verfallen, das epho-
reische Datum für Homer anzugreifen, insoferne als der Name
Ephoros in der Angabe des Hieronymus (Euseb. Chron. II p. 69
Seh.) doch nur auf einer Conjectur Scaligers beruht. Aber
wenn wir auch diese Stelle freiwillig preisgeben, so bleibt der
Kern der Sache, nämlich die Unvereinbarkeit des aristotelischen
Ansatzes für Homers Geburt mit dem ephoreischen Synchronis-
mus Homer- Lykurgos doch intakt. Nimmt man, wie dies G. F.
Unger im Philologus (XL. 1881, p. 91 ff) zu beweisen versucht
und Busolt im Rh. Mus. 39 (1884) S. 479 gebilligt hat, an,
daß die mit den Regierungszahlen ausgestattete Königsliste der
Eurystheniden bei Eussb. Chron. I 223 — 225 auf Ephoros zurück-
geht, so müßte schon Ephoros die Olympiade des Koroibos (776)
70 . C. V. Holzinger,
in das zehnte Jahr des Alkamenes gesetzt und dessen un-
mittelbaren Vorgängern Teleklos und Archelaos 4:0 -\- QO Jahre
zugetheilt haben und damit wäre auch für Ephoros der Zeit-
genosse des Archelaos, nämlich Cliarilaos insoweit bestimmt,
daß seine Anfänge etwa 100 Jahre vor die erste Olympiade
fallen müßten.
Hält man aber auch diese Fundirung der Rechnung für
zweifelhaft, weil jedenfalls die Liste der Eurypontiden in der-
selben Stelle bei Euseb. I p 225 = Di od. VII 8 nicht mit
der Genealogie des Charilaos bei Ephoros (Strabon X p. 481— 82)
übereinstimmt, so könnte man sich noch immer auf eine Ver-
gleichung des Heraklideu- und des Orpheidenstemmas stützen,
wie sie Rohde (Rh. Mus. 36. 401) in lehrreicher Weise zusam-
mengestellt hat. Denn hienach fällt Homer (und Lykurgos) in
die achte Generation nach den Tpwixdt ; bei Aristoteles aber liegt
die Geburt Homers den Tpw'ixdi um soviel näher, daß selbst ein
ungewöhnlich hoher Ansatz für die Lebensjahre Homers den
Unterschied in dem Rechnungsansatze für seine Geburt nicht
ausgleichen könnte.
Es würde aber sogar für den von mir geführten Beweis
schon die einfache Berufung auf das ephoreische Eurypontiden-
stemma allein genügen, wenn man, wie dies Geizer (Rh. Mus.
28, S. 18) that, für die einzelnen ycvsai der Eurypontiden den
Durchschnitt der Regierungszeiten der spartanischen Könige zu
36 oder mit Busolt (Rh. Mus. 39 S. 479, Gr. Gesch. I S. 152)
zu 35 Jahren ansetzt.
Auch wenn man von Ephoros' Ansätzen über Pheidon aus-
ginge, käme man zu demselben Ziele. Pheidon war ihm Si-
xaxo? 6.7:0 Tr^jxsvou (Strabon VIII 358), aequiparirt also in der
Liste der Agiaden mit Alkamenes. Von der Höhe seiner Macht
stürzte Pheidon bald nach seiner olympischen Agonothesie. Die
Zeit derselben aber war den Eleern genau in der Erinnerung,
als erste Anolympias und es ist nicht möglich , daß Ephoros
einen anderen Ansatz dafür hatte, als Pausan. VI 22, 2, der
die achte Olympiade als diese bezeichnet (748 v. Chr.). Rech-
net man von 748 noch einige Jahre für die letzten Schicksale
des Pheidon ab und zählt sodann durchschnittsweise 4 X 35
Jahre für die Wirksamkeit von 4 ^^vsai hinzu, so gelangt man
wieder in die Zeit von c. 880 hinauf für den Anfang der Wirk-
samkeit des Lykurgos d. i. nach ephoreischer Darstellung die
dp5(Yj und der Beginn der STriTpoTrsioc des Lykurgos, des sxxo?
aizb npoxXsouc. Hiebei ist das Stemma der Eurypontiden durch
die Aufnahme des Soos mit dem der Agiaden ausgeglichen. Vgl.
E. Meyer, Rh. Mus. 42 S. 93.
Bei dieser Behandlung des dritten Abschnittes des Hera-
kleides haben wir das sichere Resultat gewonnen, daß sein Ex-
Aristoteles' uad Herakleides' lakonische u kretische Politien. 71
cerpt nicht aus Ephoros herrühren kann, hingegen mit der ari-
stotelischen Auffassung völlig übereinstimmt.
Auch haben wir gleichzeitig für das Verständnis des vierten
Abschnittes die Grundlage gewonnen. Er lautet: xaTotXaßwv Ss
TroXAYjv dvofxiav xat tov XapiXAov Topavvr/ü>? ap)(0VTa [ASTsaxYjas,
wozu natürlich ttjv ttoAltsicv (Plut. Lyk. 5) in der Vorlage ge-
hört haben muß. Die Voraussetzung der Unterbrechung der Epi-
tropie durch die Reisen des Lykurgos , sowie seiner Rückkehr
während der Regierung des Charilaos ist, wie man sieht, bei
Herakleides dieselbe, wie bei Ephoros und Aristoteles. Hieraus
also ergibt sich kein selbständiger Schluß über die Provenienz
des Excerptes.
Nur über den Zusatz: TOpavvuo)!; haben wir eine Bemer-
kung zu machen. Schon Trieber (Forsch. S. 52 und 102),
Geizer (Rh. Mus. 28 S. 49), Oncken (Staatsl. II S. 348) haben
hervorgehoben, daß Charilaos sowohl bei Aristoteles (Pol. VIII
10 (V 12 Bkk.) p. 1316a, § 3. Sus. S. 796) als Tyrann hin-
gestellt wird, als auch bei Herakleides. Die Metastasis, welche
Lykurgos in Sparta herbeiführte , erscheint bei Aristoteles als
der Uebergang von der Tyrannis zur Aristokratie. Bei
Strabon X 482 finden wir zwar dasselbe Hauptverbum xataXa-
ßsTv, aber es heißt dann: XapiXaov ßaoiAsuovxa. Ebenso heißt
es bei Plut. Lyk. 5 nur: 6 ßaaiÄeu; XapiXaoc. Da nun
Georg Flügel a a. O. bestrebt war, die vita Lycurgi des Plu-
tarchos fast ganz von Ephoros durch Aristokrates abzuleiten, so
fühlte er sich bewogen (S. 11) zu schreiben: „Das angebliche
Topavvr/u)c ap/siv des Charilaos verdient nicht soviel Berück-
sichtigung, als man ihm hat zu Theil werden lassen; denn es
ist wolil nichts anderes als ein Synonym von ßaatXsueiv , 8ü-
vaar£'j£iv. Ephoros: XotpiAaov ßaaiXsuovta". Aber für Aristo-
teles läßt sich der Begriff -üpavvo;; nicht abschwächen. Mau
sehe, wie Aristoteles (Pol. VIII 8 (V 10 Bkk.) p. 1310 b. Sus.
755) vom Ursprünge der Tyrannis handelt und dabei von Phei-
don spricht : Osiöcov [X£v irspi 'ApyG;; xal STSpoi TupavvoL xa-
TiaTr^oav ßotaiXsiac u'jrocp)^oüar^c. Nun heißt es bei Pausan. VI
22 , 2 : Ocioojva Tupdcvvtüv täv sv '^EXkriOi [xdtXioTa ußpiaavia
und offenbar ist Herod. VI 127: Osiowvo? tou 'ApYsiwv TUpav-
vou . . U|3piaavToc {xi^iaxa Stj 'EXXyjvwv aTravTwv die Quelle, die
auch bei Strabon VIII 358: OsiSwva . . Suvajxst UTTSpßsßXTj-
}X£vov TOI)? xax' auTov — ßiaaa^svov und in der Reihenfolge der
Erzählung über Maß und Gewicht und über die Agonothesie
durchblickt. Ueber den Charakter des Pheidon also herrscht in
diesen Stellen Uebereinstimmung. Bezüglich des Charakters des
Charilaos aber herrscht bekanntlich der schroffste Zwiespalt ; vgl.
0. Müller, Dor. I 138; Geizer, Rh. Mus. 28 S. 49. Daher
wäre die sichtliche Uebereinstimmung des Herakleides mit Ari-
stoteles in diesem Punkte von hoher Bedeutung für die Quellen-
72 C. V. Holzin ger,
frage, wenn wir nur sicher wüßten, daß Ephoros den XotpiXao?
wirklieh nur als ßaaiAsuovta bezeichnet habe. Man kann aber
doch nicht behaupten, daß P^phoros den tyrannischen Charakter
des Charilaos in keinerlei Art betont habe , bloß weil wir in
unserer Ueberlieferung nichts davon vorfinden. Das TupavvLXai?
ap;(£iv ist also sicherlich kein Synonymum zu [BaaiAsuciv ; aber
die Umstände gestatten uns hier doch nur den Schluß, daß der
vierte Abschnitt aus Aristoteles excerpirt sein kann, nicht aber
den, daß er aus Ephoros nicht excerpirt sein könne und daher
aus Aristoteles stammen müsse. Man vergleiche übrigens hiezu
Trieber, Forsch. S. 102.
Zu demselben Resultate gelange ich bei der Betrachtung
des fünften Absatzes des heraklidischen Excerptes : xal xoivov
a7ai)ov Tac Ixsy^sipia; xottiarr^ac. Den Plural hat Schneidewin
mit Recht auf den regelmäßig wiederkehrenden Gottesfrieden be-
zogen und gerade diesen Plural halte ich bei der Quellenfrage
für ein beachtenswerthes Moment. Aristoteles (bei Plut. Lyk.
1) hatte von der olympischeu Ekecheirie in dem Sinne gespro-
chen, daß er darunter eine pentaeterisch wiederkehrende Waf-
fenruhe während der Festfeier verstand. Indem er von einer
6Xo[XKiaxYj ixEyj.ipia sprach, meinte er nicht die täv ' HXsiojv si-
pTjVr^. Diese aristotelische Auffassung spiegelt sich bei Hera-
kleides deutlich ab und zwar in der knappsten Form des Aus-
druckes, indem diese wiederkehrende Unterbrechung alles Waf-
fenstreites als ein xoivov aYaO-ov und somit als ein Verdienst
des Lykurgos um alle Hellenen hingestellt wird.
Ephoros hingegen, dessen Bericht aus Strabon VIH 358 §
33, Diod. VIII 1 und Polybios IV 73 zusammengestellt werden
kann, betont die uralte Asylie von ganz Elis als den speziellen
Vortheil dieser Landschaft. Bei Strabon wird als Grund für
diese Unverletzlichkeitserklärung von Elis die Freundschaft zwi-
schen Oxylos und den Herakliden hingestellt, bei Polybios aber
die Heiligkeit der olympischen Spiele, bei Diodoros eine politi-
sche Absicht der Spartaner ; vgl. Busolt ^,die Lakedaimonier und
ihre Bundesgenossen" S. 189 ff.; E. Curtius „Sparta und Olym-
pia", Hermes XIV S. 131 ff.; Busolt ^Forschungen zur griech.
Gesch." S. 20 ff.
Nun ist es ja allerdings möglich , daß auch Ephoros von
der olympischen Ekecheirie sprach, wie z. B. Thuk. V 49 gele-
gentlich davon gehandelt hatte. Nur beweisen läßt sich dies
nicht ; beweisbar ist nur, daß Herakleides auch in dieser dinen
Eigenthümlichkeit, die in dem xoivov aYaBov xrX. liegt, mit Ari-
stoteles übereinstimmt. Wenn also z. B. Flügel a. a. 0. S. 11
meint, die Erwähnung der Ekecheirie passe ganz gut zu Epho-
ros , so ist damit dieses Thema doch offenbar nicht erschöpft
worden.
Auch zu der chronologischen Aporie, welche wegen des von
Aristoteles' und Herakleides' lakonische u. kretische Politien. 73
Aristoteles (Plut. Lyk. 1) berührten Synchronismus von Lykur-
gos und Iphitos entstanden ist, muß ich dieses Abschnittes we-
gen Stellung nehmen. Die berüchtigte Stelle bei Plutarchos
lautet: oi txsv ^ap 'IcpiTO) auvax[xaaai xai auvoiaöclvai ty)v OXu[x-
TTta/TiV £X£)(£ipiav XifODaiv auiov, oiv soxt xal 'ApiaroTsAri? 6 cpt-
Xo30<po;, TSxiiYjpiov Tcpoc^pspwv Tov 'OXu}X7r(ocat SiaxoV; £V o) xou-
voiia Tou AuxoupYO'j oiaaü)!l£raL xa-aYsypajijjisvov* oi Ss taT? 8ta-
8o/aTc Tüiv £v S-KapTTj ßcßaatXEOxoroov avaX£YO[j-£vot tov /povov,
«jaTTSp 'F]patoai)3vr|C xai 'AiroXXooojpoc, oux 6X1701; £T£ot Tipsaßu-
Tspov aiTocpaivouat tTj? Trpwr/jc 'OXujjnriocSoc. Vgl. ib c, 23.
Namentlich im Hinblicke auf die Stelle bei Athen. XIV
635 F.: 'Ispwvujioc xara AuxoupYov tov vojxoi^irr^v tov Tipirav-
8po'v cpr^ot Ycvsaöai, oc utto ttocvtcdv aufxcpwvaic iaTop£TTai
jX£Ta 'IcpiTO'j Tou 'HX£iou TYjV TiptoTT^v api^ixT^ÖsIaotv T(j5v 'OXofx-
iricüv öcGiv oia&slvai hat man vielfach geglaubt annehmen zu
sollen, daß Aristoteles die Ekecheirie des Lykurgos und des
Iphitos in die Olympiade des Koroibos (776 v. Chr.) gesetzt
habe. So scheint sich Oncken (Staatsl. H 335) die Stelle zu-
rechtgelegt zu haben; jedenfalls steht Trieber (Forsch. S. 51 ff.)
und zuletzt noch Wilamowitz (Phil. Unt. VII S. 273) zu die-
ser Auffassung.
In dieser Stelle gehört dem Hieronymos Rhodios mit Si-
cherheit nur die Bemerkung über Terpandros an ; der Relativ-
satz hingegen ist ein Geistesprodukt des Athenaios selbst, oder
vielleicht auch seiner nächsten Quelle , wie E. Hiller (Satura
phil. 1879. Weidm. p. 96) annimmt. Athenaios, welcher mit
seiner Kenntnis einer unerschöpflich reichen Litteratur über La-
konika gerne prunkt (IV p. 140 ff.), theilt hier mit, daß die
Zeit des Lykurgos sich durch den allgemein recipirten Synchro-
nismus mit Iphitos bestimme. Die Olympiade des Iphitos iden-
tifizirte er aber entweder gewohnheitsmäßig oder bloß durch
einen Gedächtnisfehler mit der des Koroibos, geradeso wie Plu-
tarchos in der oben angezogenen Stelle. Hätte sich Athenaios
über den chronologischen Ansatz für die Olympiade des Iphitos
in der Litteratur nur etwas umgesehen, so hätte er unter den-
jenigen , welche den Iphitos lange vor Koroibos ansetzten , die
hervorragendsten Namen finden müssen ; vgl. Geizer, Rh. Mus.
28 S. 26 ff. Aehnlich sagt Strabon X 481, § 18: AuxoupYov
B' ojxoXoYcIoi^ai Tiapa TravTwv fxTov Ätto üpoxXiooc ys^ov^voci.
Wir wissen aber ganz gut , daß ein Theil der Litteratur den
Lykurgos im Stammbaume der Agiaden führte. (Herod. I 65)
und daß wiederum Manche von denjenigen, die ihn zu den Eu-
rypontiden rechneten, ihn als Bruder des Eunomos und somit
als 7r£jjLTrTov ^.tto üpoxXiouc betrachteten. So Simonides bei Plut.
Lyk. 1. Ein solches uiro iravTojv gilt uns also wenig, wenn wir
die Sache besser wissen. Und das Eine wissen wir besser als
Athenaios mitsammt seiner Quelle, die er über Terpandros aus-
74 C. V. Hol zinger ,
schrieb, daß Aristoteles die Olympiade des Iphitos vor der des
Koroibos angesetzt haben muß.
Zu der richtigen Beurtheilung des Fehlers im Eingange
des plutarchischen Lykurgos haben u. A. schon Clinton-Krüger,
Fast. hell, p, 417, Fischer, Zeittafeln S. 41, Grote I 575, E.
Curtius, Gesch. I* 637, Anm. 42, Geizer, Rh. Mus. 28 S. 25,
Busolt, Forsch. S. 5, Rohde, Rh. Mus. 36, S. 405, 527 ff. die
Wege gewiesen. Bei Plutarchos ist über den Ausspruch des
Aristoteles nur soviel ausgesagt, daß er für Lykurgos und Iphitos
einen Synchronismus ansetzte. Irgend eine Zahlenangabe für
die Olympiade des Iphitos hat Plutarchos bei Aristoteles offen-
bar nicht gefunden, da er sonst (oder schon seine Quelle) in
dieser Beziehung nicht in schweren Irrthum verfallen wäre.
Wenn aber Aristoteles für Iphitos kein Datum angesetzt hat, so
ist dies nicht etwa dahin zu verstehen, daß er vielleicht davor
zurückscheute eine unbestimmte Sache zu definiren. Einerseits
lag dies nicht in seiner Art , andererseits hätte er sich nicht
dazu herbeigelassen den Lykurgos durch Iphitos zu bestimmen,
wenn dieser selbst unbestimmbar schien. Also hat Aristoteles
die Ekecheirie des Iphitos für ein in chronologischer Hinsicht
wohlbekanntes Ereignis gehalten und hieraus folgt wieder, daß
nicht Aristoteles der Erste gewesen sein kann, welcher den Syn-
chronismus Lykurgos-Iphitos , wie vielfach geglaubt wird , auf-
gestellt hat.
Daß Aristoteles diesen Synchronismus gerade aus Hippias
von Elis schöpfte, wie Stein a. a. O. S. 4 unter Berufung auf
Plut. Lyk. c. 23 meinte, will ich damit keineswegs gesagt ha-
ben. Ich weise nur darauf hin, daß Pausan. V 4, 3 ausführ-
lich der elischen Geschlechtsregister gedenkt (ra 'HXsiüjv Ypajx-
jiara ap/aia), ferner darauf, daß schon Ephoros diese elischen
Genealogien kannte, ebenso gut als die argi vischen und sparta-
nischen. Ephoros wußte genau, daß Oxylos in der zehnten ys-
vsa von Aitolos abstamme (sein ixaprupiov für die Richtigkeit
dieses Ansatzes hat Strabon X 463, § 2); er mußte wissen, daß
ein Schwesterpaar, Gorge und Deianeira, die Töchter des Oineus,
die Verbindung des Stammbaumes der Oxyliden mit dem der
Herakliden herstellte, daß Thoas, der Großvater des Oxylos, als
Held vor Troja, in die yovsa des Kleodaios gehört und daß
demnach die ^ovsa des Oxylos mit der des Temenos, Kresphontes
und Aristodemos gleichsteht. (Letzteres bei Strabon VIII 389).
Ebenso genau aber wird er auch den Stammbaum der elischen
Fürstenfamilie von Oxylos abwärts gekannt haben. Zum Min-
desten muß man es für unmöglich erklären, daß Ephoros einer-
seits den Lykurgos als Eilften von Herakles und somit als Sie-
benten von Aristodemos rechnete und andererseits den gleich-
zeitigen Iphitos nicht sollte für den Siebenten von Oxylos ge-
halten haben. Ephoros also, der den Pheidon als Zehnten von
Aristoteles' und Herakleides' lakonische u. kretische Politien. 75
Tcmenos kannte, hat sicherlich nicht den Iphitos für den Neunten
oder gar Zehnten von Oxylos betrachten und die Olympiade
des Iphitos mit der des Koroibos verwechseln können — wenn
ihm der Synchronismus Lykurgos-Iphitos bekannt war.
Das Letztere freilich kann man aus Strabon VIII 358 nicht
beweisen ; aber wenigstens stimmt die ganze Stelle zu dieser
Voraussetzung. Die erste Position , welche die Stelle an die
Hand gibt, ist die 'O^uXoo irpo; touc, 'HpaxXsioac cpiXia , oder
"OcoXoc oiXoc, xolz TTSpl Tyj[X£vov ' HpaxAsiSai;. Hier bestätigt
sich die obige Gleichsetzung der ^Evsai des Oxylos und des Te-
menos. Der zweite Punkt ist die Asylie von Elis als Erfolg
der gemeldeten Freundschaft zu den Herakliden. Nun kommt
drittens schon Iphitos, welcher den olympischen Agon erneuert:
icpcüv ovTwv Twv M-IXciojv, WOZU man vielleicht setzen darf: post
hoc, ergo propter hoc. — Dies nun sind die Grundlagen, auf
denen die ttoXXtj £ipT,vrj der Eleer erwächst und aus dieser tie-
fen Friedenszeit resultirt die Euandrie von Elis. Und dann
erst kommt der Störenfried Pheidon, welcher schon osxaToc cltzo
Tr|jx£voo war. Dies macht doch nicht deu Eindruck, daß Iphitos
und Pheidon in eine ysvca hineingesetzt werden, sondern es ist
sehr zum Contexte passend, wenn zwischen Iphitos und Pheidon
zwei Generationen verfließen. Dann hat aber also Ephoros die
Olympiade des Iphitos nicht mit der des Koroibos verwechselt,
sondern er hat den Iphitos mit dem Anfange seiner Wirksam-
keit beiläufig 100 Jahre von der ersten geschriebenen Olym-
piade angesetzt. Setzt man nämlich den Tod des Pheidon auf
748 — 4 = 744, seine Wirksamkeit, dann die zwei Generationen
zwischen ihm und Iphitos, ferner die Wirksamkeit des Iphitos
zu je 35 Jahren an, so kommt man gerade auf das Jahr 884
= 744 4" (4 X 35) für den Anfang der Wirksamkeit des
Iphitos. Pausanias freilich hat die aus verschiedenen Büchern
zusammengelesenen unvereinbaren Nachrichten friedlich neben-
einander gestellt (HI 2, 3—4; V 4, 5; VIII 26, 4); aber
Ephoros ist von solchem Vorwurfe freizuhalten , wenn er nicht
ordentlich begründet werden kann.
Dasselbe aber gilt dann natürlich auch von Aristoteles, da
er nicht bloß dieselben Quellen las, wie Ephoros, sondern über-
dies auch noch das Werk des Ephoros rechtzeitig benutzen
konnte. Sowohl die Genealogie des Iphitos, als auch der Syn-
chronismus Lykurgos-Iphitos waren meines Erachtens längst vor-
handen, als Ephoros und Aristoteles die Vorstudien zu ihren
Werken machten. Ob in dem elischen Stemma mehrere Iphitoi
angesetzt waren, weil der Synchronismus mit dem verschiedent-
lich bestimmten Lykurgos dazu Veranlassung gab, oder aber
umgekehrt, ob der Synchronismus aus dem beiderseitigen Stemma
entsprang, wird man wohl nicht ausmachen können. Jedenfalls
hatte Aristoteles nach der plutarchischen Stelle bloß das Ver-
76 C. V. Hol ziu ger ,
dienst, ein neues TExtir^piov für den Synchronismus in die Litte-
ratur eingeführt zu haben. Gerade der Diskos aber ist mit sei-
ner Inschrift ein Beweis dafür , daß schon der lakonisch ge-
sinnte Stifter dieses Anathems den Synchronismus Lykurgos-
Iphitos gekannt, ja vielleicht dafür, daß gerade er ihn erfunden
hat. Daß man die Lykurgoslegende nicht auf historischem,
sondern auf mythologischem Boden weiter zu verfolgen habe,
davon hat mich auch die neueste Darlegung dieser Art — von
Sam Wide (im skandinav. Archive für Philologie I 1) nicht zu
überzeugen vermocht. Man vergleiche zu diesem Abschnitte
überdies: Gutschmid in Jahns Jahrb. 1861 = Kl. Sehr. I S.
538 ff., Rose, Arist. pseudepigr. p. 489 ; Busolt, Forsch zur gr.
Gesch. S. U ff, 19 ff
Nebenbei bemerke ich, daß man das Fehlen eines Hinweises
auf Lykurgos in der Erzgruppe Iphitos-Ekecheiria mit Unrecht
als ein Judicium gegen ein hohes Alter der Diskosinschrift hin-
stellen wollte. Smikythos hatte schon wegen des Zweckes sei-
ner Votivgeschenke keine V^eranlassung auf den spartanischen
Gesetzgeber Rücksicht zu nehmen. Vielleicht darf man aber in
diesem Falle sogar an eine absichtliche Ignorirung ruhmvoller
spartanischer Tradition denken , da doch der Ahnherr seines
Freundes und Wohlthäters Anaxilas ein flüchtiger Messenier war.
Hat sich doch auch Smikythos selbst auf seinen Anathemen als
Messenier bezeichnet, freilich als sizilischen ; aber man vergleiche
damit die Stimmung und die Handlungsweise der Messenier von
Naupaktos bei Pausan. IV 26, 1 ; V 26, 1 und zu dem Uebri-
gen: Herod. VII 170; Thuk. VI 4-5, Strab. VI 257, § 6,
Pausan. IV 23 , 5 ; V 26, 2—5; Busolt, Gr. Gesch. I 154;
169, 252.
Darin also liegt kein Hindernis, dem Diskos ein so ehr-
würdiges Alter zuzugestehen, daß selbst ein Aristoteles über seine
wahre Beweiskräftigkeit sich täuschen konnte. Daß sich aber
Aristoteles wirklich täuschen ließ, wie man jetzt annimmt, ist
dadurch, daß er den Diskos als TSXfXYipiov verwendete, nicht ge-
nügend erwiesen. Denn die speziellen Modalitäten, unter denen
Aristoteles dieses TsxfiYjpiov heranzog, sind uns von den Alten
nicht überliefert worden.
Bezüglich des sechsten Abschnittes des Herakleides, welcher
von der Krypteia handelt, genügt schon dasjenige, was Schnei-
dewin zur Stelle beigebracht hat. Flut. Lyk. 28 bezieht sich
in seinem Berichte über die Krypteia ausdrücklich auf Aristo-
teles, so daß wir hieraus für des Herakleides Darstellung die
Sicherheit gewinnen, daß zu XsYSTai . . . £i;r|Y7j3aai>ai Lykur-
gos das Subjekt war. Trotz der Greifbarkeit der Sachlage, die
denn freilich auch von Mehreren anerkannt worden ist (Gilbert,
Stud. S. 108, 164; Oncken, Staatsl. II 334, 341, 349; E. Meyer,
Rh. Mus. 42 S. 89), meint Grote I 603 bezüglich der jährlichen
Aristoteles' und Herakleides' lakonische u. kretische Politien. 77
Ankündigung der Helotenhetze durch die Ephoren : „Plutarch
gibt vor, dies aus Aristoteles entlehnt zu haben ^. Als ob nicht
beide Berichte hinreichend übereinstimmten, um sich gegenseitig
zu decken. Busolt, Gr. Gesch. S. 105 und Gr. Alterth. S. 97^
bezeichnet es nur als „wahrscheinlich", daß der plutarchische
Bericht nach Aristoteles gegeben sei. Richtig weist E. Meyer
a. a. 0. darauf hin, daß Plutarchos die Krypteia gerne von Ly-
kurgos abgewälzt hätte. Aber gerade die Autorität des Aristo-
teles hat ihn daran gehindert, dies stillschweigend zu vollbringen.
So faßt er sich denn ein Herz und tritt dem Stagiriten entge-
gen. Flügel a. a. 0. S. 11 will sogar die Erwähnung der
Krypteia auf Rechnung des Ephoros setzen. Und doch ist ge-
rade diesmal keinerlei Anzeichen dafür vorhanden , daß auch
Ephoros einen Bericht über den gleichen Gegenstand und noch
dazu in ähnlicher Art gegeben habe. Daß er die Sache kannte,
ist selbstverständlich und wird auch durch Diod. XII 67 zur
Genüge bewiesen. Daß man sich in Athen über das vielfache
Elend der Heloten gerne in selbstgefälligen Reden erging, ohne
in das Wesen der Sache einzudringen , dafür gibt sein Lehrer
Isokrates (Panath. c. 73, § 181) die Belegstelle. In den Schriften
aber, die sich Aaxsoaijioviojv TioXiTsTat nannten, konnte eine gründ-
liche Behandlung der Sache nicht leicht fehlen. Hieher ist also
auch das Scholion zu Aristoph. Thesm. 600 zu beziehen : xpu-
irtai (sie Rav.), irapa IlAdcTwvi xti) cptXoaocpfp ysjX sv Tai? tcov Aa-
XSOCtlfXOVltüV TUoAlTSlOCU.
Piaton weiß in den Gesetzen (I 633 und VI 763) nur
Harmloses und Rühmliches von der Krypteia zu erzählen. Da-
her ist sie auch ihm schon, wie nachmals seinem großen Schü-
ler, ein Werk des vo'xoöiTrj; (Ges. I 632). Treffend erinnert
Wilh. Wachsmuth (Hellen. Alterth. I'-^ p. 462) daran, daß Pia-
ton (Protag. p. 342 C.) auch in der Xenelasie nichts anderes
sieht , als eine Anstalt der Spartaner , um ungestörter philoso-
phiren zu können. Daß es sich bei der Krypteia um einen
der dunkelsten Punkte in der spartanischen Eunomie handelt,
beweist am Beredtesten das völlige Schweigen Xenophons in
seiner Politie. Daß er die Vorgänge kennt, ist aus dem Tone
der Selbstverständlichkeit in Hell. I 2, 18 zu entnehmen. Er
erwähnt jedoch das Vorkommnis von Koryphasion nur, weil es
ohne Schandthat verlief (Ol. 93. 3). Das Raffinement aber, mit
welchem man im Jahre 424 v. Chr. 2000 Heloten gemordet
hatte (Thuk. IV 80), zeigt deutlich genug, wessen man sich in
Sparta gegen Heloten unterfangen durfte. Nur erregte diese
Begebenheit durch ihre Großartigkeit Aufsehen. Die gewöhn-
liche Krypteia hielt sich natürlich in der bescheidenen Grenze
vereinzelter Blutthat. Damit mag man , wenn man kann , die
Qualität der Institution beschönigen. Aber sicherlich ist es un-
richtig, sowie dies Schömann, Antiquit. p. 111 und Gr. Alterth.
78 C. V. Holzinger,
I 202 und nach ihm Stallbaum zu Plat. leg. I 633 that, die
ungeschminkte Darstellung der Krypteia „späteren Schriftstel-
lern" als abgeschmackte Uebertreibung zur Last zu legen, als
wäre nicht Aristoteles derjenige, der davon berichtet und welchem
Herakleides, wie sonst, getreulich nachschreibt. Es gibt doch
übrigens Aristoteles nicht an, wie viele Heloten im Durchschnitte
jährlich in räthselhafter Weise „verunglückten".
Nach den Ausführungen von 0. Müller (Dor. II 42) zu
schließen, ist die jährliche Ankündigung des Helotenkrieges von
Seite der Ephoren jener Theil des plutarchi scheu Berichtes, wel-
cher bei den Gelehrten am meisten Anstoß erregte. Und ge-
rade dieser Satz ist ausdrücklich als aristotelisch bezeichnet.
Man hat sich vielleicht vorgestellt, daß die Ephoren die He-
loten zusammenriefen und ihnen dann Mord und Tod ankün-
digten. Das sagt aber Aristoteles nicht. Den Ephoren han-
delte es sich bei ihrem Amtsantritte gewiß nur um die Erlas-
sung eines ihnen von Alters her vorgeschriebenen formelhaften
Ediktes. Darin wird auch zugleich mit anderen Verhaltungs-
maßregeln ein Passus über die Niederhaltung des inneren Lan-
desfeindes seinen Platz gehabt haben. Aber die Heloten er-
fuhren nichts von dieser Amtshandlung. Dieses xaraYYsAXsiv
ToT; siXüjat TcoAcjjLov war also in historischer Zeit, wie so vieles
Andere, zu einer bloßen Formalität herabgesunken. Aber zu
den Obliegenheiten des Ephorats gehörte dieser Vorgang darum
doch nicht minder. Und daß sich Aristoteles mit dieser Nach-
richt auf seine eigene Zeit bezog, erkennen wir an dem durch-
gängigen Praesens und an dem In xai vüv bei Herakleides,
während Plutarchos das Imperfectum darbietet: Yi'^ os Toioiürr^ xxX.
Hier zeigt sich also Herakleides wieder als der Excerptor von
Wort zu Wort.
Im siebenten Abschnitte des Herakleides wird von den
Ephoren gesprochen. Wenn es im Anfange desselben heißt :
xai^iaxaai os xal scpopouc , so sieht man sich jetzt wohl sofort
auf den zweiten Theil der aristotelischen 'AB^-/jvatwv noXiTZia
hingewiesen , wo die einzelnen ap/al der Reihe nach abgehan-
delt werden. Und dort heißt es denn auch z. B. y.aWiaxaLoi Ss
xal Tou? svosxa (c. 52 Kenyon). Und das folgende: xoci [as-
YiOTov ouTot ouvavTai erinnert an des Herakleides Excerpt aus
der athenischen Politie : r^ ic, 'Apsiou Trayou ßouArj izoXXa £o6-
vaxo. Auch Plut. Agesil. c. 4 muß ich vorführen: tcov scpopcjov
TjV t6xz xai Tu)V Y£pdvTo)V To fisyio-ov £V tfj TroXiTSia xpaxoc, wo-
mit sich die Erzählung verknüpft, wie Agesilaos sich beeilt vor
den herantretenden Ephoren aufzustehen: STriouai toIz i'S>6poic,
üTTS^aviaTaxo. Gerade von dieser Zeit aber, welche Plutarchos
im Leben des Agesilaos schildert (xoxs) , handelte wohl auch
Aristoteles in seiner Aax£oai[xov(a)v iroXixsia. Denn das Mate-
rial zu seinen Politien hat Aristoteles offenbar in frühen Jahren
Aristoteles' und Herakleides' lakonische u. kretische Politien. 79
zu sammeln begonnen. Die Bücher der Politik beruhen schon
auf dem großartigen Ueberblicke über dasselbe. Auch Piatons
litterarische Beschäftigung um die Mitte des Jalirhunderts weist
nach demselben Ziele.
Nun kommt aber bei Herakleides die crux interpretum :
o'jOivl yap £Tuaviaravr7.L tuXtjv ßaaiXsI xai scpoptp, wozu man das
nöthige Materiale bei Schneidewin und vermehrt bei Trieber in
den Quaest. Lacon. I p. 18 — 19 findet. Schneidewin entschloß
sich dazu, die Stel!e als einen Beweis für die inscitia auctoris
zu betrachten. Wieder also muß der arme Herakleides mit sei-
nem guten Eufe herhalten. Und diesmal wäre selbst ein Miß-
verständnis der Quelle nicht sehr hoch anzuschlagen, weil doch
in derselben Sache auch Plutarchos und Andere irregegangen
sind. Das Richtige hat man aus Xen. Resp Lac. c. 15 zu
entnehmen : xal söpac os tzolvxzc, üTCavioTavrat ßaaiXst, TcXr^v oux
scpopoi airo twv scpopixwv oicppcov. Diese Beschränkung
des Urtheiles hat auch Trieber a. a O. mit Eecht hervorgeho-
ben. Nur wenn die Ephoren im Dienste waren, leisteten sie
selbst dem Heraklidenkönige nicht die Reverenz. Aber wenn
sie im Platanistas saßen und den Agesilaos kommen sahen,
da sollten sie nicht stramm aufgestanden sein? Gerade Spar-
tanertugend war es, den Würdigen achtungsvoll zu behandeln
(Plut. Lyk. 20). An dem herrschenden Vorurtheile tragen nur
die Verallgemeinerungen des xenophontischen Satzes die Schuld.
Die sensationsbedürftige Darstellung läßt die Beschränkung aizb
ToTv £(popix(j3v oicppüjv einfach hinweg. Eine solche Flüchtigkeit
auch der Quelle des Herakleides zu imputiren liegt keine Ver-
anlassung vor, denn das Excerpt des Herakleides ist an dieser
Stelle, wie bereits Koraes sah, in sich selbst widersinnig und
genügt daher nicht zur Verdächtigung der Vorlage.
Die Aporie löst sich ganz einfach durch die Annahme ei-
nes Schreibfehlers. Entweder hieß es bei Herakleides: ouSsvt
yap STraviaxavtai ßaaiAsIc ttXyjv scpopoj oder, wie ich lieber an-
nehme: ouosvt yap siraviatavTai tiXt^v ßa^iXsT xat ßotatXcuc Icpopq).
Der Plural ist durch das vorangegangene Subjekt scpopot . moti-
virt und der Textfehler findet in diplomatischer Hinsicht eine
einfache Erklärung. Die Quelle des Herakleides also hatte
zweierlei T£Xfj.r,p'.a für die Machtstellung des Ephorats angege-
ben : daß die Ephoren nur vor dem Könige aufstehen und daß
dafür in anderen Fällen der König vor einem Ephoren aufsteht.
Könige und Ephoren leisten sich also im gewöhnlichen Leben
die Reverenz in paritätischer Art. Nur — würden wir mit Xe-
nophon hinzusetzen — wenn die Ephoren in ihrem Amtslokale
auf ihren Amtsstühlen saßen, da standen sie beim Herannahen
des Königs nicht auf Dies hat Aristoteles auch sicherlich sei-
nem Texte hinzugefügt ; aber Herakleides, dessen Excerpt hier
80 C. V. Ilolzinger,
sichtlich auf ihn zurückgeht, hat diesen Zusatz nicht auf uns
herabgelangen lassen.
Als Belegstelle möge Plut. praec. reip. ger. 21. 4 dienen:
xa^TTSp dv HirapTifj xoTc scpopoi? oi ts ßaaiXsu UTrcEavijtavxo xtX.,
andererseits verweise ich auf das Benehmen der Ephoren ge-
genüber König Agis: Plut. an seni sit etc. 27. 4: tioAXocxk;
dvioxap-svoi Tcpoc auxov oi scpopot oiSTiov^avovTo xai auv£|3ouXsuovTo
TTSpt Twv }X£YiaT(üV. Dics wird hier als Ausnahme hingestellt.
Von großer Wichtigkeit ist Plut. Agesil. c. 4. Hier heißt es
von Held Agesilaos: oodtxi? Tu;(ot xabYj{x£voc ev xco ßaoiXtxöi
Ou)X(i) xai )^pr^{iaTiC«>v STitouai toT; icpopoic UTic^aviaraTo.
Zu beachten ist hier einerseits wieder die Charakteristik der
Subordination im offiziellen Verkehre, andererseits der Umstand,
daß Agesilaos als ein vereinzeltes Muster in der Anerkennung
der geminderten staatsrechtlichen Geltung des Königthums auf-
gefaßt wird. Aus allen diesen Stellen darf man augenschein-
lich nicht herauslesen wollen , daß nicht die Ephoren im ge-
wöhnlichen Leben ungleich öfter vor den Königen aufstanden,
als diese bei gewissen Gelegenheiten vor ihnen, üaß Plutarchos
in demselben Contexte die nur einjährige Dauer des Ephorats
und die Zusendung eines Kleidungsstückes von Seite des Königs
an die einzelnen Geronten hervorhebt , läßt vermuthen , daß er
auf einer guten Quelle fulH, die sich des Unterschiedes zwischen
Gottesgnadenthum und jährlich gewählter Ftinfermagistratur be-
wußt war. Was bedeuten etliche volksfreundliche Apophthegmen
(Ap. Lac. 2 1 7 C) gegen die Thatsache, daß die Herakliden in
Sparta als ßaoiXsTc ix ßaaiXc'wv [x£)^pi Aiöc erschienen !
Von Ephoros ist bezüglich dieses ganzen Abschnittes nichts
zu berichten. Er mochte wohl in seiner Universalgeschichte
kaum Gelegenheit gefunden haben , auf die Specialitäten des
Ceremoniels in Sparta einzugehen. Den Schluß, den ich hieraus
ziehe, habe ich schon oben vorweggenommen.
Zwischen dem achten Abschnitte und dem vorausgehenden
ließe sich leicht der Zusammenhang vermuthen, daß die Ehren-
bezeigungen für die heraklidischen Könige bei ihrem Tode auf-
fallender waren, als zu ihren Lebzeiten. Doch wird man die
Stelle lieber dahin auJBfassen , daß der Anschein eines Causal-
nexus bloß in dem Excerpte hervortritt. Herakleides hat diese
Notiz bloß ihrer eigenen Merkwürdigkeit wegen ausgeschrieben,
ohne einen Zusammenhang mit dem unmittelbar vorausgehenden
Satze zu beabsichtigen. In der Quelle wird von den Ehren der
spartanischen Könige wohl in einem besonderen Abschnitte ge-
handelt worden sein. Schon Herod. VI 58 und Xenoph. Resp.
Lac. c. 15 hatten hierüber eigene Abhandlungen gebracht. We-
gen der Angabe : Tpsl; r^\lipac ouSiv TTWAeTtai, während He-
rodot von zehn Trauertagen spricht, müßte man entweder eine
Abänderung der älteren und ehrenvolleren, aber rigoroseren
Aristoteles' und Herakleides' lakonische u. kretische Politien. 81
Sitte oder eine an der Angabe Herodots vollzogene Correctur
vermuthen. Da wir den Zusatz: xal a^t^po) y] dyopa xaTaiiao-
asTocL ausschließlich der Quelle des Herakleides verdanken, so
wird hiedurch neuerlich erwiesen, daß der excerpirte Autor ein
genauer Beobachter und eindringlicher Kenner seines Stoffes war.
Da es nun aber zur Zeit des „Herakleides Lembos" weder
eine lykurgische Verfassung, noch auch Heraklidenkönige in
Sparta gab , wird es namentlich gegenüber Kühl (Jahrb. f. cl.
Phil. Suppl. XVni 1892, S. 704) wohl auch gestattet sein
darauf aufmerksam zu machen, daß in diesem Abschnitte aber-
mals durchaus das Praesens herrscht. Wäre also „Herakleides
Lembos" der eigentliche Verfasser einer lakonischen Politie und
wäre das Vorliegende hievon ein Rest, so müßte man anneh-
men , daß dieser , wie man behauptet , im litterarischen Dieb-
stahle so versirte Autor, recht naiv und plump zu Werke ge-
gangen sei. Keineswegs aber genügt die Annahme, daß er bei
der Abfassung eines „Handbuches der Alterthümer" natürlich
nur die gute alte Zeit ins Auge faßte, in welcher alle die be-
schriebenen Herrlichkeiten noch in Geltung waren. Es würde
noch immer die Erklärung der Thatsache fehlen, daß gerade
alle Einrichtungen jener Zeit, in welcher Aristoteles an seinen
Politien arbeitete, mit dem Praesens dargestellt werden, während
Alles, was vor dieser Zeit lag, im Praeteritum vorgetragen wird.
Und dies gilt von der lakonischen Politie nicht mehr und nicht
minder als von der athenischen.
Wenn es fleißigen Compilatoren einer alten Vorlage hie
und da widerfuhr, daß sie z. B. ein In xai vuv unvorsichtiger
Weise in ihren neuen Text hinübernahmen , so läßt sich eine
solche momentane Verirrung mit dem systematischen Gebrauche
der Tempora in dem heraklidischen Excerpte nicht auf eine
Stufe stellen. Er beweist, daß Herakleides nicht die Absicht
hatte etwas Anderes zu sein, als der Excerptor gegenüber ei-
nem Texte, welcher den in ihm dargestellten Institutionen gleich-
zeitig war.
Daß dies der Text des Ephoros gewesen sein könnte, wird
speciell für diesen Abschnitt meines Wissens von Niemandem
behauptet.
Der neunte Abschnitt bei Herakleides , welcher sich mit
Terpandros beschäftigt, erhält, wie allgemein zugestanden wird,
seine Beleuchtung aus dem Citate des Eustathios aus der Aaxs-
8ai{jLovi(wv TToXiTcioc des Aristoteles (frag. 545 Rose). Außer den
bei Rose gesammelten Stellen ist für die Reconstruction des ari-
stotelischen Berichtes vielleicht noch Plut. instit. Lac. p. 238
beizuziehen , wo das : apiaxov tuJv xa{}' eaoiov xiOapcpSojlv noch
dem Gedankenkreise des aristotelischen Fragmentes angehört.
Jedenfalls hat man mit Bergk, Litt. Gesch. H 209 auch auf
schol. Od. Y 267 hinzuweisen. Aber entscheidend für die Quel-
Philologus LH (N. F. VI), 1. 6
Ö2 C. V. Holzlngcr,
lenfrage ist dieser Abschnitt docli insoferne nicht, als auch Epho-
ros gerade die Berufung des Terpandros nach Sparta nicht leicht
übergangen haben kann. Und das Citat des Tzetzes (bist. 116)
nach Diod. VIII 27 führt thatsächlich dahin, einen ganz ähn^
liehen Bericht auch für Ephoros zu statuiren. Vielleicht sind
die Karneoniken des Hellanikos , welchem Terpandros als sein
Landsmann ein lebhaftes Interesse einflößen mochte, für Ephoros
und Aristoteles die gemeinsame Quelle einiger Bemerkungen über
den lesbischen Sänger gewesen.
Der zehnte Abschnitt des Herakleides bezieht sich auf die
agrarischen Verhältnisse Spartas. Er enthält zwei Bestimmun-
gen: iKüXetv Ss ^r^v Aax£oai|jLOVioic aia/pov ViVOjxLJTai und Tr^c,
dp)(a(a? jxoipa; ouSs eUaii. Die erstere dieser zwei spartani-
schen Einrichtungen stellt Aristoteles in der Politik (II 6 (II 9
Bkk.) § 10 p. 1270 a, Sus. S. 222) in ganz übereinstimmenden
Worten dar: ü>v£Ta&at [xsv Yap yj irtoXsTv tyjv uirdcp^ouaav (%<«-
pav) iTTOir^asv ou xaXov, 6p ^w; Tzoir^aac. Auch hier ist nur von
Landeigenthum im Allgemeinen und auch nicht von einem
strikten Verkaufsverbote die Rede, sondern nur von einer durch
langjährige Sitte geheiligten Anschauung. Handelte es sich also
bloß um diesen ersteren Satz des Herakleides, so könnte seine
Provenienz aus einem gleichlautenden Absätze der lakonischen
Politie des Aristoteles umsoweniger angefochten werden, als ein
ähnlicher Bericht des Ephoros nicht vorliegt.
Nun hat aber Herakleides noch eine zweite Bestimmung,
welche sich auf ein fortbestehendes Verbot des Verkaufes der
alten xXr| pot bezieht. Der Wortlaut dieses Verbotes wirkt nun
in dem Zusammenhange bei Herakleides auf die Interpretation
der ersten Bestimmung in der Weise zurück, daß man sich ver-
anlaßt sieht , eine begriffliche Trennung zwischen Landbesitz
überhaupt und altem Klerosbesitze zu statuiren. Hienach er-
scheint dann der Verkauf von Landeigenthum überhaupt zwar
nicht als durch ein Gesetz verboten , aber doch als durch die
Tradition und gute Sitte eingeschränkt, während der Verkauf
des alten xXr^poc auch noch in der Zeit der Quelle des Hera-
kleides als gesetzlich unstatthaft hingestellt wird.
An der angeführten Stelle der aristotelischen Politik (H 6
(II 9 Bkk.) § 10) begegnen wir nun einem völlig verschiedenen
Gedankengange. Hier heißt es: „Die spartanische Gesetzgebung
ist in folgendem Betrachte schlecht: Landbesitz zu kaufen oder
zu verkaufen hat der Gesetzgeber zwar durch die Sitte verächt-
lich gemacht und daran hat er Recht gethan — aber er hat es
zugelassen, daß der Grundbesitz willkührlich verschenkt oder
vererbt werde". Hierauf beruht, wie Aristoteles des Weiteren
darlegt, die Commassirung des spartanischen Grundeigenthums
in wenigen Händen und die für den spartanischen Militärstaat
Aristoteles' nnd Herakleides' lakonische u. kretische Politien. 83
verhängnisvolle Verringerung der Zahl der Bürgerhopliten auf
kaum 1000 Mann zu seiner Zeit.
Daß nun hievon bei Herakleides nichts zu lesen ist , wird
Niemanden Wunder nehmen, weil uns nur Fragmente eines Ex-
cerptes vorliegen-, aber als verwunderlich kann es erscheinen,
daß Aristoteles in der Politik nicht auch, sowie Herakleides,
zwischen Landbesitz überhaupt und den alten xXf^poi unter-
scheidet und daß er nicht das gesetzliche Verbot betont , wel-
ches gegen den Verkauf der alten xX^pot auch zu seiner Zeit
noch zu Recht bestand. Letzteres ist aus Plut. Ag. c. 5 fest-
zustellen; vgl. Schömann, de Spartanis homoeis, opusc. I p. 126.
Hiezu kommt, daß Aristoteles (Pol. II 4 (II 7 Bkk.) § 4
p. 1266 b. Sus. S. 196) ein lokrisches Gesetz anführt, welches
zum Zwecke der Erhaltung einer gewissen Vermögensgleichheit
verbiete Landbesitz zu verkaufen : jjtYj tkoXsTv. Und anderswo,
sagt er, gebe es Gesetze, welche anbefehlen : xoi)!; rcxXmiouc, xXyj-
pooc oiaaco^öiv. Aus derselben Stelle geht hervor, daß es in
Leukas ein solches Gesetz gegeben hatte und daß es zum Scha-
den der Verfassung aufgehoben worden war. Ferner heißt es
von dem Korinther Philolaos in Theben (Pol. VI 9 (II 12 Bkk.)
§ 5 p. 1274 b, Sus. S. 256): xal tout' sanv i8i(o? utt' Ixsivou
vsvotioösTTjfxsvov, OTToj? 6 api[>[jLoc ow^TjTaL T(j5v xXrjpcüV. Und so-
gar sehr allgemein sagt er (VII 2 (VI 4 Bkk.) § 5 p. 1319 a
Sus. 650): oi^yaXov sv tzoXKoXc irdXsoi V£vo[iod£Tr|[xsvov [xtjBs tzio-
Xilv l^oTvai tOU? TTpWTOUC XÄYjpOUC.
Gegenüber diesen Stellen erscheint es bei der Wichtigkeit
der spartanischen Verfassung als merkwürdig, daß Aristoteles
gerade ein derartiges auf die spartanischen iraXaioi xXr^poi Be-
zug habendes Gesetz nicht ausdrücklich hervorhob, wenn ihm
ein solches bekannt war und so ist es denn begreiflich, daß
man auf den Gedanken verfiel, daß Aristoteles ein solches Ge-
setz für und in Sparta nicht gekannt habe. Hieraus ergäbe
sich aber die Folgerung, daß Herakleides seine zweite agrari-
sche Bestimmung: t?|C dp/aia; |j.oipa? ouSs l^sari anderswoher
als aus Aristoteles entlehnt habe.
So sagt Susemihl in den „Anmerkungen zum zweiten Buche
der Politik" S. 78 : „Ohne Zweifel geht auch das (7.) Fragment
in der sogenannten Politie der Lakedämonier des angeblichen
Herakleides bei C. Müller FHG. II p. 211 auf die aristoteli-
sche Schrift über die spartanische Verfassung zurück ; aber dar-
aus folgt doch nicht, daß diese Auszüge von fremdartigen Zu-
thaten ganz frei sein müßten und daß der hier gemachte
Zusatz xr^c, ö' ä^/OLiac, jAOipa? ouO£ ecsaxL eine solche nicht sein
könnte. Vergeblich wenigstens bemüht sich Gilbert (Stud. S.
162 ff) es als ganz natürlich hinzustellen, daß Aristoteles diese
Beschränkung an der vorliegenden Stelle weggelassen habe".
Ich kann nun begreiflicherweise auf die umfangreiche mit
6*
84 C. V. Holzinger,
obigen Stellen verknüpfte Streitfrage über die Landaiiftheilung
und die Gütergleichheit in Sparta nicht, so wie ich es wünschte,
eingehen und begnüge mich daher auf die reichen Litteratur-
angaben hinzuweisen, welche Thumser-C. F. Hermann (Alterth.
S. 185—191) und Busolt, Gr. Gesch. S. 100 darbieten. Ich
vermag gegenüber gegentheiligen Anschauungen nur in Kürze
hervorzuheben, daß die ganze Darstellung bei Aristoteles in der
Politik (II 6 § 10. Sus. S. 222) auf der selbstverständlichen
Voraussetzung beruht, daß es vor Alters eine Gütergleichheit in
Sparta allerdings gegeben habe und zwar natürlich auf Grund-
lage einer Landtheilung; denn ein Vermögen außerhalb des
Grundbesitzes oder ohne Verbindung mit diesem (z. B. bloß Geld
oder bloß Viehheerden ohne den dazu gehörigen Landbesitz)
hatte es im Sparta der Vorzeit nach allgemeiner Anschauung
überhaupt nicht gegeben ; wenigstens die Stelle im Dialoge Al-
kibiades I p. 122 c. 18 dürfte für das Gegentheil nicht an-
geführt werden. Diese Selbstverständlichkeit der Voraussetzung
einstmaliger Gütergleichheit in Sparta tritt aus jener Stelle zu
Tage, welche der oben citirten vorangeht. Dort heißt es (Arist.
Pol. II 6 § 10): Man müsse das Mißverhältnis des Besitzes in
Sparta tadeln. Mit der Zeit sei ein Theil der Bürgerschaft sehr
reich geworden, der andere sei ganz herabgekommen und darum
sei der Grundbesitz in die Hände Weniger gerathen. — Dieses
Bild der zur Zeit des Aristoteles herrschenden dvcop-aAia t?^(;
xty):j£o)c hat fraglos eine ehemalige la6Tr^z tr^? ouoia? zur Folie
und darum werden ja eben die spartanischen vojxoi von Aristo-
teles so sehr getadelt , weil sie die schlimme Veränderung zu
verhindern nicht im Stande waren. Wären die Gegner dieser
Anschauung im Rechte, so hätte Aristoteles den voixo^str^; darum
tadeln müssen, daß er nicht eine iaoTr,c Tispt ~ac xrifjasi? ein-
geführt hab«. Ihr Bestand wird also vor der Existenz der
votjLOi vorausgesetzt. — Richtig hebt Gilbert (Stud. S. 165) die
Gleichheit der onrocpopa der alten xXr| poi als einen Beweis für
die Gleichheit dieser y.Kr^^ol hervor. Darauf daß Plutarchos
(Lyk. c. 8) diese Werthgleichheit der xX^pot auf Lykurgos zu-
rückführt, brauche ich hier nicht einzugehen Wir fragen nur:
Welche Anschauung hatte Aristoteles von dem Ursprünge
dieser Verhältnisse? Wenn er die richtige Vertheilung des Bo-
dens im alten Sparta nicht auf Lykurgos zurückführte , wem
schrieb er also diese Hauptgrundlage der Staatsordnung (Pol.
IV 9 (VII 10 Bkk.) § 5—7) zu? Leider finden wir für diese
Frage keine ausdrückliche und positive Antwort. Aber ich
halte es nicht für allzukühn es auszusprechen, daß wir gerade
hieran erkennen , daß Aristoteles in diesem Punkte derselben
Annahme folgte, welche Piaton vertrat. Hätte er sich zu sei-
nem Lehrer bezüglich dieser Frage in Opposition gesetzt, so
Aristoteles' und Herakleides* lakonische u. kretische Politien. 85
dürften wir es vielleicht irgendwoher erfahren haben, vermuth-
lich von ihm selbst.
Die Belegstellen , um welche es sich hiebei handelt , sind
aus der zwischen Grote (I 617), Peter (Rh. Mus. XXII S. 68 ff.),
Oncken -(Staatsl. I 267 ff., 11 350 ff.) und andererseits Gurt
Wachsmuth (Gott. gel. Anz. 1870 S. 1801 ff.) geführten Con-
troverse und auch aus Gilbert's „Studien" (S. 162 ff.) genügend
bekannt. Die Stellen in Piatons Gesetzen (III p. 684 d und V
p. 736 c) lassen sich ohne Gewaltsamkeit nicht anders erklären,
als daß Piaton eine Ackertheilung gleich bei der Gründung des
dorischen Staates in Lakonien annahm. Und daß die Spartaner
auch in den folgenden Jahrhunderten bei ihren Eroberungen
vor Allem darauf ausgingen neugewonnenes Land als xXr^poi zu
vermessen, lehren die Stellen bei Tyrt. frg. 5 und 6 (dazu frg.
1 = Aristot. Polit. VIII 6 (V 7 Bkk.) p. 1306 b, Sus. S 726),
dann der Ausspruch des Königs Polydoros (Apophth. Lac. p.
231 E) : STTi TTjV axÄTjpcDTOv TT^c /(üpac ßaoiCo), das Orakel bei
Herod. I 66 : Swatu toi ... xaXc-v ttsSiov ayolvv^ SiafjLsrprj-
aaaöai a. A. m. — wenn ein derartiger Beweis überhaupt er-
forderlich wäre.
So lange nun Sparta noch expansionsföhig war , konnten
die agrarischen Verhältnisse nicht geradezu als verhängnisvoll
erscheinen. Denn fehlte es der Bürgerschaft an yiiip'y., so war
ja Sparta eben zu dem Zwecke als aggressiver Militärstaat ein-
gerichtet , um soviel Land zu gewinnen , als nöthig war ; vgl.
Aristot. Pol. IV 13 (VII 14 Bkk.) p. 1333 b. Sus. S. 456:
T^axT^asv 6 voixo^stti; £t:1 t6 täv tzzKolc oipyziv. Für die Zeit,
in welche Aristoteles den Lykurgos ansetzt, ist dieser Gedanke
unangreifbar, wie die weitaus späteren Erwerbungen der messe-
nischen y.XrjpoL bewiesen haben. Nun lehrt aber der ganze Con-
text der aristotelischen Stelle (Pol. II 6 § 10—13), daß nach
seiner richtigen Ansicht die Erhaltung Spartas nicht bloß er-
fordert hätte , daß für jeden spartanischen Hopliten ein xAr^po;
verfügbar, sondern auch, daß für jeden 7.\r^poc, ein spartanischer
Hoplite vorhanden sei ; d. h. Sparta ist nicht bloß an der Ver-
armung eines Theiles der Bürgerschaft, sondern gleichzeitig an
der Oligandrie zu Grunde gegangen und es bestand nach dem
gesammten spartanischen xoajjLoc zwischen diesen zwei Momenten
ein ganz enger Zusammenhang.
Getadelt also wird die spartanische Gesetzgebung darum,
weil sie nicht darauf bedacht war, den zu der Größe des Staates
im richtigen Verhältnisse stehenden dcpi^jxoc twv xXrjpcov zu er-
halten (atoCstv, oiaatoCstv a. a. O.). Letztere Bestimmung aber
wird von Aristoteles als eine zweiseitige aufgefaßt.
Man wird mir vielleicht nach dieser Erörterung zugeben,
daß ein Gesetz: |j.fj ttojasTv tou; TtaXaiouc xXrjpou? allein auch
nach der Ansicht des Aristoteles nicht im Stande war , Sparta
86 C. V. Holzinger,
auf der Höhe nationalökonomischer Ordnung zu erhalten, wie ja
dieses Gesetz thatsächlich, obwohl es bestand, Sparta nicht vor
dem Verfalle bewahrt hat. Dieses Gesetz an und für sich be-
saß höchstens den Einfluß , den Prozeß der Commassirung des
Grundeigenthums zu verlangsamen, nicht aber ihn endgiltig zu
verhindern. Da die Schenkung und Testirung des Grundeigen-
thums bis zu einem gewissen Grade in der Willkühr des Be-
sitzers lag — und melir besagt das Bioo'voci X7.i xaTocXsiirsiv e^-
ouoiav e8«jx£ toTc |3oüXo[X£vou nicht — so hatte Aristoteles an
dieser Stelle kein besonderes Interesse daran, zwischen solchem
Landeigenthum, das zwar eigentlich veräußerlich war, das man
aber anstandshalber doch nur selten verkaufte und andererseits
dem assignirten und unverkäuflichen Landeigenthum zu unter-
scheiden. Denn Aristoteles will ja gar nicht sagen, daß Sparta
gerade durch den Verkauf von Grund und Boden ins Unglück
gerathen sei, sondern dadurch , daß man das awCstv toü? na-
Xaioüc xAY]pouc in jeder Weise verabsäumt habe. Und daß un-
ter den vorausgesetzten Umständen an dem bloßen Verkaufsver-
bote wenig gelegen war, bekräftigt Aristoteles ausdrücklich mit
den Worten: xairoi rauiö aujj-ßaivEiv ava^xalov ixsivw? ts xai
ouTcü«;.
Ich sage demnach zum Unterschiede von anderen Inter-
preten dieser Stelle: 1) Aristoteles wußte, daß es in Sparta
xXr^poi gab , deren Bestand auf einer Landtheilung beruhte und
daß ein Gesetz existirte, welches den Verkauf dieser xXTJpot ver-
bot. 2) Ein Satz dieses Inhaltes , wie z. B. irwAsTv yr^v ttj?
dp/aia? [loipac oux I^sotiv £v IrcapTTf] paßt so vollkommen in
den Context der Politik hinein, daß man ihn a. a. 0. zwischen
ou xaXov und opöaic TTOiTjoac beinahe unmittelbar einschieben
könnte. 3) Dieser Satz wird aber in diesem Contexte durchaus
nicht vermißt, weil er für die Deduktion des Aristoteles an die-
ser Stelle nichts Wesentliches enthält und weil Aristoteles in
der Politik den Gang der inneren Ereignisse des spartanischen
Staates nach den ausschlaggebenden Momenten kritisirt, welche
sich auch in dem Sparta seiner Zeit noch fühlbar machten.
4) Die Ausdrucksweise, welche Herakleides in der zweiten agra-
rischen Bestimmung erhalten hat, ist eine völlig aristotelische,
wie die früher aus der Politik citirten Stellen nahelegen und
5) in einer Aax£8ai[jLGViü)v iroAiTSia des Aristoteles durfte eine
solche Einzelbestimmung nicht fehlen, weil dies aus dem anti-
quarischen Charakter dieser Politienlitteratur hervorgeht. Und
so ziehen wir denn den Schluß, daß die Worte des Herakleides :
TT^c apyaloic, |jLoipa; ouo£ I^sotl in der lakonischen Politie des
Aristoteles müssen gestanden haben und daß Herakleides sie
hieraus excerpirt hat.
Schließlich weise ich auf Plut. instit. Lac. p. 238 E 22
hin und zwar in der einzig richtigen Schreibung von Ludwig
Aristoteles' und Herakleides' lakonische u. kretische Politieu. 87
Weber (Quaest. Lac. S. 22): Tr,; S' ap/^r^Osv SiaTsxaYfisvr^? \ioi-
pac, TTtüAsTv oux £;r^v, wobei ich abermals zur Bekräftigung des
ganzen Sachverhältnisses darauf aufmerksam mache, wie treu
Herakleides als Excerptor das Praesens e^saTi bewahrt, während
ein anderer später Benutzer derselben Stelle, der seiner Quelle
gegenüber auf einem anderen litterarischen Standpunkte steht,
das Imperfectum setzt.
Ich füge der Vollständigkeit wegen hinzu, daß ich es nicht
als nothwendig betrachte anzunehmen, daß Aristoteles den Na-
men des Epitadeus und die ihm bei Plut. Ag. 5 zugeschriebene
Wirksamkeit bezüglich des Souvai xal xaiaXiTrsTv nicht gekannt
habe; vgl. Manso, Sparta I 2 S. 131 ff. ; Trieber, Forsch. S.
136. Daß Aristoteles den Namen Epitadeus in der Politik nicht
nennt, hat seinen Grund darin, daß Schenkung und Vererbung
schon seit alter Zeit die ursprüngliche von Aristoteles voraus-
gesetzte Vermögensgleichheit untergruben. Ich halte die Ver-
muthung Onckens (Staatsl. I S. 267) für plausibel, daß dies in
Fällen geschah, wo vollberechtigte Söhne nicht vorhanden wa-
ren. Epitadeus hätte also nur noch eine letzte Schranke einge-
rissen, wobei es uns wohl freisteht die näheren Umstände, unter
denen dieser gesetzgeberische Akt nach Plutarchos erfolgte, als
eine aitiologische Ausschmückung zu bezeichnen.
Ich muß füglich noch erwähnen, daß uns aus Ephoros
nichts berichtet wird, womit der zehnte Abschnitt des Hera-
kleides in Vergleich gesetzt werden könnte.
Der eilfte Abschnitt des Herakleides handelt von den spar-
tanischen Frauen. Er wird bei Oncken (Staatsl. II 369) den
Bemerkungen des Aristoteles über diesen Gegenstand (Pol. II 6
(II 9 Bkk.) p. 1269 b. § 5. Sus. S. 218) geradezu als widerspre-
chend gegenübergestellt. Auf diesem Abschnitte also beruht
zum großen Theile Onckens für Viele maßgeblich gewordene
Ansicht, daß man zwar an einer Benutzung des Aristoteles durch
Herakleides nicht zu zweifeln habe, daß aber eine vollständige
Abhängigkeit des Letzteren von dem Ersteren ausgeschlossen
sei. Eine solche Bedeutsamkeit muß ich jedoch diesem Ab-
schnitte vollkommen absprechen. Es liegt hier nur wieder ein
ähnlicher Fall vor , wie wir ihn soeben bezüglich des zweiten
Theiles des zehnten Abschnittes beobachtet haben.
Schon Piaton hatte sich in seinen Gesetzen (namentlich I
p. 637 C und VI p. 781 A) gegen die Akolasie der spartani-
schen Frauen gewendet. Von der spartanischen Gesetzgebung
sei dieser eine Punkt in arger Weise vernachlässigt worden.
Aristoteles nun stimmt in der angeführten Stelle der Politik so
sehr mit Piaton überein, daß er stellenweise geradezu dieselben
Ausdrücke gebraucht. Ich hebe den Ausdruck avsoic hervor,
der bei Piaton in den Gesetzen I p. 637 C vorkommt; das dvo-
}io{>eTr^Tov des Aristoteles steht bei Piaton VI p. 781 A; der
88 C. V. Holzinger,
Gedanke, daß Lykurgos auch die Frauen einer strengen Disci-
plin unterordnen wollte, daß er aber wegen des von den Frauen
erhobenen Widerspruches davon abstand, ist bei Piaton VI p.
781 A durch: £r;avTo; tou vojxoi^irou angedeutet und bei Ari-
stoteles Pol. II 6 § 8 durch: aystv iuly^l^r^3al tov Auxoupyov
IttI toü; vojjLouc, ü>? 6' dviixpouov, aTCoatf^vaL irdcXiv ausführlicher
wiedergegeben. Da man nun bei Herakleides die drei Bestim-
mungen über die Üisciplin der Frauen liest: tojv £v AocxEoai-
{xovL Yovar/üjv xoajioc d(p-(JprjTai, ouos xo{jLdv £;£a-iv, oudk j^puao-
cpopcTv, so hat man sich zwischen dieser Stelle und den soeben
aus der Politik angeführten Aussprüchen des Aristoteles einen
Gegensatz construirt, welcher doch nur scheinbar vorhanden ist.
Wenn sich Aristoteles über die spartanischen Frauen mit
den strengen Worten äußert: iiti ok ituv -uvaixtov i'ir^\likr^yt.z'^
(6 vo|xoi>£Tr^c)' Cwoi yotp dxoXaaro); Trpo; airaaav dxoXaaiav xai
Tpucp£p(ü; und wenn er dann auf die spartanische Gynaikokratie
und ihre Ursachen und Folgen übergeht, so sind es, wie doch
auch Oncken selbst (Staatsl. I 262) hervorhob, nur zwei Dinge,
an denen Aristoteles Anstoß nimmt : Der lockere Lebenswandel
und der mehr als den Frauen von Rechtswegen gebührende
Einfluß. Die spartanische Gesetzgebung, meint Aristoteles, hat
es also nicht zuwege gebracht, daß das weibliche Geschlecht den
Zwecken des Staates so völlig untergeordnet worden wäre, als
dies bei den Männern der Fall war. Das Leben des Mannes
ging in der Rücksicht auf den Staat völlig auf, aber den Frauen
blieb noch trotz einzelner von Lykurgos begonnenen Einschrän-
kungen ihrer Willensfreiheit ein allzugroßer individueller Spiel-
raum. Man wird wohl nicht mit Unrecht zur Ergänzung des
aristotelischen Gedankenganges die Stelle herbeiziehen, in wel-
cher Piaton (Ges. VI p. 781) beklagt, daß man bei der Ein-
richtung der Syssitien nur die Männer und nicht auch die
Frauen berücksichtigt und sie nicht hiedurch aus der geschützten
Verborgenheit des häuslichen Lebens an das helle Licht der
Oeffentlichkeit gezogen habe. Um eine derartige Unterordnung
der Frauenwelt unter die staatliche Oberaufsicht in einem groß-
artigen Maßstabe handelt es sich also bei dieser abfälligen Kri-
tik, welche Piaton und Aristoteles im Hinblicke auf den Verfall
der spartanischen Verhältnisse äußerten. Hiedurch ist aber
keineswegs in Abrede gestellt worden, ja es hat sich geradezu
bestätigt, daß Lykurgos auch den Frauen einige Einschränkun-
gen auferlegte, nur daß er dabei keine glückliche Hand hatte
und das Unwesentliche statt des Wesentlichen anzuordnen in
Angrifi" nahm.
Diese Punkte aber in der Politik aufzuzählen war zwar
möglich, nicht aber nothwendig, während sie in der Aax£Saifxo-
viu)v TzoXiTzioi bei einer Darstellung sämmtlicher, also der wich-
tigen und der unwichtigen Anordnungen, nicht fehlen durften.
Aristoteles' und Herakleides' lakonisclie u. kretische Politien. 89
Hier also, glaube icli, in der Politie war es zu lesen, daß den
spartanischen Frauen das Tragen irgend eines Schmuckes in dem
Grade verboten war , daß sie sich nicht einmal ihres eigenen
Haarschmuckes oder auch nur eines dürftigen Goldringelchens
erfreuen durften. Und trotz alledem haben sie es in Sparta
durch den Gang der Ereignisse zu einer förmlichen Gynaiko-
kratie gebracht ! Als dies wenigstens mußte die Stellung der
spartanischen Frauen dem an athenisches Wesen gewohnten
Auge erscheinen.
Nun wolle man noch Plut. Lyk. c. 14 hiezu vergleichen.
Der Anfang dieses Capitels ist mit ausdrücklicher Berufung auf
Aristoteles aus dessen Politik genommen (avsaic. 'j'uvaixoxpaTia).
Aber den Tadel des Aristoteles hat Plutarchos nicht tief genug
aufgefaßt. Denn um Aristoteles zu widerlegen, führt er die ein-
zelnen lykurgischen Bestimmungen auf, welche geeignet waren,
das weibliche Geschlecht einer körperlichen Trainirung zu un-
terwerfen : dcfsXtov 0£ i>pu'V.v xai axiaxpacpiav xai br^Xuxr^xa
Tiaaav xrX. Wenn hiebei das : dcpsXwv ilpü'jiiv dem Tpucpspö);
Cujai des Aristoteles entgegengesetzt klingt, so ist zu beachten,
daß Plutarchos von der kräftigen und naturgemäßen Erziehung
spartanischer Mädchen spricht und Aristoteles die verheirathete
Frau ins Auge faßt.
Den auf der Hand liegenden Unterschied zwischen uralter
Norm und der davon vielleicht sehr verschiedenen praktischen
Ausführung in der Zeit des Verfalles will ich hiebei zu Gun-
sten der Vereinbarung des heraklidischen Textes mit dem der
Politik nicht einmal in Anspruch nehmen. Wenn beispielsweise
0. Müller (Dor. II 270) über unsere Stelle bemerkt: „Daß die
Frauen nicht xojxav gedurft, ist wohl nicht streng zu nehmen",
so ist zu erinnern, daß er selbst (II 282) nach Plut. Lyk. c. 15;
Tr|V JJL2V xscpaXyjv £V /pm Trspiixsipsv erwähnt, daß der Jungfrau
vor der Hochzeit das Haupthaar kurz abgeschoren wurde. Diese
alte und offenbar auch noch zu Aristoteles' Zeit gehandhabte
Sitte würde allein schon das: xoaav oux s^soti begreiflich ma-
chen. Es erscheint als Erklämng eines uralten Hochzeitsbrau-
ches. Ebenso wird man auch bezüglich des /poaocpopsTv zwi-
schen den Gewohnheiten der Frauen und denen der Mädchen
zu unterscheiden haben.
Trotzdem also, wie Peter (Rh. Mus. 22 S. 69) richtig her-
vorhebt, das Bild , welches Aristoteles von Sparta entrollt , ein
düsteres ist, das zu den idealen Schilderungen contrastirt, welche
man dem Plutarchos speciell bezüglich ausgezeichneter Frauen-
gestalten zu entnehmen gewohnt ist , so ist darin doch nicht
der mindeste Anlaß gegeben, die Ableitung des eilften Abschnittes
des Herakleides aus der lakonischen Politie des Aristoteles als
unmöglich oder auch nur als unwahrscheinlich hinstellen zu wol-
len. Ihn auf Ephoros zurückzuführen sind wir durch nichts be-
90 C. V. Holzinger,
rechtigt. Für Plutarchos liegt die Sache folgendermaßen ; da er,
wie wir sahen, häufig auf Aristoteles fußt, so liegt die Annahme
zunächst, daß er den ihm mißfälligen Abschnitt der Politik durch
das aus der lakonischen Politie geschöpfte Materiale zn wider-
legen bestrebt war.
Im Folgenden wendet sich Herakleides der Darstellung der
aY^YY] zu. Das selbstverständliche Subjekt zu den Verben rps-
cpouoi und eiXCouai ist nicht etwa "(uvalxsc, wie Oncken (Staatsl.
II S. 370) gemeint hat. Man wird daraus entnehmen, wie viel
es damit auf sich hat, daß „Herakleides von den Spartanerin-
nen eine weit vortheilhaftere Meinung hat, als sein Meister".
Es wird vielmehr hier von den Spartanern schlechthin gespro-
chen und über den Antheil welchen die Frauen an der ersten
Kindererziebung natürlicherweise besitzen, erhalten wir bei He-
rakleides nicht den leisesten Fingerzeig. Uebrigens sehen wir
jetzt aus der ganzen Agoge nur drei Punkte willkührlich her-
ausgegriffen, welche gerade interessant erscheinen mochten : das
Unzureichende der Beköstigung der Knaben, die Uebungen im
Stehlen und im kurzen und witzigen Gedankenausdrucke. Die
in diesen drei Abschnitten (12 — 14) von Herakleides gebrauchten
Ausdrücke lassen sich zum Theile in der xenophontischen und
plutarchischen Darstellung dieses Stoffes nachweisen , Einiges
auch bei Piaton.
Zu TrXr^poGv verweise ich auf Xen. r. Lac. 2 § 5 : w; utto
7rX7jO}iovr,c \ih jjltjTtots ßapuvsaöai. Plut. inst. Lac. p. 237 gibt
TrXrjpsic und hat dazu noch sBuwvTai und ouvaaÖat ttsiv/^v.
ebenso wie Herakleides. Und diese Stelle der inst. Lac. § 12
und § 13 zeigt wieder mit Plut. Lyk. c. 17 zum Theile iden-
tischen Wortlaut. In dem nächsten Abschnitte klingen die Aus-
drücke xXsTTTSiv . . «YpUTivsTv . . TToXsiiiy.w'cipouc . . TrArf/ac . .
dXiaxG|j.£vco . . xoXaCouai an Xen. r. Lac. 2 § 7 an. Der Zweck,
der sich mit der Strafe verbindet, wird in beiden Stellen in
analoger Weise besprochen. Beizuziehen ist auch Xenophons
Rede an Cheirisophos in Anab. 4. 6 § 14 : u[j.ac — dxouo) —
xaXov xAsTiTsiv — edv Xr^(^\}r^T^ xXstttovtcc, iiaoTr(ouabai — jxyj
Xr|Cp{^ü)}x£V xXsTrtovtsc — wc \ir^ TrATj^dc Xdßto^xsv. Der Aus-
druck: iv ToTc TToXsfxioic ist auch in den Apophth. p. 221 B zu
finden. Ferner ist abermals Plut. Lyk. c. 17 wegen der Pa-
rallelismen des Ausdruckes auffallend : yHizTOVTZc — dv 5' dXttj
iroXXdc Xa[xßdv£L rJa^'^ac — xXsirTouat xal tojv oltiwv , Su dv
Suvojvtat — Tu) hk dXovTi CT^fiia 'TzXr^''(0.l xal to irsivr^v (= inst.
Lac. 237 E). Die moralische Verurtheilung dieser Stehlübungen
steht bei Isokrates im Panath. (p. 277 c. 84): xXwTrsiav —
irXr^Yd; Xa[ißdv£iv und ebenda nennt Isokrates die Lobreden auf
die Spartaner thöricht, gerade als meinte er hiemit den Xeno-
phon. Und wahrscheinlich ist es Niemand Anderer als Xeno-
phon, dessen Darstellung für diesen einen totio? als mustergiltig
Aristoteles' und Herakleides' lakonische u. kretische Politien. 91
betrachtet wurde und wegen der einfachen und treffenden Aus-
drucksweise bei den späteren Darstellern Gnade fand.
Der Ausdruck: [isXsxuiot o' soÜuc Ix TraiSwv des nächsten
(14.) Abschnittes findet sich ebenso bei Xen. An. 4. 6. 14 an-
gewendet. Ueber die Brachylogie aber macht Piaton im Prot,
p. 342 E und in den Ges. I 641 E und Plutarchos im Lyk.
18 und 19 ganz ähnliche Bemerkungen, wie Herakleides. Die
Uebung im Spotte ohne Ueberschreitung der gegebenen Gren-
zen betont Plut. Lyk. 1 2 und 1 7. Ich füge hinzu , daß das
Citat bei Plut. Lyk. 20 : ttoXu [xaXXdv soti cpiXoaocpsiv Vj (piXo-
YuavaarsTv Xav.wvl'lziv uns freilich direkt auf Plat. Prot. p. 342 E
hinweist, daß aber demungeachtet die aristotelische Politie für
Herakleides und auch zumeist für Plutarchos in den hervorge-
hobenen Parallelismen die gemeinsame Quelle sein konnte , weil
es doch auch für Aristoteles selbst ganz natürlich war auf Pia-
ton und Xenophon zurückzugreifen.
Diese Darstellung der spartanischen Erziehungsmethode will
nun Flügel (a. a. 0. S. 11) „auf Rechnung des Ephoros" se-
tzen und zwar ^,ganz gewiß". Ich finde bei ihm nur (S. 4) die
allgemeine Begründung vorgetragen, daß die Darstellungen, wel-
che Ephoros von Sparta und Kreta gab, „wie sie uns in den
Kretern und Lakedaimoniern des Herakleides vorliegen", einan-
der sehr ähnlich sind und daß Polybios (VI 45, 46) eben diese
Aehnlichkeit der ephoreischen Darstellung beider Staaten in bei-
nahe übertreibenden Worten hervorhob. Doch kann diese all-
gemeine Erwägung darum gerade für die Abschnitte 12 — 14
des Herakleides nicht als ein Beweis ephoreischer Abstammung
angenommen werden, weil es allseits anerkannt wird, daß wirk-
lich gerade die ä-(ui^(\ in Sparta und Kreta mannigfache Aehn-
lichkeiten aufwies. Es mußte also diese Aehnlichkeit der bei-
derseitigen Agoge auch in der Schilderung eines Aristoteles bis
zu einem gewissen Grade hervortreten. Nun sieht sich aber
Flügel veranlaßt, das auf S. 4 hervorgekehrte Argument von
der Aehnlichkeit beider Politien auf S. 1 1 seiner Schrift ge-
rade für die von uns zuletzt behandelten Abschnitte aufzuheben,
indem er zugibt, daß Herakleides in der uns erhaltenen frag-
mentarischen Darstellung der spartanischen Erziehung; andere
Punkte behandelt, als in der kretischen Politie. So bleibt denn
also die Behauptung ephoreischer Abstammung der heraklidi-
schen Abschnitte über die Ägoge in Sparta ohne genügenden
Nachweis.
Der 15. Abschnitt des Herakleides hebt die Einfachheit
und Gleichheit der Bestattung in Sparta hervor. Dasselbe ge-
schieht bei Plut. Lyk. c. 27 und inst. Lac. p. 238 D und zwar
in solcher Auswahl der Worte, daß die Gleichheit der Quelle
probabel bleibt. Auch wird es in beiden Darstellungen als
selbstverständlich vorausgesetzt, daß die „sonst allgemein gül-
92 C. V. Holzinger,
tigen Bestattungsgesetze auf den König keine Anwendung fan-
den" ; vgl. B. Niese „Zur Verfassungsgeschichte Lakedämons",
hist. Zeitschr. 62 S. 60.
Was schließlich noch bei Herakleides über Nahrungsmittel
erzählt wird, bildet, wie ich glaube, einen zusammenhängenden
16. Abschnitt: ttsttsi 8' ev aüroT; oitov o'jOcu. ouos yoip aAsupä
xo}x(Co'j3i, aitoüVTOci S' aAcpita. Ein Commentar hiezu läßt sich
leicht aus jenen Citaten zusammenstellen , welche Athen. IV p.
141 aus Dikaiarclios, Sphairos und Molpis aufbewahrt hat. Von
den Neueren ist namentlich O. Müller (Dor. II 275) und Blüm-
ner-C. F. Hermann (Privatalterth. S. 218) beizuziehen.
Hienach fasse ich den Herakleides dahin auf, daß er nur
sagen wolle, in den einzelnen spartanischen Haushaltungen backe
Niemand Weizenbrod. Aber auch für die Syssitien werde Wei-
zenmehl nicht als regelmäßiges Deputat beigesteuert , sondern
man esse für gewöhnlich und zwar sowohl in den Haushaltungen,
als auch bei den Syssitien nur die grobe Maza aus Gerstenmehl,
welche zwar geknetet und getrocknet, aber nicht gebacken war.
Hier habe ich also sv oiutoI; für il auiojv genommen und
beziehe es nicht auf die Phiditien , wie Schneidewin. Von 0.
Müller (Dor. II 275, Anm. 2) aber nehme ich das Eine nicht
an, daß er die Aeußerung des Herakleides: ttsttsi oTtov ouosi'c,
als „zu allgemein^^ und dadurch als unrichtig bezeichnet. Ich
hingegen beziehe ouO£ic wörtlich auf den einzelnen Spartiaten,
nicht aber auf die [xaysipoi, welche Periökengeschlechtern ange-
hörten (0. Müller, Dor. H 31; Schömann, Gr. Alterth. I 257)
und nicht bloß die regelmäßige Phiditienkost zubereiteten, son-
dern auch Weizenbrod (aproc bei Sphairos, sv TpiTtf) Aax(wvt,yv?|;
TioÄiisia?) buken, wenn ein Reicher das feine Mehl hiezu her-
schenkte. Auch waren es die Köche, welche (nach Molpis) der
Speisegesellschaft den Namen des edlen Spenders bekanntgaben.
Bei dieser Auffassung steht der Schlußabschnitt des Hera-
kleides nicht in einem wirklichen Widerspruche zu anderen z. B.
bei Athenaios a. a. O. gesammelten Darstellungen dieses Gegen-
standes, sondern es ist wieder nur der fragmentarische Zustand
des Excerptes, welcher ein Mißverständnis im Texte und daher
auch eine unrichtige Beurtheilung der Quelle herbeiführen kann.
— Aus Ephoros lassen sich auch zu den zwei letzten Ab-
schnitten des Herakleides (15 und 16) parallele Behandlungen
derselben Stoffe nicht beibringen.
Nun schließen sich wohl die Betrachtungen über die ein-
zelnen Abschnitte, welche Herakleides der spartanischen Verfas-
sung widmete, leicht zu einem Gesammturtheile zusammen. In
der ganzen „lakonischen Politie des Herakleides" findet sich
nichts, was nicht, wenn man es in seinem richtigen Zusammen-
hange betrachtet, aus der aristotelischen Aaxsoaijxoviwv TroXirsia
herrühren könnte. Wahrscheinlich aber wird diese Provenienz
Aristoteles' und Herakleides' lakonische u. kretische Politien. 93
durch die in der Politik und auch bei Plutarchos vorfindlichen
parallelen und manchmal auch im Wortlaute ähnlichen Aeuße-
rungen des Stagiriten über dieselben Gegenstände. Daß dem
Zeugnisse des Plutarchos bei dieser Quellenfrage ein hoher
Werth innewohnt, läßt sich durch die Vergleichung seines „So-
Ion" mit der athenischen Politie des Aristoteles erweisen. Ge-
genüber älteren Anschauungen begnüge ich mich in dieser Hin-
sicht mit der Berufung auf B. Niese's ürtheil , welches eben,
während ich dies niederschreibe , in der histor. Zeitschrift (Bd.
69, Heft 1, S. 55 — 56) veröffentlicht wird. Ausschlaggebend
wirkt ferner der Abschnitt des Herakleides über Kreophylos.
Hier läßt es sich beweisen, daß Herakleides dem Aristoteles ge-
folgt sein muß und dem Ephoros nicht gefolgt sein kann. Daß
Ephoros über einige von Herakleides berührte Punkte in glei-
cher Weise referirt hat, wie Aristoteles, verliert daneben an Be-
weiskraft , besonders auch darum , weil die Zahl dieser Punkte
geringfügig ist und wir bei den von Herakleides behandelten
Gegenständen die Ansicht des Ephoros anzuführen häufig gar
nicht in der Lage sind. In diesen Fällen wird die Möglichkeit,
daß Ephoros sich ähnlich geäußert habe, wie Herakleides, von
ihren Vertretern willkührlich behauptet, während die Ueberein-
stimmung des Herakleides mit Aristoteles geradezu mit den
Händen zu greifen ist. Nimmt man aber nun noch die atheni-
sche Politie hinzu und die an ihr erwiesene Methode des Hera-
kleides Wort für Wort getreu zu excerpiren , so darf man sich
wohl auch auf einen Analogieschluß stützen und das gewonnene
Resultat dahin vervollständigen, daß die bei Herakleides vor-
findlichen Bemerkungen über spartanische Alterthümer d i r e c t
aus des Aristoteles lakonischer Politie excerpirt sind und daß
wichtigere Textveränderungen nur durch Füllwörter und Schreib-
fehler und nur in ganz vereinzelten Fällen auch durch ein Miß-
verständnis des Herakleides hervorgerufen worden sind. Ich
füge noch aus meinem Aufsatze über „Aristoteles athenische Po-
litie und die heraklidischen Excerpte " ( Philolog. L S. 443)
hinzu, daß ich unter Herakleides, der sich als ein später Ex-
cerptor darstellt, nicht den „Lembos", sondern mit Val. Rose
(Aristot. frag. p. 260 Teubn.) den „Didymeer^^ verstehe.
Sonach unterscheidet sich die von mir vertretene Auffas-
sung über die spartanischen Antiquitäten des Herakleides von
allen bisher über diesen Gegenstand vorgetragenen Lehrmeinun-
gen. Die Ansichten von Carl Müller (FHG, II 203 ff.), Flügel
(S. 8 ff.), Gurt Wachsmuth (G. g. Anz. 1870, S. 1819), (Trie-
ber, Forsch. S. 102), lehne ich aus dem Grunde ab, weil die
Genannten eine directe Benutzung des Ephoros durch Heraklei-
des auf ihre Fahne schreiben ; ferner die Ansichten von Köler,
Deswert und Welcker (Rh. Mus. V S. 113, vgl. Henkel, Stu-
dien, Teubn. S. 19), Grote (I 629), Val. Rose (Ar. Ps. p. 401),
94 C. V. Holzin ger,
Heitz (Aristot. frag. p. 223), Oncken (Staatsl. II 344, 369),
Busolt (Lak. und Bundesg. S. 206, Gr. Gesch. I S. 98), Suse-
mihl (Ar. Politik, Bd. II S. 90, Anm. 360), Arn. Schäfer (Abr.
d. Quellenk. S. 91^), Schrader (Philolog. 44, 256) aus dem
Grunde, weil diese Gelehrten zwar eine directe und auch mehr
oder minder weitreichende Benutzung der aristotelischen Politie
durch Herakleides zugebeu, dieselbe aber nicht als eine a u s-
schließliche betrachten, sondern neben Aristoteles noch an-
dere Quellen für Herakleides gelten lassen. Und endlich von
Schneidewins Darstellung, mit welcher Trieber (Forsch. S. 102!),
Gilbert (Stud. S. 108 ff.), G. F. Unger (Rh. Mus. 38 S. 505),
Heitz (Litteraturgesch. II 2, 313), F. Dümmler (Rh. Mus. 42
S. 191 ; aber nicht S. 193) in der Hauptfrage übereinstimmen,
unterscheidet sich die von mir gegebene Darlegung durch Ein-
zelheiten der Beweisführung , durch den behaupteten durchgän-
gigen Anschluß des Excerptes an den Wortlaut der Quelle und
durch die Bestimmung der Persönlichkeit des Excerptors; vgl.
Schneidew. proleg. XXII, LIII.
Kr etika.
Weitaus ungünstiger als bei der Besprechung der lakoni-
schen Politie erscheinen auf den ersten Anblick die Chancen für
meine Beweisführung, wenn ich auch noch die kretische Po-
litie in den Kreis der Betrachtungen einbeziehe. Während
auf dem Gebiete der lakonischen Antiquitäten die meisten Ge-
lehrten ohne weiteres zuzugeben geneigt sind, daß wenigstens
ein großer Theil der von Herakleides gebrachten Nachrichten
irgendwie von Aristoteles herstamme , so tritt bei der Quellen-
forschung über die „kretische Politie des Herakleides" Ephoros
als Urheber der Nachrichten mit großer Entschiedenheit in den
Vordergrund der Discussion. Nicht bloß etwa Carl Müller (FHG.
II 203 ff.) und Flügel (S. 9 ff.) , sondern auch Gilbert (Stud.
S. 163) und Busolt (Alterth. S 121'^) betrachten die Berichte
des Herakleides über Kreta als Excerpt aus Ephoros ; Oncken
(Staatsl. II 398, 406, 409) zwar nur zum Theile ; dafür ver-
sichert er aber, daß uns aus des Aristoteles kretischer Politie
durchaus nichts bei Herakleides erhalten sei ; und Susemihl (S.
90, Anm. 360 zur Politik), welcher die Nachrichten des Hera-
kleides über Kreta mit bemerkenswerther Sicherheit als Excerpt
aus Aristoteles gleichnamiger Politie anerkennt , erklärt dieses
Verhältnis durch die Annahme einer weitgehenden Abhängigkeit
des Aristoteles von Ephoros, wenigstens bezüglich des Referates
über Thatsachen, wenn auch nicht in der Kritik derselben.
Schon Schneidewin hatte (S. 56) eine auffallende Aehnlichkeit
der Berichte des Ephoros (Strab. X 482 ff.) und des Heraklei-
des über die kretische Agoge hervorgehoben, hatte sie aber durch
Aristoteles' und Herakleides' lakonische u. kretische Politien. 95
die Annahme gemeinsamer Quelle für Aristoteles und Ephoros
zu erklären versucht. — Auch F. Dümmler (Rh. Mus. 42 S.
187 — 8) kann ich hier insoferne nennen, als er behauptet, Epho-
ros habe sich die kretische Politie des Aristoteles „ungenirt"
angeeignet.
Diesem Wirrwarr von Meinungen liegt die gemeinsame An-
schauung zu Grunde, daß zwischen der heraklidischen und der
ephorei sehen Darstellung kretischer Zustände eine außerordent-
liche Aehnliclikeit bestehe und gerade dies ist der Punkt, be-
züglich dessen ich allen diesen Meinungen entgegentrete. Die
Uebereinstimmung des Herakleides mit Ephoros in der Schilde-
rung kretischer Verhältnisse ist im Ganzen so geringfügig, daß
sie unser an der athenischen und lakonischen Politie gewonnenes
Urtheil über die Quellenfrage zu alteriren nicht im Stande ist.
Betrachten wir zunächst die Reste des historischen üeber-
blickes über die Schicksale Kretas , welche die Fragmente des
heraklidischen Excerptes jetzt darbieten , so ist zunächst die
Analogie der stofflichen Eintheilung zu derjenigen der atheni-
schen und der lakonischen Politie des Aristoteles — denn so
darf ich jetzt schon sagen — in die Augen springend. Was
nun die Einzelheiten in diesem Abschnitte anlangt, so ist es
freilich richtig, daß auch Ephoros (Strab. X 476 § 8) von Mi-
nos als priesterlichem Gesetzgeber handelt und sich auf den
hom. Vers Od. XIX 179 stützt, sowie Herakleides. Ich will
dabei nicht (wie Oncken Staatsl. II 407) hervorheben, daß
Ephoros „bloß" vom priesterlichen Gesetzgeber erzähle, während
Herakleides mit dem Ausdrucke 'jrp7.x~Ly.oc auch auf den „über-
legenen Kopf" und dem „Mann Äer That" hinweise. Ich halte
es vielmehr für selbstverständlich, daß auch Ephoros die krie-
gerische Thätigkeit des Minos gebührend zur Geltung brachte,
weil doch gerade die Thalattokratie des Minos zu den dpuXou-
fisva (Strab. I 48. 2) gehörte. Ein Beweis dafür ist übrigens
bei Strab. X 481 § 17 die Stelle: votuxpaxctv TTpoxspov toü<;
Kpr,Tac xtX., welche dem Ephoros entnommen ist. Das Herbei-
ziehen dieser Stelle wäre allerdings ganz überflüssig, wenn der
Satz: loropTitai 8' 6 Mivwc vofxoO^STr^? '^ zw iabcni ottou-
oaloc ilaXatToxpaTT^aai ts TTpcäro? (Strab. X 476 § 8) eben-
falls Eigenthum des Ephoros wäre. Dies ist aber nicht der
Fall und es wird dies auch augenscheinlich nicht von Oncken
vorausgesetzt, da ihm sonst der Ausdruck [)^aA.aTToxpaTf|aat irpo)-
Toc als eine Gesammtbezeichnung der praktischen Thätigkeit des
Minos genügt haben müßte. Auch sagt übrigens Oncken (Staatsl.
II 381) „Ephoros scheint von der maritimen Rolle des Minos
Nichts mehr zu wissen".
Minos wird in der genannten Stelle Strabons (476 § 8
init.) als der kretische Gesetzgeber schlechthin und als erster
Meerbeherrscher und Städtegründer bezeichnet. Hiezu im Ge-
96 C. V. H o 1 z i n g e r ,
gensatze beruft sich Strabon (476 § 8 fin.) darum auf Ephoros,
weil dieser einen noch älteren Gesetzgeber, Städtegründer und
Stifter von Verfassungen auf Kreta kannte, nämlich den Rha-
damanthys. Daß Minos die Seeherrschaft begründet hatte, hat
nun, wie ich glaube, Ephoros zwar ebenfalls erzählt; nur be-
richtet Strabon dies nicht besonders, weil von der Seeherrschaft
schon in dem von ihm vorhercitirten Berichte (ia-op-/jroti xtX.)
die Rede gewesen war. Diesen ersteren Bericht hatte Strabon
aus Apollodoros' Commentar zum hom. Schiffskataloge gesc'nöpft ;
vgl. B. Niese, Rh. Mus. 32, 272, 284. — Für die Quellen-
frage bei Herakleides ist dies aber darum von großer Wichtig-
keit, weil die Ausdrücke, die Herakleides in seinem ersten Satze
über Kreta anwendet, sowie auch dessen Inhalt, deutlich auf
jene historische Quelle hinweisen (laTopr^Tat xtX.) , welcher der
Berichte des Ephoros (ojc o' Eipr^/sv "E^opoc : Strab. 476 § 8
fin.) gegenübergestellt wird. Ephoros also ist die Quelle für
den Bericht des Herakleides über Minos (n^pwro; — v o-
}xo[>£rr^c — aTTOuoaToc ^svojisvoc) nicht gewesen,
sondern es war dies der letzte Gewährsmann des Apollodoros
— nämlich Aristoteles.
So steht es also hier mit der Aehnlichkeit zwischen Hera-
kleides und Ephoros. Bis zu einem gewissen Grade ist sie
durch die stellenweise Identität des besprocheneu Gegenstandes
selbstverständlich. Aber die Aehnlichkeit des Herakleides mit
Aristoteles ist weitaus größer; denn sie beruht auf einem ganz
speciellen zwischen den „Politien" beider Männer obwaltenden
Verhältnisse. Wer über Kreta eingehender schrieb, mußte doch
wohl auf Minos und auf das ewicupoc paaiAsos Rücksicht neh-
men. Auch Piaton hatte dies nicht umgehen können (Ges. I 1
p. 624). Aus dem gleichen Grunde halte ich die Stelle über
Minos in Aristoteles' Politik (II 7 § 1 b und § ?) für echt,
welche Susemi hl (Anm. 355) angreift und im Texte einklam-
mert. Einen Anstoß finde ich darin nur an dem zweimaligen :
TYjV zahv Ttüv voijLOJV und an der Bemerkung über die Umwohner
von Lyktos : oto xai vüv oi irspior/oi tov auTov xpOTiov /pwvxai
auToTc (sc. ToTc Mtvco votxoic) Während nämlich Aristoteles von
Lyktos als einer noch blühenden Stätte uralter Sitte spricht,
beruht die angeführte Stelle offenbar auf der Kenntnis des im
J. 220 V. Chr. erfolgten gründlichen Unterganges der Stadt und
der Auswanderung der aus Lakonien abstammenden Bürger
(Polyb. IV 53). Darum erwähnt der Verfasser dieser in den
Text gedrungenen Randnotiz, daß selbst noch in späterer Zeit
die nicht-lakonische Umwohnerschaft des ehemaligen Lyktos die
alten Sitten zu erhalten beflissen war.
Aber ich sehe darin keinen Grund den ganzen Ab-
schnitt über Minos zu verdächtigen, mag auch der Zusammen-
hang durch die eingedrungene Notiz etwas gestört worden sein.
Aristoteles' und Herakleides' lakonische u. kretische Politien. 97
Daß die Stelle in der Politik II 7 § 8, wo die Entlegenheit
Kretas als Ursache einer Jahrhunderte langen Sicherheit und
Ungestörtheit bezeichnet wird, mit der Schilderung der Meerherr-
schaft des Minos und der hiezu günstigen Lage der Insel (II
7 § 2) in einem inneren Widerspruche stehe, kann ich nicht
zugeben. Ich bemerke in diesem Wechsel der Auffassung nichts
als jenen Gegensatz, welcher auf dem Unterschiede der Macht-
verhältnisse zu diversen Zeiten beruht, wie ihn auch Ephoros
bei Strab. X 481 § 17 betont: vaoxpaTsTv TipoTspov tou? Kpr^tac
— vüv o' aTrO|3ij3Xr^x£vaL t6 votoxr/ov. Wenn die Kreter zur
Zeit des Ephoros (vuv) und des Aristoteles keine Seemacht be-
saßen , waren sie freilich durch ihre insulare Lage „isolirt".
Darin liegt eben die Größe des Minos, daß er die Lage Kretas
auszubeuten und es zum Centrum des Verkehrs zu machen ver-
stand. Leicht erinnert man sich bei dieser Controverse jener
Stelle, in welcher der Verfasser des ps. xenoph. Athenerstaates
die Vortheile der insularen Lage gegenüber der festländischen
abschätzt (c. 2 § 13 — 15). Auch dieser der maritimen Verhält-
nisse kundige Autor ist der Meinung, daß eine Inselstadt für
eine offensive Politik günstig situirt ist und zudem noch durch
die Lage selbst vor mancher Invasion bewahrt bleibt , welcher
das Festland ausgesetzt ist. Erinnert man sich ferner der Stel-
len bei Herod. III 122 und bei Thuk. I 4, die den Minos als
ersten Beherrscher des Meeres feiern, so wird man vielleicht zu-
geben, daß Aristoteles auch in der Politik nicht leicht über den
Namen des Minos mit Stillschweigen hinweggehen konnte und
auch, daß in den beiden Stellen der Politik die Vortheile der
Lage Kretas für die Offensive und die Defensive richtig darge-
stellt sind. Daß Aristoteles aber in der kretischen Politie dem
Könige Minos einen breiteren Kaum gönnen mußte, daran wird
wohl ohnehin nicht gezweifelt werden können. Ebensowenig
bedarf es dafür eines Beweises , daß der Satz des Herakleides :
STTOisTio 03 Ol' svvaxoo £-ou; TYjV £7ravopi)ü)aiv tcov vq[jiü)V im ur-
sprünglichen Contexte auf eine Interpretation der berühmten
Homerstelle hinauslief. Die Quelle des Herakleides hat in der
Homerstelle svvswpo? und oaptarrjC zu einander augenscheinlich
in nahe Beziehung gebracht und hat ferner das Resultat der
Besprechungen des Minos mit Zeus ausschließlich in der Er-
neuerung der Gesetzgebung gesehen ; vgl. Hoeck, Kreta I 244 ff.
Auch Ephoros hat unzweifelhaft ebendieselbe Erklärung der
Homerstelle gegeben. Den Bericht Strabons über Minos (X 476
§ 8, wozu 482 § 19 fin. und XVI 762 § 38 beizuziehen ist)
fasse ich als eine directe Entlehnung aus Ephoros auf, welche
Strabon somit nicht dem ApoUodoros verdankt. Allerdings herrscht
in diesem Abschnitte die oratio recta; aber einmal (bei sipyj-
xsvat xtX.) finden wir doch die obliqua und B. Niese selbst (Rh.
Mus. 32 S. 284) gibt für 482—484 §§ 20—22 directe Ent-
Philologua LH (N. F. VI), 1. 7
98 €. V. Holzinger,
lehnung aus Ephoros zu, obwohl sich in dieser Stelle gar kein
Uebergreifen der Darstellung in die or. obliqua findet.
Daß nun die Quelle des Herakleides wirklich Aristoteles
war, wird auch bei diesem Punkte wieder dadurch wahrschein-
lich, daß es Piaton ist, welcher zu Anfang seiner Gesetze (I p.
624 B; eine andere Stelle: I p. 525 C. wird in der Politik II
6 § 22 geradezu citirt!) ebendieselbe Erklärung gebracht hat:
xaö' ' 0|j-r|pov . . . Tou Mtvo) cpoiToüvio; irpoc tyjV toa irarpo?
£xaaTOT£ auvouoiav St' iwatou etou? und gerade diese letz-
tere Redewendung hat bloß noch der Verfasser des „Minos" p.
319 c. 14, ferner Clem. Alex. Strom. I c. 26 § 170 Ddf. und
unser Herakleides überkommen. Piatons einfache Erläuterung
der Glosse svviwpo; durch 8i' svva-ou sto-jc mochte freilich schon
mancher Generation von Grammatisten vor ihm geläufig gewesen
sein. Wie dem auch sei, jedenfalls hat Strabon X 476 § 8
und auch in der durch die Abweichungen des Wortlautes in-
teressanten Parallelstelle XVI 762 § 38 beidemale 8i' dvvsa
SToiv, während sich doch der Gewährsmann Strabons an der
letzteren Stelle für die gegebene Erklärung ausdrücklich auf
Piaton beruft. Nimmt man noch dazu, daß es im Dialoge Mi-
nos c. 1 3 einmal IvvocTip hzi heißt , so ist aus diesem ^inen
Sätzchen des Herakleides doch zum Mindesten wieder das Re-
sultat zu gewinnen, daß er seine Quelle auch in den Nuancen
des Ausdruckes zur Geltung gebracht hat.
Die folgenden Zeilen bei Herakleides, welche noch dem hi-
storischen Theile seiner Vorlage angehören , stützen sich aber-
mals auf allbekannte Citate aus Homer (II. II 648) und Archi-
lochos (Bergk PLG. fr. 133), ohne daß sich durch ihre genauere
Besprechung die Quellenfrage fördern ließe. Denn Aristoteles
freilich berief sich gerne und oft auf Archilochos, wie ein Blick
in den Bergk'schen Apparat lehren kann ; aber wer würde das
Gleiche nicht auch für Ephoros einräumen wollen?
Von den übrigen Excerpten des Herakleides über Kreta
ist der mittlere und durch seine Ausdehnung hervorstechende
Theil der kretischen Jugend gewidmet ; der Schlußtheil : oiai-
Tüiviai — xaXouvxaL beschäftigt sich mit diversen Einrichtungen.
Ich kann nun diese zwei Theile der „kretischen Politie des
Herakleides" in ihrem Verhältnisse zum Geschichtswerke des
Ephoros nicht behandeln, ohne zuvor zu der bekannten Aeuße-
rung des Polybios (VI 45, 46) über Ephoros Stellung zu neh-
men. Polybios rügt es dort an Ephoros, Xenophon, Kallisthenes,
Piaton, daß sie die kretische Politie der spartanischen für un-
gemein ähnlich erklärt hätten (ty)v Kpr^taiaiv (iroXitsiav) . . .
6}xoiav slvai cpaat xal tyjv auxYjV x'q AaxsSaijxoviojv), während sie
doch nach seiner (des Polybios) Meinung gerade in hochwich-
tigen Punkten einander entgegengesetzt seien. Uns interessirt
ijx diesem Zusammenhange besonders der Schluß dieser poly-
Aristoteles' und Herakleides' lakonische u. kretische Politien. 99
bianischen Abhandlung, wo Ephoros als derjenige Schriftsteller
hervorgehoben wird, welcher in der Identifizirung der beidersei-
tigen Zustände am Weitesten gegangen sei : 6 o' '^Ecpopo?, /«Jp'-?
Tuiv övoiLocrcov, xai xaT; Xilsji 7Ä'/^r(z<xi toi? aüiaT;. u^r^p sxa-
T£pa; TTOioüfxsvo; t?^; ttoXit£17.; £;Y]YYjaiv, cüot' si ti? (jlyj toT; xo-
pioic 6v6{xaai 7rpop3;^oi, xaxa [XTjosva TpoTiov av 6üvaoi>ai ÖLaYvuivai
irspl oiroTspct; ttoisTtoci ttjV Bitjyt^olv.
Dieser Passus nun hat, wie ich glaube, zu unrichtigen Vor-
stellungen über die Haltung des Ephoros in seinem Berichte
über Sparta und Kreta geführt. So sagt Trieber (Forsch. S 69) :
„Strabon (X 482 ff.) gibt eine bloße Uebersicht der kretischen
Verfassung , die Ephoros nach des Polybios Bemerkung für so
gleichlautend mit der spartanischen hält, daß er es nicht der
Mühe werth gehalten hat, diese (die spartanische) besonders dar-
zulegen. Er (Ephoros) begnügt sich, so weit man aus Strabon
ersehen kann, mit dem Hervorheben einiger Abweichungen, die
zwischen beiden Statt hatten und mit der Widerlegung der
Gegner".
Und ähnlich sagt Oncken (Staatsl. H 401): „Aus der oft
benutzten Stelle des Polybios (VI 45. 46) ergibt sich, daß
Ephoros diesem Staate (Sparta) eine besondere Darstellung gar
nicht gewidmet, daß er ihn nur im Zusammenhange mit dem
kretischen flüchtig berührt und dabei mit diesem in einer Weise
zusammengeworfen hat , die bei Polybios wahrhafte Entrüstung
erregt". Vgl. auch Staatsl. H S. 364.
Ich stelle diesen Behauptungen Folgendes entgegen. Au-
genscheinlich ist wieder einmal der Gebrauch von sxarEpoc an
einem Mißverständnisse Schuld gewesen. ' F^xa-spoc; heüH „jeder
von beiden apart für sich". Hiefür berufe ich mich auf Thuk.
VI 62: aTp7.T-/jY^^^ — ^^^ l^^P'O TroiTjoavrsc; tou otpaTsufxaTo? xai
Xaymy ixaxspo? — STrXsov, wo es klar ist, daß beide Feldherren
absegelten und zwar selbständig ; ferner auf Thuk. VII 70 :
2r/avoc xolI ' A^(6.\}rj.^jyoc xspac s/atspo? tou TravTO? £)(a)v. Ebenso
sagt aber auch Polybios IH 107, 13 Schweigh. : tou; 7];j.ia£i?
Toiv aujitxa/ojv xctl Ta ouo aTp7.To'7r£oa Sovt£; £X7.T£po) tüjv UT:a-
Ta)v und er meint, daß jeder von beiden Consulen die Hälfte
der auxilia und je 2 Legionen erhält. Und wenn Polyb. III
72, 13 sagt: tou; itztzzIc, Icp' £xaT£pov \}zU t6 xlpac, so wird
die Reiterei auf beide Flügel vertheilt.
An der oben angeführten Stelle (VI 46) sagt also Polybios
ausdrücklich, daß Ephoros für die spartanische und die kretische
Politie zwei gesonderte Darstellungen gab : UTrap axocTspa; ttolou-
}X£vo; xr^c, ttoXitoIOc; i^r^^(r^JV^. Aber Polybios fand bei einer Ver-
gleichung derselben zu seinem Mißvergnügen heraus, daß Ephoros
beidemale so zu sagen dasselbe geschrieben habe und daß man
bei der Lecture dieser zwei Politien, wenn man nicht ohne-
hin gewußt hätte, von welcher Politie er gerade
100 C. V. Holzinger,
sprach, dies höchstens an den 6vo[xaTa hätte be-
merken können, nicht aber an der Darstellung
der (nach Polybios) doch so sehr verschiedenen Ein-
richtungen. Dies ist meines Erachtens die richtige Para-
phrase für das: xaia {ir^Ssva xpoirov xtX.
Was sind nun diese övo^Aata, welche Polybios selbst als
xupia övofxaxa näher bezeichnet ? Es sind die in beiden Politien
verschiedenartigen Idiotismen und termini technici , mittelst de-
ren die von Ephoros im Ganzen als gleichwerthig und mit ähn-
lichen Worten dargestellten Magistrate und Institute bezeichnet
werden. Strabon (X 481 § 18) hat hiefür den Ausdruck ir^oi-
vu|jLiat. Also sprach Ephoros in der Darstellung Spartas u. A.
von Ephoren, Phiditien, Buen (ßouai, Hesych.), bei der Darstel-
lung Kretas von Kosmen, Andreien, Agelen; aber was er beide-
male unter diesen Schlagwörtern darstellte, war beidemale das-
selbe oder, wie wir jetzt genauer sagen müssen, fast dasselbe
und zwar oft in ebendieselben Worte gekleidet. Für die hier
beanspruchte Bedeutung von xupia övojxata citire ich Aristot.
Poet. c. 21 : t6 oi'yuvov KuTipioi; jilv xuptov (sc. ovoixa), TiIxTv 8s
YXüiTTa. Polybios meint also tÄ irap' s/ocTspotc xupiot. — Daß
Polybios mit seinem Tadel allzu hitzig ins Zeug ging und daß
Ephoros keineswegs eine unbedingte Gleichstellung beider Ver-
fassungen verbrochen hat, darauf hat schon Wachsmuth (G. g.
Anz. 1870 S. 1815) mit Benutzung von Strab. X 481 -Jjxptßüj-
X£vat — öAiytopr^aai gebührend aufmerksam gemacht.
Es ist nun freilich schon an und für sich wahrscheinlich,
daß Ephoros über Sparta in gesondertem Berichte handelte.
Allein da dies in Abrede gestellt wurde, muß ich meine aus
Polybios gezogene Anschauung, um mich später auf sie stützen
zu können, zunächst an einzelnen Partien Strabons bewahrheiten,
welche notorisch aus Ephoros herstammen.
Primo loco setze ich dasjenige an, was E. Meyer (Rh. Mus.
41, 566) offenbar von derselben Interpretation der Polybiosstelle
ausgehend über diesen Gegenstand beigebracht hat. E. Meyer
zeigt, daß dasjenige, was Strab. X 480 § 16 über ü[xovoia und
dvBpsia als Schutzmittel der IXsu&spia aus Ephoros' Berichte
über Kreta excerpirt, dem Inhalte nach und gelegentlich auch
im Wortlaute identisch ist mit demjenigen, was Diod. VIE 14, 3
aus Ephoros' Berichte über Sparta excerpirt. Durch die Ein-
beziehung der Nachrichten des Diodoros über Sparta in die
Vergleichung der Excerpte erhält also die oben dargelegte Auf-
fassung einen hohen Grad von Sicherheit.
Nun haben wir aber aus dem Ephorosexcerpte Strabons (X
480 — 484) noch folgende Einzelheiten zu berücksichtigen. Un-
sere Auffassung der 6vd[iaTa bei Polyb. VI 46 erhält eine Stütze
an Strab. X 480 § 16: övofiaCojxsva? aysXa? und an X
482 § 18 : Tou; icpc^pou? la aura loT? iv Kpr^TiQ xoapi? oioi-
Aristoteles' und Herakleides' lakonisclie u. kretische Politien. 101
xouvxa; eTspcüc «jvojxaoOai. Hier ist es klar , daß ich in
meiner obigen Exemplification offizielle Ausdrücke, wie Icpopoi,
xda|xoi u. dgl. als die einander in beiden Politien entsprechenden
ovofjLata mit Recht bezeichnet habe. Somit wäre es unrichtig
unter den ovoaata des Polybios die zwei Namen Sparta und
Kreta zu verstehen, wie man nach dem Wortlaute der poly-
bianischen Aeußeruug vielleicht ebenfalls mit einem gewissen
Scheine des Rechtes annehmen könnte. Wenn aber diese Mög-
lichkeit entfällt, dann wollte Polybios jedenfalls nicht sagen,
daß Ephoros die Berichte über beide Staaten so sehr durchein-
ander gemischt habe , daß man bloß durch die jedesmal beige-
fügte Erklärung des Ephoros, daß er jetzt von Sparta und jetzt
wieder von Kreta spreche, zu einem richtigen Verständnisse sei-
ner verworrenen Darstellung gelangen konnte. Man wird viel-
mehr zugeben , daß , wenn ' Ephoros seinen zwiefachen Stoff in
dieser Weise abwechselnd (etwa wie O. Müller in den ^^Doriern")
behandelt hätte, bei der pünktlichen Anwendung der Ortsbe-
zeichnungen Sparta und Kreta eine Verwechslung nicht hätte
entstehen können. Und so gelange ich auf indirectem Wege
zu demselben Schlüsse, den ich schon früher gezogen habe, daß
nämlich Ephoros nicht so , wie Trieber behauptet , die spar-
tanische Verfassung bloß mit der kretischen gemischt behandelt
und sich damit begnügt habe, einige Abweichungen beider Po-
litien darzulegen, weil ja dann die beständige Einführung der
6vo|xaTa Sparta und Kreta nöthig gewesen wäre, während Poly-
bios nicht in der Lage war sich im Texte des Ephoros an den
wiederholten Ortsnamen fortwährend zu orientiren. Hätte sich
dem Leser bei einer gemischten Darstellung beider Politien ein
solcher Schlüssel des Verständnisses dargeboten, dann wäre der
Bericht hinreichend übersichtlich gewesen und Polybios hätte
sich gerade dann, wenn die Unterschiede beider Politien in die-
ser Weise durch Ephoros systematisch berücksichtigt worden
wären , nicht in der Art über ihn äußern können , wie er es
VI 46 gethan hat.
Man wird mir vielleicht einwenden, daß sich ja eben bei
Strab. X 482 § 18 eine solche ephoreische Gegenüberstellung
von £K(uvo{jLiai vorfinde, innerhalb deren bald sv KpYjTTf], bald
wieder Trapa 8s toI? ^icapTiaTaic angewendet wird. Gerade auf
diese Stelle aber stütze ich mich für meine Anschauung. An
dieser Stelle führt Ephoros nur einen Beweis für das höhere
Alter der kretischen Verfassung gegenüber der spartanischen.
Wir haben also hier nur eine Episode der Darstellung des
Ephoros vor uns, nicht aber ist diese Stelle die ausführliche
Darlegung der Politien selbst , welche Ephoros , wie man sieht,
genügend zu unterscheiden und die Unterschiede auch stilistisch
klar zu machen verstand. Was ihm fehlte, war offenbar nur
102 C. V. Holzin g er,
die Objectivität, indem er die kretische Politie auf Kosten der
lakonischen bevorzugte.
Die Richtigkeit der zuletzt vorgetragenen Bemerkungen
glaube ich am Texte Strabons bis zur Evidenz nachweisen zu
können. Der einheitlichen Darlegung der kretischen Politie des
Ephoros hat Strabon dasjenige entnommen, was er X 480 § 16
und 482—484 §§ 20—22 init. mittheilt. Es sind dies 26 + 69
= 95 Zeilen der Teubnerausgabe. Diese beiden Abschnitte
sind mit je einer Bemerkung darüber eingeleitet , daß sie sich
auf Kreta beziehen. Diese beiden einleitenden Bemerkungen
rühren von Strabon selbst her und sind nicht aus Ephoros ent-
lehnt. In beiden kommt die Ortsbezeichnung Kreta in Folge
dessen vor. Aber in den ganzen 95 Zeilen des Berichtes selbst
kommt das Wort Kreta oder Kpr^Tsc oder Kpr^Tixa nicht mehr
vor. Hieraus ist zu erkennen , daß Ephoros seinen Stoff nicht
in Parallelismen zwischen Kreta und Sparta auflöste. Wo er
dies episodenhaft eines besonderen (polemischen) Zweckes wegen
thut, nämlich bei Strab. X 481—482 §§ 17—18, da finden sich
die Bezeichnungen für „Kretisches" und „Spartanisches" sech-
zehnmal angewendet und zwar innerhalb 50 Zeilen. Wirft man
von hier einen Blick auf die im einheitlichen und dogmatischen
Vortrage abgefaßte athenische Politie des Aristoteles , so wird
man finden , daß in diesem ganzen Werke die Namen 'A&?|Vai
und A(>r|VaToi nicht öfter vorkommen, als die Namen Sparta und
Kreta in jenen 50 Zeilen des Ephoros. Man wird also zugeben
müssen, daß es sich bei derartigen Beobachtungen nicht um Zu-
fälligkeiten , sondern um ganz leicht erklärliche und in der
Sache selbst begründete stilistische Verhältnisse handelt. Den
Namen Kreta mußte Ephoros nur einmal im Beginne des fort-
laufenden Berichtes über die dortigen Einrichtungen setzen ; im
Uebrigen durfte er sich der pronomina bedienen.
Ich sehe mich wegen des zu erwartenden Widerspruches
auch noch zu einer zweiten manchem Leser selbstverständlichen
Bemerkung genöthigt. Ephoros hat über Kreta weitaus mehr
geschrieben, als wir jetzt bei Strabon aus ihm excerpirt finden.
Wenn also Strab. X 480 § 16 sagt: xf^c 5s TroXitsiac r^c ^'Ecpo-
poc aviypa^s Ta y.upitoraTa £':Tiopa}jL£Tv aKO}(pu)VTü); av s/ot, so
ist dies wörtlich zu nehmen. Strabon hat nur die xopLcütaxa
aus einer förmlichen TToAirsioc mitgetheilt. Und ebenso wörtlich
ist X 482 § 20 aufzufassen; täv Kpr^xr/oiv xa xupitoxaxa xuiv
xai)' sxaaxa xoiauxa sipr^xs ('^Ecpopoc). Wenn man dies zugibt,
daß solche Betheuerungen Strabons nicht etwa bloß eine Finte
gegenüber harmlosen Lesern bedeuten, als wollte er hiemit vor-
geben, daß er noch viel Mehreres und Gründlicheres aus Epho-
ros hätte abschreiben können, während er ihn doch vollständig
auszog, dann muß man auch zugeben, daß der Satz Strabons
X 484 § 22 , mit dem er seine Darstellung Kretas abschließt,
Aristoteles' und Herakleides' lakonisclie u. kretische Politien. 103'
ebenfalls Strabons eigene und zwar bona fide niedergelegte Mei-
nung enthält : a^iav o' avaypacpr^c xfjV täv Kpr^tüiv iroXiisiav
Ich hebe dies nicht so sehr wegen des Ausdruckes iStoTr^xa
hervor — obwohl er ja merkwürdig genug ist und deutlich
zeigt, daß Polybios VI 46 übertrieben haben muß — , sondern
nur zu dem Zwecke, um auf die Stelle VIII 365 § 5 einen
Rückschluß zu ziehen. Hier sagt Strabon : irspl 62 Tr^;, Aaxo)-
vwv TToXiTSiot; y.ai tcuv Y3V0|jl£Vu)V Trap' auToT; jisxaßoXoiv Ta [isv
TToXXa T.c(.^^lr^ ti; av Sia t6 -j'vwoijjlov, tiväv 6' a^iov loo)? [ivr^-
ai>r^vai und da dies nun unmittelbar im Zusammenhange mit
einer aus Ephoros (in indirecter Rede) gezogenen Stelle gesagt
wird, so ist es sehr wichtig zu wissen , ob schon Ephoros die-
ses TrapsiY] av tu oia to yvwpiijLOV geschrieben und demgemäß
seinen Bericht über Sparta gekürzt hatte , oder nicht. Ich
schließe aus den vorhin angeführten Stellen, daß diese redactio-
nelle Bemerkung bloß dem Strabon angehört und nicht aus
Ephoros herübergenommen ist. Deutlich zeigt sie dann aber,
daß bei Ephoros ein ausführlicher und abgegrenzter Bericht über
Sparta vorhanden war und daß ihn Strabon aus freien Stücken
überschlug, jedenfalls weil bis zu seiner Zeit der Stoff einer
Aaxü)Vü)V K0X1TS17. unzählige Bearbeitungen gefunden hatte und
allen seinen Lesern bekannt sein mußte. Hiemit wären wir also
auf einem dritten Wege zu ebendemselben Ziele gelangt.
Durch diese einleitenden Bemerkungen glaube ich nunmehr
das Substrat gewonnen zu haben, um den zweiten und dritten
Abschnitt der „kretischen Politie des Herakleides" mit dem ge-
wünschten Erfolge behandeln zu können.
Zunächst dürfte es jetzt auffällig erscheinen, daß der zweite
Abschnitt bei Herakleides mit den Worten beginnt: 01 TzaXoz^
Ol SV KpTjTifj und der dritte Abschnitt mit SiaiTcovrai Ss Kpr^TS?
7ravT£; und daß es in der letzten Zeile nochmals heißt : sv Kp-rj'q].
Hier haben wir es also mit den Resten eines Autors zu thun,
dessen Gedanken fortwährend mit dem Vergleiche zwischen kre-
tischen Einrichtungen und denen eines anderen Gemeinwesens
erfüllt sind. Und die Grundlage dieses Vergleiches bilden, wie
man sofort bemerkt, die spartanischen Einrichtungen, welchen
die der Kreter entgegengesetzt werden.
Besonders scharf tritt dieser Standpunkt im dritten Ab-
schnitte hervor. Zuerst wird die Sitte der Kreter aufgeführt,
die Mahlzeiten sitzend einzunehmen, während dies in Sparta nur
in der ältesten Zeit üblich gewesen war und man in diesem
Staate späterhin liegend und den Ellenbogen auf Holz stützend
aß. Erst in den Zeiten rapiden Verfalles wurde diese Unbe-
quemlichkeit durch kostbare Kissen gemildert. Sodann hebt
Herakleides die ehrenvolle Behandlung der Fremden in Kreta
hervor. Sie werden nicht nur den öffentlichen Mahlzeiten bei-
104, C. V. Holzinger,
gezogen, sondern man bedient sie sogar zuerst. „Und über-
haupt", fährt Herakleides fort, „ist man in Kreta gegen Fremde
von der höchsten Liebenswürdigkeit". In Sparta hingegen be-
handelte man die Fremden mit unverholenem Mißtrauen und ge-
legentlich erließen die Ephoren eine Xenelasie und jagten sie
alle insgesammt davon. Auch daß bei der Darstellung der An-
dreien ein besonderer ap)^ü)v sc. täv dvSpsiwv und die ihm ge-
bührende Tetramoirie erwähnt wird , hat seine Beziehung auf
die entgegenstehenden Sitten der Spartaner. Bei ihren Phiditien
waren alle Bürger gleich ; nur die Könige wurden durch Di-
moirie geehrt. Eine Tetramoirie gab es nicht. Die ganze Dar-
stellung also erhält selbst heute noch in dem dürftigen Excerpte
des Herakleides ihren Zusammenhang dadurch, daß sie uns fort-
während den spartanischen Kosmos als Gegenbild ins Gedächtnis
ruft. Es ist nicht möglich diese Art der Behandlung gerade
demjenigen Autor zuzuschreiben, von dem wir bei Polybios le-
sen, daß er beflissen war, die Unterschiede zwischen kretischen
und spartanischen Einrichtungen zu verwischen. Auf Ephoros
also als Quelle des Herakleides führt auch dieses Indicium nicht,
wohl aber weist es uns deutlich auf Aristoteles hin.
Aristoteles ist es , dessen comparative Methode auf politi-
schem und socialem Gebiete aus den der kretischen Verfassung
in der Politik gewidmeten Abschnitten unab weislich hervortritt.
Jm 10. Capitel des IT. Buches seiner Politik begegnen uns die
Ortsbezeichnungen für Kreta und Sparta zweiundzwanzigmal
und der Gedanke, daß es die Mühe lohne aufzusuchen, welche
Analogien und welche Dijßferenzen diese zwei merkwürdigen
staatlichen Gebilde aufweisen , beherrscht den Stagiriten voll-
kommen. Aber auch in dem 9. Capitel, in welchem Sparta be-
handelt wird, läßt es sich der Philosoph nicht nehmen, Seiten-
blicke auf Kreta und auch auf die Verhältnisse anderer Volks-
stämme zu werfen. Und dies läßt sich im Allgemeinen von der
ganzen Politik des Aristoteles sagen. In einem gewissen Maße
nun hat Aristoteles diese comparative Methode auch in der kre-
tischen und spartanischen Politie festgehalten. Hat er auch
beide Staaten von einander getrennt behandelt und beide einge-
hender als in der Politik und mehr vom Standpunkte des An-
tiquars als des Philosophen besprochen, so konnte er von einer
Verbindung derselben zu einem Paare doch nicht ablassen, nach-
dem er es einmal als leitenden Gesichtspunkt hervorgehoben
hatte, daß sie „einander nahestehen und von allen anderen be-
trächtlich abweichen" ; dXXrjXaic xe oüvs^yü? ttcoc sioi xal täv
aXXcüv 7ro>;ü Siacpspouoiv : Pol. II 8 (11 Bkk.) p. 1272 b § 1.
Sus. S. 242. — Darum wird man mir auch nicht die atheni-
sche Politie entgegenhalten dürfen , insoferne die comparative
Methode in ihr keinerlei Verwendung findet. Mit Kreta und
Sparta hat es eben eine eigene Bewandnis, die es begreiflich
Aristoteles' und Herakleides' lakonische u. kretische Politien. 105
macht; daß sie in dem Politiencorpus des Aristoteles zwei von
einander getrennte Nummern darstellten und doch als Gegen-
stücke zu einander und in reichlicher Bezugnahme auf einander
gearbeitet waren.
Und nun wird man mir gestatten, auch noch auf das xa-
OoXoi) 03 in dem dritten Abschnitte des Herakleides hinzuweisen.
Nicht nur gehört xa[}oXoo überhaupt zu den Lieblingswörtern
des Aristoteles, sondern speciell die Wendung : y.a\}6Xou 0£ im
Sinne von : xaÖdXo'j ok sittsTv ist echt aristotelisch und von ihm
zwar nicht erfunden , aber doch eigentlich erst eingebürgert
worden.
Ich habe jetzt das letzte Bruchstück der ^^kretischen Po-
litie des Herakleid es ^"^ behandelt, von welchem Oncken (Staats! H
407) besagt, daß es „Angaben von nicht näher bestimmbarer
Herkunft" enthalte und glaube gezeigt zu haben , daß uns He-
rakleides in diesem Bruchstücke als treuer Excerptor des Ari-
stoteles deutlich entgegentritt.
Ich gehe nun zu den Schlußbemerkungen des mittleren
Abschnittes über, bezüglich deren Oncken sagt, ,,daß Heraklei-
des, auch wenn er Thatsachen aus Ephoros entlehnt, diesem sein
Urtheil gleichwohl nicht dienstbar macht". Es sind dies die
zwei Absätze , welche von dem litterarischen Unter-
richte und dem Knabenraube handeln.
Ephoros (Strab. X 482 § 20 und 483 § 21) gibt über
beide Punkte reichlichere Auskunft, als gegenwärtig Herakleides.
Die Erziehung der kretischen Jugend erscheint bei Ephoros, wie
Oncken selbst an die Hand gibt, als eine harmonische Ausbil-
dung. Die Jugend lernt nicht bloß Lesen , sondern sie lernt
auch Singen und offenbar auch eine Instrumentalbegleitung:
Tzaihac, YpGtjXjjiaTa is xai tolc, ex tcüv ^oihü^ t^oa; xai xtva eiht]
TYiC, {iouaixr|C. Da Ephoros vorher (Strab. 482 § 19) den Tha-
ies (= Thaletas) als ixsXottoio; dvTjp xoci vojao^stixo? bezeichnet
hatte, so werden wohl viele von diesen der Jugend eingeprägten
(jjoai von Thaletas hergerührt haben und religiösen, protrepti-
schen und wohl auch kriegerischen Inhaltes gewesen sein; vgl.
Strab. X 480 § 16: xolc, puöjioT? Kpr|TtxoT? )(pr^o^ai xaia xac,
cjjoa? auvTovojxaToi? ouaiv, ouc %aXr^xa avsupsTv, w xai rohe, Tiaia-
vac xctl xac, alXac, £m}(a)piou; i^oac, dvaiiOiaai xal iroXXd tcüv
vo[xi{X(üV und X 481 § 18. — Außerdem ist aus X 480 § 16
auch noch ersichtlich, daß die Jugend kriegerische Tänze übt:
doxsTv 0£ xal To^ixfj xai IvottXi«) op•/r^a^l . . . wois \irßh XYiv
TraiStav afxoipov slvai luiv Trpo? irdXsfxov }(pr^ai[j.a)V.
Gegenüber dem Allen steht bei Herakleides nur das Sätz-
chen: Ypd[X}i-aTa 6s [xovov iraiSoüovTai xal laura jxsxpio)? und
darum also meint Oncken, daß Herakleides zwar die Thatsache,
daß die Knaben Lesen lernten, aus Ephoros entlehnt, sie aber
in seiner Darstellung in ein ungünstiges Licht gerückt habe.
106 C. V. Holzinger,
Zu diesem Mißverständnisse hat wohl [xovov die Veranlas-
sung gegeben. Welches der Gegensatz war, um dessen willen
die Quelle des Herakleides jenes {jl^Jvov enthielt, darf man aus
der nächsten Umgebung des Satzes bei Herakleides und auch
aus dem Berichte des Ephoros nicht erkennen wollen, weil man
ja hiebei einerseits die Vollständigkeit des Textes des Hera-
kleides, andererseits seine Abhängigkeit von Ephoros schon vor-
aussetzt, die doch erst bewiesen werden müßte. Die Quelle des
Herakleides hat die musikalischen Uebungen der kretischen Ju-
gend sicherlich ebenso gut gekannt als Ephoros und hat ein ge-
wisses Maß derselben wohl nicht in Zweifel gezogen oder gar
in Abrede gestellt. Noch weniger aber hat dies Herakleides
selbst gethan, da von ihm bewiesen ist, daß er kein eigenes Ur-
theil in seinem Text einmischt , sondern nur fremdes excerpirt.
Die Quelle, die er ausschrieb, beschäftigte sich an dieser Stelle
nur mit der litterarischen Bildung der Jugend. Auf diesem
Gebiete aber bot die Leistung der athenischen Jugend den nächst-
liegenden Maßstab für den in Athen schreibenden Autor dar.
Während die athenische Jugend der besseren Stände eine mehr-
jährige litterarische Praxis durchmachte und wenigstens geläufig
las und schrieb (man vergleiche das Geständnis des dAXaviOacü-
Xr^c, bei Aristoph. Equ. 184!), lernte der junge Kreter nur ge-
rade das elementarste Buchstabiren. Aber dieses wenigstens
mußte er lernen. Sofort fühlen wir auch hier wieder die ge-
gen Sparta gerichtete Spitze der Bemerkung. Denn in Sparta
gehörte nicht einmal das: Ypoctiixara ijlovov {xavi}av£tv zur vorge-
schriebenen Agoge , außer vielleicht für Thronfolger , die ihren
separaten Lehrkurs durchmachten. Die Uebrigen lernten nur
privatim und gelegentlich Lesen und Schreiben, wenn sie es
überhaupt lernten; vgl. Aristot. Pol. V (VHI Bkk.) 3 § 5 p.
1338 , wo die Stelle y.al twv oLvotY^aitov dTraioayaiYYjTouc von
Grote (I S. 683) und Susemihl (Anm. 1011 z. Pol.) mit Recht
auf die Spartaner bezogen wird. Hiezu gehört noch Isokr. Pa-
nath. p. 276 §209: ToaouTov d7roX£X£i[i{i£Voi zr^c, v.Qlvr^c, Traioeia;
. . wa-' ouos Yp7.}x[xaTa [xavöavouatv, wobei der Rhetor
auf diejenigen Spartaner, die privatim Lesen und Schreiben
lernten , keine Rücksicht nahm. Auch Xen. r. Lac. II 1 setzt
der athenischen Erziehung, welche auf die Erlernung der ypatx-
[la-a in weiten Schichten der Bevölkerung Bedacht nimmt, die
lykurgische entgegen, ohne dabei zu berichten, daß auch nur
die YpdtfifxaTa in Sparta zur offiziellen Bildung der ojjloioi ge-
hörten. Und im Dialoge Hippias maj. 285 C heißt es hiermit
übereinstimmend : ouo' dpi&jxsTv £X£iva)V *(£, cb? iizo^ eittelv, ttoX-
Xol iTTiaravTai. Man vergleiche ferner Stallbaum zu Plat. Prot.
342 B, Plut. Lyk. 16 : Ypa{x[jLa-a \ih ouv £V£xa Tr^c, XP^^a; Ijxav-
-O-avov und hiezu Schömann Alterth. I S. 268, der selbst zugibt,
daß die Spartaner nicht „vorschriftsmäßig Lesen und Schreiben
Aristoteles' und Herakleides' lakonische u. kretische Politien. 107
lernten" und doch gegen Grote's eingehende Abhandlung über
diesen Gegenstand Stellung nimmt. Daß aber Einzelne auch
in Sparta Lesen und Schreiben lernten , wenn sie es brauchen
zu können glaubten, hat auch Grote (Gesch. I 687, 696 — 697)
zugegeben. Vgl. 0. Müller Dor. II 315. An Onckens Sentenz
über das Ypau|i7.':7. jjlovov bei Herakleides finde ich daher nur
das Eine richtig, daß bei Herakleides eine andere Aufifassung
über diesen Gegenstand vorliegt , als bei Ephoros ; aber dies
führt dann doch zu dem Schlüsse, daß Herakleides nicht von
Ephoros abhängt, nicht aber zu Onckens Conclusion , daß He-
rakleides die „Thatsache" zwar von Ephoros entlehnte, sie aber
anders darstellte. Und warum hätte auch die Thatsache , daß
die kretischen Knaben Buchstabiren lernten, gerade aus Ephoros
geschöpft werden müssen ?
Zu demselben Resultate gelange ich bei dem Abschnitte
über den Knabenraub. Auch hier hat Herakleides eine andere
Auffassung von der Sache, als Ephoros, was Oncken abermals
richtig hervorhebt. Ephoros nämlich spricht von der Knaben-
liebe als von einer auf Kreta durch das Gesetz geheiligten Sitte
(Strab X 483 § 21: vojiijj.ov), an welcher keinen Antheil zu
haben für ehrenrührig gelte: aia^^pov spaaraiv jjltj to'/JIv. iyouai
03 Titiac o[ TrapaaraöivTsc xtX/ Strab. X 484 § 21. — 'Bei
Herakleides aber heißt es bloß : xal oux aia^pov Trap' auioTc
TouTo. Hiebei wird es schon durch den vorhergehenden Aus-
druck : TTpo; Tou? appsva; ipu^zvAaic, oixiAiai? soixaai Tipwiov xs-
/pTJoi^aL (oi Kpr^Tsc) klar, daß Herakleides ganz unumwunden
von einem sexuellen Verhältnisse spricht, während gerade dies
bei Ephoros (Strab. X 483 § 21) vermieden wird. Unbegreif-
lich wäre es also, daß diese Stelle als Zeugnis dafür gelten
könnte, wie Oncken (Staatsl. II 407) meint, daß Herakleides
„Thatsachen aus Ephoros entlehnt", diesem aber „sein Urtheil
gleichwohl nicht dienstbar macht^.
Hier haben wir vielmehr einen Beweis für die Richtigkeit
der Klage des Polybios (VI 45 , 46) , daß eine kretische Insti-
tution mehr oder weniger so erzählt wird , daß die Darstellung
zu der analogen spartanischen Einrichtung paßt, mit Ausnahme
der övoti-oLTct. Das Meiste von demjenigen , was Ephoros über
das zwischen dem cpiXriTcop und dem xXctvo; obwaltende Ver-
hältnis berichtet, könnte schließlich auch als von dem spartani-
schen siaTcVYjXocc und aita; erzählt erscheinen. Einige Aeußer-
lichkeiten des Verhältnisses würden allerdings nicht stimmen ;
aber gerade der wesentliche Unterschied zwischen kretischer und
lakonischer Knabenliebe wird verschleiert. Den Hauptzug der
letzteren gibt Plut. instit. Lac. 7 mit den Worten : epav twv
TT^v ^u)(Tjv oTcouSaicov TraiSüJV IcpeTxo * xo 6s TrXr^oiaCsiv aia/pov
vsvofiioTo, WC, Tou atüfxaTo; sptovia?, aXX' o'j t^c ^^X^i^' ^ ^^ ^T"
xXr^i^sl; (b; Itt' alr/ßy-Q TtXr^aiaJtüv atitio; 8ia ßiou r^v. Seiner
108 C. V. Holzinger,
kretischen Darstellung einen solchen Satz beizufügen, hat Epho-
ros wohlweislich unterlassen, weil er der Wahrheit, die er of-
fenbar kannte, doch nicht geradezu ins Gesicht schlagen wollte.
Aber sein Bestreben, die kretischen Dinge in einem möglichst
angenehmen Lichte zu zeigen, tritt dennoch deutlich genug her-
vor. Die Bemerkung, daß es sich bei diesem Liebesverhältnisse
nicht um y.aXkoz , sondern um avopeia und xoofiioTr^^ handle,
soll den Gebrauch in seiner ursprünglichen und ehemals nicht
anzuzweifelnden Reinheit ausmalen.
Unvergleichlich objectiver und nüchterner behandelt Aristo-
teles diesen Fall in der Politik, in den von Susemihl (Anm.
368) mit Eecht gegen Onckens Athetese vertheidigten Worten:
II 7 (10 Bkk.) § 5, p. 1272 a, Sus. S. 238. Aristoteles be-
zeichnet mit dem Ausdrucke xr^v irpoc xouc appsvac iroiYjoa; ojjll-
Xiav die ganze Institution als eine in Kreta auf sexuellen Ver-
kehr direct abzielende, wobei er wenigstens für die Anfangs
dieser Sitte nicht einmal im Hechte sein dürfte; des gleichen
Ausdruckes für dieselbe Sache bedient er sich auch: II 6 (9
Bkk.) § 6 p. 1259 b. Sus. S. 220: irpo? tyjv täv dppEVwv 6[xt-
Xiav. Aber mag nun Aristoteles ganz im Rechte sein oder nur
theilweise, sein getreuer Herakleides geht wacker in seinen Fuß-
tapfen einher und sein Excerpt: xalc, os Tipo; zohc, appcvac ojxi-
Xiai; beweist, daß wir nicht nur dem Inhalte nach, sondern so-
gar wieder in der Diction von Wort zu Wort Aristoteles als
die Quelle des Herakleides auch für diesen Abschnitt verant-
wortlich machen müssen.
Eine Bemerkung ist noch über das '^I6iov 8' auioTc lo ircpi
Touc Ipcotac vd}xi[xov bei Ephoros (Strab. X 483 § 21) noth-
wendig, damit man nicht hierin ein Anzeichen parallelisirender
Darstellung bei Ephoros sehe. Das Capitel über die Knaben-
liebe in Kreta ist wegen des Knabenraubes durch das l'Biov her-
vorgehoben, aber nicht bloß gegenüber Sparta, sondern gegen-
über der ganzen übrigen Welt. Und in demselben Sinne fasse
ich den Ausdruck loioTr^xa in dem das ephoreische Excerpt ab-
schließenden Passus Strabons auf. Die Verbindung: tyjv iolo-
Tr^xa xal T7)v oo^av beweist, daß es sich hier bei Strabon darum
handelt, Kreta allen anderen Staaten und nicht bloß Sparta ge-
genüberzustellen. Hiegegen hat allerdings Polybios VI 45 bei
den Worten: tt^«; jjlsv oyj AaxsoaijJLOvioJV TroAiTsia? iStov stvai
cpaoi TipoiTov xtX. eine derartige auf zwei Staaten abgegrenzte
Gegenüberstellung eingeleitet. Dies liegt aber nicht in dem
Worte loiov selbst, sondern nur im Contexte ; vgl. Herod. 1173:
£V 8s TOOE lOiov VcVotjLiy.aai xal ouBafxoTai aXXoLai Ttpo^cpipovrai
dvöpa)7rü>v.
Auf den kleinen Unterschied in der Berichterstattung des
Ephoros und des Herakleides über die dem geraubten Knaben
zukommenden Geschenke, der freilich auch zu Tage liegt, gehe
Aristoleles' und Herakleides' lakonische u. kretische Politien. 109
ich darum nicht ein , weil bei dem fragmentarischen Zustande
des heraklidischen Excerptes ein Beweis für die Provenienz des
Berichtes hierauf nicht gebaut werden dürfte.
Wir gelangen nun zuletzt zu dem schwierigsten Theile des
heraklidischen Textes , welcher von der eigentlichen Agoge in
Kreta handelt. Seine Schwierigkeit liegt für die Zwecke der
Quellenuntersuchung vornehmlich darin, daß der Zusammenhang
dieses Abschnittes des Herakleides bei oberflächlicher Betrach-
tung unverfänglich erscheint, so daß der Zustand seiner Zusam-
mensetzung aus Fragmenten erst nachgewiesen werden muß.
Herakleides gibt zunächst Folgendes an : ot Tralos;; ot sv KpYj-ir]
[xsr' dXXrjXwv Siottrwvrai Iv ifxaTio) -O-ipou? xal )^£i}X(J5voc. a^poi-
Covtai 83 aysAai toutojv. Wer über die Stelle leicht hinweg-
liest, wird glauben, daß mit toutcov auf die vorhergenannten
T.aihzz hingewiesen sei; outo? hätte dann den Werth eines un-
betonten Personalpronomens: er, sie, es. Vielleicht wird man
den Satz : xa&iataai 83 yoci iooponc, xai [icyiotov outoi Suvavroct
oder Aehnliches aus den übrigen Excerpten des Herakleides als
Beweis für diesen seinen Sprachgebrauch anführen wollen. Man
wird aber bei genauer Betrachtung finden, daß dieser schein-
baren Tonlosigkeit des ouro; doch immer eine Gegenüberstel-
lung zu Grunde liegt, welche nur eben im fragmentirten Texte
nicht hervortritt. Wo z. B. Herakleides von den spartanischen
Knaben sagt, daß man „sie" stehlen lehre, sagt er ganz richtig
ibi^oi^ai 03 aÜTOu? vAsirtsiv , nicht aber toutouc. Gälte also
hier die Ageleneintheilung für sämmtliche ttocIosc, ohne daß das
Wort einen speciellen Nebensinn (= A gelasten) hätte, so müßte
man aoraiv erwarten, nicht toutojv. Aus grammatischen Grün-
den also empfiehlt es sich nicht, toütwv einfach auf das voran-
gehende TiaTösc zu beziehen, weil toutojv eine vorhergegangene
Scheidung der Knaben in zwei Gruppen (jüngere und ältere)
voraussetzt. Weder die Quelle des Herakleides, noch auch He-
rakleides selbst trägt die Verantwortung für derartige sprach-
liche Unzukömmlichkeiten des Textes, sondern nur der fragmen-
tarische Zustand des Excerptes ist die Ursache solcher Erschei-
nungen. Es fehlt uns jetzt vor aöpoiCovrat die Notiz, daß man
es in Kreta mit den jüngeren Knaben anders hielt, als mit den
reiferen. Und von diesen letzteren (rouTojv) erfahren wir, daß
man sie in Agelen vereinigte , während die Jüngeren nicht in
Agelen eingetheilt waren.
Hier schließt sich also Herakleides bei der richtigen Auf-
fassung seines Textes an die Notiz des Hesychios an : aizrr(BXo^-
6 fiTjSsT:«) ouvaY3Xa^O[i£voc irai;. 6 [i3/pi Itäv £'3rTaxaio37.a.
Kpr^Ts;. Vgl. die Glosse: ocycXdtcjToo; ' scp-fipou;. Kpr^TSc. Die
Altersgrenze zwischen Knaben und Epheljen also bildete in
Kreta das siebenzehnte Lebensjahr und erst von diesem ab ge-
hörte man einer a'(iXr^ an und zwar auf 10 Jahre; vgl. die
110 C. V. Holzinger,
Glosse SsxdtSpofxo;. — Es liegt kein Grund vor anzunehmen,
daß die Quelle des Herakleides von einer so einfachen und
wichtigen Sache keine Kenntnis besaß. Bei meiner Auflfassung
wird man sich nun nicht mehr darüber zu verwundern brauchen,
daß es bei Herakleides von den ttocTösc zuerst heißt : ixst' olaXt,-
>.a>v oiaiTcüvTai, wo doch auf das jxsi' aXXr^Xwv der ganze Nach-
druck fällt und daß dann von der Ageleneintheilung gesprochen
wird. Bezöge sich beides auf eine und dieselbe Kategorie der
Tialos; , so wäre ihre Zusammengehörigkeit und ihre Gemein-
schaftlichkeit des Lebens zweimal ausgedrückt. Vielmehr bot
die Quelle eine geordnete Stufenfolge : die Knaben bis zum 1 7.
Jahre speisten mit einander. Wir wissen , daß dies im Speise-
lokale ihrer Väter und unter der Aufsicht eines Paidonomen ge-
schah. Diese VcwTspoi -aloEc mußten nicht nur sich selbst, son-
dern auch die Männer bedienen. Schömann (Alterth. I 314)
citirt zwar Ephoros bei Strab. X 483 und Dosiadas und Pyr-
gion bei Athen. IV p. 143, gibt aber dieses eine Detail ver-
kehrt an. — Hingegen die reiferen Knaben, oder die Jüng-
linge, wie wir sie lieber nennen wollen, traten zu a^^iXai zu-
sammen und hatten ihre eigenen Syssitien, bei denen sie nicht
auf dem Fußboden zu hocken brauchten, wie die Knaben.
Eine Lücke also zwischen /siiiaivo; und di}[)oi!Iovrai glaube
ich für Herakleides nachgewiesen zu haben. Es weist aber auch
der erste Satz eine Verunstaltung des ehemaligen Textes auf.
Zwei Bemerkungen, welche die Quelle des Herakleides über die
gemeinsame Speisung der kretischen Knaben und über ihre ein-
fache Kleidung darbot, sind jetzt zu einem Satze zusammenge-
schoben worden. So darf man wohl sagen, weil schon die wört-
liche Uebersetzung dieses heraklidischen Satzes beweist, daß man
keinen einheitlichen Gedanken vor sich hat : „die Knaben in
Kreta speisen mit einander im Mantel Sommers und Winters".
Bei 8iaiTc5vTaL also befindet sich der Abschluß der einen Be-
merkung, welche in der Quelle sicherlich mit reicherem Detail
ausgestaltet war. Und hierauf folgt: 'Evi (denn so muß es
heißen) i[xaTtu) Ospou? xal ;(£1[xüjvoc. Hinzuweisen hat man hie-
bei auf den schon von Koraes beigezogenen Satz aus Hippo-
krates (de aer. aqu. loc. p. 92 Kor.), wo es von den Skythen
heißt: iliro) ~£ ^(psofxsvoi aisl 6[xoiü) £ai>r^Tt t£ tq a-jTsifj xat Oi-
pso? xal )(£i{JL(DVo; und von dem Sv [{xaiLov 5t' Itod^ oder £i;
Tov £VLauTov Sprechen (für Sparta) sowohl Xen. r Lac. H 1, als
auch Plut. Lyk. c. 16. — Das Verbum zu diesem Berichte
des Herakleides über die Kleidung ist im Texte ganz entfallen,
vielleicht weil otairaiv-aL eine allgemeine Erklärung (= degunt,
wie mehrfach in der angef Schrift d. Hippokr.) zuließ.
Die nächsten Bemerkungen bei Herakleides beziehe ich auf
die Jünglinge, welche den Agelen angehören. Dieser Abschnitt
kehrt seine Spitze insoferne gegen Sparta, als dort die Einthei-
Aristoteles' und Herakleides' lakonische u. kretische Politien. 111
lung in Kotten schon die Knaben vom 7. Lebensjahre an be-
trifft. Außerdem heißt es bei Herakleides von den Agelasten :
Toc TToXAd xoi{Xü)VTaL [x£-' äXXr^hi)V , während die spartanischen
Jünglinge ihr gemeinsames Leben nicht unterbrachen , um über
Nacht wieder der Familie anzugehören. Dies fand nicht einmal
bei den verheiratheten jungen Männern bis zum 30. Jahre statt:
Plut. Lyk. c. 15. — Möglich wäre es, daß in Kreta für ver-
heirathete Agelasten die Ausnahme bestand, daß sie nicht jedes-
mal in der Nacht zu ihrer Agele zurückkehren mußten. Es
macht Gilbert (Staatsalterth. II S. 224) auf Grundlage des Stadt-
rechtes von Gortyn (VII 40 ff.) darauf aufmerksam, daß die
dort genannten öpotxstc, welche er mit den Agelasten identifizirt,
die ihnen zukommenden Erbtöchter sofort heirathen mußten,
wenn sie nicht das Recht auf ihre Hand verlieren wollten. Das
heirathsfähige Alter für Mädchen war aber nach demselben
Stadtrechte 12 Jahre. So waren denn die Agelasten in Kreta
vom 17. Jahre an verheirathet und hiezu würde Herakleides,
wie ich meine , vollkommen stimmen , so daß wir seiner Quelle
nicht den Mangel einer Kenntnis vorzuwerfen brauchen, die wir
selbst besitzen. Gilbert seinerseits bringt mit seiner Auffassung
dieses Gegenstandes die Stelle bei Ephoros in Einklang (Strab.
X 482 § 20) : yaixsTv [xlv a[xa iravTS? dvocy^dcCov-aL irap' auToT?
Ol xaid Tov auTov Xpovov sx Tr^c twv iraiocov dYSÄTjc sxxpi&svxcc,
oux suöu? 5' dyov-ai Tiap' iaorou? xac, Ya{XTj&£iaa; iraTSa?, aXX'
lirav yJStj BioiXoTv ixaval wai xd irspl tou; oixouc;. Namentlich
der Schluß dieser Stelle zeigt, daß es sich wirklich um sehr
junge Pärchen handeln muß. Bisher hat man wohl die : £x t^c
Tüjv Traiöojv dys^-/]; £xxpi&£v-£? nur aus dem Grunde für Leute
von 27 Jahren gehalten um der Darstellung des Ephoros nicht
das Merkmal der Verworrenheit aufdrücken zu müssen. Wenn
nun aber , wie es den Anschein hat , Gilbert im Rechte ist , so
ist für die Triftigkeit der Klage des Polybios VI 46 an den
Interpreten des Ephoros ein schöner Beweis geliefert worden.
Ephoros weiß zwar , daß die v£ü)T£poi eigentlich keine Agelen
in Kreta bilden, aber um den Unterschied der Institution gegen-
über der spartanischen Sitte nicht allzuscharf hervorzukehren,
gebraucht er den Ausdruck TiaiOcov d^iXT] , wie Gilbert sagt,
hier „nicht im technischen Sinne", sondern im allgemeinen Sinne
von „Schaar".
Außerdem fällt bei Herakleides nur noch die Angabe auf,
daß sich die Jünglinge bei ihren Feldübungen mit Holzprügeln
(;uXot;) an den Leib gehen, während Ephoros bei Strab. X 483
§ 20 : öl' ottXcov aior^pöiv angibt. Es hilft nichts, diesen Unter-
schied der Berichterstattung durch eine Textänderung oder gar,
wie Schömann (Alterth. I 314) will, dadurch ausgleichen zu wol-
len , daß man den kretischen Jünglingen „bisweilen hölzerne,
bisweilen aber auch eiserne Waffen" (ähnlich schon 0. Müller,
112 C. V. Hol
zinger
Dor. II 313) zuschreibt. Uns handelt es sich hier nicht so-
wohl um das Factum, als um die Berichterstattungen darüber und
diese ließen sich hier nur dadurch vereinbaren , daß man an-
nähme, daß Herakleides plötzlich wieder mit seiner Darstellung
zu den Knaben zurückgekehrt sei , denen er hölzerne Waffen
zuschreibe, während Ephoros von den Jünglingen spricht. Doch
ist, wenn man einmal dasjenige gebilligt hat, was ich oben über
Tourojv angab , kein innerer Anlaß vorhanden , dem Texte des
Herakleides eine derartige Unordnung aufzubürden. Daß in
den nächsten Abschnitten, wo von der litterarischen Erziehung
und von dem Knabenraube gesprochen wird , wieder zur Be-
sprechung der Apagelen zurückgekehrt wird, hat hingegen eine
leicht ersichtliche Veranlassung.
Wollte man mir jedoch meine Erklärung des toütcdv strei-
tig machen , so würde man damit die Quelle des Herakleides
einer argen Unwissenheit anklagen. Denn dann müßte der von
Herakleides excerpirte Autor gemeint haben , daß schon die
Knaben unterhalb des 17. Lebensjahres in Agelen eingetheilt
gewesen seien. Für die von mir unternommene Beweisführung
wäre dies insoferne günstig, als gerade Ephoros (Strab. X 483
§ 20) zwischen den v£ü>~£poi und den '[izi^ouc scharf unterschei-
det und nur von den letzteren sagt: oi Se |Xii!^oo; £?^ xa; ayi-
XoLc, a^oviai. In diesem Falle wäre also wieder ein Beweis dafür
geliefert, daß Herakleides nicht von Ephoros abhängen könne.
Anstatt aber ein so willkommenes Argument aus der Hand
der Gegner zu acceptiren, stelle ich mich vielmehr auf den Stand-
punkt, daß dieser jetzt bei Herakleides aus 9 Zeilen bestehende
Abschnitt allerdings mit der Darstellung der kretischen (kör-
perlichen) Agoge bei Ephoros (Strab. X 483 § 20) mehrfache
Aehnlichkeiten aufweist. Im Wesentlichen geht hier, glaube ich,
die Beschreibung bei Beiden auf dasselbe hinaus. Es handelt
sich also nur darum, was aus diesem Zugeständnisse gefolgert
werden soll. Diejenigen Gelehrten, welche den Herakleides als
Ausschreiber des Ephoros auffassen und die anderen, welche den
Aristoteles selbst als den Abschreiber des Historikers betrachten
und schließlich die vereinzelten Stimmen, welche gar den Epho-
ros für einen Plagiator an Aristoteles' Politie erklären, sie Alle
haben sich durch einige Coincidenzen der Ausdrucks weise in
diesen zwei Stellen irreleiten lassen. Gemeinsam sind beiden
Abschnitten nur: |X£t' aXXTjXcov oiat-ToTvrai (umgestellt bei Epho-
ros), Ospouc xai )^£i[itovoc (umgestellt bei Ephoros), dann die ein-
zelnen Wörter : 'iTaTSsc, ä^(iXr^, döpoi^siv, ao[jL|3aXX£iv, ap/a)V, so-
dann £711 OY)pav ä^ayEiv (umgestellt bei Ephoros). Aber auf so
einfache und fast unumgängliche Ausdrücke, wie diese, mußte
der Inhalt der Erzählung hinführen. So sagt z. B. auch Xen.
r. Lac. II 2 ai>poi^£iv touc TiaTSac, wo er einen ähnlichen Vor-
gang in Sparta schildert und daß er auch ivt tjiotTict) sagt, wurde
Aristoteles' und Herakleides' lakonische u. kretische Politien. 113
schon oben erwähnt; Itzi OYjpav wird man bei ihm ebenfalls fin-
den. Das Charakteristische an der Aehnlichkeit der Darstellung
der Agoge bei Herakleides und bei Ephoros liegt also hier nicht
in dem Zusammenstimmen einzelner seltener Lexeis, sondern in
dem Zusammenfallen mehrerer ganz communer Ausdrücke bei
gleichem Inhalte des Dargestellten. Dies führt aber nicht auf
die Benutzung des Ephoros durch Herakleides hin, da man in
diesem Falle gerade die selteneren Ausdrücke des Ephoros bei
Herakleides wiederfinden müßte. Warum hat Herakleides, wenn
er den Ephoros excerpirte , nicht auch z. B. sv cpaüXoic; rpißw-
vioic. wie Ephoros , sondern gerade svl iixatioj , wie Xenophon
und Plutarchos? Und wie kommt es denn, daß Ephoros im
Folgenden sagt: ypc/.jxaaTa {X7.vi>av£iv, während Herakleides, der
das Offizielle des Unterrichtes hervorheben will, dafür auch den
für die Agoge significanteren Ausdruck iraiOcüovtai hat? Und
wie soll man es sich erklären , daß nicht nur einzelne Aus-
drücke des Ephoros, wie oijir^vov, wofür Herakleides: Yjtxspa;; |"
gibt, vermieden sind, sondern daß ganze Perioden in einen an-
deren Vocabelkreis umgesetzt erscheinen z, B. : Ephoros : aysÄirj
TTpo; a^sAr^v G'Jii[-iaXk=i jjLStd auXou xal Aüpac £i; fJ'-'^X'^i'^ ^"^ poüjtoj
£y/-p£poi)ai 0£ '/.cd ^:\r^^(ac xa? [i£v 8ia yj-ipoc, , ta? 0£ xai 8l'
oirXtüv aior^pttiv, wofür Herakleides Folgendes bietet: iroiouvrat
§£ xal ^CL'/ß^ 7.0.10. vd}xov 7:6; T£ xal ;uXoic xal o~av oujxßaX-
XtüVTai auAouai tivec auxoT? xal 7.ii)api!^o'joi. Während Andere
(wie auch Schneidewin S. 56) die Aehnlichkeit solcher Sätze
nicht genug hervorzuheben wissen, finde ich, daß sie einander
in vielen Hinsichten unähnlich sind und nur eben in einigen
unvermeidlichen Ausdrücken zusammentreff'en. Wir alle würden,
wenn wir unabhängig von einander in griechischer Sprache er-
zählen wollten , daß die kretischen Knaben unter Flöten- und
Kitharaspiel Kämpfe aufführen, uns in ähnlicher Weise im Aus-
drucke begegnen. Wir mül'.ten demnach die sichere Vorstel-
lung, die wir über die Arbeitsweise des Herakleides an der
athenischen Politie gewonnen haben, aufgeben und ihn nicht
mehr als Excerptor, sondern als einen kühnen Paraphrasten be-
trachten , wenn ihm zu seiner kretischen Agoge die Stelle des
Ephoros als Vorlage gedient haben sollte.
Darum verhält sich die Sache denn auch in AVahrheit ganz
anders. Die Darstellung der kretischen Agoge^ hatte offenbar
schon vor Ephoros und Aristoteles, die ziemlich gleichzeitig Ma-
terial sammelten, eine durch mehrfache Wiederholung charakte-
ristischer und unbestrittener Züge im Ganzen stabile Darstellung
erlangt. Sie dürfte sich mit mehrfachen Variationen in meh-
reren Büchern gefunden haben, welche sowohl Ephoros, als auch
Aristoteles lasen. Diese Bücher namhaft machen zu wollen, ist
bei der Umfänglichkeit der Lecture beider Männer in der uns
verlorenen und zum Theile unbekannten Litteratur ein vergeb-
Philologus LH (N. F. VI), 1. 8
114 C. V. Holzinger,
liches Beginnen. Vgl. Schneidew. proleg. p. XLI. Vielleicht
soll man auf die bei Suidas s. v. Xapojv genannten Kpr^nxa
rathen. Mir würde es genügen selbst an lakonische Politien,
wie die des Thibron (Aristot. Pol. IV 13 (VII 14 Bkk.) p. 1333 b
mit Susem. Anm. 219 und 911) zu denken, der vielleicht, um
sein geliebtes Sparta in das richtige Licht zu setzen, auch ge-
legentlich kretische Institutionen herbeizog. Aber soviel ist wohl
sicher, daß ich mit meiner obigen Behauptung nur denselben
Vorgang voraussetze, den man bei der Benutzung der xenophonti-
schen Darstellung der spartanischen Agoge durch andere Schriftstel-
ler nachweisen kann. Nicht bloß in der Historiographie, sondern
auch auf anderen litterarischen Gebieten ist dazumal ein ge-
nauer textlicher Anschluß an Vorgänger üblich gewesen. Viel-
leicht ist es nicht überflüssig auf die Redner hinzuweisen, in
deren Schulen der junge athenische Litterat den Werth der loci
communes kennen lernte. Ich citire aus Schömanns Commentar
zum Isaios p. 385 die Stelle des Porphyrios bei Euseb. praep.
ev. X 3 p. 466: ta irspl ßotadcvwv eipr^jxeva irap' loaio) ev Ttjji
TTSpl Tou Kipwvo; xXr^po'j xal Trapa 'laoxpaTSt sv toj xpaTCaCtTixci)
xeTiat xal uapa Ar^fioa^ivEi h Kji xai' 'Ovrjtopo? s^oüXr^; ^X^"
8ov hl OL T(üv aurojv slpr^Tai. Oder man erinnere sich an
die Gleichung Andok. de myst. 1 = Lys. XIX 2, von welcher
schon Clem. Alex. Strom, VI p. 748 handelt. Daß sich diese
häufigen Parallelstellen bei Rednern durch die Benutzung rhe-
torischer Handbücher erklären , ist bekannt und Niemandem
würde es darum beifallen zu behaupten , daß etwa die Myste-
rienrede und die Rede über das Vermögen des Aristophanes
„auf einer und derselben Quelle beruhen" oder gar directe Be-
nutzung des einen durch den anderen Autor verrathen. Für
Aristoteles und Ephoros aber scheut man sich nicht ein so dra-
stisches Exempel der Compilation ihrer ganzen Darstellung Kre-
tas aus einer einzigen Vorlage zu postuliren und zwar zumeist
nur darum , weil sie bei dem Berichte über die kretische Ju-
gend Wörter wie : Ttalosc, ap/ojv, dilpoi^siv, fJ-a)^''], ou[jL|3aXÄ£iv u.
dgl. gemeinsam haben. Ich dagegen halte daran fest, daß Ari-
stoteles seine kretische Politie so fleißig, wie die übrigen Bände
seines Sammelwerkes , aus der ganzen Litteratur zusammentrug
und daß daher manches Zusammentreffen seiner Fragmente mit
denen des Ephoros im Ganzen nichts anderes beweist, als eine
stellenweise Identität der letzten Q,uellen, nicht aber eine
förmliche Einschiachtung der ephoreischen Universalgeschichte
in die aristotelische Materialiensammlung. Doch wiederhole ich
hiebei die schon vorhin gemachte Bemerkung, daß Aristoteles
seine Sammlungen auch aus dem Werke des Ephoros um ein-
zelne — offenbar seltenere — Notizen stillschweigend be-
reicherte , wie es ja auch feststeht, daß er dieses Werk schon
in seiner Politik polemisch berücksichtigte. Letzteres war selbst-
Aristoteles' und Herakleides' lakonische u. kretische Politien. 115
verständlich auch in den Politien der Fall und auch ein Frag-
ment (519 Rose) der kretischen Politie erhält durch dieses Ver-
hältnis sein richtiges Licht. Dem Aristoteles ist Achilleus der
Erfinder der Pyrrliiche, während Ephoros (Strab. X 480 § 16)
dem Kures das Verdienst zuschreibt, diesen Waffentanz compo-
nirt und ihm auch den Namen gegeben zu haben; vgl. Heitz
zu Aristot. frag. 141 (511) Didot.
Die „lakonische und kretische Politie des Herakleides" aber
steht zu den gleichnamigen Schriften des Aristoteles in keinem
anderen Verhältnisse , als die heraklidischen Fragmente über
Athen zu der wiederaufgefundenen athenischen Politie. Ilie-
durch wäre also ein bedeutender Zuwachs an aristotelischen
Fragmenten aus den zwei genannten Politien ge-
wonnen. Nun wird es aber gestattet sein, von dieser gesicherten
Grundlage aus auch den übrigen Bestand an heraklidischen
Fragmenten in den Kreis der Betrachtung zu ziehen. Es hat
bereits Sclmeidewin in seiner Ausgabe des Herakleides den Be-
weis dafür angetreten , daß in sämmtlichen Fragmenten des
Herakleides nichts vorkommt, was zu irgend einem Berichte des
Aristoteles über den gleichen Gegenstand im Widerspruche
stände (proleg. p. XLVHI). An sehr vielen Stellen aber läßt
sich die Provenienz des heraklidischen Textes aus den Politien
des Aristoteles mit derselben Sicherheit belegen, welche bei dem
Vergleiche der drei umfangreichsten heraklidischen Excerpte mit
den Politien des Aristoteles zu Tage trat. Ist es nun Schneide-
win mit den von ihm zusammengetragenen Beweisen nicht ge-
lungen, seiner Ansicht eine mehr als vereinzelte Anerkennung
zu verschaffen, so wird, hoffe ich, jetzt nach der Fundirung der
Quellenuntersuchung auf die athenische Politie wohl kein Zwei-
fel mehr darüber obwalten können, daß sämmtliche 43
„Politien des Her akleide s" wör tlich e Exe e rpte aus
den Politien des Aristoteles und seiner Nojj-ijxa
ßapßapixa sind, mit Ausschluß irgend welcher an-
deren Quelle. Beispielsweise ein „Inselbuch" (iTcpl VYiowv)
als eine der Quellen dieser Excerpte zu betrachten, wie dies
Schrader (Philol. 44 S. 256) vorschlug, halte ich für völlig
verfehlt. Unter den Neueren hat vielmehr F. Dümmler mit
einer Anmerkung im Rh. Mus. 42 (1887) S. 191 das Richtige
getroffen, wenn er sagt: „bis jetzt berechtigt nichts für diesen
dürren Auszug andere Quellen als das aristotelische Werk an-
zunehmen", wozu ich nur beifüge, daß ich die Sache jetzt erst
nach der Auffindung der athenischen Politie für spruchreif halte.
Dann gewinnen wir aber zu dem dankenswerthen von H. Nis-
sen (Rh. Mus. 47 S. 189 ff.) zusammengestellten Verzeichnisse
von 98 aristotelischen Politientiteln noch folgende neun aus den
heraklidischen Excerpten hinzu: ' A^xopyivojv, 'Ap^iXiaiv, 'Ecp£oio>v,
ösoTiiSüiv (dieser Titel ist zu dem von Nissen gewählten Ge-
8*
116 C. V. Holzinger,
sammttitel Bouütojv zu stellen), 'IxoLpiojv, K£'f7.XX7]vcüV, AsTipsct-
TÜiv, Mivwtüv, Oaaiavaiv. Bei dem Titel Kuilr^pitov hätte das
von Nissen gesetzte Fragezeichen zu entfallen*). Für die Nd-
[xi[j.a ßo(p|3o:pr/a aber , welche Herakleides gleichzeitig mit den
Politien und ohne einen Unterschied zwischen diesen zwei Samm-
lungen zu machen benutzte , gewinnen wir vier neue Titel :
'Ai>a{jtdtv(uv. öpoL'/av, Asuxavtov und MoXottojv, welchen letzteren
Namen C. Müller (FHG II p. 103) zwischen Klammern unter
den Politientiteln (34) führt.
Der vernehmlichste Grund, welcher der Anerkennung des
Schneidewin'schen Resultates in früheren Zeiten im Wege stand:
die Anhäufung merkwürdiger Geschichtchen im heraklidischen
Excerpte, wird gegenwärtig in seiner Haltlosigkeit wohl allge-
mein erkannt sein. Wem es um einen Beweis ad absurdum zu
thun wäre, könnte sich leiclit auch aus der vorliegenden atheni-
schen Politie ein recht merkwürdiges „fragmentirtes Excerpt" k
la Herakleides zusammenstoppeln, falls das des Herakleides selbst
zu diesem Zwecke nicht genügen sollte. In treffenden Worten,
aber mit geringem Erfolge hat Schneidewin vor fast einem hal-
ben Jahrhundert aucli auf diese Lust des Stagiriten „am Fa-
buliren" hingewiesen (proleg. VI. XXIV). Mit der Ansicht,
welche Nissen über den Zweck des Politienwerkes entwickelt,
halte ich diese Eigenthümlichkeit desselben , auch auf das Ele-
ment der Sage und auf Anecdoten in weiterem Umfange Rück-
sicht zu nehmen, nicht für vereinbar (Rh. Mus. 47 S. 195).
Die Absicht, welche Aristoteles bei der Sammlung sei-
nes historisch -politischen Materiales verfolgte, erscheint mir auch
jetzt noch als eine bloß litterarische und gelehrte, befördert frei-
lich durch das lebhafte Interesse, welches der antike Mensch
am Staate nahm. Darum gebe ich denn auch willig zu, daß es
*V Den Titel IleTrapr^&iwv habe ich darum nicht berücksichtigt, weil
dieser Name nur auf einer Conjectur des Camillus Peruscus (Aristot.
frag. p. 370 Rose) beruht, der ^ich vermuthlich auf die alte Bezeich-
nung dieser Insel E'jotvo; stützte. Plinius (n. h. IV 23) gibt diesen
Namen in demselVjen Capitel an, in welchem er sich für den Namen
Zephyria der Insel Melos auf Aristoteles (Politien) beruft. Als Paral-
lele hätten wir demnach den Abschnitt über Samothrake beizuziehen,
wo der ältere Name Aeuxavt'a eij'mologisirt wird : 6id tö XsuxrjV elvai.
Vgl. auch die Abschnitte über Ikaros und Rhodos und Schneidewin
proleg. p V u. XXVIll. Nun klingen aber die wenigen Worte des
in den Mss. titellosen Abschnittes über „Peparethos" : ct'jTTj r^ 'n^aoi
ejoivo? daxi xtX. nicht gerade wie eine etymologische Erklärung; vgl.
den Abschnitt über Kythera. Soll mau sich auf das Gebiet der Con-
jectur wagen, so würde ich 6aaia>v als einen der Politientitel vor-
schlagen, aber nicht bloß wegen des dortigen Weines, sondern darum,
weil der gut instruirte SchoÜast zu Aristoph. Thesm. 600 sagt: xal
iv 0aaw dp/Vj Tt; -/.puTiTexat (Cod. Rav ) , wo man sich unwillkührlich
hinzudenkt: ws 'AptoxoT^Xr]« cpr^aiv Iv tt^ Gaai'cüv TToXixeia. —
Aristoteles' und Herakleides' lakonische u. kretische Politiea. 117
bei der Ausführung des Politienwerkes zu den Wünschen
des Philosophen gehören mußte, daß seine antiquarischen Stu-
dien auch auf dem Boden der Praxis fruchtbringend wirken
möchten. Daß aber Aristoteles die praktischen Zwecke so sehr
in den Vordergrund stellte, daß er, um sie zu fördern, seine
eigene Meinung fälschte und aus Liebedienerei und Kriecherei
vor dem „Ammonsohne" die großen Athener in eine „für das
Auge des Königs bestimmte" „Beleuchtung" rückte — sich also
durchaus nicht als Gentleman bewährte — kann ich auch Nis-
sen gegenüber nicht einräumen. Vielmehr haben sich Athen und
die Athener in demselben Lichte, in welchem sie von Aristoteles
dargestellt werden, in seinem geistigen Auge auch wirklich ab-
gespiegelt.
Prag. Carl v. Holzinger.
[Nachtrag. Eduard Meyers „Forschungen zur alten Geschichte"
Bd. I, welche u. A. wichtige Zusätze zu dem Aufsatze über „die ly-
kurgische Verfassung" enthalten (vgl. bes. S. 270), sind erst mehrere
Monate nach der Ablieferung meines Aufsatzes an die Redaction er-
schienen. Auch Mahaffys „Problems in greek history" und Bruno
Keils Buch über „die solouische Verfassung" finden sich in meinem
Aufsatze noch nicht berücksichtigt. Die von Mahaffy im Manuscript
benutzte zweite Auflage von Busolts griechischer Geschichte Bd. I ist
selbst, während ich diese Anmerkung redigire, noch nicht in meine
Hände gelangt.] C. v. H.
Zu Ammian.
XXXI 10, 14 caedebant cadebantque nostrorum non pauci.
caedebant ist als sinnlose Doppelschreibung von cadehant zu
streichen. — XXXI 15, 6. Bei der Berennung von Hadria-
nopel durch die Gothen fehlte es den ersten Tag an Wasser.
Man traf daher Anstalten, daß die Vertheidiger weiterhin nicht
Durst zu leiden brauchten. Dies hat Ammian jedoch schwer-
lich durch adgesta prope sufficiens aqua ausgedrückt , sondern
wohl pro re geschrieben. — XXXI 15, 13 res Romana su-
perior stetit, nullo ferme alio telo vel funditoris amento in cas-
sum excusso. alio paßt nicht und steht auch nicht in V, son-
dern ali Es ist ferme <mur> all zu lesen; vgl. XX 11, 15
muralia saxa perferentes et tela , XXIIII 4 , 12 tormenta mu-
ralia, 5, 6 tormento murali. — XXXI 16, 2 ad Macedoniam
cum intemeratis opibus, quas habebant, omni studio currebant.
Nach hebant in V ist sicher <v e>hebant zu schreiben. —
XXXI 16, 3 überliefert V cladem, weshalb nicht cladium^ son-
dern die auch sonst (z. B. XXVIIl I 14) gebrauchte Form
cladum das Richtige ist.
Graz. M, Petschemg.
VI.
Noch einmal Kratippos.
Den hochverdienten Thukydidesforscher J. M. Stahl in der
Anmerkung zu meinem Aufsatz Philol. XLIX 21 mißverstanden
zu haben , bedaure ich aufrichtig und ziehe . nachdem er selbst
(ibid. L 32 f.) mein Mißverständnis aufgeklärt hat, den damit
zusammenhängenden Grund gegen die von ihm vertheidigte späte
Ansetzung des Kratippos zurück.
Wenn ich aber auch diesen Posten preisgebe, so bin ich
von der Stichhaltigkeit von Stahls Ansicht, auch nachdem er die
Begründung derselben Herbst und mir gegenüber wiederholt hat,
um nichts mehr überzeugt als zuvor und möchte mich darüber
verantworten, indem ich die Beweisführung in Stahls Abhandlung
de Cratippo historico etwas genauer verfolge.
Nicht ungeschickt sucht Stahl zunächst (de Cr. p. 4 = Phi-
lolog. L 38 f.) zu erweisen , daß Kratippos die Thukydideischen
Reden in einer Weise mißverstanden habe, wie dies einem Zeit-
genossen des Thukydides gar nicht zuzutrauen sei. Kratippos
hat gesagt, Thukydides habe in den letzten Partien seines Werkes^)
^) h ToXi TeXeuxai'ot? — der Ausdruck macht wahrsclieinlich, daß
Kratippos nicht unsere Buchtheiluug in 8 Bücher, sondern entweder die
in 13 oder überhaupt noch keine Buchtheilung gekannt hat. Wenn
V. Wilamowitz Recht hätte, den Anfang des 10. Buchs nach der letz-
teren Theilung VI 94 zu setzen, so würden freilich für Buch VIII kaum
volle 2 Bücher herauskommen, wofür jener Ausdruck kaum passend sein
dürfte. Ullrichs Ansicht (Beiträge z. Erkl. des Th. II 76), daß die Acht-
theilung die vollkommenste und demnach von Thukydides selbst gemacht
sei, wird heutzutage niemand mehr billigen. Daß Thukydides selbst
überhaupt keine Buchtheilung hatte, ist schon von Schol. IV 135 rich-
tig angenommen. Der unbestimmte Ausdruck des Kratippos legt viel-
leicht doch auch nahe in ihm einen voralexandrinischen Historiker zu
sehen. Schon Röscher S. 561 hat auf den Ausdruck tot. xeXeuTaTa auf-
merksam gemacht.
Noch einmal Kratippos. IIÖ
die Reden weggelassen, weil sie der Darstellung der Thatsachen
hinderlich und den Zuhörern lästig gewesen seien. Wer das be-
haupten konnte, hat nach Stahl nicht gemerkt, daß Thuc. I 22, 2
die Reden geradezu als einen Theil der Geschichte, und zwar einen
den Thaten gleichgeordneten, auffaßt, hat für die Bedeutung der
Rede im politischen Leben des 5. und noch 4. Jahrhunderts kein
Verständnis, kann also in dieser Zeit gar nicht gelebt haben, sondern
gehört einer Epoche an, „wo die Reden Schulübungen und nicht
mehr Bestandtheile des öffentlichen Lebens waren". Allerdings ist
Thukydides der Erste, welcher Reden in größerem Umfang in die
Darstellung eingefügt hat (Marcellin. 38), und man sollte meinen,
daß er diese Neuerung bis zum Schluß des Werkes festgehalten
habe. Nun stehen ja aber Reden in allen Büchern, nur nicht
überall direkte. Das 8. Buch unterscheidet sich von den übrigen
nicht dadurch, daß es keine, auch nicht dadurch, daß es indirekte
Reden enthält (und zwar 5, während das zweite 1, das vierte und
siebente je 3 , das fünfte und sechste je 4 indirekte Reden ha-
ben), sondera dadurch, daß es nur indirekte Reden enthält. Kra-
tippos redet somit nur von den direkten Reden bei Thukydides.
Aufgegeben erscheint im 8. Buch nicht der Grundsatz, auch die
Reden als wesentlichen Bestandtheil der Geschichte mitzutheilen,
sondern nur die künstlerische Ausarbeitung der Reden, an deren
Stelle hier die Eu[JL7raaa Yviotr/j tritt. Ist es nun etwas so ganz
Ungeheuerliches, daß Thukydides im Lauf der Zeit zu der An-
sicht gekommen sein soll, die direkten Reden seien tat; irpa^coiv
sjxkOOwv? Daß er sich am Ende seiner Laufbahn entschließt,
ein poetisches Element, das letzte, das er noch eine Weile zuge-
lassen hat, vollends aufzugeben? Ich finde das bei einem Histo-
riker, von dem man sagen durfte, er sei der erste Entdecker der
durch Rankes Schule wieder auf den Leuchter gestellten historio-
graphischen Grundsätze (Rud. Scholl, die Anfänge einer politischen
Litteratur bei den Griechen S. 27), gar nicht so sehr verwunder-
lich. Viel mehr verwunderlich möchte man finden , daß dieser
abgesagte Feind aller poetisch-mythischen Zuthaten, der mit Pein-
lichkeit überall das aacpsc zu ermitteln sucht und lieber schweigt,
wo er das nicht erreichen kann (III 113, 6), der seinem Werk
die ganz unkünstlerische, sachlich allerdings wohl begründete Ein-
theilung nach Kriegshalbjahren gegeben hat, daß dieser Mann
überhaupt künstlerisch geformte Reden mit individueller Charak-
teristik , mit Anspruch auf Illusion (s. z. B. IV 1 7, 2) zugelassen
hat^). Zur Erklärung dieser merkwürdigen Thatsache darf man
wohl mit Röscher (Leben des Thukyd. 172) an Einflüsse des atti-
schen Dramas denken, auch an solche der gorgianischen Rhetorik.
Schiller hat in den „Abfall der vereinigten Niederlande" noch frei
2) Ich ziehe damit die Philol. XLIX19 über das 8. Buch geäußerte
Ansicht zurück.
120 W. Schmid,
stilisierte Reden eingelegt — heute tliut das meines Wissens kein
Historiker von wissenschaftlicliem Ernst mehr. Der Umschwung, der
sich hier auf verschiedene Personen und Generationen vertheilt zeigt,
kann sich sehr wohl einmal in einer einzigen vollzogen haben: es
wäre in diesem Fall einfach die letzte Consequenz aus dem von
Thukydides im Ganzen gleich Anfangs streng gefaßten Grundsatz
geschichtlicher Objektivität durch den Historiker selbst gezogen
worden: er giebt, auch in der Form, nur mehr für was er voll
einstehen kann.
Kratippos' zweiter Grund, die Reden seien h'/\r^^o.\ toTc
axououai gewesen, findet vor Stahls Augen auch keine Gnade.
Freilich den Thukydides zum Diener des Publikums zu machen,
geht ebensowenig an als mit Steup (Anhang zu Thuc. H 35, 18)
den Thukydide'ischen Perikles dazu zu machen. Wenn aber Thu-
kydides sein Werk auch zum Vorlesen nicht eigentlich bestimmt,
d.h. nicht ein angenehmes Unterhaltungsbuch daraus gemacht hat,
so ist es doch ganz sicher, den litterariscben Gewohnheiten des
Alterthums nach, oft genug recitiert worden. Dali die Reden
außerordentlich schwer zu verstehen seien, hat wohl nicht allein
Dionysios Hai. empfunden und empfinden wir, sondern auch das
Publikum zu Thukydides' Lebzeiten, dem die Tragikersprache
schwer verständlich vorkam (Plat. reip. 413 B), und hinter dieser
steht die Sprache in Thukydides' Reden nicht weit zurück, was
die Schwierigkeit angeht. Ich weiß nicht, weshalb der Gedanke
undenkbar sein sollte, daß nicht etwa ein Fant aus dem großen
Publikum, aber ein Freund den Thukydides auf diesen Uebelstand
aufmerksam gemacht, dieser ihn anerkannt und ihm abgeholfen
haben könnte, um so mehr, wenn er auch sachlichere Gründe zu
einer solchen Aenderung des Stils hatte.
Alles dieses nur unter der Voraussetzung, daß das 8. Buch
wirklich das letzte ist, an welchem Thukydides gearbeitet hat.
Das argumentum e silentio, welches Breitenbach fiir die Abfas-
sung dieses Buches vor 410 geltend gemacht hat, (ich habe frü-
her auch daran geglaubt) fällt, wie alle derartigen Nothbehelfe,
vor jeder vertrauenswürdigen sonstigen Instanz , also meiner An-
sicht nach auch vor dem Zeugnis des Kratippos zusammen.
Die Gründe des Kratippos sind demnach nicht so ganz thö-
richt, könnten vielmehr gerade von einem Mann stammen, der mit
Thukydides in näherem Verkehr stand. Die Einführung von Reden
in die historische Darstellung ist von der isokratischen Schule an
so stehend geworden, daß selbst der eminent sachliche Polybios
sich dieser Mode nicht ganz entziehen konnte und Diodor XX 2
sie für unentbehrlich erklärt. Ich glaube nicht , daß , mitten im
Zusammenhang dieser historiographischen Tradition im 1. vor-
christlichen Jahrhundert, in welches ihn Stahl setzen will, Kra-
tippos das Fehlen der direkten Reden im 8. Buch auf die Art
wie Dionys. Hai. berichtet, erklärt haben würde: daß Reden in
Noch einmal Kratippos. 121
einem Geschichtswerk der Geschichtserzählung keinen Eintrag
thun und den Zuhörern erwünscht, sogar nahezu die Hauptsache
seien, war ja schon lange vor dem 1. Jahrhundert selbstverständ-
lich geworden. Aber freilich so schwierige Reden könnten dieser
Zeit anstößig gewesen sein und den Grund zu der Hypothese ge-
geben haben: das würde ja vortrefflich zu der Anschauung über
Thukydides' Darstellungsweise passen, welche Dionysios vertritt.
Allerdings. Aber in demUrtheil des Kratippos wird von den Re-
den nur als solchen, nicht insofern sie schwierig seien, gehandelt.
Denn wenigstens daß sie die Darstellung der reinen Thatsachen
hindern, trifft auf leicht wie auf schwer verständliche Reden zu.
Nachdem Stahl der Auktorität des Kratippos diesen ersten,
wie ich hoffe, nicht allzu empfindlichen Stoß versetzt hat, nimmt
er die 3 noch übrigen Stellen vor, an welchen Kratippos erwähnt
wird. Die Zurückweisung von Ungers Folgerungen für Kratippos'
Lebenszeit aus Plut. de glor. Ath. I billige ich vollkommen und
habe also nur noch von der Interpretation der Stelle Marcellin.
32 durch Stahl zu sprechen. Um an dieser Stelle eine stärkere
Stütze für seine Kratipposhypothese zu finden, als der arme ma-
gistellus Marcellinus sie geben könnte, sucht Stahl nachzuweisen,
daß die ganze Stelle 32 — 33 Ende ein Fragment des Didymos,
von Marcellinus mangelhaft wiedergegeben, sei. Herbst, mit des-
sen Verwerthung und Deutung der Stelle ich übrigens keineswegs
einverstanden bin , läßt den Didymos schon mit den Worten
[xr^vuci TouvG|jLa § 32 zu reden aufhören und thut recht daran.
Nach Stahl (^Philol. L 36) fände sich „im Texte selbst an dieser
Stelle nicht die Spur von Andeutung, daß die Person des Re-
denden wechsele". Ich weiß nicht, was für deutlichere Spuren
man hier will , als der mit aÄAa beginnende Satz giebt : die aus
Didymos entnommene freilich sehr schlechte Beweisführung für
Thukydides' Tod in Athen wird in einem ihrer Theile, nämlich
in dem, welcher die Amnestie für die Verbannten betrifft, aus Phi-
lochoros und Demetrios bestätigt, nachdem durch aAÄa das weitere
Eingehen auf Didymos' Ansicht abgebrochen ist: dem Marcellinus
genügt es, aus dem Zusammenhang des Didymos herauszunehmen
was er brauchbar und sonst bestätigt findet: daß die Verbannten
nach der v^xTa zurückgekehrt, Thukydides — womit die voreiligen
Schlüsse beginnen — unter ihnen gewesen, folglich in Athen ge-
storben sei, nicht, wie Zopyros und Kratippos meinen, in Thrake.
Aber 7ion ipsum MarceUinum ex sua verum et scriptoi'um notitia
Philochori Demetrii Zopyri Cratippi Timaei testimonia citare satis
manifestum est ^ sagt Stahl (de Grat. p. 6) — , folglich redet bis
Ende 33 Didymos. Ich möchte jene Prämisse zwar nicht unter-
schreiben, ohne über diesen Marcellinus und seinen unverfälschten,
von dem uns vorliegenden verschiedenen ßioc Oouxuoiöou Ge-
naueres zu wissen als wir wissen können. Aber ich gebe zu, daß
jene Autoren im Urtext von einem Autor etwa des 4. — 5. Jahr-
122 W. Schmid,
hunderts n. Chr. nicht mehr gelesen worden sind. Indessen wie
viele werthvolle für uns sonst verlorene Notizen aus älterer Lit-
teratur konnten uns die alten Schriftsteller bis in die byzantini-
sche Zeit durch ihre Compendien und Lexika vermitteln! Wer
will wissen, was alles in der von Petersen nachgewiesenen Quelle
unserer 3 Thukydidesbiographien stand? Und wenn nun Mar-
cellinus aus dieser seine gelehrten Citate abschreibt und so redet,
als habe er die Originalien selbst nachgesehen, so thut er nichts
Anderes als was man z. B. von Aelian oder Macrobius schon längst
weiß. Aus einer so desperaten Stelle aber, wie die vorliegende
des Marcellinus ist, vermittelst sprachlicher Subtilitäten besondere
Ergebnisse hervorlocken zu wollen, halte ich fiir ganz unzulässig.
Stahl will durch haarscharfe Interpretation von xav dXr|i^>cU£iv vo-
.[iiCtj KpotTiTTTTo; OLUTOv dcu Sinn gewinnen, Didymos erwarte von
Kratippos, der also sein Zeitgenosse wäre, eine Erklärung über
die Ansicht des Zopyros, welche Didymos selbst verwerfe. Vor-
ausgesetzt nun, der Satz sei wirklich noch von Didymos — Aver
verbürgt uns , daß Marcellinus ganz wörtlich genau citiert (wer
sich mit den Prosaikercitaten der Alten und ihrer Verwendbarkeit
zur Textherstellung abgegeben hat, also in hervorragendem Maße
auch Stahl ^) , weil^, was ich meine) , und selbst dieses vorausge-
setzt, wer verbürgt, daß Didymos den feinen Unterschied von xav
und xai si empfunden oder berücksichtigt habe? Ich bezweifle
sehr, ob Stahl mit Bestimmtheit sagen kann, concessives xav habe
immer den Sinn „auch gesetzt den Fall, der eintreten kann",
nie den „auch eingeräumt den Fall, der gegeben ist". In klassi-
scher Prosa mag das zutreffen, wiewohl das Beispielmaterial, wel-
ches Krüger, Kühner und Madvig sowie die Lexika (Stephanus
und Jacobitz - Seiler habe ich nachgesehen) beibringen, ganz und
gar unzureichend ist, um ein entschiedenes Urtheil zu begründen.
Und nun vollends die xoivr;, in welcher X7.v so vielfach in seiner
alten Gebrauchsweise erschüttert ist (s. Sophocles, Greek lexicon
s. V. xav) ! Wenn man hier die Fälle nicht alle von Polybios,
Philodem und dem neuen Testament an durchgemustert hat, sollte
man nichts behaupten wollen. Schweighäusers Lexikon zu Poly-
bios wie Wyttenbachs zu Plut. mor. versagen hierfür den Dienst.
Ich möchte aber auf Evang. Job. VIII 14 und [Arlstot.] tt. cpu-
TCüV 3 p. 818, 21. 26 aufmerksam machen; auch Philostr. Vit.
'Ap. VI 11 p. 223, 10 (Kaysers Textausg.), Luc. adv. indoct. 4
dürfte zur Erschütterung von Stahls Regel dienen. Ein Beweis
aus solchen Dingen ist also offenbar eine sehr heikle Sache, so-
^) Vgl, z.B. was Stahl (Quaest. gramm. ad Thucyd. pertin.^ p. 15)
von unseren Thukydidescitaten bei Dionys. Hai. hält (s. auch Usener,
Dionysii Hai. de Imitat, libror. reliquiae p. 72. Sad^e , de DH. scr.
rhet. p. 141 ff.)-
Noch einmal Kratippos. 123
lange wir über die xoivy]^) so wenig klar sehen. Mir scheint,
die Confiision des Marcellinus sei eben daraus entstanden, daß er
in seiner Quelle die Ansichten der verschiedenen von ihm citierten
Autoren ohne Angabe von deren Lebenszeit nebeneinander vor-
fand und nun den Kratippos ruhig eine Ansicht des viel späteren
Zopyros bestätigen ließ.
Es kommt mir also sehr sonderbar vor, wenn Stahl (Philol.
L 34) Ungers Erklärungsversuch beanstanden will, weil er auf
der bloßen Annahme eines Mißverständnisses des Marcellinus be-
ruhe, „die durch kein anderweitiges Anzeichen unterstützt werde".
Ist denn die Confiision des ganzen Zusammenhangs kein Anzeichen
und wirft nicht Stahl selbst (1. 1. p. 36) Herbst vor, er sei der
erste unter den Neueren, der hier alles in Ordnung finde? Wer
von einer so dunklen Stelle ausgeht und sie sich so zubereitet,
daß er sie zur Verdächtigung einer ganz klaren Stelle wie DH.
de Thuc. 16 verwenden kann, scJieint mir die Sache am falschen
Ende anzufassen.
Während Unger aus der angeführten Plutarchstelle hatte
schließen wollen, Plutarch halte den Kratippos für einen Zeit-
genossen des Thukydides, bringt Stahl (de Crat. p. 12) die Stelle
Plut. Ale. 32 bei, um das gerade Gegen theil aus ihr zu schließen:
eine von Duris berichtete Einzelheit über die Rückkehr des Alki-
biades nach Athen glaubt Plutarch nicht, weil sie weder Theopomp
noch Ephoros noch Xenophon berichte und sie auch keine innere
Wahrscheinlichkeit habe. Hätte, meint Stahl, Plutarch den Kra-
tippos als Zeitgenossen des Thukydides anerkannt , so hätte er
auch sein sei es zustimmendes sei es schweigendes Verhalten
ausdrücklich erwähnen müssen. Also ein Argumentum ex silentio.
Freilich, wenn wir berechtigt wären anzunehmen, daß der Viel-
schreiber und Vielwisser Plutarch zu allen seinen historischen
Arbeiten alle verfügbaren primären Quellen verwendet habe !
Darum M'ird es aber einem Schriftsteller, der die Geschichte für
die Moral fruktifizieren will, überhaupt nicht zu thun sein: er ist
naturgemäß Eklektiker, holt sich, immerhin mit einer gewissen^
aber durch seinen obersten Gesichtspunkt beschränkten Kritik, die
Farben zu seinen Bildern, wo er sie am frischesten findet. Wir
müssen und können ims dabei beruhigen: Plutarch hat Alcib. 32
den Kratippos eben nicht angesehen , wiewohl aus seiner Zu-
sammenstellung de glor. Ath. I ersichtlich ist, daß er ihn für
einen sehr wichtigen Historiker hielt.
Sed tota antiquitatis memoria videtur öbstare quominus Cratip-
pum Thucydidis aetati supparem fuisse credamus wendet Stahl (de
^) In dieser schrieb jedenfalls Didymos: wenn gleich über den Ur-
sprung des erneuerten Atticismus auch nach Brzoskas apagogischem
Beweis noch nicht das letzte Wort gesprochen ist, soviel ist sicher, daß
Alexandria mit dem Atticismus nichts zu thun hat.
124 W. Schmid,
Crat. p. 12) ein. Ich fürchte, es sei mit dieser tota antiquitatis
memoria nicht viel besser bestellt, als mit der vox totius antiqui-
tatis, die F. A. Wolf für die pisistratische Homerredaktion anrief.
Wohin verschwindet in der alexandrinischen Epoche die memoria
der alten klassischen Prosaiker überhaupt ? Was wissen wir z. B.
über Thukydides selbst von c. 300 — 80 v. Chr.? Philochoros
scheint ihn gekannt (Ferd. Schröder, Thucydidis memoria, quae
pi-ostat apud Aristidem ct. p. 38 f), Aristarch einmal gegen ihn
polemisiert zu haben (Lehrs de Arist. stud. Hom.^ 195 A. 115);
auch dem Polybios ist er nicht fremd (Stich, Act. semin. Erlang.
II 211 A. 3), vielleicht auch im Redeunterricht von Dionysius
gelegentlich angezogen worden (Brzoska, de canone decem orat.
p. 35 f); im großen Ganzen aber ist er vergessen gewesen bis
auf die Zeiten des Lucrez und des erneuten ^r^Xoz, 'Attixo? im
.1. vorchristlichen Jahrhundert (s. a. Cic. Brut. 66). Nicht ein-
mal Diodor hat ihn (nach Holzapfels Nachweis) direkt benutzt,
sondern durch Vermittelung des Ephoros. Seine Wiedererweckung
verdankt er zunächst und vor allen Dingen rhetorisch-stilistischen
Interessen. Wer von Prosaikern diese nicht befriedigte, den ließ
man meist im Staub der Bibliotheken liegen, imd er verfiel der
Vergessenheit, wenn nicht ein gelehrter Mann ihn einmal durchsah
und einige Notizen aus ihm, über ihn der Nachwelt vermittelte
So wird es auch dem Kratippos ergangen sein — spät, wie Jon
und Stesimbrotos , taucht er wieder auf und verschwindet sehr
bald auf immer; von Dionysios bis auf Plutarch sah man ihn
gelegentlich an; was später von ihm gesagt wird, ist aus zweiter
oder dritter Hand.
Wenn sich nun außerhalb der Stelle DH. de Thuc. 16 kein
entscheidender Grund gegen die Ansetzung des Kratippos Ende
des 5. und Anfang des 4. Jahrhunderts v. Chr. finden läßt, so
hat man eben von dieser Stelle auszugehen und ihren klaren
Wortlaut anzunehmen: denn daß es nicht zulässig sei, a priori
dem Dionysios einen Irrthum zuzuschreiben, anerkennt Stahl selbst
(de Crat. p. 13). Von jener Stelle aus muß die Marcellinusstelle
Licht erhalten^) — das Umgekehrte ist unmöglich.
Es scheint mir also zu einer Aenderung der Dionysiosstelle
in Stahls Sinn nicht der geringste Grund vorzuliegen; auch der
Name Kratippos ist nicht so selten, daß man darum in Identifi-
kation von Cratippi, die an verschiedenen Stellen genannt werden,
kühner sein dürfte: im ersten und dritten Bande der CIA. (zum
zweiten liegt noch kein Index vor) allerdings findet sich der Name
nicht, aber Pape (Lexicon griech. Eigennamen) weist 7 bestimmt
®) Ein ganz äbnliches Versehen, wie es Unger hinsichtlicb des Kra-
tippos und Zopyros dem Marcellinus nachweist, hat Förster hinsichtlich
des Vergil und Pisander dem Macrobius nachgewiesen (Wochenschr.
f. klass. Phil. 1891, 141).
Noch einmal Kratippos. 125
untersclieidbare Cratippi, woiiinter ein Athener, und noch einige
nicht weiter als dem Namen nach bekannte, der Index des CIGr.
5 Cratippi auf; ein weiterer Inschr. v. Pergamon I nr. 247
col. II 8.
Endlich erregt mir trotz Stahls Gegenbemerkungen (Philol.
L 31 f.) seine Conjectur selbst (-ova/adcaa; aol. (Zürro) schweren
Anstoß. Vor allem möchte ich mich gegen die Unterstellung ver-
wahren, als ob ich den Ausdruck, „mein, dein, unser, euer Al-
tersgenosse" (das bedeutet aequalis in den von Stahl angeführten
Stellen) überhaupt für unmöglich hielte. Es versteht sich von
selbst, daß solche Ausdrücke überall ihre Berechtigung haben, wo
eine Unterscheidung verschiedener Generationen durch sie ausge-
drückt werden soll, wo eine beträchtlich ältere Person zu einer
beträchtlich jüngeren redet und durch jene Ausdrücke angedeutet
wird, daß der angeredete Vertreter der einen Generation eine
Person, die dem Redner bekannt sei, nicht oder nicht näher kennen
könne oder umgekehrt. So in der von Stahl angeführten Stelle
Cic. de or. 117 : Crassus, geboren a. 140, redet zu den a. 124 gebo-
renen, also um 16 Jahre jüngeren Sulpicius undVarus, von Cälius
(Consul als homo novus a. 94, also nach Ciceros Analogie c. 137
oder früher geboren) als seinem, von Varius (Volkstribun a. 91,
also wohl c. 121 geboren) als ihrem Altersgenossen. Außerdem
ist eine solche Bezeichnung noch denkbar gegenüber von jemand,
welcher denjenigen, auf den sich dieselbe bezieht, nicht näher
kennt, auch wenn ein Altersunterschied zwischen dem Bezeichne-
ten und dem Angeredeten nicht stattfindet-, oder auf dieselbe
Weise kann mit einem a'Jvax{jL7.a7c aoi autttj auf jemanden hin-
gewiesen werden , welchen zwar der Angeredete , nicht aber der
Schreibende kennt, ohne daß der Letztere im Alter von dem ouv-
axjxdtaa; wesentlich verschieden zu sein brauchte. Ich hätte also
allerdings deutlicher sagen sollen (Philol. XLIX 21), es sei nicht
erhört, daß ohne besondere Veranlassung so geredet werde. Stahl
will nun aber eine solche Veranlassung gefunden haben ; Kratippos
sei (de Crat. p. 16) c. 96 — 91 geboren und ein Altersgenosse
des Q. Aelius Tubero, dessen Geburtsjahr Stahl c. 81 — 76 setzen
will. Den Dionysios lä(5t er nicht lange vor 60 geboren sein
(ibid. p. 18). Diese Gleichungen beruhen auf zwei Voraussetzungen,
1) der schon von Weismann, de Dionys. Hai. vita et Script. (1837)
p. 7 ausgesprochenen, daß der Adressat von Dionysios' Schrift
TzzrA TOü Öo'jy.uoioou yapay.Tr^po; der sonst als Jurist und Histo-
riker (Teuffel-SchAvabe* RLg. § 208) bekannte Q. Aelius Tubero,
Sohn des L. Aelius Tubero und Vertheidiger seines Vaters in der
ligarischen Angelegenheit a. 46, sei — 2) daß der von Dionysios
gemeinte Kratippos der Philosoph dieses Namens aus Ciceros
Zeit sei. Die erstere dieser beiden Annahmen hat eine nicht ge-
ringe Wahrscheinlichkeit, die letztere auch nicht die geringste,
wenn man nicht Stahls Conjectur annimmt, durch welche er in
126 W. Sclimid,
die Dionysiosstelle das hineinverlegt, Avas er beweisen will. lieber
die Geburtsjahre sämmtlicher drei Männer wissen wir nichts.
Dionysios kann, als er a. 30 nach Eom kam, ebensogut 40 als
30 Jahre alt gewesen sein; von Tubero ist es sehr wahrschein-
lich, daß er a. 46 jünger, nicht älter als 30 Jahre war, denn
daß seine Aussage iuvenem se patri haesisse (Quintil. XI 1, 80)
nicht die senectus zum Gegensatz hat, sondern die Frühzeit der
iuventus (nicht deren ganze Ausdehnung) bedeutet, ist offenbar
auch Stahls Ansicht, der ja sonst wohl für seinen Zweck von der
Dehnbarkeit des Begriffs iuvenis volleren Gebrauch machen und
den Q. Tubero a. 46 statt der höchstens 35 Jahre 40 — 45 alt
sein lassen könnte — auch sein Vater ließe sich ja ohne Be-
schwerde 5 — 10 Jahre älter machen. Pomponius an der von
Stahl citierten Stelle bezeugt, daß Q. Tubero und Ateius Capito
Schüler des Ofilius und daß Tubero jünger gewesen sei als Ofi-
lius und Trebatius Testa. Trebatius ist um a. 89 geboren, Ateius
Capito etwa a. 34. Soll letzterer den Ofilius noch gehört haben,
so kann das frühstens von a. 19 v. Chr. an gewesen sein: man
wird also mit dem Geburtsjahr des Ofilius keinesfalls über a. 89
hinaufgehen dürfen. Ofilius ist, wenn man ihn a, 89 geboren sein
läßt, 16 Jahre jünger als sein Lehrer Servius Sulpicius — nimmt
man ein ähnliches Altersverhältnis zwischen Ofilius und seinem
Schüler Tubero an, so wäre Tubero frühstens a. 73 geboren,
also a. 46 höchstens 27 Jahre alt; daß er aber a. 46 schon eine
lange Eechtsanwaltspraxis hinter sich gehabt, ist eine ganz will-
kürliche Annahme von Stahl ^): gleich die erste Erfahrung, daß
das causas agere unter Cäsars Herrschaft eine fruchtlose Sache
für einen Pompeianer sei, kann ihn veranlaßt haben, zum ius ci-
vile überzugehen.
Aber ich will wenigstens zugeben, daß das Jahr 76 als Ge-
burtsjahr des Tubero annehmbar sei: dann wäre er c. 15 Jahre
älter als Dionysios (nach Stahls Ansatz) und c. 15 jünger als
Kratippos. Wenden wir auf dieses Verhältnis, was wir durch
die von Stahl aus Cic. de or. beigebrachten Ausdrücke lernen, an,
so ist Tubero ebensowenig als Altersgenosse des Dionysios wie
als solcher des Kratippos zu bezeichnen. Indessen hat Stahl das
selbst bemerkt und giebt deshalb dem aov7.x[xa-l£iv schließlich ei-
nen neuen Begriff, den er mit Stellen aus — Suidas und Gellius
zu stützen sucht. Das Wort soll auch gebraucht werden können
von Leuten , qui firmata aetate simul aliqua arte clari fuerunt,
etiamsi haud i)auds annis differunt. Eigentlich hängt diese ganze
Erklärung an der Suidasstelle , und eine solche ist zur Feststel-
*) Nach den von Tac. dial. 84 extr. u. Quintilian. XII 6, 1 ange-
führten Fällen könnte auch der 27jährige Tubero schon mehrere Jahre
prakticiert gehabt haben. S. a. Teuffel-Schwabe, Rom. Lg. § 43, 3.
Noch einmal Kratippos. 127
luug eines Sprachgebrauchs wahrlich ein sehr schlechter Anker-
platz. Wenn Gellius XV 23 sagt, Hellanikos, Herodot und Thu-
kydides in isdem fere temporihus laude ingenti floruerunt,
so ist das keine lateinische Uebersetzung aus griechischem auv-
Yj/txajav, sondern von xaia to'Jc autouc /povou; (jLcyaXifj oo^ifj
T;y.[j,aaocv und damit braucht an sich über die Lebenszeit der
Schriftsteller (wie denn auch Gellius als mit etwas Neuem fort-
föhrt et nmi nimis longe distantihus fuerunt aetatibus) gar nichts
ausgesagt zu sein : in diesem Sinn könnten sogar zwei zeitlich
weit entlegene Menschen, einer der noch lebt und einer, der längst
gestorben , dessen Gedächtnis aber wieder aufgefrischt ist , wie
etwa Thukydides und Cicero im 1. Jahrhundert v. Chr. isdem
temporihus florere, nämlich laude ingenti. Selbst wenn also bei
Pamphila, aus welcher Gellius citiert, ouvaxfiaCs'-v gebraucht ge-
wesen wäre, selbst wenn wahrscheinlich wäre, daß Dionysios das
Wort in demselben Sinn wie Pamphila gebraucht hätte, so würde,
der Gelliusstelle nach, auvaxjiaaa; aoi aurw nichts weiter heißen
müssen als: der zu derselben Zeit wie du gerühmt wurde, aber
möglicherweise lange vorher gelebt haben kann: von „firmata
aetate" wäre in diesem Begriff von auvax}i.aCüj nichts enthalten.
Ich kenne von auvaxfiaCo) zwei Yerwendungsweisen 1) heißt
es ohne technischen Beigeschmack : gleichzeitig mit jemanden oder
einer Sache in Kraft stehen; so Polyb. XVI 28, 1 ; XXXII 3;
TTSpi 'j'^ou; 44, 2) ^), 2) ist es technischer Ausdiaick der littera-
rischen Chronologen und eine allgemeiner gehaltene Bezeichnung
etwa gleichzeitiger Höhe litterarischen Schaffens, wo bestimmtere
Anhaltspunkte fehlen, dagegen Grund zur Annahme etwa gleich-
zeitiger Wirksamkeit vorliegt : in dieser Verwendung ist der Aus-
druck aus guten Gründen ungenau, also nur angewendet und
anwendbar auf entlegenere oder nicht gehörig historisch bekannte
Zeiten und Verhältnisse : in dieser Verwendung heißt eben ouv-
axjxdtaa; gerade der Zeitgenosse, wie ich Philo!. XLIX 21 A.
vollkommen richtig gesagt habe, und gerade nicht der Alters-
genosse.
Mir ist am wahrscheinlichsten, daß Dionys. 1. c. das Wort
im zweiten Sinn gebraucht habe, und dann ist offenbar die Stahl'-
sche Conjektur völlig unmöglich: in einem Ausdruck von so un-
bestimmter Allgemeinheit kann überhaupt nicht von einer ganz
naheliegenden Vergangenheit geredet werden. Nimmt man aber
an, auvxxfxa!!«) sei im ersten Sinn gebraucht, so würde sich für
die spezielle Interpretation der StahFschen Lesart eine doppelte
Möglichkeit ergeben : entweder wollte Dionysius sagen , Kra-
tippos und Tubero seien zu gleicher Zeit im kräftigen Alter ge-
^) In diesem Sinn deutlicher DH. de Dem. 6: ^v dxfir" xotv/J ßtoo
yevö[j.dv(jüv djjLcpoTv.
128 W. Scbmid,
standen (hierin wäre also etwas von Stahls firmata aetate zu fin-
den, aber gar nichts von aliqua arte dari fuerimt ^ welche zwei
Begriffe Stahl unzulässigerweise ineinandermengt), und diese Aus-
legung liePe sich zur Noth unter Zugrundelegung der oben be-
rührten Altersverhältnisse annehmen ; oder soll aüvaxuaCstv allge-
meiner heißen „zugleich leben mit einem", (wie auch y^7|jlocC£ und
Y£Yov£ ziemlich gleichviel sagen: Diels, Rh. Mus. XXXI 19) eine
Auslegung, die in Untiefen führt (denn allerdings könnte so die
von Stahl de Crat. p. 18 angeregte Frage aufgeworfen werden:
cur Dionysius non maluerit 6 o'jvax[j.dcao'.c Y]|j.iv scribere?) , wenn
man nicht dem ai)V7.x[xaC£iv gar eine räumliche Bedeutung unter-
schieben wollte (der Art, daß Kratippos vor Dionysios' Ankunft
in Rom mit Tubero zusammengelebt hätte): dazu wird man sich
aber nicht entschließen.
Aber auch das soeben der StaliFschen Conjectur gemachte
Zugeständnis muß ich sogleich wieder zurückziehen : denn was
soll denn die steigernde Hervorhebung aoi o(ut(o ') statt des ein-
fachen 001 ? Man könnte sich allenfalls denken , Dionysios wolle
mit aot auTto den Kratippos dem Interesse des Tubero näher
rücken und etwa bedeuten: „gerade du kennst ja diesen Autor
oder solltest ihn kennen , da er ein Altersgenosse von dir ist" ;
aber man betrachte doch den ganzen Satz mit ihz auf seinen
Zweck, besonders auch das zweite Participium! Der Satz soll
ganz offenbar dem vorangegangenen subjektiven loiys etwas von
objektiver Gewähr beifügen : wie sollte es aber einer Ansicht über
das Werk des Thukydides zur Empfehlung dienen, wenn sie auch
von jemand geäußert worden ist, der 350 Jahre jünger als Thu-
kydides und ein Altersgenosse des Tubero ist? Das zweite Par-
ticipium zeigt, die Gewähr sollte darin liegen, daß dieser Kratippos
zu Thukydides und seinem Werk in einem näheren Verhältnis
gestanden sei. Das zweite Participium ist als Accedens zu einem
stärkeren Beweismoment wohl annehmbar, nimmei-mehr aber als
einziges Beweismoment: denn rdi 'Kap7A3icpU£VTa ouva'aYElv in
Stahls Sinn kann jemand lange nach dem Tod des Schriftstellers
und ohne über Letzteren persönlich Genaueres zu wissen. Das
stärkere Beweismoment muß also vorangegangen sein, d. h. eine
genaue Exegese der Dionysiosstelle selbst verlangt unbedingt den
Text, den wir haben: GOvaxfjLaoac auTu).
Und zu allen diesen exegetischen Schwierigkeiten kommt end-
lich die sehr beachtenswerthe sachliche, die ich, nunmehr über
Stahls Ansicht besser informiert, richtiger als in jener Anmerkung
(Philol. XLIX 21) bezeichne: wer mag in einer Zeit, welche den
Xenophon, Theopomp und Ephoros hatte, den Thukydides bis
^) Besonders hervorgehoben ist der Ausdruck an den von StabI de
Crat. p. 14 citierten Stellen der Archäologie des Dionysios.
Noch einmal Kratippos. 129
a. 389 fortzusetzen unteraommen haben? Eine neue compendiösere
DarsteUung der gesammten oder eines wichtigen größeren in sich
zusammenhängenden Abschnittes der griechischen Geschichte nach
Art des Diodor, Nikolaos, Nepos, Trogus oder Kephalion, Arrian,
Dexippos ist doch etwas sehr wesentlich Anderes.
Dies sind die Gründe, aus welchen ich die überlieferte Lesart
bei Dionysios für eine über jeden Zweifel erhabene und darum
auch für den einzig möglichen Orientierungspunkt in Betreff des
Kratippos halte.
Nun ist aber Stahl von der Defensive auch zur Offensive
gegen meine Interpretation der Stelle übergegangen (Philol. L 35):
auvotfo) soll gerade für die compilatorische Geschichtschreibung,
welche Stahl dem Kratippos beilegt, der bezeichnende Ausdruck
sein^). Die Belegstellen finden sich de Grat. p. 13 A. 2; es sind
die drei bei Stephanus Thes. verzeichneten Stellen aus Appian,
die selbstverständlich gar nicht beweisen, daß ouva^oj von Dionysios
in demselben Sinn wie von Appian gebraucht worden sei, da es
doch vom Sammeln z.B. von Büchern bei Strabo XIII 54 p. 608;
Plut. Lycurg. 4; Ael. var. bist. XIII 14 (Peisistratos ouvocysi die
vorher zerstreuten homerischen Gesänge) ^^) gebraucht wird; und
wenn es mir gelungen ist nachzuweisen, daß Kratippos ein Zeit-
genosse des Thukydides gewesen sein muß, so kann ouvay«) gar
nicht jene Arbeitsmethode des Compilierens anderer Bücher be-
zeichnen, weil diese eben erst später nöthig und möglich geworden
ist. Für meine Conjectur yaxaÄsicp &£VTa statt TrapaÄsicp&svta führe
ich nichts weiter an als daß sie, als ich jenen Aufsatz schrieb,
mir durch die nach meiner Ansicht einzig mögliche Interpretation
des Zusammenhangs gefordert zu werden schien. Wenn mir je-
mand einen anderen Ausweg zeigt, werde ich ihm gern folgen —
den von Stahl gewiesenen bedaure ich nicht betreten zu können.
Von der unabweislichen Nothwendigkeit meiner Conjectur bekenne
ich aber selbst nicht mehr ganz überzeugt zu sein. Der Anstoß,
welchen ich (Philol. XLIX 24 f.) an dem Ausdruck TcapaAsicp^^svxa
genommen hatte für diejenige Partie des peloponnesischen Kriegs,
an welche Thukydides nicht mehr gekommen ist, schwindet, wenn
man die Auffassung des Dionysios bedenkt, als hätte Th. mit
Bewußtsein dem Publikum den Schluß seines Werkes vor-
enthalten ( woraus , beiläufig gesagt , zu folgern wäre , daß die
Tradition von Thukydides' Ermordung dem Dionysios nicht, viel-
leicht noch nicht bekannt gewesen sein kann — denn sonst
hätte er doch offenbar auch mit diesem Faktor zur Erklärung der
thukydideischen Besonderheiten rechnen müssen) : somit hat er nach
*) Seltsam bleibt jedenfalls öuvocy«) auch nach Stahls Deutung, ver-
bunden mit einem negativen Begriff als Objekt.
^^) Vgl. auch auvaycoYTq z.B. Tsyvöiv u.a. (des Aristoteles, Theophrast);
TTj? loTopfas (Dionys. ant. Rom. I '80); Strab. I 3, 17 p. 58 Gas.
Philologus LH (N. F. VI), 1. 9
130 W. Schmid,
Dionysios' Ansicht wirklich den Schluß „weggelassen". Und was
aova"j'co im Sinn von auyYpacpoj angeht, so bleibt zwar immer die
in der Anmerkung bezeichnete Seltsamkeit; aber ausgeschlossen
ist diese Verwendung doch nicht, wenn man z.B. Luc. de hist.
conscr. 16 (uKO[xvrjjxa Tuiv ys^ovotcdv yojjlvov aüvayaYwv) vergleicht.
Ich anerkenne auch die Gewichtigkeit von Stahls Einwand Nr. 3
(Philol. L 35). Also: mag man den Kratippos für den Sammler
(und in diesem Fall doch mit Wahrscheinlichkeit auch den Her-
ausgeber) von Thukydides' Nachlaß oder nur für seinen Fortsetzer
halten — ein Zeitgenosse des Thukydides ist er jedenfalls.
Das halte ich für feststehend; für mehr als wahrscheinlich,
daß er zu Thukydides in persönlicher Beziehung stand *^) und
branchbare Nachrichten über ihn vermittelt hat; für möglich,
daß er Herausgeber der ^uYYpacpr^ ist.
**) Weiter braucht Dionysios mit den Worten xocl xd TiapaX. — öuv-
ayaywv für seinen Zweck nichts sagen zu wollen.
Nachtrag.
Nach Abschluß des vorstehenden Aufsatzes ist mir die Arbeit von
V. Casagrandi, le orazioni di Tucidide (Catania 1892) zugekommen.
C. faßt (p. 25 if.) den Kratippos als Zeitgenossen des Thukydides, aber
als detrectator desselben auf, welcher aus Neid die Reden des Th. un-
günstig beurtheilt habe. Zu dieser Auflassung geben die von Dionysios
de Thuc 16 aus Kr. citierten Worte nicht den geringsten Anlaß.
Denn wenn Kr. über die Reden sagte, o6 ixdvov xats T.^d^taiv IfjtTroSwv
YeYEvfjailat, ak\ä 7cai toT? dxoiouatv oy^Tjpd; elvott, so liegt darin nichts we-
niger als ein Tadel gegen Th. , sondern einfach die Constatierung der
thatsächlichen Wirkung jener Reden auf Zeitgenossen, ein Referat über
deren Urtheil. Casagrandi kann denn auch seine Meinung nur mit der
völlig unbewiesenen, weil unbeweisbaren Annahme stützen, Kratippos
sei die Quelle von Dionysios' abfälliger Thukydideskritik. Sieht man
die Dionysiosstelle genauer an, so ist einleuchtend, daß die Aeußerung
des Kratippos über die Reden von Dionysios gerade darum zu Hilfe
genommen wird , weil Kratippos ein der Eingenommenheit gegen Th.
ganz unverdächtiger Zeuge war.
Wer Spuren zeitgenössischer oder annähernd zeitgenössischer Thu-
kydideskritik finden will , der darf sie nicht mit C. nur in dem aller-
dings bezeichnenden Referat des Kratippos suchen, sondern muß uns
das Verhältnis des platonischen Menexenos zu Thukydides, über welches
ich (Philol. XLIX 23 f.) mir nicht anmaßen will , das letzte Wort ge-
sprochen zu haben, und muß das disertum silentium über den großen
Historiker bei Aristoteles, auch in der A&yjvat'tuv TroXtxeta, aufklären,
allenfalls endlich die von Holzapfel erörterte verschiedene Darstellung
der athenischen Dinge bei Ephoros heranziehen.
Bei genauerer Betrachtung ist mir immer wahrscheinlicher gewor-
den, daß Piaton im Menexenos das Thukydideische Werk allerdings
gekannt habe: die Stelle Menex. 23o C kann man doch kaum anders
denn als einen direkten Trumpf gegen Thuc. II 37 auflFassen. Dessen
darf man jedenfalls sicher sein, daß Piaton einer derjenigen war, wel-
chen die prjTopelat bei Thukydides in hohem Grad (5yÄ7jpat gewesen sind.
Und dann, wenn man den Menexenos unter dem unmittelbaren Eindruck
Noch einmal Kratippos. 131
des soeben erschienenen Thukydides geschrieben denkt, und zwar in
dem Sinn, wie ihn Wendland richtig verstanden hat (auch Zeller, in
der Besprechung von Wondlands Aufsatz, Archiv f. Gesch. der Philos.
VI 142, hat sich genöthigt gesehen, ein wenig einzulenken), ist der
Menexenos selbst ein weiterer kräftiger Beweis für die Möglichkeit, daß
Kratippos über den Eindruck von Menschen des vierten , nicht des
ersten vorchristlichen Jahrhunderts rede.
Tübingen. W. Schmid.
Aristoteles über die Demokratie.
Der Haupteinwand F. Cauers gegen die Aechtheit der Ä&. tc.
war, daß das Urtheil der iVi>. ir. 41, 2 über die athen. Demo-
kratie den sonstigen Ansichten des Arist. widerspreche. Diesen
Einwand haben unabhängig von einander O. Crusius (Philol. 1891,
173) K. Niemeyer (Jahrb. f. Phil. 1891, 405) u. Verf. (Korresp.-
Bl. f. d. Gel. u. R.-Schalen Württ. 1891, 337 ff.) zurückgewiesen,
in dem sie das 'A^. tt. 41, 2 geäußerte Lob auf die Gerichts-
barkeit des Volks beschränkten und die ähnliche Stelle PoHt. III
10, 1286a 24 ff. anführten, die F. Cauer nicht beachtet hat.
F. Cauer hat auf diese Entgegnung nicht erwidert; dagegen ist
P. Cauer jetzt für den Bruder eingetreten (Jahrb. f Phil. 1892,
581 ff.), und führt aus 1) daß das Lob der demokratischen Ge-
richtsbarkeit A^. TT. 41, 2 ein Lob der ganzen Verfassung in
sich schließe und 2) daß jene Stelle der Politik, von der Crusius
und Niemeyer „keinen rechten Gebrauch zu machen wußten", vom
Verf der 'Ai>. tu. aller Wahrscheinlichkeit nach benutzt, aber falsch
verstanden und angewendet sei. Ich glaube entsprechend meinen
früheren Ausführungen daran festhalten zu können, daß das erstere
nicht richtig, das letztere nicht unmöglich, aber nicht nothwendig
anzunehmen ist. Beides ergibt sich aus einer genauen Betrach-
tung der Stelle der Politik. Denn Aristoteles redet hier nicht
bloß vom Gegensatz zwischen der Menge und dem einzelnen, wie
P. Cauer meint, sondern auch vom Gegensatz zwischen der Menge
und Wenigen (Z. 33 täv oXi'ywv). Die Rechtsprechung soU in
den Händen des Volks, nicht eines einzelnen, nicht Weniger lie-
gen. Auch die ^ouXr^ besteht gegenüber dem Volk aus Wenigen.
Eine ganz andere Frage ist es, wie dieses Volk die Recht-
sprechung übt, ob y.ata vo|jloüc oder durch willkührliche 'jir^cpiofxaTa
und wie das regierende Volk zusammengesetzt ist.
Ueber diese beiden Punkte äußert sich Aristoteles ausführlich
in der Politik; in der Ai). k. hielt er es, gleichviel aus welchem
Grunde, nicht für nöthig, diese letztere Ausführung zu wiederholen.
Es bleibt also dabei, daß 'A^. ir. 41, 2 nicht gegen die Aecht-
heit der Schrift angezogen werden kann.
Stuttgart. J. MiUer.
VII,
Ueber den Lucian-Codex der Marcusbibliothek zu
Venedig. 436 ¥.
Im Philologus 1892 Neue Folge V Heft 1 S. 72 ff. hatte ich
gezeigt, daß das ürtheil des Herrn Professors Dr. Eduard Schwartz
in Rostock über den Werth der Lucian-Hds. 51 Vatic. 87 un-
haltbar ist. Nicht viel günstiger urtheilt derselbe über Cod.
Marcianus 436 ^', der ebenfalls bisher als ein sehr werthvoller
gegolten hat.
Einen mächtigen Anwalt hatte die Handschrift von vorn-
herein an Cobet, dessen hervorragende Sachkenntniß auf diesem
Gebiete außer Zweifel steht. In seiner oratio de arte interpre-
tandi grammatices et critices fundamentis innix.a primario phüologi
officio. Lugd. Batavorum 1847 verbessert er mehrere Stellen, na-
mentlich in Lucians Schritt r.zrA Tiapaairou, nach einem Codex der
Marcianischen Bibliothek, den er wiederholt als optimus bezeich-
net. S. S. 116-122.
Welches dieser Codex Marcianus war, hatte Cobet in der
Rede nirgends angegeben. Als ich daher im Sommer 1858 zum
ersten Male für meine Lucianstudien nach Venedig reiste , um
zunächst festzustellen , welcher Handschrift dieses Lob zukam,
fand ich bald, daß unter den sieben Handschriften, die ich ver-
glich, nur Cod. 436 W gemeint sein konnte. Eigne weitere
Vergleichung bestätigte die Richtigkeit seines Urtheils. Vgl. meine
Ausgabe von Luciani somnium sive vita Luciani. Ex codicibus
Marciänis im Programm des Gymnasiums zu Anclam 1859 : Luciani
codicum Marcianorum lectiones. Berolini 1861, wo ich den Codex
so charakterisirte : propter permulta compendia lectu difficillimus^ sed
idem ad emendandum Lucianum maxime idoneus. Etsi enim in-
numera in eo insunt manifesta vitia , tarnen tot habet suas scrip-
turas ex nuilo alio manuscripto hucusque cognitas easgue ^ quibus
Ueb. d. Lucian-Codex d. Marcusbibliothek zu Venedig 436 W. 133
mira quaedam haud paucis paene desperatis locis medela adferatur^
ut ex optimo exemplo eum descriptum esse appareat : und meine
drei Bändchen ausgewählter Schriften des Lucian. Berlin 1853
—1888.
Auch Fritzsche rechnet ihn in seiner Gesammtausgabe des
Lucian in mehreren Schriften, so in vol. I P. II 1862, p. IV,
vol. II P. I, 1865, p. VII— VIII zu den besten Handschriften.
Herr Eduard Schwartz äußert sich im Anschluß an meine
Bearbeitung von Lucians Fischer über die BeschafPenheit des
Cod. Marc 436. ^F in der Berliner Wochenschrift für klassische
Philologie 1890 in folgender Weise:
S. 991 erklärt er ihn als „sehr unzuverlässig, aus der
zweiten Klasse interpoliert".
S. 993 heißt es „Vertreter der ersten Klasse sind nach dem
Werthe geordnet, Viiidob. B, Gorl. A, Marcianus ^F^.
S. 994 „Innerhalb der ersten Klasse bilden wiederum eine
besondere Gruppe A^I', die zahlreiche Fehler, namentlich Aus-
lassungen gemeinsam haben" und fährt fort: „Die einfachste Ueber-
legung kann lehren , daß Lesungen dieser secundären Gruppe
gegenüber der Uebereinstimraung von B (erste Klasse) und FQ
(zweite Klasse) ohne Autorität sind".
„Allerdings stehen in ein paar Fällen A^F zusammen mit
Fß gegen B". „Sind diese Fehler", fragt er, ^aus der ersten
in die zweite oder aus der zweiten in die erste gedrungen?'^
„Da es einfache Versehen und keine denen der schlechteren Ee-
cension vergleichbare Interpolationen sind, wird man alte, noch
vor die Theilung der Ueberlieferung hinaufreichende Fehler darin
sehen müssen , die in einer so sorgfältigen Handschrift wie B
verbessert sind, in den meisten aber und darunter auch in denen
fortgepflanzt wurden, in welchen die zweite Recension hinein
interpoliert ist".
S. 996: „An sehr vielen Stellen stimmt W mit den Inter-
polationen von Fß überein , stammt also aus einem Archetypus,
der zwar dem Grundstock nach der ersten Klasse angehörte,
aber aus einer Handschrift der zweiten Klasse corrigiert oder
richtiger interpoliert war^^
S. 1037. „Für OFß und BA¥ muß je ein Archetypus an-
gesetzt werden, die beide spätestens ins 10. Jahrhundert fallen
können , vermuthlich erheblich älter sind. Für die Fälle also,
in denen beide Klassen übereinstimmen oder was dasselbe sagt,
ein weiterer Archetypus der beiden genannten Archetypen ange-
nommen werden muß, kommen wir recht hoch hinauf und schon
das genügt, um von einer so gewaltsamen Behandlung des Textes
abzuschrecken, wie sie Herr S. für richtig hält". „In
derThat werden in einer Reihe von Fällen BA^F durch (I)FQ
oder was dasselbe ist, BA durch OFß^F verbessert". (Bemer-
kenswerth ist, daß von den 33 nunmehr aufgeführten Beispielen
134 J. S omm erbrodt,
32 in meiner Ausgabe dieselbe Lesart haben, die Herr Schw.
billigt, ohne freilich meinen Namen zu nennen).
Als Ergebniß stellt Herr Schwartz (S. 1038. 39) folgende
zwei „kritische Regeln" auf:
^1) daß BAW aus OFÖ nur insoweit verbessert werden
darf, als es sich um leichte ohne Weiteres erklärliche Verschrei-
bungen handelt.
2) und wo das nicht geht, der Fehler tiefer zu su-
chen und lediglich auf der Grundlage von B A^P' zu corrigiren
ist^^ Wie das zu geschehen hat, ist nicht angegeben.
Ich weiß nicht, ob es Anderen besser gelingt, als mir, aus
den oben stehenden Angaben ein zuverlässiges Ürtheil über das
Handschriftenmaterial im Allgemeinen , wie im Besondern über
Cod. Marc. 436 ^F herauszulesen, geschweige denn eine sichere
Handhabe für die Kritik Lucians zur Feststellung des Textes
zu gewinnen.
Ich stelle dieser Ausführung des Herrn Prof. Eduard Schwartz
nichts als eine Vergleichung des Cod. Marc. W zu Lucians Ale-
xander mit dem allgemein als vorzüglich hervorgehobenen Cod.
Vindob. 123 gegenüber.
Lucians Alexander.
Teubnersche Ausgabe || Cod. Marc. 436 ^F Cod. Vindob. 123 B.
c. 1. avaxa^YipaaO^ai || avaxatfapaoöai —
c. 2. üTcsp ijjLauTou II om. uTisp — raurr^v iTTicpspifj || dmcp. taürr^v
— £pr| [xoTEpa II spTiixoTaTa
c. 3. TioXu II om. — To YopYov xai Iv^sov SiSjxcpaivovTiC || tq
ivi)£ov xai TO Y°PT- STricpaivovrec —
c. 4. /HpaxXcic ||"Hpayv>;£c — tö ts -jTcpispyov || om. ts —
exaaxa UTrr|p)(£v||£yvaota/^oui utt. — U7r£p autou ||
7:£pl auTou —
c. 5. Tr,c auTou || om. if^c — /povoypoccpo) || j^opoypacpw —
c. 6. eu ehai \\ om. Ixi — ixzhr^ \\ om. —
c. 7. (bc xai UTTO Y- II om. xai — v.axa. Tauxa || xaTa ta autdt —
c. 8. TrXouTYiO£t£V av||':rXouTY]0£i' £V — Tov cpdjSov II
om. TOV — 6 TpOTTO? II om. 6 —
c. 9. ywOjxßaXoic ypoTouvTa||x. xpoTÄv —
C. 10. 7:£pl TOUTO II TTEpi TOUTWV TOUTOV TOV XoyOV || TOV A.
TouTov — xal Xo^ouc II om. —
C. 11. £üpT^TO 0£ )<pr|0[xoc||£rpr|To §£ £V ^pr^a[xtp —
<hc 2. I! om. ÜJC 7TpO[AOLVT£Ua7.[X£Vr|C II 7rpO|XaVT£UO[X£Vr^C —
C. 12. OeIoV Tl II om. m C. 13 TOU? apTt 6pOTTO[JL£VOl)? II TOÜ
apTt 6pUTT0{l£V0l) — "
c. 14. «}ii[xu^iü) II <J>i{xu&ti) —
c. 15. 7rpox£)^ua0ai auToD || «utoü irpoj^. —
c. 16. £vvoT^aov||£7:ivor^oov — l^r^AauvovTo || i^r^X. hk —
ioeIv II om. —
0.
17.
c.
18.
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19.
c.
20,
c.
21.
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22
c.
23.
c.
24.
c.
25
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26.
Ueb. d. Lucian-Codex d. Marcusbibliothek zu Venedig 436 W. 135
iSuvaio II om. —
(bc '^0 £ix6c II xaxa t6 evAü^ — dvscpcüVYjos || l^scpwvTjae —
xai auTO? II xat outo; — xaXsa. sjjlsAXs xaxa xa^iv tou^
OSO. II xara t. tquc, BsS. xaXsasiv IfxsXXsv
ouTo; II auto? — Tiavu dacp. || Tidvra docp. —
TOUTO' SaTlV II TOUTO T^V dlTSJxaTtS II dTTSfldcTTSTO
TTpouTpSTTSV || om. — sioauötc II au&t<; —
xai [xtoöoc ll 6 [iiaöo? — {jiixpov Bs || om. 8s — iro'pov ||
Tpo'TTOv — dXX' SIC II dXX' Tj £<; — xal itSU&TjVa? || om. —
xai xXsTTTa? |{ om. — ot
Tl TTpOtTTSl SV ''AlOOU || Tl SV 'AoOU TTpaTTSt
UTio xo'Xttou II UTTO Tto'Xiiov — dirsxpivaxo || oLTTOXpivotro —
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c. 27. cpspcDV II "' s^tüv — tjLSixtyjxsvov || }xs[xiYJi-svo? — ßidioio
cpdou; TS II ßtoTou cpdsoc TS
aXXoc II om. — BiCr^oöai || oiCvjo&s — vouooto || vo'ooto —
MdXXco II AyjXü) — dSüTOLot || dSuToi? —
TauTa [JLSv II om. |isv —
auTOü II auToo? —
ouviTj? ll oovir^oi — ota? || oTa —
Sl' aoTo II oid TO'jTo — xsXs5oai jxTjSsva || jxy]0. xsA. —
oyotüxovT' II oYSoYjxovTa —
xai t6 ToiauTa || om. — tt^v || om. —
TsXsuTatov II TsXsuTaioc — oixovojxojv TLVO? II om. TtVO^ —
syi^vsTO II syivsTo — sv Tto jasoo) II om. tid —
pXr^ösToa || vlrfisiarj, —
r^u/ouv II r^uxovTO -
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ixsvTOL II [xsv — irpooaYaYsIv || Trpoadysiv — Cü>v || om. —
dvaTiXsuoac || dTroTiXsuaac — xdirsiSvjTrsp sßpdSuvsv || xd-
ttslSt) TrapsPpdöuvsv —
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Tivtüv II Tiva — irpofjLiacIlirapavofjLia? —
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oaü)V II oToJv — (b? dXri^u)? II om. 6ic, — utco SaSl
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uTTSYpacps II STiSYpacps —
au ys udvTa II au Ta irdvTa — i o i a ? || dxap y]v —
xaTSTTT. av II av xaT. — oyj cp. || om. 8yj — siaaioi? ||
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oXco; II dXXo3 — scpr^ || om. — Xr|aTü)v iTzayßivTuiv || t^(;
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c. 53. SV ouo II om. sv — utto tou sjjlou vsaviaxou || utto toü v.
Tou ijxou — xuT}jLi8a )(pisoöai II 6[jLiTi8t 5(p. — xsXtjTOi;
II xai X Tl T 0 u ; — tou 7r£|X'|avTo; || tou ttXsuouvto; ^ toutou
ttXeuooüvto«; ß —
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28.
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29.
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33.
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34.
c.
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39.
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40.
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44.
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45.
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c.
47.
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49.
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50.
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51.
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52.
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54.
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55.
c.
56.
c.
57.
c.
58.
c.
59.
c.
60.
136 J. Sommerbrodt,
6xT(i) |X0L I! om. {XOl —
r^aösTO II f^aöavcTo — cpiXouc . . . {Xcraor. || om. — iravu
siSsvai II Ttavu jis eiosvai —
TrpOTrsjjnrTTCüV || TTpouxTrifjLTrwv — xi || om. — irdpov || tiovtov —
uap' EuTC. II irapa Eott. — s? xb ttXoiov || diri to tiXoTov —
6 TOTE II 0T£ — i\u£iro; II ausxTo? —
}X£Tovo}xotaö/^vai || t6 «jist. — to 'Aßwvou || to to5 'AjS. —
ix£/pi Tou p, i' om. TO'j — a(pifjp-/]jji£vrjC || dcpTCjprjfiivo? —
dvEXd&vTojv II iXöovTwv —
c. 61. syd) TTOtvTtov jxdXiaxa i)au[xdaac i'^^o) || outoj [i,d>aoTa tcocv-
Tcüv £/(« — £7:1 T£ aocpicx II Sid T£ aocpiav —
Aus dieser Vergleichung geht hervor, daß Cod. ^F im Wesent-
lichen mit dem Cod. Vind. 123 B übereinstimmt, woraus ich wie
bei Cod. Vat. 87 ^i( folgere, daß er trotz der eignen Mängel so
wie der Mängel des Cod. B zu den bessern Handschriften ge-
hört und deshalb zur Feststellung des Textes nicht entbehrt
werden kann.
Das schwankende Ergebniß des Herrn Schwartz beruht aber
meines Erachtens auf dem Verfahren, nach dem Vorgange von Max
Eothstein die Zusammengehörigkeit und das Verwandtschafts-
verhältniß der einzelnen Handschriften aus der Ueberein-
stimmung der Reihenfolge in den einzelnen Schriften
des Lucian herzuleiten.
So verdienstlich und anerkennenswerth diese Versuche sind *),
so haben sie doch bisher nicht so durchsichtig, klar und überzeu-
gend sich erwiesen, daß sie eine feste Bahn für die Kritik Lucians
zu schaffen vermöchten. Herrn Prof. Dr. Schwartz selbst würde
das ohne Zweifel nicht entgehn, wenn er an der eignen Bear-
beitung einer einzigen Schrift Lucians die Probe auf die Zweck-
mäßigkeit des Verfahrens machen wollte.
Der Grund, daß wir auf diesem Wege nicht sicher vor-
wärts kommen, liegt in der mangelhaften Beschaffenheit der vie-
len Handschriften, von denen keine einzige, selbst die besten wie
Cod. Vind. 123 B. Cod. Vat. 87 % Cod. Vat. 90 E, Cod. Marc.
436 ^F: Cod. Harl. Lond. 5894. Cod. Laur. 77 O (antiqua ma-
nus) Cod. Mutinensis nicht ausgeschlossen, frei ist von Aus-
lassungen, Interpolationen und sonstigen Fehlern, weil sie sämrat-
lich mehr oder weniger vermischte und getrübte Quellen sind.
Dieser Umstand hat schon den scharfblickenden Siemonsen
(Quaestiones Lucianeae. Hadersleben 1866), der leider später
nie mehr an der Lucianforschung sich betheiligt hat ^) , zu dem
^) Beachtenswerth ist auch der Versuch von Nils Nilen die Zu-
sammengehörigkeit der einzelneu Handschriften auf die üeberein-
stimmung in den Lücken zurückzuführen.
2) Ihm verdanken wir die richtige Einsicht, daß cod. A. Gorl.
bis dahin überschätzt worden war.
Ueb. d. Lucian-Codex d. Marcusbibliothek zu Venedig 436 ^F. 137
Geständnisse geführt: ^, Libellorum ordo in singulis codicibus
{praeter A et C ^ qui consentiunt) ^ adeo diversus est, ut inde ad
cognoscendam originem nihil prorsus proficiamus. Multa frustra
tentavi , iit de libellorum ordine principali certi aliquid erue-
rem , sed cum non raro accidat , ut duo libelli in eodem codice
iuxta positi scripturis diversum prodant fontem , ordinis qualis
nunc in libris est nulla fere ratione habita id mihi statuendum
videtur , unumquemque librarium libellos hinc illinc delibatos ad
arbitrium suum collocasse atque ordinasse'''' .
In ähnlicher Weise hat Erwin Rohde schon 1872 in der
Kecension von Fritzsche's Lucian (philologischer Anzeiger S. 490)
gelegentlich sich veranlaßt -gesehn „auf Kosten der beliebten
kritischen Reinlichkeit ein freilich recht scrupulöses eklekti-
sches Verfahren" zu empfehlen
In derselben auf das Ganze sich erstreckenden Ueberzeu-
gung glaube ich einstweilen von dem erwähnten äußeren
Mittel zur Feststellung des verwandtschaftlichen Verhältnisses
der Handschriften absehn und auf die innere Beschaffenheit
der Handschriften das Hauptgewicht legen zu sollen.
Zu diesem Zwecke fasse ich, um die Frage die eine Zeit
lang geruht hat wieder in Fluß zu bringen, meine Ansicht in
folgende Sätze zur Förderung der Textkritik Lucians zusammen :
1. Ein Urcodex des Lucian ist bisjetzt nicht gefunden.
2. Alle vorhandenen Handschriften sind abgeleitete und mehr
oder weniger vermischte und getrübte Quellen , so daß
keine einzige als sichere Führerin zur Feststellung des
Textes dienen kann.
3. Für alle einzelnen Schriften Lucians sind die verhältnis-
mäßig besten Handschriften aufzusuchen und in sorgfäl-
tigster Weise — etwa in der mustergültigen Art von Nils
Nilen — zu vergleichen.
4. Nach Maaßgabe der inneren Uebereinstimmung dieser
Handschriften ist der Text festzustellen.
5. Wo die Handschriften im Stiche lassen , da tritt die Di-
vination in ihr Recht und ihre Pflicht ein.
Der gleichzeitig errcheinende zweite Band meines Lucian
folgt diesen Grundsätzen.
Finden sie keine Zustimmung, so mögen sie in ehrlichem, rit-
terlichem, die Wahrheit und nichts als die Wahrheit suchen-
dem Streite bekämpft werden. Ich werde der Erste sein, der
sich freuen wird , im Interesse der Sache eines Anderen und
Besseren belehrt zu werden.
Den Vorwurf wenigstens werde ich nicht zu befürchten
haben daß ich das nonum prematur in annum außer Acht ge-
lassen ; es sind jetzt gerade sechzig Jahre , daß ich auf Grund
meines ersten specimen Lucianeum von Gottfried Hermann als
Mitglied in seine griechische Gesellschaft aufgenommen wurde.
Breslau. Julius Sommerbrodt.
VIIL
Catull und Horaz.
Wenn ein Mann von so umfassender Kenntniß und so feinem
Verständniß wie L. Friedländer in der „deutschen Rundschau"
often bedauert, dali noch immer nicht allgemein zugestanden werde,
Catull stehe als Dichter hoch über Horaz, dessen unzulängliches
poetisches Vermögen wahre Dichter wohl nie verkannt, so scheint
es dringend geboten, über diese Frage und die damit zusammen-
hängende, ob dessen Oden „in unserm Grymnasialunterricht einen
zu breiten Raum einnehmen", sich eingehend zu verständigen, be-
sonders ist es die ernste Pflicht desjenigen, der länger als ein
halbes Jahrhundert ihm die eindringendste Forschung zugewandt
hat und immer mit warmer Verehrung und steigendem Genüsse
zu seinen unvergänglichen Schöpfungen zurückgekehrt ist, seine
feststehende Ueberzeugung zu begründen und gegen unerwiesene
Behauptungen zu sichern, daß Horaz die Krone der römischen
Lyrik, ein voller Dichter und ein tüchtiger Römer gewesen, daß
er und Virgil als Roms klassische Dichter auf unsern Gymnasien
anerkannt und den nachfolgenden Geschlechtem nicht als Vor-
bilder, sondern als Meister römischer Dichtung überliefert und zu
ihrer Geistes- und Geschmacksbildung verwandt werden müssen.
Friedländer beruft sich zunächst auf Goethes Urtheil. Die
bezogene Stelle lautet wörtlich: „Horaz. Sein poetisches Talent
anerkannt nur in Absicht auf technische und Sprachvollkommen-
heit d. h., Nachbildung der griechischen Metra und der poetischen
Sprache nebst einer furchtbaren Realität, ohne alle eigentliche
Poesie, besonders in den Oden." Mit solchen abgerissenen Aus-
sprüchen aus Goethes Unterhaltungen, die oft andern Aeußerungen
desselben geradezu widersprechen, ist starker Mißbrauch getrieben
worden; kommt doch sehr viel darauf an, in welcher Stimmung,
auf welche Veranlassung sie erfolgt sind. Friedländer hat hier
Catull und Horaz. 139
darauf nicht geachtet. Wir besitzen nur Riemers kurze Zusam-
menfassung des Inhalts eines Gespräches, das Goethe mit ihm,
dem Hauslehrer seines Sohnes, im November 1806 gehabt, zu
einer Zeit, wo er in Folge der schrecklichen Oktobertage und
der noch immer nicht beseitigten Sorge um Weimars Zukunft
sehr aufgeregt war. Auch kann man zweifeln, ob Riemer alle
wesentlichen Punkte in seinem Bericht, in welchen die „furchtbare
Realität" sonderbar eingeflickt ist , erschöpfend wiedergegeben.
Gegen die lyrische Dichtung war Goethe damals verstimmt.
Aus demselben November fährt Riemer anderswo (Briefe von und
Goethe S. 296) die unmuthige Aeußerung an: „Es wird bald
Poesie ohne Poesie geben, eine wahre Ttoir^au, wo die Gegenstände
iv T.rjirpzi, in der Mache sind, eine gemachte Poesie", wie er
fünf Jahre später äußerte, die Deutschen hätten „eine Art Sonn-
tagspoesie, eine Poesie, die ganz gewöhnliche Gestalten mit etwas
bessern Worten bekleidet, wo denn auch die Kleider die Leute
machen sollen". Wer wird solche Augenblicksäußerungen für des
Dichters wohlerwogene Ueberzeugung halten, wie wenn er einmal
1814 behauptete: „Die Menschen sind so lange produktiv^ (in
Poesie und Kunst), als sie noch religiös sind; dann werden sie
bloß nachahmend und wiederholend, wie wir vis-ä-vis des Alter-
tliums, dessen inventa Glaubenssachen waren, von uns aber nur, aus
und um Phantasterei, phantastisch nachgeahmt werden". Bei der
Aeußerung über Horaz mag auch der Eindruck der vor kurzem
erschienenen hart geschmiedeten Vossischen Uebersetzung der
Oden mitgewirkt haben. Wie es also auch damit sein mag, die
außerordentliche Einseitigkeit derselben liegt offenbar zu Tage.
Die „furchtbare Realität" drückte so wenig den Horaz nieder,
daß er sich männlich gefaßt darüber erhob, der begeisterte Ver-
künder von Roms Macht und Größe, wie Goethe selbst in der
fünfzehnten römischen Elegie sagt, sein „Priester" wurde. Er
überwand sie eben durch seine Geisteskraft, und nicht am wenig-
sten durch die Macht der Poesie. Worin besteht denn Poesie
anders als in der ureigenen Empfindung, die so mächtig wirkt,
daß sie zur lebendigen und dadurch lebenwirkenden Gestaltung
treibt, wie ja Goethe schon im Jahre 1772 von Herders Ent-
wicklung, daß Gedanke und Empfindung den Ausdruck schaffen,
warm ergriffen wurde. Und wie könnte man das Walten dieser
schöpferischen Macht den Horazi sehen Satiren und Episteln ab-
streiten, die das Höchste darstellen, was der römischen Dich-
tung gelang. Auch widersprechen jener im Jahre 1806 Goethe
entschlüpften Aeußerung andere, die er sonst gelegentlich that.
So erinnerten ihn Berangers Lieder, die er für das Beste in ihrer
Art hielt, an Horaz und Hafis, die beide über ihrer Zeit gestan-
den, das Sittenverderbniß nur spottend und spielend zur Sprache
gebracht, was freilich auf Horaz nicht ganz paßt, der die Sitten-
losigkeit so strenge gerügt. Eben so wenig ist das in früherer
140 H. Düntzer,
Zeit einmal von Goethe gebilligte Urtheil richtig, die Aehnlich-
keit zwischen Horaz und Hafis beruhe auf der Aehnlichkeit der
Zeiten, wo „bei Zerstörung aller Sicherheit des bürgerlichen Le-
bens der Mensch sich auf flüchtigen, gleichsam im Vorübergehen
gehaschten Lebensgenuß zu beschränken habe" : des römischen Dich-
ters Beschränkung wurde keineswegs durch die traurigen Zeiten
veranlaßt, und er erlebte nicht bloß die Zerstörimg, sondern auch
die Begründung von Roms Größe, die er mit seiner Dichtung
weihend begleitete. Goethes Anzeige von Knebels Uebersetzung
des Lucrez gesteht, daß im Zeitalter des Augustus die feinere
Sitte den großen Abstand zwischen Herrscher und Beherrschten
auszugleichen gesucht imd das für die Römer erreichbare Gute
und Schöne in Vollendung dargestellt. In der Beurtheilung Man-
zonis (1822) fand er den Grund, weshalb Horaz vor Pindars
Dichterschwung zurückschrecke, nicht etwa im Mangel dichteri-
scher Begeisterung, sondern in den Zeitverhältnissen, erkannte Ho-
raz als wahrhaften Dichter an. Bestände die dort gewagte Be-
hauptung zu Recht, die höchste Lyrik sei entschieden historisch,
so würde dadurch Horaz sehr hoch zu stehen kommen, da er ja
gerade der Sänger der Weltherrschaft des Augustus ^vurde. Man
ehrt Goethe keineswegs, wenn man alle seine augenblicklichen,
oft absichtlich paradoxen Aeußerungen für seine wohlerwogene
Ueberzeugung hält. Die über Horaz sind äußerst einseitig und
aus getrübter Kenntniß des Dichters geflossen.
Das wenige Thaf sächliche , was wir von Goethes Bekannt-
schaft mit Horaz wissen, hat Morsch in den „Jahrbüchern für
Philologie und Pädagogik" 1885 H 268 — 286 meist zusammen-
gestellt. Schon der frühreife Knabe lernte seine Gedichte nebst
dem gangbaren Lobe derselben kennen, manches daraus prägte
sich seinem leicht fassenden und festhaltenden Gedächtniß ein.
"Wenn ihn des Hugo Grotius Spruch kränkte, anders läsen Kna-
ben, anders erfahrene Männer den Terenz, so wird er auch die ero-
tischen Gedichte sich angeeignet haben, die aber weit weniger
seine Lüsternheit erregten als die drei Triumvim der Liebe, Ca-
tull, TibuU und Properz, ganz besonders aber der sich leicht ein-
schmeichelnde Ovid, wenn er anders den erstem früh kennen
lernte, über den sein Morhof weniger günstig sich äußerte. Bei
allem Eindruck, den des Horaz voller Wohlklang, der treffende
Ausdruck, Empfindungen und Gedanken in ihm erregten, die in-
nere Einsicht in den Kunstwerth seiner Oden konnte der Knabe
nicht gewinnen, und so wurde er, eben weil die Gedichte ihm
längst bekannt waren, auch in den reifem Jugendjahren an ihrer
schärfern Auffassung gehindert, und damit der wahre Genuß, den
viele so kunstvolle wie von lebendiger Dichterki'aft eingegebene
Gedichte gewährt haben würden, wenn er sie erst später kennen
gelernt hätte. Schon im Jahre 1772 mußte die römische Litera-
tur der. frischem griechischen, Theokrit, Pin dar und den Tragi-
CatuU und Horaz. 141
kern, weichen, wenn sie auch nicht ganz zurücktrat, selbst in
Weimar nicht, wo freilich die Griechen überwogen. Wie falsch
Wielands späteres Wort war, Goethe habe in der ersten Weimarer
Zeit Griechen und Eömer als Knasterbärte verspottet und ihm
seine Beschäftigung mit Virgil und Horaz verdacht, ergibt sich
daraus, daß er in den ersten Jahren Euripides, Aristophanes und
die griechischen Gnomiker las, wie wir aus ganz zufälligen Er-
wähnungen -wnssen, von den Eömern Tacitus und auch Horaz.
Für letztern zeugt sein Tagebuch, dessen Eintrag am 5. Juni 1776
beginnt: ^^Äequam memento'''' \ denn mag ihn damals die betreffende
Ode besonders angezogen oder der in ihr empfohlene Gleichmuth
ihm im Sinne gelegen haben, jedenfalls war der Dichter ihm da-
mals noch werth, mochte er auch nur ein dunkles Bild von ihm
bewahrt haben, sich nur noch weniger Gedichte oder Stellen er-
innern. Im Jahre 1782 erfreute ihn Wielands Uebersetzung
der Episteln ; diesem gestand er, daß er ihm Achtung für den Eö-
mer abgenöthigt, verkannte aber nicht, daß die Uebersetzung noch
oft gegen das Lateinische zurückstehe. Als die Sehnsucht nach
Italien ihn unwiderstehlich ergrifien hatte, konnte er kein La-
teinisches Buch mehr lesen, ohne schmerzlich ergi'ifPen zu werden.
In Eom selbst versenkte er sich mit voller Seele in Wielands
Uebersetzung der Horazischen Satiren, mit lebendiger Theilnahme
las er jetzt im Livius, eignete sich die Triumvirn der Liebe imd
Priester der Eömischen Größe an : aber er verschlang sie als ehe-
malige Einwohner der Weltstadt, von deren Leben und von alt-
römischer Liebe sie ihm Kunde gaben, nicht als Kunstrichter.
Daß er nach der Eückkehr aus Italien je als solcher die Oden
durchgelesen, davon findet sich nicht die geringste Spur. Mit
Properz sich zu beschäftigen ward er durch Knebels Uebersetzung
veranlaßt und von Virgils „Aeneis" machte er ein Schema zur
Vergleichung mit dem Plane der Ilias. Eine neue Ausgabe der
Horazischen Ars poetica veranlaßte ihn im August 1806 , sich
kurze Zeit genauer mit dieser merkwürdigen Dichtung und ihrem
Aufbau zu beschäftigen, aber die Oden wird er kaum angesehen
haben, ehe er, wenige Monate später, zu der von Eiemer mitge-
theilten Aeußerung im zufälligen Gespräch gebracht wurde. Da
Goethe damals nur aus dunkler Erinnerung über Horaz urtheilte,
so ist man nicht befugt, seine betreffende Aeußeining als maßge-
bend für die Würdigung von dessen Dichtertalent zu betrachten.
Hätte er sich eingehend, wie er es im Jahre 1821 bei Lucrez
that, einer nähern Betrachtung des römischen Dichters gewidmet,
so würde sein Urtheil ganz anders gelautet haben : wenn er Lucrez
als echten Dichter anerkannte und sein Werk darzustellen sich
vorsetzte, wie viel höher würde er Horaz geschätzt, seiner Gesin-
nung, seinen Gedanken und Empfindungen, seiner schöpferischen
Kunst , seiner lebendigen Beherrschung der Sprache und der
glücklichen Verbindung aller dieser Vorzüge zu schönster Wir-
142 H. Düntzer,
kung gerecht geworden sein! Am wenigsten hätte es ihm ein-
fallen können, dem römischen Lyriker jede eigentliche Poesie ab-
zusprechen, ohne die er ein tönendes Erz wäre.
Und warum versäumte Friedländer, nach der so späten und
nicht einmal wörtlich überlieferten, an sich bedenklichen Aeuße-
rung Goethes des öffentlich ausgesprochenen, wohl erwogenen Ur-
theils seines Freundes, des großen Dichters und Kunstrichters aus
seiner reifen Zeit zu gedenken? Schiller bezeichnet in seiner
bahnbrechenden Abhandlung „über naive und sentimentalische Dich-
tung" Horaz als „wahren Stifter der sentimentalischen Dichtungs-
art und ihren noch nicht übertroffenen Meister", erkennt also seine
dichterische Begabung in glänzendster Weise an. Und warum
hört man nicht auf die Stimme eines mit Horaz innig vertrauten,
dichterisch beseelten Kunstrichters , der die verschiedenen Arten
des in der Dichtung sich kundgebenden Volksgeistes so fein zu
unterscheiden wußte, warum befragt man nicht Herder, der noch
kurz vor seinem Tode, obgleich er damals schon längst auf eine
sittliche Wirkung aller Künste drang, in den viel zu wenig be-
achteten „Briefen über das Lesen des Horaz" die dichterische Be-
deutung des römischen Lyrikers allseitig beleuchtet hat? Er
fragt gar nicht, ob dieser wirklich ein Dichter gewesen, was seine
großartige Wirkung sattsam erwiesen, sondern zeigt die einzelnen
KJräfte, die den wahren Dichter machen, verständnißvoll auf Statt
deutsche Dichter neben Goethe zur Sprache kommen zu lassen,
führt uns Friedländer den bedeutendsten neuern englischen vor,
der auch die Oden nicht geliebt habe. Aber merkwürdiger Weise
verwirft er den von Byron selbst angeführten Grund seines Has-
ses, ohne auch nur einen scheinbaren Grund seines Unglaubens
an dessen auf das allerbestimmteste ausgesprochene Aeußerung
aufzubringen. In „Childe Harold" heißt es ausdrücklich (IV 75 ff.),
und es wird durch eine Anmerkung weiter ausgeführt, daß die
leidige Einpaukung der schönsten Dichterstellen zu einer Zeit, wo
der unreife Knabe sie noch nicht zu fassen vermag, ihren reichen
Glanz uns auf immer raube, da auch, wenn wir später, wo wir
für sie empfänglich wären, sie wieder lesen, die Gespenster der un-
glücklichen Schultage wie ein trübes Mittel zwischen uns und jene
treten. Byron gedenkt unter den Horazischen Gedichten nicht
namentlich der Oden, aber beim Erblicken des Sorakte erinnert
er sich der mit dessen beschneitem Gipfel so glücklich beginnen-
den Ode und ihres Dichters; den Werth des Briefes an die Pi-
ßonen, der Episteln und Satiren erkennt er vollkommen an, wie
er vorher jene Ode gerühmt hat, aber die Schule habe ihm den
Dichter durchaus verleidet. Offenbar hat der Spott über dieje-
nigen, welche mit ihrer auf der Schule leidig genug erlangten
Kenntniß altklassischer Dichter prunken, ihm diesen Ausfall ein-
gegeben.
Lassen wir also den nur den Mißbrauch der schönsten Dich-
CatuU und Horaz. 143
timgen auf den Schulen bespottenden Byron zur Seite und wenden
uns einmal an einen Mann, den Deutschland und die Welt zu
ihren ersten Größen zählt, an den mit seltenem Natursinne geseg-
neten, über jeden Verdacht parteiisch gefärbten Urtheils erhabenen
Meister, dessen lebendig gefühlte Naturbeschreibungen einzig da
stehen, an AI. von Humboldt. Der gewichtige Abschnitt seines
„Kosmos" über das Naturgefühl nach Verschiedenheit der Zeiten
und der Völker scheint heute nicht mehr so bekannt zu sein, wie
er es verdient. Gibt Humboldt auch zu, daß der Römer in sei-
nem kalten Ernste, in seiner abgemessenen nüchternen Verständig-
keit sinnlich weniger erregbar, der alltäglichen Wirklichkeit mehr
als einer idealisirenden dichterischen Naturanschauung hingegeben,
daß der Charakter der lateinischen Sprache und der Hang zur
Nachahmung der Griechen, in der letzten Zeit des Freistaates
besonders der Alexandriner, der unmittelbaren Auffassung der Natur
hinderlich gewesen, so hebt er doch hervor, daß „kräftige Geister
durch schöpferische Individualität, durch Erhabenheit der Ideen,
wie durch zarte Anmuth der Darstellung jene Hindernisse zu
überwinden gewußt". Selbst bei Lucrez fühlt er Ciceros strengem
Urtheil gegenüber die Poesie tief mit der Philosophie verwachsen.
Auch auf die Seele des größten römischen Kedners habe die herr-
liche Umgebung seiner Heimath Arpinum von früh an unbewußt
anregend gewirkt, er bei den Stürmen seines Lebens im Genüsse
der Natur Trost gefunden. Dann aber heißt es: „Die Kenntniß
der großen Dichterwerke des Virgil, des Horatius und des Ti-
bullus ist mit der allgemeinen Verbreitung der römischen Literatur
so innigst verwebt, daß es überflüssig wäre, hier bei einzelnen
Zeugnissen des zarten und immer regen Naturgefühls, das einige
dieser Werke belebt, zu verweilen." Wenn er nur auf einzelne
Beispiele aus Virgil, Ovid und Tibull hinweist, so übergeht er
Horaz, den er unter jenen „kräftigen Geistern" genannt, nicht
deshalb, weil dieser keine solche bietet, sondern er, da er selbst in
seiner Jugend mit der altklassischen Literatur gründlich bekannt
geworden, die Bedeutung dieser Stellen als allbekannt voraussetzt.
Ergänzen wir das, was der große Naturforscher übergehen zu
düi-fen glaubte. Wer, dem Horaz kein Fremdling ist, erinnert
sich nicht der ewig frischen Schilderung Tiburs in der Ode an
Plauens (I 7), die noch den Dichter Kruse, den Freund des Dichters
Geibel, der in seiner letzten Zeit der Uebersetzung der von ihm
nicht als klingende Schellen betrachteten Horazischen Oden liebevoll-
sten Fleiß zugewandt, neulich veranlaßt hat, in seiner Elegie „Tibur"
der innigsten Verehrung des Venusiners als Mensch und Dich-
ter beredte Worte zu leihen. Auf Tibur lassen wir die innig
zarte Schilderung Tarents folgen (II 6). Wie herzlich erinnert
Horaz sich seiner Heimath Venusia (III 4), wo den auf dem Berge
Voltur eingeschlafenen Knaben, zur Verwunderung der ganzen
Gegend, heilige Tauben durch Lorbeer- und Myrtenzweige wider
144 H. Düntzer,
wilde Thiere gesichert! Was Humboldt von Cicero in Bezug auf
Arpinum sagt, darf man mit gleicliem Rechte der Heimath des Ho-
raz zuschreiben, dem auf der Grenze von Lukanien und Apulien in
einem wilden Apenninenthaie gelegenen Venusia, dem mehrfach,
auch in einem schönen Bilde (IV 14), genannten rauschenden (so-
nans) Aufidus und den Berghöhen: die ihn umgebende Natur spie-
gelte sich früh in seiner Seele ab und „gesellte sich zu dem,
was tief und frei in den ursprünglichen Anlagen, in den inne-
ren geistigen Kräften wurzelte". Die anmuthige Schilderung der
Quelle Bandusia (IH 13) eröffnet uns das gefühlvolle Herz des
Dichters. Welche lieblichen Bilder entlockt ihm sein Sabinum?
Wir gedenken der Gedichte carm. I 17. epist. I 10. 14. 16. 18.
Auch epod. 2 malt uns das schöne Naturleben seines ihn be-
glückenden Gutes. Nicht weniger schwebt dieses bei Beschrei-
bung eines zum Genüsse einladenden Plätzchens II 3 und 1 1 vor,
mag bei ersterer Stelle auch eine Schilderung der Sappho benutzt
sein. Dieser reinen Naturempfindung und der ergreifenden Wir-
kung gegenüber, die so manche, besonders die vom Wechsel der
Jahreszeiten ausgehenden Lieder (1 4. IV 7. 12), erregen, zer-
fallen alle vorurtheiligen Verkleinerungen seines dichterischen
Vermögens.
Wenden wir uns zu dem über ihn neuerdings erhobenen
Ca tu 11, dem Vorläufer der klassischen Dichtung, den schon Jo-
seph Scaliger als einen der Triumvirn der Liebesdichtung ehrte,
dessen Hochzeitsgesang bereits Herder im zweiten Bande der
„Volkslieder" (1779) als einzige Probe altlateinischer Dichtung
gegeben, freilich mit der Bemerkung, CatuU sei leichter zu ver-
schönern (wie es später Heyse gethan) als zu übersetzen , den
Kamler 1793 „im Auszuge" verdeutscht hatte. Niebuhr war
wohl der erste, dem es einfiel, ihn zum größten Dichter Roms
auszurufen, aus dem die Poesie herausströme, bei dem jedes
Wort der Ausdruck natürlichen Gefühls sei , der den griechi-
schen Lyrikern bis zur Zeit des Sophokles gleich stehe. Wir
erkennen darin nur des hochbegabten Forschers übergroße Reiz-
barkeit, die im Lobe und im Tadel ausschweifte und so oft vor
lauter Gefühl zu keiner ruhigen Betrachtung gelangen konnte,
der auch für reine Auffassung dichterischer Schönheit weniger
Sinn als für das geschichtliche Leben besaß. Staunen muß man
über die Vergleichung des derben, wo er eine zarte Empfindung
ausspricht schlichten Dichters mit dem ureigenen Glänze alt-
hellenischer Lyrik , über die Behauptung , jedes Wort bei ihm
sei natürliches Gefühl, da er voll von Aeußerungen ausgelassenen
Uebermuthes steckt und selbst die allerliebsten Tändeleien kei-
nen Anspruch auf dichterischen Schwung erheben können , ab-
gesehen von einzelnen Gedichten, die bloße Erzählungen oder
Schmähungen sind. Freilich sind auch Schmähungen Ausbrüche
eines solchen Gefühls, aber eben meist nur eines gemeinen, kei-
Catull und Horaz. 145
nes dichterisclien. Und daß Catull nicht immer sein wahres
Gefühl sprechen läßt, sagt er ja selbst, wenn er bemerkt (16),
er sei keusch, seine Verse sollten es nicht sein, sondern Lüstern-
heit erregen. Seine schönsten , uns noch heute packenden Ge-
dichte hat er erlebt, nicht gedichtet, und sie erheben ihn kei-
neswegs zu einem großen Dichter. Catull war so wenig ein ur-
römischer Dichter, daß er vom Einflüsse der griechischen Dichtung
sich nicht frei erhielt, statt der altrömischen schlotternden Verse
den Griechen ihre Hendekasyllaben, jambische, elegische und
andere Verse entlieh, selbst an strophischen Massen sich versuchte,
ja, was das Schlimmste, der Nachahmung der alexandrinischen
Dichtung verfiel: aber mit den sorgfältig gearbeiteten bedeuten-
dem Gedichten in diesem Geschmacke würde er nie sich den Euhm
eines hervorragenden Sängers erworben haben. Dabei gestehen
wir gern, daß der junge, nicht zur vollen Reife gediehene Dichter
den natürlichen Ausdruck des Gefühls trifft, wo er sich diesem
überläßt, daß er bedeutende Gewalt über die noch harte Sprache
übt, es ihm so wenig an Feuer wie an Witz fehlt, allein damit
ist er noch keineswegs ein vollendeter Dichter , den man über
den durchgedrungenen Meister erheben darf. Auch müßte man,
um seinen wirklichen Werth festzustellen, ihn mit den zahlrei-
chen gleichzeitigen Dichtern vergleichen, von denen uns sehr
weniges erhalten ist , aber doch Andeutungen genug , daß sie
nicht ohne Glück mit ihm gewetteifert, ja ihm gleichgestellt
worden. Und worin kann man ihn mit Horaz vergleichen ?
Fast nur in spottenden Gedichten, denen man ein paar Epoden
zur Seite stellen könnte, und in einigen Liebesliedern, die aber
schon in der äußeren Form so verschieden sind, daß daraus eine
eigentliche dichterische Werthsehätzung sich nicht ergibt. Am
nächsten liegt es die beiden Sapphischen Oden Catulls mit Ho-
raz zu vergleichen. Catull hat die Sapphische Strophe unver-
ändert aufgenommen , während Horaz sich darin kunstverstän-
diger zeigte, daß er ein paar Veränderungen in der Behandlung
eintreten ließ , wodurch sie einen etwas festern , der römischen
Sprache entsprechenden Schritt erhielt. Gegenüber Niebuhrs Be-
hauptung, aus Catull spreche in jedem Worte sein eigenes Gefühl,
ist es merkwürdig, daß er in der Sapphischen Ode 51 zur Dar-
stellung des mächtigen Eindrucks, den Lesbia auf den Lieben-
den macht, drei Strophen der Sappho, die schon Lucrez vor ihm
benutzt hatte, zur Darstellung seines eigenen Gefühls fast wört-
lich, nur mit einer seltsamen Umwendung wiedergibt, da Sap-
pho die Strophen an eine Freundin richtet, welche sich näch-
stens vermählen soll (Welcker „kleine Schriften" II 99 f. IV 89),
und er eine eigene Strophe hinzudichtet, welche in etwas auf-
fallender Weise ausführt, der Müssiggang (otium) habe ihn zur
Liebe verführt, dieser habe schon Könige und reiche Städte zu
Grunde gerichtet. Ein andermal benutzt er dasselbe Versmaß
Philologus LH (N. F. VI), 1. 10
146 H. Düntzer,
(11), um der Lumpen Furius und Aurelius zu spotten: er sei
überzeugt, daß sie gern zu den fernsten und wildesten Gegen-
den ihn begleiten würden, diesmal aber möchten sie seinem Mäd-
chen (der Lesbia) sagen, er lasse sie mit ihren dreihundert Buh-
len (zu denen diese Freunde mitgehören) grüßen, von denen sie
keinen liebe , die sie aber alle durch ihre Wollust zu Grunde
richten möchte; sie solle sich um ihn und seine Liebe nicht
weiter kümmern, die sie durch ihre Schuld zerstört habe, wie
die Pflugschar eine Wiesenblume. Die Sonderbarkeit der ersten
Sapphischen Ode würde sich etwas mindern, besonders die An-
wendung der fremden Verse sich als launig ergeben, wenn man
annähme, das Gedicht solle die Ernüchterung seiner Liebe an-
deuten, aber das Beruhigungsmittel, die Herleitung seiner Liebe
vom Müssiggange, wäre doch mit wunderlicher Laune gewählt.
Auch vier- und fünfzeilige Strophen aus Glykoneischen Ver-
sen mit schließendem Pherekrateus hat CatuU zweimal (34. 61)
zu Chorgesängen verwandt, zu einem Liede an Diana, das Mäd-
chen und Knaben singen , und zu einem Hymenaeus. Schon
Anakreon hat solche Strophen aus vier Versen. Horaz braucht
die Glykoneischen nur abwechselnd mit dem um einen Choriam-
bus längern Verse, und zwar immer mit beginnendem Spondeus,
während CatuU auch hier mit den griechischen Dichtern Tro-
chäus und lambus zuläßt. Einen andern Hymenäus dichtete
Catull wesentlich nach einem der Sappho, nur daß er am Schlüsse
der ganz aus Hexametern gebildeten Strophe den wiederkehrenden
Ausruf eintreten ließ : Hymen o Hymenaee^ Hymen ades o Hyme-
naeel während im Griechischen das 'Tjxr|Vaov außerhalb des Ver-
ses gerufen wird. Eine bloße Künstelei ist die Darstellung der
Geschichte des Atys in dem Versmaße des Kybeledienstes , in
Galliamben, deren sich später auch Mäcenas bediente. Man
sollte kaum einen wahren Dichter einer solchen Verirrung fä-
hig halten. Auch der Schluß ist gar seltsam.
Auffallender als Niebuhrs Bevorzugung des Dichters des
Freistaates vor dem Lobpreiser von Roms Macht und Größe
unter Augustus scheint Macaulays Urtheil , der , als er zu Kal-
kutta im Jahre 1835 den Catull durchgelesen, ihn einen bewun-
dernswerthen Dichter nannte , so griechisch , wie kein anderer
Römer sei, da nur in ihm die Einfachheit, die Leidenschaft, die
vollendete Anmuth der großen Attischen Redner herrschten. Dies
überspannte Lob weicht wesentlich von der Aeußerung ab, die
er während des Lesens that : es gebe gewisse Seiten in seiner
Seele , die Catull so berühre , wie sonst keiner (also auch wohl
kein Grieche, selbst Shakespeare nicht) ; einige Stellen rührten
ihn auf unerklärliche Weise zu Thränen. Welche Stellen das
besonders seien, hat er nicht verhehlt. Er führt als solche an:
den Entschluß, sich in das Unglück der Untreue und die Ge-
meinheit der Lesbia zn finden und das aufzugeben, was verloren
Catull und Horaz. 147
sei (6), den Ausdruck des Schmerzes, in seiner Krankheit kein
Wort von seinem Freunde vernommen zu haben, dessen Zuspruch
ihn mehr gerührt haben würde als des Simonides Klagelieder
(38) , und die Bitte an die Göttin , wenn er sein Leben ohne
Schuld verlebt, ihn zu befreien von dem verzehrenden Schmerze,
daß er seiner Liebe zu Lesbia entsagen müsse, er verlange nicht
mehr, daß sie ihn liebe oder schamhaft werde (76). Es läßt
sich nicht leugnen, daß diese Stellen von ergreifendem Gefühle
zeugen ; aber finden sich nicht ähnliche selbst in Prosa ? Hat
man ja in den Briefen Ciceros und des Jüngern Plinius Spuren
moderner Sentimentalität entdecken wollen, von denen Humboldt
mit Recht bemerkt, es seien nur Anklänge tiefer Gemüthlichkeit,
die in jedem Zeitalter, bei jedem Volksstamme „aus dem schmerz-
lich bewegten Busen emporsteigen'. Macanlay würde ähnliches
auch bei Horaz gefunden haben , wäre dieser ihm so neu wie
Catull, nicht, wie es Byron von sich bekennt, durch die Schule
verleidet gewesen. Wer kann ohne lebhafte Empfindung des
Horaz Trost an Virgil über den Tod seines Quintilius ([ 24)
lesen, wenn ihm nicht die Schule den Genuß daran in Wider-
willen oder Gleichgültigkeit verkehrt hat , wer den Schluß der
Oden an Dellius und Postumus (HS, 14)? Wen ergreift nicht
die Dankbarkeit, womit Horaz Sat. I 6 seines guten Vaters ge-
denkt? Wie schön drückt er die Uebereinstimmung mit seinem
Freunde Fuscus epist. I 10 aus? Solche gemüthliche Empfin-
dung ist nothwendige Voraussetzung bei jedem Dichter , ja bei
jedem nicht verwilderten Menschen, und darauf den Vorzug des
Catull vor Horaz zu begründen scheint völlig verfehlt. Macanlay
war wohl durch die frisch belebten Ergüsse von Catulls Liebe
und Laune , womit die Sammlung beginnt , bestochen worden,
aber daß dies bis zum Schlüsse anhielt, bleibt trotz einzelner
vorkommender rührenden und gefühlvollen , auch recht beißen-
der Stücke immer auffallend. Ganz unberechtigt muß das Lob
„vollendeter Anmuth" des Catull erscheinen, hält man ihn dem
Horaz gegenüber, der gerade hierin als römischer Lyriker den
höchsten Preis errungen hat in Folge natürlicher Begabung, rei-
ner Geschmacksbildung und unermüdeter , von feinem Gefühle
geleiteter Feile. Selbst das von Fenelon so sehr seiner Natür-
lichkeit wegen gerühmte Distichon (83) :
Odi et amo. Quare id faciam, fortasse requiris.
Nescio : sed fieri sentio et excrucior,
ist mehr rhetorisch als dichterisch bedeutend, ja kaum gelungen,
da es an sich unverständlich, es auch nichts weniger als die Ge-
müthslage des Dichters bezeichnet , das Nichtwissen im Grunde
beziehungslos, da er wirklich weiß, was er an Lesbia (denn auf
sie muß es gehen) liebt und haßt.
Doch lassen wir die Zeugnisse, die eben nichts beweisen,
das Urtheil über beide Dichter nicht bestimmen können, und
10*
U8 H. Düntzer,
wenden uns zu diesen selbst. CatuU, vierzehn Jahre nach Ju-
lius Cäsar zu Verona geboren, stammte aus angesehenem Ge-
schlecht. Die schöne Lage seiner von einem der bedeutendsten
Flüsse Italiens durchströmten Heimath und der häufige Aufent-
halt auf der benachbarten Halbinsel Sirmio mußten auf den em-
pfänglichen Knaben freundlich wirken. Sein Freiheitssinn wurde
zu Rom , wohin er frühe kam, bei seiner eigenen sorglosen Lage
und dem bewegten politischen Leben genährt. Die damals als
Unterhaltung aller Gebildeten geltende epigrammatische und ero-
tische Dichtung zog ihn an. In der zu Verona geschriebenen
Elegie an Freund Manlius, der Gaben der Musen und der Ve-
nus von ihm erwartet hatte, äußert er selbst (68), daß er in
blühender Jugend sehr viel gedichtet {lusi^ vom Liede) und der
Göttin, die süßes Leid mit Sorgen mische, nicht unbekannt ge-
blieben, aber der neuliche Tod des Bruders, mit dem sein gan-
zes Haus begraben worden, habe ihm alle Lust an der Dichtung
geraubt. Ziemlich gleichzeitig damit muß die in ähnlicher Weise
diesen Verlust meldende Elegie an Ortalus fallen, dem er seine
Uebersetzung der Elegie des Kallimachus auf das Haar der Be-
renice sendet, was beweist, daß die Alexandrinische Dichtung
ihn schon damals beschäftigte. Die Zeit beider Elegien müssen
wir spätestens in das zwei- oder dreiundzwanzigste Lebensjahr
setzen, da als Anfangspunkt der durch jenen Tod unterbroche-
nen Liebesdichtung das Anlegen der Prätexta (im sechzehnten
Jahre) bezeichnet wird. Von diesen ältesten Gedichten möchte
sich kaum etwas erhalten haben, wie auch die von Plinius N.
H. XXVIII 4 erwähnte incantamentorum amatoria imitatio, wahr-
scheinlich eine Nachbildung der zweiten Theokritischen Idylle,
verloren gegangen ist. Bald darauf reiste er nach Bithynien,
wo er in das Gefolge des Prätors trat , über dessen Habsucht
und schlechte Behandlung er sich bitter beklagt hat (10, 6 ff.
— 13. 24, 7 — 10). Dort brachte er dem in Troas gestorbenen
Bruder das Todtenopfer ; in den darauf bezüglichen Versen (100)
wird der Eltern gar nicht gedacht. Die Freude über seine Heim-
kehr spricht das Lied an seine geliebte Halbinsel Sirmio (31)
aus, in deren Villa er sich als Herr fühlt; daß er den Vater
wiederzusehen sich gefreut habe, wird nicht erwähnt. Doch sie-
delte er bald wieder nach Rom über , und in die hier verlebte
Zeit wird der größte Theil der erhaltenen Gedichte fallen, be-
sonders die seinen Ruhm begründenden auf die eben so schöne
wie liederliche Lesbia, die Schwester des berüchtigten Clodius,
auf die nach dem Tode ihres Gatten Metellus der Verdacht der
Vergiftung ihres rasch gestorbenen Mannes fiel. In genauester
Beziehung stand er jetzt im Leben und Dichten mit dem vier
Jahre Jüngern feurigen Redner C. Licinius Calvus, dessen Vater
durch die von Cicero ihm gedrohte ungerechte Anklage wegen
Erpressung in den Tod getrieben worden war. Mit ihm theilte
Catull und Horaz. 149
Catull auch den Haß gegen die damaligen Machthaber, Pom-
peius und besonders Cäsar, dem er außer einem anrüchigen Le-
ben (er nennt ihn pathicus, cinaedus Romulus ^ impudicus , vorax^
aleo) die Aussaugung der Provinzen durch den Verschwender
Mamurra vorwarf. Seines Zuges nach Britannia gedenkt er ge-
legentlich 11,9 — 12. Aus diesem höhnischen Gedichte hat man
den falschen Schluß gezogen, er sei wohl von Cäsar zur Ver-
waltung einer Provinz bestimmt gewesen , nur sein früher Tod
habe dies vereitelt. V^as Sueton über Cäsars Aussöhnung mit
Catull und Calvus berichtet (Caes. 73) , ist nicht ohne Beden-
ken ; danach würde Cäsar auch die Gastfreundschaft mit Catulls
Vater nicht aufgegeben haben, aber daß dieser damals noch ge-
lebt habe , scheint zweifelhaft. Gewiß ist , daß Cäsar die An-
griffe , die Catull , Calvus u. a. in Schmähgedichten auf seine
Ehre machten, nicht verfolgte, sondern als Folgen des bürger-
lichen Freimuthes ertrug. Die Richtigkeit der Angabe, daß Ca-
tull im dreißigsten Jahre gestorben, dürfte kaum zu behaupten
stehen, doch wissen wir, daß dieser jung starb, und kaum wird
er das Jahr 700 lange überlebt haben.
Wenden wir uns nun zu Catulls kleinen Gedichten (er
selbst nennt sie 1,4 nugae^ sagt 94, 9 im Gegensatze zu großen
epischen Gedichten: „Parva mei mihi sunt cordi monumenta la-
boris"), so waren epigrammatische Gedichte, die neben der Liebe
sonstige Lebensbeziehungen streiften , auch bittern Spott aus-
gössen, damals eine beliebte Unterhaltung aller Gebildeten, be-
sonders der bedeutenden Redner der Zeit, die ihre persönlichen
Verhältnisse leichtfließenden, meist kurzen, oft witzig gespitzten
Versen anvertrauten , wie Horaz von den Satiren des Lucilius
sagte: „lUe velut fidis arcana sodalibus olim credebat libris"
(Sat. H ], 30. 31). Der jüngere Plinius nennt in der Haupt-
stelle von solchen zur Unterhaltung hingeworfenen Versen der
^gelehrtesten, würdigsten und verehrtesten Männer^ (epist. V 3)
auch Ennius und Attius. Bei Gellius XIX 9 führt der spa-
nische Rhetor Antoninus lulianus gegen den Vorwurf einiger
Griechen, die Römer besäßen , weniges bei Catull und Calvus
ausgenommen, nichts in der leichten Anakreontischen Weise, meh-
rere ältere epigrammatische Gedichte in Distichen an. Zunächst
gedenkt er zweier des Valerius Aedituus. In einem an Pam-
phila versucht er vergebens dieser seinen Wunsch auszusprechen,
die Rede will nicht von den Lippen , sein verhaltenes Gefühl
setzt ihn in Schweiß : „Sic tacitus, subidus" (im vorigen Verse
heißt es : „manat subido mihi sudor) : duplo ideo pereo." Das
andere redet den die Fackel vortragenden Knaben Phileros
an : der Fackel, welche Wind und Regen leicht auslöschen kön-
nen, bedürfe er nicht, in seiner Brust brenne das Feuer der Ve-
nus , das nur diese selbst , keine andere Gewalt unterdrücken
könne. Seltsamer fragt Porcius Licinius die Schäfer , ob sie
150 H. Düntzer,
Feuer brauchten , und fordert sie auf zu ilim zu kommen : der
Mensch sei Feuer. ^Si digito attigero, incendam silvam simul
omnem, omne pecus; flamma est omnia, qua video." In einem
Epigramme des Redners Q. Catulus, dessen Uebersetzung aus
dem Griechischen nichts weniger als feststeht, klagt der Dichter;
sein Sinn (animus) sei zum Theotimus geflohen : vergebens habe
er diesem verboten, ihn einzulassen; nun wolle er ihn suchen
gehen , doch fürchte er selbst gefesselt zu werden , weshalb er
Venus bitten will, ihm zu rathen, was er tliun solle. In einem
von Cicero erwähnten Epigramm desselben Catulus wird von
dem spätem Schauspieler Koscius als Knaben, mit Verlaub der
Göttin, gesagt: „Mortalis visus pulchrior esse deo." Bei Gel-
lius hatten die Griechen vorher bemerkt : „Laevius implicata et
Hortensius invenusta et Cinna inlepida et Memmius dura ac
deinceps rudia fecerunt atque absona." Aber auch die genannten
Dichter hatten ßuentes carminum delicias, wie es bei Gellius heißt,
versucht. Den tändelnden Charakter der Dichtungen des Lä-
vius bekunden ihr Titel Erotopaegnia und die wenigen Bruch-
stücke in wechselvollen kleinen Versen. Die Gedichte des gro-
ßen Redners Hortensius nennt Ovid in der Zusammenstellung
lüsterner Gedichte Trist. II 427 — 465 in Bezug auf den Inhalt
improba\ auf ihre übereilte Entstehung deutet CatuU 94, 3.
Cinna ist derselbe Dichter, dessen mühsam gefeiltes großes Ge-
dicht CatuU ebeudort preist ; um so sorgloser müssen seine Epi-
gramme hingeworfen gewesen sein. Von den Dichtungen des
Tieidas und Memmius bemerkt Ovid: „Rebus abest omnis no-
minibusque pudor." Tieidas hatte, wie Apuleius meldet, die
Metella unter dem Namen Perilla eingeführt. Nach Ovid wurde
von andern Dichtern zu seiner Zeit der wirkliche Name der
Metella statt des ursprünglich gesetzten der Perilla genannt.
Auch der jüngere Plinius erwähnt in der Liste jener Dichter
den C. Memmius, dessen Schmähung Cäsars wegen seines Ju-
gendlebens Sueton (Cäs. 49) anführt; man hält ihn für den
Freund des Lucrez. Einer der frühern Liebesdichter war auch
der vielseitige Varro vom Atax, der in höherm Alter nach Rom
kam. Seine Geliebte feierte dieser unter dem Namen Leucadia
Properz nennt am Ende des zweiten Buches die „Leucadias",
welche Varro nach seiner Uebersetzung der Argonautica des
Apollonius gedichtet, unmittelbar vor CatuU und Calvus. Ovid,
der nicht der Zeitordnung folgt, sagt von ihm: „Non potuit
Veneris furta tacere suae." Aber auf die Liebe waren jene in
Nachahmung der Alexandriner gemachten AugenbUckseinfälle
nicht beschränkt, auch der sonstige Lebensgenuß und alle Er-
eignisse berührten sie. Hierher gehörten auch die mimiiambi
des Cn. Mattius in Hinkjamben, die einen frischen Ton anschlu-
gen. Spottjamben von Archilochischer Bitterkeit gelangen einem
. altern Zeitgenossen des CatuU , Furius Bibaculus , in Cremona
CatuU und Horaz. 151
651 geboren; sie waren nach den wenigen, von schneidender
Schärfe zeugenden Bruchstücken in Hendekasyllaben und Trime-
tern, wahrscheinlich auch zum Theil in Hinkjamben geschrieben, so
daß CatuU auch hierin einen Vorgänger hatte. Tacitus gedenkt
Ann. IV 34 der „carmina Bibaculi et Catulli referta contumeliis
Caesarum", und Quintilian führt als römische Jambendichter Ca-
tuU, Bibaculus und Horaz an. Bibaculus lag besonders mit dem
Grammatiker Valerius Cato in Streit, den Ovid auch unter den
Erotikern anführt : denn er nennt nach Cinna : „Cinna proca-
cior Anser et leve Cornifici parque Catonis opus". Anser war
einer der Gegner des Virgil und von Antonius unterstützt ; auch
ein Cornifici US wird unter den Feinden Virgils erwähnt. Von
Zeitgenossen des CatuU nennt der jüngere Plinius als solche
Gelegenheitsdichter außer den bereits angeführten Cicero (dessen
Klage über die von Tiro ihm abends vorenthaltenen Küsse der-
selbe Plinius V 5 erwähnt, ein liber quidam iocularis Quintilian
Vni 6, 73), dann M. Brutus, ohne Zweifel, den Redner, Julius
Cäsar (beide werden von Tacitus dial. 21 genannt) und CatuUs
Freund Cornelius Nepos. Man unterhielt sich mit solchen leicht
hingeworfenen Versen beim Weine, ja Augustus hinterließ ein
kleines Buch Epigramme, „quae fere tempore balnei meditabatur"
(Suet. 85), und daß darunter auch erotische Spaße waren, wird
man kaum bezweifeln, wenn man sich des Briefes des Antonius
an ihn (Suet. 69) erinnert.
CatuU wetteiferte in solchen kleinen Versen (bei Plin. epist.
IV 27 sagt dessen Freund Augustinus Sentius: j,Canto carmina
versibus minutis . bis , olim quibus et mens CatuUus et Calvus
veteresque") besonders mit seinem Jüngern römischen Freunde,
dem schon genannten Calvus, einem feurigen, mehr auf die Sache
als auf den Ausdruck gerichteten Redner, welcher in seinem kur-
zen Leben mit Cicero um den Preis des erfolgreichsten Sach-
walters stritt, wenn auch seine in einundzwanzig Büchern er-
schienenen Reden literarisch hinter jenen so zurückstanden, daß
Tacitus seinen Aper sagen läßt (dial. 21), nur eine und die
andere Rede genüge ihm, unter denen er besonders die Ankla-
gen gegen Vatinius anführt, deren zweite „verbis ornata et sen-
tentiis, auribusque iudicum accommodata" sei. Welchen gewal-
tigen Eindruck der kleine Calvus, der auch in körperlicher Be-
redtsamkeit sehr weit ging, bei jener Anklage zu machen wußte,
hat CatuU selbst in fünf Verse (53) launig zur Darstellung ge-
bracht. Dennoch siegte in dieser schweren Sache Cicero , der
sich durch die damaligen Machthaber verleiten ließ , die Ver-
theidigung des von ihm verachteten und früher selbst von ihm
verklagten Schurken anzunehmen. Die Hendekasyllaben CatuUs
auf Cicero (49) können nur eine Verhöhnung desselben sein,
vielleicht durch ein Wort des großen Redners über eines seiner
Gedichte veranlaßt. Er dankt ihm bestens als pessimus omnium
152 H. Düntzser,
poeta^ ja tanto pessimus omnium poeta, als er selbst, den er „di-
sertissime Romuli nepotum" anredet, quanto tu optimus omnium
patronus. Daß Catull seinen Calvus als Dichter sehr hoch
schätzte, zeigen die unmittelbar auf jene folgenden Hendekasyl-
laben, worin er erzählt, wie, als sie gestern Abend beim Weine
abwechselnd in verschiedenen Versarten zu ihrem Vergnügen viel
in sein Buch gedichtet, des Freundes Laune und Witz ihn so
entzündet habe, daß er zu Hause weder essen noch schlafen ge-
konnt, und er davon ihm sofort Mittheilung machen, ihn aber
zugleich warnen müsse, sich auf sein Dichtertalent nicht zu viel
einzubilden, sondern sich vor der reizbaren Göttin Nemesis in
acht zu nehmen. Wie sehr damals die Seuche des Dichtens
solcher Epigramme zu Rom herrschte , ersehen wir aus andern
Hendekasyllaben (14). Dem Freunde Calvus, der ihm eine An-
zahl schlechter Dichter zu den Saturnalien geschickt hatte , er-
widert er dort mit bester Laune : liebte er ihn nicht so innig,
so würde er dieses Geschenkes wegen mit Vatinianischem Hasse
gegen ihn erfüllt werden (mit Hindeutung auf dessen wüthende
Anklage gegen Vatinius), aber, da *er vermuthe , es habe der
Grammatiker Sulla sie ihm zugeschickt, sei es ihm wohl gewor-
den, weil er dabei empfunden, daß des Calvus Gedichte fortleben
werden; doch morgen früh wolle er gleich zu allen Buchhänd-
lern laufen, um die Cäsier , die Aquiner und den Suffenus, all
das Hundezeug, zusammenzubringen und durch dessen Uebersen-
dung an ihm Vergeltung zu üben. Er schließt mit der Ver-
wünschung der ihm gesandten schlechten Dichter , saecli incom-
moda, pessimi poetae. Den schlechten Dichter Suffenus , der so
schrecklich viele Verse geschrieben und davon kostbare Ab-
schriften hat machen lassen, treffen bittere Hinkjamben (22):
der sonst so angenehme , witzige und feine Mensch werde als
Dichter plump und roh und bewundere sich selbst; aber so täusch-
ten sie sich alle, da alle darin auf irgend eine Art dem Suffenus
glichen.
Wenn Catull so seinen Freund als einen äußerst glücklichen
Dichter bewunderte , so wird dieses Urtheil dadurch bestätigt,
daß die Zeitgenossen und das folgende Jahrhundert den Calvus
ihm selbst gleichwerth hielten. Zur zeit des Horaz übte der
Gesanglehrer und Deklamator M. Demetrius die Liebeslieder bei-
der Dichter seinen Schülerinnen ein, worauf jener spottet (sat. 1
10, 19), dieser Affe, der ihm die persönlichen Angriffe seiner
Satire vorwerfe, wisse so wenig wie der feine Hermogenes etwas
von der Freiheit der altattischen Komödie, er kenne nichts als
diese tändelnden Liebeslieder. Der gute Rektor Weichert meinte,
Horaz sei böse gewesen, daß seine Satiren nicht auch wie jene
Liebeslieder auf der Bühne gesungen würden! Daß schon zur
Zeit dieser Satire Gedichte auf dem Theater aufgeführt worden,
läßt sich nicht erweisen, nur von den Sesseln der Schülerinnen
Catull und Horaz. 153
beim Unterriclite spricht Horaz daselbst 91, nicht von der Bühne.
Schon Properz fügt (II 19) der Versicherung, Cynthia solle
durch seine Lieder die berühmteste Frau werden, die höfliche
Einschränkung hinzu : „Calve, tua venia , pace, Catulle, tua",
wo beide Dichter gleichwerthig stehen, ihre Folge nur durch den
Vers bedingt wird ; und vor dem Ende des zweiten Buches heißt
es bei demselben, unmittelbar nach der früher erwähnten Ein-
führung der „Leucadia" des Varro, auch die Schriften des muth-
willigen Catull, durch welche Lesbia berühmter als Helena ge-
worden, hätten dies gesungen, das Blatt des kunstvollen {docti)
Calvus es bekannt, als er den Tod der armen Quintilia besun-
gen. Catull hatte von der letzteren Klage gesagt (95), der Schmerz
der Quintilia über ihren frühen Tod sei nicht so groß wie ihre
Freude über die hier offenbarte Liebe. Ovid wünscht Am. III 9,
dem eben dahingeschiedenen Tibull möge, die jugendlichen
Schläfe mit E])heu umgeben, mit seinem Calvus der kunstvolle
Catull entgegenkommen. Trist. II 431 f. heißt es nach Erwäh-
nung des muthwilligen Catull, der seine Geliebte unter falschem
Namen als Lesbia besungen, aber auch andere Liebschaften be-
kannt und seinen Eliebruch gestanden habe : „Par fuit exigui
similisque licentia Calvi , detexit variis qui sua furta modis".
Wenn Cornelius Nepos (Att, 12) den C. Julius Caldus für den
feinsten gleichzeitigen Dichter seit dem Tode des Lucrez und
des Catull erklärt, so kann es nicht auffallen, daß dieser nur
seines besonders befreundeten Dichters, nicht auch des mit ihm
innig verbundenen Calvus gedenkt, abgesehen von der Ueber-
schätzung jenes Caldus, die sogar den Virgil und Horaz über-
sieht. Daß Plinius in seiner Liste neben Calvus umgekehrt den
Catull ausläßt, ist reiner Zufall, wenn nicht etwa bloß ein Ab-
schreiber die Schuld daran hat, der leicht einen der vielen dort
auf einander folgenden Namen übersehen konnte. Quintilian
führt freilich unter den Jambendichtern nur Catull , Bibaculus
und Horaz an, aber in der Einleitung seiner Uebersicht der zu
lesenden Schriftsteller hat er selbst angeführt, er werde nicht
alle lesenswerthen, nur die bedeutendsten nennen und unter den
Dichtern von elegi fehlt auch Catull. Wenn Tacitus Ann. IV 36
nur Catulls Spottgedichte auf Cäsar nennt, so gedenkt Sueton
der famosa epigrammata gegen diesen von Calvus (Caes. 73) und
seiner notissimi versus^ welche dem paedicator Caesar den Besitz
von starken Leuten zuschreiben (Caes. 49), und wir kennen an-
dere seiner scharfen Spitzverse. Cicero selbst gedenkt seines
Hipponacteum praeconium des mit Cäsar befreundeten Tigellius
(ad famil. VII 24), und Seneca (Controv. III 19) beweist, daß
die scherzhaften Gedichte des Calvus plena ingentis animi gewe-
sen, mit einem scharfen Worte desselben über des Pompeius Un-
männlichkeit, das Scaliger glücklich mit Beziehung auf die Aeu-
ßerung des Ammianus XVII 11, 4 ergänzt hat. Auch Gellius
154 H. Düntzer,
gedenkt nicht allein der Anakreontisch leichten Verse des Ca-
tuU und Calvus als gleichwerthig , sondern auch eines offenbar
tadelnden Hendekasyllabus von Calvus (IX 12, 10). Der jün-
gere Plinius sagt von den Gedichten seines Zeitgenossen Pom-
peius Saturninus (I 16): „Inserit sane, sed data opera, mollibus
levibusque (versibus) duriusculos quosdam : et hoc quasi Catul-
lus aut Calvus." Man hat die Stelle irrig von der Härte der
Sprache verstanden ; es geht auf den Inhalt , die Schärfe der
Schmähung oder des Spottes. In diesem Mißverständnisse be-
stärkte eine gleichfalls irrig bezogene Stelle des älteren Plinius,
der in der Vorrede scherzt, auch sein Landsmann Catull, auf
dessen Wort er eben angespielt hatte, trete etwas herb auf:
„nie enim, ut scis, permutatis prioribus (sudariis) Saetabis du-
riusculum se fecit, volebat existimari a Veranniolis suis et Fa-
bullis", mit Beziehung auf das Gedicht an Marracinus Asinius
(12), den Catull auffordert, das mitgenommene Linnen ihm zu-
rückzustellen, weil es ein Andenken seiner genannten Freunde
sei, wolle er nicht dreihundert Hendekasyllaben gegen sich los-
fahren sehen.
Wenn demnach Catull und Calvus in erotischen und sa-
tirischen Einfällen , mit denen damals nicht bloß die jungen
Leute, sondern auch reifere würdige Männer sich unterhielten,
und die auch für nichts weiter galten, von den Zeitgenossen und
Späteren gleich gestellt wurden, so sind wir, denen die Gedichte
des Calvus und die so vieler andern nicht mehr vorliegen, am
wenigstens berechtigt, dieser kleinen Gedichte wegen, die Catull
selbst nugas nennt, ihn für Roms größten Dichter zu halten ; so we-
nig heute frische Studentenlieder, wie glücklich sie auch sein mö-
gen, uns zur Ertheilung des vollen Dichterlorbeers berechtigen.
Daß die Lieder des Calvus, ja auch die nicht so begabter Dich-
ter, weniger Spuren von Gemüth und frischem, vollsaftigem Le-
ben gezeigt, entbehrt jeder Wahrscheinlichkeit, und rein gemüth-
liche Ergüsse, denen wir sogar in Prosa begegnen, machen
noch keineswegs den vollen Dichter, beweisen nicht einmal, daß
ihr Besitzer ein solcher werden könne, und welche Verken-
nung ist es, natürliches Gefühl den zu höchster Ausbildung ih-
res Talents gediehenen Dichtern abzusprechen, weil es nicht so
jugendlich ausbricht ! Gern erkennen wir in Catull dieses und
eine schöne Gabe sprachlicher Darstellung, die ihn zu frischen
Ergüssen seiner Stimmung befähigten, wir trauern mit ihm über
den tief empfundenen Verlust seines älteren Bruders, freuen uns
seines zu treuer Freundschaft geschaffenen Herzens, nehmen an
seiner herzlichen Liebeslust und seinem tiefen Liebesleid theil,
wenn uns auch seine heftige Leidenschaft zu der so vielen Be-
werbern zugänglichen und sie in ihre Netze ziehenden, so schö-
nen wie gierig gefallsüchtigen, nur in Liebeswallungen lebenden
Frau eine schlimme Täuschung sinnlicher Reizbarkeit und Ei-
Catull und Horaz. 155
telkeit scheint, wir empfinden seinen derben Haß alles Unwah-
ren, Nichtigen und Schlechten, der aber nicht frei von persön-
licher Abneigung und muthwilliger Streitlust ist, wir vergnügen
uns an mancher Beschreibung lieber Oertlichkeiten : aber alles
dieses macht ihn nur zum begabien Darsteller eigener Gemüths-
lagen , nicht zum hinreißenden Dichter; zur Einkehr in sich
selbst, zur innig warmen Belebung der Gefühle der Menschen-
brust , ja selbst zur Lust des fröhlichen Gelages in trautem
Freundeskreise fehlt ihm Trieb und Kraft. Was bei ihm vor-
herrscht, ist, wie es Goethe' nennt , die Studentenader, der in
Uebertreibungen und Rchheiten sich gefallende ausschweifende
Muthwille eines heißblutigen Jünglings. Der Wechsel der Jah-
reszeiten ergreift sein Gemüth nicht. In den Hendekasyllaben
46 wird die Ankunft des Frühlings, die linde Luft und das
Aufhören der Stürme , mit drei kalt beschreibenden Versen ab-
gethan, um den Aufruf zur Abreise von Phrygien nach den be-
rühmten Städten Asiens zu begründen, die im Herzen und in
den Füßen sich regende Wanderlust anzudeuten und seinen lie-
ben Freunden im Gefolge des Prätors Lebewohl zu sagen, die
alle zu gleicher Zeit, von weither, aber aus verschiedenen Orten
gekommen sind Man vermißt hier jede Regung herzlichen An-
theils, selbst der Ausdruck erhebt sich kaum über die Prosa,
nur daß er in der Fessel des Verses einherschreitet. Die Mah-
nung an den Schenken (27) in demselben Versmaße ist eigent-
lich nur eine launige Einkleidung des Rufes des Encolpius bei
Petronius : „Aquam foras ! vinum intro!" In muthwilligem Scherze
beruft er sich auf des Numa lex Postumia (hier lex Postumiae
magistrae) ^ welche die Sparsamkeit gebot, den Scheiterhaufen
nicht mit Wein zu - besprengen ; Catulls neues Gesetz fordert um-
gekehrt den Gebrauch des Wassers , der Falerner soll heute in
einer potio meraca vorfahren. Reine Studentenader ist der merus
Thyonianus^ wie in der Anekdote vom vinum honvs. Der Wein
heißt eigentlich merum (vinum), Thyonianus ist gebildet, als wäre
Thyonia oder Thyomoe ein Ortsname wie Formiae , da es doch
nur die Beziehung auf Thyone, des Bacchus Mutter, andeuten,
den Wein als bacchantisch , in Raserei versetzend , bezeichnen
kann. Das ist freilich köstliche Weinlaune , aber auch nichts
mehr, wenn wir uns auch noch nach neunzehnhundert Jahren
daran belustigen können. Auch in des Horaz kleiner Ode an
den Schenken (I 38) finden wir diesen mit jenem ganz allein,
aber wie schön if^t das Bild abgerundet , wie gemüthlich das
Ganze , das des Trinkens in der Weinlaube nur leichthin am
Schlüsse gedenkt. Das Lied nach der Rückkehr aus Bithynien
zur heimathliclien Halbinsel Sirmio (31) hat Catull etwas son-
derbar in Hinkjamben geschrieben ; man hat darin den Aus-
druck der Ermattung finden wollen , aber hier soll doch die
Freude überwiegen. Das Ganze scheint uns nicht aus voller
156 H. Düntzer
Seele zu fließen und würde wohl erst recht behaglich geworden
sein, wenn der Dichter, nach Goethes Rezept, es gleich vernichtet
und an seiner Stelle ein anderes in der erst jetzt gewonnenen
Stimmung geschrieben hätte. Der Ausruf und die daran ge-
knüpfte Bezeichnung seiner jetzigen Ruhe, mit dem schwachen :
„Hoc est, quod unum est pro tantis laboribus", muthen uns kei-
neswegs als empfunden an; nur am Schlüsse schwingt sich der
Dichter auf in dem launigen : „Ridete quidquid est domi ca-
chinnorum", nachdem bis dahin nur seines Herdes und Bettes
und seiner selbst als Herrn von Sirmio gedacht war, Gelunge-
nef ist das Gedicht auf das eigene kleine Schiff, das ihn aus
Bithynien nach Hause gebracht (4), aber ich glaube eben so
wenig wie Näke, dessen Vorlesungen über Catull ich vor sech-
zig Jahren zu hören das Glück hatte, daß hier etwas That-
sächliches zu Grunde liegt : es ist eine bloße Erdichtung, die von
groPem Geschick zeugt, wenn wir auch lieber das Schiff selbst
ohne Vermittlung des Dichters, der es den Fremden als eine
Merkwürdigkeit zeigt, reden hörten und die Renommisterei, daß
man bei der Fahrt nicht die Götter angefleht , fast ketzerisch
klingt, was kaum dadurch gut gemacht wird, daß er dieses jetzt
nach überstandener Fahrt den Dioskuren widmet, wo doch das
nunc se dedicat ebenso auflallt wie die Bezeichnung der Diosku-
ren , die fast spöttisch scheint. Sonst ist es glücklich gedacht
und ausgeführt , war auch so beliebt , daß es frühe parodirt
wurde. Dagegen finde ich die Verse an Cornificius, von denen
man etwas kühn vermuthet hat, sie seien auf dem Todesbette
geschrieben (38), doch recht kahl. Mag man auch das elliptische
^ßic meos amores?'''' bezeichnend finden, das wiederholte allocutio
von brieflichem Tröste und maestius (mitius?) für „tröstlicher" fallen
auf. Das launige Lied an Camerinus (55) will nicht recht heraus
trotz aller Anlaufe; auch schadet ihm die freie Behandlung des
Hendekasyllabus, daß mehrfach statt des Daktylus ein Spondeus
eintritt, was wohl kaum auf Verderbung beruht. Diese Aus-
stellungen sollen den Catull nicht verkleinern , den wir in sei-
nem Kreise als frisch empfindenden Abschilderer seines augen-
blicklichen Gefühls und muthwilligen Spötter gern anerkennen,
wir möchten damit nur zeigen , wie wenig hier von lebendigem
lyrischem Leben, das mit anmuthigen Bildern erfreut, die
Rede sein kann. Der rohen, so oft wiederkehrenden Schmäh-
worte, des wüsten Gebahrens renommistischen Drohens, das keine
dichterische Stimmung gestattet, mögen wir gar nicht gedenken.
Nur selten bedient sich Catull der Erzählung, fast allein, und
recht glücklich, in Gedicht 10; denn des Priapus Bericht in 19
ist kaum dahin zu rechnen. Einmal erhalten wir auch ein
glücklich belebtes Gespräch der Hausthtire einer Ehebrecherin
zu Brixia mit dem Dichter (67), das aber doch etwas zu leicht
hingeworfen ist.
Catull und Horaz. 157
Freilich versuchte sich Catull auch in höherer Dichtung,
aber hier brachte er es nicht zu reiner Vollendung. Am schwäch-
sten scheint uns der Chorgesang an Diana (34). Der Hymenäus
62 ist der Sappho nachgebildet, freier das nach römischer Sitte
ausgeführte Hochzeitslied 61, wo aber doch der gelehrte Anruf
des Gottes Hymenäus am Anfange und die Vergleichung der
Braut mit der vor Paris als Richter erscheinenden Venus auf-
fallen, und der leichte Fluß meist darauf beruht, daß der Dichter
es sich wirklich leicht gemacht hat. Sehr frühe scheint er, wie
seine meisten Zeitgenossen sich der alexandrinischen Dichtung
zugewandt zu haben •, so wenig war er ein echtrömischer Dichter,
wie er ja auch alle seine Versmaße dem Griechischen entlieh.
Seine epigrammatischen Gedichte wollen sich eigentlich nur über
das , was ihn im Leben bewegte , frisch aussprechen ; bloß der
elegischen und epischen Dichtung nach der Weise der Alexan-
driner widmete er größere Sorgfalt. Aber wie wenig er die i n-
nere Form der Dichtung, wie es Goethe nennt, die lebendige
Einheit , empfand , zeigt das Gedicht 68 a , worin er der weit
ausgeführten Geschichte der Laodamia , die ihm eigentlich nur
zur Vergleichung mit seiner neuen Geliebten dient, auf Veran-
lassung der Erwähnung Troias eine Verwünschung von zwölf
Versen einwebt, weil dort sein Bruder den Tod gefunden. Ein
solches Ueberwuchern langer Vergleiche und eingeschalteten Ge-
schichten zeigt sich auch in dem kleinen epischen Gedichte von
der Hochzeit der Thetis und des Peleus (64), dem man nach-
gerühmt hat, die feierliche Pracht der Sprache und der würde-
volle Rhythmus der gemessen einherschreitenden Hexameter ent-
rückten in eine ideale Sphäre und hielten bis zu Ende darin
fest. Von den 410 Versen nimmt die volle Hälfte (51 — 265)
die Beschreibung der auf einem zur Decke des Brautbettes be-
stimmten Teppich dargestellten Geschichte der Ariadne und des
Theseus ein, und der eigentliche Gegenstand des Gedichtes bot
trotz aller Ausrenkung zu wenig Stoff, weshalb denn auch der
Gesang der Parcen fast sechzig Verse beansprucht. Seltsam ist
es auch , daß in dieser eingeschobenen Geschichte der Dichter
selbst bemerkt, er sei a primo digressus carmine (118), aber den-
noch anderthalb hundert Verse lang noch darin fortfährt. Die
gelehrte Mache ist aber auch in die Dichtung selbst eingedrun-
gen, in Gedanken, Ausdruck und Vers, die den Alexandrinern
nachgebildet sind. Das Ganze ist ein Prunkstück, das eben des-
halb keinen reinen , natürlichen Eindruck macht. Schon der
Anfang quondam pinus dicuntur nasse ist recht gezwungen, ebenso
die Schilderung des Fahrens auf dem Meer, der Bau der Arge
durch die diva retinens in summis arcibus urbis, das Bringen der-
selben aufs Meer , und nun gar , daß damals zuerst sterbliche
Augen die Nereiden gesehen nudato corpore nutricum tenus ex-
tantes e gurgite cano y mit einem ganz eigenen Gebrauche von
158 H. Düntzer,
nutrix für die weibliche Brust. Und so gespreizt geht die Dich-
tung fort, stets nach künstlicher Wirkung haschend. Von dem
sonderbaren Schlüsse, daß seit die Erde lasterhaft geworden, die
Götter nicht mehr mit Sterblichen verkehren, und von der leicht-
fertigen Fassung, wie die Ehe zu Stande gekommen (19 ff.), sa-
gen wir nichts. Die ganze Auffassung der griechischen Sage
ist alexandrinisch gefärbt. Die Hexameter sind freilich kraft-
und klangvoll, aber der natürliche Fluß ist über aller ängstlichen
Feile verloren gegangen. Daß Catull den Varro Atacinus er-
reicht oder hinter sich gelassen habe, ist nach den hohen Lo-
beserhebungen, welche Ovid jenem ertheilt: (Am. I 15,21) „Var-
ronem primamque ratem quae nesciat aetas ?" (ex Ponto IV 1 6,
21. 22): „Velivolique maris vates, cui credere possis, carraina
caeruleos composuisse deos") , höchst unwahrscheinlich. Zwei
prachtvolle Verse von ihm waren berühmt (Sen. Controv. XVI).
Auch Quintilian bemerkt X 1, 87, Varro habe sich durch die
Uebersetzung des ApoUonius einen Namen erworben, und sei
non spernendus quidem, verum ad augendam facultatem dicendi
(worauf es ihm ankommt) parum locuples, währeod er den Ca-
tull nur wegen seiner witzigen Jamben nennt. Wirklich war
dieser bloß durch seine erotischen und witzigen Gedichte neben
Calvus berühmt , sein eigentliches Talent war auf dieses be-
schränkt, wenn er auch in anderm sich mit Eifer versuchte,
aber ohne damit durchzudringen. Daß diese Versuche erhalten
sind, verdanken sie bloß den anderen Gedichten, besonders de-
nen an Lesbia. Selten ist ein Dichter so vielseitig, daß er in
den verschiedensten Dichtarten Ausgezeichnetes leistet. So war
auch zu Catulls Zeit Furius Bibaculus lange als ein bissiger
Epigrammatiker berühmt , aber seine großen epischen Gedichte
leben nur noch im Spotte des Horaz.
Auf diesem Wege und unter den politischen Kämpfen, die
Kom an den Rand des Verderbens führten, wäre Catulls Dich-
tung nie zu eigenthümlicher Entwicklung gelangt; dazu be-
durfte es anderer schaffender Geister und einer sich zur Ket-
tung des Staates erhebenden Zeit. Catull und Calvus erlebten
nicht den Tag, wo die für die Freiheit begeisterten Verschwo-
renen, die ohne Zweifel im Geiste jener handelten, den größten
Staatsmann und Helden ermordeten; sie starben wohl schon vor
dem vollen Bruch zwischen Pompeius und Cäsar. Feststeht, daß
auch Calvus früh hinschied. Wie er sich gegen die impetus Ve-
neris durch Bleitäfelchen an Lenden und Nieren geholfen, um
sich bei Kräften zum Arbeiten zu erhalten, erzählt Plinius N. H.
XXXIV 50. Daß er verheirathet gewesen, zeigt die Anführung
eines Briefes ad uxorem. Er muß eine Sammlung Briefe hin-
terlassen haben, auf welche sich auch die Anführung von Brie-
fen ad amicos und ad Caium Caesarem bezieht. Cicero selbst
Catull und Horaz. 159
hatte vier Briefe an den jungen Calvus herausgegeben, die bald
abbrachen. Die Grammatiker führen Stellen aus dem Über pri-
mus an und auf sie bezieht sich Ciceros Brief an Trebonius
(ad fam. XV 21), aus dem sich zur Zeitbestimmung nur ergibt,
daß Calvus im Jahre 707 schon todt war. Zu einer Vermu-
thung über die Zeit jener Ehe fehlt jeder Halt.
(Schluß folgt).
Köln. H. Düntzer.
Zu Ciceros Academica prior. II.
Acad. prior. II 18, 56 Priinum quidem me ad Democritum
vocas ; cui non adsentior potiusque f refallor potest id, quod dilu-
cide docetur a politioribus physicü u. s. w. Während Müller, wie
hier angegeben ist, schreibt, lesen wir bei Baiter und Halm
Primum . . . vocas^ cui non adsentior potiusque refello propter id, quod
u. s. w. Die handschriftlichen Lesarten lauten : refello V^EG,
refallor V\ refellam A^, refallar A' *), fallor B; propter V"-G,
potest ABV^E. Zunächst muß potest als richtig überliefert an-
gesehn werden, weil es in ABV^ steht. Meine im Philol. 46
S. 146 mitgetheilte Yermuthung potius quam re fallor propter id
ist damit aufgegeben und Schwenkes Widerspruch (vergl. Jah-
resbericht über Ciceros philos. Schriften 1884 — 86 S. 280) als
berechtigt anerkannt. Der Fehler steckt in dem Verbum refal-
lor. Er wird beseitigt, wenn wir schreiben cui non adsentior po-
tiusque refello^ si potest, id, quod „welchem ich nicht beistimme,
sondern vielmehr, wenn es möglich ist, das widerlege, was".
Ueber die Gebrauchsweise von que vergleiche man Cic. de fin. I
16, 51 potiusque inßammat (nach Madvig) , ebenda II 17, 55
Nihil minus, contraque , Tusc. I 29, 71 Socrates nee patronum
quaesivit ad iudicium capitis nee iudicibus supplex fuit adhibuitque,
de imp. Cn. Pompei 12, 35 spem deditionis non ademit obsidesque
imperavit.
*) Vgl. Deiter, de Ciceronis codicibus Vossianis 84 et 86 cet.
S. 6.
Au rieh. H. Deiter.
IX.
Zu neuentdeckten antiken Musikresten.
I.
Nachträgliches über die Seikilosinschrift,
1.
Vor mehr als Jahresfrist gab ich das Versprechen, eine Abbil-
dung der Seikilosinschrift vorzulegen (L 163. 576). Für die beige-
gebeue Tafel haben mir, außer einer kleinen Skizze des verdienten
französischen Epigraphikers G. Weber, zwei gute, von demselben
Gelehrten angefertigte Abklatsche zu Gebote gestanden ; der freund-
liche Vermittler war der Entdecker der Inschrift, W. M. Ramsay,
der mich hierdurch, wie durch wiederholte briefliche Mittheilungen
sehr zu Danke verpflichtet hat. Der Zeichnung liegt eine B a u s e
nach dem zweiten, sehr gelungenen Abklatsche zu Grunde; nur
an wenigen Stellen, die der erste deutlicher zeigte, wurde nach-
gebessert und das Ganze schließlich unter scharfer zeitlicher Be-
leuchtung der Vorlagen leicht schattiert*). Der Stein ist zwar
unten abgebrochen und an einigen Stellen corrodiert, besonders
in der dritten und vierten Zeile : die Lesung bleibt aber nir-
gends zweifelhaft. Als urkundliche Ueberlieferung meine ich
danach folgendes verbürgen zu können :
1 ElKßNHAI0O2 1
EIMMieHSlME
lElKlAOHENBA 3
2 MNH(VHi:AeANATOr
XhMAnOATXPONION 5
*) Leider ist die Zeichnung nicht mechanisch reproduciert, son-
dern durch eine nicht sonderlich geschickte Hand auf den Stein
übertragen (1:3). Das Ganze wirkt jetzt zu schwer und gedrängt;
doch ist kein Zug von Bedeutung verloren gegangen.
mr
IHMOTOÄ ^
IICIAOIEYTEF
aß
PhilBlLnA
Zu neuentd eckten antiken Musikresten. 161
C Z Z KIZ I,
1 OJONZHI cDAINOr 6
K I Z IK 0
2 yHAENOAÖS IT
C~ Ocd" c k z
2. 3 AYnOT nPOlOAI 8
I* KI K (T or"
3 rONEITITOZH^
C K 0 I Z
4 T0TEA020XP0 10
K G C" CX5
4 NOIxAnA I TEI
2EIK1 A0 2 EYTEP 12
ZH
2.
Das Widmungsepigramm ist im Bulletin völlig correct wieder
gegeben. Nur die Interpunction nach Ei MI ist anzumerken, die
eine durch den Sinn, wie durch den Rhythmus gegebene Fermate
markiert; im Folgenden fallen die Schlüsse der rhythmischen
Kola dreimal mit dem Ende der Zeilen zusammen, wohl ledig-
lich durch Zufall.
Auch für die verstümmelte Unterschrift läßt sich nichts
Neues gewinnen. Die Ergänzung von ETTEP bleibt unsicher.
Da EuripuT^ auch Frauenname ist, könnte die Gattin des Sei-
kilos gemeint sein. ZH hat schon Cougny gut mit vious . . erigi
iussit umschrieben (vgl. Hinrichs , gr. Epigr. 471); Ramsay
verweist mich z. B. auf eine Sarkophag - Inschrift von Coula
(Satala Lydiae), mit ähnlichen Zügen und römischen Namen,
also aus derselben Gegend und Zeit: TIBEPlOrKAAT | AIOT-
MAXATOY I KAKt^AABIAS | AOOIAI ZH. Meine Bemer-
kungen S. 169^ sind also irrthümlich ^); das C"fl heißt nichts als
„bei Lebzeiten".
^) Beiläufig: ergötzliche Analogieen bei L. v. Hörmann, Grab-
schriften und Marterlen, z.B. S. QQ: „Hier ruht Herr Tobias Mair und
Beine noch lebende Gattin . . ." — Wessely, der ebenfalls auf die In-
schrift aufmerksam geworden war, setzt (Progr. 1892, S.;20) der 'Auf-
fassung' Ramsay's eine neue 'Lesart' entgegen , nämlich SefxcXos E6-
x^pTT^j; Seikilos habe „der Göttin der Aulodik [Anletik?] sein Lied
dediciert". Eine solche 'Lesart' ist nach den Abklatschen unmöglich.
Philologus LH (N. F. VI), 1. 11
162 " 0. Crusius,
Auch in dem Anacreonticum — denn so darf ich die Vers-
lein auf Grund der früher gegebenen Nachweise wohl nennen —
ist der Text von Ramsay fehlerlos aufgenommen. Das schwie-
rige OAINOY ist völlig sicher; meinen Eventualvorschlag cpat-
opoD nehme ich daher zurück; auch an cpasivou (S. 165^) oder
cpasivoü (was mir W. Christ empfahl), ist nicht zu denken, zu-
mal die Inschrift sonst keine derartigen itacistischen Fehler zeigt.
In der That wird sich cpocivou mit gutem Willen schon verste-
hen lassen. O. Schröder erklärt (nach brieflicher Mittheilung):
^ 'zeige Dich, laß Dein Licht leuchten, wirke' : dazu dann [itj
XuTTOU eine hübsche, nicht gradlinige, aber desto zierlichere An-
tithese". Das scheint mir den Nagel auf den Kopf zu treffen.
Das negative Gegenbild zu dieser Redensart ist das seit den
Attikern typische ouoafiou cpaivso^at, ouSafiou (pav7|Vat.
Zu dem Ausdrucke to tsXo; 6 /povo; a.tz^iixü „die Zeit for-
dert ihren Zoll" — Nebengedanken möchte ich jetzt fern halten —
vgl. Sophokles' König Oedipus 199 f. (nach Zielinski's Herstel-
lung und Deutung): tsXo; yoip si tl Nu; acpyj, tout' sV 'Hjiap
ir//zxox : Tag und Nacht als die XcXüivat des Todes. Ein ähn-
liches Bild in der Anthologie XI 168 (Antiph.) 6 Vz ■/^po^^o^j
ox; Toxov, ouTü) I xat ttoXiov Tixrsi yr^pa? £TC£p}((y[X£vo;.
3.
Ganz erhebliche neue Aufschlüsse lassen sich aus den Ab-
klatschen dagegen für die Noten gewinnen. Das sie bisher (auch
von G. Weber) nicht genau wiedergegeben wurden, ist sehr be-
greiflich ; die Berichterstatter waren über diese Dinge nicht orien-
tiert und unverstandene Zeichen erkennt man weniger gut, als
verstandene. Auch sind die Abstände der Textzeilen in dem
Liede nicht weiter, als in dem Distichon; die musikalischen Zei-
chen , die offenbar nachträglich hineingemeißelt sind , gerathen
oft bös in's Gedränge, und manche Einzelheiten verstecken sich
förmlich an und zwischen dem Text. Die Hauptpunkte, auf die
ich hinweisen möchte, sind folgende.
1) Die fehlende Note über der dritten Silbe steht auf dem
Stein in voller Deutlichkeit: es ist das S. 169 vermuthete Z.
Das aT:oor^|xa, für das ich eine Lösung suchte, existiert also
nicht. Die Notierung berücksichtigt jede Silbe.
Zu neuentdeckten antiken Musikresten. 163
2) Die als Längezeichen nachgewiesenen Striche haben eine
doppelte Form : sie bilden entweder eine gerade Linie , oder
eine Linie mit kleinem stumpfwinkligen Ansatz an der rechten
Seite: die jjiaxpa Tpiarjjxoc der Rhythmiker. Danach war ich im
Allgemeinen wie in manchen Einzelfällen, besonders in V. 1,
im besten Rechte, wenn ich überdehnte lange Silben annahm.
Nur tritt die Tpiarj|jLO? am Schluß von V. 2 — 4 in ganz uner-
warteter Weise auf. Die vorletzte Silbe, die wir als Vertreterin
eines ganzen Taktes aufzufassen geneigt sind, hat durchweg eine
Note und den einfachen Strich. Die letzte Silbe dagegen, deren
dritte More nach dem scheinbar unumgänglichen iambischen Dia-
gramm die Arsis des nächsten Jambus bilden müßte, trägt zwei
Noten und zweimal deutlich den Hakenstrich, das letzte Mal den
einfachen Strich auf dem zweiten Zeicheh:
c" m
1. AYnOT
C 00
2. TO ZHN
C CX
3. A 1 T E I
Wie diese drei Schlußphrasen melodisch ganz analog gebaut sind,
so werden sie auch rhythmisch identisch sein. Da die einfache
Note einer More entspricht, würde durch die Zeichen CX genau
ein Takt gefüllt. In den beiden ersten Fällen ist scheinbar eine More
zu viel da, was bei der strengen Gleichaktigkeit der Lieder auffallt.
Für das rhythmische Räthsel, das uns hier aufgegeben wird,
bietet der Stein, glücklicherweise, auch gleich den Schlüssel.
Ganz übersehn sind nämlich bisher
3) die dynamischen Betomings- Zeichen. Es sind auf beiden
Abklatschen eine Anzahl von Punkten erkennbar , und zwar
"Z Z IK oT, i
stellt über den Zeichen der Silben ZH2 OAÖI -OOT -FON
OO I Z cXj Ki
ZHN OXPO -TEl je ein Punkt. Ueber E2 in Z. 9 meine ich
zwei Punkte neben einander zu erkennen ; doch verläuft der
zweite in dem darüberstehenden , wie absichtlich ausgeweiteten
0 und hat allem Anscheine nach getilgt werden sollen. Die
X
Schlußsilbe -NOT des ersten Kolons ist die einzige, die einen
11*
164 0. Crusius,
Punkt über und einen Punkt unter der rpiar^{xo; trägt; eben so
ist sie die einzige, wo hinter die Note ein Haken tritt, ähnlicli
den Apostrophen und oTiyjxal mancher Papyri.
Nun könnte freilich ein Skeptiker bei der nicht ganz ta-
dellosen Beschaffenheit der Oberfläche allenfalls auf den Gedan-
ken kommen, daß die Pünktchen ganz oder zum Theil durch
zufällige Abschürfungen des Steines entstanden seien. Ein sol-
cher Zweifel würde aber durch die Erwägung widerlegt, daß
1) alle Punkte in unverkennbarer Beziehung zu den Noten stehn,
und daß sie 2) in den vier Versen , die wir angesetzt ha-
ben , an je zwei Stellen erscheinen , auf dem zweiten und auf
dem vierten (letzten) Fuße. Diese Regelmäßigkeit schließt den
Gedanken an Zufall aus. In der That entsprechen die Punkte
ganz den Vorschriften, die die alten Theoretiker für das ati^Isiv
der ap^ic geben (vgl. z. B. Anonym, de Mus. p. 21. 96 Beller-
mann). Wenn der schwere Takttheil aus einer Länge besteht,
erhält er danach ^inen Punkt, besteht er dagegen aus zwei Kür-
zen, trägt er zwei, auf jeder Kürze einen. Diese Punktierung
der beiden für eine Länge eintretenden Kürzen ist für uns be-
fremdend , da der Ictus thatsächlich nur die erste trifft. Die
Vorstellung der Alten wurde auch hier von dem metrischen
Normalschema beherrscht, das nur die Länge als Trägerin des
rhythmischen Schwergewichtes kennt ; die Punktierung faßt die
Kürzen gewissermaßen zu einer Länge zusammen.
Nach der zuletzt erwähnten Vertheilung der Icten war die
Melodie der Verse — obgleich das in der metrischen Form
kaum zum Ausdruck kommt — dipodisch gegliedert ; das heißt
modern gedacht : das Lied stand in ^8, nicht in ^s Takt. Wich-
tig ist es, daß nicht der erste (und dritte), sondern der zweite
(und vierte) Fuß der Verse den Ictus trägt. Die ersten Silben
fallen danach, wie in den Beispielen des Anonymus p. 94, 95 B,
unter den modernen Begriff der Auftaktes. Sie zeigen übrigens
eine Vielformigkeit, wie der äolische freie Eingangs (die 'Basis'
nach der unglücklichen Hermann'schen Terminologie): oaov u — ,
jj^yjg^v — u, TTpoc; 6Xi- wuu. Noch wichtiger aber ist die über-
raschende Betonung der Kürzen und die dadurch bedingte Hal-
z iK i k I
bierung der Längen in 0AQ2 V. 2 und TONESTl V. 3; die
Längen werden hier durch den Ictus auf der ersten
Zu neuentdeckten antiken Musikresten. 165
Note zwischen Tliesis und Arsis, zwischen gutem und schlechten
Takttheil vertheilt mit einer im Alterthum auch sonst nachweis-
baren kecken Rhythmisierung, die der Rückung oder Synkope in
der modernen Musik entspricht. Etwas Derartiges hinter den schein-
bar so einfachen Verszeilen zu suchen, ist freilich weder mir,
noch einem der Andern , die sich inzwischen mit dem interes-
santen Stein beschäftigt haben , in den Sinn gekommen. Man
sieht, wie das Rhythmisieren lyrischer Metra immer noch ein
micare in tenebris ist; nur auf Grund weiterer Urkundenfunde
können wir schließlich Gesetze festzulegen hoffen, die auf neue
unbekannte Größen übertragbar sind.
Jetzt erst sind wir in der Lage, mit einiger Zuversicht über
die Rhythmisierung des Schlusses zu urtheilen. Dadurch, daß Län-
gezeichen und Ictus auf der zweiten Note steht, wird die erste bei
der sonstigen Gleichtaktigkeit sozusagen aus der Reihe hinausge-
drängt. Auch dafür haben wir eine ganz ausreichende Analogie
in unserem Vorschlage. Die xpiayjixo? in den beiden ersten Fäl-
len ist also wohl ganz correct. Am Schluß (3) könnte sich der
Haken in dem dicht darüberstehenden 0 verlaufen haben. Doch
ist es bemerkenswerth, daß hier ein drittes Zeichen, ;] dazutritt,
wodurch jene scheinbare Unregelmäßigkeit vielleicht erklärt wird.
In diesem Zeichen meinte ich früher eine Instrumentalnote
zu erkennen. Nach der jetzt allgemein üblichen Umschreibung
würde diese Note aber leiterfremd sein und einen halben Ton
unter der vorhergehenden Note liegen. Nun werden wir zwar
im nächsten Abschnitt noch wunderliche Dinge kennen lernen,
und nicht weniger wunderliche Dinge berichtet man uns von
der Musik moderner orientalischer Völker, z. B. das Hinabziehen
des Schlußtons um eine Diesis oder das Schließen auf der Septime
und Sekunde. Aber dies Einfallen der Begleitung — als Sing-
note ist das Zeichen nicht überliefert — im Intervall einer klei-
nen Sekunde scheint denn doch allem menschlichen Empfinden
gar zu derb in's Gesicht zu schlagen , zumal am Schluß des
Satzes ^). Jedenfalls wäre eine andre mögliche Lösung zu be-
vorzugen. Nahe liegt es nach unserer Anschauung, in dem
Zeichen eine Pause zu suchen-, ich wüßte aber nicht, wo diese
^) H. Schenkl und Ph. Spitta haben mir brieflich ihre Zweifel
über diesen Punkt geäußert und damit alte Bedenken, die ich unter-
drücken zu müssen glaubte, wieder belebt.
166
0. Crusius,
Form sich nachweisen ließe ; am nächsten kommt das vierzeitige
Leimma X^ und das ist in unserm Falle absolut unbrauchbar ^).
Man wird an das kommaartige Zeichen am Schluß der ersten
Zeile erinnern dürfen, durch das der melodisch und rhythmisch
für sich stehende erste Vers von den folgenden geschieden wird,
wie bei uns der einleitende Theil einer Composition durch den
Doppelstrich. So würde, entsprechend unserm verstärkten Dop-
pelstrich, das letzte Zeichen passend den Schluß markieren. Und
in der That, wir finden es, ganz wie jene Häkchen, unter den
Interpiinctionszeichen wieder , auf Inschriften als eine „'nach
links zweimal gebrochene Linie" (Hinrichs, Gr. Epigraphik § 96),
in leichter cursiver Umgestaltung auf Herkulanensischen Papyri
als Koronis (Blaß, Gr. Palaeographie § 9), am ähnlichsten (j)
als Zeichen für den Schluß der Perikope auf dem Alkman-
papyrus (Blaß, Hermes Band XHI p. 16).
Hiernach läßt sich das alte Lied im Ganzen mit voller Si-
cherheit in moderne Notenschrift umsetzen :
nov' TiQog 6 - kl - yov ia - zl to ^rjv, tb ti - Xog
8
^^
6 XQO - vog an - ai - xel.
Meine erste Lesung, der ein von H. Schenkl unternomme-
ner Versuch nahe kommt, sieht so aus :
') Vgl. Anonym, de Mus. ed. Bellermann p. 97. 17. Das nach
rechts gewendete aufrechtstehende Zeichen S. 97 Anm. Z. 9 verdankt
seine Existenz wohl einem Druckfehler, gemeint ist u_i.
Zu neuentdeckten antiken Musikresten.
1 2 3
167
ftF6=^'
=#^=?^
• — #^
^^^
itjzn
|^'-^^^4t^^j^£^
^*=q=*:
#
,___j__^
t=*:
-ä ä
"Die durch die rhythmischen Zeichen gebotene Fassung
wirkt fremdartiger, nicht nur durch die Kückungen, sondern auch
dadurch, daß im fünften und siebenten Takt das erste d, das
unsre harmonisch gerichtete Empfindung als Durchgangsnote auf-
zufassen geneigt ist, den Ictus trägt. Natürlicher ist in der je-
tzigen Fassung der Schluß auf dem schweren ersten Takttheil.
Von dem vielen Neuen, was die Abklatsche gelehrt haben,
ist das merkwürdigste die Betonung der Kürze bei fol-
gender Länge, und die Zerlegung dieser Länge in
zwei Noten, von denen die erste den Ictus trägt.
Schon vor einem Jahrzehnt habe ich den iambischen Ein-
gang der Dochmien und Logaöden und vor allem die soge-
nannte Anaklasis, die am häufigsten und ausgeprägtesten bei den
lonici vorkommt, nach Vorgang mancher Alten in der gleichen
Weise rhythmisch erklären zu müssen geglaubt (Verh. der Phi-
lologenversammlung zu Dessau S. 215). Zuletzt hat Roßbach
(Specielle Metrik 329 f. Anm.) die Frage behandelt; doch ver-
wirft er die entsprechenden Angaben des Marius Victorinus „als
eine bloße theoretische Spielerei mit den Silben ohne Rücksicht
auf den Rhythmus'^. Ich lege die Ueberlieferung noch einmal
vor ; wir haben es ja nicht nur mit Marius Victorinus zu thun.
Scholl. A Heph. 12 p. 194 W. : 'laxiov 8s ort to avaxÄo)-
|x£vov }x£Tpov TotoÖTov loTiv WC ?a>vtx6v zhoLi TO git:' IXaaaovo; to
aaßaJBoißß [uu — u — ^ ]. Xs^eTat hk oSiox; Sxi t^ rsXsuraia
tou TTpcicou Tro8o<; dvaxXarai im tyjv tou Ssurepou apj(ouoav ßpa-
168 O. Crusius,
^(sTav. Der Schluß zu Deutsch : „Der Anaklomenos wird so ge-
nannt, weil die letzte Silbe des ersten Fußes umgebrochen wird
zu der den zweiten beginnenden Kürze". Es folgt eine rein me-
trische Zerlegung der Verses in einen dritten Päon (uu — u) und
zweiten Epitrit ( — u ) % die mit jener Erklärung nicht recht
zusammenstimmt und dem Zweifel Roßbachs Vorschub leisten
könnte. Aber kurz darauf belehrt uns ein zweiter Gewährs-
mann (p. 195 W.): avaxAa)jx£vov ok xaXcTraL to [lirpov oia tf^v
TTOiav Tou jxsrpou ao|X7ra&£Lav. yj yap TsXcursia täv 7rpoT£pu)V
TToSaiv dvaxXarat, xfi ol^XTI ^"^"^ osoreptüv 8ia t6 sv op/r^azi dva-
xXao[x6v {jLsXoiv ^(ivza^ai. Hier wird die Eigenthümlichkeit von
der Tanzrhythmik hergeleitet. Man hat mit der Stelle Aristid.
Quint. p. 32 zu combinieren : 6 pu^^fio? ^ompsTtaL [X£rd As^sü);
jxdvr^? iizi Tü>v TTOir^|xdT(DV [xsia TrSTiXaajxsvr^? UTCoptasoj;, oiov Tuiv
SoixdSoo xai rtVü)V toioutwv, wonach die lonici ohne [xiXo; (Strabo
XIV p. 648), aber mit lebhafter rhythmisch gebundener Gesti-
culation vorgetragen wurden (Caesar, Rhythmik S. 79. Westphal,
Rhythmik^ S. 57); von den ayr^iia-oi bei dieser op/r^ai;, durch-
aus in rhythmischem Sinne , will der Scholiast den Namen ab-
leiten. Wie sich seine Erklärung mit der von Roßbach und
Westphal vertretenen Annahme eines Taktwechsels (^/i in %)
vereinigen lassen soll , ist nicht wohl abzusehen. Wenn die
letzte Silbe der ersten Füße dem Anfange der zweiten Füße
zugebrochen , zwischen beiden also vertheilt wird , so herrscht
dieselbe Taktform weiter : uu — uuju u . Von einem Takt-
wechsel kann keine Rede sein.
Schließlich machen die Hephaestionscholien diese Auffassung
auch noch anschaulich durch Anwendung auf ein Beispiel. Zu
einem Verse des Sappho CasXs^djxav ovap KuTrpoyevifjcjL bemerken
sie: . . Süvaxai xai dvaxÄwfASVov slvat . . . loit ydcp ig jisv TupwTYj
ouCoyia, TTpo^sXs^a, 7raia>v xpixo?. ri 8s 8su~£pa, |j,av ovap Ko,
<Tr^^ Ku> jxaxpa? "ysvofisvYj? 8id xb emcpspsöat to ^rpo sort tpo-
5^aiXY] STTTdaTjjjLO? , T^? irpwTTj? [xaxpa<; dvaxXa>[i,£VYj? iizl
TY]v TsXsüTaiav ßpa^^sTav xr^c, TTpco-yj? aoCuyia;' ßpa;(£Tav
Ifap auTTjV siTTS, xai oux av irotoT t6 iwvlxov. Metrisch zerftillt der
*) Dieselbe Zerlegung hat Diomedes p. 506, 4 K. im Sinne, wenn
er bemerkt: et in dimetris quidem cum prior hasis pentasemos fuerit
[= Päon uu — u]- <i'rit sine dubio secunda heptasemos [= Epitrit — u ]
id est temporum Septem.
Zu neuentdeckten antiken Musikresten. 169
Vers in einen dritten Päon und einen Epitrit; aber rhythmisch
theilt sich die erste Länge des Epitrits zwischen dem ersten und
zweiten Takt Als rhythmisches Schema , das die metrische
Form beherrscht, ist der lonicus gedacht.
Lediglich als weiteres Glied in der Kette schließt sich das
gewichtige , weit ausführlichere Zeugnis des Marius an diese
Stellen an, p. 2540 P. 93 K. Bei Marius wird der dvaxXa)-
{jLSVo? zunächst, ganz wie in den Hephaestionscholien, rein me-
trisch in einen dritten Paeon (oder Bacchius) und Ditrochaeus
(oder Epitrit) zerlegt. Dann heißt es aber : etenim huic metro
rhy thmica natura accidit. huius modi autem inter se auJ^OYioc?
passionem [= auji-TTOC^siav] . . . musici avdcxXaaiv vocant et me-
tra . . . anaclomena appellant , quod retrorsum incUnentur , ut in
quibusdam saltationum gesticulis nostra corpora pone pandantur,
Sed ut exemplo doceam, erit hoc colon anaclomenon
Cyhele rotabo crines
hie ro licet sit brevis pro longa accipietur Cybele ro. [d. h,
ro gilt als betont], nam detractum unum tempus sequentis syzygiae
ex initiali syllaba huic inpertietur^ ne fiat prima syzygia pentachro-
nos , sequeiis heptachronos. igitur secundae coniugationis [a'J^i)"j'ia?J
prima syllaba^ quae debet esse brevis^ mutatur eo condicione^ ut vim
suae proceritatis quartae syllabae brevi, quae est ultima primae con-
iugationis, impertiat • et ipsa quidem brevis remanet facta unius
temporisy superiorem autem a se syllabam^ quae fuerat brevis^ com-
mercio suae proceritatis extendit. atque ita fit ionicon anaclomenon^
ut est
Paphias amor columbas
nam mor , secundae coniugationis initialis syllaba , quae brevis . .
esse deberety derivato in se superioris syllabae tempore avaxAaaet
inter syzygias facta trochaicam basin ionico subdidit, quae basis [syl-
laba Keil) <intery utrasque syzygias . . sub hac lege versabitur.
Im Gegensatz zu dieser Lehre wird dann die rein äußerliche
iTrnrXoxfj des Juba und Heliodor erwähnt, die zur Verdächtigung
der vorhergehenden Bemerkungen nicht benutzt werden kann.
Immerhin ist Roßbach zuzugeben, daß die Ausführungen des Ma-
rius nicht recht klar sind ; er kann sich von der metrischen
Anschauungsweise nicht ganz frei machen, wie der Mißbrauch der
Ausdrucke longa und brevis (statt 'betont* und 'unbetont') beweist.
170 0. Crusius.
Die in all diesen Zeugnissen erkennbare Vorstellung , daß
eine Länge gewissermaßen durch den Takt zertheilt wird , ist
überhaupt nichts so gar Singuläres bei den alten Technikern.
In dem durch Anschaulichkeit ausgezeichneten Dialoge Augu-
stin's de musica ist gerade bei der Besprechung der sechszeiti-
gen Takte davon die Rede, eam longam syllabam^ quae in io-
nico a maiore . . secunda . , est ^ plausu ipso dividi ; ut quoniam
duo habet tempora , unum inde superiori parti , alteruni posteriori
tribuat (II 13 p. 1113 M.). Doch handelt es sich hier nicht
um den Anaklomenos.
Vereinigen wir diese Stimmen mit den Thatsachen, die
Z iK
uns jetzt der Stein bezeugt (OAßC u. Ae.), so kann die rhyth-
mische Bedeutung der Anaklasis nicht mehr zweifelhaft sein.
Es ist kein Taktwechsel, sondern eine Verschiebung oder Bre-
chung , wie die moderne^ 'Rückung und Synkope. Die Formel
ist einfach genug. Metrisch u — : rhythmisch u^— ist = metrisch
uu — u — u : rhythmisch uu — u— u . Der ionische
Tetrameter mit Anaklasis heißt in moderner Notenschrift also
ganz correct:
\ n j j j" i j j rj I j / j / 1 j j
> -
Damit löst sich auch die Frage nach der ursprünglichen Be-
tonung des Galliambenschlusses. Er kann nur :
— — -Jll J J"J"JI J
gelautet haben. Vgl. das litt. Centralbl. 1885, 36, Sp. 1232.
Interessant ist es endlich, daß unser Lied in ionischer Ton-
art steht und im Stile ionischer Anakreonteen gehalten ist. Von
Anakreon und andern weltlichen Poeten heißt es bei Aristopha-
nes Thesm. 162 SisxXwvt' iwvixoi;-, das bleibt terminus bis auf
die späteste Zeit. Noch Dionys charakterisiert so (de vi di-
cendi Demosthenis 43 p. 1093) täv pu^fxoiv . . tou; U7rop)(r^[xaTi-
xou? T£ xai'lojvixou? xal 8iaxX(ü}X£voi); ; ähnliches de Comp. verb.
13. Ob sich das auf verwandte rhythmische Erscheinungen be-
zieht ? Und ob darin noch unser Spätling ein Stück des alten
ionischen Stils bewahrt hat? Daß man ein häufiges Vorkom-
Zu neuetitdeckten antiken Musikresten. 171
men solcher Rückungen als besonders charakteristisch empfand,
ist sehr begreiflich. Auch für gewisse neuere Nationalweisen
und Nationaltänze ist die Rückung das eigentliche Gattungs-
kennzeichen, z. B. für die Polonaise (Marx, Kompositionslehre
11^ 508).
5.
Die Melodie selbst erscheint unserm modernen Gefühl zum
Theil recht alltäglich , zum Theil — etwa vom Ende des
zweiten Kolons an — befremdend und unlogisch, ja geradezu
querständig. Das aber ist klar : diese Tonfolge kann nicht mit
unsern Akkorden begleitet werden , wie man bei den Mesome-
desliedern immer wieder versucht hat. Sie ist aus einer uns
ganz fremdartigen musikalischen Phantasie hervorgegangen, die
mit Akkorden ijicht zu rechnen pflegte. Mit Recht wehren sich
auch im modernen Griechenland einsichtige Leute gegen das
thörichte Bestreben, den in antikem Boden wurzelnden einheimi-
schen Kirchengesang durch moderne Harmonisierung zu berei-
chern, d. h. zu zerstören^).
^) Das ist das sehr vernünftige a'jij.7:£paa[jia der im Uebrigen nicht
mit abendländischem Maßstabe zu messenden SujxßoXcti zk ttjv taxoptav
xf^z TTctp' r|[xTv ixy.Xr^aiaa-ziv.f^i [xo^javAr^i von Georgios I. Papadopulos
(Athen 1890), s. meine Besprechung im Centralblatt 1892, 334. [Erst
während der Correktur werde ich auf ein Aufsätzchen von H. v. Her-
zogenberg aufmerksam, das gegen ähnliche Versuche beim Gregoria-
nischen Chorali<esang der katholischen Kirche Verwahrung einlegt,
Zeitschrift für Musikwissenschaft VI (1890), 139 ff. Ich hebe einige
Sätze dieses feinsinnigen Musikers heraus, die auch für die Beurthei-
lung antiker Melodien von Bedeutung sind. ,,Wer noch heute den
einstimmigen Gesang des Priesterchores hört, wird die Nothwendigkeit
für unsere Zeit, denselben harmonisch zu begleiten, nicht begreifen.
Kann man doch kaum einen reineren und mächtigeren Eindruck em-
pfangen, als von einer rhythmisch lebendigen, nicht durch Begleitung
temperirt gestimmter Instrumente gehinderten, voll und männlich
hinströmenden Melodie, welche keinem anderen Gesetze folgt, als nur
dem ihrer Intervallproportionen . . ." Die Orgel könne der gregoriani-
schen Choralmelodie nicht Schritt für Schritt folgen, „da weder der freie
deklamatorische Rhythmus der Melodie, noch die dem einstimmigen
Gesänge ganz eigenthümliche Art des Kadenzirens die ünterlegung
einer harmonischen Begleitung duldet" . . . „Die einstimmige Melo-
die, wie sie bei den Alten erfunden ward und als deren letzte höchste
Blüthe wir den gregorianischen Chorgesang ansehen, ist etwas in sich
künstlerisch eben so Durchgebildetes und Gereiftes wie in unsern Ta-
gen die Harmonik Bachs und Beethovens, Die Schwierigkeit, ja oft
die Unmöglichkeit bei Behandlung der Melodietöne zu harmonisch
verständlichen Kadenzen zu gelangen, . . . spricht laut dafür, daß
17? 0. Cr US i US,
Aber auch das Schema unserer modernen Tonleitern ist
auf die Melodie absolut nicht anwendbar. Man pflegt die be-
nutzte Skala, indem man gewisse bei der Instrumentalnoten-
ßchrift gewonnene Anschauungen und Ansätze zu Grunde legt,
als Hmoll zu bezeichnen. Diatonisch ist die benutzte Tonleiter
ja ; aber Melodieen, die aus H moll gehn, sehen bei uns ganz
anders aus ; vor allem pflegen sie weder mit der großen Unterse-
kunde und Oberquarte (a e) zu beginnen noch auf der großen
Untersekunde (a) auszuruhn, da diese Töne unserer harmonisch ar-
beitenden Phantasie die Vorstellung einer A-Tonart erwecken.
Die jetzt gangbare Auslese aus den alten Tonarten ist eben le-
diglich durch harmonische Eücksichten zu Stande gekommen ;
es sind Reihen, die die Töne der normalsten und verbindungs-
fuhigsten drei Accorde vereinigen. Daß Seikilos die Note O
= H als ^ Grundton '^ empfunden hätte, ist ganz unwahrschein-
lich : er würde sie dann nicht so selten und so wenig nach-
drücklich angewandt haben; denn wo sie vorkommt (Takt 3.
4. 6), füllt sie nur eine More. Gegen die D-Dur- Auff'assung, die
unserm Empfinden durch den Schluß (Terz und Quinte zu D)
nahegelegt wird, würden sich ganz ähnliche Bedenken erheben
lassen. Kurzum, die Melodie scheint mir ein neuer Beweis da-
für, daß Westphal im Unrechte war, als er die alten Tonarten
durchweg im modernen Dur- und Mollsinne umdeutete und bei
den Griechen die bekannten typischen Schlüsse unserer Compo-
sitionen suchte, die ganz von unserm harmonischen Systeme ab-
hängig sind ^). Die einschlägigen Ausführungen Westphals ha-
hier eben etwas nicht Organisches versucht werden soll . . . Wenn
nun auch durch die Polyphonie der alten Zeit Zusaniraenkläoge ent-
stehen, so ist dies doch ein nicht genug zu betonender Gegensatz ge-
gen das Wesen der Harmonie, welche ebenso gut ohne eine Melodie
über sich zu tragen denkbar ist, wie es anderseits eine Melodie
giebt, die schon von Geburt aus frei und unabhängig,
sich selbst genug, dahin fließt''.]
^) Wie mag einem Musiker zu Muthe sein, der die mehr als ele-
mentaren Ausführungen über die Schlüsse bei Westphal liest (Harmo-
nik p. VI ff. u. ö)! Wer von den ,, unvollkommenen Ganzschlüssen
in der modernen Musik" nur wußte, „daß die schwäbischen Volks-
lieder den Terzenschluß lieben", hätte sich hüten sollen, über diese
Dinge weittragende Hypothesen aulzustellen. Inzwischen hat sich
Westphal gewiß gründlich in der modernen Musik umgesehen: das
Vorurtheil aber, das er mitbrachte, hat er nur weiter ausgebildet.
[Doch wiederruft er in der Vorrede zum zweiten Bande des Ari-
stoxenos, den ich bei der Correctur noch einsehn konnte, wenigstens
Zu neuentdeckten antiken Musikresten. 173
ben, furcht' ich, nur den Werth einer Analogie, und zwar einer
falschen. Nur wer von allen modernen Voraussetzungen abzu-
sehn im Stande ist, für den wird auch dies an sich gewiß sehr
unbedeutende alte Liedlein einen gewissen exotischen Reiz ge-
winnen.
Auf einige charakteristische Eigenthümlichkeiten der Melo-
dieführung habe ich schon Bd. L S. 170 hingewiesen. Am auf-
falligsten sind die Schlüsse der drei letzten Kola ; ob der Terzen-
vorschlag dem Circumflex entsprechen soll, der gerade auf diesen
drei Silben ruht ? Ueberhaupt hält die musikalische Tonhöhe
ziemlich gleichen Schritt mit der sprachlichen , mit Ausnahme
einzig des ersten Wortes. Im Hinblick auf die schon a. 0. 171
behandelte Stelle des Dionysios meinte ich darin ein Zeichen
Jüngern Ursprungs der Melodie erblicken zu sollen. Doch kann
das Alles schließlich Zufall sein ; in den Hymnen des Meso-
medes stimmt das [xiXo? in manchen xoTAa sehr schön zum Ac-
cent, in andern gar nicht.
Ich habe angenommen, daß Seikilos selbst der Dichter und
Componist des Liedes gewesen sei ; doch wurden mir von H.
Schenkl und Andern brieflich Zweifel geäußert. Der Stil der
Dichtung paßt aber gut in eine Zeit und eine Gegend, wo ana-
kreontische Poesie in Blüthe stand '^). Eine hübsche moderne
Parallele hat mir H. Draheim nachgewiesen: auf der Hinter-
seite des Taubert - Denkmals auf dem Jerusalemer Kirchhof
ist der Anfang eines bekannten Taubertschen Liedes „in Wort
und Noten" eingemeißelt; ähnlicher Fälle meine ich mich aus
Leipzig zu erinnern. Da sich , wie ich zugestehn muß , meine
Annahme nicht streng beweisen läßt, ist ein Hinweis auf solche
moderne Beispiele wohl nicht ganz überflüssig.
eine Einzelheit, die 'Terzentonartbypothese' ; an seinen Anschauungen
im Ganzen hält er auch hier fest].
') Auch Wessely in dem oben angeführten Programm sieht in
Seikilos den Componisten.
174 O. Crusius
II.
Fragment einer Partitur des Euripideischen
Orestes.
1.
Die vorstehenden Ausführungen warteten seit mehr als Jah-
resfrist auf den Druck. Ich habe sie zurückgehalten in der
Voraussetzung , daß die von C. Wessely signalisierten Wiener
Papyrusfragmente mich veranlassen könnten, meine Ansichten zu
modificieren oder weiter zu bilden. Jetzt endlich, als willkom-
mene Neujahrsgabe , geht mir durch des Verfassers Güte der
lang erwartete Aufsatz zu (^ Mittheilungen aus der Sammlung
der Papyrus Erzherzog Rainer", Band V) ^). Ich meine den
köstlichen Fund den Lesern des Philologus gar nicht früh ge-
nug vorlegen zu können auf die Gefahr hin , selber Unfertiges
und Anfechtbares beizugeben. Lassen wir zunächst Wessely
sprechen.
„Das Papyrusstück ist 9,2 Ctm. hoch, 8,5 Ctm. breit, be-
schrieben auf den Horizontal fasern , mit Ausnahme der oberen
auf allen Seiten abgebrochen. Es ist von mir aus einer Schicht
von Papyrusstücken gehoben, welche dem I. Jahrhundert n. Chr.,
spätestens der Hadrianischen Zeit angehören . . . ; es stammt,
ebenso wie nach meiner Meinung der Aristotelespapyrus des
^) Die Regeln, die Wessely Eingangs aus der Seikilosinschrift
ableitet, genügen nicht mehr. Daß die Tpi'sr^uo? vorkommt, konnte er
schon aus meinen Bemerkungen Philo). L 576 erfahren; auch die
sonderbare Vorstellung von einer ,,Triole" in durchgeführtem drei-
oder sechstheiligem Takt durfte er nicht wiederholen. Die Regel, bei
gleichen Noten auf Nachbarsilben stehe das Zeichen nur einmal, hält
hier nicht Stich, Pausen werden nicht angegeben (WesselyNr. 6),
weil keine da sind, sondern der Rhythmus fortläuft; auch die Verse
scheinen ja durch cuva(peta verbunden.
Zu neuentdeckten antiken Musikresten.
175
British Museum, aus Hermopolis magna. Was das Alter des
in Rede stehenden Fragmentes betrifft, so werden wir sicher gut
thun, wenn wir es, wie bei literarischen Büchern sonst auch, in
der Datierung um ein oder mehrere Menschenalter zurücksetzen.
Die prächtige Schrift des Orestfragmentes erlaubt gewiß, es in
die Zeit des Augustus zu setzen, also in jene, wo Dionys von
Halikarnaß die Partitur zu Orest 140 ff. vor Augen hatte ...",
Wessely läßt dann zunächst eine Umschrift folgen. Ich
meine auf dem Facsimile noch mehr zu erkennen ; die nachste-
hende Bause soll nur zeigen , was ich zu sehn glaube , keines-
wegs aber das Facsimile ersetzen ; sie sei einer Prüfung vor dem
Original empfohlen.
\
Ab
CO «o
'Yf
c p
s<^
VC5TI
Z. 1 glaube ich über dem rechten Schenkel des FI den Schatten
eines Striches und einen Punkt zu sehn, den Wessely nicht
notiert. Zwei Pünktcken zwischen dem Fl oder P mögen be-
- deutungslose Flecken sein oder eigentlich zu diesen Buchsta-
ben gehören, vgl. das P Z. 13. — Flecken oder verblaßte Punkte
176 O. Crusius,
neben C, wie in 3 ? Auf derselben Zeile stebt ein rbyth-
miscbes Zeichen, wohl ein in die Faser ausgelaufener Punkt,
auch am Fuße des zweiten P. Die Note wird doppelt
. punktiert sein.
Z. 3. 4. Neben dem (kaum erkennbaren) Z ein länglicher Punkt ?
Spuren eines Buchstaben über dem X, vielleicht eines Z?
, Die dunkeln Stellen über XE und EI sind nach Wessely
(brieflich) keine Farbspuren, sondern Flecken, wie sie durch
Pilze verursacht zu werden pflegen.
Bei der Note I über 0 ist nicht nur oben rechts ein Punkt
sichtbar sondern auch unten links.
lieber dem fast vollständig abgeschürften Q von FAC drei
Spuren die genau die Höhe des vorhergehenden E haben und
vielleicht zu E zu ergänzen sind.
Z. 5. Links unten von dem I über A glaubte ich den Schatten
eines Punktes zu sehn; doch ist die Stelle in der Nachbar-
schaft des Loches offenbar stark abgeschabt und Selbsttäu-
schung nicht ausgeschlossen.
Z. 7. 8. Die untere Basis des Z wird durch das Loch ver-
schlungen sein. Ob der Strich, den man dafür gehalten zu
haben scheint, ein zweites rhythmisches Zeichen zu dem ^
ist ? Nach der letzten Note C', etwas über der Zeile, nach
unten geneigt, eine deutliche Linie. Daß es der Fuß eines
Z, also eine Note sei, ist nicht wahrscheinlich, da die Silbe
NA schon eine Note hat und bei Doppelnoten der Vokal der
Silbe wiederholt wird (s. («JG)C Z. iL 12). Wir werden ein
Vortragszeichen zu erkennen haben.
Z. 9. 10. Die „undeutlichen Fragmente" der ersten Note kön-
nen nach Wessely zu V V oder W vereinigt werden. Ich meine
Umrißlinien eines 0} oder eines O zu erkennen. Ein Ictus-
punkt (über der Mitte) scheint sicher. Nach dem 11 über
dem N hat Wessely ein ganz scharfes kommaartiges Zeichen y
tibersehn, das dem Zeichen am Schlüsse des ersten Kolons
der Seikilosinschrift entspricht. Das erste auf N folgende
Zeichen im Text , das W. als Instrumentalnote deutet , ist
jenem Komma sehr ähnlich, üeber dem zweiten Zeichen ( ~| )
wohl eher ein Fleck als der Schatten eines Punktes? Bei
- der Wiederholung der Figur Z. 12 ist davon nichts wahr-
nehmbar. Ueber dem dritten, dem Q, ein senkrechter Strich,
Zu neuentdeckten antiken Musikresten. 177
der sich mit einem länglichen Punkt unter dem oberu Bo-
genabschnitt zu verbinden scheint. Daß dies Q aus Q cor-
rigiert sei (W.), will mir nicht recht einleuchten.
Die auf eine Vocalnote zu deutenden Fleckchen über dem
letzten Striche der 10. Zeile werden sich zu dem Kopfe ei-
nes P vereinigen lassen. Doch bleibt das ganz unsicher.
In dem letzten, nach rechts geneigten Striche der 10. Zeile
will Wessely eine vierte Instrumentalnote sehn. Mir ist das
unwahrscheinlich, da das dazwischenliegende Spatium etwas
größer ist und die drei Instrumentalnoten auch Z. 12 vor-
kommen, und zwar so, daß nach dem Q der völlig deutlich
erhaltene Text wider einsetzt. Der Strich gehört also zum
Text. Ich meine ihn ziemlich zuversichtlich als linke Hälfte
eines A ansprechen zu dürfen.
Z. 11. 12. Der verstümmelte erste Buchstabe Z. 12 ist von Wes-
sely richtig als N gelesen. Es wiederholen sich die drei
von W. als Instrumentalnoten gedeuteten Zeichen aus Z. 10.
Z. 11 ist auch unten links vom zweiten Z ein Punkt ziem-
lich deutlich, der mit dem Punkte rechts oben vom I durch
eine geschwungene Linie verbunden zu sein scheint.
Z. 13. 14. Die Spuren der ersten Vocalnote Z. 13 liest Wes-
sely als P, vielleicht richtig; das Facsimile reicht nicht aus.
Unmittelbar darauf nach dem Kopfe eines 1 der Schatten von
C^^ Deutlich erkennbar, nach einem größeren Zwischenraum,
ist ein ziemlich tief stehender strichartiger Punkt; er gehört
nach Wessely zu einer Instrumentalnote: was natürlich pro-
blematisch bleibt. Es folgt ein nach Wessely rechts oben
punktiertes C ; ich meine auch unten über einem Striche des
Textes einen Punkt zu erkennen, der auf das C zu beziehen
sein wird. Der lang ausholende folgende Strich Z. 13 scheint
sich in einer Farbspur jenseits des Bruches fortzusetzen, so
daß T entstände. Aber der Zug nach oben in jener Spur
rechts spricht dagegen. Auch an das Zeichen If ist kaum
zu denken. Am wahrscheinlichsten ist der Zug auf die recht-
winklige Instrumentalnote "I_ (noch eher, als auf T ) zu deu-
ten, die mitten unter den Singnoten allerdings recht auffäl-
lig ist. Aber gerade dadurch mag das C: etwas nach links
gedrängt sein.
Ganz am Ende der 13. Zeile glaub ich mit der Loupe die
Philologus LH (N.F. VI), 1. 12
178 0. Crusius,
obere Hälfte eines O zu sehn, mit einem Punkt oben rechts ;
die Züge verlaufen sich freilich in dem darüberstehenden N.
Von der letzten Textzeile sind nur einige Buchstabenköpfe
aus der Mitte erhalten. Wessely liest:
C PI
OCcoN
Von dem 0 ist nichts zu erkennen, höchstens ein Schatten
des obern Bandes, der aber jede andere Deutung zuläßt.
Auch das C ist sehr unsicher ; möglich wäre auch noch 6 .
Die folgenden Punkte verbindet Wessely zu Q, so daß für
N nur ein Ansatz bleibt. Der schräge Strich , den er als
Mittellinie des CO ansehn wird, liegt aber zu sehr nach
links, gerade wie die erste Spur. Ich glaube, daß IN zu
lesen ist, vgl. dieselben Buchstaben Z. 8.
Der offenbar von oben nach unten gezogene schräge Strich
in der Mitte wird ein Vortragszeichen sein, wie bei dem
letzten C iii Zeile 7. Auch der in die Vocalnotenreihe hin-
einragende letzte Strich mag dazu gehören.
2.
Wessely reconstruiert einen Text, der gegen das Ende
ziemlich starke Abweichungen von unserer Vulgata zeigt.
Sein Vorgehn ist aber von vornherein nicht einwandfrei,
wenn die Umschrift S. 4 überhaupt einen Versuch darstellen
soll, die alte Wortvertheilung wieder zu gewinnen. Denn wäh-
rend der Bruch ziemlich senkrecht läuft, nimmt er erst an, daß
6 Buchstaben verloren seien, dann drei, schließlich gar nur zwei :
xaroXoJcpupofxat
[io]? £pLj3pOTOt(;
Ti]c axa-ou
Die erste Zeile der Columne wird mit vollem Worte angesetzt
haben. Zu ergänzen ist sie sicher mit sechs (bis sieben) Buch-
staben xaToXo]cpüpo|xai (von cp ist noch eine Spur zu sehen) :
also sind links etwa sechs bis sieben Zeichen ausgefallen.
Rechts ist etwas mehr verloren gegangen, etwa acht bis
neun Zeichen.
Erhalten sind auf der Zeile durchschnittlich vierzehn Zeichen.
Zu neuentdeckten antiken Musikresten. 179
Der Normalumfang stellt sich also auf achtundzwanzig bis
dreißig Zeichen.
Die Rechnung wird erschwert durch die dazwischen treten-
den Instrumentalnoten, die etwas weitläufiger geschrieben sind.
Doch läßt sich mit ziemlicher Bestimmtheit behaupten, daß
in den ersten acht Zeilen, abgesehn von orthographischen Kleinig-
keiten, wie dem assimilierten jx, der Wortlaut unseren Texten ent-
sprochen hat. Nur die Stellung des Wortes xatoXocpupojxai ist hier
eine andre. Ich confrontiere die beiden Ueberlieferungen :
Handschriften : Papyrus :
Tt's eXeo?; xt? 5Ö' dyouv
cpdvio? S.^-/tTM
^octCwv as Tov (x^Xeov, w Saxpua
Sdxpuai ö'j|j.ßd)vXet
336 zope'juiv ti? eJ^.oofxoo? dXaCTÖpcü
<%aToXocf>6pO[j.at>
338 fxax^po; alfj.« 3as, o a'dvaßax)(£6et; xaToXo]cp'jpo[j,ai, |j.aTepo? [al(j.a Goc;
-/aTO>vOcp'jpO{j.at, xaxoXocp'jpofxat • lo a' dvaßjax/e-jet ; 6 {j-sya? [oXßo? oi)
340 6 (xiya;oXßo;ou (xovifAOS Iv ßpOToTs.![x6vi(Xo]s l{x ßpoxoT? . . .
Die Verse sind ein Tummelplatz für den Scharfsinn der alten
Erklärer, vgl. die Schollen p. 132 ff. Schw. Die richtige Deu-
tung, die das Ganze in dinen Satz zusammenfaßt, wurde schon
im Alterthura gefunden; in möglichst treuer deutscher Umschrei-
bung heißt die strittige Partie: „Hetzend dich Unglückseligen,
dem Thränen auf Thränen sendet einer der Fluchgeister ins Haus
leitend Deiner Mutter Blut, das dich rasend macht". Auf den
ersten Blick scheint xa-oXo9'jpo}xc(i in der Ueberlieferung der
Handschriften einen bessern Platz zu haben. Aber nur auf den
ersten Blick. Ich wenigstens meine, daß der Klageruf, dazwi-
schen geworfen , wie in dem Papyrus , wirkungsvoller ist , als
nachschleppend, wie in den Handschriften. Auch begreife ich
wohl, daß ein alter Herausgeber, um den verwickelten Satz durch-
sichtiger zu gestalten, die Parenthese ans Ende stellte, während
ich mir für das umgekehrte Verfahren einen Anlaß kaum den-
ken kann. Der Papyrus scheint mir hier also Recht zu haben
gegen die Handschriften ^).
Problematischer ist der Schluß. Wessely hat hier einen
®) Nach einer einschmeichelnden Vermuthung Kirchhoffs gehört
der Klageruf hinter h ßpoxoT; an dieselbe Stelle, wo in der Strophe
xaOtx£xs'jo{j.ai -/.ct&tx£X£'jo[j.at steht. Ich meine aber, daß nach der Sen-
tenz 6 [jiyot? oXßo; xxX. dieser Ausbruch des Mitleids nicht so gut am
Ptatze ist wie bei der Schilderung des Unglücklichen. In den Text
hat Kirchhoff seinea Vorschlag nicht gesetzt.
12*
180 0. Crusius,
Text angenommen, der sich von der handscliriftlichen Ueber-
lieferung weit entfernt :
Handschriften : Wessely :
dva hl Xatcpoc a»? dva oe XaTcpos &i
rii dxaxou ^oa? Tivd^ac 6ai[j,u)v Tic dxdxo'j &oa; Ttva^ac 8af|J.(üv
xax^xXuaev Setvüiv Tidviüv u>; ttovtou xaTexXuaev <x6|xaatv £v>
Xdßpoic ÖXe^p^otcJiv Iv xu{i.aatv. cb? ttövtou <Xdßpot; (iXs&p(ot{>
oawv <aup.cpop(i)v>
Er verweist auf einige Tragikerstellen; in denen ähnliche Bilder
vorkommen; wie man aber die seltsam verzwickten Worte verste-
hen soll, wird dadurch nicht klar. Auch das Metrum ist bei y.6-
[xaoiv xtX. verschoben. Da Wessely auf die Strophe zurückweist, sie
also verglichen hat, mag ein Druckfehler vorliegen. Doch wir kön-
nen kurz sein. Diese überraschenden neuen Lesungen, für deren
Rechtfertigung Wessely kein Wort verliert, hängen an den zweifel-
haften Pünktchen der letzten Zeile. Wessely ergänzt sie zu C^I,
ich zu CIN ; jenes entfernt sich weit von der Ueberlieferung, dies
stimmt vollkommen. Die Wahl kann, denke ich, nicht schwer sein.
Eine weitere Bestätigung bietet die nach rechts geneigte Linie
hinter xarsxXuacV : sie ist offenbar der linke Schenkel des A von
AEINCON. Zwischen AEINCON und ITONCON haben wohl noch
Instrumentalnoten gestanden. DerPapyrus zeigt, von einer
Wortumstellung abgesehn, denselben Text, wie unsere Hand-
schriften.
Eine Umschreibung (die überlieferten Zeichen in Majuskeln)
mag auf ^inen Blick veranschaulichen, wie ich hiernach das Pa-
pyrusfragment lese und ergänze :
1 n.p c . p- 0) n
2 xaxoXocpTPOMÄn. MÄiePOC nma oaa
o 1*7 F F
4 GoavapÄRxereii-bMerAc oxpo^oa
5 it p c . r z
6 jiovtfxoCeMBPOTOIC 1- äNä S£ Xaicpo«
7 C P n CP"i_OCv
8 ü)? — TtCAKATO reOa;TIN A^a; 8at
9 ^- n p fr , 1
10 p.ü>v --KATeKATCeN:jTO Astvcov -
11 Z I 7 Z O
12 - 7rovü)N-}TO WO) CnONTou--Xa
13 F C-.C: PmXO
14 ßpoic oXedpIot (?) CIN£VXü|xaotv
Zu neuentdeckten antiken Musikresten. 181
Am unsichersten ist die Textvertheilung in den letzten Zeilen,
da hier wiederholt Instriimentalnoten dazwischengetreten zu sein
scheinen ; die Stellen , wo ich das annehme , sind durch wag-
rechte Strichelchen bezeichnet.
3.
lieber die Noten hat bereits Wessely S. 6 ff. eine Reihe
guter Bemerkungen vorgetragen. Ich fasse sie zusammen und
suche sie auf einigen Punkten weiter zu fördern.
Die benutzte Scala von unten nach oben (nach dem üblichen
Ansatz von g bis e) laufend, ist folgende:
o..CPn I..ZE
1 V4 V4 "2 1 V^
Es fällt auf, daß sich die Zeichen an beiden Enden dicht zu-
sammendrängen , während in der Mitte ein größeres Intervall
(sechs Zeichen) unausgefüllt bleibt. So viel ist gleich klar: die
Tonfolge ist keine vollständige diatonische, wie im Seikilosliede.
Während sie Wessely früher (Progr. 18) als mixolydisch be-
zeichnete, glaubt er jetzt die „Gesetze der Enharmonik" zu er-
kennen unter kurzem Hinweis auf die bekannte Stelle Plut. Mus.
1 1 . Damit wird er Recht haben. Die Hauptcharacteristika des
yivo; svapuLOViov , das ttuxvov und der Terzenschritt, scheinen in
der Melodie aufs schärfste ausgeprägt. Volle Aufklärung bietet
aber erst eine Stelle des Aristides Quintilianus p. 20 ff. Mb. : t6
|i£V o5v TupÄrov [ix£>.ü>oiuiv siSo?] /apaxrr^piCs^at sx tojv TSxaprTj-
jxoptaicüv oiiascDV [die Vierteltöne] tou tovou xal xa^sT-aL s v a p-
|x&viov . . [p. 21]. Yivovtai 0£ xal aXXat isTpa/opoixal oiaipsosi;,
ai? xal Ol Travu iraXatöTaTot irpo? xa? apjxovia? [= Enhar-
monik] xs/pr^viai. svioTS \ih ouv auiat tsXslov öxta^^opSov sttXt]-
poüv laö' 0T£ 0£ xal [X£TCov l^axovou ouorr^fxa- iroXXaxt«; hk xal
IXaTtov. ouo£ Y^p Travta? 7rap£Xa[xßavov a£t tou? (p&oyYou?' tyjv
0£ aiTiav aai£pov X£;o|X£v. to }x£v ouv Auoiov oiaoTY][xa 0DV£Ti&£aav
Ix oiEOiOj; xai t&vou xo §£ Awpiov £x xdvou xal St£a£a);
xo §£ Opayiov £x xovou, xal 8t£0£a)?, xal 8t£0£a)? xal
Sixovou xal xdvou xal 8i£0£ü)!; <xal Si£0£ü);> xal xdvou. r^v 83
xal xouxo X£X£tov 8ia iraoaiv .... oi£otv hk vuv IttI ttocvküv
äxouoxEov xrjv £vaptxdvLov. oa(pr^V£ia; 82 £V£X£v xal ÖLaypajiixa
Tüiv ouaX7}[iaxü)v ü7roY£Ypacp{)(w. xoütcüv 8s xal 6 Ö£to? IlXaxwv
^/ x"!Q r^ohzzic^ |xvr|(xov£üeL Xi^cDV . . . xtv8üV£U£i aoi Swptaxl Xe-
182 0. Crusius,
XsT^J^at y.al (ppoYioTi . . . Schließlicli werden die verheißenen
Diagramme gegeben, darunter:
Y OpayiaTi
OCPn lIZEAu (Gesang)
E Coo*^)|<CuD Z (Instrumente)
1 Vi '/i 2 1 V4V4 1
Auf unserm Papyrus kommen folgende Zeiclien vor:
ocpn|izE--
T 3 I X
1 1 V4 Vi 2 1 Vi Vi 1
Hier ist in der That jeder Zufall ausgeschlossen : unsere Melodie
zeigt die „Phrygische Harmonie" des Aristeides (Westphal S. 201).
Die Instrumentalnoten sind als solche unverkennbar. Da das In-
strument/.am Schluß der Kola einfällt (Aristoph. Frösche 1286 ff.),
stehn sie in dem fortlaufend geschriebenen Texte, dessen Gliede-
rung gerade dadurch deutlich wird, s. Theodosios, Bekker Anekd.
II p. 751 OLG o'jo' 6 aii/oc xsiTai £V tq oTOl^/r^:ss,l tiXsio; [bei
den ji-aia [asXou? geschriebenen Gedichten], olkXol jxs^^pt toü a.^zr^-
yr^iiOLTo^ T^? Xupa? ^^) ottCst (sc. 6 iioirjTY);?) Tyjv op}XYjv, a>; 6p^?
td TOÜ Hivoapou ooYX£/o}X}X£Vü)? £xcp£po(x£va. V. Wilamowitz hatte
ganz Recht, wenn er sich gerade die Lyrikertexte in älterer Zeit
fortlaufend geschrieben vorstellte. Seine Anschauungen bewährten
sich schon bei dem inschriftlich erhaltenen Paian des Isyllos in-
sofern als „dieses einzige lyrische Gedicht, das wir in einem
Texte lesen, der älter als die wissenschaftlichen Textausgaben der
Philologen ist, keine metrischen Abtheilungen kennt" (v. W., Isyl-
los von Epidauros S. 12, vgl. Herakles I 141). Unser Papyrus
bestätigt seine Ansichten aufs neue, schränkt sie freilich von einer
Seite auch ein, weil durch ihn handgreiflich wird, daß man das
Ende der lyrischen Verse doch nicht nach bloßen theoretischen
Annahmen und Beobachtungen, sondern nach der alten musika-
*°) Fehlt in der Handschrift, von Meibom ergänzt und allgemein
aufgenommen.
") Für diesen Gebrauch von ii.iypi (= nur durch) vgl. Zenob. Ath.
I 87. Djogen. Vindob. III 7: oxav p-e/pi twv Xoyujv 6 <p6po5 iq.
Zu neuentdeckten antiken Musikresten. 183
lischen Unterlage bestimmen konnte und wohl auch meist be-
stimmte. Wir werden darauf unten noch zurückkommen.
Das dreimal wiederholte rechtwinklige Z ist schon von Wessely
als Instrumeutalnote aufgefaßt und richtig festgelegt worden. Schwie-
rigkeiten macht die Zeichengruppe gegen Ende: 1~\0' Wessely
sieht in dem ersten und dritten Zeichen nach seiner Umschrei-
bung den dritten und vierten Ton der enharmonischen Reihe.
Das Q stimmt genau zu den handschriftlich überlieferten Zeichen.
Daß in dem langgezogenen ersten Bogen der nächste tiefere Ton
stecke, halte ich, soweit meine Kenntnisse in diesen Dingen rei-
chen, für sehr unwahrscheinlich, da die entsprechende Stufe in
den Handschriften des Aristeides das Zeichen u trägt und nach
dem einfachen, diese Schrift beherrschenden Principe in der That
ein liegendes O sein müßte. Bemerkenswerth erscheint mir,
daß am Schluß der Gesangnoten das ganz ähnliche kommaartige
Zeichen ^ vorangeht, das wir schon bei Seikilos als Phrasierungs-
marke kennen lernten. Vielleicht stellt also auch der Zug ) keine
Instrumentalnote dar, sondern eine Lesehilfe für den Text, wie
man sie an schwierigen Stellen von Alters her gegeben hat ; daß
dafür gerade hier Platz war, zeigen die Schollen, in denen neben
anderer Auffassung auch der richtige Gedanke geäußert wird xo
0£ 'OiivÄv 7:ovu)v' £v [Asato [als Parcuthese] dvaTrs^pcuvr^tai (p. 134,
2-1 ScliAV.). — Ob der scheinbar den obern Bogen des dritten
Zeichens schneidende Strich ernsthaft zu nehmen und als erhö-
hende Chroma - Signatur aufzufassen ist (Fortlage, Das musikali-
sche System S. 27, 70 ff. Bellermaun S. 31 ff.)? Bestimmt be-
jahen möchte ich das nicht gerade, da sich in dem zweiten Falle
(Z. 12) in dem q keine Spur eines solchen Striches erhalten hat.
Der dem 1 nach Wessely entsprechende Ton ist in der phry-
gischen Scala nicht nachweisbar; denn die Oberquart zu C kann
dies 1 nicht sein, da das betreffende Zeichen einen rechtwink-
ligen Ansatz als Basis hat (^), von dem auf dem Papyrus nicht
die leiseste Spur zu sehn ist. Die correspondierende tiefere Stufe
hat das Hauptzeichen F. In unsern Notenverzeichnissen wird
hier die erste Diesis durch die übliche Umlegung nach links aus-
gedrückt (L), die zweite, gegen das gewöhnliche Princip, meist
durch Zusatz eines Striches (L) ; aber gerade die Aristei-
deshandschriften bieten an dieser von den iraXaioi han-
delnden Stelle durchweg das regelrechte T (Bellermaun, Tonlei-
184: 0. Crusius,
ternS. 41. 67), das man später, um das Zusammenfallen mit der
Gesangsnote 1 zu vermeiden, aufgegeben haben mag. Der Ton
1 liegt allerdings nach dem Verzeichnisse des Aristeides eine
ganze Stufe unter dem tiefsten Ton der phrygischen Keihe : was
immerhin auffallig ist. Ein Bedenken gegen diesen, wohl auch von
Wessely gewählten Ansatz wird man daraus aber nicht ableiten.
Wissen wir doch auch aus antiken Schriftquellen, daß in der Be-
gleitung Töne vorkamen, die der Scala der Melodie fehlten '^).
Mit Rücksicht auf Z. 3 stellte Wessely die Regel auf (S. 5) :
„Gilt ein und dieselbe Note für mehr als eine Silbe, so steht sie
nur einmal ; ebenso in der Seikilosinschrift ^^ Die Analogie ist nicht
vorhanden : auf dem Steine ist die Note deutlich zweimal einge-
meißelt (oben S. 11). Von einer so allgemeinen Regel kann des-
halb keine Rede sein. Daß wirklich keine Spur von Noten vor-
handen ist , wird man W. glauben müssen , zumal er sich auf
weitere Beispiele aus verwandten, mir noch unzugänglichen Pa-
pyri beruft. Thatsache ist also ein vielfaches Fehlen der No-
tenzeichen auf gewissen Silben. Daran könnte freilich auch Flüch-
tigkeit schuld sein. Aber wenn es gelänge, ein Zeichen für die
Fortdauer der Note nachzuweisen, würde es als erwiesen gelten
müssen, daß es sich hier, ähnlich wie bei unsern wiederholten
Begleitungsfiguren, um eine gewohnheitsmäßige Schreibung han-
delt. In diesem Zusammenhange weise ich noch einmal auf den
kurzen Strich im Beginn der Notenzeile hin : das könnte ein sol-
ches Zeichen sein. Schließlich erinnere man sich an den xpovo?
[xixid? bei Aristoxenos Rhythm, § 15 Bd, I p. 19. II p. CLIV
81 W., (p a'JfißsiSr^XiV uiro cp{>dYYou }jl£V svoc, uttg ^uXXaßoiv
Ss TcXstdvwv xaTaXTjcp^^r^vai : ein von Westphal getadelter Aus-
druck, der gerade durch eine entsprechende Schreibweise ver-
ursacht sein mag. Zumal bei zusammenstoßenden Vocalen, wie
in Z. 3 f., ist diese Auffassung sehr begreiflich.
Ein Wort ist endlich noch über die Vertheilung der Vocal-
und Instrumentalnoten zu sagen. Die Singnoten stehn durchweg
über dem Anfang der entsprechenden Textsilbe. Die Instrumen-
talnoten treten meist an das Ende eines Textabschnittes, eines Ver-
") Die Hauptstelle ist Plutarch De musica 19: xat yap TauxTfj zpo;
[xev TTjv xpoüatv d/pwvxo . . ., "/axd Se xo [xiXo; oux Icpai'vexo ai)xoTs oixda
elvai. Die Notiz, mit der Westphal (Harmonik^ 35) nichts rechtes an-
zufaBgen weiß, scheint sich hier zu bewähren. [Vgl. Aristox.II, LXXXIl].
Zu neuentdeckten antiken Musikresten. 185
ses oder Komma's ; d. h. die Begleitung fiel ein, wie Wessely (un-
ter Hinweis auf Aristophanes Frösche 1286 u. s. w.) richtig annimmt.
Aber einmal steht das rechtwinklige n_ der Instrumental-Scala,
das sich von dem Z der Vocal-Scala deutlich unterscheidet, in der
Vocalreihe, dicht hinter P (Z. 7). Wessely hält das für ein Ver-
sehen. Aber auch in Z. 13 scheint eine Instrumentalnote ~\ ("!-?)
zwischen den Singnoten zu stehn. Vielleicht liegt hier doch Ab-
sicht vor. Sehr denkbar ist es , daß durch dies Hineinrücken in
die Vocalnotenreihe das Begleiten im engern Sinne, die xpouai;;
UTTO TYjv (pOYjv, bezeichnet wurde, im Gegensatz zu dem Einfallen
des Instrumentes. Erst wenn man annimmt, daß Gesaug- und In-
strumentalnoten in eine Linie gestellt werden konnten, begreift
man das Bedürfnis, beide in verschiedenen Zeichen zu schreiben :
ein Bedürfnis, das auch dazu führt, denselben Buchstaben in dem
einen System anders zu stilisieren , wie in dem andern (vgl. Z
und "!_ ). Uebrigens werden auch in unsern Notenverzeichnis-
sen die Vocal- und Instrumentalnoten bald über einander gestellt,
bald, wie in den meisten Handschriften des Alypius, „nebenein-
ander, so daß die Gesangnote voraussteht" (Bellermann, Die Ton-
leitern S. 32).
4.
Ebenso wichtig wie problematisch sind die zahlreichen an-
dern Vortragszeichen.
Nicht beachtet hat Wessely das völlig deutliche Komma hin-
ter H Z. 9. In der Seikilosinschrift bezeichnet es den Schluß
des ersten Kolons, der sonst einigermaßen undeutlich wäre durch
eine Häufung von langen Silben ( — -j -^ ^, — ). Hier ist
es eingesetzt, um die ungewöhnliche Unterbrechung eines Doch-
mius durch die Begleichung zu markieren und dem Sänger eine
Pause oder Fermate anzuzeigen : xaTsxXuasv . . . Bsivojv. Durch
dies Einfallen der Begleitung hat der Dichter in der That die
Worte 8£ivü)v ttovojv als Parenthese gekennzeichnet; man möchte
fast vermuthen, daß der Gewährsmann, nach dem diese Worte sv
|x£Oü) dvaTTScpcüvr^Tat (oben S. 183), noch ein Exemplar mit sol-
chen Zeichen benutzt habe.
Auch in Z. 1 1 scheint Wessely ein merkwürdiges Vortrags-
186 0. Crusius,
zeichen übersehn zu haben. Ich glaube zwischen den Noten 1 und
Z deutlich eine in Punkte auslaufende gewundene Linie zu er-
kennen. Nun findet sich in der That bei dem Bellermannschen
Anonymus § 91. 92. p. 23. 25 f. das ganz ähnliche Zeichen 'S',
und zwar für jenes Portamento des Vortrags , das wir durch eine
Verbindung von Punkt und Bogen (bei den Alten X und ü )
auszudrücken pflegen, beispielsweise F-S'F. Ich denke eine solche
wuchtige Tongebung wäre an jener Pathosstelle ganz am Platze;
Verwandte Bedeutung mag ein Zeichen besitzen, das Z. 13
zwischen P und H- , und Z. 7 hinter dem letzten C gestan-
(DCn C;Pvn_(D-
den zu haben scheint, Z. 7: TINA, Z. 13: CIN £ vxufiaatv. In
beiden Fällen folgt, wie wir unten sehn werden, auf die betonte
Kürze eine lange Silbe ; der rhythmische Effekt einer solchen
'Rückung' könnte wohl durch ein besonderes Zeichen hervorge-
hoben' sein. Ein bestimmtes Urtheil wird man aber erst auf Grund
zahlreicherer und besser erhaltener Beispiele fällen können.
Die Punkte und ihre Bedeutung als rhythmische Zeichen
hat Wessely in den meisten Fällen richtig angemerkt. Nur meine
ich auf einigen Silben, wie einmal auf der Seikilosinschrift (oben
S. 1 63 f.) zwei solche Zeichen zu erkennen, eins oben und eins unten
P*. .1- _0- C:
Z. 1 MA, Z. 3 0, vielleicht auch Z. 7 TI und Z. 13 CI. Es
sind das die ersten Silben der Dochmien. Ein Punkt steht
klar drei- oder viermal über dem langen 11, mit dem der zweite
Theil der Dochmien zu beginnen pflegt; bei dem ersten Z in
Z. 3 steht allem Anscheine nach ein Punkt am Fuße, ebenso
bei dem C Z. 5. Ich halte es für der Ueberlegung werth, ob
hier nicht ein complicirteres Betonungssystem vorliegt, als Wes-
sely angenommen hat, verkenne aber nicht , daß man aus dem
spärlichen und zweifelhaften Material kaum bindende Schlüsse
ziehen kann.
Die Länge scheint, wie Wessely hervorhob, nicht so conse-
quent bezeichnet zu sein, wie von Seikilos. Durch den Strich ist
sie ganz unverkennbar ausgedrückt in drei oder vier Fällen, die
mitten im Dochmius stehn, d. h. die seinen zweiten Theil begin-
nen, Z. 1 (?) 5. 7. 9 ; denn Z. 5 ist nicht der Schluß des Ver-
ses, wie Wessely S. 5 annimmt. Die langen Silben der Vers-
schlüsse — vier Fälle — zeigen durchweg keinen Langungs-
Zu neuentdeckten antiken Musikresten. 187
strich: kein "Wunder, da die Begleitung einfällt und kein Irr-
thum möglich ist. Zweifelhaft ist das Zeichen ^ neben P Z. 1 ;
möglich, daß es eine Combination von Ictus und Dehnungsstrich
sein soll. Aehnliche Bedeutung mag die zweifelhafte schräge
Linie Z. 7/8. 13/14. über den schweren Silben NAE und NEN
gehabt haben, s. oben S. 186. Am auffälligsten würde der Mangel
zl-
eines Dehnungszeichens Z. 12 OOCOQ bleiben, wenn Wessely mit
Eecht angenommen hätte, daß hier jede Note eine Länge vertrete,
und gar eine drei- oder vierzeitige, wie er schließlich vorschlägt
ff
(COCOC). Aber diese Annahme ist ebenso unnöthig, wie die an
derselben Stelle geäußerte Einsetzung einer Pause und all die
Dehnungen und Pausen, wodurch in Wessely's Programm die Sei-
kilosmelodie zerdehnt und zerzupft wird. Ja, sie ist nicht nur
unnöthig, sondern geradezu unzulässig, da sie den sonst durch-
weg festgehaltenen dochmischen Takt vollkommen vernichten und
einen starken Widerspruch zwischen musikalischem und sprach-
lichem Rhythmus einführen würde, den man für diese Frühzeit
nur ungern zugestehn wird. Hier, wie in dem Seikilosprogramm,
sieht Wessely über die einfachste Lösung hinweg. Die beiden
Noten decken eine Länge. Von einem „Zusammenstoßen der
Icten" kann auf keinen Fall die Rede sein. Stehn wirklich zwei
Punkte neben einander , so ist an die gleichartige Bezeichnung
der betonten aufgelösten Länge in der Seikilosinschrift zu erin-
nern ; doch hat der zweite, durch eine gewundene Linie fortge-
führte Punkt vielleicht eine etwas modificierte Bedeutung, s. oben
S. 186. Auffallig ist die Verdoppelung des CO ; ein doppeltes
0 wäre consequenter gewesen, hätte aber das Wortbild unkenntlich
gemacht. Gerade der Parallelfall aus den Fröschen des Aristo-
phaues, auf den Wessely hinweist, hätte ihn bedenklich machen
können; wenn hier xaia {xifir^aiv xr^c, {XcAoTTOu'a; (schol. 1314, vgl.
1348) £ici£i£i£i£i).{o3£T£ oaxtaXoic , <paAaYY£? geschrieben ist, so
vertreten die sechs Diphthonge allerhöchstens zwei Takte, sind
also als Kürzen gedacht. Diese Schreibung ist lautlich ebenso-
wenig gerechtfertigt, da man auf die ersten Noten schwerlich den
ganzen Diphthong sang, sondern nur sein erstes Element; wenn
KIZ
die Seikilosinschrift OAI notiert, so ist das ein Fortschritt.
188 0. Crusius,
Als Regel für diese alte Notenschrift wird man aufstellen kön-
nen : die Länge wird durch einen Strich oder zwei
Noten ausgedrückt, abgesehn vom Ende der Verse,
wo die Begleitung Ersatz bietet.
0.
Wir können jetzt den Versuch machen. Töne und Rhythmen
in modernen Zeichen auszudrücken. Annähernde Gleichtaktigkeit
ist auch hier vorhanden: aber nur annähernde, da für den
Schlußkretikus auch der Molossus eintreten und die Begleitung
in durchaus freier Weise dazwischen fallen kann. Wir haben
auch in unserer Schrift die Möglichkeit, auf Vorzeichnung eines
Normaltaktes, der ja im Grunde nur Capellmeisternothbehelf ist,
zu verzichten. Hier ist das ganz am Platze.
Die enharmonischen Siiastc kennt unsre Schrift nicht; nach
dem Vorgange Bellermanns drücke ich die erste durch das sogen.
Doppelkreuz aus, das ja der Gestalt nach ein einfaches ist; die
zweite kann man durch das doppellinige gewöhnliche Kreuz, des-
sen Werth ziemlich genau entsprechen wird , wiedergeben ; ich
ziehe aber die Bezeichnung durch die nächste Stufe, eventuell
mit b , vor , weil die Schrift damit übersichtlicher wird.
Für die rhythmischen Zeichen tritt der Haken (>) ein.
Um den Einblick in die Analogien des rhythmisch - melodischen
Baues zu erleichtern, setze ich die ttoos? unter einander; die
dünngedruckten Töne sind danach ergänzt, z. Th. schon von
Wessely ^^).
*^) Um jedes Mißverständnis auszuschließen, wende ich den unbe-
quemen F-Schlüssel an, der die Höhe der Töne annähernd genau be-
zeichnen wird. Wir pflegen in solchen Lagen freilich im Violin-
schlüssel zu schreiben und eventuell eine Octav tiefer singen zu
Zu neuentdekten antiken Musikresten.
189
Euripides Orestes 330 ff.
ii^^E^'^J^fe^
1. Kav-o-Xo - ^v-QO-fxai
>
e
PEi
m^
2. iia - re -()0C at-^a aäq
^=^
*=^=T
!ptEgE3=t±
t^t ^n^
3. o (t' a-)'« - ßaxxsvei.
t
m=--i^
-9-^---
4. o fie-yag ol-ßoq oi
9hzi=,=fc:|:
PE!^^^^*^^'
^
5. (10- VL-(ioq ifi ßQOToTg,
§^-Z^-Z±izzlEB
X f: "f l^f t 4
p^t;_i;— ipptrz^
6. ä - va 6h Xcucpoq aq
t
9fc^
-l-T-?-
9z=^z^pz^
-14
^--^t
7. Tf? a - Pf« - rov Q^o-äq
^=t
-<H—i 7 7=^
'^: ? r_-fcJ^Efe
8. Tt - vd
9^"^
^«5 Sccificov
190 0. Crusius,
9. xax - B - xkv - (yev, ösi-vü)v
^^i
l^g^^
t^i-S
q I f-
10. ;ro-vtt>v, cJ^ nov-rov
i:
PEg^^l^^E^^
11. Xd-ßQoig 0 - }.e-O^Qi-oi-
9i=|:
:W--rri=^i:
fi?sr: m i^m
t^t
-Pr— P-
12. (Xfv fV
xvfiaaiv.
PE|3;
i;
E^l
Jeder Dochmius bildet eine melodische Phrase für sich ; wir
können die Zeichen durch den Phrasierungsbogen verbinden. Die
Phrasen sind zum Theil identisch, wie schon Wessely beobachtet
hat, zum Theil wenigstens analog ; es ist der auch uns geläufige
Normaltypus, daß die Melodie zu einem Höhepunkte aufsteigt und
wieder zurücksinkt. Der einzelne Dochmius pflegt sich innerhalb
des obern oder untern tcuxvov zu halten. Doch wird der abgren-
zende oiTovo? wohl auch einmal überschritten, wo ein besondrer
Effekt gesucht wird; so am Schlüsse des 10. Taktes, wo der
Sprung Z^ (die Lesart halt ich für sicher) vielleicht naiven ton-
malerischen Absichten dient.
Sprachlicher Hochton und musikalische Tonhöhe pflegen sich,
wie schon Wessely hervorhob, nicht zu entsprechen ; die Beobach-
tungen des Dionysios beim ersten Chorliede (diese Zeitschr. L
S. 171) bewähren sich auch hier.
Die Begleitung ist noch einfacher, als man nach dem Wenigen,
was wir aus Litteraturzeugnissen wußten (Westphal, gr. Harmonik
30 ff.), erwarten würden. Allgemeine Schlüsse wird man daraus
nicht ziehn dürfen ; es handelt sich hier offenbar um einen mehr
recitativartigen Vortrag. Wichtig ist die ausgeprägte srspocpoovia
der Begleitungsstimme; ein altes, vielumstrittenes Problem wird
damit bis zu einem gewissen Grade im Sinne Westphals (Har-
monik 34 ff.) entschieden. Denn wenn die Begleitung auch meist
am Schluß der Kola eintritt, wird sie doch wohl nicht als Fort-
Zu neuentdeckten antiken Musikresten. 191
Setzung der Melodie , sondern als Accord zu ihrem Schluß em-
pfunden. Ueberdies finden wir, wenn meine oben S. 185 vorge-
tragene Ansicht über die Verbindung von Vocal- und Instrumen-
talnoten in einer Reihe richtig ist, an zwei Stellen das Zusam-
menklingen mit Melodietönen verschiedener Stufen ausdrücklich
hervorgehoben. Am häufigsten tritt das Z (g~) auf, und zwar
auf den vorhergehenden, stets tiefern Ton bezogen als Sexte oder
Septime (1.2? 5. 7. 12) und wahrscheinlich als Quart (3); zwei-
mal ist "1 0 in den Vers eingeschoben als Unterquart (ungewöhn-
lich) und Prime. Diese Thatsachen sind sehr bemerkenswerth.
In den Aristotelischen Problemen XIX 12 wird die Frage be-
handelt 8ia Tt Tüiv ;(opoa)V tj ßocpotspa äsl t6 {isXo? Xajxßavst;
AVestphal (Harmonik^ S. 36, Aristoxenos II S. LXXXII) meint,
daß diese zunächst für Instrumentalmusik gegebene Regel auch
für den Gesang mit Begleitung gegolten habe. Im Ganzen er-
weist sich das hier als zutreffend. Es ist ja auch sehr begreif-
lich, da der Gesang meist von Männern ausgeführt wurde ; ge-
rade dadurch, daß man überwiegend tiefe Stimmen die Melodie
vortragen hörte, mag die entsprechende Geflogenheit des Instru-
mentalcomponisten veranlaßt sein. Aber das zweimalige Auf-
treten der Unterq^uart zeigt , daß Westphal a. 0. zu weit ging,
als er ein festes Gesetz daraus machte , das keine Ausnahme
zulasse.
Das Z, der höchste Ton der Notenreihe, fällt immer wieder
ein, fast durchweg als Septime. Es macht das einen sehr harten,
herben Eindruck, der aber im Interesse des Ethos gesucht sein
mag. Denn man wird nicht sowohl in der primitiven orgelpunkt-
artigen Begleitung gewisser Volkstänze und -Weisen eine Ana-
logie suchen müssen ^*), wie in dem Auftreten des Orgelpunktes
") Was G. Weigand (Globus 1893, S. 87) von der Musik derWa-
lachen in Akarnanien erzählt, erinnert freilich einigermaßen an die
wunderlichen Klänge, die uns hier zagemutbet werden. „ . . . Die An-
wesenden hielten während des ganzen Gesanges [der Solisten] einen
tieferen Ton an, einerlei, ob es mit den Solostimmen harmonierte oder
nicht .... Aber selbst einem Musiker muß ein derartiger Gesang
große Schwierigkeiten in der Fixierung machen, denn in Bezug auf
den Rhythmus herrscht vollständige Freiheit, es kommen ferner klei-
nere Intervalle als Halbtöne vor, die eine besonders erre-
gende Wirkung auf den Zuhörer auszuüben scheinen . . . [Die Ton-
leiter hat] große Aehnlichkeit mit der der Zigeuner, da zwei über-
mäßige Intervalle darin vorkommen: g a h . . eis d es . .ßsg^\
192 O. Crusius,
an pathetischen Stellen unserer klassischen Musikwerke (s. Marx,
Compositionslehrel^ 262 ff.). Von unserer Art freilich, die ganze
Melodie von den Hauptaccorden der Scala getragen und an sie
gebunden zu denken ist auch diese Kunst offenbar weit entfernt ;
das Raffinement der enharmonischen Koloristik würde durch sol-
che Zugabe, wie durch derbe Umrißlinien, nur gestört.
Doch ich fürchte, ich rede hier mehr, als ich verantworten
kann. Westphal gesteht in der Vorrede seiner Harmonik (1886):
„Die nicht diatonische Musik der Griechen, welche Intervalle zu-
läßt, die kleiner als der Halbton und der modernen Kunst völlig
fremd sind, wird leider wohl immer der Wissenschaft ein Räthsel
bleiben. Was die alten Quellen darüber überliefern, läßt sich
zwar zusammenstellen, aber begreifen läßt es sich nicht. Der
nicht diatonischen Musik haben mich meine Studien offen ge-
standen nicht eigentlich näher geführt: sie erwartet ihre Aufklä-
rung von der Arbeit der folgenden Generationen". Auch Ange-
sichts der merkwürdigen Urkunde die vor uns liegt, wird man
über Westphals Standpunkt nicht gleich hinauskommen. Von ei-
nem wirklichen Mitempfinden fühl ich wenigstens mich hier noch
viel weiter entfernt, als bei dem Seikilosliede. Nur umfänglichere
Urkundenfunde und praktische Experimente in der Richtung,
die neuerdings ein Schüler Spitta's und Helmholtzens , der Ja-
paner Shohd Tanaka, eingeschlagen hat (Vierteljahrsschr. für
Musikwissenschaft VI 1890 S. 1 ff.), können diese todten Klänge
vielleicht noch einmal wiederbeleben ^^). Das aber ist jetzt von
vornherein klar : auf einem Mißverständnisse oder auf bloßer Un-
art, wie Fortlage und Bellermann meinten, beruhn die Nachrichten
von den enharmonischen Reihen nicht. Auch C. v. Jan's Ver-
muthungen über die „unbestimmte Intonation" und den einför-
migen Bau dieser Melodieen (Artikel 'Musik' in Baumeisters Denk-
mälern S. 975) erweisen sich kaum als stichhaltig.
6.
So wenig wir aber diese alte Musik zu genießen im Stande
Denken wir uns zu dieser Tonreihe die von W. bezeugten kleinern
Intervalle hinzu, haben wir die alte Enharmonik. Ob hier histori-
Bcher Zusammenhang vorliegt?
^°) [Allerneustens C. Eitz, das mathematisch reine Tonsystem.
Leipzig 1891].
Zu neuentdeckten antiken Musikresten. 193
sind: lernen können wir viel daraus, nicht nur für speciell mu-
sikalische Fragen.
Vor allem empfangen wir die authentische Rhythmisierung des
dochmischen Verses. Schon Wessely bat hierüber am Schlüsse
seines Aufsatzes im Ganzen richtig geurtheilt; nur können seine
Bemerkungen noch ergänzt und verschärft werden.
Die Thatsachen sind folgende:
1. Der Dochmius ist ein selbständiges Ganze. Er schließt mit
jenem schweren Takttheil, der nach den Technikern die sie-
bente und achte More umfaßt: denn hier setzt regelmäßig
die Begleitung ein. J. H. H. Schmidt (Kunstformen III
S. CDxm, IV S. 529 ff.) will die dochmischen Reihen meist
nach der folgenden Kürze absetzen (z. B. u u — u ||
uu — vj — A) ; er hat auch Anhänger gefunden ^ besonders
im Auslande: diesem Unfuge ist jetzt ein Ziel gesetzt.
2. Eine feste Caesur des Dochmius giebt es ebensowenig, wie
in den sapphischen Hendekasyllaben und ähnlichen logaödi-
schen Versen. Auf dem Papyrus wird der Vers Z. 9. 10
nach dem zweiten schweren Takttheil zerschnitten, Z. 11. 12
vor diesem Theile. Die oft erörterte Frage, wie man den
Vers zerlegt denken soll, (u | u — A, u — | — u — ,
I — u I — A u. s. w., s. Quintilian IX 4, 97) gestattet
keine allgemein bindende Antwort. Die Reihe ist als Gan-
zes empfunden , kann aber , wie alle verwandten Bil düngen,
durch den Vortrag sehr verschieden gegliedert werden.
3. Die zweite Silbe des Dochmius trägt in dem Papyrus nie
den rhythmischen Punkt , sondern stets die erste , auch bei
iambischem Anfang. Die herrschende Ansicht geht bekannt-
lich dahin, daß im Dochmius zwei Arsen zusammenstoßen
(Normalform w- — u — ). Sie wurde zuerst durchgeführt in
der gründlichen Arbeit von Seidler; von dort ging sie über
in Gottfried Hermann's Elementa (p. 242 ff.) und in die
meisten andern Lehrbücher. Die eigentlichen Urheber sind
aber, wenn man den Dingen auf den Grund geht, trotz aller
Proteste doch lediglich die alten Metriker, welche in dem
Dochmius einen hyperkatalektischen Antispast sahen. W.
Christ (§ 508 S. 435) faßt zuerst die Möglichkeit in's Auge,
wenigstens in gewissen Fällen, vor allem bei daktylischem
Anfange, die erste Silbe zu betonen-, später (§ 523 S. 455)
Philologua LH (N. F. VI), 1. 13
194 0. Crusius,
kommt er aber ganz auf den Seidlerschen Standpunkt zu-
rück , wenn er den Namen Doclimios davon ableitet , daß
„die Arsen unvermittelt zusammen stoßen". Am einläßlich-
sten hat diese Ansicht aber zuletzt Roßbach entwickelt in
einem neuen Abschnitte der speci eilen Metrik (§55 Päonen
und Dochmien, S. 763 ff.). Ich habe dagegen schon wie-
derholt, z. B. in Anzeige des Koßbach'schen Werkes, meine
Bedenken geäußert (Litt. Centralblatt 1890, 45, 1575). Ich
freue mich, an dem Papyrus jetzt einen Eideshelfer zu fin-
den. Die Anfangspartieen haben folgende Formen: _i_wu,
T. 4 üuu, T. 6 Juu, T. 8 ü— T. 9 Juu T. 12 J—-. Von
besonderer Wichtigkeit ist die Rhythmisierung des lambus
T. 8 (und 1 2) : wir haben hier ein willkommenes Seitenstück
zu dem auf der ersten betonten S^Ato? des Seikilosliedes. Die-
ser Eingang mit einer Rückung wirkt besonders charakteri-
stisch und war im Alterthum ebenso beliebt, wie in ge-
wissen modernen Melodietypen, s. oben S. 171. Es ist sehr
begreiflich, daß man das Normalschema des Verses davon ab-
leitete, begreiflich auch, daß man es als Antispast auffaßte : die
zweite trägt wirklich einen starken Nebenaccent. In allen an-
dern Fällen kann aber von einem „Zusammenstoßen der Ic-
ten" gar keine Rede sein. Durch diese Rhythmisierung wird
zugleich, wenn mich nicht alles trügt, urkundlich bestätigt,
was ich a. 0. angedeutet und seit Jahren gelehrt habe: daß
der vielgestaltige Anfang des Dochmius unter denselben Ge-
sichtspunkt zu stellen ist , wie der freie Eingang der Lo-
gaöden, für den der unglückliche Hermannsche Terminus
'Basis' leider immer noch in Gebrauch ist. Man wird jetzt
den Begriff des Dochmius weiter fassen müssen ; vor allem
ist die Ausschließung des trochäischen Eingangs nicht mehr
zu rechtfertigen. Der Dochmius ist eine Neubildung im sog.
äolischen Stil, wie das Metrum Eupolideum und verwandtes ;
ich habe ihn als die kürzeste und freieste logaö-
dische Reihe bezeichnet und sehe mich in dieser Auffas-
sung jetzt durchaus bestärkt. In Wahrheit ist freilich diese
Ansicht die älteste ; wenn die alten Rhythmiker mehrere For-
men des Dochmius unterscheiden und neben die uns geläu-
fige kurze Form vor Allem den Glykoneus stellen (u uu
— u — ), so haben sie ähnlichen Ansichten gehuldigt. Vgl.
Zu neuentdeckten antiken Musikresten. 195
Aristides Quintil. p. 39 M. {xiyvu|x£V(dv Ss tüjv ysvajv toutcdv
siSy] pu&[i.a)V fivsTat irXsiova- oiio jisv So/fiiaxa, wv to jxsv
ouvTi&STai £; lafx^ou xai TraitDVO? oiaYUiou, to os Ssuispov I;
lajxpou xal oaxTüÄou %al Tiaiwvoc;- sücpuiaTspai yap ai [ii^si?
auTai xa-scpavYjoav 6o/{iioi oe sxaXouvxo 8ta t6 ttoixiäov xal
dvoijLOiov xal {lY] xa-' £uBu öswpsTailai xr^c puöfxoTrotia?. Auch
diese Worterklärung trifft meines Erachtens in's Schwarze;
die Gegenprobe ist die Bezeichnung ^von oti^ot {lovoeiosT?
oder Versen mit gleichmäßig geformten Füßen als öpöoi, vgl.
meine Bemerkungen in der Wochenschrift f. kl. Philologie
1887, Sp. 1392 ff. Jetzt erst wird die Thatsache recht ver-
ständlich, daß sich der Dochmius gern mit andern logaödi-
schen Eeihen verbindet (ßoßbach a. 0. S. 780. 785).
4. Strittig ist endlich, auf welchen Theil des Dochmius die nor-
male Haupthebung zu setzen ist. Christ bevorzugt (S. 435)
die zweite betonte Länge (oder ihre Stellvertreter), Koßbach
(S. 762 ff.) die erste. Wenn die Punkte und Pünktchen nicht
täuschen , trägt auf dem Papyrus die erste Silbe wiederholt
zwei rhythmische^ Zeichen,' die zweite Ictussilbe stets nur eins.
Auf der ersten Silbe finden sich außer dem gewöhnlichen,
meist rechts oben stehenden Punkte, auch unten rechts oder
links Pünktchen, einmal bei dem Daktylus Z. 1 in einen
Strich auslaufend; auch die zweite Silbe des anlautenden
lambus (S. 7. 11) scheint ein besonderes Zeichen zu tragen.
Möglich, daß hier feine rhythmische Unterschiede ausgedrückt
werden sollen, in dem letzten Falle z. B. die Rückung ; mög-
lich aber auch, daß Zufall und Täuschung vielfach die Hand
im Spiele haben. Immerhin scheint man aus den mitge-
theilten Tha tsachen den Schluß ziehn zu dürfen , daß die
erste Silbe des Dochmius meist den Hauptton trug. Hof-
fentlich gewinnen wir noch reicheres Material, um die Regel
bestimmter und feiner fassen zu können.
Bei den Alten heißen die Dochmien Ittittjoeioi irpo? {^pYjVou?
xai ot£vaY[jLo6; (Scholl. Aesch. Pers. VH 103) und in der That
haben sie fast durchweg einen düster leidenschaftlichen Inhalt.
Ein solches Ethos ist unter den oben gegebenen Voraussetzungen
wohl verständlich. Die Rückung im Anfang wirkt ungemein
erregend ; die bunte , fast regellose Fülle der Rhythmen , die
sich nach wenigen energischen Accenten , oft schon nach dem
13*
196 0. Crusius,
ersten Worte, an der dazwischen geworfenen Begleitung bre-
chen, malt mit beschränkten , aber wirksamen Mitteln das
starke Pathos des Seelenkampfes.
Der Gewinn, den der unscheinbare Papyrusfetzen für die
Metrik und Rhythmik abwirft, ist gar nicht unerheblich. Viel
wichtiger sind aber meines Erachtens gewisse allgemeine Folgerun-
gen über den Werth der antiken musikgeschichtlichen Nachrich-
ten, die man aus ihm ableiten kann.
U. V. Wilamowitz hat es wiederholt ausgesprochen, daß „eine
metrisch-rhythmische Ueberlieferung von den Zeiten der Dichter
her [in der hellenistischen Zeit] so wenig existiert hat, wie von
ihrer Musik" (Isyllos 12, ähnlich Herakles I S. 121. 140 f.). Er
wird mit dieser skeptischen Anschauung nicht allein stehn. Aber
gleich die massenhaften und detaillierten Notizen der Hellenisten
über musikalische Neuerungen bei Terpander, Archilochos, Sap-
pho, Alkaios, Polymnast und vielen andern Dichtercomponisten
müssen uns bedenklich machen : soll das Alles Schwindel und Fäl-
schung sein, wie die Nachrichten des Heraklides über vorhisto-
rische Zeiten? Dionys von Halikarnaß kannte Euripideische
Chorlieder mit ganz bestimmt fixirten Melodien, deren Interval-
lenschritte er genau angiebt: ist auch das Schwindel? Unser
Papyrus giebt uns ein ähnliches Aktenstück in die Hand: ist
auch dies Zeugnis falsch, oder wenigstens secundär? Wirklich
scheint auch Wessely bei der Besprechung des Fragmentes ähn-
lichen Zweifeln begegnet zu sein , wie die zutreffenden Bemer-
kungen im Eingange seines Aufsatzes verrathen. Auf einen Stand-
punkt, der von Gelehrten, wie Wilamowitz vertreten wird ^^), müs-
sen wir eingehn. Wir stellen also die Vorfrage : stammen die
Noten aus der Zeit des Euripides, oder sind sie ein späteres Mach-
werk etwa gar aus der Zeit des Schreibers? Wahr ist es ja:
von Notenschrift ist in attischer Zeit nicht viel die Rede. Aber
wann kommen denn spätere Schriftsteller darauf zu sprechen?
Stellen, wieAnth. Pal. XI 78 (YpajjLfiara twv Aupixtov Auoia v.rA
**) Auch brieflich hat mir v. W., wie ich wohl verrathen darf,
eingewandt, daß er an alte musikalische Ueberlieferung nicht glaube.
Zu neuentdeckten antiken Musikresten. 197
Opu'/ia), wird es nicht viele geben. Ein Schluß ex silentio ist
hier also gewiß nicht berechtigt. Ich fürchte aber, daß wir man-
che Zeugnisse in der altattischen Litteratur einfach übersehn haben.
Bei den Komikern , die am ersten einen Blick in diese Dinge
gestatten, wird sich noch manches finden. Das Aristophanische
£ist£i£i£i£iXiaa£t£ (Frösche 1314) stimmt zu einer Schreibung in
unserm Papyrus und wird aus einer Partitur herübergenommen
sein. Und wenigstens frageweise möchte ich auf die einzige
Scene hinweisen, wo wir einen Componisten bei der Arbeit beob-
achten, auf den Anfang der Thesmophoriazusen. Agathon hat
noch nicht gesungen: da fragt Mnesilochos schon: jxupjxTjxo«;
aTpaTTou; yj ti 8ta[xiv6p£Tai ; Wie erklärt sich das? Ich setze
das oben angeführte, wenig beachtete Zeugnis Anth. Pal. XI 78,
ein Epigramm auf einen Faustkämpfer, vollständiger hierher: Ko;-
xLvov r^ x£cpaXYi aou, 'AKoXXdcpav£;, Y£Y£vr^Tai, | y] tüjv (5r^Toy,6^z^s)W
ßißXapiwv Ta xaio), | ovto); [xopfXTjxwv TpUTTYjfxara Xo^a xat
6pödt, I YpotfifiaTaTuiv Xupixoiv AuSia xai (Dpuyta. Der
kreuz und quer mit Narben bedeckte Schädel des Faustkämpfers
wird V. 3 mit Ameisenspuren, V. 4 mit den fremdartigen Zeichen
der Notenschrift verglichen. Sieht etwa auch Mnesilochos die ver-
wirrenden Schriftzüge einer gewaltigen Partitur, die Agathon durch
geht ? Mir will das eben besser einleuchten, als die Lösung des
Scholiasten, der die Worte, im Widerspruch mit dem eigentlichen
Sinne von [xiv'jp£o&at, auf ein Instrumentalvorspiel bezieht. Viel-
leicht ist der Epigrammatiker gerade durch die Aristophanesstelle
angeregt.
Die angewandten Vocalnoten setzen das ionische Alphabet
voraus — daß man aber auch daraus keine Bedenken ableiten
kann, hat schon Wessely richtig hervorgehoben. Wir können auf
Wilamowitz selbst verweisen, der in einem lehrreichen Exkurse
der 'homerischen Untersuchungen' (II 3, S. 303 ff.) entwickelt
hat, wie früh das ionische Alphabet die Litteratur, auch in At-
tika, beherrscht haben muß. Ueberdies ist nicht einmal die land-
läufige Vorstellung, daß die Instrumentalzeichen alterthümlicher
seien, als die Vocalzeichen (v. Jan a. 0. 980, Westphal Aristoxenes
I S. XLi), bewiesen oder beweisbar; mit feiner Begründung hat
z. B. Fortlage (d. musikalische System 57 ff.) die Ansicht ver-
treten, daß ^die Instrumentalnotenschrift auf die Singnotenschrift
gebaut ist, und nicht umgekehrt^.
19S 0. Crusius,
Ferner erwäge man Folgendes. Die Dochmien gehören zu
den Rhythmen, die in der Hellenistenzeit außer Kurs gesetzt wa-
ren. Wie sollte man dazu gekommen sein, gerade diesen Partieen
neue Musik unterzulegen ? Ein praktisches Bedürfnis war in sol-
chen Fällen am allerwenigsten vorhanden.
Aber es giebt auch positive Gründe, die dafür sprechen, daß
wir die echte, alte Weise vor uns haben. Den wichtigsten hat
schon Wessely geltend gemacht: zur Anwendung kommt die al-
terthümliche Enharmonik, über deren Abkommen sich schon Ari-
stoxenos beklagt hat. Denn daß die Ausführungen in dem Mu-
sikdialoge Plutarchs von Aristoxenos herrühren, ist wohl allge-
mein anerkannt (s. zuletzt Westphal, gr. Harmonik 91 f., Ari-
stoxenos II S. XXXI v) ^^).
Als zweites Zeugnis tritt dazu die oben S. 181 angeführte
Stelle des Aristides Quintilianus (gleichfalls = Aristoxenos), wo-
nach dieScala unsrer Euripidesmusik zu denen gehört, aU oi ttävo
TZ olX CHI 6 -zcLXoi TTpo? TOL? «pfiovia? x£)(prjVTai. Die Bedeutung die-
ser Aussage mag Westphal entwickeln, Harmonik S. 203 : ^^Es
sind dies nicht die enharmonischen Scalen derjenigen Form, wel-
che wir bei Alypius finden . . . ., sondern eine(r) voraristoxeni-
scbe(n) . . . Die Aristideischen Scalen müssen in der Zeit
zwischen Plato und Aristoxenus aufgestellt sein.
Damit werden wir zu den Vorgängern des Aristoxenus geführt,
den von diesen sogenannten alten Harmonikern [ß. 206] . . .,
welche SiaYpocpifJLara (Notentabellen) der Octaven für das enhar-
monische Geschlecht ausgeführt hatten. " Genau in die enge von
Westphal vermuthete Zeitgrenze fällt die Musik des Fragmentes.
Schließlich gestattet auch das spärliche Melodieenmaterial,
das wir besitzen, eine bescheidene Gegenprobe. Weder in den
Hymnen des Mesomedes, noch in den Instrumentaletuden bei Bak-
chius, noch in dem Liede des Seikilos läßt sich die blasseste Spur
solcher enharmonischen Reihen nachweisen. Das stimmt ganz
zu Dem, was Aristoxenos von dem Schicksal der alten apjxovi'a
zu berichten weiß.
Ich denke, wir dürfen zuversichtlich sagen : dies [xsXo^ ist
") Mit der Uebersetzung von ol rpo T^fjLuiv durch 'Meine Vorgän-
ger' legt W. in den Ausdruck freilich zu viel hinein; die „jetzige
Generation" ist ja der Gegensatz.
Zu neuentdeckten antiken Musikresten. 199
alt. Und damit kann der Glaube an den Wertli der musikhisto-
rischen Ueberlieferungen, trotz aller Vorbehalte im Einzelnen, im
Ganzen als gerechtfertigt gelten. Vor Allem sehe ich keinen Grund
mehr, den Nachrichten über die 'Erfindung' oder Anwendung ge-
wisser Begleitungsarten und Scalen durch Archilochos, Sappho, Po-
lymnast u. s. w. schlechtweg zu mißtrauen. Ja, ich halte es (im
Gegensatz zu Westphal, Harmonik 35) für durchaus wahrschein-
lich, daß mit der Entstehung einer kunstgemäßen XopiXT^ auch die
Notenschrift heranwuchs. Wäre diese großartige Erfindung im
fünften oder vierten Jahrhundert gemacht, würde die geschicht-
liche Ueberlieferung wohl irgend etwas davon zu erzählen wissen.
Die spätere Wissenschaft wird mit diesen Urkunden gearbeitet ha-
ben. Die Annahme, daß die alte Musik in mündlicher Ueberlie-
ferung fortgelebt habe und später aufgezeichnet sei (Westphal,
Harmonik S. 35 u. ö.) ist danach ein Nothbehelf, auf den wir ver-
zichten können.
Die enharmonische Scala, deren Bedeutung wir hier in der
Praxis erprobt haben, sammelt die in gewissen Musikstücken ge-
gebrauchten Töne in eine Reihe. Aehnlich mögen die alten Mu-
sikhistoriker bei den Werken anderer Lyriker verfahren sein.
Aus solchen Beobachtungen leitete man dann nach der bekannten
Methode die Behauptung ab, daß die eine oder andre Skala von
diesem oder jenem Lyriker „erfunden" sei. Wenn sich dabei oft
mehre eoplxai Concurrenz machten, so ist das bei der Verschie-
denheit des Gesichtskreises der alten Forscher und bei der Schwie-
rigkeit, in der Zeit vor dem 5. Jahrhundert feste chronologische
Anhalte zu gewinnen, sehr begreiflich und nicht verdächtiger, wie
die massenhaften verwandten Widersprüche in der litterarhistori-
schen Ueberlieferung.
Nicht minder wichtig ist ein Anderes, worauf schon Wessely
hingewiesen hat. Die Kolometrie der lyrischen Partieen kann und
wird ausgegangen sein von der musikalischen Unterlage; sie ist
mehr, als Grammatikertheorie und Nachhilfe für den Leser. So-
gar die Erklärung der Texte mag aus dem [liXoc, Nutzen gezogen
haben. In dem einen, oben S. 183 ff. behandelten Beispiele —
der Deutung von ostvaiv hovüjv — liegt diese Annahme wenig-
stens nahe genug.
200 0. Crusius, Zu neuentdeckten antiken Musikresten.
Der treffliche Fr. Bellermann schrieb 1847 (Die Tonleitern
und Musiknoten S. 1) : „Mit Freuden könnten wir die Hälfte
aller jener theoretischen Schriften hingeben, wenn uns dafür von
einem einzigen Chorgesange aus einer Tragödie die vollständige
musikalische Bearbeitung unverfälscht und deutlich überliefert
wäre". Ganz ist diese Bedingung, die Bellermann selbst nur
als frommen Wunsch ausgesprochen hat, auch durch den eben
besprochenen schönen Fund noch nicht erfüllt. Aber )(p7j{xaTu)V
aeXiiTov ouo£v laxtv ouo' dirtütjioTov. Was wir jetzt haben, ist
nur eine Abschlagszahlung. Schon in seinem Programm be-
richtet Wessely (S. 18), er habe außer dem Orestesfragmente
fünf weitere Bruchstücke von Dichtungen mit Musiknoten „aus
einer Schicht von Papyrusstücken gehoben, welche dem I. Jahr-
hundert n. Chr., spätestens der hadrianischen Zeit angehören".
Der geringe Umfang dieser Texte, „der sich gelegentlich nur
auf Silben wie QNE oder TAC beschränkt'', gestattete bislang
keine Identificierung. Wessely theilt in dem Programm (S. 13)
einige Worte mit: FATPECrA, d. h. y' axpEOTa, — irap^svoi,
IXx£T£ — SdcTTsSov : sie gehören zum tragischen Sprachschatz ;
auch klingt die Aufforderung TrapOsvoi , IXxsts ( xx] — u — |
— uu[ — u — , Dochmien?) dramatisch; man könnte an ein Stück,
wie die Bakchen, denken. Wir werden in der Nähe des Orestes
zu suchen haben. Die Melodienbruchstücke scheinen freilich ei-
nem andern Stil anzugehören, als das oben behandelte ; sie las-
sen auf einfache diatonische Reihen schließen (IMC^)*.
Möge uns Wessely auch diese unbedeutenden Brocken und
Splitter vollständig vorlegen, je eher je lieber! Gewiß werden
die schier unerschöpflichen Schätze der Wiener Papyri noch man-
ches Aehnliche bergen. Auch der kleinste Zuwachs ist Gewinn für
uns auf diesem Xsipiaiv MoooöJv, der zur Wüste geworden war.
*) [Ein Aufsatz von Wessely und Ruelle, Le papyrus musical
d'Euripides, Revue des etudes Grecques V 19, 265 ist mir leider unzu-
gänglich geblieben. Einen Nachtrag zu S. 170 s. S. 208].
Tübingen. O. Crusius.
Miscellen.
1. Victorinus und Lampadius von Antiochien.
„Haben Sie vielleicht eine Ahnung, wer Victorinus von
Antiochien war? Ich kann über den Mann nirgends etwas fin-
den und in meiner Leetüre ist er mir nie vorgekommen?" Als
ich dem unvergeßlichen R. Volkmann, der mir in seinem letzten
Brief diese Frage vorlegte, eine kurze Notiz zusandte, antwortete
mir der Sohn mit einer Todesanzeige. Jetzt lesen wir in dem
Vorwort der neuen Bearbeitung des Bernhardy'schen Grund-
risses *) p. VII das Bekenntnis, daß Victorinus dem Herausgeber
„bis zur Stunde völlig unbekannt" geblieben sei und nur auf
Bernhardy's Autorität hin seine Stelle behalten habe. Die modernen
Handbücher hüllen sich in Schweigen. So mag das klassische
Zeugnis hierher gesetzt werden; Phot. bibl. cod. 101 p. 86 Bk. :
'AvsYVwaör^aav BlKTßPlNOT tou AajxTraoioü ('Avtlo/su? hk ou-
To;) ü:iaTi)col Xo'yoi, xai ßaaiXixoi os de, Zr^vcüva tov ßaaiXia, £(p'
oü xat £i; ßadu YTipa? tjv i\r^\av.^h^. tyjv 8s cppaaiv t6 T£ aacp£?
xai xb aTTSpiTTGV y.ai zb auvr^i)£c £TüLXoa[ji£T. Bernhardy hat den
Mann S. 811 zweifellos auf dies Zeugnis hin an 's Ende^ des
fünften Jahrhunderts unter Zeno (474 — 491) gesetzt; seine axjjiYj
wird freilich nach der Andeutung des Photios über sein hohes
Alter etwas früher gefallen sein , etwa um 460. Der Zusatz
'AvTiOy^£uc xtX. bezieht sich übrigens unverkennbar auf den Vater,
nicht auf den Sohn. Und dieser Vater Lampadius ist gleichfalls
keine ganz verschollene Persönlichkeit. Im 107. Abschnitt (p.
87 B) berichtet Photius über eine gegen Joannes Skythopolites
*) Grundris der griechischen Litteratur von G. Bernhardy.
Erster Theil: Innere Geschichte der griechischen Litteratur. Fünfte
Bearbeitung. Von Richard Volkmann. Halle, Eduard Anton 1892.
Vgl. Litt. Centralbl. 1893, 9, 287.
202 Miscellen.
gerichtete Streitsclirift eines Basileios, eines geistlichen Würden-
trägers aus Kilikien. Die Schrift hatte 'dramatische', d. h. dia-
logische Form ; der Vertreter des Basileios ist Lampadius, der
des Joannes ein gewisser Marinos : xa 8s toa opafxaTo? siaayst
TTpoaoiTra AajxTraoiov [xsv uüspfia^^ouvra auTou, MapTvov oi tiva
(b; or^&sv u^ip toü 'Icjoavvou cxycoviCoijlsvov. Man merke wohl:
AatjLTüaoiov, aber MapTvov t l v a : Photius scheint also den Lara-
jDadius gekannt zu haben. Schon danach könnte man vermu-
then , daß der nicht lange vorher erwähnte Vater des Victo-
rinus gemeint sei. Nun fügt Photius der Inhaltsangabe folgende
Personalnachrichten bei : vjv o' ouio; 6 BaoiAsio; irpsapürspo;,
tue auro? r^r^ ai, t r^ c x a t a iV v t l o ^ £ i a v I x x Xr^ala z o.'j'/it-
pars'jovTo? ixsv ruiv vazIzz OXoCjBiavou , 'Pojjxaiwv os 'Avaaraoiou
[491 — 518] ßaaiXsuovTo;. Was ist natürlicher, als daß der An-
tiochische Kleriker einen angesehnen altern Landsmann zum
Vertreter seiner Ansicht bestellte ? In der That stammte Lam-
padius, Vater des Victorinus, aus Antiochien und muß mehrere
Jahrzehnt älter gewesen sein, als Basileios (axjxYj wohl noch unter
Theodosios ca. 430). Die beiden Aa[X7:aSio? bei Photius sind
also wirklich dieselbe Person. Die römischen Lampadii ^ über
die zuletzt von 0. Seeck Symm. p. 66 sq. gehandelt ist, haben
mit dem Antiochener nichts zu thun. Ob einer der lateinisch
schreibenden Victorini (Teuffei - Schwabe § 708) mit unserm Bix-
TüDpTvog zusammenhängt ?
Tübingen. O. Crusius.
2. Das Epigramm des Aesop.
Anth. Pal. X 123 = PLGr. II p. 64 Bgk.*:
IIa)? TIC avsu OavdcTOU o£ cpü^oi, ßis ; [xupia yap asu
Xuypa* xal outs (puysTv £U[iap£C; out£ (p£p£LV
rßia {X£V yap aou la (pua£i xaXa, yata, OaAaaoa,
aaxpa, (3£Xr^vair^c xuxXa xai r^^Xloo'
laXXa §£ TiavTa cpoßoi t£ xai oiXyea' X7]v ti lua^ Tt?
laöAov, d[ioL|3air^v lx8£)^£Tai N£{x£aiv.
V. 1 hat Meineke, der mit Schaefer cpuyifj liest, für Oavatoo
xa[X7.~ou , vorgeschlagen , was Bergk in den Text gesetzt hat.
Wenn Dübner Meineke's Einfall a mente poetae alienissimum nennt,
so sagt er vielleicht zu viel. Aber für richtig kann auch ich
ihn nicht halten; der Ausdruck hat keine rechte Energie. Ganz
willkürlich ist der Vorschlag von F. W. Schmidt : tto); tic av Ix
Ovr^Twv o£ {piXoT, ßi£. Da würde man viel lieber das Ueberlieferte
beibehalten und zu der einigermaßen gewundene Erklärung Hil-
ler's greifen (Jahresber. LIV 1888 I 136), die auch mir in den
Sinn gekommen war: 'Wenn man doch ohne Tod aus dem Le-
Miscellen. 203
Len scheinen, wenn man doch entrückt werden könnte, wie die
gottbegnadeten alten Helden!' Aber vielleicht ist doch ein an-
derer Ausweg vorzuziehn.
Eine sprachliche Feinheit ist bekanntlich Truic av, xi? av,
7:u)c Ti; av mit dem Optativ, vgl. Aesch. Agam. 1448 xU av
Iv Tay^si [xoXoi; Eurip. Hippol. 345 ttoJ; av o6 [xol Xi^ziac, a
'}x£ yjtr^ Asysiv. Sopli. Philokt. 794 f. ttüTc av . . zpiooize T7)v8*
TTiv vooov. Der Optativ cpuyoi ist überliefert; allerdings ist in
diesem besondern Falle das av kaum zu entbehren, mag man darin
den Dichtern auch eine größere Läßlichkeit zugestehn müssen,
als früher zu geschehn pflegte. Aber , bei Lichte besehn , fehlt
das av ja gar nicht: es schließt sich, bei anderer Worttrennung,
ganz correct an Tic an: Trtu; Tic av. Die folgenden Zeichen fin-
den sich wie von selbst zu suO^avaToj? zusammen : iruJc Tic av
£u^avaT(Dc OS (puyoi, ßis ; „könnte man doch dem Leben in schö-
nem Tode entrinnen !" Die Form suöavaTtoc ist schon bei Kratin
nachweisbar (413 I p. 124 K.). Vor allem aber tritt sie an
einer merkwürdigen Menanderstelle auf, die sich auch sonst mit
diesem Epigramm berührt (fr. 481 III p. 138 K.):
1 TOUTOV £üTU)(£OTaTOV Xiyü),
ooTic 0£ü)pTjaac aXuTüüJC, HapixivcDV
Ta asfjLva TauT' d'ir?/{>£v, oösv t^X&£v, ta/u,
TOV ^XtOV TOV yOlVOV, aOTp', üScOp, V£CpYj . . .
13 6 7:pocBiaTpi|3a)V 8s . . .
15 p£[jLßojjL£voc iyb^ohc Tfip\ £7r£ßouX£üi)yj 7rO&£V,
oux £uöavaT0Jc a^zr^X^^v IXOwv £ic XpQVov.
Abhängigkeit der einen Stelle von der andern anzunehmen, liegt
kein Grund vor. Hinter beiden steht ältere volksthümliche Gno-
mik; man darf an den Adonis der Praxilla (fr. 2 p. 566) er-
innern :
xaXXioTov [X£v lyo) Xd-Kio cpaoc 7i£Xioio,
8£UT£pov aoTpa 9a£iva o£XT^vairj? ts 7updo(OT:ov xtX.
Bergk hält das Gedicht für satis novicium. Das Lemma Aiaw-
7100 erklärt er einfach für einen Irrthum. Härtung (Eleg. I p.
107) will die Verse immerhin einem der Sieben Weisen zutheilen.
Aber Ausdrücke wie Ta 9ü3£i xaXa (und soöava'Tto;) werden
sich in vorattischer Zeit kaum belegen lassen. Mit dem Bergk-
schen Machtspruch kommt man auch nicht weiter. Wodurch
ist das ganz singulare Lemma AiawTroo veranlaßt? Hiller hat
zuletzt (Anthol. praef. p. VIII) die Ansicht ausgesprochen, daß
nicht der bekannte Aesop gemeint sei , sondern irgend ein an-
derer; der Name komme ja auch sonst vor. Das ist wenig
wahrscheinlich; als litterarische Größe gilt im Alterthum nur
der Fabelerzähler ^). Der ßio; Aiowttou läßt sich in seinen
^) Ammian redet XXX 4, 21 allerdings von Phüistionis mit Ae-
sopi cavülationihm. Bei Teuffel-Schwabe § 254, 6 wird hier ein Mi-
204 Miscellen.
Hauptbestandtheilen bis in vorattisclie Zeit zurückverfolgen, wie
der schon von Heraklit und Plato gelesene ßio; '0[iY]poo oder
der Sieben- Weisen-Roman. Eine charakteristische Eigenthüm-
lichkeit dieser alten Volksbücher ist es , daß ihre Helden Er-
zählungen oder Verse vortragen; man hat hier die volksthüm-
liche Vorstufe der Satura Menippea zu erkennen. Die Helleni-
stenzeit bildet die Form weiter, wie der Alexanderroman zeigt.
Ich", halte es für sehr möglich, daß es eine Redaktion des Volks-
buches (von den Sieben Weisen ?) gab, worin Aesop diese Verse
vortrug. Die Räthsel der Kleobulina sind ja ganz ebenso auf-
zufassen. Auch in der byzantinischen Bearbeitung des Aesop-
Romans belehrt Aesop seine Herrin mit Versen (p. 247 Ebb.).
T. 0. Ct.
3. Asvvo;.
(Zu Archil. fr. 65).
Bei Herondas VII 103 f. sagt der Schuster von einer Kundin,
daß sie ihm tyjv -/uvaTxa Twöa^^si | xaxoToL osvvotc. Der
I
Papyrus zeigt AENNO^C, das 1 von zweiter Hand übergeschrie-
ben (= osivoTc) , da dem Corrector das Wort osvvoic nicht ge-
läufig war. Derselbe Fehler steckt in einem Archilochusfrag-
ment (65 Bergk^), das bei dem Kirchenschriftsteller Theophilus
ad Au toi. I 87 überliefert und wie der Context zeigt, von ihm
schon falsch gelesen ist :
£V o' STTioTajJiai jx£Ya,
Tov xaxüJc Ti (leg. [as) Spaivta osivoT? avTajxsijSeo&ai
X a X 0 t ?.
Die Correctur 8 e vv o i ? x a x o T c ist evident , denn so erhalten
wir statt einer matten Sentenz den authentischen Wahlspruch
der wehrhaften archilochischen Muse in urwüchsig ionischem
Ausdruck mit kräftiger Antithese von That und Wort. Die wei-
teren Belegstellen des seltenen Worts Ssvvo; 'Schmährede' sind
folgende :
HerodotIX 107 Ttapd oe toT; Ilepaai; yuvaixoc xaxttü dxoüaat S^vvo«
fAeyiaxd? dattv. Dazu Eustath. II. p. 668, 48 Sevvov II Xeyei ('HpdSoxo?)
TT]v ußpiv, 1^ 00 t6 SevvdCeiv Tzapd SocpoxXei.
Lycophr. Alex. 777 6evvoi{ xoXaa^e(;, dazu die Schol. Xotooptais xai
ußpeai.
mograph Aesop angesetzt. Können sich die camllaixones des Phili-
stion auf der Certamen PhilisÜonis et Menandri beziehn, so mag auch
ein ähnliches Streitgedicht existiert haben , in dem der alte Aesop
auftrat. Ob die Trapotfxiat AJawTio'j, z. Th. Verse (Paroem. II i). 221),
aus Bolchen Quellen geschöpft sind ?
Miscellen. 205
Hesych. Sevvov. xaxoX(J)'ov scheint auf einem Misverständnis zu
beruhen *).
Jacobs stellt in den Exercit. crit. EI 184 das Wort in einem un-
edierten Epigramm her, wo 5u(JcpTQ(xot« eival; überliefert ist mit dem-
selben Fehler wie in den Theognid. 1211 in 2 Hds. 8' euvaCe.
Etwas häufiger ist das abgeleitete Verbum SevvdCtw.
Theognid. 1211 (j.iq (a' acpeXcüs Ttail^o^aa cp^Xou? SävvaCe xox^a;.
Soph. Antig. 759 (o'j) ^at'ptuv iizl «j^dyotat Sevvciaeis ifj.^. Dazu die
Schol. Xu-i^asi?, ußp^aet;.
Eurip. Rhes. 925 o; t^jIxwv tioXX' I8£vvaaev ziyy-qv. 951 löivvaae.
Dazu Hesych.: IS^vvvaaev. lyXeuaaev, ußptaev.
Soph. Ai. 243 xaxd SevvdCwv (bT^fj-axa. Dazu die Schol. dvxl
ToO ßXaacprjfjLüiv .... 5cvvdCü>v Se dtro xoö oetvov. 0£cvdC«> *^at 6£vvdC"> «>S
cpcteivö;, cpaevvos. — BevvdCwv* fxexd SetvoTra&e^as Xiyojv, dTio xoü Ssivd;.
ßXaacprj(xä>v. — Dem. Tricl. x6 SevvdCu> «7:6 xoO Setvov yiyove, xpoTcr xoO
t tii V. o^vvoc ydp ifj XoiSopt'a. — Hesych. 0£vvdC«iv. XoiSopüiv.
Lycophr. Alex. 404 XuTipo? Tiap* "AiStjv Sevvdae» xaxoppodÄv.
Die beiden letzten Stellen zusammen mit Herondas und Ar-
chilochus ergeben den feststehenden Ausdruck xaxol Sevvoi,
der sich schon durch seinen Pleonasmus als volksthümlich
zu erkennen gibt. Nach den Belegen müssen wir das Wort
der ionischen Volksprache zuweisen. Mit der Etymologie hat
sich, so viel ich sehe, seit den Alten niemand mehr beschäftigt.
Die Gleichung Ssivd;: Sivvo; = cpasivo;: cpasvvo; ist natürlich
falsch , da jenes auf 8p£t-voc, dieses auf cpasa-vo? zurückgeht.
An Ssa-vo? oder Ssv^-o; zu denken geht auch nicht wohl an,
da die entsprechenden cpasvvo; und ^svvo; äolisch sind. So wird
man das Etymon des interessanten Worts auf vorgriechischem
Boden suchen müssen.
Tübingen. R. Herzog.
4. Zu Dictys IV 2.
In der Schilderung des Kampfes der Amazonen mit den
Griechen vor Troja lesen wir in F. Meister's Ausgabe: cadunt
sagittis reginae plurimi neque ab Teucris secus bellatum. Das
gesperrte Wort kann selbstverständlich nur die Trojaner be-
zeichnen, die aber, wie man ebenda liest, an dem Kampfe sich
gar nicht betheiligten, da Penthesilea ^^seorsum ab Troianis
ipsa suis modo bellatoribus satis fidens in pugnam pergit^^'' die
Trojaner bleiben verschlossen in der Stadt (c. 3). Auch die
Nachbarvölker, die Penthesilea nach c. 2 in. mit sich führte,
können es keineswegs sein: diese waren ja nach Malalas (159)
^x Tf^? avTiTTSpav XeppovYjoou. Höchstens könnte man in den Wor-
I
*) [I. H. H. Schmidt, Synon. I S. 141 hält dieses 8evvd; als Ad-
jektiv für berechtigt. Cr.].
206 Miscellen.
ten eine Gleiclistellung der tapferen Amazonen mit den Trojanern
sehen, wobei man aber doch die Charakteristik der Griechen in
der ersten Hälfte des Kampfes vermissen würde. Darum halte
ich dies Wort für eine Korruptel, die so zu verbessern ist: ne-
que ab nostris (d. h. Graecis) secus hellatum\ vgl. oben: ab no-
stris ita occursum. Die Heldenthaten der Griechen in diesem
Kampfe sind bei dem Byzantiner (160) naher angegeben, bei
Dictys aber nur kurz in diesem Satze angedeutet.
Odessa. J. Lunäk.
5. Dia die Eentaurin.
Ueber Dia die Zeusgeliebte und Gattin Ixions,
Tochter des verschieden überlieferten De'ioneus, Eioneus, Aesio-
neus haben wir außer einigen sicheren Zeugnissen einige noch
sehr der Besserung bedürftige. Erstere sind Hyginus F. 155
(Deioneus-Dia-Txion) und Diodoros IV 69 ('Haiov3uc-Aia-'U'!cüv)
in dem Mythos von dem hinterlistigen Fang des Schwiegervaters
durch I. in der Kohlengrube) , offenbar nach Pherekydes frg.
103 aus Schol. Apollon. Rhod. lU 62, FHG. I 96 ('l|(ojv-Ya-
{ATjaa? Aiav tyjv 'Hiovso); ^uyatipa) und aus Schol. Pindar. Pyth.
II 39 (Schluß: outo;, sc. 'l^iojv, i'(r^\iz Ai7.v tyjv Ar/iovio)? ^u-
^aispa von C. Müller im Referat unterdrückt), ferner der Schol.
Od. A 631 [kipiOoov xe] . . 6 8s Aia; v.al Aid; und die Schol.
zu II. S 317, welche die Rivalität des Zeus und des Ixion um
den Besitz sich zurechtzulegen bestreben: ADV: xr^c, 'Uiovo;
Yovaixoc Aia;' r^v oi auxr^ Uu^aTr^p <Ar^>iov£a)c (Heyne)* jista os
t6 cp^apr^vai «üttjv utto Aioc uoTspov 'Uiovi k^^6ybT^.
V. Tr^z elc, uoiepov ysvojxsvt^c 'Uiovoc' Trapf^svo) ^ap 6 Zsüc
0 uy Y IV sxat.
Die zweite Gruppe, aus heilungsbedürftigen Stellen beste-
hend, betrifft eben dieses eigenthümliche Abenteuer des Zeus
mit d e r D i a , welches die Geburt des Peirithoos zur Folge
hatte. Als Richtschnur für die Heilung der Texte dient die
klassische Stelle des Eustathios zu II. A 256 p. 100, 45 ff.:
STspoi 8s cpaoiv, ort 6 Hsipi^ouc 'Ailyjvaloc [xsv r^v avYjp 'J^iovoc,
uio? SV 0STTaXia ßaaiXsuoavxo;' aizo 8s tou Trspt^ssiv outtu; cüvd-
{jLaoTaL oiovsi 6 TrsptTto; si; xo (^ssiv 6 8s \iub6z cprjOL xov Aia
6{X0lwÖ£VXa ITTTTOJ TTSpl&SSlV XY)V aUXOU jJLT^XSpa TTSLpcÜVXa'
xdv&süxsv auxov xXr^Ur^vat rispi[)oov . . . oxi 8s A(a sxaAsIxo ■}]
TOU Ilspi^^ou |X7)xr^p = Et. Mag. p. 668, 16 6 ydp Zsuc
6[jL0io)öslc iTTTrtü'KSpisxpsys X7]v [lYjxspa auxou (IIsipiÖou)
Aiav. Bei Nonnos VII 125 hat schon Welcker, Ep. Cyclus II
217'^) nsppaipiOL A(^ hergestellt; vgl. XVI 241. Einzusetzen
aber ist ihr Name mitsammt obigem Mythos vielleicht an einer
Miscellen. 207
anderen Stelle des Eustathios zu II. B 738 p. 332, 36, die Hö-
fer bei Röscher 2671, 40 ff. für entweder korrupt oder kon-
fus bezeichnet. Hier ist die Zeusliebschaft in eine Genealogie
des Polypoites , 'Sohn des Peirithoos von Hippodameia' , einge-
schaltet, die der Uebersichtlichkeit halber gesperrt gedruckt sein
möge : H o X o tt o i t yj c u i o <; II ö i p t & d o u, ov lisxs Zsu; <£i;
TkTtov fisraßaXojv ty)v cpuaiv *) xal r/j Aia [xtY£t;>, £$ 'iTTTToSa-
uEia?. Durch Ergänzung der eingeklammerten Worte würde
verhütet, daß Hippodameia etwa als Geliebte oder Gattin des
Zeus erscheine. Aber das Komma allein schon genügt.
Gleich einfach ist die Richtigstellung des Scholions AD zu
II. A 263. Es beginnt wie Eustathios zu v. 256 (s. o. !) Ilsipi&oo;
6 'l;iovoc Y£V£i [ih r^v 'Aör^valoc, toxciwro 0£ toXc, K£VTaüpoL;.
irpo; 7dt[xov §£ ayojiEVo; 'IiTTroßdrEipav (D-oatx£iav) tt^v Bouta zohc,
KEVTOc'jpou; ouv£xaX£a£v (folgt der Kampf mit diesen), obzv oi
Aariöai ouaTa8r|V jxa/£a7'}JL£voi 8iu)Xooaiv a'JTou? de, MaXiav, opo?
':r^c, UzXouO'^wrpoij. yj os TINI (1. Aia) avaotp£(po[X£vrj [XEia-
ßaXdvTt TYjv cpuaiv si; ittttov AIEMITH (1. Aii Ejxiyr^)
xai Tov 7rpo£ipr^|x£Vov £Y£Vvr^a£ IlEipiöouv, o? u)VO}xaa&r^ diro tou
TTEpi&ETv ITTTTÜ) 6[JL0lÜ)&£VTa TGvAia £V TÜ){XlYVUa&at
ttJ jxTjTpi auTou. Aia|xiYvua^a'. ist eine nur von Sachen , ge-
schlechtlich gar nicht, tropisch nur einmal gebrauchtes Kompo-
situm, das hier geradezu emendiert sein will. Wer f xivl nicht
in Aia bessert ^), muß annehmen, daß Hippoboteira oder -dameia
hier zugleich Gattin des Peirithoos und — von Zeus — Mutter
des Peirithoos sein solle!
Auch nach einer anderen Stelle noch bringt die letzte
Emendation Licht. Es ist zunächst festzuhalten , daß D i a,
wenn sie von der Kentaurenflucht nach Malea avaaTp£C5£~ai, um
— doch jedenfalls in Thessalien — von Zeus den Peirithoos zu
empfangen, vorher mit den Kentauren nach der peloponnesischen
Malea geflohen sein muß, von wo sie denn allein 'umkehrt'. Sie
ist also eine Kentaurin; und nun wird mit einem Male
klar, warum eigentlich Zeus, um sich mit ihr zu vermählen, erst
die Roßgestalt annimmt. Der Grund war aus keinem der sämmt-
lichen übrigen Zeugnisse zu ersehen, selbst wenn sie die Meta-
morphose berichteten. Nun findet sich leicht die Heilung jenes
Scholions B(L) II. A 266, welches den Ahnherrn sämmtlicher
Kentauren, den Kentauros, von Ixions und des Pegasos gleich-
zeitiger Vermählung mit einer anonymen SouXi; (!) herleiten zu
wollen scheint: tlvEs; oe (cpaoi) oouAlAI<AlAl> 'l^iova jityr^vai,
a[JLa 0£ xal OrjYaoov lov TrTEpwTov xaia T7)v auTYjV vuxta, £^ oiv
*) oder Ttttto) 6{j.otiü&eU xal x. A. jj,.
') Tivl könnte auch Verlegenheitszusatz eines Abschreibers sein,
der den schon an otefiiyri verlorenen Zeus (Att) vermißte, i^ U aber ganz
in der Ordnung fand und auf die vorhergegangene 'l7rTio8ct|jieia bezog (!)
208 Miscellen.
ysveoöat KsvraDpov, acp' ou ttoXi) to ttXt^i^oc. Dia (die Ken-
taurin in Roßgestalt) zeugt selbst den Kentauros und wird die
Ahnmutter des ganzen Kentaurengeschlechts ; auffallender Weise
freilich nicht von dem in Roßgestalt verwandelten Zeus selbst,
sondern von Ixion unter Mitwirkung des Pegasos ! Letzterer ist
natürlich hier nur deshalb bemüht, weil die Menschengestalt des
Vaters Ixion die Roßgestalt des Sohnes Kentauros unerklärt
ließ. Der echte Gatte der Dia ist aber Ixion , der aus seinem
vom Mythos nicht einmal bestrittenen guten Rechte als Ehemann
nur um der großen Nationalmythologie willen von Zeus verdrängt
ward; die Schol. ADV. Ilias E 317 räumen dem Zeus nur das
ius primae noctis ein. Auch Ixion muß somit Roßgestalt ge-
habt haben in seinem Verkehr mit Dia der Kentaurin , wenn
sogar seine Verdränger (Zeus , Pegasos) ohne Roßgestalt nicht
denkbar schienen. So erscheint abermals wie am Taygetos und
auf Rhodos bei dem Helioskult, so hier bei einem Heliosheros
das Roßsymbol. Denn daß Ixion, der Heros mit dem Sonnen-
rade , der Erfinder der glühenden Kohlengrube , der Vater des
als Erd-„Umläufer" einstimmig gedeuteten Ospi-i^oo;, der Groß-
vater des *lIoXo-cpoiTa? (von cpoiiav) — noX'j-oira; ^) eine Hy-
postase des Helios ist , daran hat noch niemand gezweifelt.
Ebenso ist aber auch Dia, im Namen wechselnd mit Ganymeda
(in Phlius) und mit Hebe (in Sikyon), als Hera-Heroine gesi-
chert *). Das Paar Ixion (Helios) -f~ ^^^ (Hera) ist identisch
mit dem Paare Ixion -j- Nephele-Hera in dem alten Pindari-
schen Kentaurenstemma = dem Kultpaar Helios-Hera der aioli-
schen Stammreligion, wie sie H. D. Müller skizzierte ^). So ent-
hüllt sich ein Zusammenhang des Kentaurenmythos mit der aioli-
schen Religion, in der schon Herakles' Kentaurenkampf als reli-
giöser Mythos gewurzelt haben wird. Aiolis - Thessalien ist die
gemeinsame Heimath.
^) So Pape-Bcnseler u. d. W.
*) Philologus N.F. IV, 1891, 616 ff.
5) Vgl. zuletzt Philol. a. a. 0. 618-620, N. F. H 1889, 123.
Neustettin. K Tümpel.
Nachtrag zu S. 17 0. Wie ich schon an anderer Stelle
hervorgehoben habe (zuletzt in der Real-Encykl. von Wissowa,
Anakreon III), scheint die besprochene rhythmische Geltung der
Anaklasis noch bei den Byzantinern nachzuwirken, wenn die
vierte Silbe (neben der vorletzten) als legitime Trägerin des
Wortaccentes gilt (uu — 6 — u-^— ). Die Thatsachen bei Fr.
Haussen, Philol. Suppl. V p. 221 sq. 215 sqq. O. Cr.
Januar — April 1893.
X.
Hyakinthos.
Die litterarisch überlieferten Mythen wissen gar wenig von
Hyakinthos zu erzählen : der Liebling Apollons sei auch dem
Zephyros begehrenswerth erschienen, aus Eifersucht habe der
Windgott, als der Knabe mit Apollon Diskos warf, die Scheibe
auf den Kopf des Hyakinthos gelenkt und so ihn getödtet. Aus
seinem Blut sproßte die Frühlingsblume Hyakinthos auf ^).
An Kunstwerken, welche diesen Stoff behandeln, ist wenig
bekannt, noch weniger anerkannt. Einige Marmorgruppen, wel-
che auf Apollon und Hyakinthos bezogen wurden, sind einmal
in ihrer Bedeutung nicht ganz gesichert ^), sodann gehören sie in
eine Gattung von römischen Kunstschöpf uu gen, bei welchen der
Bildhauer zwei beliebige Statuen, manchmal aus ganz verschie-
denen Stufen der Kunstentwicklung, copirt und aus ihnen eine
Gruppe zusammenstellt ^). Der mythische Gehalt eines solchen
Werks steht also auf der Höhe der bekannten Gruppen der
sogenannten Pasiteles - Schule : des Orestes mit der Elektra und
des Orestes mit Pylades.
Außerdem wurde noch für eine tarentiner Terracotta, welche
*) Preller-Robert, Griechische Mythologie I S. 248; Greve in Ro-
schers Lexikon I S. 2759.
^) Overbeck Kunstmythologie III. Apollon S. 510.
^) Einige derartige Gruppen sind genannt in meinen neu -atti-
schen Reliefs S. 184.
Philologus LH (N. F. VI), 2. 14
210 Friedrich Hauser,
einen Knaben auf dem Rücken eines Schwans sitzend dar-
stellt , die Deutung auf Hyakinthos von Dümmler *) vorgeschla-
gen. Seine Gründe waren , daß der Knabe seiner Erschei-
nung nach nicht Apollon sein könne und zweitens werde die
Deutung auf Hyakinthos durch den Fundort unterstützt , da in
Tarent Hyakinthos hoch in Ehren stand. Einen Widerspruch
gegen diese Auffassung hat Overbeck ^) mit nicht geringem
Nachdruck vorgetragen : „ da wir den von
dem Schwane getragenen Apollon mehrfach nachweisen können,
während davon, daß auch Hyakinthos von dem Schwane ge-
tragen worden sei, nirgend, weder in schriftlicher noch in bild-
licher Ueberlieferung auch nur die allergeringste Spur, oder für
die Annahme dem sei so gewesen, auch nur irgendwelche Wahr-
scheinlichkeit vorhanden ist, wird man Dümmlers Vermuthung,
es handle sich hier um Hyakinthos, als durch nichts wirklich
begründet , wohl auf sich beruhen lassen können". In-
dessen Overbecks Behauptung, daß keine Stelle existire, welche
für Hyakinthos das Reiten auf dem Schwan belege, gründet sich
bloß darauf, daß Dümmler keine solche Stelle anführt. Vor-
handen ist aber der Beleg und zwar ergiebt er den vermißten
Nachweis mit aller nur wünschenswerthen Deutlichkeit.
In der Beschreibung des Gemäldes Nr. XIV „Hyakinthos"
läßt der jüngere Philostrat Apollon um die Liebe des Hya-
kinthos werben. Da der Knabe so rasch sich nicht ergiebt,
verspricht ihm Apollon goldene Berge , unter anderem auch :
8u)a£iv Ss üTTSp xuxvoiv ttUTov 6)(ou|x£vov TTSpiTToXsTv y^copta , ooa
'AttoäXodvo? cpiXa. Selbst wer die Uebersetzung „auf Schwänen
fahrend" für richtig hält , wird zugestehen müssen , daß eine
Spur des vermißten Nachweises hier vorliegt. Es wäre derselbe
Fall wie bei Aphrodite : die Dichter römischer Zeit sprechen viel
von ihrem mit Schwänen bespannten Wagen , daß sie sich auf
den Schwan gesetzt habe, davon ist keine Rede ; und doch ist
es in Kunstwerken des V. und IV. Jahrhunderts ganz geläufig,
die Göttin auf einem Schwane reiten zu sehen ^). Auch auf
*) Annali 1883 S. 202.
^) a. a. 0. S. 351.
«) Kalkmann im Arch. Jahrb. I 1886 S. 232. Neu hinzu kommt:
Journal of Hellenic studies 1891 Tat. 13.
Hyakinthos. 211
den Schwanenritt des ApoUon kommen die Schriftsteller der
guten Zeit nicht zu sprechen, während diese Darstellung auf
älteren Kunstwerken häufig wiederkehrt '^).
Aher jene Uehersetzung wird dem uTiip nicht gerecht; der
Pluralis in xuxvwv bezeichnet bloß die Wiederholung des Rei-
tens auf dem Schwane^).
Wenn schon dadurch Dümmlers Deutung der Tarentiner
Terracotta gesichert ist, so können wir auch noch den von Over-
beck vermißten Beleg einer bildlichen Darstellung beibringen.
Der Schwanenritter auf dem Skyphos im k. k. Hofmuseum
in Wien, von dem seither nur eine ganz stillose und ungenaue
Abbildung bei Laborde Vases Lamberg 11. Suppl. Taf. 6 ^) ver-
breitet war, konnte auf Grund dieser Reproduction allerdings als
ApoUon ^^) gelten, nach der neuen treueren Aufnahme, welche wir
hier in ^/s (oder ^/4, was ich ohne die Originalzeichnung zur Hand
zu haben, nicht bestimmen kann) der Originalgröße vorlegen,
sieht jedermann sofort, daß der Ephebe von höchstens 15 Jahren,
mit geschorenem Haar und geradezu ungewöhnlich wenig idealen
Zügen, unmöglich ApoUon darstellen kann. Wie diese Figur
für ApoUon zu jung, so ist der kräftige geflügelte Jüngling auf
der Rückseite des Gefäßes für Eros zu alt. Mit solch robusten
Körperformen wird Eros kaum in der ersten Hälfte des V. Jahr-
hunderts, jedenfalls aber nicht mehr nach der Mitte dieses Jahr-
hunderts dargestellt. Und um diese Zeit, wenn auch wohl nicht
viel später wird die Vase entstanden sein. Auch das ziemlich
große Gewand spricht eher gegen als für die Deutung auf Eros.
Da uns nun an der Erscheinung dieses Flügeljünglings gar
nichts hindert , ihn Zephyros zu nennen — genau im selben
') Overbeck a. a. 0. S. 350.
^) Wenn Pherekydes die Kyrene iizi xuxvtuv 6)(r]^eTaav in ihre neue
Heimath kommen läßt, so kann er sich dies nicht, wie es Studniczka
Kyrene S. 164 nach Analogie eines geschnittenen Steins vorschlägt,
80 vorgestellt haben, daß die Jungfrau an den Beinen der fliegenden
Schwäne sich festklammert , denn auch in diesem Falle hätte eine
andere Praeposition verwendet werden müssen als irA.
^) Darnach die Seite mit dem Schwan wiederholt bei Lenormant
et de Witte, Elite Ceramographique IV 54.
*°) Overbeck a. a. 0. S. 351. Lenormant und de Witte deuten
die Figur auf Eros ; aber diese Erklärung ist einfach falsch, denn die
Flügel gehören dem Schwan und nicht dem Knaben.
14*
212 Friedrich Hauser,
Alter ist der Windgott am Thurm des Andronikos Kyrrhestes
dargestellt *^) und als [isipaxiov bezeichnet ihn Philostratos 19 —
so dürfen wir diese Deutung mit Rücksicht auf die Figur der
Gegenseite für gesichert halten, mit welcher der geflügelte Jüng-
ling durch seine Haltung in Verbindung steht und die aus
dem angegebenen Grund nicht ApoUon, sondern Hyakinthos ist.
Zephyros also streckt verlangend die Hand nach Hyakinthos
aus, der auf dem Schwan des Apollon davonfliegt. Aber was
für einen Gegenstand hält Hyakinthos in der vorgestreckten
Rechten? Eine Taenie ist es nicht, dafür wäre das Band zu
lang, und vor allem sitzt unten an den längeren Enden eine
ganz kleine Schlinge. Man mag hin und her überlegen , es
kann wohl nichts anderes sein als eine xuvoosajxr^ : die kleine
Schlinge dient zum Umschnüren der Vorhaut, mit den längeren
Enden wird das Glied aufgebunden und zwar knüpft der at-
tische Ephebe diesen Theil der Binde mit einer Sorgfalt, wie
sie nur je ein moderner Elegant seiner Cravatte widmen kann;
man sehe sich den schmucken Burschen auf der Vase bei Ger-
hard Auserlesene Vasenbilder IV 244 (München, Jahn Nr. 1185)
an ^^). Es muß eine xavoSsofir^ sein , was Hyakinthos in der
Hand hält, denn die folgenden beiden Hinweise können nicht
zufällig sein.
Welchen Zweck die xavoosa^x-/] hatte , ist bekannt. Die
Epheben müssen sie anlegen, wie sich der Scholiast zu Juvenal
Sat. VI 379 ausdrückt: ut coitum non faciant. Die Blume
Hyakinthos aber war ein Zauberkräutchen : pubertatem coercet
et non patitur erumpere ^^). Also das Attribut des Hyakinthos
und die mit dieser mythischen Figur identificirte Blume haben
den gleichen Zweck: kann dieses Zusammentreffen Zufall sein?
Was aber der Maler sich dabei gedacht hat, wenn er
Hyakinthos , verschmitzt lächelnd , seine xuvoBsojxtj dem zu-
dringlichen Liebhaber anbieten läßt , während er auf dem
^*) Baumeister Denkmäler III S. 2116; Brunn-Bruckmann Nr. 30.
^'^) Man scheut sich fast eine solche Erklärung auszusprechen,
wenn man die zarte Auffassung der Herausgeber der Elite Ce'ramo-
graphique liest: Anteros semble aller au devant d'Eros porte sur le
cygne. II est possible que le lien qu'on voit dans la main du fils
d'Aphrodite fasse allusion aux liens de l'Amour.
") Plinius nat. bist. XXVI 170.
Hyakinthos. * 213
Schwane dem Apollon entgegensteuert, das wage ich nicht mir
auszudenken.
Noch in einer andern Situation wurden Zephyros und Hya-
kinthos dargestellt und zwar in zwei etwas älteren Vasenbildern,
die in der ersten Hälfte des V. Jahrhunderts entstanden. Für
diese ist die richtige Erklärung bereits gefunden. Sie zeigen
uns , daß Zephyros nicht immer der unglückliche Liebhaber
war, wie ihn der Verfertiger des Skyphos in Wien und die
Schriftsteller schildern ; ja diese Vasen zeigen uns sein Liebes-
glück mit mehr als nöthiger Deutlichkeit. Wenn sich der
Maler so weit vergißt, uns eine ziemlich lascive Scene vorzu-
führen , so mag man zu seiner Entschuldigung daran erinnern,
daß allem Anscheine nach auch in der Litter atur an Hyakinthos
der TraiSixoc Ipw; exemplificirt wurde. Wenigstens scheint so
etwas aus den Worten Apollodors 13,3 hervorzugehen : ....
TaxivÖov, ou 6a[xupi? .... £o;(£V IpojTa, irpÄio? ap^afxsvo?
£pav dppsvwv.
Diese Bilder befinden sich im Innern einer signirten Schale
des Duris, bis vor Kurzem in der Sammlung van Branteghem,
und auf einer Schale, welche von einem dem Duris ganz nahe
stehenden , vorläufig anonymen Meister , herrührt , im Antiqua-
rium zu Berlin nr. 2305. Die erstgenannte Schale abgeb. bei
Hartwig Meisterschalen Taf. 22 ^^) zeigt uns einen frei schwe-
benden Flügelknaben der einen Epheben fest umfaßt, Brust ge-
gen Brust sich an ihn anpreßt; der Ephebe schlingt den Arm
um den Hals des Entführers , er folgt ihm also willig. Da
eine Bodenlinie fehlt, so bleibt es zweifelhaft, wie das Bild zu
Orientiren ist. Die Beine des Epheben sind gestreckt, als würde
er mit dem Bücken auf einem Lager ruhen. Hinter seinem
Rücken erscheint ein ausgedehntes Palmettengerank , aus wel-
chem eine roth aufgemalte Blüthe hervorsproßt. Für Pflanzen
und Blüthen, überhaupt für die ganze Vegetation hat diese
Kunststufe nur eine sehr beschränkte, streng stilisirte Aus-
drucksform, welche den dem Gedanken zu Grunde liegenden
Gegenstand nicht sowohl darstellt, sondern ihn versinnbildlicht.
**) Vgl. im Text S. 210. abg. auch bei Proehner, Collection van
Branteghem Taf. XIX.
214 * Friedrich Hauser,
Der Maler dachte die Sache sich wohl so , daß Zephyros den
Knahen auf eine blumige Wiese niederlegt. Denn daß es
sich um Zephyros und Hyakinthos, nicht etwa um Eros mit
einem beliebigen Knaben handelt, erweist besonders jene Blüthe,
die noch dadurch hervorgehoben wird , daß sie roth aufgesetzt
ist. Roth wird gerade als Farbe des Hyakinthos meist ange-
geben ^^).
Die andere Schale (abg. a. a. 0. Taf. 72, vrgl. S. 659) va-
riirt diese Composition in einem Punkt , die Uebereinstimmung
bleibt aber so groß , daß kein Grund vorliegt , von der für die
andere Schale gesicherten Deutung hier abzuweichen. Auch
hier schweben beide Jünglinge dicht gegen einander geschmiegt
frei in der Luft, beide haben aber hier die Unterschenkel zu-
rückgebogen, so daß man nicht an ein Niederlegen des Hya-
kinthos denken kann. Hyakinthos, mit sehr langen Locken, —
Biij^aizr^c, wird er auch von Dichtern ^^) genannt — trägt hier
eine Lyra. Dieses Instrument führen zwar auch gewöhnliche
Epheben, bei Hyakinthos aber hat es eine besondere Bedeutung,
da Apollon ihn lehrte die Saiten zu rühren ^^).
Der Nachweis, daß Hyakinthos auf dem Schwane reitend
dargestellt wird , verpflichtet uns , die Verzeichnisse der Monu-
mente durchzusehen, in welchen bisher Apollon auf dem Schwane
erkannt wurde. Overbeck giebt in der Kunstmythologie des
Apollon S. 350 eine solche Liste, aus der wir bereits zwei
Nummern gestrichen haben.
Unter Nr. 8 wird dort eine augenblicklich verschollene
Terracottastatuette einer Privatsammlung in Athen beschrieben,
ein Jüngling auf einem schwimmenden Schwan. In der Linken
halte die Figur ^ einen Gegenstand, in dem man eine Lyra vor-
aussetzen sollte, welcher aber mehr einem Diskos mit blau ge-
maltem Rand gleicht". Nun, wenn es ein Diskos ist, dann
handelt es sich auch nicht um Apollon, sondern um Hyakin-
thos, dem ja in dem philostrati sehen Gemälde das gleiche Attri-
but beigegeben wird.
In attischen Gräbern werden nicht selten kleine Terracotta-
") Röscher Lexikon S. 2764.
*^) Nonnus Dionysiaca XIX 102.
") Philostratus jun. flyacinthus XIV.
Hyakinthos. ' 215
bilder eines Schwanenritters gefunden; die Sammlung der Ar-
chaeologischen Gesellschaft in Athen allein besitzt davon 6 Ex-
emplare (Inv. Nr. 266, 847 — 850, 1174). Das Bezeichnende
an diesen Reitern, die wie hoch zu Roß auf dem Schwane sitzen,
ist aber, daß sie als Kinder charakterisirt sind ; sie tragen die
Zipfelmütze, welche in Attika den Wickelkindern aufgesetzt
wird. Die Verbindung des Hyakinthos mit dem Schwan grün-
det sich, soweit wir bis jetzt verfolgen können , lediglich auf
sein Verhältniß zu Apollon. Da nun bei jenen Kindern das
Alter jeden Gedanken an erotische Beziehungen ausschließt, so
lassen sich diese Terracotten nicht auf Hyakinthos deuten.
Sollte es sich einfach um Genrefigürchen handeln, Knaben, die
eine Gans als Reitthier benutzen ? Denn ob der Vogel ein
Schwan oder eine Gans ist, wird bei so nachlässig gearbeiteten
Terracotten kaum zu entscheiden sein.
Ueber ein Vasenbild, das Overbeck unter Nr. 7 aufführt
und das nur aus einer verschönernden Zeichnung Tischbeins
bekannt ist, läßt sich nicht entscheiden ; vorläufig sind beide
Deutungen möglich.
Ebenso verhält es sich bei einem Elektron-Stater von Ky-
zikos, abg. Greenwell, Electrum-Coinage of Cyzicus Taf. I Nr. 22,
ein besseres Exemplar im Brit. Mus. Cat. Mysia Taf. VIII 13.
Der Jüngling trägt senkrecht in der vorgestreckten Rechten ei-
nen Zweig mit Blättern, der viel regelmäßiger geformt ist, als
sonst der Lorbeerzweig der Natur entsprechend auf Münzen
wiedergegeben wird ; es könnte ganz gut der Stengel einer
Pflanze sein wie der Lilie , mit welcher der Hyakinthos vergli-
chen wird. Sein Vorbild fand der kyzikenische Stempelschneider
hier wie in zahlreichen anderen Fällen , von denen einige in
meinen neu-attischen Reliefs S. 216 genannt sind, an dem In-
nenbild einer attischen Schale. Der Rest einer Schale aus dem
Anfang des V. Jahrhunderts mit einer solchen Darstellung ist
noch in dem bei Hartwig auf Taf. 18 abgebildeten Fragment
erhalten, leider aber wiederum in so spärlichen Resten, daß sich
zwischen Apollon und Hyakinthos nicht entscheiden läßt.
Aus einem andern Grund ist bei den Vasen Nr. 4 und 5
von Overbecks Verzeichniß mit einer bestimmten Erklärung
zurückzuhalten : beide Gefäße gehören zu einer in Italien fa-
bricirten Gattung, über deren Herkunft wir noch ganz im
216 Friedrich Hauser ,
Unklaren sind und von denen man jedenfalls eine größere
Anzahl überschauen muß , um sie richtig zu beurtheilen.
Bei dem Ansehen, welches Hyakinthos in Tarent genoß, könnte
es nicht überraschen , seine Darstellung auf einer italischen
Vase anzutreffen. Wir reihen hier gleich eine hergehörige
italische Darstellung an, welche noch nicht beachtet wurde.
Sie befindet sich auf der apulischen Prachtamphora in Neapel,
Heydemann Nr. 3282, von welcher ein Stück des einen Frie-
ses, Theseus im Kampf mit dem marathonischen Stier, be-
reits in der Ärch. Ztg. 1883 Taf, 11 publicirt ist. In diesem
Fries , in welchem der Maler alle möglichen Bestien aufmar-
schiren läßt, erscheint auch ein weiß gemalter fliegender Schwan,
der mit den Füßen einen Kranz hält; auf seinem Rücken sitzt
ein Knabe, und streckt mit der Rechten eine Schale vor, mit
der Linken senkt er einen Zweig. Seiner Jugend und seiner
kurzen Haare wegen kann es nicht Apollon sein, also bleibt
für ihn nur der Name Hyakinthos. Ein Hyakinthos ist ja auch
auf einer Vase, deren Entstehung mit der größten Wahrschein-
lichkeit in Tarent angesetzt wird, ganz an seinem Platz.
Tarent bietet uns noch eine Darstellung des Hyakinthos
und zwar eine sehr alte, für die sich als ungefähres Datum 530
vor Chr. nennen läßt. Es ist eine Münze ^^) abg. z. B. bei
Overbeck a. a. 0. Münztafel IH Nr. 1. Sie stellt einen nackten
knieenden Jüngling dar, welcher in der Linken eine Lyra hält
und mit der Rechten eine Blüthe erhebt. Wegen der Blume
nannte man die Figur Apollon Hyakinthios. Allein Furtwäng-
ler ^^) machte die Beobachtung, daß, wenn auf den älteren Kunst-
werken dem Apollon das Instrument gegeben wird , er es auch
spielt und daß er dann bekleidet ist. Dieser Bemerkung hat
Overbeck a. a. 0. S. 75 zwar widersprochen , sie aber nicht
widerlegt. Da wir die Lyra als Attribut des Hyakinthos ken-
nen gelernt haben, so hindert uns nichts die Figur Hyakinthos
zu taufen.
Ein Skarabäus abgebildet bei Overbeck a. a. 0. Gemmen-
tafel Nr. 9 bietet eine so genaue Wiederholung des Münztypus,
I
**) Für die Datirung vrgl. Head bist. num. S. 44.
") Roschers Lexikon I S. 454.
Hyakinthos. 217
daß zwischen beiden ein direkter Zusammenhang bestehen muß.
Diesen Zusammenhang leugnet Overbeck S. 315, aber er wird
selbst zugeben müssen , daß die geringen Abweichungen der
Gemme nur Concessionen an die Form der Bildfläche sind,
welche bei einem Skarabäus nicht nach dem Belieben des Künst-
lers sich ändern läßt. Als „etruskisch" darf man diesen Stein
nicht bezeichnen, denn sein Stil repraesentirt die Entwicklungs-
stufe der archaischen griechischen Kunst mit einer Reinheit wie
nur irgend ein Werk aus dem Mutterlande. Wegen der Ab-
hängigkeit von dem Münztypus wird die Entstehung des Ska-
rabäus wohl für Tarent in Anspruch genommen werden dürfen.
Von einer italischen Schalendarstellung sind zwei Frag-
mente eines Innenbilds erhalten, die sich gegenseitig ergänzen,
aber nicht zu der gleichen Schale zu gehören scheinen. Die Aus-
grabungen von Falerii haben uns durch 'eine Menge von Bei-
spielen die Sitte kennen gelehrt, daß vielfach zwei ganz und gar
übereinstimmend bemalte Schalen im Gebrauch waren, eine Sitte
die sich bis ins V. Jahrhundert hinauf verfolgen läßt, da aus
der Werkstatt von Aristophanes und Erginos ebenfalls ein sol-
ches Paar erhalten ist. Das eine jener Fragmente stammt aus
Falerii und befindet sich im Museum „Villa di Papa Giulio"
in Rom, das andere kam im römischen Kunsthandel zum Vor-
schein und ist jetzt in meinen Besitz. Der Schwan fliegt hier
nicht, sondern schreitet nach links, auf ihm sitzt mit dem Rü-
cken gegen den Hals des Schwans hin gedreht, ein Jüngling
fast ganz nackt, nur zwischen den Beinen hängt ein schmales
Gewandstück herunter ; er trägt hohe Stiefel. Den Kopf wendet
er vorwärts in der Richtung, in welcher der Schwan schreitet;
die Linke hält eine Lyra , die um den Hals des Thiers ge-
schlungene Rechte ein Plektron. Vor dem Schwan im Feld
Reste von Blumen und Blättern. Also ein weiteres Beispiel, wie
beliebt in Italien der auf dem Schwan reitende Jüngling war,
mag es nun Apollon oder, wie mir wahrscheinlicher ist, Hya-
kinthos sein.
Der amyklaeische Hyakinthos, sagt Rohde Psyche S. 129,
„hatte keine Aehnlichkeit mit dem zarten Jüngling, von dessen
Liebesbund mit Apollon, Tod durch einen Diskoswurf des Gottes
und Verwandlung in eine Blume Dichter der hellenistischen Zeit
eine aus lauter geläufigen Motiven zusammengesetzte, fast aller
218 Friedrich Hauser, Hyakintlios.
localen Beziehungen baare Fabel erzählen". Die monumentale
Ueberlieferung giebt eine andere Entscheidung. Eine Darstel-
lung des V. Jahrhunderts zeigte uns Hyakinthos auf dem Lieb-
lingsthier des Apollon reitend; diesem attischen Künstler war
also jedenfalls der Liebesbund zwischen Apollon und Hyakin-
thos schon bekannt; schon das erste Drittel des V. Jahrhun-
derts kennt den Liebesverkehr des Hyakinthos mit Zephyros,
damals schon wurde die Hyakinthosblume mit der mythischen
Gestalt identificirt, höchst wahrscheinlich war ihr also auch die
Verwandlung nicht fremd. Schon die Medicin des perikleischen
Athen glaubt an die prophylaktische Kraft der Hyakinthos-
blüthe.
In Amyklai war Hyakinthos von Bathykles mit einem
Barte dargestellt ; also sei dieser Hyakinthos, so schließt Rohde,
nicht der von Apollon geliebte Knabe. Der Schluß ist nicht
zwingend. Wird doch Apollon selbst, von dessen Vorstellung
Jugend und Schönheit untrennbar sind, bis über die Mitte des
VI. Jahrhunderts hinaus zuweilen bärtig dargestellt ^^).
2«) Preller-Robert I S. 293 Anm. 1.
Stuttgart. Friedrich Hauser.
Zu Ammian.
XXV 9, 7 tu, Fortuna orbis Romani, merito incusaris, quae
difflantibus procellis rem publicam excussa regimenta perito rei
gerendae ductori consummando iuveni porrexisti. Man erklärt
consummando „der noch der Vollendung bedurfte". Aber war
vorauszusehen daß diese bei Jovian sich einstellen werde? Ich
glaube daß Ammian auf den schnellen Tod des Kaisers hin-
deutete und consumendo schrieb. Dieses Zeitwort wendet er
nämlich gewöhnlich in diesem Sinne an. Vgl. XIIII 8, 3 mors
repentina consumpsit, XV 13, 1 Domitiano crudeli morte con-
sumpto, XVI 12, 66 diebus postea paucis . . . morbo veterni
consumptus est, XVII 7, 6 angore et inedia consumendos, end-
lich ohne Zusatz XVIII 7, 4 (leones) consumi vel caecari sueti,
XVIIII 12, 7 alios claustra poenalia consumpserunt.
Graz. M. Petschenig.
XI,
Die aegyptische Steuereinschätzungs-Commission
in römischer Zeit.
Eine Reihe von Papyri aus römischer Zeit, welche in der
Sammlung aegyptischer Urkunden der königlichen Museen zu
Berlin „Griechische Urkunden Band I" herausgegeben sind, er-
weitern unsere Kenntnis von dem äegyp tischen Steuerwesen be-
trächtlich. Obwohl sich das Material von Tag zu Tag mehren
kann, ist es doch schon jetzt so reichlich und mannigfaltig, daß
eine zusammenfassende Arbeit wohl am Platze ist. Die Urkun-
den , die ich besprechen will , sind Eingaben an die Behörden,
welche die Grundlage für die Ordnung der Steuererhebung bil-
deten ^). Sie werden griechisch als aTioYpacpai bezeichnet. Aus
den Adressen dieser Eingaben, die fast alle dem 2. Jahrh. n,
Chr. angehören und aus der Landschaft El-Faijüm stammen,
lernen wir die Zusammensetzung der Steuereinschätzungscom-
mission kennen. Die früher von Wilcken veröffentlichten Pa-
pyri haben fast alle, soweit der Anfang erhalten ist, folgende
Adresse: 'ApTroxpaTiwvL T(Jj xai ' Ispaxt ßaaiXixtj) '(pa\i\ioLxei 'Apat-
voiTou (seil, vofio'3) 'HpaxXsiSou [xepiSo? : An Harpocration,
der auch den Namen Hierax führt, den königlichen Schreiber
des Heraklidischen Bezirks im Arsinoitischen Gau ^). Es ist
^) Ein Theil der Urkunden ist schon früher von Wilcken in den
Sitzungsberichten der Berliner Akademie der Wiss. XXXV p. 897 ff.
unter dem Titel „Arsinoitische Steuerprofessionen" veröffentlicht. Sie
werden jetzt von neuem im 5. Heft des 1. Bandes der oben ange-
führten Publication, die ich mit den Buchstaben U. B. M. (Urkunden
Berliner Museum) citieren werde, herausgegeben.
*) An denselben Schreiber ist auch die Eingabe P. 6954 (U. B.
220 P. Viereck,
bekannt, daß der Arsinoitische Gau in drei Bezirke, die des He-
rakleides , des Themistos und Poleraon zerfiel , von denen die
beiden letzten in der Verwaltung zusammengefaßt waren. An
der Spitze des Heraklidischen Bezirks und der Bezirke des
Themistes und Polemon standen je ein Strateg und ein König-
licher Schreiber. Ein Theil der dTToypacpai ist also an diesen
Königlichen Schreiber, den ersten Untergebenen des Strategen
gerichtet. Andre Eingaben sind an den Strategen gerichtet, z.
B. P. 1337 ^) an den Strategen des Heraklidischen Bezirks Ae-
lius Sarapion, andre wieder an den Dorfschreiber, z. B. P. 6881
und 6939 ^) an den Dorfschreiber von Karanis: 'Apcparjoi xcd-
[xoYp(a[jL}iaT£T) Kapavioo?. Der Papyrus 6927 ^) an die Aao-
YpdccpoL xu)[xr^c Kapotvioo?.
Daneben finden sich nun auch Adressen, in denen einzelne
dieser Beamten oder auch alle zusammen genannt sind, z. B.
der Strateg und der Königliche Schreiber, dazu auch noch die
Schreiber der Stadt (YpajjiixarsT; [xr^-poKoAso);) u. s. w. Einige
solcher Adressen will ich noch anführen, da sie für die folgen-
den Erörterungen von Wichtigkeit sind :
P. 6919 a. d. J. 143 und P. 6937 a. d. J. 144/145 AiAiq)
^apaTTitovL orp(aTrjtj)) xai l'apa7ra[i}ia>vi ßaaiX(ix(i)) Yp(a}i{xaT£T)
'Apai(voiTou) HpaxA(£iöou) }i£piö(o:) (U. B. M. I p. 65 u. 66).
P. 6914 a. d. J. 175. Ho-afxoivt aTp(aTr^Yü]i) 'Apai(vo(Tou)
'Hp7.xA£iooo }X£pioo^ xal 'xVaxXr^TiiaOTfj pa[otX(ixa)) ^(rj(^a\i\iaiTZi)]
xal 'AyäOco Aai|xovi xai Aioaxdp(p Yp(a}ji{AaT£üoi) |xr^Tpo7r(oX£a)(;)
cf. U. B. M. I p. 69.
P. 6969 a. d. 10. Jahre eines Kaisers, unter dem, wie sich
aus andern Papyri ergiebt, L. Septimius Severus zu verstehen ist,
also aus dem Jahre 201/202. Ar^jir^tpitp o-p(aTr|Ya)) 'Apai(voiTou)
'Hpax(A£i8ou) }x£p{o(o;) xal Kavcüirci) tco xal 'AaxAr^TiiaOTfj ßaat-
/(ixtü) Yp(a}i[xar£T) 'Apai(voiToo) 'Hpax(X£iöou) [x£pi8oc xal xtofxo-
Yp(a}i|iaT£T) xwjxr^c Kapavioo? cf. U. B. M. I p. 155 und endlich
P. 6880 a. d. J. 133 n. Chr. AiovuaituL aTp(aTr^Y(|)) xal 'Ap/t-
ß7)(üi ßaaiX(txüj) I Ypa[x}AaT(£i) 'Apoi(voi-ou) Ö£[jLia(Tou) }i£pi6(o;)
xal 'Afijx tüvi(i) xüj[jLOYp(a}x}iaT£l) xal nToX£[i.at(üL xal toT^ | Xo[l-
7r]otc AaoYp(acpoi;) xa>[xr^c AiovuotaSo; ^), cf. U. B. M. I p. 67.
M. I p. 75) gerichtet , wo Z. 1 der Name des Strategen gestanden
hat. Dann heißt es Z. 2 weiter: 'ApTroxpaT]t'tovi xcu xcxl Tepaxi[ßaatX(txtp)
Yp(a{ji.(i.aTeT) j xal xcü[ji.OYp(a[i.fxaT£T) xjcofXTj? Kap(avtoo;) xal t[oT? AaoYp(acpois)
TfjS I a'jTfii xiofxTj];. In runden Klammern stehen Auflö-
sungen, in eckigenErgänzungen, senkrechte Striche
deuten das Ende der Zeilen des Papyrus an.
3) cf. Sitzb. d. Berl. Ak. XXXV p. 916 Nr. XV, jetzt ü. B. M. I
p. 150.
*) cf. U. B. M. I p. 68 und 73.
») cf. ü. B. M. I p. 167.
*) Daraus, daß hier 6e{j.{(jx(ou) [itpihoi allein steht und nicht B«-
Die aegyptische Steuereinschätzungs-Commission in röm. Zeit. 221
Diese Beispiele genügen, um uns über die Zusammensetzung
der Steuereinschätzungscommission aufzuklären. Der Vorsitzende
der Commission war der Strateg, der oberste Beamte des Gaues
oder eines seiner Bezirke, wenn es deren, wie im Arsinoitischen,
mehrere gab. Ihm zur Seite stand der Königliche Schreiber.
Weitere Mitglieder der Commission waren in der Stadt die
YpaatxarsT; [ir^TpoTioAsu);, deren es zwei gegeben zu haben scheint,
wie sich aus dem P. 6914 ergiebt, in welchem die zwei Ypotfi-
ixaxsT^ \lr^TpüT.6Xzlii<; mit Namen aufgeführt sind. In dem Dorfe
trat an deren Stelle der Dorfschreiber, 6 xaijjLoypafxfjLaTSuc, dessen
Stellung mit der unserer Dorfschulzen zu vergleichen ist. Au-
ßer diesen Beamten werden in einem Theil dieser diroYpacpat
noch andre Personen genannt, welche als XaoYpacpot bezeich-
net werden. AaoYpacpoi sind Volkszähler. Diese XaoYpacpot
erinnern an die Personen, welche in den Eingaben selbst als
XotoYpacpoufxsvoi bezeichnet werden, ein Attribut, welches wir
besonders häufig in den von Wilcken veröffentlichten Papyri
finden. Vor allen Dingen ist hier der P. 1326 Col. I (cf. U.
B. M. I p. 133 f.) heranzuziehen. Der Papyrus, welcher auch
in anderen Beziehungen von Wichtigkeit ist und mit M6, Nr. 49,
in dem Archiv von Arsinoe registriert war, lautet:
[Apr]oxp(XTi(üVt T(j5 [xai 'IspaxJ ßaotX(ix(«) Yp(a}xjj,aT£T) 'Ap-
oi(voiTou) 'HpaxXsioou }x£p[i8o;- I TTJocpa 'HpwÖou ''Hpo)[vo?
TouJ'HpocxXsioou [xr^Tpo;; EipTjvr^? «[iro] 'cr^c, [iTj-poiroAsoj? | [ava-
7p(ac5ojji£VOu)] Sir' djjicpdSou Ta[|x£ia>v uird]p;(£t [xoi £7r' dixcpo-
5 8ou Bii>uvu)v aXX[ü)V tJottcdv Sixctiov || [[lipo]; oixia? , £v -J
xaT[o]ix(a)) , [xal d7roY]p(dcpo}xai) £|jLauT6v xal tou; Sjxou?
zU TTjV t[0U 8i]£X(t^Xi)i}0-0c) XT; JT (d. i. £-00?) Aüpr|Xioo I
[Ko|jL]aooou 'AvTu)V£iv[ou Kaiaapoj; to'j xupioo xat' oix(iav)
d7:oYp(acp-}jv) <diTzs^(p{a'la\ir^^^)>. Kai [£i[ii] npwSr^c 6 7rpo|[Y£-
Yp('X}X[X£voc)] AaoYp(acpoü[x£voc) y^poto; L (d. i. Ixuiv) v [xai tyjv]
YuvaTxa »lou oüaav xai d5£XcpY]v ElpYjvrjV L v8 xal Ij^ [o^ri?Q~
Tspwv T£xva "H[pü}va Y£poi]ov L xö xal NeTXov dXXov xpoao-
/ou(v) L xc xal ^apa7ri|[(«va jatJ dvaY£Yp(a[xjjL£vov) ^v lirtys-
Y[£vr^(x(£votc) L . . x]al npa/X£(8r^v L b xal Euiropav L C d[x-
10 cpoT£pou; [XTj II [dvaY£]Yp(afi|x£vou;) iv i-r(z^svr^ll{ivolc), xa[l . .
. . .]v L xy xal iN£iXXiatvav ouaav xou ^'Hpojvoi; yuvaTxa | [L . .
/al] Baiadpiov L tC x[al rd tou ' Hp](«vo? xal Tr^^ N^l\Xahr^c, lixva
'HpwSr^v xal TptScptüva j [djxcpojtipou? 8iöü}xa ysv[o[jl(£vou<;) [iy]
fx^cfTou xal rioX^fxtüvo; [j.ep^§tüv, zu schließen, daß zu der Zeit dieser Ein-
gabe die Verwaltung der beiden Bezirke getrennt war, und daß es
also damals 3 Strategen und 3 königl. Schreiber im Arsinoitischen
Gau gegeben habe , ist nicht nöthig. Das Dorf Dionysias lag im
Bezirk des Themistes und daher kann die einreichende Julia Crispina
ihren Strategen und Königl. Schreiber nur als den des Bezirks , in
dem sie wohnte, bezeichnet haben.
222 P. Viereck,
ava.]Y£Yp(a|X[x£vou?) ^ £v £Tui7£Y£vr|[x(£vot?) L a- xai xou Nzikoii
YuvaTxa B£p[xou![&apio]v Kaoropo; Toa "Hp[(üv]o? fA[rJrpo?
'loL8ü)pa? diro r/^t; [jLr|Tpo(7roX£«)?) L x{> xai I; d,acpoT(£pü)v)
T£xva I [ ]va L r xat '^Hpcova d[xcp[o]T(£pouc) [xy]
dvaY£Yp(a}i.|X£voüc) £v £TrtY£Y£vr^{i.(£voic)- xat xd xou [T£]r£X(£UTrp
15 XOTOC) [XOU dS£Xcp0U II ['HpaxX£l80U T£x]va ''HpOJVa [XYjTpO«;
Ei[p]TjVr^<; paßotoTTjv L Ao xal 'ATCiwva [xr^xpoc; tt^c | [aur]^?
ipYaxr^v L xö xal 'HpaxA£i8r|V )^puao)(oijv L l^ xai Öaiadpiov
oSaav Tou ' Hptovo; | [yuvaTxJa L lC xai eE d|xcpor(£pü>v) {^u-
Yaripa l'upav L a- xai Ivoixou;' N£Uov Ar^;x-/jrpiou tou | [. . .
. . . .] (XYjxpo; Öaiaapiou XaoYp(acpou{x£Vov) [h']^r^kaTr^v L piS xat
TTjV Tourou yuvatxa ouoav xai do£X|[cpY)v Ei]pYivrjV L vß xal £$
d[xcpoT£p(üv üiov Kdaropa }xyj dvaY£Yp(ajX[x£vov) £v £TrLY£Y£vr^-
20 {i(£Votc;) L r^ \\ [xai xouc] Tf^z TCpoY£Yp(a}x(X£vr|c) 0£pfxooöapioo
ofioTiarpiou xai 6[AO[xr|Tpiou d8£Äcpou? ^'Hpwva paßota [tyjv
Xa]oYp(acpoü}X£vov) L ko xai MfiXavdv xr^TTOOpov L Xß xal^Hpouva
'HpaxX£iö[ou r]ou ' Hptüvo; | [[ATjTpo]? AloujjltjC XaoYp(acpou-
{jL£vov) ipYdTTjV L x^ Trai ttjv ioütou 6|xo(7rdTpiov) xai 6[xo[iT|-
[xpiov] dÖ£Ä(py]v I [ ]rjv L xy' irdvia; xou? [. . .
.]£ioü? auvaTcoYpa(p£VTa? jxol tq to[ü lS L Mdpxou | [Au-
pJr^Xiou 'AvTtüvivou d7roYp(a':p-^) £7ri tou 7rpox£i|jL£vou d[icpd8ou
25 Taji£ia)[v oio imotJoojjjLi. || ETriSiocoxa ||
[xi> L] AupT]Xio'j Ko[x|xo'oou 'AvT(u[vivou Kaioapo; tou xupiou
] • (= 188/189).
Z. 6 ist d7reYp(ad^a{ji7jv) zu streichen. Dem Schreiber schwebte die
später zu besprechende Formel vor: dTiOYpctcpofxat .... iid tou a^xoö
d(jLCpd8ou, dcp' oü) xat xVj' toü . . etous xax' o^/^lav dTroypacpT] d7r£Ypa«];dfxrjV,
welche wir in andrer Form Z. 23 finden. Z. 7 habe ich [y^pStJov er-
gänzt, was dem Raum, der zu Gebote steht, angemessen ist. Der äl-
teste Sohn betreibt also das Gewerbe des Vaters.
Es liegt uns hier eine Eingabe des Webers Herodes aus
Arsinoe an den Königlichen Schreiber Harpocration-IIierax vor.
Wir erfahren aus ihr, daß Herodes den 10. Theil eines Hauses
in der Straße BLi}uvaiv akkoi totcoi in Arsinoe besitzt. Diese
Straße gehörte zu dem Revier, dessen Vorsteher ihr Amtslocal
auf der dfxcpoBo? Ta[i£i(t)V hatten. Auf diesem Bureau hatte
Herodes die aTroYpacpYj abzuliefern. In der Eingabe werden die
Bewohner dieses Hausantheils unter Hinzufügung von Gewerbe,
Alter und einigen andern Bestimmungen , die wir vorläufig bei
Seite lassen, aufgezählt. Da werden zuerst genannt Herodes
mit seiner Frau und Schwester Eirene und deren Söhne, der
Weber Heron , der Goldschmied Neilos und die drei jüngeren
Sarapion , Herakleides und Euporas , welche noch kein Gewerbe
betreiben; ferner drei Töchter: der Name der ersten ist nicht
erhalten , die beiden andern heißen Neilliaina und Thaisarion ;
von ihnen hat Neilliaina ihren ältesten Bruder Heron geheirathet
und dieser Ehe ist ein Zwillingspaar Herodes und Tryphon ent-
Die aegyptisclie Steuereinschätzungs-Commission in röm. Zeit. 223
sprossen. Zur Familie des alten Herodes gehören ferner noch
eine gewisse Thermutharion , die Frau des Zweitältesten Soh-
nes Neilos und deren zwei Kinder x und Heron. Schließlich
wohnen bei Herodes auch noch die 3 Söhne eines verstorbenen
Bruders von ihm, des Herakleides, der Korbflechter Heron mit
seiner Frau Thaisarion und deren Tochter Syra, der Landmann
Apion und der Goldschmied Herakleides.
Obwohl von den Kindern des Herodes Heron und Neilos
und ebenso sein Neffe Heron , der Sohn des Herakleides , eine
eigene Familie haben und ein eigenes Gewerbe betreiben, wird
doch nur der alte Herodes als XaoypacpoufjLSVo; bezeichnet.
Es wohnten jedoch in dem Hausantheil des Herodes auch
noch einige Miether (Ivolxoi) : ein gewisser Neilos, „XaoYpacpoü-
UiVo; ovr^XaiTi?", nebst seiner Frau Eirene und seinem Sohne
Kastor, ferner zwei Brüder, der Korbmacher Hero und der
Gärtner Melanas, Brüder jener Thermutharion, die den Neilos
geheirathet hatte. Von ihnen erhält nur der ältere das Attribut
>vaoY[>acpoü|jL£voc. Eine dritte Wohnung ist von dem Landmann
Heron für sich und seine Schwester gemiethet, auch in diesem
Falle ist Heron der XaoYpacpoujxsvo;.
Die Eingabe ist mit großer Sorgfalt abgefaßt, und wir ha-
ben daher nicht den geringsten Anlaß zu bezweifeln, daß der
Schreiber mit Absicht als XaoYpoicpoujiEvoL nur diese vier Per-
sonen bezeichnet hat. 4 Familien haben wir zu unterscheiden.
Herodes bewohnt mit seiner zahlreichen Nachkommenschaft und
vielen andern Verwandten den einen Theil des Hauses, außer-
dem hat er noch drei Wohnungen an Fremde vermiethet. Wenn
ihm nur der 10. Theil des Hauses gehört und in diesem so
viele Menschen Platz gefunden haben, so dürfen wir kaum an
solch eine Miethkaserne denken, wie wir sie bei uns noch ken-
nen, sondern wie heute noch eine zahlreiche Fellachenfamilie in
einem armseligen von vier Lehmmauern eingefaßten Räume
„wohnt", so auch wohl damals. Zumeist campierte man wohl
unter freiem Himmel auf dem Platz vor oder hinter dem Hause.
In diesen vier Familien führt das Oberhaupt immer das Attribut
XaoYpacpo6[i£vo;. Wie Wilcken richtig erklärt, bezeichnet das
Participium Xaoypacpoujxsvo; jemanden, der die Kopfsteuer zu
zahlen hat, eine Verpflichtung, von welcher z. B. die in Ae-
gypten lebenden Römer befreit waren. Wurde nun das Fami-
lienoberhaupt allein XaoYpacpoüfxEvoc genannt , so genügte das ;
denn es war dann von den andern zu der Familie gehörenden
Personen selbstverständlich , daß sie die Xaoypacpia zu zahlen
hatten.
Diese Erklärung von XaoYpacpou{X£vo? wird auch dadurch
nicht hinfällig, daß in einzelnen Urkunden das Wort Aaoypa-
cpoujxEvo? vergeblich gesucht wird. Es war ein überflüssiger
Zusatz, der in einer großen Zahl von Papyri, z. B. auch in den
224 P. Viereck,
von mir veröflfentlichten , nie angewandt ist. Urkunden , die
demselben Zweck dienen, sind oft sehr verschieden in ihrer
äußern Form und Anordnung. Es gab eben damals noch keine
gedruckten Formulare , die den Leuten von den Behörden zur
Ausfüllung zugeschickt werden konnten. So war es denn na-
türlich , daß der eine Schreiber die Eingaben in dieser , der
andre sie in andrer Weise abfaßte, daß in dem einen Dorf so,
im andern so geschrieben zu werden pflegte. Das erklärt auch
die Thatsache, daß gerade unter den von Wilcken veröffent-
lichten Papyri, welche meist gleichen Ursprungs sind, sich die-
ser Zusatz mit einer gewissen Regelmäßigkeit gesetzt findet , so
im P. 1329 (b. W. Nr. VII) allein bei dem Hausbesitzer Chae-
reas, im P. 1331 (IX) bei mehreren Miethern ^).
Schon längst wissen wir, daß die freien Bürger der Dörfer
und Städte Aegyptens von der Verwaltung zu Leiturgieen
herangezogen wurden. Rathsherrn der Stadt Arsinoe hatten
sich im Verein mit Nomarchen um die Eintreibung der Ge-
werbesteuer in ihrem Gau zu kümmern. Sie wurden von
dem Vorsitzenden des Raths zu diesem Amt auserwählt ^). In
den Dörfern wird der Strateg auf Vorschlag des Dorfschreibers
diese Ernennung vorgenommen haben. Wenigstens haben wir
Papyri, die auf andern Gebieten ein analoges Verfahren erken-
nen lassen. So reicht ein Dorf schrei her Pasion mit dem Bei-
namen Didymos im 11. Jahr des Aurelius an den Megalonymos,
den Strategen von den Bezirken des Themistos und Polemon,
auf dessen Verlangen ein Verzeichnis von Personen ein, welche
') Uebrigens ergiebt sich aus dem P. 1331 Z. 2 [uapa . . . .Jv^wvo?
'Ap7:o[ . . ., d. i. „eingereicht von etc", und daraus, daß Z. 7 die Auf-
zählung der Bewohner begonnen wird mit xal tiaX statt xai e^jai oder
dafjL^v, was gebraucht wird , wenn der Hausbesitzer sich einschließt,
daß jener .... vi'wv nicht in diesem ihm gehörigen Hause wohnte.
Daher ist Z. 4 nicht ausgefallen ifxauTov xal touc i(xou;, wie Wilcken
ergänzt, sondern to-j? ÜTroyeYpafj-fxevous ivot'xou? (cf. P. 1336 (KIV) 3^
1338 (XVI) 7 u. s. w.). Unter anderm tritt hier auch der Fall ein,
daß ein gewisser Soterichos , ein Greis von 72 Jahren , der wie es
scheint, kein Gewerbe mehr betreibt — er wird als fjnrjTpoTioXetxrj; be-
zeichnet, Rentier in der Metropole — nicht als Xaoypacpo-jfxevo? auf-
geführt ist, sondern sein Sohn, nach dessen Namen ausdrücklich hin-
zugefügt ist XaoYpacpo6{j.cvov Yetupyov L {j-y. Diese Fassung kann wohl
nur dadurch veranlaßt sein , daß der vorher genannte hochbetagte
Vater von der Kopfsteuer befreit ist, der Sohn und die andern Fa-
milienmitglieder dagegen nicht. Ebenso wird P. 6868 (IJ. B. M. p.
114) ein 78 jähriger Greis als dTroXeXufxevo? ttj? XaoypacpEt'as bezeichnet.
Andre Beispiele mit diesem Gebrauch von Xaoyp(acpo6fji.evo;) könnten
leicht angeführt werden. Ich will jedoch nur noch darauf aufmerk-
sam machen , daß auch im P. 1330 (VIII) Z. 5 für Tiafj., was Wil-
cken las, Xaoyp(acpo'j[j.£vos) zu lesen ist. Viele andre Verbesserungen
seiner Lesungen wird Wilcken nächstens selbst liefern (U. B. M.
Heft 5).
8) cf. F. 1506 ü. B. M. I p. 4 ff. und dazu Hermes XXVII p. 516 ff.
Die aegyptische Steueremscliätzungs-Commission in röm. Zeit. 225
zur Uebernahme eines Amtes ausgewählt waren ^). Es heißt dort:
aiTou|j.£VO;; u~o aoü övotiara zlc, >vi[. .Jarsiav TT^c, YStvojxsvr^; sti'
aYa^oTc xaTotoTcopa; SiÖoijlsl tou? U7royiYp(apLjx£Vou;) ovra; sü-
'i:opo[uc] xat [sJ-itt^Beioüc. Da nach dem ersten i von Xi[. .]ia-
TEiotv Ueberreste eines [x erkennbar sind, möchte ich >.i[xviar£iav
schreiben, wofür man freilich von /aixva^o) abgeleitet, Xitivaatcia
in der Bedeutung ^^ Bewässerung" erwarten müßte. Auf diesen
Bericht hin vollzog der Strateg die Ernennung. Auch eine sol-
che Urkunde, durch welche die Bestätigung oder Ernennung
der vorgeschlagenen Personen vom Strategen vollzogen wird,
ist uns in dem P. 6891 erhalten. Das ist ein dvTiypacpov -üpo-
YpdcjjijjLaroc , die Abschrift einer Bekanntmachung des Königl.
Schreibers des Heraklidischen Bezirks Serenus, welcher die Ge-
schäfte des Strategen verwaltete. Die Bekanntmachung ist am
10. Aug. 169 erlassen. Auf Vorschlag der Schreiber der Stadt
werden an Stelle von vier verstorbenen und zweien, welche die
gesetzliche Zeit ihr Amt verwaltet hatten, sechs neue Personen,
welche als cUTropoi und iiziTrfizioi dz ör^fxoaia befunden sind,
ernannt eic to auvTijjLTjaaaO^ai Ta Iv aTTpocToic u7rdcp}(ovTa ^^).
Ein gleiches Verfahren, dürfen wir also wohl mit Recht
schließen, könnte auch bei der Ernennung der Xaoypacpoi ange-
wandt sein.
Aus den verschiedenen Urkunden können wir auch entneh-
men, wem von den Mitgliedern der Steuereinschätzungscommis-
sion die Hauptarbeit zufiel. Es ist selbstverständlich, daß der
Strateg oder der Königliche Schreiber diese Eingaben nicht alle
persönlich in Empfaug nahm und las. Die Hauptthätigkeit wird
ihren Hülfsarbeitern , den in den Urkunden erwähnten ßorj^oi,
ferner in der Stadt den Stadtschreibern, im Dorf den Schreibern
des Dorfes zugefallen sein, bei einer bestimmten Klasse der oltto-
Ypacpai kommen die XaoYpdccpoi hinzu. Daher war es nicht nöthig,
die Eingabe immer an den Strategen und Königl. Schreiber zu
richten, häufig sind sie an den Dorfschreiber , häufig an die
XaoYpa':poi allein .gerichtet. Daß unter diesen einmal ein Ptole-
maios vor den übrigen mit Namen hervorgehoben wird, könnte
darin seinen Grund haben , daß die Eingaben in den Verwal-
tungskreis des Ptolemaios gehörten — den XaoYpacpoi wären
dann einzelne Straßen ihres Heimathsortes als Reviere zugetheilt
gewesen — , es kann auch darin seinen Grund haben, was viel-
leicht auch wahrscheinlicher ist, daß diese Commission der Xao-
YpacpoL wieder einen unter sich zum Vorsitzenden hatte, der in
diesem Fall eben der genannte Ptolemaeus war.
») cf. U. B. M. I p. 109 F. 7022. Wenn ich ergänze Xi[[j.v]tcyTe(av,
so will ich nicht verschweigen, daß es fraglich ist, ob der Platz für
V genügt.
»*) cf. ü. B. M. I p. 28 f.
Philologus LH (N. F. VI), 2. 15
226 P. Viereck,
An diese Einschätzungscommission wrurden die verschie-
densten Eingaben gerichtet , die sämmtlich den Namen auo-
Ypacpai tragen ^^). Eine Reihe von ihnen sind Berichte über
den Besitz an Vieh. Zu ihnen gehören die Papyri 6919,
6937 ^^}, 1337 ^^) und ein von Hartel citierter Papyrus der
Sammlung Erzherzog Rainer ^*). Um ein Beispiel solcher Ur-
kunden zu geben, drucke ich P. 6937 ab :
^oxvoiT(aiou) xa}i7jX(oi) yj, 'ira)X(ot) ß.
AiXiqj 2apa7ria>vi 0Tp(aTrfj'(5) xal 2ap[aira}X}Xtt>vt]
ßaoiX(ix(j)) Yp(a}x}xaT£'i) 'Apot(votTou) 'HpaxXetSou
[xspiSog
Trapdt nav£cpp£}j.[x£(u; f'Qpwvo?]
5 5iiYp(a«I;Ev) ß tou ^totoyjtecü; diro x[a)[j,7j]?
xal 7:pox(etvTat) 2oxvo7r(aio(j) ^"^^^rju- a^^' oiv aTC£Yp(a<j^a}i.Yjv)
To £711 t6 ä xa|i7]X(tüv) ^, iriTTpaxa
T(f iv£aTü)Tl Tj S (■-= £T£l) na^TElTL 'EptfiOD?
10 Tou na7:£TToc airo if^; «(üttjc) xcojjlt^?
xa[xrjX(ov) ä, toü? 0£ Xoi7r(oü;) xa{jL7jX(oi);) -^
dTroYp(acpo}xai) £i; xo lv£oio? tj S 'Avtwveivoü
Ka{aapo; toü xupi'ou xai xoug £mY£Yov(>[T(a«;)]
il iTciYcvfji; ^^^(ou;) ß".
15 (2. H.) 'ATr£Yp(dcpYjoav) 2apa(7ri«)vt) 0Tp(aTr^Y(f) 8i' OLTztr
Yp(acprj?) xai(v^;) xd}jLrjA(oi) -^j 7rü)X(oi) ß .
dTr£Yp(dcpr^oav) ßaoiA(ixcp Ypa[x[xaT£t) [xd[j-r^X(ot)]7j,
■7TU)A(0l) ß.
(3. H.) 'ApT£}ii8ü>po? lY{i£TpYio(a?) }j,£TpTj(o£i) auvcpa)(vü))
8t' 'ATroA(XüJVioo)
*(4. H.) ßorjÖ(ou). *'IaiSa)po? l^7jpi(8'|ir|Xojc) auvcp(ü(vü>),
20 (5. H.) £EY]pi^([X7jXü);) ß(xoiX(ixoc) ou(v)cp(a)vd)).
Panephremmis, der Sohn des Horon und Enkel des Stotoetis
aus Soknopaiunesos, einem Dorfe des Heraklidischen Bezirks, hat
") Bei der unendlichen Zahl von Eingaben, welche in Wirklich-
keit gemacht sind, und der geringen, die wir besitzen, muß man sich
davor hüten, diese Eingaben alle in gleicher Weise aufzufassen, wie
es Wilcken thut, der den übrigens wenig glücklichen Namen Steuer-
professionen dafür aufgebracht hat.
12) cf. ü. B. M. I p. 65 und Q6 , wo ich die Urkunden publi-
»8) cf. Wilcken in den Sitzungsber. d. Berl. Ak. d. Wiss. XXXV
p. 916. N. XV, Hartel, Ueber d. griech. Papyri Erzherzog Rainer S. 74
und dazu Wilcken, Hermes XXI p. 285.
") cf. Hartel 1. c. p. 74 f.
Die aegyptische Steuereinschatzungs-Commisslon in röm. Zeit. 227
bei der Steuerbehörde im Jahre 143/144 8 ausgewachsene und
ein junges Kamel als seinen Besitz angegeben , zusammen also
9 Thiere ^^). Von diesen hat er in dem folgenden Jahre, aus
welchem der Papyrus stammt, an Papeis, den Sohn des Erieus
und Enkel des Papeis , der ebenfalls aus Soknopaiunesos ist,
ein Kamel verkauft , und so giebt er denn für das laufende
Jahr die übrigen 8 Kamele und zwei durch Geburt hinzuge-
kommene junge Thiere als seinen augenblicklichen Besitzstand
an. Von andrer Hand befinden sich noch Notizen unter dieser
Eingabe: dirsYpCa'^prjaav) zLapa(7ri(uvi) arp(aTY]Y(p) ol' aL^:o^p{a.'■^r^c,)
xai(vY]c) y.6L[Lr^X{ol) f^, 7rü)Ä(oi) f und dahinter ebenso die Notiz,
daß diese Eingabe auch beim Königl. Schreiber eingereicht sei.
Diese beiden Bemerkungen sind ebenso wie die drei folgen-
den Notizen der die Eingaben prüfenden Beamten. Auffällig
ist auch, daß hier sowohl, wie im Pap. 6919 zum Schluß eine
ausdrückliche Angabe des Regierungsjahres des herrschenden
Kaisers und des Monatstages, an welchem die Eingabe abgefaßt
ist, fehlt. Die Urkunde P. 6919 rührt von demselben Pane-
phremmis her, nur ist sie zwei Jahr jünger. Für vier Jahre
können wir daher des Panephremmis Besitz an Kamelen fest-
stellen: Am Schluß des Jahres
141/142 besaß er 9 Thiere, im Laufe des Jahres.
142/143 sind 2 Kamele verkauft, es blieben also 7, dazu ka-
men 2 neugeborene, macht im ganzen 9 Thiere.
143/144 ist wieder 1 Kamel verkauft, 1 geboren, macht 9 Thiere,
und
144/145 endlich hat Panephremmis wieder ein Kamel verkauft,
es blieben ihm 8, und dazu kamen 2 neugeborene;
daher hatte er im ganzen 10 Thiere, als er die neue
(XTroYpacpYj einreichte.
Sein Besitzstand änderte sich also im Laufe der Jahre wenig.
In derselben Weise giebt auch der im P. 1337 genannte
Suchas im Jahr 144/145 seinen Besitz an Ziegen, Schafen und
Lämmern an. Die Eingabe lautet:
AlXiiüi SapaTTiojvi 0Tp(aT7]"j'(j)) | Apoi(voiTou) ' Hpax(X£i8ou)
}x£pioo(;) I Tcapa Sou)(a tou ^ou^a i tou AioStopoo octco ajx-
5 cp(>8o(u) II 'EXX-/)viou' ä airsYpa^J^afxr^v | tü) SisXtjAu^^oti C S
(= list, d. i. 143/144) Trpoßara | ^, aiY(a<;) "^, apva?
i, £^ (üv Si£|cpaa{>r| (= oieac^aybri?) Trpdßaia Sixa xia-
10 o£[pa] , \ TOi §£ >^onra irpopaia £xat[6v || d]7roYpa(po{j.aL xai
de, t6 £v[£oto? I Tj S (d. i. 144/145) 'Av]tü)v[tvou Kai-
oap]o? TOU xupiou.
") Etwas anderes kann das t6 ItiX t6 a xa{Ai^X(a)v) d nicht be-
deuten.
15*
228 P. Viereck,
Suchas besaß also i. J. 143/144 104 Schafe, 10 Läm-
mer, 6 Ziegen, das würde für das Jahr 144/145, in welchem
die herangewachsenen Lämmer als Schafe gezählt werden, 114
Schafe und 6 Ziegen geben. Inzwischen sind jedoch 14 Schafe
geschlachtet (man könnte auch an ^iSTrpa&Yj , verkauft , Sts-
cpUap^Tj , zu Grunde gegangen, denken), es bleiben also nur
100 Schafe und 6 Ziegen für das laufenfe Jahr. Daher müs-
en wir Z. 9 £xaT[ov] schreiben. Daß hier nicht noch einmal
die 6 Ziegen aufgezählt sind, beruht auf einer gewissen Nach-
lässigkeit des Ausdrucks. Die Zahl der Schafe hat sich ver-
ändert, die der Ziegen nicht; daher kam es, daß der Schrei-
ber bei Abfassung der Eingabe nur die abweichende Zahl
der Schafe noch einmal ausdrücklich hervorheben zu müssen
glaubte.
Daß immer in diesen Eingaben auf die airoYpotcpoii des vor-
hergelienden Jahres zurückgegriffen wird , hat nur dann Sinn,
wenn wir annehmen, daß die Eingaben jenes Jahres im Archiv
aufbewahrt, oder daß doch die gemachten Angaben in die offi-
ziellen Listen der Steuerbehörde eingetragen waren. Durch
einen solchen Hinweis auf die alten aTroypacpai wurde die Con-
trole wesentlich erleichtert. Denn der eine Theil der Angaben
konnte aus den Acten als richtig erwiesen werden. Dagegen muß-
ten die für das laufende Jahr gemachten auf ihre Richtigkeit
hin erst geprüft werden. Darauf beziehen sich die Bemerkungen
unter der Urkunde und die Randnotizen. Die Angaben des Pa-
nephremmis sind von einem gewissen Artemidoros durch seinen
Secretär Apollonios und von Isidoros geprüft. Dieser letztere,
wie es scheint, hat auch die merkwürdige Randnotiz hinzuge-
setzt: 8i£Yp(a6£v) 3 xocl Trpd'/(£ivTai) tcü)X(oi) f. Diese Bemer-
kung scheint auf einem Irrthum zu beruhen : Isidor hatte wohl
übersehen, daß Panephremmis das junge Kamel, welches er im
7. Jahr des Antonin als ttäXo; aufführt, im 8. Jahr, aus dem
die Eingabe stammt, als ausgewachsenes Thier gerechnet hat.
Und so schrieb er denn an den Rand, Panephremmis habe nur
2 TTüiXoi angegeben, aus der Eingabe ergebe sich aber, daß er
drei ttwAoi besitze. Nachdem er aber seinen Irrthum eingesehen
hatte, erklärte er die Angaben des Panephremmis durch seine
Unterschrift für richtig. Solche Prüfung wird wohl regelmäßig
bei den Angaben über Besitz an Vieh stattgefunden haben, da
hier sonst leicht Steuerhinterziehungen möglich waren. Denn
daran ist kein Zweifel, daß diese Eingaben bei der Behörde ge-
macht wurden , damit diese eine Grundlage für die Festsetzung
der Steuer hatte. Nach den genauen Mittheilungen über jedes
einzelne Stück Vieh können mir nur annehmen, daß die Höhe
der Steuer sich nach der Zahl der Thiere richtete.
Ich kann es mir in diesem Zusammenhange nicht versagen
auf den Papyrus 7023 hinzuweisen, der offenbar auch die Con-
Die aegyptische Steuereinschätzungs-Commission in röm. Zeit. 229
trole der Steuererklärung zum Gegenstand hat '^). Die Urkunde,
welche am 1. August 187 ausgestellt ist, und deren erste Zei-
len stark verstümmelt sind, lautet von Z. 5 an :
[— ^O- svTciprj pi\[p ^. ^ ]? imCirj-
to5v|t[o(;, ottogou]? -/^oipouc, im \ toü Trapd[vTo]?,
10 S}(a), 7rpoo|cpü)va> öjxvucov tyjv [M]apxou || AupY]Xiou
KofXfjLoSou I 'AvTtovivou KaiOÄpo? Tou I xopiou TU-
)^y]V s/siv [x£ I 5(oipou; ^, oüaTrsp TpSjCpcüV £i? to
15 xaraYa^sTv || sie xac, t% ^Fsv^oXÄtj/s | (d? dyopa«;,
xai OTTOiav emjCT^x^j; , Trapoc^TYjOü) , t^ £|vo;(o? sivai
T(|) &p)((|) orp(aTYjYtj)) I Std 'Apxaii>iu>o? tou Atovoaiou. ||
20 L XYj AuToxpaiopoc Kaioapo? | Mdpxou AupyjXiou
KofjL(xdöou I 'AvTtüVivou Euaeßoü? | Eutu/ou? ^s-
ßaarou 'Ap[x£Viaxou J Mt^öixou Dap^LXou 2ap[ia-
25 Tixoü II Fspiiavixou MsYiaTou Bpstawr/ou | Oatocpt
Y (= 1. Aug. 187 n. Chr.) |
(2. H.) Nscpspw? Kacpa [ ] | xaTaycoYSu?
ojxoaa (= w[xoaa) t[ov 7rpo]|x£i}X£Vov op[x]ov £X£iv
30 jxTj (= [JL£) [| Itci to5 TcapdvTo? )(oipou? £[x]a|T[6]v
£^7)xovTa TTEVcE p|e, | oS? xal 7rapa[oT]7jooj , 67rdTa[v
£]|TciCr^TY]aifj?, d)c 7rpdx£iTai. | ''EYpa<]>a UTr£p [auJTOu
35 *(3. H.) Ncixiac || 'latöwpou \i\ji £i]8dT0? Ypd[X[i,a|Ta. *T(to;
uirr^pitTjc I £TrrjXoXou^7]oa. —
Die Urkunde hat folgende Entstehungsgeschichte : Nepheros hat
als seinen Besitz 165 Schweine angegeben. Das wird bezweifelt
sein von der Behörde. Darauf richtet Nepheros ein Schreiben
an den Strategen, in welchem er sagt, nachdem man bei ihm
nachgesucht habe, wie viele Schweine er besitze, erkläre er hier-
mit 165 Schweine zu haben, die er auf den Markt voij Psen-
kollechis bringen wolle, und diese seine Angabe erhärte er durch
einen Eid. Auch sei er bereit, diese 165 Schweine dem Stra-
tegen vorzuführen, wenn dieser sie sehen wolle. Diese eidliche
Erklärung ist für den des Schreibens unkundigen Nepheros von
Neikias, des Isidoros Sohn, unterschrieben. Ein gewisser Titos
hat zur Bestätigung der gemachten Angaben seinen Namen
darunter gesetzt (£TrT|XoXouö-/]aa).
Die zweite Klasse von Eingaben wird durch den P. 6969
und durch ein Fragment P 7030 '') vertreten. Der Papyrus
6969, der dem Jahre 202 n. Chr. angehört, lautet :
^*) Herausgegeben von mir U. B. M. I p. 110 f.
") cf. ü. B. M. 1 p. 155 u. 125.
230 P. Viereck,
^r^\lr^xpi(!^ oTp(aTr^Yü)) 'ApaL(voiTOü) 'Hpax(X£iSou) fX£pi8(oc)
xai Kava)7r(|) to) xai 'AaxXr^maS-^
ßaaiX(ixo)) Yp(a}i|j.aT£T) 'Apai(voiTou) 'Hpax(X£i8oo) jjL£pi8o<;
xai xü)[xoYp(a{x[xaT£T) xtüfir^c Kapavioo;
5 Tuapa OuaX£pia? tlauXiva? Sta
(pp(oviiOTOü) 'öpi^ivou?- a'iroYp(acpopLai) xaia ra
x£X£uoÖ£VTa uiro to5 XafxTrpoxa-
Tou y)Y£[xovo? Ta(;) U7rap;(o6oa? }ioi
7r£pl xa)|xr^v Kapaviöa Iv xd-
10 7:(p KoiXaBi Srpouöou ^X£yo[1£voi) (1. X£yo[x£V(|))
h \iiüL ocpp(aY't8t) yr^? i3ioxt7)tou
apoupac [8]uo T£Xo6aac ava tto-
poü {jLiav ^[xiau atoiiaiiCo-
}jL£va; £1? OuaX£piav OauAivou (sie!),
15 r^^po'/r^y.oict.z Tipo; to £V£a-
TO? Sixatov £To; (201/202)- 8io ImSi-
Sa)(xi OüaX£pia FlauXiva 8ia
cpp(ovTiaTou) 'ßpLY£VOl)? iTTtSiScüxa.
(2. H.) d7r£Yp(acp7j) 7:(apa) 0Tp(aT73Y(j)) i S Oa}i(£vo>&) ä
(= 25. Febr. 202).
20 aTr£Yp(acp7j) 7r(apa) ßaa(iXix(j)) '^p{oiii\ioiTei) i S (Pa-
ix(£vü>&) ä-
(3. H.) ^Eptsi)? xa)}AOYpa([X{iaT£ü!;) ijy^ov to6to(u)
t6 lOOV £1? I^ETaoiv.
Das Fragment, der Schluß einer gleichen Urkunde, deren An-
gaben von demselben Schreiber Erieus als richtig bescheinigt
werden, lautet :
DaTTtüVTEO)? . . J10)(00T0 . .[ ]
(dpoupa;) Xy Ly]' (= dpoupa? 33^2 + ^/s), ac, xai diro-
Yp(d(poji,at)T(i)
iß L^ (203/204). 8io Im8i8«>}i.£i — .
(2. H.) d7r£Yp(d(p7j) 7r(apd} ßaaLX(LX(5)) '^^(oiiiiLOLTei) tß S/
, *t- • ; ~ ■ J
5 (3. H.) EpL£u? xa)}jLOYp(a[i-}xaT£u?) £a;(ov [toüto(o) t6 i'aov]
£ic I^ETaatv.
Die erste Urkunde vom 25. Februar 202 ist eine Eingabe der
Valeria Paulina und ihres Vormundes Origenes aus dem Dorf
Karanis. Angegeben werden als Besitz 2 Aruren eigenen Lan-
des. Gelegen sind diese beiden Aruren , welche eine acppaYi?
d. h. Parzelle bilden , in der sogenannten Straußhöhle. An
Steuern sind davon l'/a Artaben Weizen zu zahlen. In dem
laufenden 10. Jahr waren die Aecker vom Nil nicht über-
schwemmt.
Die aegyptische Steuereinschätzungs-Commission in röm. Zeit. 231
Das kleine Fragment, welches ich mit abgedruckt habe,
ist eine ganz ähnliche Urkunde gewesen, wie aus Z. 2 hervor-
geht. Die Unterschriften beider Urkunden sind gleich denen,
die bei den Steuererklärungen über Vieh von mir schon be-
sprochen sind.
Auch diese Angaben mußten jährlich gemacht werden, und
im Archiv hat sich ein Grundbuch befunden , in welchem sie
verzeichnet standen. Jede Veränderung des Besitzes mußte der
Behörde mitgetheilt, wahrscheinlich durch Vorlegung der Kauf-
und Verkaufsurkunden bewiesen werden. Nur so haben wir es
uns doch wohl zu erklären, daß über jeden Kauf und Verkauf
ein sehr weitläufiger Contract aufgesetzt wurde. War das doch
für den Viehhändler das einzige Mittel, die Verminderung sei-
nes Viehbestandes, für den Landmann die Verminderung seines
Landbesitzes zu erweisen. Während mir ein Papyrus mit ei-
ner staatlichen Liste über den Viehbestand der einzelnen Händler
nicht bekannt ist, giebt es entsprechende Listen über den Grund-
besitz , die wir unsern Verhältnissen entsprechend , als Grund-
buch bezeichnen können. Auf sie zurückzukommen, behalte ich
mir für ein anderes Mal vor.
Eine dritte Klasse von Eingaben bezieht sich auf den Haus-
besitz. So haben wir z. B. die Eingabe einer lulia Crispina aus
dem Dorfe Dionysias, vom 24. Juli 133 n. Chr., von mir in
U. B. M. I p. 67 veröffentlicht. (P. 6880).
Atovuoiojt 0Tp(aT7]Y(p) xal 'Ap^tß^jcDi 9aotX(tx(ij)
5 7:apa ['l]ouXia; Kptairivr^c 8ia cppovxta-
TOÜ f'Q]pOU TOU 'Ovva)Cpp£(WC aTTO Xtt)-
\ir^[c A]iovuaia6oc xatdt xa y.zXzoabi{^Ta)
d7ro7pacpo[jL(at) xd UTzdpy^ovTOL [x(ot) Iv xtofjLT^j
At[ovu]oid8i sie, ttjv toö hl^Xr^Xu^6x{Qc)
10 IC Li AuToxpatopo^; Kaiaapoc Tpaiavou
[A5pia]vou ^sßaaxou (131/132 n. Chr.) xai' oix(iav)
d7roYp(acp7]v)
ii:[\ Toü] d[}x]cpd8(ou) Ap7ro)(paT(iü)voc) oixiav xai
aüX7)v xai stt' d[xcpdo(oo) ßoußaoT(£ioo) exspav
o^Ttiav xai auXYjV Sio £7ri8i8u){xt xr^v
15 d7roYp(acp7jv). AooXia KpioiriVY] (?). ooß xpt
L iz ASptavoü Kaiaapo? xou xopiou
'Eireicp h (= 24. Juli 133 n. Chr.).
Die Urkunde ist bis auf die eigenhändige Unterschrift Z. 15
ohne große Schwierigkeit zu lesen. Daß sich lulia Crispina
AouXia unterschreibt, ist wohl der schlechten Aussprache zu-
232 P. Viereck,
zuschreiben. Z. 5 stellen wir wohl mit größerem Kechte die
Form 'louAia wieder her, da die Eingabe von einem correct
schreibenden Schreiber abgefaßt ist. Der Inhalt der Urkunde
ist leicht verständlich. Nach den Befehlen des Praefecten von
Aegypten — denn das ist zu ergänzen nach xsAcuaOivia, wie
aus zahlreichen andern Urkunden hervorgeht, in denen xaia tol
xeXsuailsvia utto tou XatiirpiOTa-ou Yi'Sfji&vo; oder ähnlich ge-
schrieben steht — giebt Julia durch Vermittlung ihres Vor-
mundes ^^) Horos, den Sohn des Onnophris als ihren Besitz an
Häusern an ein Haus und einen Hof auf der Straße des Har-
pocration '^), ein zweites Haus nebst Hof auf der Straße von
Bubastos 2«).
Diese Angaben können nur zu dem Zwecke gemacht sein,
daß diese Häuser und Höfe in das Grundbuch eingetragen wur-
den. Zu beachten ist jedoch, daß gesagt ist, aTioYpacpojiai xa
67rapj(ovta jioi sie ttjv tou oisXt^XuOotoc i^ L xat' oix(iav) diro-
Yp(acpr,v), daß diese Eingabe also nicht für das laufende, son-
dern für das verflossene Jahr gilt. Natürlich hätte für solche
Eintragung die einfache Bemerkung, daß das Haus in dieser
oder jener Straße liege, nicht genügt. In dem Grundbuch ist
die Lage des Hauses genau bestimmt gewesen , wie es in un-
zähligen Papyri zu lesen ist , nach seiner Umgebung nach der
Nord-, Ost-, Süd- und Westseite. Mit ihrer Eingabe erklärt
Julia also nichts weiter, als daß in ihrem Häuserbesitz keine
Aenderung eingetreten ist, und daß daher die früher gemachten
Angaben noch gültig sind. Daß dieser Besitz an Häusern an-
gegeben wurde , um darnach die Höhe der zu zahlenden Ge-
bäudesteuer zu bestimmen, bedarf kaum der Erwähnung.
Die natürliche Consequenz dieser Auffassung ist folgende :
In dem Fall , daß jemand ein Haus gekauft hat , hat er unter
Vorlegung des Kaufcontracts, in welchem natürlich die Lage
des Hauses genau bestimmt ist, bei der Behörde seinen neuer-
^®) cf. Mitteis Reichsrecht und Volkrecbt in den östl. Prov. d.
rÖm. Kaiseireiches p. 217 f über die Vermengung von Tutel und
Curatel, von x6ptos (Geschlechtervormund) und cppovxtaTTJc Julia sagt,
daß sie diese Häuser in die xax' o{xiav ä-oypacpr]' eintrage. Darunter
ist nach dem Zusammenbang nichts anderes zu verstehen, als das von
den Behörden hergestellte, auf dem Archiv befindliche Grundbuch, in
welchem die Häuser und Bauplätze des Dorfes oder der Stadt ver-
zeichnet standen.
^^) Die Aspiration des x in dem Namen des ApTroxpax^cuv findet
sich häufiger in den Papyri.
äo) P. 6938 (vgl. U. B. M. I p. 71) aus dem J. 160/161 ist nicht
eine dTroypoccprj über Hausbesitz: Thaisarion zählt freilich ihren Haus-
besitz Z. 6 ff. auf und fährt Z. 12 fort: ar:ep ä7:oYp(acpofAat) zU t7]v [xoü]
5ieX7]Xu0dxo; xy L (159/160) 6eoü AiXiou [AJvxiuvet'vou [xax' oj^xi'otv dTio-
Yp(acprv}, ^v ol; obUli dTioypdcpexat, doch cf. die Ausführungen S. 239.
Die aegyptische Steuer einschätzungs-Commission in röm. Zeit. 233
worbenen Besitz anzugeben. Er könnte in diesem Fall nicht
die Wendung gebrauchen ß:7roYpa(po[xai cic Tr^v tou SicXr^Xu&OTOi;
sTOüc /ar' or/iav d7roYpacpr,v , weil eben in den Listen des ver-
gangenen Jahres das Haus überhaupt noch nicht aufgeführt ist.
Wir haben es in den drei bisher besprochenen Fällen mit
dem Verfahren , was wir heute Selbsteinschätzung nennen , zu
thun. Die Angaben über den Besitz rühren von den einzelnen
Bewohnern her und werden nur von der Behörde controliert.
Obwohl der äußern Form nach den besprochenen Papyri
sehr ähnlich, sind doch scharf von ihnen zu trennen eine vierte
Klasse von dTro^poccpai, zu welcher mit Ausnahme von P. 1337
auch die früher von Wilcken veröffentlichten gehören. Sie lie-
ferten den Behörden das Material zur Aufstellung von Personen-
listen. Insofern sind sie eng verwandt mit den aTroypacpai über
Hausbesitz, jedoch nicht, wie es öfter scheinen könnte, mit die-
sen zu einer Eingabe verschmolzen , als auch die Personen in
die y.at' or/iav dcTcoYpacpat eingetragen wurden. Ich muß mich
hier darauf beschränken, aus der Fülle des Materials nur ei-
nige Papyri heranzuziehen, welche eine geeignete Grundlage für
die Besprechung der ganzen Klasse bieten.
Ich drucke zuerst den Papyrus 6881 ab , welchen ich in
der Museumspublication p. 68 wiedergegeben habe.
'Apcparjoi xoj{xoYp(o([X[iaTSt) Kapavi6o?
irapoL 'A[jL|Xü>viou 'Apiraya^ou
TOU 'Hpa [xr^(Tpoc) ^[£Y]ab[£a>]? diro xwjiTjC Ka-
paviSoc" dTTOYpdcpojjLai SfxauTov xal tou?
5 ijJLOu? £ic [tJyjv tou SisXtiXuöoto? xy S (159/160 n. Chr.)
bs.00 'AvT<üV£ivou xaT' or/(iav) d7roYp(acpYjv),
£?; 9^[y xjaTaYsivofiai £V Tf^ ^^wfi-Tfj,
6aLaa[pr]ou oixiotv xal auXTjV £i{xi ös
'A[[A}xa>v]io? 6 7:poY£Yp(a}X[x£Voc) L Xc" aoY](jJLO?)
10 xal [ttjv] Yuv]aTxd [xou Baiadpiov 'Ai/-
T(üvo[; L]xF rxar/[xov) xai t6 £$ d[jLCpoT£pü)V
YjjjLoiv öu^aTEpa 2£u^dpiov L8^
dar^(lJLOv)* urdp/t hk t^ yuvatxi }xou Batoa-
pi(p xfi 7rpoY£Yp(a|x[i£vifj) £V t^^ xtüfxifj oixi(a) xal
15 auX-fj* 8io £TrL8iÖa)jxi.
L a *AvT(üV£ivou Kaiaapo? tou xupiou xal
[OuYj]pou Kaiaapo? tou xupiou *ETr£lcp iy (7. Juli 161
n. Chr.)
Die Eingabe stammt vom 7. Juli 161 n. Chr. und ist an den
Dorfschreiber von Karanis Harphaesis gerichtet. Thaisarion, eine
29 jährige Frau, Tochter des Aechton, besitzt Haus und Hof in
234 P. Viereck,
dem Dorf. Sie ist verheirathet mit dem 36 jährigen Ammonios,
dem Sohn des Harpagathes und der Segathis und dem Enkel des
Heras. Beide haben eine Tochter Seutharion von 9 Jahren.
Alle drei werden als aar^fiot bezeichnet, d. h. sie haben kein
besonderes äußeres Kennzeichen , wie etwa eine Narbe an der
rechten Hand (ooAt) obIiol X£ipO? ^^®^ "^^^ sonst noch alles
angeführt zu werden pflegt. Ammonios ist das Oberhaupt
seiner Familie. Daher reicht er die dTcoYpctcpri ein, obwohl nicht
ihm , sondern seiner Frau Haus und Hof gehört. Aber aus-
drücklich fügt er hinzu, daß er im Hause seiner Gattin wohnt,
denn anders sind die Worte sie r^w xaraYcivojj-ai ev tq y.iü\iiQ
Baiaapiou oixiav xal auXifjv nicht aufzufassen.
Der zweite Papyrus , der außerordentlich wichtig ist , ist
der von mir U. B. M. I p. 69 ff. publizierte P. 6914. Die
zweite Columne, die uns allein interessiert, lautet :
Ix xr^? jisTT^XXaj^uir^c |xoo Y^vatxo? 'AcppoSiTTjC, (b? 8s iizi
Ttot [xaX(£TTai)], 'Acppo5[i]iTouToc, dir£X(£o()£pot<;) 'HpaxX£i8ou
xai ^ajSivou xai £T£pa xaT(oixoüVTa) lixva MüoiIt^v to[v] |
xai Nivvov L XY, {X£i)' £T£pa xai xou uiou }j,oi> Muo(}ou xou
xai Nivvou Yuvaix[a] | Ztoai[ir|V nxoX(£}iaiou) 'A[X}ia)vapiou
du7(ax£pa) Mapio)vo; r£oS^a? xdxoix(ov) L xß d7ro]Y£Yp(a}jL-
fisvr^v)] 11 auv x^ 8£o:roiVTfj xf^ xo5 {> S (145/146 n. Chr.)
d'jro7p(acp'f^) , | £xi £v UTroxd[7][i(axi) ouaa(v) stt' d}jLcpo8(ou)
5 'EXXr^viooi?], I vuvi 8s [i£xdßaoiv 7roiou[x(£vr^v) Itti x(6v) Tipo-
x(£i}x£vov) djxcpoo(ov) 'AkoXXwveioo 'l£paxi[ou xai] | xa H
ajxcpox(£pojv) auxÄv x£xva 'A}i|jLtt)viov L £ xai At8u[xov L 8 ^
xai Aüx[ , L . ] I ixYj dvaY£Yp(a[ip-£va) sv stiiys-
YSvtjJjlsvok;. L a Auxoxpdxopoj; Kaioapo? M[dpxoo] | AüpTj-
Xiou Avxojvivou 2sßaoxou xat Aüxoxpdxopo? Kaioapo? A[oo-
10 xioo] II Aupr^Xioo OüTjpoü 2sßaoxoü Hauvt xpiaxd? (24. Juni
161 n. Chr.) | 'AXXr^?- IloxdixwvL axp(axrf|'(ü) 'Apoi(voixou)
'HpaxXsioou {x£pi8o? xai 'AaxXrjTiidSiQ ßa[aLX(ix(j)) Yp(a[X}jLa-
X£l)] I xai 'Ayaötjj Aaijiovi xai Aioaxdpü> Yp(a[X[iax£üot) [xyj-
xpo('jToX£o);) irapa Muo[>ou xou xa[t Nivvou] | Muaöou xou
OiXcüVo; }ir^x(p6c) 'HpaiSo? xr^c 'Afifitoviou xaxoixou xaiv
[diro x% jir^xpoTrdX£ü>c] | dvaYp(acpo{x£V(üv) in dfi(po'8(ou)
'AttoXXcoviou 'Upaxi'ou- uirdp/i |jloi iir' d[icpo'8(ou) 'AfXfjia)-
15 [VIOU] II To/' (= V12) }A£pOC XOTTOU NsXCpSpCüXlOU X£Y0fl(£V0u),
dv (p d-oYp(dcpo{xai) s|xauxov xai x[ou; Ipiou?] | si; xrjv x[o]u
8tsXr/(uödxoc) l8 S ("1 73/174 n. Chr.) xax' oiVi'av) d7roYp(a-
cpYjv), Icp' ou xai x-^ xou xy S (159/160 n. Chr.) 9-£ou 'Av[xü)-
vsivou] I xax' oix(iav} diroYpCacp^g) dTr£Yp(dcpr^v)' xai i[x[i]
Mu[o]&r^c 6 xai Nivvoc 6 TTpoYSYpCajxfxsvoc) L [v^ xat] |
[x]riv "{^017.(0) Z(D[o]i|xr|V dTT£X£u^£pav ' A[[ji[xü)v]apiou Ou-
Y(ax£pa) Mapitü[voc dKOY£Yp(aH^lJ'£vr|V) xf^ xou xy S] (159/160
n. Chr.) I [x]ax' oix(iav) d'iroYp(acp-(j) stti xou aux(ou) djj-cpd-
Die aegyptische Steuereinschätzungs-Commission in röm. Zeit. 235
6(ou) L Xr^ x[a]t xol i^ oL\i(^oT{i^ü)v) r^jjLuiv T[£xva
20 . . .] II [}j.]rj avaY£Yp(ofjj-[i£vov) Iv e7rLY£Y£[v]yj{jL(£V0Lc) L la xal
Aioax[op]ov 6ij-oii(ü? L i(?) xal ] | 6[xoiaj? L
0 xal OuY(a"£pa) 'laiBwpav L tj* 8i[o ImSiJ^oixa. [L] is
Au[ToxpaTopo; Mapxou Aupr|Xiou] | 'AvTtDV£ivoa Kaiaapo? tou
xupioü* AkaopY] [iirJaYop-EVtüv [.] (Ende August 175 n. Chr.).
Wir haben in Z. 1 — 10 die zweite Hälfte einer dTroypa^pYj vom
24. Juni 161 n. Chr., Z. 11 — 22 eine zweite vollständig er-
haltene aTTOYpacpTj vom Ende August d. J. 175 n. Chr. Beide
Urkunden sind von derselben Hand, offenbar zu derselben Zeit
geschrieben. Die zweite Eingabe ist von einem gewissen My-
sthes mit dem Beinamen Ninnos, die erste von seinem Vater,
der ebenfalls Mysthes hieß. Dieser Vater war zweimal verhei-
rathet, zuerst mit Aphrodite, welche ihm starb (Z. 1), sodann
mit Herais , der Mutter des Mysthes-Ninnos. Der Anfang der
ersten Eingabe läßt sich leicht ergänzen. Adressiert war die
Eingabe an den Strategen und Königl. Schreiber des Herakli-
dischen Bezirks. Sie stammte von Mysthes, dem Sohn des Phi-
lon. Mit der gewöhnlichen Formel 6'irap^£t [jlol Itt' d|xcpd8ou
'A[x|jLa)viou, einer Straße die zu dem Revier gehörte, das in der ajx-
cpo8o(; 'AiroXXojvioo 'kpaxiou sein Bureau hatte, führt er seinen
Hausbesitz an : i |x£po; tottoo N£X(p£pa)Tiou X£yo{X£vou ^^). So-
dann zählte er die Bewohner auf: xai £i[xi Müo&Tj? 6 irpoYS-
Ypajx}ji£voc etc. xal ttjv YovaTxd p,ou 'HpaiSa etc. Zu diesem
Personenverzeichnis gehört der letzte Theil der Urkunde, der
uns erhalten ist: vor £x ~r^c lls-r^XXcli^/öir^c [xou ^uvotixo? ist der
Name eines Sohnes oder einer Tochter der verstorbenen Frau
zu ergänzen. Darauf werden die andern Kinder aufgezählt, sein
Sohn Mysthes-Ninnos, der 33 Jahr alt ist, und dessen 22 jährige
Gattin Zosime, eine Freigelassene des Ammonarios und Tochter
des Marion. Zu dem Namen der Zosime ist ein merkwürdiger
Zusatz gemacht: d7:G[Y£Yp(a[jL{x£vr|V)] auv z^i 0£a7ioivifj x-q tou
bS d7ro7p(acp^) In £V 6'jroTdiY][x(aTi) ouaa(v) £tt' d[jLcpd8(ouj EX-
XtjV100[?], VUVl 8£ [JL£TdßaOlV 7rOlOU}x(£V/^v) £711 TOV 'ITpOx(£l}l£VOV)
a(xcpoB(ov) 'A7roXXa)V£iou 'kpaxifoo]. Da die Urkunde aus dem
1. Jahre des Marc Aurel stammt, bezieht sich die Bestimmung
xfi TOU i) S diTOYpacpfj auf das 9. Jahr des Antoninus Pius
145/146. In diesem Jahr war also Zosime, damals wahrschein-
lich noch nicht Freigelassene, mit ihrer Herrin zusammen auf
der d|xcpoSo? 'EXXr^viöoc in die Listen eingetragen. Die dann
folgenden Worte Itl £v UTioTaYp-aTi ouoa(v) — denn so ist wohl
zu schreiben für ouoa — Itt' d[icpd8ou 'EXXr^vi^oc können dem
'-') Daß dies auch der Besitz des Vaters war, geht aus Z. 16 f.
hervor. Z. 4 lies für riToX(e[j,a(oi>) d;reXeud^pav (cf. Z. 18).
236 P. Viereck,
Zusammenhang nach wohl nur so gedeutet werden, daß die Frau
des Mysthes bis zu dem Zeitpunkt, wo die Urkunde ausgestellt
wurde, d. h. bis zum 1. Jahre des Marc Aurel, bei ihrer Herrin
auf der a[xcpooo? 'EAAr^vioo? in Dienst (uTrdxaYixa) stand und
wohnte. Jetzt aber, im ersten Jahre des Marcus wollte sie zu
ihrem Gatten ziehen (vavl oe [xsxajSaaiv uotoujxsvr^v), um mit ihm
die Wohnung in dem Reviere der a[xcpooo; ' Aizakkai^ioo 'lepa-
xioo zu theilen. So findet das, was infolge der mißlichen so-
zialen Zustände auch bei uns nur allzuhäufig vorkommt, daß
Mann und Weib von einander getrennt leben müssen , um den
nöthigen Lebensunterhalt zu verdienen, in diesem Ehepar aus
dem alten Aegypten seine Parallele. Der Mann lebt mit sei-
nen Kindern bei seinem Vater, die Mutter, eine Unfreie, stand
in Dienst und wohnte getrennt von dem Mann. Nach jahre-
langem Harren freigelassen, konnte sie dann endlich zu ihrer
Familie ziehen. Nur dürfen wir die Sache auch wieder nicht
zu tragisch auffassen. Wir haben es mit Leuten aus den nie-
drigsten Ständen zu thun. Ihr Wohnplatz ist kein Haus, son-
dern ein vielleicht nur mit Lehmmauern eingefaßter Ort; wagt
doch Mysthes selbst dies nicht ein Haus, sondern nur einen
TOTTOc zu nennen. Aber auch für diese Lehmbude wird er seine
Steuer haben zahlen müssen.
Die drei Kinder, Ammonius, ein Junge von 5, Didymos,
einer von 4 Jahren und ein drittes Kind , dessen Name ver-
loren ist, werden als jjly] avaY£Yp(a|i'|i'£va) Iv STTLYSYSvr^fxsvoK; be-
zeichnet, „nicht aufgeschrieben unter den Zugekommenen". Das
kann nur bedeuten, daß sie bisher noch nicht in die offiziellen
Personenlisten des Staates eingetragen waren.
Die zweite Urkunde, von der ersten durch das Wort äX\r^c,
getrennt, was zu erklären ist als dvxiYpacpov aXXrj? aTTO^pacp^?,
ist Ende August 175 geschrieben — und rührt von Mysthes-
Ninnos, dem Sohne, her. Dieser giebt seine Abkunft an (Z. 13),
nennt sich xaxotxo? tü)v [(xtio zr^c, {XTjTpoTrdXccDc] dvaYp(acpopL£vajv)
dir' d[xcpd6(ou) 'AttoXXüjvioi) 'Ispaxiou, gehört also zu den Haus-
besitzern, welche sich in die Listen des Reviers der djxcpoBo?
'AiroXXooviou 'Ispaxiou eintragen lassen mußten. Sein totto? liegt
dagegen auf der a[j-cpooo; 'A[X}j.tüViou. Z. 15 ff. giebt Mysthes an,
dali er in demselben Revier schon im 23. Jahr des Antoninus
Pius in die xax' oixiav aTroYpacpYj eingetragen sei. Die Eltern sind
inzwischen gestorben , Mysthes , ihr Erbe , ist 44 Jahr alt ge-
worden ; Zosime , die vor 1 5 Jahren zum ersten Mal mit ihrem
Gatten zusammen in seinem Polizeirevier als Hausbewohnerin
angegeben ist , zählt jetzt schon 38 Jahre. Die drei ältesten
Kinder wohnen nicht mehr bei den Eltern , vielleicht sind sie
gestorben. Aber das Haus ist deswegen nicht verödet, da reich-
licher Ersatz geschaffen ist durch einen 11 jährigen Knaben,
dessen Name uns nicht erhalten ist, einen Knaben von 10 Jah-
Die aegyptische Steuereinschätzungs-Comraission in röm. Zeit. 237
ren Dioskoros, einen von 9 und ein Mädchen Isidora, die 8
Jahre zählt. Auch sie sind bisher nicht in die Listen aufge-
nommen gewesen, in diesem Jahre geschieht es zum ersten Male.
Zu der Klasse dieser Urkunden gehört auch der schöne Pa-
pyrus 1326 I, der S. 221 f. abgedruckt ist. Da Wilcken den Zweck
dieser Urkunden, wie mir scheint, verkennt — denn aus Aeuße-
rungen von ihm weiß ich , daß er auch jetzt noch an seinen
Ansichten festhält — und da diese Papyri uns einen Einblick
in das Archiv von Arsinoe und in die Thätigkeit der Behörden
gewähren ; muß ich sie in etwas ausführlicherer Weise be-
sprechen.
Die Gliederung der Urkunde ist im wesentlichen fol-
gende :
Erstens die Adresse, zweitens ist der Einreichende unter
Angabe des Vaters, Großvaters und der Mutter angeführt, ebenso
sein Wohnort und das Revier, zu welchem er gehört. Bei
Frauen ist der xupio«; oder (ppovTiaTT(C, beide Ausdrücke werden
ohne Unterschied gebraucht, genannt. Daran schließt sich mit
dem formelhaften uTrap/st jxoi die Angabe des Hausbesitzes,
welche jedoch bisweilen auch erst am Schluß hinzugefügt ist
(cf P. 6881).
Steht vorher uirap/si [xoi oixia, so wird in der Regel fort-
gefahren : dv '(i ywaTOLx(aj) xai diroYp(dt(po}jLai,) saocuTov xal toü?
Ijxouc SIC TT^v Tou SisXt^Xuöotoc stouc — das Jahr ist durch das
Regierungsjahr des Kaisers bestimmt — xat' or/(iav) airoYpacpYjV.
Gehen jene Worte u:rap^£i etc. nicht vorher , so heißt es ein-
fach, wie im Pap. 6881 aTroYpdccpojjLai sjxaurov xal tou; sjjloü?
etc. Bisweilen tritt nach IjjiauTGV xai touc £|jlou; hinzu xal
Touc (tov) UTToysYpatjLpLSvouc (ov) svoixou? (Ivotxov), „die unten
verzeichneten Miether", bisweilen fehlt Ijülocutov xat toi>c Ifxou;,
wenn der Besitzer des Hauses nicht selbst in dem angegebenen
Hause wohnt. Bisweilen heißt es auch : bizapysi «xol oixia , sv
f^ o'JOilc airoYpacpsxaL. In dem Fall ist das Haus unbewohnt,
es mußte aber doch genannt werden, weil es in der xat' oixiav
aTtoYpacpTj der Behörden verzeichnet war ^'^).
^^) So erklärt z. B. Thnisarion , eine Bürgerin von Arsinoe, in
einer dTToypacpr] vom J. 161 n. Chr., sie und ihre Brüder besäßen
verschiedene Häuser in Neihipolis , aus denen aber niemand in die
Listen einzutragen sei : dv oh o'joei? dTroYpacpexai (cf. F. 6938 IJ. B. M.
p. 71 f.). Rine gleiche Bemerkung finden wir in dem P. 1329 II (jetzt
U. B. M. 1 p. 140: den ich deshalb hier noch vollständig wiedergebe,
weil Wilckens Erklärung in den Sitz. Ber. d. Berl. Ak. 1883 p. 911 f.
nicht richtig ist. Der Papyrus lautet mit kleineren Abweichungen
vom Wilckenschen Text: .... dizb ttj? fjt-TjxpoTrojXeuis d[vaypa(cpo[j.^viov) ItzI
ToO dij.cpoSou 'ÄTToXXuivfo'j 'lepaxiou] | B[o'j]ßaaTe^ou, xr)? 8e [Taftua^a; xu-
p(ou 6^-zoi] I xoü Müa^ou* U7:ap/i t^{xT[v Itt' djjicpoBou ] | o(x((a)
238 P. Viereck,
Bei einigen Papyri findet sich der Hinweis auf eine 14
Jahre früher erfolgte Eintragung in die xa-' or/iav (XTroYpacpai,
auf welchen ich später zurückkommen werde.
Bei dem auf diesen Theil folgenden Personen Verzeichnis
stehen bei den einzelnen Personen mit größerer oder geringerer
Regelmäßigkeit Zusätze, wie sie schon besprochen sind. Einge-
leitet wird das Personenverzeichnis durch xai £i|xi oder v.a\
la|j.£v, wenn der einreichende Bürger selbst im Hause wohnt,
durch xal sioiv, wenn nur Miether darin wohnen. Dem ersten
Namen schließen sich die andern gewöhnlich im Accusativ an,
wie es auch in den abgedruckten Papyri geschieht. Dieser
Accusativ ist wohl von einem zu ergänzenden dTroYpacpojjLat ab-
5 xai(vVj), ^v 7J xaTOtxoO[[j.e]v x[ai d7tOYp(otcpo[jLe&a) tii tyjv toü] j| SieXt]-
Xu^(>To; xTj S Aup7j[XQou [Ko[ji.u.oSou 'ÄvTiovetvou] I Koti'aapos xoO xup(ou
(187/88 n.Chr.) xax' o{x(i7v) 'd7i[oYpacpr)v ctti to-j aoxöO] | dpicpdSou'ATToXXujv^oy
'Iepa[x(tou) Bo}j,3a!JT£iou, ^cp' [ou] j xal ttj to-j ih S dKoyp{a(ff^) d7:eYp(a'i»atjLe&a)'
xal ia(j.^v M6a&Tj[s] | 6 7rpoYeYp(a[x{j.^vos) T/oivw7zX6y,oz . . L X-: xotl Ta-
10 fJL'ja^a II L 11% xai ttjv Yevo|j.ivrjV ifxo^ xe xf^ Tafx'J3t}a | Ix Toi3 yzvoix-ivo'j
xai dTTOTreTrXeYfA^vou | [xou dvSpos Xaiplou'HpaxXei'oou xoü Atovu^fov) j %\i'((a-
x^pa) Kup{XXa(v) L f ÜTidp^^et Se i^jp-elv xotvws i^ ijcjou Iti' djAcpoSou AttoX-
15 Xiov^o'j *l£pax(iou) Boußoci; xei'o'j o{xt(a) xat auX(7]), dv tij oüoei? d;roYp(d-
cpexat)" Sio ETTiStlSopiev. (2. H.) M'Ja&Tj? xai ;^j dSeXcpr^ [j.ou Tafx'ja^a | (xexd
xup(ou i[io\> iTTiSeStoxafjLEV M'j(a)^? IyP^i'I"^ '^^'^ '-'^^P ^'''~^» ^TP^f^i"'^'^*^'-^- I
20 (!• H-) i^ "^^ A'jpr^X^ou Ko[x[j.d8ou AvxcüvetvoD Kataapo; || xoü xupiou IlaOvi
ä. (d.i. der 26. Mai 189 n. Chr.)
Tamystha ist, wie aus Z. 16 hervorgeht, die Schwester und nicht
die Frau des Mysthes, wie Wilcken meint. Dem widerspricht auch
nicht Z. 10. Das xe nach epioi verbindet nicht e|j.ot' und Tafx'jai}«, son-
dern es ist hier xat — xe für ein einfaches y.ai gesetzt (cf. dazu meine
Dissert. Sermo Graecus quo S. P. U. R. — usi sunt, exarainatur p.
69, Meisterhans Grammatik d. att. Inschr. p. 208 etc.). Zur Erklä-
rung des iiioi, das an sich auf M-Ja&rjs, wie auf Ta.uuai}« bezogen wer-
den konnte, weil beide Z. 8 durch xat difxiv als sprechende Personen
eingeführt sind , ist als Apposition xt^ Tafj-'Jö^a hinzugefügt — auch
Z. 12 ist das [j.ou noth wendig, wie aus dem Zusammenhang hervor-
geht, auf Tamystha zu beziehen. — Daher läßt sich auf folgende
Familienverhältnisse schließen : Tamystha hat einen gewissen Chaireas
geheirathet und hat von ihm eine Tochter Kyrilla. Sie lebt jedoch
zur Zeit der Eiugabe, dem 26. Mai 189 n. Chr., mit ihrer Tochter
von ihrem Gatten getrennt (cf. Z. 11 d-o-eTrXeYfxävou) zusammen in ei-
nem Hause mit ihrem Bruder Mysthes. Wenn dieser nun erklärt,
daß er seine Häuser gemeinsam (r^fj-tv cf Z. 3, xoiviö; i^ laoy cf. Z.
13 f.) mit seiner Schwester besitze, so ist das jetzt leicht erklärlich.
Tamystha hatte ein eigenes Vermögen , das ganz oder zum Theil in
den beiden Häusern steckte und hatte ihren Bruder zum xupto?, den
sie nach aegyptischem Recht als Frau nöthig hatte. Das zweite Haus,
welches Bruder und Schwester gemeinsam haben , ist unbewohnt.
Daher ist es nach dem Personenverzeichnis aufgeführt. Denn vor die-
sem hatte es nur Sinn, die Häuser aufzuzählen, welche wirklich be-
wohnt waren (cf. auch P. 1326 U ü. B. M. I p. 134 f.).
Die aegyptische Steuereinschätzungs-Commission in röm. Zeit. 239
hängig zu denken. Bei xal sojisv stehen dagegen, wie billig,
beide Namen im Nominativ ^^).
Neben der fast regelmäßig in den von Wilcken publi-
zierten Papyri vorkommenden Ausdrucksweise urcap^si jj-oi oixia,
Iv yj xaroixui xai a~OYpacpoijLai sixauTov xat toa; iixohc, ei; rrjv
. . . xoit' oixiav aTroypacpTjV xal sijxl 'HpcoS-/;; etc. finden sich
auch andre , die die Angabe des Hausbesitzes, der Eintragung
und das Bewohner Verzeichnis in andrer Folge geben.
Ist die Angabe des Hausbesitzes weder vorn noch am
Schluß mit UTiap^st, \ioi eingeführt, so geschieht es auch in fol-
gender Weise: aTCoypacpofxai ifjiaüTov xai tou; Iiaoü; de, ty]v tou
8i£XrjXi)i)oToc STG'Jc xocr' oixiav aTroYpacpTjv zlc ty)v UTrap)^ouaav [xoi
oixiav. Diese letzten Worte sind dann zu erklären : „und zwar
als Bewohnerin des mir gehörenden Hauses". So heißt es im
P. 6868 (U. B. M. I p. 114) und ähnlich im P. 6881; ebenso
ist auch P. 6940 (ibid. p. 74 Z. 14), P. 6954 (ibid. p. 75
Z. 9 ff.) für xai zu schreiben. Freilich ist bisweilen sogar
auch das si; fortgelassen; daß aber dann rrjV U7rap}(oooav oixiav
nicht mit sjiauTov xai zouc sjiou; zu verbinden und diesen Worten
parallel zu stellen ist, ergiebt sich mit Sicherheit aus der Stel-
lung nach den Worten de, ty]v tou OlzXr^Xub6Toc, xat' oixiav octto-
YpacpT|V. Auch eine vierte Form findet sich : Es heißt im P.
6974 ( unpubliziert ) : a'iroYp(acpo{xai) £{jLauT7jv xai tou? i\iohc,
[ei?] TT)v TOU Si£Ar/(üi)oTo?) Lc / xaT' oixiav a7roYp(acpYjv)' uirap-
5((£i) £v rj xü)(fi.'ifi) oixi[a] xai auX(Y]) etc. und dann erst folgt
£i[j.i Si etc.
Ueberall erkennen wir bei noch so verschiedener Ausdrucks-
weise dieselbe Sache.
Den Schluß der Urkunden bildet das formelhafte oio Itci-
8iöa)|xi oder £7riSioo{i£v, wofür auch das Perfectum gesetzt wird:
„ich reiche deswegen dies Verzeichnis ein", und die eigenhän-
digen Unterschriften, welche nicht unbedingt nöthig gewesen zu
sein scheinen, da sie thatsächlich vielfach fehlen. Darauf folgt
noch die Datierung, das Jahr des regierenden Kaisers und meist
auch Monatstag oder doch wenigstens der Monat.
Die Frage, zu welchem Zweck diese Verzeichnisse einge-
reicht sind , beantwortet Wilcken dahin , daß es amtliche Auf-
zeichnungen seien behufs der Steuerberechnung, d. h. mit an-
dern Worten , auf Grund dieser Documente sollen die Steuern
für die einzelnen aufgezählten steuerpflichtigen Personen festge-
setzt worden sein. Daher hat Wilcken die Actenstücke Steuer-
professionen (zu deutsch Steuererklärungen) genannt. Nach ihnen,
^^) cf. z. B. den in der vorigen Anmerkung abgedruckten Papy-
rus 1329 II.
240 P. Viereck,
meint er, wäre die Gebäude-, Kopf- und Gewerbesteuer bestimmt.
Daß die Gebäudesteuer nicht nach solchen Angaben , wie „ich
besitze in der Straße x den 10 Theil eines Hauses", festgesetzt
werden konnte, ist klar. Auch Wilcken erkannte dies. Sagt
er doch selbst : „Bei der Allgemeinheit dieser Angaben muß
man annehmen , daß die genauen Bemessungen schon auf dem
Amte eingetragen waren, resp jetzt von neuem vorgenommen
werden sollten". Die Kopfsteuer hätte ja nach diesen Perso-
nenverzeichnissen erhoben werden können, aber auch das ge-
schah doch nur, wenn diese eingereichten Listen von Amts-
wegen geprüft waren. Zudem gaben diese Listen doch auch
nur das Material zu den amtlichen Verzeichnissen, welche in
den Urkunden selbst als xax' oixiav aTioYpacpai bezeiclinet wer-
den. An die Festsetzung der Gewerbesteuer auf Grund dieser
Listen kann nicht gedacht werden. Denn abgesehen davon,
daß thatsächlich das Gewerbe der einzelnen Personen nicht re-
gelmäßig in den Urkunden angeführt ist, kommt es bei der Be-
messung der Gewerbesteuer nicht darauf an, ob jemand Weber
oder Landmann ist, sondern ob er 1000 oder 2000 Drachmen
einnimmt. Die Steuer , welche der Goldschmied Herakleides
zahlen sollte, konnte nur auf Grund einer speziellen Einschä-
tzung seines Einkommens festgesetzt werden. Daß natürlich
hierbei summarisch verfahren wird, liegt in der Natur der Sache.
Handwerker, welche sich ungefähr in derselben Lebenslage be-
fanden , wurden natürlich auf ein gleiches Einkommen abge-
schätzt und zahlten dieselbe Steuer. Hat doch auch bei uns
die Steuereinschätzungscommission bei den Leuten, welche we-
niger als 3000 Mk. einnehmen, keine genaue Kenntnis von den
Einnahmen der einzelnen. Daher pflegt sie bei uns die Höhe
der Einnahmen aus der Höhe der Wohnungsmiethe zu berech-
nen. Daß dies ein etwas summarisches Verfahren ist, wird ohne
weiteres zugegeben werden.
Das, was allein in allen Urkunden wiederkehrt, ist die Auf-
zählung der Bewohner und die Angabe ihres Alters. Gewerbe,
besondere Kennzeichen und anderes findet sich nicht regelmäßig
angegeben , ist also nicht direkt nöthig gewesen für die ÄkO-
Ypacpai. Entscheidend aber für die Auffassung ist
der Wortlaut der Urkunden selbst. Giebt jemand
seinen Besitz an Vieh an, so heißt es : aTCOYpoccpojjLai ei; ttjv tou
IvcOTÄTo? Itou; airoYpacpYiv touc UTrdcpyovrac |jloi xa}X7]Xouc, giebt
er seinen Besitz an Ackerland an, so heißt es aTioYpacsojjLaL irpo?
To Ivsaxoc £To; -ac uitocpyf^ouaac |jiol dpoupac, giebt er seinen
Hausbesitz an, so heißt es dTroYpacpo[xaL sie ty)v xax' oixiav
d7ro7pacp7)v ttjv u7rdp)^ouadv fioi oixiav. Wenn es nun in
der vierten Klasse der von mir besprochenen Ur-
kunden heißt: dTro^pdcpcfiaL dp,ai)TovxaiTouci[xoi)?
xal Tou? 67roYsypa[xp,svoü(; Ivoixou; £i? T7)vtou8i£-
Die aegyptische Steuereinschätzungs-Commission in röm. Zeit. 241
XtjXüOoto? £7 od? xax' oixiav airoYpacpTjV, so ist der
Zweck dieser Angabe eben der, die Bewohner ei-
nes Hauses den Behörden mitzuth eilen, damit sie
in das offizielle nach Häusern geordnete Ver-
zeichnis (yj 7 a-' 0 i X i a V a t: o y p a cp yj) eingetragen
würden.
Wir haben also in diesen Papyri einfache Hausbewoh-
nerlisten zu sehen, welche wahrscheinlich von der Steuer-
einschätzungscommission ihren Arbeiten zu Grunde gelegt wur-
den. Mit einem modernen Namen könnten wir sie als Steuer-
einquartierungslisten bezeichnen.
Damit nun diese Hausbewolmerverzeichnisse oder Steuer-
einquartierungslisten praktische Verwendung finden konnten, ge-
nügte es nicht, die Personennamen kurz an einanderzureihen ; es
mußte Straße und Haus , um deren Bewohner es sich handelt,
sowie der volle Name und das Alter angegeben werden, damit
die Personen von einander unterschieden werden könnten. Häu-
fig findet sich auch noch die Angabe des Gewerbes, die dann
auch nur einer Verwechselung etwa des Goldschmiedes Neilos
mit dem SchifPer Neilos vorbeugen sollte. Die römisch-aegypti-
schen Behörden haben diese Personenlisten eben nicht anders
eingerichtet, als es heut zu Tage die Königl. Preußischen Be-
hörden thun, nur daß diese im einzelnen noch genauere Anga-
ben verlangen , weil heute dergleichen Listen allen möglichen
statistischen Zwecken dienen müssen.
Nachdem wir dies Resultat gewonnen haben, können wir
zur Deutung einiger bis jetzt unerklärt gebliebener Bemerkungen,
welche sich in den Papyri finden, übergehen.
In dem oben abgedruckten P. 1329 II, der aus dem 29.
Jahre des Commodus , dem Jahre 188/189 nach unserer Rech-
nung, stammt, wird auf die aTroypa'-pyj des Jahres 173/174, des
14. Jahres desselben Kaisers, zurückgegriffen mit den Worten:
UT7.p/i 7i}i.T[v Itt' afxcpoSou ] or/ia xai(vYj), sv ^ xoctoi-
xou[}X£]v x[ai d7roYp(acpo(X£i>a) £ic ttjv tou] oieXt^Xu^oto? y.r^ S Ao-
pr|[Xr|ou [Ko[X{jLOoo'j 'Avra)V£ivou] Kaiaapo? tou xupiou xoct' oi-
x(iav) aK[oYp(a9-};v) £~i tou autoG] ajicpoöou 'AiroXXoivtoi) 'l£pa[/(iou)
Bo]u|3aaT£iou, icp' [ou] xal tq tou lo S d7roYp(acp'(j) aTze^'^a^^tiiizba.
Dasselbe geschieht in den P. 1326 II, 1329 'lll, 1330, 1331.
In dem P. 1338, der aus dem J. 174/175, dem 15. Regierungs-
jahr des Marc Aurel, stammt, ist auf die aTCo^pacpifi des 23. Re-
gierungsjahres des Antoninus Pius verwiesen, d. h. auf das Jahr
159/160. Im P. 6914 Recto findet sich bei der zweiten aTro-
YpaciY] aus dem J. 174/175 ebenso ein Hinweis auf die aTTOYpacpr]
des 23. Jahres des Antonin, d. h. des Jahres 159/160 und bei
der ersten oLTroYpacpfj vom J. 160/161 auf die aTroYpacpYj des
Jahres 145/146, des 9. Regierungsjahres des Pius, ebenso in
dem P. 6927 (U. B. M. I p. 167), der aus dem 1. Regie-
Philologus LH (N.F. VI), 2. 16
242 P. Viereck,
rungsjahr des Marc Aurel, d. h. ebenfalls aus dem J. 161
stammt.
Diese Hinweise auf frühere aTro^poicpai lassen sich durch
zwei weitere Papyri belegen, die von mir U B. M. I p. 128 und
126 publiziert sind. Der erste Papyrus (7033 Recto) ist eine Ge-
burtsanzeige STTiYcVVYjaEo); üTTOjxvr^pLa aus d. J. 138/139, gerichtet
an den Strategen und Königl. Schreiber des Heraklidischen Bezirks
und an die beiden Schreiber der Stadt Arsinoe (nur die Namen
der beiden letzten sind erhalten). Seit der dTroypacpYj des 16. J.
des Hadrian, 131/132, sind dem KoUuthos und seiner Frau
Satabus zwei Söhne geboren, der eine im J. 135/136, der zur
Zeit der Eingabe vier Jahr alt ist, der andere im J. 137/138,
der jetzt zwei Jahre zählt. Hier wird also bei einer Geburts-
anzeige aus dem J. 138/139 auf die aTioYpacpYj des J. 131/132
hingewiesen , mit der es also auch eine Ijesondere Bewandtnis
haben muß. Diese Geburtsanzeige war mit andern zusammen-
geklebt , wie wir daraus schließen können , daß links Spuren
einer andern Columne erhalten sind. Es ist wahrscheinlich,
daß die Geburtsanzeigen, ebenso wie andere Eingaben, z. B. die
Hausbewohnerlisten , der Reihe nach neben einander geklebt
wurden, um so im Archiv deponiert zu werden.
Der andere P. 7031 vom 20. Oct. 121 n. Chr. ist deshalb
von noch größerer Wichtigkeit als der besprochene, als er bis
in die Zeit des Vespasian zurückweist. Leider ist die Adresse
verstümmelt und der linke Rand abgebrochen. Der Papyrus
lautet :
l. ...... . YU}xvaa]tapx( \ Trpfo? T]f^ lTrix[pio£t] ^
[irapa MüoOou ]. jxou tou Mua&ou [xr^ipoc [Ta[x]ü3^a;
[ yai t]?!«; toutou [Y]u[v]ai7.[oc] Oaiaarfo]; 'zf^c,
[ {x]r|T(poc) Ar^r^o[u]Toc (xsra [xj'jpioo au[T]ou
5 [ ] Tüiv OLTzo T[fJ; {xr^TpoTroXsü)? d[v]aYpa-
^0(|JL£V(ÜV)
[stt' d[xcpo8oo 'Qpijtovo; 'j£pa[x]£iou' tfd] Y£pvo[Ta rJjisTv
[ ]aioü TTpao . [.]oo£i[.].[ ]
[ £i]; To £V£a-[6]? c. S 'Appi]avou Ka[(a]a-
poc TOü (121/122 n. Chr.)
[xopiou t]ou 6cp£iAovTo? £[7ri;(]pLÖyjva[i] xata
10 [..... £T]dEa|x£v [tJjjläv tol S[i]x(xia. .[. .]£vouv
[ sie, TTjJv TOU [> S A[o][JLlTtaVOU Xal C S [6£0l)]
Tpaiavou (89/90 u. 103/104 n. Chr.)
[ ]; £7:[i TOU aüT]ou dfxcpoSoo ['Qpitovo;]
'l[£p]ax£io[ü],
[Icp' ou d]7r£[Yp]d^rji TaTc auTotpJc tou 0[S
Ao}x]i[T]iavou
[xai C S Tpaiavou] x[aT'] oixiav dTT[o]Yp[a9aTc] £7:1 [tou äuJtou
Die aegyp tische Steuereinschatzungs-Commission in röm. Zeit. 243
15 raacpdöoo, scc' ou xal d]7C£YPa?p-/joav t-^ to5 ß S A[8piavou]
' (117/118 n. Chr.)
[ x]aT' or/iav a[7r]oYpacpr^i [iiri toJü au-
[xotj d]}xcpd8(ou)
[ ]oic xoLi Tov lTrixpi[BsvTa
[ To5] auTou M[üa{^]ou yai xr^c [6]aiaa-
[toc] YovsT;;
[sie TY^v Tou r^ S] Bcou Oo£3Traaiavou xax' oixiav d7roYp(a(p/^v)
(75/76 n. Chr.) SkI tou
20 [ ]ü)i Tjtxuiv Y£Vvr^[&ivT]ü)v dvriYp(acpov)
i)KOYp(acp£Tc)
[ ]. nToX£[x[a]tov Müo[öou to]l) .[. . .]ou
[ 'I]3t8ajpo? [ ] . .
[ Oa]a)cpi ^. (20. Oct. 121 n. Chr.).
Es handelt sich hier, wie aus Z. 6 und 20 hervorgeht
um die Kinder eines gewissen Mysthes und seiner Frau Thai-
sas. Wir haben in unserer Urkunde, wie aus der Adresse her-
vorgeht ''^^), eine Eingabe an einen oder mehrere Beamte, wie es
scheint, gewesene Gymnasiarchen, welche mit der dirixpiaic, der
Prüfung der Militärpflichtigen, zu thun hatten ^^). Was aber für
uns von Wichtigkeit ist, ist der Hinweis auf frühere xax' oixiav
d-rroYpacpai. Es wird in derselben Weise wie in den andern
Papyri hingewiesen auf die aTroYpacpy] des 2. Jahres des Hadrian
117/118, auf die des 7. J. des Traian 103/104, auf die des 9.
Jahres des Domitian 89/90 und eine aus Vespasians Zeit, ohne
Zweifel die des 8. Jahres dieses Kaisers 75/76. Soviel laßt
sich aus den erhaltenen Zeilen erkennen, daß Mysthes resp.
seine Eltern (cf. Z. 18) immer auf derselben afjicpooo? einge-
schrieben waren.
So können wir denn als solche Jahre , mit denen es eine
besondere Bewandtnis haben muß , die folgenden hinstellen :
[75/76, d. 8. Jahr] des Vespasian.
89/90, d. 9. Jahr des Domitian.
103/104, d. 7. Jahr des Traian.
117/118, d. 2. Jahr des Hadrian.
131/132, d. 16. Jahr des Hadrian.
145/146, d. 9. Jahr des Antonin.
159/160, d. 23. Jahr des Antonin.
173/174, d. 14. Jahr des Marc Aurel.
^*) 71005 Ti^ Imxpföei nach einer Vermuthung von Wilcken.
^'^) Ol. dazu die demnächst erscheinende Neubearbeitung der Mi-
litärdiplome im C. I. L. III.
16*
244 P. Viereck,
Die Perioden, welche wir hier erkennen, sind
14 jährig, mit jedem 15. Jahre beginnt eine
neue Periode. Diese Liste von Periodenjahren ist natürlich
für die frühere und die spätere Zeit zu vervollständigen. Nun
stammen die xa*:' oixiav auoypacpai, welche wir besitzen, alle aus
den diesen Periodenjahren folgenden Jahren 161, 175, 189 etc.,
gelten aber, wie aus der Bemerkung d7:oYpacpo{xai ei? xyjv toS 8i£-
Xr^Xui>OTo; Itou; y.aT' or/iav a-oYpacpYjv hervorgeht, für das ver-
flossene Jahr. Demnach scheint es sicher, daß diese xax' oi-
xiav aTTOYpacpai nur alle 14 Jahre eingereicht
wurden.
Wir haben früher gesehen, bei Kindern von 11, 10, 9, 8
und weniger Jahren war die Notiz gemacht, sie seien nicht auf-
geschrieben £v ToXc, eTriY£7£vr^[i£voi? , d. h. unter den neu gebo-
renen Kindern. So hat der Schreiber des P. 1326 I (cf. oben
S. 221 f.) diesen Zusatz allen Kindern bis mindestens zum 11.
Jahre gegeben. Nur die einjährige Syra entbehrt ihn. Viel-
leicht ist der Zusatz aus Versehen ausgefallen. Die jüngste Per-
son, welche den Zusatz außer Syra nicht hat, ist die siebzehnjäh-
rige Thaisarion (Z. 10). In andern Urkunden ist den Namen der
kleinen Kinder diese Bestimmung nicht hinzugefügt, so nicht im
P. 1329 II Z. 13 bei der zehnjährigen Kyrilla , P. 1329 III
Z. 16 bei einem neunjährigen Kinde. Beide Urkunden stam-
men aus dem Jahr 188/189, dem 29. Regierungsjahre des Com-
modus. In andern Papyri wieder steht nur ij-yj avaY£Ypa|X[jL£vo;,
z. B. 1354, Col. II, 4 26j. Wenn in demselben Papyrus 1354
ein neunjähriger Knabe dvaY£Ypa}X|jL£vo; genannt wird , so ist
das aufi'ällig , da sonst immer eine nach dem Jahr bestimmte
Eintragung in die Listen erwähnt wird. Wahrscheinlich ist
hier also jjly] ausgefallen. Auch daraus , daß die Kinder von
1 — 13 Jahren in den Listen mit größerer oder geringerer Re-
gelmäßigkeit als [XYj dvaY£Yp^[J'-(J'^voL Iv toT; £TriY£Y£vr^tx£vot? be-
zeichnet wurden, geht hervor, daß die xar' oixiav aTTOYpacpai nur
alle 1 4 Jahre eingereicht wurden. Das Resultat , welches wir
aus diesen Betrachtungen gewinnen, ist daher folgendes :
Nach Verlauf von je 14 Jahren, d. h. in jedem
15. Jahre, fand eine allgemeine Volkszählung
statt, bei der sämmtliche Bewohner des Gaues in
die Hausbewohnerlisten eingetragen werden muß-
ten. Der Grund, weshalb man gerade 14jährige Perioden in
Aegypten eingeführt hat , hangt aller Wahrscheinlichkeit nach
mit der Besteuerung zusammen. Die Aegypter hatten vermuth-
lich erst vom 14. Jahre an die Kopfsteuer zu zahlen. Und
wie nach unten, so scheint auch nach oben hin eine Alters-
") cf. ü. B. M. I p. 149.
Die aegyptisclie Steuereinschätzungs-Commission in röm. Zeit. 245
grenze für die Zahlung der Kopfsteuer festgesetzt gewesen zu
sein. Wie ich schon früher erwähnte, ist ein 72- und 76-jäh-
riger Greis von der Zahlung der Kopfsteuer befreit gewesen.
So dürfen wir wohl annehmen, daß ebenso wie in Syrien die
Kopfsteuer vom 14. bis zum 65. Jahre erhoben wurde. Der
Zusammenhang der Zahlung der Kopfsteuer mit diesen /ax' oi-
/(av aTTOYpa^ai scheint mir dadurch bestätigt zu werden, daß
zu der Commission, an welche die xai' or/iav dTroypacpai einge-
reicht wurden , die XaoYpdccsoi gehören , unter denen vielleicht
nicht nur einfache Volkszähler, sondern auch Erheber der Kopf-
steuer, der >.aoYpacpia, zu verstehen sind ^^). Daß diese 14-jäh-
rigen Perioden nicht erst von den Kömern eingeführt , sondern
von den Ptolemäern übernommen sind, ja wohl in vorptolemäi-
sche Zeit zurückreichen, scheint mir außerordentlich wahrschein-
lich zu sein.
So sind also in jedem 15. Jahre große Volkszählungen
abgehalten, bei welchen meist auf die Zählung, welche 14
Jahre früher stattgefunden hatte, verwiesen wurde. Diese Volks-
zählungen waren verbunden mit den zu Steuerzwecken herge-
stellten xat' oixi'av aTTO^pacsai. Hierbei wurden vielfach oder
immer die alten vor 14 Jahren eingereichten aTro^pacpai von
neuem abgeschrieben uud mit der neuen airoYpacpY] zusammen-
gestellt, wahrscheinlich doch zu keinem andern Zweck, als die
eventuelle Abnahme oder Zunahme der Bevölkerung zu kon-
statieren.
Ein Punkt bedarf zum Schluß der Erwähnung. Es ist
auffällig, daß die Eingaben nicht in bestimmten Monaten ge-
macht, sondern über das ganze Jahr vertheilt sind. Wir be-
sitzen dTTOYpacpai aus dem Phaophi , Athyr , Mecheir, Phar-
muthi , Payni , Epeiph , Mesore und den Epagomenentagen.
Besonders stark sind die letzten Monate des Jahres Payni,
Epeiph, Mesore und die Epagomenentage vertreten. Die Daten
sind zu wenig zahlreich, um bestimmte Folgerungen daraus zu
ziehen. Doch will ich die Vermuthung aussprechen, daß der
letzte Epagomenentag der letzte Termin für die diioYpacpai war.
Daher die verhältnismäßig große Anzahl der Ende des Jahres
eingelieferten dTroYpotcpai.
■
") Aaoypczcpöt werden nur noch im P. 6880 , der oben abge-
druckten aTOYpacpVj über Hausbesitz, erwähnt. Es kann das darin sei-
nen Grund haben, daß diese Klasse von droYpacpat, wie ich schon frü-
her betonte, enger verwandt ist mit den xax' o^xtav dTroypacpaf, als die
übrigen Steuererklärungen. Ich entnehme den Hinweis auf die Er-
bebung der Kopfsteuer in Syrien (cf. Ulpian, Dig. 50, 15, 3) Wil-
ckens im Nachtrag citiertem Aufsatz.
246 P. Viereck,
Ich habe im Verlauf meiner Erörterungen häufiger auf un-
ser Steuerwesen Rücksicht genommen und habe viele Parallelen
ziehen können zwischen den ägyptischen und unsern Einrich-
tungen. Ich glaube, daß solche Vergleiche uns über die vielen
Arten von Urkunden, die es in ihrer Mannigfaltigkeit wohl mit
unserm Actenwesen aufnehmen können , Klarheit verschaffen
werden. Meine Ausführungen werde ich gelegentlich erweitern.
Ich habe gezeigt , nach welchen Steuerklärungen die Vieh-
steuer und die Steuer vom Besitz an Ackerland erhoben wurde.
Weiter habe ich gezeigt , daß ebenso der Besitz an Häu-
sern und Baustätten bei der Behörde angegeben wurde, um
zu Steuerzwecken in das Grundbuch eingetragen zu werden ; drit-
tens, daß die Regierung Hausbewohnerlisten einforderte, in wel-
chen nach Straßen und Häusern geordnet die Bewohner einge-
tragen wurden. Nach diesen Listen, welche auf Grund dieser
beiden letzten enger verwandten Klassen der von mir bespro-
chenen Eingaben hergestellt wurden , konnte die Gebäude-,
Mieths- und Kopfsteuer erhoben werden. Das von den Behör-
den angelegte Grundbuch und die Hausbewohnerlisten, wie sie
auf dem Amte festgestellt wurden und die Art der Erhebung
der Gewerbesteuer, Kopfsteuer und Grundsteuer, hoffe ich bei
anderer Gelegenheit behandeln zu können.
Berlin,. P. Viereck.
Nachtrag.
Während des Druckes ging mir die Arbeit von Wilcken
über die aKoypacpai zu (cf. Hermes XXVIH p. 230 ff.). Ich
ersehe aus ihr, daß Wilcken jetzt meine Ansichten über die xai'
oi/iav dTTGYpacpai theilt, während er mir vor längerer Zeit, als
ich ihm meine Ausführungen hierüber vorlegte, wiederholt er-
klärte, daß er meine Auffassung für verfehlt halte.
Zur Sache möchte ich noch nachtragen, daß sich jetzt in
der Berliner Papyrussammlung drei Exemplare ein und dersel-
ben xat' or/i'av diroYpacpY) vom 28. Juli 161 n. Chr. aus dem
Dorfe Soknopaiunesos befinden. Alle drei sind von derselben
Hand geschrieben. Die eine aTroYpacpY; (F. 7024, cf. U. B. M.
I p. 108) ist an den Dorfschreiber gerichtet, die zweite (P.
7291), welche im 7. Heft der Urkunden des Berliner Museums
von mir herausgegeben wird, an den Strategen des Heraklidi-
schen Bezirks, die dritte (P. 6883), welche Wilcken im 8. Heft
publizieren will, an die XaoYpdcpoi 2oxvoiraiou NYjaou. Demnach
Die aegyptische Steuereiascliätziings-Commission in röm. Zeit. 247
müssen wir annehmen, daß diese diroYpoccpai wahrscheinlich im-
mer in drei, wenn nicht gar in mehr Exemplaren eingereicht
werden mußten, und daß sie dann getrennt in den verschiedenen
Bureaus der einzelnen Behörden aufbewahrt wurden.
Berlin, im Mai 1893. P. Viereck.
Nachträgliches zum Wiener Euripidespapyrus.
Eine Nachprüfung meiner Lesungen konnte ich schon in den
Pfingstferien vornehmen, wo ich das Glück hatte, die Sammlung der
Papyrus Rainer unter der freundlichen Führung von Karabacek und
Wessely kenneu zu lernen. Ich beeile mich , die Ergebnisse in aller
Kürze mitzutheilen.
1) Von den bei Wessely nicht verzeichneten Punkten zeigt nur
der über dem ersten 11 Z. 1 schwarze Farbspuren. Alle andern ha-
ben die braune Farbe des Moders und werden als zufällige Flecke
betrachtet werden müssen. Danach ist S. 176 ff. 186 zu berichtigen.
Die „Punkte und Pünktchen" der Photographie täuschten wirklich,
wie ich argwöhnte (S. 195); von einem Ausdrucke verschiedener Beto-
nungsschwere, woran ich S. 195 Abs. 4 dachte, kann also nicht die
Rede sein.
2) Die Schatten im Anfang von Z. 3 haben keine Bedeutung.
Im Wesentlichen werden sie durch schlechte Beleuchtung beim Pho-
tographieren verursacht sein.
3) Auch das auf der Photographie sehr deutlich hervortretende
kommaartige Gebilde Z. 9, und die gewundene Linie zwischen 1 Z
Z. 11 sind nicht dunkel genug gefärbt. Meine Bemerkungen S. 185 f.
sind mit einem Fragezeichen zu versehen.
4) Deutlich sind die nach unten geführten Striche hinter C Z. 7
und hinter P Z. 13, in denen ich S. 186 rhythmische Zeichen ver-
muthete. Doch sei hier wiederholt, daß ihre Bedeutung durchaus
problematisch bleibt.
5) Sicher ist der Ansatz eines A am Schluß von Z. 10, ebenso
die Deutung der Buchstabenspuren in Z. 14. Damit bestätigt sich
mir die Hauptsache, die Herstellung des Textes S. 180 f.
Die Wiener Photographie leistet nicht den Dienst der Autotype
in den letzten englischen Veröffentlichungen. Das soll kein Vorwurf
sein, sondern nur den Wunsch begründen, man möge uns im Text
vor den Pilzflecken ausdrücklich warnen.
S. 197 habe ich vermuthet, daß Agathen in den Thesmophoria-
zusen eine mächtige Partitur vor sich habe, in die er Zeichen beim
Componieren eintrage. Ein ähnliches Bild bei Petron 115: audimus
murmur . . . persecuti igitiir sofium mvenimus Eumolpum sedentem
membranaeque ingenti versus ingereniem etc. Uebrigens hat man frü-
her auf Grund einer seltsamen Notiz des Phainias bei Athenaeus p.
352 D den Witzbold Stratonikos zum 'Erfinder' der Notenschrift ge-
macht (Volkmann zu Plut. de mus. p. 65). Daran glaubt jetzt wohl
Niemand mehr.
Auf der beigegebenen Lithographie hat der Zeichner trotz wieder-
holter Correctur Z. 14 das K über TE (vgl. L 163. LH 161) unter
den Tisch fallen lassen.
Tübingen. 0. Crusius.
XII.
Verrina.
(Chronologisches. Antiquarisches. Juristisches).
1. Die Chronologie des Processes.
Ueber die Chronologie des bedeutendsten unter allen von
Cicero geführten Processen wird sich der Fernerstellende natur-
gemäß zunächst mit Hilfe der besten von den commentirten Aus-
gaben der Verrinen, nämlich der Halm'schen ^) belehren wollen.
Dort findet er nun folgende Auskunft: Nach erfolgter Aufnalime
des Beklagten in die Liste der rei erbat sich Cicero . . . eine Frist
von 110 Tagen . . . TJm Aufschub zu erlangen^ stiftete die Gegen-
partei einen uns unbekannten Menschen an , eine Klage ivegen Er-
pressungen in Achaja zu erheben und eine um zwei Tage kürzere
Frist zu verlangen. . . . Um so größere Veranlassung hatte Cicero,
seine Untersuchungsreise in Sicilien . . . zu beschleunigen ; ... er
kam . . . in fünfzig Tagen zu Ende . . . So kehrte er . . . viel
früher zurück, als seine Gegner erwartet hatten, und hatte bis zum
Ablauf der dem Kläger für Achaja gegebenen Frist hinlänglich Muße,
das reiche Material auszuarbeiten. Der Kläger für Achaja stellte
*) Die älteren Darstellungen sind nicht zu brauchen; sie stehen
durchgängig auf dem Boden, den die schwindelhafte Interpretation
des Pseudoasconius geschaffen hat ; erst seit Madvig den letzteren
entlarvte, konnte von einer wissenschaftlichen Chronologie des J. 70
die Rede sein. Bei Drumann freilich sucht man selbst die Ansätze
zu einer solchen vergebens. Halms Darstellung ist typisch ; diesel-
ben Irrthümer finden sich bei Richter-Eberhard, Thomas, Hachtmann,
Schanz (Gesch. d. rüm. Lit. 200), Aly {Cicero 33 f.), kurz — von
zwei rühmlichen Ausnahmen abgesehen — überall , wo der Proceß
des Verres behandelt wird.
Verrlna. 249
sich nicht, und so "kam die Sache des Verres an die Reihe . . .
Die erste Verhandlung wurde bereits am 5. Aug. eröffnet ^).
Wie diese Chronologie von dem um Cicero hoch verdienten
Herausgeber aufgestellt und acht 'verbesserte' Auflagen hindurch
festgehalten werden konnte, ist schwer zu begreifen: sie steht
mit allen entscheidenden Momenten, die aus Ciceros Darstellung
gewonnen werden können, im Widerspruch. So lesen wir Verr.
II 99: Si posset reus absente accusatore condemnari , non ego a
Vibone Veliam parvolo navigio inter fugitivorum ac praedonum ac
tua tela venisserrif quo tempore omnis illa mea festinatio fuit cum
periculo capitis ob eam causam , ne tu ex reis eximerere , si ego
ad diem non adfuissem. Cicero mußte sich also auf der Rück-
reise von Sicilieu im höchsten Grade beeilen, um ad diem, d. h.
an dem 11 I.Tage, dem ersten nach Ablauf der Inquisitionsfrist ^),
I
2) S. 5 ff. ; möge man es mir nicht verübeln, wenn ich in dank-
barer Erinnerung an die eigenen Lehrjahre hier und öfter an die
Halm'sche Ausgabe der drei Schulverrinen anknüpfe. Es läßt sich
leider nicht leugnen, daß das trefflich entworfene Buch im Lauf der
späteren Auflagen einer gewissen Stagnation anheimgefallen ist; hof-
fen wir, daß der neue Bearbeiter darin Wandel schaffen wird. Ei-
nige Beiträge sollen im Folgenden gegeben werden : zwei Kleinig-
keiten mögen hier ihren Platz finden. 1) S. 8 lesen wir noch immer
wir kennen fünf Richter die Verres verwarf, obgleich bereits Hartmann
(Ordo iudiciürum 33^'') diesen lediglich auf Unachtsamkeit zurückzu-
führenden Fehler (der Name des sechsten Richters, F. Galba, steht
bei Cicero a. 0., Verr, I 18) gerügt hat. 2) Halm, (und mit ihm
alle übrigen Herausgeber) schreibt noch immer Lilyhaetanus, obgleich
diese barbarische Form (offenbar zurückgehend auf AiXußotiTrj? s. Steph.
Byz. IGSI 339, also ebenso richtig, wie wenn jemand statt Ächaicus —
Achaecus sagen wollte) weder von den Münzen , noch von den In-
schriften, noch selbst von den besseren Handschriften Ciceros aner-
kannt wird; alle diese Zeugen bieten vielmehr Lily hit anus (s.
Mommsen CIL. X 2 p. 742;, die Form geht nicht sowohl auf Lily-
baeuni — dies würde Lilyha'itanus ergeben — als vielmehr nach
Analogie von Thermitanus auf die ältere Form AiXußr] zurück ; diese
bietet Dionys. Perieg. 469 f. zweimal, und Cuyper hat sie völlig über-
zeugend Theokr. XVI 77 wiederhergestellt, vgl. Wulffius, alexandri-
nische Studien im Journ. d. [russ.] Minist, f. Volksauf kl. 1892 class.
Abth. 113). Es ist seltsam, daß es uns in einer Zeit, in der wir Kly-
taimestra, Seraonides, Trozen, Phleius und neuerdings gar Sekyon er-
lebt haben , nicht gelingen will , uns von dem zweifellos falschen,
sprachwidrigen und nicht einmal eingebürgerten Lilybaetaniis zu be-
freien.
^) Daß es sich um den ersten Tag des Verfahrens in iudicio,
nicht um irgend einen Termin des Verfahrens in iure handelte , be-
weist der Fall des Stenius , mit dem Cicero a. 0. den des Verres
vergleicht. Im übrigen ist die Stelle noch nicht genügend aufge-
klärt. Der Zusatz a Vibone Veliam läßt vermuthen , daß Cicero die
Heise bis Vibo und von Velia nicht zur See gemacht hat. Seereisen
boten an sich den Vortheil, daß man auch die Nacht zur Fahrt ver-
wenden und daher viel schneller ankommen konnte; wurde doch o-j
250 Th. Zielinski,
in Rom zu sein; Halm läßt ihn dagegen viel früher, als seine
Gegner erioartet hatten , lange vor Ablauf der dem Kläger für
Achaja gegebenen Frist in Rom eintreffen und dort in Muße sein
Material ausarbeiten! — Ebenso klagt Cicero Act. I 30, die
Gegner hätten ihm durch Aufstellung des achaeischen Klägers
drei kostbare Monate entzogen^); nach Halm dagegen erleidet
der Proceß des Verres nicht die geringste Verzögerung, der An-
kläger für Achaja stellt sich eben nicht.
Das Räthsel ist übrigens in seinem wichtigsten Theile
schon gelöst , und wenn die Lösung der Ciceroexegese noch
nicht zu gute gekommen ist , so ist das lediglich ihre Schuld.
Bereits 1871 hat A. W, Zumpt^) aus der letztangeführteu
Stelle den einzigen denkbaren Schluß gezogen — daß der
Achaeische Ankläger zur rechten Zeit erschie-
nen ist und sein Proceß drei Monate in Anspruch
genommen hat. Nur das Verhältnis der 110 Tage der In-
quisition zu den 50 Tagen der sicilischen Reise scheint auch
vuxxiTiXoeT; geradezu zur Redensart im Sinne von 'du hast es nicht
eilig' (Zenob. V 32 ItzX tüjv (x)] dxptßdis xt 7:oto6vT(ov). Cicero wird also
von Regium nach Vibo (die 100 Kiloin. ließen sich zur Noth in ei-
nem Tage zurücklegen, s. Friedländer SG 11^ 23 ff.) zu Wagen ge-
reist sein und dann nach kurzer Rast, die dem Tempsaman incommo-
dum gewidmet war {Verr. V 39 ff.), das Schiff bestiegen haben;
das empfahl sich schon deshalb , weil die Landstraße nördlich von
Vibo unsicher war (a. 0.). Von Vibo aus war Velia für einen Schnell-
segler (und in dieser Bedeutung ist patvo navigio hier, wo die Eile
betont wird, zu fassen, wie schon Hotomanus bemerkt hat) leicht in
einer Nacht zu erreichen, und Cicero hatte das gelobte Land der Hir-
ten und Räuber (Mommsen) im Rücken.
*) Interposuistis accusatorem qui cum ego mihi C et X dies solos
in Siciliam postulassem, C et VIII sibi in Achaiam postularet; men-
ses mihi tres cum eripuissetis ad agendum maxime apposiios . . . Die
hier befürwortete Auffassung wird zur Evidenz gebracht durch Act.
I 8 f . : sese . . . tetnpus ipsum emisse iudicii sui (seil, dictitat , und
zwar, was zu betonen ist, noch während der Actio prima ; also muß
Verres mit dem Kauf zufrieden gewesen sein) erklärt durch : ut ex
arbitratu eins deligeretur ex senatu qui reus fieret (im achaeischen Pro-
ceß), quif dum hie quae opus esset compararet^ causam inierea ante
cum diceret.
^) Cr iminal proceß 187 ff. Die Zumpt'sche Ansicht ist später von
Hart mann (a. 0. 412) geprüft und, wie das zu erwarten war, ge-
billigt worden. Unverständlich blieb mir bei Zumpt der Satz (S.
190^): er sagt sogar, er habe auf der Rückreise seiti Leben aufs Spiel
gesetzt, um nicht den Termin, d. h. den HO. ihm angesetzten Tag zu
versäumen. Dies beioeist nicht , daß er nur den letzten Theil seiner
Frist zur Reise benutzte. Ich meine doch ; freilich läßt sich die
Zumpt'sche Chronologie dann nicht halten. Durchaus richtig folgert
Hartmann aus der in Frage stehenden Stelle, Cicero sei tim die Mitte
der Frist abgereist: es bleibt kein anderer Ausweg übrig, wenn man
nicht etwa annehmen will, Cicero sei zweimal nach Sicilien gereist.
Verrina. 251
ihm dunkel geblieben zu sein; das ist der Grund, warum die
Untersuchung hier wiederaufgenommen wird. In der That, es
drängt sich unwillkürlich die Frage auf: wenn Cicero doch vor
seinen Feinden den Kürzeren ziehen mußte, wozu hat er dann
seine Reise beschleunigt ^)?
Aber wo steht denn, daß er sie beschleunigt hat? Die
entscheidende Stelle {Verr. I 6) lautet so: itaque cum ego diem
inquirendi in Siciliam perexiguum (NB) postidavissem , (nämlich
110 Tage, wie § 30 lehrt), invenit iste^ qui sibi in Achaiam biduo
hreviorem diem postularet, non ut is idem conficeret diligentia et in-
dustria sua^ quod ego meo lahore et vigiliis consecutus sum. Etenim
nie Achaicus inquisitor ne Brundisium quidem pervcnit , ego Sici-
liam totam quinquaginta diehus sie obii, ut u. s. w. Von Beschleu-
nigung ist hier überall nicht die Rede ; wer wird auch eine
Frist, die sich im Nothfall durch 'Beschleunigung' von 110
Tagen auf nur 50 bringen ließ, im Ernst eine 'sehr knappe'
(perexiguum) nennen wollen! Vielmehr muß jeder, der die Stelle
unbefangen liest, auf den Gedanken gebracht werden, daß die
eine Zahl sich ohne weiteres aus der anderen ergibt, daß der
Ankläger, dem eine Inquisitionsfrist von 110 Ta-
gen gegeben wird, eben infolge dieser Frist nur
50 Tage für die Bereisung seiner Provinz übrig
behält; combinirt man dies Resultat mit demjenigen, das wir
aus Verr. 11 99 gewonnen haben — daß nämlich Ciceros Rück-
reise knapp vor den angesetzten Termin gefallen ist — so er-
gibt sich, daß Cicero von seinen 110 Tagen die ersten 60 in
Rom und die letzten 50 in Sicilien (Hin- und Rückreise einge-
schlossen ^) , zugebracht hat. Das ist dann freilich eine 'sehr
knappe' Frist; wer da für eine Inquisitio in Achajam einen
^) Das Aporem ist übrigens von unserer Auffassung ganz unab-
hängig. Die gewöhnliche Darstellung läuft darauf hinaus, Cicero habe
durch die Beschleunigung seiner Reise den Plan des achaeischen An-
klägers durchkreuzt, und letzterer sei deswegen in Brundisium sitzen
geblieben: doch wäre es vergebliche Mühe, hierin einen vernünftigen
Zusammenhang zu suchen.
'') Das entspricht durchaus dem Sprachgebrauch ; so ist auch bei
Ascon. in Scaur. p. 17 K.-Sch. in den dreißig Tagen inquisitionis in
Sardiniam itemque in Corsicam Hin- und Rückreise eingeschlossen.
Clodius kam in 7 Tagen von Messana nach Rom {ad Att. II 1, 5),
und das galt als schnell — nämlich für einen Magistrat ; wer es
sonst eilig hatte, konnte gewiß noch schneller reisen, besonders wenn
er statt der langwierigen Küstenfahrt direct zur See nach Lilybaeum
reiste (wie Cicero es that) ; man bedenke, daß man auf diese Art von
Ostia nach Karthago in nur 3 Tagen kam (Friedländer SG IP 9).
Aber ziehen wir immerhin von den 50 Tagen 15 ab; 35 Tage ist für
Sicilien gewiß eine ausreichende Zeit, wenn für Sardinien und Cor-
sica ca. 20 Tage genügten, und knapp soll ja die Frist sein.
252 Th. Zielinski,
noch kürzeren Termin verlangt, der beweist eben damit, daß
er es niclit ernst meint.
Aber was hielt denn den Ankläger 60 Tage lang in Rom
fest ? . . Fügen wir die weitere Frage hinzu : warum ist Cicero
hier so außerordentlich wortkarg ? Offenbar deshalb, weil seine
Zuhörer ihn ohne weiteres verstanden ; damit das aber möglich
sei, muß das Hindernis allgemeiner, legaler Art gewesen sein ;
mit anderen Worten , es muß in der Proceßordnung
eine Bestimmung enthalten gewesen sein, wel-
che die Anwesenheit des Anklägers in Rom wäh-
rend der ersten 60 Tage der Inquisition ver-
langte.
Damit könnten wir uns denn zufrieden geben , denn von
der Proceßordnung der Lex Cornelia repetundarum wissen wir
so gut wie nichts. Und dabei ist es durchaus möglich, daß
Sulla gerade in dem einen, uns interessirenden Punct die Pro-
ceßordnung ganz neu gestaltet hat, da er ja einen ganz neuen
Gerichtshof einführte ; aber freilich, nur möglich, nicht noth-
wendig; die Fristen vertrugen sich mit der neuen Ordnung
ebenso gut wie mit der alten, Sulla konnte sie, wenn er es
wollte, aus dem Gesetz seines Vorgängers herübernehmen. Da-
mit kämen wir auf die Lex Servilia, und von der ist erst recht
nichts einschlägiges bekannt; aber hier ist es sehr wahrschein-
lich , daß der Gesetzgeber alles , was mit der Ampliatio direct
nichts zu thun hatte, dem älteren Gesetz entnahm. Und nun
gewinnen wir wieder festen Boden : denn die Lex Acilia ist
uns zum Theil erhalten : es lohnt sich wohl , nachzusehen , ob
sie die Fristen der cornelischen Proceßordnung bestätigt.
Hier finden wir folgende Angaben (Z. 19 — 26 de nomine
deferundo iudicibusque legundis): 1) Am . . . (wahrscheinlich
zehnten, die Zahl ist nicht erhalten) Tage nach der Nominis
delatio hat der Angeklagte dem Ankläger alle diejenigen Richter
zu nennen, welche mit ihm näher verwandt oder seine Sodales,
oder Mitglieder desselben Collegiums sind ; 2) am zwanzig-
sten Tage hat der Ankläger mit Einhaltung der obigen Re-
striction, sowie anderer, aus der Gesammtzahl der Richter (den
450 der Lex Sempronia) hundert zu wählen; 3) endlich am
sechzigsten^) Tage hat der Angeklagte aus diesen 100 Rich-
tern 50 zu wählen; damit ist der Gerichtshof constituirt, und
am 61. Tage konnte der Ankläger die Inquisitionsreise an-
treten ^).
5) So Mommsen auf Grund des Spatiums, erhalten ist nur das L.
Doch hat die Ergänzung Mommsens längst allgemein Billigung ge-
funden.
^) Inquisitionsreisen setzt auch die Lex Acilia voraus, s. Z. 30 f.
Seltsamerweise nimmt Zumpt {Crimiiialproceß 197 f.) an, die Inqui-
Verrma. 253
An diesen Fristen brauclite Sulla nichts zu ändern; die
Ejeration der Verwandten u. s. w. (wenn ich mich so ausdrücken
darf) mußte ohnehin in die neue Gerichtsverfassung herüberge-
nommen werden ; der Richterwahl durch den Ankläger ent-
sprach die Sortitio , der engeren Auswahl durch den Ange-
klagten die Rejectio. Diese fand demnach seit der Lex Cor-
nelia am 60. Tage nach der Nominis delatio statt. Natürlich
gingen die 60 Tage für die Inquisition nicht verloren; die
Hauptarbeit war in Kom zu machen , in der Provinz war die
Thätigkeit des Anklägers wesentlich executiver Art.
Es fragt sich jedoch, was geschah, wenn — wie eben in
unserem Falle — nach erfolgter Receptio nominis und Gewäh-
rung der Inquisitionsfrist ein anderer Reus angemeldet und eine
kürzere Frist verlangt wurde? Daß dann der zweite Proceß
(B) vor dem ersten (A) verhandelt wurde , wissen wir bereits ;
wie stand es aber um die Bildung des Gerichtshofes
für den ersten Proceß? An sich lassen sich folgende Ant-
worten geben :
1) Sie wird aufgeschoben bis zur Entscheidung des zweiten
Processes. Das ist nicht denkbar ; damit wäre dem Angeklagten
die Möglichkeit gegeben, mit Hilfe von Scheinanklägern jeden
Proceß so oft nöthig zu verschieben ; der Scheinankläger (B)
brauchte sich gar nicht zu stellen , und die Zeit war doch
verloren.
2) Sie geht in gesetzmäßiger Weise vor sich.
Daran ist also jedenfalls festzuhalten. Stellte sich dann der
Ankläger B nicht, so wurde der Proceß A vorgenommen, und
sitionsreise hätte nur 19 Tage dauern können, indem er uns der et-
waigen UnVollständigkeit wegen auf die Ampliatio (also auf eine
zweite Reise!) vertröstet, und Hartmann (S. 408) hilft sich mit einem
tion liquet. Ich denke, man kann nichts klareres verlangen. Wenn
1) für eine Inquisitionsreise in die suhurhana provincia, Sicilien, 50
Tage als eine 'sehr knappe' Frist erscheint, 2) der Ankläger sich bis
zur Bildung des Gerichtshofs nur auf 19 (?), bezw. 39 Tage von Rom
entfernen darf, und 3) Inquisitionsreisen als wünschenswerth gelten —
so folgt daraus mit Nothwendigkeit , daß sie erst nach Bildung des
Gerichtshofs angetreten werden konnten. Der Ankläger ex lege Aci-
lia wird daher immer 60 -f- n Tage als Inquisitionsfrist verlangt
haben , wobei unter n die Zeit der Reise verstanden wird. — Daß
diese urkundlich überlieferten Fristen recht unbequem und weitläufig
waren, soll nicht geläugnet werden; auch hat die spätere Gesetzge-
bung mit ihnen aufgeräumt. Im Proceß des Scaurus findet sich von
ihnen keine Spur mehr; die Postulatio findet am 7. Juli und bereits
der Schlußtermin am 2. Sept. statt. Wer hat sie nun abgeschafft?
Sulla sicherlich nicht, denn nach dessen Gesetz kommen Zahlen wie
HO und 108 vor, d. h., wie wir gesehen haben, eben 60 -f- n ; also
hat wohl die Lex Aurelia auch hierin Wandel geschafft. Darnach
ist Zumpt, Criminalrecht II 2, 203 zu berichtigen.
254 Th. Zielinski,
die Zeit war nicht verloren. Stellte sich aber der Ankläger B,
so wax folgendes auf den ersten Blick möglich:
a) der Gerichtshof A bleibt bestehen, wird aber für den
Proceß B verwendet. Das geht nicht an , da sowohl Ejeration
der Verwandten wie Rejection mit Rücksicht auf den Reus Ä
vorgenommen worden waren.
b) der Gerichtshof A bleibt bestehen, muß aber das Ende
von Proceß B abwarten um den Proceß A vorzunehmen. Das
ist ebenfalls unthunlich , da in der langen Zeit sich die Um-
stände, die für die Bildung des Gerichtshofes entscheidend ge-
wesen waren, verändern konnten und mußten ^^).
c) der Gerichtshof A wird neu gebildet, wenn
auch in kürzeren Fristen. Dies Verfahren entspricht den In-
teressen einer geordneten Rechtspflege am besten, ist andererseits
ohne Zeitverlust durchzuführen — da für die abermalige Bil-
dung des Gerichtshofes A eben die Zeit des Processes B ver-
wendet werden kann — kurz, verdient a priori durchaus den
Vorzug.
Es erübrigt noch die Frage aufzuwerfen, wie sich die bis-
her gewonnenen Resultate zu den Berichten verhalten , die Cicero
selber in den Prooemien der beiden Actiones über die Ereig-
nisse des Jahres 70 gibt. Diese Berichte sind Seitenstücke: im
ersten bildet Verres, im zweiten Cicero den Mittelpunct. Hier
ist die Zeitfolge der Ereignisse diese (Fe rr. I 15 ff,): 1) Po-
stulatio; unmittelbar darauf 2) Divinatio *^); 3) Inquisitions-
'°) Es konnte ein Richter naher Verwandter des Angeklagten,
oder sein Sodalis oder selber Reus geworden sein; wie sehr die rö-
mische Gesetzgebung solche Eventualitäten berücksichtigte , lehrt
Mommsen zu Lex Acilia Z. 19. Es waren die vorjährigen Beamten
und Legaten zurückgekehrt, dafür Mitglieder des ursprünglichen Ge-
richtshofes von Staatswegen abwesend. Bedauerlich ist immerhin,
daß das Kap. de iudicio proferendo der Lex Acilia in so trüramer-
haften Zustande auf uns gekommen ist. — Man glaube nicht, daß
eine Subsortitio ausgereicht haben würde, um diese Mißstände zu be-
seitigen ; dieses Institut konnte, schon weil es die Rejectio ausschloß,
nur als Nothbehelf dienen, zu dem man gewiß nicht griff, wenn, wie
in unserem Falle , das Ganze noch in integro war , der Proceß noch
gar nicht begonnen hatte. Technisch war aber die Subsortitio nicht
leichter, als die vollständige Neubildung.
^^) Die entscheidende Stelle lautet so : nomen . . . detiili; quod
meum factum lectissimi riri ...quo in num er o e v o bis c o wi-
plurcsfuerunt, ita proharunt , ut (es folgt das Resultat der Di-
vinatio). Zumpt {Cr. pr. 137) glaubt, daß der Praetor das Consilium
der Divinatio nach Gutdünken aus der Richterliste nahm und für
das Resultat derselben, wie für das ganze Verfahren in iure, allein
die Verantwortung trug; ihm folgt Hartmann (S. 403). Gegen diese
Annahme sprechen folgende Gründe : 1) Cicero redet die Richter mit
iudices an ; in dem von Zumpt angenommenen Falle hätte er, wie im
Civilproceß, den Vorsitzenden Glabrio angeredet und höchstens noch
Verrina. 255
reise ; 4) Rückkehr; einige Zeit darauf 5) ludicum
reiectio; 6) Aedilenwalil ; 7) erste Verhandlung. Wir sehen
daraus, daß nach Ciceros Rückkehr, folglich — da Cicero knapp
vor dem ersten Termin in iudicio zurückgekehrt ist — lange
nachdem der Gerichtshof A fertig war, eine Reiectio iudicum
stattfindet ; daraus folgt , daß die erste Reiectio iudicum , die
eben zur Bildung dieses Gerichtshofes geführt hatte, ungültig
war. — Im zweiten Bericht {Act. I 5 — 32) folgen die Ereig-
nisse so auf einander : 1) Rückkehr des Yerres aus der Pro-
vinz ; seine Muthlosigkeit, weil keine Aussicht vorhanden war,
den zu bildenden Gerichtshof zu bestechen; 2) Gewährung der
Inquisitionsfrist ; 3) Meldung des achaeischen Anklägers ; 4) Si-
cilische Reise Ciceros; 5) ut primum e provincia redii^'^)^ (§ 16)
die qui tibi in consilio sunt. Man redet eben diejenigen an, von wel-
chen die Entscheidung abhängt, nicht die bloß berathenden Beisitzer;
der Sprachgebrauch ist darin sehr streng. Gegen die schwindelhafte
Erklärung des Pseudoasconius quod iniurati iudices in hanc causam
sedeant spricht C i c, de leg. agr, 1 12 quam causam suscipere i u-
r a ti iudices noluerunt , wo die von Hartmann vorgeschlagene pro-
leptische Deutung sprachlich unmöglich ist. 2) Nach Cicero haben
lectistimi viri die Sache entschieden, nicht der Praetor. 3) Der Ver-
such des Hortensius die Richter xu beeinflussen {Div. Caec. 24)
und noch mehr seine Entlarvung durch Cicero beweist , daß dem
Praetor die Zusammensetzung des Gerichtshofs nicht zur Last fiel. —
Letztere Thatsache läßt nur eine Annahme übrig: die gesammte De-
curie sprach das Urtheil. Wie kam es aber, daß dennoch nicht alle,
sondern nur complures Mitglieder des endgültigen Gerichtshofes bei
der Divinatio mitwirkten ? — Wir sehen daraus , daß der Be-
stand derDecurie sich bis zur endgültigen Rejec-
tion bedeutend geändert hatte; wie gut das zu unseren
obigen Ausführungen stimmt (s. A. 10), braucht nicht erst dargelegt
zu werden.
^^) Diese leichte Aenderung (statt des handschriftlichen rediit)
wird durch sachliche Gründe empfohlen, die von unserer Chronologie
ganz unabhängig sind. Erstens nämlich ist es nur natürlich, daß Ci-
cero dort wieder einsetzt, wo er durch die Egression (§§ 10—15) vom
Thema abgeirrt war , d. h. nach der sicilischen Reise , und nicht in
so ungeschickter und lästiger Weise zum Ausgangspunct § 5 zurück-
kehrt; das Wort ah initio kann dagegen nicht angeführt werden, es
drückt nur in Gegensatz zu nunc ('gegenwärtig') den Anfang des
neuen Stadiums aus, in welches der Proceß infolge der rechtzeitigen
Rückkehr Ciceros getreten war. Zweitens jedoch — und das ist die
Hauptsache — widerspricht der Satz ut primum e provincia rediit, red-
eniptio est huius iudicii facta grandi peciinia aufs entschiedenste der
Behauptung § 5 semel ait se in vita pertimuisse , tum cum primum a
me reu» f actus sit, quod . . , ad iudicium corrumpendum tempus alie-
num offenderet. Die Bestecher waren, wie männiglich bekannt, ga-
lantuomini ; wenn sie den Pact eingingen , so konnte man daraus
folgern, daß die Aussichten gut waren. — Aber der letzte Satz ist
auch sonst erklärungsbedürftig. Was meint Cicero unter dem tempus
alienuml Warum weigern sich die Bestecher, den Pact sogleich ein-
256 Th. Zielinski,
wurde mit einem Consortium gewerbsmäßiger Ricliterbestecher
ein Vertrag eingegangen behufs Bestechung des zu bildenden
GJericbtshofs ; der Pact blieb in Kraft bis zur 6) Reiectio
in di cum 5 wurde dann gekündigt und erst 7) nach dem gün-
stigen Ausgang der Comitien wieder erneuert.
Man beachte nun , wie folgerichtig die Handlungsweise
des Verres sich darstellt (selbstverständlich sind in diesem
Schema alle Daten, mit Ausnahme des 5. Aug., approximativ
zu fassen) :
10. Jan. Postulatio. — Erste Hoffnung des
Verres: die Anklage einem Praevaricator in die Hände zu
spielen. Auftreten des Q. Caecilius.
11. Jan. Divinatio; der Versuch schlägt fehl. Die Be-
stecher erklären, bei dem damaligen Bestand der Decurie keine
Aussicht auf eine erfolgreiche Bestecbungscampagne zu haben.
Muthlosigkeit der Verres.
Unterdessen hat Cicero um eine llOtägige Frist zur In-
quisition nachgesucht, so daß der Beginn des Processes auf den
5. Mai angesetzt wird.
Darauf baut Verres seinen zweiten Plan. Es gilt,
der Anklage durch einen zweiten Proceß zuvorzukommen; das
würde dazu führen, daß der aus der damaligen Decurie auszu-
loosende Gerichtshof aufgelöst und nach einiger Zeit neugebildet
werden müßte, wobei Verres seine — jetzt gerade abwesenden
— Freunde unter den Richtern zu erblicken hoffte.
12. Jan. Zu diesem Behuf klagt im Einverständnis mit
Verres ein Unbekannter einen uns gleichfalls
unbekannten macedonischen Statthalter^^) we-
zugehen? Warum gehen sie den Pact bereitwillig ein nach Ciceros
Rückkehr? Weil die Decurie in ihrem ursprünglichen
Bestand keine günstigen Aussichten bot, im Lauf des
Quartals dagegen V^erres' Freunde zurückkehrten
und ihren ständigen Platz in der Decurie einnahmen
(vgl. Ve7'r. V 136 est in iudicibus iUe familiaris mens, sagt Verres,
est paternus amicus üle). Auch das steht im besten Einklang mit
unserem obigen Resultate. Um diesen zurückgekehrten Freunden die
Möglichkeit zu geben, in den Gerichtshof zu gelangen, wird der
achaeische Ankläger vorgeschoben, weil eben damit der ursprüngliche
Gerichtshof aufgelöst wird; daß es sich damals noch nicht darum
handelte , den Proceß ins nächste Jahr hinüberzuspielen (diese Aus-
sicht ergab sich erst als Resultat der Consulatcomitien) , lehrt der
ganze Zusammenhang, vor allem aber der Umstand, daß der Pact bei
der Rejection gekündigt wurde.
*^) Ein macedonischer Statthalter muß es gewesen sein , da die
Provinz Achaja damals mit Macedonien verbunden war. Das war
offenbar der Grund der 'einige' Erklärer aus dem Alterthume beweg,
auf C. Scribonius Curio zu rathen (Pseudoasconius zu Ac i. l 6 ; selt-
samerweise halten Richter - Eberhard diesen Umstand, den einzigen,
Verrina. ^57
gen Erpressungen in Achaja an; da er nur eine
lOStägige Frist verlangt, wird der Beginn des achaeischen
Processes auf den 4. Mai fixirt.
Trotz dieses wolilgelungenen Streiches wird die Abschlie-
ßung des Pactes vertagt. Die Bestecher wollen abwarten, ob
der achaeisclie Ankläger sich auch stellen wird , da andernfalls
der demnächst zu bildende Gerichtshof zu Rechte bestehen bleibt.
Andererseits hat Verres einige Hoffnung, daß Cicero nicht recht-
zeitig wird zurückkehren können.
21. Jan. Ejeration der Verwandten durch Verres.
2. Febr. Sortitio.
14. März. Reiectio iudicum. Unterdessen arbeitet Cicero
das Material zu seinen Anklagereden aus.
15. März. Cicero reist nach Sicilien ab ^^).
der die fragliche Hypothese empfiehlt, für einen Beweis gegen sie);
fehlgerathen war es jedenfalls, da die von Asconius S. 55 K.-Sch. er-
zählten Einzelheiten des Processes Nepos-Curio zu dem unsrigen durch-
aus nicht passen; auch verbietet die Art und Weise, wie § 18 Gurio
eingeführt wird , ihn § 9 unter dem qui arhitratu eins deligeretur ex
senatu zu verstehen. — Was es vollends mit den von Pseudoasconius
genannten Rupilius und Oppius für eine Bewandnis hat, wissen wir
nicht; Glauben verdienen die Namen nicht. Da Macedonien consu-
larische Provinz war, möchte man den Angeklagten unter den Con-
sulu der vorhergehenden Jahre suchen ; da jedoch der Terminus a
quo nicht leicht bestimmt werden kann — Caepio wurde zehn Jahre,
Cotta (Cons. 144) gar vierzehn Jahre nach der Amtsführung ange-
klagt — so ist auf Erfolg nicht zu rechnen.
^*) Ueber Ciceros Reise besitzen wir einige Angaben, die indes-
sen mit großer Vorsicht zu benutzen sind. Daß Cicero auf derselben
das Material nicht gesammelt hat, ist klar , dazu reichte die Zeit
nicht aus ; auch war es nicht nöthig, da es bereits in Rom hatte ge-
schehen können. Hauptzweck der Reise war die Beschlagnahme der
Documente, was mit Berufung auf das durch Glabrio ausgestellte Di-
plom {Verr. II 64; IV 149) rasch geschehn konnte; die Vorarbeiten
scheint der Vetter Lucius besorgt zu haben , der lange vor Cicero
selbst abgereist sein wird. Directe Zeitbestimmungen über die Reise
finden sich in den Verrinen nicht, wohl aber in der Rede pro
Scauro § 25 peragravi durissima hieme valles Agrigentinorum atque
colles. 'Im härtesten Winter' übersetzt Zumpt; auf Grund dieser
Stelle gibt er offenbar von Verr. IV 99 die seltsame Interpreta-
tion, die wir oben (A. 5) berührt kaben. Das ist jedoch unmöglich;
wenn auch Cicero im Januar aufbrach, war er durissima hieyne nicht in
Agrigent, sondern in Lilybaeum, Eryx, Herakleia u. s. w. Wir müs-
sen deshalb die Angabe nicht auf die Jahreszeit , sondern auf das
Wetter beziehen; ähnlich sagt ja Cicero auch von Stenius Verr. II
91 hiefni se ßuctihusque commiltere maluit (unbestimmter § 95 anni
iam adverso tempore), obgleich Stenius Reise nach Rom in den
September , spätestens in den October fiel. — Eine indirecte An-
gabe scheint Verr. II 62. 64 zu enthalten; wenn man nur
wüßte , wann Metellus in die Provinz gegangen ist ! Die Siculer
trieben ihn zur Eile an {Verr. li 10); ob sie geneigtes Ge-
hör fanden, wissen wir nicht. Der Brief des Timarchides scheint zu
Philologus LH (N. F. VI), 2. 17
258 Th. Zielinski,
4. Mai. Beginn des achaeischen Processes.
Cicero kehrt aus Sicilien zurück. Der am 14. März gebildete
Gerichtshof wird aufgelöst. Der Anschlag des Verres ist so-
weit als gelungen zu betrachten.
Verres schließt mit den Bestechern einen Pact ab behufs
Bestechung des demnächst zu bildenden endgültigen Gerichtshofes.
5. Mai. Der Praetor Glabrio citirt die Parteien und ver-
tagt die Verhandlung bis nach Beendigung des achaeischen
Processes,
Ende Mai. Zweite Sortitio. Ihr Resultat ist für Ver-
res nicht sehr günstig {Act. I 16).
Juni. Zweite Kejectio. Cicero entfernt gerade dieje-
nigen Richter, auf die Verres und die Bestecher am meisten
gerechnet hatten. Der Pact wird infolge dessen von den Be-
stechern gekündigt. Muthlosigkeit des Verres , der sich auf
diese Weise um die Früchte seines wohlgelungenen (zweiten)
Anschlags betrogen sieht.
Juli. Comitien. Hortensius und Q. Metellus Consuln,
M. Metellus Praetor repetundarum. Die Bestecher erklären sich
bereit, den Pact zu erneuern, unter der Bedingung jedoch, daß
der Proceß ins folgende Jahr hinübergespielt wird. Darauf grün-
det sich die dritte Hoffnung des Verres.
Ciceros Wahl zum Aedilen.
Ende Juli. Ende des achaeischen Processes;
der Angeklagte wird freigesprochen ^^).
5. Aug. Erste Verhandlung. Durch Verkürzung
des Verfahrens vereitelt Cicero die dritte und letzte Hoffnung
I
lehren {Verr. III 154 ff.) daß Metellus noch nicht in der Provinz
war, als Verres sie verließ; vielleicht ließ er sich einige Zeit durch
(seinen Legaten?) L. Voltejus vertreten. In Sicilien angekommen,
revidierte Metellus die Entscheidungen seines Vorgängers zuerst in
Sjrakus — wo der Widerstand der Gegner im Falle Heraclius ein
längeres Verfahren nöthig machte — sodann in Agrigent, in Lily-
baeum, in Panormus, kurz, er machte eine Revisionsreise durch die
ganze Insel ; dann erst traf des Verres Sendling Laetilius ein , und
zwei Tage darauf Cicero (nach § 138 dagegen kam Laetilius an, nach-
dem bereits Cicero die Provinz betreten hatte). Die Geschäftslast ist
für drei Monate groß genug; wenn demnach Cicero § 140 von Me-
tellus sagt nist mature Laetilius in Siciliam cum litteris vetiisset, minus
XXX diehus Metellus totani triennii praeturam tuam rescidisset , so ist
darin offenbar eine Hyperbel zu sehen — dreißig Tage sollen ja den
drei Jahren entsprechen — die chronologisch nicht verwerthet wer-
den darf.
^^) Das versteht sich von selbst; wäre der Angeklagte verurtheilt
worden, so hätte Cicero nicht den ganzen Proceß als Komoedie dar-
stellen können, Act, I 9 wäre unmöglich; übrigens schließt § 46 die
Verurtheilung eines macedonischen Statthalters — keines homo tenu-
issimus — aus. Dadurch erklärt sich auch der Umstand , daß wir
vom achaeischen Proceß sonst keine Nachrichten haben.
Verrina. 259
des Verres; dieser verzweifelt an seiner Sache und geht freiwil-
lig in die Verbannung.
2. Die Erbschaft der Minucier.
Bezüglich der Erbschaften , sagt Cicero {V err. I 114 ff.)
galt in Rom stets, seit es ein praetorisches Recht gibt, folgende
Bestimmung : wurde das Testament nicht vorgewiesen, so traten
die Regeln der Intestaterbfolge in Kraft *^). Erst Verres als
städtischer Praetor hielt es für nötliig, in seinem Edict anders
zu verfügen, und zwar hatte er folgenden Fall im Auge.
Noch vor seiner Praetur war ein gewisser Minucius ge-
storben, ohne ein Testament zu hinterlassen; nach dem gewöhn-
lichen Edict hätte, da weder Sui noch Agnaten da waren, die
Bonorum possessio den Gentilen ertheilt werden müssen ^'), wo-
bei demjenigen , der die Existenz eines Testaments und seine
Einsetzung zum Erben behaupten könnte, überlassen blieb, seine
Ansprüche auf processualischem Wege geltend zu machen ^^). —
'®) lieber die Sache im Allgemeinen möge tironum causa be-
merkt werden , daß es sich hier nicht um die legitime Hereditas,
sondern um die praetorisohe Bonorum possessio handelt ; vgl. über
diesen Unterschied Puchta, Institutionen § 316 (IP 458 ff.); M. Voigt,
röm. Rechtsgesch. I 525 ff. u. sonst. — Daß übrigens C. F. Zumpt die-
sen § mit Unrecht zum vorigen Fall gezogen hat , ist leicht einzu-
sehen.
") In der zweiten Classe {wide legitimi), vgl. Puchta a. 0. 464 f.
Unrichtig versteht Garatoni {Notae in Cic. or. seorsum ed. I 213) die
Agnaten; vgl. Mommsen St.R. III 1, 27. Zumpt verwechselt die Be-
griffe Sui und Legitimi,
*^) Soviel steht fest, im Einzelnen ist die Deutung der Textes-
worte lege egeret in hereditaiem aut pro pj-aede litis vindiciariim cum
satis accepisset, sponsionem faceret et ita de hereditate certaret unsicher.
Hotomanus faßte Satisdatio und Sponsio als nothwendige Mo-
mente im Verlauf des lege agere und verlangte daher Aenderung des
aut in et, wogegen schon das hinzugefügte et ita . . . cer^«re^ spricht;
Garatoni a. 0. glaubte das aut dadurch retten zu können, daß er
Satisdatio und Sponsio für lediglich facultativ erklärte ; aber wenn
diese zwei Handlungen mit dem Lege agere verbunden gedacht wer-
den können , so ist das aut eben nicht am Platze. Die Entdeckung
des Gajus schien auch über unsere Stelle neues Licht zu vergießen,
und C. F. Zumpt glaubte, über alle früheren Versuche hinweg-
gehend auf Int. IV 91 hinweisen zu dürfen: In rem actio duplex
est; aut enim per formulam petitoriam, agitur, aut per sponsionem. Si
quidem per formulam petitoriam agitur, illa stipulatio locum habet, quae
appellatur iudicaium solvi] si vero per sponsionem, illa, quae appellatur
pro praede litis et vindiciariim. Ihm folgt Klotz, der ausdrücklich
hervorhebt, daß Cicero eben die beiden von Gajus geschilderten Ar-
ten der Actio meint, und Gasquy {Ciceron iurisconsulte, Index),
17*
260 Th. Zielinski,
Anders beschloß Verres. Um dem von ihm begünstigten Erb-
praetendenten auf Kosten der Minucier die Erbschaft in die
Hände zu spielen , änderte er schon in seinem Edict den in
Frage kommenden § um. Nun läßt Cicero diesen § aus dem
Edict des Verres verlesen: Ex edict o urbäno. Si de he-
redit ate ambi getur . . . S i posses s or sp onsionem non
faciet . . . lam quid ad praetor em\, uter possessor sitf Nonne
id quaeri oportet^ utrum possessorem esse oporteatf Ergo quia pos-
sessor est, non moves possessione •, si possessor non esset, non dares.
Nusquam enim scribis , neque tu aliud quicquam edlcto amplecteris
nisi eam causam, pro qua pecuniam acceperas . . . lam hoc ridi-
culum est . . . Das ridiculum besteht in folgendem ^^) : Verres
hatte edicirt, er würde, wenn man kein Testament vorwiese, die
Erbschaft demjenigen zuweisen , qui se dicat heredem esse. So-
mit sollte der Erbpraetendent , der nach dem bisherigen Edict
erst auf processualischem Wege seine Ansprüche hätte verfolgen
müssen, auf Grund des neuen Edicts ohne Weiteres in die Bona
des Erblassers gewiesen werden ^^) : das ist es , wodurch die
Nun ist es aber — abgesehen von dem Fehlen der Satisd. iud. s., die
dasselbe Recht auf Berücksichtigung hatte, wie die Satisd. pro pr. 1.
V. — ganz unglaublich, daß Cicero die Actio per formulam petitoriam
durch lege agere ausgedrückt haben sollte; und wenn man weiter
bedenkt , daß in Ciceros Zeit der Legisactionenproceß für die Erb-
schaftsangelegenheiten solenn war, so wird es klar, daß unter
lege agere eben der Legisactionenproceß gemeint ist; das ist Ca-
queray's Meinung {Explication des passages de droit prive cotitenus
dans les oeuvres de Ciceron S. 197 ff.), der aber wiederum darin irrt,
daß er, Gajus zum Trotz, die zweite von Cicero angegebene Proceß-
weise mit der Actio per formulam petitoriam identificirt. So hätten
wir also das lege in herediiatem agere vor den Centumvirn und das
sponsio7ie de hereditate certare vor dem Iudex als die beiden dem Erb-
praetendenten offen stehenden Möglichkeiten erkannt. Nun ist es
aber klar, daß sie nicht gleichwerthig sein können , denn magnitudo
et auctoritas centujnvivalis iudicii non patiebatur per alios tramites
viam hereditatis petitionis infringi Cod. lust.lll 31, 12, Puchta § 171
(I 520); die Hereditas konnte nur vor den Centumvirn erworben wer-
den. Was gab also dem Praeteudenten die gewonnene Sponsio ? Wir
müssen antworten : die Possessio. Erst mit dieser Annahme ist die
Stelle genügend erklärt (s. auch Wlassak, rUm. Frocessqes. I 14 f.;
II 364).
^^) Alle neueren Philologen und wenigstens einige Juristen haben
die Worte iam , . . est zum folgenden gezogen. Nach Huschke
(in der Recension der F abri cius' sehen Schrift Ursprting und Ent-
wickelung der Bonorum possessio in den Richter'schen Jahrbüchern
1839, 1 ff.; ich kenne beide nur aus Leist) und Lei st {die Bo7iorum
possessio I 129) sollen sie zum vorigen gehören, was unmöglich ist.
2") Wobei natürlich dem benachtheiligten Erbpraetendenten un-
benommen blieb, den gerichtlichen Weg einzuschlagen ; davor konnte
die praetorische B. p. überhaupt nicht schützen, vgl. Puchta a. 0. 461.
Die Reform des Verres scheint demnach den Zweck verfolgt zu haben,
. ' Verrina. 261
Minucier geschädigt worden waren, und was Cicero dem An-
geklagten vorwirft.
Dieser klare Sachverhalt wäre wohl nie verkannt worden,
wenn nicht die ausgeschriebenen Worte § 116 den Erklärern
Schwierigkeit bereitet hätten. Man bemühte sich nachzuweisen,
wie Verres durch den Passus seines Edictes si possessor sponsio-
nem non faclet die Minucier benachtheiligt haben könnte , und
that entweder dem Text , oder den Rechtsbegriffen jener Zeit
Gewalt an^'). Indessen liefert schon eine unbefangene Inter-
pretation der ganzen Stelle wie wir gesehen haben das Resultat,
daß die Aenderung der Edicte, insofern dadurch die Minucier
geschädigt wurden, erst § 117 gegeben wird. Wozu also noch,
wird man fragen, § 116? Wir antworten mit der Frage : wie
Actor und Reus des bisherigen Edicts ihre Plätze wechseln zu lassen ;
ähnlich hat er es ja in Sicilien gemacht, als er die Lex Hieronica zu
Gunsten der Zehntpächter ummodelte {Verr. III 25 ff.). Die Kritik
dieses Edictes bei Kariowa, rUm. Mechtsgesch. II 39 ist schwerlich be-
rechtigt; wäre der Sinn des Edictes der gewesen, es solle der Arator
dem Decumanus so viel geben, als dieser nach Ausweis seiner Bücher^
seiner Rechnungen zu fordern habe, so wäre der Zusatz de iudicio in
octuplutn unbegreiflich und unbillig. Und sprachlich ist die Karlo-
wa'bche Annahme durchaus nicht geboten ; in dem edere liegt nichts
als das 'Angeben' vor der zuständigen Behörde, wobei es nicht in
Frage kommt ob diese Angaben motivirt waren oder nicht).
^^) Den Reigen führt Pseudoasconius mit seiner grammatisch
wie sachlich abenteuerlichen Erklärung subauditur ^esf , hoc est , si
possessor est, sjionsiotiem no?i faciet. Daraus folgert Menardus, Ver-
res habe, abgesehen davon, daß er den Unrechten in die Bona ein-
wies , dem also bestellten die Satisdatio erlassen, und Manutius
(Hotomanus Observ. 1. I cap. 2 ist mir nicht zugänglich) nahm gar
an, Verres hätte durch diese Clausel seinen Possessor gegen alle An-
sprüche anderer Personen sicher gestellt. G a r a t o n i gesteht , in
der Sache nicht klar zu sehen. Auch nachdem der Unwerth des
Pseudoasconius erkannt war, machte die Erklärung der Stelle keine
Fortschritte , zudem gehen die beiden Traditionen , die philologische
und die juristische, jetzt auseinander. Auf jener Seite ist C. F. Zumpt,
der sonst in solchen Sachen besseres leistet, zu nennen mit seiner
Erklärung : iiihil aliud h. l. reprehendit Cicero, quam quod Verres cerii
cuiusdam hominis causa voce possessoris abusus sit et eum hoc nomine
appellarit , qui possidendi ante rem iudicatam (falsch! die B. p. wird
in der Regel ohne vorausgegangene Untersuchung ertheilt, de piano
peiitur [Piichta List. II 460]. Wer sie bekommen hat, ist iuris pos-
sessor, nachdem er schon früher corporis possessor gewesen sein konnte)
ins non habuerit. Possessio debebatur genti Minuciae ; alter ille bona
occupaverat sine iure; sed Verris edicto hoc assequebatur , ut pro poS'
sessore esset. (Entweder hieß derjenige qui bona sine iure occupaverat,
technisch Possessor [und das war der Fall] — dann sieht man nicht
ein, worin Verres' Unrecht bestand; oder er hieß nicht so — dann
paßte eben das Edict des Verres, das natürlich generaliter abgefaßt
war, auf ihn nicht, und Verres hatte ihm nicht genützt, sondern ge-
schadet). Trotz dieser schlimmen Verstöße blieb die Erklärung
262 Th. Zielinski,
lautet die von Cicero gegen Verres vorgebrachte Beschuldigung?
Daß er das Edict geändert habe ? Das war sein gutes prae-
torisches Recht. Daß sein neues Edict unbillig war? Das ging
den Gerichtshof de repetundis nichts an. — Nein , sondern
daß er die Aenderung zu Gunsten einer Person und von ihr
bestochen vorgenommen hat. Und wie wird dieses bewiesen ?
1) Durch den Nachweis , daß das neue Edict so gut wie in
factum concipirt sei — das ist eben unsere Stelle; 2) durch
den Hinweis darauf, daß Verres in seinem provincialen Edict
zur tralaticischen Fassung — natürlich , sein Geld hatte er
ja bereits bekommen — zurückgekehrt sei ; dieser Hinweis folgt
§ 117 f.
Zumpts für die Philologen (Drumann, Klotz) maßgebend. Dafür wurde
sie von den Juristen um so vollständiger ignorirt. Fabricius (a.
0.) gibt folgende Deutung: nur in dem Falle, ivenn der gegenwärtige
tüirkliche Besitzer die hereditatis petitio als Beklagter aufzunehmen und
de7i Gegner Sicherheit zu bestcl/sn nicht Willens oder nicht im Stande
ist, will ich die B. p. sccundwn tabulas ertheilen ; im entgegengesetzten
Falte aber soll der Jetzige Besitzer die Vindicien erhalten. Es wurde
Huschke nicht schwer, nachzuweisen, daß diese Deutung mit Ci-
ceros Text im Widerspruch steht. Huschkes eigene Meinung ist die :
die Worte si de her. amb. si poss. sp. non faciet sind als Ueber-
schrift des Edicts zu fassen, dessen Text erst weiter mitgetheilt wird ;
die beiden Sätze der Ueberschrift gehörten nach Verres Sinne gar
nicht zusammen, Cicero aber stellt sich, als verstehe er den Verres
nicht, um den Sinn zu erhalten, als sei jeder Besitzer zur Erhaltung
der B. p. qualificirt. Lei st hat Cicero von dieser Perfidie freige-
sprochen [die Bonorum possessio 1 132), hält aber daran fest, daß wir
in den beiden Sätzen si de her. amb., si poss. sp. n. fac. die Ueber-
schrift des verrinischen Edictes vor uns haben (weil nämlich der Text
erst weiter folgt) ; da er nun ferner anerkennen muß, daß die Ueber-
schrift des tralaticischen Edicts auch nicht anders gelautet haben
kann, bleibt ihm nur der Ausweg übrig, daß Verres die zwei Kapitel
des tralaticischen Edicts (die deshalb auch gesonderte Ueberschriften
hatten) in eins zusammengeworfen und daher auch die beiden bisher
getrennten Ueberschriften verbunden habe ; ob er damit eine Zwei-
deutigkeit erreichen wollte, kann man unbeantwortet lassen. Aber
jedenfalls war sie doch darin zu finden, und Cicero monirt sie im voll-
kommenen Ernst. Dagegen wird der Philologe einwenden, daß wenn
auch im Text Ciceros die beiden Sätze in einem Athem zu lesen sind,
daraus noch nicht folge, daß sie auch im Edict des Verres verbunden
standen (eine Monstrosität , die man dem Verres doch nicht ohne
Weiteres zutrauen kann); es genügt, Actenstücke, wie die Briefe des
Metellus und des Timarchides zu lesen, um zu beweisen, daß Cicero
nur diejenigen Stellen citirt, an die er seine Bemerkungen anknüft.
Daher hat auch C. F. W.Müller beide Sätze durch Gedankenstriche
getrennt. Die Erklärung der Zweideutigkeit selber bei Leist wird
dadurch widerlegt, daß Cicero nicht quis p. s., sondern uter possessor
sit sagt. — Caqueray endlich [Explication) ist \Q\diex post tot dis-
crimina rerum zur Interpretation des Pseudoasconius zurückgekehrt, so
daß seine Meinung weiter nicht in Betracht kommt.
Verrina. 263
Jetzt wissen wir also, was wir in § 116 zu suclieu haben
— den Nachweis, daß Verres sein Edict einer bestimmten Per-
son., sozusagen, auf den Leib geschnitten habe. Es ist nicht
Cicero's Schuld, daß man das nicht verstanden hat ; er sagt mit
klaren Worten, was er will : componit edictum eis verbis , ut qui-
vis intellegere posset unius hominis causa conscriptum esse; tantum
qjfod Iwminem non nominal^ causam quidem (sc. hominis) totam per-
scribitj ius . . . neglegit. Mit andern Worten : Cicero rügt das
verrinische Edict nicht, weil es unbillig sei, sondern weil es
ein darin gebrauchter Ausdruck in seiner all-
zuengen Begrenztheit deutlich die Beziehung auf
den Fall verrat he, dem zu Liebe das ganze Edict
verfaßt sei^ä).
Worin war nun der von Verres gebrauchte Ausdruck si
possessor sponsionem non facict zu eng? Das sagt wiederum
Cicero selber: iam quid ad, praetorem^ uter possessor sit ^^)? nonne
^2) Diese Interpretation wird durch eine Betrachtung des unmit-
telbar vorhergehenden Falles über jeden Zweifel erhoben. Es han-
delt sich um die Erbschaft der Annia. Um gegen ihre gerechten An-
sprüche den Nachlaß dem zweiten Erben zukommen zu lassen , hatte
Verres in seinem Edict die Lex Voconia dahin umgeändert, daß be-
züglich der Mulierum hereditates die Incensi aufhörten, eine Aus-
nahme zu machen (eine durchaus vernünftige Aenderung), und außer-
dem seiner Bestimmung rückwirkende Kraft verliehen. Letzteres war
gewiß sehr unbillig , aber an sich kein Crimen repetundarum ; wie
bringt nun Cicero den nothwendigen Begriff der Pecuniae coactae
conciliatae hinein? Durch den Nachweis, daß eine an sich gleich-
gültige Einzelheit deutlich die Beziehung in factum verrathe. „Wäre
es dir ums Recht, und nicht um den Vortheil einer bestimmten Per-
son zu thun — sagt Cicero § 110 — du hättest dich allgemeiner aus-
gedrückt {cautius composuisses — so viel als plus in componendo ca-
visses, letzteres im technischen Sinn des Juristenlateins). Du schreibst:
Wer ... als Erbin eingesetzt hat oder einsetzen wird. Wie aber, wenn
er einem ein größeres Legat vermacht, als die Summe des den Erben
üebrigbleibenden beträgt ? Die Lex Voconia gestattet ja dieses den
Incensi. Warum hast du diesen ganz analogen Fall nicht berück-
sichtigt ? qu i a non iuris, s e d hominis causam verbis a m-
plecteris. Damit vergleiche man die fast gleichlautenden Worte
im Text und etwas weiter (§ 115 ex.) nusquam enim scribis neque tu
aliud quicquam edicto amplecteris, nisi eam causam, pro qua pecuniam
acceperas.
2') Nämlich in diesem Stadium der Angelegenheit. Man wird
doch dem Redner nicht die unglaubliche Thorheit zutrauen, zu be-
haupten, als ginge es den Praetor nichts an, ob der factische Be-
sitzer auch rechtlicher Besitzer sei ; dann könnte ja das Wort pos-
sessor im Edict überhaupt nicht vorkommen. Nein, solange es sich
um die Frage handelt, wem die Bonorum possessio zu ertheilen ist,
dem factischen Possessor oder dem anderen, sind die Ausdrücke Pos-
sessor und possidere am Platze ; darum kommen sie auch im Inter-
dict quorum bonorum vor. Nun ist aber die Bonorum possessio er-
264 Th. Zielinski,
id quäeri oportet, utrum possessorem esse oporteat? Also hätte
Verres sagen müssen : si possessor quemve ex meo edicto
possessorem esse oportebit^*) sponsionem non faciet . . .
Das ist die höchst einfache Lösung ; um zu zeigen , daß mit
ihr wirklich alle Schwierigkeiten aus dem Wege geräumt sind,
will ich versuchen — so gut es ein Nichtjurist vermag — den
Fall und Verres Verhalten in demselben darzustellen.
Minucius war ohne Leibeserben gestorben ; das Vorhan-
densein eines Testamentes wurde behauptet, ohne jedoch daß die
Urkunde selbst hätte vorgewiesen werden können; immerhin
konnte sich der angeblich eingesetzte Erbe, vermuthlich ein
Cognat, in den Besitz der nachgelassenen Güter setzen. Die
Nächstbenachtheiligten waren die Gentilen und nach dem tra-
laticischen Kecht wäre es dem ang. eingesetzten Erben nicht
gelungen sich ihnen, den Intestaterben gegenüber zu behaupten
— der Praetor, an den sich beide Theile hätten wenden müs-
sen, hätte erstens die Bonorum possessio den Intestaterben ge-
geben, zweitens durch das Interdict quorum bonorum ^^) den
ang. eingesetzten Erben gezwungen, den Nachlaß den Intestat-
erben herauszugeben, und drittens, falls der ang. eingesetzte
Erbe seine Ansprüche auf processualischem Wege verfolgen zu
wollen erklärt hätte, zwar die Intestaterben zu einer Satisdatio
p. p. 1. v. dem ang. eingesetzten Erben gegenüber verpflichtet,
aber doch die Vindicien den ersteren, als den rechtmäßigen Pos-
sessoren, gegeben. — Da aber, warum auch immer, die Bitte
um die Bonorum possessio im J. 75 nicht mehr vorgebracht
werden konnte, und der ang. eingesetzte Erbe von dem Eigen-
nutz des Verres, des Praetors für 74, wußte, so ging er diesen
bei Zeiten um eine Aenderung des Edictes an, die ihm wenig-
theilt, die andere Partei ficht ihre Rechtmäßigkeit an, der Praetor
hat den Proceß zu instruiren ; jetzt ist die Res in quam agitur nicht
mehr das possedirte Gut, sondern das Jus possidendi, und der Praetor
hat seine Bestimmungen zu treffen ganz unabhängig davon, ob diese
oder jene Partei ini Besitze der Güter ist.
2^) Daß die Jurisprudenz jener Zeit sich in solchen Verclausuli-
rungen nicht leicht genug that, ist bekannt; unserem Fall steht am
nächsten Lex Rubria c. 21 . . . tum de eo, a quo ea pecunia petita
erit, deque eo, quoi eam pecuniam dari oportehit, siremps res lex ivs
causaque omnihus omnium rerum esfo , atque uti esset e s s ev e op or-
ter et, si in . . . damnatus esset.
^^) Dessen Text für die ciceronische Zeit M. Voigt (röm. RechtS'
geschickte I 529 Anm. 14) also wiederherstellt: Quorum bonorutn ex
edicto meo Uli possessio data est, guod de his bonis possides, id Uli re-
stituas. Daß dieses Interdict im Edict erst nach den Bestimmungen
über die Bonorum possessio stand, ist evident, da er dieselben vor-
aussetzt, daß es den Platz vor dem § si possessor . . . sponsionetn non
faciet hatte, behauptet mit Recht auch M. Voigt a. 0.
Verrina. ^65
stens die Bonorum possessio und — falls die Intestaterben diese
gerichtlich aufechten sollten — in dem daraus entspringenden
Proceß die Viudicien sicherte. Das that Verres , indem er den
die Bonorum possessio betreffenden § in der oben angegebenen
Weise umänderte ; das Interdict quorum bonorum , das nun dem
aug. eingesetzten Erben günstig war, ließ er unverändert; bei
der Redaction aber des dritten, den Erbproceß betreffenden
Theiles passirte ihm das von Cicero gerügte Versehen. Da es
sich um die Instruction eines Processes handelte, in dem der
Petent die Rechtmäßigkeit der von ihm ertheilten Bonorum pos-
sessio anfocht , so hatte er im Edict sein Verhalten den beiden
Parteien gegenüber — dem Petenten, sowie demjenigen, dem er
die Bonorum possessio ertheilt haben würde — zu bestimmen.
Im gegebenen Fall nun war die erste Partei Actor schlecht-
hin, die zweite — Possessor in beiden Bedeutungen, sowohl recht-
lich, da er ihr^die Bonorum possessio ertheilt, wie auch factisch,
weil sie von vornherein die Bona occupirt hatte. An sich war
aber auch der entgegengesetzte Fall möglich — es konnte der
Intestaterbe die Bona occupirt haben, dann war er Actor und
factischer Possessor (denn die Einbringung des Actio konnte
recht wohl der Ausführung des Interdictes quorum bonorum vor-
angehen), der ang. eingesetzte Erbe aber nur rechtlicher Pos-
sessor. Diese zweite Möglichkeit ließ Verres, ganz in den Mi-
nucierfall vertieft, außer Betracht ; im dritten §, wo er von der
Instruction des Processes sprach, gebrauchte er von der Partei,
der er die Vindicien ertheilt wissen wollte, den Ausdruck „Pos-
sessor^^ schlechthin, der allerdings im Minucierfalle deutlich ge-
nug war, in jenem anderen aber zu einer argen Confusion füh-
ren mußte. Deswegen höhnt ihn Cicero, dessen Worte (§ 116)
folgendermaßen zu paraphrasiren sind.
„Schon der in deinem Edict gebrauchten Terminologie
sieht jeder an, daß du einen bestimmten Fall im Auge gehabt
hast ; du nennst deinen Schützling beinahe mit Namen ; deine
Bestimmung ist ihm jedenfalls wie auf den Leib geschnitten
und spricht der Billigkeit sowie dem bestehenden Recht Hohn.
Ich will euch die Stelle aus seinem städtischen Edict verlesen
lassen. (Der Schreiber liest § 1 über Ertheilung der Bonorum
possessio, sodann § 2 das Interdict quorum bonorum^ sodann § 3
über Instruction des Erbprocesses vor ^^) 5 bei der Stelle wenn
^^) An dieser Reihenfolge ist durchaus festzuhalten, die Worte
si de hereditati amhigetur et tabulae u. s. w. haben die Richter zwei-
mal zu hören bekommen, einmal aus dem Munde des Schreibers —
und da ließ sie Cicero vorerst unbeachtet, weil es ihm zunächst um
den Ausdruck possessor zu thun war ; eben deswegen stehen sie in
den Handschriften nicht — und das zweite Mal aus dem Munde des
Cicero, als er nach Erledigung des im Worte Possessor enthaltenen
26a Th. Zielinski,
der Possessor sich weigert , die Sponsio einzugehen unterbriclit iliu
der Redner). Was in aller Welt hat der Praetor darnach zu
fragen, welche von beiden Parteien „Possessor" schlechthin
ist ? Hat er es hier — bei der Instruction des Processes, nicht
bei der Ertheilung der Bonorum possessio — nicht einzig und
allein mit dem rechtlichen Possessor zu thun , mit eben
der Person, welcher er kraft seines Edicts die Possessio ertheilt
hat ? In d e i n e m Fall freilich , da ist dein Schützling auch
factischer Possessor , und so kann er die Possessio behalten ;
wäre er es aber nicht, wäre vielmehr der Intestaterbe factischer
Possessor — du hättest dir durch dein eigenes Edict , durch
dieses eine thörichte Wort Possessor die Hände gebunden und
wärest außer Stande, ihm, deinem Schützling, für die Zeit des
Processes die Vindicien zu geben. — Doch jetzt zurück zur
Hauptsache . . . ."
3. üeber den Ursprung der Quaestionen-
geri ch te
sind bekanntlich die Ansichten getheilt ^'^) ; hier soll nur auf
eine bisher, wie es scheint, unbeachtet gebliebene Stelle aus den
Verrinen hingewiesen werden, die uns gestattet, Cicero selber
als Zeugen in den Streit einzuführen. Verr.ll 15 äußert sich
der Redner über die Quaestio de repetundis folgendermaßen: in
7iac quaestione de pecuniis repetundis , quae sociorum causa consti-
tuta est lege i u di cio que sociali. Was die letzteren Worte
bedeuten, ist nicht ohne Weiteres ersichtlich, und Kayser han-
delte ganz folgerecht, als er sie einklammerte; da der Lex so-
Anstoßes zu ihnen , als zur Hauptsache zurückkehrte. Die Verken-
nung dieses nothwendig zu postulirenden Zusammenhanges hat Huschke
und Leist zu ihrer (oben Anm. 21 widerlegten) Titelhypothese ge-
führt.
^^) Während die Aelteren — und noch kürzlich M advig in
seiner leider schon beim Erscheinen antiquirten Verfassung und Ver-
icaltung d. röni. St. II 304 ff. — sie von den ludicia populi her-
leiten, glaubte A. W. Zumpt {Criminalrecht II 1, 1 ff) ihr Vorbild
in den Senatsgerichten zu erkennen ; abweichend von beiden stellte
Mommsen (wiederholt, z. B. Rom. Gesch. IF 108; Zft. f. Awft.
[1843] I 813; Hermes I 178^ = R. I. II 446"; CIL I S. 64 1. o. und
r. u., Staatsr. P 168: II P 232 ff.; 583) die Ansicht auf, daß der
Civilproceß, und zwar speciell die Jurisdiction des Praetor peregrinus
den Keim der späteren Quaestionen enthalten habe ; ihm folgten v.
Beck mann-Holl weg {Civilproceß II 457), Herzog {Gesch. u. St/st.
d. rOm. Staatsvf. I 397 ; 753) u. a. Einen besonderen Standpunct
nimmt Hartmann {Ordo iudiciorum I 317 ff.) ein, der die Quaestio-
nengerichte aus der von ihm angenommenen uralten Gerichtsversamm-
lung, dem Conventus herleitet.
Verrlna. 267
Cialis die Constituirung der In Frage stehenden Qiiaestio zuge-
schrieben wird, so ist unter ihr die Lex Calpurnia zu verstehen;
aber was heißt iudicio sociali? Die Grammatik gestattet nur
die Uebersetzung nach dem Vorbild des Per egr ine n-
processes^^)y und damit kämen wir auf die Auffassung
Mommsens vom Ursprung der Quaestionengerichte -^).
4. Die Edicta repentina.
Im Provincialedict des Verres unterscheidet Cicero deutlich
zwei Gruppen. Die erste umfaßt diejenigen Bestimmungen,
welche zum Stamme des Edictes gehörten; so die Grundbestim-
mung , mit welcher Verres das hieronische Gesetz abschaffte,
quantum decumanus edidisset aratorem sibi decuniae dare oportere^
ut tantum arator decumano dare cogeretur {Verr. III 25), mit
den beiden Anhängseln über die ludicia in octuplum und in
quadruplum (§§ 26 u. 34). — Durch eine scharfe Uebergangs-
formel Quid? illa cuiusmodi sunt . . . trennt Cicero von diesem
Grundedict eine Gruppe späterer Edicte, quae ex tempore '^^)
ab Apronio admonitus edixit'^ dahin gehören drei Bestimmungen^*):
2®) Socii = peregrini nach bekannter euphemistischer Redeweise ;
vgl. Div. in Caec. 17, wo der Actio civilis die Lex socialis entgegen-
gesetzt wird.
2^) Daraus geht auch hervor, daß man sich beim A endern der
überlieferten Lesart Verr. IV 104 que7n ego hominem accuso ? quem
legibus aut indic iati iure persequor ? in sociali iure (Cobet, Eber-
hard, Halm, Thomas, C. F. W. Müller) nicht auf unsere Stelle berufen
darf, üebrigens hat nach dem Vorgange von Klotz neuerdings auch
Nohl die Ueberlieferung in Schutz genommen.
^^) Das heißt : infolge eines besonderen Vorkommnisses. Deren
fanden zwei statt : erstens die Weigerung des römischen Ritters Q.
Septicius, dem Apronius mehr zu geben, als der Zehnte betrug. Die
Antwort des Apronius bestand in den beiden ersten Edicten des Ver-
res ; von diesen sagt Cicero , sie seien gegen die Ritter gerichtet,
welche nicht, wie die Siculer , durch das Grundedict {superioribus
edictis) gebrochen waren; natürlich, denn als römische Ritter konnten
sie bei einem etwaigen Judicium in octuplum ganz anders auftreten.
Im Gegensatz dazu war das Edict über das Vadimonium gegen die
Siculer gerichtet (§ 38), und es könnte bei der scharfen Uebergangs-
formel , mit der Cicero es einleitet {lam vero illud non solum . . .),
überhaupt zweifelhaft erscheinen , ob es zu den Edicta repentina zu
zählen sei , wenn nicht Cicero noch einmal § 51 in etwas anderer
Reihenfolge (3. 1. 2) alle drei Edicte als subito atque ex tempore novit
nata edicta aufgezählt hätte. Auch können wir die Veranlassung we-
nigstens andeuten : sie bestand in Streitigkeiten zwischen dem Zehnt-
pächter Symmachus und der Gemeinde Segesta {§ 92). Daraus folgt,
daß ex tempore ab Apronio admonitus sich nur auf die beiden er-
sten Edicte bezieht; in der That fehlt § 51 der Name des Apronius.
^^) Man könnte fragen, ob nicht auch das Edict de iugerum pro-
268 Th. Zieliuski
1) ne quis frumentum de area toller et einte quam cum decumano
pactus esset, 2) ut ante Kalendas Sextiles omnes decumas ad aquam
deportatas haberent, und 3) ut arator decumano quo vellet decuma-
nus vadimonium promüteret^-) (Verr. III 36 — 38).
Daß diese drei Edicte später erlassen worden sind, als das
Grundedict, sagt Cicero ausdrücklich; gleichzeitig brauchen sie
deshalb nicht gewesen zu sein ^^). Doch scheint es , daß wir
aus § 51 wenigstens das Jahr der drei Edicte genau erfahren;
dort lesen wir nämlich folgendes. Du sagst, du habest den
Zehnten deshalb unter so unbilligen Bedingungen verkauft, um
ihn recht theuer zu verkaufen, also zum Vortheil des Staates;
gut. Cur addictis iam et venditis decumis , cum iam ad summam
decumarum nihil ^ ad tuum quaestum multum passet accedere^ subito
atque ex tempore nova nascebantur edicta ? nam ut vadimonium . . .,
fessione (§ 88) in diese Gruppe gehört, wie das Druraann in seiner
gedankenlosen EpitonieV284 annimmt. Eine solche Annahme würde
für das Resultat dieses Abschnitts eine starke Stütze abgeben; aber
sie steht mit den Thatsachen im Widerspruch. Erstens nämlich fehlt
dieses Edict im Verzeichnis der Edicta repentina § 51 ; zweitens wird
es mit den Worten eingeführt quamquam illa fuit ad calwnniandum
. . . reperta ratio, quod ed ix erat, wobei das Plusquamperfect be-
weist, daß Cicero dieses Edict zu den Edicta superiora rechnet.
^■-) Mit Unrecht bestreitet Degenkolb {die Lex Hieronica S. 35)
durch den Wortlaut unserer Stelle irregeführt {statuit iste, ut ara-
tor dectimano . . . es heißt nichts anderes als dieser führte es ein,
daß u. s. w.) das Vorhandensein eines solchen Edicts, Er hat § 51
übersehen , wo unser Edict wiederkehrt und diesmal auch das tech-
nische Verbum edixit nicht fehlt.
^^) Die beiden ersten Edicte stehen mit dem dritten in Igar kei-
nem Zusammenhang; was aber das Verhältniß der beiden ersten zu
einander anbelangt, so könnte man aus Ciceros Darstellung der sep-
ticianischen Controverse folgern , daß das Tennenedict dem anderen
zeitlich voranging; das geht jedoch aus chronologischen Gründen nicht
an. Ursache der Controverse war die Weigerung des Septicius, dem
Zehntpächter Apronius mehr zu geben, als der Zehnte betrug: also
wußte man bereits , wie viel der Zehnte betrug ; wissen konnte man
es aber erst , wenn das Getreide gedroschen in der Tenne lag (vgl.
§§112 ff.). Da nun die Ernte in Sicilien nicht vor Ende Juni be-
gann (vgl. Nissen ital. Landeskunde I 400; nach A. Fränkel Stud. z.
röm. Gesch. 1 126 f. noch vor Mitte Juni, was nicht viel verschlägt),
so befinden wir uns zur Zeit der Controverse im Juli, und zwar dem
Ende näher als dem Anfang. Nun ergeht das Tennenedict; ferehat
hanc quoqiie iniquifatem Septicius et itnhri (im Juli und in Sicilien !)
frumentum corrumpi in area patiebaiur — da folgt das Edict, id ante
Kai. Sext. — und der Kalender hatte damals den richtigen Gang —
omnes decumas ad aquam deportatas haberent. Es ist ja wohl klar,
daß ein solches Edict geraume Zeit vor dem 1. Aug. erlassen worden
sein muß, mit anderen Worten, daß der von Cicero angenommene
zeitliche und ursächliche Zusammenhang in Wirklichkeit nicht vor-
handen war.
Verrina. 269
ut ex area . . • , ut ante Kai. Sext . . . ., Tiaec omnia iam ven-
ditis decumis anno tertio te edixisse dico. Damit wäre erwiesen,
daß alle drei Edicte ins Jahr 71 gehören.
Das ist jedoch aus folgenden Gründen unannehmbar.
Erstens ist der Zusatz anno tertio im höchsten Grade
»törend ; er erweckt die Vorstellung , als wäre der Zehnte in
einem der beiden vorhergehenden Jahre verpachtet worden ^*)
— wogegen es genügen mag, auf Herbita zu verweisen, wo im
ersten Jahr Atidius den Zehnten kaufte, im zweiten Apronius,
im dritten aber Verres 'königlich' verfuhr ^^) und den Zehnten
zwei gefälligen Frauen — d. h. formell deren Männern — zu-
kommen ließ. — Nun läßt sich freilich nicht behaupten, daß
die Uebersetzung erst nach Verpachtung des Zehnten^ und zwar im
dritten Jahr absolut unmöglich sei ; aber auch damit ist der
Anstoß nicht entfernt. Das Gravirende liegt ja dann einzig in
iam venditis decumis \ das anno tertio dagegen, das dem Aufbau
des Satzes gemäß den Gedanken steigern sollte, dient dem Sinne
nach dazu, den Verbrecher zu entlasten, indem es das Unrecht,
daß man sonst auf drei Jahre bezogen haben würde, auf ein
Jahr beschränkt ^^).
Zweitens läßt sich die Darstellung der septiciani sehen
Controverse nicht gut mit der Vorstellung vereinigen, daß die
neuen Edicte erst im dritten Jahr erlassen worden seien. Soll
man wirklich annehmen, daß Septicius sich die beiden ersten
^*) In der That hat sich Drumann V 283 irreführen lassen: Nun
folgten auf Betrieh des Apronius noch besondere Verordnungen , und
zwar, um das Maß der Ungerechtigkeit voll zu machen, erst im dritten
Jahr, als der Zehnte schon verpachtet war,
^^) Verr. III 76 atDio tertio vero in hoc agro consuefudine usus
est regia (nl. der persischen und assyrischen Könige, die ganze Städte
ihren Beischläferinnen zuwiesen, wie Cicero gleich weiter entwickelt).
Daraus macht Drumann V 286 folgenden herrlichen Unsinn, den ich
zur Erbauung seiner Verehrer ausschreiben will: in Herhita erpreßte
im ersten Jahre Atidius, im ziveiten Apronius, im dritten endlich galt
das Gesetz des Hiero. — Die Sache selbst — die alljährliche Ver-
pachtung des Zehnten — ist ganz zweifellos; vgl. Verr. III 14 ut
certo tempore anni (wohl im Frühling) und Degenkolb, a. 0. S. 42.
36^ Nur scheinbare Hilfe gewährt folgender Einwand: „hätte Ver-
res in einem der beiden früheren Jahre das Edict erlassen, so würde
er es haben rechtfertigen können mit dem Hinweis darauf, daß er es
bei der Verpachtung des nächsten Zehnten habe zur Anwendung
bringen wollen ; durch Betonung der anyio tertio schneidet ihm nun
Cicero diesen Ausweg ab'^ Ganz abgesehen nämlich davon, daß der
sonst nicht wortkarge Redner diesen ganzen complicirten Zusammen-
hang schwerlich in zwei räthselhafte Worte hineingebannt haben
würde, wissen wir, 1) daß Verres bereits sein erstes Jahr als sein
letztes hat betrachten müssen , vgl. V e r r. II 37 u. IV 42 , und 2)
daß er noch im dritten Jahr erwarten konnte, die Provinz auf ein
weiteres Jahr zu behalten, s. u. Abschn. 5.
270 Th. Zielinöki,
Jahre willig gefügt habe und erst im dritten auf Wahrung sei-
nes guten Rechtes bedacht gewesen sei ?
Endlich drittens läßt sich wenigstens vom zweiten Edict
mit Sicherheit nachweisen , dalJ es schon im ersten Jahr erlas-
sen worden ist. Schon C. F. A. Zumpt hat dargethan ^'), daß
die Bestimmung ut ante Kai. Sext. omnes decumas ad mare de-
portatas haberent, sich auf den zweiten Zehnten bezieht, also auf
das Frumentum emptum. Das Frumentum emptum wurde aber
i. J. 73 eingeführt auf Grund der Lex Terentia Cassia (§ 163).
Man wende nicht ein , daß darum das Edict über die Abliefe-
rungsfrist späteren Ursprungs sein könnte; der Statthalter, dem
die Ausführung des Gesetzes in seiner Provinz oblag, muß be-
reits i. J. 73 Bestimmungen getroffen haben, um die Abliefe-
rung des zweiten Zehnten zu regeln. Ob er dabei die Kaienden
oder die Iden des Sextils ^^) genannt hat , ist gleichgiltig , die
Wirkung des Edicts im Falle Septicius war die gleiche.
Damit hätten wir außer dem chronologischen ^^) noch ein
^^) In der That wurde der erste Zehnte von den Zehntpächtern
an Ort und Stelle eingezogen , wenn nicht für einzelne Gemeinden
Ausnahmebestimmungen getroffen wurden, wie denn z. B. den Ka-
laktinern i. J. 71 befohlen wurde, ihren Zehnten ausnahmsweise nach
Amestratus, also gar von der See ins Binnenland zu befördern (§ 101).
Die Lex Terentia Cassia wurde nun allerdings in den ersten Monaten
des Jahren 75 angenommen, da sie noch in demselben Jahr zur Aus-
führung gekommen ist (§§ 163 ff.), aber natürlich nicht vor dem Fe-
bruar, deshalb konnte Verres in seinem Grundedict das neue Gesetz
noch nicht berücksichtigt haben und mußte, als ihm das Schreiben
des Senats darüber überbracht wurde (etwa im März 73) eine An-
zahl nachträglicher Bestimmungen erlassen. Eine von ihnen war
auch das Edict bezüglich der Ablieferungsfrist. Dieses war nun an
sich nicht ungerecht ; das wurde es erst in Verbindung mit dem Ten-
nenedict, und das ist der Grund, warum Cicero in seiner Darstellung
des Falles Septicius des Tennenedictes an erster Stelle gedenkt. Daß
das zeitliche Verhältnis ein anders war, durften wir schon Anm. 33
vermuthen ; jetzt wissen wir es.
38) Mit welcher Ungeduld das billige Brod in Rom erwartet
wurde, davon kann Seneca ep. 77 einen Begriff geben. Die Weisung
primo quoque te7npore wird in dem Briefe der Consuln an Verres nicht
gefehlt haben; nach den Anm. 33 erörterten Verhältnissen konnte Verres
schon im ersten Jahr nicht gut eine andere Frist als den 1. Aug. an-
beraumt haben, und damit kommen wir eben auf das zweite von den
Edicta repentina. Aber selbst wenn wir bis Mitte oder selbst Ende
August gehen, was gewinnen wir ? Festgesetzt war die Frist jeden-
falls im ersten Jahr, und darin, nicht in dem Datum lag das Zwangs-
mittel, das den Widerstand der Landwirthe brach.
39) Es wäre ein sehr naheliegender Gedanke, auf dem Wege der
Induction die Probe auf das Exempel zu machen, d. h. nachzusehen,
ob sich nicht bei Cicero Anwendungen der drei Edicte finden. Ich
für meinen Theil kann mich keines Erfolges rühmen, üeberhaupt
Verrinä. ^71
kleines textkritisclies Resultat gewonnen; die Worte anno tertio
im § 52 sind aus dem Text zu entfernen.
5. Der Brief des L. Metellus in die Provinz.
Für die Zeitbestimmung des Briefes , welchen der Nach-
folger des Verres an die sicilischen Gemeinden schrieb (^Verr.
III 44) finden wir bei Cicero folgende vier Anhaltspunkte :
1) cum sibi in provinciam proficiscendum putaret] 2) aliquanto ante
adventum suum ; 3) in alienam provinciam ; 4) ne si tempus sa-
tionis praeterisset . . . Aus den beiden mittleren Angaben er-
fahren wir nur, daß die Provinz damals einem anderen, natür-
lich Verres, angehörte^"); genaueres lehrt die vierte. Die Saat
fand in Sicilien ^*) im November statt; der Brief kann demnach
kaum vor dem September 71 geschrieben worden sein — al-
lerdings auch nicht viel später.
Unter diesen Umständen ist die erste Angabe nicht ohne
Weiteres klar. Daß die am nächsten liegende Uebersetzung als
er nach der Provinz aufzubrechen gedachte nicht zulässig ist,
leuchtet ein. An die Sortitio provinciarum zu denken geht
ebenfalls nicht an, denn abgesehen davon, daß diese im Anfang
des Jahres stattfand*^), ergab sie ja für Metellus nicht das
Resultat, daß er in provinciam überhaupt, sondern daß er spe-
ciell nach Sicilien würde reisen müssen; es wäre daher wenig-
stens cum sibi in eam provinciam pr. p. zu erwarten gewesen.
So bleibt nur ein Ausweg übrig: Metellus wußte, daß ihm Si-
cilien als Provinz bestimmt sei hoffte aber, der Senat
würde ihn dieser wenig verlockenden Statthalter-
schaft entheben ^^); erst als diese Hoffnung fehlschlug und
kommt nur das dritte Edict in Betracht, und von diesem finden sich
nur zwei Anwendungen: nach § 68 erscheinen die Agyriner, nach
§ 78 die Herbitenser in Syrakus, während sie eher nach Messana, und
noch eher nach Catina oder Centuripae hingehören, vorausgesetzt daß
diese zwei Kreisstädte waren, was ich für Centuripae aus Verr. V
70 folgern möchte; leider ist der erste Fall undatirt, und der zweite
gehört sicher ins dritte Jahr.
40^ Wir haben es somit mit einer Anticipation des Jus edicendi
zu thun : vgl. Mommsen Staatsr. P 203 u. 204^, wo unsere Stelle
nachgetragen werden kann.
*0 Vgl. Nissen ital. Landeskunde I 399.
*2) Mommsen Staatsr. II 1^, 214.
*^) Man ist gewohnt anzunehmen , es sei den Praetoren freige-
stellt gewesen, ob sie nach der Praetur in die Provinz gehen wollten
oder nicht (Mommsen Staatsr. II P 216); allerdings ist die Art wie
Cicero p. Mur. 42 davon spricht, geeignet, diese Vorstellung zu er-
wecken. Aber eine Mitwirkung des Senates war dabei schon deshalb
272 TL Zielinski,
er sich von der NothwendigJceit , in die Provinz zu reisen^ 'über-
zeugte, schrieb er den erwähnten Brief.
Diese Hoffnung war nun durchaus nicht unbegründet; vor
zwei Jahren^*) war Q. Arrius, der für 72 die Provinz Sicilien
erloost hatte, vom Senat zurückgehalten und für den Krieo- mit
öpartacus verwendet worden. Nun ließ sich Anfang 71 durch-
aus nicht voraussehen, daß dieser Krieg sich nicht ins Jahr 70
hineinziehen würde; im Gegentheil, erst der entscheidende Er-
folg des Crassus im Sommer des Jahres konnte diese Zuversicht
als begründet erscheinen lassen. Und das war, wie wir ge-
sehen haben, eben die Zeit, als L. Metellus sibi in provinciam
proficiscendum putavit.
6. Nivellirungsversuche.
Daß die quaestorische Karte Siciliens zur Zeit der römi-
schen Republik buntscheckig genug aussah, weiß jeder; abge-
sehen von der kleinen Anzahl der Civitates foederatae und sine
foedere liberae — wobei wir den Unterschied zwischen diesen
zwei Kategorien *'^) einstweilen außer Acht lassen — gab es
nothwendig, weil über das Schicksal der ausgeschlagenen Provinz ver-
fügt werden mußte, und da liegt es am nächsten, den vom Senat er-
theilten Dispens als eine Ausübung des dem Senat zustehenden Rechtes
legibus solvendi aufzufassen. In der Regel mag der Dispens ertheilt
worden sein , womit man das officiöse Verbalten des Senats bei der
Legatenernennung vergleichen mag ; daß der Senat jedoch das Recht
hatte, ihn unter Umständen zu verweigern, wird man unbedingt an-
erkennen, wenn man nur an die Folgen denkt, die sonst eintreten
müßten. In unserem Falle, beispielsweise hätte Verres es bei seinen
guten Beziehungen zu Metellus leicht dabin gebracht , die Provinz
noch ein viertes Jahr — mit Aussicht auf Permanenz — verwalten
zu dürfen.
**) lieber die Chronologie vgl. Borgbesi, Oeuvres I 65 ff.
*^) Den Unterschied formulirt Mommsen Staatsr. III 1, 657* mit
Recht dahin, daß die foederatae sich besser als die bloßen liberae ge-
gen statthalterliche Eingriffe zu wehren verflochten (der von Hachtmann
in den Ausgaben von Verr. IV u. V S. 3 angenommene qualitative
Unterschied existirt nicht; der Herausg. hat übersehen, daß Segesta
und Centuripae Schiffe stellen. Noch schlimmer ist freilich gleich
weiter die Bezeichnung : civitates stipendiariae oder decumanae, die
Auslassung der Civ. censoriae, wobei wiederum übersehen wird, daß
auch die Civ. decumanae, wie Tyndaris und Apollonia, Schiffe stellten.
Ueberhaupt ist der ganze Abschnitt II umzuarbeiten). Als Illustration
jedoch scheint mir die Heranziehung zum Frumentum imperatum
nicht glücklich gewählt zu sein, da die Vergünstigung nach Ciceros
ausdrücklicher Angabe von den drei foederatae nur eine traf, die bei-
den anderen nicht {Verr. V 56; mit Recht leugnet daher Kuhn
Verf, d. rüm. R. II 27 jeden Unterschied in dieser Beziehung). —
Vielleicht läßt sich jedoch dahin der Umstand ziehen , daß von den
Verrina. 273
bekanntlich Städte mit zehntpflichtigem Ackergebiet (Civitates
decumanae), dessen Zehnte von den Statthaltern alljährlich auf
Grund des hieronischen Gesetzes verpachtet wurden , und sog.
Civitates censoriae, die ebenfalls abgabepflichtig waren, jedoch
mit dem Unterschied , daß die Abgaben ^^) von den Censoren
68 Gemeinden Siciliens — soviel gibt Plinius III 88 an , und diese
Zahl ist um so glaubwürdiger, da sie zu seinem eigenen, nachweislich
entstellten Katalog nicht paßt — nur 65, d. h. sämmtliche mit Ein-
schluß der 5 liberae, aber mit Ausschluß der 3 foederatae, Censoren
zu wählen hatten.
*^) Die Frage, ob nur die Abgaben, oder das Land selbst von
den Censoren verpachtet wurde , ist strittig ; Marquardt , der zuerst
die letztere Ansicht aufgestellt hat, befindet sich in einem seltsamen
Widerspruche mit sich selbst. A : Staatsverw. IP 248 ff. beruft er
sich gegenüber der früheren Ansicht, daß nur die Abgaben von den
Censoren verpachtet wurden, auf zwei angeblich sichere Thatsachen :
1) der Ager von Amestratnn war ager publicum (f) populi Romani,
seine Decumae aber wurden von Verres verpachtet ( Ve r r. III 89.
Der Schluß ist übrigens falsch ; die pathetischen Worte des Redners
nunquam i?te tarn amens fuisset, ut ex agro populi Romani plus fru-
menti servo Venerio quam populo Romano tribui pateretur wollen nicht
mehr besagen als etwa § 106 ut populus Romanus de suis aratoribus
nl. den Aetnensern audiat oder § 102 ab aratoribus populi Romani nl.
den Menaenern , oder § 22S ßdelissimi coloni populi Romani, nl. die
Siculer überhaupt. Amestratus war zweifellos eine Civitas decumana).
2) Die Stadt Leontini war von MarceUus erobert und ihr Territorium
zum Ager publicus gemacht worden (darüber vgl. unten), die Decumae
derselben wurden aber nicht in Rom, sondern in Sicilien nach der Lex
Hierotiica verpachtet. Also hier wird Leontini im Gegensatz zu den
gewöhnlichen Civitates decumanae als Civitas censoria gefaßt, deren
ager a censoribus locari solet. — ß. Staatsverw. I 245 dagegen wird
Leontini mit unter den Civitates decumanae aufgezählt und von die-
sen ausdrücklich die 26 Civitates censoriae unterschieden, deren Land
Ager publicus wurde.
Den Angelpunct der ganzen Frage bildet Leontini; war es eine
Civitas decumana oder censoria ? Da das Zeugnis der ein Menschen-
alter jüngeren philippischen Reden für das Jahr 70 nichts beweist,
sind wir einzig auf die Verrinen angewiesen. Nun sagt Cicero Verr.
V" 53 folgendes: qui publicos agros arant, certuyn est quid e lege cen-
soria debeant . . . quid decumani f num quid praeter singulas decumas
ex lege Hieronica debent? und Marquardt II 250' bemerkt dazu mit
Recht: der Unterschied zwischen den Decumani, d. h. den Aratores,
die nur den einfachen Zehnten zahlten, und den Aratores agri publici,
welche entweder einen mehrfachen Zehnten, oder doch noch anderes au-
ßer dem Zehnten zu leisten haben, ist hier deutlich bezeichnet. Zu wel-
cher Kategorie gehört nun Leontini? Man lese nur Ferr. III 109 ff.
nach, wo Cicero uns die Belastung der leontinischen Feldmark genau
vorrechnet : einen Zehnten und keinen Deut mehr sind sie verpflichtet
zu zahlen. Folglich war Leontini unter Verres Civitas decumana und
Marquardt I 244 ff. behält Recht gegen sich selbst II 248 ff.; damit
fällt die zweite und letzte Thatsache weg, welche jener anderen Mar-
quardt'schen Ansicht die Zustimmung Kuhns und Mommsens verschafft
Philologus LH (N.F. VI), 2. 18
274 Th. Zielinski
in Rom auf 5 Jahre verpachtet wurden. Daß die Römer dieser
Buntscheckigkeit gegenüber Uniformirungsgelüste empfunden ha-
ben müssen, ist begreiflich; als Idealbild muß ihnen dabei die
Stellung der mindestbegüustigten censorischen Städte vorge-
schwebt haben, welche die größte Centralisirung des Abgabe-
wesens ermöglichte*"^). Einige Versuche in dieser Richtung
sollen hier zusammengestellt werden.
1. In erster Linie gehört hieher der Verr. III 18 er-
wähnte Senatsbeschluß, wonach die Consuln von 75 Octavius
und Cotta in Vertretung der Censoren ermächtigt wurden , ut
vini et olei decumas et frugum minorum , quas ante quaestores in
Sicilia vendere consuerunt , Romae venderent legemque Ms rebus
quam ipsis videretur dicerent. Durch diesen Senatsbeschluß wur-
den die Civitates decumanae zunächst hinsichtlich der drei er-
wähnten Zehnten den censoriae gleichgestellt.
2. Einzelne Gemeinden wurden aus der Kategorie der
Civitates decumanae in die der Civitates censoriae versetzt.
Freilich ist für die vorverrinische Zeit eine solche Versetzung
nicht anzunehmen *^) , aber für die Zeit nach Verres bis zum
dritten Bürgerkrieg läßt sich wenigstens ein Beispiel sicher
nachweisen — das wohl nicht das einzige gewesen sein wird
— nämlich Leontini*^). Der Bürgerkrieg hat dieser Zwangs-
hat, es fUllt auch jede Nöthigung weg, Cicero die Ausdrücke 'censo-
rische Location , Lex censoria' in einem von dem gewöhnlichen abwei-
chenden Sinne gebraucht haben zu lassen (Kuhn II 40), die Analogie
der Provinz Asien tritt bestätigend dazu, kurz, die von Niebuhr,
Walter, Schwegler, Göttling und M. Voigt (s. die Stellen bei Kuhn
II 39274 und Marquardt II 248M verfochtene Ansicht behält ihre Gif-
tigkeit. Hoffentlich trägt der gegenwärtige Abschnitt auf syntheti-
schem Wege dazu bei, ihre Richtigkeit zu erweisen.
*'^) Auch ist in Betracht zu ziehen, daß bei dieser Verpachtungs-
methode die lästige Concurrenz der Gemeinden am ehesten unschäd-
lich gemacht wurde, wenn sie nicht, was wir von Asien wissen, vom
sicilischen Domanialland nur vermuthen können (wenigstens stimmt
durchaus zu dieser Vermuthung Fe rr. III 14, wo als Consequenz der
den Decumangemeinden bewilligten Privilegien betont wird : volue-
rmit eos in suis rebus ipsos interesse)^ ipso iure wegfiel. Freilich waren
nicht alle Stände in Rom geneigt, hierin einen Vortheil zu sehen, wie
es denn auch für die Gesammtheit keiner war; eben deshalb ist es
bedeutsam , daß die hier zu erwähnenden Nivellirungsversuche im
Geiste der Lex Sempronia de provincia Asia Hand in Hand gingen
mit der Erstarkung der Ritterpartei.
*^) Deshalb nicht, weil nach Abzug der 3 foederatae, der 5 li-
berae und der 84 decumanae, 68 als Gesammtzahl (nach Plinius III
88) gesetzt , 26 censoriae nachbleiben , d. h. eben die Zahl , welche
Livius XXVI 40, 14 angibt.
*^) Daß Leontini unter Verres eine Civitas decumana war, haben
wir Anm. 46 gesehen j daß sie i. J. 44 eine Civitas censoria war, folgt
Verrina. 275
Versetzung, wie der ganzen hier geschilderten Senatspolitik ein
Ende gemacht; Caesar, Antonius und Augustus gingen auf an-
deren Bahnen.
3. Endlich wurden auch Schritte gethan, um die abgabe-
freien Städte — wenigstens die liberae schlechthin, bei denen
es ohne Verletzung des Fas möglich war — zunächst in die
vermittelnde Kategorie der Civitates decumanae zu versetzen.
Zwar nicht ohne Weiteres ; war einmal den Halicyensern die
Freiheit ihres Bodens garantirt, so war es eine heikle Sache,
ihnen dieses Vorrecht wieder zu nehmen. Aber man konnte,
wie die Römer es auch sonst liebten , vermittelst einer haar-
scharfen Interpretation ein für Rom günstigeres Resultat erzie-
len. Die doppelte Bedeutung des Wortes ager Halicyensium that
ihre Schuldigkeit ; hatten die Vorfahren damit das Gebiet von
Halicyae gemeint, so erklären die Enkel, darunter nur die
Grundstücke der Halicyenser zu verstehen ; daraus folgte
ohne Weiteres, daß die Grundstücke, die zwar in der halicyen-
sischen Feldmark lagen , aber nicht gerade einem Bürger von
Halicyae gehörten, von der legalen Vergünstigung nicht getrof-
fen und daher zehntpflichtig waren. Und das ist in der That
geschehen ; nicht anders läßt sich mit der bekannten Regel, wo-
nach die Decuma auf dem Boden nicht auf der Person lastet ^^),
die Thatsache vereinigen, daß bei den Halicyensern incolae de-
cumas dant^ ipsi agros immunes habent {Verr. III 91).
Daß dieser Eingriff von den Bürgern schmerzlich empfun-
den wurde, läßt sich denken ; in der That nahm eine von den
freien Gemeinden , Segesta , den Kampf auf und setzte der rö-
mischen Interpretation ein Gesetz entgegen , wonach es Nicht-
segestanern verboten wurde, Grundbesitz im Gebiet von Segesta
zu erwerben ^^). Sie mochte bei ihren 'verwandtschaftlichen'
ganz sieber aus Phil, II 101 und III 22, und zwar muß, wie aus der
ersteren Stelle ersichtlich ist, die Versetzung bald nach 70 erfolgt
sein {quoniam quidem hae quondam arationes Campana et Leontina in
populi Romani patrimonio grandiferae et fructuosae ferebanttir). Daß
man mit Leontini den Anfang machte, ist begreiflich ; da das Acker-
land fast ausnahmslos im Besitze von Incolae war (Verr. III 109),
konnte- man es in den Ager censorius aufnehmen, ohne daß die Bür-
ger dadurch erheblich geschädigt wurden.
^^) Marquardt Staatsverw. II 188. Die Ausnahmestellung Hali-
cyaes hat Degenkolb Lex Hieronica 36 beachtet, aber nicht erklärt.
Die Anomalie fällt erst recht auf, wenn man bedenkt, daß der Bür-
ger einer freien Stadt für das Grundstück , das er im Gebiet einer
Ciy. decumana besaß, den Zehnten ebenso zahlen mußte wie jeder an-
dere; vgl. Verr. III 56 f.; 108.
^*) Verr. III 93 nam commercium in eo agro (Segestano) nemini
est. Kuhn (II 39) findet dieses Verbot unerklärbar bei einer freien
von den Römern begünstigten Stadt, deren Bürger als den Römern ver.
wandt galten , und möchte ein Versehen der Abschreiber annehmen .
18*
276 Th. Zielinski,
Beziehungen zu Rom darauf gerechnet haben, durch dieses Ge-
setz die Abgabefreiheit ihres Bodens retten zu können. Aber
Vater Aeneas half diesmal nicht ; wie es bei so ungleichen
Kämpfen zu gehen pflegt , erreichte man nichts als eine neue
Clausel seitens Roms; es wurde, etwas gewaltsam, erklärt, daß
die Vergünstigung sich nur auf solche Grundstücke erstrecke,
die auch von Segestanern bewirthschaftet werden, daß dagegen
an Auswärtige verpachtete Grundstücke zehntpflichtig
seien ^^). Dabei ist es denn auch geblieben, und Segesta mußte
sich drein ergeben, daß der verhaßte Zehntpächter den Boden
der einst freien Gemeinde betrat.
7. Das Crimen navale.
Dem aufmerksamen Leser der Accusatio wird die That-
sache nicht entgangen sein , daß von den beiden Zwecken , die
Cicero bei ihrer Veröffentlichung vorschwebten — dem juristi-
schen und dem künstlerischen — der erste von dem zweiten
um so mehr in den Hintergrund gedrängt wird , je mehr die
Rede ihrem Ende zueilt. Das war an sich durchaus natürlich
und — da ohnehin das ganze fünfte Buch so ziemlich extra
causam lag — sehr unverfänglich. So kam es , daß es nicht
ganz leicht wurde, in den drei wichtigsten und interessantesten
Episoden des fünften Buches — dem Seeräuberproceß, dem Cri-
men navale und dem Falle Gavius — die juristisch entschei-
denden Momente zu finden. Das Vorwiegen des künstleri-
schen Elements machte sich vor allem in folgender Beziehung
geltend.
Das gesammte Belastungsmaterial, das der Ankläger zur
Sprache bringen konnte, zerfiel in zwei Kategorien: zur ersten
gehörten die wirklichen Uebertretungen der Gesetze, zunächst
des in Rede stehenden de pecuniis captis conciliatis , sodann der
Letzteres geht jedoch nicht an, da der Name dreimal hinter einander
vorkommt ; Tind streng genommen kann aus dem von Kuhn hervor-
gehobenen Umstand nur gefolgert werden , daß die Aufhebung des
Commerciums nicht von Rom, sondern von Segesta ausging, und nicht
ein Eingriff in das Vorzugsrecht der Stadt, sondern eine Schutzmaß-
regel war. Alles übrige ergibt sich dann von selbst.
^2) Das geht gleichfalls aus § 93 hervor. Selbstverständlich wurde
das Gleichgewicht nicht auf der andern Seite dadurch hergestellt,
daß man etwa verfügt hätte, Grundstücke, die sonst zehntpflichtig
waren, würden abgabefrei, wenn sie der Bürger einer freien Stadt in
Pacht nähme, wie denn in unserem Fall der Pächter ein Panormitaner
ist; vgl. auch § 53. — Auch ist zu bemerken, daß außer Segesta
niemand sich in einen solchen Kampf einließ: die Stellung Segestas
war, wie aus § 93 hervorgeht^ exclusiv.
Verrina. 277
anderen, zur zweiten — diejenigen Handlungen, die, ohne sich
in nachweisbarem Widerspruch mit den Gesetzen zu befinden,
dem Herkommen, der Billigkeit, dem Anstand Hohn sprachen.
Daß die römische Praxis sich dieses Unterschiedes wohl be-
wußt war, beweist schon die Terminologie-, die Abgrenzung der
Begriffe Accusatio und Vituperatio hat keine andere Grundlage,
als die eben entwickelte (Verr. V 45 ff). Nun gehört es frei-
lich zum Wesen des werdenden Rechts, daß dieser Unterschied
nicht überall scharf einzuhalten war; wer aber darauf hin das
zweite und dritte Buch mit dem fünften , etwa den Fall Ste-
nius ^^) mit dem Fall Gavius vergleicht , wird bald die Wahr-
nehmung machen , daß Cicero sich dort dieses Unterschiedes
wohl bewußt ist ohne ihn je ausdrücklich zu berühren, hier da-
gegen , wo er ihn zu rednerischen Zwecken entwickelt , conse-
quent ignorirt.
Letzteres gilt namentlich für die umfangreichste (§§ 80 — 135)
und ergreifendste Episode des fünften Buches, die wir nach Ci-
ceros Vorgang der Kürze halber das Crimen navale nennen
wollen. Ihr Inhalt ist folgender. Ein Geschwader von sieben
Schiffen wird von Verres dem Syrakusaner Kleomenes über-
geben. Die Mannschaft war durch die vielen Beurlaubungen,
die Verres des eigenen Vortheils wegen gewährt hatte, sehr ge-
lichtet, die Leute selbst durch schlechte Verpflegung entkräftet.
Unfähig, einigen wenigen Seeräuberschiffen die Spitze zu bieten,
ergreifen sie, Kleomenes voran, die Flucht und lassen die Schiffe
im Stich •, diese werden von den Seeräubern in Brand gesteckt.'
Es folgt ein, übrigens schadlos verlaufender, Angriff der See-
räuber auf Syrakus 5 hierauf eröffnet Verres ein Strafverfahren
gegen die Kapitäne der verbrannten Schiffe. Die Schuldfrage
wird bejaht, und an den Verurtheilten läßt Verres die Todes-
strafe vollziehen.
Dieser nüchterne Auszug fällt sehr ab gegen die farben-
prächtige Schilderung des Redners; doch läßt sich nicht leugnen,
daß in der letzteren das Punctum saliens nicht so leicht her-
auszufinden ist. In der That, worin liegt der Schwerpunct der
ganzen Frage? Nicht darin, daß der Syrakusaner Kleomenes
zum Befehlshaber des Geschwaders ernannt worden war , wel-
ches ja nur einen Theil der sicilischen Flotte bildete; damit war
'^^) So (nicht Sthenius) dürfte der Name mit der besten Hand-
schrift Lagomars. 42 {Verr. II 83 ; 90; 113) zu schreiben sein. Er ist
nicht griechisch , sondern oskisch und kommt in einer Inschrift von
Messana Sxevt? KaXtvt? ^iTaxTirji; Mczpa = Stenius Calinius Statu f,
Mara (vgl. Mommsen Unterital. I)ial, 193; andere Beispiele bei Zwe-
tajew, Sylloge) vor. Diese Stammverwandtschaft mag dazu beigetra-
gen haben, Stenius jenen Einfluß in Rom zu verschaffen, von dem na-
mentlich Verr. III 18 zeugt. Im übrigen vgl. Furiua von Heraclea
und Verr. V 112.
278 Th. Zielinski,
höchstens die Schicklichkeit verletzt ^*). Auch nicht in der Zu-
sammensetzung des Gerichtshofes, die durchaus zu keinen le-
galen Einwendungen Anlaß gegeben zu haben scheint ^^). Auch
nicht in der Person des Anklägers, dem Naevius Turpio quidam^
so wenig Zutrauen auch dieser Ehrenmann einflößen mochte ^^).
Auch nicht in der Hinrichtung selbst, die vielmehr more maio-
rum auf Grund eines voraufgegangenen Urtheilspruches geschah.
Auch nicht in den empörenden Scenen, die uns §§ 117 ff. ge-
schildert werden ; sie fallen direct nur dem Freigelassenen Ti-
marchides und dem Lictor Sextius zur Last; den Verres selbst
trifft nur die Vituperatio , daß er diese Dinge hat geschehen
lassen ^').
Sieht man von all diesem Beiwerk ab, so bleibt die böse
Accusatio bestehen: Verres hat unschuldige Leute verurtheilen
lassen, um die Beweise seiner eigenen Schuld aus der Welt zu
schaffen. Da nun die Unschuld der Kapitäne nothwendig zu
erweisen ist, wenn die Schuld des Verres dargethan werden
soll, so ist es vor allen Dingen wichtig zu erfahren , w i e d i e
gegen sie erhobene Anklage lautete Das ist der
springende Punct. Cicero berührt ihn mit keinem Worte , we-
der § 108, wo von der Anklage, noch § 114, wo von der Ver-
urtheilung die Rede ist; und da die Ausleger diese allerwich-
tigste Frage im ganzen fünften Buch nur ganz flüchtig und zu-
") Daß darin keine Rechtsverletzung lag, geht aus §§ 83 f. her-
vor, wo die Beförderung eines Segestaners oder Centuripiners zu die-
ser Würde als etwas Erlaubtes und Natürliches angesehen und nur der
Umstand , daß dem Bürger einer untertbänigen Stadt das Commando
u. a. über die Schiffe der freien Städte gegeben wird, als eine Hint-
ansetzung der dignitas aequitas und des officium erscheint.
") Daß die Richter latrones sind (§ 114) folgt ohne Weiteres
daraus, daß sie Comites des Verres waren und ist formell irrelevant.
Möglicherweise war die Lex Rupilia nicht befolgt; doch spricht das
Schweigen des Redners nicht zu Gunsten dieser Vermuthung.
'*) Seine nahen Beziehungen zu Verres (§ 108) involviren schlimm-
stenfalls nur eine Vituperatio. Gravirender scheint der Zusatz qui C.
Sacerdote praetore iniuriarum damnatus est. Soll man aus diesem Zu-
satz schließen, (was u. a. Halms Meinung ist) daß Turpio überhaupt
nicht als Ankläger auftreten durfte? Oder soll man daraus, daß Ci-
cero dieser Eigenschaft nur beiläufig erwähnt , ohne davon viel Auf-
hebens zu machen, das gerade Gegentheil folgern ? Wir wissen das
nicht; was wir über die Gründe erfahren, welche Unfähigkeit zu An-
klagen im Gefolge hatten, läßt sich meist nur hypothetisch auf die
Republik und noch hypothetischer auf die propraetorische Gerichts-
barkeit ausdehnen (vgl. Zumpt Crtminalproceß 35 ff.) ; außerdem ist
die Verurtheilung in der Actio iniuriarum nicht darunter.
5^) Es ist wohl möglich, daß Verres mit seiner Klage quod non
suis sed suorum peccatis criminthusque pretneretur ( Ve r r. II 49) vor-
zugsweise diesen Punct gemeint hat; wenigstens war kein anderer in
dem Maße geeignet, ihn der Invidia des leichterregbaren Volkes preis-
zugeben.
Verrina. 279
dem irrig behandelt haben ^^) , so wird es sich verlohnen , ihr
einige Aufmerksamkeit zu widmen.
Wir nehmen dabei an, daß das Verfahren des Verres in
Wirklichkeit nicht ganz so unsinnig gewesen sein wird, wie es
der Redner darstellt. Damit treten wir den letzteren durchaus
nicht zu nahe; im alten Rom, wo nicht Gevatter Schneider und
Handschuhmacher auf den Geschworenenbänken saßen, durfte
der Anwalt seiner Kunst größere Zugeständnisse machen, als
heutzutage ; das Gegengift war in der Sachkunde der Richter
enthalten, die zumeist selber das übten, was in der classischen
Stelle de or. II 241 zum Entsetzen der Frommen vorgetragen
wird, und daher instinctiv fühlten, wo der Boden der Wirklich-
keit verlassen wurde ; sie werden wohl gewußt haben, wie viel
von dem, was sie hörten, die Schuld des Angeklagten, wie viel
lediglich die Meisterschaft des Anklägers bewies. Daß daher,
beispielsweise, der ausführliche Bericht über die intime Unter-
redung des Verres mit Kleomenes nicht allzugläubige Ohren ge-
funden hat, dürfen wir mit Sicherheit annehmen.
Nun ist seltsamer Weise unbeachtet geblieben, daß die von
Cicero § 110 eingeflochtene Altercatio zwischen Dexon, dem
Vater des Nauarchen Aristeus , und Verres die meisten Puncte
der Anklage enthalten muß : ^Prodiderat classem\ — Quod
ob praemium.? — ''DeserueraV. — Quid Cleomenes ? — '■Igna-
vus fueraV. — At eum tu ob virtutem Corona ante donaras ^^). —
^Dimiserat nauta8\ — Ab omnibus tu mercedem missionis ac-
ceperas. Die Folgerung, daß hiemit die vier Hauptpuncte der
Anklage gegeben sind, wird zum Ueberfluß durch zwei weitere
Stellen bestätigt.
1) § 111 ist speciell vom Nauarchen Heraclius die Rede,
der eines Augenleidens wegen in Syrakus zurückgeblieben war
^^) Als dem Kleomenes gemeldet wurde , daß im benachbarten
Hafen sich Seeräuber gezeigt hatten, ergriff er schleunigst die Flucht
et sirnul ut se ceteri sequerentur signiim dari iussit , . . JSvolaverai tarn
e conspecto fere fugiens qiiadriremis , cum etiamium ceterae naves uno
in loco moliebantur (§ 88). Dazu macht C. T. A. Zumpt die ziemlich
müssige Bemerkung: ceterum hoc ipsum, quod non statim Signum fug ae
secuti essent, videtur posihac reliquis nauarchis crimini datum esse, und
Halm folgt ihm. Dagegen ist jedoch einzuwenden, daß diese An-
klage nur Phylarchos und Anthropiuos getroffen haben würde, die
Kapitäne der beiden zurückgebliebenen Schiffe von Halunt und Apol-
lonia, und von diesen wurde der eine gefangen genommen, der an-
dere getödtet — ganz abgesehen davon, daß die ganze Hypothese in
der Luft hängt.
59^ Wir werden unten (Anm. 65) sehen, daß das i. J. 71 von Kleo-
menes geführte Geschwader i. J. 72 von den Legaten P. Tadins an-
geführt worden ist ; es ist deshalb wahrscheinlich , daß die §§ 63 ff.
erzählte Enterung des Seeräuberschiffes zu dieser Auszeichnung den
Anlaß gegeben hat.
280 Th. Zielin 8 ki,
und die Fahrt gar nicht mitgemacht hatte-, daß ihm Kleomenes
Urlaub gegeben hatte wird ausdrücklich erwähnt: iussu eins qui
potestatem habuit, in commeatu Syracusis remansit ; dennoch wurde
auch er angeklagt und verurtheilt. 'Aus welchem Grunde ?'
fragt der Redner, is certe neque classem prodidit (Punct 1),
ueque m etu perterritus fugit (= ignavus fuit , Punct 3) , neque
exercitum deseruü (Punct 2). Hier finden wir von den vier
Puncten, die Aristeus betrafen, drei fast mit denselben Worten
wiederaufgeführt ^^).
2) § 112 betrifft den Fall des Nauarchen Furius, der im
Gefängnis seine Apologie schrieb ; in dieser Schrift setzte er
auseinander — Cicero wird wohl nicht den unbedeutendsten
Punct herausgegriffen haben — quot a civitate sua nautas acce-
perit^ quot et quanti quemque dimiserit ^') quot secum habuerit. Und
^°) Und der vierte? Es wäre doch seitens des Redners eine al-
len Glauben übersteigende Ungeschicklichkeit, von den vier Puncten
der allgemeinen Anklage gerade den auszulassen, der auf den in Rede
stehenden Kapitän paßte — denn offenbar hat das nautas dimisit zur
Anklage und Verurtheilung des Heraclius geführt, — aber es kommt
noch besser. Nach den im Text ausgeschriebenen Worten fährt Ci-
cero also fort : eienim iunc esset hoc anim advertendum , cum classis
Syracusib proßcücehatur. Wie, der Verrath der Flotte an die Seeräu-
ber sollte schon bei ihrer Ausfahrt geahndet werden? 'Neia', meint
Halm : hätte er sich XiTioxa^^ou schuldig gemacht, ohne Urlaub zu haben,
so mu2ite es wohl heim Auslaujen der Flotte beachtet und geahndet wer-
den. Aber wie kann deseruit plötzlich seine Bedeutung so geändert
haben? Soeben (§ HO) bedeutete es noch nach Halms eigener Aus-
legung er hat die Flotte feig verlassen und den Seeräubern preisgegeben,
und hier sollen wir es als Assentirung fassen ? Außerdem hat ja der
Redner einige Zeilen höher ausdrücklich gesagt, daß Heraclius von
Kleomenes Urlaub bekommen hatte; wie soll der Zuhörer ahnen kön-
nen, daß Turpio dies bestritt ? Und vor allen Dingen : wurden denn
die Ausreißer straffrei , wenn man ihrer nicht vor Beginn des Feld-
zuges habhaft wurde? — Damit ist es also nichts. Fragen wir nun
aber, was vor dem Auslaufen der Flotte hätte constatirt und geahn-
det werden müssen, so ergibt sich die Antwort: die ungerecht-
fertigten Lücken in den Reihen der Mannschaft. Und
damit werden wir abermals auf den Punct 4 der Anklage geführt,
den Cicero hier , wo er und nur er in Frage kam , nicht auslassen
durfte, ohne sich der gröbsten Escamotage schuldig zu machen. Wir
müssen daher die offenbar lückenhafte Stelle etwa so ergänzen : Is
certe . . . neque exercitum deseruit. '■At enim <naiitas dimisif. Ac-
cusationem avdimus an tut tuorumque sceleris improbam confessionem ?
Etenim> tunc esset hoc animadvertendum , cum classis Syracusis pro-
ßciscebatur ! Der Sinn ist: 'Was die Beurlaubungen der Matrosen an-
belangt, so hätte Kleomenes ihn deshalb vor der Ausfahrt zur Re-
chenschaft ziehen sollen, als er mit seinem Schiff zu dessen Geschwa-
der stieß ; hat er damals alles in Ordnung gefunden, so war er hin-
fort allein verantwortlich'. Dagegen ließ sich nichts einwenden.
^^) Sieht das nach einer Vertheidigung aus? Auf die Beschul-
digung, durch verbrecherische Beurlaubungen den Verlust des Ge-
Verrina. 281
daß kein Zweifel übrig bleibe, folgt bei Cicero die Angabe:
quae cum apud te diceret . . . . ; also hat sicher der vierte Punct
der gegen Aristeus gerichteten Anklage auch gegen Furius
gegolten.
Und zwar war in diesem Punct, wie sich leicht einsehen
läßt, der Schwerpunct der Anklage enthalten ; daß die Kapitäne,
durch feige Flucht das Geschwader dem Feind überliefert ha-
ben' — des rednerischen Effectes halber macht Cicero aus die-
sem einen Puncte drei — war bloß die Folge daxon, daß ihre
Kräfte ihnen einen erfolgreichen Widerstand nicht gestatteten.
Somit lautete die Anklage auf Schwächung der Schiffs-
mannschaft durch ungerechtfertigte, zu eigennü-
tzigen Zwecken vorgenommene Beurlaubungen.
Mit der Beantwortang dieser Hauptfrage erledigen sich zu-
gleich zwei Nebenfragen.
1) Warum wurde Heraclius, der doch krankheitshalber an
der Expedition gar nicht theilgenommen hatte, gleich den übri-
gen angeklagt und verurtheilt (§ 111)? Daß wir mit der ^von
Cicero selber § 103 {statuit . . . nauarchos omnes^ testes sui sce-
leris^ vita esse privandos) gegebenen Motivirung hier nicht aus-
reichen, liegt auf der Hand, nach C. J. A. Zumpt müssen wir
einen Act nicht nur rohester, sondern auch zweckloser und nicht
einmal formell begründeter Willkür annehmen. War aber die
Anklage vor allen Dingen auf den Beurlaubungen begründet, so
handelte Turpio nur folgerecht, wenn er sie auch auf Heraclius
ausdehnte.
2) Warum wurde für Phalacrus aus Centuripae eine Aus-
nahme gemacht? Daß Cicero für das Mendaciolum § 105 nicht
gut auf Glauben gerechnet haben kann, ist schon oben bemerkt
worden; nach der soeben begründeten Auffassung erklärt sich
die Ausnahme sehr einfach. Man konnte eben dem Pha-
lacrus ungerechtfertigte Beurlaubungen nicht
vorwerfen; in der That hebt Cicero wiederholt hervor,
das Schiff des Phalacrus gut bemannt gewesen ist ^^).
schwaders herbeigeführt zu haben, konute Furius zweierlei antworten:
1) es fanden keine nennenswerthen Beurlaubungen statt' (Status con-
iecturalis) , oder 2) ich habe nur den Befehl des Statthalters ausge-
führt' (St. iuridicialis per remotionem). Im ersten Sinn {quoi: 'wie
wenige') können wir den Satz nicht verstehen , wegen quanti ; im
zweiten nur dann , wenn dimiserit mit unerhörter und hier zumal
unstatthafter Praegnanz hatte entlassen müssen bedeuten könnte
(Richter, dem Thomas folgt, erklärt : versteht sich, auf des V. Befehl.
Das versteht sich durchaus nicht, im Gegeutheil : darum, und nur
darum dreht sich der ganze Streit ; mit ditniserit würde Cicero auf
die ungeschickteste Art praevariciren). So aber bleibt nur die An-
nahme übrig , Cicero habe im Einklang mit seiner ganzen Darstel-
lung dimiseris geschrieben.
*^) § 88 in hac {Centuripina) quadriremi propier honorem et yra-
282 Th. Zielinski,
Man sieht, so thöricht war die Handlungsweise des Verres
nicht; wir haben es mit einer in sich zusammenhängenden, fol-
gerechten und wohldurchdachten Anklage zu thun. Daraus folgt
natürlich noch lange nicht, daß sie gerechtfertigt war; aber ob
sie es war, ob nicht, das konnte nur der Zeugenverhör lehren
Jedenfalls haben wir das Punctum saliens gefunden : ob die
Kapitäne aus freien Stücken und zu eigenem Nu-
tzen die Matrosen entlassen haben, oder aber auf
Befehl des Verres, dem auch der klingende Vor-
theil zufloß — darum handelt es sich, in dieser einen Frage
ist das ganze Crimen navale enthalten.
Welche Mittel standen nun dem Redner zu Gebote um die
Frage in dem von ihm gewünschten Sinn entscheiden zu las-
sen ? Darüber gibt er uns selbst doppelte Auskunft.
1) Ein mittelbarer Beweis. Der Vortheil konnte
nur dem zufließen, der die für die Verpflegung und
Löhnung der Matrosen von den Städten ausgeworfenen
Summen in der Hand hatte. Vor der Statthalterschaft des
Verres verfügten die Kapitäne über diese Summen ; Verres
ordnete an, daß sie ihm übergeben würden.
Man sieht, dieser Punct ist von gewaltiger Tragweite: als Be-
weismittel mußten die Testimonia civitatum vorgeführt werden
(§§ 60 f.).
2) Ein unmittelbarer Beweis : te pretio remiges müitesque di-
misisse arguo (§ 134). Darum konnten natürlich außer Verres
nur die Kapitäne wissen, und das wird — außer dem Wunsch,
die Wuth der Provincialen von sich auf andere abzulenken —
der Grund gewesen sein , warum Verres sie aus dem Wege
räumte. Unter diesen Umständen war es verhängnisvoll für ihn,
daß Phjlarch , der von den Seeräubern gefangen genommene
Kapitän von Halunt , von de^ Lokrern losgekauft wurde und
daher als Zeuge auftreten konnte ^^).
tiam Cleomenis mi?iime multi remiges et milites deerant. § 104 [Cleo-
menes) qui solus habuerit constraiam navem et miiius exincmüam (nl.
das centuripinische). § 135 dico . . . si uni attribuenda culpa sit. in
eo maximam fuisse, qui optimam navem, plurimos nautas haberei (Cleo-
menes, der auf dem Schiff des Phalacrus fuhr).
®3) Freilich führt Cicero § 134 außer ihm und Phalacrus — daß
sind die nauarchi reliqui, wenn nicht etwa zugleich die Apologie des
Furius gemeint ist — noch eine stattliche Anzahl anderer Zeugen auf,
darunter den Kleomenes selbst; aber das Zeugnis des letzteren bewies
nur, daß Beurlaubungen stattgefunden hatten, nicht daß Verres sie
verfügte, und ob die anderen mehr aussagen konnten ist zweifelhaft.
Es scheint, daß Cicero auch auf den Status conjecturalis Bedacht neh-
men zu müssen geglaubt habe, da die Gegner bei diesem Status sich
auf ein unverächtliches Hilfsmittel, nämlich die §§ 102 ff. behandelte
Urkunde berufen konnten.
Verrina. 283
8. Zur sicilischen Quaestorentafel.
Zu Verr. V 114 tarnen neque iste in tanta re tot hominum
(gemeint ist das Crimen navale) T. Vettium ad se arcessit, quae-
storem suum . . . lesen wir bei Halm-Laubmann die Anmerkung :
T. Vettius ChilOy Schwager des Verres und einer seiner Quaestoren
im letzten Jahre seiner Verwaltung. — Ebendaselbst zu Verr,
V 76 unum, alterum mensem^ prope annum denique domi tuae pi-
rataey a quo tempore capti sunt, quoad per me licilum est, fuerunt
die Anmerkung: . . . woraus hervorgeht^ daß die Geschichte mit
den Seeräubern in das letzte Jahr der Praetur des Verres fiel. Da
nun die Gefangennahme der Seeräuber eine That des Quaestors
P. Caesetius war (§ 63), so hätten wir nach Halm -Laub-
mann für dasselbe letzte Jahr des Verres (71 v. Ch.) und das-
selbe syrakusanische Amtsgebiet — denn Syrakus war der Schau-
platz beider Ereignisse — zwei Quaestoren anzunehmen^*).
Das geht natürlich nicht an ; und da die Gefangennahme
der Seeräuber und das Crimen navale in zwei verschiedene
Quaestorenjahre fallen, so ist zunächst zu entscheiden, welches
von diesen zwei Ereignissen das frühere ist. Die Antwort gibt
uns V 101 causam sibi dicendam esse statuerat iam ante^ quam
hoc usu venit (nl. das Crimen navale), ita ut ipsum prior e actione
dicere audistis ; gemeint ist V 73 prior e actione dixit se , quod
sciret sibi crimini datum iri pecuniam accepisse neque de vero ar-
chipirata sumpsisse supplicium^ ideo se securi non percussisse. Aus
diesen zwei Stellen ergibt sich , daß die Gefangennahme
der Seeräuber dem Crimen navale vorausging ^^).
®*) Die Chronologie Halms hat auch Thomas aufgenommen. An-
derer Ansicht ist Klein (die Verwaltungsbeamten des rötnischen Reiches
I 1, 148 ff); von den vier Quaestoren des Verres, deren Namen uns
bekannt sind — M. Postumius Verr. II 44, P. Caesetius IV 146 V
68, T. Vettius V 114 und Q. Caecilius nimmt er den ersten aus guten
Gründen für das erste Jahr und Syrakus in Anspruch , den zweiten
für das zweite Jahr und Syrakus, den dritten für das erste Jahr und
Lilybaeum , den vierten für das zweite Jahr und Lilybaeum. Die
Stelle , die den Berechnungen Kleins zu Grunde liegt , wird weiter
unten besprochen werden; hier ist nur darauf hinzuweisen, daß Vet-
tius auf keinen Fall nach Lilybaeum gehört, sondern nach Syrakus,
da es sonst von Cicero unsinnig gewesen wäre , Verres daraus einen
Vorwurf zu machen, daß er ihn bei dem Nauarchenproceß, der eben
in Syrakus stattfand, nicht in sein Consilium aufgenommen hätte. —
Uebrigens ist auch Q. Caecilius richtiger ins Jahr 73 zu verweisen,
wenn er mit einem Praefectus des M. Antonius zusammen gewirkt
haben soll {Div. in. Caec. 55 ff.).
^^) Man könnte geneigt sein , dies direct aus dem Uebergang
§ 80 zu folgern, wenn man nicht wüßte (vgl. Anm. 33) daß bei
Cicero der rhetorische Zusammenhang nicht immer mit dem histori-
284 Th. Zielinski,
Indem wir dieses Resultat mit dem vorigen verbinden, erhalten
wir — mit Berücksichtigung des M. Postumius, der bestimmt
im ersten Jahr Quaestor in Syrakus war — folgende Chro-
nologie :
73 V. Ch. M. Postumius. Proceß des Heraclius.
72 V. Ch. P. Caeretius. Gefangennahme der Seeräuber.
71 V. Ch. J. Vettius«^). Crimen navale.
Ist aber diese Chronologie richtig, so bleiben zwar andere
Stellen zu erledigen — dieselben, welche bislang die falschen
Chronologien gestützt haben.
1) V 75 geht Cicero zur Aussage des Verres über, er habe
den gefangenen Archipiraten , statt ihn öffentlich hinzurichten,
in privatem Gewahrsam gehalten, um der in Aussicht stehenden
Anklage um so wirksamer entgegentreten zu können. Er ope-
rirt hier mit einer äußerst wuchtigen und wirkungsvollen Gra-
datio. Piratam vivum tenuisti. Quem ad finem ? dum cum imperio
fuiati. Quam ob 'causam f et c. . . Verum esto ; sit tibi illud libe-
rum omne tempus , quo ad cum imperio fuisti. Etiamne privatuSy
etiamne reus , etiamne paene damnatus hostium duces privata in
domo retinuisti f Unnm , alterum mensem , prope annum denique
domi tuae piratae, a quo tempore capti sunt^ quoad per me
licitum est^ fuerunt, hoc est^ quoad per M. Glabrionem licitum est, qui
postulante me produci atque in carcerem condi imperavit. Letzteres
geschah im Verlauf der Actio prima ^') ; ist bis dahin a quo
tempore capti sunt nicht ein volles Jahr vergangen, dann kann
die Gefangennahme freilich nicht ins Jahr 72 fallen. — Aber
auch nicht ins Jahr 71. Die Actio prima begann, wie wir wis-
schen identificirt werden darf. Absichtslose Indicien sind darum im-
mer vorzuziehen. — Ein solches ist auch § 82 naves , quihus legatus
praefuerat, Cleomem tradit. Der Legat ist P. Tadius, der mit dem
Quaestor P. Caesetius zusammen das Seeräuberschiff nahm, § 63; wie
gut dazu die Auszeichnung des Aristeus paßt, haben wir oben (Anm.
59) gesehen.
®^) Demnach war es Vettius, nicht, wie Halm zu Verr. IV 146
meinte, Caesetius , auf den I 99 quaestores sese in senatu exspectare
dixit zu beziehen ist. Derselbe Vettius mit seinem Collegen vom Eryx
ist auch Verr. II 11 f. gemeint quaestores utriuaque provinciae , qui
isto praetore fueratit, cu7n fascibus mihi praesto fuerunt; his porro qui
successerunt . . . non minus acres contra me fuerunt. Die Stelle ist
übrigens räthselhaft: aus welchem Grunde maßten sich die zwei
Quaestoren die Fasces an? Die Lösung Mommsens (Staatsr. P 682^
mit Beziehung auf die nach Verres Abgang in Sicilien eingetretene Va-
canz) ist nicht unbedenklich, da Metellus längst in Sicilien war, als
Cicero dort eintraf (vgl. Anm. 14).
^^) Nach § 73 befanden sich die Archipiraten noch in Verres' Hause,
als M. Annius unter den Zeugen verhört wurde, also in der Actio
prima ; demnach ist Bemerkung Thomas', daß die Maßregel des Gla-
brio ne dut pas preceder de beaucoup la prima actio nicht richtig.
Verrina. 285
sen (Actio I 31), an den Nonen des Sextils 70, und im Lauf
der folgenden zehn Tage muß die Verhaftung der Seeräuber
durch den Vorsitzenden Glabrio vor sich gegangen sein ; rech-
nen wir von diesem Termin ein nicht volles Jahr zurück , so
kommen wir in den Winter oder Spätherbst 71, und da kann
sich schon der Jahreszeit wegen der Vorfall nicht ereignet ha-
ben — ganz abgesehen von dem Doppelquaestor, wie auch davon,
daß die folgenden Ereignisse (die Hinrichtungen der vermeint-
lichen Seeräuber, der Verlust der Flotte, der Nauarchenproceß)
einfach nicht mehr unterzubringen sind. Aber auch andere Er-
wägungen hindern uns daran, die Gefangennahme als Terminus
a quo zu betrachten. Man sehe sich nur die Gradatio an; Ci-
cero hat ja dem Angeklagten die ganze Zeit quoad cum imperio
fuit freigegeben, er greift ihn nur wegen desjenigen Zeitraums
an, als er privatus^ reus, paene damnatus war, wie kann er dann
nachträglich doch auf die Zeit seines Imperiums zurückkommen ?
Und nun beachte man, daß von dem Zeitpuncte an, da dieses
Imperium aufhörte , bis zur Auslieferung an die acht Monate
vergangen waren, ein Zeitraum, den der Redner allerdings dem
Pathos der Stelle gemäß jpro^e annum nennen konnte. Demnach
sind diese ohnehin ungefügen Worte a quo tem-
pore capti sunt auszuscheiden^^); damit verschwindet
die eine Schwierigkeit.
2) Die andere ist in folgenden Worten des Redners enthalten :
Verr. II 49 sodales , viri fortes^ legati tui^ primo anno te reli-
querunt ; unus legatus P. Tadius , qui erat reliquus , non ita tecum
multum fuit. Sie bilden den Angelpunct der Chronologie Klein's ^^),
der nach ihnen das Amtsjahr des P. Caesetius sowie des T.
Vettius bestimmt. Caesetius war nämlich, wie aus Verr.Y 63
hervorgeht, in Sicilien gleichzeitig mit dem Legaten Tadius;
seine Quaestur fällt demnach in das erste oder zweite Verwaltungs-
jahr des Verres, oder vielmehr, da das erste durch M. Postumius
besetzt ist, in das zweite. Dieses Resultat ist richtig; es wird,
wie wir gesehen haben, durch die Chronologie des Crimen na-
vale bestätigt. Falsch aber ist das Amtsjahr des Vettius be-
stimmt auf Grund des Synchronismus mit dem Legaten P. Cer-
vius : da aber den Verres seine Legaten mit Ausnahme des einzigen
P. Tadius schon nach dem ersten Jahre verlassen haben , anderer-
seits die syracusanischen Quaestoren der ersten beiden Jahre . . .
®^) Auf etwas anderem Wege kommt auch Richter, wenn auch zö-
gernd, zu demselben Ergebnis. Er beruft sich — mit vollem Recht —
auf den Widerspruch zwischen unserer Stelle, wonach die Seeräuber
a quo tempore capti sunt im Hause des Verres gehalten worden
sind , und § 70, wonach der gefangene Archipirat in Centuripae inter-
nirt wurde.
^®) üeber sie ist Anm. 64 zu vergleichen.
286 Th. Zielinski,
bekannt sind^ so kann Vettius nur loährend des ersten Verwaltungs-
jahres des Verres, und zwar für den lüybaetanischen Sprengel Quae-
stor auf Sicüien gewesen sein. Wir müssen umgekelirt schließen:
da Vettius sicher im dritten Jahr syracusanischer Quaestor war,
so kann Cervius nicht zu den Legaten gehört haben , welche
den Verres in die Provinz begleitet und nach dem ersten Jahre
verlassen hatten , sondern er wurde zu ihm von dem
Senat für die letzte Zeit seiner Verwaltung
geschickt '^^), um die weggegangenen zu er-
setzen.
9. Der Proceß des C. Servilius.
C. Servilius war ein Negotiator aus dem panormitanischen
Convent. Die schlechten Reden, die er über C. Verres führte,
wurden dem letzteren bekannt, und er strafte ihn folgendermaßen :
Hominem iubet Lilybaeum vadimonium Veneris servo promütere. Pro-
mittit; Lilybaeum venitur. Cogere cum coepit, cum ageret nemo,
nemo postularet, sponsionem . . . (die Zahl ist ausgefallen) milium
nummum facere cum lictore suo ,,ni furtis quaestum faceret'''' ; recu-
peratores se de cohorte sua dicebat daturum. Servilius et recusare
et deprecari, ne iniquis iudicibus, nullo adversario iudicium capitis
in se constitueretur. Umsonst ; er wird mißhandelt , bis er zu
Boden fällt, und auch dann fährt man fort den alten Mann zu
schlagen, ut aliquando spondere se diceret. Bald darauf stirbt er,
iste autem homo Venerius (nämlich Verres) . . . de bonis illius in
aede Veneris argenteum Cupidinem posuit [Verr. V 141 f.).
'°) Staatsrechtlich steht dieser Annahme nichts im Wege ; freilich
^nrd auf diejenigen Legaten, die einem Beamten als ständige Gehidfen
heigegeben werden, die Befristung dieses Amtes mit bezogen (Mommsen,
Staatsr. II l^ 687); daß dies aber nur als ein Recht, nicht als eine
Pflicht galt, lehrt eben unsere Stelle II 49 aufs deutlichste (ad Att.
XV 11, 4 redet Cicero auch nur von Tiuius iuris quinquennis licentia)-
und wenn die Legaten das Recht hatten, nach dem ersten Jahr den
Statthalter zu verlassen, so muß auch der Senat das Recht gehabt
haben , an ihre Stelle neue zu senden. Willems freilich (le senat II 609)
spricht nur dem Statthalter das Recht zu , den Legaten vor Ablauf
seines Imperiums zu entlassen ; das kann jedoch nur für das erste Jahr
zugegeben werden, und auch hier konnten die Legaten, wie ad Att.
VI 3, 1 ex pacto et convento, nam ea lege exierat lehrt, sich gewisse
Freiheiten ausbedingen. — Auch ist folgendes zu beachten : Cervius
war, wie Verr. V 114 lehrt, dem Verres durchaus nicht wohl gesinnt;
beim Nauarcheuproceß hatte ihn dieser in sein Consilium nicht auf-
genommen, und als Cervius durch die Sortitio unter die Richter kam,
die über Verres selbst zu Gericht sitzen sollten , benutzte dieser sein
Rejectionsrecht dazu, um ihn zu entfernen. Diese Feindseligkeit läßt
sich schwer bei einem Legaten begreifen, der vom Statthalter selbst
vorgeschlagen worden war; sie erklärt sich dagegen leicht bei einem
solchen, den der Senat dem Statthalter aufoctroyirt hatte.
Verrina. 287
Um die Erklärung dieses Falles hat sich Mommsen '^) ver-
dient gemacht. Mit Recht betont er, daß die Sponsio nicht die
regelmäßige Einbringung der beim Vadimonium erklärten Actio
war ; dagegen spricht, abgesehen von dem ageret nemo, die Ver-
schiedenheit des Stipulators von der Person , der das Vadimo-
nium versprochen wurde. Sehr ansprechend vermuthet er fer-
ner, Verres habe, um den panormitanischen Geschäftsmann nach
Lilybaeum citiren zu können , einen Anspruch der Venus Ery-
cina '^) zum Vorwand genommen und darauf hin den Servilius
k
'') Im Anhang der Ha Im' sehen Ausgabe; den älteren Erklärern
ist wenig oder nichts zu entnehmen. Hotoman us, der als Jurist
Verständniß für den Fall gehabt haben würde, gerieth von vornherein
auf einen Holzweg, indem er ni furtis quaestum faceret in der Meinung,
Verres habe auf dem Wege der Sponsio eine Actio iniuriarum gegen
Servilius einleiten wollen — mit unmöglicher Brachylogie gleich ni
furtis praetor em qiiaestum facere dixisset faßt; Garatoni rügt seinen
Irrthum , ohne indessen selber zu einer positiven Ansicht zu kommen.
Daß Keller, der übrigens unserer Stelle nur beiläufig erwähnt {Se-
mestria I 15 A. 20), sich durch Hotomanus hat irre macheu lassen,
scheint daraus hervorzugehen, daß er die Sponsio (gleich der gänzlich
verschiedenen Verr. HI 135 IF. wo auch Restipulation anzunehmen
ist, s. Keller a. 0. 30) für poenal erklärt. (Mit Recht hat dagegen
Mommsen a. 0. a. E, den praejudicialen Charakter der servilianischen
Sponsio betont, leider ohne Erfolg; Richter und Thomas nehmen
auch hier eine Restipulation an). Caqueray {Exjplication des pas-
sages de droit prive c. d. l. oeuvres de Ciceron 226 f.) folgt in der
Hauptsache Hotomanus. Die anderen schweigen ; D r u m a n n war
Philologe genug, um die Worte der Sponsionsformel richtig übersetzen
zu können ; im übrigen freilich postulirt er einen ganz absurden Sach-
verhalt mit seiner Annahme Servilius wurde nach Lilybaeum vorge-
fordert, iceil er angeblich betriigliche Geldgeschäfte trieb. Um aber auch
hier, wo er in der Sache selber nicht klar sah, Cicero etwas anhängen
zu können , ergeht er sich in allgemeinen Betrachtungen über die
Schlechtigkeit der Negotiatoren überhaupt, indem er trotz Verr. H 7
kilikische und kyprische Verhältnisse ohne Weiteres auf Sicilien über-
trägt, und findet es unbillig, daß Cicero diese Confusion nicht eben-
falls begangen hat.
'2) Wie ein solcher Anspruch entstehen konnte, lehrt der Fall des
Dio von Halaesa {Verr. H 19 ff.). Ihm war eine grosse Erbschaft
zugefallen mit der Bestimmung, Statuen (wahrscheinlich des Erblassers,
vgl. die analoge Bestimmung des Staberius Hör. Sat II 3, 84 ff. und
Massö , de jurisd. Sicil. adn. S. 49 f ) auf dem Markt zu errichten,
andernfalls aber der Venus eine Mult zu zahlen. Freilich sollte eine
solche Mult der Quaestor von Lilybaeum einklagen, aber so gut Verres
in jenem Fall den „Quadruplator" Naevius Turpio vorschob , so gut
konnte er sich hier eines Tempelsklaven bedienen (vgl. Anm. 80). Natür-
lich ist das nicht die einzige Möglichkeit ; unter dem Schutz der römi-
schen Herrschaft (Diod. IV 83) muß sich die Venus von Eryx für sici-
lische Verhältnisse zu einer Geldmacht ersten Ranges entwickelt haben,
und es wäre kein Wunder, wenn die Negotiatoren wenigstens der XVII
populi mit ihr in Verbindung gestanden hätten. Aber die Annahme
einer Mult wird durch den argenteus Cupido empfohlen; vgl. Anm. 76.
288 Th. Zielinski,
Vadimonium machen lassen ''^). Den weiteren Verlauf der Sache
stellt er sich also vor : Servüius erschien ; der angekündigte Pro-
ceß war aber zu grundlos , um weiter verfolgt zu werden , und wie
immer , wenn der Beklagte erschienen loar , nicht aber der Kläger^
musste dieser causa cadere. Das geschieht auch ; aber Verres er-
findet nun eine neue Klage. Ein Lictor tritt auf und provocirt den
Servilius zum Process , indem er sich erbietet ihm zu beweisen , dass
er durch Furtum sich bereichere. Servilius will mit Recht auf
diese Wette nicht eingehen, wird aber von Verres gezwungen '^).
Mommsens Erklärung gründet sich auf die Annahme , daß
der Kläger nicht erschienen war und die Sponsio daher in kei-
nem Verhältnis zum Vadimouium stand; diese Annahme ist je-
doch aus zwei Gründen unhaltbar. Erstens nämlich sagt
Cicero ausdrücklich , daß der Kläger erschienen war ; die
Worte Lilybaeum venitur können in diesem Zusammenhang —
unmittelbar nach Erwähnung des von beiden Theilen abgeschlos-
senen Vadimoniums, nur — bedeuten : beide Parteien kommen nach
Lilybaeum '^). Wenn aber dem so ist, so muß die im Vadi-
monium verabredete Actio eingebracht und die Sponsio ni furtis
zu ihr in irgend einem formellen Verhältnis gestanden haben.
Und daß sie es wirklich that , beweisen — zweitens — die
Schlußworte. Aus den Bona des Servilius wird der Venus ein
silberner Cupido gestiftet ^®) ; mit anderen Worten , der von
'^) Die alte Recbtsregel actor sequitur forum rei wird von Verres
auch sonst außer Acht gelassen (Verr. III 38), und es ist wohl denkbar,
daß der homo Venerius sie zu Gunsten der erycinischen Göttin igno-
rirte ; aber ebensowohl denkbar ist es, bei den Beziehungen des ery-
cinischen Schatzes zum Quaestor von Lilybaeum, daß letzteres von jeher
für alle Processe, die mit dem Tempel zusammenhingen, den Gerichts-
stand gebildet hätte.
''*) Letzteres ist weder überliefert noch an sich wahrscheinlich;
im Text steht cum Uli nihilo minus iacenti latera tunderent, ut ali-
quando spondere sc diceret, wobei ut natürlich (die Erklärer schweigen
darüber) final zu fassen ist. Die Richtigkeit dieser Auffassung wird
durch die folgende Analyse bestätigt werden.
^^) Vgl. Tu IL 20 : rogat Fdbius Acerronium ut secum simul veniat
ad Tullium; venitur. Caec. 20 placuit Caecinae de amicarum sententia
constituere, quo die in rem praesentem veniretur et de fundo Caecina
deduceretur ; dies ex utriusque commodo sumitur. Verr. III 78 pi'omittunt
Hei'bitenses vadimonium Syracusas ; eo postquam ventum est, coguntur
Aeschrioni (dem Actor) tantum dare, quantum u. s. w. Grammatisch ist
namentlich die zweite Stelle, sachlich die dritte entscheidend.
^^) Daß die lepa C^jfJ.ia in dieser Form der Gottheit dargebracht
wird, entspricht durchaus den griechischen Anschauungen, in deren
Bann wir uns hier befinden; die Zanes von Olympia fallen jedem gleich
ein, außerdem ist das reiche Material bei Bahr zu Hdt. III 52 zu ver-
gleichen. Freilich waren auch die römischen Bräuche nicht verschieden;
vgl. Huschke , die Multa und das Sacramentum 248 f. Für Sicilien
endlich ist auf Fe rr. II 115 zu verweisen, wo gleichfalls eine der Venus
Verrina. 289
Mommsen angenommene Rechtsanspruch der Göttin wird im
Contumacialverfahren befriedigt. Das ist doch nur unter der
Voraussetzung möglich, daß die Actio eingeleitet worden ist und
durch Schuld des Beklagten , nicht des Klägers , ihren regel-
mäßigen Fortgang nicht genommen hat '^). Die Schuld des Be-
klagten kann aber nur in seiner Weigerung, die Sponsio einzu-
gehen, gesucht werden ; so werden wir auch auf dem Wege des
Rückschlusses dahin geführt, in der Sponsio ni furtis ei-
nen integrirenden Bestandtheil der auf den Rechts-
anspruch der Venus sich beziehenden Actio zu
suchen.
Wie sich aus dieser Actio jene Sponsio habe entwickeln
können — das ist nun nachzuweisen. Wir gehen dabei von
der Analogie des Falles P. Quinctius aus. Naevius war als
Actor gegen Quinctius aufgetreten; der Proceß betraf ihre ehe-
malige Societät, war daher eine Actio pro socio ; aber während
der Verhandlung m iure hatte Naevius vom Praetor Dolabella
verlangt, daß Quinctius als Persona suspecta die Satisdatio iu-
dicatum solvi leiste; eine Persona suspecta wäre er aber, weil
seine Bona dreißig Tage lang possedirt worden wären. Da
Quinctius die Forderung für unstatthaft erklärte, befahl ihm der
Praetor , mit seinem Gegner eine Sponsio (praeiudicialis) einzu-
gehen, si bona sua dies XXX possessa non essent. So hatte sich
aus der Actio pro socio eine inhaltlich ganz verschiedene Sponsio
entwickelt. Fragen wir weiter, was geschehen wäre, wenn
Quinctius sich geweigert hätte, diese Sponsio — die von seinem
Anwalt mehrfach, und mit Recht, capitis iudicium genannt wird '^^)
verfallene Mult (vgl. § 93) in der Form eines argenteus Cupido cum
lampade dargebracht wird. Eben dies spricht zu Gunsten der oben
Anm. 72 aufgestellten Vermuthung, daß es sich im Falle des Dio um
eine Multa gehandelt habe.
'^) Diesen Umstand scheint Mommsen übersehen zu haben; Halm
glaubte ihn im Commentar berücksichtigen zu müssen und lieferte fol-
gende sonderbare Anmerkung; die Sponsio, auch angenommen, daß es
dabei zur Verurtheilung des Serv. Jcam, gab dem Verres noch nicht die
Bona in die Hände. AUein da Serv. jetzt furti convictus (!) war, so
konnte er zumal nach dessen Tode (?) die Forderung des Tempels wieder
aufnehmen (!), und dann war es entsprechend, davon ein WeihgeschenTc
zu stiften. 1) Wie soll einer, der hartnäckig die Sponsio ni fuHis
verweigert, je furti convictus werden? Er wird nicht einmal damnatus,
sondern nur pi'o damnato; Halm hat sich oiFenbar durch den von
Mommsen — vollkommen richtig — gebrauchten Ausspruch irre machen
lassen. 2) der Kläger, icelcher an dem ihm durch Vadimonium pri-
vatim zugesicherten Erscheinung stage selbst ausbleibt, verwirkt seinen
Anspruch (Rudorff, röm. Rechtsgeschichte II 319); wie kann der-
selbe also „wieder aufgenommen werden" ? 3) Was hat das Furtum
und gar der Tod mit dieser Wiederaufnahme zu schaffen ?
^^) Das ist das herrschende Recht; vgl. lex Rubria c. 21 {de pe-
Philologus LH (N.F. VI), 2. 19
290 Th. Zielinski,
— einzugehen, so kann die Antwort nicht zweifelhaft sein : er wäre
vom Praetor in contumaciam verurtheilt worden, und die Wir-
kungen würden für ihn dieselben gewesen sein wie wenn er vor
dem Iudex oder Arbiter die Actio verloren hätte '^).
So haben wir uns auch den Verlauf des gegen C. Servilius
angestrengten Processes zu denken. Das Vadimonium wird von
beiden Seiten eingehalten , die Instruction des Processes durch
Verres beginnt. Bei der Verhandlung in iure macht der Tem-
pelsclave darauf aufmerksam , daß Servilius als einer , der sich
durch Diebstahle bereichert habe, Persona suspecta sei und als
solche die Satisdatio iudicatum solvi zu leisten habe ^^). Da
cunia certa credita) . . . Si is ibi de ea re in iure non respon-
derit neque de ea re sponsionem faciet neque iudicio uti oportehii se
def endet , tum de eo . . . siremps res lex ius causaque omnibus omnium
rerum esto atque uti esset esseve oporteret, si is . . . eins pecuniae dem
Kläger ex iudiciis datis iudicareve recte iussis iure lege damnatiis
esset fuisset. (Dasselbe c. 22 auf die übrigen einschlägigen Fälle prae-
ter pecuniam certam creditam übertragen). Vgl. für den vorliegenden
Fall Keller, Semestria I 17, im allgemeinen Hartmann, Contumacial-
verfahren 102 flF. und die Handbücher. Worin diese Wirkungen für
den Beklagten bestanden, darüber vgl. Anra. 89.
''^) Quin ct. 8 me, qui caput alterius . . . defendam; 31 spon-
sionem si istius modi faceret, se . . . de capite suo prior e loco causam
esse dicturum ; 32 causam capitis, si spmisimiem fecisset, priwe loco di-
ceret und sonst. Damit vergleiche man unsere Stelle: ne . . . iudidum
capitis in se constitueretur.
^°) Es ergibt sich also, daß nachgewiesenes furtum ebenso zur Sa-
tisdatio iud. s. verpflichtete, wie voraufgegangene Possession der Güter;
das ist der positive Gewinn für die Kunde vom römischen Civilproceß,
den wir aus unserer Stelle schöpfen. Doch liegt uns die Pflicht ob,
nachzuweisen, daß dieses Resultat sich mit dem, was wir bisher wußten,
im Einklang befindet. Schlägt man in den Handbüchern nach, z.B.
V. Bethmann-Hollweg II 531. Bei persönlichen Klagen leistet der Be-
Iclagte . . . diese Caution . . . wegen Verdachts gegen seine Person.
Dieser Verdacht ist nach Vorschrift des Edicts begründet gegen Ban-
kerottirer und gegen den, dessen Vermögen . . . besessen . . . worden,
endlich gegen den Erben, dessen Zahlungsfähigkeit der Praetor . . . für
nicht ganz gesichert erklärt (vgl. Puchta , lustit.^ II 66 ; Keller, röm.
Civilp)'.^ 237 f. ; RudorfF, röm. Bechtsg. II 243 f.) so möchte man glauben,
ein Fall wie der unsere wäre geradezu ausgeschlossen ; ganz anders
jedoch gestaltet sich die Sache, wenn man die Quellen selber vergleicht,
nämlich den Locus classicus über die Personae suspectae Gaius IV 102
quarum satisdationum duplex causa est, nam aut propter genus aciionis
satisdatur, aut propter personam, quia suspecta sit . . . propter per-
sonam, velut si cum eo agitur, qui decoxerit, cuiusve bona a creditori-
bus possessa xwoscriptave sint, sive cum eo herede agatur, quem praetor
suspectum aestimaverit. Hier sieht man leicht , daß nur einzelne
Beispiele herausgegriffen werden; die Kategorie der per-
sonae suspectae muß offenbar eine größere Reihe von Personen umfaßt
haben. Da nun der Grund, warum satisd. i. s. verklagt wurde, in der
Furcht lag, der Beklagte könnte sich im Verurtheilungsfalle in betrüg-
Verrina. 291
Servilius das in Abrede stellt, befiehlt ihm Verres, über diese
Vorfrage, deren Lösung für die Fortsetzung der Instruction noth-
wendig war, eine Sponsio einzugehen, aber natürlich nicht mit
dem Tempelsclaven, der in einem Judicium capitis gegen einen
römischen Bürger nicht als Actor in fremder Sache auftreten
konnte ^*) , sondern — da sich niemand finden ließ ^^) — mit
lieber Weise der Zahlung entziehen wollen, und diese Furcht bei keiner
Person so sehr am Platze war , wie bei einem Dieb , so ergibt sich
schon daraus, daß dem Decoctor und dem cuius bona possessa sunt vor
allen Dingen der Für zugesellt werden muß. Dafür sprechen indeß
auch andere Gründe: 1) Ist einmal die Liste der Personae suspectae
zu ergänzen , so haben den nächsten Anspruch auf Berücksichtigung
diejenigen , die auch sonst neben dem Decoctor und dem , cuius bona
possessa sunt, genannt werden. Nun ist nach der lex Julia municipalis
Z. 110 flF. der Decurionat folgenden Personen unzugänglich: qui furti
qu od ip s e f e cit fecerit condemnatus p a ctu sv e e st
erit; quive lege Plaetoria . . . condemnatus est erit ; quive . . . aucto-
ratus est erit fuit fuerit; quive in iure bonam copiam abiurarit abiurave-
tri tbonamve copiam iuravit iuraverit ; quiv e sponsoribus er edi-
toribu sv e suis renuntiavit renuntiaverit s e s ol dum
s olv er e non p o s s e ; prove quo datum depensum est erit ; qu o-
ius v e bona ex edicto . . . possessa proscriptave sunt
erunt etc. Auf Grund dieser Stelle hat schon Lenel {Edictum per-
petuum 63) den von den Compilatoren ohne Ztveifel starTc beschnittenen
Katalog postulationsunfähiger Personen ergänzt. 2) Die civilprocessu-
alischen Befugnisse der Infames (und zu diesen gehört der Für in
erster Linie) sind auch sonst in einer Weise beschränkt worden, die
das unbedingte Mißtrauen der Praetoren ihnen gegenüber deutlich docu-
mentirt (s. Lenel, Zft. f. Rechtsgesch. XV 56 ff.) ; es ist darnach kaum
anzunehmen, daß man sie ohne Satisdatio zum Proceß zugelassen haben
sollte.
^') Von der Rechtsstellung der erycinischen Tempelsclaven ist uns
direct nichts bekannt; doch ist ein Analogieschluß durch Verr. III 86
möglich gemacht. Hier — ad quos tu decumanum Diognetum Vene-
rium misisti, novum genus publicani ; cur hoc auctore non Momae quo-
que servi publici ad vectigalia accedunt? — werden die Tempelsclaven
der Venus mit den römischen Gemeindesclaven verglichen ; und so wenig
wir auch von der Rechtsstandschaft der letzteren wissen , daß sie im
Namen der Gemeinde auf vermögensrechtlichem Gebiete ein Geschäft
abschließen konnten, ist bekannt (Mommsen, 5iaa#srec/i^P 185). Daraus
ergab sich als natürliche Folge auch das Recht, im Namen der Ge-
meinde ihr Verfallenes einzuklagen ; aber damit scheint auch das
Aeusserste geschehen zu sein. Wir lassen es dahingestellt, ob der
Praetor dem Tempelsclaven eine Actio furti in eigener Sache gegen
wen auch immer gewährt haben würde; hier jedoch, wo nicht der
Geschädigte sein Recht verfolgt, sondern dem angeblichen Thäter ein
an einem Dritten begangenes Unrecht nachgewiesen werden soll , die
Rolle des Klägers einem Unfreien aufzuerlegen hieße die Liberalität zu
weit treiben.
®2) Das liegt in Ciceros Worten cum nemo ageret, nemo postularet;
cf. Verr. II 22 petit Naevius Turpio . . . etenim erat ejusmodi causa,
ut ipse praetor cum quaereret calumniatorem , paulo tamen considera-
tiorem reperire non posset. Im Status coniecturalis — und mit einem
19*
292 Th. Zielinski,
seinem Lictor ; gerechter als Dolabella bürdete er die Beweislast
nicht dem Servilius, sondern dem Lictor auf ^^).
Est adhuc non Verres , sed Q. Mucius-^ wäre der Proceß in
Panormus zum Austrag gekommen ^*) , oder hätte Verres we-
nigstens die Recuperatoren aus dem Convente römischer Bürger,
wenn auch von Lilybaeum , bestellt ^^) , so hätte Servilius sich
fügen müssen. Aber Verres drohte die Recuperatoren aus sei-
ner Cohorte zu ernennen ^^), und das war, wenn auch vielleicht
solchen haben wir es zu thun — war eben die Aussage der Zeugen
am wichtigsten (Verr. I 27 tibi aliquid ereptum aut ablatum a quo-
piam dicitur) ; als Zeuge trat ohne Zweifel der Tempelsclave auf; der
Stipulator war nur der Formalitäten wegen nöthig, und deshalb war
hier, wie in den gleichfalls bloß formellen Comitia curiata (Lange, röin.
AU. I 409), als bloßer Träger 'der Persona actoris der Lictor am
Platze. Und sowie die Comitia curiata mit Fug und Recht nulla co-
mitia genannt werden korinten, ebenso durfte Servilius den praetorischen
Strohmann als nullus adversarius betrachten. — Mommsens Deutung —
C. Servilius, gegen den weder eine Civil- (actio) noch eine Criminalklage
{postulatio) erhoben ivird, ist gänzlich frei — ist von allem anderen
abgesehen (eine Criminalklage wird nicht erwartet, da das Vadimoninm
mit einer solchen nichts zu schaffen hat , und bei der Postulatio ist
die Anwesenheit des Reus ohnehin nicht nötig) schon des Zusammen-
hanges wegen nicht zu halten; die Stellung des Zwischensatzes läßt
die Beziehung auf die Sponsio (= da niemand als Actor auftrat, nie-
mand die Sponsio verlangte, wie schon Hotomanus erklärt. Ueber diese
Bedeutung von postulare — iudicem^ iudicium, exceptionem und folglich
auch sponsionem — s. M. Voigt, röw. Rechtsgeschichte I 298. Uebrigens
ist die Stelle kritisch nicht einwandfrei ; die Ueberlieferung bietet cum
ageret nemo postularet, so daß ageret recht gut Glossem sein kann) als
die natürlichste erscheinen.
^^) Denn die Molle des Klägers wird dem auferlegt, der auf das
Praeiudidum provocirt, also auch seine Behauptung in der Intentio
formulirt hat (v. Bethmann- Hollweg, Civilproceß II 330. Hinsichtlich
der Parteilichkeit Dolabellas folge ich Hartmann {Contumacialverfahren
12 Anm. 8) gegen Keller (Semestria I 18 ff.). Natürlich rührt die Cor-
rectheit des Verres daher, daß er seiner Richter vollkommen sicher ist.
^*) Als dem Forum rei ; vgl. Verr. III negatiores sihi putant esse
turpe id forum sihi iniquum eierare uhi negotientur.
^^) So wollte es das sicilische Landrecht (= Lex Rupilia) : quod
Siculus a civi Romano (petit), civis Romanus (iudex) datur; daß e con-
ventu civium Romanorum zu verstehen ist, lehrt der folgende Satz
(Verr. II 32).
^ß) Die Bestellung der Recuperatoren konnte erst erfolgen, nachdem
die Stipulation vollzogen war ; da nun letzteres überhaupt nicht er-
folgte, so hat Verres die Richter überhaupt nicht bestellt. Und das
liegt auch in Ciceros Worten recuperatores se de cohorte sua dicehat
daturum, wie C. T. Zumpt z. d. St. richtig anmerkt. Woher nun Ser-
vilius die Gewißheit schöpfte, daß die Recuperatoren, statt aus dem
Convent, aus der praetorischen Cohorte bestellt werden würden, ist
ebenso leicht zu vermuthen , wie schwer mit Bestimmtheit zu sagen ;
vgl. Verr. III 28 und dazu Degenkolb, die Lex Hieronica 73.
Verrina. 293
edictmäßig ^'), so sehr gegen das in Sicilien geltende Recht, daß
Servilius, der die Absicht dieser Richterbestellung durchschaute,
sich weigerte, die Sponsio einzugehen^*). Dadurch wurde er
contumax. Natürlich wußte er genau, was ihm bevorstand. Der
Praetor konnte , ohne das Recht zu verletzen , gegen ihn die
Ductio und die Missio in bona verhängen; da jedoch sein Pro-
curator nicht gezögert haben würde, durch Auszahlung des Streit-
objects an den Tempelsclaven ihn und die Bona zu befreien ^^),
so bestand der ganze Schaden in dem Verlust der Mult, und der
war zu verschmerzen. So war selbst das stärkste von den recht-
lichen Zwangsmitteln, über die der Praetor verfügte, in diesem
Falle kraftlos ^^) ; das ist der Grund , warum Verres , der die
^^) Gewiß hat Verres in mancher Beziehung die Lex Rupilia schon
in seinem Edict abgeändert {Verr. II 33), und man möchte es am
liebsten auch für diesen Punct annehmen. Dagegen spricht jedoch das
Staunen des Scandilius {Verr. III 136), als Verres ihm statt des Con-
vents die Cohorte vorschlägt, und seine Weigerung, vor solchen Rich-
tern seine Sponsio zu verfolgen. Andererseits wissen wir, daß Verres
keinen Anstand nahm , gegebenenfalls gegen sein Edict zu handeln,
nicht nur in Rom (Verr. I 119) sondern auch in der Provinz {Verr.
II 41 wofern hier instituto suo mit v. Bethmann-Hollweg a. 0. II 605
auf Verres nur nicht auf die Siculer zu beziehen ist).
^^) Das formelle Recht war jedenfalls gegen ihn : Verres hatte bis
dahin durchaus correct gehandelt, die einzige — allerdings entscheidende
— unrechtmäßige Handlung seinerseits , nämlich die Bestellung der
Richter aus der Cohorte, stand erst bevor. Und doch sieht man leicht
ein , warum Servilius diese Rechtsverletzung nicht abwarten konnte ;
hätte er nach dem spondeo bei der Bestellung der Recuperatoren
protestirt, so hätte er die Sponsio verloren und wäre infamis geworden ;
jetzt dagegen, wenn er sich auf die Sponsio gar nicht einließ, drohte
ihm nur Verlust der Actio, also pecuniärer Verlust, und der war
ihm lieber.
®*) Das war das damals herrschende Recht. Die Lex Rubria spricht
von Ductio allerdings nur bei der pecunia certa credita (cap. 21), bei
den übrigen persönlichen und dinglichen Klagen soll der Praetor in
Rom die Execution verfügen (cap. 22) ; allein da diese Unterscheidung
nur darin ihren Grund hat, daß den Municipalbehörden das Imperium
mangelte, so mußte sie dem Provincialstatthalter gegenüber wegfallen.
Diese Missio in bona hatte aber nicht den nothwendigen Verkauf der-
selben zur Folge ; da nach der Lex Rubria der Contumax dem Con-
demnatus gleich gestellt wird, so gilt das Interdict des Praetors, wonach
er durch Befriedigung des Actors den Alleinbesitz seiner Bona wieder-
erlangen kann, auch für ihn (v. Bethmann-Hollweg a. 0. II 679). Einen
analogen Fall bietet der Civilproceß des Stenius, in dem es sich gleich-
falls um eine der Venus verfallende Mult handelt. Der Praetor ver-
kündigt das fecisse videri und fügt hinzu ob eam rem HSIO Veneri
Erycinae de Stenii honis exacturum ; honaque eius statim coepit vendere
(wohl übertrieben ; er wird einen Tempelsclaven in dieselben einge-
wiesen und deren Proscription angeordnet haben) ; et vendidisset , si
tantulum morae fuisset, quo minus ei peeunia illa numeraretur {Verr.
II 93). Die Ductio wird als Zwangsmittel erwähnt Verr. II 63.
**") Man sieht daraus, es war nicht nur iniquum vom Standpuncte
294 Th. Zielinski, Verrina.
rechtlichen Formalitäten nicht länger zu beobachten pflegte, als
ihm zweckdienlich war, gegen den Contumax körperliche Zwangs-
mittel anwenden ließ. Es war umsonst ; der greise Negotiator
wollte lieber sein Leben , als seine Ehre verlieren ; das ver-
hängnisvolle Wort, das man ihm abzwingen wollte, kam nicht
über seine Lippen , und sein Peiniger mußte mit der Genug-
thuung, die das Gesetz ihm gewährte, vorlieb nehmen, mit dem
Sündengeld , das nach Vollziehung der Duetio und Missio in
bona dem Kläger ausgezahlt wurde und — zwiefach ein Sün-
dengeld, nach Ciceros Darstellung — als silberner Liebesgott
in den Tempel der Erycina wanderte.
des natürlichen Rechts, als dessen Vertreter hier und überall Cicero
anzusehen ist {Quinct. 9 praetoris iniquitate . , . quod iudicium prius
de X)röbro quam de re vialuit fieri) soncieru auch vom Standpunkte des
formellen Rechts zweckwidrig, wenn die Praejudicialactio ein größeres
Interesse betraf, als die Actio selbst.
St. Petersburg. Th. Zielinshi.
Cicero ad Atticum I 16, 13.
Lurco autem tribunus pl. , qui magistratum ipse nulluni
lege salva iniit^ solutus est et Aelia et Fufia^ ut legem de amhitu
ferret. So schreibt K. Lehmann nach Hofmann in seiner Aus-
gabe von Ciceros Briefen (1892), obwohl er von der Richtigkeit
der Veränderung nicht überzeugt ist. Für ipse nulluni haben
die Hss. simul cum oder insimul cum, für salva dagegen alia oder
aelia. Maßgebend ist für mich die Lesart von M^ (insimul cum
lege alia), welche die älteste Ueberlieferung darstellt. Mit Wahr-
scheinlichkeit läßt sich daraus insimulatus lege Acilia herstellen.
Die lex Acilia Calpurnia aus dem Jahre 67 ante Christum han-
delt über den ambitus und paßt gerade deshalb an unserer
Stelle. Lurco wurde also , während er selbst nach einer An-
klage auf Grund eines Gesetzes wegen Amtserschleichung sein
Amt angetreten hatte, von der Beobachtung der Gesetze Aelia
und Fufia, wodurch ein Zeitverlust entstanden wäre, entbunden,
damit er möglichst bald ein Gesetz wegen Amtserschleichung
einbrächte.
Aurich. H. Deiter.
XIII.
Ueber die Organisation der athenischen Heliasten-
gerichte im 4. Jahrh. v. Chr.*).
Die ehemals allgemein herrschende Anschauung, daß jähr-
lich 6000 Heliasten ausgelost wurden, war durch die Arbeit
M. Fränkels (Die attischen Geschworenengerichte. Berlin 1877)
stark erschüttert worden. Sein Ergebniß wurde bereits mehrfach
anerkannt und begann allenthalben in die Handbücher überzu-
gehen ^), als die Auffindung von Aristoteles' lAOr^vaicüV TioXtrsia^)
diesen Entwickelungsgang jäh unterbrach. Die ausdrückliche
Erwähnung von 6000 Kichtern in Kap. 24 § 3 brachte eine
sofortige Rückkehr zu der älteren Ansicht in Fluß ^). Gleichwohl
ist hiermit die Frage ebenso wenig erledigt wie früher. Die
Zeugnisse über die 6000 Richter haben, selbst bei unanfecht-
barer Glaubwürdigkeit, nur für das 5. Jahrh. v. Chr. Geltung;
für das 4. Jahrh. können sie Nichts beweisen (vgl. Keil, die
solon. Verfassung in Aristoteles' Verfassungsgesch. Athens, S. 212
A. 1). Denn gelegentlich der Wiederherstellung der demokrati-
*) P 0 8 1 e , on the mode of selecting Jurors for the law courts,
in d. Classical Review VIT (1893) S. 154 S. und die 2. Auflage von
Gilbert, griech. Staatsalterth. Bd. I sind erst nach der Einsendung
des Manuscriptes an die Redaktion zu meiner Kenntniß gelangt. Zu
einer Aenderung meiner Ansichten bin ich nicht veranlaßt worden.
*) Zuerst hat Lipsius in Bursians Jahresberichten Bd. 15 (1878)
S. 309 Fränkel beigestimmt, weiterhin in Meier und Schümann, att.
Prozeß 2 I S. 150; Gilbert, griech. Staatsalterth. I S. 372; Busolt,
griech. Gesch. n S. 462 und in der ersten Auflage der griech. Staats-
alterth. (Iw. Müller, Handbuch der Alterth.-Wiss. IV) S. 46 u. 180.
^) Verf. kann hier nur seine Ueberzeugung aussprechen, daß die
Schrift 'A&Tjva(tüv noXmia von Aristoteles selbst herrührt. Citiert wird
nach der Ausgabe von Blass.
^) Lipsius (Ueber das neugefundene Buch des Aristoteles vom
Staat der Athener) in d. Verhandl. d. sächs. Gesellsch. d. Wiss. zu
Leipzig. Philol.-histor. Cl. 1891, S. 48 ; Thumser in K.F.Hermann,
griech. Staatsalterth.^ S. 539 f. ; B u s o 1 1, griech. Staatsalterth.« S. 48 u. 27 5
296 S. Brück,
sehen Verfassung nach dem Sturze der Dreissig wurde auch das
Richterwesen neu organisiert^). Die Richtertäfelcheu, welche mit
den 10 Richterabtheilungen in engster Beziehung stehen, ge-
hören, nach den erhaltenen Exemplaren zu urtheilen, ausschließ-
lich dem 4. Jahrh. an^). Und nur in denjenigen zwei Stücken
des Aristophanes , welche im 4. Jahrh. verfaßt sind, wird auf
die Richterabtheilungen und die darauf basierte Auslosung der
einzelnen Gerichtshöfe angespielt, während in den Komödien
des 5. Jhrhs,, vor Allem in den Wespen, welche doch das He-
liastenthum ganz speziell angehen und uns einen Chor von He-
liasten direkt vor Augen führen, von alle dem nicht die Rede
ist^). Aus der Weise, wie in den Ekklesiazusen (Vs. 676 ff.)
und im Plutos (Vs. 277 f. u. 972) die Organisation der Rich-
terabtheilungen mit all ihren Einzelheiten verspottet wird , er-
hellt, daß sie erst vor kurzer Zeit in Wirksamkeit getreten sein
können ') ; es scheint also die Annahme berechtigt , daß das
Gerichtswesen nicht gleich im J. 403 , sondern erst später, am
Anfang des 4. Jhrhs. , kurz vor der Aufführung der Ekklesia-
zusen (392 V. Chr.; nach Götz, de tempor. Eccles. Aristoph.
389 V. Chr.) derart geregelt worden ist, wie es den größten
Theil des 4. Jhrhs. hindurch bestand^). Demnach dürfen die
Zeugnisse, inschriftliche wie litter arische, welche die Heliaia und
die Heliasten des 5. Jhrhs. betreffen, für die Gestaltung der
athenischen Volksgerichte im 4. Jhrh. nicht zur Verwerthung
herangezogen werden, und umgekehrt; sogar Berichte über die
Heliaia ganz im Allgemeinen und in ihren Grundzügen können
für die andere Periode nur mit größter Vorsicht benutzt werden,
da von vornherein nicht bekannt ist, wie tiefgehend und durch-
greifend die Abänderungen, namentlich in ihren weiteren Folgen,
gewesen sind.
Ein Versuch, die Organisation der athenischen Heliasten-
gerichte klarzulegen, geht nun aber am angemessensten von dem
*) Fränkel S. 106 ; Lipsius in Burs. Jahresber. lÖ, S. 328
Scholl, athen. Fest-Commissionen (in d. Sitzungsber. d, bayer. Akad
d. Wiss. zu München 1887) S. 7; Busolt, griech. Gesch. II S. 461
C. Wachsmuth, Stadt Athen II S. 323 A. 1.
«) Kai bei im Bull, dell' Inst, di corrisp. arch. 1873, S. 4; Cur-
tius im Rhein. Mus. 31, S. 285; CIA. II 2, S. 347.
«) Fränkel S. 106; von Bamberg im Hermes XIII S. 508.
') Aehnlich äußert sich bereits von Bamberg a. a. 0. S. 509.
^) Als terminus post quem läßt sich vielleicht das J. 397 vermuthen,
in welchem die Nautodikeu zum letzten Male erwähnt werden, bei
Lysias XVII 5 u. 8. Denn es ist möglich, daß auch die Aufhebung
der Nautodiken und die Ueberweisung ihrer Prozesse an die Thesmo-
theten (vgl. Gilbert I S. 359; Meier u. Schümann, att. Proz.^
I S. 96 f.; Busolt, Staatsalterth.^ S. 273) mit der Reorganisation des
Volksgerichtswesens im Zusammenhange stand und gleichzeitig mit ihr
erfolgte. Als Zeitpunkt für beide Maßregeln würden sich dann die
Jahre zwischen 397 und 392 (bezw. 389) ergeben.
Ueber die Organisation der athenischen Heliastengerichte etc. 297
4. Jhrh. aus, für welches eine verhältnißmäßig reichere Anzahl
von Quellen zu Gebote steht : nächst den Heliastentäfelchen die
ausführliche Darstellung am Schlüsse der aristotelischen 'AOt]-
vaiu>v TToXiTsia und die vor den Gerichtshöfen selbst gehaltenen
Reden, wozu noch die zumeist aus jenen beiden Originalquellen
entlehnten Angaben der Grammatiker kommen. Erst nachdem
hier ein möglichst zusammenhängendes Bild gewonnen ist , soll
ebenso selbständig das 5. Jhrh. behandelt werden.
Auch von den Zeugnissen bezüglich des 3. Jhrhs. v. Chr.
und späterer Zeit gilt das oben Bemerkte; denn im 3. Jhrh,
existierten die athenischen Volksgerichte nicht mehr in ihrer
alten Gestalt. Als Antipater im J. 322 das volle Bürgerrecht
zu Athen an den Mindestbesitz von 2000 Drachmen knüpfte,
wodurch 12000 mit geringerem Vermögen ausgeschlossen wurden
und nur 9000 das Bürgerrecht behielten (Diodor XVIII 18;
Plutarch, Phokion 28), muß zugleich die bisherige Heliasten-
institution, die zur Abfassungszeit von Aristoteles' 'Ai^r^vaicov
TToXiTEia noch in ihrer ganzen Blüthe stand, aufgehoben worden
sein^). Wie die Volksgerichte nach der Wiedereinführung der
Demokratie eingerichtet waren, bleibt ungewiß.
I.
Die Meldung zur Heliasie.
Berechtigt zur Theilnahme an der Heliasie waren alle über
30 Jahre alten Bürger, soweit sie nicht in Atimie verfallen oder
Staatsschuldner waren ^^). Wer in jedem Jahre durch seinen
Eintritt in das 31. Lebensjahr die Befugniß erwarb, ließ sich
unschwer ermitteln ; unter anderem konnten hierzu, wie für die
Auswahl der Diaiteten (Aristoteles, 'A^r^v. iroX. Kap. 53 §4),
die 42 militärischen Eponymenlisten benutzt werden. Daß von
den Berechtigten nur diejenigen in Frage kamen , welche sich
ö) W. Wachsmuth, Hellen. Alterthumskuude I S. 677 sagt :
„Zugleich aber wurden damals [im J. 822] auch die Volksgerichte und
die Uebung der politischen Beredtsamkeit, wo nicht ganz aufgehoben,
doch sehr beschränkt", unter Hinweis auf den Artikel des Suidas
Ar](j.a8rjS, der jedoch verderbt überliefert ist und erst durch Ruhnkens
Konjektur den "Wortlaut erhalten hat : ArjfJiaST]? - - - TeXeuxa oh xox
'OXufjLTTtczSa pie' kviX 'AvxtTictTpou, 8s xaxiXuae xd Btxaaxi^pta xal xo\i<; ^rjxopi-
'°) Aristoteles, 'A^- ^o^- Kap. 63 § 3 ; Pollux VHI 122;
Demosth. XXI 181; XXIV 50 u. 123; Suidas hlti'iiQ. Bei D e-
mosth. XXXVI 30 u. [Demosth.] XLV 78 werden die tagenden
Richter als Bürger von Geburt, o\ yivet roXixat, den mit dem Bürger-
rechte beschenkten Freigelassenen gegenübergestellt, so daß es fast den
Anschein gewinnt, als ob auch die Neubürger von der Heliasie ausge-
schlossen waren.
298 S. Brück,
meldeten, muß, ohne ausdrücklich bezeugt zu sein, als selbst-
verständlich angenommen werden ; ebenso daß alljährlich für die
gemeinsame Meldung ein Termin festgesetzt war. Hingegen
bleibt bei dem Mangel jeglichen Zeugnisses die Frage offen,
auf welches Datum dieser Termin fiel; von den neueren Ge-
lehrten haben sich die meisten für den Anfang des attischen
Amtsjahres ^'), andere für die ap/aip£aiaL entschieden^^). Je-
der Heliast hatte ein Täfelchen, auf dem sein Name mit dem
seines Vaters, sein Demos und der Buchstabe der Richterabthei-
lung, der er angehörte, verzeichnet waren. Dieses ttivocxiov war
nach Aristoteles, 'A^r^v. iroX. Kap. 63 § 4 ttu^lvov, aus Buchs-
baumholz, während die erhaltenen, allgemein als solche aner-
kannten Richtertäf eichen aus Bronze bestehen. Als irtvocxia von
Heliasten erweist sie unzweifelhaft der Buchstabe an dem linken
Ende, aus der Reihe der Buchstaben von A bis K ^^j ; er ist
das Ypdcjxfia einer der 10 Richterabtheilungen, nicht etwa die
Bezeichnung einer Phyle, da Täfelchen mit demselben Buch-
staben Bürger aus verschiedenen Phylen umfassen. Und eine
anderweitige mit den Phylen nicht zusammenfallende Eintheilung
der Bürgerschaft oder eines großen Theiles derselben in 10
Klassen ist aus dem 4. Jhrh. nicht bekannt. B u s o 1 1 , Staats-
alterth.2 S. 276 A. 4 wählt hier den Ausweg, daß die bronzenen
Richtertäfelchen vielleicht nur Kopieen der Originale aus Buchs-
baumholz wären. Aber wie ließen sich dann die doppelt be-
schriebenen Täfelchen erklären, wie auf Kopieen, welche doch
lediglich zum Zwecke der Beigabe in das Grab angefertigt sein
könnten, das Vorhandensein der offiziellen, vom Staate ange-
brachten Stempel ? Die uns überkommenen Bronzeplättchen
waren sicher dereinst für den praktischen Gebrauch bestimmt.
Schließlich sprechen Hesychios, /aAxouv irivaxiov und Pho-
tios, irLvaxtov für die Existenz bronzener Heliastentäfelchen ^*).
Ersterer hat einfach die bronzene Richterlegitimation ^^), von der
") Fritz sehe, de sortitione iudicum apud Athenienses (Leipzig
1835), S. 12; R i c h t e r in d. Prolegom, seiüer Ausgabe von Aristo-
phanis Vespae, S. 100 ; W e s t e r m a u n , de iurisiurandi lud. Athen,
formula IS6;Köhlerim Hermes V S. 342 ; G i 1 b e r t I S. 373.
^^) Heffter, athenäische Gerichtsverfassung (Köln 1822), S. 50 f.;
F r ä n k e 1 S. 94. Den Monat Skirophorion bringt T y b a 1 d o s, 'HXta(a
(üapvaaad? Z'. 1883), S. 791 in Vorschlag.
") Richter, der a.a.O. S. 151 sie vielmehr für Ekklesiasten-
täfelchen halten wollte, kannte nur die drei im CIGr. veröffentlichten.
") Hesychios, yaXxoOv Tiivaxiov 'A^rjvatot zlyov exaaxos ttivoc-
xtov TTÜEtvov lTi:tYeYpa(i.[jLEvov t6 ovo(j.a [xoü] auxoü (wahrscheinlich t6 eauxoo
wie bei Aristoteles) xai toO Si^fxou Traxpo&ev. — Photios, Titvdxiov
ou|jLßoXov Sixaaxtxov, "/aXxouv r^ Ti'j^tvov, h o) YeypaTixai x6 ovofxa xoü xp(-
vovxoc (cod. xpivofxdvou) xcti 6 B^[i,o? xat xd Ypafj.{j.axa dno ä hin; x.
^^) Denn um diese handelt es sich bei ihm, nicht etwa um sogen.
Bürgertäfelchen , wie A k e r b 1 a d , sopra alcune laminette di bronzo
lieber die Organisation der athenischen Heliastengerichte etc. 299
er irgendwie Kunde hatte, durch die aristotelische Schilderung
des Täfelchens erläutert, so daß eine an und für sich unver-
ständliche und unsinnige Glosse entstand ; Photios giebt aus
einer guten Quelle, die, wie wir sehen, nicht Aristoteles ist,
den richtigen Thatbestand, daß nämlich wirklich sowohl bron-
zene, als hölzerne Richtertäfelchen existiert haben *^). Doch nicht
zu gleicher Zeit und nebeneinander , indem z. B. die Wohlha-
benderen für die hölzerne Erkennungsmarke sich eine metallene
anschafften, da in diesem Falle Aristoteles tuü^ivov Yj ^(aXxouv
gesagt haben würde; sondern es ist nur die Annahme möglich,
daß beide Arten nach einander im Gebrauch waren, und zwar
die hölzernen zur Zeit des Aristoteles, die bronzenen also früher,
womit die Beobachtung K a i b e 1 s (Bull, dell' Instit. di corrisp.
arch. 1873, S 4) übereinstimmt, welcher die vorhandenen He-
liastentäfelchen speziell dem Anfang des 4. Jhrhs. zuweist.
Uebrigens kann dieses Ergebniß einigermaßen zur Erklärung
des bereits von Klein (Jahrbücher des Vereins v. Alterthums-
freunden im Rheinlande 58, S. 57 A. 2) bemerkten auffallenden
Umstandes beitragen, daß verhältnißmäßig so wenig Richter-
täfelchen auf uns gekommen sind, trotzdem die Anzahl aller zur
Verwendung gelangten viele Tausende betragen haben muß,
auch wenn jeder Richter nur einmal im Leben ein Täfelchen
erhielt ; die Holzplättchen sind natürlich sämmtlich untergegangen.
Wann jene Aenderung erfolgte , lässt sich nicht ermitteln ^').
Jedenfalls steht die Einrichtung der Bronzetäf eichen mit der
Neuorganisation der Volksgerichte beim Beginne des 4. Jhrhs.
im Zusammenhange, und dienten sie geraume Zeit hindurch zur
Legitimation der Richter. Sollten selbst, was keineswegs gewiß
ist, Richterlisten geführt worden sein, sei es nach Phylen oder
(Dissertazioni delP accad. Rom. di archeol. I 1, 1821), S. 64 und Egger
in d. Memoires d'hist. ancienne et de philologie (Paris 1863), S. 124
glauben. Gegen Akerblad Keil im Intelligenzbl. z. Allg. Lit.-Zeit.
1846, S. 284.
^^) F r i t z s c h e a. a. 0. S. 27 ff. (u. nach ihm K. F. Hermann,
griech. Staatsalterth.» §134 A. 18. S. 519) stellte die, jetzt durch Ari-
stoteles als irrig erwiesene, Vermuthung auf, daß bei den Grammatikern
eine Vermengung des Richtertäfelchens mit dem aop-ßoXov vorliege, wel-
ches den Heliasten vor der Gerichtssitzung übergeben wurde, und daß
der Ausdruck 7:6^ivov sich auf dieses a-VßoXov beziehe.
") Da wir hier, wie noch weiterhin mehrfach, Widersprüche zwi-
schen Aristoteles und anderen authentischen Zeugnissen durch eine
thatsächlich im Verlaufe des 4. Jhrhs. erfolgte Abänderung der bezüg-
lichen Verhältnisse zu erklären suchen, sei darauf hingewiesen, daß
auch Lipsius in d. Verhandl. d. sächs. Ges. d. Wiss. zu Leipzig 1891,
S. 57 zu derselben Lösung eines solchen Widerspruches seine Zuflucht
genommen hat ; er vermuthet bei der bUt] afxe^a?, welche nach Demo-
sthenes den Vierzig, nach Aristoteles den Eisagogeis unterstand, einen
Wechsel des Forums nach dem J. 346/5.
800 S. Brück
nach Abtheilungen geordnet ^^), so wurden doch nicht sie, son-
dern die Täfelchen für die Kontrolle bei der Konstituierung der
Gerichtshöfe verwendet. Bei der großen Richteranzahl in jedem
Volksgerichtshofe und bei der nur eintägigen Dauer der Sitzungen
kam es namentlich darauf an, die Konstituierung des Gerichts-
hofes am Morgen so schnell als möglich zu bewerkstelligen, also
auch die Kontrolle ebenso möglichst wenig zeitraubend , wie
möglichst genau zu gestalten ; hierzu waren nun die Heliasten-
täfelchen besonders geeignet, zumal sie gleichzeitig für die Aus-
losung der einzelnen Richter verwerthet wurden ^"). Um letzterem
Zwecke allein zu genügen, hätten sie nicht der offiziellen Stempel
bedurft, welche viele von ihnen tragen. Nebenher darf auf
eine Kontrollierung der Richter nach den Trivaxta vielleicht noch
aus der Möglichkeit, daß ein Atimer oder ein Staatsschuldner
als Richter fungierte, geschlossen werden, indem er sein Täfel-
chen zurückbehielt und, sofern es legitimierte, ohne Weiteres zur
Ausübung des Richteramtes gelangte. Demosth. XXI 182
erwähnt einen Fall, in welchem ein als Richter amtierender
Staatsschuldner zum Tode verurtheilt wurde. L i p s i u s a. a. O .
S. 68 erörtert das gerichtliche Verfahren gegen den Atimen oder
den Staatsschuldner , der an einem Gerichtshofe theilnahm;
jedoch wird es nur selten vorgekommen sein. Denn die Staats-
schuldner, von denen bei [Demosth.] XXV 85 f. ganz offen
gesprochen wird, sind nicht unter den angeredeten Richtern zu
suchen, wie Weil (les plaidoyers polit. de Demosthene II S. 344)
glaubt und Stier (de scriptore prioris adversus Aristogitonem
orationis, quae Demosthenis esse fertur. S. 31 f.) wenigstens
als möglich zugiebt, wogegen aber der Redner sich ausdrücklich
verwahrt mit den Worten: xal |jlyj jxs UTioXaßr^TS, o) avop£(; 'AOtj-
vaTot, (b? TTpoc ocpciXovTa? u|xa? xtp Sr||xoai(ii Bia^sysa^ai* outs
^ap sati [iTjTs YsvoiTo toüto, out' sy«) vopiiCü)- aXX' ei T(p xt;
apa Yj cpiAo? r^ Yvcoptfxo? iaxiv sv toutoic, ox; UTrsp toütou toutov
7rpoaY)X£i [xiaslv, touto pT)'jXojjLat Ssl^at ^^).
Die bronzenen Täfelchen waren die alleinige Legitimation
der zur Heliasie befugten Bürger am Gerichtstage; wäre nun
die Meldung zur Heliasie alljährlich erfolgt, d. h. hätte die
18) Fritz sehe S. 60 und Holm, griech. Gesch. II S. 226 nehmen
eine Liste der Heliasten an , Ersterer Verzeichnisse der einzelnen Ab-
theilungen. Aus dem Alterthum ist Nichts darüber überliefert.
1^) Bei der Volksversammlung scheint die Kontrolle allerdings nach
einem Verzeichnisse stattgefunden zu haben; aber Seh ö mann, griech.
Alterth.-'' I S. 405 sucht sie hier ebenfalls zu vereinfachen, wenn er
sagt : „In diesen Verzeichnissen hatte nun ohne Zvi^eifel jeder Bürger
eine gewisse Nummer, die er kannte und durch deren Angabe er sich
legitimieren konnte".
2<>) Ob die Rede von Demosthenes herrührt oder nicht, ist demnach
für diese Stelle ohne Belang.
Ueber die Organisation der athenischen Heliastengerichte etc. 301
Eigenschaft eines Bürgers als Heliast immer nur ein Jahr lang
gedauert, so hätte auch jene Legitimation nur eine jährige Gül-
tigkeit gehabt. Demgemäß hätten die Täfelchen der einzelnen
Jahrgänge durch die Form oder durch bestimmte Vermerke,
z. B. Stempel , unterschieden werden müssen. Aber die Form
ist bei allen dieselbe, bis auf unbedeutende, hier nicht in Be-
tracht kommende Größenuntersehiede ; und die Abwechselung
der darauf befindlichen Stempel ist eine zu geringe, als daß
sie mit einer einjährigen Gültigkeit in Beziehung gebracht werden
könnten. Die Vermuthung Kl eins a.a.O. S. 64, der Name
des Archon eponymos sei jedesmal der Datierung halber auf den
Stempel (mit der Eule) eingravirt worden, kann durch das ver-
einzelt dastehende Täfelchen CIA. II No. 884 mit dem Stempel
I Eule^ nicht begründet werden. Es wäre somit nichts Anderes
übrig geblieben, als einem jeden Heliasten nach Ablauf des
Jahres die Legitimation wieder abzufordern. Vergegenwärtigt
man sich, daß die Zahl der Heliasten selbst nach der niedrig-
sten neueren Schätzung bei Frank el einige Tausend betrug
und sie über ganz Attika hin zerstreut wohnten, so erscheint
die Wiedereinkassierung der Täfelchen nicht bloß äußerst schwie-
rig, vielmehr geradezu unmöglich. Es war unvermeidlich, daß
manches Täfelchen zurückbehalten wurde, u. A. von Bürgern,
die gerade außer Landes waren, und alsdann seinem Besitzer
die alte Berechtigung ohne neue Meldung und Bestallung wei-
terhin garantierte. So wäre die ganze jährliche Neumeldung
illusorisch geworden. Zu berücksichtigen ist ferner die große
Menge neuer Bronzeplättchen , deren Anschaffung sie jährlich
erfordert hätte ^M; denn eine von Jahr zu Jahr immer wieder-
kehrende Benutzung der alten Täfelchen machen die 5 bis 6
vorhandenen reskripten CIA. II No. 877, 887, 910(?), 922, 932,
933'''^) in ihrer relativ geringen Anzahl und mit ihrer nur
zweimaligen (No. 887 nach Mylonas im Bull, de corr. Hellen.
VII S. 31 mit möglicherweise dreimaliger) Benutzung nicht glaub-
haft, abgesehen davon, daß die Heliastentäf eichen von Anfang
an keineswegs darauf berechnet waren, mehrmals beschrieben zu
werden, was die auf CIA II No. 876, 885b, 886, 898, 919,
921 durch kleine Löcher gebildeten Buchstaben bezeugen. Außer-
dem sprechen die Richtertäfelchen an und für sich gegen eine
jährliche Meldung zur Heliasie. Mit vollem Recht hat Fran-
zi) So meint z.B. Vi seh er, Kleine Schriften II S. 285 thatsäch-
licb, daß jährlich mit jedem Buchstaben wenigstens 500 Stück zu
zeichnen waren.
22) Dazu kommen vielleicht noch die 2 Täfelchen 'EcpTjfj.. dpyi.
1887, S. 53/4 u. 55/6 (Kumanudis) und, falls Mylonas im Bull, de
corr. Hellen. YII S. 32 Recht hat, daß die kleinen Löcher auf den
Täfelchen überhaupt Buchstaben bedeuten, CIA. II No. 884, 893 u. 896 (?).
302 S. Brück,
kel S. 106 in ihrem „monumentalen" Aussehen, welches jedem
Beobachter sofort in die Augen fällt , ein Anzeichen für län-
geren Gebrauch erblickt; auf einer Reihe von Täfelchen ist die
Schrift so sorgfältig und kunstvoll ausgeführt, wie sie weder
der Staat, noch der einzelne Bürger hätte herstellen lassen,
wenn sie nur für die Dauer eines Jahres bestimmt gewesen
wären ; dies gilt besonders für die oben angeführten Nummern,
auf denen die Buchstaben von äußerst regelmäßig angeordneten,
durch Linien mit einander verbundenen kleinen Löchern ge-
bildet werden^'*). Nicht minder hat Fränkel a. a. 0. auf die
Hochschätzung der Heliastentäfelchen hingewiesen, die den Ver-
storbenen mit in das Grab gegeben zu werden pflegten ^^) ; nur
einem langjährigen, wichtigen Eigenthume des Todten konnte diese
Ehre zu Theil werden. Die Thatsache, daß die drei erhaltenen
Paare von Täfelchen (CIA II No. 885 u. 885 a, 914 u. 915 '^% 917
u. 918 ''^^)), welche je derselben Person angehören, zugleich je
denselben Abtheilungsbuchstaben tragen, läßt sich ebenfalls nur
unter der Voraussetzung dauernder Zugehörigkeit zu derselben
Abtheilung erklären ''^'^); denn die von Rangab^, Antiq. hellen,
II S. 825 und von Klein a.a.O. S. 60 bezüglich des Paares
des Kallias (No. 914 u. 915) ausgesprochene Vermuthung, eines
der Täfelchen wäre nicht im Gebrauch gewesen, wird schon im
Hinblick auf die beiden anderen Paare hinfällig.
So haben denn Fränkel (S. 106), Lipsius (in Meier u.
Schömann, att. Proz.^ I S. 150), Scholl (ath. Fest-Commiss.
S. 7), Busolt (griech. Gesch. II S. 463 u. Staatsalterth.^ S. 276)
und Thumser (a. a. O. S. 543) den richtigen Grundsatz aner-
kannt, daß jeder Heliast dauernd sein Legitimationstäfelchen
behielt, indem er zeitlebens in der Abtheilung verblieb, der
er einmal zugewiesen war, und daß sich die jährliche Einlösung
in die Abtheilungen auf die neu Eintretenden beschränkte; sie
sind jedoch nicht der Frage näher getreten, wie man sich das
Verhalten gegenüber den Täfelchen derjenigen Heliasten, welche
23) Namentlich seien hervorgehoben CIA. II No. 898 (= No. 7384
im Antiquarium des Berliner Museums), No. 885b (Facsimile in 'Ecpr^jj..
dpx- 1883, S. 106) u. No. 876. Vgl. H ö c k h zu CIGr. I No. 207 (= CIA.
II 'No. 893) und No. 208 {=-. CIA. II No. 886).
24) Dieser Sitte gedenken B ö c k h im CIGr. I S. 341 ; Klein
a. a. 0. S. 58; Hicks, manual of greok inscriptions, S. 203. Vgl.
auch Curtius im Rhein. Mus. 31, S. 286 und Dumont im Bull, de
l'Ecole frang. d'Athenes II S. 29. Bei jährlicher Meldung müßten die
Eichter, denen ihr Täfelchen ins Grab mitgegeben wurde, während
ihrer einjährigen Amtsdauer gestorben sein; das bemerkt Tybal-
dos, mtai'a S. 791.
25) In demselben Grabe gefunden. S. noch Benndorf in d. Gott.
Gel. Anz. 1870, S. 277 (der keine bestimmte Erklärung weiß).
26) Wohl aus demselben Grabe. Curtius a. a. 0. S. 283 f.
27) Vgl. Lipsius in Meier u. Schümann, att. Proz.2 1 S. 150 A. 11.
Ueber die Organisation der atheniscten Heliastengerichte etc. 303
sieb im nächsten Jabre nicbt mehr meldeten, wie man sieb das
Geschäft der jäbrlicben Neubildung der 10 Abtheilungen zu
denken habe, wenn aus jeder ein verschiedener, theils größerer,
theils geringerer Bruchtheil durch Unterlassen der Neumeldung
ausschied, ein Geschäft, dessen Schwierigkeiten durch die jetzt
erwiesene phylenweise Verlosung der Richter in die Abtheilungen
(Aristoteles, 'A&r^v. iroA. Kap. 63 § 4: VoV£{xr^vTat yap xaxa
(puXa? 0£xa jxspr^ oi oixaaiai) sich noch um Bedeutendes erhöhen
würden. Daher sind sie nicht dazu gelangt , die aus jenem
Grundsatze unmittelbar sich ergebende Schlußfolgerung zu ziehen :
daß jeder Heliast, der sich einmal gemeldet hatte,
überhaupt ohne wiederholte Meldung zeitlebens
Heliast blieb, daß auch die jährliche Meldung zur
Heliasie sich nur auf die neu Eintretenden be-
schränkte.
In der Ueberlieferung aus dem Alterthum ist , wenigstens
für das 4. Jhrh. , die jährliche Meldung nirgends direkt be-
zeugt '-^). Die einzige Stelle , die anseheinend einen vollgül-
tigen Beweis dafür bietet, ist Isokrat. XV 21: irap' ujaTv 8s
\irfik TtüV loojv TUY/avsLV tou? xivouvsuovxa? toT? ouxocpav toüoiv,
aXX' ötxvuvai jxiv xai)' sxaatov tov svtaurov ^ jjltjv ojaoioj; dxpodc-
o£a{)ai Tüiv xaxrjYopoüVTcov xai twv diroAoYoujjisvwv, toooutov Ss
xtX. Mit einer jährliehen Eidesleistung sämmtlicher Heliasten
wäre eine jährliehe allgemeine Meldung zur Heliasie unumgäng-
lich verbunden gewesen ^^) , wie umgekehrt die nur einmalige
Meldung jedes Heliasten die nur einmalige Ablegung des Rieh-
tereides in sich schließt. Aber die Worte des Isokrates brau-
chen durchaus nicht, trotzdem sie bisher wohl ausnahmslos derart
aufgefaßt wurden, einen Hinweis auf die jährliehe Wiederholung
des Eides seitens aller und immer derselben Richter zu ent-
halten ; auch wenn der Richtereid in jedem Jahre bloß von den
neu Eintretenden geleistet wurde, konnte der Redner vor einem
Gerichtshöfe, in welchem die verschiedensten Jahrgänge saßen ^^),
ganz angemessen im Allgemeinen von einem jährlich wieder-
holten Eide sprechen, zumal der einzelne Heliast, sobald er zu
Gericht saß, gleichsam seine Persönlichkeit verlor und in sieh
das gesammte Heliastenkollegium , ja sogar die ganze Bürger-
schaft verkörperte. Aus der Stelle Schol. ad Aeschin. I
64: cpr^ol 6' aurov (sc. Aristophon) 'TzspsiOTj? xai 'l\p8rjTTov Itti-
Y.Xrfir^vcLi oid to TroXXdxt; «üto^i STriojpxr^xsvai ist Nichts für den
28) Was T y b a 1 d 0 s a. a. 0. S. 787 zugesteht.
28) Schömann, Opusc. aead. I S. 201 (de sortit. iud.); Fritz schle
S. 5; Tybaldos S. 783 u. 787.
2°) Da die Rede, obgleich nicht als wirkliche Gerichtsrede gehalten
und geschrieben, so doch als solche gedacht und angelegt ist, müssen
wir der Fiktion eines angeredeten wirklichen Gerichtshofes folgen.
304 S. Brück,
Heliasteneid zu entnehmen; schon Schäfer, Demosthenes und
seine Zeit I S. 1 60 hat darauf aufmerksam gemacht, daß es sich
bei der geheimen Abstimmung schwerlich ermitteln ließ, ob ein
Richter seinen Eid gebrochen habe. Ueberdies ist die Beurthei-
lung der Schuld oder Unschuld eines Angeklagten eine viel zu
subjektive Frage, um einem Richter auf Grund seiner Abstim-
mung den direkten Vorwurf des Meineides zu machen. Der
Spitzname 'i\p8r|TToc des Aristophon steht daher kaum mit seiner
Heliastenthätigkeit in Beziehung. Die Worte im Etym. Magn.,
'ApSiTTO?: „xai 'ApSiTTou; xou? STridpxou;" sehen ganz da-
nach aus, als ob sie nur eine Verallgemeinerung der im Schol.
zu Aischines erhaltenen Angabe wären, mit der auch Hesych.,
ApOTjTTOU?" TOU; paOlO); £7rl TOUC OpXOU; lOVXaC 'Ap07]TT0O(;
ixakoov Zusammenhang zu haben scheint.
Aus den übrigen unzähligen Stellen, vornehmlich der Redner,
an denen des Heliasteneides gedacht wird , läßt sich für die
Frage , ob er jährlich oder nur einmal abgeleistet wurde , mit
Sicherheit Nichts erschließen. Weder beweist der Plural opxoi,
welcher bei den Rednern häufig vom Heliasteneide gesagt wird,
einen wiederholten Schwur des einzelnen Richters, noch darf aus
der Anwendung des Perfekts oder des Aorists irgend Etwas ge-
folgert werden, da beide Tempora einerseits völlig unterschieds-
los für den Heliasteneid, andererseits ebenso unterschiedslos für
einmalig abgelegte oder in regelmäßigen Zwischenräumen oder
beliebig wiederholte Eide sich gebraucht finden. Wie wenig
aus der Beobachtung der Tempora ein Resultat zu gewinnen ist,
erhellt aus der verschiedenen, einander geradezu entgegengesetz-
ten Auslegung, die sie von seiten der Gelehrten erfahren haben.
So betrachtet Fritzsche S. 8 den Aorist, Funkhaenel in
den Neuen Jahrbüchern f. Philologie Bd. 35 (1842) S. 401 das
Perfektum als das für den jährlichen Heliasteneid passendste
Tempus. Trotz alledem ist es vielleicht gestattet, für nur ein-
maligen Schwur jedes Heliasten die Worte des No|xoc bei De-
mosthenes XXrV 21: Tou? 6s vofjLoöeTa? sivai Ix täv ojxtü-
jxoxoTwv Tov TjXiaaxtxov opxov ^^) in Anspruch zu nehmen; sonst
müßte man bei der für ein Gesetz nöthigen Genauigkeit die
Bestimmung erwarten, daß die Nomotheten aus der Mitte derer
erwählt werden sollen , welche „in dem laufenden Jahre ^^ den
Richtereid geleistet haben, ein Gedanke, der sich Schömann
aufgedrängt zu haben scheint, wenn er de comit. Athen. S. 257
schreibt : „Nomothetae populi iussu creabantur ex iis, qui iusiu-
randum Heliasticum dederant , hoc est , ni fallor , qui eo anno
Heliastae sortiti erant". Wenig Gewicht wollen wir darauf le-
gen , daß unsere Auffassung durch den Kommentar des S c h o-
^*) Aehülich im § 27 : tou? vojAoO^Tas elvai ix ttuv öfxtüfxoxoTtüv.
Ueber die Organisation der atheuisclien Heliastengerichte etc. 305
Hasten zu Demosth. XXIV 21 (c. Timocr. p. 706, 25)
bestätigt wird: täv öfXüifjLoxoTojv YjÄiaaitxov ^pxov] avTi tou Tuiv
TjStj 6[xoodvTüJV TQV opxov Toiv 'HXiaa~(J5v (baavsT l'Xsysv, Tva
a>0LV diro oiywOtotaiv t^otj ^;z'(zvr^\iiv(üv, ebenso wenig auf Pollux
VIII 8, wo der Richter als einer definiert wird, „welcher den
Eid geleistet hat", 6 tov opxov 6[iaj[jLoxa);. Dagegen verdient
die Gleichstellung des Richters mit dem Ekklesiasten bei Ari-
stoteles, Polit. III 1, 4 ff. (p. 1275*) auch für die atheni-
schen Verhältnisse beachtet zu werden. Der Richter , wie der
Ekklesiast wird von Aristoteles als dopiaxo? ^9X^i bezeichnet ge-
genüber den 0.^/0^1 orifjp7j[x£vat xatd )(po'vov. In gewissem Sinne
wäre aber bei Nothwendigkeit einer jährlichen Erneuerung die
Heliasie eine dp/Tj OLTfjpY][x£vrj xatd XP^'^^"^ gewesen, während die,
wenn einmal erworben , dauernde Heliastenwürde dem Bürger
ein zeitlich unbeschränktes Amt gab , zu dessen Ausübung er,
gleichwie der Ekklesiast bei jeder Volksversammlung, an jedem
Gerichtstage berechtigt war; die wirkliche Theilnahme hing al-
lerdings noch von der Erlösung ab.
Gewährten die einmalige Meldung zur Heliasie und der
einmalige Eid die Befugnis auf Lebenszeit, so konnte unmöglich
damit die Verpflichtung verknüpft sein , an dem Morgen jedes
Gerichtstages auf dem Markte zu erscheinen. Daß von einer
solchen Verpflichtung, die vielfach als etwas ganz Selbstverständ-
liches vorausgesetzt wird ^^), trotzdem sie schon mit einer jähr-
lichen Neubildung der Heliastenkörperschaft unvereinbar ist ^^),
die antiken Quellen Nichts wissen, hat bereits Richter a. a. 0.
S. 95 hervorgehoben. Und wenn es beim Schol. II zu Ari-
stophanes Plutos 277 heißt: T^p^ovio irdvTa? oi StxaoTat
£1? TTjV dyopdv, so ist das eben nur eine ungenaue Ausdrucks-
weise, nicht anders als die bei den Neueren sehr beliebte Wen-
dung, daß „täglich" die Richter sich versammelten. Demgegen-
über stehen die Ausführungen des Aristoteles, Polit. VI 1 0,
6 — 8 (p. 1297*): in Oligarchieen ist den Reichen eine Strafe
auferlegt , wenn sie sich an den Gerichten nicht betheiligen,
während die Armen straflos sind ; in Demokratieen erhalten die
Armen , die an Volksversammlungen und Gerichten theilneh-
men, Sold, während die sich zurückhaltenden Reichen keine
Strafe trifft. Aehnlich Aristoteles, Polit. VI 7, 2 (p. 1294*).
Danach war in demokratischen Verfassungen, als deren Muster
dem Aristoteles wahrscheinlich der athenische Staat vor Augen
schwebt, die Richterthätigkeit eine völlig freiwillige und kein
82) Besonders von Fränkel S. 6, 7 u. 93.
88) Thumser a.a.O. S. 539 A. 2 u. S. 548 A. 3. Vgl. Grote,
history of Greece (New edition. 1869/70) V S. 235; Per rot, le droit
public d'Athenes S. 229.
Philologus LH (N. F. VI), 2. 20
306 S. Brück,
Zwang auferlegt ^*), was nicht allein auf die Meldung zur Rich-
terwürde, sondern zugleich auf das Erscheinen am Gerichtstage
zu beziehen die Bemerkung des Aristoteles über einige oligar-
chische Staatswesen erfordert ( Polit. VI 10, 7): evta^^ou o'
iizoTi jx£v iraoiv diroYpaij^afjLSVotc iy.v.Xr^oiaCei'^ xai oixaCstv, eav
Ö£ aTToypa^j^ajxsvoL }iyjt' s/xÄTjataCtoat {iyjts oua^watv , STrustviaL
jxsYaXocL C'y][xiaL toutoi?, tva 8ia jjlsv tyjv C^iixiav cpsuytüai t6
aTTOYpacpsailai , oid 8s to jxy) aTuo^pdcpsoilaL [j-yj Sr/dCtDoi [xr^8'
ixxXr^aidCtüaiv. In einem demokratischen Staate wie Athen wird
also durch die Meldung eine Verpflichtung nicht eingegangen
worden sein. Einen Nachweis derselben liefert schließlich auch
nicht der von Fränkel S. 94 herangezogene Vergleich zwi-
schen dem Heliasten und den anderen athenischen Beamten, wo-
bei zunächst daran erinnert werden mag, daß z. B. der Buleut
nicht an jeder Rathssitzung theilnahm. Aus Demosth. XXII
36 erhellt die Möglichkeit, daß ein Buleut häufig bei den Raths-
sitzungen fehlte, und die Angaben der aristotelischen 'A{)r|V.
TToXc Kap. 4 § 3 und Kap. 30 § 6 lehren , daß während des
demokratischen Regimentes in Athen das Versäumen einer Raths-
sitzung straflos war ; nach Schömann, griech. Alterth. I^ S. 399
und Perrot, le droit public d' Äthanes S. 28 war sogar nur
selten der Rath vollzählig versammelt ^^). Weiterhin aber waltet
zwischen dem Heliasten und jedem sonstigen mit einer öffent-
lichen Funktion Betrauten ein großer Unterschied ob. Dieser
hatte wie einerseits die Pflicht, sich jederzeit zur Ausübung sei-
nes Amtes bereit zu halten, so andererseits das unbedingte Recht
der Ausübung. Letzteres mangelt dem Heliasten. Nicht alle
Heliasten , die am Morgen des Gerichtstages am Versamm-
lungsorte erscheinen, dürfen zu Gericht sitzen und das Trio-
bolon genießen ; nur ein mehr oder minder großer Theil wird
durch das Los ausgewählt , die Uebrigen müssen ohne irgend
welche Entschädigung für verlorene Zeit und Mühe nach Hause
gehen , und vielfach nicht wenige , da Gerichtshöfe mit gerin-
gerer Richterzahl, wie 200 und 400, naturgemäß weit öfter
tagten als große, nur für bedeutende Prozesse einberufene von
500 und mehr Richtern. Dementsprechend konnte keinem Bür-
ger die Verpflichtung auferlegt sein, selbst nur ein ganzes Jahr
lang an sämmtlichen Gerichtstagen sich einzufinden. Fränkel
(S. 7) ist durch die Erwägung, „wie beträchtlich der Zeitauf-
wand war, den das Richteram.t erforderte und der sich nicht
einmal auf die Tage beschränkte, wo es wirklich ausgeübt wurde",
34) Die Notiz bei Pollux VIII 104 u. Hesych., xpta'xovxa, daß
die Nichtbetheiligung an der Ekklesie bestraft wurde, ist längst als
irrig und auf einem Mißverständniß beruhend dargetban.
35) Schümann a. a. 0. S. 463 rechnet „etwa 300 Sitzungstage
und etwa 400 Anwesende" des Rathes.
Ueber die Organisation der athenischen Heliastengerichte etc. 307
lediglich zu weiteren Abzügen veranlaßt worden. Wer jedoch
hätte dann überhaupt Heliast sein wollen oder können? Ganze
Kreise der Bürgerschaft wären von der Rechtsprechung, welche
Pia ton ^^) und Aristoteles ^') als eine der wichtigsten Be-
fugnisse , als ein nothwendiges Recht des Bürgers betrachten,
vollständig ausgeschlossen gewesen ; ein Zustand hätte sich ent-
wickelt, der in offenem Widerspruch sich befand mit der Gleich-
berechtigung aller Bürger, welche den Grundsatz der demokra-
tischen Verfassung Athens bildete und gerade im Gerichtswesen
zum Ausdruck kommen sollte — wurde doch die Heliaia stets
als Repräsentant des ganzen Volkes angesehen (F r ä n k e 1 S.
55 f.) — , ein Zustand, den zu erreichen Aristoteles Polit.
VI 10, 7 als Bestreben oligarchischer Staaten schildert ^^). Wo
wäre die, wie C. Wachsmuth, Stadt Athen II S. 267 tref-
fend sagt, „acht attische Gleichstellung von Stadt und Land"
geblieben, da kein einziger von den Bürgern, die auf dem Lande,
und nicht bloß in den entfernten Demen, ihren ständigen Wohn-
sitz hatten und dort ihre Wirthschaft besorgten, sich verpflichten
konnte, an jedem Gerichtstage nach der Stadt zu wandern, nur
der 3 Obolen wegen und auf die Gefahr hin , ohne dieselben
wieder abziehen zu müssen? In vollem Umfange hätten die
von B e 1 0 c h (attische Politik seit Perikles , S. 8 f.) gerügten
Mißverhältnisse geherrscht. In Wahrheit aber standen die Dinge
nicht so schlimm, weder im 4., noch im 5. Jhrh. Die Aeuße-
rung des Aristophanes, Vögel Vs. 109 ff., daß das Gewächs
Nicht-Heliast noch auf dem Lande zu finden sei, soll keineswegs
den gänzlichen Ausschluß der Landbevölkerung bedeuten , son-
dern weist nur auf die geringere Sucht des Landvolkes, an den
Gerichten theilzunehmen, hin. „Während die Städter sich sammt
und sonders zu den Gerichtssitzungen drängen, giebt es auf dem
Lande doch hin und wieder Einen , der sich von ihnen fern-
hält", meint die Wirklichkeit übertreibend und karikierend die
Komödie. Bereits der Scholiast zu Aristoph. Vögel
111 hat die Stelle in diesem Sinne aufgefaßt : Touxo Xs^si, oii
Ol aYpor/ot [x&vot siolv oi }xy) cpiÄooLxaaxai, cb; oXi^ojv ovxwv täv
[iioooixtüv xai TOüTwv dypoixcov ^^). Eigenthümer ländlicher Grund-
36) Nomoi p. 768 B.
37) Polit. III 1,4 (p. 1275 a); III 6 , 6 (p. 1281b); IV 8, 3 f.
(p. 1329 a).
3^) Vgl. die Ausführungen Dunckers, Gesch. d. Alterth. IX S. 148,
wo er die Mißstände darlegt, die ohne Einführung des Soldes zu Tage
getreten wären. Für das Folgende kann außerdem noch auf VP S. 600;
VIII S. 106 u. 263 verwiesen werden.
39) Fränkel S. 8. Vgl. Tybaldos S. 785 A. 1. Bei Suidas,
'HXtotaTTj; werden die Worte des Aristophanes nicht so klar interpre-
tiert. Mit Uebertreibung auch Libanios im Hermes IX S. 41, Z. 25 :
abii'Aa ol xatd 6t^[j.ou? oUoüvxe?, ouo' eTSov ^vtot xo StxaaxiQptov.
20*
308 S. Brück,
stücke werden Demosth. LV 17 und 26 als Beisitzer des ta-
genden Gerichtshofes vorausgesetzt. Immerhin bildeten , auch
bei unbeschränkter Freiwilligkeit der Heliastenfunktion , die in
Athen selbst ansässigen Bürger die überwiegende Mehrzahl in
den Gerichtshöfen *®) ; waren Gerichtssitzungen angekündigt , so
mochte ein Städter sich schon eher entschließen , am frühen
Morgen zu erscheinen und den Ausfall der Losung abzuwarten,
als der Landmann , welcher einen langen Weg zurücklegen
mußte ^'). Die bei Lysias XXIX 12 erwähnte Bestechung
gelegentlich eines Prozesses erstreckte sich nur auf Bewohner
der Stadt Athen und des Peiraieus; das Land erscheint nicht
berücksichtigt.
Kein anderer Punkt des athenischen Gerichtswesens ist mit
solcher Einstimmigkeit aufgenommen als die Ansicht , daß die
Gerichtshöfe sich zum größten Theil aus der ärmeren Klasse
rekrutierten. Aber gerade der minder Bemittelte , welcher von
seiner Hände Tagearbeit lebte, hätte sich kaum mit der Ver-
pflichtung belasten können, an jedem Gerichtstage die ihn er-
nährende Beschäftigung zu unterbrechen, um entweder, wenn es
gut ging, einen Sold zu empfangen, der in der Höhe eines ge-
ringeren bis mittleren Tagelohnes ^^) nach der günstigsten Be-
rechnung nur zu seinem und der Familie noth dürftigem Unter-
halte für diesen einzigen Tag genügte *^) , oder falls er nicht
erlost wurde, zum mindesten die Arbeitszeit während der Aus-
losung ohne Entgelt zu verlieren. Wie überhaupt der Helia-
stensold unter obwaltenden Verhältnissen den alleinigen Lebens-
unterhalt eines Bürgers gebildet haben soll, bleibt, trotzdem es
so oft behauptet worden ist , schwer begreiflich *^). Wovon
*<>) S. Busolt, Staatsalterth.2 S. 188 über die geringe Betheiligung
der Bauern auch an den Volksversammlungen, und Griech. Gesch. II
S. 576 A. 2, wo Busolt bezüglich der Getreidespende von 445/4 v. Chr.
bemerkt, daß namentlich die weiter ab wohnenden Bauern kaum zur
Vertheilung nach Athen gekommen sein werden, weil es die Reise
nicht lohnte.
*^) Duncker VIII S. 106 meint, daß es sich für die entfernter
wohnenden Landleute um einen Zeitverlust von 2 bis 3 Tagen handelte.
^^) Duncker IX S. 149 A. 1; Beloch a. a. 0. Vgl. Böckh,
Staatshaushalt, d. Athen.^ I S. 703 und II S. 65* Anm. 422 [Fränkel]
(3 Obolen nicht einmal für öffentliche Sklaven als ein ausreichender
Tagelohn angesehen); Blass, die sozialen Zustände Athens im 4. Jhrh.
V. Chr. (Kiel 1885), S. 14.
«) Böckh a.a.O. I S. 128, 152 u. 703 ; P er rot, le droit public
d'Athenes, S. 235. Etwas zu weit geht 0 n c k e n , Athen n. Hellas I
S. 273 f.; II S. 26. Busolt, Staatsalterth.^ S. 171 rechtfertigt die
Erhöhung des Richtersoldes auf 3 Obolen mit der durch den Krieg
veranlaßten Preissteigerung aller Lebensbedürfnisse.
**) Obige Ausführungen berühren sich mit denen F. Cauers, Ari-
stoteles als Historiker (in d. Deutschen Zeitschrift f. Geschichtswissen-
schaft, Bd. VIII 1892), S. 6 f., die mir erst nach Abschluß der Arbeit
zu Gesicht gekommen sind.
Ueber die Organisation der athenischen Heliastengerichte etc. 309
lebten arbeitsunfähige Leute an den Tagen , an denen keine
Volksversammlung stattfand und sie nicht in einen Gerichtshof
erlost wurden ? Berechnungen wie z. B. von W e n d t, Perikles
und Kleon, S. 34 f. sind unrichtig; er schätzt die Summe, wo-
mit damals eine Familie jährlich ihre dringendsten Bedürfnisse
bestritt, auf 200 Gulden*^), während der Richtersold, den er
als zur Befriedigung der nothwendigsten Bedürfnisse ausreichend
erachtet, jährlich höchstens 300 X 3 Obolen =150 Drachmen
betrug. Und Fälle, wie der von Fränkel S. 9 und Busolt
Staatsalterth.^ S. 276 als die Regel hervorgehobene, nach dem
Modell des Philokieon in den Wespen verallgemeinerte und er-
weiterte, daß der Richter ein älterer Mann war, der an seinem
Sohne oder Schwiegersohne eine Vertretung bei der Verwaltung
von Hauswesen und Geschäften hatte ^^) , waren vielmehr sel-
tene Ausnahmen. Der Heliastensold gewährte , in Verbindung
mit dem Ekklesiastensolde und den übrigen Staatsspenden, für
die weniger gut situierten Bürger nur eine willkommene Zubuße
zu ihren anderweitigen spärlichen Einkünften, um so beliebter,
als sein Erwerb ein zugleich müheloser und ehrenvoller war.
Die Unbeständigkeit und Ungewißheit desselben bildeten aber
ein Gegengewicht, so daß man bei der Sorge für die Ernährung
der Familie die 3 Obolen wohl mit in Anschlag bringen, ihnen
sogar im äußersten Falle eine bedeutende Rolle zuweisen, doch
nicht auf sie allein sich stützen konnte. Mehr besagen die alten
Autoren nicht. Wer die Besoldungen als unentbehrlichen Ne-
benverdienst heranzuziehen sich genöthigt sah, der lebte aller-
dings gleichsam von den Gerichtssitzungen und Volksversamm-
lungen infolge seiner Armuth (Isokrat. VIII 130: tou? S'
01710 T(J5v oixaoTT^piwv C«>VTa? XGti Ttov sywxXr^oicöV xal xaiv sv-
Tsu&sv Xr^fifxaroiv 6cp' auroT? oia tyjv sv^siav yjvayxaafxsvouc slvai.
Schol. ad A eschin. III 233: xa^o i8ta)TaL xal irivyjTS? ^aav,
Ysvdtxsvoi SixaaTai 6ta t6 rpitoßoXov); für solche Bürger handelte
es sich bei der Auslosung der einzelnen Geschworenen in die
Gerichtshöfe thatsächlich TTcpl xuiv dvayxaiwv, zW s^ouaiv slxs [jlyj
(Isokrat. VII 54); sie sahen es mit scheelen Augen an, wenn
ein mit reichlichem eigenem Vermögen Ausgestatteter durch
seine Betheiligung ihnen die Aussicht auf die Einnahme verrin-
gerte (Isokrat. XV 152). Wir verstehen es, daß ein in
Staatsschuld verfallener Heliast in höchster Noth zu dem Aus-
wege greift, wider das Gesetz am Gerichtstage sich einzufinden,
um mit Hilfe der 3 Obolen seinen und der Seinigen Hunger zu
stillen (Demosth. XXI 182 und XXIV 123). Daher brau-
*5) Aehnlich wird Böc k h a. a. 0. I S. 142 der Verbrauch einer
ärmlichen Familie von 4 freien erwachsenen Personen auf etwa 120
Thaler jährlich geschätzt.
■'^) Vgl. Schümann, griech. Alterth.^ I S. 521.
310 S. Brück,
clien wir bei Aristophanes nicht einmal einige, in Wesen
und Tendenz der Komödien begründete, Uebertreibung voraus-
zusetzen, wenn er mehrfach, namentlich Ekkles. Vs. 460 f. und
561 ff., das Richten als nothwendiges Mittel des Lebensunter-
haltes bezeichnet, oder Wesp. Vs. 304 ff. den Heliasten in Ver-
legenheit gerathen läßt, womit er das apioiov einkaufen soll,
falls die Gerichtssitzung ausfällt.
Als Folge dieses pekuniären Reizmittels und entsprechend
dem Stande der Vermögens Verhältnisse waren in den Gerichts-
höfen die unteren und mittleren Schichten der Bürgerschaft zahl-
reicher vertreten als die wohlhabende Klasse, der das Triobolon
keine angemessene Entschädigung für etwaige Vernachlässigung
ihrer Geschäfte bot ; der Ausspruch des Aristoteles Polit.
VI 5, 5 (p. 1293 a), die Reichen würden durch die Fürsorge
für ihr Eigenthum häufig veranlaßt , den Volksversammlungen
und Gerichten fernzubleiben *'^), beruht gewiß besonders auf den
in Athen gewonnenen Erfahrungen. Daneben machten sich
solch menschenfreundliche Motive, wie sie Isokrates XV 152
von sich rühmt, nämlich um den Aermeren den Sold nicht zu
schmälern , wohl kaum in fühlbarer Weise geltend. Diese so-
ziale Stellung der Majorität haben nun die Redner des öfteren
auf die Gesammtheit der Richter ausgedehnt, indem sie die
Richter im Allgemeinen als unbemittelt darstellen, sie als arme
Leute aus dem Volke, als die große Masse des Volkes, den gro-
ßen Haufen in Gegensatz bringen zu den Reichen, den Vorneh-
men, den an der Staatsverwaltung Betheiligten ^^). Derartige in
zweckbewußter Absicht gewählte Redewendungen haben keine
Beweiskraft dafür, daß die besseren Elemente sich durchgehends
von den Gerichten zurückhielten ^^) , eine hin und wieder zu
Tage tretende Vorstellung, welche schon Grote (V S,241 A. 1
und S. 261) und Oncken (Athen und Hellas I S. 277) ^O)
abgewiesen haben. I s a i o s VHI 34 und Aischines HI 255
erwecken den Eindruck, als ob sie nicht ausschließlich mittellose
Leute vor sich gehabt hätten; die Mahnung p-r^SajAwc, Si avSps«;
Sixaaiai, tou; irsvr^Tac aiijjLaCsts bei [Demosth.] LVII 36
wäre recht unschicklich und unangebracht gewesen , wenn im
Gerichtshofe selbst lauter armes Volk saß; und die bei [De-
mosth.] XLV 86 vorausgesetzte Möglichkeit, daß jeder der
47) Vgl. VII 3, 3 (p. 1320 a), da für die Reichen der Sold nicht
sehr ins Gewicht fiel, und A^tjv. ttoX. Kap. 27 § 4.
48) Isaios XI 88; Isokrat. XX 15 u. 21 ; Demosthenes
XXI 112, 123 f., 153, 209; XXIV 193; [Demosth.] XXVI 15.
49) Werden doch z. B. bei Aristoph. Ritter Vs. 679 sogar die
Rathsmitglieder als dTtopoüvxe? bezeichnet.
50) Auch Michaelis, de demagogis Atheniensium (Königsberg
1840), S. 12.
Ueber die Organisation der athenischen Heliastengerichte etc. 311
anwesenden Richter wenigstens einen Sklaven besitze, mußte,
obwohl auch sie nicht wörtlich zu nehmen ist, doch für einen
großen Theil derselben zutreffend sein ^^). Aehnliches gilt von
den Eigenthtimern städtischer und ländlicher Grundstücke (De-
mos th. LV 17 und 26) oder von den ehemaligen Rathsmit-
gliedern ([Demosth.] XLVII 44), welche als Beisitzer eines
Gerichtshofes gedacht werden ^^). Warum sollte es wohlhaben-
den Bürgern, die nicht verschmähten, das Theorikon sich abzu-
holen ([Demosth.] X 38 und XLIV 37 f. ; Schömann,
griech. Alterth.^ I S. 466), so von Grund aus widerstreben, bis-
weilen, sofern sie nichts Besseres vorhatten, einer Gerichtssitzung
beizuwohnen und den Richtersold einzukassieren ? Jedenfalls wer-
den sie nicht verabsäumt haben, die Berechtigung hierzu durch
die Meldung zur Heliasie und durch die Empfangnahme der
Legitimation sich zu sichern. Eine Bestätigung bieten die vor-
handenen Heliastentäfelchen , unter denen manches in einem
Grabe gefunden werde, das schwerlich einem armseligen Tage-
löhner angehörte 53), während andere (CIA II 2. No. 876; 885^;
886; 893; 898; 921) durch die saubere und geschmackvolle
Eingravierung des Namens auf einen Besitzer aus den höheren
und gebildeten Ständen schließen lassen. Der Heliast TloAuxX-^c
(I)Xo£6c (No. 878) ist vielleicht identisch mit dem gleichnamigen
Bürger auf einer marmornen Grabstele aus dem Peiraieus (CIA
II 3. No. 2639; vgl. Archäol. Intelligenzbl. 1837, S. 712; Cur-
tius im Rhein. Mus. 31 S. 283), welche nächst ihm die Na-
men seiner Frau, seiner Tochter und seines Schwiegersohnes
nennt, also von einer Familiengruft stammt, und der Heliast
'ApioTOjpwv 'ApioToSYjjjLou KoOwxiOT^? ( No. 885 und 885*^) mit
dem Kothokideu Aristophon auf der marmornen Grabstele CIA
II 3. No. 1786, da neben ihm eine A7]fxöxX£ia 'AptcjTOOYjixoo
KoOtDXioou aufgeführt wird. Ferner ist wahrscheinlich der Richter
Asivia; 'AXaisuc (No. 886) nicht verschieden von dem vscüpioiv
l^^l\J.eXr^Tr^c, des Jahres 356/5 v. Chr. , welchen die Seeurkunde
CIA II 2. No. 803 erwähnt ^% Zweifelhaft dagegen bleibt es,
ob in Epichares, dem Vater des Epikrates aus Halai, in der
Widmung CIA. II 3. No. 1514 (aus der ersten Hälfte des 4.
Jhrhs.) der Heliast des Täfelchens No. 885^, in Philoxenos aus
■
61) G r 0 1 e V S. 241 A. 1 ; P e r r o t a. a. 0. S. 237.
^'^) Wenn der Gerichtshof nur aus städtischem Proletariat bestand,
war es schließlich nicht schwer, mehr Land als alle diese Richter zu-
sammen zu besitzen (Demosth. XXIII 208).
6^) S. z.B. Janssen, Musei Lugduno-Batavi inscriptiones (Leyden
1842), S. 48.
^^) CIA. II 2, No. 803 columna d. vs. 82-88 (p. 212): Aetvfa?
AXaieus, veiopdov l7rt(jL8X-ir]T(7]?) yevöfxevos iizi 'EXu^vou ap^ovro? (Ol. 106, 1).
UTi^p TOÜTou (XTtiSioxev OtXdxpaTris "ßa^ev HP. (Aus Ol. 109, 3 = 342/1
V. Chr.).
312 S. Brück,
Agryle, dessen Gattin die Grabschrift CIA. II 3. No. 1708
gilt, der Heliast von No. 923 wiederzuerkennen ist, oder in Eu-
polemos, dem Vater des Prytanen Eubios aus Erchia zur Zeit
der 12 Phylen (CIA. II 1. No. 329), der Besitzer des von Ku-
manudis in der 'Ecpr|fi. äp-/^. 1887, S. 55/6 veröffentlichten Tä-
felchens ^^). Die Meldung zur Heliasie beschränkte sich demnach
nicht bloß auf Leute aus dem niederen Volke ; daß freilich
selbst der Staatsmann Aristophon den ßichtereid leistete, ist,
wie oben gezeigt, aus Schol. ad Aeschin. I 64 nicht zu
ersehen.
Gleich bei dieser Gelegenheit wollen wir der vornehmlich
durch des Aristophanes Wespen angeregten Meinung, als hätten
die Heliasten ausnahmslos in hohem Greisenalter gestanden *^),
in Kürze entgegentreten. Nicht allein unterscheiden Antiphon
V 71, Isaios VII 13, Demosth. XIX 280 und [Demosth.]
LIX 30 ältere und jüngere Männer (Trpsaßuispot und vswTSpotj
in den bezüglichen Gerichtshöfen ^'), mehrere Stellen führen so-
gar auf ein ziemlich jugendliches Alter eines Theiles der ange-
redeten Richter. Lykurg, geg. Leokr. 93 rechnet diejenigen,
deren Erinnerung ca. 30 Jahre zurückreicht, zu den Aelteren,
während Demosth. XX 77 für das, was vor 21 Jahren ge-
schehen war , die ältesten der anwesenden Richter als Zeugen
anruft (xai toutüjv TCOtviojv ufiaiv Tivs;, oi :rp£aj3uTaTot , fxapTups?
siai }xoi). Nach Demosth. XVIII 98 befanden sich unter
den Richtern neben solchen, die an den Ereignissen vor 40 Jah-
ren betheiligt gewesen waren, zugleich die Nachkommen dieser
Generation, nach § 50 derselben Rede solche, die jünger waren,
als daß sie sich der Vorgänge vor 16 Jahren bewußt waren ^^),
abgesehen von Lykurg, geg. Leokr. 95, welcher die Vcwrepot
für jung genug hält, um ihnen eine Anekdote über das Thema,
wie man Eltern ehren solle, zu erzählen. Hochbetagt können
ferner die Richter nicht gewesen sein, die noch ungefähr 5 Jahre
([Demosth.] L 3) oder 3 Jahre früher (Lysias XXI 10)
mit ins Feld gezogen waren. Um übrigens den Werth des ari-
stophanischen Zeugnisses an und für sich richtig zu beürtheilen,
muß man sich vergegenwärtigen, daß die als yspovrec bezeich-
neten Heliasten noch recht junge Kinder haben (Wesp. Vs. 248 ff.
und 291 ff.; vgl. Wolken Vs. 861 ff.), und daß der Dichter
") Der Richter ÄTjfjn^Tptos IlTeXsacto? (No. 913) kann der Großvater
des gleichnamigen Diaiteten unter dem Archon Antikles, 325/4 v. Chr.,
gewesen sein, welcher in der Weihinschrift der vom Volke bekränzten
Diaiteten CIA. II 2, No. 943 aufgezählt wird.
sß) Bereits von Grote V S. 261 als irrig bezeichnet.
57) Demosth. III 35 läßt mittelbar darauf schließen, daß eine
nicht geringe Zahl der Heliasten in noch dienstpflichtigem und kriegs-
tüchtigem Alter stand.
58) Dazu Weil, les plaidoyers polit. de De'mosthene I S. 444.
Ueber die Organisation der athenischen Heliastengerichte etc. 313
immer gerade die alten Männer als arm darzustellen beliebt
(z. B. Plutos Vs. 787).
Ueberblicken wir unsere letzten Ausführungen; Städter und
Landmann, Arm und Reich, Alt und Jung war in den Gerichts-
höfen vertreten. Dadurch wird die oben gewonnene Erkenntniß,
daß die Meldung zur Richterwürde nur einmal stattfand und
nicht zu ständigem Erscheinen verpflichtete , bekräftigt , indem
eine nothwendige Forderung und Folgerung derselben, die ganz
allgemeine Verbreitung der Heliasie, sich erfüllt zeigt. Nicht
ein geringer, zumeist die niederen Elemente der städtischen Be-
völkerung umfassender Bruchtheil der athenischen Bürgerschaft,
nach Fränkel weniger als 5000, sondern fast alle über 30
Jahre alten Bürger waren Heliasten, d. h. sie hatten
durch die Meldung und Eidesleistung sich die Berechtigung zu
den Dikasterien erworben, ohne jedoch in ihrer Mehrzahl an je-
dem Gerichtstage, namentlich bei unbedeutenden und das allge-
meine Interesse nicht berührenden Prozessen, von ihrer Befugnis
Gebrauch zu machen.
Nur unter der Voraussetzung einer über die gesamte Bür-
gerschaft sich erstreckenden Heliasie sind die Worte iravTwv
apTL xXr|pou[jL£Vü)v 'AOT|Vaiajv bei [Demos th.] XXV 27 ver-
ständlich , auf welche der verschiedenen Auslosungen sie sich
immer beziehen mögen ^^) ; dabei bleibt noch genug rhetorische
Uebertreibung übrig ^^). So läßt sich auch die irrige Angabe
der Grammatiker (Harpokr at., 'Apor^Tto? ; Suidas, 'xVpOTjTrri?
und HAiaorif];; Bekker, Anecd. gr. I p. 443, 24): ott iravTS?
^®) [Demosth.] XXV 27: dcXX' ufxeTs aixol rdvTwv apxt xXrjpoupL^vtov
A&rjvai'tov, xai rctvTtov eu oI8' OTt ßouXo[j.^vtüv zk toOxo Xa^^etv t6 Sixacx-)^-
piov, (Jtovoi Of/aCe^ 7]fi.Tv. hiä xt; oxt iXdyzTe, eTx dTiexXrjptoOr^xe. Die
schwierige Frage nach der Echtheit der Rede ist trotz der in den
letzten Jahren lebhaften Polemik (Weil in d. Revue de philologie VI
S. 1-21; Lipsius in d. Leipziger Studien VI S. 317—381; Stier,
de scriptore prioris adversus Aristogitonem orationis, quae Demosthenis
esse fertur. Dissert. Halle 1884 ; Weil in d. Melanges Renier S. 17—25 ;
Blass in d. Revue de philologie XI S. 129—141; Weil, les plai-
doyers polit. de Demosthene II S. 292 ff.) noch zu keiner sicheren Ent-
scheidung gebracht, im Besonderen die Abfassung durch einen späteren
Rhetor nicht erwiesen; nach Bei och, Bevölkerung d. griech.-röm.
Welt, S. 58 rührt die Rede zwar nicht von Demosthenes her, gehört aber
doch an das Ende des 4. oder den Anfang des 3. Jhrhs. Die in der
Rede enthaltenen Angaben über das athenische Gerichtswesen müssen
daher, so lange sie nicht durch Widerspruch mit anderweitig authen-
tisch überlieferten Nachrichten Bedenken erregen , als gleichwerthige
Zeugnisse gelten. — Schon Platner, Prozeß und Klagen bei den
Attikern I S. 77 ist die eben citierte Stelle aufgefallen, ohne ihn indeß
an seiner Ansicht von den 6000 jährlichen Heliasten irre werden zu
lassen, ebenso wie Tybaldos S. 799 die Trdvxe? 'A^valoi auf die 6000
bezieht.
^^) Schümann, opusc. acad. I S. 215 A. 7 (de sortit. jud.).
314 S. Brück,
A^r^vatoi Sr^fxoaia a)|xvuov tov opxov tov r|XiaaTr/6v (sc. h toj
'ApSYjTTo)) am leichtesten erklären. Wenn Scholl, athen. Fest-
Commiss. S. 6 A. 1 hier TravTsc 'AOr^vaToi als die 6000 Heliasten
deutet auf Grund der von Fränkel dargelegten Identität ^6000
Athener sind alle Athener", so übersieht er , daß ttocvts; 'A\}r^-
vaTot in diesem Sinne ein bestimmt begrenzter staatsrechtlicher
Begriff war, welcher in der Gesetzessprache der für gewisse
Fälle erforderlichen Vollversammlung, der von mindestens 6000
Bürgern besuchten Ekklesie zukam , daß aber nicht überhaupt
6000 Bürger, zudem noch mit einer Einschränkung hinsichtlich
des Lebensalters, im gewöhnlichen Sprachgebrauche, wie bei
einem Bericht über den Heliasteneid , mit jenem Ausdruck be-
zeichnet werden konnten^*). Richtiger erkennt Fränkel S. 20
darin eine Spur der Thatsache, daß jeder Athener über 30
Jahre von selbst Heliast war und zur Uebernahme des Richter-
amtes sich bloß zu melden nöthig hatte ; am wahrscheinlichsten
jedoch ist, daß in der Primärquelle Etwas gestanden hat, was
einer allgemein verbreiteten Ableistung des Heliasteneides ent-
sprach^-). Gleicherweise verhält es sich mit Hesychios, '/cX-
xoöv TiLvaxtov • Wlh^waioi £i/ov sxaaroc ttivocxiov ttü^ivov x. t. k.
Erst durch die allgemeine Meldung der infolge ihres Alters
dazu befugten Bürger wurde der theoretische Gedanke, welcher
dem athenischen Gerichtswesen zu Grunde lag, zur praktischen
Ausführung gebracht, waren die Heliastengerichte ein wirkliches
Volksgericht, h. navTojv (Aristoteles Polit. II 9,2 p. 1274a)
zusammengesetzt. Beschränkte sich die Heliasie auf einen klei-
nen Theil der Bürgerschaft, so hätte sich als unausbleibliche
Folge gewissermaßen ein Stand, eine besondere Klasse der He-
liasten herangebildet, selbst für den Fall einer jährlichen Er-
^^) Die Hypothese Scbömauus, opusc. acad. I S. 202 A. 1, daß
vielleicht alle zur Heliasie sich meldenden Bürger vor der Auslosung
der 6000 den Eid ablegten, ist von Fritzsche S. 11 zurückgewiesen;
im Uebrigen zweifelt auch Schümann nicht an der üngenauigkeit der
Ausdrucksweise des Harpokration. Ty bald es S. 788 will ravies 'A^tj-
vaToi darauf deuten, daß die 6000 Heliasten vor der Verlosung in die
10 Abtheilungen den Richtereid leisteten, giebt aber daneben die Ver-
muthung, daß Harpokration an einen Eid aller über 30 Jahre alten
Athener gedacht habe. Vgl. jetzt noch Thumser a.a.O. S. 539 A. 2.
^2) Zu einer anderen Lösung würde folgende Erwägung führen.
In der Fabel über den Heros Ardettos hängt der Eid, zu welchem er
die Athener veranlaßte, merkwürdigerweise nicht mit der Jurisdiktion,
sondern mit einer Aussöhnung des in Parteizwist zerfallenen Demos
zusammen (Pollux VIII 122; B e k k e r, Anecd. gr. I p. 207,2 und
p. 443, 24; Etym. Magn., 'ApotTxos). Sollte etwa der Amnestieeid der
gesammten Bürgerschaft, welcher im J. 403 die Versöhnung besiegelte,
auf dem- Ardettos geleistet worden sein? Dann wäre durch Vermen-
gung der Tradition über den Amnestie- und den Heliasteneid auf dem
Ardettos das Mißverständniß entstanden, daß alle Athener den He-
liasteneid ablegten.
lieber die Organisation der athenischen Heliastengerichte etc. 315
neuenmg. Denn was sollte, bis auf wenige Ausnahmen , dieje-
nigen, welche in dem einen Jahre Lust und Zeit zur Ausübung
der Richterthätigkeit hatten, veranlassen, im nächstfolgenden
Jahre davon abzustehen? Das ständige Verbleiben der Richter
in den ihnen einmal zugelosten Abtheilungen setzt voraus, daß
die große Masse derselben einem Wechsel nicht unterworfen
war. Somit hätten ein paar Tausend Bürger, gleich einer lebens-
länglichen Behörde, die oberste Gerichtsbarkeit fast ausschließ-
lich in ihren Händen gehabt; im Laufe einiger Zeit hätten die
Heliasten, von denen die wenigen Hunderte in jeder Abtheilung
sich persönlich genau kannten, innerhalb des Staatswesens ihre
Sonderinteressen gefunden und vertreten, eine Entwickelung,
deren Endresultat ein voller Gegensatz zwischen der übrigen
Bürgerschaft und dem Stande der Heliasten gewesen wäre, und
welcher Alles widerspricht, was wir über Stellung und Wesen
der Richter im 4. Jhrh. durch die Redner und die Staatsrechts-
lehrer erfahren ^^). Fränkel S. 55 f. hat unter Anführung
einschlägiger Rednerstellen hervorgehoben, wie der einzelne Ge-
richtshof als Vertreter der ganzen Volksgemeinde erscheint; so
vollkommen konnte die Heliaia , deren Gesammtheit jeder ein-
zelne Gerichtshof in sich verkörperte , mit dem ganzen Demos
nur identifiziert werden , wenn sie nicht sowohl numerisch der
den Demos repräsentierenden Ekklesie nahekam , sondern auct
in Anschauungen und Interessen sich mit ihr deckte, als eine Art
von Ausschuß des Volkes ^^). Dem steht nicht entgegen, daß,
wie Tybaldos S. 786 (vgl. S. 877) richtig ausführt, Heliaia
und Ekklesia nicht Sv xal t6 oluto awfjioc waren und das 8i-
xa^cLv und s/vAr^aia^Iiiv immer streng auseinander gehalten wur-
den. Der häufigen Verwechselung von Ekklesie und Volksge-
richt seitens der Grammatiker ^^) ist bei deren zahlreichen und
groben Irrthümern kein Werth beizumessen ; sie wird weniger
auf den Zuständen des 4. Jhrhs., als vielmehr auf den Verhält-
nissen späterer Zeiten beruhen ^^).
«3) Was Demosth. XXIV 78 anbetrifft, wo die Richter als 6(xü)-
fxoxote? den dvtu[jLoxo'. gegenübergestellt werden , so haben das Sophisti-
sche der Beweisführung schon die Scholiasten zu der Stelle erkannt.
Schol. ad Aeschin. I 81 (p. 735): xaxexefxe yap a^xTjv (sc. die Pnyx)
zk ol-Ainc, ToT; r^Xtaaials ist ganz widersinnig.
^*) V. Bagnato, Beiträge z. Gesch. der Gesetzgebung im Alter-
thum (Stuttgart 1887), S. 7 A. 70.
«6) Schol. ad Aristoph. Nubes 862, Plut. 171, 874, 950; Schol.
ad Aeschin. I 19 (p. 724); Bekker, Anecd. gr. I p. 310, 28 sqq.;
Etym. Magn., 'HXtat'a (p. 427, 28 sqq.). Bei Schol. ad Aristoph.
Plut. 830 = Suidas, TptwßoXov scheinen die Verwechselungen noch
weiter zu gehen und die Diaiteten hineingezogen zu werden , wofern
nicht Twv X' (statt ^') dvtauxoiv zu lesen ist.
«^) Seh Oman n, de comit. Athen. S. 70 u. 216 sieht den Grund
in der Gerichtsbarkeit , welche in der römischen Periode der atheni-
schen Ekklesie zuertheilt wurde.
316 S. Brück,
Seinem Wesen nach ist der Heliast dem Ekklesiasten ana-
log. Ekkleslastai sind die Bürger, welche gerade an einer Ek-
klesie theilnehmen (vgl. Piaton, Apolog. p. 25 A); ebenso tra-
gen den Namen Heliastai im eigentlichen Sinne nur die, welche
gerade zu Gericht sitzen, d. i. welche am Gerichtstage erschienen
und durch das Los zur Theilnahme an der Sitzung auserkoren
sind, und nur so lange, als die Gerichtsverhandlung dauert.
Sonst ist der Richter ein gewöhnlicher Bürger, ein iöiwttj?, wie
er von Aischin. III 233^') und von Hypereid. I col. 20 f.
und III col. 37 f. ausdrücklich genannt wird, von Letzterem im
Gegensatz zum Strategen und zum Khetor, dessen Thätigkeit
doch eine ganz freiwillige war ; um so mehr gilt für den He-
liasten das bei T i 1 1 m a n n , griech. Staatsverf. S. 186 für den
Rhetor Bemerkte : „ Allein man hat dennoch nur solche Bürger,
die häufig das Wort zu führen pflegen, darunter zu verstehen,
auch wenn die pTjTops; den löicuraL; entgegengesetzt werden".
Nur am Gerichtstage, in Gemäßheit der eintägigen Dauer der
Richterfunktion ([Demosth.] XXV 11; Aischin. III 7),
hörte der Heliast auf, Privatperson zu sein, und hatte die Ei-
genschaft eines Beamten, was Piaton Nomoi p. 767 A/B von
dem Richter im Allgemeinen , wohl nach dem Muster des athe-
nischen, ausspricht: Tpo^ov 8yj xtva xai täv oixaoTyjpiwv ai xa-
Taaraasi? dp^ovraiv sioiv aipiasi;' :ravTa [i£v ^ap ap^^ovra dva^-
xaiov xal SLxaaryjv sivai nvojv, oixaarY); 5s oux ap^cov xai tiva
TpOTTOV dp)(a)V ou Tidvo cpauAoc Yi^vErat Tr|V toi}' yjfispav, "^Tisp
av xpiva)v TYjv 8(x7jv diroTsX'^) ' i^svisi; Srj xal tou? Bixaordc «>?
ap/ovra; ÄsycDfisv, tivs; äv sTsv irpsTiovTS? xal tivwv dpa oixaoial
xal Tidaoi £cp' IxaoTov. Deshalb scheint es ihm zweifelhaft,^ ob
die Gerichtsbarkeit als ein Amt zu betrachten sei oder nicht ^^).
Damit übereinstimmend erklärt Aristoteles Polit. III 1, 4 f.
und 8 ^^) den Richter wie den Ekklesiasten entgegen der An-
sicht, welche beide gar nicht als Beamte gelten ließ, für einen
ddpioToc dp^tüv, der sein Amt, nämlich die eintägige Richter-
thätigkeit, so oft er wollte und ohne Beschränkung rücksichtlich
®^) S. den Scholiasten zu der Stelle: JSicoTr]?] olovel 6 Stxacfxi^;,
v.a%6 ihiiüzai xal Tt^vT^xe«; ^aav, und Schol. ad Aeschin. I 27; Tipo?
Tou? Stxaaxct? tStwxai; ovxa?.
®^) A, a. 0. und p. 876 C : Nuv 8)] Tiepi [xev StxaixT^pia ifjfxiv, ä Bt^
cpafjiev 0U&' ws apx°^? o^^' ^S fJt^j paoiov efedvxa dva(jLcptcjß7]xi^x«)s eJpTjx^vai
X. X. X.
«9) Aristoteles Polit. III 1, 4 f. (p. 1275a): xtüv S' dp/wv cd fx^v
tlai 8nj]p7j[j.ivat xaxd y_p6\o^^ cucjx' i\ia<; |j.sv oXws 8U xov ai)x6v oi)x e^ecfxtv
dp/etv, ri otd xivwv wptafj-^vcov -/pdvcuv ' 8 8' ddptaxos, olov 6 StxaaxTjs xal
£xxXrjCtaaxTQS. rdja. [xh ouv av cpatTj xt? obh' dp)rovxa; elvat xous xotooxou;,
obhi [izTijziv Std xaüxa dpyriz ' xai'xot yeXoTov xoy? xupiioxdxou? cxTroaxepeTv
dp/T]?. — III 1, 8 (p. 1275 b): dv yap xal? dXXat; TcoXixe(ais 06/ 6 ddpt-
axos dp5^iüv ^xxXrjaiaaiT^s daxi xal Sixaaxi^i, dXX' 6 xaxd xrjv dpj^rjv u)pic(jj.dvo{.
lieber die Organisation der athenischen Heliastengerichte etc. 317
der Zwischenzeit ausüben konnte, dadurch von den eigentlichen
Beamten unterschieden"^^); und Lykurg, gegen Leokr. 79 weist
dem Richter eine Mittelstellung zwischen dem Beamten und dem
Privatmanne zu: Tpia yap sanv £^ ü)v r^ Tzohxda auvsatTjXSV, 6
ap/tüv, 6 Sr/aatTjC, 6 iSkott^c, eine Anordnung, mit welcher Ari-
stoteles Polit. VII 1, 9 (p. 1317b): STrsiTa t6 [XLa&ocpopsTv [la-
Xiara [xsv -avTac, IxxXr^aiav or/aorfipta apx^?? £i' Ss }iyj, xac dp-
y^occ XGti TQt 8r/(xatr(pia [xai ßouXrjv] xai rd; s'/xAr^aia? Tot; xupia?
im Einklänge steht, da der als Ekklesiast fungierende Bürger
dem loitoTTjC des Lykurgos entspricht. Der zu Gericht sitzende
Heliast hatte also durch seine Meldung und Eidesleistung und
durch die persönliche Auslosung am Gerichtstage , einen über
die öffentliche Bethätigung des gewöhnlichen Bürgers hinausge-
henden Charakter, unterschied sich aber wiederum von dem
auf eine bestimmte Zeit fest erwählten oder erlosten Beamten ^^).
Die Komödie des 5. Jhrhs. (Aristoph. Wesp. Vs. 587) zählt
die Heliasie schlechthin als dp)(Tj.
'°) Streng genommen ist allerdings nach Aristoteles Polit. HI
6, 12 (p. 1282a) nicht der einzelne Richter, ebensowenig wie der ein-
zelne Buleut oder Ekklesiast, «pywv, sondern die Körperschaft des
ganzen Gerichtshofes als solche : ob yap 6 Sixccjtt)? ouo' 6 ßouAeuT)]? ouo'
6 IxxXxjStaCTTjc ö[p)^ü)v hxl^, oXkä t6 8txa3Ti^ptov xal ^ ßouXr] xotl 6 orjfxo?.
Ausgeführt von K. Fr. H erma nn , de iure et auctoritate magistra-
tuum apud Atheuienses (Heidelberg 1829) , S. 34 und neuerdings von
Szanto, griech. Bürgerrecht, S. 2 f.
71) Platner a.a.O. I S 26; Curtius, griech. Gesch.« II S. 218.
(F. f )
Breslau. S. Brück.
Zu Ammian.
XXVI 2, 9. Valentinian nimmt die Wahl eines zweiten
Augustus als sein Recht in Anspruch : 'dabit enim , ut spero,
fortuna consiliorum adiutrix bonorum , quantum efficere et con-
sequi possum, diligenter scrutantibus temperatum'. Da diligenter
scrutantibus zu quantum . . . possum gehört, ist der Plural falsch.
Dann ist temperatum , wozu man allerdings leicht collegam aus § 8
ergänzt , an sich zu wenig deutlich. Ammian schrieb scrutanti
<»woW>5ms temperatum. Vgl. XIIII 11, 28 a temperatis moribus
luliani differens, XV 8, 10 (aus der Rede des Constantius ge-
legentlich Julians Erhebung zum Caesar) adulescens . ., cuius
temperati mores imitandi sunt.
Graz. M. Petschenig,
XIV.
Zu den Sibyllinischen Orakeln.
I 144:
Tou iravToc 8' a p i ^ {ji o u sxatovTaSe; siol ol; ^v'oi
'/al TpsTc Tpic BsxGcosc ouv y' STuta.
Den in den Ausgaben hergebrachten Genetiv apiöfiou bietet
die im Allgemeinen bessere Handschriftensippe O , wogegen ^F
dpi^ixd; gibt. Der Umstand, daß die auf der Grabinschrift des
Diliporis (aus Nikomedien, vgl. Mittheil. d. D. arch. Inst, in
Athen IV 18 und VII 256) vorliegende Nachahmung des sibyl-
linischen Zahlenräthsels in V. 4 iari o' dpti}}jLO;; ttsvi^' exarov-
Taos; [r^~\hk olc s-td ebenfalls die Fügung mit dem Nominativ
ausweist, veranlaßte den Herausgeber der Inschrift, Mordtmann
(a. a. O. VII 256), an die Restitution der Lesart dpii^jxoc
im Sibyllinentexte zu denken. Diese Forderung, welche auch die
Satzconstruction zu einer einfacheren gestaltet , findet Unter-
stützung nicht bloß in der Thatsache, daß die Sippe ^F dpiiljioc
überliefert, sondern auch in dem Umstände, daß die genannte
Lesart durch bisher unbekannte handschriftliche Excerpte, die
unsere Sibyllinenstelle (I 137 — 146) betreffen, bezeugt wird.
Ein solches fand ich im Cod. Laurent, plut. LVIII n. 33 fol.
148 verso, der von der Hand des bekannten aus Kreta stam-
menden Antonius Damilas aus Mailand geschrieben ist (gegen
Ende des XV. Jahrb.). Die gleiche Lesart dpi^jj-o; gibt ein
zweites dieselbe Stelle umfassendes Excerpt, das mir im Vatican.
1347 fol. 216 verso unter anderen Räthseln begegnete.
Solche in den Handschriften da und dort vergrabenen Ex-
cerpte können mitunter von besonderem Nutzen sein , wie ich
dies bezüglich des im Cod. Paris. 1043 fol. 76 verso vorfind-
Zu den Sibyllinisclien Orakeln. 31 d
liehen, die Stelle V 93 sqq. betreffenden in meinen Krit. Stud.
zu d. Sibyll. Orak. p. 53 ausgeführt habe. Mitunter wurden
auch Sibyllinencitate , die in anderen Schriftwerken vorliegen,
eigens ausgehoben und verzeichnet, wie in dem eben erwähnten
Parisinus die Stelle IV 179 sqq., welche in den Constitutiones
Apostolorum V 7 angeführt wird. Ein Beispiel dieser Art fand
ich auch in zwei vaticanischen Handschriften, Cod. Vatic. 1357
fol. 54 verso und 573 fol. 359 recto. Es betrifft die Akro-
stichis des VIII. Buches, V. 217 — 250, die viel gelesen und
bewundert ward. In beiden Handschriften liegt diese Sibylli-
nenpartie in der Fassung vor, welche die Oratio Constantini ad
sanctorum coetum c. 18 gibt: das Excerpt stammt also nicht
aus einer Quelle, die unseren Sibyllinenhandschriften zu Grunde
liegt, sondern aus der Ueberlieferung der Oratio her. Da aber
die letztere für die Constituirung des Textes der Akrostichis
von großem Werthe ist, so benutze ich die Gelegenheit, um auf
diese neuen Zeugen hinzuweisen. Der Text wird in beiden
Handschriften mit einer kurzen Bemerkung über die Weissagung
der Sibylle in Bezug auf Christus, das Kreuz und das kom-
mende Gericht eingeleitet, welche mit den Worten beginnt : ot-
XovToc aiÄvo; ; Cod. 1357 enthält am Schlüsse die Notiz: tauta
toTopsT 6 xaiaapcia; zuaißzioz (so !) 6 TrafxcpiXou sv t(ij ÄOYto, o?
exXTjÖTj ßaaiAixoc.
Die Lesarten selbst stimmen mit den in der Oratio Con-
stantini vorliegenden überein, wie sie Heinichen's Ausgabe bie-
tet, bis auf folgende Varianten :
Vatic. 135 7: 217 iSpÄoi 219 xplvai Tiaoav 222 oap-
xocp&pwv ^li'/^oLc, o' dvöpcüv 226 pTj^st rs — sipxrj? 227
iraaa ßpoxaiv sir' IXouöipiov 229 bizoaa 234 (papayxocc 236
loa 238 oufi irriYalc 7roTa|ioi ts 239 oaX-Kiy^ o' oupavo&sv
240 copüouactv tjLuao; {jiAAov 241 tocpraposv '/oloz Ssi^si tzots.
gibt auch unsere Handschrift 242 r^zou^i 245 to xipa? to
7C£pi8o^ov za-rj.1 roi^oüfXiVov 247 cpcori^^tov 248 alör^pr^r^ "(s
Vatic. 573: Dieser gibt auch den Titel der Akrostichis,
welcher in dem erstgenannten Codex fehlt , in rother Schrift :
tc )(p Ou oioc OTjp cp^ ('\r^aouc, Xpsioxoc Osoü uioc awTYjp oTau-
prjc)' 219 fehlt Traaav 225 eYxauost — MXatTav' 227
ßpoT(üV £7:' 228 aXXouc (statt ayiouc) 229 oTToaa 233 £i-
Xi^cL 236 i'aa 237 cppOYsToa 240 {xuaoc [xsXXov 241 Tap-
xapso'v T£ — /avouaa fehlt 242 rfiouai 244 oüipia Se xi
248 oiSr^piTj ys.
Beachtung verdient zunächst der Umstand daß V. 225 Ix-
xauoYj o£ TO TTUp YYJv, oupavov Y)8£ OaXaaaav, welcher nach Hei-
nichens Note in einem Theile der Ueberlieferung weggelassen
war, in unseren beiden Handschriften erhalten ist. Es ist dies
820 Alois Rzach,
der für die Schreibung XpsiotGc maßgebende, schon durch den
sprachlichen Ausdruck (da i;(V£uov im Anfange des nächsten
Verses zu Tiup gehört) als echt sich erweisende Vers. In V. 227
geben beide Codices oapE tots irSaa ß p o t w v mit OW gegen
vexptüv von Q. Wie die Sibyllinenhandschriften ß (mit Lactan-
tius) und (I)^r, schwanken unsere Codices zwischen der Schrei-
bung oupav&Bsv und o' oüpav&Ösv in V. 239 ; ähnlich erscheint
xapTapOiV, was auch die Hdschr. B des Lactantius bietet, neben
tapTapsov in V. 241. Die Lesart von Vatic. 1357 im V. 245
To 7r£pi3o;ov soxai ttoOoüjjlsvov ist durch Eindringen einer Inter-
linearglosse in den Text und Verschiebung des iroOoufxsvov an's
Ende der Zeile entstanden. In derselben Handschrift ist in V.
247 die Corruptel cptoxiCtov, die allen unseren Sibyllinencodices
eigenthümlich ist, eingedrungen.
III 324 sqq.:
^UYatspsc 6ua{jLü>v, üj; r^^zTe, mxpov i? ^ifJ-otp"
f^^sTS xai ycLkeTzolo oiu>xo|jL£vai utt' ayoivo?
BsLvou xal ^^aXsTTOu.
An eine Epanalepsis des Ausdruckes yakzr^rji^ zu denken
verbietet die Verbindung mit dem Begriffe ostvo'c; eine derartige
Ausdrucksweise ist bei den Sibyllisten sonst nicht zu belegen.
Allem Anscheine nach liegt hier eine Textesverderbnis vor: yu-
XsTiou ist an die Stelle eines anderen Wortes getreten, indem
das unmittelbar in der Zeile darüber stehende xal yaXsTioio die
Veranlassung zum Eindringen des Ausdrucks yaXzizou gab. Ich
kann für diese Fehlerquelle aus unseren Sibyllinenhandschriften
entsprechende Beispiele anführen. So heißt es in der Sippe W
n 298 sq.:
iraTSps? xal v tj ti i a Tsxva
{Ar^T£p£C TjSi 7£ T£XV' ÜTTOfXaCia VT] irio'£VT a,
wogegen die bessere Classe ^ statt vr^7rid£VTa den richtigen Aus-
druck 8axpuo£VTa bietet. Jenes vr,md£VTa verdankt seine Exi-
stenz nur dem darüberstehenden vr^Tria (xixva). Was hier nur in
der einen Handschriftengruppe geschah , ist an einer anderen
Stelle VIII 70 sq. in beiden (O und W) wahrzunehmen; es
heißt da :
^t' av y' ^Ttav £ X {) ifj
£x 7:£para>v Yair^c 6 907«? [Ar^rpoxiovo; lAOwv.
Daß das neben ETcaviXOifj gänzlich überflüssige IXöwv nicht etwa
durch den Orakelstil bedingt ist, sondern bloß eine durch das
darüberstehende Verbum hervorgerufene Interpolation darstellt,
beweist die Parallelstelle V 263 sq. -^^£1 B' £x TCpaTwv Yair^c
jxr^TpoxTovo; dvTjp 1 cp£UYtüv. Endlich sei noch auf VII 79 sq.
verwiesen, wo die Ueberlieferung lautet:
Xaßojv «Ypir^va ir£T£iva
eüiajievo? ir£[i(J^£ic si? oupavov 0[x|j,aTa t £ i v a ?.
Zu den SibylHmsclieii Orakeln. 321
Ich habe (Krit. Stud. zu d. Sibyll. Orak. p. 69) gezeigt,
mit Rücksicht auf das im selben Buche VII 162 vorliegende
sc oüoavov ojjLixata Tzrfiai und eine Reihe identischer epischer
Wendungen auch hier ^zr^^ac zu schreiben ist, indem Tsivac durch
den (etwas verderbten, jetzt von Herwerden berichtigten) Schluß
des vorangehenden Verses (irststva) hervorgerufen war.
Aehnlich steht es mit unserem ^aXETiou. Nur ist freilich
die Frage, welches die ursprüngliche Lesart gewesen, schwierig
zu entscheiden. Mit Rücksicht auf den Umstand, daß der Be-
griff Scivo; gern mit cpopspoc verknüpft -wird (vgl. Sibyll. XII
79, XIII 165), könnte man an die Fassung Bsivou xai cpoßspoGi
denken. Allein wenn man erwägt, wie etwa die ursprüngliche
Lesart verloren ging , scheint sich eher xpa-öpou zu empfehlen ;
ich bemerke hiebei, daß wir III 739, also bei demselben Sibyl-
listen , die ähnliche Verbindung dY«)va x p a t a i d v vorfinden.
Es scheint nun, daß, nachdem aus xpatspoü zunächst, wie so oft,
xapTcpou geworden war, die Buchstaben /. und p mit j^ und X
vertauscht wurden, ein Fall, der zum Theil auf vulgär - ägypti-
scher Schreibweise beruhend im Archetyp öfter vorkam. Ich
möchte aus den nicht seltenen Beispielen dieses Lautwandels
(Tennis und Aspirata , dann die Liquiden p und X unter ein-
ander ) bloß zwei hervorheben , wo beides in einem und dem-
selben Worte handschriftlich vorliegt: V 438 liest man in ^W
oTpoj&YjaTj asiaiioTo )(pdvü) statt des von mir hergestellten un-
bedingt nothwendigen xXdvo) (vgl. IV 58 y^ 0£ xXdvo) oEiajAoTo
Tivaaao[A£vr^ [isyaXoLo) ; III 485 ist K a p )( tj o o) v für X a X-
X -/j 0 (j[) V , das Meineke restituirte , eingedrungen. Und so mag
ähnlich die erste Silbe von xap-Tspou zu y^oiX- geworden sein
und unter Anlehnung an das darüberstehende yoiXsTzdio sich dann
die Lesart /ocXekOu ergeben haben , zumal beiden Ausdrücken
ein xai vorausgeht.
in 593 sqq.:
Tifioiot [idvov Tov dsl jjLSosovra
dOdvarov xal iizaiTa ^oveT?" [isra 8' £^o)(a TrdvTcov
av&pwTTojv oaiTi? ^uvr^c, jjlsjxvt^ijlsvoi sioiv
heißt es von den Juden. Den Vers 593 habe ich nach der bei
Clemens Alex. (Protrept. VI 70) bewahrten Fassung gegeben,
die weitaus vor der der Sibyllinenhandschriften den Vorzug
verdient. Der nächste Vers , von welchem Clemens nur noch
das erste Wort citiert, ist in der angeführten Form in O er-
halten, wogegen die zwei wichtigsten Codices der Sippe ^F, F
und L, dOdtvaTov, [isTa 8' STiciTa ^ovsTc* i^oya TrdvToiv schreiben.
Allem Anscheine nach hat der Urheber dieser Fassung, ohne
sich viel um die Zerstörung des Metrums zu kümmern ^) , dem
*) Und doch hätte er leicht durch die Schreibung d&civaTov, (aet^-
Philologus LH (N. F. VI), 2. 21
322 Alois Rzach,
Wörtchen |x£Ta zu einer sinngemäßen Bedeutung verhelfen wol-
len und es deshalb umgesetzt: oflPenbar nahm er sich hiebei den
in dem Abschnitte der Pseudophokylidea, welcher in den Hand-
schriften der Familie W im zweiten Buche eingeschoben ist, vor-
liegenden Vers II 60 irpoiTa &£ov Tt|j,a, [isTETiSLTa 8s aslo
Y 0 V r^ a c zum Muster. Die in O begegnende metrisch untadel-
hafte Fassung war zweifellos die Grundlage für jene Aende-
rung: sie ist denn auch in F am Rande als Variante notirt und
hieraus erklärt es sich, daß der Schreiber des auf F beruhenden
Codex K diese (metrisch richtige) Version in den Text aufnahm.
Das Gefühl, welches den Urheber der oben erwähnten Textes-
änderung in FL leitete , war gewiß ein richtiges ; er sah ein,
daß fisra in der in O vorliegenden Fassung nicht wohl eine
zureichende Erklärung zulasse. Nur der Weg der Emendation
war nicht der entsprechende. Die Sache läßt sich bei dem Um-
stände, als r und T vielfach verwechselt und demgemäß fisya
und }x£Ta oft vertauscht wurden (in den Sibyllinen z. B. gibt
die Familie ß VIII 221 falsch \ii^a statt jisia), leicht in Ord-
nung bringen, indem auch hier jAsya (zu fxsfiVTjfjLSVOi elah ge-
hörig) gelesen wird.
IV 117 sq.:
Tjvixa 8' acppooüVTfjat Trsiroi^dTSc suas^ir^v T£
pll[»OÜOl OTUYSpOÜ? OTSCpaVOU? T£X£000l lipo
VYjoiv,
xai tot' ai:' 'iTaXiV^c xtX.
So lautet die Ueberlieferung dieser (die Juden betreffenden)
Stelle in unserer relativ besten Handschriftensippe 0; O gibt
£uc:£ßir^v }i£v und hierauf in V. 118 oTi)Y£pov 0£ cpovov t£X£ouoi
TTpiVTjwv, eine Fassung, von welcher W nur durch die Schreibung
aTUYTjpGv und zzXiaonoi abweicht. Von ^W ausgehend behielt
Alexandre [xsv bei und schrieb dann ori)Y£pouc hk teXouoi cpo-
vouc 'ir£pl vr^dv: ich nahm zum Theile auf Q Rücksicht, indem
ich £ua£ßir|V T£ und weiters oTuyzpoix; t£ T£Xouai cpovooc in den
Text setzte, aber 7:£pi vr^ov mit Alexandre aus dem corrupten
TrpiVTjOJV von ^W recipirte. Indeß bin ich zu der Ueberzeugung
gelangt , daß auch hier an der Wortfolge und Fassung der
Stelle, wie sie Q bietet, noch strenger festzuhalten ist. Demge-
mäß empfehle ich £uo£ßir^v t£ | piiJ;ouai(v) oTUY^pouc T£ cpd-
voo? T£X£ouai TTpo V7]o5, wobei t£A£0031 natürlich als Fu-
turform gilt. Diese meines Erachtens ursprüngliche Fassung
erscheint in Q nur wenig getrübt , indem oTUY£pouc aT£cpavooc
durch Wiederholung des Schlußsigma von oTUYspou; und nach-
Tztna YoveTe' xal ^^o/a Travxwv den Vers metrisch in Ordnung bringen
können. Ueber die Erhaltung der Länge von xai in der Senkung
vor folgendem Vocale vgl. meine Metr. Stud. zu d. Sib. Orak. p. 37.
Zu den Sibyllinischen Orakeln. 323
malige Aenderung des o zu a sich ergab, während am Schlüsse
des Verses aus nPONHOT zunächst IIPONHON und dann
nPONHCON geworden ist.
V 86 sq.:
npaxXsou? ts Aioc, ts xai 'Epfxsiao <avaxTo;>.
Längst hat hier Alexandre den verderbten Schluß von V. 86
verbessert, indem er auXrj für ßouXrj schrieb ; derselbe Gelehrte
hat auch avaxxo;, das in der üeberlieferung fehlt, zweifellos
richtig hinzugefügt. Dem sonst noch vorhandenen metrischen
Gebrechen in V. 86 wollte schon Opsopoeus zu Hilfe kommen,
indem er nach {^Xtßstat ein xai einsetzte. Mit Recht hat je-
doch jüngst Herwerden (Mnemosyne XIX p. 362) wegen der
durch Opsopoeus' Conjectur bedingten unstatthaften Correption
des i in [}Xi^ߣTai die Herstellung des Plurals bXi^ovxai (ohne xal)
verlangt. Zur endgiltigen Restitution des ursprünglichen Wort-
lautes bedarf es aber, wie ich meine, noch eines weiteren Schrit-
tes. Da wir es in dem angeführten Verse ebenso mit einer
Weissagung der Zukunft zu thun haben, wie in den unmittelbar
folgenden V. 89 sqq., welche Alexandreia betreffen, so ist zu
vermuthen, daß wie hier ak — ou X£i^|isl ttoXsjjlo? u. s. w.
gesagt wird , auch an unserer Stelle die Futura ö^Xi^j^ovrat
und X 0 1{^ £ T a t u. z. im passiven Sinne , wie so häufig in den
Sibyllinen, in den Text gesetzt werden müssen.
Vm 493 sq.:
ou8' iizi TaupoOüTotc fjLTjXcJocpaYa aipiaTo? Xcüßr]?
Xu{}po)(ap£T<; 7r£{JL7:£iv.
An dieser (nur durch ^F überlieferten) Stelle ist von Hase, wie
ich meine, richtig Xuöpo;(ap£Tc (für AoTpo)(ap£Tc) hergestellt wor-
den. Der Schluß des Verses 493 jedoch leidet heute noch an
einem Gebrechen, da weder Opsopoeus' \lr^Xoa(Da^(iac {x£Ta Äwßr^?
noch Alexandre's jxTjXoacpaYoo aTfxaToc X(ü^r^q ganz befriedigen
kann. Den Schlüssel zur Emendation scheint mir eine Stelle
der Orphischen Argonautika 613 sq. (Abel) zu bieten, wo wir
o) Im Taupo^üTouc Xoi^ac, yjo' bpa xaXa | pi^av dptoT^£?
lesen. Darnach dürfte die ursprüngliche Fassung unseres Verses
gelautet haben ouo' iirl Taupo^u~ot? [ATjXoacpaYa aL[xaTa Aot-
ßalc xtX. Daß die Sibyllinen sich mannigfach mit den Or-
phika berühren, brauche ich hier nicht besonders hervorzuheben.
Der Hiatus nach [ir^Xoocpaya ist an dieser Stelle (in der bukoli-
schen Diärese) auch bei den Sibyllisten gestattet , vgl. meine
Metr. Stud. zu d. Sibyll. Orak. p. 55 sqq.
Xn 224:
l'aöi TOTS *Ptt)jXYji; 6Xo6v 0 p d v o v ly^ix; £OVTa.
Für das corrupte Opovov der Handschriften vermuthete Ale-
xandre, da von den Wirren nach dem Tode des Commodus die
21 *
324 Alois Rzach, Zu den Sibyllinischen Orakeln.
Rede ist, yrrj6^ov^ wozu aber das folgende (V. 225) nicht recht stim-
men will. Nauck sprach sich deshalb für [xopov aus. Näher
noch scheint mir ein anderer Ausdruck zu liegen, der leicht zu
6P0N0N verderbt werden konnte, nämlich (I)0OPON. Auch
das Epitheton dAoov erscheint dann gut gewählt , da gerade
diese beiden Begriffe gern zu einander gestellt werden , vgl.
z. B. Piaton Euthydem. 285 B cpi^opo? xai oXsöpo?,
XIV 146:
al fxaXepoGi yaXxoXo ir o a o u c 7capaXrj^)^3Tai 'Apr|C.
Diese Fassung ist seit Angelo Mai geläufig, welcher die letzten
Bücher unseres Sibyllinencorpus an's Tageslicht zog. Die beste
Handschrift, der Vaticanus Q bietet nebst dem ihm nahestehen-
den Ambrosianus M im Eingange des Verses aX\ia Xsou yaX^Aolo
OTtoaouc , während der Vaticanus V und Monacensis H ai {xa-
Xsoui •yaXv.oio oTToaouc geben. Mit Rücksicht auf den Wortlaut
von QM ist mit geringer Nachhilfe die ursprüngliche Fassung
des Verses zu gewinnen, indem man schreibt aifxaXio) ^aXxu
OTzoGooc, irapaXrjtJisTai '^Apr^c. Bei solchen Exclamationen wird
OTToaoc und iroao? promiscue gebraucht, vgl. in diesem Buche
(XIV) V. 344 Ol OTToaoi cpcürs; irspi xujjtaxa vr^^TjaovTat und
V. 82 ai Tidaa TrpoaTTsasTai dvSpüiv Giro ßapßapocpwvtüv.
Prag. Alois Rzach.
Zu den Horazscholien.
Horaz ad Pis. 19 ff. macht eine launige Anspielung an die
bekannte griechische Anekdote von dem Maler, welcher sich nur
auf Cypressen verstand und seine Specialität überall anbringen
wollte. Ab hoc naufragus quidam petit scutum suum exprimere^
liest man bei Porphyrio (ed. Hauthal). Was hat aber der Schiff-
brüchige mit dem Schilde zu thun ? Man könnte zwar anneh-
men, daß das Gemälde die Form eines Schildes haben sollte und
noch anderes : aber alle diese Annahmen sind nicht befriedigend.
Ueberdies findet man für dies Wort verschiedene Varianten : fatum^
(sumptum), casum, vultum et naufragium ; der sog. Acro hält sich an
vultum. Ich glaube, daß man votum lesen muß. In der griechi-
schen Fassung der Anekdote hat wohl ein Wort gestanden, welches
andeutete, daß der Unglückliche ein Votivgemälde bestellte.
Die griechischen Wörter dafür sind: £u/oc, £U)^r„ £u/a)XYi, vgl. z.
B. Anthol. Pal. VI 43, 3 f. (von dem Frosch) : /aXxtp [xopcpwaac;
TIC oooiit&poc su/oc £{)rf/£. Aus diesem ursprünglichen votum
erklärt sich nun die bestbezeugte Lesart voltum, die an der Re-
miniscenz aus Epist. II 1, 241 (voltum simulantia) eine Stütze
erhalten konnte; die drei übrigen Varianten (fatum, casum, nau-
fragium) sind verschiedene Versuche, die auffallende Lesart vol-
tum zu verbessern , wobei casum aus Acro 1. 1. {naufragi casus
suos in tabula depingunt) herstammen wird.
Odessa. «/. Luiiäk,
XV.
Scholia graeca inedita in Euripidis Hecubam.
Ab hinc triennium in bibliotheca Atbenarum national! q. v.
mihi collocato contigit, ut duo libros, qui continent Euripidis
fabulas Hecubam et Orestem, inspicerem.
Primus sub numer. tum 12 chartaceus, quem litera H sig-
navi, forma octava q. v. scriptus est saeculo XIV exeunte vel XV
ineunte, quae Sakkelioni erat opinio. Scholia, quae in eo insunt,
maxima ex parte cum iis, quae Dindorfius Oxoniae edidit, fa-
ciunt. Correxerunt et scholia addiderunt complures manus (tres
diserte distinxi) recentiores.
Alter sub num. tum 13 chartaceus, quem litera T signavi,
forma paulo maiore quam H scriptus est saeculo XV. Scatet
scholiis glossisque. Margines in fine mutili sunt. — Lectiones co-
dicum meis quoque notis additis in Mnemosyne editae sunt. Orestis
autem lectiones et scholia patriam reversus publici iuris faciam.
Scholiorum antiquorum in Euripidis fabulas ea est condicio
Byzantinorum quovis genere annotationum depravata, ut omnibus
recte sensisse videatur C. Gr. Cobetus^), qui dixerit: nihil est
adeo ieiunum et ad exstinguendum ingenium magis idoneum
quam ea, quae recentiores magistri Constantinopoli in media
barbarie nati ad vitiosa poetae exempla sine iudicio nee doctrina
annotarunt. Quam vellem maxima pars istius farraginis num-
quam edita esset". Altera tamen ex parte constat in ista far-
ragine vel sobriorum grammaticorum notas vel omnino aliquid
bonae frugis inveniri posse non esse desperandum. De qua re
etiam E. Schwartzius mihi scripsit, cum eum missis quibusdam
scholiis per litteras consului, quid faciendum esset : xaos toc a)(0-
*) In praefatione Geelii Phoenissarum pag. VIII.
326 G. M. Sakorraphos,
Xia, scripsit de meis seil., ouYxsiTaL il ixXoYwv xal TraXaiwv xat
vecDV , ü)ot' £1 OYj £V£taiv aüToT? exXoYal izaXairn airouBaldv tl
supsÖYjosaöat. oux dTtsXTriaTsov. Quae cum mihi recte dicta esse
visa sint, non dubitavi ex multis pauca edere et ea praesertim,
quae aliquid doceant, omissis illis quae ab Dindorfianis nihil
nisi verbis differunt. Dabo exempla:
In libris H T legitur schol. Cf. Dindorf. Schol. I 396, 26
ad V8. 71: (xeXavoTrxepuYtüv. MeXa- ad. vs. 705 cpaC[j.a {jteXavdTiTepov 2)
voü 5(p(i)|jLaT0(; p.eT^)^etv to-j? 6veipou; [xeXavoTrTepov 8e ttjv o<iiv, xal xd (jiev
cpr,Gi oict t6 dv v'JXTi cpoixav toTs utt- TTxepa 8td xrjv xayuxrjxa xal xtjv dvu-
vcuxxouai, Ttxepcuxouc hi Std x6 xa^^iw; 'Tioaxaatv 9jv e)^ei xal dcpav^Ce'^at th-
aTTOTiTjOav öiovel xal fxTjX^xt 5'JvaaOat %iiiii; a-o/wpi^aavxog xoü uttvou, fxi-
"lai. fxrjx^pa Se X7]v Yrjv xüiv (5- Xava 8s 6td x6 cxoxeivov xt]? vuxxöc
VEi'pcüv cpiTjolv T^ oxt aixfa xrjc vuxxo? — Dind. I 237, 28 ad vs. 71 : fj-rj-
il Y^ Btd x6 x6 TjpMGcpai'piov aixTj? |X7] x^pa xüiv (5v£ipu)v eTtts xtjv yrjv vj 5xt
Buvaadat uro xoü VjX^ou cpwx^Cs^^at» ^? dvxicppa^etu? xy)? axta? a^xT^c i^ v6$
Sdev iTiiaufj-ßatvei tj v6^, iv i^ UTtvwx- yt'vexai, xa&' 9jv xaOeoSovxei ol av-
xovxEs xou? 6ve(poo; opwfxev, t^ xal 5id i4ptü7:ot xob? dveipou? ßX^Tioucfiv, t^ xaft'
x6 ix xüiv xpocpüiv xal xüiv Tioaecov kxipouQ, ori i-x. iii^ xriz yrji al 'zpo^>a.\ ix
Y^vea^at aixouc ^v ■^^fxTv, wv a{x(a i^ "ffi. 6e xüiv xpocpüiv ol üttvoi , Ix Se xüiv
ÖTTvwv Ol ovetpof x^c yTJs dpa ol
Svetpot.
Legitur in T ad vs. 313 sisv. 'Pf^fia jasv toüto SoxsT
itpooTaxTtxTjV £/ov o6va[xiv , iv ou8£}xta hk xXio£t £ioaY£Tat ouxs
5(pdvov oi)T£ oiaÖ£atv exsi-^), a^^' s^'^tv cuTzobzaic, tcüv £ipr^jjL£Vü)V
xal ap/Yj Tüiv pT^OYj<oo[x£va)v>. Cf. Dindorf. I 296, 21, III 237, 9.
Non raro mea scholia meliora Dindorfianis sive propter per-
spicuitatem sive propter elocutionem visa sunt, sed cum nihil
neque ad recensendam neque ad explicandam fabulam afferrent,
praeterii.
Compara quod in T legitur ad VS.882 cum Dindorf. I 435, 4 ex Flor. 59
Ttpi(üpiQao[j.at. Tifxiopüi x6 ßoTj^üi, xi- Ti|j.ü)püi xö ßoTj&üi ypctcpexat Ttdvxoxe
[xwpoüfxat Be Tra^rjxixüi; xö xoXdCu> * ivepY7]xtxüij, oi) (Jirjv Se xal Tia^xixüic,
^vfoxe Se xal dfxcpoxepa xaixo'v. xö 5e xi{xtopü> xö xoXdC«) TraOTjxtxäis
Ypdcpexat xal IvepYTjxtxüi;.
Saepius tarnen mihi contigit ut Dindorfiana aut disertius
intellegerem aut supplerem aut corrigerera. Ad. vs. 798: r^\lziq
fjL£V ouv BoüXoi T£ xdaÖ£V£T? Xaaic, Schol. Dind. I 415, 8: Xaoic,
dvTi TOü z^:ior^q. In meo H: loaic, hk Xiya, £7r£i ejzi xivd eX-
TTiSa Ti[Xü)pY]aaaöai aütdv * ri ri\isXc, \ikv xaid ToaouTOv }1£T£)^o}jl£v
TOÜ Eivai doÖ£V£T; xa^o'oov jx£T£)(o[jl£v xal TOÜ Eivai oouXoi' TOU-
TEOTIV IttIOTJC*).
Apud Dind. I 282, 1 scholion hiat: dpa t6 :rp£7cov xal to
2) Etiam nox fxeXavo'Ttxepos appellatur. Aristoph. Av. 686.
^) Fortasse : e/ov.
^) Scholion male ad vs. 780 adscriptum est in codice.
Scholia graeca inedita in Euripidis Hecubam. 327
Sixaiov avTi toü ocpaCsiv sie, tov Tujißov, IvOa [i-aXiota
ßoü? TTpSTiei {}uoLaC£tv. Dindorfius annotavit: Supple t6 oixatov
Tjayev auiov^) sirl t6 dv&ptoTroxTovcTv dvit xou — ". In meo T
legitur; Troxepa to Xpr^v. 'Apa to slvat irpsirov irapEXivr^osv
auTout; acpd^at av^pwTrov STut tcü Toccptp lou 'Aj^iXXstoc, ^ttou jidAiaxa
TTpSTTSi pouc Oü£iv ctc. Unde lacuna in Dindorf. scholio pro-
babilius suppleri potest hoc modo: apa tq irpsirov xal to oixatov
<Trap£xivr^a£V aütoü? av&pooTrov ocpdC£tv> zlc, tov xüfißov etc.
Cf. Dind. I 283, 15. Schwartz I 33, 1 et I 32, 21 : apa to
irpSTTOV xai to otxaiov exivr^aev dvöpu)'n:ou? ocpdCstv £i? tov tu[jl-
ßov, Ivöa St] [xdXiaTa ßou? irpifust {^uoidCsiv.
Schol. Dind. I 380, 14: fxiXXoiV aoTojxoXrjaat litt xüjxa Oa-
Xdaor^?. Interpretatur verba poetae vs. 634 aXtov In' oi8[ia
vauoToX-yjacüV. Mutandum igitur auTO[xoXr^oat in vauoToXr^aat.
In libris H T legitur: oto'Xov vsaiv jieXXtDV xtVYjastv IttI to xujxa
TO OaXdaotov ^).
Schol. Dind. I 390, 23 : to jxavTtxov, to IvOoootaoTtxov xdpa,
-^Youv TO oü)[jLa, diro tou xpstTTovoc [ilpou? to oXov , w? cpajxsv
xat lepav xscpaXrjV, Tf|? {jidvTSü)? KaodvSpa? cpspstc; Matthiaeus:
in his lacuna esse videtur post x£C5aXY]v fortasse sie explenda:
x£cpaXT|V T^ TTjv xscpttXTjv Tr^c, {JL. K. cp." Plura excidisse docet
scholion in H : diro toü xpsiTTovoc [xlpou? to ^Xov, ü)c irapd
2uv£ai(o- VT] TY)v i£pdv oou xat Tpt7rd&r|Tov xscpaXrjV, ^X^fxa Ilsv-
TaTToXet 7C£vöi|j.ov ') 7r£piTi{^7]ot, xat irapd tu) OEoXo'ytp rpYj^opicp'
71 Ttjita xscpaXY] xat atSlai^io?.
6) Scilicet TOV 'AxiKkia.
*) Leviora quaedam non huius est temporis enumerare, ut Dind.
I 353, 28 (ad vs. 541): „6o? fj[i.Tv" eJTrwv wcpstXs „TU)(oüaiv" e^Tretv 6 8'
wOTCgp Ix [xexafxeXe^a? aTiootStüGi tov Xdyov xax' aktaxixTjv Tcpos to dra-
p^|j.cpa.Tov. Scholion legitur etiam in meis libris , sed H pro tov Xo'yov
exhibet tov tutiov, quod rectius est. Obiter corrige apud Dind. I 279, 35
xaxüi? aXt'axexat in xaxö;. Scholiasta respicit versum Medeae84:
dxap xax(>s y' wv dz cpiXous dXfaxexac. Cf. Schwartz I 22, 10: xaxos Äv
akiaxji. Dind. I 416, 15: 8 tacp^e^pexat in Stacp&epelxai. I 453, 10:
di tov ::p(Jüxov oixov in Traxpüjov. (Simile vitium sustulit Matthiaeus
I 454, 24). I 453, 34: xaxapoc Siooüaa- l7rapü)(xlvr) xat aixio? xoü tto-
Xi|xou in w; aixtov xou ttoX. I 454, 25: rjv xiva 'EXevrjv fA-^xe TteXayos
dr.zyiY^oi [i-TQxe ol oixot Sl^aivxo ai)xous ol Tpwtxot. Adde articulum xö
ante TrlXayo; et muta monstrum Tptoixot in zaxptxot. Vitium fortasse
_ txot
ortum est e scriptura Tipwtoi. 1496,27: ws ovxws Iv dYvwd«^ ö^ßwfAev
xal xifxüifxev^ auxo'jc in ovxe? ; cf. I 457, 2. Ibd. 457, 4: xal yap ocpeXos
^ 'Exa'ßrj eupev aTio xtüv tk xous ^eous duciüiv in o66ev ydp dcpeXoc, ut
sensus flagitat.
^) üevxaTT. TT^v^tfxov. ita correxi e Synesio Epist. pag. 224c (in
Hercheri epistolographis p. 687), ubi legitur: vrj ttjv Upav aou xal xpi-
7:d^xov xecpaX)]v, ayjjfjLa IlevxaTröXet Ttdvfttfxov iiep txd^eixe v. Cf. p. 195c.
Bergler ad Alciphr. epist. II 4, 5. Codex : 7revTaTuo7idvdifi.ov.
328 G. M. Sakorraphos,
2/0 Xia £1? TYjv 'Exaßyjv
Ad vs. 19. Hivo«; xupioc 6 cpiXoc, ov etti Tr^c, TraipiSo? Tic, ttoitj-
asTat^) OLTzo ^svyjc sX&dvia. H.
57. avTior^xcoaac] sx jxsTa^opa? t«>v avo) xoucpiCovTcuv ttjv TrXa-
oTiYYa, 6^{^£v Yj £T£pa papuvo[x£VY] (p£p£Tai xato). T.
65. axi {XTTODV t. SxifXTTOu; axijjnroSo? to ütcottoSiov, axijxTroiV oe
oxifjLirtüVoc Twv Y£pdvTa>v paßSoc, £cp' -J £7r£p£lOOV-0. T.
68. or£p OTifj Aide. SiEpoTTY] xat aaTpazT] t6 auio, iroiTjTtxÄc
§£ OTEpOTlTj. T.
106. ootTE, Yuvai, XTipu^. 'Ev Ta:r£ivt5 ovr, aait TaiTouoa tyjv
Lxapr^v ^uvai cpy)oiv. hxapYj yo'P e^T^ouaa^; aoir^v £X£ivyjv
diroxaXET T7)V ttote ßaoiXtoaav xf^; Tpoiac, Y^^*'' ^^ "^^ '^^~
youaav d7roxaX£T • £oix£ Se Trda/oooa to) dcpopTjTti) xr^c Xutty]?
xal xo5 TTEvöou? xouxo eitteTv. T.
117. 8i)(a. AnrX«)? x6 liripp-ifjfia xouxo* eoxl jjlev xai dvxl xou
5((ÜpU EUplOxdjAEVOV, EOXL Se <Xal> dvXl XOÜ 8t/Ä?, Ü)? £V-
xaSOa. T.
144. dXX' lOt vaouc, l'Ot upo? ßiofiou?. Ou [idvov £V xoTc
vaoTc ai 8£Y)aEt? xaiv ßouXojisvcov lyivovxo, o)? eoixev , dXXa
xal iv xoTc ßu)}xoTc * Sr^Xov oe ^xl ai fiEiCoo? xal dvayxatdxEpat
ixEXoüvxo Iv xoT? vaoT; , S^jtp xat XLfAiwxEpoi :roXX(ü oi vaoi
Xü>v ßcüfiwv. T.
168. dyttaxd?. Ta ovdjjiaxa, vac, im xo ttXeToxov, oltto xou Tra-
Otjxixou TrapaxEifjLSvou yivovxat, Tj^ouv aipwxou xat ÖEOxspou
xat xpixou irpootoTTOO* svxauöa yap aizb xou TjYaofiai r^Yaoat
Tjaaxat yivExat dyacxo;, ou xo Osjia d^afiai, Oauji-dCw. T.
174. ü)c tS •)(](;. rpdcpExai xat wc £tSf^<;, (b? Tiap' iVptaxocpdvEi ^")
au 8' (b? av EiSf^c. T.
188.^10x5?. Btoc, ßioxo? xat ßioxvj yj Cw^ , ßto? Se xoivä?,
ßtoxo? Se TToiTjxiXü); xat ßtoxYj. T.
219. xp av^ETaa V, rjoov X7)V [jlex* s^ouoia? ßEßatwÖEtaav. T.
220. eSoT ^AyaioXc. Aoxai xo vojjLiCto xat xo cpatvofxat xat
IBo^sv ETTt xouxou XOU oTjfiatvofxEvou , rffouv scpdvr^* jAExacps-
pExai 8s xat eic dXXo aYjjjiaivdijLEvov , oiov od^av sxupto&Y]
ocpd^ai XYjv rioXu^Evr^v X7)v oy)v Ouyaxspa Trpo? xo 6pi>6v
5(«)[xa xou xdcpou xou ^-/iXkiuic. T.
231. oux s'dvr^oxov ou \i ^XP^i"^ öavsTv. oxi xo ou STrtar^c
Suvaxat Xr^cp^f^vat It:! xo'ttou (oaTisp xat etti ^(pdvou" <dv> x:^
Tpoia ydp cpr^otv oux aTrsöavov, oxe 8r/ovdxt r^v STct x^ EfjL-^
Euxu/icf, xat irdXiv oux dirsöavov Euxu^tav s^ouca sv xig
Tpoicf ÖTjXovdxt. T.
®) Fortasse: Tion^öatTO.
8) Vs. 98.
10) Plut. 112. Editur: cot 8' tu? av zlhffi oöa, Tiap' Tf)(j.Iv t^v fJ^^v^^C»
YBVTQasT' dyaOd, zpoae/e töv voüv , iva ti'j&tj]. Bergkius proposuit: suo'.
Vid. tarnen edit. Velsen.
Scholia graeca inedita in Euripidis Hecubam. 329
251. xaxü VTf]. ''Hyouv xaxo? xal ajiVTjfxwv xat a^^apioio? '^hei.
Ta OS oia Tou -üvco pYjfxaxa öia tou u t^iXou Ypacpdjxsva xpi-
ysvyj l;(ouat xa 6vo}jLa~a, olov xaXXuvu), osp.vuva), [xaxpüvu) *^),
IxsyaXuvo) xat id loiaüza. T.
342. 6pÄ-ü(p' sifxaxo?. '^Ofxoiov toJ Trapd ^ocpoxXst^^)* äXX
ücp' sifiaxo? xpucp&sl? iramv TrapsT/s xtj) &£Xovtl vauiiXtp. H.
344. ysvsidoo;. FsvEid? ^svcidoo? xal ysystov xo auxo , ü>?
SfjXov ex xo5^^)* dXX'*, w cpiXov y^v^lov • 5üvaxat <§£> x6
fisv STTi irXsov Suvao&at xal xa^oXtxtDXSpcoc, x6 Ss stt' sXaxxov. T.
370. oüXc xouod^r^?. Ou x6 xoo Trpo? x6 Sd^r^?, xo hk So^yj?
fxdXiaxa^^) ^rpo? xo xou' tj od^a ydcp xtvd; saxi TrpaYjxaxo?
8d^a" £}(£i ouv Tj aüvxa;tc ouxw ou yap opoi Iv r^[xiv {}dp-
ao? oi)X£ IXttiSoc dyaör^c or^Xovdxi, oüX£ od^yj? xlvo? ooixr^ptu)-
Sou? TrpocYfxaxoc, T^youv oxl diidxELxai {x£ suTTpa^TjOai 'irox£. T.
392. xal Sl? xdoov 7rd|x' aijo-axoc. nd[j.a xal tzooic, xal
TToxov XO {i£v £x XOU TT£7ro[jLai TTpwxou irpoowTTOU xoü Tzabr^-
XLXou 7tapax£i}jL£vou , xo §£ £x xou TciTToaaL 8£ux£pou , xo 8s
£x xou Tli-iTOXaL xpixou^^). T.
407. da)(r^ }x ov r, aal. 'Aa/rj{xov£Tv X£Y£xai xal xo do;(r||jidv xi
TTOistv xal xo day^Tijjidv xi 7rdo}(siv. H.
415. svcpdsL 8ouXsuao[xsv. Ävxl xou BouXat sad|is&a Cwiaat
xal xo cpü)? ßXsTiouaai xou yjXiou. T.
444. aupa, Trovxid? aupa. rpd9£xai xal Trovxiac ^^) , v^youv
zr^^ öaXdoaTj? , xo os Trovxidc , r^youv (^aXaaoia tooTTSp xxr^-
xixdv saxtv. T.
446. Xijxva?. Ai}xvrj Trapd [xsv xoT? xolvoT;; auvaYüJYV] ttoXXou
uoaxo? "j'Xuxsoc, Trapd 6s Tzoir^Tatc, tj ödXaaoa^'). T.
548. ^pooi;. AlttXu)? xXiv£xaL' 6 ;^pouc xou /poo; , (bc xal 6
pou? xou pooc ^^), xal 6 X9^^ ~°^ Xpwxoc toaTisp 6 lopcuc. T.
600. Op £cp {>7] vat. Aiacpspsi xo &ps(p&r^vai xou xpacpr^vai, o:tsp
soxlv dvaxpacpr^vai* xo {jlsv Xs^sxai sttI xpocpr^c [ao'vov, xo os
xal £7rl au^r^asüic YjXixiac ' svxauila Ss xaxa/pr^axixÄ? dvxl
xou dvaxpacpr^vai. T.
607. dxdXaoxoc oyXo^. Fpdcpsxai xal dxdXaaiov o^^Xo? irpayfia-
xixÄc. T.
^') {xaxp'jvtü verbum extremae Graecitatis ; apud probates fX7jx6v(o
est in usu.
^2) Aj. 1145.
13) Vs. 286.
1*) Fort.: fxäXXov.
") Cf. ad. vs. 168. Forma Ttd|j.a vitiosa est.
1®) In codice scriptum est: Trovxiöts. 'H Trovxfa graecum est voca-
bulum, sed nemo, quantum scio, pro Substantive usurpavit. Scho-
liasta procul dubio confusus est.
^'') Cf. Schol. Schwartz 145, 18: Xtfxvrjv ttjv öaXacaav cprjCftv "Ofxrjpo?
(y 1) : TjOdoz o' avopo'jae XtTTwv TiepixaXXia Xt{j.vrjv.
1^) Genitivus poo; apud sequiores tantum legitur ; aptius esset:
6 ßoü; Toü ßoos. Cf. Lobeck ad Phrynich. pag. 453.
330 Gr. M. Sakorraphos,
683. oüxst' eifit oyj] iizl Ivsotäto; xal im [isXXovto? t6 ouxsxt.
Glossa in H.
685. xaTap;(0|xai vop-tov ßax^^siojv. ''QcpsLXsv sitcslv xaidcp-
5(0}xa', vofjLojv ydov xal aTevayjjiov siaaYovrujv xai irapoipuv&v-
f(üv TroisToOar yj 5s sItis ßaxj^eiwv, tJtoi (xavtxoiv, t^ ^tl xat
ät ßax)^aL [xatvo|jL£vat xat evöoooiüiaai täv yowv ayvooSaLV
OjTL TTOiouaiv Yj xat oTi auTT] Tal; aXXsTzaXkr^koK; oufACpopaT?
xat TsXsoTaTov t:^ tou IloXuotDpou (oaTrep ßaxj(7j xal {xaivo-
[i£vr^ f^v. T.
709. 6 V £t p ocp p u)v, r^youv y] opovoüoa stcI xoXc, övstpoi?, tJyouv
1^ jjLeUspjjLTiVeuouaa xat BtaXüstv Ytvtooxoooa toü? övstpou?. T.
716. otsfiot paoo). MoTpa tj tü^^tj xat lo TTpSTiov xat i^ fispi?*
Stcfxotpaaü) ouv avxt tou sie, fioipa; oisvsfi-s; ^^) t£[x«)v Kp
GtOTjptp Et<p£i xa iJisXr^ xouxou xoü iratBo^* otacpopoo? yäp xat
TToXXac, «)c £otx£v, £i^£ Bt' oXou XOÜ atojjLaxoc. T.
790. xtjj-o) poc. Tt[xojpoc dvxt xou xoXaaxT)? • oü ^evoui xoXaaxY]?
yaptv Ifioü XOÜ avopo? £X£ivou xo5 dvoatojxaxoü , t] ah ^evou
ßor^öo; £711 xtjxtüpia Sr^Xovo'xt xou dvoottuxdxou £X£ivou ^£Voo. T.
810. otfjLoi xdXatva. 'EvxauOa OEixvuxat uic, axouaa; xA^ya-
(isfiVüJV Ätto xr^; 'Exdß-/;; xÄv iiEpt xou ßoYjöf^aat auxfj
0£7ja£ajv U7ro)((op£T aTi' auxr^c otd xo cpiXov auxou £lvat xov
noXujjLTjoxopa* ou "^ap ouv£[xd)(r^a£V Shs xoT? Tpcoot ^apt^o'-
}i£voc xoTc ''EXXYjatv ^^). — iroT jx' u7r£EdY£i; 7rd8a; ttou
xtvsl? xouc TTo'Sa? 7:p6? d7:£X£Uotv 7rapaßX£7rt«v z\ii', T.
824. xou Xo'you x£v6v xdSs, Yi'ouv x£vgc saxiv 6 ipio«; Xo'yo?
xat 1^0) xou 7rpox£tfi£vou xaxd xouxo, x6 irpoßdXXEiv KuTipiv.
KuTTptc §£ Yj jÄcppootXYj , CL^^f OU vo£'txai xai 6 OUV£UVaO}J,0?
dvSpdc x£ xat yuvatxoc, o? X£Y£xat xat dcppootatov, w? £^d-
pOU OUaT|? XtüV XOlOUXOiV XTjC jfVcppoStxYj?. T.
839. £)(oivxo yovdxoiv. ßiatdv xt, [xaXXov 8s dSuvaxdv cpYjof
)(£Tp£(; }x£v "jdp aTTXovxat xaiv iroSoiv xy)v dirxiXTjV l^ouoai
ouva|j.tv , TzohsQ hk xat xofxat xat xdXXa ouoa[X(üc , ttXyjv £?
Y£voixo Xdyo? xat (pojVYj xaTc /spat xat xaxd xouxo Stcxoivxo
xÄv TToBoiv 'Ayafxifxvovoc , atj>atvxo äv xat xd Xonrd xaxd
xouxo Xdyou xat cpwv^c (i£xaoy(dvxa. T.
843. £t xat [xTjSsv saxiv, yJxol st xat sie xo [jltjSsv sXYjXuöa
8id xd [XE^sOr^ xoiv aujicpopaiv. T.
892. oov oux IXaaaov tj XEivr^c XP^^^J °^^'^'^ '^°'^ ^^^ XP^^°^^ ^V
{xaXXov Tj £X£ivr^c^^)- T.
910. ttTTO §£ axscpdvav xsxapoat. Eixdxü)? IcpYj xouxo* ou
ydp irdvxac xouc nupYouc xy^c Tpoia? xaxißaXov ot EXXy]V£?,
dXXd xooouxov £xdoxou [X£po<; , oaov xo Xomov d/pswv uoirp
^^) Fortasse: oi^vet|xa?.
«») Cf. Schol. Bind. I 418, 18. Scliwartz I 66, 6.
2») Cf. Schol. Schwartz I 71, 2.
Scholia graeca inedita in Euripidis Hecubam. 331
oai • ^ oTscpavr^v t6 oiovol xuxXoTEps? ^YJil^'^ "^"^^ Trup^cuv ^^)
£V nsXoTTovvTjoto CtüVTüiv, OTTsp dcpsiXovTo xaxaßXvj-
919. tt&ol;. ndai; 6 dvyjp, 6 Tupo iroXXou y^^o^ou zr^c, auroS oltto-
ora; 7uvai7o; xupiw;. T.
934. Xiirouoa Atopi?. 'Ejicpaivst evisui^sv oti ai AmpiVwai yu-
VaUSC £vl TTSTiXü), T^TOL l[JLaTtO), £)^ptt)VTO TOV dßpov aTTOaclO-
}x£vai Toiv i|xatiajv xoojiov. T.
937. axo irav. Tov ojioxoitov , xov ouv£uv£ir^v tov £[xov diro
Tou ä OTjfxaivovTo? t6 6[iou xai tou xoirr^ yj oTpcojjLVY]. T.
993. X pu cp 10 c' avTi tou xpocpio)? coaTTEp xal rb r^ooyoc, irap
iVpiarocpdvoi^^) xat Erspa Toiaura Tiapa loT; 'AttlxoTc. T.
1002. xttTü) p uy £ ;. KaT(i)pu/£c Eiaiv , t^tol dy^ETa xat oioveI
0£^a[jL£vai TLV£? xa-:opa)pUY[X£vaL ypuooü irÄripsic Sr^Xovou
TraXaiol xwv npiafiioÄv. T.
1036. Ol }j,aj Y^v. OifxtüY"r] , öXoXoY[i6? , oXocpup[xoc TaotooYj-
[jLavra' öpr^vov ydp ar| {irxivouai, tiXt^v otfJLWY"^ Xi^Eiai im
dvBpüJV, oXoXoYiLO? etui yovaixwv, oXocpupfxo; ettI TiaiScDV. T^*).
1039. Xai(j;7j po) iroBi. jA-tto tou Xa ETriTaTixoü [xopiou xal tou
ait|;a, 0 ar^}xaiv£L to Tayiw^, -[(vETat to XattJ^r^po?. T.
1041. 10 ou ßapEia?. Touto to £7ripp7j|xa ttote jxev im ߣ-
ßaiwoEwc XajxßdvETai. oiov „i8ou, t^XOe", ttote oe ettI ou^-
xaTa&EOEaJC, (bc Tiap' 'ApiaTocpdvEi^^) • loou ' ti Iotiv. T.
1049. TT dp oc 0(D[xdTO)v, T^youv EjiTrpoa^EV eotl Se Tomxov
xal ypovixo'v • IvTauöa 6s tottixov täv ev toVö). T.
llTLoTsyac. ^TEyT] to oixo8o[jlou}xevov etiI axETrifj tt^? oixia?,
xaTayp7]aTiXü)? Bs xal oXyj t] oixia. T.
1197. To dTraXXaTT«) aizb aiTiaTixr^? ei? 7evixy)V, ü>? to „dTidX-
Xa^ov Yjfxd? cppovTiSo;" , xal d-ao yEvix^; ei? aiTtaTixYjv,
ü>c EVTauöa* 0? csy]? 'Ayaiwv irdvov diraXXdaawv SiirXouv
*AYa,a£{xvovd; 0' sxaTt TiaTö' sjxov xTavEiv. H.
*'^) Lacunam indieavi.
^^) Schol. fortasse respicit Aristoph. Eccless. 152 W Ixa&i^fxTjv
^auyo?" ubi schol. Rav. : t^gu^^o?* dvTt too i^auya xcxoe xotaoxa icxi, quae
sensu vacua sunt. Fortasse rescribendum et supplendum : ^cu^o?*
dvTt Toü r^auyws* xd Se Totaüxa <Axxtxd> ^axi. Veteres grammatici mul-
tos usus Atticis tribuunt, qui vel poetici vel lonici vel omnino com-
munes sunt. Cf. Schol. in Eurip. Dind. I 258, 17: öpcpavdv dvxt xoo
öpcpavrjv 'Axxtxüis, (hi xal 'ApiaxocpdvTjs (Nubb. 53): o6 [jitjv ipiö y' (bff
^*) Scholiasta e Synesii usu hanc observationem finxit, pag. 195 c:
Tiavxayou xt]? dyopas dvSpdJv of[j.u)Yal, yuvatxüiv öXoXuYat, TcatSwv 6Xocpup{JLO^.
Cf. pag. 162 c. 209 b. De v. öXoXuyY] et öXoXuCeiv quae vocabula ad
fletus et lamentationes traducta sunt a posterioribus, vid. Hemsterhu-
sius ad Lucian. Somn. 4.
2«) Equitt. 157. Nubb. 82.
Athenis. G. M. SaJc(yrrapho8.
XVI.
Catull und Horaz.
n.
In den letzten Leben sjaliren von Catull und Calvus began
nen die beiden großen Dichter Roms, die der Norden und der
Süden gezeugt, sich zu entwickeln. Vergil, der Sohn eines Land-
manns zu Andes bei Mantua, kam 701 in seinem sechzehnten
Jahre zu weiterer Ausbildung nach Cremona, etwa um dieselbe
Zeit Horaz von Venusia nach Rom. Dieser war der Sohn ei-
nes Freigelassenen, der seine Einnehmerstelle aufgegeben hatte,
um in Rom seinem Sohne die beste wissenschaftliche und sitt-
liche Bildung als edelstes Gut zu verschaffen. Dorthin wurde
Vergil, der indessen in Mediolanume und Neapel sich weiter aus-
gebildet, durch den Ruf des Epikureers Syron im Jahre 708
gezogen. Bald darauf verließ Horaz , der wohl seinen Vater
durch den Tod verloren hatte, die Weltstadt, um, wie die vor-
nehmsten Römer thaten , in Athen den Unterricht der dortigen
Häupter der Philosophie zu genießen. Vergil schrieb damals
die epische Erzählung von der Mücke, welche der eben erwa-
chende Hirt tödtete, ehe er bemerkte, daß er durch sie von dem
Tode durch eine Schlange errettet worden. Das mit der Sühne
der Schuld endende anspruchslose Gedicht hatte er dem Freunde
Octavius gewidmet, dem er in Zukunft reifere, seiner würdigere
Dichtungen verheißt. Von Vergils kleinen epigrammatischen
Gedichten spricht der jüngere Plinius epist. V 3. Es wäre zu
verwundern, wenn Horaz, der Rom in seinem zwanzigsten Jahre
verließ, nicht dort Gedichte im damaligen Geschmack versucht
hätte, Liebes-, Gesellschafts- und Spottlieder. Die Dichternatur
schläft selten so lange, und bei Horaz hatte wohl die roman-
Catull und Horaz. 333
tische Heimath am rauschenden Aufidus schon frühe fördernd
auf diese gewirkt. Doch schienen die zur Unterhaltung und
Uebung hingeworfenen Dichtungen ihm zu unbedeutend, als daß
er sie zu veröffentlichen gedacht hätte ; so dichteten auch an-
dere ihres Lebens sich freuende Jünglinge und Männer, hielten
aber ihre Versuche zurück. In Athen beschäftigte er sich ohne
Zweifel auch mit den großen Dichtern von Hellas. Möglich
wäre es, daß er sich, wie andere Römer, auch in griechischen
Versen versuchte; freilich kann dies nicht durch die launige Er-
zählung sat. I 10, 31 — 35 bewiesen werden, wie der vergöt-
terte Romulus ihm im Traum erschienen und ihm dies verboten
habe, da es ein Unsinn wäre, wolle er 'magnas Graecorum im-
plere catervas'. Früh von seinem Vater zur Beobachtung der
Welt angeregt, mag er noch immer getrieben worden sein, man-
ches, was ihm auffiel, in Versen zu ergießen ; doch auch sonstige
Stimmungen könnten seine Dichtung geweckt haben. Als Bru-
tus, der seiner heiligen Ueberzeugung, Roms Freiheit müsse als
theuerstes Gut erhalten bleiben, das Leben seines besten Freun-
des geopfert hatte, nach Athen kam, schloß sich Horaz mit vielen
begeistert an ihn ; und er folgte dem als Prätor nach Klein-
asien gehenden edelsten Römer. Vor seinem Richterstuhle spielte
der Prozeß, dessen launige Darstellung sat. I 7 enthält. Man
kann streiten, ob diese erste aller Satiren gleich damals oder
erst in Rom gedichtet worden ; die launige Aeußerung epist. H
2,51, die paupertas audax habe ihn zum Dichten getrieben, kann
nicht beweisen, daß diese älteste aller erhaltenen horazischen
Satiren erst in Rom entstanden. Als Kriegstribun folgte er dem
Brutus nach Makedonien, wo in seinem dreiundzwanzigsten Jahre
die Schlacht bei Philippi gegen Roms Freiheit entschied. Die
allgemeine Flucht zog auch den jungen Dichter fort. Elf Jahre
später hat er den Schmerz über den Untergang der Freiheit in
der Ode H 7 ergreifend geschildert, „cum fracta virtus et mi-
naces turpe solum tetigere mento". Die Trotzigen, welche die
Freiheit nicht aufgeben wollten , lagen auf dem mit Bürgerblut
getränkten Boden. Daß die Sache der Freiheit verloren sei,
hatte ihm der Opfertod der besten Römer und die Flucht so
vieler, auf deren Tapferkeit diese gerechnet, nur zu deutlich ge-
zeigt: aber er verzweifelte nicht an der Wiederherstellung des
zerrissenen Römerreiches, er verzichtete nicht auf das Leben, in
dem zu wirken er sich berufen fühlte, er nahm, wie der edle
Messalla, die ihm angebotene Freiheit an, unterwarf sich der Fü-
gung des Schicksals. „Mit beschnittenen Flügeln", wie er in
einem seiner letzten Gedichte sagt, kehrte er nach Rom zurück,
wo er sich wohl in nächster Zeit die einträgliche Stelle eines
öffentlichen Schreibers kaufte , was ich nicht bezweifeln möchte.
Dort dichtete er an einem trüben Wintertage die erste er-
haltene Ode (epod. 13); denn daß er sich früher in solchen
3M H. Düntzer,
noch picht versucht habe, ist unglaublich. Der Anfang scheint
einer Ode Anakreons in Glykoneischen Strophen frei nachgebil-
det, aber statt das schon von Catull zu einem Chorgesang ver-
wandte Strophenmaß zu benutzen, wählte Horaz eine eigenthüm-
liche distichische Form, welche die unruhige Bewegung treffend
bezeichnete , da auf den Hexameter ein aus einem jambischen
Dimeter sich lebhaft aufschwingender katalekti scher daktylischer
Trimeter folgt. Der trübe Wintertag muß die Freunde, unter
denen er sich befindet, mahnen, mit Jugendkraft und Jugendlust
den Genuß zu ergreifen, und so fordert er einen, den er gleich-
sam zum magister vini macht, sogleich auf, Wein aus seinem ei-
genen, ihm werthen Geburtsjahr herbeizuschaffen; des übrigen
(des erlittenen schmerzlichen Verlustes) möge er nicht gedenken,
worin vielleicht eine günstige Wendung (Beruhigung der ver-
derblichen Aufregung) eintrete; denn mit Spannung sah man
der Entwicklung des Verhältnisses der beiden Machthaber ent-
gegen. Ein heiteres Mahl wollen sie feiern, wobei es an kost-
barem Nardus doch nicht fehlen darf und Saitenspiel die Sorgen
verscheuchen soll. Dabei gedenkt der Dichter des weisen , als
Lehrer des Achill bekannten Chiron , unter dessen Namen ein
griechisches Spruchgedicht ging. Als der Sohn der Göttin Thetis
herangewachsen , verkündete er diesem seinen frühen Tod vor
Troia, mahnte ihn aber zugleich, durch den Gedanken daran
sich das Leben nicht zu trüben, vielmehr den Kummer durch
Wein und Sang zu vertreiben. Das kleine, mit Chirons Mah-
nung schließende Gedicht bildet ein durch das Glück der Ju-
gend und die Mahnung, die Gegenwart zu genießen, zusammen-
gehaltenes Ganzes, dem kein Catullisches in ernster Würde zur
Seite gestellt werden kann. Horaz hat sich schon hier als ge-
fühlvoller Lyriker bewährt; denn Teuffels Ausstellungen treffen
nicht. Vergil hatte damals schon seine Eklogen begonnen, worin
er auf eigenthümliche Weise Theokrits Schäfer mit den zeitwei-
ligen römischen Zuständen in Verbindung brachte ; dazu ergab
sich eine besondere Veranlassung , als Pollio unter Oktavians
Theilnahme ihm bei dem durch die Acker verth eilung drohenden
Verluste seines Ackergutes hülfreich zur Seite stand. Horaz
wurde zu einem zweiten lyrischen Gedichte (epod. 16) durch die
Greuel des Perusinischen Krieges veranlaßt , vor dessen Aus-
bruch Rom selbst viel zu leiden hatte. Es ist in dem leiden-
schaftlich bewegten, besonders von Phaläkos gebrauchten, soge-
nannten zweiten pythiambischen Masse (Hexameter mit einem
Verse aus sechs reinen Jamben) gedichtet. Auf die verzwei-
felnde Klage, Rom, das, da es seit Sulla in ewigen Bürgerkriegen
sich zu Grunde richte , den Barbaren zur Beute fallen werde,
folgt der leidenschaftlich als einzige Rettung der Bürger be-
zeichnete Vorschlag, gleich den von den Persern bedrängten
Phokäern mit dem Gelöbniß auszuwandern, nie zur Heimath
Catull und Horaz. 33&
zurückkehren zu wollen. Den seinem Ratbe folgenden Ijessern
Theil der Mitbürger verweist er auf die im Ocean liegenden
Inseln der Seligen, wobei wohl die Sage vorschwebt, daß Ser-
torius nach seiner Besiegung diese habe aufsuchen wollen. Die
Ausführung ist freilich, wie es der Erregung der Leidenschaft
gemäß, etwas breit, was, wie Schiller bemerkt, in einem Klage-
gedicht natürlich ist, der Vorschlag phantastisch, sehr schön der
Gegensatz der schauerlichen Zustände Roms und des seligen Frie-
dens jener Inseln, wo noch das goldene Zeitalter herrscht. Unge-
lenk kann man den Uebergang zu seinem Vorschlage 15 ff.
finden, wo der Dichter sich in einer Volksversammlung denkt.
Der lyrische Schwung seiner Abwendung von der ewige Kriege
zeugenden Politik bewährt den echten Dichter , der seine Ver-
zweiflung voll ergießt. Daß durch unser Gedicht Vergils vierte
Ekloge veranlaßt sei , habe ich vor vielen Jahren ausführlich
zu begründen gesucht. Von seineu Satiren entstanden in Rom,
wenn die siebente schon bald nach dem davon dargestellten Pro-
zesse gedichtet ist, die zweite und achte. Erstere geißelt die
Ausschweifungen der sinnlichen Liebe, deren Quelle die allge-
meine Ungenügsamkeit sei, wobei er vom Tode des schon von
Catull verhöhnten, bei Cäsar und auch bei Octavian beliebten
Sängers Tigellius ausgeht ; auch darin nimmt er die volle Frei-
heit der Satire in Anspruch, daß er Mäcenas als Malchinus streift
wegen der Weichlichkeit, daß er ungegürtet ging. Die andere
Satire führt eine verblühte merctrix Gratidia , die er Canidia
umtauft, als nächtliche Zauberin in den Gärten des Mäcenas
auf dem Esquilin ergötzlich ein , und sie dürfte dem Mäcenas
wegen ihrer guten Laune ganz besonders gefallen haben. Schon
Catull hatte den Liebeszauber, wohl in Nachahmung der zweiten
Idylle Theokrits , dargestellt , vor kurzem Vergil im zweiten
Theile seiner achten Ekloge geschildert, wie eine Schäferin durch
solchen Zauber den Geliebten zwingt, zu ihr zurückzukehren.
Von den lyrischen Gedichten des Horaz fällt in das Jahr
716 die siebente Epode. Als Oktavian, von Antonius verlassen,
den Kampf gegen S. Pompeius unglücklich begonnen hatte,
sprach er in jambischen Trimetern, die mit Dimetern wechseln,
den sogenannten Epoden des Archilochos , sein Entsetzen aus
vor dem drohenden neuen Umstürze. „Was kämpft ihr Römer im-
merfort gegeneinander zum Jubel eurer Feinde ?" fragt er.
^Was treibt euch zu dieser unnatürlichen Wuth ?" Und er fin-
det, daß diese die Folge der von Romulus an Remus begange-
nen Blutschuld sei. Diese Herleitung der Bürgerkriege ist frei-
lich römischer , als wenn Vergil ein paar Jahre später am
Schlüsse des ersten Buches der Georgica auf den Treubruch des
Laomedon zurückgeht. Die Ode ist im Aufbau und Gehalt we-
niger gelungen; wenn auch der Ausdruck im einzelnen treffend
einschlägt. Der endlichen Besiegung des S. Pompeius widmete
336 H. Düntzer,
Horaz.kein Jubellied, weil ein Sieg im Bürgerkriege nicht ge-
rühmt werden durfte, doch feierte er ihn mit Mäcenas (vgl. epod.
9, 7 — 10), weil die Drohung des mit Sklaven und Räubern ver-
bündeten Gegners gegen Rom gläcklich zu Schanden geworden.
Mäcenas hatte diesen inzwischen, da Varius und Vergil ihn
empfohlen, zu sich kommen lassen und ihn, doch erst neun
Monate später , unter die Zahl seiner Freunde aufgenommen.
Als solcher begleitete er den edlen Gönner mit den genannten
Freunden auf der Reise nach Brundisium, von welcher er in
der fünften Satire eine so köstliche Schilderung in Nachahmung
einer ähnlichen Lucilischen Reisegeschichte gab. Die weiteren
Satiren des ersten in seinem dreißigsten Leben.sjahre herausge-
gebenen Buches verfolgen wir nicht im einzelnen ; durch feine
Beobachtung, edlen Frei- und Menschensinn, reines Gefühl, hei-
tere Laune, Anmuth und Gewandtheit des Ausdrucks und Leich-
tigkeit des Aufbaues hatte Horaz jetzt die Lucilische Satire
zu einer kunstvollen Dichtart erhoben.
Unter den Epoden , die vier Jahre nach den Satiren ge-
sammelt erschienen, findet sich nur noch eine bisher nicht ge-
nannte politische, die neunte, in welcher der Dichter dem noch
bei Octavian weilenden Mäcenas auf die erste Kunde vom Siege
bei Actium seine hohe Freude ausdrückte, daß jetzt die Würde
Roms nach der schmachvollen Dienstbarkeit eines Theiles seiner
Soldaten unter einem ägyptischen Weibe hergestellt, jede Sorge
über den Bestand des Reiches unter einem Herrscher ge-
schwunden sei. Das Gedicht beginnt mit der freudigen Erwar-
tung des Tages, wo er an des Freundes Seite in dessen Palast
bei dem unter würdigster und weitschallender Musik begange-
nem Festmahle diesen großen Sieg feiern werde. Nach scharfer
Hervorhebung jener schmachvollen Weiber herrschaft versetzt er
sich in das heute zu feiernde Gelag, indem er den Schenken
auffordert, edle griechische Weine und den besten Italiens, auch
größere Becher herbeizuschaffen. Alles schließt sich hier zu
einer lebendigen, in die glückliche Stimmung versetzenden Ein-
heit zusammen. An Mäcenas sind noch drei andere Epoden ge-
richtet, der ihn durch das Geschenk seines Sabinergutes erfreut
und es ihm möglich gemacht hatte, seine Schreiberstelle aufzu-
geben. In der den Anfang des Buches bildenden Ode erklärt
er sich von Herzen bereit, ihm zum Kriege gegen Kleopatra zu
folgen. Alle Mühen und Gefahren will er mit ihm bestehen ;
kann er ihn auch nicht beschützen , ihn selbst wird es beruhi-
gen, wenn er sich jeden Augenblick von seinem Zustande über-
zeugen kann. Nicht aus Eigennutz bietet er sich ihm zum Be-
gleiter an; erwartet er ja dafür keinen Lohn, ist überreichlich
von ihm beschenkt, da er weder an Habsucht leidet noch ein
Verschwender ist. Das Gefühl innigster Liebe, welches das
durch ein schönes Bild und anmuthige Ausführung belebte Ge-
Catull und Horaz. 337
dicht durchdringt, theilt sich dem Leser mit. Ein glücklich ge-
faßter Scherz ist der Fluch über eine bei Mäcenas genossene
Knoblauchspeise in Epode 3. Auf eine Verwünschung, die sich
von Catulls Derbheit frei hält , aber das Aeußerste glücklich
bezeichnet, folgt als Mitte des Gedichtes die heillose Wirkung
dieses Giftes in den launigen Vergleichen mit dem Tränken der
Canidia nnd Medea , wobei die Einführung der erstem als
berühmte Zauberin den Freund besonders vergnügen mußte,
mit der Gluth seiner Heimath Apulien und dem Blute des
Nessus , das den Herkules verzehrte. Schließlich deutet er
den üblen Geruch des Knoblauchs in der Drohung an,
sollte Mäcenas selbst noch einmal Lust dazu haben. Trefflich
ist hier alles auf die launige Wirkung berechnet, auch die
Anrede des Mäcenas iocose , den er mit gleicher Beziehung auf
den Inhalt in der ersten Epode amice^ in der neunten beate
(reich), in der vierzehnten, wo er seine Nachsicht in Anspruch
nimmt, candide nennt. In letzterer entschuldigt er sich mit sei-
ner Liebe, daß er sein Versprechen, die Sammlung der iambi-
schen Gedichte zu vollenden, nicht erfüllen könne, während er
wirklich in diese gehörende Verse dem nachsichtigen Freunde
sendet. Die Liebe hindere ihn, wie auch Anakreon durch die
glühende Neigung zu Bathyllos getrieben worden sei, manches
Lied dem schönen Knaben zu singen, ohne es so ausarbeiten zu
können, daß er es veröffentlichen durfte. Aeußerst glücklich
ist die heitere Schlußwendung, Mäcenas leide ja auch an der
Liebe, aber freilich an einer, der er sich freuen dürfe, während
er selbst von der freigelassenen Phryne in Gluth gesetzt werde,
die nicht mit einem Liebenden sich begnüge. Wir müssen
hier wohl wirkliche Verhältnisse annehmen, wogegen die Neära
der in demselben Versmaße ( Hexameter mit folgendem iam-
bischen Dimeter) geschriebenen fünfzehnten, obgleich Horaz sich
hier selbst nennt (Flacco 12), kaum eine wirkliche Person ist,
das Gedicht bloß geschrieben scheint, um dem Wunsche des
Mäcenas, daß er das Liederbuch vollende, endlich zu genügen.
Freilich gehen die Ansichten hier so weit auseinander, daß We-
ber und Teuffei diese Epode geradezu für die älteste von allen
halten , trotz des mit der offenbar spätem vierzehnten gleichen
Versmaßes. Teuffei stützte sich nur auf Schwächen, die er miß-
verständlich hereingetragen. Obgleich diese Epode kein wirk-
liches Verhältnis darstellt, ist sie doch keineswegs schemenhaft,
sondern mit warmem Gefühle ausgeführt, vielleicht mit Erinne-
rung an den Schmerz einer wirklich ihn bitter aufregenden Un-
treue. Ich finde darin keine Spur von Unreife, sondern Em-
pfindung , Ausdruck und Aufbau durchaus gelungen. Schwie-
riger dürfte die Entscheidung sein, ob wirkliche Verhältnisse zu
Grunde liegen bei der in einem eigenen Versmaße (Hexameter
mit dem umgekehrten Verse von 13) geschriebenen elften Epode
Philologus LH (N. F. VI), 2. 22
ä38 H. Düntzer,
an Pettius oder Petius (vgl. die abgeleiteten Namen Peticus
und Petilius). Hier wird die in 15 dargestellte Lage des
Liebhabers als längst vergangen dargestellt (es ist der dritte
December, seit er endlich der Liebe zu Inachia entsagt hat);
nun hat ihn urplötzlich der Knabe Lyciscus so an sich gefes-
selt, daß nichts als eine neue Liebe, sei es eines Mädchens
oder eines Knaben, ihn von diesem befreien kann. Damit ent-
schuldigt er sich bei dem Freunde, daß er nicht mehr zu dichten
vermag, was er doch wieder wirklich auf ganz vortreffliche
Weise thut; denn 7 — 22 sind mit lebendigster Wahrheit aus-
geführt. Bitterster Spott hat dem Dichter die mit Catullischer
Derbheit gedichteten Epoden 8 und 12 auf wollüstige alte Wei-
ber eingegeben , welche scharfe Streiflichter auf die damaligen
Sittenzustände werfen; es sind eben nur Spottgedichte, einge-
kleidet in Antworten, des von der Alten beschickten Liebhabers.
Die achte, in dem Versmaße der meisten Epoden geschriebene
ist eine derbe Abweisung der reichen, vornehmen und philoso-
phischen Alten, die, statt ihn zu reizen, widrigsten Ekel erregt.
Das alkmanische Versmaß der zwölften kehrt noch in zwei
Oden des ersten Buches wieder; die metrische Behandlung des-
selben ist am freiesten in I 28, am reinsten I 7, die Epode
steht in der Mitte. Eine Kupplerin hat die Alte verführt, ihr
Auge auf den neuen Liebhaber zu werfen, gegen den sie einen
ungebildeten strammen jungen Menschen, der die Sache gewerb-
mäßig betreibt, aufgegeben hat, aber die Häßlichkeit und der
Ekel haben jenen verscheucht , den sie vergebens durch Ge-
schenke und Briefchen wieder anlocken möchte In der zweiten
Hälfte des Gedichtes wird die lüsterne Alte selbst redend ein-
geführt, die seines Verhältnisses zu Inachia gedenkt, von wel-
chem ihm die Kupplerin zum Beweise seiner Stärke in der
Wollust gesprochen hat. Daraus darf man aber kaum schließen,
die Inachia von epod. 1 1 sei eine wirkliche Person. Vielleicht
ist jene Epode vor der unsern gedichtet, so daß der dort ge-
brauchte Name der Geliebten hier wieder verwandt wurde.
Aeußerst beliebt und berühmt ist mit Recht die dem durch das
Geschenk seines Sabinums beglückten Horaz gelungene zweite
Epode, obgleich der Reiz derselben fast auf Heinesche Weise
durch den launigen Schluß gestört wird, zu dem vielleicht der
Vorgang des Archilochos die Veranlassung gab , der in einem
iambischen Gedichte einen Handwerker Pracht und Reichthum
verachten ließ, die ihn später leidenschaftlich anzogen. Mit
Recht bemerkte W. von Humboldt, die Ode zeige, daß Horaz
wohl Tibur moderner empfunden habe wie wir Tivoli. Und ein
Dichter, der mit solchem frischen Sinne die stillen Freuden des
Landlebens gefühlt und dargestellt, wie auch in sat. II 2 und
6, soll es an Gemüth zum lyrischen Dichter gefehlt, er soll we-
niger empfunden, weniger dichterisch gestimmt gewesen sein als
CatuU und Horaz. 839
Catull ! Weil diesem die tändelnden Liebesverse an Lesbia aller-
liebst gelungen , er auch sonst zuweilen warm empfunden hat,
soll er vor Horaz, für den ein reicher Strauli so herrlicher lyri-
scher Lieder zeugt, der gottbegnadete Dichter ßoms sein!
Zwei Prachtstücke sind die Spottgedichte auf die schon in
sat. I 7 als Liebeszauberin bloßgestellte Canidia. Zwei andere
Spottlieder, die vierte und sechste Epode, haben keine per-
sönliche Spitze, obgleich sie mit bitterer Schärfe Typen schlechter
Menschen treffen. Die erstere gilt einem Sklaven, der durch
schurkische Streiche reich, Ritter und jetzt sogar Kriegstribun
geworden, aber allgemeiner Verachtung anheimgefallen ist; sie
gipfelt in der unwilligen Frage , was helfe es gegen die von
Räubern und Sklaven gebildete Flotte des Pompeius so viele
Schiffe auszurüsten, sei ein solcher Kerl Kriegstribun? Dabei
schwebte ein in Strophen von drei choriambisch-iambischen Ver-
sen geschriebenes Spottlied Anakreons auf dem frühern Sklaven
Artemon vor , der zu Reichthum gelangt und der bevorzugte
Liebhaber der von dem Dichter heißgeliebten Eurypyle gewor-
den : aber alles ist von Horaz anders zu seinem Zwecke ge-
wendet und, wie in leichterm Versmaße, so frei wie frisch, fast
nur mit Benutzung einzelner Töne des Gemäldes ausgeführt.
Die ganze zweite Hälfte des Gedichtes wird von der über dem
Schurken erbitterten Menge gesprochen. Einen feigen Schmäher,
der, um seine Lust zu büßen, nur Schwache angreift, fordert
der Dichter in der sechsten Epode auf, sich einmal gegen ihn
zu wenden ; er selbst verfolge , ein starker Jagdhund , alles
Schlechte, während jener ein gemeiner Kläffer sei, der, nachdem
er tüchtig gebellt, das von seinem Herrn vorgeworfene Fleisch
behaglich verzehre. Doch möge er sich in Acht nehmen, da er,
wage er ihn anzugreifen, von seinem Spotte in den Tod getrie-
ben werden würde, wie Lykambes von Archilochus, Bupalus von
Hipponax; denn nicht werde er wie ein Kind weinen, sondern
sich rächen. Das vielleicht nach griechischem Vorbild entwor-
fene Gedicht ist trotz mancher glücklichen Ausführung wie die
kürzeste so auch wohl die am wenigsten gelungene Epode. Vor-
trefflich ist dagegen Epode 10 der Reisefluch an den von Brun-
disium nach Athen reisenden Dichter Mävius , den Gegner des
Vergil, der diesen mit seinem säubern Genossen Bavius, im Ge-
gensatz zu dem auch als Dichter gefeierten Pollio, durch den
Spruch gezeichnet hatte :
Qui Bavium non odit, amet tua carmina, Maevi,
Atque idem iungat volpes et mulgeat hircos.
Aus dem Fluche sprüht feurigster Haß der Gemeinheit; der
Sturm, die Noth , die Angst und das Gejammer des Elenden
beim Scheitern treten mit anschaulicher Kraft hervor, wie die
Freude, wenn die Leiche den Tauchern zum Fräße diene, in
dem gelobten Opfer. Gleich am Anfang wird das Unglück der
22*
340 H. Düntzer,
Fahrt des Schiffes nach bekanntem Aberglauben als Folge der
Anwesenheit des Mävius bezeichnet, dem nach 18. Jupiter ab-
geneigt ist. Olens 2 scheint einen Körperfehler zu bezeichnen^
den sogenannten hircus (12, 5) oder caper (Catull. 69, 6), auf
den auch das Opfer des caper (23) deutet, der sonst nur dem
Bacchus geschlachtet wird, hier aber neben dem sonst allein
den Stürmen dargebrachten Lamm erscheint.
So hat Horaz sich in der Sammlung der Epoden schon als
wahrer Dichter bewährt, dem es weder an lebendigem Gefühl
und der dadurch erzeugten Sprachgewalt, noch an Schärfe des
Geistes, noch an künstlerischer Maßhaltung, noch an vollendetem
Aufbau und jener leichten Anmuth fehlt, welche uns aus der
Dichtung anwehen muß, um nicht bloß den Geist anzusprechen,
sondern auch den Sinn durch Schönheit und Bilderreichthum
zu erfreuen. Auch der lyrische Dichter muß Künstler sein, das
ihn beseelende dichterische Gefühl muß gebildet, der seelenvolle
Erguß durch Fleiß und künstlerische Strenge zum vollendetsten
Ausdruck erhoben werden, wie ja so oft durch natürliche An-
muth glänzende Dichtungen, nach manchen bekannten Beispielen
(ich erinnere an Heine), durch lange, wiederholte Feile erst ihren
vollen Reiz erhalten haben, ja selbst die Prosa eines Plato die
Frucht rastlosen Nach- und Umarbeitens war. Catull hat seinen
eigentlichen Ruhm durch leichte erotische Scherze, besonders in
Bezug auf Lesbia, deren spätere gemeine Untreue ihn freilich
mit tiefschneidenden Schmerz erfüllte, und bissigen , rücksichts-
losen Spott neben Calvus u. a. gewonnen. In seinem fünfund-
dreißigsten Jahre hatte Horaz trotz aller erbitterten Gegner
seiner zu einer neuen echt römischen Dichart erhobenen Satire,
allgemeine Achtung erworben und in den Epoden glänzende
Muster iambischer , seine Gefühlsstimmung wiederspiegelnden
Dichtung geboten. In der, das zweite Buch einleitenden Satire,
durfte er dem auch auf den Beifall Octavians sich mit guter Laune
berufen, wobei er zugleich andeutete, daß er sich den Preis
seiner Gerechtigkeit und Tüchtigkeit (iustum et fortem) nicht ent-
gehen lassen , aber nie sich zum andringlichen Schmeichler er-
niedrigen werde. Und dies Versprechen hat er glänzend erfüllt;
denn seine nun beginnende eigentliche Liederdichtung hat dem
unbestrittenen Herrscher Roms in seiner Herstellung der ver-
fallenen Zucht treu zur Seite gestanden und den Ruhm der
wiederhergestellten römischen Macht und Größe begeistert ver-
kündet.
Ohne Zweifel hatte Horaz, wie wir ihn uns lange vor seinen
ältesten erhaltenen Schöpfungen dichterisch thätig denken müssen,
auch schon in strophischen Versmaßen sich versucht, von denen
Catull nur das phaläkische und sapphische, das erstere auch
mit Zusatz eines Verses, anzuwenden begonnen, auch einmal
den von den Griechen als sechzehnfüßiges sapphisches Maß be-
Catull und Horaz. 341
zeichneten Vers monostichisch gebraucht hatte (30, wie bei Horaz
I 11. 18, später IV, 10). Horaz durfte sich rühmen, neben dem
monostichischen sogenannten asklepiadeischen Maße (das kleinere
hat er nur im Einleitungsgedichte des ersten, am Schlüsse des
dritten Buches und im Weihgedicht IV, 8) eine größere Anzahl
vierversiger Strophen auf römischen Boden verpflanzt und sogar
die kunstvolle Alkäische in einer großen Anzahl Oden glücklich
eingeführt, dabei auch dem sapphischen und andern einen männ-
lichem Schritt gegeben zu haben. Die allem Anschein nach
älteste erhaltene vierversige Ode gehört dem Sommer 723 an,
I 14; diese Strophe, wo auf zwei kleinere asklepiadeische Verse
ein pherekrateischer und zum Schlüsse ein glykoneischer folgt,
hat er noch dreimal im ersten, zweimal im dritten und dann
wieder einmal im vierten Buche angewandt. Diese schon von
Quintilian als Allegorie des Staates bezeichnete Mahnung an
das Schiff deutet entschieden auf den drohenden Kampf zwischen
Antonius und Octavian; denn Frankes Beziehung auf die Ab-
sicht des letztern, die Herrschaft niederzulegen, ist so seltsam,
wie Lachmanns Annahme, daß Horaz eine bloße Uebersetzung
des Alcäus in seine Oden aufgenommen, diesem eine Wunder-
lichkeit aufbürdet. Freilich liegt beim Anfange der einer al-
cäischen Ode zu Grunde, aber wie wir dies schon in ein paar
andern Fällen gefunden, hat Horaz nicht bloß eine verschiedene
Strophenform gewählt, sondern auch dem Ganzen eine völlig
andere Wendung und Beziehung gegeben. An eine Nachbildung
der alcäischen Strophe wagte er sich in unserer schön gehaltenen
Ode noch nicht. Die Aeußerung, das Schiff, das früher sein
sollicitum taedium gewesen, sei jetzt sein desiderium curaque non
levis ^ deutet darauf, daß er die gegen die Erhaltung des Frei-
staates gerichtete Verbindung des Octavian und Antonius gehaßt
habe, jetzt aber fürchte, der Kampf zwischen beiden Macht-
habern möge den Staat in neue endlose Wirren stürzen. Die
erste alkäische Ode fällt in den Herbst 724. Seine Freude
über den Sieg bei Actium hatte er in Epode 9 ergossen ; als
aber ietzt am 13. September die Kunde von der Uebergabe
Alexandrias und dem Tode der Kleopatra in Rom eintraf,
schwang er sich zu der Jubelode I 37 auf. Eigenthümlich ist
es, daß, wie die Darstellung seiner Sorge um den Ausbruch des
Krieges von einer Nachbildung des Anfangs einer Ode des les-
bischen Dichters auf den durch den Aufstand des Myrsilos er-
regten Kampf ausgegangen, so das Jubellied auf den Untergang
der ägyptischen Königin mit einen Anklang an desselben Lied
auf den Tod des Myrsilos beginnt, und er sich nun zuerst im
prächtigen alkäischen Maß ergießt: die schönste Weihe dieses
kühnen Versuches. Nur der beginnende Aufruf des Alcäus :
Nuv yy\ {i£Öüai>r|V xai tiv7. Trpo? ßiav tküvt^v (ttivsiv), klingt bei
Horaz an. Unser Lied, das die jetzt unerschütterlich gesicherte
342 H. Düntzer,
Weltherrschaft Roms unter seinem einzigen Cäsar auf echt rö-
mische Weise mit lebenswarmer Begeisterung in einheitlichem
Ergüsse feiert, wird dadurch besonders gehoben, daß es auch
den hochherzigen Geist der gefallenen Feindin, die er als über-
müthiges Weib in Epode 9 verspottet hatte, ehrenvoll anerkennt,
ja darüber des Falles ihrer Hauptstadt (vgl. carm. IV 14, 34
— 36) gar nicht gedenkt. Diese Ode würde allein genügen den
hohen dichterischen Schwung des Horaz zu beweisen trotz der
Anlehnung an Alcaus, dessen Aufruf zur Freude der römische
Dichter ganz nach römischer Weise gestaltet hat : aber es war
nicht ein glücklicher Griff, wie er wohl einmal auch geringerer
Begabung gelingt, sondern nur der Beginn einer ansehnlichen
Reihe bedeutender lyrischer Schöpfungen. Sehr wahrscheinlich
fällt noch in den Schluß desselben Jahres die gleichfalls al-
cäische Ode auf die glückliche Rückkehr des bei ihm einge-
kehrten Jugendgenossen Pompeius, der nach der Niederlage bei
Philippi noch weiter am Kampfe für die Freiheit theilgenommen
hatte, zuletzt wohl bei der Einnahme Alexandrias gefangen ge-
nommen, aber, vielleicht durch Vermittlung des Mäcenas, frei-
gelassen worden war. Die Freude über die Wiederkehr des
so lange Jahre von ihm getrennten , jetzt mit der Herrschaft
Octavians ausgesöhnten Kameraden spricht sich herzlich aus.
Den Mittelpunkt bildet die Erinnerung an ihre Jugendzeit bis
zum Tage bei Philippi, nach welchem sie so verschiedene Bah-
nen eingeschlagen , bis sie endlich sich wiedergegeben worden,
wobei der Dichter im Gegensatz zu jener schrecklichen Flucht,
die der Niederlage gefolgt, seine eigene Rettung launig darstellt,
des Freundes Beharren bei der Gegenpartei und im Kriegsleben
möglichst kurz berhürt Den nothwendigen Schluß bildet der
Aufruf, sich heute, da die Götter ihm Ruhe und Frieden wie-
derge^chenkt, ganz der Freude hinzugeben, wobei er sich in das
Freudenmahl versetzt, dem er sich an der Seite des Wiederge-
wonnenen mit ausschweifender Schwärmerei hingeben will. Das
einheitliche Zusammenstimmen aller einzelnen , mit lebendiger
Frische ausgeführten Theile zur Vergegenwärtigung der geho-
benen Stimmung ist höchst gelungen. Wie glücklich Horaz von
jetzt an dem Octavian zur Seite stand, dessen Wirken und Er-
folge pries, stets bestrebt mit empfundener Liebe und Verehrung des
Einzigen das Volk zu erfüllen, die durch strenge Gesetze gezü-
gelte Sittenlosigkeit, besonders Habsucht und llnmäßigkeit, an
den Pranger zu stellen, den reinen Naturgenuß zu lehren, wie
er als ständiger und würdiger Festdichter der Größe und Macht
Roms und seines Herrschers , von dem er sich persönlich fern-
hielt, seitdem gewirkt, haben wir hier nicht auszuführen, ebenso
wenig auf seine lyrische Dichtung im einzelnen einzugehen.
Mit Recht durfte er sich seines weitverbreiteten Sängerruhmes
freuen (H 20), mit Recht den Lorbeer von der Muse fordern
Catull und Horaz. 343
(III 30), sich als Rommiae fidieen lyrae durch Melpomenes Gnade
fühlen (IV 3), mit Recht Mäcenas ihn den Lyrikern einverleiben
(I 1), deren die Griechen nur neun zählen. Als Dichter, aus
deren Heiligthum Redner schöpfen müssen, nennt Tacitus (dial.
20) Horaz, Vergil und Lucan. Quintilian urtheilt : „Lyricorum
Horatius fere solus legi dignus ; nam et insurgit aliquando et
plenus est iucunditatis et gratiae et variis figuris et verbis fe-
licissime audax". Freilich nennt er daneben noch den Caesius
Bassus, den auch sein Freund Persius am Anfange der sechsten
Satire als Lyriker preist, meint aber, mehrere lebende Lyriker
seien bedeutend ; doch sie schienen es nur ihrer Zeit, waren noch
eher vergessen als der verkünstelnde Bassus. Horaz erhielt sich
zu allen Zeiten als einziger echtrömischer Lyriker neben dem
Epiker Vergil. Eine äußere Form fein fühlender Kenner, Ovid,
nennt ihn numerosus, was wir auch heute noch, wenn auch nicht
so unmittelbar, nachempfinden können. Petronius rühmt seine
curiosa felicitas^ die glückliche Beherrschung und sorgfältige Aus-
bildung der Sprache.
Welche Eigenschaft Horaz als römischem Lyriker abgehe,
worin er Catull nachstehe, möchte man fragen. Letzterer hat
sich durch seinen Sperling der Lesbia , seine Tändelei mit der
Zahl der Küsse, seine Liebe zu der ihrer Schönheit und Lie-
benswürdigkeit wegen gefeierten , aber in gemeiner Sinnengier
versinkenden Lesbia und seine derbe , oft erschreckliche , zur
Gemeinheit herabsinkende Natürlichkeit, gegen die einzelne Stel-
len des Horaz noch mäßig scheinen, berühmt gemacht (vgl.
Mart. L epist. 8, 3. 110, 1. VI 34, 7. 8. XI 6, 15. XII 44, 5.
59, 3. 84, 4), nicht durch die auch bei ihm nicht fehlenden
rein gemüthlichen Stellen. Will man sich den Unterschied zwi-
schen Horaz und Catull in einem belehrenden Beispiele klar
machen, so vergleiche man mit Catull 34 Hör. carm. I 21.
Wir wollen auf die verschiedene Fassung und CatuUs Beschrän-
kung des Knaben- und Mädchen chores auf Diana, nicht hinwei-
sen , die vielleicht aus der Bestimmung des Gedichtes sich er-
gab, wonach Apollo ganz zurücktrat. Die Darstellung der Diana
als Berg- und Waldgöttin wird mit ihrer Geburt in Verbindung
gebracht, und wie kahl erscheint diese Seite der Göttin be-
schrieben, vergleicht man sie mit der schöne Bilder uns vorfüh-
renden des Horaz. Die folgenden Strophen sind nicht weniger
dürftig. Wie neu und anmuthig zeigt sich Horaz weiter, wo er
in gleicher Weise Apollo und Diana zu feiern hat, IV 6 und
im Carmen saeculare ! Diese glückliche Gewandtheit, immer den
Kern in anmuthiger Darstellung zu geben , ist keiner der ge-
ringsten Vorzüge seiner Lyrik, wovon bei dem des Gefühls-
schwunges nach der Art seiner Dichtung fast durchaus entbeh-
renden Catull keine Rede sein kann. Ebenso wenig von der in
sich zusammenschließenden Einheit und der Schaffung anrau-
344 H. Düntzer,
thiger Bilder. Niemand hat es wahrer empfunden als Herder,
daß jede seiner Oden ein sich bewegendes, beseeltes, abgerun-
detes Gemälde einer geistigen Stimmung ist , und von dieser
Seite hat er besonders die Liebeslieder betrachtet, da er bei ih-
nen den meisten Mißbrauch bemerkte. Es seien mannigfaltige
Situationen der Liebe, mit Wahl und Absicht, sowohl in Anse-
hung des Ganzen als in Zügen, Wendungen u. s. w. gewählt,
nur mit wenigen Zügen lyrisch dargestellt, und sie bildeten eine
Galerie antik - römischer Liebe , über die wir glücklicherweise
hinaus seien, wenigstens zu unserer lyrischen Form ihrer nicht
mehr bedürften, doch werde man auch bei ihnen eine ernst mo-
ralische Absicht des Dichters gewahr, der diesen Sachen wenig-
stens ehrbaren Anstand zu geben sich bemühe. Letzteres kann
man jedenfalls von den beiden Spottgedichten der Epoden nicht
behaupten. Sonst dürfte Herders Anschauung vollberechtigt
scheinen. In welchem vortrefflichen Rahmen ist z. B. die Eifer-
sucht des Liebhabers geschildert, der die Pyrrha im Liebes-
spiele mit einem neuen Auserwählten zu sehen wähnt! Anders
gewendet fanden wir dasselbe schon in Epode 15. Und mit
Recht hebt Herder unter mehreren andern die unübertroffene
Versöhnung der Liebenden HI 9 hervor. Man könnte denken
ein paar Gedichte der ersten Bücher fielen schon vor den Schluß
der Epoden, aber dagegen spricht die metrische Form, da wir
vierversige Strophen kaum vor dem Jahre 723 annehmen dür-
fen, auch nicht distichische mit asklepiadeischen Versen.
Die eigentliche Jugendliebe war für Horaz vorüber; nur
noch ein wirkliches, ihn nahe berührendes, unvergeßliches, wenn
auch nicht so leidenschaftlich tief gehendes, so tragisch endendes,
wie Catulls Verirrung zu Lesbia, dürfte in die Zeit der ersten
Bücher der Oden fallen. Noch spät hatte ihm die Liebe zu
Cinara ergriffen, deren die Episteln (I 7, 28. 14. 33) und das
vierte Buch der Oden (1, 4. 13, 21. 22) gedenken. Die be-
treffenden Stellen zeigen, daß die Liebe zu Cinara später ge-
fallen und nur durch ihren Tod unterbrochen worden, sie auch
nur aus reiner Liebe, nicht des Erwerbes wegen sich ihm hin-
gegeben. Sie werden wir uns wohl unter der Glycera des er-
sten Buches der Oden zu denken haben, wogegen carm. IH 19
alle Namen auf freier Erfindung beruhen, I 33 die Geliebte des
Albius denselben Namen führt. Das kleine hübsche Gedicht
I 19 im zweiten asklepiadeischen Maße geht von der Ueberra-
schung aus, daß er noch einmal von der Liebe ergriffen wor-
den, und zwar mit so hinreißender Leidenschaft, daß er nicht
im Stande ist Octavians Siege über die wildesten und fernsten
Völker zu besingen. Drum will er der Venus, mit deren Grau-
samkeit er begonnen , ein freundliches Opfer darbringen , damit
sie seine Qual lindere; vor dem eigentlichen Beginn des Opfers
schließt das Gedicht. Treffend ist der Gegensatz des Schluß-
CatuU und Horaz. 345
verses: Mactata veniet lenior hostia zu Mater saeva Cupidinum am
Anfange, kräftig bezeichnend die Heftigkeit seiner Leidenschaft,
In me tota ruens Venus Cyprum deseruit. Dagegen ruft er in
den zwei sapphischen Strophen I 31 die Göttin als Herrin von
Knidus und Paphus in das nette Haus der ihr Weihrauch
opfernden Glycera , aber sie möge nicht bloß ihren Knaben,
sondern auch Gratien und Nymphen, die Jugendgöttin und Mer-
cur, den Gott der Leier und der Beredtsamkeit, mitbringen, zur
Andeutung, daß die Gaben dieser ihrer Begleiter die Geliebte
stets erfreuen mögen. Und welches schöne Bild bietet uns dabei
die Versammlung dieser Götter im netten Hause der Geliebten!
Nur entfernt ähnlich ist Anakreons Gebet in Glykoneischer
Strophe, worin er den Dionysos anruft, mit Eros, den Nymphen
und Aphrodite zu kommen, um dem Knaben Kleubulos seiner
Liebe geneigt zu machen. Bemerkenswerth ist die Vorliebe,
womit Horaz in den Oden Opfer als natürliche Zeichen un-
schuldiger Frömmigkeit vorführt, deren allgemeine Pflege ihm
am Herzen liegt.
Gestehen wir auch, daß Catulls aus dem vollen Leben ge-
schöpfte Liebeslieder an Lesbia uns frischer anmuthen als die
kunstvollen Liebesgedichte des altern Horaz, von dessen Ju-
gendliebe uns keine Blüthen erhalten sind, vergeben wir auch
dem vornehmen Veronenser so widerliche Ausgeburten wie die
Anmeldung bei Ipsithilla (32), die mit Jubel an Cato erzählte
Bestrafung seines Burschen (56) u. a. , Horaz verliert dadurch
als lyrischer Dichter nicht, daß er kein Dichter der Leiden-
schaft der Liebe geworden , fast nur Liebesbilder nach seiner
Beobachtung des Lebens schuf. Wie viel Gemüthliches , Herz-
erfreuendes, Beruhigendes, Erhebendes hat der Lyriker des
weltbeherrschenden Rom in der gediegensten, anmuthigsten, fes-
selndsten Form für alle Zeiten geboten! Und welch ein CatuU
meist abgehender Wohllaut , der durch die Verschlingung von
treffendem Ausdruck, bezeichnender freien Wortstellung und be-
redtem Flusse melodischer Rhythmen erreicht wird. Deshalb
hat der musikalisch fein gebildete Herder sie auch dem Ton-
setzer besonders empfohlen, wie sie denn wirklich wenigstens
schon im neunten Jahrhundert in Musik gesetzt wurden. Vgl.
meine Kritik und Erklärung IV 9 f. „Edler Römer, werde ein
Handbuch der Jünglinge!" ruft Herder, der Ephorus der Wei-
marer Schulen , der an deren Gedeihen den sittlichsten Antheil
nahm, im Jahre 1803. „Sprich freundlich zu ihnen in deinen
Sermonen, schreibe deine Briefe in ihr Herz, singe deine Oden
in ihre Seelen !" Man halte gegen Catulls spottende Sapphische
Ode die deren schärfsten Gegensatz bildende des Horaz I 22.
Letzterer geht vom Glück eines reinen Herzens aus , das nir-
gendwo des Schutzes bedarf. Das hat er neuerlich empfunden,
als er, seine Lalage singend, zu weit in den Wald sich gewagt;
346 H. Düntzer,
denn ein fürchterlicher Wolf floh vor seinem Anblicke. So wird
ihn auch kein noch so schrecklicher Himmelsstrich in der Liebe
zu seiner süß redenden, süß lächelnden Lalage stören. Wie er
am Anfange, wo er das Gefühl seiner sorglosen Unschuld aus-
spricht, schreckliche Bilder uns vorführt, die durch die Schilde-
rung eines ungeheuren Wolfes noch gesteigert werden, so schließt
er mit dem holden Glücke seiner Liebe. Ist auch freilich das
ganze phantastisch, so läßt es uns doch so hübsch das schwär-
merische Glück des reinen , überall nur an seine Geliebte den-
kenden Dichters empfinden. Dagegen herrscht wahre Herzens-
innigkeit in der Ode an Septimius (II 6), der den Wunsch ge-
äußert hatte, an seiner Seite zu leben. In seinem Tibur findet
er sich glücklich ; sollte es aber ihm nicht vergönnt sein , dort
sein Leben zu beschließen, so wünscht er mit ihm in dem schö-
nen Tarent seine Tage zuzubringen und dort von ihm bestattet
zu werden. Dem fernen Gades, dem wilden Cantabrer und der
afrikanischen Wüste des Anfangs tritt die reizende Beschreibung
Tarents wirkungsvoll entgegen , von welcher er zum Freunde
zurückkehrt, dessen Treue bis in den Tod und seine Anerken-
nung als Dichter den rührenden Schluß machen. Zu Mäcenas
erscheint er in den verschiedensten Beziehungen, wonach sich
der immer glücklich gewählte Ton richtet , überall wehen uns
des Dichters Liebe , die Achtung seiner hohen Verdienste um
den Staat und die Freude über sein Wohlwollen herzerfreuend
entgegen. Auch bei seinen andern Freunden weiß Horaz im-
mer die Gelegenheit zu ergreifen, ein liebevolles, von seiner be-
sonnenen Auffassung des Lebens zeugendes , sich treffend abrun-
dendes Wort zu sagen. Wie glücklich weiß er den Gedanken,
daß wir die Gegenwart genießen sollen , immer wieder gleich-
sam in einer andern Strahlenbrechung vorzuführen, ihn an wech-
selnde äußere Veranlassungen , an den Umschwung der Jahres-
zeiten, an die trübe Stimmung des Freundes anzuknüpfen, und
so seine mitis sapientia (sat. H 1, 72 schreibt er diese dem Lä-
lius zu) gemüthlich und anmuthend auszusprechen. So bewährt
er sich durchweg als ein mit anmuthigen Bildern, mit besonne-
nen, Geist und Gemüth ansprechenden, würdig gehobenen Ge-
danken und Empfindungen, mit geschmackvollem Ausdruck und
lauterm Wohlklang uns erfreuender Dichter, wenn er auch oft als
strafender Mahner oder als begeisterter Verkünder von Eoms
Macht und Größe, als schwungvoller Lobpreiser seines Gebieters
auftritt. Wie er die Satire umgeschaffen, die feine und gedan-
kenreiche Epistel als Frucht sinnigster Welterfahrung gegründet
und in beiden unerreicht geblieben, so hat er die römische Ly-
rik zu höchster Vollendung gebracht, wenn auch die Liebes-
elegie ebenso wenig wie leidenschaftliche Liebesergüsse sein ei-
gentliches Gebiet waren. Daß der römischen Lyrik der heitere
Glanz hellenischen Lebens fehlte, lag an dem Ernste und der
CatuU und Horaz. 347
Würde des mehr auf die Wirklichkeit des Lebens gerichteten
Charakters des Volkes, dem aber deshalb lebendiger Dichter-
geist nicht versagt war, nur, wie bei jedem Volke, in besonderer
Weise sich ausbildete. Jean Pauls Wort, die Geschichtschreiber
der Römer seien poetischer als ihre Dichter, ist eine aus Ver-
kennung hervorgegangene witzige Verzerrung der Wahrheit.
Wenn unsere augenblicklich leider einer verkümmernden
Beschneidung verfallene Gymnasialbildung das klassische Alter-
thum als unersetzliches Bildungsmittel hochhalten und trotz aller
Befeindung immer wieder darauf zurückkommen muß, so hat sie
Horaz und Vergil als die vollendetsten Dichter des einst welt-
beherrschenden Volkes verständnißvoll zu pflegen, besonders den
erstem, der uns näher liegt, auch dem Jüngern Geschlechte als
Muster dienen soll, wie man den schönsten politischen Träumen
entsagen und sich auf das bei der Lage der Dinge Erreichbare
zu beschränken hat. Freilich ist auch bei der Behandlung des
Horaz auf unsern gelehrten Schulen viel gesündigt worden, aber
eine solche Unzulänglichkeit wird, wie in allen Dingen, so
auch im Gymnasialunterricht, nie vermieden werden können, so
lange Gesetze und Verordnungen hier so wenig, wie auf andern
Gebieten, Genies schaffen können. Die Kreise des Venusinischen
Dichters, besonders seiner Oden, bei unserer Gymnasialbildung
zu beschränken, muß jedem bedenklich scheinen, der den Ge-
halt, die Anmuth und Kunstvollendung seiner Dichtungen er-
kannt hat.
Köln. H. Düntzer.
Zu Cicero Cato Maior 16, 51.
In dem schönen Bild am Anfange dieses Kapitels, wo der
Landmann mit dem Gläubiger, der Boden mit dem Schuldner
verglichen wird , findet sich folgender sonderbare Satz : quae
{terra) numquam recusat imperium. Sommerbrodt hatte zwar
diesen Ausdruck mit Verweisung auf Tacit. (Germ. c. 26: sola
terrae seges imperatur) sprachlich genügend erklärt, aber es bleibt
dennoch ein Skrupel übrig, welcher Meißner's scharfem Auge
nicht entging. Das Bild hat nämlich schon mit dem Worte
ratio angefangen', nun „hat sich störend ein anderes (quae —
imperium) eingedrängt'^, dann wird mit nee cuiquam das erste
Bild wieder aufgenommen. Eine solche Ungenauigkeit ist eines
Cicero fürwahr unwürdig ! Nun läßt sich aber durch eine leichte
Aenderung die Stelle verbessern : man wird nämlich statt im-
perium — impendium lesen müssen. Die Wendung ist die-
selbe wie ad Att. VI 1, 4: Itaque aut tutela cogito me abdicare^
aut^ ut pro Glabrione Scaevola, fenus et impendium recusare.
Odessa. J. Lunäk,
XVII.
Bemerkungen zum Texte der scriptores historiae
Augustae.
I. Vermuthungen.
Hadr. 19, 10 Romae instauravit Pantbeum , saepta , basi-
licam Neptuni .... eaque omnia propriis auctorum nominibus
consecravit. Statt auctorum bieten BP et veterum, wofür et
iterum in dem Sinne zu setzen ist ^, diese Gebäude weihte er
auch wieder unter den ursprünglichen (propriis) Namen ein".
Zur Stellung von et vgl. man Marc. Ant. 8, o dabat se Marcus
totum et philosophiae. — 21, 3 unde extat etiam illud saeve
quidem sed prope ioculare de servis. Beruhardy hat saeve
(übrigens hat schon B^ seve) wohl als Neutrum von saevis auf-
gefaßt, da es als Adverb unmöglich ist wie das severe der Vul-
gata. Aber weder ist saevis der angemessene Gegensatz zu iocu-
laris noch kann man es eine Grausamkeit nennen, wenn ein auf-
geblasener Sklave eine Ohrfeige erhält. Das hdschr. severo ist
einfach für severiim verschrieben, wie denn -o und -um in BP
unzählige Male vertauscht sind.
Pius 13, 1 sed cum esset longus et senex incurvareturque.
B hat incurvaturque , was wohl nichts anderes als incurvatus-
que ist.
Marc. Ant. 5, 6 Hadriano ferente gratia aetatis facta quae-
stor est designatus. Bis ein zweites Beispiel des Gebrauchs von
ferre statt referre vom Vortrag im Senat bei den ShA nachge-
wiesen wird, halte ich <re> ferente für richtig. — 8, 13 Marcus
. . . patienterque delicias fratris et prope invitus ac volens fer-
ret. s/ojv dr/ovTi ys ilujxo) erklärt Salmasius, aber nicht richtig,
denn dann müßte prope fehlen. Dieses Wort sowie volens deu-
tet mit Sicherheit darauf hin , daß in invitus eine Steigerung
des patienter steckt. Ich schreibe mitius. — 14, 5 ist zu lesen
Marcus autem fingere barbaros aestimans et fugam et cetera at-
Bemerkungen zum Texte der scriptores historiae Augustae. 349
que (quae codd.) securitatem bellicam ostendere (ostenderent codd.)
ob hoc, ne tanti apparatus mole premerentur, instandum esse
ducebat. — 22 , 1 werden die mit den Marcomannen verbün-
deten Stämme aufgezählt , darunter Lacringes et Burei -|- hi
aliique cum Victualis etc. Ich schreibe Hariique und verweise
darauf, daß bei Tac. Germ. c. 43 an der zweiten Stelle, wo
die Harii genannt werden, die vier besten Handschriften alii
bieten.
Avid. Cass. 8, 5 etiam de Galba paria sentiebat. etiam ist
eine Vermuthung Boxhorns für nam. Näher liegt mm, das als
anreihende Partikel hier ganz am Platze ist und genau so auch
Helius 5, 8 und Gall. 8, 1 verwendet wird. — 13, 8 — 10 heißt es
von Cassius cuius mores varii semper fuerunt sed ad censuram
crudelitatemque propensiores. qui, si optinuisset Imperium, fuisset
non modo clemens et bonus , sed utilis et optimus Imperator.
Als Beleg dieser sonderbaren Behauptung wird ein Brief des
Cassius mitgetheilt, aus dem Vulcacius den folgenden Schluß
zieht: haec epistula eins indicat, quam severus et quam tristis
futurus fuerit imperator. Will man dem Schriftsteller nicht völ-
lige Gedankenlosigkeit zutrauen , so muß clemens fallen. Es
dürfte wohl nur non in nullo zu ändern, im übrigen aber mit
der Ueberlieferung zu schreiben sein fuisset nullo modo clemens,
sed bonus, sed utilis et optimus imperator. Auf die Einwen-
dung, wie bonus und optimus neben einander stehen können,
antworte ich : gerade so wie bei Cassian Conl. IX 6 , 4 quae
parva videntur et minima , oder wie bei Victor von Vita in-
gentia et maiora , multis et creberrimis. optimus wird nämlich
im Spätlatein nicht mehr als Superlativ zu bonus gefühlt , son-
dern geht in die Positivbedeutung „vortrefflich, ^(pr^croc^^ über;
Belege bei Rönsch , It. u. Vulg. S. 416. — Der erwähnte Brief
des Cassius beginnt 14, 2 mit dem Satze misera res publica,
quae istos divitiarum cupidos et divites patitur, misera. Das
am Schlüsse wiederholte misera klingt recht pathetisch, ist aber
unrichtig; denn Cassius bedauert nicht nur den Staat, sondern
auch den Kegenten. Es ist also der Punkt hinter patitur zu
setzen und dann fortzufahren miser et Marcus homo sane optimus,
qui dum dementem se dici cupit, eos patitur vivere quorum
ipse non probat vitam. Ohne diese Aenderung hat der Satz
gar keinen Sinn. Sie gehört übrigens bis auf et nicht mir an,
sondern steht in der Admonter Handschrift (A) aus dem Jahre
1439, die ich auch noch weiterhin heranziehen werde.
Comm. 15,3 spectator gladiatoria sumpsit arma , panno
purpureo nudos humeros advelans. Diese Stelle erklärt Salma-
sius so, als sei nur von einer Untersuchung der Waffen der
Gladiatoren durch den Kaiser die Rede, nicht von einem Auf-
treten desselben als Gladiator. Dem widerspricht jedoch der
Zusatz panno nudoa humeros advelans. War Commodus nur
350 M. Petschenig,
Zuschauer, so hatte er nicht nackte Schultern. Ich schreibe
secutor nach Dio 72, c. 19 xal jj-Exa touto dl dpiarou i^jLovotxa^st.
Yjoxsi ok xal £)(p?^To T-(j OTcXiasL T-() Tou asxo'jTopo; xaXoujxivoo.
— 17, 5 — 7 opera eins praeter lavacrura . . . nulla extant. sed
nomeu eins alienis operibus incisum senatus erasit. nee patris
autem sui opera perfecit. autem verstehe ich nicht. Steht nee
für et non, so ist autem unmöglich, ist aber nee, wie oft im
Spätlatein, gleichbedeutend mit ne . . . quidem, so könnte man
nee autem höchstens als für sed nee gesetzt erklären. Ich glaube
daher , daß patris autem für patris <8>altem verschrieben ist ;
denn nee . . . saltem ist, wie ich im Index zu Paulin von Pe-
rigueux nachgewiesen habe, der spätlateinische Ersatz für et ne
. . . quidem.
Pert. 11, 3 qui cum de castris convenissent ist nicht de,
sondern e vor c ausgefallen.
Sev. 6, 9 ist Peters Konjektur sachlich zu billigen, nur
dürfte mit engerem Anschluß an die Ueberlieferung zu schrei-
ben sein cui Caesarianum decretum ab Commodo iam (aut com-
modianum codd.) videbatur imperium. — 10, 8 lese ich multi
duces capti sunt, in quos severius (severus codd.) animadvertit.
— 14, 4 ist meine von Peter aufgenommene Vermuthung zwar
sachlich , aber nicht ihrem Wortlaute nach richtig. Die Kor-
ruptel extiti ist nämlich in A richtig zu exciti verbessert, wes-
halb die Stelle lauten muß rumore deinde belli Parthici exciti
patri , matri , avo et uxori priori per se statuas conlocavit. —
17, 8 wird es genügen zu schreiben atque dixisset illi „quid tu
facturus esses" d. h. was würdest du in meinem Falle gethan
haben. Wir haben hier den Hauptsatz einer irrealen hypo-
thetischen Periode, in dem nach spätlateinischem Gebrauche das
Imperf. statt des Plusquamperf stehen kann. — 21, 10 ist
Oberdicks ad hominem tanta gewiß richtig, aber ingratitudine
zu schwach , weil vorher die völlige Verruchtheit und Verwor-
fenheit Caracallas sehr lebhaft geschildert wird. Ich schreibe
idque frustra ad hominem tanta inmanitudine. Da dieses Wort
völlig sinngemäß ist und von der Ueberlieferung tantum vali-
tudine kaum abweicht, kann der Umstand daß es eine Neubil-
dung ist nicht in Betracht kommen, zumal die Substantiva auf
-tudo bei den ShA beliebt sind.
Nig. 6, 6 — 7 rei veneriae nisi ad creandos liberos prorsus
ignarus. denique etiam sacra quaedam in Gallia, -f~ qua se ca-
stissimis decernunt, consensu publice celebranda suscepit. Ich
wage die Vermuthung quis se casti mystice cernunt , die wenig-
stens einen erträglichen Sinn gibt. — 8, 3 heißt es im Orakel
fundetur sanguis Albi Nigrique animantis,
imperium muudi Poena reget urbe profectus.
Die Herausgeber beruhigen sich mit der nicht eben geistreichen
Erklärung des Salmasius, daß animans entweder Thier oder
Bemerkungen zum Texte der scriptores historiae Augustae. 351
Mensch bedeute. Es ist aber undenkbar, daß dem Poena urbe
profectus d. i. Severus gegenüber Albinus und Niger als ani-
mantes sollten bezeichnet worden sein. Ich schreibe Nigrique
anima acris.
Geta 1, 5 cum id fecisset, paterna cogitatione .... etiam
Getam Antoninum vocari iussit. BP haben et hinter fecisset,
welches in A richtig zu ex gebessert ist. — 4, 1 sei zu den
vielen Konjekturen dieses locus desperatus eine neue hinzuge-
fügt : sed non impius, sano rohore^ iactator (anarbore tractator BP).
Macr. 3 , 6 lese ich ut Pertinax et lulianus et item (idem
codd.) Macrinus. — 6, 6 Diadumenum et imperio miles donavit
et nomine, ut cohonestaretur prius nomine, sie etiam regni ho-
nore. Da BP quo honestetur bieten, wird cohonestetur richtig
sein, welches nicht gegen die Consecutio verstößt, weil die Stelle
aus einem Briefe des Macrinus ist. Ferner liest B^ regione ho-
nore, was auf ein ursprüngliches regio honore schließen läßt.
Diad. 1, 8 schreibt Peter Antoninum nobis di dederunt im-
peratorem , während B^ patrem , B^P patre bieten. Ob A mit
der Konjektur puer Antoninus dignus imperio das Richtige trifft,
möchte ich bezweifeln, obschon es gleich darauf 2, 2 heißt post
hoc ipse puerulus Diadumenus Antoninus imperator dixit. Nä-
her liegt jedenfalls parem, wozu sich leicht veris oder prioribus
Antoninis denken läßt. B^ bietet auch Prob. 22, 1 patrem
statt parem.
Heliog. 2, 1 cum ipsa in aula omnia turpia exerceret, An-
tonino autem Caracallo stupro cognita. Hier ist autem nicht
einmal dann erträglich, wenn man esset bei cognita ergänzt.
Ich schreibe etiam. — 5, 2 quis enim ferre posset principem
per cuncta cava corporis libidinem recipientem. Aus der Ueber-
lieferung qui per in BP gewinnt man quasi per (quasi = bei-
nahe). — 8,5 Heliogabalus zwang einige Geschichtschreiber,
den Ruf des Diadumenus durch gräuliche Lügen über dessen
angebliche Ausschweifungen zu entstellen. Dies ist der Sinn der
Stelle, welche in den Handschriften so überliefert ist : coegit de-
nique scriptores nounullos nefanda, immo potius mipace de eius-
dem dictum luxuria disputare ut in vita eins. Ich glaube daß
diese Worte sich etwas weniger gewaltsam zurechtbringen las-
sen als Peter es gethan hat. In mipace steckt wohl impure,
in dictum, wofür A dictu liest, das dicta der ed. princ. ; ut ist
Dittographie von in. Sonach wäre zu schreiben immo potius
impure de eiusdem dicta luxuria disputare in vita eins. Die
richtige Wortfolge wäre impure dicta de eiusdem luxuria. Aehn-
liche Freiheiten finden sich auch sonst. Vgl. Trig. 3, 3 puerum
autem apud se ferre imperare non possent, wo man imperare
ferre umstellte. Trig. 6 , 8 satis mihi videor eins dixisse de
moribus. 8, 6 cum eins quondam in fabrili officina fuisset. —
20, 2 praefectum urbicum saepe post cenam ad potandum vo-
352 M. Petschenig,
cabat adliibitis et praefectis praetorio, ita ut, si recusarent, ma-
gistri officiorum eos cogerent. Ist officiorum richtig, so ist na-
türlich an die dem eigentlichen magister officiorum untergeord-
neten Hofbeamten zu denken. Aber BPAM lesen horum. Ich
glaube daher, daß ein Ausfallen von mehreren gleichen Buch-
staben anzunehmen und zu schreiben ist magistri <8cri>niorum.
Ueber die unter dem magister officiorum stehenden Beamten der
quattuor scrinia handelt u. a. Salraasius zu AI. Sev. c. 31.
Auch die Scriptores erwähnen sie mehrmals ; magister scrinii
heißt Ulpian AI. Sev. 26, 6. — 21, 4 albas (margaritas) prae-
terea in vicem piperis piscibus et tuberibus conspersit. Lies
inspersit. — 25, 6 iussit omnes (herniosos) notari eosque ad
balneas suas exhibere. Man wäre versucht an einen Druck-
fehler zu denken, wenn exhibere nicht auch in alten Ausgaben
stände. Lies exhiberi.
AI. Sev. 9 , 6 Antonini nomen ornabis. certe praesumimus,
bene praesumimus. Da BP ornavisti bieten , ist zu schreiben
ornabis. id certe scimus (so Bährens, sumus BP). — 14, 4. Da-
mit die Worte et primum quidem nicht in der Luft schweben,
ist es durchaus nöthig refere^wr. <tum> zu schreiben. — 15, 2
nee quemquam passus est esse in Palatinis nisi necessarium ho-
minem. Da nisi in BP^ fehlt, erscheint mir die Lesart von A
non necessarium als wahrscheinlicher. Damit man mir nicht
vorwerfe, daß ich quemquam nicht beachtet hätte, füge ich aus-
drücklich bei , daß quisquam im Spätlatein häufig als Adjektiv
steht, bei Cassian an 13 Stellen. — 21, 7 denique cum inter
militares aliquid ageretur, multorum dicebat et nomina. cum fehlt
in BP^ und ist erst von P^ hinzugefügt. Besser ist die Lesart
von A denique inter militares <si> aliquid ageretur. — 37,
5 — 6 erant decreta et carnis diversae pondo trigiuta, erant et
gallinacei duo. adhibebatur anser diebus festis, Kalendis autem
lanuariis .... et huius modi festis diebus fasianus, ita ut ali-
quando et duo ponerentur additis gallinaceis duobus. B^ hat
adhibatur d. i. addebatur. Am Schlüsse muß es additi heißen,
da die zwei Fasanen zu den zwei Hühnern hinzukamen , nicht
umgekehrt. — 41, 5 sed summa illi oblectatio fuit, ut catuli
cum porcellis luderent aut perdices inter se pugnarent. Für ut
überliefert B autem PA aut. Es ist fm«, <ut> aut zu schrei-
ben. — 53 , 8. Auf eine Ansprache des Kaisers lärmen die
Soldaten. Mit Beziehung auf diese Unterbrechung fährt er fort
quin continetis vocem, in hello contra hostem, non contra impe-
ratorem vestrum necessariam ? Da BP contionestis bieten , ist
ohne Zweifel die Korrektur von A continuistis richtig. — 55, 2
ist zu schreiben cum septingentis elephantis falcatisque mille et
octingentis curribus ad bellum venerat <et> equitum multis mi-
libus. — 61, 4 cui Alexander: 'quid istic', inquid, 'contuber-
nalis ? num aliquid de hostibus nuntias' ? Da in BP quid est
Bemerkungen zum Texte der scriptores historiae Augustae. 353
hie steht, ist sicher quid est Iwc zu schreiben. — 67, 1 lese ich
ut nee clamide uti iusseris et (sed codd.) de necessitatibus do-
mesticis delegaris.
Max. 4, 8 — 9 ubi vidit infamem principem sie exorsum, a
militia discessit. et tarnen retentus est per amicos Heliogabali.
Lies attamen. — 9, 7—8 ist zu schreiben omnes Alexandri mi-
nistros variis modis interemit <et> dispositionibus eins invidit
et, dum u. s. w.
Gord. 18, 1 in studiis gravissimae opinionis fuit, forma con-
spicuus, memoriae singularis, bonitatis insignis, adeo ut semper
in scolis , si quis puerorum verberaretur , ille lacrimas non te-
neret. Anstatt scolis si quis liest B conlissici und dasselbe muß
auch in P gestanden haben ; erst P^ änderte scolis si quis. Es
ist zweifellos zu schreiben in conlusu si qui — 19, 1 fuit vini
cupidior, semper tamen undecumque conditi, nunc rosa, nunc
mastice, nunc absentio ceterisque rebus, quibus gula maxime de-
lectatur. Das handschriftliche rose nunc masticae nunc absentii
kann unmöglich zufällig sein; vielmehr ist ein Wort zu suchen,
von dem die Genetive abhängen. Dieses ist odoribus , wovon
rebus der Rest ist. — 25, 3 suchten Eyßenhardt und Bährens
richtig mater in dem korrupten admau (vgl. 23, 7) ; aber quoad
hat keine Wahrscheinlichkeit. Ich schreibe quod et (== etiam)
mater nos venderet.
Max. et Balb. 5, 10 überliefern BP prudentissimus in in-
geniosissimus. A hat et für in, was gewiß richtiger ist als das
Asyndeton , zumal die Vertauschung von in und et in Hand-
schriften häufig vorkommt. — 14, 5 in hac tamen seditione Ulis
contendentibus milites supervenerunt. Casaubonus billigte die
Lesart contradictione des liber Puteani. Aber der von ihm ge-
wünschte Sinn kann auf eine viel bessere Gewähr hin herge-
stellt werden. B* hat nämlich contradentibus, welches für c(m-
trad<ic>entibus verschrieben ist. — 17, 7. Die crux in dieser
längeren Stelle läßt sich auf die einfachste Weise beseitigen,
indem confidam in considerans geändert wird. Sonach lautet die
Periode : praesertim cum mediocritas mea non modo publicam
felicitatem , sed ne peculiare quidem gaudium animi mei possit
exprimere, cum eos Augustos et principes generis humani vi-
deam, quorum antehac perpetuo cultu mores et modestiam meam
tamquam veteribus censoribus meis cuperem probata et , haec
esse considerans in priorum principum testimoniis, vestris tamen
ut gravioribus iudiciis gloriarer. et vestris tamen ist anakoluthisch
angefügt anstatt et quorum iudiciis, quamquara haec (eadem)
esse considero in pr. pr. test. , tamen ut gravioribus gloriarer.
Doch ist nichts zu ändern.
Gall. 6, 2 templum Lunae Ephesiae dispoliatum et incen-
sum est, cuius opes fama satis notae per populos. In BP steht
ope f. s. nota. Es wird mit A zu lesen sein cuius operis fama
Philologus LH (N.F. VI), 2. 23
354 M. Petschenig,
satis nota. — 17, 2 lesen BP falsu, weshalb herzustellen ist
falsu<s> sua voce laudaret. — 19, 7 ist zu lesen in libro qui
de triginta tyrannis [in]scribendus est. — 20, 3 ac tacitis vul-
tibus viri detrimenta pertulisseut. vultibus schrieb Haupt für
das überlieferte militibus, in dem jedoch eher mentibus steckt.
Trig. 13, 2 de hoc plane multa miranda dicuntur, quae
ad fortitudinem pertineaut iuvenalis aetatis. sed ad fata aut in
bellis quantum unius valet fortitudo? BP: ad facta aut quan-
tum in bellis. Ich schreibe aetatis [&]et ad facta. [a]a« quantum
in bellis u. s. w. — 17, 1 — 2 cum ei nihil aliud obiceret
praeter filium Herodem, dicitur autem etc. Die Handschriften
haben filii Herodes, die Vulgata liest filii Herodis delicias. Ich
schreibe filii Herodis <vitia> ; das ergänzte Wort konnte vor
dicif leicht ausfallen.
Claud. 3, 6 gentes Flavias, quae Vespasiani et Titi. Statt
Vespasiani einzuschieben , hätte man vielmehr schreiben sollen
quae [et] Titi; vgl. Trig. 33, 6 gentibus Flaviis, quae quondam
Titi principis fuisse perhibentur (so Peter). — 9,4 inpletae
barbaris servis Scythicisque cultoribus Romanae provinciae.
Wenn auch die Gothen öfter Scythen genannt werden, so liegt
doch Scythicisque von dem überlieferten senibusque zu weit ab,
als daß man die Richtigkeit der Vermuthung ohne weiteres zu-
geben könnte. Ich schreibe saevibusque. — 11,6 milites se-
cundis rebus elati, quae sapientium quoque animos fatigant, ita
in praedam versi sunt, ut non cogitarent a paucissimis se posse
fatigari. fatigari, welches augenscheinlich durch das vorherge-
hende fatigant veranlaßt wurde, ist in fugari zu ändern. — II,
9 schreibe ich in quo hello, quoad gestum est. — 13, 6 muß
es heißen cum ludicrum (ludicro codd.) Martiali in campo lucta-
men inter fortissimos quosque monstraret. monstrare hat hier die
Bedeutung des griechischen STriSsr/vujilai; vgl. Gall. 8, 3 Cy-
clopea luserunt, ita ut miranda quaedam et stupenda monstra-
rent. Aurel. 23 , 1 Aurelianus duo statim praecipua ex impe-
ratoria mente monstravit. — 13, 7 ei, qui genitalia sibi contor-
serat, omnes dentes uno pugno excussit , quaerens indulgentiam
pudoris vindictae. Da BP pudore überliefern, ist pudore vin-
dicato zu schreiben.
Aurel. 5, 5 hat B' stulitus, weshalb nicht insculptus, son-
dern sculptus zu lesen ist; vgl. Hadr. 26, 7 auulus , in quo
imago ipsius sculpta erat. — 8, 4 hat Salmasius si quid mit
Recht getilgt, da fecisset von ne abhängt; nur muß noch cogi-
taret in agitaret geändert werden, weil Aurelian wohl eine
leichtsinnige Handlung, nicht aber einen leichtsinnigen Gedan-
ken bestrafen konnte. — 11, 9 ist zu lesen levanda est enim
paupertas eorum hominum, qui diu in re p. viventes pauperes
sunt, ut (et codd.) nuUorum magis. — 24, 1 cum Heraclammon
locum ostendisset aggeris naturali specie tumentem, qua posset
Bemerkungen zum Texte der scriptores historiae Augustae. 355
Aurelianus cultus ascendere. Lies altius. — 24, 9 spricht Vo-
piscus von seiner Absicht, das Leben des Apollonius von Thyana
zu schreiben : ipse autera , si vita suppetit , atque ipsius viri
favor nos iuverit, breviter saltem tanti viri facta in litteras mit-
tam. In B ist favori ius cuerit überliefert. Demnach vermuthe
ich ipsius viri fautoribus visum erit ^ d. h. wenn diejenigen, die
den Mann lieben und bewundern , meine Absicht gutheißen ;
ipse tonlos = is, wie oft bei Späteren. — 35 , 4 haben sich
Casaubonus und Salmasius vergebens bemüht die Worte magno
potius quam ingenti exercitu befriedigend zu erklären , da in-
gens bei den ShA wie sonst im Spätlatein ganz gleichbedeutend
mit magnus ist und oft zum Ersatz für dieses dient; vgl. Les-
sing, Studien zu den ShA, Berlin 1889, S. 8. Somit ist magno
oder ingenti korrupt und entweder valido . . . ingenti, oder
paläographisch wahrscheinlicher magno . . . oigenti zu schreiben.
Tac. 15, 2 ist zu lesen qui ad Renanarn (Romanam vulgo)
insulam proconsulem mittat. Gemeint ist die insula Batavorum.
Prob. 2, 1 usus autem sum praecipue libris ex bibliotheca
Ulpia, aetate mea thermis Diocletianis , et item ex domo Tibe-
riana. Ich kann aetate mea nicht für richtig halten. Zunächst
nicht sprachlich, denn es müßte nunc heißen wie AI. Sev. 25, 3
aqua inducta, quae Alexandrina nunc dicitur. Dann auch nicht
sachlich. Denn Vopiscus erwähnt auch schon früher im Leben
des Aurelian und Tacitus die Ulpische Bibliothek, ohne irgendwo
zu sagen , daß sie nicht mehr im templum Traiani war. Ich
finde auch sonst nirgends ein Zeugnis für ihre Uebertragung.
Gibt es ein solches nicht, dann zweifle ich keinen Augenblick
daß etatemea aus et item ex entstanden ist. — 13, 6 reciperet
civitates, praedam deinde omnem, qua illi praeter divitias etiam
efferebantur ad gloriam. Statt etiam haben BP tamen. Daß
dies zu tantum gebessert werde, verlangt der Sinn. Auch Firmus
8, 10 ist mit B^ caveas tantum zu schreiben.
Firm. 3 , 2 vitreis quadraturis bitumine aliisque medica-
mentis insertis domum instruxisse perhibetur. Lies infectis. —
6, 2 si vis cognoscere, eundem oportet legas. Nach der Lesart
in B' oportebat wird oportehit zu schreiben sein. — 9,1 muß
es heißen nam ut primum Aegyptii magna potestate (nämlich als
dux limitis orientalis) ad se venisse viderunt. — 12, 4 quem et
ipsum, si quinquennium implesset, ita enim loquebatur, dicasset
imperio. Peter erwähnt nicht einmal Oberdicks Konjektur di-
tasset, welche richtig ist und schon in A steht. Denn die Worte
ita enim loquebatur beziehen sich eben auf ditasset und kenn-
zeichnen die Art des reichen Mannes, der bei seiner Erhebung
zweitausend Sklaven bewaffnen konnte. — 13, 2 ist zu lesen
adlataque lana purpurea umeros (-is BP) eius vincxit. — 14, 4
ipse, quantumlibet bibisset , semper securus et sobrius et . . .
adhuc in vino prudentior: trotz der weitschweifigen Vertheidi-
23*
356 M. Petschenig,
gung des Salmasius, der übrigens seiner Sache nicht sicher ist,
glaube ich nicht an die Richtigkeit von securus und schreibe
sevems.
Carus 1,4 in ea re p., quae recentibus confossa vulneribus
Valeriani captivitatem, Gallieni luxuriam, triginta etiam prope
tyrannorum conluvionem caesa civilium membra sibimet vindi-
cantium perpessa maeruerit. conluvionem ergänzte Richter. Ich
glaube jedoch, daß motum hinter — annorum auvsgefallen ist. Vgl.
Prob. 1, 4 motus Pontici, 18, 4 sed habuit (Probus) etiam non
leves tyrannicos motus. — 3, 6 bieten BP invidit Claudio lon-
ginquitatem imperii am ans varietatum prope et semper inimica
fortuna iustitiae. Peter stellte semper et prope um, womit nichts
gewonnen wird. Es muß heißen amans varietatum <en> proba
et semper. — 16,1 ist zu lesen ipso quoque male usus genio
sexus sui. — 1 7, 1 ist zu verbessern habuit gemmas in calceis.
nisi gemmata fibula usus non est , balteo etiam saepe gemmato.
Die gewöhnliche Schreibung und Interpunktion ist geradezu sinn-
los. Vgl. Gall. 16, 4 gemmato balteo usus est. — 18, 4 schrieb
Gruter persancti graves; da aber in BP pescate steht, ist offen-
bar pietate zu lesen. — 20, 4 ille enim patrimonium suum scae-
nicis dedit, heredibus abnegavit, matris tunicam dedit mimae,
lacernam patris mimo -f~ ^t recte si aviae pallio aurato atque
purpureo pro syrmate tragoedus uteretur. Ich glaube , daß mit
der kleinen Aenderung ut recte sie die Stelle geheilt ist. Vo-
piscus sagt spottend : Die Tunica der Mutter hat die Tänzerin
erhalten, den Mantel des Vaters der Tänzer, so daß folgerichtig
das Prachtkleid der Großmutter dem tragischen Schauspieler zu-
fallen mußte, der doch nicht allein leer ausgehen konnte.
n.
Ueberlieferte Lesarten.
Die Bamberger Handschrift, welche mindestens um hundert
Jahre älter ist als der Palatinus, hat zahlreiche Korrekturen,
die nach Peter (praef. pag. VI) zum Theil auf den Archetypus
zurückgehen, zum Theil aber sicherlich aus einer jüngeren Hand-
schrift geschöpft sind. Man könnte sogar an eine Benutzung
des Palatinus denken , da viele Lesarten von B' so geändert
sind, daß sie mit denen des Palatinus stimmen, obwohl sie a n
sich völlig tadellos sind. Ich bin durch die mehrmalige
Lektüre der Scriptores nach und nach zu der Ueberzeugung
gekommen, daß B(B^) als die weitaus älteste Handschrift in
weit mehr Fällen, als dies bisher geschehen ist, vor P bevor-
zugt werden muß. So halte ich zunächst die Wortstellung
von B(B^) an folgenden Stellen für richtig. Hadr. 4, 9 daret
senatus B^ (senatus mit Nachdruck an das Ende gestellt). 6, 4
Bemerkungen zum Texte der scriptores historiae Augustae. 357
sibi delatum BA und vulgo, 9, 3 consularium quattuor B, 16, 7
anno totoB' (seltenere Stellung von totus). Verusll, 1 schreibt
man inlatumque eins corpus est Hadriani sepulchro, B dagegen
hat corpus eins, womit A stimmt, und est fehlt in B^ Dem-
nach muß es heißen inlatumque corpus eins Hadriani sepulchro.
Dali die Kopula bei den Scriptores oft fehlt, braucht nicht erst
nachgewiesen zu werden. Av. Gass. 2, 7 suos habeat B (besser,
weil so suos betont ist). AI. Sev. 58, 1 feliciter res B'. Max.
23, 7 eorum suntB'. Gord. 4, 7 oratione soluta B\ 23,2 fuit
hoc B^; 30, 7 pro duce Philippus B. Max. et Balb. 17, 2 hu-
maui generis B. Gall. 13, 2 femineo more B*, 13, 3 potuisset
imperare B, 19, 4 nomen eius B (vgl. oben corpus eins), 20, 2
tamen ponam B. Trig. 23, 4 fuerat factus BV Aurel. 34, 5
hora nona B^ Tac. 6, 3 optaverit semper B^ 14, 1 aliquem
Optimum B*.
An sämmtlichen angeführten Stellen ist kein Grund er-
sichtlich, der zwingen könnte von der Wortstellung in B abzu-
weichen. Zweimal stimmt mit B der Admuntanus und sicher
auch andere junge Handschriften, in einem Falle die Vulgata
Zudem bietet P auch sonst eine unrichtige Wortfolge, wie Comm.
14, 4 salutem suam, Macr. 9, 6 est appellatus (= M), Diad.
8, 6 exercitus adhuc (=- M), AI. Sev. 51, 4 consiliis praecipue.
Auch von den anderweitigen Lesarten des B ver-
dienen nicht wenige den Vorzug. Hadr. 9, 7 liest B aegros
bis aut ter die ... . visitavit, PM haben ac. Weshalb ist aut
unpassend oder unrichtig? — Hadr. 18, 2 steht in B ut in
nuUa civitate domus aliquae . . . dirueretur. Man schreibt di-
ruerentur, doch merkt Peter an ^,fort. domus aliqua . . . dirue-
retur'-. Aber auch aliquae kann richtig sein, da es als fem.
sing, bei Lucrez vorkommt und nach der Lesart des Mediceus
auch bei Cic. fam. VI 20, 2. — Hadr. 23, 12 schreibt man
adoptionem, während B richtig adoptationem bietet; denn Hei.
7, 5 und Marc. Ant. 5, 1 haben BP adoptationem. — Pius
7, 11 ist mit B zu schreiben nee ullas expeditiones obiit, nisi
quod ad agros suos profectus est et ad Campaniam. Denn die
Güter des Pius lagen hauptsächlich an der via Aurelia (vgl.
1, 8), wo er auch auf seiner Besitzung Lorium starb (12, 6). —
Marc Ant. 4, 3 sehe ich keinen Grund, von der Lesart inhae-
serunt (B^) abzuweichen. — Avid. Cass. 10, 10 cui verbo man-
dabo, quid uxor Avidii Cassii et filii et gener de te iactare di-
cuntur. So B gewiß mit Recht. Denn der Indik. in indirekter
Frage kommt nicht nur sonst im Spätlatein, sondern auch bei
den Scriptores selbst vor. Vgl. Ver. 9, 9 quid gestum est, in
Marci vita disputatum est. Max. 17, 5 ut, quid actum est (so
BP, esset edd.), ignoraret. Valer. 5, 3 ut scias, quanta vis in
Valeriano meritorum fuü (so BPM, fuerit edd.) publicorum. Au-
rel. 26, 4 dici non potest, quantum hie sagittarum est. — Conun.
358 M. Petschenig,
1 , 6 liest B habuit litteratorem . . . Antistium ; orator ei Ateius
Sanctus, während P und die Ausgaben fuit hinter Sanctus ein-
schieben. Die Weglassung der Kopula ist völlig gerechtfertigt.
Vgl. Firm. 14, 4 ipse quantumlibet bi bisset, semper severus et
sobrius et adhuc in vino prudentior. Comraod. 10, 4 in iocis
quoque perniciosus. 20, 1 per noctem Commodi cadaver se-
pultum (so B, sep. est P edd.). Claud. 17, 4 curandum prae-
terea (so B, pr. es P^ pr. est PV). An folgenden Stellen fehlt
est oder sunt: Pert. 3, 1. 11, 6. Clod. Alb. 1, 1. 6. 3. Carac.
2, 8. Heliog. 13, 2. AI. Sev. 6, 2. 14, 2. 17, 1. Tac. 8, 3.
Prob. 17, 6. Noch freier ist die Ellipse Diadum. 8, 9 ex qua
apparet, quam asper futurus iuvenis, si vixisset, wo Gemoll fue-
rit hinter futurus einschieben wollte. Danach ist nicht zu zwei-
feln, daß auch Heliog. 14, 1 der Text von BPA ab Iiisque in-
terfectus, wo man sit hinter hisque einschiebt, richtig ist. Fer-
ner wird mit Berücksichtigung des häufigen Vorkommens dieser
Ellipse Max. 23,4 verbessert werden können. Dort heilU es
effectum denique est, ut obsessi angustias obsidens ipse pateretur.
Statt est haben BP et, welches als Dittographie von ut zu strei-
chen ist. — Pert. 3, 3 iussus est praeterea statim a Perenne in
Liguriam secedere. B läßt die Präposition a mit Recht weg;
denn der Gebrauch des bloßen Ablativs anstatt a zur Bezeich-
nung der handelnden Person im Passiv ist im Spätlatein sehr
ausgedehnt. Weitere Beispiele bieten wieder die Scriptores. Ver.
10,5 anteventum Lucium Faustina. Hier wollte noch Mommsen
a einschieben und Lessing (S 32) hält den bloßen Ablativ für
schwerlich richtig. Pert. 11, 10 atque ceteris confossus est B
( a cet. Pv ). Sev. 2 , 2 absolutusque est luliano proconsule
(so B^, a luliano rell.). Max. 11, 1 quem Maximino occisum
esse constabat (que maximino BP^, quem a M. vulgo). VaL
8, 3 qui Persis est captus B^ (a Persis rell.). Ich unterlasse
es, Beispiele aus anderen Spätlateinern, welche zu Dutzenden
zu Gebote stehen, beizubringen. Wer durch die angeführten
Stellen nicht bekehrt wird, ist überliaupt nicht zu bekehren. —
Spätlateinisch ist auch die Auslassung des Subjektes se im Acc.
c. Inf Demnach ist mit B zu schreiben : Did. lul. 2, 6 scripsit
in tabulis (tab. se vulgo) Commodi memoriam restituturum und
Heliog. 6, 5 Floralia sacra (s. se vulgo) adserens celebrare. —
Heliog. 1, 1 bietet B^ ne qui statt ne quis. Vgl. AI. Sev. 27, 1
ne qui (so BP) seditiosus esset. Gord. 18, 1 si qui nach mei-
ner Herstellung (sici BP^, si quis P^). Demgemäß ist auch
Firm 2, 3 zu schreiben ne qui (neque BP, nequis vulgo) me
oblitum aestimaret mei. — Heliog. 7, 9 ist mit B zu lesen mol-
litam insaniam (emollitam vnlgo); AI. Sev. 7, 1 Antonini nomen
accipias rogamus. Vgl. 7 , 6 sacrum nomen sacratus accipiat ;
9, 7. 10, 2. — Heliog. 21, 1 liest B pardos, die Herausgeber
ziehen aber leopardos vor. Aus welchem Grunde ? — Ob AI.
f
Bemerkungen zum Texte der scriptores historiae Augustae. 359
Sev. 9, 2 habuit (B) oder optinuit (P) richtig ist, läßt sich nicht
mit Sicherheit sagen. Wer jedoch das häufige Vorkommen von
obtinere bei den Scriptores beachtet, wird eher an eine Interpo-
lation in P denken. — AI. Sev. 14, 5 wird die berühmte Ver-
gilstelle VI 848—854 citiert, wobei B V. 849 die sehr beach-
tenswerthe Variante et vivos bietet , welche in P zu ex vivos
geworden ist. Wenn auch et in Ribbecks Handschriften fehlt,
so ist es trotzdem doch wahrscheinlicher daß Lampridius so las,
als daß et ein Fehler der Abschreiber ist. V. 853 stimmt B
mit dem Palatinus Vergils in der Schreibung haec tibi erunt
artes überein. — Max. et Balb. 6, 2 ist mit B unbedenklich zu
schreiben neque um quam usque ad exitus (exitum Pv) negotiorum
vel inhumanus vel inclemens. — Trig. 22, 1 wird die Richtig-
keit der Schreibung der ed. princ. levibus quibusque durch le-
vimus in B bestätigt , da in Handschriften die Endungen -bus
und -mus, wie legibus und legimus oft verwechselt werden. Die
Aenderung levissimis (Salmasius) hat gar keine Wahrscheinlich-
keit , da von Tacitus an quisque ganz allgemein nach einem
Positiv steht. — Claud. 11, 7 ist mit B' zu lesen duo milia
.... interempta sunt, 11,8 vel fortuna vel miles egerant^ Au-
rel. 31, 4 crudelitas denique Aureliani . . . . ea exstitit.
In den letzten zwanzig oder dreißig Jahren hat sich eine
wahre Fluth von Konjekturen über die ShA ergossen, deren Ein-
dämmung dringend geboten ist, theils um Unberufene von der
Bekanntmachung vorschneller Vermuthungen abzuhalten , theils
um den Schaden zu verhüten, welchen die bisher veröffentlichten
verkehrten Einfälle bei solchen anrichten können, welche keine
Kenntnis des Spätlatein besitzen. Bitschofsky^) und Les-
sing ''^) haben Verdienstliches geleistet, indem sie eine Reihe von
Vermuthungen hauptsächlich auf Grund sprachlicher Beobach-
tungen als verfehlt nachwiesen. Wenn ich in den nachstehen-
den Bemerkungen , welche der Rechtfertigung überlie-
ferter Lesarten von BP gelten , die Thätigkeit dieser
Gelehrten gelegentlich fortsetze , so leitet mich hierbei das Be-
streben, nicht bloß zur Richtigstellung des Textes, sondern auch
zur besseren Erkenntnis der Sprache dieser Schriftsteller und
des Spätlatein überhaupt einiges beizutragen.
Hadr. 2, 3 lesen BP^ wohl mit Recht extremis iam Do-
mitianis temporibus ; vgl. Aurel. 6 , 4 Caesareanorum temporum
scriptor, 16, 1 Claudianis temporibus. — Hadr. 27, 2 lesen
BPVM nee appellatus est (esset v) divus, nisi Antoninus ro-
gasset. Genau derselbe Fall ist es mit Max. 12, 2 circumventus
est (esset v) a Germanis, nisi eum sui . . . liberassent. Aehn-
lich Max. 22, 1 quibus populus paene consenserat , nisi Meno-
*) Kritisch-exegetische Studien zu den ShA, Wien 1888.
*) Studien zu den ShA, Berliu 1889.
860 M. Petschenig,
filus . . . restitisset und Marc. Ant. 16, 6 hunc successorem pa-
raverat, nisi ei aetas puerilis obstitisset. Der Ind. Perf. steht
so im Hauptsatze einer irrealen hypothetischen Periode bei Am-
mian. XVII 1, 14 credique obtrectatoribus potuit, ni . . . . in-
claruisset und bei Cassian Inst. IV 20 reatus non aliter ei re-
missus est, nisi eum publica paenitentia diluisset. — Pius 9, 1
ist insulas vel domos richtig und Jordans Konjektur gar nicht
zu erwähnen , weil vel die Bedeutung von et hat. Vgl. Gall.
5, 5 pestilentia extiterat vel Romae vel in Achaicis urbibus,
Trig. 30, 8 sibi vel liberis suis orientis servaret imperium. —
Avid. Cass. 14, 6 ist jede Konjektur abzuweisen und gladiis
und elogiis in dem Sinne von „Richtschwerter" und „Blutbe-
fehle" zu nehmen. — Commod. 3, 2 läßt sich filium Salvi lu-
liani . . . ob (so BP, ad v) inpudicitiam frustra temptavit ganz
gut halten, wenn man ob in finaler Bedeutung nimmt, in der es
bei Späteren häufig vorkommt, also hier = zum Zwecke der
Unzucht. Vgl. Cassian Inst. VII 3, 2 motus carnales ob repa-
rationem subolis sunt corpori nostro inserti, d. h. zur Erzielung
einer Nachkommenschaft. — Zu Comm. 4, 5 Commodum in tan-
tum odium incidisse ohtentu Saoteri bemerkt Peter: obtentu vix
Sanum. Es ist aber ganz richtig und steht in dem Sinne von
propter, hat also wie der Abi. merito mit dem Genetiv präpo-
sitionale Bedeutung angenommen. Cassian verwendet diesen Ab-
lativ häufig, zumeist allerdings im finalen Sinne und gleichge-
stellt mit causa und gratia (Inst. V 26), aber auch rein cau-
sal wie Inst. V 30, 2, wo Machetes, nachdem er- erzählt hat
daß er an einer Halsgeschwulst erkrankt war, fortfährt: cuius
etiam infirmitatis obtentu sagum quoque habere coactus sum. —
Pert. 10, 2 steht dum als temporale Konjunktion mit dem Konj.
Plusquamperf. wie bei vielen anderen späten Schriftstellern, und
Peters fortasse cum ist überflüssig. — Did. lul. 6, 2, wo über-
liefert ist lulianus sperans Laetum fautorem Severi, verrauthete
Gemoll suspicans, ohne zu beachten daß sperare schon bei den
Klassikern in der Bedeutung von „vermuthen" und „ fürchten ^^
vorkommt. — Wenn Peter Sev. 3, 7 in dem Satze minuendo
eorum privilegia iam imperator se ultus est das Wörtchen iam
als Dittographie streichen will, so hat er die in meiner größeren
Abhandlung S. 34 aufgezählten Stellen übersehen , zu denen
noch Sev. 12, 3; Max. 29, 6; Gord. 20, 4 kommen. — Sev.
18,2 Brittaniam , . . muro per transversam insulam ducto
utrimque ad finem Oceani munivit. Hier bieten BPA utrumque.
Der fast gleiche Wortlaut bei Aurelius Victor, welcher utrimque
hat, bietet keinen entscheidenden Beweis für die Unrichtigkeit
von utrumque. Denn utrumque ad finem Oceani besagt das-
selbe wie a mari ad mare bei Eutrop und Baeda. — Nig. 11, 1
nee sibi umquam vel contra solem vel contra imbres quaesivit
tecti sufiragium. Obrecht und neuerdings Cornelissen verlangen
Bemerkungen zum Texte der scriptores historiae Augustae. 361
sufiugium. Aber suflPragium kommt von Apuleius an in der Be-
deutung von auxilium vor und ist daher ganz am Platze. —
Carac. 5, 9 contra leonem etiam stetit. quo etiam . . . gloriatus
est. Ich komme nochmals auf das in BP für quo überlieferte
quando zurück, weil mir seither mehr Beispiele der Anfügung
eines Satzes mit cum oder quando in der Bedeutung „und da-
mals" nach vorausgehender Anführung einer Thatsache bekannt
geworden sind. Hadr. 3, 2 — 3 ad bellum Dacicum Traianum
. . . prosecutus est. quando quidem et indulsisse vino se dicit.
Comm. 7, 1 — 2 plebi ad poenam donatus est (Oleander), cum
etiam Apolaustus aliique liberti aulici pariter interempti sunt.
Nig. 3, 1 — 2 Niger ad tutelam urbis est expetitus . . . cum
quidem lulianus dixisse fertur etc. Max. 30, 2 lanceola sie
fissa est fulmine, ut tota . . . duas partes faceret. quando dixe-
runt haruspices etc. Daß Carac. 5, 9, wenn man quando bei-
behält, gloriatus absolut steht, ist durchaus nicht auffallend, da
der Gegenstand der Prahlerei durch den Zusammenhang selbst
gegeben ist. — Carac. 8, 5 multi dicunt Bassianum occiso fratre
illi (Papiniano) mandasse, ut et in senatu pro se et apud po-
pulum facinus dilueret. BPAM und Obrecht lesen per se, Sal-
masius schrieb ohne Begründung pro se. Die folgenden Stellen
werden zeigen , ob dies wirklich eine Verbesserung ist. Hadr.
13, 10 circumiens provincias procuratores supplicio adfecit, ita
severe ut accusatores per se crederetur inmittere. 17, 2 his.
quos ad militiam ipse per se vocavit, equos . . . exhibuit. Hei.
4, 7 cum orationem pulcherrimam . . . sive per se seu per . . .
magistros parasset. Sev. 14, 4 patri matri . . . per se statua,
conlocavit. Trig. 5, 3 Augustae nomine affecta, cum ipsa per se
fugiens tanti ponderis molem etc. An allen diesen Stellen has
per se oder ipse per se die Bedeutung des klassischen ipse
„selbst, persönlich". So findet sich die Wendung auch sonst
im Spätlatein gebraucht, bei Cassian an zahlreichen Stellen. Alt
Sev. 3, 4 steht in BPA ut ex eiusdem orationibus apparet quas
in senatu habuit , vel contionibus quas apud milites, während
Peter unnöthiger Weise e vor contionibus einschiebt. Denn
wenn zwei Substantiva von einer Präposition abhängen , so
braucht sie auch dann nicht wiederholt zu werden , wenn das
zweite Substantiv vom ersten durch Zwischenglieder getrennt ist.
Dies habe ich im Spätlatein namentlich bei Cassian oft beob-
achtet. Natürlich ist daher auch 4, 1 die Ueberlieferung von
B* epistulas ad se quasi privatum (privatim verschrieben) richtig.
— AI. Sev. 35, 1 verdiente Kellerbauers Vermuthung rei ßo-
manae keine Erwähnung; was retro principes bedeutet, lehrt je-
des Lexikon. Max. 23, 6 vermuthete Cornelissen in tentorio so-
pitos statt in t. positos , ohne die äußerst häufige Verwendung
von positus in der Bedeutung „befindlich" auch mit Beziehung
auf Personen zu beachten. So steht es selbst übertragen auf
362 M. Petschenig,
seelische Zustände, wie bei Cassian Inst. X 12 cum eos (Corin-
thios) in delicto positos praemoneret, — Max. et Balb. 11, 1
cum haec Romae geruntur vermutliete Kellerbauer dum. Aber
cum mit dem Ind. Präs. steht ebenso Max. 24, 4 cum Romam
Caput Maximini fertur. — Val. 6 , 4 tibi legum scribendarum
auctoritas dabitur , tibi de ordinibus militum iudicandum est.
Kellerbauer wollte überflüssiger Weise iudicandum erit. Das
Gerundiv vertritt im Spätlatein sehr oft das Futurum passivi.
Zum Belege genügt ein Beispiel aus Cassian Inst. V 4, 3 sicut
in conlationibus seniorum disputandum est d. i. disputabitur. —
Gall. 21, 2 folgt auf digni sunt auffallender Weise ut . . . .
occuparetur, 21, 5 auf adeo incerta traduntur ebenso auffallend
ut , cum . . . constet, id est Gallienus pervenisset, Valerianus
. . Sit captus. An der ersten Stelle wollte Kellerbauer occu-
petur, an der zweiten Salmasius pervenerit schreiben, beides
nicht mit Recht. Wer das Spätlatein kennt, weiß daß die Coq-
secutio vielfach vernachlässigt wird, um so melir je vulgärer
der Autor schreibt. Zur Vertauschung der Tempora liefern die
Scriptores auch sonst Beispiele. So heißt es AI. Sev. 1, 6 ad-
ferentes ad defensionem se idcirco fecisse, quod nescissent sena-
tum principem appellasse. Hier ist die Lesart von B nescirent
richtig und das Imperf. steht für das Plusquamperf. Der umge-
kehrte Fall findet sich Marc. Ant. 28, 2 permisit petens, ut ex-
spectasset paucos dies. Gord. 6, 4 stehen im Consecutivsatze
die Konjunktive des Imperf. und Perf. neben einander: crederet
. . . laverit . . . sederit, ebenso Marc. Ant. 7, 1 moneret . . .
respuerit. Eine genaue Darstellung der Consecutio bei den ShA
ist noch ausständig und würde schöne Ergebnisse liefern. —
Trig. 4, 1 a patre appellatus Caesar ac deinceps in eins honore
Augustus. Bälirens , Madvig und Kellerbauer schrieben hono-
rem. Aber der Ablativ rechtfertigt sich nicht nur durch in
contemptu Gellieni Trig. 11, 1, wo freilich Kellerbauer in strei-
chen wollte und früher in contemptum geschrieben wurde, son-
dern auch durch den Sprachgebrauch anderer Spätlateiner wie
Venantius Fortunatus, bei dem Leo mit den Handschriften in
den Ueberschriften zu Carm. II 2, 6 ; III 7 in honore schreibt
und es auch T 7 nach den meisten Handschriften hätte aufneh-
men sollen. — Trig. 22, 1 schreibt Peter usque ad summa rei
p. pericula statt des überlieferten summe d. i. summae. Diese
Aenderung ist gerade darum, weil unmittelbar darauf im § 2
folgt usque ad summum rei p. periculum abzuweisen , da die
Tautologie doch zu stark wäre. — Trig. 30, 23 sagt die ge-
fangene Zenobia zu Aurelian imperatorem te esse cognosco.
Keine Erwähnung verdient Kellerbauers Konjektur agnosco, weil
agnosco und cognosco im Spätlatein ganz regelmäßig für einan-
der eintreten. — Claud. 1 , 6 quantum pretium est clypeus in
curia tantae victoriae ? quantum una aurea statua ? Indem Kel-
Bemerkungen zum Texte der scriptores historiae Augustae. 363
lerbauer una streichen wollte, hatte er keine Ahnung davon daß
unus im Spätlatein auch unbestimmter Artikel ist. — Aurel.
21, 5 ist Peters Konjektur cupidius für cupidus verkehrt, weil
quam nur das Relativpronomen sein kann. — Aurel. 49, 7 war
O. Jahns abstulit für tulit nicht zu erwähnen, weil tuli im Spät-
latein auch Perf. von tollo ist. — Aurel. 5, 2 fuerunt et po-
stea multa omina iam militantis futuri , ut res monstravit , im-
perii. Peter hat militantis gegen das von Bährens und Madvig
vorgeschlagene militanti mit Recht beibehalten. Vgl. Tac. 13, 1
prima quidem Uli cura imperatoris facti haec fuit , wo Keller-
bauers illius abzuweisen ist.
Lessing vertheidigt S. 11 die auch von Peter beibehaltenen
asyndetischen Verbindungen amicas caras Heliog. 2, 4,
speciosis claris AI. Sev. 33, 3, nequam perditus Trig. 9, 3, con-
spicuus inter militares clarus Max. 3, 6. Er hätte noch inprobe
libidinose Firm. 13, 1 hinzufügen können. Wer aber die asyn-
detische Zusammenstellung von Synonymen an den angeführten
Stellen für richtig hält, der muß auch Hadr. 12, 4 mit B'PVM
prudenter caute, AI. Sev. 9, 5 mit BP' crimina dedecora, 16, 2 mit
BP exe' ad disquirendum cogitandum lesen, wenn er folgerich-
tig und methodisch vorgehen will. Von da aus ist aber nur
noch ein kleiner Schritt zu machen zur Rechtfertigung solcher
Asyndeta, wo nicht synonyme Begriffe beisammen stehen.
Auszugehen ist von nicht beanstandeten Stellen , wie Ver. 2 , 5
Graecos Telephum atque Hefaestionem , Harpocrationem , Did.
lul. 3, 3 tribuniciam potestatem, ins proconsulare, Max. et Balb.
11,5 centum sues, centum oves, Trig. 29, 1 partibus Gallicanis,
orientalibus, Aurel. 24, 1 intus civibus, foris militibus. Die
Zahl der Beispiele ist ausreichend, um auch die Ueberlieferung
an folgenden Stellen mit voller Berechtigung festhalten zu kön-
nen: Pius 4, 9 congiarium militibus populo de proprio dedit,
Did. lul. 3, 5 trepidis invitis eo transeuntibus, AI. Sev. 3, 5
publice privatim , Max. et Balb. 5 , 6 operam grammatico rhe-
tori non multam dedit, Trig. 9, 8 contra tot principum patrem
fratrem, Aurel. 12, 2 senatoribus equitibus Romanis, 32, 4 pa-
catis Oriente Gallis , Tac. 6 , 8 pro communi patria legibus,
16, 6 vir domi foris conspicuus , Carus 5, 4 per civiles mili-
tares gradus.
Es sei mir gestattet, an dieser Stelle einige frühere Ver-
muthungen eingehender zu begründen. Hadr. 5, 1 schreibt
Peter auch noch in der zweiten Auflage mit B tenendae paci
operam intendit, während es nach P inpendit heißen muß. Man
vergleiche noch Hadr. 9, 9 socrui honores inpendit, Augustin.
de civ. dei IH 9 (otium) rebus salubribus impendere, VIII 3
physicis rebus perscrutandis operam maximam inpenderent. Am-
mian. XXI 1, 1 lulianus firmandis in futura consiliis dies in-
pendebat et noctes. — Macr. 14, 1 schrieb ich crudelitatem mi-
364 M. Petschenig,
ram für das überlieferte er. rairum. Vgl. Augustin. de civ. dei
I 15 tanta dementia mirae caecitatis obnititur. — Avid. Cass.
2, 1 hält Peter hartnäckig an der Ergänzung quam von P^ fest.
Vielleicht läßt er sich durch Anführung von weiteren Stellen
davon überzeugen , daß nur non ausgefallen ist. Augustin. de
civ. dei XXII 30 ipsa opera bona nostra, quando ipsius potius
intelleguntur esse, non nostra. Ammian. XVI 12, 9 ut cautio-
rem viam potius eligamus, non praeproperam et ancipitem. —
Marc. Ant. 18, 4 schrieb ich qui sie felix fuisset, <si> filium
non reliquisset. Vgl. Sev. 21 , 5 quid Marco felicius fuisset,
si Commodum non reliquisset, Carus 3, 8 veniamus ad Carum
. . . longe meliorem, si Carinum non reliquisset heredem. —
Gall. 11, 3 ist die eingeschobene Erklärung von archon : id est
summus magistratus noch immer nicht getilgt, obgleich Hadr.
19, 1 ohne Zusatz überliefert ist Athenis archon fuit. — Comm.
14, 1 halte ich meine Konjektur emendae nach dem ganzen
Zusammenhang und mit Vergleichung von Pius 8,11 vini, olei
et tritici penuriam per aerarii sui damnum emendo et gratis po-
pulo dando sedavit thatsächlich für eine Verbesserung. — Zu
Max. 6, 2 — 3 prorsus ut amantem patrem militibus praeberet
vergleiche man AI. Sev. 37, 4 senili prorsus maturitate patrem
familias agens. — Aurel. 1,9 ist zu parui plane praeceptis
noch zu vergleichen Avid. Cass. 2, 8 plane liberi mei pereant,
Trig. 13, 2 de hoc plane multa miranda dicuntur. — Trig.
21, 1 schrieb ich vir summae sanctitatis et temporis sui Frugi
dictus. Vgl. Marc. Ant. 8, 1 MaruUus, sui temporis mimo-
grafus, Clod. Alb. 13, 2 ut non male sui temporis Catilina di-
ceretur, AI. Sev. 68, 1 Sabinus Cato temporis sui, Max. 27, 6
rhetorem Eugamium sui temporis darum, Gord. 19, 3 appella-
tusque est sui temporis Priamus, Trig. 22, 14 doctissimum sui
temporis virum.
Schließlich einige Bemerkungen zur Orthographie.
Wie sich die Scriptores selbst dazu verhielten, wird man natür-
lich nie feststellen können, aber die Orthographie des Arche-
typus läßt sich im Ganzen und Großen auch jetzt noch erken-
nen. Hierbei ist das Hauptgewicht natürlich auf B zu legen.
Denn die Abschreiber des neunten Jahrhunderts verfuhren im
Allgemeinen gewissenhafter in der Beibehaltung der ihnen vor-
liegenden Schreibweise als die des X — XI, in welcher Zeit durch
die Studien der karolingischen Epoche schon gewisse Regeln der
Orthographie allgemein bekannt waren und zumeist auch fest-
gehalten wurden. Im Ganzen ist nicht zu verkennen, daß Peter
hinsichtlich der Rechtschreibung mit großer Vorsicht und mög-
lichster Berücksichtigung der Ueberlieferung verfährt , im Ein-
zelnen aber weicht er hie und da mit Unrecht von den Hand-
schriften und namentlich von B ab. Hadr. 3, 11 steht crebuit
nach BP; daher muß auch Claud. 12, 2 mit B* increbuit ge-
Bemerkungen zum Texte der scriptores historiae Augustae. 365
schrieben werden, Hadr. 10, 7 haben BP superlectilem ; vgl.
Georges, 7. A. Beachten swerth sind Hadr. 20, 9 cogesta, 23, 16
ingraviscente in B^. Pius 12, 1 begegnet in B sancxit. Dar-
nach sind aufzunehmen: Sev. 17, 1 sancxit B, Comm. 10, 7 ex-
tincxit B , Did. lul. 3 , 1 coniuncxerat B, Sev. 14, 8 iuncxit
BP; dieselbe Schreibung steht Macr. 5, 9 in B, Heliog. 28, 2
in P und BP, 29, 2 in BP. — Diad. 8, 6 iuncxerunt B, Sev.
I, 10 cincxit B, AI. Sev. 27, 7 pincxit B, Firm. 13, 2 vincxit
B. Marc. Ant. 7 , 5 ist regumen (BP) gewiß richtig , da es
Pert. 3, 1 wiederkehrt; vgl. tegumen — tegimen. Ebenso zu
beurtheilen ist Macr. 12, 2 decumare (BP'). Marc. Ant. 11, 1
ist mit BP quadrumplatorum, desgleichen Aurel. 39, 3 quadrum-
platores zu schreiben, occassio nimmt Peter sonst auf (vgl. Macr.
II, 1, Diad. 9, 1, Val. 1, 6), aber nicht Ver. 3, 1 (B), ebenso
nicht Gord. 8, 1 das in BP^ stehende occansionem. Ver. 8, 4
bietet B* incausatis, welches nicht weniger berechtigt ist als
Heliog. 6, 8 adplausam; auch der Fuldensis des Ammian hat
wiederholt incausare. Beachtenswerth ist AI. Sev. 39, 1 insta-
tuerat in BP' exe. und 41, 3 in BP', ferner perquaereret Gord.
10, 7 in B. Comm. 9, 3 ist mit B parvulum zu schreiben, wie
Clod. Alb. 5, 6 und Tac. 6, 8 BP bieten. Pert. 8, 6 steht in
BP oportunitatem , eine Schreibung die jetzt von Müller auch
bei Cicero eingeführt und im Spätlatein ganz gewöhnlich ist.
Keine der vielen Cassianhandschriften (saec VIT — IX) hat op-
portunitas oder opportunus. B schreibt oft aput und Pert. 9, 4
haben es BP (aptit) ; es ist überall wo es erscheint aufzuneh-
men, desgleichen haut Gall. 9, 5 (BP^). Dasselbe gilt von co-
tidie, welche Form richtiger ist als cottidie, von Peter aber in
der Regel verschmäht wird; vgl. Did. lul. 6, 1, Sev. 23, 2,
Heliog. 8, 2, AI. Sev. 4, 3; 29, 1, Max. et Balb. 13, 5. pallei
steht Clod. Alb. 2 , 5 in BP exc.'V. palleis hat auch Victor
von Vita H 18 nach den maßgebenden Handschriften. Unzwei-
felhaft richtig ist Heliog. 19, 6 lucustis überliefert, da diese
Form auch sonst im Spätlatein begegnet, so bei Vict. Vit. und
mehrmals bei Cassian. Daß Peter Heliog. 21 , 1 iecinoribus
statt des überlieferten iecineribus aufgenommen hat, beruht wohl
nur auf einem Versehen. AI. Sev. 64, 1 gewinnt man semen-
stribus aus dem überlieferten sementribus, nicht semestribus. AI.
Sev. 67, 1 ist intellegisti sicher richtig, capud nimmt Peter
Max. 11; 4 auf, aber nicht Carus 3, 2; er schreibt Gord. 28, 2
mensium für das wohlbekannte und häufige mensuum und be-
achtet Max. et Balb. 7, 7 das allein richtige afluentem in B
nicht. Max. et Balb. 5, 9 hat B Renum , wie Peter anderswo
schreibt, Tac. 19, 3 B' anticum. Trig. 18, 8 wird gegen BP (foeni)
geschrieben faeni, dagegen Claud. 14, 3 feni, obgleich Bfoeni bie-
tet. Gall. 8, 2 ist mit BP altrimsecus, Aurel. 20, 6 mit B ca ere-
moniis, Tac. 4, 8 mit B unianimiter zu schreiben, unianimis und
unianimitas bieten auch die Handschriften von Kirchenvätern.
Graz, M, Petschenig.
XVIII.
Zur Geschichte des griechischen Alphabets.
I. OX^P' in der östlichen und der westlichen
Alphabetgruppe ^).
Eines der größten Räthsel in der Geschichte des griechi-
schen Alphabets ist die Verschiedenheit zwischen der östlichen
und der westlichen Alphabetgruppe in Werthung der Zeichen
X^F. Die Schwierigkeit der Erklärung ist deshalb so groß, weil
es sich hier nicht um semitische Zeichen handelt, denen gegen-
über die Griechen mit ihren anders gearteten lautlichen Verhält-
nissen eine gewisse Freiheit der Werthung natürlicherweise ge-
habt und auch benutzt haben, sondern um Zeichen, welche auf
griechischem Boden eigens erfunden worden sind , um nichtse-
mitische Laute auszudrücken, deren schriftliche Bezeichnung in
allen griechischen Dialekten annähernd gleichermaßen Bedürfnis
gewesen sein sollte.
Auf sinnreiche Art hat neuestens E. Szanto (Mittheil, des
deutschen athen. Instituts XV 235 ff.) das Räthsel zu lösen
versucht. Mit Hilfe der ältesten theräischen und der altatti-
schen Inschriften , sowie der pränestinischen Maniosinschrift
schließt er auf die Existenz einer Entwicklungsphase des grie-
chischen Alphabets , in welcher man Aspiraten wie Assibilaten
mit je zwei Zeichen geschrieben habe: OH ==9, XH = -/,
02 = (|>, X2 ^ t Indem man durch Weglassung je des
*) Mit der Abhandlung von E. Kaiinka (Mittheil, des d. arch.
Inst, athen. Abtheil. XVII 101 ff.), welche mir erst nach Abschluß
dieses Aufsatzes bekannt geworden ist, freue ich mich hinsichtlich der
Kritik von Szantos Ansicht übereinzustimmen.
Zur Geschichte des griechischen Alphabets. B67
zweiten Zeichens monolitteralen Ausdruck für jene Doppellaute
suchte, sei man auf ein Zeichen (I) gekommen, welches die Qua-
lität in sich hatte, ebenso o wie ^, und auf ein X, welches die
Qualität in sich hatte, ebenso /^ wie E zu bedeuten. Der Osten
habe X = /, der Westen = ^ genommen, O sei in beiden
Gruppen = o gesetzt und aus ihm im Osten W = '} entwi-
ckelt worden, welches Zeichen auch der Westen später übernom-
men, aber, bei mangelndem Bedürfnis monolitteraler Bezeich-
nung für ps und in Folge der schon vorgenommenen Werthung
von X = ^, für 5( verwendet habe.
Bei diesem Erklärungsversuch bleibt nur die eine Frage:
zu welchem Zweck ist denn überhaupt <I) erfunden worden,
Avenn man ph ursprünglich Oll schrieb und erst hintendrein zu
(I) vereinfachte? Wollte man von Anfang an die Aspiraten
mit je zwei Zeichen schreiben, so war der Weg da, welchen wir
auf den alttheräischen Inschriften eingeschlagen sehen , man
schrieb KH oder ? 11 ^) und IIH. Eine Schreibart wie (DH
(XH kommt überhaupt nicht vor) ist also gar nicht als etwas
besonders Ursprüngliches, sondern als bloßer Pleonasmus zu be-
trachten, genau wie die Schreibung C^ (nach der richtigen Er-
klärung von Blaß, Neue Jahrb. f. Philol. 1891 S. 335) in der
ältesten naxischen Inschrift, später :iC (Meisterhans, Gramm, d.
att. Inschr - S. 71, 6; Blaß, Ausspr. des Griech.^ S. 115). Ue-
berdies ist die Schreibung OilFAE^^Ü wahrscheinlich richtiger
von Bechtel (Inschr. des ion. Dial. S. 133) erklärt, welcher H
zu P zieht. Was aber das pR auf der Maniosinschrift angeht,
so ist dies für sich besonders zu beurtheilen : das Zeichen p
hat im Lateinischen eine neue Werthung erhalten, welche man
auf ältester Stufe durch die erläuternde Beifügung eines HI an-
gedeutet haben mag. Der Stand unserer inschriftlichen Ueber-
lieferung zAvingt zu dem Schluß, daß O gleich von Anfang für
den Lautwerth ph erfunden worden sei und keines weiteren
Zusatzes bedurft habe, um ph zu bedeuten. Und genau so muß
es natürlich auch bei den andern neu erfundenen Zeichen ge-
wesen sein : es ist wider alle Logik anzunehmen , man habe
ein neues Zeichen erfunden, um demselben erst mit Hilfe eines
der schon vorhandenen Zeichen einen bestimmten Lautwerth zu
geben. Wollte man sich mit den vorhandenen behelfen, so
^) Diese Verbindung lese ich auch auf der theräischen Insch.
Röhl IGA, nr. 451 : Md\qho(; (der gräcisierte semitische Name MdXyroz)
statt Mc£Xrj7.o<: (der Name kommt freilich auch vor; IGA. 98). Die
Verwechselung der Stellen der beiden Zeichen q u. t] kommt daher,
daß die Schriftrichtung noch schwankt; vgl. IGA. 482, 1, wo G.
Hirschfeld (Rh. Mus. XLTI 222) trefflich 6 'kX-jato^ liest statt des frü-
heren'Ofxyusoß; was wie OB aussieht, ist umgestelltes und zusammen-
geflossenes Ol? statt tos.
368 W. Schmld,
machte man es, wie es die Inschriften von Thera zeigen, näm-
lich ganz anders als Szanto sich denkt. Ueberhaupt müssen
für jede Beurtheilung eines über die Stufe von Ideogramm und
Silbenschrift hinaus entwickelten Lautalphabets folgende Grund-
sätze unerschütterliche Geltung haben :
1) Jedes Zeichen bedeutet ein Laut-atomon, d. h. einen
Laut, der wirklich nicht weiter theilbar ist oder wenigstens von
der Sprachgenossenschaft, von welcher die Rede ist, auf der
Entwicklungsstufe, von welcher die Rede ist, als untheilbar em-
pfunden wurde.
2) Diese Regel gilt für die aus einem fremden Alphabet
übernommenen Zeichen, besonders aber für neu hinzuerfundene.
Daraus folgt für die Geschichte des griechischen Alpha-
bets: die 22 semitischen Zeichen genügten zunächst, wie die
ältesten Inschriften von Kreta , Melos und Thera zeigen , den
lautlichen Bedürfnissen der Griechen, nur dal5 sie für vokalisches
und für consonantisches V zwei Zeichen brauchten, die sie denn
wahrscheinlich (P. Kretschmer in Kuhns Zschr. f. vergl. Spr.
XXIX 402) beide aus der semitischen Form des Vau entwickelt
haben. Hinsichtlich der Zischlaute bot das semitische Alphabet
zuviel, so daß im lebendigen Gebrauch der ältesten Inschriften
regelmäßig Samech und außer diesem noch entweder Tsade oder
Schin ruhen ^) und das lebendige Uralphabet der Griechen that-
sächlich aus 21 Zeichen besteht (A — Y ohne Samech und Tsade
beziehungsweise Schin).
Nicht vertreten sind in diesem Uralphabet die Assibilaten
^) Unter Tsade verstehe ich M , unter Schin ^ oder S. Die
nachlässig geschriebene Form des Tsade auf dem Alphabetar von
Caere durfte G. Hirschfeld (Rh. Mus. XLV, 461 ff.) nicht veranlassen,
das dreistrichige Sigma für Tsade zu nehmen. Die Ansicht fvon Lar-
feld (griech. Epigr. 512) ist sicher richtig. Wie urgrieehisches Tsade
aussah , zeigen die zwei griechischen Alphabetarien von Formelle
(Veii) und die etruskischen von Nola Nr. 1 und Boraarzo (Mommsen
unterital. Dial. S. 1 ff.) völlig deutlicii. Die aufrechtstehende Form
des Schin im Griechischen entspricht nicht der liegenden des Mesa-
steines , wiewohl von letzterer eine freilich sehr nachlässig geschrie-
bene Inschrift von Naukratis (Flinders Petrie, inscr. froni Naucratis
pl. XXXU 3, 4) vielleicht ein Beispiel bietet. Möglich ist, duß die
südsemitische Schrift mit ihrem autrechten, dem griechischen gleichen
Schin eine ältere Form bewahrt hat als Mesa- und Siloahinschrift.
Die naukratitischen Inschriften zeigen, daß die Entwicklung des Schin
in drei Stadien abläuft: 1) die dem semitischen Zeichen gleichkom-
mende 4 strichige Form, 2) die sehr wahrscheinlich nur aus den Be-
dürfnissen der Cursivschrift entstandene dreistrich ige Form, 3) Rück-
kehr zu der vierstrichigen Form zur Zeit vorgeschrittener Regel-
mäßigkeit in der Epigraphik , weil diese Form symmetrischer war.
Es scheint nicht beachtet zu sein, daß drei- und vierstrichiges Sigma
gelegentlich nebeneinander vorkommen (Röhl IGA. Nr. 488. 407).
Zur Geschichte^ des griechischen Alphabets. 369
und die Aspiraten außer 9. Ueber Z mag man kaum reden,
so lange dessen urspsünglicher Lautwerth so wenig feststeht,
wie dies vorläufig der Fall ist ; mir scheint, daß es von Hause
aus keinen Doppellaut, weder sd noch ds, ausgedrückt hat,
sondern tönendes s, wahrscheinlich denselben Laut wie das se-
mitische Sajin , über dessen Lautwerth übrigens auch wenig
Klarheit ist, von dem aber doch feststeht, daß es keinen Dop-
pelconsonanten bezeichnete.
Tet soll nach Gesenius' hebräischer Grammatik im Semiti-
schen ein stark am Hintergaumen auszusprechendes t bedeuten ;
ich gestehe, mir darunter wenig Deutliches vorstellen zu können
und weiß jedenfalls nicht, ob das Zeichen vermöge seines se-
mitischen Lautwerthes besonders geeignet gewesen ist, die grie-
chische Aspirata tli auszudrücken. Nicht streng beweisbar, aber
von großer innerer Wahrscheinlichkeit ist die Annahme , die
Griechen hätten im Anfang zum Ausdruck des t (eben so wie
zum Ausdruck des s) zwei semitische Zeichen zur Verfügung
gehabt : 6 und T ; wollte man die Aspirata th ausdrücken , so
konnte man 011 (wie in den Inschriften von Thera Röhl IGA.
nr. 444. 449) oder TH (was bis jetzt nicht auf unseren In-
schriften vorkommt, aber von Schol. Dionys. Thr. p. 780, 19;
782, 3 vorausgesetzt wird) schreiben. Man konnte aber auf
den Ausdruck der Aspiration auch verzichten, wie die altkreti-
schen Inschriften x und tt statt y und cp schreiben , wiewohl
der Dialekt — das zeigen seine späteren Denkmäler und schon
die Inschrift von Eremopolis — die Aspiraten hatte: auf eine
solche Erscheinung auch bei der dentalen Aspirata weist viel-
leicht die theräische Inschrift Röhl IGA. nr. 436 mit ihrem
'EiraYOLTOc statt 'ETrayailo? hin.
Alles führt demnach auf die Thatsache, daß der Erfindung
der Zeichen für ph, th und kh in denjenigen Sprachgenossen-
schaften, welche überhaupt monolitteralen Ausdruck für diese
Aspiranten suchten, ein Stadium voranging, in welchem man die
Aspiraten mit Tenuiszeichen -|- Hauchzeichen schrieb ^). Die
erste Aspirate, welche monolitteral ausgedrückt wurde, war th ;
man bediente sich dafür des neben T für die Tennis überflüs-
sig gewordenen B , das vielleicht schon vorher in der Verbin-
dung 0H mit Vorliebe gebraucht worden war.
*) Die Aspiration beschränkt sich im Griechischen nicht durch-
aus auf die drei Tenues ; auch für aspiriertes ^, A , M und P haben
wir alte Beispiele aus Böotien, Attika, Aegina, Korinth, Kerkyra (s.
Blaß, Ausspr. d. Griech.^ S. 87 ; Röhl, IGA. 131 ; Meisterhans, Gramm.
d. att Inschr.* S. 64, 11; Collitz, Dialektinschr. nr. 3140. 8416; ähn-
liche Schreibungen venetischer, pränestinischer und etruskischer In-
schriften notiert G. Meyer, Berl. philol. Wochenschr. 1892 S. 278;
besonders interessant scheint mir das böotische f HEKADAMOE, weil
es zeigt, wie aus Digamma der Hauch werden konnte).
Philologus LH (N. F. VI), 2. 24
370 W. Schmid,
Man darf die Geschichte des Alphabets von der Laut- und
Dialektgeschichte nicht trennen : neue Zeichen werden da ge-
schaffen, wo der Laut, den sie bezeichnen sollen, zuerst vorhan-
den ist. So lange und wo man die Aspiraten deutlich getrennt,
wie im Indischen, als Doppellaute (Tenuis -|- Hauch) sprach,
genügte auch die Bezeichnung mit zwei Zeichen des alten Al-
phabets. Einheitliche Zeichen für die Aspiraten brauchte man,
wo die Aspiraten als einheitliche Laute gesprochen wurden, d.
h. sich den Fricativlauten näherten, indem man über die zur
Artikulation einer Tenuis eingestellten Sprechorgane den Luft-
hauch strömen ließ. Also nicht bloß die einzelnen Lauterschei-
nungen in der Sprache des 5. und 4. Jahrhunderts v. Chr , auf
welche J. Schmidt (Kuhns Zschr. f. vgl. Sprachf. XXXII 341)
sehr scharfsinnig hingewiesen hat % sondern schon die Erfindung
der Zeichen für kh, ph (th) zeugt für spirantische Aussprache
der früheren Aspiraten ^). In der Geschichte der griechischen
Sprache geht die Verwandlung der Aspiraten in Spiranten Hand
in Hand mit der Zurückdrängung des selbständigen Hauchlautes.
Die Vollendung des Prozesses zeigt das Neugriechische, dessen
wichtigste lautliche Eigenthümlichkeiten fast alle schon in vor-
christlicher Zeit voll entwickelt waren und uns nur durch die
starre Decke conventioneller Litteratursprachen und Orthographien
verborgen werden. Man darf also annehmen, die spirantische
Aussprache der Aspiraten sei da aufgekommen, wo der schwer-
fällige ^) Spiritus asper am frühsten Einbußen an Geltung er-
litten habe, d. h. bei den Aeolern und loniern Kleinasiens, von
welchen beiden jetzt feststeht , daß sie gleiche Werthung der
nichtsemitischeu Zeichen gehabt haben (Kirchhoff, Sitzungsber.
der Berl. Akad. 1891, 9 63 ff.). Da nun, der Stellung im Al-
phabet, sowie dem Zeichenbestand der voreuklidischen Inschriften
Attikas nach, OX jedenfalls vor Q erfunden ist, dieses letztere
aber bereits auf milesischen Inschriften des 7. Jahrhunderts vor-
kommt, so muß ph und kh und vollends th schon vor dem 7.
Jahrhundert im nichtdorischen Kleinasien spirantisch oder we-
nigstens nahezu spirantisch gesprochen worden sein. Was th
angeht, so muß dessen spirantische Aussprache auch in dorischen
Dialekten schon sehr alt sein (vgl. die Anzeichen aus dem la-
konischen Dialekt bei Blaß, Ausspr. d. Griecli.^ S, 108; die
^) Vgl. auch G. N. Hatzidakis, Einleit. in die neugriech. Gramm,
158 f.
®) Wegen Quint. XII 10, 27 bemerke ich, daß auch zwischen
spirantischem cp und lateinischem F noch ein sehr hörbarer
Klangunterschied gewesen sein kann.
^) Man darf in dieser Beziehung die ionische und äolische Mund-
art wohl mit den lebhaften romanischen Sprachen, dem Französischen
und Italienischeu vergleichen.
Zur Geschichte des griechischen Alphabets. 371
Form 6T:ui£i}i}aL u. a. des gortynischen Stadtrechts •, die uralten
allgemein griechischen Lautverbindungen 'z>\\ , /»O? J^ ^^® Zeit,
in welcher th als wirkliche Aspirate irgendwo in Grriechenland
gesprochen wurde, liegt jenseits auch unserer ältesten Inschriften
und Litteraturtexte ; damit erklärt sich die uralte einheitliche
Bezeichnung von th. Im nichtdorischen Kleinasien sind also,
einem lautlichen Bedürfnis entsprechend, geraume Zeit vor dem
7. Jahrhundert die Zeichen O für ph und X für kh erfunden
und mit Namen belegt worden, welche einfach ihren Lautwerth
anzeigten: cpsT und yzl', die Analogie für diese Namenbildung
mögen die Namen 31 und ixzi dargeboten haben , welche zwar
semitische Nomina sind, aber sehr leicht als bloße Lautanzeiger
von den Griechen verstanden werden konnten.
Die Erfindung von ^ und X war der erste Schritt, welcher
innerhalb der östlichen Alphabetgruppe in der Richtung alpha-
betischer Neuerungen gethan wurde ; das beweisen die mit Klein-
asien zusammenhängenden Alphabete, welche zwar (I)X ^), aber
nicht "EW haben : das altattische und das altnaxische.
Der zweite Schritt ist die Erfindung von Zeichen für die
Assibilaten ^^J;. Ihr Werth ist, wie die bilitterale Schreibung
der altattischen (für ^ auch der altböotischen und opuntisch-
lokrischen ; ein Fall aus einer altihodischen Inschrift : Seiiwanow,
Mittheil. d. athen. Inst. XVI 110 f.) Inschriften beweist, ur-
sprünglich in der Regel nicht K-, 1121], sondern X-:], ^^. Daß
die Aufnahme eigener Zeichen für diese Doppelkonsonanten spi-
rantische Aussprache von OX schon voraussetze, hat P. Kret-
schmer (Kuhns Zschr. XXIX 460) vollkommen richtig ange-
deutet. Die Einheit von cpa , yjj in der Aussprache kann in
einem Dialekt, welcher häufigen Wechsel zwischen 90, ya einer,
ocp , oy andererseits aufweist , wie der altattische (Kretschmer,
Hermes 1891 S. 118), nicht groß gewesen sein: daher hier
auch noch kein Bedürfnis nach monolitteraler Bezeichnung. Im
nichtdorischen Kleinasien ^) dagegen sind schon vor dem 7.
Jahrhundert cpa (ttj) und ya (xa) stark einheitlich gesprochen
und somit durch einheitliche Zeichen ausgedrückt worden: für
c, griff man auf das im Alphabete noch vorhandene, aber außer
Dienst gesetzte Samech zurück '^), für ^ erfand man das neue
®) Aus der Reihenfolge OX im östlichen Alphabet folgt, daß zu-
erst ein Bedürfnis da war, für ph e i n Zeichen zu haben.
^) Für den äolischen Theil beweisen die Münzlegenden SKA^'ION
(Kirchhoff, Stud. z. Gesch. des griech. Alpb.* S. 58; s. a. Archäol.
Anz. 1891 S. 18).
*°) Ich halte die Werthung von Samech = ^ für völlig willkür-
lich und finde es sehr bedenklich , mit P. de Lagarde (Nachrichten
der Göttinger^Ges. d. Wiss. 1891, 164 ff.) aus dem r^autwerth des
griechischen S auf denjenigen des semitischen Samech Rückschlüsse
zu machen.
24*
372 W. Schmid,
Zeichen ^F^'). Daß die "Werthung von Samech = | mit der
Fiüdung der neuen Zeichen aufs Engste zusammenhängt, dafür
liegt der bündigste Beweis in der Ersetzung des (einstweilen
auf ^ übergegangenen) Namens Samech durch den Namen Est,
welcher mit (psT, /€i ^zi unmittelbar zusammengehören muß und
sich mitten unter den semitischen Namen der alten 22 Zeichen
völlig fremdartig ausnimmt. Aus den ältesten milesischen In-
schriften , welche bereits ß haben , ergiebt sich , daß schon vor
dem 7. Jahrhundert das östliche Alphabet (auch dasjenige der
dorischen Kleinasiaten, wie die Inschriften von Abu Simbel zei-
gen) im Besitz von H^PX^F = E^p/'^ gewesen ist.
Anders muß die Entwicklung bei der westlichen Alphabet-
gruppe gewesen sein. Das einzige Mittel zu ihrem Verständnis
bietet die durch die Alphabetarien von Veii und Caere bezeugte
Reihenfolge der neuen Zeichen XO^F zusammengenommen mit
der Werthung / = z- Diese Werthung wäre unerklärlich, wenn
X aus der östlichen Gruppe übernommen wäre; denn in diesem
Fall müßte es den in der Ostgruppe eingeführten Lautwerth kh
haben. Mir scheint nur folgende Erklärung möglich zu sein :
in der Westgruppe muß nach Uebernahme der 23 urgriechischen
Zeichen, von welchen übrigens hier Samech völlig und Tsade
fast völlig ruhte, irgendwo das Bedürfnis nach einheitlicher Be-
zeichnung von ks als das erste und dringendste empfunden wor-
den sein. Die westliche Gruppe ist vorwiegend durch dorische
Staaten gebildet. Die Schreibung AEKMAl statt AEKHMAI
auf der Columna Naniana aus dem dorischen Melos sowie die
Schreibungen IlPAKxMlAAM und PEKMANOP auf Inschriften
von Thera ('AXsxaoT und AttfiTraa^opsw auch auf solchen von
Amorgos) berechtigt vielleicht zu dem Schluß, in den dorischen
Mundarten sei die Aspiration des K vor c, schon sehr früh auf-
gegeben und damit die Bedingung für einheitliche Aussprache
der gutturalen Assibilata geschaffen worden. Die Bezeichnung
dafür ist hier selbständig gefunden worden und hat nur zu-
fällig dieselbe Form wie das X der Ostgruppe. Die Form
des Kreuzes als Verlegenheitsauskunft beim Schreiben mag den
Alten nicht weniger nahe gelegen haben als uns ; eigentlich stellt
ja schon der letzte Buchstabe des semitischen Alphabets, Tau,
nach Namen und Form das Kreuz dar, was bei der griechischen
Form T (statt semitischen X) leicht vergessen werden konnte.
Ein Wunder ist es also nicht, daß man an zwei verschiedenen
Orten auf diesen Nothbehelf verfiel, wobei dem indifferenten Zei-
^^) Von den Versuchen , die Form der Zeichen (t>XW abzuleiten,
wie sie besonders von Clermont-Ganneau, v. Wilamowitz und Gardt-
hausen gemacht sind, rede ich absichtlich nicht, weil ich sie für ganz
willkürlich und unergiebig halte.
Zur Geschichte des griechischen Alphabets. 373
chen ein beliebiger Lautwerth gegeben werden konnte. Jene
Erweiterung des alten Zeichenbestandes muß im Westen stattge-
funden haben vor Uebernahme des westlichen Alphabets durch
die Lateiner, die von allem Anfang an das X = ps am Schluß
ihres Alphabets haben, sie muß auch stattgefunden haben vor
der Erfindung des OX in der Ostgruppe oder, vorsichtiger aus-
gedrückt, bevor diese Erfindung in der Westgruppe bekannt
war, d. h. in der Zeit vor den ältesten Inschriften der West-
gruppe. Bereits im Besitz eines Alphabets von 24 Zeichen
lernte die Westgruppe die drei neuen Erfindungen OX^' der
Ostgruppe kennen. Für X = ph hatte sie keine Verwendung
mehr, da dies oder ein ihm sehr ähnliches ^^) Zeichen schon auf
ps gewerthet war. So blieben nur O und ^P' benutzbar , und
man ließ im Westen dem (I) den ihm in der Ostgruppe beige-
legten Werth ph, während man zur monolitteralen Bezeichnung
des ps kein Bedürfnis hatte und sich somit gestatten konnte,
dem Zeichen ^F ganz frei die Geltung ph zu geben. Für die
freie Werthung dieses letzteren Zeichens liegt eine Analogie vor
im Gebrauch des Q (= ö und unechtem oo) auf den ältesten In-
schriften von Delos, Faros, Thasos und Siphnos, da man doch
nicht annehmen wird , das Zeichen Q sei an zwei Orten unab-
hängig erfunden worden.
IL Die Theorieen der Alten über die litterae
priscae des griechischen Alphabets.
So unzweifelhaft KirchhofF Recht hat, in seinen Studien zur
Geschichte des griechischen Alphabets gleich von vornherein die
grammatische Ueberlieferung über die Entstehung und den ur-
sprünglichen Bestand dieses Alphabets als völlig unfruchtbar
gegenüber den Aufschlüssen der Inschriften abzuweisen, so ist
es doch interessant, den Wegen nachzuspüren, auf welchen die
Alten zu ihren Ansichten gekommen sind.
Es treten über den Urbestand des griechischen Alphabets
zwei Theorieen auf. Die erste stammt von Aristoteles (fr. 459
Eose; 501 der zweiten Ausg.), welcher annahm, das griechische
Uralphabet habe 18 Zeichen umfaßt ^^). Für die zweite, nach
welcher der Urbestand 16 Zeichen gewesen wären, sind die äl-
*^) In der Westgruppe findet sich meist die Form -f , welche frei-
lich auch den östlichen Inschriften nicht ganz fremd ist.
^^) Auch Hygin. Fab. 277 scheint, bei aller Entstellung im Ein-
zelnen, auf Aristoteles zurückzugehen: nach ihm hätten die Parzen
oder Merkur die ersten 7 Buchstaben erfunden, weitere 11 Palamedes
— zusammen 18, ohne H6SX^Ö.
374 W. Schmid,
testen Gewährsmänner Plin. n. h. VII 192 und Tac. aun. XI 14
(dann Schol. Dionys. Thrac. p. 780 ff. Bekker).
Eine auf den ersten Blick sehr bestechende Erklärung von
Aristoteles' Theorie hat Mommsen (unterital. Dial. 11 A. 5) ver-
sucht. Er sagt: „mit Aristoteles' XVIII priscae litterae hat es
seine völlige Richtigkeit, was die Zahl betrifft : es sind die 22
phönicischen nach Abzug der zu Aristoteles' Zeit verschwun-
denen vier: Vav , Samech, Koph , Schin". Indessen verbietet
uns der Stand unserer Ueberlieferung diese Auffassung direkt.
Es kann sich für uns gar nicht mehr darum handeln, durch
Vermuthung die Zeichen zu finden, welche dem Uralphabet nach
Aristoteles' Ansicht fehlten. Denn wir kennen eben diese Zei-
chen aus dem Bericht des Plinius a. a. O. , mit welchem Hy-
ginus übereinstimmt: es sind HBZX^lß, woraus sich weiter er-
giebt, daß es dem Aristoteles, wie man sich schon von vorn-
herein denken könnte , um eine Vergleicliung des griechischen
Alphabets mit dem nordsemitischen gar nicht zu thun war, son-
dern daß er zu seiner Meinung gekommen ist durch Vergleichung
verschiedenartiger griechischer Alphabete unter sich. Ging
nämlich Aristoteles zur Begründung seiner Ansicht von dem
Lautwerth der Zeichen aus , so mußte ihn eine Vergleichung
zwischen griechischem und semitischem Alphabet belehren, daß
auch alle griechischen Vokale nicht ursprünglich seien, ging er
von der Form der Zeichen aus, so mußte er aus derselben Ver-
gleichung lernen, daß H6H ursprünglich waren. Da keine die-
ser beiden Folgerungen von ihm gezogen ist, so beruhen seine
Schlüsse offenbar auf vergleichenden Studien an griechischen
Alphabeten. Man darf wohl glauben, daß solche Studien eine
Nebenfrucht seiner verfassungsgeschichtlichen Arbeiten gewesen
sind, wenn auch nicht richtig zu sein scheint, daß Rose das
citierte Bruchstück in die 0r^j3a((i)v TroXiTSia verwiesen hat ^*).
Aristoteles hat, was auch die neugefundene 'Ailr^vaioiV iroXiTSia,
was seine Didaskalien und Pythioniken beweisen, inschriftliche
Studien gemacht, wenn auch nicht systematische. Gelegentlich
wird er allerlei Inschriften gesehen haben , welche archaische
epichorische Schrift zeigten — er brauchte sich ja nur z. B. in
Olympia umzusehen. Am nächsten lag ihm aber doch eine
Vergleichung des neuionischen Alphabets, in welchem er schrieb,
mit dem altattischen, dessen inschriftliche Dokumente ihm wäh-
rend seines wiederholten Aufenthaltes in Athen immer vor Au-
gen standen. Die Verschiedenheit dieser beiden Alphabete war
im 4. Jahrb., wie natürlich, allgemein bekannt (adv. Neaer. 76)
und ist von Theopomp (Harpocrat. s. v. 'AttixoT; Ypajifiaot)
**) Es gehört vielmehr wahrscheinlich in den iziTiXoi : E. Wendung
de peplo Aristotelico p. 9.
Zur Geschichte des griechischen Alphabets. 375
und Panätius (Plut. Aristid. I) schon zu Zwecken der Echt-
heitskritik verwendet worden.
Es ist demnach das Nächstliegende zu fragen , ob nicht
Aristoteles in der Hauptsache durch vergleichende Heranziehung
der altattischeu Schrift zu seiner Theorie geführt werden konnte.
In der That ergab sich aus einer solchen ohne Weiteres die
Unursprünglichkeit der Zeichen H (altatt. XI), W (altatt. <^1)
und Q (altatt. 0), sowie des Lautwerthes von H, welches neuio-
nisch e, altattisch h bedeutet, ein Thatbestand , aus dem leicht
der freilich übereilte Schluß gezogen werden konnte, auch das
Zeichen sei keines der ursprünglichen. Auf dieselbe Art konnte
die Unursprünglichkeit des X aus dessen verschiedenem Laut-
werth in der östlichen und der westlichen Alphabetgruppe er-
schlossen werden — gleich im Nachbarland Böotien konnte sich
Aristoteles darüber Aufklärung holen. Noch deutlicher ergab
sich aber, daß X kein ursprüngliches Zeichen sei, aus den äl-
testen Inschriften von Thera und Kreta; von den letzteren we-
nigstens muß Aristoteles, bei der großen verfassungsgeschicht-
lichen Wichtigkeit Kretas, etwas gesehen oder gehört haben.
Noch im 5. Jahrhundert anerkannte ja ' der Staat Gortyn kein
HEcDX^FQ.
Ganz unverständlich dagegen bleibt die Nachricht des Pli-
nius und Hyginus , Aristoteles habe das B nicht für ursprüng-
lich gehalten. Das Zeichen mit dem Lautwerth th gehört von
allem Anfang an sämmtlichen griechischen Alphabeten zu ^^),
und es ist gar kein Grund denkbar, welcher den Aristoteles zu
der ihm von Plinius zugeschriebenen Meinung über das 6 veran-
laßt haben könnte. Höchst auffallend aber ist auch, daß Aristoteles
das O, welches doch den primitiven Alphabeten von Kreta, Me-
los und Thera fehlte, für ursprünglich gehalten haben soll. Es
muß ein Mißverständnis des Plinius oder des lateinischen Gram-
matikers, aus welchem er schöpfte, vorliegen: man darf nicht
etwa den Pliniustext corrigieren , muß aber eine Trübung der
aristotelischen Theorie durch unseren Gewährsmann annehmen,
und die Meinung des Aristoteles kann nur gewesen sein , das
griechische Uralphabet habe aus denjenigen Zeichen bestanden,
welche seiner Erfahrung nach in Form und Lautwerth allen
griechischen Alphabeten gleich eigen waren, nämlich:
ABrAEZeiKAMNOnP:^TT.
Die Theorie von den 16 ursprünglichen Zeichen stellt sich
I
^^) Die einzige Abnormität im Gebrauch des Zeichens ist , daß
ihm auf zweien der ältesten Inschriften von Thera noch das Hauch-
zeichen beigefügt wird ('S'B); die Erscheinung ist entweder zu erklä-
ren nach Analogie der Schreibung e^? u. ä. oder beweist sie, daß der
Lautwerth des semitischen Thet sich nicht genau mit der dentalen
Aspirata deckte. S. oben S. 369.
376 W. Schmid,
als eine Weiterbildung der aristotelischen dar: ihr gelten die 6
von Aristoteles aus dem Uralj)habet gestrichenen Zeichen HEO
\WÜ ebenfalls nicht für ursprünglich; außer ihnen aber noch
die 2 weiteren Z und, wie wir nach Aufklärung von Plinius'
Mißverständnis annehmen müssen , (s. schol. Dionys. Thrac. p,
780 ff. Bekker) 0 (statt O).
Auf den Gedanken, daß diese Zeichen nicht ursprünglich
seien, konnte, soweit Schlüsse aus griechischen Inschriften und
Litteraturwerken zu ziehen waren , ein Grieche nimmermehr
verfallen, sondern nur ein Gelehrter, welcher mit dem griechi-
schen Alphabet ein von demselben abgeleitetes , aber der Zei-
chen Z0 entbehrendes verglich. Und weiter: aus dem abge-
leiteten Alphabet auf den Urzustand des griechischen schließen
konnte nur, wer überzeugt war, die Ableitung habe schon in
einer uralten Zeit stattgefunden.
Diese Erwägungen führen darauf, daß wir es hier mit der
Theorie lateinischer Grammatiker zu thun haben : 0 hat im
Lateinischen nie als Lautzeichen, Z als solches in den Anfangs-
zeiten der römischen Republik, dann nach langem Verschollen-
sein erst wieder seit suUanischer Zeit in griechischen Wörtern
gedient. Betrachtete ein lateinischer Grammatiker Ende des 2.
oder Anfang des 1. Jahrh. v. Chr. das lateinische und das da-
mals übliche griechische Alphabet neben einander, so mußte sich
ihm Uebereinstimmung nicht so sehr der Form als dem Laut-
werth nach ergeben für folgende Zeichen :
ABCDEIKLMNOPRSTV
und das sind in der That eben die 16 Zeichen, welche nach
Plinius einige als den Urbestand des griechischen Alphabets
betrachteten. Die Buchstabenform war bei dieser Vergleicbung
offenbar nicht als das Ausschlaggebende angesehen , sofern man
kaum wird annehmen dürfen, ein römischer Grammatiker der
bezeichneten Zeit habe etwas von den chalkidischen Buchstaben-
formen CDRS gewußt ; Hauptsache war dem Vergleichenden die
alphabetische Reihenfolge und der Lautwerth der Zeichen ; daß
C ursprünglich == F war, konnte aus den Compendien C. und
CN. geschlossen werden, daß V und Y identisch seien, zeigten
die Transcriptionen wie Burrus, cucinus.
Die Theorie von dem Urbestand des lateinischen Alphabets
aus den angeführten 16 Zeichen ^^) stammt von Varro (die Stellen
des Diomedes und Pompeius bei 0. Fröhde, die Anfangsgründe
der röm. Grammatik 1892 S. 78). Gefunden ist sie offenbar
mit Hilfe des zur Vergleicbung herangezogenen griechischen Al-
phabets. Sie auf das griechische Alphabet selbst zu übertragen
^^) Abweichend davon nahm Cäsar im 1. Buch de analogia ein
lateinisches Uralphabet von 11 Zeichen an.
Zur Geschichte des griechischen Alphabets. 377
konnte sich nur gestatten, wer annahm, die lateinische Schrift
sei schon sehr früh entstanden, d. h., wenn wir in unsere Tra-
dition sehen (s. die Stellen bei Fröhde a. a. 0. S. 74 f.), wer
den Mythus von der Erfindung der lateinischen Buchstaben durch
Euanders Mutter Carmentis glaubte. Dieser Mythus tritt zuerst
bei Livius I 7, 8, dann bei Hygin. Fab. 277 auf. Nahm man
ihn an, so war für die Ermittelung des Urbestandes des grie-
chischen Alphabets die lateinische Schrift neben der griechischen
gleichberechtigte Quelle, und der älteste Zustand des lateinischen
Alphabets konnte zugleich als der älteste des griechischen gelten.
Es ist also alle Wahrscheinlichkeit, daß die Theorie von dem
griechischen Uralphabet mit 16 Zeichen spätestens in der zweiten
Hälfte des 1. Jahrhunderts, jedenfalls bevor Livius sein Ge-
schichtswerk zu schreiben begann, aufgetreten sei; bedenkt
man aber, daß diese Theorie das Z nicht zu dem festen Be-
stand des lateinischen Alphabets rechnet, so wird man eher in
die Zeit zurückgreifen , in welcher das Z als Fremdling sich in
Rom wieder einstellte nnd einen bescheidenen Platz am Schluß
des Alphabets bekam, in die erste Hälfte des 1. Jahrhunderts.
Vom chronologischen Gesichtspunkt aus wäre kein Hindernis,
den Varro als den Schöpfer des ganzen Zusammenhangs zu be-
trachten, aus dem wir dem Stand unserer Ueberlieferung nach
nur ein Glied mit völliger Sicherheit auf ihn zurückführen kön-
nen. Seine Ansicht dürfte etwa diese gewesen sein: Kadmos
hat 16 Buchstabenzeichen, welche der Ordnung und dem Laut-
werth nach dem alten lateinischen und dem griechischen Al-
phabet gemeinsam sind, den Griechen überbracht. Diese 16
sind den Griechen geblieben bis zum troianischen Krieg, wäh-
rend dessen Palamedes 4 neue (0Z(I)X nach Plin. n. h. VII 192,
H^rXO nach Maximus Victorinus und Audax bei Fröhde a. a.
0. S. 75) hinzuerfand. Die 16 alten Zeichen sind noch vor
dem troianischen Krieg durch den aus Arkadien flüchtigen Eu-
ander , einen Zeitgenossen des Herakles wie des Aeneas (Liv.
1. 1.; Verg. Aen. VIII 185 ff.), beziehungsw. dessen Mutter Car-
menta oder Carmentis (bei Hygin, Fab. 277 ist doch wohl zu
lesen quas Carmentis in latinas mutavit numero XVI statt XV)
nach Italien gebracht worden.
Vielleicht Varro selbst , jedenfalls aber ein lateinischer
Grammatiker hat die Meinung des Aristoteles in der oben be-
zeichneten Weise mißverstanden ; denn nur in den Augen eines
Lateiners konnte 6 gleichermaßen wie ^> als ein dem Uralpha-
bet fremder Buchstabe erscheinen.
Die Zurückführung der Theorie von den 1 6 litterae priscae
auf einen lateinischen Grammatiker wäre unmöglich , wenn die
von E. Wendling (de peplo Aristot. p. 7 f.) aus dem Glossarium
Laudunense (saec. IX) hervorgezogene Notiz Glauben verdiente:
ihr zufolge wäre diese Theorie zuerst in dem n£TrA.oc des Theo-
378 W. Schmid,
phrast vorgekommen. Für die Existenz dieses Werkes giebt es
sonst noch ein Zeugnis in einem Scholium zu Martianus Capella
aus einer Berner Handschrift des 9. Jahrhunderts (wiederholt
in einer anderen Berner Handschrift; herausgegeben von Use-
ner, Rh. Mus. XXV G05 ff.}. Wenn nur diese Kunde nicht
erst in der Karolingerzeit aufträte ! Da sie erst so spät kommt,
wird man, bevor man ihr vertraut, eine Untersuchung darüber
anstellen müssen , ob und in welchem Umfang das Mittelalter
mit dem Autornamen Theophrast Mißbrauch getrieben hat.
Die frühsten griechischen Zeugen für die Theorie von den 16
Zeichen sind sonst die Scholiasten zu Dionysius Thrax (p. 780 ff.),
welchen (782, 4) die römische Schrift bekannt und Gegenstand
der Vergleiehung ist, also auch eine Anschauung der römischen
Grammatik zugekommen sein kann. Von der Theorie der 18
Zeichen wissen diese Scholiasten überhaupt nichts mehr, und
weshalb sie dieselbe hätten außer Acht lassen müssen , selbst
wenn sie ihnen bekannt war, ist aus der Begründung der Theorie
der 16 Zeichen bei ihnen ersichtlich. Sie haben sich die Sache
trefflich mechanisch zurechtgelegt: später erfunden sind von den
aioi/sTa die öaasa, oiiiAa und jjtaxpa, d. h. ö<p/JIE'}r^aj. Bedenk-
lich für die Authenticität jener Notiz des Glossar. Laudun. ist,
daß diese Scholiasten , welche sonst mit Anführung von Auto-
ritäten nicht sparsam sind (s. die stattliche Reihe p. 783 f. 786),
den Aristoteles zwar (p. 783, 4 = 786, 2), nicht aber den
Theophrast nennen , wiewohl sie doch , nach Wendling-Kaibel,
dessen Ansicht vortragen müßten. Die Ansicht, daß nur die
kurzen Vokale und die einfachen (d. h. weder mit dem Hauch
noch dem Zischlaut zusammengesetzten) Consonanten ursprüng-
lich eigene Zeichen gehabt hätten, setzt eine durchgeführte Ein-
theilung der Laute nach ihrer Qualität voraus; von der Existenz
einer solchen, läßt sich aber in voralexandri nischer Zeit nichts
nachweisen (s. K. E. A. Schmidt, Beitr. z. Gesch. der Gramm,
80 ff.) , und so ist auch nicht wahrscheinlich , daß Theophrast
auf Grund einer solchen über die ursprünglichen Zeichen ge-
handelt habe. Was die Scholien zu Dionys. Thrax geben, kann
uns höchstens als die Anschauung alexandrinischer Grammatiker
gelten, welche das von Aristoteles auf empirischem Weg Er-
mittelte durch Hereintragung eines falschen apriorisch-systemati-
schen Motivs berichtigen wollten , weil ihnen , in Ermangelung
inschriftlicher Kenntnisse, das Ergebniß des Aristoteles unver-
ständlich bleiben mußte.
Da wir aber keinerlei positiven Anlaß haben, die Theorie
von den 16 Zeichen auf die alexandrinische Grammatik zurück-
zuführen, so werden wir in den Ausführungen der Scholien zu
Dionys. Thr. doch eher den erst spät von griechischer Seite ge-
machten Versuch erkennen, das Ergebnis empirischer Alphabet-
forschung römischer Grammatiker, dessen Begründung man nicht
Zur Geschichte des griechischen Alphabets. 379
mehr kannte, den Griechen verständlich zu machen. Dabei blieb
freilich ein übler Widerspruch stehen: 11 halten diese griechi-
schen Grammatiker nicht für ursprünglich, weil es Zeichen eines
langen Vokals sei, vergessen aber, was sie selbst von dem H-
Zeichen aussagen: daß es von Hause aus Zeichen des Hauchs
gewesen sei (p. 780, 28). Die Regel, daß die Zeichen für die
langen Vokale nicht ursprünglich seien, ist damit durchbrochen.
Daraus folgt, daß weder diese Regel noch die übrigen, welche
darauf ausgehen, das Fehlen von Buchstabenbezeichnungen in
ältester Zeit auf gewisse Klassen von physiologisch zusammen-
gehörigen Lauten zu beschränken, der Theorie von den 16 lit-
terae priscae den Ursprung gegeben haben oder von allem Anfang
an unlöslich mit ihr verbunden gewesen sein kann. Vielmehr
scheint diese Theorie ebenso wie die von den 18 litterae priscae
aus vergleichenden Alphabetstudien hervorgegangen zu sein.
Tübingen. W. Schmid.
Phönizier in Pronektos ?
Stephanus Byz. p. 536 M. : Hpovsx-oc, ttoaic Biiluvia?
TTAr^aiov T/jC Z\p3-avr,c, y^v sxTiaav Ooivr/s;. Diese Notiz hat
man bis in die jüngste Zeit hinunter für historisch angesehn.
Aber ich fürchte , die Phönizier sind hier auf keinem andern
Wege zu y.~io-ai geworden , wie iu Böotien oder auf manchen
griechischen Inseln (Roscher's Lexikon U 812 ff.). Die beiden
Städte lagen in der Nähe von Astakos, am astakenischen Meer-
busen. Der Eponymos Astakos aber galt als einer tojv Xsyo-
}X£Vü)v ^TrapTWv (Memnon FHG. HI p. 586), d. h. nach der
Jüngern Auffassung als einer der mit Kadmos ausgewanderten
Phönizier (Androtion FHG. I p. 373, Roschers Lexikon II 879,
106). Die Urbewohner dieser Gegend werden also aus dem-
selben Grunde zu Phöniziern gemacht sein wie die Thebaner,
Theräer, Taphier und andre nichts weniger als semitische Hel-
lenen- und Barbarenstämme. Die Notiz bietet eine erwünschte
Bestätigung für meine Annahme , daß jene Gegenden in den
Kreis der Kadmossage hineingezogen seien ; sie ist in Roscher's
Lexikon Sp. 865 unter nr. 79 nachzutragen.
Tübingen. O. Crusius.
Miscellen.
6. Zu Boethius de consolatione.
Für mehrere der unlängst von Klußmann und S t a n g 1
im Philologus Bd. L 573 ff. und LI 483, sowie von Bure seh
Leipz. Studien z. kl. Phil. Bd. IX 135 ff. veröffentlichten Ver-
muthungen stelle ich auf Grund von Handschriften, die den ge-
nannten Herren und R. Peiper nicht vorlagen, in Kürze fol-
gendes zusammen und lasse hiebei, wo es zweckmäßig scheint,
auch von den älteren Ausgaben die von Obbarius und Vallinus
und von den Uebersetzungen die althochdeutsche von Notker
(ed. P. Piper Bd. I) und die griechische von Planudes (ed. Bd-
tant) zu Wort kommen.
Das von Klußm. für p. 21, 25 ed. Pp. (nicht 21, 45) ge-
forderte atqui statt at qui steht so im Vindob. 271 saec X und
bei Notker (p. 47: atqui] . . . triuuo du uueist töh); Planudes
S. 16 alXo. fAY]v.
P. 26, V. 8 bieten auch meine Hss. sämmtlich das verswi-
drige magnumque suis, denn daß in Paris. 15090 saec. X zuerst
m. \\sun^) stand, woraus dann m. suis korrigiert wurde, kann
kaum als eigentliche Variante gelten. Statt wie Klußm. durch
m. servis ^) oder Bur. durch m. stultis sucht Vall. durch die Um-
stellung suique magnum (Betant im Text S. 21 acpsispov) , Obb.
durch suisque magn. (Hs. B^tants ocpSTSpoic) abzuhelfen; auch
*) Vorn scheint ein i wegradiert zu sein ; Barth schlägt risu,
Peiper uisu für suis vor.
^) Ist bei Curtius, bist. AI. ITI 2, 17 nicht zu lesen: 'nisi servam
(alte Ausgaben: suam) naturam plerumque fortuna corrumperet' ?
Miscellen. 381
Notker S. 58 hat hier wie so oft die Wortstellung geändert und
schreibt: et monstrat suis magnum ostentum-^ — Vatic. 3363 saec.
X hat zu suis das Scholion 'qui in ea sperant', und im Wal-
lersteinensis 3 (zu Maihingen) saec. X steht üb. d. Z. 'secutoribus'.
P. 31, V. 16 wird donis ^ welches Klußm. und Bur. statt
bonis verlangen, auch durch den Vindob 271 empfohlen.
P. 32, 17 übersieht Klußm.. daß sich Peiper für sein asyn-
detisches pudicitia pudore auf den Rehdigerianus I beruft ; mit
diesem stimmt nicht nur Paris. 7181 X, sondern auch die man.
1 des Aurelianensis 226 X und des Vatic. 3363 überein, und
im Vatic. 3865 X — XI steht über pudititiae (Plan. S. 26 ow-
cppoauvr^c) die Variante vel pudititia. Notker liest S. 79 pudi-
citia pudore und übersetzt: in chiuski. ünde erhafti sih fürn^-
mende.
P. 66 , V. 1 kann für das von Buresch (nach mehreren
Hss., darunter Notk. S. 167) postulierte devio weiterhin Monac.
19452 XI und die man. I des Paris. 6401 XI, für Wegradie-
rung des s in devios (Plan. S. 54 7:Xa!Io|j.£vo'Jc) der Laudunensis
439 X und Wallerstein, angeführt werden; Obb. 'divio'.
P. 85, 91 wünscht Stangl ex altero altero^); so stand ur-
sprünglich im Par. 15090, doch wurde bald die Aenderung al-
tero ex altero (so Obb. und Vall.) vorgenommen; Notker S. 219:
'ex altero fidem trahente altero'] Sangall. 844 X ex altero und
dazu am Rand vel altero-^ bloß ex altero haben Par. 7181, Vat.
3363, Vindob. 271, Wallerst.
P. 108, 25 schreibt laut Peipers Apparat die Regensb. Hs.
nicht, wie Klußm. angibt, mit dem Wallerst. rebus regendis^ son-
dern rebus gerendis^ eine Lesart, welche schon von Obb. u. Vall.
aufgenommen ist und welche Vind. 271 und Paris. 15090 im
Text und Sangall. 844 als Variante am Rand haben, während
in letzterer Hs. , wie auch in Paris. 7181, Paris, nouv. acq.
1478 XI, Aurelian. 226 der Text regendis (ohne 'rebus') auf
weist; Notker 274: regendis rebus-, Glosse in Paris. 15090: vel
gerundis sive regendis-, sowohl im Vat. 3363 als im Landun. 439,
in welch beiden 'rebus' fehlt, ist innerhalb des Wortes reg(en)dis
eine Rasur ^) von 3, bzw. 2 Buchstaben ; Planudes S. 88 toXc,
ouaiv £©' to oiotxoTvTo.
^) Wegen der Wortstellung vgl. Thielmann in Wölfflins Archiv
VII 359.
*) Vat. regen/U/ l/dis, auf der Rasur steht nochmals iV"; Laud. reg \\
11 dis u. über d. Z. eine Glosse ausradiert.
Speier. G. Schepß,
382 Miscellen.
7. Philologische Streifzüge in den Talmud.
1. Zu Sc hol. Aristoph. Plut. 10 5 4.
Zu den Worten des Aristophanes, Plutos 1053 f.:
woTTSp iraXatav sipsaiwvr^v xauasxai.
findet sich im Venetus u. a. das Scholion : aT£cpava)|xaTa
xal £0); T?!? aYj|ji£pov l^ouoiv oi 'E ß p al oi £7:dv(ü täv TpaT:£C(i)V
TÄv xapTTwv lac dirapy^d? £v xaiptp iivi xauTai; dv£xp£}xva>v, Iv
8£ £T£pcp Ixaiov.
Unter diesem xaipoc Tic ist das Hüttenfest der Juden
im Herbste zu verstehen , an welchem dieselben (7 Tage lang)
in Hütten wohnen sollen (vgl. 3. Mose XXIII, 33 ff. und 5.
Mose XVI 13 ff.). Dem Wesen eines Erntefestes entspre-
chend bringt man in einer solchen Hütte über dem Tische eine
Art von Erntekränzen, Gewinde mit allerlei Früchten,
an, die schon im Jerusalemischen Talmud erwähnt werden : jerus.
Beza I. riDID ^"IltO^y „die Kränze der Hütte", jerus. Sukka I.
]^"1120^^ m n7in „wenn man in der Hütte Kränze anbringt".
Mit dem neuhebräischen "11tO''y ist genau gleichbedeutend das
0T£cpdv(ü[i-a des Scholiasten. An ein Opfer der Erstlings-
früchte haben wir hier bei onrap/ai nicht zu denken. Richtig
ist nur , dalJ die ersten Früchte zum Aufhängen genommen
werden, meist noch in unreifem Zustande. Daraus erklärt
sich auch das von dem Scholiasten erwähnte Verbrennen „zu
anderer Zeit", d. h. nach dem Hüttenfeste: die Früchte sind
nämlich dann zur Verwendung schwerlich geeignet. Ein Ver-
brennen derselben wird zwar meines Wissens nirgends ge-
boten, kann aber sehr wohl irgendwo üblich gewesen sein *).
2. Zythos.
Ein Rezept für ägyptisches Bier ist abgedruckt bei Ber-
thelot et Ruelle, Collection des alchimistes grecs, Texte grec p.
372. Vgl. dazu K. Wessely, Zythos und Zythera: Jahresber. d.
k. k. Staatsgynm. Hernais 1887, S. 38 ff. — Ein. besonderes
Bräu war das Pelusische, dessen Columella X 11 4 erwähnt :
iam siser Assyrioque venit quae semine radix
sectaque praebetur madido sociata lupino
ut Pelusiaci proritet pocula zythi.
Nach Wessely S. 39 ist siser = Sium Sinarum L., Assyria ra-
dix = radix Syriaca , 'Radieschen, Rettig', die Wolfsbohne
diente vielleicht zur Erzeugung eines bitterlichen Geschmackes.
Anderswo mischte man andere Stoffe bei. Im babyloni-
schen Talmud Pesachim 42 b wird erwähnt ''"li^DH DirT't „das
ägyptische C^^oc". Es besteht hier aus einem Drittel Gerste,
•=) [Vgl. Mannhardt WFK. I 282 f. II 215 ff, 222 f. Cr.].
Miscellen. 383
einem Drittel ^^DDllp ^^carthamus'-'- d. i. Safflor, und einem
Drittel i^Ty}^ d. i. Salz. — Safflor setzte man vielleieht we-
gen seiner schönen rothen Farbe zu. Aber ein Drittel Salz ?
Sonderbarerweise hat noch Niemand daran gedacht, daß ein so
versalzenes Bier ungenießbar wäre. Ich lese nicht ^^^70 milchcL
„Salz", sondern t»^ni'!JD mällächä (aramäisch == ^yh'O) „Melde",
aXi}io; , ein salatähnliches Gewächs , dessen junge Blätter den
Armen als Speise dienten.
Das Cui>oc wurde nach Schabbath 156 a und Berakhoth
38 a auch als Heilmittel gebraucht. — Wenn an der oben an-
geführten Stelle Pesachim 42 b einer Ansicht Erwähnung ge-
schieht, daß Weizen statt Gerste verwendet werde , so be-
zieht sich dies in Wahrheit nicht auf ägyptisches Bier ;
vgl. Theophrastos de caus. plant. VI 11, 2: oiov o)? oi tou?
OIVOUC TTOIOUVTS? £X TU)V Xpil^WV X tt l T (0 V TT U p O) V Xal TO £V
Al^UTTTü) X7A0U[X£V0V C'J^O?-
3. Zu Oinomaos von Gadara.
lieber die Lebenszeit des Oinomaos von Gadara herrscht
noch immer keine Einigkeit. Th. Saarmann, de Oenomao
Gadareno (Tübinger Dissertation 1887) p. 5 schenkt — im An-
schluß an E. Rohde, Rh. Mus. XXXIII 171 — dem Berichte
des Suidas Glauben : Ysyovojc ou iroXÄco irpsaßüTspoc IIopcpopiou,
dessen Geburt 232 oder 233 fällt. Abweichend meldet Euse-
bios Chron. (ed. Schöne II 164), daß unter Hadrianus blühten
Si^Toc cpiAoaocpoc xal 'AyocÖOjGouXoc xai Oivdjxao? SYvwpiCsto.
Vorhergeht: IlXouTapy^oc; Xatpwvsuc cptX&aocpo? STiiTpo'ircUSiv YX-
XaSoc UTuo Tou autoxpatopoc xar£aTai)r^ Yr^paioc. Zeller, Die
Philosophie der Griechen TU 1^ S. 769 glaubt an einen Irrthum
des Suidas und setzt den Oinomaos ins 2. Jahrhundert. Dazu
stimmen die Ergebnisse von Ivo Bruns, Lucian und Oeno-
maus, Rh Mus. XLIV 388 *).
Völlig gesichert wird nun diese letztere Ansetzung durch
die in Talmud und Midrasch bezeugte Tliatsache, daß Oinomaos
mit dem jüdischen Gesetzeslehrer Rabbi Mei'r, welcher um 130
ein Jüngling war^), freundschaftlich verkehrte. Daß unter
nnjin D1D"'in&< Ablmimos haggardi (statt nHJH vielmehr niJin
haggadri „der Gadarener") Oinomaos von Gadara zu verstehen
ist, darf als ausgemacht gelten ^).
Nach Chagiga 15 b fragte <Abh>nimos der Gadarener den
R. Mei'r: „Wird denn nicht jede Wolle, die in den Färbekessel
fällt, auch gefärbt herauskommen?" Die Frage bezieht sich auf
das Verhältnis Me'irs zu seinem abtrünnigen Lehrer Elischa ben
*) [Und K. Buresch , der die Frage Klaros S. 63 ff. ausführlich
bebandelt. Cr.].
^) Ad. B 1 u m e n t h a ], Rabbi Meir, S. 27.
2) Das. S. 115 und S. 137 f.
384 Miscellen.
Abhuja. Mei'r antwortete : „die Wolle , welche am Leibe des
Schafes rein war, wird rein herauskommen, andere nicht", d. h.
einem von Hause aus gottesfürchtigen Schüler schadet die Ke-
tzerei nicht (vgl. J. Levy, Neuhebr. u. chald. Wörterb. II 231).
Midrasch Ruth rabba zu I 8 : dem Oinomaos von Gadara
war die Mutter gestorben, weshalb R. Mei'r hinaufging, um ihn
zu besuchen. Er fand ihn mit den Seinigen in tiefer Trauer.
Einige Zeit darauf starb ihm der Vater, und R. Mei'r ging wie-
der hinauf, um ihn zu besuchen : da fand er ihn und seine
Leute bei ihrer gewöhnlichen Arbeit. R. Meir sagte : „Mir
scheint , als wenn dir deine Mutter lieber als dein Vater ge-
wesen wäre ". Oinomaos erwiderte : „ Sagte nicht Noomi zu
ihren Schwiegentöchtern : „Jede kehre zum Hause ihrer Mutter
zurück", und nicht „zum Hause ihres Vaters'^? Darauf R.
Meir: „Du hast recht, denn bei Heiden steht die Vaterschaft
nicht fest" ^).
Bibelkundig erscheint Oinomaos noch in einer anderen Ue-
berlieferung (Genesis rabba sect. 65; Einleitung zu Ekha rab-
bati ; Pesikta des R. Kahana, Piska 15): R. Abba bar Kahana
sagte : Es sind unter den Völkern der Welt nicht wieder solche
Philosophen erstanden wie Bileam *) und Oinomaos von Gadara.
Die Völker der Welt gingen zu Oinomaos von Gadara und
sprachen zu ihm: „Können wir uns wohl an diese (jüdische) Na-
tion machen?" Er antwortete ihnen : „Gehet und besuchet ihre
Bet- und Lehrhäuser. Wenn ihr dort Kinder findet, die lebhaft
ihre Stimme ertönen lassen, so könnt ihr euch nicht an sie machen,
sonst allerdings; denn sie haben von ihrem Stammvater (Isak) die
Versicherung erhalten: ^die Stimme ist die Stimme Jakobs, und
die Hände sind die Hände Esaus" (1. Mose XXVII 22).
Den Juden mußte Oinomaos , den Julianus als Zerstörer
der Volksreligion sehr hart beurtheilt (Orat. VII S. 209 B), be-
sonders groß erscheinen, und die jüdische Ueberlieferung bestä-
tigt Zellers Vermuthung , „daß sich Oenomaus in aufPallender
Weise von der herrschenden Sitte und Denkweise entfernte.*'*
Wenn R. Me'ir — der allerdings auch sonst edel erscheint
— den Satz aussprach ( Sanhedrin 59 a, Baba qamma 38 a,
'Abhoda zara 3), daß ein Heide, welcher die Vorschriften des
Sittengesetzes beobachte , dem jüdischen Hohenpriester gleich-
stehe : so mögen seine persönlichen Erfahrungen im Verkehr
mit Oinomaos von Gadara dabei nicht ohne Einfluß gewesen sein.
^) Vgl. Incantamenta magica ed. Heim (Lips. 1892) S. 474 A. :
„Lex erat magorum, matrem in carminibus nominari sed nomen
patris magi non postulabaat , quod multi dTrctxopes, ut ait Wes-
sely, ignorabant".
^) Der bekannte heidnische Prophet: 4. Mose XXII fgg.
Mülhausen im -Elsaß. Heinrich Leioy.
April — Juli 1893.
XIX.
Die etoY] des daktylischen Hexameters.
Ein Beitrag: zur Geschichte der griechischen Metrik.
Unter die stets wiederkehrenden Themata der spätgriechi-
flchen Metrik gehören, wie die oiacpopoci und iraÖrj^ auch die
Ei'oTi des daktylischen Hexameters. Wie jene sind sie in meist
anonymen und pseudonymen Traktaten in griechischen Hand-
schriften der späten Jahrhunderte besprochen, und solche Trak-
tate sind sicher noch in großer Zahl zu finden. Die mir be-
kannten und zugänglichen Traktate sind folgende:
scholia Hephaestionea B (ed. Hoerschelmann , Dorpati 1882)
p. 24, 19 sqq.
*pseudo-Herodianus (A[necdota] V[aria] I ed. Studemund, Be-
rolini 1886) p. 186 sqq.
*Isaac monachus (Anecdota Graeca ed. Bachmann, II, Lipsiae
1828) p. 184 sq.
pseudo-Draco (ed. G. Hermann, Lipsiae 1812) p. 141 sq.
*pseudo-Hephaestion (ed. zur Jacobsmühlen, Argentorati 1886),
§ 28 a.
*tractatus Harleianus (ed. Studemund, ind. lect. Vratislav. hib.
1887/8) § 19 c.
codex Ambrosianus C. 222 inf. ord. fol. 81 r (A. V. I p. 246).
pseudo-Hephaestion § 14.
pseudo-Plutarchus (ed. Studemund in Philologus XLVI p. 27 sqq.)
c. I § 2.
Heliae monachi interpolatio c. H § 5 (A. V. I p. 174).
pseudo-Hephaestion § 3.
codex Parisinus 1983 fol. 3v (ed. Studemund in N. Jahrb. f.
Phil, und Paed. 131, 1885, S. 754 f.).
Philologus LH (N.F. VI), 3. 25
386 Ludwig Voltz,
pseudo-Moschopulus (ed. Titze, Lipsiae 1822) p. 46 sq.
Eustathius (ed. Stallbaum, Lipsiae 1825 sqq.) p. 1676, 15 sqq.
zu X 128.
L Eustathius nennt 4, die schol. Heph. B kennen 6, die meisten
anderen der anonymen Abhandlungen zählen 9, einige (die mit
* bezeichneten) 12, ja 14 zior^ des versus heroicus. Als ur-
sprünglich hat Hoerschelmann („Ein griechisches Lehrbuch der
Metrik", Dorpat 1888, S. 15) die Zahl 6 aufgestellt 5 wie aus
dieser die anderen entstanden sind, habe ich kurz in den „Com-
mentationes in honorem Guilelmi Studemund", Argentorati 1888,
p. 81 und 88 angedeutet. Wir werden darauf zurückzukommen
haben. Hauptsächlich soll jedoch hier die Zusammengehörigkeit
der Traktate behandelt und gezeigt werden, wie im einzelnen
die scheinbar verworrenen Fäden der Beziehungen laufen.
1. Sie gehen von dem Abschnitte der schol. Heph. B p.
24, 19 sqq. aus. Diesem steht zweifellos am nächsten ps.-He-
rodian A. V. I p. 18 G sqq. und zwar in dem durch die mei-
sten der bekannten Handschriften überlieferten Wortlaut. Die
Abweichungen sind bedeutungslos. Vielfach ist die völlige Ue-
bereinstimmung erst durch Korrekturen hergestellt, ohne daß je-
doch auf eine andere Herkunft des Grundtextes von ps.-Hero-
dian geschlossen werden kann. Wir haben vielmehr eine dop-
pelte , verschiedenzeitige , freiere und genauere Benutzung der
schol. Heph. B im Text und den Korrekturen bei ps.-Herodian
vor uns. Im einzelnen dies zu verfolgen lohnt nicht. Interes-
sant ist nur die Erklärung des Tpa}(6?. Es lehren:
schol. Heph. ß ps.-Herodian
Tpay'j? hi £gtiv 6 tov ^u&f;.6v Ttöv xpa/öc hi ^Citiv 6 xov ^oiCov twv
cp^dyywv Ix Tpa/uxepwv Xlgetov auv- cp^oyYtüv auvtaxas, tus F 363.
laxüiv, otov r 363.
Die bessere, wenn auch nur bedingt verständliche Erklärung ist
die der schol. Heph. B. Aus einem Exemplar , in dem die
Worte £x Tpa^uTspojv As^swv irgendwie ausgefallen waren, schöpfte
der urcodex ps.-Herodians seine Weisheit. Und nun mußte ge-
bessert werden, um einen Sinn herauszubekommen. Die Mehr-
zahl der ps.-Herodiancodices giebt den eben abgedruckten Text.
Der poTCov statt des puBjjLOv der schol. Heph. B ist natürlich
nur ein neuer Fehler, und nicht besser ist das puCov des codex
E [Laurentianus LVI 16, vgl. A. V. I p. 167 sq.]. Verständ-
lich ist nur das in dem ^inen codex K [Venetus Marcianus
CCCCLXXXIII, vgl. A. V. I p. 165 sqq.] des ps.-Herodian
Ueberlieferte : T^cnybc. 03 sariv 6 tto poi'C«) tov (p^ldyyov aovioia?,
(üc r 363. Studemund in N. Jahrb. f. Phil, und Paed. 95,
1867, S. 622 wollte dies als richtiges Lemma und die Abwei-
chungen der anderen Hss. sowohl wie auch die Fassung der
Die sI'Syj des daktylischen Hexameters. 387
schol. Heph. ß als einfache Besserungsversuche angesehen wis-
sen, zumal da K auch in der Erklärung des £i8o? (T:a&o<;) Xa~
^(Cf-^bv den Schlüssel zum Richtigen giebt (a. a. 0. S. 621). Doch
sind die Zeugnisse der seitdem hinzugekommenen Handschriften
des ps.-Herodian , welche sämmtlich 6 tov pol^ov xüjv cpöoyYtüV
haben, — der codex ß [Barberinus I 19 fol. 71 v, vgl. A. V. I
p. 187] allerdings tov erst auf Rasur (für T-to, oder für oiav?)
— , geeignet, die Lesart von K trotz Studemunds Parteinahme
als „reine, kühne Conjectur" erscheinen zu lassen, was ja nicht
ausschlösse, daß K zum Xocyccpo; doch das einzig Richtige bietet.
Die Zahl von 12 siotj bei ps.-Herodian ist entstanden durch
Kombination der 6 siSyj aus den schol. Heph. B mit den 6
Tia&Yj , wie in den comm in hon. Gr. Studemuud S. 88 ange-
deutet. Diejenigen Traktate, welche 14 sioy] (:ra&Yj) des Hexa-
meters kennen , hängen mit ps. - Herodian eng zusammen. Es
sind dies: ps.-Hephaestion § 28a, tractatus Harleianus § 19c,
Isaac monachus p. 184 sq., ps -Draco p. 141 sq. Die Zahl 14
und die regelmäßige Reihenfolge sind in folgender Weise zu
Stande gekommen:
ps'-Herodian zählt auf:
1) iaoi^ovoi 5) |Jie(oupos 9) XoyoetSi^c
2) d-TjpTtau.^voc 6) rpccjui 10) Ttpox^cpotXo;
3) dx^cpocXo; 7) {xctXaxostSi^; 11) acpyjxtas
4) Xayapo; 8) xaxdcpoovo; 12) ooXi^^doupoc.
Hiermit wird Hei. mon. app. H (A. V. I p. 184) verglichen
und verbunden ; sie nennt :
dx^cpaXos = 3 Xayapd; = 4
Tipox^cpaXos = 10 [xeb'jpos = 5
7rpoxo/>.to? [xaxpoSxeXigi;.
Hierbei ergeben sich als neu: TTpoxoiXto? und {xotxpoaxsXYj?. Diese
werden als 13. und 14. elooc angefügt. Und so weisen ps.-He-
phaestion und der tractatus Harleianus nachstehende Reihe auf:
1) {ad/povos 6) Tpa/Ui 11) Of^rjx^as
2) dnrjpxtafx^voc 7) (xaXaxoetSiqs 12) SoXt/doupo?
3) dxicpaXo; 8) xaxdcpuivo; 13) Tcpoxo^Xioc
4) Xayapd? 9) Xofozihrii 14) [xaxpocJxeX/jC.
5) {Jiefoopo; 10) Tcpox^cpaXoi;
Isaac monachus nimmt aus ps.-Herodian nur die 6 echten siStj
und die Erkenntnis , daß auch die Tcabri als sIoyj gezählt wer-
den. Er zählt auf:
Tzd^ nicht aus Hei.
mon. app. II, sondern
e?STj nach ps.-Herodian: ?öd^povos aus anderer Quelle*): rpox^cpaXoc
d7nrjpxia{x^vo? dx^cpaXos
*) Comm. in hon. G. Studemund p. 87 und Anm. 2.
25*
388 Ludwig Voltz,
(jiaXaxoetSiQS ^) Tipoxo^tos
xaxdcpojvos Xayapö?
Tpa^6s 8oXt)^doupoc
XoyoetSi^S. (xetoupos.
Eine Vergleichung mit einer Darstellung der 14 siotj ließ als
neu und noch nicht genannt übrig : acprf/iac und jjia/poaxsXYj«;.
Diese stehen denn auch bei Isaac mon. an 13. und 14. Stelle,
wobei der jjiaxpoaxeXTjc als identisch mit dem SoXi^doupo? er-
kannt wird.
Ps.-Dracos 8 £i8yj sind auf folgende Weise zu stände ge-
kommen. Seine Tra^Tj, welche p. 137 sq. besonders abgehandelt
werden, heißen:
|j!.axpoxlcpaXov öcxicpaXov
Tipoxo^Xiov (AeadxXaaxov
{xaxpocxeX^C p-e^oupov.
Durch Isaac mon., seine Quelle, war er an die Zahl 14 gebun-
den. Da er trotz seiner abweichenden ira&ri - Namen unter-
schied, welche von den 14 er schon als ^za.^r^ besprochen] hatte,
blieben ihm nur 8 sior^ übrig :
löd/povos xaxdcpwvo?
a7i7]pTi(j(i.^vos Tpa/6s
hokijöoupoi XoyoeiSVj?
(jLaXaxoeiSi^i; acprjxt'as,
genau in der Eeihenfolge wie bei Isaac, dessen Einsicht in die
Identität von fjiaxpooxsXY)? und SoXi^doupo; er p. 137, 25 nicht
ungenützt läßt.
Im Texte schließt sich von den genannten Abschnitten am
engsten an ps -Herodian die Darstellung der 6 eigentlichen sI'Stj
bei Isaac monachus p. 184 sq., und zwar steht sie dem Wort-
laut am nächsten, den der codex B (vgl. A. V. I p. 185 sqq.)
nach der Korrektur bietet. Am deutlichsten zeigt sich dies in
der Erklärung des jiaXaxoeiSYjc , wo B am Rande und Isaac,
und nur diese beiden, sagen : 6 xaXai? xal ou jStaitüc, äXXa Xzlwc,
£[jL7riTUT(uv xaXc, axoaXc, wobei kaum aus Isaac in B korrigiert ist.
Für das, was in B in der Korrektur zum d7rYjpTia[x£vo? notiert
wird : od^av xal tyjv Siavoiav Tiaoav l^^wv iv eauTco, giebt Isaac
mon. : auvxa^tv Tcaaav xai tyjv Siavoiocv dy^iov ev sauitj). Neben
ps.-Herodian hat Isaac mon. übrigens noch eine andere Vorlage
eingesehen: die schol. Heph. B selbst, denn er allein hat die
dort und sonst nirgends vorkommende Erklärung des xpa^^u?:
6 Tov pu{)jjiov TÄv cpi}dYY(DV £x Tp(X)*^UT£pa)V X£^£a)V aüvt.ata)V;
die Erklärungsweise seiner Hauptquelle war ihm wohl zu dunkel.
Die Thatsache, daß Isaac mon. zwar 14 eiStj aufzählt, aber ge-
*) Der Grund für die Anordnung fxaX. xa. rp. statt der sonst üb-
lichen ist nicht ersichtlich.
Die s'iOYj des daktylischen Hexameters. 389
rade die bemerkenswerthen Stellen, 13 und 14, selbständig zu
erklären versucht, führt uns zu folgenden Schlüssen : Isaac mon.
bearbeitete zuerst seine 6 iza^-q und versah sie mit dem ab-
schließenden Satze p. 185, 3 sqq., schob sie dann in die aus
ps.-Herodian (Rec. B) genommen 6 echten siStj ein und entnahm
schließlich aus einem Traktat mit 14 sI'Syj die Namen seiner
beiden letzten. Ist dies einfach wieder ps.-Herodian gewesen,
nur daß er statt 3 unerklärter siSy] (10. — 12.) deren 5 hatte,
die beiden letzten nochmals angehängt, wie früher 10. — 12.?
Also eine Mittelstufe zwischen unserem ps.-Herodian und z. B.
ps.-Hephaestion § 28 a? Dafür spräche die selbständige Erläu-
terung des acpr^/iac ^). Aber nur dafür? oder kannte Isaac mo-
nachus nur unseren ps.-Herodian und kombinierte damit selb-
ständig einen anderen Traktat? Darauf weist seine Erklärung
des 14. stSo?, des [xaxpoaxsXrjt;, welche derjenigen der Hei. mon.
app. II (A. V. I p. 184) sehr nahe steht ^). Den acprf/ia;, sein
13. £100;, fand er nur im ps.-Herodian, — den er also auch
sicher vor der Hei. mon. app. II benutzte — , und zwar dort
ohne jede Erklärung , mußte diese also auch bei Kenntnis
der Hei. mon. app. H selbst finden. Beide Möglichkeiten sind
gegeben.
Isaac's Kopist ps.-Draco p. 141 sq. bringt in der Einlei-
tung zu seinen 8 sI'öt] an dritter Stelle den TrpoxicpaXoc;, in der
Abhandlung selbst an dritter Stelle den 8oX[.)(öoupo;. Gedan-
kenlos hat er Isaac's einleitende Liste abgeschrieben: iad}(povo;,
dnYjpTtafxsvoc, :rpo7C£cpaXoc , bei der Erklärung aber die richtige
Auswahl getroffen: lad^^povo;, airyjpTLOfxsvoc, hoXr/OQD^oc, etc.
Weiter von dem Wortlaut der schol. Heph. B und ps.-He-
rodians entfernen sich ps.-Hephaestion § 28 a und der tractatus
Harleianus § 19 c. Sie sind aufs engste verwandt. Hervorge-
hoben sei die geschwätzige Erklärung des aiiTjpTiafxsvo; :
ps.-Heph. §. 28 a tract. Harl. § 19 c
aTnrjpxiafx^vo? daxlv 6 ttjv Tiäaav ev- d7nrjpTia(j.£vos 6 ttjv Ttaaav 2vvotav Tce-
voiav TreptXafxßavwv Iv ^auxtp, tiüv ak- piXa|Aßavü)v Iv lauxtp xal fXT) Tcepio-
Xojv öTt^tov (j.-)) TiiT {8ttp [j(.£Tp(p 7:e- pi'Ctüv xrjv Tüiv aXXuJV cx^^wv evvotav
piopiC(5vx(ov xr]v evvotav, dXkä xal im- h xi{i ISftp {ji^xpip t] iTznzkixiO'^ xiq
•rcXexofjidviov XTj xr); dvvo^czi; 7repiXig4'et. xt)? dvvo^a? TceptXi^cJ^ei,
wobei ps.-Heph. zweifellos das Richtigere giebt (vgl. m. Diss.
„de Helia monacho, Isaaco monacho, pseudo-Dracone, scriptoribus
') Isaac mon. soll hierbei nach Hoerschelmann, Philologus XL VII
(N. F. 1), S. 3 mit gewissem Judizium verfahren sein ; jedenfalls mit
wenig Glück.
*) Daß er sich die dortige famose Explikation zum Trpoxo^io; hat
entgehen lassen, kann man verstehen: den 7rpoxo{Xtos hatte er ja schon
abgehandelt und zwar nach einem ganz anderen Gesichtspunkte.
390 Ludwig Voltz,
metricis Byzantinis", Argentorati 1886, p. 32). Ferner die blöd-
sinnige Definition des xpayuc : ipa/u? sonv 6 tyjv cppaotv xpa-
)(UV(DV 8ia zr^Q täv cpojvr^svTCDV (cpojvwv ps. - Heph. cod. M , cpo)-
vojVTwv PE) ouv&TjXTjc. Als ob die Menge der cpojVTjsvTa den
Vers r 363 : xpiybd ts xai xsipa/^a StaTpucpev exTisos X^'^P'^'?
rauh machte !
2. Den eben betrachteten Traktaten steht eine andere
Gruppe gegenüber. Dies sind: Heliae monachi interpolatio cap.
II § 5 , cod. Ambr. C 222 inf. ord. fol. 81 v, ps. - Hephaestion
§14, ps.-Plutarch cap. I § 2. Sie scheiden sich deutlich von
Gruppe 1. Uebereinstimmend geben sie beim dTTr^pTLaixsvo? für
das otavotav jener oo^av; beim Xa^apo; für aufiTrXoxYjv au[xcpa)-
viav ; der xpa^u? wird definiert: 6 tov pu^iiov xfiv cp^oy^cüv auv-
toiac ; für das Asio); zum [xaXaxoeiSrj? lesen wir ojiaXai? xai ou
ßtaicDc ; beim xaxdcpojvo; statt der Partizipialkonstruktion einen
Relativsatz: sv m-saxlv; der Xo^o^l^r^z endlich ist 6 £v auvösast.
Die drei letztgenannten Abschnitte sind vollständig identisch, ein
und derselbe Traktat. Kleine Varianten im Text (Zusatz von
OLov u. ä.) stellen den cod. Ambr. näher zu den Codices PM des
ps.-Plutarch, als zu dessen codex C. Andererseits theilt der Am-
brosianus mit C die (in zur Jacobsmühlens Apparat zu ps.-Heph.
§ 14 übrigens nicht klar zum Ausdruck gebrachte) falsche Rei-
henfolge: dx£(paXoc, [xsioupoc, ^^ayapoc; [vgl. Philologus XL VI
p. 31 zu Z. 23]. Im Wortlaut weicht C ab, indem er SiaAsxxix^?
für SsxxixYic, ferner 6 ivxau&a diroixiXo; für das sinnlose 6 sv
ouv&sast (beim Ao^ostoirjc) bietet. Aus einem gleichlautenden co-
dex hat dann eine zweite Hand die eben angeführten Abwei-
chungen als Korrekturen im codex Ambr. C 222 inf. ord. hin-
zugefügt, wie Studemunds Text A. V. I p. 246 zeigt.
Die Heliae monachi interpolatio cap. II § 5 trennt sich in
Kleinigkeiten ^) unbedeutendster Art von den übrigen Traktaten
dieser Gruppe. Die einzige scheinbar wichtigere Verschieden-
heit: Xo^(o^l^r^c, 6 xa^apoc ist von Studemund zweifellos richtig
emendiert worden in 6 xa<xa aüv>^<£aiv 'jr£Cox£>poc , s. N.
Jahrb. f. Phil. u. Paed. 95, 1867, S. 621; A. V. I p. 174,
adn. 95. Daß auf diese Weise der Xoyo£i5yj? wirklich erklärt
wurde, zeigt in Spuren eine dritte Gruppe von Besprechungen
der £l8tj.
3. Diese stellt sich dar in ps.-Hephaestion § 3, cod. Pa-
risin. 1983 fol. 3v, ps. - Moschopulus p. 46 sq. Sie stimmen
wörtlich überein, außer daß der cod. Parisin. und ps.-Moschopulus
die von ps.-Hephaestion zur Einführung des Beispielsverses ge-
brauchten Wörtchen oiov oder w? t6, sowie ps.-Moschopulus in
'^) Dazu ist auch das Fehlen der Worte xal xoug Trdoa? und die
dadurch bedingte Abweichung xd ahzä beim bo/povos zu rechnen.
Die siSr^ des daktylischen Hexameters. 391
der Erklärung des airripTLOfjLSVoc das Wort uaaav hinter 8o^av
ausläßt. Von den unter 2 besprochenen Abschnitten unterschei-
den sie sich zunächt durch den Gebrauch der Neutra : iao;(povov
u. s. w. statt der Maskulina. Ferner lesen wir zum Tpaj^u?
statt des ouviardcc der vorigen Gruppe: ouviarwv; zum jxaXa-
xosiSt]? mit veränderter Negation und Wortstellung: to [iy]
ßtaicüc, dXX' ofiaXÄc; zum xax&^ojvo;; statt des Relativsatzes in
2 : t6 TToXXa cpüJVYjsvTa £)rov ; endlich zum ^oyosiOTjc das der Fas-
sung 6 £v ouvDsasi sehr nahe stehende: xo xatd aovösoiv, wozu
wir wohl ohne Weiteres noch irsCoTspov hinzufügen dürfen.
Diese Erklärung des Xo^osiStj; scheint bei der Unwichtigkeit
der übrigen Abweichungen darauf zu führen, die Gruppen 2
und 3 seien identisch. Im wesentlichen sind sie es auch. Im-
merhin aber beweist der Umstand, daß wir nicht einen, sondern
bis jetzt schon drei Traktate in der Fassung 3 kennen , mit Si-
cherheit : nicht der Laune eines Schreibers verdanken wir diesen
Wortlaut, sondern diese Erklärung der sl'Stj war in Umlauf und
Gebrauch. Andererseits stellen die Abweichungen von 2 die Gruppe
3 in Beziehungen zur ersten. Ob aus 1 in 3 oder umgekehrt
geändert wurde, läßt sich vorläufig nicht ermitteln. Daß aber
vielfach umkorrigiert wurde, zeigt z. B. der cod. B des ps.-He-
rodian in Studemunds reichem Apparate A. V. I p. 186 sqq.
Alle die Einwirkungen dieser verschiedenen Darstellungen
auf einander, alle die „neuen Fassungen" der „Lehre" von den
£10'/] konnten nur in Kleinigkeiten und Kleinlichkeiten bestehen,
das ist selbstverständlich. Veranlaßt wurden sie wohl durch
das Bestreben, diese wichtige Weisheit nach Möglichkeit auszu-
gestalten; aus dem Grunde wurden z. B. auch die izol^ti unter
die £16-/] gemischt. Zu solchem Streben nach Gründlichkeit steht
die dabei zu tage tretende Urtheilslosigkeit in schärfstem Ge-
gensatz.
II. Wie äußerlich und oberflächlich diese Traktate zusammen-
gebraut und abgeschrieben wurden, geht aus der Thatsache her-
vor, daß kein einziger von ihnen auch nur einen Versuch zur
Beantwortung der nächstliegenden Fragen aufweist. Giebt es
nur diese sioyj, Arten, des daktylischen Hexameters ? wenn mehr,
wie viele ? welche Gesichtspunkte sind bei Zusammenstellung
gerade dieser Eigenthümlichkeiten zu einer geschlossenen Gruppe,
den EtOTj schlechthin, maßgebend gewesen? welche gemeinsamen
Merkmale haben diese „Arten" des heroischen Verses ? Wir er-
fahren darüber nichts. Daß solche Gruppen und Katego rieen in
verschiedener Weise zusammengestellt werden konnten und daß
dies auch geschah , hat Westphal Metrik I^, S. 2 11 ff. gezeigt,
wo die zloTi und OL7.cpopa( betrachtet werden , welche nach der
verschiedenen Beurtheilung und Benennung des Verses A 680
nicht von einem Verfasser herrühren können. Wie für die Ur-
form der Lehre von den oiacpopai metrische Beobachtungen aus-
392 Ludwig Voltz,
schlaggebend waren, hat kürzlich Hoerschelmann im Philologus
XLVII (N. F. I), S. 1 ff. dargethan. In gleicher Weise hatte
schon vorher Studemund A. V. I p. 185 sq. für die zior^ des
ps.-Herodian solche Gesichtspunkte aufgesucht. Danach sollten
zusammengehören: 1. iao)(povo; , 2. a7:r^Tpia[x£vo? , 9. Xo^ozioriz
als die erste von vier Klassen der si'Srj, 6. rpa/u;, 7. jxaXa-
xosiOTjC, 8. xaxocptovo? als zweite; 3. 4. 5. sind die iraÖT] xai'
IvSeiav, 10. 11. 12 die ira^^yj xaia 7rX£ovaa[xov. Meine Unter-
suchung über die TiaOr^ (Comm. in hon. G Studemund p. 79 sqq.)
hat erwiesen, daß die 'Kabr^ ursprünglich vollständig unabhängig
von den el'Sr^ bestanden haben. Also bleiben 6 eigentliche siotj
in zwei Klassen. Nach welchen Gesichtspunkten sind diese Klas-
sen aufgestellt? in m. Diss. p. 33 hatte ich die ps. - Herodiani-
schen sioTj 1. 2. 9 als grammatica et rhetorica, 6. 7. 8 als siotj
cacophoniae bezeichnet. Wiederholte Erwägungen lassen Beden-
ken aufkommen sowohl gegen diese Gruppierung, wie gegen die
Benennung. Wäre auch, wie ich damals annahm, die zusam-
mengehörige Klasse 1. 2. 9 durch einen alten Irrthum ausein-
andergerissen worden, so daß jetzt übereinstimmend in allen vor-
liegenden Traktaten mit 12 und 9 sioyj der Xoyosiotj; durch 6
andere ^(or^ von 1 und 2 getrennt wird, so müßte doch wohl
irgendwo noch eine Spur der von Studemund angenommenen
Gruppierung erhalten sein. Dem ist nicht so. Was ferner die
Benennung der siSt] 1. 2. 9 als „grammatica et rhetorica" an-
geht, so befassen sie sich ja thatsächlich mit der äußeren Er-
scheinung der Verse im Vortrage und mit einer syntaktischen
Eigenthümlichkeit , die man schließlich, als im Vortrage zuerst
und hauptsächlich zu Tage tretend, mit jenen beiden anderen
zu einer Gruppe vereinigen könnte, aber bei genauerem Zusehen
ist diese Zusammenfassung der siotj 1. 2. 9 zu einer Gruppe
doch recht gewaltsam. Es sind hier vereinigt: eine metrische
Beobachtung, ioo)^povoc, mit einer grammatischen, dTrr^pTLajxsvo?,
und einer euphonischen, Xo^osiSy];. Das letztgenannte zlooc,
würde mit viel größerem Rechte zu der zweiten Klasse der siotj,
6. 7. 8. bei ps. - Herodian , gestellt werden. Denn diese , der
xpa^u; , {laXaxoELOYjc , xaxdcpcüvo? , enthalten gleichfalls Bemer-
kungen hinsichtlich der Euphonie der Verse: der TpaLjuc. ist
überreich an Konsonanten, der xaxrJcpu)vo? an Vocalen, dem jxa-
Xaxo£i57ic verleihen zahlreiche Diphthonge Weichheit und Wohl-
laut. Als vierter gehört hierher der XoyosiSyj? , der überhaupt
nicht wie Gedicht klingt. Den gemeinsamen Gesichtspunkt,
unter dem diese vier ^lhr^ aufgestellt sind, hat zuerst H. Groß-
mann in seiner Diss. „de doctrinae metricae reliquiis ab Eu-
stathio servatis", Argentorati 1887, p. 45 ausgesprochen: „omnia
spectant ad auditum". Unmittelbaren Anlaß zu dieser Beobach-
tung gab die a. a. 0. behandelte Stelle des Eustathius p. 1676,
15 sqq. zu X 128. Hier werden nämlich — allerdings ohne
Die sior^ des daktylischen Hexameters. 393
Nennung des Gesammtnamens sIoyj — zusammenhängend behan-
delt: der Tpa/u; mit dem Beispiel F 363, der xaxocpcDVoc; mit
X 128, der {xaXaxosioYi; mit P 51, der Xo^osiotjc mit A 680;
die sonst üblichen Erklärungen fehlen, außer beim {laXaxocLOT);;
zum Aoyo£ior,c ist die bekannte Definition des Verses A 680 als
oiacpopa (vgl. z. B. A. V. I p. 174 init.) hinzugefügt. Also bei
Eustathius eine geschlossene Notiz über die vier euphoni-
schen slSt^! Eine auffallende Abweichung von der Doktrin
über die siOTp doppelt auffallend bei der treuen Gefolgschaft,
die Eustathius , wie Großmanns ganze Arbeit zeigt , der byzan-
tinischen Wissenschaft sonst leistet, weßhalb er auch ohne jeden
Zweifel die Lehre von den 6 oder mehr slor^ kannte. Die ge-
nauere Betrachtung der bei Eustathius fehlenden sioyj wird diese
Abweichung vielleicht erklären. Es fehlt der oxv/oc, iao)(povoc,
ein Vers der von Anfang bis zu Ende gleiche Takttheile und
Takte aufweist. Der Name zunächst paßt wohl zur Sache, aber
schlecht zur nachfolgenden Definition. Ein oti^oc lao/povoc ist
ein Vers, dessen einzelne Takte gleich viele oder gleich be-
schaffene /povoi umfassen. Die gleiche Zahl von ^pdvoi in allen
vollen Takten des epischen Verses bedarf keiner Hervorhebung,
da sie etwas Allgemeines und nichts dem Verse cp 15 Charak-
teristisches ist. Somit kann der Name laoyjiQVoc, nur auf die
Erscheinungsform der yjjovoi in den ouXXaßai bezogen werden.
Demgemäß erwarten wir in der Erklärung die Hervorhebung der
ununterbrochenen Reihe von x?^"^^^ otoTjjjLOL oder jxaxpai oij^povot
zu finden. Statt dessen in der Definition: 6 xa \ls^(ibr^ täv
auXXa|3(ov xat xou; irdSa; airo irpcüTWV fxs^^pi iis/axdiv xohc, au-
TO'j; dyjüw keinerlei Bezugnahme auf den /povo; ! Woher der
Name lj6'yrjrjy^ot stammt, ist noch nicht zu entscheiden. Jedenfalls
lag dem Verfasser unserer Definition die damit angedeutete
rhythmische Auffassung des Verses fern; ihm war etwas viel
Aeußerlicheres, die Gleichheit der einzelnen Takte in ihrer me-
trischen oder sprachlichen Gestalt, das Wichtige, so daß dem Sinne
nach der Name laoauX^apo; am Platze wäre, den Großmann a. a. 0.
S. 45 auch — fälschlich — einsetzt: qui ex paribussyl-
1 a b i s , i. e. ex sex spondeis constat. Fast möchte man bei
dieser Üeberlegung das freilich nur Einmal (cod. C des ps.-Plu-
tarch cap. I § 2) überlieferte l^oyjü^o;, für loo^povoc einsetzen.
Und sachlich ist der Einwand sicher gerechtfertigt, daß diese
metrische Notiz zu jenen euphonischen Beobachtungen nicht
paßt. Mag sich auch vorzugsweise beim Anhören die Beson-
derheit eines Verses wie cp 15 aufdrängen, in unserem Zusam-
menhang könnte höchstens der feierliche oder schwerfällige Ton-
fall hervorgehoben werden. Die uns vorliegende Definition thut
dies nicht, sondern stellt inhaltlich den lao^povo? seinem Wesen
nach nahe zu den jyj^iiaxa, und wir dürfen nicht, wie Egenolflf
in Bursian's Jahresber. üb. d. Fortschr. d. klass. Alterthumsw.
394 Ludwig Voltz, Die eiSr^ des daktylischen Hexameters.
LVIII S. 285 will, dieser Erklärung entgegen einen gewiß mög-
lichen euphonischen Gesichtspunkt hervorsuchen. Ebenso ver-
hält es sich mit dem ariy^o;; aTir^pTLajjisvoc, der einen vollstän-
digen, in sich abgeschlossenen Satz bildet. Auch hier wird eine
Beziehung auf die axoY) nicht betont; obwohl sie möglich ist,
dürfen wir sie dem Wortlaut der Erklärung gegenüber, die eine
den oiacpopai verwandte Beobachtung ausspricht , nicht finden
wollen. Danach läßt sich das Fehlen der Verse an der Eu-
stathiusstelle nur gutheißen. Beide Verse fehlten indessen schon
in deren Vorlage. Das beweist die ausdrückliche Bezugnahme
des Eustathius auf einen — leider nicht genannten — Gewährs-
mann ^). Und sie fehlen, weil sie — wenigstens mit den land-
läufigen Erklärungen — bei den euphonischen slor^ nichts zu
thun haben. Somit scheint Großmanns Vermuthung, wenn auch
nur durch Eustathius gestützt, als richtig angenommen werden
zu müssen: antiquitus non sex zlor^ constituta esse, sed tantum
quattuor illa, quae Eustathius habet (a. a. 0. S. 45). Zur Stütze
dieser Ansicht sei auf den völlig entsprechenden Vorgang hin-
gewiesen, welchen Hoerschelmann im Philologus XL VII (N. F.
I) , S. 12 auf Grund der vorausgehenden Untersuchung für
die Lehre von den oiotcpopai als sehr wahrscheinlich darge-
stellt hat. Die oiacpopai des Hexameters waren ursprünglich
wohl rein metrische Kategorieen. Ihre Zahl betrug fünf. Dazu
sind im Laufe der Zeit 2, 3 oder 4 nicht metrische Beobach-
tungen gestellt worden (aus unseren zXor^ der Xo'(oE.lor^c als die
Stacpopa des ttoXitixov) , so daß die ursprüngliche Zahl nirgends
mehr erhalten ist. Dem entspricht genau ; die zior^ des Hexa-
meters sind aus rein euphonischen Beobachtungen erwachsen.
Ursprünglich vier an der Zahl wurden sie durch zwei nicht
hierher gehörige Bemerkungen, unbekannt welcher Abkunft, den
iady(povoc und d7rr^pTia}x£voc, vermehrt.
Heute kennen wir die siov] nur aus den erweiterten Dar-
stellungen. Aber die sachlichen Erwägungen zusammen mit der
auch in der Form abgeschlossenen Notiz des Eustathius berech-
tigen uns zu der Annahme : der rpayuc, ji,aXa/o£iOY]c, xaxocpaivoi;
und Xo^^oBi^r^c, sind die vier ursprünglichen rein euphonischen
siSr^ des daktylischen Hexameters.
^) Die Ausscheidung durch Eustathius selbst, hat wenig Wahr-
scheinlichkeit. Wenn auch die Besprechung von cp 15 bei A 130 als
Gruad für das Fehlen des fad)^povos cp 15 in unserem Zusammenhang
angesehen werden könnte, so genügt dies nicht, die Abwesenheit des
d7:rjpTtaij.£voi; H 1 zu erklären; diesen Vers behandelt Eustathius nicht
vorher (und auch später nicht), also konnte er bei den eiStj erscheinen.
Darmstadt. Ludwig Voltz.
XX.
Ueber die Organisation der athenischen Heliasten-
gerichte im 4. Jahrh. v. Chr.
n.
Die 10 Richterabtheilungen.
Als ein besonderes Glück ist es zu begrüßen, daß gerade
die aristotelische 'A\}r^vai^üv izoXixzia selbst, durch deren Zeugniß
über die 6000 Kichter die der Wahrheit noch am nächsten kom-
mende Ansicht Fräukels beseitigt und der alte Glaube an die
jährliche Erlösung von 6000 Heliasten wieder zu vollem Leben
erweckt wurde, an anderer, unverdächtiger Stelle einen Haupt-
beweis für die nur einmalige, auf Lebenszeit gültige und daher
ganz allgemeine Meldung zur Heliasie im 4. Jhrh. darbietet. Es
ist der Bericht über die Eintheilung der Heliasten zur Zeit des
Aristoteles, 'AOr^v. iroX. Kap. 63 §4: £;^£i o' Ixaaxoc OLxaoTY]?
TTLvaxiov TTu^Lvov, i'Kr(z^(pa\i\)Ävov to ovo[xa xo iauTou Traipo^^sv
y.al Tou BtjIxou xai Ypa|jL[ia sv täv OT0i)^£ia)V (xs/pt tou x* vsvs-
[xTjVtai ^ap xara cpuXa? osxa fxspTj oi oixaaxai, irapairXriaitüc; laot
£v £xaoT(p Ta> 7pa|jL[xaTi. Auf diese Stelle des Aristoteles gehen
indirekt zurück die Angaben beim Schol. IH zu Aristoph.
Plutos 277^): i^yzza.i £xaaTo; de to [oLxaoTTjpiov ?] ^) irivaxtov
£/ü)V £Tii7£Ypa[xijL£Vov TO ovofxa auTOü <xat> 'jraTpo'^£v xal tou
OY]|j,ou xat Ypa}x[ia £V ti [J'£ypt tou x, Sia to iraXai o£xa cpüÄa<;
£ivai 'Ai)Y)VfjaL, otf^pr^vTo ^ap xaTa cpuXa?, beim Schol. zu Ari-
*) Auch bemerkt von Lipsius in d. Verband], d. sächs. Ges. d.
Wiss. zu Leipzig 1891, S. 60 A. 1.
2) So Sc.hömaun, opusc. acad. I S. 205 ; Gilbert I S. 375 A. 1.
S. Fritzsche S. 15 A. 17.
396 S. Brück,
stoph. Plutos 972: 'Aör^vatoL ^ap aiio täv cpuXuiv sttoioov tou?
StxaaTa; xaia 7pap,ixa, oiov yj TCpwTYj t6 a £a;(£ or|[X£Tov, xal tj
Seurspa to ß, xai ai aXXai 6(jloioj? scoc to5 x, und mit letzterem
fast wörtlich übereinstimmend bei Suidas, 'AAX' ou ka/^oua , da
vermuthlich zu lesen ist: oi ydp 'Aör^vaToL xaxa Yp^p-H-o^ sxXYjpouv
Touc Sixaoxac (statt sxXr^pouvio) airo täv t' cpuXoiv. olov tj TTpwTYj
10 aXcpa zl'/^z, or^fXcTov, tj osuTspa t6 ß, Hi-^XP^ '^^^ '''^- ■'^^^ -^^"
findung der Schrift vom Staate der Athener hat somit die von
Fränkel S. 94 f^) geleugnete phylenweise Gliederimg der Richter
endgültig bestätigt, nachdem schon vorher Scholl, atL Fest-
Commiss. S. 6 f sie im Anschluß und auf Grund einer Inschrift
des 5. Jhrhs. verfochten hatte. Aber die Identifizierung der cpuAai
und der Ypa}jL}xaTa seitens der Grammatiker ist ein In-thum, der
ebenfalls auf eine gemeinsame Quelle zurückzuführen und durch
die gleiche Zelmzahl veranlaßt ist; denn daß im 4. Jhrh. wenig-
stens — und nur für die Gerichtsorganisation des 4. Jhrhs.
kommen, gleichwie Aristoteles, jene Zeugnisse in Betracht — die
Richterabtheilmigen A bis K mit der Phylengliederung nicht zu-
sammenfielen, beweisen zur Genüge die Heliastentäfelchen und ist
in neuerer Zeit, während früher vor der genaueren Bekanntschaft
mit den Täfelchen die entgegengesetzte Ueberzeugung vorherrschte*),
gebührend anerkannt worden ^). Die Richter waren, so lehrt uns
jetzt Aristoteles, phylenweise, innerhalb der Phylen in 10
Abtheilungen gegliedert; die Richter jeder Phyle waren in 10
Abtheilungen, welche durch die Buchstaben von A bis K bezeichnet
wurden und offiziell den Namen ta ypafxfjLaTa führten ^), getheilt,
sodaß andererseits auch die ganze Masse der Richter in jene 10
Abtheilungen gesondert werden konnte, indem man die entsprechen-
den Theile der einzelnen Phylen zusammenfaßte'). Dieses Er-
3) Und nach ihm Gilbert I S. 375 ; Busolt, griech. Gesch. II
S. 462 und Staatsalterth. (1. Aufl.) S. 180.
*) Voemel, de Heiiaea (Frankfurt a. M. 1822), S. 23; Platner
a.a.O. S. 72f. ; Fritz sc he S. 42 u. 64 f. In jüngster Zeit noch
Blay des in seiner Ausgabe von Aristophanes' Plutos, S. 379 zu Vs. 1167.
^) Schömann, opusc. acad. I S. 212 f.; Dindorf zu Schol. ad
Aristoph. Plut. 277; Benndorf in d. Gott. gel. Anz. 1870, S. 277;
Tyhaldos S. 790; Meier u. Schömann, att. Proz.^ I S. 148 A. 6.
Auch Scholl a. a. 0. S. 7 gesteht als höchst wahrscheinlich zu, daß
im 4. Jhrh. die Richtersektion nicht aus Mitgliedern derselben Phyle
bestand ; nur für das 5. Jhrh. möchte er ein etwaiges Zusammenfallen
beider Eintheilungen annehmen, indem er den Grammatikerangaben
Glaubwürdigkeit beimißt, wogegen C. Wachsmuth, Stadt Athen II
S. 377 A. 5 und Lipsius in Meier u. Schömann, att. Proz.^IIS. 1026
und in d. Verhandl. d. Ges. d. Wiss. zu Leipzig 1891, S. 60.
«) Nur bei Aristoteles A^t^v. ttoX. a. a. 0. u. p. XXXVII Z. 7
findet sich für die Richterabtheilung der allgemeine Ausdruck t6 fi.epo;
gebraucht.
') Busolt, Staatsalterth.2 8.276 Ä. 3 spricht treffend von einer
„Kreuzung" der Zehnzahl der Phylen und Abtheilungen. — Ob die
Ueber die Organisation der athenischen Heliastengerichte etc. 397
gebniß, welches das wohlberechtigte Verlangen Judeichs (in d.
Neuen Jahrbüchern f. Philologie Bd. 141 , S. 749) nach einem
Zusammenhange zwischen den Phylen und ßichtersektionen be-
friedigen dürfte, ohne die unmögliche Identität beider zu erfor-
dern, vereinigt sich nun sehr gut mit der lebenslänglichen Dauer
der Heli asten würde , wie wir sie im vorigen Kapitel dargelegt
haben, und mit dem beständigen Verbleiben in derselben Abthei-
lung. Nachdem nämlich ursprünglich bei der Neuorganisation der
Heliaia die in jeder Phyle zur Heliasie angemeldeten Bürger
durch das Los in 10 gleiche Theile gesondert waren, sodaß auch
in Bezug auf ilu'e Gesammtmitgliederzahl alle Richterabtheilungen
die gleiche Stärke erhielten, wurden darauf alljährlich die neu
eintretenden Richter jeder Phyle wiederum zu gleichen Theilen
in die 10 Ypa}jL|xaTa nachverlost. Weil aber die Zahl der durch
Tod ausscheidenden Richter in den einzelnen Abtheilungen natur-
gemäß eine verschiedene war, so konnte die Mitgliederanzahl der
Ypa{x|xaTa nicht mehr völlig, sondern nm* annähernd, nur imgeföhr
gleich sein , eben das , was Aristoteles a. a. 0. klar und deutlich
mit den Worten besagt: irapaTrATj a icoc laot sv sxaaxo) t(5
Ypot[x[jiaTt ^). „Die Richter sind phylenweise in 10 Theile ein-
getheilt, annähernd gleich viel in jedem Buchstaben".
Das Zeugniß des Aristoteles, daß die Mitgliederanzahl der
einzelnen Abtheilungen von einander abwich, ist von unschätz-
barem Werthe; es ist der beste, der direkteste Beweis für die
bloß einmalige Meldung. Denn falls die Richterwürde jedes Jahr
hätte erneuert werden müssen, ist kein Grund abzusehen, warum
man dann nicht alljährlich die Richter in gleiche Gruppen
theilte; die geringfügige Differenz, die sich etwa aus den durch
10 untheilbaren Zahlen ergab, hatte Aristoteles bei den Worten
T,aprf.T,Xr^:jiüiz hoi kaum im Sinne. Noch schlagender wird eine
jährliche Auslosung widerlegt, da sie eine bestimmte und feste
Anzahl der Richter bedingt, diese aber wiederum Unterabthei-
lungen von bestimmter und unter einander gleicher Größe ; so
läßt Tybaldos S. 790 bei der Annahme von 6000 Heliasten
'HXictia -/axd cpoXa's bei Lukian., Timon 51 noch eine Erinnerung an
diese Phylentheilung der Richter ist, wie Platner S. 72 meinte, ist
recht zweifelhaft ; die Heliaia erscheint hier nicht als richterliche Kör-
perschaft, sondern in eigenthümlicher Weise als über ein Ehrendekret
beschließende Versammlung. Zu unterscheiden sind ferner die phylen-
weise fungierenden 40 Richter (oi tt]v cpuXr^v StxdCovxe?), von denen bei
Aristoteles 'A^r^v. tioX. Kap. 53 u. 58 (= Pol lux VIII 91) die
Rede ist , und die xaxa cpuXd? oder cpuXextxd Btxaax^pia bei P 1 a t o n
Nomoi p. 768 B/C u. p. 921 D ; vgl. p. 956 B/C.
«) Die Stelle ist ganz in Ordnung und bietet keinerlei Schwierig-
keit, welche nach dem Vorschlage von Poste (in d. Classical Review
V S. 387) durch die Lesung loa für icot behoben werden müßte. Be-
züglich der Gliederung in Phylen und Richterabtheilungen gelangt auch
Poste zu demselben Resultat.
398 S. Brück,
durchaus folgerichtig aus jeder Phyle 600 Richter und weiterhin
aus diesen 600 je 60 für jedes der 10 Ypotixp-axa erlost werden,
und Scholl S. 6 schließt aus der von ihm behaupteten phylen-
weisen Erlösung auf eine gleiche und zwar eine geschlossene
Richteranzahl jeder Phyle. Daher halten Lipsius, Busolt
und Thumser auch jetzt noch an der Gleichheit der Richter-
abtheilungen fest, unter irriger Auslegung der aristotelischen Stelle.
Sie fassen sie dahin auf, als ob Ai-istoteles nur über eine Ver-
schiedenheit der Richteranzahl aus den einzelnen Phylen inner-
halb eines jeden Buchstabens berichte ^) , wodurch die Identität
der Gesammtmitgliederzahl der Abtheilungen allerdings nicht ge-
stört zu werden brauchte. Einen solcheu Sinn können jedoch
die überlieferten Worte auf keine Weise ergeben ; sie müßten
vielmehr alsdann lauten: TTapa-uXr^aiwc laot, il ky.6ioxr^c, l:r^c, cpuAyj;.
Wie außerdem trotz der phylenweisen Auslosung eine Ungleich-
heit der Phylen möglich war, dafür versucht allein Busolt eine
Erklärung : „Es konnte nur annähernd die gleiche Anzahl ver-
treten sein, denn die normale Vollzahl wurde im 4. Jhrh. wohl
nie erreicht, und die Zahl der Bürger, die sich in den einzelnen
Phylen zur Verlosung stellten, wich mehr oder weniger von der
Normalzahl ab" ^^). Ist es denkbar, daß die Athener ein Gesetz,
jährlich 6000 Richter zu erlosen, aufgestellt oder selbst nur bei-
behalten haben sollten, welches zu erfüllen sie fast nie im Stande
waren, welches den thatsächlich vorhandenen Verhältnissen geradezu
widersprach? ist es statthaft, jemals von einer „Erlösung" der Rich-
ter zu reden, wenn für gewöhnlich die Meldungen die erforderliche
Zahl überhaupt nicht erreichten, also Jeder, der erscliien, ohne
Weiteres, ohne Losung als Heliast angenommen wm-de? war somit
nicht wirklich jeder über 30 Jahre alte Bürger, sobald er sich
meldete, von selbst Heliast? In all jene Schwierigkeiten haben
sich Lipsius, Busolt und Thumser verwickelt, weil sie für eine
Erlösung der Heliastenkörperschaft ebenfalls ein unanfechtbares
und unumgängliches Zeugniß des Aristoteles zu besitzen
glaubten: 'AOr^v. tcoX. Kap. 59 § 7 (toü; Bs SLxaaia? xXr^pouoL
®) Lipsius in d. Verhandl. d. sächs. Ges. d. Wiss. zu Leipzig
1891, S. 60: „Auch die Vertheilung der Richter unter die 10 Sektionen
geschah nach Pbylen in der Art, daß jeder Sektion annähernd die
gleiche Zahl aus jeder Phyle zugewiesen wurde". Busolt, Staats-
alterth.2 g 276 : „In jede Sektion wurde bei der Auslosung der Richter
annähernd die gleiche Anzahl aus einer jeden Phyle verlost, so daß
Angehörige aller 10 Phylen gleichmäßig in jeder Sektion vertreten
waren", mit der näheren Erläuterung in Anm. 3. T h um s e r a. a. 0.
S. 541: „Sie zerfielen in der Regel wieder in 10 Abtheilungen, von
denen einer jeden eine womöglich gleich große Anzahl Bürger
aus den verschiedenen Phylen zugelost wurde"; aber Aristoteles sagt:
„annähernd die gleiche Anzahl", was nicht ganz dasselbe ist.
1°) Vgl. Busolt a. a. 0. S. 275: „Doch wurde die volle Zahl von
6000 nur zeitweise erreicht".
Ueber die Organisation der athenischen Heliastengerichte etc. 399
iravts?^^) Ol evvia ap;(0VT£c, oixaio; h 6 YpafxjjiaTsuc 6 twv &£a{xo-
ösTüiv , Tou; T7,c ocuTou cpuXr^c Ixrxatoc) und Kap. 63 § 1 (ta os
8r/aaTY;pia [x]X-/ip[ouaiv] '^) ot t^ ap;(ovr3c xaia cpuXac, 6 os Ypaji-
accTSuc "ü)V ^£a[io[i)£Ta)v Tr^c] or/octr,; cpuAr^c). Beide Stellen be-
treffen aber gar nicht die jährliche Auslosung der Richter, sondern
die Konstituierung der Gerichtshöfe selbst, die Auslosung der
einzelnen Richter am Gerichtstage. Daß übrigens den ersteren
Satz Kai bei und von Wilamowitz-Möllendorff in ihrer
Ausgabe als imaristotelisch eingeklammert und als Zusatz aus
Pollux '^) (oder genauer dessen Quelle) angemerkt haben, ist nicht
gerechtfertigt^'^); der ursprüngliche Bericht ist derjenige der 'Ai)rp
vaiüiv TtoXiTsia, welchen Pollux stark verkürzt und mit der bei
Aristoteles bald darauf (Kap. 60 § 1) folgenden Angabe : xXvjpouai
0£ xal ai)Xoi)£-a; oiv,rjL avopac , Iva Tr^; cp'jXr^? ixocarr^c ver-
schmolzen hat, irrthtimlicher Weise, worauf Lipsius a. a. 0.
S. 49 A. 2 aufinerksam macht. Doch die Frage nach der Echt-
heit dieser Stelle ist wenig von Belang; denn sie meint jedenfalls
eine und dieselbe Losimg wie die zweite, fast identische am An-
fange des Abschnittes über die Volksgerichte. Und hier weist
zunächst -a o£ oixc/.atr^pia mit erwünschter Deutlichkeit auf die
Bildimg der Gerichtshöfe hin. Femer sind von den Einrichtungs-
gegenständen der Dikasterien, die mimittelbar hinter jener einlei-
tenden Notiz aufgezählt werden, die '/ißioTia Exarov, oiy.a xf^ 'f J^'J
£X7.a7ifj die auf p. XXXI Z. 1 ff. erwähnten 10 xißwna jeder
Phyle mit den Buchstaben von A bis K , in welche die bereits
mit dem Abtheilungsbuchstaben versehenen Richtertäfelchen am Ge-
richtstage geworfen wurden; die iTcpa xi|3(jL)Ti[a 0£xa, ou ^^)]
£[jLßaAX£TC(i TÄv Xct/ovrojv StxaarcüV tol Tiivaxia sind diejenigen,
welche laut p. XXXI Z. 29 ff. die Buchstaben der zu besetzenden
Gerichtslokale trugen und in welche die Täfelchen der zur Ge-
richtssitzung ausgelosten Richter geworfen wm*den. Von den beiden
*') So K e 11 y 0 n, H e r w e r d e n - L e e u w en und B 1 a s s richtig
für TtdtvTai;.
^*) Gegen Dar estes Ergänzung TrXrjpousiv, so angemessen sie für die
Konstituierung der Gerichtshöfe wäre, spricht die Analogie von Kap. 59 §7.
*') Pollux VIII 86 f. xcti xoiv-^ piv r/O'jaiv (sc. oi Ivvda ap)(ovTes)
i^ouatotv T^avGCTO'j - - - xoa y.Xxjpoüv ^txaara? xal d%Xo%iTOii;, ha xa-a cpuXrjv
^xaaTrjV, xat axpocxrjYO'j? yeipoTovelv i^ dzctvTcuv. Vgl. von S toje n tin, de
lulii Pollucis in publicis Atheniensium antiquitatibus enarrandis aucto-
ritate (Breslau 1875), S. 13 ; Schöl 1 S. 6.
^*) Auch Fr. Gau er zählt in der Berl. philol. Wochenschrift XII
(1892), S. 457 obigen Satz unter den von Kaibel und v. Wilamowitz-
Möllendorff vollzogenen Athetesen auf, die ihm „ungerechtfertigt
oder wenigstens zweifelhaft erscheinen"; und Keil, die solon. Ver-
fassung in Aristoteles' Verfassungsgesch. Athens, S. 52 hält ihn für
überflüssig, aber für echt, indem er die anstößige Wiederholung durch
die mangelnde Endredaktion der 'A&riv. roX. erklärt.
'«) B 1 a s s : e(c ä.
400 S. Brnck,
üSpiai enthielt die eine die weiterhin genannten j3aXavot mit den
Buchstaben der Gerichtslokale, die zweite vielleicht die xußoi
püXivot^^), [i£]Xav£c xal Äsu'/oi (p. XXXI Z. 19). Der Gebrauch
der ßaxTYjptai ist bekannt. Da endlich siaoSot sie xa SixaotTjpia
und x>.r^pwTrjpia^') (vgl. p. XXXI Z. 18) auch für die Bildung
der Gerichtshöfe erforderlich waren, so bezieht sich nur hierauf,
nicht auf die Verlosung in die Abtheilungen die ganze in Kap. 63
§ 2 geschilderte Einrichtimg der Dikasterien. Daran schließt sich
angemessen in § 3 die Erörterung, wer zur Auslosung in die Ge-
richtshöfe berechtigt war, nämlich die über 30 Jahre alten Bürger
mit Ausnahme der Staatsschuldner und der Ehrlosen, und in § 4
die Erwähnung ihrer Legitimation, der Richtertäfelchen mit den
Buchstaben von A bis K. Zur Erklärung der letzteren wird dann
kurz mitgetheilt, daß die Richter in 10 Abtheilungen gegliedert
waren. In § 5 geht Aristoteles zur Auslosung der Gerichtshöfe
selbst über, indem er zuvörderst von den Buchstaben spricht,
welche den Gerichtslokalen zugelost wurden. Nach der Lücke
befinden wir ims unmittelbar vor der Gerichtssitzimg mitten in der
Erlösung der einzelnen Richter, die nun in ununterbrochener Folge
bis zur Uebergabe der ßaxTr|ptaL und dem Eintritt der Richter in
die Gerichtslokale erzählt wird. Nach alle dem hätte eine Notiz
über die Beamten, die jährlich die Richter erlosten und in die
10 Ypa[x[xaTa vertheilten, nur an der Stelle beigeftigt werden
können, wo der Befugniß zur Richterthätigkeit und der Richter-
abtheilungen gedacht wird, nicht völlig isoliert am Anfange des
ganzen Abschnittes. Dagegen bildete zu der ausführlichen Ab-
handlung über die Volksgerichtshöfe die Angabe der Beamten,
welchen die Konstituierung derselben oblag, den geeignetsten
Uebergang, nachdem im Vorhergehenden vorzugsweise von den
Beamten und ihren Funktionen die Rede gewesen war, und Ari-
stoteles erzielte folgende klare und einfache Disposition :
über die mit der Auslosung der Volksgerichtshöfe betrauten Beamten;
über die hierbei verwendeten Gegenstände und Geräthe ;
über die zur Auslosung in die Gerichtshöfe berechtigten Personen;
über die zu besetzenden Gerichtslokale ;
endlich über das Verfahren bei der Auslosung selbst.
Den möglichen Einwand, daß in Kap. 59 §5: xotl sttixAtj-
*^) Diese Ergänzung (Kaibel-Wilamowitz und Blass) ist die
wahrscheinlichste. K e n y o n in der 3. Ausgabe : /a[X7.oT. H a u s-
so ullier in d. Revue de philologie XV S. 99: Xt'öoi. Sicher unrichtig
Herwerden-Leeuwen : 7:oXXot, das überflüssig und nichtssagend wäre.
17) Was für -/XT]pü)TTjpta bei Pol lux X 61 (aus Aristophanes, Fripot?),
Athenaios XIV p. 640 C (aus Eubulos, "OXßta) und Bekker, Anecd.
gr. I p. 47, 13 gemeint sind, läßt sich nicht mit Gewißheit bestimmen;
vermuthlich waren es ebenfalls nur die Losstätten für die Konstituierung
der Gerichtshöfe. S. Meier u. Schömann, att. Proz.* I S. 159 A. 25
und C. Wachsmuth, Stadt Athen II S. 382.
Ueber die Organisation der athenischen Heliastengerichte etc. 401
poüat xaic, ap^ox; outoi'^) (sc. o; OsojAo^^sTat) xa StxaaTTjpia ta
rSta xal Ta o-/j}iooia '^) die tägliche Auslosung den Thesmotheten
zugewiesen sei, entkräftet die phylenweise Vornahme, die durch
p. XXXI Z. 2f.: x]a^' k/Äaxr^v TYi[v cpo]ÄT^v und Z. 17f.: Tr|V
cpoXrjv xaXcT [sie to >t]V/jpajT7]piov unleugbar dargethan ist. Den
Thesmotheten allein war nur die Verlosimg der bei den verschie-
denen Beamten anhängig gemachten Prozesse auf die Gerichtstage
mid auf die Gerichtslokale, welche kaiun für jeden der zahlreichen
mit Gerichtshegemonie ausgestatteten Beamten fest bestimmt waren,
sowie die Anordnung der Richterzahl, die wohl ebensowenig für
jeden Fall geregelt war, überlassen, was zum Theil bereits in
Kap. 59 § 1 enthalten ist: STisiTa tou oouvai xaXc, ap)(aT? (sc. xa
oixaoTYjpta) • xa^dti yap av ouroi oa)ji.v, xaxa touto )(ptt)VTai ^^).
Pol lux VIII 123, woraus namentlich Förster (im Rhein. Mus.
30, S. 286) gefolgert hat, daß die Thesmotheten das irXripouv xb
SixaaTTjpiov besorgten, betrifft nicht die reguläre Bildung der Ge-
richtshöfe, sondern einen Ausnahmefall, die Mysterienprozesse*,
ebendeshalb erfolgt die ausdrückliche Angabe: tou [xsv ^aaiXioic,
TrapaYYSiAavToc, tuiv Ss Oso^oösttüV ttXyjpoüvtcdv t6 SixaaTYj-
piov. In CIA. n 2 No. 809 Z. 206 f. (= Böckh, Seeurk.
S. 464 No. XIV) ist ferner mit Bergk (im Rhein. Mus. 39, S. 610)
eher 7:otpa[xX]r^pü>aai ör/aarYjpia zic, [svja v.a\ oiaxoaiou; als tzol-
7r7.['irX]-/)ptt)aai zu ergänzen, und die Bürgerrechtsurkunden mit dem
Zusätze der Dokimasie sind jiüiger als das Jahr 320 v. Chr., so
daß sie für die Organisation der Volksgerichte im 4. Jhrh. bis
322 Nichts beweisen können ^^); fast sämmtlich gehören sie sogar
erst der Zeit nach der Vermehrung der Phylen an, wo eine phy-
lenweise Erlösung der Richter durch die 9 Archonten und den
Schreiber der Thesmotheten überhaupt nicht mehr möglich war.
Wir sehen uns somit vor der merkwüi'digen Thatsache, daß
Aristoteles, bei aller Ausführlichkeit über die Volksgerichte, die
Verlosung der Richter in die 10 YpottiaocTa außer mit den knappen
Worten in § 4 gar nicht berücksichtigt hat; denn in der Lücke
kann darüber Nichts gestanden haben, weil vorher schon mit der
Zuweisung der Buchstaben an die Gerichtslokale die Schilderung
des Gerichtstages selbst begonnen hatte, und noch viel weniger
späterhin in den Fragmenten pp. XXXIII bis XXXV. An und
1^) So Kalb el -Wilamo witz, Kenyon in d. 8. Ausg. und
Blass. Herwerden-Leeuwen: Travta xd StxaaTTjpta.
lö) Danach P o 11 u x VIII 88.
2°) Dieser Passus fehlt bei Pollux VIII 87. Trotzdem haben
K a i b e 1 und v. Wilamowit z-M öllendorff vielmehr die andere
Stelle, im § 5, als unecht vermerkt ; dagegen Keil, die solon. Ver-
fassung in Aristoteles' Verfassungsgesch. Athens, S.52(s. oben S.399 A. 14).
2^) Lipsius in Meier u. Schömann, att. Proz.^ IS. 151 A. 12. Auch
die Inschrift CIA. II 1 No. 567 b, aus der übrigens für die obige Frage
Nichts zu entnehmen ist, stammt aus dem 3. Jahrh. v. Chr.
Philologus LII (N. F. VI), 3. 26
402 S. Brück,
für sich darf die Auslassimg, d^ren auch anderweitige verschie-
dentlich in der iVilr^vaiojv TToAiTsia beobachtet worden sind, nicht
allzu sehr befremden; immerhin aber zeigt sie, daß Aristoteles
den 10 Abtheilungen der Richter eine mitergeordnetere Bedeutung
im Rahmen der athenischen Gerichtsorganisation zugemessen hat,
entgegen der bisherigen Anschaumig. Die greifbar erhaltenen
Ueberreste des athenischen Volksgerichtes, die Heliastentäfelchen,
hatten durch die ihnen charakteristischen Abtheilungsbuchstaben
das Interesse besonders auf die Richterabtheilungen gelenkt und
sie vor anderen Institutionen des Gerichtswesens in den Vorder-
gnmd treten lassen, begünstigt durch den Umstand, daß Aristo-
phanes in seinen Komödien des 4. Jhrhs. gerade über die Ypafj,-
{xara mehrfach seinen Spott ergießt, während über die Auslosmig
in die Gerichtshöfe vor dem Auffinden der aristotelischen Scluift
die Tradition so gut wie ganz schwieg. Ueberdies fehlt nicht
jede thatsächliche Grundlage : der Gebrauch der Richterabtheilungen
hatte, ähnlich dem Material der Heliastentäfelchen, im Laufe des
4. Jhrhs. eine Aenderung erfalu*en. Als Aristophanes seine letzten
Komödien schrieb, wm-de für jedes zu besetzende Gerichtslokal
eine Abtheilung erlost (Ekkles. Vs. 684 ff.; Plutos Vs. 277 ; 972),
alsdann aus ihr die Richter in der nöthigen Zahl entnommen ; zur
Abfassimgszeit der 'Ai}-/)va''a)V 7roÄLT£ia kamen mehr innerhalb der
Phylen die Sektionen zur Geltung und unabhängig von ihnen
wurden die einzelnen Richter den verschiedenen Gerichtslokalen
zugelost (p. XXXI). So hatten sie wirklich an Werth verloren
und waren liinter die bürgerliche Gliederung der Richter an die
zweite Stelle getreten.
Das gleiche wie für Aristoteles, 'A^r^w. ttoX. Kap. 59 §7
und Kap. 63 § 1 muß für die davon abhängigen Zeugnisse gel-
ten, neben Pollux VIII 87 f zunächst Schol. zu Aristoph.
Wesp. 775 : IttsiStj {fsaixoOsrai xai Ssxaroc 6 YpafXfjLatsu!; y.Xr^-
poüoi Toi)c Sixaatac tou; tt^; auTOü (so zu lesen statt cf.uTf^c,) cpuXr|?
IxajTOc. Es war dalier falsch, sie auf die jährliche Losung zu
deuten. Nächstdem geht noch Schol. III zu Aristoph. Plut.
277 auf Aristoteles zurück, nm- sind, möglicherweise durch hand-
schriftliche Auslassung einer Reihe von Worten, die Archonten
imd der Schreiber der Thesmotheten irrthümlich mit der Aus-
losung der Buchstaben für die Gerichtslokale in Verbindung ge-
bracht : siTa Ol &£a}jL0i)£Tai xatd cpüArjv sxaaTo? xal Ssxaro? 6
YpafiiJLaTSüc sxXrjpouv xa [vielleicht BixaoTYipia ta] f pa[x-
[xara {J-s/pi ~ou x. xai tÄ Aa^ovta loa tov dpiOtj-ov toXc, \iikXooai
xXTjpoüaOat Sixocotr^pioic b'Kr^p^xr^Q cpipojv exiOsi xaö IxaaTov 8i-
xaoTTjpiov £v. Derart wird die Konfusion der Stelle zum großen
Theil beseitigt; der Scholiast hat nicht, was Scholl S. 8 ihm
vorwirft ^2), die Erlösung der Geschworenen aus den Phylen und
'») Vgl. T y b a 1 d 0 s S. 790.
lieber die Organisation der athenischen Heliastengerichte etc. 403
Bildung der Gerichte mit der an jedem Gerichtstage stattfindenden
Losung der funktionierenden Sektionen zusammengeworfen, sondern
er behandelt ohne Ausnahme nur die verschiedenen Losungen am
Gerichtstage und zeigt sich um so mein- als „ein genau unter-
richteter Gewährsmann". Selbst gegen die Stellung der Worte
xard cpuXY)v sxaoToc, die Schömann, opusc. acad. I S. 207
hinter 6 Ypa}X[xaT£tic setzen wollte, läßt sich Nichts einwenden ^^).
2^) Ueber die Zuverlässigkeit dieses Scholion einerseits und seine
Versehen andererseits giebt am besten eine JN'ebeneinanderstellung des-
selben mit der Priraärquelle, den betreffenden Abschnitten der aristote-
lischen 'A&7jva^(üv TToXtreta, Aufschluß.
Schol.III zu Aristophan. Aristoteles, 'AÖTjva^ojv
Plut. 277
Ip5^exai Ixaaxos tk xo [8txa-
ÖXT^piOV ?] TTtVCtXtOV £)(tÜV
^TTiysypafxfx^vov x6 ovofxa
auxoü <'ical> Traxpd^ev xai
xoü Si^fxoo 7.0LI Yp<2fxfxa iv
ZI [i.iypi TO~j 7., 8ia x6 ttcc-
Xai hixa cpuXdis elvat 'A^i^vifjat,
6t7]p7]vxo yap xaxa cpuXa?.
eTxa ol OeSfjio^ixat xaxd
9uX))v sxaaxos xal Sexa-
xoc b ypaii iiaxzbi ixXV]-
pouv xd [ ?] YpctfjLfjiaxa
[A^/pt xoy X. xal xa Xa^dvxa
loa xov dpi^fxov xots [a£X-
Xouci xXrjpoüö^ai 8t xa-
CXTJp^Ol? UTtTJpeXTj; Cp^pCDV
lx(Oei xa^' ?xaaxov oi-
xacx-]^ p 10 V 2v
elxa zdXiv aKexXrjpo'Jvxo ol xd
eiXrjydxa Ypd[j.|jLaxa eyovxe?,
x{ves Stxdaouai xal xtv£s o'!).
- - - - dypdcpovxo 8e, oxt, ^Tret
^v irivxe otxaaxT^pta, ^xXrjpoüvxo
Ti^vxe Ypd(X(jLaxa dizo xoü a
Sux; xo-i E. eTxa x6 Trpöixov
dveve/ftev ^7:1 xou a Tipoexf^exo
8ixaaxT]p{o'j, w; dv exuyev, xal
ol StxdCovxe? ^xXrjpoüvxo, tii
olov Exacxoc y'^dytri Stxdccfat.
- - - - . xols Xayoüai Stxdaai
«{(JeXftoüatv ^xdaxu) a 6 [j.-
ßoXov oßoxat 07][j.dötov
7:apd X7j5 ^Til xouxui eiXTj-
Xufa« dp^TJ?, ?v' ol ditdvxec
xal xoOxo Tipocfcpipovxec Xajxßd-
votev xöv Stxaoxixov fjitöddv.
TioXtxeia.
Kap. 63 §4) eyei 8' Exacxos 8ixa-
(jtrj? TTtvdxtov TTU^tvov iTityeypaiJi.-
fXEvov x6 ovofxa x6 iauxoü Tia-
xpo'&ev xal xoü St^jaoü xal ypdfx-
fx a E V xüiv axotysfwv (xeypt xoü x*
vevdjjLTjVxat ydp xaxd cpuXd? 8dxa
[xepT] ol otxaaxai.
§ 1) xd 8s Sixaaxi^-
pta xXrjpoüatv ol
%' dpyovxe? X axd
cpuXds, 6 8e Ypafj.-
fj. a X £ u s xtüv &e-
a{j.ot}exü)v XTJs 6e-
xdxrjc ^uXr)?.
Kap. 59 § 7) xous
8£ Sixaaxds x X tj-
p oü at Tidvxss ol
dvv^a d'pyovxes,
8ixaxoc 8' 6
Ypafxfxaxeus 6
x(üv ■&eafxo^£Xüiv,
xou? XT^s auxoü cpu-
Xt); l'xacjx 0?.
§ 2) Y^^paTixat 8s ^v xal? ßaXdvot; xüiv
a-oiyzluiw dizb xoü IvSexdxou xoü X,
otJaTisp dv fx£XX7] xd StxacJxiQpia
7rX7jptü0rja£aÖa(. § 5) ^7rEi8dv 8£ 6
^EafjLO&Exrji; iTrixXrj ptua^ xdypöCfJi.-
[i.axa d 8ET TcpoSTrapaxfOEa^at xoT;
8 txaaxTjpt'ois, iTzi^-q-AZ cp^pwv 6
OTirjp^xTjc Icp' ?xaaxov 8ixaaxi^-
ptov x6 YpdfAfxa xö Xaydv.
Entsprechendes stand vielleicht in
der Lücke der Handschrift der
'Adr^v. TioX.
Vgl. p. XXXI Z. 21f.) xaxd tt^vxe
TTivdxia eli.
p.XXXIZ. 32f) rv' tii oTov dv
p. XXXII Z. 13 flf.) l7:E[i8dv 8' tia-
il']^-^, TiapaXafxßdvEt öüfjißoXov 8r]-
[(jLOCia (oder vielmehr 87][|j.dötov?)
7r]apd XOÜ £[^7]/ o'Jxo; xauxTjv xt)V
d[pXT^V.
26
Verwechselung
der Phylen und
der Richter-
abtheilungen.
Verwechselung
der Buchstaben
der Richter-
abtheilungen
und derjenigen
der Gerichts-
lokale.
Hier hat der
Scholiast
höchstwahr-
scheinlich den
aristotelischen
Bericht miß-
verstanden.
404 S. Brück
Als Abschluß des Exkurses über die Amtsthätigkeit, welche
dem GesammtkoUegium der Archonten in Athen hinsichtlich der
Volksgerichte zustand, und als Stütze unserer Ansicht sei es ge-
stattet, ein Beispiel analoger Verhältnisse außerhalb Athens kurz
zu berühren. Eine Inscluift aus Sterns (Dittenberger, Sylloge
inscr. graecarum No. 294 S. 407 f. ^'')), eine Sympolitie - Urkunde
zwischen Steiris und Medeon aus dem Anfange des 2. Jlirhs. vor
Clir. , enthält Bestimmungen über das Gerichtswesen , auf deren
Aelmlichkeit mit der athenischen Heliastenorganisation D a r e s t e
(Du droit de represailles principalement chez les anciens Grecs)
in d. Revue des ^tudes grecques II S. 320 hingewiesen hat; so
wird auch hier die Rechtsprechung von den Biü-gern, die ein
gewisses Alter erreicht haben, ausgeübt (Z. 15 ff.): xat Br/aCsiv
la; oixac xac, stti iroXio; iiaaac tou? £vixo[i£vou? laTc dAixiaic.
Weiterliin heißt es nun (Z. 28 ff.) : auvoixa^ei 5s 6 i£poTa[xia;
{lExa Tcüv ap)^dvTU)v TOic, or/a; ac Tot ap;(0VT£; StywdtCovTi, xai xXa-
p(«o(£)I xd SixaaTTjpta a xa Biifj xXap(i)£tv fiEtd <Ta> xwv
dp/(>vx(üv. Mit der Konstituienmg der jedesmal erforderlichen
Gerichtshöfe durch das Los, nicht etwa mit einer jährlichen Aus-
losung von Richtern oder einer Verlosung der Richter in Abthei-
lungen, waren also die Archonten von Steiris beauftragt.
Auf die Frage nach den Beamten , welche die Heliasten in
die Ypd(j.|jL0cxa vertheilten, bleiben unsere alten Quellen die Ant-
wort schuldig, ebenso auf die nach dem Orte und nach den Ein-
zelheiten des Verfahrens ; denn die Ableistung des Heliasteneides
auf dem Ardettos bedingt noch nicht, daß dort auch die Richter
in die Abtheilungen verlost wiu-den, wie bei S c h ö m a n n , opusc.
acad. I S. 202 A. 1 und griech. Alterth.» I S. 503 , Meier und
Schümann, att. Proz.- I S. 152 imd Tybaldos S. 783 u. 790 f.
vermuthet ist '''^j. Sein* richtig bemerkt dies gegen Schümann
Fritzsche S. 12, während er seinerseits (S. 12 u. 25) ohne besseren
Grund das „forum" als den Platz der jälirlichen Losung bezeichnet.
Kehren wii' nunmehr zu den 10 Richterabtheilungen zurück,
so steht unser Ergebniß, wonach sie von ungleicher und beständig
wechselnder Größe waren, in schroffem Widerspruch mit der früher
imumschränkt herrschenden Vorstellung, daß jede die feste Mit-
gliederanzahl von 500 Mitgliedern umfaßte. Bei der Annahme von
6000 Heliasten wurden die überschüssigen 1000 als Ersatzge-
schworene, sei es im Ganzen^**), sei es 100 für jede AbtheUung ^')
2"*) Zuerst veröffentlicht von Beaudouin im Bull, de corresp.
Hellen. V (1881), S. 42 ff.
25) Köhler im Hermes V S. 842 erwähnt die Vermuthung, ohne
eine eigene Entscheidung zu treffen.
26) Matthiae, miscellanea philol. I S. 253; Schömann, opusc.
acad. I S. 214 und griech. Alterth.^ I S. 503; Böckh im CIGr. I
S. 341; GrotelV S. 68 ; V S. 211 und 235; K.F.Hermann,
griech. Antiquit. I5§134; Säve, de Areopago et iudiciis heliasticis
Ueber die Organisation der athenischen Heliastengerichte etc. 405
untergebracht; Frank el S. 95 ff., nach dem jährlich weniger als
5000 Bürger sich zur Heliasie meldeten, erweiterte seine Sek-
tionen auf 500 Mitglieder gleichfalls mit Hilfe von sogen. Ersatz-
leuten, indem es dem einzelnen Kichter nach der Verlosung in
die 10 Sektionen erlaubt gewesen wäre, sich noch in andere ein-
tragen zu lassen; und anknüpfend an Fränkel haben Lipsius,
Gilbert, Busolt und W e i 1 ^^) an der „fiktiven Normalzahl "
500 für jede Sektion festgehalten. Die Ansicht gründete sich
ausschließlich auf die Ueberlieferung, daß ein Gerichtshof von 1000
(bezw. 1001) Richtern aus 2 otxaaTYjpia, von 1500 (bezw. 1501)
Richtern aus 3 oiy.aoiYjpLa zusammengesetzt wurde. Bei Demosth.
XXTV 9 nämlich heißt es: or/aaTYjpiotv SuoTv et? Iva xai jy-
Xiou? £'j»r|Cpic{x£V(jL>v, verallgemeinert im Schol. zu der Stelle: Iv
ToT; jxsYaXoL? xai soirouSaa^xivot? Trpa^jxaoi ouvYjp^^ovTO sx 8uo
BtxaaTTipitüv, irAr^pouvisc apil}|jLOV jiXitü^ xal svöc, und bei Pho-
tios, 'HXiaTa 1: tottoc 'Aöyjvt^oiv, sie ov auvocYSTai 8uo 8ixa-
oTYjpia, ot' av j^iXioi SixaCwoiv; für 1000 und 1500 Richter
Pollux VIII 123: ci 8s jiXluiV Ssol oixaoxaiv , auviaraTo 8üo
SixaaiYjpia, si os irsvtaxoaiojv xal yiXiiav, xpia, und Harpokrat.,
Photios, Suidas, TjXtaia : auvijjsaav (aoviaat) hk oi jxsv y^iXioi
£x ouoTv oixaoTTjpiojv, Ol 8s yiXioi [xai] irsvtaxoaioi sx xpiuiv ^^).
Unter jenen oixaaTYjpia von je 500 Richtern verstand man nun
einstimmig die Richterabtheilungen. Die Bedeutung „Rich-
terabtheilung" hat aber das Wort 8ixaoT7]piov
nicht, weder hier, noch in irgend einem anderen Zeugnisse aus
dem Alterthum. Die Scholienangaben zu Aristoph. Plut. 277 und
1166/7, welche allein eine derartige Auslegung begünstigen könn-
S. 55; Hicks, manual of greek histor. inscriptions S. 208; Scholl
a.a.O. S. 6 A. 1.
") Meier u. Seh ö mann, att. Proz.^ I. S. 148 f.; Busolt, Staats-
alterth.2 S. 275; Thumser a.a.O. S. 541. Vgl. Tybaldos S. 782,
790 u. 799. Eine eigenthümliche Variante bietet Fritzsche S. 67:
es wurden aus jeder der 10 Phylen 500 Richter entnommen, die je ein
Dikasterion bildeten, 1000 suffecti aber aus allen Phylen zusammen;
von diesen 1000 waren nur 500 „plane suffecti", während 500 „quasi
suffecti" für das Metiocheion bestimmt waren.
2«) Lipsius in Burs. Jahresber. Bd. 15 S. 827 u. Meier u. Schö-
mann, att. Proz.^ I S. 149 ff. ; Gilbert I S. 375 f.; Busolt, griech.
Gesch. II S. 463 u. Staatsalterth.^ S. 277; Weil, les plaidoyers polit.
de D^mosthene II S. 77 u. 318 und in d. Melanges Renier S. 23 f.
Aehnlich Curtius, griech. Gesch.« II S. 219.
*^) Stephan. Byzant., 'HXia(a: Icrt Se t6 [xeya StxacxVjptov, t6 iv.
tAv TSTTctpwv T^Xiafxivov 8txaCTr]pio)v , iv. xoü irevTaxoafwv xat Texpaxoa^tov
xal 8taxoGi{u)v xai Ixaxdv gehört nicht hierher; die Conjektur S c h ö-
manns, opusc. acad. 1 S. 233 (Animadversiones de judic. heliast.): i-/.
Tüiv Tptwv -q TETxapwv Sixaaxrjptiüv und seine Erklärung der Stelle sind
unrichtig, da 4 vereinigte Dikasterien sonst nirgends bezeugt sind und
auf der anderen Seite gerade die Kombination von 2 Dikasterien
(= 1000 Richtern) fehlt.
406 S. Brück,
ten, sind in ihrer Verworrenheit und Unbrauehbarkeit längst aner-
kannt, so von Voemel, de Heiiaea S. 22; Fränkel S. 94;
Gilbert I S. 375 A. 1; zuletzt von Scholl S. 7 u. S. 8 A. 1
und C. Wachsmuth, Stadt Athen II S. 380 A. 1 u. S. 382 A. 1.
Es läßt sich noch verfolgen, wie auf Grund theils des doppelten
Gebrauches der 7pdc|X|xaTa sowohl ftir die Abtheilimgen (die Buch-
staben von A bis K), als für die Gerichtslokale (die Buchstaben
von A an nach Aristo! 'A^r^v. ttoA. Kap. 63 u. p. XXXI Z. 26 ff.),
theils der doppelten Bedeutung von ta Ypa[jL[iara, nicht nur als
die Buchstaben der Eichterabtheilungen , sondern auch als die
Richterabtheilungen selbst, allmählich sich die Mißverständnisse ent-
wickelt haben. Das Sc hol. III zu Aristoph. Plut. 277, welches
den verhältnißmäßig klarsten und vernünftigsten Eindruck macht
(s. ob. S. 402 f ), verwendet xa oixaoTYjpia lediglich für die Gerichts-
lokale und Gerichtshöfe, doch ist bereits ihm das Versehen be-
gegnet, die mit A beginnenden Buchstaben der 10 Abtheilimgen
mit denen der Gerichtslokale, der Dikasterien, zu verwechseln.
Dieser Fehler ist beim Schol. II verhängnißvoll geworden, da-
durch daß er die Annahme von 10 OLxaaTY|pioc und die Auffassung
der Buchstaben auf den Richtertäfelchen als Abzeichen der or/a-
OTYjpta veranlaßte, ein Irrthum, der noch in neuerer Zeit seine
Vertreter gefunden hat^"); trotzdem versteht der Scholiast unter
den Dikasterien nichts Anderes als die Gerichtslokale : Sexoi ^ap
^v Toc BtxaoTTjpia xä Travxa ev ' AM^^OLlc, xal -üpo {^upaiv 8s sxdt-
oxou ÖLxaoxr^pioo i^i'(paT:To 7:upp(jS ßafXjxaxL xö oxolj^sTov , (oxtvt
t6 StxaoxYjpiov (üvojjiaCsT-o. Genau so liegt die Sache beim Schol.
IV, das gleichfalls 10 SixaaxTjpia, aber nur als Gerichtslokale
kennt: Ssxa 8ixaax7)pia r^oav Tcotp' 'AOr^vaioic, x6 jisv cpdvoo, x6
hk }ioi)(£iac, x6 hk exspou xiv&c, und beim S c h o 1. zu Aristoph.
Plut. 1166, das die Buchstaben von A an den Gerichtslokalen
zuweist: Ou [jtaxaioj; apa oi Iv xatc 'A^Y)vai<;, cpr^oi, otxaCovxs«;
OTrsüOouotv £V TzoXXolc, YSYpacpöat Ypap-ixaaiv ev xoT; Sixaoxr^pioi?.
TTSpl 8s Xü)v YpafxfjLOCxwv xai 8txaoxr^pia)v 'Aör^vaiwv scpr^fxsv om-
oOsv, iTüic SV sxaox(p r^v fSYpafXfisvov axoi)(sTov * sv {xsv X(j) xou
'ApsoTrayou 8ixaoxYjpi(|) irpo xtov ^upwv STTSYsypaitxo a * Iv 8s x^
^HXtaia r[' sv 8s xw sv <I>p£axxoT 8', xai sv xot? XoittoT; cboaü-
xo)?. Während hier noch die SixaaxYjpia und die ypa[i[xaxa neben
einander gestellt, also unterschieden werden, erscheinen sie schließ-
lich im Schol. zu Aristoph. Plut. 1167 vollständig identi-
fiziert. Demnach ist die Tradition von 10 Gerichtslokalen durch
die zwei Arten der Buchstaben hervorgerufen, nicht, wie Schö-
8») Z.B. Raoul-Ro chatte im Journal des Savants 1833, S.440;
Klein a. a. 0. S. 65 A. 3, gegen den sich Lipsius in Burs. Jahres-
ber. Bd. 15, S. 328 f. wendet. Hicks, manual of greek histor. inscr. S. 203
hebt nachdrücklich den Unterschied zwischen den Buchstaben der Ab-
theilungen und denen der Gerichtslokale hervor.
Ueber die Organisation der athenischen Heliastengerichte etc. 407
mann (opusc. acad. I S. 214 und in d. Jahrbüchern f. wis-
senschaftl. Kritik 1835, S. 514) und Per rot (le droit public
d'Athenes, S. 248) glauben, durch eine doppelte Bedeutung von
Dikasterion. Parallel mit jener Verwechselung geht die der
Richterabtheilungen und der Phylen, verursacht durch die zwei-
fache Gliederung der Richter und durch die gleiche Zehnzahl
beider, in den Sc hol. I und III zu Plut. 277, im Sc hol.
zu Plut. 972, bei Suidas, 'AXX' ou Xa/oua' ^i) und Photios,
TTivocxiov. Die Grammatiker waren dergestalt bis zu einer Glei-
chung: ai cpuXai = xa Ypajxfxata = xa oixaaxTjpta angelangt,
so daß es kein Wunder nehmen darf, wenn wir endlich bei
Bekker, Anecd. gr. I p. 262, 10 lesen: aovTfjsaav 8s oi [xsv
y(iXiot TTiVxoixoaioi £x xpiÄv (puXaiv, woraus erklärlicher Weise für
die Bedeutung von öixaaxYjpia Nichts mehr gefolgert werden
kann (vgl. Scholl S. 8 A. 3).
T6 ÖLXocaxYipiov bezeichnet ganz allgemein den Gerichtshof ^^),
zunächst als den Ort des Gerichtes, das Gerichtslokal, dann als
die in ihm versammelten Richter; weiterhin wurde x6 StxotaxYj-
pLov, da jeder einzelne Volksgerichtshof das Volksgericht in sei-
ner Gesammtheit repräsentierte, auch von dem Volksgerichte als
solchem, so zu sagen in abstraktem Sinne, gebraucht, gleichwie
umgekehrt y] YjXtaia, ursprünglich das gesammte Heliastengericht,
von dem einzelnen Gerichtshofe. Von jener Grundbedeutung
„Gerichtshof" sind unmittelbar abgeleitet die sonstigen Anwen-
dungen als Gerichtssitzung, Gerichtsverhandlung, Gerichtswesen
u. dergl.. Daher erlauben die oben citierten Stellen nur die
Uebertragung, daß ein Gerichtshof von 1000 bezw. 1500 Rich-
tern sich aus 2 bezw. 3 Gerichtshöfen, nämlich von je 500
Richtern, zusammensetzte.
Um zu dem vollen Verständniß der Angabe zu gelangen,
müssen wir uns die Bildung der Gerichtshöfe aus den Richter-
abtheilungen vor Augen halten. Zu Aristophanes' Zeit (Ekkles.
Vs. 684 ff.; Plutos Vs. 277 und 972) wurde für jedes Gerichts-
lokal, in welchem eine Verhandlung stattfinden sollte, ein Ypa[i[xa
erlost ; es ist aber klar , daß aus einer Abtheilung nicht ein
beliebig großer Gerichtshof besetzt werden konnte. Die Ge-
^*) Ob an den beiden letztgenannten Stellen die Lesart: U%a yip
(puXwv ouaöJv, hixoi dytvovTo 6ixa(JXT^pia (Hemsterhuis ; Fritzsche S. 18)
statt Btxaaxat das Richtige trifft , ist nach der Einwendung S c h ö-
manns in d. Jahrbüchern f. wiss. Kritik 1835, S. 513, welcher auf
die 10 Stxaaxctt in d. Schol. I u. IV zu Plut. 277 hinweist (ähnlich
Scholl S. 8 A. 3), unsicher; der Grammatiker würde dann für die
auf dem oben angegebenen Weg« entstandenen 10 Gerichtslokale in
den 10 Phylen eine erwünschte Bestätigung gesehen haben.
32) Auch A r i s t 0 p h. Wesp. Vs. 304 ist x6 Sixaaxi^ptov nur „der
Gerichtshof", keineswegs „die Richterabtheilung".
408 S. Brück,
sammtzahl der athenischen Bürger betrug damals, in der ersten
Hälfte des 4. Jhrhs. , höchstens ungefähr 25000^^), von denen
ungefähr 15 — 16000 über 30 Jahre alt und zur Heliasie be-
rechtigt waren ^^). Wenn sie auch fast vollzählig zur Heliasie
angemeldet waren , so erschien doch an den Gerichtstagen nur
ein geringer Theil derselben. Für die Betheiligung der Athener
an den öffentlichen Angelegenheiten kann der Besuch der Volks-
versammlungen zum Maßstab genommen werden. Hier wurdß
die Anwesenheit von 6000 Abstimmenden für besondere Fälle
als eine außerordentliche Maßregel gefordert, so daß die Be-
hauptung der Oligarchen bei Thukyd. VIII 72, in den Zeiten
des peloponnesischen Krieges hätten sich selbst zu den wich-
tigsten Berathungen kaum 5000 in der Ekklesie eingefunden,
durchaus glaubwürdig klingt ^^) 5 Aristophanes Acharn. Vs.
19 f. klagt über spärliches und spätes Erscheinen zu den Volks-
versammlungen, und Aristoteles 'Ai>r^v. ttoA. Kap. 41 § 3
motiviert die Einführung des Ekklesiastensoldes mit der gerin-
gen Frequenz der Volksversammlungen, der durch alle anderen
Mittel nicht abzuhelfen war. Erst die Erhöhung des Soldes von
1 Obolos auf 3 Obolen scheint den Besuch der Versammlungen
seitens der Stadtbewohner in erheblicherem Grade gesteigert zu
haben (Aristoph. Ekkles. Vs. 300 ff.; vgl. Plutos Vs. 171
und 329 f.). So ist denn eine Abschätzung der für gewöhnlich
in der Ekklesie versammelten Bürger auf den fünften bis den
vierten Theil der ganzen Bürgerschaft wohl nicht zu niedrig
33) Meier und Schömann, att. Proz.^ I S. 147 A. 4. Nur auf
wenig über 20000 Bürger kommen für das 4. Jahrb. Fränkel S. 5 ;
Busolt, Staatsalterth.* S. 199; Belocb, Bevölkerung der griech.-
röm. Welt S. 74.
3*) Richter S. 95 schätzt für das 5. Jhrh. die Zahl der über
30 Jahre alten Bürger, als ^/^ oder Vs aller Bürger über 20 Jahren,
auf 15000, von denen jedoch nicht mehr als 10000 wirklich im Stande
waren, als Heliasten zu fungieren. Beloc h im Rhein. Mus. 39, S.
242: „Nun zählte Athen, abgesehen von den Kleruchen, auch nach
der Pest noch mindestens 20000 Bürger von über 20 Jahren, von de-
nen nach den Gesetzen der Bevölkerungsstatistik 14 — 15000 auf die
Altersklassen von 30 Jahren und darüber entfallen mußten". Nach
T y b a 1 d 0 s S. 784 waren zu Perikles' Zeit mehr als 30000 Bürger
über 20 Jahren vorhanden, davon Vs» also wenigstens 20000, über 30
Jahre alt und, nach Abzug aller Verhinderten, mindestens 10000,
welche die Heliasie übernehmen konnten.
36) Vgl. B e 1 0 c h , att. Politik seit Perikles , S. 7 , der die 5000
Bürger für etwa ein Viertel aller Berechtigten hält. — Das Bedenken
Platn e rs a. a. 0. II S. 136 gegen die Richtigkeit der Angabe ist
nicht begründet; denn es war ein bedeutender Unterschied, ob frei-
willig, trotz Berechtigung der gesammten Bürgerschaft, nur 5000 sich
in der Ekklesie einfanden, oder ob überhaupt nur 5000 zur Theil-
nahme befugt waren. In der Verhüllung dieses Unterschiedes lag
eben das Sophistische der oligarchischen Deduktion.
Ueber die Organisation der athenisclien Heliast engerichte etc. 409
gegriffen ^^). Daher erscheint es ganz angemessen , wenn man
bei den Gerichtshöfen allerhöchstens auf die Anwesenheit eines
Drittels sämmtlicher Heliasten rechnete, demgemäß einen Ge-
richtshof von 500 Kichtern als den größtmöglichen betrachtete,
der aus einer einzigen Abtheiiung besetzt werden konnte. Grö-
ßere Gerichtshöfe mußten aus mehreren Abtheilungen gebildet
werden. Das geschah aber nicht in der Weise, daß man 2 oder
3 Abtheilungen durch das Los erwählte und aus der Gesammt-
zahl ihrer Mitglieder die 1000 oder 1500 Richter nach einander
erlöste; für die wichtigen öffentlichen Prozesse, welche Gerichts-
höfe von 1000 und von 1500 Richtern verlangten, war in An-
betracht der längeren Reden und der, bisweilen doppelten, Ab-
stimmung so zahlreicher Personen der Zeitraum eines Tages
schon beschränkt genug, um nicht auf die Vorbereitungen zur
Verhandlung, auf die Konstituierung des Gerichtshofes noch die
doppelte und dreifache Zeit als bei den unbedeutenderen Pro-
zessen zu verwenden ^'^). Und bei der äußerst sorgfältigen
Durchbildung der attischen Gerichtsorganisation , die zu beob-
achten wir wiederholt Gelegenheit haben , unterliegt es keinem
Zweifel, daß man einen solchen Uebelstand zu vermeiden suchte
und wußte. Man beschleunigte die Besetzung der Gerichtshöfe
von 1000 und von 1500 Richtern ^^), indem man aus jedem der
2 bezw. 3 erlosten Ypaixjjiara zu gleicher Zeit 500 Richter ent-
nahm oder, mit anderen Worten, 2 bezw. 3 selbständige
Gerichtshöfe, olx aaTY]pia, von je 500 Mitglie-
dern bildete ^^) und sie dann zu einem einzigen zusammen-
treten ließ. Auch später, als durch die Berücksichtigung der
Phylen das ganze Verfahren ein komplizierteres geworden war,
36) Bus ölt, Staatsalterth.^ S. 257; F ranke 1 bei Böckh, Staats-
haushalt, d. Athener^ II S. 66*. Zu hohe Zififern, 6—8000 Theilnehmer
an den Volksversammlungen , geben Schömann, de comit. Athen.
S. 126 u. 274; Wachsmuth, Hellen. Alterthumsk. II S. 87; Böckh,
Staatshaushalt, d. Athener^ I S. 292, und nach ihm Pflug, Einfüh-
rung des Soldes in Athen, S. 22; Richter S. 117; Mül 1 er- S trü-
bin g, Aristophanes u. d. histor. Kritik, S. 129. Zu gering veran-
schlagt dagegen Perrot S. 49 die gewöhnlich in der Volksversamm-
lung anwesenden Bürger auf nur 2—3000.
^^) Richter S. 119: „Atque mane adesse, qui iudicaturi essent,
etiam propterea necesse erat, quod sati's multum temporis in sortiendis
iudicibus consumebatur. Immo versum 771 etiam atque etiam consi-
deranti mihi ipsum sortiendi negotium tempus matutinum fere totum
occupasse videtur, ut meridiano demum tempore iudicia constitui pos-
sent". So viel Zeit beanspruchte die Auslosung freilich nicht.
^^) Andere Gerichtshöfe über 500 gab es nicht, worüber in einer
Fortsetzung dieser Abhandlung.
2^) Es wird hier immer als selbstverständlich vorausgesetzt, daß
einer dieser 2 bezw. 3 Gerichtshöfe genau genommen 501, nicht 500,
Richter enthielt, um die Zahl 1001 und 1501 zu erreichen.
410 S. Brück,
wurden 1000 oder 1500 Eichter als 2 oder 3 Gerichtshöfe von
je 500 erlost. Diese Maßnahme hat noch im Sprachgebrauch
ihre Spur hinterlassen: si 6s jiXlüiv hioi oixaaTwv, ouviaraTo
ouo Sixac-Tipia (Pollux VIII 123) „wenn 1000 Eichter nöthig
sind, treten 2 Dikasterien , Gerichtshöfe, nämlich von je 500
Eichtern, zusammen" ; und D e m o s t h. XXIV 9 sagt oixaatrp
piwv ouoTv £i; £va xal yiXiouz s^riCpiajisvojv , die Grammatiker
sprechen immer von yiXioi oixaarat, nicht von einem SiywaaTYjpiov
5(iXia)v oiv.otaTojv ^*^), weil die 1000 Eichter eigentlich nicht ein
Gerichtshof, sondern zwei nur äußerlich vereinigte Gerichtshöfe
waren. Natürlich kann, wo es nicht auf genaue Ausdrucks weise
ankommt, die Kombination zweier Dikasterien als ein Gerichts-
hof aufgefaßt und als ein Dikasterion bezeichnet werden; z. B.
lautet es bei Demo st h. a. a. 0. im Hinblick auf die verei-
nigten 8uo oixaaTTjpia kurz darauf: axupa 8s xa yvoDoO^svö' utto
TTj? pOUÄTj? Xal TOÜ OYjJAOU Xttl TOU oixaaTTipiou Xa&iaTT^OLV,
und im § 117: to \ih ufjiSTSpov coy^ia xal tyjv tou Br/aaTr^piou
tj;f^cpov xal tou? aXXooc vofxouc axupouc oistai 8sTv sivai*'). An-
dererseits ist zu beachten, daß nicht überall ouo oder xpia oi-
xaaTTipia zwei oder drei kombinierte Gerichtshöfe sind, sondern
bisweilen die Gerichtshöfe in mehreren Prozessen oder in ver-
schiedenen Instanzen eines Prozesses ; so sind bei D e m o s t h.
XXIV 196 mit SV xpialv il^Xz^ybivTac oixaoTr|Qioic folgende
drei Instanzen gemeint: das Probuleuma des Eathes, das Pse-
phisma der Ekklesie und das Urtheil des Volksgerichtes*-).
Der erweiterte Gebrauch von oixaaxTjpiov für jede Versammlung,
die eine richterliche Thätigkeit ausübt , ist nichts Ungewöhn-
liches; er durfte Weil (les plaid. polit. de D^mosthene II S.
156) nicht bedenklich erscheinen und ihn zu der Ansicht ver-
leiten : „Je crois qu'il faut entendre une condamnation judiciaire
par trois sections r^unies. II est vrai qu'on lit otxaanrjpioiv
SooTv au § 9. Mais les orateurs ne se piquent pas d'etre ex-
acts: ils usent largement de l'hyperbole mensong^re". (Aehn-
lich in d. Mdlanges Eenier S. 20). Eine so offenbare Lüge, die
außerdem gar keinen Zweck gehabt hätte, wäre selbst dem ein-
faltigsten Eichter aufgefallen *^). Aus demselben Grunde möchten
*o) Nur Bekker, Anecd. gr. I p. 189, 20. 'HXta^aixal ^XictCea^at:
StxaaxT^piov dvSpwv ^tXiiov xat 6 tottos, iv ti) ouTOt StxaCoutJtv.
**) Fritzsche S. 66; Schäfer, Demosthenes und seine Zeit^
I S. 368, Anm. 1 ; Weil, les plaid. polit. de Demosthene II S. 78.
*2) Schäfer a. a. 0. ; H a r t e 1 , Demosthen. Studien II (in d.
Sitzungsber. d. kais. Akad. d. Wiss. Philos.-hist. Gl. Bd. 88. Wien
1878) S. 424 A. 1.
*^) Unrichtig ist auch die Erklärung Fritzsches S. 66: „Ve-
rum hie Demosthenes Heliaeam pro duobus ponit iudiciis, tertio autem
loco illam numerat StaSixac^av, de qua exposuerat § 13".
Ueber die Organisation der athenischen Heliastengerichte etc. 411
wir der gleichartigen Deutung von [Demosth. ] XXV 28:
^vwasai (wofür Weil yvoiast schreiben will) oixaaTTipiojv iptaiv
durch Weil, les plaid. polit. de Demosth^ne 11 S. 319 und
in d. Melanges Renier S. 19 f. nicht beistimmen: nämlich daß
hier ein Urtheilsspruch von drei vereinigten Dikasterien vor-
liege oder vielmehr nur von zwei Dikasterien unter Annahme
der rhetorischen Uebertreibung. Allerdings weiß L i p s i u s,
Ueber die Unechtheit der ersten Rede gegen Aristogeiton (in d.
Leipziger Studien VI) S. 322 ebensowenig befriedigend die drei
verschiedenen Gerichtsverhandlungen zu nennen, da das freiwil-
lige Fallenlassen der Eisangelie schwerlich als Erkenntniß eines
Gerichtshofes aufgezählt werden konnte. Es genügt wohl der
Hinweis auf die noch nicht gelöste Frage nach der Echtheit
der Rede (s. oben S. 313 A. 59). Ferner sind bei Piaton
Nomoi p. 767 A xa ouo oLxaaxYipia die Gerichtshöfe in zwei
Instanzen eines Prozesses , bei L u k i a n. Abdicat. 1 1 ouo oi-
xaoTTipia zwei Gerichtsverhandlungen, während im Schob zu
Demosth. XXII 3 6 £v xpioi OLxao-r^pioi? yj-to) jxsvoc sv ota-
cpopoic TTpa^fJ-^aiv sich, wie ersichtlich, auf drei verschiedene Pro-
zesse bezieht^*).
To Gr/aa-T|piov ist also im speziellen und prägnanten Sinne
der größtmögliche aus einer Richterabtheilung zu bildende
Volksgerichtshof, der „Gerichtshof von 501 Richtern" ^^). Gerade
als die größte Versammlung, die gesetzmäßig einer jeden der
10 Abtheilungen entnommen werden konnte, verkörperte der
Gerichtshof von 501 Mitgliedern in sich am vollkommensten die
Abtheilung selbst, und dadurch wiederum war er der natürliche
Vertreter der Gesammtheliaia , weiterhin aber der gesammten
athenischen Bürgerschaft. Auf diesem inneren Wesen des Ge-
richtshofes von 501 Richtern beruht seine ganz eigenartige Stel-
lung in der athenischen Staatsverfassung; er war nicht, wie die
übrigen Gerichtshöfe von 200 und 400, von 1000 und 1500
Richtern, bloß für einzelne Prozeßgattungen bestimmt, sondern
**) Ebenso L i b a n i o s im Hermes IX S. 33 Z. 7 ff. Zweifel-
haft bleiben Demosth. XVIII 224: xds täv StxaaTYjpt'cuv Yvioasts, und
XXXVll 39 : fjSrj twv Stxaaxrjpiwv i7rtxexX7]pu)[j.evu>v.
*^) Ein Keim dieser richtigen Erkenntniß findet sich schon bei
Heffter, die athen. Gerichtsverfassung, S. 52, welcher die Richter-
dekurien zu je 6ÜÜ Mitgliedern annahm : „In der Regel war ein Di-
kasterien aus 500 Richtern zusammengesetzt, ein Gerichtshof von 1000
oder 1500 Richtern aus 2 oder 3 Dikasterien vereinigt"; uiid bei
Platner a. a. 0. I S. 72: „Bestanden keine Sektionen, so könnte
Dikasterium, wenn man anders damit einen bestimmten Begriff ver-
binden will , nicht eine wirklich bestehende Vereinigung von Richtern,
woran man doch zunächst zu denken hätte, sondern bloß die Zahl von
500 Richtern bezeichnen, welche in der Regel, jedoch nicht immer,
zu Gericht saßen".
412 S. Brück,
er war recht eigentlich to or/aatTipiov, der Volksgerichtshof xar'
eEo/TjV , in dessen Hand , als des Repräsentanten des ganzen
athenischen Demos, auch die Entscheidung allgemein wichtiger
Staatsangelegenheiten gegeben wurde. Wie in den Bürgerrechts-
urkunden des 3. Jhrhs. v. Chr. und späterer Zeit das oix7.o~y)-
piov, welches xaia tov vo'fjiov die Dokimasie der Neubürger vor-
nehmen sollte, nach ausdrücklicher Angabe der Inschriften ein
Gerichtshof von 501 Beisitzern war (CIA. II No. 395; 396;
401; 402; 427; [428]; 429; 455; 544), so wird es sicherlich
auch dasjenige or/aair^piov gewesen sein, dem im 4. Jhrh. die
Prüfung der Archonten (Aristot. 'A^r,v. iroA. Kap. 45 § 3;
Kap. 55 § 2 = Lex. Cantabr. Bsafi-o^^STÄv avaxpiaic; Pol-
lux VIII 92*6)5 Demosth. XX 90), ihrer Paredren (Ari-
stot. 'Aör^v. iroX. Kap. 56 §1 = Hesych. cuöuva? und
Harpokrat. , Photios, Suidas Tiapsopo;) und der übrigen
Beamten (Aischin. III 15; [Demosth.] XL 34) anvertraut
war; für die Euthyne wenigstens ist der Gerichtshof von 501
Richtern im Lex. Cantabr. XoY'.arai direkt bezeugt ( si-a
scpisvToci cic TO SixaaTYjpiov SIC Iva xai TiEVTaxooiouc) , während
Aristot. 'A&r^v. ttoX. Kap. 48 § 4 und 5 nur ev xco oixaaTr^
piü) und £i; TO oixaoTTiptov hat. Nicht minder dürfte zur Erle-
digung gewisser anderer Formalitäten vor Gericht, wie des Ver-
kaufs von Grundstücken (Aristot. 'A&r^v. tzoX. Kap. 47 § 3),
der Verpachtung des Vermögens von Waisen (Isaios VI 36 f.),
der Prüfung der Paradeigmata und des Peplos für die Athena
(Aristot. 'ABtjV. ttoA. Kap. 49 § 3) ein Gerichtshof von 501
erforderlich gewesen sein, obwohl bloß von dem otxaaTTjpiov,
an der letzterwähnten Stelle von dem oixaoTTjpiov to Aa^dv ge-
sprochen wird. Ein weiterer Zusatz erübrigte sich um so eher,
wenn die Größe des gesetzlich vorgeschriebenen Gerichtshofes
in allen Fällen die gleiche, wenn sie eine konstante war, näm-
lich das Dikasterion von 500. Erinnert sei schließlich noch an
die Zahl der als Nomotheten bestellten Heliasten, welche 500
(Andok. I 84) oder, wofern die Ueberlieferung bei Demosth.
XXIV 27 und Pollux VIII 101 *') authentisch ist, 1000 (=
*^) Der Artikel Pollux VIII 92 ist aus einer Zusammenziehung
und Verkürzung von Aristot. 'A^^v. ttoX. Kap. 55 § 2 und Kap. 56
§ 1 hervorgegangen, wobei ein Versehen mit untergelaufen ist; dar-
über Rühl, der Staat der Athener und kein Ende (in d. 18. Sup-
plem,-Bd. der Jahrbücher f. class. Philol.) S. 682. Für das merkwür-
dige IvvojjLu) ot7.aciTrjp{(o hatte vor Rühl bereits von Stojentin,
de J. Pollucis auctoritate S. 13 Iv fxo'vco otxaSTTjpi'cij vermuthet, mit gu-
tem Recht, wie nunmehr Aristoteles zeigt; docli hat vielleicht auch
bei Pollux ursprünglich dv SiyaaxTjpitp ix6\o'^ gestanden.
*7) Vgl. Meier und Schömann, att. Proz.^ I S. 169 A. 54;
Thumser S. 528 A. 1.
lieber die Organisation der athenischen Heliastengerichte etc. 413
zwei Dikasterien) betrug. Möglicherweise hat der in lo 8t-
y.aaTYjpiov liegende engere Begriff des Gerichtshofes von 500 und
die vor den anderen Gerichtshöfen hervorragende Rolle dessel-
ben neben dem Umstände, daß 500 Richter meist, in früherer
Zeit vielleicht ausschließlich, in dem Gerichtslokale Heliaia
tagten, zur Entstehung der Angabe mitgewirkt, die Heliaia habe
500 Richter umfaßt (PoUux VIII 123: tj ' HXiaia Trsvta-
X031ÜJV. Sc hol. zu Aristoph. Wesp. 88: yjaav Si yjAiaaral
Tov dpiB^jJLOV cp'.), wobei dann Heliaia als der einzelne Gerichts-
hof gedacht ist, nicht als Sektion ^^); ein Gebrauch des Wortes
YjAiata für die Richterabtheilung ist nirgends bekannt.
Zugleich mit den Sektionen von 500 Richtern wird die
von Fränkel S. 96 ff. aufgestellte Hypothese über die sogen.
Ersatzleute und über die Aufnahme der einzelnen Heliasten in
mehrere Abtheilungen hinfällig. Trotzdem wird es nicht über-
flüssig sein , in wenigen Worten darzulegen , wie sie, dereinst
mehrfach gebilligt , sogar unter der Voraussetzung , daß alle
sonstigen Annahmen Fränkels (die geringe Anzahl der Richter,
die Bedeutung von Dikasterion als Sektion, die Sektionen von
500 Mann) zutreffend wären, zu handgreiflichen Widersprüchen
führt. Gelegentlich seiner Polemik wider die Auslosung von
6000 Heliasten macht sich Fränkel S. 89 darüber lustig, woher
man denn bei dem angeblichen Zusammentagen der ganzen He-
liaia im Prozeß des Leogoras den BOOlten Heliasten genommen
habe und ob die Athener etwa geglaubt hätten, daß sämmtliche
Richter ohne Ausnahme sich einfinden und nicht so manche
durch Krankheit und häusliche Sorge zurückgehalten sein wür-
den. Ganz die gleichen Worte, ohne die geringste Aenderung,
können gegen Fränkel selbst vorgebracht werden. Auf ein voll-
ständiges Erscheinen der Abtheilung war niemals zu rechnen'*^);
sollten also die Athener den Richterdekurien genau eine solche
Größe gegeben haben, daß zur Bildung eines Gerichtshofes von
501 Beisitzern, die doch keine Seltenheit war, in jeder Sektion
immer gerade noch einige Mann fehlten? 500 oder selbst 501
wäre die allerunpraktischste Zahl gewesen, mit der man die Er-
weiterung der Abtheilungen vermittelst Ersatzleuten hätte ab-
schließen können. Vollends aber bei einem Gerichtshofe von
1000 Richtern, der aus 2 Dikasterien, nach Fränkel Sektionen
sich zusammensetzte, war, auch wenn kein einziger Heliast der
beiden Abtheilungen zu erscheinen verhindert wurde gleich den
„leicht lebenden Göttern ^^, der Fall unvermeidlich, daß ein Mit-
48) Richter S. 105; v. Stoj entin S. 72 f. ; Meier und
Schömann I S. 169 A. 54.
") Meier und Schömann I S. 156; Weil, les plaid. polit.
de Demosthene II S. 818 und in d. Melanges Renier S. 23 f.
414 S. Brück,
glied der einen Sektion zugleich Ersatzmann in der anderen
war; und dann ergaben sie nimmermehr 1000 Mann, sondern
es hätte zur Vervollständigung noch eine dritte Sektion heran-
gezogen werden müssen. Und das sollte Demosthenes mit ol-
xaaTT^pioiv ouoTv si? £va 7.ai yiXiou;, s^TjCpiajjisvajv bezeichnet ha-
ben oder die Grammatiker mit auv|j£aav ot [xsv -/^ihoi £x SuoTv
Sixaotr^piwv !
Deshalb haben jetzt L i p s i u s (in Meier und Schömann,
att. Proz.2 I S. 149 ff.) und Busolt (griech. Gesch. U S. 463
und Staatsalterth.''^ S. 277) die Hypothese Fränkels dahin mo-
difiziert, daß noch über 500 hinaus der Sektion eine Anzahl
Ersatzrichter zugewiesen worden sei. Aber abgesehen von der
^Ungleichmäßigkeit in der Vertheilung der Geschäfte, welche
diese Praxis mit sich brachte" (Lipsius a. a. 0.), verbieten
unsere bisherigen Resultate jede, wie immer gestaltete, Institution
von Ersatzleuten und jede Eintragung der Richter in mehrere
Abtheilungen ^^) , da deren Regelung ohne eine fest bestimmte
Grenze für die Größe der Abtheilungen undenkbar ist.
In der antiken Ueberlieferung nöthigt Nichts zu irgend
einer der beiden Annahmen. Zwar ist die Redensart irAripouv
To oixaaxTjpiov oder xa BixaoTYjpia als deutlicher Beweis für „ein
ausgedehntes Ergänzungssystem" (Fränkel S. 101) betrachtet
worden ; das Vollzähligmachen der Gerichtshöfe wäre so wesent-
lich gewesen , daß TrXr^pouv geradezu gleichbedeutend mit kon-
stituieren wurde (Meier und Schömann I S. 157; Busolt,
Staatsalterth.=^ S. 278. Vgl. G il ber t I S. 376 A. 3 ). Der
Begrifi des Ergänzens liegt jedoch hier durchaus nicht in ^:Xr^-
pouv ; von der einfachen lokalen Grundbedeutung ^voll machen"
ausgehend gewinnen wir, wie in den Verbindungen irAr^pouv
vauv, TpiTipTi u. ä. den Sinn „bemannen", so für TrAr^pouv to 8i-
xaaTY]pLov den Sinn „das Gerichtslokal, den Gerichtshof besetzen,
den Gerichtshof konstituieren". Und falls wir auch den bereits
abgeleiteten Begriff „vollzählig machen" hineinlegen^^), wird da-
durch eben nur die Thatsache charakterisiert, daß zur Konsti-
tuierung eines Gerichtshofes unter allen Umständen die Auslo-
sung der Richter so lange fortgesetzt werden mußte , bis die
nöthige Anzahl, sei es von 201, 401, 501 oder mehr Richtern,
erreicht war. 'ETrAr^ptu^Tj to BixaaTYipiov steht gleich dem Aus-
druck STrXr^ptüOirj to ßouXsuTYjpiov, den Pol lux VIII 145 in dem
s°) Bereits Fritz sc he S. 60 ff. hatte eine gesetzliche Eintra-
gung der einzelnen Richter in mehrere Abtheilungslisten vermuthet,
indem die Zahl der sich jährlich zum Richteramte meldenden Bürger
bisweilen weniger als 6000 betragen hätte. Ferner Gurt ins, griech.
Gesch.« II S. 219 und Weil a.a.O. Die Aeußerungen von Ty bai-
dos S. 791 f. über diese Frage sind einander widersprechend.
") Vgl. Förster im Rhein. Mus. 30, S. 286 f.
Ueber die Organisation der athenischen Heliastengerichte etc. 415
Artikel über ,^Kathssitzung" anführt, zum Schluß hinzufügend:
laura xal irspl oyj[jlou av Tic s'-ttol xai oixaatttiv, womit die Phrase
7:Ar,poutj.iv/ic tyj; =x/.X-/;a(ac (Aristoph. Ekkles. Vs. 83) zu ver-
gleichen ist^^); und weder beim Rath, noch bei der Volksver-
sammlung kann von einem Ergänzen , kaum von einem eigent-
lichen Vollzähligmachen die Rede sein. Das Bewußtsein des
ursprünglichen Begriffes, des Ergänzens, wäre vollständig ver-
loren gegangen bei der Anwendung von BixaoTTjpiov TrXrjpouv
für die Mysterienprozesse (Pol lux VIII 123), bei denen nur
die eingeweihten Richter in Thätigkeit traten, demnach die ge-
wöhnliche Art und Weise der Konstituierung der Gerichtshöfe
mitsammt den etwaigen Ersatzmännern verlassen werden mußte,
sei es daß die Eingeweihten aus mehreren durch das Los be-
stimmten Abtheilungen ^^), sei es, was wahrscheinlicher ist, daß
sie aus allen Richtern ohne Rücksicht auf die Abtheilungen
entnommen wurden^); oder bei den kleineu Gerichtshöfen von
200 Richtern, zu deren Besetzung jede Sektion ohne Ersatz-
richter ausreichen mußte, wie niedrig man auch die Anzahl der
Heliasten veranschlagen mag ^^). Ar/aorvipiov TrXripoüV ist die
offizielle und technische Bezeichnung für „einen Gerichtshof be-
setzen", bisweilen förmlich für „eine Gerichtssitzung abhalten",
ohne jeden Bezug auf das Zustandekommen des Gerichtshofes;
so Lysias XXVI 6 (Sixa^rT^ptov os Tcapa tou;; vd[xou? döuvaiov
irXrjpojör^vat); Isaios VI 37 (xal sttsloyj TTpÄTov xa Sixao-yjpia
£7:Xr^pu)^rJ ; Demos th. XXI 209 {zlc, 8ixaoTY]piov siaioi irs-
irXripwjxsvov sx toutwv); XXIV 58 (ra dixaaTYjpia, a OTifioxparou-
\li^r^c, zr^c, izoXeaic, sx twv 6jjl(ü{ioxotü)v TzXr^pQ^xai) und 92 (Si-
xocaTTjpia TrÄTipouTo xal xaraYi^vwa/STS 0£a|xov täv axoofxouvtcüv) ;
[Demosth.] XXV 20; Aristot. 'A&r^v. ttoX. Kap. 63 § 2
(^aa-3p av jisÄAifj -a otxaa-r|pia iiAr^poj&rjaso&ai) und p. XXXI
Z. 36 f.; Libanios im Hermes IX S. 39 Z. 21 (TrAyjpou-at
0£ xal Touroi? SixaaTTipiov, £i oixaiuj; sial X£^£Lp0T0V7]|X£V0t) ^^);
") In CIA. I No. 57 wird die , »Volksversammlung" beständig
durch 6 07)(j.os 6 'Ai^TjVatwv TcXrj&utüv bezeichnet.
^^) Voemel, de Heiiaea S. 25; Meier und Schömann I
S. 159. Die Meinung Heffters S. 399 ist nicht ganz klar.
") Ein derartiges Verfahren nimmt wenigstens Schömann,
opusc. acad. I S. 219 für die Auswahl der in Militärprozessen rich-
tenden öTpaxtüiTai an.
^^) Ueber CIA. II 2 No. 809 (= Böckh, Seeurk. No.' XIV) s.
übrigens oben S. 401.
'^®) Ueber die von Piaton Nomoi p. 956 E nach der xXi^pwats
erwähnte zX^pwau, Konstituierung der Gerichtshöfe, s. Förster a.
a. 0. S. 285. Für die Bedeutung von -Xrjpoüv kann noch herangezo-
gen werden Schol. zu Demosth. XXIV 9: auvi^p^^ovxo iy. 86o Si-
xaaxTjpi'wv, TrXrjpoüvTe? dpt&(j.6v /tXt'cov xal evds. Bei Pol lux VIII 148 f.
möchte Förster S. 287 iTrXrjpwdrj hinter dxXrjpwOT) t6 StxacjT^ptov,
416 S. Brück,
schließlich in den athenischen Bürgerrechtsdekreten vom Ende
des 4. Jhrhs. ab , wenngleich es gerade bei ihnen im ersten
Augenblick den Anschein haben könnte, als ob sie auf ein Er-
gänzungsverfahren hindeuteten. Gemäß den Anordnungen die-
ser Urkunden mußte der Fremde, welchem durch Raths- und
Volksbeschluß das Bürgerrecht zuertheilt war, bevor er in die
Phylen, Demen und Phratrien eingereiht wurde, sich noch einer
von den Thesmotheten geleiteten Dokimasie vor einem Gerichts-
hofe von 501 Richtern unterziehen. Der Wortlaut der letzteren
Bestimmung liegt in verschiedenen Fassungen vor, von denen
diejenige der Inschrift CIA. II No. 401 : tou? os {>£a[xoÖ£Tac,
0 T a V 7. a l o) ? t: X 7] p ü) a i V 8r/aaTYjpiov si? sva xal TUcvra-
xoaioüc ouaorac, EiaayaysTv auT(o tr|V ooxijjLaaictv am geeignetsten
ist, das Verständniß des ganzen Sachverhaltes zu erschließen.
Die Thesmotheten sollen danach die Dokimasie einleiten, wenn
sie auch so, auch ohnedies einen Gerichtshof zu 501 Richtern
besetzen ; sie sollen für die Dokimasie nicht einen eigenen Ge-
richtshof einberufen, sondern warten, bis zur Erledigung irgend
einer anderen Angelegenheit ein Dikasterion von 501 Richtern
zusammentritt. Grund und Zweck dieser Maßregel sind leicht
ersichtlich. Nachdem die Verleihung des Bürgerrechtes in der
Volksversammlung öflPentlich besprochen worden war und außer
in einer gewöhnlichen Ekklesie anfänglich wenigstens noch in
einer Vollversammlung von mindestens 6000 Theilnehmern in
geheimer Abstimmung die Majorität erhalten hatte, konnte nur
selten der Fall eintreten , daß bei der Prüfung vor dem Ge-
richte Einwand dagegen erhoben wurde. In der Regel war die
Dokimasie lediglich eine leere, wenige Minuten beanspruchende
Formalität, deren Entstehung noch erkennbar ist. Im 4. Jhrh.
griffen nämlich bei Bürgerrechtsertheilungen die Gerichte nur
dann ein, wenn gegen den Beschluß der beiden Volksversamm-
lungen vermittelst der '^par^r^ Ttoipavoiicov Einspruch eingelegt
wurde ([Demosth.] LIX 89 ff.) ^^). Als jedoch, wie Szanto,
iTcz-AlTiptii^Ti und -Xr^pwat? hinter -/^pioai?, vXfiooQ einschieben ; aber es
ist, trotz der handschriftlichen Ueberlieferuug Tr^pwcJts an Stelle von
xXT^pioats, unwahrscheinlich. Auch Pol lux VIII 15 steht nur dTie-
xXlf]pü)9^7] 6txaCTT^piov.
57) Die Ansicht Frank eis S. 35 ff. und Harteis, Studien
über att. Staatsrecht, S. 271 ff., daß bereits damals eine regelmäßige
Dokimasie existierte, ist irrig und von Lipsius in Burs. Jahresber.
15, S. 310 f. und Szan to, Untersuchungen über das att. Bürgerrecht,
S. 7 f. und S. 17 zurückgewiesen worden; die Dokimasie der Plataier
bei [Demosth.] LIX 105 ist in der That nur ein Ausnahmefall und
beschränkte sich auf die Fragen , ob der in das Bürgerrecht Aufzu-
nehmende überhaupt Bürger von Plataiai und Mitglied der athener-
freundlichen Partei war.
lieber die Organisation der athenischen Heliastengericbte etc. 417
Untersuchimgen über das att. Bürgerrecht, S. 19 richtig ausfuhrt
(vgl. Busolt, Staatsalterth.^ S. 200), die früher spärlichen Ver-
leihungen des Büi'gerrechtes immer häufiger erfolgten ^^) , als sie
ständig wiederkehrende Akte wm-den, hielt man es für angebracht,
eine schärfere Kontrolle auszuüben, als die 3Iöglichkeit der in das
Belieben irgend eines Bürgers gestellten vpafp/j Trapavojxcüv sie
gewährte : man schritt von dem willklü-lichen Grerichtsverfahren
zum obligatorischen, gesetzlich fixierten fort und richtete um 320
V. Chr. (Ol. 115)^^) die regelmäßige Prüfung jedes Neubürgers
vor einem Volksgerichtshofe von 501 Mitgliedern ein, zumal sie
ohne Aufwand von Mühe, Zeit und Kosten bewerkstelligt werden
konnte. Denn anstatt einen besonderen Gerichtshof tagen zu lassen,
was dem Staate jedesmal 1500 Obolen gekostet hätte, genügte
es für gewöhnlich, die Dokimasie mit der ersten besten Gerichts-
sitzmig, die 500 Eichter erforderte, zu verbinden, die gesetzlich
bestimmten Anfragen vor dem Eintritt in die auf der Tagesord-
nung stehende Verhandlimg zu erledigen. Das besagen die Worte
^Tav 7w ai ü)c, TrXrjpüiaiv oixaorrjpiov su Iva xal TiiVTGcy.ooioo^ 8i-
xaata? , auch hier heißt TrAr^pouv Sr/aatrjpiov Nichts weiter als
„einen Gerichtshof besetzen", ohne auf eine Ergänzung mit Hilfe
von Ersatzmännern hinzuweisen. Selbstverständlich sollten die
Thesmotheten die Angelegenlieit nicht ins Unendliche hinausschie-
ben, sondern gleich bei dem ersten Gerichtshofe von 500 Rich-
tern, welcher nach der Vollversammlung einberufen wurde, den
Bürgerrechtsbeschluß zur definitiven Entscheidung biingen. Daher
dürfte die von der obigen Formel etwas abweichende Wiederher-
stellung der Inschrift CIA. II No. 427: [tou; Ss {^sajxoi^sTa?,
^rav 7:pü>Tov] -Xr^puiaiv t6 oixaar[7jpiov si; Iva xai Trsvtaxoaiou;
S]ixaa":a? , sbaya-ifsTv auTu) tyjv ooxijjLaoiav das Richtige treffen,
gestützt durch die erhaltenen Worte von No. 300 : tou? 8s OsaJ^xo-
ilsra? sioa^aYsTv [aurw ttjv 8oxi}jL]aaiav Tr^^ iroXiTsia; [xat t^c
owpsac] £i; to SixaaTYjpiov xa[Ta tov vdjAov, oxjav Tipairov otxa-
oTTjpia [avauXr^poiaiv. Dagegen würde es in No. 544 der Buch-
es) [Demosth.] XIII 24; Demosth. XXIII 200 ff.
^^) Lipsius a. a. 0.; Bu ermann, animadversiones de titulis
Atticis, quibus civitas alicui confertur, S. 21; Valeton, de suffragio
senum milium Atheniensi (in Mnemosyne XV 1887) S. 2; Meier
und Schömann, att. Proz.'^ I S. 256. Scholl, über att. Gesetzge-
bung (in d. Sitz.-Ber. der philos.-philol. und bist. Kl. d. k. bayer.
Akad. d. Wiss. zu München 1886) S. 135 A. 1 will die Dokimasie
auf die Verfassungsreform des Demetrios von Phaleron zurückführen.
In etwas spätere Zeit, in die Ol. 120, verlegt Szanto a. a. 0. S. 7
und 17 die Aenderung , während er im griech. Bürgerrecht S. 53,
ebenso wie Gilbert 1 S. 176, ganz allgemein das Ende des 4. Jhrhs.
nennt. Busolt, Staatsalterth.^ S. 200 nimmt den Beginn des 3.
Jhrhs. an, Thumser S. 441 das Ende des 4. oder den Anfang des
3. Jhrhs.
Philologus LH (N.P. VI), 3, 27
418 S. Brück,
stabenanzahl der Zeilen besser entsprechen, gemäß der Fassung
von No. 401 zu ergänzen : xai tyjv ooxi|xaaiav xou]? i}[£a}xo{^£Ta?
siaaYaysIv auTü5, oxav xai o)? (nicht TrpwTov, wie Buermann, de
titulis Atticis S. 8 schreibt) TrAr^poiai Sr/aaTYjpia £i? £va V-oX]
'iT£v[Taxootouc oixaoTac, und auch in No. 395 hat möglicherweise
gestanden : touc 0£ 0£ajx]oi)£Tac , [otjav [xal toc TiXr^pÄaL 8ixa-
aTYjpLa (statt irpuitov irÄr^paiatv 8txaaTY)pLov, wie im C LA) £i? £va
xaij TTEVTaxooioLu;; oixaata?, Eiaa^a^Eiv auitu xr^vj ooxijxaaiav "").
Sowohl der Zusatz xai u)c, als Tipu)Tov fehlt in den Inschriften
CIA. II No. 396, 402, (428), 429 und 455: toü? U {}£a|xo^£-
xa? , oiav 'jrXrjpu)oi(v) SixaoTYipia (bezw. Sixaaxripiov) £ic £va xai
■irEVTaxoaiouc oixaata?, £iaaYaYcIv auxoj tyjv ooxtjxaoiav. Da femer
das Verfahren der Dokimasie bei der Bürgerrechtsverleihung durch
ein Gesetz genau geregelt war, brauchte schließlich für den ein-
zelnen Fall im Beschluß und in der Urkunde nur auf jenes Ge-
setz verwiesen zu werden, ohne umfassendere Wiedergabe seiner
Bestimmungen, entweder mit oder ohne Beifügimg von xaia xov
vo{xov oder xaxd xou? vo{jlouc '^^). So war bei CIA. II No. 312:
xoüc 0£ [ba]o\iobixaic, [Eij^a^OL^eiw auxoS xr^v 8oxL|ia[ai]av xr^?
Sa)p£ac sie x6 SixaaxY)[pi]ov ^xav Ttpwxov o[rov] x' -(j durch das
Gesetz klar, wann die erste Möglichkeit sich bot: nämlich sobald
irgend ein Gerichtshof von 500 Beisitzern tagte*'''*). Eine andere
Wendung begegnet noch in No. 229 : xai [xouc O£a[jtoi)£xac 6o-
xjtfjtaaat xy)v 7ro[Aix ] xov ^^ptovxat Si . . . . ^*) , nach deren
Muster Buermann S. 10 die Inschrift No. 382 vervollständigt:
[xouc 0£ {)£ajxoO£xa? £ioaYaY£iv auxw xtjV Go]x[i[xaaiav zr^c, oo)-
p£ac, £av TTptüxov oixaaxaT? )^p]a)v[xaL. Ungewiß bleibt in No. 309 :
Eioa^aYElv hk xt)v 6]oxi{iaaiav xou; &£0[j.[oO£xac ci; x6 Tipw-
xov 6ixaox]T|piov xaxa xou? v($fio[u; , wo in Anbetracht der
Zeilenlänge auxtp sie xo OLxaoxr^piov mein* Wahrscheinlichkeit für
sich hat; ebenso No. 397 : xai x]ouc ^£a{jLOi}£xac £[iaaYaY£iv auxw
XTjv oo]xi[xaaiav xr^c [iroAixEia; de xo öixaaxr^piov. gttu)]; x. x. X.
^^) Oder einfach [oT]av [TtXTjpüiatv xo StxacJ-n^ptov?
**) Auch der volleren Fassung gehen die Worte 8oxi(xaa9evTt iv
Tt[> Stxaaxrjpto xaxd xov -^o^xo^ oder xaxd toos vo[jlous vorher in den In-
schriften CIA. II No. 395, 396, 401, 428, (544).
^2) Dieselbe Formel ergänzt Buermann S. 20 in dem von ihm
aus den Fragmenten CIA. 11 No. 223 und 520 zusammengesetzten
Dekrete : zha-cxyelv ok xoct autiu] ttjv ooxi[jLa3ta[v xr]; -oXiTtlac. to-j; ■l}ea[xo-
^exa; -xajxd xov vd|j.ov [oxav npcöxov otov x' f^. Sie erscheint außerdem in
CIA. II No. 867, wo es sich um Verleihung der eYxxrjöt? handelt."
*^) Vielleicht wiederherzustellen:
xai [x]
[ou? %taiio%ixaz Boxjifxaaat X7]v tto-
[Xixei'av oxav -pwjxov ^^pcüvxai oi-
[xaaxTjpt'ots. dvaypjdtj^at 0£ xoöe xo
[«jj']^cpta(Aa X. T. X.
lieber die Organisation der athenischen Heliastengerichte etc. 419
und No. 530 : zohc, 6s ^£]a[xoö[£Tac sioayaysTv autcj) ttjv ooxji-
{i.aaia[v zr^c, owpsa? elc, to StxaoTTjptov], oiziac av x. t. X., in denen
auch £1? TOüc P Tou? OLxaa-a?, bezw. de, tou; F* dixaata; ein-
getragen werden könnte nach dem Beispiel des £YXTrjai;- De-
kretes No. 369 : [tou?] 8s P tou; 8[txaaTd;] ..... [ttjv ooxL][xa-
oiav Tr^[? ö]ü>p[£a?]ö*).
Was weiterhin eine gesetzlich erlaubte und geregelte Eintra-
gung der Richter in mehrere Sektionen anbetrifft, so ist sie mit
der Eimdchtung der Heliastentäfelchen schwer vereinbar; weder
ist es nach den Zeugnissen über sie und nach den erhaltenen
Exemplaren annehmbar, daß der Heliast für jede der verschiedenen
Abtheilungen, deren Mitglied er etwa war, ein besonderes Täfel-
chen erhielt ^^), noch daß die Buchstaben aller seiner Abtheilungen
auf derselben Legitimation vermerkt wm-den. Das von Ray et,
Tablettes d'heliastes inedites (in d. Annuaire de l'assoc, pour l'en-
com-agement des etudes Grecques XII 1878) S. 206 f. ^^) und von
Lipsius in Meier und Schömann, att. Proz.^ I S. 150 A. 9 und
S. 151/2 A. 14^') für die Zugehörigkeit des einstigen Besitzers
zu zwei Abtheilungen in Anspruch genommene Richtertäfelchen
CIA. n No. 877 ist nicht maßgebend, weil es zu denjenigen
Exemplaren gehört, auf welchen die vorhandene Inschrift erst nach
Austilgung einer früheren eingraviert ist; und im vorliegenden
Falle ist (nach Ray et) die m-sprüngliche Schrift so nachlässig
entfernt, daß noch deutliche Spm-en von ihr, am Ende der zweiten
Zeile sogar der unversehrte Buchstabe N, übrig geblieben sind.
So wird die Vertheilung der Buchstaben am Anfang des Täfel-
chens auf die beiden Inschriften, namentlich die Angabe im CIA.
II 2 S. 348 : „litteras A et [I eodem tempore atque eadem manu
cum nomine Lysonis incisas ; litteram ^ postmodo videri additam
esse", ganz unsicher. Nach dem, was Mylonas im Bull, de
corresp. Hellen. VII (1883), S. 29 A. 1 über die 3 Buchstaben
u sagt, könnte man in dem H den Anfangsbuchstaben des De-
motikon der ersten, zum Theil getilgten Inscln-ift, anstatt ein
zweites Abtheilungszeichen, erblicken. Bezüglich des Abtheilungs-
stempels H, der auf den Täfelchen CIA II No. 911 und 912
^■*) In dem Ehrendekrete C I A. II No. 331 heißt es allerdings: tou?
hi i}ea[j.oO£Tas eJcaYayelv a'jxiu tyjv Soxtaaatav tyjs ocupeas e^s t6 Sixaöxigpiov
xaxd Tov vo[j.ov. Der letztere Zusatz fehlt in No. 397 und 530, soweit
sie erhalten sind.
®^) üeber die 3 Paare von Täfelchen, welche je derselben Person
angehören, s. oben S. 302.
^^) Die eigenthümliche Hypothese Ray et s: „Peut-etre TA et
l'H indiquent que deux sections de l'heli^e ont et^ räunies pour for-
mer un seul tribunal" bedarf keiner speziellen Entgegnung.
«') Vgl. Thumser S. 542; Tybaldos S. 791 A. 1.
27*
420 S. Brück,
und auf dem in der 'Ecpr^p.. ap/. 1887, S. 55/6 veröffentlichten
erscheint, ist die einst von Vidal-Lablache im Bull, de l'^ßcole
fran^. d' Äthanes No.III— IV (1868), S. 52 ff. aufgestellte, von Lip-
sius a. a. O. S. 152 A. 14 wiederaufgenommene Ansicht, daß er als
Verbindimg von H und E die gleichzeitige gesetzliche Gültigkeit für
zwei Abtheilungen bezeuge, längst bestritten worden, zuletzt von My-
lonas a.a.O. S. 34; aber auch die Meimmg Benndorfs (Göt-
ting. gel. Anz. 1870, S. 278), Curtius' (Rhein. Mus. Bd. 31,
S. 285) und Kl eins (Jahrbücher d. Vereins f Alterth. im ßhein-
lande Bd. 58, S. 61), daß H eine Korrektur oder ein Versehen
für H oder. E sei, hat sich als umichtig erwiesen (Girard im
Bull, de corresp. Hellen. II S. 531 A. 2 und Mylonas a.a.O.),
da das gewöhnliche li unter den bekannten Heliastentäf eichen
gänzlich feldt, andererseits H außer seinem dreimaligen Vorkom-
men auf den Täfelchen noch auf attischen kupfernen aujxßoXa
(Mylonas S. 34 A. 5) sich findet. Vielmehr war H, wie jetzt
ziemlich allgemein zugestanden wird ^^), bloß eine veränderte Form
des H ; sie sollte dazu dienen, den Unterschied zwischen H und
I(= Z; s. Täfelchen CIA. II No. 907—910 und 'Ecpr^ji. dpx-
1883, S. 106^^)) schärfer hervortreten zu lassen, weil beide Zei-
chen leicht mit einander verwechselt werden konnten, wenn sie
aus ihrer aufrechten Stellung gerückt wurden. Besonders bei den
münzenähnlichen Marken war eine Unterscheidung wünschenswerth
und ist vielleicht von dort auf die Richtertäfelchen übertragen :
jedenfalls ein deutliches Merkmal, wie sorgfältig bis in die klein-
sten Einzelheiten hinein man in Athen bei der Organisation des
Gerichtswesens sich bemühte, jedem Mißbrauch und jeder Unregel-
mäßigkeit vorzubeugen.
Von Thumser S. 543 A. 2 und A. 4 ist neuerdings wieder
D e m 0 s t h. XXXIX 12 (ro 8uoTv Trivax lotv tov sva
xXr^ p 0 u 0 ö^at xi äXko soriv ; sit Icp o) Oavaxov CiQ[i-iav 6 vojig?
Xs^st, TO'jö' YjixTv aoswc £^£a~ai TipaTTSiv ;) herangezogen worden.
Aber die Redensart kann für die Erlösung der Beamten, um die
es sich dort handelt, ganz unabhängig von der Heliasteninstitution
entstanden sein. Denn es ist nicht ausgeschlossen, daß auch bei
der Aemtei-verlosung sogen. 7:iV7.xia angewendet wurden ; wenigstens
wird kurz vorher, im § 10, ein yjy.X'Aov in diesem Zusammenhange
erwähnt'^). Selbst auf die Heliasie bezogen, würden die Worte
ren , daß kein Heliast zwei Täfelchen zu derselben
88) Z. B. von Köhler im CIA II 2. Doch sagt noch K u m a-
nudis in d. 'Ecprjjx. dpy. 1887, S. 55: t6 fx^XP' '^oohe o\>y\ iTiapxw?
Ipp-ifjveu&ev arjfxeTov \r\.
6«) Wo im CIA. II 2, S. 537 No. 885b fälschlich V als Abthei-
lungsbuchstabe gesetzt ist.
''*) Auf jene Titvdxta geht Harpokrat. , PhotioSjSuidas
Ueber die Organisation der athenischen Heliastengerichte etc. 421
Verlosimg bringen und sich so seinen Kollegen gegenüber in Vor-
theil setzen durfte. Die beiden Täfelchen eines Richters, der zwei
Sektionen angehört hätte, wären gesetzmäßig erst nacheinander,
nicht gleichzeitig, zur Verlosung gelangt, um zu vermeiden, daß
derselbe Richter zweimal erwählt wurde. Unter keinen Umständen
vermochte ein Richter an demselben Tage in zwei Dikasterien zu
richten und doppelten Sold zu empfangen ; deshalb sind die Scho-
lienbemerkungen zu Demosth. XXIV 123 ebenfalls ohne Werth
fiir die vorliegende Frage. Die Erklärer haben die Demosthenes-
stelle falsch verstanden. Schon die Art und Weise, wie sie sich
den Hergang vorstellen : ia~i ^ap ors Xa-y^uiv tu SixaCstv d'fLXVsT-
TOLi ~po; Tov [~ov] txia^ov oiavijxovra , xai irapa [liv tou Ssivo?
Xa[Xj3av£', (b; si; tyjv YjXiaiav xExXrjptojisvoc , Trapa os tou osTvoc
o); £u ~o TpiYü)vov, ist bezeichnend genug für ihre Glaubwürdig-
keit und ihre Kenntnisse; der Sold ^^urde doch nur gegen Rück-
gabe des Symbolon ausgezahlt und dies erst beim Eintritt in den
Gerichtshof dem Richter eingehändigt.
Für eine einzige Stelle, Aristoph. Plutos Vs. 1164 ff.,
hatte Fränkel (S. 96 ff.; vgl. Lipsius a. a. 0. S. 149 f.;
auch Vidal-Lablache a. a. 0.) eine an imd für sich recht
ansprechende Auslegung durch seine Hypothese ermöglicht ; nach-
dem sie sich als unhaltbar erwiesen hat, bleibt eine befriedi-
gende Erklärung der Verse des Aristophanes wieder offen. Nur
so viel scheint sicher, daß nicht auf eine gesetzwidrige und be-
trügerische Handlungsweise der Richter angespielt wird ; am näch-
sten liegt es noch, von den Richterabtheilungen hier überhaupt ab-
zusehen und mit Platner I S. 73 an die verschiedenen Arten
von Richtern, wie Handelsrichter u. s. w., oder an die anderwei-
tigen mit der Heliasie verknüpften Kompetenzen zu denken.
irivdxta* Ta -/a&te|jLeva dvxt xöiv xXi^piov ütio tcüv xXrjpoufx^vwv (cod. xXrjpo-
vofXü>v)' eotxev oe xaüxa eTvat /«Xx«, w; 'JTiosrjfxaivet ATQjxoa&evr]; dv xiiJ Tiepi
Toü övöixaxos.
Breslau. S. BriLck.
Zu Ammian.
XXXI 14, 2 heißt es von Valens cuius bona multis cognita
dicemus et vitia. Da in V honis steht, ist sicher zu schreiben
cuius bonis multis cognata dicemus et vitia. — XXXI 15, 11
sagittae, quae volitantes vires integras servabant. inservahant
in V ist wohl durch Verwechslung von c mit 1 entstanden
und demnach conservabant herzustellen. — XXXI 16, 7 pro-
cessu dein audacia fracta. V: audaciam fracta. Demnach ist
audacia infracta zu lesen.
Graz. M. Petschenig,
XXI.
Zur Ueberlieferungsgeschichte des Hippokrates.
Das Schicksal hat es gewollt , daß die berühmte Schrift
irepl a£pü>v üSaTcüv totküv, vielleicht die interessanteste der ganzen
Hippokrati sehen Sammlung, durch äußere Unbill bei der Ueber-
lieferung gerade am meisten zu leiden gehabt hat. Zweierlei
ist ihr vor allem zugestoßen, ein beträchtlicher Theil ihres
Textes ist versprengt, ein anderer verloren gegangen.
Die Unordnung besteht darin, daß in der wichtigsten hand-
schriftlichen Quelle unseres Buches, im Vaticanus graec. 276 (V),
zwei aufeinanderfolgende Partien von verschiedener Länge, und
zwar in umgekehrter Reihenfolge, aus ihrem Zusammenhang ge-
rissen und in das Werkchen Tispi tü>v £V xscpaXf^ TpüijxaTtüv
gerathen sind, das unmittelbar vorausgeht. Es handelt sich um
die Abschnitte tou ok }(£tjjLaivoc ^ü;(pou (sie) II 16, 4 L — ou-
psouotv Ol XiöicüvTE? Ttpo? To (sic) YLvdfxsvov oppov II 38, 26 und
6iTi TO 7:a)(UTaTov 11 38, 26 — sXxoc syYSVYjTai 11 48, 10; wir
wollen sie der Kürze wegen B und C nennen. Diese sind nicht
weit vor dem Schlüsse der chirurgischen Schrift, nach T(p sXxsi
III 260, 2, in der Reihenfolge CB eingeschoben; darauf folgt
das kurze Schlußstück dieser Schrift von xal r^v il ^PX^^ ^^>
woran sich weiter der Anfang von Tuspl aspcov üSoltcdv Toircüv
schließt. Bezeichnen wir die Partie der Handschrift von xat
Yjv £? ap;(% bis zu dem Punkte II 16, 5, an welchem ord-
nungsmäßig B sich anfügen sollte, mit A, so liegt uns also im
Vaticanus die Folge CBA vor statt ABC.
Zur Ueberlieferungsgescliiclite des Hippokrates. 423
Wie haben wir uns die Entstehung dieses Wirrwarrs zu
denken ?
Unternimmt man eine Zählung der Zeilen, die die fragli-
chen Stücke umfassen , so ergiebt sich für A nach Littres Aus-
gabe die Zahl 52 — 53, für B 247 — 248, für C 63. Wird
weiter in Betracht gezogen, daß in das Stück A außerdem der
größer geschriebene Titel Trspl aipojv üoarcjov tottwv fällt, für
den einschließlich des über und unter ihm freigelassenen Rau-
mes immerhin 10 Littrezeilen hinzugerechnet werden müssen,
sodaß für A im Ganzen 62 — 63 Zeilen einzusetzen wären, so
ergiebt sich die frappante Thatsache, daß A und C der Aus-
dehnung nach übereinstimmen und daß ferner B fast genau den
vierfachen Umfang eines jeden dieser Stücke hat. Die weitere
Folgerung, denke ich, liegt nahe. Entstanden ist die Verspren-
gung dadurch, daß auf einer dem Vaticanus vorausliegenden
Stufe der Ueberlieferung A das zweite, C das siebente Blatt
eines Quaternio ausmachte, die mit einander vertauscht worden
sind. Der Abschnitt* B stand in dieser Handschrift auf dem
dritten bis sechsten Blatte desselben Quaternio. Die Vertau-
schung wird einfach durch Umschlagen des Doppelblattes beim
Heften hervorgerufen sein, wobei die Innenseite nach außen, die
linke Hälfte nach rechts zu liegen kam.
Stellen wir uns den Hergang in dieser Weise tor, so sind
gewisse kleinere Verderbnisse des Textes leicht zu erklären.
Am Ende von A heißt es , daß das Wasser der nach Sü-
den offenen Gegenden im Sommer warm, im Winter kalt sei,
TOü }JL£V i)£p£oc &£pij.dc, Tou 6£ /£i[ia)VO(; <|»u/pa (n 16, 4) ;
fügen wir daran das versprengte Stück B, so wäre fortzufahren ;
TOU 0£ ^£i|xa)voc ijio^pou TOU? T£ av{^pü>7rou; TOLc xscpaXa?
üYpdtc; l/öiv y.at (5X£Y[xaT(i)6£ac xrX. Die Worte tou 0£ ^£i{X(J5vo(;
t(/u5(pou sind eine alte Dittographie aus einer Handschrift, in
der A und B noch nicht getrennt waren. Wir vermuthen wohl
mit Recht, daß es dieselbe gewesen ist, deren spätere Verheftung
wir eben gezeigt haben ; beim Uebergang des Schreibers von
einem Blatt zum folgenden konnte ihm die Wiederholung der
vier Worte am leichtesten begegnen. Daß später ^o-/^poL in
(|»u)^pou geändert wurde, um wenigstens eine nothdürftige gram-
matische Verbindung mit dem folgenden zu ermöglichen, ver-
steht sich ohne Schwierigkeit.
424 J. Ilberg,
Am Schlüsse von B ist von Steinleiden die Rede. Das
Stück schließt: to yap oupov Xa^xTipoxarov oupiouaiv oi Ai&lcüvts;
TTpo? TO YtvdfjLsvov 6pp6v ; am Anfang von C lautet die begrün-
dende Fortsetzung : ort xo iray^uTCtTov xai OoXuiosaraxov auxoü
jx£V£i ywocl aooTpscpsTai. Auch hier stehen gerade an der „Com-
missur" die verderbten und durch die Lesart tov statt xo im
Parisinus E nur verschlimmbesserten Worte tc p o c x o '( i^^ 6~
jjLSVov 6ppov. Schon Baccius Baldus hat sie in seiner lateini-
schen Uebersetzung des Buches (Florenz 1586) weggelassen.
Adamantios Koraes kam in seiner verdienstvollen Ausgabe (Pa-
ris 1800) der Wahrheit nahe, indem er meinte, die Worte
stammten aus dem Buche irspt xwv £v XiCpaX"^ xpwjxaxojv III
254, 17, wo es heißt: STrsixa xa Xonra ouxü)c r/jTpcueiv, ^x«); av
8ox-fj au[xcp£p£iv. irpo; xo yivo}x£vov opaiv- Es habe Hand-
schriften gegeben, in denen gleich nach dieser Stelle das Stück
C gefolgt sei, infolgedessen hätten sich fälschlich die vier Worte
an den Anfang dieses Stückes angeschlossen. Yon derartigen
Handschriften liegt nun aber keine Spur vor, die Sache erklärt
sich etwas anders Nicht aus IH 254, 17 stammen die Worte,
sie kehren wieder IH 260, 2, wo gelesen werden muß: xa konza
iT|Xp£U£iv, a>? av ooxf^ aü[icp£p£iv xa5 fXxii, <Kpo; xo yivotjisvov 6pu)V.>.
Mit der Ergänzung Trp. x. y. 6. hätten die Herausgeber das im
Vaticanus weit von seinem Platze verschlagene Schlußstück der
chirurgischen Schrift beginnen sollen, das seiner Umstellung we-
gen 'in den übrigen Handschriften, soweit sie vom Vaticanus unab-
hängig sind, überhaupt weggefallen ist. Hineingetragen in das
Buch TTSpl a£p(üv uSaxcDV xottcüv wurde der fremde Passus Tupoc xo
Yivoix£vov opuiv von dem Redaktor, der, wie wir noch sehen wer-
den, den im Parisinus E (2255) erhaltenen Text der Schrift ge-
staltete und seinen Abgrenzungsstrich vier Worte zuspät machte.
Der Archetypus des Vaticanus 276 enthielt nach unserer
Berechnung auf jeder Seite ungefähr 31 Littr^zeilen. Da der
Vaticanus selbst etwas über 50 davon zu enthalten pflegt, so
haben wir uns das Format des Archetypus vermuthlich etwas
kleiner als das stattliche des Vaticanus (39 X 27 cm, die Co-
lumne 31 X 20 cm) vorzustellen. Vielleicht hatte er Aehn-
lichkeit mit dem Vindobonensis {> des 10. Jahrhunderts, dessen
Seiteninhalt mit dem seinigen übereinstimmt.
Zu Galens Zeit war die Unordnung noch nicht eingerissen.
Zur üeberlieferungsgeschichte des Hippokrates. 425
Der griechische Urtext seines Commentars zu Trspl aipcov uoa-
KDV tokwv ist zwar verloren gegangen, doch lehrte mich die
Einsicht in eine von mir im Vaticanus Palatinus lat. 1079 (fol.
52 V — 56v) vorgefundene lateinische üebersetzung davon , die
ich dem Bartholomaeus von Messina (13. Jahrh.) zuzuschreiben
geneigt bin, daß Galen das Buch ohne Umstellung von Partien
commentiert hat.
Es könnte jemand auf die Vermuthung verfallen, Galen habe in
seinem Hippokratestexte die Verschiebungen zwar bereits vorge-
funden, aber für den Commentar eigenhändig in Ordnung gebracht,
ohne daß dieses Vorgehen unsere Ueb erlief erung beeinflußt hätte.
Eine solche Beeinflussung hat ja durchaus nicht immer stattgefun-
den, wie sich bei Durchmusterung des Apparates zu den Hip-
pokratischen Schriften und einer Vergleichung desselben mit
den kritischen Aenderungsvorschlägen des Pergameners bald er-
kennen läßt. Erscheint doch auch ein langer vor Galen aus der
Mitte des dritten Buches der Epidemien ans Ende verschlagener
Abschnitt, den Galen nach Vorgang des Dioskurides an seinen
Platz zurückversetzt und im richtigen Zusammenhang commen-
tiert hat, trotzdem im Vaticanus sowie in anderen Handschriften
immer noch am falschen Orte. Zudem scheint die Vermuthung
vorgalenischen Ursprungs der Unordnung im Texte durch fol-
genden Umstand auf den ersten Blick unterstützt zu werden.
Der oben besprochene Quaternio des Archetypus von V begann
circa 62 Zeilen vor III 260, 2 L und schloß ebensoviel nach II
48, 10 im Buche ucpl aipcov uoatajv tottcdv. Suchen wir sei-
nen Abschluß zu bestimmen, so treff'en wir überraschender Weise
genau auf dieselbe Stelle , an der Koraes zwei , Littre und Er-
merins, nur wenig von einander abweichend, eine größere Lücke
annehmen. Der Autor muß darin von Aegypten und Libyen
gehandelt haben; ich stimme Ermerins bei, der nach sv ToiauTQ
cjuasi £YYivöai>ai, II 56, 2 den Text abbrechen läßt. Man wird
geneigt sein, hier den Ausfall eines Blattes vom folgenden Qua-
ternio zu vermuthen , von C bis zur Lücke sind es (einschließ-
lich der p. 50, 24 von den Herausgebern als Interpolation ge-
strichenen zwei) genau 63 Littrezeilen. Galens Hippokratestext
wies nun bereits die Lücke auf ^), wenn sie auch vom Commen-
*) Noch nicht die dem Lexikon des Erotianos zu Grunde liegende
426 J. Ilberg,
tator nicht erkannt zu sein scheint, der IV 799 K (II 58 f. M)
mit leichter Textesänderung frischweg darüber hin citiert. Dem-
nach müßte auch die Verschiebung vorgalenisch sein , wie es
den Anschein hat , wenn beides auf die äußeren Verhältnisse
eines Archetypus zurückzuführen wäre. Wie frappant aber auch
nach der angestellten Rechnung die Verkettung zwischen Ver-
schiebung und Lücke sein mag, wir sehen uns dennoch gezwun-
gen, sie nur einem seltsamen Zufall zuzuschreiben. Sowohl die
festgestellte Textesverschiebung, als auch die Hypothese der
gleichen Ursache für Verschiebung und Lücke , beides hat die
Tradition durch einen in Quaternionen gehefteten Codex zur
Voraussetzung, eine im zweiten nachchristlichen Jahrhundert für
Hippokrates undenkbare Ueberlieferungsweise.
Um circa 300 Jahre weiter hinab als Galen reicht eine
sehr alte lateinische Uebersetzung des Hippokratischen Buches.
Sie findet sich in dem Parisinus lat. 7027 (fol. 13v — 32v), ei-
ner Handschrift des ausgehenden 10, Jahrhunderts, bruchstück-
weise auch in dem um 900 geschriebenen Ambrosianus G 108
inf. (fol. 19v, 20, 21), mag jedoch bereits um 500 n. Chr. ent-
standen sein (s. Kühlewein, Hermes XXV 120 ff.). Auch sie
bietet den Text noch ohne Blattversetzung, für ihre griechische
Vorlage müssen wir denselben Zustand voraussetzen.
Die letzte Spur der älteren Ueberlieferung fand ich end-
lich am Rande einer Aldi na des Hippokrates auf der Ambro-
siana zu Mailand. Es liegen daselbst drei Aldinen vom Jahre
1526 mit zahlreichen Randbemerkungen. Die erste (S. Q. I.
Vn 9) hat auf dem Titelblatt die Worte: Codex hie ab haere-
dibibs Caesaris Rovidii fuit emptus^ sed credo prius fuisse Octa-
viani Ferrarij notasque , quibus est adspersus , illius manu exaratas
esse. Die zweite (S. Q. E. VIII 13) giebt an: Codicis hu'ms tres
doctissimi viri possessores extiterunt^ Rasariits, Octaviamis Ferrarius
et Caesar Rovidias^ cuius etiam arbitror esse notas, quibus adspersus
est. Von besonderer Wichtigkeit ist das dritte Exemplar (S. Q.
E. VIII 14). Es enthält die Randbemerkungen der ersten bei-
den ebenfalls, bietet überdies aber beträchtlich mehr. Dieses
Hippokrateshds., wie ich in der Abhandlung: Das Hippokrates- Glossar
des Erotianos und seine ursprüngliche Gestalt (Abhandl. d. K. Sächsi-
schen Gesellsch. d. Wissensch. XXXIV S. 100 ff.) gezeigt zu haben
glaube.
Zur Ueberlieferungsgeschichte des Hippokrates. 427
Plus stammt von der Hand des Venezianers Gadaldini, der eine
ausgezeichnete Hippokrateshandschrift besessen haben muß , die
leider verschollen ist. Auf unsere Frage beziehen sich folgende
Marginalien Gadaldinis :
Fol. 32v Aid. (Schluß von A): s^ sxsivoo tou ßißXioü ts-
XstouTat TouTo t6 ßipXiov, mit Verweisung auf irspl täv £v xe-
cpaX^ TpojfxaTtüv fol. 194.
Fol. 194v (Schluß von C): £V xf^ -iraXoiia* aviiyp^?^ fASxa
To, TjV sXxoc e^Y^vr^Tat, STrsTai, xat Xsisvispia xal üöptuTTSi; tsXoU-
"Äa'.v, mit Verweisung auf fol. 32.
Fol. 196r (Schluß von B): £v xf^ TraXaioiafif] Yp^-'f^ H-^xa
-6 Ol XiöiÄVTs;, s^rsxat, oxi xo Tca/uxaxov, mit Verweisung auf
fol. 194.
Hieraus geht hervor , daß Gadaldinis „sehr alte Hand-
schrift^ — ein Mann des 16. Jahrhunderts würde sie kaum
so nennen , wenn sie nicht ins erste Jahrtausend unserer Zeit-
rechnung hinaufreichte — durch unsere Blattversetzung nicht
beeinflußt war. Direkt verwandt mit dem Vaticanus kann sie,
auch abgesehen davon, deswegen nicht gewesen sein, weil sie
Verwirrung an einem anderen Orte gezeigt hat, von der sonst
keine Spuren erhalten sind. Ich notiere ferner vom Rande der
dritten Mailänder Aldina :
Fol. 32 V (zu spioj u); |jlol ooxsl s/slv II 52, 14 L) : iv
ifi TiaXaia avxiYpacpo) [isxa x6. o); tioi ^ioxsst s/siv, s-sxai' iispl
jJLSv xojv £V 0£^ia, mit Verweisung auf p. 56, 6 L.
Fol. 33 r (zu II 56, 5 L) : £v xj TzaXoLiai Ypacp^^ ,a£xa x6
7r£pl jjLEv ouv aiYü-xi(üv xal Xipucov oüxo)? iyeiv [loi ooxeT, iirfixat,
7r£pi 6s aOu[iirj; xoiv avöpcüTrojv , mit Verweisung auf p. Q2y
13 L *).
In Gadaldinis Codex waren also Littrds Capitel 13 — 15
an der Stelle II 52, 14, zwischen der Einleitung zum ethno-
graphischen Theile über Asien und Europa und dem Beginn
dieser Erörterung, eingeschoben. Es wird niemandem in den
Sinn kommen, etwa auch diese Umstellung für richtig zu halten.
Die Disposition des Autors, erst von den ihm zunächst liegen-
den Theilen Asiens zu sprechen (52, 14 bis zur Lücke 56, 2),
^) Die Gadaldinischen Lesarten und Marginalien finden sich auch
in der Basler Ausgabe S. Q. T. VIII 9 der Ambrosiana [Kühlewein].
428 J. Ilberg,
dann von den südlich wohnenden Aegyptern und Libyern (Lücke
— 56, 5), endlich von den Makrokephalen und Phasianern im
Norden (56, 6 — 62, 12), worauf er, nach einer kurzen Ge-
genüberstellung des Charakters der Asiaten und Europäer (Q'2^
13 — 66, 3), die Grenzlinie der Maiotis überschreitend sich
nach Europa wendet, diese wohlberechnete Disposition, sage ich,
darf nicht durch jene Verschiebung der Kapitel über den Hau-
fen geworfen werden. Wüßte man ja auch gar nicht, um an-
deres zu verschweigen, worauf sich nach der Anordnung in des
Gadaldini Codex die AeulSerung am Anfang des 13. Capitels
beziehen sollte , die nördlichen Völker seien verschiedenartiger
unter einander t (5 v t: p o ö t r^ y r^ [x £ v (u v , da von anderen ja
noch gar nicht die Rede war. Mechanisch , wie die oben be-
handelte, erklärt sich diese Verschiebung nicht, denn es handelt
sich um die Reihenfolge abgeschlossener Capitel. Wer sie vor-
nahm, hat die Lücke auf S. 56 nicht erkannt (wie übrigens
auch Galen) und meinte wohl, die Worte vor der Lücke: t6 Ss
dvopsTov xai to TocXoti7:(opov xat to ejATTOVov xai lo OupLostos; oux
äv O'jvaiTo £v Toia'jTTj cpuasi r/yivsa^ai seien in nahe Verbin-
dung mit Cap. 1 6 zu bringen, dessen Anfang lautet : izzpl Ss
Tr^z ab•J^lir^;, tujv dvilpwTroiv xai rr^; dvavopir|;, otl dTroXijjLtüTEpot
Etat TÄv Eupu)7rai(DV oi 'Aair^vot xal Y][x£pa)t3poi ta vj^sa, at
üipat. airioci jxocXioTa^).
Festgestellt ist demnach Folgendes : Auf einer Vorstufe des
Vaticanus fand eine Blatt vertauschung statt. Sie war noch
nicht vorhanden in der griechischen Vorlage der lateinischen
Uebersetzuug, ebensowenig im Codex des Gadaldini. Daß sie in
der Quelle von Parisinus E dagegen schon zu finden war, will
ich zum Schluß zeigen.
Diese Handschrift bietet die Schrift 7:£pl diptüv uSaTcov xd-
TTojv in zwei unzusammenhängenden Stücken. Das erste steht
darin fol. 376r — 378v, betitelt TCEpl diptov, uodrcov t£ xai xd-
ircov. Es umfaßt unter diesem Titel (wie der Vaticanus fol.
63v— 67v) diePartienp. 12, 1 — 16, 5, 48, 10 ^ 92, 13 L,
läßt also B und C weg. An Stelle der großen Lücke in der
3) Der verschollenen Hds. Gadaldinis verwandt ist nach Kühle-
weins Urtheil der von ihm zuerst hervorgezogene und verglichene
Barberinus I 5 des XV. Jahrhunderts. S. Hermes XVIII 19.
Zur Ueberliefernngsgeschichte des Hippokrates. 429
Mitte bietet sie die Worte: aaaa TroXstxia av^pwiroiaiv sovta
vouao'jr -cixiÄotc STricpopssi. Diese haben sonst keinerlei Gewähr,
Littre hielt sie für eine vom Rande in den Text gekommene
Inhaltsangabe, Ermerins für den Rest einer in Verlust gerathe-
nen Partie. Die letztere Auskunft ist wegen der in unserem
Buche ungebräuchlichen Form aaaa bedenklich, die erstere we-
nig wahrscheinlich wegen des geflissentlichen lonismus. Ich
halte die Worte für ein zur Verbindung der beiden unzusam-
menhängenden Theile des Traktats von einem Redaktor einge-
fügtes Flickstück. Weil am Beginn des zweiten Theiles Folge-
zustände von Krankheiten erwähnt werden (xal Xiisvtcpiat xal
uoptüTTcC TsXs'jToiai ToTai voa3U[xaaiv STriyivovTai 48,
10), ohne daß am Ende des ersten von Krankheiten überhaupt
die Rede war, glaubte derselbe diesem Mangel durch Interpo-
lation von vouaoi TroixiXai abhelfen zu müssen.
Das zweite Fragment folgt in E erst ganz am Ende der
Handschrift (fol. 393r — 39 5r) und zwar bezeichnender Weise
dicht auf uspl täv £V xsfpotXfj Tpcojiarwv , wozu es in der Vor-
lage noch gehörte. Der Redaktor erkannte nicht seine Zugehö-
rigkeit zum ersten Bruchstück und betitelte es eigenmächtig
irspl 'KpoyvcüOiajc sraiv. Die Stücke CB konnte er natürlich in
dieser Reihenfolge nicht brauchen. Zum Anfang der Schrift
machte er die Worte 42, 7 : outw o' av ti; £v[)ü[jl£6[1£vo; oiayi-
va)T/r^ 'uspi SToiv , oxolov t6 saojxEvov lasa&ai , siTS voospov sirs
UYt*A)pov Iroc (statt Trspl 5' sroiv uios av Tic svÖujjlsüjxsvoc xtX.).
Er fuhr fort bis zum Ende von C und fügte daran das in sei-
ner Vorlage folgende B, wozu er als Schluß den zuerst wegge-
lassenen Anfang von C (bis p. 42 , 6 Trspl [i£v ouv TouTtov diSs
e^£i) setzte. TiXo; to5 7:£pl 7rpoYVü)a£«j; iraiv Minroxparoo;; be-
merkte er sodann, ohne Zweifel im Glauben, mit seiner An-
ordnung den Nagel auf den Kopf getroffen zu haben. Daß er
vom dritten Haupttheile des Buches (7:£pL (bpÄv) in den ersten
(~£pl or/.T^O£(üv) *) ganz unvermittelt übergesprungen war , dessen
scheint er sich unbewußt geblieben zu sein.
So entstand die scheinbar selbständige Hippokratische
*) Nach Galen repl twv Joicov ßißXiwv XIX 85 K, II 112, 25 M: (u-
TTOfxvTJjjtaxa YeYpafX[x^va) xou Tiepi totiiüv, uSaxtuv, o eyco repl oixTJaswv
xot uoczTtov xal tbpÄv xal /(opüiv dTriyeypacpdat cpir]|jit 8eTv.
430 J. IIb er g, Zur Ueberlieferungsgeschichte etc.
Schrift TCSpt Trpoyvwasojc stäv. Aber der Mißhandlungen war
noch immer kein Ende. Der Erste , der die beiden zerrissenen
Stücke des Buches wiederum zusammenstellte, verfiel in einen
ähnlichen Irrthum wie jener Redaktor. Er erkannte die Lücke
nach A, aber nicht, daß BC anzuordnen sei statt der ihm über-
lieferten Reihenfolge CB. Der größte Theil von C paßte nun
durchaus nicht zu A , erst gegen Ende des Stückes fand sich
der Passus : xat oxooat jxsv tu>v izoXiaiV xsovrai y* xaÄo)? tou
YjXiou xal Tu)V 7rv£U[xaTü)v uoaat rs ^psov-at aya^oTaiv (II 48, 3).
Der entsprach ja dem Schlüsse von A : r^~lc, {xsv izoXic, irpo; ta
7rv£'J[JLaTa xeTxat ta &£p|xa" tolutol o' zitoli [xsta;?) TT^z ts X£t.|x£-
pivr^c avocToXf|? tou yjÄiou xal xuiv ouajjisajv tojv )(£ijj-£piV(ov (II
14, 21). Also schweißte er ihn daselbst an und verschob den
unbenutzten Rest von C (ort to ^a/uTarov II 38, 26 — etti-
TTiTTTEiv 48, 3) ans Ende von B, ein Irrthum, den die Heraus-
geber bis auf Littre vergeblich wieder gut zu machen suchten.
Folgendes Schema verdeutlicht das Gesagte:
a
A
I Erotians Hippokrateshds. (saec. I).
ß (darin Lücke)
A
I Galens Hippokrateshds. (saec. II).
* T
A
I Vorlage der lat. Uebersetzung (saec. V).
8
A
I Codex des Gadaldinus.
£ (verheftet)
A
VaticanusV (276) saec. Xn. |
Parisinus E (2255) saec. XIV.
Das ist ein Stück Ueberlieferungsgeschichte des Buches
7r£pl aipwv uSattov tottojv. Es führt uns recht deutlich vor
Augen, wie zufällige Verderbnisse viel leichter zu erkennen
und zu heilen sind , als künstliche und ruft eindringlich dem
Philologen die Hippokratische Forderung zu: a)cp£X£Tv yj }xtj
ßXa7rT£iv !
Leipzig. J. Ilberg,
XXII.
Galeni irepi twv sauioS Soxoovtcov fragiTienta inedita.
In codice Parisino bibliothecae regiae 2332 aliquot frag-
menta libroriim, quos Galenus TTSpl xaiv kauzio ooxouvtodv inscripsit,
nondum edita repperi. Commemorantm' ab ipso auctore in opus-
culo, quod Tcspi twv ioiojv [jißAicov conscripsit, cap. XIII bis
verbis : Trspl täv ioiojv So^dcvitov (sie Mueller Gal. Script, min.
n 122 ; o&;avtac edd.) xpia. Sed cum irspi twv loi'cov iSißXiwv
über male traditus sit in codice Ambrosiano Q 3 recentissimae
aetatis, suspicio prona est inscriptionis verae codice Parisino prae-
bitae locum occupavisse glossema ab interprete quodam in arclie-
typi margine codicis Ambrosiani appositum , quo verba genuina
TTSpi Tu)v sauTO) ooxouvTdJV loco mota sunt. Codicis Parisini auc-
toritatem confirmat Goulstonus (Claudii Galeni Pergameni opuscula
varia Londin. 1640), qui in adnotationibus ad libelli fragmentum,
qui \Tilgo :r£pi ouaia; xuiv (puaixoiv 0'jva|j.£ajv inscribitur, additis
testatur se in antiquis codicibus invenisse inscriptum lioc fragmen-
tum Trepi Tu)v saoTtp ooxouvtojv. Quodsi ita est, fragmenta in co-
dice Parisino a me nuper reperta et fragmentum 'üepi ouaia; twv
^uaixÄv 8uva|x£ojv ex eodem opere Galeniano excerpta sunt.
Restat, ut de codice, in quo fragmenta, quae sequimtur, rep-
peri, pauca disseram. Est chartaceus saeculi XV pessime scriptus
et excerpta e permultis Galeni et Hippocratis scriptis continet.
Foliorum margo superior et inferior temporum iniuria laesus ab
eo, qui codicem coUigavit, charta agglutinata resartus est, quo
factum est, ut extremae versuum literae vix legi possint. Galeni
opera, ex quibus excerpta bausta sunt, viginti tria, Hippocratis
viginti numeravi. Excerpta, de quibus quaeritur, simt in fol. 199 sqq.
432 G. Helmreich,
FaXr^voü TTSpl xtuv saoTw ooxouvTtüV.
1. 'Eo£i/&7j 0£ xoci. OTcwc XsysTat To TrXcTarov ou yap
xaTOL TYjv Tr^c tioioxt^toc, STTtraoiv . aXXa to) [istpo) ttXsov
dxoüsiv /pTj.
5 2. 'E0£l/J>yj T(j) fJLSV £Jl(p6T(|) l>£pjX(p &£pJ10r£p0'JC Eivai
Tou; iraloa? tüjv dy.fxct^ovrcov, rw 5' IkIXTTjTO) tou; d/;jLd!IovTac
Twv -aioojv, coaiTEp 7£ xai Touc uyio'.ivovtac twv 7:i)pE~rovT(üv
irXiov £/£iv TO Ifxcpurov Ö£p}x6v xal ToaouKp yzipo'ja tov ttu-
p£TGV UTidpJ^olV, OOWTT£p OCV IXaTTOV T^ XaTOl TO TOU ^toou Oüifxa
10 TO £{j,Cp'JTOV {>£p{XOV. <£OTt [1£V> ^dp TO <£7riXTY)>T0V dr|0£?
T£ y.ai ootxvü)S£c, dör^ xtov Bs xal dXuTrov to £ij,csutov 0£p[AOV *
xai xaTd<or^Xov> to xaTd tyjv TpoTiTjv t^:; £}icpuTou bipiicz-üiaz
Y£vvdai}ai tou:; 7rup£Touc, (ov £0£i;a Tpia yEvr^ £ivai Ta TipÄTa,
6vo'[xaTa 6' auTÄv £v [xlv täv Icpr^txipojv , £T£pov ok twv £x-
15 TlXuiv XOll TpiTOV TÄV ilZi ar|'|i£l )^U[XU)V.
3. Ttjv ^£p{xr^v xai uypdv xpaatv dpioTr^v dTrEcpYjvavTo
TToXXoi Tü)v laTpÄv T£ xal (piXooo'cpwv, oüx ouaav outox;.
4. Dipl TU)v Y£po'vT«)V TjXixiac laTat tl? cpavTaaia oia-
cpoiviac, sdv 6 [jisv ti? aüTrjv uypdv , 6 Ss ^r^pdv £ivai Xi^ifj •
20 xaTd }x£v ydp ty^v auTwv twv aTEpswv awtxdTojv xpdaiv op&ö)?
dv X^yoiTo Er^pd, xaTd 0£ tyjv twv uYpwv TrEpiTTtojjLdTtüv u^pd.
5. OuToj xdv T(5 (pdaxEiv Yjjxd? Td jx£v v£Gpa t?^; '!>u-
)(pOT£p7.C £lVOCt XpdaStÜC, £U(X'.a^>r^TOT£pOV §£ TO {}3p|X0T£p0V TOU
tj;0}(pOT£pOU.
25 6. [TpwTov {i£V 'j'dp EOEi^aaEV aio^^r^TLxov £ivai to jxopiov,
IOC, x(xi Toi? Tzakaioic £Oo^£v £ivai, to to tt^c ^^XTi^ r^Y£[iovixov
loTiv • ETCippiTv yo'jv dir' £X£ivoo oid twv v£uptüv iizi TudvTa
TOU aa){xaToc Td jAOpia Suvajjiiv aiailTjaEu)? t£ xal Tr^z v-axf
opfXYjv xLVYjOEcüc. ipp£&Yj 8', OTL xtt^' opfiTjv xai 7Tpoatp£aiv
30 X£Y£tv QU oioia£i. jaüTr^v Se tyjv ouvatj-iv eic ^e ExaaTov [jlo-
piov dcpixvoü|i£vr|V aio&r^Tixov dTroTEXEiv ocuto'. ttjv Se Tr^(;
ouvdtxEo); dXXoioioiv EToijxo'TEpov GE/Ea^at Td i}Ep[j,o'TEpa jxo'pia
xai oid tout' aia^r^TixtüTEpa ^lyvEa^at twv cpuaEi tJ;'j^poT£pa)v.
7j Se 6id Tö)v vsuptüv louaa 8uva[ii? oiovei 8l o^etwv aiaO^a-
35 vo'fxEva fxev tcoieT xai Td vsupa , fxdXXov o' aiaiiavo'jxEva t-^;
oapxtüSooc ouaia? oux sp^dCsTai,
1 Inscriptio: raXrjvou Iv tcü Tiepi xwv sauröJ Soxouvxcuv P. 2 i-
Set'x^Tr) dictio apud Galeiuim plurimis locis obvia ; cf. XI 409, 705, 733.
5 cf. Gal. I 583. 7 TrupecraovTiov P. 10 Uncinis inclusa dubia
sunt; quid eorum in loco codex habeat scriptum explorare non potui
vocabulis Charta agglutinata obductis. 16 cf. Gal. I 523. 17 o-jtio?
vocula dubia est. 19 Xeyet P. 21 cf. Gal. I 581 üypoc ouv 6 yepwv
iöTi'v, ou ToT? ohzioiQ iiorAoK;, d}Xä toTs 7reptxTti)(j.aci[, xai ^r^pds, o6 xoT? Tte-
pixxco[j.aatv, dkkä xoT? fj.opioc? auxots. — cf. Gal. I 580. 22 Hoc enun-
tiatum non habet, unde aptum sit.
Galeni Trspl täv saoTto Soxouvtojv fragmenta inedita. 433
7. Nofii'CsTai 8' UTTo Twv TioXXwv lottpwv aio9rjTiXtt)T£pa
Twv aapxwv stvoci ta vsupa
CpOpOt SlOTl TOU TrpÜJT T«) VÄL .... }XOp dlTO ßXaaTTj {JL« Si, 40
o)C £1 7£ 8iaT£}xoi? oXov -0 vsupov , ou8£ic XIVOUVOC £7r£Tat,
}jLT^X£Ti T^ cpXoYfxovfj T?^? ^PX% ao\iizaa/o63r^(;. xal
}x£VTOi xal iroXXoi twv larpwv cpoßou[X£voi touc dxoXou&ouvra?
xivouvou? Tai; cpX£Y[jLovaT? xwv Voupwv oXov £Viot£ 8taxo(j;avT£?
To v£VDYiJL£vov v£upov xai cpXcYjxaTvov iXaö^ov tov xdjivovta, {xyj 45
Suvd|X£voi Xaöciv , £av oapxwoi? tl jiopiov oiaxo^waiv. ouito
§£ xdv Tai; cpX£|3oto{jLiai? dxovt£c £viot£ otaxo^j>av-£? V£upov
Tpl)^0£lO£; £7riT£TaiX£V0V T"^ T£}XVO}X£Vyj CpX£|3l Xaxd Ji-£V aUTYjV
TY]V T0|j,7jV ouoiv jxaXXov oSuvr^v Eipydaavro twv [xtj t£[xvo}1£-
Vü>v, 3ar£pov os vapxwooo? aiaÖY)a£(Dc £:riY£VOjX£VT^; Xo^iCovrai 50
oiifjpr^xivaL v£upov. to Si vapxwB£? oSuvr^; dfiuBpa? IttI t^
Twv v£up(üV cpXiYaovfj Yvcapiafia. xal ttoXXoI [xr^8£[jLLa? oÖuvtj?
d^ioXo'You xaxd xac twv v£üpa>v cpÄSYjxova? aio&avo|i,£voi jxi-
xpov 5oT£pov ijTtdoOr^aav, £x [xsv tou a7raa8-r^vai oyjXa>aavT£?
OU |XlXpdv £lvai TYjV CpÄ£Y{XOVY;V, £X 8£ TOU }i,£Tpla)? £}X7rpoa9£v 55
a)Suvrjai)ai hr^Xouyxec, oux £lvai acpoopav oSuvr^v iirl t^ töv
V£üpa)v cpX£Y}jLov:5, SioTt fjLTio' loj^updv aioörjaiv.
8. 'EoBiyßr^ Ivia £V toT? Tr£pl <t-?^?> twv aTrXwv cpap-
{idxwv ouvd}jL£ü); xaTa to Ö£pjxaiv£tv t^ ^];ü;(£tv y; ^/)paiv£LV t^
uYpaiv£iv, Ivta 0£ xaTa ouCu^iav £V£pYOüVTa xaTa to 9£p}jLaiv£iv 60
a[i.a xal uypaiv£iv yj to ^{;u)(£iv a[xa xal ^r^paiv£tv. £T£pov 0£ y£vo?
£lvai cpap[xdxa)v xaTa ty;v iBioTr^Ta Tr^c, 6Xr^c, ouoia? £V£pYouvTü)V.
ToiauTa o' £0£ixvuov ovTa Ta t£ xaöaipovTa xal Ta SyjXrjTTjpia
xaXoujjL£va, oiacpipovTa twv aTcXwc Oavaaijxojv 6vo[xaCo{i.£Vü)V toS
Ta }JL£V ÖT|Xr^TT|pLa jiTjoiTTOT wcpsXElv Tjfxac, Ta 0£ 9^avdoi[jLa cp£p£LV 65
(ücpiXciav £a&' 0T£ ßpa;(£Tav Xa[xßavo}x£va [i£Ta [ii^eüjc £Viot£
^pr^ ai|JL«)V TtVWV. OUTW "(OU"^ xal T(p tou {XYjXtüVOC otkj) Tipo?
(ücpiXciav )^pa)|x£Öa. twv 8' wcpsXouvTtüv Yjfxa? cpapfidxcDV Ivia
jxEv xaTa (xiav yj 8uo iroioTr^Tac £V£pYouvTa, Ttvd 8' oXtq tt^c,
ouaia? lOioTT^Ti , xal |X£Vtoi xal twv tt^? cpua£a); IpycDV Ivia 70
{i£v UTTO jj-iac r^ ouo YiYV£o&ai iiolotyjtwv , Ivta 0£ xa&' oXrjv
TTjv ouaiav , w; Ta; £V t'q yaoTpl izi^^zic, ai[iaTü)a£t.; ts xaa
Tjirap £Ti T£ Ta? xai^' IxaaTov jxopiov au^7]0£ic t£ xal {}p£d^£i?
u'itdp}(£iv T£ zac, £V£pY£ia? TauTa; airavTi fxopio) tou Ctpou.
8ioix£Tv yap IxaoTov £auTo xaTa zac, cpuaixd? övo{iaCo}X£va; 75
38 Versus duo qui sequuntur Charta agglutinata obteguntur.
42 Vocabulum sex fere litterarum latere videtur. 58 <t7)s> addidi.
58/59 Hunc esse titulum operis amplissimi, quo de remediorum simpli-
cium viribus copiose Galenus disputat, non Tiepl xpaaetüs xal ouvotfxeoüs
Ttüv otTrXüiv cpctpijLctxiüv, ut in editionibus inscribitur, ex multis locis illis
apparet, quibus auctor ipse opus suum laudat, veluti VI 198, 457, 460,
477; I 300, 411; XV 39, 484; VIl 123; X 326; XVII B 272, 805;
XVIII B 365. 70 ioi6xriTi vocabulum dubium est.
Philologus LII (N. F. VI), 3. 28
434 Gr. Helmreich, Galeni :r£pi rojv £ao-(o Soxouvrcov etc.
SuvdtjxEic , ac, xoiva; eyzi Trpoc ra cpuTot , xa&aTTop tl C<j>ov
sauTo oiaottSCov, st ro jxsv oixsTov sXxai , xo o' dAXdipiov
(XTroxpivsi [ASTaßaXXsi t£ xai dXXotoT xai £^o[xoioT irpo? tyjv
EauTou cpüaiv fxaatov täv kXybivTaiv. iTrtxoupia? o' auxa
80 0£iai^ai irpoc lo 6ia[X£V£iv iv toj xaxa cpüaiv , ^iraxo? [a£v
l7ri7:£[X7:ovxoc X£ ajxa xpocp-J]v £7rtXYiO£iov , au^dvovxoc 0£ xd?
Süvd[jL£ic, £1 'i:ox£ xd}ivoi£V. £lvai "/dp oiov xiva saxiav xal
TTTiYTjv auxo x(üv cpuaixÄv 8ovd}x£ü)v , u)c, £v xoT? cpuxoT? xo
{X£poc, xaO' ou oüjxßd>vXouaiv ai piCat xcp rp£}iv(|). [AS/pi
85 ydp av xouro Staatii^ifj xtjv £(xuxoü ouvajiiv, av xat xwv ptC«>v
TL xat xuiv xXdotüv <7:d^T[j>, dvaatpCstat xo cpuxov. ou fiyjv
ojioioj? Y£ xauxTfj XY)V il £YX£cpdXou )(opr^You}i£vr^v ouvafiiv
aio{)7jO£tt)c X£ xat xtVYja£a)c £xdax(i) xÄv [iopitov ü7rdp)(£iv •
£v ydp x(p "fiyvEai^ai xyjv oTrap^iv l/stv xauxr^v, oux £v xtt>
90 oiafi£V£LV, ^7:£t ^^ ^"^"^ dvÖpcüTrtvcov a(ü|xdxtüv ooa T£ xäv
Ctpwv ou Ttoppo) xrjv cpüoiv +xoTao' dv. ouxo) 8£ xat x% xaiv
dpxr^ptüiv xiv7)0£ü)c xy^v ouvajxiv £mpp£LV diro Tr^c, xapoiac,
ou }iY)v Bta}jL£V£iv £V auxaTc, xdc hk cpoaixd? 6vo}AaCo}jL£va?
ifxcpüxoüc }jL£V£iv £v xaTc ouoiatc xÄv fiopioiv. £ic 0£ xo
95 8ta{A£V£iv XYjv £uxpaoiav xf^c ouoiac auxwv ou ajjtixpdv ^(i'(vs-
o&at ßoTj^Etav £x xaiv acpuyjxwv, (u; £v X(j> 7r£pt XP-^'^^ ocpuy-
[jLttiv 8£S£ixxai 7pd{jL{iaxt.
9. Nioc fx£v ydp u)V £tTrojxr^v dvopdaiv d^ioXo'yotc T^you-
[i£Voic XYjv xapSiav d-dvxtüv Tipcüxr^v oia7rXdxx£ai>ai* irpoiwv
100 0£ xaxd XYjv YjXixiav uucüKXEuaa xov Xo^ov «j; Titöavov [x£v,
ou fiTjV dXr^^f^. X'^?^^^ H-^^ T^P aT[iaxoc douvaxov ^axt y£-
VT^(^r^vat xo OTrXdyj^vov xouxo. 'yiYV£xai 0£ aifia otd xaiv Iv
X^ fAT|XpO|L dY7£ia)V . . . XYJV 7£V£0tV £}(£t dcpiXVOU[l£VOV £tC
TjTrap 7:po'x£pov i{xcpuo[i£vr^c. ou jjltjv ouo£ xou ^Tiaxo? £ix6c
105 auxYjv oia7r£7rXdoöat Trpoxipav cpaivo[i£vrjC Y£ oacpaic Tr^c, £x
xaiv xaxd xo X°P^'°^ aTraaaiv cpX£|3aiv 7£V0{X£vr^c cpX£ßo? £tc
xo fjTrap dcpixvoufxivr^? 7:pox£pov r^7z^p £ic xyjv xapoiav. Ixt
hk dxo7ra)X£poc 6 Xd^oc £tvai \ioi ^aiv£xat xäv oio[x£va>v utto
TT^c, xapSiac 8ta7rXdxx£oOat xd xuou[X£va [xdpia. xo y^p au-
110 XYjV x£ X7JV xapoiav SiaTiXdaav £xi 0£ irpo auxYJ; xd? x£ dp-
XTipiac x£ xat xd? cpXißac £uXoYdv laxiv, Sioizzp TOLuzd x£ xat
auv auxoTc xo Tjirap, ouxo) xat xdXXa 8ia7rXdxx£iv, d7r£p Iviot
[i£V TiYouvxai xo xaxaßaXXo'[i£vov £ic xdc fjLYiXpa; £ivai 07r£p|xa.
xov £c 0£ XOUXO }x£v opyavov. £X£pov 8' Ixt 9-£tdx£pov UTcdp-
115 )<£tv xo otaTiXdxxov xd xuou[jL£va vo[jLiJoootv.
77 e{] eir] P. 86 <7rd&7j> supplendum esse videtur. 89 tw]
t6 P. 91 TotaS' 5v] Plura deesse videntur. 112 Legendum oTiep.
114 Corrupta videntur.
Augsburg. G. Hdmreidi.
XXIII.
Observationes criticae ad Aeschinis orationes.
Aeschinis libri optimi pessimi omni genere cum mendormn
tum interpolationiun scatent, in quibus purgandis quamquam plu-
rimi doctissimique viri diu versati sunt, restant tamen multa,
quorum partem nunc indicare in animo habeo. Sed maxime velim
lectores meos inspectam habeant nubem illam insulsissimorum em~
blematum, quae Cobetus, Weidnerus aliique viri indicaverunt ; sie
enim facilius fieri potest ut meas sententias approbent.
I 4. oux dyvooj oi, on a [asAXoj sv Tzpoixoic, Xsysiv cpavsTaB'S
'/al iripojv rfir^ Trporspov axr^xootsc , olWol [xol ooxst xaipo^; sivat
y.ol\ £}A3 v5v Trpoc uixa? reo auzih Xoya) toutu) y^pYjaaa^ai. Quo
refertur pronomen toutü)? Ad sequentia in tali dictione non pot-
est. Emenda igitur toutoic, seil, iis qui eadem iam dixerunt.
I 13. oiapprior^v youv Xi^(Ei 6 vojjlo? , sdcv xiva sxfxLa&cooif]
sraipcTv TraTVjp r^ ^LOsXcpoc — xar' auroü jxsv tou iratBo;; oux i^
ypacpYjv sraipTiasoic stvai, xaxa os toü jxia^waavto? xrs. Cobetus
eiecit verba xar' ocutoS — ioj. mutato sequenti 8s in is. Mihi qui-
dem duobus modis videtur perturbatus liic locus sanari posse, aut
delendo v. Äsyei aut post ixaipYjasü)? particula p-Yj inserenda, de-
letis V. oux ioL.
I 15. Tov T/^c ußpsa)? (seil, vojiov), o? svi xscpaAaioi iravra
ra ToiaSra aoAXa^ojv s)(£i. Pro s v l quod non intellego scribe s v
xscpaXai«).
I 45. yiypacpa [xapTopiav — dXr^B^ jisv oux diraiSsuTov 81,
ü)C syw sjjLaurov Tcsidoi. Male abundat pronomen syo). Dietionem
inveni aut a>c £}xaoT6v irsr^m aut w? y' SjjiauTOV irsii)!«, quod hoc
quoque loco restituendum est.
I 46. Vide ad I 145.
I 48. av 8' apa xal toütoo? irsiawoi [itj {xaptupslv, «>? oux
otfiai [ys omittit Coislian.], £i Se }iy], dXX' ou/ r<7:7.v:a:, £X£Tvo ys
28*
436 G. M. Sakorraphos,
iroXsi Ttspi Tifidpy^oü cpvjfir^v. Haec non sunt hominis verba neque
ad hominem. Aeschines sie scripserat: <j)c, oux oijjiaL , £i 8s fXTj,
AAAATIANTQI' sxsTvo ys ou jitj ttots xts. Impnidentia librarii
effecit: dXX' aTravxac. Postea magistellus quidam, qiü viderit haec
inter se non congniere correxit , si hoc corrigere appellare vis :
dXX' ou5( airavtac, s/sTvd ys xxs., et nos talia tamquam Aeschinis
legimus et intellegere putamus. Legendmn igitiu- : £i os {jlyj, dXÄa
Tidvioj; sxslvo ys ou {xy] ttoto oüVYjaoviaL Similem constructionem
verbonim inveni apud Lucianum Hermot. 48. ai)V 8' ouv toT?
TTSVts [xavd TpidxovToc, ol\iai , si 8i jxyj , d/Ad TiavTco? y^ £tStoot.
Proverb. Trdvrw; propter sequentem negationem significat äXX
oüoafjLO)«; sxsTvo ys OüV7)oovTat. Cf. Hom. A 553. xal Xir^v as-our'
srpofxai oüTS [lETaUüi. B 241. E 407. s 103. Thuc. I 3, 2
xat Tidvo ouSe sivat.
I 49 ad n 72.
I 51. xai sytoYS oux av wxvr^aa auiov ouSsv aitido&aL tj
oTTcp 6 vojxo^iTTjC 7r7.ppr^3id!^£Tai. Siispicor: ouosv aiitdaöai dXX'
7] S^TTSp XT£.
I 76. Oü ydp l)(ü) — Ttva xpOTiov sucpr^fioTSpov |xvr^a&ai täv
001 xaiaYSÄdaxtuc irsTrpaYfxivojv [spytüv.]. Td £|xol, xd aoi xd
xouxtp TTSiipaYti-sva freqnentisma sunt, sed xd aoi TrsTTpayfieva Ipya
non memini me adhuc invenisse.
I 94. diro^^aufidCtüV ouv 7r£pi£p)^£xai xat X£pax£uo[jL£voc [xaxd
XYiv d^opdv], £1 6 auxoc Tr£7r&pv£uxai xs xal xd Tuaxpcpa xaxsSif)-
8ox£v. Vel sedes istorum verborum xaxd xtjv dyopdv indicat ea
insiticia esse. Dixerit aliquis: hyperbaton est, qualia multa apud
Aeschinem legimtur. Apponamus igitui' pauca quaedam hyperbata,
ut videas quam recte illa eiecerim. I 18. xai xouc vojiouc yvo)
xai zlo^i xouc x?jC 'K&'X£a)c (yvo) xat omittunt multi libri cum plu-
ribus editoribus). I 120 vid. Schultzium et Weidnerum. I 137
vide ad 1 100. II 65. xai jxol Xa,3£ xo ^J^YjcpiajjLa xai dvdyvw&i
[xo Ar^jjLooBivouc]; prorsus inutile est hoc additamentum, cum in
praegressis de Demosthenis decreto tantum agatiu-. III 97. r^v o
auxtp ZccpdXaiov [xäv Xoywv] Trdvxac [isv [IcXoTrovvr^aiou; U7rdp;(£iv
Tidvxac ö 'Axapvdvac auvx£xaY|x£vouc im (DiXittttov ucp' iaoxou.
Quamquam talem verborum ordinem ferre possunt multi, nihil
tamen impedit quominus aperte quod sentiam dicam ; suspicor enim
oratorem scripsisse: Tidvxa; 6' Axapvdvac auvx£xd;(&ai £7rl Oi'X.
ucp' sauxou. Apud Andocidem HI 31 legimus: uax£pov 0£ utt'
ApY£iiov £7r£iai}r|jx£v bellum gerere et mox: xauxa Si 7raa;(ovx(üv
Yj{Xü)V Ol 7r£iaavx£(; r^llac, 7roX£[X£Tv [ApY£Toi] xiva (ocpiXsiav 7ra-
p£a}(ov ; ex quo loco expellendum est v. ApY£ToL. Quae omnia
attuli ut demonstrarem quam lubrica atque incerta res sit ista
UTTSpßaxd tanquara genuina amplecti apud prosaicos; poetis certe
metro coactis permissum est ordinem verborum usque ad obscuri-
tatem turbare. Verbo TrspiiEvai saepe veteres absolute usi sunt, ut
Observationes criticae ad Aeschinis orationes. 437
Demosth. XVIII 158. jjltj toivuv Asysis — irspttovrsc o); ucp' svo;
xauTa Triuovilsv rj 'EkkoL^. Minime me movit locus Aesch. III 2 1 4.
7r£pi£p;(ovTocL yap xata tyjv ayopav xts. non enim dictionem sed
ordinem verboriun vituperavi.
I 100. xai TOL^ aXkac, ({xapiupiac) onraoa? Xaßs, irspt wv
STTSfiVYja^TjV £v TauTo) [^^'y«)]. Facillime carere possumus isto X6'(i^.
Similiter aut paullo absurdius abundat v. Xd^oi? § 137: oaov 8'
exarspov toutojv olt:' aXXYjAtov Stiarr^'/sv — £V xoic £cp£$r|? 6[jLa?
TTEipaaofiaL [Coyote] oioaax£iv. —
I 105. Tro&£v ouv ro}(ux£ [xai aüvr^ö-E? Y£y£vr|Tai] X£Y£iv,
ü)c xara ypajjLjjLatcTov t^Stj tivs? TjraipYj^av. Verbis seclusis libra-
rius V. ra)<ux£ interpretatus est ; nunc vero nobis nihil opus est hoc
glossemate, nemo enim est quin qualecunque lexicon habeat. Uti-
lissimimi erit ad artem criticam exercendam, si quis colliget similes
locos, in quibus scilicet eadem sententia variis sed idem signifi-
cantibus verbis repetitur apud probatos scriptores — nam poste-
riores usque ad molestiam hoc faciunt — et praesertim eos locos,
in quibus posterius vocabulum additiun interpretatur praecedens,
ut est notmn illud Isoer. VII 12 oi£axapicprjaa[jL£9a xai oisXu-
aa|X£v ubi cf. Eauchensteinii annotat. crit. Apud Demosth. XIX
209: Tour' IjjicppaTTci to arojxa, ^J-TA^'i ^tto^av '7toi£T. Cobetus
postrema duo verba delere iussit; cf. tamen Lucian. vitar. auct.
§ 22 xa; xoiv XoydJV ^r^Exxavac, (de, oo^jltioSiCü) xouc TrpooofjitXouivxa?
xal dirocppaxx«) xai oicüirav ttoio) cpijiov aTzywmc auxoTc 7r£piXL&£ic.
Hie locus me prohibit Cobeto parere. Apud Aeschinem obiter
haec annotavi: I 5 bis, 18 cf. 39. (41 cf 54). 49. (82). (137).
139. (141). (162). 165. (172).; II 7. 22. 38. (42 bis); (III 35),
59. (98). 130. Inclusi parenthesi numeros locorum, quos sive
editores sive Codices intactos reliquerunt.
I 89. a)a7r£p yap '^ou; YojivaCo}jL£vouc, xav jjltj '7rapai[i£v [£v]
xoTc YUfxvaaioic xx£. Quia sensus est: xav [xyj 7rapa)fjL£v, oxav
YüfxvaCwvxGci, dele praepositionem £v. Cf sequentia.
II 12. £iTiov (oi 'Kp£aߣic) 5x1 xai OiÄittttoc auxouc x£X£u-
o£i£V ufxTv aTiCi.y(eiXai Sti ßouA£xat oiaXuoao^ai irpoc üfia«;.
Offendo in indicativo ßouX£xai quem mutandum puto in optativ.
ßouXoixo, ut est § 13. 17: lApiaxdor|jio; tcoXXyjv xiv' £uvoiav dTTYjY-
Y£iX£ xoü OiXikTlOu Tipoc XY)V TToAiv xai TTpoaiB^r^xEv oxi xai oüjjl-
[xay(o? ßou^^oLxo Tr^ ttoXcI Y£V£a^aL Item suspectus est coniuctivus
in verbis § 48 xai xyjv oir^aiv oux i^:^Xab6llr^^ xtjv Ar^[ioa&£voi)c,
Su xa)(Ö£iYj XiyEtv , Idv xi T:apaX£i7r(DjjL£V (alii irapaXiTr.)
7][i£T? uirip A[xcpt7tdA£aj;; sed acciu-ate de hoc usu alio loco dispu-
tabimus. Cf Schoemann. ad Isae. IV 27. Indices Rehdantzii-
Blassii ad Demosth. orat. Philipp, p. 29 sub v. Konjunktiv.
n 13. £vxauÖa öyj oi'owoi (}»r|Cpia[ia (I)iXoxpdxrj; 6 Ayvoüoio?
xai 0 or^jxoc aTra? ojjLOYvwjxovüiv £)^£tpoxdvYjt3£V. Codices raeliores,
scribit Weidnerus (de Aesch. emendat. Epistul. ad Cobetum p. 9),
4^
438 G. M. Sakorraphos,
omittiint xai; legendum ergo: 6 0£ ot^jjloc airac xtX. Sprevit vir d.
leniorem emendationem, quae est : o 6 07J|jloc.
II 22. ouv£TaEa[jL£v irpo? rj{xac auxouc, orav 7rpoai(ü[X£v Oi-
XiTTTKp, ZQuq 7rp£a,3uTaTou; Tipwiou; Xi^stv xai tou; Xolitou? xa^'
YjXixiav. Pro xat lege xcilt«.
n 34. cpi}£YY£Tai to Or^piov touto (Demosthenes) irpooifAiov
axoTStvdv Ti (sie codd. df.) xai T£i}vr^xoc ÖEiXia xal [jir/pov TrpoaYa-
Y«)V avü) Ttov TTpa^ixaTcüv £^aicpvr^c Eaq^jaE xal oir^7rop7jUT|, tsKsu-
Ttüv o' £X7:itlT£l £x tou X6'(o\j. Weidnerus delevit verba xal axo-
T£ivov ut glossam ad particip. T£&vr^xoc. Sed hoc loco vix potest
omitti xal GxoT£ivdv ; cf. Scholiast. Si quid est delendum, hoc est
dativus 0£iAia. Ad participium teAeutojv ut Ortnerus testatur
(Kritische Untersuch, zu Aisch. Keden p. 6) est adscriptum in
libro Coisliano tov Xoyov. Quod grave est indicium v. £x to5
Xoyou quoque insiticia esse. Cf. Lucian. Nigrin. 35 : tquto 0£
(fbi'fiaaboLi ßouX&[X£Vo? ili'Kn:x6v t£ xal av£X0KT0(xr^v.
II 46. xal xaXioai £7:1 8£T7rvov sie to TTpuiavElov ic aüpiov.
Weidnerus (ad Aesch. Ctesiph. 196 edit. Lipsiae) tentavit v. im
SeTttvov. Ne alios quoque in simile quid deducant eiusmodi ex-
empla, qualia sunt Demosth. XIX 31. out' £ic xo 7rpuTav£Tov
rfiiü}az xaXiaai. § 32. Aristoph. Acham. 124. Equitt. 1404:
£? TO 7:puTav£lov xaXo). Lucian. XV 46, apponam locum De-
mosth. L 13: xal 6 ÖY)[ioc-£7:TpjV£a£ ts [X£ xal £7rl 0£T~vov £ic t6
irpuTavETov £xaX£a£v. Dictio xaXcTv sttI oeTttvov , ut xaXfiTv im
^£via, usitatissima est, et apud Lucianum inveni: xaXoIv im oeTttvov
£; Ty)v üaT£paiav. —
n 66. ouxoüv Ta \ih ^r^(pia\Lc:(.TCL wc £^ ap;(f^c Eypacpr^ [X£V£t,
Ol hk Tüiv ouxocpavTÄv ^o'^ompoi; tooc; £cp Yj|jL£pav xaipoü? Ai^üVTai.
Frigidum est istud XlyovTai et oppositionis gravitati necessariae
nocet. Suspicor in archetypo lacunam fuisse . . . ONTAI, quam
quis postea imperite explevit, cum Aeschines Tp£7rovTat aut si-
mile quid dederit. Mox quoque pronomen d[x(poT£pa parum apte
ponitur et nescio an restituendum sit ouo£T£pa ut sensus postulat.
Si cui parum probabiles huiusmodi coniecturae videntur, memento
varias lectiones in una tantum paragrapho Ctesiphonteae 35, ubi pro
£7roio£i cod. n. praebet Troi7]a£t, pro aTroAoifiav Flor. sxxXrjaiav, pro
xX£7rT0VT£? Vat. ßX£TTOVT£C.
II 74. d7ropX£T:£iv o' £ic Ta TrpoTTüXaia [t/^c axpOTTo'X£a)<;]
ex£X£i)ov. Inutilissima ista verba vix poterat Aeschines addidisse;
prorsus alia ratio est loci II 105.
II 80. xal yap Ta? £ixovac iaTaT£ xal Tac 7rpo£Opia; xal
touc aT£codvoüc xal Tac aiTY]a£ic £V Ttp (codd. qiüdam articulum
omittunt) 7rpuTav£i(|) Siöot£. Weidnerus ^) delevit verba £v T(^
irpuTavEitj) et secutus est Maetznerum et alios, qui negant in tali
^) Cf. ipsius aunotat. ad Aesch. Ctesiph. § 196 edit. Berol. et Lips.
adde Schultz, ad eundem löcum.
Observationes criticae ad Aeschinis orationes. 439
locutione articulum adliiberi posse. Sed neutrum miH probavit;
veteres enim quamquam dixerunt simpliciter aiTTjat? pro akr^aic,
£v("o5) Tipuravcitp, tarnen saepius addere soliti sunt £v(ra)) irpoxa-
v£i(fj' Aesch. lil 178. 196. Andoc. IV 31. Isae. V 47. Di-
narch. I 43. Lyc. c. Leoer. 87. Lucian. Prometb. 4. Ari-
stopb. Equitt. 167. 709. Cum articulo invenitur apud Dinarch.
I 101, ubi recte perspicacissimus Blassius emn servavit. Aristoph.
Equitt. 535 : tcivsiv sv T(J> irpuTaveiw. 281. 766. adde locos quos
ad n 46 attulimus.
II 127. xaXsi fxoi Tou? or/sra? Ssupo [iizi t6 ßr^jxa]. Re-
seca putidum emblema.
n 136. ou Tzavtsc TrpoosSoxaxs OiXtinrov xaTrstvcoosiv 9yj-
ßaiouc opuivra auraiv tyjv b^oLiuTr^za xat to) jxt] ßoüXsa&at Süva-
[iiv av&pu)7t(üv a:rio~a)V STuaaxf^aai. In quibusdam editionibus le-
gisse me memini t6 pro tüj sine sensu. Apud Demosth. XVIII
273 habemus similem constructionem : dXXa Tr^c, aXr^b^iac, Tjtxa)-
jjL£Vo?-xc(t Tto [xrjO£v £/£'.v £i7t£lv ß^Xriov. Vcrbum £7raT/f^aai
autem non intellego ; intellegerem £7ria)(GiaaL h. e. Iirippoioat sive,
quod Sauppius coniecit, £Trau^r^aai.
Ibid. yai T£X£UTa)VT£c Tcpoalxpouov cpav£pajc ij Max£OoviQ|L
xal oir^7r£tXouvTO (sie felieissime Cobetus) toI? täv Brjßaiojv irpi-
aߣaiv ; au-ol 0£ oux Yjirdpoov xai IcpoßouvTO [oi t(J5v BYjßaiwv
7:p£3ߣic] ; Liber v. omisit verba oi twv Br^ßaiwv itaque nobis
ostendit quid eum reliquo esset faeiendum.
n 137. Tüiv 8' £-aip(üv Ttv£c [täv (I)iXi7r7rou] ou 6iappYjSr^v
i!poc Tiva? Yj}Xü)v £X£Yov XT£. Noti sunt £TaTpoi regum Macedoniae.
Aeseb. III 89 : d7:7^X{^£v £ic Max£Ooviav xai iicpLij^Ei iA£Ta <I)tXi7r7rou
xai. Tu)V £raip(üv cic ü)VO[idC£to. Isoer. Epist. II 13 : oi\iai ^ap
xat a£ (Pbilippum) xai T«iv £Taip{«v tou;; OTrouoaioTaTouc. Plutareh.
Moral. 340 D : xai öi; r^v twv £-atp(üV irpoaaYopEuo^iivtov (Alexan-
dri). Aelian. Var. Histor. XII, 16 etc. Satis nune apparet verba
TÄv OiXiTT-ou interpolatori deberi. Simile emblema expunge ex
verbis Aeseb. II 157; oö' 7j[xac £iaTia EoV&Soxoc twv iiaiptov ti?
[täv OiXiTTTTOu]. § 24 eum Bekkero dele autoü inspeeta annota-
tione Sehultzii ad b. 1. —
II 147. aü (X£v 7ap, o) Atjjjlooi^vsc, xaut' iirXdao) £7r' £jj.£,
lyo) o' ü>; £7raiO£6&TjV xai Sixaiwc i^r^^(r^ao\LOii. oüioai [X£v
}xoi £3TL TraiTjp xt£. Potesne risum tenere cum boe perabsurdum
xai OLxaicüc legeris? Schultzius Marklandum secutus scripsit: wc
xaXüi; ETraiOcüör^v xai oixaiojc coli, loco II 149 : xaXaic 8£ xai
otxaioj? Tüiv u[jL£-£pa)V Tipoaooojv £7rL}i£Xr^i>£ic. Sed qua ratione
oixaioj? 7raio£uo[iaL dici possit, neseio. Aesehines fortasse serip-
serat: h((ü o' (u; £KaiO£u i>r|V xai oyj s.^r^^(r^Go\lal. Non opus est
ut exemplis notissimum hunc particularum xai Qr^ usum illustrem.
II 157 ad II 137.
II 164. xaTr^7dY£T£ [£i; ttjV iraxpiSa] cp£UY0VTac Br^ßaiou?.
Simile quid me legisse memini apud Lysiam XII 97: toü? o' £ic
440 G. M. Sakorraphos,
TTjV TratpiSa xaTrfj'aysre, (ubi Herwerdeuus recte, iit opinor, siiper-
flua verba sie tyjv iraxpioa eiecit, licet ea defendant Frohbergius
atque Gebauerus), et apud Aesch. III 159 xaTaYaYouor^; o' auxov
SIC TYjv TToAiv xr^c dTTpoaBoxYjTou o^oTr^piac, ubi vix ferri potest
additamentum sie Ty)v iroXtv. Sed e loco orationis de falsa lega-
tione sine mora eiieienda esse molestissima illa v. de tyjv Tratptoa
non modo usus indicat verum etiam locus simillimus apud ipsum
oratorem HI 129 xai xouc fxiv Iva^sT? {jLSTSoTr^aav (sie Cobetus)
TOüc, ÖS 6l' suosßsiav cpsuyovTa? xaTYjYayov.
n 173. Tpi(zxoo(ou? 8' iTTTtsac irpoaxaxsoxsuaoajjLS^a. In-
eptum est h. 1. verbum TrpoaxaraaxsüaCsaOai et receptum iam pri-
dem esse oportuit quod Andocides praebet, ex quo noster totum
locum descripsit (Andoc. III 3— 9 Aesch. II 173 — 6) III 5 :
xai TTpcÜTov TOTS Tsrpaxoaioo; ittkSic (sie Blassius, sed restituenda
est forma iTZTziac) xaisoTr^adcfisöa.
in 97. ^v 8' auT(p xscpaXaiov [~(J5v Xoyiav'] Tiavta? jisv
neXoTTOwriOiouc UTza^yeiv xts. Libri ekl praebent toü Xo^o^j ex
qua variatione intellegimus verba seclusa postea inserta esse in
textimi. Praeterea \ide de hoc loco ad I 94.
in 122. TTposXöwv 6 XT,pu^ avsTuS AsAcpwv oooi sttI Sists?
Yjßtooi . . . ^xsiv ajjia t^ ^iM-spa Tipoc to ©utsTov cXsT xaXoujisvov xai
TraXiv 6 auTO? XYjpu^ dvr^j'opsus (alii dvayopsusi, Frankius etque
Schultzius falso: dvrf^opsuas) tou; ispo[ivifj}xova? xai TzuXa^o^ouc,
Tjxsiv sie, Tov auTov TOTTov. Verba 6 auToc XY;pu^ dvrf/opsus suspi-
cione non sunt vacua; repetitio autem verbi tjxsiv molestissima
est. Bene factum quod Codices ekl servaverunt verum quoque
verbum una litterula mutata ; in his enim libris legitur : xouc, ispo-
[AVTjfxovac xai TiuXayopou; airaviac ^xstv, ex qua scriptura resti-
tuitur Aeschinis manus: dTravxav. Idem verbum in idem voca-
bulum mutavit codex Barberinus in Aesch. III 198. Aeschines
igitur scripserat xouc ispojjLvr||xova? xai TTüXaYopouc (XTravxdv sie
xov auxov xoTcov. Cf infra § 126 : xwXusl ydp si; xov aüXXoyov
xov SV IlüXaic dTravxav. Notus est forensis usus verbi dicavxdv =
convenire ad condictum ; dicitur etiam de üs qui conveniunt ad
exsequias cohonestandas. Lys. I 8. Isoer. XIX 31. Lucian. De-
mon. 67. idemque valet atque 7rapaYiYVsai}ai, isvai. Cf. annotat.
Frohbergii ad Lys. XII 87. Lycm-g. c. Leoer. 45. Plut. Moral.
196 E.
in 131. oü x6 xsXsüxaTov d&üxcov xai dxaXXispTjxtov xtov
lEpÄv ovxoöv s^S7rs}jnj;s xouc oxpaxicwxa? stti xov TipoSrjXov xivSuvov;
XaiXOl TTptÜT^V 7' dTTSxdXjJLYjOS Xs^SlV OXl TCapd XOUXO OlXlTT'JTOC oux
fiXdsv Tilxwv stlI xTiV Ytopav Toxi oux r,v auxtp xaXd xd ispd].
livoc ouv Cr^jxiac; a^io; si xu^^siv , «> xr^c LAAaooc aAixr|pis , si
ydp 6 [XEV xpaxÄv oux r^X&sv sie X7;v xuiv xpaxou[xsv(«v -/^dipay,
^xi oux r^v aux(j) xaXd xd ispd xxs. Quis dubitabit priora verba
^xi oux T^v auxtJj xaXd xd ispd expungere?
m 159 ad n 164.
Observationes criticae ad Aeschinis orationes. 441
III 171. cpu^a; olti' daoL'(^(sXiaz [sx tt^c tioģu)c] i^ivsTo
i)ava':ou x^TaYvcoailivroc aurou [r}]v v^pioiv ouy UTrofisivac]. En
Atticus semio! Bakiiis, quantmn scio, primus suscepit misere ma-
cnlatmn oratorem additamentis liberare delens verba öavaTou
xaraYVcoailivroc autou. Eadem verba de Philocrate Aeschines
dixit III 79 : xai tittot' soti t6 aittov oti OiXoxpaxr^c |jl£v oltto
TÄv aurwv TroXiTsofxatojv Ar|{jLoa&£V£i cpu^ac a::' ziaaY(zXiac, Y£-
'(ivr^xai. II 6 oi)' u[iac lirr^ptota (Arj[xoaÖ£vr|C), £i oiov x' soTiv
£v T?! auz'^i Tzoksi OiXoxpaTouc }X£V Oavarov v.axa^r^(^iaaG%ai oti
xaraYVouc aBr/£Tv £auTOü ttjv xpioiv ou;( U'ir£(jL£iv£V. Duo hi loci
inter se comparati persuaserimt mihi e loco Ctesiphonteae 171
eiicere verba £-/ tt^c ttoAewc et ty)V xpiaiv ou}( U7:o}i£tva;, Aeschi-
nes ergo sie mihi scripsisse videtm*: ouroc Tupooouc toTc 7roX£{xioi?
NujjLcpaiov — cpu"(ac aiz^ zlüa^(^(z}dac £Y£V£to (lavatou xaiayvo)-
in 208. oxav 8' £7riop'/oc wv £ic tyjv [8ia] xaiv op/ccov ui-
ariv xaxacpuYYavirj y.xi. Pro xyjv oia Laurent, habet: 8ia X7)V,
libri ehl xr^v dird. unde satis apparet librarios ad genitivum ex-
plicandum addidisse varias praepositiones. Cf. Eurip. Med. 492:
Spy.wv 0£ cppQ'JO-/) TTiaxic, a quo non longe distat quod idem poeta
vs. 413 dixit: i)£(Jl)V Trtaxic, de qua dictione vide quae annotavimus
in nostra editione.
Athenis. G. M. Sakoi'rapJios.
Zur Historia Augusta.
Hadr. XV 13. Der Antwort des Favorinus fehlt die Spitze.
Die Intimen des Kaisers haben natürlich griechisch parliert, und
vielleicht hat im Griechischen Xo^to; für doctus mit dem X£Y£u)V
einen Wortwitz abgeben sollen.
Helius rV 4 liegt vielleicht ein ähnlicher Fall vor. Hier
hat der Doppelsinn des Wortes bzloc wirken sollen.
Hadr. XXV 1 hat in den maßgebenden Handschriften erst
spätere Hand visum nach recepturam ergänzt, dem Sinne nach
richtig. Aber liegt es nicht näher, daß nach dem osculare das
Wort oculos ausfiel, welches eine Zeile weiter in derselben Ver-
bindung auftritt?
Niederlößnitz bei Dresden. C. E. Gleye.
XXIV.
Studien zu Synesios.
I.
Der historische Gehalt des Osirismythos.
In der Litteratur des sinkenden Alterthums sind die Ae-
gypter des Synesios eine der bedeutendsten, aber zugleich auch
eine der wunderlichsten Erscheinungen. Aus dem großen Kampfe
der Römer und Germanen wird uns hier eine merkwürdige Episode
so frisch und anschaulich dargestellt, wie nur ein Augenzeuge es
vermag und auch dieser nur, wenn ihm ungewöhnliche Gestal-
tungsgabe zu Hilfe kommt. Doch die lebensvolle Erzählung
ist in das mumienhafte Gewand der Allegorie gekleidet und von
einer Wx)lke mystischer Speculation umdampft. Der Verfasser
rühmt sich selbst der Vielseitigkeit seines Werkes, das zugleich
philosophisch, mythisch und historisch sei ; die Nachwelt, welche
seine Kenntnis des Geschehenen gern in durchsichtiger und un-
verfälschter Gestalt überkommen hätte, ist ihm für diese Verei-
nigung des Unvereinbaren wenig dankbar. Doch glücklicher
Weise hat das leidenschaftliche Interesse an den Ereignissen
den Schreiber so lebhaft erregt , daß Neuplatonismus und My-
thologie auch für ihn selbst davor in den Hintergrund treten.
Zwar nennt er die Menschen seiner eigenen Zeit mit den Namen
uralter Götter und Könige , das oströmische Reich heißt ihm
Aegypten, Constantinopel wird zu Theben, der Bosporos zum
Nil. Doch hinter diesen Masken gucken überall die lebendigen
Gesichter der Wirklichkeit hervor , und oft genug fällt er aus
seiner mythischen Rolle. So wird dem Vater des Typhos und
Osiris, der nach dem Plane des Werkes ein halb göttlicher Kö-
nig von Aegypten ist, an einer Stelle die Praefectura Praetorio
Studien zu Synesios. 443
(yj \iz'{dXT^ ^Pyji 90 b) zugeschrieben, und ähnliche Verstöße be-
gegnen auch sonst. Man hat daher die handelnden Personen
auch längst zum größeren Theil erkannt , und wenn dies bis
jetzt noch nicht bei allen gelungen ist , so war es wirklich
nicht die Schuld des Synesios. Doch ehe wir diese Lücke aus-
zufüllen versuchen, wird es angemessen sein, den Inhalt des
Mythos in möglichster Kürze wiederzugeben.
Der König von Aegypten besitzt zwei Söhne , von denen
der jüngere, Osiris, der vollendete Musterknabe, der ältere, Ty-
phos, ein Abschaum der Menschheit ist. Nachdem sie in ver-
schiedenen Aemtern ihren Charakter enthüllt haben , kommt die
Zeit, wo ihr Vater zu den oberen Göttern entrückt werden und
einem von ihnen das Reich hinterlassen soll. Da die fremden
Söldner, aus denen der Anhang des Typhos in erster Linie be-
steht, kein Recht haben, bei der Wahl des neuen Königs mit-
zuwirken, fallen alle Stimmen auf Osiris. Diesem wird der Rath
gegeben, den feindlichen Bruder, von dem man ihm schwere Ge-
fahr prophezeit, sogleich zu verbannen; doch sein milder Sinn
kann dies nicht über sich gewinnen. Jetzt beginnt eine Zeit
höchsten Glückes für Aegypten, die leider nur von kurzer Dauer
ist. Der Hauptmann der fremden Söldner führt Krieg gegen
einen abgefallenen Theil seiner eigenen Genossen , und es regt
sich der Verdacht , daß er mit dem Feinde im Einverständnis
sei. Dies benutzt die ehrgeizige Frau des Typhos, um seiner
Gattin einzureden, Stellung und Leben ihres Mannes seien durch
Osiris bedroht. Im Verein mit den beiden Weibern bearbeitet
Typhos den Hauptmann und dieser führt sein Heer gegen The-
ben heran. Um die Stadt zu retten, liefert sich Osiris selbst
den Barbaren aus. Sie halten Rath über sein Schicksal, und
obgleich der unnatürliche Bruder seinen Tod fordert, begnügen
sie sich mit einer ehrenvollen Verbannung, welche zugleich auch
einige seiner Anhänger trifft. Typhos erhält jetzt das König-
thum, stößt alle Anordnungen seines Bruders um und führt mit
den fremden Söldnern, welche in die Hauptstadt einquartiert
werden, ein Regiment harter Tyrannei. Doch die Anwesenheit
der Barbaren dauert nur kurze Monate. Die gottlose Forderung,
ihrem Irrglauben eine Kirche einzuräumen, leitet ihren Unter-
gang ein. Grundlose Furcht vor den Einwohnern Thebens
treibt sie aus den Mauern, und der zurückgebliebene Rest wird
theils hingemetzelt , theils mit seinem Bethause verbrannt.
Jetzt beginnt ihr Hauptmann den offenen Krieg gegen das
Reich ; er versucht dabei über den großen Strom zu setzen, um
auch die jenseitigen Theile Aegyptens brandschatzen zu können,
aber ohne Frfolg. Doch die Niederlage der Söldner läßt Ty-
phos' Herrschaft noch unberührt. Erst als die Götter das be-
fleckte Land durch Feuer und Wasser gereinigt haben, tritt
auch sein Sturz ein. Ihm wird als Verräther der Proceß ge-
444 0. Seeck,
macht, aber Osiris, der zurückberufen und mit Jubel empfangen
wird, gewährt ihm zum zweiten Mal Begnadigung. Der Heim-
gekehrte erhält eine noch höhere und besser gesicherte Macht,
als er vorher besessen hatte, und neues Glück beginnt für das
Reich.
Den Zeitgenossen waren die handelnden Personen unter ih-
rer durchsichtigen Maske jedenfalls sehr leicht kenntlich ; es
war von Ueberfluß, wenn Synesios in der Vorrede angab, er habe
sein Märchen irA toT; Taupou uaiaiv geschrieben; doch für uns
hat diese Andeutung hohen Werth. Da der Name keineswegs
zu den häufigen zählt, kann jener Taurus, der die (xsyaATi ap/Yj
bekleidet hatte (90b), kaum ein anderer sein, als der Cousul
des Jahres 361. Daß die Geschichte, welche uns von seinen
Söhnen berichtet wird, sich erst vierzig Jahre später abspielte,
ist kein Hindernis : denn beide waren damals, wie Synesios aus-
drücklich sagt (105 b. 124c), schon Greise. Ihr Vater ist eine
historisch und litterarisch wohlbekannte Persönlichkeit. Wie
der älteste Sohn, der Typhos des Märchens, sich zum Arianis-
mus neigte (115 b. 121b), so war er das Werkzeug, dessen sich
der arianische Kaiser Konstantins für seine Religionspolitik mit
besonderer Vorliebe bediente. Wo er zuerst in der Geschichte
erwähnt wird, erscheint er als Mitglied der .Commission, welche
die Disputation zwischen Photeinos und Basileios von Ankyra
anhören und über ihren dogmatischen Streit das Urtheil fäl-
len sollte (Epiph. haer. 71 , 1). Später^ im Jahre 359 , leitete
er als Praefect von Italien die Synode zu Ariminum. Der Kai-
ser hatte ihm das Consulat versprochen, wenn er eine Glaubens-
formel zur einstimmigen Annahme bringe, und wirklich gelang
es seinen Drohungen und Bitten, ein Symbol durchzudrücken,
das den Arianern genehm war und den Orthodoxen wenigstens
im Anfange zulässig schien ^). Schon vorher (353) war er
Quaestor sacri Palatii gewesen und hatte als solcher eine Mis-
sion nach Armenien erhalten. Als er unterwegs Antiochia be-
rührte, unterließ er es, dem Caesar Gallus seine Aufwartung zu
machen, was als erstes Symptom von dessen Sturz angesehen
und später von dessen Bruder Julian schwer gerächt wurde
(Amm. XIV 11, 14). Im J. 355 wurde er zum Praefectus
Praetorio von Italien erhoben und blieb in diesem Amte ^), bis
J) Sulpie. Sev. chron. II 41, 1 ; 43, 3 ff. Hieron. dial. adv. Lueif.
18 = Migne L. 23 p. 171.
■^) Als Praefect wird er geuannt 355 Cod. Tüeod. 1 5, 5. 11 1, 2.
VII 4, 2. XI 7, 2. XU 1, 43. 12, 1. 356 Cod. Theod. I 2, 7. 357 Cod.
Theod. 11 1, 3. VI 29, 2. VII 4, 3. VIII 1, 5. 5, 8. 9. XI 16, 8. 30,
27. Xlll 1, 1. 358 Cod. Theod. VIII 4, 6. 7, 7. IX 16, 6. 42, 4. X
20, 2. Cod. lust. III 26, 8. 359 Cod. Theod. XI 16, 9. 30, 28. 360
Cod. Theod. XIII 1, 2. XVI 2, 15. 361 Cod. Theod. VIIl 7, 4. XII
1, 49. Amm. XXI 6, 5. lulian. epist. ad Athen. 286 b.
Studien zu Synesios. 445
Julian sich seiner Diöcese bemcächtigte. Vor diesem floh er zu
Constantius, wurde nach dessen Tode dafür vor Gericht gestellt
und mußte unter seinem eigenen Consulat nach Vercellae in die
Verbannung gehn ^). Da die politische Laufbahn seiner Söhne
durchaus dem orientalischen Reichstheil angehört , scheint er
später nach Constantinopel übergesiedelt zu sein, vielleicht weil
der arianische Eifer des Valens ihm größeren Einfluß bei Hofe
verhieß, als die unparteiische Toleranz des westlichen Kaisers.
Doch falls er diese Erwartung hegte, dürfte sie ihn getäuscht
haben. Denn nichts deutet darauf hin , daß er selbst wieder
in's Amt zurückberufen sei, und seine Söhne mußten ihre öf-
fentliche Thätigkeit in niedrigeren Stellungen beginnen, als das
bei Männern so vornehmer Abstammung sonst üblich war*).
Litterarisch ist uns Taurus durch seine vierzehn Bücher
de re rustica bekannt. Denn daß der Palladius Rutilius Tau-
rus Aemilianus, welchen die üeberschrift als Verfasser nennt,
mit unserem Präfecten identisch ist, hat schon Borghesi {Oeu-
vres III S. 486. 513) wahrscheinlich gemacht, aber die Gründe
dafür noch keineswegs erschöpft. Diese sind
1) die Vielnamigkeit zeigt, daß der Verfasser vornehmen
Standes war, die Erwähnung seiner Güter in Sardinien und im
Neapolitanischen (IV 10, 16. XII 15, 3), daß er ein bedeu-
tendes Vermögen besaß.
2) Er führt in der Üeberschrift den Titel vir inlustris^
welcher unserem Taurus als Praefectus Praetorio und Consul
zukam.
3) Da dieser Titel nicht vor der Mitte des vierten Jahr-
hunderts nachweisbar ist ^) , so kann das Buch auch nicht frü-
her geschrieben sein. Dazu stimmt, daß Gargilius Martialis,
dessen Werk der zweiten Hälfte des dritten Jahrhunderts an-
gehört, sehr oft citiert wird.
4) Der Verfasser kennt die Art, wie man in Gallien die
Erndte besorgt, offenbar aus eigener Anschauung (VII 2, 2),
und Taurus war durch sein Amt als Quaestor an die Person
des Kaisers gefesselt, als dieser sich im J. 353 in Lyon auf-
hielt (Cod. Theod. IX 38, 2). Er ist bei seiner Sendung nach
Armenien auch durch Syrien gekommen , und in dem Buche
(XI 14, 5) ist die Rede von einem Maße, quam Syri choenicam
vocant. Da er sich während der Synode lange Zeit in Arimi-
num aufhielt, muß er auch das benachbarte ßavenna genau ken-
3) Amm. XXI 9, 4. XXfl 3, 4. Zosim. III 10, 4.
*) Synee. 92a: IS^ooxxo yctp xip Traxpl tt); cpuaew? dTroTretpaöOai twv
^) Er findet sich zum ersten Mal in einem Gesetze des Jahres
354 Cod. Theod. XI 1, 6. Vgl. Jahrbb. f. cl. Pbilol. 1890 S. 619.
446 O. Seeck,
nen gelernt haben, und II 13, 7 heißt es: ager uliginosus, qui
humores altius fossus eructat, sicut Ravennatis soll, non amplius
quam in pedem semis effodiatur. Der Autor zeigt also persönliche
Bekanntschaft mit eben denselben Gegenden , in denen sich ein
längeres oder kürzeres Verweilen des Taurus nachweisen läßt.
Auch daß er in seinem Werke auf die Verhältnisse Italiens
immer besondere Rücksicht nimmt (III 18, 4. 25, 20. IV 10,
24. XII 7, 7), paßt zu seiner langjährigen Praefectur in dieser
Diöcese.
5) Daß Apollo als Patron der Dichtkunst (5), Bacchus des
Weines (45. 87), Pallas des Oelbaums (51) genannt werden,
kommt in den Schlußversen zwar vor; doch dies bischen Hei-
denthum gehörte so noth wendig zu den Requisiten des poetischen
Stiles, daß Kunst und Originalität erforderlich gewesen wären,
um es zu vermeiden. Soweit aber das Werk in Prosa ge-
schrieben ist, wird keine einzige Gottheit darin erwähnt. Cha-
rakteristisch ist namentlich folgende Stelle I 6, 14: Graeci iu-
hent olivam^ cum plantatur et legitur^ a mundis pueris atque virgi-
nibus operandum^ credo recordati, arbori huic esse präesulem Casti-
tatem. An die Stelle der jungfräulichen Göttin wird also der
abstracte Begriff der Keuschheit gesetzt. Der Verfasser be-
kannte sich danach jedenfalls zum Christenthum , wie auch
unser Taurus.
6) Dieser ist Quaestor gewesen , ein Amt , das man mit
Vorliebe Leuten von litterarischem Rufe übertrug. Denn seine
Hauptaufgabe bestand im Concipieren der Kaisergesetze, und auf
den glänzenden Stil derselben wurde hoher Werth gelegt. Daß
Taurus sich als Schriftsteller bethätigt hat , ist danach sehr
wahrscheinlich.
7) Das letzte Buch de re rustica ist einem Pasiphilus ge-
widmet, und um dieselbe Zeit, wo Taurus Italien verwaltete, ist
ein Mann dieses Namens als Stadtpraefect nachweisbar (CIL. VI
1656). Da sowohl Taurus als auch Pasiphilus in jener Zeit zu
den seltensten Namen gehören , kann eine solche Combination
derselben kaum zufällig sein.
Gegen die Borghesische Hypothese spricht nur Eins. In
einer christlichen Inschrift ^) wird das Consulat des Jahres 361
in folgender Weise bezeichnet: Flaviis Tauro et Florentio conss.
In dem Namen des Palladius Rutilius Taurus Aemilianus findet
sich das Gentilicium Flavius nicht; doch da es in plebejischen
Inschriften dieser Zeit allen möglichen Consulnamen hinzugefügt
wird, darf man wohl zweifeln, ob es immer richtigegesetzt ist.
Jedenfalls kommt dies eine zweifelhafte Zeugnis dem Gewicht
so vieler Gründe gegenüber nicht in Betracht.
^) De Rossi, Inscriptiones christianae urbis ßomae I 148.
Studien zu Synesios. 447
Von den Söhnen des Taurus wird uns nur Harmonius aus-
drücklicli genannt (Joh. Ant. frg. 187), doch da dieser schon 392
durch Arhogast ermordet wurde, kann er mit den Helden des Sy-
nesios nichts gemein haben. Wie diese hießen, ist nirgend direkt
überliefert, doch hat man in dem Osiris des Märchens längst den
Consuln des Jahres 400, Aurelianus, erkannt. Was wir aus
anderen Quellen von ihm wissen, ist folgendes. Zuerst wird er um
383 erwähnt als Erbauer einer Kirche, welche in der Nähe von
Constantinopel dem heiligen Stephanos geweiht war; schon da-
mals spielte er eine Rolle am Hofe des Theodosius '^). Im J. 393
nennen ihn mehrere Kaisergesetze als Stadtpräfecten von Con-
stantinopel ^). Nach dem Sturze des Eutropius ist er 399 — 400
Praefectus Praetorio Orientis ^) , und als der verbannte Günst-
ling zurückberufen wird, um zum Tode verurtheilt zu werden,
leitet er die Gerichtsverhandlungen gegen ihn ^^). Dasselbe Jahr
400, dem er als Consul den Namen gab, sollte aber auch sei-
nen Fall sehen. Der gothische Feldherr Gainas empörte sich,
besetzte Chalkedon und bedrohte die Hauptstadt. Als Bedin-
gung des Friedens verlangte er von dem wehrlosen Kaiser die
Auslieferung dreier Männer , des Magister Militum Saturninus,
des Johannes, welcher erklärter Günstling der Kaiserin Eudoxia
war, und unseres Aurelianus. Des Todes gewärtig kamen sie
in sein Lager; doch Gainas begnügte sich damit, sie mit sei-
nem Schwerdte zu berühren und dann in die Verbannung zu
schicken ^^). Die Inschrift einer vergoldeten Statue, welche der
Senat von Constantinopel später dem Aurelian setzen ließ.^^),
nennt ihn Tpia£TTap)(ov. Außer den zwei Praefecturen , welche
er bis zum J. 400 bekleidet hatte , der städtischen und der
orientalischen, muß ihm also noch eine dritte zu Theil gewor-
den sein. Dem entsprechend erscheint er denn auch in zwei
Briefen des Synesios (31. 38), die, wie wir später sehn werden,
7) Vit.^S. Isaacii 4, 18. Act. SS. Mai VI p. 610 A6pr^Xtav6s Se,
et? Töiv lvoo?u)v Toü ßaöi>ia>?, divTtxpu xou (jiovacfrr^ptou tou dßßa 'laocaxt'oy
xaxd (j.£arjtj.|3piav exTitje piapTupiov toü aytou TrpwTOfxapxupo? ^Tscpotvou.
8) Cod. Theod. I 1, 3. 28, 4. VI 2, 10. 3, 1. 4, 26. XII 1, 130-
132. 138. XIV 17, 11. 12. XV 1, 29. 30. Cod. lust. V 33, 2.
9) Cod. Theod. II 8, 23. IX 40, 17. XV 6, 2.
") Philost. XI 6.
1») Zos. V 18, 7 ff. Soerat. VI 6. Sozom. VIII 4. Johannes Chry-
sostomos hielt eine 'üfxiXta oxe SaxopvTvo? xai Aupr^Xiavos l^üjptaiiTjtjav xal
Fatväs i^ff/Sz XTJ? TTÖXeu)? Migne Gr. 52 p. 413.
»2) Anthol. Planud. IV 73:
05x0? 6 xoifjLr aas üticcxcüv dpcJvov, ov xpiairap^ov
Kai Traxipa ßaatXrje? lov xaXdaavxo [x^ytaxot,
Xpuöeo; iaxrjxev A'ipr^Xiavds, x6 oe epyov
T^; ßouX^s, r^i auxo; Ixwv xax^Tiauaev dvt'as.
448 0. Seeck,
im J. 404 geschrieben sind, aufs neue als Praefectus Praetorio
Orientis. Auch in den Kaisergesetzen ist die Spur dieses seines
letzten Amtes nicht ganz verschwunden, obgleich sie gerade für
diese Zeit nur in sehr geringer Zahl erhalten sind. Zwei zu-
sammenhängende Fragmente IV 2 , 1 und V 1 , 5 tragen die
Adresse: Impp. Arcadius et Honorius AÄ. Aureliano praef. praet.
und die Unterschrift : Dat. prid. non. Oct. Constantinopoli, Arcadio
IV et Honoris III AA. conss. Im J, 396, welches durch das
Consulat bezeichnet wird, kann Aurelian nicht Praefect gewesen
sein, weil sich andere Inhaber des Amtes mit Sicherheit nach-
weisen lassen. Nun ist es aber wohlbekannt, daß im Codex
Theodosianus die Kaiserconsulate außerordentlich häufig ver-
wechselt werden ^^). Insbesondere läßt es sich für die Bezeich-
nung des Jahres 396 zeigen, daß sie auch in zwei andern Fäl-
len für das Consulat von 402 (Arcadio et Honorio AA. V conss.)
gesetzt ist. Erstens erscheint sie unter einem Gesetz, das an
den Praefectus Urbi Clearchus gerichtet ist (Cod. Theod. XVI
5, 30). Derselbe ist 401 und 402 als Inhaber dieses Amtes
beglaubigte^), kann es aber nicht schon 396 bekleidet haben.
Denn noch 399 befand er sich in der viel niedrigeren Stellung
eines Comes consistorianus '^) und 396 sind schon zwei andere
Männer Claudius und Africanus nachweisbar, welcher die Stadt-
präfectur collegialisch verwalteten ^^). Ebenso sind mit dem
Consulat dieses Jahres nicht weniger als drei Proconsules Asiae
überliefert, Simplicius am 25. März (Cod. Theod. I 12, 5), Ne-
bridius am 22. Juli (Cod. Theod. XI 30, 56 vgl. Cod. lust.
XI 49, 2) und Aeternalis am 21. März (Cod. Theod. IV 4, 3.
*^) P. Krüger, Ueber die Zeitbestimmung der Constitutionen aus
den Jahren 364- 375. Commentationes Mommsenianae S. 75 fi". 0.
Seeck, Die Zeitfolge der Gesetze Constantins. Zeitschr. f. Rechtsgesch.
X S. 31 ff.
14) Cod. Theod. VI 26, 12. XIV 17, 14.
15) Cod. Theod. VI 12, 1.
16) Africanus findet sich als Praefectus Urbi: 395 Cod. Theod.
XV 2, 6. 896 Cod. Theod. VI 3, 3. XI 33, 1. Xü 1, 152. XIV 17, 1.3.
397 Cod. Theod, IV 4, 4. Da er sowohl im vorhergehenden als auch
im nachfolgenden Jahre erscheint, kann die IJeberlieferung auch in
Bezug auf das Jahr 896 nicht zweifelhaft sein. Claudius wird nur
Cod. Theod. VI 26, 8. XV 13, 1 erwähnt, doch da das erste dieser
beiden Gesetze im engsten sachlichen Zusammenhange mit einem
gleichzeitig an den Präfectus Prätorio Caesarius gerichteten (VI 26, 7)
steht, so ist durch dieses letztere die Datierung gleichfalls gesichert.
Jener Claudius war der Vater des Dichters Claudius Rutilius Nama-
tianus ; dies beweisen neben der Gemeinsamkeit des Namens die Verse
1579—586, in welchen seine Aemterlaufbahn beschrieben wird. Er
hatte sie mit der Verwaltung Tusciens begonnen, mit einer Präfectur
abgeschlossen ; und auch unser Claudius war nach Cod. Theod. II 4, 5
sieben Jahre vor seiner Stadtpräfectur Consularis Tusciae.
Studien zu Synesios. 449
XI 39, 12). Bei diesem Amte ist an eine Doppelbesetzung,
wie sie bei den Praefecturen Praetorio und Urbi vorkommt,
nicht zu denken ; doch hindert nichts , den Nebridius für den
Nachfolger des Simplicius zu halten. Dagegen kann Aeternalis
kaum sein Vorgänger gewesen sein , da jener sonst höchstens
vier Monate lang seine Statthalterschaft bekleidet haben würde.
Das Jahr des Gesetzes an Simplicius ist durch seinen Inhalt
sicher gestellt, da es auf den Tod des Kaisers Theodosius (395)
als auf ein nicht sehr lange zurückliegendes Ereignis hinweist.
Folglich müssen wir für Aeternalis ein anderes Jahr suchen und
werden da natürlich am ehesten an 402 denken müssen. Nach
diesen ganz analogen Fällen werden wir nicht zweifeln können,
auch die beiden an Aurelian gerichteten Fragmente dem glei-
chen Jahre zuzuweisen und seine dritte Praefectur in die Zeit
von 402 — 404 zu setzen. Während derselben führte er , wie
seine Inschrift angibt, auch den Titel „Vater der Kaiser^ d. h.
Patricius. Synesios erwähnt dann noch seiner Abdankung (epist.
34) und theilt uns mit, daß sein Sohn Taurus hieß (epist. 31).
Damit schließen die Nachrichten über ihn ab; -denn derjenige
Aurelianus, welcher in den Jahren 414 — 416 als Praefectus
praetorio iterum et patricius erwähnt wird ^^), ist jedenfalls eine
andere Persönlichkeit, wahrscheinlich identisch mit dem Pro-
consul Asiae des Jahres 395 ^^). Er könnte der Neffe des Con-
suls von 400 gewesen sein, nicht sein Sohn, da Taurus nach
Synes. de prov. 105 d. 115 b sein einziges Kind war.
Denn daß der Osiris des Mythus dieser Aurelian ist, kann
nach dem Gesagten wohl keinem Zweifel unterliegen. Schon
der Name seines Sohnes, welcher mit dem des Großvaters über-
einstimmt, würde es wahrscheinlich machen; doch noch deut-
licher sprechen seine Aemter und sonstigen Schicksale. Seine
frühesten politischen Stellungen zählt Synesios de prov. 9 1 d auf :
Ooipi? |JL£V ouv £uO-üc acp' "^pYj? auvsaTpaTTjysi toi? dTroSsSsLyjxs-
VOt?, OUTTW [X3V OTlXa SlÖOVrO? ToT? TTjXr/oT^OS TOUi VÖ}XOD, YVtOfJlYj;
03 apy^ojv , otovci voü? ä)v xal tot? arpaTrjyoI? X^9^^ j(pa)[X£vo?.
Wenn er die Handlungen der Feldherrn leitete, ohne doch
selbst Krieger zu sein, so kann dies nur in der Stellung eines
Adsessor geschehen sein^^); i-izizm-zr^c, os Sopucpopwv 7£vd|x£Vo?
Wi Tac axoa? TTiaTöu^sU xat KoXiap;(Yjaa; xal ßouXr^? apca?
£7.aaTr^v ap;(Y)V d7:£Otöoo Trapd tioAü o£|xvoTSpav, r^ irapsXdfißavEV.
") Chron. Pasch, p. 571. 573 Dindorf. Cod. Theod. III 12, 4. V
13, 38. VII 7, 4. VIII 12, 8. IX 28, 2. XI 24, 6 28, 10. XVI 5, 57.
58. 8, 22 für das J. 415. Cod. Theod. VII 9, 4. XVI 10, 21 für das
J. 416.
18) Cod. Theod. XVI 5, 28.
*^) Vgh den Artikel Adsessor iu der Realencyclopädie von Pauly-
Wissowa.
Pbilologus LH (N. F. VI), 3. 29
450 0. Seeck
Das erste dieser beiden Aemter hat man für die Comitiva do-
mesticorum gehalten ; da aber in dieser Zeit die militärische
Laufbahn von der civilen streng geschieden ist und der Osiris
des Synesios sich durchaus in der letzteren bewegt, ist eine
solche Deutung wohl ausgeschlossen. Doch gab es auch eine
Civilstellung, deren Inhaber der oberste Richter der kaiserlichen
Leibwächter war und zugleich die Aufsicht über die Audienzen
(ai axooii) führte ; es war dies das Magisterium Officiorum, und
ohne Zweifel ist es hier gemeint. Bei der Dürftigkeit unserer
Quellen lassen sich diese Magistraturen sonst für Aurelian nicht
nachweisen , wohl aber die Stadtpräfectur , welche Synesios an
dritter Stelle nennt. Es folgt dann auch bei ilim das Consulat
(sTTwvufiov £"oc 124 a) und die beiden [xsYdcÄoti o.[j'/a.i^ die durch
die Verbannung unterbrochen werden. Wenn von der zweiten
Praefectura Praetorio gesagt wird, sie sei noch vornehmer ge-
wesen als die erste (124 c irj.Q-r^zox tir^ izoXixzia, jxsTa ouvi)-rj-
jjiaToc {lEi'Covoc) , so bezieht sich dies auf das Patriciat , welches
mit ihr verbunden war. Vor allem aber stimmt dasjenige, was
Aurelian durch . Gainas erlitt , in allen Einzelheiten so genau
mit den Schicksalen des Osiris überein , daß hier kein Zweifel
möglich ist. Der Hauptmann der fremden Söldner steht jenseit des
Stromes, so daß sein Feind zu ihm übersetze a muß (lila), wie
Gainas jenseit des Bosporos in Chalkedon sein Lager schlug.
Osiris sieht sein Leben bedroht, findet aber Gnade bei den Bar-
baren (lllb); andere Gleichgesinnte werden mit ihm verbannt
(121 c), womit natürlich Saturninus und Johannes gemeint sind.
Endlich war Aurelian, wie die an ihn gerichteten Briefe zeigen,
ein Freund und Gönner des Synesios; daß dieser auf ihn einen
Panegyrikus in der Form des Mythos verfaßt hat, ist also an
sich wahrscheinlich. Da auch der barbarische Feldherr wohl-
bekannt ist, so bleibt uns nur noch übrig, die dritte Haupt-
person des Märchens, Typhos, festzustellen, und auch dieses ist
nicht schwer, sobald wir erst untersucht haben, was unter dem
Königthum des Osiris zu verstehen ist.
Die Frage ist nicht so einfach, wie sie scheinen mag; denn
die Praefectura Praetorio, an welche man zunächst denken wird,
kann als solche nicht gemeint sein. Dies Amt wurde zur Zeit
des Aurelian und ebenso vorher und nachher collegialisch ver-
waltet ; gleichwohl erscheint Osiris als einziger Leiter der Ge-
schicke seines Volkes ; von einem Genossen seiner Macht ist
nicht mit einem Worte die Rede. Um die Erklärung zu finden,
muß man sich erinnern, wer damals das oströmische Reich be-
herrschte. Arcadius war, als sein Vater starb, dem Alter nach
mündig, ist aber in Wirklichkeit niemals aus der Vormundschaft
herausgekommen. Nichts ist charakteristischer dafür , wie ge-
ring man seine Bedeutung im Publikum schätzte, als die Schrift
des Synesios, welche den Gegenstand unserer Untersuchung bil-
Studien zu Synesios. 451
det. Der Kaiser wird darin nur zweimal (121c. und 122 a)
unter dem Namen des iz^zhz [xs^a? kurz erwähnt, im Uebrigen
thut der Verfasser, als wenn er gar nicht vorhanden wäre. Ein
Herrscher von eigenem Willen und ausgeprägtem Selbstbewußt-
sein hätte ein Buch, in dem Grlück und Unglück seines Volkes
ganz ausschließlich als das Werk seiner Oberbeamten darge-
stellt wurde, geradezu als Beleidigung auffassen müssen. Frei-
lich hätte Synesios einem andern Kaiser auch kaum in so un-
ziemlicher Weise die Leviten zu lesen gewagt , wie er das in
der Rede icspi ßaoiXsia? dem Arcadius gegenüber that. Als
Aurelian zum ersten Male die Praefectura Orientis antrat, war
unmittelbar vorher der Eunuch Eutropius gestürzt worden, wel-
cher über Arcadius geherrscht hatte, „wie über ein Stück Vieh" ^^);
als er sie das zweite Mal niederlegte (404), trat Anthemius an
seine Stelle, welcher später über Theodosius II die Vormund-
schaft führte und bei dessen Vater auch nicht viel anderes ge-
than haben wird. Ohne Zweifel hat auch Osiris-Aurelian die-
selbe Stellung gehabt, wie sein Vorgänger und sein Nachfolger,
d. h. er war Leiter und alter ego des Kaisers und als solcher
auch offlciell anerkannt, obgleich es sich in seinem Titel nicht
ausdrückte. Theodosius der Große hatte bei seinem Abzüge
nach Italien (394) diese führende Rolle dem Rufinus übertragen
und sie dadurch an die Praefectura Orientis geknüpft. Nach
der Ermordung ihres Inhabers war sie in die Hände eines Kam-
merdieners gekommen; doch es ist ganz natürlich, daß man bei
dessen Sturz auf die Bestimmung des großen Herrschers zurück-
griff. Freilich hatte der Eunuche das Amt sehr verändert, in-
dem er es, um seine Gewalt zu schwächen, collegialisch ge-
macht hatte. Aber bald scheint sich herausgestellt zu haben,
daß der eine seiner Inhaber eine ganz unbedeutende Persön-
lichkeit und gern bereit war, mit jedem überlegenen Gewalthaber
Hand in Hand zu gehen. Eutychianus ist unter Eutrop '^^),
unter Aurelian ^^), dann unter dessen feindlichem Nachfolger ^^),
wieder unter Aurelian ^^) und endlich auch noch unter Anthe-
2") Zos. V 12, 4 6 5s xupisucüv 'Apzcc^tou zot^aTrsp ßacyx/jfxaxo?.
21) 396 Cod. Theod.III 12, 3. 3ö, 6. VI 4, 30 X[I 18, 2. — 397 Cod.
Theod. II 33, 3. V 13, 36. VI 3, 4. IX 4, 3. 6, 3. XIII 2, 1. XVI 5,
33.— 398 Socrat. VI 2. Cod. Theod. I 2, 11. II 1, 10. VB 4, 25. IX
40, 16. 45, 3. XI 30, 57. XII 1, 159. XIII 11, 9. XV 1, 38. 40. XVI
2, 33. 5, 34. Cod. lust. I 4, 7. XI 62, 9. - 399 Cod. Theod. XI 24, 4.
5. XIII 7, 1. XVI 5, 36. 10, 16.
22) Cod. Theod. IX 40, 18. XII 1, 162—165.
23) Dies läßt sich nicht mit Bestimmtheit nachweisen , doch da
er in keinem der an ihn gerichteten Gesetze praefectus praetorio ite-
rum genannt wird, ist es doch mindestens wahrscheinlich, daß er das
Amt ohne Unterbrechung weitergeführt hat.
2*) Cod. Theod. XV 1, 42. Pallad. dial. 3. Migne Gr. 47 S. 14.
29*
452 0. Seeck,
mius ^^) Praefectiis Praetorio Orientis geblieben , das sieberste
Zeichen dafür, daß er geschäftlich brauchbar, aber politisch ganz
farblos war und niemals die Leitung des Reiches an sich zu
bringen versuchte. Diese fiel also jedesmal seinem Collegen zu
— wenigstens seit Eutrop beseitigt war — , und folglich muß
derjenige , welcher zwischen den beiden Praefecturen des Aure-
lian das Amt neben Eutychianus bekleidete, der feindliche Bru-
der gewesen sein. Damit ist auch sein Name gegeben ; denn
am 8. Dec. 400 und am 3. Febr. 401 nennen uns die Kaiser-
gesetze den Caesarius als Praefectus Praetorio Orientis ^^).
An dem Namen als solchem könnte man vielleicht Anstoß
nehmen. Denn im Allgemeinen ist er mehr im Orient zu Hause,
während die Familie des Taurus wahrscheinlich aus Italien,
sicher aus dem Westen stammte. Doch findet sich auch unter den
stadtrömischen Großen eiu Clodius Hermogenianus Caesarius, der
368 — 370 Proconsul Africae, 374 — 375 Praefectus urbis Eomae
war ^^), also nach den Zeitverhältnissen wohl der Oheim oder
Vetter des Aurelian und seines Bruders gewesen sein kann.
Im Uebrigen stimmt das, was Synesios von seinem Typhos sagt,
sehr gut zu den spärlichen Nachrichten , die wir sonst über
Caesarius besitzen. Von den Aemtern, welche er vor der Ver-
bannung des Osiris bekleidete, wird nur eins mit einiger Deut-
lichkeit bezeichnet: Ta.\iiaz yj)r^ii6.Twv aizooziyddc, (92a). Man
hat dies auf die Comitiva rerum privatarum oder sacrarum lar-
gitionum bezogen; aber da unmittelbar darauf hinzugefügt wird:
soiooxTo ydcp toj Tiarpi xr^c cpuaswc aTroirsipaa^lai täv izalodiv sv
sXaTTooiv UiioOsasoiv , so kann keines dieser beiden Aemter
gemeint sein ; denn sie standen an Würde und Macht unmittelbar
unter der Praefectur, konnten also nicht als sAarTovsc uTioiliasi;;
bezeichnet werden ^^). Wahrscheinlich begann Caesarius seine
26) Cod. lust. V 4, 19; auch Cod. Theod. XVI 4, 6 fällt wahr-
scheinlich schon in die Zeit, wo Aurelian das Amt niedergelegt hatte.
Noch in einem Briefe von 407 (ep. 79 p. 226 a) redet Synesios von
den Praefecten in der Mehrzahl.
26) Cod. Theod. I 35, 1. VIII 5, 62. Das Gesetz Cod. lust. VII
41, 2 muß falsch datiert sein, da Caesarius nach dem, was Synesios
erzählt, im Juni 403 unmöglich noch Praefect gewesen sein kann.
Wahrscheinlich ist die Subscription in derselben Weise lückenhaft,
wie ich das bei anderen Constitutionen in der Zeitschr. f. Rechtsgesch.
X S. 39 nachgewiesen habe. Es wird zu schreiben sein : dat. III id.
lun. [Constantinopoli Arcadio et Honorio AA. V co7iss. acceptum ....
lan. Alexandriae] Theodosio A. et Riimorido conss.
^^) Seeck, Symmachus praef p. XCVIII.
*^) Daß der Caesarius, welcher 364 comes rerum privatarum, und
derjenige, welcher 368 comes sacrarum lärgitionum war, sowohl unter
einander als auch von dem unseren verschieden waren, soll in dem
betr. Artikel von Pauly-Wissowa's Realencyclopädie nachgewiesen
werden.
Studien zu Synesios. 453
Laufbahn als Eationalis irgend einer Diöcese; doch da diese
Beamten in den Gesetzbüchern nur äußerst selten erwähnt wer-
den, können wir nicht erwarten, diese Stellung auch sonst für
ihn beglaubigt zu finden. Anders ist es mit einer zweiten, die
Synesios zwar nicht benennt, aber wohl durch die Thätigkeit,
welche sein Typhos in ihr entwickelt, kenntlich macht. Er ist
in der Lage, Aemter zu vertheilen -^), Städte zu plagen ^^) und
die Maße zu beaufsichtigen, nach denen die Naturalsteuern in
Korn, Oel und Wein gezahlt wurden ^^). Alles dies paßt nur
auf die Praefectura Praetorio; denn daß er zu Gerichte sitzt,
ist kein charakteristisches Zeichen, sondern diesem Amte mit
vielen andern gemeinsam. Wichtig dagegen ist die Erwähnung
fackeltragender Apparitoren ^^) ; denn wie die Abbildungen der
Notitia dignitatum zeigen , sind Fackeln ein Abzeichen , das
unter allen Beamten jener Epoche ausschließlich den Gardeprä-
fecten zukommt ^^). Und als solcher hat Caesarius wirklich den
Orient verwaltet, nachweislich von Ende 395 bis 398 ^*), wahr-
scheinlich sogar bis Mitte 399, wo Aurelian an seine Stelle trat;
doch war er darum noch nicht König von Aegypten im Sinne
des Synesios. Denn die Leitung des Kaisers Arcadius lag zu
jener Zeit in den Händen des Eunuchen. Erst als dieser ge-
fallen war, konnte er nach der höchsten Gewalt streben und
hat es , wenn wir dem Synesios glauben dürfen , durch Beste-
chungen und andere unsaubere Mittel thatsächlich gethan. Wenn
Typhos bei der „Königswahl" anwesend ist, während Osiris
sich „jenseit des Stromes", d. h. in Chalkedon oder doch in
Asien aufhielt , so dürfte das wohl insofern auf Caesarius pas-
sen, als er nach dem Amte, welches er damals wahrscheinlich
noch besaß, in Constantinopel residieren mußte. Auch von der
Hinneigung zum Arianismus, welche unser Philosoph seinem
*^) 'Ap/at Ttves 'JTrrjp^av a'!)X(p (xia^os ab/pa? Ttap^rjafas 92 c.
^") Sufx^opdv TrpoatxpißeTO ttjv [xev i8tü)TT[j , ttjv 8e oixta , xrjv Se oXo-
xXrj'pii) rö'Xei 92 d.
^^) '0 hi ill,^'(oix'xyzi Tipo? tovjs km tcüv Stotxigaeujv JTiept xoü tcogou«; 6
(A^otfxvo? iyti TTupou; xai Trdaou; xucc^ous 6 /oüs, rceptxxTjv xtva xal axoTiov
dy^^tvotav £v8etxv6|i.evo? 93 a.b.
^^) E{ fxr) xis 'jTTTjpexT]? (j.eiVt<; xt]v XafXTCczSa UTnrj'peiSsv.
'^) Wenn Chrysostomos (in Eutr. 1. Migne Gr. 52 S. 391) von den
(paiopat XafjLTiaoes des Eutropius redet, so erklärt sich dies daraus, daß
ihm der Kaiser zwar nicht den Titel (Cod. Theod. IX 40, 17), wohl
aber Competenz und Abzeichen des Praefectus Praetorio Orientis ver-
liehen hatte (Claud. in Eutr. I 105. 286).
3*) 395 Philost. XI 5. Cod. Theod.' X 6, 1. XII 1, 150. XVI 5,
27. — 396 Cod. Theod. VI 3, 2.. 26, 7. 27, 10. VII 4, 21. VIII 17, 1.
IX 1, 18. 38, 9. 42, 14. 15. XV 1, 34. 35. XV 6, 1. XVI 5, 31. 32. 7,
6. 10, 14. - 397 Cod. Theod. VI 2, 14. 26, 9. 10. VIII 15, 8. IX 26,
1. XI 8, 1. XVI 8, 13. - 398 Cod. Theod. XVI 2, 32; undatiert Cod.
lust. XI 70, 4.
454 0. Seeck,
Musterbösewicht vorwirft (115b. 121b), finden sich Spuren.
Die Frau des Caesarius, welche auf ihn großen Einfluß übte
(Synes. 105 b), gehörte der halbarianischen Sekte der Macedo-
nianer an (Sozom. IX 2), und als er an die Stelle des Rufinus
trat, war eine seiner ersten Handlungen, daß er die schlimmsten
Rechtsnachtheile, mit welchen dieser die Eunomianer belegt hatte
(Cod. Theod. XVI 5, 25), wieder aufhob ^5). Diese Kirchen-
politik konnte er freilich nur verfolgen, so lange Eutropius seine
Macbt noch schlau verbarg ^^) und den Praefecten freiere Hand
ließ. Nachdem der streng orthodoxe Eunuche sich offenkundig
des Staatsruders bemächtigt hatte, wurde wieder in das Fahr-
wasser des Rufinus zurückgelenkt. Endlich sei noch erwähnt,
daß Typhos in seine junge Gattin über die Maßen verliebt war
(105 b) und daß uns auch von Caesarius erzählt wird, mit wel-
cher Sorgfalt er den Willen seiner sterbenden Frau in Bezug
auf ihr Begräbnis erfüllte und wie er selbst sich an ihrer Seite
seine letzte Ruhestatt bereitete (Sozom. IX 2). Alles dies sind
kleine Indicien, doch für eine Thatsache, die ohnehin feststeht,
dürfen sie immerhin als Bestätigungen gelten.
Was Synesios in seinen Aegyptern sagt, dürfte damit wohl
genügend erklärt sein ; kaum minder beachtenswerth aber ist,
was er nicht sagt. Die erste Präfectur des Caesarius hatte mit
dem Regimente des Eunuchen begonnen und war mit dessen
Sturze zu Ende gegangen-, unter ihm hatte er 397 das Consulat
bekleidet und war ohne jeden Zweifel eines seiner hervorragend-
sten Werkzeuge gewesen. Dagegen war Aurelian unter Eutrop
jeder politischen Thätigkeit ferngeblieben, und als er selbst zur
Macht gelangt war, hatte er den Verbannten vor sein Gericht
gezogen und dem Henker übergeben. Man sollte doch meinen,
daß dies entgegengesetzte Verhältnis, in dem die beiden Brüder
zu dem All verhaßten standen, dem Synesios Stoff genug zum
Tadel einerseits , zum Lobe andererseits geboten hätte. Wie
kommt es nun, daß er mit keinem Worte darauf anspielt, ja
daß er sogar die erste Praefectur des Typhos recht ausführlich
schildert, ohne dabei zu erwähnen, wie sie mit der Eunuchen-
herrschaft zusammenhing? Er erzählt uns, daß Osiris bei sei-
nem Regierungsantritt in der Lage gewesen sei , den Bruder in
die Verbannung zu schicken, und es nur aus angeborener Milde
unterlassen habe ; bei seiner Rückberufung ist von einer zweiten
Schonung des Unverbesserlichen die Rede ^^). Da Caesarius die-
35) Cod. Theod. XVI 5, 27; in der Unterschrift des Gesetzes ist
VIII kal. lan. statt VIII kal. lul. zu schreiben, da im Juni 395 Ru-
finus , dessen Nachfolger Caesarius nach Philost. XI 5 wurde , noch
am Leben und im Amte war.
36) Daß er dies that, sagt Claudian in Eutrop. II 553 ff.
3^^) Toö 8uö{xevoüc dSeXcpoü Seuxipa ^et5u) 124 a.
Studien zu Synesios. 455
ses Mal als Hochverrätlier und Mitverschworener des Gainas
vor Gericht gestanden hatte , so wird man annehmen müssen,
daß es sich auch in dem ersten Falle um einen Gnadenact han-
delte. Damals wird sein Vergehen ohne Zweifel in der Mit-
schuld an den wirklichen oder vorgeblichen Sünden des Eutrop
bestanden haben, aber davon sagt Synesios nichts. Aus diesem
sonderbaren Schweigen wird man mit einiger Sicherheit schließen
dürfen, daß Aurelian sich nicht gern an die Rolle erinnern ließ,
welche er bei dem Untergange des Eunuchen gespielt hatte ;
aber die Gründe sind schwer zu erkennen.
Ueber die Katastrophe des Eutropius besitzen wir Darstel-
lungen von drei wohlunterrichteten Zeitgenossen, aber jeder nennt
dafür eine andere Ursache. Nach Eunapios, den für uns Zosi-
mos (V 13 — 18) vertritt, ging die Sache in dieser Weise vor
sich. Gainas ist von Neid erfüllt, daß Eutropius allen Einfluß
und alles Geld an sich reißt. Er hetzt daher seinen Stammes-
genossen Tribigild, der eine gothische Schaar in Phrygien com-
mandiert, zum Aufstande. Gegen diesen übernimmt er selbst im
Verein mit Leo das Commando, unterstützt aber die Feinde mehr,
als daß er sie bekämpfte. Als dadurch die Macht der Rebellen
furchtbar angewachsen ist, läßt er in Constantinopel erklären,
daß er ihr nicht mehr zu widerstehen vermöge. Das einzige
Mittel , den asiatischen Provinzen den Frieden wiederzugeben,
sei die Annahme aller Bedingungen, welche Tribigild stelle, und
unter diesen sei der Sturz des Eutropius die erste. Da der
Kaiser sich nicht anders zu helfen weiß, muß er in die Verban-
nung seines Günstlings willigen. — Auch Claudian redet von
der siegreichen Erhebung der Gothen , doch ist die Beseitigung
des Eunuchen nicht ihre unmittelbare Wirkung. Zunächst haben
die Kämpfe in Asien nur die Folge, daß die Kriegsmacht des
Ostreiches aufs Aeußerste geschwächt wird. Da tritt in Per-
sien ein Thronwechsel ein, und man erwartet auch von dieser
Seite eine Störung des Friedens (in Eutr. TI 474). In dieser
doppelten Bedrängnis weiß der orientalische Hof keinen anderen
Rath, als Stilicho um seine Unterstützung zu bitten. Darauf führt
ein Brief den Untergang des Eutropius herbei ^^). Es kann
wohl nur derjenige gemeint sein, durch welchen das Hilfegesuch
des Arcadius beantwortet wurde.
Diese Zeugen berichten also sehr Verschiedenes, aber ohne
doch miteinander unvereinbar zu sein. Jeder betrachtet das,
was sich in seiner Nähe abspielt und von ihm selbst beobachtet
wird, als das Entscheidende und hat von den ferner liegenden
Ereignissen gar keine oder doch nur unvollständige Kunde.
Dem Eunapios , der in Sardes lebt , erscheinen der asiatische
*^) In Eutr. II praef. 19 Concidit exiguae dementia vulnere chartae,
Confecit saevwn litiera Martis opus.
456 O. Seeck,
Krieg und die Machinationen seines Feldherrn als der einzige
Motor, dem Claudian, der sich am Hofe' zu Mailand aufhält,
die Handlungen des Stilicho. Das Richtigste wird es sein,
beide Nachrichten zu combinieren. Gainas war eine Creatur
des Stilicho ^^) ; durch diesen war er an die Spitze der orienta-
lischen. Truppen gestellt worden und hatte in seinem Auftrage
die Ermordung des Rufinus angeordnet. Es ist also sehr wahr-
scheinlich, daß er auch in diesem Falle mit seinem Gönner im
Einverständnis war und die Forderungen des Mailänder Briefes
seinerseits unterstützte. Daß er den Aufstand des Tribigild an-
gestiftet und absichtlich genährt habe , wie Eunapios erzählt,
braucht darum noch nicht wahr zu sein. Da es sich hier um
Geheimnisse handelt, über die nur die zunächst Betheiligten un-
terrichtet sein konnten, lehrt uns sein Zeugnis nur, was man in
Asien glaubte. Auch Synesios erwähnt dieses Gerüchtes (I08c),
doch ohne ihm Glauben zu schenken ; gerade er aber konnte
durch seine nahen Beziehungen zu Aurelian hierüber am besten
Bescheid wissen und hatte zugleich gar keinen Grund, den
Feind seines Freundes zu schonen. Doch wenn Gainas den
Krieg auch nicht verrätherisch hervorgerufen hatte, so kann er
ihn doch, als er einmal da war, für seine Zwecke benutzt ha-
ben , und es ist nicht unmöglich , daß sein Verhalten für den
Sturz des Eutropius ausschlaggebend war.
Ganz anders lautet der dritte Bericht, welcher aus Con-
stantinopel selbst, also scheinbar aus der besten Quelle stammt.
Wie Philostorgios (XI 6) und Sozomenos (VIH 7) erzählen, hatte
der Eunuch die Kaiserin gröblich beleidigt. Sie ging im entschei-
denden Augenblick mit ihren beiden Kindern zu Arcadius und flehte
um Schutz und Rache, worauf der Günstling seiner Aemter entklei-
det und in die Verbannung geschickt wurde. Diese Nachricht
findet in den späteren Ereignissen eine sehr bemerkenswerthe
Unterstützung. Als Aurelian, der Nachfolger des Eunuchen in
der höchsten Gewalt, durch Gainas gestürzt wurde, mußten auch
Saturninus und Johannes sein Schicksal theilen. Daß diese drei
Männer der gleichen Hofpartei angehörten, darf danach wohl
als sicher gelten. Nun war aber der letzte davon erklärter
Liebling der Eudoxia, ja nach dem Gerücht sogar der Vater
ihres Sohnes (Zos. V 18, 8), und nach dem Leben des Jo-
hannes Chrysostomos (Migne Gr. 47 S. 19) spielte bei der
Verbannung desselben Castricia , die Gattin des Saturninus,
3^) Es ist sehr charakteristisch für das freundliche Verhältnis, in
welchem Stilicho zu Gainas stand, daß Claudian in seiner Schilderung
des unglücklichen Krieges gegen Tribigild den einen Feldherrn des
oströmischen Heeres, Leo, mit den gröbsten Schmähungen überhäuft,
den andern, eben unsern Gainas, gar nicht erwähnt, obgleich dieser
an den Niederlagen der Römer ganz dieselbe und vielleicht noch grö-
ßere Schuld trug.
Studien zu Synesios. 457
eine hervorragende Rolle, muß also gleichfalls der Kaiserin
sehr nahe gestanden haben. Daß diese mit und durch Aurelian
die Zügel der Herrschaft in die Hand bekam, prägt sich auch
in ihrer Erhebung zur Augusta aus, welche unter seiner Prae-
fectur am 9. Januar 400 erfolgte-**^). Und dann beachte man
noch ein Drittes. Anthemius, der bis dahin Magister Officiorum
gewesen war, trat später als Praefect an die Stelle Aurelians.
In dem niedrigeren Amte wird er zuletzt am 30. Juli 404 er-
wähnt (Cod. Theod. X 22, 5), in dem höhern zuerst am 10.
Juli 405 (Cod. Theod. VII 10, 1); doch schon am 22. Jan. 405
wird uns ein anderer Magister Officiorum genannt*^); es ist
daher sehr wahrscheinlich , daß die Rangerhöhung des Anthe-
mius vor diesen Termin fällt. Danach werden wir auch die
Absetzung Aurelians in den Herbst oder Winter 404 setzen
müssen; sie fällt also ungefähr mit dem Tode der Kaiserin zu-
sammen, der nach der Paschalchronik am 6. Oct. desselben
Jahres eintrat. Sowohl in diesen Daten als auch in seinen na-
hen Beziehungen zu Johannes liegt es deutlich ausgesprochen,
daß der Gönner des Synesios die Partei der Eudoxia vertrat
und mit ihrem Einfluß fiel und stand. Wenn er die Erbschaft
des Eutropius autrat, so dürfen wir es dem Philostorgios wohl
glauben, daß bei dem Ministerwechsel auch weibliche Hände im
Spiele waren.
Das Programm des Aurelian war, die Macht der Barbaren
am Hofe und im Heere zu brechen. Am deutlichsten ist es in
der Rede des Synesios Trspl ßaaiAsiac (22 a ff.j ausgesprochen,
welche der Philosoph oflPenbar im Sinne seines mächtigen Freun-
des gehalten hat; doch auch in den Aegyptern wird es ange-
deutet ^^). Dieses Bestreben richtete sich aber auch gegen Gai-
nas und gegen Stilicho selbst. So fehlt es denn auch nicht an
Zeichen, daß der neue Leiter des Arcadius dem Machthaber des
Westreiches keineswegs genehm war.
Claudian hat sein Bellum Gildonicum unvollendet gelassen,
weil der Sieger in diesem Kriege bald darauf durch Stilicho er-
mordet wurde. Um den Anstoß zu vermeiden, welchen das
4") Chron. Pasch, p. 567 Diadorf.
*ij Cod. Theod. VII 8. 8. Wie in vielen andern Gesetzen (Zeit-
schr. f. Rechtsgesch. X S. 27) ist auch in diesem das erste Consulat
des Stilicho statt des zweiten genannt. Doch da derselbe Magister
Officiorum in sicher beglaubigten Urkunden des J. 405 vorkommt
(Cod. Theod. I 9, 3. VI 34, 1), kann über die Datierung kein Zweifel
herrschen.
*'^) 108d. "OXu>s ydp exxpißTj'aea^at t6 SxuOixov ex tt)? x^P'^^» '^°'^^
TOÜTO 63r)[j.epai TrpaxTetv "Oötptv xaxaXoyous te dcpavüi; Tr^poüvra xai xä'XXa
7rpo[j.r^&o'j{X£vov, o-(ü; av scp' laoTÜiv o^xoTev Ab(^r.Tioi, toÜ; ßapßotpous q xa-
xaxavovte? yj l^eXaaavxE?. Noch deutlicher tritt diese Tendenz darin
hervor, daß Typhos, dem Gegenbilde des Osiris, immer wieder seine
Barbarenfreundschaft vorgeworfen wird (94 b. 109 a. 121 b. 122 b).
458 0. Seeck,
Lob seines Opfers dem Allmäclitigen geben mußte , brach der
Dichter sein Werk in der Mitte ab. Auch die Bücher gegen
Eutrop sind nicht zu Ende geführt ; sie schließen schon mit der
Hilfe flehenden Gesandtschaft des Arcadius , nicht mit dem
Sturze seines Günstlings. Auch in diesem Falle wird der Grund
gewesen sein, daß die folgenden Ereignisse für Stilicho nicht
rühmlich oder doch nicht erfreulich waren. Der Ministerwechsel
vollzog sich also in einer Weise, die seinem Willen nicht ent-
sprach. Noch deutlicher als dies beredte Schweigen des Hof-
poeten spricht die Thatsache, daß das Gousulat des Aurelian
ebenso wenig im Westen anerkannt und verkündet wurde, wie
das des Eutropius *^). Dies war eine offene Kriegserklärung ge-
gen das Ostreich und seinen Leiter, und der Krieg selbst ließ
nicht lange auf sich warten. Wie Gainas als Werkzeug des
Stilicho den ßufinus umgebracht und zum Falle des Eunuchen
das Seinige beigetragen hatte, so beseitigte er auch den dritten
Feind seines Gönners.
Nach dem , was wir eben dargelegt haben , wird man es
begreifen , daß Synesios von der Rolle , welche sein Osiris bei
der Katastrophe des Eutropius gespielt hatte, nicht reden mag.
Neben den Thränen eines Weibes hatten die plumpen Forde-
rungen zweier Barbaren das Ergebnis herbeigeführt, und Aure-
lian hatte sich von den Männern, mit denen er eben erst unter
einer Decke gespielt hatte, gleich darauf offenkundig losgesagt.
Diese Zweideutigkeiten hätten zu dem Bilde des göttlichen Kö-
nigs, welches unser Philosoph entwarf, sehr schlecht gepaßt und
blieben daher besser unberührt.
n.
Die Briefsammlung.
Seine Abreise aus Constantinopel beschreibt Synesios im
einundsechzigsten Briefe. Die Erde bebte, und alles lag auf den
Knien, um sich von Gott Eettung zu erflehen. Da hielt er das
Meer für sicherer als das Land , eilte auf sein Schiff und löste
die Anker. Er entschuldigt sieb , daß er von dem Schreiber
Asterios nicht Abschied genommen habe. '0 0£ xA-'jpriXiavov
cpiXov avopa xoci uiraTov acpsic aTrpoaauBr^Tov a.T:oX^}Jr(r^'ial irspt
Tüjv auTÄv Trpoc tov OTrspsTr^v 'Aaripiov. Nach dieser Stelle setzt
man die Rückkehr des Synesios in das Consulatsjahr des Aure-
lian (400); doch läßt es sich mit Sicherheit erweisen, daß das
entscheidende Wort 'juaiov nicht richtig überliefert sein kann.
Wo Socrates (VI 6) und Sozomenos (VIII 4) von der Ver-
*) De Rossi, Inscript. Christ, urbis Romae I p. 208.
Studien zu Synesios. 459
"bannung des Aurelian reden, nennt ihn der eine Ätto UTrotTCDV,
der andere u-aTixov. Wenn Zosimos (V 18, 8) ihn bei dersel-
ben Gelegenheit als 6 ty-v u-atov iyjav sv sxsivo) tw Itsi tljxtjv
bezeichnet, so steht dies nicht damit im Widerspruch. Denn der
Consul, welcher am 1. Januar antrat, gab zwar dem ganzen
Jahre den Namen , wurde aber doch noch innerhalb desselben
zum Consularis, sobald ein suffectus an seine Stelle kam. Das
Calendarium des Polemius Silvius (CIL. I p. 341) bemerkt bei
dem Gründungstage Koms: consules ordinarii fasces deponunt, und
daß dieses auch noch im J. 401 üblich war, zeigt ein Brief
des Symmachus (VI 40). Es ist möglich, wenn auch nicht be-
zeugt, daß im Orient insofern eine Aenderung eintrat, als man
den festlichen Aufzug des Consul suffectus auf die Gründungs-
feier Constantinopels (11. Mai) verlegte; doch kommt dies für
unsere Frage nicht in Betracht. Falls also Aurelian nach dem
21. April oder auch nach dem 11. Mai 400 verbannt wurde,
eine Annahme, der meines Wissens nichts im Wege steht, be-
finden sich die verschiedenen Zeugnisse im schönsten Einklang.
Er war dann sowohl Jahresconsul, wie Zosimos angibt, als auch
Consularis, wie iün Socrates und Sozomenos nennen. Da sich
nun Synesios nicht nur bei der Verbannung, sondern auch noch
bei der Rückkehr des Aurelian in Constantinopel aufhielt (de
prov. 114 a. 115 a), kann er die Stadt unmöglich verlassen ha-
ben, als dieser noch u-aToc war. Man kann das Wort in UTia-
tixoc oder auch in rjT^a.pyoc ändern; beides ist gleich leicht, doch
würde ich das letztere vorziehen. Denn der Gegensatz des
Präfecten (uTrap/oc) und des ihm dienenden Kanzleibeamten
(uTTEpsTT^;) ist jedenfalls wirkungsvoller, als wenn einfach ein
Vornehmer und ein Geringer, die zu einander in keiner sicht-
baren Beziehung stehen, gegenübergestellt werden.
Damit wird der Grund für die bisherige Datierung der
Gesandtschaftsreise hinfällig, und andere Gründe sprechen ent-
schieden für einen späteren Ansatz. Aurelian hatte dem Syne-
sios Befreiung von den Municipallasten für ihn selbst und Steuer-
erleichterung für seine Heimath gewährt (113 b). Caesarius
machte diese Wohlthaten rückgängig und zwang ihn durch
andere Chikanen , überlange in Constantinopel zu verweilen
(114b. 115a). Daraus folgt, daß die drei Jahre, welche er
wider Willen in der Hauptstadt zubrachte (de insomn. 148 c.
hymn. III 431), zum größeren Theil in die zweite Praefectur
des Caesarius (400 — 402) fielen. Wenn er später höchst zu-
frieden mit dem Resultat seiner Gesandtschaft heimkehrte (148 d.
293 b. hymn. III 489), so wird dies wahrscheinlich darin seinen
Grund gehabt haben, daß unterdessen wieder Aurelian an's Ru-
der gekommen war und sein früheres Geschenk erneuerte. Mit-
hin fällt die Abreise des Synesios erst in das Jahr 402 , und
hierzu paßt auch die Erwähnung des großen Erdbebens. Denn
460 O. Seeck
bei demselben Jahre bemerkt die Chronik des Marcellinus: Con-
stantinopoli ingens terrae motus fuit ^*).
Dazu kommt noch ein Drittes. Auf der Heimfahrt hielt
sich Synesios zwei Jahre in Alexandria auf (259 d; vgl. 204 d),
langte also nach unserer Berechnung erst 404 in der Penta-
polis an. Als er das erste Schiff nach Constantinopel abfertigte
(204 d), d. h. sehr bald nach seiner Ankunft, war die Provinz
in Kriegsnöthen (205b), und aus epist. 133, welche mit dem
Consulat datiert ist, erfahren wir, daß auf der Scheide der Jahre
404 und 405 der Kampf gegen räuberische Wüstenstämme, die
in das römische Libyen eingefallen waren, in vollem Gange war.
Alle diese Daten stimmen so gut überein , daß ein Zweifel an
ihrer Richtigkeit wohl kaum möglich ist.
Wie die Gesandtschaftsreise den ersten , so bildet die Bi-
schofswahl den zweiten Hauptabschnitt im Leben des Synesios.
Ueber die Zeit derselben ist folgendes überliefert. Der Erwählte
**) In seinen Predigten zur Apostelgeschichte erwähnt Chryso-
stomos zweiu)al eines Erdbebens , das im Jahre vorher die Stadt in
Schrecken gesetzt hatte (hom. 41, 2. Migne Gr. 60 S. 291 zlrl yap
pioi, ou Ttepuaiv Ixtvct^ev 6 ^eo? t/jv ttoXiv Träaav ; 7, 2 S. QQ oxe xrjv ttÖXiv
T^fAiv eaeiaev 6 %z6z). In einer andern Rede der gleichen Serie sagt er,
daß er schon drei Jahre lang dem Volke predige (hom. 44, 4 S. 312
Ihoh TT]" yotpiTt Toü Osoü xott i^\J.ziz XoiTTOv Tpiextav £yofj.ev, vjxxa [xev xal
rjfj-epav O'j rrapaxaXoüvrec , Stcc xpiuiv oe TioXXaxi? T][j.£pä>v rj hC Itttcc toüto
TTOtoüvTEs). Hieraus hat man geschlossen , daß diese Homilien in das
dritte Jahr seines Episcopats (26. Febr. 400—401) oder in den Anfang
des vierten fallen, und danach in dem vorjährigen Erdbeben, von dem
er spricht , eine Bestätigung dafür finden wollen , daß in dem ver-
meintlichen Jahre von Synesios' Abreise (400) wirklich ein solches
stattgefunden habe. Doch wie mir scheint, läßt der Satz, auf welchem
die Datierung dieser Reden ausschließlich beruht, auch eine andere
Deutung zu; es können die ersten drei Jahre, welche Johannes als
Lector in Antiochia , nicht als Bischof in Constantinopel predigte,
gemeint sein; denn in welcher Stadt er redet und welche kirchliche
Würde er bekleidet, sagt er nirgend. Auf Antiochia weist nament-
lich eine Stelle hin, welche keiner der bisherigen Interpreten hat er-
klären können: hom. 41, 3 S. 291 xd xaxd 0eöSu>pov IxeTvov '(zif^ri\i.i^0L
TT^p'jcjt Ttva o'ix i^iTzkrizts ; Dies kann sich nur auf den Monstreproceß
wegen Zauberei und Hochverrath beziehen, der im J. 372 gegen Theo-
doros und seine wirklichen oder vermeintlichen Mitschuldigen geführt
wurde. Aus Ammian und Libanios wissen wir, daß sich damals kein
angesehener Mann in Antiochia sicher fühlte, ja daß einzelne durch
die Furcht vor der Folter bis zum Selbstmorde getrieben wurden
(Sievers, Libanius S. 146). Auch daß einige Zeilen vorher die Thaten
des heiligen Babylas kurz erwähnt werden , als wenn jeder Zuhörer
des Predigers genau mit ihnen vertraut sein müßte , spricht gegen
Constantinopel, wo das Publikum von jenem antiochenischen Lokal-
heiligen kaum etwas gewußt haben kann. Es handelt sich also bei
Chrysostomos um ein Erdbeben in Syrien, das mit dem thrakischen
des Synesios gar nichts zu thun hat.
Studien zu Synesios. 461
zauderte bis in den siebenten Monat (236 b) und vielleicht noch
länger, ehe er sich zur Uebernahme der Würde entschloß. Er
trat sein Amt an, kurz bevor die Osterbriefe versendet wurden,
also am Anfang eines Kalenderjahres , und in diesem fiel der
Ostersonntag auf den 19. Pharmuti, d. h. den 14. April (epist.
13). Dies paßt nur auf die Jahre 407 und 412; prüfen wir
also, welches von beiden das Richtige ist.
Als Synesios den sechsundsechzigsten Brief schrieb, war er
noch nicht ein ganzes Jahr (Tvapuaiv outto)) Bischof. Johannes
Chrysostomos, der am 14. Sept. 407 starb *^), war damals schon
todt, und die Art, wie von ihm gesprochen wird, verrätb, daß
es in Aegypten noch Anstoß erregen konnte, wenn man seinen
Namen mit Ehrfurcht nannte ^^). Dies entspricht am besten der
Zeit, wo die Todesnachricht noch frisch und der alte Groll nicht
ganz erloschen war; denn fünf Jahre später ließen auch seine
Feinde dem heiligen Lebenswandel des Verbannten Gerechtigkeit
widerfahren. In dem Briefe fragt Synesios den Theophilos von
Alexandria um Rath , wie er sich gegen einen Anhänger des
Chrysostomos, welcher sich in Ptolemais aufhielt, zu benehmen
habe. Derselbe war mit seinen übrigen Gesinnungsgenossen sei-
nes Bischofsamtes entsetzt worden und hatte drei Jahre lang
von der später erfolgten Amnestie keinen Gebrauch gemacht,
lieber diese ist sonst nichts überliefert; doch wenn wir anneh-
men , sie sei einige Monate nach der zweiten Verbannung des
Johannes (20. Juni 404. Socr. VI 18) erlassen worden, so ge-
langen wir mit jenem dreijährigen Zeitraum richtig an das Ende
des Jahres 407. Nur Eins steht dazu im Widerspruch. Theo-
philos soll nämlich jenen Gnadenact in einem Briefe an Atticus
gerechtfertigt und diesen zur Wiederannahme der abgesetzten
Geistlichen veranlaßt haben. Nun starb aber Arsakios, Bischof
von Constantinopel, erst am 11. Nov. 405 (Socr. VI 20) und
im vierten Monat darauf wurde Atticus zu seinem Nachfolger
gewählt (Soz. VIII 27). Fiel also die Amnestie in dessen Epis-
copat, so kann sie nicht vor 406 angesetzt werden. Doch an-
dererseits nennt Synesios den Namen des Atticus nur zweifelnd
(o TTpoc Tov [laxapiov sjxoi ooxsTv 'ÄTtr/ov lyp^?*?)? ^r scheint
selbst an die Möglichkeit zu denken , daß der Brief an dessen
Vorgänger gerichtet war. Und schreiben wir die Bischofsweihe
des Synesios dem Jahre 412 zu, so könnte jene Begnadigung
erst 409 , volle zwei Jahre nach dem Tode des Chrysostomos,
erfolgt sein, was bei der Stimmung, welche schon sehr bald nach
seiner Verbannung in allen geistlichen Kreisen herrschend wurde,
«) Socrat. VI 21.
Tou TsXeuTT^aavxo?, oxt xal Tiotaa ouCfjL^veta xvi ßioj To6xti) cuvaTroxi^exai. Sy-
nesios hält es alöo für angezeigt, sich zu entschuldigen, weil er dem
Verstorbenen das Beiwort fxaxap^T/jc zugesteht.
462 O. Seeck,
entschieden viel zu spät ist. In diesem Dilemma bleibt wohl
nichts anderes übrig, als in dem Namen des Bischofs von Con-
stantinopel bei Synesios einen Irrthum anzunehmen, und dies ist
um so unbedenklicher, als er selbst, wie schon gesagt, einen
solchen für möglich hält.
Doch dies sind Erwägungen, welche sehr zweifelhaft wären,
wenn sie nicht noch anderweitige Unterstützung fanden. In der
Fastenzeit, welche der Bischofsweihe des Synesios folgte (27. Febr.
bis 13. Apr. 407 oder 412), war Auysios Dux Libyarum (172 c).
Ihm folgte Innocentius (300 a), gegen den die eine xaraaraatc
gerichtet ist. Ein so scharfer Tadel seiner Kriegführung ist
nicht denkbar, ehe der neue Dux einige Zeit gehabt hatte, sein
geringes Feldherrntalent zu erproben. Das früheste Datum,
welches sich der Rede zuweisen lälit, dürfte also etwa der Juni
desselben Jahres sein. Da nach ihrer Ueberschrift (299 a) zu
der Zeit, wo sie gehalten wurde, noch Gennadios Praeses war,
kann dessen Nachfolger Andronikos (221c) kaum vor dem Hoch-
sommer sein Amt angetreten haben. Ehe Synesios wegen der
Scheuslichkeiten, welcher jener in seiner neuen Stellung beging,
den Kirchenbann über ihn verhängte; müssen wieder Monate
vergangen sein. Wenn es also geschah, als das Bisthum un-
seres Philosophen noch nicht ein volles Jahr alt war (ouirto 7:3-
poaiv 219 a; vgl. 194b), so muli dieser Act geistlicher Gerech-
tigkeit doch an das letzte Ende des Jahres fallen. Noch viel
später ist natürlich der Brief, in welchem Synesios davon spricht,
daß er früher selbst den Andronikos kirchlich bestraft habe,
jetzt aber, wo ihm Unrecht geschehe, Fürbitte für ihn einlegen
müsse (230 d); vor dem zweiten Jahre seiner bischöflichen Amts-
führung kann er unmöglich geschrieben sein, Nun ist er aber
an Theophilos gerichtet, der schon am 15. Oct. 412 starb (Socr.
VII 7). Damit ist aber auch der Beweis geliefert, das die Or-
dination des Cyrenaeers nicht erst dem Beginn desselben Jahres
angehört. Und wenn Synesios den Theophilos überlebte , wie
kommt es, daß kein einziger Brief von ihm an dessen Nachfol-
ger Kyrillos erhalten ist? Denn epist. 12 ist, wie der Inhalt
zeigt, an einen ganz anderen Kyrillos gerichtet. Der Adressat
ist hier nicht der Vorgesetzte des Synesios , sondern ein nie-
derer Kleriker seiner Diöcese , der von seinem Vorgänger mit
dem temporären Kirchenbann belegt ist und von ihm selbst am-
nestiert wird.
Wir haben also für das Leben des Synesios folgende Da-
ten gewonnen:
399 oder 400 bis 402 Aufenthalt in Constantinopel.
402 — 404 Aufenthalt in Alexandria.
404 Rückkehr in die Heimath. Beginn des Maurenkrieges.
Am Ende dieses Jahres war Cerealis Dux Libyarum (epist. 130.
132. 133).
Studien zu Synesios. 463
Im Sommer 406 oder früher wird Synesios zum Bischof
gewählt.
Januar oder Februar 407. Ordination des Synesios.
Frühling 407. Innocentius wird Dux ; Anysios legt das
Amt nieder, welches er ein Jahr lang (xaraor. 300 a) verwaltet
hatte.
Sommer 407. An Stelle des Gennadios wird Andronikos
Praeses. Zu derselben Zeit, als er seinen Einzug hält, verläßt
Anysios die Provinz (223 b), wo er auch nach seiner Abdan-
kung sich noch einige Monate aufgehalten hatte.
Ende 407. Excommunication des Andronikos.
Auf die Familienverhältnisse des Synesios werden wir erst
eingehn können , nachdem wir auf Grund des bis jetzt Gefun-
denen die chronologische Anordnung seiner Briefe etwas weiter
gefördert haben.
Betrachten wir zunächst die Gruppe 6 — 14, so wird es
auffallen , daß alle hier zusammenstehenden Briefe , soweit sie
überhaupt datierbar sind, nicht nur in denselben eng umgrenzten
Zeitraum fallen, sondern auch streng in der Reihenfolge ihrer
Entstehung angeordnet sind. 9 macht dem Bischof von Alexan-
dria Complimente über die Erbaulichkeit des Sendschreibens,
durch welches er seinen Diöcesanen den Tag des Osterfestes
mittheilte. 8 tadelt einen Freund , daß er den Träger jenes
Osterbriefes nicht zu einer Sendung an Synesios benutzt habe.
10 beklagt ein schweres Leid, das dem Schreiber widerfahren
ist , fast ganz in denselben Wendungen wie 8 und ist zudem
gleichfalls nach Alexandria gerichtet. Offenbar haben diese drei
Stücke in demselben Briefpacket gelegen, daß irgend ein liby-
scher Reisender nach der Hauptstadt Aegyptens überbrachte.
Nachdem der Patriarch den Ostertag angesetzt und den Bischöfen
seines Sprengeis verkündet hatte, mußte jeder von ihnen inner-
halb seiner Diöcese die Botschaft weiter verbreiten. Dieser
Pflicht kommt Synesios in 13 nach. Natürlich hatte dies vor
Beginn der Fastenzeit zu geschehen, da auch diese durch das
Osterdatum bestimmt wurde, und 14 ist während der Fasten
geschrieben. Also 8 — 10 sind gleichzeitig, 13 später als 9, 14
später als 13.
Aehnliche Beziehungen bestehen zwischen 11 — 13. Der
erste dieser drei Briefe zeigt den Geistlichen des Sprengeis von
Ptolemais an, daß Synesios die Bischofswürde übernommen habe;
durch den zweiten nimmt er einen Priester, den sein Vorgänger
excommuniciert hatte, wieder in die Kirchengemeinschaft auf, offen-
bar um sein Amt mit einem Gnadenact einzuweihen; in dem
dritten verbindet er mit der Ankündigung des Ostertages die Bitte,
seine Gemeinde möge für ihn beten , damit er sich den jüngst
übernommenen Pflichten gewachsen zeige. Endlich muß auch 6
vor 14 geschrieben sein und zwar mindestens einige Wochen
464 O. Seeck,
vorher, so daß für die dazwischenliegenden sieben Briefe durch-
aus genügender Raum bleibt. Denn in 6 sucht er bei dem
Feldherrn Anysios Schutz gegen die Uebergriflfe eines Soldaten,
und in 14 zeigt er an, daß er volle Genugthuung empfangen
habe, und erbittet um der heiligen Fastenzeit und seines neuen
Amtes willen Begnadigung für den Schuldigen. Soweit sich also
zwischen diesen neun Briefen ein innerer Zusammenhang fest-
stellen läßt — und nur bei einem (7) versagt diese Möglichkeit
— , ist immer der räumlich voranstehende auch zeitlich früher.
Alle, vielleicht mit Ausnahme der beiden ersten (6 und 7), wel-
che man allenfalls noch Ende 406 ansetzen kann , sind in den
ersten zwei oder drei Monaten des Jahres 407 entstanden.
Andere Beispiele werden uns im Laufe der Untersuchung
mehrfach begegnen. An dieser Stelle sei nur noch darauf hin-
gewiesen, daß Empfehlungsbriefe, welche derselben Person mit-
gegeben sind , in der Regel dicht bei einanderstehn und daß,
wo ein Brief auf einen früheren zurückweist, dieser meist un-
mittelbar oder durch wenige Stücke getrennt vorangeht.
Daß dieser Zusammenstellung gleichzeitiger Briefe irgend
eine bewußte Absicht zu Grunde liegt, halte ich für sehr un-
wahrscheinlich. Das Princip der chronologischen Anordnung ist
dem Alterthum sonst ganz unbekannt, und wenn der Heraus-
geber, wer es immer gewesen sei, es in diesem Ausnahmefalle
hätte beobachten wollen, so wäre es gewiß nicht nur innerhalb
kleiner Gruppen durchgeführt worden. Denn in der Sammlung
als Ganzes laufen frühere und spätere Stücke wirr durch ein-
ander, auch wo ihr Zeitverhältnis selbst dem flüchtigsten Blicke
erkennbar ist. Z. B. ist 5 ein Hirtenbrief, den Synesios an
die Geistlichen seiner Diöcese erläßt; doch erst in 11 kündigt
er an, daß er das Bischofsamt übernehme, und noch in 96 und
in 105 ist er schwankend, ob er die auf ihn gefallene Wahl
nicht zurückweisen solle. Wer gegenseitige Beziehungen, die so
deutlich in die Augen springen, nicht beachtete, der wird gewiß
auch die viel feineren Judicien , aus denen wir die zeitliche
Folge der Gruppe 6 — 14 erkannten, nicht berücksichtigt ha-
ben. Kann aber jene partiell chronologische Ordnung weder
absichtlich, noch auch rein zufallig sein, so ist dafür wohl keine
andere Erklärung möglich, als daß sie auf die Quellen zurück-
geht, aus welchen die Ausgabe der Briefsammlung geschöpft hat.
Um eine solche zu veranstalten, sind zwei Wege denkbar:
entweder man wendet sich an die Empfänger oder man benutzt
Concepte, die der Autor vielleicht zurückbehalten hat. Welchen
der Herausgeber eingeschlagen hat, läßt sich meist schon an der
äußeren Form der Sammlung erkennen. Denn im ersten Falle
ist die Anordnung nach den Adressaten die gegebene, weil sie
die bequemste ist ; im zweiten dagegen macht ihre Durchführung
immer einige Mühe, ja mitunter ist sie ganz unmöglich, da in
Studien zu Synesios. 465
Concepten die Ueberschriften oft weggelassen werden. Sehr cha-
rakteristisch für beide Arten des Verfahrens ist der Symma-
chianische Briefwechsel. In den ersten sieben Büchern ist sein
Inhalt streng nach den Empfängern geordnet, nur daß mitunter
die Briefe an Vater und Sohn (V 4 — 16) oder an zwei Brüder
(VII 102 — 128) durcheinander geworfen sind, weil sie eben der
Herausgeber aus derselben Hand erhielt und daher nicht ganz
sicher zu unterscheiden wußte ; in den drei Schlußbücher d, welche
aus dem Nachlaß des Verfassers zusammengestellt sind, wird auf
die Adressaten gar keine Rücksicht mehr genommen und oft-
mals fehlen die Adressen ganz. Bei Synesios stehen nur die
Briefe an Herculianus (137 — 146) alle bei einander; diese und
vielleicht noch vereinzelte andere müssen also von den Empfän-
gern zu der Sammlung beigesteuert sein. Die große Masse der-
selben weist dagegen ganz die gleichen Kennzeichen auf, wie
sie für die drei letzten Bücher des Symmachus charakteristisch
sind. Denn wenn auch die Ueberschrift nur ein einziges Mal
vermißt wird (159), so läßt sich doch in sehr vielen andern
Fällen nachweisen, daß dem Herausgeber der Adressat unbe-
kannt war und nach Gutdünken von ihm ergänzt ist.
Von den fünf Empfehlungsbriefen des Gerontius (82 — 86)
ist einer Xpua^j überschrieben ; doch bei diesem war ein Irrthum
nicht möglich, da der Name des Empfängers auch im Texte
vorkommt. Alle übrigen tragen die Adresse toj dösÄcsü) resp.
TCO ofUTO). Selbstverständlich ist es undenkbar , daß Synesios
seinen Schützling viermal demselben Manne empfohlen hat; denn
selbst wenn wir die Stücke verschiedenen Zeiten zuschreiben
wollten, was bei ihrem engen Zusammenhange kaum möglich ist,
würden wir doch erwarten müssen , daß der Schreiber sich in
den späteren auf die früheren beziehe, und dies ist nirgends der
Fall. Offenbar liegt uns hier ein zusammenhängendes Convolut
von fünf Briefen vor, die an ganz verschiedene Personen ge-
richtet waren ; doch der Herausgeber kannte sie nicht. Er er-
gänzte daher die Ueberschrift nur dort richtig, wo der Inhalt
des Schreibens dazu die Handhabe bot; im Uebrigen setzte er
die Adresse von Synesios' Bruder, weil sie ihm die geläufigste
war. Ganz ebenso ist er nachweislich auch an zwei andern
Stellen verfahren. Daß 56 nicht wirklich dem Euoptios gehört,
hat schon Sievers '*'^) erwiesen, doch auch 8 kann nicht t(ü
döcAcpoj geschrieben sein, weil Synesios darin ausdrücklich sagt,
daß der Empfänger mit ihm nicht durch Bande des Blutes, son-
dern nur durch gemeinsame Erziehung verbunden sei.
Dem Pylaimenes wird 134 mitgetheilt , laß Synesios vor-
her durch Diogenes einen Brief an Tryphon gesandt habe, wel-
*'') Studien zur Geschichte der römischen Kaiser. Berlin 1870
S. 398.
Philologus LH (N. F. VI), 3. 30
466 O. Seeck,
eher Statthalter der Pentapolis gewesen sei. 119 nennt den
Diogenes als Ueberbringer und spricht die Erwartung aus," daß
der Adressat diesen e i n e n Kyrenaeer ebenso unterstützen werde,
wie er vorher der Wohlthäter seiner ganzen Vaterstadt gewor-
den sei. Damit ist der ehemalige Praeses , welcher über Ky-
rene geboten hatte, deutlich genug bezeichnet, wie schon Sievers
(S. 394) erkannt hat. Gleichwohl trägt das Schreiben nicht
die erforderliche Adresse Tpucpojvi, sondern die Ueberschrift des
vorhergehenden Briefes TpwiA«) ist auch bei diesem wiederholt.
Es bedarf wohl kaum noch des Hinweises darauf, daß Adressen
wie T(j) doeXc^rj, ifj cpdoaocpti), to) ^(zilovi (21. 62), exaipcp (41),
TTpoc ETriaxoTTOv (128), kurz alle, in denen der Eigenname des
Empfangers fehlt, nicht in dieser Form an der Spitze der wirk-
lich abgeschickten Briefe gestanden haben können. Mitunter
mag dies die Ueberschrift des Conceptes sein; oft ist sie gewiß
nur von dem Herausgeber hinzugefügt.
Denn daß in den Adressen die Namen nicht immer erhalten
waren, ist um so wahrscheinlicher, .als sie auch im Texte mit-
unter weggelassen sind. So wird die Person, welche wir in 20
als Ammonios kennen lernen, kurz vorher, in 18, als 6 osTva
bezeichnet, und tüJ osivi kommt noch einmal in demselben
Briefe und ebenso in dem vorhergehenden vor. In den flüch-
tigen Abschriften, welche Synesios zurückbehielt, kam es ihm
eben nicht auf die Namen an , sondern nur auf die elegantia
sermonis.
Noch charakteristischer für die ganze Art unserer Samm-
lung sind Stücke, wie die folgenden (63 — 65):
Itüdvvifj.
Xpr^oOat SsT xalc twv SuvaToiv cpiXiat?, ou xaia/p^a^ai.
T(j) auT(j).
Myj aiTst iis^aXa, iva }xy) ouoTv ildtepov T| TOY^avtüv Xotttjc
T(|) dSeXcpo).
'Äjxcpüi Tou? Atovuaiou? aTreorsiXa, iva täv ßnSXitüV xo [isv
r^c siXtjC&w? to 8' d7r£iXr|Cp(i)c.
Dies und vieles Aehnliche (24. 28. 30. 33. 35. 36. 41.
45. 77. 92. 111. 112. 115. 120.128) sind offenbar keine Briefe,
sondern nur einzelne Sätze, welche Synesios aus seinen Briefen
ausgezogen hatte. So können sie unmöglich zur Veröffentlichung
bestimmt gewesen sein, sondern der Verfasser hatte sie nur für
sich selbst notiert, weil er an ihrer hübschen Form Freude fand
und sie vielleicht an anderer Stelle verwenden zu können
meinte.
Jetzt erklärt es sich auch, warum Briefe derselben Zeit so
oft nebeneinander stehn und in diesem Falle sich in streng
chronologischer Ordnung folgen. Der Sammlung liegt eben in
Studien zu Syuesios. 467
der Hauptsache das Journal des Synesios zu Grunde. In die-
ses trug er die von ihm ausgehenden Schriftstücke — nicht
nur Briefe, sondern auch kürzere Reden, wie die xata 'Avopo-
vr/ou, welche mitten unter den Episteln steht — , ehe er sie für
ihren eigentlichen Zweck verwerthete, nach einander ein, bald
mit der Adresse, bald ohne dieselbe, bald vollständig, bald in
längeren oder kürzeren Auszügen, wie die Laune ihn trieb oder
die Eile der Abfertigung es gestattete. Wäre jenes Journal ein
zusammenhängendes Buch gewesen, so würde uns wahrscheinlich
dessen ganzer Inhalt genau in der Reihenfolge seiner Entstehung
erhalten sein *^). Leider aber bestand es theils aus einzelnen
Blättern, theils aus kleineren Blätterlagen, welche bei der Ab-
schrift durcheinander geriethen und mit Einzelbriefen, die der
Herausgeber von deren Empfängern erhalten hatte, hier und da
vermischt wurden. Daß dieser Herausgeber nicht Synesios selbst
gewesen sein kann, sondern die Publikation, wie bei den Brie-
fen des Symmachus, ein postume war, bedarf nach dem oben
Gesagten wohl keines Beweises mehr.
Bei einer solchen liegt es in der Natur der Sache, daß die
Briefe aus der spätesten Zeit des Verfassers am vollständigsten
erhalten sind. Wenn sich also in der Sammlung kein einziger
findet, dessen chronologische Kennzeichen über das Jahr 408
hinausweisen , so darf man wohl mit großer Wahrscheinlichkeit
daraus schließen , daß dies das letzte Lebensjahr des Synesios
war. Noch kurz vorher betet er (hymn. VOI 12):
a^svoc apTsjjLStüV [xsXoiv
xal xü8o<; stc' IpYjxaatv
V £ 0 T a T L VSJIOl? £[xa,
Xmapov 5s cpspoi? ixoc,
sc ^Tipao? ouoov
Von seiner Jugend konnte er damals freilich nur insofern re-
den , als er sie in Gegensatz zu dem erhofften Greisenalter
stellte , wie auch ein Fünfundvierzigjähriger sich jung nennen
kann, wenn er an sein achtzigstes Jahr denkt. Schon 399 kann
er kein Jüngling mehr gewesen sein, da man ihm sonst die
wichtige Gesandtschaft nach Constantinopel gewiß nicht über-
tragen hätte ; auch spricht er in der Rede an den dreiundzwan-
zigjährigen Arcadius von dessen großer Jugend in einer Weise,
wie es nur ein beträchtlich älterer Mann thun konnte. So sagt
er uns denn auch schon um 407, daß er wenigstens dem Aus-
*®) Wie C. Tanzi (La cronologia degli scritti di Magno Feiice
Ennodio. Archeografo Triestino XV 1889) nachgewiesen hat, ist dies
bei den Schriften des Ennodins, die gleichfalls in ein Journal einge-
tragen waren (S. 5), abgesehn von einigen kleinen Störungen, that-
sächlich der Fall.
30*
468 O. Seeck,
sehen nach ein Greis sei *'^). Er dürfte also wohl zu den Leuten
gehört haben , denen schon in frühen Jahren das Haar weiß
wird , und mag dies gern benutzt haben , um sich als Bischof
ein ehrwürdiges Ansehn zu geben. Immerhin werden wir seine
Geburt kaum sehr lange nach 370 ansetzen dürfen. Um so
auffälliger ist der überaus kurze Zeitraum, welchen sein Brief-
wechsel umfaßt. Sehen wir ab von drei Briefen, welche sämmt-
lich an seinen Bruder gerichtet sind ^^), so weisen alle Thatsachen,
die sich überhaupt chronologisch fixieren lassen , auf die fünf
Jahre 404 — 408. Aus Constantinopel, wo Synesios drei Jahre
verweilt hat, ist kein einziges Stück sicher nachweisbar, aus
Alexandria , das ihn noch länger beherbergte , nur eine ganz
kleine Anzahl, und diese scheinen fast alle während einer kur-
zen Reise entstanden zu sein , welche er Ende 404 nach
der Hauptstadt Aegyptens unternahm ; mindestens neun Zehntel
sind erweislich in der Pentapolis geschrieben oder könnten es
doch sein. Die Erklärung liegt wohl darin , daß dem Heraus-
geber der Sammlung außer einigen Briefen, die er meist von
dem Bruder des Verstorbenen erhielt, nur das Journal vorlag,
welches Synesios nach seiner Rückkehr in die Heimath geführt
hatte. Wenn dieser schon in früherer Zeit Concepte zurückbe-
halten hatte, so werden sie ihm wahrscheinlich auf seinen Rei-
sen abhanden gekommen sein und konnten daher in seinem
Nachlaß nicht gefunden werden.
Nach dem oben Gesagten lassen sich für die historische
Behandlung des Briefwechsels folgende Regeln aufstellen.
1) Man wird so viel, wie möglich, bestrebt sein müssen,
die Einzelbriefe, welche der Herausgeber von ihren Empfängern
erhalten hat, von dem Inhalte des Journals zu sondern. Der
letztere ist daran kenntlich , daß immer Gruppen gleichzeitiger
Briefe in der Reihenfolge, wie sie geschrieben sind, neben ein-
anderstehen. Die ersteren wird man dort suchen müssen , wo
mehrere Briefe mit gleicher Adresse sich unmittelbar folgen,
vorausgesetzt daß diese richtig ist. Namentlich die an den
Bruder gerichteten Schreiben dürften hier zu beachten sein, ob-
gleich viele davon gewiß auch im Journal gestanden haben.
2) Dieses enthielt zum Theil nur kurze Auszüge ; aber auch
wo eine Epistel den Eindruck der Vollständigkeit macht, ist es
möglich und wahrscheinlich , daß einzelne Sätze , welche dem
*^) 255 d. ly«) hi (b; ob coü TtpeaßuTepo; [xovov ctXXa xat ffir] -peaßu-
TTjc ypoi hfiko^, 6 Oöpex'jSrj? cprjatv.
*<>) Epist. 51. 54. 136. Einer dieser Briefe acheint seine erste
Reise nach Alexandria zu schildern, da der Pharos darin noch als
etwas Neues und Fremdes beschrieben wird; die beiden andern spre-
chen von seinem Aufenthalt in Athen. Alle drei gehören wohl noch
in seine Studienjahre, sind also früher als 399. Sievers S. 375.
Studien zu Synesios. 469
Verfasser gleichgiltig schienen oder in andern Briefen Gesagtes
wiederholten, vielfach weggelassen sind. Man wird daher nie-
mals aus dem Schweigen über gewisse Gegenstände, deren Er-
wähnung man nach den derzeitigen Verhältnissen erwarten sollte,
chronologische Schlüsse ziehen dürfen, weil wir nicht wissen
können, ob das Journal den Brief, wie er abgeschickt wurde,
unverkürzt aufgenommen hat.
3) Die Adressen sind oft unzuverlässig. Soweit sie Namen
bieten, wird man ihnen wohl meist vertrauen dürfen ; aber ein
T(o dSiXcsü) oder itp auiw ist immer bedenklich, wo es nicht im
Inhalt des Briefes seine Bestätigung findet.
Die Episteln in eine zusammenhängende Reihe zu bringen,
ist nur seit 404 möglich, wo das Journal anhebt. Auch wir
beginnen daher mit diesem Jahre und wählen dabei zum Aus-
gangspunkte die drei Briefe 127 — 129, welche eine gleichzeitige
Gruppe bilden.
In dem dritten entschuldigt sich der Verfasser bei einem
Freunde in Constantinopel , Pylaimenes, daß dieser ein ganzes
Jahr lang keinen Brief von ihm bekommen habe. Die Schuld
liege nicht an ihm ; denn er habe schon lange aus Phykus, dem
Hafen von Kyrene, eine Sendung abgefertigt. Das Schiff habe
er längst im Bosporus gewähnt, als er bei einer zufälligen Reise
nach Alexandria es dort ganz unerwartet vorgefunden habe.
Es sei durch Stürme von Kreta aus in die aegyptischen Gewäs-
ser zurückverschlagen worden. Dies thut dem Synesios um so
mehr leid, als dadurch die Bezahlung einer Geldschuld, die er
bei seiner Abreise aus Constantinopel bei dem alten Proklos
contrahiert hatte, sich noch länger verzögerte. Doch jetzt sende
er die Summe und erbitte sich seinen Schuldschein zurück. Da
unser Philosoph zu wohlhabend war, um einem hochverehrten
Freunde gegenüber ein säumiger Zahler zu sein , so wird er
jene Geldsendung wahrscheinlich sehr bald nach seiner Rück-
kehr in die Heimath abgeschickt haben. Dieser Brief ist höch-
stens einige Monate später geschrieben, fällt also wohl noch in
das Jahr 404. Eine Bestätigung bietet das unmittelbar vor-
hergehende Stück, welches sich schon durch seine fragmentarische
Gestalt als Theil des Journals kennzeichnet. Es ist aus einem
Trostschreiben an einen Geistlichen ausgezogen, welchen die
aegyptische Kirche in den Bann gethan hatte. Es sei ihm mehr
eine Ehre als eine Schande, von der Gemeinschaft der Gottlosen,
dem daE,3oiac xardÄOYoc , ausgestoßen zu sein. Denn Aegypten
habe sich wieder einmal als Kämpferin gegen Gott erwiesen.
Dies kann sich wohl nur auf den Zwist des Theophilos von
Alexandria mit dem Bischof von Constantinopel beziehen. Der
Adressat, dessen Namen leider verloren ist, gehörte wohl zu den
zahlreichen Anhängern des Chrysostomos , welche nach dessen
Verbannung (20. Juni 404) excommuniciert wurden. Wenn Syn-
470 O. Seeck,
esios , als er selbst Bischof war , über den Streit anders ur-
theilte oder doch zu urtheilen vorgab (206 c) , so spricht dies
nicht dagegen ; denn damals zwangen ihn Rücksichten der Klug-
heit , den Patriarchen von Aegypten , der sein Vorgesetzter ge-
worden war, nicht zu verletzen. Auch dieses Fragment weist
also auf das Jahr 404 hin und zwar auf den Sommer oder
Herbst desselben. Der erste Brief der Gruppe endlich ist nur
dadurch datiert, daß er auf die Zeit, wo Rufinus im Ostreiche
allmächtig war (395), als auf eine längst vergangene zurück-
weist. Doch da Synesios darin dem Euoptios mittheilt, als
Praefect von Aegypten sei an die Stelle des Pentadios der Lao-
dikener Euthalios getreten, so ist es sehr wahrscheinlich, daß
auch diese Epistel in Alexandria geschrieben ist. Denn wenn
der Verfasser sich damals in seiner Heimathprovinz aufgehalten
hätte, so wäre die Nachricht wahrscheinlich zu seinem Bruder
früher gedrungen, da dieser meist in dem Hafenorte Phykus,
Synesios selbst in dem binnenländischen Kyrene zu wohnen
pflegte. Da sich also für das erste und dritte Stück derselbe
Ort, welcher sonst in der Briefsammlung sehr selten erscheint,
für das zweite und dritte dieselbe Zeit nachweisen läßt, so dür-
fen wir alle drei wohl als ein zusammenhängendes Fragment
des Journals betrachten.
Damit gewinnen wir zunächst eine Datierung für 29 und
30, welche an Pentadios geschrieben sind , noch ehe Euthalios
ihn ablöste. Der unmittelbar folgende Brief zeigt uns Aurelian
als Praefectus Praetorio, ist also gleichfalls noch vor Ende 404,
wo er seinen Abschied erhielt, abgesandt und dürfte den beiden
vorhergehenden gleichzeitig sein. Hiernach scheinen 29 — 31
eine Gruppe zu bilden; daß auch die beiden Fragmente 27 und
28 mit dazu gehören, ist möglich, aber nicht zu erweisen.
Ein weiterer Brief (4) ist durch die Verpflichtung gegen
Proklos datiert. In der humoristischen Schilderung einer höchst
gefahrvollen Seereise von Alexandria nach Kyrene schreibt Syn-
esios (163 b): I/Xaov, oüx si T£{)vr||oijxr^v, aXX' si 6 Opa| aTio-
oTcpr,aoiTo Twv ^(pr^ijLaTojv , ov xal otTro^ctvojv av -if^a)^uvo[xr^v. Er
befindet sich folglich auf der Heimkehr aus Contantinopel , die
er freilich durch einen zweijährigen Aufenthalt in Alexandria
unterbrochen hatte. Der Brief steht allein und ist an Euoptios
geschrieben, gehört also wohl nicht zum Journal.
Es bleibt uns nur noch übrig, die Briefe an die byzantini-
schen Freunde aufzusuchen, welche Synesios dem nach Aegypten
zurückverschlagenen Schiff'e anvertraut hatte. Daß einer davon
an seinem Wohlthäter Aurelian gerichtet war, kann wohl kaum
bezweifelt werden ; wahrscheinlich ist es derselbe, den wir eben
erst besprochen haben (31). Zwei andere lassen sich mit voller
Sicherheit bestimmen, weil der Schreiber darin ausdrücklich
sagt, daß er erst kürzlich von seiner Gesandtschaftsreise in die
Studien zu Synesios. 471
Heimath zurückgekehrt sei; es sind die an Pylaimenes (61) und
an Troilos (123). Von diesen steht der erste allein, der zweite
scheint zu einer Gruppe zu gehören. Denn daß die unmittel-
bar folgende Epistel an Hypatia gleichzeitig ist, verräth sich
schon darin, daß sie mit demselben Homercitat beginnt. Ueber-
dies redet sie viel von dem Kriege, den auch das Schreiben an
Pylaimenes erwähnt. Wahrscheinlich hat dasselbe Schiff, wel-
ches dem Aurelian, Troilos und Pylaimenes Botschaft von ih-
rem libyschen Freunde brachte, auch den Brief an die ägyptische
Philosophin mit sich geführt; denn auf der Seefahrt nach Con-
stantinopel pflegte man Alexandria anzulaufen. Dort hielt sich
um dieselbe Zeit auch Euoptios auf (epist. 4) ; die Epistel, welche
ihm die neuesten Kriegsereignisse mittheilt , dürfte also wohl
gleichfalls zu dieser Sendung gehört haben (122). Etwas später
ist 125, wo die weiteren Fortschritte der in Libyen eingefalle-
nen Barbaren berichtet werden ; doch steht auch dieses Stück
den vorhergehenden 122 — 124 zeitlich nahe genug, um mit ih-
nen zu einer Gruppe vereinigt zu werden.
39 bietet folgendes Fragment :
T(j) dScXcpo).
' EXxsi fis TTOtpa OS Tid^o? xai X9^^^' i^'^v&avofAai tolvuv, si
TTspijJLSVsic -^^ovia.
Euoptios befand sich also an einem Orte , wohin Synesios
zu reisen gedachte , beabsichtigte aber , ihn bald zu verlassen,
vielleicht noch vor der Ankunft seines Bruders. Dies paßt ge-
nau auf den Herbst 404. Damals ging unser Philosoph nach
Alexandria, wo Euoptios kurz vorher gewesen war; doch da ihm
bald darauf der Statthalterwechsel in Aegypten brieflich ge-
meldet wurde (127), muß er jedenfalls vor Synesios abgereist
sein. Da jene kurzen Zeilen gewiß nicht als Einzelbrief auf-
bewahrt worden sind, also nur aus dem Journal geschöpft sein
können, so müssen wir erwarten, daß die vorhergehenden und
folgenden Stücke gleichzeitig sind, und bei 38 trifft das sicher
zu, da der Brief uns den Aurelian noch im Amte zeigt. Zwei-
felhafter sind die chronologischen Indicien der drei Episteln,
welche unserm Fragment nachfolgen (40 — 42); doch auch bei
ihnen spricht einige Wahrscheinlichkeit für das Jahr 404. 42
ist an Kledonios gerichtet, der in der Pentapolis Civilprocesse zu
entscheiden hat ; er scheint also der Praeses der Provinz zu sein.
Diese Würde bekleidete, wie wir später zeigen werden, 405 — 406
Marcellinus, 406-407 Gennadios, 407 — 408 Andronikos; mit-
hin bleiben für Cledonios nur die Jahre 404-405 und 408 — 409
übrig. 40 trägt die Adresse des Uranios, der nach dem Inhalt
des Briefes jedenfalls ein Krieger, wahrscheinlich der Dux Li-
byarum war. In diesem Amt ist seit Ende 404 Cerealis nach-
weisbar, 406 — 407 Anysios, 407 — 408 Innocentius; Uranios
472 0. Seeck,
kann also nur vor dem Winter 404 oder nach Mitte 408 com-
mandiert haben, falls wir ihn nicht etwa zwischen Cerealis und
Anysios einschieben wollen. Vielleicht ist dieser Gruppe auch
noch 43 zuzuzählen, woraus dann folgen würde, daß auch 102
in dieselbe Zeit gehört ; denn beide sind Empfehlungsbriefe für
denselben Mann und diesem bei derselben ßeise mitgegeben.
Die Episteln , welche zwischen der Abreise des Synesios
aus Alexandria im Frühling 404 und seiner Rückkehr dorthin
im Herbste desselben Jahres liegen , gruppieren sich also fol-
gendermaßen: 4. 27 — 31. 61. 122—125. 38—43. 102. 127—
129. Darunter sind nur drei Einzelbriefe; die übrigen 17 ste-
hen in Gruppen zusammen.
An die Alexandrinischen Briefe 127- — 129 schließen sich
wohl die beiden kleinen Stücke 74 und 75 an. Das zweite
bittet den Nikandros um seine Fürsprache für den Schwager des
Synesios, namentlich in den Processen, welche er vor Anthemios
zu führen habe. Der Empfohlene unterstand als Leibwächter
der richterlichen Competenz des Magister Officiorum. Da An-
themios dieses Amt spätestens Anfang Januar 405 niederlegte,
um an Stelle des Aurelianus die Praefectur zu übernehmen,
muß der Brief früher geschrieben sein. Beziehen wir diese Da-
tierung auch auf die vorhergehende Epistel, so kann der Xo^o?
aTTr/oupYTic, welchen Synesios mit ihr zugleich dem Pylaimenes
überschickt, nur der Dion gewesen sein. Denn da er die Eede
TTjC ay.pißoöc £p7aaiac nennt, so kann er nicht den Xo^oc Tispl
ivuiTVioJv meinen, welchen er in einer Nacht fertiggestellt hatte
(293 a). Beide Werke wurden zugleich herausgegeben (290b),
nicht sehr lange nach der Gesandtschaftsreise (293 b', de insomn.
148 c), aber nicht mehr in Alexandria, da der Verfasser sie von
einem Briefe (154) begleitet, der dort weilenden Hypatia über-
schickt, nicht persönlich übergibt. Doch da er aus Libyen, wie
er ausdrücklich sagt, nur ep. 61 an Pylaimenes geschrieben
hatte, ehe er wieder in die Hauptstadt Aegyptens zurückreiste,
so muß ep. 74 gleichzeitig mit 154 nach seiner zweiten Heim-
kehr abgesandt sein.
In den letzten zwölf Briefen der bisher besprochenen Reihe
(38 — 43. 127—129. 154. 74. 75) ist vom Kriege nur noch in-
sofern die Rede , als dem Uranios geschrieben wird , er könne
das von Synesios geschenkte Pferd bei dem Triumphe benutzen,
der ihm wegen seiner libyschen Siege bevorstehe (40). Ihm
hatte man also wohl den Frieden zu danken, welchen der neue
Dux Cerealis bei seiner Ankunft vorfand (p. 264 d). Doch bald
darauf erklingen wieder die Episteln unseres Philosophen von
Kriegsgeschrei und von Klagen über die Feilheit und Untüch-
tigkeit des Feldherrn. In 130, 132, 133 und 134 redet er
davon, daß Kyrene selbst von den Barbaren bedroht ist. Sie
gehören also zusammen und zwar, wie 133 mit Nennung des
Studien zu Synesios. 473
Consulates angibt, in den ersten Anfang des Jahres 405. An
Pylaimenes schreibt unser Philosoph 134, er habe ihm kürzlich
(rptüT^v) durch Diogenes eine Botschaft übersandt und auch an
seine andern Freunde in Constantinopel ein ganzes Bündel Briefe
hinzugefügt. Eiai os ouc Trspi icAsiarou TuoioufxaL irap' ejxoü
7:poa£ipY]a^ai, 6 Trarr^p IlpoxXoc, Tpucpojv 6 irap' yjjxTv ap^a?, ^ljjl-
irXi'xioc y^al dvYjp xal ap)(a)V aya^oc xai cpiXo? Ijxoc. Die Liste
ist unvollständig, aber wohl nur durch Schuld der Abschreiber;
wahrscheinlich ist vor Tryphon in Folge der gleichen Anfangs-
buchstaben der Name des Troilos ausgefallen. Denn ein Schrei-
ben, das ihm Diogenes bei der gleichen Gelegenheit überbracht
hat, liegt uns noch vor (118). Im Uebrigen ist von den hier
genannten Briefen nur der an Proklos verloren gegangen ; die
erhaltenen sind 119 an Tryphon (vgl. S. 466), 130 an Simpli-
cius, 131 an Pylaimenes. An die Gruppe 130 — 134 schließen
sich also nach vorne noch 118 und 119 an, denen man viel-
leicht auch 117 hinzuzählen darf. Diese Epistel ist nach Alexan-
dria gerichtet und zwar zu einer Zeit, wo Synesios mit dem
Praefecten von Aegypten keine persönlichen Beziehungen unter-
hielt; sie würde also gut in das Jahr 405 passen, in welchem
der ihm verhaßte Euthalios das Amt bekleidete (127). Endlich
darf man die Serie 130—134 wohl auch noch durch 135 ver-
vollständigen. Hier wird Arbazakios 6. ixixpu) irpotspov Su-
vc.-rs'jaac genannt. Dieser Mann scheint eine Creatur der Eu-
doxia gewesen zu sein ; jedenfalls entging er durch ihre Für-
sprache einem Hochverrathsprocesse wegen schlechter Kriegfüh-
rung gegen die Isaurer ^^). Mithin dürfte seine Süvaaisia mit
dem Tode der Kaiserin (6. Oct. 404) geendet haben; sie lag
also Anfang 405, als die Briefe 130 — 134 geschrieben wurden,
wirklich nur wenige Monate zurück.
Zur Zeit dieser Episteln war Euoptios in Phykus (p. 268 c),
während Synesios in und bei Kyrene die Kriegsereignisse beob-
achtete. In der Gruppe 106 — 115 finden wir die Brüder an
^^) Zos. V 25, 4. Die Chronik des Marcellinus setzt nicht nur
die Kämpfe des Arbazakios, sondern aucli den Angriff der Isaurer ins
Jahr 40.5. Doch daß dies falsch ist, unterliegt keinem Zweifel ; denn
schon im Sommer 404, als Chrysostomos in die Verbannung ging, wa-
ren sie in Cappadocien eingefallen (Chrysost. epist. 14, 2 ff. = Migne
Gr. 52 p. 614 ff). Ueberdies hat Eunapios, dem Zosimos hier folgt,
alle diese Ereignisse mit durchlebt. Wenn er behauptet, die Kaiserin
habe sich durch .arbazakios bestechen lassen , so mag das Klatsch
sein ; doch ob sein Proceß vor oder nach ihrem Tode stattfand , da-
rüber konnte er sich unmöglich täuschen. Sein Zeugnis ist also
durchaus glaubwürdig und das um so mehr, als es bei Marcellinus
sehr oft vorkommt, daß er die Ereignis.se unter falschen Jahren be-
richtet.
474 O. Seeck,
denselben Orten ^^) und zugleich die militärische Lage der Pro-
vinz ziemlich unverändert (107. 108. 109. 113). Auch auf die
Veränderungen am Hofe des Arcadius, welche durch das frühe
Ende der Kaiserin herbeigeführt wurden, scheint 110 wieder
anzuspielen. Hier heißt es: 6 ^aofidcaio; 'lojavvTiC jxixpov sittsTv
£V tot? autoT? soTiv. — auico xs yap dvsTrcti ra ßotaiXctoc wia
xoil Tzpo TOüTwv Tj Yvcufir^ )^prjai>oit Trpoc o ti Ssoito. Wenn Syn-
esios schreibt, Johannes befinde sich noch in derselben Macht-
stellung (iv loTc auToTc) wie früher , so folgt daraus , daß man
erwartet hatte, er werde sie verlieren. Nun war ein Mann die-
ses Namens 404 Comes sacrarum largitionum ^^) ; er hatte bei
Eudoxia in so hoher Gunst gestanden, daß man sogar flüsterte,
er sei der Vater ihrer Kinder (Zos. V 18, 8). Begreiflicher
Weise rechnete man bei ihrem Tode auf seinen Sturz und war
sehr erstaunt, als er seine Gewalt über den Kaiser behauptete.
Nach allen diesen Kennzeichen würde man geneigt sein 106 —
115 unmittelbar an 130 — 135 anzuschließen, ja vielleicht gar,
sie dieser Gruppe voranzustellen , wenn nicht zwei Stellen auf
einen längeren Zwischenraum hindeuteten. Aus 132 p. 268 c
ergibt sich, daß Synesios damals nur ein Kind besaß; dagegen
redet er 108 von seinen Traioia im Plural. An diesem Orte
wird es Zeit sein, die Familienverhältnisse des Philosophen zu
besprechen, da sie hier zum ersten Male für die Chronologie
seiner Briefe Bedeutung gewinnen.
Synesios besaß drei Söhne (89. 126), von denen die bei-
den jüngsten Zwillinge waren (53). Seine Ehe war durch den
Bischof Theophilos eingesegnet (p. 248 d), also in Alexandria
geschlossen , und dort hatte er auch seine Kinder — nicht nur
das älteste — gezeugt (18). Da er Anfang 405 nur einen
Sohn hatte und später nicht mehr nach Aegypten zurückgekehrt
scheint , läßt sich dies wohl nur durch folgende Combination
erklären. Als Synesios im Frühling 404 nach Libyen segelte,
hatte er seine Frau nicht bei sich; denn in der Schilderung
seiner gefährlichen Seefahrt (4) ist viel von den Weibern auf
dem Schifie die Rede, ohne daß die ihm am nächsten Stehende
mit einem Wort erwähnt würde. Wahrscheinlich hatte er sie
zurückgelassen, weil sie hochschwanger oder erst kürzlich nie-
dergekommen war, und seine schnelle Rückreise nach Alexandria
im Laufe desselben Jahres dürfte wohl den Zweck gehabt ha-
ben, sie in ihre neue Heimath abzuholen. Bei diesem kurzen
Aufenthalt in Aegypten im Herbst 404 können die Zwillinge
gezeugt sein, welche dann im Sommer 405 geboren wurden.
52j Dies ist 114 ausdrücklich gesagt, 106 und 109 zeigen wenig-
stens, daß ihre Aufenthaltsorte einander nahe benachbart waren.
53) Pallad. dial. 3 Migne Gr. 47 S. 14.
Studien zu Synesios. 475
Dieser Auffassung stehen aber zwei Schwierigkeiten im
Wege. Erstens sagt Synesios im Dion, dalS er nach einer gött-
lichen Verkündigung, wahrscheinlich durch einen Traum, die
Geburt seines ersten Sohnes im nächsten Jahre (si? vswra) er-
warte (p. 58c. vgl. 41c). Nun ist dies Buch, wie wir oben
sahen, Ende 404 herausgegeben. Danach müßte man denken,
daß die Frau des Philosophen erst 405 zum ersten Male nieder-
kam, was nach dem eben Gesagten unmöglich ist. Doch da er
selbst das Werk ein sehr genau durchgefeiltes [tt^z d'/piiSou? £p-
YGcaiac 74) nennt, so wäre es wohl denkbar, daß es schon 403
in der Hauptsache fertig war, und er nur durch die Kriegsge-
fahren, welche ihn während des Jahres 404 fortdauernd in
Athem hielten , nicht dazu gelangte , die letzte Hand daran zu
legen.
Wie der Dion auf einen späteren Ansatz für die Geburt
der Söhne hinweist . so die Hymnen auf einen früheren. Das
dritte Stück ist geschrieben, nachdem der Dichter erst kürzlich
von seiner Gesandtschaftsreise nach Libyen zurückgekehrt war,
und dem entsprechend bittet Simplicius Ende 404 oder Anfang
405 um eine Sammlung von Poesien des Synesios, „an denen
nichts zu loben ist als der Inhalt" (p. 266 a). Offenbar sind
damit jene geistlichen Lieder gemeint. Gleichwohl betet der
Verfasser in dem achten:
Yvcorav ts auvtopiBa
Da auf den ältesten Sohn Zwillinge folgten, kann Synesios ein
„ Kinderpaar " nur besessen haben , nachdem einer von den
dreien gestorben war. Doch damit ist es auch bewiesen, daß
der achte Hymnus nicht, wie der dritte, schon 404 geschrieben
sein kann, also für unsere Frage gar nicht in Betracht kommt.
Das Liederbuch muß , so klein es ist , doch in zwei Abthei-
lungen erschienen sein, von denen die spätere dem Ende des
Jahres 406 angehört.
Denn die Zeit, in welcher Synesios zwei Kinder besaß,
war nur eine sehr kurze. In einer Epistel, welche zugleich mit
der Uebernahme des Bisthums (Anfang 407) oder unmittelbar vor-
her geschrieben ist (10), beklagt er sich, daß ihm seine Alexau-
drinischen Freunde gar keine Briefe zukommen lassen, um ihn
in seinem Unglück zu trösten. 'Airaa-£prj|jLai {i-sra xuiv Traioiwv
xai rwv cpiXcüv xal tyj; Trapa Travtajv suvoiac. Und in einem
wenig späteren Briefe (16) heißt es: xaxa «xr/p^v \is oaizay^
Kov Traioiwv Ttov aTrsXUovrojv r^ lLyr^lxr^. Aus diesen Stellen er-
gibt sich, daß er mindestens zwei Söhne sehr bald nach einan-
der verloren hat und das zwar um dieselbe Zeit, wo er in den
geistlichen Stand eintrat. An einem anderen Orte (p. 196b)
sagt er denn auch, daß der Tod des einen ungefähr mit seinem
Einzug in seinen Bischofssitz Ptolemais zusammenfiel (oütoj tti-
476 0. Seeck,
xpoTc r^\la.c, tq ttoXi? £7ri[5a~Yjp(oi; llsviasv). Wenn er in dieser
Rede (p. 196 c) und in einem gleichzeitigen Briefe (p. 226 d) nur
von dem liebsten seiner Söhne spricht und des andern gar nicht
gedenkt, so ist dies psychologisch wohl erklärlich. Denn wer
zuerst ein einjähriges Kind verliert , denn ein zweiundeinhalb-
jähriges, das sprechen kann und schon deutliche Zeichen seiner
Individualität gegeben hat, der ist wohl in der Lage, über dem
zweiten größeren Schmerz des ersten zu vergessen. Auch der
dritte Sproß seines Blutes sollte die Brüderchen nicht lange
überleben. Schon im Winter 407/8 schied auch er (70. 81.
126), dem Vater nur wenige Monate vorausgehend.
Doch kehren wir zur chronologischen Bestimmung der Briefe
zurück. Aus dem Gesagten ergibt sich, daß zwischen die Grup-
pen 130 — 135 und 10(3 — 115 sich mindestens die Epistel ein-
schiebt, in welcher Synesios seinem Bruder von der Zwillings-
geburt Mittheilung macht (53). Da diese nicht vor dem Som-
mer 405 geschrieben sein kann, so rückt die Serie 106 — 115
bis gegen den Herbst hinab. An 53 schließen sich die Em-
pfehlungsschreiben für Gerontios an (82 — 86) , wie schon die
wörtliche Uebereinstimmung des einen derselben (84) mit jenem
Brief an dem Bruder (53) beweist. Daß sie zwischen dem Som-
mer 405 und dem Winter 406 abgefaßt sind, zeigt in 83 auch
die Erwähnung von Synesios' Kindern.
33, 35, 36 und 37 stehen vier Fragmente dicht zusam-
men. Wir haben also hier ein Stück des Journals vor uns und
werden folglich geneigt sein, sie sowohl untereinander als auch
mit den vorausgehenden und folgenden Briefen zu verbinden.
Doch kann diese Gruppe nicht größer sein als 32 — 37, denn
was vor und nachher steht, gehört erweislich einer früheren Zeit
an. Das Bruchstück 36 lautet: sy.xaiosxotrifj [xr^voc 'A^up 6 »xa-
xapiTT^c Kocarpixio; coro rouTo i'(hzTo , cpaajjLa /aAcirov lotov xs
xal 6irfj'T|aa{xsvo;. Die Meldung, daß „der selige Castricius se-
lig geworden" d. h. gestorben sei , ist natürlich kurz nach sei-
nem Tode niedergeschrieben. Der Brief fällt mithin einige Tage
nach dem 16. Athyr == 12. November. Synesios hat sich einen
Paidotribes gekauft (32), besitzt also Kinder; Aurelian ist Pri-
vatmann , doch kann man hoffen , daß er bald wieder ins Amt
berufen werde (34), und Anysios ist Dux (37). Alle drei In-
dicien passen auf die Jahre 405 und 406. Denn obgleich un-
ser Philosoph sagt, daß Anysios, der sein Ducat im Frühling
407 niederlegte, dasselbe ein Jahr bekleidet habe (xaraoT. 300 a),
so braucht man dies doch nicht ganz streng zu interpretieren.
Es können auch fünfviertel, ja selbst anderthalb Jahre gewesen
sein, und in diesem Falle steht nichts im Wege, den Beginn
seiner Amtsthätigkeit schon in den November 405 zu setzen.
Die Entscheidung zwischen den beiden fraglichen Jahren geben
folgende Momente: Ende 406, als Synesios überlegte, ob er die
Studien zu Synesios. 477
Bischofswürde annehmen solle, war Euoptios in Alexandria (105);
hier dagegen schickt ihm sein Bruder einen unbrauchbaren Skla-
ven zu mit dem Auftrage, ihn zur See weiter zu befördern
(32). Er befindet sich also in einem Hafenorte Libyens, wahr-
scheinlich in Phykus, wo ihn auch die Gruppen 130 — 135 und
106 — 115 uns gezeigt haben. Weist schon dies auf das Jahr
405 hin, so bietet das Fragment an Anysios (47) eine weitere
Bestätigung. Der Officier Johannes, von dem hier gesprochen
wird, ist uns auch aus andern Briefen wohlbekannt. Er lud
den Verdacht des Brudermordes auf sich, und Synesios, der ihm
vorher nahegestanden hatte, lehnte in Folge dessen jeden Ver-
kehr mit ihm ab, bis er sich vor Gericht gereinigt habe. Da
in der sehr ausführlichen Epistel, welche diesen Gegenstand be-
handelt (44), der Schreiber mit keinem Worte seiner Bischofs-
würde gedenkt, obgleich die Natur des Falles ihn direkt dazu
aufi'orderte, so darf man wohl mit Sicherheit schließen, daß er
sie damals noch nicht übernommen hatte. Auch erwähnt er (p.
182 c) seine Kinder noch als lebend. Der Absagebrief kann
also nicht später als 406 angesetzt werden; folglich ist das
Schreiben an Anysios, welches uns noch im November Johannes
und Synesios im besten Verhältnis zeigt, schon 405 entstanden.
Die Briefe, welche zwischen der Rückkehr aus Alexandria
im Herbst 404 und dem Ende des Jahres 405 liegen , folgen
sich demnach in dieser Weise: 154. 74. 75. 117 — 119. 130 —
135. 53. 82 — 86. 106—115. 32—37. Darunter sind nur zwei
Einzelbriefe an Hypatia (154) und an Euoptios (53).
Die großen Ereignisse des Jahres 406 sind der Bruder-
mord des Johannes und die Bischofswahl des Synesios , und
beide scheinen zeitlich nicht sehr weit auseinander zu liegen.
Wo er dem Olympios mittheilt, daß er schon seit mehr als
sechs Monaten schwanke, ob er das heilige Amt übernehmen
solle, da fügt er hinzu, er weile fern der Heimath und fürchte
im Falle der Ablehnung , niemals dahin zurückkehren zu kön-
nen (96). Und als er dem Mörder seinen Absagebrief schreibt
(p. 184 b) und diesen dann bei Euoptios rechtfertigt (50), da
ist er gleichfalls außer Landes und scheint daran zu denken,
daß seine Abwesenheit eine dauernde werden könne. Es ist
sehr bemerkenswerth, daß diejenigen Episteln, welche erweislich
zwischen die Wahl und ihre Annahme fallen (44. 50. 2. 96.
105), alle Einzelbriefe sind und in Anbetracht des langen Zeit-
raums eine sehr kleine Zahl bilden. Es zeigt sich auch hierin,
daß das Journal nur in Libyen und ausnahmsweise in Alexan-
dria geführt wurde , nicht aber auf den übrigen Reisen des
Synesios. Da nun diejenige, welche er 406 unternahm, minde-
stens sieben Monate und vielleicht zehn oder eilf dauerte, sind
überhaupt nur sehr wenig Briefe aus diesem Jahr erhalten.
Mit Sicherheit lassen sich außer den fünf eben genannten nur
478 0. Seeck,
noch vier nachweisen, von denen zwei zusammenhängen. 94
hat Synesios eben erst erfahren, daß die Feinde vor Kyrene an-
gelangt sind; 95 haben sie auf seinem eigenen Landgut ihr
Lager geschlagen und bedrohen von dort aus die Stadt. Der
Bruder des Johannes lebt noch (p. 232 d), und unser Philosoph
ist zwar nicht in Kyrene selbst (234 d), aber doch in der Pro-
vinz (232 b). Die Briefe scheinen also vor seine Bischofswahl
zu fallen, aber doch wohl schon in's Jahr 406, da einer davon
an Anysios als Dux gerichtet ist. 104 erscheint Synesios als
Führer einer Heerschaar gegen die Mauren , Johannes befindet
sich in seiner Gesellschaft, steht aber schon im Verdachte der
Blutschuld, denn er wird 6 aXL~Y)pioc genannt. 78 sind die
Ausorianer schon geschlagen; der Verfasser verwendet sich bei
Anysios, der seine Stellung noch inne hat, für die Privilegien
der siegreichen Truppen. Alle vier Episteln erwähnen Kriegs-
ereignisse, welclie zu demselben Barbareneinfall in Beziehung
stehen ; sie sind also nur durch einen kurzen Zeitraum von ein-
ander getrennt. Vielleicht fällt auch noch die Gruppe 17 — 26
in dieses Jahr ; jedenfalls sind diese Briefe nicht vor Mitte 405
und nicht nach Ende 406 geschrieben, da sich Synesios in 18
als Vater mehrerer Kinder bezeichnet. 26 redet von den Wohl-
thaten, die Anthemios, Praefectus Praetorio seit Ende 404, der
Provinz erwiesen hat, 18 und 25 von dem Einfluß des Helio-
dor, der 405 bei dem Praefecten von Aegypten viel vermochte
(117). Da aber Diogenes, der Anfang 405 nach Constantinopel
gereist war (S. 473), um sich gegen eine Anklage zu verthei-
digen, nach 20 (vgl. 18. 19) schon wieder in die Pentapolis
zurückgekehrt ist und dort ein militärisches Amt bekleidet,
möchten wir diese Serie doch lieber in den Beginn des Jahres
406 als Ende 405 setzen. Doch dies ist, wie gesagt, zweifelhaft.
Sehr viel reicher ist das Material für die beiden letzten
Lebensjahre des Philosophen. Die Reihe wird hier eröffnet,
durch die schon oben (S. 463) besprochene Gruppe 6 — 14, wel-
'che von der Übernahme des Bisthums und dem frischen Schmerz
über die verstorbenen Kinder redet. Ihr sind auch noch die
beiden Stücke 15 und 16 anzuschließen; sie erwähnen einer
Krankheit des Synesios, welche er selbst als Wirkung seines
Verlustes betrachtete. Es folgen die beiden Einzelbriefe 60 und
116, in denen er mit einem früheren Feinde Auxentius Versöh-
nung sucht. Denn wenn er in dem ersten sagt, ehedem habe
er den Kampf aufnehmen dürfen, jetzt aber verböten es ihm die
heiligen Gesetze, so deutet er damit an, daß ihn seit kurzem
die strengere Moral des geistlichen Standes binde. Etwa gleich-
zeitig scheint die kleine Gruppe 62 — 65 zu sein, in der die
beiden Fragmente 63 und 64 wahrscheinlich demselben Briefe
angehören. Die Correspondenz mit Johannes über dessen Bru-
dermord wird hier fortgesetzt, und sie hatte wirklich den Er-
Studien zu Synesios. 479
folg, den Sünder zur Buße zu treiben; denn ein Einzelbrief
(147), der einige Monate später sein dürfte, lehrt uns, daß er
Mönch geworden ist. Danach könnte man diese Serie auch in's
Jahr 406 setzen, wenn nicht in dem Ehrendecret für den ab-
gedankten Praeses Marcellinus (62) Synesios sich selbst als ts-
p£u; bezeichnete. Der Inhalt der Urkunde läßt erkennen , daß
der Gefeierte sein Amt angetreten hatte, als unter dem Ducat
des unfähigen und bestechlichen Cerealis (404 — 405) das Mili-
tärwesen der Provinz sich in der äußersten Zerrüttung befand,
daß aber später unter seinem Praesidat der Sieg des Anysios
(405 — 407), welchen die eine xaraaraaic feiert, erfochten wurde.
Er war also jedenfalls der Vorgänger des Gennadios und muß
demnach etwa im Sommer 406 die Verwaltung der Pentapolis
niedergelegt haben (S. 462). Das Decret kann sehr wohl ein
halbes Jahr nach seinem Abgange erlassen sein, aber kaum viel
später ; wir werden es demnach noch in den Anfang von Syn-
esios' Episcopat zu setzen haben.
120. 121 ist er schon Bischof und hat kürzlich sx zr^^
siipa? r^Kiipoo Nachrichten empfangen. Da wir aus 88 wissen,
daß im Frühling des J. 407 Briefe aus Constantinopel zu ihm
gelangten, lassen sich die beiden Epistehi in diese Zeit setzen;
doch hindert auch nichts, sie dem folgenden Jahre zuzuschrei-
ben. Nur würde dann freilich der Briefwechsel an dieser Stelle
eine ziemlich große Lücke aufweisen ; denn die folgenden Stücke
führen uns schon in die Statthalterschaft des Andronikos, d. h.
in den Hochsommer 407 (S. 462).
76 erstattet der Bischof einen amtlichen Bericht an Theo-
philos von Alexandria ; der Brief kann also 407 oder 408 ge-
schrieben sein. Für das erstere Jahr entscheidet das folgende
Stück, welches als Fragment nicht wohl allein stehn kann und
nach der anderen Seite keinen Anschluß findet. Es ist darin
von der Abreise des Anysios und dem Einzüge des Andronikos
die Kede. Mit dessen Praesidat beginnt der Kampf gegen
Beamtenwillkühr und Tyrannei , welcher die letzte Lebenszeit
des Synesios mit Bitterkeit erfüllen sollte.
Der neue Praeses hatte dem heiligen Amte des Bischofs
alle Achtung bezeugt , so lange dieser abwesend war ^*) ; erst
nach seiner Rückkehr begann der Streit. Ohne Zweifel war
jene Abwesenheit des Synesios die Visitationsreise, über welche
^*) Epist. 79 p. 226 d xat 'AvBpo'vixos aTCö'vxoiv fxev Tfjfxuiv ttjv S'jvafjitv
eOspccTieuae, hi tjv ob yiyove 8U et:' 'AAe^avSpe^as dyioytixos. Hieraus folgt
nicht, wie Sievers S. 405 annimmt, daß Andronikos durch Synesios
selbst der Strafe entzogen worden sei , sondern nur daß die Fürbitte
eines Bischofs, wahrscheinlich des Vorgängers unseres Philosophen,
ihm nützlich gewesen war.
480 O. Seeck,
er 67 ausföhrlich an Theophilos berichtet. Denn dieser Brief ist
kurz nach 66 abgefertigt (p. 216c) und hier wird gesagt, daß
der Schreiber noch im ersten Jahre seines Bisthums stehe (p.
207 a). An diese Epistehi schlielJen sich 68 und 69 an. Dies
folgt aus der Schilderung des Ausorianereiufalls in 69, welcher
in den Anfang von Andronikos Statthalterschaft fiel (p. 193 a.b.
201b).
89 ist der Krieg auf seiner Höhe, und Synesios trauert noch
um den Tod seiner beiden Kinder, womit das Jahr und unge-
fähr auch die Jalireszeit gegeben ist. Der vorhergehende Brief
nimmt Bezug auf eine Sendung aus Constantinopel , welche Syn-
esios im Frühling empfangen hat, doch ist dies kein Hindernis,
ihn in den Hochsommer oder selbst in den Herbst zu setzen.
Denn da die Verbindung mit der Hauptstadt eine sehr unregel-
mäßige und schlechte war, konnte die Antwort leicht erst ein
halbes Jahr nach dem Empfange der Botschaft abgehen. Mit
diesen beiden Stücken ist wohl auch 87 zu verbinden; die Worte
TT^; Xa/ouar^? [i£ ttoXscdc las.sen sich kaum auf die Vaterstadt des
Synesios beziehen — diese würde er ttjV £V3Yxouao:v |ji3 ttoXiv
nennen — ; sie weisen also auf seinen Bischofssitz hin ^^) und
passen folglich in die Zeit der anschließenden Briefe.
Die folgenden Stücke sind alle erfüllt von dem Schmerze
des Bischofs, daß er sich den Uebergriffen und Grausamkeiten
des Andronikos gegenüber nur auf die kirchlichen Machtmittel
angewiesen sieht und seine weltlichen Freunde, deren mächtige
Fürsprache ihm sonst immer zur Seite stand, ihn in diesem
Kampfe verlassen haben. Noch unklar kommt dieses Gefühl in
56 zum Ausdruck, einem Briefe, der sich durch seine falsche
Adresse (S. 465) als Bestandtheil des Journals keimzeichnet.
Man wird ihn daher passend mit dem folgenden Stück in Zusam-
menhang biingen, das, schon weil es eine Rede, keine Epistel ist,
aus der gleichen Quelle geschöpft sein muß (S. 467). Es ent-
hält die Einleitung und Begründung des Decrets, durch welches
die Excommunication über den widerspänstigen Statthalter ver-
hängt wii'd (58). Auch 59 kann dieser Gruppe hinzugefügt wer-
den-, denn der Brief ist an Anysios gerichtet, nachdem er die
Pentapolis schon verlassen hatte, und redet von dem Kriege, der,
als die Rede (57) gehalten wurde, die Provinz noch immer mit
Schrecken erfüllte (p. 193 b). Daß alle diese Stücke noch in
das erste Jahr des Bisthums fallen, ergibt sich aus 72 p. 219 a,
doch dürften sie schon ganz am Ende desselben liegen (S. 462).
Gleichzeitig mit 59 sind wahrscheinlich die Briefe 79 — 81
abgesandt. In dem ersten bittet Synesios den Anastasios, der
zwar sein Freund, aber zugleich auch der besondere Gönner des
^) Vgl. p. 227 d nToXe|j.aiSa xrjv Xa/oOdav {ae ttoXiv.
Studien zu Synesios. 481
Andronikos ist (227 c), dessen Abberufung herbeizuführen. Diese
Forderung ist sehr übel aufgenommen worden. Als der Bischof
wieder Nachrichten aus Constantinopel erhält, da hört er, daß
Anastasios über ihn höchst ungehalten sei und ihm in jeder Weise
entgegenwirke. Der Brief, in dem er dem ungetreuen Freunde
darüber Vorstellungen macht (46), kann nicht vor dem Frühling
408 geschrieben sein. Denn erst als die Schiffe aus dem Bos-
poros wieder in Libyen einzutreffen begannen, kann Synesios von
den Folgen einer Bitte erfahren haben, welche er frühestens im
Spätherbst 407 stellte. Daß 79 derselben Zeit angehört, wie die
Eede 57 , zeigt die in beiden wörtlich gleichlautende Stelle über
den Tod seines liebsten Kindes (196 c = 226 d). Auf diesen
kommt er auch in dem Briefe an Hypatia (81) zurück und klagt
zugleich darüber, daß er den Ungerechtigkeiten des Andronikos
gegenüber so machtlos sei. Da hier auch von der Angelegenheit
des Nikaios die Rede ist, welche den G-egenstand von 80 bildet,
so darf es als sicher gelten, daß 56 — 59 und 79 — 81 sich un-
mittelbar an einander schließen.
In den Frühling 408 führt uns der Einzelbrief 126 und
die gleichzeitige G-ruppe 70 — 73; denn 70 theilt Synesios dem
Proklos mit, daß zu den Leiden, welche ihn im vergangenen
Jahre getroffen hätten, im jüngst verflossenen Winter der Tod seines
letzten Sohnes hinzugetreten sei, und von demselben Schicksals-
schlage berichtet auch 126. Im Frühling 407 war er erstaunt,
mit der Sendung aus dem Bosporos nicht den üblichen Brief von
Pylaimenes zu erhalten (88). Jetzt weiß er, daß dieser in
Isaurien gewesen ist , aber sich wieder zur Heimkehr rüstet
oder sie schon angetreten hat. Er sendet daher sein Schreiben
(71) in einem Exemplar nach Seleucia, in einem anderen nach
Constantinopel. 72 enthält das zweite Excommunicationsdecret
gegen Andronikos. Die Vollziehung des ersten war aufgeschoben
worden, da der Sünder Reue geheuchelt und Besserung verheißen
hatte. Da diese nicht eingetreten war, wird jetzt, einige Monate
später, der Bann erneuert. 73 verfolgt wieder den Zweck, die
Abberufung des Statthalters in Constantinopel zu erwirken.
Hier schließen sich der Einzelbrief 5 und die Serie 45 — 49
an. Daß die letztere später ist, als die vorherbesprochene, ergibt
sich namentlich aus 48. Denn in diesem Briefe ist Synesios schon
sicher darüber unterrichtet, daß Pylaimenes aus Isaurien nach
Constantinopel zurückgekehrt ist. Auch scheint die Absetzung
des Andronikos glücklich durchgesetzt zu sein; der Bischof fließt
wieder vom Lobe des Anthemios über (47. 49), den er kurz vor-
her für die Schandthaten seines Feindes mitverantwortlich ge-
macht hatte (73), und wenn er an Theotimos schreibt, er möge
auch Petros unter diejenigen rechnen, welchen die Pentapolis
zürne (apii>[isi y. ai OsTpov opY/jv IlcV-aTCoXsa); 47), so folgt doch
daraus, daß andere Feinde der Provinz zur Rechenschaft gezo-
Philologus LII (N. F. Vi), 3. 31
482 0. Seeck,
gen wurden. Daß der vorhergehende Brief an den Gönner des
Andronikos (46) nicht vor dem Frühling 408 abgefaßt sein kann,
haben wir schon S. 481 gesehen; doch hindert auch nichts, ihn
in den Sommer zu setzen. Ihm voran steht ein Fragment (45),
das man nur mit dieser Gruppe in Zusammenhang bringen kann,
da 44 sicher einer früheren Zeit angehört (S. 477). Dasselbe
lautet; AuTiouaL ttjv IxxXr^atav aXAdtpiot irovr^poi* oiaßr^Ot xax
auTüiV • Ol -iTaTTaXoi ^ap TraxTaXotc sxxpouovrai. Von diesen
schlechten Fremdlingen, welche die Earche schädigen, handelt aus-
führlicher der Einzelbrief 5. Es ist ein Decret des Bischofs an
seine Geistlichkeit, worin er sie anweist, Eunomianischen Send-
lingen aus Constantinopel entgegenzutreten.
Die letzten Briefe des Synesios, welche sich chronologisch
bestimmen lassen, sind endlich 90 — 93. Andronikos ist von einer
Strafe bedroht, welche selbst seinem ehemaligen Feinde zu hart
erscheint und dessen Fürbitte hervorruft (90). Euoptios soll in
das Decurionenalbum von Kyrene eingetragen werden, imd sein
Bruder bittet den Hesychios, davon abzustehen (93). Da die
Aufsicht über die Municipalsenate dem Statthalter zustand, haben
wir in jenem offenbar den Nachfolger des Andronikos zu erblicken.
Diesen Briefen könnte sich vielleicht noch derjenige anschließen,
in welchem der Brudermörder Johannes als Mönch erscheint
(147) ; doch ist dessen Zeit nur insofern sicher zu bestimmen,
als er nicht vor Mitte 407 fallen kann (S. 479).
Was noch übrig bleibt (1. 3. 51. 52. 54. 55. 97—103.
136 — 153. 155 — 159), sind alles Einzelbriefe, deren Zeit gar
nicht oder doch nur sehr ungenau zu bestimmen ist. Wenn
Synesios 157 schreibt, daß im Winter der Schnee die Wege un-
gangbar mache, so wird man dies freilich kaum auf Libyen be-
ziehen dürfen; man wird also den Brief in die Zeit seines Auf-
enthaltes in Constantinopel setzen können. Doch ist es nicht
ausgeschlossen, daß er in seinen früheren Lebensjahren auch ir-
gend ein anderes nördliches Land besucht habe. Das dem Ni-
kandros zugeschickte Werk, welches rhetorisch ist, aber doch viel
Philosophisches in sich aufgenommen hat, könnten die Aiy^tttioi
sein , in welchem Falle epist. 1 etwa dem J. 402 angehören
würde. Die Briefe, welche von seinem Aufenthalt in Athen reden
(54. 136), wird man am passendsten der Studienzeit des Philo-
sophen (vor 400) zuschreiben; doch da er in dem einen von
einem Ssivov redet, dem er durch die Eeise entgehen wolle, so
ist es auch möglich, daß sie gleich nach seiner Bischofswahl
(406) stattgefunden hat. Denn wo er seine lange Bedenkzeit zu-
brachte, ehe er die Würde annahm, ist uns unbekannt (S. 477).
Soweit das Journal reicht, stehen wir auf festem Boden; wo es
versagt, sind nur unsichere Combinationen möglich. Wir stellen
leichterer Uebersicht wegen die Briefe der fünf Jahre, welche es
umfaßt, in chronologischer Folge zusammen.
Studien zu Synesios. 483
404.
4. 27— 3J. 61. 122—125. 38—43. 102. 127—129. 154.
74. 75; im Ganzen 24 Briefe.
405.
117—119. 130—135. 53. 82—86. 106—115. 32—37; im
Ganzen 30 Briefe.
406.
17—26. 94. 95. 104. 78. 44. 50. 2. 96. 105; im Ganzen
19 Briefe.
407.
6—16. 60. 116. 62—65. 120. 121. 76. 77. 66—69. 87—
89. 56—59. 79—81; im Ganzen 32 Briefe.
408.
126. 70 — 73. 5. 45—49. 90 — 93. 147; im Ganzen 16
Briefe.
Bei 36 Briefen bleibt die Zeit unbestimmt; die große Mehr-
zahl (23) stehen am Ende der ganzen Sammlung alle bei ein-
ander; denn hier hatte der Herausgeber die meisten Einzelbriefe
(24) hingestellt. Von diesen finden sich außerdem fünf am An-
fang und 19 durch das übrige Buch zerstreut (44. 50 — 55. 60.
61. 78. 98 — 105. 126). Der Rest von 111 Briefen und Brief-
fragmenten ist mit größerer oder geringerer Wahrscheinlichkeit
auf das Journal zurückzuführen.
Um das Nachschlagen zu erleichtem, fähren wir die Briefe
auch in der überlieferten Reihenfolge auf imd fügen jedem sein
Datmn und die Zahl der Seite, wo dasselbe motiviert ist, hinzu.
1 (Ende 402? S. 482). 2 (Ende 406 S. 477). 3 (unbestimmt).
4 (Frühling 404 S. 470). 5 (Sommer 408 S. 482). 6-16 (Anftmg
407 S. 478). 17—26 (Ende 405 oder Anfang 406 S. 478). 27—31
(Frühling oder Sommer 404 S. 470). 32—87 (Ende 405 S. 476), 38
—43 (Sommer 404 S. 471). 44 (Mitte 406 S. 477). 45—49 (Sommer
408 S. 481). 50 (Mitte 406 S. 477). 51. 52 (unbestimmt, vgl. S. 468).
53 (Sommer 405 S. 476). 54. 55 (unbestimmt, vgl. S. 468. 482). 56—59
(Ende 407 S. 480) 60 (Frühling 407 S. 478). 61 (Sommer 404 S.
471). 62—65 (Frühling 407 S. 478). 66-69 (Sommer 407 S. 479).
70—73 (Anfang 408 S. 481). 74. 75 (Ende 404 oder Anfang 405 S.
472). 76. 77 (Sommer 407 S. 479). 78 (Frühling 406 S. 478). 79-
81 (Ende 407 S. 480) 82—86 (Mitte 405 S. 476). 87—89 (Sommer
407 S. 480). 90-93 (Mitte 408 S. 482). 94— 95 (Anfang 406 S, 478).
96 (Ende 406 S. 477). 97— 103 (unbestimmt). 104 (Mitte 406 S. 478)
105 (Ende 406 S. 477). 106—115 (Sommer 405 S. 473). 116 (Früh-
ling 407 S. 478). 117-119 (Anfang 405 S. 473). 120-121 (407
oder 408 S. 479). 122—125 (Sommer 404 S. 471). 126 (Frühling
408 S. 481). 127-129 (Herbst 404 S. 469). 130-135 (Anfang 405
S. 472). 136 (unbestimmt; vgl. S. 468. 482). 137-153 (unbestimmt).
154 (Ende 404 oder Anfang 405 S. 472). 155—159 (unbestimmt;
vgl. S. 482).
Greifswald. O. Seech
31
♦
XXV.
Coniectanea in poetas latinos.
1. In Epicedion Drusi.
41 — 44 Quid tibi nunc mores prosimt actumque pudice
Omne aeuum et tanto iam placuisse uiro?
Quidque pudicitia tantiun inuiolata bonorum
Ultima sit laudes inter ut illa tuas?
41 actumque decore Peerlkamp et puriter actum Bährens. 42 tarn
Heinsius. 43, 44 eidendos censebat Äst Ohservat. in Propertii
Carmina et in Elegiam ad Liuiam Augustam 1799 p. 68. 43 cu-
mulasse Heinsius cumulata Haupt Quidque pudicitiae fama inuio-
lata Peerlkamp tantum inuoluisse Bohrens.
Non assentior Astio uerba pudicitia imiiolata existimanti
meram esse interpretationem uerborum actum pudice omne aeuum -^
quidque tantum bonorum margini adscriptum fuisse ut argumentum
sequentium uersuum, (h. e. quid tibi prodest tantum bonorum?)
indeque in textum inuectum. Potius crediderim poetam, postquam
dixisset Liuiam omne aeuum pudice egisse, cum non satis haberet
id tantum dixisse nisi etiam fortius confirmasset et gravius quiddam
allegasset, adiecisse disticlion quo Liuiae pudicitia tam omnibus nota
tamque omni suspicione iibera praedicaretur ut inter laudes eins
uix haberet locum. Sed in emendando uersu 43 repudianda uidentur
conamina infinitiuum latere opinantium velut cumulasse vel inuo-
luisse : nam satis explicatur inuiolata ex usu compendiario parti-
cipiorum adiectiuorumque, modo ex prosunt suppleatur prodes. Sed
Coniectanea in poetas latinos. 485
requiro uocabulum unde ablatiuus pudicitia aptius pendeat. Neque
id longe accersendum erit: nam si inueterata honarum scripseris,
satis et grammaticae consultum erit et sententiae. Hoc dicit : quid
que tu prodes tantum inueterata pudicitia quam bonae exercent,
ut inter laudes tuas ultima haec sit nee numeretur?
153, 4 Te queritur casusque malos irrisaque tales
Accusatque annos ut diutuma suos.
irrisaque uota Heinsius atque irrita uota Bentley incisaque fila
Withof irrisa (nefandum) Äst atque irrita tura Haupt irrisaque
tela A. Palmer^ Classiccd Beview VI 430. „scomed weapons i. e.
the weapons of accident, caused the death of Drusus". Fm-tasse
irrisa creatrix.
Nimis mihi fluctuare uidetur emendatio Palmeri: nam fore
credo qui irrisa tela ad barbarorum potius iaculationes putent re-
ferendum. Aliam uiam ingredior que tales in creatrix refingendo :
certe continuo commemorantur duae matres quae et ipsae filios
amissos ut Drusum Liuia luxerant, Philomela et Clymene. -
141 — 144 Quos primum uidi fasces in fuuere uidi,
Et uidi inuersos indiciumque mali.
Quis credat? matri lux haec carissima uenit;
Qua natum in summo uidit honore sumn.
143 durissima Heinsius. num clarissima?
Incerta est Heinsiana emendatio : semper fere inter se mutantur
carus, clarus^ neque aliter hie factum suspicor. Sententia est: quis
credat ? lux haec qua funus Drusi conspicata sum, clarissima mihi
eadem fuit •, nam in ea primum Drusi fasces, ut pote consulis, uidi.
235 — 8 Iste mens periit, periit arma inter et enses.
Et dux pro patria ftmera causa latet.
Quod potui tribuisse, dedi: uictoria parta est,
Auetor abit operis, sed tamen extat opus.
236 proh! patriae fimere clausa latet Scdliger proh! patriae
Imnine cassa latet Heinsius funere causa patet Cuper dbseruat. IV 3
Et lueis patriae funere causa iacet Ast fimera causa leuat uel leuet
A. Palmer. fortasse fimera clausa latent.
Verum mihi uidetur Scaliger dispexisse cum dausa scribendum
putaret pro eo quod Codices habent causa. Nam ut fama, flamma
sie causa, clausa saepeniunero permiscentur. Et eonspirat sententia
486 R. Ellis,
sequentis disticlii; nam quod ibi sie Mars enuntiat Äuctor äbit operis^
sed tarnen eoctat opus, hoc in priore disticlio idem Mars sie pro-
tulit: periit mens Drusiis palam in conspeetuque militum, ducis
partes agens pugnantis pro, patria: corpus uero mortui clausuni in
sepulcliro latet nee a quoquam conspieitur. Dedi Druso uietoriam:
ea superest, ipse uictor abiit e conspeetu uiuentiiun.
401 — 404 luppiter ante dedit fati mala signa eruenti,
Flammifera petiit cum tria templa manu,
lunonisque gradus note im pauidaeque Minervae,
Sanctaque et immensi Caesaris icta manus.
Non credo liic templum lovis Capitolini significari, quamuis Dio
tradiderit LV 1 sub mortem Drusi hoc fulmine ictum fuisse. Poeta
sui interpres est optimus: tria templa lunonis, Mineruae, Augusti.
lunonis statua deiecta h. e. gradu mota : statuae Augusti manus
fulminata est. Neque in immensi vocabulo haereo : significatur
Augusti infinita et dis par potestas.
415, 6 Tu tarnen ausa potes tanto indulgere dolori
Longius ut nolis heud male fortis ali.
Vult Liuiam constituisse animo uitam inedia finire. Suntque omnia
Sana : tantum infinitiui partem omisit , liberiore usus structura
qualis apud Varronem nonnumquam reperitur. Nam ut hie in
libro de lingua Latina VI 60 scripsit ab eo potest dictum nominare
h. e. dictum esse, sie poeta Epicedii uidetur ausa pro pleniore
ausa esse usurpasse.
2. AdGrattiiCynegetica.
50 — 56 ed. Haupt
Tantum ne subeat uitiorum pessimus umor
Ante caue: non est umentibus usus in armis,
Nulla fides. ergo seu pressa flumina ualle
Inter opus clausaeque malum fecere paludes
Siue improuisus caelo perfuderit imber,
55 Ula uel ad flatus Helices oppande serenae
Vel caligineo laxanda reponito fimio.
V. 53 Inter opus lohnsonus interpretatus est dum 'retia tensa sint',
Wernsdorfius 'inter uenandum'. At si conferas Aetn. 183, 4 Hine
spissae rupes öbstamt discordiaque ingens : Inter opus nectunt uarie
Coniectanea in poetas latinos. 487
mediumque coercent poterit videri Grattius praepositionem inter
ad totam sententiam potius quam ad opus rettulisse hac signiii-
catione: seu flumina pressa valle clausaeque paludes inter retia
facienda maluni opus fecere. opus facere non dissimili modo Ca-
tullus posuit de aranea dicens LXVIII 49, quo in loco multis
illustrauit locutionem Vulpius.
79, 80 at uolture dirus auaro
Turbat odor siluas meliusque altema ualet res.
immo amaro, quo uocabulo optime describitur acer ille odor qui ex
uulturmn corpore efflatur: unde ipse Grattius 75 sunt quibus in-
mundo decerptae uulture plumae.
253 — 255 Hie et semiferam thoiun de sanguine prolem
Finxit. non alio maior sub pectore virtus
Siue mora uocis seu nudi ad pignera Martis.
254 sub lohnson sua A 255 mora uocis Haupt in ora uoces
A rmm in lora uoces?
Coniecturam Hauptii uideo recepisse Baehrensium : ea si recte
se habet, uidentur inter se opponi uirtutes hinc latratu significantium
caniun inuentam praedam, illinc cum vebementia atque inpetu
et quasi nudo Marte in praedam ruentium. Sed horridius solito
sie ablatiuum mora coniunxit cum opposito ad pignera-^ et erunt
qui illud ad artius intelligant cobaerere cum subiunctio uoces^ quam
ut hoc mutari in genitiuum uocis oporteat. Excidisse credo unam
litteram, ut quod in codice extet in ora poetae fuerit in lora.
Et hoc dicit: canes qui de thoum sanguine permixto procreati
sint, praecipuam uirtutem uenatori praestare, siue lorum ferentes
in ceruice adligatum hoc moto testentur feram se inuenisse, siue
uehementius ac uiolentius nee sine latratu in eam ferantur. In-
terpres et ipse Grattius erit 213, 214 Sed primum celsa lorum
ceruice ferentem, Glympice, te siluis egit Boeotius Hagnon et Lucanus
rV 440 sqq. Venator tenet ora leuis clamosa Molossi, Spartanos
Cretasque ligat, nee creditur uUi Silua cani, nisi qui presso uestigia
rostro CoUigit et praeda neseit latrare reperta Contentus tremulo
monstrasse cuhilia loro. Quamquam simplicius idem poterit sie
explicari; siue loris ligatum canem adhibebis siue liberum ac so-
lutum feras insequi sines.
■ 285, 6 Si tenuit fastus et mater adultera non est
Da requiem grauidae solitosque remitte labores
488 E. Ellis, Coniectanea in poetas latinos.
Praeclarc Lachmannus ad sententiam loci custos quod habet Ä
refinxit in fastus : tantum dubito / in c abiturane fuerit. Quid
si castus potius ex illo custos eliciatur ? Nam si in Isidis castu
a uenere abstinebatur , potuit fortasse canis quae unum tantum
marem patitur ncque alios recipit ad coitum castum siue castus
tenere dici non inproprie.
304 tum denique fetu
Cum desunt, operis fregitque industria matres,
Transeat in catulos omnis tutella relictos.
305 operi A
Secutus liic est Hauptius Ulitium, faciliora, me iudice, editurus
si codicem A propius secutus esset, operi retinuisset. Nam si
scripseris
tum denique, fetus
Cum desunt operi, fregitque industria matres
nee inculcabis Grattio que secundo denique vocabulo adnexum
(operis fregitque)^ cuius modi exemplum in hoc carmine non inueni,
et sententia satis perspicitur. Hoc dicit: cum catuli non iam
matri praesto sunt ad nutriendum, et peracto labore prolem suam
educendi mater sedulitate sua fracta et debilitata est.
Oxonii. Eohinson EUis.
Petron. Sat. 56.
Apes enlm ego dininas hestias puto, quae mel vomunt^ etiam si
äicuntur iUud a love afferre. Apes lovi puero mel attulisse vetus
erat fama (cf. Diod. V 70. Callim. hymn. I 49), quam haud scio
an suo more detorserit Trimalchio ; nam de melle e caelo petito
(Koscher, Nektar und Ambrosia 21 sq.) vix cogitandum. — Inter
apophoreta recensentur 'porri et persica\ i. e. ßagellum et cultrum.
Porri et flagelli quae* sit communio, nondum satis explicatum, cf.
Friedlaenderi Cenam p. 265. Iam xpaoifjat y.ai oxiAAr^oiv pLar-
macos (Petr. 107) Ephesii (Hippon. fr. 5 p. 462 Bgk), pueri Ar-
cadum Fauni simulacrum verberabant (Theoer. VII 107 c. schol.)
atque apud ipsum Pctronium Oenothea viridis urticae fascem. coni-
prehendit omniaque infra umhilicum coepit . . caedere ; similia multa
congessit Mannhardt myth. Forsch. 124 — 152. Eundem fere porri
fuisse usum satis probabile.
T. O.
XXVI.
Die Handschriften zu Ciceros Rede pro Flacco.
Der im Archiv der Peterskirche in Rom aufbewahrte cod.
Vaticanus H 25 s. Vlil (= V) überliefert auf fol. 9a»—
16b^ 15 §§ der Rede pro Flacco, nämlich von § 39 Utterarum.
Si bis § 54 tum est egentium^ die von Garatoni , viel genauer
von Niebuhr und zuletzt im Jahre 18G3 von Reifferscheid ver-
glichen wurden. Da letztere Kollation durch einen unglück-
lichen Zufall vom neuesten Herausgeber der Rede C. F. W.
Müller nicht verwerthet werden konnte, so theilte Reifferscheid
im Breslau er Lektions Verzeichnis für das Wintersemester 1885/86
S. 9 und 10 dieselbe mit und zwar in der Weise, daß er vor
allem die vielen vom Korrektor herrührenden, bisher fast gänz-
lich übersehenen La. zusammenstellte und daran andere nicht
beachtete La. schloß. Aus der von mir gefertigten Neuver-
gleichung ergibt sich, daß selbst zu diesen Mittheilungen Reif-
ferscheids noch Nachträge möglich sind , wie sich aus den Bl.
f. bayr. Gymn. 1889 S. 383 f. und aus dem Folgenden erken-
nen läßt. Da Reifferscheid die neuen La. einfach der Reihe
nach aufzählt, ohne dieselben oder den Kodex näher zu bespre-
chen, so dürften folgende Bemerkungen über diesen Theil des V
nicht als überflüssig erscheinen.
Was das Aeußere anlangt, so stimmt dieser Abschnitt mit
dem ersten Quaternio, auf wclcliem § 32 — 74 der Rede in Pi-
sonem überliefert sind ^), völlig überein : wir finden das gleiche
*) Vgl. hierüber : Festschrift zum 150jährigen Bestehen der Uni-
versität Erlangen dargebracht vom K. Neuen Gymnasium zu Nürn-
berg. Nürnberg 1893. S. 31 fl.
490 Ed. Ströbel,
Pergament, dieselbe Tinte, ebenso 3 Kolumnen mit je 30 Zeilen,
gleichfalls viele, theilweise unnötbige Abschnitte, häufig freilich nur
durch großen Anfangsbuchstaben bezeichnet (unrichtig z.B. S. 407,
29 der editio Texihnerlana solent negauit. Sese), ebenfalls sehr wenige
Abkürzungen — aber der Schreiber ist ein anderer, wie die Buch-
stabenformen, besonders bdefgmnrs deutlich zeigen ; wir
haben jetzt abgesehen von 3 Fällen völlige Minuskel. Die Li-
gaturen von et und besonders von st kommen jetzt viel häu-
figer vor als im ersten Theile und et wird abgesehen von 407,
23 pe\tit und 408, 16 petere immer durch cß* gegeben, z.B. auch
405, 18 a&atem. Der Schreiber verstand noch weniger vom
Latein als derjenige , welcher die Kede in Pisonem abschrieb ;
daher las er viele Buchstaben seiner in Majuskeln ohne Tren-
nung der Wörter geschriebenen Vorlage falsch. Mehrfach wurde
u st. b und t st. d gesetzt, aus atsereuatur 404, 24 ist deshalb
a<?sereirt<?^r zu machen ; ferner wurden verwechselt c u. g: 405,5
alt\icet [al\liget 2), 13 grae\garum [graecorum 2) — f u. e :
406, 5 fidem — zu. l: 407, 2 allam; 410, 14 sed \ ülonise
(das letzte e durch Punkte v. 2 getilgt) — p u. b: 407, 34
proprus — p u. r: 409, 34 pemittant. Ferner irrte der Schrei-
ber äußerst häufig in der Trennung der Buchstaben, so daß
sonderbare Formen entstehen, wie 404, 27 auctorim iuriae-^ 406,
31 regna eins.
Infolge der mancherlei Versehen von V^ hatte hier der
zweite Schreiber noch mehr Gelegenheit für seine Thätigkeit
als im ersten Abschnitt. Viele der Korrekturen stammen wohl
aus einer guten alten Handschrift — von V^ rühren ja z. B.
die älteren Formen 406, 35 leuissumi\ 407, 26 existumare her — ,
sie sind jedoch nicht immer richtig, vgl. 407, 30 fufiorum 1,
fuifiorum 2 \ 409, 15 prallianos , p und zur Hälfte r auf Ras.
V. 2; 409, 10 quam 1, qua 2. Ob aber auch 408, 26 osten-
deret j <S> ab eo, das in allen Hss. steht, hiezu zu rechnen ist,
erscheint mir zweifelhaft. V* übersah gerne einzelne Buch-
staben und kleine Wörter, z. B. 406, 23 a vor suis ciuibus^ 27
T. vor Au fidio (beides trug 2 nach), daher halte ich auch 406, 30
die La. aller Hss. a <P> Varinio für sehr beachtenswerth.
Schon ReiflPerscheid führt 405, 19 als -La. von V potuit <is> &
an. Sollte is an falscher Stelle in den Text gerathen sein und
entweder potuit et is qui oder is Temni gelesen werden , oder
sollte dieses is dasjenige sein, das Zeile 31 in allen Hss. außer
V steht : quod <isy populo non soluebat ? — Einigemal glaube
ich, daß es ein dritter gleichfalls alter Schreiber ist, der Verbes-
serungen vornimmt, z. B. 409, 18 c& idem iepisone 1, S idem ie-
pisoni 3. Reifferscheid denkt hier und auch 406, 7 referenda
aus reficienda an Korrektur von erster Hand ; da aber Tinte und
besonders einige Buchstabenformen verschieden sind, so bleibe
ich bei meiner früheren Annahme.
Die Handschriften zu Ciceros Rede pro Flacco. 491
Außer den bereits erwähnten Ergänzungen und Berichti-
gungen ergeben sich aus meiner Kollation noch folgende Nach-
träge zu Reiflferscheids Vergleichung:
404, 19 vor proferuntur ein unverständliches i^ v. 2 — 22 phry-
geno \ twtiilissimum, d. 1. no v. 2 durchstrichen — 34 tnor \ am Rd. s
V. 2 — 35 dacem mit e über d. Zeile v. L(?) — 405, 1 posteaquä \ quam,
d. 1. qua V. 2 rad. — 2 q' \, qri\ae 2 — 5 nee (?) \, 7ie. l 2 — 7
ali I quid adsequi, v. 2 uid ad überfahren — S ad ut l^ ui 2 Bchst.
Ras. v. 2 ; /a y. /als um v. 2 überf. — 10 toto qua 1, toto quae 2 —
17 nos que — 20 turpissumus 1, tutyissujnis 2 — 30 scribendos, aber
d. 2. s V. 1 durchstr. — 33 hermo\bius, bi auf Ras. v. 2 — 35 dragh-
marmn, d. 1. r auf Ras. v. 2 — die von Reifferscheid S. 10 mitge-
theilten Zahlzeichen, die sich schwer völlig entsprechend drucken las-
sen, bedeuten richtig 10000 -1- 5000 — 36 acerrumea 1, d. 2. e v. 2
getilgt — 406, 3 cu u. h ßde mit schwachen, ziemlich senkrechten
Abkürzungsstrichen über u m. e y. 2 — 5 indem — 11 questura 1,
questorae 3 — 12 iiectigalia 1, jetzt uectigali 1 Bchst. Ras. — 22 he-
mippus 1, herniippus 3 — 25 tenuissimu 1, tenuissimis 3—37 pupilo
1 , pupillo 2 — 407, 3 tumas exto 1 , tuma.s exto 2 — 5 hominis , s
V. 2 überf. — Q C M fußs \ darnach am Rd. 2 Bchst. getilgt —
16 et numtnum , t nu auf Ras. v. 1 — 30 romae 1 Bchst. Ras. —
408, 12 prudentia quae — 15 marcupia, d. 1. a auf Ras. v. 2 — 24
uendidae 1, uendisse 1 b, ss auf Ras. — 32 deciance 1, deciante 2, t
jetzt durch Punkte getilgt — 409, 4 cosuetudinem 2 — 5 raius auf
Ras., pa vorgesetzt v. 2 — 11 contulit quam 1, contuli (S^ quam 2 — 15
com\misisse hn\mini, misisse ho auf Ras. v. 2, d. halbe Zeile leer —
16 egentis ordido — existumatme — 17 cesu 1, censu 2 — 22 deci\mae 1,
dici\mae 3 — 35 adrogantiam faHetantur 1 , adroga7itiam 2 Bchst.
Ras. I /a V. 2 vorges. te 1 Bchst. Ras. antiir — 410, 4 ßacciwi, lac
auf Ras. v. 2 — 6 hortensus 1, hortensius 2 — 7 cast\ricio 1, cas 1
Bchst. Ras. | ^ v. 2 vorges. ricio — 10 neeque (nicht necque).
Von den sehr vielen jüllgeroil Hss., die unsere Rede über-
liefern, waren bisher genau bekannt und wurden benützt : 1 . der
auch für die Rede in Pisonem verwendete cod. Salisbnrg^ensiS
15734 (= S) und 2. cod. Berneiisis 354 (= T), von denen
früher S bevorzugt wurde, bis Oetling durch seine eingehende
Untersuchung (Librorum manuscriptorum, qui Ciceronis oratio-
nem pro L. Flacco continent, qualis sit condicio, demonstratur.
Hameln 1872) nachwies, daß T jedenfalls ebenso viel, wenn
nicht mehr zu gelten habe. Den cod. Bernensis verglich ich in
Bern selbst von neuem , nachdem ich vorher von sehr vielen
italienischen Hss. theils größere theils kleinere Stücke kollatio-
niert hatte. Das Ergebnis dieser vielen Vergleichungen ist kurz
folgendes.
Zur Gliederung der vielen jüngeren Hss. gibt es 2 Merk-
male : 1. ein äußerliches, ob die Worte pecuniam Fufiis persol-
visse § 47 bis zu den Worten quid in re sit § 53 vorhanden
sind oder nicht. 3, Uebereinstimmung der La. an wichtigen
Stellen. Auf Grund dieser beiden Merkmale stimmen
I. mit S, der die erwähnten Worte enthält, überein: Cod.
Laurentianus 48, 7 bis 9 — Laurentianus 90 sup. 69, 1 und
492 Ed. Ströbel,
71 — Florentinus bibl. quae nunc appellatur Nationalis I. IV. 5
und VI. IV. 26 — Ambrosianus C 175 inf. — Bononianus
2227 — Vaticanus 1745 — Ottobonianus 1599 — Urbiuas 320
— Neapolitauus IV B 6.
II. mit T, in dem die 8 §§ fehlen: Cod. Laurentianus 48,
10. 11. 13. 19. 20. 24. 52, 1. 14 Sin. 9 — Florentinus bibl.
Nat. I. IV. 4 — Vaticanus 1742 und H 24 — Ottobonianus 1453
— Reginensis 1486 — Palatinus 1476 (von Gruter Pal. quar-
tus genannt) bis 1478. 1481 bis 1485 — Barberiuus IX 1 1 —
Chisianus H VI 181 — Mutinensis VI G 10 — Bononianus
469. 2488 - Parmensis 59 — Neapolitanus IV B U. 17 —
Palermitanus I G 7.
Hiezu kommt noch eine III. Abtheilung von Hss., nämlich
1. solche, die zwar die Lücke § 47 — 53 nicht haben, die in ih-
ren La. aber viel mehr mit T als mit S übereinstimmen. Be-
sonders Kodices dieser Klasse enthalten manche gute La. : Vati-
canus 3231 — Malatestianus Caesenas XIX 2 — Parmensis
61 — Palatinus 1480. Daß diese Hss. aus einer besseren Vor-
lage als S stammen, beweist besonders der Umstand, daß in
ihnen einige Wörter, die in den § 47 — 53 in S und in den
übrigen diese §§ überliefernden Hss. fehlen , enthalten sind :
408, 33 tum^ 37 dicis\ 409, 11 studia et, 28 mihi, 36 in (st.
sin) ; ferner richtig 408, 32 tuum deciane. Statt der falschen
La. sedeant adrogantiam 409, 35 haben diese seducant adr., nur
Laur. 48, 8 liest sedent.
2. solche Hss. , welche zwar die in Betracht kommenden
8 §§ auslassen, deren La. aber viel mehr mit S als mit T über-
einstimmen: Cod. Laurentianus 48, 18. 25 — Vaticanus 1743.
1744. 2903 — Palatinus 1486. 1490 — Ottobonianus 1710.
1991. 2991. — Neapolitanus IV B 5 und 7 — Mediolanensis
Brerae A G IX 33 — Taurinensls E II 24. In den letzten
zwei Hss., sowie im Flor. I. IV. 4 und im Bonon. 469 sind die
ausgelassenen §§ nachträglicli ergänzt.
Manche gute La. steht in den vielen im Vorstehenden auf-
gezählten Hss. Ich erwähne: S. 388, IS de L. <Flacci> pernicie
Vat. 3231, Parm. 61, Med., Neap. IV B 11^ -— 389, 30 conten-
dant Chis., Laur. 48, 24, Med, Bon. 469 — 392, 13 nostri (st.
vestri) exercitus in sehr vielen jungen Hss. — 392, 17 iustissi-
mum praetorem , amantissimum ciuem Pal. 1485 — 393, 36 in
vor impudenti mendacio, das Kayser einklammert, fehlt in Laur.
48, 20, Barber., Pal. 1480, Ottob. 1599, Neap, IV B 7, Vat.
1742 — 398, 1 völlig richtig: genere testium] dicit enim Vat.
1742. 3231, Malat., Parm. 61, Chis., Pal. 1484. 1485, Bon.
469 — 398, 3 ipse steht nicht in Laur. 48, 18 und 14 Sin. 9.
— 409, 23 apatreNai. 3231 — 410, 12 Usque <ad> eo Med. —
414,22 <Sic> summissa woce Pal. 1484, Chis., Mut.^ — 417,16
Die Handschriften zu Ciceros Rede pro Flacco. 493
consecutus, das von Klotz herrührt. Pal. 1482^ — 420, 23 usu
<an> coemptione Vat. 3231, Bon. 2488, Mut.^ — 421, 2 non
occisio non uis^ was Klotz und Kayser aufnahmen: Laur. 48, 25;
Flor. VI. IV. 26, Pal. 1490 — 422, 27 dicit Vat. 1742. 3231,
Laur. 48, 20 — 423, 20 Quis is <est> igüur? Laur. 48,
7. 20, Neap. IV B 6, Taur., Med.'-^ — 423, 37 uestris <uestns>
inquam Neap. IV B 11^ — 426, 25 et spectatissimae Pal. 1490 —
427, 26 putet, <cum> . . uideant, das Müller aufnahm: Vat.
3231, Malat., Parm. 61, Chis. , Bon. 2488, Parm. 59, Mut.,
letztere zwei adde cum — 428, 7 huic misero puero Pal. 1484,
Neap. IV B 17, Ottob. 1599.
Wie aus diesen guten La. ersichtlich ist , zeichnen sich
hier theilweise dieselben Hss. wie in Pisonem , nämlich Vat.
3231, Chis. H VI 181, Malat. XIX 2, Med. Brer. A G IX 33
(vgl. Festschrift S, 37 f), vor den anderen aus. Allein abge-
sehen von solchen Stellen haben diese vielen Hss. des 15. Jahr-
hunderts dennoch nur geringe Bedeutung neben T und S, um
so mehr da öfters mehrere von ihnen theils einzeln theils zu-
sammen Fehler aufweisen, die in jenen nicht stehen, vgl. z. B.
391, 24 ea uero, 25 ab inimicissimis -^ 392, 5 praetermittenda]
395, 2 quae recitantur fehlt; 398, 1 st. genere testmm, das 13
Hss. mit T lesen , 7 genere omnium , 6 genere Studium , 2 genere
studio^ die übrigen mit S nur genere \ 398, 30 in qua maxime
ßorere; 420, 5 et eum bis viciens fiel aus etc.
Die bisherige Kollation des cod. BeriieilSlS 254 erwies
sich wenigstens nach den Mittheilungen bei Baiter als höchst
unvollständig. Die Zahl der Irrthümer , die T allein hat , ist
eine größere, vgl. z. B. 397, 1 consurgente\ 401, 24 hec pecunia,
und öfter, als man bisher glaubte, tlieilt er mit S die von die-
ser Hs. bereits bekannte fehlerhafte La., z. B. 404, 29 consen-
suque^ nicht, wie Oetling a. a. 0. S. 7 annahm, consessuque, das
nur in Chis. H VI 181 steht. Wölfflin wiederholt im Arch.
f. Lex. IV 144 Pluygers unnöthige Vermuthung concursuque. —
411, 12 pergameni, 15 8edem\ 427, 16 <id> quod di . . omen
auertant (?). — Manchmal werden über T falsche Angaben ge-
macht, z. B. : 393, 27 T liest Vos autem und nicht Vos tum,
wodurch der Anlaß zur Konjektur Vos etiam, die Oetling macht,
wegfällt; 400, 33 ut in aspiigilo, 404, 28 T bewahrt cww, ebenso
410, 18 a ciuitatihus. Nach Müller soll 407, 23 Heraclide in T
stehen, dieser hört aber schon 407, 19 auf. Bemerkenswerthe
La. von T, die bisher nicht bekannt waren, sind: 402, 15 und
18 über dem Zahl/.eicheu findet sich ein wagrechter Strich,
ebenso in Laur. 14 Sin. 9, Palat. 1478, so daß Müllers Schreib-
weise CCVI mit Strich darüber bestätigt wird. — 410, 17
istum dolorem, wie Kayser schrieb — 410, 33 fenerationem
und 411, 33 fenore vgl. Müller adn. crit. — 411 , 23
optimatuum , daher richtig optimatium, 413, 16 steht optimatium
494 Ed. Ströbel,
— 412, 9 uincla — 29 cum his (T freilich cannis) comparent
ohne se, so daß sich se in keinem Kodex findet; daher ver-
dient die Schreibweise Müllers, der se aufnahm, nicht Billigung
— 414, 5 faciundum^ daher so zu schreiben — 415, 12 auch
in T steht ipsum nicht, sondern er liest per hunc C. lucium pe-
duceum-^ durch den oberen Theil des C geht ein Strich — 416,
19 placuit <idy oppidum^ wohl Wiederholung des vorhergehen-
den id — 423, 14 auch T a negotio, daher besteht kein Grund
mehr ab negotio zu schreiben — 425 , 24 erwähnenswerthe La.
von 1 b am Kande : quanta gratulatione conseruatus est — 34 de
uobis atque (Ausg. et oder ac) de uestra re publica — 427, 30
liceat his, wie Baiter und Kayser schreiben.
Hinsichtlich der Werthschätzung von T halte ich Müllers
Verfahren für richtig, der Oetlings Urtheil folgend T im allge-
meinen den Vorzug vor S gab, vgl. 401, 7 num <.id> igitur ;
410, 5 Erat ei . . irata \ 410, 21 und 411, 37 ab se, ebenso
426, 30 ab senatu- 410, 21 queruntar ; 414, 19 est illud, 21 ex
Omnibus <nostris>', 424, 21 in <nos> omnes. Ein zwingender
Grund lag wohl auch nicht vor von T abzuweichen: 398, 24
consul f actus est (S c. est f actus); 413, 29 Asiae maritimam (S
maxirnam) orarn, vgl. 400, 12 in ora maritima, 37 orae mari-
timae. Im Folgenden vermuthet Müller regeret ; der Ueberliefe-
rung von TW generaret liegt wohl gubernaret näher, das in Pal.
1476 und Mut. VI G 10 steht und auch von Stangl Progr. d.
Luitpoldgymn. in München 1888 S. 7 und nachher nochmals
von Drechsler, Zeitschr. f. d. österr. Gymn. 1892 S. 297 ver-
muthet wurde. — 392, 18 iudicastis TW und die meisten an-
deren st. iudicavistis. Müller, der zu iudicastis in der adn. „fort,
recte" hinzufügt , hätte es auch in den Text setzen sollen,
wie er es auch sonst häufig thut, vgl. besonders 398, 30 nach
ed. F und Klotz degener arit, wo die meisten Hss., auch TS, und
danach die Ausgaben degeneraverit lesen; nur in Pal. 1490 und
Taur. E II 24 fand ich degenerarit. Auch 397, 21 könnte
man nach ed. Asc. titubarint schreiben. Eigenthümlich ist, daß
408, 33 in einem Tlieile der Exemplare von Müllers Ausgabe
delectaverat, in einem anderen delectarat steht. — Wahrend 398,
30 TW eine La. überliefern, die ohne jegliche Aenderung ange-
nommen werden kann : sed, id qnod maxime ßorere in generis sui
gloria uiderat, laudem patriae . . adamarit, muß an der La. von
S Verschiedenes geändert werden, daher billige ich Müllers Ver-
fahren nicht.
Wohl nur ein Versehen Müllers ist es, daß 393, 32 in
seiner Ausgabe das in allen Hss. und Ausgaben vor ne quid
iracunde sich findende ne quid cupide fehlt; ebenso liegt wohl
ein Druckfehler vor: 394, 2 Sed proprius (st. propius) accedam,
vgl. 398, 2 propius accedo-, ferner 403, 14 quae est nobis pro-
lata, wo der für a nöthige Raum vor nobis leer gelassen ist.
Die Handschriften zu Ciceros Rede pro Flacco. 495
Nicht erklärlich ist mir auch, warum 410, 24 du Mesnil und
Müller patris nach L. Flacci ohne jegliche Bemerkung weglas-
sen, während es in allen Hss. steht, und warum 424, 31 Müller
Ulla mente ac virtute schreibt. Die meisten jüngeren Hss. über-
liefern zwar so, aber TS haben atque.
Nürnberg. Ed. Ströbel.
Zu Ammian.
XXVI 3, 1 ut veneficos, qui tunc rarescebant, .captos post-
que agitatas quaestiones nocuisse quibusdam apertissime confu-
tatos indicatis conseiis morte multaret atque ita paucorum discri-
mine reliquos, si qui laterent, formidine parium exturbaret. Mit
Unrecht beruft man sich zur Erklärung von rarescebant auf die
strengen Edikte des Constantius. Denn in diesem Zusammenhange
ist rarescebant schlechterdings unmöglich, wie Bentley gesehen
hat; nur ist sein Vorschlag crebrescebant zu weit von der Ue-
berlieferung entfernt. Da Ammian nach dem ganzen Zusammen-
hang von der Bestrafung der allgemein bekannten, notorischen
Giftmischer spricht, empfiehlt sich als die leichteste Aenderung
tunc <c>larescebant. — XXVI 3, 5. Ein Senator, der seinem
Sklaven Unterricht in den malae artes geben ließ, brachte es
dahin, daß er supplicium redimeret opima mercede, ut crebrior
fama vulgarat. isque ipse hoc genere, quo iactum est, absolutus
.... multo post se nunc usque trahit agmina servulorum. Ist
iactum richtig, so hat Ammian unmittelbar hinter einander zwei-
mal dasselbe gesagt, weil zu iactum nur fama oder rumore er-
gänzt werden kann. Wie paßt aber dazu genere , d. i. modo ?
Wir sagen „auf die erzählte" oder ^^auf die genannte Art", und
Ammian schrieb dictum. — XXVI 4, 5 zählt Ammian die Ein-
fälle der Barbaren in die Grenzländer auf: Gallias . . Alamanni
populabantur, Sarmatae Pannonias et Quadi, Picti Bri-
tannos vexavere, Austoriani .... Africam incursabant, Thra-
cias et diripiebant praedatorii globi Gothorum , Persarum rex
manus Armeniis iniectabat. Man könnte sich eine Störung des
Asyndeton durch et Thracias gefallen lassen , aber Thracias et
ist unerklärlich und die Partikel zu tilgen. — XXVI 5, 1
concordissimi principes, unus nuncupatione praelatus, alter ho-
nore specie tenus adiunctus. Lies honorig d. i. principatui. Vgl.
XV 8, 9 ad honorem prosperatum exsurgat (von Julian gesagt,
als er Caesar wurde).
Graz. M. Petschenig.
XXVII.
Zum zweiten Buche von Quintilians Institutio Oratoria.
5, 23 — 24 firmis autem iudiciis iamque extra periculum
positis suaserim et antiquos legere (ex quibus si adsuinatiir so-
lida ac virilis ingenii vis deterso rudis saeculi squalore , tum
noster hie cultus clariiis euitescet) et novos, quibus et ipsis
multa virtus adest. neque enim nos tarditatis natura damnavit,
sed dicendi mutavimus genus et ultra nobis quam oportebat in-
dulsiraus: ita non tam ingenio illi nos superarunt quam propo-
sito. multa ergo licebit eligere, sed curandum erit ne iis, quibus
permixta sunt, inquineutur.
Bei der bisherigen Interpunktion machen die Worte sed
dicendi mutavimus genus et ultra nobis quam oportebat indulsimus
Schwierigkeiten. Das beweisen die Uebersetzungen. Henke
übersetzte: „Die Natur verdammte uns nicht zur müssigen Träg-
heit; wir haben die Schreibart verschönert; aber uns auch wirk-
lich mehr, als wir sollten, erlaubt"; Baur : ,^Denn die Natur
hat uns nicht zu trägem Stillestehen verurtheilt ; wir haben eine
andere Schreibart eingeführt, wobei wir uns freilich mehr er-
laubt als wir eigentlich gesollt hätten"; Lindner: „Denn nicht
zu trägem Stillstand verurtheilte uns die Natur ; wir änderton
die Schreibart und erlaubten uns Neuerungen, freilich auch ohne
das geziemende Maß '. Die Schwierigkeiten werden beseitigt,
wenn wir vor neque enim ein Semikolon setzen, mit sed dicendi
aber einen neuen Satz beginnen. Wir erhalten so folgenden
Gedankengang : „Wenn aber das Urtlieil gereift und nicht mehr
gefährdet ist, möchte ich rathen sowohl die Alten zu lesen ....
als auch die Neuen, welche ebenfalls viele Vorzüge haben; denn
nicht hat uns die Natur zur Unfähigkeit verurtheilt. Aber wir
haben einen anderen Stil eingeführt und uns dabei mehr er-
Zum zweiten Buche von Quintilians Institutio Oratoria. 497
laubt, als reclit war; so liaben uns jene nicht sowohl durch
ihre Fähigkeiten übertroffen, als vielmehr durch ihre Grrundsätze.
Vieles also wird man auswählen dürfen , aber man wird darauf
zu achten haben, daß es nicht durch das, was sich daran an-
gesetzt hat, verunstaltet wird". Die Worte quibus et ipsis
damnavit geben an, warum bei gereiftem Urtheil auch die Neuen
lesenswerth sind ; die Worte ad dicendi .... indulsimus geben
an, warum bei Nachahmung derselben Vorsicht nöthig ist.
10, 6 erit optimum, sed certe sint grandia et tumida, non
stulta etiam et acrioribus oculis intuenti ridicula, ut, si iam ce-
dendum est, impleat se declamator aliquando, dum sciat ....
sibi quoque tenuandas adipes, et quidquid umoris corrupti con-
traxerit, emittendum, si esse sanus ac robustus volet.
In den Blättern f. d. Bayer. G. W. 1886 S. 218 ff. habe
ich vorgeschlagen , vor tumida t an tum einzusetzen , ut in au t
und aliquando in aliquo modo zu verändern. Becher (Jah-
resb. von Bursian-Müller 18,87) bezeichnete dies als überflüssig
und falsch und erklärte die überlieferten Worte in folgender
Weise : „Der Rhetor hält es für das Gerathenste, daß den jun-
gen Leuten keine poetischen , über die Grenze des Glaubwür-
digen hinausgehenden Themata zur Behandlung überlassen wer-
den. Wenn schon — dann will er die Aufgaben wenigstens
groß und schwülstig (nicht auch albern und für den schärferen
Blick lächerlich) in der Weise (sc. grandia et tumida)^ daß, wenn
denn doch einmal nachgegeben werden muß, der Deklamator sich
anfüllt und aufschwellt, wenn er nur weiß, daß er die Hyper-
trophie wieder zu seiner Zeit abthun muß". Mehrere Bedenken
erheben sich gegen diese Erklärung. 1) Kann man sagen: aber
wenigstens seien sie groß und schwülstig — ? Vertragen sich
certe und tumida mit einander ? Läßt sich annehmen, daß Quint.
sein Zugeständnis hinsichtlich der Aufgaben von der Bedingung
abhängig gemacht hat , daß dieselben wenigstens groß und
schwülstig seien? Da er tumidus nie anders gebraucht hat als
in tadelndem Sinne , so hätte er sich ja damit fehlerhafte Auf-
gaben geradezu ausbedungen. Einen ganz andern Gedanken
erhalten wir , wenn wir tantum einsetzen. Dann bedingt sich
Quint. aus, daß die Aufgaben wenigstens großartig und nicht
albern oder lächerlich, sondern nur schwülstig seien. 2) Becher
sagt: ^ certe sint grandia et tumida steht in der engsten
Verbindung mit dem konsekutiven ut impleat se declamator ali-
quando, dum sciat, impleat se fast = sit grandis et tumidus".
Wenn die Worte sed certe .... aliquando wirklich nur eine
Forderung enthalten, warum sind dann die Worte si iam ceden-
dum est in den Folgesatz gestellt und nicht zwischen sed und
certe, wohin sie dann doch eigentlich gehörten ? Weist die Stel-
lung des Bedingungssatzes nicht deutlich darauf hin, daß die
Worte, zwischen denen er steht, ein weiteres Zugeständnis ent-
Philologus LH (N. F. VI), 3. 32
498 M. Kiderlin,
halten, welches auch die durch die Worte sed certe .... ridi-
cula ausgesprochene Forderung fallen läßt? 3) Wenn Quint.
gesagt hätte : „aber wenigstens seien sie groß und schwülstig,
so daß sich der Deklamator, wenn denn doch einmal nachgege-
ben werden muß, einmal anfüllt", so müßte man glauben, daß
er in der AnfüUung den einzigen Vortheil sah, welcher aus dem
ungern gemachten Zugeständnis gezogen werden kann. Die
durch dum angeknüpften Worte zeigen aber deutlich, daß er
darin nur einen Mißstand sah , welcher abgestellt werden muß.
4) Es fällt auf, daß Becher von den Worten ut, si iam ceden-
dum est, impleat se declamator aliquando gerade nur aliquando
unübersetzt gelassen hat. Man könnte fast glauben, daß dieses
Wort auch ihm überflüssig vorgekommen ist. Am Schlüsse sei-
ner Ausführung aber bemerkte er: ^^aliquando endlich erklärt
sich aus dem durch erit optimum indicierten Gegensatz numquam^
so öfter auch bei Quintilian s. Bonuells Lex.". Wie er ali-
quando übersetzt wissen will, geht "daraus nicht hervor; denn
einen Gegensatz zu numquam kann „manchmal", „irgend ein-
mal" und „einmal" bilden. Baur und Lindner haben das Wort
durch ^einmal" übersetzt. Ist es wahrscheinlich , daß Quint.
ein so tonloses Wort an das Ende des Satzes gestellt hat ? —
Ein Einwurf, welchen Becher gegen meinen Vorschlag gemacht
hat, wird vielleicht manchem berechtigt erscheinen, und deshalb
bin ich auf die Stelle zurückgekommen. Er sagt: „die nahelie-
gende Aenderung aber aut für ut, die ich mir schon vor Jahren
notiert, ist unstatthaft, weil sie noch andere Zugeständnisse in-
volvieren würde, nämlich die noch übrig bleibenden stulta et ri-
dicula, was sich von selbst verbietet". ■ Aber könnte man nicht
ebenso gut sagen : Es läßt sich unmöglich annehmen, daß Quint.
eine Ansammlung verdorbener Säfte zugestanden habe — ? Und
doch sagt er : dum sciat sibi quidquid umoris corrupti con-
traxerit emittendum. Bei umoris corrupti kann man recht wohl
auch an Aufgaben denken, welche noch bedenklicher sind, als
großartige und schwülstige. Uebrigens wird das scheinbar zu
weitgehende Zugeständnis durch die Beisätze si iam cedendum
est und acrioribus oculis intuenti doch bedeutend abgeschwächt.
Dazu kommt , daß Quint. hinsichtlich der Aufgaben wirklich
nicht skrupulös war. Ich will nur ein Beispiel anführen. VII
3, 31 — 34 macht er, ohne auch nur die leiseste Andeutung zu
machen, daß er mit derartigen Aufgaben nicht einverstanden ist,
seinen Jünglingen eine Art der Wesensbestimmung klar an fol-
gender Aufgabe: „Jünglinge verabredeten ein gemeinschaftliches
Mahl an der Meeresküste. Nach eingenommenem Mahle errich-
teten sie einen Hügel und schrieben den Namen eines Jünglings
darauf, welcher sich nicht eingefunden hatte. Der Vater des-
selben landete von einer Seereise heimkehrend an dieser Küste,
las den Namen seines Sohnes und hängte sich auf. Die Jung-
Zum zweiten Buche von Quintilians Institutio Oratoria. 499
liuge werden nun eines homicidium angeklagt? Sollten solche
Aufgaben Quint. bei schärferer Betrachtung nicht auch als al-
bern und lächerlich erschienen sein?
14, 2 — 3 nee dubie apud Graecos quoque duplicem intel-
lectum habet, namque uno modo fit adpositum , ars rhetorica,
ut *) navis piratica, altero nomen rei, qualis est philosophia, ami-
citia. nos ipsam nunc volumus significare substantiam, ut gram-
matice litteratura est, non litteratrix, quemadmodum oratrix, nee
litteratoria , quemadmodum oratoria: verum id in rhetorice
non fit.
Wie heut zu Tage bei uns, so gab es auch im alten Rom
Leute, welche alle Fremdwörter ausgeschlossen wissen wollten.
Sie mißbilligten daher auch den Gebrauch des Wortes rhetorice
und gebrauchten statt desselben oratoria oder oratrix. Quint.
war damit nicht einverstanden ; denn er sah in den Wörtern
oratoria und oratrix Adjektiva, das in Frage stehende rhetorice
aber erschien ihm als ein Wort , wie eloquentia , d. h. als ein
Substantivum. Er fügt dann bei: „Allerdings hat rÄeior/ce auch
bei den Griechen eine doppelte Bedeutung: in der einen näm-
lich ist es ein Adjektivum , wie ars rhetorica^ navis piratica , in
der anderen ist es die Bezeichnung einer Sache, wie philosophia^
amicitia. W i r wollen jetzt die Sache selbst bezeichnen , wie
grammatice litteratura ist, nicht litteratrix^ wie oratrix^ und nicht
litteratoria^ wie oratoria^'. Nun folgen die Worte: verum id in
rhetorice non ßt ^). Was sollen diese bedeuten ? verum id non fit
wäre leicht zu verstehen; id weist offenbar zurück auf ipsam
significare substantiam. Aber was soll in rhetorice bedeuten ?
Baur übersetzte: „Bei obiger Uebertragung des Wortes Rhetorik
geschieht das aber nicht" ; Lindner : ;,Bei obiger Uebersetzuug
des Wortes Rhetorik geschieht dies jedoch nicht". Damit thun
sie aber den Worten Gewalt an. Diese können nichts anderes
bedeuten als: „Aber dies geschieht bei rhetorice nicht" oder:
„Aber dies geschieht bei dem Gebrauch von rhetorice nicht".
Gerade das Gegentheil aber wollte Quint. sagen ; er war der
Ansicht, daß durch die lateinischen Benennungen oratoria und
oratorix die Sache selbst nicht bezeichnet werde, sondern nur
durch das griechische Wort rhetorice. Es dürfte daher zu
^) In den Blättern f. d. Bayer. G. W. 1886 S. 349 glaube ich
nachgewiesen zu haben, daß mit nee dubie ein neuer Satz zu begin-
nen und zu schreiben ist: ut ars rhetorica, navis piratica. Meister
hat diesen Vorschlag in den Text aufgenommen.
^) Die Herausoreber vor Zumpt schrieben : üerum in rhetorice non
sie. Aber sie steht in keiner beachtenswerthen Handschrift, ist in
sprachlicher Hinsicht bedenklich und gibt keinen befriedigenden
Smn. Die von Gesiier und Wolff gegebenen Erklärungen sind sehr
anfechtbar.
32*
500 M. Kiderlin
schreiben sein : verum id nisi rhetorice non fit (dies geschieht
aber durch kein anderes Wort als durch rhetorice). Daran
schließt sich dann ganz passend an : ne pugnemus igitur (sc.
contra rhetoricen) , cum praesertim plurimis alioqui graecis sit
utendum. Zu nisi — non vgl. I Pr. 9 qui (sc. perfectus ora-
tor) esse nisi vir bonus non potest; II 15, 28 sed eam veram
nisi iusto ac bono non contingere; VII 3, 23 illud tertium nisi
stultis non accidit.
15, 11 sed ne hoc quidem satis est comprehensum : per-
suadent enim dicendo vel ducunt in id quod volunt alii quoque,
ut meretrices , adulatores , corruptores. at contra non persuadet
semper orator, ut interim non sit proprius hie finis eins, interim
sit communis cum iis, qui ab oratore procul absunt.
In dem den Namen des Theodektes tragenden Lehrbuche
war als Endzweck der Rhetorik hingestellt: ducere homines di-
cendo in id quod auctor ^) velit. Quint. ist mit dieser Fassung
des Endzwecks nicht einverstanden aus zwei Gründen : weil auch
andere durch Sprechen überreden, wie Buhldirnen, Schmeichler,
Verführer, und weil der Redner nicht immer überredet. Eine
Folge des letzteren ist, ut interim non sit proprius hie finis eins-.,
eine Folge des ersteren ist ut interim sit communis cum iis., qui
ab oratore procul absunt. Der Folgesatz hängt also nicht bloß
von den Worten contra non persuadet semper orator ab , sondern
ebenso gut von den Worten persuadent dicendo alii quoque. Nach
corruptores wird man daher nicht stark interpungieren dürfen.
Es läßt sich aber auch nicht wohl annehmen , daß Quint. ge-
sagt hat: ^denn es überreden durch Sprechen auch andere,
aber umgekehrt überredet der Redner nicht immer". Das Ge-
dankenverhältnis erfordert vielmehr: „denn es überreden durch
Sprechen auch andere , und umgekehrt überredet der Redner
nicht immer. Da nun noch dazu kommt, daß in A der erste
Buchstabe von ät auf eine Rasur geschrieben ist, so dürfte es
kaum einem Zweifel unterliegen, daß zu schreiben ist : corrup-
tores, et contra. Vgl. III 8, 32 nam et utilitas ipsa ex-
pugnatur . . . . et contra, quod nos honestum, illi vanum
. . . . vocant; V 10, 71 nam et ex initiis summa colligitur
. . . ., et contra, non dominationis causa Sullum arma sum-
psisse, argumentum est dictatura deposita; VIII 6, 20 nam et
Livius saepe sie dicit . . . ., et contra Cicero etc. Außer-
dem findet sich et contra V 10, 19; V 10, 48; IX 3, 7; IX
4, 44; IX 4, 52.
15, 24 f. plerique autem, dum pauca ex Gorgia Piatonis
a prioribus inperite excerpta legere contenti neque hoc totum
3) So Meister nach B N (vgl. Blätter f. d. Bayer. G. W. 1886
S. 354) ; die anderen Herausgeber aetor nach A.
Zum zweiten Buche von Quintilians Iiistitutio Oratoria. 501
neque* alia eius volumina evolvunt, in maximum errorem incide-
runt creduntque, eum in liac esse opinione, ut rlietoricen non
artem, sed peritiam quandam gratiae ae voluptatis existimet, et
alio loco civilitatis particulae simulacrum et quartam partem
adulationis etc.
Bei Plato (Gorg. p. 462 B) antwortet auf die Frage des
Polus Tivoc SfiTTSipia; Sokrates: ^(apLToc tivoc xai TjÖovtjC dirsp-
'{aaiaz. Ist es glaublich, daß Quint. bei der Uebersetzung das
letzte Wort gar nicht berücksichtigt hat ? Es läßt sich dies,
glaube ich , deshalb nicht annehmen , weil die Genetive gratiae
ac voluptatis allein zu peritiam (= sjxTTcipiav , Erfahrung) nicht
passen. Die Worte könnten nur so übersetzt werden: ^daß
Plato die Rhetorik nicht für eine Kunst , sondern für eine ge-
wisse Erfahrung im Wohlgefallen und Vergnügen halte". Dies
kann Quint. nicht wohl geschrieben haben. Wenn wir exci-
t and ae oder effi c iendae vor existimet einsetzen , so können
wir übersetzen : „daß er die Rhetorik nicht für eine Kunst, son-
dern für eine gewisse Erfahrung in Hervorbringung von Wohl-
gefallen und Vergnügen halte. Welches von den beiden Wör-
tern den Vorzug verdient, ist schwer zu entscheiden ; excitandae
konnte vor existimet leichter ausfallen, efficiendae entspricht ge-
nauer dem griechischen dTrspYocoia;.
15, 27 Socrates autem seu Plato eam quidem, quae tum
exercebatur, rhetoricen talem putat . . . ., veram autem et ho-
nestam intellegit etc.
Die Worte veram autem et honestam intellegit lassen sich
nicht in befriedigender Weise erklären (vgl. Blätter f. d. Bayer.
G. W. 1886 S. 357). Ich schlug vor et zu streichen, und
Becher glaubt, daß die Stelle durch diese Streichung geheilt sei
(Jahresbericht von Bursian - Müller 1887). Inzwischen bin ich
zu der Ansicht gekommen, daß et nicht gestrichen werden darf,
sondern daß vor et etwas einzusetzen ist. § 24 sagt Quint. :
Sehr viele ziehen aus Piatos Gorgias irrthümliche Schlüsse.
Aus einer Stelle schließen sie, daß Plato die Rhetorik nicht für
eine ars, sondern für eine peritia (£|jLT:£ipia) gratiae ac voluptatis
gehalten habe; aus einer anderen, daß er dieselbe für ein simu-
lacrum eines Theiles der Politik und für den vierten Theil der
adulatio (also für eine unehrenhafte Sache) gehalten habe. Es
handelt sich demnach um zwei irrthümliche Auffassungen, und
es ist anzunehmen, daß Quint. auch bei der Widerlegung beide
Irrthümer berücksichtigt hat, ich glaube daher, daß zu schrei-
ben ist : veram autem <esse artem> et honestam intellegit (von der
wahren Rhetorik aber sieht er ein , daß sie eine Kunst ist
und daß sie ehrenhaft ist). Die Wörter autem und artem glei-
chen sich so sehr, daß man leicht abirren könnte. Vielleicht
wendet man gegen diesen Vorschlag ein, daß die im Folgenden
aus dem Gorgias citierteu Stellen nur beweisen, daß Plato] die
502 M. Kiderlin,
Khetorik für eine ehrenhafte Sache gehalten habe , nicht • auch,
daß er sie für eine Kunst gehalten habe. Man würde aber
dann die Worte xai STriorrjfiova twv oixaiov (§ 28) übersehen.
Nicht nur £|jL7r£ipia und t£)^V7] sind bei Plato Gegensätze, son-
dern auch ifXTTSipia und £7:i3Tt,jxT|. Unter ersterem versteht er
die bloße Erfahrung, unter letzterem die vernünftige Einsicht in
eine Sache. Uebrigens geht auch ohne besondere Betonung von
STiiaTTjawv aus den Citaten zur Genüge hervor, daß Plato in der
Rhetorik nicht eine peritia gratiae ac voluptatis sah, sondern et-
was, was auf den Namen einer ars Anspruch machen kann.
15, 28 ... . ut appareat Piatoni non rhetoricen videri
malum, sed eam veram nisi iusto ac bono non contingere.
Baur übersetzte : „so daß klar ist , Piaton hält die Rhe-
torik nicht für etwas Schlechtes, sondern glaubt, daß die wahre
Kunst nur dem Gerechten und Guten zu Theil werde"; Lind-
ner: „Daraus geht hervor, daß Piaton die Rhetorik nicht für
etwas Schlechtes hält, sondern für eine wahre Kunst, die nur
Sache des gerechten und guten Mannes sein kann". Beide über-
setzten , als ob non nicht vor , sondern nach rhetoricen stände ;
beide übersetzten 9am veram ungenau durch „wahre Kunst".
Wenn wir genau übersetzen, so erhalten wir folgende Gedan-
kenverbindung: „so daß es ersichtlich ist, daß dem Plato nicht
die Rhetorik als etwas Schlechtes erscheint, sondern daß ihm
dieselbe, wenn sie die wahre ist, nur dem Gerechten und Guten
zu Theil zu werden scheint". Dabei werden wir uns nicht be-
ruhigen können. Wenn wir non rhetoricen lesen, so erwarten wir
nach sed einen Gegensatz zu rhetoricen^ ein solcher kann aber
in den auf sed folgenden Worten nicht gefunden werden. Und
eam veram? Lassen sich diese beiden Worte anders erklären,
als in gezwungener Weise ? Ich glaube, daß wir es auch hier
mit einer Lücke zu thun haben. Dieselbe ließe sich etwa in
folgender Weise ausfüllen: ut appareat Piatoni non rhetoricen
videri malum, sed eam, <quae tum exercebatur, et existimare
eum> veram nisi iusto ac bono non contingere , so daß es er-
sichtlich ist , daß dem Plato nicht die Rhetorik als etwas
Schlechtes erscheint (wie jene schlechten Interpreten des Gor-
gias annahmen) , sondern diejenige , welche damals in Uebung
war, und daß er der Ansicht ist, die wahre Rhetorik werde nur
dem Gerechten und Guten zu Theil. Die Aehnlichkeit der
Schriftzüge von eam und eum mag den Ausfall veranlaßt haben.
In ähnlicher Weise ist eum nachgestellt II 16, 3 nam et So-
crati obiciunt comici, docere eum etc.
16, 4 et his adiciunt exempla Graecorum Romanorumque
et enumerant , qui perniciosa non singulis tantum , sed rebus
etiam publicis usi eloquentia turbaverint civitatium status vel
everterint , eoque et Lacedaemoniorum civitate expulsam, et
Zum zweiten Buche von Quintilians Institutio Oratoria. 503
Athenis quoque, ubi actor movere adfectus vetabatur, velut re-
cisam orandi potestatem.
Wenn nach expulsam interpungiert wird (die Herausgeber
vor Zumpt setzten ein Semikolon, Zumpt, Halm und Meister ein
Komma), so muß zu den Worten eoque et Lacedaemoniorum civi-
tate expulsam nicht nur dicunt hinzugedacht werden, sondern auch
eam (sc. eloquentiam). Das letztere ist sehr hart, und dies war
wohl der Grund, warum Bonn eil nach expulsam gar nicht inter-
pungierte. Da so das am Ende des Satzes stehende orandi po-
testatem auch als Subjekt von expulsam angesehen werden kann,
würde ich mich Bonneil anschließen, wenn nicht das vor Lace-
daemoniorum stehende et wäre. Was soll dieses et ? Es kann
hier weder ^auch" bedeuten noch „sowohl", letzteres nicht we-
gen des auf Athenis folgenden quoque. Ich glaube daher , daß
et aus e ä entstanden ist.
16, 5 quo quidem modo nee duces erunt utiles nee magi-
stratus nee medicina nee denique ipsa sapientia. nam et dux
Flaminius et Gracchi, Saturnini, Glauciae magistratus, et in me-
dicis venena, et in his, qui philosophorum nomine male utuntur,
gravissima nonnumquam flagitia deprehensa sunt.
Halm wollte zu den Worten nam et dux .... magistratus
fu erunt hinzugedacht wissen, Meister schreibt nach Fabers
Vorschlag Glauciae fuere, weil A glauci egere (egere von der 2.
Hand auf einer Rasur), b glauciaegere gibt. Mögen wir Halm
oder Meister folgen, in beiden Fällen erregen die Worte nam et
dux Flaminius ein Bedenken. Die Schwierigkeit liegt darin, daß
et nicht vor Flaminius , sondern vor dux steht. Nur wenn es
hieße : nam et Flaminius dux oder nam dux et Flaminius, könnten
wir mit. Baur übersetzen : „Denn auch ein Flaminius war Feld-
herr". Das vor dux stehende et läßt sich nicht in befriedi-
gender Weise erklären *). Ich halte es daher für wahrschein-
lich, daß et in erat zu verändern und aus dem durch A b
tiberlieferten gere mit H. Meyer gessere zu machen ist. „Es
gab ja einen Feldherrn Flaminius (oder ^Flaminius war ja ein
Feldherr") , und Männer , wie die Gracchen , Saturninus und
Glauci a, haben obrigkeitliche Aemter bekleidet", magistratum ge-
rer e ist ja eine ganz gewöhnliche Verbindung.
17, 12 — 13 ad cuius rei confirmationem adferunt Demaden
remi^em et Aeschinen hypocriten oratores fuisse. falso: nam
neque orator esse qui non didicit potest, et hos sero potius
quam numquam didicisse quis dixerit, quamquam Aeschines ab
*) Es wäre unstatthaft , wenn man übersetzen wollte : „Denn es
gab auch einen Feldherrn Flaminius". Wenn fuermit hinzugedacht
oder fup.re hinzugesetzt wird, so müssen magistratus und c?Ma: als Prä-
dikate aufgefaßt werden.
504 M. Kiderlin,
initio Sit versatus in litteris, quas pater eius etiam docebat, De-
maden neque non didicisse certum sit et continua dicendi exer-
citatio potuerit tantum, quantuscumque postea fuit, fecisse: nam
id potentissimum discendi genus est. sed et praestantiorem , si
didicisset, futurum fuisse dicere licet: neque enim orationes
scribere est ausus, ut eum multum valuisse in dicendo sciamus.
Bedenken erregen die Worte: ut eum multum valuisse in.
dicendo sciamus. Spalding und Wolff wollten ut in der Bedeu-
tung von quamquam genommen wissen ; sie sind aber den Be-
weis dafür schuldig geblieben, daß ein dem Hauptsatze nach-
gestellter Mi-Satz in dieser Weise aufgefaßt werden kann. Halm
hätte ut gern in cum verändert. Durch diese nicht eben leichte
Aendeiung kommen wir aber nicht zu einem völlig befriedigen-
den Gedanken. Der mit neque enim beginnende Satz soll of-
fenbar den Grund angeben, warum sich dem Hinweise auf De-
mades gegenüber auch sagen läßt, daß dieser ein vorzüglicherer
Redner gewesen wäre , wenn er gelernt hätte. Nun ist aber
eine Erinnerung daran, daß Demades als Redner von großer
Bedeutung war {multum valuisse in dicendo) , gewiß nicht dazu
geeignet, die Möglichkeit jener Entgegnung zu begründen ; denn
wenn seine große rednerische Bedeutung als feststehend ange-
nommen wird , so läßt sich nicht wohl einwenden , daß er ein
vorzüglicherer Redner gewesen wäre , wenn er gelernt hätte.
Vielleicht hat Quint. geschrieben: ut eum multum valuisse in di-
cendo <non certoy sciamus. Wir könnten dann übersetzen: „Es
läßt sich jedoch auch sagen, daß er ein vorzüglicherer Redner
gewesen wäre, wenn er gelernt hätte ; er hat ja nicht gewagt
^Reden zu schreiben, so daß wir nicht gewiß wissen , daß er
als Redner von großer Bedeutung war". Die Aehnlichkeit der
Schriftzüge von cendo und certo kann den Ausfall veranlaßt
haben.
17, 23 — 25 tendit quidem ad victoriam qui dicit, sed cum
bene dixit, etiamsi non vincat, id, quod arte continetur, effecit.
nam et gubernator vult salva nave in portum pervenire : si ta-
men tempestate fuerit abreptus, non ideo minus erit gubernator
dicetque notum illud : 'dum clavum rectum teneam'. et medicus
Sanitätern aegri petit: si tamen .... summa non contingit,
dum ipse omnia secundum rationem fecerit, medicinae fine non
excidet. ita oratori bene dixisse finis est: nam est ars ea .. . .
in actu posita, non in efiPectu.
In den Blättern f. d. Bayer. G. W. 1886 S. 364 schlug
ich vor, statt ita oratori bene dixisse finis est zu schreiben: ita
oratori bene dixisse satis est. Becher erklärte diesen Vorschlag
für ebenso unnöthig wie kühn (Jahresbericht von Bursian Mül-
ler 1887). Ist es aber wirklich eine Kühnheit, wenn man
glaubt, daß aus faxis finis geworden sein kann? Und ist die
Aenderung unnöthig ? Was soll durch die Beispiele vom Steuer-
Zum zweiten Buche von Quintilians lustitutio Oratoria. 505
mann und vom Arzt klar gemacht werden? Doch wohl der
Satz: Der Redner hat, wenn er gut gesprochen hat, die Auf-
gabe seiner Kunst erfüllt, wenn er auch nicht den Sieg er-
ringt (cum bene dixit, etiamsi non vincat, id, quod arte conti-
netur, eflPecit). Wie der Steuermann, wenn er das Steuer recht
gehandhabt hat , seiner Aufgabe gerecht geworden ist , mag er
auch vom Sturme fortgerissen worden sein, wie der Arzt, wenn
er selbst alles der Vernunft gemäß gemacht hat, den Endzweck
der Heilkunst nicht verfehlt hat, wenn auch das Höchste (die
Heilung) nicht gelingt {summa non contingit) ^), so hat der Red-
ner die Aufgabe seiner Kunst erfüllt, wenn er gut gesprochen
hat. Ich glaube nun, daß der Gedanke des Schlußsatzes besser
ausgedrückt wird durch die Worte : ita oratori hene dixisse s a-
tis est (so hat der Redner genug gethan, wenn er gut gespro-
chen hat), als durch die Worte: ita oratori hene dixisse finis
est (so hat der Redner den Endzweck gut gesprochen zu haben);
denn es handelt sich hier nicht darum , welchen Endzweck der
Redner hat, sondern darum, wann er seiner Aufgabe genügt
hat. Auch dabei bleibe ich, daß man neben finis est nicht
dixisse^ sondern dicere erwartet. Becher versucht das Perfekt
dadurch zu rechtfertigen, daß er Quint. sagen läßt: (quemad-
modum gubernatori clavum rectum tenuisse et medico omnia
secundum rationem fecisse) ita oratori bene dixisse finis est,
und etiamsi non vicerit für die nothwendige Ergänzung
des Satzes erklärt Oben heißt es aber: etiamsi non vincat^
und neben finis est erwartet man eben auch nicht tenuisse und
fecisse^ sondern tenere und facere. Der Gedanke: „so hat der
Redner den Endzweck gut gesprochen zu haben, wenn er auch
nicht gesiegt hat", kann meiner Ansicht nach nicht befriedigen.
Wenn man finis est liest, so muß man sich den Redner beim
Beginn seiner Thätigkeit denken. Wenn dieser aber zu spre-
chen beginnt, sagt er zu sich: Wenn ich nur gut spreche.
Erst wenn er zu sprechen aufhört, kann er zu sich sagen:
Wenn ich nur recht gesprochen habe. Dann hat er aber
seine Thätigkeit bereits hinter sich , und wenn er diese hinter
sich hat, dann hat er keinen Endzweck mehr; „denn seine
Kunst liegt in der Thätigkeit, nicht in der Wirkung*^.
^) Becher hält summa für das Objekt ; denn er schrieb : sujnma
contif/it, qni ririt und vi summa continfinnt. Es unterliegt aber kei-
nem Zweifel, daß siimma als Subjekt aufzufassen ist.
München. Moriz Kiderlin.
XXVIII.
Die Quellen in den grammatischen Büchern
des Plinius Secundus.
Wir verdanken der Excerpierwuth und den grammatischen
Studien des Plinius eine große Menge Citate aus den Schriften
römischer Historiker, Dichter, Redner, Sprachforscher u. s. w.,
die der Vergessenheit anheim gegeben wären , wenn sie in
den Büchern des Plinius keine Aufnahme gefunden hätten.
Es liegt auf der Hand und es ist theilweise schon von mir
nachgewiesen ^) , daß der Verfasser der Historia naturalis seine
ausgedehnte Sammlung Notizen und Excerpte zu verschiedenen
Zwecken benutzte. Wenn wir z. B. die Stud iosoru m 1 i-
bri und die Bücher ab Aufidio Basso heranziehen könn-
ten, so würde es erst recht klar werden, daß manches hier zur
Erläuterung dieser, dort wieder jener Sache diente. Wörter und
Ausdrücke eines Redners oder Dichters konnten ja den gramma-
tischen Büchern , eine historische Bemerkung oder eine pikante
Mittheiluug den Büchern über Rhetorik oder Naturgeschichte ein-
verleibt werden. Eine Untersuchung nach der Quellenbenutzung
in den grammatischen Büchern würde sehr leicht anzustellen sein,
wenn diese Bücher durch handschriftliche Ueberlieferung auf uns
gekommen wären. So steht es nun aber nicht. Leider müs-
') Studia GelHana et Pliniana, Lipsiae 1892, p. 30. — Berl. ph.
Wochenschr. 1892 No. 50 und 51: Die Plinianischen Fragmente bei
Nonius und dem Anonymus de dubiis nominibus.
Die Quellen in den grammatischen Büchern u. s. w. 507
sen wir zufrieden sein mit einer verhältnißmäßig kleinen Samm-
lung von Bruchstücken, und diese Bruchstücke muß man mit gro-
ßer Vorsicht aus späteren und sehr späten, nicht immer zuverläs-
sigen Autoren ausheben, oft gestützt durch Merkmale, die nicht
offen am Tage liegen. Bisweilen kann man nur mittels glück-
licher Combinationen , die sich nicht durch methodische Unter-
suchungen oder tiefgehende Betrachtungen finden lassen, die
Echtheit feststellen. So sind viele fragmenta Pliniana nur an dem
citierten Schriftsteller zu erkennen und das ist nicht selten erst
mit Hülfe anderer Fragmente zu beweisen. Das Fragment bei
Charisius p. 106 (alvaria) mit dem Beispiele aus dem Oecono-
micus des Xenophon - Cicero ist Plinianisch. Es genügt nicht
zu sagen: die Stelle steht zwischen Pliniana. Plinius hat sehr
viel längst verschwundenen Werken Cicero's entlehnt z. .B. den
Büchern de iure civili (Ch. 138, 13), de auguriis (Ch.
122,22; 105, 4 — 139, 11), de gloria (Ch. 133, 9; 81, 11)
u. s. w. Des Oeconomicus gedenkt er auch in seiner N. H.
18, 224.
Da nun in de dubiis nominibus (K. V 576, 12) s. v. cul-
muH diese Schrift ohne Zweifel gemeint ist und auch der dort
eitierte Nepos ein Auetor des Plinius ist (Ch. 141, 13j; 141, 24;
146, 19), darf man die Stelle aus dem sehr viele Pliniana ent-
haltenden Schriftchen in die Fragmenta einreihen und dieselbe
als Stütze für den Plinianischen Ursprung der Charisiusstelle
gebrauchen.
Aber auch der umgekehrte Fall kann eintreten. Es ist
nämlich möglich, daß der Schriftsteller gar nicht von Plinius
benutzt ist oder sein kann. Dadurch haben wir eine Handhabe,
Nicht-Plinianisches auszuscheiden. Ein Beispiel findet man in
Studia Gelliana p. 27 ff. Man kann dabei oft wichtige Beob-
achtungen machen. Daß Vergil bei den Grammatikern als
erste Autorität galt, weiß Jedermann. Er kam schon früh in
die Schule und war mit Homer der erste Schulschriftsteller.
Horaz steht in der zweiten Reihe und in der Schule soll man
ihn nur mit Auswahl lesen (Quint. 1, 8, 6). Auch Plinius ci-
tiert ihn in den gramm. B. verhältnißmäßig wenig und in sei-
ner N. H. wird er nur einmal erwähnt (X 145). Der vates
wird herbeigeholt um zu beweisen, daß ova oblonga empfehlens-
werth sind (Serm. 2, 4, 13)! Auch bei Gellius und Nonius
508 J. W. Beck,
kommt Horatius nur selten zur Sprache, und das ist doch wohl
kein reiner Zufall.
Für den künftigen Herausgeber des Plinius ist es nicht
allein von großem Werth, daß er alle denkbare Fundgruben
aufdeckt und eventuell weit von der Hauptschicht entfernt ge-
fundene Körnchen emsig sammelt, sondern auch für die Ge-
schichte der röm. Literatur ergiebt sich manches, was sich auf
anderen Wegen nicht so leicht ermitteln läßt. Zum Beweis der
aufgestellten Behauptungen wollen wir sofort einige Proben un-
serer Untersuchungen vorlegen.
Das Fragment des Epikers Rabirius bei Char. p. 65, 10
(s. V. margo) rührt zweifellos von Plinius her (Aemilius Macer ;
Varro , de re rustica). Kabirius wird auch citiert in de d u-
b i i s n 0 m i n i b u s , wo , wie gesagt , sehr viele Pliniana einge-
streut sind. Der Dichter wird bei keinem anderen Gramma-
tiker citiert. Wir bekommen also drei neue Pliniusfragmente
(K V 578, 7, 13; 590, 19). Das Wort erinaceus hat Plinius
selbst in der N. H. gebraucht und das Wort serum , das man
nicht täglich im Munde führte, findet sich ebenfalls in der N. H.
Die beiden Fragmente des Redners T. Labienus (Char. 77, 14
und Diom. 376, 8) stammen aus Plinius. Die Stelle des Dio-
medes ist ganz Pliniaiiisch und so werden folgende zweifelhafte
Punkte aufgehoben : 1. ergiebt sich, daß meine Behauptung, jene
Charisiusstelle (77, 14) sei Plinianisch (Studia Gell. p. 37),
richtig ist, 2. daß man bei Diomedes ruhig Labienus statt Li-
bius lesen darf Auch die von den Grammatikern uns überlie-
ferten Fragmente des Cornelius Severus verdanken wir wohl der
Lektüre des Plinius. Die bei Charisius, Diomedes und in klei-
neren Grammatikertractaten unter seinem Namen überlieferten
Fragmente stammen aus einer Quelle. Ich habe das in meinen
Studia Gelliana p. 25 f. nachzuweisen versucht ^).
Es ist sehr erwünscht, daß man über Inhalt und verarbei-
tetes Material der libri dubii sermonis eine möglichst genaue
Vorstellung erhält. Liegt uns doch in den Fragmenten das er-
bleichte Bild einer so reichhaltigen Quelle für spätere Ge-
schlechter vor, daß mit Ausnahme von Sueton kaum eine zweite
^) Durch ein Versehen ist p. 25 unten ausgefallen : (cf. K IV
208, 17).
Die Quellen in den grammatischen Büchern u. s. w. 509
neben jene gestellt werden kann. Leider hat man den Nach-
laß des Plinius zu oft geplündert, ohne seinen Namen zu nen-
nen und es liegt auf der Hand, daß in dieser Weise sehr viel
als Frucht eigener Lektüre oder eigenen Studiums aufgespeichert
ist, was eigentlich aus Plinianischen Quellen geschöpft ist. Das
compilatorische Verfahren und das Aneinanderreihen von Ex-
cerpten ist für den frühen Untergang der Bücher verhängniß-
voll gewesen. Man findet ja Dutzende von Citaten aus sehr selten
oder sonst nirgendwo erwähnten Werken genommen, die nur
denjenigen, die in den lateinischen Grammatikern arbeiten, als
Pliniana bekannt sind. Bei dem großen Encyclopädisten der Re-
publik M. Terentius Varro fand Plinius ein weitschichtiges Ma-
terial, das er in seinen Büchern treu verwendete, ohne daß es
uns beim ersten Anblick möglich ist die eigentliche Quelle ge-
nau anzuzeigen. Interessant in dieser Hinsicht ist die Arbeit
von Cichorius in den Commentationes zu Ehren Ribbecks p. 415.
Einige Werke Varro's kennen wir nur aus Plinius. Wenn wir
den von Ritschi (Op. 3, 491) aufgestellten Catalog zur Hand
nehmen, so ergiebt sich, daß von den 59 Num. siebzehn^) in
den Fragmenten des Plinius erwähnt werden , dazu kommen
noch fünf*), von welchen sich noch nichts bestimmt sagen läßt.
Uns dringt sich der Gedanke auf: was haben Gellius, Caper
und Nonius nicht aus diesen Büchern schöpfen können?
Dem Nigidius Figulus hat Plinius in seinen gr. Büchern
höchstens die Ehre angethan aus seinen zoolog. Schriften ein
Citat hervorzuheben. Seine gr. Bücher hat er augenscheinlich
nicht benutzt. Aus den Prosaschriften des Maecenas citiert P.
in seiner N. H. , aus den poetischen in seinen gr. Büchern.
Denn die zwei Citate bei Charisius und damit theilweise ver-
wandten Bemerkungen in de dubiis nominibus stammen
aus Plinius. Auch Asinius Pollio hat etwas beigesteuert. Die
meisten Citate bei Charisius stehen in Plinianischen Bemerkungen.
3) Logistoricon 1., imaginum 1., de vita sua, epist. quaest., re-
rum rustic. 1., rerum hura. et div. 1., de genta popnli romani, rerum
urbanarum 1., annalium 1., de vita p. R. , de bibliothecis, de poe-
matis, de originibus scaenicis, de actionibus scaenicis, de lingua la-
tina, de utilitate sermonis, de sermone latino.
*) Poeinatorura 1., disciplinarum 1., de forma philosophiae, de an-
tiquitate litterarum, de similitudine verborum.
510 J. W. Beck,
Wir möchten Ch. 146, 31; 100, 24; 62, 16; 77, 14 hervor-
heben. Das einzige Bruchstück der Gedichte des PoUio haben
wir also durch Vermittelung des Plinius. Daß dieser mit Pol-
lio's Schriften bekannt war, darf man voraussetzen. Werden
ja seine bist. Bücher in dem Quellenverz. zu seiner N. H. B. 7
genannt. Sind wir also nicht berechtigt, die beiden Pollio-
Citate in de dub. nora. (574, 6; 592, 3) in die Pliniana ein-
zureihen ? Nur eine kurze Bemerkung über die Citate bei
Priscian, namentlich zu Prise, p. 513, wo ich schon früher ver-
muthet habe, daß Pollio aus Plinius dem Gaper und vielleicht
dem jüngeren Probus bekannt wurde (Quaest. novae p. 37). Die
Stellen aus M. Valerius Messala Gorvinus bei Gharisius (p. 146,
129, 104) hat Plinius selbst excerpiert; er citiert den orator
Messala ja auch sehr oft in seiner N. H. Ueber die Stelle in
de nomine excerpta (K. IV 211, 27 = Ghar. 107, 9 ff.)
läßt sich nichts Bestimmtes sagen. Daß der Abschnitt sehr
viele Pliniana enthält, habe ich Studia Gelliana p. 25 dar-
gelegt.
Es ist schon längst bekannt, daß Aemilius Macer nicht nur
in der N. H. sondern auch in den gramm. B. eine Quelle des
Plinius ist. Und woher sollte Nonius nun die zwei Stellen aus
der ornithogonia genommen haben, wenn es feststeht, daß
fast alle übrige Gitate bei den Grammatikern aus Plinius sind ?
Die zwei oder drei Stellen bei den Scholiasten und Isidor kom-
men hier nicht in Betracht, da sie nichts mit der Grammatik
zu schaffen haben.
Die gr. Bücher des G. Valgius Rufus, zwar ohne Titel, nennt
Plinius bei Ghar. 143, 25. Aus seinen Gedichten (epigr.) citiert er
an einer anderen Stelle (Ghar. 108, 7). Daß er auch seine epistulae
gelesen hat, wird klar, wenn man Gh. 135, 20 ff. und 108, 28 ff.
vergleicht. Man sieht auch hier wieder, daß P. fast nichts un-
beachtet ließ. Wenn wir Marsus Domitius übergehen, kommen
wir zu Melissus, der dem Plinius in seiner N. H. in mehreren
Büchern als Quelle dient. Aus den gr. B. des Plinius hat Gha-
risius uns ein Beispiel aufbewahrt (über das Geschlecht von
dunes). In de dub. n o m. wird das Geschlecht von clibanus
als Masc. angegeben auf die Autorität eines Melissus hin. Wenn
man nun in Erwägung zieht, welche Beziehung besteht zwischen
Gharisius (d. i. Plinius) und jener anonymen Schrift, ist es doch
Die Quellen in den grammatischen Büchern u. s. w. 511
sehr wahrscheinlich, daß clibanus aus einem Citat von Melissus
dem Plinius zugehört, der das Wort selbst in seiner N. H. 18,
105 gebraucht hat.
Aus dem zoolog. und botanischen Werke des Trogus citiert
Plinius in seiner N. H. Bei Ch. 137, 9 haben wir ein Frag-
ment aus einer zoolog. Arbeit , wo Plinius ausdrücklich als
Quelle genannt wird. Außer Char. 102, 10 gehört auch de
dub. nom. p. 593 vectes theilweise wenigstens dem Trogus.
Die historiae hat Plinius in seiner N. H. nicht benutzt. Wem
sollten die zwei Trogus - Ci täte bei Priscian gehören? Ob Pli-
nius den Fenestella auch in seinen gr. B. citiert hat, diese
Frage ist noch sub iudice. Aus den Werken des Verrius Flac-
cus hat Plinius nicht viel excerpiert , höchstens einige Notizen
über Orthographie und Geschlecht. Titel werden nicht genannt.
Daß die beiden Citate aus Hyginus von Plinius herrühren , ist
mehr als wahrscheinlich, jedenfalls ist das erste de agricultura
n (Ch. 142) Plinianisch. Das zweite Citat (Ch. 134 s. genet.
iteris) , das sich zwischen Pliniana befindet , kann man schwer-
lich einem anderen Auetor überlassen. Vielleicht hat Plinius
das Citat (Ch. 124, 5) aus Cinna's Propempticon in dem Hy-
ginuscommentar gefunden. Denn man wird wohl annehmen
müssen, daß manches vereinzelte Citat aus zweiter Hand kam.
Die Fragmente des Papirius Fabianus in den Büchern der Gram-
matiker sind von Plinius. Sieht man doch sofort aus dem Titel,
daß Plinius den Fabianus ausgeschrieben hat, da er ja, was
ganz neu war, in seinen gr. Büchern oft aus Schriftstellern über
Naturgeschichte citierte. So ist die Pliniusstelle bei Char. 105,
14 am Besten an dem Namen des Fabius zu erkennen und de
dubiis nominibus 590, 17 (strues) bringt uns deshalb auch
ein neues Plinianum. Sehr selten wird der Redner Cassius Se-
verus bei den Grammatikern erwähnt. Die Stelleu bei Char.
104, 11 = Prise. 333, 11 und Diom. 373, 20 = Prise. 489, 3,
dazu Diom. 371, 19 (Pomponius ad Thraseam -)- Cassius Seve-
rus !) sind aus Plinius. Die Stelle bei Prise. 380, 1 muß auch
aus Plinius geschöpft sein, denn es finden sich von dieser Stelle
an bis p. 387 mehrere Citate aus Plinius (vgl. z. B. : C. Fan-
nius 380, 9 und Char. 143, 13). War doch Cassius dem
Plinius nicht unbekannt, wie in seiner N. H. Q. Verzeichu. 35
und 7, 55 klar zu Tage tritt. Ein so pikanter Redner als
512 J. W. Beck,
Cassius hätte dann für die libri studiosorum auch schönes Mate-
rial liefern können. Cornelius Celsus ist für die N. H. eine
reiche Quelle geworden. Ob seine Autorität auch in libri dubii
sermonis zu Hülfe gerufen ist, kann ich nicht beweisen. Doch
möchte ich an diesem Ort noch einmal zur Sprache bringen,
was ich früher (Piniol. II 2 S. 261 unten) schon bemerkt habe,
daß Celsus bei Nonius in dem Abschnitte de iadlscretis gene-
ribus ^ wo Pliniana vorliegen, als Auetor ausdrücklich genannt
wird für das weibliche Geschlecht des Wortes mjma. Das Wort
cyma führte mich zu Char. 56, 8 und zu Quint. 1, 6, 2, wo
Plinius stark benutzt ist und es kam mir nicht unwahrschein-
lich vor . daß die Charisiusstelle Pliniana enthielt. Diesmal
kann ich auf meine oben erwähnte Abhandlung hinweisen.
Auch lulius Modestus hat in den gr. B. eine Stelle (Char. 125,
3 = 73, 12). Es ist aber nicht leicht die übrigen Stellen un-
terzubringen. Pomponius Secundus, dessen Leben Plinius in
zwei Büchern beschrieben hat, der vates und civis clarissimus
hat grammatische Bemerkungen gemacht in Briefform. Auch
schrieb er eine praetexta (Aeneas). Plinius hat uns daraus et-
was mitgetheilt.
Es ist nun doch sehr sonderbar, daß Plinius, der immer
so gewissenhaft seine Gewährsmänner nennt und in der praef.
2 1 seiner N. H. selbst gesteht : est enim henignum et
plenum ingenui pudoris fateri per quos profeceris ^ daß derselbe
Plinius den Beryter Valerius Probus gar nicht nennt. Man
sagt ja wohl, daß er auch aus Probus geschöpft hat (vgl. z. B.
Teuffei R. L. G.^ S. 68). Oder soll der Kritiker ganz zufällig
gerade in den verlorenen Partien der libri dubii sermonis ci-
tiert gewesen sein?
Es würde zu weit führen, wenn ich alle Dichter, die Pli-
nius citiert hat, hier besprechen wollte. Die Historiker habe
ich schon erwähnt. Die meisten Fragmente des P. Rutilius Ru-
fus sind uns nur durch Plinius' libri d. s. bekannt, Plinius al-
lein überliefert uns in seinen gramm. B. seltsame Formen des
Geschichtschreibers M. Aemilius Scaurus. Seine Bücher sind
also nicht nur für die Geschichte der lateinischen Grammatik,
sondern auch für die Geschichte der röm. Literatur von großem
Die Quellen in den grammatisclien Büchern u. s. w. 513
Werth. Eine Ausgabe der Fragmente wird aber viel zu wün-
schen übrig lassen, denn bei der Dürftigkeit der Fragmente
muß manche Frage unbeantwortet bleiben. Doch wird dieselbe
eine erneute Untersuchung nach der Probusfrage, nach Caper
und Nonius hoffentlich erleichtern und manches Räthsel lösen
oder der Lösung näher führen.
Groningen. J, W. Beck.
Odyssee XXI 288 ff.
Bekannt sind die Mißhandlungen, die der unerkannte Odys-
seus seitens der Freier zu erdulden hat. Nicht weniger als drei
Mal läßt der Dichter die übermüthigen Jünglinge nach dem Dul-
der werfen. Odysseus kommt aber jedes Mal, wo es einer der
Freier auf ihn abgesehen hat, gut weg. Sogar das eine Mal, wo
er wirklich getroffen wird, Od. XVII 462 ff., kommt er nicht
zu Fall und kann seinem berechtigten Umnuthe in längerer (XVII
468—74) und sogar eindrucksvoller Rede (XVII 481—87) Luft
machen. Gleichwohl muß die Lage des Helden ihr Ungemüth-
liches gehabt haben.
Um so befremdender sind daher Od. XXI 288 ff. die Worte
des Antinous, der den Odysseus, welcher um den Bogen gebeten
hatte, zurechtweisen zu müssen glaubt und ihn dabei also anfährt :
a oziXk ^£ivü)v, Ivi TOI cppevsc ou8' Yjßaiai.
oux ayaTra?, 8 sxtjXo? uirspcpLaXotat jjlsö' y]}xiv
SaivuaaL
Diese Worte setzen doch ein ganz anderes Benehmen der
Freier dem Odysseus gegenüber voraus als uns thatsächlich ge-
schildert wird: sie lassen sich mit den Würfen der Freier in den
Büchern 17, 18 und 20 schlechterdings nicht vereinigen.
Straßburg i. E. Rudolf Hartstein.
Philologus LU (N. F. VI), 3. 38
XXIX.
Antiquarische Randbemerkungen.
1. Ueber einige antike Schlaginstrumente.
Unter die guten französischen Bücher, die bei uns zu we-
nig benutzt werden, zählt der Dictionnaire des antiquitds von
Daremberg und Saglio. Wir haben ihm vorläufig kaum etwas
an die Seite zu stellen. Die kleinen Bemerkungen, die ich im
Folgenden vorlege, sind beim Durchblättern der letzten Liefe-
rungen entstanden ^) und sollen ihren Ursprung nicht ver-
leugnen.
II 280 läßt Saglio einen Bronce-Diskus aus dem Museum
zu Neapel abbilden, der zum Aufhängen bestimmt ist; neben
ihm, auf der Breitseite hängt ein Klöppel an einer feinen Kette.
Zur Erklärung führt S. zwei Stellen an, aus denen hervorgeht,
daß man in der That mit einem Diskus Signale zu geben
pflegte. 1) Cicero de Orat. II 5, 21 ^) auditores [philosophorum]
discum audire, quam philosophum malunt'^)'. qui simul ut increpuit^
in media oratione . . . philosophum omnes unctionis causa relinquunt.
Wir sind in einem griechischen Gymnasium : der Diskusklang
verkündet den Anfang der Leibesübungen. 2) Marc Aurel an
Fronto, III 6 p. 70 Naber : discus crepuit , id est pater meu^ in
*) Daremberg et Saglio, dictionnaire des antiquitäs , fasc. XIII
sqq. 1889—1892.
2) Saglio citiert falsch Cic. Or. V 2.
^) Natürlich ist das kein Sprichwort, wie nach altem Vorgange
wieder Klotz angenommen bat. Vgl. aber die S. 518® nachgewiesene
Anekdote.
Antiquarische Randbemerkungen. 515
balneum transisse nuntiatus est. Daraus folgt freilicli noch nicht,
daß von dem üblichen signal du hain die Rede ist; wir sind in
der Umgebung des Kaisers, dessen Ankunft das Signal wohl
verkünden soll.
Mit diesen Zeugnissen ist ein drittes zu combinieren , das
Saglio übersehen hat. Didjmus Schol. Plat. Phaed. p. 381 B.
234 H. , zu rÄau/oo xs/vr^ : . . . 'iTnraao? yotp xt? xatsaxsuaos
;(aXxo5? xsTiapa? oioxou? ouxo)? toaxs xa? [isv 8ta(x£xpou<;
auxÄv loa? 67rap)(£tv, xo Ss xoü irpcüxoo Siaxou •jTa;(oc ETitxpixov
}x£v slvat XOÜ Ssuxipoo, rjfxtdXiov 8s xqu xpixoo , SiTrXaotov
§£ XOÜ x£xapxou, xpouo|i3voo? o£ xouxoa? £7rLX£X£Tv auijLCpioviav TLva.
xal A£Y£xai FXauxov [wohl der bekannte Musiktheoretiker und
Litterarhistoriker , ein Vorgänger des Aristoxenos] lodvxa xou?
iizi Xüiv oiaxcov (pdoY^O'^s Tcpaixov £Y)(£ipr|OaL ol' auxaiv )(3LpoupYsTv
[d. h. zu spielen, vgl. Aristot. Pol. VIII 6, 7 p. 228, 30, Luc.
ver. bist. 36]. xal aiio xauxTj? x?^«; 7rpaY(i-ax£ia? Ixt xal vuv Xs-
Y£a}}at XY]V xaXou|jL£vr^v FXauxou Tiyyr^^. {X£}jLvr|Xai §£ xouxoo
'Apiaxd^£Voc; £V xtp Ttspi xr^c, \LOUGi%r^c, dxpoaa£ü)c; [fr. p. 111 M.,
FHG. II p. 289], xai NlxoxXt^c; £V xü) Tispt Ö£a)pia?. Die Pa-
rallelartikel bei den Lexikographen und Sprichwörtersammlern
bieten nichts neues (vgl. Jungblut, Quaest. de paroemiographis
p. 40); Zenob. volg. II 91 sagt nur deutlicher xat xpouo}x£vou?
(xou? Staxou«;) £7rLX£X£lv au[xcp(i)vi(DV xiva. Hippasos legte also die
Klangverhältnisse von vier verschieden starken Disken fest,
Glaukos bildete die Kunst aus, sie mit einem Schlagstabe zu
spielen.
Etwas ähnliches, wie diese FAaoxou xs^v/j, treibt offenbar
die bei Daremberg - Saglio Fig. 2594 11 p. 449 nach einer
durchaus antik empfundenen Miniatur abgebildete Dame; sie
steht mit zwei Schlagstäben vor einem Brett mit vier verschie-
den starken Becken; das erste rechter Hand hat sie eben mit
dem Stabe berührt. Daß die Zahl der Becken zu der Ari-
stoxenosnotiz stimmt, ist bemerkenswerth genug.
Saglio behandelt das Bildchen unter dem Stichwort E cheion.
Er hätte viel eher an die acetabula erinnern sollen, von denen
I 23 in freilich nicht ganz ausreichender Weise gehandelt wird *).
Da auch ein so tüchtiger Kenner der alten Organik, wie C. v.
Jan, das Problem m. E. nicht ganz richtig angefaßt hat (Bau-
meisters Denkm. III 1662 f), wird sich 's lohnen, gründlicher
darauf einzugehen. Bei Suidas folgt auf den Hesychischen ßto?
*) Saglio fuhrt nur die sekundäre Stelle des Isidor (= Cassiod.)
au und Suid. s. v. ö^6ßacpov (nicht urkundlich, die Handschriften ha-
ben die Nachricht s. AtoxXrj?) , auch meint er , man habe das Instru-
ment contre une autre cymhale ou au moyen d'une haguette geschlagen.
Am besten spricht über die Frage Bellermann zum Anonymus § 17
p. 28.
33*
516 O. Grusius,
des Komikers Diokles der Byzantinisclie Zusatz: toutov M cpaotv
EüpsTv xai TY)V £v Toic o^ußacpoLc apfxoviav, £v oatpaxivoLc ^) ä^-
YSioic, airsp sxpousv ev EüXr|Cpicp. Daß nicht von dem Komiker
die Rede sein kann, hat schon Meineke (hist. crit. p. 251) ge-
sehn ; er denkt an den v. 'AXxi8a[xac als Vater des Alkidamas
und Musikschriftsteller genannt Diokles von Elaia. Nun gab
es aber auch einen Pythagoreer Diokles von Phlius (OXiaoioc,
Diog. La. Vin 45, lamblich. vit. Pyth. § 218). Diesen er-
wähnte derselbe Aristoxenos , dem wir die Nachricht über das
musikalische Experiment des Glaukos verdanken (a. 0. = fr.
11. 12 EHG. n p. 273 M.) ; und da in der Suidas-vita als
Heimath des Diokles Athen oder Phlius ('AO^r^vaio? r^ OAiaaio?)
angegeben ist , so ist es meines Erachtens zweifellos , daß die
Worte Tj (I)XiaaLoc ein Zusatz aus derselben Quelle sind, aus
dem die Schlußnotiz geschöpft ist, daß also der Musiker Diokles
kein andrer ist , als der bei Aristoxenos erwähnte Pythagoreer
aus Phlius ; die Notiz wird wohl aus Aristoxenos Tispi [xouaix^?
dxpoaasüj; geschöpft sein. Sehr schön stimmt dazu, daß Pytha-
goras selbst die Proportionalität zwischen Ton und Schwere beim
Klange verschiedener Schmiedhämmer beobachtet haben soll, s.
Gaudentius p, 13 M. : tyjv os CLrj/r^v xr^c, xoutwv supsaso)? Du-
Oa^opav latopotjoi XaßsTv (XTro '^'^/j^z Ttaptovia /aXxsTov, xou? iid
TOü ax{jLova xtuttou; täv paiaTYiptuv aiai^&jxevov oiacpwvoo«; ts xai
ou}xcpa)vou;. £t;£X&«)v ydp eüUü? tyjv ahiav . . . lauxr^v £upiax£i,
OTaB}iü)v Biacpoptüv i8a>v xac ocpupa«; . . . xac [jl£v yap iirtipt-
Tov £v ToTc axa^pLoIc £/ouaa; X070V toi? (];(;cpot? oi.d T£ooapa)V
eup{ax£i aujxcptüvouaac* xa? §£ tov Yj|xioXtov ora^jxov iXxoüoa«;
. . . TYjV 8ia 7:£v~£ oufjLcpdiviav d7:oT£X£Tv' xa? 0£ SiTrXaoia?
. . . oia Tzaawv au[x(p(üV£Tv £v tqIc. r^/oi^ aia^dvsTai: genau die-
selbe Reihenfolge der Gewichtsdiflferenz , wie bei Hippasos und
Glaukos. Die Quelle wird wiederum Aristoxenos sein. Denn
diese Überlieferungen von Pythagoras, Diokles, Glaukos -Hip-
pasos reichen sich wechselseitig die Hand. Der Meister hat den
genialen Einfall ; die Schüler bilden ihn weiter und führen ihn
in die Praxis ein.
Nun erscheint das Wort acetahulum, dem griechischen 6^6-
ßacpov genau entsprechend, bei Cassiodor de mus. p. 573 ed.
1656 in einem System der Organik, wo an erster Stelle die
percussionalia (instrumenta) erklärt werden als acitabula aenea vel
argentea vel alia, quae et aliquo rigore percussa reddunt cum sua-
vitate tinnitum. Das Wort taucht auch in den Varia auf, IV 51
p. 163, an einer sehr schulmäßig gehaltenen Stelle über die
verschiedenen im Theater der antiqui gebotenen Kunstgenüsse:
5) Vielleicht ist hier <7j yakxzioii ^ ^uX{vots> oder etwas ähnliches
ausgefallen, vgl. Philoponos bei Suid. s. v. dpfiovfa I p. 747 B.
Antiquarische Randbemerkungen. 517
Quid aeitabnlorum tinnitus^ quid dulcissimi soni referam varia per^
cussione modtdamen. v. Jan will überraschender Weise a. 0. S.
1663 diese acetabula nicht zu den einzeln gespielten Oxybapha
rechnen, sondern zu den paarweise geschlagenen Cymbeln. Das
erweist sich aber als durchaus unberechtigt, sobald man den
Zusammenhang der Zeugnisse überblickt. Cassiodor entlehnt den
Abschnitt de musica^ wie er am Anfang und am Schluß (p. 572
und 576) betont, aus einer lateinischen Uebersetzung des oben
(S. 516) citierten Aristoxenikers Gaudentius , aus dem Gauden-
tius Mutiani latinus. Auch in den Varia ist der Ausdruck nur
gelehrte Reminiscenz. Wir haben also einfach eine Uebersetzung
des griechischen o^ußacpov zu erkennen. Es ist dieselbe Glas-,
Holz- oder Metallharmonika gemeint, wie in den griechischen
Quellen. Das bestätigt ja auch bei einiger Ueberlegung der
Ausdruck aliquo rigore und varia percussione modulamen^ der auf
Cymbeln nicht passen würde. Uebrigens mag Cassiodorius solche
Instrumente immerhin gehört haben. Auch Philoponos zu Ari-
stot. de an. I (= Suid. s. v. apjxovia I p. 747 B ) scheint sie
zu kennen; er weiß daß man sie sx Siacpopoa uXr^c machte,
iva r^ oiacpopa tü)v a7r7i)(Y]0£a)V ttjV ap<jLOViav dTrotsXsawaLV.
Doch zurück zu der von Saglio angeführten Miniatur.
Die Spielerin führt zwei dünne Stäbchen, offenbar ^uXYjcpia ; die
Becher haben geradezu das Aussehn von Näpfen. Das stimmt
so gut zu dem wunderlichen Namen und der Beschreibung bei
Suidas , daß man mit Zuversicht sagen kann : hier ist eine
Oxybapha-Spielerin abgebildet.
Aehnliehe Schlaginstrumente kannten auch die Stifter des
berühmten Weihgeschenkes zu Dodona, auf das man das Sprich-
wort vom Aa)8a)vaTov /aXxsTov zu beziehn pflegte. Ein Augen-
zeuge , Polemo , beschreibt es bei Steph. Byz. s. v. AtüSwvTj
(vermittelt durch den Paroemiographen Aristides) und bei Strabo
VII p. 329 sehr anschaulich. Strabo berichtet: ^(aXxsTov ^v
SV T(p i£p«) £/ov u:r£py.£{[i£vov dvBptavTa xpaTOüvra
[xdaTtYa ^aXxr|V , dvdi>r|{xa Kopxupaiojv yj 8s [jidoTL^ vjv Tpi-
TrXfj dXuat5a)TYj [wie bei dem Diskos Saglio's], diiTjpTYjfisvouc
s;(ouaa s$ amr^c, darpaYaXou? [als Klöppel], oi ttXyjttovts; t6
yoXv.UQ^ ouvs)^(üc. otuots aiü)poTvTO uiro taiv dvsjjLwv, jxaxpoix;
r[yoxi^ dirspYdCovTo, sa>? 6 jxsipuiv tov Xpovov ätto t^^ o^PX% '^^^
•»5/00 ;i.s)<pi TsXooc xal stci tou u' Trpo£X{>£lv ^). Es wird hier ein-
fach der Apparat beschrieben, den Saglio besprochen hat, nur
in kunstvollerer Gestaltung. Der avSptdc selbst schlägt die
*) Die Fassung bei Strabo halte ich für die beste ; bei Stephanus
und Zenobius tritt Aristides als trübendes Mittel dazwischen (FHG.
IV p. 326). Vgl. Preller, Polem. p. 56. Müller FHG. III p. 124. Die
Ueberlieferung der Paroemiographen ist spärlich gegenüber der bei
Stephanus, vgl. Warnkross, De paroemiographis p. 36 sq.
518 0. Crusius,
Erzscheibe (^(aXxEiov) , ganz wie unser Kunstgewerbe Tiscb-
glocken und Gongs mit Figuren bildet. Auch der Zweck der
Vorrichtung wird ursprünglich derselbe gewesen sein, wie in den
angeführten Fällen. Daß sie als Aeolslarfe dient, was 0. Müller
(kl. Sehr, n 587) so poesievoll ausgeführt hat'), macht ganz
den Eindruck des Zufalligen und Sekundären. Am ersten wird
man die vj/sTa vergleichen dürfen, die, an Stelle unserer Glocken,
auch sonst in Heiligthümern und beim Kult gebraucht wurden.
Vgl. Apollodor Schol. Theokr. II 36 = fr. 36 p. 434 M. : cpTjalv
'ATToXXdoüjpo? 'AdTjVTjOLV Tov tspocpavTT^v T^? KopT^? smxaXoujjLSvr^?
iTTixpoustv To XsydjjLSvov TiX-^ov (Saglio II 449). Hier ist gewiß
(s. Lobeck Aglaoph. 1225*) von keinen xu}j.j3aXov die Rede (wie
Lenormaut bei Saglio 575 f. wieder annimmt) , sondern von ei-
nem Schlaginstrumente nach der Art des besprochenen ^).
In diesen Zusammenhang möchte ich schließlich auch noch
eine schwierige Petronstelle (c. 99) einrücken, die meines Wis-
sens noch nicht endgiltig erledigt ist. Vor seiner Abreise hat
sich Eumolpus mit Encolpius und Giton versöhnt; jetzt wollen
sie gemeinsam zu Schiffe das Weite suchen. lieber der Rühr-
scene ist aber die festgesetzte Abfahrtszeit herangerückt : adhuc
loquehatur^ cum crepuit ostium impulsum stetitque in limine barbis
horrentibus nauta et '■moraris' inqiiit ^Eumolpe^ tanquam propudium
ignores'. Hand mora , omnes consurgimus etc. Man muß die
verzweifelten Erklärungsversuche der früheren Interpreten bei
Burmann nachlesen, um sich zu überzeugen, daß propudium nicht
in Ordnung sein kann. Bald soll das Wort prope diem bedeu-
ten, was sprachlich undenkbar ist, bald soll Tryphaena damit
gemeint sein : 'nam propudia . . proprie meretrices' bemerkt
Burmann. Die vorgeschlagenen Verbesserungen sind freilich
eben so schlimm. Cuper empfahl prolubium = 'promptum
meum ad navigandum animum', Tornaesius properandum : das
Eine matter als das Andre. Ich habe schon vor Jahren pro-
dupium (zu 7rpo8oi>7:£a) Nie. Alexiph. 313, vgl. (j-srnSouTcoc, xa-
laSooTTOc, KaiaoGUTua = Nilkatarrakt bei Herodot u. s. w., Ca-
tadupa bei den Römern) an den Rand geschrieben; der Begriff
'Signal vor der Abfahrt' paßt genau an die strittige Stelle und
würde durch die allerdings sonst nicht zu belegende Wortbil-
') Freilich wenig urkundlich. Die Hauptbedenken gegen seine
Auffassung hat schon Preller hervorgehoben.
®) Es braucht kaum erwähnt zu werden, daß die Alten auch die
eigentliche Glocke, den xtüSiuv, zu ähnlichem Zwecke verwandt haben.
In einer Anekdote bei Strabo XIV 2, 21 p. 658 verlassen alle Zu-
hörer einen Kitbaröden , als 6 xwSiüv 6 xaxd xr^v 6«}>07r(uX{av i^o^^rice.
Vgl. die oben S. 515 behandelte Cicerostelle.
Antiquarische Randbemerkungen. 519
düng aufs glücklichste ausgedrückt. Jetzt meine ich diese Ver-
muthung wenigstens frageweise vorlegen zu dürfen. Es ist
wohl von einer Art Schiffsglocke die Rede , die wir uns etwa
wie den Diskus bei Saglio construiert zu denken haben. Soo-
TTsIv ist der richtige Terminus. Vgl. Xenoph. Anab. I 8, 18
Tat; daTTioL upo? xa oopara sSouirr^oav ; natürlicher Arrian
Anab. I 6, 4 xoic, odpaoi Souirrjoat Tcpo; xac, doiiiSa;.
2. Zur Einrichtung alter Kaufläden,
(nach Herondas VIT).
Für die Veranschaulichung des Kleinhandels bei den Alten
steht uns reiches Material zu Gebote, litterarisches wie archäolo-
gisches; um seine Verwerthung hat sich neuerdings besonders
H. Blümner verdient gemacht. Vollkommen lebendig wird das
jetzt durch den siebenten Mimus des Herondas, der uns bekannt-
lich in den Laden eines Schusters führt. Freilich ist er, vor
Allem in der Anfangspartie, so lückenhaft und schwierig, daß
man sich auch über die Scenerie und die Bühnenreqidsiten, wenn
ich so sagen darf, nicht auf den ersten Anlauf klar geworden
ist. Einige Fragen der Art mögen hier behandelt werden, zum
Theil im Anschluß an die Ausfüllrungen Blümners in dieser Zeit-
schrift LI 134 ff.
Blümner nimmt an, daß die Begrüßung auf der Straße spiele
vor der Thür von Kordons Werkstatt, und daß Kerdon auch
fertige Schuh waare hinausbringen lasse. Erst in der Mitte, V. 5 5 ff.
trete ein Scenenwechsel ein, indem Kerdon die Damen veranlasse,
die Werkstatt selbst zu betreten. Ein solcher Scenenwechsel ist
in diesen Dichtungen aber sonst nirgends nachweisbar, auch nicht
im ersten oder vierten Stück. Vollends unmöglich ist er in der
Partie, wo Blümner ihn ansetzt, V. 55 — 83. Es findet sich hier
nicht die leiseste Andeutung, die sich in jenem Sinne verwerthen
ließe -- denn e^cüasi V. 51, was Blümner S. 135 wohl falsch
verstanden hat, bezieht sich auf das Herausholen aus einem
Schranke. Von V. 54 bis V. 80 bleibt die Situation unver-
kennbar dieselbe: wenn die Frauen sich also V. 78 in dem axs-
YüXXtov des Schusters befinden, sind sie sicher auch vorher darin
gewesen.
Wir treten also mit Metro V. 1 in die Bude (oTsyuXXiov,
taberna) eines Schusters. Blümner sieht in den Räumen zugleich
die Werkstatt. Dafür giebt es aber keinen Anhaltspunkt. Ein
Gegenbeweis würde V. 44 sein (xpcT? xai 0£[x' oixstac ß]dax(ü
xtX.), wenn hier nicht das ausschlaggebende Wort ergänzt wäre.
Aber auch V. 4 f. können wir als Gegenbeweis verwerthen. Kerdon
ruft einem Sklaven, Drimylos zu:
520 0. Crusius,
Tat? Y^vai^lv ou Ötjoek;
TTjv jxeCov £^a> oavioa.
Hier fragt sich's zunächst, was wir unter der aavi'c zu verstehu
haben. Bticheler, dem sich Dalmeyda, Meister u. A. anschliessen,
versteht darunter eine tabula, ein Brett mit Waaren. Diese Deu-
tung ist unmöglich , wie V. 1 2 f. ergiebt. Erst nachdem der
säumige Drimylos die oavic abgewischt hat, fordert Kerdon seine
Kundinnen auf, sich zu setzen (V. 12 vuv sx [xiv oiuttjv . . AaijL-
irpuvsic, V. 14 £!l3ai}£, Mr^TpoT): also ist die aavu kein 'Schau-
kasten' (Meister), sondern eine Bank, wie auch Blümner richtig
angenommen hat. In der That sehn wir auch auf bildlichen
Darstellungen des Schuhhandels die Käuferinnen sitzen, s. Th.
Schreiber, kulturhistorischer Bilderatlas LXXII 7. LXXXVIII 5.
Was heißt nun aber Oifjasic . . eEou? führt das nicht auf Blüm-
ners Auffassung zmück ? Keineswegs ; wir haben uns den Sklaven
Drimylos mit einigen Genossen in einem mehr nach innen ge-
legenen Gelasse arbeitend vorzustellen; die aavi; ist eine von den
drinnenstehenden Bänken , von denen Kerdon auch V. 40 £ nach
einer selu* wahrscheinlichen Ergänzung zu sprechen scheint : OaXuo) |
la; aavioa]; tjjjlscüv a)^p'-c iaTripr,; xtX. Man wird also von der
Werkstätte, in der die Sklaven arbeiten, einen Vorraum scheiden
müssen, der als Kaufladen diente. Dieser Laden ist, ganz wie
bei ims, direkt von der Straße her zugänglich, vgl. V. 122
aüTT^ oü, 5u)0£i(; SnTa Aapixou; touoo
r^ jxsCov lttkOV Tipo; Oüpr^v xt^AiCooaa ^).
Seine Einrichtung ist sehr einfach. Sessel sind nicht vor-
handen und eine Bank für einkaufende Damen wird aus einem
Nebenraum herbeigeholt. Das wichtigste Ladengeräth sind die
Waarensch ranke. Nachdem sich die Frauen gesetzt haben,
befiehlt Kerdon dem Pistos, der offenbar ein bevorzugter Sklave
ist und den Ladendiener macht:
nia[T£, TY]V avu) avo](Ea?
irupYlSa — [JLT] tyjV ü)[S£, xrjv avu) xetvrjjv 15
Tci 5(pYjat[jL' Ipya tou Tp[£cpovTo? Kep§u)v]os
Ta}(£a); £V£7x' avo)[{}£V. a, cp^Xrj Mr^xJpoT
OL' £pY' £7rd^j>£aÖ'. T)00)(fj [öU f^Ot, GT(y]o)V
TT^v ajjLßaXoü;(r^v oIy[£' toüx' opr) 7r]p(üTov
Mr|Tpor T£X£a)v apYip[£v oux i)(v]£ajv i/vo?; 20
ör^£laÖ£ XU}x£lc, cü -j'ovolxec xtX.
Soweit die Ergänzungen unsicher bleiben, sind sie durch keinen
^) Uebrigens sitzt auch Meiriche im ersten Mimus in einem Raum,
dessen Thür unmittelbar auf die Straße führte : nur so ist der Ein-
gang verständlich. Vgl. Monceaux u. d. W. Domus bei D.-S. II S. 342*.
Antiquarische Randbemerkungen. 521
Druck kenntlich gemacht. lieber die Worte, die uns hier an-
gehn, bleibt kein Zweifel ^^). Der Sklave soll eine Trup^ic; öffnen,
mn Waaren zu holen. Daß wir unter Tropyic einen Schrank, ein
armarium (Bücheier) zu verstehn haben, ist klar. Als 7:0^710x0?
wird bei Aelian (v. h. IX 13, 10) das Geräth bezeichnet, hinter
dem sich der imgeschlachte Dionysios von Heraklea vor seinen
Besuchern verbirgt; bei Artemidor stehen v.la'zai xal Trupyiaxot
xal (^r^oaupocpoXaxia nebeneinander^^) und dergleichen scrinia hat
man auch bei Sextus Empiricus VIT 102. IX 78 mit Eecht
erkannt. Die Trup^ToiC und TrupYtaxoi sind also nach diesen
Belegen schmale Schränkchen , in denen man Kostbarkeiten
aufhob. Hiemach werden sich auch auf den Kunstdenkmälem
Beispiele nachweisen lassen. Auf einem Relief bei Daremberg-
Saglio I Fig. 324 (= Fig. 852) steht ein Geräth mit geöffneten
Thüren, das nach der Höhe des Davorsitzenden zu schließen
etwa 1,25 m. hoch und 0,40 m. breit gedacht ist und oben
mit einer als Pult zu benutzenden Platte abschließt; es wird
diu-ch Brettchen, auf denen Manuscripte und Geräthe liegen,
in mehrere Fächer abgetheilt. Hier haben wir wohl einen
irüpYiaxoc oder eine irupTU vor uns. Jedesfalls wäre ein Ge-
räth der Art für Kerdons Zwecke vorzüglich geeignet. Bei
Kerdon hängen die Waaren nicht paarweise offen an der Wand,
wie bei den Schustern auf den pompejanischen Forumsscenen.
Seine IpYa liegen säuberlich in der a a [x ß c. A 0 u ^ -/; , die gleich-
falls verschließbar ist (V. 19 f.). Bücheier, und mit ihm Meister,
versteht darunter einen „Schuhkasten", d. h. einen Behälter mit
mehreren Sandalen. Aber aus V. 51 STSpov }(aT£pov [xaA' s^oiost
folgt doch wohl, daß die Schuhe einzeln hervorgeholt werden;
die aaixp'y.Xouy-/) wird also eine Gavo(/.Xo^}r^■/.r^ sein (Menander
^°) Mein jetziger Text weicht freilich in Einzelheiten von meinem
alten, wie von dem Diels'schen ab. Diels liest V. 14 ttjv vetjv, V. 15
fxr] TTjv üJ[oe ywSe ve6ouaa]v: das ist an sich wohl möglich, scheint mir
aber weniger Anhalt in dem Ueberlieferten zu haben. V. 17 hatte
ich fxa gesetzt. Aber R. Meister hat die feine und fruchtbare Beob-
achtung gemacht, daß Herondas (j.a nur Weibern in den Mund legt ;
auch seine Ansicht über den Grund dieser Erscheinung halte ich für
zutreffend. Man muß daher d) oder nach V, 111 a schreiben. Baß
Kerdon V. 18 nicht Metro anredet, sondern eine andre Person, in
diesem Zusammenhange also Pistos, ergiebt sich mit voller Sicherheit
aus dem doppelten Mr^TpoT V. 17 und 20; der Dichter pflegt solche
Anreden nicht umsonst zu setzen.
*^) Meinekes Conjektur upp^cocot ist hier sehr überflüssig. Es
ist bemerkenswerth, daß das seltne Wort in den Inschriften aus
der Heimath des Artemidor wiederholt vorkommt, vgl. CIGr. III 4207.
4212. 4220t Add. 4340" Add. Es bezeichnet hier (jLvrjfjieTa, offenbar
jene Grabthürme, über die Benndorf und Niemann, 'Reisen in Lykien'
I 109 gehandelt haben.
522 0. Crusius, Antiquarische Randbemerkungen.
IV p. 165 M.), d. h. ein Kästchen für das einzehie Paar,
was der Käufer mitbekam. Wir sind ja in einem eleganten
Laden; der Meister zählt unendliche 'Novitäten' auf (rd vsa
TOLüza V. 56, wie nach einer richtigen Beobachtung Meisters
statt Y£V£a zu schreiben ist), und die Preise sind zum Theil
so hoch gegriffen, daß Kerdon sogar em/puaouc advoa>^o-
^Y)xa; (Menander a. 0.) mit in Kauf geben könnte. Diese San-
dalenkästchen werden aus der Trupytc herausgeholt; sie stehen dort
offenbar auf den Etagen-Brettchen, ganz wie in unsem Läden ^^).
In dem Verkaufsräume sind mehrere Tropyios; vorhanden, wie
aus V. 14 hervorgeht; es fragt sich, in welcher Anordnung.
Leider sind wir hier auf Vermuthungen angewiesen. Aus dem
Ausdruck svsyx' avtoösv V. 17 folgt, daß man die Waaren ziem-
lich hoch herunter holen mußte; bei einem „Thurmschrank" ist
das ja sehr begreiflich. Da aber von zwei -iropYtos; die Rede
ist, wäre es wohl möglich, daß die eine auf die andre gestellt
werden konnte, wie bei unsern Eckschränken. Auch das by-
zantinische IlcVTaTrupY'.öv , ein Schrein für Kronpretiosen (Reiske
zu Constant. Cerim. p. 42 D 7), wird ein Geräth gewesen sein,
das aus fünf TrjpYiaxoi bestand; man könnte annehmen, daß es
sich in zwei Etagen , die untere von drei , die obere von zwei
Schränkchen, gegliedert habe, wie jene mittelalterlichen Schreine,
deren oberen Abtheilungen auch durch den Zinnenkranz unver-
kennbar als Thürmchen charakterisiert sind. Doch reicht das
Material, das mir bisher bekannt geworden ist, nicht aus, um
hier eine feste und klare Anschauung zu gewinnen '^).
'*) Die für V. 16 von Diels vorgeschlagene Ergänzung zo\> Tp[{Tou
xp£[jLaaT7jp]o; läßt sich mit diesen Ergebnissen kaum vereinigen.
*^) Bemerkenswerth ist es, daß der Taubenschlag bei den Römern
furris heißt (Varro de r. r. III 3, 6). Auch das beim Würfelspiel ge-
bräuchliche Instrument Trup^o? (Agath. Anthol. Pal. IX 482, 23. Sidon.
Ap. Ep. VIII 12) oder turricula (Mart. XIV 16 u. A.) ist kein Würfel-
becher , wie immer wieder angenommen wird (z. ß, von Friedläuder
zu Martial a. 0.), sondern ein wirkliches Thürmchen mit einem ge-
wundenen oder treppenartigeu Gange, durch den die Knöchel herunter-
sprangen, wie bei unserm Tivolispiel. Vgl. Sidon. a. 0. tessera fre-
quens ehoratis pyrgorum resultatura gr adibus , Agath. xpi^^^aSia?
dSdxTjxa ßaXojv <\>7](flba<; oltz^ i^Ofxoü, | 7t 6 p y o u ooupaxiou x X i fx a x t xeu^OfjidvTg.
Tübingen. 0. Crusius.
XXX.
Die Erzählung vor Alkinoos und seinem Phaiakenhofe, mit
der Odysseus den Verlauf der Begebenheiten eine Zeit lang un-
terbricht, um die früheren Abenteuer zu erzählen, jener berühmte
Kunstgriff Homers , der konzentrisch Handlung in Handlung
rahmt und durch die Ich -form der Erzählung das Interesse
steigert , ist frühzeitig Hörern und Lesern so auffällig erschie-
nen, daß man sie sprichwörtlich — meist als WkvMou a.7z6-
Xo^oc (später auch 'AttoAoyoc 'AXxivoo ) citierte, während die
alexandrinische Wissenschaft wie es scheint , seit Aristarchos,
technisch die Bezeichnung Airiyr^aic Tiap' 'AAx'.voip gebrauchte"^).
Auffällig ist, wenn auch bislang von niemandem hervorgehoben,
daß man das Citat 'AAva'vo'j aT:6Xo^(oc zu verschiedenen Zeiten
in verschiedenem Sinne gebrauchte. Doch wird sich nachweisen
lassen, daß die Bedeutungswandlung dieses geflügelten Wortes
direkt davon abhing, ob man unter 'A. a. die ganze Erzählung
des Odysseus (in den Gesängen t — }x) oder nur einen Theil
(z. B. Ä) oder wiederum gar den Aufenthalt des Dulders bei
dem Könige überhaupt {'^fi, oder gar bloß C) verstand.
1. Sokrates bei Piaton ist in unseren Quellen der erste,
der den Ausdruck braucht ^) , und zwar da , wo er gegen das
*) Die folgenden Erörterungen waren für die Neubearbeitung der
Pauly'schen Realencyclopädie des klass. Alterthums durch G. Wissowa
bestimmt, überschritten aber den dort zu Gebote stehenden Raum.
'0 Plutarchos: 'OSucaiw? dTrdXoyo? x^s tiXävt]?. Vgl. u. No. 3, S. 524.
') "A [j.ev To^vov, -^v 8' ^yu)' Cwvxi tä Sixa^ti) Ttapd Oetov xe xaX dv^pco-
Ticuv a^Xd x£ xai fxtaDot xaX Swpa yipexai Tipös Ixe^vots xoTs dyai%Ts, oU
«6x7] Trapet'^^exo t^ oixaioauvrj, xoiaüx' av etrj. xai [xdX', ecpT], xaXa xe xai
524 K. Tümpel,
Ende der Republik (X 614 b) die Erörterung über die Beloh-
nungen abschließt, welche dem Gerechten sowohl aus seiner Ge-
rechtigkeit direkt sich ergeben , als darüber hinaus indirekt in
diesem Leben zu Theil werden. Er wendet sich da zu den
Belohnungen, welche in jenem Leben den Gerechten er-
warten, und krönt die Auseinandersetzung durch den Bericht
des Pamphyliers Er, der nach seinem Heldentod 10 Tage
unter den Leichen liegen geblieben war, aber wieder ins Leben
zurückkehrte, als er am 12. verbrannt werden sollte, und nun
seine Erlebnisse im Jenseits während dieser Zeit erzählte; die-
sen Bericht nun kündigt Sokrates an mit den Worten: 'AXX'
ou tjLSvroi 001 'xlXx ivou y£ aTroXoYov spo), dcAA' aXxiixou jisv
dvopo;. 'Hpo; Tou 'Apjxöviou, to ^svo; nafxcpuAou* oz -iroTS xtA.
Wenn Müller- Steinhart's Anmerkung"^) Recht hätte, so zielte
das auf die ganze Erzählung des Odysseus von t bis jx : von
t (KuxXwTTSLa) und x (xa tlSoi AioXo-j xal Aatarp'JYo'vwv xai Kip-
xr^c) über X (Nixuta) bis jx (Ssipr^vsc , l'Äulkoi , Xdcpußoic, ßds?
'Haiou); also nicht bloß auf seine Abenteuer in der Unter-
welt, sondern auch vor- und nachher auf der Oberwelt. Nun
beschränkt im Unterschied hierzu der Pamphylier seinen Bericht
streng auf die Erlebnisse in der Unterwelt, sozusagen seine 'Ns-
xuia', und Sokrates fügt dem nur kurz den Sterbebericht hinzu
(s. Anm. 3).
Diese Verschiedenheit des Er -Berichtes von Odysseus' Be-
richt nach Inhalt und Ausdehnung müßte es also sein, welche
Sokrates hätte hervorheben wollen in den Worten: 'AXX' ou
jxsvroi aoi 'A. "ys d. spoi ; das hieße : 'Ich werde nicht erst, wie
Odysseus seine Nekyia, eine doppelt so lange Erzählung über
irdische Erlebnisse vor meiner Hadesfahrt voraus schicken,
noch eine ebensolange über irdische Erlebnisse nach meiner
Rückkehr aus dem Hades folgen lassen'. Die Pointe des Citats
läge dann in der Redseligkeit, mit der Odysseus ein Thema,
wie seine Nekyia, durch übergroße Einleitung und Schluß auf-
schwellen lasse, einer Weitschweifigkeit, die Sokrates vermeiden
zu wollen seinem Zuhörer Glaukon verspräche.
Eine Bestätigung dieser Auffassung scheint allerdings in
den vorhergehenden Worten zu liegen, wo Sokrates selbst eine
deutliche Empfindung dafür verräth, daß die Nekyia seines Pam-
phyliers hinsichtlich der 'Fülle und Gewaltigkeit' der Erlebnisse
ßeßaia. Taüxa toivuv, -^v S' ^yw, o58^v Itjxt TiXi^&et ou6e fAeyiOet zpoc
ly.eTva, ÄTeXeoTi^cavTa Ixaxepov Treptfx^vet. ypT] 8' aord äxoüaai,
tva teXews ixdxepoi; a^xcüv d^tikr]^-^ xd utto xoü Xo'yoo 6cpetXdfj.eva dxoücfai,
AeYot? dv, ecpTj, to? ob TioXXd dXX' T]8tov dxouovxt. 'AXX' ou fx^vxot aoi,
fiV 8' ifdi, AXxfvou ye aTtdXoyov ipüi , dXX' dXxt'fxou fj-iv dvSpdc,
'Hpos xoö Ap(j.evtou xo yevos IlafjLcp'jÄou. os Ttoxe h 7roX^|xi{i xeXeuxigaas dv-
aipeO^evxiov oexaxaicov vexpcöv r^or] 6tecp8^ap{j.^vtov xx§.
*) 428 z. d. St. in Piatons Sämmtl. Werken übers, v. M., V 759.
iVXxtvoü aTToXo^Of;. 525
im Jenseits bedenklich an die Nekyia, die Odysseus dem Al-
kinoos erzählt, erinnern könnten. Er fühlt sich wirklich sogar
verpflichtet, einen Entschuld igungsgrund dafür anzuführen, wes-
halb man sie trotz TzXr^boc und (xs^siloc hören 'müsse' (xp"/]).
Aber dadurch läßt sich doch MüUer-Steinhart's Erklärung nicht
retten; denn jene Versicherung des Sokrates, daß seine Erzäh-
lung von Er 'kein Alkinoos - Apolog werden solle', erfolgte
thatsächlich doch erst, als sein Partner zuvorkommend erwidert
hatte : Es gebe wenige Dinge , die ihm so angenehm zu
hören sein würden. Erst aus dieser Erwiderung hat Sokrates
vielmehr den Verdacht geschöpft, daß sein Hörer die Geschichte
von Er als einen bloß einfach unterhaltenden Zeitver-
treib anzusehen geneigt sein dürfte , von jener Art , wie
ihn Odysseus dem Alkinoos bot; und nun erst verwahrt er sich
gegen diesen Vergleich des 'Hpoc aLTz6ko^(oc mit dem 'AXxivou
dTToXoYo; mit den Worten: 'AXX' ou [isvTot aot 'A. ys a. spoi. Er
will sichtlich an Er's Bericht den ethischen Ernst, die Zuver-
lässigkeit, die metaphysische Brauchbarkeit rühmend hervorheben
und vermißt eben diese Eigenschaften an der Erzählung des
Odysseus. Also nicht auf die unverhältnismäßig große Ausdeh-
nung des Alkinoos- Apologs zielt das Homercitat, sondern auf
die UnZuverlässigkeit seines Inhalts und die Oberfläch-
lichkeit seiner Tendenz, welche ihm als lediglich auf den Zeit-
vertreib und die Unterhaltung des Alkinoos ge-
richtet gilt. Dann braucht das Citat aber auch nicht auf die
räumliche Erstreckung der Odysseus-Erzählung über 4 Gesänge
gemünzt zu sein (i — ja), wie Müller-Steinhart wollen, sondern
es reicht die Beziehung auf Gesang X , die Nixuia xal ta sv
Aioou ^cGcjiaTa 'Gouaoso);. mit welcher auch das alte Scholion
z. d. St. ^) sich begnügte, völlig aus, um den Sinn eines 'vor
Alkinoos erzählten und für ihn und seinen Zeitvertreib erfun-
denen Märchens'^) für den Alkinoos- Apolog zu gewinnen. Mit
aller wünschenswerthen Deutlichkeit geht das noch aus dem
Wortspiel hervor, das Piaton in einem Athem mit dem Homer-
citat vorbringt und das den Kern der Sache bloßlegt, so 'fro-
stig' es auch von einigen Modernen gefunden wird: oü ulsvtoi
. . . 'AXy. ivoo Y£ (XTtoXoYov, aXX'' aÄxitxoü dvopoc. Von je-
nem phaiakischen 'Hang zum Zeitvertreib und müßigem Spiel' '),
^) p. 422 Bekk. x<xt toutio tov A. duoXoyov Ivxaii&a TtapetXTjcp^va^
<pa(j.ev, ri iaxi toü '0Su33^iü? Nexuta x. t. L"A.i. 4. '0. .. o^ev xal tk Tiapoi-
(x{av irctpeiXiqcp^rj t6 tov zepl xüiv Iv'AiSoo Tt X^yovxa Xi^s.a%ai 'Ak-Avou
X^ystv dzdXoYOv . . . £xeT fxev 6 AXxi'voos zpo? e^pi^vTjv ÜTTOxeixat ßXeTrcuv
xal xpucpi^v. £vxaü&a 8^ YEvvctSas xi? 6 ^Hp laxdprjxai xat TioXefxixds xx^.
^) Nitzsch Anmerkungen zur Odyssee III p. XII.
') Schleiermacher, Piatons Werke III 1, 2. Aufl. 'S. 397 Anm. zu
S. 328. — Der verächtliche Ton, mit welchem Piaton den 'A. d. citiert,
richtet sich nicht gegen Odysseus, der p. 620 vielmehr als Vorbild des
526 K. Tümpel,
also auch zu oberflächlicher Märchenunterhaltung, ist eben der
'Weichling' Alkinoos die typische Verkörperung (vgl. das
Scholion S. 521 Anm. 5).
Die Gegenüberstellung von 'AXxivou droAoYo? und 'Hpo?
duoXoYo; zeigt übrigens, wie formelhaft dem Bewußtsein schon
zu Sokrates' und Piatons Zeit das geflügelte Wort geworden war;
es ist so erstarrt, daß die Härte nicht empfunden wird, mit der
das eine Mal a. üti' ' AXxivoo £ i c a x o u o U s i c ^) , das andere
Mal a. utt' 'Hpo? pr^bzic, zu ergänzen ist. Das Sprichwort ' A.
d. muß also schon geraume Zeit vor Sokrates und Piaton im
Gebrauche gewesen sein. Ob es in jener Zeit einen weiteren
Sinn besessen, den erst Piaton für den einzelnen Fall , seinem
besonderen Zwecke entsprechend, verengerte, muß dahingestellt
bleiben. Aber wahrscheinlich ist es, da auch die späteren Au-
toren je nach Bedürfnis mit dem Citate bald auf diesen bald
auf jenen homerischen Abschnitt über Alkinoos zielen , bis zu-
letzt zwei gegensätzliche Auffassungen , die eine im Sprichwort,
die andere in der Homererklärung, durchdringen.
2. Bei Aristoteles schon spaltet sich der Gebrauch
des Citats dem Sinn und Inhalt nach und weicht zugleich von
Piatons (Sokrates') Auffassung ab. — a. In der Rhetorik (III
16, 7)^) ist, wo 'A. d. citiert wird, nicht mehr von Unterwelt
und Jenseits die Rede, ja nicht einmal, genau genommen, von
der langen Erzählung des Odysseus vor und an Alkinoos in tj
(242 — 266) und i — }x, sondern von dem kurzen sachlichen 'weder
Furcht noch Mitleid erweckenden' Resüme, das an ganz anderer
Stelle, in 'j^, Odysseus in 60 ^") Versen der Penelope giebt, und
von den öffentlichen Geschäften sich zurückziehenden, welterfabrenen,
leidenschaftslosen Mannes iiingestellt wird; sondern eher gegen Ho-
meros, gegen den der Widerwille des Philosophen so stark ist, daß
'die Helden der homerischen Epen recht absichtlich ihm die meisten
Beispiele abgeben müssen für schlecht wählende Seelen' (im Jenseits
bei der Seelenwanderung in fremde Körper) : Schleiermacher a. 0. Ein-
leitung S. 42.
®) Gewaltsam ist der Ergänznngsversuch des Scboliasten 6 tou
'AXxivou Xo'yos (sie) UTTO 'O^uacecu? ^rj^ets.
^) Ilepi otriYT^cetu;. "Exi KeKpayjxevoc Sei }iy£iv, oaa fXT] 7LpaTTdij.eva 75
oTxtöv Yj oetvtuaiv cpipet. 7:apao£iY[j.a 6 'AXxiv6ou d-oXoyo?, oxe rpo? ttjv llrj-
veXoTirjV Iv e^i^xovxot eTrecJi TeTroi'rjXat. xal ojc (PduXXo? xov X'jxXov xoct 6 Iv
Oivel TipdXoyos (Buhle falsch: quae factae ne.que miserationem neque in-
dignationem commovent).
**>) Die '60 Verse' sind die von ^ 263 — 343, unter Weglassung
der 20 Verse 285 — 305, welche einige Worte Penelopes an Odysseus
und ihre kurze Erzählung der Freiernoth, dazwischen das Beilager
und dessen Zurüstung durch Eurynome berichten. Daß Aristoteles
so nur rechnen konnte, zeigt das Stichwort in Penelopes Munde eiu'
aye (j-ot xov de^Xov . . . auxi'xa 5' ^axi Sai^fxevai ouxe /^petov 261 f. Der
Schluß wird ebenso deutlich markiert 342 f. xoüx' apa oeuxaxov
elTcev lizoi, oxe ol yXuxu; uttvos xxX. Wie Buhle die üeberlieferuDg
j^Xxivoi) ättoXoyoc. 527
das außer dem Inhalt von r^ 242 — 266 , i , x , X , [i auch den
Aufenthalt bei den Phaiaken und deren Heimgeleit, also b und
V 1 — 92, umfaßt"). Dem ausführlicheren früheren Bericht an
Alkinoos wird also offenbar eben jene tragische Wirkung von
Aristoteles stillschweigend beigelegt, die er in ^ vermißt. Auch
daß der eigentliche W. a. ihm zu lang erschiene, ist nicht an-
zunehmen-, denn Aristoteles sagt in diesem Kapitel Tuspi 8i7]-
YYiasaj? gerade kurz vorher: Nuv Ss ysXoiw? tyjv oiyjyt^oiv cpaot
ostv sivat taj^sTav (§ 4).
b. In der Poetik (XVI 6)^^) dagegen gibt Aristoteles
dem Citat W. d. einen abermals erweiterten und darum völlig
veränderten Sinn. Während nämlich an den bisherigen beiden
Fundstellen der Ausdruck 'A. d. eine 'Erzählung des Odysseus'
bedeutet, so citiert hier '^) Aristoteles aus dem 'A. d. im Ge-
gentheil den schweigenden und zuhörenden Odysseus: dxoüwv
Tou xiöapioTou (Ar^jjLOodxou) xai [xvr^aösl; Saxpüaa? 'Oouajou?.
'A. d. ist also hier 'eine Erzählung des Homeros von oder
über Alkinoos' und bezieht sich nicht auf Gesang X (wie bei
Sokrates - Piaton) oder auf X bis [x (wie in der aristotelischen
Rhetorik), sondern auf ö 521—534.
3. Plutarchos^*) schließt sich mit seiner Auffassung
beanstanden und bloß die '26 Verse von ^ 262 — 288' verstehen konnte,
in denen von all den Abenteuern aus t— fx noch kein Wort erwähnt
ist, bleibt mir unverständlich (zu Piaton opp. oran. IV 540).
^') Die scheinbare Anspielung auf Gesang a (3), die in den ersten
Worten jj-aXa ttoXAcc ßpoxöiv im. aaxe' avcüyev j IXOetv liegt, kann den son-
stigen Parallelismus mit i x X |x nicht verdunkeln.
*2) Als Curiosum und Beispiel für die Mittel, durch die man dieses
unbequeme Zeugniß früher unschädlich zu machen suchte, eine Stelle
aus dem alten Thesaurus 1. gr. von Stephanus: 'Sunt qui 'ATrdXoyov
'AX. nomen puteut fuisse Fabulae quae defensionem {är^oko-^ioL-^l) Pene-
lopes complectetur, et ex Arist. Poet. XVI 8 (sie) colliguut Alcinoum
fuisse quendam, qui Ulyssis et Penelopes congressum in scenam intro-
duxerit et A~. 'AX. vocarit'(!).
'') Thema sind die iilri dvayvwp^cfecüs : Tp^xT] 8i (dvayvtoptöt?, nämlich
nach 1. otd aTjjjieftov, wie Muttermale, Narben, Halskettchen; 2. durch
sachlich nicht motivierte Zufallsäußerungen : V^orte, Töne) ist 3. i]
hia {j.vrj[j.TjS, xoj aia^iQ^ai xt io6-na, warep -^ iv KuTipiots xoT? Atxatoyevous •
ihdi\ ydp xrjv Ypa^^jV exXauae. xal fj dv 'AXxt'vtf) dTToXdyiij. dxo'JOi^ ydp
TOU xi^. X. [xvTjCfOsi? ISdxpuaev. oOev dveYvcupi'ai^rjCJav. Mit 3 Hss. lasen
Reiz, Winstanley und Buhle 'dito Xo'ywv' (sc. dvayvwptat?), im Parallelis-
mus zu dvayvtüptats xiii aia^ia^ai xt JSdvxa. Mögen diese Worte auch
für den Zusammenhang nützlich sein , unentbehrlicher ist das Citat
des drdXoyos. Erträglich wäre die Lesung -wv nur unter Belassung des
Homercitats. Aus xal ii Iv AXxfvou dTroXöyii) <a.T.b XdYU)v> (sc. dvayv(i)-
ptats) würde sich die Entstehung beider Ueberlieferungen unschwer
erklären. Die Abschreiber übersprangen oder argwöhnten Dittographie.
^*) Non posse suaviter vivi X 5, II 1337 Dubn. : xfs 8' dv cpdyot
fteivüiv xal ttioi Std^öiv xd Oatdxtuv TJotov r] hiik%oi xov 'OSuöö^tus d7z6-
Xo^ov Ttjc TiXdvr]«; vorher ist die Rede von den iaTopiai . . . noXXdg
528 K. Tümpel,
derjenigen nahe an, welche Aristoteles in der Rhetorik vertritt
(2 a), ohne sieb freilich ganz mit ihr zu decken. Er stellt sich
dabei mit solcher Entschiedenheit auf den phaiakischen Stand-
punkt, daß Sokrates- Piaton ihn mittreffen müßte mit seinem
Spotte (s. 0. 1). Ihm ist der ganze 'OSuaasojc 017:0X070;
TT^c irAavr^c (i — ji) , wie er ihn abweichend, aber treffend nennt,
wirklich ein süßester Genuß '^), den er wegen seiner idealen Natur
noch weit über die vielgerülnnten Speisen und Getränke der Phai-
aken in r^ und ö stellt. Wunderbarer Weise beruft sich Plu-
tarchos für diese Auffassung gerade auf Piaton, zu dem sie sich
doch in schneidenden Gegensatz setzt.
4. Ailianos'^) dagegen folgt der zweiten Aristotelischen
Auffassung (in der Poetik ; s. 0. 2 b) , allerdings wiedermn mit
einer neuen Erweitenmg des Sinnes. Nicht mehr bloß ^ ist ihm
'A. aTToXoyo;, sondern die drei Gesänge ^ r^ \} heißen ihm 'A.
aTToXo-fot (sie!), außer welchen noch vorher xa ev IIuXcp (7), xa
iv Aaxsoaijxovi (6) xoti KaÄutJ^ou«; avtpov xal xa Tispt jyzoiac (s)
und hinterher KuxAtoTria (i) xal Nsxuia (X) xal ta Tcspl Tr^c,
Kipxr|C (x) citiert werden^'). Das ist also überhaupt keine 'Er-
zählung des Odysseus', auch nicht mehr bloß 'eine Erzählmig
Homers über Alkinoos ' (wie 2 b), sondern zugleich ' Erzählungen
des Alkinoos' vor den Phaiaken und bei Tische (Perizonius:
multi sermones Alcinoi pro contione Phaeacum et in coena). Denn
Odysseus kommt als Erzähler niu* '^) in r^ (242 — 266) mit dem
kurzen Berichte über Ogygia, die Kalypsoinsel , zu Worte,
welcher nicht sowohl an Alkinoos, als vielmehr an dessen Gattin
Ai-ete gerichtet ist ^^j : denn diese veranlaßt ihn zur Erzählung
(r^ 237 ff.); im übrigen verhält er sich nur sprechend, trinkend,
zuhörend (der Berathimg der Phaiakenfiirsten , dem Gesang des
(jiev iTiiTEpKet? Siaxptßa? lyouacci, xo oe i7;iöu(j.oüv dei tt)? dXrjüet'a; dxöpeatov
dTToXeiKOuaat xai d-Arjaxov r^oovrj? als Beispiel von ^^yjiz Stayjjaet? und
tj;u)^ixat /ctpat (im Gegensatz zu den owp-aTixat r^oovat) mit, dem Zusatz:
St' 9]v i^^yjiQ Tj8ovr]v) ou5£ xo d/eOoo; dfjioipeT ydptxos, akXä xat TrXdafxaöt
xal T.oiriiiaai xoü Triaxeueailat [xr] Tiapdvxos , eveaxiv ofAtos xo Tiel^ov (IX
3 f., p. 1336).
^5) Also was in Piatons Republik Sokrates von dem ob noXXd dXX'
TjSiov d7.ou(uv Glaukon, seinem Zuhörer, gerade befürchtete!
^^) Var. Hist. XIII 14: oxt xd 'Ofj.T^pou Ittj zpdxepov StTjprjfxeva f,oov
Ol Tzakaiol' olov eXeyov , . . xd dv IluXip . . . %aX 'ÄXxt'voo drioXo^oMi
xai . . . xd Iv Aaepxou.
^') Darnach noch xai NtTixpa (x) xal MvrjCxi^pwv cpdvo? (y) xat xd Iv
dypü) xat xd iv Aaepxou (oü) einzeln lierausgegriffen als Beispiele von
Rha'psodieen, die einzeln vorgetragen zu werden pflegten
18) rj 267—286 = Wiederholung von e (ayeSt'a), tj 287—296 desgl.
von C ('08uaa£(i>s d'cptits e^; Oat'axas).
*») |j, 450 bis zum Schluß citiert Odysseus diesen Bericht, um ihn
nicht zu wiederholen: f^lr] ydp toi yßi^bi ill\)%^6llr^■^ dvl oixip | Goi xe xal
{^^{(xri dXdyij), schließt also nachträglich Alkinoos allerdings ein.
'AXxivoD aTToXo^o?. 529
Phemios und Demodokos), znsoliauend (dem Ballspiel) und selbst
spielend (im Wettstreit). Im Wesentlichen also giebt er sich
gerade jenem phaiakischen Genußleben hin, das Plutarchos hinter
dem reineren, idealeren Genuß einer interessanten Odysseuserzah-
lung mit irXdcjfiaTa und zoiYjfAaTa zurücksetzt. Da mithin als
Erzähler des Alkinoos-Apologs nur Homeros selbst in Betracht
kommt, so könnte nur er also und nicht Odysseus von dem
Tadel des Märchenhaften, der Unglaubwürdigkeit getroffen -wer-
den ^^), falls solchen Nebensinn Ailianos nach Piatons Muster ^^)
mit seinem Citat des 'A. a. verbunden haben sollte.
5. Ailios Aristeides, der Freund Homers und Piatons,
der Zeitgenosse Ailians braucht das Citat 2 mal: das erste Mal
da, wo er im ispÄv Xo^oc ß' in der Erzählung seiner ebenso
wunderbaren als mühseligen Reisen zu allen möglichen Heil-
künstlem und Heilstätten der ganzen Oikumene redet, zu denen
ihn seine unheilbare 13 -jährige Krankheit veranlaßte: XXIV
p. 304, 7 f. Jeeb., I 481 f. Dind. — a. Schon am Anfang des
ersten icpcüv X&yoc hatte er diese Reisen mit den as^Xoi des edlen
Dulders Odysseus (o 241) verglichen ^"^) , und zwar hinsichtlich
ihrer Endlosigkeit, und fügte mit den Worten des Odysseus hinzu :
selbst 10 Zungen und 10 Munde würden nicht ausreichen, alles
zu erzählen (B 489). Kurz vor dem uns interessierenden Citat
hatte er wieder mit den Worten der Odyssee (y 113) ausgerufen:
TIC xev sxslva | iravra ys fioilrjoaiio v.axabvr^x<i)v av^ptoiraiv, und
hinzugefugt : nicht 5, nicht 6 Jahre würden ausreichen zu dem Be-
richte der Plagen seiner Tage und Nächte, da ein solcher dieselbe
Zeit in Anspruch nehmen müßte, wie diese Leiden selbst gedauert
hätten, zu Wasser und zu Lande, in Stürmen und an Heilquellen
und Flüssen. Da entschließt er sich endlich doch zum Versuche,
obgleich er sich bewußt ist, daß seine AtYjYr^ai? 'länger und
wunderbarer noch als der Alkinoos-Apolog werden wird'^^^).
20j ^je durch den Tadel des Eratosthenes bzw. Polybios bei
Strabon I p. 26 C. f.
") Vgl. 0. S. 521 Anm. 7).
2') Aoxtö {xot xaxd Tr]v EX^vtjV ttjv X)fx-]^pou tov Xdyov Tioii^caa^ai. xal
ydp i'Azivt] Trdvxa? [ih oux dv cpTjaiv efeetv 'oaaot 'OSuaaTJos TaXaa(cppov(5? efatv
de^Xoi'. Tipä^iv bi riva auxoü fxt'av dTToXccßoüaa , olfxat, SirjyetTat Tipo? tov
TTjXd{xayov xal Mev^Xetov xdyw Trdvxa {xev obx av tiTzoi[j.i xd xoü acüxfjpoc
dYtuvCöfiaxa, ociov dniXotuact. tk xi^v8e xtjv fjfx^pav. xal o6x^x' ^vxaü&a x6
xoü 'OfA-^pou irpois^Tjatü* 'ouo' ei.' p-oi o^xa fxev yXüiaaai, S^xa hi öxo'jjiax' elev'.
fjiixpov ydp xoüxö ys.
^^) Ü6 ydp irevxdexes o68* Indexe? oux dpxe? dXX' oi)x IXaxxdvwv töcoc
iöxl ypovcov if] SiTjyrjats yj iv oaot«; xd Trpdyjxaxa ly^yvexo. ei 6)] xaüxd xtc
TipoaXoY^cjatxo xal ax^t|;atxo, icp' Öawv xal oTiov xcüv 7ra&7][jidxtov xal bv:oia.i
vfiz Ttepl xaüxa dvdyxTjS e(? OdXaxxav xal TroxafAobc xal cpp^axa Ixo'fxtCe, xal
xiji yei{j.üivi fxa/^a^at Tipoaäxaxxe , cpVjaet Tidv tu? dXrjdü)? Trepatxipto ^au-
fAdxcuv elvat xxX. x6 6e (TTpaYfxd) iaxi (jl^v Tripa ^ xax' 'AXx{vou öc7t<5Xo-
Y 0 V , 7retpdao[xai liizon d$ d7ii8po(i,rjc eiTretv.
Philologus LII (N. F. VI), 3. 34
530 K. Tümpel,
Die Länge und der wunderbare Inhalt der Erzählung, die mehr
als 5-, 6-jälirige Dauer der Irrfahrt und der ewig wechselnde
Schauplatz sind also nach dieser AufPassung die Eigenthümlichkeiten
des Alkinoos-Apologs, für den Odysseus, der reisende Erzähler,
ebenso verantwortlich gemacht wird, wie Aristeides selbst sich
sichtlich für seinen selbsterlebten ispojv Xoyo; verantwortlich fühlt.
Nach Umfang und Inhalt scheint die Anwendung des Sprich-
worts sich etwa mit derjenigen der aristotelischen Rhetorik (s. o. 2)
zu decken, wenngleich ohne den Nebengedanken an 'tragische
Wirkung '.
b. An anderer Stelle giebt jedoch Ailios Aristeides diesem
Citat einen veränderten Sinn. Im Aiyutttio;; Ä^yo; (XL VIII
p. 354, 19 f Jeeb., II 473 Dind.) handelt es sich um die Ur-
sachen der Nilüberschwemmungen und ima die Widerlegung ver-
alteter Hypothesen aus eigener Erfahrung. Da wird im Gegensatz
zu dem ojjloico? r^oh ^ sittsiv x a l tzigtoc Pytheas von Massilia ^'*)
ein a^yaioz txaXXov vsA izoir^Tiy.oc, Ma.aaaXi(i)~r^^, Euthymenes,
mit seiner Ansicht vorgeftilu-t , irni widerlegt zu werden. Dieser
hatte auf eine mit Krokodilen und Flußpferden ausgestattete "(Xu-
x£ia OaXa^oa im fernen Westlibyen (unweit der Atlantis) liinge-
wiesen, welche ziu* Zeit der £T7|0iai Ueberfluß an Wasser dem
(aus Westen kommend gedachten) Nil zuströmen lasse ^^). Ari-
steides mm erklärt durch diesen naiven Erklärungsversuch zwar
nur vergnüglich gestimmt zu sein^^), läßt sich aber doch auf
eine ernstliche Widerlegung der 'süßen Salzfluth' ein, um sich dann
freilich selbst zu fragen: Ti ouv Trpo? Xoyov (sc. irspl tou NsiAou)
lauia; ou -(OLp aXAo); ys aTrdXoYov 'AXxivou OLr^youfiai. Die
Rechtfertigung für die nutzlos scheinende Abschweifung zu einem
Manne wie Euthymenes findet er dann in der sich ergebenden
Erkenntnis des griechischen Sprachgebrauchs, der mit ^dcXctoja
(abgesehen von der a'(ovo;, ^. Palästinas) nur oceanisches, Bin-
nenseewasser dagegen mit Xifj-vr^, fXoc, Tiva^o; bezeichne. Daß
'A. a. hier auf die Angaben des Euthymenes gemünzt ist, zeigt
die Bezeichnung dieser Angaben als 'Erfindungen und Ammen-
2*) p. 356, 15 f. Jeeb., 475 Dind.; vgl. Ad. Bauer (Antike Ansichten
über das jährliche Steigen des Nils) in den Histor. Untersuchungen,
Arnold Schäfer . . . gewidmet . . . Greifswald-Bonn 1882, S. 75.
25) lieber das vielleicht noch über Herodotos zurückreichende Alter
des Euthymenes, und die Parallelzeuguisse zu seinem Fragment, sowie
dessen richtige Fassung und mögliche thatsächlichen Grundlagen s.
H. Berger, Geschichte d. wissenschaftl. Erdkunde der Griechen I 1887,
107—112; vgl. 69.
*^)"Ha^7jv §£ OaXdxTT) '(Xuv.tlci. AtßuTjs ^Tiixeiva eiato ^eo-jaTj) 8td xou?
Ixrjaia? xat TauxTj xai xpoxoSeO^ois xal (x'jOo ts MacaaX iwxtxols dvxl
xüJv Eußotpixtxwv • ü ydp p-)] öuviV^s, io ^^apt^cxaxe Eu&'j(j.eve;, ü xaüx' öcXtjO^
"Ecpopo? Xeyei aoi cpdaxcov SoxeTv xxX. Aus Ephoros nämlich kannte Ari-
steides den Euthymenes.
*AXxivoo aTtoXoYo?. 531
inärchen, als Schlaftnittel geeignet', mit denen man nicht um der
trügerisclien Einflechtung wirklicher (statt Fabel-)Thiere willen all-
zuscharf ins Gericht gehen dürfe, da die ganze Erfindung eine graciöse
sei -'). Hier gilt also dem Ailios Aristeides der Alkinoos-Apolog
als ein belustigendes und unterhaltendes Gemisch von Fabel und
Wirklichkeit, wobei diese jener absichtlich hie und da zur Er-
höhung des Eindrucks der Wahrscheinlichkeit beigemischt sei.
Auch hier liegt der Nachdruck auf der Erzählung von Selbst-
erlebtem: denn Euthymenes hatte sich auf seine persönliche Er-
fahrung an Ort und Stelle berufen ^^). Also Odysseus selbst gilt
als {xuÖoTrAc/.aTT^:;; auf Umfang und Länge seines Berichtes ist
jedoch hier gerade kein Gewicht gelegt; nm- seiner Kurzweilig-
keit wird herablassend Lob gespendet und im übrigen seiner
Unglaubwürdigkeit mit nachsichtigem Spotte gedacht. Der
Sinn, in welchem hier Aristeides seines Alkinoos-Apologs gedenkt,
hält also die Mitte zwischen Plutarchs lobender und Piatons und
Ps.-Diogenians (No. 7) tadelnder Auffassung.
6. Pollux, der diitte Zeitgenosse neben Ailianos und
Aristeides, lehnt sich wieder am meisten an die erstgenannte Auf-
fassung des Aristeides an, wenn er 'A. d. unter den mancherlei
Spottnamen für einen AdXoc (s. v.) und als sprichwörtlich für
lange Reden im Gebrauch anführt ^"').
7. Ps. -Diogenianos — d. h. ein Interpolator des Zeno-
bios — vermischt diese I. Aristeidische Auffassung (von der red-
seligen Weitschweifigkeit des A.-A.) mit der zweiten (von der
Unglaubwürdigkeit und Berechnung auf müssigen Ohrenschmaus),
wenn er erklärt, 'A. d. sei sprichwörtlich im Gebrauche Itci tü)V
cpXuapoüVTojv xai [laxpdv emTstv&vToiv Xo^ooc ^^). Die 11. Auf-
") 356, 16ff. Jeeb.; II 475 Dind. : xal {xtjv oi)/ Sxi xpoxoSeaous xalfeTious
7roTa(j.to'j? eis xov Xdyov dvT^öetxe, toutou x^?^"^ '^'^'°'*' Tttcxeüaaf te, oKX dvxaü^a
xai xaXXtcxa x6 uXctafxa cpwpöixac, xat oxt -/ofj.'Leuexat. ob ydp J8(bv xou? xpozo-
BetXo'j? ouoe xous "ttttou?, elx' i^ri^^ziXf^ , dXk' ?va xd dXX' (hi dXTj^T] 8d|ete
Xeyetv , xoo? xpoxooei'Xou? xal xo'js itttcou? TtpoaiiJrjxe , xaxoccpeuywv inX xd
Yvwpifxoc '/.cd Tct'axtv ecpsXxöfxevo? xtü TcXdafj.axt Tipoa^Tgxirj, 7rXctC({ji.axos ex^pou
Ttpo? xdXr^tiES 7:e7ioirj[j.ivou. dXX' oIp.at xou? xotouxous Xdyous xal fj.u9-ous xaTs
xtxt}aT? d'[j.eivov Tiaptdvat xot? Tiatoapfot?, duetSav uttvou 6dir]xai, 5t 7]-
Y e T a i} a i ■öaXaxxdv xtva yXuxerav xal ittttou? Troxafxi'ou? xal peou^av xy]v da-
Xaaaav (357 Jeeb.) eis xov 7iOxa{ji.6v xal xd xoiaüxa uttvou cpdpjAaxa.
^^) Vgl. Seiieca, Nat. quaest. IV 2: Euthymenes Massaliensis
testimonium dielt: navigavi, inquit, Atlanticum mare. Inde Nilus fluit
maior, quamdiu Etesiae tempus observant , tunc enim eicitur mare in-
stantibus ventis . . . ceterum dulcis maris sapor est et similes Nilo-
ticis beluae. Vgl. Plac. phil. IV 1; loann. Lyd. de mens. IV 68, p.
262 ; Lucan. Phars. X 255 f. ; Athen. II 87, p. 282 Schw.
29) II VI^ 120 Bekk. : AaXos] . . . fxaxpo'xepa xt)? 'IXcaSo? XaXuiv,
'AXx{vou öcTtdXoyos, d'Trauaxo? YXüixxa xxX. — II 118: «tio 8e XofOM . . .
«TtoXoyos 'AXxivou ItzX xwv [j.axpöiv ^iqaetüv.
80) n 86, Vindob. I 79; C. Par. Gr. I 210, II 13, wörtlich =
Suidas; Makarios II 26, Apostolios UI 39 (C. P. G. II 146. 296), Ar-
34*
532 K. Tümpel,
fassimg des Aristeides dagegen deckt nach Umfang mid Inhalt
genau diejenige des
8. Tzetzes zu Lykophron 764, wenngleich das C5itat
'A. a. fehlt. Hat Lykophron den Odysseus einen \iu^o':zXa3Tr^z
genannt, so erklärt Tzetzes dies ganz speziell durch cpXuapcüv 7rp6?
Tov 'AXxivouv Tov Tuiv OaiaxcüV.
9. Die abweichende Bezeichnung AtTjyTjatc Trap' 'AXxi-
vd(i) findet sich, anstatt 'AiroXo^oc 'AAy.ivou, bei Palaiphatos
c. 21, der sie zu den schwindelhaften TrpooavaTrsTrXaafisva des
Odysseus rechnet. Diese Bezeichnung klingt auch an, wenn
Tzetzes (zu Lykophron 818) bemerkt, daß Odysseus ttjv iraaav,
r^v s'fTjjxsv, Sir^YsTtai uroUsaiv, sowie bei Eustathios, wenn
er (zu Od. {^, p. 1583, 15 ff. Rom.) sagt: [xsid os ye ttjv patpo)-
8tav tauTT^v (^) apy^siai otr^YsIailai. [xaxpoAoyüiv xa xaO'
£ai)T(;v, also in i — (x. Und diese Bezeichnung AnfjyTjoi? Ttap'
'AXxivot}) scheint die Aristarchische zu sein , gewählt von
diesem vielleicht gerade im Be^wußtsein des verschiedenartigen
Sinnes und der wechselnden Ausdehnung, welche man dem Homer-
citat in der Form 'AkoXoyo? 'AXxivou zu geben pflegte und also
auch weiterliin unterzulegen Gefahr lief Auf Aristarchos als
Urheber der Aenderung führt vielleicht das on, mit dem Eu-
stathios (auf ein kritisches Zeichen hinweisend) einsetzt (otl ^
Ur^ra pa^j^tpota aua-aaiv tou 'Oooaastüc iyzi irpo^ xohc, ^aicLxac,).
Von dieser (aristarchischen ?) Bezeichnung der Gesänge Ö, i — jx bei
Eustathios als AiTfj'r^ai? Trap' 'AXxivo(p ausgehend, hat man nun
auch rückwärts i> als ta irapa ' AAxivotp tt p o otr^YYjasüic benannt ^^).
In der gering veränderten Form Twv irap' 'AXxi'vü) Trpo8iy]yr^at?
steht diese 'ETTiYpacpYj nicht bloß bei Eustathios, sondern auch in
den Scholien-Hs. (nur Ambros. und Palatinus lassen das Ueber-
schriftenverzeichnis weg). Daneben wird aber auch die populäre
Bezeichnung 'AXxivou olkoXoyoc in diesen Listen geführt; aber bei
welchem Gesänge! Barnes fand sie bei i>, und Buttmann stellt
senios 68 Walz : üeberall in der Umkehrung 'ATrdXoyos 'AAxi'vou. Der
Wortlaut schwankt zwischen I. x. cpXuctpwv x. fxaxpou; L Xdyous (D.),
fxaxpov I. /.dyov (DV., M.), I. x. cpXuapou? x. (j-axpou? L XoyouQ (Ap.).
^*) Eustathios (a. 0.) tadelt die Undeutlichkeit und Kürze von Be-
zeichnuugen für % wie : xd Tiapd 'AXxivdcp 7rpo*StT^Y'iQaEioc (sie ed. Lips.)
ri xü)v Tiapd 'AXxivötu TtpoSti^yTjat? • rXetiov os Vj TzptuxT) yp<3ccp)]. q Xeyoi dv,
oxi Ivxaüöa xd xöü 'Oouoaetos zapd 'AXxivdtp, rjyouv xd Tipo xtüv i^fi^ ^t'OT^"
|jLdxü)v. e/et hi daacpes rj dTrtypacpi^. So gar schlimm wie iu unserem Text
(dem Römischen in der Leipziger Ausgabe) die Sache uns erscheint,
ist sie nun freilich nicht ; man muß natürlich lesen xd rapd 'AXxtvo'tp
TT p 6 SiTjyi^aeojs. Das Sternchen bezeichnet im Druck den Seitenwechsel
der Ed. princ. ; eine Verbindung beider Worte zu einem einzigen ist
aber in dieser nicht gegeben. So bleibt höchstens die II. Bezeichnung
xwv Tiapd 'AXxcvdcp TTpoo^r^yr^ci? 'undeutlich'. Sie gab auch Anlaß zu
Verlesung und Verschreibung. — Zur Bezeichnung selbst vgl. Odyssee
u = Td 7ip6 XTjS {xvr^axTjpocpovi'a? (= 7:p6 x^; ■^.).
'AXxivou aTTo'XoYo?. 533
diesen Befand richtig zusammen mit der genau entsprechenden
Auffassung der Aristotelischen Poetik (s. o. 2 b); so ist er durch
ein klassisches Zeugnis gedeckt. Freilich die Ueberzahl der son-
stigen Stellen, mit der platonischen an der Spitze, sträubt sich
dagegen; und so setzte Fr. A. Wolff^'^) kurzweg imd Dindorf^^)
unter Anfiihrung von Beweisstellen die Beischrift 1\. a. von b weg
und vielmehr zu t — jx und berief sich auch seinerseits auf die
Aristotelische Poetik! Aber aus Dindorfs weiteren Citaten kann
man ersehen, wie wenig der Sinn der dortigen Anspielung,
oder gar der im obigen nachgewiesene Unterschied in der
Auffassung der verschiedenen alten Autoren ihm zum Be-
wußtsein gekommen war. Stellte er doch die (für sein Ver-
fahren allerdings beweiskräftige) Rhetorik des Aristoteles als
Zeugnis ohne weiteres neben dessen Poetik, citierte die ebenfalls
einschlägigen Stellen Plutarchs, Ps.-Diogenians und PoUux' über-
haupt nicht, und Aristeides nur an anderer Stelle ^^). In dieser
Sachlage möge bei der herrschenden Verbreitung dieser Scholien-
Ausgabe eine Rechtfertigung dafiir gefunden werden, daß im Obigen
die Akten einer Nachprüfung unterworfen wurden ^^). Hatte doch
Buttmann seine kurze Behandlung des Problems, soweit es die
Ueberlieferung der Odysseescholien anging, mit einem non liquet
abgeschlossen ^^).
^-) Proleg. ad Homer, p. 108 : Eae partes (die einzeln vorgetragenen
Rhapsodieen) ab initio fere longiores fuerunt neque, ut ex Eustathio
colligas, cum Aristarchea descriptione librorum congruentes. Ita 'AX-
x{vou d-oXoyo; IV vel V libros Odysseae complectebatur : also i — fx oder
d — (j.. Er beruft sich dafür auf Twinings Anmerkung zu Aristoteles
Poet. p. 365.
83) Ed. Schol. I 1 und H. Stephanus Thesaurus 1. gr. s. ^Ar.oXoyoq.
"*) In der Neuausgabe des Tbes. 1. graec. von Stephanus s. 'A-d-
Xo-jfoc citiert er die beiden Aristeides-Stellen, obne sie jedoch zu ver-
werthen.
35) Psellos de daem. mit Boissonades Anmerkung p. 191 (Ed. Nürn-
berg 1838) war mir leider nicht zugänglich. [Die Stelle ist unerheb-
lich, etwa im Sinn von Ps.-Diogen. Cr.].
3«) De hac re mihi non satis constat; s. in Dindorfs Scholien-Aus-
gäbe zu den 'E-t-jfpacpal täv ttjs 'OSuctaefa; ^a^j^cpoiüiv.
Neüßtettin. K. Tümpel
Nachtrag über den Begriff apologus.
In der Aegyptersatire Juvenals (XV 14 ff.) heißt es:
attonito cum
tale super cenam facinus narraret Ulixes
Alcinoo, bilem aut risum fortasse quibusdam
moverat ut mendax aretalogus.
Der Scholiast (p. 224 Buch.) bemerkt dazu: tisque adeo de Ae-
584 0. Crusius,
gyptiis vanum aut incredibile est^ cum vix TJlixi similia de Laestry-
gonibus referenti creditum fuerit in mensa Alcinoi. Der Aretalogus
ist der berufsmäßige Märchenerzähler; worüber zuletzt R. Mei-
ster in den Berichten der Königl. Sachs. Gesellschaft der Wis-
senschaften 1891, 13 fif. ausgiebig gehandelt hat. Der Dichter
betrachtet also die Erzählungen des Odysseus — und wohl auch
den hier erörterten Ausdruck — unter demselbenGesichtspunkt,
wie Plato und Plutarch^).
Wichtiger ist Folgendes. Im Plautinischen Stichus hält
der alte Antipho V. 538 (IV 1, 32) Pamphilippus mit den
Worten zurück:
Prius quam abis praesönte te et hoc äpologum agere
uniim volo ^).
. . . Fuit ölim, quasi ego süm, senex. ei filiae
düae erant, quasi nunc meaö sunt, eae erant duöbus
nuptae frätribus,
quasi nunc meae sunt vöbis.
Pamphilippus unterbricht ihn mit den Worten : Miror, quo eva-
surust apologus. Der Alte fahrt fort :
'Erant minori ei ddulescenti fidicinae, tibicinae
pdregre advexerät quasi nunc tu. sdd ille erat caeMbs senex
quasi ego nunc sum.
Pamphilus merkt bald , worauf die 'Geschichte' hinaus will :
Praesens hie quidemst apologus. Der Schluß (569 ff.) läßt denn
auch an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig; Pamphilippus
ruft dem abgehenden Alten nach:
Gräphicum mortalem 'Antiphonem: ut apölogum fecit
quam fahre.
'Etiam nunc scelestus sese diicit pro adulesc^ntulo
däbitur homini amica, noctu quae fn lecto occentet se-
nem etc.
Diese Stelle bietet neben der besprochenen Formel so ziemlich die
einzigen selbständigen und lebendigen Beispiele für den seltnen
Ausdruck. Der improvisirende Erzähler im Kreise seiner Hörer
ist mit wenigen Strichen klar gezeichnet. Charakteristisch ist
gleich der Eingang des Apologs mit ' Es war einmal' : Fuit
olim . . . senex ; ei filiae duae erant : wie die Psychegeschichte
(Apul. Met. IV 28) anhebt: Erant in quadam civitate rex et re-
gina] hi tres numero filias . . habuere^ oder wie der alte Philo -
kleon sein 'Hausmärchen' einleitet outo) ttgt' r^v [xu; xal yaXrj
*) üebrigens macht mich die von Tümpel selbst S. 526 betonte
Schwierigkeit an seiner Auffassung der Platonstelle irre. Wäre es
nicht doch das einfachste, unter 'A. a (wohl einem alten Rhapsoden-
terminus) auch hier die ganze Phäakengeschichte zu verstehn?
2) Der Text nach G. Götz 1883; möglich ist Ritschl's ted huic
wohl auch, während L. Müllers apölogum facere den Ausdruck ab-
stumpft.
Ueber den Begriff apologus. 535
(Aristoph. Vesp. 1182, ähnlich 1435. 1448). Der Hörer ist
gespannt darauf, wie das Ende sein wird (V. 547); er merkt
aber bald, daß die Geschichte sich von den gewöhnlichen Apo-
logen, die in der Vergangenheit spielen, dadurch unterscheidet,
daß sie ein Spiegelbild der Gegenwart ist (V. 545). Merkwür-
dig ist ferner de: nicht wegzuwischende Ausdruck apologum
agere (V. 538); ihm entspricht die dramatisch-lebendige Form
der Erzählung, während man die Nebeneinanderstellung des Mi-
mographen und Aretalogen bei Philodem TiEpl ■K0lr^\l6iT^üv p. 13
Dbn. nicht in diesem Sinne verwerthen kann. Das Wort be-
zeichnet hier offenbar ganz allgemein die erdichtete Erzählung,
die Novelle mit ihren Spielarten; ich zweifle nicht, daß es in
diesem Sinne auch bei den Hellenisten in Gebrauch gewesen
ist. Als rhetorischer Kunstausdruck ist es auffallender Weise
nur bei den Römern nachweisbar , die aber diese Terminologie
schwerlich selbständig eingeführt haben; vgl. das OLTzoko'^r^'ziv.rU
(prooemium) bei Fortunatian p. 110 H. in einer Reihe griechi-
scher Bezeichnungen. In den altern Zeugnissen (ad Herenn. I
6, 10. Cic. de inv. I 17, 25. de orat. II 66, 264) bedeutet
es wiederum nichts, als die frei fingierte Erzählung: man hat
darunter, wie unter den aa-sTot Xoyoi in den Wespen des Ari-
stophanes (1258, 1401), sowohl schwank- und novellenartige
Stücke , wie äsopische Fabeln verstanden. Noch Sueton folgt
diesem Sprachgebrauch, wenn er als Unterrichtsmittel der altern
Rhetoren chrienartige Uebungen beschreibt mit den Worten dicta
praeclare per omnes figuras^ per casus et apologos aliter atque aliter
exponere (de gramm. et rhet. 25 p. 121 R.), ebenso Quintilian
Inst. VI 3, 44, wo apologi und historiae (= casus?) gegenüber-
gestellt werden. Die äsopische Fabel gilt bei Quintilian V 11
als Unterabtheilung, als engerer Begriff; nostrorum quidam^ fügt
er hinzu , non sane recepto in usum nomine apologationem (vocant
fabulam Aesopeam). Aehnlich im Grunde auch Fortunatian II 23
p. 115 H. (= Mart Gap. V 49 p. 489 H. p. 189 Eyss.), der neben
das argumentum als exemplum verisim,ile (id est quod de comoedia
sumitur) die apologi stellt, ut sunt Aesopi fabulae. In erster Linie
dachte man damals an die Aesopea. Gellius läßt II 29, 20 von
Ennius Aesopi apologum erzählen und Ausonius bezeichnet Ep,
XVI 74 eine Aesopia trimetria, wohl von Babrius, als apologos.
Aber daß der Ausdruck je ausschließlich die Thierfabel be-
zeichnet habe, wie vielfach angenommen ist, geht aus diesen
Zeugnissen nicht hervor. Umfassen doch die Aesopea selbst —
sowohl die spätem Prosaredactionen , wie Babrius und Phädrus
und schon das alte Volksbuch von Aesop , dem Prototyp der
Aretalogen zunft — alle Spielarten der leichtern Erzählungslit-
teratur vom Witzwort bis zum Märchen und zur Novelette.
T. O. Cr.
XXXI.
Beiträge zur Geschichte römischer Dichter im
Mittelalter.
(Vgl. Philol. LI S. 704).
14. Lucretius (ed. Bernays).
Bekanntlich besitzen wir von Lucretius nur ganz wenig
alte Handschriften. Heidnische Philosophie wurde in den Klö-
stern nicht abgeschrieben, und auch die schwierige Sprache des
Lucrez wird im Mittelalter nur wenig Liebhaber gefunden haben.
So wird des Dichters im Mittelalter auch nur sehr selten ge-
dacht, Citate aus ihm finden sich nur ganz vereinzelt.
Nach Becker catal. biblioth. antiqui fanden sich Hdschrr. des
Lucrez saec. X in Bobio (librum Lucretii I), saec. XH in Corbie
(Titus Lucretius poeta und 136 , 336 Titi Lucretii de rerum
natura). Dies sind hiernach die einzigen echten Zeugnisse für das
Vorhandensein des Dichters außer den uns bekannten Hdschrr.
Aus der älteren Zeit ist an Citaten zu erwähnen:
Lactantius erwähnt den Lucrez sehr häufig; instit. div. I 21:
I 101. 84 (Quae peperit saepe sc. — facta) ; I 21 'Lucretius exclamat';
II 14 ff.; II 3: VI 52 f.: ib.: V 1196—1200; II 11 'de quibus Lu-
cretius': V 805; III 14: V 6—8; ib.: V 50 f. (nenne - esse); III 16:
V 355 ff.; III 17: II 1101-4 (tum — merentes) ; III 17: III 1041 f.;
VI 10: II 991 f. (Denique — est); VII 8 : V 156 f 165 ff.; VII 12:
II 999 ff.; VII 12: III 610 ff. (quod si — anguis jGauderet); VII
27: VI 24—28; de ira dei c. 8: I 44-49; c. 10: I 159 f ; I 205—
207; de opificio dei c. 3 : V 227; ib. c. 19: II 991 f. (Denique — est).
Hieronymus führt epist. 132 (Migne 22, 1151) an: IV 11 — 13
(Ac veluti; tetra; dulci mellis).
Isidor hat den Lucrez sicher noch gekannt, wie seine zahlrei-
chen Citate beweisen; origg, I 40, 4: V 902; IX 5, 3: IV 1121 (Et
Beiträge zur Geschichte römischer Dichter im Mittelalter. 537
bene parta patrant Migne; daß dem Isidor ein anderer Text vorlag
ergiebt sich mit einiger Wahrscheinlichkeit aus Hraban de universo
VII 2 (Migne 111, 187) Lucretius : Et bene patratio patrum); XII 2,
6: V 1034 (scymnique leonum); XIII 10, 4: I 715 (E. i. t. a. a. uas-
cuntur e. i.) ; XIII 20, 3 Lucretius: aerias undas: II 152; XV 16, 6:
I 315; XX 14, 1 : I 314 f. (uncus — occulto — arvis); XX 15, 1 ; V
515; de natura rerum 36, 1: VI 685.
Das Citat aus Lucrez in der Schrift de dubiisnominibus
(Keil G. L. V) 593, 9: I 314 ist wahrscheinlich aus Isidor (Isidor ist
in der Schrift benutzt) oder aus einem Grammatiker entnommen.
Zu den von Keil G. L. VII 607 f. gesammelten Citaten aus Gram-
matikern kommt noch bei Aid heim (opp. ed. Giles) p. 288: II 662,
welchen Vers ich früher (Wiener S. B. CXII 544) irrthümlicherweise
für einen solchen aus Cyprians ßibelversification hielt.
Hraban s Kenntniß des Lucrez stützt sich auf Priscian und
Isidor: de universo VII 2 (Migne 111, 187) Et bene patratio patrum:
IV 1121; IX 26 p. 282: cf. IV 931; XXII 14 p. 610: I 314 f. (uncus
— arvis); XXII 15 p. 612: V515; de arte gramm. p. 644: II 25 (Lam-
padis). Außerdem wird Lucrez erwähnt de laudibus S. Crucis prol.
(Migne 107, 146) 'feci et synaloepham .. quod et Titus Lucretius non
raro fecisse invenitur'.
In der Vita B. Leudegarii I 238 (Poetae lat. aevi Carol. III
12) erinnern die Worte 'verba putes vacuas volitare per auras' an
Lucr. IV 219.
Ein größeres Citat bietet Ermenricus in der epist. ad Grimold.
ed. Dümmler p. 20. Aus dem Zusammenhang geht hervor, daß Er-
menrich den Lucrez wirklich gekannt hat 'Solus Lucretius hec cor-
ripit in eo loco ubi narrat nihil de nihilo gigni ita' : I 150 — 54. 158.
155 (e nihilo gigni divitiis ;"'mortales — omaes; fiunt — divum.
In den Schol. Veronensia zu Vergil wird Lucrez mehrfach citiert
(Mai class. auct. VII 249 ff.).
Das Citat Hincmars de praedestinatione (Migne 125, 114):
V 902 (ut de monte Lyciae per transformationem confingitur) ist
wahrscheinlich aus Isidor orig. I 40, 4 genommen. Das Citat kehrt
wieder epist. 20 (Migne 126, 118) 'sicut . . antiquus poeta dicit'.
R u o t g e r sagt in der Vita Brunonis c. 25 (M. G. SS. IV 252 ff.)
'ut paucis multa comprehendam'. Vielleicht beruht dies auf Be-
nutzung von Lucr. VI 1081.
Im Glossarium Osberni (ed. Mai class. auct. VIII) wird
citiert p. 70: II 663 (Buceriasque — tegmine pavit) ; p. 271 unde
Lucanus: V 515 (In fluvio ; haustra) ; 515: O 888 (Ex insensibili
— sensile gigni).
Der Mythographus Vaticanus II 105 (Mai class. auct.
III 123) beruft sich auf Lucrez 'Sane de his omnibus mire reddit ra-
tionem Lucretius, confirmans in nostra vita esse omnia quae finguntur
de inferis' : III 976 ff.
Im M y t h 0 gr. Vati c. III wird auf Lucrez Bezug genommen
(Mai class. auct. III) p. 184 vel secundura Lucretium a rebus super-
stantibus id est caelestibus et divinis quarum rerum inanis timor et
superfluus superstitio appellatur' : I 62 ff. ; p. 187 Lucretius ex ma-
iori parte et alii integre docent inferorum regna nee esse posse ; p.
189 f. porro de poenis infernalibus competentes reddit Lucretius ra-
tiones et quae de inferis finguntur omnia in vita nostra esse confir-
mat etc : III 976 ff'., p. 238 nee se ad unara umquam alligant (seil.
538 M. Manitius,
sectam) nisi quoruin id maxime propositum est, ut Lucretins qui Epi-
cureos tantum seciitus est.
Honorius Au^justodunensis bringt de philos. muodi I
21 (Migne 172, 54) ein Citat 'ut Lucretius dicit': 11 888 (Ex i. me
c. s. g.).
Bei Reine rus de conflictu duorura ducnm epilog. vs. 21 (Pez
thesaur. anecdot. IV 3, 12<)) könnte der Ausdruck 'genus omne ani-
mantum' auf Lucr, I 4 zurückzuführen sein.
Ricardus Dunelmensis erwähnt den Lucrez im Philobiblion
p. 39 (edit. Oxou. 1599) 'Quid fecisset Virgilius . . si Theocrituui Lu-
cretium et Homeruni miuime spoliasset, in eorum vitula nonarasset'!
Diese Bemerkung zeugt von großer Belesenheit.
Conrad von Mure scheint den Lucrez nur aus Ovid zu ken-
neu ; p. 200 (ed. Basileae, Berthold) 'Lucrecius est proprium nomen
cuiusdam poete qui multa scripsit de natura fulminis. Ovidius trist.
(II 425 Explicat - ignis).
lohannes de Monasteriolo citiert in epist. 70 (ca. 1417)
(Martene et Duraud coli, ampliss. II 1442) Me quo disertissimus poeta
Lucretius ait: Aethereus sol I Veridicis hominum purgavit pectora
dictis: VI 24 (V. igitur p. p. d.) und cf. V 281. 267.
15. Statius.
Die beiden Epen des Statius haben im Mittelalter weite
Verbreitung gehabt. Dagegen haben die Silvae zu den größten
Seltenheiten gehört, denn es ist eine einzige ältere Hdschr. von
ihnen bekannt geworden (Sangallensis des Poggio). Und ein
sicheres Citat aus den Silvae ist mir außer der von O. Müller
Rhein. Mus. 18, 189 erwähnten Stelle im Mittelalter nicht be-
kannt geworden ^). So kommen die Silvae für uns fast gar
nicht in Betracht.
Nach Becker catal. bibl. antiqui p. 324 findet sich Statius
saec. VIII in York, saec. IX in S. Gallen, saec. X wird er er-
beten von Froumund von Tegernsee, saec. XI ist er in Toul,
saec. XII in S. Bertin, zweimal in Corbie, in Michelsberg (Bam-
berg) , dreimal in Ronen , in Whitby , in Wessobrunn und in
Anchin. Die Achilleis war vorhanden saec. X unvollständig in
Trier (Gerbert erbittet sie sich von Remigius von Trier), saec.
XI in Blaubeuern, saec. XII in Pfäffers, in Prüfening, in En-
^) R. Amann hat (de Corippo prior, poet. lat. imitatore p. 21. 32)
nachzuweisen versucht , daß Corippus die Silvae benutzt hat. Doch
ist ein wirklicher Nachweis nicht erbracht worden. Und wenn Lap-
penberg zu Thietmar chron. I 13 'quamvis de Pierio fönte nil um-
quara biberim' (M. G. SS. III 741) Silv. I 2, 6 (Et de Pieriis vocalem
fontibus undam) zieht, so ist das kaum richtig. Viel eher dürfte die
Stelle bei Thietmar mit Pers. prol. 1 zu vergleichen sein, zumal da
Thietmar den Persius auch sonst benutzt bat, wie ich schon früher
nachwies.
Beiträge zur Geschichte römischer Dichter im Mittelalter. 539
gelberg , zweimal in Durham , in Muri ; mit Glossen versehen
saec. XI zweimal in Hamersleven, in Blaubeuern, Die Thebais
wird allein genannt saec. IX in einer Bibl. regni Francogallici,
saec. XI in Blaubeuern , saec. XII in PfäfPers vollständig und
außerdem 4 Quaternionen, in Prüfening, Engelberg, Wessobrunn
und in Corbie. Commentiert fand sich Statins saec. XII in
Wessobrunn und in Corbie.
Ganz kurz über die Achilleis im Mittelalter hat Ph. Kohl-
mann gehandelt P. Statu Achill, et Theb. rec. Kohlmann, fascic.
I p. 5 sq. Ueber die Benutzung des Stoffes durch mittelalter-
liche Dichter vgl. H. Dunger, die Sage vom troj an. Kriege (1869)
S. 47 f. 52. 55. Außerdem hat Kohlmann in seiner Ausgabe
eine größere Anzahl von Citaten bei Grammatikern und Scho-
liasten angemerkt. Hierzu kommen die von Keil G. L. VII
620 ff. gesammelten Stellen. Endlich sind die Indices von neuen
Ausgaben späterer Dichter zu erwähnen, in denen meistens die
Benutzung des Statins erwiesen wird.
Aus der älteren Zeit habe ich folgende von Kohlmann u. A.
nicht erwähnte Stellen anzuführen:
Ausonius (s. außerdem die Indices von Schenkl und Peiper)
benutzt Moseila 223 'Reddit nautales vitreo sub gurgite formas':
Achill. I 26.
Sidonius Apollinaris benutzt den Statins in gehr ausgie-
biger Weise, wie Geisler (Sidonii opp. ed. Luetjohann p. 357 ff.) nach-
gewiesen hat. Genannt wird Statins von Sidon. Carm. XX p. 250, 6
'istum liquido patet . . . neque, omnino quicquam de Papinii nostri
silvulis lectitasse' und Carm. IX 226 (p. 223) 'Non quod Papinius
tuus meusque, ] Inter Labdacios sonat furores | Aut cum forte pedum
minore rythmo | Pingit geramea prata silvularum'.
Claudianus Mamertus de statu animae I 20 citiert *unde
non poetice sed philosophice Pnpinius ait': Theb. VIII 738 f. (odi —
Desertore animi).
Die Mythographi Vaticani führen außer den von Kohl-
mann erwähnten Stellen an I 60 p. 24 (ed. Mai class. auct. III) 'Sta-
tins dicit ut Herculeos -- nepotes' : Theb. XII 498; I 20-5 p. 73 'Phle-
gyam - aceubitu': Theb. I 713 /.; III p. 187 'Enm Statius in The-
baide et satorem rerum vocat et finitorem': cf. Theb. VIII 91 ; hier-
mit ist zu vergleichen Serv. ad Aen. VI 289.
Fortunatus benutzt Carm. VI 8, 5 (ed. Leo) 'Tristius erro
nimis patriis vagus exul ab oris' (IV 1, 17 patriis rudis exul ab oris) :
Theb. I 312 f.; Vita Mart. I 50 'in teneris vix pubescentibus annis':
Theb. I 21 ; ib. III 4 'umbra tegit viridante crepidine ripae': Theb.
IX 492.
Daß Dracontius den Statius sehr häufig ausschreibt, hat C.
Roßberg de Dracontio et Orestis q. v. auctore eorund. poett. . . . imi-
tatoribus Gott. 1880 erwiesen ; de deo III 256 ff. wird mit den Ver-
sen 'Menecea Creontis ! Statius ostendit qui fuso sponte eruore | Ut
pater orbatus furiarura regna teneret | Thebanos proprio perfudit san-
guine muros' unmittelbar auf Statius hingewiesen.
Aldhelm benutzt de aris b. Mariae I 9 (p. 118 ed. Giles) 'riguis
humectant imbribus ora' : Theb. IV 591 : wiederholt wird der Vers in
540 M. Manitius,
hon. apost. 9 p. 129. Dagegen bringt weder Aldhelm noch B a e d a
ein wirkliclies Citat aus Statins, wie auch Isidor nur drei Verse,
nämlich Theb. I 363. VI 219 und X 294 anführt (die Stellen s. in
der Ausgabe von Kohlmann). In einem Gedichte Isidors IX 1 (Migne
83, 1109) wird Statius erwähnt 'Lucanus si te Papiniusque tedet'.
Die einzelnen Reiche des Abendlandes mögen dann gesondert be-
trachtet werden.
A. Deutschland.
Hrabanus Maurus kennt den Statius wohl nur aus Priscian;
er citiert in der ars grammatica (Migne 111) p. (343: Theb. I 360; p.
658: Theb. I 597. Beide Verse finden sich schon bei Priscian.
Walahfrid scheint den Statius benutzt zu haben, denn daß
der Dichter saec. IX im Frankenreiche vorhanden war , steht fest ;
vielleicht kam er aus England, doch es ist ebensogut möglich, daß
ihn die Gelehrten aus Italien in das Reich Karls des Großen mit-
brachten. Walahfr. Carm. V, LIV 24 (Poet. lat. aevi Carol. II 407)
*fulvo cum clausus fulgurat auro': Theb. IV 191; LXXVI 41 p. 414
'Funera plangamus': Theb. XII 383; ib. 43 f. 'finibus exul | üt vagus' :
Theb. XII 394.
Haymo Halberstadensis führt homil. LXXI (Migne 118,
497) die bekannte Stelle aus Theb. III 661 als Pentameter an 'sicut
quidam de sapientibus dicit: Primus in orbe deos fecit inesse timor'.
Ermenricus ad Grimoldum (ed. Dümmler p. 36) scheint
vs. 36 ebenfalls III 661 zu benutzen.
Walther von Speier erwähnt Vita et Passio S. Christoph,
mart. I 100 (ed. Barster p. 22), daß er in seiner Jugend in der Schule
auch den Statius gelesen habe 'Sursulus ingenua cantavit proelia
voce'* Zu Sursulus-Statius cf. Bursians Jahresberichte 1877 S. 57.
Genannt wird Statius von W i p o im Tetralogus 58 f. (M. G. SS.
XI 248) 'Ex nostris (seil. Musarum) monitis callebat Statius auctor |
Thebanos iuvenes miseris discernere flammis'.
Bei Lambert (Annal. ed. Pertz Elann. 1874) scheinen die Worte
p. 105 zu 1073 'in Senium versrentem iam aetatem' auf Theb. I 391
zurückzugehen; vgl. übrigens Lucan. I 129 f.
Dem Conradus Hirsaugiensis ist die Thebais wie die
Achilleis bekannt gewesen ; cf. dialog. sup. auctores (ed. G. Schepß)
p. 71 'D. Adde ceteris poetis Statium Thebaidos et Achilleidos (cf.
p. 67, 33 'Statio maiore vel minore') et si unus sit auctor utriusque
libri' ; es folgt eine ganz kurze Inhaltsangabe beider Werke mit dem
Citate Ach. I 19 'De quo ad Domitianum: parvus, inquit, tibi ludet
Achilles'.
Rupert von D e u t z führt in genes. I 21 (Migne 167, 218) an
*sciens quidam ethnicorum dixit' : Theb. III 661 (Primus — timor).
Meinhard von Bamberg erwähnt in einem Briefe (Suden-
dorf registrum III 20 N. 11) die Stelle 'timor ut est pessimus augur
in dubiis': Theb. III 6.
Cosmas von Prag erwähnt deu Statius im Chronicon Boe-
morum praef. ad Gervasium (M. G. SS. IX 31) 'sicut Virgilius habuit
Troiae excidia et Stacius Aeacida'.
Honorius Augustodunensis citiert im Elucidarium II 21
(Migne 172, 1151) *unde dicitur : Primus in orbe deos fecit timor*.
Theb. m 661.
Beiträge zur Geschichte römischer Dichter im Mittelalter. 541
In der Passio T h i e m o n i s c.2 (M. G. SS. XI 53) wird
Tbeb. V 27 angeführt.
Im Chron. Laureshamense (M. G. SS. XXI 443) wird
Theb I 1 f. citiert (Frat. — cognataque bella — odiis).
Die Annal. Cameracenses führen zu 1 150 (M. G. SS. XVI
519) an Theb. I 417.
In der T r a n s 1 a t i o S. D i o n y s ii c. 17 (M. G. SS. XI 363)
wird Theb. 1 1 citiert.
Aus der Vita Meinwerci ergiebt sich c. 150 (M. G. SS. XI
140), daß Statins zur Zeit Meiuwerks in hohem Ansehen stand und
viel gelesen wurde 'viguit Oratius magnus et Virgilius Crispus ac
Salustius et urbanus (nicht Urbanus, wie auch im Index) Statius'.
Von II e 1 ra 0 1 d chron. Slav. I 42 (M. G. SS. XXI 44) wird über-
liefert 'sacerdos castri Everstein quaerit ex Vicelino adolescente
in scholis positus (seil, in Hameln) quid legisset., lUo perhibente se
Statu libros Achilleidos legisse , consequenter requisivit , que esset
materia Statu. Sed cum diceret, se nescire' etc. Also war die Achil-
leis in Hameln Schulbuch.
Arnold citiert in seinem chron. Slav. V 10 (M. G. SS. XXI 185)
Achill. II 76.
Vincentius führt im chron. Polon. ( Bielowski Monum Pol.
bist. II 433) an: Theb. 1 213 (P. inest v. et v. falsa sequuntur).
Albertus Stadensis benutzt im Troilus I 706 (Solverat 0.
cl. d. 1. Victor) Achill. I 20; II 554 (lam clypeo clypeus umbone re-
tunditur umbo) Theb. VHI 398; V 609 = Theb. I 96; V611 = Theb.
X 5; 617 = Theb. IV 18; 619 = Theb. IV 23 (D. g. fractaeque 1.
ululatibus irae).
Sehr viel Citate bringt Conrad von Mure im Repertorium ;
(ed. Basil. Berthold) p. 40: Theb. II 265 f.; p. 44: VHI 750 (C. fune
mirantibus i. A.). IV 298; p. 74: I 720; p. 80: IV 40; p. 89: IV
570 f. (dextramqne — reflexam — omisso); p. 114: IX 319 f. (G.
Famo — Hismenide — Creneus undis); p. 118: XII 519 f. (lamque
domos — Thesea cursu) ; p. 137: IX 856 f. (cum — Drias); p. 141:
IX 808 f (Habebat i. devictus — Dorceus); p. 153: XII 523 f. (Ante
— currus); p. 157: V 631 f. (Ne — Euridicen) ; p. 169: I 391 f. (po-
pulos — ducens); p. 191: IV 715. 717 (Langya); p. 197: X 843 f.;
p. 203: II 32 f. (Est — Tevera gentes — auras) ; p. 207: III 451 ff.
(Sollers — Anphiorae — m. virens Ph. M.) ; p. 208: VIII 739 f. (ca-
put o mihi si quis afferat vel A. Menalippe tuum); VIII 718 (A. Me-
nalippus e.). X 613 f. (cadat — extet | Vipperei — hie — pacto); X
756 (At p. electa — Menecrus); 209: VIII 476 ff. (duos — Transiit
— dea); 216; II 377 f (qua - Nemea); 217: III 421 f. (Desuper
Archadie f. Nemeaque r. | T. c. Appollineasque Th.); 220: VIII 353
— 57 (Ogigiis — Ethiocla — Hispea Proecie c. f. Drianta — Hipsi-
stas — Eurimedontis — Meneceus) ; 221: X 347 ff. (Venerat — Ca-
lidonius Hoppleus — Dimas — comites); 232: II 630 f. (Fratris —
lavabat M. sole Piphas); 245: I 63 f. (passim est d. f. | C. Polipo tri-
fidoque - arto) ; 246: V 90 f. (Cum — Polixo | T. inferias); 275: IX
292 f. (Continuat — Thespiaden). Auch aus der Achilleis citiert
Conrad eine ganze Reihe von Versen; p. 36 : I 724; p. 47: I 20;
p. 61: I 21 (incantas — Amiclas); p. 63: I 12; p. 101: I 209 f. (du-
ros — cathenas); p. 109 wird auf 1 175 angespielt; p. 138: I 12 f.
(Seit — numeravit A. Thebe) ; p. 142: I 20 (Solverat — Dardanus).
I 447 (Prima — Eccatheia — Aulis) ; p. 203: I 408 (nee — Malee) ;
p. 216: I 415 (Nemee — ferarum); p. 229: I 65; p. 244: I 421.
542 M. Manitius,
riugo von Trimberg offenbart im Registrum miilt. auct. (od.
Huemer p. 21) folgende Kenntniß des Statins; vs. 148 'Statius landa-
bilis Lucauura coniitatur i Hicque uiemorabilia locus sibi datur' ; es
folgt Theb. I 1 f. und Achill. 1 1 f.
Johann von Victring citiert V 6 (Böhmer fontes I 600) 'si-
cut Statius dicit de Tydeo': Theb. I 417.
B. Frankreich.
Florus von Lyon scheint Carm. XV 7 (Poet. lat. aevi Car. II
546) 'rutilo . . fulgurat auro' : Theb. IV 191 zu benutzen.
Riebe r berichtet von Grerbert (hist. III 47 od. Waitz p. 101),
daß er in der Schule zu Reims auch den Statius behandelt habe 'Le-
git itaque et docuit Maronem et Statiura'.
Abaelard bi^ngt in seinen Werken (ed. Cousin II p. 461) das
Citat Theb. II 481 f.
Eberhard von Hethune erwähnt im Laborintus die Thebais
und Achilleis; ill 21 (Ed. Leyser hist. poet. etc. p. 827) 'Statins Aea-
cidem stantem cultu (s t u l t u Leyser) muliebri | Virtutem prodit cal-
liditate sui'; III 35 p. 827 'Statins eloquii iucundus melle duorum |
Arma canit fratrum sub duce quaeque suo'. Für den Graecismus
wies Wrobel in seiner Ausgabe folgende Benutzung des Statius nach;
VIII 93 'Tu citliaram die esse chelym Statius probat illud': Theb.
I 33; XXI 88: Theb. I 325 (caligantes — Mycenas); XXV '222 dicit
Statiusque Melampu' : III 546; 1 25: V 404 (Transtra — remos); XX
144: X 493 (Est — timor).
Wilhelm US Tyrius führt in den Gesta rerum transmarinarum
I 11 (Migne 201): Theb. I 417 an; X 20: Theb. X 704 f. (male —
Impetus), dasselbe Citat XIV 7 und XXII I.
Philippus de Harveng führt den Statius in der instit.
cleric. mehrmals an; VI 64 (Migne 203, 1073): Theb. I 59 ff. (Annue
Ctesiphone — quod merui — gremio); 68 ff. (si lamentabile — pa-
ravi) ; 81 ; 84 f. (I — Dissiliant) ; 86 f. (nee — digna veni — nosces).
Petrus Cantor giebt im Verbum abbreviatum eine Reihe Ci-
tate; c. 10 (Migne 205, 48) Theb. I 188; c. 11 p. 52: Theb. II 18;
c. 76 p. 224 : Theb. XI 259 f. (Hie - metu — odisse). Theb. X 704 f.
(Da — Impetus); c. 84 p. 254 (idem c. 118 p. 807): Theb. X 704 f.
(male — Impetus); c. 93 p. 271: Theb. III 6G1 (Primus — timor);
III 615 (virtus — ensis).
Heiin and citiert den Statius im Sermo IX (Migne 212, 556):
Theb. H 18.
Stephanus Tornacensis citiert ep. V (Migne 211, 314):
Theb. XU 817 (longe sequor et — adoro).
Lambert von Ardre sagt in der hist. com. Ghisn. c. 55 (M.
G. SS. XXIV 588) vs. 2 'Ingeminans : arma, arma, viri' : Theb. III 348.
Auf dieselbe Stelle wird angespielt c 108 p. 613 'qnasi ubique cla-
mans ingeminet cum Tideo 'Arma, arma viri!'
Wilhelmus Brito bezieht sich mit den Worten Philipp. XI
317 (M. G. SS. XXVI 374) 'qualem | In Bacchi legimus portasse Ca-
panea cunas | Quem vix fulmineo deiecit luppiter ictu' auf Theb. X
837—936. Auch sonst ist Statius benutzt, wie C. Barth in den Noten
seiner Ausgabe nachgewiesen hat; cf. I 12 'Vel qui tam sapido The-
baida carmine scripsit'.
Beiträge zur Geschichte römischer Dichter im Mittelalter. 543
Vincenz von Beauvais führt aus Statius folgendes an; spec.
nat. XXXI 106 p. 2377 (ed. Duacensis 1624) 'Statius in Thebaide :
Mille modis leti miseros mors una fatigat : Th. IX 280; spec. doctr.
IV 39 (t. 11 322): Theb. IV 840 (A - Nonos) ; IV 41 p. 324: Theb.
X 418 f. (prolis amor - Pectora) ; IV 74 p. 342: Theb. II 49U (0 —
scelus); IV 93 p. 352: Theb. X 703 fi. (Nou frena — Impetus; IV
111 p. 363: Achill. 1 122 (dant — vires); IV 112 p. 363: Theb. V
59 f (movet — dolor); IV 113 p. 364: III 6 (Pessimus — timor).
661 (Primus — timor); X 493 (Est - timor); IV 121 p. 369: Theb.
III 370 (Pro — cupido); IV 177 p. 402: Achill. 1 304 ff. (ora sedet) ;
V 5 p. 406: Theb. I 126 — 130 (animo; Sensus amor; durius unum) ;
II 446 (Nou — breve); V 112 p. 467: Theb. IX 280. Im spec. bist.
V 61 (t. IV 154) vermischt Vinceutius den epischen Dichter mit Cae-
cilius Statius, indem er letzterem die Achilleis und Thebai^ zuschreibt.
Hierbei citiert er folgende Stellen: Achill. I 122 (dant — vires); ib.
I 304 ff.; I 167 f. (0 — Adiciunt) ; Theb. I 126—130; Theb. II 446
(Non — breve); 490 (o — scelus) lll 6 (Pessimus — timor); III 370
(Pro — cupido); 661: (Primus — deos), IX 280; X 418 f. (prolis
araor — Pectora); 493 (Est — timor); 703 ff. (oou — Impetus); XI
259 (hie — periclo) (id. spec. doctrin. IV 123 (t. II 370). Die Silvae
sind deai Vincentius jedenfalls nicht bekannt gewesen, da er sonst
einen Hinweis auf sie gebracht hätte.
Rutebeuf erwähnt in der Bataille de VII ars (ed. lubinal. V
426) den Statius 'Dant . . | Virgile, Lucain et Etasce'.
C. Großbritannien.
Wilhelm von Malmesbury citiert in den Gesta Anglorum
c. 53: Theb. IX 559 (aliis — umbris). In den Gesta pontif. Angl. IV
(Migne 179, 1605) wird citiert Th. I 417 (Gratior exiguo veniens
e. c. V.).
Viel Anführungen bringt das Glossarium Osberni (ed. Mai
class. auct. VIII) ; ich habe jedoch nicht alle Stellen auffinden kön-
nen; p. 54 'absiluit nubes fulgore claro' ; p. 135: Theb. IV 21 (am-
plexuque — conos; p. 177: Theb. I 600; p. 195: ib. I 412 (Exertare
humeros); p. 201: XI 429 (Exter bonos); p. 24: I 584 f. (arbutei —
Clausa tepent) ; p. 50 : I 104 f. (sedet — oculis) ; p. 70: II 80 (Im-
plerat - Cithaeron); p. 90: II 574 (sed — arvis) ; p. 96: II 283 f.
(quae — probat); p. 97: I 523 f. (alii cumulare — Cererem); 113:
r 92 (lapsisque - astris) ; p. 114: III 52 (agmine tauros) ; IH 598 f.
(Atque longam corda i. pacem); p. 148 'ab antiquo durantia cinnama
hello'; p. 152 'relegunt compendia silvae' Theb. II 497; 162: III 106
(Et - parens); 165: VI 369 (T. d. alta viri decorique i.); 170: I 52
(sceleris perstant i. p. Dirae) ; 252: I 37 (egestas — urbes) ; 291: I
227 (Mens - manet) ; 307: I 584 (tcpidi sub — libri) ; 336: l 41 f.
(inmodicumne | Tydea); 378: I 305; 387: 15 f. (et — Agenoreae);
428: I 97 (piceo — nimbo), id. p. 462; 430: 1 227 (Mens — manet);
446: 'relegunt compendia silvae': Theb. H 497; 541: IV 572 (et ferro
resides exscindere Thebas), id. p. 507 (et f. r. e. taedas). Aus der
Achilleis finden sich die Citate p. 63 : I 33 f. (facibus — Bellona vi-
rum); p. 120: I 414 (innumera — Mycenae), idem p. 294; p. 333: I
I; p. 430: I 60 (Pone n. d. sua v. c).
Johannes Saresberiensis führt einige Verse aus der
Thebais an ; (opp. ed. Giles) III 54: Theb. III 503 f. (vides — agat);
88: V 621 f. (numquam — Venus); 105: I 212 f.; 136: IV 641. 644;
ly 13: I 417; 18: VIII 399 (pede — cuspis); V 116 : I 680.
544 M. Manitius,
Malter Mapes erwähnt den Statins in seinen Gedichten an
zwei Stellen ; (Poems of W. Mapes ed. Wright) p. 4 vs. 49 'Incora-
parabilis est status Statio^ und p. 60 vs. 88, wo die eifrige Lectüre
der Thebais angedeutet wird durch 'Olim multos — non est mirum —
Provehebant 'Arma virum' | Et 'Fraternas acies' : Tbeb. I 1.
Petrus Blesensis tührt aus Statius an (opp, ed. Giles) I 70,:
Theb. I 188; I 242: Theb. II 18; II 273: Theb. XH 817.
Alan US de Insulis citiert den Statius häufig; summa de
arte praedicat. 3 (Migue 210, 118): Theb. I 51 f. (assiduis — animi);
distinct. dict. theolog. s. v. acies (Migae 210, 691): 'uude poeta : Fra-
ternas acies': Theb. 1 1; s. v. dies p. 768: Theb. I 51 f. (assiduis —
animi); s. v. dulia p. 777: Theb. III 661 (Primus — timor) ; s. v.
fatum p. 780: Theb. I 706; s. v. levare p. 836: Theb. I 519; s. v.
magnitudo p. 846: Theb. VII 478 (magna cum maiestate); s. v. ua-
tare p. 871 : Achill. I 161 f. (natat — Pnrpureus) ; s. v. nox p. 876:
Theb. I 48 (I. a. s. noete t.).
In den Memorials etc. de Richardo I ed. Stubbs I 28
wird angeführt Theb. lll 6 (Pessimus — timor), desgl. II 449 *unde
timor pessimus augur in dubiis'. Derselbe Vers wird citiert in Ric-
cardi Londiniensis itinerar. peregrin. c. 14 (M. G. SS. XXVII
196): Pessimus — timor, und von einem Monachus Floreutiuus
de expugnat. civit. Acconen.sis bei Roger de Hoveden chron. ed. Stubbs
III p. GXXXIV V8. 817 f. 'timore | Pessimo in dubiis rebus suggestore'.
In den P o l i t i c a 1 s o n g s ed. Th. Wright p. 208 findet sich
eine Notiz über das Lesen der Thebais 'Verae pestilentiae cathedra
tu sedes j Qui Thebauas lectitas et Troianas caedes'.
losephus Iscanus benutzt in seinem Werke de hello Tro-
iano I 166. 199 fif. Theb. V 413 fif ; und VI 483 die Achilleis ü 3.
Radulfus de Diceto führt in den Ymagiues histor. 1177 (M.
G. SS. XXVII 270) Theb. II 486 f. an (sanctum — legatum).
Mathe US Paris citiert in der chron. niai. ed. Luard V 221 'Et
dum totus mundus detestaretur : Fraternas acies alterna regna pro-
phanis | Decertata odiis' = Theb. l 1 f.
Roger Baco führt in seinem opus tertium an (ed. Brewer) c. 1
p. 12 'quoniam spes — voto (Theb. I 322 f.) sicut in libro Tristium
Ovidius pandit sententiam Salomonis'; ib. c. 60 p. 236 'nam dicitur:
sacrum Paeana canebant' Theb. IV 157 'Herculeum Paeana canunt';
ib. c. 63 p. 258 'Astyages corripitur secundum Statium' = Theb.
IX 253.
D. Italien.
Sehr stark wird die Thebais benutzt von dem Verfasser des Pa-
negyricus in Berengarium, wie Dümmler in seiner Ausgabe
gezeigt hat. Paneg. ed. Dümmler I 71-75: Theb. III 255-59;
97—100: 11411—414 (iacto — venenum); 146 f.: II 489 f. (pro saeva
n. I C.); 168-70: IV 129—32 (capiti — habet; scholiasta ad hunc
locum : 'de Statio sumptus est hie locus'; 184 ff.: II 135 ff. (caelo —
rubens); 189—194; II 128-133 (Qualis — Ductor in); 224 (und III
102): I 373 (Stat — inops); 238—240: H 417—419; 243-45: III
33 — 35 (sub 0. verse -- Thetis — ponto); 262: II 15 (lumine cassis) ;
II 43: IV 63 (numero - mille); 54: IV 12 (timidisque — virtus ;
96: VII 269 (vibrant — sarisas) ; 117-124: VII 137—144; 127: VIII
373 (Et iam b. v. a. nunc s. v.); 129—132: VIII 375-78; 133—38:
VIII 385— 91 (omiss. tenet — Ira manus; 138 r. s. pinguia nimbo)j
Beiträge zur Geschichte römischer Dichter im Mittelalter. 545
139 flf. : VIII 395 ff.; 142 f.: VIII 402 f. (Pulcher — praeside vector);
144 f.: VIII 406 f.; 146 f.: VIII 407 f. (haud tanta — Arctos); 152:
IX 746; 159 f.: VII 713 f. (Cominus — Cuspide transmissa); 168—
173: VIII 538—43 (uno d. c. ferro | C. aequitemque fodit — In do-
minuta — clipeumque in corpore calcat — recumbit); 182—88: VIII
421—27 (virtutis — habenas | Aar alterno profligens t. m. — sereno);
217 f.: VIII 379 f.; 219—22: VIII 593—96 (innumeris — tauri);
230 — 37: II 632—39 (leva — cohercent — gementi ] Valde gravis —
resolvit); 238 f.: II 642 f.; III 202: 111 708 (abeuntibus armis) ; 194
— 197 : VII 223—26 (üt c. s. m. t. r. pallent — virgas; scholiasta
ad h. 1.: Statu comparatio est). — Daß der Sc hol last des Pane-
gyricus den Statins kennt , ergiebt sich ans seiner Bemerkung zu LI
263 p. 111 'Statins: Lateri duo corpora parvuni | Dependent' = Theb.
I 609 f.
Bei Liutprand antapod. IV 19 vs. 8 (ed. Dümmler Hannov.
1877 p. 88) scheinen die Worte 'Fraternas acies nunc nunc male con-
flictare cupis' auf Benutzung von Theb. I 1 hinzudeuten.
Rather von Verona citiert (Migne 136, 257) 'quod Statius' :
Theb. I 417.
Gunzo von Novara citiert in seiner epistola ad Augienses
(Migne 136) p. 1287 'Statius quoque librum suum alloquens ait' :
Theb. XII 811. 816; p. 1296 'Statius quoque virtutem corporis enu-
merans de Tideo inquit': Theb. I 417.
B e n z 0 von Alba erwähnt den Statius in seinem kurzen Ka-
taloge alter Autoren; ad Heinricum prolog. (M. G. SS. XI 599, 5)
'Maro vates Mantuanus Lucanus et Statius . . Forraidassent . . opus'.
Ricobaldus Ferrariensis führt in der Compilatio chronolog.
(Muratori SS. rer. Ital. IX 260) an 'de quo Statius sie scribit : Ducunt
aut ratibus ventos aut urbibus hostes'. Derselbe Vers wird in den
Annales Mediolanenses c. 164 (Muratori SS. XVI 837) citiert.
lannotius Manettus führt in der Vita Nicolai V (Mura-
tori SS. III 2, 918) an 'quod Statius poeta hoc Latino et celebrato
carmiue traduxit' : Theb. I 417.
Aus den Silvae citiert Hraban de arte gramraat. (Migne 111)
p. 645 die Verse I 2, 135 und 1 1, 107; beide Citate stammen jedoch
aus Priscian und haben daher keinen VVerth (Keil G. L. III 10, 23).
Vielleicht aber findet sich im Glossarium Osberni ein sol-
ches Citat , das allerdings auch nicht unmittelbar entnommen sein
dürfte, aber doch auf eine spätere Zeit hinzudeuten scheint; (Mai
class. auct. VIII) p. 149 'Statins Thebaide: numero tendo chelym' ;
wahrscheinlich geht die.se Stelle auf Silv. I 5, 10 f. zurück, wo frei-
lich der Wortlaut ein etwas anderer ist.
16. (A emili us) Macer.
Was das Mittelalter von Macer gekannt hat, geht auf die
Grammatiker und Isidor znrück und hat daher keinen selbstän-
digen Werth.
Baeda de orthographia (Keil G. L. VII) 282, 19: Aemilius Macer
ait: Inter praeteritas numerabitur ocimus herbas; p. 291, 9 Macer
theriacon: longo resonantia sibila collo. Hraban de universo VIII 3
(Migne 111) p. 233 quam sie Macer describit: Seu terga — anguis,
Philologus LH (N. F. VI), 3. 35
546 M. Manitius,
cf. Isid. or. XII 4, 24 : VIII 6 p. 245 sicut Aemilius ait : Cygnus —
undas, cf. Isid. Xu 7, 19. Merkwürdiger Weise wird Macer in dem
kurzen Dichterkataloge von ErmoldusNigellus in hon. Hludo-
wici I 17 (Poet. lat. aevi Gar. II 5) genannt 'Si . . | Tullius et Macer
. . . foret'. Aus der Stelle ergiebt sich, daß Ermold den Macer nur
dem Namen nach gekannt hat, da er ihn, den Verfasser von Lehr-
gedichten, sonst kaum in eine Reihe mit Vergil und Ovid, Homer
und Lucan hätte stellen können. Jedenfalls geht die Kenntniß des
Namens auf den Prolog der Disticha Catonis II 2 zurück 'quodsi mage
nosse laboras | Herbarum vires Macer haec tibi carmina dicit'. Eben-
daher stammt auch die Notiz über Macer im Repertorium des Con-
rad von Mure s. v. Macer p. 202 'Macer etiam est proprium nomen
cuiusdam poete qui multa scripsit de viribus herbarum. Catho: Her-
barum - carmine dicit': Dist. Catonis prol. II 3.
Unrichtig nun ist die geltende Ansicht, daß das Werk des
Odo Magdunensis de viribus herbarum erst seit saec. XIV
— XV den Namen 'Macer' trage. Schon Eberhardus Be-
thuniensis sagt (um 1124) im Laborintus III 51 (Leyser
bist. poet. etc. p. 828) wieder mit den Worten des Prologes der
Disticha Catonis 'Herbarum vires declarat carmine Macer | Ser-
vat mediciis (?) hunc medicina suis'. Hiermit ist natürlich der
mittelalterliche Macer gemeint, da ja der alte nicht mehr vor-
handen war und Eberhard von einem Schulbuche redet. Im
Glossarium Osberni (um 1150) (Mai class. auet. VIII 636),
wo Odo stark benutzt wird, heißt er stets 'Macer'. Ebenso ge-
braucht Roger Baco ( saec. XIII ) einfach die Benennung
Macer für jenes mittelalterliche Werk; cf. opus tertium (ed.
Brewer) c. 60 p. 237 'sed quia Macer dicit: Cum ptisana suc-
cum porri sorbere iuvabit (derselbe Vers compend. stud. philos.
ib. p. 454) und c. 63 p. 259 'Unde Macer: Cinnama tres spe-
cies dicuntur habere sed harum'. Auch Hugo von Trim-
berg nennt im Registrum mult. auct. (1280) ed. Huemer p. 25
vs. 271 das Werk 'Claudiauum sequitur Macer, qui virtutes |
Herbarum metro texuit ob hominum salutes' etc. Also ist das
Werk des Odo bald nach seiner Entstehungszeit mit dem anti-
ken Namen Macer belegt worden und scheint denselben dann
stets behalten zu haben.
17. Terentius.
Daß Terentius im Mittelalter eine große Rolle gespielt hat,
ist bekannt, er heißt der 'Poeta comicus' oder 'Comicus' schlecht-
hin. Zahlreich sind unsere Handschriften des Dichters und häu-
fig begegnen uns solche in alten Bibliothekskatalogen. Nach
Becker 1 1. S. 324 war Terentius bis zum Jahre 1200 vorhan-
(^en saec. IX in Freising, bibl. incogn. regni Francogallici (Te-
rentii andria. libri multi. Incipit eunuchus. Sic incipit thais
meretrix. parmeno servus. pamphilus aduliscens. sostrata mu-
Beiträge zur Geschichte römischer Dichter im Mittelalter. 547
lier. pampbilus aduliscens. bachimeretrix. antichila mulier. clinia
aduliscens. sirus servus; aus diesem Personenregister ergiebt
sich, daß jedenfalls Andria, Eunuchus und Heauton timorumenos
vorhanden waren); saec. X bibl. incognita, zweimal in Bobio,
zweimal in Montier-en-Der, bibl. incognita, saec. XI bei einem
Bernhardus, in Freising, zweimal in Toul, (zu gleicher Zeit in
Monte Cassino , cf. chron. Montis Cassin. III 63 , Mon. Germ,
bist. SS. VII 747) , saec. XII in S. Bertin , zweimal in Corbie,
dreimal in Michelsberg (Bamberg), in Ronen, Pfäffers, zweimal
in Wessobrunn, in S. Amand, in S. Peter (Salzburg), in Peter-
borough, zweimal in Durham, in Anchin (ganz und unvollstän-
dig), in Arras, in Rebais, im Monast. Fossatense, mit Glossen
in Durham ; Glossen im Monast. Fossatense (expositio Terentii
in magno rotulo) und in Prüfening ; endlich ist saec. X aus
Montier-en-Der zu erwähnen ein libellus in quo sunt praetitulati
omnes Terentiani tituli.
Citate aus Terenz finden sich bei mittelalterlichen Autoren
in großer Anzahl. Aus der älteren Zeit sind neben den Gram-
matikern (Keil G. L. VII 622 fi".) folgende zu erwähnen:
Commodian erwähnt in Carm. apologet. 5782 (p. 18 ed. Lud-
wig): Vergilius legitur, Cicero aut Terentius item'.
Symmachus bringt in seinen Briefen drei Citate 5 (ed. Seeck)
ep. I 23 *in comico cum ait' : Adelph. IV 1, 16 (quam vellem —
mos essat); I 78: Hec. V 4, 8 (Quis — plenior) ; V 14 cf. Ad. I 1, 44.
Hieronymus citiert epist. 54 (Migne 22, 554) : Enn. IV 5, 6
(sine — Venus).
Augustinus citiert civ. Dei XIV 8: And. II 1, 6—8; ib. XIV
25: II 1, 5 f.; regulae (Keil G. L. V 509): And. I 3, 6. II 5, 15; p.
517: I 1, 47. I 1, 42; civ. Dei II 7: Eun. III 5, 36 f. 42 f. XIX 5:
Eun. I 1, 14-16.
Sulpicius Severus citiert Dial. I 9, 3 'te versu comici il-
lius admonebo': And. I 1 , 41 ; Vita Mart. prol. 5 'cum primum ani-
mura ad scribendum appuli' : And. prol. 1.
Salvianus führt ad Ecclesiam III 2, 12 (ed. Halm) an *Etiam
vulgo dictum est': And. II 5, 16.
Sidonius Apollinaris hat den Terenz sehr stark benutzt,
wie Geisler (Sidonii opp. ed. Luetjohann p. 355 ff.) nachgewiesen
hat. Besonders ausgebeutet sind Andria Eunuchus Hecyra Adelphi.
Isidor citiert orig. I 36, 3 : And. I 1, 41; I 37, 9: Eun. IV 5,
6; XI 2, 27 : Hec. prol. alter 3. Außerdem ohne Angabe des Stückes
n 30, 12: And. 111 4, 3 f (Ego non nihil veritus sum dudura abs te
cavere. Ne faceres q. v. s. s. d. u. m. d.) ; XI 1, 47: Ad. III 3, 42 f.
Ac non totis sex m. — adfecissent — coeperit).
Braulio erwähnt den Terenz in epist. 11 (Migne 80, 658) 'En
dum urceum fingere volo, ut ait Terentius, amphoram fiuxit manus':
lulianus Toletanus citiert in seiner ars (Hagen anecd.
Helvet. CCXXXVI 19): And. I 1, 40 f. (namque — parit); CCXXXVII
1; And. I 3, 13 (inceptio est; haut).
Aldhelm erwähnt den Terenz mehrfach, wie ich nachwies Wie-
ner S. B. CXII 563 f. ; er benutzt den Prolog der Andria (p. 242),
Phorm. I 2, 1 f. und 2, 22 f. (p. 307), Ad. III 1, 2 (p. 822).
548 M. Manitius,
B a e d a citiert de orthogr. (Keil G. L. VII 289, 3) : And. V 4,
37; p. 291, 22: Eun..IV 6, 25.
Die Fragmenta Bobiensia citieren (Keil G. L. VII 544)!:
And. IV 2, 13; p. 541: Hec. I 2, 100.
Alcuin führt an epist. 149 (Jaffe bibl. rer. Germ. VI 568) 'et
comicus quidem ait: ne quid nimis' : And. I 1, 34; ep. 160 p. 597
lusimus litterali tessera': cf. Ad. IV 7, 21.
In einem Briefe saec. IX (Neues Archiv etc. XIII 351) wird an-
geführt: And. I 2, 18.
In einem Tractate des cod. Bern. 16 fol. 105b col. 1 (Hagen
anecd. Helvet. p. L 14) heißt es 'Terentius: Quoia virgo est*: Eun. II
3, 30; im cod. Bern. 109 fol. 8 a heißt es 'Terentius : Tria dolea vini
pitissantes consumpserunt'; jedenfalls ist Heaut. tim. III 1, 48 f.
gemeint.
A. Deutschland.
Hrabanus Maurus de arte grammat. (Migne 111) führt p.
646 an 'Terentius in Adelphis: o mi Aeschine, o mi germane': Ad.
114, 4 f.; p. 664 'Terentius in Phormione : Ita cognatam quidem at
nos' ; ibidem: O quam inique comparatum est.
In der Ecbasis Captivi (ed. Voigt) führt der Herausg. 707
'Dictis te volo paucis' auf And. I 1, 2 zurück.
H r 0 t s V i t von Gandersheim verfaßte Komödien , um den
Terenz aus der Schule zu verbannen und hat sich in diesen sprach-
lich an ihn vielfach angelehnt, vgl. Köpke ottonische Studien II.
Daß Widukind den Terenz vielleicht benutzt hat, suchte ich
zu erweisen Neues Archiv etc XI 52.
In Evracli Leodien s. epist. ad Ratherium (Migae 135, 945)
heißt es 'illud coraicum nostis: Davus sum, non Oedipus': And. I 2, 23.
Waltherus Spirensis nennt in der Vita et Pass. Christoph,
mart. ed. Barster p. 22 vs. 101 den Terenz mit den Worten 'Africa
praesentat secum comoedia Davum'.
Heriger citiert in den Gesta epp. Leodiens; (M, G. SS. VII
134 ff.) im Prologe: Ad. V, 4, 1 f. (apportet) und in c. 55: Eun. V 4,
8 (id mihi erit palmarium).
In Adalboldi Vita Heinrici II (^M. G. SS. IV 679 ff.)
wird in der praef. Ad. III 4, 53 citiert.
Alpert benutzt in seinem Werke de diversitate temporum (M.
G. SS. IV 700 ff.) den Terenz an zwei Stellen; I 11: And. I 1, 34;
n 1 (iners et nullius consilii . . erat): And. HI 5, 2.
Thangmar citiert in der Vita Bernwardi c. 5 (M. G. SS. IV
759): And. I 1, 34.
Der von mir herausgegebene Amarcius (Lips. 1888 Teubn.)
führt III 526 f. p. 63 den Terenz an 'Novi quid referas: Mihimet sum
proximus, inquit. | Non decet Esopi figmenta salesve Terenti | Scrip-
turis miscere sacris'. Durch 'sales' wird die Werthschätzung des T.
gekennzeichnet.
Bei Otloh heißt es de doctrina spirit. XI 30 (Pez thesaur.
anecd. III 2, 442) 'Forsitan ex aliquo quaerenda haec norma profano |
ut sunt Horatius Terentius'.
Berthold sagt von Hermann von Reichenau (M. G. SS. V 267)
Beiträge zur Geschichte römischer Dichter im Mittelalter. 549
'homo revera sine querela, nichil humani a se alienum putavit':
Heaut. Tim. I 1, 25.
In Ekkeberti Vita S. Haimeradi (M. G. SS. X 598) prol.
wird benutzt: Heaut. Tim. IV 6, 1.
Hermann von Bamberg schreibt 1062 an seinen Bischof
Günther (Sudendorf registrum II 14 N. 11) 'in aurem volo vobis id
comicum dictum: ne quid nimis': And. I 1, 34.
T 0 m e 1 1 u s führt in seiner Hist. monast. Hasnon. (M. G. SS. XIV
158, 30) an: Eun. H 3, 89 (haec faba cuderetur) ; p. 155, 5: Phorm.
I 4, 51 (hostem in insidiis succenturiatum).
Adam von Bremen benutzt in der praef. der Gesta Hamma-
burg. eccles. pontif. (ed. G. Waitz p. 1) *Hac ego necessitate persua-
8U8 appuli me ad scribendum' : And. prol. 1.
Graf G e r 1 a c h von W i c k r a t h citiert in einem Briefe (Su-
dendorf Registrum II 34 N. 27): 'ego tarnen, ut ait Terentius, homo
liberalis sum et fugitans litiutn': Phorm. IV 3, 18.
Cosmas citiert im cbron. Boem. III praef. (M. G. SS, IX 101):
And. I 1, 41; I 13 p. 43: Heaut. H 3, 101.
Der Verfasser der Vita Heinrici IV führt an c. 10 (M. G. SS.
Xa 279): And. V 3, 32; c. 4 p. 273: Eun. HI 2, 23. Ueber Be-
nutzung von Ad. V 1, 30 im Carm. de hello Saxon. cf. Neues Archiv
XI 52.
Honorius Augustodunensis führt de philos. mundi I
praef. (Migne 172, 43) an 'ut ait Terentius: Non est mirum si mere-
trix impudenter agit' : And. IV 4, 16 f.
In der Prosa Herzog Ernst (Haupts Zeitschr. VII 197, 29) wird
Eun. I 1, 14 ff. angeführt.
Helmold benutzt in der Chron. Slavorum H praef. (M. G. SS.
XXI 87): And. I 1, 41 (quia veritas etsi nonnumquam impiis odium
pariat, ipsa . . non offenditur).
Bekanntschaft mit Terenz zeigen die Carmina B ura n a ed.
Schmeller (1883) p. 78 CXCIX 7, 3 Marga munera | vestra sentis Thais
I Thais illa celebris | Thermis Cumis Baus ; 8, 7 Pamphilum dupli-
citer I sie Thais emungit ; 10, 1 Nullum hie est medium | quivis cle-
ricorum | Si non in Glycerium j largus est in Porum.
Genannt wird Terenz bei Wernher v. Elmendorf vs. 849
(Haupts Ztschr. IV vs. 849).
Eingehende Kenntniß des Terenz besitzt Conrad von Mure;
p. 95 (ed. Basileae, Berthold) werden die Stücke aufgezählt *et nota
quod Terentius genere Affricanus plures fecit comoedias quarum sex
habemus hiis nominibus : Terencius in Andria ab Andre insuia; T.
in Eunucho ; T, in Eauthymormenon quod interpretatur senex ex-
crucians se ipsum; T. in adelphis ; T. in Echyra quod interpretatur
socrus; T. in phormione. Außerdem finden die meisten Personen-
namen des Terenz bei Conrad Berücksichtigung und Erklärung, z. B.
p. 108 'Carinus est proprium nomen masculinum rusticum comicum,
hoc habet Terencius in andria ; p. 95 'Bacchis . . est . . nomen et
hoc habet Terentius in Eauthonthimormenon'; p. 107 'Canthara est
proprium nomen rusticum comicum et hoc habet Terencius in adel-
phis', etc. Ein Citat findet sich nur p. 265 'nodum scirpo queris' :
And. V 4, 58.
W i b a l d sagt in der ep. ad Anselmum Havelberg. ep. (Jaftä
bibl. rer. Germ. I 264) 'lupum tenemus per aures', was deutliche An-
spielung auf Phorm. III 2, 21 ist.
550 M. Manitius,
In einem Briefe saec. XII (N. sacerdos ad sacerdotes Karinthiae
Jaffe bibl. rer. Germ. V 454) wird Heaut. I 1, 25 angeführt (humani
a me nichil).
B. Frankreich.
In den Quaestiones grammaticae cod. Bern. 83 (Hagen
anecd. Helv.) wird p. 173, 15 citiert: Heaut. IV 3, 37; 173, 20: And.
IV 4, 6; 173, 25: Adelph. III 4, 14.
Der Verfasser des Commentum Einsidlense in Donati art,
mai. (Hagen anecd. Helv.) citiert p. 233, 32: Euu. lll 3, 21; 236, 6
heißt es 'Eunuchum intellego fabulam quam Terentius descripsit de
ea quae comoedia vocatur* ; p. 245, 25 wird Eun. IV 7, 45 angeführt.
Hu c bald von S. Amand citiert in der Vita S. Rictrudis (Ma-
billon acta SS. ord. S. Benedicti II 905) c. 9 'ut dictum est a poeta :
sine Cerere et Libero Venus frigeret': Eun, IV 5, 6.
Gerbert führt in epist. 19 (Du Chesne bist. Franc. SS. II 833)
an *illud Terentianum recepisti : Si non potest fieri quod vis, id velis
quod possis'; von ihm erzählt Richer bist. III 47 (p. 101 ed. Waitz)
'legit itaque ac docuit . . Statium Terentiumque poetas'.
Aimoin citiert in der Vita Abbonis Floriac. (Du Chesne bist.
Franc. SS. IV 127) 'iuxta illud comici: Obsequium amicos veritas
odium parit' : And. I 1, 41.
Hugo de S. Victore citiert in seinen Werken (Migne 175, 904):
And. I 1, 41; append. de bestiis III 61 'Terentius: quo iure sumus
adolescentiores' : Hec. prol. alt. 3 aus Isidor XI 2, 27.
Aus allen sechs Stücken bringt Hildebertus Cenomanensia
Citate; moral. philos. (Migne 171) 1036: And. I 5, 31 ; p. 1032: Eun.
IV 7, 19. IV 6, 24. p. 1040: I 2, 25 ; p. 1013: Heaut. III 1, 94—97
(J. comparata est h. natura — sua quod id eo fit quia in re — ae-
gritudine); p. 1050: III 1, 74 (dexteriores — licentia); p. 1034:
Phorm. I 2, 88 (Quod — animo) ; I 2, 27 f. (inscitia — calces^)); p.
1049: Hec. III 3, 46 (o fortuna — es bona); III 3, 19 f. (profecto sie
est — sumus); p. 1025: Ad. IV 3, 14 flf. ; p. 1036: HI 3, 61 f. (Suspi-
cere ; iubeo omissum); p. 1037: V 4, 1 — 4 (Numquam — dies);
p. 1047: n 2, 11 (Ego — emo).
Eberhard US Bethuniensis führt im Graecismus (ed. Wro-
bel) Terenz mehrfach an; XXVI 5: And. I 2, 33 (Quaeso bona verba);
XXII 20: Eun. I 1, 1 f. (eam — ultro); XXII 10: Phorm. prol. 31
(Ne — sumus); XXI 87: Phorm. V 1, 31. Im Laborintus wird Te-
renz nicht erwähnt.
In dem poetischen Briefsteller des Matthaeus von Ven-
dome ed. Wattenbach Münchner S. B. 1872 S. 593 vs. 23 'scirpo
nodum deposcit' wird And. V 4, 38 benutzt.
Heiina nd führt zwei Stellen aus Terenz an; sermo VIII p.
345 (Migne 212) 'iuxta Terentianum illud in Hecyra: Hec. III 5,
8—11 (quid — bene); XV p. 598 *apud Terentium Thragoei quae-
renti (Eun. III 1, 1 f.) respondit Gnato: Ingentes.
*) Diese Stelle (advorsum stimulum calces) hat vielleicht zu dem
Wortlaute in der Vulgata Act. 9, 5 und 26, 14 'durum est tibi contra
stimulum calci trare' beigetragen.
Beiträge zur Geschichte römischer Dichter im Mittelalter. 551
Wilhelmus Tyrius citiert iü der bist. rer. transm, prol.
(Migne 201, 210): And. I 1, 41.
Rutebeuf nennt den Terenz in der Bataille de VII ars (ed.
lubinal 11 426) ^Arator Omer et Te'rence'.
C. Italien.
Der Mythograpbus Vaticanus 1 (Mai class. auct. III) giebt
ein Citat aus Terenz; N. 157 'Unde Terentius: deum clanculum ve-
nisse per impluvium fucum factum mulieri': Eun. III 5, 40 f. In III
findet sich folgendes; p. 164 unde Comicus: sine Cerere et Baccho f.
V. : Eun. IV 5, 6; p. 199 *sive defraudans geniuui' : Phorra. I 1, 10; p.
206: Eun. II 3, 57 (Desine — est): p. 207: And. IV 2, 13 f. (valeant
— volunt).
Der Verfasser der Gesta Berengarii (ed. Dümmler) benutzt
II 261 p. Hl *Hac illacque üues': Eun. I 2, 25. Der Scboliast
bemerkt zu dieser Stelle 'hoc emistichiou de Terentio mutuatum est,
translatum a prima persona ad secundam'. Der Scboliast citiert außer-
dem zu I 250 p. 95 'sicut Terentius „pro summe luppiter' concessit ;
II 6 p. 97 'Terentius: patria potitur commoda' : Ad. V 4, 17; II 263
p. 111 'Terentius: Oratos vos volo ne plus iniquum possit quam equum
oratio': Heaut. prol. 26 f.
Liutprand von Cremona bringt eine Reihe Citate in seinen
Werken nachgewiesen von Dümmler in seiner Ausgabe und von Fr.
Köhler Neues Archiv VIII 47 ff.; Antapod. II 14 p. 34 'et quia lo-
cus preci nuUus' : And. III 4, 22; IV 12 p. 85 'Ruffus puer est natus
herae; quaeso ut sit superstes': And. III 2, 6 f., Legat. 51 p. 158
'haud dubium est quin in pretorium recta proficiscar via': And. III
4, 21; Antap. I 1 'illudque coraicum garrient: nihil dicetur quod non
fuerit dictum prius' : Eun. prol. 41; I 11 p. 9 'hominem inpurum bona
8ua cum meretricibus abligurrientem' : Eun. 11 2, 4; 11 63 p. 49 'risu
omnes emoririer' : III 1, 42; V 6 p. 103 'Chremeti . . similis es qui
ob Thrasonis metum Thaidi de occludendis edibus consilium quoad ad-
vocatos sibi a foro duceret dedit; quem cum Thais prohiberet 'Quod
cum Salute tua, ait, cavere possis, stultum admittere est. Malo ego
no8 prospicere quam ulcisci accepta iniuria': IV 6, 23 f.; ib. 'Syris-
cum in dextro cornu Symalionem in sinistro constituens' : IV 7, 5 ;
ib. 'ipse sibi locum post principia elegit': IV 6, 11; VI 6 p. 121 *par-
vumque munus prout possem verbis ornarem': II 1, 8; bist. Ottonis
4 p. 126 'iuncearum curatura': II 3, 25; bist. Ott. 5 p. 126 'facile ex
illis sese emersurum malis': And. III 3, 30; Legat. 58 p. 162 ^quam
saepe illud Terentianum mecum stomachabar 'Tutore opus est quos
defensores paras': cf. Eud, IV 6, 32; Antap. I 11 'soccos detrahere' :
Heaut. I l , 72 ; Antap. II 59 p. 48 'Terentianum illud pro respon-
sione dederunt: Huic commendes si' quid recte curatum velis': Ad. III
3, 18; Legat. 13 p. 143 'Ipsa si vellet salus bis circumfusa, ut vulgo
loquimur, eoR salvare non posset': Ad. IV 1, 43 f.; Legat. 47 p. 157
*o caelum, o terra, o mare! Sed quid . . faciemus': Ad. V 3, 3 f.
Gunzo citiert in der epist. ad Augienses (Migne 136, 1289) 'Te-
rentius: Ego ne illam ? Quae illum? Quae non me' ?
Ratherius Veronensis führt an (Migne 136, 210) 'Pluris
pendi dictum: Obsequium amicos veritas odium parit' : And. I 1, 41 ;
p. 377: And. prol. 20 f. (Quorum aemulari neglegentiam ] Potius quam
istorum astutam maluit diligentiam).
In Chron. Novaliciense V 9 (M. G. SS. VII 112, 46) wird
552 M. Manitius, Beiträge zur Geschiclite u. s. w.
angeführt: And. II 5, 16 (Terentius ait : Omnes melius malunt sibi
esse quam alteri).
Albertinus Mussatus citiert de gestis Ital. lib. XII (Mu-
ratori SS. rer. Ital. X 768) 'Nosti enim illud Terentiauum' : And.
I 1, 41.
D. England.
Wilhelm von Malmesbury citiert in den Gesta reg, Angl.
c. 237 (ed. Hardy II 405) 'iuxta comici dictum in manibus pedibus-
que conando periculum etiam . . capitis . . ferrent' : And. IV 1, 52 f.
Eine sehr große Anznhl von Citaten aus Terenz giebt das Glos-
sarium Osberni ed. Mai class. auct. VIII 639 f., alle sechs Stücke
sind hier benutzt.
Ueber die Benutzung des Terenz bei lohannes Saresbe-
r i e n 8 i 8 hat eingehend gehandelt Schaarschmidt, J. S. nach Leben
und Studien etc. S. 101. 158. 183. Daselbst wird S. 281 richtig be-
merkt, daß Johannes nur die Andria und den Eunuchus benutzt hat.
Auch Petrus Blesensis scheint nur jene beiden Stücke zu
kennen, da seine Citate sich hierauf beschränken ; (opp. ed. Giles) I
116: And. III 1, 22; 1 232: Eun. II 2, 20 f. : I 243: And. I 1, 39 ;
I|286 : Eun. I 2, 25.
Walter Mapes erwähnt den Terenz in seinen Gedichten ;
(Poems of W. Mapes ed. Th. Wright Lond. 1841) p. 4 vs. 51 'Saltat
Terentius plebeias histrio'. In dem Buche de nugis curialium I 10
(ed. Wright p. 13) führt er an 'Paterfamilias in Terentio ... ait:
Bolus meorum sum meus': Phorm. IV 1, 21 ; I 25 p. 53 'quia sine
Cerere et Baccho nostra friget Venus': Eun. IV b, 6.
In der Continuatio chron. Florentii Wigornensis
a. 1128 (M. G. SS. XIII 131) heißt es 'Terrentianum dictum est: Ob-
sequium amicos veritas odium parit': And. I 1, 41.
In Giraldi Cambrensis instruct. principis c 25 (M. G. SS.
XXVII 406) heißt es 'iuxta comici sententiam: omnia prius quam ar-
ma sapienti temptanda': Eun. IV 7, 19.
In der Official Correspondence Thomas Beckynton
(ed. G. Williams) I 170 wird angeführt 'iam aptum est illud Terentii :
I prae, sequor' : And. I 1, 144; I 283 'Asserit Terentius quod nimia
licentia profecto evadit in magnum malum': Ad. III 4, 64 f.
Dresden-N. M. Manitius.
Miscellen.
8. Zum griechischen Lexicon.
1. 'Efxirpo ixio?.
Für das Substantiv IjxTrpoixiov , bezw. das Adjectiv Ifxirpoi-
xtoc, lagen bisher zwei Stellen des Appian vor: Mithrid. 75: Xi-
Ysxat 8' Yj irdXt? £{X7rpoixiov bizb Aio? t^ Kop"?) Boi^r^vai und b.
civ. I 10: TTpoucpspov T7)V YYJv Tiaialv £|jL7rpoixiov osBojxsvr^v. Ein
dritter Beleg wurde von mir (diese Zeitsciu*. Bd. 49 S. 265) aus
den Oracula Sibyllina binzugeftigt: XI 288 ist zu lesen o toaste
yaTav oXr^v £[X7rpor/iov (wc su iv irpoxicüv oAr^v ^TjV die Hss.).
So dürftig auch dies Material ist, so berechtigen uns doch die
Fundstätten zu dem Schlüsse , daß wir es mit einem ä g y pt i-
sehen Idiotismus zu thun haben : nur am Nil ist sv irpoixi (C.
I. A. n 1124) so weiter gebildet worden. Diese Erkenntniß kann
uns helfen bei der Lösung eines kürzlich aufgetauchten literari-
schen Problems. Aus einer Jerusalemer Hs. des zehnten Jahrb.
hat imlängst Papadopoulos - Kerameus ein Stück einer Alexander-
geschichte edirt (Journal des russ. Minist, d. Volksauf klärung 1892,
Juni), Th. Reinach das Stück an einem zugänglicheren Orte (Re-
vue des ^tudes grecques V p. 306 f.) wiederholt und mit schätz-
baren Bemerkimgen begleitet. Lebenszeit und Heimath des Ver-
fassers sind unbekannt: wenig Anhaltspunkt bieten Interpolationen
bei Suidas (unter SpSTravr^cpdpa TibpiTZTza und uspiaxTo; 68d?).
Reinach nun, der im Uebrigen die Werthlosigkeit des Stückes
richtig würdigt, ist geneigt den Verf. zu identificiren mit Amyn-
tianus, dem aus Photius (bibl. cod. 131) bekannten Alexander-
historiker. Nach Photius soll dieser Amyntianus seine Geschichte
Alexanders dem Kaiser Marc Aurel gewidmet haben (TipoacpwvsT
hh. Tov X^Y^v '^^ auToxpaiopt laiv ^PcDjiaioiv Mapxtp) , eine An-
554 Miscellen.
gäbe die ftir richtig zu halten wir allen Grund haben : in die
Anfänge Marc Aureis fällt ja die neuerwachte intensive Beschäfti-
gung mit der Geschichte Alexanders (Nissen Rhein. Mus. Bd. 43
S. 240). Reinach aber möchte lieber an Caracalla denken: die
Gräcität unseres Anonymus weise eher auf das dritte als das
zweite Jahrhundert: 'ce qu'il faut surtout remarquer c'est Temploi
du mot lÖvoc, nation, dans le sens de contr^e. Cet idiotisme ne
se rencontre dans la litterature grecque qu'a partir de Dion Cas-
sius, qui rend constamment par le mot sövo; le latin provincia.
Notre auteur transporte hardiment cette acception de mot k IMpo-
que d'Alexandre ; il ^crira (1. 59): eativ 8s 7] Aiyottto; sövo;
6)^opü)Ta':ov , izzpiiyEi hk auT-rjV NsTXo; 7roTap,d; x. t. A. Un
pareil „romanisme" est tout k fait significatif et suffirait k lui
seul pour assigner a notre historien une date posterieure au mi-
lieu du II ® siecle'. Könnte man sich auf imsere Lexica verlas-
sen, so hätte Reinach Recht: leider aber weiß Jeder, der grie-
chische Schriftsteller späterer Zeit selbst bearbeitet hat, wie de-
sultorisch Stephanus und seine Nachfolger verfahren sind und wie
sehr man sich hüten muß ex silentio Thesauri Schlüsse zu zie-
hen. Wie von mir in den Jahrbb. f Piniol. 1879 S. 822 aus-
geführt, braucht schon Appian sJlvo; im Sinne von 'Land' —
genau so wie unser Anonymus — : prooem. 3 : autri ts 'IraXia \icl-
xpordcTTj By] Travttüv i&vtov ouaa, b. civ. IV 83: xal ovofia tou
notiirr^ioo dva ^Ar^v 'zr^v 'l|3r^piav, supuTatr^v <'7ravTojv ?> e&vuiv
ouootv, K£pii)£ovToc, IV 100: ttXtjv £x jJLo'vr^? MaxsSoviac, l'&voo?
öpsiou, xal BsaaaXiac, yjüpac ,3pa/£ia;.
Damach würde dieser Sprachgebrauch kein Hindemiß bil-
den unsern Anonymus in die Mitte des zweiten Jahrh. zu setzen.
Sieht man ilm femer für identisch mit Amyntianus an, so fiele
Reinachs Hauptgrund diesen imter Caracalla zu setzen weg ^).
Indeß halte ich diese ganze Identificirung für sehr bedenklich :
m. E. hat der Anonymus überhaupt Nichts mit Amyntianus zu
thun. Konnte jener Sprachgebrauch, an dem Reinach solchen An-
stoß nahm, auch bis ins zweite Jahrh. zurück verfolgt werden, so
sind doch andere sprachliche Indicien in genügender Menge vor-
handen, um den Anonymus viel später — etwa ins vierte Jahrh.
— zu setzen. Mag dem nun sein wie ihm wolle, 4ines glaube
*) Wenn der Historiker Amyntianus identisch ist mit dem Amyn-
tianus der über Elephanten schrieb, so muß er auch aus einem an-
dern Grunde vor Caracalla fallen. Wellmann hat nämlich sehr wahr-
scheinlich gemacht (Hermes Bd. 27 S. 402 f.), daß letzterer Amyntianus
die gemeinsame Quelle für die bezüglichen Abschnitte des Pausanias
und Oppian bildet. Da nun Pausanias etwa 177 sein Werk abschloß
(Heberdey arch.-epigr. Mitth. aus Oesterr. Bd. 13 S. 186 f.), so muß die
von ihm V 12 benutzte literarische Quelle spätestens unter Marc
Aurel fallen.
Miscellen. 555
ich aussprechen zu dürfen : die Wiege des Mannes stand am Nil :
denn er schreibt (p. 321, 34): öloou; auT(j> tyjv £VTo;'AXuo; tto-
xafxoGi yf^v Tiaaav xal t^v av täv b\j^a'zi^ui'^ eXoixo irpo? yaixov
xai 6to|iupia TaXavra e ji ir p o i x i a.
2. 'EtTLOTTJ [ITJ.
Wie bekannt, nahm Constantin d. Gr. den praefecti praetorio
das Militärcommando imd wies dieses nebst der Militärjurisdiction
den neu creirten magistri militum zu (vgl. Mommsen Herm. 24
S. 260 f.). Die praefecti hatten seitdem mit militärischen Din-
gen nur in soweit zu thun als sie für die Heeresverpflegung zu
sorgen hatten. Diese Theilung der Competenzen hatte nach Zo-
simus auf den Geist der Heere bösen Einfluß, H 33, 5 p. 91,
1 4 M. : vuv OS stspou |jl£V ovioc tou tolc, Tpocpac stilSi-
0 0 V T 0 c (des praef. pr.), exspou hk -zou t r^ c i tu i o x yj ji yj ? x u-
p t 0 0 (des magister) xax' £;ouaiav auavxa 7:paxxou3i. Zu diesen
bisher nicht beanstandeten Worten bemerkt H, van Herwerden
Mnemos. XVI 1888 p. 349 Folgendes: 'in tam aperta sententia
nee priorum editorum quemquam neque ipsum Mendelssohnium
animadvertisse depravatum esse iTriorTjfir^c et necessario corrigen-
dum esse iTziTi^ir^aziac satis mirari non possum'. Nun, nach-
gedacht habe ich s. Z. schon über die Stelle : das Resultat war
daß Alles in Ordnung sei. Der Sinn verlangt ohne Zweifel einen
dem lateinischen 'disciplina' entsprechenden Ausdruck : wäre stti-
xi{XY|a£ü)c überliefert, so müßte man sich dabei beruhigen. Kann
aber nicht auch stiioxyj [xr| im technisch-militärischen Sinne so ge-
braucht werden, wie es nach der Ueberliefenmg hier gebraucht
ist? Ganz zweifellos. Derselbe Zosimus drückt sich über die
nach der diocletianischen Ordnung den praefecti pr. zustehende
Competenz also aus, II 32, 2 p. 89, 19: ri ydcp xtüv u7rap)^o)V
OLpyr^ osüxspa |x£xa xa oxf^Trxpa vo[xiCo[i£vr| xai xwv oix7jo£(üv
ETTOisIxo Tac, iTiiSoasic xai xa iiapd xtjv oxpaxitoxtxTjv
eTcioxTjfXT^v d[Aapxavd[x£va tc/Xc xa&r^xouoai? £7nr]V(i)p0ou
xoXdo£ot: also genau dieselbe Gegenüberstellung wie II 33, 5.
Femer heißt es I 7, 2 p. 7, 17 von den Prätorianem, die Per-
tinax Versuche die Disciplin bei ihnen herzustellen nicht ertra-
gen konnten: xoiv irspi xt)v auXTjV oxpaxitüxoiv oux £V£7xovx(üv
auxoü XYjv TTspl XYiv a X p a X i (1) X IX Y] V doxTjOiv X£ xat
iTCtoxYjfjLTjv dxpiߣiav: ganz richtig gibt hier die latein. Ueber-
setzung aaxTjai? mit 'exercitatio', etcloxtjJxt] mit 'disciplina mili-
taris' wieder.
Die drei Zosimusstellen schützen sich gegenseitig: es wäre
falsch gewesen, hätte ich an einer ändern wollen. Aber auch ab-
gesehen von Zosimus läßt sich derselbe Gebrauch von £7riaxrjjjL7]
nachweisen. Lassen wir als vieldeutig das Zeugniß der glossae
556 Miscellen.
graeco-latinae (p. 311, 15 Groetz: STciaTr^fxr^ disciplina peritia) bei
Seite, so liefert ein absolut entscheidendes Beispiel die griechische
Uebersetzung des Apologeticus des TertuUian.
Man vergleiche:
griech. Uebers. b. Euseb. h. e.
TertuU. apol. 2 ni 33, 3
(Plinius Secundus) 'consuliüt tunc TpaiavoS ouv xtp ßaodsT dvs-
Traianum imperatorem, adlegans xoivcüaaio AsycDV I;ü) tou [jly]
praeter obstinationem non sacri- ßouXsa&at auTou? ciOaiXoXaxpsiv
ficandi nihil aliud se de sacri- oüoiv dvdatov £V auioT? T^üpYj-
ficiis eorum comperisse quam xsvat. sfXYjvuc 0£ xat touto,
coetus antelucanos ad canendum aviotaa&ai scoösv tou? Xpioxta-
Christo et deo et ad confoe- vou; xal tov Xpioiov Osou 8i-
derandam disciplinam, ho- xr^v uitVcTv xai lipo? t6 ty]V
micidiimi adulterium fraudem per- £7TLaT7i|i,rjV auTcüv otacpo-
fidiam et cetera scelera prohi- Xdaasiv, xtüXusa&at «poveustv
bentes'. iioiyeuziv irXeovsxisTv (XTrooTSpsTv
xal xa TouTot? ojxota.
Weichen Vorlage und Uebersetzung auch im Uebrigen mannich-
fach von einander ab (s. Harnack 'Texte u. Unters.' VIII 4 S.
24 f.): zweifellos ist daß Tertullians 'ad confoederandam disci-
plinam' vom Griechen wiedergegeben wird mit Tipo? t6 ttjv
imaTYifir^v SiacpuXdaastv ^).
Weitere Beispiele würden sich ohne Zweifel hinzufinden las-
sen: indeß wird das Angeführte genügen um Zos. II 33, 5 vor
Conjectm'en zu schützen.
^) Bei dieser Gelegenheit möchte ich einen Irrthum Harnacks be-
richtigen. H. sucht (a. a. 0. S. 36) für seine Hypothese, lulius Afri-
canus habe die griech. Uebersetzung des Apologeticus geliefert, spe-
ciell im Gebrauch von iTzi^sxriiiri : disciplina eine Stütze. 'Höchst frap-
pant ist, daß Africanus seinen Brief an den Origenes mit den Worten
schließt (Routh p. 228): 'xobs xupt'ou; ij-ou Tipociayopeue. cfe ot i-taxd-
(JL £ V 0 t Ttdv-e? TrpoaayopE'joucftv'. Ich weiß zu diesem absoluten 'oi ^Triaxd-
fxevoi' in der alten griechisch -christlichen Literatur keine genaue Pa-
rallele; zu vergleichen aber ist unser üebersetzer, der 'ad confoede-
randam disciplinam' durch Trpo? x6 xr]v ^TriaxT^ [xt] v auxcöv §iacpuXaaaeiv
wiedergegeben hat'.
In Wirklichkeit haben die beiden Stellen Nichts mit einander
zu thun. Der Ausdruck im Briefe des Africanus: ae ol liTtaxafxevoi Ttdv-
xe? Ttpoaayope'jouatv bedeutet nichts Anderes als: 'alle deine Bekannte
grüßen dich' : dieser verbreitete Gebrauch von iTzhxaa^oLi - vgl. z. B.
Aristoph. eq. 1278 vüv o' 'Api'yvwxov yap o'joek 03xt? oux irci'sxaxai —
liegt weit ab von der Verwendung von iniaTruxt) in technischem Sinne
und gestattet keinerlei Identificirungsversuche.
Dorpat. L. Mendelssohn.
Miscellen. 557
9. Der Auszug der Cimbern bei Strabo II p. 102.
Eine ftir die germanische Alterthumskunde nicht unwichtige
Stelle ist die gelegentliche Bemerkung Strabos über den Auszug
der Cimbern und ihrer Genossen im zweiten Buch der Geogra-
phica, dort wo er im Zusammenhang die Aufstellungen des Posi-
donius £v tqXc, Trspi ü)X£avou erörtert. Ich setze Eunächst zum
besseren Verständnis den Anfang des Paragraphen (6) hierher:
To OS sEaipsa^at tyjv yr^v 7:o-£ xai i^r^\LO.xa XajijSavsiv -/at [isra-
ßoXac tac ix -«>v a£La[iu)V xai tojv aXXiay täv TrapaTrXr^aiojv, oaa
8ir^pii>firjaa[i£Öa xat tjjxsT?, 6pi>a>? xfiTrat irap' auxt^' irpo? o xat
TO Toui nXocTtDVo; £0 TTapaTLi^T^aLV, Ott hM-/STOLi xai fiYj irXdcofxa
SlVai TO 7r£pt TT^C VTjOOU T/jC 'ATAaVTlÖOC, 7:£pl TjC £X£lV0C lOTO-
pf|3ai ZoXüiva cpT^at 7:£7r'ja{X£Vov Tuapa Tuiv Aiyotttiwv Upstuv , (b?
UTrapy^ouaa 7:o~£ dcpavioÖ£ir^ , to {xi^cB^oc oux IXaTTtDV Yj7:£tpou"
xat TouTo oi'siai ßiXTiov £tvaL Xs^siv t; oiotl 6 TiXaaac auTTjv
Yjcpavia£V, co; 6 ttoit^ttjc to tu)V 'A)^aia>v tsT^o?. Wie man sieht,
hatte Posidonius ausfLihrlich über die großen Veränderungen ge-
handelt, die durch Erdbeben und ähnliche Katastrophen auf Er-
den herv^orgerufen werden. Bei dieser Gelegenheit war er dann
auch auf den Auszug der Cimbern zu sprechen gekommen. Stra-
bos Text fährt an der angeführten Stelle fort : £ixaC£i os xal ttjv
TÄv KifißpcüV xat Tü)v auYY£vu)v s^avaoTaaiv Ix ttjc oix£iac "(S-
vsaOai xaTa OaXaTTr^c IcpoBov oux a&pdav auji^Saaav. So lautet
der Text in unseren Handschriften, in den letzten Worten, wie
man sieht, ohne rechten Sinn. Die Herausgeber und Erklärer
haben daher ihre Zuflucht zu einer zweiten Stelle der Geogra-
phica genommen, p. 292 f (VII 2), wo Strabo gleichfalls von
den Cimbern handelt, und aus dieser Stelle zog man den Schluß,
Posidonius habe geleugnet, daß eine Fluth die Veranlassung des
Auszuges der Cimbern imd Teutonen gewesen sei. Demgemäß
schrieb man dann mit ganz willkürlicher und imglaubhafter Aen-
derung: sixaC&L 0£ xai ty)V täv Ktjjippojv xat tcüv auY7£vaiv i^-
avaaraatv £x Tr^z otx£ia; xaTa X'][jaT£iav Y£V£o&at, ou xaTa
OaXaTTr^«; scpooov d^poav aojißaaav. Gegen diese Aenderung spricht
aber, abgesehen von ihrer Gewaltsamkeit, auch namentlich der
Mangel jeden Zusanmienhanges mit dem Vorhergehenden, der da-
durch entsteht.
Ich hatte kürzlich, bei Besprechung von MüUenhoffs Alter-
thumskunde Bd. 2 '), Veranlassung, auf beide Strabost eilen in
Verbindung mit Plutarch , IVIarius c. 11, näher einzugehen. Ich
setzte dabei auseinander, daß nicht die zweite, sondern vielmehr
unsere erste Strabostelle p. 102 den Ausgangspunkt für die Er-
») In H. von Sjbels Historischer Zeitschr. Bd. 69 (N. F. Bd. 33).
558 Miscellen.
kläning aller drei Berichte bilden müsse. Die den zweifelhaften
Worten voraufgehenden, von mir oben in extenso ausgeschriebenem
Sätze lassen darüber meines Erachtens gar keinen Zweifel, daß
Posidonius unmöglich geleugnet haben kann, daß die Cimbem
durch eine große Fluth zum Aufbruch veranlaßt wm-den. Viel-
mehr fordert der ganze Zusammenhang bei Strabo, daß Posidonius
gerade, indem er ähnliche große Katastrophen durch Erdbeben etc.
erörterte, auch die ganz kürzlich erfolgte und daher allbekannte
Katastrophe, durch die die Cimbern aus ihrer Heimath vertrieben
wurden, zum Vergleich heranzog. Von dieser Erwägung ausge-
hend, schlug ich in jener Besprechung vor, entweder bloß oüx vor
dilpoav zu streichen oder ou ixsipiav für oux dDpoav zu schreiben.
Ich gestehe aber, daß mir diese Aushülfe selbst nicht völlig ge-
nügte; daß in oux a^poav der Fehler steckte, war mir klar; nur
gelang es mir nicht gleich, den richtigen Ersatz dafür zu finden.
Nachträglich ist mir nun auch dies in, wie ich glaube, überzeu-
gender Weise gelmigen: für oux ailpootv ist öXsi^piav („eine
verderbliche Fluth") einzusetzen, wodurch jede Schwierigkeit im
Text behoben und der Zusammenhang mit dem Vorhergehenden
aufs Beste vermittelt wird.
Die Conjektur empfiehlt sich sowohl in graphischer wie in
sachlicher Beziehmig so offenbar, daß ich kein weiteres Wort zu
ilu-er Empfehlung verlieren zu sollen glaube (betreffs Erklärung
der zweiten Strabostelle p. 292 f verweise ich auf meine oben
angefülu-te Besprechung). Die Schicksale, welche die Halligen an
der Schleswig-Holsteinschen Nordseeküste im weiteren Verlauf der
Jahrhunderte bis in unsere Tage durch Sturmfluthen erduldet ha-
ben, sind ja bekannt genug. Nach Herstellung der Strabostelle
können wir nun mit Bestimmtheit sagen, daß eine ungewöhnlich
schlimme Fluth auch bereits im zweiten Jahrhundert v. Chr. diese
Küsten heimsuchte und den Auszug des größten Theils der Cim-
bem veranlaßte. Diesen Grund ihres Auszuges haben sie selbst
offenbar auf Befragen angegeben, und der gleichzeitige Posidonius
sprach daher davon wie von einem allbekannten Ereigniß, das er
zm' Erklärmig anderer ähnlicher Katastrophen, wie des Verschwin-
ders der großen Insel Atlantis, heranziehen konnte. Für die äl-
teste Geschichte unseres Volkes aber gewiimeu wir aus der Er-
kenntniß dieses Sachverhalts ein eben so sicheres wie merkwür-
diges Zeugniß.
Berlin. L. Erhardt.
Miscellen. 559
10. CatuU XVII 23 ff.
Gut lateinisch ist : medicus exdtat eum qui veterni morbo lor
horcd; dafür wird man haben sagen können: medicus veternum
excitai. Ebenso konnte der Patient, wenn es nicht darauf ankam
den ärztlichen Beistand besonders hervorzulieben, gewiß nach der
Kur sagen: excitavi veternum, wie etwa expuli tussim. Dennoch
sind die letzten Verse in c. XVII des Catull, in denen so gesagt
scheint, wenn auch nicht gerade unmöglich, doch seltsam:
Nunc eum völo de tuo ponte mitter e pronum,
Si pote stölidum repente excitare veternum
Et supinum animum in gravi derelinquere caeno,
Ferream ut soleam tenad in voi'agine mula.
Hier, wo eine so durchaus unfreiwillige Kur 'vorgeschlagen wird,
erwartet man: <,temptans> si possim excitare veternum eius ita ut
animum supinum derelinquat. Ueberliefert ist aber gar nicht exci-
tare, sondern exitare. Es ist doch erst zu fragen, ob dies sonst
freilich nirgends erhaltene Wort bei Catull so ganz unmöglich ist.
Ennius hat aditare, Pacuvius initare gebraucht; beide wohl haben
das Frequentativ für das Simplex gesetzt. So, denke ich, setzte
Catull exitare für transitives exire. Man vergleiche Apuleius met.
III 25 rosis tantum demorsitatis exibis asinum statimque in meum
Lu^um postliminio redibis und das ebenso gut bezeugte hominein
exire fiir mori bei Solinus ed. Mommsen pag. 10, 5. Bleibt man
bei dem überlieferten und in diesem Sinn erklärlichen exitare^ so
schließt sich in den Schlußversen Catull's Alles fest zusammen:
exitare stölidum veternum wird aufgenommen von dem folgenden
derelinquere supinum animum, und zu Beidem gehört der Vergleich :
ut mula in tenad voragine <exitat et derelinquit> ferream soleam.
Der Vergleich zeigt aber vielleicht auch die Sphäre, aus der
Catull das Wort aufgriff. Vielleicht war exitare soleam das Prius,
ein Wort des Jargons aus dem er c. XCVII 6 ploxenum (oder
ploxinum) genommen hat. Und hätte er es gebildet, ein aira^
Xsyoixsvov wird in Catullischen Versen nicht überraschen, am
wenigsten in unserm künstlichen Priapeum, das gleich noch Sali-
suhsilus und suppernatus bietet. Von der Brücke mit Dir in den
Schlamm, wo er am schlammigsten ist, sagt der Dichter. Ich
möchte doch sehen, ob der plötzliche Situationswechsel nicht seine
Wirkung übt. Du wirst versuchen müssen herauszukrabbeln und
kannst dabei deine Schlafmützigkeit — man möchte übersetzen —
' austreten ' und stecken lassen, wie das Maulthier seine Solea.
München. Ludwig Traube.
560 Miscellen.
11. Zu Aurelius Victor c. 76.
In c. 76 des meist unter dem Namen des Aurelius Victor
gehenden liber de viris illustribus heißt es von Mithridates : a
Pompeio nocturno proelio \'ictus in regnum confugit, ubi per sedi-
tionem populariiun a Pharnace filio in turre obsessus venenum
sumpsit. Quod cum tardius biberet, quia adversum venena multis
ante medicaminibus corpus firmarat etc. Daß die Worte quod
cum tardius biberet korrupt sind, ist längst bemerkt. Vascosanus
emendierte cum id tardius subiret, Schott quod cum tardius su-
biret, Klotz quod cum in se tardius esse videret. Ich schlage
vor: Quod cum tardius vim exhiberet und verweise zm* Stütze
dieser, wie ich glaube, dem Zusammenhang ganz entsprechenden
Vermuthimg auf Scribon. Larg. c. 20 hoc medicamentmn etiam
supra perunctum tardius quidem, sed eosdem effectus praestat.
c. 271 ea^dem enim res in dissimiliter dispositis corporibus non
possunt eosdem effectus exhibere. c. 106 facilius adiuta anti-
dotos adiuvabit et effectus exhibebit. c. 75 haec arteriace . . .
linguae subiecta non facile solvitur et ita diutius exhibet suum
effectum. Auch durch die Ueberlieferung der besten Handschriften
wird mein Vorschlag empfohlen: cod. a (bei Wijga = Bruxell.
9755) hat quod cum tardius ebiberet, ß (= Oxon, Bodl. 131)
quod cum tardius combiberet.
Augsburg. 6r. Helmreich.
12. Zu den opuscula Porphyriana des Boethius.
Für die zwei Bücher ' dicdogi in Porphyrium a Victorino
translatum' — ein Titel, der übrigens den Handschriften fremd
ist, denn sie setzen statt dialogi 'editio prima' — wurden von
mir kollationiert: Bamberg. 325 saec. XI, Colon. 187 XI und
189 X— XI, Sangall. 831 X, Monac. 6403 X und 14436 XI,
Parisin. 8672 X und 12958 IX— X. Nachfolgende Proben aus
diesen acht Codices, von welchen der Bamb. jedoch nur bis Migne
col. 15 A reicht, werden klar machen, wie stark die vielfach
interpolierte Vulgata (ed. Basil. der opera omnia des Boeth., 1546,
S. Iff. = Migne, patrol. lat., 1847 und 1860, vol. 64, cd. Off.)
von den guten alten Hss. abweicht; weitaus die Mehrzahl der
von mir hinter der ] mitgetheilten handsclniftlichen Fassungen,
d. h. schon hier über 100 in allen meinen Handschriften ver-
tretene Lesarten können ohne weiteres als evident richtig gelten
und müssen in den Text der künftigen neuen Ausgabe kommen;
ich habe in meine Proben indessen auch die wenigen Fälle auf-
Miscellen, 561
genommen, wo die in der Vulgata getroffene Aenderung gutge-
heißen werden kann; so steht in allen Hss. zu Migne col. 18 C
moUiterque, während mediocriterque den Vorzug verdient. Weit
enger als ed. Bas. und Migne schloß sich die längst. außer Kurs
gekommene, schwer zugängliche und unbequem eingerichtete Ve-
netianer ed. princeps der opera omnia Boethii, welche in diesem
Theile 1492 gedruckt wurde (Consolatio 1491), an gute Codices
an ; etwa ^/s meiner Proben konnten mit einem *) versehn werden
zum Zeichen, daß die betr. Lesart schon in der ed. princeps
vorhanden ist; leider stehn freilich den Vorzügen der ed. princ.
auch Mängel wie öfters Ausfall ganzer Zeilen gegenüber. Die
i. J. 1559 erschienene Recensio des M. Rota ist gleichfalls besser
als die ed. Bas. und Migne, wenn sie auch im allgemeinen mehr
mit letzteren übereinstimmt als mit der ed. princeps.
Um nicht zu langweilen, habe ich mich hier auf Migne col. 9 —
32, d. h. auf 24 Kolumnen beschränkt, während die 2 Dia-
loge bei Migne im ganzen 62 Koliunnen fiülen (col. 9 — 70).
Ausgeschlossen habe ich die sehr zahlreichen Stellen, an welchen
mehrere meiner Hss. eine einleuchtende Lesart bieten, die aber
in dem einen oder andern meiner codd. vermißt wird oder nicht
von erster Hand herrührt ; h i e r sollte nur für eine längere Strecke
der 'consensus omnium, codicum' vorgeführt werden; nicht weg-
zulassen waren liiebei die Zusätze zu Migne 29 B und 32 B
(s. unten), wo die Hss. zwar in Nebensächlichem variieren, — ich
setze die Varianten in ( ) — , wesentlich aber alle gegen ed. Bas.
und Migne zusammenstehen. Auf die von Boethius zu Grunde
gelegte Porphyriusübersetzung des Victorin us, aus der aller-
dings auch einzelne der unten verzeichneten Stellen (wie 23 D)
herausgehoben und von Boeth. in seinen eigenen Text verflochten
sind, werde ich an anderem Orte ausführlicher zurückkommen, da
die bei Migne kursiv gedruckten grössern Absätze 15 B, 22 B,
25 B, 28 AB u. s. w. dieses Victorin - Textes in unseren Hss.
gleichfalls eine beträchtlich andere Gestalt haben als in der
Vulgata.
Migne 9 A acies] res me enodarej *)me om. 9 B dis-
ciplinis] *)om. quod Graeci] Graeci om. 10 C opere] corpore
11 C suscipiens ea] *)om. divinitati operum causae] *)divini-
tatis operum (causae om.) conditionem atque statum] *)om.
prioribus illis] *)prioris illius sed corporum] *)sed om. HD
in medio] in om. ut dictum est] om. 13 A sciri] *)fieri
12 B per hoc enim] *)om. 12 C valemus (1847 valeamus)]
*)om. 12 D mmi potius] *)non potius 18 A huiusmodi]
*)huiuscemodi quae dividuntur] *)per quas dividitur 13 B
Valde miror] *)Demiror 13 C tractatores] traditores 14 B
praelegantur] praelegatur quae de generibus] *)de om. 14 C
ut filo] *)et filo hie Porphyrio] *)huic Porphyrio 14 D
Philologus LH (N. F. VI), 3. 36
562 Miscellen.
quibus nolle] quibus nos noUe 15 C praedicit] *)praedixit
cum omnimn] *)cum omnem 15 D sola diffinitio una] *)sola
differentia (una 07n.) 16 A uno ergo] *)aequo ergo vero
qui fuerint] *)vero quae fuerint aptari: eteuim] *)aptari.
Ut(eniin) 16 B nullo nunquam] *)nullo umquam 16 C
cognitione] *)o?n. 16 D propositione] *)propositio (est) 17 D
deus sub eadem differentia simt] *)sunt om. nulla species tali
differentia separatur] (nuUas spec.) *)talis differentia separat irra-
tionalia] *)irrationabilia ea quae eos] *)ea om. 18 A tarnen
equo] *)om. 18 B vivacissime] tarn vivacissime 18 C me-
diocriterque] *)molliterque. 18 D quoniam alta] quoniam altior
19 B equi et hominis] *)e. vel h. 19 C a corporibus] a cor-
poralibus 30 A esse nullus dubitat cumque ipsa] *)esse quae
ipsa disiungantur -^ informentur] disiunguntiu' -v^ *)informantur
20 B Attingam] Accingam 20 D differentias propria] *jdiffe-
rentia p. 21 A quod cuiuscunque est] q. cuiusque e. Nam
risibile] *;nam risibilis 21 C an eorum quae] *)eorum om.
haec scilicet] *)h. scire 21 D supradictis] *)in supradictis
32 C verae (1847 vere) Veneris] *)verae om. 22 D ut et
animal] *ju. est a. (est auch ed. Bas.) discrepant] *)discrepent
33 A non sunt sub una] *)sub 07n. 23 B dissentiant: et hoc
modo illud in tres] *)dissentiant. Sed Porphyrius nomen generis
hoc modo in tres affirmat, uniuscuiusque] *)affirmat ut cuius-
cumque generationis] nationis genus dicitm*] *)g. dicit
supponitur] supponuntur 23 C explananda] *^expedienda
23 D se invicem et ad] *)o7n. genus quorundam] *)g. esse q.
cognationes monstrat] *)om. addidit et ad] *jet om. collectio
ad se invicem] *)ad se inv. om. quodammodo et ad] *)et om.
34 A generationis] *)nati\^tatis generatione] * igenerante (so auch
ed. Bas.) 24 B quodammodo se habentium] *)se om. coUa-
tionem] *)collectionem nominatione] *)natione addiderit et
honestum genus] *jaddiderit generis sint generis hae] *)ge-
neris otn. 35 A diversitas et quod] *)et ow. 25 B ab eo
uno] eo om. 25 D inciderint '^ possint] inciderit -^^ possit
sit, ducuntur] est, dici 36 A vacuus modo] vacuo modo
videntur] -vddeantur 26 B necessario] *)necesse est 26 C
ut non aequali] *)ut non om. quomodo praedicatur] q. prae-
dicetur 26 D sie dixit] *)s. dixisset 37 A generis divisio]
g. definitio 27 B dicit] *jdixit dividit] dividitur 27 C
aperte] apte 27 CD non animal animali neque quod homo
species sit homini atque equus equo] *)non animal homini atque
equo 27 D genus et species non] *)genus non 38 B dis-
iunguntur] *)distinguntur 39 A in propriis quia aequalis est]
i. p. vero q. aequale (est om.) videmus] videamus 29 B
pariter] *)aequaliter species praedicari non possunt] *)sp. ge-
nera (enim, ed. princ. 'cum') habundantia (sunt) species minores
pr. n. poss. 29 C singularem] singulum quodlibet aliud]
Miscellen. 563
*)aliiid om. 29 D par species est vel ad] *)species om. Ita
rationale] *)Item r. 30 A solam cui est] s. ciüus e. 30 B
hominmn quis] homo q. 30 C differentia, ad propria, vel]
*)ad om. 31 A sedere, quomam] *js., quia nominantnr]
vocantur interesset] inesset 31 B ostenditur] ostendit
33 B praedicetur. Congruunt] praedicetur. Genus (vero) in hoc
ab specie distat, quoniara (quod) genus ad plurimas res specie
differentes praedicatui' (dicitur) , species autem ad plurimas res
numero differentes dicitur. Congruunt; der Zusatz auch bei Rota,
nicht aber in ed. princ. 32 D cei-vo] *jcorvo habent] *)habet.
Speier. G. Schepss.
13. Arrenatum ?
Es wird in einer cautio societatis gelesen: 'Inter Cassium
Frontinum et lulium || Alexandrum societas dam[st]ariae ex || X
kal. lanuarias, q(uae) p(roximae) f(uerunt) Pudente et Polione co(n)-
s(ulibus) ^) in prid[i]e idus Apriles proximas venturas ita con-
ve||n[i]t, ut quidq[ui]d in ea societati arre\\natum fuerit lucrum
damnumve acciderit , || aequis portionibus s[uscip]ere debebunt' ^).
Man erblickt in dem überlieferten arre\\natum ein Wort ,,arre-
natum"- und hat für dasselbe bisher keine befriedigende Erklärung
gefunden ^). 'Vox ignota', sagt Bruns ^), 'quid significet, parum
intellegitur ; fortasse 'sub arra mutuo datmn', nam pro pignore
etiam arra dicebatm-. Cf Muther, Sequestration, 369'. Doch
scheint diese etymologisch höchst unsichere und auch sachlich ne-
belhafte Deutung in den Zusammenhang unseres Documents kei-
neswegs zu passen.
Wir möchten statt arrenatum vielmehr a[6] ^) i-e natum zu
lesen vorschlagen, wodm-ch man zugleich sich von dem obigen
sonderbaren Worte auf eine bequeme Weise losmacht und ein
wohl erwünschtes Gegenstück (natum fuerit lucrum) zu dem nächst
folgenden Ausdruck damnumve acciderit gewinnt. Zum Ausdrucke
a[b~\ re natum fuerit lassen sich vergleichen z. B. Caes. 2?. G^. 7, 43, 5
»} A. 166.
*) C. I. L. III p. 950 = Bruns Fontes iur. Rom. ant^ p. 268.
^) Zwar giebt es, beiläufig zu bemerken, im Italienischen ein Zeit-
wort arrenare („stranden", „stocken", vom lat. harena), doch hat das-
selbe mit unserem arretiaium offenbar nichts gemein.
*) Fontes« p. 268 not. 7.
*) Bzw. a, worüber vgl. unten.
36*
564 Miscellen.
profectio nata ab timore defectionis ; Hirt. ibid. 8, 48, 9 cuius po-
stulationem Antonius cum iudicaret ab iusto nasci timore; auch
Caes. ib. 6, 22, 3 ne qua oriatur pecuniae cupiditas, qua ex re
factiones .... nascuntur; Quintil. 4, 1, 54 ex re natum, u. s. w.
Die Frage, wie das ursprüngliche a[i] — bzw. a — re in
arre entstellt worden ist, kann auf verschiedene Weise gelöst wer-
den. Es kann hierin ein vom Schreiber selbst gemachter Irr-
thum stecken. Doch ist m. E. auch die ISIöglichkeit nicht aus-
geschlossen, daß statt societati arre einfach societate a re zu lesen
ist: wenigstens scheinen die überlieferten Züge nicht zu weit ab-
zustehen^). Die etwa noch denkbare Lesung arly^ayie (vgl. Dig.
17, 2, 52, 5; 17, 2, 82) natum, auf welche man mich auftnerk-
sam macht, ist mir weniger wahrscheinlich.
*) Es ist za beachten, wenn auch diesem Umstand keine ent-
scheidende Kraft beizumessen ist, daß sonst in der Inschrift nur die
richtige Form societate vorkommt (so z. B. in Z. 8).
Rom. M. Krascheninnihoff.
14. Zu den xax' oixiav dicoypacpaC.
Als ich vor zehn Jahren aus der bis dahin unberührten
Berliner Papyrusurkundensammlung die „Arsinoitischen Steuer-
professionen und verwandte Urkunden" herausgab, war das so-
wohl nach der palaeographischen als nach der sachlichen Seite
hin ein gewagtes Unternehmen. Von den Schwierigkeiten , die
damals für den Entzifferer bestanden, macht sich die neuere Ge-
neration , nachdem einmal die generellen Schwierigkeiten der
Entzifferung gehoben sind, nur schwer eine Vorstellung. Aber
auch für die sachlichen Erörterungen stehen wir heute durch die
in Berlin erworbene Sammlung Brugsch auf ganz anderem Bo-
den, da diese mit ihren wohlerhaltenen, vollständigen Urkunden
uns endlich Brot statt Steine giebt. Viele unserer früheren Auf-
stellungen haben durch dieses neue Material ihre Bestätigung
gefunden. Manches aber auch wird dadurch, wie natürlich, mo-
dificirt oder auch umgestoßen. So bin ich im Winter 1892/93
auf Grund einer Revision meiner früheren Lesungen (vgl. Griech.
Urk. V) sowie auf Grund des neuen Materials der Sammhmg
Brugsch zu theilweise neuen Ansichten über die ^, Arsinoitischen
Steuerprofessionen" gekommen , die ich im Aprilheft des Her-
mes XXVIII (1893) S. 230 ff. veröffentlicht habe. Wie ich
sehe, ist P. Viereck im Philologus LII (1893) S. 219 ff —
in einer Polemik gegen meine früher aufgestellten Ansichten
— in manchen wesentlichen Puncten zu denselben Resultaten
gekommen. Die Uebereinstimmung unserer Ansichten über die
Miscellen. 565
xax' oixictv aTTO^pacpai ist aber docli nicht eine so vollständige,
wie es nach Viereck's Worten im Nachtrag (S. 246) erscheinen
könnte, wo er sagt: „Wahrend des Druckes ging mir die Ar-
beit von Wilcken über die aTroYpoicpo'.i zu (Hermes XXVIII p.
230 ff.). Ich ersehe aus ihr, daß Wilcken jetzt meine Ansichten
über die xott' oixioiv airoYpacpai theilt, während er mir vor län-
gerer Zeit, als ich ihm meine Ausführungen hierüber vorlegte,
wiederholt erklärte, daß er meine Auffassung für verfehlt halte".
Da diese Worte auch nach einer anderen Richtung hin leicht
zu Mißverständnissen Anlaß geben könnten, verweise ich, da
Viereck dies unterlassen hat, auf meine Worte in eben jenem
Hermesaufsatz, mit denen ich selbst über die von Viereck an-
gedeutete früher zwischen uns schwebende Controverse nach be-
stem Wissen berichtet habe. Die Worte lauten (S. 239 A. 2):
„Ich will hier nicht unerwähnt lassen, daß Dr. Viereck vor län-
gerer Zeit" (1891) „mir gegenüber daraufhinwies, daß diese No.
XV" (nämlich die einzige damals bekannte Eingabe über Vieh-
besitz) „von den übrigen Professionen meiner Sammlung grund-
sätzlich zu scheiden sei. Seine dafür angeführten Gründe , auf
die ich mich im Einzelnen nicht mehr besinne, erschienen mir
freilich nicht beweiskräftig, um eine derartige Scheidung darauf-
hin vorzunehmen. Jedenfalls hatte er schon das Richtige ge-
fühlt. Uebrigens hatte auch ich sie schon a. 0. (d.h. vor 10 J.),
als eine „„aKO^pa^Yj ganz anderer Art als die der übrigen
Fragmente"" bezeichnet. Aehnlich Hartel S. 74". Dies zu-
gleich zur Begrenzung der „Ansichten" und „Ausführungen"
im Nachtrage. Wenn Viereck also auch, wie ich in diesen
Worten hervorgehoben habe, zuerst die Eingaben über Viehbe-
sitz von den „Hausbewohnerlisten", wie er sie nennt, geschieden
hat , so hat er doch den in der S. Brugsch dazugekommenen
ähnlichen Dokumenten gegenüber die Scheidung nicht scharf ge-
nug durchgeführt. Sein Theilungsprincip hat sich nicht als ein-
schneidend genug erwiesen. Nach seiner in dieser Zeitschrift
vorgetragenen Ansicht wurden sowohl die Eingaben über Haus-
besitz als auch die Personenlisten in die xat' or/iav aTio^pacpai
eingetragen (S. 231/2, 240); dennoch theilt er sie verschiedenen
Klassen (3 und 4) zu, die er aber wiederum für enger mit ein-
ander verwandt hält (S. 233, 245 A, 246). Diese irrthümliche
Auffassung bringt viele Unklarheiten mit sich, sodaß ihre Rich-
tigstellung wohl nicht überflüssig ist. Wie aus meinen Ausfüh-
rungen im Hermes hervorgeht, haben mich z. Th. ganz andere
Gründe als Viereck zu einer Theilung der uns vorliegenden Ein-
gaben in Klassen geführt. Ich betrachte als 1. Klasse die ei-
gentlichen Steuerprofessionen, ( 017:07 p acp a i) , die jährlich für
das laufende Jahr zu erneuern waren, und scheide hiervon als
2. Klasse die Volkszählungs- oder Censuseingaben, xaz' oixiav
a-oYpacpai (= Vierecks Hausbewohnerlisten), die alle 14Jahre
566 Miscellen.
für das vergangene Jahr einzureichen waren. Diese Ein-
theilung halte ich als die schärfere auch jetzt aufrecht. Ich
lege zwar kein Gewicht darauf, daß Viereck die verschiedenen
Steuerprofessionen je nach dem angegebenen Object als besondere
Klassen constituirt (1. Kl. Viehbesitz, 2. Kl. Grundbesitz, 3.
Kl. Hausbesitz) Das ist gewiß keine glückliche Eintheilung,
da diese Eingaben, die nach meiner Auffassung alle
wesentlichen Merkmale mit einander gemein ha-
ben (nämlich jährliche Einreichung für das laufende
Jahr) , durch sie nicht in gemeinsamen Gegensatz zu den
xai' oixiav OLTroYpa'f ai gestellt werden. Auch könnte man nach
diesem Schema sich noch manche Klassen denken. Der Unter-
schied zwischen unseren Theilungen liegt aber noch tiefer :
Viereck hat die obigen gemeinsamen Merkmale nicht scharf ge-
nug als solche erkannt, sonst hätte er unmöglich den Papyrus
P. 6880 auf S. 231 f. als Beispiel einer Eingabe über Haus-
besitz aufstellen können. Wir stehen hier allerdings vor ei-
ner kleinen Schwierigkeit, in sofern der Schreiber mit einer sonst
ungewöhnlichen Wendung sagt: d7roYpacpo[xat xa UTiap/ovTa {i.(ot).
Wenn man aber jene Merkmale scharf erfaßt hat , kann einen
das nicht beirren. Denn die Urkunde trägt deutlich die Merk-
male der Volkszählungseingaben an sich , indem der Schreiber
fortfährt: zlc, ty)V tou oisXr^Ku \} 6t (o z) i^ L (Hadrians) xai'
o?x(iav) airoYpCa^vjv). Dies 16. Jahr Hadrians ist als
Periodenjahr bezeugt. Es spricht für diese Auffassung der Ur-
kunde als Volkszählungseingabe aber auch der Umstand , daß
sie u. A. an die ÄotoYpa^poi gerichtet ist. Diese „Volkszähler"
haben aber mit den jährlich eingereichten Hausbesitzeingaben
nichts zu schaffen, sondern nur mit den alle 14 Jahre erneuerten
Volkszählungen ^). Somit haben wir in dieser Urkunde nichts
als eine schlecht stilisirte Volkszählungsliste zu erkennen. Ohne
Zweifel hat der Schreiber am Schluß die sonst übliche Wen-
dung „SV aic ouoelc «TroYpafpsTaL", die ja allerdings auch über-
flüssig erscheinen kann, ausgelassen. Diese Erklärung habe ich
bereits im Hermes S. 242 gegeben. Wie aber eine Eingabe
über Hausbesitz aussieht, habe ich daselbst S. 231 ff. und 233 ff.
gezeigt. Von den xar' oixiav aTroYpacpai sind sie principiell zu
scheiden.
Zum Schluß sei noch hervorgehoben, was ich im Hermes,
^) Was V. auf S. 245 A. über die Xaoypacpot sagt, ist unklar und
nach Obigem jedenfalls irrig. Daß die Xaoypdcpoi auch „Erheber der
Kopfsteuer" seien (S. 245), ist unrichtig. — Wie eine neue Col-
lation mir zeigt , ist übrigens die Randbemerkungjn P. 6937 zu le-
sen: 8iecpa(a8^rjCav ?) ß xai 7:po?a(7roYpacpovTat) r.(xi'k{oi) y . Danach modi-
ficiren sich Vierecks Ausführungen S. 226/8. In Z. 8 ist t6 ^tti t6
a(i>xd) aufzulösen. Den Sinn hat V. S. 227 schon richtig gefaßt.
Miscellen. 567
da mein Aufsatz bereits gedruckt war , nicht mehr erwähnen
konnte, und auch Viereck nicht eingefügt hat, daß auch Mr.
Kenyon in The Classical Review März 1893 S. 110 die 14jäh-
rige Periode der xoct' or/iocv d-oypacpai richtig erkannt hat, was
um so mehr anzuerkennen ist, als er noch mit Vierecks fal-
schen Lesungen der Jahreszahlen im III. Heft der Museums-
publication ( No. 54, 5; 55, 16; 58, 6), die eben so wie seine
Ergänzung xo in Heft IV, No. 90, 7 eine Periode ausschlössen,
zu kämpfen hatte. Mit Recht hat er Vierecks xs in y.y verän-
dert. Vgl. auch Deutsche Literaturz. 4. März 1893. S. 267. Die
14jährige Periode ist also von drei verschiedenen Seiten gefunden
und dürfte ein sicheres Resultat sein.
Nachwort. Aus einer Mittheilung Dr. Vierecks ersehe
ich, daß er selbst die „Ansichten" und ^^Ausführungen" a. O.
nur auf S. 239 — 241 (von „Die Frage, zu welchem Zweck'
bis „als Steuereinquartierungslisten bezeichnen") bezogen wissen
will. Außer dem oben hervorgehobenen Hauptpunkte bestehen
freilich auch in diesem Abschnitt manche Abweichungen zwi-
schen uns.
Breslau. Ulrich Wilchen.
15. Philologische Streifzüge in den Talmud.
4. Ein griechisches Sprichwort.
Im Midrasch Exodus rabba § 30 wird erzählt, wie Rabban
Gamliel , Rabbi Josua , Rabbi Elazar ben Azarja und
Rabbi Akiba nach Rom reisten (im Jahre 95 n. Chr.) und dort
über das Thema predigten: Gott halte es anders wie ein irdi-
scher Herrscher , der das von ihm selbst gegebene Gesetz nicht
befolge. Nach dem Jerusalemischen Talmud (niedergeschrieben
um 400) Rosch haschana I 3 sagte Rabbi Lazar (im Mi-
drasch Leviticus Rabba Rabbi Eliezer): D'lD"'a DT'S"'Dn t<"10
D1£^nJt< d. i. TT p 0 ß a a i X £ a> c v d [x o c a y p a (p o ; ^). Der Satz
muß im Osten schon damals sehr gebräuchlich gewesen sein.
Also ist nicht CassiusDio, wie Mommsen Staatsr.^ II 2,
730 annimmt, der Erste, welcher den, bekanntlich zunächst auf
die Dispensation des Princeps von der iulisch-papischen Gesetz-
gebung hinzielenden, Satz princeps legibus solutus est in jener
^) So wird der hebräische Text im Aruch unter '");i^^ angeführt,
und so ist wirklich zu lesen. Ad. Brüll, Fremdsprachl. Redensarten
in den Talmuden und Midraschim S. 18 legt den Satz ßaatXeb; ^6\i.o<;
aypacpo; oder Tcapa ßaatXea O'j vo[jlos o6 ypotcp-^ -^ einem Eliezer bar P a d a
in den Mund: aber Elazar ben Padat lebte viel später 1
568 Miscellen.
Verallgemeinerung ausspricht (LIII 18), die seitdem traditionell
geworden ist: XsAuvTai ^ap otj täv vo'jicdv, (b; auta ta Aaxivixa
prjfxaTa Xs^si* toutsotiv eXcuöspoi octtö Tidar^c avaYv.aicx; vojiiasu);
£101 xai ouSsvl Tojv 7£Ypa|jL}i.£Vü)v £V£/ovToii. Richtig bleibt aber
Mommsens Gedanke, daß der Satz princeps legibus solutus est zu
seiner verfänglichen Nebenbedeutung erst durch die im grie-
chischen Osten herrschende Auffassung der Monarchie ge-
langt. Der um 200 — 250 lebende, wohl aus Afrika gebür-
tige Porphyrio bemerkt zu Horat. Sat. II 3, 188 (rex sum :
Nil ultra quaero plebeius): Per hoc illud proverbium vult
interpretari Mü)p(p xat ßaoiXsT vd[xo? aYpacpo?^).
5. Steinhaufen zu Ehren des Mercurius.
Bis in späte Zeit erhielt sich in Griechenland die alterthüm-
liche Verehrung des Hermes als ivooioc durch aufgeschüttete Stein-
haufen, zu denen jeder Vorübergehende einen Stein hinzuwarf
(Preller Griech. Myth.-» I 401. Koscher Lex. I 2, 2382). Vgl.
Anthol. Palat. VI 253: Xli^t^Xo^ee; {>' 'EpixEo) lOpüoiE:, und An-
thol. Planud. IV 254:
Mcpov 'Ep[X£iY/ {x£ 7rapao-£i)^ovr£c £;(£uaav
^AvöpojTTOi Xii)ivov otüpov 6 o' dvi' ÖXiyTJ?
Oü [XE^dcXr^v auToT; lyvo) /apiv äXX' Szi Xonza
AiYoc £711 xpr,vr^v kizza Xiyto azaoia.
Auch in den Sibyllinischen Orakeln Frgm. m 30 (S. 237 Ezach)
heißt es : xdv Trapoooiai Xi\}ix)v ouY)^a)|xaTa' xaura a£,3£o&£. Schol,
zu Odyss. XVI 471 ('EpptaTo? Xocpoc) : 6 otopo? tü>v Xi&ojv £V
Tal? thoic, EppiaTov övojidcCEtat. - - - 'Epp-r^c TTpaito? Ixd&r^pE xa?
68oüc, xal £1 7100 £xdör^p£, Ai&ov aTrs-ö-cio i^oj xr^? 6800, 0 ar^-
(jl£Tov fjV. ^EppLaio; ouv Aocpo? dvxl xoü or^piETov xf^c 6800. xd
ydp or^pLEla xwv ^P(üpLa(«)V pLiXicjov'Eppiaioui; X(>cpoO(;
xaXouoLV. - - - ^Oev xat xou? dv{^pu)7T0ü? dj(pt xou
vuv £1? xipLTjV 'Eppioü xaxd xd? 6oouc, Stdxoxov
Ö£ov etvat xouxov xa^r^^Epidva xal lirixpoTcov xaiv
lx8r^pL0üvxa)v, otüpou? hol Et v Xidojv xal SiaYovxa?
TTpooßdXXEiv XiOouc, xal xooxou? xaXETv 'EppLaiou«;
Xdcpouc. In einem der von Ad. Holtzmann veröffentlichten
alten Glossare finden wir (Germania VIII 388): „In aceruum.
^) aypacpos in dieser Bedeutung: Aristot. Rhet. I 14; Thukyd.
II 43. [Vgl. das byzantinische fxcopci) v.cd äpy_o^zi oxt 7:ep av Sö^t] Planud.
prov. 3 p. 14 Kurtz, eine Anspielung wohl auch bei Seneca Apocol. 1
(Sat. Bonn. p. 40): qui verum proverbium fecerat, aut regem aut fa-
tuum nasci oportere. Auf die citierte Talmudstelle hat schon J. Lewy
hingewiesen in den Verb, der Philologenvers, zu Gera S. 81. Cr,]^.
Miscellen. 569
mercurii ( Prov. 26, 8')) habent consiietudlnem ambulantes in
via ubi mercurius sepultus est lapidem iactare in aceruum ipsius
unusquisque uniim pro lionore". Man hielt also den Steinhaufen
für ein Grabmal des Mercurius, der hier an die Stelle des Her-
mes getreten ist. Ueber Steinhaufen handelt R. Andree, Etlmogr.
Parall. u. Vergl. (1878) S. 46 fF. , über die geworfenen Steine
Liebrecht, Zm- Volkskunde S. 267 ff. 8).
Dieser Kultus erscheint auch in Babylonien auf Mercurius
übertragen. In der Mischna (niedergeschrieben um 200 n. Chr.) wird
Sanhedrin 60 b gelehrt: „Wer dem D^7lpnD MarquUs einen Stein
wirft , (macht sich der Abgötterei schuldig , denn) darin besteht
seine Verehrung". Wegen des Wechsels von r und l in Lehn-
worten vgl. ]^n^CDp75 kHaqtirin = yaprjy,zr^r) und andererseits
KD131D harkoma == yaXx(ü[j.r7.. Grünbaum ZDMG XXXI 345
vermuthet — gestützt auch auf romanisches Miercoles , Mercoledi
— daß man in der Volkssprache Merculius gesagt habe. —
Eine andere Mischna, 'Abhoda zara 49b, behandelt den Cha-
rakter von 2 oder 3 Steinen neben einem MarquUs^ Die Gemara
dazu versteht unter Marqalis den Steinhaufen : vielleicht ist aber
die Herme gemeint. Nach der Mischna das. 51b fanden sich
zuweilen oben auf ihm : Geldstücke, ein Gewand, Geräthe, Stäbe
mit Trauben, Aehrenkränze, Weine, Oele, Mehle. — Ein solcher
Steinhaufen war in dem babylonischen Orte Be Torta nach San-
hedi'in 64 a, wo Rabbi Manasse bei einem Besuche des Ortes ein
eigenthümliches Mißgeschick hatte. Als ilim nämlich gesagt
wurde: „Dort steht ein heidnisches Symbol!", schleuderte er in
frommem Abscheu einen Stein gegen dasselbe, um sogleich zu er-
fahren, daß er damit ja gerade heidnischen Brauch geübt hätte.
Ein anderer MarquUs war in dem nach dem jüdischen Könige
Jannaj Alexander benannten Orte Be Jannaj Malka (nach 'Abhoda
zara 50a): der Ort wurde zerstört, es kamen NichtJuden und er-
richteten dort einen MarquUs -^ später kamen andere NichtJuden,
die den MarquUs nicht verehrten, sie rissen ihn aus einander imd
pflasterten mit den Steinen Wege und Straßen ^).
6. Götterbilder in Bädern.
Bekannt ist, daß die warmen Bäder insgemein nach griechi-
') Die Bibelstelle ist entweder zu übersetzen: „wie ein Beutel
Edelsteine auf einen Steinhaufen geworfen", oder (nach den LXX):
„als wenn man einen Edelstein auf eine Schleuder bände''.
®) Jetzt vgl. Bernhard Schmidt, Steinhaufen als Fluchmale u. s. w.
in Fleckeisens Jahrb. 1893 Heft 6.
^) Ueber MarquUs u. a. spricht auch J. Lewy, Die Antike im
Talmud (Verb. d. 33. Philo!.- Vers, zu Gera) S. 83 f., der den Wunsch
570 Miscellen.
scher Sitte dem Herakles geweiht waren: Preller Gr. Myth.^
11 269, Rom. Myth.» II 144. 297. Wir wissen ferner, daß der
als Heilgöttin gedachten Fortuna Balnearis nach Erbauung
oder Wiederherstelkmg von Bädern Weihinschriften gesetzt wur-
den: Röscher Lex. I 1523. Daß aber die griechischen Bäder,
wenigstens die des Ostens, im 1. und 2. Jalu'liundei*t regelmäßig
ein Götterbild enthielten, beweist die Mischna 'Abhoda zara I 7 :
„Man darf ihnen (den Heiden) nicht Bären oder Löwen oder über-
haupt etwas Gemeinschädliches verkaufen, mid man darf nicht mit
ihnen |37.aiXr/T, und gradus und aiaoiov mid ß/^ija bauen, aber
man darf mit ihnen or|{xoai7. und ( andere ) Bäder
bauen; wenn man jedoch an das Gewölbe kommt,
in welches der Götze gestellt wird, so ist es ver-
boten dieses (mit) zu bauen".
Einzelne Bäder scheinen nach den Götterbildern ihre Namen
geführt zu haben. In der Mischna 'Abhoda zara III 4 wird be-
richtet: der Philosoph Proklos fragte den Rabban Gamliel (um
90—110) in Akko, als er im Aphrodite-Bade badete: „Es heißt
doch in eurem Gesetze (Deut. XIH 18): „Nicht das Mindeste
soll in deiner Hand haften bleiben von dem Banngut" — wes-
halb badest du da in dem Aphrodite-Bade?" Er erwiderte ihm:
„Im Bade antwortet man nicht". Als er dann hinausgegangen
war, sprach er: „Nicht ich bin in ilu* (der Aphrodite) Gebiet,
sondern sie ist in das meinige gekommen. Man sagt nicht: es
wird ein Bad für die Aphrodite angelegt, sondern: die Aphrodite
wird zum Schmucke für das Bad gemacht. Und femer: wenn
man dir selbst viel Geld gäbe, mirdest du etwa in das Haus
deiner Gottheit nackt und durch Pollution mii*ein treten und vor
iln* pissen? Diese aber steht an der Riime, und alles Volk pißt
vor ihr. Es heißt (im Gesetze): „üire Götter"; wo der Götze
als Gottheit behandelt wu'd , ist es verboten , wo er aber nicht
als Gottheit behandelt wird, ist es erlaubt".
Während hier Gamliel II entschieden ausspricht, daß die
Götterbilder in den Bädern nicht dem Kultus dienten, son-
dern nur zum Schmucke angebracht waren, wird im jenisalemi-
schen Talmud Schebhiith VIII am Ende berichtet : „Rabbi Simon
ben Lakisch (mn die Mitte des 3. Jalu-hunderts) sah zu Bozra in
Idumäa, wie man im Bade vor der Aphrodite sprengte". Es
muß dahingestellt bleiben, ob nicht etwa ein scherzhaftes Spritzen
vor dem Bilde oder gegen dasselbe diesem Gesetzeslehrer als
Opferhandlung erschienen ist.
Was den oben genannten Proklos betrifi't, so ist überliefert:
äußert diese Dinge von Philologen bebandelt zu sehen. Ich habe
von diesem Vortrag erst nach Abschluß meiner Arbeit Kenntniß er-
halten.
Miscellen. 571
"Proklos Sohn des Philosophos" (DlÖDlSö in B, verderbt diSdiSs
oder DI7D7B in den anderen Handschriften): das eingeschobene
]2 „Sohn" verdankt seinen Ursprung- wohl der imgen Auffassung
von Philosophos als Eigenname. Wenn Bacher, Die Agada der
Taimaiton I 90, A. 5 meint, nach ]n sei der Name des Va-
ters ausgefallen, so übersieht er, daß die Hinzufügung des Vater-
namens bei dem Griechen Proklos im Talmud nicht wohl an-
zunehmen ist '^). lieber die Persönlichkeit dieses Mannes ist Näheres
nicht bekannt: Kenntniß des jüdischen Gesetzes war imter gebil-
deten Griechen mid Römern jener Zeit nicht so gar selten; vgl.
auch Graetz, Die jüd. Proselyten im ßömerreiche, Breslau 1884.
7. 'ABpiava xspafxta.
In der Mischna findet sich 'Abhoda zara II 3 die Zusammen-
stellung: Wein, Essig und ^;i^^-iin Din ^- ^- h adrianische
Scherbe. In der babylonischen Gemara (niedergeschrieben um
500j ' Abhoda zara o2a wii-d diese Bezeichnung vom Namen des Kai-
sers Hadrianus hergeleitet und die Sache durch den aus Palästina
nach Babylonien zugereisten Rabbi Josua ben Lewi (etwa 189 — 279)
erklärt. Danach ließ man besonders starken Wein, angeblich
von jungfräulichem Boden, in irdene, ungebrannte Gefäße ein-
ziehen, zerbrach diese dann und führte die Scherben unterwegs
mit, um sie gelegentlich in Wasser zu legen und dadurch eine
trinkbare Mischung von Wein und Wasser zu erhalten. Das
Verfahren scheint mit derselben Scherbe mehrmals wiederholt
worden zu sein : denn die Juden fanden, als sie es nachahmten,
daß bei ihnen schon die erste Mischung so schwach schmeckte
wie bei den anderen (den Römern) erst die dritte ' ^).
Man könnte versucht sein anzunehmen, daß die Juden in
Palästina dieses Verfahren bei den Soldaten des Hadrianus
beobachtet hätten , wozu bei dem Aufstande des Bar Kokheba
(Mommsen Rom. Gesch. V 545) Gelegenheit gewesen wäre. Ge-
rade von diesem Kaiser berichtet Spartianus Hadr. 10, daß er
in Germanien „ipse quoque inter manipulares vitam militarem
magistrans, cibis etiam castrensibus in propatulo libenter utens,
hoc est, larido , caseo et posca". Die posca bestand aus Es-
sig und Wasser (und geschlagenen Eiern) : den Essig erhielten
die Soldaten geliefert. — In Wahrheit jedoch hat der Name
„hadrianische Scherbe" gar nichts mit dem Kaiser Hadrianus
zu thun. Durch xa 'Aoptava x£pa|iia erklärt Hesychios die Be-
^°) Der NichtJude niTlJ p i^Ül in Askalon ('Abhoda zara 23 b)
ist kein Grieche.
") Des italischen Weines geschieht im Talmud auch sonst
Erwähnung.
572 Miscellen.
Zeichnung KspxupaToi dfj/^opsT?. Letztere bildeten neben ver-
schiedenen Weinen aus dem Osten einen Handelsgegenstand auf
einem Markte in Istrien nach Ps.-Aristot. tt. ilaujji. axou3{x. 104:
eivai 0£ xai Tiva Toirov ev toTc ava [xsoov oiaoTYijiaaLV , de, 8v
ayopac xoivr^c ylvojjlsvt^c irojAcTaÖaL irapa [xiv raiv sx toü Llovrou
ejiTiopdiv dvaßoctvovTtDV ta AsojSia xocl XI et xai Baaia , irapa os
Toiv £x Tou 'ASpiou Touc Kcpxopaixou? dfACpopstc. Vgl. 0. Jahn
Ber. d. sächs. Ges. d. W. phil.-hist. Kl. 1854, S. 44 f. Wenn
aber Jahn und nach ihm Büchsenschütz, Hauptstätten des Gewerb-
fleißes S. 23 und Blümner Gewerbl. Thätigk. S. 98 meinen, daß
es sich bei der Erwähnung der auf den Markt gebrachten Am-
phoren von Kerkyra wohl mehr um den darin enthaltenen
Wein handle als um diese selbst : so scheint mir dagegen die
Verschiedenheit der Ausdrucksweise bei Ps -Aristoteles zu spre-
chen, der an erster Stelle za A£a|3ia u. s. w., dagegen an zweiter
TGu; Kspxupaixouc dfj/fopcT; sagt, obwohl auch dort an Wein in
Thongefäßen zu denken ist gemäß dem Berichte des Stra-
bon VII S. 317, daß man im Flusse Naro die Scherben von
Thongefiißen aus Chios und Thasos fände (oltto tou supiaxcailai
x£p(y.ij.ov TS XTov xal Hdaiov £V Ttp Ndpojvi). Uebrigens legen
die Worte des Strabon die Vermuthung nahe, daß bei Ps. -Ari-
stoteles zu lesen sei: id Aia^io. xai XTa xal Odo<ta x s-
pd[x> la.
Ich glaube nun , daß unter den K£pxupaioi djA^popsI? nicht
gewöhnliche Amphoren zu verstehen sind, sondern die mit
Wein von Kerkyra (Athen. I 33b: ^^apisoTaTo; 5' olvo?
£ic TiaXaituaiv 6 K£pxopoiIo;) vollgesogenen Gefäße aus
ungebranntem Thon; welche in späterer Zeit unter dem
allgemeineren Namen 'Aopiavd xspdjxia d. h. „Thongefäße vom
Adriatischen Meere" bekannt waren und deren im Talmud aus-
führlicher gedacht wird. Die von Plinius wegen ihrer Festig-
keit gerühmten Hadrianischen Gefäße (Nat. Hist. XXXV 46:
Cois laus maxima, Hadrianis firmitas) beziehe ich nicht mit
Büchsenschütz a. a. 0. S. 27 auf die Stadt Adria, sondern eben-
falls auf das Adriatische Meer, was schon G. Kramer Styl und
Herkunft der bemahlten griech. Thongefäße S. 203 für zulässig
hält. Für Festigkeit der im Talmud erwähnten Hadrianischen
Scherben spricht der Umstand , daß dort die Möglichkeit vor-
ausgesetzt wird mit ihnen die Füße eines Bettes zu stützen.
Mülhausen im Elsaß. Heinrich Lewy.
Miscellen. 573
16. Die Erzählungen von den Tyrannenmördern.
Die That des Harmodios und Aristogeiton ist nicht nur
ihrer Bedeutung nach schon frühe von der Ueberlieferung falsch
aufgefaßt '), sondern auch durch eine Reihe von Anekdoten aus-
geschmückt worden. Die äußerste Wucherung dieser Anek-
dotenbildung in der Erzählung von der Hetäre Leäna hat Ja-
kobi Jahrb. f. Philol. 19 (1873) 366 als ätiologischen Mythus
— wir sagen vielleicht richtiger Periegetenerfindung — erkannt.
Eine Erfindung ganz ähnlicher Art wollten ägyptische Ciceroni
dem Herodot (H 131) aufbinden. Die Erzählungen von der
Standhaftigkeit des Aristogeiton auf der Folter ( Diod X 16.
Polyain. I 22. Senec. d. ira H 23. lustin. II 9) werden von
Duncker Gesch. d. Alterth.^ VI 499 ^) für spätere Ausschmü-
ckung erklärt. Dieses Urtheil bleibt auch jetzt noch bestehen,
nachdem eine neue Wendung der Anekdote aus Aristot. A.
TT. 18 bekannt geworden ist ^). Die Erzählung des Thukydides
dagegen (I 20. VI 54 ff.) ist bisher in allen ihren Einzelheiten
für historisch angesehen und nacherzählt worden ^). In Beziehung
auf den Hergang bei der That weicht Aristoteles in mehreren
Punkten von Thuk. ab; die Differenzen werden von Kenyon z.
Arist. (K. gibt in der 3. Aufl. zu, daß 18, 2 £paaL>3ic auf
ÖiaaaXoc, nicht auf 'Itztzcl^/o;; zu beziehen ist), Rühl rh. Mus. 46
(1891) 438 Weil Journal des Savants 1891, 197 besprochen^).
Weil zeigt, wie die beiden Darlegungen Thuk. I 20 und VI 57
nicht ganz zusammen stimmen , die Stelle I 20 vielmehr der
aristotel Wendung sich nähernd zur Voraussetzung hat, daß
nicht Hipparch den Anlaß zur Verschwörung gegeben hat.
Wie man jedoch über die anderen Differenzen urtheilen mag,
der bestimmten Behauptung des Aristoteles gegenüber, daß das
Waffentragen bei dem Festzug erst später eingeführt worden
^) Junghahns Ausführungen (Studien zu Thukydides. Berl. 1886,
4 ff) können nicht überzeugen. Dem Wortlaut nach könnte bei
Plato Symp. 182 C. Aristot. pol. 1312 b rhet. 1401b die Befreiung
Athens als mittelbare Folge der That aufgefaßt sein: aber Ilip-
pias ist ja nicht etwa deswegen vertrieben worden, weil sein seit der
Ermordung des Hruders hartes Re^imeiit einen allgemeinen Bürger-
aufstand veranlaßt hätte. Bei Simonid. 171 B und Skol. 9 (Bergk
PLG* III 646) ist jedenfalls die Befreiung Athens als unmittelbare
Folge der That gedacht. Vollends der Versuch, die ganze Episode
Thuk. VI 54 — 59 als unechtes Einschiebsel nachzuweisen, ist eitel
Sophisterei.
^) Arist, weicht hier von Ephor.-Diod. ab, wie er überhaupt den
Ephor. nicht benutzt zu haben scheint, cf. z. B. Diod. IX 37. A. tt.
16, 6. Eph. fr. 1-25. A. r. 35, 3. 4.
^) Anders jetzt J. Beloch, griech. Gesch I 331 f.
■*) cf. jetzt noch B. Niese, histor. Zeitschr. 69 (1892) 47. K. Hude,
Jahrb. f. Philol. 145 (1892) 170.
574 Miscellen.
sei, muß die Erzählung von der Geistesgegenwart des Hippias
(Thuk. VI 58) als unhistorisch angesehen werden; ebenso der
von Thuk. VI 56, 2 angegebene Grund, warum die Verschwo-
renen das Fest abgewartet haben. — üeber die Motive der
Mörder stimmen Thukydides und Aristoteles überein, wenn auch
das Verhältnis zwischen Aristogeiton und Harmodios A. tt. 18, 2
wie polit. 1311a nur angedeutet ist; Aristoteles spricht an bei-
den Stellen auch von persönlicher Beschimpfung des IJarmodios.
Dennoch haben wir Grund, auch diese Angabe als spätere Aus-
schmückung anzusehen. In der römischen Geschichte pflegt man
Erzählungen, welche dazu dienen, politische Ereignisse aus rein
persönlichen Motiven abzuleiten, ohne weiteres als Legenden zu
bezeichnen. Daß die Legendenbildung zu Athen im 5. Jahrh.
nicht abgeschlossen war, braucht wohl nicht bewiesen zu wer-
den. Daß Herodot von diesen Motiven nichts weiß , ist um so
mehr zu beachten, als er wiederholt auf die Sache zu sprechen
kommt (V 55 ff. VI 109. 123) und selbst eine andere Anek-
dote — den sonderbaren Traum des Hipparch vor seiner Er-
mordung (V 56) — erzählt. Betrachten wir die Erzählung nä-
her, so erscheinen in ihr zwei Motive für die That verbunden
1) die Eifersucht des Aristogeiton 2) der der Schwester des
Hermodios angethane Schimpf. Nun kennt Diod. X 16 nur
das erstere Motiv (ebenso Plut. amat. 16, 27) während Ail. v.
h. XI 8 nur das zweite erwähnt und Justin. II 9, wo sonder-
barer Weise der Bruder des HijDpias Diokles heißt, von einer
Schändung des Mädchens spricht^). Bei der Kürze dieser No-
tizen könnte man immer noch annehmen, daß in ihnen keine
von Thukydides verschiedene Tradition vorläge. Im pseudo-
platonischen Hipparch dagegen (229 C) werden die beiden Mo-
tive, dasjenige der Eifersucht in etwas veränderter Form , als
sich ausschließend einander entgegengestellt. Auf die
Entstehungszeit dieser Schrift kommt es hier nicht an; nach
dem W^ortlaut der Stelle kann an eine willkührliche Umgestaltung
der thukyd. oder aristotel. Erzählung nicht gedacht werden.
Aber auch die Darstellung des Arist. in der A. -. führt uns,
wenn ich nicht irre, darauf, daß wir bei Aristoteles und Thu-
kydides eine Kombination ursprünglich verschiedenartiger Ue-
berlieferungen haben. Aristoteles sagt, daß die Schwester des
Harmodios an den Panathenäen den Korb tragen sollte, Tku-
kydides VI 56, 1 sv 7ro[jLK-(j Tivi. Fand die Beleidigung erst bei
der Ordnung des Festzugs statt, so war zur Abmachung unter
^) Ob wir darin ein Mißverständniß (etwa des Wortes TrporrrjXa-
x^Ceiv cf. Thuk. VI 56, I) oder den Einfluß der Lukrezialegende oder
in der That eine selbständige Ueberlieferung zu sehen haben, wage
ich nicht zu entscheiden.
Miscellen. 575
den Verschworenen, wie sie auch Aristoteles voraussetzt, keine
Zeit mehr. Das hat Thukydides wohl gesehen, er spricht des-
wegen ausdrücklich von einer Zwischenzeit zwischen der Belei-
digung und der Ausführung der Verschwörung. Man könnte
Ausflüchte suchen: die Beleidigung habe an den kleinen Pana-
thenäen des vorhergehenden Jahres stattgefunden, oder es liege
ein Versehen des Aristoteles vor , oder es habe vor dem Fest-
zug eine Probeaufstellung stattgefunden. Offenbar liegt die
Sache anders: man fragte sich, warum die That an den Pana-
thenäen ausgeführt wurde. Eine naive Antwort darauf lautete
so: der Tyrann wies beim Festzug die Schwester des Harmo-
dios zurück, da tödteten Harmodios und sein Freund den Ty-
rannen : so ist Athen frei geworden. Einen Anknüpfungspunkt
für diese Legende könnte man darin finden, daß nach Her. V
57 das Geschlecht des Harmodios und x^ristogeiton, die Gephy-
räer, von gewissen Kulten ausgeschlossen waren *) ; leider nennt
Her. diese Kulte nicht im einzelnen ^). Die Legende vom
epo); der beiden kann durch die Statuen veranlaßt gewesen sein.
Sobald man erkannt hat, daß in der geläufigen Erzählung
zwei ursprünglich selbständige Anekdoten rationalistisch verei-
nigt sind *") , sobald steht auch fest, daß wir diese Kombination
nicht als Geschichte nacherzählen dürfen. Wir werden auch
nicht fragen , ob eine der beiden Motivierungen historischen
Werth habe , noch werden wir die Tendenz in diesen Erzäh-
lungen finden, die politische Bedeutung der That herabzusetzen;
endlich werden wir uns hüten, aus den Legenden den Umstand
als historisch zu retten , daß der Beweggrund lediglich privater
Natur gewesen sein müsse. In acht volkstliümlicher Weise ge-
ben die beiden Legenden zwei verschiedene airiai des Ereig-
nisses. Ob die Kombination erst von Thukydides herrührt,
muß wohl dahingestellt bleiben.
Daß die That an den Panathenäen ausgeführt worden ist,
die Verschwörung in Folge irgend eines Mißverständnisses ihren
Zweck nur unvollständig erreichte, daß Hipparch beim Laoko-
reion niedergestoßen wurde , Harmodios den Tod sofort durch
^) Jedenfalls darf man nicht so kombinieren, als hätte Hippias
aus diesem Grunde die Schwester des H. zurückgewiesen, wie Arnold
zu Thuk. VI 56. Stein zu Her. V 57 und wie es scheint auch Dun-
cker 1. 1. wollen; dagegen schon Grote hist. of. Gr. (II eh. 30) IV p.
39 ed. 1884.
') Solche Ausschließungen haben in der That zu ätiologischen
Mythen Veranlassung gegeben : Her. VIII 134. Paus. V 2, 2 ff. cf. Istros
fr. 46 ; ähnlich Paus. VII 5, 8. Ileracl. Pont. VII (Tened.) 1 = Plut.
qu. Gr. 28. ib. 27. 40.
*) Daß die Sache nicht ganz in Ordnung ist, hat Jacobs (bei
Ersch und Gruber, Harmodios) gefühlt.
576 Miscellen.
die Leibwächter gefunden , Aristogeiton dagegen auf der Folter
geendet hat, das sind Züge, die das Gepräge ächter geschicht-
licher Ueberlieferung an sich tragen. lieber den Hergang aber
gab es bald verschiedene Erzählungen, und über die Motive der
Mörder wußte man zur Zeit des Herodot und Thukydides nichts
Sicheres mehr; möglich ist, daß es nicht persönliche, son-
dern politische Beweggründe gewesen sind und daß in sofern
die dem Andenken des Harmodios und Aristogeiton erwiesenen
Ehren doch nicht so ganz unbegründet waren, als es uns nach
der Darstellung des Thukydides scheinen möchte.
Stuttgart. J. Miller.
17. Sarapis Neilagogos.
Die aus zwei Fragmenten zusammengesetzte Inschrift 1028
der Inscriptiones Graecae Siciliae et Italiae . . . .]v 7al 6 jJ-iya?
iraaa wpa, suEp^ita iSapotTTL erklärt Kaibel für ein „Nilagogi
cuiusdam proscynema". Mit NsiXaYWY* wird aber Sarapis selbst
angeredet. Ich will hierfür mich nur berufen auf Aristides £i^
Tov ^apocTTiv I p. 96 Dind. : ootoc ayct NiTXov ojpa Uipooc, ou-
Toc ^£i|X(üvoc dvaxaXsT.
Halle. W. Breoder.
Berichtigung zu S. 131.
Im ersten Hefte des diesjälungen Philologus beschäftigt sich J.
Miller mit At:. 41 f. und bemerkt dabei, ich hätte die Einwände,
welche gegen die von mir aus dem in diesem Kapitel enthaltenen
Urtheile über die Demokratie gezogenen Konsequenzen erhoben
worden sind, unerwiedert gelassen. Dem gegenüber erlaube ich
mir, darauf hinzuweisen, daß ich in Quiddes Zeitschrift für Ge-
schichtswissenschaft VIII S. 24 — 26 im Zusammenhange einer län-
gereu Abhandlung ausführlich auf jene Einwände eingegangen bin,
Berlin. Friedrich Cauer.
Au2ust — October 1893.
XXXII.
Zur Geschichte des Meterkultes.
Unter den „Spuren, welche wir von der Wanderung der
seltsamen Göttin (Mise) haben", hat A. Dieterich (Philologus LH
S. 1 ff.) — ebenso wie auch Crusius in den Untersuchungen zu
Herondas S. 17 f. 150 — unterlassen auf die etwas südlich von
Pergamon, bei Kilessiköi, gefundene und zuletzt in den Mitthei-
lungen des athenischen Institutes VI (1881) S. 138 f. Nr. 14 ver-
öffentlichte Inschrift eines kleinen Altars hinzuweisen. Sie lautet:
ANeillEPEIA
mi5:hkophton
BWiMONANE
BH KE/^
Av&i? Upsta Mbr/i) K6^r^(l) tov ßa>{x6v dvi^r^xs
und ist in mehrfacher Beziehung interessant.
Zunächst begegnet uns der Name Mise hier direkt als Epi-
theton der Demetertochter ; denn daran, daß diese hier unter KopY]
gemeint sei, lassen die drei Aehren, welche als Beizeichen unter
der Inschrift angebracht sind, keinen Zweifel. Crusius' Vermuthung
(a. a. O.. S 18) : „Miar^ ist Kultname einer koreartigen Gestalt", wird
also durch diese Inschrift glänzend bestätigt. Miorj ist ebensogut
ein Korabeinamen wie IlpdJTOY&vrj und mit umso größerer Wahr-
scheinlichkeit wird man jetzt die Namen der Dysaulestöchter bei
Asklepiades (Harpokr. s. v. Ai>oauX7jc) Niaa und IlpojTovdrj in
Miaa und npüJToyovYj ändern dürfen, wie ich auch schon an an-
derer Stelle vermuthet habe (Roschers Lexikon II S. 1318). —
Den Beinamen Protogone führte Kora nach Paus. I 31, 4
im attischen Demos Phlya. Nach einem authentischeren Zeug-
nisse, dem Epigramme des Methapos im Lykomidenheiligthume
von Phlya (Paus. IV 1, 8), hieß sie sogar dort Protogonos;
Philologue LH (N. F. VI), 4. 37
578 Leo Bloch,
denn wenn auch in den dort angeführten Versen von ihrem
messenischen Kulte die Eede ist, so ist ihr Phlyensisches Bei-
wort nur willkürlich dorthin übertragen. Wie uns nämlich die
berühmte Inschrift von Andania (Sauppe, die Mysterieninschrift
V. Andania; Dittenberger , Sylloge Nr. 388) lehrt, hieß Kora
im messenischen Mysterienkulte von Andania nicht Protogonos
sondern Hagne. — Eine Vergleichung des sechsten orphischen
Hymnus mit dem zweiundvierzigsten muß nun von der Identität
der beiden Zwitterwesen Protogonos und Dionysos Mise über-
zeugen; wie Dionysos aber den Beinamen seiner Schwester als
Thesmophoros (hymn. 42 v. 1) usurpiert, so finden wir diese
auch unter den zwei ihrem Bruder zukommenden Namen Proto-
gonos und Mise.
Der Kult von Phlya war durch und durch mystisch, und
die Weihen zu versorgen lag dem Geschlechte der Lykomiden
(s. Toepffer, Att. Genealogie S. 208 ff.) ob. Wem aber in er-
ster Reihe der Mysterienkult galt, ist nicht so leicht zu sagen.
Die erhaltenen Verse der Methaposinschrift geben hierüber kei-
nen Aufschluß. Aus der Reihe der nach Paus. I 31, 4 in
Phlya verehrten Gottheiten kommen besonders Ge , r^ v M £ y a-
Xr^v Bsov ovojxaCooai, Dionysos Anthias , Demeter Anesi-
dora und Köre Protogone in Frage. Bei den vielfach hervor-
gehobenen Beziehungen des Lykomidengeschlechtes zu Orpheus
und seiner Sippe wird man aber in erster Reihe an die Phry-
gische große Mutter denken , deren Kult sicher unter diesem
Ge-kulte zu suchen ist. Auch der Name des Priestergeschlechtes,
Auxofiioai, spricht hierfür. Die Herleitung von dem attischen
Heros Lykos , dem Sohne des Pandion , ist ohne Zweifel erst
späteres Machwerk, eine tendenziöse Erfindung der emporgekom-
menen Pfaffen, die andrerseits auch demselben Lykos wieder
Beziehungen zu Asien andichteten; Herodot (I 173. VH 92)
hatte es gläubig hingenommen und ihm erzählten es Pausanias
(I 19, 4) und Strabo (XH 573; XIV 667) ebenso gläubig nach.
Ein altes Adelsgeschlecht sind die Lykomiden ganz gewiß nicht
gewesen. Die Verschiedenheit in der Beurtheilung des Lyko-
midenadels bei Plutarch (Them. 1 : ou täv ayav sirtcpavaiv 'A^^yj-
vr^ai) und bei Cornelius Nepos (Them. 1 : generosus fuit) löst'
sich ziemlich einfach. Plutarch hat eine Quelle benutzt, in wel-
cher noch immer diesem Kulte und seinen Hauptpriestern mit
Zur Geschichte des Meterkultes. 579
demselben scheelen , skeptischen Blicke begegnet wurde wie von
Antiphanes (Kock, Com. att. fragm. II S. 74), während Cornelius
Nepos, bezw. seine Quelle, den bestehenden Verhältnissen Rechnung
trug und das üppige Blühen des Phrygisch-Orphischen Meterkultes
als ebenso berechtigt anerkannte wie die Praetentionen seiner
Priester. Die Plutarchstelle giebt uns aber einen vollkommen
unwiderleglichen Beweis dafür, daß die Herleitung derselben
von dem echt attischen Lykos, dem Sohne des Paudion , den
wir auf der Kodrosvase und dem Theseusbilde 'F,or^\i. OL^y^.
1885 Taf. 12 sehen, durchaus nicht unbestritten war; denn
alter Adel hätte sonst, trotz aller Tendenz, dem Lykomiden
Themistokles nicht abgesprochen werden können. Sprachlich ist
diese Herleitung aber vollends ein Unding. Daß zu den Ly-
komiden ein Stammheros Lykos erst geschaffen wurde, ist auch
nicht anzunehmen; ein solcher hätte zum mindesten Lykomos
heißen müssen. Ueberhaupt dürfen wir in Lykomidai keine
patronyme Bildung sehn, wie in der großen Mehrheit der at-
tischen Geschlechtsnamen (s. Toepffer a. a 0. S. 2 f.). Die
Bestandtheile des Namens sondern sich am reinlichsten in Lyko
und Midai, oder im Singular Midas. Durch beide Bestandtheile
werden wir in die Landschaft verwiesen, in welcher die von den
Lykomiden verehrte Gottheit heimisch war, nach Phrygien. Der
Lykos ist ein Nebenfluß des Maiandros, und wenn wir den Na-
men Lykos auch vielfach für Flüsse im Barbarenlande finden,
so werden wir doch den historischen Verhältnissen am besten
Rechnung tragen, wenn wir die Priorität hierin dem phrygischen
Flusse zusprechen. Die Möglichkeit ist übrigens nicht auszu-
schließen, daß wir statt „Midasleute vom Lykos" auch solche
aus Lykien in den Lykomiden zu sehen hätten; die Versetzung
des Pandionsohnes in diese Landschaft ließe dies sogar als das
einleuchtendere erscheinen , wenn uns nur überhaupt von Ly-
kien irgend eine Spur des Meterkultes überliefert wäre. Es ist
femer nicht außer Acht zu lassen, daß neben dem Löwen auch
der Wolf als heiliges Thier der großen Mutter erscheint :
SüaSsv, rfik >.uxa>v xXaYYYj j(ap07:ajv is Xsdvtcov,
heißt es Hom. hymn. 14, 3 f.
Wenn auch Phrygien in sehr früher Zeit seine politische
Selbständigkeit eingebüßt hatte, so entwickelte sich doch auch
37*
580 Leo Bloch,
unter der Fremdherrschaft der Kult der großen Mutter von Pes-
sinus zu immer höherer Blüthe. Als im Jahre 205 v. Chr. die
sibyllinischen Bücher die Ueherführung des Metersteines nach
Rom anempfahlen, wandten sich die Römer um diesen an At-
talos I von Pergamon. Nach dem Berichte des Livius (XXIX
11. 14) begleitete Attalos die Gesandtschaft nach Pessinus und
übergab das gewünschte Heiligthum den Abgesandten des rö-
mischen Senates. In dieser Form ist die Erzählung aber sehr
wenig wahrscheinlich. Pessinus lag ganz gewiß für Attalos I in
Feindesland. Wenn er auch durch glänzende Siege den Ga-
laterangriflp zurückgeschlagen hatte, so hatte er doch die Gren-
zen seines Gebietes sicherlich nicht bis zum Dindymusgebirge
hinausgeschoben. Selbst nach dem großen Gebietszuwachse des
pergameni sehen Reiches im Jahre 189 blieb Pessinus in Händen
der Galater. Als die Galater aber durch Roms Machtwort ihre mi-
litärische Selbständigkeit eingebüßt hatten, konnten auch die Bezie-
hungen der Attaliden zu Pessinus' freundlichere werden. Die Ver-
dienste, welche die späteren Attaliden um diese Mutterstätte eines
auch in Pergamon hochangesehenen Kultes sich erwarben, setzen
aber durchaus nicht voraus, daß das Heiligthum zugleich im po-
litischen Machtbereiche seiner Gönner gelegen habe. Eine Ein-
mischung Eumenes' II in die politischen Verhältnisse von Pes-
sinus (Arch. epigr. Mittli. a. Oestr. VHI S. 96) nahmen die
Römer sogar sehr übel (vgl. Mommsen, Rom. Gesch. "^ II S. 52).
Der zweite ausführlichere Bericht über die Einführung des
Magna-Mater-kultes in Rom, der bei Ovid, Fast. IV 255 ff., er-
wähnt Pessinus auch garnicht. Nach ihm wird der Stein von
Attalos geholt, der allerdings als der Herr Phrygiens bezeichnet
wird. Daß aber Ovid den Begriff Phrygien nicht im beschränk-
ten Sinne faßt, zeigt schon V. 272: In Phrygios Roma refertur
avos, so daß auch Pergamon im ovidischen Sinne recht wohl zu
Phrygien gerechnet werden kann. Nach V. 264: in Idaeo est
invenienda iugo ^ kann man sogar garnicht an Pessinus denken,
sondern nur an die vom Ida beherrschte pergamenische Land-
schaft, und „Große Mutter vom Ida" war eine der häufigsten An-
rufungen dieser Göttin in Rom. Ovids gewichtigste Stütze ist aber
Varro de 1.1. 6, 15: Megalensia dicta a Graecis^ sagt dieser, quod ex
lihris Sibyllinis arcessita ab Attalo rege Bergamo, ibi prope murum
Megalesion templum eins deae, unde advecta Romam. Nach diesem
Zur Geschichte des Meterkultes. 581
vertrauenswürdigsten Zeugen ist das Idol also von Attalos aus sei-
ner Hauptstadt hinweggegeben worden. Wie es dorthin gekommen,
ist nicht mit Sicherheit zu sagen. Vielleicht hat er es während
des Krieges gegen die Galater bei einem glücklichen Streifzuge
aus Pessinus entführt. Jedenfalls ist dies viel glaublicher, als daß
er um die schönen Augen des römischen Volkes eines der Haupt-
heiligthümer aus Feindeshand geholt haben sollte, und außerdem
scheint doch nach Livius der Hergang ein äußerst friedlicher
gewesen zu sein. Es war auch kein solcher Gewaltakt das Idol
aus dem pergamenischen Tempel entführen zu lassen, in dem es
noch kaum warm geworden war, als von dem uralten Sitze des-
selben; das letztere wäre doch kaum in Güte möglich gewesen.
Nach Ovid werden auf dem Ida nach Ueberantwortung des
Bildes heilige Fichten gefällt, aus denen das Schiff gezimmert
werden soll, um das Idol nach Rom zu führen. Wenn König
Attalus in seiner Liebedienerei gegen Rom so weit giug , den
Meterstein auszuliefern, so ist auch anzunehmen, daß er sich bei
dem Transporte desselben habe auszeichnen wollen. Ob er ein
Schiff dazu erst gebaut habe oder ein Prunkschiff aus seinem
Vorrathe dazu gestellt habe, ist gleichgiltig. Zugleich mit der
Magna Mater wurde in Rom nach dem Zeugnisse dreier In-
schriften (C. I. L. VI 492—494) auch ein Schiff Salvia verehrt.
Ein Relief zeigt die große Mutter, thronend, auf einem Schiffe
(Müller -Wieseler II 63, 816; Guhl und Koner 2. Aufl. S. 797).
Die darunter befindliche Inschrift (C. I. L. VI 492) lautet:
Matri Deum et Nävi Salviae
Salviae voto suscepto
Claudia Synthyche
d. d.
Dargestellt ist die Ankunft der Magna Mater in Rom nach der
bei Ovid überlieferten Version, die nach lulian Or. 5, 161 ein
beliebtes Sujet der römischen Kunst war. Uebergehen wir hier
ganz die Details der Claudiasage, so kann ein Zweifel darüber
doch nicht obwalten, daß Salvia das Schiff hieß, auf dem
die Göttin nach ihrer neuen Heimath überführt wurde. Jor-
dans Bemerkung (Preller, röm. Mythol. 3. Aufl. S. 58): „Ist
das Schiff gemeint , so kann , da salvius kein Wort ist , Na-
vüalvia nur als Compositum im Sinne von Navis salvana
gelten ^, erledigt sich aber dadurch , daß unter den Schiffen
582 Leo Bloch,
der prätorischen Flotte von Misenum ein Dreiruderer dieses
Namens mehrfach erwähnt ist (Ferrero , l'ordinamento delle
armate romane S. 29 ) , der mit dieser Salvia sicher nicht
identisch , aber doch wohl nach diesem berühmten Schiffe be-
nannt ist. — Salvia ist aber wirklich kein Wort, was um so
mehr verwundern muß, als man dies sonst von keinem der vie-
len überlieferten römischen Schiffsnamen (Ferrero a. a. 0. S. 28ff.)
sagen kann. Auch nach einem Mitgliede der gens Salvia kann
es nicht benannt sein, da niemals Schiffe nach sterblichen Men-
schen im Alterthume benannt worden sind. Den Stamm saU
kann aber dieser Namen nicht verleugnen, und ich vermuthe,
daß man so den ursprünglich griechischen Namen des von At-
talos geschenkten Schiffes latinisiert habe. Es war das Rom
in schwerer Zeit Rettung und Segen bringende Schiff (Livius
a. a. 0. Plin. 18, 16) und hieß 2i]wTr^pia , wie auch ein atti-
sches Schiff (Boeckh, Seewesen S. 92); daraus machte man dann
in Rom eine Salvia. Die griechische Freigelassene Claudia Syn-
thyche hielt nun bei ihrer mangelhaften Kenntniß des Lateini-
schen Salvia für die lateinische Uebersetzung auch des Appella-
tivums owTr^pioc, und so erklärt sich dann die Verdoppelung des
Wortes Sälvia in der Inschrift , welche nicht auf ein Versehen
des Steinmetzen zu wälzen ist. „Der Großen Mutter und dem
^Schiffe Salvia nach dem für die Rettung übernommenen Ge-
„lübde weihte Gl. Synthyche".
Halten wir Pergamon fest als Mittelsstation für den Ueber-
gang des phrygischen Meterkultes nach Rom, so wird man auch
eine andere, offenbar verschriebene, in der Villa Albani befind-
liche Inschrift richtiger emendieren können , als es bisher ge-
schehen ist. Kaibel, Inscr. Ital. 1449 lesen wir:
xsTfxai AupYjXtoc 'AvTfüVio? 6 xai
i£p£uc TÄv TS ^Sttiv Travrwv Tipoirov BovaoiYj?
slta [ir^Tpo? Ö£tt)V xal Alovujou xai TjYSfJ-ovo?.
Sehr bestechend ist Kaibels Aenderung des letzten Verses, durch
die er einen nicht nur tadellosen sondern auch für eine In-
schrift recht erträglichen Hexameter hergestellt hat:
sira Ö£ü)v [xr^Tpoc T£ xai rjY£|jLdvoc Atovuoou.
Es ist nur garnicht einzusehen, wie der Steinmetz gerade in
diesem Verse an zwei Stellen die Worte so allem rythmischen
Gefühle hohnsprechend verdreht haben soll. Wahrscheinlicher
Zur Geschichte des Meterkultes. 583
ist , daß in ein fertiges Epigramm andere Götternaraen einge-
setzt wurden. Das doppelte xai legt aber auch eine andere Er-
gänzung zu nahe, welche nach den Kultverhältnissen entschie-
den vorzuziehen ist. Koci>r,Y£jxu)V ist Beiname des Dionysos in
mehreren pergamenischen Inschriften ( s. Hermes VII S. 40 ;
Fränkel, Inschriften von Pergamon Nr. 221. 236. 248), und
aus Pergamon stammte gerade diese Kultgruppe. Aus Fränkel
248, 38 ersehen wir sogar, daß demselben Dionysos in Perga-
mon Mysterien gefeiert wurden und ein kleiner Mysterienpriester
war ja auch der siebenjährige Aurelius Antonius, dessen Grab-
stein wir soeben betrachtet haben. Lassen wir also das Metrum
so vernachlässigt, wie es war, und lesen wir:
siTa ixr^Tpo? ^saiv xai Atovuoou xa&7jYS[xdvo?.
Rom. Leo Bloch.
Nachträgliches über Mismos und Mida.
Als Seitenstück zu der Namensform Misme (Phil. 52 S. 3)
darf man wohl den MICMOC einer s. g. gnostischen Gemme
anführen , welche von Gatty , Catalogue of the engraved gems
and rings in the coli, of Joseph Mayer. London 1879 S. 53
Nr. 324 so beschrieben wird: „Figure seated on a throne, with
the right band up to the mouth ; possibly a rüde represen-
tation of Horus. In the field the legend MICMOC. On the
reverse, an illegible inscription. Intaglio on a basalt". Aehnlich
beschreibt den Stein, als dessen Material er „black Jasper" an-
giebt, J. Henry Middleton, The Lewis collection of gems and
rings. London 1892 S. 77 Class C. Nr. 3.
Da Mise mannweiblich ist, hat die männliche Form Mis-
mos so gut Berechtigung wie die weibliche Misme. Gatty's und
Middletons Deutung auf Horus beruht offenbar nur auf dem Umstand,
daß die Figur wie Harpokrates die Hand an den Mund legt.
Die Philol. 1893 S. 5 fP. erwähnte Göttin Mida erscheint
auf zwei Münzen von Kremna, welche Imhoof- Blumer, Griechi-
sche Münzen S. 695 so beschreibt: Nr. 488. Br. 19 — M. A. |
COMO. Brustbild des jugendlichen Commodus mit Gewand rechts-
hin. Rs. MIDAE DEAE | CO Göttin im Doppelchiton
linkshin sitzend und in der Rechten eine Schale haltend. Samm-
lung Imhoof. — Nr. 488 a. Br. 21 ~ P.SEP.GET A FOR
CAES. Brustbild des Geta mit Gewand rechtshin. Rs. MID.
DEAE I COL.REM (so). Gleiche Darstellung der Göttin. Samm-
lung Loebbecke. — Imhoof bemerkt dazu: „Die dargestellte
Göttin ist ohne Zweifel Cybele. Die Aufschrift des letzten Stü-
ckes in M.D.IDEAE d. h. Matri deum Ideae zu berichtigen, hin-
dert die sichere Lesung MIDAE DEAE der anderen Münze^.
Halle. W, Drexler,
XXXIII.
Ilias IX 13 - 28.
In meinem Aufsatze über das enkomiologische Metrum, Plii-
lologus Neue Folge V S. 231—246, habe ich den Hexameter
xar ivoirXiov, also einen Hexameter von folgender Form
— uu — uu — uu — uu
als die älteste Gestalt des daktylischen Hexameters, von der wir
etwas glaubwürdiges wissen, zu erweisen gesucht. Ich glaube
gezeigt zu haben, daß der Hexameter der Prosodien auf diese
Norm zm^ickgeht; daß aber auch der homerische Hexameter aus
ihr hervorgegangen ist, das ist zunächst nur eine wenn auch nicht
unwahrscheinliche Hypothese, die des Beweises noch bedarf Dieser
Beweis ist freilich nicht leicht zu führen. Wohl bekommt man
schon bei flüchtigem Ueberblick den Eindruck, daß der Hexa-
meter yax' IvottXiov in Anfangs- und Schluß versen wichtiger Ab-
schnitte, in formelhaften und überhaupt in alterthümlichen Versen
häufiger ist als sonst, aber die Statistik allein führt zu keinem
sicherer Resultat. Die höhere Kritik der homerischen Gesänge
kommt mit in Betracht, imd daher ist der Weg weit, der zum
Ziele führt. Einen der vielen Schritte, die nothwendig sind,
möchte ich in den vorliegenden Zeilen wagen.
Der Anfang des zweiten Buches der Ilias bietet bekanntlich
schwere sachliche Bedenken. Wir erfalu'en in B 2 , daß Zeus,
der nach A 610 im Schlafe liegt, doch nicht schläft, sondern
darüber nachdenkt, wie er dem Achill die verlangte Genugthuung
Friedrich Hanssen, Ilias IX 13 — 28. 585
verschaffen könne. Das Ergebniß dieser gründlichen Ueberlegung
ist, daß er beschließt, dem Agamemnon einen Tramn zu schicken,
der ihn ermuntern soll , den Troern eine Schlacht anzubieten.
Der Erfolg, den der Gott mit dieser Sendung erzielt, ist jedoch
wenig zufriedenstellend. Zwar beruft Agamemnon eine Versamm-
limg der Griechen, — um ihnen den Traum mitzutheilen , denkt
man, aber es kommt anders. Vor der Volksversammlung hält
der König einen Fürstenrath ab. In demselben erzählt er seinen
Traum und wirft nebenbei hin, er wolle jetzt einmal die Söhne
der Achäer prüfen. Nestor antwortet darauf mit einer kurzen
Rede, aus der hervorgeht^, daß ihm die Erzählung vom Traume
nicht recht vertrauenerweckend erscheint. Es folgt die Volks-
versammlung. Agamemnon hält eine Rede und fordert zur Flucht
auf. Das erregt das Volk, wie wenn der Wind das Meer auf-
wühlt, es eilt zu den Schiffen, mn sie zur Heimkehr zu rüsten.
Es bedarf der Dazwischenkunft der Athene, um Odysseus zum
Einschreiten zu veranlassen. Es gelingt ihm, das Volk wieder
in die Versammlung zu bringen. Vergebens opponirt der De-
magog Thersites: die Beredsamkeit des Odysseus und des Nestor
begeistert die Griechen zur Fortsetzung des Krieges. Jetzt er-
greift Agamemnon das Wort. Man denkt, er wird sagen: „Ihr
Hasenherzen, meine Absicht war nicht zu fliehen. Ich wollte euch
nur prüfen. Gerade jetzt hat Zeus mir durch einen Traum ver-
sprochen, heute noch solle ich die breitstraßige Stadt der Troer
erobern, u. s. w.''. Aber nein, so kommt es nicht. Vom Traum
sagt er gamichts, dagegen macht er dem Nestor ein höfliches
Compliment und — das ist für mich der schlimmste Anstoß in
der ganzen Scene — bereut seinen Streit mit Achill, gewiß kein
Thema, das zur Beruhigung der Griechen beitragen konnte. Dann
aber befiehlt er den Aufbruch zum Kampf Die Griechen rüsten
sich, und es beginnt — nicht die Schlacht, die man erwartet,
sondern der erfolglose Zweikampf des Paris und Menelaos.
Die Schäden sind im Großen und Ganzen allgemein aner-
kannt, wie sie aber zu heilen seien, darüber gehen die Ansichten
auseinander. Mir scheinen nun folgende Pimkte sicher zu stehen.
Die Volksversammlung in Buch B ist nicht das Werk eines Flick-
poeten, sondern gehört zu dem Bewundemswerthesten, was die ho-
merische Poesie aufzuweisen hat. Sie ist, so wie sie dasteht, für
die Stelle, wo wir sie lesen, gedichtet. Denn sie bildet ein Gegen-
586 Friedrich Hanssen,
stück zur Volksversammlung in A. Dort haben wir den Streit
der Fürsten, hier die Auflehnimg des Volkes, dort die Reden des
Achill, hier das kunstvolle ein wenig satirisch gefärbte Seitenstück
zu denselben im Munde des Thersites. Die Scene verliert ihre
Bedeutung, sobald sie an andere Stelle gerückt wird, sie kann
nur wirken, wenn sie unmittelbar nach Buch A vorgetragen wird.
Femer ist es auch nicht möglich, den Anfang von Buch B (Traum
mid Füi'stenrath) zu streichen und so aus der vorgeblichen Auf-
fordermig zur Flucht dm-ch Agamemnon eine wirkliche zu machen.
Agamemnon kann nicht in öffentlicher Versammlung zur Flucht
auffordern und seine Reue über den Streit mit Achill kundthun,
ohne daß vorher von entscheidenden Niederlagen der Griechen
ein Wort gesagt ist. Ueberdies betrachte man die erste Rede
Agamemnons genauer. Meisterhaft läßt der König Gnmd mid
Gegengnind wechseln, um zu erfahren, was auf das Volk Eindruck
macht. Nimmermehr kann das, was er sagt, eine ernsthafte Auf-
forderung zur Flucht sein.
Lassen wir also die Partie, wie sie ist, und fragen nur,
warum sie so ist. Der Dichter zeigt die Vorzüge und Mängel,
die allen Homeriden eigen sind, in besonders starker Ausbildung.
Die meisten Anstöße innerhalb der homerischen Dichtungen lassen
sich dadm-ch erklären, daß die Dichter ilu-en Vorbildern mit einer
gewissen Unfreiheit gegenüber standen, die uns seltsam erscheint,
die sich aber durch die Entwickelmig der epischen Kunst aus-
reichend erklärt. Der Dichter der ersten Hälfte von Buch B
hatte die Absicht, zur Volksversammlung in A ein Gegenstück
zu liefern, und zwar mit bestimmter in den Versen B 204 und
205 (gux aYaOov 7roÄu7wOipavt7j • eIz xoipavo? saroj , sie, ßaoiAsuc,
(p l6ü)X£ Kpovou Tcdctc aYxuAofXTjTFü)) klar ausgesprochener Tendenz,
und das ist ihm in der Hauptsache glänzend gelungen, wenn wir
auch an dem Beiwerk allerhand zu mäkeln finden. Fast nie
schafft ein Homeride aus dem Nichts, sondern fußend auf dem,
was seine Vorgänger gestaltet haben, baut er weiter. Als Vorbild
bot sich nun dem Dichter eine Scene, in der Agamemnon ver-
zweifelnd an dem glücklichen Ausgange des Krieges zm* Flucht
aufforderte und, als die Griechenftü-sten darauf nicht eingingen,
den schwereren Schritt that mid das Um-echt, das er Achill
gegenüber begangen hatte, reiunüthig bekannte. Der Widerstreit
zwischen der Situation, die der Dichter selbst schildern wollte,
Rias IX 13 — 28. 587
und derjenigen, welche seine Vorlage voraussetzte, erklärt die
Anstöße, welche uns der erste Theil des Buches B bietet. Der
Traum, der nur dazu da ist, um B nicht eben ganz geschickt
mit A zu verknüpfen, geräth im weitern Verlaufe der Darstellimg
in Vergessenheit, der Fürstenrath dient nur dem Zweck, um dabei
bemerklich zu machen, was der Hörer von dem Auftreten Aga-
memnons in der Volksversammlung zu halten habe, imd flüchtig
eilt der Dichter über ihn hinweg, um zu dem zu kommen, was
ihm am Herzen liegt. Die Aufforderung zur Flucht, die Reue
wegen des Streites mit Achill entstammen dem Vorbilde, das der
Dichter benutzte. Die Prüfung der Griechen war wenig zweck-
mäßig, das öffentlich ausgesprochene Bedauern wegen der Ab-
wesenheit des Achill sogar zweckwidrig, aber das entging dem
Dichter, dessen Phantasie durch das Vorbild, an das er sich an-
lehnte, gefangen genommen war.
Gegenwärtig bildet Patroklos Tod den Mittelpunkt der Ilias.
Es ist nicht wahrscheinlich, daß das immer so gewesen ist. Pa-
troklos Tod giebt dem Laufe der Ereignisse eine unerwartete
tragische Wendung, welche von urspriüiglicher Einfachheit so weit
entfernt ist, daß man sich der Vermuthung kaum entziehen kann,
sie sei erfunden, um der altbekannten Sage vom Streite der Kö-
nige einen neuen Reiz zu verleihen. Diese Vermuthimg wird be-
stätigt, wenn man sieht, in wie widerspruchsvoller und künstlicher
Weise der Dichter im Anfang des Buches 11 seine Abweichung
vom ursprünglichen von der Sage vorgezeichneten Plane, der
ohne Umschweife auf eine vollständige Demüthigung der Achäer
hinauslief, zu motiviren sucht. Bevor Patroklos in den Mittel-
punkt der Handlung trat, wird jene in Buch B benutzte Scene,
Agamemnon verzweifelnd zur Flucht rathend und endlich zur Ver-
söhnung mit Achill bereit, den Höhepunkt des alten Liedes von
der Menis gebildet haben. Beides, Agamemnons Fluchtplan und
Agamemnons Reue, findet sich auch in unserer Ilias, nämlich im
Anfang von Buch I. Allerdings gilt dieses Buch als eines der
jüngsten der Ilias. Es ist aber eine eigene Sache mit den Aus-
drücken jung und alt angewendet auf die homerischen Epen.
Nehmen wir an, eine Partie sei später redigirt als eine andere:
wenn diese andere aber ältere Quellen benutzt, was ist dann
jung und was ist alt? So glaube ich, daß gerade die Bücher
6 und I, obwohl sie jung sind, alte Quellen benutzten, Quellen,
588 Friedrich Haussen,
welche einen archaischen Charakter tragen imd eben deshalb dem
Dichter weniger festen Anhalt boten als z. B. die in A F A und
anderen Büchern benutzten Vorlagen. Wir finden z. B. gerade
in I die Nachrichten über die sieben Mädchen von Lesbos und
über die drei Töchter des Agamemnon, welche in Zeiten der
Sagenbildung führen, die der troischen Sage voraufliegen.
Der Anfang von I gilt als eine Nachahmung von B. Das
ist richtig, insofern als der Dichter von 1 das Buch B gekannt
hat. Nun beachte man aber Folgendes. Agamemnons Flucht-
plan und Agamemnons Reue, welche in B an impassender Stelle
stehen, sind in I am rechten Orte. Die Griechen sind in höchster
Noth, da plant Agamemnon in seiner Verzweiflung die Flucht,
die Fürsten gehen darauf nicht ein , und nun endlich verzichtet
der Fürst der Schaaren auf seinen Groll, er, der eben noch in
schimpflicher Flucht den letzten Ausweg sah, ist bereit zur Ver-
höhnung mit Achill. Soll der Verfasser von I ohne eine andere
Quelle zu kennen als B nur von seinem Instinkt geleitet die
in ß falsch verwendeten Motive wieder in den richtigen Zu-
sammenhang gebracht haben? Das glaube, wer da will, ich
glaube es nicht. Man bedenke femer: B benutzte gerade für
die beiden erwähnten Motive eine ältere Vorlage, sollte diese
Vorlage dem sagenkundigen Verfasser von I, der sogar die sieben
Mädchen von Lesbos noch kannte, unbekannt gewesen sein? Ich
komme also zu dem Schluß: der Dichter von I kannte zwar B,
aber er nahm Agamemnons Fluchtplan und Reue nicht deshalb
auf, weil sie in B standen, sondern weil sie in jener alten Menis,
die auch B benutzte, sich vorfanden.
Gehen wir zu den Einzelheiten über. Manche Gelehrte
streichen 1 1 — 88 oder I 9 — 88, weil sie diese Verse für eine
Interpolation halten, die den Zweck hat auf K vorzubereiten.
Das geht aber nicht. Die Zusammengehörigkeit von Agamemnons
Fluchtplan und Reue wird durch B bezeugt, man kann also
nicht das eine streichen und das andere belassen. Der Gedanke,
Wachen ausstellen zu lassen, brauchte keineswegs aus K ent-
lehnt zu werden; wenn ihn nicht schon die Sage gab, so
konnte er aus dem Schluß von 6 entnommen werden. Der
Dichter von K fand ihn an unserer Stelle vor mid führte ihn
weiter aus. Lassen wir also I 1 — 83 unangetastet.
Agamemnons Rede hat in I folgenden Wortlaut:
Rias IX 13—28. 589
17 w (p^Xot 'Ap^eitov TiYTjTopsc yjSs jisSovts?,
Zsu? fjL£ {xsyac KpoviSr^c arif] sviSr^os ßapsi-SQ,
0)(£tXiOC, O; tote }1£V [XOl UTTSa/STO 'Xai 7CaT£V£U0£V
''IXiov ixTripaavt' £ut£1)^£ov aTrov££o&ai,
vüv Si xaxYiV dtTraTT^v ßoüÄEuaaTo, xai {x£ xeXeusi
22 8uaxX££' 'ApyGc ix£oi>ai, etceI ttoXuv ojX£aa Xaov.
26 dXX' aY£^', a>? av t{di £17:0), 7r£i&a){x£&a '3ravT£c-
cp£ü7a)}jL£V ai>v vr^uai cpiXT^v £; iraTpiSa "(cClcl^'
28 oü yap eti Tpoir|V aipY)oo[jL£v Eupuayutav.
Vers 23 — 25, die aus B hierher verschleppt worden sind, sind
mit Aristarch zu streichen. — Sehen wir von Vers 17 ab, so
haben wir hier wörtlich den Anfang und den Schluß der Rede
des Agamemnon in B. Die 24 Verse, welche in B dazwischen
stehen, habe ich oben schon charakterisirt. Sie dienen in ge-
schicktester Weise dem Zweck, dem Volk abwechseld bald Gründe,
die zur Flucht rathen, bald Gründe, die für das Bleiben sprechen,
vorzuführen, um so die geplante Berathimg über die Lage ein-
zuleiten, eine Berathung, die freilich durch den stünnischen Auf-
bruch der Griechen eine vom Könige nicht erwartete Unter-
brechung erfährt. Diese Verse gehören also dem Dichter von B.
In Betreff der übrigen haben wir zu entscheiden, ob der Dichter
von I sie aus B abschrieb, oder ob sie aus der von beiden be-
nutzten Quelle stammen. Ich entscheide mich für den zweiten
Fall und zwar im Hinblick auf I 17. In I sowie in B wird die
Rede in der öffentlichen Volksversammlung gehalten. Beide Dar-
stellimgen weichen vermuthlich vom Original ab. Passender waren
Agamemnons Herzensergüsse im kleineren Kreise eines Fürsten-
rathes als vor allem Volk; Agamemnons Reue tritt denn auch
in I nur im engeren Freundeskreise zu Tage. Der Dichter von
B verlegte den Vorschlag zur Flucht in die Volksversammlung,
weil sein Hauptzweck die Thersitesscene war, der Dichter von I
that dasselbe, weil er ß kannte und weil er auf die Absendimg
von Freiwilligen als Wache am Graben hinaus wollte. Nun redet
Agamemnon in B die Griechen mit den Worten an: ai cpiXoi
7]p(0£c Aavaoi, {}£p7.7:ovT£c 'ÄpT^oc, iu I aber wendet er sich, ob-
wohl er zum Volke spricht, impassender Weise nur an die Fürsten
und sagt: m «piXoi 'Ap^Eitov r^'(r^zop^^ rfik jjleSovte^. Wie ist
das zu erklären? Soll vielleicht der Dichter von I die Rede
aus B wörtlich copiert haben, dann aber, um doch etwas selbst-
590 Friedrich Hanssen
ständig zu machen, auf den eines Johann Ballhom würdigen Ein-
fall gekommen sein, den ersten Vers durch die Anrede, die Nestor
B 79 im Fürstenrath braucht, zu ersetzen? Der folgerichtige
Schluß scheint mir zu sein: Der Dichter von I schrieb oj cpiXoi
Ap7£ia)V YjYr^Tops; rfik {jiiSovrsc, weil so in seiner Vorlage stand,
der Dichter von B änderte, weil er aufmerksamer war als jener.
Folglich haben wir in 1 die ursprüngliche, in B die überarbeitete
und erweiterte Fassung der Rede, welche im Original nicht in
der Volksversammlung, sondern im Freundeskreise gesprochen
wurde.
Kommen wir nun zur Metrik. Uns liegt in den neim
Versen, welche die Eede Agamemnons in I zählt, ein Stück
alter, wir dürfen sagen vorhomerischer Poesie vor. Es werden
berühmte Verse gewesen sein, welche in einem alten Lied von
der Menis die Katastrophe kennzeichneten, Verse, welche in
Jedermanns Munde waren, und deshalb sowohl in B als in I
wörtlich angeführt werden. Wie steht es nun mit der Metrik?
Die Antwort muß sein: Das Fragment ist in Hexametern
geschrieben, welche in auffallender Weise an die
Prosodienhexameter erinnern. Ein Vergleich folgender
Punkte wird das lehren :
1) In den Prosodienhexametern sind im Allgemeinen Spon-
deen nicht häufig, mit Vorliebe aber werden sie gerade im dritten
Fuß gebraucht; unter 28 Hexametern, die die Eigen thümlich-
keiten der Prosodienhexameter aufweisen, haben gerade die Hälfte
einen Spondeus an dieser Stelle. Auch in der Rede des Aga-
memnon sind Spondeen nicht häufig, 6 Verse aber, also sogar
zwei Drittel, haben einen Spondeus im dritten Fuß.
2) Unter 28 Prosodienhexametern haben 9, also nicht ganz
ein Drittel, genau das Schema des Hexameters xat' svottAiov.
In der Rede des Agamemnon haben 4 , also fast die Hälfte,
diese Form, nämlich Vers 17. 18. 21 und 28. In dem letzten
Verse wird man, wenigstens für die Zeit des Originals, TporA)V
di*eisilbig messen dürfen: der Unterschied, den die Grammatiker
zwischen Tpor/] (zweisilbig) und izohc, Tpoir^ (dreisilbig) machen,
vergl. schol. Ven. A zu A 129, beruht wohl auf falsch ange-
brachter Spitzfindigkeit. Wichtig ist, daß sich unter den kate-
noplischen Hexametern der Anfangs- und der Schlußvers der
Rede befinden.
Ilias IX 13—28. 591
3) Auch diejenigen Prosodienhexameter , welche einen Dak-
tylus im dritten Fuß haben, bewahren eine Erinnerung an das
ursprüngliche Schema in der Eigen thümlichkeit , daß im dritten
Fuße die trochäische Cäsur, die im katenoplischen Hexameter
unmöglich war, vermieden wird. Ob jedoch diese Regel auch
für die vorliegenden Verse gilt, ist bei der Dürftigkeit des Ma-
terials nicht zu entscheiden. Die 6 Verse, welche einen Spon-
deus im dritten Fuß haben, können natürlich an dieser Stelle
keine andere als die männliche Cäsur haben. Von den drei
übrig bleibenden ist einer (Vers 27) ganz unregelmäßig und von
den beiden anderen hat der eine männliche, der andere weib-
liche Cäsur.
Dieselben metrischen Eigenthümlichkeiten zeigen auch Vers
14 — 16. Zwar stimmen 14 und 15 mit 11 3 und 4 fast wört-
lich überein, das beweist aber nicht, daß sie von dort entlehnt
sind. Ebenso wahrscheinlich ist, daß der Dichter sie schon in
der Vorlage an dieser Stelle fand ^). Dagegen ist die auf Vers 28
folgende Rede des Diomedes eine Nachahmung der Rede des
Thersites in B, die keine alten Elemente zu enthalten scheint,
wenn wir nicht etwa in Vers 43 spx^o* irap tol bhiz, vr^zc, M
TOI rix/} ^a^-^cjaTi? ein solches sehen dürfen.
Vers 14 bis 16 lauten folgendermaßen:
13 av S' 'AYa}A£|jivtüv
toraxo oaxpo jiiü^ wc ts xpY)VY] [leXdcvuSpo?,
r^ T£ xai' aiYiXiTTo; iretpr^? Svocpspov yizi üScop.
16 tüc 0 ßapu aT£va;(ajv lirs' 'Apystoiat jj-str^uSa.
Fügen wir diese zu 17 — 22 und 26 — 28 hinzu, so haben wir
1 2 Hexameter. Von diesen weisen 5 , also einer weniger als
die Hälfte , die Grundfoi-m des daktylischen Hexameters , den
Hexameter xat' evoitXiov rein auf, 6 zeigen sie leicht variirt
(drei von ihnen durch Einfügung eines zweiten Spondeus und
die anderen drei durch Ersetzung des Spondeus im dritten Fuß
durch einen Daktylus, diese bestehen also aus reinen Daktylen),
nur ein einziger (Vers 27) zeigt stark abweichende Form. Man
*) Zur richtigen Bcurtheilung der wiederboltei) Verse können me-
trische Beobachtungen beitragen. Denn auch diejenigen, welche nicht
formelhaft sind, weisen einen verhältnißmäßig hohen Proceutsatz kate-
noplischer Hexameter auf.
59? Friedrich Haussen, Ilias IX 13—28.
kann darnach behaupten, daß diese 12 Hexameter eine Bauart
zeigen, welche sich von der gewöhnlichen homerischen Metrik
deutlich unterscheidet und der der Prosodienhexameter an Alter-
thümlichkeit nicht nachsteht. Abgesehen von der überraschend
großen Anzahl katenoplischer Hexameter zeigen auch die übrigen
Verse eine ganz ungewölmliche Vertheilung der Spondeen. Sehen
wir einmal von dem imregelmäßigen Vers 27, der schwerlich so,
wie wir ihn lesen, im Original gestanden hat, ab, so haben wir
im Ganzen nur 11 Spondeen, welche Daktylen vertreten, und von
diesen kommen nicht weniger als 8 auf den dritten Fuß , dem
sonst ein verhältnißmäßig geringer Procentsatz zukommt, während
alle übrigen Füße zusanunengerechnet nur 3 aufweisen.
Nachtrag. Nachdem ich vorliegenden Artikel seine Reise
hatte antreten lassen, ging mir Philologus Neue Folge V H. 3 zu mit
dem Aufsatz von L. Erhardt über Ilias B. Ich hebe aus demselben
Folgendes hervor. Die Analyse der ersten Rede des Agamemnon,
die der Verfasser giebt, kami zur Unterstützung dessen, was ich
über dieselbe gesagt habe, dienen. Auch stimmt der Autor mit
mir überein, indem er die Thersitesscene als eine Aeußerung
der allgemeinen Unzufriedenheit des Volkes gegen Agamemnon
auffaßt. Zu entscheiden bleibt die Frage: Ist letztere Partie eine
Erfindung des Mannes, der Buch B, so wie es vorliegt, gestaltet
hat, oder fand er sie vor? Erhardt neigt zur Annahme der
zweiten Möglichkeit hin (vergl. S. 409). Dann hätte also der
Dichter nicht eine sondern zwei Vorlagen benutzt, indem er
zwei verschiedene von seinen Vorgängern erfundene Scenen „Aga-
memnon vor den Fürsten seiner Verzweiflung und seiner Reue
über den Streit mit Achill Ausdruck gebend" und „Das Volk
unwillig über den Streit der Fürsten sich gegen Agamemnon
erhebend" in eine einzige verschmolz. Wie diese Frage beant-
wortet wird, ist zwar für die Beurtheilung der Rede des Aga-
memnon in I gleichgültig, aber allerdings von höchster Wichtig-
keit für die Beurtheilimg der Arbeitsweise des Redaktors des
Buches B, dem wir wahrscheinlich die uns vorliegende Gestaltung
nicht nur dieses sondern \deler Theile der Ilias verdanken.
Santiago de Chile. Friedrich Hanssen.
XXXIV.
Zwei Hesiodea.
I Hesiodos' Werke und Tage V. 263 f.:
8a>pocpaYot, axo^^iuiv 8s OLxoiv iizi 'Kay/u Aa&sa&s
hat mcht nur der bisher als beste Handschrift angesehene Lau-
rentianus XXXI 39, sondern auch der von Rzach in einer sorg-
fältig gearbeiteten, überlegt abwägenden Abhandlung 'Zur ältesten
Ueberlieferung der Erga' (Symbolae Pxagenses 1893, S. 165 ff.)
jüngst zu Ehren gebrachte, bisher ziemlich gleichgültig behandelte
Codex Parisinus 2271 anstatt {jiuÖouc Si'xac. Schon Köchly
setzte diese Lesart der guten handschriftlichen Ueberlieferung
wegen, freilich mit zwei den Fehler deutlich bezeichnenden Kreu-
zen, in den Text, und Flach ist ihm, ohne den Fehler anzu-
deuten, mit der Bemerkung 'quod iure recepit Koecfüy' gefolgt.
Daß o(/a; einen groben prosodischen Fehler enthält und darum
unmöglich richtig ist, kann trotz Osthoff (Morphol. Untersuchungen
rV 174) nicht zweifelhaft sein. Auch W. Schiüze , welcher in
seinen Quaestiones epicae, — einem Buche, über das man weder
leichthin absprechen, noch das man trotz des vielen Neuen, das
es bietet, überschwenglich loben darf, — so manchen k^ai\izxpoc,
[Xcioupoc vertheidigt hat und — fast vor sich selbst erschreckend —
gerechtfertigt zu haben glaubt, kann sich, wie es die Konsequenz
erfordert hätte, nicht entschließen diesen [isioupoc sprachlich zu
entschuldigen. Sicher ist der Fehler alt, aber er bleibt deshalb
Philologus LII (N. F. VI), 4. 3ö
594 Rudolf Peppmüller,
ein Fehler. Nur die minder guten Hsn., unter ihnen freilich auch
der Messanius, der eine besondere Handschriftenklasse repräsentiert
und immerhin von hei-voiTagenderer Bedeutimg ist, haben [lu^ouc.
Rzach meint unter diesen Umständen S. 173, daß 'in der ältesten
und bestbezeugten Ue herlief erung oiVvOcc wirklich die ursprüngliche
Lesart stecke, die durch Anlehnung an das im Verse zuvor (8ixa?)
und darnach (Br/wv) vorkommende Substantiv hiv.r^ verdunkelt
worden' sei. Dies könnte geschehen sein ganz unabhängig davon,
ob die Buchstaben des m*sprünglichen Wortes or/ac ähnlich waren,
oder nicht: das verdrängte Wort könnte also auch jxu^ou? ge-
wesen sein. Aber Rzach sagt: 'das gesuchte Wort dürfte jüngst
Schulze p. 451 gefunden haben, welcher unter Bezugnahme auf
die Manethoniana B 260 xai siv ayopfjaiv dpioiou? Nstxsa x t^u-
V£iv xal TSipouLSvoioiv (ip7)Y£iv an unserer Stelle vsr/soc vermuthete.
Thatsächlich entfernen sich AiKx\^ und NEIKEA (zumal in ita-
cistischer Schreibung MKEA) diplomatisch nicht sehr von ein-
ander'. Nicht sehr? Eigentlich ist doch nur ein Buchstabe
derselbe, die Manethostelle aber hat, obwohl sie hesiodeischen
Charakter trägt, nicht sowohl mit Op. 263 f als mit dem Pro-
ömium der Theogonie V. 84 fP. und dem Hekatehymnus (430)
Aehnlichkeit. Allerdings beweist Op. 35f: oiaxpiva)[x£i>a vsTxo?
'li>£iY/ai 3iV(]c, daß vei/sa möglich gewesen wäre, und auch sonst
läßt sich der Sprachgebrauch, z. B. aus Theog. 87 At^a x£ xai
|x£Ya v£Txoc ETTLorafxivo); xar£7iauc£, Op. 33: Toü xs xop£ooa-
{X£voc v£ix£a xai Sf^piv öcpiXXoi KT7][xaa £7r' aXAoTpiot?, Op. 29 :
N£ix£' 6Tcnr£uov:' a y o p r^ ? iuaxouov sdvra , ''ßpr^ yap t' 6kr(ri
tzeXsto-i V £ i X £ o) V i' d ^ 0 p £ oj V T£, wohl belegen, aber gerade weil
das Wort bei Hesiod so gewöhnlich von gerichtlichem Streit ge-
braucht wird, bin ich der Ansicht, daß es, wenn es ursprünglich dage-
standen hätte , schwerlich verdrängt worden sein würde. So bin
ich denn überzeugt, daß uns der Messanius und seine Sippe hier
das Richtige erhalten hat. Mag Rzach auch darin recht haben,
daß i{}üv£iv {xui>ouc das nicht bedeuten könne, was Moschopulos
angiebt: £u[}£{ac ttoieIte tolc, xpia£ic, und mag auch Sittls Er-
klärung, nach welcher {xuiloc, wie das dorische pr^Tpcr vom Stamme
ppz 'sagen', die Bedeutung von votxoc angenommen haben soU^),
^) Es hätte hier auf die Variante in dem berühmten Simonideischen
Epigramm T:eti}dfjL£voi vo|jLtfjiois anstatt pruiaat 7iei0o(j.evot aufmerksam
gemacht werden können.
Zwei Hesiodea. 595
abgewiesen werden müssen, obwohl auch Schömann nach dieser
Richtung hin auf die Vermuthimg i) s o jjl o u ? verfiel ''') , so ist
das doch kein Beweis gegen die Lesart [xüB^ooc.
Rzach war auf richtigem Wege, als er an die Möglichkeit
dachte, daß in der 'Wortbedeutung' 'eine dialektische Eigenthüm-
lichkeit' vorliege : denn wenigstens eine Besonderheit der
Bedeutung haben wir allerdings anzuerkennen. Auch haben die
alten Grammatiker, wie Rzach erwartete, nicht unterlassen darauf
hinzuweisen, wenn dies auch nicht gerade in den Hesiodscholien
geschehen ist. Zu cp 71: ouoi xtv' aAAr^v Müi)ou TroiYjoaa^ai.
£7rLa;(£air^v souvocai^s findet sich zu jxuÖou das Scholion: vuv t^?
0 7 aas tue, oi>£v '/ai l-Vvaxpscov tou? sv "f^ ^Lajxw äXiBic, ovxa?
ataaiofarac ^-pr^aiv. Gemeint ist Fragm. 16 Bgk.^, dem Hiller
(bei ihm Fr. 35) die Form gegeben hat:
. . . . [xui)i7JTaL 8' ava v/^acv, <ü)> MsyioTY],
SiSTTOuaiv ipov aa-a.
Wenn man nun auch in cp mit der Bedeutung 'Vorwand für
die Rede' sehr wohl auskommt, so kann doch niemand bezweifeln,
daß Anakreon das Wort jjLU^ir^Tai (jjLuÖiTai) wirklich im Sinne
von araaiwioit (ataaiototGti) gebraucht hat; das lehrt der Wort-
laut des Fragments und steht durch die Zeugnisse mehrerer Gram-
matiker fest, die Bergk a. a. 0. anführt. Eine bestechende Lesart
hat der Cod. V in der Batrachomyomachie V. 135 Br. : Iv.ziz-q-
{JLSVtOV S' 7.'JT(«V TIOÖSV 7J GZOLGIC Tj Tl? 6 |X U 0^ 0 ? (aUStatt OIJLlAo?
oder 6 ^paXXo?): hier sind yj ardcaic und 6 }jlui}oc synonyme Aus-
drücke. Warum Bergk (P. L. III'* 259 und Griech. Lit. I 773, 79)
so geschrieben wissen wollte, leuchtet nunmehr wohl von selbst
ein. Jüngst hat nun Reitzenstein im Rostocker Index lectionum
1891/92 S. 15 durch Veröffentlichung einer Stelle aus dem
Lexicon Genuinum einen neuen Beleg für die an jenen Stellen
vorauszusetzende Bedeutung von {jluOo; gebracht, den das Ety-
mologicum Magnum übergeht : 'xat ü a v ü a a t c 8i)^&a8i(^? ttots
jiü&o;'. Es unterliegt für mich unter diesen Umständen keinem
^) ^on diver sa significatione , quam qua O^fxicJTSS diciintur. h. e.
iudiciim decreta, unde aptid Alhenienses hi magistratus , quorum prae-
cipiium in iure dicendn munits erat , deap-oO^xctt dtcebantur. Sed rede
eüam |j.6i}ou? , (leneralioris signißratiorns vocahulum , se habere non est
quod moneum. Paley : iö'jvetv (j.ux}ou>; 'to set straight words', for 'legal
dicisious', ar uu usual phrases.
38*
596 Rudolf PeppmüUer,
Zweifel, daß ?Ouv£T£ fiu^ouc nicht zu tadeln ist: der Unterschied
zwischen Hesiod und Anakreon ist nur, daß bei letzterem von
einem politischen und bei Hesiod von einem gerichtlichen Hader
die Rede ist. Nun könnte man freilich versucht sein Op. 263
den Singular |X!Ji}ov zu verlangen: aber da TrapxXivwat 8ixa? vor-
hergeht und axoXuüv olxwv gleich folgt, so wird [luilouc 'Strei-
tigkeiten' in der That die richtige Lesart sein; Btxac aber ist
nichts anderes als die über jjlu^ouc geschriebene Interlinearer-
klärung, welche das ursprüngliche Wort verdrängt hat. Daß ge-
rade dieses Wort zur Erklänmg gewählt wurde, lag der Umgebung
wegen sehr nahe; aber gerade darum war auch das Verständnis
von fxuilo'j; über jeden Zweifel erhaben^), und nur ein pedan-
tischer Erklärer, der in der Verwendung von [xuilou:; etwas vom
gewöhnlichen Sprachgebrauch Verschiedenes bemerkte, konnte sich
veranlaßt fülilen Sixac darüber zu schreiben; doch hätte auch
ein solcher vsixsa schwerlich durch Sixac glossiert.
n. Nicole hat zuerst in der Revue de philologie XH
(1888) S. 115 aus dem Papyrus Naville Spuren von Versen be-
kannt gemacht, die in der Hs. unmittelbar vor den Versen der Erga
stehen, welche das fiinfte, eiserne Zeitalter zu schildern beginnen
und 174 mit den Worten anfangen: Mr^xit' I'-sit' ojc^sAAgv eya)
TrsjxTTToiai [xsTsTvai 'Avopaaiv. Weil hat dann in derselben Zeit-
schrift die Ueberbleibsel in folgender Weise ergänzt :
TOü Yap 8£OjjLo]v eXuoe '7Ta[T7jp avSpaiv ts {^saiv T£,
ToTai 8' apa vjsaToic Tl\Lr^[y xal xuooc OTiaoasv
ou S' ouTtüc xXoTov a]XXo Y£Voc {^r^x' £'jptj07ra Zzhc,
avopÄv ot] Ysydiaaiv iizl [yßovl 7rooXu|3oT£tp-i[j.
Dem Sinn nach wird diese Ergänzung das Richtige treffen. Denn
die neuen Verse sollen hervorheben, daß die Heroen von Troja
und Theben zwar das jüngste Geschlecht sind, aber dennoch Ehren
empfangen haben, wie kein anderes. Aehnliche Gegensätze sind den
hesiodei sehen Dichtungen auch sonst nicht fremd: man vergleiche
z. B. zwei Stellen aus dem Hekatehymnus der Theogonie 421 f.:
Ou8' Sxi |jLouvoY£VYic T,aaov {>£« IjxjiopE ti|jlt^c, 'AXX' su xai ttoXu
fjiaXXov . . und 448 f : Outo) toi xai [jL00V0Y£vr)? £x [xr^tpoc louaa
Ilaai }ji£t' abavä'zoiai rzTiiir^rrjn yspascjai. Aber die Dehnung
') UebrigeDs steht Euduvei Se hly,ai axoXiot? auch bei Selon 2, 36.
Zwei Hesiodea. 597
des auslautenden a in apa vor vsatoi? ist bedenklich, da sie bei
diesem Worte bisher nicht nachgewiesen ist, und der zwischen
V. 3 und 4 bestehende enge konzessive Zusammenhang führt
vielmehr auf eine andere Konstruktion. Natürlich läßt sich der
Wortlaut der Verse mit voller Sicherheit nicht ermitteln. Zwei
von ihnen können gelautet haben:
ToT;; 5' £1 Tisp v]odttoic ti{jlyj[v xai xu8o? oiraoosv
ou/ ouToic, xXoTov oJkXo ^svoc ö/jX' supuoTTa Zsuc;
aber da auch die Angehörigen des goldenen Geschlechts nach
ihrem leiblichen Tode oai[xov£c saöXoi, £7ri)(^ovLoi, cpüXax£? b^r^-
TÄv dv&pa)7:ü)v geworden und ein königliches Ehrenamt, ein
Y£pa? ßaaiATjiov (126), erhalten haben, so sollte nicht sowohl
hervorgehoben werden, daß kein anderes Geschlecht so hoch wie
das heroische geehrt worden sei, als daß Zeus kein anderes Ge-
schlecht ferner so geehrt hat, also:
ToTc 8' £1 7T:£p (ci xal) v]£a-oi;; ti[jl7j[v xai xuoo? 07raoj£v,
OUX£&' OfXuic XXUTGV oJaXo ^SVO? Ot^x' EUpüOTia Z£U?.
Zu dieser Herstellung mag man I 604 f. vergleichen:
£1 0£ x' aT£p 6u)pOJV ■7roA£{xov Cpi}LO.YiVOpa Suifj?,
oux£^' 6[xü>? TifXTj? £0£ai ttoAejaov Tr£p aXaXxojv,
und 9 153 f.: Ei 'it£p ^ap o' Extwp y£ xaxov xai avaXxiSa cprjO£i,
AXX' ou Kciaovtai Tpa)£c. Im letzten Verse (4) ziehe ich der
klaren Gedankenausprägung wegen für dvopüiv TidvTCDV vor
(vgl. Z 492 f.). Ich ergänze den neuen Fund darum folgender-
maßen :
Tou ^ap 0£a|j.o]v £Xüo£ 7ra[T7jp dvopuiv T£ {}£ü>V T£.
ToT? 8' £1 Tr£p vjcdroic TL}xYi[v xai xu8o? 07Taoa£V,
oux£i>' 6|xoj? xXuTov oJXXo ^(i^o;, i>f|X' Eupooira Z£u?
TrdvTojv oT] Y^T^^^^'^ ^^'^ CX^^'^^^ TrcuXuiSoiEipiQ.
Durchaus richtig hat zuerst Weil das Scholion des Proklos zu
V. 169: TouTov xai tou?*) klr^c, (b? (pXrjVacpu)8£i;; i^oixi^Iouoi tou
^Haio'oou auf die eben wieder bekannt gewordenen Verse bezogen.
Sie werden mit dem Prädikat 'geschwätzig' treffend charakterisiert :
denn nicht darauf konnte es im vorliegenden Zusammenhange
ankommen , die Ehren des jüngsten Heroengeschlechts im
Verhältniß zu denen der übrigen Geschlechter hervorzuheben,
sondern das selige Leben derer zu schildern, welche Heroen
*) So Schümann für xov.
598 Rudolf Peppmüller,
waren. Dies gescliieht durch V. 170 — 172 in schönen, wohl
überlegten, ja stimmungsvollen Worten, die um so wirkungsvoller
sind, je näher sie der Schilderimg des vom Dichter entgegen-
gesetzten, verwünschten eisernen Geschlechtes stehen. Hier ist
nichts — 'cpXr^vcccpoiosc'.
Man kann kaum zweifelhaft darüber sein, daß die neuen
Verse mit 169
ir^Xoü a::' a^avaxtov * ToTatv Kpdvoc £[jL|3a3iX£U£i
verbunden gewesen sind; denn eben das zweite Hemistichion
dieses Verses hat den Zusatz Toü YOLp S£a[x6v IXuas TraTYip ver-
anlaßt, und daran haben sich die folgenden im hesiodeischen
Charakter geschriebenen, aber vom Thema abschweifenden Verse
angeschlossen. Es ist nun die Frage aufgeworfen worden, wohin
die Verspartie eingefügt werden soUte. Da sie in dem Papyrus
unmittelbar vor 174 steht, so veimuthet Weil, daß sie mit 169
eben für diese Stelle, also den Schluß des Abschnittes bestimmt
war. Dieser Ansicht ist die Thatsache günstig, daß in der von
Paley S. XXVI beschriebenen englischen Hs. Barocc. 60 der
Bodlejanischen Sammlung der nur in wenigen Hsn. erhaltene
V. 169 auf 173 folgt. Gewöhnlicher aber steht der Vers zwischen
168 und 170. Weil hat nun unter Zustimmung von Rzach
(Symb. Prag. 1893 S. 194), um die Verspartie dem Schluß des
Abschnittes zuweisen zu können, angenommen, V. 169 sei, als
er aus Proklos' Scholion in gewisse späte Hsn. aufgenommen
sei, an eine falsche Stelle gerathen. Ich meine, daß die Vers-
gruppe ursprünglich, da man sie aus dem Texte auswarf ('s c, o i-
X i C 0 0 o i'), an den Rand geschrieben "v\airde : sie mit dem Texte
zu verbinden, waren mehrere Stellen geeignet. Proklos fügte sie
nach V. 168 ein. Das paßt wohl, obgleich die bald erwartete
Erklärung der Trsipaia ^(air^c, 168 durch £v [xaxapcov VYjaoioi 7r7.p'
ßxsavGV ßaOuoiVTjV 171 nun recht spät, nämlich nachdem 6 Verse
vorhergegangen sind, nachfolgt. Andere ^), zu denen die Ueber-
lieferung des Nicoleschen Papyrus und von Paleys F gehören,
wollten die Partie für den Schluß retten: aber sie trennten, was
zusammengehört, durch die beiden Verse 172. 173 und schwächten
durch die neue Einschiebung den grade durch die Gegenüber-
stellung von 172 f. mid 174 f. erzielten Gesammteindruck. Nach
*) Man vergl. v. Wilamowitz' Euripides' Herakles. Bd. I, S. 191 Anm,
Zwei Hesiodea. 599
meinem Gefiihl paßt die Gruppe am besten nacli V. 171. Zur
Begründung dieser Ansicht dürfte der Umstand von Wichtigkeit
sein, daß die von Markellos von Side verfaßte Inschrift der Re-
gula C. I. G. 6280 (Kaibel 1046a) in V. 9 das zweite Hemistichion
von Op. 169 ToTatv Kpovoc laßaaiXcUci mit dem 1. Halbverse
von 171: 'Ev [xocxdcpcov vr^aoic vereinigt. Markellos dürfte Vers
169 somit allerdings neben der eingeschobenen Partie gefmiden
haben, wie Rzach S. 194 vermuthet, aber vielmehr zur Bestätigung
der IMeinung von Weil anführt. Ich lese :
166 £vi>' r^TOL Tou? jxsv öavaToo xsXoc aixcp£xaXu^j>£*
Tou Ss 01/ dv&pa)7r(DV ßiorov 'xai r^bs' OTiaaaac
Zzhc, KpoviOTj? xaT£vaaa3 Tiar/jp Ic irEipata Yair^;.
170 y.cd TOI pL£v vaiouatv ä7.rßia Oojxov £;(ovt£?
£V jxaxapojv vtjooloi icap' 'Qx£av6v ßa^oSivrjV
169 [[tt^Xoü dir d'O-avdTCDV toToiv Kpdvo? £(jLßaaiX£6£L*
Tou yap S£0[io]v eXu^z 'ira[Tfjp dvSpwv t£ {>£a>v T£.
ToT? 8' £1 7L£p v]3dT0i; Tl[JLY)[v XOCl 7vU00; 07caaa£v,
oux£&' 6jiü)c xX'jTov oJXXo Y£vo; Or^x' £upao7ra Z£ü?
Tcdvtojv ot] Yo^daaiv [etti j(&ov1 TC00Xuß0T£lpTfJ,]]
172 oXjSioi ^pa)£c, Toloiv {xsAiyjSia xapirov
:ot
Irsoc ödXXovTa cp£p£t CstSwpot; apoupa.
166 Dort umfing die Einen der Tod, der dem Leben ein
Ziel setzt,
Andern verlieh von den Menschen entfernt ein Leben voll
Wonne
Zeus der Kjonide : es setzt' sie der Vater ans Ende der Erde.
170 Und nun wohnen sie dort, das Herz ohn' jeglichen Kummer,
Fern in der Seligen Land, an Okeanos' schäumenden Tiefen,
169 [[Abseits weit von den Göttern, und Kronos' Scepter re-
giert sie:
Denn den Gefesselten löste der Vater der Menschen und
Götter.
Hat er ihnen zuletzt erst Ehre verliehen und Ansehn,
Hat doch kein ander Geschlecht auf der vielemährenden
Erde
Also Zeus mehr erhoben von allen, welche geboren.]]
172 Glückliche Helden! Und dreimal im Jahr trägt blühende
Früchte,
Honigsüße, ihnen hinfort die nährende Erde.
Stralsund. Rudolf PeppmüOer.
XXXV.
Zu Lysias.
In der praefatio zu seiner zweiten Ausgabe der Reden des
Lysias war Scheibe bemüht, ein möglichst getreues Bild der
Ueberlieferung, wie sie cod. Pakt. X 88 bietet, zu geben, aber
die Kollation C. L. Kayser's, welche er dabei benutzte, hat sich
nach den von Lampros (Hermes X) und Scholl (Hermes XI) mit-
getheilten Ergänzungen und Berichtigungen als unzureichend
und in manchen Punkten inkorrekt erwiesen. Zu demselben Er-
gebnisse führte auch eine in den Jahren 1874 — 76 vorgenom-
mene Vergleichung der Handschrift durch den 1886 verstorbe-
nen Gymnasialdirektor C. A. Pertz. Seine Beobachtungen, die
sich allerdings nur auf die ersten 25 Reden (excl. or. 2) bezie-
hen, stimmen in fast allen Punkten mit den Mittheilungen der
genannten Gelehrten überein und können somit Zeugniß geben
für die Zuverlässigkeit der von diesen vertretenen Lesungen.
Die meisten Lesarten , die Pertz in seinem Handexemplar der
Scheibeschen Ausgabe verzeichnet hat, sind daher durch die
erwähnten Veröffentlichungen bereits bekannt gemacht, von den
Resultaten seiner Vergleichung können darum nur diejenigen
Berücksichtigung finden , welche entweder von den Ergebnissen
Schöll's und Lampros' abweichen oder sich auf Stellen beziehen,
welche diese übergangen haben.
Die Handschrift ist nach den Ausführungen von Lampros
(S. 258), dem Scholl (S. 205) beistimmt, von ^iner Hand ge-
schrieben, „wie sehr auch einige Blätter einen fremdartigen Ein-
druck machen^ (Blatt 21-— 27, die Rückseiten von Fol. 66, 80,
123). Die Verschiedenheiten rühren entweder von dem gele-
gentlichen Abbrechen und Wiederaufnehmen des Schreibens, dem
jedesmaligen Ansätze der Feder und der Beschaffenheit des
Zu Lysias. 601
Schreibmaterials her oder sie sind so zu erklären, daß einzelne
verwischte Worte oder Zeilen mit schwärzerer Tinte aufgefrischt
sind und damit auch die Schrift ein modernes Aussehen erhalten
hat. Auffallend und unerklärlich bleibt bei dieser Annahme
auch Lampros selbst der häufige Gebrauch des c auf den
oben bezeichneten Blättern. Zu anderem Resultate ist hier Pertz
gelangt ; er erkennt in dem codex vier verschiedene Handschriften.
Von Hand 1 ist der größte Theil desselben geschrieben. Die
Verschiedenheit des Materials macht sich in der Schrift wieder-
holt bemerklich. So sind z. B. fol. 2*, 2^ und 3* mit etwas
dicken Buchstaben geschrieben , während die Buchstaben auf
fol. 3^ und 4* weniger dick sind, weil hier das Pergament wei-
ßer und nicht so glatt ist. Von fol. 36 — 48 sind die einzelnen
Linien, meist 21 — 22, mit einem spitzen Instrumente gezogen,
von fol. 49 ab bloß die Einfassungslinien. Auf fol. 82 ist ein
Loch im Pergament, das schon da war, als die Handschrift ge-
schrieben wurde, deshalb hat der Schreiber rechts und links vor
dem Loche abgebrochen. Fol. 1 1 2^ ist halb, fol. 112^ ganz frei-
gelassen. Der Kolumnentitel fehlt zuweilen ganz oder ist theil-
weise weggeschnitten (fol. 77% 91^, 129^). Die Zeilen schließen
ohne Rücksicht auf das Wortende; oft ist ein Buchstabe, der
noch Platz gehabt hätte, auf die folgende Zeile geschrieben, z.
B. ak \\ Von Hand 2 ist ein großer Theil der nicht lysiani-
schen Stücke, fol. 21 — 27^, geschrieben. Diese Partie hat meist
23 Zeilen , weil die Schrift viel enger ist und auch über den
Rand hinausgeht. Verschieden davon ist eine dritte Hand auf
fol. 77% 80^ und 123*. Diese Stücke sind größer geschrieben,
weshalb fol. 80^ nur 19 Zeilen hat. Hier erscheint mehrfach
das Schlußsigma in der Form von c. Unter der scharf einge-
zogenen Einfassungslinie auf fol. 80^ rührt von Hand 1 noch
die Zeile /pr^atou (14, 31) — alAcov (14, 32) her, doch waren
diese Worte, sowie die ersten der folgenden Zeilen etwas ver-
wischt , weshalb sie später mit schwärzerer Tinte nachgeschrie-
ben sind mit Ausnahme des falschen Accents auf dem ersten
TS, der sehr blaß ist. Auf fol. 28 beginnen die rothen Ueber-
schriften und rothen Initialen; dieselben stammen ebenfalls von
einer anderen, also vierten Hand her. In ihnen ist c nicht mit
zwei Punkten versehen. Die sonstigen Ueberschriften sind mit
schönem Carminroth ausgeführt, die IJeberschrift auf fol. 134 ist
dagegen mit blasserer rother Tinte geschrieben , während die
Hand , von der die anderen Ueberschriften herrühren , die Ue-
berschrift xaidc cpiXujvoc ooxi;i7.aia? auf fol. 138 unter die Rede
setzte. Mit schwarzer Tinte untergeschriebene Punkte deuten
hier das Falsche der Ueberscliriften an. Im Anfange der Rede
31 hatte der Schreiber, welcher die Rede selbst schrieb, für den
Anfangsbuchstaben Platz gelassen, er sollte später in Roth aus-
geführt werden. Dies ist unterblieben ; so sind Spiritus und
602 Fr. Reuß,
Accent mit schwarzer Tinte gesetzt, während am Rande ein
kleines oj steht (ebenso or. 18. 19. 24). Dazu kommen noch
Korrekturen und Randbemerkungen , die mit viel schwärzerer
Tinte wohl später ausgeführt sind ; sie sind nach Lampros erst
nach Herausgabe des Wilkenschen Verzeichnisses entstanden.
Die ursprünglichen Lesarten sind an einzelnen Stellen noch in
den Jüngern Abschriften erhalten. So steht in I 18 jetzt Mu-
Xcuva. Nach der Ansicht SchöUs, der die Rasuren und Korrekturen
größtentheils schon von erster Hand herrühren läßt, hat bereits
der Schreiber dies aus MuXcüva berichtigt, nach Lampros ist da-
gegen der Akut neu, und dieser Ansicht folgt auch Pertz : „wie
es scheint, war ursprünglich über to ein blasser Circumflex, der
weggeschabt ist; statt dessen ist mit viel schwärzerer Tinte ein
Akut auf u gemacht, höher als sonst die Accente stehen". Die
Form MuXwva steht auch in cod. 0. Ebenso hat X in XIH 25 :
>
Trapopjxcoav , also ursprünglich 7:apop|xrjOavTa, wie auch in C
steht. Die beiden Punkte in X scheinen erst später gemacht
zu sein.
Von Berichtigungen und Nachträgen aus der Zusammen-
stellimg von Pertz seien folgende angeführt:
I 19 6 (poiToiv] 6 in Rasur von drei Buchstaben (.ol?) Seh.
dagegen P. : zwischen outoc und cpoiTÄv sind zwei Buchstaben
wegradiert und dazwischen das 6 mit etwas schwärzerer Tinte
geschrieben.
16 die Worte y.al ßaaaviaifjc , aTravta irsuaf^ sind später,
aber von derselben Hand in die etwa 2 Zoll breite Lücke zwischen
ujjlTv und £371 eingeschrieben, jedenfalls mit feinerer Feder, wäh-
rend rechts und links davon die Buchstaben gleichmäßig viel dicker
sind. — Hinter i/^E.i ist eine Lücke von 6 Buchstaben.
fSI
25 Siaxi L. SiaTi P. — dSr/sIv, X hat: aoix (nicht dSix),
also eher d8r/r^.
28 zwischen vd}xov und oux war ein leerer Raum, der jetzt
M-
ausgefüllt ist: vo[jlov : vo : oux, die Worte vojxov und oux sind mit
der gewöhnlichen blaßbraunen, vo mit schwarzer Tinte geschrieben.
0
Am Rande steht: vdjji.
29 Itoiijloc: r^v (ein Buchstabe getilgt): sitxi als Variante?
Seh. Zwischen lioifio; imd r^v ist etwas ausradiert; es sieht aber
so aus, als ob noch ein Rest bei dem r^v zu sehen wäre, hinter
0
dem \i' ein ziemlich dicker Punkt von schwarzer Tinte, am Rande
ein nicht mehr lesbares Zeichen ('/•?)•
Zu Lysias. 603
43 ttwkots Ysyivr^Tai X'^ et 0 (nisi quod ille ttw-ots sine
accentu habet); der Accent ist in X sehr deutlich.
44 yrjr^\lTCL. a fehlt, wie auch oft bei TTpaYaot-wv.
£v£X3v — das 7. ist in einen anderen Buchstaben, aber
von derselben Hand korrigiert.
III 7 sosiTT^ouiJLSv] TT uud [jL korrigiert aus je 2 Buchstaben.
Seh. In X ursprünglich : sSsiTzvouai , dann at in jjlsv von der-
selben Hand corrigiert. P.
19 aGixouixcVoi. über [i ist eine Rasur und darüber sind 2
Punkte gesetzt: aoixouji.
22 b(m hk eTTißouXsuaa — X: £70) 0' eTcijSo'jXsuaa — 28
paSiov (ohne Accent).
33 fjLTjTS . . . [xr^rs — X : }xTjt' .... [xyjts.
[XTjVuaat X — X: jjLr^vujai, dagegen VI 23 und 24
jxr^v'jaai.
IV 2 cpavspoc aus csavspÄc Seh. P. liest nur cpavspwc,
allerdings ist der 2. Theil von oj etAvas eingelaufen: cpavspoja.
4 £7.ai>£C£~o. X deutlich: £xot[^i:l£To.
fl libri, X: 7;.
6 Tcpovoia libri, X: Trpovoi (Ende der Zeile) a, ebenso § 12.
19 Ti xaxov , das zweite / ist von derselben Hand nach-
korrigiert.
20 Tr£pii8rjT£, X : 7r£pLtor^-£ (so immer).
V 4 £a)VTai, X: laovtat, was Becker angiebt.
VI 4 (jLOarr^piou, das o ist wegradiert.
15 }j.£i>£;ouoi; (interrogative) X!^ — Hinter }X£i}£^oi)ai steht
zwar: ; aber der Punkt ist schwärzer und von späterer Hand.
In dieser Rede sind viele Interpunktionszeichen, namentlich Frage-
zeichen an entsprechender Stelle, dagegen wenige von den Punkten,
die sonst mitten zwischen den Worten stehen.
18 ouc, aus ouv Seh., nach P. aus ofc.
30 Y^vtüaxci — X : wahrscheinlich YiYVtt)ay.£i.
31 auTou aus auTov Seh.; nach P. hat X: aot ßi.
37 d7roXoY7)j£o[>7.i, X: dTroXoyYjja^i^ai, was Becker anfährt.
42 oux av Suv'xiaÖ£ (L. gegen Becker). Unter dem x stand
vorher ein anderer Buchstabe, aber das x ist jetzt ganz deutlich. P.
44 £m8r^|xouvToc, X: ^, also 8 und x.
Vn 10 TpiTw 8= Xi^ (qui tarnen xpirw habet), X: xpi (Ende
der Zeile) to).
16 oidv TS f^v, X: t', nicht t£.
22 cpr^ai (iyj oslv L., (sr^3■ [jly) osiv Seh., <^r^h [xyj 0£Tv P.
25 ttcüTcOt', X: 7ra>TL0T£.
42 [X£ixvr|}i£vou; — X: (liixvYjfiivo?.
Vin 1 dv£7rLTY)8£ioi, auch X hat deutlich: avsTriTTjöstov.
604 Friedrich Reuß,
3 8Y]Ta(i£ L., 8r^TGt[x£ P.
9 e^YjTouv X„; X: sCtjToov, das l in dem vorhergelienden
HzXiy/^Biy und dem folgenden Cufxßaivst sieht ganz anders aus.
xe
17 xaxa ii StiTi X et G, X: xa-a ti Syj xau-a, von der-
selben Hand te übergeschrieben.
. IX 16 Ti 8' av, X: xi av.
17 ü}x£T£pou, X eher: r|}x£T£pou.
22 Ol' ihiac, Scheibe in der 2. Ausgabe, ohne in der prae-
fatio etwas anzugeben, X : oia zac,.
X 7 i^ü) o' olfxat, X: 0£ oljxai, so Becker.
iSvjXtüOEV, X: EOYjX"^, dagegen XI 4 eSr^Xwa.
8 wou, unter ou(8) hat erst ein anderer Buchstabe gestanden.
10 £1 TT^v iraioa (irrthümlich Seh. £i ty^v aTraYOl). Scholl.
Auch die Bemerkung Schölls kann mißerstanden werden. In
§10 steht erst £1 Tic, airaYoi , dann £1 ti; Tiaioa. Zum ersten
bemerkt Scheibe: £i ttjv äTz6.^(oi X, zum zweiten dagegen nichts,
obwohl hier X : tyjv bietet. An erster Stelle hat X : ti;, nämlich
T, dagegen an zweiter t.
18 TouTi libri, X: touti.
19 ooai, X: oaot.
XI 3 £av Tt; cprj Scholl, nach P. cpTj.
6 iay ti; cpT) X_j X: £av Tic cpr].
9 iroXXac oe [x£i}' ujicüv L., dagegen P.: iroXXou; 0£}jl£^6}x«>v.
XII 1 TTpoTou , nur ist der Accent verblichen. L. Dagegen
Scholl und P. : Trpo tou. der Accent auf Trpo ist sehr fein, wie
auch sonst über izpo und izpoc, (z. B. § 7).
12 £X£Tvov [lEv, X: £y.£Tvo [XEV.
20 TiavTo ist mit anderer Tinte über TrpojTaTTOfXEVov ge-
schrieben; mit derselben ist auch der Akut auf ttoXXgcc und tcoX—
Xoüc, sowie ey[}plv gemacht, auf denen auch der gravis noch steht.
30 £^j;r^cpio}x£va ov, a ist über einen anderen durchgestrichenen
Buchstaben gesetzt.
31 out', X: oi)T£.
oiovt' £ivai, X: t£.
35 TYjpojjLEvouc libri, X: Tr^pou[X£vou; (bei Becker richtig).
37 X nicht dcp'ujxÄv, vielmelir: acpujxuiv.
43 IvavTia korrigiert aus IvavTioi.
50 X nicht: auTa to, sondern aura «>.
ToaaüTa und -oaouTov: xoaauTa.
74 aXka t£.
75 TouTo y'ouv (sie) X^, X: 76 uv, ebenso XXV 4.
77 oüSev (ppovTi'Ctüv Scholl, dagegen ouSev P.
Zu Lysias. 605
78 liest Kayser tt^c, auTou, nach Scholl ist aurou in autaiv
geändert ; letzteres liest auch P. , doch ohne eine Korrektur an-
zunehmen („denn der Accent steht sonst auf dem 2. Vokal").
85 £vi>u}xoujx£vou?, X: £vÖujjLOU[i£vr^?, dieselbe Abkürzung
wie z. B. in Ör^paixsvTj? und § 96 vo{xtCo[jL£vr|;.
87 X hat Tttxtxojpiac.
90 ouy £;£"£, ouy hier ohne Apostroph.
92 aaT£o? £o-£ Xl, X: iaxL
96 acp£Xovr£c cpovia?, X: dcp£XovT£c 8s cpovia«;, §£ undeutlich,
aber doch zu erkennen.
98 aü)T7)pia.
99 £iatovT£c, das Zeichen c für t£c, das sonst darüber steht,
steht hier in der Zeile, ebenso bei xaTaXiTrovTEc in § 97.
100 Tac Tifxcüpiac, der Artikel xd? fehlt auch in X, was
Scheibe nicht angiebt.
Xin 22 (j^TjCptofioc fehlt nicht: ()^(^i) am Eand wie in den
folgenden Fällen. Scholl. Nach P. steht am Rande dicht am
Schnitte ^] das 7] ist weggeschnitten, dagegen bei § 28 noch
theilweise, in § 35 ganz vorhanden.
43 ütt' aus üK£p Scholl. Nach P. ist tt in etwas anderes
hineincorrigiert, ein spiritus oder Apostroph ist zu viel.
52 ^r' £7rl X^, X: ^r£ £7rL
62 utt' 'AYOpdcTou, X: ütto otYopdcTou.
64 ü)v üfxac ist erst von späterer Hand auf die Stelle von
etwas Verwischtem im Anfange der Zeile geschrieben, wv hat die
späteste Form der Buchstaben.
67 daiTj? C, auToc X. ; autoc und äaTOc, fast immer gleich
geschrieben, vgl. § 14 auxoi.
70 'A^r^vat (i. e. 'A&-/jvaIov) X^, A^r^vaiwv tov Sr^jiov (sie)
Bk. L.; X hat: abr^yai d. i. 'A^r^vaTov (deutlich in § 72).
'Ailr^vaiov auTOV aus 'A(>r|Vai(«v autov Scholl. Das (ü
ist noch deutlich zu sehen, durch Uebermalen eines Bogens ist
ein 0 daraus gemacht; der Accent dagegen ist entschieden ein
Circumflex, ohne daß Spuren eines Akuts erkennbar sind.
97 ursprünglich Ö£ixaia, dann cf(£L) in i. geändert und 2
Punkte darüber gesetzt.
XIV 3 xaTT^YopY^ao- xal, X: xaTr^^opr^ocV v.cd.
7 in X et Vindobon. est ou 7rap£a)^£, X : ou 7rap£o;(£T£ (na-
p£0/£TO ?).
12 TGt ücp'u{xa)V libri, X wahrscheinlich: tov.
15 zwischen t|^r^cpov und xal ist ein leerer Raum von ^/2 Zoll,
auch kein Punkt hinter 'J; 7^,0 ov, wie sonst wohl; radiert ist nicht.
Es scheint, daß der Schreiber das Wort nicht hat lesen können
und Platz gelassen hat, um es später einzufügen, was nicht ge-
schehen ist. Am Rande das Zeichen •/.*
606 Friedricli Eeuß,
17 X hat nicht einfach r^v (statt u)v), sondern über r^ ist
ein Buchstabe weggestrichen, der indessen nicht mehr zu ent-
ziffern ist.
29 YsysvT^ijLSvtüv aus y£yP7.}jljjl£vojv. Scholl. Die Figur bei
Pertz ist ähnlich der von 7rpoY£YP'^[^M-^'''^'^ iii § 2, doch bemerkt
derselbe dazu: entschieden undeutlich und nicht einfach ys-
Ypa{j.}j.£VO)V.
30 auf der Stelle, wo jetzt ir.tioz, steht, war etwas ausge-
wischt, wodurch die Striche einiger Buchstaben etwas stärker sind.
31 sixoc (mit 2 Accentenj.
39 y.OLi Tov TTpoc }iT|rpo; X_, ungenau, da Scheibe nicht an-
giebt, daß X überhaupt ttocttttov vor MsYOL/Äsa nicht hat.
40 }xr|0£|xiav X^i, ungenau; X: tjr^osjjLiav.
47 TOioüTüiV korrigiert aus toioutüdv.
XV 5 cpsvtov X , das s ist kein reines s , außerdem stehen
3 Punkte über £v, es soll also getilgt sein.
12 dp/i-Tpatior^ L. Nach P. viel eher ein i als s; in 14,3,
wo der Name sonst vorkommt, hat die andere Hand den Text
geschrieben, und da ist es deutlich ein s, in dem Schnörkel mit a
verbunden.
XVI 15 Srsipiiujc, unter £ stand ein anderer Buchstabe.
ToT; ira^tv dvoic (sie) \ \ X: toTc tzol olv dvoto, am
Rande das Zeichen •/•'
XVII 8 Kixuvoi, X: KixuvvoT.
9 xal obscurum X ; das xoil ist noch zu erkennen, nicht
dagegen, was noch dahinter gestanden hat, wo noch für 2 — 3
Buchstaben Raum ist.
XVIII 1 wvT£; statt ovr£?.
13 Tiokl'/Qc \ (quod Kaysero TioXiayoc esse videtur, non
TZoXiayo:; ut Bekk. annotavit). TioXlarr/oc, L. izohiayoc deutlich der
cod. Scholl. P. liest izo/do/oz: das o wird sowohl vorn als hinten
mit dem y verschlungen (ebenso ay, d ).
XIX 1 zwischen SuvcüfiOLi und T7|V ist eine Lücke von 7 — 8
Buchstaben, doch ist nichts radiert; desgl. § 11 und 12 hinter
^r^'^larJ.J\}al füi- vier Buchstaben Raum, ebenso hinter oiodico u[ia;.
H
24 £)^piaavto und i^^pYjaavTo (£/piaavTo).
37 UTziXiTZB korrigiert aus u7r£X£i7r£.
38 Yi^.ouT£ L., dagegen P. : rfiiooTS.
43 §£ UTC£p, X: 8' uTiip.
50 dTTCjbv , X wahrscheinlich d'äiwv , das a und der erste
Strich von i: sind verschabt.
51 Ol po|:8itüc] Ol corr. (aus £i?) Scholl; nach P. hat X:
xai lOia.Sixo)? T£ itvac paoito;, das a in doixto; ist verschabt.
57 dva^vcüOSTat, X deutlich: dva^vwafiiE.
Zu Lysias. 607
XX 11 wie Scholl, liest P. sv t«j! aarsi.
Tu) TpOTTU) Tto X, vielmehr: id) TpOTTOJ tw.
24 ad)v, X: aw d. i. auiov.
P P'
25 Tou; [JL L., nach P: \i, das ausnahmsweise hier auch im
Texte steht.
26 dvTcTTTOv, X: avTsTirsv.
28 Trat t aosXcp. Xi[, X: xal idosAcp.
31 ^s £V£/a, £ ist undeutlich und einem i ähnlich, daher in
C ElVEXa.
XXI 1 K'Jpi/tard;, mit einem p, wie in § 4 ; an Stelle des
y stand früher etwas anderes.
10 zikoy X , X: £t/ov, der Strich des y von links nach
rechts ist nur etwas zu kurz gerathen und gebogen, aber doch
zu erkennen; gegen X_ entscheidet der deutliche Spiritus lenis.
Von dem am Rande beigeschriebenen TrXrjpwu-a, welches von der-
selben Hand ist, wie die Noten auf fol. 100* neben 20, 10 und 13,
ist ein Stück des tu weggeschnitten. Die Beischriften waren also
schon vor dem Einbinden vorhanden.
P^^
titulus }x in mg X_; die Figur bei Scheibe ist ganz
pa'
verunglückt. Es ist nichts, wie das gewöhnliche jjl; ein a mit
eingelaufenem Auge, bei dem der Accent noch sichtbar ist. Der
bei Scheibe an dem tt verzeichnete Strich ist ein röthlicher Schmitz
im Pergamente, wie mehrere auf der Seite.
18 TOüTo o' oüx av C: touto ^s X. Demnach sollte man
annehmen, X habe nur '(£ statt o', aber von oux av steht auch
nichts in X.
19 }xr,8ucpYj8ovr^? L., dagegen P. : [xr^[)6cpYj8ov/^?.
XXII 2 U|ia?, X: Tjixd?. Das Komma vor Yjjxac und die
Abkürzung hinter jjl ist später mit blauschwarzer Tinte gemacht.
6 dTTOOciQTfj, statt Tj stand v. aus dem später mit dunklerer
Tinte ein r^ gemacht ist.
7 tjjXzi oTtov, unter a stand früher ein anderer Buchstabe,
auch der Accent steht über o.
8 am Rande mit rötlicher Tinte : ti{xioc 6 aTxo?, desgl. in § 5
cpopfjLOc, von derselben Hand und mit derselben Tinte wie 21, 10
{^zkr^p^D\la) und 20, 10 und 13.
11 oux £X£ua£ai}at. Das x bei oux ist sehr undeutlich und
eher ein {x oder v, auch iXz'jjzabai undeutlich.
13 £7tiaTaoBs aus £7rioTaai)at Scholl, nach P. aus iTriatao&o).
XXIII 3 '^r{V(üT/,ziv , X: YtvwaxsLV , ebenso § 5 und 6, wo
es Scheibe angiebt, dagegen § 7 und 13 ^(r(va)ay.Eiv, wo Becker
und Scheibe yiyvcüoxeiv schreiben.
608 Friedrich Reuß,
7 TauTTf], X: rauTO.
XXIV 4 J> ßouXT) X^, X: w ßouXrj.
7 oijLOiüJ?, X: ö|xo(o)c.
12 OTL S' eiTi, X; ^n 8s eiri.
XXV 13 YSvoiTo L., dagegen yivoito P.
Die Aufzeichnungen von Pertz behandeln nur die Reden 1
und 3 — 25. Die Weiterfuhrung und Bekanntgebung seiner Ly-
siasstudien, die er mit treuer Hingabe gepflegt hat (vgl. die Pro-
grammabhandlungen von Clausthal aus den Jalu-en 1857 und
1862), wurde ihm durch schweres körperliches Leiden unmöglich
gemacht. Für die Zuverlässigkeit seiner Beobachtung spricht die
fast durchgängige Uebereinstimmung seiner Angaben mit den
Lesimgen von Lampros und besonders auch von Scholl; um so
mehr ist man daher wohl berechtigt, seinen Mittheilimgen auch
da Beachtung zu schenken, wo die genannten entweder nichts
bemerken oder zu abweichenden Ergebnissen gelangt sind.
Im Anschlüsse hieran mögen noch einige Stellen des Lysias
Besprechung finden, für welche noch keine genügende Erklärung
oder Verbesserung gefunden zu sein scheint. Auch hierbei habe
ich theilweise Aufzeichnungen von Pertz benutzt ; wo dies ge-
schehen ist, habe ich es durch ein in Klammern beigefügtes P.
bemerkt.
In I 4 hat der mit xal gute beginnende zweite Theil des
von siriSst^ai abhängenden Satzes kein wc, was man wohl hinter
y.7.1 erwarten dürfte. Vielleicht ist vor oute ein Sxi ausgefallen.
Dieser Wechsel zwischen (oc und oti ist ganz lysianisch , vgl.
Förtsch obs. p. 46 [P.].
I 7 xai cp£ioa)Xoc dyaÖT). Da die Erklänmgen des Attri-
buts dyocÜY) nicht genügen, so hat Dobree dasselbe als Glossem
gestrichen. Ich lese dafür -/ai ep^aTi:; ; vgl. Plato Rep. VIII 554a
Ip^atr^c xai cpsiowXoc, Herod. V 13 ^uvar/sc spYocrios;, Demosth.
IX 50 avSpa sp^arr/; y.r\ axpijSo); xov J5iov ouv£iAcY[J-^vov. Die ^
Stelle würde also lauten: xal ^ap oixovo[xoc Ssivtj xal oeiowXo;
xolI spyaTic xal axpi|j«>c -avra oioixouja. Möglich wäre aller-
dings auch, daß cpsiotüXoc verderbt und dafür xoivcovo; zu lesen
ist, wie Xenophon Oecon. III 15 7.oivcüvc;v dy'^iB/jv or/ou ouaav.
Zu VI 3 sAirtoai ouv /py) irdvro: dvilpojTrov ovra xotl saoTtj)
xal £T£p(p lasailai sind zu vergleichen: Dinarch II 1 ttocvt', ü><;
soixsv, o) lAOr^vaTot, •üpoüOoxr^Tsa eari. Xenoph. Anab. VII 6, 11
TrdvToc }x£v apa dvOpcoTrov irpoo^oxav OcT , Dion. Hai. IV 33
airavTcx, ü>; lor/sV; av^^ptoTrov ovra SeI irpoaooxav
VII 12 axoTTsTv oxi xspSoc I^evsto tü) dcpaviaavn xai r^xi<;
f^r^\llCL Ttp TTOiTjOavTL (|x7j TTOiTiaavTi Markl., Tuspi'üoiYiaavTi Kayser).
Die Gegensätze sind xspSoc und C,7^\iirj.^ ohne daß auch dcpavi-
aavTi und TroiTjOavti in Gegensatz zu einander zu stehen brauchen.
Der Ausdruck xspSo; wird erläutert durch xi av AaOüov Sieupa^d-
Zu Lysias. 609
jxTjV, die CT|{jLia durch ti av cpavepo; '^ev6\iEVoc, 69' uptoSv £7raa/ov.
Es ist daher unrichtig, CT^fxia mit Nachtheil zu übersetzen, wie
es bei Rauchenstein mid Kocks geschieht; vielmehr ist damit die
gesetzliche Strafe gemeint. Dem entspricht es auch, wenn in
§ 13 und 14 ausgeführt wird, daß die Beseitigung des Oelbaums
kein xipoo? brachte, imd wenn in den folgenden §§ unter C,r^\liclL
die Strafe verstanden wird, der der Angeklagte sich durch die
Entfernung desselben ausgesetzt haben würde (§15 xr^c, {isyiaTY]«;
Crjfxiac). Zu einer Aenderung des iroiTjjavTi ist daher kein
Grund ; ttoisTv dient im zweiten Gliede des Satzes, um die Wie-
derholung desselben Verbums zu vermeiden, es drückt nur den
allgemeinen Begriff aus und erhält seine nähere Bestimmung aus
dem ersten Satzgliede , (Bauer : tw iroirjoavTL = dem Thäter).
Wahrscheinlicher ist mir aber, daß die Worte weiter nichts sind
als ein Glossem und daß die Stelle ursprünglich lautete: ort
x£p8o? dYevcro tw dcpavioavit xal r^xic, Crjjiia. Mit Unrecht schei-
nen mir dagegen in § 18 die Worte Tcdvroc? tou«; irapidvia? ver-
dächtigt zu sein. Nachdem der Angeklagte dargethan hat, daß
ihm aus dem Ausgraben des orfÄOc, kein Vortheil habe erwach-
sen können, erklärt er die Behauptung des Anklägers, der Oel-
baum sei bei Tage entfernt worden, für unsinnig, weil dann ja
alle Athener Zeugen dieses Frevels gewesen sein würden. Bei
einer ungehörigen Tliat hätte man auf Vorübergehende wohl
nicht geachtet, wohl aber hätte dies der Fall sein müssen bei
einer That, auf der die schwerste Strafe gestanden hätte. Diese
ließe sich erstens durch seine Sklaven feststellen, sodann durch
seine Pächter, endlich durch jeden Vorübergehenden oder Nach-
barn. Das Zeugniß der Nachbarn hätte der Ankläger daher
beibringen, auf die Bestätigung durch die Vorübergehenden sich
berufen müssen. Gegenüber der Hyperbel Tidvta? 'A&r^vaiou?
(§ 15) ist die geringere Tidvia? xou? Tcapidvta? ganz am Platze [P.].
VII 36 X hat sTvai sittsTv, was man in oT|jLai stvai geän-
dert hat; einfacher scheint die Correktur slvat oT[jLaL zu sein,
durch welche nur ein Wort geändert wird. [P.].
IX 17 t6 hk TsXsuTaTov, vo|xiCovt£? ou/^ r/avö)? }i£ t£ti|jlü)-
pr^oöai' t6 Tr£pa? Ix xr^c, tzoXsiüc, e^r^kaoav. Mit der Konjektur
r6 }X£po; (Emperius) ist nichts gewonnen, vielmehr wird t6 izi-
pa? als Glossem zu t6 TfiXsuTaTov zu betrachten sein. Besonders
von Späteren wird t6 iiEpac adverbial gebraucht, obwohl es sich
auch bei Aeschines (I 61 iripoc? irciöouaLV dvaair^vai onro to5
ßü)}jLOu) schon findet. [P.].
XIII 19 ist das Compositum UTiocpaivoiTo unverständlich.
Vielleicht ist uiro aus u[j,Tv entstanden und zu tilgen oder es ist
aTTocpocivoL zu schreiben: „damit seine Angaben euch glaubwür-
diger seien".
32. Die Worte ei? xov 8r^{jLov sind überflüssiges Glossem
Philologua LH (N. F. VI), 4. 39
610 Friedrich Reuß ,
zu e/st und haben wohl ein ursprüngliches autov verdrängt :
Staxz xai exsT Tcapayouoiv autov.
89 TTSpl TouTüiv aTToXoYsTaöai. Mit Recht wollte Frohberger
TTspi TouzfDV streichen. dTroXo^sIaöoti Trspl toutiov heißt entweder
sich gegen die Vorwürfe vertheidigen ; dann dürfte im Satze
mit (b; keine Negation stehen ; oder aTtoXoYsToöai cb? heißt zu
seiner Vertheidigung vorbringen, daß (vgl. § 77 XII 22; VI
37; II 65 u. ö.). Ein charakteristisches Beispiel findet sich
Xenoph. Anab. V 6, 3 dusXoYYiaaTo Ticpl ou oIttsv ojc tov Fla-
cpXayova cpiXov ironfiooivro, oti ou/ cb; toT^ ^ EXXr^at 7roX£|j.Yjadvra)v
ocpcüv £17101. Die Worte ircpi toutojv sind wohl aus der vorher-
gehenden Reihe, in der sie unmittelbar über änoko^eXa^ai stan-
den, in die folgende gerathen.
XIV, 2 WOt' STTIVIXIOI? U>V OUroC CplAOTt[l£TTai TOUC £/&pou^
aiayuv£ai^ai. Reiske korrigierte ettivixioi; in et:' evioi; und einen
derartigen Begriff verlangt der Genetiv aiv = touküv a. Vor
TOUC, £)(öpouc, wofür Emperius tou; Eiipou; wollte, fügte Scheibe
v.a\ ein, wogegen Frohberger mit Recht bemerkte: „doch ist die
Steigerung („sogar^) des Begriffs „Gegner" in diesem Zusammen-
hange nicht am Platze, da sie doch nicht besonders zur Scham-
losigkeit qualificiert sind". Ich halte daher auch toü; i;([>poi)?
für verderbt und schlage dafür tou? Eiaipou? vor : uiot' Itt' evioic
a)V ouTo; cpiXoTifiEltai, v.at toi>; Eraipouc aia/uv£o&ai.
XVI 10 tt)OT£ iirfiziziüTzoTi [xot \irfik irpo; £va iirfikv z^(y.Xr^lla
YEVsoOat. Die Erklärung: „ich werde von einem beschuldigt^
scheint mir nicht haltbar zu sein trotz X 23 tivo; ovtoc i\ioi
TTpo? 6{xac bf/J^.r^\lCf.Toc; ^ wo man auch ttoo? i)[iü)v für Trpo; ujia;
setzen wollte. Die angeführten Worte bedeuten vielmehr: „daß
noch niemals auch nur gegen einen von mir eine Anklage er-
hoben worden ist". Genau so zu verstehen ist auch die von
Frohberger citierte Stelle aus Hyperid. f. Lykophr. p. 29, wie
der Zusatz : ouSi iricpEu^a 8r/r^v o6o£aiav o'jt£ ETEpov hz^itayoL
ergiebt; ebenso „Lys. XXV 23 jjlt^Sevo: h(yXr^\LOLToz irpo; aXXr-
XooQ Y£Y£vr^ji-£vou. Demosth. I 7 ex täv ^rpo; autou? £YxXr|[xdrü>v,
Polyb. II 52, 4 IXoaE t6 ^e^ovoc lyxXr^jia Trpoc tyjv oix£iav.
XVII 4. Die Ergänzung Scheibes duOYpdcpovTEc scheint
überflüssig zu sein , es genügt das überlieferte dTTEypacpov : j,,Das
ist doch für jeden leicht zu erkennen, daß wenn außer der Habe
des Erato noch irgend etwas zu konfiscieren gewesen wäre , sie
nichts übersehend, über des Erato gesammte Habe das Inventar
aufnahmen, auch über das, was ich schon lange Zeit im Besitze
habe". (P.].
In XVIII 5 hat man an Xr^cpÖEi? Anstoß genommen und
dafür xÄTjÖEtc oder -irapaxXr^^^Ei; geschrieben. Xr^cpöstc ist im Sinne
von xataXYjcpöei? gebraucht, vgl. Thuc. VII 67: xarstXr^ixjjLSvo;
SV Toiaütat«; dva^xaK;. Xenoph. Anab. I 7, 5 8id t6 Iv toioutoj
slvai Tou xivSüVoi) Tiooaidvro;. In dem nächsten § schreibe ich :
Zu Lysias. 611
xai 6ia Toi>^ TrpoYovou; xai oi' auxdv. Das zweite oi' konnte we-
gen des vorhergehenden xai leicht ausfallen: KAIAl.
In XIX 22 kann der Accusativ a7rox£i[jL£va; ^rap' auttp
Tcoaapdcxovra jjLvac nicht von xars/pTjaato abhängen , deshalb
kann weder das überlieferte sitcojv noch das von Kayser vorge-
schlagene «KOpcüv am Platze sein. Vor Cobets Emendation
£}(u)V verdient das von Taylor und Markland empfohlene Xaßwv
des cod. G wegen des folgenden 6 Ss xai xaozac, Xaßiov xaxs-
5(pY)oaTo den Vorzug.
In § 28 lautet die Ueberlieferung : S^tt irpiv NtxocpYjfAw yj
xai iVpiarocpavcL Trpiv zr^v vaujxa^iav vixyjoai ys [jlyjv oux r^v dXX'
£1 )^ü)pioiov {jLixpGv 'PaijLVouvTi. Sluiter wollte Tuptv — 'Apiaxo-
^av£i als Glossem tilgen und schrieb y^ jxiv statt Y£ [xtjv, Sauppe
änderte y£ |xyjv in Kovojva, Scheibe in Tj|xa?, Kayser in uji-ac,
Keiske behielt wenigstens 'AptaT09av£i bei, Frohberger schrieb :
oTi AptaTocpav£i irplv ttjv vaojxa/iav vr/r^oat Kovcova T/jv iiipl
Kvidov Y£vo}X£vrjV oux r^v dXX' r; y(ojpi8iov. Jedenfalls muß an
der vorliegenden Stelle ein Dativ stehen, der angiebt, wem nichts
mehr blieb, ebenso ein Subjekt zu vix7^oat. Nachdem der Name
Aristophanes zuletzt in § 27 genannt war , war erst die octto-
YpacpYj y^pr^jxd-cüv vorgelesen , die jedenfalls einige Zeit in An-
spruch nahm. Er wird im Folgenden überhaupt nicht als Theil-
nehmer an der Schlacht genannt, von ihm kann es daher nicht
heißen: vixr^aai. Sein Vater Nikophemus wird dagegen in Be-
zug auf den aus dem Siege herzuleitenden Gewinn gradezu mit
Konon verglichen (§ 33), während von Aristophanes Gewinn aus
dem Siege nicht die Rede ist. Trotzdem kann sich das in § 28
Gesagte nur auf letztern beziehen. Vielleicht sind daher die von
Sluiter beanstandeten Worte doch nicht bloßes Glossem und es
ist zu schreiben: otl Trplv Nixocpr^jjiov xr^v vau{ia)(iav vixf^aai xai
'ApiaTocpdv£t •('£ |JLY)V oux r^v dXX' et cet. Von Nikophemos kann
es wohl heißen, daß er Sieger war, da er jedenfalls Befehls-
haber bei Konon war (§ 35), wenn auch diesem untergeordnet.
'(Z jjLTjV heißt: wenigstens doch. Die Stelle würde also zu über-
setzen sein: „Ihr müßt bedenken, daß bevor Nikophemus in der
Seeschlacht den Sieg (mit)erfocht, doch auch wohl Aristophanes
nichts hatte u. s. w. [P.].
30 Totauxa S, letzteres fehlt in X. Vielleicht stand in cod. :
Toiauö' ä.
Zu Bedenken haben in § 50 die Worte oj? Atdxifio? s)(ot
xdXavxa x£xxapdxovra TrXitoj (r,) oaa auxo? (h\io\6^zi irapa xaiv
vauxXrjpwv xai, d[X7:dptüv Anlaß gegeben. Wenn Diotimos (Po-
lyän V 22, 1 TzXola cixa^tüya TrapaTrifiirojv xpLYjp£aL 0£xa) 40 Ta-
lente Geleitsgelder zu wenig angegeben hätte (Rauchenstein)
oder von den Gebühren 40 Talente unterschlagen hätte (Kocks),
denn müßte xdXavxa mit Franken und Frohberger in xaXdvxoi?
geändert werden (cf. XXX 20. 21, XXXII 8). Diotimos hat
39*
612 Friedrich Reuß,
aber im ganzen nur 40 Talente, wie sich mit Nothwendigkeit
aus § 51 ergiebt: st Aör^vaiwv aTravTwv dxr^xooitov oxi Tsna-
paxovta TaXavxa lyoi AtoTifio? , sira eTiaöe xi irpiv xaiaTiXsuaaL
osupo. Daraus scheint mir zu folgen , daß vor ttAsiü) eine im
Dativ stehende Zahl ausgefallen ist, vgl. XXXII 8 IttlSouc ttev-
Taxto5(tXia? 5pa)((xa?, yOSaiz iXaTrov div 6 dvYjp aui^ eScoxsv.
Das in § 58 von Dobree verdächtigte [lou ist nicht so über-
flüssig, wie es auch Rauchenstein erscheint, der dazu bemerkt :
^Die Richter mußten es vielmehr von den Zeugen vernehmen".
Von den Zeugen vernehmen sie nur den Beweis der Behauptung ;
daß aber der eigene Sohn das erwähnte, was der Vater im Ge-
heimen gethan hatte, mußte gewissermaßen entschuldigt und her-
vorgehoben werden. [P.].
XXII 2 (b; dxpiTou; /pYj xoT; evSsxa TrapaSoüvai Oavdxo)
CTTjfiiüioai. Das Verfahren Cobets Oavdxtp C,riiKi(haai zu streichen
ist nicht zu billigen ; denn wenn dies nicht vorausgeht, so wird
man gleich darauf von dem Worte öavdxou überrascht, für das
man eher C,r^\lia^ oder dergleichen erwarten sollte; anders dage-
gen, wenn schon die Androhung der Todesstrafe vorausgeht.
(Vgl. Dinarch II 20 Trocpaoo'jvat xoT? iizl xouxo xsxayfASVot? Oa-
vax(p C')^(ita)oai und Aristoteles 'Ai>r^vaio>v TroAixsia c. 29 : rohe,
8s oxpaxrfj'ou; Trapaoouvat xoT? svosxa Oavdxtp Cr^[xia)ai.
XXIV 14 dXXa Yap ouxs 6|xsT? xoutco xy)V auxr^v Yva)}xr|V
E)(SX£ oüO' oüxoc Sü TTOiuiv. Mit Rücksicht auf das folgende xäv
s5 cppovouvxwv halte ich Marklands Korrektur su cppovÄv für die
zweckmäßigste. Damit ist aber die Stelle noch nicht fehlerfrei ;
neben dem Dativ xouxtp kann nicht das einfache ouxo? stehen
bleiben. Mit der Einfügung von u[xTv oder sauxoj ist indessen
nicht viel gewonnen, richtiger und einfacher erscheint die Kor-
rektur ven oui}' ouxo? in oux' ouSsi? (weder ihr habt die gleiche
Ansicht, wie er, noch überhaupt jemand, der bei Sinnen ist).
25 {1S&' u|xu)v siX(>[irjV xivSuvsusiv aTrdvxwv. Von den vor-
geschlagenen Konjekturen treffen die Kaysersche xtvouvsutüv oltto-
Sr^fjLSiv und Müllersche aTToSr^fjLOUvrtDV meines Erachtens das rich-
tige, doch genügt es d7:o8r^{Xü)v statt aTrdvxtov zu lesen: „ich zog
es vor, mit Euch in der Fremde Gefahren zu bestehen?
XXV 1. Von den meisten Herausgebern sind die Worte
xspBaivsiv Tj als Glossem beseitigt worden. Der Grund Scheibes :
Daß der Redner nicht das üaujidCetv aussprechen könne, quia
delatorum maxime proprium sit, lucrum quaerere, ist nicht stich-
haltig, denn der Redner wundert sich nicht darüber, daß sie
Gewinn suchen , sondern daß sie die Anklagen stellen , obwohl
sie recht gut die Gutgesinnten und die Uebelthater kennen.
Auch das Argument Rauchensteins , es verstoße gegen die Lo-
gik, da erst § 3 von xspSo? die Rede sei, vermag ich nicht zu
billigen. Es ist, soweit ich sehe, logisch korrekt, wenn der Red-
ner behauptet: „Die Ankläger suchen, obwohl sie die ünschul-
Zu Lysiaa. 613
digen und die Frevler kennen, euch betreflfs aller die gleiche
Meinung beizubringen ^^ Daneben kann es in § 3 heißen: „Ihr
Geschäft ist es , die Unschuldigen vor Gericht zu ziehen , denn
von diesen können sie den größten Gewinn sich verschaffen",
j a die zweite Behauptung hat gewissermaßen das Vorausgehen
ei nes Begriffes wie y.spoaivsiv zur Voraussetzung. Statt xsp-
Saivsiv r^ lese ich daher: xspSou? (x£p8^) evsxa; vgl. z. B. XX
7; I 4 oüTi /pr^fxdcrcüv svsxa .... outs aXXou xepBoü? oüSevd?,
Vin 13 xspSo; TJv a'ji(o {xe SiaßaXXsiv.
In § 4 hat man an aTUocpavoü Anstoß genommen (Frohber-
ger I S. 471), Scheibe erklärt: non memini me legere, nach
Rauchenstein wird d7rocpa(v£ai}ai selten persönlich konstruiert.
Die persönliche Konstruktion läßt sich indessen mehrfach nach-
weisen: Xenoph. Cyrop. 8, 13 und Anab. V 7, 12 [jlyj xaxioTOi
T£ xal aiayiaxoi avopsc dTrocpaiva){ji£&a.
In den Worten des § 32 xal toutcdv {xsv oux aEtov Oau-
[idCctv hat Kayser einen Widerspruch gegen § 30 toutcüv 5'
a^tov Uao[id!£iv finden wollen und deshalb yj toütüjv . . . Oau-
{idCsiv ; geschrieben. Rauchenstein bemerkt dazu : „er berichtigt
nur seine Aeußerung". Beide Annahmen halte ich nicht für
zutreffend, § 32 steht gar nicht in Beziehung zu § 30. Wor-
über man sich nicht wundern soll, ist die Unverschämtheit je-
ner Leute, welche nach dem unmittelbar Vorausgehenden sich
selbst für vortreffliche Leute halten, die anderen aber für Ver-
brecher. Eine solche Meinung ist aber bei ihnen um so ver-
zeihlicher, da ihr euch gefallen laßt, daß alles geschieht, was
sie wollen". In § 30 ist dagegen a^iov öaujxdCstv bloß eine
rhetorische Redewendung , deren Sinn etwa ist : „bei solchen
Leuten darf man verwundert fragen, was sie wohl gethan hät-
ten u. s. w.". Sie dient dazu den Gegensatz gegen die wacke-
ren unschuldig verdächtigten Männer zu heben , die unter der
Herrschaft der Dreißig in Athen geblieben sind (p-sv — Ss):
„Die, welche hier geblieben sind, haben unter der Oligarchie
und Demokratie gezeigt, was für Leute sie sind ; bei diesen aber
darf man verwundert fragen u. s. w. Diese haben unter der
Demokratie sogar das größte Unheil angerichtet. Und darüber
braucht man sich nicht zu wundern, da ihr es euch gefallen
laßt".
Mit Unrecht scheinen mir in § 33 die Worte toutou? jasv
auf Tou? dx IlsLpatü)? , exsivou? auf das näher stehende stspou?
bezogen zu werden. Der Fehler scheint mir daher auch in
jxsTCov zu stecken, das mit Leichtigkeit in [xsTov zu ändern ist.
Schwierig bleibt freilich auch so die Erklärung von eitiXuoso^ai,
für welches man iiziXr^abr^ azabai , üTioouasailoi, xaiaXuosoBai,
lxXua£oi>ai, STri^t^sa^ai vor geschlagen hat. Vielleicht läßt sich
ImXuosa&at im Sinne eines Verbs des Hinderns fassen: „Daß
diese es verhindern werden", nämlich ttoisTv 6ti av ßoüXoDViat,
614 Fridrich Reuß,
vgl. Plato Kriton 43 C, ouSev auTou? imUezai ^ f/t/ia xo {xt]
ou/t aYavaxTsTv t^ TrapoüOTfj Tüyjfj. Ist es allerdings unstatthaft,
einen solchen Uebergang der Bedeutung „erlösen" in die des
Hinderns anzunehmen , dann müßte man auch £7:iXua£ai>ai än-
dern und dafür etwa STTtxcoXuasiv schreiben: toutou? jxiv stti-
xa)X(JO£iv, Ixsivou; Ss jjlsTov ouvYjcjsa&at.
XXVI 10 ist das Wort apjia in ei [isv orj ßouXsuawv vuvt
ISoxtfxaCsTo xai o)? ittttsoxotoc auTou iizi twv xpiaxovra apjia £v
TOI? aaviaiv evs^s^paKTo unverständlich und man hat es daher
in ovo|xa geändert. Vielleicht steckt in apjxa ein abgekürztes
»[xapTT^ixa: „wenn sich aus den Listen sein Vergehen, daß er
unter den Dreißig Reiter gewesen ist , nachweisen ließe^^, vgl.
§ 1 TcoXXa xal ostva ei? autoü; eEr^{xapTr^xa); und §^10 vuv 8s
Stz [JL7J jxovov iTTTTSuxü); i^rfik ßsßouXcuxü)? , dUÄ xal de, t6
ttX^Oo? £^r^{xapTT^xa); cpaiWai, § 12 twv YjtJLaptr^{i£Vu)V , VI 39
6tz(i)c, £^aX£icp^£ir| auim xa d[iapXYi}X7.xa.
XXX 9 £xt 0£ ol[iat ilaufjiaaxov vo}x{C«>v Nixo[ia)(ov sxipoic
dotxü); }ivr^0Lxax£Tv d?iouv. Kock's schlägt für oT[xaL die Lesart
dxoöaai vor, die wenig Wahrscheinlichkeit hat. Ich lese : Ixt 0£
sTvai {>aujxaox6v vo|xiCa) Nixdjjia/ov sxipoi; doiXYjjjiaxtüv [AVTjOtxa-
xeTv d^iouv.
In § 12 ist für das sinnlose KXsocpaiv der Name Xp£[jiü)V
hergestellt. Daneben können die Worte oi xwv xpidxovxa ^svo-
[X£voi nicht stehen bleiben, da der Satyros nicht zu den Dreißig
gehörte. Dieselben sind als müssiger und dazu unrichtiger Zu-
satz eines Glossators zu tilgen.
XXXI 29. tilgt man die Worte xaxd x6 und liest ou Tipo-
or^xov , so enthält der Satz eine thatsächliche Unrichtigkeit , da
die Metöken zum Kriegsdienste verpflichtet waren. Ebenso be-
denklich ist die Streichung von ou , da kein Grund war die
Metöken zu loben , wenn sie einfach ihre Pflicht thaten. Die
überlieferten Worte sind daher beizubehalten; die Metöken wer-
den belobt, weil sie über das ihnen gesetzlich zukommende Maß
Hilfe geleistet hatten. An der Ausdrucksweise braucht man
keinen Anstoß zu nehmen, sie wird gerechtfertigt durch Stellen,
wie Demosth. XXI 19 r.oXXa x' dya^^d Ufxdc £ipYaa|i£voi ou xaxd
td; M£ioioü X£ixoupYiac, Herodot I 121 £6pYja£i? oü xaxd Mi-
xpaSdxsa . . . xal xy;v "ovatxa auxou, 11 10 TroxajjLol ou xaxd
xov N£TXov i(Jvx£? }X£Ydd£a , Aesch. Sept. 424 ou xax' dv^pcDTrov
cppovsT, Plato Apol. 1 ou xaxd xouxouc slvai pYixwp.
31 -kO)? 8' £ixdc £0X1 xouxov o; ouSs xsXsuxato? ettI xou;
xivouvou? t^XOe, TTpdxspov xÄv xaxspYaaaixsvcDV xal ouxtü ouvxijxr^-
ör^vai. Die überlieferten Worte sind gewiß falsch , daher hat
man mit zahlreichen Konjekturen zu helfen gesucht. Von ihnen
absehend vergleiche ich mit der vorliegenden Stelle Xenoph.
Anab. VI 2, 16 xal xou; }i£v ttovou? ocpa? s/^iv, x6 8s x£p8o?
aXXoüs xal xauxa xtjv ooixvjpiav acpaiv xaxsipyaofisvwv. Dem ent-
Zu Lysias. 615
sprechend schlage ich auch bei Lysias vor : Tipotspov twv xatsp-
"Yaaatiivwv t/^v awrr^piocv Ti{xr^i>?^vat. Eine Verwechselung von
5^8':'' auv mit rap'' lav war gewiß nicht unmöglich.
Den Schluß dieser Bemerkungen möge ein Zusatz zu mei-
nen Ausführungen über Pseudolysias' Epitaphios im Rhein. Mus.
Bd. 38 S. 148 ff. bilden. Wenn ich dort nachwies, daß der
Verfasser des Epitaphios sich nicht auf die Benutzung des Pane-
gyrikos von Isokrates beschränkt, sondern auch aus dem Areo-
pagitikos Zusagendes sich angeeignet habe, so läßt sich das
Gleiche auch von Isokrates' Archidamos behaupten. Die Worte,
welche hier den Helden von Thermopylae gewidmet werden, müs-
sen dem Verfasser des Epitaphios vorgelegen haben:
Isokr. VI 100 Lys. II 32
ou.. oux Icpuyov o'jS' TjTTYj&r^aav dXX' ou}( TiTTTj&svti? täv svavticDV
svTauöarov ßiov STsXsüTr^aiv ouTTSp dXX'j a7ro&avQVT£c oüTisp £-
Daß Isokrates zu den verschiedensten Zeiten (380. 365 und
353) immer wieder auf den Epitaphios des Lysias zurückgegrif-
fen habe, um durch Herübernahme einzelner Sätze seine eigene
Darstellung zu schmücken, scheint ausgeschlossen zu sein, viel-
mehr dienten seine Reden der Gedankenarmuth eines späteren
Rhetors als Fundgrube.
Trarbach a. d. Mosel. Friedrich Reu/].
Zu Aischylos.
Pers. 836 — 837 Kirchh. sagt Atossa höchst ungriechisch :
m SaTjxov, ü>; jae ttoXX' i^ipyzTai xaxa
ak^(r^, jidcXiaia o' rfiz oofxcpopa 8axv£i.
Einer Perserin dürfte man eine solche Ausdrucksweise schon zu-
trauen , wenn nur sicher stände , daß das überflüssige Glossem
äh(r^ nicht aus den vorhergehenden Versen 826 und 835 stammt.
Schon Schuetz und Bothe scheinen dies geahnt zu haben, da sie
xaxa nach Vs. 826 in xaxwv änderten, ^,haud male^^ nach Blom-
field. Ueberdies ist eine aujjicpopa zwar ein xaxov, aber kein
aX^oc, unter welchen Begriff sie nach der überlieferten Lesart
fallen würde. Es muß daher an Stelle des anstößigen aX^Tj wohl
iraXai (oder r^or^) geschrieben werden (vgl. Soph. Phil. 806).
Prometh. 546 K. outiots .... xav Aio; apjjioviav Ovaiaiv
7:7.p£;(aai ßouXc/.i ist die Lücke nach outtots einfach durch ein
bekanntes Epitheton der Sterblichen, also hier OciXtüv auszufüllen.
Halle a. S. C. Haeberlin,
XXXVI.
Thukydides und die Parteien.
Verhältnißmäßig lange hat es gedauert, bis man die volle
Größe des Thukydides als Geschichtsschreiber zu würdigen lernte.
Die Alten brachten ihm wohl 'auch nach dieser Richtung hin
Bewunderung entgegen; aber seine ganze und in mancher Be-
ziehung einzige Bedeutung haben sie doch nicht erkannt. Ja
diese blieb auch den Neueren noch lange verborgen. Denn ein-
mal wurden ja die griechischen Schriftsteller überhaupt sehr viel
später, als die römischen ein Gegenstand genauerer Beschäfti-
gung selbst für die Gelehrten; dann aber konnte eine tiefere
Einsicht in die unendliche historische Bedeutung des thukydi-
deischen Geschichtswerks erst einer Zeit möglich sein, die selbst
wieder in höherem Grade historisches Verständniß zeigte. Diese
Bedingung aber wurde in der Hauptsache erst in unserm Jahr-
hundert erfüllt ; kein Wunder, daß wir vor allem Niebuhr unter
den überzeugtesten Verkündern der Größe des Thukydides fin-
den; nennt er doch den peloponnesischen Krieg den unsterb-
lichsten aller Kriege, weil er den größten Geschichtsschreiber
gefunden von allen, die je gelebt.
Nur natürlich war es, daß die neue Anschauung auch zu
Uebertreibungen führte, daß man sich vielfach nicht damit be-
gnügte des Th. hohes Streben nach voller Objektivität anzu-
erkennen; sondern weiter ging zu der Meinung, er habe diese
volle Objektivität auch wirklich erreicht. Von diesem Stand-
punkte aus erschienen nicht nur alle seine thatsächlichen An-
gaben, sondern auch alle seine Urtheile als für uns unbedingt
maßgebend. „So steht es bei Th., also so ist es" das war der
Grundsatz von dem man ausging. Eine Reaktion dagegen konnte
nicht ausbleiben ; ihren schroffsten Ausdruck hat sie wohl durch
Thukydides und die Parteien. 617
MüUer-Strübing gefunden. Nachdem er in seinem Buche „Ari-
stophanes und die historische Kritik" (1873) den Kampf gegen
die „Thukydides - Theologen" , wie er in seiner scharfen, etwas
unparlamentarischen Art sagt , noch verhältnißmäßig maßvoll
begonnen hatte, verfiel er in seinen späteren Schriften und Auf-
sätzen einer immer wachsenden Einseitigkeit. So wenig er es
indeß vermag, das richtige Maß einzuhalten und so sehr seine
Urtheile schon dadurch an Gewicht verlieren, daß er — konse-
quent nur in seinem Gegensatz gegen die ältere Richtung —
seinen eignen Standpunkt mehrfach gewechselt hat: man soll
darüber das Berechtigte in seinen Bestrebungen nicht vergessen.
Aber freilich soviel Geist und Kenntnisse auch er und gar
manche andre, die in seine Fußtapfen getreten oder wohl auch
von andern Gesichtspunkten aus zu ähnlichen Ansichten ge-
kommen sind , aufgewandt , so anregend und fördernd sie da-
durch auf die Thukydides-Studien eingewirkt haben, weitaus die
meisten Vertreter dieser neuen Richtung sind doch in ihren Zwei-
feln und in ihrer Negation viel weiter von der Wahrheit abge-
kommen, als jene älteren Bewunderer, die auf des Meisters Worte
schworen. Ich wenigstens kann keinerlei stichhaltige Gründe se-
hen, der geschichtlichen Ueberlieferung , wie sie in jenen acht
Büchern vom peloponnesischen Kriege auf uns gekommen ist,
in irgend welchem wesentlichen Stücke den Glauben zu versa-
gen. Ich bin auch heute noch fest überzeugt , daß Th. einer
unsrer zuverlässigsten Historiker ist; ich halte es auch für eine
völlig unbewiesene Behauptung , daß das unter seinem Namen
auf uns gekommene Werk durch zahlreiche Fälschungen von
Interpolatoren entstellt sei oder daß wir darin nur die Arbeit
eines sei es ungeschickten, sei es böswilligen Herausgebers hät-
ten, in der Wahres und Falsches in buntem und z. T. unent-
wirrbarem Gemisch vor uns läge. Ich muß mich an dieser
Stelle damit begnügen , diesen meinen Standpunkt zur Sache
einfach auszusprechen. Ihn umfassender zu begründen wäre
schon wegen der mir gesteckten räumlichen Grenzen unmöglich ;
doch werden, so hoffe ich, die anspruchslosen Betrachtungen über
Thukydides und die Parteien, die ich in diesem Aufsatze den
Lesern vorlegen möchte , immerhin etwas dazu beitragen , den
Glauben zu befestigen, daß des Th. Werk nach wie vor eine
der festesten Säulen unsrer historischen Kenntniß bildet. Denn
eine in allen wesentlichen Punkten einheitliche politisch - soziale
Anschauung — das glaube ich zeigen zu können — tritt uns
hier entgegen und zwar eine solche, die schon an sich geeignet
ist, die Objektivität der Darstellung und des Urtheils zu beför-
dern, und die bei einem Manne, der so fern von allem Pathos, aber
doch aus solcher Kraft der Ueberzeugung heraus sein Streben
nach einer wahrhaften Darstellung betont (4, 22) erst recht in
diesem Sinne wirken mußte.
618 Edmund Lange,
Entsprechend dem Doppelsinn, den der Ausdruck „die Par-
teien" für die grieclii sehen Verhältnisse hat, haben wir uns mit
zwei Fragen zu beschäftigen. Wir müssen uns den Standpunkt
des Th. einmal zu der vorwiegend innerpolitischen Parteifrage,
d. h. in dem Kampfe zwischen Demokratie und Aristokratie,
dann aber auch zu der national-griechischen Frage, die sich in
dem Gegensatz zwischen Sparta und Athen ausdrückt, verge-
genwärtigen. Doch beide Fragen stehen in engster Beziehung
zu einander; ja sie greifen theilweise in einander über, und so
glaube ich ohne Schaden, vielleicht sogar zum Nutzen der Sache
die Beantwortung der zweiten in die der ersten verflechten zu
können. Eine einheitliche Gesammtanschauung, sagte ich, tritt
uns aus dem thukydideischen Werke entgegen; aber trotzdem
bestehen recht verschiedene, z. T. geradezu entgegengesetzte An-
sichten darüber, welches denn diese Gesammtanschauung sei,
und das ist auch gar nicht so wunderbar , wie es auf den er-
sten Blick scheinen könnte; es erklärt sich zu einem großen
Theile schon aus der vornehm zurückhaltenden Weise des Th.,
der mit ausdrücklichen Urtheilen außerordentlich sparsam ist.
Er erzählt, wie dies L. Herbst, einer der feinsinnigsten Kenner
unseres Schriftstellers, einmal sehr hübsch ausgedrückt hat, ganz
vorwiegend „mit Sachen" oder, wie E.. Jebb in der Schlußstelle
seiner ausgezeichneten Schrift über die Reden des Th. sagt, er
verstand es „große Dinge ihre eigne Geschichte in großem Sinne
erzählen zu lassen, und die dramatische Gewalt des unsterb-
lichen Geschichtswerks wird durch die dramatische Zurückhal-
tung desselben noch erhöht". Aber auch die Art seines politi-
schen Standpunktes läßt die Verschiedenheit der darüber beste-
henden Meinungen wenigstens begreiflich erscheinen. Ich möchte
meine Anschauung darüber, die ich natürlich näher zu begrün-
den habe, in der Hauptsache gleich hier so aussprechen: Ganz
gewiß war er kein Freund der ausgebildeten Demokratie, die
jedem attischen Bürger völlig gleiche Rechte gewährte; die Ver-
fassung sform, wie sie zur Zeit der perikleischen Staatsver-
waltung bestand, entsprach in vielen Punkten unzweifelhaft nicht
seinen Wünschen; sie räumte der großen Menge erheblich mehr
Einfluß ein, als er es für ersprießlich zu halten vermochte. Aber
beinahe noch weniger konnte er sich mit einer streng oligarchi-
schen Verfassungsform, wie sie — um von der Zeit der Dreißig,
über die er nicht mehr berichtet hat, abzusehen — thatsächlich
kurze Zeit unter den Vierhundert bestanden hat, befreunden.
Für die gegebenen Verhältnisse schien ihm eine gemäßigte Mi-
schung von Demokratie und Oligarchie das Geeignetste. Als
eine solche tritt uns die nach dem Sturz der Vierhundert einge-
führte Verfassung des Jahres 411 entgegen, nach der die poli-
tischen^ Rechte den „Fünftausend" d. h. allen, die sich zum Ho-
plitendienst selbst auszurüsten vermochten, zustand, während zu-
Thukydides und die Parteien. 619
gleich alle Besoldungen außer für den Kriegsdienst abgeschajfft
blieben. Ueber diese Verfassung föllt Th. 8, 97, 2 das außer-
ordentlich anerkennende Urtheil „Und am Besten (wörtlicher,
aber etwas matt und wohl auch weniger sinnentsprechend wäre
die Uebersetzung „Nicht zum wenigsten gut") haben offenbar
in der ersten Zeit damals, so weit meine Erinnerung reicht, die
Athener ihre Staatsverfassung eingerichtet ^) ; denn es entstand
eine halb oligarchische , halb demokratische gemischte Verfas-
sung und diese zunächst erhob den Staat wieder aus den sehr
schlimm gewordenen Verhältnissen". Aber diese Stelle genügt
doch noch nicht, um uns vollen Aufschluß über des Th. politi-
schen Standpunkt zu geben. Es scheint mir weiter ganz un-
zweifelhaft, daß er in der Verfassungsf o rm überhaupt nicht
das thatsächlich Wesentlichste und Wichtigste für die Blüthe
und die gesunde Weiterentwicklung eines Volkes sah. Er als
Geschichtsforscher wußte sehr genau, daß weit mehr auf den
Geist ankommt , in dem die bestehenden Formen gehandhabt
werden, d. h. auf die Männer, die thatsächlich die Leitung des
Staates in der Hand haben. Bei einer solchen Auffassung schwin-
det jeder Widerspruch zwischen dem begeisterten Lob , das er
in dem berühmten Rückblick 2, 65 der perikleischen Staatsver-
waltung widmet, und der eben besprochenen Stelle. Die Ver-
fassung der perikleischen Zeit war nach seiner Ansicht we-
niger gut , als die zur Zeit der Fünftausend ; aber die P e r-
sönlichkeit des Perikles glich in seinen Augen jenen
Unterschied mehr als aus , da für dessen erhabene Gesinnung
nie persönliche Wünsche entscheidend waren, sondern immer
nur die Rücksicht aufs Wohl des Ganzen ; da er das wahre
Beste des Bürgers für unzertrennlich mit dem Besten des
Staates verbunden hielt. Noch ein dritter Punkt endlich
kommt bei dieser Frage in Betracht, ein Punkt, der meist nur
gelegentlich berührt , aber nicht genügend in seiner grundsätz-
lichen Bedeutung hervorgehoben zu werden pflegt. In der Ver-
fassungsfrage war Th. für eine gemäßigte Demokratie, aber
*) Die Worte des Th. bis hierher lauten: xal 06/ ri'Ai'Sza 8rj tov
rpwTov ypovov dzt y' dfj.o'j 'AOr^vaTot cpat'vovtat eu TuoXtxö'jaavTt?. L. Herbst
(die Schlacht bei den Arginusen, Beilage 2) übersetzt : „Und offenbar
haben die Athener zum ersten Mal während meines Lebens ihren
Staat besonders gut eingerichtet". Der Unterschied der Auffassung ist
klar ; aber Bedeutung hat er nicht sowohl für die Ermittlung der po-
litischen Anschauungen des Th., auf die es hier allein ankommt, als
für die davon unabhängige Frage, wie lange diese gemäßigte Verfas-
sung bestand. Ich habe Herbsts Uebersetzung nicht angenommen,
weil ich keine Stelle kenne, wo tov TtpiöTov ypdvov „zum ersten Mal"
bedeutet. Bei Th. findet sich genau diese Verbindung überhaupt
nicht wieder, wohl aber (7, 87, 1) tou? TiptuTou; ypo'vous und dies ganz
unzweifelhaft in der Bedeutung „in der ersten Zeit".
620 Edmund Lange,
seiner sozialen Anschauung nach war er, ganz entsprechend
den Verhältnissen nnd Familieneinflüssen, unter denen er auf-
wuchs , eine entschieden aristokratische Natur. Alles , was wir
als „plebejisch" bezeichnen, war dem vornehmen Manne durch-
aus antipathisch , und ich zweifle nicht, daß die nach meiner
Ansicht entschieden einseitige Beurtheilung , die er dem Kleon
zu Theil werden läßt, zu einem guten Theile sich erklärt aus
dem sozialen Gegensatz zwischen dem fürstlichbegüterten, fein-
gebildeten Aristokraten und dem banausischen Gerber und Le-
derhändler (Oncken, Athen und Hellas II 232).
Halten wir die bezeichneten Gesichtspunkte fest, so lösen
sich die scheinbaren Schwierigkeiten und Widersprüche von
selbst. Wir sehen in Th. einen Mann, der seine festen und be-
stimmten politischen und sozialen Anschauungen hat, wenn diese
Anschauungen sich auch nicht mit einer der damaligen Partei-
schablonen decken. Von diesem Standpunkt aus aber werden
wir von vorn herein geneigt sein, die Auff'assung, die ihm die
bewußte Absicht unterschiebt, als Parteigänger des Perikles den
Krieg und vor allem dessen Entstehung so darzustellen, wie die-
ser die Sache angesehen wissen wollte ^), für ebenso einseitig zu
erklären , wie jene andre , die ihm Voreingenommenheit für die
athenischen Oligarchen als Partei und wohl gar eine gewisse
lakonisierende Richtung zuschreibt ^). — Schon sein mittlerer
Standpunkt in der Verfassungsfrage mußte ihm die schwere
Aufgabe, der Geschichtschreiber des peloponnesischen Krieges zu
werden, ganz außerordentlich erleichtern. Hatte er nun außer-
dem, wie dies meine feste Ueberzeugung ist, das ernsteste Stre-
ben nach Unparteilichkeit und eine ungewöhnliche Fähigkeit,
die Dinge in ihrer wirklichen Gestalt zu sehen — eine Fähigkeit
die es ihm namentlich auch erleichtern mußte, bei aller Wärme
des attischen Patriotismus, die guten Seiten des lakonischen We-
sens klar zu erkennen — , und kamen zu alledem noch die gün-
stigsten äußeren Verhältnisse, so mußte ein Werk von ganz un-
gewöhnlicher Objektivität entstehen. Aber wer noch mehr be-
hauptet, wer diese Objektivität für eine vollkommene erklärt,
der vergißt, daß diese für einen wirklichen Historiker überhaupt
unmöglich ist — erst recht unmöglich, wenn er die Geschichte
seiner eignen Zeit schreibt. Er bleibt immer ein Mensch und
als solcher bis zu einem gewissen Grade dem unwillkürlichen
Einfluß von Sympathie und Antipathie unterworfen ; nie wird er
j,jeden Zeugen menschlicher Bedürftigkeit" auszustoßen vermö-
gen, und wer weiß, ob uns bei dem Buch eines solchen ^, völlig
^) H. Nissen, Der Ausbruch des peloponnesischen Kriegs (Histor.
Zeitschrift 1890 SS. 385 ff.).
^) So MüUer-Strübing schon in dem bereits erwähnten Werke.
Thukydides und die Parteien. 621
objektiven" Gescbichtsschreibers — einmal angenommen, er wäre
möglich — wohl zu Muthe sein würde. Nur danach soll jeder
wahre Historiker streben, seinen subjektiven Empfindungen und
Meinungen möglichst wenig Einfluß auf seine Darstellung zu
gestatteuj Gelingt ihm dies , so hat er die Anerkennung der
Leser verdient und umsomebr, je mehr er dabei eine eigenar-
tige, in -sich selbst fest begründete Persönlichkeit ist, wie dieß
von Th. gewiß gesagt werden darf.
Wenn wir nun die Stellung dieses merkwürdigen Mannes
in dem großen Prinzipienkampf zwischen Demokratie und Olig-
archie etwas genauer betrachten wollen, so werden wir neben
den wenigen Urtheilen, die sich bei ihm finden, natürlich auch
die Färbung seiner geschichtlichen Darstellung in Betracht
ziehen müssen. Endlich aber dürfen wir diejenigen Partieen
seines Werks nicht unberücksichtigt lassen, die, man kann 'wohl
sagen in erster Linie, den Zweck verfolgen, ähnlich wie die
zusammenfassenden Betrachtungen neuerer Historiker , uns in
die inneren Gründe der Dinge, in die Motive und Charaktere
der leitenden Persönlichkeiten einen tieferen Einblick zu ge-
währen, ich meine natürlich die Reden. Unzweifelhaft bewegen
wir uns dabei auf etwas schwankendem Boden ; denn es ist in
vielen Fällen unmöglich und wird es der Natur der Sache nach
bleiben, mit Bestimmtheit zu sagen , in wieweit diese Reden nur
die möglichst getreue Wiedergabe der wirklich gehaltenen sind
und in wie weit Th. andererseits auch , sei es bewußt , sei es
unbewußt, seine eigne Meinung darin zum Ausdruck gebracht
hat. Kein Wunder also, daß auch darüber die verschiedensten
Ansichten ausgesprochen worden sind. Manche meinen , Th.
habe die Reden , soweit es überhaupt möglich war , in allem
Wesentlichen getreu wiedergegeben; andre wollen sie für nicht
viel mehr gelten lassen, als für völlig willkürliche Erfindungen,
in denen er die betreffenden Personen sprechen lasse, wie sie
nach seiner Meinung hätten sprechen müssen, ja gar oft eben
nur seine eigne Ansicht niederlege. Ich muß mich auch dieser
schwierigen Frage gegenüber im Wesentlichen damit begnügen,
die Ueberzeuguug , die ich durch längere Beschäftigung mit
dem Schriftsteller und nach sorgfältiger Prüfung der für die
verschiedenen Meinungen vorgebrachten Gründe gewonnen habe,
auszusprechen und auf Grund derselben dann im einzelnen Falle
mit möglichster Vorsicht meine Schlüsse zu ziehen.
Vollkommen sicher scheint mir zunächst, daß keine der eben
angeführten extremen Ansichten haltbar ist ; beide stehen im
Widerspruch mit der bekannten Stelle, in der Th. selbst sich
über die Art seiner Reden ausspricht (1, 22, 1); von dieser
aber muß jede Betrachtung, die nicht allen festen Boden völlig
verlieren will, ausgehen. Ich setze die Worte in möglichst ge-
nauer Uebersetzung hierher. „In Betreff dessen nun'', so sagt
622 Edmund Lange,
Th. „was jegliche in Reden gesprochen haben, theils als sie im
Begriff standen, den Kriege zu beginnen, theils in ihm selbst,
sich an das Gesagte genau zu erinnern, war schwer sowohl für
mich, da wo ich es selber angehört hatte, als auch für andre,
die mir anderswoher Nachrichten brachten. Wie ich aber glaubte,
daß der Einzelne über die jeweiligen Verhältnisse das Passende
am Ehesten gesagt haben würde, so habe ich, indem ich mich
dabei so eng als möglich an den Hauptinhalt des wirklich Ge-
sprochenen gehalten habe , ihn sprechen lassen". Aus diesen
Worten sei es die volle Geschichtlichkeit, sei es die volle Sub-
jektivität der Reden zu folgern, ist nur möglich, wenn man sich
an einzelne Wendungen darin hält ohne Rücksicht auf den In-
nern Zusammenhang des Ganzen und die sorgfältig abgewogne
Fassung der gewählten Ausdrücke. Richtig ist, daß die Stelle
recht verschiedene Auffassungen zuläßt; aber diese Auffassun-
gen , soweit sie den Anspruch erheben dürfen , auf die Worte
des Th. begründet und nicht willkürlich in sie hineingelegt zu
sein, können doch nur dem Grade nach und nicht grundsätzlich
verschieden sein. Sicher scheint es mir zunächst, nicht nur we-
gen der schon angeführten Stelle, sondern auch aus andern Er-
Avägungen, daß Th. niemals eine Rede völlig erfunden hat, son-
dern sie immer nur da einflicht, wo nach seiner Kenntniß wirk-
lich eine solche gehalten wurde, sicher scheint mir weiter, daß
wir die Hauptgedanken mindestens der allermeisten Reden
als geschichtlich betrachten müssen. Er sagt uns mit den deut-
lichsten Worten, daß er überall das Streben gehabt habe, jene
möglichst genau wiederzugeben, und bei den guten Verbindungen,
über die er verfügte, dürfen wir annehmen, daß seine eifrigen
Bemühungen, auch nach dieser Richtung hin Zuverlässiges zu
erfahren, meist den besten Erfolg gehabt haben werden. Trotz-
dem aber werden die einzelnen Reden mit einer ganz verschie-
denen Genauigkeit wiedergegeben sein. Es ist nur vernünftig,
wenn wir z. B. Reden , die bei geheimen Beratungen gehalten
wurden, in dieser Hinsicht ganz anders beurtheilen, als andre,
welche er, wie die des Perikles, des Kleon und des Diodot wahr-
scheinlich selbst gehört hat. Bei den Reden, die Th. nur durch
Berichte andrer kannte, können wir im Allgemeinen bloß so viel
mit einiger Sicherheit sagen, daß er sich an die ihm bekannt
gewordene Fassung um so genauer gehalten haben wird, je pas-
sender sie ihm für die Verhältnisse des einzelnen Falls zu sein
schien. Ich spreche also den Reden des Th. einen hohen Grad
von geschichtlicher Bedeutung zu; aber ich bin auch völ-
lig überzeugt, daß keine einzige unter ihnen den Werth eines
historischen Dokuments im eigentlichen Sinne hat , daß keine
sich auch nur so genau an den wirklichen Wortlaut anlehnt,
wie etwa unsre ausführlichen Parlamentsberichte. Diese Reden
haben eben sozusagen ein doppeltes Antlitz. Sie sollen gar
Thukydides und die Parteien. 623
nicht bloß die wirklichen Worte des einzelnen Redners wieder-
geben; sie vertreten, wie schon angedeutet, zugleich die Stelle
der betrachtenden Erörterungen in neuern Geschichts werken.
^Sie sind das vornehmste Mittel, wodurch Th. die äußeren That-
sachen auf ihre geistigen Motive zurückführte" (Röscher) ; sie
geben ein idealisiertes Abbild der Wirklichkeit ; ihre innere
Wahrheit ist größer, als ihre äußere ; nicht selten kommen in
ihnen Gedanken zum Ausdruck, die zwar ein sehr helles Licht
auf die in Betracht kommenden Personen und Verhältnisse wer-
fen, die aber nicht dem betreffenden Redner, sondern dem tiefer
blickenden Geschichtsschreiber angehören, sei es nun, daß jener
seiner Aufgabe zu wenig gewachsen war, um sie auszusprechen,
sei es , daß Zweckraäßigkeitsgründe ihn daran hinderten ^). —
Eine solche Ansicht über das Verhältniß der thukydideischen
Reden zu den wirklich gehaltenen erleichtert nun freilich ihre
Benutzung zur Ermittlung der Ansichten des Schriftstellers nicht.
Wir werden uns dabei in jedem Falle sagen müssen, daß wir
nie auf ganz sicherem Boden operieren ; aber der Ertrag wird
doch auch so noch groß genug sein. Außerdem wird es keinem
Bedenken unterliegen, wenn wir, um uns über des Th. Stellung
zur athenischen Demokratie klar zu werden auch die Stellen
mit heranziehen, die auf sein Urtheil über Volk und Staat von
Athen überhaupt Licht werfen. Denn die Demokratie war ja
eben mit dem athenischen Wesen durch ihr langes Bestehen völ-
lig verwachsen; die Athener im Großen und Ganzen dachten of-
fenbar demokratisch, wenigstens soweit, daß jedem Bürger grund-
sätzlich alle Aemter und Würden des Staates in gleicher Weise
offen stehen sollten. Das ist nun, wie wir schon oben sahen,
nicht ganz der Standpunkt des Th. Einem Manne seiner Art
und seiner sozialen Lebensstellung mußte schon diese theore-
tische Gleichstellung aller Vollathener, mochten sie in
ihrem Bildungsgrad und ihrer Leistungsfähigkeit für den Staat
noch so verschieden sein , äußerst bedenklich vorkommen ; eine
Abstufung der politischen Rechte, die irgendwie der auch da-
mals noch vorhandenen sozialen Gliederung der athenischen Bür-
gerschaft entsprach, erschien ihm gewiß höchst wünschenswerth,
und die Verfassung des Jahres 411 mag er gerade weil sie
eine Annäherung an dieses soziale Prinzip enthielt, so warm ge-
lobt haben. Aber zwischen diesem seinen Standpunkt und dem
eines richtigen Oligarchen ist doch noch ein himmelweiter Un-
terschied. Th. hatte wohl als geborner Aristokrat eine gewisse
gemüthliche Hinneigung auch zu einer aristokratischen Verfas-
*) Kurz aber sehr treffend urtheilt über die Reden des Th. P.
Leske im Programm der Ritterakademie zu Liegnitz 1875, SS. 24 ff. —
R. Jebbs vortreffliche Schrift habe ich schon oben angeführt.
624 Edmund Lange,
sungsform; aber er kannte seine Zeit und sein Volk, er kannte
auch seine Standesgenossen viel zu genau, als daß er den Plä-
nen eines Phrynichos und Antiphon auch nur theoretische Bil-
ligung hätte entgegenbringen können. Ja hätten sich seine An-
sichten auch nur mit denen des Nikias völlig gedeckt, wir wür-
den sicher in seinem Werke nicht jene unsterbliche Verherr-
lichung des perikleischen Athen lesen, wie sie die Leichenrede
des Perikles bietet. Gewiß haben wir in ihr eine Wiederspie-
gelung der Ansichten, die dieser große Staatsmann selbst bei
einer ernsten, aber doch erhebenden Feier über die Größe sei-
ner Vaterstadt und über den Geist, aus dem diese Größe ent-
sprungen sei, ausgesprochen hatte ; aber ebenso gewiß konnte
nur ein Geschichtsschreiber, der von gleiclier Begeisterung für
die Herrlichkeit Athens erfüllt war, sich veranlaßt fühlen, die
Rede so wiederzugeben, wie Th. es gethan hat. Mir wenigstens
ist es unmöglich, ihn hier als bloßen Berichterstatter aufzufas-
sen ; mit innerster Theilnahme oflFenbar hat er , in freiem An-
schluß an die Worte des großen Alkmaioniden, diese Rede ge-
schrieben. Nur wenn wir uns die Sache so denken, können
wir vollkommen verstehen, daß er gerade sie nicht ganz über-
ging oder kurz erwähnte, sondern mit solcher Ausführlichkeit
wiedergab. In einer Geschichte des peloponnesischen Kriegs
— und nur diese wollte er ja nach den Eingangsworten seines
ganzen Werks schreiben — konnte sie sehr wohl fehlen. Auch
zur Charakteristik der Persönlichkeit des Perikles war sie , so
wenig ich ihre große Bedeutung in dieser Hinsicht leugne, nicht
eigentlich nothwendig. Sie stellt uns aber die geistig - sittlichen
Kräfte vor Augen, die in den Athenern jener Zeit lebten, und
führt diese, wenn auch nicht ausschließlich, so doch zu einem
wesentlichen Theile auf die freie Verfassung, die sie sich gege-
ben hatten, zurück; sie bringt Athens Größe in unlösliche Be-
ziehung mit seiner Demokratie. Schon in c. 37 wird ausdrück-
lich diese demokratische Verfassung gepriesen, die einem jeden
formell gleiche Rechte verleihe, so daß seine wirkliche Geltung
im Staatsleben nur von seiner innern Tüchtigkeit abhänge —
ein Zustand, der offenbar mit jeder oligarchischen Verfassung
ihrem Wesen nach unvereinbar ist. Ein unleugbar demokrati-
scher Zug ist auch das hohe Maß von freier Bewegung im Pri-
vatleben, das nach demselben Kapitel die öffentliche Meinung
Athens dem einzelnen Bürger gestattete, und das Gleiche darf
man behaupten von dem Fernhalten jeder Heimlichkeit bei krie-
gerischen Rüstungen u. dergl., das c. 39 im Gegensatz zur spar-
tanischen Art gepriesen wird. Echt demokratischen Geist ath-
met ferner der Satz : „Nicht Armuth gilt bei uns für eine
Schande, wohl aber das Fehlen des Strebens aus ihr herauszu-
kommen", und der fast unmittelbar darauf folgende „Den der
sich gar nicht am politischen Leben betheiligt, halten wir nicht
Thukydides und die Parteien. 625
für einen ruhigen Bürger, sondern für einen unnützen Menschen"
(c. 40), nicht minder die stolze Behauptung (c. 41), daß Athen
als hohe Schule von ganz Griechenland es einem jeden seiner Bür-
ger ermögliche, seine Persönlichkeit zu allseitiger Tüchtigkeit her-
auszubilden. Und das sind nur einige besonders deutliche Stel-
len; ein im edelsten Sinne demokratischer Geist weht durch die
ganze Rede. Gewiß enthält diese nun nicht die ganze Wahr-
heit, sondern nur eine Seite derselben. Um so leichter hätte sie
Th. übergehen können ; aber wir glauben gern , daß in diesem
Falle das Gefühl der historischen Pflicht und die Begeisterung
des Herzens zugleich ihn antrieben, dies nicht zu thun ; die Kehr-
seite des Bildes zu zeigen, boten ihm andre Theile seines Wer-
kes hinreichend Gelegenheit. Ich greife einige Stellen heraus,
die ein besonders helles Licht , auf den Charakter der Athener
in seinem Zusammenhang mit der demokratischen Verfassung
werfen. Vielleicht das reichste Material bietet uns da die Rede
der Korinther in Sparta (1, 68 ff.). Es sind bittre Feinde, die
hier ein Bild des athenischen Wesens entwerfen; aber sie thun
es bei einer Gelegenheit, wo es ihnen darauf ankommen mußte,
auch die guten Seiten darin stark hervorzuheben. Außerdem
ist anzunehmen, daß Th. gerade in diesem Falle manche charak-
teristische Zusätze aus seiner eignen Kenntniß gemacht hat ;
denn die wirkliche Rede der Korinther wird ihm nur ihrem
Hauptinhalte nach bekannt geworden sein. Um so näher lag
es, sie zu einer Charakterschilderung der Athener im Gegensatz
zu den Spartanern auszugestalten, die nach den hier überhaupt
in Betracht kommenden Seiten als vollständig gelten kann. Ge-
wiß stehen die Eigenschaften, die hier in den Vordergrund tre-
ten : ihre Neuerungssucht , ihr Streben nach Machterweiterung,
das sich nie befriedigt fühlt und durch keinen Mißerfolg ge-
brochen wird, ihr Wagemuth auch gegen vernünftige Ueberle-
gung, ihr Scharfsinn und ihre Energie, ihre ewige Regsamkeit
und Beweglichkeit nicht alle in nothwendigem Zusammenhang
mit ihrer demokratischen Staatsform ; aber die meisten sind für
ein demokratisch gesinntes Volk mindestens viel natürlicher, als
für ein solches mit oligarchischer Verfassung. Und noch klarer
ist es, daß nur ein Mann, der bei aller klaren Einsicht in die
mancherlei bedenklichen Schwächen seiner Landsleute doch mit
stolzer Freude auf sie und das, was sie geleistet hatten, blickte,
den Korinthern eine solche Rede in den Muud legen konnte. Er
kennt der Athener Neigung zum Wankelmuth (vergl. 2, 65, 4 u. 9
und die Worte des Perikles 2, 61, 2 in Zusammenhang mit 2,
59); er weiß, daß sie sehr geneigt sind, schönen Worten ein zu
großes Gewicht beizulegen : nicht nur in Kleons Rede findet sich
dieser Gedanke (3, 38), sondern etwas anders gewendet auch in
der seines Gegners Diodot (3, 43). Mit Nachdruck hebt er
hervor, wie den glänzenden Zukunftsbildern des Alkibiades ge-
Philologus LII (N. F. VI), 4. 40
626 _ Edmund Lange,
genüber die vernünftigen Vorstellungen des Nikias ganÄ ohne
Wirkung bleiben (6, 16 ff.) und wie es andererseits kurz darauf
den Gegnern jenes Mannes verhältnißmälJig leicht gelingt, seine
Zurückberufung durchzusetzen und damit die schwersten Gefahren
über den Staat herauf zu beschwören. Mehrfach und besonders
bei der eben erwähnten Gelegenheit tritt zu Tage, daß sie vor
der Wiederkehr der Tyrannis oder der Einführung einer Olig-
archie eine blinde Furcht haben und dadurch leicht zu thö-
richten Schritten verleitet werden. Gewiß im Sinn des Th.
selbst schreibt Nikias in seinem Briefe aus Sizilien den Athe-
nern die bittere Wahrheit; „Leute Eurer Art lassen sich schwer
lenken" (7, 14, 2). Aber diese Fehler und Schwächen treten
bei Th., der durch seine Verbannung doch selbst aufs Empfind-
lichste darunter gelitten hatte, weitaus zurück hinter Vorzügen
und Tugenden, die das athenische Volk als hoher Bewunderung
werth und wie kein andres in Griechenland zur Herrschaft be-
rufen erscheinen lassen. Ich habe diesen Punkt schon berührt ;
doch wenigstens auf zwei dafür besonders bezeichnende Stellen
kann ich mir nicht versagen, hier noch hinzuweisen. Die eine
findet sich im 1. Kapitel des 8. Buchs. Wir sehen, wie das
Volk die erste V^erzweiflung über die entsetzliche sizilische Kata-
strophe rasch soweit überwindet, daß es mit seltner Thatkraft alle
Maßregeln zum Widerstand trifft, und wie es bei dieser Gele-
genheit auch die Fähigkeit zeigt, sich streng unterzuordnen. Die
Athener drängen also hier in der höchsten Noth einmal eine
ihrer bezeichnendsten Eigenthümlichkeiten, die ihnen Segen und
Fluch in gleicher Weise gebracht hat, ihre lebhafte Neigung zu
individueller Freiheit, in verständiger Weise zurück. Th. hebt
diesen ihren Charakterzug, der sie offenbar demokratisch stim-
men mußte, auch abgesehen von dem Briefe des Nikias mehr-
fach hervor; er verkennt offenbar nicht, daß er seine bedenk-
lichen Seiten hat ; aber er weiß auch das Gute, das darin liegt,
zu würdigen; speziell die militärische Disciplin sehen wir da-
durch während des peloponnesischen Kriegs doch eigentlich nur
in den seltensten Fällen gefährdet. Die 2. Stelle steht in dem
herrlichen 65. Kapitel des 2. Buchs (§ 12). Th. findet hier den
glänzendsten Beweis der ungeheuren Lebenskraft des athenischen
Staates mit Recht darin, daß er nach der sizilischen Niederlage
noch Jahre lang mit Erfolg den jetzt an Zahl und Bedeutung
sehr gewachsenen Feinden zu widerstehen vermochte und erst
unterlag, als durch innere Zwietracht seine Kräfte gebrochen
wurden.
Bisher haben wir gewiß noch keinerlei Anlaß gefunden, den
Th. für einen überzeugten Oligarchen zu halten ; ich meine im
Gegentheil , wir müssen ihn zu den Vernunftdemokraten rechnen.
Denn mochte er für die innere Politik nicht ohne gewisse ari-
stokratische Neigungen sein, jedenfalls dachte er viel zu klar,
Thukydides und die Parteien. 627
nm ihnen irgend welche praktische Folge zu geben. Denn vor
allen wünschte er mit voller Entschiedenheit die Erhaltung der
äußeren Machtstellung Athens; die Erfüllung dieses Wunsches
aber erkannte er als nach Lage der Dinge unvereinbar mit ei-
nem wirklichen oligarchischen Regiment. Er selbst spricht das
allerdings nicht mit dürren Worten aus; aber es ist unzwei-
felhaft , daß Phrynichos , dessen politischen Scharfblick er so
hoch stellte, ganz in seinem Sinne (8, 48, 5 — 7) in der schärf-
sten Form darauf hinweist, wie eine oligarchische Verfassung in
Athen dessen Stellung den Bundesgenossen gegenüber aufs
Schwerste schädigen müsse, weil diese sich mit Recht davon nur
Nachtheile versprechen könnten. Schon die Art, wie 8, 64 die
theilweise Erfüllung seiner Vorhersagung erzählt wird, zeigt das
hinreichend. Th. berichtet dann weiter, wie bald die Oligarchen,
durch die Verhältnisse gedrängt, den Entschluß fassen, nöthigen-
falls durch Anerkennung der spartanischen Oberhoheit , d. h.
durch völliges Aufgeben der ruhmvollen Machtstellung der Va-
terstadt, ihre Herrschaft zu behaupten, und wie nur der weitere
Gang der Ereignisse ihnen die Durchführung dieses verrätheri-
schen Planes unmöglich macht (8, 90 ff,). Unter den gegebenen
Verhältnissen mußte eben jede oligarchische Reaktion in Athen
zu solchen Konsequenzen führen. Durch ihre eigne Kraft ver-
mochten sich ihre Anhänger der ganz überwiegenden Volks-
stimmung gegenüber nie und nimmer auf längere Zeit zu halten;
auch ihr vorübergehender Sieg im Jahre 4 1 1 war nur möglich
geworden durch die geschickte Benutzung der äußeren Noth-
lage und dadurch, daß die Führer der Bewegung es verstanden
hatten, die Zahl ihrer Gesinnungsgenossen viel größer erscheinen
zu lassen , als sie wirklich war. Das alles sagt uns Th. mit
klaren Worten, und weil er so dachte, konnte er nur Gegner
einer wirklichen Oligarchie sein. Denn in der äußeren Politik
stand er in der That ganz auf dem Standpunkte des Perikles
und in diesem Sinne ist Nissens oben (S. 620) angeführte Be-
hauptung richtig. Aber was er über die Ursachen und Veran-
lassungen des peloponnesischen Krieges sagt, das sagt er nicht
als Parteimann, sondern aus voller, durch seine historischen Stu-
dien nur befestigter Ueberzeugung. Die innere Nothwendigkeit
eines Entscheidungskampfes zwischen Sparta und Athen darzu-
legen, das kann man geradezu als den Hauptzweck seines 1.
Buches bezeichnen. Zweimal macht er an bedeutsamen Stellen
nachdrücklich darauf aufmerksam, daß der Krieg seine Ursache
nicht in jenen Dingen hatte, die äußerlich betrachtet seinen Aus-
bruch herbeiführten, sondern in der Furcht Spartas vor Athens
wachsender Macht (vergl. 1, 23, 6; 1, 88). Und nicht minder
deutlich liegt zu Tage, daß er den Kriegsplan des Perikles für
den richtigsten hielt und daß er überzeugt war, die Athener wä-
ren, wenn sie sich auch nur einigermaßen daran gehalten hätten,
40*
628 Edmund Lange,
als Sieger aus dem Kampfe hervorgegangen. Namentlich in
den Schlußworten von 2, 65 spricht er sich darüber mit unbe-
dingter Klarheit aus.
In der Kriegsfrage also steht Th. ganz auf dem Stand-
punkte der gemäßigten Demokraten. Ich zweifle auch, ob er
den Frieden des Nikias für einen politisch richtigen Schritt
hielt. Gewiß die Art, wie er 5, 16, 1 über die Motive urtheilt,
die den Kleon und Brasidas zu Gegnern dieses Friedens machten,
scheint für eine solche Auffassung zu sprechen. Doch auch die
Gründe, aus denen Nikias für den Frieden war, erscheinen
nicht viel weniger selbstsüchtig, und dann mag auf die Fär-
bung des Urtheils im ersten Theile dieser Stelle auch des Th.
nach meiner Meinung unverkennbare Abneigung gegen Kleon,
auf die ich noch zurückkomme, von Einfluß gewesen sein. In-
deß über diesen Punkt sind wenigstens verschiedene Meinungen
möglich. Die Ueberzeugung aber wird sich jedem Leser des
Th. mit voller Sicherheit aufdrängen , daß er auf die gewaltige
Machtstellung Athens mit stolzer Freude blickte. Ich kann mir
nicht versagen, hier nochmals auf die Leichenrede zurückzukom-
men „Der thatsächliche Beweis für die Richtigkeit dessen , was
ich zum Ruhm Athens vorgebracht habe" , so äußert sich Pe-
rikles 2, 41 in wahrhaft herrlichen Worten, „liegt in der Macht-
stellung, die ihre Bürger sich vermöge solcher Eigenschaften er-
worben haben. Stärker als sein Ruf geht Athen dem Entschei-
dungskampfe entgegen; unsre Unterthanen haben keinen Grund
zu der Klage , daß sie von Unwürdigen beherrscht würden.
Nicht unbezeugt haben wir unsere Macht gelassen. Jedes Meer
und jedes Land haben wir zu Zeugen unseres Wagemuths ge-
macht , überall Erinnerungszeichen unserer sei es beglückenden,
sei es strafenden Thätigkeit hinterlassen". Ich brauche nicht
zu wiederholen, weshalb und in welchem Sinn ich in diesen zu-
nächst echt perikleischen Worten edelster Freude über die Größe
Athens auch die Anschauung des Th. ausgesprochen finde. Mir
scheint, wir müssen auch heute noch — ja heute erst recht —
den hierin vertretenen Standpunkt als durchaus berechtigt aner-
kennen. Denn wäre Athen nicht das beherrschende Haupt eines
mächtigen Seebundes und damit für die damaligen Verhältnisse
eine Großmacht gewesen, nie hätte es in dem Grade, wie es
wirklich geschehen ist, der geistige Mittelpunkt Griechenlands
werden können ; nie hätte es auch jene ungeheure Bedeutung
für die Kulturgeschichte der Menschheit zu gewinnen vermocht,
die wir noch heute bewundernd preisen. — Der Gedanke, daß die
durch die Väter erworbene Machtstellung Athens um jeden Preis
aufrecht erhalten werden müsse, durchzieht denn auch die bei-
den andern großen Reden des Perikles (1, 140 — 44 und 2,
60 — 64), und bei der zweiten wenigstens darf man nicht ver-
gessen, daß sie unmittelbar vor dem herrlichen Rückblick auf
Thukydides und die Parteien 629
das Wesen und die Tliätigkeit des großen Mannes steht. Denn
dadurch erhalten wir offenbar umsomehr Berechtigung zu der
Annahme, daß Th. ihre Grundanschauung völlig theilte. — Zu
demselben Ergebniß führt auch die Thatsache , daß er neben
Perikles, dem Vollender der athenischen Macht und Größe, vor
allem ihrem eigentlichen Begründer, dem Themistokles, die höchste
Bewunderung entgegenbringt. Die kurze Charakteristik dieses
Mannes, die er 1, 138, 2 und 3 giebt, gehört zu den glänzendsten
Stellen des ganzen Werkes und ist offenbar aus einer Wärme
der Begeisterung heraus geschrieben , wie sie bei ihm nur in
den seltensten Fällen zu Tage tritt. Auch verdient es Beach-
tung, daß die Kapitel 128 — 38 des 1. Buches im Wesentlichen
einen episodischen Charakter tragen und daß wenigstens der
Bericht über des Themistokles letzte Schicksale (cc. 135 — 38),
so ungern wir ihn vermissen würden , rein sachlich betrachtet
recht wohl fehlen könnte. Der Gedanke liegt nahe, daß des
Th. Bewunderung für die geniale Persönlichkeit jenes Mannes
wenigstens mitentscheidend für die Einschiebung dieses Abschnit-
tes war.
Mit stolzer Genugthuung also betrachtet unser Schriftsteller
das Gebäude der athenischen Macht ; Grübeleien darüber, ob eine
Stellung, wie sie Athen den früheren Bundesgenossen, die that-
sächlich Unterthanen geworden waren, gegenüber einnahm, auch
den Forderungen einer höhern Gerechtigkeit entspreche, liegen
seinem immer auf die Wirklichkeit der Dinge gerichteten Blicke
fern. Der Abschnitt , in dem er . die Entwicklungsgeschichte
der athenischen Hegemonie und der gewaltigen Machtstellung
Athens überhaupt giebt (1, 89 — 118), hinterläßt den Eindruck,
daß der natürliche Gang der Verhältnisse ebensowohl , wie die
zielbewußte Politik der attischen Staatsmänner ihren Antheil an
der Erhebung Athens zur bedeutendsten Macht des östlichen
Mittelmeers hatten. Wir erkennen deutlich, daß die Herabdrü-
ekung der früheren Bundesgenossen zu Unterthanen allerdings
im Interesse des Vororts lag, daß aber die Bundesgenossen selbst
den Athenern durch ihr Verhalten vielfach Grund gaben, diesen
Wandel in den Verhältnissen herbeizuführen. In der Erfüllung
ihrer pekuniären und militärischen Verpflichtungen zeigen sie
vielfach große Saumseligkeit ; statt Schiffe zu stellen, zahlen sie
freiwillig lieber eine entsprechende Geldsumme und schwächen
dadurch ihre Widerstandskraft. Die Athener, die außerdem
wohl wußten, daß auf ihrem Schutze allein die Sicherheit jener
Inseln und Küstenstädte vor den Persern beruhte, mußten darin
natürlich eine Aufforderung sehen, jene Umwandlung um so ra-
scher zu vollziehen.
Je selbständiger sie über alle Kräfte jener Inseln und
Städte verfügten , desto sicherer konnten sie sich den Feinden
gegenüber fühlen , desto zuversichtlicher dem großen Entschei-
630 Edmund Lange,
dungskampfe mit Sparta entgegensehen. Das ist das Bild, das
uns aus Tb. entgegentritt. Die Herrschaftsstellung Athens er-
scheint bei allen Härten und Ungerechtigkeiten, die dabei mit
unterliefen, als historisch gerechtfertigt. Ein bezeichnender Be-
weis dafür, daß die Athener im Allgemeinen es durchaus ver-
mieden , grundlos die Selbständigkeit ihrer Bundesgenossen an-
zutasten , liegt in der Rede der Gesandten von Mytilene in
Olympia (3, 9 — 14), bei deren Einflechtung Th. nach meiner
Ueberzeugung auch den Zweck verfolgte, das Verfahren Athens
gegen die Bundesgenossen überhaupt zu beleuchten. Seine grö-
ßeren Reden sind ja meist der Art, daß sie für den einzelnen
Fall sehr gut passen , außerdem aber auch noch eine darüber
hinausgehende allgemeinere Bedeutung haben. Nun erkennen
aber die Mytilenaier , obgleich ihnen doch daran liegen mußte,
den beabsichtigten Abfall von den Athenern möglichst zu recht-
fertigen , ausdrücklich an , daß sie von ihnen immer ehrenvoll
behandelt worden seien (3, 9, 2), wenn sie diese Thatsache auch
bloß auf Klugheit zurückführen. Nichts desto weniger wußte
Th. sehr wohl und verhehlt das auch seinen Lesern nicht, daß
das Verhältniß Athens zu den Bundesgliedern mehr und mehr
den Charakter einer Gewaltherrschaft angenommen hatte. Nicht
nur Kleou, der überhaupt starke Ausdrücke liebt, betont dies
(3, 37, 2), sondern auch Perikles (2, 63, 2), ganz abgesehen
davon , daß im Munde der Feinde diese Behauptung fort und
fort wiederkehrt. Aber dieser Zustand erscheint ihm eben als
eine historische Nothwendigkeit. Er vertritt zwar nie ausdrück-
lich durch ein eignes Urtheil die Lehre, daß in der Politik
Macht vor Recht geht; wir dürfen nach der Art seiner Dar-
stellung annehmen, daß er mindestens die schroffsten Formen
ihrer Anwendung, z. B. das Verfahren der Athener gegen Melos
und die entsetzliche Offenheit, mit der sie bei dieser Gelegenheit
jenen Standpunkt aussprechen (vergl. besonders 5, 89), entschieden
mißbilligte; aber ein ausdrückliches Wort des Tadels gegen
solche Dinge findet er — wenn wir Athen allein ins Auge fas-
sen — doch nur ein einziges Mal. Er hat eben von dem Be-
schluß der Athener, alle Mytilenaier hinrichten zu lassen , be-
richtet und erzählt nun weiter: ^, Schon am folgenden Tage kam
ihnen eine gewisse Reue und die Erwägung, daß sie damit ei-
nen grausamen und gewaltthätigen Beschluß gefaßt hätten^^ (3,
36, 4) ; aber es ist bemerkenswerth, daß dieser Beschluß gerade
von Kleon durchgesetzt worden war, den Th. bei dieser Gele-
genheit noch ausdrücklich den „auch im Uebrigen gewaltthätig-
sten der Bürger" nennt. Was Melos betrifft, so nennt er hier
nicht einmal den Urheber des Beschlusses, alle Bewohner dieser
unglücklichen Insel hinzurichten, und doch war es nach einer
Nachricht Plutarchs Alkibiades , dem er keineswegs besonders
freundlich gegenübersteht. Th. hielt eben genau wie Perikles
Thukydides und die Parteien. 631
die Athener um ihrer geistigen Eigenschaften willen für am
Meisten unter allen Hellenen zur Herrschaft berufen, und dem-
entsprechend erschien ihm die nöthigenfalls gewaltsame Auf-
rechterhaltung ihrer Herrschaft mindestens als eine Forderung
des berechtigten politischen Egoismus. Nun will ich durchaus
nicht behaupten, daß die athenischen Oligarchen an sich Gegner
einer machtvollen äußeren Stellung ihrer Vaterstadt gewesen
seien ; setzten sie doch im Anfang ihrer Herrschaft im Jahre
411 den Kampf gegen Sparta eifrig fort. Aber wenn sie auch
gleichfalls eine solche Machtstellung für Athen erstrebten , so
hing das doch bei ihnen nicht in dem Maße, wie bei den De-
mokraten , mit ihren politischen Prinzipien zusammen. Diese
wiesen sie vielmehr von vorn herein auf ein gutes Einverneh-
men mit Sparta hin und legten ihnen damit auch möglichste
Zurückhaltung in der äußeren Politik auf. Außerdem mußte
ihnen, wie das die klügsten der Parteiführer — ich erinnere
wieder an Phrynichos — auch recht gut erkannten , bei der
überwiegend demokratischen Gesinnung der athenischen Unter-
thanenstädte auch nur die Aufrechterhaltung der in der Zeit
der Demokratie begründeten Machtstellung unvergleichlich schwe-
rer fallen; endlich mußten sie stets geneigt sein — die Ge-
schichte der Vierhundert und der Dreißig giebt hinreichende
Belege dafür — innere Schwierigkeiten mit Hilfe Spartas d. h.
dnrch Nachgiebigkeit gegen dessen Wünsche zu überwinden.
Auf jeden Fall nehmen sie also thatsächlich zu der großen
Streitfrage der Hegemonie über die Hellenen eine ganz andre
Stellung ein nicht nur, als ihre demokratischen Mitbürger, son-
dern auch als der ihnen in mancher Beziehung innerlich nahe
stehende Th.
Freilich war dieser , wie kaum ausdrücklich erwähnt zu
werden braucht, ganz wie Perikles ein entschiedener Gegner der
unbegrenzten, phantastischen Eroberungsgedanken, wie sie bald
nach dem Tode dieses großen Staatsmanns in den Köpfen vie-
ler Athener sich zu regen begannen. Sein klarer Blick für
die Wirklichkeit ließ ihn erkennen , daß jene Pläne in einem
gewissen Umfange vielleicht vorübergehend verwirklicht werden
könnten, daß es aber nie möglich sein werde, derartige Erwer-
bungen, vor allem Sizilien, auf die Dauer zu behaupten, daß
also der Versuch, sie überhaupt zu machen, eine Ueberspannung
des Bogens bedeute und um so bedenklicher sei, weil er den
Athenern neue Feindschaften erwecken und damit auch die Er-
haltung der schon gewonnenen Machtstellung erschweren müsse.
Daß er so dachte , ergiebt sich aus seinem Werke mit hinrei-
chender Klarheit. Schon die Art, wie er über die perikleische
Politik im Allgemeinen, im Gegensatz zu der seiner Nachfolger,
spricht , ist beweisend für einen Theil meiner Behauptungen ;
aber auch über die sizilische Expedition insbesondere äußert er
632 Edmund Lange,
sich deutlich genug. Er bezeichnet sie (2, 65, 11) als einen
großen Fehler, aber nicht sowohl deshalb, weil die Athener sich
dabei einer Unterschätzung der Kräfte ihrer Gegner schuldig
gemacht hätten , als weil sie durch verkehrte Beschlüsse die
Kraft des Heeres schwächten. Gemeint ist damit natürlich vor
allem die Abberufung des Alkibiades , wodurch die Athener,
wie Th. sagt (6, 15, 4) binnen kurzen den Fall ihres Staates
herbeiführten. Er hebt freilich sehr stark hervor , daß Alki-
biades bei seinem Eintreten für die sizilische Expedition in er-
ster Linie von durchaus selbstsüchtigen Beweggründen geleitet
wurde (6, 15, 1 ff.)-, aber er wußte auch, daß dieser Mann am
ersten das Unternehmen durchführen konnte und daß es die
größte Thorheit war, sich gerade ihn zum bittersten Feinde zu
machen. Gleich in den Eingangsworten des 6. Buches bemerkt
er, die meisten Athener hätten in ihrem Eifer für das gewaltige
Unternehmen gar nicht bedacht, daß sie damit einen Krieg von
nicht viel geringerer Schwierigkeit, als den gegen die Pelopon-
nesier , begännen , und endlich hebt , offenbar in seinem Sinne,
Nikias ausdrücklich die Schwierigkeit hervor, selbst im Fall des
Sieges die Eroberungen zu behaupten (6, 11, 1). — Wie er
den mehrfachen Versuchen , die während des archidamischen
Kriegs, namentlich durch Demosthenes, gemacht wurden, die
durch den dreißigjährigen Frieden (445) verloren gegangenen
Besitzungen und damit eine beschränkte Landhegemonie wieder-
zugewinnen, gegenüberstand, vermögen wir nicht mit Sicherheit
zu sagen. Jedenfalls aber weist nichts darauf hin, daß er schon
darin ein bedenkliches Hinausgehen über den perikleischen
Kriegsplan erblickt habe ; eher könnte man das Gegentheil aus
der lebhaften Antheilnahme, mit der er gerade jene Kriegszüge
schildert, schließen. Er mag auch über diese Frage gedacht
haben, wie die gemäßigten Demokraten.
Maßvollen Patriotismus dürfen wir auf Grund der
letzten Erörterungen als einen Grundzug seiner politischen Den-
kungsart bezeichnen. Von blinder Parteilichkeit gegen die Spar-
taner und deren Bundesgenossen zeigt er sich dementsprechend
durchaus frei. Soweit ich sehe, findet sich in seinem ganzen
Werke nur eine Stelle, wo er wahrscheinlich eine diplo-
matische Ausflucht der Athener, die er als solche kannte, aus
patriotischen Rücksichten statt des wirklichen Grundes angeführt
hat. Er behauptet nämlich (2, 101, 1), die Athener seien trotz
ihres Versprechens , an dem thrakischen Feldzug des Sitalkes
Theil zu nehmen, nicht erschienen, weil sie geglaubt hätten, die-
ser werde nicht kommen. Der wahre Grund ihres Ausbleibens
aber scheint in ihrer Furcht vor der ungeheuren Menge jenes
Barbarenheeree gelegen zn haben ^). Auch hier ist freilich eine
*) Vergl. W.Herbst, die auswärtige Politik Spartas S. 55; MüUer-
Strübing, Aristophanes S. 721 ff.
Thukydides und die Parteien 633
andre Auffassung durchaus möglich und wird z. B. von einem
Mann wie Grote , den man doch nicht zu den „Thukydides-
Theologen^ rechnen kann, vertreten; auf keinen Fall aber ist
die Sache dazu angethan ein allgemeines Mißtrauen gegen des
Th. Unparteilichkeit als berechtigt erscheinen zu lassen, und in
seiner ganzen Darstellung des Kampfes zwischen Athen und
seinen Bundesgenossen einerseits, Sparta und dessen Verbündeten
andererseits zeigt sich das größte und vom scliönsten Erfolg ge-
krönte Streben, Licht und Scliatten gleichmäßig zu vertheilen.
So verschweigt er z. B. nicht, daß beim Ausbruch des Krieges
die Stimmung der Hellenen ganz vorwiegend den Spartanern
günstig war (2, 8. 4), während er umgekehrt auch darauf auf-
merksam macht, daß die Spartaner erst den dekeleischen Krieg
mit rechtem Selbstvertrauen begannen , unter andern auch des-
halb, weil in diesem Falle die Athener den Frieden gebrochen
hätten, während sie den größeren Theil der Schuld an dem
Ausbruch des archidamischen Krieges sich selbst und den The-
banern hätten zuschreiben müssen (7, 18, 2 u. 3). — Aber
auch die Schilderung, die er von Wesen und Art der Lakedai-
monier und ihrer Bundesgenossen, von ihrer Politik und Krieg-
führung giebt, trägt denselben Charakter voller Unbefangenheit
und Gerechtigkeit. Ja diese Eigenschaften treten so deutlich
hervor, daß z. B. Müller-Strübing, wie ich schon erwähnte, ver-
schiedentlich die Ansicht durchblicken läßt , Th. begünstige die
Spartaner auf Kosten seiner eignen Landsleute. Diese Meinung
ist freilich ebenso falsch , wie die gegentheilige sein würde.
Kurz und völlig treffend sagt darüber L. v. Ranke (Weltge-
schichte I 2, S. 48) : „Wenn er gleich den Lakodaimoniern die
Sicherheit verdankte, deren er genoß, könnte man ihm doch
nicht nachsagen, daß er lakonisiere ; sein eingebornes Talent
war es eben, beiden Theilen gerecht zu werden". Unstreitig
ist das Bild, das er vor allem von den Spartanern giebt, etwas
blasser; aber das stimmt durchaus mit ihrem weniger aktiven,
reservierten nnd verschlossenen Wesen. Die Abschließung nach
außen ist ja geradezu eins der Grundprinzipien der lykurgischen
Gesetzgebung , und die Neigung daxu erscheint denn auch bei
Th., im Gegensatz zu der den Athenern eignen Offenheit und
Freimüthigkeit , als eine der bezeichnendsten Seiten des sparta-
nischen Wesens Wir brauchen uns dafür gar nicht auf die
Leichenrede des Perikles (2, 39, 1) zu berufen, Th. selbst be-
tont (5, 68, 2), daß das Geheimniß, in welches die Spartaner
ihren Staat hüllten, ihm die Lösung seiner historischen Aufgabe
erschwert habe. Er hat allerdings diese Schwierigkeit im Wesent-
lichen zu überwinden vermocht, und wenn die Athener unzwei-
felhaft in seiner Darstellung im Vordergrund stehen , so ent-
spricht das in der Hauptsache nur den thatsächlichen Verhält-
nissen. ~ Wie in dem oben besprochenen Charakterzuge so
634 Edmund Lange,
erscheinen die Spartaner auch fast in allem Uebrigen als das
Gegenbild der Athener ; diese Gegensätzlichkeit ist geradezu das
Thema der korinthischen Rede in Sparta (1, 68 — 71). Aller-
dings hatten die Korinther ein Interesse daran , sie möglichst
stark hervorzuheben ; aber andererseits verfolgen sie nicht nur
unter allen Peloponnesiern die zielbewußteste Politik , sondern
sie beweisen auch die beste Kenntniß der wirklichen Verhält-
nisse. Aus diesen und andern schon oben erwähnten Gründen
dürfen wir annehmen, daß das, was sie hier sagen, in der Haupt-
sache auch die Meinung des Th. selbst war; wir dürfen es um-
somehr, weil in seinem freilich weit kürzeren eignen Urtheil (8,
96, 5) derselbe Grundgedanke hervortritt. „Im Gegensatz zu
den immer thätigen , immer nach Neuem strebenden Athenern"
so sagen die Korinther, „begnügt ihr euch fast immer damit,
euern Besitz an äußerer Macht und innerer Tüchtigkeit zu wah-
ren; mißtrauisch gegen euere eigne Kraft tliut ihr weniger, als
ihr vermögt, stets klebt ihr an der Scholle, um nur nicht in
Gefahr zu kommen; überall zeigt ihr Zaudern und Bedenklich-
keit, nirgends frische Thatkraft, die doch gerade einem Feinde
wie Athen gegenüber doppelt nothwendig wäre. Und in der
That bestätigt fast jedes Blatt der spartanischen Geschichte, vor
allem in der Zeit , die wir durch Th. kennen , die Richtigkeit
des allerdings wenig schmeichelhaften Spiegelbildes, das die Ko-
rinther hier ihren Bundesgenossen vorhalten. Fortwährendes
Zaudern und Schwanken, steter Mangel an rechter Entschlossen-
heit ist geradezu der Grundzug ihres politischen und militäri-
schen Verhaltens während des peloponnesischen Kriegs. Mehr-
fach werden sie in gefährlicher Lage die Rettung der Athener,
wie sie denn auch nach des Th. gewiß richtigem Urtheil (1,
118, 2) es diesen überhaupt erst möglich gemacht hatten, eine
solche Machtstellung zu gewinnen. So unterlassen die Spartaner
nicht nur im Jahre 429 (vergl. 2, 93), sondern auch unter den
weit günstigeren Verhältnissen des Jahres 411 (vergl, 8, 96, 3
u. 4) den beabsichtigten Angriff auf den Peiraieus, der ihnen im
zweiten Fall den allerentscheidendsten Erfolg hätte bringen
können. So lassen sie sich wiederholt durch den ungünstigen
Ausfall der Opfer oder durch den Wunsch, ihre religiösen Feste
an dem gewohnten Tage zu feiern , von den wichtigsten mili-
tärischen Unternehmungen abhalten, und es ist völlig berechtigt,
wenn Th., wo er über dergleichen berichtet, wie Müller-Strübing
recht gut hervorhebt, bisweilen eine überlegene Ironie deutlich
durchschimmern läßt (vergl. vor allem 5, 82, 3 u. 4). Wenn
es gilt Bundes- oder Stammgenossen oder auch abgefallene Ver-
bündete Athens zu unterstützen, zeigen sie meist eine große
Saumseligkeit. So bringen sie weder den Mytilenaiern irgend
ausreichende Hilfe, noch machen sie einen Versuch, die unglück-
lichen Melier zu retten. Die warnende Mahnung der Athener
Thukydides und die Parteien. 635
an diese, sie möchten sich nicht darauf verlassen (5, 105) er-
weist sich als nur zu begründet. Selbst zur Unterstützung von
Syrakus werden sie erst durch des Alkibiades entschiedenes Ein-
greifen bewogen (6, 88, 10 verglichen mit 6, 93), und was sie
thun , ist an sich nicht sehr viel , so wirksam es sich auch in
Folge der besonderen Tüchtigkeit des Gylippos erweist. Als
Beweis, wie wenig sie eine günstige Lage thatkräftig auszu-
nutzen pflegten, darf endlich noch ihr Verfahren gegen Brasidas
während des thrakischen Feldzugs erwähnt werden. Sie ver-
weigern ihm , theilweise weil die leitenden Persönlichkeiten auf
seine Erfolge neidisch waren, theilweise weil die Sehnsucht nach
Frieden, der ihnen die Gefangenen von Sphakeria wiedergeben
mußte , auch damals noch überwog , die erbetene Verstärkung,
von der er sicherlich den allerbesten Gebrauch gemacht haben
würde. Ueber kleinlichen Erwägungen lassen sie auch hier die
großen Gesichtspunkte außer Augen ; die Athener würden je-
denfalls anders gehandelt haben.
Aber Th. hebt auch die guten Seiten, die die Bedächtigkeit
der Spartaner hatte, mit gleicher Unparteilichkeit hervor. Hier-
her gehört vor allem die Art, wie Archidamos (1, 80 — 85) durch
den Hinweis auf die Gefahren eines Kampfes mit Athen den
Kriegsbeschluß zu hindern sucht unter ausdrücklichem Appell
an ihre Besonnenheit (aojcppoauvr^). Ganz besonders bezeichnend
scheint mir aber die Stelle 8, 24, 4. „Die Chier^ so sagt Th.
hier, „haben nächst den Lakedaimoniern allein unter allen, von
denen ich gehört habe, im Glücke eine besonnene Mäßigung be-
wahrt , und je mehr ihre Stadt emporblühte , deste fester ge-
ordnete Zustände haben sie geschaffen ^ . Zunächst ist klar,
daß die Lakedaimonier hier nur vergleichsweise herange-
zogen werden : in erster Linie gilt das an dieser Stelle
ausgesprochene warme Lob den Chiern , die sich mit gro-
ßer Klugheit stets in den ihnen durch die Verhältnisse gezo-
genen Grenzen gehalten und sich so die Stellung von Bundes-
genossen der Athener bewahrt hatten. Dieselbe besonnene Mäßi-
gung findet Th. auch bei den Spartanern ; aber eine Politik, die
für die Chier die allein richtige war, genügte eben — das er-
kannten wir schon als seine Meinung — nicht für einen Groß-
staat wie Sparta, am Allerwenigsten einem Nebenbuhler wie Athen
gegenüber. So scharf übrigens Th. die Gegensätzlichkeit in den
Charakteren der Athener und der Spartaner hervorhebt — eine
Eigenschaft schreibt er doch beiden zugleich zu, den politischen
Egoismus. Aber dieser trägt bei den Spartanern eine ganz an-
dere Färbung, und in der Art, wie Th. uns diese Verschieden-
heit anschaulich zu machen weiß, ohne sich irgendwie in Erör-
terungen darüber einzulassen, erkenne ich eine der größten Fein-
heiten seiner Darstellungsweise. Im Gegensatz zu den Athenern
läßt er sie nirgends den Egoismus offen als politisches Prinzip
636 Edmund Lange,
aussprechen. Aber er will sie damit gewiß nicht in besseres
Licht setzen , als seine Landsleute , sondern charakterisiert auf
diese Weise nur ihr verschlossenes Wesen. Außerdem darf mau
nicht vergessen, daß sie uns überhaupt viel seltener, als die
Athener, mit Eroberungsplänen beschäftigt entgegentreten, daß
sie also auch weniger Veranlassung hatten, offen den Grundsatz
„Macht geht vor Recht" zu proklamieren. Insbesondere stellen
sie sich auch bei ihrem sehr verwerflichen Verhalten gegenüber
Plataiai (3, 52 ff.) durchaus auf den Standpunkt, daß es sich
bei Unterwerfung der Stadt eigentlich nur um die Wiederher-
stellung des natürlichen Verhältnisses derselben zu den Thebanern
handle ; der Rest der Besatzung hat sein entsetzliches Schicksal
in ihren Augen völlig verdient, da die Plataienser ja ihre ur-
sprünglichen Vermittlungsvorschläge abgelehnt haben (vergl. 2, 72
u. 73). Der politische Egoismus der Spartaner hat aber über-
haupt einen weniger aktiven Charakter -,. er zeigt sich bei ihnen
mehr in Unterlassungssünden — ich verweise auf das schon
über ihre Zauderpolitik Gesagte — als in aggressiver Eroberungs-
politik. Aber darin erkennt Th. mit Recht durchaus keinen hö-
heren sittlichen Standpunkt. Er läßt ihnen kurz vor Ausbruch
des Krieges durch die Athener die Behauptung entgegenschleu-
dern — die sich später als nur zu begründet erwiesen hat —
„Wenn ihr die Hegemonie hättet, würdet ihr ebenso verhaßt
werden, wie wir" (1, 76, 1). Ich beziehe mich ferner auf seinen
Bericht (4, 80, 3 u. 4) über die hinterlistige und grausame Art,
mit der die Spartaner 2000 Heloten bei Seite schafften. Freilich
fügt er hier so wenig, wie bei Mittheilung ihres Richterspruchs
über die plataiensische Besatzung, ein ausdrückliches Wort des
Tadels bei. Aber es wäre verkehrt anzunehmen, dies unterlasse
er aus parteiischer Schonung. Ist nicht bei solchen Dingen oft
die einfache Erzählung die beste Kritik und wirksamer, als jede
moralische Betrachtung? Und entspricht solche Zurückhaltung
nicht überhaupt seiner ganzen Art? Zu alledem kommt dann
noch, dass Th. von seinem antik - hellenischen Standpunkt aus
allerdings über solche Dinge beträchtlich kühler dachte als wir.
— Die öfter wiederkehrende Behauptung der Spartaner, daß sie
den Krieg nur führten, um die Hellenen vom athenischen Joche
zu befreien, hielt er offenbar für weiter nichts, als eine schön-
klingende Redensart. Höchstens im Munde des Brasidas, der
sich ihrer z. B. 4, 85, 1 bedient, bedeutet sie möglicherweise
etwas mehr. Denn wie hoch Th. diesen Mann über den Durch-
schnitt seiner Landsleute stellte , das zeigt er schon durch die
Worte (4, 81, 2 u. 3), die Erinnerung an ihn habe noch nach
der sizili sehen Expedition viel dazu beigetragen, die athenischen
Bundesgenossen zum Uebertritt auf Spartas Seite geneigt zu
machen. Denn ähnlich wie er, hätten sie gemeint, müßten auch
seine Landsleute sein, üeberhaupt ist das ganze Bild, das er
Thukydides und die Parteien. 637
von der Heldengestalt des Brasidas entwirft, der schönste und
vollgiltigste Beweis, wie unbefangen, ja freudig er Vorzüge auch
bei den entschiedensten und gefährlichsten Gegnern Athens an-
erkennt. Fast überall , wo er von ihm spricht , thut er es mit
einer bemerkbaren Wärme des Tons. Immer von Neuem drängt
sich uns die Ueberzeugung auf: Hier ist einmal ein Mann, der
die guten Seiten der Spartaner mit denen der Athener verbindet.
Er ist der einzige seiner Landsleute, mindestens während des
archidamischen Krieges , dessen Kriegsführung einen wirklich
frischen, tliatkräftigen Zug zeigt; durch Raschheit des Ent-
schlusses und der That steht er in einem fast wunderbaren Ge-
gensatz zur sonstigen spartanischen Art. Er weiß warme Zu-
neigung, ja Begeisterung nicht nur bei seinen Soldaten, sondern
auch bei den Bürgern der thrakischen Städte zu erwecken.
Von seinem ersten Auftreten an , wo er mit außerordentlicher
Kühnheit Methone rettet, verfolgen wir seine Laufbahn mit be-
wundernder Theilnahme. In den Kämpfen um Pylos und Spha-
kteria, in denen die Spartaner sonst eine so wenig beneidens-
werthe Rolle spielen, zeigt er allein den entschlossensten Helden-
sinn. Mit äußerster Kühnheit sucht er bei Pylos die Landung
zu erzwingen, bis er, verwundet und zurückgedrängt, ohnmächtig
in seinem Schiffe zusammensinkt (4, Hu. 12). Vor allem aber
beweist er auf dem thrakischen Feldzuge ebensoviel diplomati-
sche Klugheit, wie militärisches Geschick und kühnen Wagemuth
(4, 78ff. ; 5, 6 ff.). Kein niedriger Zug ist in seinem Wesen;
maßvoll und menschlich bei aller Entschiedenheit tritt er auch
dem Gegner gegenüber. So durfte denn Th. von ihm mit Recht
sagen, daß, wie Kleon für Athen, so er für Sparta am eifrigsten
die Hegemonie erstrebt habe (5, 16, 1)^). Wären die Spartaner
wirklich ihm ähnlich gewesen, dann hätten sie gewiß eine solche
Stellung verdient. Aber freilich von den meisten unter denen,
die während des peloponnesischen Krieges in den Vordergrund
traten, gab es nichts besonders Rühmliches, oft genug das Ge-
gentheil zu berichten. Für den vorsichtigen , maßvollen und
friedliebenden Archidamos fühlte Th. offenbar eine gewisse Sym-
pathie ; doch ihn besonders zu preisen, dazu lag gewiß kein An-
laß vor. König Agis tritt hauptsächlich während des Kampfes
gegen die Argeier (5, 54 ff.) in den Vordergrund: Th. begnügt
sich auch hier damit, sein mehrfach sehr auffallendes Benehmen
einfach zu berichten. Aber auch wo er sonst von ihm spricht,
vermeidet er ein ausdrückliches Urtheil. Ebenso charakterisiert
er die spartanischen Nauarchen jener Zeit nur durch Erzählung
dessen , was sie thaten und — unterließen. Es ist nicht seine
^) Der überlieferte Text ist wohl nicht ganz richtig ; aber der
Sinn der Stelle scheint mir ganz zweifellos, eine Aenderung von t^jYe-
[xovi'av ganz verkehrt.
638 Edmund Lange,
Schuld, wenn wir schon dadurch von den beiden einzigen, die
etwas mehr in den Vordergrund treten, die ungünstigste Meinung
bekommen. So macht Alkidas durch seine Langsamkeit und
Feigheit die Hoffnung der Mytilenaier auf Hilfe zu schänden
(3, 29 ff.) und wagt keinen Angriff auf Kerkyra (3, 79); Astyo-
chos vollends läßt sich schon in seinem Verhalten gegenüber den
Chiern und dem Tissapliernes von den kleinlichsten Beweg-
gründen leiten und versäumt es in der unverantwortliclisten
Weise, die ihm durch die Verrätherei des Phrynichos gebotene
Gelegenheit zur schwersten Schädigung der Athener zu benutzen
(Buch 8 an verschiedenen Stellen). Dagegen hebt Th. die krie-
gerische Tüchtigkeit und Geschicklichkeit des Gylippos, seine un-
ermüdliche Thätigkeit für Vermehrung und Verbesserung der
syrakusanischen Streitkräfte aufs Entschiedenste hervor ; wir sehen
deutlich, wie unendlich bedeutsam sein Eingreifen für den Sieg
der Syrakusaner und die Vernichtung der Athener gewesen Ist
(Buch 7 an verschiedenen Stellen). Dieselbe Unparteilichkeit wie
den Spartanern selbst gegenüber zeigt er auch in seinem Urtheil
über ihre Bundesgenossen. Unter den Peloponneslern sind es,
wie schon erwähnt, namentlich die Korinther, von deren staats-
männlscliem Blick und reger Thätigkeit für die von ihnen er-
griffene Partei wir den vorthellhaftesten Eindruck erhalten ; na-
türlich ist es ebenfalls politischer Egoismus, von dem sie ge-
leitet werden. Aber auch den sizilischen Verhältnissen steht Th.
völlig unbefangen gegenüber. Was insbesondere die Syrakusaner
betrifft, so erfahren wir von den mancherlei Thorheiten und Un-
terlassungssünden, deren sie sich namentlich Im Anfang, durch
Athenagoras verleitet, schuldig machten, ebenso gut, wie von der
immer steigenden Thatkraft, die sie später unter Führung des
Hermokrates und Gylippos entfalteten. Ueber den letzteren Ist
eben schon gesprochen worden ; von der warmen Vaterlandsliebe,
der politischen Einsicht und der militärischen Tüchtigkeit des
ersteren gewinnen wir aus Th. einen nicht minder vortheilhaften
Eindruck. Ich erinnere an seine Reden In der syrakusanischen
Volksversammlung (6, 33 u. 34) und in KamarIna (6, 76 — 80),
vor allem aber auch an die erste Gelegenheit, bei der er redend
eingeführt wird, an den sizilischen Kongreß in Gela. Hier sind
es seine ebenso klug berechneten wie patriotischen Worte (4,
59 — 64), die einen allgemeinen Frieden unter den sizilischen
Städten und damit den Abzug der ersten größeren athenischen
Flotte herbeiführen.
Ich denke, diese kurzen Bemerkungen über die Unparteilich-
keit des Th. gegen die Spartaner und Ihre Bundesgenossen wer-
den genügen, zumal dieselbe ohnehin nur selten ernstlich bezwei-
felt worden ist. Ich wende mich jetzt wieder der Erörterung
über seine Stellung zu den Fragen der inneren Politik Athens
zu. Schon oben bezeichnete ich ihn als Vernunftdemokraten.
Thukydides und die Parteien. 639
An dieser Anschauung vermögen mich auch die glänzend ge-
schriebenen, aber doch in der Hauptsache völlig verfehlten Aus-
einandersetzungen MüUer-Strübings über „die kerkyraiischen Hän-
del bei Th." (Jahrbücher für Philologie 1886, S. 585 ff.) nicht
irre zu machen. Danach wären sehr viele Einzelheiten in den
beiden hierher gehörigen Abschnitten (3, 70 — 85 5 4, 46 — 48),
namentlich in dem Berichte über die dabei vorgekommenen Grau-
samkeiten, mehr oder weniger freie Erfindung, außerdem wäre
der 2. Abschnitt eigentlich nur als eine andere Bearbeitung des
ersten gedacht gewesen und nur durch ein Mißverständnis des
„Herausgebers" in den Text gekommen. Ich habe schon oben
gesagt , daß ich dieser ganzen Herausgebertheorie ablehnend
gegenüberstehe ; wir verlieren damit allen festen Boden unter
den Füßen, und die von MüUer-Strübing vorgebrachten „Beweise"
zerfallen bei nüchterner Betrachtung, so unwiderleglich sie ihm
auch vorkommen mögen, in nichts. Hätte er recht, so würden
diese beiden Abschnitte allerdings — von den allgemeineren
Konsequenzen einmal ganz abgesehen — eine entschiedene Ab-
neigung des Th. gegen die Demokraten beweisen ; denn diese
spielen in den hier erzählten entsetzlichen inneren Kämpfen un-
ter den Kerkyraiern die schlimmste Kolle. Sind aber die beiden
Berichte streng historisch, so liegt die Sache ganz anders. Wenn
übrigens die Demokraten mehr Grausamkeiten begingen als ihre
Gegner, so lag der Grund offenbar nach der Meinung des Th.
nicht darin , daß sie schlimmer waren , als sie , sondern darin,
daß sie als die Sieger ihren wilden Leidenschaften freien Lauf
lassen konnten. Den Anstoß zu allen späteren Greueln geben
die Oligarchen ; sie suchen ihre Mitbürger zum Verrath an den
verbündeten Athenern zu bewegen ; sie erreichen auch wenig-
stens einen halben Erfolg, und sie betreten durch die Ermordung
des demokratischen Führers Peithias zuerst die Bahn blutiger
Frevel. Als die Parteiwuth dann mehr und mehr entfesselt
wird, verlieren beide Parteien in gleicher Weise jeden sittlichen
Halt; ihre Grundsätze, die ,, bürgerliche Gleichbereclitigung der
Menge" auf der einen, die „besonnene Herrschaft der Besten'*
auf der andern Seite sind ihnen nur noch eitle Vorwände zur
Beschönigung jeglichen Frevels. Das ist die Grundanschauung,
die in den zusammenfassenden Kapiteln 3, 82 u. 83 mit ihrer
ergreifenden Darstellung der entsetzlichen Wirkungen des Partei-
geistes zu Tage tritt ^). Uebrigens mag beiläufig hier noch auf
einen Umstand hingewiesen werden, der besonders deutlich zeigt,
wie weit entfernt Th. davon war, sich durch falschen Patriotis-
mus in seiner Darstellung beeinflussen zu lassen. Da nämlich,
wo er von der raffinierten Hinterlist erzählt, durch die die ker-
kyraiischen Demokraten den Rest ihrer Gegner in ihre Hand be-
'') 3, 84 halte auch ich mit fast all^ Herausgebern für eingeschoben.
640 Edmund Lange,
kommen ^), gedenkt er ausdrücklich auch der jämmerlichen Rolle,
die die athenischen Strategen Eurymedon und So|)hokles bei
dieser Gelegenheit spielen, und doch hätte er darüber schweigen
können, ohne sich irgend einer direkten Wahrheitsverletzung
schuldig zu machen. Und dabei handelt es sich um zwei Män-
ner , die wohl im Allgemeinen der demokratischen Partei ange-
hörten, aber soviel wir wissen, gar nichts gemein hatten mit jenen
radikalen Emporkömmlingen , die allerdings Th. mit deutlicher
Abneigung behandelt. Ebensowenig wie in dem Bericht über
die kerkyraiischen Parteikämpfe kann ich sonst bei Th. eine
ungerechte Bevorzugung der Oligarchen entdecken. Das warme
Lob der Chier, dessen wir schon einmal gedachten (8, 24, 4 ff.),
gilt ganz offenbar nur der politischen Klugheit ihrer
leitenden Männer ^) und ist völlig verdient. Indem ich einige
weniger entscheidende Stellen mit Absicht übergehe , wende ich
mich gleich zu derjenigen Partie seines Werkes, die bei weitem
den klarsten Aufschluß über des Th. Stellung zur oligarchi sehen
Partei in Athen und damit zur Oligarchie überhaupt giebt. Na-
türlich habe ich dabei seinen Bericht über die Vorbereitung, die
Aufrichtung und den Sturz des Regiments der Vierhundert im
Jahre 411 (8,47 — 98) im Auge. Nun verkenne ich nicht, daß
einzelne Stellen dieses Abschnittes aus dem Zusam-
menhange herausgerissen die Meinung erwecken können,
Th. sei hier zu Gunsten der Oligarchen seiner Unparteilichkeit
untreu geworden. Aber eine unbefangene Würdigung des Gan-
zen wird uns die Grundlosigkeit einer solchen Annahme zeigen.
Ich habe schon hervorgehoben, daß er gewiß in mancher Bezie-
hung Berührungspunkte mit oligarchischen Bestrebungen hatte.
Vor Allem sozial mußte er sich zu ihren Hauptvertretern weit
mehr hingezogen fühlen, als zu den demokratischen Führern.
Und dies tritt auch in kleinen Zügen zu Tage , z. B. wenn er
8, 48, 3 sagt, der oyXoc, die große Menge (der Soldaten in
Samos), habe zwar die ersten Eröffnungen über die Verhand-
lungen mit Alkibiades und über ihre antidemokratischen Ziele
mit Unwillen aufgenommen, sei aber doch wegen der Aussicht
auf Sold vom Perserkönig ruhig geblieben. Aber trotzdem
giebt zunächst die Art, wie Th. über die oligarchische Reaktion
im Ganzen berichtet, nicht den mindesten Anlaß anzunehmen,
er habe seine Darstellung zu deren Gunsten gefärbt oder auch
nur innerlich jene Bestrebungen gebilligt. Zum Beweise gebe
ich zuerst seine Erzählung in den Hauptzügen wieder. Gleich
im Anfang tritt der durchaus selbstsüchtige Charakter der oli-
8) 4, 46 u. 47. Müller-Strübing (a. a. 0. S. 615 ff.) hält freilich
auch diesen Bericht für unhistorisch.
^) Th. beweist ja ausdrücklich, daß auch ihr damaliger Abfall von
Athen nicht gegen die Regeln dieser Klugheit verstieß.
Thukydides und die Parteien. 641
garchischen Bewegung deutlich hervor. Ferner wird durch die
bereits besprochenen Aeußerungen des Phrynichos klar, daß die
Hoffnung der Oligarchen, in Alkibiades eine wirkliche Stütze zu
finden, thöricht ist, und daß der Sturz der Demokratie eine Ge-
fährdung der athenischen Machtstellung bedeutet. Dann erschei-
nen die von den Führern der Oligarchen beim samischen Heer
abgeschickten Gesandten in Athen. Wir hören , wi^ sie , vor
Allem Peisandros , es dahin zu bringen wissen , daß das Volk,
obwohl in seiner Mehrheit durchaus demokratisch gesinnt, doch
mit Rücksicht auf die Nothlage des Staates und in der Hoff-
nung auf persische Hilfe die Ermächtigung zu den gewünschten
Verhandlungen mit Tissaphernes und Alkibiades ertheilt. Die
verhaßte Verfassungsänderung weiß ihnen Peisandros dadurch
mundgerecht zu machen, daß er ihnen in der Ferne die Aus-
sicht zeigt, sie könne unter geänderten Verhältnissen wieder rück-
gängig gemacht werden. Weiter bewirkt er die Entsetzung des
Phrynichos von seiner Strategenstelle, weil dieser Mann ein Hin-
derniß der Zurückberufung des Alkibiades bildete. Endlich be-
redet er alle bestehenden oligarchischen Hetärien sich zu ge-
meinsamem Wirken für den Sturz der Demokratie zu vereinigen.
Mit einem Worte, er und seine Genossen zeigen bei der Durch-
führung ihrer Aufgabe das größte Geschick; aber sie haben
dabei nur ihre persönlichen und Parteiinteressen im Auge •, das
Interesse Athens benutzen sie bloß als Vorwand ; höhere Ge-
sichtspunkte spricht ihnen Th. in keiner Weise zu. Auch in
seiner weiteren Darstellung findet sich davon keine Spur. Die
Verhandlungen mit Alkibiades zerschlagen sich; aber die athe-
nischen Oligarchen auf Samos beschließen, nun auf eigne Hand
ihre Umsturzbestrebungen weiter zu führen. Mit kurzsichtiger
Eile betreiben sie in verschiedenen Bundesgenossenstädten die
Aufrichtung einer Oligarchie, erreichen aber damit nur, daß zu-
nächst Thasos und bald auch andre, genau wie es Phrynichos
vorausgesagt hatte , von Athen abfallen. Als ihre Gesandten
nach Athen kommen, um dort die Saclie weiter zu betreiben,
finden sie das Meiste schon gethan. Ihre Gesinnungsgenossen
haben den Führer des Demos Androkles und mehrere andre
durch Meuchelmord aus dem Wege geräumt und haben als ihr
Programm die Forderung aufgestellt, daß künftig alle Besoldun-
gen außer für den Kriegsdienst wegfallen und nur die fünftau-
send leistungsfähigsten Bürger Antheil an der Leitung des
Staates haben sollten. In Wirklichkeit aber — das sagt Th.
ausdrücklich — genügte eine so maßvolle Aenderung ihren
Wünschen durchaus nicht. Von den „Fünftausend" sprachen
sie nur, um das Volk zu beruhigen ; thatsächlich war allein den
Theilnehmern an der oligarchischen Reaktion ein Antheil an der
Staatsleitung zugedacht. Wir erkennen oben aus seiner Dar-
stellung aufs Deutlichste, wie nicht die Rücksicht aufs wahre
Philologus LH (N.F. VI), 4. 41
642 Edmund Lange,
Beste Athens, nicht das bloße Streben, die unheilvollen Folgen
einer zügellosen Demokratie zu beseitigen , die Handlungsweise
der oligarcliischen Führer bestimmte, sondern der engherzigste
Parteistandpunkt. Die Volksversammlung und der Rath der
Fünfhundert, so berichtet Th. weiter, traten zwar noch in der
alten Weise zusammen, aber die Verschworenen übten über beide
einen vollkommenen Terrorismus aus ; nichts wurde beschlossen,
als was ihnen genehm war. Wer Widerspruch wagte, büßte
das unter Umständen mit dem Tode. Da das Volk verschiedene
Männer, bei denen man dies für ganz unmöglich gehalten hatte,
offen für die Oligarchie eintreten sah, so hielt es die Anhänger
dieser Partei für weit zahlreicher , als sie in der That waren,
und keiner traute mehr dem andern. Unter solchen Verhält-
nissen konnten Phrynichos und seine Genossen — die Einzel-
heiten darf ich hier übergehen — in der eingeschüchterten Volks-
versammlung widerspruchslos einen Beschluß durchsetzen , der
einem neuen, natürlich durchaus oligarchischen, Rathe von 400
Männern alle wirkliche Macht im Staate in die Hand gab. Alle
Besoldungen mit Ausnahme derer für den Kriegsdienst wurden
selbstverständlich abgeschafft ; es blieb überhaupt nichts von der
alten Verfassung; die Berufung der „Fünftausend", die niemand
kannte, war durchaus in das Belieben der Vierhundert gestellt.
Diese machten eine Anzahl ihrer Gegner durch Tödtung, Ge-
fangensetzung oder Verbannung unschädlich und führten über-
haupt ein Willkürregiment. Sie begannen dann Friedensver-
handlungen mit Agis; doch diese blieben zunächst völlig ver-
geblich; denn der Spartanerkönig traute, wie Th. hervorhebt,
ihrer Herrschaft keine Dauer zu. Das hielt sie aber nicht von
neuen Versuchen ab. Agis verhielt sich diesen gegenüber we-
niger ablehnend, und auf seinen Rath schickten sie auch nach
Sparta selbst Gesandte. — Mit gleicher Unbefangenheit werden
die weiteren Vorgänge auf S a m o s geschildert. Ein Versuch
zu einer oligarchischen Reaktion auf der Insel selbst scheitert,
zumal die dortigen Demokraten von der athenischen Flotten-
mannschaft , namentlich von der Besatzung der Paralos , deren
entschieden demokratische Gesinnung ausdrücklich hervorgehoben
wird, unterstützt werden. Die Vierhundert begehen die Thor-
heit, die Gesandten, die die Nachricht von diesen Vorgängen
nach Athen bringen, zum Theil verhaften zu lassen. Doch ei-
ner von ihnen, Chaireas, entkommt, kehrt zu seinen Kameraden
nach Samos zurück und berichtet dort mit lügenhaften Ueber-
treibungen von den neuoreschaffenen Zuständen Athens. Die
ganz überwiegend demokratische Flottenmannschaft geräth darüber
in heftigen Zorn; sie wählen sich zum Theil neue Führer, be-
schließen die Peloponnesier und die Vierhundert in gleicher
Weise als Feinde zu betrachten und rufen den Alkibiades zu-
rück. Dieser erscheint sofort, wird zum Feldherrn gewählt und
Thukydides und die Parteien. 643
erwirbt sich ein außerordentliches Verdienst um den Staat , in-
dem er die Soldaten von ihrem Verlangen, gegen Athen geführt
zu werden, abbringt. Das alles erzählt Th. in völlig sachlicher
Weise. DalS er die zuletzt erwähnte Forderung der Flotten-
mannschaft mißbilligte, ergiebt sich aus dem warmen Lob, das
er wegen ihrer Ablehnung dem Alkibiades spendet. Im Uebri-
gen erweckt seine Darstellung weit eher Sympathie für das
Verfahren des Thrasybulos und seiner Genossen, als das Ge-
gentheil. Jedenfalls zeigt sie, daß schon aus patriotischen Grün-
den die Bestrebungen der Oligarchen verwerflich waren. Aller-
dings giebt er auch die Darstellung wieder (c. 86, 2 u. 3), durch
die die Gesandten der Vierhundert die Athener in Samos von
der Unbedenklichkeit der neuen Zustände in der Hauptstadt zu
überzeugen suchen ; aber seine sonstige Erzählung zeigt , daß
wir darin nichts weniger als den Ausdruck seiner Meinung er-
blicken dürfen. Den allerdeutlichsten Beweis aber, wie unbe-
fangen Th. die oligarchischen Bestrebungen beurtheilte, finde ich
in c. 89, das leider an einigen nicht unwichtigen Stellen einen
verdorbenen, nicht mit voller Sicherheit wiederherstellbaren Text
bietet. Die aus Samos nach Athen zurückgekehrten Gesandten,
so wird hier erzählt, entledigten sich der Aufträge des Alki-
biades , und deren gemäßigter uud vernünftiger Inhalt wurde
nun für einen Theil von denen, die sich der oligarchischen Be-
wegung angeschlossen hatten , der Anlaß auch ihrerseits zur
Mäßigung zu rathen ; sie forderten gleichfalls , daß man den
Fünftausend wirklich Antheil an der Staatsverwaltung gebe und
überhaupt die Verfassung mehr nach den Grundsätzen bürger-
licher Gleichheit einrichte ; mit einem Worte sie vertraten die
Ansicht, die nachher zum Siege gelangte; sie wollten gerade
das, was Th. (8, 97, 2) mit so warmen Worten als die beste
ihm aus eigner Erfahrung bekannt gewordene Verfassungsform
bezeichnet , und trotzdem ist er vorurtheilslos genug zuzu-
gestehen , daß bei den meisten Vertretern dieser Forderungen
nicht wahre Vaterlandsliebe, sondern persönlicher Ehrgeiz der
entscheidende Beweggrund war. Sie sahen, so sagt er, daß dem
wachsenden Einfluß des Alkibiades gegenüber die Aufrechter-
haltung der strengen Oligarchie immer unwahrscheinlicher werde,
und so strebte nun jeder von ihnen danach, der erste Leiter des
Demos zu werden. Auch das entgeht seinem Scharfblick nicht,
daß bei einer oligarchischen Verfassung ihrem Wesen nach der
persönliche Ehrgeiz der Einzelnen viel bedenklicher wirkt, als
bei einer demokratischen. Daß aber vollends die entschiedenen
Oligarchen, wenn das Parteiinteresse es erfordere, auch vor Va-
terland sverrath nicht zurückschreckten, das behauptet nicht nur
Theramenes (c. 90, 3), sondern Th. selbst spricht es c. 91 off'en
als seine Ansicht aus. Eine deutliche Anspielung auf eine ge-
heime Verabredung der oligarchischen Gesandten mit den Spar-
41*
644 Edmund Lange,
tanern zu Gunsten ihrer Partei liegt , wie bereits W. Vischer
(Kleine Schriften I 192) richtig erkannt hat, schon in den Wor-
ten, jene seien von ihrer Friedensreise zurückgekehrt, ohne für
die Gesammtheit der Athener eine Uebereinkunft erzielt zu
haben. Faßt man den weiteren Inhalt des Kapitels ins Auge,
so ist kaum eine andre Auffassung möglich. „Am liebsten" so
spricht sich Th. der Hauptsache nach aus „wollten die Oligar-
chen die neue Verfassung und die athenische Bundesherrschaft
behalten ; wenn das nicht angin»-, womöglich politische Selbstän-
digkeit unter der neuen Verfassung; im Nothfall aber waren
sie entschlossen, um sich und ihre Machtstellung zu retten, auch
auf ihre Mauern und Schiffe zu verzichten", d. h. mit andern
Worten die Oberhoheit Spartas anzuerkennen. — Die folgenden
Kapitel geben ohne jedes ausdrückliche Urtheil eine Schilderung
der Umstände, die zum Sturz der Vierhundert und zur Einfüh-
rung der gemäßigten Verfassung der Fünftausend führten; es ist
unnöthig , näher darauf einzugehen. Welche außerordentliche
Schädigung die Machtstellung Athens in Folge der innern Wir-
ren erfuhr, wissen wir schon. Auch des Th. außerordentlich
günstiges Urtheil über diese neue Verfassung ist schon hinrei-
chend gewürdigt worden; ihre Grundzüge entsprachen dem Pro-
gramm, das zuerst Alkibiades aufgestellt hatte. Auch der kräf-
tige Widerstand gegen die Feinde, dessen Nothwendigkeit er
so entschieden betont hatte, wurde nun erst wieder möglich, wo
die Spaltung zwischen den Athenern in der Heimath und denen
in Samos beseitigt war. Gewiß hat dieser Umstand nicht we-
nig dazu beigetragen, das Urtheil des Th. über die neuen poli-
tischen Zustände zu einem so außerordentlich günstigen zu ma-
chen. Blicken wir jetzt zurück auf alles, was er über die Vier-
hundert als Partei sagt, so ist es doch zweifellos, daß ihm nichts
ferner lag, als ihren Vertheidiger spielen zu wollen. Im Gegen-
theil giebt es wenige Abschnitte seines Werks , wo er seiner
abfälligen Meinung so deutlich und klar Ausdruck gegeben hat,
wie gerade hier.
Aber widersprechen denn nicht einige von den Einzelur-
theilen über die Führer der Vierhundert diesem allgemeinen Er-
gebniß? Auch diese Frage beantworte ich mit einem entschie-
denen „Nein". Nur wenn man jene Urtheile aus dem Zusam-
menhang herausreißt, kann man — das muß ich wiederholen —
zu einer solchen Meinung kommen. Den Peisandros zunächst,
dessen Charakter allseitig ungünstig beurtheilt wird, hat Th.
offenbar und gewiß mit Recht für einen sehr klugen und ge-
schickten Mann gehalten ; das zeigt der Bericht über die Art,
wie er für die Oligarchie Stimmung zu machen weiß (8, 53, 2
u. 3). Ueber seinen Charakter und die Beweggründe seiner
Handlungsweise schweigt er, wie so oft in ähnlichen Fällen.
Um so mehr sind wir berechtigt, das allgemeine ungünstige Ur-
Thukydides und die Parteien. 645
theil, das er in dieser Beziehung über die Vierhundert in ihrer
Mehrheit ausspricht, auf ihn anzuwenden ^^). — Phrynichos hat
offenbar dem Th. nach einer Richtung hin einen hohen
Grad von Bewunderung abgenöthigt. Aber diese Bewunderung
gründet sich , wie die betreffenden Partieen des 8. Buchs , vor
Allem cc. 50 und 51, unwiderleglich zeigen, nicht im Mindesten
auf seinen sittlichen Charakter. Wie wäre das auch möglich
gewesen bei einem Manne , der , von allem andern abgesehen,
um die Rückkehr seines persönlichen Feindes Alkibiades zu hin-
dern , sich dem Astyochos gegenüber erbietet , ihm Samos und
das attische Heer in die Hände zu liefern, der überhaupt in
Allem, was wir von ihm erfahren, den Eindruck völliger Ruch-
losigkeit macht? Aber Th. war selbst Staatsmann und Feld-
herr; er wußte, daß sittliche Verworfenheit und hohe geistige
Begabung sich durchaus nicht ausschließen. Er schildert den
Phrynichos schon 8, 25 ff. als einen begabten und tüchtigen
Feldherrn und nennt ihn bei dieser Gelegenheit (8 , 27, 5) mit
einem gewiß nicht übertriebenem Lobe oux d^üvsTov, also „nicht
ohne Einsicht" oder vielleicht auch „sehr einsichtig". Vor Al-
lem aber bewunderte er seinen politischen Scharfblick, der ihn,
wie wir sahen, nicht nur vor allen Täuschungen über die Be-
weggründe und Absichten des Alkibiades bewahrte, sondern ihn
auch die verderblichen Folgen eines oligarchischen Umsturzes
für die athenische Machtstellung mit derselben Klarheit voraus-
sehen ließ, die auch der Verfasser der anonymen Schrift ;, He-
ber den Staat der Athener" zeigt. Und wie hätte Th. auch
anders empfinden können, da es sich hier um eine Eigenschaft
handelte, die für den Geschichtsschreiber so wichtig ist und die
gerade er in so hohem Grade besaß. Er bewunderte weiter die
Offenheit, mit der Phrynichos seine Erkenntniß den Parteige-
nossen gegenüber aussprach, und endlich auch die konsequente
Energie, womit er seine — freilich durchaus verwerflichen —
Pläne verfolgte Und offenbar nur dieser letzten Eigenschaft
gilt die einzige Stelle , in der man vielleicht eine sittliche
Anerkennung des Phrynichos finden könnte. Th. hebt nämlich
(8, 68, 3) ausdrücklich hervor, daß jener, nachdem er sich ein-
mal der oligarchischen Bewegung angeschlossen hatte, sich auch
den Gefahren gegenüber als ein durchaus zuverlässiger Anhän-
ger derselben erwies. Aber diese seine Haltung führte Th.,
wie seine Worte beweisen, durchaus nicht auf bloße Prinzipien-
treue zurück , sondern in erster Linie auf den Wunsch jenes
Mannes, sich unter allen Umständen vor der Rückkehr und da-
") G. Gilbert, Beiträge zur inneren Geschichte Athens SS. 254 ff.
macht wahrscheinlich, daß Peisandros früher der demokratischen Par-
tei angehörte und gerade deshalb von seinen neuen Parteifreunden
bei den ersten Schritten in den Vordergrund geschoben wurde.
646 Edmund Lano:e
mit vor der Rache seines Todfeindes Alkibiades zu schützen. —
Ein dritter Führer der oligarchischen Bewegung, über den sich
ein ausdrückliches Urtheil findet, ist Theramenes. Es ist be-
kannt, daß die Meinungen über seinen Charakter bei den alten
wie bei den neueren Geschichtsschreibern sehr auseinandergehen.
Die wechselvolle politische Rolle, die er gespielt hat, macht diese
Meinungsverschiedenheit nur zu erklärlich, und die Entscheidung
für die eine oder andre Auffassung wird der Natur der Sache
nach sich nicht auf unumstößliche Beweise gründen lassen.
Aber wir brauchen hier auf diese schwierige Frage nicht weiter
einzugehen ; wir haben es nur mit dem ürtheil des Th, zu thun
und das Lob, das dieser dem Theramenes ertheilt, hat er sicher
verdient; er schreibt ihm nur eine bedeutende Rednergabe und
hohe politische Einsicht zu^^). Jene hat er vor Allem in der
Vertheidigungsrede vor seinem Ende (Xen. Hell. 2, 3, 35 ff.)
bewiesen; von dieser zeugt seine ganze politische Laufbahn und
mit in erster Linie die Rolle, die er beim Sturz der Vierhundert
gespielt hat ; leider war mit dieser Einsicht nicht die nöthige
Charakterfestigkeit verbunden; das Schicksal brachte ihn außer-
dem wiederholt in die schwierigsten Lagen und so „schwankt
sein Charakterbild in der Geschichte". In seiner Anschauung
über die für Athen beste Verfassung stand er jedenfalls dem
Th. nahe; um so höher ist die kühle Unbefangenheit zu schätzen,
mit der dieser ihn beurtheilt. Diodor z. B. (13, 38 und 42)
spricht sich viel wärmer über ihn aus, und von Neueren nennt
ihn z. B. Wattenbach, trotzdem er die bedenklichen Seiten sei-
nes Wesens nicht verkennt, den besten Bürger seiner Zeit (de
quadringentorum Athenis factione thesis I^^). Ob Th. der iVnsicht
war, daß ihn der Ehrgeiz dazu antrieb, sich an die Spitze des
Widerstandes gegen die extreme Partei unter den Vierhundert
zu stellen, oder ob er bei ihm einen reineren Beweggrund an-
nahm, können wir nicht wissen. Er sagt, wie wir schon sahen,
nur, daß jener bei den meisten das treibende Motiv dieses
Widerstandes war.
Nur ein einziges Urtheil bliebe jetzt noch zu besprechen,
aber freilich dasjenige, das wirklich bis zu einem gewissen Grade
etwas Auffälliges hat. Den Antiphon nämlich , der nach des
Th. eigenem Bericht von Anfang bis zu Ende der geistige
Leiter der oligarchischen Reaktion war, der sich auch an jener
ihrer hochverrätherischen Tendenz nach schon geschilderten Ge-
sandtschaft nach Athen betheiligte und für diese seine politische
^^) Vergl. 8, 68, 4 : dvrjp oute tintlv oixe yvcüvai dSüvaxos.
'*) Man vergl. auch Aristot. IIoL 'A&. besonders Kaibel-Wilamo-
witz 28, 5; 32, 2; 33, 2; 36. üeberhaupt trägt der ganze hier in
Betracht kommende Abschnitt dieser Schrift eine mehr oligarchische
Färbung.
Thukydides und die Parteien. 647
Rolle kurz nach dem Sturz der Vierhundert mit dem Tode
büßte, charakterisiert unser Scliriftsteller (8, 68, 1) mit den
Worten „Ein Mann , der an Tüchtigkeit (apsT^^j) keinem seiner
Zeitgenossen nachstand, der die höchste Einsicht und dazu die
bedeutendste Rednergabe besaß". Der zweite Theil dieses ür-
theils gilt gewilS allein der geistigen Bedeutung Anti-
phons, und darüber müssen wir dem Th. unbedingt ein maßge-
bendes Urtheil zugestehen. Aber wie konnte er von einem
Manne, der dem Parteiinteresse nicht nur die Größe, sondern
sogar die Selbständigkeit Athens zu opfern bereit war, sagen,
daß er an Tüchtigkeit von keinem seiner Zeitgenossen über-
troffen worden sei? Es ist richtig: Auch der größte Partei-
fanatiker, der, wo seine politischen Ueberzeugungen in Frage
kommen , selbst vor Verrätherei und Grausamkeit nicht zurück-
schreckt, kann im Privatleben ein durchaus achtungswerther
Mann sein, und wir haben keinen Grund, dies bei Antiphon zu
bezweifeln. Aber Th. spricht offenbar nicht davon allein. —
Allerdings existiert ein Standpunkt, der , wenn man will , jede
Schwierigkeit beseitigen würde. Müller - Strübing nämlich be-
hauptet (Aristophanes S. 636), dpsTY] bedeute bei Th. „nichts
andres, als Mannhaftigkeit, energisches, rücksichtsloses Verfolgen
eines bestimmten Zwecks", der doch kein idealer zu sein brauche,
ja ein rein egoistischer sein könne. Aber es ist ihm nicht ein-
mal gelungen , diese Behauptung für die wenigen Stellen , für
die er es versucht, als richtig zu erweisen ; im Gegentheil glaube
ich überzeugend nachgewiesen zu haben (Jahrbücher für Philologie
1892 XII SS. 827—40), daß an allen den 42 Stellen, wo apsrYj bei
Th. mit Beziehung auf Einzelpersonen, Familien oder Völkerschaften
gebraucht wird feinmal findet es sich von der Güte oder Frucht-
barkeit des Bodens) die sittliche Gesinnung mit in Betracht
kommt, daß uns mindestens nirgends ein entscheidender Grund
an einer solchen Auffassung hindert, und daß dieses sittliche
Moment weitaus in den meisten Fällen, vor Allem in den Re-
den, durchaus im Vordergrund steht. Unter diesen Umständen
würde es allen Grundsätzen der Interpretation widersprechen,
wenn wir allein unsrer Stelle über Antiphon gegenüber einer
andren Auffassung huldigen wollten. Ich halte es also für aus-
gemacht, daß Th. auch hier die sittliche Gesinnung dieses Man-
nes mit im Auge gehabt hat, und der Umstand, daß genau genom-
men weniger rücksichtslose Thatkraft, als zwar treue und uner-
müdliche , aber vorwiegend stille Thätigkeit im Interesse der
erkorenen Sache als Grundzug in Antiphons Wesen erscheint,
kann mich in diesem Glauben nur bestärken. Freilich dürfen
wir dem Th. nicht unser n modern - christlichen Tugendbegriff
unterschieben. Es war wohl vorwiegend die Ueberzeugungstreue
Antiphons, die ihm Anerkennung abnöthigte, und wir haben das
Recht in dieser Hinsicht einen scharfen Unterschied zwischen
648 Edmund Lange,
diesem Mann und z. B. dem Phrynichos zu machen. Auch
scheint bei ihm der Ehrgeiz, das Streben, äußerlich mit seiner
Person in erster Eeihe zu stehen , eine sehr geringe Rolle ge-
spielt zu haben. Er hatte nicht nur so lange die demokratische
Partei noch herrschte, jedes öffentliche Hervortreten vermieden :
auch nachher traten andre Persönlichkeiten nach außen viel mehr
in den Vordergrund. Denken wir uns, daß er einer von jenen
Fanatikern ihrer Ueberzeugung gewesen ist, wie sie nicht so
selten vorkommen, so werden wir es begreiflich finden, daß Th.
in diesem Mann trotz der politischen Morde, die er wenigstens
geschehen ließ, und trotz seiner Theilnahme an jener hochver-
rätherischen Gesandtschaft eine innerlich tüchtige Natur sah.
Wir werden es umsomehr begreiflich finden , wenn wir anneh-
men, daß er ihm persönlich näher stand (die freilich unsichere
Tradition bezeichnet ihn geradezu als seinen Schüler in der Be-
redsamkeit) und also die innern Triebfedern seiner Handlungs-
weise kannte ^^). "Wie hoch er Antiphon als Redner stellte,
zeigt auch sein bekanntes Urtheil (8, 68, 2), daß seine Verthei-
digungsrede im Hochverrathsprozesse die beste gewesen sei, die er
überhaupt kenne ^^). Die wenigen Notizen über den merkwür-
digen Mann, die sich bei andern Schriftstellern finden, kann ich
hier ruhig übergehen. Bei einem großen Theil derselben ist es
ohnehin unzweifelhaft, daß eine Verwechselung des Redners An-
tiphon mit andern Persönlichkeiten gleichen Namens, meist mit
dem bei Xen. mem. 1, 6 erwähnten Sophisten, vorliegt: in an-
dern Fällen kann wenigstens nicht mit Sicherheit behauptet wer-
den , daß wirklich der Redner gemeint ist ; der Rest giebt kei-
nen irgendwie wesentlichen Ertrag.
Als das Ergebniß der ganzen letzten Erörterung aber darf
ich wohl bezeichnen, daß Th. auch in seinem Urtheil über die
oligarchische Reaktion des Jahres 411 die Unbefangenheit des
echten Historikers bewahrte. Das hohe Maß von geistiger Kraft,
das ihren Leitern innewohnte, nöthigt ihm Anerkennung, ja
sogar Bewunderung ab ; aber die Beweggründe , von denen sie
*^) Aehnlich urtheilt z. B. Blaß, attische Beredsamkeit 1 S. 85 ff.
Bei ihm heißt es u. A. S. 90: „Bei ADtiphon ist es wenig glaublich,
daß er aus persönlichem Ehrgeiz was er that , gethan. Er mochte
eher ein theoretisches Ideal verwirklichen wollen und aus Haß gegen
die ochlokratische Wirthschaft die Augen gegen die Nichtswürdigkeit
eines Peisandros und Phrynichos verschließen. Daß er an der Oligar-
chie, als die Gefahren kamen, standhaft festhielt, ist weit ehren-
hafter, als der schleunige Gesinnungswechsel des Theramene8*^ — Von
den Thukydides- Erklärern äußert sich namentlich Arnold sehr tref-
fend über die ganze Frage.
**) Daß Th. hier auch an die Vertheidigungsrede des Sokrates
mit gedacht hat, wie vielfach angenommen wird, steht durchaus nicht
fest. Unsere Stelle kann sehr wohl vor 399 geschrieben sein.
Thukydides und die Parteien. 649
sich leiten ließen, erscheinen ihm im Ganzen als sehr egoistisch ;
was den Charakter betrifft, so hat er nur für Antiphon ein kla-
res Wort der Anerkennung. Die politisclien Ziele der Vier-
hundert — von den Mitteln, die sie anwandten, ganz abgesehen
— war er weit entfernt zu billigen. Für die unter den gege-
benen Verhältnissen geeignetste Verfassungsform hielt er eben
die nach dem Sturz der Vierhundert geschaffene Regierung der
Fünftausend. Aber — und damit kehren wir zu unserm Aus-
gangspunkt zurück — entscheidender, als die Formen der Ver-
fassung, war in seinen Augen der Geist, der die Staatsverwal-
tung durchdrang. Das größte Unglück für Athen erkannte er
darin, daß sich nach dem Tode des Perikles keine Persönlich-
keit wieder fand , die mit gleicher geistiger und sittlicher Ue-
berlegenheit , frei von allen kleinlichen Rücksichten des Ehr-
geizes und der Gewinnsucht Volk und Staat in den Bahnen
einer ebenso vorsichtigen wie groß angelegten Politik zu er-
halten verstand. Das ist der Grundgedanke des berühmten
Rück- und Vorblicks 2, 65. Das herbe Urtheil, das Th. hier
über die Leiter der athenischen Politik nach Perikles fällt, be-
zieht sich durchaus nicht allein auf die Demokraten unter ihnen,
sondern ebensogut auf die oligarchischen Führer des Jahres 411
— den Beweis , wenn ein solcher noch nöthig scheinen sollte,
giebt 8, 89 — endlich auch auf Männer, denen, wie dem Alki-
biades, die Verfassungsform ziemlich gleichgiltig war.
Und um zum letzten Punkt zu kommen , nicht gegen de-
mokratische Parteimeinungen und Parteiführer an sich empfindet
Th. eine lebhafte Abneigung , wohl aber gegen jenes Plebejer-
tlium und gegen jenen Mangel an feinerer Bildung, die die mei-
sten nachperikleischen Leiter des Demos kennzeichnen. Die halb
geniale, halb frivole Verachtung von Sitte und Herkommen, wie
sie Alkibiades zeigte, war ihm offenbar auch nicht sympathisch;
selbst die hohe Anerkennung, die er ihm 8, 86, 4 spendet, weil
er die Fahrt der athenischen Flotte in Samos gegen den Pei-
raieus und damit den offenen Bürgerkrieg mit seinen nothwendig
unheilvollen Folgen zu verhindern verstand, schwächt er in be-
merkenswerther Weise ab durch den Zusatz, daß dieses außer-
ordentliche Verdienst auch das erste gewesen sei, das sich Al-
kibiades um seine Vaterstadt erworben habe. Aber wie das
eben angeführte Beispiel zeigt, erkennt er doch das wirklich
Große an ihm offen an. In demselben Kapitel, in dem er über die
Beweggründe seines Eintretens für die sizilische Expedition ein so
scharfes Urtheil fällt, hebt er andererseits auch das Thörichte und
Verderbliche seiner Abberufung vom Oberbefehl aufs Entschie-
denste hervor (6, 15, 4). Dagegen wird er mehrfach wirklich
einseitig und ungerecht in seinem Urtheil über Leute, die ihm
als plebejische Emporkömmlinge erschienen , wenn er auch in
seinen thatsächlichen Mittheilungen , soweit es dabei auf
650 Edmund Lange,
ihn ankam, zuverlässig bleibt. Nur erwähnen will ich, daß er
den Hyperbolos wahrscheinlich zu scharf beurtheilt , wenn er
ihn kurz und bündig als einen schlechten Menschen (}xo;(^r|pov
avilpüJTTov) bezeichnet, der dem Scherbengericht eben wegen die-
ser seiner Schlechtigkeit und wegen der Schande, die er seiner
Vaterstadt bereitete, nicht etwa wegen seiner Macht und seines
Ansehens beim Volke verfallen sei. Vor Allem aber scheint mir
hier die VS'^urzel der offenbaren Mißgunst zu liegen, mit der er
den Kleon behandelt. Ich kann an dieser Stelle, schon mit
Rücksicht auf den mir zur Verfügung stehenden Raum, die viel-
erörterte Streitfrage über den Charakter und die politische Be-
gabung dieses merkwürdigen Mannes nicht von Neuem aus-
führlich behandeln ^^}; ich gehe nur ganz kurz auf den Ab-
schnitt ein, in dem nach meiner Ueberzeugung diese innere Ab-
neigung, die allerdings auch durch den kaum zu bezweifelnden
Antheil Kleons an der Verurtheilung des Th. verschärft worden
sein mag, am Deutlichsten hervortritt: ich meine die Art, wie
er das Verfahren Kleons in der Angelegenheit von Sphakteria
schildert und beurtheilt (4, 27 ff.). Seine anfängliche Wei-
gerung , die ihm in so merkwürdiger Weise von Nikias ange-
botene Strategenstellung vor Sphakteria anzunehmen , führt er
auf Feigheit, die er meiner Meinung nach weit eher dem Ni-
kias hätte vorwerfen können, zurück, während sie mindestens
ebenso gut aus Klugheit und dem Bewußtsein militärischer Un-
erfahrenheit entsprungen sein kann; zu den „Vernünftigen", die
nach seinem Bericht hofften , bei dieser Gelegenheit des Kleon
entledigt zu werden, dürfen wir ihn offenbar auch selbst rech-
nen; das Versprechen dieses Mannes, daß er in zwanzig Tagen
seine Aufgabe gelöst haben werde , nennt er wahnsinnig , ob-
gleich er es glänzend erfüllt hat, und obgleich, wie die Dinge
lagen, dies gar keine außerordentlichen Schwierigkeiten bot. Im
Wesentlichen den gleichen Charakter tragen alle seine Urtheile
über Kleon; sie zeigen eine Schärfe, wie sie sonst dem Th.
durchaus fremd ist. Seinen Widerstand gegen einen Frieden,
wie ihn dann Nikias zu Stande brachte, führt er 5, 16, 1 auf
die niedrigsten Beweggründe zurück, und nur in dem gleich
darauf folgenden Zugeständniß, daß Kleon für seine Vaterstadt
aufs Eifrigste die Hegemonie erstrebt habe ^^) — ein Zugeständ-
niß, das streng genommen mit dem Vorhergehenden in einem
gewissen Widerspruch steht — tritt seine sonstige historische Un-
parteilichkeit wieder zu Tage. Diese auffallende Erscheinung
erklärt sich am Einfachsten, wenn wir sie nicht sowohl auf den
natürlich auch vorhandenen politischen, als auf den sozialen und
^^) Ich habe das versucht in meiner Arbeit „Kleon bei Thuky-
dides" (Programm des Gymnasiums zu Burgsteinfurt 1886).
") Vergl. dazu ob. S. 637 Anm. 6.
Thukydides und die Parteien. 651
Charaktergegensatz zwischen den beiden Männern zurückführen.
Dazu stimmt die unleugbare Sympathie, die Th. für Nikias em-
pfindet. Denn dieser war ein zwar mittelmäßig begabter, aber
überall die zarte Grenzlinie des Maßes innehaltender, feingebil-
deter Mann. Th. verkennt zwar nicht die mancherlei Schwä-
chen seines Wesens (vergl. namentlich 5, 16, 1 und 7, 50, 4);
aber vor Allem die Art wie er seine heroische Haltung in den
letzten schweren Tagen schildert — wobei der edle Demosthenes
doch wohl mehr als billig zurücktritt — und das Schlußurtheil
(7, 86, 5), worin er ihn wegen seines überall in den Schranken
des Herkommens bleibenden tugendhaften Verhaltens ''*) preist,
sind doch unverkennbare Zeichen einer warmen Sympathie. — Man
könnte weitergehen, man könnte z. B. auch die warme Anerken-
nung, die er für Hermokrates im Gegensatz zu Athenagoras hat,
wenigstens theilweise auf die verschiedene soziale Stellung beider
Männer zurückführen ; aber damit begäbe man sich auf das Ge-
biet recht unsicherer Vermuthungen, und ich meine, schon was
sich mit Sicherheit aus dem Werke des Th. ergiebt, genügt voll-
ständig, um zu beweisen, was ich beweisen wollte. Er war, so
kann ich mein Urtheil zusammenfassen, nach seinen sozialen
Ansichten durchaus aristokratisch gerichtet; als Politiker
hielt er für die athenischen Verhältnisse eine aus demokratischen
und aristokratischen Elementen vernünftig gemischte Verfas-
sungsform für die geeignetste; aber es war ihm in Folge seiner
geschichtlichen Studien und bei seinem tiefen Blick für das
Wesen der Dinge völlig klar , daß die Persönlichkeiten über-
haupt wichtiger sind, als die Verfassungsformen, und unter allen
Staatsmännern seiner Zeit hat er keinen auch nur annähernd so
hoch gestellt, wie den Perikles. Zwar seine Ansichten theilte
er nur in der äußern Politik völlig : aber die Größe seiner Ge-
sichtspunkte und die Reinheit seiner Beweggründe erkannte er
auch im Uebrigen durchaus an, und in diesem Sinne kann er
allerdings als einer der wärmsten und überzeugtesten Verehrer
des großen Alkmaioniden bezeichnet werden.
") 8id T7]v Traaav i$ apexrjv v£vofxtaij.ivrjv iTriTi^Seuatv. Ueber die
Gründe, aus denen ich gegen MüUer-Strübings Vorschlag die in den
meisten Handschriften fehlenden Worte Tiaaav I; dpsxrjv mit dem Co-
dex Vaticanus beibehalte, und über den Sinn der ganzen Stelle vergl.
Jahrbb f. Phill. 1892 XII S. 827 u. 833.
Greifswald. Edmund Lange.
xxxvn.
Zu den Quellen des Aelian und Athenaios.
Meine Dissertation de fontibus, quibus Aelianus in varia
historia componenda usus sit (Leipzijjer Studien VII 1884 S. 1
— 137) ist von Leo pold Cohn im Philologischen Anzeiger XVI
1886 S. 96 — 103 einer Beurtheilung unterworfen worden, die
mir infolge eines Zufalls, den ich bedaure, erst kürzlich bekannt
geworden ist. Daß Aelian das Sammelwerk der Pamphila be-
nutzt hat, läßt Cohn gelten. Auch stellt er die Möglichkeit,
daß Aelian außerdem aus Favorin schöpfte, nicht durchaus in
Abrede. Alles Uebrige ist negative Kritik. Vor allem hält er
meine Ansicht, wonach Favorin Aelians hauptsächlichster Ge-
währsmann ist, nicht für bewiesen. Er vermißt in meiner
Schrift besonders eine sichere Grundlage, und diejenige, von der
ich ausgegangen bin, verwirft er als vorgefaßte Meinung. Des-
halb sieht er in dem Aufbau meiner Ansichten meist luftige
Hypothesen. Ein Hauptergebniß meiner Arbeit war, daß Aelian
abgesehen von Athenaios keinen einzigen der erhaltenen Schrift-
steller, sondern nur spätere, griechisch abgefaßte Sammlungen
aus der Kaiserzeit ausgeschrieben hat. Zunächst halte ich
daran Cohn gegenüber fest. Denn meine eben erwähnte An-
sicht stützt sich nicht einzig und allein darauf, daß Aelian mit
dem späten Schriftsteller Athenaios öfter übereinstimmt, wie Cohn
meint, sondern hauptsächlich auf die Art und Weise der Ueber-
einstimmung. Diese ist nämlich eine derartige, daß Aelian Satz
für Satz als Abschreiber erscheint, auch zuweilen da, wo er sich
den Anschein giebt, als berichte er Eigenes : man vergleiche nur
die Aufzählung von Trinkern bei Aelian II 41 mit dem ent-
sprechenden Abschnitte bei Athenaios X S. 435d — 440d. Im
Uebrigen verweise ich hier auf Kap. IV meiner Dissertation
Zu den Quellen des Aelian und Athenaios. 653
*qua ratione Aelianus Athenaeo usus sIt'. Wenn aber Aelian
wenigstens 28 Beispielsammlungeu , in denen wir seine Thätig-
keit sicher nachprüfen können, erwiesenermaßen aus einem Kom-
pendium einfach abgeschrieben hat, so mußte mir die Vermu-
thung sehr nahe liegen, dass er überhaupt nur Abschreiber war
und nicht gelehrter Sammler. Cohn freilich geht über die ganze
Uebereinstimmung zwischen beiden Schriftstellern, die ich Wort
für Wort verglichen habe, mit der Bemerkung weg : Daß Athe-
naios von Aelian benutzt ist, war bekannt. Ferner scheint es
nach seiner Darstellung, als hätte ich mein oben erwähntes Ur-
theil, wonach Aelian abgesehen von Athenaios keinen einzigen
der erhaltenen Schriftsteller benutzt hat, gefallt, ohne die son-
stige Litteratur heranzuziehen, und als hätte ich mit den Worten
'fidem postulo' den Beweis den Lesern gänzlich vorenthalten. Damit
hat Cohn den mühevollsten Theil meiner Dissertation, ich meine
die Vergleichung der vielen Erzählungen Aelians mit den Werken
und Bruchstücken der griechischen und römischen Schriftsteller,
unbeachtet gelassen. Und doch glaube ich im VI. Kap. (Quae
ratio sit inter Aeliani varia et ceteros quos novimus veterum libros)
für mehrere derselben die Nichtbenutzung von Seiten Aelians aus-
drücklich nachgewiesen zu haben. Die betreffenden Nachrichten
bei Aelian sind nämlich — abgesehen von besonderen Gründen
— meist mit anderen ähnlichen zu einem Ganzen verbunden,
während sie bei den ersten Gewährsmännern allein zu stehen
pflegen. Nun wäre es höchst wunderbar, wenn derselbe Aelian,
der nachweislich die mit Athenaios übereinstimmenden Beispiel-
sammlungen abgeschrieben hat , andere Aufzählungen aus den
von mir verglichenen Quellenwerken mühsam zusammengelesen
haben sollte. Cohn lässt sich jedoch gar nicht darauf ein , die-
sen Gedankengang , von dessen Richtigkeit meine Ergebnisse
zum Theil abhängen , näher zu prüfen. Um Raum zu sparen
und um Wiederholungen zu vermeiden, sah ich damals davon
ab, ein vollständiges Verzeichniß der von mir gefundenen Pa-
rallelstellen zu geben, vielmehr bat ich um Glauben. Da Cohn
diese Wendung bemängelt hat, sehe ich mich jetzt genöthigt,
das früher Unterlassene nachzuholen. Bei der folgenden Ver-
gleichung suchte ich möglichst systematisch vorzugehen ; deshalb
habe ich darin auch Stellen geringerer Aehnlichkeit berücksich-
tigt. Die Erzählungen Aelians der Reihe nach zu vergleichen
scheint auch deshalb zweckmäßig zu sein, weil etwaige Ueber-
einstimmung der Reihenfolge als ein Merkmal unmittelbarer Ent-
lehnung dienen könnte ; wenigstens stimmt Aelian mit Athenaios
öfter auch hinsichtlich der Anordnung überein. Die beigefügte
Uebersicht umfaßt der Vollständigkeit wegen alle von mir ver-
glichenen Schriftsteller außer Athenaios , dessen Aelian ent-
sprechende Erzählungen ich früher vollständig verzeichnet habe
(Diss. S. 12 — 14). Vielleicht ist die folgende Zusammenstellung
654 F. Eudolph,
auch für sich geeignet, den Werth und die Verwendbarkeit der
Geschichten Aelians zu erhöhen.
Ael
. V. h. II 14
Herod. VII 31
—
— II 28
— VIII 83
—
— m 43
- V 44, 1
—
— V 7
- IV 46, 1
—
- V 11
- VIII 116
—
— V 19
- VIII 84 u. 93
— VI 2
— VII '227
—
— VIII 5
- IX 97
—
— VIII 17
— VI 24 n. III 133—137
—
— X 3
- III 108, 3
—
— XI 8
— V 55
—
— XII 10
- VIII 93, 2
—
- XII 22
— VI 127, 3
—
— XII 24
— VI 127, 1
—
- XII 40
- I 188
—
- XII 63
- II 135, 5
—
- XIII 33
- II 134 f.
—
— XII 50
Thukyd. IV 84
—
— VIII 1
Plat.. Theag. K. XI S. 128
—
— VIII 2
— Hipparch. S. 228 B.C.
— VIII 9
— Alcib. II S. 141 D.E.
—
- XIV 5
— Ion S. 541 C.
—
— IV 8
Isokr. Archid. S. 124, 44 ff.
—
— V 10
— de pace S. 176, 85 ff.
—
— VII 13
Xenopb. Ages. V 2 f.
—
— X 20
VIII 3
—
- XII 15
VIII 2
—
— XIV 2
I 13
— I 1
Aristot. bist. an. VIII 2 S. 590^, 32
— de an. part. IV 5 S. 679a, 11
— bist. an. IX 37 S. 622a, 31
—
- I 5
IX 37 S. 621a, 12
—
— I 6
V 33 S. 558a, 11
__
- I 8
IX 5 S. 611b, 20
—
- I 10
IX 6 S. 612b, 1
—
— X 3
VI 31 S. 579b, 2
—
— XI 5
- polit. V 4 S. 1303b, 37
—
— XI 8
_. _ V 10 S. 1311a, 31
—
— VI 6
J^chol. Aristoph. Acharn 320
—
— XIII 16
Mirab. Ausc. CXXVII (139)
—
— III 7
Polyb. XIl 13
—
- VI 1 )
—
- VIII 15
— V 10
—
— XII 53 )
— III 22
Dion. Hai. ant. I 46-50
—
— IX 16
I 16 ff
—
— I 10
Val. Max. I 8 Ext. 18
—
— I 20
- I 1 Ext. 3
—
- II 9
- IX 2 Ext. 8
— II 38
— II 1, 5
— III 2
-- V 10 Ext. 3
—
— III 3
— V 10 Ext. 2
— III 25
— III 2 Ext. 3
—
— IV 20
— VIII 7 Ext. 4
Zu den Quellen des Aelian und Athenaios. 655
Ael. V. h. IV 29 Val. Max. VIII 14 Ext. 2
VI 12 (vgl. — VI 9 Ext. 6
IX 8)
VII 18 — II 6, U
VII 19 (vgl. — V 3 Ext. 3
VIII 16)
- X 1 — VIII 15 Ext. 4
XI 13 — I 8 Ext. 14
XII 3 — III 2 Ext. 5
XII 43 — III 4
XII 45 — I 6 Ext. 2
XIII 10 — IX 13 Ext. 4
XIII 24 - VI 5 Ext. 3
12 Plin. nat. bist. XI K. 24 u. 25
16 IX 10, 37
I 10 XXV 8, 92 u. VIII 27, 97
111 VIII 57, 221
I 13 VIII 40, 144
I 17 VII 21, 85 u. XXXVI 5, 43
- - IV 18 VII 30, 110
VIII 11 III8, 88 u. II 103,234; 106,236
IX 7 VII 19, 79
X 3 VIII 16, 43
X 10 XXXV 3, 16
X 21 u. XII 45 XI 17, 55
XI 13 VII 21, 85
XII 10 XXXIV 2, 8; 3, 11; 8, 75
Xn 18 XXII 8, 20
XII 41 XXXV 10, 79f.
XII 54 VII 29, 109
XIII 7 VII 29, 109
XIII 16 XXIV 7, 41
XIII 46 VIII 17, 61 u. X 74, 207
n 8 Gellius XYII 4
II 26, IV 17, — I 9 u. IV 11
IX 22, XII 25
VIII 12 — VIII 9
IX 20 - XIX 1, 10
X 3 — XIII 7
XII 33 — III 8
XII 36 — XX 7
XII 41 - XV 31
XIII 27 — II 1
III 42 Ovid. Metam. IV 1 ff . u. 389 ff.
III '20 Cornel. Nep. Ages. VIII
III 17 DiodorXfragm. 11,2 (Dindorf 1867)
III 18 - II 47
IV 5 - IV 63, 5
V 6 - XVII 107
V 7 — IX frr. 5, 2 u. 26, 2
V 18 — I 77, 9
V 21 — IV 55, 1 f.
VI 12 — XIV 42, 5 u. 43; XVI 5, 4 u.
70, 1 ff.
VII 8 — XVII HO, 8
VII 12 — X fr. 9, 1
VII 18 — XIX 33, 3 f.
656 F. Rudolph,
Ael. V. h. VIII 9 Diod. XIV 37, 5
VIII 16 — IX frr. 4 u. 21
X 7 - XII 36, If. u. I 41, 1
X 18 - IV 84
XI 4 - XX 54, l
XII 3 - XV 87, 6
XII 33 - XXII fr. 6, 3
XII 37 — XVII 82, 3 u. 8
XII 44 — XV 6, 3-7
XII 64 — XVIII 28, 2 ff.
XIII 1 - IV 34, 4
XIII 36 — XIX 11, 6
XIII 10 — XIV 44, 6 ff.
XIII 38, 3 — VIII fr. 18, 3
XIV 34 — I 75, 3 f.
XIV 41 — XXII fr. 5, l
V 4 Strabo S. C. 374, 485. 639, 640
V 7 — C. 301, 303, 694
VI 12 - 255, 258, 259
VIII 5 — 633, 635
VIII 18 - 255 Ende
XIII 16 - 316
II 41 Plut. Alex. LXX*)
III 23 LXXVI
V 6 LXIX
VII 8 LXXII
IX 37 XXVIII
IX 38 XV
XII 64 LXXVI f.
XIII 7 XI Ende
I 21 — Artax. XXII
I 31 V Anf.
I 32 V
I 33 IV
IX 42 XXVI-XXX
XII 1 XXVI (vgl. Pericl. XXIV)
XIV 39 XXII
I 25 — Phoc. XVII Ende
III 47 Ende XXVI u. XXXV
XII 43 IV Anf.
XIV 10 XXX 23
II 9 — Pericl. XXVI, XXVIII, XXXIV
VI 1 XXIII Ende
VI 10 u. XXXVI u. XXXVII
XIII 24, 2
IX 6 XXXVI
IX 5 — Themist. XXIV Ende
XII 43 — I Anf.
XIII 14 Ende — Lyc. IV
XIII 23 XI u XXIX
V 7 — Sol. V
V 15 XIX
VII 19 IX f.
*) Die hier fehlenden Plutarchstellen sind unten bei der Verglei-
chuDg Aelians nciit den dKOcpdeYjxaxa mit angeführt.
Zu den Quellen des Aelian und Athenaios. 657
Ael.
.. V. h. VIII lü
Plut. Sol. XXIX f.
- III 9 u. 10
- Pelop. XVIII (vgl. Lyc. XVIII
Ende)
— V 4
XVI
- XIV 39
XXX
— III 20
— Ages. XXXVI gegen Ende
— VI 3
XXXIV
— XII 51
XXI Ende
— XIV 27
XXXII
- IV 8, 5
— Dion. XXII ff.
— IV 18
XIII
— VI 12
VII gegen Ende
- XII 47
LI u. XXI
- II 25
— CamiU. XIX (vgl. Alex. III)
- VI 11 u.
— Timol. XXIII
Xill 37
— VII 7
— Demosth. VIII
— XII 6 u.
- Mar. I
XIV 36
— XII 33
— Pyrrh. XXI
- IV 28 u. V 2
- Süll. XXXVI gegen Ende
— XIII 16
XXVII
— XIII 12
— Nie. XIII S. 532 Anf.
- XI 9, 3
— Fab. Max. XXVII (vgl. Pelop. III)
— XII 41
- Demetr. XXII
- XI 7
- Lys. XIX S. 443
— IV 21
— Alcib. IV
— VII 21
- Pomp. LXXV
- VI 7
— Cim. XVI
— IV 7
— parall. min. X
- XIII 5
XXXIII
— IX 17
— Demosth. et Cic. comp. II S.887
— IV 8
- de Is. et Os. XXXI
- III 23
— conviv. I 6, 1
- III 23
Arr. exped. Alex. VII 25
- V 6
VII 2 Ende u. 3
- VII 8
VII 14
— IX 38 u. XII 7
I 12, 1-5
- XII 37, 1
III 28, 5 f.
- XII 37, 2
IV 16, 4
- XII 26
VII 28, 2 u. 29 Ende
- XII 57
I 7, 7 ff.
- XII 64
VII 26, 2
— XIII 7
Arr. I 9, 10
— II 32
Apoll. II 4, 12, 2 (Müller)
- IV 5
Apoll, bibl. II 5, 12, 6
- IV 5
II 6, 2 f. u. 7, 3, 1
- IV 5
III 10, 8, 2
— IV 5
III 10, 7, 4
— V 4
I 4, 1, 2
- XII 36
III 5, 6, 3
- XIII 1
III 9, 2
- XIII 5
I 3, 3, 1 u. III 5, 5, 12
— III 40
Paus, perieg. I 23, 5
- IV 5
II 15, 1; V 2, 1; VIII 14,9
— VIII 18
VI 6, 7-11
- IX 32
X 14, 7
Phüologus LII (N. F. VI), 4. 42
658
F
Rudolph,
lel. V. h. XII 57
Paus, perieg. IX 6, 6
XII 61 Ende
VIII 36, 6
XIII 1
VIII 85, 10 u. 45, 2 : III 24, 2 ;
V 19, 2
XIII 7
- - VII17,2; 1X25,3; IX 6, 5 f.
u. 7, 1
XIII 46
X 33, 9 (üb. die Schlange)
XIII 46
VII 18 (üb. Patrai)
V 6
Pseudocallisth. III 12 (Müller,
scriptt. rer. Alex.)
V 12
II 2, 4
IX 38 n. XII 7
I 42, 8 ff.
XII 37
II 20 ff.
XII 57
I 27 u. 46, 46 ff.
XII 64
III 34
V 15
Harpocr. unt. AeXan'viov, 'Em^^TOUi;
£opTcz?, 'Er:l IlaXXaSiw
III 3
rpuxxos
VI 1, 3
— — 2xacpr|cp(5poi
VIII 3
— — AtiTToXia et Boui^ovta
VIII 5
— — 'Epu^paTot
XII 28
Aecoxdpetov
VI 1, 3
Pollux III 55
I 16
Diog. Laert. II § 35 (Cobet)
I 23
IX 50
II 13
II §§ 38, 40, 20
n 25
II 44 (üb. Sokrates)
II 26
VIII 11
II 30
III 5
II 45
III 23
III 2
II 13
III 3
11 54
III 17
V 4 (von Aristot.)
III 17
VII 6 u. 13 (von Persaios)
III 17
VIII 7 (von Lysis)
III 19
Vif.
III 29
VI 38
III 36
V 9
IV 9, 1
III 25
IV 9, 2
V 2
IV 17, 1
VIII 11
IV 17, 3
VIII 17 u. 33 f.
IV 18, 1
III 18-23
IV 20
IX 35 u. 50
IV 28
I 118
V 9
X 8
VII 4
I 81
VIII 14
VI 79
VIII 16
I 49
VIII 19
II 15
IX 19
VI 34 u. 41
IX 20
II 71
IX 35
II 36
IX 37
IX 60
X 16
VI 21
XII 29
VIII 63
XII 56
VI 41
Zu den Quellen des Aelian und Atlienaios.
659
Ael. V. h. XII 58
XII 59
XIII 26
XIII 27
XIII 28
XIII 29
XIII 31
XIV 6
XIV 33
II
15
17
I 10
III 18
X 18
III 42
XIII 1
XIII l
XII 22
XII 22
III 17
III 19
III 36
Diog. Laert. VI 61
VIII 21
VI 22
II 25
VI 55
V 18
IV 10
II 66
VI 40 u. 54
Antigon. Caryst. hist. mirab. XXI
(25) (Westermann)
XLIX (54)
XXXV (41)
XXX (36)
Conon. Narr. I
Parthen. Erot. XXIX
Anton. Liber. X
Palaephat. XIV
Heraclit. De Incred. XII
Zenob. V 48
Diogenian. I 63
Aristot. Vit. S. XIa, 20 bei Diog. L.
ed. Cobet
S. Xa, 29 ff.
S. XIa, 40
Besondere Vergleichung mit den aTrocp^syfiaTa und mit Plutarcli.
Ael
l. V. h. II 16
dTiocp^. Phocions: fehlt
Plut. Phoc. XXXII
- IX 18
— Themist. XIII
— Them. XVIII
— XI 9, 1
— Arist. : fehlt
- Arist. XXVII
— XI 9, 2
— Phoc. IX
— Phoc. XVIII
^■^
- XI 9, 3
— Epam. XIII
— Epam. nicht erhalten
— de genio Socrat.
S. 583 F.
—
— XI 9, 4
- Pelop. I
— Pelop. III Ende
— XI 9, 5
— Scip. des Jung. I
— Scip. nicht erhalten
- XII 3
— Epam. XXIV
— : fehlt
— XIII 8 u. 9
- Lys. II
- Lys. VII Ende
— XIII 37
— Gelons: fehlt
— : fehlt
- XIII 38, 1
- Alcib. III
— Alcib. VII
— XIII 38, 2, 1
V
: fehlt
__
— XIII 38, 2, 2
VI
XXII
— XIII 38, 2, 3
VII
XXII
„_
— XIII 38, 3
: fehlt
: fehlt
__
— XIII 38, 4
: fehlt
: fehlt
-__
- XIII 39
— reg. et imp. : fehlt
- : fehlt
_ XIII 40, 1
— Themist.: fehlt
- Them. XVIII
— XIII 40, 2
: fehlt
: fehlt
— XIII 40, 3
V
XI
__
— xin 41
— Phoc. XVIII
- Phoc. XXXVI
—
— XUI 42
— Epam. XXIII
— de sui laude S. 540D.
u. praecept. ger. rei-
publ. S. 799 E.
- XIII 43, 1
-- Timoth. I
— Sulla VI
—
— XIII 43, 2
— Themist.: fehlt
— Themist.: fehlt
42
660 F. Rudolph,
Ael. V. h. II 15 öcTiocp». Lacon. XI Flut.: fehlt
VI 4 XV - Lys. XXX
VII 12 Lys. IV VIII
VII 13 Ages. XXIII — : fehlt
Vn 20 : fehlt — : fehlt
IX 41 Paus. : fehlt — : fehlt
X 20 Ages. LXIX - Ages. XXIII
XII 15 LXX XXV
XIII 8. 9 Lys. III — Lys. VII
XIII 19 Kleom. I — : fehlt
XIII 23—25 Lycurgs VII — Lyc. XI
XIV 2 Ages. XI — Ages. IX
Jetzt erledigt sich wohl auch Cohns Bemerkung (S. 103), es
wäre verdienstlicher gewesen, wenn ich, statt den nächsten Quel-
len Aelians nachzugehen, die Erforschung der Primärquellen der
TzoiYdlr^ laiopict in Angriff genommen hätte; bei einer solchen
Untersuchung, glaubt er, würde sich herausstellen, daß Aelian
viele Bücher gelesen und fleißig excerpiert und die Excerpte
vielfach selbständig verarbeitet hätte. Diese von Cohn gestellte
Aufgabe war in der meinigeu zum großen Theil schon mitent-
halten. -T- Am Häufigsten stimmt Aelian mit Plutarch sowie
mit den Samminngen witziger Aussprüche, die unter Plutarchs
Namen erhalten sind, überein : daß hier Quellengemeinschaft vor-
liegt, hat nach mir auch Brunk gesehen (commentationes philo-
logae in hon. sodalitii Gryphiswaldensis, Berlin 1887 S. 1 — 16),
Möge mir nun jemand nachweisen, daß Aelian irgend einen der
oben angeführten Schriftsteller benutzt hat ! So lange dies nicht
geschieht, bleibe ich bei meiner Ansicht.
Wenn aber Aelian aus nachchristlichen griechisch geschrie-
benen Sammelwerken geschöpft hat, so gewinnt jede Beziehung
zwischen ihm und den Gelehrten der Kaiserzeit eine erhöhte
Bedeutung. Allerdings habe ich bei dieser Sachlage auch ent-
ferntere Anklänge an Favorin nicht verschmäht, und wenn man
von dem Verlaufe meiner Dissertation ganz absieht, ist es nicht
schwer, solche Wahrscheinlichkeitsgründe als nicht überzeugend
anzufechten. Doch es giebt völlig sichere Uebereinstimmungen
zwischen Aelian und Favorins Bruchstücken: Zwar sieht Cohn
(S. 100) TTOLX. lOT. n 13, wo von Aristophanes Wolken und
Sokrates die Rede ist, nicht die geringste Aehnlichkeit mit Diog.
Laert. II 38 und 39. Indessen habe ich da die volle Ueber-
einstimmung auch nicht behauptet , sondern ich wollte die be-
treffende Vergleichung so verstanden wissen, daß 2 Angaben
Aelians hier mit Favorins Bruchstücken zusammentreffen; ich
meine den genauen Inhalt der Anklageschrift (vgl. Diog. II 40)
und die Bemerkung des Aristophanes , daß Sokrates tov r^T-^a
Xrr(oy aTTS'faiVi xpEiTTova (vgl. Diog. II 20). Klare Uebereinstim-
mung zwischen Aelian und Favorin ist ersichtlich, wenn man
zusammenhält :
Zu den Quellen des Aelian und Athenaios. 661
TTotx. hx. Xni 27 und Gellius II 1,
— — XII 32 — Diogenes VIII 73,
— — XII 43 - — V 76 (über Dem. Phal.)
— — III 36 — — V 9
— — XII 35 und 36 und Dio Chrysostb. S. 520 Emp. Vgl. Maaß
Philol. Unters. III S. 57.
Warum bezieht sicli Cobns Beurtheilung nicht hierauf?
Auch die allgemeinen Voraussetzungen meiner Arbeit hält
Cohn für problematisch : Er glaubt nicht, daß Favorins iravTo-
SaTTY] bropia alphabetisch angelegt war. Jedoch kommt hier
einzig und allein das Zeugniß des Photios in Betracht: 6 8s
"piTO? X6''(oz GoXXi'(ZTai ocutoj (von Sopater) £x tyjc Oaßwpivou
7ravro6a7:r^? uXr^c, Ix ts tou v" v,a\ tou f yat xa^sE^c TrXr|V to5
f us/pi TOU (ü. Wer das unbefangen liest, denkt wohl zunächst
mit Müller an alphabetische Form. Jedenfalls ist diese Erklä-
rung ebenso möglich wie die Naucks, der annimmt, die 24 Bü-
cher des Werkes seien nach dem Muster der Ilias und der
Odyssee mit den 24 Buchstaben des Alphabets bezeichnet ge-
wesen. Wenn man gegen die alphabetische Anordnung betont,
daß Diogenes eine Angabe über Plato aus dem 8ten Buche der
TuavrooaKTi larooiV. , eine andere über denselben Plato aus dem
2ten Buche citiert, so halte ich diesen Einwand für völlig un-
zulänglich; auch, ist es nicht noth wendig, mit Müller bei Dio-
genes III 57 ß' in r/ zu ändern. Denn warum soll der Plato-
kenner Favorin in sei nem 'grande volumen doctrinae omnigenus'
(Gell. XIV 6) Plato nicht zweimal in verschiedenem Zusammen-
hange behandelt haben? Die beiden Citate über Plato sprechen,
denke ich, ebensowenig gegen die alphabetische Form wie dafür.
Weiterhin wirft Cohn mir vor, meine Untersuchung beruhe auf
Maaßens Theorie von Favorin dem Hauptgewährsmanne des
Diogenes, die doch von Wilamowitz in der Hauptsache zu Falle
gebracht sei. Doch irrt Cohn, da ich mich (S. 58) von Maa-
ßens Ergebnissen ausdrücklich abgewandt habe. Und wo ich
Uebereinstimmungen zwischen Aelian und solchen Diogenesstel-
len herangezogen habe, in denen Favorins Name nicht vorkommt,
beanspruchen diese in meiner Dissertation nur eine untergeord-
nete Bedeutung. Allerdings hätte ich derartige aus Diogenes
abgeleitete Gründe besser ganz weggelassen. Denn die Anek-
doten bei Diogenes stehen selten mit Aelians Philosophenge-
schicbten in Einklang, wie aus obiger Vergleichung hervorgeht;
wenn Favorin Aelians Hauptgewährsmann war, so kann er nicht
zugleich als Hauptquelle des Diogenes betrachtet werden. Maa-
ßens Endergebniß ist im Allgemeinen durch meine Untersu-
chungen über Aelian nicht bestätigt worden, wie ich später ein-
gesehen habe.
Bereits in meiner Dissertation suchte ich die Ansicht zu
begründen, daß auch Athenaios Favorins Sammelwerke ausge-
schrieben hat. Cohn hält das nicht für bewiesen. U. a. meint
662 F. Rudolph,
er (S. 102) in Bezug auf Athen. XI Kap. 112—120, es sei
dem Platoniker Favorin keinesfalls zuzutrauen, daß e r die Bei-
spiele der Gehässigkeit Piatos zusammengestellt habe, die dort
aneinandergereiht sind. Den Grund zu solchem Zweifel sehe
ich nicht ein (vgl. meine Diss. S. 115), zumal da Favorin bei
Diogenes III 57 behauptet, daß Piatos FloXirsia sich fast ganz auch
in den 'AvTiXo^iyvC/. des Protagoras finde , das heißt doch wohl :
aus Protagoras abgeschrieben sei. Das ist augenscheinlich kein
Lob. Was die andern von mir angeführten Gründe anbelangt,
so behandelt sie Cohn entweder nur einzeln, ohne Rücksicht auf
den Zusammenhang, oder doch nur die schwächeren. Die ei-
gentlichen Beweise haben für ihn keine Geltung : Ich meine die-
jenigen , die ich in dem Aufsatze über 'die Quellen und die
Schriftstellerei des Athenaios' im VI. Suppl.-Bd. des Philologus
1891 S. 111 — 161 von Neuem geltend gemacht habe. Für das
Verhältniß des Athenaios zu Favorin kommen daselbst besonders
S. 121 — 124 in Betracht.
Cohn verweist mich auch auf die Einwände, die "Wilamo-
witz gegen Maaß vorgebracht hat (Philol. Unters. III 1880 S.
142 ff.). W. malt (S. 146) ein sehr abschreckendes Bild Fa-
vorins. Doch mögen die Farben die entsprechenden sein: Die
Belesenheit und Gelehrsamkeit Favorins lassen sich nicht be-
streiten. — Ferner beobachtet W. , Diogenes verdanke dem
Favorin nur ganz kurze Zusätze, durch die er seine Hauptquelle
hier und da ergänzt habe. Doch scheint es mir, daß Wilamo-
witz dem Favorin bei Diogenes zu wenig als Eigenthum zu-
schreibt. Allerdings sind die Stellen, wo Favorin genannt wird,
parenthesenartig, und der erste Eindruck, den sie auf den Le-
ser machen, spricht für Wilamowitz. Trotzdem ist es mir sehr
wahrscheinlich, daß Diogenes nicht uur jene kurzen Bemerkungen
aus Favorin hat , sondern auch die benachbarten Abschnitte :
Diogenes schrieb nicht bloß die von Favorin getroffenen Ent-
scheidungen schwieriger Streitfragen ab, sondern auch die Schrift-
stellerzeugnisse, die von demselben Favorin zum Zweck gelehrter
Erörterungen zusammengehäuft waren. Diese Auslegung em-
pfiehlt sich deshalb , weil sich sonst für Diogenes kein rechter
Grund denken läßt, wegen so untergeordneter Einzelheiten Fa-
vorins Bücher aufzurollen; ich meine Stellen wie Diog. VI 25
Oapcoplvo? hi cpr^at ev ir. i. ApiatLirTrov siirsTv touto ; IV 7, 54
xal YixoXouösL (Bion) ^s auT(|) (dem Antigonos) ev cpop£i(i), xaöa
cpr^at ^. £v TT. i. oder III 19 r^v S' auxo? (Plato) 6 ösi? tov
vo[jLOV, xaöa cpr^at O. Iv ir. i. — Und Diogenes hatte die beiden
Sammelwerke Favorins , sowohl die iravToBaTTYj laxopia als auch
die a7ro[xvr||xov£U}iaTa vor sich auf dem Arbeitstische liegen,
wie z. B. aus Diog. III 24 f. hervorzugehen scheint. Sollte
er daraus wirklich nur so dürftige Angaben entnommen haben?
Ausführlicher handelt hierüber Kap. XVII meiner Diss. Cohn
Zu den Quellen des Aelian und Athenaios. 663
freilich bat es unterlassen, zu obiger Ansiebt Stellung zu neb-
men ; es genügt ibm, deren Kicbtigkeit zu verneinen.
leb selbst sab mieb später (Pbilol. Suppl. III S. 129 ff.)
genötbigt, für Aelian und Atbenaios Quellengemeinscbaft anzu-
nebmen. Aucb bätte icb mieb in meiner Diss. damit begnügen
sollen , Favorin übeiliaupt als nächsten Gewährsmann Aelians
nachzuweisen , während ich mir damals vergebliche Mühe gab,
gesonderte Spuren sowohl der TravroSaTrY) latopia als der octto-
{xvr^ijLOVcujjLaTa zu finden. Im Ganzen fühle ich mich jedoch
durch Cohn durchaus nicht widerlegt. Und nach wie vor glaube
icb, daß Athenaios Favorins Sammelwerke kapitelweise abschrieb,
wogegen Diogenes als ein eigentlicher Kompilator Stellen gerin-
gen Umfangs daraus geschöpft zu haben scheint ; dem letzteren
dienten Favorins Werke zum Nachschlagen.
Dresden. F. Rudolph,
Odyss. XX 230 flF.
schwört Odysseus bei „Tisch und Heerd" dem Rinderhirten Phi-
loitios, daß den Freiern das Strafgericht nahe bevorstehe :
.... laTo) vuv Zsuc TTpüiTa ^saiv, Esviv] t£ xpaTTsCa,
lOTiTj t' 'Ooua/^o; d[jLü}jLovo<;, r^v acpixavo),
■^ osQ-sv IvöaS' lovro? sXsuasiai oixao' 'Oouoasuc,
ooTaiv S' 6cpO"aX}xoTotv lizo^zai ai x' sOsÄifja&a,
xroLvo|jiivoo; {xvrja-/|pac, ot £v&a8s xotpavsouasv ....
Ein solcher Schwur bei ,, Tisch und Heerd" steht in der Odyssee
nicht vereinzelt da, wir begegnen ihm vielmehr Od. XIV 158 ff.
— Niese's Bedenken gegen diese Stelle (Entwickelung der hom.
Poesie, Berlin 1882, p. 161) theile ich nicht — XVII 156 ff.
und XIX 303 ff. Dieses ist längst erkannt und schon mehrfach
hervorgehoben worden. Eines jedoch übersah man bislang hier-
bei durchweg, nämlich den für das zwanzigste Buch der Odyssee
und für unsere Stelle gewiß nicht unbedeutsamen Umstand,
daß, während an den drei vorhin genannten Stellen der Schwö-
rende sich thatsäcblich den im Schwüre angerufenen Gegenstän-
den , dem Tische und dem Heerde gegenüber aufliält , dieses
XX 230 bei Odysseus durchaus nicht der Fall ist. Odysseus
hat sich XX 97 in den Hof begeben, und eben dort begrüßt
ihn Pbiloitios.
Straßburg i. E. Rudolf Hartatein.
XXXVIII.
Die annalistischen Quellen in Livius' IV. und
V. Dekade.
Nissen's grundlegende Untersuchungen über die Quellen der
IV. und V. Dekade haben mit vollkommener Sicherheit die eine
Hälfte der livianischen Berichte auf Polybius , die andre auf
Annalisten zurückgeführt. Auch haben seine Forschungen er-
geben, daß die Zahl der neben Polybius eingesehenen annalisti-
schen Quellen nur gering gewesen sein kann, Claudius und
A n t i a s die wichtigsten Gewährsmänner des Livius waren.
Die Feststellung derartiger Resultate mußte dazu führen,
daß weitere Versuche gemacht wurden, die nicht dem Polybius
entnommenen Theile des Livius auf ihre besonderen anna-
listischen Quellen zu vertheilen^).
Nachdem ein bisher unternommener Versuch die annalisti-
schen Partien in Livius' 31. — 45. Buch zu sondern, in Folge
von durchaus unhaltbaren Voraussetzungen ^) verunglückt ist,
^) Nissen selbst sah noch von einer derartigfen Vertheilung des
Stoffes ab, indem er Bedenken trug, bevor er ganz bestimmte Krite-
rien gewonnen hatte, seine bei den polybianischen Bestandtheilen ab-
solut sicheren Resultate durch eine Beimischung von zweifelhaften
zu trüben.
^) Unger Philologus Suppl. III 14 f. bestimmte zunächst, ohne
irgend welche objektiven Anhaltspunkte, die Beschaffenheit der An-
nalenwerke des Claudius wie des Antias. Von Claudius sollen z. ß.
,die historischen Notizen über die früheren Einwohnern neu gegrün-
deter römischer Colonien (34,45, 1), ebenso der gelehrte Excurs über
Die annalistischen Quellen in Livius' IV. und V. Dekade. 665
kommt es jetzt darauf au, die Eigenschaften festzustellen, welche
für die genannten annalistischen Schriftsteller charakterisch sind.
Merkwürdiger Weise hat man hier zu wenig beachtet, daß
die annalistischen Partien sachlich wie formell in mehrere scharf
unterscheidbare Abschnitte zerfallen.
Allerdings, daß jene einsilbigen Jahresberichte über Wahlen,
Prodigia, Todesfälle von Priestern, über Festspiele, Triumphe
und Senatsverhandlungen auf pontifikale Aufzeichnungen zu-
rückgehen, war allgemein anerkannt. Aber weder ist dabei be-
achtet worden , daß sehr verschiedenartige pontifikale Aufzeich-
nungen bestanden haben , ja daß dieselben in verschiedenen,
scharf unterscheidbaren Bearbeitungen im Livius vorliegen, noch
welche Merkmale die pontifikalen Berichte überhaupt vor den
übrigen annalistischen Abschnitten voraus haben und durch wen
diese Berichte im Einzelnen dem Livius zugeflossen sind.
Am Bestimmtesten und Schärfsten heben sich von allen
andern annalistischen Partien die kurzen Abschnitte ab, welche
gewöhnlich zu Anfang und zu Ende eines Jahres eingefügt
werden.
Sie enthalten nur Angaben über ganz bestimmte, ein für
allemal feststehende Rubriken. Diese sind : Angaben über Co-
mitien, über Triumphe, wichtige Senatssitzungen, Angaben über
Empfang und Entsendung von Gesandtschaften, Vertheilung der
Provinzen, prodigia, Spiele, Todesfälle von Priestern, Priester-
ernennungen.
So 31, 19—20 und 49, 4 — 50, 11 zu 554
32, 1—2 und 32, 7 zu 555
32, 28; 33, 21, 6—9 und 33, 23 zu 557
33, 24, 1 — 27, 5 und 33, 42 zu 558
33, 43 — 44 und 34, 42 zu 559
34, 44, 6 — 46, 3 und 34, 53 — 54 zu 560
34, 55 und 34, 7—9 zu 561
35, 21—22 und 35, 40—41 zu 562 u. s. w.
Es kann nicht fraglich sein, daß diese größtentheils wörtlich^)
entlehnten Angaben auf gleichzeitige Aufzeichnungen
zurückgehen. Die meisten jener Berichte konnten nur für die
Emporiae" (84, 9, 1 f.) stammen. Beiles irrig. Unger weiß ferner
(15) — man weiß nicht wober — daß Claudius „an Bildung und
Kenntnissen hoch über Antias stehe". Wer nur einmal des Claudius'
Bericht Livius 25, 87—89 gelesen hat, der wird wissen, was er von
Unger's Behauptung, daß Claudius „Wahrheitsliebe und kritischen
Blick bekunde", zu halten habe.
3) Das zeigt u. A. auch die gleiche stilistische Form der An-
gaben, sowie die gleiche Eeihenfolge, in der die einzelnen Materien
besprochen werden.
QQQ W. Soltau,
Zeitgenossen, welche ein Interesse auch bei untergeordneten Per-
sonalien hatten, und welche mit den Hauptzügen der Politik
Korns bekannt waren, von Werth sein.
Vor Allem muß ferner auffallen , daß bei allen Angaben
der stadtrömische Gesichtspunkt vorwaltet. Andere Ange-
legenheiten werden nur gestreift, insofern Nachrichten darüber
nach Rom gelangt und dort im Senat oder in PriestercoUegien
zur Sprache gekommen waren.
Klar ist im Besonderen der pontifikale Ursprung dieser
Angaben. Das besondere Interesse für Priestersterbefälle, Prie-
sterwahlen, für Spiele, für die bei den Spielen betheiligten Per-
sonen wie Aedile und Duumvirn, für Weihgeschenke für das
ver sacrum ex decreto pontificum (33, 44, 1) u. a. m. zeigt dies
zur Genüge.
Kurz, es sind Angaben des pontifikalen Jahrbuchs^),
wie sie auf Grund der während des Jahres häufiger ausge-
stellten Pontificaltafel (tabula pontificis Cato fr. 77 P) um die
Jahreswende vom pontifex maximus zusammengestellt und öf-
fentlich ausgestellt zu werden pflegten ^).
Eine wirklich geschichtliche Darlegung der wichtigsten
Zeitereignisse lag nicht in der Absicht des Verfassers derar-
tiger Aufzeichnungen. Selbst da, wo auswärtige und speziell
kriegerische Angelegenheiten nicht ganz umgangen werden konn-
ten, wurden dieselben doch nur ganz kurz gestreift und nur mit
Rücksicht auf hauptstädtische Interessen oder Stimmungen er-
wähnt. So z. B. wurden dieselben herbeigezogen, wenn Strei-
tigkeiten über einen Triumph , oder wegen einer vom Senat zu
bestimmenden Vertheilung der Provinzen bestanden.
Verwandt, aber doch scharf unterschieden von
diesen Notizen der Pontifikaltafel sind die ausführlicheren An-
gaben über Verhandlungen des Senats, namentlich über aus-
wärtige Verhältnisse , welche an der Hand der zahlreichen
Beamten- und Gesandten-Berichte aus den Provinzen gegeben
werden.
Solche sind z. B.
Liv. 31, 5 — 13 zu 554
Liv. 32, 8, 9 — 16 zu 556
Liv. 33, 22, 1 — 23, 3 zu 557
Liv. 34, 43 zu 560
*) Ueber die besondere Art desselben vgl. Soltau Römische Chro-
nologie 445 f.
^) Vergl. die Worte des Servius (ad Aen. 1, 373) res omnes sin-
gulorum annorum mandabat litteris pontifex maximus efferebatque in
album et proponebat tabulam domi, potestas ut esset populo cognos-
endi ; i qui etiam nunc annales maximi nominantur.
Die annalistisclien Quellen in Livius' IV. und V. Dekade. 667
Liv. 34, 56 zu 561
Liv. 35, 6—8 zu 561
Liv. 35, 23—24 zu 562
Liv. 36, 1—4 zu 563 u. s. w.
Es möge beachtet werden , daß diese Berichte nicht rein erfun-
dene Thatsachen berichten , sondern sich streng an den Inhalt
der offiziellen Akten und Berichte halten, und sodann, daß
sie sich immer an Angaben über hauptstädtische Ange-
legenheiten, namentlich an Berichte über Vertheilung der Pro-
vinzen und sonstige Senatsbeschlüsse anschließen.
Es kann auch bei diesen Berichten kaum zweifelhaft sein,
daß sie offiziellen Ursprungs sind , nicht einem einzelnen Ver-
fasser angehören. Die Regelmäßigkeit, mit welcher einige Men-
schenalter hindurch (218—167 v.Chr.) bei Livius Berichte über
wichtige Senatssitzungen und Senatsbeschlüsse, über Gesandt-
schaften und Beamtenrapporte gegeben worden sind, schließt
den Gedanken an Schriftstellerwillkür aus. — Nun wäre es in
der That denkbar, daß diese weiteren Berichte auf die gleiche
Quelle zurückgehen könnten, wie die kurzen Angaben im La-
pidarstil, welche soeben dem Jahrbuch zugewiesen worden wa-
ren. Dem steht aber Folgendes entgegen. Die in die zuerstbe-
sprochenen offiziellen Angaben eingestreuten Notizen über Be-
amtenberichte und Gesandtschaften sind stets kurz und einsilbig
z. B. 33, 24, 3; 33, 24, 5; 32, 27, 1 ; nie findet sich an der
Stelle eine eingehende Erklärung ihres Inhaltes.
Diese verdanken also ganz offenbar einer andern Phase der
Traditionsbildung ihren Ursprung als jene ausführlichen An-
gaben , welche auf Grund von Akten und Berichten die Ge-
schichtserzählung zu verweitern suchten. Sodann ist zu beachten,
daß die kürzeren Berichte des Stadtbuches im Livius mehrfach
von den ausführlicheren wieder aufgenommen werden, also auch
insoweit nicht von einer — wenn auch nur äußerlichen — Ver-
arbeitung beider die Rede sein kann.
Liv. 31, 11, 4 f. giebt den erweiterten Bericht über die
Gesandtschaften nach Afrika. Von diesen sticht der kurze Be-
richt 31, 19, 1 f., trotz sachlicher Gleichheit, in vielfacher Hin-
sicht ab. Dort sind die Geschenke für Masinissa ausführlich
hergezählt, die Namen der Gesandten genannt, hier dagegen sind
die für die Hauptstadt bedeutsameren Nachrichten geboten, in
wie weit Masinissa durch Truppen und Getreide die Römer un-
terstützt habe.
Beide Arten von Berichten können also schwerlich der-
selben originären Quelle entnommen sein. Vielmehr bie-
ten sie Berichte aus einer ganz verschiedenen Stufe der Quel-
lenentwickelung.
Jene geben das pontifikale Jahrbuch so gut wie unver-
668 W. Soltau,
fälscht wieder, diese entstammen einer Zeit, da man das Be-
dürfniß empfand der Dürftigkeit des Jahrbuchs ein wenig ab-
zuhelfen, indem man an Stelle der litterae proconsulis und prae-
toris oder statt des stereotypen „legati venerunt" den Inhalt
ihrer Berichte mit erklärenden Bemerkungen einsetzte.
Bei der Bestimmung des Namens der beiden Annalisten,
welchen Livius diese beiden Arten von Berichten verdankt, ist
von folgender Erwägung auszugehen.
Eine der wichtigsten annalistischen Quellen des Livius ist
jedenfalls Antias. Da nun Antias zu jenen Schriftstellern ge-
hört hat, welcher die römische Geschichte lesbarer zu machen
gesucht hat, so ist es im höchsten Grade unwahrscheinlich, daß
er andauernd gerade jene sterilen Angaben der annales maximi
beibehalten haben sollte.
Vielmehr wird der Entwickelungsgang der Annalistik hier
offenbar folgender gewesen sein.
Nachdem das pontifikale Jahrbuch, sei es unter der Um-
arbeitung der Pontifices um 130 v. Chr. ^), sei es durch meh-
rere Annalisten jener Epoche durch Gellius , Tuditanus u. A.
eine Reihe von Erweiterungen erfahren hatte, in den Jahresbe-
richt einzelne Aktenstücke eingesetzt, einige wichtige pontifikale
Entscheidungen ex commentariis pontificum zu Nutz und From-
men der Wohlgesinnten eingelegt waren, wird Valerius Antias
den immerhin noch spröden Stoff mit Hülfe von allerlei Ver-
muthungen, Combinationen und antiquarischen Studien erweitert
und in eine lesbare Erzählung umgewandelt haben.
Darauf eben , daß in Livius IV. und V. Dekade scharf
zwischen Antias und jener älteren Quelle, welche im Wesent-
lichen das pontifikale Jahrbuch reproducirte, geschieden werden
muß, führen eine Reihe von andern Indicien hin.
Vor allem die Thatsache , daß Antias mehrfach mit den
Angaben des pontifikalen Jahrbuchs in einem schroffen Wider-
spruch steht. So beim Scipionenproceß, den Antias um mehrere
Jahre falsch datiert hat, so indem er 39, 43 an die Stelle der
authentischen Erzählung über die nota des L. Flamininus eine
abweichende Fassimg setzte. Liv, 40, 2, 1 wird in dem offenbar
auf gleichzeitigen pontifikalen Aufzeichnungen beruhenden Pro-
digienbericht hervorgehoben ver procellosum eo anno fuit , pridie
Parilia, medio ferme die, atrox cum vento tempestas coorta mul-
tis sacris profanisque locis stragem fecit ; es wird dabei igno-
riert, daß pridie Parilia damals ') in den Winter fiel. Auch ist
®) Eine solche ist sehr wahrscheinlich anzunehmen (vgl. Soltau
Rom. Chronologie 442); aber auch ohne eine solche Annahme ist der
obige Gedankengang richtig.
') Vrgl. Soltau Römische Chronologie Abschnitt III S. 58.
Die annalistischen Quellen in Liviiis' IV. und V. Dekade. 669
grade hier die doppelte Bearbeitung der pontifikalen Nachrichten
evident, wie das bereits Luterbacher ^) gezeigt hat. — 39, 46, 5
wird erwähnt quod sanguine per biduum pluvisset in area Vol-
cani, 39, 56, 6 quod sanguine per biduum pluvisse in area Con-
cordiae satis credebant. Beide Angaben sind identisch. „Hätte
Livius die annales maximi (bez. eine einzige hauptstädtische
Quelle) benutzt , so hätte er wahrscheinlich darin nur Eine
Angabe gefunden (wie z. B. Liv. 40, 19, 2) und daneben jün-
gere Quellen unberücksichtigt gelassen". Grade hier wird übri-
gens für die eine Version Antias citiert (39, 56, 7).
Liv. 34, 54, 3 erzählt richtig nach den annales maximi:
Megalesia ludos scenicos Atilius Serranus L. Scribonius Libo
aediles curules p r i m i fecerunt . horum aedilium ludos Ro-
manos primum senatus a populo secretus spectavit. Nach
einer zweiten hauptstädtischen Quelle hatte Livius bereits 34,
44, 5 dieser letzteren Nachricht gedacht und 36, 36, 4 eben-
falls nach einer solchen und zwar nach Valerius Antias , die
erste Nachricht verworfen und durch eine andere ersetzt : ludi
. . quos p r i m 0 s scenicos fuisse Antias Valerius est auctor,
Megalesia appellatos. Auch Liv. 40, 29 wird neben die offen-
bar älteste und glaubwürdigste Version, wie sie das Stadtbuch
bot, über die aufgefundenen Bücher Numas die jüngere des An-
tias gesetzt.
Zwar ist hier angenommen worden, daß Livius die älteren
Angaben, welche an dieser letzten Stelle sicherlich die des Piso
sind ^) , mittelbar durch Antias überkommen habe. Und diese
Vermuthung wird anscheinend dadurch unterstützt, daß Livius
hier dem Antias (adicit Valerius Antias Pythagori cos fuisse)
für eine Bemerkung, die schon Piso (bei Pliuius) gebracht hatte,
citiert haben soll.
Dagegen ist jedoch Folgendes zu erwägen: hätte Livius
hier wirklich Antias allein eingesehen, er hätte sicherlich die
von ihm angegebene Zwölfzahl der Bücher überliefert. Und so-
dann sind die entscheidenden Worte des valerisclien Citates miß-
verstanden worden. Nicht das war die dem Antias eigenthüm-
liche Meinung, daß jene Bücher pythagoreischen Inhalts waren,
sondern der Gedanke, daß der pythagoreische Inhalt die (von
Piso betonte, von Antias aber verworfene) vulgata opinio „qua cre-
^) Der Prodigienglaube und der Prodigienstil der Römer (Progr.
Burgdorf 1880) S. 45.
^) Plin. 13, 13, 84 hoc idem tradit Piso Censorius primo com-
meatariorum, sed libros Septem iuris pontificii totidemque Pytha-
goricos fuisse . . . . Antias secundo libros fuisse Xll pontificales
Latinos, totidem Graecos praecepta philosophiae continentes. Plu-
tarch's Angaben (Numa 22) kommen hier nicht in Betracht, da sie
wohl nicht direkt auf Antias zurückgehen.
670 W. Soltau,
ditur Pythagorae auditorem fuisse Numam" stützen sollte. Piso
glaubte noch an das Dogma ^^) von Numa's Unterweisung durch
Pythagoras ^'), Antias verwarf es.
Wer war aber jene ältere pontifikale Quelle? Für eine
Benutzung des Piso neben Antias kommt in Betracht, daß Li-
vius in der 1. wie 3. Dekade bei derartigen pontifikalen Be-
richten wohl zweifellos Piso's Annalen direkt eingesehen hat.
Mit Recht ist aus der genauen Uebereinstimmung von Liv.
5, 13 und Dionys 12, 9, .der risiaajv 6 TifXTjtixo; £v Tai; sviao-
aioic, avaYpacpctT? citiert, geschlossen worden, daß Livius in je-
nen auf alte Bestandtheile des Stadtbuches zurückgehenden Ab-
schnitten den Piso direkt eingesehen habe. Und da obenein
ähnliche Partieen gerade im 5. Buche mehrfach wiederkehren^^),
so ist es mehr als wahrscheinlich, daß daselbst Piso zu den
Hauptquellen des Livius gehört hat.
Für die direkte Benutzung Piso's in der ersten Dekade
spricht weiterhin die Beschaffenheit der übrigen livianischen Ci-
tate aus Piso ^^).
Zwar hätte Livius 2, 58, 1 die Nachricht, daß vor V. 282
nur zwei Tribüne gewählt worden seien, auch einem andern
Autor entnommen haben können. Aber der Zusatz nominat
quoque (Piso) tribunos Cn. Siccium L. Numitorium M. Duellium
Sp. Icilium L. Mecilium schließt eine indirekte Entlehnung aus.
*°) Es war dieses geradezu ein Eckstein des römischen Reh'gions-
systems, wie es sich in der ersten Hälfte des 2. Jahrhunderts ausge-
bildet hatte, vgl. Soltau Prolegomena zu einer römischen Chronologie
S. 142 f.
^^) Die Worte mendacio probabili adcommodata fide (Msc. : ad-
commodat fidem) sind nicht von Livius zur Charakterisierung von
Antias' Auffassung hinzugefügt worden. Sie besagen nicht, was Wei-
ßenborn hineinlegt ,,so daß er (Antias) seinen Glauben, seine An-
sicht anpaßte" an diese vulgäre Meinung mit Hülfe eines wahrschein-
lichen Trugs. Sie enthalten vielmehr umgekehrt ein tadelndes Ur-
theil des Antias darüber, daß die vulgäre Annahme durch einen Be-
trug, der allerdings auf den ersten Blick ziemlich probabel erschien,
Glauben gefunden habe. Also Piso hatte von pythagoreischen Bü-
chern gesprochen. Livius der diese Ansicht schon 1, 18 verworfen
hatte, setzte dafür verallgemeinernd ein Septem Graeci de disciplina
sapientiae quae illius aetatis esse potuit und beruft sich dabei hier
auf Antias , der zwar den Pythagoreischen Inhalt nicht ableugnete,
aber nicht nur die trügerische Absicht, sondern auch das Unver-
nünftige der vulgären Tradition durchblicken ließ.
12) 5, 14-17; 5, 19; 5, 21; 5, 23.
*^) Auch hat Luterbachcr Der Prodigienglaube und Prodigien-
stil der Römer (Progr. Burgdorf 1880) 43 auf die Uebereinstimmung
von Dionys 2, 38 mit Liv. 1, 11, 9 und von Piso (bei Plin. N. H. 28,
2, 14) mit Liv. 1, 31, 8 hingewiesen.
I
Die annalistischen Quellen in Liviiis' IV. und V. Dekade. 671
Nicht minder klar ist, daß Livius 9, 44, 2 den Piso di-
rekt eingesehen hat: creati consules L. Postumius Ti Minucius.
Hos consules Piso Q. Fabio et P. Decio suggerit biennio ex-
empto, quo Claudium Volumniumque et Cornelium cum Marcio
consules factos tradidimus. Die Thatsache, daß Piso diese Con-
suln übergangen habe, hätte Livius auch aus einem andern An-
nalisten entnehmen können. Aber daß Livius weiterhin die
verschiedenen Möglichkeiten erwägt, zeigt doch daß ihm der
Wortlaut Piso's vorlag. Auch die Erzählung von Flavius (Liv.
9, 46) ist anerkanntermaßen aus Piso, mit abweichenden Zu-
sätzen aus Licinius Macer versehen.
Noch weniger ist an indirekte Entlehnung bei Liv. 10, 9, 12
zu denken. Die dort erwähnten Aedilen fand Livius bei Piso.
Hätte er sie noch wo anders gefunden, er würde zur Bekräfti-
gung wohl auch noch den zweiten Gewährsmann genannt haben.
Und dann zeigen die einleitenden Worte, (id ne pro certo po-
nerem, vetustior annalium auctor Piso effecit), daß Piso für ihn
der Repräsentant der älteren Annalistik ist und als solcher
vor Allem einzusehen war.
Seltener sind die Spuren Pisos in der III. Dekade. Nur
einmal wird sein Name genannt ^*) , aber schon an dieser ei-
nen Stelle erscheint wieder eine andre Eventualität, als eine
direkte Benutzung Piso's ausgeschlossen.
Hier hätte die Zahl der Gefallenen (5000 Liv. 25, 39, 15)
sehr wohl indirekt entlehnt sein können. Aber indem Livius
hinzugefügt cum Mago cedentis nostros effuse sequeretur , caesa
ex insidiis s c r i b i t, giebt er an, daß ihm die abweichende Ver-
sion des Piso auch im Uebrigen bekannt war.
Kaum wird es Zufall sein, daß zahlreiche Fragmente Piso's
gerade auf die annales maximi hinweisen. Fr. 29 (= Plin. N.
H. 16, 192) ist wie ein Vergleich zu Polyb. 1, 20 f. zeigt i^),
alten hauptstädtischen Berichten entnommen. Das zeigen die
Angaben über Triumphe fr. 30. 31, 34, über Ehrengaben wie
von Staatswegen aufgestellte Statuen fr. 20, 37 (Plin. N. H. 34,
29), über sacrale Dinge fr. 13. 24. 36. 38. 39. 41—45.
Kein einziges der 45 Pisonischen Fragmente trägt einen
Charakter, welcher demjenigen des Stadtbuches widerspräche.
Aber wie in den früheren Dekaden, so ist es auch in der
IV. Dekade. An den wenigen Stellen, wo Citate aus Piso vor-
liegen, ist eine Herübernahme eines Citats aus einem andern
Annalisten mehr als unwahrscheinlich. Livius 39, 6, 7, wel-
che Stelle genau mit Piso bei Plinius H. N. 34, 14 überein-
") Liv. 25, 89.
**) Vgl. auch die Inschrift der columna rostrata C. I. L. 1 p. 80.
672 W. öoltau,
stimmt, ist zweifellos der dortigen Hauptquelle des Livius ent-
nommen ^^)
Auch liegt kein Grund vor bei Livius 40, 29 f. eine in-
direkte Benutzung der pisonischen Version anzunehmen. Im
Gegentheil: Die Arbeitsweise des Livius wird bei dieser Erklä-
rung grade an dieser Stelle aufgehellt erscheinen. Livius schrieb
zuerst nach einem älteren, sich kürzer fassenden Annalisten die
einsilbigen Angaben des pontifikalen Jahrbuchs aus, er erzählte
die Ankunft der Gesandten aus Ligurien (40, 28, 8), den Se-
natsbeschluß über die Eückkehr des Statthalters und ein Dank-
fest (40, 28, 9), er erwähnte die Entlassung der Truppen (40,
28, 10) er berichtete die Coloniegründung, Witterungsnachrichten
und endlich den Fund von Numa's Sarg. Dabei lenkte er dann
von dem dürftigen Berichte der Pontifikaltafel zu dem breitern
des Antias über. Nachdem er dann nach diesem und vielleicht
auch noch nach einer andern Quelle ^') bis 40, 33, 9 geschrie-
ben hatte, kehrte er mit den Schlußworten in ulteriore (Hispania)
Manlius praetor secunda aliquot proelia cum Lusitanis fecit auf
die kurzen Angaben der Stadtchronik bez. Piso's zurück , um
dann bei ihr bis mindestens 35, 3 zu bleiben.
Diese Erörterungen über zwei der wichtigsten annalistischen
Quellen des Livius haben folgendes Resultat ergeben.
In den Berichten des Livius, welche in letzter Instanz auf
gleichzeitige pontifikale Aufzeichnungen zurückgehen, lassen sich
zwei ßestandtheile scharf unterscheiden. Der eine, durch Piso
repräsentiert, bietet die Angaben des pontifikalen Jahrbuchs fast
unverändert. Wie dieses , erhielt er in derselben Reihenfolge
wiederkehrende Angaben über Beamtenwahlen, Provinzenverthei-
lung, prodigia, Sterbefälle von Priestern, Spiele, Triumphe, dazu
kurze historische Angaben im Lapidarstil über eingelaufene Nach-
richten von Kriegsereignissen, Ankunft der Beamten und ihrer
Berichte.
Der andere, durch Antias dem Livius übermittelt, umfaßte
zwar auch mehrfach die nämlichen Rubriken und ging wie jener
ausschließlich von hauptstädtischen Gesichtspunkten aus. Aber
er vermied doch dasjenige zu berichten, was nur dem momen-
tanen Interesse der hauptstädtischen Neugierde diente. Es führt
z. B. keine Spur darauf hin , daß dieser ausführliche pontifikale
Bericht auch über Sterbefälle der Priester berichtet oder Notizen
über instaurationes ludorum geboten hätte. Andrerseits aber ist
16) Auch Fragment 35 (Plin. H. N. 3, 131) schließt sich gut an
Liv. 39, 56, 4 an, welches mit den folgenden Kapiteln die annales
maximi reproduciert.
*^) Es wird a. a. 0. gezeigt werden, daß die hispanischen Be-
richte dem Claudius entnommen sind.
Die annalistischen Quellen in Livius' IV. und V. Dekade. 673
er bestrebt, mehr zu geben. Nicht nur sucht er die trockene
Erzrählung durch antiquarische Notizen zu beleben *^) , sondern
er sucht auch durch Erklärungen und Umdeutungen die Ueber-
lieferung weiter auszubilden. Hatte z. B. das pontifikale Jahr-
buch von einem Unwetter an den Palilia geredet, so schloß jener
Ueberarbeiter 40, 2 daraus : V e r procellosum fuit, was in der
That charakteristisch ist für die Weiterentwickelung der annali-
stischen Tradition. Vor Allem aber beruht sein Bericht auf einer
durch die Ueberarbeitung des Stadtbuches und mehrere der spä-
teren Annalisten vielfach erweiterten Chronik, welche namentlich
aus den Berichten der Gesandtschaften und der litterae magistra-
tuum bezw. den Erörterungen des Senats über beide schöpfte,
außerdem aber wohl auch hie und da ältere annalistische An-
gaben über Kriegsereignisse benutzte. Wenn damit allerdings
auch manche vage Gerüchte und Verdrehungen in die Tradition
gekommen sind , da die Beamten gewiß ihre Thaten oft hinrei-
chend beschönigt und arg entstellt gemeldet haben werden , so
floß doch in Folge aller dieser neuen Zugaben des Stadtbuches
der Stoff unendlich viel reichhaltiger als in dem nüchternen
Annalenwerk eines Piso.
Wenn diese Unterscheidungsmerkmale festgehalten werden,
so ist es nicht schwer, in den meisten annalistischen Abschnitten
der 4. und 5. Dekade dasjenige, was Livius dem Piso verdankt,
von dem zu trennen, was Antias entnommen ist.
So ist beispielsweise 31, 3 — 4 sicher dem Piso zuzuweisen,
während die ausführlichen Angaben über Senatsverhandlungen
31,5 und 31, 9, über Volksversammlungen 31, 6 — 8 ebenso wie
die Berichte 31,11 und 31, 12 f. (litterae deinde in senatu reci-
tatae sunt Q. Minucii praetoris) auf Antias zurückzuführen sind.
So werden auch die ausführlichen Erörterungen über den Triumph
des L. Furius (31, 47, 4 — 49, 3) auf Antias zurückgehen; dagegen
die kurzen Angaben über Spiele, Beamtenwahlen, Colonien u. a. m.
(31,49, 4 — 50, 11) nicht diesem wortreichen Annalisten angehören
und nur aus Angaben derer entnommen sein, welche Zeitgenos-
sen jener Ereignisse waren.
Desgleichen werden die durchaus diesen letzteren entsprechen-
den Angaben 32,1 — 2; 32,7*^) und 32,27 aus Piso stammen,
vielleicht sogar 32,26,1 — 3, während Livius zu seinen Aus-
führungen über die Gesandtschaften und über den Sklavenauf-
stand (32, 8; 32, 26, 4 f.) die grelleren Farben und Detailschilde-
rungen des Antias verwandte.
") So war die kurze Notiz des pontifikalen Jahrbuchs zu V. 563
(Liv. 36, 36, 3) per idem fere tempus aedes matris roagnae Idaeae
dedicata est in Livius' zweiter Quelle (36, 36, 4 wird Antias citiert)
weiter erläutert und ergänzt worden.
»ö) Vielleicht auch die prodigia 32, 9, 1—4.
Philologus LH (N. F. VI), 4. 43
674 , W. Soltau,
Im Einzelnen hier sämmtliclie Fälle der folgenden Bücher
zu besprechen, ist tiberflüssig. Die zum Schluß gegebene Ueber-
sichtstabelle wird über Einzelheiten genügend Auskunft ertheilen
und als Ganzes sich durch sich selbst rechtfertigen.
Immerhin wird es aber erwünscht sein, die wichtigsten jener
Fälle , in denen Livius — seiner sonstigen Quellenbenutzung
nicht ganz entsprechend — wenigstens den Versuch gemacht
hat, diese beiden Quellen ineinanderzuarbeiten , kurz zu bespre-
chen. Daß diese Methode nur rein äußerlicher Art geblieben
ist, und also selbst hier dem Livius keine wirklich abweichende
Arbeitsweise zugeschrieben werden darf, wird die Betrachtung
derselben ergeben.
Besonders beachtenswerth sind hier folgende Stellen:
l)Liv. 33, 21, 6-9 )
Liv. 33, 23, 4—27, 5 \ "-'^^^
Liv. 33, 22, 1—23, 3 (33, 25, 4 — 26, 4) Antias.
Die meisten der hier dem Piso zugeschriebenen Abschnitte sind
für ihn so charakteristisch, daß es einer besonderen Erläuterung
nicht bedarf. Man beachte die Spezialangaben über den Triumph
33, 23, 5 — 7 -''), sowie die dann folgenden Angaben über Co-
mitien, Supplicationen , Spiele, prodigia, Provinzenvertheilung.
Andrerseits sind jene ausführlichen Verhandlungen über den
Triumph der Consuln Cornelius und Minucius (33, 22 — 23)
sicherlich spätere rhetorische Ausschmückung , sie gehören also
dem Antias, aus dem vielleicht auch einige speziellere Angaben
25, 4 — 26, 4 gewonnen sind. Das vorausgehende Kapitel zeigt
dagegen wieder jene pisonische Kürze. Kurze Siegesbulletins
verrathen hier auf Schritt und Tritt die Spuren der pontifikalen
Neuigkeitstafel und eines Annalisten, welcher jener Zeit nahe
stand.
2) Ganz äußerlicher Art ist die Combinierung der antiati-
schen Berichte 34, 56 ^^) mit dem Pisonischen 34, 53 — 55, oder
35,23 — 24 mit dem Pisonischen 35,21 — 22 ^^), oder des wahr-
scheinlich ebenfalls antiatischen Berichtes über Senatsverhand-
lungen 564 Liv. 37, 1 — 2 mit den pisonischen Angaben 37, 3 — 4.
— Auch 42, 25 — 27 ist nur äußerlich mit dem offenbar pisoni-
schen Bericht 42, 28 combiniert; ähnlich 43, 14 — 16 mit piso-
nisch 43, 11 — 13 und 38, 43—44 mit pisonisch 38, 42.
3) 39,3, 4 f. und 6 — 7 Piso, 39, 4— 5 Antias. Hier wird
wieder kein Zweifel darüber obwalten können, daß jene Berichte
über den Triumph des Manlius, sowie über die Magistratswahlen
20) Vgl. die ähnlichen Angaben Piso's bei Plin. N. H. 34, 3, 14.
2*) Schilderung des Ligurerkrieges 561 nach Berichten des M. Cin-
cius (litterae M. Cinci 34, 56, 1). Zu 84, 54 vgl. oben S. 669.
^2) Dagegen ist wohl 35, 20 (Senatsverhandlungen) aus Antias.
Die annalisti sehen Quellen in Livius' IV. und V. Dekade. 675
auf das pontifikale Jahrbuch zurückgehen und also entsprechend
den obigen Ausführungen über Piso zunächst diesem Autor ver-
dankt werden. Zum Ueberfluß ist hier noch für 39, 6, 7 die
Autorschaft des Piso durch Plinius bezeugt
Livius 39, 6, 7
ii p r i m u m lectos aeratos
et quae tum magnificae supellecti-
lis habebautur, monopodia et aba-
003 Romam advexerunt.
H. N. 34, 8, 14
triclinia aerata abacosque et mono-
podia Cn. ]\lanilum Asia devicta
p r i m u m invexis.se triunipho suo,
quem duxit anno urbis DLXVII
L. Piso auctor est.
Sehr wahrscheinlich ist es nun, daß auch schon vorher die
abgerissenen Notizen von 39, 3 aus dieser selben Quelle stam-
men. Dagegen ist es im höchsten Grade unwahrscheinlich, daß
die Ausführungen über den Triumph des M. Fulvius demselben
Autor entnommen sind. Die Rede des Fulvius 39, 4, 5 f. ist
schwerlich von Livius frei erfunden. Es ist also klar, Livius
folgte 39, 3 — 7 dem Piso, fand es aber für gut, der Dürftigkeit
desselben etwas abzuhelfen, indem er den ausführlicheren Parallel-
bericht eines späteren Annalisten, der nach den oben gegebenen
Ausführungen keiu anderer als Antias sein kann, mit zu Rathe
zog. Es hat dies allerdings zur Voraussetzung , daß Antias
ähnliche Materien behandelte, wie Piso, und das ist ja von vorn
herein bei der verwandten Urquelle beider vorauszusetzen.
4) 39, 22, 1—23, 4 Piso, dazu 39, 22, 9 Antias citiert. Die
Notizen über die Wahlen 39, 23, 1 — 4 sind ebenso Avie die sa-
kralen Angaben 39, 22 augenscheinlich aus dem Jahrbuche bez.
Piso entlehnt, desgleichen die Erwähnung der von L. Scipio ge-
gebenen Spiele. Diese letztere x^ngabe bot weiter Gelegenheit
zu der Notiz 39, 22, 9 : legatum eum post damnationem et bona
vendita missum in Asiam ad dirimenda inter Antiochum et Eu-
menem reges certamina Valerius Antias est auctor. Livius
hat also auch hier in den Bericht des Piso eine Angabe des
Antias eingelegt.'
5) Liv. 39, 38—41 und 39, 43 Antias, Liv. 39, 42 und
39, 44 Piso. Die Kapitel 39, 38 — 41 entsprechen durchaus dem
oben skizzierten Charakter des Antias. 39, 41 wird Antias ohen-
ein so citiert, daß er auch für das Umstehende die Hauptquelle
gewesen sein muß '^^). Auch ist 39, 43, 1 — 4 laut Citat (39,
43, 1) aus Antias. Dagegen zeigt 39, 42, 1 — 4 sichere Spuren
des Jahrbuchs bez. Piso's , und es ist bei weitem das Wahr-
scheinlichste auch Liv. 39, 42, 5 — 12 auf Piso zurückzuführen,
^^) secundum comitia ceusorum consules praetoresque in provincias
profecti praeter Q. Naeviuni, quem quattuor non minus menses, prius-
quam in Sardiniam iret, quaestiones veneficii, quarum magnam partem
extra urbem per municipia conciliabulaque habuit, quia ita aptius Vi-
sum erat, tenuerunt; si AntiatiValerio credere libet, ad duo
milia homiuum damnavit.
43*
676
W. Soltau,
auf den jedenfalls 39, 44, 10 — 46, 5 hinweisen, wahrscheinlich
auch schon der Anfang von 39, 44, 1 f.
6) 42, 7, 1—3
42, 9, 7—10, 15
Piso,
42, 7, 3—9, 6
Antias.
Nicht allein 42, 9, 7 — 10, 15 zeigt durchaus das Gepräge des
Jahrbuches, sondern auch 42, 7, 1 — 3. Dagegen ist der Ligurer-
krieg 42, 7, 3 — 9, 6 nicht dem Piso entlehnt, sondern wahr-
scheinlich dem Antias (vgl. auch 42, 8, 3 litterasque senatui de
rebus a se gestis misit).
7) Der Abschnitt 45, 12— 18, größtentheils dem Antias
entnommen, trägt in seinen ersten Kapiteln theilweise ein ande-
res Gepräge. Während später ausführlich über den Census,
über Provinzenvertheilung , Senatsverhandlungen berichtet wird,
sind die ersten Berichte in der Trockenheit und Kürze des Jahr-
buchs gehalten. So 45, 13, 9 litt er ae deinde e Macedonia
allatae 45, 13, 10 dimissis legatis disceptatum inter Pisanos Lu-
nensesque legatos . . senatus, qui de finibus cognoscerent . . .
misit. Augenscheinlich ist aber in diesen kurzen Bericht des
Jahrbuchs ein ausführlicherer Bericht über die Gesandtschaft des
Masgaba (45, 13, 12 — 14, 9), vielleicht auch schon 45, 13, 1 — 7
hineingearbeitet worden.
8) 45, 42—44. Während hier 45, 42, 1 — 3 eine kurze
Notiz über den Triumph des Perseus , welche sich deutlich von
den Angaben 45, 43 über den Triumph des Anicius abhebt,
gegeben ist und 45, 44, 1 — 5 gleichartige Notizen des Stadt-
buches bietet, folgen sowohl 43, 1 wie 44, 6 — 19 breite Schil-
derungen von Senatssitzuugen. Für jenes Kapitel wird Antias
als Gewährsmann citiert (45, 43, 8). Der Bericht 45, 44, 6 f.
ist aber nicht nur wegen seiner Gleichartigkeit , sondern auch
schon deshalb demselben Annalisten zuzuweisen, weil es auf
denselben ausführlichen Bericht zurückgeht, wie das dem Antias
gehörige 45, 14 (vgl. dazu 45, 4, 15) ^^). '
Die Ergebnisse dieser Auseinandersetzungen zeigt folgende
Tabelle :
Piso.
Antias.
Piso.
Antias
31, 3—4
31, 5-9
35, 21—22
35, 20
31, 19-20
(31, 10,1-11,3)
37, 3-4
35, 23-24
31, 49,4-50, 11
31, 47, 4—49, 3
38, 42
37, 1-2
32, 1-2
39, 3, 4—7
38, 43-44
32, 7 (9, 1-4)
32, 8
39, 6-7
32, 27
32, 26
39, 22, 1-23, 4
39, 4-5
33, 21, 6-9
33, 22, 1-23, 3
39, 42
39, 38-41
33, 23, 4—27, 5
33, 25, 4—26, 4
39, 44, 1—46, 6
39, 43
34, 53-55
34, 56
39, 54—56
40, 1—2
2*) et filio regis Nicomedi ex ea summa munera dari censuerunt,
ex qua Masgabae, filio regis Masinissae, data essent.
Die annalistischen Quellen in Livius' IV. und V. Dekade. 677
Piso.
40, 29, 1-29, U
40, 34, 1-35, 2
(40, 37, 1-7)
42, 7, 1-3
42, 9, 7—10, 15
42, 28
Antias.
40, 29, 8-14
40, 35, 3-38, 9
42, 7, 3-9, 6
42, 25—27
Piso.
43, 11, 2-14, 1
45, 12, 9—13,11
45,15, 10—16,8
45, 42, 2-4
45, 44, 1—3
Antias.
43, 14, 2-16, 1
45, 13, 12—15, 9
45, 17—18 ^'fl
45, 42, 5—43, 10
45, 44, 5-18
Außer den hier besprochenen Stellen werden, wenn anders
die hier aufgestellten Kriterien richtig sind , folgende haupt-
städtische Berichte theils auf Piso, theils auf Antias bezogen
werden dürfen:
Piso.
Antias.
Piso.
Antias.
32, 29, 1-29,
4
32, 28
40, 53
40,
51-52
33, 42, 1-45,
1
40, 59
41,
6-9
34, 42
34, 43, 1-44, 5
41, 13-16
34, 45, 1-46,
3
35, 6-8
41, 21, 1-22, 3
41,
18, 1-19, 2
35, 9
35, 10
41, 28
41,
27
35, 41
42, 3-4
42,
1—2
36, 1-4
42, 18, 6-20
42,
21-22
36, 36, 1-39,
1
(36,36,4; 36,38,6)
42, 35, 3-7
42,
30, 8—35, 2
36, 39,3-40,14
43, 1
43,
2-5
37, 46, 1 - 47,
8
37, 48
43,
9, 4—10, 8
37, 50—51
44, 16, 8-19, 5
44,
14-15
38, 35-36
37, 57, 1—59, 6
45,
1-3
39, 32
39, 20—21
45,
21
40, 16, 4-19
45,
25
40, 42, 6-45,
6
40, 45, 6—46
Wenn dabei nicht überall mit absoluter Sicherheit pisonische
und valerische Bestandtheile geschieden werden können, so wird
doch für jeden, welcher sich etwas in diese pontifikalen Berichte
hineingelesea hat, soviel feststehen, daß ein scharfer Gegensatz
zwischen diesen Elaboraten mittelbarer und unmittelbarer haupt-
städtischer Berichterstattung und den breit ausgeführten Schil-
derungen von Kriegsereignissen, wie sie sich an andern Stellen
im Livius, etwa nach Fabius, Coelius oder Claudius, finden, be-
steht. Von der pontifikalen Berichterstattung ist so gut wie
nichts in die Geschichtsdarstellung griechischer Autoren überge-
gangen. Weder Polybius noch Appian ''^^) haben Abschnitte die-
ser Art von Berichterstattung entnommen und auch Plutarch
nur in soweit er in einigen Biographien (z. B. in der vita Mar-
celli ^^) abhängig von Livius ist.
**) Bei Appian höchstens etwa die Angabe über die Ueberführung
der magna mater (Annib. 56).
2®) Soltau de fontibus Plutarchi in secundo hello Punico enarrando
(Bonn 1870) S. 105
678 W. Soltau,
n.
Nach Abzug der mit Sicherheit auf Polybins einerseits,
auf Piso und Antias andrerseits zurückfübrbaren Abschnitte der
IV. und V. Dekade bleibt noch ein Eestbestand übrig, welcher
die hispanischen, gallischen, ligurischen und histrischen Kriege
umfaßt, im Ganzen etwa 60 Kapitel ^").
Der historische Werth aller dieser Darstellungen erscheint
schon bei oberflächlicher Betrachtung überaus gering und ist in
seiner Nichtigkeit schon genügend von Nissen gekennzeichnet
worden ^^). Danach könnte es beinahe als gleichgültig ange-
sehen werden, welcher Quelle sie im Einzelnen zugewiesen wer-
den müßten, zumal ja nur zweifelhaft sein kann, ob sie auf
Antias oder Claudius zurückgehen^^), beide aber bei der-
artigen Schlachtgemälden an Unzuverlässigkeit nicht sehr ver-
schieden sind.
Gleichwohl soll hier der Versuch gemacht werden, an meh-
reren Stellen die beiderseitigen Berichte zu scheiden und zwar
namentlich aus zwei Gründen. Einmal wird es möglich sein,
besser als bisher Doppelberichte und Mißverständnisse zu besei-
tigen, und andrerseits kann so die Grenze zwischen freier Er-
findung und tendenziöser Berichterstattung schärfer bestimmt
werden. Es wird sich zeigen , daß Claudius mehr an jenem,
Antias mehr an diesem Fehler leidet.
Die bisherigen Auseinandersetzungen über Antias sowie
die Beschaffenheit der dem letzteren zugewiesenen Berichte
lehrten , daß Antias die schon durch mancherlei Zusätze bear-
beitete Stadtchronik zu Grunde legte, daß er damit private Auf-
zeichnungen aus pontifikalen Kreisen , Siegesbulletins , haupt-
städtische Gerüchte verarbeitete, vor allem aber antiquarischen
und staatsrechtlichen Fragen sein Interesse zuwandte , gelehrte
Excurse darüber liebte. Vielfach behandelte er den überkom-
menen Stoff mit großer "Willkür und subjektiver Kritik. Aber
die romanhafte Ausmalung der Schlachtberichte ist nicht seine
Sache.
In dieser Beziehung hat ja Claudius , wie es a. a. 0. zu
25,36-39; 26,40—50-, 27,17—20; 28,12—16; 29,33—34
gezeigt wurde ^^j , das Menschenmögliche geleistet.
^^) D. h. wenn hier abgesehen werden darf von den indirekt auf
Cato u. a. zurückzuführenden Berichten 83, 1—20 und 39, 8—19.
Diese sollen a. a. 0. einer besonderen kritischen Erörterung unterzo-
gen werden.
28) Die Quellen der IV. und V. Dekade S. 92 f.
'■^^) Daß Livius in der IV. und V. Dekade neben Polybius und
Piso nur noch Antias und Claudius benutzt hat, ist Voraussetzung
aller weiteren Untersuchungen.
»«) Hermes 1891 S. 430 f.
Die annalistiscben Quellen in Livius' IV. und V. Dekade. 679
In der That lieben sich aucli in der IV. und V. Dekade
wieder diese claudischen Sclilachtenbilder scharf von den dürfti-
geren Berichten ab , wie sie , mit übertriebenen Siegesbulletins
ausgestattet, das Stadtbuch geboten, Antias überarbeitet hatte.
Das soll zunächst an einigen der instruktivsten Beispielen
gezeigt, dann für die übrigen aus beiden Annalisten zusammen-
gearbeiteten Abschnitte kürzer nachgewiesen werden.
1. 34, 48, 1 sagt Livius, nachdem er die erlogenen Krieg.s-
thaten des Consuls P. Sempronius (Var. 560) geschildert hat:
Scipionem alii coniuncto exercitu cum collega per Boiorum [Li-
gurumque ^')] agros populantem isse, quoad progredi' silvae pa-
ludesque passae sint, scribunt, alii, nulla memorabili gesta
re Romam comitiorum caussa redisse.
Der letzte Bericht gehört zweifellos demselben Verfasser
(Piso) an, welcher 34, 46, 1 berichtet hatte : in Gallia L. Va-
lerius proconsul circa Mediolanium cum Gallis, Insubribus et
Boiis, qui Dorulato duce ad concitandos Insubres Padum trans-
gressi erant, . . depugnavit . decem milia hostium sunt caesa. Denn
wie konnte Scipio gleichzeitig große E^rfolge erringen, wenn die-
selben bereits unter Leitung des Proconsuls errungen waren ? dem
gleichen Verfasser verdankt Livius die kurze Notiz 34, 42, 2 :
L. Valerius consul cum post fusos circa Litanam silvam Boios
quietam provinciam habuisset, comitiorum causa redit und 34,
22y 1 — 3. Es sind dies Berichte, welche so unzweideutig ihre
Herkunft aus den gleichzeitigen Aufzeichnungen der Pontifikal-
tafel verbürgen, daß es kaum nöthig erscheint auf die Umge-
bung, in der sie sich befinden, näher einzugehen. Sowohl 34, 42
wie 34, 46, 1 — 3 stehen inmitten von Aufzeichnungen, die den
annales maximi entstammen.
Wohl vereinbar mit dieser Herkunft ist auch die vorauf-
gehende Nachricht , daß Scipio sich an einem kurzen Verfol-
gungszuge seines Kollegen mit betheiligt habe. Sie widerspricht
der letzteren nicht, ist aber in soweit sie von einem Plünde-
rungszuge beider Consuln spricht, offenbar aus den Erörterun-
gen, welche 34, 43 gegeben wurden, gefolgert, (de provinciis
cum relatum esset, senatus frequens. in eam sententiam ibat, ut
.... consulibus ambobus Italia provincia esset), wahrschein-
lich also mit jenen gleichfalls offiziellen Erörterungen auf die
gleiche Grundquelle zurückzuführen.
Während so die gleichzeitige Pontifikaltafel und die offi-
zielle Stadtchronik nicht viel zu erzählen wußten, ist es anders
mit dem 3. Berichte, den Livius bietet. Derselbe steht in vol-
lem Widerspruch zu den beiden andern, die ja von keinen be-
deutenderen Kriegserfolgen auch nur eines der beiden Consuln
') So nur der Mainzer Codex.
680 W. Soltau,
wußten. Hier heißt der Boierhäuptling Boiorix, 34, 46 Doru-
latus; die Zahl der bei Sempronius' Sieg Gefallenen (34,47,8:
11000) scheint nach 34, 46, 2 (10000) erfunden zu sein.
Ein Bruchstück eines solchen Geschichtsromans liegt auch
in dem letzten der vorher geschilderten Bojerkriege vor Liv.
33, 36—37.
Dort hat Livius in Uebereinstimmung mit der Triumphal-
tafel ^^) 33, 37, 9 berichtet: Marcellus consul Romam venit;
triumphusque ei magno consensu patrum est decretus. Trium-
phavit in magistratu de Insubribus Comensibusque ; Boiorum
triumphi spem collegae reliquit , quia ipsi proprio adversa
pugna in ea gente evenerat, cum collega secunda. Danach kann
es nicht zweifelhaft sein, daß von den beiden widerstreitenden
Berichten, welche Livius 33, 36 — 37 bringt, allein der erste
dem wirklichen Sachverhalt entsprechen kann. Sicherlich wäre
dem Consul der Triumph vorenthalten worden, wenn er nach
dem Insubrersieg eine bedenkliche Niederlage erlitten hätte.
Nicht minder ist klar, daß wenn L. Furius ebenso glänzend
gesiegt hätte, auch ihm ein Triumph zu Theil geworden wäre.
Und auch darin zeigt sich der zweite Bericht als unhistorisch,
daß derselbe von der verkehrten Voraussetzung ausgeht, daß
Marcellus zuerst zu den Insubrern , dann gegen die Boier ge-
zogen sei ^^). Daß er nichts als thörichtes Detail enthält, braucht
nicht weiter ausgeführt zu werden. Zu dieser Stelle nun citiert
Livius zwei Annalisten Valerius Antias und Claudius. Wer von
beiden hat die erste, wer die zweite Fassung berichtet?
Beim Abschluß des ersten Kampfberichts bemerkt Livius
33, 36, 12: nee ultra sustinuere certamen Galli, quin terga ver-
terent atque effuse fugerent. in eo proelio supra XL milia homi-
num caesa Valerius Antias scribit, octoginta Septem signa
militaria capta et carpenta DCCXXXII et aureos torques mul-
tos. ex quibus umun magni ponderis Claudius in Capitolio
lovi donum in aede positum scribit. castra eo die Gallorum ex-
pugnata direptaque et Comum oppidum post dies paucos captum
castella inde duo de XXX ad consulem defecerunt. Hier ist
nicht allein Antias in d e r Weise citiert , daß er auch für die
voraufgehende Erzählung als Zeuge zu gelten hat, sondern es
ist auch klar, daß er es ist, welcher hier die offiziellen Sieges^-
bulletins ausschreibt, wie sie das Stadtbuch zur Motivierung der
Triumphe zu geben pflegt.
Danach muß Claudius der Urheber jener zweiten ro-
manhaften Schilderung der Thaten des Furius sein , jenes Be-
^2) M. Claudius m. f. m. n. Marcellus cos. a. DLVII de Galleis
Insubribus IV Non. Mart.
83) Liv. 38, 36, 15.
Die aunalistischen Quellen in Livius' IV. und V. Dekade. 681
richtes, welcher von Anfang bis zu Ende als eine freie , eine
freche Erfindung* anzusehen ist.
2) Eine gleiche Beobachtung gestatten die Berichte über
den Gallierkrieg von 557^*).
Livius bringt bei einem größeren Abschnitt aus den annales
maximi (33, 21, 6 — 27, 5) auch einen längeren Bericht über
die Streitigkeiten, welche im Senat stattgefunden haben sollen,
hinsichtlich der Triumphe der Consuln von 557 Q. Minucius
und C. Cornelius (33, 22). Das Resultat war C. Cornelius de
Insubribus Cenomanisque in magistratu triumphavit . . . . Q.
Minucius consul de Liguribus Boisque Gallis in monte Albano
triumphavit (33, 23, 4 f.). C. Cornelius hatte dieser offiziellen
Darstellung zu Folge Glänzendes geleistet, dagegen Q. Minucium
in Liguribus levia proelia vix digna dictu fecisse, in Gallia
magnum numerum militum amisisse (33, 22, 7 f.) . . . oppido-
rum paucorum ac vicorum falsas et in tempus simulatas sine
ullo pignore deditiones factas esse.
Daß dieser Bericht mittelbar aus den annales maximi
und ihren Triumphalangaben, direkt aus Antias stammt, ist
oben (S. 674) erwiesen und kann, wenn anders die gewonnenen
Grundlagen dieser Untersuchung Geltung behalten sollen, nicht
weiter bezweifelt werden.
In diesem Falle muß aber auch der entsprechende Bericht
über den Gallierkrieg 32, 31 aus Antias sein ^^), wogegen der
Parallelbericht 32, 29 — 30 aus keinem der beiden offiziösen Be-
richterstatter, Piso oder Antias stammen kann und somit, wie
der soeben besprochene Phantasie-Bericht zu 558 (33, 37) dem
Claudius zur Last fällt. 32, 29, 4 — 30, 11 ist der Roman,
32, 31 der offiziöse Siegesbericht des Minucius, der zwar auch
voller Uebertreibungen ist, aber doch in dieser Ausstattung vom
Praetor M. Sergius ebenso gut verlesen worden sein wird (32,
31, 6), wie das Bulletin über Hispanien ^^).
Im Uebrigen ist diesmal die Arbeitsweise des Claudius
durchsichtiger.
Er verwandte nebenbei auch einige Angaben der annales
maximi. So vor Allem zu 32, 30, 10 die Angaben unter 560 aedes
eo anno aliquot dedicatae sunt : una lunonis Matutae in foro olito-
rio, Vota locataque quadriennio ante a C. Cornelio consule Gallico
belle (34, 53, 3) und zu 32, 29, 7 f. die aus gleicher Quelle
3*) 556 war in Gallien Ruhe, vgl. 82, 26, 1.
^5) Man vergleiche 33, 22, 7 mit 32, 81, 1 ; 83, 22, 4 (depopu-
lante vicos eorum atque agros collega) und 32, 81, 3 (populari agros
et urere tecta vicosque expugnare coepit).
^*) 88, 21, 7 M. Helvius litteris senatum certiorem fecit
Culcham et Luxinium reguloa in armis esse, cum Culcha XVII op-
pida consurrectura. bis litteris a M. Sergio praetore . . . . re-
citatis etc.
682 W. Soltau,
stammenden Uebertreibuugen 33, 22, 7. Die erlogenen Zahlen-
angaben 32, 30, 11 — 13 entnahm er weniger aus 33, 23, als
aus den Berichten zu 558 Liv. 33, 36, 13. Er fälschte also
Erzählungen, indem er Einzelheiten aus späteren Sieges-Bul-
letins in die Berichte über frühere Ereignisse einsetzte.
3. Auch Liv. 3 5, 2 1 und 3 5, 4 0 bieten ein passendes
Beispiel eines Doppelberichtes, der aber diesmal auf die gleiche
Grundquelle , die annales maximi zurückgellt. Die zweimalige
Erzählung derselben Vorgänge zuerst nach Piso, dann nach
Antias, beide mit ähnlichen Worten , ist ein merkwürdiges Zei-
chen der Gedankenlosigkeit und Gedächtnißschwäche des Livius.
Wie weit aber diese beiden Jahresberichte von den romanhaften
Schlachtgemälden des Claudius abstechen, braucht nicht ausge-
führt zu werden. Entsprechend ist auch das Verhältniß des pi-
sonischen Berichtes 36, 38, 1 f und der antiatischen Angaben des
Stadtbuches über den Triumph nach dem Bojerkrieg 36, 38, 6 f.
4. Liv. 3 5, 1 — 11. Nachdem S. 676 35, 6, 1 — 7, 5,
35, 8 und 10 auf Antias ^^), 35, 9 auf Piso, auf letzteren auch
35, 21 — 22 zurückgeführt worden sind, wird es möglich sein,
das Verhältniß der Kriegsberichte 35, 1 — 5 und 35, 11 zu der
hauptstädtischen Tradition klarzustellen. Antias bei Liv. 35,
6, 1 beginnt: eodem fere tempore duorum consulum litterae al-
latae sunt L. Corneli de proelio ad Mutinam cum Bois facto et
Q. Minuci a Pisis : comitia suae sortis esse ; ceterum adeo
suspensa omnia in Liguribus se habere, ut abscedi inde sine
pernicie sociorum et damno reipublicae non posset. Mit diesen
Angaben scheint nun die Erzählung 35, 3 — 5 ganz gut zu stim-
men. Minucius war von den Ligurern umstellt und bedrängt,
L. Cornelius Merula hatte einen Sieg bei Mutina errungen, der
allerdings, nicht leicht erkauft war. Doch zeigen die weiteren
offiziellen Ausführungen 35, 6 — 8 f., daß der Erfolg des L.
Cornelius fragwürdiger Art war und daß daher der Siegesbericht
35, 4 — 5 wiederum freie Erfindung ist. Derselbe sucht hier,
man möchte beinahe sagen, absichtlich die Nachricht des Stadt-
buches Lügen zu strafen. Das zeigt ein Vergleich von 35, 6, 10
hostes e manibus emissos, quod equitibus legionariis et tardius
datum Signum esset et persequi fugientes non licuisset mit 35, 5, 12
postquam terga dabant et in fugam passim effundebantur , tum
ad persequendos eos legionarii equites imraissi. Daß 35, 11,
welches Livius wie es scheint nachträglich mit der mög-
lichst unpassenden Einführung Diu nihil in Liguribus dignum
memoria gestum erat eingefügt hat , mit zu jenen freien Erfin-
dungen von Kriegsberichten gehört, braucht nicht besonders ge-
zeigt zu werden. Der Unsinn, daß 800 numidische Reiter durch
3^) Vielleicht ist 85, 7, 6— 8 ein Zusatz aus Piso.
Die annalistisclien Quellen iu Livius' IV. und V. Dekade. 683
ihre Streifzüge den im Engpaß eingesclilosseneu Konsul retten, ist
zu haiidoTeiflicIi. Es scheint dies die romanhafte Schilderung der
Schicksale des Consuls Minucius zu sein, während 35, 3 sich
der offiziellen Geschichtserzählung des Antias, der 35, 2, 8 ci-
tiert wird, nähert. Wahrscheinlich ist also Antias Quelle für
die ganze Darstellung 35, 2 — 3, wie er Quelle für das Schrei-
ben der Consuln 35, 6, 1^^) ist.
Das Ergebniß dieser Erörterungen über die Gallier- und
Ligurer- Kriege 555 — 561 ist dieses: Livius begnügte sich zu-
weilen mit den kurzen, aber sachlich gelialtenen Angaben gleich-
zeitiger Anualistik, wie sie ihm mit den Bemerkungen über pro-
digia, Spiele, Wahlen durch Piso übermittelt wurden. Meist
gab er aber ausführlichere Mittheilungen der überarbeiteten
Stadtchronik, av eiche dabei auf den trübereu Quellen der Beam-
tenberichte, Siegesbulletins und Berichte über Senatsdebatten be-
ruhten. Für diese Angaben wird so oft Antias als Zeuge citiert
(33, 36, 13; 33, 10, 8; 35, 2, 8; 36, 36, 4; 36, 38, 6), daß
wir für alle derartigen Berichte ihn generell als Quelle anneh-
men können. Neben diesen zwei mehrfach auf gleichartige An-
gaben zurückgehenden Berichten hat Livius eine Reihe von frei
erfundenen Schlachtberichten gebracht, welche nur hie und da
sich den überlieferten Angaben anschlössen. Diese romanhaften
Schilderungen glichen sich meist untereinander. Sie brachten
Einzelheiten über die Aufstellung der Legionen , über die an-
fängliche Bedrängniß und den endlichen Sieg der Römer, über
die Thaten einzelner Centurionen, über die Tageszeit der Schlacht
und zeigten sich doch, soweit controlierbar, in allen diesen Ein-
zelheiten nicht etwa nur als Entstellungen und Uebertreibungen,
sondern als rein aus der Luft gegriffen.
Da es absolut unwahrscheinlich ist, daß Livius außer Piso
Antias Claudius noch einen vierten Annalisten gebraucht haben
sollte, so müssen diese Abschnitte auf Claudius zurückgeführt
werden.
Diese Schlußfolgerung wird bestätigt durch 33, 36, wo
Claudius' Bericht dem Berichte des Antias, welcher den annales
maximi entsprach, gegenüberstand. Sie wird dadurch bestätigt,
daß überall die von jenen romanhaften Schilderungen abwei-
chenden Berichte auf Antias und Piso zurückgeführt werden
können und endlich dadurch, daß für eins der bedenklichsten
3^) Liv. 35, 1 giebt wieder eine jener detaillierten Schlachtbe-
schreibungen, wie sie nur clor Augenzeuge oder der Fälscher zu bie-
ten vermag, wogegen 35, 2 auf die im Senat behandelten Fragen
über Truppenaushebung, auf das Stadtbuch hinweist. Jedenfalls hat
(vgl. 37, 4, 3) die Angabe des Antias, daß Veteranen von Africanus'
Heer durch Flaminius wieder angeworben seien, die Autorität der
Stadtchronik für sich.
684 W. Soltau,
jener Schlachtgemälde in der III. Dekade 25, 37 — 39 Claudius
als Quelle citiert wird ^^).
5. Die hier gegebenen Aufklärungen über die schriftstel-
lerische Thätigkeit des Claudius werden auch dazu beitragen,
die Herkunft der bedenklichen Schilderungen von Gallierkriegen
aus dem 31. Buch klarzulegen.
Nur der zweite jener 3 Kriege kann auf eine relative
Glaubwürdigkeit Anspruch machen. Derselbe (31, 10) enthält nur
das, was der Praetor L. Furius Purpurio dem Senat über eine Er-
hebung der Gallier und Ligurer unter dem Karthager Hamilcar
mitgetheilt sowie das, was der Senat darauf verordnet hat. Die
Grundzüge dieses Berichtes sind sicher authentisch, weil sie An-
laß gaben zu einer Beschwerde in Karthago hinsichtlich der
Umtriebe Hamilcars (vgl. dazu den aus den annales maximi
stammenden Bericht des Antias bei Livius 31, 11). Gerade
diesen Bericht bietet auch Zonar. 9, 15 (444 D), bez. Dio fr. 58
welcher vielfach aus Antias schöpft.
Der nicht minder glaubwürdige Bericht Piso's giebt zu
555 nur die Notiz (32, 7, 5) eodem anno Cn. Baebius Tamphilus,
qui ab C. Aurelio consule anni prioris provinciam Galliam ac-
ceperat, temere ingressus Gallorum Insubrum finis prope cum
toto exercitu est circumventus ^^).
Hieraus geht hervor: der Consul von 555 Aurelius ist dem
31, 11 erhaltenen Befehle nachgekommen und dem bedrängten
Praetor L. Furius Purpurio zu Hülfe geeilt, für Heldenthaten
des Praetors L. Furius Purpurio ist in einer glaubwürdigen Ge-
schichte kein Raum. Der Siegesbericht 31, 21 ist erlogen.
Für die Ungeschichtlichkeit desselben spricht übrigens auch eine
der wichtigsten Nachrichten, welche 31, 21 bietet.
Die Angabe, daß Hamilcar gefallen sei (31, 21, 18), wird
durch 32, 30, 12 (Antias) und 33, 23, 5 (Piso) Lügen gestraft.
Mit dem erlogenen Siegesbericht 31, 21 fällt noch nicht
direkt der Bericht über den erschlichenen Triumph des L. Fu-
rius Purpurio (31, 47 f.), der sowohl in dem kürzeren pisoni-
schen Bericht 31, 49, 8, wie in der breiteren Fassung der Stadt-
chronik 31, 47, 4 f. vorliegt. Wahrscheinlich hat hier Livius
31, 47, 4 f. die Angaben des Antias aus Claudius' Bericht 31,
21 in freierer Weise ergänzt ^^).
39) Vgl. Hermes 1891 S. 431.
*°) Ebenfalls erwähnt von Zonaras a. a. 0.
**) Vielleicht stand in den annales maximi Furius habe auf einen
Triumph Anspruch erhoben und reiche Geschenke gemacht (31, 49, 2)
et in aerarium tulit trecenta viginti milia aeris, argenti centum mi-
lia quingenta; neque capitivi uUi ante currum ducti neque spolia
praelata, neque milites secuti ; omnia praeter victoriam penes con-
sulem esse apparebat.
Die annalistischen Quellen in Livius' IV. und V. Dekade. 685
Die Tendenz dieser Erfindung ist übrigens klar ausgespro-
chen bei Livius 31, 48, 12, „data fato etiam quodam Furiae
genti Gallica bella" !
Auch das Detail des Boierkrieges 31, 2, 5 ist nach späte-
ren Kriegsberichten zurecht gestutzt*-). Naiv gesteht Livius
31, 2, 11 selbst ein nisi quod populatus est (consul) Boiorum
finis et cum Ingaunis Liguribus foedus icit, nihil quod es-
set memorabile aliud in provincia cum gessisset,
Romam rediit.
6. Im 37. und 38. Buche und ebenso auch im 42. bis
45. Buche weist Livius den griechischen Angelegenheiten nach
Polybius' Vorgang einen bedeutenden Raum zu.
Zwar war auch in diesen 6 Büchern Gelegenheit genug
vorhanden, auf die Verhältnisse von Hispanien, Gallien, Ligurien
näher einzugehen*^). Aber sei es nun, daß dem Livius selbst
die Erkenntniß aufgegangen war, wie überaus erbärmlich sich
jene erfundenen Sclilachtberichte neben den vortrefflichen Schil-
derungen eines Polybius ausmachen müßten, sei es daß er bei
der Fülle des Materials sich einer lobenswerthen Kürze zu be-
fleißigen suchte : kurz, Livius hat in diesen 6 Büchern jene ro-
manhaften Kriegsberichte glücklicherW eise völlig bei Seite ge-
lassen.
Damit hat nicht nur die geschichtliche Wahrheit gewonnen,
sondern es ist zugleich auch die Quellenanalyse hier wesentlich
erleichtert.
So ist es z. B. leicht erkennbar , daß die Nachrichten des
37. Buches über die Kämpfe in Spanien mit den umstehenden
Angaben der hauptstädtischen Berichterstattung angehören : 37,
46, 7 — 8 stammt wie 37, 46 überhaupt aus Piso, 37, 57 wie
37, 57 — 59 aus Antias. Liv. 43, 1, 1 ist der Illyrierkrieg
ebenso wie 45, 12, 9 die Notiz über die Thätigkeit des einen
Consul von 568 in Gallien, 45, 44, 1 die Wirksamkeit der bei-
den Consuln von 569 in Ligurien aus Piso entlehnt. Aus ihm
stammt wohl auch 43, 9, 1 — 3.
Selbst 43, 9, 4 — 10, 8, wo ein ausführlicherer Kriegs-
bericht über die illyrischen Vorgänge von 584 geboten wird,
scheint Livius sich mit den Angaben des Antias begnügt und
von Claudius' breit ausgeschmückten Schilderungen abgesehen
zu haben.
*^) Die Kämpfe ad castrurn Mutilum 31, 2, 7 per tribum Sapi-
niam 31, 2, 6 sind nach 33, 37 gefälscht; zu 31, 2, 8 vergleiche 33,
87, 6.
") Z. B. 37, 46; 57; 43, 1—3; 43, 9—11; 45, 44 u. s. w. Das
44. Buch enthielt nur den 3. macedonischen Krieg, das 38. Buch
wurde durch den Aetoler- und Gallierkrieg und schließlich durch den
Scipionenprozeß absorbiert.
686 W. Soltau
Wenigstens treten die Angaben dieser beiden Kapitel , so
unliistoriscli sie sind und so sehr sie auch dem späteren poly-
bianischen Berichte widersprechen **) , in der Form einer nach
Rom gerichteten Mittheilung des Sex. Digitius auf und grade
derartige Neuigkeiten wird die Pontifikaltafel wohl verzeichnet
haben. Daß diese Nachricht übertrieben sei, sagt Livius nach
einer zweiten Notiz einer hauptstädtischen Quelle (Piso) 43, 11,
11 bestimmt genug, was aber weder seine Quellen, noch ihn
hinderte den Bericht von 43, 9 — 10 aufzunehmen. Allerdings
verräth Livius damit seine völlige Unkenntniß der entsprechen-
den polybianischen Partien.
Endlich der Ligurerkrieg : Livius 42, 7, 3 — 10 ist so of-
fenbar ein Bestandtheil der offiziellen Chronik, welche sich län-
gere Zeit mit dem übermüthigen Gebahren des Consuls Popil-
lius (vgl. 42, 8, 1 — 9, 6; 10, 9 — 12) beschäftigt, daß es nur
fraglich sein kann, ob dieselbe dem Piso, der 42, 10 wahr-
scheinlich auch 42, 7, 1 — 2 gebraucht ist, entnommen ist oder
eine Einlage aus Antias ist. Letzteres ist das Wahrscheinlichere.
Auch die im Senat verlesenen Briefe des Consnls 42, 8 weisen
auf Antias hin.
7. Anders ist es mit den Kriegsberichten der Bücher 39
bis 41. Diese drei Bücher behandeln die Ereignisse zwischen
dem syrischen und dem macedonis/ihen Kriege, sind zu gut
zwei Dritteln nicht den griechischen Angelegenheiten gewidmet
und somit annalistischen Quellen entnommen.
Hier mußte Livius demnach auf größere Abwechselung auch
in den annalistischen Krieg.sberichten bedacht sein und da durfte
er schon manchmal etwas weniger wählerisch sein.
Das 39. Buch behandelt die hispanischen Kriege von 567
bis 571. Zum Theil mußten auch hier die kurzen Angaben
des Stadtbuches genügen, sowie die speziellen Ausführungen,
welche auf die dem Senat mitgetheilten Berichte zurückgehen.
So stammt aus Antias (vgl. S. 676) 40, 1, 3 — 4 und 40, 2, 5,
welche Notizen die pisonischen Angaben zu 571 (39, 56, 1)
bestätigen und ergänzen. Aus Piso '*^) (S. 676) ist auch der
kurze Bericht zu 567 Liv. 39, 7, 6 — 7 entnommen.
**) Nissen K. U. 61 f. sagt: „dieRichtigkeit der einen Erzählung
vorausgesetzt, ist es nach allen Gesetzen der Kritik unmöglich sie
auch nur um ein Tüttelchen aus der andern zu erweitern". „Nimmt
man an, daß die polybianische Darstellung, deren Detailliertheit schon
größeren Glauben beanspruchen kann, richtig ist, so bleibt von der
ersteren nur die ganz allgemeine Thatsache geltend, daß die Römer
in Illyrien den Kürzeren zogen".
*^) Auf ihn wies ja die Uebereinstimmung von Livius 39, 6, 7
mit Piso's Fragment bei Plinius 34, 3, 14 hin.
Die annalistisclien Quellen in Livius' TV. und V. Dekade. 687
8. In einem engeren Zusammenhange stehen die Berichte
zu 568 (39, 21, 4—10; 39, 29, 4—7), 5G9 (39, 30 — 31) und
570 (39, 42, 1—4 vgl. 39, 38, 5). Es bedarf hier keiner be-
sonderen Begründung, weßhalb die kurzen Triumphalangaben
39, 29, 4—7 und 39, 42, 1 — 4 auf Piso zu beziehen sind.
Schon die Trennung der Triuniphalangabe (39, 29, 4) von der
Siegesnachricht über L. Manlius (39, 21, 10) macht es unwahr-
scheinlich, daß beide aus gleicher Quelle stammen. 39, 29, 4
nennt ihn außerdem proconsul, während Manlius sonst wie die
übrigen Befehlshaber in Spanien (38, 35, 10 ; 40, 2, 5) als praetor
oder propraetor angesehen wird. Andererseits verleugnen die
Angaben von 39, 21 die offizielle Herkunft nicht. Sie stam-
men, wie gezeigt ward, aus Antias.
Total verschieden von allen diesen Berichten ist 39, 30 — 31.
Es ist dies wieder eines jener verschwommenen Schlachtgemälde
ohne einen recht greifbaren Inhalt.
Vor Allem aber ist bedenklich, daß er in einem vollstän-
digen Widerspruch mit den kurzen Triumphalangaben 39, 42
steht. Hiernach triumphierten beide Prätoren de Lusitanis et
Celtiberis. Nach der romanhaften Schilderung hingegen waren
die Lusitanier gar nicht betheiligt und hätte die entscheidende
Schlacht im Gebiet der Carpetaner d. h. in der Mitte Spaniens
stattgefunden.
Die oben gefundenen Resultate (S. 683) lassen keinen Zwei-
fel bestehen, daß diese Berichte eine Erfindung des Claudius sind.
9. Entsprechende Beobachtungen lassen sich über die Hispa-
nierkriege des 40. und 41. Buches machen. 40, 16, 7 — 11,
40, 43 und 41, 26 gehen auf die kurzen Jahresberichte des
Stadtbuches zurück ^^), dagegen die hispanischen Kriege 40, 30, 1
— 33, 9 (der erste Sieg des Q. Fulvius Flaccus über die Cel-
tiberer 573 (vgl. dazu die Meldung des Sieges in den Angaben
des Antias 40, 35 — 36), 40, 39 f. (der Sieg des Flaccus beim
Rückzuge nach Tarraco!) und 40, 47 — 50 (die Thaten des
Gracchus) tragen einen durchaus andern Charakter (vgl. dazu
auch Appian Iber. 42 — 43).
Allerdings finden sich auch hier, namentlich 40, 30 f. rhe-
torische Stellen, welche an die claudi sehen Schlachtberichte leb-
haft erinnern. Aber sowohl hier, als namentlich in der Schil-
derung von Gracchus' Thaten (40, 47 — 50) sind doch neben
den rhetorischen Ausmalungen so manche Einzelheiten enthalten,
welche historisch glaubwürdig sind (z. B. 40, 47) und nicht
etwa nur durch Schriftstellerwillkür, sondern durch die offizielle
Schönfärberei, nicht zum wenigsten durch die Schuld des Feld-
") Das letzte Kapitel wohl auch auf Antias, der 41 , 25 Quelle
ist und 41, 27 citiert wird.
688 W. Soltau,
herrn selbst verursacht worden sind. Hier tadelt Posidonius
(Strabo 3, 4, 13 p. 163) sogar einen Polybius wegen Ueber-
treibungen : noXoßiou 8' sitcovto; xpiaxoaia? auTwv xataXuaai tto-
Xbic, T. rpoLX/ov, v.<i)\im^m cpr^ai touto T(j> rpoLA/m /apiaaaöai tov
avSpa TO'j; ii'jpYo^^ xaXo'Jvra -(^Asi; , wa-sp sv Tai; &pia|xßr/aT;
ttojikOlT;. Auch bleibt besonders zu beachten , daß bei ^') diesen
hispanischen Siegen des Fulvius und des Gracchus, neben Po-
lybius (26, 4) auch die von ihm abhängigen Schriftsteller Appian
Iber. 42 — 43 und Diotlor 29, 26 f. Aehnliches berichten.
Bevor jedoch auf jene Berichte genauer eingegangen wird,
ist es nothwendig noch einen Blick auf die verwandten liguri-
schen und istrischen Berichte zu werfen.
Zunächst fallen hier die Berichte in's Gewicht, welche von
den weiteren Heldenthaten des Fulvius handeln.
Nachdem 40, 30 — 33 der Sieg des Fulvius erzählt ist,
handeln nicht nur 40, 35 — 36 und 40, 39 — 40, wie gezeigt
ward, von seinen P^rfolgen, sondern auch 40, 41; 40, 42, 12;
40, 43, 4; 40, 44, 8; 40, 53 und 40, 59, 1. Alle diese Stellen
bringen über diesen Mann Einzelheiten, welche zeigen, daß seine
Person in den Quellen eine besondere Rolle spielt, die nur zum
Theil dadurch erklärt erscheint, daß er Mitglied des Pontifikal-
coUegiums war (40, 42, 12)*^). Es ist dieses doppelt bemer-
kenswerth, da — wie 40, 53 der offizielle Bericht nach Piso
zeigt — das Stadtbuch weder von seinen Thaten bei den Li-
gurern noch von denen seines Bruders L. Manlius Acidinus
Fulvianus etwas besonderes zu erzählen wußte, ja die geringen
Erfolge des ersteren trotz seines Triumphes indirekt zugesteht*^).
Während aber diese Angaben größtentheils glaubwürdig
sind und daneben ein ganz erklärliches Interesse der offiziellen
Aufzeichnungen für Q. Fulvius verrathen, heben sich von ihnen
doppelt scharf jene allgemeinen ruhmredigen Schilderungen 40,
30 — 34 und 40, 39 — 40 ab. Derartige Geschichtsbilder sowie
die Berichte über Gracchus' Thaten 40, 47—50 weisen wieder
auf denselben Ursprung hin, wie die sogleich folgenden Erzäh-
lungen der Istrierkriege 41, 1 — 5 und 41, 10 — 12.
Nachdem 39, 55, 4 zuerst der Beginn eines Histricum
bellum (nach Piso) erwähnt auch 40, 18, 4 (wohl gleichfalls
^'') Zu vergleichen sind auch die Uebertreibungen der Stadtchro-
nik, auf welche 40, 35, 5 f. und 41, 6, 4 hinweisen, außerdem Oro-
sius 4, 20.
*ö) Dazu kommt auch die ausführlichere Behandlung der Censur
seines Verwandten M. Fulvius Nobilior 40, 45 f. 51 f. (40, 41. 7).
*9) 40, 53, 2 signis coUatis cum hoste pugnavit neque tantum
acie vicit, castra quoque eodem die cepit. Noch deutlicher iO, 59, 1
alter consulum Q. Fulvius ex Liguribus triumphavit, quem triumphum
magis gratiae quam rerum gestarum magnitudini datum constabat.
Die annalistischen Quellen in Liviiis' IV. und V. Dekade. 689
nach Piso) über die Seeräubereien der Histrer geklagt war ^^),
giebt 41, 1 — 5 und 41, 10 — 11 eine breite Schilderung der
Kriegsereignisse daselbst. Hier haben nun Bergk Kl. Schriften
1, 252 f. und Lucian Mueller Quintus Ennius 177 f. nachge-
wiesen, daß dieser Bericht in nächster Beziehung zu Ennius'
Annales stand, nur eine Paraphrase von Ennius 16. Buch sei ^^).
Daß der trockene und pedantische Antias ebensowenig, wie
Piso, durch solche Mittel ihre Geschichtserzählung gehoben haben,
sollte ausgemacht sein. Es bleibt danach nur der Ausweg : ent-
weder folgte Claudius an diesen Stellen dem Ennius und ihm
entnahm Livius diese Angaben oder aber Livius gebrauchte
außer Piso, Antias und Claudius noch eine vierte annalistische
Quelle, welche eine rhetorische Umschreibung von Ennius' Be-
richt gab.
Die Entscheidung wird zu Gunsten der ersteren Auffassung
zu treffen sein.
Hier wird aber wohl zugleich soviel klar sein, daß damit
auch die eigentliche Herkunft jener vorher besprochenen poe-
tisch-rhetorischen Schilderungen über die Thaten des Fulvius
und des Gracchus in Hispanien nicht mehr fraglich sein kann.
Sie gehen ursprünglich zurück auf Ennius, jenen Verherrlicher
des fulvisehen Geschlechtes, den Freund des Africanus^-).
10. Es liegt nahe, auf dieselbe Quelle auch einige jener
fiktiven Schilderungen der Ligur er kriege dieser Epoche zurück-
zuführen , soweit dieselben nicht auf die Annalisten des Stadt-
buches zurückgehen.
Krieg mit Ligurern und Galliern innerhalb der Jahre 568
— 581 werden von Livius erwähnt 39, 1 — 3-, 39, 20—21; 89,
22, 6—7; 39, 32, 1—4; 39, 54; 39, 56, 3; 40, 16, 4—6;
40, 17, 6—8; 40,25—28; 40,34, 4; 40, 38; 40, 41; 40, 53
(59, 1); 41, 12; 41, 16—19.
Die meisten jener Erwähnungen sind derart, daß sie von
jedem mit der Quellenanalyse der 4. und 5. Dekade vertrauten
Forscher auf einen von jenen beiden Bearbeitern des Stadt-
buches mit Leichtigkeit zurückgeführt werden können. So sind
39, 22, 6—7; 39, 32, 1—4; 39, 56, 3; 40, 16, 4—6; 40,
17, 6—8; 40, 34, 1 — 6; 40, 53, 1-6 kurze Notizen des
5") Auch 40, 42, 1 f. klagt über den Seeraub der Illyrier.
^') Dafür auch L. Havet riiistoire Romaine dans le dernier tiera
des annales d'Ennius (1878); dagegen bat sich zwar recht eingehend
Vahlen Ueber die Annalen des Ennius (Abb. d. Berliner Akademie
1886) 28 f. ausgesprochen, aber ohne in der Hauptsache dieses Ver-
hältniß von Livius 41, 1 f. zu Ennius zu beseitigen.
^■^) Ti Sempronius Gracchus war belranntlich der Schwiegersohn
des Africanus.
Philolcgus LH (N. F. VI), 4. 44
690 W. Soltau,
pontifikalen Jahrbuches nach Piso eingetragen; 39, 20 und 40,
26 sind Berichte über Rüstungen und Senatsanordnungen, wie
sie sonst Antias zu geben pflegt. Auch die ziemlich sachlich
gehaltenen Mittheilungen über den Ligurerkrieg 567, z. B. wo
die durch 40, 52 bestätigte Gelobung eines Junotempels (39, 2,
11) die Glaubwürdigkeit des Berichtes erhöht, wird indirekt auf
offizielle Aufzeichnungen zurückzuführen sein.
Es bleiben aber noch übrig 40, 25 — 28; 40, 38; 40, 41
und 41, 18, 1 — 19, 3. Aller Wahrscheinlichkeit nach sind
40, 25—26; 40, 38 und 41, 18, 1 — 19, 3 aus Antias geflos-
sen. Hingegen die Heldenthaten des Aemilius Paulus ( 40,
27 — 28) und des Q. Fulvius Flaccus (40, 41) gehören dersel-
ben romanhaften Quelle an, wie die entsprechenden hispanischen
Siegesberichte 40, 30—33 und 40, 47—50 (vgl. S. 687).
Erst jetzt ist die Arbeitsweise des Livius in der IV. und
V. Dekade verständlich und aufgeklärt.
Livius hatte zwei durchaus heterogene Bestandtheile der
Ueberlieferung zu combinieren. Das einsilbige, wenn auch fast
durchweg glaubwürdige pontifikale Jahrbuch , hie und da ein
wenig durch den Bearbeiter desselben d. i. durch Piso erwei-
tert, konnte ihm schon für die hauptstädtischen Angelegenheiten
nur zeitweise genügen. Und welch' ein Abstand war zwischen
jenem priesterlichen Lapidarstil und den blühenden polybiani-
schen Schilderungen, welche ihm für griechische und orientali-
sche Verhältnisse die reichste Ausbeute gewährten !
Der Dürftigkeit Piso's half Livius durch Antias nach. Das
pontifikale Jahrbuch war durch Heranziehung der Gesandten-
und Beamtenberichte, durch Ausführungen der commentarii pon-
tificum und sonstige antiquarische Excurse um 130 v. Chr. zur
Stadtchronik erweitert worden.
Die 80 Bücher derselben boten ein ganz anderes Material
dar für den, welcher, wie Antias, eine zusammenhängende histo-
rische Darstellung zu geben bemüht war. Von seiner antiqua-
rischen Afterweisheit ließ sich selbst ein Varro zuweilen irre
führen , offenbar wohl nur deshalb , weil sie vielfältig auf die
Fundgrube alles römischen Wissens, auf die Schriften der pontifices
zurückging und so durfte auch Livius hoffen , durch ihn die
Angaben seiner guten alten Chronik ergänzen und bereichern
zu können. Wo diese ihn bei italischen und speziell städtischen
Angelegenheiten im Stich ließ, ließ er den Antias reden, auch
selbst wenn ihm einzelne Angaben bedenklich erschienen.
Für sämmtliche griechischen und orientalischen
Ereignisse hatte Livius den Polybius zu folgen beschlossen und
er ist diesem Entschlüsse auch ziemlich treu geblieben ^^).
^^) Subsidiär zog er zuweilen den Claudius zu Rathe, vgl. 35,
12 f.; 44, 19.
Die an n all sti sehen Quellen lu Liviiis' IV. und V. Dekade. 691
Ein eingehendes Studium des Polybius jedoch war nicht
die Sache des Livius. Die ersten 6 Bücher des Polybius hat
er, wenn er sie überhaupt gekannt hat, ignoriert und nicht der
Beachtung für werth gehalten. Noch im Krieg mit Antiochus
nimmt er den Polybius nicht rechtzeitig^*) zur Hand und
gar die chronologische Verarbeitung des griechischen und römi-
schen Stoffes bereitete ihm manche Schwierigkeiten.
Sämmtliche griechische Abschnitte der III. Dekade, welche
er direkt dem Polybius entlehnte''''), sind ja um Ein Jahr
vorgeschoben, andere Angaben, welche nicht nach Consulats-
jahren angegeben waren, brachte Livius mehrfach verfrüht ^^).
Da mußte ihm ein Werk, wie das des Claudius, sehr er-
wünscht sein. Hier fand er von manchen Partien des polybia-
nischen Werkes größere Auszüge oder Excerpte. Obenein mußte
dieses Werk für Livius schon deßhalb von besonderem Werth
sein , weil er in ihm den griechischen Bericht mit der annali-
stischen Tradition ineinander gearbeitet fand.
So konnte er auch hier wieder bald einer kürzeren Haupt-
quelle folgen, bald in sie größere Abschnitte des Polybius hin-
einarbeiten. Nicht minder mußte ihm Claudius durch seine rhe-
torischen Abschnitte, wie durch die ausführlicheren Schlachtbe-
richte über Spanien , Gallien und Ligurien von Werth sein.
Denn nur durch sie konnte es ihm gelingen auch für diese
Kriegsthaten der Römer ein Interesse wachzurufen, was die dürf-
tigen Notizen der annales maximi , selbst in der Version des
Antias, nicht erregen konnten.
Wie tief danach aber auch das Urtheil über Livius' schrift-
stellerische Fähigkeit lauten muß : klar ist , daß bei dieser Ar-
beitsweise des Livius der Werth der von ihm mitgetheilten Quel-
lenberichte steigt. So ist es möglich geworden, folgende Ueber-
siclit über die Quellen der IV. und V. Dekade zu geben. Die-
selbe macht den Anspruch überall , abgesehen von wenigen
besonders bezeichneten Stellen , die Quelle des Livius mit genü-
gender wissenschaftlicher Sicherheit angegeben zu haben , d. h.
insofern gesichert, als die in dieser Abhandlung ent-
wickelten Kriterien zur Unterscheidung der livianischen Quellen
das Richtige getroffen haben ^^j.
5*) Vgl. Nissen Krit. Unters. S. 170.
55) Hermes 1894 S. 412 f.
»«) So Liv. 30, 25 und Einiges in der IV. und V. Dekade.
") In der Tabelle steht A. M. für die Angaben der annales maximi
über Wahlen, Spiele u. d. m. ; R bezeichnet Reden, welche Livius
meist freier ausgearbeitet hat. Klammern ( ) deuten eine theilweise
Berücksichtigung an.
44*
692
W. Soltau,
Tabelle der Quellen des Livius
Inhalt
Polybius
31. Buch.
1
Einleitung
2, 1-2, 4
Ankunft von Gesandten, Gesandtschaft
nach Aegypten
2, 5-2, 11
Boier- und Ligurerkrieg
3
Anordnungen des Senats
4
A. M. = annales maximi
5-9
Verhandlungen vor dem maced. Krieg
10, 1—11, 3
tumultus Gallicus
11, 4—13, 9
Gesandtschaften, religiöse Dinge
14-18
Unternehmungen Philipps
14-18
19
Gesandtschaft nach Karthago
20
Verhandlungen über den Triumph des
L. Cornelius Lentulus
21, 1—22, 3
Gallierkrieg
22, 4—47, 3
Krieg gegen Philipp
22, 4—47, 3
47, 4-49, 3
Streitigkeiten über den Triumph des
L. Furius
49, 4-50, 11
A. M.
32. Buch.
1-2
Vertheilung der Provinzen, prodigia
3, 1—6, 5
Unternehmungen Philipps
4, 1-6, 5
6, 5-6, 8
Variante über Villius
7
A. M.
8, 1-8, 8
Senatsverhandlungen
8, 9—8, 16
Gesandtschaften
9, 1—9, 5
prodigia
9, 6-25, 12
Krieg in Thessalien. Verhandlungen
der Achäer
9, 6-25, 12
26,1—8. 26,4—16
Notiz über Gallien, Sklavenverschwö-
rung
27, 1—29, 4
A. M.
29, 5—31, 6
Feldzug gegen Ligurer und Boier
32—40
Verhandlungen mit Philipp. Nabis.
32—40
33. Buch.
1, 1-21, 5
Die Schlacht bei Kynoskephalae.
Folgen
1, 1—21, 5
21, 6—9
Bericht über Hispanien
22, 1-23, 9
Streit über den Triumph über die
Gallier
24, 1—27, 5
A. M.
27, 5—35, 12
Verhältnisse in Böotien. Friede mit
Philipp
27, 5—35, 12
36-37
Kämpfe gegen Boier und Insubrer
38—41
Antiochus in Thracien
38—41
42, 1—45, 5
A. M.
45, 6-49, 8
Verhältnisse in Karthago
45, 6—49, 8
Die annalistischeu Quellen in Livius' IV. und V. Dekade. 693
in der IV. und V. Dekade.
Piso
Antias Claudius Andere Quellen
2, 1-2, 4
3
4
19
20
49, 4—50,11
Livius
2, 5—2, 11
5-9
10, 1—11,3
11, 4—13, 9
1—2
3
9, 1—9, 5
27, 1-29, 4
21, 6—21, 9
23, 4-23, 9
24, 1—27, 5
47, 4—49, 3
21, 1—22, 3
(47, 4—49, 3)
6, 5 (A)— 6, 8
8, 1—8, 8
8, 9—8, 16
26, 1—16
(28) i
30,1—31, 6 ,29, 5-30, 11
R Livius
10, 8 Antias
22, 1—23, 3
(25,4—26,5)
30, 8—10
36, 1— 13A
(37, 9—12)
42, 1—45, 5 (44, 4—45, 5)
10, 9 Claudius
30, 8
36, 13-37,8
(36, 13 Cl.)
553
554
555
556
556/557
557
Ö57
558
559
694
W. Soltau,
Inhalt
Polybius
34. Buch.
1—8
Aufhebung der lex Oppia
Cato?
9-21
Cato in Hispauien
22, 1-3
L. Valerius Flaccus siegt bei Litana
22, 4-41, 7
Krieg gegen Nabis
22, 4-41, 7
41, 8-10
Variante zu Polybius über Nabis
42
A. M.
43—44
Senatsverhandlungen über die Provin-
zen, ver sacrum
45, 1—46, 3
A. M.
46, 4-48, 1
Verhältnisse in Gallien
48, 2-52
Quinctius' Rückkehr
48, 2-52
53-55
Wahlen, Spiele
56
Ligurische Kämpfe
57—59
Unterhandlungen mit Antiochus
57—59
60-62
Hannibal und Karthago
(60—62)
35. Buch.
1-2
Hispanischer Krieg
3
Beginn des Ligurerkriegs
4—5
Boierkrieg. Fortsetzung durch L.
Cornelius Merula
6, 1-7, 5
Senatsverhandlungen.
7, 6—10, 12
A. M.
11
Ligurerkrieg
12-19
Vorbereitungen des Antiochus zum
Kriege (vgl. Hermes 1891 S. 431)
(12-19)
20-22
A. M.
23—24
Vorbereitungen zum Kriege mit An-
tiochus, W^ahlen
25—39 .
Griechische Verhältnisse. Nabis' Tod
25—39
40-41
A. M.
42—51
Antiochus in Griechenland
42-51
36. Buch.
1—4
Vorbereitungen zum syrischen Krieg
5, 1—35, 11
Schlacht bei Thermopylae. Aetoler-
krieg
5, 1—35, 11
36-37
A. M.
38
Krieg in Ligurien
39-40
Streitigkeiten üb. den Triumph Scipios
41, 1-45, 8
Krieg gegen Antiochus
41, 1— 45, 8
45, 9
A. M.
37. Buch.
1-2
Verhandlungen im Senat
3, 1—4, 5
prodigia, A. M.
4, 6-45, 21
Krieg mit Antiochus
4, 6—45, 21
46-47
Triumphe. Wahlen. Verhältnisse in
Hispanien
Gerüchte über die Gefangennahme des
48
Africanus
Die annalistischen Quellen in Livius' IV. und V. Dekade. 695
Piso
Antias
Claudius
Andere Quellen
22, 1—3
559
42
41, 8—10
560
44, 6—8
45, 1—46,3
48, 1
43, 1-44, 5
(fr. 37)
48, 1
46, 4—47, 8
44,6-8 Clo-
dius Licinus?
(vgl.29,22,10)
53—55
56
60—62
R Livius
560/561
2 (2, 8 A)
3
1
561
7, 6-7, 8. 9
(6, 1-7, 5
j8. 10
4—5
11
21-22
20
23—24
40—41
12—19
562
1—4
563
j36— 37
(38
(39, 1-2)
(35, 12-14)
36, 5 Antias
38, 6 Antias
39—40
R Livius
45, 9
1-2
564
3, 1-4, 5
46-47
48 (48, lA)
565
696
W. Soltau,
1
I Inhalt
Polybius
49
Gesandtschaft der Aetoler
50—51
Proviuzenvertheilung. Streit des fla-
men Quirinalis u. pontifex inaximus
52-56
Verhandlungen über Asien
52-56
57, 1-59,
6
A. M. Triumphe
60
1
Verhältnisse in Kreta u. Thracien
38. Buch.
1—11
Aetolerkrieg
1—11
12—27
Krieg gegen die Galater
(12—27
28, 1-28,
4
Notiz aus A. M.
1
28, 5—34,
9
Griechische Angelegenheiten
28, 5-34, 9
35-36
A. M.
37—41
Kleinasiatische Angelegenheiten. Man-
lius' Rückkehr
37—41
42
A. M.
43-44, 8
Streitigkeiten der Consuln
44, 9-50,
3
Manlius' Triumph
50, 4—60,
10
Scipionenproceß
(56-57)
39. Buch.
1, 1-3, 3
Ligurischer Krieg
3, 4-7, 1
10
A. M. (Streitigkeiten über den
Triumph)
8—19
Bacchanalienproceß
Cato?
20-21
Bericht über den Ligurerkrieg und
Hispanien
22, 1—23,
4
A. M. prodigia
23, 5—29,
3
Ursachen des Krieges mit Perseus
23, 5—29, 3
29, 4—10
Triumph des Manlius. Aufstand
30-31
Kämpfe in Hispanien
32
Bericht über Ligurien, Wahlen
33—37
Abzug Philipps aus Thessalien
33-37
38
Vertheilung der Provinzen
39
Streit des flamen Dialis
40—41
Catos Wahl
42, 1—6
A. M.
42, 7—43,
5
L. Quinctius aus dem Senat gestoßen
44, 1—46,
6
A. M.
46, 7—50,
11
Gesandtschaft aus Griechenland. Phi-
lopoemens Tod
46, 7—50,11
51-52
Tod Hannibals und Scipios
(52)
53
Verhältnisse in Macedonien
53
54—56
A. M.
40. Buch.
1-2
Vertheilung der Provinzen. A. M.
3, 1-16
3
Griechische Gesandtschaften. Verhält-
nisse am Hofe Philipps
3, 1—16, 3
16, 4—11
Ereignisse in Ligurien u. Hispanien
17
Masinissa, Ligurien
18, 1-20
, 4
Wahlen, prodigia, Gesandtschaften
Die aimalistisclien Quellen in Livius' IV. und V. Dekade. 697
Piso
1
Antias | Claudius
i
Andere Quellen
49
50-51
57, 1—59, 6
60, 6 Autias
60
28, 1—28, 4
35—36
566
42
44, 7—8
43, 1—44, 6
(44, 9-50, 3)
50,4-55.58-60
2, 1-3, 3
(41 Cl.)
56—57
R Livius
567
Livius
3,4-6. 6-7
4—5
568
22, 1—23, 4
20-21
22,10(Antias)
569
29, 4—10
32
42, 1-6
42, 7—12
44, 1—46, 6
(38
39
(40—41
(41, 6A)
43 (43, lA)
80—81
R 36-37
Livius
570
571
55, 4—56, 6
52, 1 (Antias)
54, 1—55,3
56, 7A
51—52
52 Livius
(Polybius,
Rutilius)
1-2
572
(16, 4-11
17
(18) 19
18. 20, 1—4
8—15 R
Livius
573
698
W. Soltau,
Inhalt
Polybius
20, 5-24,
8
Ermordung des Demetrius
20, 5-24, 8
25—28
Ligurerkrieg
29, 1—2
A. M.
29, 3—14
Die Bücher Numas
30, 1-33,
9
Krieg in Hispanien. Sieg d. Q. Fulvius
33, 9—35,
2
A. M.
35, 3-37,
1
Provinzenvertheilung
37, 1—37,
7
Proceß gegen Giftmischerei
37, 8-38,
9
Angelegenheiten Liguriens
39—40
Krieg in Hispanien. Abzug des Q.
Fulvius Flaccus
41
Krieg in Ligurien
42, 1—5
Bericht über Illyrien
42, 6-45,
5
A. M.
45, 6-46,
16
Wahl der Censoren. Aussöhnung
beider
47—50
Krieg des Gracchus in Hispanien
51—52
Thätigkeit der Censoren
53
Kurzer Kriegsbericht über Ligurien
54—58
Tod Philipps. Einfall der Bastarner
54—58
59
A. M.
41. Buch.
1-5
Krieg in Histrien
6-9
A. M.
10-11
Verhältnisse in Histrien
12
Krieg in Ligurien
13, 1-16,
6
A. M.
16, 7—17,
9
Hauptstädtischer Bericht über Kämpfe,
in Ligurien und Sardinien
18, 1-19,
8
Unterwerfung Liguriens
19, 4—20,
13
Gesandtschaft von Perseus. Antiochus
Epiphanes
19, 4—20, 13
21, 1—22,
3
A. M.
22, 4-25,
8
Verhältnisse in Karthago. Verhand-
lungen mit denAchäern. Aetolien
22, 4-25, 8
26
Kämpfe in Hispanien
27
Censur
28
A. M.
42. Buch.
1—2
Vertheilung der Provinzen, Berichte
der Gesandten, prodigia
3-4
Beraubung des Tempels der laciui-
schen Juno. A. M.
5—6
Verhältnisse in Griechenland und
Macedonien
5-6
7, 1-3
A. M.
7, 3-9,
6
Verhältnisse in Corsica u. Ligurien
9, 7-10,
15
A. M.
Die annalistisclien Quellen in Livius' IV. und V. Dekade. 699
Piso
Antias
Claudius Andere Quellen
(29, 1
(29, 3
33, 9-
37, 1-
-2
— U
-35, 2
-37, 7
42, 6—45, 5
53
59
13,1-
16,7-
-16, 6
-17, 9
25—26
29, 8-9A
35, 3—37, 1
37, 8—38, 9
42, 1—5
(44,8—12)
45, 6-46, 16
(50 quidam
auctores)
51—52
27—28
30, 1-33, 9
39—40
41
47-50
6-9
21, 1—22, 3
28
8—4
7, 1—3
9, 7—10, 15
18, 1—19, 3
26
27 (27, 3A)
1—2
7, 3—9, 6
1-5
10—11
12
(5-6?)
46 E Livius
574
575
576
577
578
579
580
581
582
700
W. Soltau,
Inhalt
Polybius
11, 1—18, 5
König Eumenes
11,
1-18, 5
18, 6-19, 8
Ergänzung des Heeres. Gesandt-
schaften
20
prodigia
21—22
Streit des Popillius mit dem Senat
23—24
Verhandlungen mit Masinissa
25-26
Gesandte an Perseus
27
Vorbereitungen zum Krieg
28
A. M.
29, 1—30, 7
Uebersicht über die Verhältnisse
(29,
1-30,7)
30, 8—31, 9
Kriegsvorbereitungen
32, 1-35, 2
Streit der Consuln und Kriegsvorbe-
reitungen
35, 3—35, 7
A. M.
36-67
Unterhandinngen mit griechischen
Staaten. Perseus' Zug nach Thes-
salien
36-
-67
43. Buch.
1, 1-3, 4
Kurze Berichte über Gallien, Hispa-
nien, Illyrien
3, 5-3, 7
Ankunft des Gulussa
4—5
Beschlüsse des Senats gegen gewalt-
thätige Beamte
6-8
Gesandtschaften aus Griechenland und
Asien
(6-
-8)
9, 1-10, 8
Ereignisse in Ligurien und Illyrien
11-12
A. M.
13, 1-14, 1
prodigia
14, 2—16, 1
Streit um die Aushebung. Censoren-
wahl
16, 2-10
Gesandtschaft nach Griechenland
17-23
Krieg mit Perseus
17-
-23
44. Buch.
1—10
Einfall der Römer in Macedonien
1-
-10
11-13
Seekrieg
11
1—13,11
14—15
Gesandtschaften in Rom
16, 1-16, 8
Anordnungen für den macedonischen
Krieg
16, 8—19, 5
A. M.
19, 6—14
Gesandtschaft aus Aegypten
20
Bericht der Gesandten aus Macedonien
21—22
Vorbereitungen zum Krieg
23-46
Krieg mit Perseus bis zur Schlacht
bei Pydna
23-
-46
45. Buch.
1, 1-3, 2
Siegesnachrichten
(1)
3, 3-4, 1
Gesandtschaft der Rhodier. A. M.
4, 2-12, 8
Gefangennehmung des Perseus. Rho-
,
dus. Verhältnisse in Aegypten
4, 2
—12, 8
Die annalistischen Quellen in Livius' IV. und V. Dekade. 701
Piso
Antias
Claudius
Andere Quellen
|18, 5—19,8
'20
28
35, 3—35, 7
9, 1-3
(13, 1-14,1
(18, 5 19, 8)
21—22
j25— 26
127
30, 8-31, 9
(66, 9)
(23—24)
Livius
32, 1—35, 2
16, 8—19, 5
2, 1-3, 4
3, 5-3, 7
4-5
9, 4-10,
12
14, 2—16, 1
13,12— 13(A)
14—15
16, 1—8
(20)
21-22
3, 1—2
4, 1
1—2
3. 3-8
6-8?
16, 2—10?
583
15, 1— 2(C1.)
19, 6-14?
20?
Livius 13, 1
584
585
R Livius 22
586
702 W. Soltau, Die annalistischen Quellen in Livius etc.
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Zabem i. E.
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XXXIX.
'Kyrene' unter Dämonen.
Ein fesselnder Abschnitt in Studniczka's 'Kyrene' beschäf-
tigt sich mit einer in Naukratis gefundenen kyrenäischen Schaale,
deren Innenbild eine von einem ganzen Dämonenvölkchen um-
flatterte weibliche Figur darstellt. Studniczka hat das Verdienst,
ein fruchtbares Problem glücklich formuliert und in wesentlichen
Stücken einleuchtend gelöst zu haben. Auf einigen Punkten ver-
mag ich mich ihm freilich nicht anzuschließen ^). Ehe ich meine
Ansicht zu entwickeln suche , habe ich die Pflicht , die Vermu-
thungen meines Vorgängers und Führers dem Leser mitzutheilen
und meine Stellung zu ihnen kurz anzudeuten.
Das Hauptcharakteristicum der leider z. Th. zerstörten gro-
ßen Mittelfigur sind die Zweige rechts von ihr, die sie gehalten
haben wird. In dem obern hat Studniczka ganz tiberzeugend
eine ins schlanke umstilisierte Silphionstaude nachgewiesen ; daß
der untere einen Apfelzeig darstellen soll , erscheint trotz der
befremdlichen Voluten in diesem Stil recht wohl möglich.
Das Silphion ist bekanntlich der Hauptexportartikel von
Kyrene. Also — so argumentiert St. — ist die Göttin die
Nymphe Kyrene, die Poliuchos der Stadt, die Geberin alles Guten,
die Mutter des Aristaios , welcher das Silphion gepflanzt haben
sollte. Kyrenäische Münzen zeigten sie ganz ähnlich neben ei-
ner Silphionstaude mit Silphion in der Hand '^). An Libya ist
wohl kaum zu denken ^).
1) Vgl. meine Anzeige im litt. Centralbl. 1890, 33, Sp. 1142,
') Studniczka S. 20 f. Aristot. Fr. 528 R. = Aristot. Pseud-
epigr. p, 485 sq. Den von Aristoteles beschriebenen Münztypus mit
Studniczka aus einem Mißverständniß herzuleiten, seh' ich keinen
rechten Grund, s. unten S. 718 ff,
^) Immerhin meinte ich auf diese Möglichkeit hinweisen zu sol-
704 0. Crusius,
Soweit wird man Studniczka's Ergebnissen gern beipflichten.
Wenn er dann aber die als Kyrene gedeutete Figur wegen
des Apfelzweiges zugleich als Hesperide aufgefaßt wissen will
(S. 22), so bekenne ich, daß ich ihm nicht mehr zu fol-
gen vermag. Der untere Zweig mag ein Apfelzweig sein, und
man wird darin — das geb ich Studniczka gern zu — ge-
wiß einen Hinweis auf den in Kyrenaika lokalisierten Götter-
garten erblicken müssen. Aber was ist daran Auffälliges ? Die
große Stadt- und Landesgöttin trägt als Zier und Wahrzeichen
einen Zweig von dem Wunderbaume, wie sie die Silphionstaude
führt. So schmücken sich Kadmos und Harmonia, die mythi-
schen Gründer libyscher Städte, bei Nonnos 13, 350 ff. mit den
güldenen Blättern und Früchten, die ihnen Kypris und die Iles-
periden als Brautgabe darbringen : ein Zug , der aus älterer
Poesie geschöpft sein wird, s. Roschers Lexikon II Sp. 858 ^).
Das auffalligste Element der Darstellung sind die auf die
Göttin zuflatternden, theils männlichen, theils weiblichen Dämo-
nen. Studniczka erinnert mit M. Mayer an eine Notiz des Aku-
silaos (bei Philodem irspi Süasßsia? S. 43 G. , vgl. Ep. Gr. fr.
p. 312 K.), wonach die Hesperidenäpfel von den Harpyien be-
wacht werden. Darauf hin erklärt er die Flügelgestalten für
Harpyien und Boreaden, für 'Winddämonen'. Entweder, meint
er, bewachen die Winde den Hesperidenbaum , wie Akusilaos
sagt, oder sie fördern sein Gedeihen. Die Handbewegungen der
Flügelfigürchen sollen eher für das Letztere sprechen ; „sie schei-
nen der Kyrene-Hesperis segnend zu nahen, allenfalls auch, um
ihre Gaben aufzufangen. Die Zweitheilung möchte wohl den
zwei Hauptrichtungen des Windes entsprechen, welche das Klima
jedes Küstenlandes bestimmen . . ." (S. 26). In dieser „Sym-
bolisierung eines Naturvorganges " sieht Studniczka geradezu
„einen Vorläufer weit späterer Compositionen verwandter Art" ;
len. Spätere kyrenäische Kunstwerke zeigen die Libya, wie sie Ky-
rene bekränzt, s. Studniczka S. 30 ff. 40 ff., unten S. 710.
*) Ein echter alter Zug in dieser Partie ist es, wenn Aphrodite hier
ihren Wundergarten hat. Vgl. den yXuxuv . . . xctrrov 'ÄcppoSita? bei
Pindar Pyth. V 14, zu combinieren mit der Apbroditestatue eitu acf-reos
Herod. 11 181 und der vfioo; 'Acppöotatds Herod. IV 159. Aegypten als
Heiraath der Aphrodite Herond. I 26. Die Hypothese Baunacks, daß
der Name des Erdtheils 'AcppixT^ von der Göttin entlehnt ist, läßt
sich auch sonst wahrscheinlich machen.
'Kyrene' unter Dämonen. 705
vor Allem erinnert er an den alexandrinischen Vater Nil: wo
freilich m. E. für eine solche Deutung kein ausreichender Grund
vorliegt, s. meine Untersuchungen zu Herondas S. 143*.
Auch bei dem alten kyrenäischen Vasenbilde bewährt sich
die meteorologische Deutung nicht. Ich bestreite zunächst, daß
die Harpyien in diesem Zusammenhange als segnende "Winddä-
monen aufgefaßt werden können. Sie sind vor Allem rafiende
Jenseitswesen (Roschers Lexikon II 1164). Das entspricht ganz
dem Sinn der Hesperidensage. In fernen Westen ist das halb
gefürchtete, halb ersehnte „andre Land" mit seinen plutonischen
Reichthümern. Der Drache , der den Goldbaum bewacht , ist
ein 'chthonisches' Ungethüm und die Harpyien passen in der
gleichen Eigenschaft gut in seine Gesellschaft, besser als die
Winddämonen Studniczka's oder die harmlosen Nymphen der
Vulgata. Als man Kyrene besiedelte, waren diese Beziehungen
noch lebendig-, denn den Fluß im Gefilde von Euhesperides
der in die AitxvYj '"Ea-EpiocDV mündet (Strabo p. 836), nannte
man Lethon (Leton) oder Lathon (auch auf Münzen, s. Head,
Eist. nüm. p. 734), mit unverkennbarem Anklänge an den jen-
seitigen Lethestrom ^).
Aber selbst wenn wir von diesen Bedenken absehn und
uns hier ganz auf Studniczka's Standpunkt stellen, fühlen wir
keinen festen Boden mehr unter den Füßen. Wie wir schon
oben sahen , handelt es sich ja gar nicht um eine Hesperide,
auch nicht um einen Hesperidenbaum ; die Göttin trägt in der
Hand Zweige, und denen würde der feuchteste Seewind nichts
mehr helfen. Die Vögel gehören nicht zur Sache; sie dienen,
wie so oft in diesem Stil , dem Zwecke der Raumausfüllung ^).
Ueberhaupt macht die Dämonenschaar durchaus nicht den Ein-
druck, als ob sie segnend und schützend nahte. Studniczka
selbst hat beiläufig das Richtige ausgesprochen, ohne es in seine
Consequenzen zu verfolgen. Die ausgestreckten, offenen Hände,
*) Gegen diesen Theil des Buches von Studniczka habe ich schon
früher kurz protestiert, s. litt. Centralbl. 1890, 33 Sp. 1142, Unters,
zu Herond. 143*, Roscher's Lexikon II Sp. 1151 f. Anm. Daß ich die
Kadmossage in wesentlichen Punkten anders auffasse, wird mein Ar-
tikel im mythologischen Lexikon zeigen,
*) Auch auf Münzen , s. L. Müller nutn. de Vancienne Afrique I
p. 81.
Philologus LH (N.F. VI), 4. 45
706 0. Crusius,
wie sie die meisten Figürchen zeigen, stellen eine bekannte Ge-
bärde des Bittens oder Betens dar: es ist das Trpo-civsiv der
Hand, das z.B. Pausanias den zuyo\ii^oic, zuschreibt (V25, 2)').
Besondere Beachtung verdient aber die männliche Figur unten
rechts ; sie streckt nämlich die eine Hand, wie ihr oberer Nach-
bar, nach unten, und berührt mit der andern das Knie oder das
Schienbein der Göttin : wieder ein bekannter Gestus beim Bit-
ten, das s'^aTircailai ^ovaTcov oder ttoocov ^). Aehnlich ist viel-
leicht die oberste Figur links zu ergänzen. Man denke sich den
Ellenbogen der Göttin kräftig nach rückwärts herausgereckt, wie
auf der ganz ähnlich disponierten Vase des Hiero , die Aphro-
dite unter Eroten darstellt (Dareraberg- Saglio Abb. 2169), oder
auf den unten zu besprechenden Münztypen: dann wird die
rechte Hand der heranflatternden Figur just den Oberarm be-
rühren. Auch das würde sich als Gebärde des Bittens belegen
lassen ^).
Der Landesgöttin — wir nennen "sie vorläufig mit St. Ky-
rene — naht also, wie ich schon früher betont habe ^^), eine ihr
untergebene Dämonenschaar , bittend und betend. Das bleibt
bestehn. Ganz befriedigt wird unsre Neugier durch so unbe-
stimmte Auskunft freilich nicht. Ich wage es jetzt, in der an-
gegebenen Richtung einen neuen Anlauf zu einer genaueren Er-
klärung zu machen.
C. Smith hat durch Beobachtung der eingeritzten Linien
festzustellen gewußt , daß die Figuren rechts von der Haupt-
figur bärtig , die zur Linken bartlos sind ; mit Recht erkennt
Studniczka darin die Absicht, ihr zwiefaches Geschlecht kennt-
lich zu machen. Auch sonst sind die beiden Gruppen ge-
schieden. Die unterste Figur rechts trägt Flügel an den Knö-
cheln ; auch bei der obersten ist davon eine Spur erhalten ; die
mittlere ist an dieser Stelle leider zerstört , dafür trägt sie eine
helmartige Kopfbedeckung , allem Anschein nach mit Backen-
klappen und Busch; die rankenartigen Kopfaufsätze auf andern
kyrenäischen Vasenbildern — eine naive Stilisierung des Blumen-
') Mehr bei Sittl, Gebärden 147 ff. 174 f. 290.
^) Massenhaftes Material bei Sittl a. 0. S. 164 f.
») Sittl, a. 0. S. 162.
") Unters, z. Herondas S. 143*.
'Kyrene' unter Dämonen. 707
Schmucks — sehen wenigstens ganz anders aus ^ ^). Diese Ei-
genthümlichkeiten fehlen den Figuren der linken Seite gleichfalls.
Wichtig kann die Zahl der Dämonen werden. Der freie
Raum rechts war knapper, da er zum Theil durch die Frucht-
zweige gefüllt wurde ; die drei Figuren haben kaum unterge-
bracht werden können und sind daher etwas spärlicher ausge-
fallen, als ihre weiblichen Gegenüber. Ich glaube, das ist ein
Anzeichen dafür, daß der Maler just drei männliche Dämonen
darstellen wollte nnd nicht weniger.
Auf der linken Seite sind vier Flügelfiguren sichtbar ; oben
ist aber ein großes Stück herausgebrochen, auf dem nach Stud-
niczka die fünfte gestanden hat (S. 25 u. f.). Das ist frei-
lich unsicher und nach meiner Meinung sogar unwahrschein-
lich. Der erhaltene Arm der obersten Flügelfigur ist nämlich
ungewöhnlich lang gestreckt; das Stück bis zum Ellenbogen ist
fast doppelt so lang , wie die entsprechenden Theile bei den
übrigen Figuren. Wenn man sich die fehlende Partie, insbe-
sondre den einen Arm und den in der breiten Vorderansicht zu
denkenden Rumpf ^-), in ähnlichen Verhältnissen ergänzt, bleibt
für eine weitere Figur kaum Raum über, zumal vermuthich der
Ellenbogen und wohl auch ein Kopfputz der stehenden Figur
nach links hinüberragte. Trifft das zu , so hat der Maler die
Dimensionen der obersten Figur etwas ausgedehnt um annähernd
den Raum zu füllen : mit andern Worten, er hat absichtlich
die Vier zahl nicht überschritten, wie er umgekehrt auf der
andern Seite nicht unter der Dreizahl bleiben wollte. Wir ha-
ben es also sicher mit drei männlichen Flügelfiguren
zu thun und wahrscheinlich mit vier weiblichen.
Daß die Beflügelung der Dämonen gerade auf den Wind
bezogen werden müßte, wird Studniczka bei der von ihm selbst
richtig betonten Häufigkeit dieses Attributs in der alten grie-
chischen Kunst (s. bes. S. 660 ff.) nicht behaupten wollen; Gei-
ster aller Art, Göttinnen, Heroeneidola , Seelenwesen, wie die
Keren mit ihren Verwandten, werden so dargestellt. Neben der
allgemeinen Situation und dem Geschlechte der Figuren kann
") S. Puchstein, Arch. Zeitung 1881, 222 Taf. 13, 2. 3. 6.
*^) Ist der eine Arm nach rückwärts und nach unten gerichtet,
wird der Runnpf in Vorderansicht gegeben, wie die zwei Beispiele auf
der rechten Seite im Gegensatz zu allen übrigen zeigen.
45*
708 0. Crusius
uns nur noch ihre Zahl helfen. Ich verkenne nicht, daß sich
solche Vermuthungen ohne zusammenhängende, unzweideutige
litterarische Zeugnisse oder klar sprechende Parallel-Darstellun-
gen im allerbesten Falle nur einigermaßen wahrscheinlich ma-
chen lassen, möchte hier aber doch einige Combinationen ausführen,
die von kundigerer Seite vervollständigt, vielleicht doch eine aus-
reichende Unterlage für die Deutung abgeben könnten.
In Kyrene bestanden, wie in den übrigen dorischen Staaten,
von Alters her drei Phylen. Die erste umfaßte die Theraeer mit
ihren Schutzbefohlenen (iicpioixoi) , die zweite peloponnesische
und kretische Stammgenossen, die dritte Zuwanderer aus andern
Inseln (vr^aiojTai); eine Vertheilung, welche die Ueberlieferung
(Herod. IV 161) auf den Mantineer Demonax zurückfülirte.
Neben der Mutterstadt waren frühzeitig weitere Städte aufge-
schossen; bald hatte sich, wie bei den kleinasiatischen Dorern
(Herod. I 144) eine vermuthlich durch sacrale Gemeinschaft ver-
bundene Gruppe von fünf Städten zusammengefunden. Der tech-
nische Ausdruck flcvraTroXt: läßt sich meines Wissens allerdings
erst bei Plinius (V 5, 31), Ptolemaeus (IV 4, 4. 9) und andern
Spätlingen (Ammian. XXII 16, 4. Synes. Ep. p. 640. 660 ff.
H. Geogr. Gr. M. II p. 497, 15) nachweisen-, er paßt aber
auf die damaligen Verhältnisse gar nicht recht und muß sehr
früh geprägt sein, als mehrere überschüssige Städte noch nicht
entstanden waren. Die ursprünglichen Bundesglieder neben Ky-
rene sind wohl Barke (spätere Ptolemai's), Teucheira (später
Arsinoe), Hesperis oder Euhesperides (später Berenike) und Apol-
lonia. Kyrene, die ap)(£TToAic, betrachtete man, in der Haupt-
sache gewiß mit Recht, als die Mutter dieser späteren Siede-
lungen. Schon Pindar preist sie in einem Epinikion für den
König Arkesilaos als «yatiojv pi'Cav (Pyth. IV 15), und ein Epi-
gramm, das dem Kyrene-Eelief beigegeben ist (St. S. 31) nennt
sie nOAIQN MHTPOniOALN.
Der Leser wird schon wissen, worauf ich hinaus will. Ich
möchte die drei männlichen Figuren mit den drei Phylen, die
vier weiblichen mit den vier zur Pentapolis gehörigen kyrenäi-
schen Pflanz-Städten in Verbindung setzen, als ihre Heroen und
Genien ^^). Gefl.ügelte Heroeneidola sind bekannt genug. Ob
sich bei Stadtgöttinnen sonst Beflügelung nachweisen läßt, weiß
") Vgl. Roscher's Lexikon II Sp. 1151 f.**.
'Kyrene' unter Dämonen. 709
ich nicht. Häufig wurde ihnen eine beschwingte Untergottheit
beigegeben, die man Nike zu nennen pflegte ; auch daran könnte
man in unserm Falle denken. Andre Analogien hat Studniczka
selbst förderlich behandelt. Er macht es wahrscheinlich, daß
Kyrene ursprünglich eine ^Erscheinungsform der Artemis ge-
wesen ist und reclamiert bei dieser Gelegenheit den geflügelten
Typus der irorvta ör^paiv als griechisch (S. 153 ff.). Unter der
Herrschaft dieser Anschauungen könnten die Flügelfigürchen ge-
schaffen sein. Noch interessanter sind alte Spuren des geflü-
gelten Typus der Nemesis, auf die Studniczka S. 159 f. hinge-
wiesen hat. Denn Nemesis ist Ortsgöttin, nicht nur in Rhamnus,
sondern auch in Smyrna und Patrai; man kann mit ihr die
Tyche als Stadtgöttin vergleichen. Aber vielleicht ist uns doch
ein Bruchstück kyrenäischer Ueberlieferungen erhalten , das be-
stimmtem Aufschluß giebt. Eine der alten Städte (S. 709) hieß
Eu-ijTrspios;, unverkennbar nach den Hesperiden, vgl. zu-Toyr^z,
£'j-SaijjLü)v. DieHesperiden, die „Mädchen des Westens", müssen
daher ^den Kyrenäern als Orts- und Schutzgenien gegolten
haben; sie oder verwandte Dämonen werden in den weiblichen
Figuren zu erkennen sein. Epimenides (Fr. 14 K.) setzte die Hes-
periden mit den Harpyien gleich, er kannte sie also als geflü-
gelte Geisterwesen; und als chthonische Dämonen, haben sie in den
oben (S. 706) nachgewiesenen kyrenäischen Ortssagen sicher ge-
golten ; sie verhielten sich wohl zu den Harpyien,
wie die Eumeniden zu den Erinyen. Dem entspricht
das eidolonähnliche Aussehn dieser Figürchen aufs Beste.
Eine Gegenprobe gestatten die andern Flügelgestalten der
kyrenäischen Kunst. Auf 'Windgottheiten' im Sinne Studniczka's
können wir sie nicht ein einziges Mal mit Sicherheit deuten.
Den einzelnen geflügelten Mann auf der Vulcenter Vase in Mün-
chen (1164, s. Puchstein, Arch. Zeit. 1881, 218) würde man
eher mit einiger Wahrscheinlichkeit als Heros (Eidolon) anspre-
chen können. Auf mehreren Gefäßen begleiten geflügelte Ge-
nien einen stattlich einh erreitenden Jüngling (Arch. Zeit. 1881,
T. XIH 2. 3, vgl. Sp. 233 f); in dem einen Fall schwebt die
Flügelgestalt, Kränze in beiden Händen, hinter ihm — oben ist
kein Raum — , in dem andern flattert sie mit feierlich freudig
gehobenen Armen vor ihm her, als ob sie ihm, wie ein praecur-
€or^ die Bahn frei machen wollte. Aus den uns geläufigen An-
710 O. Crusius,
schauungen heraus betrachtet Puchsteiu die Figur mit Petersen
als Nike. Doch bekränzt auf einem wohlerhaltenen, durch un-
zweideutige Verse erläuterten Kelief die Landesgöttin Libya die
Kyrene im Löwenkampfe (Studniczka a. 0. S. 30 ff.) ; kyrenäi-
sche Weihgeschenke in Delphi stellten BaiTov i-i apaan dar,
neben ihm Aiß'JYj arscpavoSaa «ütov und voran Kyrene , als
^vio^o? TOü apfxaxo; (Paus. X 15, 6). Und auch auf Münzen
taucht das siegreiche Viergespann auf, von einer bald geflügelten
bald ungeflügelten weiblichen Figur geleitet ; im erstem Falle
pflegt man sie Nike zu nennen , im zweiten Kyrene (s. Head,
Tiist. num. p. 729). Den besten Anhalt in der Ueberlieferung
hat die Benennung als Kyrene; man sieht jedesfalls deutlich,
wie sich der Begriff der Siegesgöttin und der Poliuchos nahe
berührt. Solchen Analogien gegenüber wird man schwerlich
noch leugnen , daß auch die alten Vasenmaler mit ihren den
Beiter umschwebenden Figürchen leitende und lohnende Dämo-
nen der Heimath gemeint haben können. Die Genien des Lan-
des führen und bewillkommnen den Sieger: das ist ja eine ge-
meingriechische, bei Pindar immer wieder durchbrechende Vor-
stellung. Noch näher gehn uns einige einfache weibliche Fi-
guren auf kyrenäischen Münzen an. Eine Münze des ältesten
Stils zeigt eine stehende Figur mit Flügeln, die Arme gesenkt;
auf dem Revers die Frucht des Silphiums (Revue num. 1850 pl.
VII 5 = L. Müller, num. de Vancienne Afriquel 12); man hatte
sie als Kyrene oder Hesperis angesprochen, doch entscheidet
sich Müller (p. 19) schließlich für Nike. Also dasselbe Problem
wie oben. Beide Elemente vereinigt eine alterthümliche, im Pe-
loponnes gefundene Silbermünze, die Müller IV (Suppl.) p. 20
sicher mit Recht der Kyrenaika zugesprochen hat : eine weib-
liche Figur im Knielaufschema nach r.; Kopf rückwärts gedreht,
mit Silphionknospen in beiden Händen. Ein genaues Gegen-
stück hat Babelon nachgewiesen, Rev. num. 1885, pl. XV 3 p.
395: eine weibliche Figur im selben Schema nach 1., Kopf rück-
wärts gedreht, eine Silphionknospe in der einen Hand, die an-
dre nicht mehr erkennbar. Man kann mit diesen Typen außer
kyrenäischen Münzen die Figur unten rechts auf unserer Vase
vergleichen. Auf einer andern von Babelon hierher bezogenen
Münze (a. O. pl. XV 4 p. 347) hat die weibliche Gestalt im
Knielaufschema Flügel unter den Armen und an den Knöcheln,
'Kyrene' unter Dämonen. 711
wie die angeführte Figur unseres Vasenbildes. Am Knie ge-
wahrt man eine Silphionknospe , deren (nicht mehr sichtbarer)
Stengel wohl in die Hand verliet in der geöffneten Linken
liegt eine sorte de disque perUj jedenfalls kein Kranz wegen des
Kreises oder Wulstes in der Mitte. Das sonderbare Attribut
entspricht ganz genau dem Centralstück, an das sich auf kyre-
näischen Münzen die Silphionknospen anzusetzen pflegen (Stud-
niczka S. 19^3^ Müller a. 0. III p. 10 f.); es soll wohl die
doldenartige Scheitelblüthe des Silphion in Oberansicht sein.
Die Benennung Nike scheint mir diesen offenbar eng verwandten
weiblichen Figuren gegenüber nicht auszureichen. Es könnten
Ortsgenien, 'Hesperiden', sein, welche die Gabe tragen, auf der
der materielle Wohlstand ihrer Schutzbefohlenen gegründet ist.
Politische Gedanken lagen gar nicht außerhalb des Hori-
zontes der kyrenäischen Vasenmalerei ; ihr bekanntestes Pro-
dukt, die Arkesilaosvase , zeigt uns den König Arkesilaos als
findigen Finanzwirthschaftler beim Ausbeuten des Silphionmono-
pols. In höhere Regionen scheint unser Bild zu führen. Der
Mr^Tpo-oXi? Kyrene, die als Stadt- und Landesgöttin gedacht
ist — ich würde sagen : der Libya , wenn die fünfte Flügel -
figur gesichert wäre — , nahen die Phylenheroen und die Schutz-
genien der Tochterstädte, um ihr zu huldigen und ihre Gaben — die
Frucht des Silphions und des Hesperidenbaumes — in Empfang
zu nehmen. Das Bild rückt so als erstes Glied in eine Reihe
von Darstellungen , die in der Hauptsache freilich erst in die
Hellenisten- und Römer-Zeit fallen; man denke z. B. an die
OoXeic in der Pompa des Ptolemaios (Athen. V p. 201 E) oder
an die huldigenden Städte der puteolanischen Basis (Baumeisters
Denkm. III 1205 ff.). Dichterisch hat schon die attische Ko-
mödie ähnliche Vorstellungen verwerthet ; die Ar^fioi und Hokei^
des Eupolis, wie die aristophanischen Nt^ool gehören hierher.
Anregungen der Poesie wie der bildenden Kunst wirken in dem
glänzenden Gemälde zusammen, in dem Claudian {Laud, Stüich.
II 218 ff.) CS abgeschildert hat, wie die Länder und Städte des
Erdkreises Hülfe flehend dominae pergunt ad limina Romae. Das
sind einige ganz] zufällig aufgegriffene Analogien, die bessere
Kenner der alten Kunst leicht vermehren werden.
Ich verkenne nicht, daß der Weg, der uns zu dieser Deu-
tung geführt hat, die Zahl der Figuren, zu schmal ist, um Je-
712
O. Crusius
dermann als gangbar zu erscheinen. Allein die Umrisse unsres
Zieles wird man schon vorher, von festem Boden aus, erkennen
können. Der Gedanke, daß hier die Geister des Landes und
Volkes dargestellt sind als Mittler zwischen der Göttin und ihren
Schutzbefohlenen, scheint mir unmittelbar einleuchtend, zumal
jetzt, wo wir gelernt haben, wie gewaltig die Heroen und Ah-
nengeister im Glauben des 6. und 5. Jahrhunderts dastanden^*).
Schließlich komme ich auf den schon oben erwähnten
kyrenäischen Münztypus zurück , der ein schätzenswerthes Sei-
tenstück bilden würde, wenn man genauer über ihn unterrichtet
wäre. Ich stelle die Zeugnisse hier zusammen.
I. Schol. Aristoph. Plut. 925 A. II. Schol. Aristoph. Plut. 925 B
(= Aristoteles). BatTocKupr^vr^v aXXo); . . . Bocttoc . . . K'J-
exTiosv . . ov TitxYjaavTs; Ai- p-/jvr|V IxrtOi . . . xal oi 7:0-
ßu£? l)^apiaavro . . . t6 oiXcpiov Xirai 01 Kupr^vaTot . . . ßouXd-
xal Iv vo(xio}xaTt auTov s/a- (isvot, yarA^aabai to) ßaoiXsT
pa^av, T^^ jxsv ßaaiXsa (Rav., s-oir^aav SaxToXiov, iv to -q
ßaatXsia V),^t^ 8s oiXcptov (das UoXic, auruiv -poccpspii tü)
Folgende fehlt im Ravennas) ßaaiXsT to oiXcpiov ... xal
Tcapa TT^c, IloXsa)^ oz'y^o- 01 'AjxTrsXiairaL avi^sjav xao-
jjLSVov, ü>; ApLaroTcXr^? sv t^ Xov atXcpiou, a>c cpr^oiv 'Ava-
KopTjVaiwv itoXiTEia. Ivösv yj Tra- $7.v8piSr^; (so ist zu schreiben),
potfiia xtX.
III. Thom. Magister bei V. Rose, Aristot. Pseudepigr. p.
486 : ouTo? 6 BaTioc . . xti^si KupYjvr^v. 01 AijSuec 8s Kupr^voioi
autov a[xstßo[jL£VOL t6 noXuTifxoTaTov aüT« Swpsav irpoccpspouat
GiX(piov xai 0? iraXtv 6 Barroc . . aurouc ajisißofxsvo; tü) svl
jispSL To5 auToij» vo{i, loji-aTjo^ ^(apaTTSi KupYjvr^v woTisp
jiYjTSpa [isTa Tcüv Kupr^vaiojv (b; (cod. xal) Traiowv auT^?
T(ü ßaoiXsL TO aiXcptov cpspouoav, OaTspm os . , . fis'psi,
saoTov svsTUTicDjs. Aehnlich Tzetzes Chil. VI 48.
IV. Lex. Hesych. Bgcttoo aiX- V. Schol. Aristoph. Plut. 925 G
cptov . . . [xsTSVYjVSXTttL Ss ocTTO ( byzautinisch ? ) : Boctto? outo?
toü toüc Kupr^vaiou? svl twv sxtlos ttjv KüpYjvr^v . . . Tt-
BaTTiaoÄv jxsTaSouvai s^aipsTov jxojvts? ouv auTov 01 KopTjvaToL
TO oiXcptov, 0 sxTSTijxr^Tai irap' (b? ap^TjysTTjv XP^^^'^ auTou e i-
") Rohde, Psycheis? ff. 236 ff. Deneken, 'Heroen' Roschers Lexi-
kon I 2479 ff., meine 'Karen' ebd. IT 1163.
'Kyrene' unter Dämonen. 713
ttüTot?, a)3T£ 77.1 £V Tto V 0 }x i c- v. 0 V a 7r£7roirj7.7.Giv , To aiXcptov
{lari OTco'j {JL£V ^'Aiiiicüva, ottoo sv r^ osiia cpipouaav . . .
03 GiAciiov £'f'''*XQ^P°^X^^'" '^^^ ^^^- -^^ schreibt Eudokia aus,
derselben (lexikograpbiscben) unter Benutzung von V, wo-
Quelle (Didymus) Suidas und raus sich die Worte l-oir^aav
der Interpolator des Zenobius Eiy.ova, (b; 0£ tiv£; oaxTuXiov
Paroemiogr. I p. 386. erklären.
Der Artikel des Thomas Magister (III) giebt ein reiches
Bild: auf der einen Seite der Kopf des Battos, auf der andern
Kyrene, dem König Silphion darbringend mit ihren Kindern,
worunter man wohl auch allegorische Figuren verstehen könnte,
wie auf unserer Schale. Derartige Gruppen sind auf Münzen
nichts Seltenes ; so händigt Kadmos auf Münzen von Tyros den
EAAHNEG die Schrifttafeln ein i^). Aber vermuthlich ist der
ganze Eeichthum des Schulmeisters Thomas nur Flittergold, by-
zantinischer Aufputz des ersten Artikels, wonach die Libyer (d.
h. Kyrenäer) um Battos zu ehren „ihn auf ihren Münzen prägen
ließen, auf der einea Seite als König, auf der andern Seite das
Silphion von der Stadt empfangend". Jedesfalls aber setzt die
Ueberlieferung bei Thomas und Tzetzes ganz denselben Typus
voraus. Für das vo[jii3[ia tritt in den Parallelscholien ein 8a7-
T'jAioc oder eine £ixa)v ein. Den Fingerring halte ich für by-
zantinische Erfindung; man ließ die Bürger dem Könige eine
Gemme dedicieren, wie das damals wohl an der Tagesordnung
sein mochte. Auch das goldne Bild (V) ist an dieser Stelle
bedenklich; an das bei Pausanias X 15 erwähnte Weihgeschenk
ist jedenfalls nicht zu denken. Das Aristophanesscholion , das
sich auf keinen Geringerni als auf Aristoteles beruft, ist in sich
vollkommen klar und echt, und wird nicht im Geringsten da-
durch discreditiert, daß sich in seiner Nähe byzantinische Auto-
schediasmen finden. Ganz fern zu halten ist der Didymus - Ar-
tikel der Lexika; in ihm wird auf einen noch heute vielfach
vorhandenen Münztypus verwiesen (Silphionstaude und Ammons-
haupt, s. Head Mst. num. p. 728), während die bei Aristoteles
beschriebene Prägung noch nicht wiedergefunden ist. Von einer
„Confusion der Excerpte" (St. S. 22) kann jedesfalls nicht die Rede
sein. Studniczka meint freilich, Aristoteles werde ein wiederholt
") Roscher's Lexikon II 871.
714 O. Crusius, ^Kyrene' unter Dämonen.
vorkommendes Münzbild — Herakles und die Hesperide, in der
Mitte der fruchtbeladene Baum — mißverstanden haben. Mir
scheint dieser Zweifel nicht hinreichend motiviert ^^). Ist aber der
Münztypus — den man sich etwa in der Art des Hesperiden-
bildes vorstellen mag — echt und alt, so schafft er wieder ein
Seitenstück zu der Hauptvorstellung des Vasenbildes nach un-
serer Deutung: Die IIoXi;, die mütterliche Stadtgöttin, theilt in
beiden Fällen ihre Gaben aus, hier dem Könige, dort den Dä-
monen, die über den Stämmen und Tochterstädten im Lande
walten*).
Nachtrag zu S. 710 ff.
Sehr wünschenswerth wäre es, wenn ein archäologischer
Fachmann die Flügelfiguren auf den kyrenäischen Vasen noch
einmal behandeln wollte. Neue interessante Urkunden hat eben
Pottier im Bulletin (1893 S. 225 ff.) mitgetheilt. Höchst merk-
würdig ist das S. 237 ff. veröffentlichte Schalenbild, das frei-
lich schon Puchstein verzeichnet hatte. Ein Gelage ; auf den
einen Theilnehmer schreitet ein Knabe mit der Weinkanne zu,
den andern bringen frei schwebende Flügelfigureu oder sitzende
geflügelte Sirenen (vgl. die Sirene unter der andern Banketdar-
stellung S. 236) Kränze und Blumen. Man wird sich an die
hellenistische 'Epiphanie der Sirene' erinnern dürfen, die in die-
ser Zeitschrift L 93 ff. behandelt ist; wie dort der Traum, so
könnte hier die -/XuXiT' avayxa des Rausches die Pforte der
Geisterwelt aufgeschlossen haben.
^^) [Aehnlich urtheilt, wie ich jetzt sehe, E. Maaß, Gott. gel. Anz.
1890, 341, der aber I nach IV corrigieren will: tV] {xsv ßaatXea at'Äcptov
Tcapd TTj? n. Ocyoij.£vov, tt^ Oi <"A[j.{j.u)va>.]
*) Der vorstehende 1890 entworfene Aufsatz war für die J. Overbeck
gewidmete Festschrift eingereicht, mußte aber, nebst verwandten Bemer-
kungen über die Arkesilaosschale und die Mosaik des Monnus, aus Raum-
mangel zurückgelegt werden. Bei der Arkesilaosschale suche ich vor
Allem die Inschriften der Wäger-Gruppe neu zu deuten. Für die
Mosaik des Monnus meine ich die Bemerkungen Studemunds (Jahrb.
V 3 f.) ergänzen zu können. Wichtig ist vor Allem, daß der Heros
CADMÜS hier mit dorn angeblichen Logographen als Schüler der
Clio gleichgesetzt ist (vgl. Roscher's Lexikon II Sp. 873 f.): was Stude-
mund verkannt hat.
Tübingen. O. Crusius,
Miscellen.
18. Zwei griechische Epigramme.
Das Epigramm des Aesopus Anth. Pal. X 123 (Bergk
P.L.* II 64) beginnt mit den Worten HS)^ -cic, avso Oavarou as
cpü^ot, ßt£; Es spricht von den zahllosen Nöthen des Lebens,
denen man weder leicht entflieht, noch die man leicht erträgt,
und stellt diesen das einzige Angenehme entgegen, das die Men-
schen — freilich nicht durch das Leben, sondern durch die Na-
tur — zu Theil werde. Der Epigrammatiker rechnet dahin
Erde, Meer, Sonne, Mond und Sterne, sonst nichts : denn was der
Mensch außerdem vielleicht ja einmal Gutes erlangt, dafür hat er
der Nemesis alsbald zu büßen. Man hat gefragt, wie der oben
angeführte Anfang des Gedichtes mit diesem Inhalte zusammen-
hänge. Hiller giebt in Bursians Jahresbericht 1888 S. 137 bei Be-
sprechung der Konjektur von F. W. Schmidt: Hu); ti; av sx
Ovr^Tüiv as (pihoX, ßis ; darauf die Antwort, der Sinn des
Epigramms sei folgender: „das menschliche Leben besteht fast
nur aus CiO|3oi und rfjqzn: daher oux £'j|jL7.p£c tov ßiov cpspsiv:
aber es ist auch cux sufiaps; au tov cpu^sTv : denn Sterben ist
schmerzlich! Wenn es doch nur möglich wäre, das Leben av£u
Oavaro'j zu verlassen!"^) Aber davon, daß Sterben schmerzlich
*) [Dieser Aufsatz wurde kurz nach der Drucklegung des ersten
Heftes eingereicht und ist unabhängig von meinen Bemerkungen oben
S. 202 geschrieben ; sein Schlußergebniß berührt sich mit dem von
mir begründeten Vorschlage. Cr.]
^) Hiller setzt dabei voraus, daß cp^yoi mit Schaefer in cpuyTg ver-
wandelt werde.
716 Miscellen.
sei, sagt das Gedicht nichts, und gerade dieser Gedanke durfte
nicht unterdrückt werden: auch ist t: ui ? Tic . . . cpu^irj nicht
gleich £ i Y 7. p TIC . . . 9^701. Ich kann daher Hillers Erklä-
rung nicht gutheißen und glaube vielmehr , daß der Grundge-
danke des kleinen Gedichts kein anderer ist, als der, welchen
Artabanos VII 46 bei Herodot ausspricht. Als Xerxes es dort
beklagt, daß von seinem ungeheuren Heere nach 100 Jahren
kein Mensch mehr übrig sein werde, erwidert Artabanos: srsoa
TouToi) TTOipa TY)V CoY^v 7:£7:ovi)ajj.cV or/Tpo7£pa. £v *j'ap o'jto) ßpotyii
ß{(i) ouOcU <j5t(ü ocvBpwTTo; £wv £'joai{ia)V 7r£cpuyv£, oute toutwv
ou-£ Twv aAXojv , 7(0 00 7rapa3T-r;a£T0'.t ttoXAccxic '/al ouxi är.al
T£i)vavaL ßo'jXsa^at fxaXXov Tj Cws'-v. aLT£ yap ou}x<popat
TrpoairiTiTouoai xal ai vouaoi auviapaoaouoai xai
ßpa5(i>v £ov-a {laxpov oox££iv £ivai iroiEuai tov ßiov. out to 6
jx£V "ö-avaTO? }xo)^ör^pf^c Eouar^c tyjc C,6r^c xaTaciUY"?]
a i p £ T ü) T a T r^ t (o a v ö p w tt tp y £ y 0 v £. Der Tod ist eine Z u-
flucht gegen die Noth des Lebens, cpuvTa 0' o-w? üJxiaTa iruXa;
'Aioao TT£pr^aai (Theogn. 427, Soph.' 0. C. 1225 ff.) das Beste.
Nur dieser Gedanke und nicht, wie Hiller meinte, zugleich das
xaTÖavcTv ouy avo7.v£i [xoi (T£i)vo[vai 6' ou 0i7.c5£p£i) scheint mir
der Epigrammatiker ins Auge gefaßt zu haben. Ich schreibe
also mit ganz geringer Veränderung der Buchstaben:
■kojc Ti? a V £u OavaTOvo£^) cpayot, ßii; jiupia yap o£o
XoYpa, XGtl 0UT£ CpUY£Tv £üJXOlp£? OUT£ Cp£p£lV'
7)0£a [JL£V yap o£u tol cpuo£i xaXa, yoUa., OaXvaoa,
aaTpa, 0£X7jV7.ir^? xüxXa xai 7j£X(ou*
T'y'XXa Se iravTa cpo'ßoi t£ xal ak^(za.' xyJv ti Traöifj ti;
£o[}Xo'v, ajjLOißair^v £X0£/£Tai. N£[jL£ai?.
Leben, wie flüchtet man glücklich zum Tode ? du bringest ja allen
Zahllos Leid, und schwer flieht oder trägt es der Mensch!
Was uns erfreuet in Dir, sind natürliche Güter, die Erde,
Meer und Sterne, des Monds Kreise und Helios' Licht:
Sonst sind Schmerzen und Angst unser Los, und erhält man am Guten
Auch einmal Theil, schon naht Nemesis uns zum Entgelt.
Daß u. a. Hesiod Op. 100 ff.:
aXXa 8£ [xupia Xuypa xaT' avöpwTuou; aXdX'/jTai*
tiXeiy] jjL£V yo^P Y aT a xaxoiv, '7lX£^ ok i}aXaaoa*
vouaot 0' avöptüKOtaLV £cp' TjjJ-sp'Sfj rfi^ £^t vuxtl *)
auTOji-aTOL (poiTcüaL xaxa Ovr^ToIoi cpipouaai
^) II. n 693: naxpoxXei?, oxe 6^ Ge Oeol ftavaTov§£ xaXeccfav. Aehn-
lich X 297. Q 328 : wset Oa'vaTovos ztovra. [Steht mein Vorschlag ttcü ;tic
av EV)OavaTu>; ae cpuyot, ßi'e; der Ueberlieferung nicht noch näher? Cr.]
*) Die kopulative Verbindung der jüngeren Hssn. erscheint für
Miscellen. 717
Vorbild gewesen ist für diese schwarze Schilderung des Lebens,
dürfte wohl nicht zweifelhaft sein.
II.
M. Rubensolm hat in der Berliner philologischen Wochen-
schrift 1893 Nr. 21 und 22 ein bisher nur in der Zeitschrift
für ägyptische Sprache und Alterthumskunde XXVIII 1890 S.
62 veröffentlichtes Epigramm auf Homer behandelt, das sich auf
einem im ägyptischen Theben gefundenen Ostrakon des Berliner
Museums belindet. Seine Ergänzungen, die, wie die Fragezei-
chen andeuten, ihm selbst mehrfach unsicher zu sein scheinen,
hat er der erhaltenen, übrigens aus dem 2. Jahrh. stammenden
Schrift in folgender Weise hinzugefügt:
}i,7j TTSu&oi), Ti; '^0[}xrJpo; £cpa[Y]Y£Voc od ydcp [aXyj&Sü);?]
stvsx' SjJir^; oo^r^:; cp[aoi] tsxslv |xs irdXsu.
"Aitov aicüviajxa [y' i^}r^yA {jloo?]" £3TL ^ap 7j{iy]
TrarpU 'OSuaastr^? [Mou3a?J xai 'IXtaoo?.
Das soll, wie eine metrische Uebersetzung angiebt, bedeuten :
Frag" nicht, woher ich, Homeros, entstammt sei. Daß sie mich zeugten
Lügen die Städte ja nur, um meinen Ruhm zu empfah'n.
Schuf ich doch meiner würdig ein Ewigkeitsdenkmal ! So bist du,
Ilias- und Odyssee-Muse, mir Heimath allein.
In dieser Wiederherstellung ist zunächst nicht nur die Stellung
von dX7ji>£ü);, das, obwohl zu (paii gehörig, durch ein im Ge-
gensatz stehendes £rv£7.' £[xr^c oo^r^; von ihm getrennt wird, son-
dern der ganze ungeschickte Ausdruck auffällig: es sollte heißen:
ou yap dXr^i>£oj^ oaii, dAA' £iv£x' EjJif^; or>;r^;. Ebenso stüm-
perhaft wäre y' li}r^xd [xou gesagt, wo y£ sammt [xou hinter
d^iov stehen sollte, liir^xa aber nur wie ein müs.siges Flick-
wort erscheint: geschickter wäre 'A^iov aia)via|jL' d[v£i>r^xd jxoi],
wofern der von Kubensohn eingeschlagene Weg der Ergänzung
dieser Zeile überhaupt der richtige ist. Und wenn die Ueber-
setzung zuletzt £371 Y^P "'il^-'n "KOCTpl; folgernd nimmt, anstatt be-
gründend oder erklärend, so kann man sich mit dieser Auffas-
sung der Partikel auch nicht einverstanden eriilären.
Um zuvörderst auf die Buchstabenreste der zu ergänzenden
Worte einzugehen, so wird das A im 1. Hexameter als sicher
bezeichnet, ebenso das O im 1. Pentameter. Im folgenden Verse
aber ist nach aia)VLa[xa l' oder A 'am wahrscheinlichsten', der
den ZusammenhaYig angemessener als die disjunktive, welche von der
Rezension des Laur. und Par. vertreten wird. Rzach (Symb. Prag.
1893, S. 171) zieht letztere Lesart: NoOaot ö' dv^ptoTioiaiv ecp' T^fx^p-j], ai
5' i-i v'jxxl . . . vor.
718 Miscellen.
Versuch kikontoL also zurückzuweisen. Indem ich mich nun an
den Anfang }xyj tc * u i> o u halte , ergänze ich V. 3 o [a tj a £ a i ],
ganz so, wie Nestor ^ 186 f. in der Odyssee sagt:
"Oaaa 8' £Vi [isfapotai xaOifjfjLSvo^ Yj[jL£T£poioiv
TTEudofxai, Tj i}£[xi; iait, oaYjOEai, ouSi os x£u{)ü>'
£u {j.£v Mupfiioova; cpao' dAöijxEV £Y;(£oijxa)pouc.
Das Sttä^ £ipr^[x£vov ociwviojxa versteht Rubensohn von Ilias und
Odyssee selbst, die dadurch als xTf^jxa £c azl bezeichnet werden
sollen. Das ist möglich, obwohl man streng genommen den Plu-
ral erwarten müßte. Das Wort, von aicuvi^^o) 'ewig machen' ab-
geleitet, kann, wie aTrarr^jia ein Täuschungsmittel, oiairfijxara
Lebensmittel , loi)Y^}j.7.Ta Mittel zur Bekleidung bedeuten , jedes
Mittel bezeichnen, wodurch man die Ewigkeit erlangt. Homer
ist sie sicher; denn — so heißt es Anth. Pal. (Plan.) XVI 300 —
£t? aiÄvac, 0[xr^p£, xat £; aiojvo? a£i6-(j,
oupaviT^; Moüar^; oo^av a£ipa[j.£voc.
[xr^viv }X£V yotp aziQac, 'A/}Xkio^j auxap ^A/oiim
aTpofxßirjoov VYjüiv Güy^uatv £v 'Kzkd'^ei,
T£ipo[i£vov T£ TTAavirjaiv *ü3oao£a iror/tXoßouXov,
TOü X£)(o? aairaoiü); £taio£ IIr^v£Xo7TYj.
Wie dem Dichter hier als dem Verfasser von Ilias und Odyssee ^)
die Ewigkeit verheißen wird, so wird er XVI 294, 3 als a^a-
vocToi? i'ao? r^^(Mc gepriesen und 296 der Himmel für sein Va-
terland und Kalliope für seine Mutter erklärt, XVI 301 aber
heißt es:
£1 {)£0? ioTiv ^'Ofxr^po;, £V d^avatoLOL a£ß£o&a)*
£1 S' au |XY) OcO? daii, vo(xtC£3Ö(D %z6<; £ivai.
Wenn also im 1. Hexameter A sicher ist, so liegt es nahe, den
Vers durch die Ergänzung ou Yap a[vY;p r^v] zu vervollständi-
gen : im Gegensatz zu {>£qc bezeichnet dvTjp — ' O^p' ^^ Yi^vwa-
xtq; 7j[i,£V Oeov rfik xal avopa — z. B. auch E 128 den Sterb-
lichen.
Sehr zu bedauern ist, daß sich im letzten Verse eine Lücke
findet : denn gerade diese kann nicht mit annähernder Sicher-
heit ausgefüllt werden. Der von Rubensohn eingesetzte Aus-
druck '06uaa£''7]c [Mouaa] xai 'IXidooc befriedigt mich nicht :
ich möchte vielmehr von dem Epigramme in der Appendix Ja-
cobs. Nr. 279 ausgehen, wo der Dichter von sich sagt :
TraTpl? £(jLoi ;(^ü>v itaoa, t6 8' ouvofia cpaoiv ''0[i7]pov
£OTL §£ MoOodoiV, OUX £}1.6v OoSsV ETTOC.
^) Daß an kyklische Poesie nicht zu denken ist, glaube ich in
den Jahrb. für klass. Phil. 1891 S. 453 f. gezeigt zu haben.
Miscellen. 719
Ganz in demselben Sinne beginnt XVI (Plan.) 303:
Darum schreibe ich: sotl ^ap r,|XY) iraxplc 'Oouaosir^«; Ct«^^]
xai 'IXiaooc. Wo Ilias und Odyssee zu Hause sind , da ist
auch die Heimath des Dichters, und da seine Gedichte auf der
ganzen Welt gelesen werden , so ist er allerdings , wie ihn Pro-
klos in der Vita (Z. 10) nennt, ein y.oa[jL07roXir/]:, und da dies,
'im eigentlichen Sinne verstanden', wie Rubensohn sagt, 'über-
menschlich' ist, 'so gehört er der Erde nicht an' (XVI 295, 7.
8 : Ou yap ecpu ^dovo; spyov) , sondern die Musen haben ihn
vom Aether herabgesandt, damit er den Menschen seine, von
ihnen ersehnten Gaben bringe (d?:' aii^ipo; alXoL k Mouaai
irijjLtj^av, iv' r|fjLSpioi; ocüpa iroilr^Td cpipoi). Das interessante, den
"Inhalt mehrerer auf Homer gemachten Epigramme in sich ver-
einigende kleine Gedicht würde danach folgendermaßen lauten :
}x7j -iTSu^oo, Ti; ' O[[xr|]po; ^^^[y] ^svo;' ou yap d[vYjp r^v']'
sivcx' i\lr^z o6lr^;, (p[aol] texsTv jjls izoXzi^.
dEtov aiu>via}xa o[aY]a£at]' Ion ^dp yjjjly]
TraipU 'OouaasiT^; [yata] xal 'IXidoo?.
Forsche nicht, wo ich, Homeros, geboren ward : Mensch war ich nimmer:
Daß ich ihr Sohn — meinem Ruhm sagen's die Städte zu Lieb'.
Ob ich für ewige Zeiten? Dir g'nüge der Grund: wo zu Haus sind
Ilias und Odyssee, da ist mein Vaterland auch.
Stralsund. Rudolf Peppmüller.
19. Zu Pindar Ol. I^.
I 12. Noch in seiner vierten Pindar- Ausgabe beruft sich
Bergk, um Tzohj\irjXo;, in der Bedeutung „reich an Kleinvieh"
zu vertheidigen , darauf, daß sich Simonides in dem Gedichte
„Europa" der Form »jidXov bedient habe. Dieß beruht auf fol-
genden drei in den Poetae lyr. III [* p. 399] angeführten Stel-
len. Eustathios zur II. 877, 57 Tipocpipit os — nämlich der
Grammatiker Aristophanes — xat i't[xcoviooü y^pYjast; , sv ai;
ßouv dppiva OTE jxiv Taupov, ors os [idXov vjyouv jjlt^Xov, bxk
hk TTpoßaTov ixzhoc, 6vo{xd!Ici. Eust. zur Od. 1649, 2 ^i{X(üviorj;
0£, cpaai, Tov raupov ors |x£v {x r^ X o v, ots 0£ TrpoßaTov övojxdCst.
Aristoph. Byz. bei Miller M^l. p. 430 ^tjxtüviOYjc; 8' £v x-g Eu-
p(i)7q) TOV xaüpov 6t£ ji£v xaüpov, 6t£ 0£ jx^Xov, 6t£ §£ TTpdßa-
^) [Aus ungedruckten Pindarstudien E. Hillers, der mit einer Re-
vision der ßergkischen Ausgabe beschäftigt war.].
720 Miscellen.
Tov 6vo}ia^£i. Die an der ersten Eustathios-Stelle sich findende
Nebeneinanderstellung [xaXov rffouv [ir/ov kann offenbar nicht
auf Aristophanes zurückgehen. Daß bei diesem jxaXov gestanden
hatte und dies dann im cod. Atbous in {ir^Aov geändert und
von Eustathios durch \lr^\ov erklärt wurde, könnte auf den er-
sten Blick denkbar erscheinen. Wenn wir indessen erwägen,
daß aus bekannten sprachlichen Gründen [xaXov für die ältere
Zeit unmöglich und daß ein „Hyperdorismus^^ in den Simonides-
Exemplaren um 200 V. Chr. zum mindesten höchst unwahr-
scheinlich ist , so werden wir vielmehr die Form [xaXov als ei-
nen Zusatz des Eustathios ansehen. Dieser las in seinem
Theokrit- Exemplare, ebenso wie wir, an mehreren Stellen iia-
Aov statt des richtigen [xr^Xov und war unterrichtet genug, zu
wissen, daß Simonides das „dorische" a angewendet hatte. —
Für die Demeter [xaXo'^o'po; und den byzantinischen Monatsna-
man AlaAocpopio; vgl. Holm Khein. Mus. 27 p. 367 f. und Bi-
schoff Leipz. Stud. zur class. Philol. 7 p. 376, sowie die von
beiden angeführten Bemerkungen anderer. Daß man , wie wir
aus Tansanias I 44, 3 sehen, in der Kaiserzeit jenen Beinamen
der Demeter von den T<^6[iaTa herleitete, beweist nur, daß der
llyperdorismus {laAov bereits damals in die Dichtertexte einge-
drungen war, eine Thatsache, die wir auch ohne Pausanias an-
zunehmen hätten ; vgl. meine Bemerkung zu Theokrit 5, 87 (p.
329). Ebenso wie [xaXocpopo; ist das Findarische tzqXuiliXqc, mit
T. Mommsen (Schol. Germ. p. 4 f.) und anderen von den Baum-
früchten zu verstehen.
24. Die Codices vetusti bieten theils das richtige sv, theils
lassen sie die Präposition weg, die interpolirten Handsclniften
haben Trap' statt sv, was Mommsen mit Recht für eine falsa
emendatio omissionis erklärt. Nach der Anmerkung Bergks soll
Tiap' auch bei Tzetzes zu Lyk. 156 stehn. Dies wäre, wie man
leicht erkennt, für Geschichte der Interpolation des Pindar-Textes
von erheblicher Wichtigkeit. Es ist indessen unrichtig; Bergk
hat übersehen, daß bei Tzetzes die Hinzufügung der Worte
XajiTCSi — aTTor/.ia vom Herausgeber Sebastiani herrührt, Tzetzes
begann das Citat erst mit dem folgenden tou.
50. Nach den genauen Angaben T. Mommsens (Adn. crit.
suppl. p. 5) kann die Lesart OEujxara auf irgendwelche urkund-
liche Beglaubigmig keinen Anspruch erheben; sie ist ein vom
Schreiber des cod. V begangener Fehler, den der Schreiber so-
gleich wieder verbesserte, was alsdann der Schreiber der Ab-
schrift W übersehen hat. Dennoch hat Herwerden (Jahrb. f.
Philol. Suppl. 13 p. 4) der Lesart (auf welcher seine Conjectur
oaafiata beruht) wieder ein höheres Alter vindiciren wollen. Er
beruft sich hierfür auf das Scholion oeuTara t^ xa soxaxa t^
Miscellen. 721
Tot ßeßpsYfjL^va tu aijxari. (In A steht das Scholion, niclit ; in
B ist an dieser Stelle ein Blattverlus.)t .Der Urheber dieser Bemer-
kung muß nach Herwerden „jedenfalls" die Lesart hz6\iaT0L gekannt
haben; Herwerden vermuthet osuixotTa seiConjectur eines Alexandri-
ners. Diese Meinung ist — abgesehen davon, daß sie mit dem Wort-
laute des Scholions im Widerspruch steht — völlig unbegründet.
Denn es ist sehr wohl denkbar, daß ein Grammatiker geglaubt
hat, von dem adjectivum verbale Scotoc könnte durch TiXsovaafxoc
ohne Aenderung der Bedeutmig osuraToc gebildet sein; dies geht
aufs evidenteste hervor aus folgender auf Herodian zm'ückgehenden
Bemerkung im Etym. m. 685, 1 und in den Epim. Hom. p. 369:
(üOTTSp TTOCpa t6 [XU)(6? }AÜ}(aTO<;, xpiToc TpiTaxo?, sß-
8o(xo? £ßod[AaTo?, ouro); irapa t6 tzoooc, iroaaTo? xal
89. }x£|jLadi;a? ist die alte Ueberlieferung, während fxsfxaXora^
nur als eine Conjectur der Byzantiner betrachtet werden darf.
Daß eine von Bergk angeführte Grlosse des codex Vratislaviensis A
sich auf die Lesart {xsjxaXdta; bezieht, steht hiermit durchaus im
Einklang; denn jene Glossen sind aus den jüngeren Schollen ge-
flossen: vgl. Böckh Scliol. p. 49 Anm. Angenommen, es wäre
eine Aenderung des überlieferten fjLSjxadta? erforderlich, so könnte
man nicht {isiiaXoTa; aufnehmen, sondern müßte, mit stärkerer
Abweichung von der Tradition, statt dessen jxsfxr^XoTa? schreiben.
Denn die Form [isjjLaXu); steht zwar , wie es scheint , in dem
gleichfalls von Bergk citirten Epigramm Eph. arch. 3408 = 948
Kaib. ; aber dieses Epigramm gehört bereits der Kaiserzeit an ;
der Zeit Pindars kann der Hyperdorismus jxijiaXs (den Curtius
Verbum I 307 in der Meinung, die Form sei alt, durch die Hy-
pothese eines „Schwankens zwischen a und s" zu rechtfertigen
versuchte) nicht zugeschrieben werden. Indessen gestattet, wie
bereits mehrfach bemerkt ist [von Mommsen, von Gildersleeve z.
d. St.], }X£}iadTa; eine befriedigende Erklärung. Gegen jx£[xaXdTa?
vgl. auch ßauchenstein [comm. Pind. II (1845) 11 — 12].
105. oaLSaXü)0£ji,£v halten Mommsen und Bergk (vgl. Opusc.
II 69) für den Infinitiv des Aorists. Mir scheint dies undenkbar.
Wie konnte Pindar, da der Infinitiv des Futurums vollkommen
passend ist, einem Publikum zumuthen, sich des homerischen
d$£|X£V (dem entsprechende Indicativ-Formen zur Seite stehen!)
zu erinnern und auf Grund hiervon 6at8aA(Da£jX£v aoristisch auf-
zufassen? Die Hörer und Leser des Gedichts konnten in dieser
Form nur den, wie gesagt, durchaus angemessenen Infinitiv des
Futurums zu erkennen, und dem Dichter eine andere Absicht zu-
zuschreiben, scheint mir hiemach nicht erlaubt. Mommsen (Adn.
crit. suppl. p. 12) bemerkt: „Progressus orationis is esse videtur,
ut poeta, quam in vss. 100 sqq. de rebus praesentibus (et prae-
Phiiologus LH (N. F. VI), 4. 46
722 Miscellen.
teritis?) agat, non ante vs. 108 sq. ad fiituras descendat; quo-
cum consentiret inf. aoristi, sed non inf. futnri". Dies scheint
mir niclit zutreffend; wenn der Dichter seine Ueberzeiigung aus-
spricht, er werde niemals einen hochsinnigeren und mächtigeren
Gastfreund besingen als Hieron, so bezieht sich dies, trotz der
futurischen Wendung, doch lediglich auf die glänzende Gegenwart.
Auch sagt Gildersleeve mit Recht : „the compliment with the past
is not so great as with the fiiture^^ — oo7i{ia)as|jL£vai als Infi-
nitiv des Aorist wollte Bergk durch Conjectur in einem von
Simplicius ^zu Aristot. de caelo III 1) erhaltenen Verse des Par-
menides herstellen (Opusc. II 31 und G9)-, auch dies erweist sich
als hinfällig ; denn in Karstens auf neuen Collationen beruhender
Ausgabe (p. 250) lauten die Worte (b; la ooxoOvra /pv] coxijxo);
o isvai 6ia tzi^jt^jz TuavTa TrspaivTa, und zu einer Aenderung
dieser Fassung ist kein Grund vorhanden*).
*) [Die hier einstimmige Ueberlieferung ia ooxi'tjLUJc elvai, wofür Kar-
sten später 8oxt[j.(u; zplvat vermuthete. Vgl. Stein Symb. philol. Bonn.
1867 p. 779 und Heibergs Simplicius 1894 p. 558. O. Schröder].
Eduard HiUer. f
20. Zu den Quellen des Aelian und Athenaeus.
Erwiederung.
Dem Wunsche des Herrn Herausgebers d. Ztschr. entsprechend
will ich in Kürze auf die oben stehenden Ausfülu-ungen Rudolphs
erwiedem, nicht um mich von neuem in eine Diskussion mit dem
Verfasser einzulassen, die bei unsern entgegengesetzten Anschau-
ungen fruchtlos sein würde, sondern nur um einige Behauptungen
des Verfassers, die meine Recension seiner Dissertation über Aelian
in falschem Lichte erscheinen lassen, richtig zu stellen.
Ich schrieb in meiner Recension (S. 97): „Aus dem Um-
stände nun, daß Aelian den Athenaeus benutzt, schließt der Ver-
fasser ohne weiteres, daß derselbe auch sonst auf ältere Quellen
nicht zm'ückging, sondern nur spätere Compilationen und Sammel-
werke benutzte". Dazu war ich vollkommen berechtigt; denn
die Benutzung des Athenaeus ist für Rudolph der Ausgangspunkt
seiner Abhandlung, die Vergleichung des Aelian mit Athenaeus
führt ihn zu dem Schluß (S. 24 f.) : lam is Aelianus qui Athe-
naeum hominem paene aeqtialem mala fide excerpsit idem sedulus
investigator antiquitatis esse non potuit .... Atque ut per Athe-
naeum frusta Charonis Lampsaceni, Ctesiae, Theopompi . . . multo-
rum aliorum in Variam Historiam devenerunt neque ex Ms ipsis,
ita ne cetcros qiiidem priscae memoriae scriptores, ut Herodotos, Iso-
crates, Piatones, quamquam ei materiam suppeditaverunt, ab eo con-
sultatos esse pröbahile est. Ergo ad derivatos quosdam fontes Athe-
naei similes deducimur. Auf das Cap. IV, das die Art der Be-
nutzung erläutert, einzugehen hatte ich keinen Anlaß. Denn daß
I
Miscellen. 723
Aelian in den 28 Capiteln, die er, wie K. damals annahm, aus
Athenaeus entlehnt hat, bloßer Abschreiber ist, liegt auf der Hand ;
wenn er das nicht wäre, wenn er das Material des Athenaeus
selbständig verarbeitet hätte, würde er eben nicht so genau mit
Athenaeus übereinstimmen, daß man annehmen konnte, er habe
ihn direkt benutzt. Aber der aus einem so geringen Bruchtheil
des Werkes gezogene Schluß, daß Aelian ebenso alles Andere
aus einem ähnlichen Sammelwerke der römischen Kaiserzeit ab-
geschrieben haben muß, ist ungerechtfertigt. Dies ist die falsche
Prämisse, auf der die ganze Abhandlung basiert, und wenn R.
noch so sehr daran festhält, so bleibe ich dabei, daß sie falsch ist.
Zur Rechtfertigung meiner tadelnden Bemerkung über den
Ausdiiick fidem postulo begnüge ich mich damit, die betreffenden
Sätze R.'s wörtlich anzufüln-en (S. 25f.): . . . litteras veterum cum
Varia Historia conferre suscepi. Quocumque autem me converti, de
servatis Graecorum Momanorumque libris ne unum quidem ad eam
conflandam adhihitum esse praeter expectationem cognovi. Atque ut
alios praeteream, qui maxime cum Aeliano conspirant JPlutarchus,
auctor apophtliegmatum quae Plutarchi nomine feruntur, Diogenes
Laertius f Volerius Maximus, Plinius, GeUius ah eo manibus non
tractati sunt. Longum est unumquemque scriptorem singiUatim e
numero auctorum eius 'primariorum removere. Fidem postulo. Zur
Begründung dieses Urtheils folgen dann allerdings einige Beispiele,
ein paar Stellen des Aelian werden mit Herodot, Isokrates, Plato,
Aristoteles und Ps. - Plutarch's Apophthegmata zusammengestellt:
R. zeigt an ihnen, daß Aelian diese Schriftsteller nicht direkt
benutzt hat, da er nicht ganz mit ihnen übereinstimmt. Daß ein
derartiger Beweis nicht genügt, brauche ich nicht auszufüliren,
und hat R. selbst gefühlt, sonst hätte er den Ausdruck fidem
postulo nicht gebraucht. R. glaubt jetzt das Versäumte nach-
zuholen, indem er ein langes Verzeichniß von Stellen giebt, die
sich inhaltlich mit der Varia Historia berühren. Er irrt aber
gewaltig, wenn er meint, damit meine Forderung erfüllt zu haben.
Die bloße Aufzählung von Parallelstellen ist keine Quellenunter-
suchung; was R. da giebt, ist Rohmaterial, das erst bearbeitet
werden muß, damit die wirklichen Quellen ermittelt werden. Wie
wenig R. eine Vorstellung davon hat, was Quellenuntersuchung heißt,
kann man aus dem curiosen Satze oben S. 660 ersehen: „Möge
mir nun jemand nachweisen, daß Aelian irgend einen der oben
angeführten Schriftsteller benutzt hat! Solange dies nicht ge-
schieht, bleibe ich bei meiner Ansicht". Als ob nur die zwei
Alternativen möglich wären, daß Aelian entweder in jedem ein-
zelnen Falle die oben aufgeführten Schriftsteller direkt benutzt
oder die ganze Uov/.ilr^ MoTopia aus einem Sammelwerke der
Kaiserzeit abgeschrieben habe !
Wirkliche Uebereinstimmungen zwischen Aelian und den
zahlreichen Bruchstücken des Favorin giebt es sehr wenige. R.
hat, um seine Vermuthung zu stützen, nicht nur entferntere An-
46*
724 Miscellen.
klänge nicht verschmäht, sondern auch solche Stellen herange-
zogen, wo keine Spur von Verwandtschaft vorhanden ist. Das
habe ich an einigen charakteristischen Beispielen gezeigt. Alle
von R. verglichenen Stellen zu besprechen oder zu erwähnen,
hatte ich keinen Grund. Denn daß Aelian sich bisweilen mit
Favorin berührt, habe ich nicht bezweifelt, ja ich habe sogar die
Möglichkeit zugegeben, daß Aelian Schriften des Favorin gekannt
und einiges daraus entlehnt hat. Nur daß Favorin die Haupt-
quelle Aelians gewesen sei, daß Aelian den größten Theil der
Varia Historia aus Favorin abgeschrieben habe, koimte ich nach
R's Beweisen nicht zugeben, und diese Beweise kann ich auch
jetzt nicht für ausreichend halten.
Daß Favorin über Plato an zwei Stellen seines Werkes
in verschiedenem Zusammenhange handeln konnte, ist gewiß richtig.
Nur eben wenn man (wie R) annimmt, daß die nav-ooaTryj
*IoTopia des Favorin lexikalische Form hatte, muß es auffallend
erscheinen, daß einmal das zweite und einmal das achte Buch
citiert wird, da man in diesem Falle natürlich erwartet, daß über
Plato unter dem Worte OXaTiüV gehandelt war. Rudolph's Er-
klärung, daß Favorin einmal s. v. oiaXoyoi, ein ander Mal s. v.
TTpfüTTOL von Plato geredet habe, und die weiteren Folgerimgen,
daß der Artikel oiocXoyol im 2. Buch imd der Artikel TrpojTo;
im 8. Buch gestanden und jedes Buch der IlavTooaTCYj 'laropia
zwei Buchstaben des Alphabets umfaßt habe, sind so gekünstelt,
daß ich darüber kein Wort zu verlieren brauche.
Ich sagte in meiner Recension (S. 99): „Ein wichtiges Be-
weismoment scheint ihm die mehrfache Uebereinstimmung zwischen
Diogenes Laertius und Aelian. Er stimmt Maaß darin bei, daß
Diogenes einen großen Theil seines Werkes dem Favorin ver-
danke". R. behauptet, das sei ein Irrthum von mir, da er sich
von Maaßens Ergebnissen ausdrücklich abgewendet habe. Er
äußert sich S. 58 allerdings vorsichtig über die Arbeiten von
Nietzsche und Maaß : JEnimvero utraque commentatio . . . nonnihil
habet off'ensionis^ si quideni Nietsscheanae summam refutavit Maaß,
Maaßianae Wilamowits in dubium vocavit. Cavendum igitur mihi
est, ne has quaestioties istorum sententiis irretiam. Thatsächlich
aber ist er im Verlauf der Ai-beit selir leicht geneigt, jede Ueber-
einstimmung zwischen Aelian und Diogenes Laertius auf Favorin
zurückzuführen, und S. 128 erklärt er ausdrücklich sein
Einverständniß mit den Ergebnissen der Maaß'schen
Arbeit: Ne Maßio quidem contigit, ut de Favorino suo praecipuo
Diogenis fönte omnihus persuaderet. Verum tarnen sunwia eorum
quae compröbare studet confirmatur ; reicienda sunt quae a Wila-
moioitzio cl opponuntur. Es freut mich, daß R. jetzt erklärt, später
eingesehen zu haben, daß Maaßens Endergebniß im Allgemeinen
durch seine Untersuchungen über Aelian nicht bestätigt worden
sei. Der Irrthum aber, dessen er mich zeiht, liegt, wie man
sieht, auf seiner Seite.
Miscellen. 725
Auf Rudolph's Vermuthung über Favorin als Quelle des
Athenaeus nochmals einzugelien fülile ich mich nicht veranlaßt.
Die Ansicht, das ganze oder fast das ganze Werk des Athenaeus
sei aus der n7.vr007.-fj 'laTopia des Favorin abgeschrieben, scheint
mir nach wie vor kaum etwas anderes zu sein, als ein bloßer
Einfall. Auch die neueren Ausführungen Rudolph's (im Philol.
Suppl. VI 1 p. 111 ff.) haben mich nicht eines Anderen belehrt.
Ich empfehle R. die Arbeiten von M. Wellmann über die Quellen
der Thiergeschichten bei Aelian imd Athenaeus (Hermes XXVI
481 ff., XXVII 389 ff.): er kann daraus lernen, wie Quellen-
imtersuchungen bei Aelian imd Athenaeus zu führen sind.
Breslau. Leopold Cohn.
21. Ad Lucan. IX 777—780.
Vincula neruormn et laterum textura cauumque
Pectus et abstrusum fibris uitalibus omne
Quidquid homo est aperit pestis natura profana
Morte patet.
777 iunctin-a V 780 patent M^
Hos uersus, Lucani poema qui ediderunt, nuperrime autem
Hosius, sie scribunt, ut in uocabulo pestis sententia claudatur, noua
ex uocabulo tmtura incipiat. Sed cum optimi Codices aut textura
aut iuncturas habeant, accusatiuum autem locus requirat, flierunt
qui contexta scriberent, idque in codicibus inuentum profitereutur.
Atqui in nullo suorum codicum Hosius hoc inuenit: itaque alia
uia ingrediendiun erit.
Et Weberus quidem ed. suae II p. 639 anacoluthon statuil,
ut quidquid per anastrophen quamdam etiam ad priora illa Vincula
neruorum et laterum textura cauumque pectus et abstrusum fibris
uitalibus referretiu-, at post omne Quidquid Jiomo est, accusatiuus
iUud suppleretur quod ex aperit penderet. Versus igitur sie inter-
pungebat
Vincula neruorum et latenim textura, cauumque
Pectus et abstrusum fibris uitalibus: omne
Quidquid homo est, aperit pestis. Natura profana
Morte patet.
Eadem distinctione Hosius usus est.
Huiusmodi anacoluthon Lucanum adhibuisse quis credat? Gerte
dissimilia sunt, quae Weberus attulit, III 46 — 49 Caesar — ut
litore sdus Bux stetit — non iUiim gloria Laetificat — queritur nee
III 663 — QQQ at iUi Bobora cum prensarent — Impia turba ferit
ense lacertos, siue iUi nominatiuus ad prensarent referendus est,
siue scribendum ex Montepessulano iUis.
Vere uidetur Burmannus perspexisse lociun iuter eos esse
quorum laboranti stnicturae ex parenthesi auxilium quaerendum
Sit. Öcribebat enim
726 Miscellen.
Vincula neruorum, et latenim textura, cauumque
Pectus et abstrusum fibris iiitalibus, onine
Quidquid homo est (aperit pestis natui-a) profana
Morte patet.
Sed in eo errasse Bui-mannum puto , quod parentliesin tria
tantum uerba (aperit pestis natura) fecit, cum potius aut ex uoca-
bulo omne aut ex Quidquid initium capiat. Hoc equidem prac-
tulerim, ut omne cum praecedentibus ahstrusum fibris uitalihus
coniungatur.
Vincula neruoi-um, et laterum textura canumque
Pectus, et abstrusum fibris uitalibus omne,
(Quidquid homo est, aperit pestis natura) profana
Morte patet.
Nam ut patet nominatiuos habcat Vincula — textura —
Pectus — ahstrusum omne, quorum ad postremum accommodetur
in singulari positum, hoc suadet v. 1. patent, quam Hosius correc-
tori Montej^essulani (M^) adsignat. Non enim plurali locus foret,
nisi praecessisset aut pluralis aut nominatiui complures.
Oxonii. Bobinson EUis.
22. Zu Ciceros Academica posteriora.
Der von Schwenke in den Bursian - Müllerschen Jahresbe-
richten 1886 S. 278 gegebenen Anregung folgend verglich ich
vor mehreren Jahren in Italien auch Handschriften zu Ciceros
Academica posteriora, nämlich:
Cod. Vaticanus 6837 — Chisianus H V 147 — Neapoli-
tanus IV G 22. 44 und 46 (= N) — Ambrosianus C 55 inf ,
D 94 sup. und F 71 «up. — Mutinensis XII E 6 (= M)
und Malatestianus XVIII 1. Wie die bereits bekannten Hss.,
außer Par. 6331 , gehören die genannten sämmtlich dem 15.
Jahrh. an. Die meisten Hss. benutzte bisher Reid in seiner
großen Ausgabe der Academica, London 1885, freilich ohne das
gegenseitige Verhältniß zu untersuchen. Da die Lesarten trotz
der bunten Menge doch nicht völlig mitgetheilt scheinen , z. B.
ist vom Gedanensis nicht erwähnt § 28 et materiam iam totam
ipsam, so läßt sich das Versäumte von anderer Seite nicht nach-
holen. Schwenke bezeichnet es nun a. a. 0. als ein Verdienst
Eeids, daß er die „guten" Lesarten des Ged. als Interpolationen
zurückweist. Da erscheint es zunächst als wichtig zu zeigen,
daß Reid trotz dieser Ansicht über Ged. doch viele Lesarten des-
selben als richtig anerkennen muß; § 2 hunc enim ipsum,
5 et oratorum etiam, verbis quoque, 6 <cum> contineantur,
7 quantum, 9 [a] poetis, 12 graeca , 14 ista, 15 in
quibus omnes, 16 in hominibus [omnibus], 17 Ita facta est
[disserendi] , 21 <et> in quibusdam, adaugendum aut tenen-
Miscellen. 727
dum, 26 <et> ignis , 32 probabatur, couclusae, 34 tue-
bantur, 43 docere, 45 assentioue. Diese richtigen Lesarten
wird man gewiß nicht alle als einfache Konjekturen erklären
wollen, um so weniger, als sich nun zeigt, daß dieselben auch
in andern Hss. , nämlich in Neap. IV G 46 und Mut. stehen.
Diese beiden einander sehr nahe verwandten Hss. stammen näm-
lich mit Ged. aus der gleichen Quelle, so daß dieser jetzt Ge-
nossen hat und somit unter den Hss. der Acad. post. 2 Klassen
anzunehmen sind. N und M rühren nicht etwa aus Ged. her,
denn sie bieten ein paarmal ganz allein die richtige La. dar : § 1
<ab> eins uilla, 5 malent (st. mallent), 6 adhibenda etiam
(st. enim), quam (st. quoniam) quibusnam, 10 N aschilum, M
aeschylum (st. aeschinem), 43 tue (st. duae oder due) — fer-
ner sind sie mehrfach von Fehlern, die G sei es allein, sei es
mit ein paar anderen aufweist, frei: § 3 G audeo [tamen], [te-
cum] simul, 4 [saepe] deliberatam, 5 scribendi (st. disse-
rendi), 18 earum (st. eadem), 20 a uirtute (st. ad uirtutem),
45 N hat die in G M in den Text gerathene Kandbemer-
kung ut nihil se scire sciret nicht etc. — Für sich allein sind
NM wenig werth; wie alle anderen zu den Acad. von mir ver-
glichenen Hss, weisen sie außerordentlich viele Leichtsinnsfehler
jeglicher Art auf, wobei natürlich auch Glossen nicht fehlen.
Bemerkenswerth erscheint mir jedoch: § 8 NM ex intuma (st.
iutima) philosophia, 11 NM dumme ambitio .. tenebat, <animo>
haec inclusa habebam (vgl. Tusc. I 1 retenta animo), 1 6 N Chis.
una hominis (st. omnis) sapientia, 17 N praestantissimos (st.
. . mo) studio, 20 N ad comprehendendam ingenii (st.
ingeniis) uirtutem idonea, 35 N audierant (st. audiverant, vgl.
40 qui illum audierant), 46 M facultate et doctrina, G be-
kanntlich facultate et to, wo auch die oft vorkommende Ver-
wechslung von d und t vorliegen könnte.
Betrachtet man die oben von GN (M kann außer Betracht
bleiben) angeführten guten Lesarten, so erscheint es gewiß nicht
recht, diese Klasse sofort für viel schlechter als die andere zu
erklären, wobei ich jedoch weit davon entfernt bin, das Vorhan-
densein einer jeglichen Interpolation leugnen zu wollen, wie etwa
24 <tantummodo> materiam, 38 <quasi> natura; für völlig un-
möglich halte ich freilich diese Lesarten nicht. Im ganzen billige
ich das Verfahren von Halm, Baiter und Müller. So verdient doch
wohl § 17 das seltenere duo den Vorzug vor duos, vgl. de or. II
223. — W^enn, wie Reid wohl mit Recht annimmt, § 20 im
Archetypus vor progressio eine Lücke war, so erwecken gerade
GNM Vertrauen, weil sie diese Lücke nicht ausfüllten. — 23 cum
praescriptione naturae scheint genau dem vorhergehenden quas
natura praescriberet zu entsprechen. — Warum fehlt et vor
voluptatibus ohne Bemerkung? — 25 Die von Cicero besonders
beliebte Zusammenstellung: der Pronomina quanto id nobis magis
concedendum est steht nicht nur in GN, sondern auch in Vat.
728 Miscellen.
und Neap. IV G 22 ; dazu liest man ja fin. III 5 genau diesel-
ben Worte. — 26 <hoc> quoque utimur sieht nicht wie eine In-
terpolation aus etc. Die beiden Stellen, an denen die zwei Klas-
sen am meisten aus einander gehen, sind § 10 sed eam mihi
non sane probas gegenüber sed da mihi nunc: satisne probas?
die ungewöhnliche Verwendung von da macht gewiß bedenklich,
und § 45 disserens de sua, wo die andern Hss. das verkehrte
dies iam überliefern.
Bei zweifelhaften Stellen, an denen NM mit den andern
Hss. von G abweichen, ist die Entscheidung leichter, indem eben
in G allein ein Fehler vorliegen kann. Hieher gehören: § 21
Hominem <enim> esse censebant , 25 Bene sane facis <in-
quit>; appellavi, quas TroiOTr^Ta; Graeci appellant (st. vocant),
31 nee percipere uUo modo res uUas (st. eas), 40 Plurima
etiam (st. autem) . . mutavit, 41 quonam enim <alio> modo.
— Auffallend ist, daß Reid im Gegensatz zu Müller § 14 ge-
rade G allein folgt: Quae cum <essent> dicta und 17 nach
G die Konjektur quia (st. qui) Piatonis macht.
Die von Reid mitbenutzten zusammengehörigen Parisini 6331
und 7784 nähern sich vielfach GN, vgl. § 5 [labor], 6 <cum>
contineantur , 22 multorum magnorum[que], 29 pertineant,
39 matrem esse arbitrabatur , 44 quidem mihi. Auch Chis.
hat manche verwandte Lesart. Bemerkenswerth von diesem ist
noch: § 2 quaere über quare geschr. , 15 auocasse, 18 ut
mihi quidem uidetur
Ueher die übrigen von mir zum erstenmal verglichenen
italienischen Hss. ist wenig zu sagen; abgesehen von vielen
Fehlern bieten sie im ganzen den Text, den Klotz und Reid
herstellten. Von ihnen gehören enge zusammen und führen also
auf dieselbe Quelle zurück ganz besonders Vat. und Neap. IV
G 22, ferner Ambros. F 71 sup. und Malat. Den gleichen Ur-
sprung beweisen vor allem gemeinsame Auslassungen, z. B. § 38
fehlt hie nee id ullo modo fieri posse disserebat, wo auch von
Reids Hss. A Oxx. Harl. 1 r mit übereinstimmen, etc. Bemer-
kenswerth vom Vat. ist noch : § 2 mit Neap. atque [ea] percon-
tantibus, gut sclioint mir dies von Halm und Baiter eingeschlos-
sen , 10 contemuent (st. contemnant), 17 Piatonis ubertatem
complexi (st. PI. ubertate completi), 21 tripertita (st. tripartita),
38 illi omnia (st. ea) genera.
Nürnberg. Ed, Ströbel
23. Novatian und Seneca über den Frühtrunk.
In seiner lehrreichen Abhandlung „Medicinisches aus der
Kitesten Kirchengeschichte'' S. 17 f = Texte und Untersuchungen
zur Geschichte der altchristlicben Litteratur VIII (1892) 4 S. 53 £
bat Adolf Harnack darauf hingewiesen, daß der Kirchenvater
Miscelleu, 729
(richtiger Kirclienschriftsteller) Novatianus vor dem Genüsse
des Frühschoppens warne. Die betreffende Stelle steht in der
Schrift bez. dem Sendschreiben 'de cibis Iiidaicis', welches Nova-
tianus aller Wahrscheinlichkeit nach schon als Gegenbischof des
Cornelius zur Zeit der unter Trebonius Gallus (251 — 53) ausge-
brochenen Christenverfolgung (vgl. Hist. Jahrb. XIII 747) an
seine Anhänger in Rom richtete, und wemi ich hier auf dieselbe
zu sprechen komme, so geschieht es nicht um ihres zu allen Zeiten
gleich aktuellen Interesses willen, welches ihr sogar den Weg
in die Tagespresse gebahnt hat, sondern weil ich durch Zufall
ihre Quelle aufgefunden habe. Novatianus, der gelehrteste rö-
mische Kleriker seiner Zeit ^), hat sich in der Formulierung seiner
heilsamen Warnung, wie die folgende Zusammenstellung lehi't, an
den Philosophen Seneca angeschlossen.
Nov. cib. iud. 6 (Patrol. lat. III 962 B) Sen. epist. 122, 6
quorum (d. h. derjenigen, die ihrem non videntur tibi contra
Christennamen keine Ehre machen) us- naturam vivere, qui ieiuni
que eo vitia venerunt, ut et ieiuni ma- hibiint, qui vinum reci-
tutino tempore hihant , non putantes piunt inanihus venis et
christianum esse potare post cibum, nisi ad cihum ebrii transeunt ?
in vacuas et inanes adhuc venas infusa .... post prandium aut
statim post somnum vina descenderint : cenani hihere vdlgare est.
minus enim quae hibunt sapere videntur, hoc patres-familiae rustici
si inter vina cihi permisceantur. Videas faciunt et verae volup-
ergo tales novo genere adhuc ieiunos tatis ignari: merum iUud
et iam ebrios, non ad popinam currentes, delectat, quod non innatat
sed popinam secum circumferentes : quo- dbo, quod libere penetrat
rura quisque ^) (al. 'quisquis') salutat, ad nervös, illa ebrietas
non osculum dat, sed propinat. Quid iuvat , quae in vamum
isti post cibum faciant, quos ebrios in- venit.
venit cibus? aut quales istos sol in
occasu relinquit , quos iam marcidos
vino oriens aspicit?
An der durch Punkte bezeichneten Stelle gedenkt Seneca
der unter den jungen Leuten verbreiteten Unsitte, unmittelbar
vor dem Bade dem Weine zuzusprechen. Für Novatian lag
offenbar keine Veranlassung vor , diese Spezialität zu rügen ^),
wogegen der Hinweis auf die mit dem Friedenskusse verbundene
*) Vgl. den von Harnack verfaßten Artikel 'Novatian' in Herzogs
Realencyklop. f. prot. Theol. X^ 652 ff.
^) üeber den in der späteren Latinität häufigen Gebrauch von
'quisque' — 'quicunque' vgl. z. B. Rönsch, Roman. Forsch. I 276 = Collect,
philol. 50.
^) Die alte Kirche nahm übrigens nur gegen die mit den Bädern
verknüpften Ausschreitungen, nicht etwa (von späteren asketischen
Uebertreibungen abgesehen) gegen die Bäder selbst Stellung. Einiges
Material bei Peters in F. X. Kraus Realencykl. I 107 ff. und im Frei-
burger Eirchenlexikon P 1844 ff.
730 Miscellen.
Constatierung des unzeitigen Weingenusses sich dem christlichen
Priester ungezwungen darbot*). —
*) [Auch auf das angebliche Geburtsdatum des Frübtrunks mag; hier
nochmal hingewiesen werden. Plin. Nat. hist. XIV 28, 143 : 'Tiberio
Claudio principe ante hos XL annos institutum, ut ieiuni biberent
potusque vini antecederet cibos'. Vgl. Mössler in dieser Zeitschrift
L 729, der die Senecastelle bereits herangezogen hat. Ganz ebenso
klagen freilich schon die Griechen über ttotoi ew&tvot, s. u. A. Baton
fr. 5, 3 CAFr. III p. 328 K. O. Cr.]
München. Carl Weyman.
24. Das Bild des Pan von Panopolis.
Viel Kopfzerbrechen hat die Notiz des Stephanus Byz. über
das Bild des Pan in Panopolis s. v. Flavoc iroAi? bereitet. Es
heißt dort: eoti os xai tou Osou a^aXfia {xs^a, öpi)ia/ov s/ov t6
aifjoTov de STTta SofxtuAouc, STtaipst ts jxaaxiYa? t^ o£;ia asXriVif/,
■r^z siocüAov cpocaiv eivat xov Flava. Besonders der Umstand, daß
Pan ein sIgojAgv SsXyjvt]; genannt wird hat großen Anstoß er-
regt. Meineke schlägt deshalb vor, statt sioiaXov zu schreiben
£p(i)a£vov und statt }leAy;v-(j £i; ^EAr^vr^v. Auch Dilthey, Arch.
Zeit. 1874 p. 74 Anm. 3, obwohl er Meineke's Aenderung für
schwerlich richtig hält, ist doch der Ansicht, daß sich die Notiz
auf das bekannte Verhältniß des griechischen Pan zur Selene
bezieht. Anders sucht A. v. Gutschmid, Kl. Schriften I p. 202
Nr. VIII Anm. 2 der Stelle beizukommen. Er erklärt die Gei-
ßel für ein Symbol der Knechtschaft und hält darauf hin £i-
6(0 Aov für verdorben aus oo'jXov. Da aber nicht der Diener der
Herrin, sondern umgekehrt die Herrin dem Diener mit der Gei-
ßel zu drohen pflege, sei das 2£ArjVT|V einiger Handschriften bei-
zubehalten und , mit Aenderung des handschriftlichen iTraipwv
in ETiaipEiv, als Subject einer Accusativ-cum-Infinitiv-Construction
zu fassen. Weder Meineke's noch Gutschmid's Vorschlag kann
befriedigen. Mit einer ganz unbedeutenden Aenderung, nämlich
2£Ar|VTfj oder 2£>.if)vr^v in IsXr^vr^c, läßt sich dagegen ein guter
Sinn gewinnen. Der Grieche faßt die Geißel, im Aegyptischen
ein Zeichen der Königsgewalt (Wiedemann, Die Kel. der alten
Aeg. p. 161), als Attribut der Selene. Denn da die Mondgöttin
fahrend gedacht wird, muß sie auch eine Geißel haben, wie wir
sie denn beispielsweise bei Röscher, Selene Taf. III 7 auf einer
Münze der gens Valeria mit der Geißel ihr Zweigespann antrei-
bend finden. Pan erhebt also die Geißel der Selene, deren Ab-
bild er sein soll. Aber in wiefern kann Pan ein Bild der Se-
lene heißen? Schon längst ist erkannt worden, daß der Pan
von Panopolis nicht der griechische Pan, sondern der ägyptische
Chem ist , s z. B. Brugsch , Relig. u. Mythol. d. alt. Aeg. p.
674 ff., Dümichen , Gesch. d. alt. Aeg. p. 157 ff., Wiedemann,
Hcrodots zweites Buch p. 367, Lanzone, Diz. di mitol. egizia p.
935 ff., Koscher, Jahrbb. f. cl. Phil. 1892 p. 473. Für diesen
Miscellen. 731
Chem ist aber mehrfach lunare Bedeutung bezeugt. Im Ein-
balsamirungsritual wird er mit dem Mondgott identificiert, Lan-
zone p, 936. Der Papyrus Boulaq III 7 1. 22 erwähnt den
Chem-Äh d. i. Chem - Mond in Apu d. i. Panopolis, Lanzone
p. 936, Wiedemann p. 367. Panopolis heißt, mit dem nachge-
setzten Bestimmungszeichen der Mondsichel, nu en ka-pes „Stadt
des feurigen Bullen", Dümichen p. 159, Brugsch p. 675. Der
Ausdruck ka-pes ^,der feurige Bulle" bedeutet den zunehmenden
Mond , während der abnehmende Mond als „der verschnittene
Bulle" bezeichnet wird. In einer Inschrift von Dendera wird
von Chem-Ea, dem Herrn von Ap gesagt, daß er ist „heraustre-
tend an dem allmonatlichen Feste der ersten Erscheinung des
Mondlichtes, um einzunehmen seinen Platz als feuriger Bulle",
Dümichen p. 160. Im Tempel von Panopolis befand sich ein
Mondgemach, Brugsch p. 675. Im Heiligthum von Dendera ist
ein König dem Chem opfernd dargestellt mit der Beischrift: „ich
bringe dir das Auge (d. i. das Symbol des Mondes), welches
weilt in Ha ab" (dem Mondgemach des Tempels von Panopolis),
Lanzone p. 937. Ziemlich der Beschreibung des Stephanus ent-
sprechend stellen den Chem die Denkmäler dar mit aufgerich-
tetem Phallos und über der erhobenen rechten (einmal Lanzone
Tav. 333, 1 über der linken) Hand schwebender Geißel, Lan-
zone, Tav. 332, 4; 333, 2-, 334; 335, 1. 2. Statt STraipsi ist
vielleicht aus siiaipcDV zu emendieren STraTpov , wie h/o^ auf
aya^iia bezogen.
Halle a. S. W. Breoder.
25. Die Epiphanie des Pan.
In dem Epigramm nr. 1014 der Inscriptiones Gr. Sic. et
Italiae = Kaibel, Epigrammata Gr. 802 :
2]ol Toos, aopixta, u[[iV7j]7rGA£. [xtihyz 6aT}xo[v,
ayvi XosTpo/ooiV xoipavs Naiöcöojv,
Swpov 'T^eTvo^ £T£[u^e]v, ov ap^cXir^c octco vouaou
auToc, ava[g], uy'./j -O-Tjxao 7rpo;7:sX[a]a[7.c*
Haat 7ap [sv xsxsjsaoiv sjjlou dvoi[cp]avoov liriaTTj?
ouY. 0V7.p, äXXa [xsaou^ T^u-aro; ajx'-pi BpofAouc.
hält sowohl Kaibel (Register p. 738), als alle, welche vor ihm
die Inschrift besprochen haben (wie Matranga, Bull. d. Inst. 1853
p. 136, Welcker, Rhein. Mus. N. F. 9 p. 155, Gerhard, Arch.
Anz. 1854 sp. 437, E. Curtius, Abhandlung, über griech. Quell-
und Brunneninschriften. Gott. 1859 p. 13 f.), die Gottheit, wel-
cher das Weihgeschenk dargebracht wird , für Apollon. Auch
Bruchmann, Epitheta deorum p. 30 belegt, und zwar einzig durch
diese Inschrift den Beinamen aoply,Tr^c für Apollon. Nur ein
Gelehrter hat meines Wissens richtig erkannt, an welche Gott-
heit das Epigramm gerichtet ist, nämlich Plew in Preller's Griech.
732 Miscellen.
Mythol. I' p. 613 Anm. 5. Er sagt dort: „So ist Pan auch
ein Gott der Träume und der Heilung durch Träume, P. 2, 32,
5; 10, 2 und das Epigramm Bull. d. Inst. 1853, 137". Frei-
lich hat er die Inschrift nicht ganz richtig verstanden, Wenn er
den Pan hier die Heilung durch einen Traum offenbaren läßt.
Das Epigramm sagt ja ausdrücklich , daß der Gott nicht im
Traume, sondern mitten am Tage erscheint. Gerade diese Er-
scheinung des Gottes in der Mittagsstunde aber brachte mich
schon ehe ich Plew's Deutung kannte, abgesehen von den für
Pan, den Erfinder der Syrinx (Preller I^ p. 613) und Anführer
des Keihentanzes der Nymphen (vgl. zahlreiche Nymphenreliefs)
besonders charakteristischen Beiworten oopixTYi? (so auch Anth.
Pal. IX 341, 3; vgl. avaaacov vofxiYj; oüpiYyoc, Nonnus, Dion.
XXVH 294), uixvr^TToXoc (vgl. ujxvoTroXo? Nonn. Dion. XI 111;
XVI 307) und /coipavo? Naiaowv (vgl. vujxcpuiv TjYVjTtop Anth.
Pal. IX 142, 1; auY/opoc Nuticpaiv Orph. h. 'XI 9), zu der Ver-
muthung, daß hier nur Pan gemeint sein könne. Haben wir
doch hier wieder einen Beleg für die Mittagsstunde als Geister-
stunde. Zwar in der bekannten Stelle des Theokrit Id. I 15 ff.,
vgl. Eoscher, Selene p. 161 ruht Pan gerade zur Mittagsstunde
aus. Aber in zahlreichen Ueberlieferungen treiben gerade in
dieser Zeit die Götter und Dämonen auf Erden ihr Spiel, wenn
auch gewöhnlich ihre Epiphanie alsdann dem Sterblichen nicht
wie hier segensreich, sondern vielmehr unheilbringend ist. Ich
v/ill nicht die einzelnen Stellen ausschreiben und begnüge mich
auf das reiche Material zu verweisen , welches man findet bei
Frommann, Tractatus de fascinatione. Norimbergae 1675. 4^ p.
897—899, Grünbaum, ZDMG. 31 p. 251 f., B. Schmidt, Das
Volksleben der Neugriechen p. 94 ff., Dilthey, Rhein. Mus. N.
F. 25 p. 334 u. Anm. 1; 27 p. 412 Anm. 1, Crusius, Die Epi-
phanie der Sirene, Philol. 50 p. 93 — 107, Haberland, Die Mit-
tagsstunde als Geisterstunde, Zeitschr. f. Völkerpsychologie u.
Sprachwissenschaft 13. 1882 p. 310—324, Mannhardt, Wald-
und Feldkulte 2 p. 8. 37. 135 u. Anm. 3, Rochholz, Deutscher
Unsterblichkeitsglaube p. 67 f., Liebrecht, Zur Volkskunde p. 28,
503, Laistner, Das Räthsel der Sphinx passim, Grimm, Deutsche
Mythol. I* p. 395 Anm. 2 ; II p. 272 f.; III p. 342, Migne,
Dictionnaire des sciences occultes sp. 31 s. v. Agathion, sp. 438
s. V. Dämons de midi-, sp. 521 s. v. Empuse, v. Sclmlenburg, Wen-
dische Volkssagen und Gebräuche aus dem Spreewald p. 85 ff.
etc. etc. Ist es aber Pan, welcher dem Hygeinos erscheint, so
werden wir uns als Ort der Epiphanie Wald oder Flur denken.
Vielleicht dürfen wir annehmen, daß Hygeinos ein Hirt war und
sich mit seiner Herde in der drückenden Mittagshitze gelagert
hat. Dann werden wir vs. 5 statt [ev T£xi]£aaiv ergänzen etwa
[siv öi]£aoiv.
Halle a. S. W, Drescler.
Miscellen. 733
26. Philologische Streifzüge in den Talmud.
8. KpaTTjoi«; ein Fest.
Nach dem Midrasch Deuteron, rabba § 7 sagte ein Heide
zu Rabban Jocbanan ben Zakkaj, der die Belagerung Jerusa-
lems 70 n. Chr. erlebte: „Wir haben Feste, und ihr habt eben-
falls Feste ; wir haben die Kalendae und Saturnalia und D^D''Dnp
q^ratisis^ Kp atriale, und ihr habt Passah, Pfingsten und Hüt-
tenfest". Als der Angesprochene wird im Midrasch Genesis
rabba § 13 Josua ben Qorcha (Mitte des 2. Jahrhunderts) und
im Midrasch zu Psalm CXVII Josua ben Chananja (zur Zeit
des Hadrianus) genannt. Derselbe Name eines römischen oder
griechisch-römischen Festes findet sich in der Mischna 'Abhoda
zara 8a: „Und dies sind die Feste der Heiden: Kalendae (näm-
lich lanuariae , Neujahrsfeier) und Saturnalia und K p a t -/j a i c
und der ^sviaia-Tag der Könige (Kaiser) und der Geburtstag
und der Todestag. Letzteres ist die Ansicht des Rabbi Me'ir, die
(meisten) Lehrer aber sagen, daß nur ein Tod (eine Todtenfeier)
m i t V e r b r e n n u n g die Eigenschaft des Götzendienstes habe".
KpatT|ai; wird im Talmud "^Abhoda zara 8 b von R. Juda
(220 — 299) im Namen Samuels (165 — 257) erklärt als der Tag,
an welchem Rom die Herrschaft erlangt habe ; und auf die
dagegen erhobene Einwendung , daß dies nach einer anderen
Ueberlieferung zweierlei sei, sagt R. Josef (Ende des 3. Jahrb.),
Rom habe zweimal die Herrschaft erlangt, einmal in den Tagen
der Königin Kleopatra und einmal in den Tagen der Griechen.
— Jedenfalls muß das jährliche Fest Kpdctr^ai; ein angesehenes
gewesen sein und in Beziehung gestanden haben zu einem be-
deutsamen Siege der römischen Waffen in der Zeit der Kleo-
patra. Nun ist bekanntlich der Sieg des Octavianus über An-
tonius und Kleopatra bei Actium sehr gefeiert worden. In Sy-
rien zählte man bis auf Nerva die Jahre nach der aktischen
Aera (Mommsen, Staatsr. II 2^, 802 f.). '^AxTia d. h. Aktische
Spiele wurden gefeiert zu Alexandreia, Antiocheia, Hierapolis,
Nikopolis (vgl. CIG Index u. ''AxTioc); die Stadt Nikopolis, am
südlichsten Punkte von Epirus, hatte Augustus zum Andenken
an die Schlacht bei Actium gegründet (Mommsen, Rom. Gesch.
V 270 ff.). — Wir müssen also annehmen, daß im Osten ein
jährliches Fest zur Erinnerung an den Aktischen Sieg den Na-
men KpatTiOLc führte. Auf einer alexandrinischen Münze des
Galba (bei Miliin, G. M. 91, 355; Baumeister, Denkmäler 1304 1.)
ist KpaT-Ajaic, die Personifikation der Herrschaft, dargestellt als
Frau, die eine Trophäe und eine Siegesgöttin auf der Hand trägt :
vgl. Höfer in Roschers Lex. II 1410.
Die Bezeichnung „Y£V£Jia-Tag der Könige (Kaiser)" wird
im Talmud zunächst als Geburtstag und dann auf begründeten
Widerspruch als Tag des Regierungsantritts erklärt.
Vgl. Mommsen Staatsr. II 2^, 813: „Natalis imperii heißt die-
734 Miscellen.
ser bei den Späteren (Vita Hadriani 4 und in dem Kalender
des Philocalus vom Jahre 354 für Constautinus den Vater und
den damals regierenden Constantius CIL I p. 379) nach grie-
chisch - orientalischem Sprachgebrauch ; König Antiochos von
Kommagene verordnet die doppelte Feier seines owjxaro; und
oiao-A)[jLaTo; "j'svsilAioc (Sitzungsberichte der Berliner Akademie
1883 S. 51)". Im Talmud wird im Laufe der Erörterung auch
von einem solchen Festtage des Kaisersohnes und von einer
Geburtstagsfeier des Kaisersohnes gesprochen: Mommseu, Staatsr.
112^799 (vgl. 1085) meinte, daß dies nicht nachweisbar scheine.
Wenn die Mehrzahl der Lehrer in der oben angeführten
Mischna einen Unterschied macht zwischen Tod mit Verbrennung
und ohne solche, so wußten sie eben, daß keineswegs alle Kaiser con-
secriert wurden (vgl. Marquardt, Staats verw. lil 446) : denn zur
Consecration gehörte die Verbrennung (Preller, Rom. Myth.'^II443).
Bemerkt sei noch , daß Saturnalia in der Mischna als
t^milDD SHarnura erscheint, vgl. oben S. 261. Grünbaum ZDMG
XXXI 277 denkt, in der Volkssprache sei vielleicht eine Form Sa-
turnaria im Gebrauch gewesen. Er verweist auf Max Müller
(Lectures on the science of language, IL series lect. 4 p. 184
der amerikan. Ausg.), der mit Bezugnahme auf Pott Etym.
Forsch. ^ II 9 7 bemerkt , daß die Endungen - alis und -aris
durchaus identisch sind und nur euphonische Rücksichten bei
der Wahl der einen oder der anderen Form entscheiden.
Der Schluß jener Mischna handelt von heidnischen Pri-
vatfesten Einzelner und zählt als solche auf: Tag des Bart-
und Schopfscheerens, Tag der glücklichen Heimkehr
von einer Seereise, Tag der Entlassung aus dem
Gefängniß, schließlich wenn ein Heide seinem Sohne die
Hochzeit ausrichtet.
Der Schopf (die Haarflechte) wird hier und öfter n^m?! bHurith
genannt, was vielleicht griechischem '-^aXarju entsprechen könnte (vgl,
D"'n^Dp72 bHaqtirim = cpuAa/r?^p£? und DlD'^lp qul^mos = xaXafioc),
nur daß dieses Wort in dieser, an sich sehr wohl möglichen, Be-
deutung, sich nicht nachweisen läßt. Daß in Athen die Ephe-
ben sich unter religiösen Weihen den Schopf schneiden ließen,
ist bekannt (Hesychios oivij":Y]pi7.). Marquardt, Privatl. 11^ 581:
„Mit der Sitte des llaarschneidens scheint der Gebrauch, das
erste den Kindern abgeschnittene Haar (Jahn zu Persius II 70
p. 138) und den ersten Bart den Göttern zu weihen (Anth. Gr.
11 p. 120 n. 8; p. 130 n. 12), und den Tag dieses Aktes
durch Opfer und Feste zu begehen , von den Griechen nach
Rom gekommen zu sein; berichtet indessen wird von ihm nicht
vor der Kaiserzeit". Petronius29: „et pyxis aurea non pusilla,
in qua barbam ipsius conditam esse dicebant", und 73 : „hodie
servus mens barbatoriam fecit". Vgl. Wieseler, Ueber Haaropfer,
Philol. IX 711—715; Boetticher, Baumkultus S. 92 J0f.
Dem durch Kultushandlungen gefeierten „Tag, an welchem
Miscellen. 735
er von der See ans Land steigt", entsprechen die sxßatTjpia,
welche nach glücklicher Landung dargebracht werden. EKio-/][iia
bei glücklicher Rückkehr von der Keise werden erwähnt : Hime-
rius p. 308 Wernsdorff; Hesychios xa~',r/]pia' tj iizi xai^oow
Uüaia. lieber Votivgemälde von Schiffbrüchigen vgl. Hör. Carm.
I 5, 13; TibulL I 3, 27; Juven. XIV 3ü2.
Ich gebe schließlich die betreffende Stelle aus der (dem 3.
Jahrh. angehörigenj Tosefta, 'Abhoda zara I 4: „Kalendae;
obgleich Alle sie feiern, erstreckt sich das Verbot doch nur auf
diejenigen Heiden, welche Kultushandiungen verrichten; Satur-
nalia; der Tag an welchem sie die Herrschaft erlangt haben,
Kpar/]ai;; der ^sviaia-Tag der Könige, der Tag jedes einzel-
nen Königs; diese gelten als allgemein. Was einen Einzelnen
betrifft, so erstreckt sich das Verbot auch auf seinen Hochzeits-
tag und auf den Tag, an welchem er Befehlshaber wird,
nach R. Mei'r auch auf den Tag, an welchem er vom Kran-
kenlager aufsteht". — Um mit dem Letzten zu be-
ginnen, so finden wir Opfer für das glückliche üeberstehen der
Krankheit bei Philostratos Vit. sophist. I 12: £x[:JaTTjpia t/^c;
voaou ilüaoc?. Sattsam bekannt ist , daß Genesene dem Askle-
pios einen Hahn opferten ^^). Bekannt sind ebenso die Weihge-
schenke Genesener in Epidauros , Kos, Trikka. — Aus unse-
rem Text geht hervor, daß der zu einem hohen Staatsamte Be-
förderte Dankopfer darbrachte oder andere religiöse Handlungen
verrichtete. — In den Worten: „der -^zyijia-Tag der Könige,
der Tag jedes einzelnen Königs", ist die zweite Angabe doch
sicherlich eine nähere Erklärung der ersten ^^). Mehrere solcher
Tage müssen gefeiert worden sein, wenn dem Kaiser Mitregenten
zur Seite standen (siehe oben) : denn der Tag des Regierungs-
antritts eines früheren Herrschers wurde nicht begangen. —
Ebenso wird in den Worten: „der Tag, an welchem sie die
Herrschaft erlangt haben , KpaTTiGic", die erste Angabe ur-
sprünglich Erklärung der zweiten gewesen sein. Wie man dann
dieses Sachverhältniß mißverstand, beweist das oben erwähnte,
im Talmud vorgebrachte Citat: „Kpar/;aL; und der Tag, an
welchem Rom die Herrschaft erlangt hat", zu dessen Rechtfer-
tigung R. Josef annahm, Rom habe zweimal die Herrschaft er-
langt, einmal in den Tagen der Kleopatra und einmal in den
Tagen der Griechen. Unter „Griechen" weiden sonst die hel-
lenisierten Syrer verstanden : offenbar paßt der Name
ebenso für die hellenisierten Aegypter
^■^) Das Hahnopfer, welches dem Äsklepios von Sokrates vor sei-
nem Abscheiden in die Unterwelt dargebracht wird, weist nach E.
Rohde, Psyche S. 133 A. 2 auf chthouischen Charakter des Gottes.
") Uebrigens kommt in den Arvalakten die Bezeichnung dies im-
perii {Tilg der Uebernahme des Imperium proconsulare) vor: Momm-
sen, Staatsr. II 2^ 841.
Mülhausen im Elsaß. Heinrich Lewy,
736 Miscellen.
27. Ta'tYjVo; Tt;.
Nachtrag zu LI S. 739 f.
Ist TaiTjvoc Ti; bei Libanius überliefert, so ist das in der
That unbedenklich richtig. Es ist der Name der Beduinen (resp.
aller Araber), den sie nach dem Stamm Tai (dessen Name noch
heute nicht ganz verschollen ist) bei den aramäischen Bewohnern
Mesopotamiens und Babyloniens führten, wie die Bewohner von
Palästina und Aegypten die Beduinen nach einem andern Stamme
2'(xpaxr^voi nannten. Der Name der Tai'ten begegnet uns, und
zwar neben dem der Sarakenen, zuerst in der syrischen Schrift
über den Fatum oder 'die Gesetze der Länder' aus der Schule
des Bardesanes, die ungefähr 210 nach Chr. in Edessa geschrie-
ben ist (Text in Curetons Spicilegium Syriacum ; die griechische
Uebersetzung bei Eusebius Praepar. VI 10, 14 Hn. hat TalvoT;).
Der Stamm der Sarakenen ist früh verschwunden ; die Araber
selbst, von denen schon seit dem 7. Jahrhundert zahllose Stamm-
namen gesammelt sind, kennen ihn nicht, während er bei den
Griechen und Occidentalen die allgemeine Bedeutung 1) Bedui-
nen, 2) Araber, 3) Muslime bekommen oder behalten hat. Ganz
ähnlich ist es bei den Aramäern (Syrern) und Persern mit dem
Namen des Tai gegangen. Die syrischen Tajäje sind Araber
schlechthin und dann 'Muslime'; bei den Persern bedeutet Ta-
dschik (neupersisch Täzi) Araber schlechthin. Vgl. noch Riese's
Geogr. lat. min. p. 167, 1. 169, 18 und Chronicon Pasch. (Bonn)
56, 17. 60, 13. 15. Libanius hat die Bezeichnung indirekt von
einem Landsmann, der syrisch sprach. Daß gerade die Namen
dieser beiden Stämme, Sarakenen und Tai, zur Bezeichnung al-
ler Araber wurden, kommt gewiß daher , daß sie sich durch
Räubereien vorzugsweise unbequem machten,
Straßburg. Th. Nöldeke.
28. Arrenatum?
Nachtrag zu S. 563.
Zu den oben S. 563 veröffentlichten Bemerkungen über ar-
renatum erlaube ich mir auf die 6. Ausgabe der fontes von Bruns
p. 334 Anm. 3 zu verweisen, wo die von Herrn Krascheninni-
kofi" gegebene Verbesserung sich nach meiner Neuvergleichung
bereits findet. Ich bemerke, daß das B auf dem Original zwar
nicht sicher ist (der Buchstabe ist sehr zerstört) , aber höchst
wahrscheinlich ; sicher war es kein R.
Charlottenburg. O. Hirschfeld.
October — December 1893.
Register.
I. Stellenverzeichnis.
Äelian. s. das Verzeichniß p. 654
Aeschin. or. 1, 4 ; 13 ; 15 ; 45 ;
46; 48 435
— 1, 49; 51; 76; 94 436
— 1, 100; 106; 189 437
— 2, 12; 13 437
— 2, 22; 34; 46; 66; 74; 80 438
— 2, 127; 136; 137; 147;
157; 164 439
— 2, 173 440
— 3, 97; 122; 131; 159 440
— 3, 171; 208 441
Aeschyl Pers. 836; 837 K. 615
— Prom. 546 615
Aesop. Epigr. PL Gr. II p. 64
202. 715
Am. Marceil. 25, 9, 7 " 218
26, 2, 9 317
26,3,1; 3,5; 4,5; 5,1 495
31, 10, 14 117
31, 14, 2 421
31,15,6; 15,13; 16,2;
16, 3 117
31, 16, 7 421
Anth. Pal. IX 123 202. 715
XI 78 197
Apoll Bibl. s. das Verzeichniß 657
Archil fr. 65 204
Aristoph. Frösche 1314 197
Arist 'Ady). tioX. 41, 2 141
— K'jp7)v. TToX. Ar. Pseudepigr.
p. 486 712
Arrian. s. das Verzeichniß 657
Philologus LH (N. F. VI), 4
Baton fr. 5, 3 730
J5oef7i. decons.phil.21,25;26,8 380
31, 16; 32, 17; 66, 1;
45, 91; 168, 25 381
Capit. Ant. Phil. 5, 6; 8, 13;
14, 5 348
16, 6 360
18, 4 364
22, 1 349
— Ant. Pius 9, 1 360
13, 1 348
— Gord. 18, 1; 19, 1; 25, 3 353
— Macr. 3, 6; 6, 6 351
14, 1 363
— Maxim, duo 4, 8—9; 9, 7—8 353
6, 2-3 364
12, 2; 22, 1 359
— Maxim, et Balb. 5, 10;
14, 5; 17, 7 353
11, 1 361
— Pertin. 10, 2 360
11, 3 350
Cassiodor. Var. IV 51 517
Catull XVII 23 559
Cic. Acad. 2, 18, 56 159
— Cat. Mai. 15, 51 347
— Ep. Att. 1, 16, 13 294
— Verrinen 248
Diod. s. das Verzeichniß 655
Diog. Laert. s. das Verzeichniß 658
Dictys 4, 2 205
Epicedion Drusi 41 — 44 484
— 141-144; 153-154; 235—
238 485
47
738
I. Stelleuverzeichnis,
Epicedion Drusi 401—404;
415—416 486
Eurip. Iphig. Ant. 350 49
373 50
573—582 51
596 52
619—640 53
1179 55
1207 56
1417 57
— Or. 330 189
336 f. 179
Eustath. zu Hom. II. A 263;
266; B 738 207
Grat Cyneg. 50-56 486
79; 80; 253—255; 528;
286 487
304—305 488
Gellius s. das Verzeichniß 655
Harpocrat s. das Verzeichniß 658
Herodot s. das Verzeichniß 654
Herond. VII 103 204
1-21 520 ff.
Eesiod. IW xat f^fx. 166; 173 596 if.
263 593
Hom. Od. 20, 230 663
21, 288 513 ff.
— II. 9, 13-28 584
Lamprid. Alex. Sever. 3, 4 361
9,6; 14,4; 15,2; 21,7 352
35, 1 361
37, 5-6; 41, 5; 53, 8;
55, 2; 61, 4 352
67, 1 353
— Commod. 3, 2; 4, 5 360
14, 1 364
15, 3 349
17, 5—7 350
— Diad. 1, 8 351
— Heliog. 2, 1; 8, 5; 20, 2 351
21, 4; 25, 6 352
Lucan. IX 777—780 725
Lysias 1, 4; 7; 6, 3; 7, 12 608
— 7, 36; 9, 17; 13, 19; 32 609
— 13,89; 14, 2; 16, 10; 17,4;
18, 5 610
— 19, 22; 28; 30; 50 611
— 19, 58; 22, 2; 24, 14; 25;
25, 1 612
— 25, 4; 32; 33 613
— 26, 10; 30, 9; 12; 31,29; 31 614
MarcelUn. 32 121
Nonnos VII 125 206
Novat. Gib. iud. 6 729
Oracul Sib. 1, 144 318
3, 324 320
3, 593 321
Oracul Sib. 4, 117 322
5, 86; 8, 493; 12, 224 323
14, 146 324
Ovid. Fast. 4, 255 ff. 580
Pausanias s. das Stellenver-
zeichniß 657
Petron. 56 488
Pind. Ol. 1, 12 719
1, 24; 50 720
1, 89; 105 721
— Pytb. 11 38
PUn. N. H. s. das Stellenver-
zeichniß 655
14, 28, 143 730
Plutarch. s. das Stellenver-
zeichniß 656; 659
Porphyr, ad Pison. 19 324
PseudocalUsth. s. das Stellen-
verzeichniß 658
Qiiintü. 2, 5, 23—24 496
— 2, 10, 6 497
— 2, 14, 2—3 499
— 2, 15, 11; 24 500
— 2, 15, 27 501
— 2, 15, 28; 16, 4 502
— 2, 16, 5; 17, 12—13 503
— 2, 17, 23—25 504
ScJiol ad Aristoph. Plut. 1054 382
— ad Eur. Hecub. s. das Stellen-
verzeichniß 328
Senec. Epist. 122, 6 729
Spart Ant. Get. 1, 5; 4, 1 351
— Carac. 5, 9; 8, 5 361
— Did. lul. 6, 2 360
— Hadr. 2, 3 359
5, 1 363
15, 13 441
19, 10; 21, 3 348
25, 1 441
27 2 359
— Pesc. Nig. 6, 6—7; 8, 3 350
11, 1 360
— Sever. 3, 7 360
6,9; 10,8; 14,4; 17,8 350
18, 2 360
21, 10 350
Steph. Byz. 536 M. 379
Strabo s. das Stellenverzeichniß 656
— 2 p. 102 557
Suid. 8. V. At07.Xf|? 516
Treb. Claiid. 3, 6 354
7, 6 362
9,4; 11,6; 9; 13,6; 7 354
— Gall. 6, 2 353
17, 2; 19, 7; 20, 3 354
21, 2 362
— Trig. 4, 1 362
n. Sachliclies.
739
Treh. Trig. 13, 2; 17, 1-2 354
21, I 364
22, 1 ; 30, 23 362
- Valer. 6, 4 361
Val. Maxim, s. das Stellenver-
zeichniß 654
Vict Aurel. de vir. ill. 76 560
Vopisc. Aurel. 1, 9 364
5, 2 363
5, 5; 8, 4; 11, 9 354
21, 5 363
24, 1 354
Vopise. Aurel. 24, 9; 35, 4 355
49, 7 363
- Car. 1,4;3,6; 16,1; 17,1;
18, 4; 20, 4 356
- Firm. 8, 2; 6, 2; 9,1; 12,4;
13, 2; 14, 4 355
- Prob. 2, 1 ; 13, 6 355
- Tacit. 15, 2 355
Vulc. Avid. Cass. 2, 1 364
8, 5; 13, 8-10; 14, 2 349
14, 6 360
XenopJh Hiero VIII 5 48
IL Sachliches.
Ablativ statt a zur Bezeichnung der
handelnden Personen im Passiv
p. 358.
Aelian, Zu den Quellen des Ael. u.
Athenaeus p. 652; 722.
Äeschines, Observat. criticae ad
Aesch. orationes p. 435.
AescJiylos: Zu Aesch. p. 615.
Aesop.: Das Epigramm des Aes.
p. 202; 715.
'AXxi'vo'j d-6Ko-{0(; p. 523 ; bei Plato
p. 523; bei Aristoteles p. 526;
bei Plutarch p. 527; bei Aelian
p. 528; bei Aelios Aristides p.
529; bei Pollux und Ps.-Dioge-
nian p. 531; bei Tzetzes u. Pa-
laephatos p.532; Nachträge über
den Begriff apologus p. 533.
Alphabet: Zur Geschichte des griech.
Alph. p. 366: 1) ^XW in der öst-
lichen u. westlichen Alphabet-
gruppe p. 366 ; 2) Die Theorieen
der Alten über die litterae priscae
des griech. Alph. p. 373.
Alteiihümer: Die ägyptische Steuer-
einschätzungs-Commission in rö-
mischer Zeit p. 219; Ueber die
Organisation der athenischen He-
liastengerichte im4. Jahrh. p.294:
I. Meldung zur Heliasie p. 297 ;
II. Die 10 Richterabtheilungen
p. 395 ; Antiquarische Randbe-
merkungen p. 514: 1) Einige an-
tike Schlaginstrumente p. 514;
2) Zur Einrichtung alter Kauf-
läden p. 519; Verrina (Chrono-
logisches, Antiquarisches, Juri-
stisches) p. 298.
Ammian: Zu Amm. p. 117; 218;
317; 421; 495.
AnaUasis p. 167 ff.; 208.
Analirecmteen p. 170; 173.
'ATTOYpacpat : Zu den xoct' oMau a-Toyp.
p. 564.
'ATrdXoyo? vgl. 'AXxivou aTtoXoyos.
Archaeologie : Kyrene unter Dae-
monen p. 703; Das Bild des Pan
von Panopolis p. 730; Die Epi-
phanie des Pan p. 735.
ArcMlochus: Zu Arch. fr. 5 p. 204.
Aristoteles: Lakonische u. kretische
Politien p. 58; über Demokratie
p. 131.
Aristoxenos , Musikgeschichtliches
p. 515 f.
Arrenatum p. 563; 736.
Asyndetische Verbindungen bei den
Script, bist. Augustae p. 363.
Athenaeus: Zu den Quellen des
Aelian u. Athen, p. 652; 722.
Aurelianus p. 447.
Bäder: Götterbilder in Bädern
p. 569.
Begleitung einer Melodie hetero-
phon p. 190.
Boethius: De consulatione p. 380;
Zu den opuscula Porphyriana
p. 560.
Bona Dea p. 8 ff.
J5rcmce-Discus p. 514.
C- s. K.
Caesarius p. 452.
Catull p. 138; 144; 832; 559.
Cicero: Zu Cic. Academica p. 159;
726; Verrina: 1) Chronologie des
Prozesses p. 248; 2) Erbschaft
740
II. Sachliches.
der Minucier' p. 259; 3) Ueber
den Ursprung der Quaestionen-
gerichte p. 266; 4) Die edicta
repentina p. 267; 5) Der Brief
des L. Metellus in der Provinz
p. 271; 6) Nivellirungsversuche
p. 272 ; 7) Crimen navale p. 276;
8) Zur sicilischen Quaestoren-
tafel p. 283; 9) Proceß des C.
Servilius p. 236; Zu Ep. ad Att.
1, 16, 13 p. 294; Zu Cic. Cat.
Mai. 15, 51 p. 347; die Hand-
schriften zur Rede pro Flacco
p. 489. .
Qimbern : Der Auszug der C. bei
Strabo II 102 p. 557.
crimen navale p. 276.
Dia die Kentaurin p. 206.
Bictys: J. Lunäk, Zu Dict. IV 2
p. 205.
Diokles v. Phlius p. 516.
Dochmien, Rhythmisierung p. 193.
Dodonäisches Weihgeschenk p. 518.
Breizeilige Längen auf der Seiki-
losinschrift p. 163.
Echeion p. 515.
Edicta repentina p. 267.
Enliarmonische Scala p. 181 f.
Enkomiologisches Metrum p 584 fF.
Epigramme, zwei griechische p.715.
Euripides : Fragmente einer Par-
titur des Orestes p. 174; 247;
Verbesserungsversuche zur Iphi-
genie in Aulis p. 49 ; Scholia
graeca inedita in Hecubam p, 325.
Flügelfiguren p. 797 f.
Frühtrunk bei den Alten p. 728 ff.
Galeni Trepl tcuv ia'jTiiT Boxo'jvtwv
fragmenta inedita p. 431.
Gerundiv oft = Fut. Pass. p. 363.
Halicyenses p. 275.
Harmonie der Sphären p. 13.
Harmonius p. 447.
Harpyien p. 708; 709.
HeliastengericJite im 4. Jahrh. n.
Chr. p. 295; 395.
Serakleides lakonische und kreti-
sche Politien p. 58.
Sesiod: Zwei Hesiodea p. 593.
Hesperiden p. 705; 709.
Hexameter : Die etSr] des daktyli-
schen Hexam. p. 385. H. xax'
^vo7r)aov p. 501 ff.
Hippohrates , Zur Ueberlieferung
dess. p. 422.
Hisioria Äugusta: Bemerkungen
zum Texte der script. bist. Aug.
p. 348; 441.
Homer: II. 9, 13—28 p. 584; Od.
20, 230 p. 663; 21, 228 p. 513.
Horaz und Catull p. 138; 332; zu
den Horazscholien p. 324.
Hyakinthos p. 209.
lambe p. 3.
Indicativ in indirekten Fragen p.357.
ipse per se = ipse p. 361.
Kadmossage p. 379.
Kaufläden, Einrichtung ders. p.519.
Kopula ausgelassen p. 358.
Kleöbulina^ Räthsel p. 204.
Kratippos p. 118.
Kretilca p. 94.
^2/^enätsc7ie Vasenbilder p. 703 ; 714.
Kyrene unter Daemonen p. 703.
Lakonika p. 59.
Lampadius v. Antiochien p. 201.
Lilyhitanus (nicht Lilybaetanus)
p. 249 A.
Lexicon , Beiträge zum griech.
Lexic. p. 553.
Livius : Die annalistischen Quellen
iii der IV. u. V. Dekade p. 664.
Logaöden p. 193 ff.
Lucian: Ueber den Lucian-Codex
der Marcusbibliothek zu Vene-
dig 436 W p. 132.
Lucretius im Mittelalter p. 536.
Lykurgos p.- 59.
Lysias p. 600.
Macer im Mittelalter p. 545.
Mercurius . Steinhaufen zu Ehre
dess. p. 568.
Metellus, L., Brief dess, p. 271.
Meterkultus p. 577.
Mida p. 4 ; 583.
Midas p. 5.
Minucier, Erbschaft ders. p. 259.
Misa, Mise p. 1; 2; -577.
Misme, Mismos p. 3; 583.
Münzen von Kyrene p. 710; 712 ff.
Musik: Neuentdeckte antike Mu-
sikreste p. 160; Nachträgliches
über die Seikilosinschrift p. 160;
Fragment einer Partitur des Eu-
ripideischen Orestes p. 174; 247;
Ueber einige antike Schlagin-
strumente p. 516.
Mythologie: Dia die Kentaurin p.
205 ; Harpyien , Hesperiden p.
705. 708 f.; Hyakinthos p. 209;
Kadmossage p. 379; Kyrene un-
ter Dämonen p. 703 ; Mercurius,
Steinhaufen p. 568 ; Osirismythos
IL Saciiliches.
741
p. 442; Zur Geschichte des Me-
terkultes p. 577 ; Göttia Mise
p. 1; Pan, Bild dess. p. 730;
Epiphanie p. 735 ; Sarapis Nei-
lagogos p. 576.
Noten der Griechen p. 196.
Notenschrift, ihr Alter S. 197 ff.
247.
Novatian u. Seneca über den Früh-
trunk p. 728.
Oinomaos v. Gadara p. 383.
Oracula Sibylliua p. 318.
Orphiker p. 1 ff.
Orthographie bei den Script, histor,
Aug. p. 394.
Osirismythos p. 442.
Palladius Rutilius Taurus Aemi-
lianus p. 445.
Pan, Bild dess. in Panopolis p.730 ;
Epiphanie dess. p. 735.
PentapoUs in Libyen 708.
per re = ipse p. 361.
Petronius p. 488.
Phönizier in Pronektos p. 379.
Pindars XL pyth. Ode p. 38.
Plinius See. : Die Quellen in den
gramm. Büchern dess. p. 506.
Poetae Latini : Coniectanea p. 484.
Proceßordnung p. 252.
Pronektos p. 379.
Protogene p. 577.
Punkte als rhythmische Zeichen
p. 163.
Quaestorengerichie p. 266; Quae-
storentafeln in Sicilien p. 283.
Quintilian : Besserungen zum IL
Buche der Institutio oratoria p.
496.
Meligionsgeschichte s. Mythologie.
Sarapis Neilagogos p. 576.
Äc/iZa^instrumente p. 514.
Schwan, Schwanenritt der Götter
p. 209 ff.
Scriptores bist. Aug. : L Vermu-
thungen p. 348. IL Ueberlie*
ferte Lesarten p. 306.
se als Subjekt im Acc. c. Inf. aus-
gelassen p. 358.
Seikilos'mBQhv\it p. 160.
Seneca u. Novatian über den Früh-
trunk p. 708.
Servilius, Proceß dess. p. 286.
Sicilische Quaestorentafel p._283.
Silphion p. 704 f.
Sparteis p. 379.
Spart. Helius p. 441.
Sphaerenhsn-monie p. 43 ff.
Sprichiüort, griech. p. 567.
Statins im Mittelalter p. 538.
Steinhaufen zu Ehre des Mercu-
rius p. 568.
Steuereinschätzungs - Commission
der Aegypter in röm. Zeit p. 219.
Synesios: Studien zu dems. p. 442.
1. Der historische Gehalt des
Osirismythos p. 442 ; IL Brief-
sammlung p. 458.
Taiener, Araberstamm p. 736.
Talmud: Philolog. Streifzüge in
dens. p. 382. 1. Zu Schol. Ari-
stoph. Plut. 1054 p. 382 ; 2. Zy-
thos p. 382; 3. Zu Oinomaos v
Gadara p. 383 ; 4. Ein griech
Sprichwort p. 567 ; 5. Steinhau-
fen zu Ehren des Mercur p. 568
6. Götterbilder in Bädern p. 569
7. 'ASpiavd xepa{ji.ia p. 571 ; 8
KpaTr;at; ein Fest p. 733.
Tempehklsiven p. 291.
Terentius im Mittelalter p. 546.
Thukydides und die Parteien p. 616.
Tonleitern p. 172 ; 181.
Typhos p. 443.
Ti/rawwenmörder , Erzählung von
dens. p. 573.
Tasenbilder p. 703 ff.
Verres, Proceß p. 248.
Aur. Victor: Zu Aur. Vict. c. 76
p. 560.
Victorinus p. 201.
FoZfcsbücher p. 203 f. .
VortragszeichQB , musikalische p.
186.
Xenophon : Zu Xen. Hiero III 5
p. 48.
742
III. Wörterverzeichnis.
III. Wörterverzeichnis.
'ASptavd xepa(j.ta
571
ixiyj>i
182 A.
dx^cpaXos
387
fj.7iXov |xdXov
719 f.
'AVTCCTOS, 'AvTtT^g, 'AvTl'üJV
2 A.
Mtaaxt's, fAtarjxof
9
d7irjpTicftji.£vo;
387
Mbrj
9. 677
dTroypacpai
219, 226
fxtaTjxi'a, (j-tar^xd?
10
dpp.ov{a
26
d^'jßacpov
516
ßa-jßdu), ßauß(i)v, Baußü>(v)
4u. An.
Tipox^cpaXo;, -poxoiXio;
387
515
zupyi?, TTupYi'axo;
521
6a[j.aX{Ciu
40
aa[jißaXo6yrj
521
o^vvos
204
aavt?
520
otxaax-^ptov
405 ff.
cuvdyü)
129
SoXi)(6oupo?
387
auvaxfxd^u)
127
AtuSiüvalov yaXxeiov
517
acpTjXiots
387
el'SY]
385
TdiVjvds xic
736
dTitaTT^fj-T] = disciplina
555
Tpax'J?
387
ijjLTrpofxtos
553
EueaTieptoes
709
euOavdxu);
203
acetabula
515
Z^&oi
382
arrenatum, abrenatum
563. 763
T^yeTa
518
consumere
218
icfdypovoc, xaxöcptüvo;
387
culraus
607
'/.dv concessiv
122
discus
515
xü)8ü)v
518
erinaceus
508
Xayapd;, Xoyosi^s
387
produpium ?
518
fjiaXaxoei^?, [xaxpotJxeXi^?
387
pyrgus
522"
(jie^oupo;
387
serum
508
p.e!3dxXaöxov
388
turricula
522"
Berichtigungen.
S. 161 Z. 2 V. u. I. Auletik
S. 516 Z. 6 1. genannten
S. 520 Vs. 18 Z. 9 V. u. 1. [au (xot, x^vxp]tüv
S. 520 Z. 5 V. u. 1. durch kleinen
QöUliifen,
Druck der Dieterich'achen üniTereitäts-Buohdrnckorei
(W. Fr. Kaestnei).
PA Philologus
3
P5
Bd. 52
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