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Full text of "Philologus"

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PHILOLOGUS 

ZEITSCHRIFT 

FÜR 

DAS  OLASSISCHE  ALTERTHUM. 

BEGRÜNDET 
VON  F.  W.  SCHNEIDE  WIN  und  E.  y.  LEUTSCH, 

HERAUSGEGEBEN 

VON 

OTTO   CRÜSIUS 

IN   TÜBINGEN. 

Zweiundfünfzigster  Band. 

(N.  F.     Sechster  Band). 
Mit  zwei  Tafeln  und  einer  Abbildung  im  Text. 


GÖTTINGEN, 

DIETERICH  SCHE    VERLAGS  -  BUCHHANDLUNG. 

-    1894. 


m 


Inhalt  des  zweiundfünfzigsten  (sechsten)  Bandes 


Ilias  IX   13 — 28.      Von  Friedrich  Haussen  ....  584 

'AXxivou  airoXoyo;.     Von  K.  Tümpel 523 

Nachtrag  über  den  Begriff  aTroXoyo;.     Von   O.  Crumis      ,     .      .  533 

Odyssee  XXI  288  ff.     Von  Rudolf  Hartstein 513 

Odyssee  XX  230  ff.     Von  demselben 663 

Zwei  Hesiodea.     Von  Rudolf  Peppmüller 593 

Zwei  griechische  Epigramme.     Von  demselben 715 

Aevvo;  (Archil.  fragm.  65).     Von  R.  Herzog 204 

Zu  Aischylos.     Von   C.  Häberlin 615 

Nachträgliches  zum  Wiener  Euripides-Papyrus.    Von  0.  Crusius  .  247 

Scholia  graeca  inedita  in  Euripidis  Hecubam.     Scr.  J.  M. 

S  akorr  aphos ,      .      .      .  325 

Verbesserungsversuche    zu   Euripides'   Iphigenia   in   Aulis. 

Von  J,  Pantazidis 49 

Pindars    elfte    pythische  Ode   ein   Sieger-  und  Todtenlied. 

Von  L.  Bornemann 38 

Zu  Pindar  Ol.  I.     Von  Eduard  Hiller  (-j-) 719 

Das  Epigramm  des  Aesop.     Von  O.  Crusius 202 

Zu  den  sibyllinischen  Orakeln.     Von  Alois  Rzach  ,     .  318 

Noch  einmal  Kratippos.     Von  W.  S chmid 118 


*)  Die  Titel  der  Miscellen  und  Lückenbüßer    sind   mit   kleinerer 
Schrift  gedruckt,  die  Namen  ihrer  Verfasser  nicht  gesperrt. 


IV  Inhalt  des  zweiundfünfzigsten  (sechsten)  Bandes. 

Xenoph.  Hiero  VIII  5.     Scr.   C.  Häherlin 48 

Zu  Lysias.      Von  Fried r.  Reuß 600 

Zur  Ueberlieferungsgeschichte  des  Hippokrates.  Von  Jo- 
hannes Ilberg 422 

Observationes  criticae  ad  Aeschinis  orationes.     Scr.  G.  M. 

Sahorraphos 435 

Aristoteles'  und  Herakleides'  lakonische  und  kretische  Poli- 

tien.     Von  C.  v.  Holzinger 58 

Aristoteles  und  die  Demokratie.     Von  J.  Miller 131 

Berichtigung  dazu.     Von  Fr.   Caucr 576 

Galeni  izzpi  toüv  eauroj  ooxouvtojv  fragmenta  inedita.     Scr. 

G.    Helmreich 431 

Ueber  den  Lucian-Codex  der  Markus-Bibliothek  in  Vene- 
dig 436  W.     Von  J.  Sommerbrodt 132 

Studien  zu  Synesios.     Von  O.  Seeck 442 

Zu   den  Quellen  des  Aelian  und  Athenaios.      Von    Felix 

Rudolph 652 

Erwiederung  darauf.     Von  Leopold  Cohn .      722 


Coniectanea  in  poetas  latinos.     Scr.  R.  Ellis     .     .     .     .  484 

Catull  XVII  23  ff.     Von  Ludwig  Trmihe 559 

Catull  und  Horaz.     Von  H.  Düntzer 138.  332 

Zu  den  Horazscholien.     Von  J.  Lunäk 324 

Ad  Lucan.  IX  777—780.     Scr.  R,  Ellis,      .......  725 

Petron.  Sat.  56.     Scr.  0.  Criisius 488 

Verrina.     (Chronologisches.    Antiquarisches.    Juristisches). 

Von  Th.  Zielinski 248 

Die    Handschriften    zu    Ciceros    Rede    pro    Flacco.      Von 

Ed.  Ströbel 489 

Zu  Ciceros  Academica  posteriores.    Von  demselben    ..      .      .      .  726 

Cicero  ad  Atticum  I  16,  13.     Von  IT.  Leiter 294 

Zu  Cicero  Cato  maior  15,  51,    Von  /.  Lunäk 347 

Die  annalistischen  Quellen  in  Livius'  IV.  und  V.  Dekade. 

Von   W.  Soltau 664 


Inhalt  des  zweimidfünfzigsten  (seclisten)  Bandes.  V 

Bemerkungen  zum  Texte  der  scriptores  historiae  Augustae. 

Von  M.  Petschenig 348 

Zur  historia  Augusta.     Von  C.E.Gleije 441 

Zu    den    Quellen    der    grammatischen    Bücher    des  Plinius 

Secundus.     Von  J.    W.  Beck 506 

Zum    zweiten  Buche    von    Quintilians    Institutio    Oratoria. 

Von  M.  Kid  erlin 496 

Novatian  und  Seueca  über  den  Frühtrunk.     Von   C.  Weyman    .  728 

Zu  Aurelius  Victor  c.  76.     Von  G.  Helmreich 560 

Zu  Ammian.     Von  M.  Peischetiig       .      .     117.    218.   317.   421.  495 

Zu  Boethius  de  cousolatione.     Von  G    Scliepss      .      .      .      .      .  380 

Zu  den  opuscula  Porphyriana  des  Boet'aius.    Von  demselben,      ,  560 

Zu  Dictys  IV  2.     Von  J.  Lundk 205 

Beiträge   zur  Geschichte   römischer  Dichter  im  Mittelalter. 

14 — 17.     Von  M.  Manitiu  s 536 


lieber  den  ^Qgx'i^  Apologus.    Von  O,  Crusius 533 

Zum  griechischen  Lexikon.     Von  L,  Mendelssohn 553 


Die    siOTT]    des    daktylischen    Hexameters.      Von   Lud 20 ig 

Voltz 385 

Zu    neuentdeckten    antiken   Musikresten.     Mit    einer  Tafel 

und  einer  Abb.  im  Text.     Von  O.Crusius      .       160.  208 

Nachträgliches  dazu 247 

Die  Harmonie  der  Sphären.     Von  C.  v.  Jan 13 


Phönizier  in  Pronektos?     Von  O.   Crusius 379 

Die  Erzählungen  von  den  Tyrannenmördern.     Von  J.  Miller      .  573 

Ueber    die  Organisation    der    athenischen  Heliastengerichte 

im    4.  Jahrh.  v.  Chr.     Von  S.  Bruch  ....       295.  395 
Thukydides  und  die  Parteien.     Von  Edmund  Lange     .  616 
Die  aegyptische  Steuereinschätzungs  -  Commission  in  römi- 
scher Zeit.     Von  P.   Viereck 219 

Zu  den  xax    oixiav  aTroypacpai.     Von   U.    Wilchen     .     .  564 


VI         Inhalt  des  zweiundfünfzigsten  (sechsten)  Bandes, 

Der  Auszug  der  Cimbern  bei  Strabo  II  p.  102.    Yon  L.  JSrhardt  .      557 

TaiVivd;  xt;.     Nachtrag  zu  LI  S.  739  f.     Von  Th.  Nöldeke     .  .736 

Victormus  und  Lampadius  von  Antiochien.    Von  O.  Crusius  .     201 


Arrenatum?     Von  M.  Krascheninnikoff 563 

Nachtrag  dazu.     Von  O.  Hirschfeld  .........  736 

Zur    Geschichte     des    griechischen    Alphabets.      Von    W. 

Schmid 366 

Antiquarische  Randbemerkungen.     Von    O.  Crusius     .     .  514 


Die  Göttin  Mise.     Von  A.  Dieterich 1 

Zur  Geschichte  des  Meterkultes.     Von  Leo  Bloch      .     .  577 

'Kyrene'  unter  Dämonen.     Von  O.Crusius 704 

Nachträgliches  über  Mismos  und  Mida.     Von   W.  Drexler      .      .  583 

Dia  die  Kentaurin.     Von  K.  Tümpel 206 

Hyakinthos.     Mit  einer  Tafel.     Von  Fr.  Häuser.     .     .  209 

Sarapis  Neilagogos.     Von   W.  Drexler 573 

Das  Bild  des  Pan  von  Panopolis.     Von  demselben 730 

Die  Epiphanie  des  Pan.     Von  demselben 73 1 

Philologische  Streifzüge  in  den  Talmud.  iVon  H.  Lewy  ,    382.  567.  733 


Verzeichnis  der  Mitarbeiter  und  itirer  Beiträge^). 


Anspach,  A.  E.,  IV  p.  68. 

Antonihon,  /.,  II  p.  185. 

Bachmann,  O.,  I  p.  187  ;  343;  370; 
755;  II  p.  180. 

Bauer,  A.,  I  p.  242;  IV  p.  401. 

Baunack,  J.,  II  p.  886;  IV  p.  568. 

Baunack,  Th.,  III  p.  577  ;  IV  p.  577. 

Beck,  J.  W.,  n  p.  255;  Die  Quel- 
len in  den  gfammatischen  Bü- 
chern des  Plinius  Secundus  p.  506. 

Belling,  H.,  I  p.  378. 

Bergk,  Th.,  (f)  I  p.  386. 

Bethe,  E.,  1  p.  554;  II  p.  629. 

Bloch,  L.,  V  p.  65;  384;  Zur  Ge- 
schichte des  Meterkultes  p.  577 

Blümner,  H. ,  II  p.  142;  706;  V 
p.  113. 

Bornemann,  L.,  I  p.  589 ;  IV  p. 
230  ;  V  p.  465  ;  Pindars  elfte  py- 
thische  Ode  ein  Sieger-  und  Tod- 
tenlied  p.  38. 

Bruck^  S.,  Ueber  die  Organisation 
der  athenischen  Heliastengerichte 
im  4.  Jahrh.  v.  Chr.  p.295;  395. 

Büchner,    W.,  III  p.  184  ;  IV  p.  750. 

Buresch,  K.,  V  p.  84;  422. 

Busolt,  G.,  IV  p.  86;  393;  583. 

Büttner- Wobst,    Th.,  V  p.  561. 

Cauer,  Fr.,  II  p.  542  ;  III  p.  662  ;  IV 
p.  529;  V  p.  294;  Berichtigung 
zu  S.  131  p.  576. 

Chamhalu,  A.,  1  p.  569;  765;  V 
p.  720. 

Cohn,  L.,  III  p.  390;  V  p.  266; 
Zu  den  Quellen  des  Aelian  u. 
Athenaeus  p.  722. 


Cron,  Chr.,   (f)  I  p.  209;  400;  599 

Crusius,  O.,   I  p.  33;  44;  185  ;  202 

208;  235;  382;  399;  434;  448 

II  p.  178;  192;  193;  628;  697 

III  p.  120;  192;  229;  247;  571 
675;  IV  p.  30;  98;  163;  173 
373;  446;  576;  713;  V  p.  315 
536;  603;  653;  735;  738;  Zu 
neuentdeckten  antiken  Musikre- 
sten p.  160  ;  Victorinus  u.  Lam- 
padius  von  Antiochien  p.  201  ; 
Das  Epigramm  des  Aesop  p.  202  ; 
Nachtrag  zu  S.  170  p.  208;  Nach- 
trägliches zum  Wiener  Euripides- 
papyrus  247  ;  Phönizier  in  Pro- 
nektos?  p.  379;  Petron.  Sat.  56 
p.  488 ;  Antiquarische  Randbe- 
merkungen p.  514  ;  Nachtrag  über 
den  Begriff  apologus  p.  533;  'Ky- 
rene'  unter  Dämonen  p.  703. 

Deiter,  H.,  I  p.  677;  V  p.  361; 
747  ;  Cic.  ad  Attic.  1,  16,  13  p. 
294. 

Dessau,   H.,  IV  p.  767. 

Dietrich,  A.,  Die  Göttin  Mise  p.  1. 

Dittrich-Fabricius,   H.,  III  p.  574. 

Dittrich,  E.,  III  p.  740. 

Drexler,  W.,  Sarapis  Neilagogos  p. 
576;  Nachträgliches  über  Mismos 
und  Mida  p.  583 ;  Das  Bild  des 
Pan  von  Panopolis  p.  730;  Die 
Epiphanie  des  Pan  p.  731. 

Dämmler,  F.,  IV  p.  288. 

Düntzer,  H.,  II  p.  755;  III  p.  1; 
213;  IV  p.  659;  Catull  und  Ho- 
raz  p.  138;  332. 


*)  Die   ausgeschriebenen  Titel   beziehen    sich  auf  den  laufenden 
Band  LH  (VI). 


VIII         Verzeichniß  der  Mitarbeiter  und  ihrer  Beiträge. 


Edler,   O.,  V  p.  184. 
Ehwald.R.,  I  p.  764;  V  p.  747. 
Ellis,  R.,   I  p.  91;    II  p.  165;   III 

p.212;  270;  V  p.  146;  Coniecta- 

nea    in    poetas   Latinos    p.  484; 

Ad  Lucan.  IX  777—780  p.  725. 
Erhardt,  L.,    II  p.  403  ;    Der   Aus- 
zug  der  Cimbern    bei    Strabo  II 

102  p.  557. 
Eußner,  A.,  (f)  I  p.  162 ;  635 ;  II 

p.  275;  339. 
Faher,  M.,  IV  p.  469. 
Fischer,  H.,  IV  p.  377;  379. 
Friedrich,   G.,   V  p.  550. 
Friedrich,    TV.,  I  p.   291. 
Funck,  A.,  III  p.  669. 
Gardthausen,  F.,    V  p.  518. 
Gleye,    C.  E.,  Zu  Historia  Augusta 

p.  441. 
Graf,  E.,    I  p.  758  ;    IV  p.  606  ;  V 

p.  175. 
Grati,  J.,  IV  p.  319;  335. 
Gruppe,    O.,    I  p.  32;    328;    II  p. 

487;  752. 
Günther,  A.,  IV  p.  65. 
Habel,  F.,  V  p.  351. 
Haeherlin,    C,  I  p.  234  ;  310;  598; 

II   p.  66;  254;  696;   III  p.   180; 

181;  271;  649;  IV  p.  506;  689; 

Xenoph.  Hiero  VIII  5  p.  48 ;  Zu 

Aischylos  p.  615. 
Häckermann,  A.,  (f)  I  p.  276 ;  II  p. 

183. 
Hagcm,  F.,  IV  p.  381. 
Haussen,  Fr.,  I  p.  274 ;  V  p.  231  ; 

llias  IX  13-28  p.  584. 
Hartstein,    Rud. ,    Hom.    Od.  XXI 

228  p.  513;  Od.  XX  230  p.  663. 
Hartwig,  F.,  IV  p.  185. 
Haupt,  H.,  II  p.  371. 
Haury,  J.,  II  p.  756  ;  V  p.  188. 
Hauser,  Fr.,  Hyakinthos  p.  209. 
Heinze,  R.,  IV  p.  458. 
Heisterbergh,  B.,  III  p.  629;  IV  p. 

637. 
Heller,  H.  J.,  III  p.  681;  V  p.  316. 
Helmreich,   G.,    IV  p.  746;    Galeni 

Ttepl    Tüiv     laoT(j)   Soxo'jvtcüv    frag- 

menta  inedita  p.  431 ;  Zu  Aure- 

lius  Victor  c.  76  p.  560. 
Herbst,  L.,  III  p.  134;  338. 
Hertz,  31.,  Dp.  192 ;  646. 
Herzog,  R.,    Aevvo?.     Zu  Archil.  fr. 

65  p.  204. 
Hiller,  E.,    (f)  II  p.  229;  Zu  Pin- 

dar  Ol.  I  p.  719. 
Hirschherg,  /. ,  V  p.  377. 


Hirschfeld,   G.,  IV  p.  430. 
Hirschfeld,  O.,  Arrenatum?  p.  736. 
Hoffmann,   O.  A.,  I  p.  678. 
Holzapfel,  Z.,  I  p.  165  ;  II  p.  369; 

III  p.  65  ;   IV  p.  545  ;  V  p.  276. 
Holzinger,    C.  v.,    IV  p.  436 ;    V  p. 

193;  Aristoteles' und  Herakleides' 
lakonische  und  kretische  Politien 
p.  58. 

Hörschelmann,   W.,  I  p.  1. 

/.  R.,  V  p.  293. 

Jan,  C.  V.,  Die  Harmonie  der  Sphä- 
ren p.  13. 

Jessen,  Jul.,   I  p.  321. 

Ilberg,  Joh.,  II  p.  56;  Zur  Ueber- 
lieferungsgeschichte  des  Hippo- 
krates  p.  422. 

Immisch,  0.,  II  p.  167;  554;  III 
p.  193;  V  p.  560. 

Kaerst,  J.,  11  p.  306;  V  p.  602. 

Kaltenberg,  H.,  III  p.  515. 

Kiderlin.  M.,  (f),  II  p.  76  ;  III  p.469  ; 

IV  p.  180;  V  p.  553;  Zum  zwei- 
ten Buche  von  Quintilians  Insti- 
tutio  oratoria  p,  496. 

Kindt,  B.,  V  p.  355. 

Klebs,  F.,    I  p.  53;  559;  623;    III 

p.  285;    V  p.   151. 
Klußmann,  F.,  IV  p.  573. 
Kna2)p,   F.,  II  p.  498. 
Koch,  Jul,  HI  p.  567;  745. 
Köstlin,   H.,  II  p.  547;  IV  p.  320 ; 

731;  V  p.  380;  552;  654;  751. 
Krascheninnikoff ,    M.,    V    p.  692; 

Arrenatum?  p.  563. 
Kroll,    W.,  V  p.  230 ;  558 ;  664. 
Kurtz,  F.,  III  p.  25;  457. 
Landwehr,  H.,  1  p.  108;  III  p.  493. 
Lange,  Fdm.,  Thukydides  und  die 

Parteien  p.  616. 
Lattmann,   H,   III  p.  187. 
Lewg,  H.,  V  p.  745 ;  Philologische 

Streifzüge  in  den  Talmud  p.  382 ; 
567;  733. 
Linde,    S.,    I  p.  173;   384;  IV  p. 

743;  V  p.  507. 
Lindsag,   W.  M.,  V  p.  364. 
Lunäk,    J,    V  p.  544;    545;    739; 

Zu  Dictys  IV  2  p.  205;    Zu  den 

Horazscholien    p.  324;     Zu    Cic. 

Cat.  Mai.  15,  51  p.  347. 
Maehlv,  J.,    I  p.  568;    702;    H  p. 

555  ;  640  ;Vp.  136;  145;  197;  547. 
Manitius,  31.,  1  p.  562;  710;  II  p. 

248;  564;  III  p.  191;  380;  384, 

554;  560;  IV  p.  354 ;  368;  V  p. 

156;   189;    191;   530;  704;  Bei- 


Verzeiclmiß  der  Mitarbeiter  und  ihrer  Beitrage. 


IX 


träge    zur  Geschichte    römischer 
Dichter  im  Mittelalter  p.  536. 

3Iarcellino,  i2,,  V  p.  45. 

Martini,  H.,  I  p.  760 ;  II  p.  SOS.J 

Maue,  H.,   I  p.  487;  II  p.  763. 

Mayer,  Ä".,  V  p.  381. 

Meister,  R.,  III  p.  607;  IV  p.  570. 

Mendelssohn,  L.,  III  p.  240;  Zum 
griech.  Lexikon  p.  553. 

Meyer,  Ed.,  II  p.  185;  268;  466; 
762;  III  p.  479. 

Meyer,  Metellus,  I  p.  653. 

Miller,  J.,  V  p,  137;  581;  Aristo- 
teles über  die  Demokratie  p.  131 ; 
Die  Erzählungen  von  den  Tyran- 
nenmördern p.  573. 

Moeßler,  J.,  (f)  IV  p.  722. 

Mommsen,  A.,  I  p.  449;  IV  p.  108. 

Müller,  A.,  I  p.  514;  721. 

Müller,   C.  Fr.,  I  p.  762. 

Müller,  G.  H.,  III  p.  548. 

Murray,  C.  G.  A.,   II  p.  363. 

Is-'atorp,  F.,  II  p.  428 ;  583 ;  IV  p. 
262;  489. 

Nestle,   W.,  IV  p.  499. 

Neumann,  K.  J.,  IV  p.  178;  761. 

Nöldeke,   Th.,  TaiVjvd;  xt?  p.   736. 

Opitz,  R.,  II  p.  67;  IV  p.  13. 

Fantazidis,  J.,  Verbesserungsversu- 
che zu  Euripides'  Iphigenie  in 
Aulis  p.  49. 

Faton,    W.  R.,   V  p.  182;  548. 

Feppmüller,  R.,  I  p.  13;  163;  552; 
II  p.  1;  497;  577;  III  p.  377; 
645;  IV  p.  582;  651;  V  p.  173; 
174;  Zwei  Hesiodeap.  593;  Zwei 
griech.  Epigramme  p.  715. 

Fetschenig,  M.,  I  p.  273;  319;  II 
p.  562;  680;  722;  III  p.  389; 
478;  492;  612;  674;  706;  IV  p. 
62;  64;  182;  336;  498;  544; 
565;  730;  742;  V  p.  13;  64; 
265;  283;  360;  519;  622; 
669;  680;  734;  Bemerkungen 
zum  Texte  der  scriptores  Histo- 
riae  Augustae  p.  348;  Zu  Am^ 
mianp.  117;  218;  317;  421;  495 

Folie,  Fr.,  IV  p.  636;  650;  759; 
V  p.  247. 

Fraechter,  K.,  IV  p.  49 ;  V  p,  284 

Radinger,  C,  IV  p.  229  ;  400  ;  468  ; 
761;  Vp.  511. 

Ramsay,   W.  M.,  I  p.  754. 

Reitzenstein,  R.,  II  p.450  ;  III  p.  400, 

Reuß,  Fr.,  Zu  Lysias  p.  600. 

Rohde,  JE,,  III  p.  230;  385;  IV  p 
1}    V  p.  474. 


Röscher,  W.  H.,  I  p.  703;  III  p. 
738. 

Rosenstoch,   F.,  V  p.  670. 

Roßhach,  O.,  V  p.  1 ;  512. 

Rudolph,  F.,  Zu  den  Quellen  des 
Aelian  und  Athenaios  p.  652. 

Rühl,  Fr.,  I  p.  577 ;  IV  p.  764. 

Rzach,  A.,  Zu  den  Sibyllinisehen 
Orakeln  p.  318. 

Sakorraphos,  G.  M.,  Scholia  graeca 
inedita  in  Euripidis  Hecubam  p. 
325 ;  Observationes  criticae  in 
Aeschinis  orationes  p.  435. 

Sanneg,  J.  J.,  11  p.  374. 

Scala,  R.  v.,  IV  p.  375. 

Scha7iz,  M.,  II  p.  674.  t 

Schepss,  G.,  Zu  Boethius  de  con- 
solatione  p.380  ;  Zu  den  opuscula 
Porphyriana  des  Boethius  p.  560. 

Schiller,  IT.,  II  p.   191. 

Schimherq,    W.,  III  p.  421. 

Schmid,  W.,  1  p.  24;  52  ;  426  ;  433 ; 
573;  II  p.  56;  553;  III  p.  17 ; 
IV  p.  297 ;  Noch  einmal  Kratip- 
pos  p.  118;  Zur  Geschichte  des 
griech.  Alphabets  p.  366. 

Schmidt,  Otto  E.,  III  p.  38 ;  V  p. 
186;  198. 

Schneider,  31.,  III  p.  736  ;  V  p.  180  ; 
375;  593. 

Schöne,  A.  E.,  III  p.  812 ;  IV  p.  184. 

Schwabe,  L.,  I  p.  169. 

Schwarz,    W.,  V  p.  623. 

Scotland,  Alfr.,  V  p.  585. 

Seeck,  O.,  Studien  zu  Synesios  p. 
442. 

Sihler,  E.,  I  p.  652. 

Sixt,   G.,  V  p.  501. 

Socin,  A.,  I  p.  575. 

Soltau,  TT.,  n  p.  131;  276;  IV 
p.  447 ;  Die  annalistischen  Quel- 
len in  Livius'  IV.  u.  V.  Dekade 
p.  664. 

Sommerbrodt ,  J". ,  V  p.  72  ;  üeber 
den  Lucian- Codex  der  Marcus- 
bibliothek zu  Venedig  4364  ^ 
p.  132. 

Sonny,  k.,  II  p.  559 ;  III  p.  379. 

Spengel,  A.,  U  p.  367. 

Stahl,  J.  M.,  IV  p.  31. 

Stangl,  Th.,  I  p.  643 ;  III  p.  88 ; 
IV  p.  74 ;  V  p.  246 ;  483;  580  ;  592. 

Steinwender,   Th.,  H  p.  285. 

Stich,    H.,   n  p.  365;   III  p.  456: 

514;  680. 
Streu,   W.,  II  p.  188. 


Verzeichniß  der  Mitarbeiter  und  ihrer  Beiträge. 


Strubel,  JE.,    I  p.  170;    171;  III  p. 

49 ;  IV  p.  81 ;  Die  HandschrifteD 

zu    Ciceros  Rede   pro  Flacco    p. 

489 ;    Zu  Ciceros  Academica  po- 

steriora  p.  726. 
Siudemund,    TV.,  (f)  II  p.  168. 
Suster,    Guido,  II  p.  456. 
Swoboda,  Heinr.,   II  p.  762. 
Tachau,  L.,  II  p.  340;  723. 
Thimme,  A.,  II  p.  753;  III  p.  507 
Todt,  B.,  (t)  II  p.  20;   505;  III  p. 

376;  565;  IV  p.  248;  507. 
Traube,  L.,  Catull  XVII  23  p.  559. 
Treu,    ilf.,    I   p.  193;  622;   III  p. 

185. 
Tümpel,    K.,  II    p.  99;   130;  681; 

690  ;  III  p.  89  ;  572  ;  707  ;    724  ; 

IV  p.  43;    607;    V  p.  385;    Dia 

die   Kentaurin    p.  206 ;     'AXxfvou 

d7t(5Xoyo;  p.  523. 
Unger,   G.  F.,  I  p.  177;  183;  374; 

644;  II  p.  88;  III  p.  121;  IV  p. 

191;  V  p.  14;  212. 
Unger,  JR.,  I  p.  80 ;  555  ;  II  p.  557 ; 

III  p.  26. 
Viereck,  F.,  Die  aegyptische  Steuer- 

einschätzungs-Commission  in   rö- 
mischer Zeit  p.  219. 


Voliz,  L.,  Die  eiS/j  des  daktylischen 

Hexameters  p.  385. 
Wage7ier ,     C.  ,    1    p.    554 ;    III    p. 

42;  48. 
Weise,    O.,  I  p.  45. 
Wendling,  E. ,  V  p.   177. 
Wentzel,   G.,  IV  p.  385 ;  V  p.  46. 
Wernicke,    C,  V  p.  484. 
Wessely,   C,    II  p.  379;    573;    III 

p.  749. 
Weymann,  C,  II  p.  760;  Novatian 

u.    Seneca   über   den   Frühtrunk 

p.  728. 
Widmann,  Th.,  IV  p.  550. 

Wiedemann,  A.,    I  p.  81  ;  344  ;   III 

p.  506;  IV  p.  479. 
Wilcken,  M. ,    Zu    den    xat'    oJxfav 

dTToypacpaf  p.  564. 
y.  I  p.   186. 
Zacher,  K.,  III  p.  313;  V  p.  379; 

541. 
Zahlßeisch,  /.,   V  p.  740. 
Zarncke,  E ,  III  p.  613. 
Zielinski,  TL,    I  p.  25 ;  IV  p.  137; 

763  ;  Verrina  p.  248. 
Zimmermann,  A.,  II  p.  376. 


I. 

Die  Göttin  Mise. 

Auf  eine  Göttin,  die  man  bisher  kaum  beachtet  hatte,  ist 
durch  eine  Stelle  des  Herondas  allgemeinere  Aufmerksamkeit  ge- 
richtet worden.  Im  ersten  Mimiambos  wird  eine  Prozession  der 
Mise,  VvOcöoSo;  tt^c,  Miar^c  (v.  51),  erwähnt,  bei  der  einer  eine 
junge  Frau  gesehen  und  sich  in  sie  verliebt  hat.  Als  Ort  dieser 
Prozession  ist  nicht  Aegypten  —  denn  dahin  ist  der  Mann  der 
Frau  gerade  verreist  (v.  23)  — ,  gewis  aber  eine  nicht  zu  ferne 
Gegend  gedacht,  die  auf  dem  Seewege  von  Aegypten  erreicht 
wurde  (v.   68). 

Wir  wußten  schon'),  daß  die  Mise  in  den  orphischen  Kult- 
gemeinden verehrt  worden  ist ;  denn  wir  haben  ein  Denkmal  die- 
ser Verehrung  im  42.  Liede  des  uns  erhaltenen  orphischen  Ge- 
betbuchs. Wahrscheinlich  i.st  diese  Sammlung  so  wie  sie  vorliegt 
in  oder  um  Alexandria  zusammengestellt  und  gebraucht^).  In 
dem  Hymnus  wird  Mise  als  eine  mannweibliche  Gottheit  ange- 
rufen und  in  der  wüst  mischenden  Art  dieser  Gebete  sogar  zu- 
gleich als  Dionysos  und  lakchos  bezeichnet^).  Solche  mann- 
weibliche Gottheiten  stellten  ja  die  Orphiker  mit  Vorliebe  in 
den  Anfang  ihrer  Theogonieen,  wie  die  'ASpaoTSia  apasvd^TjXu? 
(orph.  Frgm.  36  Abel),  einen  Oavr^?  als  Ctpov  appsvoör^Xu  (orph. 
Frgm.  38,  62,   73)  und  andere  Wesen.     Die    einzelnen  Gottheiten 


*)  0.  Crusius  in  den  Untersuchungen  zu  Herond.  17  f.  128  ff.  hat 
bisher  die  Stellen  für  die  Mise  am  vollständigsten. 

2)  S.  meine  Schrift  de  hymnis  Orphicis  p.  24  u.  f.  Daß  die  orphi- 
schen Hymnen  wirklich  gebrauchte  Kultgebete  sind,  hoffe  ich  eben  dort 
bewiesen  zu  haben. 

^)  Denn  t'  v.  3  einzusetzen  ist  falsch  ;  das  Wesen  wird  Atdvudos, 
MiaT^  und  dann  auch  noch  4  Auaeio?  "lax/o?  genannt. 

Philologus  LH  (N.  F.  VI),  1.  1 


2  A.  Dietericli, 

mit  allen  möglichen  andern  gleichzusetzen  und  so  jedesmal  die 
einzelnen,  die  gerade  angerufen  werden ,  zu  möglichst  weltumfas- 
senden Gestalten  auszuweiten,  liegt  ja  in  der  Eigenart  dieser  Ge- 
bete ;  und  so  wird  auch  hier  Mise  als  eine  Art  Weltenmutter  ge- 
dacht, gerade  wie  vorher  Demeter  (Hymn.  40)  und  die  Mutter  An- 
taia  (Hymn.  41)  auch,  mit  denen  sie  aber  durchaus  nicht  zufäl- 
lig zusammensteht.  Von  der  Antaia  wird  das  Abenteuer  in  Eleu- 
sis  erzählt,  das  Demeter  auf  der  Suche  nach  Persephone  erlebt 
haben  sollte.  Daß  die  {J-V'^iP  'AvtctiTi  eigentlich  eine  chthonische 
Gespenstermutter  ist,  die  sonst  der  Hekate  gleichgesetzt  zu  wer- 
den pflegt,  habe  ich  früher  (de  hymnis  orph.  p.  14  sq.)  aus  dem 
Gebrauche  von  auvavxr^jxo:  (Erscheinung,  Gespenst),  sudcvtr^To?  u.s.w. 
zu  zeigen  gesucht^). 

Hier  ist  sie,  auch  als   eine  Allmutter  (v.  2),    mit  den  Zügen 
der  Demeter  ausgestattet,  die  in  Eleusis  ihr  Fasten  auf  der  Suche 
nach  dem  Kinde  aufgab  (v.  3.   4)  und  dann  endlich  kam 
£1?  'AiOTjV  TTpoc  a^cxufy  Osposcpovsiav 

{iTiVUTTjp' ^)  a.'^ioiv  XsxTptüv  )^öoviou  Aio?  ayvoü  .  . 
Nun  vergleiche  man  eine  Angabe  bei  Harpokration  s.  v. 
AuoauXr^c.  Aeivapyo^  £v  t:^  TCSpl  rr^c  Upsiac  Siaoixaoia  si  '{vrpio^. 
'AaxÄTj'Kiaöri?  8'  sv  o  Tpa7(|)8ou|jL£va>v  tov  AuaauXr|V  auto- 
5(0ova  Eivoii  cpTiOi,  auvoiXYjao'.VTO'.  §£  Bau  [Bot  ^yßiw  iraloa;  IlpcüTo- 
V(>r^v  ^)  T£  xal  M  t  a  a  V .  So  ist  also  auch  die  Mise  unter  jene 
eleusinischen  Gottheiten  eingereiht  gewesen  als  Tochter  des  Dys- 
aules  und  der  Baubo,  denn  Asklepiades  berichtet  natürlich  at- 
tisch -  eleusinische   Sage.      Es  ist  nicht   zufällig ,    daß   im    42.  der 


*)  Vgl.  bes.  Hesycli.  s.  v.  'AvTaia*  Ivavxta  ...  ar^fj-a^vet  M  xcd  Satfxdvta • 
xai  TT-jV  'ExaxTjV  Se  'AvTaiav  Xiyouatv  aTtö  töu  irtTrefXTreiv  auxa.  So  ist  doch 
wohl  auch  'AvTaTos,  der  furchtbare  Erdensohn,  aufzufassen,  und  der 
Name  eines  ISilens  auf  einer  alten  chalkidischeu  schwarzfigurigen  Vase 
'AvTiT^s  (Heyderaann  Satyr-  und  Bakchennamen,  5.  Hallesches  Winkel- 
mannsprogr.  1880.  S.  28),  ein  sehr  passender  Name  für  den  schreckend 
erscheinenden  Berg-  und  WalddämoE.  Auch  'Avxt'iüv,  Vater  des  Ixion, 
mag  hierher  gehören. 

*)  Daß  dies  ein  bestimmter  alter  sakraler  Terminus  ist,  mag  aus 
Pausan.  I  14,  3  folgen:  ('E^.r^  aoexat)  'Opcp^wi;  oe  (ouSe  xaüxa  'Opcp^to;, 
ifxol  SoxeTv  ovxa)  EußouXel  xai  Tpi7:xoX^fj.tp  AuaauXrjv  Tiax^pa  elvat,  (xrjvu- 
aaat  o^  acpiat  Ttepl  xfj?  ratooc  oo^Tjvat  tm^ol  xt]?  Ar^|XTjXpos  a;TeTpat  xou?  xapTrou;. 

®)  Sollte  nicht  vielleicht  TipioxoyovTjV  zu  setzen  und  ein  weibliches 
Gegenbild  des  orphischen  Prütogonos  zu  verstehen  sein,  wie  es  denn 
in  Attika  auch  einen  Kult  der  Kdprj  TipwxoYovT]  gegeben  hat,  Pausan.  131, 
2,    Als  M^öav  ist  natürlich  das  vfjaav  des  Paris.  D  und  Palat.  E  und  xv^aav 


Die  Göttin  Mise.  3 

orphischen  Hymnen,  nachdem  im  41.  von  Demeter- Antaia ,  von 
Dysaules  u.  s.  w.  erzählt  ist,  die  Mise  gefeiert  wird ;  und  die  Auf- 
zählmig  ihrer  Aufenthaltsorte  beginnt  dort  (v.  5): 

six'  Iv  'EXsooTvo;  zipiz^  vr^cpi  öudsvit. 
In  denselben  Sagenkreis  gehört  die  Geschichte,  die  im  4.  Buche 
der  'ET£poiou[j-£va  des  Nikandros  stand  (frgm.  56  p.  63  O.Schnei- 
der aus  Antonin.  Liberal.  24  p.  224) ,  daß  Demeter  in  Attika 
von  M  i  s  m  e  in  ihrem  Hause  empfangen  und  bewirthet  worden 
sei ;  ihr  Sohn  Askalabos  wird  wegen  seines  übermüthigen  Spottes 
in  eine  Eidechse  verwandelt.  So  sehr  man  an  der  merkwürdigen 
Form  Misme  auch  nach  dem ,  was  wir  noch  über  den  Namen 
der  Göttin  auszuführen  haben,  Anstoß  nehmen  könnte,  die  Ueber- 
lieferung  ist  durch  die  Uebereinstimmung  von  Antonin.  Lib.  und 
Lactant.  Placid.  narr.  fab.  V  7  geschützt')  — ,  wer  kann  ernstlich 
diese  Misme  und  jene  Mise  trennen  wollen  ?  Da  liegen  Ausgleich- 
ungen und  Mischungen  vor,  die  zu  enträthseln  alles  Material  fehlt. 
So  viel  ist  klar:  früher  war  es  lambe,  welche  die  Demeter 
empfing,  so  im  alten  Demeterhymnus:  die  Göttin  war  6L^ikoiaTo<i 
U.S.W,   (v.  202  ff.), 

Tiplv  y'  ors  ÖTj  ^(XsuTfj;  [XIV  'lajxßyj  xeSv'  siSuta 
TToXXa  Tcapaaxtüirtoua'  £Tp£'];aTo  Tudxvtav,  a^^r^v, 
|jL£iBr^aaL  Y£Xaoat  t£  xai  TA.aov  a)(£Tv  Ou[idv. 

Sie  wird  auch  erst  aus  andern  Demeterkulten  übernommen  sein 
und  ist  als  Dienerin  ins  Haus  des  Keleos  und  der  Metaneira  ge- 
setzt. Später  erst  drang  eine  ganz  andre  Gestalt  aus  den  lasci- 
ven  Kultgebräuchen  der  Orphiker  —  denn  für  diese  wird  sie  aus- 
schließlich bezeugt  (fr.  215,  216  Abel)  —  auch  dort  ein  als  Amme 
der  Demeter  oder  als  Gattin  des  Dysaules,  die  nun  mit  ihm  daß 
die  Göttin  aufnehmende  Paar  bildet.  Wir  wissen,  was  dies  We- 
sen bedeutet:  sie  ist  selbst  ursprünglich  nichts  anderes  als  das, 
was  sie  der  Demeter  zur  Erheiterung  zeigt  ^).     Die  maskulinische 


des  Vatic.  B  zu  deuten,  was  bereits  von  Müller  FHGr  II  339  gesche- 
hen ist. 

^)  Vgl.  Näke  opusc.  II  121;  R.  Förster  Raub  u.  Rückkehr  der 
Perseph.  82.  Nach  ihm  soll  Mfafxrj  die  „Mischerin"  bedeuten,  was  ganz 
unmöglich  ist. 

^)  Hesych.  ßaußw  .  .  .  (Crusius  S.  128  f.)  arjfxafvei  U  xal  v.oikla.s  u)c 
Tiap'  'Efj.7:  e  8  oxXeT.  Merkwürdig  genug,  daß  gerade  bei  Empedokles, 
der  so  manches  aus  Geheimkulten  schöpfte ,  ßaußdu  vorkam.  In  der 
That  werden  diese  Dinge  uralt  sein. 

1* 


4  A.  Dieterich, 

Form  dazu  ist  ßauptov,  und  man  könnte  sich  recht  wohl  einen  alten 
phallischen  Dämon  BaUjStov  denken.  Begreiflich  genug,  daß  das 
nun  aus  Herondas  bekannte  Instrument  ßai),3a)v  hieß^).  Wie  die 
ßaußw  später  im  Dionysoskult  fortlebt,  zeigt  die  Inschrift  Mitt. 
d.  ath.  Inst.  XV  1890  S.  330,  wo  eine  der  Mainaden  von 
Theben,  die  den  Dionysoskult  in  Magnesia  am  Mäander  begründen 
sollen,  Baußo)  heißt;  wie  sie  in  spätem  und  spätestem  Aberglau- 
ben nicht  vergessen  wird,  zeigen  Stellen  der  Zauberreceptbücher 
(pap  Paris.  2201.  pap.  Brit.  46,  493)  und  der  Zauberlieder,  wo 
Hekate  z.  B.  auch  diesen  Beinamen  bekommt  (Abel  Orph.  289 
hym.  m  V.  2  ^^).  Schließlich  ist  sie  dann  auch ,  wie  ein  Bruch- 
stück des  Psellus  berichtet  (bei  Leo  AUatius  de  graecor.  hod. 
quorund.  opinat.  epist.  p.  139:  evsari  yotp  ttou  toT;  'OpcptxoT;  STrsot 
Baßtt)  Ti<;  6vo}xaCojjL£vr^  8ai}jLü)v  vuxtspiVTj,  i^zl\lr^Y.r^c,  to  o'/r^\ioL 
xal  axiu)8r^(;  ttjv  uirap^tv),  ein  unförmliches  Nachtgespenst  wie 
Hekate. 

Eine  dritte  Gestalt  in  dieser  Reihe  ist  die  Mise.  Sie  ist 
andersher  gekommen  und  zunächst,  wie  es  scheint,  nur  ange- 
gliedert als  Tochter  des  Dysaules  und  der  Baubo;  so  im  Zeug- 
nis des  Asklepiades,  mindestens  also  im  4.  Jh.  Später  empfängt 
sie  selbst  die  Demeter  (als  Misme),  so  bei  Nicander.  lieber  ihr 
Wesen  im  Einzelnen  erfahren  wir  nichts,  nur  müssen  wir  anneh- 
men, daß  sie  jenen  Gestalten  ähnlich  gewesen  ist.  Woher  mag 
sie  nach  Attika  gekommen  sein? 

In  der  Aufzählung  der  Kultstätten  der  Mise  fährt  der  or- 
phische  Hymnus  fort  (v.   6),  nachdem  er  Eleusis  erwähnt, 

£iT£  xai  SV  Opu^iifj   auv  [xr^iepi   [luatiTroXEüetc. 
Man  vergleiche    damit   Hesych  s.  v.   Miaaii«;    (eine  Weiterbildung 


»)  Daß  ßaußäv  üicht  'schhunmern ,  schlafen'  heißt,  sollte  sich  von 
selbst  verstehen.  Soph.  fr.  Iü5  Nauck^  i^  U  TrpouxaXetTd  |j.£  ßaußav  {te&' 
auTTjs,  wo  Eust.  Od.  1761,  27  xot[jLacjOai  erklärt,  natürlich  in  dem  Sinne, 
den  es  ja  auch  so  oft  hat.  Eurip.  fr.  694  ßaußä)[j.ev  eiceXOovxe?,  dTrofxoplat 
ai%zv  Td  Sctxpua,  wo  Antiatt.  85,  11  erklärt  dvxt  tou  xa&eüSetv,  wieder  in 
demselben  Sinne,  den  auch  für  xa^euSeiv  jedes  Lexicon  belegt.  Beide 
Frgm.  sind  aus  Satyrspielen,  das  des  Eur.  aus  dem  Syleus;  da  wird 
Herakles  die  Xenodike,  die  Tochter  des  Syleus,  so  anreden  (so  schon 
Matthiae).  Arcad.  p.  149,  13  ßaßw-  xo  y-ot^EuSw.  Also  auch  ßaßäv  gibt 
es  (Bekker  Anecd.  85  ßaßrjCfo(j.Ev  aus  des  Komikers  Kantharos  Medea 
FCC  I  765  K)  wie  ßaßib  (orph.  Frgm.  216).  Daß  ßoußiLv  u.  ä.  hierher 
gehört,    vermuthet  Crusius  S.   129. 

*°)  Wo  nicht    mit  Dilthey  Bofjißto  zu  ändern  ist  Rh.  Mus.  27,  393. 


Die  Göttin  Mise.  5 

von  Miar^  s.  u.)  Uiar^  *^)  loiv  Trepi  tyjv  [xr^Tepa  Tic,  %v  x a  1 
6[jLVüouot.  Es  ist  kein  Zweifel:  Mise  gehört  danach  auch  in 
den  Kreis  der  großen  Mutter.  Nun  vergleiche  man  die  andre 
Glosse  des  Hesych  Mi5a  (^sd?*  oi  utto  Mi6a  ßaaiXsuösvis? 
iaeßovTo  xai  wjxvuov  ty)V  Mioa  (}£qv,  t^v  tivsc  {ir^xspa  au- 
Tou  £XT£Ti}x7;aöaL  XsYouoiv.  Auf  die  Aehnlichkeit  der 
Angaben  brauche  ich  nicht  aufinerksam  zu  machen.  Aber  nun 
rückt  gar  eine  Göttin  Mida  neben  Midas  als  seine  Mutter  ?  Man 
^ärd  sich  der  Angaben  bei  Hygin  fab.  191  erinnern,  wo  Midas 
ßius  matris  deae ,  und  fab.  274,  wo  er  Cybeles  ßius,  Phryx  ge- 
nannt wird^^).  Die  spätere  Verwechslung  einer  alten  Sagengestalt 
Midas  und  des  Königs  Midas  ist  ja  längst  erkannt;  sie  blickt 
auch  im  Anfang  der  Hesychglosse  durch;  aber  gerade  nach  die- 
ser Glosse  ist  eben  auch  die  Mida  als  die  Mutter  des  Midas 
selbst  nichts  anderes  als  ein  Name  der  großen  Mutter.  Was  ist 
Midas  ursprünglich  gewesen  ?  Ist  er  nicht  deutlich  ein  Berg-  und 
Waldgott,  in  thierischer  Gestalt ^^),  über  dessen  Eselsohren  erst 
die  lustigen  Griechen  spotteten  '^)  ?  Auch  die  Silene,  die  Pferde- 
dämonen, findet  man  ursprünglich  gerade,  wo  die  Bpaysc,  ßeßpu- 
xs;  und  Opü^cc  wohnen,  und  ihre  Namen  auf  den  ältesten  Vasen 
sind  charakteristisch  genug  'Opsioc  'limoc  'IirTiaToc  u.  dgl.  •^^). 
Nun,  die  große  Bergmutter  ist  die  PsiVi  =  6p£iV^  ^^)  'ISaiTj  (iSr^ 
Waldgebirge)  und  ebendahin  gehört  es,  daß  ^'IiTTia  nicht  nur  eine 
phrygische  Nymphe  am  Tmolos  ist,  die  Amme  des  Bakchos,  son- 
dern ein  Name  der  Göttermutter  selbst.  Der  orphische  Hymnus 
49  ruft  sie  an 

yßo\ir^  fxr^T£p,   paoiXsia, 
£tT£  oü  y'  £v  Opu^iifj  xaT£;(£i?  'Ihr^c,  opoc,  ayvdv, 
ri  TjiaiXoc  T£pTC£i  a£,  xaXov  AoooTot  Odaofia. 
Ja,    eine   Inschrift    aus  Kula  lautet:    MHTPI  IIITA    (=  "Itttt^:) 

")  M^aTj«:  ist  überliefert;  es  kann  gar  nichts  anderes  als  Mlari  da- 
rinstecken, 

*^)  Auch  Diod.  III  59  wird  der  'König'  Midas  in  enge  Beziehung 
zur  großen  Mutter  gesetzt,  der  er  ganz  besonders  glänzende  Feste  fei- 
ert.    Ihren  ersten  Tempel  in  Pessinus  hat  er  erbaut. 

")  Vgl.  Ernst  Kuhnert  Zs.  der  deutsch,  morgenl.  Gesellschaft  40, 
549,  wo  sogar  die  Identität  des  Midas  und  des  Silenos  dargethan  wer- 
den soll. 

")  Vgl.  Erdmannsdörifer   das  Zeitalter   der  Novelle  in  Hellas  27  f. 

")  S.  Heydemann  Satyr-  u.  Bakchenuamen  a.a.O.  S.  28,  36,  37 
(dort  wird  auch  verglichen  Festus  p.  182,  30  Müller:  Oreos Liber  pater). 

*')  0.  Crusius  Beitr.  zur  Mythologie  26. 


6  A.  Dieterich, 

KAI  AIEI  I(aßaCitp)  ^')-  Diese  Andeutungen  werden  hier  ge- 
nügen das  Wesen  der  Gottheiten  deutlich  zu  machen.  Midas  und 
Mida  gehören  zusammen,  und  es  ist  verständlich,  wenn  ersterer, 
nachher  freilich  immer  mit  dem  König  verwechselt,  Sohn  der 
großen  Mutter  heißt.  Bald  verschmolzen  ja  die  orgiastischen 
Kulte  der  großen  Mutter  mit  dem  Dionysoskult  in  Kleinasien, 
Midas  wird  Trapaoiroc  ,  ötaowTr^c  des  Dionysos,  imd  es  ist  auch 
in  seinem  Wesen  tief  begründet,  wenn  er  (xsieTj^s  tou  täv  oaxu- 
p(i)V  Yevou?  tb;  eÖYjXou  xa  wxa  (Philostr.  vit.  Apoll.  VI  27).  So 
hat  er  denn  auch  in  die  orphischen  Kulte  und  Mythen  seinen 
Weg  gefunden,  Midas  heißt  ein  Schüler  des  Orpheus  'cwi  Thra- 
cius  Orpheus  orgia  tradideraf  (Ovid.  Metam.  XI  92  cf.  Phot. 
Bibl.  p.  130.  Justin.  XI  7  Clem.  Coh.  p.  10  B).  Sogar  die  ge- 
wöhnliche Geschichte  von  Midas  als  dem  Schiedsrichter  zwischen 
ApoUon  und  Marsyas  und  der  Entstehung  seiner  Eselsohren  wird 
aus  einer  orphischen  Theogonie  citirt  (Mythogr.  Vat.  III  10,  7 
Orph.  Frgm.   310). 

Es  wird  nach  allem  diesem  sachlich  außer  Zweifel  gesetzt 
sein,  daß  Mior^  und  Mi8a,  die  uns  beide  in  gleicher  Weise  nach 
Phrygien  in  den  Kreis  der  großen  Mutter  wiesen,  dieselbe  Gott- 
heit sind.  Kann  denn  aber  sprachlich  Miar^  und  Miöa  gleichge- 
setzt werden?  Im  griechischen  wäre  ein  solcher  Wechsel  von  8 
und  o  wohl  kaum  denkbar.  Es  gibt  aber  Schreibungen  wie  Mr^rpt 
ZtCijJ-'^jVTj  =  M.  AivSufjLTjVfi  (Laodicea.  Athen.  Mitt,  XIII  287 
n.  9 ;  vgl.  NaSiavSdc  und  NaCtavCoc  Philostorg.  histor.  eccl.  VIII 
11)*^),  wo  C  gewis  nur  den  tönenden  s-Laut  bezeichnen  soll.  Je- 
denfalls sind  Mi8a  und  Mior^  die  verschiedenen  griechischen  Auf- 
fassungen eines  fremden  Wortes.  Midas  ist  sicher  ein  fremder 
Name;  er  ist  immer  6  <I)pu$  und  MiSa?  ist  in  Athen  stets  ein 
Sklavenname,  ein  ausländischer,  phrygischer  Name^^).  Der  fremde 
Laut,  den  die  Griechen   einmal   durch  a,    das    andremal    durch  8 


")  MouaeTov  x.  ßtßXto&i^xrj  tt]«  eixxyyzX.  (^X^'k^^  iv  I(J.6pvTr]  3  p.  169 
nr.  xp-ß',  s.  F.  A.  Voigt  in  Keschers  Lex.  I  1085.  Auch  die  Hippa 
spielt  bei  den  Orphikern  noch  eine  große  Rolle.  Sie  setzt  das  mit  ei- 
ner Schlange  umwundene  >ixvov  auf  ihr  Haupt.  'ETre^yexat  yctp  Ttpo?  ttjv 
{XTfjxipa  Tcüv  Oecüv  xal  xr]v  "ISirjv,  dcp'  ^s  Tzäaa  xä>v  d»u5^üiv  cetpd.  Die  Neu- 
platoniker  allegorisiren  sie  sogar  als  die  Weltseele.  Orph.  Fragm.  207  Abel. 

^8)  Bei  Kühner  -  Blaß  S.  279  §  67,  5  'Apxaa'STj;.  Obige  Beispiele 
verdanke  ich  Wilhelm  Schulze. 

^ö)  Mavf]?  Mibai  ttXuvt)?  CIA  II  1327  Mlhai  mit  dem  Beisatz  XP^i^t^<^«> 
das  den  Sklaven  bezeichnet.    CIA  II  3449  u.  s. 


Die  Göttin  Mise.  7 

wiedergaben,  wird  tönendem  englischen  th  ähnlich  gewesen  sein  ^^). 
Man  kann  das  ja  in  keiner  Weise  kontroUiren :  man  kann  hier 
mit  dem  heutigen  Material  keinen  Schritt  weiter  kommen.  Das 
darf  uns  aber  nicht  hindern,  zu  behaupten,  daß  Miotj  und  Mi8a 
die  ursprünglich  gleichen  Namen  einer  Gottheit  sind.  Ich  hoffe  es 
sachlich  bewiesen  zu  haben;  zu  lautlicher  Erklärung  wird  sich 
vielleicht  in  Zukunft  neues  Material  finden. 

Ist  also  Mida  und  Mise  dieselbe  Göttin,  so  kann  man  nun 
auch  besser  verstehen,  daß  in  dem  orphischen  Hymnus  gerade  die 
Mise  als  mannweibliche  Gottheit  gefeiert  wird  wie  die  große 
Mutter  so  oft  (namentlich  als  Agdistis) ,  und  daß  sie  so  parallel 
neben  der  Antaia  steht,  'der  vielnamigen  Mutter  der  Götter 
imd  Menschen' ,  die  angefleht  wird  (v.  1 0)  eXöstv  £uavTr|Toc 
£7r'  £ui£pü)  aio  }xuar(j ;  denn  MrjTr^p  f>£ü)v  £uavTr]Toc  ist  der 
stehende  sakrale  Name  der  phrygischen  Gottheit  gerade  in  ihrem 
Kult  imPeiraieus^').  Die  phrygische  Rhea  war  schon  frühe  nach 
Athen  gekommen.  Im  Demeterhymnus  glaubt  man  deutlich  zu 
erkennen,  wie  der  neue  Kult  in  die  eleusinischen  Mysterien  ein- 
geschoben wird:  Per/-  wird  zu  Demeter  als  freundliche  Botin  ge- 
sandt (442  ff.),  sie  betritt  dort  zum  ersten  Mal  die  Erde  (458). 
In  dem  merkwürdigen  Liede  der  euripideischen  Helena  (1301  ff.) 
wird  der  Hauptmythus  von  Eleusis,  das  Suchen  der  appr^xoc  xopT], 
das  Ende  des  Fastens  u.  s.  w. ,  von  der  großen  Mutter  erzählt. 
Sie  wird  gar  nicht  mehr  von  der  Demeter  getrennt.  Dem  Liede 
sieht  man  an,  daß  es  die  Nachahmung  eines  eleusinischen  Kult- 
gesanges ist^^).  Die  Aufnahme  der  Rhea  in  Eleusis  liegt  also 
deutlich  genug  vor,  und  ihre  Genossin  Mise  ist  mit  ihr  gekommen 
und  eingereiht  worden  wie  es  oben  bereits  gezeigt  wurde.  Daß 
sie  unzweifelhaft  schon  vorher  eine  besonders  lascive  Gestalt  ge- 
worden war ,  wird  bei  einer  Göttin  des  ausschweifenden  Kultes 
der  phrygischen  Bergmutter  niemanden  Wunder  nehmen  ^^).     Der 


^^)  Brugmann  gr.  Gr.  §  34,  wo  er  über  spirantische  Geltung  für  ^ 
spricht,  'wobei  es  zweifelhaft  ist,  ob  a  ein  ungenauer  Ausdruck  für  p 
war,  auf  den  Fremde,  denen  p  gegenüber  ihrem  einheimischen  th  auffiel, 
leicht  kommen  konnten'  u.  s.  w. 

2*)  Foucart  des  assoc.  relig.  chez  les  Grecs  p.  201  f. 

22)  Im  übrigen  reicht  ja  der  Bau  des  fxrjTpijiov  vielleicht  ins  6.  Jh. 
Pindar  verehrte  die  große  Mutter  und  setzte  sie  gelegentlich  der  Demeter 
gleich,  Isthm.  6,  3.     Vgl.  Preller  gr.  M.  512. 

2^)  Alle  solche  ursprüngliche  Berg-  u.  Walddämonen  haben  diesen 
Zug;  man  denke  nur  an  die  stets  phänischen  Silene. 


8  A.  Dieterich, 

Uebergang  in  die  orphisch-dionysischen  Kulte  war  sowohl  in  Athen, 
wie  in  Kleinasien  selbst,  nach  allem  Gesagten  ganz  natürlich.  In 
Alexandria  blühten  diese  Kulte  in  späterer  Zeit  ganz  besonders: 
da  tritt  uns  die  Mise  wieder  entgegen  als  hochverehrte  Göttin. 

Aber  sie  wandert  noch  viel  weiter.  Plutarch  berichtet  im 
Leben  des  Caesar  c.  9  bei  Gelegenheit  des  bekannten  Skandals 
am  Feste  der  Bona  Dea  ausführlicher  über  diese  Göttin.  Ich  muß 
einen  Theil  dieser  Ausführung  hersetzen:  eaii  oe  xai  'Pa){j.aioic 
Oe&c ,  r^v  A-fa^^Tjv  6vo|jiaCouoiv  ,  thaizsp  "EXkr^vBc  ruvaixsiav.  xai 
^puyec  [i£v  oix£iou[jL£voi  Mioa  jxr^-£pa  tou  ßaaiAswc 
•yevEoöai  cpaaiv,  'Pojp-aToi  G£  Nuficpr^v  Apudtoa,  <liauv(|)  auvotxYjOa- 
oav, 'EXXr^  v£c  hk  täv  Aiovuoou  jxr^ripwv  ty)v  appr^tov, 
6^Ö£V  dfiTTEXivot?  T£  TO-C,  oxT^vot;  xXr^|jLOLaiv  EopTocCouaaL  xaT£p£cpouai, 
xai  opaxojv  ispoc  Trapaxct^iopu'uaL  xf^  i)£(j)  xaidt  tov  [xu^ov... 
aoTat  8s  xaö'  sauiac  ai  YuvaTxs«;  TroXXd  tote  'Opcpi- 
xoTc  ojxoXoYouvT«  8pav  Xc^ovrai  irspl  ty)v  ispoupYiav. 
Da  finden  wir  eingedrungen  in  den  Kult  der  Bona  Dea  und  mit  ihr 
vereinigt  die  Mi8a  Ö£Oc  —  die  Herkunft  aus  Phrygien  wird  noch 
ausdrücklich  betont  — ,  von  der  Hesychius  anführt  oi  utto  Miha  jSoc- 

.aiX£Ul)£VT£i;  losßoVTO  X7.1  Ü3}1V00V  tY)V  MlStt  l}£dv,  ^V  TIV£C  jxr^Tspa 

auTOü  £XT£Ti[i7)oi)aL  ÄE^ouaiv,  und  man  gedenkt  des  Verses 
des  Misehymnus  olyvTjV  t'  £ui£pov  t£  Mtar^v,  appr^rov  ocvoc^oav. 
Plutarch  bemerkt  eben  nur  was  ihm  sehr  merkwürdig  vorkam,  daß 
diese  Göttin  die  Mutter  des  Königs  Midas  sein  sollte,  von  dem  die  alten 
Erzählungen  allbekannt  waren;  den  betreffenden  Kultnamen  nennt 
er  nicht.  Möglich  ist,  ja  wahrscheinlich,  daß  ihre  Kultbezeichnung 
Mi6a  [J-V'^iP  "^^^5  ^^^  ^^^  eben  auch  „Mutter  der  Midas".  Daran 
schlössen  sich  die  ganzen  Midasgeschichten  und  das  erschien  dem  Be- 
richterstatter bemerkenswerth.  Ausdrücklich  wird  gesagt,  daß  die 
Frauen  „unter  sich"  es  trieben  wie  in  den  orphischen  Mysterien-,  na- 
türlich bezieht  sich  das  auf  die  obscoenen  Dinge,  wie  sie  in  den  diony- 
sisch-orphischen  Geheimkulten  im  Schwange  waren.  Und  die  waren 
nun  immer  mehr  in  den  Kult  des  Bona  Dea  eingedrungen.  Die 
ausschweifenden  bakchischen  Orgien,  die  schon  einmal  eine  Gefahr 
für  den  Staat  geworden  waren ,  hatten  sich  hier  wieder  einzu- 
schleichen gewußt,  und  wir  sehen  sie  von  Cicero  bis  Juvenal  sich 
zu  frechster  Unsittlichkeit  steigern.  Wie  an  den  Namen  der  altrö- 
mischen Göttin  griechischer  Kultbrauch  sich  anschloß,  ist  bekannt. 
Wie  bald  gerade  die  orphischen  Mythen  eindrangen,  ist  nun  deut- 


Die  Göttin  Mise.  9 

lieh  zu  sehen.  Die  Geschichte,  wie  Faunus  seiner  Tochter,  der 
Bona  Dea,  die  ihm  nicht  zu  Willen  ist,  in  Gestalt  einer  Schlange 
sich  gesellt,  hat  die  genaue  Parallele  an  der  orphischen  Tradition 
von  Zeus,  der  die  widerstrebende  Rhea  oder  auch  seine  Tochter 
Persephone  in  Gestalt  einer  Schlange  vergewaltigt^^).  Diese  Bona 
Dea  ist  ja  bald  mit  Rhea  und  Kybele,  bald  mit  Proserpina  bei 
den  Römern  gleichgesetzt  worden ,  wie  sehr  früh  schon  mit  De- 
meter ^^).  Damia  wird  sie  ja  selbst  genannt  ^^).  Die  enge  Ver- 
einigung der  Mysterienkulte  all  dieser  Gottheiten  in  späterer  Zeit 
mag  statt  anderer  Zeugnisse  eine  Inschrift  aus  Rom  zeigen  GIG 
6206,  jetzt  Kaibel  IGSI   1449: 

X£T[A7.L  AupYjXioc  /\vTa)Vio<;  6  xai 

ispcuc  -a)v[6]£  Ö£ü)v  TravTwv,  irpÄtov  BovaoiTj^ 

sixa  [xr^Tpo;  Oeoiv  xal  Aiovuaou  xai  'H  y  £|io  v  o?, 
7]Y£[i-ü>v  ist  lakchos  und  nach  Strab.  X  468  apX'^iT^'^^i^  ^^"^ 
jj.uoTr^piü)V  TT^c  ArifjLT^Tpoc.  Der  Priester  dieser  Gottheiten,  dem 
die  Grabschrift  gilt,  ist  ein  Knabe  von  7  Jahren.  Natürlich  war 
es  ein  synkretistischer  Kult,  dessen  Bestandtheile  uns  durchaus 
verständlich  sind.  Welche  Bedeutung  in  jenem  zügellosen  Geheim- 
dienst der  römischen  Bona  Dea  die  Mida  gehabt  haben  mag,  kann 
die  jVIise  von  Eleusis  errathen  lassen. 

Das  sind  die  Spuren,  die  wir  von  der  Wanderung  der  selt- 
samen Göttin  haben.  Aber  es  gibt  vielleicht  noch  andre  Anzeichen 
ihrer  Existenz,  die  verborgener  sind.  Weiterbildungen  hat  die 
Sprache  von  Miar^  gestaltet  wie  jenes  Mtaaxi;  bei  Hesychius  s.v. 
Es  hat  eine  ähnliche  Gestalt  bezeichnet,  vielleicht  auch  eine  Prie- 
sterin der  Göttin  oder  eine  ihr  Ergebene.  Auf  eine  andre  Bil- 
dung hat  schon  O.  Crusius  aufmerksam  gemacht.  Er  verweist 
(Unters,  zu  Herondas  130  Anm.)  auf  das  Kratinfragment : 

[xior|Tai   §£  YuvaTx£?  öXiaßotai  ^(pTjOovTat. 

2*)  Macrob.  I  12,  24:  uec  non  eandem  Fauui  filiam  dieunt  obsti- 
tisseque  voluntati  patris  in  amorem  suum  lapsi ,  ut  et  virga  myrtea  ab 
60  verberaretur,  cum  desiderio  patris  nee  viuo  ab  eodem  pressa  cessis- 
set.  transfigurassc  se  tarnen  in  serpentem  pater  creditur  et  coisse  cum 
filia.  Dazu  z.B.  Athenag.  leg.  pro  Christ,  p.  295  d  (fragm.  orph.  41):  xai 
OTi  (Zeu?)  TTjv  (J-Tjxepa  'P^av  dTrayopeuGusav  ai)Toü  xöv  ya'fxov  ISt'wxe*  opaxa^- 
vTj?  o'  ocuTTi?  -^i^oii-i^Tiz  '/.oX  «UTO?  sU  opaxovT«  fxexaßaXcjüv  —  ^[^^y]  •  •  • 
zW  Ott  Oepaecpovrj  t-^  Ouyaxpl  ii^-i^fi] ,  ßtaactfxsvos  xal  xauxTjV  Iv  Spdxovxo? 
nyj^\x.ai\.  .  .  .  Mau  beachte  auch,  daß  nach  der  angef.  Plutarchstelle 
Spdxüjv  lepo;  Ttapaxa^t'opuxat  tq  Oetii  xaxd  xov  [xü^ov. 

2«)  S.  Peter  in  Roschers  Lex.  I  791.  943. 

2«)  S.  0.  Crusius  Philol.  49,  675. 


10  A.  Dieterich, 

'Ist  die  Vermuthung  erlaubt,  daß  }^\lor^  damit  im  Zusammenhang 
steht  und  eine  andre  Baubo  bezeichnet?'  fragt  er.  Das  letztere 
ist  für  gewisse  Kulte  sicher.  Aber  es  gibt  noch  mehr  als  diese 
Kratinstelle  und  die  Erklärung  bei  Photius  s.  v.  {xior|T-/j,  nach  der 
es  T7)v  xatacpspTi  bezeichnet.    Das  weitere  gilt  es  zunächst  vorzulegen. 

Aristoph.  av.   1620  —  xal   [xaTrooiooj  }j.  i  a  r^  t  i  cjl. 
Dazu  schol.  jj-ior^tiav  o£  oi  [jlsv  Tispi  'ApioTocpavr^  xr^v  si?  xa  dcppo- 
Staia  dxpaaiav  xai  xo    'irspi    acpupov   izas/ßrf.    fxiar^xr]    yuvYi'  ouxüx; 
l^r^Youvxat.    [xyiTtoxs  (xevxoi  Y£Vixu)X£pov  eaxiv  dTiAr^axia,    o  xal  vuv 
l[jL(paiv£xai. 

Aristoph.  Plut.   989: 

xai  xauxa  xoivuv  ou/  £V£X£v   [a  t  o  r^  x  i  a  ; 
aiX£Tv   [x'  £(:paax£v.  dXXd  cpiAiac  £Tv£xa. 
Dazu  schol.   ou/  £V£xol  xoü   6Trr^p£X£Tv  [lou  xfj  da£AY£icf.  .   .   [xt- 
or^ xia  .   .   .  x6  £ic  xdc  ouvouoia?  £U£7ricpopov. 

PoUux  VI  189  gibt  außer  andern  Synonymen  £pu)xo|jLavu)v 
xai  6  |j.ia£p(jüc ^')  xai  jxiar^xov  [i£vxol  ot  xojjxlxoi  xaXouat  xat 
fiiar^XYjv  X7)v  jjLd)(Aov  ...  x6  8£  TTpayii-^  ^ay  v  £i  av,  doiA^Eiav, 
dxoXaoiav,  £Uy(£p£iav,  jxa)(Xoauv7]v,  £xaipr^otv,  irop- 
V£iav,   [iiar^xiav. 

Suidas  s.  v.  jxioyjxtj  .  xy)v  xaxacp£pfj  |jLiorjXr|V  £X£yov,  ou  Ttapa 
x6  {xiooc  dXXd  Trapd  xc*  |j,iaY£a[^ai.  Es  folgt  auch  da  das  Kra- 
tinosfragment  und  ähnliche  Erklärung  wie  die  obige.  Etwa  das 
gleiche  steht  bei  Hesychius  s.  v.   [xiotjXyj. 

Will  etwa  jemand  diesen  antiken  Erklärungen  gegenüber  im 
Ernste  behaupten  [iiar^xoc,  [iiar^xr|,  [iiar^xia  gehöre  zu  \iioziv  'has- 
sen'? Schon  die  alten  Grammatiker  haben  beide  scharf  getrennt, 
auch  in  ihrer  Weise  dem  so  Ausdruck  gegeben ,  daß  sie  [iiarjXT] 
und  fxiar^XYj  nach  den  beiden  Bedeutungen  differenzirten  '^^).  Sie 
wußten  und  fühlten,  daß  es  einander  völlig  fremde  Worte  seien. 
Daß  ihnen  aber  die  Herkunft  des  einen  Wortes  ganz  fremd  war 
und  sie  es  nicht  zu  deuten  wußten,    zeigt,    daß  sie  auf  eine  Ab- 


^'^)  |j.iCY]v^pü)«  gab  Dindorf.  Nach  freundlicher  Mittheilung  Erich 
Bethe's  hat  der  Falkenburgianus  in  Salamanca  (F),  'der  beste  und  reich- 
ste Codex'  dp(juTa)(j.czv<JL)v  (sie)  xai  6  (jiiaepüjs  (sie)  xat  fxtGTjxov  (jl^vtoi  .  .  . 
Die  Umgebung  macht  es  auch  hier  schwer  den  ersten  Bestandtheil  von 
[jitaipto;  zu  [jLtaeTv  zu  stellen. 

28)  Belege  bei  Kock  a.a.O.  Dazu  Thom.  ecl.  p.  617  fJuar^xT]  xai 
fjiföou;  d^(a  yuvT^*  (Juai^Tr)  II  ßapuxdvuic  ^  xaxacpepT^c 


Die  Göttin  Mise.  11 

leitung  von  [xiaysa^ai  verfielen ;  und  es  ist  lehrreich  wie  in  eini- 
gen Handschriften  sowohl  des  Aristophanes  als  des  PoUux  an 
den  betr.  Stellen  sich  ein  iJx^yr^Tiac,  \lla^lr^Tiav,  [iioy'/]Tyjv  findet  ^^). 
Ein  |jLiar^Tia  u,  s.  w.  hatte  für  sie  keinen  griechischen  Klang,  wenn 
es  die  Bedeutung  haben  sollte,  die  sie  doch  an  den  betr.  Stellen 
brauchten.  Sollen  wir  nun  wirklich  so  kühn  sein  zu  behaupten, 
daß  \il3r^^z6c ,  \iXGr^xr^,  [xiar^xia  zu  Mtay]  gehöre?  Aber  gerade 
weil  MiaTi  für  die  Griechen  ein  fremder  Klang  und  Name  war, 
in  dem  sie  keine  Wurzelbedeutung  unmittelbar  fühlten,  kann 
eine  sonst  unmöglich  scheinende  Bildung  nicht  ohne  weiteres  ab- 
gewiesen werden.  Und  eine  Ausgleichung  eines  von  Miat]  ge- 
bildeten Wortes  ('von  der  Mise  ergriffen,  besessen'?)  an  ^TGr^x6(; 
von  ixloiui  ist  eine  in  diesem  Falle  durchaus  wahrscheinliche  An- 
nahme. Aber  ich  bemerke  ausdrücklich,  daß  ich  die  formalen 
Schwierigkeiten  nicht  verkenne  und  als  sicher  nur  hinstellen  will, 
daß  jene  Worte  in  jener  Bedeutung  unmöglich  mit  [iTaiio  zusam- 
men gestellt  werden  können  und,  so  viel  ich  sehe,  aus  dem  grie- 
chischen überhaupt  undeutbar  sind. 

Wäre  aber  die  angedeutete  Ableitung  richtig,  so  würde  sich 
freilich  jener  Kratinosvers  [xiarjTal  8s  YuvaTx£(;  öXioßotot  j^pYjoovTat 
d.h.  ßaO|3ü)V£c  werden  sie  benutzen,  erst  recht  verstehen  lassen, 
und  die  \iiar^~ai  wären  dann  so  recht  die  Besessenen  von  jener 
Göttin,  die  gewiß  damals  schon  nach  Athen  importirt  war.  Ja, 
Kratin  könnte  hier,  wie  sonst  so  manchmal  die  Komiker  der  Zeit 
den  Kotyttokult,  die  Bapten,  die  Metragyrten,  die  Orphiker,  die 
Kybeben  (wer  kann  z.  B.  auch  xüßr;ßoc  erklären,  das  bedeuten 
soll  6  y.ar£/o|j-£voc  T'^j  fJ'-'^i'^p^^  '^^'^  Osaiv  {}£ocp&pr|Toc?  Phot.  s.v.) 
und  solche  fremden  Kulte  verspotteten,  das  schlimme  Treiben  im 
Dienste  der  aus  Phrygien  im  Kreise  der  großen  Mutter  gekom- 
menen Mise  brandmarken  wollen.  Man  verlangt  doch  eigentlich 
für  das  [iiar^Tai  in  dem  Verse  eine  solche  ganz  bestimmte  Bedeu- 
tung. Und  sollte  gar  Bergk  recht  haben,  der  den  Vers  7r£pl 
cjcpupov  'Kiyzia.  [xioyjtyj  y^^"^]  ^^  einigen  andern  Zeugnissen  kom- 
binirt  und  auf  Archilochos  zurückführen  will  ^^),  so  hätte  die  Mise 
auch  schon  in  den  obscoenen  Spöttereien  des  Demeterkults  der  In- 


2®)  Vgl.  in  dem  oben  angeführten  Plutosscholion:    (jitaTjT^a;*  ia^Scwc, 
auvacpcia;,  diro  toü  (x{aYU)  hl  \>.\.<s-^-T\xi(x,  xal  [xiöTjT^a. 
»0)  PL  II  p.  729  (434). 


12       •  A.  Dieterich,  Die  Göttin  Mise. 

sein  ihre  Rolle  gespielt,  auch  da  schon  eine  Genossin  oder  Stell- 
vertreterin der  lambe  wie  dann  zu  Eleusis.  Das  wäre  der  Weg 
von  Phrygien  nach  Attica*). 

Aber  das  Letztere  sind  nur  Vermutliungen  unsicherster  Art.  Als 
ein  weiterer  Kultort  der  Göttin  wird  im  orphischen  Hymnus ,  zu 
dem  wir  so  am  Ende  zurückkehren,  außer  Aegypten  in  den  letzten 
Versen,  wo  sie  zur  Tochter  der  Isis  wird,  Kypros  genannt  (v.  7) : 

Tj    KuTTptÜ    TSpTITfj    OUV    £  U  O  t  c  Cp  7.  V  (|)    Kui>£p£llfJ. 

Es  ist  ja  bekannt,  wie  sehr  die  große  Mutter  mit  der  kyprischen 
Aphrodite  verschmolz ;  und  daß  die  Gestalt  der  Mise  wie  sie  sich 
später  entwickelt ,  der  Aphrodite  sich  leicht  gesellen  mochte ,  ist 
nur  zu  natürlich.  Im  Kreise  der  großen  Mutter  wird  sie  auch 
nach  Kypros  gekommen  und  dort  mit  und  neben  Aphrodite  ver- 
ehrt sein.  Eine  xdtöoSoc  einer  solchen  Mise-Aphrodite  wäre  gewiß 
die  passendste,  bei  der  sich  im  ersten  Mimiambus  des  Herondas 
Gryllos  in  die  schöne  junge  Frau  verlieben  könnte.  Sollte  die  Scene 
des  Gedichts  in  Kypros  gedacht  sein?  Die  Insel  stand  in  der 
Ptolemäerzeit  in  engster  Beziehung  zu  Alexandria  und  war  poli- 
tisch abhängig  von  Aegypten^').  Jedenfalls  aber  werden  wir  den 
tiefern  Bezug  der  Herondasstelle,  von  der  wir  ausgingen,  nun  erst 
erkennen  können.  Der  Umweg  wird  nicht  zu  weit  gewesen  sein, 
wenn  wir  haben  beweisen  können,  wie  der  Kult  einer  fast  ver- 
schollenen Göttin  durch  die  antike  Welt  wandert:  Phrygien,  Athen, 
Alexandria,  Rom. 


^*)  Eine  Prozession  von  Paphos  nach  Palaipapbos  von  avBpes  ofjioO 
yuvai^lv  auvidvTE?  xai  Iy.  twv  ö'XXojv  TioXetov  erwähnt  Strabo  p.  683.  Kult 
der  Aphrodite  und  Isis  ist  für  Kypros  mehrfach  bezeugt;  z.B.  für 
Soloi  Strab.  1.  c.  Gewiß  aber  spielt  die  Scene  auf  einer  der  nahen  In- 
seln, und  wenn,  wie  sonst  nahe  läge  zu  vermuthen,  auf  Kos,  so  kann 
die  Mise  auch  da  an  den  Aphroditekult  angeschlossen  gewesen  sein,  der 
dort  vorhanden  war  (z.B.  Paton  and  Hicks  Inscr.  of  Cos  155,  369,  387 
u.  s.  [Auch  Demeter  und  Kybele  sind  in  Kos  vorhanden;  einmal  heißt 
Rhea  EcßaaxVj  (119,  6),  wie  Demeter  (411).  Kos  hat  jedenfalls  mehr 
Chancen.       Cr.'] 

Marburg.  Älbrecht  Dieterich. 

*)  Auch  bei  Herondas  scheint  der  Baubon  zu  dem  Apparat  ver- 
rufener Kybele- Demeter  Mysterien  zu  gehören,  wie  ich  schon  Unters. 
S.  180*  angenommen  habe;  wenigstens  stimmt  dazu  gut  1)  die  ganz 
übertriebene  Heimlirhthuerei  im  sechsten  Mimus;  2)  V.  30  ff.  xai  raiat 
fxT]  8eT  (=  ßeßVjXois),  —  'ASpYjareta;  3)  die  Bezeichnung  des  oXiaßo;  mit 
ßaußojv  (zu  Baußtü);  4)  der  Name  Mr^xpcu  (von  der  fxeydXTrj  {J-i^xTjp),  wohl 
auch  KoptTTu),  vgl.  Unters.  69*.  O.  Cr. 


IL 

Die  Harmonie  der  Sphären. 


Nichts  anderes  hat  den  Forscherdrang  der  Mensehen  so  frühe 
geweckt,  nichts  die  Wißbegierde  dauernder  beschäftigt  als  die 
Wunder  des  gestirnten  Himmels.  Jene  scheinbar  einem  Wirrwarr 
gleiche  Mannigfaltigkeit,  welche  doch  nach  geheimnisvollem  Ge- 
setz geregelt  Tages-  und  Jahreszeiten  bestimmt,  vielleicht  —  wie 
man  anzunehmen  geneigt  war  —  sogar  Geburt  und  Schicksale 
der  Erdbewohner  regelt,  forderte  trotz  aller  Mißerfolge  immer 
wieder  zum  Eindringen  in  ihre  Geheimnisse,  zum  Erfassen  ihrer 
Eegeln  auf  Die  Dauer  des  Mondumlaufs  um  die  Erde,  die 
jährliche  Bewegung  der  Sonne  war  nach  fleißiger  Beobachtung 
und  emsigem  Rechnen  glücklich  erkannt ;  aber  jene  wandelnden 
Sterne,  deren  jeder  nach  eigener  Zeitrechnung  seinen  verschlun- 
genen Weg  im  Weltraum  zurücklegt,  gaben  den  Forschern  immer 
neue  Räthsel  zu  lösen.  Zwar  hatten  auch  darüber  die  gelehrten 
Magier  des  Euphratlandes  schon  vieles  richtig  gesehen  und  fest- 
gestellt ;  wenn  die  Namen ,  welche  heutzutage  in  Europa  für  die 
sieben  Tage  der  Woche  in  Gebrauch  sind,  von  den  babylonischen 
Planetengöttern  herstammen,  dann  hatten  die  dortigen  Astronomen 
für  die  sieben  Wandelsterne  bereits  eine  Ordnung  aufgestellt, 
welche  im  Westen  erst  nach  neuen  Irrthümern  und  Forschungen 
wieder    entdeckt   werden    mußte  ^).      In  Aegypten    ließ    man   sich 


*)  Die  Reihenfolge:  Tag  des  Saturn,  der  Sonne,  des  Mondes,  des 
Mars  U.S.W,  kommt  bekanntlich  daher,  daß  jedem  Planeten  eine  Stun  de 
geweiht,  der  Name  für  den  ganzen  Tag  aber  von  dem  Beherrscher  der 
ersten  Tagesstunde  hergenommen  war.  In  den  24  Stunden  eines  jeden 
Tags  wird  die  Reihe  der  7  Planeten  dreimal  durchgemacht  und  zum 
viertenmal  begonnen.  Auf  den  vierten  Stern  fällt  sodann  die  Herrschaft 
über  den  folgenden  Tag.  Die  Ordnung  aber,  welche  dabei  zu  Grunde 
gelegt  war,  hieß:  Saturn,  Juppiter,  Mars,  Sonne,  Venus,  Mercur,  Mond. 


14  Carl  V.   Jan, 

aber  von  der  Größe  der  Sonne  verführen,  derselben  den  nächsten 
Platz  an  der  Erde  anzuweisen,  man  ordnete: 

Raphan       =  Kronos 

Ammon      =  Zeus 

Molech       =  Ares 

Nephthys  =  Aphrodite 

Thot  =  Hermes 

Joh  =  Mond 

Ra  =  Sonne  ^). 

Von  Aegypten  aus  wurde  die  astronomische  Forschung  in 
Griechenland  angeregt.  Aber  noch  war  die  Ursache  für  den 
täglichen  Auf-  und  Untergang  sämmtlicher  Gestii-ne  nicht  gefun- 
den, der  wahre  Grund  für  den  jährlich  wechselnden  und  wieder- 
kehrenden Stand  der  Sonne  nicht  richtig  erkannt,  —  was  Wunder, 
daß  die  Forschung  noch  Jahrhunderte  lang  in  undurchdringlichem 
Dunkel  umhertapppte ?  Nur  eines  war  zur  Gewißheit  klar:  eine 
nach  Z  a  h  1  Verhältnissen  geregelte  Bewegung  mußte  jenen  mannig- 
faltigen Erscheinungen  zu  Grunde  liegen.  Im  Wesen  der  Zahl  mußte 
eine  Reihe  von  Eigenschaften  verborgen  sein,  welche  Aufklärung 
über  die  Räthsel  des  Himmels  zu  geben  versprach.  So  mühten  sich 
denn  noch  zur  Zeit  der  römischen  Kaiser  emsige  Forscher  damit 
ab,  unter  den  Zahlen  nicht  nur  gerade  und  ungerade,  Quadrate 
und  Würfel  zu  erkennen,  sondern  auch  ungerad  -  gerade  Zahlen 
und  deren  Gegentheil,  übertheilige  und  vielfach  übertheilige,  über- 
vollkommene und  mangelhafte,  Dreieck-,  Fünf-  und  Sechseckzah- 
len, Altar-,  Ziegel-  und  Balkenformen,  Pyramiden  und  mehrfach 
gestutzte  Pyramiden  zu  unterscheiden  ^^ ,  unfruchtbare  Tlieorieen, 
welche  uns,  die  wir  als  Kinder  das  Einmaleins  gelernt,  nur  ein 
mitleidiges  Lächeln  abzwingen.  Ein  anderes  Reich,  in  welchem 
die  Zahl  uneingeschränkt  herrschte,  war  die  Musik,  und  nach- 
dem man  erst  erkannt  hatte,  auf  wie  einfachen  Zahlverhältnissen 
Quarte  und  Quinte  beruhten,  deren  Verbindung  das  noch  viel  ein- 
fachere Verhältnis  der  Octave  ergab,  lag  der  Gedanke  nahe,  aus 
dem  leichter  zu  erforschenden  Reich  der  Töne  Analogieen  für 
die  schwer  zu  bestimmenden  Bewegungen  der  Sterne  aufzusuchen. 
Wieder  die  Rücksicht  auf  Gewicht  und  Größe  der  einzelnen  Him- 
melskörper noch  die  genaue  Kunde  von  ihren  gegenseitigen  Ent- 
fernungen und  der  von  jedem  einzelnen  Gestirn  zu  durchmessen- 
den Bahn  kann  die  alten  Pythagoreer  zu  ihrer  Lehre  von  der 
Harmonie  in  den  Klängen  dieser  Körper  veranlaßt  haben.  Dazu 
hatte  man  noch  viel  zu  wenig  beobachtet  und  berechnet ;  schwankte 
man  doch,    wie  wir  sehen  werden,    über  den  Platz,    welcher  der 


2)  Uhlemann,  Grundzüge  der  Astronomie.    S.  12.    Die  abweichenden 
Angaben  des  Die  Cnssius  37.  19  betreffen  eine  ganz  späte  Zeit. 

3)  Theo  von  Smyrna  Aritlimetik  c.  8—32.    Nikomachos  Arithmetik 
1  0.  9—23;  2  cap.  8—18.     Auch  Euklid.  Elem.  B.  7. 


Die  Harmonie  der  Sphären.  15 

Sonne,  dem  Mercur,  der  Vemis  anzuweisen,  noch  Jahrhunderte 
lang  unsicher  umher.  Was  zu  der  pythagoreischen  Lehre  von 
der  Harmonie  der  Körper  im  Weltall  führte,  war  lediglich  die 
Freude  an  der  übersichtlichen  Zusammenstellung  der  sieben  Welt- 
körper mit  den  sieben  Stufen  der  Tonleiter. 

Man  sehe  doch  nur,  welch  bedeutende  Eolle  überall  in  der 
pythagoreischen  Philosophie  die  Analogie  spielt.  Auf  die  Zahlen 
werden  geometrische  Begriffe*),  auf  die  geometrischen  Figuren 
werden  arithmetische  Begriffe  übertragen^),  mit  der  Einheit  und 
dem  Punkt  werden  sodann  der  Buchstabe  und  der  Klang  als  die 
Elemente  der  Eede  und  des  Gesanges  verglichen^).  Am  liebsten 
aber  stellt  man  ganze  Reihen  von  Vergleichen  zusammen,  die  be- 
kannten zehn  Archai  wie  begrenztes  unbegrenztes,  rechtes  linkes, 
männliches  weibliches  u.s.w. ''j,  oder  man  stellt  die  fünf  Elemente 
den  fünf  regelmäßigen  Körpern  gegenüber  ^),  schließlich  füllt  man 
ganze  Kapitel  mit  Aufzählung  von  Analogieen  zu  den  drei  Con- 
sonanzen,  den  drei  Klanggeschlechtern  ^)  oder  den  fünf  Tetrachor- 
den ^^).  Ja  kann  denn  der  Hauptsatz  pythagoreischer  Lehre 
„Alles  ist  Zahl"  einen  andern  Sinn  haben  als  den:  „Alle  Dinge 
sind  nach  Zahlgesetzen  geordnet,  in  allen  Gebieten  spiegeln  sich 
die  Verhältnisse  der  Zahl  wieder"?  'Ev  roT?  dpti)^}xoT<;  ISoxouv 
(^scopcTv  6|jL0La)[xaTa  TroXXa  xoTc  ouai  sagt  Aristoteles  und  oox 
I;  apii>fxou  aXXa  xat'  apiÖfiov  sagt  gewiß  richtig  die  angebliche 
Theano^^).  Welch  anderen  Sinn  als  bildlichen  kann  es  haben, 
wenn  Plato  aus  Produkten  der  Zwei-  und  Dreizahl  die  Seele  der 
Welt  schaffen  läßt?  Wo  den  Alten  der  unmittelbare  Einblick  in 
ein  Gebiet  des  Wissens  versagt  war,  da  nahmen  sie  ihre  Zuflucht 
zu  Vergleichen,  hoffend,  daß  aus  dem  durchforschten  und  erkannten 
Wissensgebiet  Licht  fallen  möchte  auf  das  unbekannte.  Daß  es 
sich  mit  der  Uebertragung  musikalischer  Gesetze  auf  das  Weltall 
wirklich  so  verhält,    beweist  zu  völliger  Sicherheit   die  Harmonik 


*)  S.  die  vorige  Anm. 

^)  Der  Punkt  wird  durch  die  Einzahl ,  die  Linie  durch  die  Zwei- 
zahl U.S.W,  definiert  Aristot.  Metaph.  14,3.  Das  rechtwinklige  Dreieck 
wird  durch  die  Maße  der  Seiten  3:4:5  bestimmt ;  Jamblich  Theo- 
logumena  arithmetica  p.  43,  der  Würfel  heißt  ysiüfxeTptxrj  (ip|j.ov(a,  weil 
an  ihm  die  Zahlen  6  8  12  eine  Rolle  spielen,  Nikom.  Arithm.  2,  26  p.  72. 
Vgl.  überhaupt  Zeller  Gesch.  d.  Philos.  I  S.  373*. 

^)  Ps.  Nikomachos  (Jamblich?)  Harm.  p.  37  M. 

^)  Aristoteles  Metaphysik  1,  5.    Zeller  S.  325. 

«)  Afctios  (Plutarch)  Plac.  2,  6  =  Stob.  1,  22. 

»)  Aristides  Quint.  3,  11  (p.  133  M). 

^ö)  Derselbe  3,  14  (p.  137).  Vgl.  die  vielfache  Tetraktys  bei  Theo 
Mus.  c.  38  (p.  96)  und  Aristides  3,  19,  So  finden  sich  auch  die  Pla- 
neten mit  bestimmten  Vocalen  zusammengestellt  bei  Johannes  Lydus  de 
mensibus  2,  2. 

*')  Ar.  Metaph.  1,  5.  Auch  ebd.  1,  6  }xi[j.T/iaet  xd  ovxa  xdiv  dpidfxwv. 
Theano  bei  Stob.  Ekl.  1,  10,  13.     Vgl.  Zeller  S.  317.  352. 


16  Carl  V.  Jan, 

des  Ptolemäos.  Auch  dieser  nüchterne  und  besonnene  Forscher 
kann  es  sich  nicht  versagen,  nachdem  er  die  Gesetze  der  Akustik 
entwickelt,  eine  Reihe  ganz  unfruchtbarer  Analogieen  zwischen 
dieser  Wissenschaft  und  anderen  weniger  leicht  zu  erforschenden 
aufzusuchen. 

Gehör  und  Gesicht  sind  Schwestern,  so  führt  er  im  3.  Ka- 
pitel seines  letzten  (3.)  Buchs  über  Harmonik  aus,  demgemäß 
müssen  auch  ihre  Kinder,  Harmonie  und  Astronomie,  auf  das 
engste  verwandt  sein.  Gemessene  Bewegung,  wie  sie  das  Wesen 
der  Musik  ausmache,  meint  er,  müsse  auch  der  Seelenthätigkeit 
und  dem  Kreislauf  der  Sterne  eigen  sein,  die  Gesetze  der  Har- 
monik müßten  auch  auf  die  Psychologie  und  Astronomie  anwend- 
bar sein.  Und  so  beschäftigen  sich  wirklich  Kapitel  5  —  7  in 
jenem  Buch  mit  Analogieen  zwischen  Harmonie  und  Psychologie, 
während  Kapitel  8 — 16  Vergleiche  anstellen  zwischen  Harmonie 
und  Astronomie. 

Von  ähnlichen  Erwägungen  wie  Ptolemäos  sind  auch  die  Ge- 
lehrten ausgegangen,  welche  die  Lehre  von  der  Harmonie  der 
Sphären  zuerst  in  Griechenland  aufgestellt  haben '^).  Sie  hat  zu 
ihrer  Lehre  nicht  die  Erwägung  veranlaßt ,  daß  so  gewaltige 
Körper  doch  nicht  umschwingen  könnten  ohne  einen  gewaltigen 
Ton  zu  erzeugen ^^),  auch  nicht  der  kindliche  Gedanke,  es  sitze 
eine  Sirene  in  jedem  Stern  '^),  oder  der  ganz  kindische,  die  Welt- 
körper stießen  an  einander  '^)  —  alles  Meinungen,  die  im  Alter- 
thum  wirklich  ausgesprochen  wurden.  Man  wollte  über  das  un- 
bekannte Gebiet  des  Sternhimmels  mit  seinen  schweifenden  Pla- 
neten Klarheit  bekommen  durch  Vergleiche  mit  dem  Reich  der 
Töne,  über  welches  die  akustischen  Forschungen  so  überraschende, 
nicht  zu  bestreitende  Belehrung  gebracht.  Wäre  man  in  den 
Hypothesen  über  die  himmlische  Harmonie  auf  dem  Grunde  sicher 
erkannter  Thatsachen  gestanden  und  hätte  man  richtig  logische 
Schlüsse  auf  diese  Kenntnisse  gebaut,  dann  hätte  unmöglich  ge- 
schehen können,  was,  wie  wir  sehen  werden,  mindestens  einmal, 
vielleicht  gar  zweimal  sich  ereignet,  daß  das  von  dem  Vorgänger 


")  Henri  Martin  kommt,  nachflem  er  in  seiner  Hypothese  astro- 
nomique  de  Pythagore  (Bulletino  Boncompagni  V  [1872]  alle  andern 
Möglichkeiten  versucht ,  schließlich  S.  122  zu  dem  gleichen  Resultat: 
une  analogie  plus  ou  moins  eloignee.  Vgl.  Gruppe,  die  kosmischen  Sy- 
steme S.  57. 

*3)  Wenn  das  auch  Nikomachos  Harm.  c.  3  (p.  6),  Aristoteles  de 
caelo  2,  9  und  andere  noch  so  schön  entwickeln. 

1*)  Plato  Repuhlik  10,  14  p.  617. 

^5)  Tf^  Tipo;  aXkriXa  TrXVj^et  heißt  es  in  einem  anscheinend  orphischen 
Fragment,'  das  übrigens  Verwandtschaft  mit  Nikomachos  zeigt  {dva)(up.a, 
Kpovtxov  xiv7](j.a).  Es  ist  herausgegeben  von  Em.  Ruelle  im  Annuaire 
pour  encouragement  des  etudes  grecques  1877. 


Die  Harmonie  der  Sphären.  1,7 

angenommene  System    diu-cli    seinen  Nachfolger   geradezu  auf  den 
Kopf  gestellt  wurde. 

Nikomachos  tlieilt  im  3.  Kapitel  seiner  Harmonik  (p.  6  f.) 
eine  Zusammenstellung  der  sieben  Wandelsterne  mit  den  sieben 
Saiten  der  Lyra  mit,  welche  sich  als  uralt  erweist.  Sie  ist  noch 
auf  das  System  der  Synemmenoi  gegründet;  mit  dem  Tetrachord 
efga  ist  noch  das  alte  Tetrachord  ah  cd  verbunden,  an  dessen 
Bestand  schon  Terpander  gerüttelt  hatte,  und  das  doch  „der  Er- 
innerung halber"  (Nikom.  p.  23)  bis  in  die  römische  Kaiserzeit 
neben  dem  neuen  System  fortgeführt  wurde.  Auch  die  jener  Zu- 
sammenstellung zu  Grunde  liegende  Anschauung  von  Höhe  und 
Tiefe  der  Töne  ist  die  in  der  ältesten  griechischen  Zeit  geltende. 
Mit  Hypatos,  der  Höchste,  bezeichnete  man  den  langsam  schwin- 
genden Ton ,  welchen  wir  Deutsche  tief  zu  nennen  pflegen ,  Hy- 
permese  heißt  hier  bei  Nikomachos  noch  die  neben  der  Mese  lie- 
gende ,  langsamer  schwingende  Saite  '  ^).  Ueberhaupt  ruht  dieses 
ganze  System  auf  der  Anschauung,  daß  dem  Saturn  darum,  weil 
er  am  höchsten  über  uns  steht,  die  Hypate  oder  Baßsaite  der 
Lyra,  dem  Mond  dagegen  wegen  seines  niedrigen  Standes  die 
Nete  zukomme.     (Nikom.  Harm.  p.   6). 

Neben  diesen  Anzeichen  eines  hohen  Alters  finden  sich  aber 
doch  auch  Spuren  von  jüngeren  Einflüssen  in  der  Scala  des  Ni- 
komachos. Die  Namen  der  Götter  waren  schwerlich  die  zu  aller- 
erst in  Griechenland  für  die  Planeten  üblichen ;  Eigenschaftsworte, 
„der  funkelnde,  der  glänzende,  der  feurige",  wie  wir  sie  bei  Theon 
von  Smyrna  und  bei  den  meisten  hier  in  Betracht  kommenden 
Schriftstellern  lesen ' ') ,  werden  zur  Zeit  des  Py thagoras  noch  an 
ihrer  Stelle  gestanden  haben.  Wichtiger  aber  ist  der  Umstand,  daß 
die  Sonne  schwerlich  vor  der  alexandrinischen  Zeit  bei  irgend 
einem  Griechen  als  Mittelpunkt  des  Planetensystems  gegolten  hat. 
Bei    den   Pythagoreern  ^^) ,    bei  Plato*''),    ja    noch   bei  Eratosthe- 


^^)  Vgl.  uzepu-aTT]  vom  tiefen  d  bei  Theo  (Tlirasyll)  Musik  c.  35, 
Aristides  Qu.  (Lasos?)  c.  6,  Boetius  (Nikomachos)  Musik  1,  20.  Auch 
ÜKepKapav^TTj  von  der  Trite  c  in  einem  Diagramm  des  Psellos  bei  Vin- 
cent Notices  et  extraits  de  manuscrits  XVI  2  (1847)  p.  357.  Ueber  die 
Verwendung  der  Präposition  u-ep  in  dieser  Bedeutung  habe  ich  gehan- 
delt in  Fleckeisens  Jahrbb.  103  (1871)  S.  369.  Vgl.  die  Präposition 
dva  in  ä'vöat?  und  dvt^vcct. 

")  Ohne  Zusatz  von  Gütternamen  stehen  diese  Benennungen  bei 
Theo  von  Smyrna  (Adrast)  Astron.  c.  12  (p.  135  Hiller);  mit  diesem 
Zusatz  c.  6,  in  den  Versen  Alexanders  ebd.  c.  15,  in  Aetios  Plac.  2,  15. 

*^)  Ueber  Philolaos  s.  Aetios  Doxai  2,  7  (Stob.  1,  22).  Ueber  die 
Pythagoreer  im  allgemeinen  Photios  Biblth.  249  (p.  439^^  Bk.).  Auch 
die  oftmals  (Aet.  2,  16.  29.  Bryennios  2,  5  und  sonst)  erwähnten  (xa- 
örjfAaTt-/.oi  sind  gewiß  Pythagoreer;  in  diesem  Falle  gehört  auch  Theon 
Astronomie  c.  15  a.  E,  hieher ,  und  die  xtves  |j.ev  bei  Aetios  -  Plutarch 
Plac.  2,  15  =  Stob.  1,  24  als  die  älteren  Mitglieder  der  Schule. 

^^)  Siehe  die  in  Anm.  22  angeführten  Stellen. 

Philologus  LH  (N.  F.  VI),  1.  2 


18  Carl  V.  Jan, 

nes  wird  die  Sonne  gleich  nach  dem  Monde  angesetzt  ^^) ,  erst 
Archimedes  soll  eine  andere  Ordnung  befolgt  haben  ^').  Niko- 
machos  scheint  mir  eine  Tabelle  vor  Augen  gehabt  zu  haben, 
welche  erst  das  jüngere  System  vorführte,  dann  als  älteres  System 
einfach  die  Umkehr  des  vorigen  zeigte,  wie  wir  beides  bei  Ma- 
nuel Bryennios  2,  5  (p.  411)  und  Pachymeres  (p.  408  Vincent) 
neben  einander  finden-,  dabei  konnte  der  richtige  Platz  für  die 
Sonne  leicht  übersehen  werden.  Auch  dem  Mercur  wird  in  der 
älteren  Zeit  häufig  eine  andere  Stelle  angewiesen,  als  dies  bei 
Nikomachos  geschieht  •,  Plato  nennt  ihn  stets  erst  nach  Sonne  und 
Venus  als  Nachbarn  des  Mars^^).  Da  nämlich  der  Mercur  trotz 
größerer  Nähe  an  der  Erde  länger  zu  seinem  Umlauf  braucht  als 
die  Venus,  ist  ein  Schwanken  der  Gelelu-ten  bezüglich  der  Stel- 
lung dieser  beiden  Sterne  keineswegs  zu  verwundernd^). 

Nach  diesen  Ausführungen  wii'd  es  erlaubt  sein,  bei  dem  Ni- 
komachos mid  in  einigen  geringeren  Quellen  -^)    uns   überlieferten 
alten  System  folgendes  als  das  älteste  zur  Seite  zu  stellen: 
Aeltestes  System:  Nikomachos 

Phänon  Kronos  Hypate  E         Kronos 

Phaeton  Zeus  Parypate  f         Zeus 


*°)  Eratosthenes  bei  Theo  Astr.  c.  15  (p.  142).  lieber  Aristoteles 
und  Eudoxos  vgl.  Proklos  zum  Timäos  p.  623  iScLn.  Ferner  auch  Ps. 
Aristoteh^s  de  mundo  2  und  die  erste  Angabe  des  Acliilles  Tatios  zu 
Arat  c.  16.  Freilich  hält  Ptolemäos  im  Almagest  9,  l  die  heliocen- 
trische  Auffassung  für  die  ältere  {...r.apä  Tidai  xol?  Ttpojxot?  [j.ailr|[j.aTi7.or? 
6ptü{j.ev  au[j.7:£cptuvTj;j.£V7,  ttjv  oe  rfji; 'AcppoSt'xrji  xal  xr^'j  TOÜ'Ep}j.oö  Tiopd  fxsv 
ToT?  TraXoctoxepotc  ü-07.dxto  xiöepivac  xt);  y^AtazTj;) ;  er  meint  vielleicht  damit 
die  Babylonier;  mit  den  eviot  darauf  Pythagoras  und  die  Griechen. 
Meine  Auffassung  theilt  im  allgemeinen  Zeller  Gesch.  der  Philosophie 
I  399*. 

21)  Macrobius  Somnium  1,  19,  2;  2,  3,  13. 

22)  Plato  Timäos  c.  11,  (Epinomis  9),  vgl.  die  Ausleger  zu  Repu- 
blik 10,14.  So  ordnet  auch  der  Akademiker  Cicero  de  nat.  deor.  2,  5ö 
u.  Ps.  Aristoteles  de  mundo  und  Achilles  Tatios  (zu  Aratos)  17.  Vgl. 
Macrobius  zum  Somnium  2,  3,  14,  der  allerdings  vorher  1,  19,  2  und 
1,  21,  27  dem  Plato  die  umgekehrte  Ordnung  unterschieben  möchte  in 
Einklang  mit  Aetios  (Plutarch)  Plac.  2,  15  (Stob.  1,  24). 

23)  Mond,  Sonne,  Mercur,  Venus  heißt  die  Ordnung  außer  den  soeben 
erwähnten  Stellen  auch  in  der  pythagoreischen  Schrift  bei  Photios  Bibl. 
249  und  bei  Eratosthenes  laut  Chalcidius  zum  Timäos  p.  198  Mull. 
(Bernhardy  Eratosth.  S.  148).  Die  Sache  wird  als  streitig  bezeichnet 
von  Theo  in  der  Astr.  c.  15  a.  E.  ebenso  von  Achilles  Tatios  c.  16  und 
Macrobius  zum  Somnium  1,  19,  2.  Demnach  ist  der  Excerptor  des 
Nikomachos  bei  Meibom  p.  33  (vermuthlich  Jamblich)  sehr  im  Irrthum, 
wenn  er  in  der  Angabe  seines  Originals  (p.  7)  einen  Schreibfehler  ver- 
muthet,  das  in  Anm.  15  citierte  Madrider  Fragment  betont  in  §  13  die 
Nachbarschaft  zwischen  der  Venus  und  dem  Monde  ganz  scharf. 

2*)  Vgl.  das  in  Madrid  gefundene  Fragment  eines  Orphikers,  welches 
ich  in  Anm.  15  u.  23  citiert.  Auch  Boetius  Mus.  1,27.  Manuel  Bryen- 
nios 2,  5  (p.  411  W.).     Pachymeres  Vincent  p.  407. 


9 
a 

Ares 
Helios 

y^') 

Hermes 

c' 

d' 

Aphrodite 
Selene. 

Die  Harmonie  der  Sphären.  19 

Pyroeis  Ares  Hypermese 

Stilbon  Hermes  Mese 

Phosphoros       Aphrodite       Paramese 
Helios  Paranete 

Selene  Nete 

Ueber  die  Frage  aber,  ob  Pythagoras  persönlich  schon  diese 
„Harmonie"  d.h.  diese  Octave  in  der  angegebenen  Weise  aufge- 
stellt; gehen  die  Meinungen  heute  noch  weit  auseinander.  Wäh- 
rend die  einen  bestreiten,  daß  im  6.  Jahrhundert  die  astronomi- 
schen Kenntnisse  weit  genug  entwickelt  gewesen  wären,  um  die 
Aufstellung  eines  solchen  Systems  zu  ermöglichen,  behaupten  an- 
dere, Pythagoras  habe  bereits  einen  Schritt  über  dasselbe  hinaus 
gethan.  Die  Wahrheit  wird  wohl  in  der  Mitte  liegen.  Aller- 
dings war  die  Kenntnis  von  den  sieben  Planeten  zu  Pythagoras' 
Zeit  noch  nicht  abgeschlossen^^);  die  Identität  des  Morgen-  und 
Abendsterns  hat  er  walu'scheinlich  noch  nicht  gekannt;  erst  Par- 
menides  hat,  wie  Diels  annimmt,  diesen  Punkt  klar  gestellt^'). 
Nichts  desto  weniger  konnte  man  die  sieben  Saiten  der  Leier 
schon  im  6.  Jahrhundert  auch  in  Griechenland  mit  einer  gleichen 
Zahl  von  Planeten  in  Beziehung  setzen,  weil  der  Mercur  hier  erst 
spät  erkannt  ^^)  und  mögUcherweise  früher  durch  den  Zwilling 
des  Morgensterns  ersetzt  wurde.  Daß  Pythagoras ,  um  die  Be- 
deutung der  Zahl  zu  erweisen,  sich  einen  Hinweis  auf  die  Him- 
melserscheinungen hätte  entgehen  lassen,  ist  schwer  denkbar; 
wies  er  aber  auf  diese,  dann  lag  eine  Parallele  mit  der  von  ihm 
trefflich  behandelten  Akustik  sehr  nahe.  Wäre  dagegen  ein  an- 
derer Philosoph  Vater  dieser  von  den  Alten  sehr  hoch  gehaltenen 
Idee  gewesen,  so  würde  doch  wohl  Aristoteles,  Theoplu'ast  oder 
Nikomachos  denselben  namhaft  machen ;  statt  dessen  hören  wir 
immer   nur   von  Pythagoras ''^^).      Ein  Instrument   mit  acht  Saiten 


")  Daß  der  Ton  fe,  iiiqlit  Ä,  unter  dieser  alten  Paramese  gemeint 
sei,  wird  von  den  Musikern  allgemein  angenommen.  Döckh  in  der  Bei- 
lage zu  der  Schrift  Ueber  Bildung  der  Weltseele.  Gesammelte  kleine 
Sehr.  III  116,  Bellermann  zum  Anonymus  S.  62.  Ruelle  in  Revue  des 
etudes  grecques  1889.    p.  43. 

26)  Auf  diese  Annahme  Scbaubachs  Gesch.  d.  Astron.  (S.  180)  kommt 
auch  Sartorius  wieder  zurück:  Entwicklung  der  Astronomie  bei  den 
Griechen.  Zeitschr.  für  Philosophie ,  B.  82  f.  auch  Separatabdruck  bei 
Heymann  (Halle  1883)   S.  49. 

")  Diels  Doxügraphi  S.  492  A.  7  verweist  auf  Diogenes  Laert.  9, 
23  und^Aetios-Stobäos  1,  24.  Statt  der  verdächtigen  Worte  bei  Diog. 
8,  14  o);  cpT^i  napfxevßrjc  räth  er  zu  setzen  ol  oe  cpaai  Ilapfxevforjv  oder 
lö«  6e  cpTjai  Qaßwptvo;  nap(j.evtOTj$.  Plinius  Naturgesch.  2,  37  wäre  dann 
freilich  kaum  beweiskräftig  genug. 

28)  Schaubach  S.  396  führt  als  Grund  hiefür  die  den  Mercur  um- 
gebenden Dünste,  Wolf  (Gesch.  d.  Astron.  S.  8)  die  beständige  Nähe 
der  Sonne  an. 

**)  Unzählige  Schriftsteller  nennen  als  Erfinder  der  Sphärenharmo- 


20  Carl  v.  Jan, 

aber  hat  dieser  Philosoph  schwerlich  in  Aufnahme  gebracht.  Seine 
akustischen  Messungen  haben  ihn  zwar  veranlaßt  eine  hohe  e-  und 
eine  /i-Saite  anzuwenden,  so  daß  er  zeigen  konnte,  wie  die  Oc- 
tave  sich  sowohl  aus  Quarte  und  Quinte  [e  a  e  =  6:8:12) 
wie  aus  Quinte  imd  Quarte  (ehe  =  6  :  9  :  12)  bilden  ließ^"). 
Er  hat  also  die  Töne  h  und  hoch  e  gekannt,  imd  wenn  er  sie 
auf  seiner  Lyra  abstimmte,  damit  die  Brücke  vom  Synemmenon- 
zum  Diezeugmenon  -  System  (efga-hc  d'  e')  geschlagen.  Da  er 
aber  kein  praktischer  Musiker  war,  dürfen  wir  die  bei  Nikomachos 
(Harm.  c.  5)  und  anderen  mitgetheilte  Erzählung  von  der  achten 
Saite  nicht  buchstäblich  nehmen,  sondern  müssen  lieber  jenen  Be- 
richten glauben,  welche  die  Einführung  der  achten  Cither- Saite 
erst  mit  Lasos  oder  Simonides  in  Verbindung  bringen  ^^).  Wenn 
man  aber  nicht  glaubt,  daß  der  Philosoph  von  Samos  die  bis  da- 
hin übliche  Lyra  umgeändert  habe,  dann  braucht  man  auch  nicht 
anzunehmen,  das  kosmische  System  müsse  von  ihm  schon  in  ein 
weiteres  Stadium  seiner  Entwicklung  versetzt  worden  sein  ^^). 

Plato  läßt  im  10.  Buch  der  Republik  c.  14  acht  in  ein- 
ander geschobene  Eimer  (xaoot)  um  die  Weltachse  wie  um  eine 
Spindel  kreisen  ^^)  und  sagt,  der  erste  und  äußerste  von  ihnen  habe 
als  Rand  den  allerbreitesten  Kreis,  jeder  folgende  einen  kleineren. 
Er  nimmt  dabei  als  achten  Körper  über  dem  Saturn  noch  den 
Fixstemhimmel  an ;  der  Klang  dieses  großen  achten  Körpers  ist 
jedenfalls  die  von  Thrasyll  und  anderen  Schriftstellern  erwähnte 
Hyperhypate,  ein  tiefes  D  ^■*),  mit  dem  sich  für  den  Musiker  nicht 
allzuviel  anfangen  läßt.  Merkwürdig  wenig  wird  uns  berichtet 
von  einer  Erweiterung  des  ersten  Systems  nach  der  Höhe  der 
Tonleiter  zu.  Die  Nete  Diezeugmenon,  das  hohe  e  war  zum 
Ausbau  der  dorischen  Octave  und  für  eine  weitere  Entwicklung 
des  griechischen  Tonsystems   durchaus  nicht  zu  entbehren.     Aber 


nie  die  Pythagoreer  im  allgemeinen;  auch  Aristoteles  Metaph.  1,  5  läßt 
sie  lehren  t6v  oAov  oupavov  ap[j.ovtav  elvai.  Den  Meister  selbst  führt  als 
solchen  an  Hippolytos  Philos.  p.  555,  18.  Diels. 

^°)  Vergleiche  die  Fabel  von  den  vier  Schmiedehämmern  bei  Niko- 
machos Harm.  c.  6  (p.  11)  und  die  erste  Tetraklys  im  excerpierten 
Nikomachos  p.  39. 

31)  Für  Simonides  sprechen  Suidas  s.  v.  und  Plinius  Naturgesch,  7, 
204.  Für  Lasos  Plutarch  Musik  c.  29  (vgl.  Volkmann  z.  d.  St.,  auch 
Guhrauer  Mehrstimmigkeit  [Festschrift  für  Hertz]  S.  182,  Graf  de  re 
musica  S.  8).     Beide  Namen  weisen  auf  Athen  zur  Zeit  Hipparchs. 

32)  Henri  Martin  in  Boncompagni  BuUettino  di  bibliografia  V  (1872) 
S.  114  glaubt  S.  114  dem  kosmischen  System  des  Pythagoras  acht  Glie- 
der zuweisen  zu  sollen. 

33)  Als  ineinandergefügte  Schachteln  erklärt  recht  anschaulich  diese 
acht  xctooi  Gruppe,  die  kosmischen  Systeme  der  Griechen  (Berlin  1851) 
S.  119. 

-    34)  Thrasyll  bei  Theo  Musik  85  (p.  88  H)  Aristides  Qu.  1,  6  (p.   10 
M),  Nikomachos  bei  Boetius  Musik  1,  20. 


Die  Harmonie  der  Sphären.  21 

kosmisch  betrachtet  war  mm  die  Erde  an  der  Reihe,  ihren  Ton 
zu  bekommen,  und  daß  auch  dieser  unbewegliche  Körper  klinge, 
sprach  man  nicht  gern  aus.  Noch  in  viel  späterer  Zeit  konnte 
Eratosthenes  es  gar  nicht  scharf  genug  betonen,  acht  Körper 
drehten  sich  um  die  Erde  und  acht  Gestirne  seien  zur  Harmonie 
gefügtes). 

Diejenigen  Pythagoreer  indes,  welche  unsre  Erde  sich  um  das 
Ccntralfeuer  ^^)  oder  um  ihre  Achse  ^^)  drehen  ließen ,  brauchten 
auch  den  neunten  Ton  in  der  Scala  der  Weltharmonie  nicht  zu 
scheuen.  Boetius  erzählt  anscheinend  aus  pythagoreischer  Quelle  ^^) 
von  einem  Enneachord,  das  sich  leicht  an  die  neun  Weltkörper 
von  der  Erde  bis  zu  den  Fixsternen  vortheilen  läßt  und  als  mög- 
liche letzte  Stufe  in  der  Entwickelur.g  des  alten  Systems  hier 
Platz  finden  mag: 

Hyperhypate     D 

Hypate  e 

Parypate  f 

Lichanos  g 

Mese  a 

Paramese  h 

Trite  C 

Paranete  cV 

Nete  e'. 

Von  den  neuen  Bahnen,  auf  welche  Piatos  schöpferischer 
Geist  zu  schweifen  begann,  werden  wir  bei  Behandlung  des  dritten 
Systems  sprechen. 

II. 

Hatten  sich  die  alten  Pythagoreer  in  naiver  Weise  den  Raum 
von  der  Erde  bis  zum  Himmelsgewölbe  wie  eine  gerade  Linie 
oder  ausgespannte  Saite  vorgestellt,  deren  Theile  einen  um  so  tie- 


^^)  'OxTüi  hl]  xaoe  -avxa  auv  (zp|j.oviYj(Jtv  dpi^pet,  'Oxtü)  6'  £v  acpa^pYjai 
xuXivO£To  xuxXiu  {dvxa  .  .  .  dvotxTjv  Tiepl  yaiav.    Theo  Musik  c.  47  (p.  105  H). 

36)  Das  lehrt  Philolaos  nach  Aetios-Plutarch  Plac.  3,  13,  Stobäos 
1,22  (Aet.  2,  7),  Diog.  Laert.  8,  85.  So  mag  denn  auch  was  Aristoteles 
de  caelo  2,  13  von  den  Pythagoreern  sagt,  auf  Philolaos  und  seine  An- 
hänger bezogen  werdt^n. 

8^)  Drehung  der  Erde  um  ihre  Achse  nahm  jedenfalls  Ekphantos 
im  4.  Jh.  V.  Ch.  an.  Aetios-Plut.  Plac.  3,  13.  Zeller  I  391.  Günther 
Gesch.  der  ant.  NatWsch.  (Iwan  Müllers  Handbuch  V  1)  S.  68.  Nach 
Gruppe,  die  kosmischen  Systeme  S.  5  u.  126  nahm  sogar  schon  Plato 
im  Timäos   c.  12  dieselbe  Bewegung  an. 

3^)  Boetius  Musik  I  20  berührt  sich  deutlich  mit  Ps.  Nikomachos 
p.  35.  Für  alte  Zeit  der  Nachricht  bürgt  der  Ausdruck  Hyperhypate. 
Nach  Ps.  Nikomachos  a.a.O.  heißt  der  Mann,  welcher  dem  System  den 
neunten  Ton  anfügte,  Theophrast  von  Pieria ;  er  lebte  natürlich  vor 
Timotheos  von  Milet,  dem  Vater  der  zehnten  Saite. 


22    .    ^^^  Carl  v.  Jahn, 

feren  Ton  ergeben,  je  länger  sie  angenommen  werden,  so  kamen 
später  Gelehrte ,  welche  erw  ogen ,  die  weiter  von  uns  entfernten 
Himmelskörper  müßten  schon  in  ihrem  täglichen  Umschwung 
einen  größeren  Kreis  beschreiben  als  die  näheren,  sie  müßten  sich 
demgemäß  rascher  bewegen,  schnellere  Bewegung  aber  er- 
zeuge höhere  Töne^^),  somit  müßten  diese  Töne  auf  Seite  des 
SatuiTi,  nicht  des  Mondes  gesucht  werden.  Das  war  jedenfalls 
die  richtige  Begründung  jener  Anschauung,  welche  der  Excerptor 
des  Nikomachos  (Harm.  p.  34)  mit  der  Bemerkung  einführt,  die 
näher  an  der  Erde  befindlichen  Weltkörper  hätten  mehr  massige 
Substanz  und  darum  geringere  Kraft.  Das  zweite  System  der 
Sphärenharmonie  steht  also  darin  dem  ersten  Diametral  gegen- 
über, daß  es  der  Erde  oder  dem  Monde  den  tiefsten  Ton  zutheilt 
und  von  da  zum  Saturn  oder  zum  Himmelsgewölbe  stufenweise 
aufsteigt.  Auch  zur  Zeit,  wo  dieses  System  galt,  gab  es  Gelehrte, 
welche  nur  sieben  Stufen  gelten  lassen  wollten  ^^');  größer  jedoch 
war  nun  schon  die  Zahl  derer,  welche  unbekümmert  um  die  Un- 
beweglichkeit  der  Erde  neun  Stufen  ansetzten.  Um  die  Lehre 
der  letzteren  zu  betrachten,  gehen  wir  am  besten  von  Censorinus 
aus,  welcher  de  die  natali  c.   13  sagt:    Igitur  ab  terra  ad  lunam 

Pythagoras'*')  putavit  esse toni  intervallum,    a  luna  autem 

ad  Mercurii  stellam,  quae  stilbon  vocatur,  dimidium  eins  velut 
semitonion;  hinc  ad  phosphoron,  quae  est  Veneris  Stella,  fere  tan- 
tundem,  hoc  est  aliud  somitonion;  inde  porro  ad  solem  ter  tan- 
tum,  quasi  tonum  et  dimidium.  itaque  solis  astrum  abesse  a  terra 
tonos  tres  et  dimidium,  quod  vocatur  6ta  TtivTS,  a  luna  autem 
duos  et  dimidium,  quod  est  810:  Tsaadtpwv.  a  sole  vero  ad  stel- 
lam Martis,  cui  nomen  est  pyrois,  tantundem  intervalli  esse  quan- 
tum  a  terra  ad  lunam,  idque  facere  tonon;  hinc  ad  Jovis  stellam, 
quae  jDhaethon  apjiellatur,  dimidium  eins,  quod  faciat  semitonion; 
tantundem  a  Jove  ad  Satumi  stellam,  cui  phaenon  nomen  est,  id 
est  aliud  semitonion;  inde  ad  summum  caelum,  ubi  signa  sunt, 
perinde  semitonion.  itaque  a  caelo  summo  ad  solem  diastema  esse 
8ia  TsaaapcDV  ...  ad  terrae  autem  summitatem  ab  eodem  caelo 
tonos  esse  sex ,  in  quibus  sit  oia  Traatov  symphonia.  Als  Frie- 
drich Bellermann  seine  Anmerkungen  zum  Anonymus  S.  9 1  schiieb. 


^®)  So  begründet  Cicero  im  Somnium  Scipionis  (Rep.  6,  18)  die 
Verschiedenheit  der  Töne.  Vgl.  dazu  den  Comraentar  des  Macrobius 
2,  4,  4  und  den  ebenfalls  auf  Cicero  sich  berufenden  Boetius  von  der 
Musik  1,  27. 

*^)  Dies  sind  außer  den  soeben  genannten  Schriftstellern  einschließ- 
lich Ps.  Nikomachos  noch  die  Byzantiner  Manuel  Bryennios  in  seiner 
Harmonik  1,  1  und  2,  5  (p.  363  u.  411)  und  Pachymeres  p.  407  Vin- 
cent.    Wahrscheinlich   schöpfen  diese  alle  aus  Nikomachos. 

**)  Pythagoras  zu  nennen  lag  nahe,  weil  man  bei  Erwähnung  der 
Sphärenharmonie  stets  an  ihn  zunächst  dachte.  Auch  Plinius  Nat.  Gesch. 
2,  22,  84  nennt  diesen  Namen. 


Die  Harmonie  der  Sphären/  23 

war  er  unschlüssig,  ob  er  die  verscliiedenen  von  Censorin  ange- 
gebenen Intervalle  in  aufsteigender  oder  absteigender  Ordnung 
auffassen  solle.  Die  Frage  wäre  sofort  gelöst  gewesen,  wenn  er 
den  auch  von  Böckh'^'^)  übersehenen  Alexander  von  Ephesos'^^) 
zu  Rath  gezogen  hätte.  Die  zweite  Gruppe  seiner  in  Theons 
Astronomie  c.  15  mitgetheilten  Verse  (p.  140  Z)  beginnt  nämlich: 

a-Xocvicov  OS  acpaTpa  au vr^p-ti-iv/i  IkXsto  vtjTtj. 
Schritt  für  Schritt  beschreibt  er  dann  vom  Fixsternhimmel  ('J;o/pG? 
das  ist  xpuardcAAivo;  y.'jxAoc)  absteigend  dieselben  Halbton  -  Inter- 
valle und  kleinen  Terzen  wie  der  römische  Astrolog^^).  Wir 
können  demnach  mit  voller  Sicherheit  das  System  dieser  beiden 
so  darstellen: 

Nete  Synemmenon 

Paranete  chrom. 

Trite  diez. 

Paramese 

M  e  s  e 

Lichanas  chrom. 

Parypate 

Hypate 

Hyperhypate. 

Diese  Scala  ist  augenscheinlich  dem  chromatischen  Klanggeschlecht 
entnommen,  in  welchem  der  dritte  Ton  eines  jeden  Tetracliords 
(ges  und  des'"^  um  einen  Halbton  erniedrigt  ist.  Warum  dieses  in 
der  Praxis  kaum  je  übliche  Geschlecht  hier  gewählt  sei,  läßt  sich 
schwer  sagen.  Eine  Kunde  von  der  richtigen,  thatsächlichen  Ent- 
fernung der  einzelnen  Planeten  unter  einander  konnte  höchstens 
dazu  führen,  Venus  und  Mercur  zum  Intervall  eines  Halbtons  zu- 
sammenzurücken, aber  es  hätte  dann  auch  Venus  ebenso  nahe  an 
die  Sonne  gerückt,  zwischen  Juppiter  und  Saturn  aber  eine  große 
Entfernung  angesetzt  werden  müssen.  Die  von  Alexander  verfaß- 
ten Verse  haben  denn  auch  im  Alterthum  wie  in  der  Neuzeit 
herbe  Kritik  erfahren.  Schon  Theo  oder  sein  Gewährsmann 
Adrast  hebt  (Astron.  p.  141)  hervor,  Alexander  nenne  mit  Un- 
recht diese  neunstufige  Tonleiter  siebensaitig ,  gebe  mit  Unrecht 
der  Octave  sechs  ganze  Töne,    schreibe   der   unbeweglichen  Erde 


Fixsterne 

d' 

Saturn 

d,'s' 

Juppiter 

c' 

Mars 

h 

Sonne 

a 

Venus 

ges. 

Mercur 

f 

Mond 

e 

Erde 

D 

«)  Abhandlung  über  Bildung  der  Weltseele  (Kl.  Sehr.  III  171). 

")  Tlieon  nennt  ihn  zwar  Alexander  Aetolos,  es  besteht  indes 
kaum  mehr  ein  Zweifel  darüber,  daß  nur  der  gelehrte  Alexander  von 
Ephesos ,  genannt  Lychnos ,  gemeint  sein  könne.  Heraklitos  Allegor. 
Homer.  12  citiert  unter  seinem  Namen  einige  der  hier  in  Rede  stehenden 
Verse.     Naeke  Opusc.  I  12.    Susemihl,  byz.  Litteratur  I  S.  189,  A.  79. 

**)  Diese  Intervalle  bilden  zusammen  eine  cetpi^  Kette  oder  Tonlei- 
ter, nicht  eine  Sirene.  Es  ist  also  die  Lesart  der  Hdss.  BC:  Geiprjv  6 
Ato«  Tcat;  im  vorletzten  Verse  beizubehalten. 


24  Carl  v.  Jan, 

einen  Klang  zu,  rechne  von  der  Mese  a  zur  Hypate  e  eine  Quinte, 
von  der  Nete  d'  zur  Hypate  e  eine  Oetave ;  endlich  sei  seine  Scala 
weder  diatonisch  noch  chromatisch,  sondern  ein  unerträglicher 
Mischmasch.  In  diese  Vorwürfe  stimmt  Martin,  der  gelehrte  Er- 
klärer Theons,  aus  vollem  Herzen  ein  ^■^).  Indes  heben  sich  einige 
dieser  Mißstände  sofort,  wenn  wir  dem  Dichter  einige  poetische 
Freiheiten  verstatten ^^)-,  andere  Einwürfe  freilich,  welche  dem 
System  und  seiner  thatsächlichen  Construction  gelten,  scheinen 
Alexanders  Planetenscala  vernichtend  zu  treffen.  Wie  steht  es 
aber  mit  Censorin?  Ja  wenn  noch  mehrere  andere  Quellen  uns 
in  der  Hauptsache  dieselbe  räthselhafte  Tonleiter  vorführen,  wie 
steht  es  mit  diesen?  Da  ist  zunächst  Achilles  Tatios,  der  Er- 
klärer des  Aratos  (zu  Phänomena  cap.  17).  Sein  Text  ist  zwar 
verstümmelt,  wesentliche  Theile  darin  scheinen  vertauscht  und 
verschoben,  aber  dieselben  Sonderbarkeiten,  welche  man  bei  Ale- 
xander beanstandet,  namentlich  die  drei  Halbtöne  h  <"'  des'  d'  fin- 
den sich  auch  bei  ihm ;  Bellermann  und  namentlich  Böckh  tragen 
darum  kein  Bedenken  die  Uebereinstimmung  des  Inhalts  zwischen 
ihm  und  Censorin  zuzugeben. 

Da  ist  ferner  Plutarch,  welcher  in  seiner  Schrift  über  Bil- 
dung der  Weltseele  zu  Ende  des  31.  Kapitels  zwar  über  Mercur 
und  Venus  wunderliche  und  schwerverständliche  Angaben  macht*'), 
der  Erde  aber  den  Proslambanomcnos,  d.  h.  den  von  dem  tieferen 
Tetrachord  um  einen  Gauzton  entfernten  Klang  D,  dem  Monde 
die  Hypate,  der  Sonne  die  Mese  zutheilt,  welche  von  der  Erde 
eine  Quinte,  von  den  festen  Sternen  um  eine  Quarte  entfernt  sei. 
Endlich  erhalten  die  Angaben  des  ephesischen  Alexander  eine 
Bestätigung  durch  Plinius,  welcher  in  der  Naturgeschichte  2,  22, 
84  abgesehen  von  einer  Differenz  betreff's  des  höchsten  Tones 
vollkommen  mit  ihm  und  Censorin  Hand  in  Hand  geht.  Der 
Vorwurf,  daß  ungehörige  Ganztöne  in  dieser  Scala  vorkämen, 
läßt  sich  abwehren  durch  einen  Hinweis  auf  die  Thatsache,  daß 
der  diazeuktische  Ton  a  —  h  stets  als  imveränderlich  beim  Wechsel 


*^)  Note  Q  auf  S.  358  der  Martinschen  Ausgabe  von  Theons  Astro- 
nomie. 

46)  'Etttcctovoc  ist  eben  stehendes  Epitheton  der  Lyra  und  wird 
unabhängig  von  der  Mugenblicklichen  Situation  gebraucht.  Von  sechs 
ganzen  Tönen  in  der  Oetave  redet  nicht  nur  Censorin,  sondern  sogar 
der  gewissenhafte  Mathematiker  Ptolemäos  in  seiner  Harmonik  3,  9. 
Wenn  endlich  Alexander  seinen  tiefsten  Ton  schlechtweg  Hypate  nennt 
statt  Hyperhypate,  so  ist  ihm  das  beim  Zwang  des  Metrums  durchaus 
nicht  zu  verdenken. 

*7)  Iv  otaTovot?  y-aX  Xt/avoTs  yavouvxec.  Für  Lichanos  wurde  oft  nur 
tler  Name  des  Klanggeschlechts  gesetzt.  Achilles  Tatios  an  der  ein- 
schlägigen Stelle  verfährt  auch  mit  den  Paraneten  so,  vgl.  Bellermanns 
Notierung  (S.  91).  Um  ganz  mit  Alexander  und  Censorin  übereinzu- 
stimmen ,  müßte  freilich  Plutarch  dem  Mercur  die  enarmonische ,  der 
Venus  die  chromatische  Lichanos  geben. 


Die  Harmonie  der  Sphären.  25 

der  Geschlechter  galt*^).  Dasselbe  war  der  Fall  bei  dem  Pros- 
lambanomenos  des  großen  Systems  (Ä — H).  Wenn  hier  zwischen 
d  nnd  e  schon  wieder  ein  solcher  Ganzton  angenommen  wird,  so 
ist  das  freilich  nicht  ganz  correct  im  Sinne  des  unveränderlichen 
Grund  Systems;  indes  konnte  doch  wie  in  der  instrumentalen  Dop- 
peloctave  A — «'  auch  unter  Umständen  bei  einer  einfachen  Ge- 
sangsoctave  ein  Proslambanomenos  (so  nennt  ihn  Plutarch  a.  a.  0.) 
angehängt  werden.  Bedenklicher  sind  jedenfalls  die  drei  ununter- 
brochen sich  folgenden  Halbtöne  h  c'  ^''«'  d'.  Das  hat  auch  der 
Gewährsmann  des  Plinius  empfunden.  Bei  diesem  Schriftsteller 
heißt  es  darum :  inde  [a  Saturno]  sescuplimi  ad  signiferum  „von  da 
sind  anderthalb  Töne  zum  Thierkreis";  hier  heißt  der  höchste 
Ton  nicht  d'  ^  sondern  f'.  Diese  Angabe  scheint  recht  viel  für 
sich  zu  haben  und  könnte,  wenn  wir  ihr  Folge  geben,  auch  den 
letzten  gegen  Alexander  von  Ephesos  erhobenen  Vorwurf  glück- 
lich beseitigen.  Indes  nennt  dieser  so  bestimmt  die  Nete  synem- 
menon,  seine  Angaben  über  den  Gesammt-Umfang  dieses  Systems 
stimmen  so  trefflich  dazu  und  werden  durch  Censorin,  Achilles 
Tatios  und  Plutarch  so  wirksam  unterstützt,  daß  ich  glaube,  wir 
müssen  diese  Scala,  wenn  sie  uns  auch  abnorm  scheinen  mag, 
doch  in  der  Weise  wie  sie  von  so  vielen  Seiten  überliefert  ist, 
festhalten. 

Auf  die  Frage,  wer  denn  dieses  zweite  System  der  Sphären 
erfunden  habe,  nennt  uns  Macrobius  (zum  Somnium  1,  19,  2  und 
2,  3,  13)  den  Archimedes.  Die  Richtigkeit  dieser  Angabe 
ist  gut  möglich,  indes  steht  die  Nachricht  etwas  vereinzelt,  wird 
auch  durch  keinen  der  bekannten  Büchertitel  des  Archimedes  un- 
terstützt, und  denkbar  ist  doch  auch,  daß  die  Römer  dem  Sicilier 
eine  Erfindung  zuschrieben ,  welche  vor  ihm  schon  gemacht  war. 
Kurz  vor  ihm  hatte  Aratos  von  Soli  über  die  Sternkunde  ge- 
schrieben. In  seinen  bekannten  Phänomena  hat  er  es  zwar  ver- 
mieden, von  den  Planeten  zu  sprechen,  sv  os  t(o  £7üiYpa(po[X£vto 
Ka vovL  Tov  TTSpl  autu)v  < TtJüv  7rXav7)Tü)V >  7roiou[X£Voc  Xdyov 
a p }i 0 V  i et  Tivi  xal  oujjLCpajvict  pLouaix-(j  xd?  xiV7)a£i?  auTÄv 
Xs^et  7£7ov£vaL,  so  überliefert  Achilles  Tatios  im  15.  Kapitel  sei- 
nes Commentars  zu  Arat.  Auch  im  folgenden  Kapitel  wiederholt 
er  diese  Angabe:  Trspl  0£  tr^c  £vap[ioviou  xivr|a£(üc  oiutcüv  £i7:£v 
(i)c  e(^r^v"A[JO-oc,  £v  ko  Kavovi  xcti 'EpaToaOivr^c  £V  to)  'Ep[x-^  xocl 
'Tf!flV/Xr^;,  v.al  0pdauXAoc  xai  ^/Vopaaxoc  'A9po6iai£uc. 

In  einem  besonderen  Werke,  Kanon  betitelt^ ^),  hat  also  Arat 

^^)  Mese  und  Paramese,  überhaupt  die  Grenztöne  sämmtlicher  Te- 
trachorde  sind  laxüJTe?,  unveränderlich.  Das  lehrt  Aristoxenos  p.  30.  40 
Mq.  und  lehren  sämmtliche  Harmoniker  übereinstimmend  mit  ihm. 

^^)  Die  zweite  der  bei  Westermann  gedruckten  Lebensbeschreibun- 
gen Arats  nennt  eine  xavovos  -/axaxofXT^  unter  seinen  Schriften.  Viel- 
leicht hängt  auch  diese  Notiz  mit  dem  zusammen,  was  Achilles  Tatios 
meint. 


26  Carl  v.  Jan, 

von  den  Planeten  und  zugleich  von  der  Harmonie  oder  den  mu- 
sikalisclien  Klängen  derselben  gehandelt.  Ich  möchte  also  glau- 
ben, daß  bereits  Arat  dieses  System  kannte,  welches  sein 
Erklärer  Achilles  uns  mittheilt.  Freilich  würde  auch  er  nicht  als 
Urheber  desselben  anzusehen  sein,  sondern  hier  wie  in  seinen  Phä- 
nomena  nur  die  Resultate  forschender  Astronomen  verbreiten. 

Wie  dem  auch  sein  mag,  jedenfalls  ist  die  zweite  Scala  der 
Planetentöne  ein  Erzeugnis  der  alexandrini sehen  Gelehrsamkeit. 
Eratosthenes  soll,  (wie  Theo  in  der  Astronomie  gegen  Ende  des 
15.  Kapitels  -p.  142  mittheilt),  über  Bewegung  und  Harmonie  der 
Himmelskörper  so  ziemlich  dasselbe  gelehrt  haben  wie  der  ephe- 
sische  Alexander  (7:7.(>oi7:Xr^ouoc)-,  nur  gab  er  der  Erde  keinen  Ton 
(s.  oben  S.  9)  und  stellte  die  Sonne  wie  Plato  vor  Mercur  und 
Venus. 

Die  altpythagoreische  Anschauung,  wonach  die  fernsten  Pla- 
neten große  und  gewaltige  Töne  erzeugen  und  wonach  man  sich 
solch  gewaltige,  langsam  schwingende  Töne  im  Raum  als  höher 
liegend  dachte,  war  in  dieser  Zeit  vollständig  aufgegeben.  Er- 
schüttert mag  diese  Auffassung  schon  längst  gewesen  sein.  Schon 
bald  nach  der  Zeit  des  Aristoteles  gab  es  Leute,  welche  glaubten, 
die  h}'3)odorische  Scala  habe  ihren  Namen  davon ,  daß  sie  tiefer 
(ßapuTSpa)  sei  als  die  Dorische.  Heraklides  vom  Pontos  (bei 
Athenäos  14,  20)  versichert  denselben  zwar,  diese  Meinung  sei 
durchaus  irrig ;  „h}'3)odoriscli"  bedeute  vielmehr  „halbdorisch",  „nach 
dorischer  Art".  Aber  die  Anschauung,  wonach  dumpfe,  langsam 
schwingende  Töne  als  „tief"  angesehen  und  danim  mit  ütto  be- 
zeichnet wurden,  bestand  doch  bereits,  und  wenn  man  erst  eine 
hyperdorische  Transposition  annahm,  welche  eine  Quart  höher  war 
als  die  einfach  dorische,  war  jene  neuere  Anschauung  siegreich 
durchgedrungen.  Nun  konnte  in  den  akustischen  Problemen  das 
Adverbium  avo)  für  cpöo^^ot^  ^^sT;  gebraucht  werden  (Ps.  Aristot. 
Pr.  19,  3  und  37),  und  niemand  empfand  mehr,  wie  sehr  das 
dem  alten  Gebrauch  von  aveoic  und  avisvai  widersprach.  Ein 
neues  System  von  der  Harmonie  der  Planeten  -w^irde  freilich  erst 
von  alexandrinischen  Gelehrten  auf  diese  Anschauung  gegründet. 


m. 

Die  beiden  bisher  betrachteten  Systeme  der  Weltharmonie 
umfaßten  eine  Tonleiter.  Mit  apjxovia  bezeichnete  man  zu  Pytha- 
goras'  Zeit  die  Octave^^);    die  gestimmte  Lyi-a,    gleichviel  ob  sie 


50)  Nikomachos  Ilarm.  c.  9  (p.  16),  Plato  Rep.  3,  10.  Laches  14 
Vgl.  Thrasyll  bei  Theo  Musik  c.  4  (p.  48)  und  im  Commentar  des 
Porphyrios  p.  270. 


Die  Harmonie  der  Sphären.  27 

sieben  oder  acht  Saiten  zählte  und  ob  sie  in  dorischem  oder  ly- 
dischem  Ton  gestimmt  war,  führte  diese  Bezeichnung-''^);  es  war 
eine  Tonleiter,  deren  Verhältnisse  sich  ohne  ziemlich  hohe  Ziffern 
oder  complicierte  Bruchzahlen  nicht  darstellen  ließen.  Der  Ge- 
danke, den  man  eigentlich  durch  jene  Vergleichung  der  Sterne 
mit  Tönen  ausdrücken  wollte,  daß  alles  nach  leicht  übersichtlicher 
Symmetrie  geordnet  sei,  kam  dabei  nur  unvollkommen  zum  Aus- 
druck. Plato,  der  sich  durch  einen  Widerspruch  mit  der  plumpen 
Wirklichkeit  nicht  in  Verfolgung  seiner  tiefen  Gedanken  beirren 
ließ,  hat  (im  Timäos  c.  8)  zuerst  den  Satz  ausgesprochen,  die 
Zahlverhältnisse,  nach  denen  das  Weltall  geordnet  sei,  müßten  den 
einfachsten  Reihen  entsprechen ,  und  hat  versucht  die  Harmonie 
der  Welt  so  darzustellen,  daß  auf  die  Eins  die  ersten  Producte 
der  Zwei  und  der  Dreizahl  folgten:  12  4  8  und  3  9  27.  Wenn 
er  seine  Reihe  bis  auf  sieben  Stellen  ausdehnte,  so  wird  ihn  wolil 
dazu  der  Gedanke  an  die  .sieben  bis  dahin  bekannten  Weltkörper 
bewogen  haben.  (Plutarch  von  der  Weltseele  c.  31).  Die  von 
ihm  gegebene  Anregung  mag  die  in  die  Zahlen  speculierenden 
Philosophen  mehrfach  beschäftigt  haben,  jedenfalls  hat  ein  jünge- 
rer Pythagoreer  einmal  den  kühnen  Versuch  gemacht,  das  Weltall 
sich  lediglich  aus  Producten  der  Dreizahl  construiert  zu  denken 
(Plutarch  ebda.).  Indes  all  diese  Versuche  stießen  auf  die  Schwie- 
rigkeit, daß  je  anschaulicher  sich  die  Glieder  zur  geometrischen 
Reihe  ordneten,  desto  weniger  eine  Herbeiziehung  des  Tonsystems 
möglich  war.  Dasselbe  war  im  Alterthum  ja  auf  einen  zu  ge- 
ringen Umfang  beschränkt.  Zu  Piatos  Zeit  mag  es  etwa  andert- 
halb Octaven  umfaßt  haben,  die  Tetrachorde  der  Hypatoi,  Mesoi 
und  Diezeugmenoi,  etwa  von  A—e^  das  entsprach,  wenn  man  die 
Zahlenreihe  mit  1  begann,  nur  einem  Verhältnis  1:3.  Auch 
als  die  noch  in  der  ältesten  Notenschrift  (den  Instrumentalnoten) 
ganz  stiefmütterlich  behandelten,  veiTnuthlich  erst  nach  Aristoxenos 
in  Aufnahme  gekommenen  Hyperboläoi  ('''—  «')  hinzutraten ,  maß 
das  Grundsystem  nicht  mehr  als  zwei  Octaven  (1:4).  Mochten 
dazu  vielleicht  noch  ein  paar  Töne  durch  die  verschiedenen  Trans- 
positions-Scalen  kommen,  mochten  dieselben  am  Ende  sogar  noch 
eine  Octave  mehr  ergeben,  über  den  Umfang  von  drei  Octaven 
(1:8)  ging  selbst  die  römische  Kaiserzeit  nicht  wesentlich  hinaus. 
Für  Verhältnisse  von  1  bis  27  war  darin  auch  nicht  entfernt 
Raum. 

Wollte  man  aber  das  Weltall  als  eine  von  göttlichem  Geiste 
gefügte  Harmonie  darstellen,  so  mußte  man  die  Verhältnisse  der 
Quarte  (|^),  Quinte  (|)  und  Octave  (|)  darin  aufweisen,  und  dazu 
boten  sich  die  ^Oo^Yoi  sotäts;    dar,    die   beim  Wandel   der  Ge- 


")  Ps.  Aristoteles  Probleme  19,  7  u.  25   euTayopSot  dpfxov^ai.     Vgl. 
die  Harmonieen  der  Travo  TraXatdraTot  bei  Aristides  Q.  1,  9  (p.  22  M). 


28  Carl  v.  Jan, 

schlechter  unveränderlich  bleibenden  Töne  AHe  mit  ihrer  Octave. 
Es  ist  merkwürdig,  daß  dieser  im  Grunde  doch  schon  von  Plato 
angeregte  Gedanke  erst  in  der  Verfallzeit  des  Griechenthums 
weiter  verfolgt  und  zu  Begründung  eines  Sphärensystems  verwen- 
det wurde.  Im  vei-flossenen  Sommer  fand  ich  in  zwei  Hand- 
schriften der  Nationalbibliothek  zu  Neapel  ein  kosmisches  System, 
das  mir  und  all  den  Freunden,  an  welche  ich  mich  von  Neapel 
aus  um  Auskunft  wandte,  vollständig  neu  und  unbekannt  vorkam. 

Von  den  erwähnten  Hdss.  enthält  die  Neap.  III  C  2  ^-)  unter 
der  Ueberschrift  riroXsjjLOLioi)  [xouar/a  eine  Eeihe  von  zerstreuten 
Notizen  über  harmonische  und  rhythmische  Lehren,  die  letzteren 
ganz  der  aristoxenischen  Schule,  die  ersteren  theils  aus  dieser, 
theils  aus  der  pythagoreischen  Schule  entnommen  und  mit  Ni- 
komachos  Harm.  II  p.  29  übereinstimmend^^).  Das  in  Eede 
stehende  System  findet  sich  darin  zweimal  behandelt  fol.  41^^ 
und  43^ 

Die  andere  Hds.  Neap.  HI  C  3  *^)  enthält  unter  mancherlei 
Excerpten  musikalischen  Lihalts  auf  fol.  4  dieselbe  ap)(Tj  Toiv 
jAOUoiXüiv  Xo^cov  wie  die  vorgenannte  Hds.  auf  fol.  41,  zwar  nicht 
ohne  Lücken,  aber  sonst  in  besserer  Fassung  des  Textes. 

Diese  ap;(if],  durch  §  2  und  4  als  ein  neues,  von  den  bishe- 


*2)  Neap.  III  C  2  chart.  4^  (Catal.  Cyrilli  II  p.  342)  ist  von  zwei 
verschiedenen  Händen  geschrieben.  Von  der  ersten  klein  und  unschön 
schreibenden  Hand  (S.  XVI)  steht  darin  Hippocrates  de  urinis,  Gaudeu- 
tius  härm.,  Theonis  Sm.  expositio  rerum  raath.,  Pappus  (=:  Euclidis 
introductio),  Aristoxeni  barm.,  „Ptolemaei  musica",  Opticae  hypotheses, 
Damiani  optica.  Dann  sind  vier  Blätter  frei  und  es  folgt  von  fester 
Hand  mit  dem  Rohrgriffel  geschrieben,  anscheinend  im  XV.  Jahrb.,  viel- 
leicht von  Bessarions  Kalligraphen  Rhosus:  Cleonidis  introductio,  Eu- 
clidis Sectio  canonis,  Barlaam  logistica,  arithmetica  und  de  solis  eclipsi. 

^3)  Pythagoreisch  ist  darin  fol.  42  ein  Abschnitt  über  Eigenschaf- 
ten der  vier  Elemente  (=  Vincent  Notices  p.  248),  f.  43  eine  eupect? 
Ttuv  Tovoov,  i^yfjLtTovt'cüv,  6t£!j£(uv  angcbüch  Dach  Eratosthenes  (=  Vincent 
p.  236),  dann  kommt  der  erste  Abschnitt  des  Ps.  Nikomachos,  (—  30, 5  M), 
darauf  die  opoi  cucTTgfxaxos  xocfxtxou  (das  hier  besprochene  System),  end- 
lich die  Fortsetzung  des  Ps.  Nikomachos  p.  SOg— 33i6-  Ich  bezeichne 
diesen  Codex  kurz  N  2. 

")  Neap.  III  C  3  chart.  8vo  (Catal.  Cyrill  II  p.  344)  ist  von  drei 
verschiedenen  Händen,  schwerlich  vor  dem  XVI.  Jahrh.  geschrieben.  Er 
enthält  die  Einleitung  des  Porphyrios,  das  3.  und  5.  Capitel  des  Niko- 
machos Harm.  I,  einige  Tonverzeichnisse,  Verse  des  Planudes  über  die 
Geographie  des  Ptolemäos,  dann  die  oben  erwähnte  dpyji,  ein  Diagramm 
des  unveränderlichen  Systems.  Von  fol.  5  — 51  steht  von  etwas  festerer, 
besserer  Hand  geschrieben  die  Harmonik  des  Ptolemäos,  dann  Plutarch 
von  der  Musik,  Theon  Mathematik  und  Musik,  Nikomachos  I,  eine 
Uebersetzung  des  Planudes  aus  Macrobius  Commentar  zum  Somnium 
II  1,  8—25  (=  cod.  Vaf .  Urbinas  77).  Eine  kleinere,  aber  viel  deutlichere 
und  schönere  Schrift  fügt  fol.  101  hinzu  die  von  Franz  de  musicis  Grae- 
cis  1840  in  Berlin  edierten  Schlußcapitel  des  Ptolemäos  sammt  deren 
Kritik  von  Barlaam.    Ich  nenne  die  Hds.  N.  3. 


Die  Harmonie  der  Sphären.  29 

rigen    Systemen    abweichendes   kosmisches    System    erwiesen,    hat 
nach  N^  (oder  wo  dieser  versag  nach  N^)  folgenden  Wortlaut: 

§  1.       Ap^Vj    "ttöv    [jL0U3ixu)v    ^^dyiov    sotIv  6  Yj    apiöfjLOc   xai  siaiv 
opoi  Tou  xoojjLixou  aoaTY)[xaToc  oütol  : 
Api&}i6;  6  r^  lyzi  ^^)  sttoySoov^^)  tov  {>  apiö|xov , 

ü7:£p£)(£i  ^^)  ti-ovaSi  6  i>  xou  yj. 
xai  6  i|3  yj}xioXlo<;  toü  r^,  STciTpiTo?  tou  0, 

UTTcpS^^St     Y    TOÜ    {>. 

6    IC    STTlTplTOC    TOU    tß,    U7:£pO}(7j    8. 
O    17]    YjlJlloAlOC    TOU    tp,    U7:£pO)^Yi    C- 

6^')  xa  TOU  U  <oi7r/\aaL>^^)  EuiTpiTO;;,  U7r£po/rj  [rj]^^) 
6^^)   XO   i-ülTplTOC   TOU   ITj,    U7r£po}(rj    c^^). 
6    Xß    £7riTpLT0;   TOU    XO,    U7r?pO)(7]    ///^^). 

6  Xc  ötTrXaoto?  tou  tr^,  Yjixto'Xto;  tou  x8, 
U'jr£pox'J3  tß 

§  2.       Kai  loTiv  6   }jL£v  0  ettoySoo;;  tou   yj   azkr^vr^c,  C 

6    iß    YjfAlo'AlO?    TOU    7j  £pJX0U    ^ 

6  tc  öiTrAaotoc  ^^)  TOU  r^  ^^)  dcppoSiTr^C  Q 

6  lYj  StTrXaoto?  tou  0  <xat> 

_      £7:07000?  63^    TOU   "iC    _  <T^XlOO>^^)     0 

6  xa  8t7:Xaai£7riTpLToc  tou  i>         ap£o?  <6> 
6  x5  oiirÄaaiot;  tou  iß  Sio'c  2|.65j 

6  Xß  T£Tpa7rXaaio?  tou  tj  xpovou  t> 

6  Xc  T£TpaTrXaato?  tou  ^^)  0         diiXavojv  ^''). 
Es  folgt  in  N^  ein  etwas   in  Unordnung  gerathenes  nochma- 
liges Verzeichnis  der  u7:£po)^ai  der  einzelnen  Posten  ^^).     Ich  aber 


^'')  Duae  lineae  desuut  N^ 

")  ot7rXaai_excidit  N^  est  lacuna.    cf.  6  "^  et  q.  s.  in  §  2. 

^^)^ciibe  tß. 

*°)  "c  in  ras.  N^. 

6»)  Lacuna  N^  Iß  N^,  scr.  ^. 

^2)  otTtXccato;  toö  r^  N^,  t^^X^oo  ©  N^  ex  liuea  seq. 

63)  iTioyoGü)  N^  ToO  ^-eTTOYSo'oo  N^. 

*^)  om.  uterque. 

®^)  add.  N^  Iv  T^j(j.toXiu)  TOÜ  rj,  <immo  toü  tc>. 

«6)  TOÜ  N%  Tüiv   N3. 

ö^)  add.  N^  ^v  eTToySoui  Xf^yw  <sc.  toü  Xß>. 

^^)  In  N^  gebt  eine  Zablenreihe  gleichen  Inhalts  dem  §  1  voraus. 


30 


Carl  V.  Jan 


wende  mich  sogleich  zu  dem  in  derselben  Hds.  zwischen  die  Par- 
tieen  des  Nikomachos  11  eingeschobenen  Sätzen  (fol.  43^). 

§  4.         Opoi  ouaT7j[iaToc 
OUoYYoi  £a~ü)T£c. 

<V7]TT|>  UTTSpjSoXaiÜJV 
VTjTT^     UTTSpßoXaiWV  ' 

VYJTT^     aUVr|}A}X£VOJV 

Ttotpaij-cooc 

}X£orj 

uirar/j   jx£aojv 

7:pocXo:;j.,3avo[j.£voc 

Es  folgt  (§  5)  eine  Uebersicht  sämmtlicher  in  dieser  Reihe 
enthaltenen  Consonanzen. 

Den  oben  mitgetheilten  Systemen  tritt  somit  hier  als  drittes 
gegenüber : 


ApL{^|J,Ol. 

aTrXocvoiv 

»)            Xß 

xpovoo 

x8 

8.0'; 

ap£ojc 

0 

dcppOOlTTjC 

IpflOU 

oeXyjvt^c  TTUpoc  dipo; 

^i 

U 07.70?    Y%. 

r  den  Hyperboläoi 

Nete  Hyperboläon 
Nete  Diezeugmenon 
Nete  Syiiemmenon 

h' 
a 
e 
d' 

36 
32 
24 
21i 

Fixsterne 
Saturn 
Juppiter 
Mars 

Paramese 

h 

18 

Sonne 

Mese 

a 

16 

Venus 

Hypate  Meson 
Hypate  Hypaton 
Proslambanomenos 

e 

H 

A 

12 

9 

8 

Mercur 

Mond 

Erde. 

Es  fußt  mit  seinen  Haupttönen  (a)  auf  der  Zahl  8  mit  ihren 
Producten;  für  die  Quinten  (e)  hat  es  die  ganzen  Zahlen  12  und 
24.  Für  die  Ganztöne  Qi)  über  dem  Grundton  hätten  die  Zahlen 
9  und  18  genügt;  in  befremdlicher  Weise  ist  über  die  Nete  Hy- 
perboläon, über  den  höchsten  Ton  des  unveränderlichen  Grund- 
systems noch  ein  höherer  Ton  mit  der  Zahl  36  angesetzt.  Seine 
Benennung  (uirEpßoXatov?)  geht  aus  den  Hdss.  nicht  deutlich 
hervor.  Es  ist  offenbar  die  Nete  Hyperboläon  der  um  einen  Ton 
höher  stehenden  Transposition,  etwa  wenn  wir  uns  das  übrige  als 
die  dorische  Scala  denken,  die  N.  H.  der  phrygischen  Tonart. 
Eigenthümlich  ist  auch  der  Umstand,  daß  die  Nete  Synemmenon 
d  nicht  mit  einer  ganzen  Zahl  ausgedrückt  wird.  Zwar  steht 
§  1  und  2  in  den  Hdss.  nm'  öx,    und   die  Bezeichnung  SiTrXaat- 


^*)  ccpalpot  (j-ev  uTiepßdXaiov  W  ordine  linearum  confuso. 
'*')  uTTepßoXotlov  N^  \).txrx  uTiepßoXaTov  Vincent. 
'*)  r^Xt'ou  tTj  invertit  N*. 


Die  Harmonie  der  Spliären.  31 

ETTiTpiToc  läßt  keinen  Zweifel  bestehen,  der  Verfasser  dieser  Auf- 
zählung hat  nur  die  Zahl  21  im  Sinne  gehabt.  Aber  diese  Zahl 
giebt  weder  ein  richtiges  Verhältnis  der  Quarte  (J)  zu  a  =  16, 
noch  einen  richtigen  Ganzton  (|)  zu  e  =  24;  der  Erfinder  des 
Systems  kami  unmöglich  diese  unorganische  Zahl  hier  eingesetzt 
haben.  Das  System  ist  also  in  §  1  und  2  entstellt;  in  §  4  ha- 
ben wir  die  bessere  Fassung  desselben  vor  Augen,  freilich  mit 
einer  auffalligen  Bruchzahl. 

Uebrigens  ist  dieses  dritte  System  der  Sphären  nicht  etwa 
den  neapolitanischen  Hdss.  allein  eigen ;  es  liegt  an  mehreren 
Stellen  bereits  gedruckt  vor.  Die  §§  1 — 3  stehen  als  Mittheilung 
des  Anatolios  über  die  Zahl  acht  in  den  Theologumena  arithme- 
tika  p.  56  Ast,  und  sind  darum  als  System  des  Anatolios  in 
Böckh's  Abhandlung  über  Timäos  S.   92   (jetzt  173)  erwähnt. 

Auch  im  Codex  449  des  Supplements  der  Pariser  Narional- 
Bibliothek  findet  sich  dieser  Abschnitt  und  steht  daraus  —  frei- 
lich nicht  mit  ausreichender  Genauigkeit  —  abgedruckt  bei  Vin- 
cent in  den  Notices  et  extraits  des  msc.  t.  XVI  2  (1847)  p.  252. 
Nicht  nur  der  Irrthum  mit  der  Zahl  21,  sondern  auch  auffallende 
Unregelmäßigkeiten  der  Wortstellung  und  andere  Kleinigkeiten 
kehren  in  allen  vier  Quellen  wieder  und  geben  Zeugnis  von  ge- 
meinsamem Ursprung  '^). 

Die  letzte  Aufzählung  (§  4  und  5)  hat  Vincent  in  cod.  Par. 
3027  gefunden  und  p.  250  seiner  Notices  abgedruckt.  DieUeber- 
einstimmung  der  beiden  Hdss.  geht  hier  bis  ins  kleinste  Detail, 
ocpaTpa  ,  [xsv  urrspßoXalov  ,  dann  U7:£p|8oXatov  '^) ;  namentlich  bei 
Zusammenstellung  der  arithmetischen  u.  a.  Mittel  (§  5)  so  wie  bei 
Aufzählung  der  consonierenden  Intervalle  stimmen  alle  falschen 
oder  richtigen,  ausgeschriebenen  oder  abgekürzten  Zahlen  voll- 
kommen überein '^^).  Nur  bei  der  verhängnisvollen  Zahl  21  für 
die  Nete  Synemmenon  fehlt  in  Paris  das  Drittel  (^),  welches  der 
Neapeler  Codex  hat,  gewiß  ein  günstiges  Zeugnis  für  letzteren. 
Beide  Hdss.  haben  aber  auch  das  aus  Westphals  Zusammenstel- 
lung der  rhythmischen  Quellen  bekannte  Fragmentum  Parisinum 
gemein;  es  steht  in  N^  auf  fol.  42  und  ist  da  in  dem  schwierigen 
§   9  um  eine  ganze  Zeile  reicher  als  in  P.     Wir  lesen  da:    apai? 


")  Die  Neapolitani  sind  von  einander  unabhängig.  N^  steht  dem 
Par.  näher  als  N^;  mehr  läßt  sich  aus  Vincent's  ungenauen  Angaben 
nicht  erschließen.  Jedenfalls  sind  sich  beide  Neapp.  u.  Par.  verwandt. 
Geringer  ist  die  Uebereinstimmung  dieser  drei  Quellen  mit  den  Theo- 
logumena. 

^^)  Nur  7:apdp.eat?  N^  TrapotfxearjS  P.     Vorher  xa  y  W,  nur  xa  P. 

^*)  Sechs  notorisch  falsche  Zahlen  neben  drei  richtigen  und  ein  8 
statt  Sl  in  §  5  sprechen  laut  genug  für  direete  Verwandtschaft.  Statt 
xal  ^Ti  xdvou;  hat  in  der  letzten  Zeile  N^  xctl  Iv  ^ttIto'vok;,  P  xal  h  iizno- 
voi«.    Für  xäipaai  (IS^)  schreibt  P  zweimal  x^xapai,  sonst  keiu Unterschied. 


32  Carl  v.  Jan, 

o£  s-Tiv  0  |jL£iCwv  oXoJc  TTOu;  TTjC  loia?  iliacojc.  iliai;  os  sariv 
6  ijLci^cDV  oAcDC  T?|C  loia;  apasoj?.  Freilich  sind  damit  auch  noch 
nicht  alle  Schwierigkeiten  gehoben '^^).  Ferner  haben  die  beiden 
Quellen  auch  eine  Anweisung  über  die  Methode  gemein,  nach 
welcher  Eratosthenes  ^^)  das  Maß  der  Halben-  und  Vierteltöne  be- 
stimmt haben  soll  (Vincent  p.  236).  Wenn  aber  an  dieser  Stelle 
das,  was  in  N-  verschiedene  Hände  zusammengetragen  haben,  in 
P  fortlaufend  von  einer  Hand  geschrieben  ist,  dann  scheint  mir 
erwiesen,  daß  P  3027  eine  Abschrift  aus  N^  enthält.  Auch  die 
merkwürdige  opjAocilia  x7^c  xiilaptooiac  Vincent  p.  254,  wahrschein- 
lich eine  Anleitung,  in  welcher  Ordnung  man  die  Saiten  der  Cither 
stimmt,  hat  N-  toi.  43—44. 

Eine  Andeutung  von  diesem  System  der  unveränderlichen 
Grenztöne  findet  sich  auch  in  der  Harmonik  des  Ptolemäos. 
Daß  auch  dieser  so  besonnene  Forscher  den  Speculationen  über 
die  musikalische  Harmonie  des  Weltalls  keineswegs  abgeneigt  war, 
haben  wir  ja  bereits  gesehen;  er  hat  denselben  die  letzten  neun 
Kapitel  seiner  Harmonik  gewidmet ,  oder  wenigstens  zu  widmen 
beabsichtigt.  Im  8.  Kapitel  des  3.  Buches  setzt  er  die  beiden 
Octaven  des  vollkommenen  Systems  in  Beziehung  zum  Thierkreis, 
indem  er  sich  diesen  Kreis  an  einem  Aequinoctialpunkte  aufge- 
schnitten denkt,  und  hier  den  Proslambanomenos  ansetzt;  die  Mese 
fällt  dann  auf  den  gegenüberliegenden  Aequinoctialpunkt,  die  Nete 
Hyperboläon  schließt  den  zweiten  Halbkreis.  Es  entspricht  also 
jedem  Halbkreis  eine  Octave  des  Tonsystems.  Darauf  belehrt 
uns  das  folgende  Kapitel  darüber,  wie  sich  in  den  zwölf  Ab- 
schnitten des  Zodiakos  die  bekannten  Verhältnisse  der  Consonanzcn 
(f  f  i  ^^'  ®-  ^0  mehrfach  vertreten  finden.  Das  Auf-  mid  Ab- 
steigen der  Gestirae  um  je  sechs  Stufen  des  Thierkreises  bildet 
das  leitergemäße  Auf-  und  Absteigen  in  den  sechs  Tönen  (!)  einer 
Octave  nach.  Aber  nicht  nur  die  nach  Westen  gerichtete  Haupt- 
bewegung der  Himmelskörper  (nach  der  Länge)  findet  im  Tonsystem 
ihr  Analogon ,  auch  die  Bewegung  nach  der  Höhe  zu  (Erdferne) 
wird  in  Kap.  11  mit  den  Klanggeschlechtern,  und  die  Bewegung 
nach  der  Breite  hin  (weiter  nördlicher  Aufgang)  wird  in  Kap.  12 
mit  den  Transpositions  -  Scalen  verglichen.  Die  vier  Phasen  des 
Mondes  erinnern  (c.  13)  an  die  vier  Tetrachorde  des  Tonsystems. 

Darauf  sollte  (c.  14)  angegeben  werden,  welches  die  kleinsten 
Zahlen  sind,  nach  deren  Verhältnissen  die  feststehenden  Grenztöne 
des  Musiksystems  sich  mit  den  ersten  (d.  h.  wohl  uns  am  nächsten 
befindlichen)  Weltkörpem  vergleichen  lassen.  Das  15.  Kapitel 
sollte  mittheilen,  wie  man  die  eigenthümliche  Bewegung  (doch  wohl 


'^)  Statt  (xetCtüv  (et  beidemale  in  Rasur)  oXw?  muß  etwas  wie  d\Ti- 
uaXos  (vielleicht  GrjfxeTov  dvxtTraXov)  dagestanden  haben. 

'®)  Ihn  nennt  N"  fol.  43'":  eaxi  8e  fj  eupeai;  tüiv  tovu>v  xai  tcüv  r^[j.i- 
Tovfcüv  7.0.1  xüiv  oteaecuv  xaxd  töv  'EpaToat)evrjV. 


Die  Harmonie  der  Sphären.  33 

der  Planeten)  in  Zahlen  bestimmen  könne,  und  im  Schlußkapitel 
endlich  wollte  Ptolemäos  lehren,  wie  das  System  (auvotxsiwast? '')) 
der  Planeten  mit  dem  der  Töne  sich  vergleichen  lasse.  Von  die- 
ser Absicht  des  Verfassers  sind  wir  durch  die  Ueberschriften  der 
Kapitel  imterrichtet  •,  denn  diese  stehen  an  der  Spitze  des  3.  Buchs 
beisammen.  Ptolemäos  scheint  in  Ausführung  seines  Programms 
durch  den  Tod  gehindert  worden  zu  sein;  jedenfalls  bricht  in  gu- 
ten Hdss.  '^^)  der  Text  in  der  fünften  Zeile  des  14.  Kapitel 
plötzlich  ab,  und  was  sich  bei  Wallis  noch  weiter  gedruckt  findet, 
ist  eine  wenig  gelungene  Ergänzung  von  der  Hand  des  Nikepho- 
ros  Gregoras  im  14.  Jhd.  ^''^).  Schon  dieses  Mannes  berühmter 
Zeitgenosse,  der  Mönch  Barlaam,  hat  diesen  Kapiteln  eine  aus- 
führliche Widerlegung  gewidmet  ^^)  und  darin  die  Ansicht  ver- 
treten, Kapitel  14  und  15  seien  von  ganz  spätem  Ursprung,  das 
Schlußkapitel  scheine  älter  *^),  rühre  aber  auch  nicht  von  Ptole- 
mäos her.  In  Kap.  14  ist  zunächst  eine  Lücke  auszufüllen^^)-, 
aber  auch  wenn  dieses  geschehen,  bleibt  Barlaams  Verdammungs- 
urtheil  zu  Recht  bestehen.     Diese  Ergänzung  bringt  das  durchaus 


")  Diese  LA.  einiger  Hdss.  bei  Wallis  (statt  oJxeiwaet?)  wird  be- 
stätigt durch  Marc.  VI  10,  den  Codex  der  Hymnen,  welcher  Fr.  Beller- 
manns Untersuchungen  so  glänzend  bestätigt  (Fleckeisen,  Jahrbb.  1890 
S.  679),  sowie  durch  Neap.  III  C  3. 

'^^)  Marc.  VI  10  schließt  an  der  bezeichneten  Stelle  mit  dem  Worte 
yivofji^vujv  mitten  auf  fol.  60;  so  auch  Vat.  192  (Amsel -Studemund  in 
Breslauer  philol.  Abhh.  I  3  S.  122).  Ein  Codex  Barocianus  dagegen 
hat  schon  am  Ende  des  13.  Kapitels  die  Angabe  liloz  twv  nxoXsfjiatou 
apiAovixwv.  Aus  diesem  C  sind  wohl  die  von  Wallis  mit  F  und  V  be- 
zeichneten Hdss.  geflossen  (praefatio  p.  2). 

^^)  Aus  seinen  Hdss.  G  J  theilt  Wallis  p.  149  der  Folio- Ausgabe 
ein  Scholion  mit ,  welches  den  aocpwTaxos  rpyjyopa?  als  Verfasser  von 
Kap.  14  und  der  folgenden  Partie  bezeichnet.  Nikephoros  Gregoras 
soll  die  Harmonik  des  Ptolemäos  wieder  in  Ordnung  gebracht  haben 
laut  einer  Notiz  in  cod.  Vat.  176  (vgl.  Franz  Commentatio  de  musicis 
Graecis.  Berlin  1840.  S.  10)  und  ähnlichen  Notizen  in  Pariser  Hdss. 
(Vincent  Notices  p.  228).  Das  bestimmteste  Zeugnis  ergiebt  sich  indes 
aus  der  in  Anra.  81  citierten  Gegenschrift  Barlaams. 

^^)  Barlaams  Text  findet  sich  aus  cod.  Paris.  172  abgedruckt  im 
Catalogus  libr.  Coislin.  p.  227,  sowie  aus  Neap.  III  C  3  in  Franz  Com- 
mentatio S.  14—22.     Er  steht  auch    in  Vat.  Urb,  77  (Amsel  S.  128). 

8^)  Barlaam  hat  das  16.  Kapitel  in  älteren  Hdss.  gefunden  als  das 
14.  u.  15.  (Franz  S.  14).  Dasselbe  steht  ohne  die  Genossen  in  Neap. 
III  C  4  fol.  127  (abgedruckt  bei  Bellermann  Anonymus  §  84  f.)  in  Pa- 
ris. 173  und  in  449  des  supplem.  (Vincent  Notices  p.  229). 

^^)  Nikephoros  wollte  offenbar  ansetzen : 

Proslambanomenos       auf  180° 
Hypate  Meson  [auf  löC*] 

[Mese]  auf  120« 

Nete  Diezeugmenon     auf    90° 
Nete  Hyperboläon       auf    60°. 

Philologus  LH  (N.  F.  VI),    1.  3 


34  Carl  V.  Jan, 

nicht ,  was  wir  nach  der  Ueberschrift  erwarten  müssen  ^*) ,  sie 
wiederholt  vielmehr  nur,  was  wir  ans  Kap.  9  bereits  wissen,  und 
schon  der  Sprachgebrauch  weicht  von  dem  des  Ptolemäos  be- 
trächtlich ab  ^^).  Neu  und  interessant  ist  dagegen  der  Inhalt  des 
16.  Kapitels  (=  Bellermann  Anon.  §  84).  „Man  soll  nicht  glau- 
ben [oder  sich  nicht  wundem],  daß  der  Ton  des  Juppiter  mit  den 
beiden  Leuchten  am  Himmel  eine  Consonanz  bilde,  der  Ton  der 
Venus  dagegen  nur  mit  dem  Ton  des  Mondes".  Hier  sind  also 
den  Planeten  bereits  bestimmte  Töne  zugetheilt,  und  zwar  sehen  wir 

Kjonos  mit  Nete  Hyperboläon    «' 

Zeus  mit  Nete  Diezeugmenon     e' 

Ares  mit  Nete  Synemmenon       d' 

die  Sonne  mit  der  Paramese      h 

Aphrodite  mit  der  Mese  a   verbunden,  ganz  wie 

oben  in  den  opoL  ouarrj|xa-o;  xoajxuou.  Hermes  ist  allerdings 
übergangen,  statt  seiner  sehen  wir  den  Mond  mit  der  Hypate 
Meson  e  in  BeEiehung  gesetzt,  und  mit  Annahme  einer  Auslassung 
läßt  sich  nichts  erreichen,  da  der  Mond  mit  der  Aphrodite  (a) 
eine  Consonanz  bilden  soll,  also  II  für  ihn  ausgeschlossen  ist. 

Dieser  eigenthümliche  Abschnitt  legt  uns  die  Frage  nahe : 
Kann  er  von  Ptolemäos  herrühren?  Kannte  dieser  Astronom  das 
dritte  Sphärensystem?     Ist  er  vielleicht  der  Urheber  desselben? 

Jedenfalls  darf  uns  der  Umstand,  daß  der  fragliche  Abschnitt 
stark  astrologisch  gefärbt  ist,  von  TcAavf^Tai  cpDopoTTOioi  und  dya- 
OoTTOioi  spricht**^),  nicht  sofort  an  der  Urheberschaft  des  ernsten 
Ptolemäos  irre  machen.  Auch  er  hielt  die  Astrologie  für  einen 
achtbaren  Zweig  der  mathematischen  Wissenschaften,  wie  aus 
seiner  ganzen  Tetrabiblos,  ja  auch  aus  zwei  Stellen  der  Harmonik 
deutlich  hervorgeht  ^^).  Von  o/r^ [xatioiJLOi  Tpqoj vgl  Stellung  zweier 
Sterne  an  zwei  Winkeln  im  eingeschriebenen  gleichseitigen  Dreieck 
zu  reden  ist  sogar  echt  ptotemäisch  (Harm.  3,  9),  daß  Sonne  und 
Mond  schlechtweg  als  xa  cpwTa  bezeichnet  werden,    findet  sich  in 


^3)  Von  den  kleinsten  Zahlen,  nach  denen  die  unbeweglichen  Tone 
des  Musiksystems  angesetzt  und  mit  den  Wehkörpern  in  Beziehung  ge- 
bracht werden  können  ,  findet  sich  darin  gar  nichts.  Solch  kleinste 
Zahlen  sind  die  von  Ps.  Nikomachos  p.  39  angeführten  6  8  9  12  oder 
die  in  unsrer  apyr]  twv  [j.ouatxü>v  Xdywv  gegebenen  von  8 — 36. 

^*)  Mouar/T^  wird  gesagt  statt  apixovtxr^  Xo'yo?  dyakoyoQ  statt  opo?  dv., 
BtaaxTQfAaTa  Xo'ywv  statt  otacpopott  ^oyouv  u.  s.  w.  Barlaam  p.  18,  22  Fr., 
Wallis  Commentar  p    151. 

«5)  Auch  die  Tetrabiblos  (I  Kap.  5  in  der  Paraphrase  des  Proklos, 
fol.  5"^  im  Nürnberger  Urtext)  kennt  TrXavTJxat  xaxoTrotot  und  cp^appaTtxot. 
Der  besonnen  gehaltene  Eingang,  überhaupt  der  Ton  der  ganzen  Schrift 
zeugt  entschieden  für  ihre  Echtheit. 

'^^)  Auch  die  Harmonik  kennt  stark  wirkende  Constellationen  ((^x^- 
fxaTta{j.oi  IvepyixtoTaxoi  3,  8  g.  E.)  und  kräftig  wirkenden  Stand  der  Sterne 
(Spaaxtxai  axctaeis  3,  9  z.  A.). 


Die  Harmonie  der  Sphären.  35 

der  Tetrabiblos  wieder  ^^),  die  Theilung  der  Planeten  nach  einer 
TjXiaxTj  und  asAr^VLaxYj  aipsatc  enthält  nichts,  was  den  Anschau- 
ungen jenes  Gelehrten  bestimmt  widerspräche  ^^).  Und  doch  — 
in  der  Form,  wie  es  uns  vorliegt,  kann  das  Kapitel  immöglich 
von  dem  großen  Geographen  geschrieben  sein.  Von  einer  Nete 
Synemmenon  konnte  er,  der  in  seiner  Harmonik  zwei  ganze  Ka- 
pitel auf  Bekämpftmg  des  verbundenen  Systems  verwendet  (2,  4 
imd  6),  unmöglich  reden.  Die  Nete  Synemmenon  d  ist  für  Pto- 
lemäos  kein  feststehender  Ton  und  kann  von  ihm  keinem  Him- 
melskörper zugetheilt  worden  sein.  Das  hat  schon  Barlaam  rich- 
tig eingesehen  (Franz  p.   22,  9). 

Für  die  Annahme,  daß  Ptolemäos  Urheber  dieses  dritten 
Sphärensystems  sei,  spricht  aber  ein  anderes  Dokument.  In  An- 
schluß an  die  astronomischen  Hypothesen  des  Ptolemäos  hat 
Abbe  Halma  ^^)  aus  einer  Hds.  der  Pariser  Bibliothek  (no.  2390) 
eine  Sammlung  astronomischer  Zahlenangaben  abdrucken  lassen 
mit  dem  Titel:  KXauoio:;  tlToXs^iaToc  ap)(a?  xai  UTTO&iasi?  [xa- 
Or|}xaTixac  (S.  57)  und  mit  der  Nachschrift:  dvsTS&yj  £v  Kavcüßü) 
Ssxa-ü)  £T£t  'Avtajvivou  (S.  62).  Ptolemäos  soll  also  im  J.  147 
diese  Resultate  seiner  Forschungen  zu  Kanobos  in  Stein  haben 
einmeißeln  lassen.  Der  letzte  Abschnitt  aber  dieser  Inschrift  (S.  61) 
stimmt  vollständig  mit  den  oben  mitgetheilten  6^pot  ouaTYjjAaxo? 
xoa|jLLXou  überein  ^^). 

Indes  auch  diesem  Denkmal  gegenüber  muß  ich  betonen, 
daß  die  Aufnahme  der  Nete  Synemmenon  unter  die  feststehenden 


87)  z.  B.  1,  26,  fol.  14v. 

88)  In  der  Tetrabiblos  1  ,  20  fol.  10  wird  ein  Halbkreis  der  Sonne 
und  einer  des  Mondes  ,  allerdings  in  Rücksicht  auf  die  zwölf  Zeichen 
des  Thierkreises,  unterschieden.  Der  Ausdruck  aTpeat?  von  zwei  Hälften 
kommt  vor  1,  26  fol.    13v. 

8^)  Halma  nToXe[j.a(ou  hr.o^hzic,  xat  TiXavwfjL^vtov  dpyat  xai  HpoxXou 
Siaoöyou  u-oT'j-üJcjet?  Paris,  Merlin  1820.  Dieses  seltene,  mir  in  Straß- 
burg nicht  erreichbare  Buch  hat  Herr  Dr.  Preger  auf  der  Münchener 
Universitäts-Bibliothek  ausfindig  gemacht,  worauf  die  Verwaltung  dieser 
Bibliothek  die  Güte  hatte  mir  dasselbe  zuzusenden.  Ich  kann  nicht 
umhin,  allen  hiebei  Betheiligten  meinen  wärmsten  Dank  auszusprechen. 

»")  Die  Ueberschrift  lautet  auctTi^fj-axa  xoafxixoi  (so),  opoi  ist  aus  dem 
Schlußwort  des  vorhergehenden  Abschnitts  herüberzunehmen.  Das  Wort 
acpat'pa?  ist  aus  der  Ueberschrift  in  die  erste  Zeile  der  Tabelle  geworfen 
zur  {j.£C)7]  (statt  vt^tt]?)  ÜTrepßoXafcov  Äc,  hier  ist  Schluß  der  Zeile  ange- 
nommen, in  Folge  dessen  sind  die  sechs  nächsten  Namen  von  Sternen 
um  eine  Zeile  zu  tief  gesetzt,  Mercur  und  Venus  sind  auf  der  Hypate 
Meson  vereinigt,  dem  Mond  ist  richtig  die  Hypate  Hypaton  zugetheilt; 
alle  vier  Elemente  gehören  aber  zur  7rposXaiJ-ßavo[j.^v7]  (so),  das  ist  eine 
anerkennenswerthe  Verbesserung.  Das  Drittel  bei  der  Zahl  21  ist  er- 
halten. Auch  weiter  finden  sich  gute  LAA  :  (j-EaoxrjTa?  statt  (AeaoT-i^Ttüv 
(Vincent  S.  251),  ye^pLexpixc!:?  c»  (3u{j.cptt)vta?  Se,  nach  Nennung  der  fünf 
Octaven  kommt  8ia  tt^vte  xal  8ta  iraoÄv  Iv  x^nzkacioK;  ß,  auf  die  Doppel- 
octave  folgt  xal  exi  To'vou?  h  dTioySoois  mit  der  schwerlich  richtigen  Zahl  ß. 

3* 


86  Carl  V.  Jan, 

Grenztöne  für  Ptolemäos  eine  Unmöglichkeit  war.  So  gerne  ich 
zugebe,  daß  jener  gewaltige  Denker  den  Weg  gewiesen,  auf 
welchem  dieses  auaTr||jLa  xoo}jLr/&v  gefunden  wurde,  so  sicher  und 
unumstößlich  scheint  es  mir,  daß  wir  in  dieser  Gestalt  des  Sy- 
stems mit  dem  Eindringling  der  gemischten  Zahl  211  bereits  eine 
Ueberarbeitung  desselben  vor  uns  haben. 

Das  auf  dieses  System,  welches  mit  seinen  Zahlen  bis  36 
steigt,  die  Anschauung  des  Ptolemäos  eingewirkt,  welcher  Harm. 
3,  9  das  Tonsystem  in  den  Kreis  und  seine  360  Grade  einspannt, 
dann  cap.  14  nach  kleineren  Zahlen  sucht,  welche  dieselben  Ver- 
hältnisse darstellen,  diese  Annahme  liegt  nahe  genug  und  müßte 
als  wahrscheinlich  gelten,  auch  wenn  nicht  der  Name  jenes  For- 
schers durch  unsre  Quellen  mit  dieser  Lehre  mehrfach  in  Bezie- 
hung gesetzt  wäre^').  Das  dritte  kosmische  System  kann  ja  von 
ihm  einfach  in  der  Weise  begründet  worden  sein,  daß  mit  Aus- 
lassung der  Zahl  21  die  Sterne  und  Töne  um  einen  Platz  weiter 
gerückt  waren: 

höchster  Ton  ä'  36  Saturn 

Nete  Hyperboläon      «'   32  Juppiter 

Nete  Diezeugmenon  e'  24  Mars. 
Aber  noch  eine  andre  Möglichkeit  ist  denkbar.  Der  merkwürdige 
Umstand,  daß  noch  ein  hoher  Ton  in  diesem  Sphärensystem  er- 
scheint, der  musikalisch  betrachtet  nicht  hereingehört,  legt  mir  die 
Annahme  nahe,  der  Begründer  des  Systems  sei  vielmehr  von  dem 
umgekehrten  Ansatz  der  Zahlen  ausgegangen: 

Nete  Hyperboläon      «'      9   Saturn 

Nete  Diezeugmenon  e'    12  Juppiter 

Paramese  li     16  Mars 

Mese  o     18  Sonne 

Hypate  Meson  e     24  Venus 

Hypate  Hypaton        -H  32  Mercur 

Proslambanomenos  A  36  Mond. 
Dem  Proslambanomenos  theilt  Ptolemäos  thatsächlich  in  Harmonik 
3,  8  den  ganzen  Kreis  mit  seinen  360^  zu,  auch  die  Mese  wird 
dort  auf  180^  angesetzt.  Allerdings  war  er  anfangs  der  Meinung, 
jeder  Halbkreis  des  Zodiacus  solle  einer  Octave  des  Musiksystems 
in  der  Weise  entsprechen,  daß  die  Nete  Hyperboläon  an  dieselbe 
Stelle  des  Kreises  fiele  wie  der  Proslambanomenos.  Nach  weite- 
rer Ueberlegung  aber  wird  er  sich  überzeugt  haben,  daß  eine 
fortlaufende  Eeihe  von  Zahlen  in  dieser  Weise  undenkbar  sei; 
indem  eine  steigende  Eeihe  bei  Wiederkehr  des  gleichen  geome- 
trischen   Verhältnisses    größeren    Abstand    der    Werthe    erfordert. 


®^)  Abgesehen  von  dem  untergeschobenen  Schlußkapitel  der  Har- 
monik und  von  der  kanobischen  Inschrift  erinnere  ich  an  das  Sammel- 
surium des  Codex  W  fol.  41 — 44,    welches  die  Ueberschrift  trägt  Ilxo- 


Die  Harmonie  der  Sphären.  37 

Von  seinen  Experimenten  mit  der  getheilten  Saite  war  ihm  über- 
dies geläufig,  daß  man  die  Verhältnisse  nicht  mit  dem  Nullpunkt 
beginnen  lassen  könne,  indem  auch  der  höchste  Ton  ein  Stück- 
chen der  Saite  für  seinen  Klang  beansprucht.  So  mag  er  dazu 
gekommen  sein,  dem  ersten  Ton  die  Zahl  90  zu  geben  und  die 
Octave  der  hohen  Töne  auf  einen  Viertelkreis  90 — 180^^  zu  be- 
schränken. Dann  entsprach  alles  vortrefflich  seinen  Wünschen. 
Ich  glaube  also,  die  Zahl  von  9 — 36  waren  die  TipÄToi  dpiöfiot, 
welche  Ptolemäos  in  Kap.  14  seines  unvollendeten  Buchs  auf- 
stellen und  in  Kap.  15  nach  all  ihren  Beziehungen  durchsprechen 
wollte,  und  in  Kap.  15  wird  er  dem  Mond  den  Proslambanome- 
nos,  der  Sonne  nach  Weise  der  jüngeren  Pythagoreer  die  Mese, 
den  Haupt-  und  Grundton  antiker  Musik  zugetheilt  haben.  So 
fügt  sich  alles  herrlich,  und  wir  haben  keinen  fremden,  unerklär- 
baren Ton  im  System. 

Aber  in  zwiefacher  Hinsicht  konnte  diese  Scala  des  Ptole- 
mäos bei  anderen  Forschern  Widerspruch  erregen.  Die  Nete 
Synemmenon,  der  Grenzton  des  von  Nikomachos  Harm.  c.  11 
p.  23  ausdrücklich  festgehaltenen  alten  Tetrachords,  war  nicht 
berücksichtigt,  auch  war  der  seit  Jahrhunderten  geltende  Grund- 
satz hohe  Töne  mit  großen  Zahlen  zu  vergleichen  nicht  festge- 
halten. Da  mochte  denn  irgend  ein  Neuplatoniker  auf  den  Ge- 
danken kommen  dieses  System  zu  verbessern.  Er  hat  dann  die 
Bruchzahl  21^  herein  gebracht  und  für  die  Zahl  36,  die  man  als 
festen  Schlußpunkt  nicht  aufgeben  wollte  (vgl.  Ps.  Nikomachos 
p.   38)  einen  leiterfremden  Ton  herbeigezogen. 

Die  Inschrift  von  Kanobos  freilich  müßte  dann  gefälscht  sein. 
Mögen  andere  Gelehrte  hierüber  urtheilen,  wie  ihnen  gut  scheint; 
ein  Musikforscher,  der  unsem  Ptolemäos  die  Nete  Synemmenon 
unter  die  Haupt-  und  Grenztöne  des  Systems  setzen  läßt,  wird 
sich  nun  und  nimmermehr  finden. 

Habe  ich  aber  recht  mit  der  Annahme,  daß  das  Sphären- 
System  der  feststehenden  Töne  ursprünglich  die  auf  S.  36  ange- 
gebene Gestalt  hatte,  dann  folgten  auf  die  beiden  vorchristlichen 
Systeme  auch  in  der  christlichen  Zeit  zwei  Ansätze,  von  denen 
wiederum  der  erste  einem  tiefen  Ton  die  größere  Masse,  das 
größere  Volumen  zuschrieb,  während  der  zweite  die  Schnelligkeit 
der  Bewegung  ins  Auge  fassend  große  Werthe  für  hohe  Töne 
in  Anspruch  nahm.  Jenes  Ziel  aber,  dem  so  viele  Denker  des 
Alterthums  zustrebten,  mittelst  des  Musiksystems  eine  Reihe  von 
Zahlen  zu  finden,  welche  das  gegenseitige  Verhältnis  der  Himmels- 
körper in  übersichtlicher  und  symmetrischer  Form  abbildet,  wurde 
jedenfalls  erst  in  später  Zeit,  wahrscheinlich  erst  durch  den  Forscher 
gelöst,  dessen  kosmisches  System  für  das  ganze  Mittelalter  maß- 
gebend geblieben  ist. 

Straßburg.  Carl  v.  Jan, 


III. 

Pindar's   elfte   pythische  Ode 
ein  Sieger-  und  Todtenlied. 


Es  mag  seltsam  erscheinen ,  daß  ich  schon  wieder  ein 
„Todtenlied"  bei  Pindar  zu  finden  überzeugt  bin  (vgl.  „Pindars 
siebente  nemeische  Ode  ein  Siegertodtenlied"  Philol.  45,  596  ff.). 
Aber  von  den  vielen  bei  Mezger  in  dankenswerther  Uebersicht- 
lichkeit  zusammengestellten  Erklärungsversuchen  von  P.  XI  hat 
keine  durchschlagenden  Erfolg  gehabt,  während  ich  hoffen  darf, 
durch  diese  Wendung  des  Gedankens  zu  einem  befriedigenderen 
Resultat  zu  kommen,  welches  die  Erörterungen  Boeckhs  S.  339 
unten  und  Mezgers  S.  300  ergänzt  und  abschließt.  Diesmal 
freilich  ist,  wie  ich  meine,  natürlich  nicht  der  Sieger,  sondern 
sein  Vater  todt,  und  beiden  gilt  das  Lied  (vs.  43  f.). 

Welche  Beweise  dafür  liegen  vor?  1)  Zunächst  finde  ich 
im  Liede  kein  Argument  für  das  Gegentheil ;  vs.  1 4  Tratpcpav 
ist  dafür  nicht  zureichend.  2)  Der  Mythus  handelt  von  Orest, 
ja  der  Tod  des  Vaters  (Agamemnon)  wird  vs.  17  deutlich  an 
die  Spitze  gestellt.  3)  Das  vielumstrittene  lavaasv  vs.  13  er- 
hält einen  tieferen  Sinn,  wenn  der  Vater  seit  Jahren  todt  und 
die  Familie  vom  Glück  vergessen  war:  „der  Sieger  brachte  den 
väterlichen  Herd  in  Erinnerung".  4)  Desgleichen  xd  ys  vav 
vs.  44.  5)  Was  heißt  &oav  vs.  48  ?  Hartungs  Aenderung  öoat; 
ist  zu  naheliegend,  als  daß  sie  richtig  sein  könnte ;  wie  unwahr- 
scheinlich wäre  die  Aenderung  in  allen  Handschriften !  Viel- 
mehr bietet  sich  unter  der  Annahme,  daß  der  Vater  bald  nach 
seinem  olympischen  Siege  gestorben  war ,  die  Deutung :  einen 
Siegesstrahl,  der  rasch  dahin  war.  Gegensatz  ixaxpdrspaL  aotSat 
O  13,  41;  auch  ^(povitüTSpov  N  4,  6.  6)  Zu  STncpXsyst  vs.  45 
vermisse   ich   ein  Objekt.     Ist    aus    diesem  Grunde    die    Aende- 


Pindar's  elfte  pythische  Ode  ein  Sieger-  und  Todtenlied.        39 

Tung  Tov  sücppoouva  etc.  berechtigt,  so  ergiebt  sich  daraus  wie- 
derum ,  daß  der  Vater  todt  ist ;  den  Thrasydäus  bescheint  „so- 
wohl" (junger)  Frohsinn  „als"  (alter)  Ruhm.  7)  In  einigen 
Handschriften  findet  sich  vs.  38  cpiArj,  richtiger  cpi>.a,  eine  wich- 
tige Variante.  Für  sie  spricht  a)  der  Umstand,  daß  Pindar,  so 
nahe  es  liegen  mochte,  niemals  das  Publikum  als  solches  mit 
ü)  cßiXoi  anredet,  b)  der  Zusammenhang  mit  dem  voraufgehenden 
vs.  37,  wo  ofienbar  der  Muttermord  zu  sofortigem  Abbruch 
der  Parallele  Anlaß  giebt.  Diese  Anrede  der  Mutter  ist  doppelt 
verständlich,  wenn  der  Vater  todt  ist*).  8)  Dasselbe  gilt  von 
der  ganzen  ersten  Strophe  mit  Semela ,  Ino ,  Alkmene  und  Me- 
lia  —  augenscheinlich  alles  Parallelen  zur  Mutter  des  Siegers, 
wie  unten  näjier  darzulegen  ist.  9)  Die  ganz  verzweifelte  Stelle 
Antistr.  ö'  entwirre  ich  so,  daß  auch  sie  von  dem  nach  dem 
olympischen  Siege  gestorbenen  und  jetzt  besungenen  Vater  gilt. 
Ich  lese:  cpilovspoi  o'  dtxüvovtai,  |  xav  (sc.  dpsxav  i.  e.  victoria- 
rum !)  £1  TIC  axpov  (victoriam  Olympicam)  sXwv  i^au)(a  ts  (Hal- 
tung des  Gemüths  cf.  P  VIII)  v£[JLOiJLevoc  aivdv  ußpiv  |  dTrscpu^sv, 
ji  s  X  0  ?  o'  dv'  £a)(aTidv  |^Ai8a  KaXXiOTrac  laj^sv  (wie  P  5,  1 1 5 
und  Pll,  48),  yXux'jt.  etc.  Da  hätten  wir  ( vermuthungs- 
weise)  die  direkte  Angabe  vom  Tode  des  Vaters.  10)  In  ep. 
o'  ist  dann  Kastor  das  dem  heimgegangenen  Vater  am  meisten 
entsprechende  mythische  Gegenbild,  und  die  ganze  Epode,  in  die 
das  Lied  ausklingt,  wird  schwerwiegender  als  ohne  den  suppo- 
nierten  Tod. 

Die  angeführten  Argumente,  vereinzelt  immerhin  anfechtbar, 
gewinnen  vollends  Halt  und  Zusammenhang,  wenn  die  poetische 
Einheit  des  Liedes  wirklich  durcli  unsere  Annahme  verständlich 
ist  und  festgestellt  wird.  Aber  ehe  wir  dazu  übergehen,  mögen 
noch  allerlei  sonstige  Einzelheiten  erledigt  werden. 

Vs.  6.  Das  pindarische  Beiwort  [xavxsTov  ist  gegen  Her- 
mann und  Boeckh  (tiavxitüv)  sowie  gegen  Mommsen  ([xavxsitDv) 
in  Schutz  zu  nehmen.  Vergleiche  fxctvxsToc  sSpa  bei  Eurip. 
Ion.  130.  —  Uebrigens  ist  wohl  das  Komma  hinter  övüjjLaCsv 
zu  tilgen ;  wozu  die  Zerstückelung  ? 

Vs.  7.  Was  £7rivo[xov  bedeute,  ist  strittig.  Liest  man  da- 
gegen iizi  vd|jLOV  (Lied  zu  Apolls  Ehren),  so  gewinnt  man  einen 
absolut  neuen  Gedanken:  der  oxpaxoc  ist  dann  die  thebanische 
Bürgerschaft ,  die  Heroinnen  keine  anderen  als  in  den  ersten 
Versen.  Statt  xai  vuv  lies  xotvov,  Mezgers  Vermuthungen  S.  287 
sind  nicht  geeignet  es  zu  stützen. 

Vs.  10.  Ob  Breyer,  analecta  Pindarica  p.  11  Recht  hat, 
wenn  er  hier  den  conj.   aor.  anficht,  mag  zweifelhaft  erscheinen. 


*)  In  demselben  Verse    hätte  Mommsen  G.  Hermanns   Verbesse- 
rung in  den  Text  aufnehmen  sollen. 


40  L.  Bornemann 


Jedenfalls  erscheint  das  ouv  temporale  bedenklich;  die  Beispiele 
bei  Boßler,  de  praep.  usu  p.  28  treffen  hier  nicht  zu.  Die  Bes- 
serung xeXaof^T'  ev  axpaiai(v)  soTrspai;  des  handschriftlichen  Fel- 
lers dürfte  angemessener  sein. 

Vs.  17  ff.  )<£ipu)v  üTTO  xparepav  und  Ix  ooXou  Buctcsv&so^ 
soll  beides  auf  Klytämnestra  gehen.  Härtung  und  Bergk  haben 
wohl  mit  Recht  daran  Anstoß  genommen.  Versucht  man  durch 
xax  So>vOU  die  vermißte  Verbindung  herzustellen ,  so  bleibt  im- 
mer der  Ausdruck  unpindarisch  weitläufig.  Dagegen  läßt  der 
überlieferte  Text  m.  E.  eine  Deutung  zu,  durch  welche  ein 
neuer  Gedanke  eingefügt  wird:  der  ödXo;  SucTrsvby);  ist  die  List 
der  Wärterin,  welche  ihr  eigenes  Kind  aufopferte,  um  Orest  zu 
retten.  Uebrigens  sehe  ich  in  dprivoa  nicht  dea  Eigennamen, 
sondern  ein  Beiwort  zu  ipocpoc,  entsprechend  dem  Adjektiv  dp- 
TiSTiYj;  und  dem  dptia  [xr^Bojjisvo;  in  0  6.  Das  Beiwort  ist  hier 
um  so  mehr  am  Platze,  weil  von  derselben  xpocpo;  ein  odXo; 
ausgesagt  wird.  Ueber  den  Namen  dieser  kilikischen  (Aeschy- 
los)  Wärterin  und  ihr  Auftreten  bei  Stesichoros  siehe  das  Pro- 
gramm von  Seeliger,  die  Ueberlieferung  der  griechischen  Hel- 
densage bei  Stesichoros,  Meißen  1886,  S.  20  und  meine  Bespre- 
chung im  Philologischen  Anzeiger  1887  S.  15,  wo  ich  irrthüm- 
lich  die  Commune-Form  dprivoo;;  verlangt    habe. 

Vs.  24  f.  Was  man  gewöbnlich  annimmt,  daß  nemlich 
8ajjLaXiC(ü  ein  verlängertes  oafAa^cu  sei,  kann  ich  nicht  glauben. 
Es  ist  vielmehr  direkt  von  odjxaXi?  und  oafxdAr^?  gebildet  und 
findet  sich  als  xaraoaiiaAi^^o)  P  5,  113,  wo  Bergk  sehr  richtig 
yXoav  vermuthet  hat,  in  einem  treffenden  Vergleich :  das  grüne 
Laub  wird  niedergeworfen  und  geschändet.  Auch  an  unserer 
Stelle  scheint  mir  einzig  die  Form  xaTOLoatiaALCotxEvcxv  angemes- 
sen, mit  ähnlicher  Verschreibung  wie  0  2,  97  ro  kaXor^r^zai  statt 
y.a.TaXaXr^Gal  steht.  Ist  nämlich  oa\icLXiC,üi  und  nicht  oot{xdC<ü  hier 
richtig,  so  ist  Xiyj.i  falsch.  Gegen  letzteres  sprechen  ferner  drei 
Gründe:  1)  es  ist  neben  xoTtai  matt;  2)  STspo;  heißt  bei  Pindar 
sonst  nirgends  alienus;  3)  die  Distraction  des  -si,  zumal  mit 
dem  Ictus  auf  i,  ist  recht  unsicher.  Die  Belege,  welche  in  Be- 
tracht kommen  könnten,  sind  (mit  Angabe  der  Icten)  folgende: 
a)  von  Adjektiven  auf  r^c:  dxsvst  N  7,  88.  euxXsl  N  2,  24. 
Oll,  85.  £üxX£i  (euxXssT?)  N  3,  68.  ouaTTcV^si  P  12,  10,  dpa- 
oufxTiOSi  P  4,  143.  C£vapx£L  N  4,  12  —  die  freilich  sämmtlich 
in  den  Mss.  nicht  distrahiert  sind,  b)  Von  Substantiven  auf  o; : 
£pv£i  J  3,  63  und  'ApYEi  N  10,  40,  beide  handschriftlich  über- 
liefert. Dagegen  liegt  für  die  Distraction  oup£i  J  5,  32  trotz 
der  Mss.  kein  Grund  vor.  c)  Von  Substantiven  auf  £u? :  ßaoi- 
X£i  J  7,  18  (mss.  r^i)  und  I\r^l^  (mit  zweifelhaftem  Ictus  und 
gegen  die  mss.)  in  demselben  Liede  vs.  38.  ['x'VpEi  in  demsel- 
ben Liede  vs.  37  ist  unsicher,  und  'ApEi  J3,  33  unbegründet.] 


Pindar's  elfte  pythische  Ode  ein  Sieger-  und  Todtenlied.        41 

—  £T£po;  mit  der  Nebenbedeutung  ad  versus,  infestus,  wie  P  3,  34 
und  auch   N  8,  3. 

Vs.  2^.  xo^AuTTTo)  c.  dativo  =  „jemandem  etwas  ver- 
hehlen" ist  doch  gegen  allen  griechischen  Sprachgebrauch ;  über- 
dies haben  Zungen  keine  Augen,  so  daß  man  ihnen  etwas  ver- 
heimlichen mülite.  Vielmehr  gehört  der  Dativ  zu  d{xay(avov :  frem- 
den Zungen  ist  es  unmöglich ,  solche  Skandale  zu  verhüllen, 
vielmehr  sind  die  Leute  yaxoAoYoi  vs.  28  und  führen  durch  ihr 
Klatschen  so  entsetzliche  Entschlüsse  wie  den  der  Klytämnestra 
erst  herbei,  wiewohl  schon  an  und  für  sich  ein  solcher  Frevel 
wie  der  des  Aigisthos  für  Gattinnen  höchstgreulich  (I'^^iotov)  ist 
und  die  Verführte  zum  Aeußersten  treiben  kann.  —  Ob  e;(- 
ötaTOv  an  den  Namen  Aegisthos  anklingen  soll? 

Vs.  33  f.  Die  herkömmliche  Deutung  von  7iapcüi}£VT(üV  hat 
schon  Bergk  angezweifelt.  Ich  übersetze  bildlich:  „in  Leiden- 
schaft entzündet",  gen.  abs.  —  Xucd  in  der  Bedeutung  „zerstören" 
liegt  vom  Epos  her  zu  nahe,  um  andere  Erklärungen  zu  suchen 
deshalb  schreibt  man  wohl  besser  personificiert  'xA.j3poraTo;  (die 
Paläste  des  üppigen  Glücks),  wie  'Arpsxsia  0   10,   13. 

Vs.  41  f.  Zu  xo  U  Tsov  vgl.  P  5,  72.  J  7,  38.  —  Die 
Lücke  im  Verse  ergänze  ich  folgendermaßen :  si  [xia^ov  au  auv- 
£{}s'j  TTOcpEj^Eiv.  Es  würde  sich  verlohnen,  die  Stellen,  in  wel- 
chen mau  Anspielungen  auf  Honorar  gefunden  hat ,  insgesammt 
abzuthun.  —  Da  von  iiiaHoc  und  uirapYupo;  die  Rede  ist,  hat 
Bergk  wohl  richtig  das  Verb  /aoaaaijicv  eingesetzt;  aber  auf 
diese  Aenderung  werden  wir  uns  beschränken  können.  Die 
Muse ,  welche  den  versprochenen  Lohn  zahlen  will ,  nimmt  ihr 
(goldenes)  Lied  und  prägt  es  mit  verschiedenem  Gepräge  für 
Vater  und  Sohn ;  die  erforderliche  Legierung  geschieht  hier  mit 
Silber  (daher  uTuotpYupoc),  und  die  Legierung  —  im  Uebergang 
vom  reinen  Gold  zur  einzelnen  Münze  —  wäre  nichts  anderes 
als:  der  Dichter  selbst! 

Vs.  50.     i>£Oi)£v  ziehe  zu  tJAey^oiv,  also  Punkt  vor  £pai[xav. 

Vs.  57  f.  ist  wohl  zu  verbessern  ^Xuy.u'zoLT'X'^  "(zvza  £U(üv6[xii> 
XT£av(üv  xpaxiarav  /ocpiv  iropcüv.  Denn  £U(i)vu[xo^  sagt  Pindar 
von  TTCtTipE;  und  rAxpi  (2mal),  sowie  von  TroO£c;,  {>£|jLiaxG7roc  und 
ADavoii  Dagegen  ^Xuxuc  und  •^(koy.zpoc,  gilt  15mal  von  Lied 
oder  Musik,  8mal  von  Liebe  oder  Sehnsucht,  Interesse  u.  s.  w., 
7mal  von  allerlei  Freude,  2mal  vom  Ausruhen,  2mal  vom  Heim- 
kehren, 2mal  vom  Lebenslauf,  endlich  je  Imal  von  Lohn,  Nach- 
tisch, Täuschung  und  Krieg  —  aber  nie  von  Personen. 

Endlich  giebt  mir  ep.  /  Anlaß ,  über  die  Zahl  der  errun- 
genen Siege  einige  Bemerkungen  zu  machen.  Die  meisten  Er- 
klärer wählen  folgenden  Weg:  sie  fragen  nach  den  politi- 
schen Zuständen  Thebens  in  den  beiden  von  den  Scholiasten 
erwähnten  Pythiaden  28  und  33,  also  Ol.  75,  3  und  80,  3 
bezw.  Ol.  76,  3  und  84,  3,    oder    setzen    nach  Gutdünken    eine 


42  L.  B  o  r  n  e  m  a  n  n  , 

andere  Datierung,  und  erklären  daraufhin  das  Gedicht.  Ich 
dagegen  glaube  1)  unten  zeigen  zu  können,  daß  es  nicht  erfor- 
derlich ist  einen  politischen  Hintergrund  zu  suchen  —  und  wie 
selten  sind  Politik  und  Poesie  vereinbar!  —  2)  aber  die  im 
überlieferten  Text  des  Gedichtes  vorliegenden  Angaben  stricte 
zu  Grunde  legen  zu  sollen,  statt  von  außen  her  die  Frage  an- 
zufassen. Mezger  (S.  287  oben)  ist  eine  seltsame  Unklarheit  un- 
tergelaufen, indem  er  in  einem  Athem  den  delphischen  Stadion- 
sieg auf  den  Vater  und  auf  den  Sohn  bezieht ;  sonst  aber  ist 
er  m.  E.  auf  dem  rechten  Wege.  Der  Grund  jener  Unklarheit 
liegt  offenbar  darin,  daß  er  mit  fast  allen  Erklärern  außer  Bergk 
das  t'  nach  'ÖXufXTria  in  vs.  47  verwirft.  Diese  Willkür  moti- 
viert man  damit,  daß  tol  [isv  vs.  46  beziehungslos  stehe  ;  aber 
ist  zwischen  dem  bei  Pindar  beliebten  [xsv  —  ts  —  ts  und  un- 
serem ra  }x£v  —  Tc  —  Tc  ein  wesentlicher  Unterschied?  und 
schafft  man  nicht  eben  durch  jene  Streichung  die  häßliche  Häu- 
fung von  SV  ap[j.a-i  und  ouv  ittttou  ?  Vielmehr:  der  letzte  Sieg, 
der  des  Thrasydäus,  welcher  denn  doch  auch  erwähnt  werden 
mußte,  nachdem  vs.  44  ausdrücklich  auf  ihn  neben  dem  Vater 
bezug  genommen,  ist  der  Stadionsieg  vs.  49  f. ;  der  des  Vaters 
ein  olympischer  Wagensieg  vs.  47  f. ;  endlich  „in  fernen  Zeiten" 
(TTOcXot'.)  ging  ein  Wagensieg  voraus,  vielleicht  ein  Sieg  des  Va- 
ters, vielleicht  eher  eines  Ahnen.  („Im  Wagenkampf  siegreich 
vor  Alters,  haben  sie  sowohl  in  Olympia  aus  vielgefeierten  Käm- 
pfen einen  flüchtigen  Sonnenstrahl  erlebt  mit  ihren  Rossen,  wie 
sie  zu  Pytho  im  leichten  Lauf  auftretend  die  Griechenschar  mit 
ihrer  Schnelligkeit  besiegten  durch  Gottes  Huld''.  —  Einen 
früheren  Versuch  sv  Apyst  statt  £V  apixocat  möchte  ich  nicht 
mehr  festhalten).  Mithin  heißt  es  vs.  14  richtig,  daß  Thrasy- 
däus den  dritten  Kranz  auf  den  väterlichen  Herd  niederge- 
legt hat ;  und  gemeint  muß  sein  der  erste  von  Thrasydäus  selbst 
erfochtene  Sieg  von  Pyth.  28  =  Ol.  76,  3,  zumal  der  Mythus 
den  Sieger  mit  Orest  parallelisiert. 

Gegen  diese  Auffassung  scheint  vs.  43  Hu^ovr/o)  zu  spre- 
chen. Bergk  freilich  findet  hier  den  Namen  des  Vaters-,  wie 
unwahrscheinlich,  wo  das  Lied  selbst  von  einem  pythischen  Siege 
handelt!  Ich  glaube,  die  in  D  überlieferte,  bisher  unbeachtete 
Spur  führt  uns  aufs  Richtige:  es  ist  üuiiovr/ov  zu  lesen,  zu 
(pa)vav  (Lied)  gehörig,  vgl.  u|jlvoc  'OXujxmovixa?,  ujxvou  t£i}|x6<; 
'OXu}X7uiovix7.c,  xaitjLoc  'GXujjLTriovixac,  sowie  U[xvü)V  Or^aaupo;  Ho- 
Otovr/oc  und  Tijjia  noötovixoc. 

Daß  der  olympische  Sieg  des  Vaters  Ol.  74  erfochten  wurde, 
läßt  sich  erst  nach  Erläuterung  des  Liedes  bezw.  des  Mythus 
feststellen,  zu  der  ich  jetzt  übergehe. 


Pindar's  elfte  pythische  Ode  ein  Sieger-  und  Todtenlied.        43 

Thebanische  Frauengestalten  treten  in  der  ersten  Stro- 
phe uns  entgegen;  und  zwar  zuerst  die  beiden,  von  denen  es 
O  2,  19  ff.  heißt,  daß  sie  durch  viel  Leid  und  Freude  hin- 
durchgeführt sind,  Semela  und  Ino.  Ihre  feierliche  Erwähnung 
weckt  unwillkürlich  die  Erinnerung  an  die  Geburt  und  Erzie- 
hung des  thebanischen  Dionysosknaben,  der  später  dem  Apollo 
von  Delphi  so  nahe  stehen  sollte.  Was  diese  „historische  Ma- 
lerei" bedeuten  soll?  Eine  leidgeprüfte  Dionysos-Mutter  und 
-Erzieherin  naht  mit  dem  in  Delphi  sieggekrönten  Sohne.  (Eine 
Illustration  hierzu  wäre  der  berühmte  etruskische  Semelespiegel 
Mon.  Inst.  1,  56).  —  Sofort  wird  dieser  zweitens  dem  theba- 
nischen Herakles  gleichgestellt ;  dessen  Mutter  ist  die  dritte 
Frauengestalt.  Ob  sie,  wie  man  gemeint  hat,  zu  kurz  kommt, 
wenn  das  Attribut  dpiatoYovog  nicht  ihr,  sondern  dem  Herakles 
zugewiesen  wird  ?  Ich  glaube ,  sie  ist  durch  die  Bezeichnung 
als  „Heraklesmutter"  hinreichend  gefeiert,  und  das  Attribut  zu 
Herakles,  welches  an  Zeus  erinnert  (ohne  ihn  ausdrücklich  zu 
nennen) ,  führt  passend  die  Erinnerung  an  den  Vater  des  Sie- 
gers ein ,  welcher  in  diesem  Liede  neben  dem  Sohne  und  der 
Mutter  ausdrücklich  gerühmt  werden  soll.  —  Zur  Melia ,  der 
Mutter  des  Ismenos,  der  Gattin  Apolls,  in  das  Heiligthum  mit 
den  goldenen  Dreifüßen,  das  der  „dunkle"  Apoll  ganz  beson- 
ders werthschätzt,  ziehen  die  Frauen.  Nicht  ohne  Absicht  wer- 
den die  goldenen  Dreifüße  erwähnt;  ist  doch  Herakles  als  tzox^ 
Sacpvr^cpopoc  dem  Chor  der  Mädchen  voraufgezogen,  und  sein 
Vater  hat  einen  Dreifuß  in  das  ismenische  Heiligthum  gestiftet: 
eine  Bestätigung  der  anderweitig  ausgesprochenen  Vermuthung, 
daß  Thrasydäus  ein  Ttalc  oacpvr^cpopoc  gewesen  sei. 

Das  Gegenstück  zu  dieser  Strophe  ist  die  letzte  Epode, 
deren  Besprechung  ich  sofort  einschalte.  Da  sind  drei  Helden 
zusammengestellt,  unsterbliche,  wie  der  vorauferwähnte  Vater. 
Unsterblich,  weil  sie  im  Lied  gefeiert  sind  (u}jlvT|TC/v  sovxa),  wie 
jetzt  Pindar  den  Vater  gefeiert  hat :  in  der  Mitte  der  ritterliche 
Kastor ,  an  den  Seiten  lolaos  und  Polydeukes.  Warum  fehlt 
neben  dem  Thebaner  loalos  sein  Waffenfreund  Herakles?  Doch 
wohl ,  weil  dieser  im  Eingang  des  Liedes  stillschweigend  mit 
dem  Sohne,  nicht  mit  dem  verstorbenen  Vater  parallelisiert  ist. 
Von  Interesse  ist  die  Vergleichung  der  fikoronischen  Cista  (alt- 
italisch), wo  sich  auf  dem  Deckel  Dionysos  (s.  Strophe  a'),  an 
den  Füßen  Herakles  und  lolaos,  im  Hauptbild  Polydeukes  (und 
auch  Kastor?  ferner  Apollo?)  dargestellt  finden.  Uebrigens  sei 
beiläufig  auf  die  Responsion  von  Semela  =  Ino  -j-  Alkmene 
und  loalos  -f-  Kastor  =  Polydeukes  hingewiesen ;  jenes  Paar 
wird  KaotjLO'j  xopai,  dieses  uiol  Oeäv  genannt. 

Ich  kehre  zur  ersten  Antistrophe  zurück,  um  sofort 
die  Benennung  jenes  Paares  als  TiaTSsc  'Ap[jLovia<;  zu  besprechen. 
Diese  Bezeichnung  ist  sozusagen  der  Ruhepunkt  der  Antistrophe 


44  L.   B  o  r  n  e  m  a  n  n 


und  des  ganzen  Systems  und  gewiß  nicht  ohne  Absicht  gewählt, 
nemlich  mit  Anspielung  auf  die  vom  Dichterpropheten  zu  ver- 
mittelnde Harmonie  im  Durcheinander  des  Lebens  voll  Leid, 
Freud  und  Arbeit:  wie  der  Dichter  selbst  (wenigstens  nach 
meiner  Vermuthung  zu  Pyth.  8,  68)  als  seine  Aufgabe  be- 
zeichnet xa«x7.Tov  ap[jLovio(v  ttXsxciv  djAcp'  exaarov.  Neben  dieser 
Anrede  zerfällt  die  Antistrophe  in  drei  Theile.  1)  In  vs.  6 
betrachten  wir,  im  Anschluß  an  die  Strophe,  den  Ort  der  Feier. 
Wohl  mit  Recht  hat  Dissen  darauf  hingewiesen,  daß  der  Name 
an  die  Wurzel  lA  anklinge;  hier  ist  Wahrheit  und  Wissen.  Ob 
es,  in  Verbindung  damit,  gewagt  ist,  aus  dem  Beiwort  jxavrsTov 
eine  deutliche  Beziehung  auf  den  Dichter  als  Propheten  zu  ent- 
nehmen? 2)  Vs.  7  und  8:  die  Personen;  nemlich  die  Sänger 
und  das  Publikum.  3)  Vs.  9  und  10:  der  Vorwurf  des  abend- 
lichen Liedes.  Es  ist  ein  dreifacher:  a)  die  mächtige  Themis, 
dem  Orakel  ApoUons  zugethan ,  mit  ihrer  gottgewollten  Ord- 
nung des  Weltlaufs  und  der  Lebensschickungen ;  b)  Pytho  mit 
dem  Siege  des  Thrasydäus ;  c)  der  6pi}Gor/7.c  yxc,  'OficpaXoc,  wo- 
mit bereits  das  Motiv  des  Orestesmythos  anklingt. 

Auch  die  Epodos  a'  ist  dreitheilig.  1)  Das  Lied  gilt 
Theben  und  dem  Kampf  von  Kirrha  ;  2)  es  feiert  den  Thrasy- 
däus und  den  durch  ihn  neugeschmückten  väterlichen  Herd ; 
3)  es  stellt  dar:  einen  Orestes. 

So  folgt  denn  auf  dieses  in  einer  einzigen  großartigen  Pe- 
riode ablaufende  erste  System  das  mythische  Gegen- 
bild, von  Str.  ß'  bis  str.  y' ;  augenscheinlich  so  gegliedert, 
daß  beide  Strophen  den  Kern,  dagegen  Antistr.  und  Epodos  ß'  die 
Verarbeitung  —  mit  besonderer  Rücksicht  auf  Klytämnestra  — 
enthalten. 

Der  Knabe  ward  von  der  Wärterin  durch  Aufopferung 
ihres  Kindes  gerettet  (vs.  1 7  f.),  als  Klytämnestra  die  Kassandra 
zum  Hades  hinabschaffte  mit  der  SeeleAgamemnons  (vs.  18  —  20). 
Während  der  Sieger  von  Troja  getödtet  wurde  und  die  Seherin 
in  sein  Geschick  verflocht  (vs.  33  —  36),  kam  das  junge  Blut 
glücklich  zum  Strophios  an  den  Parnaß ,  um  ,  als  die  Zeit 
gekommen  war ,  die  Mutter  und  den  Aigisthos  zu  erschlagen 
(vs.  36 — 39).  —  So  stehen  in  den  je  zwei  Abschnitten  der  beiden 
Strophen  die  Rettung  und  der  Tod,  der  Tod  und  die  Rettung 
einander  gegenüber ,  bis  zum  endlichen  Siege.  Eine  ganze 
Wucht  von  Jammer  und  Tod  wird  in  wenigen  Worten  gemalt: 
cpovsuouievou  —  der  Vater  ermordet;  oo^tcsvi^soc  —  der  Sohn 
der  Wärterin  getödtet ;  KaaaavBpav  rcdpsuas  —  Kassandra  zum 
Hades  (und  noch  einmal  der  Vater:  'AYajjL3[jLVovia  ^i^X?) ;  und 
wieder  &av£V  auzhc,  Tjpw;  —  die  Majestät  des  Atriden  todt,  und 
jAavTiv  oXsaas  xdpocv  —  die  Seherin  in  das  Unglück  verflochten ; 
sodann  in  dem  Zwischenstück  'Icpqivsia  ocpGt)(i>£Taa  —  die  Opfe- 
rung Iphigeniens,    und   überdies   die  Gewaltthat   des  Eindring- 


Pindar's  elfte  pythisclie  Ode  ein  Sieger-  und  Todtenlied.       45 

lings :  £T3pto  xaraSajiaXiCojASvav.  Erst  die  Strophe  Y  schlägt 
hellere  Töne  an,  nemlich  vom  Sieg  des  Vaters  über  die  Räuber 
der  Helena  und  vom  endlichen  Siege  des  Sohnes;  hier  aber 
bricht  der  Dichter  aus  naheliegendem  Grunde  ab.  Wozu  aber 
die  zweimalige  Erwähnung  der  Kassandra,  und  zwar  das  erste 
Mal  mit  so  Viel  Worten,  daß  G.  Hermann  die  Richtigkeit  der 
Ueberlieferung  bezweifelte  ?  Es  trägt  doch  zweifelsohne  zur 
Linderung  des  Jammers  bei,  zu  wissen,  daß  selbst  bevorzugte 
Menschenkinder  darin  verflochten  sind ;  als  ein  solches  wird  aber 
die  /Opa  Ilpiocfxoo  bezeichnet ,  indem  dreierlei  von  ihr  gesagt 
wird  :  1 )  sie  gehört  zum  Geschlecht  des  Dardanos,  wo  nemlich 
das  Glück  zu  Hause  ist  (oXßioi  fr.  120  (85),  cf.  8d[xoo;;  ^Aßpd- 
TaTo;  vs  34  unseres  Liedes);  2)  sie  ist  eine  |xavTi?;  3)  auch 
wohl  der  Name  KaaaavSpa   „Mannzier"   zeichnet  sie  aus. 

So  dienen  Agamemnon^  Kassandra  und  Orest,  um  den 
Wechsel  von  Glück  und  Ruhm,  Jammer  und  Tod  und  Sieg  zu 
versin nlichen.  Angesichts  dieser  mythischen  Namen  muß  auch 
der  jäheste  Schmerz  des  alltäglichen  Lebens  an  Bitterkeit  ver- 
lieren. Ein  Fingerzeig  auf  unsere  christliche  Religion  mag  das 
ganze  Verhältnis  verdeutlichen:  Christus  selbst  vereinigt  als 
mächtiger  Held  und  gottbegnadete  Persönlichkeit,  als  jammer- 
voll getödteter,  aber  siegreich  verklärter  jene  sämmtlichen  Züge 
in  seinem  Bilde,  so  daß  ein  Hinweis  auf  dieses  Lebensbild  ge- 
eignet ist,  zur  Lösung  aller  Räthsel  unsers  wechselvollen  Le- 
bens beizutragen.  Und  dieser  uns  naheliegende  Vergleich  hilft 
uns  meines  Erachtens  in  der  Erklärung  der  Ode  noch  zwei 
Schritt  weiter.  1)  Wie  Agamemnon  von  seinem  Weibe,  so  ist 
Jesus  von  seinem  ihm  so  theuren  Volk  getödtet.  Die  Erinne- 
rung an  diesen  Umstand  vertieft  das  Verständnis  von  der  Größe 
seines  Leides  ;  dagegen  folgert  der  verständige  Zuhörer  daraus 
keineswegs,  daß  in  dem  jedesmal  vorliegenden  concreten  Fälle 
großes  Unglücks  in  einem  Menschenleben,  dessen  Wechselfälle 
durch  die  Erinnerung  an  Jesu  Leben  „mythisch  verklärt"  wer- 
den sollen ,  den  jedesmaligen  Angehörigen  irgend  welche  Ver- 
schuldung gegen  den  betreffenden  Menschen  vorgeworfen  wird. 
Bei  der  Orestessage  tritt  erst  da  ein  Bedenken  gegen  die  Zu- 
sammenstellung auf,  wo  der  Muttermord  vollführt  wird ;  —  und 
hier  eben  bricht  der  Dichter  ab.  2)  Wenn  ferner  die  Motive 
beigebracht  werden,  welche  unvermeidlich  zur  Hinrichtung  Jesu 
führen  mußten,  z.  B.  der  Gesetzesstolz  der  Orthodoxen  und  die 
getäuschten  MessiashofiPnungen  des  irdischgesinnten  Volks,  so  wird 
einerseits  das  Bild  noch  düsterer,  andererseits  aber  tragen  diese 
Züge  dazu  bei,  uns  jenes  unvergleichlich  tiefe  Leid  denn  doch 
menschlich  näher  zu  bringen.  Es  erscheint  nicht  mehr  als  ein 
grausiges  unverstandenes  Fatum ,  sondern  verflicht  sich  in  den 
Lauf  des  menschlichen  Lebens  mit  seinen  Enttäuschungen  und 
Gewaltakten,  mit  seiner  Schadenfreude,  böser  Nachrede  undjeg- 


46  L.  Bornemann, 

licher  Sucht,  das  Erhabene  in  den  Staub  zu  ziehen.  Ich  habe 
absichtlich  die  soeben  aufgestellte  Reihe  von  Ausdrücken  ge- 
wählt, weil  sie  zugleich  auf  die  Motivierung  passen,  welche  in 
unserer  Ode  vs.  22 — 29  für  die  grausige  That  der  Klytämnestra 
gegeben  wird.     Versuchen  wir,  dieselbe  näher  festzustellen ! 

Zweierlei  konnte  dem  „erbarmungslosen  Weib"  Anlaß  ge- 
ben. Erstens  war  es  vielleicht  die  Schlachtung  der  Tochter  — 
„fern  der  Heimath!"  — ,  was  ihr  den  Anstoß  bot,  ^ ihren  Groll 
arrawuchtig  zu  regen";  zweitens  aber  vor  allem  die  Schändung 
durch  den  Eindringling;  welcher  Frevel  wäre  jugendlichen  Gat- 
tinnen greulicher?  Ein  neues  Moment  bringt's  zum  Aeußersten, 
nemlich  die  fremden  Zungen,  die  sich  in  böser  Nachrede  ge- 
fallen, zumal  da  es  sich  um  ein  hohes,  begütertes  Haus  han- 
delt: so  geht  das  Einzelfaktura  in  die  allgemeine  Regel  vom 
Kampfe  des  cpilovo?  S^S^^  ^^^  oXßo?  ein.  Die  in  vs.  29  f.  vor- 
getragene Sentenz,  die  plötzlich  aus  dem  zerrissenen  Nebel  des 
mythischen  Bildes  hervortritt  (Lotze,  Mikrokosmus  HI'^  298  f.), 
ist  das  Grundmotiv  jeder  Tragödie  überhaupt :  der  erschütternde, 
durch  eine  niedere  Gewalt  herbeigeführte  Untergang  des  hoch- 
strebenden Helden,  dessen  Loos  dennoch  der  Zuschauer  mit  dem 
Bewußtsein  begleitet,  daß  es  der  Mühe  werth  ist  Großes  gewollt 
zu  haben.  Doch  ist  diese  Geschichte  damit  nicht  zu  Ende; 
dem  Oav3v  {jlsv  folgt  das  6   B'  apa  vs.   34  ff.  zu  seiner  Zeit. 

Die  Grundzüge  des  vorliegenden  Erklärungsversuches  wer- 
den durch  Denkmäler  bestätigt.  Die  einzig  gesicherten  Dar- 
stellungen der  Ermordung  Agamemnons  sind  etruskische  Re- 
liefs (bei  Brunn,  Urne  etrusche),  insbesondere  auf  Aschenurnen; 
und  die  Archäologen  haben  bereits  richtig  vermuthet,  daß  man 
in  der  Darstellung  der  Mordscene  mit  ihrer  übermenschlichen 
Furchtbarkeit  Trost  und  Beruhigung  für  irdisches  Leid  zu  fin- 
den versucht  hat.  Griechischer  Einfluß  hat  dabei  auf  die 
Etrusker  gewirkt ;  liegt  in  der  pindarischen  Ode  der  Ausgangs- 
punkt?    Vgl.  oben  zu  str.   a'  und  ep.   6'. 

Ueberhaupt  spielt  die  Agamemnonsage  mitsammt  den  Choe- 
phoren  und  dem  Muttermord  des  Orestes  eine  wichtige  Rolle 
im  Todtenkultus.  So  steht  auch  der  Dichter  am  Grabe  eines 
Agamemnon.  Nach  griechischer  Sitte  darf  es  nicht  auffallen,  daß 
seit  dem  Tode  des  Vaters  bereits  viele  Jahre  verflossen  sind. 
Ich  glaube,  wir  können  (wie  bei  den  Epigonen  in  Pyth.  VIH) 
die  Zahl  der  Jahre  genau  bestimmen,  unbeschadet  eines  chrono- 
logischen Fehlers,  den  wir  dabei  zunächst  dem  Dichter  zuschie- 
ben müssen.  Wie  alt  ist  der  Orest  im  Mythus  der  Ode?  Er 
heißt  bei  seiner  Flucht  vsa  xscpaXa ,  ihn  rettet  eine  tpocpoc ,  er 
ist  dem  Kinde  der  letzteren  noch  zum  Verwechseln  ähnlich,  seine 
Mutter  zählt  zu  den  vsal  äXoyoi:  so  muß  Orest  damals  ein  klei- 
nes Kind  gewesen  sein,  und  nicht  schon  über  lö  Jahre  alt,  wie 
es    die  Dauer    des   trojanischen  Krieges    verlangen  würde.     Nun 


Pindar's  elfte  pythische  Ode  ein  Sieger-  und   Todtenlied.       47 

findet  sich  beim  Sclioliasten  die  von  Pherekydes  vertretene  und 
zugleich  aus  der  Pelopeia  des  Herodoros  belegte  Annahme,  Ore- 
stes sei  damals  dreijährig  gewesen  Dasselbe  nehme  ich  für 
Thrasydäus  bei  seines  Vaters  Tode  an  und  rechne  folgender- 
maßen weiter:  Der  Vater  starb  bald  nach  seinem  olympischen 
Siege  (vgl.  die  Rückkehr  Agamemnons  und  iloav  vs.  48)  ;  zwi- 
schen jenem  olympischen  Siege  und  dem  pythischen  des  Thra- 
sydäus müssen  4n  -f-  2  Jahre  liegen ,  und  zwar  eine  geraume 
Zeit ;  Thrasydäus  aber  hat  als  Knabe  gesiegt :  folglich  war  er 
Ol.  76,  3  etwa  13  Jahre  alt.  Diese  Ausrechnung  stimmt  über- 
raschend mit  der  bei  Nicolaus  Damascenus  fr.  34  bei  Müller 
FHG  III  (nach  Stesichorus  ?)  gegebenen  Notiz ,  daß  Orest  Ss- 
x-aTto  £T£i  aus  Phokis  zurückgekehrt  sei.  Daraus  folgt  weiter, 
daß  Thrasydäus  seinen  zweiten  Sieg  (Pyth.  33)  mit  33  Jahren 
errungen,  sowie  daß  der  Vater  in  Olympia  Ol.  74  gesiegt  hat. 
Beiläufig  haben  wir  dieselbe  Periode  von  10  Jahren  wie  bei 
den  Epigonen  Pyth.  VIII.  Ferner  erklärt  sich  aus  dem  jugend- 
lichen Alter  des  Siegers  ,  daß  er  in  Pindars  Lied  gegen  seine 
Eltern  bedeutend  zurücktritt. 

So  wendet  sich  denn  der  Dichter  in  Antistr.  y'  zur  Mutter, 
welcher  der  Eingang  des  Liedes  (xo  Tipiv  vs.  39)  gegolten  hatte, 
aber  das  Bild  der  Klytämnestra  wahrhaftig  nicht  entspricht,  und 
verficht  das  Recht  verschiedenartiger  Prägung  des  poetischen 
Lohns.  Gilt  doch  sein  Lied  auch  dem  Vater  ( ep.  y).  Der 
steht  auch  im  vierten  System  im  Hintergrunde ,  wo  sich 
der  Dichter  dem  Sohn  zuwendet.  Gott  hat  ihm  Sieg  geschenkt. 
Sein  Grundsatz  soll  auch  ferner  sein,  nach  den  xaXa  zu  streben, 
d.  h.  nach  agonistischen  Erfolgen,  die  besser  sind  als  eine  Aga- 
memnonkrone (tupocwi;)  mit  ihrem  flüchtigen  oX'^oc.  Man  findet 
hier  gewöhnlich  Ermahnungen  politischer  Art  ausgesprochen  und 
faßt  besonders  die  Worte  ouvata  ji.aLdij.svoc  als  Auff'orderung  zu 
weiser  Beschränkung.  Vielmehr  erinnert  mich  jAaidfxsvo;;  neben 
Ipaijj-av  und  xaAuiv  an  den  Eros  als  Palästrafreund ;  öovaia  aber 
wäre  dann  „alles  Erreichbare"  d.  h.  den  Verhältnissen  entspre- 
chend möglichst  Hohes.  Beschränkung  freilich  legten  die  Ver- 
hältnisse offenbar  insofern  auf,  als  sie  durch  den  Tod  des  Va- 
ters sich  geändert  hatten-,  mußte  sich  doch  der  Sohn  mit  einem 
Sieg  im  Lauf  begnügen  statt  eines  Wagensieges.  Aber  im  Stre- 
ben nach  den  v.rj.Xa  darf  er  hochhinaus,  braucht  sich  nicht  mit 
yo.\ir^\6.  zu  begnügen ;  denn  solche  Siege  (apExai)  sind  $ovai,  und 
jeglicher  cpHovo?  (cf.  vs.  29)  hat  ein  Ende  (dpLUVovTat),  wenn  — 
wie  es  bei  dem  Vater  der  Fall  ist  und  auch  vom  Sohn  dem- 
nächst gelten  möge  —  ein  Sieger  (axpov  sXwv)  sich  im  Leben 
die  wahre  vjou/ia  bewahrt  und  im  Tode  durch  das  Lied  des 
Dichters  fortlebt,  seinen  Nachkommen  die  höchste  X^P^^  verer- 
bend, mit  welcher  die  unsterblichen  Helden  geschmückt  sind. 

Das  ganze  Lied,  dessen  Grundriß  ich    in  den  vorstehenden 


48  L.  Bornemann,    Pindar's  elfte  pythische  Ode. 

Darlegungen  zu  entwerfen  versucht  habe,  gliedert  sich  strophisch, 
und  zwar  folgendermaßen ; 

I  xa)[X0(; : 

1)  die  Heroinnen  2)  die  Feiernden  3)  der  Sieger. 

II  TTSvOo?  : 

1)  das  Leid  2)  das  Weib  3)   der  Neid. 

III  vixa: 

1)  Orest  2)  die  Muse  3)  der  Ruhm. 

TV  x^P^?  • 
1)  hohes  Streben  2)  neidlose  Wonne  3)  Söhne  der  Götter. 

Hamburg.  L.  Bornemann. 


Xenoph.  Hiero  VIII  5. 

AXX'  £}xoiY£  SoxsT  xai  Ix  {^soiv  tijxyj  ti;  xai  X^P*-*»  <3ü[jLTcap- 
iirsai^at  av8pl  apxovxi,.  |xyj  ydcp  ^tl  xaXXiova  ttoisT  avSpa ,  oXka 
xai  Tov  aurov  toütov  {^swfisb^a  ts  oxav  apxif)  Tj  Ztom  iSitüisüif], 
SiaXe^ojisvoi  ts  aYaXXo[i£[^a  toT?  7rpoT£Ti[xr||jL£voi?  jxaXXov  r^  toT(; 
Ix  TOL)  l'aoo  Yijxlv  ouai.  Duae  insunt  difficultates ;  quaeritur  enim 
quid  sit  subiectum  ad  7roi£T  et  quid  sibi  velint  verba  i>£a)[x£i)a 
—  lonüTzd-q.  Si  ad  grammaticam  spectamus,  verba  Tt[xY]  xai 
Xapt?  ad  iroisT  subaudienda  sunt,  praesertim  cum  singularis 
5ox£T  praecedat.  Alii  to  apx*tv  suppleri  malebant  ex  verbis 
avSpt  apxovTt.  Difficultates  facile  tolli  posse  existimo.  Loci 
enim  sententia  requiritur,  ut  declaretur  imperio  tyrannum  pul- 
chritudine  quasi  divina  ornari,  id  quod  apparet  ex  oppositione 
inter  tyrannum  et  hominem  privatum.  Videamus  iam,  ubi  illud 
subiectum  quaerendum  sit.  E  verbis  quae  praecedunt  dvopt  ap- 
Xovrt  id  repeti  posse  nego ,  et  si  possit ,  durissimum  sit.  Ergo 
respiciamus  proximal  Et  profecto  ibi  legimus  ^rav  apx*(i  Tj  oxav 
i6ia>T£UTfj,  quae  verba  non  solum  ad  enunciatum  dXXa  xat  Ö£u)- 
[xeöa  pertinent ,  sed  etiam  ad  verbum  7roi£T ;  sunt  igitur  aTTO 
xoivou  usurpata.  Itaque  mea  quidem  sententia  nullo  mutato 
verbo,  sed  sola  compositione  totus  locus  sie  emendandus  est: 
jiVXX'  £}xoiY£  Box£T  xai  sx  {}£(üv  nji-Yj  ti<;  xai  X^^P^*^  oo[X7rap£7r£a9^at 
avopi  apxovTi.  Myj  ydp  oti  xaXXiova  iioi£T  avopa  oxav 
apx'?]  T^i  oxav  i8i(üX£6'(j,  dXXa  xat  xov  aüxov  xouxov 
OswfxsOd  xs  8iaX£Yd}jL£voi  X£  dYaXXd}jL£^a  xoTc  TrpoxsxiixyjixEVot? 
(laXXov  Tj  xoT;  Ix  xou  laou  rjfxTv  ouai.  Adverbium  [AaXXov,  posi- 
tum  diro  xoivoü,  pertinet  etiam  ad  verbum  0£tt)}X£9^a. 

Halis  Saxonum.  C.  Haeherlin. 


IV. 

Verbesserungsversuche  zu  Euripides  Iphigenia  in  Aulis. 

V.  350  flg.     'ß?  h'  k  AuXiv  ao^tc  ^X^es  x^  üaveXXi^vwv  CTpaxdc, 
oüSev  fi<3^',  dXX'  l^s7tX-]^aaou  xifj  tu^^y]  tt^  twv  dsüiv, 
oupt'a?  Tco[j.~7i?  aTiav^C^v.     AavaiSat  f)'dcptivat 
vocü?  SiiQYYeXXov,  fxctxrjV  8s  [xy]  Trovstv  Iv  AbXihi. 
'ßs  dvoXßov  el)(£?  o[j.[j.a  GÜy^ua^v  te  [xt]  veöiv 
yjXiuiv  dpyojv  t6  riptd(jLOO  7i:e8tov  IfXTrXi^sas  Sopos- 
xdfAE  TiapexdXet;  xxX. 
So  ist  diese  Stelle  in  den  Handschriften  überliefert.     Die  meisten 
Herausgeber    haben    keinen    Anstoß    daran    genommen.      Einige 
scharfsinnigen  Kritiker  haben  anders  geurtheilt,  und  zwar  glaubt 
Nauck  noch   in  der  HI.  Ausgabe,    daß    es  in  der  älteren  Text- 
überlieferung nach  dem  V.  353  eine  Lücke  gab,  die  man  durch 
die  V.  351   und  354  —  355  auszufüllen  versucht  hat.     Er  behält 
also    die  V.   350,   352 — 353    und    bezeichnet    dann   die    Lücke. 
Dindorf  versetzt    nur    den    V.  351    nach    dem  V.  353    und    be- 
trachtet   die    nachfolgenden  354 — 355  als  interpolirt.     Weil  hat 
endlich    in    der    ersten  Auflage    bloß  V.  351    weiter   unten  nach 
V.  355  versetzt;    in  der  zweiten  aber    behält   er  die  überlieferte 
Stellung  der  Verse  und  ändert  nur  das  ouosv  7Jo[>'  in  ouSsv  r^v. 
Ich  stimme    soweit  der  Meinung   von  Weil  bei,    als  er    alle  die 
in  Verdacht  genommenen  Verse    als  echt   betrachtet.     Was  aber 
die  Versetzung  des  wirklich    anstößigen  Verses  351   betrifft,    so 
glaube  ich,    daß    die    von  Dindorf  die  richtigere  ist;    denn  der 
V.  351  ist  viel  mehr  an  seinem  Platze  als  Nachsatz  des  Vorder- 
satzes,   in  welchem    der  Entschluß    der  Danaer  auseinander    zu 
gehen  enthalten  ist ,    wie  als    weitere  Erklärung  der  zwei  Verse 
(jic,  ai'JoX^^oy  ^V.^^  ojjijxa — 8opo? :    zuerst  kam    sein  Erstaunen  und 
seine  Vernichtung    und    dann    sein    trübes  Auge    über    das  Ver- 
fehlen seines    ehrgeizigen  Vorhabens.      Dindorf   hat    also   Recht, 
wenn  er  den  V.  351  nach    dem  V.  353   versetzt.     Die  Verdäch- 
Philologus  LH  (N.  F.  VI),  1.  4 


50  J.   Pantazidis, 

tigung  aber  der  zwei  nachfolgenden  Verse  scheint  mir  zu  gewagt. 
Denn  diese  stehn  in  demselben  Verhältniß  zu  V.  351,  als  weitere 
Erklärung  desselben  und  Hervorhebung  des  übertriebenen  Ehr- 
geizes des  Agamemnon,  wie  der  V.  357  coots  \lr^  orspsvia  a' 
(denn  so  ist  mit  der  Ueberlieferung  zu  schreiben  statt  arspsvia;, 
wie  Markland  verbessern  wollte)  äpyr^c,  ar.okiaai  xaXov  xXsoc  zu 
dem  vorigen. 

Was  ich  bis  jetzt  dargelegt  habe,  soll  mehr  dazu  dienen, 
einen  festen  Boden  in  der  überlieferten  Unordnung  unserer  Stelle 
zu  gewinnen.  Meine  hauptsächliche  Absicht  aber  ist  auf  ein 
anderes  Uebel  aufmerksam  zu  machen.  Im  V.  352  nämlich  ist 
mir  das  Particip  airavi^^wv  so  anstößig,  daß  ich  kaum  begreifen 
kann,  wie  es  bis  jetzt  unberührt  geblieben  ist.  Denn  weder 
Agamemnon  noch  das  panhellenische  Heer  kamen  in  Aulis  aupia; 
TTOij-Trr^?  aTuaviCovTS;  an,  sondern  sie  kamen  an  gleichgültig  wie, 
und  erst  von  da  an  wurde  die  Fahrt  nach  Troja  ungünstig. 
Der  einzig  logische  Ausdruck  also  wäre  a><;  6'  e;  AuXtv  TJXös; 
auOic,  y^iii  floLvsXXYjvojv  oTpaTO?  oupia;  TiofxTcf^;  saTiaviCsv,  Aa- 
vatöaL  o' dcpisvat  vau?  Öiyjyts^Aov.  Weil  aber  das  Imperfekt 
eoraviCsv  einmal  nicht  in  das  Metrum  paßte  und  dem  Sinne 
nicht  gerecht  wurde  (die  Witterungsverhältnisse  hatten  sich  in 
dem  Augenblicke ,  wo  Menelaos  sprach ,  noch  immer  nicht  ge- 
bessert), so  wird  Euripides  nicht  OTravi'Ctuv ,  sondern  oTraviCet 
geschrieben  haben,  d.  h.  saTidtviCsv  und  noch  aTraviCst.  Das  Par- 
ticip ist  eine  Folge  der  falschen  Versetzung  des  V.  351. 

V.  373  (XTjSdv*  apa  ypdous  exaxt  TrpoaxdxrjV  Ost'fj-rjV  y^^ovo;, 
[j.TjO'  OTiXtüv  dcpyovxa*  voüv  ypr]  xov  axpaxTjXctxTjv  lyetv  • 
TioXeos  cos  ap/tov  dvTjp  -äs,  ^'Jvectv   r^v  eywv  tuyiTj. 

Das  sagt  Menelaos  seinem  Bruder  Agamemnon,  den  er  als  un- 
vernünftigen Mann,  als  vouv  ou  |3£,3aiov  iyo'^-a  (V.  334)  tadelt. 
Von  V.  366  an  behauptet  er,  daß  den  meisten  Herrschern  das- 
selbe geschieht,  was  jetzt  dem  Agamemnon  :  sie  versprechen  viel, 
sie  unternehmen  großes  und  zuletzt  richten  sie  nur  Unheil  aus. 
Am  Schlüsse  der  allgemeinen  Betrachtung  kommt  nun  unsere 
Stelle,  welche  offenbar  eine  entsprechende  allgemeine  Sentenz 
enthalten  soll.  Was  bedeutet  aber  die  Lesart  des  ersten  Verses 
[ir^osv'  apa  xpsoo;  sxaxi,  wie  sie  verbessert  wurde,  oder  ixr^osv 
av  )(p£iouc  sxaxL,  wie  es  im  Cod.  B  von  erster  Hand  steht? 
Der  einzige  Sinn  der  Stelle  würde  folgender  sein.  Niemanden 
möchte  ich  mir  als  Landesherrscher  oder  Heerführer  wegen 
Schuld  oder  Verpflichtung  wählen  ;  denn  der  Heerführer 
soll  Einsicht  (vouv.  Oüvsaiv)  haben.  Aber  das  ist  kein  richtiger 
und  gesunder  Sinn.  Noch  schlimmer  ist  es  mit  der  Konjektur 
von  Klotz:  dyvoiac  (statt  av  xp-^'o^?)  s^'^^t-t.  Was  hier  der  Gegen- 
satz verlangt,  ist  eine  Eigenschaft,  die  an  und  für  sich  gut  und 
dem  Heerführer  geziemend  ist,  aber  allein  nicht  genügt  5  denn 
»ur  die  Einsicht    anderen  Tugenden    gegenüber    ist    die  Haupt- 


VerbesseruDgsversuche  zu  Euripides  Iphigenia  in  AuHs.     51 

Sache  sowohl  für  den  Landesherrscher,  als  auch  für  den  Heer- 
führer. In  einem  solchen  Gegensatze  paßt  wohl  der  Gedanke, 
den  wir  gewinnen,  wenn  wir  das  unverständliche  |jir|0£v'  av 
ypeiou?  Ixaxt  in  }a-a)8sv'  dvopsia?  sxatt  verwandeln,  d.  h.  Nie- 
manden möchte  ich  mir  wegen  seiner  Tapferkeit 
(nur)  als  Landesherrscher  o  der  Heer  führer  wählen. 
Damit  deutet  Menelaos  an ,  Agamemnon  sei  zwar  tapfer ,  aber 
nicht  einsichtsvoll  genug.  Daß  Letzterer  auch  von  unserem 
Dichter  für  tapfer  gehalten  wird,  ersieht  man  aus  Orest.  1167  f. 
'AYa[Ji£|j-vovö;  TOI  TiaT?  Trscpu/,  oc,  'EUaSo^;  ^pE'  d^itüösi^,  ou 
Tupavvo?,  dXX'  ofiojc  p(i)|XY]v  i>£oi)  Tiv  io/^z.  Die  vorge- 
schlagene Verbesserung  empfiehlt  sich  auch  paläographisch  sehr 
wohl,  denn  avopsiac  entfernt  sich  nicht  viel  von  av)(p£tou?.  Was 
nun  das  Asyndeton  betrifft,  welches  man  durch  die  Konjektur 
apa  unnöthigerweise  beseitigen  will,  so  ist  das  sehr  erklärlich  in 
einer  pathetischen  Stelle,  wie  die  vorliegende.  Wir  haben  drei 
ganz  ähnliche  Asyndeta  in  eben  dieser  Rede  des  Menelaos,  365, 
370  und  374. 

V.  578  "EfxoXe;,  m  Ilapts,  TJxe  auye 

ßouxöXos  dcpyevval?  dxpdcpTjc 
575  'ISa^at;  Ttapd  |jL6a-/ot; 

ßdpßapa  aopt'Ctuv,  Opoytüiv 

a'!)X<iJv  'OXu[ji.7rou  xaXdfAotc 

\>.\.\i.r\\i(xxoi  TTvecuv. 

e'j&rjXo'.  Se  xpecpovxo  ß(^e? 

0  T  t  ae  xpt'ats  efj-rjve  flecüv, 

OL  a'  'EAXdSa  TiifXTret  xxX. 

Daß  unsere  Stelle  falsch  überliefert  ist,  wird  von  den  meisten 
Herausgebern  anerkannt;  denn  die  Lesart  der  Handschriften 
e[jLoX£c,  üj  Tidpi;  ,  i(jT£  Guys  etc.  giebt  keinen  richtigen  Sinn. 
Wann,  warum  und  woher  Paris  dahin  kam,  wo  er  erzogen  wurde, 
ist  gar  nicht  ersichtbar.  Nicht  wenige  Schwierigkeiten  bietet 
auch  das  -^ts  im  ersten  Verse,  und  das  Zxi  im  V.  580  ist  un- 
erklärlich. Die  Stelle  ist  also  ohne  Zweifel  verdorben.  Nach 
meiner  Meinung  hat  Euripides  die  V.  573  und  574  wie  folgt 
geschrieben : 

E  U  X  Tj  X  0  S  ,    ndptS,    TT]  (J  0    Guys 

ßo'JxdXo?  d  pye  vv  at  Gl  xpacpelcj 
nach  irviojv  ist  ein  Komma  zu  setzen   und   das    oxt    des  V.   580 
in  0T£  zu  ändern : 

575  'ISafczt;  Tcapoc  fxöa^^ou 

ßdpßapa  aup^Ciüv,  Op^yfoüv 
a'jXüiv  t)Xu[XTTOO  xotXdpiois 
[i.i(jn^fji.axa  ttv^cdv, 
E'j&TjXot  81  xpecpovxo  ßo'ec, 
öxe  ae  xpto?  e{j,T]ve  dsöiv, 
a  a'  'EXXdSa  Ti^fATret  xxX. 

Der  Sinn  der  so  hergestellten  Periode  ist  folgender:  „Du  saßest 
ruhig,  0  Paris,    bei  den  Idäischen  Heerden  als  unter  ihnen  er- 


52  J.  Pantazi  dis, 

zogener  Hirt,  und  barbarischerweise  pfeifend  bliesest  du  in  die 
Rohrflöte,  die  phrygischen  Weisen  des  Olympos  nachahmend, 
schönbrüstige  Kühe  aber  weideten  umher,  als  dich  das  ürtheil 
über  die  Göttinnen  in  Wahnsinn  versetzte  und  nach  Griechen- 
land schickte"  etc.  Zur  Erklärung  des  V.  574f.  vergleiche  man 
den  Anfang  des  Liedes  der  Iphigenia  1285  vtcpoßoAov  Opu-^wv 
vaTTO?  ''loa?  t'  opsot,  llpiafxo?  oi>i  tzotz  ßpscpo;  aTiaXov  SjSaÄs  fiaxpo? 
dTTOTTpo  voocpioa;  inl  |xop(i)  OavaTosvti  Öaptv,  o;  '15aTo?  sXsyst'  sv 
Opuyuiv  TToAsi.  [XT^TcoT  wcpsXev  Tov  a[xcpt  ßoual  ßouxdXov 
rpacpEVT'  'AXiEavBpov  oixiaaL  d[x(pl  to  Xsoxov  u8ü>p  xtX. 

V.  596  6eot  xot  xpeiaaous  o?t'  dXßocpopoi 
TOt?  o'Jx  eu8czf[j.oai  ftvatdiv. 

Am    Ende    des    herrlichen    Liedes    über    das    Maßhalten    in    der 
Liebe    sieht    der    Chor    die    heranfahrenden    königlichen    Frauen 
und  in  kleinbürgerlicher  Bewunderung   ruft  er  aus  Iva  ,  lo) ,   as- 
ydXm    fjLsydXwv   suoajxioviaL  .  .  .  cuc    ex    [isYdXojv  sßAaaTYjxaa'  iizi 
t'  £ujxYjX£ic  ^xouai  Tuyac.      Daran    schließen    sich  die  Verse  un- 
serer Stelle,  deren  Sinn  aber  mit  den  vorgehenden,  bewundernden 
Aeußerungen    des  Chores    schlecht  zusammenstimmt.      Denn  was 
soll  das   heißen  :   die  Götter  sind  getoaltiger  und  die  glückbringenden 
für  die  mittelmäßigen  Sterblichen    nach    der  Verbesserung    von  G. 
Hermann  ihoi  toi    xpsiaaou;  oir'  oXßocpo'poi    oder    die  Götter  sind 
die   gewaltigeren    und    die   u.  s.  w.    nach    der    Lesart    der   Hand- 
schriften bzol  y' Ol  xpsiaaou;?      Sollte  damit    neben    der  Bewun- 
derung des  Glückes  der  Großen  eine  demüthige  Bemerkung  von 
dem  Dichter  beabsichtigt    werden,    daß  die  Götter  es  sind,    die 
die  Gewalt  haben  und  das  Glück  den  Menschen  verleihen  ?     Dann 
sieht  man  aber  nicht  ein,    warum  die  Götter    die  xpsiaaou;  und 
öXßocpopoi  bloß  für  die  oux  suoaifxovsc   i}vaTu)v  sind.     Ich  glaube, 
daß  der  Sinn  der  Stelle ,    den    man    aus    der  Lesart    der  Hand- 
schriften oder  der  Verbesserung  von  G.  Hermann  abgeleitet  hat, 
an  und  für  sich  albern  ist  und    dem  Sinne    des  Ganzen  durch- 
aus nicht    entspricht.       Zu    dem  Mißverständniß    der  Stelle  trug 
sowohl  eine  falsche  Lesung  des  ersten  Verses  bei,  als  auch  die 
falsche    Deutung    des  Wortes    oAjSo^opot.      Dies    hat    man    nicht 
als  Glückträger    (glückbeladen),    sondern    als    glückbrin- 
gend   aufgefaßt    („verleihen    unglücklichen    Sterblichen    Wohl- 
stand" Donner),  obwohl  die  meisten  ähnlichen  Zusammensetzungen 
für    die  erste  Bedeutung  sprechen,    die    auch    die  ursprüngliche 
und  die  natürliche  ist:  vergl.  das  Xcaxocpdpoc,  xiaaocpo'poc,  dy(&o- 
cpopoc.  xspaacpdpoc ,  irupcpopoc,  ^icpr^cpo'poc ,  oTrAocpo'poc,   aaxsacpo'po? 
u.  a.  m.     Wenn    also    die    richtige  Bedeutung    des    dichterischen 
Wortes  oX^ocpo'poi  so  viel  wie  dXßioc  ist,  wie  es  auch  von  Weil 
richtig  erkannt  ist,  so  wird  durch  eine  solche  Deutung  der  Sinn 
der  Stelle    noch    unpassender    (die  Götter  und  die  Glück- 
träger  sind  gewaltiger  für  die  mittelmäßigen  Sterb- 
lichen —  es  sollte  wenigstens :    als    die  mittelmäßigen 


Verbesserungsversuche  zu  Euripides  Iphigenia  in  Aulis.     53 

Sterbl.  heißen  —  aber  das  versteht  sich  von  selbst,  und  der 
Chor  hat  gar  keinen  Grund  so  was  zu  sagen).  Es  bleibt  noch 
eine  andere  Erklärung  übrig:  die  Worte  oc  xpoioaoo?  oT  x'  6X~ 
po^opoL  als  Subjekt  und  ösoi  y'  (siaiv)  als  Prädikat  zu  betrachten 
(Götter  sind  die  Mächtigeren  und  die  Glücklicheren).  Gegen 
diese  sonst  ganz  logische  Auffassung  und  richtige  Konstruktion 
habe  ich  nichts  zu  sagen.  Bedenken  macht  mir  nur  der  Kom- 
parativ Ol  xpsiaoouc.  Diese  sind  die  Mächtigeren  —  aber 
in  Beziehung  auf  wem?  auf  die  übrigen  Menschen  überhaupt, 
die  nicht  mächtig  sind  (wie  oi  ttXsiouc  ,  oi  vswispoi,  oi  Trpsapu- 
TSpoi)  oder  auf  die  ou'/  suoaijjiovs;.  die  in  unserer  Stelle  genannt 
werden?  Jedenfalls  scheint  mir  der  Ausdruck  zu  schwach,  be- 
sonders in  Verbindung  mit  dem  starken  oXßocprjpoi  (=  glückbeladen) ; 
wäre  es  oi  xpotTaioi ,  oi  xpaTiatoi ,  oi  aXxtjjLoi ,  oder  etwas  noch 
stärkeres,  so  ließ'  es  sich  hören.  Das  hat  mich  auf  die  Ver- 
muthung  geführt,  Euripides  habe  ^swv  tol  xpEio^ouc  ot  y'  6X- 
ßocp&poi  geschrieben,  d.  h.  die  glückbeladenen  Menschen  sind 
für  die  nicht  glücklichen  (die  Mittelmäßigen,  wie  wir  sind)  besser 
(oder  mehr)  wie  Götter.  Durch  diese  so  leichte  Verbesserung 
wird  die  Bewunderung  des  Chors  noch  mehr  gesteigert.  Man 
glaube  nicht ,  daß  eine  solche  Aeußerung  zu  frevelhaft  wäre ; 
denn  solche  übertriebene  Vergleichungen  kommen  sehr  oft  bei 
den  Alten  vor.  Vgl.  Eurip.  Ion.  1439  co  tsxvov,  «)  cpc5?  [xrjTpt 
xpsTaaov  y]Aiou  (vielmehr  'HXiou)  —  ou^YvcoosTai  yap  6  ^fso?, 
wo  auch  die  Konstruktion  übereinstimmend  ist;  Aesch.  Choeph. 
55  To  o' suTUy^sTv  Too'  £v  ßpoToIc  Ö£o;  TS  xal  ^sou  ttXsov. 
V.  619—640. 
Die  ersten  14  von  diesen  Versen  sind  von  Kirchhoff  und 
Nauck  als  interpolirt  bezeichnet,  mit  Unrecht,  wie  es  schon  von 
anderen  Kritikern  anerkannt  ist.  Die  Partie  ist  im  Ganzen  von 
trefflicher  Erfindung  und  Ausführung;  nur  hie  und  da  giebt  es 
Mißverständnisse  und  umgestellte  oder  interpolierte  Verse.  Die 
Stelle  scheint  nämlich  von  altersher  mißverstanden  zu  sein.  Be- 
vor wir  aber  das  Einzelne  besprechen,  müssen  wir  uns  die  ganze 
Scene  erst  vergegenwärtigen.  Kaum  sind  die  königlichen  Frauen 
angekommen,  so  werden  sie  von  dem  Chor  freundlich  empfangen. 
Und  zuerst  sorgt  Klytaemestra  als  zärtliche  Mutter  sowohl  für 
die  (pspvY]  der  Tochter,  wie  dafür,  daß  Iphigenia  und  ihr  kleiner 
Sohn  Orestes  wohlbehalten  absteigen.  Dann  aber  will  sie,  als 
Königin  den  fremden  Frauen  und  ihrem  königlichen  Gemahl 
würdig  erscheinen.  Als  sie  Agamemnon  langsamen  Schrittes 
einherkommen  sieht ,  gruppirt  sie  daher  um  sich  seine  Kinder, 
Iphigenia  voran,  welche  sich,  als  cpiXoTraxwp  und  kindlich,  viel- 
leicht vordrängen  wollte,  um  sich  zuerst  in  die  Arme  des  Vaters 
zu  werfen.  Klytaemestra  hält  sie  zurück,  um  durch  ihre  Kinder 
und  die  feine  Art  derselben  vor  den  fremden  Frauen  zu  glänzen. 
Jetzt  erst  erlaubt  sie  Iphigenien   ihren  Vater   anzureden.     Iphi- 


54  J.  Pantazidis, 

genien  aber  genügt  das  nicht;  sie  will  sich  in  die  Arme  des 
Vaters  werfen  und  bittet  die  Mutter  ihr  ja  nicht  darüber  zu 
zürnen;  und  Klytaemestra  erlaubt  ihr  das  jetzt  recht  gern. 
Als  nun  Agamemnon  noch  näher  kommt,  redet  ihn  Klytaemestra 
an  und  zugleich  begrüßt  ihn  Iphigenia  und  eilt  zu  ihm.  Der 
verstimmte  Agamemnon  antwortet  der  Königin  nicht,  läßt  sich 
aber  mit  der  Tochter  in  ein  Gespräch  ein.  Wenn  diese  Scene 
natürlich,  psychologisch  begründet  und  des  in  solchen  Sachen 
Meisters  Euripides  würdig  ist,  so  glaube  ich  daß  die  Aufeinan- 
derfolge der  in  dieser  Beziehung  bestrittenen  Verse  nach  Tilgung 
der  mit  Recht  von  Porson  verdammten  635  —  637  folgende  ist. 

631  W.  ^Q  fJ.f|Tep,  UTroSpocfxouaa  a\  opyiaOr^s  U  ii-q, 

632  Ttpo;  ax^pva  Tiaxpos  cx^pva  xdiAcx  TrpoaßotXöi; 

638  KA.  'AU',  u)  x^xvov,  ypVj-  miXorc/xwp  8'  detTiox'  el 

639  fxaXtcfxa  TiatSiüv,  xipo'  6'5oui  "xexov  iydi  — 

633  ^Q  ai^az  Ipiot  fx^yiaxov,  'Ayajx^fxvwv  ä'va^, 

634  ^xofxev,  £cpex(jiaT?  o-jx  dTiiaxoüaott  ae&ev, 

640  10.  ^Q  Tiaxep,  laelSoV  a'  dia^vT]  TzoXXm  yjiövi^. 

Im  einzelnen  habe  ich  folgendes  zu  bemerken:  V.  627.  Das 
xaÖYjaaj  der  Handschriften  oder  xdc&r^ao,  wie  es  verbessert  wurde, 
ist  ganz  unhaltbar;  denn  von  einem  Sitzen  darf  hier  keine  Rede 
sein.  Dagegen  scheint  die  Verbesserung  von  Markland  y.a~ 
OioTo) ,  welche  Weil  in  den  Text  aufgenommen  hat ,  viel  pas- 
sender zu  sein.  Es  ist  ein  Befehl  der  Mutter  an  ihre  Tochter 
sich  neben  ihr  zu  stellen  Mir  gefällt  sie  aber  deßwegen  nicht 
ganz,  einmal  weil  durch  das  zzabziaa  -Xr^aia  (nämlich  fiYjrpo^) 
dasselbe  (nach  einem  Vers)  wiederholt  wird,  was  eben  vorher- 
gesagt wurde;  xaBiaTw  klr^c  jjlou  -iroooc  irpo;  jj,r|T£pa;  dann  die 
Erklärung  von  Weil  (durch  die  Wegnahme  des  Komma  nach 
texvov  konstituirt  eine  rhetorische  Antithese  in  der  Anrede,  die 
mir  zu  affektirt  scheint.  Ein  anderer  Grund  aber,  weßhalb  ich 
das  xa&ia-(ü  nicht  billigen  kann,  ist  meiner  Meinung  nach  wich- 
tiger. Ich  glaube  nämlich  daß  in  diesem  Verse  eine  Willens- 
äußerung der  Mutter  über  den  kleinen  Orestes  enthalten  sein 
müßte.  Das  kleine  Kind  wird  von  Euripides  nicht  umsonst 
eingeführt.  Orestes  erscheint  —  als  stumme  Person  natürlich 
—  nicht  bloß  in  der  vorliegenden  Scene,  sondern  auch  weiter 
unten  in  einem  sehr  wirksamen  Moment,  wo  eben  das  Vaterherz 
auf  die  Probe  gestellt  wird,  V.  1168.  In  unserer  Stelle  nun 
würden  wir ,  wie  erwünscht ,  eine  Aeußerung  der  Mutter  über 
Orestes  mit  erreichen,  wenn  wir  statt  xa^Tja cd  xai)^£ai)£  schrei- 
ben. Dadurch  wird  zwar  das  s^^?  xai>£a&3  §£üpo  [lou  izohb^ 
T£xvov  TTpo;  [xrjT£p\  lcptY£V£La  an  Iphigenia  gerichtet,  es  werden 
aber  hiermit  auch  die  Franen  des  Chors  gemeint,  welche  ja  den 
kleinen  Orestes  in  ihren  Armen  noch  trugen,  wie  sie  ihn 
von  dem  Wagen  herabgenommen  hatten ;  daher  der  Plural 
xaO£o&£.  Der  Sinn  ist :  Laßt  mein  Kind  herab  und  stellt  es 
in  meine  Nähe,  neben  seiner  Mutter,  Iphigenia.     Du  aber  stelle 


Verbesserungs versuche  zu  Euripides  Iphigenia  in  Aulis.       55 

dich  neben  mich  und  laß  mich  in  den  Augen  dieser  Fremden 
glückselig  erscheinen.  Das  Med.  xa&3ji>£  bedeutet:  laßt  von 
euren  Armen  herab.  —  Vor  dem  V.  627,  wie  auch  nach  V. 
629,  ist  jedenfalls  eine  Pause  zu  denken. 

V.   1179  TOtovSe  [j-ta^ov  xaxaXiTrujv  Kpo;  xous  Sofxous. 
iueX  ßpayei'ot;  7:pocpot3£co?  £§et  [lo^^o^, 
Icp'  T^  a'  lyo)  xocl  ralSes  at  XeXeifJifx^vat 

Von  allen  Kritikern  wird  angenommen  daß  die  Stelle  verdorben 
ist,  weil  sie  keinen  verständigen  Sinn  giebt.  Man  versteht  nicht 
was  {itoöo?  hier  bedeuten  soll  und  wie  die  Verbindung  durch 
STTSi  zu  erklären  ist.  Aus  den  letzten  zwei  Versen  aber  er- 
kennt man  daß  hier  vom  Dichter  eine  Andeutung  an  die  Er- 
mordung des  Agamemnon  beabsichtigt  wurde.  Um  den  rich- 
tigen Sinn  unserer  Stelle  zu  ermitteln,  muß  man  sie  in  Verbin- 
dung mit  der  ganzen  Rede  der  Klytaemestra ,  besonders  aber 
mit  dem  schärferen  Theil  derselben  bringen,  der  von  V.  1166 
anfängt  und  in  aufeinanderfolgenden  immer  vorwurfsvolleren 
Fragen  fortfährt.  Denn  wenn  auch  in  manchen  Ausgaben,  wie 
die  von  Nauck  und  Weil  nirgend  ein  Fragezeichen  nach  der 
mit  V.  1173  begonnenen  langen  Frage  steht,  so  bleibt  doch 
der  fragweiser  Charakter  der  Rede  immer  fest.  Wenn  Klotz 
das  Fragezeichen  in  der  Mitte  des  V.  1176  nach  Trap&svuiva? 
setzt ,  so  ist  das  ungenügend ;  denn  die  Frage  geht  bis  zu  V. 
1179  und  hier  müßte  eigentlich  das  Fragezeichen  gesetzt  wer- 
den. (Wie  wird  mir ,  glaubst  du ,  zu  Muthe  sein  im  Hause, 
wenn  ich  alle  ihre  Stühle  leer  erblicke,  leer  die  Frauenzimmer, 
in  Thränen  allein  sitze  und  stets  dieses  Klagelied  über  ihr 
singe:  „Ermordet  hat  dich,  mein  Kind,  der  dir  das  Leben  gab, 
er  selbst,  kein  anderer,  nicht  mit  fremder  Hand"?).  In  dieser 
langen  Frage  kann  der  V.  1179  xoidvSs  [iioB^ov  xaTaXmwv  Tipo? 
Tou?  ooijLooc  nicht  gehören,  wenn  er  auch  den  Sinn  hätte,  den 
er  durch  die  kühne  Konjektur  von  Weil  ToidvS'  öSupjxov  erhält. 
Der  Sinn  der  vermeintlichen  {}pr^va)5ia  der  Klytaemestra  ist 
mit  den  zwei  Versen  1177 — 1178  abgeschlossen  und  braucht 
des  weiteren  nicht.  Wenn  irgend  etwas  hinzugesetzt  wird ,  so 
dient  das  nur  um  die  scharfe  Spitze  der  vorwurfsvollen  Frage 
zu  brechen.  Hält  man  diesen  Zusammenhang  der  Rede  fest,  so 
wird  man  hoffentlich  meine  folgende  Vermuthung  nicht  zu  ge- 
wagt finden.  Ich  glaube  daß  mit  dem  V.  1179  eine  Antwort 
beginnt ,  die  Klytaemestra  auf  ihre  eigene  Frage  giebt  (nach 
der  rhetorischen  Figur  der  uTiocpopa  und  avöuTiocpopa).  Diese 
Antwort  aber  ist  nicht  der  von  V.  1168  ähnlich,  in  der  bloß 
ein  Vorwurf  für  das  unwürdige  Motiv  der  That  des  Agamemnon 
enthalten  ist,  sondern  der  Inhalt  derselben  ist  noch  bitterer ; 
denn  Klytaemestra,  die  bisher  nur  Vorwürfe  für  ihren  Mann 
hatte,  läßt  ihn  jetzt,  auf  dem  Gipfel  ihres  Zornes,  eine  fürchter- 


56  J.  Pa  nt  azidis, 

liehe  Drohung  durchblicken.  Diese  Antwort  aber  kann  erst 
nach  einigen  unbedeutenden  Aenderungen  hergestellt  werden  und 
den  richtigen  Sinn  bekommen.  Die  Verse  nämlich  sind  meiner 
Meinung  nach  so  zu  schreiben  : 

ToidvOe  (xtaoc  xaxaXntdiv  Trpo?  xous  Sdfjtous 
oiou  ßpa^e^ac  Tcp09aae(üc  IvSstv  iiowv, 
dcp'  7  a'  ly«)  xtX. 

Der  Sinn  ist:  „Wenn  du  einen  solchen  Haß  gegen  dein  Haus 
zurückläßt,  glaube  daß  uns  nur  ein  geringer  Vorwand  fehlt, 
damit  ich  und  deine  übrig  gebliebenen  Kinder  dir  einen  gehö- 
rigen Empfang  bereiten".  Betrachten  wir  nun  das  Einzelne,  so 
ist  das  [iTao;  irpoc  touc  Sojjlou;  gar  nicht  auffallend;  denn  durch 
die  Ermordung  der  Iphigenia  zeigt  Agamemnon  Haß  gegen  die 
ganze  Familie.  Es  ist  also  natürlich  daß  wer  seine  Familie  so 
gehaßt  hat  auch  von  seiner  Familie  gehaßt  wird.  Der  oGaoc 
und  im  Plural  oi  od|xot  bei  den  Dichtern  ist  so  viel  wie  oixot 
und  bezeichnet  nicht  bloß  das  Haus,  sondern  auch  die  Familie. 
Das  {xTao;  Trpo;  xou;  Bojjlooc  ist  auch  sehr  gut  griechisch  :  denn 
so  muß  man  konstruiren.  Dagegen  die  Verbindung  xaraXircov 
TTpoc  Tou?  8o[AOU<;  ist  nicht  gut  griechisch.  Daß  ich  das  hier 
unerklärliche  Ittsi  in  oiou  geändert  habe,  wird  wohl  Niemand 
etwas  dagegen  haben.  Das  ISsi  der  Handschriften  ist  auch 
falsch,  wie  es  schon  Reiske  eingesehen  hatte,  der  svSsi  dafür 
schreiben  wollte.  Jetzt  ist  natürlich  der  Infinitiv  nothwendig.  — 
Ich  hatte  schon  diese  Konjektur  gemacht,  als  ich  in  der  zweiten 
Auflage  des  Euripides  von  Weil  sah  daß  Madvig  und  Heim- 
söth  die  V.  1179  und  1180  so  geändert  haben:  toiovBs  [xToo? 
xaTaXnrwv  s  i  izpbc,  Sdp-ooc  ||  s  tt  a  v  £  i,  ßpaj^sia?  7ipocpao£a)c  svosi 
jxdvov.  Es  freut  mich  in  der  Aenderung  von  [xio&ov  in  jxlaoi; 
mit  den  genannten  Kritikern  übereinzustimmen ;  im  Uebrigen 
beharre  ich  auf  meiner  Vermuthung. 

V.  1207  e{  8'  t\i  XaexTcti  *  *  *  *  fxrj  xxav});. 
So  hat  Nauck  in  seinen  Ausgaben  den  Vers  mit  einer  Lücke  ge- 
schrieben, weil  die  Lesart  der  Handschriften  d  o'  su  XsXsxtoci,  v(j) 
(od.  vwi)  \lr^hi  73  xiavTjc  gar  keinen  Sinn  giebt.  —  Um  diese 
Lücke  auszufüllen  hat  Klotz  si  5'  su  XsXsxtai  jx  0  i  X  o  y  0  ?,  otj 
[XTj  xravifjc  geschrieben.  Weil  hat  die  schöne  Konjektur,  wie  er 
sie  nennt,  von  Heimsöth  ei  8'  su  XsXsxtai ,  [xsTavdsi  8t]  [xtj 
XTavsTv  in  den  Text  aufgenommen.  In  dieser  Konjektur  ge- 
fällt mir  das  Flickwort  Sy]  nicht.  Der  Sinn  der  Stelle  ist  so 
klar  ,  daß  man  das  Fehlende  annähernd  leicht  errathen  kann. 
Aber  unter  den  zwei  oder  drei  gleich  richtigen  Konjekturen  hat 
nur  diejenige  den  Vorzug,  von  welcher  in  der  Lesart  der  Hand- 
schriften eine  deutliche  Spur  sich  erhalten  hat.  Ich  vermuthe 
also  daß  Euripides  si  8'  sS  XeXsxtai ,  Yv«){>t  jjtTjxaTaxTa- 
vsTv  geschrieben  hat  (FNßÖIMHKATA  sieht  ziemlich  ähnlich 
dem  .NQ.IMHAHFE  aus).     Fvä^l  ist  =  entschließe  dich,  be- 


Verbesserungs versuche  zu  Euripides  Iphigenia  in  Aulis.        57 

schließe;  vgl.  V.  388  yvou;  Trpo^ösv  ou^  su  ,  108  a  S'  ou  xa- 
Xtt>;  lyviov  TOTS.  Was  hier  Klytaemestra  verlangt  ist  freilich 
eine  [xsravoia  od.  jxsTaYvwai;;  aber  Niemand  wird  es  läugnen 
das  -^r^viüay-oi  jiyj  xaxa/TavcTv  (ov  Tisp  s^vcüxeiv  xaiax-avsTv)  = 
|jL£TaYi7vu)axo)  t6  xaTaxrocvstv. 

V.   1417  ^Q  TiOTVia,  TTOTvia  [xaxep,  w?  §axpua  y^  ^^^^ 
SwaojjLEv  dfjiTEpa* — 
TTCcp'  tepots  yap  ou  zp^Ttei. 

Daß  diese  Worte  nicht  dem  Chore,  sondern  Tphigenien  gehören, 
ist  schon  von  den  neueren  Kritikern  richtig  anerkannt.  Was 
ich  aber  nicht  verstehen  kann ,  ist  6)c,  oaxpua  yi  ooi  Swaojxsv 
d[jL£Tspa :  erstens  kann  ich  die  Bedeutung  des  d);  nicht  begreifen 
und  zweitens,  wie  kann  Iphigenia  weinen,  die  hier  in  dem  Be- 
wußtsein ihrer  Heldenthat ,  sich  als  Opfer  für  das  allgemeine 
Wohl  hinzugeben,  keine  Thränen  zu  vergießen,  sondern  fromme 
Lieder  zu  singen  hat.  Und  das  thut  sie  auch  wirklich.  Lese 
man  die  wenigen  Verse  von  1480  und  die  nachfolgenden  von 
1490  an.  Fix  bei  Weil  erklärt  unsere  Stelle  so:  Car  je  te  don- 
nerai  maintenant  mes  larmes:  pr^s  de  l'autel  il  ti'  est  pas  per- 
mis  de  pleurer.  Das  maintenant,  was  Fix  aus  freier  Hand  hin- 
zugedacht hat,  setzt  eine  spätere  Zeit  voraus,  wo  Iphigenia 
ihre  Thränen  verweigern  muß,  und  einen  andern  Ort,  wo  der 
Altar  ist.  Das  geht  aber  aus  dem  griechischen  Text  gar  nicht 
hervor.  Wenn  Euripides  das  sagen  wollte,  was  ihm  Fix  zu- 
schreibt, so  müßte  er  sich  folgendermaßen  ausdrücken :  vuv  oa- 
xpua ys  aoi  ou)ooix£V  irap'  ispoT?  yap  (scp'  a  vuv  )<üjpou[jL£v)  ou 
itp£7:£i.  Wir  sehen  jedoch  im  Gegentheil  daß  Iphigenia  V.  1465 
fg.  sich  von  der  Mutter  trennt  und  muthvoll  nach  dem  Altar 
eilt.  Die  Mutter  bittet  in  Thränen  2/£c,  [iTj  jx£  TrpoAiinfjc.  Iphi- 
genia antwortet  oux  £ü>  aTa!l£iv  oaxpu  (ich  verbitte  mir  die  Thrä- 
nen), weil  das  Weinen  weder  ihrem  Heldensinn,  noch  der  Opfer- 
feier ziemt.  Sie  ermahnt  die  jungen  Frauen  den  Päan  anzu- 
stimmen und  sagt  weiter  xava  8'  £vap;(£aö(D  xi?  ,  ai&£a&ü)  hk 
TTup  TTpo/uraic  xaOapoioiat  xal  TraiTip  i\i6c,  £v8£Etouo{}«)  ßtü[jLdv. 
Alles  das  Beweise  genug,  daß  Iphigenia  sich  neben  dem  Altar 
befindet,  woneben  oaxpua  ou  7rp£T:£u  Hieraus  geht  deutlich  her- 
vor daß  in  unserer  Stelle  von  Weinen  der  Iphigenia  keine  Eede 
sein  kann,  und  daß  Euripides  nicht  <h  c,  sondern  o  u  Saxpua  ys 
001  ou)oojjL£v  geschrieben  hat.  Iphigenia  nämlich  beim  Abschiede 
von  der  Mutter  ist  zwar  gerührt,  aber  nicht  bis  zum  Weinen. 
Dies  ihr  Verhalten  will  sie  durch  die  3  Verse  rechtfertigen  und 
sagt:  Meine  liebe  Mutter  (mein  Herz  schlägt  für  dich,  aber) 
meine  Thränen  werde  ich  dir  nicht  geben ,  weil  sich  das  hier 
neben  dem  Altare  nicht  ziemt.  Sie  verweigert  also  ihre  Thrä- 
nen nicht  aus  hartem  Heroismus,  sondern  vielmehr  aus  Fröm- 
migkeit. Euripides  hat  aus  Iphigenia  eine  andere  Person  schaf- 
fen wollen,  als  Sophocles  aus  Antigene. 

Athen.  J,  Pantazidie. 


Aristoteles'  und  Herakleides'  lakonische  und  kretische 

Politien. 


Im  L.  Bande  dieser  Zeitschrift  (N.  F.  IV  1891  S.  436  ff.) 
habe  ich  nachgewiesen,  daß  die  „athenische  Politie  des  Hera- 
kleides"  sich  gegenwärtig  als  ein  fragmentirtes  Excerpt  aus  der 
aristotelischen  'Aifr^vaitüv  TroXirsia  darstellt.  F.  W.  Schneide- 
wins  Ausführungen  über  die  heraklidischen  Excerpte  hatten  den 
Zweifel  nicht  zu  beseitigen  vermocht,  ob  nicht  doch  außer  Ari- 
stoteles noch  eine  zweite  Quelle,  nämlich  Ephoros,  für  die  An- 
gaben des  Ilerakleides  anzunehmen  sei.  Jetzt  genügt,  allerdings 
nur  für  die  eine  athenische  Politie,  eine  einfache  Vergleichung 
zur  Constatirung  des  Thatbestandes.  Herakleides  hat  sich  in 
seinen  Excerpten  ausschließlich  an  Aristoteles  gehalten 
und  hat  ihn  nicht  bloß  beiläufig  benutzt  oder  stellenweise  sinn- 
gemäß ausgezogen ,  sondern  in  allen  significanten  Aus- 
drücken ist  er  dem  Texte  der  athenischen  Politie,  so  weit  er 
ihn  ausschrieb,  Wort  für  Wort  gefolgt. 

Hieran  werden  wohl  auch  die  an  die  Thessalosepisode  an- 
knüpfenden Bemerkungen  F.  Rühl's  (Rhein.  Mus.  46  p.  438  und 
Jahrb.  f.  cl.  Phil.  1892,  Suppl.  XVIII  p.  702)  nichts  zu  än- 
dern vermögen ,  deren  erstere  ich  schon  in  dem  obgenannten 
Aufsatze  zu  berücksichtigen  im  Stande  war. 

Ist  nun  aber  die  Arbeitsweise  des  Herakleides  gegenüber 
der  athenischen  Politie  sichergestellt,  so  ergibt  sich  aus  seinen 
Excerpten  nicht  nur,  wie  ich  im  vorigen  Jahre  zeigte,  ein  si- 
cherer Zuwachs  an  Fragmenten  für  den  im  Londoner 
Papyrus  fehlenden  Anfang  der  aristotelischen  Politie,  sondern  es 
rückt  auch  die  Quellenforschung  für  die  übrigen  42  „Politien 
des  Herakleides ^  in  ein  neues  Stadium. 


Aristoteles'  und  Herakleides'  lakonische  u.  kretische  Politien.      59 

Unter  diesen  zahlreichen  Excerpten  ragen  diejenigen  her- 
vor ,  welche  sich  auf  die  spartanischen  und  kretischen  Alter- 
thümer  erstrecken.  Sie  übertreffen  die  auf  andere  Politien  be- 
züglichen Excerpte  nicht  nur  an  Umfang ,  sondern  auch  an 
Wichtigkeit.  Gerade  für  diese  zwei  Politien  fließt  aber  auch 
(abgesehen  von  der  athenischen)  das  Material  am  reichlichsten 
—  bei  den  alten  Autoren  sowohl,  als  in  der  neueren  gelehrten 
Litteratur.  Vor  Allem  bieten  Aristoteles  in  seiner  Politik  und 
Ephoros  bei  Diodor  und  Strabon  zusammenhängende  Darstel- 
lungen aus  dem  Bereiche  dieser  zwei  Verfassungen  dar,  so  daß 
wir  in  den  Stand  gesetzt  werden  in  die  Auffassung  einzudrin- 
gen, welche  beide  Schriftsteller  auch  in  ihren  uns  verlorenen 
Partien  diesen  Stoffen  entgegenbrachten. 

So  wären  denn  bei  einer  Quellenforschung  über  die  übri- 
gen 42  „Politien  des  Herakleides"  die  Lakonika  und  die  Kre- 
tika  in  den  Vordergrund  zu  stellen.  Beide  Abschnitte  sind  mit 
den  aus  Aristoteles  und  Ephoros  über  diese  Stoffe  geschöpften 
Nachrichten  in  Vergleich  zu  bringen  und  bezüglich  der  Arbeits- 
weise des  Herakleides  hätten  wir  uns  auf  die  an  der  athenischen 
Politie  gemachten  Erfahrungen  zu  stützen.  Dies  wäre  der  Haupt- 
sache nach  das  Arbeitsprogramm  für  die  nachfolgende  Unter- 
suchung, bei  welcher  ich  mich  vorläufig  auf  die  Behandlung  der 
Lakonika  und  Kretika  beschränke. 

L  akonika. 

Der  erste  Satz  des  Herakleides  lautet :  ty]v  AaxsoaifjLoviwv 
TToXiTsiav  Tiv£;  Auxoupyto  TTpoca-rouai  Tiaaav. 

Die  Stellung  des  Wortes  Tiaoav  zielt  auf  einen  fundamen- 
talen Unterschied  zwischen  solchen  Berichten  ab ,  welche  dem 
Lykurgos  den  ganzen  spartiatischen  Kosmos  zuschreiben  und 
andern,  welche  ihm  nur  einen  Antheil  an  diesem  Verdienste  zu- 
sprechen. An  sich  könnte  die  letztere  Einschränkung  einen 
dreifachen  Sinn  haben  :  a)  Lykurgos  habe  die  spartanische  Ver- 
fassung nicht  allein,  sondern  nur  mit  Hilfe  des  pythischen  Got- 
tes geschaffen ;  oder  b)  Lykurgos  habe  einen  großen  Theil  sei- 
ner Einrichtungen  der  kretischen  Verfassung  entlehnt ,  oder  c) 
mit  Absehung  von  den  Quellen  der  Weisheit  des  Lykurgos:  nicht 
alle  im  historischen  Sparta  anzutreffenden  Einrichtungen  stammten 
schon  von  Lykurgos  her,  sondern  irgend  ein  Theil  derselben  sei 
erst  im  Laufe  politischer  Entwicklung  zur  ursprünglichen  ly- 
kurgischen Verfassung  hinzugekommen. 

Die  ersteren  zwei  Aufstellungen  sind  nun  aus  folgendem 
Grunde  abzulehnen.  Sowohl  Aristoteles ,  als  auch  Ephoros  ha- 
ben den  pythischen  Ursprung  der  lykurgischen  Nomothesie  gel- 
ten lassen;  vgl.  Aristot.  fragm.  535  ed.  Rose,  bibl.  Teubn., 
Strabon  XVI    762  §  38.     Beide    Schriftsteller   haben    auch    die 


60  C.   V.  H  0 1  z  i  n  g  e  r , 

kretische  Provenienz  vieler  spartanischer  Einrichtungen  aner- 
kannt; vgl.  Aristot.  Politik  II  7.  (II  10  Bkk.)  §  1,  Susemihl, 
Engelmanns  Verlag,  S.  235;  Strab.  X  481  §  17;  Trieber,  For- 
schungen zur  spart.  Verfassungsgesch.  S.  81  ;  Oncken,  Staats- 
lehre des  Aristot.  II  378,  400. 

Keiner  von  beiden  Autoren  aber  hat  aus  diesen  Ursachen 
das  persönliche  Verdienst  des  Gesetzgebers  als  gemindert  ange- 
sehen; vgl.  Arist.  fr.  534  =  Plut.  Lyk.  31,  Strabon  VIII  366 
§  5;  Geizer  Rh.  Mus.  XXVIII  p.   30  Anm.   6. 

Darum  ist  also  von  den  obigen  Aufstellungen  nur  die  dritte 
actuell.  Es  handelt  sich  demgemäß  darum,  daß  „Einige"  dem 
Lykurgos  die  ganze  Verfassung  Spartas  vindicirten.  Andere  ihm 
einen  aliquoten  Theil  derselben  absprachen.  Daß  unter  tlv£? 
bloß  Schriftsteller  zu  verstehen  seien,  darf  wohl  als  ausgemacht 
gelten.  Hätte  der  Verfasser  die  spartanische  Volksmeinung  über 
den  Gegenstand  ins  Auge  gefaßt,  so  hätte  er  sich  ebenso  aus- 
gedrückt, wie  z.  B.  Herod.  I  65:  ox;  8'  aurot  Aaxsoaijxovioi  Xi- 
Youoi.  Bezüglich  einer  kretischen  Version  heißt  es  bei  Strabon 
X  p.  482:  >v£Y£ai)ai  utto  tu)v  Kpr^ruiv.  Vgl.  Gilbert,  Studien 
zur  altspartanischen  Geschichte  S.  87,  90.  Eine  hellenische  Ver- 
sion bezeichnet  Pausan.  V  4.  6  mit  'EXXtjVcdv  0£  oi  ttoXXoi. 
Anders  freilich  wird  oi  [xsv  hr^  xivs?  irpo?  rouroioi  AsyDuat  bei 
Herod.  I  65  erklärt.  Heinr.  Konr.  Stein  „Kritik  der  Ueberlie- 
ferung  über  den  Gesetzgeber  Lykurg"  1882  p.  3  versteht  unter 
diesen  ttvic  die  delphischen  Priester  und  denkt  an  mündlichen 
Bericht.  Vielleicht  hat  man  aber  auch  hier  an  schriftliche  Quel- 
len zu  denken.  Wenigstens  was  E.  Meyer,  Rh.  Mus.  41.  569, 
572  über  diesen  Punkt  bringt,  spricht  nicht  dagegen. 

Was  meint  nun  Herakleides  oder  vielmehr  seine  Quelle,  da 
er  selbst  nur  als  Excerptor  in  Betracht  kommt?  Seine  Quelle 
spricht  von  einigen  Autoren,  welche  dem  Lykurgos  den  ganzen 
spartiati sehen  Kosmos  zuschrieben,  auch  jene  Theile  desselben, 
welche  andere  Autoren  dem  Gesetzgeber  absprechen.  Und  zu 
diesen  Andern  gehört  bei  der  pointirten  Ausdrucksweise  des 
ersten  Satzes  vor  Allem  derjenige  Autor,  welchen  Herakleides 
excerpirt.  Zu  den  tivsc  aber  zählen  wir  jedenfalls  Xen.  Resp. 
Lac.  12:  xov  Osvra  auxoic  xouc  vopLou;  und  ib.  VIII  3 :  £1x6;; 
8s  xat  XYiV  Tr^c,  £cpop£ia<;  Büvajxiv  xou?  auxoü;  xouxouc  oo^xa- 
xaax£uaaai.  In  diesem  letzteren  Satze  zeigt  sich  einer  der 
hauptsächlichsten  Punkte,  um  welche  es  sich  bei  der  Beurthei- 
lung  der  Vollständigkeit  der  Leistung  des  Lykurgos  handelt. 
Das  Ephorat  ist  doch  jene  Einrichtung,  welche  die  ganze  Ver- 
fassung zusammenhält :  auv£)(£t  {x£v  ouv  xyjv  7:oXiX£iav  xo  dpy^slov 
xouxo,  Arist.  Pol.  II  6  (II  9  Bkk.)  §  15.  Sus.  S.  227.  Ge- 
rade die  Begründung  des  Ephorats  aber  wird  verschiedentlich 
datirt.  Xenophon  nun  hält  den  Lykurgos  für  den  Schöpfer 
dieses  Amtes.     Offenbar  gehört  aber  auch  Herodot  (I  65)  zu  den 


Aristoleles'  und  Herakleides'  lakonische  u.  kretische  Politien.      61 

Autoren,  welche  dem  Lykurgos  die  Stiftung  des  Ephorats  bei- 
legen. Es  ist  nicht  bloß  „spartanische  Version",  wenn  er  sagt : 
■üpo;  0£  TouToiai  touc  scpopou;  xai  ^spovra;  latr^as  Auxoup'yoc. 
So  weit  nach  dem  Infinitive  a^(a^(iabai  in  dieser  herodoteischen 
Darstellung  die  Indicative  reichen,  so  weit  reicht  auch  die  Zu- 
stimmung des  Erzählers.  Unentschieden  hält  sich  Herodot  nur 
in  der  Frage  nach  der  Provenienz  der  Gesetzgebung  aus  Del- 
phi oder  Kreta.  Er  referirt  hierüber  beide  einander  entgegen- 
stehenden Erzählungen,  ohne  zwischen  ihnen  zu  wählen  oder  zu 
vermitteln. 

Bezüglich  der  Haltung ,  welche  Piaton  in  der  hier  be- 
rührten Frage  einnahm,  genügt  es  mir  auf  E.  Meyer  (Rh.  Mus. 
41  p.  579)  hinzuweisen.  Piaton  (leg.  HI  692  A)  hält  den 
Tpiroc  o«)T7)p  d.  i.  König  Theopompos,  für  den  Schöpfer  des 
Ephorats-,  vgl.  Stallbaum  zur  Stelle  und  0.  Müllers  Dorier  II 
111   ff. 

Durch  die  Vorführung  der  platonischen  Auffassung  aber  er- 
kennen wir  wohl  deutlich,  welcher  Maßstab  an  die  Haltung  des 
Aristoteles  in  dieser  Controverse  anzulegen  ist,  wenn  er  einer- 
seits in  der  Politik  II  6  (II  9  Bkk.)  §  15  (Sus.  S.  227)  das 
Ephorat  auf  den  vo[jLoÖ£Tr^c  zurückführt,  andererseits  VIII  9  (V 
11  Bkk.)  §  1  (Sus.  S.  773)  den  König  Theopompos  als  ttjv 
TÄv  £cpopa>v  ap/Yjv  STTr/araoTTjaac  bezeichnet.  Es  gehörte  wohl 
schon  zu  seinen  akademischen  Erinnerungen,  daß  man  nicht  den 
alten  Lykurgos  auch  für  das  Ephorat  verantwortlich  machen 
könne.  Daher  trete  ich,  während  Manche  (auch  E.  Meyer,  Rh. 
Mus.  4i.  583)  zwischen  diesen  zwei  Stellen  der  Politik  einen 
Widerspruch  annehmen,  auf  die  Seite  derjenigen,  welche  unter 
dem  vo^o\)iTr^c,  in  diesem  Falle  nicht  den  Lykurgos  verstan- 
den wissen  wollen.  Mit  vojiGOiTTj;  bezeichnet  Aristoteles  in  der 
Politik  jedesmal  den  Schöpfer  jenes  Gesetzes,  von  welchem  ge- 
rade gehandelt  wird.  Bei  der  Behandlung  spartanischer  Zu- 
stände ist  also  vo[jLOi>£TT^c  meistens  identisch  mit  Lykurgos,  muß 
es  aber  nicht  jedesmal  sein.  Andernfalls  müßte  in  seinem  Re- 
ferate über  Sparta  doch  wohl  auch  v6\ioc  schlechthin  jedesmal 
ein  Gesetz  des  Lykurgos  bedeuten!  Man  vgl.  Aristot.  Pol.  II  6 
(II  9  Bkk.)  §  13  fin.  und  hiezu  Susemihls  Anm.  314  und  321. 
Theopompos  also  gilt  in  diesem  Falle  dem  Aristoteles  als  vo- 
}j.oÖ£Tr,;;  vgl.  Peter,  Rh.  Mus.  XXII  S.   63. 

Nun  ist  aber  auch  gerade  Aristoteles  unseres  Wissens  der 
älteste  Historiker,  der  sich  auf  die  große  Rhetra  stützte,  die 
Plut.  Lyk.  c.  6  anführt.  In  ihr  ist  nichts  von  den  Ephoren  zu 
lesen ,  so  wenig  als  bei  Tyrtaios  und  ich  zweifle  nicht  daran, 
daß  diese  zwei  T£X{j,Yipia  für  Aristoteles  dazu  hinreichten,  um  in 
dem  Ephorate  einen  verhältnismäßig  spät  erwachsenen  Bestand- 
theil  der  spartanischen  Verfassung  zu  erkennen,  mochten  auch 
ältere  oder  gleichzeitige  Historiker  wie  immer    über    diesen  Ge- 


62  C.  V.  Holzinge r, 

genstand  bdVichtet  haben.  Sein  Bestreben  in  der  Auffassung 
geschichtlicher  Verhältnisse  Selbständigkeit  zu  bewähren,  beweist 
als  Analogen  die  Vorführung  des  olympischen  Diskos.  Plut.  Lyk. 
c.  1;  Kopstadt,  de  rerum  Lac.  etc.  1849  S.  28;  Grote  Gesch. 
(Meißner)  I  581. 

Es  hat  nun  schon  natürlich  Schneidewin  angenommen,  daß 
der  erste  Satz  des  Herakleides  über  Sparta  aristotelisch  sei  und 
andere  Gelehrte  nach  ihm  haben  dieselbe  Vermuthung  aufge- 
stellt (auch  E.  Meyer,  Rh.  Mus.  42  S.  88).  Was  ich  meiner- 
seits durch  die  eingehendere  Behandlung  dieses  Satzes  und  der 
folgenden  Excerpte  erreichen  möchte,  wäre  dies,  daß  die  aus- 
schließliche Abhängigkeit  des  Herakleides  vom  aristotelischen 
Politientexte  aus  dem  Stadium  bloßer  Möglichkeit  und  vager 
Conjectur  heraustrete  und  Gewißheit  werde,  zum  Mindesten  den 
wünschenswerthen  Grad  von  Wahrscheinlichkeit  erhalte.  Schon 
der  erste  Satz  des  Herakleides  hilft  einigermaßen  bei  der  Bil- 
dung des  ürtheiles.  Wenn  Aristoteles  sich  in  seiner  lakonischen 
Politie  bezüglich  der  Frage,  ob  Lykurgos  alle  spartanischen  Ver- 
fassungsnormen insgesammt  geschaffen  habe,  dahin  ausdrücken 
mußte,  daß  zwar  einige  seiner  Vorgänger  auf  diesem  litterari- 
schen Gebiete  dieser  Ansicht  huldigten,  er  selbst  aber  aus  guten 
Gründen  davon  weit  entfernt  sei,  und  wenn  uns  nun  bei  Hera- 
kleides der  Satz  vorliegt :  tyjv  AaxsSai^ioviajv  —  iraaav  und  wir 
von  Herakleides  wissen,  daß  er  die  athenische  Politie  des  Ari- 
stoteles Wort  für  Wort  ausschrieb,  so  liegt,  glaube  ich,  mehr 
als  eine  bloße  Möglichkeit  vor,  daß  Aristoteles  der  Ver- 
fasser jenes  Satzes :  xr^v  Aax£8ai{xovt«)v  —  iraaav  gewesen  sei. 
Ich  halte  vielmehr  einen  solchen  Schluß  für  so  zwingend,  als  er 
auf  diesem  Gebiete  überhaupt  hergestellt  werden  kann. 

Wenn  sonach  C.  Müller  (EHG  H  204)  bezüglich  des  jetzt 
behandelten  Satzes  gegenüber  Schneidewin  die  Frage  aufwirft : 
^Quidni  igitur  Heraclides  haec  ex  (ipso)  Ephoro,  (sicuti  Aristo- 
teles) haurire  potuit"  ?  —  so  hat  sich  meines  Erachtens  der 
Werth  dieser  Frage  seit  der  Auffindung  der  'A&r^vaitov  TzoXixzia 
wesentlich  verändert.  Jetzt  müßte,  wer  diese  Frage  sviederholen 
wollte,  seinerseits  beweisen,  warum  denn  dieser  Satz  gerade  aus 
Ephoros  abgeschrieben  sein  solle ,  und  dabei  müßte  noch  vor- 
ausgesetzt werden,  daß  er  überhaupt  so  oder  ähnlich  bei  Epho- 
ros gestanden  habe ;  denn  leider  läßt  sich  hierüber  nichts  Be- 
stimmtes sagen. 

Fassen  wir  die  Stellung  ins  Auge,  welche  Ephoros  gegen- 
über der  Datirung  der  Anfänge  des  Ephorats  eingenommen  hat, 
so  suchen  wir  vergebens  nach  einem  Berichte  über  diesen  Punkt. 
Ueberliefert  ist  weder,  daß  Ephoros  den  Lykurgos  für  den  Ur- 
heber des  Ephorats  erklärte,  noch  auch  das  Gegentheil.  O. 
Müller,  Dor.  H  1 5  hielt  das  Erstere  für  zutreffend  und  verstand 
daher  in  dem  ersten  Satze  des  Herakleides  jenes  xive?    als  An- 


Aristoteles'  und  Herakleides'  lakonische  u.  kretische  Politien.     63 

spielung  auf  Ephoros.  Der  Grund,  den  er  hiefür  andeutet,  ist 
ungewöhnlich  schwach.  O.  Müller  hat  dem  Worte  iraaav  in 
dem  ohen  dargelegten  Zusammenhange  nicht  das  gehörige  Ge- 
wicht beigelegt.  Vollends  willkührlich  ist  die  Ansicht  Flügel's 
(^die  Quellen  in  Plut.  Lyk."  1870  S.  10),  welcher  den  ersten 
heraklidischen  Satz  dem  Ephoros  zuweist  und  ihm  die  Mißbilli- 
gung des  Hellanikos  anschließt.  Ephoros  habe  gesagt:  „die  la- 
kedaimonische  Verfassung  schreiben  Einige  ganz  dem  Lykurgos 
zu ;  Hellanikos  aber  im  Gegentheil  nennt  diesen  Mann  gar 
nicht  einmal  und  schmückt  mit  dessen  verdienstlichen  Thaten 
Leute,  denen  diese  gar  nicht  zukommen".  (Strabon  VHI  366). 
Wahrscheinlich  ist  vielmehr  nur  E.  Meyers  Darstellung  (Rh. 
Mus.  41.  583,  585),  wonach  auch  Ephoros  den  lykurgischen 
Idealstaat  ohne  Ephorat  dargestellt  haben  dürfte.  Und  gerade 
in  diesem  Falle  hatte  Ephoros  einen  Tadel  in  demselben  Sinne 
aussprechen  dürfen ,  wie  wir  ihn  jetzt  bei  Herakleides  lesen. 
Darum  muß  ich  wegen  C.  Müller's  obcitirter  Bemerkung  noch 
hinzufügen ,  daß  ,  wenn  auch  Ephoros  über  die  Gründung  des 
Ephorats  denselben  Bericht  gebracht  hat ,  als  Aristoteles ,  die 
Untersuchung  über  die  Quelle  des  Herakleides  dadurch  doch 
nicht  ins  Wanken  kommt.  Denn  wenn  Herakleides,  wie  es  sich 
zeigen  wird,  in  solchen  Punkten,  in  denen  Aristoteles  und  Epho- 
ros nachweislich  differirten,  dem  Stagiriten  folgte,  so  ist  es  auch 
sicher,  daß  er  nicht  gerade  jene  Berichte,  in  welchen  Aristoteles 
und  Ephoros  übereinstimmten,  dem  Ephoros  entnahm.  Demnach 
müssen  wir  freilich  die  eigentliche  Entscheidung  der  Frage, 
woher  Herakleides  den  ersten  Satz  seiner  „lakonischen  Politie" 
nahm,  von  den  späteren  Fortschritten  der  Untersuchung  erhoffen 
und  wenden  uns  daher  dem  zweiten  Abschnitte  des  Herakleides 
zu,  in   welchem  von  Alkman   die  Rede  ist. 

Herakleides  ist  für  die  Notiz ,  daß  Alkman  einst  Sklave 
des  Agesidas  gewesen  sei,  der  einzige  Gewährsmann.  Auch  bei 
diesem  Punkte  also  kommt  der  Quellenstreit  noch  nicht  zum 
Stillstande.  Ablehnen  muß  ich  die  Bemerkung  Flügel's  (S.  11): 
„die  Erwähnung  des  Alkman  und  der  homerischen  Gedichte 
paßt  ganz  gut  zu  Ephoros",  wenn  dies  etwa  so  viel  bedeuten 
soll,  als  daß  die  Erwähnung  Alkmans  für  die  aristotelische  Po- 
litie unwahrscheinlicher  sei.  Gerade  das  Gegentheil  ist  der  Fall. 
Allerdings  hat  Ephoros  (Strabon  X  482  §  18)  einen  Vers  aus 
Alkman  angezogen,  um  die  kretische  Bezeichnung  dvSpsTa  auch 
für  das  alte  Sparta  zu  belegen,  während  die  Erwähnung  Homers, 
wie  dieselbe  Stelle  Strabons  lehrt,  in  einem  ganz  anderen  Zu- 
sammenhang gerückt  war ;  aber  eine  Nöthigung  lag  für  Ephoros 
darum  doch  nicht  vor ,  von  den  persönlichen  Schicksalen  Alk- 
mans zu  sprechen.  Aristoteles  aber  hatte,  da  er  sich  in  seiner 
Politie  über  Sparta  eingehend  verbreitete ,  nicht  nur  alle  Ver- 
anlassung ,    sondern    auch  mannigfaltige  Gelegenheit  Alles  anzu- 


64  C.  V.  Holzinger, 

bringen,  was  er  von  Alkman  wissen  mochte.  Nicht  auf  die 
Nennung  Homers  bei  Ephoros,  sondern  auf  die  Berücksichtigung 
des  Terpandros  in  der  aristotelischen  Politie  ist  also  hiebei  hin- 
zuweisen, von  welcher  frg.  545  Kose  Zeugnis  gibt.  Wenn  heute 
in  den  Darstellungen  über  spartanische  Geschichte  und  Alter- 
thümer  von  Terpandros,  Thaletas,  Alkman,  Tyrtaios  an  ver- 
schiedenen Stellen  die  Rede  ist ,  so  haben  wir  die  Möglichkeit 
hiezu  nur  dem  Umstände  zu  verdanken,  daß  man  schon  im  IV. 
Jahrhunderte  diese  Materie  ebenso  behandelt  hat.  So  weist  z.  B. 
Aristoteles  in  der  Politik  VIII  6  (V  7  Bkk.)  §  2  Sus.  S.  727 
auf  die  ganze  Eunomie  des  Tyrtaios  hin,  welche  freilich  auch 
Ephoros  bei  der  Darstellung  der  messenischen  Kriege  benutzt 
hatte  (Diodor.  VII  14,  VIII  27,  Strab.  VI  279).  Aber  wenn 
die  Erzählung  über  die  athenische  Herkunft  des  Tyrtaios  einer- 
seits bei  Piaton  leg.  I  629  A  Aufnahme  fand,  andererseits  bei 
Kallisthenes ,  dem  Neffen  und  Schüler  des  Aritoteles  wiederge- 
geben war  (Strabon  VIII  p.  362),  so  müssen  wir  uns  doch  für 
diese  Nachricht  nicht  gerade  dem  Ephoros  für  verpflichtet  hal- 
ten. Ebensowenig  aber  ist  irgend  ein  Grund  vorhanden  zu 
glauben,  daß  die  Notiz  über  die  Anfänge  des  Alkman  gerade 
von  Ephoros  überliefert  worden  sein  müsse.  Auch  in  diesem 
Punkte  haben  wir  denjenigen  Schriftsteller  als  Vorlage  des  He- 
rakleides anzunehmen,  dem  er  in  solchen  Fällen  folgt,  in  wel- 
chen wir  die  Differenz  des  aristotelischen  und  des  ephoreischen 
Berichtes  nachzuweisen  im  Stande  sind.  Uebrigens  lehrt  jetzt 
auch  die  'Ai>r^vai(üv  TroXiTSia ,  wie  reichlich  sich  Aristoteles  in 
seiner  Verfassungsgeschichte  mit  der  Dichtung  zu  schaffen  machte. 
Auch  kann  ja  gerade  bezüglich  der  Verwendung  Alkmans  durch 
Aristoteles  kein  Zweifel  darüber  obwalten,  daß  Aristoteles  dort, 
wo  er  den  Ausdruck  dvopEia  als  die  altlakonische  Bezeichnung 
der  Phiditien  mittheilt  (Polit.  II  7  [II  10  Bkk]  §  3,  Sus.  S. 
237),  auf  ebenderselben  Alkmanstelle  fußt,  als  Ephoros  (Strab. 
X  482).  Vgl.  Schneidewin  p,  47.  Daß  aus  einem  derartigen 
Zusammentreffen  die  Abhängigkeit  des  Aristoteles  von  Ephoros 
zu  folgern  sei,  wie  Trieber  (Forschungen  S.  100)  angibt,  ver- 
mag ich  nicht  zu  erkennen.  Daß  Aristoteles  sich  in  der  Poli- 
tik gelegentlich  polemisch  auf  Ephoros  bezieht  und  ihn  wohl 
auch  öfters  benutzt,  ist  ja  freilich  nicht  von  der  Hand  zu  wei- 
sen, wie  dies  noch  Oncken  (Staatsl.  II  330,  398)  thut;  aber 
gerade  solche  Coincidenzen,  wie  die  obige,  ergeben  keinen  siche- 
ren Schluß. 

Den  dritten  Abschnitt  will  ich  seiner  Wichtigkeit  we- 
gen ganz  hersetzen :  AoxoupYo;  sv  ^a\i(r>  ersXsÜTr^as.  xai  ttjv 
'0|JL7;pou  Tioir^oLV  Tcapa  xaiv  dTroYOVcov  KpsocpuXou  Xapwv  izpihxoc, 
8i£xd|xio£v  eh  IIsXoTrovvr^aov. 

C.  F.  Hermann  hat  im  Rh.  Mus.  (1843)  II  S.  600  einer- 
seits   auf   die    Unglaublichkeit    einer    Nachricht    vom  Tode    des 


Aristoteles'  und  Herakleides'  lakonische  u.  kretische  Politien.      65 

Lykurgos  auf  Samos,  andererseits  auf  den  Mangel  an  Logik  im 
Zusammenhange  des  Berichtes  hingewiesen  und  hat  darum  stccStj- 
|jLT3£  statt  des  gerügten  stEAsürr^as  empfohlen.  Schneidewin  zog 
die  Variante  sy^vsto  vor.  Aber  auch  an  Vertheidigern  der  be- 
sten Ueberlieferung  hat  es  nicht  gefehlt. 

Stein  (a.  a.  O.  S.  12)  zählt  alle  die  ,, Stätten  des  Ruhmes" 
des  Lykurgos  auf:  Kirrha  und  Krisa ,  Elis,  Kreta,  Chios  und 
Samos  und  meint,  alle  diese  Orte  seien  auch  zu  Stätten  seines 
Todes  gemacht  worden.  Aber  während  die  übrigen  Orte,  an 
denen  Lykurgos  zeitweilig  wirkend  gedacht  wurde,  als  seine  To- 
desstätten leicht  mehrfach  zu  belegen  sind,  wird  Chios  nirgends 
als  solche  bezeichnet  und  Samos  eben  nur  in  dieser  angezwei- 
felten Stelle  des  Herakleides.  Stein's  Combination  ist  also  zu 
weit  ausgedehnt  worden.  Sicherlich  ist  es  doch  auch  leichter 
verständlich  und  beinahe  natürlich,  wenn  der  sagenhafte  Ly- 
kurgos in  Delphi  oder  in  Elis  oder  in  Kreta  stirbt ,  als  wenn 
er  darum  als  in  Samos  gestorben  dargestellt  würde,  weil  er  von 
dort  die  homerischen  Gedichte  nach  Sparta  verpflanzt  habe. 
Hiebei  käme  doch  wirklich  der  Anstoß  in  Betracht,  den  C  F. 
Hermann  an  der  heraklidischen  Stelle  nahm ;  man  müßte  denn 
annehmen  wollen,  die  Sage  habe  den  Lykurgos  in  Samos  zwei- 
mal Aufenthalt  nehmen  lassen.  Hierfür  wird  sich  jedoch  nicht 
einmal  das  Citat  aus  Ephoros  bei  Ailian.  XIII  23  sv  ^uy'J 
(XKO^avciv  verwenden  lassen. 

Andere  wieder  haben  sich  deshalb  bei  der  überlieferten 
Lesart  beruhigt,  weil  sie  dem  Berichte  zwar  jede  Glaubwürdig- 
keit absprachen,  aber  eine  unglaubwürdige  Berichterstattung  für 
den  Herakleides  ganz  geziemend  fanden.  Auch  Fr.  Rühl  (Jahrb. 
f.  cl.  Phil.  Suppl.  XVIII  [1892]  S.  702)  steht  auf  dieser  Seite. 
Es  wird  „einen  solchen  Bericht  Niemand  dem  Aristoteles  zu- 
trauen", sagt  Rühl;  seinen  „Herakleides  Lembos"  aber,  den  er 
für  den  Verfasser  der  'Ai>/^va(üjv  TioXiTsia  erklärt,  hält  er  offen- 
bar für  fähig,  Lykurgos  in  Samos  sterben  zu  lassen. 

Meines  Erachtens  läßt  sich  auf  die  Wiedersinnigkeit  des 
Zusammenhanges  zwischen  zwei  Sätzen  eines  fragmentirten  Ex- 
cerptes  kein  sicherer  Schluß  bauen.  Denn  die  Anordnung  der 
Excerpte  muß  ja  nicht  gerade  jedesmal  mit  der  Anordnung  des 
Originales  übereinstimmen.  Selbst  der  vorsichtigste  Excerptor 
kann  irgend  einmal  einen  Satz  des  Originales ,  den  er  zuerst 
als  unwesentlich  übergangen  hatte,  später  für  so  wichtig  halten, 
daß  er  ihn  nachträgt. 

Darum  halte  ich  an  dem  überlieferten  sv  2a[x(|)  ItsXsuttjos 
fest,  ohne  auch  nur  eine  aus  den  verschiedenartigen  Berichten 
geschöpfte  Conjectur  vorzuschlagen ,  wie  allenfalls  stui  Maiav 
Ik>.£033  aus  Flut.  Lyk.  4  nicht  absonderlich  fern  läge.  Denn 
gerade  hier  steht  auch  der  Name  iVoxoupYO;;  unmittelbar  voran 
und  es  folgt  die  Geschichte  von  den  exy^^voi?  tot?  KpsocpuXoo 
Philologus  LH  (N.  F.  VI),  1.  5 


66  C.  V.  Holzlnger, 

mitsammt  der  Praeposition  irapa  und  dem  Verbum  xojiiCstv. 
Vielleicht  ist  sogar  bei  Plutarchos  oiocxofiioiv  zu  lesen ,  statt 
Bsupo  xofxioiv  oder  man  müßte  letzteres  als  Paraphrase  des  ari- 
stotelischen Ausdrucks  betrachten.  Vgl.  übrigens  auch  Ailian. 
V.  h.  XIII  14  irpÄToc  —  ic,  tyjv  EXAaSa  IxofAias  tyjv  'OjiTipoo 
TTOir^atv.  Daß  die  plutarchische  Stelle  auf  Aristoteles'  lakonische 
Politie  zurückgeht,  wird  sich  weiterhin  von  selbst  ergeben. 

Die  Ursache  der  Fehlerhaftigkeit  des  heraklidischen  Aus- 
druckes ist  meines  Dafürhaltens  nicht  auf  diplomatischem  Ge- 
biete zu  suchen,  sondern  es  ist  diesmal  der  Excerptor,  d.  i.  He- 
rakleides selbst,  eines  Mißverständnisses  seiner  Vorlage  zu  be- 
schuldigen. Nehmen  wir  einmal  an ,  die  Quelle  ,  aus  welcher 
Herakleides  seine  Notizen  schöpfte,  habe  beiläufig  Folgendes  be- 
richtet :  „Einige  sagen,  Lykurgos  sei  mit  Homer  selbst  in  Chios 
zusammengetroffen.     Aber  da  dies  zur  Zeitrechnung  nicht  stimmt 

—  denn  Homer  wurde  zur  Zeit  der  Colonisirung  loniens  ge- 
boren —  ist  es  glaublicher,  er  habe  nur  mit  den  Nachkommen 
des  Kreophylos  verkehrt ,  sei  es  in  Chios ,  sei  es  in  los ,  woher 
die  Mutter  Homers  stammte  und  wo  er  sich  nach  Einigen  als 
Greis  bei  Kreophylos  aufgehalten  haben  und  gestorben  sein  soll; 
ich  aber  sage:  in  Samos.  Und  so  empfing  er  die  Dichtungen 
Homers  von  den  Nachkommen  des  Kreophylos  und  brachte  sie 
zuerst  nach  dem  Peloponnes". 

Auch  wenn  dieser  Satz  in  Aristoteles'  lakonischer  Politie 
etwas  kürzer  gelautet  und  einiger  Bestimmungen  entbehrt  haben 
sollte,  die  ich  —  aus  Strabon  X  482,  §  19;  Suidas  s.  v.  Kp£o- 
cpoAoc ;  schol.  Plat.  de  rep.  X  p.  421  Bkk. ;  Proklos  vit.  Hom. 
Westerm.  biogr.  p.  25;  Ps.  Plut.  ib.  p.  21;  vit.  Hom.  et  Hes. 
ib.  p.  45;  vgl.  Welcker,  ep.  Cycl.  II  219  ff.  —  zur  Auswahl 
zusammenstellte,  so  wird  man  doch  nach  Maßgabe  dieses  Bei- 
spieles zuzugeben  geneigt  sein ,  daß  bei  sich  durchkreuzenden 
Nachrichten  über  Lykurgos ,  Homer  und  Kreophylos  ein  Ex- 
cerptor, der  des  Aristoteles  Notizen  über  Lykurgos 
excerpiren  wollte,  irrigerweise  auf  ihn  einen  Bericht  beziehen 
konnte,  der  in  der  Quelle  ein  anderes  Subjekt  hatte. 

Ich  meine  also,  daß  die  drei  Ausdrücke  :  AüxoupYO?  —  £V 
2a{xü)  —  eTsXsuTT^as  (eventuell:  TsAsoxr^aai)  allerdings  im  Be- 
richte   des  Aristoteles    nicht   weit   von  einander  entfernt  standen 

—  aber  zu  dinem  Satze  zusammengewürfelt  hat  sie  erst  He- 
rakleides und  ich  glaube  demnach  nicht ,  daß  diesmal  der  „li- 
brarius  Byzantinus"  die  Schuld  trägt.  Folgendes  ist  der  Grund 
hiefür.  Wollte  man  annehmen,  daß :  AuxoupYoc]  ein  Lemma  ge- 
wesen sei  zu  einem  uns  jetzt  verlorenen  Satze  —  oder  gar  Haupt- 
lemma und  Ueberschrift  zu  dem  ganzen  folgenden  Berichte  des 
Herakleides  —  während  das  zu  sv  2a[i(ü  i~zXz6xr^as  gehörige 
Lemma  hiedurch  verdrängt  worden  sei,  so  wäre  es  nicht  leicht, 
für  die  Notiz  des  Herakleides:  Iv  2a}X(|)  ItsAsuttjOS  ein  passendes 


Aristoteles'  und  Herakleides'  lakonische  u.  kretische  Politien.     67 

Subjekt  zu  finden.  Denn  einen  Bericht,  daß  Homer  in  Samos 
gestorben  sei,  hat  es,  wie  es  scheint,  nicht  ausdrücklich  gegeben 
und  eine  Veranlassung  von  dem  Tode  des  Kreophylos  zu  spre- 
chen, war,  da  er  in  dem  Berichte  doch  nur  eine  Nebenfigur  vor- 
stellt, nicht  vorhanden. 

Darum  also  ist  Herakleides  in  eigener  Person  diesmal  als 
der  Schuldtragende  zu  bezeichnen ,  während  ich  ihn  im  Allge- 
meinen durchaus  nicht  etwa  als  einen  flüchtigen  oder  thörichten 
Scribenten  hinstellen  will.  Aber  ein  lapsus  calami  —  wem 
sollte  er  nicht  gelegentlich  passiren  können?  Sind  doch  solche 
oder  ähnliche  Irrthümer,  wie  man  jetzt  vielleicht  noch  deutlicher 
sieht  als  ehemals  —  vgl  z  B.  U.  Köhler,  Sitzungsber.  d.  Berl. 
Akad.  1892,  XXI  S.  343  —  selbst  dem  großen  Stagiriten  nicht 
fremdgeblieben.  Und  was  Anderes  ist  oft  daran  Schuld  gewe- 
sen, als  eine  momentane  Unachtsamkeit  beim  Excerpiren  oder 
bei  der  Wiederverwendung  des  Excerptes ;  denn  gerade  die 
Arbeitsleistung  des  dvaYvwarr^;  beruhte  doch  unter  Anderem 
auch  auf  systematischem  Excerpiren. 

Gehen  wir  nun  auf  die  Notiz  über  Kreophylos  selbst  über, 
so  haben  schon  Gilbert  (Stud.  S.  164)  und  Oncken  (Staatsl.  II 
S.  346)  die  Differenz  des  Berichtes  des  Ephoros  gegenüber  die- 
ser Stelle  hervorgehoben.  Hier  stehen  wir  auf  sicherem  Boden. 
Wenn  das  wz  '^olqI  tivs?  bei  Strabon  X  482  §  19  nicht  etwa 
dem  Referenten  selbst,  sondern  seiner  Quelle  angehört,  so  hat 
schon  Ephoros  in  einigen  Schriften  von  dem  Zusammentreffen 
des  Lykurgos  mit  Homer  auf  Chios  gelesen.  Freilich  E.  Rohde 
(„zur  Chronologie  der  griech.  Litteraturgesch."  Rh.  Mus.  XXXVI 
S.  524)  vertritt  die  Ansicht ,  daß  dieses  -ivs;  „nur  andeuten 
sollte,  daß  Ephoros  einer  in  Sparta  populären  Annahme  folge". 
Dieser  Wendung  kann  ich  mich  nicht  anschließen.  Es  mag  ja 
Ephoros  einer  spartanischen  Version  folgen  ,  aber  nicht  er  hat 
sie  zuerst  aufgeschrieben,  sondern  er  wußte  sie  schon  litterarisch 
zu  belegen.  Ich  glaube  hiefür  auch  auf  Wilamowitz,  Homerische 
Untersuchungen  (VII)  S.   267  —  268  hinweisen  zu  sollen. 

Jedenfalls  nun  hat  Ephoros  den  Synchronismus  von  Ly- 
kurgos und  Homer  vertreten.  Lykurgos  ist  bei  Ephoros  (Strabon 
X  482)  Bruder  des  Polydektes,  also  Sohn  des  Eunomos  (Plut. 
Lyk.  1)  und  Oheim  des  Charilaos.  In  der  genealogischen  Reihe 
ist  ihm  Lykurgos  svoixatoc  arJj  '  HpaxXiou?  (schol.  Pind.  Pyth. 
I  120)  und  damit  übereinstimmend  (Strabon  X  481)  sxto;  airo 
npoxXiouc.  Ferner  ist  Lykurgos  (bei  Ephoros  a.  a.  O.)  eine 
kurze  Zeit  vor  des  Charilaos  Geburt  König;  sogleich  nach  dessen 
Geburt  überläßt  er  ihm  den  Thron  und  wird  sein  Vormund, 
unterbricht  aber  nach  einiger  Zeit  die  Vormundschaft  und  geht 
auf  Reisen  (Kreta,  Chios).  Zurückgekehrt  findet  er  den  Chari- 
laos schon  in  selbständiger  Regententhätigkeit  und  in  männlichem 
Alter   (Plut.  Lyk.  3  fin.).      Sodann   erst    folgt    die  Nomothesie, 


68  C.  V.  Holzinger, 

somit  erst  zu  einer  Zeit,  wo  Lykurgos  als  Mann  schon  wenigstens 
eine  zweite  Generation  hatte  zur  Reife  kommen  sehen.  Vgl.  Trieber, 
Forsch.  S.  50;  Geizer,  Rh.  Mus.  XXVIII  9  und  19;  Rohde  Rh. 
Mus.  XXXVI  400,  401,  410,  527,  534,  537,  540,  555.  -  Außer- 
dem haben  wir  aber  auch  noch  den  Ansatz  des  Ephoros  für  Homer  auf 
das  124.  Jahr  vor  der  Gründung  Roms  zu  berücksichtigen,  welchen 
Hieronymus  bietet  (Euseb.  II  p.  69  Schöne)  und  diese  Angabe 
wird  dort  mit  der  des  Corn.  Nepos  als  gleichwerthig  betrachtet, 
welcher  für  Homer  das  Jahr  100  vor  der  ersten  Olympiade 
beibringt.  Ueber  die  minimale  Differenz  von  zwei  Jahren 
(874/76)  können  wir  für  unseren  Zweck  völlig  hinweggehen. 
Wir  haben  an  diese  Datirungen  des  Ephoros  nur  erinnert ,  um 
ihnen  die  des  Aristoteles  bequem  gegenüber  zu  stellen. 

Aristoteles  hat  über  manche  Einzelheiten  des  Verhältnisses 
des  Lykurgos  zu  Charilaos  eben  dieselbe  Meinung  vertreten  wie 
Ephoros.  Dies  geht  aus  Pol.  117  (II  10  Bkk.)  p.  1271b.  §  1, 
Sus.  S.  235  hervor:  cpaot  ^ap  tov  AuxoüpYov  ,  ors  ttjV  Imrpo- 
TTSiav  TTjV  XapiXXou  tou  ßa-JiXscDC  xocTotXiTrmv  dTrsSyifxr^osv ,  tote 
TOV  TiXsTatov  SiaTpT'|»ai  y^o^o'?  Trspi  KpTiTr^v.  Nur  über  die  Art 
der  zwischen  Lykurgos  und  Charilaos  bestehenden  Verwandt- 
schaft gibt  die  Stelle  keinen  Aufschluß.  Ebensowenig  wird  das 
Verhältnis  des  Lykurgos  zu  den  homerischen  Dichtungen  hier 
berührt.  In  letzterer  Hinsicht  aber  wird  des  Aristoteles  Meinung 
aus  Ps. -Plut.  im  Leben  Homers  kund  (Westerm.  biogr.  p.  21 
=  Aristot.  Frag.  76  Rose).  Homers  Geburt  fiel  ihm  in  die 
Zeit  der  ionischen  Wanderung.  Nun  ist  die  trojanische  Aera, 
welcher  Aristoteles  folgte,  allerdings  nicht  überliefert,  ebenso- 
wenig als  seine  Annahme  für  den  zeitlichen  Abstand  zwischen 
der  ionischen  Wanderung  und  dem  Falle  Troja's.  Aber  nehmen 
wir  den  für  unsere  Beweisführung  ungünstigen  Fall  an,  Aristo- 
teles sei  für  die  trojanische  Aera  einem  vergleichsweise  niedrigen 
Ansätze  gefolgt,  allenfalls  dem  des  Demokritos  (Diog.  Laert. 
IX  41)  wonach  Troja  c.  1150  v.  Chr.  erobert  worden  wäre 
und  nehmen  wir  dann  für  die  zeitliche  Distanz  bis  zur  Herakliden- 
wanderung  die  zumeist  angewendete  Ziffer  von  80  und  für  die 
weitere  Distanz  bis  zur  ionischen  Wanderung  die  Ziffer  von  60 
Jahren  an,  geben  wir  ferner  dem  Homer  auf  Chios  70  Jahre, 
so  gelangen  wir  in  diesem  Falle  immerhin  bloß  bis  in  das  Jahr 
940  V.  Chr.  herab,  in  welchem  die  Begegnung  mit  Homer  spä- 
testens hätte  stattfinden  müssen,  wenn  dieser  zur  Zeit  des  Ko- 
driden  Neleus  geboren  war.  Aber  auch  dieses  Datum  müßte 
noch  als  mindestens  um  eine  Generation  zu  hoch  gegriffen  er- 
scheinen ,  wenn  man  die  Indicien  für  den  Ansatz  des  Lykurgos 
bei  Aristoteles  beachtet.  Wenn  die  Heraklidenaera  nach  Ari- 
stoteles auf  1070  V.  Chr.  berechnet  werden  müßte  und  er  somit 
hierin  mit  Ephoros  übereinstimmte  (1069  =  334  +  735,  Clem. 
Alex.  Strom.  I  §  138  Ddf.) ,    andererseits    die  Angaben    beider 


Aristoteles'  uud  Herakleides'  lakonische  u.  kretische  Politien.      65 

Männer  über  die  Unterbrechung  der  Epitropie  für  Charilaos 
identisch  sind,  so  kann  man  nur  annehmen,  daß  Aristoteles  auch 
dieselbe  Genealogie  für  Lykurkos  befolgte,  als  Ephoros,  ihn  so- 
mit ebenfalls  als  £vÖ£xa~ov  oltco  'HpaxXsou?  und  als  stctov  oltzo 
npoxAsou;;  betrachtete,  wie  dieser,  nicht  aber  als  7r£[jtTrTov  diro 
IlpoxXsou; ,  so  daß  er  ihn  etwa  zum  Sohne  des  Prytanis  und 
zum  Bruder  des  Eunomos  gemacht  hätte,  wie  dies  Simonides 
(Plut.  Lyk.  1)  gethan  hatte  und  späterhin  ApoUodoros  that. 
Vgl.  Euseb.  Chron.  I  p.  223—225  Seh.  =  Diod.  VII  8  ;  Clinton- 
Krüger  p.  416;  Fischers  Zeittafeln  S.  13;  lo.  Brandis,  de  temp. 
graec.  rationibus  (1857)  S.  25  und  38—39;  Grote  I  363,  An- 
hang S.  Q6QK;  Gilbert  Stud.  S.  87;  Geizer,  Rh.  Mus.  XXVIII 
S.  10;  Rohde,  Rh.  Mus.  XXXVI  537;  Busolt,  Gr.  Gesch.  I  85, 
138;  Duncker  V^  257. 

Es  folgt  hieraus,  daß  wenn  man  nicht  für  die  uns  unbe- 
kannten chronologischen  Aufstellungen  des  Aristoteles  unge- 
reimte Voraussetzungen  zu  Grunde  legen  will,  es  durchaus  ab- 
gelehnt werden  muß ,  daß  er  bei  seinen  Ansätzen  für  Homer 
und  Lykurgos  an  eine  Zusammenkunft  beider  Celebritäten  in 
Chios  denken  konnte.  Da  Aristoteles  seinen  Lykurgos  nicht 
mit  Herodot  (I  65)  zum  Vormund  des  Labotas  macht,  wodurch 
er  der  dritten  Generation  der  Agiaden  gleichgesetzt  würde,  son- 
dern ihn,  sowie  Ephoros,  als  Vormund  des  Eurypontiden  Cha- 
rilaos betrachtet,  so  kann  Lykurgos  nach  seiner  Rechnung  die 
homerischen  Epen  nur  aus  der  Hand  irgendwelcher  Abkömmlinge 
Homers  empfangen  haben  und  das  ist  es,  was  Herakleides  in 
seinem  Satze  über  die  Kreophyliden  auf  Samos  getreulich  aus 
Aristoteles  excerpirt  hat. 

Die  obigen  Betrachtungen  beruhen  freilich  auf  der  Annahme 
der  Echtheit  des  Dialoges  rccpi  TroirjTuiv,  aus  welchem  jenes  ari- 
stotelische Datum  für  Homers  Geburt  (frg.  76  Rose)  geschöpft 
ist.  Doch  halte  ich  dieselbe  nach  den  grundlegenden  Arbeiten 
von  Bernays,  Vahlen  und  Heitz  („Die  verlorenen  Schriften  des 
Aristoteles",   1865,  S.   174  ff.)  für  unanfechtbar. 

Leichter  könnte  man  auf  den  Gedanken  verfallen,  das  epho- 
reische  Datum  für  Homer  anzugreifen,  insoferne  als  der  Name 
Ephoros  in  der  Angabe  des  Hieronymus  (Euseb.  Chron.  II  p.  69 
Seh.)  doch  nur  auf  einer  Conjectur  Scaligers  beruht.  Aber 
wenn  wir  auch  diese  Stelle  freiwillig  preisgeben,  so  bleibt  der 
Kern  der  Sache,  nämlich  die  Unvereinbarkeit  des  aristotelischen 
Ansatzes  für  Homers  Geburt  mit  dem  ephoreischen  Synchronis- 
mus Homer- Lykurgos  doch  intakt.  Nimmt  man,  wie  dies  G.  F. 
Unger  im  Philologus  (XL.  1881,  p.  91  ff)  zu  beweisen  versucht 
und  Busolt  im  Rh.  Mus.  39  (1884)  S.  479  gebilligt  hat,  an, 
daß  die  mit  den  Regierungszahlen  ausgestattete  Königsliste  der 
Eurystheniden  bei  Eussb.  Chron.  I  223 — 225  auf  Ephoros  zurück- 
geht, so  müßte  schon  Ephoros  die  Olympiade  des  Koroibos  (776) 


70       .  C.  V.  Holzinger, 

in  das  zehnte  Jahr  des  Alkamenes  gesetzt  und  dessen  un- 
mittelbaren Vorgängern  Teleklos  und  Archelaos  4:0  -\-  QO  Jahre 
zugetheilt  haben  und  damit  wäre  auch  für  Ephoros  der  Zeit- 
genosse des  Archelaos,  nämlich  Cliarilaos  insoweit  bestimmt, 
daß  seine  Anfänge  etwa  100  Jahre  vor  die  erste  Olympiade 
fallen  müßten. 

Hält  man  aber  auch  diese  Fundirung  der  Rechnung  für 
zweifelhaft,  weil  jedenfalls  die  Liste  der  Eurypontiden  in  der- 
selben Stelle  bei  Euseb.  I  p  225  =  Di  od.  VII  8  nicht  mit 
der  Genealogie  des  Charilaos  bei  Ephoros  (Strabon  X  p.  481— 82) 
übereinstimmt,  so  könnte  man  sich  noch  immer  auf  eine  Ver- 
gleichung  des  Heraklideu-  und  des  Orpheidenstemmas  stützen, 
wie  sie  Rohde  (Rh.  Mus.  36.  401)  in  lehrreicher  Weise  zusam- 
mengestellt hat.  Denn  hienach  fällt  Homer  (und  Lykurgos)  in 
die  achte  Generation  nach  den  Tpwixdt ;  bei  Aristoteles  aber  liegt 
die  Geburt  Homers  den  Tpw'ixdi  um  soviel  näher,  daß  selbst  ein 
ungewöhnlich  hoher  Ansatz  für  die  Lebensjahre  Homers  den 
Unterschied  in  dem  Rechnungsansatze  für  seine  Geburt  nicht 
ausgleichen  könnte. 

Es  würde  aber  sogar  für  den  von  mir  geführten  Beweis 
schon  die  einfache  Berufung  auf  das  ephoreische  Eurypontiden- 
stemma  allein  genügen,  wenn  man,  wie  dies  Geizer  (Rh.  Mus. 
28,  S.  18)  that,  für  die  einzelnen  ycvsai  der  Eurypontiden  den 
Durchschnitt  der  Regierungszeiten  der  spartanischen  Könige  zu 
36  oder  mit  Busolt  (Rh.  Mus.  39  S.  479,  Gr.  Gesch.  I  S.  152) 
zu  35  Jahren  ansetzt. 

Auch  wenn  man  von  Ephoros'  Ansätzen  über  Pheidon  aus- 
ginge, käme  man  zu  demselben  Ziele.  Pheidon  war  ihm  Si- 
xaxo?  6.7:0  Tr^jxsvou  (Strabon  VIII  358),  aequiparirt  also  in  der 
Liste  der  Agiaden  mit  Alkamenes.  Von  der  Höhe  seiner  Macht 
stürzte  Pheidon  bald  nach  seiner  olympischen  Agonothesie.  Die 
Zeit  derselben  aber  war  den  Eleern  genau  in  der  Erinnerung, 
als  erste  Anolympias  und  es  ist  nicht  möglich ,  daß  Ephoros 
einen  anderen  Ansatz  dafür  hatte,  als  Pausan.  VI  22,  2,  der 
die  achte  Olympiade  als  diese  bezeichnet  (748  v.  Chr.).  Rech- 
net man  von  748  noch  einige  Jahre  für  die  letzten  Schicksale 
des  Pheidon  ab  und  zählt  sodann  durchschnittsweise  4  X  35 
Jahre  für  die  Wirksamkeit  von  4  ^^vsai  hinzu,  so  gelangt  man 
wieder  in  die  Zeit  von  c.  880  hinauf  für  den  Anfang  der  Wirk- 
samkeit des  Lykurgos  d.  i.  nach  ephoreischer  Darstellung  die 
dp5(Yj  und  der  Beginn  der  STriTpoTrsioc  des  Lykurgos,  des  sxxo? 
aizb  npoxXsouc.  Hiebei  ist  das  Stemma  der  Eurypontiden  durch 
die  Aufnahme  des  Soos  mit  dem  der  Agiaden  ausgeglichen.  Vgl. 
E.  Meyer,  Rh.  Mus.   42   S.  93. 

Bei  dieser  Behandlung  des  dritten  Abschnittes  des  Hera- 
kleides haben  wir  das  sichere  Resultat  gewonnen,  daß  sein  Ex- 


Aristoteles'  uad  Herakleides'  lakonische  u  kretische  Politien.      71 

cerpt  nicht  aus  Ephoros  herrühren  kann,  hingegen  mit  der  ari- 
stotelischen Auffassung  völlig  übereinstimmt. 

Auch  haben  wir  gleichzeitig  für  das  Verständnis  des  vierten 
Abschnittes  die  Grundlage  gewonnen.  Er  lautet:  xaTotXaßwv  Ss 
TroXAYjv  dvofxiav  xat  tov  XapiXAov  Topavvr/ü>?  ap)(0VTa  [ASTsaxYjas, 
wozu  natürlich  ttjv  ttoAltsicv  (Plut.  Lyk.  5)  in  der  Vorlage  ge- 
hört haben  muß.  Die  Voraussetzung  der  Unterbrechung  der  Epi- 
tropie  durch  die  Reisen  des  Lykurgos  ,  sowie  seiner  Rückkehr 
während  der  Regierung  des  Charilaos  ist,  wie  man  sieht,  bei 
Herakleides  dieselbe,  wie  bei  Ephoros  und  Aristoteles.  Hieraus 
also  ergibt  sich  kein  selbständiger  Schluß  über  die  Provenienz 
des  Excerptes. 

Nur  über  den  Zusatz:  TOpavvuo)!;  haben  wir  eine  Bemer- 
kung zu  machen.  Schon  Trieber  (Forsch.  S.  52  und  102), 
Geizer  (Rh.  Mus.  28  S.  49),  Oncken  (Staatsl.  II  S.  348)  haben 
hervorgehoben,  daß  Charilaos  sowohl  bei  Aristoteles  (Pol.  VIII 
10  (V  12  Bkk.)  p.  1316a,  §  3.  Sus.  S.  796)  als  Tyrann  hin- 
gestellt wird,  als  auch  bei  Herakleides.  Die  Metastasis,  welche 
Lykurgos  in  Sparta  herbeiführte ,  erscheint  bei  Aristoteles  als 
der  Uebergang  von  der  Tyrannis  zur  Aristokratie.  Bei 
Strabon  X  482  finden  wir  zwar  dasselbe  Hauptverbum  xataXa- 
ßsTv,  aber  es  heißt  dann:  XapiXaov  ßaoiAsuovxa.  Ebenso  heißt 
es  bei  Plut.  Lyk.  5  nur:  6  ßaaiÄeu;  XapiXaoc.  Da  nun 
Georg  Flügel  a  a.  O.  bestrebt  war,  die  vita  Lycurgi  des  Plu- 
tarchos  fast  ganz  von  Ephoros  durch  Aristokrates  abzuleiten,  so 
fühlte  er  sich  bewogen  (S.  11)  zu  schreiben:  „Das  angebliche 
Topavvr/u)c  ap/siv  des  Charilaos  verdient  nicht  soviel  Berück- 
sichtigung, als  man  ihm  hat  zu  Theil  werden  lassen;  denn  es 
ist  wolil  nichts  anderes  als  ein  Synonym  von  ßaatXsueiv ,  8ü- 
vaar£'j£iv.  Ephoros:  XotpiAaov  ßaaiXsuovta".  Aber  für  Aristo- 
teles läßt  sich  der  Begriff  -üpavvo;;  nicht  abschwächen.  Mau 
sehe,  wie  Aristoteles  (Pol.  VIII  8  (V  10  Bkk.)  p.  1310  b.  Sus. 
755)  vom  Ursprünge  der  Tyrannis  handelt  und  dabei  von  Phei- 
don  spricht :  Osiöcov  [X£v  irspi  'ApyG;;  xal  STSpoi  TupavvoL  xa- 
TiaTr^oav  ßotaiXsiac  u'jrocp)^oüar^c.  Nun  heißt  es  bei  Pausan.  VI 
22 ,  2 :  Ocioojva  Tupdcvvtüv  täv  sv  '^EXkriOi  [xdtXioTa  ußpiaavia 
und  offenbar  ist  Herod.  VI  127:  Osiowvo?  tou  'ApYsiwv  TUpav- 
vou  .  .  U|3piaavToc  {xi^iaxa  Stj  'EXXyjvwv  aTravTwv  die  Quelle,  die 
auch  bei  Strabon  VIII  358:  OsiSwva  .  .  Suvajxst  UTTSpßsßXTj- 
}X£vov  TOI)?  xax'  auTov  —  ßiaaa^svov  und  in  der  Reihenfolge  der 
Erzählung  über  Maß  und  Gewicht  und  über  die  Agonothesie 
durchblickt.  Ueber  den  Charakter  des  Pheidon  also  herrscht  in 
diesen  Stellen  Uebereinstimmung.  Bezüglich  des  Charakters  des 
Charilaos  aber  herrscht  bekanntlich  der  schroffste  Zwiespalt ;  vgl. 
0.  Müller,  Dor.  I  138;  Geizer,  Rh.  Mus.  28  S.  49.  Daher 
wäre  die  sichtliche  Uebereinstimmung  des  Herakleides  mit  Ari- 
stoteles in  diesem  Punkte  von  hoher  Bedeutung  für  die  Quellen- 


72  C.  V.  Holzin  ger, 

frage,  wenn  wir  nur  sicher  wüßten,  daß  Ephoros  den  XotpiXao? 
wirklieh  nur  als  ßaaiAsuovta  bezeichnet  habe.  Man  kann  aber 
doch  nicht  behaupten,  daß  P^phoros  den  tyrannischen  Charakter 
des  Charilaos  in  keinerlei  Art  betont  habe ,  bloß  weil  wir  in 
unserer  Ueberlieferung  nichts  davon  vorfinden.  Das  TupavvLXai? 
ap;(£iv  ist  also  sicherlich  kein  Synonymum  zu  [BaaiAsuciv  ;  aber 
die  Umstände  gestatten  uns  hier  doch  nur  den  Schluß,  daß  der 
vierte  Abschnitt  aus  Aristoteles  excerpirt  sein  kann,  nicht  aber 
den,  daß  er  aus  Ephoros  nicht  excerpirt  sein  könne  und  daher 
aus  Aristoteles  stammen  müsse.  Man  vergleiche  übrigens  hiezu 
Trieber,  Forsch.  S.   102. 

Zu  demselben  Resultate  gelange  ich  bei  der  Betrachtung 
des  fünften  Absatzes  des  heraklidischen  Excerptes  :  xal  xoivov 
a7ai)ov  Tac  Ixsy^sipia;  xottiarr^ac.  Den  Plural  hat  Schneidewin 
mit  Recht  auf  den  regelmäßig  wiederkehrenden  Gottesfrieden  be- 
zogen und  gerade  diesen  Plural  halte  ich  bei  der  Quellenfrage 
für  ein  beachtenswerthes  Moment.  Aristoteles  (bei  Plut.  Lyk. 
1)  hatte  von  der  olympischeu  Ekecheirie  in  dem  Sinne  gespro- 
chen, daß  er  darunter  eine  pentaeterisch  wiederkehrende  Waf- 
fenruhe während  der  Festfeier  verstand.  Indem  er  von  einer 
6Xo[XKiaxYj  ixEyj.ipia  sprach,  meinte  er  nicht  die  täv  '  HXsiojv  si- 
pTjVr^.  Diese  aristotelische  Auffassung  spiegelt  sich  bei  Hera- 
kleides deutlich  ab  und  zwar  in  der  knappsten  Form  des  Aus- 
druckes, indem  diese  wiederkehrende  Unterbrechung  alles  Waf- 
fenstreites als  ein  xoivov  aYaO-ov  und  somit  als  ein  Verdienst 
des  Lykurgos  um  alle  Hellenen  hingestellt  wird. 

Ephoros  hingegen,  dessen  Bericht  aus  Strabon  VIH  358  § 
33,  Diod.  VIII  1  und  Polybios  IV  73  zusammengestellt  werden 
kann,  betont  die  uralte  Asylie  von  ganz  Elis  als  den  speziellen 
Vortheil  dieser  Landschaft.  Bei  Strabon  wird  als  Grund  für 
diese  Unverletzlichkeitserklärung  von  Elis  die  Freundschaft  zwi- 
schen Oxylos  und  den  Herakliden  hingestellt,  bei  Polybios  aber 
die  Heiligkeit  der  olympischen  Spiele,  bei  Diodoros  eine  politi- 
sche Absicht  der  Spartaner ;  vgl.  Busolt  ^,die  Lakedaimonier  und 
ihre  Bundesgenossen"  S.  189  ff.;  E.  Curtius  „Sparta  und  Olym- 
pia", Hermes  XIV  S.  131  ff.;  Busolt  ^Forschungen  zur  griech. 
Gesch."   S.  20  ff. 

Nun  ist  es  ja  allerdings  möglich  ,  daß  auch  Ephoros  von 
der  olympischen  Ekecheirie  sprach,  wie  z.  B.  Thuk.  V  49  gele- 
gentlich davon  gehandelt  hatte.  Nur  beweisen  läßt  sich  dies 
nicht ;  beweisbar  ist  nur,  daß  Herakleides  auch  in  dieser  dinen 
Eigenthümlichkeit,  die  in  dem  xoivov  aYaBov  xrX.  liegt,  mit  Ari- 
stoteles übereinstimmt.  Wenn  also  z.  B.  Flügel  a.  a.  0.  S.  11 
meint,  die  Erwähnung  der  Ekecheirie  passe  ganz  gut  zu  Epho- 
ros ,  so  ist  damit  dieses  Thema  doch  offenbar  nicht  erschöpft 
worden. 

Auch  zu  der  chronologischen  Aporie,  welche  wegen  des  von 


Aristoteles'  und  Herakleides'  lakonische  u.  kretische  Politien.      73 

Aristoteles  (Plut.  Lyk.  1)  berührten  Synchronismus  von  Lykur- 
gos  und  Iphitos  entstanden  ist,  muß  ich  dieses  Abschnittes  we- 
gen Stellung  nehmen.  Die  berüchtigte  Stelle  bei  Plutarchos 
lautet:  oi  txsv  ^ap  'IcpiTO)  auvax[xaaai  xai  auvoiaöclvai  ty)v  OXu[x- 
TTta/TiV  £X£)(£ipiav  XifODaiv  auiov,  oiv  soxt  xal  'ApiaroTsAri?  6  cpt- 
Xo30<po;,  TSxiiYjpiov  Tcpoc^pspwv  Tov  'OXu}X7r(ocat  SiaxoV;  £V  o)  xou- 
voiia  Tou  AuxoupYO'j  oiaaü)!l£raL  xa-aYsypajijjisvov*  oi  Ss  taT?  8ta- 
8o/aTc  Tüiv  £v  S-KapTTj  ßcßaatXEOxoroov  avaX£YO[j-£vot  tov  /povov, 
«jaTTSp  'F]patoai)3vr|C  xai  'AiroXXooojpoc,  oux  6X1701;  £T£ot  Tipsaßu- 
Tspov  aiTocpaivouat  tTj?  Trpwr/jc  'OXujjnriocSoc.     Vgl.  ib    c,   23. 

Namentlich  im  Hinblicke  auf  die  Stelle  bei  Athen.  XIV 
635  F.:  'Ispwvujioc  xara  AuxoupYov  tov  vojxoi^irr^v  tov  Tipirav- 
8po'v  cpr^ot  Ycvsaöai,  oc  utto  ttocvtcdv  aufxcpwvaic  iaTop£TTai 
jX£Ta  'IcpiTO'j  Tou  'HX£iou  TYjV  TiptoTT^v  api^ixT^ÖsIaotv  T(j5v  'OXofx- 
iricüv  öcGiv  oia&slvai  hat  man  vielfach  geglaubt  annehmen  zu 
sollen,  daß  Aristoteles  die  Ekecheirie  des  Lykurgos  und  des 
Iphitos  in  die  Olympiade  des  Koroibos  (776  v.  Chr.)  gesetzt 
habe.  So  scheint  sich  Oncken  (Staatsl.  H  335)  die  Stelle  zu- 
rechtgelegt zu  haben;  jedenfalls  steht  Trieber  (Forsch.  S.  51  ff.) 
und  zuletzt  noch  Wilamowitz  (Phil.  Unt.  VII  S.  273)  zu  die- 
ser Auffassung. 

In  dieser  Stelle  gehört  dem  Hieronymos  Rhodios  mit  Si- 
cherheit nur  die  Bemerkung  über  Terpandros  an ;  der  Relativ- 
satz hingegen  ist  ein  Geistesprodukt  des  Athenaios  selbst,  oder 
vielleicht  auch  seiner  nächsten  Quelle ,  wie  E.  Hiller  (Satura 
phil.  1879.  Weidm.  p.  96)  annimmt.  Athenaios,  welcher  mit 
seiner  Kenntnis  einer  unerschöpflich  reichen  Litteratur  über  La- 
konika  gerne  prunkt  (IV  p.  140  ff.),  theilt  hier  mit,  daß  die 
Zeit  des  Lykurgos  sich  durch  den  allgemein  recipirten  Synchro- 
nismus mit  Iphitos  bestimme.  Die  Olympiade  des  Iphitos  iden- 
tifizirte  er  aber  entweder  gewohnheitsmäßig  oder  bloß  durch 
einen  Gedächtnisfehler  mit  der  des  Koroibos,  geradeso  wie  Plu- 
tarchos in  der  oben  angezogenen  Stelle.  Hätte  sich  Athenaios 
über  den  chronologischen  Ansatz  für  die  Olympiade  des  Iphitos 
in  der  Litteratur  nur  etwas  umgesehen,  so  hätte  er  unter  den- 
jenigen ,  welche  den  Iphitos  lange  vor  Koroibos  ansetzten ,  die 
hervorragendsten  Namen  finden  müssen ;  vgl.  Geizer,  Rh.  Mus. 
28  S.  26  ff.  Aehnlich  sagt  Strabon  X  481,  §  18:  AuxoupYov 
B'  ojxoXoYcIoi^ai  Tiapa  TravTwv  fxTov  Ätto  üpoxXiooc  ys^ov^voci. 
Wir  wissen  aber  ganz  gut ,  daß  ein  Theil  der  Litteratur  den 
Lykurgos  im  Stammbaume  der  Agiaden  führte.  (Herod.  I  65) 
und  daß  wiederum  Manche  von  denjenigen,  die  ihn  zu  den  Eu- 
rypontiden  rechneten,  ihn  als  Bruder  des  Eunomos  und  somit 
als  7r£jjLTrTov  ^.tto  üpoxXiouc  betrachteten.  So  Simonides  bei  Plut. 
Lyk.  1.  Ein  solches  uiro  iravTojv  gilt  uns  also  wenig,  wenn  wir 
die  Sache  besser  wissen.  Und  das  Eine  wissen  wir  besser  als 
Athenaios  mitsammt  seiner  Quelle,  die  er  über  Terpandros    aus- 


74  C.  V.  Hol  zinger , 

schrieb,  daß  Aristoteles  die  Olympiade  des  Iphitos  vor  der  des 
Koroibos  angesetzt  haben  muß. 

Zu  der  richtigen  Beurtheilung  des  Fehlers  im  Eingange 
des  plutarchischen  Lykurgos  haben  u.  A.  schon  Clinton-Krüger, 
Fast.  hell,  p,  417,  Fischer,  Zeittafeln  S.  41,  Grote  I  575,  E. 
Curtius,  Gesch.  I*  637,  Anm.  42,  Geizer,  Rh.  Mus.  28  S.  25, 
Busolt,  Forsch.  S.  5,  Rohde,  Rh.  Mus.  36,  S.  405,  527  ff.  die 
Wege  gewiesen.  Bei  Plutarchos  ist  über  den  Ausspruch  des 
Aristoteles  nur  soviel  ausgesagt,  daß  er  für  Lykurgos  und  Iphitos 
einen  Synchronismus  ansetzte.  Irgend  eine  Zahlenangabe  für 
die  Olympiade  des  Iphitos  hat  Plutarchos  bei  Aristoteles  offen- 
bar nicht  gefunden,  da  er  sonst  (oder  schon  seine  Quelle)  in 
dieser  Beziehung  nicht  in  schweren  Irrthum  verfallen  wäre. 
Wenn  aber  Aristoteles  für  Iphitos  kein  Datum  angesetzt  hat,  so 
ist  dies  nicht  etwa  dahin  zu  verstehen,  daß  er  vielleicht  davor 
zurückscheute  eine  unbestimmte  Sache  zu  definiren.  Einerseits 
lag  dies  nicht  in  seiner  Art ,  andererseits  hätte  er  sich  nicht 
dazu  herbeigelassen  den  Lykurgos  durch  Iphitos  zu  bestimmen, 
wenn  dieser  selbst  unbestimmbar  schien.  Also  hat  Aristoteles 
die  Ekecheirie  des  Iphitos  für  ein  in  chronologischer  Hinsicht 
wohlbekanntes  Ereignis  gehalten  und  hieraus  folgt  wieder,  daß 
nicht  Aristoteles  der  Erste  gewesen  sein  kann,  welcher  den  Syn- 
chronismus Lykurgos-Iphitos ,  wie  vielfach  geglaubt  wird ,  auf- 
gestellt hat. 

Daß  Aristoteles  diesen  Synchronismus  gerade  aus  Hippias 
von  Elis  schöpfte,  wie  Stein  a.  a.  O.  S.  4  unter  Berufung  auf 
Plut.  Lyk.  c.  23  meinte,  will  ich  damit  keineswegs  gesagt  ha- 
ben. Ich  weise  nur  darauf  hin,  daß  Pausan.  V  4,  3  ausführ- 
lich der  elischen  Geschlechtsregister  gedenkt  (ra  'HXsiüjv  Ypajx- 
jiara  ap/aia),  ferner  darauf,  daß  schon  Ephoros  diese  elischen 
Genealogien  kannte,  ebenso  gut  als  die  argi vischen  und  sparta- 
nischen. Ephoros  wußte  genau,  daß  Oxylos  in  der  zehnten  ys- 
vsa  von  Aitolos  abstamme  (sein  ixaprupiov  für  die  Richtigkeit 
dieses  Ansatzes  hat  Strabon  X  463,  §  2);  er  mußte  wissen,  daß 
ein  Schwesterpaar,  Gorge  und  Deianeira,  die  Töchter  des  Oineus, 
die  Verbindung  des  Stammbaumes  der  Oxyliden  mit  dem  der 
Herakliden  herstellte,  daß  Thoas,  der  Großvater  des  Oxylos,  als 
Held  vor  Troja,  in  die  yovsa  des  Kleodaios  gehört  und  daß 
demnach  die  ^ovsa  des  Oxylos  mit  der  des  Temenos,  Kresphontes 
und  Aristodemos  gleichsteht.  (Letzteres  bei  Strabon  VIII  389). 
Ebenso  genau  aber  wird  er  auch  den  Stammbaum  der  elischen 
Fürstenfamilie  von  Oxylos  abwärts  gekannt  haben.  Zum  Min- 
desten muß  man  es  für  unmöglich  erklären,  daß  Ephoros  einer- 
seits den  Lykurgos  als  Eilften  von  Herakles  und  somit  als  Sie- 
benten von  Aristodemos  rechnete  und  andererseits  den  gleich- 
zeitigen Iphitos  nicht  sollte  für  den  Siebenten  von  Oxylos  ge- 
halten haben.     Ephoros  also,  der  den  Pheidon  als  Zehnten    von 


Aristoteles'  und  Herakleides'  lakonische  u.  kretische  Politien.      75 

Tcmenos  kannte,  hat  sicherlich  nicht  den  Iphitos  für  den  Neunten 
oder  gar  Zehnten  von  Oxylos  betrachten  und  die  Olympiade 
des  Iphitos  mit  der  des  Koroibos  verwechseln  können  —  wenn 
ihm  der  Synchronismus  Lykurgos-Iphitos  bekannt  war. 

Das  Letztere  freilich  kann  man  aus  Strabon  VIII  358  nicht 
beweisen ;  aber  wenigstens  stimmt  die  ganze  Stelle  zu  dieser 
Voraussetzung.  Die  erste  Position ,  welche  die  Stelle  an  die 
Hand  gibt,  ist  die  'O^uXoo  irpo;  touc,  'HpaxXsioac  cpiXia ,  oder 
"OcoXoc  oiXoc,  xolz  TTSpl  Tyj[X£vov  ' HpaxAsiSai;.  Hier  bestätigt 
sich  die  obige  Gleichsetzung  der  ^Evsai  des  Oxylos  und  des  Te- 
menos.  Der  zweite  Punkt  ist  die  Asylie  von  Elis  als  Erfolg 
der  gemeldeten  Freundschaft  zu  den  Herakliden.  Nun  kommt 
drittens  schon  Iphitos,  welcher  den  olympischen  Agon  erneuert: 
icpcüv  ovTwv  Twv  M-IXciojv,  WOZU  man  vielleicht  setzen  darf:  post 
hoc,  ergo  propter  hoc.  —  Dies  nun  sind  die  Grundlagen,  auf 
denen  die  ttoXXtj  £ipT,vrj  der  Eleer  erwächst  und  aus  dieser  tie- 
fen Friedenszeit  resultirt  die  Euandrie  von  Elis.  Und  dann 
erst  kommt  der  Störenfried  Pheidon,  welcher  schon  osxaToc  cltzo 
Tr|jx£voo  war.  Dies  macht  doch  nicht  deu  Eindruck,  daß  Iphitos 
und  Pheidon  in  eine  ysvca  hineingesetzt  werden,  sondern  es  ist 
sehr  zum  Contexte  passend,  wenn  zwischen  Iphitos  und  Pheidon 
zwei  Generationen  verfließen.  Dann  hat  aber  also  Ephoros  die 
Olympiade  des  Iphitos  nicht  mit  der  des  Koroibos  verwechselt, 
sondern  er  hat  den  Iphitos  mit  dem  Anfange  seiner  Wirksam- 
keit beiläufig  100  Jahre  von  der  ersten  geschriebenen  Olym- 
piade angesetzt.  Setzt  man  nämlich  den  Tod  des  Pheidon  auf 
748 — 4  =  744,  seine  Wirksamkeit,  dann  die  zwei  Generationen 
zwischen  ihm  und  Iphitos,  ferner  die  Wirksamkeit  des  Iphitos 
zu  je  35  Jahren  an,  so  kommt  man  gerade  auf  das  Jahr  884 
=  744  4"  (4  X  35)  für  den  Anfang  der  Wirksamkeit  des 
Iphitos.  Pausanias  freilich  hat  die  aus  verschiedenen  Büchern 
zusammengelesenen  unvereinbaren  Nachrichten  friedlich  neben- 
einander gestellt  (HI  2,  3—4;  V  4,  5;  VIII  26,  4);  aber 
Ephoros  ist  von  solchem  Vorwurfe  freizuhalten ,  wenn  er  nicht 
ordentlich  begründet  werden  kann. 

Dasselbe  aber  gilt  dann  natürlich  auch  von  Aristoteles,  da 
er  nicht  bloß  dieselben  Quellen  las,  wie  Ephoros,  sondern  über- 
dies auch  noch  das  Werk  des  Ephoros  rechtzeitig  benutzen 
konnte.  Sowohl  die  Genealogie  des  Iphitos,  als  auch  der  Syn- 
chronismus Lykurgos-Iphitos  waren  meines  Erachtens  längst  vor- 
handen, als  Ephoros  und  Aristoteles  die  Vorstudien  zu  ihren 
Werken  machten.  Ob  in  dem  elischen  Stemma  mehrere  Iphitoi 
angesetzt  waren,  weil  der  Synchronismus  mit  dem  verschiedent- 
lich bestimmten  Lykurgos  dazu  Veranlassung  gab,  oder  aber 
umgekehrt,  ob  der  Synchronismus  aus  dem  beiderseitigen  Stemma 
entsprang,  wird  man  wohl  nicht  ausmachen  können.  Jedenfalls 
hatte  Aristoteles    nach    der    plutarchischen  Stelle   bloß  das  Ver- 


76  C.  V.  Hol  ziu  ger , 

dienst,  ein  neues  TExtir^piov  für  den  Synchronismus  in  die  Litte- 
ratur  eingeführt  zu  haben.  Gerade  der  Diskos  aber  ist  mit  sei- 
ner Inschrift  ein  Beweis  dafür ,  daß  schon  der  lakonisch  ge- 
sinnte Stifter  dieses  Anathems  den  Synchronismus  Lykurgos- 
Iphitos  gekannt,  ja  vielleicht  dafür,  daß  gerade  er  ihn  erfunden 
hat.  Daß  man  die  Lykurgoslegende  nicht  auf  historischem, 
sondern  auf  mythologischem  Boden  weiter  zu  verfolgen  habe, 
davon  hat  mich  auch  die  neueste  Darlegung  dieser  Art  —  von 
Sam  Wide  (im  skandinav.  Archive  für  Philologie  I  1)  nicht  zu 
überzeugen  vermocht.  Man  vergleiche  zu  diesem  Abschnitte 
überdies:  Gutschmid  in  Jahns  Jahrb.  1861  =  Kl.  Sehr.  I  S. 
538  ff.,  Rose,  Arist.  pseudepigr.  p.  489  ;  Busolt,  Forsch  zur  gr. 
Gesch.  S.   U  ff,   19  ff 

Nebenbei  bemerke  ich,  daß  man  das  Fehlen  eines  Hinweises 
auf  Lykurgos  in  der  Erzgruppe  Iphitos-Ekecheiria  mit  Unrecht 
als  ein  Judicium  gegen  ein  hohes  Alter  der  Diskosinschrift  hin- 
stellen wollte.  Smikythos  hatte  schon  wegen  des  Zweckes  sei- 
ner Votivgeschenke  keine  V^eranlassung  auf  den  spartanischen 
Gesetzgeber  Rücksicht  zu  nehmen.  Vielleicht  darf  man  aber  in 
diesem  Falle  sogar  an  eine  absichtliche  Ignorirung  ruhmvoller 
spartanischer  Tradition  denken ,  da  doch  der  Ahnherr  seines 
Freundes  und  Wohlthäters  Anaxilas  ein  flüchtiger  Messenier  war. 
Hat  sich  doch  auch  Smikythos  selbst  auf  seinen  Anathemen  als 
Messenier  bezeichnet,  freilich  als  sizilischen ;  aber  man  vergleiche 
damit  die  Stimmung  und  die  Handlungsweise  der  Messenier  von 
Naupaktos  bei  Pausan.  IV  26,  1  ;  V  26,  1  und  zu  dem  Uebri- 
gen:  Herod.  VII  170;  Thuk.  VI  4-5,  Strab.  VI  257,  §  6, 
Pausan.  IV  23 ,  5 ;  V  26,  2—5;  Busolt,  Gr.  Gesch.  I  154; 
169,  252. 

Darin  also  liegt  kein  Hindernis,  dem  Diskos  ein  so  ehr- 
würdiges Alter  zuzugestehen,  daß  selbst  ein  Aristoteles  über  seine 
wahre  Beweiskräftigkeit  sich  täuschen  konnte.  Daß  sich  aber 
Aristoteles  wirklich  täuschen  ließ,  wie  man  jetzt  annimmt,  ist 
dadurch,  daß  er  den  Diskos  als  TSXfXYipiov  verwendete,  nicht  ge- 
nügend erwiesen.  Denn  die  speziellen  Modalitäten,  unter  denen 
Aristoteles  dieses  TsxfiYjpiov  heranzog,  sind  uns  von  den  Alten 
nicht  überliefert  worden. 

Bezüglich  des  sechsten  Abschnittes  des  Herakleides,  welcher 
von  der  Krypteia  handelt,  genügt  schon  dasjenige,  was  Schnei- 
dewin  zur  Stelle  beigebracht  hat.  Flut.  Lyk.  28  bezieht  sich 
in  seinem  Berichte  über  die  Krypteia  ausdrücklich  auf  Aristo- 
teles, so  daß  wir  hieraus  für  des  Herakleides  Darstellung  die 
Sicherheit  gewinnen,  daß  zu  XsYSTai  .  .  .  £i;r|Y7j3aai>ai  Lykur- 
gos das  Subjekt  war.  Trotz  der  Greifbarkeit  der  Sachlage,  die 
denn  freilich  auch  von  Mehreren  anerkannt  worden  ist  (Gilbert, 
Stud.  S.  108,  164;  Oncken,  Staatsl.  II  334,  341,  349;  E.  Meyer, 
Rh.  Mus.  42  S.  89),  meint  Grote  I  603  bezüglich  der  jährlichen 


Aristoteles'  und  Herakleides'  lakonische  u.  kretische  Politien.      77 

Ankündigung  der  Helotenhetze  durch  die  Ephoren :  „Plutarch 
gibt  vor,  dies  aus  Aristoteles  entlehnt  zu  haben ^.  Als  ob  nicht 
beide  Berichte  hinreichend  übereinstimmten,  um  sich  gegenseitig 
zu  decken.  Busolt,  Gr.  Gesch.  S.  105  und  Gr.  Alterth.  S.  97^ 
bezeichnet  es  nur  als  „wahrscheinlich",  daß  der  plutarchische 
Bericht  nach  Aristoteles  gegeben  sei.  Richtig  weist  E.  Meyer 
a.  a.  0.  darauf  hin,  daß  Plutarchos  die  Krypteia  gerne  von  Ly- 
kurgos  abgewälzt  hätte.  Aber  gerade  die  Autorität  des  Aristo- 
teles hat  ihn  daran  gehindert,  dies  stillschweigend  zu  vollbringen. 
So  faßt  er  sich  denn  ein  Herz  und  tritt  dem  Stagiriten  entge- 
gen. Flügel  a.  a.  0.  S.  11  will  sogar  die  Erwähnung  der 
Krypteia  auf  Rechnung  des  Ephoros  setzen.  Und  doch  ist  ge- 
rade diesmal  keinerlei  Anzeichen  dafür  vorhanden ,  daß  auch 
Ephoros  einen  Bericht  über  den  gleichen  Gegenstand  und  noch 
dazu  in  ähnlicher  Art  gegeben  habe.  Daß  er  die  Sache  kannte, 
ist  selbstverständlich  und  wird  auch  durch  Diod.  XII  67  zur 
Genüge  bewiesen.  Daß  man  sich  in  Athen  über  das  vielfache 
Elend  der  Heloten  gerne  in  selbstgefälligen  Reden  erging,  ohne 
in  das  Wesen  der  Sache  einzudringen  ,  dafür  gibt  sein  Lehrer 
Isokrates  (Panath.  c.  73,  §  181)  die  Belegstelle.  In  den  Schriften 
aber,  die  sich  Aaxsoaijioviojv  TioXiTsTat  nannten,  konnte  eine  gründ- 
liche Behandlung  der  Sache  nicht  leicht  fehlen.  Hieher  ist  also 
auch  das  Scholion  zu  Aristoph.  Thesm.  600  zu  beziehen  :  xpu- 
irtai  (sie  Rav.),  irapa  IlAdcTwvi  xti)  cptXoaocpfp  ysjX  sv  Tai?  tcov  Aa- 

XSOCtlfXOVltüV    TUoAlTSlOCU. 

Piaton  weiß  in  den  Gesetzen  (I  633  und  VI  763)  nur 
Harmloses  und  Rühmliches  von  der  Krypteia  zu  erzählen.  Da- 
her ist  sie  auch  ihm  schon,  wie  nachmals  seinem  großen  Schü- 
ler, ein  Werk  des  vo'xoöiTrj;  (Ges.  I  632).  Treffend  erinnert 
Wilh.  Wachsmuth  (Hellen.  Alterth.  I'-^  p.  462)  daran,  daß  Pia- 
ton (Protag.  p.  342  C.)  auch  in  der  Xenelasie  nichts  anderes 
sieht ,  als  eine  Anstalt  der  Spartaner  ,  um  ungestörter  philoso- 
phiren  zu  können.  Daß  es  sich  bei  der  Krypteia  um  einen 
der  dunkelsten  Punkte  in  der  spartanischen  Eunomie  handelt, 
beweist  am  Beredtesten  das  völlige  Schweigen  Xenophons  in 
seiner  Politie.  Daß  er  die  Vorgänge  kennt,  ist  aus  dem  Tone 
der  Selbstverständlichkeit  in  Hell.  I  2,  18  zu  entnehmen.  Er 
erwähnt  jedoch  das  Vorkommnis  von  Koryphasion  nur,  weil  es 
ohne  Schandthat  verlief  (Ol.  93.  3).  Das  Raffinement  aber,  mit 
welchem  man  im  Jahre  424  v.  Chr.  2000  Heloten  gemordet 
hatte  (Thuk.  IV  80),  zeigt  deutlich  genug,  wessen  man  sich  in 
Sparta  gegen  Heloten  unterfangen  durfte.  Nur  erregte  diese 
Begebenheit  durch  ihre  Großartigkeit  Aufsehen.  Die  gewöhn- 
liche Krypteia  hielt  sich  natürlich  in  der  bescheidenen  Grenze 
vereinzelter  Blutthat.  Damit  mag  man ,  wenn  man  kann ,  die 
Qualität  der  Institution  beschönigen.  Aber  sicherlich  ist  es  un- 
richtig, sowie  dies  Schömann,   Antiquit.  p.  111   und  Gr.  Alterth. 


78  C.  V.  Holzinger, 

I  202  und  nach  ihm  Stallbaum  zu  Plat.  leg.  I  633  that,  die 
ungeschminkte  Darstellung  der  Krypteia  „späteren  Schriftstel- 
lern" als  abgeschmackte  Uebertreibung  zur  Last  zu  legen,  als 
wäre  nicht  Aristoteles  derjenige,  der  davon  berichtet  und  welchem 
Herakleides,  wie  sonst,  getreulich  nachschreibt.  Es  gibt  doch 
übrigens  Aristoteles  nicht  an,  wie  viele  Heloten  im  Durchschnitte 
jährlich  in  räthselhafter  Weise  „verunglückten". 

Nach  den  Ausführungen  von  0.  Müller  (Dor.  II  42)  zu 
schließen,  ist  die  jährliche  Ankündigung  des  Helotenkrieges  von 
Seite  der  Ephoren  jener  Theil  des  plutarchi scheu  Berichtes,  wel- 
cher bei  den  Gelehrten  am  meisten  Anstoß  erregte.  Und  ge- 
rade dieser  Satz  ist  ausdrücklich  als  aristotelisch  bezeichnet. 
Man  hat  sich  vielleicht  vorgestellt,  daß  die  Ephoren  die  He- 
loten zusammenriefen  und  ihnen  dann  Mord  und  Tod  ankün- 
digten. Das  sagt  aber  Aristoteles  nicht.  Den  Ephoren  han- 
delte es  sich  bei  ihrem  Amtsantritte  gewiß  nur  um  die  Erlas- 
sung eines  ihnen  von  Alters  her  vorgeschriebenen  formelhaften 
Ediktes.  Darin  wird  auch  zugleich  mit  anderen  Verhaltungs- 
maßregeln ein  Passus  über  die  Niederhaltung  des  inneren  Lan- 
desfeindes seinen  Platz  gehabt  haben.  Aber  die  Heloten  er- 
fuhren nichts  von  dieser  Amtshandlung.  Dieses  xaraYYsAXsiv 
ToT;  siXüjat  TcoAcjjLov  war  also  in  historischer  Zeit,  wie  so  vieles 
Andere,  zu  einer  bloßen  Formalität  herabgesunken.  Aber  zu 
den  Obliegenheiten  des  Ephorats  gehörte  dieser  Vorgang  darum 
doch  nicht  minder.  Und  daß  sich  Aristoteles  mit  dieser  Nach- 
richt auf  seine  eigene  Zeit  bezog,  erkennen  wir  an  dem  durch- 
gängigen Praesens  und  an  dem  In  xai  vüv  bei  Herakleides, 
während  Plutarchos  das  Imperfectum  darbietet:  Yi'^  os  Toioiürr^  xxX. 
Hier  zeigt  sich  also  Herakleides  wieder  als  der  Excerptor  von 
Wort  zu  Wort. 

Im  siebenten  Abschnitte  des  Herakleides  wird  von  den 
Ephoren  gesprochen.  Wenn  es  im  Anfange  desselben  heißt : 
xai^iaxaai  os  xal  scpopouc ,  so  sieht  man  sich  jetzt  wohl  sofort 
auf  den  zweiten  Theil  der  aristotelischen  'AB^-/jvatwv  noXiTZia 
hingewiesen ,  wo  die  einzelnen  ap/al  der  Reihe  nach  abgehan- 
delt werden.  Und  dort  heißt  es  denn  auch  z.  B.  y.aWiaxaLoi  Ss 
xal  Tou?  svosxa  (c.  52  Kenyon).  Und  das  folgende:  xoci  [as- 
YiOTov  ouTot  ouvavTai  erinnert  an  des  Herakleides  Excerpt  aus 
der  athenischen  Politie  :  r^  ic,  'Apsiou  Trayou  ßouArj  izoXXa  £o6- 
vaxo.  Auch  Plut.  Agesil.  c.  4  muß  ich  vorführen:  tcov  scpopcjov 
TjV  t6xz  xai  Tu)V  Y£pdvTo)V  To  fisyio-ov  £V  tfj  TroXiTSia  xpaxoc,  wo- 
mit sich  die  Erzählung  verknüpft,  wie  Agesilaos  sich  beeilt  vor 
den  herantretenden  Ephoren  aufzustehen:  STriouai  toIz  i'S>6poic, 
üTTS^aviaTaxo.  Gerade  von  dieser  Zeit  aber,  welche  Plutarchos 
im  Leben  des  Agesilaos  schildert  (xoxs) ,  handelte  wohl  auch 
Aristoteles  in  seiner  Aax£oai[xov(a)v  iroXixsia.  Denn  das  Mate- 
rial  zu  seinen   Politien  hat  Aristoteles  offenbar  in  frühen  Jahren 


Aristoteles'  und  Herakleides'  lakonische  u.  kretische  Politien.     79 

zu  sammeln  begonnen.  Die  Bücher  der  Politik  beruhen  schon 
auf  dem  großartigen  Ueberblicke  über  dasselbe.  Auch  Piatons 
litterarische  Beschäftigung  um  die  Mitte  des  Jalirhunderts  weist 
nach  demselben  Ziele. 

Nun  kommt  aber  bei  Herakleides  die  crux  interpretum  : 
o'jOivl  yap  £Tuaviaravr7.L  tuXtjv  ßaaiXsI  xai  scpoptp,  wozu  man  das 
nöthige  Materiale  bei  Schneidewin  und  vermehrt  bei  Trieber  in 
den  Quaest.  Lacon.  I  p.  18 — 19  findet.  Schneidewin  entschloß 
sich  dazu,  die  Stel!e  als  einen  Beweis  für  die  inscitia  auctoris 
zu  betrachten.  Wieder  also  muß  der  arme  Herakleides  mit  sei- 
nem guten  Eufe  herhalten.  Und  diesmal  wäre  selbst  ein  Miß- 
verständnis der  Quelle  nicht  sehr  hoch  anzuschlagen,  weil  doch 
in  derselben  Sache  auch  Plutarchos  und  Andere  irregegangen 
sind.  Das  Richtige  hat  man  aus  Xen.  Resp  Lac.  c.  15  zu 
entnehmen :  xal  söpac  os  tzolvxzc,  üTCavioTavrat  ßaaiXst,  TcXr^v  oux 
scpopoi  airo  twv  scpopixwv  oicppcov.  Diese  Beschränkung 
des  Urtheiles  hat  auch  Trieber  a.  a  O.  mit  Eecht  hervorgeho- 
ben. Nur  wenn  die  Ephoren  im  Dienste  waren,  leisteten  sie 
selbst    dem  Heraklidenkönige    nicht    die  Reverenz.     Aber    wenn 

sie  im  Platanistas  saßen  und  den  Agesilaos  kommen   sahen, 

da  sollten  sie  nicht  stramm  aufgestanden  sein?  Gerade  Spar- 
tanertugend war  es,  den  Würdigen  achtungsvoll  zu  behandeln 
(Plut.  Lyk.  20).  An  dem  herrschenden  Vorurtheile  tragen  nur 
die  Verallgemeinerungen  des  xenophontischen  Satzes  die  Schuld. 
Die  sensationsbedürftige  Darstellung  läßt  die  Beschränkung  aizb 
ToTv  £(popix(j3v  oicppüjv  einfach  hinweg.  Eine  solche  Flüchtigkeit 
auch  der  Quelle  des  Herakleides  zu  imputiren  liegt  keine  Ver- 
anlassung vor,  denn  das  Excerpt  des  Herakleides  ist  an  dieser 
Stelle,  wie  bereits  Koraes  sah,  in  sich  selbst  widersinnig  und 
genügt  daher  nicht  zur  Verdächtigung  der  Vorlage. 

Die  Aporie  löst  sich  ganz  einfach  durch  die  Annahme  ei- 
nes Schreibfehlers.  Entweder  hieß  es  bei  Herakleides:  ouSsvt 
yap  STraviaxavtai  ßaaiAsIc  ttXyjv  scpopoj  oder,  wie  ich  lieber  an- 
nehme: ouosvt  yap  siraviatavTai  tiXt^v  ßa^iXsT  xat  ßotatXcuc  Icpopq). 
Der  Plural  ist  durch  das  vorangegangene  Subjekt  scpopot .  moti- 
virt  und  der  Textfehler  findet  in  diplomatischer  Hinsicht  eine 
einfache  Erklärung.  Die  Quelle  des  Herakleides  also  hatte 
zweierlei  T£Xfj.r,p'.a  für  die  Machtstellung  des  Ephorats  angege- 
ben :  daß  die  Ephoren  nur  vor  dem  Könige  aufstehen  und  daß 
dafür  in  anderen  Fällen  der  König  vor  einem  Ephoren  aufsteht. 
Könige  und  Ephoren  leisten  sich  also  im  gewöhnlichen  Leben 
die  Reverenz  in  paritätischer  Art.  Nur  —  würden  wir  mit  Xe- 
nophon  hinzusetzen  —  wenn  die  Ephoren  in  ihrem  Amtslokale 
auf  ihren  Amtsstühlen  saßen,  da  standen  sie  beim  Herannahen 
des  Königs  nicht  auf  Dies  hat  Aristoteles  auch  sicherlich  sei- 
nem Texte   hinzugefügt ;    aber  Herakleides,    dessen  Excerpt  hier 


80  C.   V.   Ilolzinger, 

sichtlich  auf  ihn  zurückgeht,  hat  diesen  Zusatz  nicht  auf  uns 
herabgelangen  lassen. 

Als  Belegstelle  möge  Plut.  praec.  reip.  ger.  21.  4  dienen: 
xa^TTSp  dv  HirapTifj  xoTc  scpopoi?  oi  ts  ßaaiXsu  UTrcEavijtavxo  xtX., 
andererseits  verweise  ich  auf  das  Benehmen  der  Ephoren  ge- 
genüber König  Agis:  Plut.  an  seni  sit  etc.  27.  4:  tioAXocxk; 
dvioxap-svoi  Tcpoc  auxov  oi  scpopot  oiSTiov^avovTo  xai  auv£|3ouXsuovTo 
TTSpt  Twv  }X£YiaT(üV.  Dics  wird  hier  als  Ausnahme  hingestellt. 
Von  großer  Wichtigkeit  ist  Plut.  Agesil.  c.  4.  Hier  heißt  es 
von  Held  Agesilaos:  oodtxi?  Tu;(ot  xabYj{x£voc  ev  xco  ßaoiXtxöi 
Ou)X(i)  xai  )^pr^{iaTiC«>v  STitouai  toT;  icpopoic  UTic^aviaraTo. 
Zu  beachten  ist  hier  einerseits  wieder  die  Charakteristik  der 
Subordination  im  offiziellen  Verkehre,  andererseits  der  Umstand, 
daß  Agesilaos  als  ein  vereinzeltes  Muster  in  der  Anerkennung 
der  geminderten  staatsrechtlichen  Geltung  des  Königthums  auf- 
gefaßt wird.  Aus  allen  diesen  Stellen  darf  man  augenschein- 
lich nicht  herauslesen  wollen ,  daß  nicht  die  Ephoren  im  ge- 
wöhnlichen Leben  ungleich  öfter  vor  den  Königen  aufstanden, 
als  diese  bei  gewissen  Gelegenheiten  vor  ihnen,  üaß  Plutarchos 
in  demselben  Contexte  die  nur  einjährige  Dauer  des  Ephorats 
und  die  Zusendung  eines  Kleidungsstückes  von  Seite  des  Königs 
an  die  einzelnen  Geronten  hervorhebt ,  läßt  vermuthen ,  daß  er 
auf  einer  guten  Quelle  fulH,  die  sich  des  Unterschiedes  zwischen 
Gottesgnadenthum  und  jährlich  gewählter  Ftinfermagistratur  be- 
wußt war.  Was  bedeuten  etliche  volksfreundliche  Apophthegmen 
(Ap.  Lac.  2 1 7  C)  gegen  die  Thatsache,  daß  die  Herakliden  in 
Sparta  als  ßaoiXsTc  ix   ßaaiXc'wv   [x£)^pi  Aiöc  erschienen  ! 

Von  Ephoros  ist  bezüglich  dieses  ganzen  Abschnittes  nichts 
zu  berichten.  Er  mochte  wohl  in  seiner  Universalgeschichte 
kaum  Gelegenheit  gefunden  haben ,  auf  die  Specialitäten  des 
Ceremoniels  in  Sparta  einzugehen.  Den  Schluß,  den  ich  hieraus 
ziehe,  habe  ich  schon  oben  vorweggenommen. 

Zwischen  dem  achten  Abschnitte  und  dem  vorausgehenden 
ließe  sich  leicht  der  Zusammenhang  vermuthen,  daß  die  Ehren- 
bezeigungen für  die  heraklidischen  Könige  bei  ihrem  Tode  auf- 
fallender waren,  als  zu  ihren  Lebzeiten.  Doch  wird  man  die 
Stelle  lieber  dahin  auJBfassen ,  daß  der  Anschein  eines  Causal- 
nexus  bloß  in  dem  Excerpte  hervortritt.  Herakleides  hat  diese 
Notiz  bloß  ihrer  eigenen  Merkwürdigkeit  wegen  ausgeschrieben, 
ohne  einen  Zusammenhang  mit  dem  unmittelbar  vorausgehenden 
Satze  zu  beabsichtigen.  In  der  Quelle  wird  von  den  Ehren  der 
spartanischen  Könige  wohl  in  einem  besonderen  Abschnitte  ge- 
handelt worden  sein.  Schon  Herod.  VI  58  und  Xenoph.  Resp. 
Lac.  c.  15  hatten  hierüber  eigene  Abhandlungen  gebracht.  We- 
gen der  Angabe :  Tpsl;  r^\lipac  ouSiv  TTWAeTtai,  während  He- 
rodot  von  zehn  Trauertagen  spricht,  müßte  man  entweder  eine 
Abänderung    der    älteren    und    ehrenvolleren,    aber    rigoroseren 


Aristoteles'  und  Herakleides'  lakonische  u.  kretische  Politien.     81 

Sitte  oder  eine  an  der  Angabe  Herodots  vollzogene  Correctur 
vermuthen.  Da  wir  den  Zusatz:  xal  a^t^po)  y]  dyopa  xaTaiiao- 
asTocL  ausschließlich  der  Quelle  des  Herakleides  verdanken,  so 
wird  hiedurch  neuerlich  erwiesen,  daß  der  excerpirte  Autor  ein 
genauer  Beobachter  und  eindringlicher  Kenner  seines  Stoffes  war. 

Da  es  nun  aber  zur  Zeit  des  „Herakleides  Lembos"  weder 
eine  lykurgische  Verfassung,  noch  auch  Heraklidenkönige  in 
Sparta  gab ,  wird  es  namentlich  gegenüber  Kühl  (Jahrb.  f.  cl. 
Phil.  Suppl.  XVni  1892,  S.  704)  wohl  auch  gestattet  sein 
darauf  aufmerksam  zu  machen,  daß  in  diesem  Abschnitte  aber- 
mals durchaus  das  Praesens  herrscht.  Wäre  also  „Herakleides 
Lembos"  der  eigentliche  Verfasser  einer  lakonischen  Politie  und 
wäre  das  Vorliegende  hievon  ein  Rest,  so  müßte  man  anneh- 
men ,  daß  dieser ,  wie  man  behauptet ,  im  litterarischen  Dieb- 
stahle so  versirte  Autor,  recht  naiv  und  plump  zu  Werke  ge- 
gangen sei.  Keineswegs  aber  genügt  die  Annahme,  daß  er  bei 
der  Abfassung  eines  „Handbuches  der  Alterthümer"  natürlich 
nur  die  gute  alte  Zeit  ins  Auge  faßte,  in  welcher  alle  die  be- 
schriebenen Herrlichkeiten  noch  in  Geltung  waren.  Es  würde 
noch  immer  die  Erklärung  der  Thatsache  fehlen,  daß  gerade 
alle  Einrichtungen  jener  Zeit,  in  welcher  Aristoteles  an  seinen 
Politien  arbeitete,  mit  dem  Praesens  dargestellt  werden,  während 
Alles,  was  vor  dieser  Zeit  lag,  im  Praeteritum  vorgetragen  wird. 
Und  dies  gilt  von  der  lakonischen  Politie  nicht  mehr  und  nicht 
minder  als  von  der  athenischen. 

Wenn  es  fleißigen  Compilatoren  einer  alten  Vorlage  hie 
und  da  widerfuhr,  daß  sie  z.  B.  ein  In  xai  vuv  unvorsichtiger 
Weise  in  ihren  neuen  Text  hinübernahmen ,  so  läßt  sich  eine 
solche  momentane  Verirrung  mit  dem  systematischen  Gebrauche 
der  Tempora  in  dem  heraklidischen  Excerpte  nicht  auf  eine 
Stufe  stellen.  Er  beweist,  daß  Herakleides  nicht  die  Absicht 
hatte  etwas  Anderes  zu  sein,  als  der  Excerptor  gegenüber  ei- 
nem Texte,  welcher  den  in  ihm  dargestellten  Institutionen  gleich- 
zeitig war. 

Daß  dies  der  Text  des  Ephoros  gewesen  sein  könnte,  wird 
speciell  für  diesen  Abschnitt  meines  Wissens  von  Niemandem 
behauptet. 

Der  neunte  Abschnitt  bei  Herakleides ,  welcher  sich  mit 
Terpandros  beschäftigt,  erhält,  wie  allgemein  zugestanden  wird, 
seine  Beleuchtung  aus  dem  Citate  des  Eustathios  aus  der  Aaxs- 
8ai{jLovi(wv  TToXiTcioc  des  Aristoteles  (frag.  545  Rose).  Außer  den 
bei  Rose  gesammelten  Stellen  ist  für  die  Reconstruction  des  ari- 
stotelischen Berichtes  vielleicht  noch  Plut.  instit.  Lac.  p.  238 
beizuziehen ,  wo  das :  apiaxov  tuJv  xa{}'  eaoiov  xiOapcpSojlv  noch 
dem  Gedankenkreise  des  aristotelischen  Fragmentes  angehört. 
Jedenfalls  hat  man  mit  Bergk,  Litt.  Gesch.  H  209  auch  auf 
schol.  Od.  Y  267  hinzuweisen.  Aber  entscheidend  für  die  Quel- 
Philologus  LH  (N.  F.  VI),  1.  6 


Ö2  C.  V.  Holzlngcr, 

lenfrage  ist  dieser  Abschnitt  docli  insoferne  nicht,  als  auch  Epho- 
ros  gerade  die  Berufung  des  Terpandros  nach  Sparta  nicht  leicht 
übergangen  haben  kann.  Und  das  Citat  des  Tzetzes  (bist.  116) 
nach  Diod.  VIII  27  führt  thatsächlich  dahin,  einen  ganz  ähn^ 
liehen  Bericht  auch  für  Ephoros  zu  statuiren.  Vielleicht  sind 
die  Karneoniken  des  Hellanikos ,  welchem  Terpandros  als  sein 
Landsmann  ein  lebhaftes  Interesse  einflößen  mochte,  für  Ephoros 
und  Aristoteles  die  gemeinsame  Quelle  einiger  Bemerkungen  über 
den  lesbischen  Sänger  gewesen. 

Der  zehnte  Abschnitt  des  Herakleides  bezieht  sich  auf  die 
agrarischen  Verhältnisse  Spartas.  Er  enthält  zwei  Bestimmun- 
gen: iKüXetv  Ss  ^r^v  Aax£oai|jLOVioic  aia/pov  ViVOjxLJTai  und  Tr^c, 
dp)(a(a?  jxoipa;  ouSs  eUaii.  Die  erstere  dieser  zwei  spartani- 
schen Einrichtungen  stellt  Aristoteles  in  der  Politik  (II  6  (II  9 
Bkk.)  §  10  p.  1270  a,  Sus.  S.  222)  in  ganz  übereinstimmenden 
Worten  dar:  ü>v£Ta&at  [xsv  Yap  yj  irtoXsTv  tyjv  uirdcp^ouaav  (%<«- 
pav)  iTTOir^asv  ou  xaXov,  6p ^w;  Tzoir^aac.  Auch  hier  ist  nur  von 
Landeigenthum  im  Allgemeinen  und  auch  nicht  von  einem 
strikten  Verkaufsverbote  die  Rede,  sondern  nur  von  einer  durch 
langjährige  Sitte  geheiligten  Anschauung.  Handelte  es  sich  also 
bloß  um  diesen  ersteren  Satz  des  Herakleides,  so  könnte  seine 
Provenienz  aus  einem  gleichlautenden  Absätze  der  lakonischen 
Politie  des  Aristoteles  umsoweniger  angefochten  werden,  als  ein 
ähnlicher  Bericht  des  Ephoros  nicht  vorliegt. 

Nun  hat  aber  Herakleides  noch  eine  zweite  Bestimmung, 
welche  sich  auf  ein  fortbestehendes  Verbot  des  Verkaufes  der 
alten  xXr| pot  bezieht.  Der  Wortlaut  dieses  Verbotes  wirkt  nun 
in  dem  Zusammenhange  bei  Herakleides  auf  die  Interpretation 
der  ersten  Bestimmung  in  der  Weise  zurück,  daß  man  sich  ver- 
anlaßt sieht ,  eine  begriffliche  Trennung  zwischen  Landbesitz 
überhaupt  und  altem  Klerosbesitze  zu  statuiren.  Hienach  er- 
scheint dann  der  Verkauf  von  Landeigenthum  überhaupt  zwar 
nicht  als  durch  ein  Gesetz  verboten ,  aber  doch  als  durch  die 
Tradition  und  gute  Sitte  eingeschränkt,  während  der  Verkauf 
des  alten  xXr^poc  auch  noch  in  der  Zeit  der  Quelle  des  Hera- 
kleides als  gesetzlich  unstatthaft  hingestellt  wird. 

An  der  angeführten  Stelle  der  aristotelischen  Politik  (H  6 
(II  9  Bkk.)  §  10)  begegnen  wir  nun  einem  völlig  verschiedenen 
Gedankengange.  Hier  heißt  es:  „Die  spartanische  Gesetzgebung 
ist  in  folgendem  Betrachte  schlecht:  Landbesitz  zu  kaufen  oder 
zu  verkaufen  hat  der  Gesetzgeber  zwar  durch  die  Sitte  verächt- 
lich gemacht  und  daran  hat  er  Recht  gethan  —  aber  er  hat  es 
zugelassen,  daß  der  Grundbesitz  willkührlich  verschenkt  oder 
vererbt  werde".  Hierauf  beruht,  wie  Aristoteles  des  Weiteren 
darlegt,  die  Commassirung  des  spartanischen  Grundeigenthums 
in  wenigen  Händen  und  die  für    den    spartanischen  Militärstaat 


Aristoteles'  nnd  Herakleides'  lakonische  u.  kretische  Politien.     83 

verhängnisvolle  Verringerung  der  Zahl  der  Bürgerhopliten  auf 
kaum   1000  Mann  zu  seiner  Zeit. 

Daß  nun  hievon  bei  Herakleides  nichts  zu  lesen  ist ,  wird 
Niemanden  Wunder  nehmen,  weil  uns  nur  Fragmente  eines  Ex- 
cerptes  vorliegen-,  aber  als  verwunderlich  kann  es  erscheinen, 
daß  Aristoteles  in  der  Politik  nicht  auch,  sowie  Herakleides, 
zwischen  Landbesitz  überhaupt  und  den  alten  xXf^poi  unter- 
scheidet und  daß  er  nicht  das  gesetzliche  Verbot  betont ,  wel- 
ches gegen  den  Verkauf  der  alten  xX^pot  auch  zu  seiner  Zeit 
noch  zu  Recht  bestand.  Letzteres  ist  aus  Plut.  Ag.  c.  5  fest- 
zustellen; vgl.  Schömann,  de  Spartanis  homoeis,  opusc.  I  p.  126. 

Hiezu  kommt,  daß  Aristoteles  (Pol.  II  4  (II  7  Bkk.)  §  4 
p.  1266  b.  Sus.  S.  196)  ein  lokrisches  Gesetz  anführt,  welches 
zum  Zwecke  der  Erhaltung  einer  gewissen  Vermögensgleichheit 
verbiete  Landbesitz  zu  verkaufen :  jjtYj  tkoXsTv.  Und  anderswo, 
sagt  er,  gebe  es  Gesetze,  welche  anbefehlen :  xoi)!;  rcxXmiouc,  xXyj- 
pooc  oiaaco^öiv.  Aus  derselben  Stelle  geht  hervor,  daß  es  in 
Leukas  ein  solches  Gesetz  gegeben  hatte  und  daß  es  zum  Scha- 
den der  Verfassung  aufgehoben  worden  war.  Ferner  heißt  es 
von  dem  Korinther  Philolaos  in  Theben  (Pol.  VI  9  (II  12  Bkk.) 
§  5  p.  1274  b,  Sus.  S.  256):  xal  tout'  sanv  i8i(o?  utt'  Ixsivou 
vsvotioösTTjfxsvov,  OTToj?  6  api[>[jLoc  ow^TjTaL  T(j5v  xXrjpcüV.  Und  so- 
gar sehr  allgemein  sagt  er  (VII  2  (VI  4  Bkk.)  §  5  p.  1319  a 
Sus.  650):  oi^yaXov  sv  tzoXKoXc  irdXsoi  V£vo[iod£Tr|[xsvov  [xtjBs  tzio- 

Xilv    l^oTvai    tOU?    TTpWTOUC    XÄYjpOUC. 

Gegenüber  diesen  Stellen  erscheint  es  bei  der  Wichtigkeit 
der  spartanischen  Verfassung  als  merkwürdig,  daß  Aristoteles 
gerade  ein  derartiges  auf  die  spartanischen  iraXaioi  xXr^poi  Be- 
zug habendes  Gesetz  nicht  ausdrücklich  hervorhob,  wenn  ihm 
ein  solches  bekannt  war  und  so  ist  es  denn  begreiflich,  daß 
man  auf  den  Gedanken  verfiel,  daß  Aristoteles  ein  solches  Ge- 
setz für  und  in  Sparta  nicht  gekannt  habe.  Hieraus  ergäbe 
sich  aber  die  Folgerung,  daß  Herakleides  seine  zweite  agrari- 
sche Bestimmung:  t?|C  dp/aia;  |j.oipa?  ouSs  l^sari  anderswoher 
als  aus  Aristoteles  entlehnt  habe. 

So  sagt  Susemihl  in  den  „Anmerkungen  zum  zweiten  Buche 
der  Politik"  S.  78  :  „Ohne  Zweifel  geht  auch  das  (7.)  Fragment 
in  der  sogenannten  Politie  der  Lakedämonier  des  angeblichen 
Herakleides  bei  C.  Müller  FHG.  II  p.  211  auf  die  aristoteli- 
sche Schrift  über  die  spartanische  Verfassung  zurück ;  aber  dar- 
aus folgt  doch  nicht,  daß  diese  Auszüge  von  fremdartigen  Zu- 
thaten  ganz  frei  sein  müßten  und  daß  der  hier  gemachte 
Zusatz  xr^c,  ö'  ä^/OLiac,  jAOipa?  ouO£  ecsaxL  eine  solche  nicht  sein 
könnte.  Vergeblich  wenigstens  bemüht  sich  Gilbert  (Stud.  S. 
162  ff)  es  als  ganz  natürlich  hinzustellen,  daß  Aristoteles  diese 
Beschränkung  an  der  vorliegenden  Stelle  weggelassen  habe". 

Ich  kann  nun  begreiflicherweise  auf    die   umfangreiche   mit 

6* 


84  C.  V.  Holzinger, 

obigen  Stellen  verknüpfte  Streitfrage  über  die  Landaiiftheilung 
und  die  Gütergleichheit  in  Sparta  nicht,  so  wie  ich  es  wünschte, 
eingehen  und  begnüge  mich  daher  auf  die  reichen  Litteratur- 
angaben  hinzuweisen,  welche  Thumser-C.  F.  Hermann  (Alterth. 
S.  185—191)  und  Busolt,  Gr.  Gesch.  S.  100  darbieten.  Ich 
vermag  gegenüber  gegentheiligen  Anschauungen  nur  in  Kürze 
hervorzuheben,  daß  die  ganze  Darstellung  bei  Aristoteles  in  der 
Politik  (II  6  §  10.  Sus.  S.  222)  auf  der  selbstverständlichen 
Voraussetzung  beruht,  daß  es  vor  Alters  eine  Gütergleichheit  in 
Sparta  allerdings  gegeben  habe  und  zwar  natürlich  auf  Grund- 
lage einer  Landtheilung;  denn  ein  Vermögen  außerhalb  des 
Grundbesitzes  oder  ohne  Verbindung  mit  diesem  (z.  B.  bloß  Geld 
oder  bloß  Viehheerden  ohne  den  dazu  gehörigen  Landbesitz) 
hatte  es  im  Sparta  der  Vorzeit  nach  allgemeiner  Anschauung 
überhaupt  nicht  gegeben ;  wenigstens  die  Stelle  im  Dialoge  Al- 
kibiades  I  p.  122  c.  18  dürfte  für  das  Gegentheil  nicht  an- 
geführt werden.  Diese  Selbstverständlichkeit  der  Voraussetzung 
einstmaliger  Gütergleichheit  in  Sparta  tritt  aus  jener  Stelle  zu 
Tage,  welche  der  oben  citirten  vorangeht.  Dort  heißt  es  (Arist. 
Pol.  II  6  §  10):  Man  müsse  das  Mißverhältnis  des  Besitzes  in 
Sparta  tadeln.  Mit  der  Zeit  sei  ein  Theil  der  Bürgerschaft  sehr 
reich  geworden,  der  andere  sei  ganz  herabgekommen  und  darum 
sei  der  Grundbesitz  in  die  Hände  Weniger  gerathen.  —  Dieses 
Bild  der  zur  Zeit  des  Aristoteles  herrschenden  dvcop-aAia  t?^(; 
xty):j£o)c  hat  fraglos  eine  ehemalige  la6Tr^z  tr^?  ouoia?  zur  Folie 
und  darum  werden  ja  eben  die  spartanischen  vojxoi  von  Aristo- 
teles so  sehr  getadelt ,  weil  sie  die  schlimme  Veränderung  zu 
verhindern  nicht  im  Stande  waren.  Wären  die  Gegner  dieser 
Anschauung  im  Rechte,  so  hätte  Aristoteles  den  voixo^str^;  darum 
tadeln  müssen,  daß  er  nicht  eine  iaoTr,c  Tispt  ~ac  xrifjasi?  ein- 
geführt hab«.  Ihr  Bestand  wird  also  vor  der  Existenz  der 
votjLOi  vorausgesetzt.  —  Richtig  hebt  Gilbert  (Stud.  S.  165)  die 
Gleichheit  der  onrocpopa  der  alten  xXr| poi  als  einen  Beweis  für 
die  Gleichheit  dieser  y.Kr^^ol  hervor.  Darauf  daß  Plutarchos 
(Lyk.  c.  8)  diese  Werthgleichheit  der  xX^pot  auf  Lykurgos  zu- 
rückführt, brauche  ich  hier  nicht  einzugehen  Wir  fragen  nur: 
Welche  Anschauung  hatte  Aristoteles  von  dem  Ursprünge 
dieser  Verhältnisse?  Wenn  er  die  richtige  Vertheilung  des  Bo- 
dens im  alten  Sparta  nicht  auf  Lykurgos  zurückführte  ,  wem 
schrieb  er  also  diese  Hauptgrundlage  der  Staatsordnung  (Pol. 
IV  9  (VII  10  Bkk.)  §  5—7)  zu?  Leider  finden  wir  für  diese 
Frage  keine  ausdrückliche  und  positive  Antwort.  Aber  ich 
halte  es  nicht  für  allzukühn  es  auszusprechen,  daß  wir  gerade 
hieran  erkennen ,  daß  Aristoteles  in  diesem  Punkte  derselben 
Annahme  folgte,  welche  Piaton  vertrat.  Hätte  er  sich  zu  sei- 
nem   Lehrer   bezüglich    dieser  Frage   in  Opposition    gesetzt,    so 


Aristoteles'  und  Herakleides*  lakonische  u.  kretische  Politien.     85 

dürften  wir  es  vielleicht  irgendwoher  erfahren  haben,  vermuth- 
lich  von  ihm  selbst. 

Die  Belegstellen  ,  um  welche  es  sich  hiebei  handelt ,  sind 
aus  der  zwischen  Grote  (I  617),  Peter  (Rh.  Mus.  XXII  S.  68  ff.), 
Oncken  -(Staatsl.  I  267  ff.,  11  350  ff.)  und  andererseits  Gurt 
Wachsmuth  (Gott.  gel.  Anz.  1870  S.  1801  ff.)  geführten  Con- 
troverse  und  auch  aus  Gilbert's  „Studien"  (S.  162  ff.)  genügend 
bekannt.  Die  Stellen  in  Piatons  Gesetzen  (III  p.  684  d  und  V 
p.  736  c)  lassen  sich  ohne  Gewaltsamkeit  nicht  anders  erklären, 
als  daß  Piaton  eine  Ackertheilung  gleich  bei  der  Gründung  des 
dorischen  Staates  in  Lakonien  annahm.  Und  daß  die  Spartaner 
auch  in  den  folgenden  Jahrhunderten  bei  ihren  Eroberungen 
vor  Allem  darauf  ausgingen  neugewonnenes  Land  als  xXr^poi  zu 
vermessen,  lehren  die  Stellen  bei  Tyrt.  frg.  5  und  6  (dazu  frg. 
1  =  Aristot.  Polit.  VIII  6  (V  7  Bkk.)  p.  1306  b,  Sus.  S  726), 
dann  der  Ausspruch  des  Königs  Polydoros  (Apophth.  Lac.  p. 
231  E)  :  STTi  TTjV  axÄTjpcDTOv  TT^c  /(üpac  ßaoiCo),  das  Orakel  bei 
Herod.  I  66  :  Swatu  toi  ...  xaXc-v  ttsSiov  ayolvv^  SiafjLsrprj- 
aaaöai  a.  A.  m.  —  wenn  ein  derartiger  Beweis  überhaupt  er- 
forderlich wäre. 

So  lange  nun  Sparta  noch  expansionsföhig  war ,  konnten 
die  agrarischen  Verhältnisse  nicht  geradezu  als  verhängnisvoll 
erscheinen.  Denn  fehlte  es  der  Bürgerschaft  an  yiiip'y.,  so  war 
ja  Sparta  eben  zu  dem  Zwecke  als  aggressiver  Militärstaat  ein- 
gerichtet ,  um  soviel  Land  zu  gewinnen ,  als  nöthig  war  ;  vgl. 
Aristot.  Pol.  IV  13  (VII  14  Bkk.)  p.  1333  b.  Sus.  S.  456: 
T^axT^asv  6  voixo^stti;  £t:1  t6  täv  tzzKolc  oipyziv.  Für  die  Zeit, 
in  welche  Aristoteles  den  Lykurgos  ansetzt,  ist  dieser  Gedanke 
unangreifbar,  wie  die  weitaus  späteren  Erwerbungen  der  messe- 
nischen y.XrjpoL  bewiesen  haben.  Nun  lehrt  aber  der  ganze  Con- 
text  der  aristotelischen  Stelle  (Pol.  II  6  §  10—13),  daß  nach 
seiner  richtigen  Ansicht  die  Erhaltung  Spartas  nicht  bloß  er- 
fordert hätte  ,  daß  für  jeden  spartanischen  Hopliten  ein  xAr^po; 
verfügbar,  sondern  auch,  daß  für  jeden  7.\r^poc,  ein  spartanischer 
Hoplite  vorhanden  sei ;  d.  h.  Sparta  ist  nicht  bloß  an  der  Ver- 
armung eines  Theiles  der  Bürgerschaft,  sondern  gleichzeitig  an 
der  Oligandrie  zu  Grunde  gegangen  und  es  bestand  nach  dem 
gesammten  spartanischen  xoajjLoc  zwischen  diesen  zwei  Momenten 
ein  ganz  enger  Zusammenhang. 

Getadelt  also  wird  die  spartanische  Gesetzgebung  darum, 
weil  sie  nicht  darauf  bedacht  war,  den  zu  der  Größe  des  Staates 
im  richtigen  Verhältnisse  stehenden  dcpi^jxoc  twv  xXrjpcov  zu  er- 
halten (atoCstv,  oiaatoCstv  a.  a.  O.).  Letztere  Bestimmung  aber 
wird  von  Aristoteles  als  eine  zweiseitige  aufgefaßt. 

Man  wird  mir  vielleicht  nach  dieser  Erörterung  zugeben, 
daß  ein  Gesetz:  |j.fj  ttojasTv  tou;  TtaXaiouc  xXrjpou?  allein  auch 
nach  der  Ansicht  des  Aristoteles  nicht  im  Stande    war ,    Sparta 


86  C.  V.  Holzinger, 

auf  der  Höhe  nationalökonomischer  Ordnung  zu  erhalten,  wie  ja 
dieses  Gesetz  thatsächlich,  obwohl  es  bestand,  Sparta  nicht  vor 
dem  Verfalle  bewahrt  hat.  Dieses  Gesetz  an  und  für  sich  be- 
saß höchstens  den  Einfluß  ,  den  Prozeß  der  Commassirung  des 
Grundeigenthums  zu  verlangsamen,  nicht  aber  ihn  endgiltig  zu 
verhindern.  Da  die  Schenkung  und  Testirung  des  Grundeigen- 
thums bis  zu  einem  gewissen  Grade  in  der  Willkühr  des  Be- 
sitzers lag  —  und  melir  besagt  das  Bioo'voci  X7.i  xaTocXsiirsiv  e^- 
ouoiav  e8«jx£  toTc  |3oüXo[X£vou  nicht  —  so  hatte  Aristoteles  an 
dieser  Stelle  kein  besonderes  Interesse  daran,  zwischen  solchem 
Landeigenthum,  das  zwar  eigentlich  veräußerlich  war,  das  man 
aber  anstandshalber  doch  nur  selten  verkaufte  und  andererseits 
dem  assignirten  und  unverkäuflichen  Landeigenthum  zu  unter- 
scheiden. Denn  Aristoteles  will  ja  gar  nicht  sagen,  daß  Sparta 
gerade  durch  den  Verkauf  von  Grund  und  Boden  ins  Unglück 
gerathen  sei,  sondern  dadurch ,  daß  man  das  awCstv  toü?  na- 
Xaioüc  xAY]pouc  in  jeder  Weise  verabsäumt  habe.  Und  daß  un- 
ter den  vorausgesetzten  Umständen  an  dem  bloßen  Verkaufsver- 
bote wenig  gelegen  war,  bekräftigt  Aristoteles  ausdrücklich  mit 
den  Worten:  xairoi  rauiö  aujj-ßaivEiv  ava^xalov  ixsivw?  ts  xai 
ouTcü«;. 

Ich  sage  demnach  zum  Unterschiede  von  anderen  Inter- 
preten dieser  Stelle:  1)  Aristoteles  wußte,  daß  es  in  Sparta 
xXr^poi  gab ,  deren  Bestand  auf  einer  Landtheilung  beruhte  und 
daß  ein  Gesetz  existirte,  welches  den  Verkauf  dieser  xXTJpot  ver- 
bot. 2)  Ein  Satz  dieses  Inhaltes ,  wie  z.  B.  irwAsTv  yr^v  ttj? 
dp/aia?  [loipac  oux  I^sotiv  £v  IrcapTTf]  paßt  so  vollkommen  in 
den  Context  der  Politik  hinein,  daß  man  ihn  a.  a.  0.  zwischen 
ou  xaXov  und  opöaic  TTOiTjoac  beinahe  unmittelbar  einschieben 
könnte.  3)  Dieser  Satz  wird  aber  in  diesem  Contexte  durchaus 
nicht  vermißt,  weil  er  für  die  Deduktion  des  Aristoteles  an  die- 
ser Stelle  nichts  Wesentliches  enthält  und  weil  Aristoteles  in 
der  Politik  den  Gang  der  inneren  Ereignisse  des  spartanischen 
Staates  nach  den  ausschlaggebenden  Momenten  kritisirt,  welche 
sich    auch    in    dem    Sparta    seiner  Zeit    noch    fühlbar   machten. 

4)  Die  Ausdrucksweise,  welche  Herakleides  in  der  zweiten  agra- 
rischen Bestimmung  erhalten  hat,  ist  eine  völlig  aristotelische, 
wie    die    früher    aus    der  Politik    citirten  Stellen    nahelegen  und 

5)  in  einer  Aax£8ai[jLGViü)v  iroAiTSia  des  Aristoteles  durfte  eine 
solche  Einzelbestimmung  nicht  fehlen,  weil  dies  aus  dem  anti- 
quarischen Charakter  dieser  Politienlitteratur  hervorgeht.  Und 
so  ziehen  wir  denn  den  Schluß,  daß  die  Worte  des  Herakleides : 
TT^c  apyaloic,  |jLoipa;  ouo£  I^sotl  in  der  lakonischen  Politie  des 
Aristoteles  müssen  gestanden  haben  und  daß  Herakleides  sie 
hieraus  excerpirt  hat. 

Schließlich  weise  ich  auf  Plut.  instit.  Lac.  p.  238  E  22 
hin    und    zwar    in    der  einzig  richtigen  Schreibung  von  Ludwig 


Aristoteles'  und  Herakleides'  lakonische  u.  kretische  Politieu.     87 

Weber  (Quaest.  Lac.  S.  22):  Tr,;  S'  ap/^r^Osv  SiaTsxaYfisvr^?  \ioi- 
pac,  TTtüAsTv  oux  £;r^v,  wobei  ich  abermals  zur  Bekräftigung  des 
ganzen  Sachverhältnisses  darauf  aufmerksam  mache,  wie  treu 
Herakleides  als  Excerptor  das  Praesens  e^saTi  bewahrt,  während 
ein  anderer  später  Benutzer  derselben  Stelle,  der  seiner  Quelle 
gegenüber  auf  einem  anderen  litterarischen  Standpunkte  steht, 
das  Imperfectum  setzt. 

Ich  füge  der  Vollständigkeit  wegen  hinzu,  daß  ich  es  nicht 
als  nothwendig  betrachte  anzunehmen,  daß  Aristoteles  den  Na- 
men des  Epitadeus  und  die  ihm  bei  Plut.  Ag.  5  zugeschriebene 
Wirksamkeit  bezüglich  des  Souvai  xal  xaiaXiTrsTv  nicht  gekannt 
habe;  vgl.  Manso,  Sparta  I  2  S.  131  ff.  ;  Trieber,  Forsch.  S. 
136.  Daß  Aristoteles  den  Namen  Epitadeus  in  der  Politik  nicht 
nennt,  hat  seinen  Grund  darin,  daß  Schenkung  und  Vererbung 
schon  seit  alter  Zeit  die  ursprüngliche  von  Aristoteles  voraus- 
gesetzte Vermögensgleichheit  untergruben.  Ich  halte  die  Ver- 
muthung  Onckens  (Staatsl.  I  S.  267)  für  plausibel,  daß  dies  in 
Fällen  geschah,  wo  vollberechtigte  Söhne  nicht  vorhanden  wa- 
ren. Epitadeus  hätte  also  nur  noch  eine  letzte  Schranke  einge- 
rissen, wobei  es  uns  wohl  freisteht  die  näheren  Umstände,  unter 
denen  dieser  gesetzgeberische  Akt  nach  Plutarchos  erfolgte,  als 
eine  aitiologische  Ausschmückung  zu  bezeichnen. 

Ich  muß  füglich  noch  erwähnen,  daß  uns  aus  Ephoros 
nichts  berichtet  wird,  womit  der  zehnte  Abschnitt  des  Hera- 
kleides in  Vergleich  gesetzt  werden  könnte. 

Der  eilfte  Abschnitt  des  Herakleides  handelt  von  den  spar- 
tanischen Frauen.  Er  wird  bei  Oncken  (Staatsl.  II  369)  den 
Bemerkungen  des  Aristoteles  über  diesen  Gegenstand  (Pol.  II  6 
(II  9  Bkk.)  p.  1269  b.  §  5.  Sus.  S.  218)  geradezu  als  widerspre- 
chend gegenübergestellt.  Auf  diesem  Abschnitte  also  beruht 
zum  großen  Theile  Onckens  für  Viele  maßgeblich  gewordene 
Ansicht,  daß  man  zwar  an  einer  Benutzung  des  Aristoteles  durch 
Herakleides  nicht  zu  zweifeln  habe,  daß  aber  eine  vollständige 
Abhängigkeit  des  Letzteren  von  dem  Ersteren  ausgeschlossen 
sei.  Eine  solche  Bedeutsamkeit  muß  ich  jedoch  diesem  Ab- 
schnitte vollkommen  absprechen.  Es  liegt  hier  nur  wieder  ein 
ähnlicher  Fall  vor ,  wie  wir  ihn  soeben  bezüglich  des  zweiten 
Theiles  des  zehnten  Abschnittes  beobachtet  haben. 

Schon  Piaton  hatte  sich  in  seinen  Gesetzen  (namentlich  I 
p.  637  C  und  VI  p.  781  A)  gegen  die  Akolasie  der  spartani- 
schen Frauen  gewendet.  Von  der  spartanischen  Gesetzgebung 
sei  dieser  eine  Punkt  in  arger  Weise  vernachlässigt  worden. 
Aristoteles  nun  stimmt  in  der  angeführten  Stelle  der  Politik  so 
sehr  mit  Piaton  überein,  daß  er  stellenweise  geradezu  dieselben 
Ausdrücke  gebraucht.  Ich  hebe  den  Ausdruck  avsoic  hervor, 
der  bei  Piaton  in  den  Gesetzen  I  p.  637  C  vorkommt;  das  dvo- 
}io{>eTr^Tov    des   Aristoteles    steht  bei  Piaton  VI  p.  781  A;    der 


88  C.  V.  Holzinger, 

Gedanke,  daß  Lykurgos  auch  die  Frauen  einer  strengen  Disci- 
plin  unterordnen  wollte,  daß  er  aber  wegen  des  von  den  Frauen 
erhobenen  Widerspruches  davon  abstand,  ist  bei  Piaton  VI  p. 
781  A  durch:  £r;avTo;  tou  vojxoi^irou  angedeutet  und  bei  Ari- 
stoteles Pol.  II  6  §  8  durch:  aystv  iuly^l^r^3al  tov  Auxoupyov 
IttI  toü;  vojjLouc,  ü>?  6'  dviixpouov,  aTCoatf^vaL  irdcXiv  ausführlicher 
wiedergegeben.  Da  man  nun  bei  Herakleides  die  drei  Bestim- 
mungen über  die  Üisciplin  der  Frauen  liest:  tojv  £v  AocxEoai- 
{xovL  Yovar/üjv  xoajioc  d(p-(JprjTai,  ouos  xo{jLdv  £;£a-iv,  oudk  j^puao- 
cpopcTv,  so  hat  man  sich  zwischen  dieser  Stelle  und  den  soeben 
aus  der  Politik  angeführten  Aussprüchen  des  Aristoteles  einen 
Gegensatz  construirt,  welcher  doch  nur  scheinbar  vorhanden  ist. 

Wenn  sich  Aristoteles  über  die  spartanischen  Frauen  mit 
den  strengen  Worten  äußert:  iiti  ok  ituv  -uvaixtov  i'ir^\likr^yt.z'^ 
(6  vo|xoi>£Tr^c)'  Cwoi  yotp  dxoXaaro);  Trpo;  airaaav  dxoXaaiav  xai 
Tpucp£p(ü;  und  wenn  er  dann  auf  die  spartanische  Gynaikokratie 
und  ihre  Ursachen  und  Folgen  übergeht,  so  sind  es,  wie  doch 
auch  Oncken  selbst  (Staatsl.  I  262)  hervorhob,  nur  zwei  Dinge, 
an  denen  Aristoteles  Anstoß  nimmt :  Der  lockere  Lebenswandel 
und  der  mehr  als  den  Frauen  von  Rechtswegen  gebührende 
Einfluß.  Die  spartanische  Gesetzgebung,  meint  Aristoteles,  hat 
es  also  nicht  zuwege  gebracht,  daß  das  weibliche  Geschlecht  den 
Zwecken  des  Staates  so  völlig  untergeordnet  worden  wäre,  als 
dies  bei  den  Männern  der  Fall  war.  Das  Leben  des  Mannes 
ging  in  der  Rücksicht  auf  den  Staat  völlig  auf,  aber  den  Frauen 
blieb  noch  trotz  einzelner  von  Lykurgos  begonnenen  Einschrän- 
kungen ihrer  Willensfreiheit  ein  allzugroßer  individueller  Spiel- 
raum. Man  wird  wohl  nicht  mit  Unrecht  zur  Ergänzung  des 
aristotelischen  Gedankenganges  die  Stelle  herbeiziehen,  in  wel- 
cher Piaton  (Ges.  VI  p.  781)  beklagt,  daß  man  bei  der  Ein- 
richtung der  Syssitien  nur  die  Männer  und  nicht  auch  die 
Frauen  berücksichtigt  und  sie  nicht  hiedurch  aus  der  geschützten 
Verborgenheit  des  häuslichen  Lebens  an  das  helle  Licht  der 
Oeffentlichkeit  gezogen  habe.  Um  eine  derartige  Unterordnung 
der  Frauenwelt  unter  die  staatliche  Oberaufsicht  in  einem  groß- 
artigen Maßstabe  handelt  es  sich  also  bei  dieser  abfälligen  Kri- 
tik, welche  Piaton  und  Aristoteles  im  Hinblicke  auf  den  Verfall 
der  spartanischen  Verhältnisse  äußerten.  Hiedurch  ist  aber 
keineswegs  in  Abrede  gestellt  worden,  ja  es  hat  sich  geradezu 
bestätigt,  daß  Lykurgos  auch  den  Frauen  einige  Einschränkun- 
gen auferlegte,  nur  daß  er  dabei  keine  glückliche  Hand  hatte 
und  das  Unwesentliche  statt  des  Wesentlichen  anzuordnen  in 
Angrifi"  nahm. 

Diese  Punkte  aber  in  der  Politik  aufzuzählen  war  zwar 
möglich,  nicht  aber  nothwendig,  während  sie  in  der  Aax£Saifxo- 
viu)v  TzoXiTzioi  bei  einer  Darstellung  sämmtlicher,  also  der  wich- 
tigen und  der  unwichtigen  Anordnungen,    nicht   fehlen    durften. 


Aristoteles'  und  Herakleides'  lakonisclie  u.  kretische  Politien.      89 

Hier  also,  glaube  icli,  in  der  Politie  war  es  zu  lesen,  daß  den 
spartanischen  Frauen  das  Tragen  irgend  eines  Schmuckes  in  dem 
Grade  verboten  war ,  daß  sie  sich  nicht  einmal  ihres  eigenen 
Haarschmuckes  oder  auch  nur  eines  dürftigen  Goldringelchens 
erfreuen  durften.  Und  trotz  alledem  haben  sie  es  in  Sparta 
durch  den  Gang  der  Ereignisse  zu  einer  förmlichen  Gynaiko- 
kratie  gebracht !  Als  dies  wenigstens  mußte  die  Stellung  der 
spartanischen  Frauen  dem  an  athenisches  Wesen  gewohnten 
Auge  erscheinen. 

Nun  wolle  man  noch  Plut.  Lyk.  c.  14  hiezu  vergleichen. 
Der  Anfang  dieses  Capitels  ist  mit  ausdrücklicher  Berufung  auf 
Aristoteles  aus  dessen  Politik  genommen  (avsaic.  'j'uvaixoxpaTia). 
Aber  den  Tadel  des  Aristoteles  hat  Plutarchos  nicht  tief  genug 
aufgefaßt.  Denn  um  Aristoteles  zu  widerlegen,  führt  er  die  ein- 
zelnen lykurgischen  Bestimmungen  auf,  welche  geeignet  waren, 
das  weibliche  Geschlecht  einer  körperlichen  Trainirung  zu  un- 
terwerfen :  dcfsXtov  0£  i>pu'V.v  xai  axiaxpacpiav  xai  br^Xuxr^xa 
Tiaaav  xrX.  Wenn  hiebei  das :  dcpsXwv  ilpü'jiiv  dem  Tpucpspö); 
Cujai  des  Aristoteles  entgegengesetzt  klingt,  so  ist  zu  beachten, 
daß  Plutarchos  von  der  kräftigen  und  naturgemäßen  Erziehung 
spartanischer  Mädchen  spricht  und  Aristoteles  die  verheirathete 
Frau  ins  Auge  faßt. 

Den  auf  der  Hand  liegenden  Unterschied  zwischen  uralter 
Norm  und  der  davon  vielleicht  sehr  verschiedenen  praktischen 
Ausführung  in  der  Zeit  des  Verfalles  will  ich  hiebei  zu  Gun- 
sten der  Vereinbarung  des  heraklidischen  Textes  mit  dem  der 
Politik  nicht  einmal  in  Anspruch  nehmen.  Wenn  beispielsweise 
0.  Müller  (Dor.  II  270)  über  unsere  Stelle  bemerkt:  „Daß  die 
Frauen  nicht  xojxav  gedurft,  ist  wohl  nicht  streng  zu  nehmen", 
so  ist  zu  erinnern,  daß  er  selbst  (II  282)  nach  Plut.  Lyk.  c.  15; 
Tr|V  JJL2V  xscpaXyjv  £V  /pm  Trspiixsipsv  erwähnt,  daß  der  Jungfrau 
vor  der  Hochzeit  das  Haupthaar  kurz  abgeschoren  wurde.  Diese 
alte  und  offenbar  auch  noch  zu  Aristoteles'  Zeit  gehandhabte 
Sitte  würde  allein  schon  das:  xoaav  oux  s^soti  begreiflich  ma- 
chen. Es  erscheint  als  Erklämng  eines  uralten  Hochzeitsbrau- 
ches. Ebenso  wird  man  auch  bezüglich  des  /poaocpopsTv  zwi- 
schen den  Gewohnheiten  der  Frauen  und  denen  der  Mädchen 
zu  unterscheiden  haben. 

Trotzdem  also,  wie  Peter  (Rh.  Mus.  22  S.  69)  richtig  her- 
vorhebt, das  Bild  ,  welches  Aristoteles  von  Sparta  entrollt ,  ein 
düsteres  ist,  das  zu  den  idealen  Schilderungen  contrastirt,  welche 
man  dem  Plutarchos  speciell  bezüglich  ausgezeichneter  Frauen- 
gestalten zu  entnehmen  gewohnt  ist ,  so  ist  darin  doch  nicht 
der  mindeste  Anlaß  gegeben,  die  Ableitung  des  eilften  Abschnittes 
des  Herakleides  aus  der  lakonischen  Politie  des  Aristoteles  als 
unmöglich  oder  auch  nur  als  unwahrscheinlich  hinstellen  zu  wol- 
len.    Ihn  auf  Ephoros  zurückzuführen   sind  wir  durch  nichts  be- 


90  C.  V.  Holzinger, 

rechtigt.  Für  Plutarchos  liegt  die  Sache  folgendermaßen ;  da  er, 
wie  wir  sahen,  häufig  auf  Aristoteles  fußt,  so  liegt  die  Annahme 
zunächst,  daß  er  den  ihm  mißfälligen  Abschnitt  der  Politik  durch 
das  aus  der  lakonischen  Politie  geschöpfte  Materiale  zn  wider- 
legen bestrebt  war. 

Im  Folgenden  wendet  sich  Herakleides  der  Darstellung  der 
aY^YY]  zu.  Das  selbstverständliche  Subjekt  zu  den  Verben  rps- 
cpouoi  und  eiXCouai  ist  nicht  etwa  "(uvalxsc,  wie  Oncken  (Staatsl. 
II  S.  370)  gemeint  hat.  Man  wird  daraus  entnehmen,  wie  viel 
es  damit  auf  sich  hat,  daß  „Herakleides  von  den  Spartanerin- 
nen eine  weit  vortheilhaftere  Meinung  hat,  als  sein  Meister". 
Es  wird  vielmehr  hier  von  den  Spartanern  schlechthin  gespro- 
chen und  über  den  Antheil  welchen  die  Frauen  an  der  ersten 
Kindererziebung  natürlicherweise  besitzen,  erhalten  wir  bei  He- 
rakleides nicht  den  leisesten  Fingerzeig.  Uebrigens  sehen  wir 
jetzt  aus  der  ganzen  Agoge  nur  drei  Punkte  willkührlich  her- 
ausgegriffen, welche  gerade  interessant  erscheinen  mochten  :  das 
Unzureichende  der  Beköstigung  der  Knaben,  die  Uebungen  im 
Stehlen  und  im  kurzen  und  witzigen  Gedankenausdrucke.  Die 
in  diesen  drei  Abschnitten  (12 — 14)  von  Herakleides  gebrauchten 
Ausdrücke  lassen  sich  zum  Theile  in  der  xenophontischen  und 
plutarchischen  Darstellung  dieses  Stoffes  nachweisen ,  Einiges 
auch  bei  Piaton. 

Zu  TrXr^poGv  verweise  ich  auf  Xen.  r.  Lac.  2  §  5  :  w;  utto 
7rX7jO}iovr,c  \ih  jjltjTtots  ßapuvsaöai.  Plut.  inst.  Lac.  p.  237  gibt 
TrXrjpsic  und  hat  dazu  noch  sBuwvTai  und  ouvaaÖat  ttsiv/^v. 
ebenso  wie  Herakleides.  Und  diese  Stelle  der  inst.  Lac.  §  12 
und  §  13  zeigt  wieder  mit  Plut.  Lyk.  c.  17  zum  Theile  iden- 
tischen Wortlaut.  In  dem  nächsten  Abschnitte  klingen  die  Aus- 
drücke xXsTTTSiv  .  .  «YpUTivsTv  .  .  TToXsiiiy.w'cipouc  .  .  TrArf/ac  .  . 
dXiaxG|j.£vco  .  .  xoXaCouai  an  Xen.  r.  Lac.  2  §  7  an.  Der  Zweck, 
der  sich  mit  der  Strafe  verbindet,  wird  in  beiden  Stellen  in 
analoger  Weise  besprochen.  Beizuziehen  ist  auch  Xenophons 
Rede  an  Cheirisophos  in  Anab.  4.  6  §  14  :  u[j.ac  —  dxouo)  — 
xaXov  xAsTiTsiv  —  edv  Xr^(^\}r^T^  xXstttovtcc,  iiaoTr(ouabai  —  jxyj 
Xr|Cp{^ü)}x£V  xXsTrtovtsc  —  wc  \ir^  TrATj^dc  Xdßto^xsv.  Der  Aus- 
druck: iv  ToTc  TToXsfxioic  ist  auch  in  den  Apophth.  p.  221  B  zu 
finden.  Ferner  ist  abermals  Plut.  Lyk.  c.  17  wegen  der  Pa- 
rallelismen des  Ausdruckes  auffallend :  yHizTOVTZc  —  dv  5'  dXttj 
iroXXdc  Xa[xßdv£L  rJa^'^ac  —  xXsirTouat  xal  tojv  oltiwv  ,  Su  dv 
Suvojvtat  —  Tu)  hk  dXovTi  CT^fiia  'TzXr^''(0.l  xal  to  irsivr^v  (=  inst. 
Lac.  237  E).  Die  moralische  Verurtheilung  dieser  Stehlübungen 
steht  bei  Isokrates  im  Panath.  (p.  277  c.  84):  xXwTrsiav  — 
irXr^Yd;  Xa[ißdv£iv  und  ebenda  nennt  Isokrates  die  Lobreden  auf 
die  Spartaner  thöricht,  gerade  als  meinte  er  hiemit  den  Xeno- 
phon.  Und  wahrscheinlich  ist  es  Niemand  Anderer  als  Xeno- 
phon,  dessen  Darstellung  für  diesen  einen  totio?  als  mustergiltig 


Aristoteles'  und  Herakleides'  lakonische  u.  kretische  Politien.      91 

betrachtet  wurde  und  wegen  der  einfachen  und  treffenden  Aus- 
drucksweise bei  den  späteren   Darstellern  Gnade  fand. 

Der  Ausdruck:  [isXsxuiot  o'  soÜuc  Ix  TraiSwv  des  nächsten 
(14.)  Abschnittes  findet  sich  ebenso  bei  Xen.  An.  4.  6.  14  an- 
gewendet. Ueber  die  Brachylogie  aber  macht  Piaton  im  Prot, 
p.  342  E  und  in  den  Ges.  I  641  E  und  Plutarchos  im  Lyk. 
18  und  19  ganz  ähnliche  Bemerkungen,  wie  Herakleides.  Die 
Uebung  im  Spotte  ohne  Ueberschreitung  der  gegebenen  Gren- 
zen betont  Plut.  Lyk.  1 2  und  1 7.  Ich  füge  hinzu  ,  daß  das 
Citat  bei  Plut.  Lyk.  20 :  ttoXu  [xaXXdv  soti  cpiXoaocpsiv  Vj  (piXo- 
YuavaarsTv  Xav.wvl'lziv  uns  freilich  direkt  auf  Plat.  Prot.  p.  342  E 
hinweist,  daß  aber  demungeachtet  die  aristotelische  Politie  für 
Herakleides  und  auch  zumeist  für  Plutarchos  in  den  hervorge- 
hobenen Parallelismen  die  gemeinsame  Quelle  sein  konnte ,  weil 
es  doch  auch  für  Aristoteles  selbst  ganz  natürlich  war  auf  Pia- 
ton und  Xenophon  zurückzugreifen. 

Diese  Darstellung  der  spartanischen  Erziehungsmethode  will 
nun  Flügel  (a.  a.  0.  S.  11)  „auf  Rechnung  des  Ephoros"  se- 
tzen und  zwar  ^,ganz  gewiß".  Ich  finde  bei  ihm  nur  (S.  4)  die 
allgemeine  Begründung  vorgetragen,  daß  die  Darstellungen,  wel- 
che Ephoros  von  Sparta  und  Kreta  gab,  „wie  sie  uns  in  den 
Kretern  und  Lakedaimoniern  des  Herakleides  vorliegen",  einan- 
der sehr  ähnlich  sind  und  daß  Polybios  (VI  45,  46)  eben  diese 
Aehnlichkeit  der  ephoreischen  Darstellung  beider  Staaten  in  bei- 
nahe übertreibenden  Worten  hervorhob.  Doch  kann  diese  all- 
gemeine Erwägung  darum  gerade  für  die  Abschnitte  12 — 14 
des  Herakleides  nicht  als  ein  Beweis  ephoreischer  Abstammung 
angenommen  werden,  weil  es  allseits  anerkannt  wird,  daß  wirk- 
lich gerade  die  ä-(ui^(\  in  Sparta  und  Kreta  mannigfache  Aehn- 
lichkeiten  aufwies.  Es  mußte  also  diese  Aehnlichkeit  der  bei- 
derseitigen Agoge  auch  in  der  Schilderung  eines  Aristoteles  bis 
zu  einem  gewissen  Grade  hervortreten.  Nun  sieht  sich  aber 
Flügel  veranlaßt,  das  auf  S.  4  hervorgekehrte  Argument  von 
der  Aehnlichkeit  beider  Politien  auf  S.  1 1  seiner  Schrift  ge- 
rade für  die  von  uns  zuletzt  behandelten  Abschnitte  aufzuheben, 
indem  er  zugibt,  daß  Herakleides  in  der  uns  erhaltenen  frag- 
mentarischen Darstellung  der  spartanischen  Erziehung;  andere 
Punkte  behandelt,  als  in  der  kretischen  Politie.  So  bleibt  denn 
also  die  Behauptung  ephoreischer  Abstammung  der  heraklidi- 
schen  Abschnitte  über  die  Ägoge  in  Sparta  ohne  genügenden 
Nachweis. 

Der  15.  Abschnitt  des  Herakleides  hebt  die  Einfachheit 
und  Gleichheit  der  Bestattung  in  Sparta  hervor.  Dasselbe  ge- 
schieht bei  Plut.  Lyk.  c.  27  und  inst.  Lac.  p.  238  D  und  zwar 
in  solcher  Auswahl  der  Worte,  daß  die  Gleichheit  der  Quelle 
probabel  bleibt.  Auch  wird  es  in  beiden  Darstellungen  als 
selbstverständlich    vorausgesetzt,    daß    die  „sonst  allgemein    gül- 


92  C.  V.  Holzinger, 

tigen  Bestattungsgesetze  auf  den  König  keine  Anwendung  fan- 
den" ;  vgl.  B.  Niese  „Zur  Verfassungsgeschichte  Lakedämons", 
hist.  Zeitschr.   62  S.   60. 

Was  schließlich  noch  bei  Herakleides  über  Nahrungsmittel 
erzählt  wird,  bildet,  wie  ich  glaube,  einen  zusammenhängenden 
16.  Abschnitt:  ttsttsi  8'  ev  aüroT;  oitov  o'jOcu.  ouos  yoip  aAsupä 
xo}x(Co'j3i,  aitoüVTOci  S'  aAcpita.  Ein  Commentar  hiezu  läßt  sich 
leicht  aus  jenen  Citaten  zusammenstellen ,  welche  Athen.  IV  p. 
141  aus  Dikaiarclios,  Sphairos  und  Molpis  aufbewahrt  hat.  Von 
den  Neueren  ist  namentlich  O.  Müller  (Dor.  II  275)  und  Blüm- 
ner-C.   F.  Hermann  (Privatalterth.   S.   218)  beizuziehen. 

Hienach  fasse  ich  den  Herakleides  dahin  auf,  daß  er  nur 
sagen  wolle,  in  den  einzelnen  spartanischen  Haushaltungen  backe 
Niemand  Weizenbrod.  Aber  auch  für  die  Syssitien  werde  Wei- 
zenmehl nicht  als  regelmäßiges  Deputat  beigesteuert ,  sondern 
man  esse  für  gewöhnlich  und  zwar  sowohl  in  den  Haushaltungen, 
als  auch  bei  den  Syssitien  nur  die  grobe  Maza  aus  Gerstenmehl, 
welche  zwar  geknetet  und  getrocknet,   aber  nicht  gebacken  war. 

Hier  habe  ich  also  sv  oiutoI;  für  il  auiojv  genommen  und 
beziehe  es  nicht  auf  die  Phiditien ,  wie  Schneidewin.  Von  0. 
Müller  (Dor.  II  275,  Anm.  2)  aber  nehme  ich  das  Eine  nicht 
an,  daß  er  die  Aeußerung  des  Herakleides:  ttsttsi  oTtov  ouosi'c, 
als  „zu  allgemein^^  und  dadurch  als  unrichtig  bezeichnet.  Ich 
hingegen  beziehe  ouO£ic  wörtlich  auf  den  einzelnen  Spartiaten, 
nicht  aber  auf  die  [xaysipoi,  welche  Periökengeschlechtern  ange- 
hörten (0.  Müller,  Dor.  H  31;  Schömann,  Gr.  Alterth.  I  257) 
und  nicht  bloß  die  regelmäßige  Phiditienkost  zubereiteten,  son- 
dern auch  Weizenbrod  (aproc  bei  Sphairos,  sv  TpiTtf)  Aax(wvt,yv?|; 
TioÄiisia?)  buken,  wenn  ein  Reicher  das  feine  Mehl  hiezu  her- 
schenkte. Auch  waren  es  die  Köche,  welche  (nach  Molpis)  der 
Speisegesellschaft  den  Namen  des  edlen  Spenders  bekanntgaben. 

Bei  dieser  Auffassung  steht  der  Schlußabschnitt  des  Hera- 
kleides nicht  in  einem  wirklichen  Widerspruche  zu  anderen  z.  B. 
bei  Athenaios  a.  a.  O.  gesammelten  Darstellungen  dieses  Gegen- 
standes, sondern  es  ist  wieder  nur  der  fragmentarische  Zustand 
des  Excerptes,  welcher  ein  Mißverständnis  im  Texte  und  daher 
auch  eine  unrichtige  Beurtheilung  der  Quelle  herbeiführen  kann. 
—  Aus  Ephoros  lassen  sich  auch  zu  den  zwei  letzten  Ab- 
schnitten des  Herakleides  (15  und  16)  parallele  Behandlungen 
derselben  Stoffe  nicht  beibringen. 

Nun  schließen  sich  wohl  die  Betrachtungen  über  die  ein- 
zelnen Abschnitte,  welche  Herakleides  der  spartanischen  Verfas- 
sung widmete,  leicht  zu  einem  Gesammturtheile  zusammen.  In 
der  ganzen  „lakonischen  Politie  des  Herakleides"  findet  sich 
nichts,  was  nicht,  wenn  man  es  in  seinem  richtigen  Zusammen- 
hange betrachtet,  aus  der  aristotelischen  Aaxsoaijxoviwv  TroXirsia 
herrühren  könnte.     Wahrscheinlich  aber    wird    diese  Provenienz 


Aristoteles'  und  Herakleides'  lakonische  u.  kretische  Politien.     93 

durch  die  in  der  Politik  und  auch  bei  Plutarchos  vorfindlichen 
parallelen  und  manchmal  auch  im  Wortlaute  ähnlichen  Aeuße- 
rungen  des  Stagiriten  über  dieselben  Gegenstände.  Daß  dem 
Zeugnisse  des  Plutarchos  bei  dieser  Quellenfrage  ein  hoher 
Werth  innewohnt,  läßt  sich  durch  die  Vergleichung  seines  „So- 
Ion"  mit  der  athenischen  Politie  des  Aristoteles  erweisen.  Ge- 
genüber älteren  Anschauungen  begnüge  ich  mich  in  dieser  Hin- 
sicht mit  der  Berufung  auf  B.  Niese's  ürtheil ,  welches  eben, 
während  ich  dies  niederschreibe ,  in  der  histor.  Zeitschrift  (Bd. 
69,  Heft  1,  S.  55 — 56)  veröffentlicht  wird.  Ausschlaggebend 
wirkt  ferner  der  Abschnitt  des  Herakleides  über  Kreophylos. 
Hier  läßt  es  sich  beweisen,  daß  Herakleides  dem  Aristoteles  ge- 
folgt sein  muß  und  dem  Ephoros  nicht  gefolgt  sein  kann.  Daß 
Ephoros  über  einige  von  Herakleides  berührte  Punkte  in  glei- 
cher Weise  referirt  hat,  wie  Aristoteles,  verliert  daneben  an  Be- 
weiskraft ,  besonders  auch  darum ,  weil  die  Zahl  dieser  Punkte 
geringfügig  ist  und  wir  bei  den  von  Herakleides  behandelten 
Gegenständen  die  Ansicht  des  Ephoros  anzuführen  häufig  gar 
nicht  in  der  Lage  sind.  In  diesen  Fällen  wird  die  Möglichkeit, 
daß  Ephoros  sich  ähnlich  geäußert  habe,  wie  Herakleides,  von 
ihren  Vertretern  willkührlich  behauptet,  während  die  Ueberein- 
stimmung  des  Herakleides  mit  Aristoteles  geradezu  mit  den 
Händen  zu  greifen  ist.  Nimmt  man  aber  nun  noch  die  atheni- 
sche Politie  hinzu  und  die  an  ihr  erwiesene  Methode  des  Hera- 
kleides Wort  für  Wort  getreu  zu  excerpiren ,  so  darf  man  sich 
wohl  auch  auf  einen  Analogieschluß  stützen  und  das  gewonnene 
Resultat  dahin  vervollständigen,  daß  die  bei  Herakleides  vor- 
findlichen Bemerkungen  über  spartanische  Alterthümer  d  i  r  e  c  t 
aus  des  Aristoteles  lakonischer  Politie  excerpirt  sind  und  daß 
wichtigere  Textveränderungen  nur  durch  Füllwörter  und  Schreib- 
fehler und  nur  in  ganz  vereinzelten  Fällen  auch  durch  ein  Miß- 
verständnis des  Herakleides  hervorgerufen  worden  sind.  Ich 
füge  noch  aus  meinem  Aufsatze  über  „Aristoteles  athenische  Po- 
litie und  die  heraklidischen  Excerpte "  ( Philolog.  L  S.  443) 
hinzu,  daß  ich  unter  Herakleides,  der  sich  als  ein  später  Ex- 
cerptor  darstellt,  nicht  den  „Lembos",  sondern  mit  Val.  Rose 
(Aristot.  frag.  p.   260  Teubn.)  den  „Didymeer^^   verstehe. 

Sonach  unterscheidet  sich  die  von  mir  vertretene  Auffas- 
sung über  die  spartanischen  Antiquitäten  des  Herakleides  von 
allen  bisher  über  diesen  Gegenstand  vorgetragenen  Lehrmeinun- 
gen. Die  Ansichten  von  Carl  Müller  (FHG,  II  203  ff.),  Flügel 
(S.  8  ff.),  Gurt  Wachsmuth  (G.  g.  Anz.  1870,  S.  1819),  (Trie- 
ber, Forsch.  S.  102),  lehne  ich  aus  dem  Grunde  ab,  weil  die 
Genannten  eine  directe  Benutzung  des  Ephoros  durch  Heraklei- 
des auf  ihre  Fahne  schreiben ;  ferner  die  Ansichten  von  Köler, 
Deswert  und  Welcker  (Rh.  Mus.  V  S.  113,  vgl.  Henkel,  Stu- 
dien, Teubn.  S.   19),  Grote  (I  629),  Val.  Rose  (Ar.  Ps.  p.  401), 


94  C.  V.  Holzin ger, 

Heitz  (Aristot.  frag.  p.  223),  Oncken  (Staatsl.  II  344,  369), 
Busolt  (Lak.  und  Bundesg.  S.  206,  Gr.  Gesch.  I  S.  98),  Suse- 
mihl  (Ar.  Politik,  Bd.  II  S.  90,  Anm.  360),  Arn.  Schäfer  (Abr. 
d.  Quellenk.  S.  91^),  Schrader  (Philolog.  44,  256)  aus  dem 
Grunde,  weil  diese  Gelehrten  zwar  eine  directe  und  auch  mehr 
oder  minder  weitreichende  Benutzung  der  aristotelischen  Politie 
durch  Herakleides  zugebeu,  dieselbe  aber  nicht  als  eine  a  u  s- 
schließliche  betrachten,  sondern  neben  Aristoteles  noch  an- 
dere Quellen  für  Herakleides  gelten  lassen.  Und  endlich  von 
Schneidewins  Darstellung,  mit  welcher  Trieber  (Forsch.  S.  102!), 
Gilbert  (Stud.  S.  108  ff.),  G.  F.  Unger  (Rh.  Mus.  38  S.  505), 
Heitz  (Litteraturgesch.  II  2,  313),  F.  Dümmler  (Rh.  Mus.  42 
S.  191  ;  aber  nicht  S.  193)  in  der  Hauptfrage  übereinstimmen, 
unterscheidet  sich  die  von  mir  gegebene  Darlegung  durch  Ein- 
zelheiten der  Beweisführung ,  durch  den  behaupteten  durchgän- 
gigen Anschluß  des  Excerptes  an  den  Wortlaut  der  Quelle  und 
durch  die  Bestimmung  der  Persönlichkeit  des  Excerptors;  vgl. 
Schneidew.  proleg.  XXII,  LIII. 

Kr  etika. 

Weitaus  ungünstiger  als  bei  der  Besprechung  der  lakoni- 
schen Politie  erscheinen  auf  den  ersten  Anblick  die  Chancen  für 
meine  Beweisführung,  wenn  ich  auch  noch  die  kretische  Po- 
litie in  den  Kreis  der  Betrachtungen  einbeziehe.  Während 
auf  dem  Gebiete  der  lakonischen  Antiquitäten  die  meisten  Ge- 
lehrten ohne  weiteres  zuzugeben  geneigt  sind,  daß  wenigstens 
ein  großer  Theil  der  von  Herakleides  gebrachten  Nachrichten 
irgendwie  von  Aristoteles  herstamme  ,  so  tritt  bei  der  Quellen- 
forschung über  die  „kretische  Politie  des  Herakleides"  Ephoros 
als  Urheber  der  Nachrichten  mit  großer  Entschiedenheit  in  den 
Vordergrund  der  Discussion.  Nicht  bloß  etwa  Carl  Müller  (FHG. 
II  203  ff.)  und  Flügel  (S.  9  ff.)  ,  sondern  auch  Gilbert  (Stud. 
S.  163)  und  Busolt  (Alterth.  S  121'^)  betrachten  die  Berichte 
des  Herakleides  über  Kreta  als  Excerpt  aus  Ephoros  ;  Oncken 
(Staatsl.  II  398,  406,  409)  zwar  nur  zum  Theile ;  dafür  ver- 
sichert er  aber,  daß  uns  aus  des  Aristoteles  kretischer  Politie 
durchaus  nichts  bei  Herakleides  erhalten  sei ;  und  Susemihl  (S. 
90,  Anm.  360  zur  Politik),  welcher  die  Nachrichten  des  Hera- 
kleides über  Kreta  mit  bemerkenswerther  Sicherheit  als  Excerpt 
aus  Aristoteles  gleichnamiger  Politie  anerkennt ,  erklärt  dieses 
Verhältnis  durch  die  Annahme  einer  weitgehenden  Abhängigkeit 
des  Aristoteles  von  Ephoros,  wenigstens  bezüglich  des  Referates 
über  Thatsachen,  wenn  auch  nicht  in  der  Kritik  derselben. 
Schon  Schneidewin  hatte  (S.  56)  eine  auffallende  Aehnlichkeit 
der  Berichte  des  Ephoros  (Strab.  X  482  ff.)  und  des  Heraklei- 
des über  die  kretische  Agoge  hervorgehoben,  hatte  sie  aber   durch 


Aristoteles'  und  Herakleides'  lakonische  u.  kretische  Politien.      95 

die  Annahme  gemeinsamer  Quelle  für  Aristoteles  und  Ephoros 
zu  erklären  versucht.  —  Auch  F.  Dümmler  (Rh.  Mus.  42  S. 
187 — 8)  kann  ich  hier  insoferne  nennen,  als  er  behauptet,  Epho- 
ros habe  sich  die  kretische  Politie  des  Aristoteles  „ungenirt" 
angeeignet. 

Diesem  Wirrwarr  von  Meinungen  liegt  die  gemeinsame  An- 
schauung zu  Grunde,  daß  zwischen  der  heraklidischen  und  der 
ephorei sehen  Darstellung  kretischer  Zustände  eine  außerordent- 
liche Aehnliclikeit  bestehe  und  gerade  dies  ist  der  Punkt,  be- 
züglich dessen  ich  allen  diesen  Meinungen  entgegentrete.  Die 
Uebereinstimmung  des  Herakleides  mit  Ephoros  in  der  Schilde- 
rung kretischer  Verhältnisse  ist  im  Ganzen  so  geringfügig,  daß 
sie  unser  an  der  athenischen  und  lakonischen  Politie  gewonnenes 
Urtheil  über  die  Quellenfrage  zu  alteriren  nicht  im  Stande  ist. 

Betrachten  wir  zunächst  die  Reste  des  historischen  üeber- 
blickes  über  die  Schicksale  Kretas ,  welche  die  Fragmente  des 
heraklidischen  Excerptes  jetzt  darbieten ,  so  ist  zunächst  die 
Analogie  der  stofflichen  Eintheilung  zu  derjenigen  der  atheni- 
schen und  der  lakonischen  Politie  des  Aristoteles  —  denn  so 
darf  ich  jetzt  schon  sagen  —  in  die  Augen  springend.  Was 
nun  die  Einzelheiten  in  diesem  Abschnitte  anlangt,  so  ist  es 
freilich  richtig,  daß  auch  Ephoros  (Strab.  X  476  §  8)  von  Mi- 
nos  als  priesterlichem  Gesetzgeber  handelt  und  sich  auf  den 
hom.  Vers  Od.  XIX  179  stützt,  sowie  Herakleides.  Ich  will 
dabei  nicht  (wie  Oncken  Staatsl.  II  407)  hervorheben,  daß 
Ephoros  „bloß"  vom  priesterlichen  Gesetzgeber  erzähle,  während 
Herakleides  mit  dem  Ausdrucke  'jrp7.x~Ly.oc  auch  auf  den  „über- 
legenen Kopf"  und  dem  „Mann  Äer  That"  hinweise.  Ich  halte 
es  vielmehr  für  selbstverständlich,  daß  auch  Ephoros  die  krie- 
gerische Thätigkeit  des  Minos  gebührend  zur  Geltung  brachte, 
weil  doch  gerade  die  Thalattokratie  des  Minos  zu  den  dpuXou- 
fisva  (Strab.  I  48.  2)  gehörte.  Ein  Beweis  dafür  ist  übrigens 
bei  Strab.  X  481  §  17  die  Stelle:  votuxpaxctv  TTpoxspov  toü<; 
Kpr,Tac  xtX.,  welche  dem  Ephoros  entnommen  ist.  Das  Herbei- 
ziehen dieser  Stelle  wäre  allerdings  ganz  überflüssig,  wenn  der 
Satz:  loropTitai  8'  6  Mivwc  vofxoO^STr^?  '^  zw  iabcni  ottou- 
oaloc  ilaXatToxpaTT^aai  ts  TTpcäro?  (Strab.  X  476  §  8)  eben- 
falls Eigenthum  des  Ephoros  wäre.  Dies  ist  aber  nicht  der 
Fall  und  es  wird  dies  auch  augenscheinlich  nicht  von  Oncken 
vorausgesetzt,  da  ihm  sonst  der  Ausdruck  [)^aA.aTToxpaTf|aat  irpo)- 
Toc  als  eine  Gesammtbezeichnung  der  praktischen  Thätigkeit  des 
Minos  genügt  haben  müßte.  Auch  sagt  übrigens  Oncken  (Staatsl. 
II  381)  „Ephoros  scheint  von  der  maritimen  Rolle  des  Minos 
Nichts  mehr  zu  wissen". 

Minos  wird  in  der  genannten  Stelle  Strabons  (476  §  8 
init.)  als  der  kretische  Gesetzgeber  schlechthin  und  als  erster 
Meerbeherrscher    und   Städtegründer    bezeichnet.     Hiezu    im  Ge- 


96  C.   V.  H  o  1  z  i  n  g  e  r , 

gensatze  beruft  sich  Strabon  (476  §  8  fin.)  darum  auf  Ephoros, 
weil  dieser  einen  noch  älteren  Gesetzgeber,  Städtegründer  und 
Stifter  von  Verfassungen  auf  Kreta  kannte,  nämlich  den  Rha- 
damanthys.  Daß  Minos  die  Seeherrschaft  begründet  hatte,  hat 
nun,  wie  ich  glaube,  Ephoros  zwar  ebenfalls  erzählt;  nur  be- 
richtet Strabon  dies  nicht  besonders,  weil  von  der  Seeherrschaft 
schon  in  dem  von  ihm  vorhercitirten  Berichte  (ia-op-/jroti  xtX.) 
die  Rede  gewesen  war.  Diesen  ersteren  Bericht  hatte  Strabon 
aus  Apollodoros'  Commentar  zum  hom.  Schiffskataloge  gesc'nöpft ; 
vgl.  B.  Niese,  Rh.  Mus.  32,  272,  284.  —  Für  die  Quellen- 
frage bei  Herakleides  ist  dies  aber  darum  von  großer  Wichtig- 
keit, weil  die  Ausdrücke,  die  Herakleides  in  seinem  ersten  Satze 
über  Kreta  anwendet,  sowie  auch  dessen  Inhalt,  deutlich  auf 
jene  historische  Quelle  hinweisen  (laTopr^Tat  xtX.) ,  welcher  der 
Berichte  des  Ephoros  (ojc  o'  Eipr^/sv  "E^opoc :  Strab.  476  §  8 
fin.)  gegenübergestellt  wird.  Ephoros  also  ist  die  Quelle  für 
den  Bericht  des  Herakleides  über  Minos  (n^pwro;  —  v  o- 
}xo[>£rr^c  —  aTTOuoaToc  ^svojisvoc)  nicht  gewesen, 
sondern  es  war  dies  der  letzte  Gewährsmann  des  Apollodoros 
—   nämlich  Aristoteles. 

So  steht  es  also  hier  mit  der  Aehnlichkeit  zwischen  Hera- 
kleides und  Ephoros.  Bis  zu  einem  gewissen  Grade  ist  sie 
durch  die  stellenweise  Identität  des  besprocheneu  Gegenstandes 
selbstverständlich.  Aber  die  Aehnlichkeit  des  Herakleides  mit 
Aristoteles  ist  weitaus  größer;  denn  sie  beruht  auf  einem  ganz 
speciellen  zwischen  den  „Politien"  beider  Männer  obwaltenden 
Verhältnisse.  Wer  über  Kreta  eingehender  schrieb,  mußte  doch 
wohl  auf  Minos  und  auf  das  ewicupoc  paaiAsos  Rücksicht  neh- 
men. Auch  Piaton  hatte  dies  nicht  umgehen  können  (Ges.  I  1 
p.  624).  Aus  dem  gleichen  Grunde  halte  ich  die  Stelle  über 
Minos  in  Aristoteles'  Politik  (II  7  §  1  b  und  §  ?)  für  echt, 
welche  Susemi  hl  (Anm.  355)  angreift  und  im  Texte  einklam- 
mert. Einen  Anstoß  finde  ich  darin  nur  an  dem  zweimaligen  : 
TYjV  zahv  Ttüv  voijLOJV  und  an  der  Bemerkung  über  die  Umwohner 
von  Lyktos  :  oto  xai  vüv  oi  irspior/oi  tov  auTov  xpOTiov  /pwvxai 
auToTc  (sc.  ToTc  Mtvco  votxoic)  Während  nämlich  Aristoteles  von 
Lyktos  als  einer  noch  blühenden  Stätte  uralter  Sitte  spricht, 
beruht  die  angeführte  Stelle  offenbar  auf  der  Kenntnis  des  im 
J.  220  V.  Chr.  erfolgten  gründlichen  Unterganges  der  Stadt  und 
der  Auswanderung  der  aus  Lakonien  abstammenden  Bürger 
(Polyb.  IV  53).  Darum  erwähnt  der  Verfasser  dieser  in  den 
Text  gedrungenen  Randnotiz,  daß  selbst  noch  in  späterer  Zeit 
die  nicht-lakonische  Umwohnerschaft  des  ehemaligen  Lyktos  die 
alten  Sitten  zu  erhalten  beflissen  war. 

Aber  ich  sehe  darin  keinen  Grund  den  ganzen  Ab- 
schnitt über  Minos  zu  verdächtigen,  mag  auch  der  Zusammen- 
hang durch  die  eingedrungene  Notiz  etwas  gestört  worden   sein. 


Aristoteles'  und  Herakleides'  lakonische  u.  kretische  Politien.     97 

Daß  die  Stelle  in  der  Politik  II  7  §  8,  wo  die  Entlegenheit 
Kretas  als  Ursache  einer  Jahrhunderte  langen  Sicherheit  und 
Ungestörtheit  bezeichnet  wird,  mit  der  Schilderung  der  Meerherr- 
schaft des  Minos  und  der  hiezu  günstigen  Lage  der  Insel  (II 
7  §  2)  in  einem  inneren  Widerspruche  stehe,  kann  ich  nicht 
zugeben.  Ich  bemerke  in  diesem  Wechsel  der  Auffassung  nichts 
als  jenen  Gegensatz,  welcher  auf  dem  Unterschiede  der  Macht- 
verhältnisse zu  diversen  Zeiten  beruht,  wie  ihn  auch  Ephoros 
bei  Strab.  X  481  §  17  betont:  vaoxpaTsTv  TipoTspov  tou?  Kpr^tac 
—  vüv  o'  aTrO|3ij3Xr^x£vaL  t6  votoxr/ov.  Wenn  die  Kreter  zur 
Zeit  des  Ephoros  (vuv)  und  des  Aristoteles  keine  Seemacht  be- 
saßen ,  waren  sie  freilich  durch  ihre  insulare  Lage  „isolirt". 
Darin  liegt  eben  die  Größe  des  Minos,  daß  er  die  Lage  Kretas 
auszubeuten  und  es  zum  Centrum  des  Verkehrs  zu  machen  ver- 
stand. Leicht  erinnert  man  sich  bei  dieser  Controverse  jener 
Stelle,  in  welcher  der  Verfasser  des  ps.  xenoph.  Athenerstaates 
die  Vortheile  der  insularen  Lage  gegenüber  der  festländischen 
abschätzt  (c.  2  §  13 — 15).  Auch  dieser  der  maritimen  Verhält- 
nisse kundige  Autor  ist  der  Meinung,  daß  eine  Inselstadt  für 
eine  offensive  Politik  günstig  situirt  ist  und  zudem  noch  durch 
die  Lage  selbst  vor  mancher  Invasion  bewahrt  bleibt ,  welcher 
das  Festland  ausgesetzt  ist.  Erinnert  man  sich  ferner  der  Stel- 
len bei  Herod.  III  122  und  bei  Thuk.  I  4,  die  den  Minos  als 
ersten  Beherrscher  des  Meeres  feiern,  so  wird  man  vielleicht  zu- 
geben, daß  Aristoteles  auch  in  der  Politik  nicht  leicht  über  den 
Namen  des  Minos  mit  Stillschweigen  hinweggehen  konnte  und 
auch,  daß  in  den  beiden  Stellen  der  Politik  die  Vortheile  der 
Lage  Kretas  für  die  Offensive  und  die  Defensive  richtig  darge- 
stellt sind.  Daß  Aristoteles  aber  in  der  kretischen  Politie  dem 
Könige  Minos  einen  breiteren  Kaum  gönnen  mußte,  daran  wird 
wohl  ohnehin  nicht  gezweifelt  werden  können.  Ebensowenig 
bedarf  es  dafür  eines  Beweises ,  daß  der  Satz  des  Herakleides : 
STTOisTio  03  Ol'  svvaxoo  £-ou;  TYjV  £7ravopi)ü)aiv  tcov  vq[jiü)V  im  ur- 
sprünglichen Contexte  auf  eine  Interpretation  der  berühmten 
Homerstelle  hinauslief.  Die  Quelle  des  Herakleides  hat  in  der 
Homerstelle  svvswpo?  und  oaptarrjC  zu  einander  augenscheinlich 
in  nahe  Beziehung  gebracht  und  hat  ferner  das  Resultat  der 
Besprechungen  des  Minos  mit  Zeus  ausschließlich  in  der  Er- 
neuerung der  Gesetzgebung  gesehen ;  vgl.  Hoeck,  Kreta  I  244  ff. 
Auch  Ephoros  hat  unzweifelhaft  ebendieselbe  Erklärung  der 
Homerstelle  gegeben.  Den  Bericht  Strabons  über  Minos  (X  476 
§  8,  wozu  482  §  19  fin.  und  XVI  762  §  38  beizuziehen  ist) 
fasse  ich  als  eine  directe  Entlehnung  aus  Ephoros  auf,  welche 
Strabon  somit  nicht  dem  ApoUodoros  verdankt.  Allerdings  herrscht 
in  diesem  Abschnitte  die  oratio  recta;  aber  einmal  (bei  sipyj- 
xsvat  xtX.)  finden  wir  doch  die  obliqua  und  B.  Niese  selbst  (Rh. 
Mus.  32  S.  284)  gibt  für  482—484  §§  20—22  directe  Ent- 
Philologua  LH  (N.  F.  VI),  1.  7 


98  €.  V.  Holzinger, 

lehnung  aus  Ephoros  zu,  obwohl  sich  in  dieser  Stelle  gar  kein 
Uebergreifen  der  Darstellung  in  die  or.  obliqua  findet. 

Daß  nun  die  Quelle  des  Herakleides  wirklich  Aristoteles 
war,  wird  auch  bei  diesem  Punkte  wieder  dadurch  wahrschein- 
lich, daß  es  Piaton  ist,  welcher  zu  Anfang  seiner  Gesetze  (I  p. 
624  B;  eine  andere  Stelle:  I  p.  525  C.  wird  in  der  Politik  II 
6  §  22  geradezu  citirt!)  ebendieselbe  Erklärung  gebracht  hat: 
xaö'  '  0|j-r|pov  .  .  .  Tou  Mtvo)  cpoiToüvio;  irpoc  tyjV  toa  irarpo? 
£xaaTOT£  auvouoiav  St'  iwatou  etou?  und  gerade  diese  letz- 
tere Redewendung  hat  bloß  noch  der  Verfasser  des  „Minos"  p. 
319  c.  14,  ferner  Clem.  Alex.  Strom.  I  c.  26  §  170  Ddf.  und 
unser  Herakleides  überkommen.  Piatons  einfache  Erläuterung 
der  Glosse  svviwpo;  durch  8i'  svva-ou  sto-jc  mochte  freilich  schon 
mancher  Generation  von  Grammatisten  vor  ihm  geläufig  gewesen 
sein.  Wie  dem  auch  sei,  jedenfalls  hat  Strabon  X  476  §  8 
und  auch  in  der  durch  die  Abweichungen  des  Wortlautes  in- 
teressanten Parallelstelle  XVI  762  §  38  beidemale  8i'  dvvsa 
SToiv,  während  sich  doch  der  Gewährsmann  Strabons  an  der 
letzteren  Stelle  für  die  gegebene  Erklärung  ausdrücklich  auf 
Piaton  beruft.  Nimmt  man  noch  dazu,  daß  es  im  Dialoge  Mi- 
nos c.  1 3  einmal  IvvocTip  hzi  heißt ,  so  ist  aus  diesem  ^inen 
Sätzchen  des  Herakleides  doch  zum  Mindesten  wieder  das  Re- 
sultat zu  gewinnen,  daß  er  seine  Quelle  auch  in  den  Nuancen 
des  Ausdruckes  zur  Geltung  gebracht  hat. 

Die  folgenden  Zeilen  bei  Herakleides,  welche  noch  dem  hi- 
storischen Theile  seiner  Vorlage  angehören ,  stützen  sich  aber- 
mals auf  allbekannte  Citate  aus  Homer  (II.  II  648)  und  Archi- 
lochos  (Bergk  PLG.  fr.  133),  ohne  daß  sich  durch  ihre  genauere 
Besprechung  die  Quellenfrage  fördern  ließe.  Denn  Aristoteles 
freilich  berief  sich  gerne  und  oft  auf  Archilochos,  wie  ein  Blick 
in  den  Bergk'schen  Apparat  lehren  kann ;  aber  wer  würde  das 
Gleiche  nicht  auch  für  Ephoros  einräumen  wollen? 

Von  den  übrigen  Excerpten  des  Herakleides  über  Kreta 
ist  der  mittlere  und  durch  seine  Ausdehnung  hervorstechende 
Theil  der  kretischen  Jugend  gewidmet ;  der  Schlußtheil :  oiai- 
Tüiviai  —  xaXouvxaL  beschäftigt  sich  mit  diversen  Einrichtungen. 

Ich  kann  nun  diese  zwei  Theile  der  „kretischen  Politie  des 
Herakleides"  in  ihrem  Verhältnisse  zum  Geschichtswerke  des 
Ephoros  nicht  behandeln,  ohne  zuvor  zu  der  bekannten  Aeuße- 
rung  des  Polybios  (VI  45,  46)  über  Ephoros  Stellung  zu  neh- 
men. Polybios  rügt  es  dort  an  Ephoros,  Xenophon,  Kallisthenes, 
Piaton,  daß  sie  die  kretische  Politie  der  spartanischen  für  un- 
gemein ähnlich  erklärt  hätten  (ty)v  Kpr^taiaiv  (iroXitsiav)  .  .  . 
6}xoiav  slvai  cpaat  xal  tyjv  auxYjV  x'q  AaxsSaijxoviojv),  während  sie 
doch  nach  seiner  (des  Polybios)  Meinung  gerade  in  hochwich- 
tigen Punkten  einander  entgegengesetzt  seien.  Uns  interessirt 
ijx   diesem   Zusammenhange   besonders    der  Schluß    dieser    poly- 


Aristoteles'  und  Herakleides'  lakonische  u.  kretische  Politien.     99 

bianischen  Abhandlung,  wo  Ephoros  als  derjenige  Schriftsteller 
hervorgehoben  wird,  welcher  in  der  Identifizirung  der  beidersei- 
tigen Zustände  am  Weitesten  gegangen  sei :  6  o'  '^Ecpopo?,  /«Jp'-? 
Tuiv  övoiLocrcov,  xai  xaT;  Xilsji  7Ä'/^r(z<xi  toi?  aüiaT;.  u^r^p  sxa- 
T£pa;  TTOioüfxsvo;  t?^;  ttoXit£17.;  £;Y]YYjaiv,  cüot'  si  ti?  (jlyj  toT;  xo- 
pioic  6v6{xaai  7rpop3;^oi,  xaxa  [XTjosva  TpoTiov  av  6üvaoi>ai  ÖLaYvuivai 
irspl  oiroTspct;  ttoisTtoci  ttjV  Bitjyt^olv. 

Dieser  Passus  nun  hat,  wie  ich  glaube,  zu  unrichtigen  Vor- 
stellungen über  die  Haltung  des  Ephoros  in  seinem  Berichte 
über  Sparta  und  Kreta  geführt.  So  sagt  Trieber  (Forsch.  S  69) : 
„Strabon  (X  482  ff.)  gibt  eine  bloße  Uebersicht  der  kretischen 
Verfassung ,  die  Ephoros  nach  des  Polybios  Bemerkung  für  so 
gleichlautend  mit  der  spartanischen  hält,  daß  er  es  nicht  der 
Mühe  werth  gehalten  hat,  diese  (die  spartanische)  besonders  dar- 
zulegen. Er  (Ephoros)  begnügt  sich,  so  weit  man  aus  Strabon 
ersehen  kann,  mit  dem  Hervorheben  einiger  Abweichungen,  die 
zwischen  beiden  Statt  hatten  und  mit  der  Widerlegung  der 
Gegner". 

Und  ähnlich  sagt  Oncken  (Staatsl.  H  401):  „Aus  der  oft 
benutzten  Stelle  des  Polybios  (VI  45.  46)  ergibt  sich,  daß 
Ephoros  diesem  Staate  (Sparta)  eine  besondere  Darstellung  gar 
nicht  gewidmet,  daß  er  ihn  nur  im  Zusammenhange  mit  dem 
kretischen  flüchtig  berührt  und  dabei  mit  diesem  in  einer  Weise 
zusammengeworfen  hat ,  die  bei  Polybios  wahrhafte  Entrüstung 
erregt".     Vgl.  auch  Staatsl.  H  S.  364. 

Ich  stelle  diesen  Behauptungen  Folgendes  entgegen.  Au- 
genscheinlich ist  wieder  einmal  der  Gebrauch  von  sxarEpoc  an 
einem  Mißverständnisse  Schuld  gewesen.  '  F^xa-spoc;  heüH  „jeder 
von  beiden  apart  für  sich".  Hiefür  berufe  ich  mich  auf  Thuk. 
VI  62:  aTp7.T-/jY^^^  —  ^^^  l^^P'O  TroiTjoavrsc;  tou  otpaTsufxaTo?  xai 
Xaymy  ixaxspo?  —  STrXsov,  wo  es  klar  ist,  daß  beide  Feldherren 
absegelten  und  zwar  selbständig ;  ferner  auf  Thuk.  VII  70 : 
2r/avoc  xolI  ' A^(6.\}rj.^jyoc  xspac  s/atspo?  tou  TravTO?  £)(a)v.  Ebenso 
sagt  aber  auch  Polybios  IH  107,  13  Schweigh. :  tou;  7];j.ia£i? 
Toiv  aujitxa/ojv  xctl  Ta  ouo  aTp7.To'7r£oa  Sovt£;  £X7.T£po)  tüjv  UT:a- 
Ta)v  und  er  meint,  daß  jeder  von  beiden  Consulen  die  Hälfte 
der  auxilia  und  je  2  Legionen  erhält.  Und  wenn  Polyb.  III 
72,  13  sagt:  tou;  itztzzIc,  Icp'  £xaT£pov  \}zU  t6  xlpac,  so  wird 
die  Reiterei  auf  beide  Flügel  vertheilt. 

An  der  oben  angeführten  Stelle  (VI  46)  sagt  also  Polybios 
ausdrücklich,  daß  Ephoros  für  die  spartanische  und  die  kretische 
Politie  zwei  gesonderte  Darstellungen  gab :  UTrap  axocTspa;  ttolou- 
}X£vo;  xr^c,  ttoXitoIOc;  i^r^^(r^JV^.  Aber  Polybios  fand  bei  einer  Ver- 
gleichung  derselben  zu  seinem  Mißvergnügen  heraus,  daß  Ephoros 
beidemale  so  zu  sagen  dasselbe  geschrieben  habe  und  daß  man 
bei  der  Lecture  dieser  zwei  Politien,  wenn  man  nicht  ohne- 
hin gewußt  hätte,    von  welcher  Politie  er  gerade 


100  C.  V.  Holzinger, 

sprach,  dies  höchstens  an  den  6vo[xaTa  hätte  be- 
merken können,  nicht  aber  an  der  Darstellung 
der  (nach  Polybios)  doch  so  sehr  verschiedenen  Ein- 
richtungen. Dies  ist  meines  Erachtens  die  richtige  Para- 
phrase für  das:  xaia  {ir^Ssva  xpoirov  xtX. 

Was  sind  nun  diese  övo^Aata,  welche  Polybios  selbst  als 
xupia  övofxaxa  näher  bezeichnet  ?  Es  sind  die  in  beiden  Politien 
verschiedenartigen  Idiotismen  und  termini  technici ,  mittelst  de- 
ren die  von  Ephoros  im  Ganzen  als  gleichwerthig  und  mit  ähn- 
lichen Worten  dargestellten  Magistrate  und  Institute  bezeichnet 
werden.  Strabon  (X  481  §  18)  hat  hiefür  den  Ausdruck  ir^oi- 
vu|jLiat.  Also  sprach  Ephoros  in  der  Darstellung  Spartas  u.  A. 
von  Ephoren,  Phiditien,  Buen  (ßouai,  Hesych.),  bei  der  Darstel- 
lung Kretas  von  Kosmen,  Andreien,  Agelen;  aber  was  er  beide- 
male  unter  diesen  Schlagwörtern  darstellte,  war  beidemale  das- 
selbe oder,  wie  wir  jetzt  genauer  sagen  müssen,  fast  dasselbe 
und  zwar  oft  in  ebendieselben  Worte  gekleidet.  Für  die  hier 
beanspruchte  Bedeutung  von  xupia  övojxata  citire  ich  Aristot. 
Poet.  c.  21 :  t6  oi'yuvov  KuTipioi;  jilv  xuptov  (sc.  ovoixa),  TiIxTv  8s 
YXüiTTa.  Polybios  meint  also  tÄ  irap'  s/ocTspotc  xupiot.  —  Daß 
Polybios  mit  seinem  Tadel  allzu  hitzig  ins  Zeug  ging  und  daß 
Ephoros  keineswegs  eine  unbedingte  Gleichstellung  beider  Ver- 
fassungen verbrochen  hat,  darauf  hat  schon  Wachsmuth  (G.  g. 
Anz.  1870  S.  1815)  mit  Benutzung  von  Strab.  X  481  -Jjxptßüj- 
X£vat  —  öAiytopr^aai  gebührend  aufmerksam  gemacht. 

Es  ist  nun  freilich  schon  an  und  für  sich  wahrscheinlich, 
daß  Ephoros  über  Sparta  in  gesondertem  Berichte  handelte. 
Allein  da  dies  in  Abrede  gestellt  wurde,  muß  ich  meine  aus 
Polybios  gezogene  Anschauung,  um  mich  später  auf  sie  stützen 
zu  können,  zunächst  an  einzelnen  Partien  Strabons  bewahrheiten, 
welche  notorisch  aus  Ephoros  herstammen. 

Primo  loco  setze  ich  dasjenige  an,  was  E.  Meyer  (Rh.  Mus. 
41,  566)  offenbar  von  derselben  Interpretation  der  Polybiosstelle 
ausgehend  über  diesen  Gegenstand  beigebracht  hat.  E.  Meyer 
zeigt,  daß  dasjenige,  was  Strab.  X  480  §  16  über  ü[xovoia  und 
dvBpsia  als  Schutzmittel  der  IXsu&spia  aus  Ephoros'  Berichte 
über  Kreta  excerpirt,  dem  Inhalte  nach  und  gelegentlich  auch 
im  Wortlaute  identisch  ist  mit  demjenigen,  was  Diod.  VIE  14,  3 
aus  Ephoros'  Berichte  über  Sparta  excerpirt.  Durch  die  Ein- 
beziehung der  Nachrichten  des  Diodoros  über  Sparta  in  die 
Vergleichung  der  Excerpte  erhält  also  die  oben  dargelegte  Auf- 
fassung einen  hohen  Grad  von  Sicherheit. 

Nun  haben  wir  aber  aus  dem  Ephorosexcerpte  Strabons  (X 
480 — 484)  noch  folgende  Einzelheiten  zu  berücksichtigen.  Un- 
sere Auffassung  der  6vd[iaTa  bei  Polyb.  VI  46  erhält  eine  Stütze 
an  Strab.  X  480  §  16:  övofiaCojxsva?  aysXa?  und  an  X 
482   §  18  :    Tou;   icpc^pou?   la   aura  loT?  iv  Kpr^TiQ  xoapi?  oioi- 


Aristoteles'  und  Herakleides'  lakonisclie  u.  kretische  Politien.  101 

xouvxa;  eTspcüc  «jvojxaoOai.  Hier  ist  es  klar ,  daß  ich  in 
meiner  obigen  Exemplification  offizielle  Ausdrücke,  wie  Icpopoi, 
xda|xoi  u.  dgl.  als  die  einander  in  beiden  Politien  entsprechenden 
ovofjLata  mit  Recht  bezeichnet  habe.  Somit  wäre  es  unrichtig 
unter  den  ovoaata  des  Polybios  die  zwei  Namen  Sparta  und 
Kreta  zu  verstehen,  wie  man  nach  dem  Wortlaute  der  poly- 
bianischen  Aeußeruug  vielleicht  ebenfalls  mit  einem  gewissen 
Scheine  des  Rechtes  annehmen  könnte.  Wenn  aber  diese  Mög- 
lichkeit entfällt,  dann  wollte  Polybios  jedenfalls  nicht  sagen, 
daß  Ephoros  die  Berichte  über  beide  Staaten  so  sehr  durchein- 
ander gemischt  habe ,  daß  man  bloß  durch  die  jedesmal  beige- 
fügte Erklärung  des  Ephoros,  daß  er  jetzt  von  Sparta  und  jetzt 
wieder  von  Kreta  spreche,  zu  einem  richtigen  Verständnisse  sei- 
ner verworrenen  Darstellung  gelangen  konnte.  Man  wird  viel- 
mehr zugeben  ,  daß ,  wenn '  Ephoros  seinen  zwiefachen  Stoff  in 
dieser  Weise  abwechselnd  (etwa  wie  O.  Müller  in  den  ^^Doriern") 
behandelt  hätte,  bei  der  pünktlichen  Anwendung  der  Ortsbe- 
zeichnungen Sparta  und  Kreta  eine  Verwechslung  nicht  hätte 
entstehen  können.  Und  so  gelange  ich  auf  indirectem  Wege 
zu  demselben  Schlüsse,  den  ich  schon  früher  gezogen  habe,  daß 
nämlich  Ephoros  nicht  so ,  wie  Trieber  behauptet ,  die  spar- 
tanische Verfassung  bloß  mit  der  kretischen  gemischt  behandelt 
und  sich  damit  begnügt  habe,  einige  Abweichungen  beider  Po- 
litien darzulegen,  weil  ja  dann  die  beständige  Einführung  der 
6vo|xaTa  Sparta  und  Kreta  nöthig  gewesen  wäre,  während  Poly- 
bios nicht  in  der  Lage  war  sich  im  Texte  des  Ephoros  an  den 
wiederholten  Ortsnamen  fortwährend  zu  orientiren.  Hätte  sich 
dem  Leser  bei  einer  gemischten  Darstellung  beider  Politien  ein 
solcher  Schlüssel  des  Verständnisses  dargeboten,  dann  wäre  der 
Bericht  hinreichend  übersichtlich  gewesen  und  Polybios  hätte 
sich  gerade  dann,  wenn  die  Unterschiede  beider  Politien  in  die- 
ser Weise  durch  Ephoros  systematisch  berücksichtigt  worden 
wären ,  nicht  in  der  Art  über  ihn  äußern  können ,  wie  er  es 
VI  46  gethan  hat. 

Man  wird  mir  vielleicht  einwenden,  daß  sich  ja  eben  bei 
Strab.  X  482  §  18  eine  solche  ephoreische  Gegenüberstellung 
von  £K(uvo{jLiai  vorfinde,  innerhalb  deren  bald  sv  KpYjTTf],  bald 
wieder  Trapa  8s  toI?  ^icapTiaTaic  angewendet  wird.  Gerade  auf 
diese  Stelle  aber  stütze  ich  mich  für  meine  Anschauung.  An 
dieser  Stelle  führt  Ephoros  nur  einen  Beweis  für  das  höhere 
Alter  der  kretischen  Verfassung  gegenüber  der  spartanischen. 
Wir  haben  also  hier  nur  eine  Episode  der  Darstellung  des 
Ephoros  vor  uns,  nicht  aber  ist  diese  Stelle  die  ausführliche 
Darlegung  der  Politien  selbst ,  welche  Ephoros ,  wie  man  sieht, 
genügend  zu  unterscheiden  und  die  Unterschiede  auch  stilistisch 
klar    zu   machen    verstand.     Was  ihm  fehlte,   war   offenbar  nur 


102  C.  V.  Holzin  g  er, 

die  Objectivität,  indem  er  die  kretische  Politie  auf  Kosten  der 
lakonischen  bevorzugte. 

Die  Richtigkeit  der  zuletzt  vorgetragenen  Bemerkungen 
glaube  ich  am  Texte  Strabons  bis  zur  Evidenz  nachweisen  zu 
können.  Der  einheitlichen  Darlegung  der  kretischen  Politie  des 
Ephoros  hat  Strabon  dasjenige  entnommen,  was  er  X  480  §  16 
und  482—484  §§  20—22  init.  mittheilt.  Es  sind  dies  26  +  69 
=  95  Zeilen  der  Teubnerausgabe.  Diese  beiden  Abschnitte 
sind  mit  je  einer  Bemerkung  darüber  eingeleitet ,  daß  sie  sich 
auf  Kreta  beziehen.  Diese  beiden  einleitenden  Bemerkungen 
rühren  von  Strabon  selbst  her  und  sind  nicht  aus  Ephoros  ent- 
lehnt. In  beiden  kommt  die  Ortsbezeichnung  Kreta  in  Folge 
dessen  vor.  Aber  in  den  ganzen  95  Zeilen  des  Berichtes  selbst 
kommt  das  Wort  Kreta  oder  Kpr^Tsc  oder  Kpr^Tixa  nicht  mehr 
vor.  Hieraus  ist  zu  erkennen ,  daß  Ephoros  seinen  Stoff  nicht 
in  Parallelismen  zwischen  Kreta  und  Sparta  auflöste.  Wo  er 
dies  episodenhaft  eines  besonderen  (polemischen)  Zweckes  wegen 
thut,  nämlich  bei  Strab.  X  481—482  §§  17—18,  da  finden  sich 
die  Bezeichnungen  für  „Kretisches"  und  „Spartanisches"  sech- 
zehnmal angewendet  und  zwar  innerhalb  50  Zeilen.  Wirft  man 
von  hier  einen  Blick  auf  die  im  einheitlichen  und  dogmatischen 
Vortrage  abgefaßte  athenische  Politie  des  Aristoteles  ,  so  wird 
man  finden ,  daß  in  diesem  ganzen  Werke  die  Namen  'A&?|Vai 
und  A(>r|VaToi  nicht  öfter  vorkommen,  als  die  Namen  Sparta  und 
Kreta  in  jenen  50  Zeilen  des  Ephoros.  Man  wird  also  zugeben 
müssen,  daß  es  sich  bei  derartigen  Beobachtungen  nicht  um  Zu- 
fälligkeiten ,  sondern  um  ganz  leicht  erklärliche  und  in  der 
Sache  selbst  begründete  stilistische  Verhältnisse  handelt.  Den 
Namen  Kreta  mußte  Ephoros  nur  einmal  im  Beginne  des  fort- 
laufenden Berichtes  über  die  dortigen  Einrichtungen  setzen ;  im 
Uebrigen  durfte  er  sich  der  pronomina  bedienen. 

Ich  sehe  mich  wegen  des  zu  erwartenden  Widerspruches 
auch  noch  zu  einer  zweiten  manchem  Leser  selbstverständlichen 
Bemerkung  genöthigt.  Ephoros  hat  über  Kreta  weitaus  mehr 
geschrieben,  als  wir  jetzt  bei  Strabon  aus  ihm  excerpirt  finden. 
Wenn  also  Strab.  X  480  §  16  sagt:  xf^c  5s  TroXitsiac  r^c  ^'Ecpo- 
poc  aviypa^s  Ta  y.upitoraTa  £':Tiopa}jL£Tv  aKO}(pu)VTü);  av  s/ot,  so 
ist  dies  wörtlich  zu  nehmen.  Strabon  hat  nur  die  xopLcütaxa 
aus  einer  förmlichen  TToAirsioc  mitgetheilt.  Und  ebenso  wörtlich 
ist  X  482  §  20  aufzufassen;  täv  Kpr^xr/oiv  xa  xupitoxaxa  xuiv 
xai)'  sxaaxa  xoiauxa  sipr^xs  ('^Ecpopoc).  Wenn  man  dies  zugibt, 
daß  solche  Betheuerungen  Strabons  nicht  etwa  bloß  eine  Finte 
gegenüber  harmlosen  Lesern  bedeuten,  als  wollte  er  hiemit  vor- 
geben, daß  er  noch  viel  Mehreres  und  Gründlicheres  aus  Epho- 
ros hätte  abschreiben  können,  während  er  ihn  doch  vollständig 
auszog,  dann  muß  man  auch  zugeben,  daß  der  Satz  Strabons 
X  484  §  22 ,    mit  dem  er  seine  Darstellung  Kretas    abschließt, 


Aristoteles'  und  Herakleides'  lakonisclie  u.  kretische  Politien.   103' 

ebenfalls  Strabons  eigene  und  zwar  bona  fide  niedergelegte  Mei- 
nung  enthält :    a^iav    o'  avaypacpr^c    xfjV    täv  Kpr^tüiv    iroXiisiav 

Ich  hebe  dies  nicht  so  sehr  wegen  des  Ausdruckes  iStoTr^xa 
hervor  —  obwohl  er  ja  merkwürdig  genug  ist  und  deutlich 
zeigt,  daß  Polybios  VI  46  übertrieben  haben  muß  — ,  sondern 
nur  zu  dem  Zwecke,  um  auf  die  Stelle  VIII  365  §  5  einen 
Rückschluß  zu  ziehen.  Hier  sagt  Strabon :  irspl  62  Tr^;,  Aaxo)- 
vwv  TToXiTSiot;  y.ai  tcuv  Y3V0|jl£Vu)V  Trap'  auToT;  jisxaßoXoiv  Ta  [isv 
TToXXa  T.c(.^^lr^  ti;  av  Sia  t6  -j'vwoijjlov,  tiväv  6'  a^iov  loo)?  [ivr^- 
ai>r^vai  und  da  dies  nun  unmittelbar  im  Zusammenhange  mit 
einer  aus  Ephoros  (in  indirecter  Rede)  gezogenen  Stelle  gesagt 
wird,  so  ist  es  sehr  wichtig  zu  wissen ,  ob  schon  Ephoros  die- 
ses TrapsiY]  av  tu  oia  to  yvwpiijLOV  geschrieben  und  demgemäß 
seinen  Bericht  über  Sparta  gekürzt  hatte ,  oder  nicht.  Ich 
schließe  aus  den  vorhin  angeführten  Stellen,  daß  diese  redactio- 
nelle  Bemerkung  bloß  dem  Strabon  angehört  und  nicht  aus 
Ephoros  herübergenommen  ist.  Deutlich  zeigt  sie  dann  aber, 
daß  bei  Ephoros  ein  ausführlicher  und  abgegrenzter  Bericht  über 
Sparta  vorhanden  war  und  daß  ihn  Strabon  aus  freien  Stücken 
überschlug,  jedenfalls  weil  bis  zu  seiner  Zeit  der  Stoff  einer 
Aaxü)Vü)V  K0X1TS17.  unzählige  Bearbeitungen  gefunden  hatte  und 
allen  seinen  Lesern  bekannt  sein  mußte.  Hiemit  wären  wir  also 
auf  einem  dritten  Wege  zu  ebendemselben  Ziele  gelangt. 

Durch  diese  einleitenden  Bemerkungen  glaube  ich  nunmehr 
das  Substrat  gewonnen  zu  haben,  um  den  zweiten  und  dritten 
Abschnitt  der  „kretischen  Politie  des  Herakleides"  mit  dem  ge- 
wünschten Erfolge  behandeln  zu  können. 

Zunächst  dürfte  es  jetzt  auffällig  erscheinen,  daß  der  zweite 
Abschnitt  bei  Herakleides  mit  den  Worten  beginnt:  01  TzaXoz^ 
Ol  SV  KpTjTifj  und  der  dritte  Abschnitt  mit  SiaiTcovrai  Ss  Kpr^TS? 
7ravT£;  und  daß  es  in  der  letzten  Zeile  nochmals  heißt :  sv  Kp-rj'q]. 
Hier  haben  wir  es  also  mit  den  Resten  eines  Autors  zu  thun, 
dessen  Gedanken  fortwährend  mit  dem  Vergleiche  zwischen  kre- 
tischen Einrichtungen  und  denen  eines  anderen  Gemeinwesens 
erfüllt  sind.  Und  die  Grundlage  dieses  Vergleiches  bilden,  wie 
man  sofort  bemerkt,  die  spartanischen  Einrichtungen,  welchen 
die  der  Kreter  entgegengesetzt  werden. 

Besonders  scharf  tritt  dieser  Standpunkt  im  dritten  Ab- 
schnitte hervor.  Zuerst  wird  die  Sitte  der  Kreter  aufgeführt, 
die  Mahlzeiten  sitzend  einzunehmen,  während  dies  in  Sparta  nur 
in  der  ältesten  Zeit  üblich  gewesen  war  und  man  in  diesem 
Staate  späterhin  liegend  und  den  Ellenbogen  auf  Holz  stützend 
aß.  Erst  in  den  Zeiten  rapiden  Verfalles  wurde  diese  Unbe- 
quemlichkeit durch  kostbare  Kissen  gemildert.  Sodann  hebt 
Herakleides  die  ehrenvolle  Behandlung  der  Fremden  in  Kreta 
hervor.     Sie  werden  nicht  nur  den    öffentlichen  Mahlzeiten   bei- 


104,  C.  V.  Holzinger, 

gezogen,  sondern  man  bedient  sie  sogar  zuerst.  „Und  über- 
haupt", fährt  Herakleides  fort,  „ist  man  in  Kreta  gegen  Fremde 
von  der  höchsten  Liebenswürdigkeit".  In  Sparta  hingegen  be- 
handelte man  die  Fremden  mit  unverholenem  Mißtrauen  und  ge- 
legentlich erließen  die  Ephoren  eine  Xenelasie  und  jagten  sie 
alle  insgesammt  davon.  Auch  daß  bei  der  Darstellung  der  An- 
dreien  ein  besonderer  ap)^ü)v  sc.  täv  dvSpsiwv  und  die  ihm  ge- 
bührende Tetramoirie  erwähnt  wird ,  hat  seine  Beziehung  auf 
die  entgegenstehenden  Sitten  der  Spartaner.  Bei  ihren  Phiditien 
waren  alle  Bürger  gleich ;  nur  die  Könige  wurden  durch  Di- 
moirie  geehrt.  Eine  Tetramoirie  gab  es  nicht.  Die  ganze  Dar- 
stellung also  erhält  selbst  heute  noch  in  dem  dürftigen  Excerpte 
des  Herakleides  ihren  Zusammenhang  dadurch,  daß  sie  uns  fort- 
während den  spartanischen  Kosmos  als  Gegenbild  ins  Gedächtnis 
ruft.  Es  ist  nicht  möglich  diese  Art  der  Behandlung  gerade 
demjenigen  Autor  zuzuschreiben,  von  dem  wir  bei  Polybios  le- 
sen, daß  er  beflissen  war,  die  Unterschiede  zwischen  kretischen 
und  spartanischen  Einrichtungen  zu  verwischen.  Auf  Ephoros 
also  als  Quelle  des  Herakleides  führt  auch  dieses  Indicium  nicht, 
wohl  aber  weist  es  uns  deutlich  auf  Aristoteles  hin. 

Aristoteles  ist  es ,  dessen  comparative  Methode  auf  politi- 
schem und  socialem  Gebiete  aus  den  der  kretischen  Verfassung 
in  der  Politik  gewidmeten  Abschnitten  unab weislich  hervortritt. 
Jm  10.  Capitel  des  IT.  Buches  seiner  Politik  begegnen  uns  die 
Ortsbezeichnungen  für  Kreta  und  Sparta  zweiundzwanzigmal 
und  der  Gedanke,  daß  es  die  Mühe  lohne  aufzusuchen,  welche 
Analogien  und  welche  Dijßferenzen  diese  zwei  merkwürdigen 
staatlichen  Gebilde  aufweisen ,  beherrscht  den  Stagiriten  voll- 
kommen. Aber  auch  in  dem  9.  Capitel,  in  welchem  Sparta  be- 
handelt wird,  läßt  es  sich  der  Philosoph  nicht  nehmen,  Seiten- 
blicke auf  Kreta  und  auch  auf  die  Verhältnisse  anderer  Volks- 
stämme zu  werfen.  Und  dies  läßt  sich  im  Allgemeinen  von  der 
ganzen  Politik  des  Aristoteles  sagen.  In  einem  gewissen  Maße 
nun  hat  Aristoteles  diese  comparative  Methode  auch  in  der  kre- 
tischen und  spartanischen  Politie  festgehalten.  Hat  er  auch 
beide  Staaten  von  einander  getrennt  behandelt  und  beide  einge- 
hender als  in  der  Politik  und  mehr  vom  Standpunkte  des  An- 
tiquars als  des  Philosophen  besprochen,  so  konnte  er  von  einer 
Verbindung  derselben  zu  einem  Paare  doch  nicht  ablassen,  nach- 
dem er  es  einmal  als  leitenden  Gesichtspunkt  hervorgehoben 
hatte,  daß  sie  „einander  nahestehen  und  von  allen  anderen  be- 
trächtlich abweichen"  ;  dXXrjXaic  xe  oüvs^yü?  ttcoc  sioi  xal  täv 
aXXcüv  7ro>;ü  Siacpspouoiv :  Pol.  II  8  (11  Bkk.)  p.  1272  b  §  1. 
Sus.  S.  242.  —  Darum  wird  man  mir  auch  nicht  die  atheni- 
sche Politie  entgegenhalten  dürfen ,  insoferne  die  comparative 
Methode  in  ihr  keinerlei  Verwendung  findet.  Mit  Kreta  und 
Sparta  hat  es    eben    eine  eigene  Bewandnis,    die   es    begreiflich 


Aristoteles'  und  Herakleides'  lakonische  u.  kretische  Politien.   105 

macht;  daß  sie  in  dem  Politiencorpus  des  Aristoteles  zwei  von 
einander  getrennte  Nummern  darstellten  und  doch  als  Gegen- 
stücke zu  einander  und  in  reichlicher  Bezugnahme  auf  einander 
gearbeitet  waren. 

Und  nun  wird  man  mir  gestatten,  auch  noch  auf  das  xa- 
OoXoi)  03  in  dem  dritten  Abschnitte  des  Herakleides  hinzuweisen. 
Nicht  nur  gehört  xa[}oXoo  überhaupt  zu  den  Lieblingswörtern 
des  Aristoteles,  sondern  speciell  die  Wendung :  y.a\}6Xou  0£  im 
Sinne  von  :  xaÖdXo'j  ok  sittsTv  ist  echt  aristotelisch  und  von  ihm 
zwar  nicht  erfunden ,  aber  doch  eigentlich  erst  eingebürgert 
worden. 

Ich  habe  jetzt  das  letzte  Bruchstück  der  ^^kretischen  Po- 
litie  des  Herakleid  es  ^"^  behandelt,  von  welchem  Oncken  (Staats!  H 
407)  besagt,  daß  es  „Angaben  von  nicht  näher  bestimmbarer 
Herkunft"  enthalte  und  glaube  gezeigt  zu  haben ,  daß  uns  He- 
rakleides in  diesem  Bruchstücke  als  treuer  Excerptor  des  Ari- 
stoteles deutlich  entgegentritt. 

Ich  gehe  nun  zu  den  Schlußbemerkungen  des  mittleren 
Abschnittes  über,  bezüglich  deren  Oncken  sagt,  ,,daß  Heraklei- 
des, auch  wenn  er  Thatsachen  aus  Ephoros  entlehnt,  diesem  sein 
Urtheil  gleichwohl  nicht  dienstbar  macht".  Es  sind  dies  die 
zwei  Absätze ,  welche  von  dem  litterarischen  Unter- 
richte und  dem  Knabenraube  handeln. 

Ephoros  (Strab.  X  482  §  20  und  483  §  21)  gibt  über 
beide  Punkte  reichlichere  Auskunft,  als  gegenwärtig  Herakleides. 
Die  Erziehung  der  kretischen  Jugend  erscheint  bei  Ephoros,  wie 
Oncken  selbst  an  die  Hand  gibt,  als  eine  harmonische  Ausbil- 
dung. Die  Jugend  lernt  nicht  bloß  Lesen  ,  sondern  sie  lernt 
auch  Singen  und  offenbar  auch  eine  Instrumentalbegleitung: 
Tzaihac,  YpGtjXjjiaTa  is  xai  tolc,  ex  tcüv  ^oihü^  t^oa;  xai  xtva  eiht] 
TYiC,  {iouaixr|C.  Da  Ephoros  vorher  (Strab.  482  §  19)  den  Tha- 
ies (=  Thaletas)  als  ixsXottoio;  dvTjp  xoci  vojao^stixo?  bezeichnet 
hatte,  so  werden  wohl  viele  von  diesen  der  Jugend  eingeprägten 
(jjoai  von  Thaletas  hergerührt  haben  und  religiösen,  protrepti- 
schen  und  wohl  auch  kriegerischen  Inhaltes  gewesen  sein;  vgl. 
Strab.  X  480  §  16:  xolc,  puöjioT?  Kpr|TtxoT?  )(pr^o^ai  xaia  xac, 
cjjoa?  auvTovojxaToi?  ouaiv,  ouc  %aXr^xa  avsupsTv,  w  xai  rohe,  Tiaia- 
vac  xctl  xac,  alXac,  £m}(a)piou;  i^oac,  dvaiiOiaai  xal  iroXXd  tcüv 
vo[xi{X(üV  und  X  481  §  18.  —  Außerdem  ist  aus  X  480  §  16 
auch  noch  ersichtlich,  daß  die  Jugend  kriegerische  Tänze  übt: 
doxsTv  0£  xal  To^ixfj  xai  IvottXi«)  op•/r^a^l  .  .  .  wois  \irßh  XYiv 
TraiStav  afxoipov  slvai  luiv  Trpo?  irdXsfxov  }(pr^ai[j.a)V. 

Gegenüber  dem  Allen  steht  bei  Herakleides  nur  das  Sätz- 
chen: Ypd[X}i-aTa  6s  [xovov  iraiSoüovTai  xal  laura  jxsxpio)?  und 
darum  also  meint  Oncken,  daß  Herakleides  zwar  die  Thatsache, 
daß  die  Knaben  Lesen  lernten,  aus  Ephoros  entlehnt,  sie  aber 
in  seiner  Darstellung  in  ein  ungünstiges  Licht  gerückt  habe. 


106  C.  V.  Holzinger, 

Zu  diesem  Mißverständnisse  hat  wohl  [xovov  die  Veranlas- 
sung gegeben.  Welches  der  Gegensatz  war,  um  dessen  willen 
die  Quelle  des  Herakleides  jenes  {jl^Jvov  enthielt,  darf  man  aus 
der  nächsten  Umgebung  des  Satzes  bei  Herakleides  und  auch 
aus  dem  Berichte  des  Ephoros  nicht  erkennen  wollen,  weil  man 
ja  hiebei  einerseits  die  Vollständigkeit  des  Textes  des  Hera- 
kleides, andererseits  seine  Abhängigkeit  von  Ephoros  schon  vor- 
aussetzt, die  doch  erst  bewiesen  werden  müßte.  Die  Quelle  des 
Herakleides  hat  die  musikalischen  Uebungen  der  kretischen  Ju- 
gend sicherlich  ebenso  gut  gekannt  als  Ephoros  und  hat  ein  ge- 
wisses Maß  derselben  wohl  nicht  in  Zweifel  gezogen  oder  gar 
in  Abrede  gestellt.  Noch  weniger  aber  hat  dies  Herakleides 
selbst  gethan,  da  von  ihm  bewiesen  ist,  daß  er  kein  eigenes  Ur- 
theil  in  seinem  Text  einmischt ,  sondern  nur  fremdes  excerpirt. 
Die  Quelle,  die  er  ausschrieb,  beschäftigte  sich  an  dieser  Stelle 
nur  mit  der  litterarischen  Bildung  der  Jugend.  Auf  diesem 
Gebiete  aber  bot  die  Leistung  der  athenischen  Jugend  den  nächst- 
liegenden Maßstab  für  den  in  Athen  schreibenden  Autor  dar. 
Während  die  athenische  Jugend  der  besseren  Stände  eine  mehr- 
jährige litterarische  Praxis  durchmachte  und  wenigstens  geläufig 
las  und  schrieb  (man  vergleiche  das  Geständnis  des  dAXaviOacü- 
Xr^c,  bei  Aristoph.  Equ.  184!),  lernte  der  junge  Kreter  nur  ge- 
rade das  elementarste  Buchstabiren.  Aber  dieses  wenigstens 
mußte  er  lernen.  Sofort  fühlen  wir  auch  hier  wieder  die  ge- 
gen Sparta  gerichtete  Spitze  der  Bemerkung.  Denn  in  Sparta 
gehörte  nicht  einmal  das:  Ypoctiixara  ijlovov  {xavi}av£tv  zur  vorge- 
schriebenen Agoge ,  außer  vielleicht  für  Thronfolger ,  die  ihren 
separaten  Lehrkurs  durchmachten.  Die  Uebrigen  lernten  nur 
privatim  und  gelegentlich  Lesen  und  Schreiben,  wenn  sie  es 
überhaupt  lernten;  vgl.  Aristot.  Pol.  V  (VHI  Bkk.)  3  §  5  p. 
1338 ,  wo  die  Stelle  y.al  twv  oLvotY^aitov  dTraioayaiYYjTouc  von 
Grote  (I  S.  683)  und  Susemihl  (Anm.  1011  z.  Pol.)  mit  Recht 
auf  die  Spartaner  bezogen  wird.  Hiezu  gehört  noch  Isokr.  Pa- 
nath.  p.  276  §209:  ToaouTov  d7roX£X£i[i{i£Voi  zr^c,  v.Qlvr^c,  Traioeia; 
.  .  wa-'  ouos  Yp7.}x[xaTa  [xavöavouatv,  wobei  der  Rhetor 
auf  diejenigen  Spartaner,  die  privatim  Lesen  und  Schreiben 
lernten ,  keine  Rücksicht  nahm.  Auch  Xen.  r.  Lac.  II  1  setzt 
der  athenischen  Erziehung,  welche  auf  die  Erlernung  der  ypatx- 
[la-a  in  weiten  Schichten  der  Bevölkerung  Bedacht  nimmt,  die 
lykurgische  entgegen,  ohne  dabei  zu  berichten,  daß  auch  nur 
die  YpdtfifxaTa  in  Sparta  zur  offiziellen  Bildung  der  ojjloioi  ge- 
hörten. Und  im  Dialoge  Hippias  maj.  285  C  heißt  es  hiermit 
übereinstimmend  :  ouo'  dpi&jxsTv  £X£iva)V  *(£,  cb?  iizo^  eittelv,  ttoX- 
Xol  iTTiaravTai.  Man  vergleiche  ferner  Stallbaum  zu  Plat.  Prot. 
342  B,  Plut.  Lyk.  16  :  Ypa{x[jLa-a  \ih  ouv  £V£xa  Tr^c,  XP^^a;  Ijxav- 
-O-avov  und  hiezu  Schömann  Alterth.  I  S.  268,  der  selbst  zugibt, 
daß  die  Spartaner  nicht  „vorschriftsmäßig  Lesen  und  Schreiben 


Aristoteles'  und  Herakleides'  lakonische  u.  kretische  Politien.  107 

lernten"  und  doch  gegen  Grote's  eingehende  Abhandlung  über 
diesen  Gegenstand  Stellung  nimmt.  Daß  aber  Einzelne  auch 
in  Sparta  Lesen  und  Schreiben  lernten ,  wenn  sie  es  brauchen 
zu  können  glaubten,  hat  auch  Grote  (Gesch.  I  687,  696  —  697) 
zugegeben.  Vgl.  0.  Müller  Dor.  II  315.  An  Onckens  Sentenz 
über  das  Ypau|i7.':7.  jjlovov  bei  Herakleides  finde  ich  daher  nur 
das  Eine  richtig,  daß  bei  Herakleides  eine  andere  Aufifassung 
über  diesen  Gegenstand  vorliegt ,  als  bei  Ephoros ;  aber  dies 
führt  dann  doch  zu  dem  Schlüsse,  daß  Herakleides  nicht  von 
Ephoros  abhängt,  nicht  aber  zu  Onckens  Conclusion ,  daß  He- 
rakleides die  „Thatsache"  zwar  von  Ephoros  entlehnte,  sie  aber 
anders  darstellte.  Und  warum  hätte  auch  die  Thatsache ,  daß 
die  kretischen  Knaben  Buchstabiren  lernten,  gerade  aus  Ephoros 
geschöpft  werden  müssen  ? 

Zu  demselben  Resultate  gelange  ich  bei  dem  Abschnitte 
über  den  Knabenraub.  Auch  hier  hat  Herakleides  eine  andere 
Auffassung  von  der  Sache,  als  Ephoros,  was  Oncken  abermals 
richtig  hervorhebt.  Ephoros  nämlich  spricht  von  der  Knaben- 
liebe als  von  einer  auf  Kreta  durch  das  Gesetz  geheiligten  Sitte 
(Strab  X  483  §  21:  vojiijj.ov),  an  welcher  keinen  Antheil  zu 
haben  für  ehrenrührig  gelte:  aia^^pov  spaaraiv  jjltj  to'/JIv.  iyouai 
03  Titiac  o[  TrapaaraöivTsc  xtX/ Strab.  X  484  §  21.  —  'Bei 
Herakleides  aber  heißt  es  bloß :  xal  oux  aia^pov  Trap'  auioTc 
TouTo.  Hiebei  wird  es  schon  durch  den  vorhergehenden  Aus- 
druck :  TTpo;  Tou?  appsva;  ipu^zvAaic,  oixiAiai?  soixaai  Tipwiov  xs- 
/pTJoi^aL  (oi  Kpr^Tsc)  klar,  daß  Herakleides  ganz  unumwunden 
von  einem  sexuellen  Verhältnisse  spricht,  während  gerade  dies 
bei  Ephoros  (Strab.  X  483  §  21)  vermieden  wird.  Unbegreif- 
lich wäre  es  also,  daß  diese  Stelle  als  Zeugnis  dafür  gelten 
könnte,  wie  Oncken  (Staatsl.  II  407)  meint,  daß  Herakleides 
„Thatsachen  aus  Ephoros  entlehnt",  diesem  aber  „sein  Urtheil 
gleichwohl  nicht  dienstbar  macht^. 

Hier  haben  wir  vielmehr  einen  Beweis  für  die  Richtigkeit 
der  Klage  des  Polybios  (VI  45 ,  46) ,  daß  eine  kretische  Insti- 
tution mehr  oder  weniger  so  erzählt  wird ,  daß  die  Darstellung 
zu  der  analogen  spartanischen  Einrichtung  paßt,  mit  Ausnahme 
der  övoti-oLTct.  Das  Meiste  von  demjenigen ,  was  Ephoros  über 
das  zwischen  dem  cpiXriTcop  und  dem  xXctvo;  obwaltende  Ver- 
hältnis berichtet,  könnte  schließlich  auch  als  von  dem  spartani- 
schen siaTcVYjXocc  und  aita;  erzählt  erscheinen.  Einige  Aeußer- 
lichkeiten  des  Verhältnisses  würden  allerdings  nicht  stimmen ; 
aber  gerade  der  wesentliche  Unterschied  zwischen  kretischer  und 
lakonischer  Knabenliebe  wird  verschleiert.  Den  Hauptzug  der 
letzteren  gibt  Plut.  instit.  Lac.  7  mit  den  Worten :  epav  twv 
TT^v  ^u)(Tjv  oTcouSaicov  TraiSüJV  IcpeTxo  *  xo  6s  TrXr^oiaCsiv  aia/pov 
vsvofiioTo,  WC,  Tou  atüfxaTo;  sptovia?,  aXX'  o'j  t^c  ^^X^i^'  ^  ^^  ^T" 
xXr^i^sl;    (b;    Itt'  alr/ßy-Q    TtXr^aiaJtüv   atitio;  8ia  ßiou  r^v.     Seiner 


108  C.  V.  Holzinger, 

kretischen  Darstellung  einen  solchen  Satz  beizufügen,  hat  Epho- 
ros  wohlweislich  unterlassen,  weil  er  der  Wahrheit,  die  er  of- 
fenbar kannte,  doch  nicht  geradezu  ins  Gesicht  schlagen  wollte. 
Aber  sein  Bestreben,  die  kretischen  Dinge  in  einem  möglichst 
angenehmen  Lichte  zu  zeigen,  tritt  dennoch  deutlich  genug  her- 
vor. Die  Bemerkung,  daß  es  sich  bei  diesem  Liebesverhältnisse 
nicht  um  y.aXkoz ,  sondern  um  avopeia  und  xoofiioTr^^  handle, 
soll  den  Gebrauch  in  seiner  ursprünglichen  und  ehemals  nicht 
anzuzweifelnden  Reinheit  ausmalen. 

Unvergleichlich  objectiver  und  nüchterner  behandelt  Aristo- 
teles diesen  Fall  in  der  Politik,  in  den  von  Susemihl  (Anm. 
368)  mit  Eecht  gegen  Onckens  Athetese  vertheidigten  Worten: 
II  7  (10  Bkk.)  §  5,  p.  1272  a,  Sus.  S.  238.  Aristoteles  be- 
zeichnet mit  dem  Ausdrucke  xr^v  irpoc  xouc  appsvac  iroiYjoa;  ojjll- 
Xiav  die  ganze  Institution  als  eine  in  Kreta  auf  sexuellen  Ver- 
kehr direct  abzielende,  wobei  er  wenigstens  für  die  Anfangs 
dieser  Sitte  nicht  einmal  im  Hechte  sein  dürfte;  des  gleichen 
Ausdruckes  für  dieselbe  Sache  bedient  er  sich  auch:  II  6  (9 
Bkk.)  §  6  p.  1259  b.  Sus.  S.  220:  irpo?  tyjv  täv  dppEVwv  6[xt- 
Xiav.  Aber  mag  nun  Aristoteles  ganz  im  Rechte  sein  oder  nur 
theilweise,  sein  getreuer  Herakleides  geht  wacker  in  seinen  Fuß- 
tapfen einher  und  sein  Excerpt:  xalc,  os  Tipo;  zohc,  appcvac  ojxi- 
Xiai;  beweist,  daß  wir  nicht  nur  dem  Inhalte  nach,  sondern  so- 
gar wieder  in  der  Diction  von  Wort  zu  Wort  Aristoteles  als 
die  Quelle  des  Herakleides  auch  für  diesen  Abschnitt  verant- 
wortlich machen  müssen. 

Eine  Bemerkung  ist  noch  über  das  '^I6iov  8'  auioTc  lo  ircpi 
Touc  Ipcotac  vd}xi[xov  bei  Ephoros  (Strab.  X  483  §  21)  noth- 
wendig,  damit  man  nicht  hierin  ein  Anzeichen  parallelisirender 
Darstellung  bei  Ephoros  sehe.  Das  Capitel  über  die  Knaben- 
liebe in  Kreta  ist  wegen  des  Knabenraubes  durch  das  l'Biov  her- 
vorgehoben, aber  nicht  bloß  gegenüber  Sparta,  sondern  gegen- 
über der  ganzen  übrigen  Welt.  Und  in  demselben  Sinne  fasse 
ich  den  Ausdruck  loioTr^xa  in  dem  das  ephoreische  Excerpt  ab- 
schließenden Passus  Strabons  auf.  Die  Verbindung:  tyjv  iolo- 
Tr^xa  xal  T7)v  oo^av  beweist,  daß  es  sich  hier  bei  Strabon  darum 
handelt,  Kreta  allen  anderen  Staaten  und  nicht  bloß  Sparta  ge- 
genüberzustellen. Hiegegen  hat  allerdings  Polybios  VI  45  bei 
den  Worten:  tt^«;  jjlsv  oyj  AaxsoaijJLOvioJV  TroAiTsia?  iStov  stvai 
cpaoi  TipoiTov  xtX.  eine  derartige  auf  zwei  Staaten  abgegrenzte 
Gegenüberstellung  eingeleitet.  Dies  liegt  aber  nicht  in  dem 
Worte  loiov  selbst,  sondern  nur  im  Contexte ;  vgl.  Herod.  1173: 
£V  8s  TOOE  lOiov  VcVotjLiy.aai  xal  ouBafxoTai  aXXoLai  Ttpo^cpipovrai 
dvöpa)7rü>v. 

Auf  den  kleinen  Unterschied  in  der  Berichterstattung  des 
Ephoros  und  des  Herakleides  über  die  dem  geraubten  Knaben 
zukommenden  Geschenke,  der  freilich  auch  zu  Tage  liegt,   gehe 


Aristoleles'  und  Herakleides'  lakonische  u.  kretische  Politien.    109 

ich  darum  nicht  ein ,  weil  bei  dem  fragmentarischen  Zustande 
des  heraklidischen  Excerptes  ein  Beweis  für  die  Provenienz  des 
Berichtes  hierauf  nicht  gebaut  werden  dürfte. 

Wir  gelangen  nun  zuletzt  zu  dem  schwierigsten  Theile  des 
heraklidischen  Textes ,  welcher  von  der  eigentlichen  Agoge  in 
Kreta  handelt.  Seine  Schwierigkeit  liegt  für  die  Zwecke  der 
Quellenuntersuchung  vornehmlich  darin,  daß  der  Zusammenhang 
dieses  Abschnittes  des  Herakleides  bei  oberflächlicher  Betrach- 
tung unverfänglich  erscheint,  so  daß  der  Zustand  seiner  Zusam- 
mensetzung aus  Fragmenten  erst  nachgewiesen  werden  muß. 
Herakleides  gibt  zunächst  Folgendes  an :  ot  Tralos;;  ot  sv  KpYj-ir] 
[xsr'  dXXrjXwv  Siottrwvrai  Iv  ifxaTio)  -O-ipou?  xal  )^£i}X(J5voc.  a^poi- 
Covtai  83  aysAai  toutojv.  Wer  über  die  Stelle  leicht  hinweg- 
liest, wird  glauben,  daß  mit  toutcov  auf  die  vorhergenannten 
T.aihzz  hingewiesen  sei;  outo?  hätte  dann  den  Werth  eines  un- 
betonten Personalpronomens:  er,  sie,  es.  Vielleicht  wird  man 
den  Satz :  xa&iataai  83  yoci  iooponc,  xai  [icyiotov  outoi  Suvavroct 
oder  Aehnliches  aus  den  übrigen  Excerpten  des  Herakleides  als 
Beweis  für  diesen  seinen  Sprachgebrauch  anführen  wollen.  Man 
wird  aber  bei  genauer  Betrachtung  finden,  daß  dieser  schein- 
baren Tonlosigkeit  des  ouro;  doch  immer  eine  Gegenüberstel- 
lung zu  Grunde  liegt,  welche  nur  eben  im  fragmentirten  Texte 
nicht  hervortritt.  Wo  z.  B.  Herakleides  von  den  spartanischen 
Knaben  sagt,  daß  man  „sie"  stehlen  lehre,  sagt  er  ganz  richtig 
ibi^oi^ai  03  aÜTOu?  vAsirtsiv ,  nicht  aber  toutouc.  Gälte  also 
hier  die  Ageleneintheilung  für  sämmtliche  ttocIosc,  ohne  daß  das 
Wort  einen  speciellen  Nebensinn  (=  A gelasten)  hätte,  so  müßte 
man  aoraiv  erwarten,  nicht  toutojv.  Aus  grammatischen  Grün- 
den also  empfiehlt  es  sich  nicht,  toütwv  einfach  auf  das  voran- 
gehende TiaTösc  zu  beziehen,  weil  toutojv  eine  vorhergegangene 
Scheidung  der  Knaben  in  zwei  Gruppen  (jüngere  und  ältere) 
voraussetzt.  Weder  die  Quelle  des  Herakleides,  noch  auch  He- 
rakleides selbst  trägt  die  Verantwortung  für  derartige  sprach- 
liche Unzukömmlichkeiten  des  Textes,  sondern  nur  der  fragmen- 
tarische Zustand  des  Excerptes  ist  die  Ursache  solcher  Erschei- 
nungen. Es  fehlt  uns  jetzt  vor  aöpoiCovrat  die  Notiz,  daß  man 
es  in  Kreta  mit  den  jüngeren  Knaben  anders  hielt,  als  mit  den 
reiferen.  Und  von  diesen  letzteren  (rouTojv)  erfahren  wir,  daß 
man  sie  in  Agelen  vereinigte ,  während  die  Jüngeren  nicht  in 
Agelen  eingetheilt  waren. 

Hier  schließt  sich  also  Herakleides  bei  der  richtigen  Auf- 
fassung seines  Textes  an  die  Notiz  des  Hesychios  an :  aizrr(BXo^- 
6  fiTjSsT:«)  ouvaY3Xa^O[i£voc  irai;.  6  [i3/pi  Itäv  £'3rTaxaio37.a. 
Kpr^Ts;.  Vgl.  die  Glosse:  ocycXdtcjToo; '  scp-fipou;.  Kpr^TSc.  Die 
Altersgrenze  zwischen  Knaben  und  Epheljen  also  bildete  in 
Kreta  das  siebenzehnte  Lebensjahr  und  erst  von  diesem  ab  ge- 
hörte man  einer  a'(iXr^    an    und    zwar    auf    10  Jahre;    vgl.    die 


110  C.  V.  Holzinger, 

Glosse  SsxdtSpofxo;.  —  Es  liegt  kein  Grund  vor  anzunehmen, 
daß  die  Quelle  des  Herakleides  von  einer  so  einfachen  und 
wichtigen  Sache  keine  Kenntnis  besaß.  Bei  meiner  Auflfassung 
wird  man  sich  nun  nicht  mehr  darüber  zu  verwundern  brauchen, 
daß  es  bei  Herakleides  von  den  ttocTösc  zuerst  heißt :  ixst'  olaXt,- 
>.a>v  oiaiTcüvTai,  wo  doch  auf  das  jxsi'  aXXr^Xwv  der  ganze  Nach- 
druck fällt  und  daß  dann  von  der  Ageleneintheilung  gesprochen 
wird.  Bezöge  sich  beides  auf  eine  und  dieselbe  Kategorie  der 
Tialos;  ,  so  wäre  ihre  Zusammengehörigkeit  und  ihre  Gemein- 
schaftlichkeit des  Lebens  zweimal  ausgedrückt.  Vielmehr  bot 
die  Quelle  eine  geordnete  Stufenfolge :  die  Knaben  bis  zum  1 7. 
Jahre  speisten  mit  einander.  Wir  wissen ,  daß  dies  im  Speise- 
lokale ihrer  Väter  und  unter  der  Aufsicht  eines  Paidonomen  ge- 
schah. Diese  VcwTspoi  -aloEc  mußten  nicht  nur  sich  selbst,  son- 
dern auch  die  Männer  bedienen.  Schömann  (Alterth.  I  314) 
citirt  zwar  Ephoros  bei  Strab.  X  483  und  Dosiadas  und  Pyr- 
gion  bei  Athen.  IV  p.  143,  gibt  aber  dieses  eine  Detail  ver- 
kehrt an.  —  Hingegen  die  reiferen  Knaben,  oder  die  Jüng- 
linge, wie  wir  sie  lieber  nennen  wollen,  traten  zu  a^^iXai  zu- 
sammen und  hatten  ihre  eigenen  Syssitien,  bei  denen  sie  nicht 
auf  dem  Fußboden  zu  hocken  brauchten,  wie  die  Knaben. 

Eine  Lücke  also  zwischen  /siiiaivo;  und  di}[)oi!Iovrai  glaube 
ich  für  Herakleides  nachgewiesen  zu  haben.  Es  weist  aber  auch 
der  erste  Satz  eine  Verunstaltung  des  ehemaligen  Textes  auf. 
Zwei  Bemerkungen,  welche  die  Quelle  des  Herakleides  über  die 
gemeinsame  Speisung  der  kretischen  Knaben  und  über  ihre  ein- 
fache Kleidung  darbot,  sind  jetzt  zu  einem  Satze  zusammenge- 
schoben worden.  So  darf  man  wohl  sagen,  weil  schon  die  wört- 
liche Uebersetzung  dieses  heraklidischen  Satzes  beweist,  daß  man 
keinen  einheitlichen  Gedanken  vor  sich  hat :  „die  Knaben  in 
Kreta  speisen  mit  einander  im  Mantel  Sommers  und  Winters". 
Bei  8iaiTc5vTaL  also  befindet  sich  der  Abschluß  der  einen  Be- 
merkung, welche  in  der  Quelle  sicherlich  mit  reicherem  Detail 
ausgestaltet  war.  Und  hierauf  folgt:  'Evi  (denn  so  muß  es 
heißen)  i[xaTtu)  Ospou?  xal  ;(£1[xüjvoc.  Hinzuweisen  hat  man  hie- 
bei  auf  den  schon  von  Koraes  beigezogenen  Satz  aus  Hippo- 
krates  (de  aer.  aqu.  loc.  p.  92  Kor.),  wo  es  von  den  Skythen 
heißt:  iliro)  ~£  ^(psofxsvoi  aisl  6[xoiü)  £ai>r^Tt  t£  tq  a-jTsifj  xat  Oi- 
pso?  xal  )(£i{JL(DVo;  und  von  dem  Sv  [{xaiLov  5t'  Itod^  oder  £i; 
Tov  £VLauTov  Sprechen  (für  Sparta)  sowohl  Xen.  r  Lac.  H  1,  als 
auch  Plut.  Lyk.  c.  16.  —  Das  Verbum  zu  diesem  Berichte 
des  Herakleides  über  die  Kleidung  ist  im  Texte  ganz  entfallen, 
vielleicht  weil  otairaiv-aL  eine  allgemeine  Erklärung  (=  degunt, 
wie  mehrfach  in  der  angef  Schrift  d.  Hippokr.)  zuließ. 

Die  nächsten  Bemerkungen  bei  Herakleides  beziehe  ich  auf 
die  Jünglinge,  welche  den  Agelen  angehören.  Dieser  Abschnitt 
kehrt  seine  Spitze  insoferne  gegen  Sparta,    als  dort  die  Einthei- 


Aristoteles' und  Herakleides'  lakonische  u.  kretische  Politien.  111 

lung  in  Kotten  schon  die  Knaben  vom  7.  Lebensjahre  an  be- 
trifft. Außerdem  heißt  es  bei  Herakleides  von  den  Agelasten : 
Toc  TToXAd  xoi{Xü)VTaL  [x£-'  äXXr^hi)V  ,  während  die  spartanischen 
Jünglinge  ihr  gemeinsames  Leben  nicht  unterbrachen ,  um  über 
Nacht  wieder  der  Familie  anzugehören.  Dies  fand  nicht  einmal 
bei  den  verheiratheten  jungen  Männern  bis  zum  30.  Jahre  statt: 
Plut.  Lyk.  c.  15.  —  Möglich  wäre  es,  daß  in  Kreta  für  ver- 
heirathete  Agelasten  die  Ausnahme  bestand,  daß  sie  nicht  jedes- 
mal in  der  Nacht  zu  ihrer  Agele  zurückkehren  mußten.  Es 
macht  Gilbert  (Staatsalterth.  II  S.  224)  auf  Grundlage  des  Stadt- 
rechtes von  Gortyn  (VII  40  ff.)  darauf  aufmerksam,  daß  die 
dort  genannten  öpotxstc,  welche  er  mit  den  Agelasten  identifizirt, 
die  ihnen  zukommenden  Erbtöchter  sofort  heirathen  mußten, 
wenn  sie  nicht  das  Recht  auf  ihre  Hand  verlieren  wollten.  Das 
heirathsfähige  Alter  für  Mädchen  war  aber  nach  demselben 
Stadtrechte  12  Jahre.  So  waren  denn  die  Agelasten  in  Kreta 
vom  17.  Jahre  an  verheirathet  und  hiezu  würde  Herakleides, 
wie  ich  meine ,  vollkommen  stimmen ,  so  daß  wir  seiner  Quelle 
nicht  den  Mangel  einer  Kenntnis  vorzuwerfen  brauchen,  die  wir 
selbst  besitzen.  Gilbert  seinerseits  bringt  mit  seiner  Auffassung 
dieses  Gegenstandes  die  Stelle  bei  Ephoros  in  Einklang  (Strab. 
X  482  §  20) :  yaixsTv  [xlv  a[xa  iravTS?  dvocy^dcCov-aL  irap'  auToT? 
Ol  xaid  Tov  auTov  Xpovov  sx  Tr^c  twv  iraiocov  dYSÄTjc  sxxpi&svxcc, 
oux  suöu?  5'  dyov-ai  Tiap'  iaorou?  xac,  Ya{XTj&£iaa;  iraTSa?,  aXX' 
lirav  yJStj  BioiXoTv  ixaval  wai  xd  irspl  tou;  oixouc;.  Namentlich 
der  Schluß  dieser  Stelle  zeigt,  daß  es  sich  wirklich  um  sehr 
junge  Pärchen  handeln  muß.  Bisher  hat  man  wohl  die :  £x  t^c 
Tüjv  Traiöojv  dys^-/];  £xxpi&£v-£?  nur  aus  dem  Grunde  für  Leute 
von  27  Jahren  gehalten  um  der  Darstellung  des  Ephoros  nicht 
das  Merkmal  der  Verworrenheit  aufdrücken  zu  müssen.  Wenn 
nun  aber ,  wie  es  den  Anschein  hat ,  Gilbert  im  Rechte  ist ,  so 
ist  für  die  Triftigkeit  der  Klage  des  Polybios  VI  46  an  den 
Interpreten  des  Ephoros  ein  schöner  Beweis  geliefert  worden. 
Ephoros  weiß  zwar ,  daß  die  v£ü)T£poi  eigentlich  keine  Agelen 
in  Kreta  bilden,  aber  um  den  Unterschied  der  Institution  gegen- 
über der  spartanischen  Sitte  nicht  allzuscharf  hervorzukehren, 
gebraucht  er  den  Ausdruck  TiaiOcov  d^iXT] ,  wie  Gilbert  sagt, 
hier  „nicht  im  technischen  Sinne",  sondern  im  allgemeinen  Sinne 
von  „Schaar". 

Außerdem  fällt  bei  Herakleides  nur  noch  die  Angabe  auf, 
daß  sich  die  Jünglinge  bei  ihren  Feldübungen  mit  Holzprügeln 
(;uXot;)  an  den  Leib  gehen,  während  Ephoros  bei  Strab.  X  483 
§  20 :  öl'  ottXcov  aior^pöiv  angibt.  Es  hilft  nichts,  diesen  Unter- 
schied der  Berichterstattung  durch  eine  Textänderung  oder  gar, 
wie  Schömann  (Alterth.  I  314)  will,  dadurch  ausgleichen  zu  wol- 
len ,  daß  man  den  kretischen  Jünglingen  „bisweilen  hölzerne, 
bisweilen    aber   auch   eiserne  Waffen"  (ähnlich  schon  0.  Müller, 


112  C.  V.  Hol 


zinger 


Dor.  II  313)  zuschreibt.  Uns  handelt  es  sich  hier  nicht  so- 
wohl um  das  Factum,  als  um  die  Berichterstattungen  darüber  und 
diese  ließen  sich  hier  nur  dadurch  vereinbaren  ,  daß  man  an- 
nähme, daß  Herakleides  plötzlich  wieder  mit  seiner  Darstellung 
zu  den  Knaben  zurückgekehrt  sei ,  denen  er  hölzerne  Waffen 
zuschreibe,  während  Ephoros  von  den  Jünglingen  spricht.  Doch 
ist,  wenn  man  einmal  dasjenige  gebilligt  hat,  was  ich  oben  über 
Tourojv  angab ,  kein  innerer  Anlaß  vorhanden ,  dem  Texte  des 
Herakleides  eine  derartige  Unordnung  aufzubürden.  Daß  in 
den  nächsten  Abschnitten,  wo  von  der  litterarischen  Erziehung 
und  von  dem  Knabenraube  gesprochen  wird ,  wieder  zur  Be- 
sprechung der  Apagelen  zurückgekehrt  wird,  hat  hingegen  eine 
leicht  ersichtliche  Veranlassung. 

Wollte  man  mir  jedoch  meine  Erklärung  des  toütcdv  strei- 
tig machen ,  so  würde  man  damit  die  Quelle  des  Herakleides 
einer  argen  Unwissenheit  anklagen.  Denn  dann  müßte  der  von 
Herakleides  excerpirte  Autor  gemeint  haben ,  daß  schon  die 
Knaben  unterhalb  des  17.  Lebensjahres  in  Agelen  eingetheilt 
gewesen  seien.  Für  die  von  mir  unternommene  Beweisführung 
wäre  dies  insoferne  günstig,  als  gerade  Ephoros  (Strab.  X  483 
§  20)  zwischen  den  v£ü>~£poi  und  den  '[izi^ouc  scharf  unterschei- 
det und  nur  von  den  letzteren  sagt:  oi  Se  |Xii!^oo;  £?^  xa;  ayi- 
XoLc,  a^oviai.  In  diesem  Falle  wäre  also  wieder  ein  Beweis  dafür 
geliefert,  daß  Herakleides  nicht  von  Ephoros  abhängen  könne. 

Anstatt  aber  ein  so  willkommenes  Argument  aus  der  Hand 
der  Gegner  zu  acceptiren,  stelle  ich  mich  vielmehr  auf  den  Stand- 
punkt, daß  dieser  jetzt  bei  Herakleides  aus  9  Zeilen  bestehende 
Abschnitt  allerdings  mit  der  Darstellung  der  kretischen  (kör- 
perlichen) Agoge  bei  Ephoros  (Strab.  X  483  §  20)  mehrfache 
Aehnlichkeiten  aufweist.  Im  Wesentlichen  geht  hier,  glaube  ich, 
die  Beschreibung  bei  Beiden  auf  dasselbe  hinaus.  Es  handelt 
sich  also  nur  darum,  was  aus  diesem  Zugeständnisse  gefolgert 
werden  soll.  Diejenigen  Gelehrten,  welche  den  Herakleides  als 
Ausschreiber  des  Ephoros  auffassen  und  die  anderen,  welche  den 
Aristoteles  selbst  als  den  Abschreiber  des  Historikers  betrachten 
und  schließlich  die  vereinzelten  Stimmen,  welche  gar  den  Epho- 
ros für  einen  Plagiator  an  Aristoteles'  Politie  erklären,  sie  Alle 
haben  sich  durch  einige  Coincidenzen  der  Ausdrucks  weise  in 
diesen  zwei  Stellen  irreleiten  lassen.  Gemeinsam  sind  beiden 
Abschnitten  nur:  |X£t'  aXXTjXcov  oiat-ToTvrai  (umgestellt  bei  Epho- 
ros), Ospouc  xai  )^£i[itovoc  (umgestellt  bei  Ephoros),  dann  die  ein- 
zelnen Wörter  :  'iTaTSsc,  ä^(iXr^,  döpoi^siv,  ao[jL|3aXX£iv,  ap/a)V,  so- 
dann £711  OY)pav  ä^ayEiv  (umgestellt  bei  Ephoros).  Aber  auf  so 
einfache  und  fast  unumgängliche  Ausdrücke,  wie  diese,  mußte 
der  Inhalt  der  Erzählung  hinführen.  So  sagt  z.  B.  auch  Xen. 
r.  Lac.  II  2  ai>poi^£iv  touc  TiaTSac,  wo  er  einen  ähnlichen  Vor- 
gang in  Sparta  schildert  und  daß  er  auch  ivt  tjiotTict)  sagt,  wurde 


Aristoteles'  und  Herakleides'  lakonische  u.  kretische  Politien.   113 

schon  oben  erwähnt;  Itzi  OYjpav  wird  man  bei  ihm  ebenfalls  fin- 
den. Das  Charakteristische  an  der  Aehnlichkeit  der  Darstellung 
der  Agoge  bei  Herakleides  und  bei  Ephoros  liegt  also  hier  nicht 
in  dem  Zusammenstimmen  einzelner  seltener  Lexeis,  sondern  in 
dem  Zusammenfallen  mehrerer  ganz  communer  Ausdrücke  bei 
gleichem  Inhalte  des  Dargestellten.  Dies  führt  aber  nicht  auf 
die  Benutzung  des  Ephoros  durch  Herakleides  hin,  da  man  in 
diesem  Falle  gerade  die  selteneren  Ausdrücke  des  Ephoros  bei 
Herakleides  wiederfinden  müßte.  Warum  hat  Herakleides,  wenn 
er  den  Ephoros  excerpirte ,  nicht  auch  z.  B.  sv  cpaüXoic;  rpißw- 
vioic.  wie  Ephoros ,  sondern  gerade  svl  iixatioj ,  wie  Xenophon 
und  Plutarchos?  Und  wie  kommt  es  denn,  daß  Ephoros  im 
Folgenden  sagt:  ypc/.jxaaTa  {X7.vi>av£iv,  während  Herakleides,  der 
das  Offizielle  des  Unterrichtes  hervorheben  will,  dafür  auch  den 
für  die  Agoge  significanteren  Ausdruck  iraiOcüovtai  hat?  Und 
wie  soll  man  es  sich  erklären ,  daß  nicht  nur  einzelne  Aus- 
drücke des  Ephoros,  wie  oijir^vov,  wofür  Herakleides:  Yjtxspa;;  |" 
gibt,  vermieden  sind,  sondern  daß  ganze  Perioden  in  einen  an- 
deren Vocabelkreis  umgesetzt  erscheinen  z,  B.  :  Ephoros :  aysÄirj 
TTpo;  a^sAr^v  G'Jii[-iaXk=i  jjLStd  auXou  xal  Aüpac  £i;  fJ'-'^X'^i'^  ^"^  poüjtoj 
£y/-p£poi)ai  0£  '/.cd  ^:\r^^(ac  xa?  [i£v  8ia  yj-ipoc, ,  ta?  0£  xai  8l' 
oirXtüv  aior^pttiv,  wofür  Herakleides  Folgendes  bietet:  iroiouvrat 
§£  xal  ^CL'/ß^  7.0.10.  vd}xov  7:6;  T£  xal  ;uXoic  xal  o~av  oujxßaX- 
XtüVTai  auAouai  tivec  auxoT?  xal  7.ii)api!^o'joi.  Während  Andere 
(wie  auch  Schneidewin  S.  56)  die  Aehnlichkeit  solcher  Sätze 
nicht  genug  hervorzuheben  wissen,  finde  ich,  daß  sie  einander 
in  vielen  Hinsichten  unähnlich  sind  und  nur  eben  in  einigen 
unvermeidlichen  Ausdrücken  zusammentreff'en.  Wir  alle  würden, 
wenn  wir  unabhängig  von  einander  in  griechischer  Sprache  er- 
zählen wollten ,  daß  die  kretischen  Knaben  unter  Flöten-  und 
Kitharaspiel  Kämpfe  aufführen,  uns  in  ähnlicher  Weise  im  Aus- 
drucke begegnen.  Wir  mül'.ten  demnach  die  sichere  Vorstel- 
lung, die  wir  über  die  Arbeitsweise  des  Herakleides  an  der 
athenischen  Politie  gewonnen  haben,  aufgeben  und  ihn  nicht 
mehr  als  Excerptor,  sondern  als  einen  kühnen  Paraphrasten  be- 
trachten ,  wenn  ihm  zu  seiner  kretischen  Agoge  die  Stelle  des 
Ephoros  als  Vorlage  gedient  haben  sollte. 

Darum  verhält  sich  die  Sache  denn  auch  in  AVahrheit  ganz 
anders.  Die  Darstellung  der  kretischen  Agoge^  hatte  offenbar 
schon  vor  Ephoros  und  Aristoteles,  die  ziemlich  gleichzeitig  Ma- 
terial sammelten,  eine  durch  mehrfache  Wiederholung  charakte- 
ristischer und  unbestrittener  Züge  im  Ganzen  stabile  Darstellung 
erlangt.  Sie  dürfte  sich  mit  mehrfachen  Variationen  in  meh- 
reren Büchern  gefunden  haben,  welche  sowohl  Ephoros,  als  auch 
Aristoteles  lasen.  Diese  Bücher  namhaft  machen  zu  wollen,  ist 
bei  der  Umfänglichkeit  der  Lecture  beider  Männer  in  der  uns 
verlorenen  und  zum  Theile  unbekannten  Litteratur  ein  vergeb- 
Philologus  LH  (N.  F.  VI),  1.  8 


114  C.  V.  Holzinger, 

liches  Beginnen.  Vgl.  Schneidew.  proleg.  p.  XLI.  Vielleicht 
soll  man  auf  die  bei  Suidas  s.  v.  Xapojv  genannten  Kpr^nxa 
rathen.  Mir  würde  es  genügen  selbst  an  lakonische  Politien, 
wie  die  des  Thibron  (Aristot.  Pol.  IV  13  (VII  14  Bkk.)  p.  1333  b 
mit  Susem.  Anm.  219  und  911)  zu  denken,  der  vielleicht,  um 
sein  geliebtes  Sparta  in  das  richtige  Licht  zu  setzen,  auch  ge- 
legentlich kretische  Institutionen  herbeizog.  Aber  soviel  ist  wohl 
sicher,  daß  ich  mit  meiner  obigen  Behauptung  nur  denselben 
Vorgang  voraussetze,  den  man  bei  der  Benutzung  der  xenophonti- 
schen  Darstellung  der  spartanischen  Agoge  durch  andere  Schriftstel- 
ler nachweisen  kann.  Nicht  bloß  in  der  Historiographie,  sondern 
auch  auf  anderen  litterarischen  Gebieten  ist  dazumal  ein  ge- 
nauer textlicher  Anschluß  an  Vorgänger  üblich  gewesen.  Viel- 
leicht ist  es  nicht  überflüssig  auf  die  Redner  hinzuweisen,  in 
deren  Schulen  der  junge  athenische  Litterat  den  Werth  der  loci 
communes  kennen  lernte.  Ich  citire  aus  Schömanns  Commentar 
zum  Isaios  p.  385  die  Stelle  des  Porphyrios  bei  Euseb.  praep. 
ev.  X  3  p.  466:  ta  irspl  ßotadcvwv  eipr^jxeva  irap'  loaio)  ev  Ttjji 
TTSpl  Tou  Kipwvo;  xXr^po'j  xal  Trapa  'laoxpaTSt  sv  toj  xpaTCaCtTixci) 
xeTiat  xal  uapa  Ar^fioa^ivEi  h  Kji  xai'  'Ovrjtopo?  s^oüXr^;  ^X^" 
8ov  hl  OL  T(üv  aurojv  slpr^Tai.  Oder  man  erinnere  sich  an 
die  Gleichung  Andok.  de  myst.  1  =  Lys.  XIX  2,  von  welcher 
schon  Clem.  Alex.  Strom,  VI  p.  748  handelt.  Daß  sich  diese 
häufigen  Parallelstellen  bei  Rednern  durch  die  Benutzung  rhe- 
torischer Handbücher  erklären ,  ist  bekannt  und  Niemandem 
würde  es  darum  beifallen  zu  behaupten ,  daß  etwa  die  Myste- 
rienrede und  die  Rede  über  das  Vermögen  des  Aristophanes 
„auf  einer  und  derselben  Quelle  beruhen"  oder  gar  directe  Be- 
nutzung des  einen  durch  den  anderen  Autor  verrathen.  Für 
Aristoteles  und  Ephoros  aber  scheut  man  sich  nicht  ein  so  dra- 
stisches Exempel  der  Compilation  ihrer  ganzen  Darstellung  Kre- 
tas aus  einer  einzigen  Vorlage  zu  postuliren  und  zwar  zumeist 
nur  darum  ,  weil  sie  bei  dem  Berichte  über  die  kretische  Ju- 
gend Wörter  wie :  Ttalosc,  ap/ojv,  dilpoi^siv,  fJ-a)^''],  ou[jL|3aXÄ£iv  u. 
dgl.  gemeinsam  haben.  Ich  dagegen  halte  daran  fest,  daß  Ari- 
stoteles seine  kretische  Politie  so  fleißig,  wie  die  übrigen  Bände 
seines  Sammelwerkes ,  aus  der  ganzen  Litteratur  zusammentrug 
und  daß  daher  manches  Zusammentreffen  seiner  Fragmente  mit 
denen  des  Ephoros  im  Ganzen  nichts  anderes  beweist,  als  eine 
stellenweise  Identität  der  letzten  Q,uellen,  nicht  aber  eine 
förmliche  Einschiachtung  der  ephoreischen  Universalgeschichte 
in  die  aristotelische  Materialiensammlung.  Doch  wiederhole  ich 
hiebei  die  schon  vorhin  gemachte  Bemerkung,  daß  Aristoteles 
seine  Sammlungen  auch  aus  dem  Werke  des  Ephoros  um  ein- 
zelne —  offenbar  seltenere  —  Notizen  stillschweigend  be- 
reicherte ,  wie  es  ja  auch  feststeht,  daß  er  dieses  Werk  schon 
in  seiner  Politik  polemisch  berücksichtigte.     Letzteres  war  selbst- 


Aristoteles'  und  Herakleides'  lakonische  u.  kretische  Politien.    115 

verständlich  auch  in  den  Politien  der  Fall  und  auch  ein  Frag- 
ment (519  Rose)  der  kretischen  Politie  erhält  durch  dieses  Ver- 
hältnis sein  richtiges  Licht.  Dem  Aristoteles  ist  Achilleus  der 
Erfinder  der  Pyrrliiche,  während  Ephoros  (Strab.  X  480  §  16) 
dem  Kures  das  Verdienst  zuschreibt,  diesen  Waffentanz  compo- 
nirt  und  ihm  auch  den  Namen  gegeben  zu  haben;  vgl.  Heitz 
zu  Aristot.  frag.   141   (511)  Didot. 

Die  „lakonische  und  kretische  Politie  des  Herakleides"  aber 
steht  zu  den  gleichnamigen  Schriften  des  Aristoteles  in  keinem 
anderen  Verhältnisse  ,  als  die  heraklidischen  Fragmente  über 
Athen  zu  der  wiederaufgefundenen  athenischen  Politie.  Ilie- 
durch  wäre  also  ein  bedeutender  Zuwachs  an  aristotelischen 
Fragmenten  aus  den  zwei  genannten  Politien  ge- 
wonnen. Nun  wird  es  aber  gestattet  sein,  von  dieser  gesicherten 
Grundlage  aus  auch  den  übrigen  Bestand  an  heraklidischen 
Fragmenten  in  den  Kreis  der  Betrachtung  zu  ziehen.  Es  hat 
bereits  Sclmeidewin  in  seiner  Ausgabe  des  Herakleides  den  Be- 
weis dafür  angetreten  ,  daß  in  sämmtlichen  Fragmenten  des 
Herakleides  nichts  vorkommt,  was  zu  irgend  einem  Berichte  des 
Aristoteles  über  den  gleichen  Gegenstand  im  Widerspruche 
stände  (proleg.  p.  XLVHI).  An  sehr  vielen  Stellen  aber  läßt 
sich  die  Provenienz  des  heraklidischen  Textes  aus  den  Politien 
des  Aristoteles  mit  derselben  Sicherheit  belegen,  welche  bei  dem 
Vergleiche  der  drei  umfangreichsten  heraklidischen  Excerpte  mit 
den  Politien  des  Aristoteles  zu  Tage  trat.  Ist  es  nun  Schneide- 
win  mit  den  von  ihm  zusammengetragenen  Beweisen  nicht  ge- 
lungen, seiner  Ansicht  eine  mehr  als  vereinzelte  Anerkennung 
zu  verschaffen,  so  wird,  hoffe  ich,  jetzt  nach  der  Fundirung  der 
Quellenuntersuchung  auf  die  athenische  Politie  wohl  kein  Zwei- 
fel mehr  darüber  obwalten  können,  daß  sämmtliche  43 
„Politien  des  Her  akleide  s"  wör  tlich  e  Exe  e  rpte  aus 
den  Politien  des  Aristoteles  und  seiner  Nojj-ijxa 
ßapßapixa  sind,  mit  Ausschluß  irgend  welcher  an- 
deren Quelle.  Beispielsweise  ein  „Inselbuch"  (iTcpl  VYiowv) 
als  eine  der  Quellen  dieser  Excerpte  zu  betrachten,  wie  dies 
Schrader  (Philol.  44  S.  256)  vorschlug,  halte  ich  für  völlig 
verfehlt.  Unter  den  Neueren  hat  vielmehr  F.  Dümmler  mit 
einer  Anmerkung  im  Rh.  Mus.  42  (1887)  S.  191  das  Richtige 
getroffen,  wenn  er  sagt:  „bis  jetzt  berechtigt  nichts  für  diesen 
dürren  Auszug  andere  Quellen  als  das  aristotelische  Werk  an- 
zunehmen", wozu  ich  nur  beifüge,  daß  ich  die  Sache  jetzt  erst 
nach  der  Auffindung  der  athenischen  Politie  für  spruchreif  halte. 
Dann  gewinnen  wir  aber  zu  dem  dankenswerthen  von  H.  Nis- 
sen (Rh.  Mus.  47  S.  189  ff.)  zusammengestellten  Verzeichnisse 
von  98  aristotelischen  Politientiteln  noch  folgende  neun  aus  den 
heraklidischen  Excerpten  hinzu:  ' A^xopyivojv,  'Ap^iXiaiv,  'Ecp£oio>v, 
ösoTiiSüiv    (dieser  Titel    ist    zu    dem   von  Nissen  gewählten  Ge- 

8* 


116  C.  V.  Holzinger, 

sammttitel  Bouütojv  zu  stellen),  'IxoLpiojv,  K£'f7.XX7]vcüV,  AsTipsct- 
TÜiv,  Mivwtüv,  Oaaiavaiv.  Bei  dem  Titel  Kuilr^pitov  hätte  das 
von  Nissen  gesetzte  Fragezeichen  zu  entfallen*).  Für  die  Nd- 
[xi[j.a  ßo(p|3o:pr/a  aber ,  welche  Herakleides  gleichzeitig  mit  den 
Politien  und  ohne  einen  Unterschied  zwischen  diesen  zwei  Samm- 
lungen zu  machen  benutzte ,  gewinnen  wir  vier  neue  Titel : 
'Ai>a{jtdtv(uv.  öpoL'/av,  Asuxavtov  und  MoXottojv,  welchen  letzteren 
Namen  C.  Müller  (FHG  II  p.  103)  zwischen  Klammern  unter 
den  Politientiteln  (34)  führt. 

Der  vernehmlichste  Grund,  welcher  der  Anerkennung  des 
Schneidewin'schen  Resultates  in  früheren  Zeiten  im  Wege  stand: 
die  Anhäufung  merkwürdiger  Geschichtchen  im  heraklidischen 
Excerpte,  wird  gegenwärtig  in  seiner  Haltlosigkeit  wohl  allge- 
mein erkannt  sein.  Wem  es  um  einen  Beweis  ad  absurdum  zu 
thun  wäre,  könnte  sich  leiclit  auch  aus  der  vorliegenden  atheni- 
schen Politie  ein  recht  merkwürdiges  „fragmentirtes  Excerpt"  k 
la  Herakleides  zusammenstoppeln,  falls  das  des  Herakleides  selbst 
zu  diesem  Zwecke  nicht  genügen  sollte.  In  treffenden  Worten, 
aber  mit  geringem  Erfolge  hat  Schneidewin  vor  fast  einem  hal- 
ben Jahrhundert  aucli  auf  diese  Lust  des  Stagiriten  „am  Fa- 
buliren" hingewiesen  (proleg.  VI.  XXIV).  Mit  der  Ansicht, 
welche  Nissen  über  den  Zweck  des  Politienwerkes  entwickelt, 
halte  ich  diese  Eigenthümlichkeit  desselben ,  auch  auf  das  Ele- 
ment der  Sage  und  auf  Anecdoten  in  weiterem  Umfange  Rück- 
sicht zu  nehmen,  nicht  für  vereinbar  (Rh.   Mus.   47   S.    195). 

Die  Absicht,  welche  Aristoteles  bei  der  Sammlung  sei- 
nes historisch -politischen  Materiales  verfolgte,  erscheint  mir  auch 
jetzt  noch  als  eine  bloß  litterarische  und  gelehrte,  befördert  frei- 
lich durch  das  lebhafte  Interesse,  welches  der  antike  Mensch 
am  Staate  nahm.     Darum  gebe  ich  denn  auch  willig  zu,  daß  es 


*V  Den  Titel  IleTrapr^&iwv  habe  ich  darum  nicht  berücksichtigt,  weil 
dieser  Name  nur  auf  einer  Conjectur  des  Camillus  Peruscus  (Aristot. 
frag.  p.  370  Rose)  beruht,  der  ^ich  vermuthlich  auf  die  alte  Bezeich- 
nung dieser  Insel  E'jotvo;  stützte.  Plinius  (n.  h.  IV  23)  gibt  diesen 
Namen  in  demselVjen  Capitel  an,  in  welchem  er  sich  für  den  Namen 
Zephyria  der  Insel  Melos  auf  Aristoteles  (Politien)  beruft.  Als  Paral- 
lele hätten  wir  demnach  den  Abschnitt  über  Samothrake  beizuziehen, 
wo  der  ältere  Name  Aeuxavt'a  eij'mologisirt  wird  :  6id  tö  XsuxrjV  elvai. 
Vgl.  auch  die  Abschnitte  über  Ikaros  und  Rhodos  und  Schneidewin 
proleg.  p  V  u.  XXVIll.  Nun  klingen  aber  die  wenigen  Worte  des 
in  den  Mss.  titellosen  Abschnittes  über  „Peparethos"  :  ct'jTTj  r^  'n^aoi 
ejoivo?  daxi  xtX.  nicht  gerade  wie  eine  etymologische  Erklärung;  vgl. 
den  Abschnitt  über  Kythera.  Soll  mau  sich  auf  das  Gebiet  der  Con- 
jectur wagen,  so  würde  ich  6aaia>v  als  einen  der  Politientitel  vor- 
schlagen, aber  nicht  bloß  wegen  des  dortigen  Weines,  sondern  darum, 
weil  der  gut  instruirte  SchoÜast  zu  Aristoph.  Thesm.  600  sagt:  xal 
iv  0aaw  dp/Vj  Tt;  -/.puTiTexat  (Cod.  Rav ) ,  wo  man  sich  unwillkührlich 
hinzudenkt:  ws  'AptoxoT^Xr]«  cpr^aiv  Iv  tt^  Gaai'cüv  TToXixeia.  — 


Aristoteles'  und  Herakleides'  lakonische  u.  kretische  Politiea.     117 

bei  der  Ausführung  des  Politienwerkes  zu  den  Wünschen 
des  Philosophen  gehören  mußte,  daß  seine  antiquarischen  Stu- 
dien auch  auf  dem  Boden  der  Praxis  fruchtbringend  wirken 
möchten.  Daß  aber  Aristoteles  die  praktischen  Zwecke  so  sehr 
in  den  Vordergrund  stellte,  daß  er,  um  sie  zu  fördern,  seine 
eigene  Meinung  fälschte  und  aus  Liebedienerei  und  Kriecherei 
vor  dem  „Ammonsohne"  die  großen  Athener  in  eine  „für  das 
Auge  des  Königs  bestimmte"  „Beleuchtung"  rückte  —  sich  also 
durchaus  nicht  als  Gentleman  bewährte  —  kann  ich  auch  Nis- 
sen gegenüber  nicht  einräumen.  Vielmehr  haben  sich  Athen  und 
die  Athener  in  demselben  Lichte,  in  welchem  sie  von  Aristoteles 
dargestellt  werden,  in  seinem  geistigen  Auge  auch  wirklich  ab- 
gespiegelt. 

Prag.  Carl  v.  Holzinger. 

[Nachtrag.  Eduard  Meyers  „Forschungen  zur  alten  Geschichte" 
Bd.  I,  welche  u.  A.  wichtige  Zusätze  zu  dem  Aufsatze  über  „die  ly- 
kurgische Verfassung"  enthalten  (vgl.  bes.  S.  270),  sind  erst  mehrere 
Monate  nach  der  Ablieferung  meines  Aufsatzes  an  die  Redaction  er- 
schienen. Auch  Mahaffys  „Problems  in  greek  history"  und  Bruno 
Keils  Buch  über  „die  solouische  Verfassung"  finden  sich  in  meinem 
Aufsatze  noch  nicht  berücksichtigt.  Die  von  Mahaffy  im  Manuscript 
benutzte  zweite  Auflage  von  Busolts  griechischer  Geschichte  Bd.  I  ist 
selbst,  während  ich  diese  Anmerkung  redigire,  noch  nicht  in  meine 
Hände  gelangt.]  C.  v.  H. 


Zu  Ammian. 

XXXI  10,  14  caedebant  cadebantque  nostrorum  non  pauci. 
caedebant  ist  als  sinnlose  Doppelschreibung  von  cadehant  zu 
streichen.  —  XXXI  15,  6.  Bei  der  Berennung  von  Hadria- 
nopel  durch  die  Gothen  fehlte  es  den  ersten  Tag  an  Wasser. 
Man  traf  daher  Anstalten,  daß  die  Vertheidiger  weiterhin  nicht 
Durst  zu  leiden  brauchten.  Dies  hat  Ammian  jedoch  schwer- 
lich durch  adgesta  prope  sufficiens  aqua  ausgedrückt ,  sondern 
wohl  pro  re  geschrieben.  —  XXXI  15,  13  res  Romana  su- 
perior  stetit,  nullo  ferme  alio  telo  vel  funditoris  amento  in  cas- 
sum  excusso.  alio  paßt  nicht  und  steht  auch  nicht  in  V,  son- 
dern ali  Es  ist  ferme  <mur>  all  zu  lesen;  vgl.  XX  11,  15 
muralia  saxa  perferentes  et  tela ,  XXIIII  4 ,  12  tormenta  mu- 
ralia,  5,  6  tormento  murali.  —  XXXI  16,  2  ad  Macedoniam 
cum  intemeratis  opibus,  quas  habebant,  omni  studio  currebant. 
Nach  hebant  in  V  ist  sicher  <v  e>hebant  zu  schreiben.  — 
XXXI  16,  3  überliefert  V  cladem,  weshalb  nicht  cladium^  son- 
dern die  auch  sonst  (z.  B.  XXVIIl  I  14)  gebrauchte  Form 
cladum  das  Richtige  ist. 

Graz.  M,  Petschemg. 


VI. 
Noch  einmal  Kratippos. 


Den  hochverdienten  Thukydidesforscher  J.  M.  Stahl  in  der 
Anmerkung  zu  meinem  Aufsatz  Philol.  XLIX  21  mißverstanden 
zu  haben ,  bedaure  ich  aufrichtig  und  ziehe .  nachdem  er  selbst 
(ibid.  L  32  f.)  mein  Mißverständnis  aufgeklärt  hat,  den  damit 
zusammenhängenden  Grund  gegen  die  von  ihm  vertheidigte  späte 
Ansetzung  des  Kratippos  zurück. 

Wenn  ich  aber  auch  diesen  Posten  preisgebe,  so  bin  ich 
von  der  Stichhaltigkeit  von  Stahls  Ansicht,  auch  nachdem  er  die 
Begründung  derselben  Herbst  und  mir  gegenüber  wiederholt  hat, 
um  nichts  mehr  überzeugt  als  zuvor  und  möchte  mich  darüber 
verantworten,  indem  ich  die  Beweisführung  in  Stahls  Abhandlung 
de  Cratippo  historico  etwas  genauer  verfolge. 

Nicht  ungeschickt  sucht  Stahl  zunächst  (de  Cr.  p.  4  =  Phi- 
lolog.  L  38  f.)  zu  erweisen ,  daß  Kratippos  die  Thukydideischen 
Reden  in  einer  Weise  mißverstanden  habe,  wie  dies  einem  Zeit- 
genossen des  Thukydides  gar  nicht  zuzutrauen  sei.  Kratippos 
hat  gesagt,  Thukydides  habe  in  den  letzten  Partien  seines  Werkes^) 


^)  h  ToXi  TeXeuxai'ot?  —  der  Ausdruck  macht  wahrsclieinlich,  daß 
Kratippos  nicht  unsere  Buchtheiluug  in  8  Bücher,  sondern  entweder  die 
in  13  oder  überhaupt  noch  keine  Buchtheilung  gekannt  hat.  Wenn 
V.  Wilamowitz  Recht  hätte,  den  Anfang  des  10.  Buchs  nach  der  letz- 
teren Theilung  VI  94  zu  setzen,  so  würden  freilich  für  Buch  VIII  kaum 
volle  2  Bücher  herauskommen,  wofür  jener  Ausdruck  kaum  passend  sein 
dürfte.  Ullrichs  Ansicht  (Beiträge  z.  Erkl.  des  Th.  II  76),  daß  die  Acht- 
theilung  die  vollkommenste  und  demnach  von  Thukydides  selbst  gemacht 
sei,  wird  heutzutage  niemand  mehr  billigen.  Daß  Thukydides  selbst 
überhaupt  keine  Buchtheilung  hatte,  ist  schon  von  Schol.  IV  135  rich- 
tig angenommen.  Der  unbestimmte  Ausdruck  des  Kratippos  legt  viel- 
leicht doch  auch  nahe  in  ihm  einen  voralexandrinischen  Historiker  zu 
sehen.  Schon  Röscher  S.  561  hat  auf  den  Ausdruck  tot.  xeXeuTaTa  auf- 
merksam gemacht. 


Noch  einmal  Kratippos.  IIÖ 

die  Reden  weggelassen,  weil  sie  der  Darstellung  der  Thatsachen 
hinderlich  und  den  Zuhörern  lästig  gewesen  seien.  Wer  das  be- 
haupten konnte,  hat  nach  Stahl  nicht  gemerkt,  daß  Thuc.  I  22,  2 
die  Reden  geradezu  als  einen  Theil  der  Geschichte,  und  zwar  einen 
den  Thaten  gleichgeordneten,  auffaßt,  hat  für  die  Bedeutung  der 
Rede  im  politischen  Leben  des  5.  und  noch  4.  Jahrhunderts  kein 
Verständnis,  kann  also  in  dieser  Zeit  gar  nicht  gelebt  haben,  sondern 
gehört  einer  Epoche  an,  „wo  die  Reden  Schulübungen  und  nicht 
mehr  Bestandtheile  des  öffentlichen  Lebens  waren".  Allerdings  ist 
Thukydides  der  Erste,  welcher  Reden  in  größerem  Umfang  in  die 
Darstellung  eingefügt  hat  (Marcellin.  38),  und  man  sollte  meinen, 
daß  er  diese  Neuerung  bis  zum  Schluß  des  Werkes  festgehalten 
habe.  Nun  stehen  ja  aber  Reden  in  allen  Büchern,  nur  nicht 
überall  direkte.  Das  8.  Buch  unterscheidet  sich  von  den  übrigen 
nicht  dadurch,  daß  es  keine,  auch  nicht  dadurch,  daß  es  indirekte 
Reden  enthält  (und  zwar  5,  während  das  zweite  1,  das  vierte  und 
siebente  je  3 ,  das  fünfte  und  sechste  je  4  indirekte  Reden  ha- 
ben), sondera  dadurch,  daß  es  nur  indirekte  Reden  enthält.  Kra- 
tippos redet  somit  nur  von  den  direkten  Reden  bei  Thukydides. 
Aufgegeben  erscheint  im  8.  Buch  nicht  der  Grundsatz,  auch  die 
Reden  als  wesentlichen  Bestandtheil  der  Geschichte  mitzutheilen, 
sondern  nur  die  künstlerische  Ausarbeitung  der  Reden,  an  deren 
Stelle  hier  die  Eu[JL7raaa  Yviotr/j  tritt.  Ist  es  nun  etwas  so  ganz 
Ungeheuerliches,  daß  Thukydides  im  Lauf  der  Zeit  zu  der  An- 
sicht gekommen  sein  soll,  die  direkten  Reden  seien  tat;  irpa^coiv 
sjxkOOwv?  Daß  er  sich  am  Ende  seiner  Laufbahn  entschließt, 
ein  poetisches  Element,  das  letzte,  das  er  noch  eine  Weile  zuge- 
lassen hat,  vollends  aufzugeben?  Ich  finde  das  bei  einem  Histo- 
riker, von  dem  man  sagen  durfte,  er  sei  der  erste  Entdecker  der 
durch  Rankes  Schule  wieder  auf  den  Leuchter  gestellten  historio- 
graphischen  Grundsätze  (Rud.  Scholl,  die  Anfänge  einer  politischen 
Litteratur  bei  den  Griechen  S.  27),  gar  nicht  so  sehr  verwunder- 
lich. Viel  mehr  verwunderlich  möchte  man  finden ,  daß  dieser 
abgesagte  Feind  aller  poetisch-mythischen  Zuthaten,  der  mit  Pein- 
lichkeit überall  das  aacpsc  zu  ermitteln  sucht  und  lieber  schweigt, 
wo  er  das  nicht  erreichen  kann  (III  113,  6),  der  seinem  Werk 
die  ganz  unkünstlerische,  sachlich  allerdings  wohl  begründete  Ein- 
theilung  nach  Kriegshalbjahren  gegeben  hat,  daß  dieser  Mann 
überhaupt  künstlerisch  geformte  Reden  mit  individueller  Charak- 
teristik ,  mit  Anspruch  auf  Illusion  (s.  z.  B.  IV  1 7,  2)  zugelassen 
hat^).  Zur  Erklärung  dieser  merkwürdigen  Thatsache  darf  man 
wohl  mit  Röscher  (Leben  des  Thukyd.  172)  an  Einflüsse  des  atti- 
schen Dramas  denken,  auch  an  solche  der  gorgianischen  Rhetorik. 
Schiller  hat  in  den  „Abfall  der  vereinigten  Niederlande"  noch  frei 


2)  Ich  ziehe  damit  die  Philol.  XLIX19  über  das  8.  Buch  geäußerte 
Ansicht  zurück. 


120  W.  Schmid, 

stilisierte  Reden  eingelegt  —  heute  tliut  das  meines  Wissens  kein 
Historiker  von  wissenschaftlicliem  Ernst  mehr.  Der  Umschwung,  der 
sich  hier  auf  verschiedene  Personen  und  Generationen  vertheilt  zeigt, 
kann  sich  sehr  wohl  einmal  in  einer  einzigen  vollzogen  haben:  es 
wäre  in  diesem  Fall  einfach  die  letzte  Consequenz  aus  dem  von 
Thukydides  im  Ganzen  gleich  Anfangs  streng  gefaßten  Grundsatz 
geschichtlicher  Objektivität  durch  den  Historiker  selbst  gezogen 
worden:  er  giebt,  auch  in  der  Form,  nur  mehr  für  was  er  voll 
einstehen  kann. 

Kratippos'  zweiter  Grund,  die  Reden  seien  h'/\r^^o.\  toTc 
axououai  gewesen,  findet  vor  Stahls  Augen  auch  keine  Gnade. 
Freilich  den  Thukydides  zum  Diener  des  Publikums  zu  machen, 
geht  ebensowenig  an  als  mit  Steup  (Anhang  zu  Thuc.  H  35,  18) 
den  Thukydide'ischen  Perikles  dazu  zu  machen.  Wenn  aber  Thu- 
kydides sein  Werk  auch  zum  Vorlesen  nicht  eigentlich  bestimmt, 
d.h.  nicht  ein  angenehmes  Unterhaltungsbuch  daraus  gemacht  hat, 
so  ist  es  doch  ganz  sicher,  den  litterariscben  Gewohnheiten  des 
Alterthums  nach,  oft  genug  recitiert  worden.  Dali  die  Reden 
außerordentlich  schwer  zu  verstehen  seien,  hat  wohl  nicht  allein 
Dionysios  Hai.  empfunden  und  empfinden  wir,  sondern  auch  das 
Publikum  zu  Thukydides'  Lebzeiten,  dem  die  Tragikersprache 
schwer  verständlich  vorkam  (Plat.  reip.  413  B),  und  hinter  dieser 
steht  die  Sprache  in  Thukydides'  Reden  nicht  weit  zurück,  was 
die  Schwierigkeit  angeht.  Ich  weiß  nicht,  weshalb  der  Gedanke 
undenkbar  sein  sollte,  daß  nicht  etwa  ein  Fant  aus  dem  großen 
Publikum,  aber  ein  Freund  den  Thukydides  auf  diesen  Uebelstand 
aufmerksam  gemacht,  dieser  ihn  anerkannt  und  ihm  abgeholfen 
haben  könnte,  um  so  mehr,  wenn  er  auch  sachlichere  Gründe  zu 
einer  solchen  Aenderung  des  Stils  hatte. 

Alles  dieses  nur  unter  der  Voraussetzung,  daß  das  8.  Buch 
wirklich  das  letzte  ist,  an  welchem  Thukydides  gearbeitet  hat. 
Das  argumentum  e  silentio,  welches  Breitenbach  fiir  die  Abfas- 
sung dieses  Buches  vor  410  geltend  gemacht  hat,  (ich  habe  frü- 
her auch  daran  geglaubt)  fällt,  wie  alle  derartigen  Nothbehelfe, 
vor  jeder  vertrauenswürdigen  sonstigen  Instanz ,  also  meiner  An- 
sicht nach  auch  vor  dem  Zeugnis  des  Kratippos  zusammen. 

Die  Gründe  des  Kratippos  sind  demnach  nicht  so  ganz  thö- 
richt,  könnten  vielmehr  gerade  von  einem  Mann  stammen,  der  mit 
Thukydides  in  näherem  Verkehr  stand.  Die  Einführung  von  Reden 
in  die  historische  Darstellung  ist  von  der  isokratischen  Schule  an 
so  stehend  geworden,  daß  selbst  der  eminent  sachliche  Polybios 
sich  dieser  Mode  nicht  ganz  entziehen  konnte  und  Diodor  XX  2 
sie  für  unentbehrlich  erklärt.  Ich  glaube  nicht ,  daß ,  mitten  im 
Zusammenhang  dieser  historiographischen  Tradition  im  1.  vor- 
christlichen Jahrhundert,  in  welches  ihn  Stahl  setzen  will,  Kra- 
tippos das  Fehlen  der  direkten  Reden  im  8.  Buch  auf  die  Art 
wie  Dionys.  Hai.  berichtet,    erklärt  haben  würde:    daß  Reden  in 


Noch  einmal  Kratippos.  121 

einem  Geschichtswerk  der  Geschichtserzählung  keinen  Eintrag 
thun  und  den  Zuhörern  erwünscht,  sogar  nahezu  die  Hauptsache 
seien,  war  ja  schon  lange  vor  dem  1.  Jahrhundert  selbstverständ- 
lich geworden.  Aber  freilich  so  schwierige  Reden  könnten  dieser 
Zeit  anstößig  gewesen  sein  und  den  Grund  zu  der  Hypothese  ge- 
geben haben:  das  würde  ja  vortrefflich  zu  der  Anschauung  über 
Thukydides'  Darstellungsweise  passen,  welche  Dionysios  vertritt. 
Allerdings.  Aber  in  demUrtheil  des  Kratippos  wird  von  den  Re- 
den nur  als  solchen,  nicht  insofern  sie  schwierig  seien,  gehandelt. 
Denn  wenigstens  daß  sie  die  Darstellung  der  reinen  Thatsachen 
hindern,   trifft  auf  leicht  wie  auf  schwer  verständliche  Reden  zu. 

Nachdem  Stahl  der  Auktorität  des  Kratippos  diesen  ersten, 
wie  ich  hoffe,  nicht  allzu  empfindlichen  Stoß  versetzt  hat,  nimmt 
er  die  3  noch  übrigen  Stellen  vor,  an  welchen  Kratippos  erwähnt 
wird.  Die  Zurückweisung  von  Ungers  Folgerungen  für  Kratippos' 
Lebenszeit  aus  Plut.  de  glor.  Ath.  I  billige  ich  vollkommen  und 
habe  also  nur  noch  von  der  Interpretation  der  Stelle  Marcellin. 
32  durch  Stahl  zu  sprechen.  Um  an  dieser  Stelle  eine  stärkere 
Stütze  für  seine  Kratipposhypothese  zu  finden,  als  der  arme  ma- 
gistellus  Marcellinus  sie  geben  könnte,  sucht  Stahl  nachzuweisen, 
daß  die  ganze  Stelle  32 — 33  Ende  ein  Fragment  des  Didymos, 
von  Marcellinus  mangelhaft  wiedergegeben,  sei.  Herbst,  mit  des- 
sen Verwerthung  und  Deutung  der  Stelle  ich  übrigens  keineswegs 
einverstanden  bin ,  läßt  den  Didymos  schon  mit  den  Worten 
[xr^vuci  TouvG|jLa  §  32  zu  reden  aufhören  und  thut  recht  daran. 
Nach  Stahl  (^Philol.  L  36)  fände  sich  „im  Texte  selbst  an  dieser 
Stelle  nicht  die  Spur  von  Andeutung,  daß  die  Person  des  Re- 
denden wechsele".  Ich  weiß  nicht,  was  für  deutlichere  Spuren 
man  hier  will ,  als  der  mit  aÄAa  beginnende  Satz  giebt :  die  aus 
Didymos  entnommene  freilich  sehr  schlechte  Beweisführung  für 
Thukydides'  Tod  in  Athen  wird  in  einem  ihrer  Theile,  nämlich 
in  dem,  welcher  die  Amnestie  für  die  Verbannten  betrifft,  aus  Phi- 
lochoros  und  Demetrios  bestätigt,  nachdem  durch  aAÄa  das  weitere 
Eingehen  auf  Didymos'  Ansicht  abgebrochen  ist:  dem  Marcellinus 
genügt  es,  aus  dem  Zusammenhang  des  Didymos  herauszunehmen 
was  er  brauchbar  und  sonst  bestätigt  findet:  daß  die  Verbannten 
nach  der  v^xTa  zurückgekehrt,  Thukydides  —  womit  die  voreiligen 
Schlüsse  beginnen  —  unter  ihnen  gewesen,  folglich  in  Athen  ge- 
storben sei,  nicht,  wie  Zopyros  und  Kratippos  meinen,  in  Thrake. 
Aber  7ion  ipsum  MarceUinum  ex  sua  verum  et  scriptoi'um  notitia 
Philochori  Demetrii  Zopyri  Cratippi  Timaei  testimonia  citare  satis 
manifestum  est  ^  sagt  Stahl  (de  Grat.  p.  6)  — ,  folglich  redet  bis 
Ende  33  Didymos.  Ich  möchte  jene  Prämisse  zwar  nicht  unter- 
schreiben, ohne  über  diesen  Marcellinus  und  seinen  unverfälschten, 
von  dem  uns  vorliegenden  verschiedenen  ßioc  Oouxuoiöou  Ge- 
naueres zu  wissen  als  wir  wissen  können.  Aber  ich  gebe  zu,  daß 
jene  Autoren  im  Urtext  von    einem  Autor  etwa  des  4. — 5.  Jahr- 


122  W.  Schmid, 

hunderts  n.  Chr.  nicht  mehr  gelesen  worden  sind.  Indessen  wie 
viele  werthvolle  für  uns  sonst  verlorene  Notizen  aus  älterer  Lit- 
teratur  konnten  uns  die  alten  Schriftsteller  bis  in  die  byzantini- 
sche Zeit  durch  ihre  Compendien  und  Lexika  vermitteln!  Wer 
will  wissen,  was  alles  in  der  von  Petersen  nachgewiesenen  Quelle 
unserer  3  Thukydidesbiographien  stand?  Und  wenn  nun  Mar- 
cellinus aus  dieser  seine  gelehrten  Citate  abschreibt  und  so  redet, 
als  habe  er  die  Originalien  selbst  nachgesehen,  so  thut  er  nichts 
Anderes  als  was  man  z.  B.  von  Aelian  oder  Macrobius  schon  längst 
weiß.  Aus  einer  so  desperaten  Stelle  aber,  wie  die  vorliegende 
des  Marcellinus  ist,  vermittelst  sprachlicher  Subtilitäten  besondere 
Ergebnisse  hervorlocken  zu  wollen,  halte  ich  fiir  ganz  unzulässig. 
Stahl  will  durch  haarscharfe  Interpretation  von  xav  dXr|i^>cU£iv  vo- 
.[iiCtj  KpotTiTTTTo;  OLUTOv  dcu  Sinn  gewinnen,  Didymos  erwarte  von 
Kratippos,  der  also  sein  Zeitgenosse  wäre,  eine  Erklärung  über 
die  Ansicht  des  Zopyros,  welche  Didymos  selbst  verwerfe.  Vor- 
ausgesetzt nun,  der  Satz  sei  wirklich  noch  von  Didymos  —  Aver 
verbürgt  uns ,  daß  Marcellinus  ganz  wörtlich  genau  citiert  (wer 
sich  mit  den  Prosaikercitaten  der  Alten  und  ihrer  Verwendbarkeit 
zur  Textherstellung  abgegeben  hat,  also  in  hervorragendem  Maße 
auch  Stahl  ^) ,  weil^,  was  ich  meine) ,  und  selbst  dieses  vorausge- 
setzt, wer  verbürgt,  daß  Didymos  den  feinen  Unterschied  von  xav 
und  xai  si  empfunden  oder  berücksichtigt  habe?  Ich  bezweifle 
sehr,  ob  Stahl  mit  Bestimmtheit  sagen  kann,  concessives  xav  habe 
immer  den  Sinn  „auch  gesetzt  den  Fall,  der  eintreten  kann", 
nie  den  „auch  eingeräumt  den  Fall,  der  gegeben  ist".  In  klassi- 
scher Prosa  mag  das  zutreffen,  wiewohl  das  Beispielmaterial,  wel- 
ches Krüger,  Kühner  und  Madvig  sowie  die  Lexika  (Stephanus 
und  Jacobitz  -  Seiler  habe  ich  nachgesehen)  beibringen,  ganz  und 
gar  unzureichend  ist,  um  ein  entschiedenes  Urtheil  zu  begründen. 
Und  nun  vollends  die  xoivr;,  in  welcher  X7.v  so  vielfach  in  seiner 
alten  Gebrauchsweise  erschüttert  ist  (s.  Sophocles,  Greek  lexicon 
s.  V.  xav) !  Wenn  man  hier  die  Fälle  nicht  alle  von  Polybios, 
Philodem  und  dem  neuen  Testament  an  durchgemustert  hat,  sollte 
man  nichts  behaupten  wollen.  Schweighäusers  Lexikon  zu  Poly- 
bios wie  Wyttenbachs  zu  Plut.  mor.  versagen  hierfür  den  Dienst. 
Ich  möchte  aber  auf  Evang.  Job.  VIII  14  und  [Arlstot.]  tt.  cpu- 
TCüV  3  p.  818,  21.  26  aufmerksam  machen;  auch  Philostr.  Vit. 
'Ap.  VI  11  p.  223,  10  (Kaysers  Textausg.),  Luc.  adv.  indoct.  4 
dürfte  zur  Erschütterung  von  Stahls  Regel  dienen.  Ein  Beweis 
aus  solchen  Dingen  ist   also   offenbar  eine  sehr  heikle  Sache,    so- 


^)  Vgl,  z.B.  was  Stahl  (Quaest.  gramm.  ad  Thucyd.  pertin.^  p.  15) 
von  unseren  Thukydidescitaten  bei  Dionys.  Hai.  hält  (s.  auch  Usener, 
Dionysii  Hai.  de  Imitat,  libror.  reliquiae  p.  72.  Sad^e ,  de  DH.  scr. 
rhet.  p.  141  ff.)- 


Noch  einmal  Kratippos.  123 

lange  wir  über  die  xoivy]^)  so  wenig  klar  sehen.  Mir  scheint, 
die  Confiision  des  Marcellinus  sei  eben  daraus  entstanden,  daß  er 
in  seiner  Quelle  die  Ansichten  der  verschiedenen  von  ihm  citierten 
Autoren  ohne  Angabe  von  deren  Lebenszeit  nebeneinander  vor- 
fand und  nun  den  Kratippos  ruhig  eine  Ansicht  des  viel  späteren 
Zopyros  bestätigen  ließ. 

Es  kommt  mir  also  sehr  sonderbar  vor,  wenn  Stahl  (Philol. 
L  34)  Ungers  Erklärungsversuch  beanstanden  will,  weil  er  auf 
der  bloßen  Annahme  eines  Mißverständnisses  des  Marcellinus  be- 
ruhe, „die  durch  kein  anderweitiges  Anzeichen  unterstützt  werde". 
Ist  denn  die  Confiision  des  ganzen  Zusammenhangs  kein  Anzeichen 
und  wirft  nicht  Stahl  selbst  (1.  1.  p.  36)  Herbst  vor,  er  sei  der 
erste  unter  den  Neueren,  der  hier  alles  in  Ordnung  finde?  Wer 
von  einer  so  dunklen  Stelle  ausgeht  und  sie  sich  so  zubereitet, 
daß  er  sie  zur  Verdächtigung  einer  ganz  klaren  Stelle  wie  DH. 
de  Thuc.  16  verwenden  kann,  scJieint  mir  die  Sache  am  falschen 
Ende  anzufassen. 

Während  Unger  aus  der  angeführten  Plutarchstelle  hatte 
schließen  wollen,  Plutarch  halte  den  Kratippos  für  einen  Zeit- 
genossen des  Thukydides,  bringt  Stahl  (de  Crat.  p.  12)  die  Stelle 
Plut.  Ale.  32  bei,  um  das  gerade  Gegen theil  aus  ihr  zu  schließen: 
eine  von  Duris  berichtete  Einzelheit  über  die  Rückkehr  des  Alki- 
biades  nach  Athen  glaubt  Plutarch  nicht,  weil  sie  weder  Theopomp 
noch  Ephoros  noch  Xenophon  berichte  und  sie  auch  keine  innere 
Wahrscheinlichkeit  habe.  Hätte,  meint  Stahl,  Plutarch  den  Kra- 
tippos als  Zeitgenossen  des  Thukydides  anerkannt ,  so  hätte  er 
auch  sein  sei  es  zustimmendes  sei  es  schweigendes  Verhalten 
ausdrücklich  erwähnen  müssen.  Also  ein  Argumentum  ex  silentio. 
Freilich,  wenn  wir  berechtigt  wären  anzunehmen,  daß  der  Viel- 
schreiber und  Vielwisser  Plutarch  zu  allen  seinen  historischen 
Arbeiten  alle  verfügbaren  primären  Quellen  verwendet  habe ! 
Darum  M'ird  es  aber  einem  Schriftsteller,  der  die  Geschichte  für 
die  Moral  fruktifizieren  will,  überhaupt  nicht  zu  thun  sein:  er  ist 
naturgemäß  Eklektiker,  holt  sich,  immerhin  mit  einer  gewissen^ 
aber  durch  seinen  obersten  Gesichtspunkt  beschränkten  Kritik,  die 
Farben  zu  seinen  Bildern,  wo  er  sie  am  frischesten  findet.  Wir 
müssen  und  können  ims  dabei  beruhigen:  Plutarch  hat  Alcib.  32 
den  Kratippos  eben  nicht  angesehen ,  wiewohl  aus  seiner  Zu- 
sammenstellung de  glor.  Ath.  I  ersichtlich  ist,  daß  er  ihn  für 
einen  sehr  wichtigen  Historiker  hielt. 

Sed  tota  antiquitatis  memoria  videtur  öbstare  quominus  Cratip- 
pum  Thucydidis  aetati  supparem   fuisse   credamus    wendet  Stahl  (de 


^)  In  dieser  schrieb  jedenfalls  Didymos:  wenn  gleich  über  den  Ur- 
sprung des  erneuerten  Atticismus  auch  nach  Brzoskas  apagogischem 
Beweis  noch  nicht  das  letzte  Wort  gesprochen  ist,  soviel  ist  sicher,  daß 
Alexandria  mit  dem  Atticismus  nichts  zu  thun  hat. 


124  W.  Schmid, 

Crat.  p.  12)  ein.  Ich  fürchte,  es  sei  mit  dieser  tota  antiquitatis 
memoria  nicht  viel  besser  bestellt,  als  mit  der  vox  totius  antiqui- 
tatis, die  F.  A.  Wolf  für  die  pisistratische  Homerredaktion  anrief. 
Wohin  verschwindet  in  der  alexandrinischen  Epoche  die  memoria 
der  alten  klassischen  Prosaiker  überhaupt  ?  Was  wissen  wir  z.  B. 
über  Thukydides  selbst  von  c.  300  —  80  v.  Chr.?  Philochoros 
scheint  ihn  gekannt  (Ferd.  Schröder,  Thucydidis  memoria,  quae 
pi-ostat  apud  Aristidem  ct.  p.  38  f),  Aristarch  einmal  gegen  ihn 
polemisiert  zu  haben  (Lehrs  de  Arist.  stud.  Hom.^  195  A.  115); 
auch  dem  Polybios  ist  er  nicht  fremd  (Stich,  Act.  semin.  Erlang. 
II  211  A.  3),  vielleicht  auch  im  Redeunterricht  von  Dionysius 
gelegentlich  angezogen  worden  (Brzoska,  de  canone  decem  orat. 
p.  35  f);  im  großen  Ganzen  aber  ist  er  vergessen  gewesen  bis 
auf  die  Zeiten  des  Lucrez  und  des  erneuten  ^r^Xoz,  'Attixo?  im 
.1.  vorchristlichen  Jahrhundert  (s.  a.  Cic.  Brut.  66).  Nicht  ein- 
mal Diodor  hat  ihn  (nach  Holzapfels  Nachweis)  direkt  benutzt, 
sondern  durch  Vermittelung  des  Ephoros.  Seine  Wiedererweckung 
verdankt  er  zunächst  und  vor  allen  Dingen  rhetorisch-stilistischen 
Interessen.  Wer  von  Prosaikern  diese  nicht  befriedigte,  den  ließ 
man  meist  im  Staub  der  Bibliotheken  liegen,  imd  er  verfiel  der 
Vergessenheit,  wenn  nicht  ein  gelehrter  Mann  ihn  einmal  durchsah 
und  einige  Notizen  aus  ihm,  über  ihn  der  Nachwelt  vermittelte 
So  wird  es  auch  dem  Kratippos  ergangen  sein  —  spät,  wie  Jon 
und  Stesimbrotos ,  taucht  er  wieder  auf  und  verschwindet  sehr 
bald  auf  immer;  von  Dionysios  bis  auf  Plutarch  sah  man  ihn 
gelegentlich  an;  was  später  von  ihm  gesagt  wird,  ist  aus  zweiter 
oder  dritter  Hand. 

Wenn  sich  nun  außerhalb  der  Stelle  DH.  de  Thuc.  16  kein 
entscheidender  Grund  gegen  die  Ansetzung  des  Kratippos  Ende 
des  5.  und  Anfang  des  4.  Jahrhunderts  v.  Chr.  finden  läßt,  so 
hat  man  eben  von  dieser  Stelle  auszugehen  und  ihren  klaren 
Wortlaut  anzunehmen:  denn  daß  es  nicht  zulässig  sei,  a  priori 
dem  Dionysios  einen  Irrthum  zuzuschreiben,  anerkennt  Stahl  selbst 
(de  Crat.  p.  13).  Von  jener  Stelle  aus  muß  die  Marcellinusstelle 
Licht  erhalten^)  —  das  Umgekehrte  ist  unmöglich. 

Es  scheint  mir  also  zu  einer  Aenderung  der  Dionysiosstelle 
in  Stahls  Sinn  nicht  der  geringste  Grund  vorzuliegen;  auch  der 
Name  Kratippos  ist  nicht  so  selten,  daß  man  darum  in  Identifi- 
kation von  Cratippi,  die  an  verschiedenen  Stellen  genannt  werden, 
kühner  sein  dürfte:  im  ersten  und  dritten  Bande  der  CIA.  (zum 
zweiten  liegt  noch  kein  Index  vor)  allerdings  findet  sich  der  Name 
nicht,    aber  Pape  (Lexicon  griech.  Eigennamen)  weist  7  bestimmt 


®)  Ein  ganz  äbnliches  Versehen,  wie  es  Unger  hinsichtlicb  des  Kra- 
tippos und  Zopyros  dem  Marcellinus  nachweist,  hat  Förster  hinsichtlich 
des  Vergil  und  Pisander  dem  Macrobius  nachgewiesen  (Wochenschr. 
f.  klass.  Phil.  1891,  141). 


Noch  einmal  Kratippos.  125 

untersclieidbare  Cratippi,  woiiinter  ein  Athener,  und  noch  einige 
nicht  weiter  als  dem  Namen  nach  bekannte,  der  Index  des  CIGr. 
5  Cratippi  auf;  ein  weiterer  Inschr.  v.  Pergamon  I  nr.  247 
col.   II  8. 

Endlich  erregt  mir  trotz  Stahls  Gegenbemerkungen  (Philol. 
L  31  f.)  seine  Conjectur  selbst  (-ova/adcaa;  aol.  (Zürro)  schweren 
Anstoß.  Vor  allem  möchte  ich  mich  gegen  die  Unterstellung  ver- 
wahren, als  ob  ich  den  Ausdruck,  „mein,  dein,  unser,  euer  Al- 
tersgenosse" (das  bedeutet  aequalis  in  den  von  Stahl  angeführten 
Stellen)  überhaupt  für  unmöglich  hielte.  Es  versteht  sich  von 
selbst,  daß  solche  Ausdrücke  überall  ihre  Berechtigung  haben,  wo 
eine  Unterscheidung  verschiedener  Generationen  durch  sie  ausge- 
drückt werden  soll,  wo  eine  beträchtlich  ältere  Person  zu  einer 
beträchtlich  jüngeren  redet  und  durch  jene  Ausdrücke  angedeutet 
wird,  daß  der  angeredete  Vertreter  der  einen  Generation  eine 
Person,  die  dem  Redner  bekannt  sei,  nicht  oder  nicht  näher  kennen 
könne  oder  umgekehrt.  So  in  der  von  Stahl  angeführten  Stelle 
Cic.  de  or.  117  :  Crassus,  geboren  a.  140,  redet  zu  den  a.  124  gebo- 
renen, also  um  16  Jahre  jüngeren  Sulpicius  undVarus,  von  Cälius 
(Consul  als  homo  novus  a.  94,  also  nach  Ciceros  Analogie  c.  137 
oder  früher  geboren)  als  seinem,  von  Varius  (Volkstribun  a.  91, 
also  wohl  c.  121  geboren)  als  ihrem  Altersgenossen.  Außerdem 
ist  eine  solche  Bezeichnung  noch  denkbar  gegenüber  von  jemand, 
welcher  denjenigen,  auf  den  sich  dieselbe  bezieht,  nicht  näher 
kennt,  auch  wenn  ein  Altersunterschied  zwischen  dem  Bezeichne- 
ten und  dem  Angeredeten  nicht  stattfindet-,  oder  auf  dieselbe 
Weise  kann  mit  einem  a'Jvax{jL7.a7c  aoi  autttj  auf  jemanden  hin- 
gewiesen werden ,  welchen  zwar  der  Angeredete ,  nicht  aber  der 
Schreibende  kennt,  ohne  daß  der  Letztere  im  Alter  von  dem  ouv- 
axjxdtaa;  wesentlich  verschieden  zu  sein  brauchte.  Ich  hätte  also 
allerdings  deutlicher  sagen  sollen  (Philol.  XLIX  21),  es  sei  nicht 
erhört,  daß  ohne  besondere  Veranlassung  so  geredet  werde.  Stahl 
will  nun  aber  eine  solche  Veranlassung  gefunden  haben ;  Kratippos 
sei  (de  Crat.  p.  16)  c.  96 — 91  geboren  und  ein  Altersgenosse 
des  Q.  Aelius  Tubero,  dessen  Geburtsjahr  Stahl  c.  81 — 76  setzen 
will.  Den  Dionysios  lä(5t  er  nicht  lange  vor  60  geboren  sein 
(ibid.  p.  18).  Diese  Gleichungen  beruhen  auf  zwei  Voraussetzungen, 
1)  der  schon  von  Weismann,  de  Dionys.  Hai.  vita  et  Script.  (1837) 
p.  7  ausgesprochenen,  daß  der  Adressat  von  Dionysios'  Schrift 
TzzrA  TOü  Öo'jy.uoioou  yapay.Tr^po;  der  sonst  als  Jurist  und  Histo- 
riker (Teuffel-SchAvabe*  RLg.  §  208)  bekannte  Q.  Aelius  Tubero, 
Sohn  des  L.  Aelius  Tubero  und  Vertheidiger  seines  Vaters  in  der 
ligarischen  Angelegenheit  a.  46,  sei  —  2)  daß  der  von  Dionysios 
gemeinte  Kratippos  der  Philosoph  dieses  Namens  aus  Ciceros 
Zeit  sei.  Die  erstere  dieser  beiden  Annahmen  hat  eine  nicht  ge- 
ringe Wahrscheinlichkeit,  die  letztere  auch  nicht  die  geringste, 
wenn  man    nicht    Stahls  Conjectur    annimmt,    durch  welche  er  in 


126  W.   Sclimid, 

die  Dionysiosstelle  das  hineinverlegt,  Avas  er  beweisen  will.  lieber 
die  Geburtsjahre  sämmtlicher  drei  Männer  wissen  wir  nichts. 
Dionysios  kann,  als  er  a.  30  nach  Eom  kam,  ebensogut  40  als 
30  Jahre  alt  gewesen  sein;  von  Tubero  ist  es  sehr  wahrschein- 
lich, daß  er  a.  46  jünger,  nicht  älter  als  30  Jahre  war,  denn 
daß  seine  Aussage  iuvenem  se  patri  haesisse  (Quintil.  XI  1,  80) 
nicht  die  senectus  zum  Gegensatz  hat,  sondern  die  Frühzeit  der 
iuventus  (nicht  deren  ganze  Ausdehnung)  bedeutet,  ist  offenbar 
auch  Stahls  Ansicht,  der  ja  sonst  wohl  für  seinen  Zweck  von  der 
Dehnbarkeit  des  Begriffs  iuvenis  volleren  Gebrauch  machen  und 
den  Q.  Tubero  a.  46  statt  der  höchstens  35  Jahre  40 — 45  alt 
sein  lassen  könnte  —  auch  sein  Vater  ließe  sich  ja  ohne  Be- 
schwerde 5 — 10  Jahre  älter  machen.  Pomponius  an  der  von 
Stahl  citierten  Stelle  bezeugt,  daß  Q.  Tubero  und  Ateius  Capito 
Schüler  des  Ofilius  und  daß  Tubero  jünger  gewesen  sei  als  Ofi- 
lius  und  Trebatius  Testa.  Trebatius  ist  um  a.  89  geboren,  Ateius 
Capito  etwa  a.  34.  Soll  letzterer  den  Ofilius  noch  gehört  haben, 
so  kann  das  frühstens  von  a.  19  v.  Chr.  an  gewesen  sein:  man 
wird  also  mit  dem  Geburtsjahr  des  Ofilius  keinesfalls  über  a.  89 
hinaufgehen  dürfen.  Ofilius  ist,  wenn  man  ihn  a,  89  geboren  sein 
läßt,  16  Jahre  jünger  als  sein  Lehrer  Servius  Sulpicius  —  nimmt 
man  ein  ähnliches  Altersverhältnis  zwischen  Ofilius  und  seinem 
Schüler  Tubero  an,  so  wäre  Tubero  frühstens  a.  73  geboren, 
also  a.  46  höchstens  27  Jahre  alt;  daß  er  aber  a.  46  schon  eine 
lange  Eechtsanwaltspraxis  hinter  sich  gehabt,  ist  eine  ganz  will- 
kürliche Annahme  von  Stahl ^):  gleich  die  erste  Erfahrung,  daß 
das  causas  agere  unter  Cäsars  Herrschaft  eine  fruchtlose  Sache 
für  einen  Pompeianer  sei,  kann  ihn  veranlaßt  haben,  zum  ius  ci- 
vile  überzugehen. 

Aber  ich  will  wenigstens  zugeben,  daß  das  Jahr  76  als  Ge- 
burtsjahr des  Tubero  annehmbar  sei:  dann  wäre  er  c.  15  Jahre 
älter  als  Dionysios  (nach  Stahls  Ansatz)  und  c.  15  jünger  als 
Kratippos.  Wenden  wir  auf  dieses  Verhältnis,  was  wir  durch 
die  von  Stahl  aus  Cic.  de  or.  beigebrachten  Ausdrücke  lernen,  an, 
so  ist  Tubero  ebensowenig  als  Altersgenosse  des  Dionysios  wie 
als  solcher  des  Kratippos  zu  bezeichnen.  Indessen  hat  Stahl  das 
selbst  bemerkt  und  giebt  deshalb  dem  aov7.x[xa-l£iv  schließlich  ei- 
nen neuen  Begriff,  den  er  mit  Stellen  aus  —  Suidas  und  Gellius 
zu  stützen  sucht.  Das  Wort  soll  auch  gebraucht  werden  können 
von  Leuten ,  qui  firmata  aetate  simul  aliqua  arte  clari  fuerunt, 
etiamsi  haud  i)auds  annis  differunt.  Eigentlich  hängt  diese  ganze 
Erklärung  an  der  Suidasstelle ,    und  eine  solche    ist   zur  Feststel- 


*)  Nach  den  von  Tac.  dial.  84  extr.  u.  Quintilian.  XII  6,  1  ange- 
führten Fällen  könnte  auch  der  27jährige  Tubero  schon  mehrere  Jahre 
prakticiert  gehabt  haben.     S.  a.  Teuffel-Schwabe,  Rom.  Lg.  §  43,  3. 


Noch  einmal  Kratippos.  127 

luug  eines  Sprachgebrauchs  wahrlich  ein  sehr  schlechter  Anker- 
platz. Wenn  Gellius  XV  23  sagt,  Hellanikos,  Herodot  und  Thu- 
kydides  in  isdem  fere  temporihus  laude  ingenti  floruerunt, 
so  ist  das  keine  lateinische  Uebersetzung  aus  griechischem  auv- 
Yj/txajav,  sondern  von  xaia  to'Jc  autouc  /povou;  (jLcyaXifj  oo^ifj 
T;y.[j,aaocv  und  damit  braucht  an  sich  über  die  Lebenszeit  der 
Schriftsteller  (wie  denn  auch  Gellius  als  mit  etwas  Neuem  fort- 
föhrt  et  nmi  nimis  longe  distantihus  fuerunt  aetatibus)  gar  nichts 
ausgesagt  zu  sein :  in  diesem  Sinn  könnten  sogar  zwei  zeitlich 
weit  entlegene  Menschen,  einer  der  noch  lebt  und  einer,  der  längst 
gestorben ,  dessen  Gedächtnis  aber  wieder  aufgefrischt  ist ,  wie 
etwa  Thukydides  und  Cicero  im  1.  Jahrhundert  v.  Chr.  isdem 
temporihus  florere,  nämlich  laude  ingenti.  Selbst  wenn  also  bei 
Pamphila,  aus  welcher  Gellius  citiert,  ouvaxfiaCs'-v  gebraucht  ge- 
wesen wäre,  selbst  wenn  wahrscheinlich  wäre,  daß  Dionysios  das 
Wort  in  demselben  Sinn  wie  Pamphila  gebraucht  hätte,  so  würde, 
der  Gelliusstelle  nach,  auvaxjiaaa;  aoi  aurw  nichts  weiter  heißen 
müssen  als:  der  zu  derselben  Zeit  wie  du  gerühmt  wurde,  aber 
möglicherweise  lange  vorher  gelebt  haben  kann:  von  „firmata 
aetate"  wäre  in  diesem  Begriff  von  auvax}i.aCüj  nichts  enthalten. 

Ich  kenne  von  auvaxfiaCo)  zwei  Yerwendungsweisen  1)  heißt 
es  ohne  technischen  Beigeschmack :  gleichzeitig  mit  jemanden  oder 
einer  Sache  in  Kraft  stehen;  so  Polyb.  XVI  28,  1 ;  XXXII  3; 
TTSpi  'j'^ou;  44,  2)  ^),  2)  ist  es  technischer  Ausdiaick  der  littera- 
rischen Chronologen  und  eine  allgemeiner  gehaltene  Bezeichnung 
etwa  gleichzeitiger  Höhe  litterarischen  Schaffens,  wo  bestimmtere 
Anhaltspunkte  fehlen,  dagegen  Grund  zur  Annahme  etwa  gleich- 
zeitiger Wirksamkeit  vorliegt :  in  dieser  Verwendung  ist  der  Aus- 
druck aus  guten  Gründen  ungenau,  also  nur  angewendet  und 
anwendbar  auf  entlegenere  oder  nicht  gehörig  historisch  bekannte 
Zeiten  und  Verhältnisse :  in  dieser  Verwendung  heißt  eben  ouv- 
axjxdtaa;  gerade  der  Zeitgenosse,  wie  ich  Philo!.  XLIX  21  A. 
vollkommen  richtig  gesagt  habe,  und  gerade  nicht  der  Alters- 
genosse. 

Mir  ist  am  wahrscheinlichsten,  daß  Dionys.  1.  c.  das  Wort 
im  zweiten  Sinn  gebraucht  habe,  und  dann  ist  offenbar  die  Stahl'- 
sche  Conjektur  völlig  unmöglich:  in  einem  Ausdruck  von  so  un- 
bestimmter Allgemeinheit  kann  überhaupt  nicht  von  einer  ganz 
naheliegenden  Vergangenheit  geredet  werden.  Nimmt  man  aber 
an,  auvxxfxa!!«)  sei  im  ersten  Sinn  gebraucht,  so  würde  sich  für 
die  spezielle  Interpretation  der  StahFschen  Lesart  eine  doppelte 
Möglichkeit  ergeben :  entweder  wollte  Dionysius  sagen ,  Kra- 
tippos und  Tubero  seien    zu  gleicher  Zeit  im  kräftigen  Alter  ge- 


^)  In    diesem   Sinn    deutlicher   DH.  de  Dem.  6:    ^v   dxfir"  xotv/J  ßtoo 
yevö[j.dv(jüv  djjLcpoTv. 


128  W.   Scbmid, 

standen  (hierin  wäre  also  etwas  von  Stahls  firmata  aetate  zu  fin- 
den,  aber  gar  nichts  von  aliqua  arte  dari  fuerimt  ^  welche  zwei 
Begriffe  Stahl  unzulässigerweise  ineinandermengt),  und  diese  Aus- 
legung liePe  sich  zur  Noth  unter  Zugrundelegung  der  oben  be- 
rührten Altersverhältnisse  annehmen ;  oder  soll  aüvaxuaCstv  allge- 
meiner heißen  „zugleich  leben  mit  einem",  (wie  auch  y^7|jlocC£  und 
Y£Yov£  ziemlich  gleichviel  sagen:  Diels,  Rh.  Mus.  XXXI  19)  eine 
Auslegung,  die  in  Untiefen  führt  (denn  allerdings  könnte  so  die 
von  Stahl  de  Crat.  p.  18  angeregte  Frage  aufgeworfen  werden: 
cur  Dionysius  non  maluerit  6  o'jvax[j.dcao'.c  Y]|j.iv  scribere?) ,  wenn 
man  nicht  dem  ai)V7.x[xaC£iv  gar  eine  räumliche  Bedeutung  unter- 
schieben wollte  (der  Art,  daß  Kratippos  vor  Dionysios'  Ankunft 
in  Rom  mit  Tubero  zusammengelebt  hätte):  dazu  wird  man  sich 
aber  nicht  entschließen. 

Aber  auch  das  soeben  der  StaliFschen  Conjectur  gemachte 
Zugeständnis  muß  ich  sogleich  wieder  zurückziehen :  denn  was 
soll  denn  die  steigernde  Hervorhebung  aoi  o(ut(o  ')  statt  des  ein- 
fachen 001  ?  Man  könnte  sich  allenfalls  denken ,  Dionysios  wolle 
mit  aot  auTto  den  Kratippos  dem  Interesse  des  Tubero  näher 
rücken  und  etwa  bedeuten:  „gerade  du  kennst  ja  diesen  Autor 
oder  solltest  ihn  kennen ,  da  er  ein  Altersgenosse  von  dir  ist" ; 
aber  man  betrachte  doch  den  ganzen  Satz  mit  ihz  auf  seinen 
Zweck,  besonders  auch  das  zweite  Participium!  Der  Satz  soll 
ganz  offenbar  dem  vorangegangenen  subjektiven  loiys  etwas  von 
objektiver  Gewähr  beifügen :  wie  sollte  es  aber  einer  Ansicht  über 
das  Werk  des  Thukydides  zur  Empfehlung  dienen,  wenn  sie  auch 
von  jemand  geäußert  worden  ist,  der  350  Jahre  jünger  als  Thu- 
kydides und  ein  Altersgenosse  des  Tubero  ist?  Das  zweite  Par- 
ticipium zeigt,  die  Gewähr  sollte  darin  liegen,  daß  dieser  Kratippos 
zu  Thukydides  und  seinem  Werk  in  einem  näheren  Verhältnis 
gestanden  sei.  Das  zweite  Participium  ist  als  Accedens  zu  einem 
stärkeren  Beweismoment  wohl  annehmbar,  nimmei-mehr  aber  als 
einziges  Beweismoment:  denn  rdi  'Kap7A3icpU£VTa  ouva'aYElv  in 
Stahls  Sinn  kann  jemand  lange  nach  dem  Tod  des  Schriftstellers 
und  ohne  über  Letzteren  persönlich  Genaueres  zu  wissen.  Das 
stärkere  Beweismoment  muß  also  vorangegangen  sein,  d.  h.  eine 
genaue  Exegese  der  Dionysiosstelle  selbst  verlangt  unbedingt  den 
Text,  den  wir  haben:  GOvaxfjLaoac  auTu). 

Und  zu  allen  diesen  exegetischen  Schwierigkeiten  kommt  end- 
lich die  sehr  beachtenswerthe  sachliche,  die  ich,  nunmehr  über 
Stahls  Ansicht  besser  informiert,  richtiger  als  in  jener  Anmerkung 
(Philol.  XLIX  21)  bezeichne:  wer  mag  in  einer  Zeit,  welche  den 
Xenophon,    Theopomp    und   Ephoros  hatte,    den    Thukydides  bis 


^)  Besonders  hervorgehoben  ist  der  Ausdruck  an  den  von  StabI  de 
Crat.  p.  14  citierten  Stellen  der  Archäologie  des  Dionysios. 


Noch  einmal  Kratippos.  129 

a.  389  fortzusetzen  unteraommen  haben?  Eine  neue  compendiösere 
DarsteUung  der  gesammten  oder  eines  wichtigen  größeren  in  sich 
zusammenhängenden  Abschnittes  der  griechischen  Geschichte  nach 
Art  des  Diodor,  Nikolaos,  Nepos,  Trogus  oder  Kephalion,  Arrian, 
Dexippos  ist  doch  etwas  sehr  wesentlich  Anderes. 

Dies  sind  die  Gründe,  aus  welchen  ich  die  überlieferte  Lesart 
bei  Dionysios  für  eine  über  jeden  Zweifel  erhabene  und  darum 
auch  für  den  einzig  möglichen  Orientierungspunkt  in  Betreff  des 
Kratippos  halte. 

Nun  ist  aber  Stahl  von  der  Defensive  auch  zur  Offensive 
gegen  meine  Interpretation  der  Stelle  übergegangen  (Philol.  L  35): 
auvotfo)  soll  gerade  für  die  compilatorische  Geschichtschreibung, 
welche  Stahl  dem  Kratippos  beilegt,  der  bezeichnende  Ausdruck 
sein^).  Die  Belegstellen  finden  sich  de  Grat.  p.  13  A.  2;  es  sind 
die  drei  bei  Stephanus  Thes.  verzeichneten  Stellen  aus  Appian, 
die  selbstverständlich  gar  nicht  beweisen,  daß  ouva^oj  von  Dionysios 
in  demselben  Sinn  wie  von  Appian  gebraucht  worden  sei,  da  es 
doch  vom  Sammeln  z.B.  von  Büchern  bei  Strabo  XIII  54  p.  608; 
Plut.  Lycurg.  4;  Ael.  var.  bist.  XIII  14  (Peisistratos  ouvocysi  die 
vorher  zerstreuten  homerischen  Gesänge) ^^)  gebraucht  wird;  und 
wenn  es  mir  gelungen  ist  nachzuweisen,  daß  Kratippos  ein  Zeit- 
genosse des  Thukydides  gewesen  sein  muß,  so  kann  ouvay«)  gar 
nicht  jene  Arbeitsmethode  des  Compilierens  anderer  Bücher  be- 
zeichnen, weil  diese  eben  erst  später  nöthig  und  möglich  geworden 
ist.  Für  meine  Conjectur  yaxaÄsicp &£VTa  statt  TrapaÄsicp&svta  führe 
ich  nichts  weiter  an  als  daß  sie,  als  ich  jenen  Aufsatz  schrieb, 
mir  durch  die  nach  meiner  Ansicht  einzig  mögliche  Interpretation 
des  Zusammenhangs  gefordert  zu  werden  schien.  Wenn  mir  je- 
mand einen  anderen  Ausweg  zeigt,  werde  ich  ihm  gern  folgen  — 
den  von  Stahl  gewiesenen  bedaure  ich  nicht  betreten  zu  können. 
Von  der  unabweislichen  Nothwendigkeit  meiner  Conjectur  bekenne 
ich  aber  selbst  nicht  mehr  ganz  überzeugt  zu  sein.  Der  Anstoß, 
welchen  ich  (Philol.  XLIX  24  f.)  an  dem  Ausdruck  TcapaAsicp^^svxa 
genommen  hatte  für  diejenige  Partie  des  peloponnesischen  Kriegs, 
an  welche  Thukydides  nicht  mehr  gekommen  ist,  schwindet,  wenn 
man  die  Auffassung  des  Dionysios  bedenkt,  als  hätte  Th.  mit 
Bewußtsein  dem  Publikum  den  Schluß  seines  Werkes  vor- 
enthalten ( woraus ,  beiläufig  gesagt ,  zu  folgern  wäre ,  daß  die 
Tradition  von  Thukydides'  Ermordung  dem  Dionysios  nicht,  viel- 
leicht noch  nicht  bekannt  gewesen  sein  kann  —  denn  sonst 
hätte  er  doch  offenbar  auch  mit  diesem  Faktor  zur  Erklärung  der 
thukydideischen  Besonderheiten  rechnen  müssen) :  somit  hat  er  nach 


*)  Seltsam  bleibt  jedenfalls  öuvocy«)  auch  nach  Stahls  Deutung,  ver- 
bunden mit  einem  negativen  Begriff  als  Objekt. 

^^)  Vgl.  auch  auvaycoYTq  z.B.  Tsyvöiv  u.a.  (des  Aristoteles,  Theophrast); 
TTj?  loTopfas  (Dionys.  ant.  Rom.  I  '80);  Strab.  I  3,  17  p.  58  Gas. 

Philologus  LH  (N.  F.  VI),  1.  9 


130  W.  Schmid, 

Dionysios'  Ansicht  wirklich  den  Schluß  „weggelassen".  Und  was 
aova"j'co  im  Sinn  von  auyYpacpoj  angeht,  so  bleibt  zwar  immer  die 
in  der  Anmerkung  bezeichnete  Seltsamkeit;  aber  ausgeschlossen 
ist  diese  Verwendung  doch  nicht,  wenn  man  z.B.  Luc.  de  hist. 
conscr.  16  (uKO[xvrjjxa  Tuiv  ys^ovotcdv  yojjlvov  aüvayaYwv)  vergleicht. 
Ich  anerkenne  auch  die  Gewichtigkeit  von  Stahls  Einwand  Nr.  3 
(Philol.  L  35).  Also:  mag  man  den  Kratippos  für  den  Sammler 
(und  in  diesem  Fall  doch  mit  Wahrscheinlichkeit  auch  den  Her- 
ausgeber) von  Thukydides'  Nachlaß  oder  nur  für  seinen  Fortsetzer 
halten  —  ein  Zeitgenosse  des  Thukydides  ist  er  jedenfalls. 

Das  halte  ich  für  feststehend;  für  mehr  als  wahrscheinlich, 
daß  er  zu  Thukydides  in  persönlicher  Beziehung  stand  *^)  und 
branchbare  Nachrichten  über  ihn  vermittelt  hat;  für  möglich, 
daß  er  Herausgeber  der  ^uYYpacpr^  ist. 


**)  Weiter  braucht  Dionysios  mit  den  Worten  xocl  xd  TiapaX.  —  öuv- 
ayaywv  für  seinen  Zweck  nichts  sagen  zu  wollen. 

Nachtrag. 

Nach  Abschluß  des  vorstehenden  Aufsatzes  ist  mir  die  Arbeit  von 
V.  Casagrandi,  le  orazioni  di  Tucidide  (Catania  1892)  zugekommen. 
C.  faßt  (p.  25  if.)  den  Kratippos  als  Zeitgenossen  des  Thukydides,  aber 
als  detrectator  desselben  auf,  welcher  aus  Neid  die  Reden  des  Th.  un- 
günstig beurtheilt  habe.  Zu  dieser  Auflassung  geben  die  von  Dionysios 
de  Thuc  16  aus  Kr.  citierten  Worte  nicht  den  geringsten  Anlaß. 
Denn  wenn  Kr.  über  die  Reden  sagte,  o6  ixdvov  xats  T.^d^taiv  IfjtTroSwv 
YeYEvfjailat,  ak\ä  7cai  toT?  dxoiouatv  oy^Tjpd;  elvott,  so  liegt  darin  nichts  we- 
niger als  ein  Tadel  gegen  Th. ,  sondern  einfach  die  Constatierung  der 
thatsächlichen  Wirkung  jener  Reden  auf  Zeitgenossen,  ein  Referat  über 
deren  Urtheil.  Casagrandi  kann  denn  auch  seine  Meinung  nur  mit  der 
völlig  unbewiesenen,  weil  unbeweisbaren  Annahme  stützen,  Kratippos 
sei  die  Quelle  von  Dionysios'  abfälliger  Thukydideskritik.  Sieht  man 
die  Dionysiosstelle  genauer  an,  so  ist  einleuchtend,  daß  die  Aeußerung 
des  Kratippos  über  die  Reden  von  Dionysios  gerade  darum  zu  Hilfe 
genommen  wird  ,  weil  Kratippos  ein  der  Eingenommenheit  gegen  Th. 
ganz  unverdächtiger  Zeuge  war. 

Wer  Spuren  zeitgenössischer  oder  annähernd  zeitgenössischer  Thu- 
kydideskritik finden  will ,  der  darf  sie  nicht  mit  C.  nur  in  dem  aller- 
dings bezeichnenden  Referat  des  Kratippos  suchen,  sondern  muß  uns 
das  Verhältnis  des  platonischen  Menexenos  zu  Thukydides,  über  welches 
ich  (Philol.  XLIX  23  f.)  mir  nicht  anmaßen  will ,  das  letzte  Wort  ge- 
sprochen zu  haben,  und  muß  das  disertum  silentium  über  den  großen 
Historiker  bei  Aristoteles,  auch  in  der  A&yjvat'tuv  TroXtxeta,  aufklären, 
allenfalls  endlich  die  von  Holzapfel  erörterte  verschiedene  Darstellung 
der  athenischen  Dinge  bei  Ephoros  heranziehen. 

Bei  genauerer  Betrachtung  ist  mir  immer  wahrscheinlicher  gewor- 
den, daß  Piaton  im  Menexenos  das  Thukydideische  Werk  allerdings 
gekannt  habe:  die  Stelle  Menex.  23o  C  kann  man  doch  kaum  anders 
denn  als  einen  direkten  Trumpf  gegen  Thuc.  II  37  auflFassen.  Dessen 
darf  man  jedenfalls  sicher  sein,  daß  Piaton  einer  derjenigen  war,  wel- 
chen die  prjTopelat  bei  Thukydides  in  hohem  Grad  (5yÄ7jpat  gewesen  sind. 
Und  dann,  wenn  man  den  Menexenos  unter  dem  unmittelbaren  Eindruck 


Noch  einmal  Kratippos.  131 

des  soeben  erschienenen  Thukydides  geschrieben  denkt,  und  zwar  in 
dem  Sinn,  wie  ihn  Wendland  richtig  verstanden  hat  (auch  Zeller,  in 
der  Besprechung  von  Wondlands  Aufsatz,  Archiv  f.  Gesch.  der  Philos. 
VI  142,  hat  sich  genöthigt  gesehen,  ein  wenig  einzulenken),  ist  der 
Menexenos  selbst  ein  weiterer  kräftiger  Beweis  für  die  Möglichkeit,  daß 
Kratippos  über  den  Eindruck  von  Menschen  des  vierten ,  nicht  des 
ersten  vorchristlichen  Jahrhunderts  rede. 

Tübingen.  W.  Schmid. 


Aristoteles  über  die  Demokratie. 

Der  Haupteinwand  F.  Cauers  gegen  die  Aechtheit  der  Ä&.  tc. 
war,  daß  das  Urtheil  der  iVi>.  ir.  41,  2  über  die  athen.  Demo- 
kratie den  sonstigen  Ansichten  des  Arist.  widerspreche.  Diesen 
Einwand  haben  unabhängig  von  einander  O.  Crusius  (Philol.  1891, 
173)  K.  Niemeyer  (Jahrb.  f.  Phil.  1891,  405)  u.  Verf.  (Korresp.- 
Bl.  f.  d.  Gel.  u.  R.-Schalen  Württ.  1891,  337  ff.)  zurückgewiesen, 
in  dem  sie  das  'A^.  tt.  41,  2  geäußerte  Lob  auf  die  Gerichts- 
barkeit des  Volks  beschränkten  und  die  ähnliche  Stelle  PoHt.  III 
10,  1286a  24  ff.  anführten,  die  F.  Cauer  nicht  beachtet  hat. 
F.  Cauer  hat  auf  diese  Entgegnung  nicht  erwidert;  dagegen  ist 
P.  Cauer  jetzt  für  den  Bruder  eingetreten  (Jahrb.  f  Phil.  1892, 
581  ff.),  und  führt  aus  1)  daß  das  Lob  der  demokratischen  Ge- 
richtsbarkeit A^.  TT.  41,  2  ein  Lob  der  ganzen  Verfassung  in 
sich  schließe  und  2)  daß  jene  Stelle  der  Politik,  von  der  Crusius 
und  Niemeyer  „keinen  rechten  Gebrauch  zu  machen  wußten",  vom 
Verf  der  'Ai>.  tu.  aller  Wahrscheinlichkeit  nach  benutzt,  aber  falsch 
verstanden  und  angewendet  sei.  Ich  glaube  entsprechend  meinen 
früheren  Ausführungen  daran  festhalten  zu  können,  daß  das  erstere 
nicht  richtig,  das  letztere  nicht  unmöglich,  aber  nicht  nothwendig 
anzunehmen  ist.  Beides  ergibt  sich  aus  einer  genauen  Betrach- 
tung der  Stelle  der  Politik.  Denn  Aristoteles  redet  hier  nicht 
bloß  vom  Gegensatz  zwischen  der  Menge  und  dem  einzelnen,  wie 
P.  Cauer  meint,  sondern  auch  vom  Gegensatz  zwischen  der  Menge 
und  Wenigen  (Z.  33  täv  oXi'ywv).  Die  Rechtsprechung  soU  in 
den  Händen  des  Volks,  nicht  eines  einzelnen,  nicht  Weniger  lie- 
gen. Auch  die  ^ouXr^  besteht  gegenüber  dem  Volk  aus  Wenigen. 
Eine  ganz  andere  Frage  ist  es,  wie  dieses  Volk  die  Recht- 
sprechung übt,  ob  y.ata  vo|jloüc  oder  durch  willkührliche  'jir^cpiofxaTa 
und  wie  das  regierende  Volk  zusammengesetzt  ist. 
Ueber  diese  beiden  Punkte  äußert  sich  Aristoteles  ausführlich 
in  der  Politik;  in  der  Ai).  k.  hielt  er  es,  gleichviel  aus  welchem 
Grunde,  nicht  für  nöthig,  diese  letztere  Ausführung  zu  wiederholen. 
Es  bleibt  also  dabei,  daß  'A^.  ir.  41,  2  nicht  gegen  die  Aecht- 
heit  der  Schrift  angezogen  werden  kann. 

Stuttgart.  J.  MiUer. 


VII, 

Ueber  den  Lucian-Codex  der  Marcusbibliothek  zu 
Venedig.    436  ¥. 


Im  Philologus  1892  Neue  Folge  V  Heft  1  S.  72  ff.  hatte  ich 
gezeigt,  daß  das  ürtheil  des  Herrn  Professors  Dr.  Eduard  Schwartz 
in  Rostock  über  den  Werth  der  Lucian-Hds.  51  Vatic.  87  un- 
haltbar ist.  Nicht  viel  günstiger  urtheilt  derselbe  über  Cod. 
Marcianus  436  ^',  der  ebenfalls  bisher  als  ein  sehr  werthvoller 
gegolten  hat. 

Einen  mächtigen  Anwalt  hatte  die  Handschrift  von  vorn- 
herein an  Cobet,  dessen  hervorragende  Sachkenntniß  auf  diesem 
Gebiete  außer  Zweifel  steht.  In  seiner  oratio  de  arte  interpre- 
tandi  grammatices  et  critices  fundamentis  innix.a  primario  phüologi 
officio.  Lugd.  Batavorum  1847  verbessert  er  mehrere  Stellen,  na- 
mentlich in  Lucians  Schritt  r.zrA  Tiapaairou,  nach  einem  Codex  der 
Marcianischen  Bibliothek,  den  er  wiederholt  als  optimus  bezeich- 
net.    S.  S.   116-122. 

Welches  dieser  Codex  Marcianus  war,  hatte  Cobet  in  der 
Rede  nirgends  angegeben.  Als  ich  daher  im  Sommer  1858  zum 
ersten  Male  für  meine  Lucianstudien  nach  Venedig  reiste  ,  um 
zunächst  festzustellen ,  welcher  Handschrift  dieses  Lob  zukam, 
fand  ich  bald,  daß  unter  den  sieben  Handschriften,  die  ich  ver- 
glich, nur  Cod.  436  W  gemeint  sein  konnte.  Eigne  weitere 
Vergleichung  bestätigte  die  Richtigkeit  seines  Urtheils.  Vgl.  meine 
Ausgabe  von  Luciani  somnium  sive  vita  Luciani.  Ex  codicibus 
Marciänis  im  Programm  des  Gymnasiums  zu  Anclam  1859  :  Luciani 
codicum  Marcianorum  lectiones.  Berolini  1861,  wo  ich  den  Codex 
so  charakterisirte :  propter  permulta  compendia  lectu  difficillimus^  sed 
idem  ad  emendandum  Lucianum  maxime  idoneus.  Etsi  enim  in- 
numera  in  eo  insunt  manifesta  vitia ,  tarnen  tot  habet  suas  scrip- 
turas  ex    nuilo   alio    manuscripto    hucusque    cognitas    easgue  ^    quibus 


Ueb.  d.  Lucian-Codex  d.  Marcusbibliothek  zu  Venedig  436  W.    133 

mira  quaedam  haud  paucis  paene  desperatis  locis  medela  adferatur^ 
ut  ex  optimo  exemplo  eum  descriptum  esse  appareat :  und  meine 
drei  Bändchen  ausgewählter  Schriften  des  Lucian.  Berlin  1853 
—1888. 

Auch  Fritzsche  rechnet  ihn  in  seiner  Gesammtausgabe  des 
Lucian  in  mehreren  Schriften,  so  in  vol.  I  P.  II  1862,  p.  IV, 
vol.  II  P.  I,   1865,  p.   VII— VIII  zu  den  besten  Handschriften. 

Herr  Eduard  Schwartz  äußert  sich  im  Anschluß  an  meine 
Bearbeitung  von  Lucians  Fischer  über  die  BeschafPenheit  des 
Cod.  Marc  436.  ^F  in  der  Berliner  Wochenschrift  für  klassische 
Philologie  1890  in  folgender  Weise: 

S.  991  erklärt  er  ihn  als  „sehr  unzuverlässig,  aus  der 
zweiten  Klasse  interpoliert". 

S.  993  heißt  es  „Vertreter  der  ersten  Klasse  sind  nach  dem 
Werthe  geordnet,  Viiidob.   B,  Gorl.  A,  Marcianus  ^F^. 

S.  994  „Innerhalb  der  ersten  Klasse  bilden  wiederum  eine 
besondere  Gruppe  A^I',  die  zahlreiche  Fehler,  namentlich  Aus- 
lassungen gemeinsam  haben"  und  fährt  fort:  „Die  einfachste  Ueber- 
legung  kann  lehren ,  daß  Lesungen  dieser  secundären  Gruppe 
gegenüber  der  Uebereinstimraung  von  B  (erste  Klasse)  und  FQ 
(zweite  Klasse)  ohne  Autorität  sind". 

„Allerdings  stehen  in  ein  paar  Fällen  A^F  zusammen  mit 
Fß  gegen  B".  „Sind  diese  Fehler",  fragt  er,  ^aus  der  ersten 
in  die  zweite  oder  aus  der  zweiten  in  die  erste  gedrungen?'^ 
„Da  es  einfache  Versehen  und  keine  denen  der  schlechteren  Ee- 
cension  vergleichbare  Interpolationen  sind,  wird  man  alte,  noch 
vor  die  Theilung  der  Ueberlieferung  hinaufreichende  Fehler  darin 
sehen  müssen ,  die  in  einer  so  sorgfältigen  Handschrift  wie  B 
verbessert  sind,  in  den  meisten  aber  und  darunter  auch  in  denen 
fortgepflanzt  wurden,  in  welchen  die  zweite  Recension  hinein 
interpoliert  ist". 

S.  996:  „An  sehr  vielen  Stellen  stimmt  W  mit  den  Inter- 
polationen von  Fß  überein ,  stammt  also  aus  einem  Archetypus, 
der  zwar  dem  Grundstock  nach  der  ersten  Klasse  angehörte, 
aber  aus  einer  Handschrift  der  zweiten  Klasse  corrigiert  oder 
richtiger  interpoliert  war^^ 

S.  1037.  „Für  OFß  und  BA¥  muß  je  ein  Archetypus  an- 
gesetzt werden,  die  beide  spätestens  ins  10.  Jahrhundert  fallen 
können  ,  vermuthlich  erheblich  älter  sind.  Für  die  Fälle  also, 
in  denen  beide  Klassen  übereinstimmen  oder  was  dasselbe  sagt, 
ein  weiterer  Archetypus  der  beiden  genannten  Archetypen  ange- 
nommen werden  muß,  kommen  wir  recht  hoch  hinauf  und  schon 
das  genügt,  um  von  einer  so  gewaltsamen  Behandlung  des  Textes 
abzuschrecken,  wie  sie  Herr  S.  für  richtig  hält".  „In 
derThat  werden  in  einer  Reihe  von  Fällen  BA^F  durch  (I)FQ 
oder  was  dasselbe  ist,  BA  durch  OFß^F  verbessert".  (Bemer- 
kenswerth  ist,  daß  von  den  33  nunmehr  aufgeführten  Beispielen 


134  J.  S  omm  erbrodt, 

32  in  meiner  Ausgabe  dieselbe  Lesart  haben,  die  Herr  Schw. 
billigt,  ohne  freilich  meinen  Namen  zu  nennen). 

Als  Ergebniß  stellt  Herr  Schwartz  (S.  1038.  39)  folgende 
zwei   „kritische  Regeln"   auf: 

^1)  daß  BAW  aus  OFÖ  nur  insoweit  verbessert  werden 
darf,  als  es  sich  um  leichte  ohne  Weiteres  erklärliche  Verschrei- 
bungen  handelt. 

2)  und  wo  das  nicht  geht,  der  Fehler  tiefer  zu  su- 
chen und  lediglich  auf  der  Grundlage  von  B A^P'  zu  corrigiren 
ist^^     Wie  das  zu  geschehen  hat,  ist  nicht  angegeben. 

Ich  weiß  nicht,  ob  es  Anderen  besser  gelingt,  als  mir,  aus 
den  oben  stehenden  Angaben  ein  zuverlässiges  Ürtheil  über  das 
Handschriftenmaterial  im  Allgemeinen ,  wie  im  Besondern  über 
Cod.  Marc.  436  ^F  herauszulesen,  geschweige  denn  eine  sichere 
Handhabe  für  die  Kritik  Lucians  zur  Feststellung  des  Textes 
zu  gewinnen. 

Ich  stelle  dieser  Ausführung  des  Herrn  Prof.  Eduard  Schwartz 
nichts  als  eine  Vergleichung  des  Cod.  Marc.  W  zu  Lucians  Ale- 
xander mit  dem  allgemein  als  vorzüglich  hervorgehobenen  Cod. 
Vindob.   123  gegenüber. 

Lucians  Alexander. 
Teubnersche  Ausgabe  ||  Cod.  Marc.  436   ^F  Cod.  Vindob.   123  B. 
c.   1.      avaxa^YipaaO^ai  ||  avaxatfapaoöai  — 
c.  2.      üTcsp  ijjLauTou  II  om.  uTisp  —  raurr^v  iTTicpspifj  ||  dmcp.  taürr^v 

—   £pr|  [xoTEpa  II  spTiixoTaTa 
c.  3.      TioXu  II  om.  —  To    YopYov    xai  Iv^sov    SiSjxcpaivovTiC  ||  tq 

ivi)£ov  xai  TO  Y°PT-  STricpaivovrec  — 
c.  4.    /HpaxXcic  ||"Hpayv>;£c    —    tö    ts    -jTcpispyov  ||  om.    ts    — 

exaaxa  UTrr|p)(£v||£yvaota/^oui   utt.  —  U7r£p  autou  || 

7:£pl  auTou  — 
c.   5.      Tr,c  auTou  ||  om.  if^c  —  /povoypoccpo)  ||  j^opoypacpw  — 
c.   6.       eu  ehai  \\  om.   Ixi  —  ixzhr^  \\  om.   — 
c.   7.      (bc  xai  UTTO  Y-  II  om.  xai  —  v.axa.  Tauxa  ||  xaTa  ta  autdt  — 
c.  8.      TrXouTYiO£t£V  av||':rXouTY]0£i'  £V    —   Tov  cpdjSov  II 

om.  TOV   —   6  TpOTTO?  II  om.   6  — 
c.   9.      ywOjxßaXoic  ypoTouvTa||x.  xpoTÄv  — 

C.     10.        7:£pl     TOUTO  II  TTEpi     TOUTWV     TOUTOV     TOV      XoyOV  ||  TOV     A. 

TouTov  —  xal  Xo^ouc  II  om.  — 
C.    11.      £üpT^TO   0£  )<pr|0[xoc||£rpr|To     §£    £V   ^pr^a[xtp  — 

<hc  2.    I!  om.  ÜJC  7TpO[AOLVT£Ua7.[X£Vr|C   II  7rpO|XaVT£UO[X£Vr^C  — 

C.     12.       OeIoV     Tl  II  om.    m     C.    13     TOU?    apTt    6pOTTO[JL£VOl)?  II  TOÜ 

apTt    6pUTT0{l£V0l)    —  " 

c.   14.      «}ii[xu^iü)  II  <J>i{xu&ti)  — 

c.   15.      7rpox£)^ua0ai  auToD  ||  «utoü  irpoj^.  — 

c.   16.     £vvoT^aov||£7:ivor^oov  —  l^r^AauvovTo  ||  i^r^X.  hk  — 
ioeIv  II  om.   — 


0. 

17. 

c. 

18. 

c. 

19. 

c. 

20, 

c. 

21. 

c. 

22 

c. 

23. 

c. 

24. 

c. 

25 

c. 

26. 

Ueb.  d.  Lucian-Codex  d.  Marcusbibliothek  zu  Venedig  436  W.     135 

iSuvaio  II  om.  — 

(bc  '^0  £ix6c  II  xaxa  t6  evAü^  —  dvscpcüVYjos  ||  l^scpwvTjae  — 
xai  auTO?  II  xat  outo;  —  xaXsa.  sjjlsAXs  xaxa  xa^iv  tou^ 
OSO.  II  xara  t.    tquc,  BsS.  xaXsasiv  IfxsXXsv 

ouTo;  II  auto?  —  Tiavu  dacp.  ||  Tidvra  docp.   — 

TOUTO'    SaTlV   II  TOUTO    T^V    dlTSJxaTtS  II  dTTSfldcTTSTO    

TTpouTpSTTSV  ||  om.    —  sioauötc  II  au&t<;  — 
xai  [xtoöoc  ll  6  [iiaöo?  —  {jiixpov  Bs  ||  om.  8s  —  iro'pov  || 
Tpo'TTOv  —  dXX'  SIC  II  dXX'  Tj  £<;  —  xal  itSU&TjVa?  ||  om.  — 
xai  xXsTTTa?  |{  om.    —  ot 

Tl    TTpOtTTSl    SV  ''AlOOU  ||  Tl    SV    'AoOU    TTpaTTSt   

UTio  xo'Xttou  II  UTTO    Tto'Xiiov  —  dirsxpivaxo  ||  oLTTOXpivotro   — 

6&0VIV0U  II  6Ö(DVIV00     ~ 

c.  27.      cpspcDV  II  "'  s^tüv    —    tjLSixtyjxsvov  ||  }xs[xiYJi-svo?    —    ßidioio 

cpdou;  TS  II  ßtoTou  cpdsoc  TS   

aXXoc  II  om.  —  BiCr^oöai  ||  oiCvjo&s  —  vouooto  ||  vo'ooto  — 

MdXXco  II  AyjXü)  —  dSüTOLot  ||  dSuToi?  — 

TauTa  [JLSv  II  om.   |isv  — 

auTOü  II  auToo?  — 

ouviTj?  ll  oovir^oi  —  ota?  ||  oTa  — 

Sl'  aoTo  II  oid  TO'jTo    —   xsXs5oai  jxTjSsva  ||  jxy]0.  xsA.  — 

oyotüxovT'  II  oYSoYjxovTa  — 

xai  t6  ToiauTa  ||  om.  —  tt^v  ||  om.   — 

TsXsuTatov  II  TsXsuTaioc  —  oixovojxojv  TLVO?  II  om.    TtVO^    — 

syi^vsTO  II  syivsTo  —  sv  Tto  jasoo)  II  om.  tid   — 

pXr^ösToa  ||  vlrfisiarj,  — 

r^u/ouv  II  r^uxovTO   - 

y^puooTc  7p.  II  Yp.  /p.   —  scpr;  ||  om.^  — 

ixsvTOL  II  [xsv   —  irpooaYaYsIv  ||  Trpoadysiv  —  Cü>v  ||  om.  — 

dvaTiXsuoac  ||  dTroTiXsuaac  —  xdirsiSvjTrsp    sßpdSuvsv  ||  xd- 

ttslSt)  TrapsPpdöuvsv  — 

xai  'Et:.  xXrjÖY)aso^ai  !|  om.  —  udvo  ||  om.  — 

Tivtüv  II  Tiva  —  irpofjLiacIlirapavofjLia?  — 

(bc    olaC^a  ||  om.    oj;    —    xscpaXaitoBTj   t|  xscpaXaiwSs^    — 

oaü)V   II  oToJv    —     (b?    dXri^u)?  II  om.    6ic,    —    utco    SaSl 

II  uSaTt  — 

fe  Osoc  II  6  0.  -- 

uTTSYpacps  II  STiSYpacps  — 

au    ys    udvTa  II  au    Ta    irdvTa    —    i  o  i  a  ?  ||  dxap  y]v    — 

xaTSTTT.   av  II  av  xaT.    —    oyj  cp.  ||   om.   8yj    —    siaaioi?   || 

soaioic  — 

oj;  SV  Toa.  ||  om.   cbc  —  Xuolvto  1|  oi'ooivto  — 

oXco;  II  dXXo3  —  scpr^  ||  om.  —  Xr|aTü)v  iTzayßivTuiv  ||  t^(; 

T  (0  V    ilZ.     — 

c.  53.  SV  ouo  II  om.  sv  —  utto  tou  sjjlou  vsaviaxou  ||  utto  toü  v. 
Tou  ijxou  —  xuT}jLi8a  )(pisoöai  II  6[jLiTi8t  5(p.  —  xsXtjTOi; 
II  xai  X  Tl  T 0  u  ;  —  tou  7r£|X'|avTo;  ||  tou  ttXsuouvto;  ^  toutou 
ttXeuooüvto«;  ß  — 


c. 

28. 

c. 

29. 

c. 

30. 

c. 

31. 

c. 

32. 

c. 

33. 

c. 

34. 

c. 

38. 

c. 

39. 

c. 

40. 

c. 

42. 

c. 

43. 

c. 

44. 

c. 

45. 

c. 

46. 

c. 

47. 

c. 

48. 

c. 

49. 

c. 

50. 

c. 

51. 

c. 

52. 

c. 

54. 

c. 

55. 

c. 

56. 

c. 

57. 

c. 

58. 

c. 

59. 

c. 

60. 

136  J.  Sommerbrodt, 

6xT(i)    |X0L  I!  om.    {XOl   — 

r^aösTO  II  f^aöavcTo    —    cpiXouc  .  .  .  {Xcraor.  ||  om.   —  iravu 

siSsvai  II  Ttavu  jis  eiosvai  — 

TrpOTrsjjnrTTCüV  ||  TTpouxTrifjLTrwv  —  xi  ||  om.  —  irdpov  ||  tiovtov  — 

uap'  EuTC.  II  irapa  Eott.   —  s?  xb  ttXoiov  ||  diri  to  tiXoTov  — 

6  TOTE  II  0T£  —  i\u£iro;  II  ausxTo?  — 

}X£Tovo}xotaö/^vai  ||  t6  «jist.  —   to  'Aßwvou  ||  to  to5  'AjS.  — 

ix£/pi  Tou   p,  i'  om.  TO'j    —   a(pifjp-/]jji£vrjC  ||  dcpTCjprjfiivo?  — 

dvEXd&vTojv  II  iXöovTwv  — 
c.   61.      syd)  TTOtvTtov  jxdXiaxa  i)au[xdaac  i'^^o)  ||  outoj  [i,d>aoTa  tcocv- 

Tcüv  £/(«  —  £7:1  T£  aocpicx  II  Sid  T£  aocpiav  — 
Aus  dieser  Vergleichung  geht  hervor,  daß  Cod.  ^F  im  Wesent- 
lichen mit  dem  Cod.  Vind.  123  B  übereinstimmt,  woraus  ich  wie 
bei  Cod.  Vat.  87  ^i(  folgere,  daß  er  trotz  der  eignen  Mängel  so 
wie  der  Mängel  des  Cod.  B  zu  den  bessern  Handschriften  ge- 
hört und  deshalb  zur  Feststellung  des  Textes  nicht  entbehrt 
werden  kann. 

Das  schwankende  Ergebniß  des  Herrn  Schwartz  beruht  aber 
meines  Erachtens  auf  dem  Verfahren,  nach  dem  Vorgange  von  Max 
Eothstein  die  Zusammengehörigkeit  und  das  Verwandtschafts- 
verhältniß  der  einzelnen  Handschriften  aus  der  Ueberein- 
stimmung  der  Reihenfolge  in  den  einzelnen  Schriften 
des  Lucian  herzuleiten. 

So  verdienstlich  und  anerkennenswerth  diese  Versuche  sind  *), 
so  haben  sie  doch  bisher  nicht  so  durchsichtig,  klar  und  überzeu- 
gend sich  erwiesen,  daß  sie  eine  feste  Bahn  für  die  Kritik  Lucians 
zu  schaffen  vermöchten.  Herrn  Prof.  Dr.  Schwartz  selbst  würde 
das  ohne  Zweifel  nicht  entgehn,  wenn  er  an  der  eignen  Bear- 
beitung einer  einzigen  Schrift  Lucians  die  Probe  auf  die  Zweck- 
mäßigkeit des  Verfahrens  machen  wollte. 

Der  Grund,  daß  wir  auf  diesem  Wege  nicht  sicher  vor- 
wärts kommen,  liegt  in  der  mangelhaften  Beschaffenheit  der  vie- 
len Handschriften,  von  denen  keine  einzige,  selbst  die  besten  wie 
Cod.  Vind.  123  B.  Cod.  Vat.  87  %  Cod.  Vat.  90  E,  Cod.  Marc. 
436  ^F:  Cod.  Harl.  Lond.  5894.  Cod.  Laur.  77  O  (antiqua  ma- 
nus)  Cod.  Mutinensis  nicht  ausgeschlossen,  frei  ist  von  Aus- 
lassungen, Interpolationen  und  sonstigen  Fehlern,  weil  sie  sämrat- 
lich  mehr  oder  weniger  vermischte  und  getrübte  Quellen  sind. 

Dieser  Umstand  hat  schon  den  scharfblickenden  Siemonsen 
(Quaestiones  Lucianeae.  Hadersleben  1866),  der  leider  später 
nie  mehr  an  der  Lucianforschung  sich  betheiligt  hat  ^) ,  zu  dem 


^)  Beachtenswerth  ist  auch  der  Versuch  von  Nils  Nilen  die  Zu- 
sammengehörigkeit der  einzelneu  Handschriften  auf  die  üeberein- 
stimmung  in  den   Lücken  zurückzuführen. 

2)  Ihm  verdanken  wir  die  richtige  Einsicht,  daß  cod.  A.  Gorl. 
bis  dahin  überschätzt  worden  war. 


Ueb.  d.  Lucian-Codex  d.  Marcusbibliothek  zu  Venedig  436  ^F.    137 

Geständnisse  geführt:  ^,  Libellorum  ordo  in  singulis  codicibus 
{praeter  A  et  C ^  qui  consentiunt) ^  adeo  diversus  est,  ut  inde  ad 
cognoscendam  originem  nihil  prorsus  proficiamus.  Multa  frustra 
tentavi ,  iit  de  libellorum  ordine  principali  certi  aliquid  erue- 
rem ,  sed  cum  non  raro  accidat ,  ut  duo  libelli  in  eodem  codice 
iuxta  positi  scripturis  diversum  prodant  fontem ,  ordinis  qualis 
nunc  in  libris  est  nulla  fere  ratione  habita  id  mihi  statuendum 
videtur  ,  unumquemque  librarium  libellos  hinc  illinc  delibatos  ad 
arbitrium  suum  collocasse  atque  ordinasse'''' . 

In  ähnlicher  Weise  hat  Erwin  Rohde  schon  1872  in  der 
Kecension  von  Fritzsche's  Lucian  (philologischer  Anzeiger  S.  490) 
gelegentlich  sich  veranlaßt  -gesehn  „auf  Kosten  der  beliebten 
kritischen  Reinlichkeit  ein  freilich  recht  scrupulöses  eklekti- 
sches Verfahren"  zu   empfehlen 

In  derselben  auf  das  Ganze  sich  erstreckenden  Ueberzeu- 
gung  glaube  ich  einstweilen  von  dem  erwähnten  äußeren 
Mittel  zur  Feststellung  des  verwandtschaftlichen  Verhältnisses 
der  Handschriften  absehn  und  auf  die  innere  Beschaffenheit 
der  Handschriften  das  Hauptgewicht  legen  zu  sollen. 

Zu  diesem  Zwecke  fasse  ich,  um  die  Frage  die  eine  Zeit 
lang  geruht  hat  wieder  in  Fluß  zu  bringen,  meine  Ansicht  in 
folgende  Sätze  zur  Förderung  der  Textkritik  Lucians  zusammen : 

1.  Ein  Urcodex  des  Lucian  ist  bisjetzt  nicht  gefunden. 

2.  Alle  vorhandenen  Handschriften  sind  abgeleitete  und  mehr 
oder  weniger  vermischte  und  getrübte  Quellen ,  so  daß 
keine  einzige  als  sichere  Führerin  zur  Feststellung  des 
Textes  dienen  kann. 

3.  Für  alle  einzelnen  Schriften  Lucians  sind  die  verhältnis- 
mäßig besten  Handschriften  aufzusuchen  und  in  sorgfäl- 
tigster Weise  —  etwa  in  der  mustergültigen  Art  von  Nils 
Nilen  —  zu  vergleichen. 

4.  Nach  Maaßgabe  der  inneren  Uebereinstimmung  dieser 
Handschriften  ist  der  Text  festzustellen. 

5.  Wo  die  Handschriften  im  Stiche  lassen ,  da  tritt  die  Di- 
vination  in  ihr  Recht  und  ihre  Pflicht  ein. 

Der  gleichzeitig  errcheinende  zweite  Band  meines  Lucian 
folgt  diesen  Grundsätzen. 

Finden  sie  keine  Zustimmung,  so  mögen  sie  in  ehrlichem,  rit- 
terlichem, die  Wahrheit  und  nichts  als  die  Wahrheit  suchen- 
dem Streite  bekämpft  werden.  Ich  werde  der  Erste  sein,  der 
sich  freuen  wird ,  im  Interesse  der  Sache  eines  Anderen  und 
Besseren  belehrt  zu  werden. 

Den  Vorwurf  wenigstens  werde  ich  nicht  zu  befürchten 
haben  daß  ich  das  nonum  prematur  in  annum  außer  Acht  ge- 
lassen ;  es  sind  jetzt  gerade  sechzig  Jahre ,  daß  ich  auf  Grund 
meines  ersten  specimen  Lucianeum  von  Gottfried  Hermann  als 
Mitglied  in  seine  griechische  Gesellschaft  aufgenommen  wurde. 

Breslau.  Julius  Sommerbrodt. 


VIIL 
Catull  und  Horaz. 


Wenn  ein  Mann  von  so  umfassender  Kenntniß  und  so  feinem 
Verständniß  wie  L.  Friedländer  in  der  „deutschen  Rundschau" 
often  bedauert,  dali  noch  immer  nicht  allgemein  zugestanden  werde, 
Catull  stehe  als  Dichter  hoch  über  Horaz,  dessen  unzulängliches 
poetisches  Vermögen  wahre  Dichter  wohl  nie  verkannt,  so  scheint 
es  dringend  geboten,  über  diese  Frage  und  die  damit  zusammen- 
hängende, ob  dessen  Oden  „in  unserm  Grymnasialunterricht  einen 
zu  breiten  Raum  einnehmen",  sich  eingehend  zu  verständigen,  be- 
sonders ist  es  die  ernste  Pflicht  desjenigen,  der  länger  als  ein 
halbes  Jahrhundert  ihm  die  eindringendste  Forschung  zugewandt 
hat  und  immer  mit  warmer  Verehrung  und  steigendem  Genüsse 
zu  seinen  unvergänglichen  Schöpfungen  zurückgekehrt  ist,  seine 
feststehende  Ueberzeugung  zu  begründen  und  gegen  unerwiesene 
Behauptungen  zu  sichern,  daß  Horaz  die  Krone  der  römischen 
Lyrik,  ein  voller  Dichter  und  ein  tüchtiger  Römer  gewesen,  daß 
er  und  Virgil  als  Roms  klassische  Dichter  auf  unsern  Gymnasien 
anerkannt  und  den  nachfolgenden  Geschlechtem  nicht  als  Vor- 
bilder, sondern  als  Meister  römischer  Dichtung  überliefert  und  zu 
ihrer  Geistes-  und  Geschmacksbildung  verwandt  werden  müssen. 

Friedländer  beruft  sich  zunächst  auf  Goethes  Urtheil.  Die 
bezogene  Stelle  lautet  wörtlich:  „Horaz.  Sein  poetisches  Talent 
anerkannt  nur  in  Absicht  auf  technische  und  Sprachvollkommen- 
heit d.  h.,  Nachbildung  der  griechischen  Metra  und  der  poetischen 
Sprache  nebst  einer  furchtbaren  Realität,  ohne  alle  eigentliche 
Poesie,  besonders  in  den  Oden."  Mit  solchen  abgerissenen  Aus- 
sprüchen aus  Goethes  Unterhaltungen,  die  oft  andern  Aeußerungen 
desselben  geradezu  widersprechen,  ist  starker  Mißbrauch  getrieben 
worden;  kommt  doch  sehr  viel  darauf  an,  in  welcher  Stimmung, 
auf  welche  Veranlassung    sie   erfolgt  sind.      Friedländer  hat  hier 


Catull  und  Horaz.  139 

darauf  nicht  geachtet.  Wir  besitzen  nur  Riemers  kurze  Zusam- 
menfassung des  Inhalts  eines  Gespräches,  das  Goethe  mit  ihm, 
dem  Hauslehrer  seines  Sohnes,  im  November  1806  gehabt,  zu 
einer  Zeit,  wo  er  in  Folge  der  schrecklichen  Oktobertage  und 
der  noch  immer  nicht  beseitigten  Sorge  um  Weimars  Zukunft 
sehr  aufgeregt  war.  Auch  kann  man  zweifeln,  ob  Riemer  alle 
wesentlichen  Punkte  in  seinem  Bericht,  in  welchen  die  „furchtbare 
Realität"  sonderbar  eingeflickt  ist ,  erschöpfend  wiedergegeben. 
Gegen  die  lyrische  Dichtung  war  Goethe  damals  verstimmt. 
Aus  demselben  November  fährt  Riemer  anderswo  (Briefe  von  und 
Goethe  S.  296)  die  unmuthige  Aeußerung  an:  „Es  wird  bald 
Poesie  ohne  Poesie  geben,  eine  wahre  Ttoir^au,  wo  die  Gegenstände 
iv  T.rjirpzi,  in  der  Mache  sind,  eine  gemachte  Poesie",  wie  er 
fünf  Jahre  später  äußerte,  die  Deutschen  hätten  „eine  Art  Sonn- 
tagspoesie, eine  Poesie,  die  ganz  gewöhnliche  Gestalten  mit  etwas 
bessern  Worten  bekleidet,  wo  denn  auch  die  Kleider  die  Leute 
machen  sollen".  Wer  wird  solche  Augenblicksäußerungen  für  des 
Dichters  wohlerwogene  Ueberzeugung  halten,  wie  wenn  er  einmal 
1814  behauptete:  „Die  Menschen  sind  so  lange  produktiv^  (in 
Poesie  und  Kunst),  als  sie  noch  religiös  sind;  dann  werden  sie 
bloß  nachahmend  und  wiederholend,  wie  wir  vis-ä-vis  des  Alter- 
tliums,  dessen  inventa  Glaubenssachen  waren,  von  uns  aber  nur,  aus 
und  um  Phantasterei,  phantastisch  nachgeahmt  werden".  Bei  der 
Aeußerung  über  Horaz  mag  auch  der  Eindruck  der  vor  kurzem 
erschienenen  hart  geschmiedeten  Vossischen  Uebersetzung  der 
Oden  mitgewirkt  haben.  Wie  es  also  auch  damit  sein  mag,  die 
außerordentliche  Einseitigkeit  derselben  liegt  offenbar  zu  Tage. 
Die  „furchtbare  Realität"  drückte  so  wenig  den  Horaz  nieder, 
daß  er  sich  männlich  gefaßt  darüber  erhob,  der  begeisterte  Ver- 
künder von  Roms  Macht  und  Größe,  wie  Goethe  selbst  in  der 
fünfzehnten  römischen  Elegie  sagt,  sein  „Priester"  wurde.  Er 
überwand  sie  eben  durch  seine  Geisteskraft,  und  nicht  am  wenig- 
sten durch  die  Macht  der  Poesie.  Worin  besteht  denn  Poesie 
anders  als  in  der  ureigenen  Empfindung,  die  so  mächtig  wirkt, 
daß  sie  zur  lebendigen  und  dadurch  lebenwirkenden  Gestaltung 
treibt,  wie  ja  Goethe  schon  im  Jahre  1772  von  Herders  Ent- 
wicklung, daß  Gedanke  und  Empfindung  den  Ausdruck  schaffen, 
warm  ergriffen  wurde.  Und  wie  könnte  man  das  Walten  dieser 
schöpferischen  Macht  den  Horazi sehen  Satiren  und  Episteln  ab- 
streiten, die  das  Höchste  darstellen,  was  der  römischen  Dich- 
tung gelang.  Auch  widersprechen  jener  im  Jahre  1806  Goethe 
entschlüpften  Aeußerung  andere,  die  er  sonst  gelegentlich  that. 
So  erinnerten  ihn  Berangers  Lieder,  die  er  für  das  Beste  in  ihrer 
Art  hielt,  an  Horaz  und  Hafis,  die  beide  über  ihrer  Zeit  gestan- 
den, das  Sittenverderbniß  nur  spottend  und  spielend  zur  Sprache 
gebracht,  was  freilich  auf  Horaz  nicht  ganz  paßt,  der  die  Sitten- 
losigkeit  so  strenge  gerügt.      Eben  so  wenig   ist    das   in   früherer 


140  H.  Düntzer, 

Zeit  einmal  von  Goethe  gebilligte  Urtheil  richtig,  die  Aehnlich- 
keit  zwischen  Horaz  und  Hafis  beruhe  auf  der  Aehnlichkeit  der 
Zeiten,  wo  „bei  Zerstörung  aller  Sicherheit  des  bürgerlichen  Le- 
bens der  Mensch  sich  auf  flüchtigen,  gleichsam  im  Vorübergehen 
gehaschten  Lebensgenuß  zu  beschränken  habe" :  des  römischen  Dich- 
ters Beschränkung  wurde  keineswegs  durch  die  traurigen  Zeiten 
veranlaßt,  und  er  erlebte  nicht  bloß  die  Zerstörimg,  sondern  auch 
die  Begründung  von  Roms  Größe,  die  er  mit  seiner  Dichtung 
weihend  begleitete.  Goethes  Anzeige  von  Knebels  Uebersetzung 
des  Lucrez  gesteht,  daß  im  Zeitalter  des  Augustus  die  feinere 
Sitte  den  großen  Abstand  zwischen  Herrscher  und  Beherrschten 
auszugleichen  gesucht  imd  das  für  die  Römer  erreichbare  Gute 
und  Schöne  in  Vollendung  dargestellt.  In  der  Beurtheilung  Man- 
zonis  (1822)  fand  er  den  Grund,  weshalb  Horaz  vor  Pindars 
Dichterschwung  zurückschrecke,  nicht  etwa  im  Mangel  dichteri- 
scher Begeisterung,  sondern  in  den  Zeitverhältnissen,  erkannte  Ho- 
raz als  wahrhaften  Dichter  an.  Bestände  die  dort  gewagte  Be- 
hauptung zu  Recht,  die  höchste  Lyrik  sei  entschieden  historisch, 
so  würde  dadurch  Horaz  sehr  hoch  zu  stehen  kommen,  da  er  ja 
gerade  der  Sänger  der  Weltherrschaft  des  Augustus  ^vurde.  Man 
ehrt  Goethe  keineswegs,  wenn  man  alle  seine  augenblicklichen, 
oft  absichtlich  paradoxen  Aeußerungen  für  seine  wohlerwogene 
Ueberzeugung  hält.  Die  über  Horaz  sind  äußerst  einseitig  und 
aus  getrübter  Kenntniß  des  Dichters  geflossen. 

Das  wenige  Thaf sächliche ,  was  wir  von  Goethes  Bekannt- 
schaft mit  Horaz  wissen,  hat  Morsch  in  den  „Jahrbüchern  für 
Philologie  und  Pädagogik"  1885  H  268 — 286  meist  zusammen- 
gestellt. Schon  der  frühreife  Knabe  lernte  seine  Gedichte  nebst 
dem  gangbaren  Lobe  derselben  kennen,  manches  daraus  prägte 
sich  seinem  leicht  fassenden  und  festhaltenden  Gedächtniß  ein. 
"Wenn  ihn  des  Hugo  Grotius  Spruch  kränkte,  anders  läsen  Kna- 
ben, anders  erfahrene  Männer  den  Terenz,  so  wird  er  auch  die  ero- 
tischen Gedichte  sich  angeeignet  haben,  die  aber  weit  weniger 
seine  Lüsternheit  erregten  als  die  drei  Triumvim  der  Liebe,  Ca- 
tull,  TibuU  und  Properz,  ganz  besonders  aber  der  sich  leicht  ein- 
schmeichelnde Ovid,  wenn  er  anders  den  erstem  früh  kennen 
lernte,  über  den  sein  Morhof  weniger  günstig  sich  äußerte.  Bei 
allem  Eindruck,  den  des  Horaz  voller  Wohlklang,  der  treffende 
Ausdruck,  Empfindungen  und  Gedanken  in  ihm  erregten,  die  in- 
nere Einsicht  in  den  Kunstwerth  seiner  Oden  konnte  der  Knabe 
nicht  gewinnen,  und  so  wurde  er,  eben  weil  die  Gedichte  ihm 
längst  bekannt  waren,  auch  in  den  reifem  Jugendjahren  an  ihrer 
schärfern  Auffassung  gehindert,  und  damit  der  wahre  Genuß,  den 
viele  so  kunstvolle  wie  von  lebendiger  Dichterki'aft  eingegebene 
Gedichte  gewährt  haben  würden,  wenn  er  sie  erst  später  kennen 
gelernt  hätte.  Schon  im  Jahre  1772  mußte  die  römische  Litera- 
tur der.  frischem   griechischen,  Theokrit,   Pin  dar  und  den  Tragi- 


CatuU  und  Horaz.  141 

kern,  weichen,  wenn  sie  auch  nicht  ganz  zurücktrat,  selbst  in 
Weimar  nicht,  wo  freilich  die  Griechen  überwogen.  Wie  falsch 
Wielands  späteres  Wort  war,  Goethe  habe  in  der  ersten  Weimarer 
Zeit  Griechen  und  Eömer  als  Knasterbärte  verspottet  und  ihm 
seine  Beschäftigung  mit  Virgil  und  Horaz  verdacht,  ergibt  sich 
daraus,  daß  er  in  den  ersten  Jahren  Euripides,  Aristophanes  und 
die  griechischen  Gnomiker  las,  wie  wir  aus  ganz  zufälligen  Er- 
wähnungen -wnssen,  von  den  Eömern  Tacitus  und  auch  Horaz. 
Für  letztern  zeugt  sein  Tagebuch,  dessen  Eintrag  am  5.  Juni  1776 
beginnt:  ^^Äequam  memento'''' \  denn  mag  ihn  damals  die  betreffende 
Ode  besonders  angezogen  oder  der  in  ihr  empfohlene  Gleichmuth 
ihm  im  Sinne  gelegen  haben,  jedenfalls  war  der  Dichter  ihm  da- 
mals noch  werth,  mochte  er  auch  nur  ein  dunkles  Bild  von  ihm 
bewahrt  haben,  sich  nur  noch  weniger  Gedichte  oder  Stellen  er- 
innern. Im  Jahre  1782  erfreute  ihn  Wielands  Uebersetzung 
der  Episteln ;  diesem  gestand  er,  daß  er  ihm  Achtung  für  den  Eö- 
mer abgenöthigt,  verkannte  aber  nicht,  daß  die  Uebersetzung  noch 
oft  gegen  das  Lateinische  zurückstehe.  Als  die  Sehnsucht  nach 
Italien  ihn  unwiderstehlich  ergrifien  hatte,  konnte  er  kein  La- 
teinisches Buch  mehr  lesen,  ohne  schmerzlich  ergi'ifPen  zu  werden. 
In  Eom  selbst  versenkte  er  sich  mit  voller  Seele  in  Wielands 
Uebersetzung  der  Horazischen  Satiren,  mit  lebendiger  Theilnahme 
las  er  jetzt  im  Livius,  eignete  sich  die  Triumvirn  der  Liebe  imd 
Priester  der  Eömischen  Größe  an :  aber  er  verschlang  sie  als  ehe- 
malige Einwohner  der  Weltstadt,  von  deren  Leben  und  von  alt- 
römischer Liebe  sie  ihm  Kunde  gaben,  nicht  als  Kunstrichter. 
Daß  er  nach  der  Eückkehr  aus  Italien  je  als  solcher  die  Oden 
durchgelesen,  davon  findet  sich  nicht  die  geringste  Spur.  Mit 
Properz  sich  zu  beschäftigen  ward  er  durch  Knebels  Uebersetzung 
veranlaßt  und  von  Virgils  „Aeneis"  machte  er  ein  Schema  zur 
Vergleichung  mit  dem  Plane  der  Ilias.  Eine  neue  Ausgabe  der 
Horazischen  Ars  poetica  veranlaßte  ihn  im  August  1806  ,  sich 
kurze  Zeit  genauer  mit  dieser  merkwürdigen  Dichtung  und  ihrem 
Aufbau  zu  beschäftigen,  aber  die  Oden  wird  er  kaum  angesehen 
haben,  ehe  er,  wenige  Monate  später,  zu  der  von  Eiemer  mitge- 
theilten  Aeußerung  im  zufälligen  Gespräch  gebracht  wurde.  Da 
Goethe  damals  nur  aus  dunkler  Erinnerung  über  Horaz  urtheilte, 
so  ist  man  nicht  befugt,  seine  betreffende  Aeußeining  als  maßge- 
bend für  die  Würdigung  von  dessen  Dichtertalent  zu  betrachten. 
Hätte  er  sich  eingehend,  wie  er  es  im  Jahre  1821  bei  Lucrez 
that,  einer  nähern  Betrachtung  des  römischen  Dichters  gewidmet, 
so  würde  sein  Urtheil  ganz  anders  gelautet  haben :  wenn  er  Lucrez 
als  echten  Dichter  anerkannte  und  sein  Werk  darzustellen  sich 
vorsetzte,  wie  viel  höher  würde  er  Horaz  geschätzt,  seiner  Gesin- 
nung, seinen  Gedanken  und  Empfindungen,  seiner  schöpferischen 
Kunst ,  seiner  lebendigen  Beherrschung  der  Sprache  und  der 
glücklichen  Verbindung   aller   dieser   Vorzüge    zu   schönster  Wir- 


142  H.  Düntzer, 

kung  gerecht  geworden  sein!  Am  wenigsten  hätte  es  ihm  ein- 
fallen können,  dem  römischen  Lyriker  jede  eigentliche  Poesie  ab- 
zusprechen, ohne  die  er  ein  tönendes  Erz  wäre. 

Und  warum  versäumte  Friedländer,    nach  der  so  späten  und 
nicht  einmal  wörtlich  überlieferten,    an  sich   bedenklichen  Aeuße- 
rung  Goethes  des  öffentlich  ausgesprochenen,  wohl  erwogenen  Ur- 
theils  seines  Freundes,  des  großen  Dichters  und  Kunstrichters  aus 
seiner  reifen  Zeit  zu  gedenken?      Schiller  bezeichnet   in  seiner 
bahnbrechenden  Abhandlung  „über  naive  und  sentimentalische  Dich- 
tung" Horaz  als  „wahren  Stifter  der  sentimentalischen  Dichtungs- 
art und  ihren  noch  nicht  übertroffenen  Meister",  erkennt  also  seine 
dichterische    Begabung    in    glänzendster  Weise    an.      Und    warum 
hört  man  nicht  auf  die  Stimme  eines  mit  Horaz  innig  vertrauten, 
dichterisch    beseelten  Kunstrichters ,    der   die  verschiedenen  Arten 
des  in  der  Dichtung    sich    kundgebenden  Volksgeistes    so  fein  zu 
unterscheiden  wußte,  warum  befragt  man  nicht  Herder,  der  noch 
kurz    vor  seinem  Tode,  obgleich  er  damals  schon  längst  auf  eine 
sittliche  Wirkung  aller  Künste  drang,    in  den    viel  zu  wenig  be- 
achteten „Briefen  über  das  Lesen  des  Horaz"  die  dichterische  Be- 
deutung   des    römischen    Lyrikers    allseitig    beleuchtet    hat?      Er 
fragt  gar  nicht,  ob  dieser  wirklich  ein  Dichter  gewesen,  was  seine 
großartige  Wirkung  sattsam  erwiesen,  sondern  zeigt  die  einzelnen 
KJräfte,  die  den  wahren  Dichter  machen,  verständnißvoll  auf     Statt 
deutsche  Dichter    neben  Goethe    zur  Sprache   kommen    zu  lassen, 
führt   uns  Friedländer    den    bedeutendsten    neuern  englischen  vor, 
der  auch  die  Oden  nicht  geliebt  habe.    Aber  merkwürdiger  Weise 
verwirft  er  den  von  Byron  selbst  angeführten  Grund  seines  Has- 
ses,   ohne  auch    nur   einen    scheinbaren  Grund    seines  Unglaubens 
an    dessen    auf   das    allerbestimmteste    ausgesprochene    Aeußerung 
aufzubringen.    In  „Childe  Harold"  heißt  es  ausdrücklich  (IV  75  ff.), 
und  es  wird    durch    eine  Anmerkung    weiter  ausgeführt,    daß  die 
leidige  Einpaukung  der  schönsten  Dichterstellen  zu  einer  Zeit,  wo 
der  unreife  Knabe  sie  noch  nicht  zu  fassen  vermag,  ihren  reichen 
Glanz  uns  auf  immer  raube,    da  auch,    wenn  wir  später,  wo  wir 
für  sie  empfänglich  wären,  sie  wieder  lesen,  die  Gespenster  der  un- 
glücklichen Schultage  wie  ein  trübes  Mittel  zwischen  uns  und  jene 
treten.     Byron    gedenkt    unter    den    Horazischen  Gedichten    nicht 
namentlich    der  Oden,    aber  beim  Erblicken    des  Sorakte  erinnert 
er  sich  der  mit  dessen  beschneitem  Gipfel  so  glücklich  beginnen- 
den Ode  und  ihres  Dichters;    den  Werth  des  Briefes    an  die  Pi- 
ßonen,    der  Episteln  und  Satiren  erkennt  er  vollkommen  an,    wie 
er  vorher  jene  Ode  gerühmt  hat,    aber  die  Schule  habe  ihm  den 
Dichter  durchaus    verleidet.      Offenbar    hat   der  Spott    über  dieje- 
nigen,    welche    mit  ihrer    auf   der  Schule    leidig   genug  erlangten 
Kenntniß  altklassischer  Dichter  prunken,  ihm  diesen  Ausfall  ein- 
gegeben. 

Lassen  wir  also  den  nur  den  Mißbrauch  der  schönsten  Dich- 


CatuU  und  Horaz.  143 

timgen  auf  den  Schulen  bespottenden  Byron  zur  Seite  und  wenden 
uns  einmal    an    einen  Mann,    den  Deutschland   und    die  Welt  zu 
ihren  ersten  Größen  zählt,  an  den  mit  seltenem  Natursinne  geseg- 
neten, über  jeden  Verdacht  parteiisch  gefärbten  Urtheils  erhabenen 
Meister,    dessen   lebendig    gefühlte  Naturbeschreibungen  einzig  da 
stehen,  an  AI.  von  Humboldt.    Der  gewichtige  Abschnitt  seines 
„Kosmos"  über  das  Naturgefühl    nach  Verschiedenheit  der  Zeiten 
und  der  Völker  scheint  heute  nicht  mehr  so  bekannt  zu  sein,  wie 
er  es  verdient.     Gibt  Humboldt  auch  zu,    daß  der  Römer  in  sei- 
nem kalten  Ernste,  in  seiner  abgemessenen  nüchternen  Verständig- 
keit sinnlich  weniger  erregbar,  der  alltäglichen  Wirklichkeit  mehr 
als  einer  idealisirenden  dichterischen  Naturanschauung  hingegeben, 
daß    der  Charakter    der    lateinischen  Sprache    und    der  Hang  zur 
Nachahmung    der    Griechen,    in    der   letzten   Zeit    des  Freistaates 
besonders  der  Alexandriner,  der  unmittelbaren  Auffassung  der  Natur 
hinderlich  gewesen,  so  hebt  er  doch  hervor,  daß  „kräftige  Geister 
durch    schöpferische  Individualität,    durch  Erhabenheit  der  Ideen, 
wie    durch    zarte    Anmuth    der   Darstellung  jene    Hindernisse    zu 
überwinden  gewußt".    Selbst  bei  Lucrez  fühlt  er  Ciceros  strengem 
Urtheil  gegenüber  die  Poesie  tief  mit  der  Philosophie  verwachsen. 
Auch  auf  die  Seele  des  größten  römischen  Kedners  habe  die  herr- 
liche Umgebung  seiner  Heimath  Arpinum  von   früh  an  unbewußt 
anregend  gewirkt,  er  bei  den  Stürmen  seines  Lebens  im  Genüsse 
der  Natur  Trost  gefunden.      Dann  aber  heißt  es:    „Die  Kenntniß 
der  großen  Dichterwerke    des  Virgil,    des  Horatius    und    des  Ti- 
bullus  ist  mit  der  allgemeinen  Verbreitung  der  römischen  Literatur 
so  innigst  verwebt,    daß    es    überflüssig   wäre,    hier  bei  einzelnen 
Zeugnissen  des  zarten  und  immer  regen  Naturgefühls,    das  einige 
dieser  Werke  belebt,    zu    verweilen."      Wenn  er  nur  auf  einzelne 
Beispiele    aus  Virgil,    Ovid   und  Tibull  hinweist,    so  übergeht  er 
Horaz,    den   er    unter   jenen    „kräftigen  Geistern"  genannt,    nicht 
deshalb,  weil  dieser  keine  solche  bietet,  sondern  er,  da  er  selbst  in 
seiner  Jugend  mit  der  altklassischen  Literatur  gründlich   bekannt 
geworden,  die  Bedeutung  dieser  Stellen  als  allbekannt  voraussetzt. 
Ergänzen    wir    das,    was    der    große  Naturforscher   übergehen   zu 
düi-fen  glaubte.      Wer,    dem  Horaz    kein  Fremdling   ist,    erinnert 
sich  nicht  der    ewig   frischen  Schilderung  Tiburs   in  der  Ode  an 
Plauens  (I  7),  die  noch  den  Dichter  Kruse,  den  Freund  des  Dichters 
Geibel,    der  in  seiner  letzten  Zeit  der  Uebersetzung  der  von  ihm 
nicht  als  klingende  Schellen  betrachteten  Horazischen  Oden  liebevoll- 
sten Fleiß  zugewandt,  neulich  veranlaßt  hat,  in  seiner  Elegie  „Tibur" 
der    innigsten  Verehrung    des  Venusiners    als  Mensch    und  Dich- 
ter   beredte  Worte    zu   leihen.      Auf  Tibur  lassen    wir    die   innig 
zarte  Schilderung  Tarents    folgen  (II  6).      Wie    herzlich  erinnert 
Horaz  sich  seiner  Heimath  Venusia  (III  4),  wo  den  auf  dem  Berge 
Voltur    eingeschlafenen    Knaben,    zur    Verwunderung    der    ganzen 
Gegend,  heilige  Tauben  durch  Lorbeer-  und  Myrtenzweige  wider 


144  H.  Düntzer, 

wilde  Thiere  gesichert!  Was  Humboldt  von  Cicero  in  Bezug  auf 
Arpinum  sagt,  darf  man  mit  gleicliem  Rechte  der  Heimath  des  Ho- 
raz  zuschreiben,  dem  auf  der  Grenze  von  Lukanien  und  Apulien  in 
einem  wilden  Apenninenthaie  gelegenen  Venusia,  dem  mehrfach, 
auch  in  einem  schönen  Bilde  (IV  14),  genannten  rauschenden  (so- 
nans)  Aufidus  und  den  Berghöhen:  die  ihn  umgebende  Natur  spie- 
gelte sich  früh  in  seiner  Seele  ab  und  „gesellte  sich  zu  dem, 
was  tief  und  frei  in  den  ursprünglichen  Anlagen,  in  den  inne- 
ren geistigen  Kräften  wurzelte".  Die  anmuthige  Schilderung  der 
Quelle  Bandusia  (IH  13)  eröffnet  uns  das  gefühlvolle  Herz  des 
Dichters.  Welche  lieblichen  Bilder  entlockt  ihm  sein  Sabinum? 
Wir  gedenken  der  Gedichte  carm.  I  17.  epist.  I  10.  14.  16.  18. 
Auch  epod.  2  malt  uns  das  schöne  Naturleben  seines  ihn  be- 
glückenden Gutes.  Nicht  weniger  schwebt  dieses  bei  Beschrei- 
bung eines  zum  Genüsse  einladenden  Plätzchens  II  3  und  1 1  vor, 
mag  bei  ersterer  Stelle  auch  eine  Schilderung  der  Sappho  benutzt 
sein.  Dieser  reinen  Naturempfindung  und  der  ergreifenden  Wir- 
kung gegenüber,  die  so  manche,  besonders  die  vom  Wechsel  der 
Jahreszeiten  ausgehenden  Lieder  (1  4.  IV  7.  12),  erregen,  zer- 
fallen alle  vorurtheiligen  Verkleinerungen  seines  dichterischen 
Vermögens. 

Wenden  wir  uns  zu  dem  über  ihn  neuerdings  erhobenen 
Ca  tu  11,  dem  Vorläufer  der  klassischen  Dichtung,  den  schon  Jo- 
seph Scaliger  als  einen  der  Triumvirn  der  Liebesdichtung  ehrte, 
dessen  Hochzeitsgesang  bereits  Herder  im  zweiten  Bande  der 
„Volkslieder"  (1779)  als  einzige  Probe  altlateinischer  Dichtung 
gegeben,  freilich  mit  der  Bemerkung,  CatuU  sei  leichter  zu  ver- 
schönern (wie  es  später  Heyse  gethan)  als  zu  übersetzen ,  den 
Kamler  1793  „im  Auszuge"  verdeutscht  hatte.  Niebuhr  war 
wohl  der  erste,  dem  es  einfiel,  ihn  zum  größten  Dichter  Roms 
auszurufen,  aus  dem  die  Poesie  herausströme,  bei  dem  jedes 
Wort  der  Ausdruck  natürlichen  Gefühls  sei ,  der  den  griechi- 
schen Lyrikern  bis  zur  Zeit  des  Sophokles  gleich  stehe.  Wir 
erkennen  darin  nur  des  hochbegabten  Forschers  übergroße  Reiz- 
barkeit, die  im  Lobe  und  im  Tadel  ausschweifte  und  so  oft  vor 
lauter  Gefühl  zu  keiner  ruhigen  Betrachtung  gelangen  konnte, 
der  auch  für  reine  Auffassung  dichterischer  Schönheit  weniger 
Sinn  als  für  das  geschichtliche  Leben  besaß.  Staunen  muß  man 
über  die  Vergleichung  des  derben,  wo  er  eine  zarte  Empfindung 
ausspricht  schlichten  Dichters  mit  dem  ureigenen  Glänze  alt- 
hellenischer Lyrik ,  über  die  Behauptung ,  jedes  Wort  bei  ihm 
sei  natürliches  Gefühl,  da  er  voll  von  Aeußerungen  ausgelassenen 
Uebermuthes  steckt  und  selbst  die  allerliebsten  Tändeleien  kei- 
nen Anspruch  auf  dichterischen  Schwung  erheben  können ,  ab- 
gesehen von  einzelnen  Gedichten,  die  bloße  Erzählungen  oder 
Schmähungen  sind.  Freilich  sind  auch  Schmähungen  Ausbrüche 
eines  solchen  Gefühls,  aber  eben  meist  nur  eines  gemeinen,  kei- 


Catull  und  Horaz.  145 

nes  dichterisclien.  Und  daß  Catull  nicht  immer  sein  wahres 
Gefühl  sprechen  läßt,  sagt  er  ja  selbst,  wenn  er  bemerkt  (16), 
er  sei  keusch,  seine  Verse  sollten  es  nicht  sein,  sondern  Lüstern- 
heit erregen.  Seine  schönsten ,  uns  noch  heute  packenden  Ge- 
dichte hat  er  erlebt,  nicht  gedichtet,  und  sie  erheben  ihn  kei- 
neswegs zu  einem  großen  Dichter.  Catull  war  so  wenig  ein  ur- 
römischer Dichter,  daß  er  vom  Einflüsse  der  griechischen  Dichtung 
sich  nicht  frei  erhielt,  statt  der  altrömischen  schlotternden  Verse 
den  Griechen  ihre  Hendekasyllaben,  jambische,  elegische  und 
andere  Verse  entlieh,  selbst  an  strophischen  Massen  sich  versuchte, 
ja,  was  das  Schlimmste,  der  Nachahmung  der  alexandrinischen 
Dichtung  verfiel:  aber  mit  den  sorgfältig  gearbeiteten  bedeuten- 
dem Gedichten  in  diesem  Geschmacke  würde  er  nie  sich  den  Euhm 
eines  hervorragenden  Sängers  erworben  haben.  Dabei  gestehen 
wir  gern,  daß  der  junge,  nicht  zur  vollen  Reife  gediehene  Dichter 
den  natürlichen  Ausdruck  des  Gefühls  trifft,  wo  er  sich  diesem 
überläßt,  daß  er  bedeutende  Gewalt  über  die  noch  harte  Sprache 
übt,  es  ihm  so  wenig  an  Feuer  wie  an  Witz  fehlt,  allein  damit 
ist  er  noch  keineswegs  ein  vollendeter  Dichter ,  den  man  über 
den  durchgedrungenen  Meister  erheben  darf.  Auch  müßte  man, 
um  seinen  wirklichen  Werth  festzustellen,  ihn  mit  den  zahlrei- 
chen gleichzeitigen  Dichtern  vergleichen,  von  denen  uns  sehr 
weniges  erhalten  ist ,  aber  doch  Andeutungen  genug ,  daß  sie 
nicht  ohne  Glück  mit  ihm  gewetteifert,  ja  ihm  gleichgestellt 
worden.  Und  worin  kann  man  ihn  mit  Horaz  vergleichen  ? 
Fast  nur  in  spottenden  Gedichten,  denen  man  ein  paar  Epoden 
zur  Seite  stellen  könnte,  und  in  einigen  Liebesliedern,  die  aber 
schon  in  der  äußeren  Form  so  verschieden  sind,  daß  daraus  eine 
eigentliche  dichterische  Werthsehätzung  sich  nicht  ergibt.  Am 
nächsten  liegt  es  die  beiden  Sapphischen  Oden  Catulls  mit  Ho- 
raz zu  vergleichen.  Catull  hat  die  Sapphische  Strophe  unver- 
ändert aufgenommen ,  während  Horaz  sich  darin  kunstverstän- 
diger zeigte,  daß  er  ein  paar  Veränderungen  in  der  Behandlung 
eintreten  ließ ,  wodurch  sie  einen  etwas  festern ,  der  römischen 
Sprache  entsprechenden  Schritt  erhielt.  Gegenüber  Niebuhrs  Be- 
hauptung, aus  Catull  spreche  in  jedem  Worte  sein  eigenes  Gefühl, 
ist  es  merkwürdig,  daß  er  in  der  Sapphischen  Ode  51  zur  Dar- 
stellung des  mächtigen  Eindrucks,  den  Lesbia  auf  den  Lieben- 
den macht,  drei  Strophen  der  Sappho,  die  schon  Lucrez  vor  ihm 
benutzt  hatte,  zur  Darstellung  seines  eigenen  Gefühls  fast  wört- 
lich, nur  mit  einer  seltsamen  Umwendung  wiedergibt,  da  Sap- 
pho die  Strophen  an  eine  Freundin  richtet,  welche  sich  näch- 
stens vermählen  soll  (Welcker  „kleine  Schriften"  II  99  f.  IV  89), 
und  er  eine  eigene  Strophe  hinzudichtet,  welche  in  etwas  auf- 
fallender Weise  ausführt,  der  Müssiggang  (otium)  habe  ihn  zur 
Liebe  verführt,  dieser  habe  schon  Könige  und  reiche  Städte  zu 
Grunde  gerichtet.  Ein  andermal  benutzt  er  dasselbe  Versmaß 
Philologus  LH  (N.  F.  VI),  1.  10 


146  H.  Düntzer, 

(11),  um  der  Lumpen  Furius  und  Aurelius  zu  spotten:  er  sei 
überzeugt,  daß  sie  gern  zu  den  fernsten  und  wildesten  Gegen- 
den ihn  begleiten  würden,  diesmal  aber  möchten  sie  seinem  Mäd- 
chen (der  Lesbia)  sagen,  er  lasse  sie  mit  ihren  dreihundert  Buh- 
len (zu  denen  diese  Freunde  mitgehören)  grüßen,  von  denen  sie 
keinen  liebe ,  die  sie  aber  alle  durch  ihre  Wollust  zu  Grunde 
richten  möchte;  sie  solle  sich  um  ihn  und  seine  Liebe  nicht 
weiter  kümmern,  die  sie  durch  ihre  Schuld  zerstört  habe,  wie 
die  Pflugschar  eine  Wiesenblume.  Die  Sonderbarkeit  der  ersten 
Sapphischen  Ode  würde  sich  etwas  mindern,  besonders  die  An- 
wendung der  fremden  Verse  sich  als  launig  ergeben,  wenn  man 
annähme,  das  Gedicht  solle  die  Ernüchterung  seiner  Liebe  an- 
deuten, aber  das  Beruhigungsmittel,  die  Herleitung  seiner  Liebe 
vom  Müssiggange,  wäre  doch  mit  wunderlicher  Laune  gewählt. 

Auch  vier-  und  fünfzeilige  Strophen  aus  Glykoneischen  Ver- 
sen mit  schließendem  Pherekrateus  hat  CatuU  zweimal  (34.  61) 
zu  Chorgesängen  verwandt,  zu  einem  Liede  an  Diana,  das  Mäd- 
chen und  Knaben  singen ,  und  zu  einem  Hymenaeus.  Schon 
Anakreon  hat  solche  Strophen  aus  vier  Versen.  Horaz  braucht 
die  Glykoneischen  nur  abwechselnd  mit  dem  um  einen  Choriam- 
bus längern  Verse,  und  zwar  immer  mit  beginnendem  Spondeus, 
während  CatuU  auch  hier  mit  den  griechischen  Dichtern  Tro- 
chäus und  lambus  zuläßt.  Einen  andern  Hymenäus  dichtete 
Catull  wesentlich  nach  einem  der  Sappho,  nur  daß  er  am  Schlüsse 
der  ganz  aus  Hexametern  gebildeten  Strophe  den  wiederkehrenden 
Ausruf  eintreten  ließ :  Hymen  o  Hymenaee^  Hymen  ades  o  Hyme- 
naeel  während  im  Griechischen  das  'Tjxr|Vaov  außerhalb  des  Ver- 
ses gerufen  wird.  Eine  bloße  Künstelei  ist  die  Darstellung  der 
Geschichte  des  Atys  in  dem  Versmaße  des  Kybeledienstes ,  in 
Galliamben,  deren  sich  später  auch  Mäcenas  bediente.  Man 
sollte  kaum  einen  wahren  Dichter  einer  solchen  Verirrung  fä- 
hig halten.     Auch  der  Schluß  ist  gar  seltsam. 

Auffallender  als  Niebuhrs  Bevorzugung  des  Dichters  des 
Freistaates  vor  dem  Lobpreiser  von  Roms  Macht  und  Größe 
unter  Augustus  scheint  Macaulays  Urtheil ,  der ,  als  er  zu  Kal- 
kutta im  Jahre  1835  den  Catull  durchgelesen,  ihn  einen  bewun- 
dernswerthen  Dichter  nannte ,  so  griechisch ,  wie  kein  anderer 
Römer  sei,  da  nur  in  ihm  die  Einfachheit,  die  Leidenschaft,  die 
vollendete  Anmuth  der  großen  Attischen  Redner  herrschten.  Dies 
überspannte  Lob  weicht  wesentlich  von  der  Aeußerung  ab,  die 
er  während  des  Lesens  that :  es  gebe  gewisse  Seiten  in  seiner 
Seele ,  die  Catull  so  berühre ,  wie  sonst  keiner  (also  auch  wohl 
kein  Grieche,  selbst  Shakespeare  nicht)  ;  einige  Stellen  rührten 
ihn  auf  unerklärliche  Weise  zu  Thränen.  Welche  Stellen  das 
besonders  seien,  hat  er  nicht  verhehlt.  Er  führt  als  solche  an: 
den  Entschluß,  sich  in  das  Unglück  der  Untreue  und  die  Ge- 
meinheit der  Lesbia  zn  finden  und  das  aufzugeben,  was  verloren 


Catull  und  Horaz.  147 

sei  (6),  den  Ausdruck  des  Schmerzes,  in  seiner  Krankheit  kein 
Wort  von  seinem  Freunde  vernommen  zu  haben,  dessen  Zuspruch 
ihn  mehr  gerührt  haben  würde  als  des  Simonides  Klagelieder 
(38)  ,  und  die  Bitte  an  die  Göttin ,  wenn  er  sein  Leben  ohne 
Schuld  verlebt,  ihn  zu  befreien  von  dem  verzehrenden  Schmerze, 
daß  er  seiner  Liebe  zu  Lesbia  entsagen  müsse,  er  verlange  nicht 
mehr,  daß  sie  ihn  liebe  oder  schamhaft  werde  (76).  Es  läßt 
sich  nicht  leugnen,  daß  diese  Stellen  von  ergreifendem  Gefühle 
zeugen ;  aber  finden  sich  nicht  ähnliche  selbst  in  Prosa  ?  Hat 
man  ja  in  den  Briefen  Ciceros  und  des  Jüngern  Plinius  Spuren 
moderner  Sentimentalität  entdecken  wollen,  von  denen  Humboldt 
mit  Recht  bemerkt,  es  seien  nur  Anklänge  tiefer  Gemüthlichkeit, 
die  in  jedem  Zeitalter,  bei  jedem  Volksstamme  „aus  dem  schmerz- 
lich bewegten  Busen  emporsteigen'.  Macanlay  würde  ähnliches 
auch  bei  Horaz  gefunden  haben  ,  wäre  dieser  ihm  so  neu  wie 
Catull,  nicht,  wie  es  Byron  von  sich  bekennt,  durch  die  Schule 
verleidet  gewesen.  Wer  kann  ohne  lebhafte  Empfindung  des 
Horaz  Trost  an  Virgil  über  den  Tod  seines  Quintilius  ([  24) 
lesen,  wenn  ihm  nicht  die  Schule  den  Genuß  daran  in  Wider- 
willen oder  Gleichgültigkeit  verkehrt  hat ,  wer  den  Schluß  der 
Oden  an  Dellius  und  Postumus  (HS,  14)?  Wen  ergreift  nicht 
die  Dankbarkeit,  womit  Horaz  Sat.  I  6  seines  guten  Vaters  ge- 
denkt? Wie  schön  drückt  er  die  Uebereinstimmung  mit  seinem 
Freunde  Fuscus  epist.  I  10  aus?  Solche  gemüthliche  Empfin- 
dung ist  nothwendige  Voraussetzung  bei  jedem  Dichter ,  ja  bei 
jedem  nicht  verwilderten  Menschen,  und  darauf  den  Vorzug  des 
Catull  vor  Horaz  zu  begründen  scheint  völlig  verfehlt.  Macanlay 
war  wohl  durch  die  frisch  belebten  Ergüsse  von  Catulls  Liebe 
und  Laune ,  womit  die  Sammlung  beginnt ,  bestochen  worden, 
aber  daß  dies  bis  zum  Schlüsse  anhielt,  bleibt  trotz  einzelner 
vorkommender  rührenden  und  gefühlvollen ,  auch  recht  beißen- 
der Stücke  immer  auffallend.  Ganz  unberechtigt  muß  das  Lob 
„vollendeter  Anmuth"  des  Catull  erscheinen,  hält  man  ihn  dem 
Horaz  gegenüber,  der  gerade  hierin  als  römischer  Lyriker  den 
höchsten  Preis  errungen  hat  in  Folge  natürlicher  Begabung,  rei- 
ner Geschmacksbildung  und  unermüdeter ,  von  feinem  Gefühle 
geleiteter  Feile.  Selbst  das  von  Fenelon  so  sehr  seiner  Natür- 
lichkeit wegen  gerühmte  Distichon  (83) : 

Odi  et  amo.  Quare  id  faciam,  fortasse  requiris. 
Nescio :  sed  fieri  sentio  et  excrucior, 
ist  mehr  rhetorisch  als  dichterisch  bedeutend,  ja  kaum  gelungen, 
da  es  an  sich  unverständlich,  es  auch  nichts  weniger  als  die  Ge- 
müthslage  des  Dichters  bezeichnet ,  das  Nichtwissen  im  Grunde 
beziehungslos,  da  er  wirklich  weiß,  was  er  an  Lesbia  (denn  auf 
sie  muß  es  gehen)  liebt  und  haßt. 

Doch  lassen  wir  die  Zeugnisse,    die    eben    nichts  beweisen, 
das  Urtheil  über   beide  Dichter    nicht   bestimmen    können,    und 

10* 


U8  H.  Düntzer, 

wenden  uns  zu  diesen  selbst.  CatuU,  vierzehn  Jahre  nach  Ju- 
lius Cäsar  zu  Verona  geboren,  stammte  aus  angesehenem  Ge- 
schlecht. Die  schöne  Lage  seiner  von  einem  der  bedeutendsten 
Flüsse  Italiens  durchströmten  Heimath  und  der  häufige  Aufent- 
halt auf  der  benachbarten  Halbinsel  Sirmio  mußten  auf  den  em- 
pfänglichen Knaben  freundlich  wirken.  Sein  Freiheitssinn  wurde 
zu  Rom ,  wohin  er  frühe  kam,  bei  seiner  eigenen  sorglosen  Lage 
und  dem  bewegten  politischen  Leben  genährt.  Die  damals  als 
Unterhaltung  aller  Gebildeten  geltende  epigrammatische  und  ero- 
tische Dichtung  zog  ihn  an.  In  der  zu  Verona  geschriebenen 
Elegie  an  Freund  Manlius,  der  Gaben  der  Musen  und  der  Ve- 
nus von  ihm  erwartet  hatte,  äußert  er  selbst  (68),  daß  er  in 
blühender  Jugend  sehr  viel  gedichtet  {lusi^  vom  Liede)  und  der 
Göttin,  die  süßes  Leid  mit  Sorgen  mische,  nicht  unbekannt  ge- 
blieben, aber  der  neuliche  Tod  des  Bruders,  mit  dem  sein  gan- 
zes Haus  begraben  worden,  habe  ihm  alle  Lust  an  der  Dichtung 
geraubt.  Ziemlich  gleichzeitig  damit  muß  die  in  ähnlicher  Weise 
diesen  Verlust  meldende  Elegie  an  Ortalus  fallen,  dem  er  seine 
Uebersetzung  der  Elegie  des  Kallimachus  auf  das  Haar  der  Be- 
renice  sendet,  was  beweist,  daß  die  Alexandrinische  Dichtung 
ihn  schon  damals  beschäftigte.  Die  Zeit  beider  Elegien  müssen 
wir  spätestens  in  das  zwei-  oder  dreiundzwanzigste  Lebensjahr 
setzen,  da  als  Anfangspunkt  der  durch  jenen  Tod  unterbroche- 
nen Liebesdichtung  das  Anlegen  der  Prätexta  (im  sechzehnten 
Jahre)  bezeichnet  wird.  Von  diesen  ältesten  Gedichten  möchte 
sich  kaum  etwas  erhalten  haben,  wie  auch  die  von  Plinius  N. 
H.  XXVIII  4  erwähnte  incantamentorum  amatoria  imitatio,  wahr- 
scheinlich eine  Nachbildung  der  zweiten  Theokritischen  Idylle, 
verloren  gegangen  ist.  Bald  darauf  reiste  er  nach  Bithynien, 
wo  er  in  das  Gefolge  des  Prätors  trat ,  über  dessen  Habsucht 
und  schlechte  Behandlung  er  sich  bitter  beklagt  hat  (10,  6  ff. 
—  13.  24,  7  — 10).  Dort  brachte  er  dem  in  Troas  gestorbenen 
Bruder  das  Todtenopfer ;  in  den  darauf  bezüglichen  Versen  (100) 
wird  der  Eltern  gar  nicht  gedacht.  Die  Freude  über  seine  Heim- 
kehr spricht  das  Lied  an  seine  geliebte  Halbinsel  Sirmio  (31) 
aus,  in  deren  Villa  er  sich  als  Herr  fühlt;  daß  er  den  Vater 
wiederzusehen  sich  gefreut  habe,  wird  nicht  erwähnt.  Doch  sie- 
delte er  bald  wieder  nach  Rom  über  ,  und  in  die  hier  verlebte 
Zeit  wird  der  größte  Theil  der  erhaltenen  Gedichte  fallen,  be- 
sonders die  seinen  Ruhm  begründenden  auf  die  eben  so  schöne 
wie  liederliche  Lesbia,  die  Schwester  des  berüchtigten  Clodius, 
auf  die  nach  dem  Tode  ihres  Gatten  Metellus  der  Verdacht  der 
Vergiftung  ihres  rasch  gestorbenen  Mannes  fiel.  In  genauester 
Beziehung  stand  er  jetzt  im  Leben  und  Dichten  mit  dem  vier 
Jahre  Jüngern  feurigen  Redner  C.  Licinius  Calvus,  dessen  Vater 
durch  die  von  Cicero  ihm  gedrohte  ungerechte  Anklage  wegen 
Erpressung  in  den  Tod  getrieben  worden  war.     Mit  ihm  theilte 


Catull  und  Horaz.  149 

Catull  auch  den  Haß  gegen  die  damaligen  Machthaber,  Pom- 
peius  und  besonders  Cäsar,  dem  er  außer  einem  anrüchigen  Le- 
ben (er  nennt  ihn  pathicus,  cinaedus  Romulus  ^  impudicus  ,  vorax^ 
aleo)  die  Aussaugung  der  Provinzen  durch  den  Verschwender 
Mamurra  vorwarf.  Seines  Zuges  nach  Britannia  gedenkt  er  ge- 
legentlich 11,9  — 12.  Aus  diesem  höhnischen  Gedichte  hat  man 
den  falschen  Schluß  gezogen,  er  sei  wohl  von  Cäsar  zur  Ver- 
waltung einer  Provinz  bestimmt  gewesen ,  nur  sein  früher  Tod 
habe  dies  vereitelt.  V^as  Sueton  über  Cäsars  Aussöhnung  mit 
Catull  und  Calvus  berichtet  (Caes.  73) ,  ist  nicht  ohne  Beden- 
ken ;  danach  würde  Cäsar  auch  die  Gastfreundschaft  mit  Catulls 
Vater  nicht  aufgegeben  haben,  aber  daß  dieser  damals  noch  ge- 
lebt habe ,  scheint  zweifelhaft.  Gewiß  ist ,  daß  Cäsar  die  An- 
griffe ,  die  Catull ,  Calvus  u.  a.  in  Schmähgedichten  auf  seine 
Ehre  machten,  nicht  verfolgte,  sondern  als  Folgen  des  bürger- 
lichen Freimuthes  ertrug.  Die  Richtigkeit  der  Angabe,  daß  Ca- 
tull im  dreißigsten  Jahre  gestorben,  dürfte  kaum  zu  behaupten 
stehen,  doch  wissen  wir,  daß  dieser  jung  starb,  und  kaum  wird 
er  das  Jahr  700  lange  überlebt  haben. 

Wenden  wir  uns  nun  zu  Catulls  kleinen  Gedichten  (er 
selbst  nennt  sie  1,4  nugae^  sagt  94,  9  im  Gegensatze  zu  großen 
epischen  Gedichten:  „Parva  mei  mihi  sunt  cordi  monumenta  la- 
boris"),  so  waren  epigrammatische  Gedichte,  die  neben  der  Liebe 
sonstige  Lebensbeziehungen  streiften ,  auch  bittern  Spott  aus- 
gössen, damals  eine  beliebte  Unterhaltung  aller  Gebildeten,  be- 
sonders der  bedeutenden  Redner  der  Zeit,  die  ihre  persönlichen 
Verhältnisse  leichtfließenden,  meist  kurzen,  oft  witzig  gespitzten 
Versen  anvertrauten  ,  wie  Horaz  von  den  Satiren  des  Lucilius 
sagte:  „lUe  velut  fidis  arcana  sodalibus  olim  credebat  libris" 
(Sat.  H  ],  30.  31).  Der  jüngere  Plinius  nennt  in  der  Haupt- 
stelle von  solchen  zur  Unterhaltung  hingeworfenen  Versen  der 
^gelehrtesten,  würdigsten  und  verehrtesten  Männer^  (epist.  V  3) 
auch  Ennius  und  Attius.  Bei  Gellius  XIX  9  führt  der  spa- 
nische Rhetor  Antoninus  lulianus  gegen  den  Vorwurf  einiger 
Griechen,  die  Römer  besäßen ,  weniges  bei  Catull  und  Calvus 
ausgenommen,  nichts  in  der  leichten  Anakreontischen  Weise,  meh- 
rere ältere  epigrammatische  Gedichte  in  Distichen  an.  Zunächst 
gedenkt  er  zweier  des  Valerius  Aedituus.  In  einem  an  Pam- 
phila  versucht  er  vergebens  dieser  seinen  Wunsch  auszusprechen, 
die  Rede  will  nicht  von  den  Lippen ,  sein  verhaltenes  Gefühl 
setzt  ihn  in  Schweiß :  „Sic  tacitus,  subidus"  (im  vorigen  Verse 
heißt  es  :  „manat  subido  mihi  sudor) :  duplo  ideo  pereo."  Das 
andere  redet  den  die  Fackel  vortragenden  Knaben  Phileros 
an :  der  Fackel,  welche  Wind  und  Regen  leicht  auslöschen  kön- 
nen, bedürfe  er  nicht,  in  seiner  Brust  brenne  das  Feuer  der  Ve- 
nus ,  das  nur  diese  selbst ,  keine  andere  Gewalt  unterdrücken 
könne.      Seltsamer    fragt   Porcius    Licinius    die  Schäfer ,    ob    sie 


150  H.  Düntzer, 

Feuer  brauchten ,  und  fordert  sie  auf  zu  ilim  zu  kommen :  der 
Mensch  sei  Feuer.  ^Si  digito  attigero,  incendam  silvam  simul 
omnem,  omne  pecus;  flamma  est  omnia,  qua  video."  In  einem 
Epigramme  des  Redners  Q.  Catulus,  dessen  Uebersetzung  aus 
dem  Griechischen  nichts  weniger  als  feststeht,  klagt  der  Dichter; 
sein  Sinn  (animus)  sei  zum  Theotimus  geflohen :  vergebens  habe 
er  diesem  verboten,  ihn  einzulassen;  nun  wolle  er  ihn  suchen 
gehen ,  doch  fürchte  er  selbst  gefesselt  zu  werden  ,  weshalb  er 
Venus  bitten  will,  ihm  zu  rathen,  was  er  tliun  solle.  In  einem 
von  Cicero  erwähnten  Epigramm  desselben  Catulus  wird  von 
dem  spätem  Schauspieler  Koscius  als  Knaben,  mit  Verlaub  der 
Göttin,  gesagt:  „Mortalis  visus  pulchrior  esse  deo."  Bei  Gel- 
lius  hatten  die  Griechen  vorher  bemerkt :  „Laevius  implicata  et 
Hortensius  invenusta  et  Cinna  inlepida  et  Memmius  dura  ac 
deinceps  rudia  fecerunt  atque  absona."  Aber  auch  die  genannten 
Dichter  hatten  ßuentes  carminum  delicias,  wie  es  bei  Gellius  heißt, 
versucht.  Den  tändelnden  Charakter  der  Dichtungen  des  Lä- 
vius  bekunden  ihr  Titel  Erotopaegnia  und  die  wenigen  Bruch- 
stücke in  wechselvollen  kleinen  Versen.  Die  Gedichte  des  gro- 
ßen Redners  Hortensius  nennt  Ovid  in  der  Zusammenstellung 
lüsterner  Gedichte  Trist.  II  427 — 465  in  Bezug  auf  den  Inhalt 
improba\  auf  ihre  übereilte  Entstehung  deutet  CatuU  94,  3. 
Cinna  ist  derselbe  Dichter,  dessen  mühsam  gefeiltes  großes  Ge- 
dicht CatuU  ebeudort  preist ;  um  so  sorgloser  müssen  seine  Epi- 
gramme hingeworfen  gewesen  sein.  Von  den  Dichtungen  des 
Tieidas  und  Memmius  bemerkt  Ovid:  „Rebus  abest  omnis  no- 
minibusque  pudor."  Tieidas  hatte,  wie  Apuleius  meldet,  die 
Metella  unter  dem  Namen  Perilla  eingeführt.  Nach  Ovid  wurde 
von  andern  Dichtern  zu  seiner  Zeit  der  wirkliche  Name  der 
Metella  statt  des  ursprünglich  gesetzten  der  Perilla  genannt. 
Auch  der  jüngere  Plinius  erwähnt  in  der  Liste  jener  Dichter 
den  C.  Memmius,  dessen  Schmähung  Cäsars  wegen  seines  Ju- 
gendlebens Sueton  (Cäs.  49)  anführt;  man  hält  ihn  für  den 
Freund  des  Lucrez.  Einer  der  frühern  Liebesdichter  war  auch 
der  vielseitige  Varro  vom  Atax,  der  in  höherm  Alter  nach  Rom 
kam.  Seine  Geliebte  feierte  dieser  unter  dem  Namen  Leucadia 
Properz  nennt  am  Ende  des  zweiten  Buches  die  „Leucadias", 
welche  Varro  nach  seiner  Uebersetzung  der  Argonautica  des 
Apollonius  gedichtet,  unmittelbar  vor  CatuU  und  Calvus.  Ovid, 
der  nicht  der  Zeitordnung  folgt,  sagt  von  ihm:  „Non  potuit 
Veneris  furta  tacere  suae."  Aber  auf  die  Liebe  waren  jene  in 
Nachahmung  der  Alexandriner  gemachten  AugenbUckseinfälle 
nicht  beschränkt,  auch  der  sonstige  Lebensgenuß  und  alle  Er- 
eignisse berührten  sie.  Hierher  gehörten  auch  die  mimiiambi 
des  Cn.  Mattius  in  Hinkjamben,  die  einen  frischen  Ton  anschlu- 
gen. Spottjamben  von  Archilochischer  Bitterkeit  gelangen  einem 
.  altern  Zeitgenossen    des  CatuU ,    Furius  Bibaculus ,    in    Cremona 


CatuU  und  Horaz.  151 

651  geboren;  sie  waren  nach  den  wenigen,  von  schneidender 
Schärfe  zeugenden  Bruchstücken  in  Hendekasyllaben  und  Trime- 
tern,  wahrscheinlich  auch  zum  Theil  in  Hinkjamben  geschrieben,  so 
daß  CatuU  auch  hierin  einen  Vorgänger  hatte.  Tacitus  gedenkt 
Ann.  IV  34  der  „carmina  Bibaculi  et  Catulli  referta  contumeliis 
Caesarum",  und  Quintilian  führt  als  römische  Jambendichter  Ca- 
tuU, Bibaculus  und  Horaz  an.  Bibaculus  lag  besonders  mit  dem 
Grammatiker  Valerius  Cato  in  Streit,  den  Ovid  auch  unter  den 
Erotikern  anführt  :  denn  er  nennt  nach  Cinna  :  „Cinna  proca- 
cior  Anser  et  leve  Cornifici  parque  Catonis  opus".  Anser  war 
einer  der  Gegner  des  Virgil  und  von  Antonius  unterstützt ;  auch 
ein  Cornifici  US  wird  unter  den  Feinden  Virgils  erwähnt.  Von 
Zeitgenossen  des  CatuU  nennt  der  jüngere  Plinius  als  solche 
Gelegenheitsdichter  außer  den  bereits  angeführten  Cicero  (dessen 
Klage  über  die  von  Tiro  ihm  abends  vorenthaltenen  Küsse  der- 
selbe Plinius  V  5  erwähnt,  ein  liber  quidam  iocularis  Quintilian 
Vni  6,  73),  dann  M.  Brutus,  ohne  Zweifel,  den  Redner,  Julius 
Cäsar  (beide  werden  von  Tacitus  dial.  21  genannt)  und  CatuUs 
Freund  Cornelius  Nepos.  Man  unterhielt  sich  mit  solchen  leicht 
hingeworfenen  Versen  beim  Weine,  ja  Augustus  hinterließ  ein 
kleines  Buch  Epigramme,  „quae  fere  tempore  balnei  meditabatur" 
(Suet.  85),  und  daß  darunter  auch  erotische  Spaße  waren,  wird 
man  kaum  bezweifeln,  wenn  man  sich  des  Briefes  des  Antonius 
an  ihn  (Suet.   69)  erinnert. 

CatuU  wetteiferte  in  solchen  kleinen  Versen  (bei  Plin.  epist. 
IV  27  sagt  dessen  Freund  Augustinus  Sentius:  j,Canto  carmina 
versibus  minutis .  bis  ,  olim  quibus  et  mens  CatuUus  et  Calvus 
veteresque")  besonders  mit  seinem  Jüngern  römischen  Freunde, 
dem  schon  genannten  Calvus,  einem  feurigen,  mehr  auf  die  Sache 
als  auf  den  Ausdruck  gerichteten  Redner,  welcher  in  seinem  kur- 
zen Leben  mit  Cicero  um  den  Preis  des  erfolgreichsten  Sach- 
walters stritt,  wenn  auch  seine  in  einundzwanzig  Büchern  er- 
schienenen Reden  literarisch  hinter  jenen  so  zurückstanden,  daß 
Tacitus  seinen  Aper  sagen  läßt  (dial.  21),  nur  eine  und  die 
andere  Rede  genüge  ihm,  unter  denen  er  besonders  die  Ankla- 
gen gegen  Vatinius  anführt,  deren  zweite  „verbis  ornata  et  sen- 
tentiis,  auribusque  iudicum  accommodata"  sei.  Welchen  gewal- 
tigen Eindruck  der  kleine  Calvus,  der  auch  in  körperlicher  Be- 
redtsamkeit  sehr  weit  ging,  bei  jener  Anklage  zu  machen  wußte, 
hat  CatuU  selbst  in  fünf  Verse  (53)  launig  zur  Darstellung  ge- 
bracht. Dennoch  siegte  in  dieser  schweren  Sache  Cicero ,  der 
sich  durch  die  damaligen  Machthaber  verleiten  ließ ,  die  Ver- 
theidigung  des  von  ihm  verachteten  und  früher  selbst  von  ihm 
verklagten  Schurken  anzunehmen.  Die  Hendekasyllaben  CatuUs 
auf  Cicero  (49)  können  nur  eine  Verhöhnung  desselben  sein, 
vielleicht  durch  ein  Wort  des  großen  Redners  über  eines  seiner 
Gedichte  veranlaßt.     Er  dankt  ihm  bestens  als  pessimus   omnium 


152  H.  Düntzser, 

poeta^  ja  tanto  pessimus  omnium  poeta,  als  er  selbst,  den  er  „di- 
sertissime  Romuli  nepotum"  anredet,  quanto  tu  optimus  omnium 
patronus.  Daß  Catull  seinen  Calvus  als  Dichter  sehr  hoch 
schätzte,  zeigen  die  unmittelbar  auf  jene  folgenden  Hendekasyl- 
laben,  worin  er  erzählt,  wie,  als  sie  gestern  Abend  beim  Weine 
abwechselnd  in  verschiedenen  Versarten  zu  ihrem  Vergnügen  viel 
in  sein  Buch  gedichtet,  des  Freundes  Laune  und  Witz  ihn  so 
entzündet  habe,  daß  er  zu  Hause  weder  essen  noch  schlafen  ge- 
konnt, und  er  davon  ihm  sofort  Mittheilung  machen,  ihn  aber 
zugleich  warnen  müsse,  sich  auf  sein  Dichtertalent  nicht  zu  viel 
einzubilden,  sondern  sich  vor  der  reizbaren  Göttin  Nemesis  in 
acht  zu  nehmen.  Wie  sehr  damals  die  Seuche  des  Dichtens 
solcher  Epigramme  zu  Rom  herrschte ,  ersehen  wir  aus  andern 
Hendekasyllaben  (14).  Dem  Freunde  Calvus,  der  ihm  eine  An- 
zahl schlechter  Dichter  zu  den  Saturnalien  geschickt  hatte  ,  er- 
widert er  dort  mit  bester  Laune :  liebte  er  ihn  nicht  so  innig, 
so  würde  er  dieses  Geschenkes  wegen  mit  Vatinianischem  Hasse 
gegen  ihn  erfüllt  werden  (mit  Hindeutung  auf  dessen  wüthende 
Anklage  gegen  Vatinius),  aber,  da  *er  vermuthe ,  es  habe  der 
Grammatiker  Sulla  sie  ihm  zugeschickt,  sei  es  ihm  wohl  gewor- 
den, weil  er  dabei  empfunden,  daß  des  Calvus  Gedichte  fortleben 
werden;  doch  morgen  früh  wolle  er  gleich  zu  allen  Buchhänd- 
lern laufen,  um  die  Cäsier ,  die  Aquiner  und  den  Suffenus,  all 
das  Hundezeug,  zusammenzubringen  und  durch  dessen  Uebersen- 
dung  an  ihm  Vergeltung  zu  üben.  Er  schließt  mit  der  Ver- 
wünschung der  ihm  gesandten  schlechten  Dichter ,  saecli  incom- 
moda,  pessimi  poetae.  Den  schlechten  Dichter  Suffenus  ,  der  so 
schrecklich  viele  Verse  geschrieben  und  davon  kostbare  Ab- 
schriften hat  machen  lassen,  treffen  bittere  Hinkjamben  (22): 
der  sonst  so  angenehme  ,  witzige  und  feine  Mensch  werde  als 
Dichter  plump  und  roh  und  bewundere  sich  selbst;  aber  so  täusch- 
ten sie  sich  alle,  da  alle  darin  auf  irgend  eine  Art  dem  Suffenus 
glichen. 

Wenn  Catull  so  seinen  Freund  als  einen  äußerst  glücklichen 
Dichter  bewunderte ,  so  wird  dieses  Urtheil  dadurch  bestätigt, 
daß  die  Zeitgenossen  und  das  folgende  Jahrhundert  den  Calvus 
ihm  selbst  gleichwerth  hielten.  Zur  zeit  des  Horaz  übte  der 
Gesanglehrer  und  Deklamator  M.  Demetrius  die  Liebeslieder  bei- 
der Dichter  seinen  Schülerinnen  ein,  worauf  jener  spottet  (sat.  1 
10,  19),  dieser  Affe,  der  ihm  die  persönlichen  Angriffe  seiner 
Satire  vorwerfe,  wisse  so  wenig  wie  der  feine  Hermogenes  etwas 
von  der  Freiheit  der  altattischen  Komödie,  er  kenne  nichts  als 
diese  tändelnden  Liebeslieder.  Der  gute  Rektor  Weichert  meinte, 
Horaz  sei  böse  gewesen,  daß  seine  Satiren  nicht  auch  wie  jene 
Liebeslieder  auf  der  Bühne  gesungen  würden!  Daß  schon  zur 
Zeit  dieser  Satire  Gedichte  auf  dem  Theater  aufgeführt  worden, 
läßt  sich  nicht  erweisen,    nur  von  den  Sesseln  der  Schülerinnen 


Catull  und  Horaz.  153 

beim  Unterriclite  spricht  Horaz  daselbst  91,  nicht  von  der  Bühne. 
Schon  Properz    fügt    (II   19)    der    Versicherung,    Cynthia    solle 
durch  seine  Lieder  die    berühmteste  Frau    werden,    die    höfliche 
Einschränkung  hinzu :     „Calve,    tua  venia ,    pace,    Catulle,    tua", 
wo  beide  Dichter  gleichwerthig  stehen,  ihre  Folge  nur  durch  den 
Vers  bedingt  wird ;  und  vor  dem  Ende  des  zweiten  Buches  heißt 
es  bei  demselben,  unmittelbar  nach    der    früher   erwähnten  Ein- 
führung der  „Leucadia"  des  Varro,  auch  die  Schriften  des  muth- 
willigen  Catull,    durch   welche  Lesbia  berühmter  als  Helena  ge- 
worden, hätten  dies  gesungen,  das  Blatt  des    kunstvollen    {docti) 
Calvus    es  bekannt,    als    er  den  Tod  der  armen  Quintilia  besun- 
gen.   Catull  hatte  von  der  letzteren  Klage  gesagt  (95),  der  Schmerz 
der  Quintilia  über  ihren  frühen  Tod  sei  nicht  so  groß  wie  ihre 
Freude  über  die  hier  offenbarte  Liebe.      Ovid  wünscht  Am.  III  9, 
dem    eben     dahingeschiedenen    Tibull    möge,     die    jugendlichen 
Schläfe  mit  E])heu  umgeben,  mit  seinem  Calvus    der    kunstvolle 
Catull  entgegenkommen.      Trist.  II   431   f.   heißt  es  nach  Erwäh- 
nung des  muthwilligen  Catull,  der  seine  Geliebte  unter  falschem 
Namen  als  Lesbia  besungen,  aber  auch  andere  Liebschaften   be- 
kannt und  seinen  Eliebruch  gestanden    habe :    „Par   fuit    exigui 
similisque    licentia    Calvi ,    detexit    variis    qui  sua  furta  modis". 
Wenn  Cornelius  Nepos  (Att,    12)    den  C.  Julius  Caldus  für  den 
feinsten    gleichzeitigen  Dichter    seit    dem  Tode    des  Lucrez   und 
des  Catull  erklärt,    so  kann  es  nicht  auffallen,    daß    dieser  nur 
seines  besonders  befreundeten  Dichters,    nicht  auch  des  mit  ihm 
innig  verbundenen  Calvus  gedenkt,    abgesehen    von    der  Ueber- 
schätzung  jenes  Caldus,  die  sogar   den  Virgil    und  Horaz  über- 
sieht.    Daß  Plinius  in  seiner  Liste  neben  Calvus  umgekehrt  den 
Catull  ausläßt,    ist  reiner  Zufall,  wenn  nicht  etwa  bloß  ein  Ab- 
schreiber die  Schuld  daran  hat,  der  leicht  einen  der  vielen  dort 
auf    einander    folgenden    Namen    übersehen    konnte.      Quintilian 
führt  freilich  unter    den  Jambendichtern   nur  Catull ,    Bibaculus 
und  Horaz  an,  aber  in  der  Einleitung  seiner  Uebersicht  der  zu 
lesenden  Schriftsteller  hat  er  selbst  angeführt,    er    werde    nicht 
alle  lesenswerthen,  nur  die  bedeutendsten  nennen  und  unter  den 
Dichtern  von   elegi  fehlt  auch  Catull.     Wenn  Tacitus  Ann.  IV  36 
nur  Catulls  Spottgedichte    auf  Cäsar    nennt,    so    gedenkt  Sueton 
der  famosa  epigrammata  gegen  diesen  von  Calvus  (Caes.  73)  und 
seiner  notissimi  versus^    welche  dem  paedicator  Caesar    den  Besitz 
von  starken  Leuten  zuschreiben  (Caes.  49),  und  wir  kennen  an- 
dere   seiner    scharfen    Spitzverse.      Cicero    selbst    gedenkt    seines 
Hipponacteum    praeconium    des    mit    Cäsar    befreundeten  Tigellius 
(ad  famil.  VII  24),    und  Seneca  (Controv.  III   19)  beweist,    daß 
die  scherzhaften  Gedichte  des  Calvus  plena  ingentis  animi    gewe- 
sen, mit  einem  scharfen  Worte  desselben  über  des  Pompeius  Un- 
männlichkeit,  das  Scaliger  glücklich  mit  Beziehung  auf  die  Aeu- 
ßerung  des  Ammianus  XVII  11,  4  ergänzt    hat.      Auch  Gellius 


154  H.  Düntzer, 

gedenkt  nicht  allein  der  Anakreontisch  leichten  Verse  des  Ca- 
tuU  und  Calvus  als  gleichwerthig ,  sondern  auch  eines  offenbar 
tadelnden  Hendekasyllabus  von  Calvus  (IX  12,  10).  Der  jün- 
gere Plinius  sagt  von  den  Gedichten  seines  Zeitgenossen  Pom- 
peius  Saturninus  (I  16):  „Inserit  sane,  sed  data  opera,  mollibus 
levibusque  (versibus)  duriusculos  quosdam  :  et  hoc  quasi  Catul- 
lus  aut  Calvus."  Man  hat  die  Stelle  irrig  von  der  Härte  der 
Sprache  verstanden ;  es  geht  auf  den  Inhalt ,  die  Schärfe  der 
Schmähung  oder  des  Spottes.  In  diesem  Mißverständnisse  be- 
stärkte eine  gleichfalls  irrig  bezogene  Stelle  des  älteren  Plinius, 
der  in  der  Vorrede  scherzt,  auch  sein  Landsmann  Catull,  auf 
dessen  Wort  er  eben  angespielt  hatte,  trete  etwas  herb  auf: 
„nie  enim,  ut  scis,  permutatis  prioribus  (sudariis)  Saetabis  du- 
riusculum  se  fecit,  volebat  existimari  a  Veranniolis  suis  et  Fa- 
bullis", mit  Beziehung  auf  das  Gedicht  an  Marracinus  Asinius 
(12),  den  Catull  auffordert,  das  mitgenommene  Linnen  ihm  zu- 
rückzustellen, weil  es  ein  Andenken  seiner  genannten  Freunde 
sei,  wolle  er  nicht  dreihundert  Hendekasyllaben  gegen  sich  los- 
fahren sehen. 

Wenn  demnach  Catull  und  Calvus  in  erotischen  und  sa- 
tirischen Einfällen ,  mit  denen  damals  nicht  bloß  die  jungen 
Leute,  sondern  auch  reifere  würdige  Männer  sich  unterhielten, 
und  die  auch  für  nichts  weiter  galten,  von  den  Zeitgenossen  und 
Späteren  gleich  gestellt  wurden,  so  sind  wir,  denen  die  Gedichte 
des  Calvus  und  die  so  vieler  andern  nicht  mehr  vorliegen,  am 
wenigstens  berechtigt,  dieser  kleinen  Gedichte  wegen,  die  Catull 
selbst  nugas  nennt,  ihn  für  Roms  größten  Dichter  zu  halten ;  so  we- 
nig heute  frische  Studentenlieder,  wie  glücklich  sie  auch  sein  mö- 
gen, uns  zur  Ertheilung  des  vollen  Dichterlorbeers  berechtigen. 
Daß  die  Lieder  des  Calvus,  ja  auch  die  nicht  so  begabter  Dich- 
ter, weniger  Spuren  von  Gemüth  und  frischem,  vollsaftigem  Le- 
ben gezeigt,  entbehrt  jeder  Wahrscheinlichkeit,  und  rein  gemüth- 
liche  Ergüsse,  denen  wir  sogar  in  Prosa  begegnen,  machen 
noch  keineswegs  den  vollen  Dichter,  beweisen  nicht  einmal,  daß 
ihr  Besitzer  ein  solcher  werden  könne,  und  welche  Verken- 
nung ist  es,  natürliches  Gefühl  den  zu  höchster  Ausbildung  ih- 
res Talents  gediehenen  Dichtern  abzusprechen,  weil  es  nicht  so 
jugendlich  ausbricht !  Gern  erkennen  wir  in  Catull  dieses  und 
eine  schöne  Gabe  sprachlicher  Darstellung,  die  ihn  zu  frischen 
Ergüssen  seiner  Stimmung  befähigten,  wir  trauern  mit  ihm  über 
den  tief  empfundenen  Verlust  seines  älteren  Bruders,  freuen  uns 
seines  zu  treuer  Freundschaft  geschaffenen  Herzens,  nehmen  an 
seiner  herzlichen  Liebeslust  und  seinem  tiefen  Liebesleid  theil, 
wenn  uns  auch  seine  heftige  Leidenschaft  zu  der  so  vielen  Be- 
werbern zugänglichen  und  sie  in  ihre  Netze  ziehenden,  so  schö- 
nen wie  gierig  gefallsüchtigen,  nur  in  Liebeswallungen  lebenden 
Frau    eine    schlimme  Täuschung    sinnlicher  Reizbarkeit    und  Ei- 


Catull  und  Horaz.  155 

telkeit  scheint,  wir  empfinden  seinen  derben  Haß  alles  Unwah- 
ren, Nichtigen  und  Schlechten,  der  aber  nicht  frei  von  persön- 
licher Abneigung  und  muthwilliger  Streitlust  ist,  wir  vergnügen 
uns  an  mancher  Beschreibung  lieber  Oertlichkeiten :  aber  alles 
dieses  macht  ihn  nur  zum  begabien  Darsteller  eigener  Gemüths- 
lagen ,  nicht  zum  hinreißenden  Dichter;  zur  Einkehr  in  sich 
selbst,  zur  innig  warmen  Belebung  der  Gefühle  der  Menschen- 
brust ,  ja  selbst  zur  Lust  des  fröhlichen  Gelages  in  trautem 
Freundeskreise  fehlt  ihm  Trieb  und  Kraft.  Was  bei  ihm  vor- 
herrscht,  ist,  wie  es  Goethe' nennt ,  die  Studentenader,  der  in 
Uebertreibungen  und  Rchheiten  sich  gefallende  ausschweifende 
Muthwille  eines  heißblutigen  Jünglings.  Der  Wechsel  der  Jah- 
reszeiten ergreift  sein  Gemüth  nicht.  In  den  Hendekasyllaben 
46  wird  die  Ankunft  des  Frühlings,  die  linde  Luft  und  das 
Aufhören  der  Stürme ,  mit  drei  kalt  beschreibenden  Versen  ab- 
gethan,  um  den  Aufruf  zur  Abreise  von  Phrygien  nach  den  be- 
rühmten Städten  Asiens  zu  begründen,  die  im  Herzen  und  in 
den  Füßen  sich  regende  Wanderlust  anzudeuten  und  seinen  lie- 
ben Freunden  im  Gefolge  des  Prätors  Lebewohl  zu  sagen,  die 
alle  zu  gleicher  Zeit,  von  weither,  aber  aus  verschiedenen  Orten 
gekommen  sind  Man  vermißt  hier  jede  Regung  herzlichen  An- 
theils,  selbst  der  Ausdruck  erhebt  sich  kaum  über  die  Prosa, 
nur  daß  er  in  der  Fessel  des  Verses  einherschreitet.  Die  Mah- 
nung an  den  Schenken  (27)  in  demselben  Versmaße  ist  eigent- 
lich nur  eine  launige  Einkleidung  des  Rufes  des  Encolpius  bei 
Petronius  :  „Aquam  foras !  vinum  intro!"  In  muthwilligem  Scherze 
beruft  er  sich  auf  des  Numa  lex  Postumia  (hier  lex  Postumiae 
magistrae)  ^  welche  die  Sparsamkeit  gebot,  den  Scheiterhaufen 
nicht  mit  Wein  zu  -  besprengen  ;  Catulls  neues  Gesetz  fordert  um- 
gekehrt den  Gebrauch  des  Wassers ,  der  Falerner  soll  heute  in 
einer  potio  meraca  vorfahren.  Reine  Studentenader  ist  der  merus 
Thyonianus^  wie  in  der  Anekdote  vom  vinum  honvs.  Der  Wein 
heißt  eigentlich  merum  (vinum),  Thyonianus  ist  gebildet,  als  wäre 
Thyonia  oder  Thyomoe  ein  Ortsname  wie  Formiae ,  da  es  doch 
nur  die  Beziehung  auf  Thyone,  des  Bacchus  Mutter,  andeuten, 
den  Wein  als  bacchantisch ,  in  Raserei  versetzend ,  bezeichnen 
kann.  Das  ist  freilich  köstliche  Weinlaune ,  aber  auch  nichts 
mehr,  wenn  wir  uns  auch  noch  nach  neunzehnhundert  Jahren 
daran  belustigen  können.  Auch  in  des  Horaz  kleiner  Ode  an 
den  Schenken  (I  38)  finden  wir  diesen  mit  jenem  ganz  allein, 
aber  wie  schön  if^t  das  Bild  abgerundet ,  wie  gemüthlich  das 
Ganze ,  das  des  Trinkens  in  der  Weinlaube  nur  leichthin  am 
Schlüsse  gedenkt.  Das  Lied  nach  der  Rückkehr  aus  Bithynien 
zur  heimathliclien  Halbinsel  Sirmio  (31)  hat  Catull  etwas  son- 
derbar in  Hinkjamben  geschrieben ;  man  hat  darin  den  Aus- 
druck der  Ermattung  finden  wollen ,  aber  hier  soll  doch  die 
Freude    überwiegen.     Das  Ganze    scheint    uns    nicht    aus   voller 


156  H.  Düntzer 


Seele  zu  fließen  und  würde  wohl  erst  recht  behaglich  geworden 
sein,  wenn  der  Dichter,  nach  Goethes  Rezept,  es  gleich  vernichtet 
und  an  seiner  Stelle  ein  anderes  in  der  erst  jetzt  gewonnenen 
Stimmung  geschrieben  hätte.  Der  Ausruf  und  die  daran  ge- 
knüpfte Bezeichnung  seiner  jetzigen  Ruhe,  mit  dem  schwachen  : 
„Hoc  est,  quod  unum  est  pro  tantis  laboribus",  muthen  uns  kei- 
neswegs als  empfunden  an;  nur  am  Schlüsse  schwingt  sich  der 
Dichter  auf  in  dem  launigen :  „Ridete  quidquid  est  domi  ca- 
chinnorum",  nachdem  bis  dahin  nur  seines  Herdes  und  Bettes 
und  seiner  selbst  als  Herrn  von  Sirmio  gedacht  war,  Gelunge- 
nef  ist  das  Gedicht  auf  das  eigene  kleine  Schiff,  das  ihn  aus 
Bithynien  nach  Hause  gebracht  (4),  aber  ich  glaube  eben  so 
wenig  wie  Näke,  dessen  Vorlesungen  über  Catull  ich  vor  sech- 
zig Jahren  zu  hören  das  Glück  hatte,  daß  hier  etwas  That- 
sächliches  zu  Grunde  liegt :  es  ist  eine  bloße  Erdichtung,  die  von 
groPem  Geschick  zeugt,  wenn  wir  auch  lieber  das  Schiff  selbst 
ohne  Vermittlung  des  Dichters,  der  es  den  Fremden  als  eine 
Merkwürdigkeit  zeigt,  reden  hörten  und  die  Renommisterei,  daß 
man  bei  der  Fahrt  nicht  die  Götter  angefleht ,  fast  ketzerisch 
klingt,  was  kaum  dadurch  gut  gemacht  wird,  daß  er  dieses  jetzt 
nach  überstandener  Fahrt  den  Dioskuren  widmet,  wo  doch  das 
nunc  se  dedicat  ebenso  auflallt  wie  die  Bezeichnung  der  Diosku- 
ren ,  die  fast  spöttisch  scheint.  Sonst  ist  es  glücklich  gedacht 
und  ausgeführt ,  war  auch  so  beliebt ,  daß  es  frühe  parodirt 
wurde.  Dagegen  finde  ich  die  Verse  an  Cornificius,  von  denen 
man  etwas  kühn  vermuthet  hat,  sie  seien  auf  dem  Todesbette 
geschrieben  (38),  doch  recht  kahl.  Mag  man  auch  das  elliptische 
^ßic  meos  amores?''''  bezeichnend  finden,  das  wiederholte  allocutio 
von  brieflichem  Tröste  und  maestius  (mitius?)  für  „tröstlicher"  fallen 
auf.  Das  launige  Lied  an  Camerinus  (55)  will  nicht  recht  heraus 
trotz  aller  Anlaufe;  auch  schadet  ihm  die  freie  Behandlung  des 
Hendekasyllabus,  daß  mehrfach  statt  des  Daktylus  ein  Spondeus 
eintritt,  was  wohl  kaum  auf  Verderbung  beruht.  Diese  Aus- 
stellungen sollen  den  Catull  nicht  verkleinern ,  den  wir  in  sei- 
nem Kreise  als  frisch  empfindenden  Abschilderer  seines  augen- 
blicklichen Gefühls  und  muthwilligen  Spötter  gern  anerkennen, 
wir  möchten  damit  nur  zeigen ,  wie  wenig  hier  von  lebendigem 
lyrischem  Leben,  das  mit  anmuthigen  Bildern  erfreut,  die 
Rede  sein  kann.  Der  rohen,  so  oft  wiederkehrenden  Schmäh- 
worte, des  wüsten  Gebahrens  renommistischen  Drohens,  das  keine 
dichterische  Stimmung  gestattet,  mögen  wir  gar  nicht  gedenken. 
Nur  selten  bedient  sich  Catull  der  Erzählung,  fast  allein,  und 
recht  glücklich,  in  Gedicht  10;  denn  des  Priapus  Bericht  in  19 
ist  kaum  dahin  zu  rechnen.  Einmal  erhalten  wir  auch  ein 
glücklich  belebtes  Gespräch  der  Hausthtire  einer  Ehebrecherin 
zu  Brixia  mit  dem  Dichter  (67),  das  aber  doch  etwas  zu  leicht 
hingeworfen  ist. 


Catull  und  Horaz.  157 

Freilich  versuchte  sich  Catull  auch  in  höherer  Dichtung, 
aber  hier  brachte  er  es  nicht  zu  reiner  Vollendung.  Am  schwäch- 
sten scheint  uns  der  Chorgesang  an  Diana  (34).  Der  Hymenäus 
62  ist  der  Sappho  nachgebildet,  freier  das  nach  römischer  Sitte 
ausgeführte  Hochzeitslied  61,  wo  aber  doch  der  gelehrte  Anruf 
des  Gottes  Hymenäus  am  Anfange  und  die  Vergleichung  der 
Braut  mit  der  vor  Paris  als  Richter  erscheinenden  Venus  auf- 
fallen, und  der  leichte  Fluß  meist  darauf  beruht,  daß  der  Dichter 
es  sich  wirklich  leicht  gemacht  hat.  Sehr  frühe  scheint  er,  wie 
seine  meisten  Zeitgenossen  sich  der  alexandrinischen  Dichtung 
zugewandt  zu  haben  •,  so  wenig  war  er  ein  echtrömischer  Dichter, 
wie  er  ja  auch  alle  seine  Versmaße  dem  Griechischen  entlieh. 
Seine  epigrammatischen  Gedichte  wollen  sich  eigentlich  nur  über 
das ,  was  ihn  im  Leben  bewegte ,  frisch  aussprechen ;  bloß  der 
elegischen  und  epischen  Dichtung  nach  der  Weise  der  Alexan- 
driner widmete  er  größere  Sorgfalt.  Aber  wie  wenig  er  die  i  n- 
nere  Form  der  Dichtung,  wie  es  Goethe  nennt,  die  lebendige 
Einheit ,  empfand ,  zeigt  das  Gedicht  68  a ,  worin  er  der  weit 
ausgeführten  Geschichte  der  Laodamia  ,  die  ihm  eigentlich  nur 
zur  Vergleichung  mit  seiner  neuen  Geliebten  dient,  auf  Veran- 
lassung der  Erwähnung  Troias  eine  Verwünschung  von  zwölf 
Versen  einwebt,  weil  dort  sein  Bruder  den  Tod  gefunden.  Ein 
solches  Ueberwuchern  langer  Vergleiche  und  eingeschalteten  Ge- 
schichten zeigt  sich  auch  in  dem  kleinen  epischen  Gedichte  von 
der  Hochzeit  der  Thetis  und  des  Peleus  (64),  dem  man  nach- 
gerühmt hat,  die  feierliche  Pracht  der  Sprache  und  der  würde- 
volle Rhythmus  der  gemessen  einherschreitenden  Hexameter  ent- 
rückten in  eine  ideale  Sphäre  und  hielten  bis  zu  Ende  darin 
fest.  Von  den  410  Versen  nimmt  die  volle  Hälfte  (51  —  265) 
die  Beschreibung  der  auf  einem  zur  Decke  des  Brautbettes  be- 
stimmten Teppich  dargestellten  Geschichte  der  Ariadne  und  des 
Theseus  ein,  und  der  eigentliche  Gegenstand  des  Gedichtes  bot 
trotz  aller  Ausrenkung  zu  wenig  Stoff,  weshalb  denn  auch  der 
Gesang  der  Parcen  fast  sechzig  Verse  beansprucht.  Seltsam  ist 
es  auch ,  daß  in  dieser  eingeschobenen  Geschichte  der  Dichter 
selbst  bemerkt,  er  sei  a  primo  digressus  carmine  (118),  aber  den- 
noch anderthalb  hundert  Verse  lang  noch  darin  fortfährt.  Die 
gelehrte  Mache  ist  aber  auch  in  die  Dichtung  selbst  eingedrun- 
gen, in  Gedanken,  Ausdruck  und  Vers,  die  den  Alexandrinern 
nachgebildet  sind.  Das  Ganze  ist  ein  Prunkstück,  das  eben  des- 
halb keinen  reinen ,  natürlichen  Eindruck  macht.  Schon  der 
Anfang  quondam  pinus  dicuntur  nasse  ist  recht  gezwungen,  ebenso 
die  Schilderung  des  Fahrens  auf  dem  Meer,  der  Bau  der  Arge 
durch  die  diva  retinens  in  summis  arcibus  urbis,  das  Bringen  der- 
selben aufs  Meer ,  und  nun  gar ,  daß  damals  zuerst  sterbliche 
Augen  die  Nereiden  gesehen  nudato  corpore  nutricum  tenus  ex- 
tantes    e   gurgite   cano  y    mit    einem    ganz    eigenen  Gebrauche  von 


158  H.  Düntzer, 

nutrix  für  die  weibliche  Brust.  Und  so  gespreizt  geht  die  Dich- 
tung fort,  stets  nach  künstlicher  Wirkung  haschend.  Von  dem 
sonderbaren  Schlüsse,  daß  seit  die  Erde  lasterhaft  geworden,  die 
Götter  nicht  mehr  mit  Sterblichen  verkehren,  und  von  der  leicht- 
fertigen Fassung,  wie  die  Ehe  zu  Stande  gekommen  (19  ff.),  sa- 
gen wir  nichts.  Die  ganze  Auffassung  der  griechischen  Sage 
ist  alexandrinisch  gefärbt.  Die  Hexameter  sind  freilich  kraft- 
und  klangvoll,  aber  der  natürliche  Fluß  ist  über  aller  ängstlichen 
Feile  verloren  gegangen.  Daß  Catull  den  Varro  Atacinus  er- 
reicht oder  hinter  sich  gelassen  habe,  ist  nach  den  hohen  Lo- 
beserhebungen, welche  Ovid  jenem  ertheilt:  (Am.  I  15,21)  „Var- 
ronem  primamque  ratem  quae  nesciat  aetas  ?"  (ex  Ponto  IV  1 6, 
21.  22):  „Velivolique  maris  vates,  cui  credere  possis,  carraina 
caeruleos  composuisse  deos") ,  höchst  unwahrscheinlich.  Zwei 
prachtvolle  Verse  von  ihm  waren  berühmt  (Sen.  Controv.  XVI). 
Auch  Quintilian  bemerkt  X  1,  87,  Varro  habe  sich  durch  die 
Uebersetzung  des  ApoUonius  einen  Namen  erworben,  und  sei 
non  spernendus  quidem,  verum  ad  augendam  facultatem  dicendi 
(worauf  es  ihm  ankommt)  parum  locuples,  währeod  er  den  Ca- 
tull nur  wegen  seiner  witzigen  Jamben  nennt.  Wirklich  war 
dieser  bloß  durch  seine  erotischen  und  witzigen  Gedichte  neben 
Calvus  berühmt ,  sein  eigentliches  Talent  war  auf  dieses  be- 
schränkt, wenn  er  auch  in  anderm  sich  mit  Eifer  versuchte, 
aber  ohne  damit  durchzudringen.  Daß  diese  Versuche  erhalten 
sind,  verdanken  sie  bloß  den  anderen  Gedichten,  besonders  de- 
nen an  Lesbia.  Selten  ist  ein  Dichter  so  vielseitig,  daß  er  in 
den  verschiedensten  Dichtarten  Ausgezeichnetes  leistet.  So  war 
auch  zu  Catulls  Zeit  Furius  Bibaculus  lange  als  ein  bissiger 
Epigrammatiker  berühmt ,  aber  seine  großen  epischen  Gedichte 
leben  nur  noch  im  Spotte  des  Horaz. 

Auf  diesem  Wege  und  unter  den  politischen  Kämpfen,  die 
Kom  an  den  Rand  des  Verderbens  führten,  wäre  Catulls  Dich- 
tung nie  zu  eigenthümlicher  Entwicklung  gelangt;  dazu  be- 
durfte es  anderer  schaffender  Geister  und  einer  sich  zur  Ket- 
tung des  Staates  erhebenden  Zeit.  Catull  und  Calvus  erlebten 
nicht  den  Tag,  wo  die  für  die  Freiheit  begeisterten  Verschwo- 
renen, die  ohne  Zweifel  im  Geiste  jener  handelten,  den  größten 
Staatsmann  und  Helden  ermordeten;  sie  starben  wohl  schon  vor 
dem  vollen  Bruch  zwischen  Pompeius  und  Cäsar.  Feststeht,  daß 
auch  Calvus  früh  hinschied.  Wie  er  sich  gegen  die  impetus  Ve- 
neris  durch  Bleitäfelchen  an  Lenden  und  Nieren  geholfen,  um 
sich  bei  Kräften  zum  Arbeiten  zu  erhalten,  erzählt  Plinius  N.  H. 
XXXIV  50.  Daß  er  verheirathet  gewesen,  zeigt  die  Anführung 
eines  Briefes  ad  uxorem.  Er  muß  eine  Sammlung  Briefe  hin- 
terlassen haben,  auf  welche  sich  auch  die  Anführung  von  Brie- 
fen   ad    amicos  und    ad    Caium  Caesarem    bezieht.     Cicero    selbst 


Catull  und  Horaz.  159 

hatte  vier  Briefe  an  den  jungen  Calvus  herausgegeben,  die  bald 
abbrachen.  Die  Grammatiker  führen  Stellen  aus  dem  Über  pri- 
mus  an  und  auf  sie  bezieht  sich  Ciceros  Brief  an  Trebonius 
(ad  fam.  XV  21),  aus  dem  sich  zur  Zeitbestimmung  nur  ergibt, 
daß  Calvus  im  Jahre  707  schon  todt  war.  Zu  einer  Vermu- 
thung  über  die  Zeit  jener  Ehe  fehlt  jeder  Halt. 

(Schluß  folgt). 
Köln.  H.  Düntzer. 


Zu  Ciceros  Academica  prior.  II. 

Acad.  prior.  II  18,  56  Priinum  quidem  me  ad  Democritum 
vocas ;  cui  non  adsentior  potiusque  f  refallor  potest  id,  quod  dilu- 
cide  docetur  a  politioribus  physicü  u.  s.  w.  Während  Müller,  wie 
hier  angegeben  ist,  schreibt,  lesen  wir  bei  Baiter  und  Halm 
Primum  . .  .  vocas^  cui  non  adsentior  potiusque  refello  propter  id,  quod 
u.  s.  w.  Die  handschriftlichen  Lesarten  lauten :  refello  V^EG, 
refallor  V\  refellam  A^,  refallar  A'  *),  fallor  B;  propter  V"-G, 
potest  ABV^E.  Zunächst  muß  potest  als  richtig  überliefert  an- 
gesehn  werden,  weil  es  in  ABV^  steht.  Meine  im  Philol.  46 
S.  146  mitgetheilte  Yermuthung  potius  quam  re  fallor  propter  id 
ist  damit  aufgegeben  und  Schwenkes  Widerspruch  (vergl.  Jah- 
resbericht über  Ciceros  philos.  Schriften  1884 — 86  S.  280)  als 
berechtigt  anerkannt.  Der  Fehler  steckt  in  dem  Verbum  refal- 
lor. Er  wird  beseitigt,  wenn  wir  schreiben  cui  non  adsentior  po- 
tiusque refello^  si  potest,  id,  quod  „welchem  ich  nicht  beistimme, 
sondern  vielmehr,  wenn  es  möglich  ist,  das  widerlege,  was". 
Ueber  die  Gebrauchsweise  von  que  vergleiche  man  Cic.  de  fin.  I 
16,  51  potiusque  inßammat  (nach  Madvig) ,  ebenda  II  17,  55 
Nihil  minus,  contraque ,  Tusc.  I  29,  71  Socrates  nee  patronum 
quaesivit  ad  iudicium  capitis  nee  iudicibus  supplex  fuit  adhibuitque, 
de  imp.  Cn.  Pompei  12,  35  spem  deditionis  non  ademit  obsidesque 
imperavit. 


*)  Vgl.    Deiter,    de  Ciceronis    codicibus    Vossianis  84    et   86    cet. 
S.  6. 

Au  rieh.  H.  Deiter. 


IX. 

Zu  neuentdeckten  antiken  Musikresten. 
I. 

Nachträgliches  über  die  Seikilosinschrift, 

1. 

Vor  mehr  als  Jahresfrist  gab  ich  das  Versprechen,  eine  Abbil- 
dung der  Seikilosinschrift  vorzulegen  (L  163.  576).  Für  die  beige- 
gebeue  Tafel  haben  mir,  außer  einer  kleinen  Skizze  des  verdienten 
französischen  Epigraphikers  G.  Weber,  zwei  gute,  von  demselben 
Gelehrten  angefertigte  Abklatsche  zu  Gebote  gestanden  ;  der  freund- 
liche Vermittler  war  der  Entdecker  der  Inschrift,  W.  M.  Ramsay, 
der  mich  hierdurch,  wie  durch  wiederholte  briefliche  Mittheilungen 
sehr  zu  Danke  verpflichtet  hat.  Der  Zeichnung  liegt  eine  B  a  u  s  e 
nach  dem  zweiten,  sehr  gelungenen  Abklatsche  zu  Grunde;  nur 
an  wenigen  Stellen,  die  der  erste  deutlicher  zeigte,  wurde  nach- 
gebessert und  das  Ganze  schließlich  unter  scharfer  zeitlicher  Be- 
leuchtung der  Vorlagen  leicht  schattiert*).  Der  Stein  ist  zwar 
unten  abgebrochen  und  an  einigen  Stellen  corrodiert,  besonders 
in  der  dritten  und  vierten  Zeile :  die  Lesung  bleibt  aber  nir- 
gends zweifelhaft.  Als  urkundliche  Ueberlieferung  meine  ich 
danach  folgendes  verbürgen  zu  können : 

1  ElKßNHAI0O2  1 
EIMMieHSlME 
lElKlAOHENBA  3 

2  MNH(VHi:AeANATOr 
XhMAnOATXPONION        5 


*)  Leider  ist  die  Zeichnung  nicht  mechanisch  reproduciert,  son- 
dern durch  eine  nicht  sonderlich  geschickte  Hand  auf  den  Stein 
übertragen  (1:3).  Das  Ganze  wirkt  jetzt  zu  schwer  und  gedrängt; 
doch  ist  kein  Zug  von  Bedeutung  verloren  gegangen. 


mr 

IHMOTOÄ  ^ 


IICIAOIEYTEF 


aß 


PhilBlLnA 


Zu  neuentd eckten  antiken  Musikresten.  161 


C     Z         Z        KIZ        I, 

1  OJONZHI  cDAINOr        6 

K        I     Z       IK        0 

2  yHAENOAÖS   IT 

C~     Ocd"  c      k    z 

2.  3    AYnOT    nPOlOAI         8 

I*    KI  K   (T   or" 

3  rONEITITOZH^ 

C      K     0      I      Z 

4  T0TEA020XP0  10 

K     G      C"        CX5 
4    NOIxAnA  I  TEI 

2EIK1  A0  2  EYTEP  12 

ZH 


2. 

Das  Widmungsepigramm  ist  im  Bulletin  völlig  correct  wieder 
gegeben.  Nur  die  Interpunction  nach  Ei  MI  ist  anzumerken,  die 
eine  durch  den  Sinn,  wie  durch  den  Rhythmus  gegebene  Fermate 
markiert;  im  Folgenden  fallen  die  Schlüsse  der  rhythmischen 
Kola  dreimal  mit  dem  Ende  der  Zeilen  zusammen,  wohl  ledig- 
lich durch  Zufall. 

Auch  für  die  verstümmelte  Unterschrift  läßt  sich  nichts 
Neues  gewinnen.  Die  Ergänzung  von  ETTEP  bleibt  unsicher. 
Da  EuripuT^  auch  Frauenname  ist,  könnte  die  Gattin  des  Sei- 
kilos gemeint  sein.  ZH  hat  schon  Cougny  gut  mit  vious  .  .  erigi 
iussit  umschrieben  (vgl.  Hinrichs ,  gr.  Epigr.  471);  Ramsay 
verweist  mich  z.  B.  auf  eine  Sarkophag  -  Inschrift  von  Coula 
(Satala  Lydiae),  mit  ähnlichen  Zügen  und  römischen  Namen, 
also  aus  derselben  Gegend  und  Zeit:  TIBEPlOrKAAT  |  AIOT- 
MAXATOY  I  KAKt^AABIAS  |  AOOIAI  ZH.  Meine  Bemer- 
kungen S.  169^  sind  also  irrthümlich  ^);  das  C"fl  heißt  nichts  als 
„bei  Lebzeiten". 


^)  Beiläufig:  ergötzliche  Analogieen  bei  L.  v.  Hörmann,  Grab- 
schriften und  Marterlen,  z.B.  S.  QQ:  „Hier  ruht  Herr  Tobias  Mair  und 
Beine  noch  lebende  Gattin  .  .  ."  —  Wessely,  der  ebenfalls  auf  die  In- 
schrift aufmerksam  geworden  war,  setzt  (Progr.  1892,  S.;20)  der  'Auf- 
fassung' Ramsay's  eine  neue  'Lesart'  entgegen  ,  nämlich  SefxcXos  E6- 
x^pTT^j;  Seikilos  habe  „der  Göttin  der  Aulodik  [Anletik?]  sein  Lied 
dediciert".  Eine  solche  'Lesart'  ist  nach  den  Abklatschen  unmöglich. 
Philologus  LH  (N.  F.  VI),  1.  11 


162  "  0.  Crusius, 

Auch  in  dem  Anacreonticum  —  denn  so  darf  ich  die  Vers- 
lein auf  Grund  der  früher  gegebenen  Nachweise  wohl  nennen  — 
ist  der  Text  von  Ramsay  fehlerlos  aufgenommen.  Das  schwie- 
rige OAINOY  ist  völlig  sicher;  meinen  Eventualvorschlag  cpat- 
opoD  nehme  ich  daher  zurück;  auch  an  cpasivou  (S.  165^)  oder 
cpasivoü  (was  mir  W.  Christ  empfahl),  ist  nicht  zu  denken,  zu- 
mal die  Inschrift  sonst  keine  derartigen  itacistischen  Fehler  zeigt. 
In  der  That  wird  sich  cpocivou  mit  gutem  Willen  schon  verste- 
hen lassen.  O.  Schröder  erklärt  (nach  brieflicher  Mittheilung): 
^ 'zeige  Dich,  laß  Dein  Licht  leuchten,  wirke' :  dazu  dann  [itj 
XuTTOU  eine  hübsche,  nicht  gradlinige,  aber  desto  zierlichere  An- 
tithese". Das  scheint  mir  den  Nagel  auf  den  Kopf  zu  treffen. 
Das  negative  Gegenbild  zu  dieser  Redensart  ist  das  seit  den 
Attikern  typische  ouoafiou  cpaivso^at,  ouSafiou  (pav7|Vat. 

Zu  dem  Ausdrucke  to  tsXo;  6  /povo;  a.tz^iixü  „die  Zeit  for- 
dert ihren  Zoll"  —  Nebengedanken  möchte  ich  jetzt  fern  halten  — 
vgl.  Sophokles'  König  Oedipus  199  f.  (nach  Zielinski's  Herstel- 
lung und  Deutung):  tsXo;  yoip  si  tl  Nu;  acpyj,  tout'  sV  'Hjiap 
ir//zxox :  Tag  und  Nacht  als  die  XcXüivat  des  Todes.  Ein  ähn- 
liches Bild  in  der  Anthologie  XI  168  (Antiph.)  6  Vz  ■/^po^^o^j 
ox;  Toxov,  ouTü)  I  xat  ttoXiov  Tixrsi  yr^pa?  £TC£p}((y[X£vo;. 

3. 

Ganz  erhebliche  neue  Aufschlüsse  lassen  sich  aus  den  Ab- 
klatschen dagegen  für  die  Noten  gewinnen.  Das  sie  bisher  (auch 
von  G.  Weber)  nicht  genau  wiedergegeben  wurden,  ist  sehr  be- 
greiflich ;  die  Berichterstatter  waren  über  diese  Dinge  nicht  orien- 
tiert und  unverstandene  Zeichen  erkennt  man  weniger  gut,  als 
verstandene.  Auch  sind  die  Abstände  der  Textzeilen  in  dem 
Liede  nicht  weiter,  als  in  dem  Distichon;  die  musikalischen  Zei- 
chen ,  die  offenbar  nachträglich  hineingemeißelt  sind ,  gerathen 
oft  bös  in's  Gedränge,  und  manche  Einzelheiten  verstecken  sich 
förmlich  an  und  zwischen  dem  Text.  Die  Hauptpunkte,  auf  die 
ich  hinweisen  möchte,  sind  folgende. 

1)  Die  fehlende  Note  über  der  dritten  Silbe  steht  auf  dem 
Stein  in  voller  Deutlichkeit:  es  ist  das  S.  169  vermuthete  Z. 
Das  aT:oor^|xa,  für  das  ich  eine  Lösung  suchte,  existiert  also 
nicht.     Die  Notierung  berücksichtigt  jede  Silbe. 


Zu  neuentdeckten  antiken  Musikresten.  163 

2)  Die  als  Längezeichen  nachgewiesenen  Striche  haben  eine 
doppelte  Form :  sie  bilden  entweder  eine  gerade  Linie ,  oder 
eine  Linie  mit  kleinem  stumpfwinkligen  Ansatz  an  der  rechten 
Seite:  die  jjiaxpa  Tpiarjjxoc  der  Rhythmiker.  Danach  war  ich  im 
Allgemeinen  wie  in  manchen  Einzelfällen,  besonders  in  V.  1, 
im  besten  Rechte,  wenn  ich  überdehnte  lange  Silben  annahm. 
Nur  tritt  die  Tpiarj|jLO?  am  Schluß  von  V.  2 — 4  in  ganz  uner- 
warteter Weise  auf.  Die  vorletzte  Silbe,  die  wir  als  Vertreterin 
eines  ganzen  Taktes  aufzufassen  geneigt  sind,  hat  durchweg  eine 
Note  und  den  einfachen  Strich.  Die  letzte  Silbe  dagegen,  deren 
dritte  More  nach  dem  scheinbar  unumgänglichen  iambischen  Dia- 
gramm die  Arsis  des  nächsten  Jambus  bilden  müßte,  trägt  zwei 
Noten  und  zweimal  deutlich  den  Hakenstrich,  das  letzte  Mal  den 
einfachen  Strich  auf  dem  zweiten  Zeicheh: 

c"    m 

1.  AYnOT 

C        00 

2.  TO  ZHN 

C     CX 

3.  A  1  T  E  I 

Wie  diese  drei  Schlußphrasen  melodisch  ganz  analog  gebaut  sind, 
so  werden  sie  auch  rhythmisch  identisch  sein.  Da  die  einfache 
Note  einer  More  entspricht,  würde  durch  die  Zeichen  CX  genau 
ein  Takt  gefüllt.  In  den  beiden  ersten  Fällen  ist  scheinbar  eine  More 
zu  viel  da,  was  bei  der  strengen  Gleichaktigkeit  der  Lieder  auffallt. 
Für  das  rhythmische  Räthsel,  das  uns  hier  aufgegeben  wird, 
bietet  der  Stein,  glücklicherweise,  auch  gleich  den  Schlüssel. 
Ganz  übersehn  sind  nämlich  bisher 

3)  die  dynamischen  Betomings- Zeichen.  Es  sind  auf  beiden 
Abklatschen    eine   Anzahl    von  Punkten    erkennbar ,    und    zwar 

"Z     Z    IK       oT,      i 
stellt    über    den    Zeichen    der   Silben    ZH2  OAÖI  -OOT  -FON 

OO     I        Z     cXj  Ki 

ZHN  OXPO  -TEl  je  ein  Punkt.  Ueber  E2  in  Z.  9  meine  ich 
zwei  Punkte  neben  einander  zu  erkennen ;  doch  verläuft  der 
zweite  in  dem  darüberstehenden ,  wie  absichtlich  ausgeweiteten 
0  und  hat    allem  Anscheine   nach    getilgt    werden    sollen.     Die 

X 

Schlußsilbe  -NOT  des  ersten  Kolons  ist   die   einzige,    die    einen 

11* 


164  0.  Crusius, 

Punkt  über  und  einen  Punkt  unter  der  rpiar^{xo;  trägt;  eben  so 
ist  sie  die  einzige,  wo  hinter  die  Note  ein  Haken  tritt,  ähnlicli 
den  Apostrophen  und  oTiyjxal  mancher  Papyri. 

Nun  könnte  freilich  ein  Skeptiker  bei  der  nicht  ganz  ta- 
dellosen Beschaffenheit  der  Oberfläche  allenfalls  auf  den  Gedan- 
ken kommen,  daß  die  Pünktchen  ganz  oder  zum  Theil  durch 
zufällige  Abschürfungen  des  Steines  entstanden  seien.  Ein  sol- 
cher Zweifel  würde  aber  durch  die  Erwägung  widerlegt,  daß 
1)  alle  Punkte  in  unverkennbarer  Beziehung  zu  den  Noten  stehn, 
und  daß  sie  2)  in  den  vier  Versen ,  die  wir  angesetzt  ha- 
ben ,  an  je  zwei  Stellen  erscheinen ,  auf  dem  zweiten  und  auf 
dem  vierten  (letzten)  Fuße.  Diese  Regelmäßigkeit  schließt  den 
Gedanken  an  Zufall  aus.  In  der  That  entsprechen  die  Punkte 
ganz  den  Vorschriften,  die  die  alten  Theoretiker  für  das  ati^Isiv 
der  ap^ic  geben  (vgl.  z.  B.  Anonym,  de  Mus.  p.  21.  96  Beller- 
mann). Wenn  der  schwere  Takttheil  aus  einer  Länge  besteht, 
erhält  er  danach  ^inen  Punkt,  besteht  er  dagegen  aus  zwei  Kür- 
zen, trägt  er  zwei,  auf  jeder  Kürze  einen.  Diese  Punktierung 
der  beiden  für  eine  Länge  eintretenden  Kürzen  ist  für  uns  be- 
fremdend ,  da  der  Ictus  thatsächlich  nur  die  erste  trifft.  Die 
Vorstellung  der  Alten  wurde  auch  hier  von  dem  metrischen 
Normalschema  beherrscht,  das  nur  die  Länge  als  Trägerin  des 
rhythmischen  Schwergewichtes  kennt ;  die  Punktierung  faßt  die 
Kürzen  gewissermaßen  zu  einer  Länge  zusammen. 

Nach  der  zuletzt  erwähnten  Vertheilung  der  Icten  war  die 
Melodie  der  Verse  —  obgleich  das  in  der  metrischen  Form 
kaum  zum  Ausdruck  kommt  —  dipodisch  gegliedert ;  das  heißt 
modern  gedacht :  das  Lied  stand  in  ^8,  nicht  in  ^s  Takt.  Wich- 
tig ist  es,  daß  nicht  der  erste  (und  dritte),  sondern  der  zweite 
(und  vierte)  Fuß  der  Verse  den  Ictus  trägt.  Die  ersten  Silben 
fallen  danach,  wie  in  den  Beispielen  des  Anonymus  p.  94,  95  B, 
unter  den  modernen  Begriff  der  Auftaktes.  Sie  zeigen  übrigens 
eine  Vielformigkeit,  wie  der  äolische  freie  Eingangs  (die  'Basis' 
nach  der  unglücklichen  Hermann'schen  Terminologie):  oaov  u — , 
jj^yjg^v  — u,  TTpoc;  6Xi-  wuu.  Noch  wichtiger  aber  ist  die  über- 
raschende Betonung  der  Kürzen  und  die  dadurch  bedingte  Hal- 

z  iK  i    k  I 

bierung  der  Längen   in  0AQ2  V.   2    und  TONESTl  V.  3;  die 
Längen   werden    hier   durch   den  Ictus  auf  der  ersten 


Zu  neuentdeckten  antiken  Musikresten.  165 

Note  zwischen  Tliesis  und  Arsis,  zwischen  gutem  und  schlechten 
Takttheil  vertheilt  mit  einer  im  Alterthum  auch  sonst  nachweis- 
baren kecken  Rhythmisierung,  die  der  Rückung  oder  Synkope  in 
der  modernen  Musik  entspricht.  Etwas  Derartiges  hinter  den  schein- 
bar so  einfachen  Verszeilen  zu  suchen,  ist  freilich  weder  mir, 
noch  einem  der  Andern  ,  die  sich  inzwischen  mit  dem  interes- 
santen Stein  beschäftigt  haben ,  in  den  Sinn  gekommen.  Man 
sieht,  wie  das  Rhythmisieren  lyrischer  Metra  immer  noch  ein 
micare  in  tenebris  ist;  nur  auf  Grund  weiterer  Urkundenfunde 
können  wir  schließlich  Gesetze  festzulegen  hoffen,  die  auf  neue 
unbekannte  Größen  übertragbar  sind. 

Jetzt  erst  sind  wir  in  der  Lage,  mit  einiger  Zuversicht  über 
die  Rhythmisierung  des  Schlusses  zu  urtheilen.  Dadurch,  daß  Län- 
gezeichen und  Ictus  auf  der  zweiten  Note  steht,  wird  die  erste  bei 
der  sonstigen  Gleichtaktigkeit  sozusagen  aus  der  Reihe  hinausge- 
drängt. Auch  dafür  haben  wir  eine  ganz  ausreichende  Analogie 
in  unserem  Vorschlage.  Die  xpiayjixo?  in  den  beiden  ersten  Fäl- 
len ist  also  wohl  ganz  correct.  Am  Schluß  (3)  könnte  sich  der 
Haken  in  dem  dicht  darüberstehenden  0  verlaufen  haben.  Doch 
ist  es  bemerkenswerth,  daß  hier  ein  drittes  Zeichen,  ;]  dazutritt, 
wodurch  jene  scheinbare  Unregelmäßigkeit  vielleicht  erklärt  wird. 

In  diesem  Zeichen  meinte  ich  früher  eine  Instrumentalnote 
zu  erkennen.  Nach  der  jetzt  allgemein  üblichen  Umschreibung 
würde  diese  Note  aber  leiterfremd  sein  und  einen  halben  Ton 
unter  der  vorhergehenden  Note  liegen.  Nun  werden  wir  zwar 
im  nächsten  Abschnitt  noch  wunderliche  Dinge  kennen  lernen, 
und  nicht  weniger  wunderliche  Dinge  berichtet  man  uns  von 
der  Musik  moderner  orientalischer  Völker,  z.  B.  das  Hinabziehen 
des  Schlußtons  um  eine  Diesis  oder  das  Schließen  auf  der  Septime 
und  Sekunde.  Aber  dies  Einfallen  der  Begleitung  —  als  Sing- 
note ist  das  Zeichen  nicht  überliefert  —  im  Intervall  einer  klei- 
nen Sekunde  scheint  denn  doch  allem  menschlichen  Empfinden 
gar  zu  derb  in's  Gesicht  zu  schlagen ,  zumal  am  Schluß  des 
Satzes  ^).  Jedenfalls  wäre  eine  andre  mögliche  Lösung  zu  be- 
vorzugen. Nahe  liegt  es  nach  unserer  Anschauung,  in  dem 
Zeichen  eine  Pause  zu  suchen-,    ich  wüßte  aber  nicht,  wo  diese 


^)  H.  Schenkl  und  Ph.  Spitta  haben  mir  brieflich  ihre  Zweifel 
über  diesen  Punkt  geäußert  und  damit  alte  Bedenken,  die  ich  unter- 
drücken zu  müssen  glaubte,  wieder  belebt. 


166 


0.  Crusius, 


Form  sich  nachweisen  ließe ;  am  nächsten  kommt  das  vierzeitige 
Leimma  X^  und  das  ist  in  unserm  Falle  absolut  unbrauchbar  ^). 
Man  wird  an  das  kommaartige  Zeichen  am  Schluß  der  ersten 
Zeile  erinnern  dürfen,  durch  das  der  melodisch  und  rhythmisch 
für  sich  stehende  erste  Vers  von  den  folgenden  geschieden  wird, 
wie  bei  uns  der  einleitende  Theil  einer  Composition  durch  den 
Doppelstrich.  So  würde,  entsprechend  unserm  verstärkten  Dop- 
pelstrich, das  letzte  Zeichen  passend  den  Schluß  markieren.  Und 
in  der  That,  wir  finden  es,  ganz  wie  jene  Häkchen,  unter  den 
Interpiinctionszeichen  wieder ,  auf  Inschriften  als  eine  „'nach 
links  zweimal  gebrochene  Linie"  (Hinrichs,  Gr.  Epigraphik  §  96), 
in  leichter  cursiver  Umgestaltung  auf  Herkulanensischen  Papyri 
als  Koronis  (Blaß,  Gr.  Palaeographie  §  9),  am  ähnlichsten  (j) 
als  Zeichen  für  den  Schluß  der  Perikope  auf  dem  Alkman- 
papyrus (Blaß,  Hermes  Band  XHI  p.   16). 

Hiernach  läßt  sich  das  alte  Lied  im  Ganzen  mit  voller  Si- 
cherheit in  moderne  Notenschrift  umsetzen : 


nov'  TiQog  6  -  kl  -  yov    ia  -  zl     to       ^rjv,     tb     ti  -  Xog 


8 


^^ 


6    XQO  -  vog     an  -  ai   -   xel. 


Meine  erste  Lesung,    der  ein  von  H.  Schenkl  unternomme- 
ner Versuch  nahe  kommt,  sieht  so  aus : 


')  Vgl.  Anonym,  de  Mus.  ed.  Bellermann  p.  97.  17.  Das  nach 
rechts  gewendete  aufrechtstehende  Zeichen  S.  97  Anm.  Z.  9  verdankt 
seine  Existenz  wohl  einem  Druckfehler,  gemeint  ist  u_i. 


Zu  neuentdeckten  antiken  Musikresten. 
1  2  3 


167 


ftF6=^' 


=#^=?^ 


• — #^ 


^^^ 


itjzn 


|^'-^^^4t^^j^£^ 


^*=q=*: 


# 


,___j__^ 


t=*: 


-ä        ä 


"Die  durch  die  rhythmischen  Zeichen  gebotene  Fassung 
wirkt  fremdartiger,  nicht  nur  durch  die  Kückungen,  sondern  auch 
dadurch,  daß  im  fünften  und  siebenten  Takt  das  erste  d,  das 
unsre  harmonisch  gerichtete  Empfindung  als  Durchgangsnote  auf- 
zufassen geneigt  ist,  den  Ictus  trägt.  Natürlicher  ist  in  der  je- 
tzigen Fassung  der  Schluß  auf  dem  schweren  ersten  Takttheil. 


Von  dem  vielen  Neuen,  was  die  Abklatsche  gelehrt  haben, 
ist  das  merkwürdigste  die  Betonung  der  Kürze  bei  fol- 
gender Länge,  und  die  Zerlegung  dieser  Länge  in 
zwei  Noten,  von  denen  die  erste  den  Ictus  trägt. 

Schon  vor  einem  Jahrzehnt  habe  ich  den  iambischen  Ein- 
gang der  Dochmien  und  Logaöden  und  vor  allem  die  soge- 
nannte Anaklasis,  die  am  häufigsten  und  ausgeprägtesten  bei  den 
lonici  vorkommt,  nach  Vorgang  mancher  Alten  in  der  gleichen 
Weise  rhythmisch  erklären  zu  müssen  geglaubt  (Verh.  der  Phi- 
lologenversammlung zu  Dessau  S.  215).  Zuletzt  hat  Roßbach 
(Specielle  Metrik  329  f.  Anm.)  die  Frage  behandelt;  doch  ver- 
wirft er  die  entsprechenden  Angaben  des  Marius  Victorinus  „als 
eine  bloße  theoretische  Spielerei  mit  den  Silben  ohne  Rücksicht 
auf  den  Rhythmus'^.  Ich  lege  die  Ueberlieferung  noch  einmal 
vor ;   wir  haben  es  ja  nicht  nur  mit  Marius  Victorinus  zu  thun. 

Scholl.  A  Heph.  12  p.  194  W. :  'laxiov  8s  ort  to  avaxÄo)- 
|x£vov  }x£Tpov  TotoÖTov  loTiv   WC  ?a>vtx6v  zhoLi  TO  git:'  IXaaaovo;  to 

aaßaJBoißß  [uu  —  u  —  ^ ].     Xs^eTat  hk  oSiox;  Sxi  t^  rsXsuraia 

tou  TTpcicou  Tro8o<;  dvaxXarai  im  tyjv  tou  Ssurepou  apj(ouoav  ßpa- 


168  O.  Crusius, 

^(sTav.  Der  Schluß  zu  Deutsch :  „Der  Anaklomenos  wird  so  ge- 
nannt, weil  die  letzte  Silbe  des  ersten  Fußes  umgebrochen  wird 
zu  der  den  zweiten  beginnenden  Kürze".  Es  folgt  eine  rein  me- 
trische Zerlegung  der  Verses  in  einen  dritten  Päon  (uu  — u)   und 

zweiten  Epitrit  ( — u )  %  die  mit  jener  Erklärung  nicht  recht 

zusammenstimmt  und  dem  Zweifel  Roßbachs  Vorschub  leisten 
könnte.  Aber  kurz  darauf  belehrt  uns  ein  zweiter  Gewährs- 
mann (p.  195  W.):  avaxAa)jx£vov  ok  xaXcTraL  to  [lirpov  oia  tf^v 
TTOiav  Tou  jxsrpou  ao|X7ra&£Lav.  yj  yap  TsXcursia  täv  7rpoT£pu)V 
TToSaiv  dvaxXarat,  xfi  ol^XTI  ^"^"^  osoreptüv  8ia  t6  sv  op/r^azi  dva- 
xXao[x6v  {jLsXoiv  ^(ivza^ai.  Hier  wird  die  Eigenthümlichkeit  von 
der  Tanzrhythmik  hergeleitet.  Man  hat  mit  der  Stelle  Aristid. 
Quint.  p.  32  zu  combinieren :  6  pu^^fio?  ^ompsTtaL  [X£rd  As^sü); 
jxdvr^?  iizi  Tü>v  TTOir^|xdT(DV  [xsia  TrSTiXaajxsvr^?  UTCoptasoj;,  oiov  Tuiv 
SoixdSoo  xai  rtVü)V  toioutwv,  wonach  die  lonici  ohne  [xiXo;  (Strabo 
XIV  p.  648),  aber  mit  lebhafter  rhythmisch  gebundener  Gesti- 
culation  vorgetragen  wurden  (Caesar,  Rhythmik  S.  79.  Westphal, 
Rhythmik^  S.  57);  von  den  ayr^iia-oi  bei  dieser  op/r^ai;,  durch- 
aus in  rhythmischem  Sinne ,  will  der  Scholiast  den  Namen  ab- 
leiten. Wie  sich  seine  Erklärung  mit  der  von  Roßbach  und 
Westphal  vertretenen  Annahme  eines  Taktwechsels  (^/i  in  %) 
vereinigen  lassen  soll ,  ist  nicht  wohl  abzusehen.  Wenn  die 
letzte  Silbe  der  ersten  Füße  dem  Anfange  der  zweiten  Füße 
zugebrochen ,  zwischen  beiden  also  vertheilt  wird ,  so  herrscht 
dieselbe  Taktform  weiter :  uu  —  uuju  u .  Von  einem  Takt- 
wechsel kann  keine  Rede  sein. 

Schließlich  machen  die  Hephaestionscholien  diese  Auffassung 
auch  noch  anschaulich  durch  Anwendung  auf  ein  Beispiel.  Zu 
einem  Verse  des  Sappho  CasXs^djxav  ovap  KuTrpoyevifjcjL  bemerken 
sie:  .  .  Süvaxai  xai  dvaxÄwfASVov  slvat  .  .  .  loit  ydcp  ig  jisv  TupwTYj 
ouCoyia,  TTpo^sXs^a,  7raia>v  xpixo?.  ri  8s  8su~£pa,  |j,av  ovap  Ko, 
<Tr^^  Ku>  jxaxpa?  "ysvofisvYj?  8id  xb  emcpspsöat  to  ^rpo  sort  tpo- 
5^aiXY]  STTTdaTjjjLO? ,  T^?  irpwTTj?  [xaxpa<;  dvaxXa>[i,£VYj?  iizl 
TY]v  TsXsüTaiav  ßpa^^sTav  xr^c,  TTpco-yj?  aoCuyia;'  ßpa;(£Tav 
Ifap  auTTjV  siTTS,  xai  oux  av  irotoT  t6  iwvlxov.    Metrisch  zerftillt  der 


*)  Dieselbe  Zerlegung  hat  Diomedes  p.  506,  4  K.  im  Sinne,  wenn 
er    bemerkt:    et   in  dimetris  quidem  cum  prior  hasis    pentasemos   fuerit 

[=  Päon  uu  — u]-   <i'rit  sine  dubio  secunda  heptasemos  [=  Epitrit — u ] 

id  est  temporum  Septem. 


Zu  neuentdeckten  antiken  Musikresten.  169 

Vers  in  einen  dritten  Päon  und  einen  Epitrit;  aber  rhythmisch 
theilt  sich  die  erste  Länge  des  Epitrits  zwischen  dem  ersten  und 
zweiten  Takt  Als  rhythmisches  Schema ,  das  die  metrische 
Form  beherrscht,  ist  der  lonicus  gedacht. 

Lediglich  als  weiteres  Glied  in  der  Kette  schließt  sich  das 
gewichtige ,  weit  ausführlichere  Zeugnis  des  Marius  an  diese 
Stellen  an,  p.  2540  P.  93  K.  Bei  Marius  wird  der  dvaxXa)- 
{jLSVo?  zunächst,  ganz  wie  in  den  Hephaestionscholien,  rein  me- 
trisch in  einen  dritten  Paeon  (oder  Bacchius)  und  Ditrochaeus 
(oder  Epitrit)  zerlegt.  Dann  heißt  es  aber :  etenim  huic  metro 
rhy thmica  natura  accidit.  huius  modi  autem  inter  se  auJ^OYioc? 
passionem  [=  auji-TTOC^siav]  .  .  .  musici  avdcxXaaiv  vocant  et  me- 
tra  .  .  .  anaclomena  appellant ,  quod  retrorsum  incUnentur ,  ut  in 
quibusdam  saltationum  gesticulis  nostra  corpora  pone  pandantur, 
Sed  ut  exemplo  doceam,  erit  hoc  colon  anaclomenon 

Cyhele  rotabo  crines 
hie  ro  licet  sit  brevis  pro  longa  accipietur  Cybele  ro.  [d.  h, 
ro  gilt  als  betont],  nam  detractum  unum  tempus  sequentis  syzygiae 
ex  initiali  syllaba  huic  inpertietur^  ne  fiat  prima  syzygia  pentachro- 
nos  ,  sequeiis  heptachronos.  igitur  secundae  coniugationis  [a'J^i)"j'ia?J 
prima  syllaba^  quae  debet  esse  brevis^  mutatur  eo  condicione^  ut  vim 
suae  proceritatis  quartae  syllabae  brevi,  quae  est  ultima  primae  con- 
iugationis, impertiat  •  et  ipsa  quidem  brevis  remanet  facta  unius 
temporisy  superiorem  autem  a  se  syllabam^  quae  fuerat  brevis^  com- 
mercio  suae  proceritatis  extendit.  atque  ita  fit  ionicon  anaclomenon^ 
ut  est 

Paphias  amor  columbas 
nam  mor ,  secundae  coniugationis  initialis  syllaba ,  quae  brevis  .  . 
esse  deberety  derivato  in  se  superioris  syllabae  tempore  avaxAaaet 
inter  syzygias  facta  trochaicam  basin  ionico  subdidit,  quae  basis  [syl- 
laba Keil)  <intery  utrasque  syzygias  .  .  sub  hac  lege  versabitur. 
Im  Gegensatz  zu  dieser  Lehre  wird  dann  die  rein  äußerliche 
iTrnrXoxfj  des  Juba  und  Heliodor  erwähnt,  die  zur  Verdächtigung 
der  vorhergehenden  Bemerkungen  nicht  benutzt  werden  kann. 
Immerhin  ist  Roßbach  zuzugeben,  daß  die  Ausführungen  des  Ma- 
rius nicht  recht  klar  sind ;  er  kann  sich  von  der  metrischen 
Anschauungsweise  nicht  ganz  frei  machen,  wie  der  Mißbrauch  der 
Ausdrucke  longa  und  brevis  (statt  'betont*  und  'unbetont')  beweist. 


170  0.  Crusius. 

Die  in  all  diesen  Zeugnissen  erkennbare  Vorstellung ,  daß 
eine  Länge  gewissermaßen  durch  den  Takt  zertheilt  wird ,  ist 
überhaupt  nichts  so  gar  Singuläres  bei  den  alten  Technikern. 
In  dem  durch  Anschaulichkeit  ausgezeichneten  Dialoge  Augu- 
stin's  de  musica  ist  gerade  bei  der  Besprechung  der  sechszeiti- 
gen Takte  davon  die  Rede,  eam  longam  syllabam^  quae  in  io- 
nico  a  maiore  .  .  secunda  .  ,  est  ^  plausu  ipso  dividi ;  ut  quoniam 
duo  habet  tempora ,  unum  inde  superiori  parti ,  alteruni  posteriori 
tribuat  (II  13  p.  1113  M.).  Doch  handelt  es  sich  hier  nicht 
um  den  Anaklomenos. 

Vereinigen    wir    diese    Stimmen    mit   den    Thatsachen,    die 

Z     iK 
uns  jetzt  der  Stein  bezeugt  (OAßC   u.  Ae.),    so  kann  die  rhyth- 
mische Bedeutung    der    Anaklasis    nicht    mehr    zweifelhaft    sein. 
Es    ist   kein  Taktwechsel,    sondern  eine  Verschiebung  oder  Bre- 
chung ,    wie    die    moderne^  'Rückung  und  Synkope.      Die    Formel 

ist  einfach  genug.     Metrisch  u  — :  rhythmisch  u^—  ist  =  metrisch 

uu  —  u  —  u :    rhythmisch   uu — u— u .      Der    ionische 

Tetrameter   mit  Anaklasis    heißt    in    moderner  Notenschrift    also 
ganz  correct: 

\  n  j  j  j"  i  j  j  rj  I  j  /  j  / 1  j  j 

>  - 

Damit   löst    sich    auch    die   Frage   nach    der  ursprünglichen  Be- 
tonung des  Galliambenschlusses.     Er  kann  nur  : 

— — -Jll  J  J"J"JI  J 

gelautet  haben.     Vgl.  das  litt.  Centralbl.  1885,  36,  Sp.   1232. 

Interessant  ist  es  endlich,  daß  unser  Lied  in  ionischer  Ton- 
art steht  und  im  Stile  ionischer  Anakreonteen  gehalten  ist.  Von 
Anakreon  und  andern  weltlichen  Poeten  heißt  es  bei  Aristopha- 
nes  Thesm.  162  SisxXwvt'  iwvixoi;-,  das  bleibt  terminus  bis  auf 
die  späteste  Zeit.  Noch  Dionys  charakterisiert  so  (de  vi  di- 
cendi  Demosthenis  43  p.  1093)  täv  pu^fxoiv  .  .  tou;  U7rop)(r^[xaTi- 
xou?  T£  xai'lojvixou?  xal  8iaxX(ü}X£voi); ;  ähnliches  de  Comp.  verb. 
13.  Ob  sich  das  auf  verwandte  rhythmische  Erscheinungen  be- 
zieht ?  Und  ob  darin  noch  unser  Spätling  ein  Stück  des  alten 
ionischen  Stils   bewahrt   hat?     Daß    man    ein    häufiges  Vorkom- 


Zu  neuetitdeckten  antiken  Musikresten.  171 

men  solcher  Rückungen  als  besonders  charakteristisch  empfand, 
ist  sehr  begreiflich.  Auch  für  gewisse  neuere  Nationalweisen 
und  Nationaltänze  ist  die  Rückung  das  eigentliche  Gattungs- 
kennzeichen, z.  B.  für  die  Polonaise  (Marx,  Kompositionslehre 
11^  508). 

5. 

Die  Melodie  selbst  erscheint  unserm  modernen  Gefühl  zum 
Theil  recht  alltäglich  ,  zum  Theil  —  etwa  vom  Ende  des 
zweiten  Kolons  an  —  befremdend  und  unlogisch,  ja  geradezu 
querständig.  Das  aber  ist  klar :  diese  Tonfolge  kann  nicht  mit 
unsern  Akkorden  begleitet  werden ,  wie  man  bei  den  Mesome- 
desliedern  immer  wieder  versucht  hat.  Sie  ist  aus  einer  uns 
ganz  fremdartigen  musikalischen  Phantasie  hervorgegangen,  die 
mit  Akkorden  ijicht  zu  rechnen  pflegte.  Mit  Recht  wehren  sich 
auch  im  modernen  Griechenland  einsichtige  Leute  gegen  das 
thörichte  Bestreben,  den  in  antikem  Boden  wurzelnden  einheimi- 
schen Kirchengesang  durch  moderne  Harmonisierung  zu  berei- 
chern, d.  h.  zu  zerstören^). 


^)  Das  ist  das  sehr  vernünftige  a'jij.7:£paa[jia  der  im  Uebrigen  nicht 
mit  abendländischem  Maßstabe  zu  messenden  SujxßoXcti  zk  ttjv  taxoptav 
xf^z  TTctp'  r|[xTv  ixy.Xr^aiaa-ziv.f^i  [xo^javAr^i  von  Georgios  I.  Papadopulos 
(Athen  1890),  s.  meine  Besprechung  im  Centralblatt  1892,  334.  [Erst 
während  der  Correktur  werde  ich  auf  ein  Aufsätzchen  von  H.  v.  Her- 
zogenberg aufmerksam,  das  gegen  ähnliche  Versuche  beim  Gregoria- 
nischen Chorali<esang  der  katholischen  Kirche  Verwahrung  einlegt, 
Zeitschrift  für  Musikwissenschaft  VI  (1890),  139  ff.  Ich  hebe  einige 
Sätze  dieses  feinsinnigen  Musikers  heraus,  die  auch  für  die  Beurthei- 
lung  antiker  Melodien  von  Bedeutung  sind.  ,,Wer  noch  heute  den 
einstimmigen  Gesang  des  Priesterchores  hört,  wird  die  Nothwendigkeit 
für  unsere  Zeit,  denselben  harmonisch  zu  begleiten,  nicht  begreifen. 
Kann  man  doch  kaum  einen  reineren  und  mächtigeren  Eindruck  em- 
pfangen, als  von  einer  rhythmisch  lebendigen,  nicht  durch  Begleitung 
temperirt  gestimmter  Instrumente  gehinderten,  voll  und  männlich 
hinströmenden  Melodie,  welche  keinem  anderen  Gesetze  folgt,  als  nur 
dem  ihrer  Intervallproportionen  .  .  ."  Die  Orgel  könne  der  gregoriani- 
schen Choralmelodie  nicht  Schritt  für  Schritt  folgen,  „da  weder  der  freie 
deklamatorische  Rhythmus  der  Melodie,  noch  die  dem  einstimmigen 
Gesänge  ganz  eigenthümliche  Art  des  Kadenzirens  die  ünterlegung 
einer  harmonischen  Begleitung  duldet"  .  .  .  „Die  einstimmige  Melo- 
die, wie  sie  bei  den  Alten  erfunden  ward  und  als  deren  letzte  höchste 
Blüthe  wir  den  gregorianischen  Chorgesang  ansehen,  ist  etwas  in  sich 
künstlerisch  eben  so  Durchgebildetes  und  Gereiftes  wie  in  unsern  Ta- 
gen die  Harmonik  Bachs  und  Beethovens,  Die  Schwierigkeit,  ja  oft 
die  Unmöglichkeit  bei  Behandlung  der  Melodietöne  zu  harmonisch 
verständlichen  Kadenzen  zu  gelangen,  .  .  .  spricht  laut  dafür,   daß 


17?  0.  Cr  US  i  US, 

Aber  auch  das  Schema  unserer  modernen  Tonleitern  ist 
auf  die  Melodie  absolut  nicht  anwendbar.  Man  pflegt  die  be- 
nutzte Skala,  indem  man  gewisse  bei  der  Instrumentalnoten- 
ßchrift  gewonnene  Anschauungen  und  Ansätze  zu  Grunde  legt, 
als  Hmoll  zu  bezeichnen.  Diatonisch  ist  die  benutzte  Tonleiter 
ja ;  aber  Melodieen,  die  aus  H  moll  gehn,  sehen  bei  uns  ganz 
anders  aus  ;  vor  allem  pflegen  sie  weder  mit  der  großen  Unterse- 
kunde und  Oberquarte  (a  e)  zu  beginnen  noch  auf  der  großen 
Untersekunde  (a)  auszuruhn,  da  diese  Töne  unserer  harmonisch  ar- 
beitenden Phantasie  die  Vorstellung  einer  A-Tonart  erwecken. 
Die  jetzt  gangbare  Auslese  aus  den  alten  Tonarten  ist  eben  le- 
diglich durch  harmonische  Eücksichten  zu  Stande  gekommen ; 
es  sind  Reihen,  die  die  Töne  der  normalsten  und  verbindungs- 
fuhigsten  drei  Accorde  vereinigen.  Daß  Seikilos  die  Note  O 
=  H  als  ^  Grundton '^  empfunden  hätte,  ist  ganz  unwahrschein- 
lich :  er  würde  sie  dann  nicht  so  selten  und  so  wenig  nach- 
drücklich angewandt  haben;  denn  wo  sie  vorkommt  (Takt  3. 
4.  6),  füllt  sie  nur  eine  More.  Gegen  die  D-Dur- Auff'assung,  die 
unserm  Empfinden  durch  den  Schluß  (Terz  und  Quinte  zu  D) 
nahegelegt  wird,  würden  sich  ganz  ähnliche  Bedenken  erheben 
lassen.  Kurzum,  die  Melodie  scheint  mir  ein  neuer  Beweis  da- 
für, daß  Westphal  im  Unrechte  war,  als  er  die  alten  Tonarten 
durchweg  im  modernen  Dur-  und  Mollsinne  umdeutete  und  bei 
den  Griechen  die  bekannten  typischen  Schlüsse  unserer  Compo- 
sitionen  suchte,  die  ganz  von  unserm  harmonischen  Systeme  ab- 
hängig  sind  ^).     Die  einschlägigen  Ausführungen  Westphals  ha- 


hier  eben  etwas  nicht  Organisches  versucht  werden  soll  .  .  .  Wenn 
nun  auch  durch  die  Polyphonie  der  alten  Zeit  Zusaniraenkläoge  ent- 
stehen, so  ist  dies  doch  ein  nicht  genug  zu  betonender  Gegensatz  ge- 
gen das  Wesen  der  Harmonie,  welche  ebenso  gut  ohne  eine  Melodie 
über  sich  zu  tragen  denkbar  ist,  wie  es  anderseits  eine  Melodie 
giebt,  die  schon  von  Geburt  aus  frei  und  unabhängig, 
sich  selbst  genug,  dahin  fließt''.] 

^)  Wie  mag  einem  Musiker  zu  Muthe  sein,  der  die  mehr  als  ele- 
mentaren Ausführungen  über  die  Schlüsse  bei  Westphal  liest  (Harmo- 
nik p.  VI  ff.  u.  ö)!  Wer  von  den  ,, unvollkommenen  Ganzschlüssen 
in  der  modernen  Musik"  nur  wußte,  „daß  die  schwäbischen  Volks- 
lieder den  Terzenschluß  lieben",  hätte  sich  hüten  sollen,  über  diese 
Dinge  weittragende  Hypothesen  aulzustellen.  Inzwischen  hat  sich 
Westphal  gewiß  gründlich  in  der  modernen  Musik  umgesehen:  das 
Vorurtheil  aber,  das  er  mitbrachte,  hat  er  nur  weiter  ausgebildet. 
[Doch  wiederruft  er  in  der  Vorrede  zum  zweiten  Bande  des  Ari- 
stoxenos,  den  ich  bei  der  Correctur  noch  einsehn  konnte,    wenigstens 


Zu  neuentdeckten  antiken  Musikresten.  173 

ben,  furcht'  ich,  nur  den  Werth  einer  Analogie,  und  zwar  einer 
falschen.  Nur  wer  von  allen  modernen  Voraussetzungen  abzu- 
sehn  im  Stande  ist,  für  den  wird  auch  dies  an  sich  gewiß  sehr 
unbedeutende  alte  Liedlein  einen  gewissen  exotischen  Reiz  ge- 
winnen. 

Auf  einige  charakteristische  Eigenthümlichkeiten  der  Melo- 
dieführung habe  ich  schon  Bd.  L  S.  170  hingewiesen.  Am  auf- 
falligsten sind  die  Schlüsse  der  drei  letzten  Kola ;  ob  der  Terzen- 
vorschlag dem  Circumflex  entsprechen  soll,  der  gerade  auf  diesen 
drei  Silben  ruht  ?  Ueberhaupt  hält  die  musikalische  Tonhöhe 
ziemlich  gleichen  Schritt  mit  der  sprachlichen ,  mit  Ausnahme 
einzig  des  ersten  Wortes.  Im  Hinblick  auf  die  schon  a.  0.  171 
behandelte  Stelle  des  Dionysios  meinte  ich  darin  ein  Zeichen 
Jüngern  Ursprungs  der  Melodie  erblicken  zu  sollen.  Doch  kann 
das  Alles  schließlich  Zufall  sein ;  in  den  Hymnen  des  Meso- 
medes  stimmt  das  [xiXo?  in  manchen  xoTAa  sehr  schön  zum  Ac- 
cent,  in  andern  gar  nicht. 


Ich  habe  angenommen,  daß  Seikilos  selbst  der  Dichter  und 
Componist  des  Liedes  gewesen  sei ;  doch  wurden  mir  von  H. 
Schenkl  und  Andern  brieflich  Zweifel  geäußert.  Der  Stil  der 
Dichtung  paßt  aber  gut  in  eine  Zeit  und  eine  Gegend,  wo  ana- 
kreontische  Poesie  in  Blüthe  stand  '^).  Eine  hübsche  moderne 
Parallele  hat  mir  H.  Draheim  nachgewiesen:  auf  der  Hinter- 
seite des  Taubert  -  Denkmals  auf  dem  Jerusalemer  Kirchhof 
ist  der  Anfang  eines  bekannten  Taubertschen  Liedes  „in  Wort 
und  Noten"  eingemeißelt;  ähnlicher  Fälle  meine  ich  mich  aus 
Leipzig  zu  erinnern.  Da  sich ,  wie  ich  zugestehn  muß ,  meine 
Annahme  nicht  streng  beweisen  läßt,  ist  ein  Hinweis  auf  solche 
moderne  Beispiele  wohl  nicht  ganz  überflüssig. 


eine  Einzelheit,  die  'Terzentonartbypothese' ;  an  seinen  Anschauungen 
im  Ganzen  hält  er  auch  hier  fest]. 

')  Auch  Wessely    in   dem   oben   angeführten   Programm    sieht    in 
Seikilos  den  Componisten. 


174  O.  Crusius 


II. 

Fragment  einer  Partitur  des  Euripideischen 
Orestes. 

1. 

Die  vorstehenden  Ausführungen  warteten  seit  mehr  als  Jah- 
resfrist auf  den  Druck.  Ich  habe  sie  zurückgehalten  in  der 
Voraussetzung ,  daß  die  von  C.  Wessely  signalisierten  Wiener 
Papyrusfragmente  mich  veranlassen  könnten,  meine  Ansichten  zu 
modificieren  oder  weiter  zu  bilden.  Jetzt  endlich,  als  willkom- 
mene Neujahrsgabe ,  geht  mir  durch  des  Verfassers  Güte  der 
lang  erwartete  Aufsatz  zu  (^ Mittheilungen  aus  der  Sammlung 
der  Papyrus  Erzherzog  Rainer",  Band  V)  ^).  Ich  meine  den 
köstlichen  Fund  den  Lesern  des  Philologus  gar  nicht  früh  ge- 
nug vorlegen  zu  können  auf  die  Gefahr  hin  ,  selber  Unfertiges 
und  Anfechtbares  beizugeben.  Lassen  wir  zunächst  Wessely 
sprechen. 

„Das  Papyrusstück  ist  9,2  Ctm.  hoch,  8,5  Ctm.  breit,  be- 
schrieben auf  den  Horizontal  fasern  ,  mit  Ausnahme  der  oberen 
auf  allen  Seiten  abgebrochen.  Es  ist  von  mir  aus  einer  Schicht 
von  Papyrusstücken  gehoben,  welche  dem  I.  Jahrhundert  n.  Chr., 
spätestens  der  Hadrianischen  Zeit  angehören  .  .  . ;  es  stammt, 
ebenso    wie    nach    meiner  Meinung    der    Aristotelespapyrus    des 


^)  Die  Regeln,  die  Wessely  Eingangs  aus  der  Seikilosinschrift 
ableitet,  genügen  nicht  mehr.  Daß  die  Tpi'sr^uo?  vorkommt,  konnte  er 
schon  aus  meinen  Bemerkungen  Philo).  L  576  erfahren;  auch  die 
sonderbare  Vorstellung  von  einer  ,,Triole"  in  durchgeführtem  drei- 
oder  sechstheiligem  Takt  durfte  er  nicht  wiederholen.  Die  Regel,  bei 
gleichen  Noten  auf  Nachbarsilben  stehe  das  Zeichen  nur  einmal,  hält 
hier  nicht  Stich,  Pausen  werden  nicht  angegeben  (WesselyNr.  6), 
weil  keine  da  sind,  sondern  der  Rhythmus  fortläuft;  auch  die  Verse 
scheinen  ja  durch  cuva(peta  verbunden. 


Zu  neuentdeckten  antiken  Musikresten. 


175 


British  Museum,  aus  Hermopolis  magna.  Was  das  Alter  des 
in  Rede  stehenden  Fragmentes  betrifft,  so  werden  wir  sicher  gut 
thun,  wenn  wir  es,  wie  bei  literarischen  Büchern  sonst  auch,  in 
der  Datierung  um  ein  oder  mehrere  Menschenalter  zurücksetzen. 
Die  prächtige  Schrift  des  Orestfragmentes  erlaubt  gewiß,  es  in 
die  Zeit  des  Augustus  zu  setzen,  also  in  jene,  wo  Dionys  von 
Halikarnaß  die  Partitur  zu  Orest  140  ff.  vor  Augen  hatte  ...", 
Wessely  läßt  dann  zunächst  eine  Umschrift  folgen.  Ich 
meine  auf  dem  Facsimile  noch  mehr  zu  erkennen ;  die  nachste- 
hende Bause  soll  nur  zeigen  ,  was  ich  zu  sehn  glaube ,  keines- 
wegs aber  das  Facsimile  ersetzen ;  sie  sei  einer  Prüfung  vor  dem 
Original  empfohlen. 


\ 


Ab 


CO   «o 


'Yf 


c  p 


s<^ 


VC5TI 


Z.  1    glaube  ich  über  dem  rechten  Schenkel  des  FI  den  Schatten 
eines  Striches  und  einen  Punkt  zu  sehn,     den  Wessely  nicht 
notiert.     Zwei  Pünktcken  zwischen  dem  Fl  oder  P  mögen  be- 
-  deutungslose  Flecken  sein  oder  eigentlich  zu  diesen  Buchsta- 
ben gehören,  vgl.  das  P  Z.  13.  —  Flecken  oder  verblaßte  Punkte 


176  O.  Crusius, 

neben  C,    wie   in  3  ?     Auf  derselben  Zeile    stebt  ein  rbyth- 
miscbes  Zeichen,  wohl  ein  in  die  Faser  ausgelaufener  Punkt, 
auch    am    Fuße    des    zweiten   P.       Die    Note    wird    doppelt 
.    punktiert  sein. 

Z.  3.  4.    Neben  dem  (kaum  erkennbaren)  Z  ein  länglicher  Punkt  ? 

Spuren    eines  Buchstaben   über    dem  X,    vielleicht   eines  Z? 

,     Die    dunkeln    Stellen    über  XE    und  EI    sind   nach  Wessely 

(brieflich)  keine  Farbspuren,  sondern  Flecken,    wie  sie  durch 

Pilze  verursacht  zu  werden  pflegen. 

Bei  der  Note  I  über  0  ist  nicht  nur  oben  rechts  ein  Punkt 
sichtbar  sondern  auch  unten  links. 

lieber  dem  fast  vollständig  abgeschürften  Q  von  FAC  drei 
Spuren  die  genau  die  Höhe  des  vorhergehenden  E  haben  und 
vielleicht  zu  E  zu  ergänzen  sind. 

Z.  5.  Links  unten  von  dem  I  über  A  glaubte  ich  den  Schatten 
eines  Punktes  zu  sehn;  doch  ist  die  Stelle  in  der  Nachbar- 
schaft des  Loches  offenbar  stark  abgeschabt  und  Selbsttäu- 
schung nicht  ausgeschlossen. 

Z.  7.  8.  Die  untere  Basis  des  Z  wird  durch  das  Loch  ver- 
schlungen sein.  Ob  der  Strich,  den  man  dafür  gehalten  zu 
haben  scheint,  ein  zweites  rhythmisches  Zeichen  zu  dem  ^ 
ist  ?  Nach  der  letzten  Note  C',  etwas  über  der  Zeile,  nach 
unten  geneigt,  eine  deutliche  Linie.  Daß  es  der  Fuß  eines 
Z,  also  eine  Note  sei,  ist  nicht  wahrscheinlich,  da  die  Silbe 
NA  schon  eine  Note  hat  und  bei  Doppelnoten  der  Vokal  der 
Silbe  wiederholt  wird  (s.  («JG)C  Z.  iL  12).  Wir  werden  ein 
Vortragszeichen  zu  erkennen  haben. 

Z.  9.  10.  Die  „undeutlichen  Fragmente"  der  ersten  Note  kön- 
nen nach  Wessely  zu  V  V  oder  W  vereinigt  werden.  Ich  meine 
Umrißlinien  eines  0}  oder  eines  O  zu  erkennen.  Ein  Ictus- 
punkt  (über  der  Mitte)  scheint  sicher.  Nach  dem  11  über 
dem  N  hat  Wessely  ein  ganz  scharfes  kommaartiges  Zeichen  y 
tibersehn,  das  dem  Zeichen  am  Schlüsse  des  ersten  Kolons 
der  Seikilosinschrift  entspricht.  Das  erste  auf  N  folgende 
Zeichen  im  Text ,  das  W.  als  Instrumentalnote  deutet ,  ist 
jenem  Komma  sehr  ähnlich,  üeber  dem  zweiten  Zeichen  ( ~| ) 
wohl  eher  ein  Fleck  als  der  Schatten  eines  Punktes?  Bei 
-  der  Wiederholung  der  Figur  Z.  12  ist  davon  nichts  wahr- 
nehmbar.   Ueber  dem  dritten,  dem  Q,  ein  senkrechter  Strich, 


Zu  neuentdeckten  antiken  Musikresten.  177 

der  sich  mit  einem  länglichen  Punkt  unter  dem  oberu  Bo- 
genabschnitt  zu  verbinden  scheint.  Daß  dies  Q  aus  Q  cor- 
rigiert  sei  (W.),  will  mir  nicht  recht  einleuchten. 

Die  auf  eine  Vocalnote  zu  deutenden  Fleckchen  über  dem 
letzten  Striche  der  10.  Zeile  werden  sich  zu  dem  Kopfe  ei- 
nes P  vereinigen  lassen.     Doch  bleibt   das  ganz  unsicher. 

In  dem  letzten,  nach  rechts  geneigten  Striche  der  10.  Zeile 
will  Wessely  eine  vierte  Instrumentalnote  sehn.  Mir  ist  das 
unwahrscheinlich,  da  das  dazwischenliegende  Spatium  etwas 
größer  ist  und  die  drei  Instrumentalnoten  auch  Z.  12  vor- 
kommen, und  zwar  so,  daß  nach  dem  Q  der  völlig  deutlich 
erhaltene  Text  wider  einsetzt.  Der  Strich  gehört  also  zum 
Text.  Ich  meine  ihn  ziemlich  zuversichtlich  als  linke  Hälfte 
eines  A  ansprechen  zu  dürfen. 
Z.  11.  12.  Der  verstümmelte  erste  Buchstabe  Z.  12  ist  von  Wes- 
sely  richtig  als  N  gelesen.  Es  wiederholen  sich  die  drei 
von  W.  als  Instrumentalnoten  gedeuteten  Zeichen  aus  Z.  10. 

Z.  11  ist  auch  unten  links  vom  zweiten  Z  ein  Punkt  ziem- 
lich deutlich,  der  mit  dem  Punkte  rechts  oben  vom  I  durch 
eine  geschwungene  Linie  verbunden  zu  sein  scheint. 
Z.  13.  14.  Die  Spuren  der  ersten  Vocalnote  Z.  13  liest  Wes- 
sely  als  P,  vielleicht  richtig;  das  Facsimile  reicht  nicht  aus. 
Unmittelbar  darauf  nach  dem  Kopfe  eines  1  der  Schatten  von 
C^^  Deutlich  erkennbar,  nach  einem  größeren  Zwischenraum, 
ist  ein  ziemlich  tief  stehender  strichartiger  Punkt;  er  gehört 
nach  Wessely  zu  einer  Instrumentalnote:  was  natürlich  pro- 
blematisch bleibt.  Es  folgt  ein  nach  Wessely  rechts  oben 
punktiertes  C ;  ich  meine  auch  unten  über  einem  Striche  des 
Textes  einen  Punkt  zu  erkennen,  der  auf  das  C  zu  beziehen 
sein  wird.  Der  lang  ausholende  folgende  Strich  Z.  13  scheint 
sich  in  einer  Farbspur  jenseits  des  Bruches  fortzusetzen,  so 
daß  T  entstände.  Aber  der  Zug  nach  oben  in  jener  Spur 
rechts  spricht  dagegen.  Auch  an  das  Zeichen  If  ist  kaum 
zu  denken.  Am  wahrscheinlichsten  ist  der  Zug  auf  die  recht- 
winklige Instrumentalnote  "I_  (noch  eher,  als  auf  T )  zu  deu- 
ten, die  mitten  unter  den  Singnoten  allerdings  recht  auffäl- 
lig ist.  Aber  gerade  dadurch  mag  das  C:  etwas  nach  links 
gedrängt  sein. 

Ganz   am  Ende  der  13.  Zeile  glaub  ich  mit  der  Loupe  die 
Philologus  LH  (N.F.  VI),  1.  12 


178  0.  Crusius, 

obere  Hälfte  eines  O  zu  sehn,  mit  einem  Punkt  oben  rechts ; 
die  Züge  verlaufen  sich  freilich  in  dem  darüberstehenden  N. 
Von  der  letzten  Textzeile  sind  nur  einige  Buchstabenköpfe 
aus  der  Mitte  erhalten.     Wessely  liest: 

C     PI 

OCcoN 

Von  dem  0  ist  nichts  zu  erkennen,  höchstens  ein  Schatten 
des  obern  Bandes,  der  aber  jede  andere  Deutung  zuläßt. 
Auch  das  C  ist  sehr  unsicher ;  möglich  wäre  auch  noch  6  . 
Die  folgenden  Punkte  verbindet  Wessely  zu  Q,  so  daß  für 
N  nur  ein  Ansatz  bleibt.  Der  schräge  Strich ,  den  er  als 
Mittellinie  des  CO  ansehn  wird,  liegt  aber  zu  sehr  nach 
links,  gerade  wie  die  erste  Spur.  Ich  glaube,  daß  IN  zu 
lesen  ist,  vgl.  dieselben  Buchstaben  Z.  8. 

Der  offenbar  von  oben  nach  unten  gezogene  schräge  Strich 
in  der  Mitte  wird  ein  Vortragszeichen  sein,  wie  bei  dem 
letzten  C  iii  Zeile  7.  Auch  der  in  die  Vocalnotenreihe  hin- 
einragende letzte  Strich  mag  dazu  gehören. 

2. 

Wessely  reconstruiert  einen  Text,  der  gegen  das  Ende 
ziemlich  starke  Abweichungen  von  unserer  Vulgata  zeigt. 

Sein  Vorgehn  ist  aber  von  vornherein  nicht  einwandfrei, 
wenn  die  Umschrift  S.  4  überhaupt  einen  Versuch  darstellen 
soll,  die  alte  Wortvertheilung  wieder  zu  gewinnen.  Denn  wäh- 
rend der  Bruch  ziemlich  senkrecht  läuft,  nimmt  er  erst  an,  daß 
6  Buchstaben  verloren  seien,  dann  drei,  schließlich  gar  nur  zwei : 

xaroXoJcpupofxat 

[io]?    £pLj3pOTOt(; 

Ti]c  axa-ou 
Die   erste  Zeile    der  Columne   wird   mit  vollem  Worte  angesetzt 
haben.     Zu  ergänzen  ist  sie  sicher  mit  sechs   (bis  sieben)  Buch- 
staben   xaToXo]cpüpo|xai    (von   cp   ist   noch   eine  Spur   zu   sehen) : 
also  sind  links  etwa  sechs  bis  sieben  Zeichen  ausgefallen. 

Rechts  ist  etwas  mehr  verloren  gegangen,  etwa  acht  bis 
neun  Zeichen. 

Erhalten  sind  auf  der  Zeile  durchschnittlich  vierzehn  Zeichen. 


Zu  neuentdeckten  antiken  Musikresten.  179 

Der  Normalumfang    stellt  sich  also  auf  achtundzwanzig  bis 
dreißig  Zeichen. 

Die  Rechnung   wird  erschwert  durch  die  dazwischen  treten- 
den Instrumentalnoten,  die  etwas  weitläufiger  geschrieben  sind. 

Doch  läßt  sich  mit  ziemlicher  Bestimmtheit  behaupten,  daß 
in  den  ersten  acht  Zeilen,  abgesehn  von  orthographischen  Kleinig- 
keiten, wie  dem  assimilierten  jx,  der  Wortlaut  unseren  Texten  ent- 
sprochen hat.  Nur  die  Stellung  des  Wortes  xatoXocpupojxai  ist  hier 
eine  andre.  Ich  confrontiere  die  beiden  Ueberlieferungen : 
Handschriften :  Papyrus : 

Tt's  eXeo?;  xt?  5Ö'  dyouv 
cpdvio?   S.^-/tTM 

^octCwv   as  Tov  (x^Xeov,  w  Saxpua 
Sdxpuai  ö'j|j.ßd)vXet 
336  zope'juiv  ti?  eJ^.oofxoo?  dXaCTÖpcü 


<%aToXocf>6pO[j.at> 


338  fxax^po;  alfj.«  3as,  o  a'dvaßax)(£6et;  xaToXo]cp'jpo[j,ai,  |j.aTepo?  [al(j.a  Goc; 

-/aTO>vOcp'jpO{j.at,  xaxoXocp'jpofxat  •      lo  a'  dvaßjax/e-jet ;    6  {j-sya?  [oXßo?  oi) 
340  6  (xiya;oXßo;ou  (xovifAOS  Iv  ßpOToTs.![x6vi(Xo]s  l{x  ßpoxoT?   .  .  . 

Die  Verse  sind  ein  Tummelplatz  für  den  Scharfsinn  der  alten 
Erklärer,  vgl.  die  Schollen  p.  132  ff.  Schw.  Die  richtige  Deu- 
tung, die  das  Ganze  in  dinen  Satz  zusammenfaßt,  wurde  schon 
im  Alterthura  gefunden;  in  möglichst  treuer  deutscher  Umschrei- 
bung heißt  die  strittige  Partie:  „Hetzend  dich  Unglückseligen, 
dem  Thränen  auf  Thränen  sendet  einer  der  Fluchgeister  ins  Haus 
leitend  Deiner  Mutter  Blut,  das  dich  rasend  macht".  Auf  den 
ersten  Blick  scheint  xa-oXo9'jpo}xc(i  in  der  Ueberlieferung  der 
Handschriften  einen  bessern  Platz  zu  haben.  Aber  nur  auf  den 
ersten  Blick.  Ich  wenigstens  meine,  daß  der  Klageruf,  dazwi- 
schen geworfen ,  wie  in  dem  Papyrus ,  wirkungsvoller  ist ,  als 
nachschleppend,  wie  in  den  Handschriften.  Auch  begreife  ich 
wohl,  daß  ein  alter  Herausgeber,  um  den  verwickelten  Satz  durch- 
sichtiger zu  gestalten,  die  Parenthese  ans  Ende  stellte,  während 
ich  mir  für  das  umgekehrte  Verfahren  einen  Anlaß  kaum  den- 
ken kann.  Der  Papyrus  scheint  mir  hier  also  Recht  zu  haben 
gegen  die  Handschriften  ^). 

Problematischer   ist    der    Schluß.     Wessely    hat   hier    einen 


®)  Nach  einer  einschmeichelnden  Vermuthung  Kirchhoffs  gehört 
der  Klageruf  hinter  h  ßpoxoT;  an  dieselbe  Stelle,  wo  in  der  Strophe 
xaOtx£xs'jo{j.ai  -/.ct&tx£X£'jo[j.at  steht.  Ich  meine  aber,  daß  nach  der  Sen- 
tenz 6  [jiyot?  oXßo;  xxX.  dieser  Ausbruch  des  Mitleids  nicht  so  gut  am 
Ptatze  ist  wie  bei  der  Schilderung  des  Unglücklichen.  In  den  Text 
hat  Kirchhoff  seinea  Vorschlag  nicht  gesetzt. 

12* 


180  0.  Crusius, 

Text  angenommen,  der  sich  von  der  handscliriftlichen  Ueber- 
lieferung  weit  entfernt : 

Handschriften :  Wessely : 

dva  hl  Xatcpoc  a»?  dva  oe  XaTcpos  &i 

rii  dxaxou  ^oa?  Tivd^ac  6ai[j,u)v  Tic  dxdxo'j  &oa;  Ttva^ac  8af|J.(üv 

xax^xXuaev  Setvüiv  Tidviüv  u>;  ttovtou      xaTexXuaev  <x6|xaatv  £v> 
Xdßpoic  ÖXe^p^otcJiv  Iv  xu{i.aatv.  cb?  ttövtou  <Xdßpot;  (iXs&p(ot{> 

oawv  <aup.cpop(i)v> 

Er  verweist  auf  einige  Tragikerstellen;  in  denen  ähnliche  Bilder 
vorkommen;  wie  man  aber  die  seltsam  verzwickten  Worte  verste- 
hen soll,  wird  dadurch  nicht  klar.  Auch  das  Metrum  ist  bei  y.6- 
[xaoiv  xtX.  verschoben.  Da  Wessely  auf  die  Strophe  zurückweist,  sie 
also  verglichen  hat,  mag  ein  Druckfehler  vorliegen.  Doch  wir  kön- 
nen kurz  sein.  Diese  überraschenden  neuen  Lesungen,  für  deren 
Rechtfertigung  Wessely  kein  Wort  verliert,  hängen  an  den  zweifel- 
haften Pünktchen  der  letzten  Zeile.  Wessely  ergänzt  sie  zu  C^I, 
ich  zu  CIN  ;  jenes  entfernt  sich  weit  von  der  Ueberlieferung,  dies 
stimmt  vollkommen.    Die  Wahl  kann,  denke  ich,  nicht  schwer  sein. 

Eine  weitere  Bestätigung  bietet  die  nach  rechts  geneigte  Linie 
hinter  xarsxXuacV  :  sie  ist  offenbar  der  linke  Schenkel  des  A  von 
AEINCON.  Zwischen  AEINCON  und  ITONCON  haben  wohl  noch 
Instrumentalnoten  gestanden.  DerPapyrus  zeigt,  von  einer 
Wortumstellung  abgesehn,  denselben  Text,  wie  unsere  Hand- 
schriften. 

Eine  Umschreibung  (die  überlieferten  Zeichen  in  Majuskeln) 
mag  auf  ^inen  Blick  veranschaulichen,  wie  ich  hiernach  das  Pa- 
pyrusfragment lese  und  ergänze : 

1  n.p  c      .  p-  0)  n 

2     xaxoXocpTPOMÄn.  MÄiePOC  nma  oaa 
o  1*7     F     F 

4  GoavapÄRxereii-bMerAc  oxpo^oa 

5  it  p    c     .  r  z 

6  jiovtfxoCeMBPOTOIC  1-  äNä  S£  Xaicpo« 

7  C   P     n        CP"i_OCv 

8  ü)?  — TtCAKATO  reOa;TIN  A^a;   8at 

9  ^-  n    p    fr ,      1 

10  p.ü>v  --KATeKATCeN:jTO  Astvcov  - 

11  Z  I  7  Z        O 

12  -   7rovü)N-}TO  WO)  CnONTou--Xa 

13  F      C-.C:     PmXO 

14  ßpoic   oXedpIot  (?)  CIN£VXü|xaotv 


Zu  neuentdeckten  antiken  Musikresten.  181 

Am  unsichersten  ist  die  Textvertheilung  in  den  letzten  Zeilen, 
da  hier  wiederholt  Instriimentalnoten  dazwischengetreten  zu  sein 
scheinen ;  die  Stellen ,  wo  ich  das  annehme ,  sind  durch  wag- 
rechte Strichelchen  bezeichnet. 

3. 

lieber  die  Noten  hat  bereits  Wessely  S.  6  ff.  eine  Reihe 
guter  Bemerkungen  vorgetragen.  Ich  fasse  sie  zusammen  und 
suche  sie  auf  einigen  Punkten  weiter  zu  fördern. 

Die  benutzte  Scala  von  unten  nach  oben  (nach  dem  üblichen 
Ansatz  von  g  bis  e)  laufend,    ist  folgende: 

o..CPn I..ZE 

1         V4  V4  "2  1         V^ 

Es  fällt  auf,  daß  sich  die  Zeichen  an  beiden  Enden  dicht  zu- 
sammendrängen ,  während  in  der  Mitte  ein  größeres  Intervall 
(sechs  Zeichen)  unausgefüllt  bleibt.  So  viel  ist  gleich  klar:  die 
Tonfolge  ist  keine  vollständige  diatonische,  wie  im  Seikilosliede. 
Während  sie  Wessely  früher  (Progr.  18)  als  mixolydisch  be- 
zeichnete, glaubt  er  jetzt  die  „Gesetze  der  Enharmonik"  zu  er- 
kennen unter  kurzem  Hinweis  auf  die  bekannte  Stelle  Plut.  Mus. 
1 1 .  Damit  wird  er  Recht  haben.  Die  Hauptcharacteristika  des 
yivo;  svapuLOViov  ,  das  ttuxvov  und  der  Terzenschritt,  scheinen  in 
der  Melodie  aufs  schärfste  ausgeprägt.  Volle  Aufklärung  bietet 
aber  erst  eine  Stelle  des  Aristides  Quintilianus  p.  20  ff.  Mb. :  t6 
|i£V  o5v  TupÄrov  [ix£>.ü>oiuiv  siSo?]  /apaxrr^piCs^at  sx  tojv  TSxaprTj- 
jxoptaicüv  oiiascDV  [die  Vierteltöne]  tou  tovou  xal  xa^sT-aL  s  v  a  p- 
|x&viov  .  .  [p.  21].  Yivovtai  0£  xal  aXXat  isTpa/opoixal  oiaipsosi;, 
ai?  xal  Ol  Travu  iraXatöTaTot  irpo?  xa?  apjxovia?  [=  Enhar- 
monik] xs/pr^viai.  svioTS  \ih  ouv  auiat  tsXslov  öxta^^opSov  sttXt]- 
poüv  laö'  0T£  0£  xal  [X£TCov  l^axovou  ouorr^fxa-  iroXXaxt«;  hk  xal 
IXaTtov.  ouo£  Y^p  Travta?  7rap£Xa[xßavov  a£t  tou?  (p&oyYou?'  tyjv 
0£  aiTiav  aai£pov  X£;o|X£v.    to  }x£v  ouv  Auoiov  oiaoTY][xa  0DV£Ti&£aav 

Ix  oiEOiOj;  xai  t&vou xo  §£  Awpiov    £x    xdvou  xal   St£a£a); 

xo  §£  Opayiov  £x  xovou,  xal  8t£0£a)?,  xal  8t£0£a)?  xal 

Sixovou  xal  xdvou  xal  8i£0£ü)!;  <xal  Si£0£ü);>  xal  xdvou.  r^v  83 
xal  xouxo  X£X£tov  8ia  iraoaiv  ....  oi£otv  hk  vuv  IttI  ttocvküv 
äxouoxEov  xrjv  £vaptxdvLov.  oa(pr^V£ia;  82  £V£X£v  xal  ÖLaypajiixa 
Tüiv  ouaX7}[iaxü)v  ü7roY£Ypacp{)(w.  xoütcüv  8s  xal  6  Ö£to?  IlXaxwv 
^/  x"!Q  r^ohzzic^  |xvr|(xov£üeL  Xi^cDV  .  .  .  xtv8üV£U£i  aoi  Swptaxl  Xe- 


182  0.  Crusius, 

XsT^J^at  y.al    (ppoYioTi  .  .  .  Schließlicli   werden    die   verheißenen 
Diagramme  gegeben,  darunter: 

Y  OpayiaTi 
OCPn    lIZEAu      (Gesang) 
E    Coo*^)|<CuD  Z      (Instrumente) 

1  Vi   '/i       2   1  V4V4  1 


Auf  unserm  Papyrus  kommen  folgende  Zeiclien  vor: 

ocpn|izE-- 

T 3  I X 

1  1  V4  Vi  2  1  Vi  Vi  1 

Hier  ist  in  der  That  jeder  Zufall  ausgeschlossen :  unsere  Melodie 
zeigt  die  „Phrygische  Harmonie"  des  Aristeides  (Westphal  S.  201). 
Die  Instrumentalnoten  sind  als  solche  unverkennbar.  Da  das  In- 
strument/.am  Schluß  der  Kola  einfällt  (Aristoph.  Frösche  1286  ff.), 
stehn  sie  in  dem  fortlaufend  geschriebenen  Texte,  dessen  Gliede- 
rung gerade  dadurch  deutlich  wird,  s.  Theodosios,  Bekker  Anekd. 
II  p.  751  OLG  o'jo'  6  aii/oc  xsiTai  £V  tq  oTOl^/r^:ss,l  tiXsio;  [bei 
den  ji-aia  [asXou?  geschriebenen  Gedichten],  olkXol  jxs^^pt  toü  a.^zr^- 
yr^iiOLTo^  T^?  Xupa?  ^^)  ottCst  (sc.  6  iioirjTY);?)  Tyjv  op}XYjv,  a>;  6p^? 
td  TOÜ  Hivoapou  ooYX£/o}X}X£Vü)?  £xcp£po(x£va.  V.  Wilamowitz  hatte 
ganz  Recht,  wenn  er  sich  gerade  die  Lyrikertexte  in  älterer  Zeit 
fortlaufend  geschrieben  vorstellte.  Seine  Anschauungen  bewährten 
sich  schon  bei  dem  inschriftlich  erhaltenen  Paian  des  Isyllos  in- 
sofern als  „dieses  einzige  lyrische  Gedicht,  das  wir  in  einem 
Texte  lesen,  der  älter  als  die  wissenschaftlichen  Textausgaben  der 
Philologen  ist,  keine  metrischen  Abtheilungen  kennt"  (v.  W.,  Isyl- 
los von  Epidauros  S.  12,  vgl.  Herakles  I  141).  Unser  Papyrus 
bestätigt  seine  Ansichten  aufs  neue,  schränkt  sie  freilich  von  einer 
Seite  auch  ein,  weil  durch  ihn  handgreiflich  wird,  daß  man  das 
Ende  der  lyrischen  Verse  doch  nicht  nach  bloßen  theoretischen 
Annahmen  und  Beobachtungen,   sondern  nach  der  alten  musika- 


*°)  Fehlt  in  der  Handschrift,  von  Meibom  ergänzt  und  allgemein 
aufgenommen. 

")  Für  diesen  Gebrauch  von  ii.iypi  (=  nur  durch)  vgl.  Zenob.  Ath. 
I  87.    Djogen.  Vindob.  III  7:  oxav  p-e/pi  twv  Xoyujv  6  <p6po5  iq. 


Zu  neuentdeckten  antiken  Musikresten.  183 

lischen  Unterlage    bestimmen   konnte    und  wohl    auch   meist  be- 
stimmte.    Wir  werden  darauf  unten  noch  zurückkommen. 

Das  dreimal  wiederholte  rechtwinklige  Z  ist  schon  von  Wessely 
als  Instrumeutalnote  aufgefaßt  und  richtig  festgelegt  worden.  Schwie- 
rigkeiten macht  die  Zeichengruppe  gegen  Ende:  1~\0'  Wessely 
sieht  in  dem  ersten  und  dritten  Zeichen  nach  seiner  Umschrei- 
bung den  dritten  und  vierten  Ton  der  enharmonischen  Reihe. 
Das  Q  stimmt  genau  zu  den  handschriftlich  überlieferten  Zeichen. 
Daß  in  dem  langgezogenen  ersten  Bogen  der  nächste  tiefere  Ton 
stecke,  halte  ich,  soweit  meine  Kenntnisse  in  diesen  Dingen  rei- 
chen, für  sehr  unwahrscheinlich,  da  die  entsprechende  Stufe  in 
den  Handschriften  des  Aristeides  das  Zeichen  u  trägt  und  nach 
dem  einfachen,  diese  Schrift  beherrschenden  Principe  in  der  That 
ein  liegendes  O  sein  müßte.  Bemerkenswerth  erscheint  mir, 
daß  am  Schluß  der  Gesangnoten  das  ganz  ähnliche  kommaartige 
Zeichen  ^  vorangeht,  das  wir  schon  bei  Seikilos  als  Phrasierungs- 
marke  kennen  lernten.  Vielleicht  stellt  also  auch  der  Zug  )  keine 
Instrumentalnote  dar,  sondern  eine  Lesehilfe  für  den  Text,  wie 
man  sie  an  schwierigen  Stellen  von  Alters  her  gegeben  hat ;  daß 
dafür  gerade  hier  Platz  war,  zeigen  die  Schollen,  in  denen  neben 
anderer  Auffassung  auch  der  richtige  Gedanke  geäußert  wird  xo 
0£  'OiivÄv  7:ovu)v'  £v  [Asato  [als  Parcuthese]  dvaTrs^pcuvr^tai  (p.  134, 
2-1  ScliAV.).  —  Ob  der  scheinbar  den  obern  Bogen  des  dritten 
Zeichens  schneidende  Strich  ernsthaft  zu  nehmen  und  als  erhö- 
hende Chroma  -  Signatur  aufzufassen  ist  (Fortlage,  Das  musikali- 
sche System  S.  27,  70  ff.  Bellermaun  S.  31  ff.)?  Bestimmt  be- 
jahen möchte  ich  das  nicht  gerade,  da  sich  in  dem  zweiten  Falle 
(Z.  12)  in  dem  q  keine  Spur  eines  solchen  Striches  erhalten  hat. 
Der  dem  1  nach  Wessely  entsprechende  Ton  ist  in  der  phry- 
gischen  Scala  nicht  nachweisbar;  denn  die  Oberquart  zu  C  kann 
dies  1  nicht  sein,  da  das  betreffende  Zeichen  einen  rechtwink- 
ligen Ansatz  als  Basis  hat  (^),  von  dem  auf  dem  Papyrus  nicht 
die  leiseste  Spur  zu  sehn  ist.  Die  correspondierende  tiefere  Stufe 
hat  das  Hauptzeichen  F.  In  unsern  Notenverzeichnissen  wird 
hier  die  erste  Diesis  durch  die  übliche  Umlegung  nach  links  aus- 
gedrückt (L),  die  zweite,  gegen  das  gewöhnliche  Princip,  meist 
durch  Zusatz  eines  Striches  (L) ;  aber  gerade  die  Aristei- 
deshandschriften  bieten  an  dieser  von  den  iraXaioi  han- 
delnden Stelle  durchweg  das   regelrechte  T  (Bellermaun,  Tonlei- 


184:  0.  Crusius, 

ternS.  41.  67),  das  man  später,  um  das  Zusammenfallen  mit  der 
Gesangsnote  1  zu  vermeiden,  aufgegeben  haben  mag.  Der  Ton 
1  liegt  allerdings  nach  dem  Verzeichnisse  des  Aristeides  eine 
ganze  Stufe  unter  dem  tiefsten  Ton  der  phrygischen  Keihe :  was 
immerhin  auffallig  ist.  Ein  Bedenken  gegen  diesen,  wohl  auch  von 
Wessely  gewählten  Ansatz  wird  man  daraus  aber  nicht  ableiten. 
Wissen  wir  doch  auch  aus  antiken  Schriftquellen,  daß  in  der  Be- 
gleitung Töne  vorkamen,  die  der  Scala  der  Melodie  fehlten  '^). 

Mit  Rücksicht  auf  Z.  3  stellte  Wessely  die  Regel  auf  (S.  5) : 
„Gilt  ein  und  dieselbe  Note  für  mehr  als  eine  Silbe,  so  steht  sie 
nur  einmal ;  ebenso  in  der  Seikilosinschrift ^^  Die  Analogie  ist  nicht 
vorhanden :  auf  dem  Steine  ist  die  Note  deutlich  zweimal  einge- 
meißelt (oben  S.  11).  Von  einer  so  allgemeinen  Regel  kann  des- 
halb keine  Rede  sein.  Daß  wirklich  keine  Spur  von  Noten  vor- 
handen ist ,  wird  man  W.  glauben  müssen ,  zumal  er  sich  auf 
weitere  Beispiele  aus  verwandten,  mir  noch  unzugänglichen  Pa- 
pyri beruft.  Thatsache  ist  also  ein  vielfaches  Fehlen  der  No- 
tenzeichen auf  gewissen  Silben.  Daran  könnte  freilich  auch  Flüch- 
tigkeit schuld  sein.  Aber  wenn  es  gelänge,  ein  Zeichen  für  die 
Fortdauer  der  Note  nachzuweisen,  würde  es  als  erwiesen  gelten 
müssen,  daß  es  sich  hier,  ähnlich  wie  bei  unsern  wiederholten 
Begleitungsfiguren,  um  eine  gewohnheitsmäßige  Schreibung  han- 
delt. In  diesem  Zusammenhange  weise  ich  noch  einmal  auf  den 
kurzen  Strich  im  Beginn  der  Notenzeile  hin  :  das  könnte  ein  sol- 
ches Zeichen  sein.  Schließlich  erinnere  man  sich  an  den  xpovo? 
[xixid?  bei  Aristoxenos  Rhythm,  §  15  Bd,  I  p.  19.  II  p.  CLIV 
81  W.,  (p  a'JfißsiSr^XiV  uiro  cp{>dYYou  }jl£V  svoc,  uttg  ^uXXaßoiv 
Ss  TcXstdvwv  xaTaXTjcp^^r^vai :  ein  von  Westphal  getadelter  Aus- 
druck, der  gerade  durch  eine  entsprechende  Schreibweise  ver- 
ursacht sein  mag.  Zumal  bei  zusammenstoßenden  Vocalen,  wie 
in  Z.  3  f.,  ist  diese  Auffassung  sehr  begreiflich. 

Ein  Wort  ist  endlich  noch  über  die  Vertheilung  der  Vocal- 
und  Instrumentalnoten  zu  sagen.  Die  Singnoten  stehn  durchweg 
über  dem  Anfang  der  entsprechenden  Textsilbe.  Die  Instrumen- 
talnoten treten  meist  an  das  Ende  eines  Textabschnittes,  eines  Ver- 


")  Die  Hauptstelle  ist  Plutarch  De  musica  19:  xat  yap  TauxTfj  zpo; 
[xev  TTjv  xpoüatv  d/pwvxo  .  .  .,  "/axd  Se  xo  [xiXo;  oux  Icpai'vexo  ai)xoTs  oixda 
elvai.  Die  Notiz,  mit  der  Westphal  (Harmonik^  35)  nichts  rechtes  an- 
zufaBgen  weiß,  scheint  sich  hier  zu  bewähren.  [Vgl.  Aristox.II,  LXXXIl]. 


Zu  neuentdeckten  antiken  Musikresten.  185 

ses  oder  Komma's ;  d.  h.  die  Begleitung  fiel  ein,  wie  Wessely  (un- 
ter Hinweis  auf  Aristophanes  Frösche  1286  u.  s.  w.)  richtig  annimmt. 
Aber  einmal  steht  das  rechtwinklige  n_  der  Instrumental-Scala, 
das  sich  von  dem  Z  der  Vocal-Scala  deutlich  unterscheidet,  in  der 
Vocalreihe,  dicht  hinter  P  (Z.  7).  Wessely  hält  das  für  ein  Ver- 
sehen. Aber  auch  in  Z.  13  scheint  eine  Instrumentalnote  ~\  ("!-?) 
zwischen  den  Singnoten  zu  stehn.  Vielleicht  liegt  hier  doch  Ab- 
sicht vor.  Sehr  denkbar  ist  es ,  daß  durch  dies  Hineinrücken  in 
die  Vocalnotenreihe  das  Begleiten  im  engern  Sinne,  die  xpouai;; 
UTTO  TYjv  (pOYjv,  bezeichnet  wurde,  im  Gegensatz  zu  dem  Einfallen 
des  Instrumentes.  Erst  wenn  man  annimmt,  daß  Gesaug-  und  In- 
strumentalnoten in  eine  Linie  gestellt  werden  konnten,  begreift 
man  das  Bedürfnis,  beide  in  verschiedenen  Zeichen  zu  schreiben : 
ein  Bedürfnis,  das  auch  dazu  führt,  denselben  Buchstaben  in  dem 
einen  System  anders  zu  stilisieren ,  wie  in  dem  andern  (vgl.  Z 
und  "!_  ).  Uebrigens  werden  auch  in  unsern  Notenverzeichnis- 
sen  die  Vocal-  und  Instrumentalnoten  bald  über  einander  gestellt, 
bald,  wie  in  den  meisten  Handschriften  des  Alypius,  „nebenein- 
ander, so  daß  die  Gesangnote  voraussteht"  (Bellermann,  Die  Ton- 
leitern S.  32). 


4. 

Ebenso  wichtig  wie  problematisch  sind  die  zahlreichen  an- 
dern Vortragszeichen. 

Nicht  beachtet  hat  Wessely  das  völlig  deutliche  Komma  hin- 
ter H  Z.  9.  In  der  Seikilosinschrift  bezeichnet  es  den  Schluß 
des  ersten  Kolons,  der  sonst  einigermaßen  undeutlich  wäre  durch 
eine  Häufung  von  langen  Silben  ( —  -j  -^  ^,  — ).  Hier  ist 
es  eingesetzt,  um  die  ungewöhnliche  Unterbrechung  eines  Doch- 
mius  durch  die  Begleichung  zu  markieren  und  dem  Sänger  eine 
Pause  oder  Fermate  anzuzeigen :  xaTsxXuasv  . .  .  Bsivojv.  Durch 
dies  Einfallen  der  Begleitung  hat  der  Dichter  in  der  That  die 
Worte  8£ivü)v  ttovojv  als  Parenthese  gekennzeichnet;  man  möchte 
fast  vermuthen,  daß  der  Gewährsmann,  nach  dem  diese  Worte  sv 
|x£Oü)  dvaTTScpcüvr^Tat  (oben  S.  183),  noch  ein  Exemplar  mit  sol- 
chen Zeichen  benutzt  habe. 

Auch  in  Z.  1 1  scheint  Wessely  ein  merkwürdiges  Vortrags- 


186  0.  Crusius, 

zeichen  übersehn  zu  haben.  Ich  glaube  zwischen  den  Noten  1  und 
Z  deutlich  eine  in  Punkte  auslaufende  gewundene  Linie  zu  er- 
kennen. Nun  findet  sich  in  der  That  bei  dem  Bellermannschen 
Anonymus  §  91.  92.  p.  23.  25  f.  das  ganz  ähnliche  Zeichen 'S', 
und  zwar  für  jenes  Portamento  des  Vortrags ,  das  wir  durch  eine 
Verbindung  von  Punkt  und  Bogen  (bei  den  Alten  X  und  ü  ) 
auszudrücken  pflegen,  beispielsweise  F-S'F.  Ich  denke  eine  solche 
wuchtige  Tongebung  wäre  an  jener  Pathosstelle  ganz  am  Platze; 
Verwandte  Bedeutung  mag  ein  Zeichen  besitzen,  das  Z.  13 
zwischen    P  und   H-  ,    und  Z.  7   hinter    dem  letzten    C    gestan- 

(DCn  C;Pvn_(D- 

den  zu  haben  scheint,  Z.  7:  TINA,  Z.  13:  CIN  £  vxufiaatv.  In 
beiden  Fällen  folgt,  wie  wir  unten  sehn  werden,  auf  die  betonte 
Kürze  eine  lange  Silbe ;  der  rhythmische  Effekt  einer  solchen 
'Rückung'  könnte  wohl  durch  ein  besonderes  Zeichen  hervorge- 
hoben' sein.  Ein  bestimmtes  Urtheil  wird  man  aber  erst  auf  Grund 
zahlreicherer  und  besser  erhaltener  Beispiele  fällen  können. 

Die  Punkte  und  ihre  Bedeutung  als  rhythmische  Zeichen 
hat  Wessely  in  den  meisten  Fällen  richtig  angemerkt.  Nur  meine 
ich  auf  einigen  Silben,  wie  einmal  auf  der  Seikilosinschrift  (oben 
S.  1 63  f.)  zwei  solche  Zeichen  zu  erkennen,  eins  oben  und  eins  unten 

P*.  .1-  _0-  C: 

Z.  1   MA,  Z.  3  0,  vielleicht  auch  Z.  7    TI  und  Z.  13    CI.     Es 

sind  das  die  ersten  Silben  der  Dochmien.  Ein  Punkt  steht 
klar  drei-  oder  viermal  über  dem  langen  11,  mit  dem  der  zweite 
Theil  der  Dochmien  zu  beginnen  pflegt;  bei  dem  ersten  Z  in 
Z.  3  steht  allem  Anscheine  nach  ein  Punkt  am  Fuße,  ebenso 
bei  dem  C  Z.  5.  Ich  halte  es  für  der  Ueberlegung  werth,  ob 
hier  nicht  ein  complicirteres  Betonungssystem  vorliegt,  als  Wes- 
sely angenommen  hat,  verkenne  aber  nicht ,  daß  man  aus  dem 
spärlichen  und  zweifelhaften  Material  kaum  bindende  Schlüsse 
ziehen  kann. 

Die  Länge  scheint,  wie  Wessely  hervorhob,  nicht  so  conse- 
quent  bezeichnet  zu  sein,  wie  von  Seikilos.  Durch  den  Strich  ist 
sie  ganz  unverkennbar  ausgedrückt  in  drei  oder  vier  Fällen,  die 
mitten  im  Dochmius  stehn,  d.  h.  die  seinen  zweiten  Theil  begin- 
nen, Z.  1  (?)  5.  7.  9  ;  denn  Z.  5  ist  nicht  der  Schluß  des  Ver- 
ses, wie  Wessely  S.  5  annimmt.  Die  langen  Silben  der  Vers- 
schlüsse —  vier    Fälle  —    zeigen    durchweg    keinen    Langungs- 


Zu  neuentdeckten  antiken  Musikresten.  187 

strich:  kein  "Wunder,  da  die  Begleitung  einfällt  und  kein  Irr- 
thum  möglich  ist.  Zweifelhaft  ist  das  Zeichen  ^  neben  P  Z.  1  ; 
möglich,  daß  es  eine  Combination  von  Ictus  und  Dehnungsstrich 
sein  soll.  Aehnliche  Bedeutung  mag  die  zweifelhafte  schräge 
Linie  Z.  7/8.  13/14.  über  den  schweren  Silben  NAE  und  NEN 
gehabt  haben,  s.  oben  S.  186.    Am  auffälligsten  würde  der  Mangel 

zl- 

eines  Dehnungszeichens  Z.  12  OOCOQ  bleiben,  wenn  Wessely  mit 
Eecht  angenommen  hätte,  daß  hier  jede  Note  eine  Länge  vertrete, 
und  gar  eine  drei-  oder  vierzeitige,  wie  er  schließlich  vorschlägt 

ff 

(COCOC).  Aber  diese  Annahme  ist  ebenso  unnöthig,  wie  die  an 
derselben  Stelle  geäußerte  Einsetzung  einer  Pause  und  all  die 
Dehnungen  und  Pausen,  wodurch  in  Wessely's  Programm  die  Sei- 
kilosmelodie zerdehnt  und  zerzupft  wird.  Ja,  sie  ist  nicht  nur 
unnöthig,  sondern  geradezu  unzulässig,  da  sie  den  sonst  durch- 
weg festgehaltenen  dochmischen  Takt  vollkommen  vernichten  und 
einen  starken  Widerspruch  zwischen  musikalischem  und  sprach- 
lichem Rhythmus  einführen  würde,  den  man  für  diese  Frühzeit 
nur  ungern  zugestehn  wird.  Hier,  wie  in  dem  Seikilosprogramm, 
sieht  Wessely  über  die  einfachste  Lösung  hinweg.  Die  beiden 
Noten  decken  eine  Länge.  Von  einem  „Zusammenstoßen  der 
Icten"  kann  auf  keinen  Fall  die  Rede  sein.  Stehn  wirklich  zwei 
Punkte  neben  einander ,  so  ist  an  die  gleichartige  Bezeichnung 
der  betonten  aufgelösten  Länge  in  der  Seikilosinschrift  zu  erin- 
nern ;  doch  hat  der  zweite,  durch  eine  gewundene  Linie  fortge- 
führte Punkt  vielleicht  eine  etwas  modificierte  Bedeutung,  s.  oben 
S.  186.  Auffallig  ist  die  Verdoppelung  des  CO ;  ein  doppeltes 
0  wäre  consequenter  gewesen,  hätte  aber  das  Wortbild  unkenntlich 
gemacht.  Gerade  der  Parallelfall  aus  den  Fröschen  des  Aristo- 
phaues,  auf  den  Wessely  hinweist,  hätte  ihn  bedenklich  machen 
können;  wenn  hier  xaia  {xifir^aiv  xr^c,  {XcAoTTOu'a;  (schol.  1314,  vgl. 
1348)  £ici£i£i£i£i).{o3£T£  oaxtaXoic ,  <paAaYY£?  geschrieben  ist,  so 
vertreten  die  sechs  Diphthonge  allerhöchstens  zwei  Takte,  sind 
also  als  Kürzen  gedacht.  Diese  Schreibung  ist  lautlich  ebenso- 
wenig gerechtfertigt,  da  man  auf  die  ersten  Noten  schwerlich  den 
ganzen  Diphthong  sang,  sondern  nur  sein  erstes  Element;  wenn 

KIZ 
die    Seikilosinschrift    OAI    notiert,    so    ist    das   ein    Fortschritt. 


188  0.  Crusius, 

Als  Regel  für  diese  alte  Notenschrift  wird  man  aufstellen  kön- 
nen :  die  Länge  wird  durch  einen  Strich  oder  zwei 
Noten  ausgedrückt,  abgesehn  vom  Ende  der  Verse, 
wo  die  Begleitung  Ersatz  bietet. 


0. 


Wir  können  jetzt  den  Versuch  machen.  Töne  und  Rhythmen 
in  modernen  Zeichen  auszudrücken.  Annähernde  Gleichtaktigkeit 
ist  auch  hier  vorhanden:  aber  nur  annähernde,  da  für  den 
Schlußkretikus  auch  der  Molossus  eintreten  und  die  Begleitung 
in  durchaus  freier  Weise  dazwischen  fallen  kann.  Wir  haben 
auch  in  unserer  Schrift  die  Möglichkeit,  auf  Vorzeichnung  eines 
Normaltaktes,  der  ja  im  Grunde  nur  Capellmeisternothbehelf  ist, 
zu  verzichten.     Hier    ist    das    ganz  am  Platze. 

Die  enharmonischen  Siiastc  kennt  unsre  Schrift  nicht;  nach 
dem  Vorgange  Bellermanns  drücke  ich  die  erste  durch  das  sogen. 
Doppelkreuz  aus,  das  ja  der  Gestalt  nach  ein  einfaches  ist;  die 
zweite  kann  man  durch  das  doppellinige  gewöhnliche  Kreuz,  des- 
sen Werth  ziemlich  genau  entsprechen  wird ,  wiedergeben ;  ich 
ziehe  aber  die  Bezeichnung  durch  die  nächste  Stufe,  eventuell 
mit  b  ,  vor ,  weil  die  Schrift  damit  übersichtlicher  wird. 

Für  die  rhythmischen  Zeichen  tritt  der  Haken  (>)  ein. 
Um  den  Einblick  in  die  Analogien  des  rhythmisch  -  melodischen 
Baues  zu  erleichtern,  setze  ich  die  ttoos?  unter  einander;  die 
dünngedruckten  Töne  sind  danach  ergänzt,  z.  Th.  schon  von 
Wessely  ^^). 


*^)  Um  jedes  Mißverständnis  auszuschließen,  wende  ich  den  unbe- 
quemen F-Schlüssel  an,  der  die  Höhe  der  Töne  annähernd  genau  be- 
zeichnen wird.  Wir  pflegen  in  solchen  Lagen  freilich  im  Violin- 
schlüssel  zu   schreiben   und    eventuell    eine  Octav    tiefer    singen    zu 


Zu  neuentdekten   antiken  Musikresten. 


189 


Euripides  Orestes  330  ff. 


ii^^E^'^J^fe^ 


1.  Kav-o-Xo   -    ^v-QO-fxai 

> 

e 


PEi 


m^ 


2.  iia  -  re  -()0C      at-^a  aäq 


^=^ 


*=^=T 


!ptEgE3=t± 


t^t  ^n^ 


3.     o      (t'  a-)'«  -  ßaxxsvei. 


t 


m=--i^ 


-9-^--- 


4.     o     fie-yag    ol-ßoq  oi 


9hzi=,=fc:|: 


PE!^^^^*^^' 


^ 


5.    (10-  VL-(ioq      ifi  ßQOToTg, 


§^-Z^-Z±izzlEB 


X    f:  "f     l^f  t  4 


p^t;_i;— ipptrz^ 


6.      ä  -  va   6h      Xcucpoq  aq 


t 


9fc^ 


-l-T-?- 


9z=^z^pz^ 


-14 


^--^t 


7.     Tf?    a  -  Pf«    -  rov  Q^o-äq 


^=t 


-<H—i    7    7=^ 


'^:   ?    r_-fcJ^Efe 


8.    Tt  -  vd 


9^"^ 


^«5  Sccificov 


190  0.  Crusius, 


9.   xax  -  B  -  xkv  -  (yev,    ösi-vü)v 


^^i 


l^g^^ 


t^i-S 


q  I  f- 


10.  ;ro-vtt>v,  cJ^    nov-rov 


i: 


PEg^^l^^E^^ 


11.  Xd-ßQoig  0  -  }.e-O^Qi-oi- 


9i=|: 


:W--rri=^i: 


fi?sr: m i^m 


t^t 


-Pr— P- 


12.  (Xfv  fV 


xvfiaaiv. 


PE|3; 


i; 


E^l 


Jeder  Dochmius  bildet  eine  melodische  Phrase  für  sich ;  wir 
können  die  Zeichen  durch  den  Phrasierungsbogen  verbinden.  Die 
Phrasen  sind  zum  Theil  identisch,  wie  schon  Wessely  beobachtet 
hat,  zum  Theil  wenigstens  analog ;  es  ist  der  auch  uns  geläufige 
Normaltypus,  daß  die  Melodie  zu  einem  Höhepunkte  aufsteigt  und 
wieder  zurücksinkt.  Der  einzelne  Dochmius  pflegt  sich  innerhalb 
des  obern  oder  untern  tcuxvov  zu  halten.  Doch  wird  der  abgren- 
zende oiTovo?  wohl  auch  einmal  überschritten,  wo  ein  besondrer 
Effekt  gesucht  wird;  so  am  Schlüsse  des  10.  Taktes,  wo  der 
Sprung  Z^  (die  Lesart  halt  ich  für  sicher)  vielleicht  naiven  ton- 
malerischen Absichten  dient. 

Sprachlicher  Hochton  und  musikalische  Tonhöhe  pflegen  sich, 
wie  schon  Wessely  hervorhob,  nicht  zu  entsprechen ;  die  Beobach- 
tungen des  Dionysios  beim  ersten  Chorliede  (diese  Zeitschr.  L 
S.   171)  bewähren  sich  auch  hier. 

Die  Begleitung  ist  noch  einfacher,  als  man  nach  dem  Wenigen, 
was  wir  aus  Litteraturzeugnissen  wußten  (Westphal,  gr.  Harmonik 
30  ff.),  erwarten  würden.  Allgemeine  Schlüsse  wird  man  daraus 
nicht  ziehn  dürfen ;  es  handelt  sich  hier  offenbar  um  einen  mehr 
recitativartigen  Vortrag.  Wichtig  ist  die  ausgeprägte  srspocpoovia 
der  Begleitungsstimme;  ein  altes,  vielumstrittenes  Problem  wird 
damit  bis  zu  einem  gewissen  Grade  im  Sinne  Westphals  (Har- 
monik 34  ff.)  entschieden.  Denn  wenn  die  Begleitung  auch  meist 
am  Schluß  der  Kola  eintritt,  wird  sie  doch  wohl  nicht  als  Fort- 


Zu  neuentdeckten  antiken  Musikresten.  191 

Setzung  der  Melodie ,  sondern  als  Accord  zu  ihrem  Schluß  em- 
pfunden. Ueberdies  finden  wir,  wenn  meine  oben  S.  185  vorge- 
tragene Ansicht  über  die  Verbindung  von  Vocal-  und  Instrumen- 
talnoten in  einer  Reihe  richtig  ist,  an  zwei  Stellen  das  Zusam- 
menklingen mit  Melodietönen  verschiedener  Stufen  ausdrücklich 
hervorgehoben.  Am  häufigsten  tritt  das  Z  (g~)  auf,  und  zwar 
auf  den  vorhergehenden,  stets  tiefern  Ton  bezogen  als  Sexte  oder 
Septime  (1.2?  5.  7.  12)  und  wahrscheinlich  als  Quart  (3);  zwei- 
mal ist  "1 0  in  den  Vers  eingeschoben  als  Unterquart  (ungewöhn- 
lich) und  Prime.  Diese  Thatsachen  sind  sehr  bemerkenswerth. 
In  den  Aristotelischen  Problemen  XIX  12  wird  die  Frage  be- 
handelt 8ia  Tt  Tüiv  ;(opoa)V  tj  ßocpotspa  äsl  t6  {isXo?  Xajxßavst; 
AVestphal  (Harmonik^  S.  36,  Aristoxenos  II  S.  LXXXII)  meint, 
daß  diese  zunächst  für  Instrumentalmusik  gegebene  Regel  auch 
für  den  Gesang  mit  Begleitung  gegolten  habe.  Im  Ganzen  er- 
weist sich  das  hier  als  zutreffend.  Es  ist  ja  auch  sehr  begreif- 
lich, da  der  Gesang  meist  von  Männern  ausgeführt  wurde ;  ge- 
rade dadurch,  daß  man  überwiegend  tiefe  Stimmen  die  Melodie 
vortragen  hörte,  mag  die  entsprechende  Geflogenheit  des  Instru- 
mentalcomponisten  veranlaßt  sein.  Aber  das  zweimalige  Auf- 
treten der  Unterq^uart  zeigt ,  daß  Westphal  a.  0.  zu  weit  ging, 
als  er  ein  festes  Gesetz  daraus  machte ,  das  keine  Ausnahme 
zulasse. 

Das  Z,  der  höchste  Ton  der  Notenreihe,  fällt  immer  wieder 
ein,  fast  durchweg  als  Septime.  Es  macht  das  einen  sehr  harten, 
herben  Eindruck,  der  aber  im  Interesse  des  Ethos  gesucht  sein 
mag.  Denn  man  wird  nicht  sowohl  in  der  primitiven  orgelpunkt- 
artigen  Begleitung  gewisser  Volkstänze  und  -Weisen  eine  Ana- 
logie suchen  müssen  ^*),  wie  in  dem  Auftreten  des  Orgelpunktes 


")  Was  G.  Weigand  (Globus  1893,  S.  87)  von  der  Musik  derWa- 
lachen  in  Akarnanien  erzählt,  erinnert  freilich  einigermaßen  an  die 
wunderlichen  Klänge,  die  uns  hier  zagemutbet  werden.  „  .  .  .  Die  An- 
wesenden hielten  während  des  ganzen  Gesanges  [der  Solisten]  einen 
tieferen  Ton  an,  einerlei,  ob  es  mit  den  Solostimmen  harmonierte  oder 
nicht  ....  Aber  selbst  einem  Musiker  muß  ein  derartiger  Gesang 
große  Schwierigkeiten  in  der  Fixierung  machen,  denn  in  Bezug  auf 
den  Rhythmus  herrscht  vollständige  Freiheit,  es  kommen  ferner  klei- 
nere Intervalle  als  Halbtöne  vor,  die  eine  besonders  erre- 
gende Wirkung  auf  den  Zuhörer  auszuüben  scheinen  .  .  .  [Die  Ton- 
leiter hat]  große  Aehnlichkeit  mit  der  der  Zigeuner,  da  zwei  über- 
mäßige Intervalle  darin  vorkommen:  g  a  h  . .  eis  d  es  .  .ßsg^\ 


192  O.  Crusius, 

an  pathetischen  Stellen  unserer  klassischen  Musikwerke  (s.  Marx, 
Compositionslehrel^  262  ff.).  Von  unserer  Art  freilich,  die  ganze 
Melodie  von  den  Hauptaccorden  der  Scala  getragen  und  an  sie 
gebunden  zu  denken  ist  auch  diese  Kunst  offenbar  weit  entfernt ; 
das  Raffinement  der  enharmonischen  Koloristik  würde  durch  sol- 
che Zugabe,  wie  durch  derbe  Umrißlinien,  nur  gestört. 

Doch  ich  fürchte,  ich  rede  hier  mehr,  als  ich  verantworten 
kann.  Westphal  gesteht  in  der  Vorrede  seiner  Harmonik  (1886): 
„Die  nicht  diatonische  Musik  der  Griechen,  welche  Intervalle  zu- 
läßt, die  kleiner  als  der  Halbton  und  der  modernen  Kunst  völlig 
fremd  sind,  wird  leider  wohl  immer  der  Wissenschaft  ein  Räthsel 
bleiben.  Was  die  alten  Quellen  darüber  überliefern,  läßt  sich 
zwar  zusammenstellen,  aber  begreifen  läßt  es  sich  nicht.  Der 
nicht  diatonischen  Musik  haben  mich  meine  Studien  offen  ge- 
standen nicht  eigentlich  näher  geführt:  sie  erwartet  ihre  Aufklä- 
rung von  der  Arbeit  der  folgenden  Generationen".  Auch  Ange- 
sichts der  merkwürdigen  Urkunde  die  vor  uns  liegt,  wird  man 
über  Westphals  Standpunkt  nicht  gleich  hinauskommen.  Von  ei- 
nem wirklichen  Mitempfinden  fühl  ich  wenigstens  mich  hier  noch 
viel  weiter  entfernt,  als  bei  dem  Seikilosliede.  Nur  umfänglichere 
Urkundenfunde  und  praktische  Experimente  in  der  Richtung, 
die  neuerdings  ein  Schüler  Spitta's  und  Helmholtzens ,  der  Ja- 
paner Shohd  Tanaka,  eingeschlagen  hat  (Vierteljahrsschr.  für 
Musikwissenschaft  VI  1890  S.  1  ff.),  können  diese  todten  Klänge 
vielleicht  noch  einmal  wiederbeleben  ^^).  Das  aber  ist  jetzt  von 
vornherein  klar :  auf  einem  Mißverständnisse  oder  auf  bloßer  Un- 
art, wie  Fortlage  und  Bellermann  meinten,  beruhn  die  Nachrichten 
von  den  enharmonischen  Reihen  nicht.  Auch  C.  v.  Jan's  Ver- 
muthungen  über  die  „unbestimmte  Intonation"  und  den  einför- 
migen Bau  dieser  Melodieen  (Artikel  'Musik'  in  Baumeisters  Denk- 
mälern S.  975)  erweisen  sich  kaum  als  stichhaltig. 

6. 
So  wenig  wir  aber  diese  alte  Musik  zu  genießen  im  Stande 


Denken  wir  uns  zu  dieser  Tonreihe  die  von  W.  bezeugten  kleinern 
Intervalle  hinzu,  haben  wir  die  alte  Enharmonik.  Ob  hier  histori- 
Bcher  Zusammenhang  vorliegt? 

^°)  [Allerneustens   C.  Eitz,    das    mathematisch   reine   Tonsystem. 
Leipzig  1891]. 


Zu  neuentdeckten  antiken  Musikresten.  193 

sind:   lernen  können  wir  viel  daraus,  nicht  nur  für  speciell  mu- 
sikalische Fragen. 

Vor  allem  empfangen  wir  die  authentische  Rhythmisierung  des 
dochmischen   Verses.     Schon  Wessely   bat  hierüber   am   Schlüsse 
seines  Aufsatzes  im  Ganzen  richtig  geurtheilt;    nur  können  seine 
Bemerkungen  noch  ergänzt  und  verschärft  werden. 
Die  Thatsachen  sind  folgende: 

1.  Der  Dochmius  ist  ein  selbständiges  Ganze.  Er  schließt  mit 
jenem  schweren  Takttheil,  der  nach  den  Technikern  die  sie- 
bente und  achte  More  umfaßt:  denn  hier  setzt  regelmäßig 
die  Begleitung  ein.  J.  H.  H.  Schmidt  (Kunstformen  III 
S.  CDxm,  IV    S.  529  ff.)    will  die   dochmischen  Reihen  meist 

nach    der    folgenden   Kürze   absetzen    (z.  B.  u u  —  u  || 

uu  —  vj  —  A) ;  er  hat  auch  Anhänger  gefunden  ^  besonders 
im  Auslande:    diesem  Unfuge  ist  jetzt  ein  Ziel  gesetzt. 

2.  Eine  feste  Caesur  des  Dochmius  giebt  es  ebensowenig,  wie 
in  den  sapphischen  Hendekasyllaben  und  ähnlichen  logaödi- 
schen  Versen.  Auf  dem  Papyrus  wird  der  Vers  Z.  9.  10 
nach  dem  zweiten  schweren  Takttheil  zerschnitten,  Z.  11.  12 
vor  diesem  Theile.     Die    oft    erörterte  Frage,    wie    man  den 

Vers  zerlegt  denken  soll,     (u |   u — A,     u —  |  — u — , 

I  — u  I  — A  u.  s.  w.,  s.  Quintilian  IX  4,  97)  gestattet 

keine  allgemein  bindende  Antwort.  Die  Reihe  ist  als  Gan- 
zes empfunden ,  kann  aber ,  wie  alle  verwandten  Bil  düngen, 
durch  den  Vortrag  sehr  verschieden   gegliedert  werden. 

3.  Die  zweite  Silbe  des  Dochmius  trägt  in  dem  Papyrus  nie 
den  rhythmischen  Punkt ,  sondern  stets  die  erste ,  auch  bei 
iambischem  Anfang.  Die  herrschende  Ansicht  geht  bekannt- 
lich dahin,  daß  im  Dochmius  zwei  Arsen  zusammenstoßen 
(Normalform  w-  — u — ).  Sie  wurde  zuerst  durchgeführt  in 
der  gründlichen  Arbeit  von  Seidler;  von  dort  ging  sie  über 
in  Gottfried  Hermann's  Elementa  (p.  242  ff.)  und  in  die 
meisten  andern  Lehrbücher.  Die  eigentlichen  Urheber  sind 
aber,  wenn  man  den  Dingen  auf  den  Grund  geht,  trotz  aller 
Proteste  doch  lediglich  die  alten  Metriker,  welche  in  dem 
Dochmius  einen  hyperkatalektischen  Antispast  sahen.  W. 
Christ  (§  508  S.  435)  faßt  zuerst  die  Möglichkeit  in's  Auge, 
wenigstens  in  gewissen  Fällen,  vor  allem  bei  daktylischem 
Anfange,  die  erste  Silbe  zu  betonen-,  später  (§  523  S.  455) 

Philologua  LH  (N.  F.  VI),    1.  13 


194  0.  Crusius, 

kommt  er  aber  ganz  auf  den  Seidlerschen  Standpunkt  zu- 
rück ,  wenn  er  den  Namen  Doclimios  davon  ableitet ,  daß 
„die  Arsen  unvermittelt  zusammen  stoßen".  Am  einläßlich- 
sten hat  diese  Ansicht  aber  zuletzt  Roßbach  entwickelt  in 
einem  neuen  Abschnitte  der  speci eilen  Metrik  (§55  Päonen 
und  Dochmien,  S.  763  ff.).  Ich  habe  dagegen  schon  wie- 
derholt, z.  B.  in  Anzeige  des  Koßbach'schen  Werkes,  meine 
Bedenken  geäußert  (Litt.  Centralblatt  1890,  45,  1575).  Ich 
freue  mich,  an  dem  Papyrus  jetzt  einen  Eideshelfer  zu  fin- 
den. Die  Anfangspartieen  haben  folgende  Formen:  _i_wu, 
T.  4  üuu,  T.  6  Juu,  T.  8  ü—  T.  9  Juu  T.  12  J—-.  Von 
besonderer  Wichtigkeit  ist  die  Rhythmisierung  des  lambus 
T.  8  (und  1 2) :  wir  haben  hier  ein  willkommenes  Seitenstück 
zu  dem  auf  der  ersten  betonten  S^Ato?  des  Seikilosliedes.  Die- 
ser Eingang  mit  einer  Rückung  wirkt  besonders  charakteri- 
stisch und  war  im  Alterthum  ebenso  beliebt,  wie  in  ge- 
wissen modernen  Melodietypen,  s.  oben  S.  171.  Es  ist  sehr 
begreiflich,  daß  man  das  Normalschema  des  Verses  davon  ab- 
leitete, begreiflich  auch,  daß  man  es  als  Antispast  auffaßte :  die 
zweite  trägt  wirklich  einen  starken  Nebenaccent.  In  allen  an- 
dern Fällen  kann  aber  von  einem  „Zusammenstoßen  der  Ic- 
ten"  gar  keine  Rede  sein.  Durch  diese  Rhythmisierung  wird 
zugleich,  wenn  mich  nicht  alles  trügt,  urkundlich  bestätigt, 
was  ich  a.  0.  angedeutet  und  seit  Jahren  gelehrt  habe:  daß 
der  vielgestaltige  Anfang  des  Dochmius  unter  denselben  Ge- 
sichtspunkt zu  stellen  ist ,  wie  der  freie  Eingang  der  Lo- 
gaöden,  für  den  der  unglückliche  Hermannsche  Terminus 
'Basis'  leider  immer  noch  in  Gebrauch  ist.  Man  wird  jetzt 
den  Begriff  des  Dochmius  weiter  fassen  müssen ;  vor  allem 
ist  die  Ausschließung  des  trochäischen  Eingangs  nicht  mehr 
zu  rechtfertigen.  Der  Dochmius  ist  eine  Neubildung  im  sog. 
äolischen  Stil,  wie  das  Metrum  Eupolideum  und  verwandtes ; 
ich  habe  ihn  als  die  kürzeste  und  freieste  logaö- 
dische  Reihe  bezeichnet  und  sehe  mich  in  dieser  Auffas- 
sung jetzt  durchaus  bestärkt.  In  Wahrheit  ist  freilich  diese 
Ansicht  die  älteste ;  wenn  die  alten  Rhythmiker  mehrere  For- 
men des  Dochmius  unterscheiden  und  neben  die  uns  geläu- 
fige kurze  Form  vor  Allem  den  Glykoneus  stellen  (u uu 

—  u — ),   so  haben  sie  ähnlichen  Ansichten    gehuldigt.     Vgl. 


Zu  neuentdeckten  antiken  Musikresten.  195 

Aristides  Quintil.  p.   39  M.   {xiyvu|x£V(dv  Ss  tüjv  ysvajv  toutcdv 
siSy]    pu&[i.a)V  fivsTat  irXsiova-    oiio    jisv    So/fiiaxa,    wv  to  jxsv 
ouvTi&STai  £;  lafx^ou  xai  TraitDVO?  oiaYUiou,   to  os  Ssuispov  I; 
lajxpou    xal    oaxTüÄou    %al  Tiaiwvoc;-  sücpuiaTspai  yap  ai  [ii^si? 
auTai  xa-scpavYjoav  6o/{iioi  oe  sxaXouvxo    8ta  t6  ttoixiäov  xal 
dvoijLOiov  xal  {lY]  xa-'  £uBu  öswpsTailai  xr^c  puöfxoTrotia?.     Auch 
diese  Worterklärung    trifft    meines  Erachtens   in's  Schwarze; 
die    Gegenprobe  ist    die  Bezeichnung  ^von    oti^ot    {lovoeiosT? 
oder  Versen  mit  gleichmäßig  geformten  Füßen  als  öpöoi,  vgl. 
meine   Bemerkungen   in   der  Wochenschrift    f.   kl.  Philologie 
1887,  Sp.  1392  ff.     Jetzt  erst  wird  die  Thatsache  recht  ver- 
ständlich,   daß  sich  der  Dochmius  gern  mit  andern  logaödi- 
schen  Eeihen  verbindet  (ßoßbach  a.  0.  S.  780.   785). 
4.    Strittig  ist  endlich,  auf  welchen  Theil  des  Dochmius  die  nor- 
male Haupthebung  zu  setzen  ist.     Christ  bevorzugt  (S.  435) 
die  zweite  betonte  Länge  (oder  ihre  Stellvertreter),    Koßbach 
(S.  762  ff.)    die  erste.     Wenn  die  Punkte  und  Pünktchen  nicht 
täuschen ,    trägt  auf  dem  Papyrus  die  erste  Silbe  wiederholt 
zwei  rhythmische^  Zeichen,'  die  zweite  Ictussilbe  stets  nur  eins. 
Auf  der  ersten  Silbe  finden   sich    außer    dem    gewöhnlichen, 
meist  rechts    oben  stehenden  Punkte,  auch  unten  rechts  oder 
links  Pünktchen,   einmal   bei    dem   Daktylus  Z.  1    in    einen 
Strich    auslaufend;    auch    die    zweite  Silbe    des    anlautenden 
lambus  (S.  7.   11)  scheint  ein  besonderes  Zeichen  zu  tragen. 
Möglich,  daß  hier  feine  rhythmische  Unterschiede  ausgedrückt 
werden  sollen,  in  dem  letzten  Falle  z.  B.  die  Rückung ;  mög- 
lich aber  auch,  daß  Zufall  und  Täuschung  vielfach  die  Hand 
im  Spiele    haben.     Immerhin    scheint    man    aus    den    mitge- 
theilten  Tha  tsachen  den  Schluß    ziehn   zu    dürfen ,    daß    die 
erste  Silbe  des  Dochmius  meist  den  Hauptton  trug.    Hof- 
fentlich gewinnen  wir  noch  reicheres  Material,  um  die  Regel 
bestimmter  und  feiner  fassen  zu  können. 
Bei  den  Alten  heißen  die  Dochmien  Ittittjoeioi  irpo?  {^pYjVou? 
xai  ot£vaY[jLo6;  (Scholl.    Aesch.  Pers.  VH  103)  und  in  der  That 
haben   sie    fast   durchweg    einen  düster  leidenschaftlichen  Inhalt. 
Ein  solches  Ethos  ist  unter  den  oben  gegebenen  Voraussetzungen 
wohl    verständlich.     Die  Rückung    im    Anfang    wirkt    ungemein 
erregend ;    die   bunte ,    fast    regellose  Fülle    der  Rhythmen ,    die 
sich  nach  wenigen  energischen  Accenten ,    oft   schon    nach   dem 

13* 


196  0.  Crusius, 

ersten  Worte,  an  der  dazwischen  geworfenen  Begleitung  bre- 
chen, malt  mit  beschränkten  ,  aber  wirksamen  Mitteln  das 
starke  Pathos  des  Seelenkampfes. 


Der  Gewinn,  den  der  unscheinbare  Papyrusfetzen  für  die 
Metrik  und  Rhythmik  abwirft,  ist  gar  nicht  unerheblich.  Viel 
wichtiger  sind  aber  meines  Erachtens  gewisse  allgemeine  Folgerun- 
gen über  den  Werth  der  antiken  musikgeschichtlichen  Nachrich- 
ten, die  man  aus  ihm  ableiten  kann. 

U.  V.  Wilamowitz  hat  es  wiederholt  ausgesprochen,  daß  „eine 
metrisch-rhythmische  Ueberlieferung  von  den  Zeiten  der  Dichter 
her  [in  der  hellenistischen  Zeit]  so  wenig  existiert  hat,  wie  von 
ihrer  Musik"  (Isyllos  12,  ähnlich  Herakles  I  S.  121.  140  f.).  Er 
wird  mit  dieser  skeptischen  Anschauung  nicht  allein  stehn.  Aber 
gleich  die  massenhaften  und  detaillierten  Notizen  der  Hellenisten 
über  musikalische  Neuerungen  bei  Terpander,  Archilochos,  Sap- 
pho,  Alkaios,  Polymnast  und  vielen  andern  Dichtercomponisten 
müssen  uns  bedenklich  machen :  soll  das  Alles  Schwindel  und  Fäl- 
schung sein,  wie  die  Nachrichten  des  Heraklides  über  vorhisto- 
rische Zeiten?  Dionys  von  Halikarnaß  kannte  Euripideische 
Chorlieder  mit  ganz  bestimmt  fixirten  Melodien,  deren  Interval- 
lenschritte er  genau  angiebt:  ist  auch  das  Schwindel?  Unser 
Papyrus  giebt  uns  ein  ähnliches  Aktenstück  in  die  Hand:  ist 
auch  dies  Zeugnis  falsch,  oder  wenigstens  secundär?  Wirklich 
scheint  auch  Wessely  bei  der  Besprechung  des  Fragmentes  ähn- 
lichen Zweifeln  begegnet  zu  sein ,  wie  die  zutreffenden  Bemer- 
kungen im  Eingange  seines  Aufsatzes  verrathen.  Auf  einen  Stand- 
punkt, der  von  Gelehrten,  wie  Wilamowitz  vertreten  wird  ^^),  müs- 
sen wir  eingehn.  Wir  stellen  also  die  Vorfrage :  stammen  die 
Noten  aus  der  Zeit  des  Euripides,  oder  sind  sie  ein  späteres  Mach- 
werk etwa  gar  aus  der  Zeit  des  Schreibers?  Wahr  ist  es  ja: 
von  Notenschrift  ist  in  attischer  Zeit  nicht  viel  die  Rede.  Aber 
wann  kommen  denn  spätere  Schriftsteller  darauf  zu  sprechen? 
Stellen,  wieAnth.    Pal.  XI  78  (YpajjLfiara   twv  Aupixtov  Auoia  v.rA 


**)  Auch  brieflich  hat  mir  v.  W.,   wie   ich  wohl    verrathen   darf, 
eingewandt,  daß  er  an  alte  musikalische  Ueberlieferung  nicht  glaube. 


Zu  neuentdeckten  antiken  Musikresten.  197 

Opu'/ia),  wird  es  nicht  viele  geben.  Ein  Schluß  ex  silentio  ist 
hier  also  gewiß  nicht  berechtigt.  Ich  fürchte  aber,  daß  wir  man- 
che Zeugnisse  in  der  altattischen  Litteratur  einfach  übersehn  haben. 
Bei  den  Komikern ,  die  am  ersten  einen  Blick  in  diese  Dinge 
gestatten,  wird  sich  noch  manches  finden.  Das  Aristophanische 
£ist£i£i£i£iXiaa£t£  (Frösche  1314)  stimmt  zu  einer  Schreibung  in 
unserm  Papyrus  und  wird  aus  einer  Partitur  herübergenommen 
sein.  Und  wenigstens  frageweise  möchte  ich  auf  die  einzige 
Scene  hinweisen,  wo  wir  einen  Componisten  bei  der  Arbeit  beob- 
achten, auf  den  Anfang  der  Thesmophoriazusen.  Agathon  hat 
noch  nicht  gesungen:  da  fragt  Mnesilochos  schon:  jxupjxTjxo«; 
aTpaTTou;  yj  ti  8ta[xiv6p£Tai ;  Wie  erklärt  sich  das?  Ich  setze 
das  oben  angeführte,  wenig  beachtete  Zeugnis  Anth.  Pal.  XI  78, 
ein  Epigramm  auf  einen  Faustkämpfer,  vollständiger  hierher:  Ko;- 
xLvov  r^  x£cpaXYi  aou,  'AKoXXdcpav£;,  Y£Y£vr^Tai,  |  y]  tüjv  (5r^Toy,6^z^s)W 
ßißXapiwv  Ta  xaio),  |  ovto);  [xopfXTjxwv  TpUTTYjfxara  Xo^a  xat 
6pödt,  I  YpotfifiaTaTuiv  Xupixoiv  AuSia  xai  (Dpuyta.  Der 
kreuz  und  quer  mit  Narben  bedeckte  Schädel  des  Faustkämpfers 
wird  V.  3  mit  Ameisenspuren,  V.  4  mit  den  fremdartigen  Zeichen 
der  Notenschrift  verglichen.  Sieht  etwa  auch  Mnesilochos  die  ver- 
wirrenden Schriftzüge  einer  gewaltigen  Partitur,  die  Agathon  durch 
geht  ?  Mir  will  das  eben  besser  einleuchten,  als  die  Lösung  des 
Scholiasten,  der  die  Worte,  im  Widerspruch  mit  dem  eigentlichen 
Sinne  von  [xiv'jp£o&at,  auf  ein  Instrumentalvorspiel  bezieht.  Viel- 
leicht ist  der  Epigrammatiker  gerade  durch  die  Aristophanesstelle 
angeregt. 

Die  angewandten  Vocalnoten  setzen  das  ionische  Alphabet 
voraus  —  daß  man  aber  auch  daraus  keine  Bedenken  ableiten 
kann,  hat  schon  Wessely  richtig  hervorgehoben.  Wir  können  auf 
Wilamowitz  selbst  verweisen,  der  in  einem  lehrreichen  Exkurse 
der  'homerischen  Untersuchungen'  (II  3,  S.  303  ff.)  entwickelt 
hat,  wie  früh  das  ionische  Alphabet  die  Litteratur,  auch  in  At- 
tika,  beherrscht  haben  muß.  Ueberdies  ist  nicht  einmal  die  land- 
läufige Vorstellung,  daß  die  Instrumentalzeichen  alterthümlicher 
seien,  als  die  Vocalzeichen  (v.  Jan  a.  0.  980,  Westphal  Aristoxenes 
I  S.  XLi),  bewiesen  oder  beweisbar;  mit  feiner  Begründung  hat 
z.  B.  Fortlage  (d.  musikalische  System  57  ff.)  die  Ansicht  ver- 
treten, daß  ^die  Instrumentalnotenschrift  auf  die  Singnotenschrift 
gebaut  ist,  und  nicht  umgekehrt^. 


19S  0.  Crusius, 

Ferner  erwäge  man  Folgendes.  Die  Dochmien  gehören  zu 
den  Rhythmen,  die  in  der  Hellenistenzeit  außer  Kurs  gesetzt  wa- 
ren. Wie  sollte  man  dazu  gekommen  sein,  gerade  diesen  Partieen 
neue  Musik  unterzulegen  ?  Ein  praktisches  Bedürfnis  war  in  sol- 
chen Fällen  am  allerwenigsten  vorhanden. 

Aber  es  giebt  auch  positive  Gründe,  die  dafür  sprechen,  daß 
wir  die  echte,  alte  Weise  vor  uns  haben.  Den  wichtigsten  hat 
schon  Wessely  geltend  gemacht:  zur  Anwendung  kommt  die  al- 
terthümliche  Enharmonik,  über  deren  Abkommen  sich  schon  Ari- 
stoxenos  beklagt  hat.  Denn  daß  die  Ausführungen  in  dem  Mu- 
sikdialoge Plutarchs  von  Aristoxenos  herrühren,  ist  wohl  allge- 
mein anerkannt  (s.  zuletzt  Westphal,  gr.  Harmonik  91  f.,  Ari- 
stoxenos II  S.  XXXI v)  ^^). 

Als  zweites  Zeugnis  tritt  dazu  die  oben  S.  181  angeführte 
Stelle  des  Aristides  Quintilianus  (gleichfalls  =  Aristoxenos),  wo- 
nach dieScala  unsrer Euripidesmusik zu  denen  gehört,  aU  oi  ttävo 
TZ olX CHI  6 -zcLXoi  TTpo?  TOL?  «pfiovia?  x£)(prjVTai.  Die  Bedeutung  die- 
ser Aussage  mag  Westphal  entwickeln,  Harmonik  S.  203 :  ^^Es 
sind  dies  nicht  die  enharmonischen  Scalen  derjenigen  Form,  wel- 
che wir  bei  Alypius  finden  .  . .  .,  sondern  eine(r)  voraristoxeni- 
scbe(n)  .  .  .  Die  Aristideischen  Scalen  müssen  in  der  Zeit 
zwischen  Plato  und  Aristoxenus  aufgestellt  sein. 
Damit  werden  wir  zu  den  Vorgängern  des  Aristoxenus  geführt, 
den  von  diesen  sogenannten  alten  Harmonikern  [ß.  206]  .  .  ., 
welche  SiaYpocpifJLara  (Notentabellen)  der  Octaven  für  das  enhar- 
monische  Geschlecht  ausgeführt  hatten. "  Genau  in  die  enge  von 
Westphal  vermuthete  Zeitgrenze  fällt  die  Musik  des  Fragmentes. 

Schließlich  gestattet  auch  das  spärliche  Melodieenmaterial, 
das  wir  besitzen,  eine  bescheidene  Gegenprobe.  Weder  in  den 
Hymnen  des  Mesomedes,  noch  in  den  Instrumentaletuden  bei  Bak- 
chius,  noch  in  dem  Liede  des  Seikilos  läßt  sich  die  blasseste  Spur 
solcher  enharmonischen  Reihen  nachweisen.  Das  stimmt  ganz 
zu  Dem,  was  Aristoxenos  von  dem  Schicksal  der  alten  apjxovi'a 
zu  berichten  weiß. 

Ich  denke,  wir  dürfen  zuversichtlich  sagen :  dies  [xsXo^  ist 


")  Mit  der  Uebersetzung  von  ol  rpo  T^fjLuiv  durch  'Meine  Vorgän- 
ger' legt  W.  in  den  Ausdruck  freilich  zu  viel  hinein;  die  „jetzige 
Generation"  ist  ja  der  Gegensatz. 


Zu  neuentdeckten  antiken  Musikresten.  199 

alt.  Und  damit  kann  der  Glaube  an  den  Wertli  der  musikhisto- 
rischen Ueberlieferungen,  trotz  aller  Vorbehalte  im  Einzelnen,  im 
Ganzen  als  gerechtfertigt  gelten.  Vor  Allem  sehe  ich  keinen  Grund 
mehr,  den  Nachrichten  über  die  'Erfindung'  oder  Anwendung  ge- 
wisser Begleitungsarten  und  Scalen  durch  Archilochos,  Sappho,  Po- 
lymnast  u.  s.  w.  schlechtweg  zu  mißtrauen.  Ja,  ich  halte  es  (im 
Gegensatz  zu  Westphal,  Harmonik  35)  für  durchaus  wahrschein- 
lich, daß  mit  der  Entstehung  einer  kunstgemäßen  XopiXT^  auch  die 
Notenschrift  heranwuchs.  Wäre  diese  großartige  Erfindung  im 
fünften  oder  vierten  Jahrhundert  gemacht,  würde  die  geschicht- 
liche Ueberlieferung  wohl  irgend  etwas  davon  zu  erzählen  wissen. 
Die  spätere  Wissenschaft  wird  mit  diesen  Urkunden  gearbeitet  ha- 
ben. Die  Annahme,  daß  die  alte  Musik  in  mündlicher  Ueberlie- 
ferung fortgelebt  habe  und  später  aufgezeichnet  sei  (Westphal, 
Harmonik  S.  35  u.  ö.)  ist  danach  ein  Nothbehelf,  auf  den  wir  ver- 
zichten können. 

Die  enharmonische  Scala,  deren  Bedeutung  wir  hier  in  der 
Praxis  erprobt  haben,  sammelt  die  in  gewissen  Musikstücken  ge- 
gebrauchten Töne  in  eine  Reihe.  Aehnlich  mögen  die  alten  Mu- 
sikhistoriker bei  den  Werken  anderer  Lyriker  verfahren  sein. 
Aus  solchen  Beobachtungen  leitete  man  dann  nach  der  bekannten 
Methode  die  Behauptung  ab,  daß  die  eine  oder  andre  Skala  von 
diesem  oder  jenem  Lyriker  „erfunden"  sei.  Wenn  sich  dabei  oft 
mehre  eoplxai  Concurrenz  machten,  so  ist  das  bei  der  Verschie- 
denheit des  Gesichtskreises  der  alten  Forscher  und  bei  der  Schwie- 
rigkeit, in  der  Zeit  vor  dem  5.  Jahrhundert  feste  chronologische 
Anhalte  zu  gewinnen,  sehr  begreiflich  und  nicht  verdächtiger,  wie 
die  massenhaften  verwandten  Widersprüche  in  der  litterarhistori- 
schen  Ueberlieferung. 

Nicht  minder  wichtig  ist  ein  Anderes,  worauf  schon  Wessely 
hingewiesen  hat.  Die  Kolometrie  der  lyrischen  Partieen  kann  und 
wird  ausgegangen  sein  von  der  musikalischen  Unterlage;  sie  ist 
mehr,  als  Grammatikertheorie  und  Nachhilfe  für  den  Leser.  So- 
gar die  Erklärung  der  Texte  mag  aus  dem  [liXoc,  Nutzen  gezogen 
haben.  In  dem  einen,  oben  S.  183  ff.  behandelten  Beispiele  — 
der  Deutung  von  ostvaiv  hovüjv  —  liegt  diese  Annahme  wenig- 
stens nahe  genug. 


200     0.  Crusius,   Zu  neuentdeckten  antiken  Musikresten. 

Der  treffliche  Fr.  Bellermann  schrieb  1847  (Die  Tonleitern 
und  Musiknoten  S.  1) :  „Mit  Freuden  könnten  wir  die  Hälfte 
aller  jener  theoretischen  Schriften  hingeben,  wenn  uns  dafür  von 
einem  einzigen  Chorgesange  aus  einer  Tragödie  die  vollständige 
musikalische  Bearbeitung  unverfälscht  und  deutlich  überliefert 
wäre".  Ganz  ist  diese  Bedingung,  die  Bellermann  selbst  nur 
als  frommen  Wunsch  ausgesprochen  hat,  auch  durch  den  eben 
besprochenen  schönen  Fund  noch  nicht  erfüllt.  Aber  )(p7j{xaTu)V 
aeXiiTov  ouo£v  laxtv  ouo'  dirtütjioTov.  Was  wir  jetzt  haben,  ist 
nur  eine  Abschlagszahlung.  Schon  in  seinem  Programm  be- 
richtet Wessely  (S.  18),  er  habe  außer  dem  Orestesfragmente 
fünf  weitere  Bruchstücke  von  Dichtungen  mit  Musiknoten  „aus 
einer  Schicht  von  Papyrusstücken  gehoben,  welche  dem  I.  Jahr- 
hundert n.  Chr.,  spätestens  der  hadrianischen  Zeit  angehören". 
Der  geringe  Umfang  dieser  Texte,  „der  sich  gelegentlich  nur 
auf  Silben  wie  QNE  oder  TAC  beschränkt'',  gestattete  bislang 
keine  Identificierung.  Wessely  theilt  in  dem  Programm  (S.  13) 
einige  Worte  mit:  FATPECrA,  d.  h.  y'  axpEOTa,  —  irap^svoi, 
IXx£T£  —  SdcTTsSov :  sie  gehören  zum  tragischen  Sprachschatz ; 
auch  klingt  die  Aufforderung  TrapOsvoi ,  IXxsts  ( xx]  —  u  —  | 
—  uu[ — u  — ,  Dochmien?)  dramatisch;  man  könnte  an  ein  Stück, 
wie  die  Bakchen,  denken.  Wir  werden  in  der  Nähe  des  Orestes 
zu  suchen  haben.  Die  Melodienbruchstücke  scheinen  freilich  ei- 
nem andern  Stil  anzugehören,  als  das  oben  behandelte ;  sie  las- 
sen auf  einfache  diatonische  Reihen  schließen  (IMC^)*. 

Möge  uns  Wessely  auch  diese  unbedeutenden  Brocken  und 
Splitter  vollständig  vorlegen,  je  eher  je  lieber!  Gewiß  werden 
die  schier  unerschöpflichen  Schätze  der  Wiener  Papyri  noch  man- 
ches Aehnliche  bergen.  Auch  der  kleinste  Zuwachs  ist  Gewinn  für 
uns  auf  diesem  Xsipiaiv  MoooöJv,  der  zur  Wüste  geworden  war. 


*)  [Ein  Aufsatz  von  Wessely  und  Ruelle,  Le  papyrus  musical 
d'Euripides,  Revue  des  etudes  Grecques  V  19,  265  ist  mir  leider  unzu- 
gänglich geblieben.     Einen  Nachtrag  zu  S.  170  s.  S.  208]. 

Tübingen.  O.  Crusius. 


Miscellen. 


1.     Victorinus  und  Lampadius  von  Antiochien. 

„Haben  Sie  vielleicht  eine  Ahnung,  wer  Victorinus  von 
Antiochien  war?  Ich  kann  über  den  Mann  nirgends  etwas  fin- 
den und  in  meiner  Leetüre  ist  er  mir  nie  vorgekommen?"  Als 
ich  dem  unvergeßlichen  R.  Volkmann,  der  mir  in  seinem  letzten 
Brief  diese  Frage  vorlegte,  eine  kurze  Notiz  zusandte,  antwortete 
mir  der  Sohn  mit  einer  Todesanzeige.  Jetzt  lesen  wir  in  dem 
Vorwort  der  neuen  Bearbeitung  des  Bernhardy'schen  Grund- 
risses *)  p.  VII  das  Bekenntnis,  daß  Victorinus  dem  Herausgeber 
„bis  zur  Stunde  völlig  unbekannt"  geblieben  sei  und  nur  auf 
Bernhardy's  Autorität  hin  seine  Stelle  behalten  habe.  Die  modernen 
Handbücher  hüllen  sich  in  Schweigen.  So  mag  das  klassische 
Zeugnis  hierher  gesetzt  werden;  Phot.  bibl.  cod.  101  p.  86  Bk.  : 
'AvsYVwaör^aav  BlKTßPlNOT  tou  AajxTraoioü  ('Avtlo/su?  hk  ou- 
To;)  ü:iaTi)col  Xo'yoi,  xai  ßaaiXixoi  os  de,  Zr^vcüva  tov  ßaaiXia,  £(p' 
oü  xat  £i;  ßadu  YTipa?  tjv  i\r^\av.^h^.  tyjv  8s  cppaaiv  t6  T£  aacp£? 
xai  xb  aTTSpiTTGV  y.ai  zb  auvr^i)£c  £TüLXoa[ji£T.  Bernhardy  hat  den 
Mann  S.  811  zweifellos  auf  dies  Zeugnis  hin  an 's  Ende^  des 
fünften  Jahrhunderts  unter  Zeno  (474 — 491)  gesetzt;  seine  axjjiYj 
wird  freilich  nach  der  Andeutung  des  Photios  über  sein  hohes 
Alter  etwas  früher  gefallen  sein ,  etwa  um  460.  Der  Zusatz 
'AvTiOy^£uc  xtX.  bezieht  sich  übrigens  unverkennbar  auf  den  Vater, 
nicht  auf  den  Sohn.  Und  dieser  Vater  Lampadius  ist  gleichfalls 
keine  ganz  verschollene  Persönlichkeit.  Im  107.  Abschnitt  (p. 
87  B)  berichtet  Photius  über   eine   gegen  Joannes  Skythopolites 


*)  Grundris  der  griechischen  Litteratur  von  G.  Bernhardy. 
Erster  Theil:  Innere  Geschichte  der  griechischen  Litteratur.  Fünfte 
Bearbeitung.  Von  Richard  Volkmann.  Halle,  Eduard  Anton  1892. 
Vgl.  Litt.  Centralbl.  1893,  9,  287. 


202  Miscellen. 

gerichtete  Streitsclirift  eines  Basileios,  eines  geistlichen  Würden- 
trägers aus  Kilikien.  Die  Schrift  hatte  'dramatische',  d.  h.  dia- 
logische Form ;  der  Vertreter  des  Basileios  ist  Lampadius,  der 
des  Joannes  ein  gewisser  Marinos :  xa  8s  toa  opafxaTo?  siaayst 
TTpoaoiTra  AajxTraoiov  [xsv  uüspfia^^ouvra  auTou,  MapTvov  oi  tiva 
(b;  or^&sv  u^ip  toü  'Icjoavvou  cxycoviCoijlsvov.  Man  merke  wohl: 
AatjLTüaoiov,  aber  MapTvov  t  l  v  a :  Photius  scheint  also  den  Lara- 
jDadius  gekannt  zu  haben.  Schon  danach  könnte  man  vermu- 
then ,  daß  der  nicht  lange  vorher  erwähnte  Vater  des  Victo- 
rinus  gemeint  sei.  Nun  fügt  Photius  der  Inhaltsangabe  folgende 
Personalnachrichten  bei :  vjv  o'  ouio;  6  BaoiAsio;  irpsapürspo;, 
tue  auro?  r^r^  ai,  t  r^  c  x  a  t  a  iV  v  t  l  o  ^  £  i  a  v  I  x  x  Xr^ala  z  o.'j'/it- 
pars'jovTo?  ixsv  ruiv  vazIzz  OXoCjBiavou ,  'Pojjxaiwv  os  'Avaaraoiou 
[491 — 518]  ßaaiXsuovTo;.  Was  ist  natürlicher,  als  daß  der  An- 
tiochische  Kleriker  einen  angesehnen  altern  Landsmann  zum 
Vertreter  seiner  Ansicht  bestellte  ?  In  der  That  stammte  Lam- 
padius, Vater  des  Victorinus,  aus  Antiochien  und  muß  mehrere 
Jahrzehnt  älter  gewesen  sein,  als  Basileios  (axjxYj  wohl  noch  unter 
Theodosios  ca.  430).  Die  beiden  Aa[X7:aSio?  bei  Photius  sind 
also  wirklich  dieselbe  Person.  Die  römischen  Lampadii  ^  über 
die  zuletzt  von  0.  Seeck  Symm.  p.  66  sq.  gehandelt  ist,  haben 
mit  dem  Antiochener  nichts  zu  thun.  Ob  einer  der  lateinisch 
schreibenden  Victorini  (Teuffei  -  Schwabe  §  708)  mit  unserm  Bix- 
TüDpTvog  zusammenhängt  ? 

Tübingen.  O.  Crusius. 


2.     Das  Epigramm  des  Aesop. 

Anth.  Pal.  X  123  =  PLGr.  II  p.  64  Bgk.*: 

IIa)?  TIC  avsu  OavdcTOU  o£  cpü^oi,   ßis  ;   [xupia  yap  asu 

Xuypa*  xal  outs  (puysTv  £U[iap£C;  out£  (p£p£LV 
rßia  {X£V  yap  aou  la  (pua£i  xaXa,  yata,  OaAaaoa, 

aaxpa,  (3£Xr^vair^c  xuxXa  xai  r^^Xloo' 
laXXa  §£  TiavTa  cpoßoi  t£  xai  oiXyea'  X7]v  ti  lua^  Tt? 
laöAov,   d[ioL|3air^v  lx8£)^£Tai  N£{x£aiv. 
V.  1  hat  Meineke,  der  mit  Schaefer  cpuyifj  liest,  für  Oavatoo 
xa[X7.~ou ,    vorgeschlagen ,    was  Bergk   in    den  Text    gesetzt  hat. 
Wenn  Dübner  Meineke's  Einfall  a  mente  poetae  alienissimum  nennt, 
so  sagt  er  vielleicht  zu  viel.     Aber  für   richtig    kann    auch   ich 
ihn  nicht  halten;  der  Ausdruck  hat  keine  rechte  Energie.     Ganz 
willkürlich  ist  der  Vorschlag  von  F.  W.  Schmidt :  tto);  tic  av  Ix 
Ovr^Twv  o£  {piXoT,  ßi£.     Da  würde  man  viel  lieber  das  Ueberlieferte 
beibehalten  und  zu  der  einigermaßen  gewundene  Erklärung  Hil- 
ler's  greifen  (Jahresber.  LIV   1888  I  136),  die  auch  mir  in  den 
Sinn  gekommen  war:   'Wenn  man  doch  ohne  Tod  aus  dem  Le- 


Miscellen.  203 

Len  scheinen,  wenn  man  doch  entrückt  werden  könnte,  wie  die 
gottbegnadeten  alten  Helden!'  Aber  vielleicht  ist  doch  ein  an- 
derer Ausweg  vorzuziehn. 

Eine  sprachliche  Feinheit  ist  bekanntlich  Truic  av,  xi?  av, 
7:u)c  Ti;  av  mit  dem  Optativ,  vgl.  Aesch.  Agam.  1448  xU  av 
Iv  Tay^si  [xoXoi;  Eurip.  Hippol.  345  ttoJ;  av  o6  [xol  Xi^ziac,  a 
'}x£  yjtr^  Asysiv.  Sopli.  Philokt.  794  f.  ttüTc  av  .  .  zpiooize  T7)v8* 
TTiv  vooov.  Der  Optativ  cpuyoi  ist  überliefert;  allerdings  ist  in 
diesem  besondern  Falle  das  av  kaum  zu  entbehren,  mag  man  darin 
den  Dichtern  auch  eine  größere  Läßlichkeit  zugestehn  müssen, 
als  früher  zu  geschehn  pflegte.  Aber ,  bei  Lichte  besehn ,  fehlt 
das  av  ja  gar  nicht:  es  schließt  sich,  bei  anderer  Worttrennung, 
ganz  correct  an  Tic  an:  Trtu;  Tic  av.  Die  folgenden  Zeichen  fin- 
den sich  wie  von  selbst  zu  suO^avaToj?  zusammen :  iruJc  Tic  av 
£u^avaT(Dc  OS  (puyoi,  ßis ;  „könnte  man  doch  dem  Leben  in  schö- 
nem Tode  entrinnen !"  Die  Form  suöavaTtoc  ist  schon  bei  Kratin 
nachweisbar  (413  I  p.  124  K.).  Vor  allem  aber  tritt  sie  an 
einer  merkwürdigen  Menanderstelle  auf,  die  sich  auch  sonst  mit 
diesem  Epigramm  berührt  (fr.  481  III  p.  138  K.): 

1  TOUTOV    £üTU)(£OTaTOV    Xiyü), 

ooTic  0£ü)pTjaac  aXuTüüJC,   HapixivcDV 

Ta  asfjLva  TauT'  d'ir?/{>£v,  oösv  t^X&£v,  ta/u, 

TOV    ^XtOV    TOV    yOlVOV,    aOTp',    üScOp,    V£CpYj    .    .    . 

13  6  7:pocBiaTpi|3a)V  8s  .  .  . 

15   p£[jLßojjL£voc  iyb^ohc  Tfip\  £7r£ßouX£üi)yj  7rO&£V, 
oux  £uöavaT0Jc  a^zr^X^^v  IXOwv  £ic  XpQVov. 
Abhängigkeit  der  einen  Stelle  von  der  andern  anzunehmen,  liegt 
kein  Grund  vor.     Hinter  beiden  steht  ältere  volksthümliche  Gno- 
mik;    man    darf   an    den  Adonis  der  Praxilla  (fr.   2  p.   566)  er- 
innern : 

xaXXioTov  [X£v  lyo)  Xd-Kio  cpaoc  7i£Xioio, 
8£UT£pov  aoTpa  9a£iva  o£XT^vairj?  ts  7updo(OT:ov  xtX. 
Bergk  hält  das  Gedicht  für  satis  novicium.  Das  Lemma  Aiaw- 
7100  erklärt  er  einfach  für  einen  Irrthum.  Härtung  (Eleg.  I  p. 
107)  will  die  Verse  immerhin  einem  der  Sieben  Weisen  zutheilen. 
Aber  Ausdrücke  wie  Ta  9ü3£i  xaXa  (und  soöava'Tto;)  werden 
sich  in  vorattischer  Zeit  kaum  belegen  lassen.  Mit  dem  Bergk- 
schen  Machtspruch  kommt  man  auch  nicht  weiter.  Wodurch 
ist  das  ganz  singulare  Lemma  AiawTroo  veranlaßt?  Hiller  hat 
zuletzt  (Anthol.  praef.  p.  VIII)  die  Ansicht  ausgesprochen,  daß 
nicht  der  bekannte  Aesop  gemeint  sei ,  sondern  irgend  ein  an- 
derer; der  Name  komme  ja  auch  sonst  vor.  Das  ist  wenig 
wahrscheinlich;  als  litterarische  Größe  gilt  im  Alterthum  nur 
der  Fabelerzähler  ^).     Der    ßio;    Aiowttou    läßt    sich    in    seinen 

^)  Ammian  redet  XXX  4,  21  allerdings  von  Phüistionis  mit  Ae- 
sopi  cavülationihm.     Bei  Teuffel-Schwabe  §  254,  6   wird  hier  ein  Mi- 


204  Miscellen. 

Hauptbestandtheilen  bis  in  vorattisclie  Zeit  zurückverfolgen,  wie 
der  schon  von  Heraklit  und  Plato  gelesene  ßio;  '0[iY]poo  oder 
der  Sieben- Weisen-Roman.  Eine  charakteristische  Eigenthüm- 
lichkeit  dieser  alten  Volksbücher  ist  es ,  daß  ihre  Helden  Er- 
zählungen oder  Verse  vortragen;  man  hat  hier  die  volksthüm- 
liche  Vorstufe  der  Satura  Menippea  zu  erkennen.  Die  Helleni- 
stenzeit bildet  die  Form  weiter,  wie  der  Alexanderroman  zeigt. 
Ich",  halte  es  für  sehr  möglich,  daß  es  eine  Redaktion  des  Volks- 
buches (von  den  Sieben  Weisen  ?)  gab,  worin  Aesop  diese  Verse 
vortrug.  Die  Räthsel  der  Kleobulina  sind  ja  ganz  ebenso  auf- 
zufassen. Auch  in  der  byzantinischen  Bearbeitung  des  Aesop- 
Romans  belehrt  Aesop  seine  Herrin  mit  Versen  (p.  247  Ebb.). 

T.  0.  Ct. 


3.     Asvvo;. 
(Zu  Archil.  fr.  65). 

Bei  Herondas  VII  103  f.  sagt  der  Schuster  von  einer  Kundin, 
daß    sie    ihm    tyjv    -/uvaTxa    Twöa^^si  |  xaxoToL    osvvotc.     Der 

I 
Papyrus  zeigt  AENNO^C,  das  1  von  zweiter  Hand  übergeschrie- 
ben (=  osivoTc) ,  da  dem  Corrector  das  Wort  osvvoic  nicht  ge- 
läufig war.  Derselbe  Fehler  steckt  in  einem  Archilochusfrag- 
ment  (65  Bergk^),  das  bei  dem  Kirchenschriftsteller  Theophilus 
ad  Au  toi.  I  87  überliefert  und  wie  der  Context  zeigt,  von  ihm 
schon  falsch  gelesen  ist : 

£V  o'  STTioTajJiai  jx£Ya, 
Tov    xaxüJc    Ti    (leg.  [as)    Spaivta    osivoT?  avTajxsijSeo&ai 

X  a  X  0  t  ?. 
Die  Correctur  8  e  vv  o  i  ?  x  a x  o T  c  ist  evident ,  denn  so  erhalten 
wir  statt  einer  matten  Sentenz  den  authentischen  Wahlspruch 
der  wehrhaften  archilochischen  Muse  in  urwüchsig  ionischem 
Ausdruck  mit  kräftiger  Antithese  von  That  und  Wort.  Die  wei- 
teren Belegstellen  des  seltenen  Worts  Ssvvo;  'Schmährede'  sind 
folgende : 

HerodotIX  107  Ttapd  oe  toT;  Ilepaai;  yuvaixoc  xaxttü  dxoüaat  S^vvo« 
fAeyiaxd?  dattv.  Dazu  Eustath.  II.  p.  668,  48  Sevvov  II  Xeyei  ('HpdSoxo?) 
TT]v  ußpiv,  1^  00  t6  SevvdCeiv  Tzapd  SocpoxXei. 

Lycophr.  Alex.  777  6evvoi{  xoXaa^e(;,  dazu  die  Schol.  Xotooptais  xai 
ußpeai. 

mograph  Aesop  angesetzt.  Können  sich  die  camllaixones  des  Phili- 
stion auf  der  Certamen  PhilisÜonis  et  Menandri  beziehn,  so  mag  auch 
ein  ähnliches  Streitgedicht  existiert  haben ,  in  dem  der  alte  Aesop 
auftrat.  Ob  die  Trapotfxiat  AJawTio'j,  z.  Th.  Verse  (Paroem.  II  i).  221), 
aus  Bolchen  Quellen  geschöpft  sind  ? 


Miscellen.  205 

Hesych.  Sevvov.  xaxoX(J)'ov  scheint  auf  einem  Misverständnis  zu 
beruhen  *). 

Jacobs  stellt  in  den  Exercit.  crit.  EI  184  das  Wort  in  einem  un- 
edierten  Epigramm  her,  wo  5u(JcpTQ(xot«  eival;  überliefert  ist  mit  dem- 
selben Fehler  wie  in  den  Theognid.  1211  in  2  Hds.  8'  euvaCe. 

Etwas  häufiger  ist  das  abgeleitete  Verbum  SevvdCtw. 

Theognid.   1211  (j.iq  (a'  acpeXcüs  Ttail^o^aa  cp^Xou?  SävvaCe  xox^a;. 

Soph.  Antig.  759  (o'j)  ^at'ptuv  iizl  «j^dyotat  Sevvciaeis  ifj.^.  Dazu  die 
Schol.  Xu-i^asi?,  ußp^aet;. 

Eurip.  Rhes.  925  o;  t^jIxwv  tioXX'  I8£vvaaev  ziyy-qv.  951  löivvaae. 
Dazu  Hesych.:  IS^vvvaaev.  lyXeuaaev,  ußptaev. 

Soph.  Ai.  243  xaxd  SevvdCwv  (bT^fj-axa.  Dazu  die  Schol.  dvxl 
ToO  ßXaacprjfjLüiv  ....  5cvvdCü>v  Se  dtro  xoö  oetvov.  0£cvdC«>  *^at  6£vvdC">  «>S 
cpcteivö;,  cpaevvos.  —  BevvdCwv*  fxexd  SetvoTra&e^as  Xiyojv,  dTio  xoü  Ssivd;. 
ßXaacprj(xä>v.  —  Dem.  Tricl.  x6  SevvdCu>  «7:6  xoO  Setvov  yiyove,  xpoTcr  xoO 
t  tii  V.  o^vvoc  ydp  ifj  XoiSopt'a.  —   Hesych.  0£vvdC«iv.  XoiSopüiv. 

Lycophr.  Alex.  404  XuTipo?  Tiap*  "AiStjv  Sevvdae»  xaxoppodÄv. 

Die  beiden  letzten  Stellen  zusammen  mit  Herondas  und  Ar- 
chilochus  ergeben  den  feststehenden  Ausdruck  xaxol  Sevvoi, 
der  sich  schon  durch  seinen  Pleonasmus  als  volksthümlich 
zu  erkennen  gibt.  Nach  den  Belegen  müssen  wir  das  Wort 
der  ionischen  Volksprache  zuweisen.  Mit  der  Etymologie  hat 
sich,  so  viel  ich  sehe,  seit  den  Alten  niemand  mehr  beschäftigt. 
Die  Gleichung  Ssivd;:  Sivvo;  =  cpasivo;:  cpasvvo;  ist  natürlich 
falsch  ,  da  jenes  auf  8p£t-voc,  dieses  auf  cpasa-vo?  zurückgeht. 
An  Ssa-vo?  oder  Ssv^-o;  zu  denken  geht  auch  nicht  wohl  an, 
da  die  entsprechenden  cpasvvo;  und  ^svvo;  äolisch  sind.  So  wird 
man  das  Etymon  des  interessanten  Worts  auf  vorgriechischem 
Boden  suchen  müssen. 

Tübingen.  R.  Herzog. 


4.    Zu  Dictys  IV  2. 

In  der  Schilderung  des  Kampfes  der  Amazonen  mit  den 
Griechen  vor  Troja  lesen  wir  in  F.  Meister's  Ausgabe:  cadunt 
sagittis  reginae  plurimi  neque  ab  Teucris  secus  bellatum.  Das 
gesperrte  Wort  kann  selbstverständlich  nur  die  Trojaner  be- 
zeichnen, die  aber,  wie  man  ebenda  liest,  an  dem  Kampfe  sich 
gar  nicht  betheiligten,  da  Penthesilea  ^^seorsum  ab  Troianis 
ipsa  suis  modo  bellatoribus  satis  fidens  in  pugnam  pergit^^''  die 
Trojaner  bleiben  verschlossen  in  der  Stadt  (c.  3).  Auch  die 
Nachbarvölker,  die  Penthesilea  nach  c.  2  in.  mit  sich  führte, 
können  es  keineswegs  sein:  diese  waren  ja  nach  Malalas  (159) 
^x  Tf^?  avTiTTSpav  XeppovYjoou.    Höchstens  könnte  man  in  den  Wor- 


I 


*)  [I.  H.  H.  Schmidt,   Synon.  I  S.  141  hält  dieses  8evvd;   als  Ad- 
jektiv für  berechtigt.     Cr.]. 


206  Miscellen. 

ten  eine  Gleiclistellung  der  tapferen  Amazonen  mit  den  Trojanern 
sehen,  wobei  man  aber  doch  die  Charakteristik  der  Griechen  in 
der  ersten  Hälfte  des  Kampfes  vermissen  würde.  Darum  halte 
ich  dies  Wort  für  eine  Korruptel,  die  so  zu  verbessern  ist:  ne- 
que  ab  nostris  (d.  h.  Graecis)  secus  hellatum\  vgl.  oben:  ab  no- 
stris  ita  occursum.  Die  Heldenthaten  der  Griechen  in  diesem 
Kampfe  sind  bei  dem  Byzantiner  (160)  naher  angegeben,  bei 
Dictys  aber  nur  kurz  in  diesem  Satze  angedeutet. 

Odessa.  J.  Lunäk. 


5.     Dia  die  Eentaurin. 

Ueber  Dia  die  Zeusgeliebte  und  Gattin  Ixions, 
Tochter  des  verschieden  überlieferten  De'ioneus,  Eioneus,  Aesio- 
neus  haben  wir  außer  einigen  sicheren  Zeugnissen  einige  noch 
sehr  der  Besserung  bedürftige.  Erstere  sind  Hyginus  F.  155 
(Deioneus-Dia-Txion)  und  Diodoros  IV  69  ('Haiov3uc-Aia-'U'!cüv) 
in  dem  Mythos  von  dem  hinterlistigen  Fang  des  Schwiegervaters 
durch  I.  in  der  Kohlengrube) ,  offenbar  nach  Pherekydes  frg. 
103  aus  Schol.  Apollon.  Rhod.  lU  62,  FHG.  I  96  ('l|(ojv-Ya- 
{ATjaa?  Aiav  tyjv  'Hiovso);  ^uyatipa)  und  aus  Schol.  Pindar.  Pyth. 
II  39  (Schluß:  outo;,  sc.  'l^iojv,  i'(r^\iz  Ai7.v  tyjv  Ar/iovio)?  ^u- 
^aispa  von  C.  Müller  im  Referat  unterdrückt),  ferner  der  Schol. 
Od.  A  631  [kipiOoov  xe]  .  .  6  8s  Aia;  v.al  Aid;  und  die  Schol. 
zu  II.  S  317,  welche  die  Rivalität  des  Zeus  und  des  Ixion  um 
den  Besitz  sich  zurechtzulegen  bestreben:  ADV:  xr^c,  'Uiovo; 
Yovaixoc  Aia;'  r^v  oi  auxr^  Uu^aTr^p  <Ar^>iov£a)c  (Heyne)*  jista  os 
t6  cp^apr^vai  «üttjv  utto  Aioc  uoTspov  'Uiovi  k^^6ybT^. 
V.  Tr^z  elc,  uoiepov  ysvojxsvt^c  'Uiovoc'  Trapf^svo)  ^ap  6  Zsüc 
0  uy  Y  IV  sxat. 

Die  zweite  Gruppe,  aus  heilungsbedürftigen  Stellen  beste- 
hend, betrifft  eben  dieses  eigenthümliche  Abenteuer  des  Zeus 
mit  d  e  r  D  i  a ,  welches  die  Geburt  des  Peirithoos  zur  Folge 
hatte.  Als  Richtschnur  für  die  Heilung  der  Texte  dient  die 
klassische  Stelle  des  Eustathios  zu  II.  A  256  p.  100,  45  ff.: 
STspoi  8s  cpaoiv,  ort  6  Hsipi^ouc  'Ailyjvaloc  [xsv  r^v  avYjp  'J^iovoc, 
uio?  SV  0STTaXia  ßaaiXsuoavxo;'  aizo  8s  tou  Trspt^ssiv  outtu;  cüvd- 
{jLaoTaL  oiovsi  6  TrsptTto;  si;  xo  (^ssiv  6   8s  \iub6z  cprjOL  xov  Aia 

6{X0lwÖ£VXa    ITTTTOJ    TTSpl&SSlV    XY)V    aUXOU     jJLT^XSpa     TTSLpcÜVXa' 

xdv&süxsv  auxov  xXr^Ur^vat  rispi[)oov  .  .  .  oxi  8s  A(a  sxaAsIxo  ■}] 
TOU  Ilspi^^ou  |X7)xr^p  =  Et.  Mag.  p.  668,  16  6  ydp  Zsuc 
6[jL0io)öslc  iTTTrtü'KSpisxpsys  X7]v  [lYjxspa  auxou  (IIsipiÖou) 
Aiav.  Bei  Nonnos  VII  125  hat  schon  Welcker,  Ep.  Cyclus  II 
217'^)  nsppaipiOL  A(^  hergestellt;  vgl.  XVI  241.  Einzusetzen 
aber  ist  ihr  Name  mitsammt  obigem  Mythos  vielleicht  an    einer 


Miscellen.  207 

anderen  Stelle  des  Eustathios  zu  II.  B  738  p.  332,  36,  die  Hö- 
fer bei  Röscher  2671,  40  ff.  für  entweder  korrupt  oder  kon- 
fus bezeichnet.  Hier  ist  die  Zeusliebschaft  in  eine  Genealogie 
des  Polypoites ,  'Sohn  des  Peirithoos  von  Hippodameia' ,  einge- 
schaltet, die  der  Uebersichtlichkeit  halber  gesperrt  gedruckt  sein 
möge  :  H  o  X  o  tt  o  i  t  yj  c  u  i  o  <;  II  ö  i  p  t  &  d  o  u,  ov  lisxs  Zsu;  <£i; 
TkTtov  fisraßaXojv  ty)v  cpuaiv  *)  xal  r/j  Aia  [xtY£t;>,  £$  'iTTTToSa- 
uEia?.  Durch  Ergänzung  der  eingeklammerten  Worte  würde 
verhütet,  daß  Hippodameia  etwa  als  Geliebte  oder  Gattin  des 
Zeus  erscheine.     Aber  das  Komma  allein  schon  genügt. 

Gleich  einfach  ist  die  Richtigstellung  des  Scholions  AD  zu 
II.  A  263.  Es  beginnt  wie  Eustathios  zu  v.  256  (s.  o. !)  Ilsipi&oo; 
6  'l;iovoc  Y£V£i  [ih  r^v  'Aör^valoc,  toxciwro  0£  toXc,  K£VTaüpoL;. 
irpo;  7dt[xov  §£  ayojiEVo;  'IiTTroßdrEipav  (D-oatx£iav)  tt^v  Bouta  zohc, 
KEVTOc'jpou;  ouv£xaX£a£v  (folgt  der  Kampf  mit  diesen),  obzv  oi 
Aariöai  ouaTa8r|V  jxa/£a7'}JL£voi  8iu)Xooaiv  a'JTou?  de,  MaXiav,  opo? 
':r^c,  UzXouO'^wrpoij.  yj  os  TINI  (1.  Aia)  avaotp£(po[X£vrj  [XEia- 
ßaXdvTt  TYjv  cpuaiv  si;  ittttov  AIEMITH  (1.  Aii  Ejxiyr^) 
xai  Tov  7rpo£ipr^|x£Vov  £Y£Vvr^a£  IlEipiöouv,    o?    u)VO}xaa&r^    diro  tou 

TTEpi&ETv    ITTTTÜ)    6[JL0lÜ)&£VTa    TGvAia    £V    TÜ){XlYVUa&at 

ttJ  jxTjTpi  auTou.  Aia|xiYvua^a'.  ist  eine  nur  von  Sachen ,  ge- 
schlechtlich gar  nicht,  tropisch  nur  einmal  gebrauchtes  Kompo- 
situm, das  hier  geradezu  emendiert  sein  will.  Wer  f  xivl  nicht 
in  Aia  bessert  ^),  muß  annehmen,  daß  Hippoboteira  oder  -dameia 
hier  zugleich  Gattin  des  Peirithoos  und  —  von  Zeus  —  Mutter 
des  Peirithoos  sein  solle! 

Auch  nach  einer  anderen  Stelle  noch  bringt  die  letzte 
Emendation  Licht.  Es  ist  zunächst  festzuhalten ,  daß  D  i  a, 
wenn  sie  von  der  Kentaurenflucht  nach  Malea  avaaTp£C5£~ai,  um 
—  doch  jedenfalls  in  Thessalien  —  von  Zeus  den  Peirithoos  zu 
empfangen,  vorher  mit  den  Kentauren  nach  der  peloponnesischen 
Malea  geflohen  sein  muß,  von  wo  sie  denn  allein  'umkehrt'.  Sie 
ist  also  eine  Kentaurin;  und  nun  wird  mit  einem  Male 
klar,  warum  eigentlich  Zeus,  um  sich  mit  ihr  zu  vermählen,  erst 
die  Roßgestalt  annimmt.  Der  Grund  war  aus  keinem  der  sämmt- 
lichen  übrigen  Zeugnisse  zu  ersehen,  selbst  wenn  sie  die  Meta- 
morphose berichteten.  Nun  findet  sich  leicht  die  Heilung  jenes 
Scholions  B(L)  II.  A  266,  welches  den  Ahnherrn  sämmtlicher 
Kentauren,  den  Kentauros,  von  Ixions  und  des  Pegasos  gleich- 
zeitiger Vermählung  mit  einer  anonymen  SouXi;  (!)  herleiten  zu 
wollen  scheint:  tlvEs;  oe  (cpaoi)  oouAlAI<AlAl>  'l^iova  jityr^vai, 
a[JLa  0£  xal  OrjYaoov  lov  TrTEpwTov  xaia   T7)v  auTYjV  vuxta,  £^  oiv 


*)  oder  Ttttto)  6{j.otiü&eU  xal  x.  A.  jj,. 

')  Tivl  könnte  auch  Verlegenheitszusatz  eines  Abschreibers  sein, 
der  den  schon  an  otefiiyri  verlorenen  Zeus  (Att)  vermißte,  i^  U  aber  ganz 
in  der  Ordnung  fand  und  auf  die  vorhergegangene  'l7rTio8ct|jieia  bezog  (!) 


208  Miscellen. 

ysveoöat  KsvraDpov,  acp'  ou  ttoXi)  to  ttXt^i^oc.  Dia  (die  Ken- 
taurin in  Roßgestalt)  zeugt  selbst  den  Kentauros  und  wird  die 
Ahnmutter  des  ganzen  Kentaurengeschlechts  ;  auffallender  Weise 
freilich  nicht  von  dem  in  Roßgestalt  verwandelten  Zeus  selbst, 
sondern  von  Ixion  unter  Mitwirkung  des  Pegasos  !  Letzterer  ist 
natürlich  hier  nur  deshalb  bemüht,  weil  die  Menschengestalt  des 
Vaters  Ixion  die  Roßgestalt  des  Sohnes  Kentauros  unerklärt 
ließ.  Der  echte  Gatte  der  Dia  ist  aber  Ixion ,  der  aus  seinem 
vom  Mythos  nicht  einmal  bestrittenen  guten  Rechte  als  Ehemann 
nur  um  der  großen  Nationalmythologie  willen  von  Zeus  verdrängt 
ward;  die  Schol.  ADV.  Ilias  E  317  räumen  dem  Zeus  nur  das 
ius  primae  noctis  ein.  Auch  Ixion  muß  somit  Roßgestalt  ge- 
habt haben  in  seinem  Verkehr  mit  Dia  der  Kentaurin ,  wenn 
sogar  seine  Verdränger  (Zeus ,  Pegasos)  ohne  Roßgestalt  nicht 
denkbar  schienen.  So  erscheint  abermals  wie  am  Taygetos  und 
auf  Rhodos  bei  dem  Helioskult,  so  hier  bei  einem  Heliosheros 
das  Roßsymbol.  Denn  daß  Ixion,  der  Heros  mit  dem  Sonnen- 
rade ,  der  Erfinder  der  glühenden  Kohlengrube ,  der  Vater  des 
als  Erd-„Umläufer"  einstimmig  gedeuteten  Ospi-i^oo;,  der  Groß- 
vater des  *lIoXo-cpoiTa?  (von  cpoiiav)  —  noX'j-oira;  ^)  eine  Hy- 
postase des  Helios  ist ,  daran  hat  noch  niemand  gezweifelt. 
Ebenso  ist  aber  auch  Dia,  im  Namen  wechselnd  mit  Ganymeda 
(in  Phlius)  und  mit  Hebe  (in  Sikyon),  als  Hera-Heroine  gesi- 
chert *).  Das  Paar  Ixion  (Helios)  -f~  ^^^  (Hera)  ist  identisch 
mit  dem  Paare  Ixion  -j-  Nephele-Hera  in  dem  alten  Pindari- 
schen Kentaurenstemma  =  dem  Kultpaar  Helios-Hera  der  aioli- 
schen  Stammreligion,  wie  sie  H.  D.  Müller  skizzierte  ^).  So  ent- 
hüllt sich  ein  Zusammenhang  des  Kentaurenmythos  mit  der  aioli- 
schen  Religion,  in  der  schon  Herakles'  Kentaurenkampf  als  reli- 
giöser Mythos  gewurzelt  haben  wird.  Aiolis  -  Thessalien  ist  die 
gemeinsame  Heimath. 


^)  So  Pape-Bcnseler  u.  d.  W. 

*)  Philologus  N.F.  IV,  1891,  616  ff. 

5)  Vgl.  zuletzt  Philol.  a.  a.  0.  618-620,  N.  F.  H  1889,  123. 

Neustettin.  K  Tümpel. 


Nachtrag  zu  S.  17  0.  Wie  ich  schon  an  anderer  Stelle 
hervorgehoben  habe  (zuletzt  in  der  Real-Encykl.  von  Wissowa, 
Anakreon  III),  scheint  die  besprochene  rhythmische  Geltung  der 
Anaklasis  noch  bei  den  Byzantinern  nachzuwirken,  wenn  die 
vierte  Silbe  (neben  der  vorletzten)  als  legitime  Trägerin  des 
Wortaccentes  gilt  (uu  —  6 — u-^— ).  Die  Thatsachen  bei  Fr. 
Haussen,  Philol.  Suppl.  V  p.  221   sq.  215  sqq.  O.  Cr. 


Januar  —  April  1893. 


X. 

Hyakinthos. 


Die  litterarisch  überlieferten  Mythen  wissen  gar  wenig  von 
Hyakinthos  zu  erzählen :  der  Liebling  Apollons  sei  auch  dem 
Zephyros  begehrenswerth  erschienen,  aus  Eifersucht  habe  der 
Windgott,  als  der  Knabe  mit  Apollon  Diskos  warf,  die  Scheibe 
auf  den  Kopf  des  Hyakinthos  gelenkt  und  so  ihn  getödtet.  Aus 
seinem  Blut  sproßte  die  Frühlingsblume  Hyakinthos  auf  ^). 

An  Kunstwerken,  welche  diesen  Stoff  behandeln,  ist  wenig 
bekannt,  noch  weniger  anerkannt.  Einige  Marmorgruppen,  wel- 
che auf  Apollon  und  Hyakinthos  bezogen  wurden,  sind  einmal 
in  ihrer  Bedeutung  nicht  ganz  gesichert  ^),  sodann  gehören  sie  in 
eine  Gattung  von  römischen  Kunstschöpf uu gen,  bei  welchen  der 
Bildhauer  zwei  beliebige  Statuen,  manchmal  aus  ganz  verschie- 
denen Stufen  der  Kunstentwicklung,  copirt  und  aus  ihnen  eine 
Gruppe  zusammenstellt  ^).  Der  mythische  Gehalt  eines  solchen 
Werks  steht  also  auf  der  Höhe  der  bekannten  Gruppen  der 
sogenannten  Pasiteles  -  Schule  :  des  Orestes  mit  der  Elektra  und 
des  Orestes  mit  Pylades. 

Außerdem  wurde  noch  für  eine  tarentiner  Terracotta,  welche 


*)  Preller-Robert,  Griechische  Mythologie  I  S.  248;  Greve  in  Ro- 
schers  Lexikon  I  S.  2759. 

^)  Overbeck  Kunstmythologie  III.  Apollon  S.  510. 

^)  Einige  derartige  Gruppen  sind  genannt  in  meinen  neu -atti- 
schen Reliefs  S.  184. 

Philologus  LH  (N.  F.  VI),  2.  14 


210  Friedrich  Hauser, 

einen  Knaben  auf  dem  Rücken  eines  Schwans  sitzend  dar- 
stellt ,  die  Deutung  auf  Hyakinthos  von  Dümmler  *)  vorgeschla- 
gen. Seine  Gründe  waren ,  daß  der  Knabe  seiner  Erschei- 
nung nach  nicht  Apollon  sein  könne  und  zweitens  werde  die 
Deutung  auf  Hyakinthos  durch  den  Fundort  unterstützt ,  da  in 
Tarent  Hyakinthos  hoch  in  Ehren  stand.  Einen  Widerspruch 
gegen    diese    Auffassung    hat    Overbeck  ^)    mit    nicht    geringem 

Nachdruck    vorgetragen :    „ da    wir    den    von 

dem  Schwane  getragenen  Apollon  mehrfach  nachweisen  können, 
während  davon,  daß  auch  Hyakinthos  von  dem  Schwane  ge- 
tragen worden  sei,  nirgend,  weder  in  schriftlicher  noch  in  bild- 
licher Ueberlieferung  auch  nur  die  allergeringste  Spur,  oder  für 
die  Annahme  dem  sei  so  gewesen,  auch  nur  irgendwelche  Wahr- 
scheinlichkeit vorhanden  ist,  wird  man  Dümmlers  Vermuthung, 
es  handle  sich  hier  um  Hyakinthos,  als  durch  nichts  wirklich 
begründet ,  wohl  auf  sich  beruhen  lassen  können". In- 
dessen Overbecks  Behauptung,  daß  keine  Stelle  existire,  welche 
für  Hyakinthos  das  Reiten  auf  dem  Schwan  belege,  gründet  sich 
bloß  darauf,  daß  Dümmler  keine  solche  Stelle  anführt.  Vor- 
handen ist  aber  der  Beleg  und  zwar  ergiebt  er  den  vermißten 
Nachweis  mit  aller  nur  wünschenswerthen  Deutlichkeit. 

In  der  Beschreibung  des  Gemäldes  Nr.  XIV  „Hyakinthos" 
läßt  der  jüngere  Philostrat  Apollon  um  die  Liebe  des  Hya- 
kinthos werben.  Da  der  Knabe  so  rasch  sich  nicht  ergiebt, 
verspricht  ihm  Apollon  goldene  Berge ,  unter  anderem  auch : 
8u)a£iv  Ss  üTTSp  xuxvoiv  ttUTov  6)(ou|x£vov  TTSpiTToXsTv  y^copta ,  ooa 
'AttoäXodvo?  cpiXa.  Selbst  wer  die  Uebersetzung  „auf  Schwänen 
fahrend"  für  richtig  hält ,  wird  zugestehen  müssen ,  daß  eine 
Spur  des  vermißten  Nachweises  hier  vorliegt.  Es  wäre  derselbe 
Fall  wie  bei  Aphrodite :  die  Dichter  römischer  Zeit  sprechen  viel 
von  ihrem  mit  Schwänen  bespannten  Wagen ,  daß  sie  sich  auf 
den  Schwan  gesetzt  habe,  davon  ist  keine  Rede  ;  und  doch  ist 
es  in  Kunstwerken  des  V.  und  IV.  Jahrhunderts  ganz  geläufig, 
die  Göttin    auf   einem  Schwane    reiten    zu    sehen  ^).      Auch    auf 


*)  Annali  1883  S.  202. 
^)  a.  a.  0.  S.  351. 

«)  Kalkmann  im  Arch.  Jahrb.  I  1886  S.  232.     Neu  hinzu  kommt: 
Journal  of  Hellenic  studies  1891  Tat.  13. 


Hyakinthos.  211 

den  Schwanenritt  des  ApoUon  kommen  die  Schriftsteller  der 
guten  Zeit  nicht  zu  sprechen,  während  diese  Darstellung  auf 
älteren  Kunstwerken  häufig  wiederkehrt  '^). 

Aher  jene  Uehersetzung  wird  dem  uTiip  nicht  gerecht;  der 
Pluralis  in  xuxvwv  bezeichnet  bloß  die  Wiederholung  des  Rei- 
tens auf  dem  Schwane^). 

Wenn  schon  dadurch  Dümmlers  Deutung  der  Tarentiner 
Terracotta  gesichert  ist,  so  können  wir  auch  noch  den  von  Over- 
beck  vermißten  Beleg  einer  bildlichen  Darstellung  beibringen. 

Der  Schwanenritter  auf  dem  Skyphos  im  k.  k.  Hofmuseum 
in  Wien,    von  dem  seither  nur  eine  ganz  stillose  und  ungenaue 
Abbildung  bei  Laborde  Vases  Lamberg  11.  Suppl.  Taf.  6  ^)  ver- 
breitet war,  konnte  auf  Grund  dieser  Reproduction  allerdings  als 
ApoUon  ^^)  gelten,  nach  der  neuen  treueren  Aufnahme,  welche  wir 
hier  in  ^/s  (oder  ^/4,  was  ich  ohne  die  Originalzeichnung  zur  Hand 
zu    haben,    nicht    bestimmen  kann)    der  Originalgröße   vorlegen, 
sieht  jedermann  sofort,  daß  der  Ephebe  von  höchstens  15  Jahren, 
mit  geschorenem  Haar  und  geradezu  ungewöhnlich  wenig  idealen 
Zügen,    unmöglich  ApoUon    darstellen    kann.     Wie    diese  Figur 
für  ApoUon  zu  jung,  so  ist  der  kräftige  geflügelte  Jüngling  auf 
der  Rückseite  des  Gefäßes  für  Eros  zu  alt.     Mit   solch  robusten 
Körperformen  wird  Eros  kaum  in  der  ersten  Hälfte  des  V.  Jahr- 
hunderts, jedenfalls  aber  nicht  mehr  nach  der  Mitte  dieses  Jahr- 
hunderts dargestellt.     Und  um  diese  Zeit,  wenn  auch  wohl  nicht 
viel  später    wird  die  Vase  entstanden  sein.     Auch    das    ziemlich 
große  Gewand  spricht  eher  gegen  als  für  die  Deutung  auf  Eros. 
Da    uns    nun    an    der    Erscheinung    dieses  Flügeljünglings    gar 
nichts    hindert ,    ihn   Zephyros    zu    nennen  —  genau  im    selben 


')  Overbeck  a.  a.  0.  S.  350. 

^)  Wenn  Pherekydes  die  Kyrene  iizi  xuxvtuv  6)(r]^eTaav  in  ihre  neue 
Heimath  kommen  läßt,  so  kann  er  sich  dies  nicht,  wie  es  Studniczka 
Kyrene  S.  164  nach  Analogie  eines  geschnittenen  Steins  vorschlägt, 
80  vorgestellt  haben,  daß  die  Jungfrau  an  den  Beinen  der  fliegenden 
Schwäne  sich  festklammert ,  denn  auch  in  diesem  Falle  hätte  eine 
andere  Praeposition  verwendet  werden  müssen  als    irA. 

^)  Darnach  die  Seite  mit  dem  Schwan  wiederholt  bei  Lenormant 
et  de  Witte,  Elite  Ceramographique  IV  54. 

*°)  Overbeck  a.  a.  0.  S.  351.  Lenormant  und  de  Witte  deuten 
die  Figur  auf  Eros ;  aber  diese  Erklärung  ist  einfach  falsch,  denn  die 
Flügel  gehören  dem  Schwan  und  nicht  dem  Knaben. 

14* 


212  Friedrich  Hauser, 

Alter  ist  der  Windgott  am  Thurm  des  Andronikos  Kyrrhestes 
dargestellt  *^)  und  als  [isipaxiov  bezeichnet  ihn  Philostratos  19  — 
so  dürfen  wir  diese  Deutung  mit  Rücksicht  auf  die  Figur  der 
Gegenseite  für  gesichert  halten,  mit  welcher  der  geflügelte  Jüng- 
ling durch  seine  Haltung  in  Verbindung  steht  und  die  aus 
dem  angegebenen  Grund  nicht  ApoUon,  sondern  Hyakinthos  ist. 
Zephyros  also  streckt  verlangend  die  Hand  nach  Hyakinthos 
aus,  der  auf  dem  Schwan  des  Apollon  davonfliegt.  Aber  was 
für  einen  Gegenstand  hält  Hyakinthos  in  der  vorgestreckten 
Rechten?  Eine  Taenie  ist  es  nicht,  dafür  wäre  das  Band  zu 
lang,  und  vor  allem  sitzt  unten  an  den  längeren  Enden  eine 
ganz  kleine  Schlinge.  Man  mag  hin  und  her  überlegen  ,  es 
kann  wohl  nichts  anderes  sein  als  eine  xuvoosajxr^ :  die  kleine 
Schlinge  dient  zum  Umschnüren  der  Vorhaut,  mit  den  längeren 
Enden  wird  das  Glied  aufgebunden  und  zwar  knüpft  der  at- 
tische Ephebe  diesen  Theil  der  Binde  mit  einer  Sorgfalt,  wie 
sie  nur  je  ein  moderner  Elegant  seiner  Cravatte  widmen  kann; 
man  sehe  sich  den  schmucken  Burschen  auf  der  Vase  bei  Ger- 
hard Auserlesene  Vasenbilder  IV  244  (München,  Jahn  Nr.  1185) 
an  ^^).  Es  muß  eine  xavoSsofir^  sein ,  was  Hyakinthos  in  der 
Hand  hält,  denn  die  folgenden  beiden  Hinweise  können  nicht 
zufällig  sein. 

Welchen  Zweck  die  xavoosa^x-/]  hatte ,  ist  bekannt.  Die 
Epheben  müssen  sie  anlegen,  wie  sich  der  Scholiast  zu  Juvenal 
Sat.  VI  379  ausdrückt:  ut  coitum  non  faciant.  Die  Blume 
Hyakinthos  aber  war  ein  Zauberkräutchen :  pubertatem  coercet 
et  non  patitur  erumpere  ^^).  Also  das  Attribut  des  Hyakinthos 
und  die  mit  dieser  mythischen  Figur  identificirte  Blume  haben 
den  gleichen  Zweck:    kann  dieses  Zusammentreffen  Zufall  sein? 

Was  aber  der  Maler  sich  dabei  gedacht  hat,  wenn  er 
Hyakinthos ,  verschmitzt  lächelnd ,  seine  xuvoBsojxtj  dem  zu- 
dringlichen   Liebhaber    anbieten    läßt ,     während    er     auf    dem 


^*)  Baumeister  Denkmäler  III   S.  2116;  Brunn-Bruckmann  Nr.  30. 

^'^)  Man  scheut  sich  fast  eine  solche  Erklärung  auszusprechen, 
wenn  man  die  zarte  Auffassung  der  Herausgeber  der  Elite  Ce'ramo- 
graphique  liest:  Anteros  semble  aller  au  devant  d'Eros  porte  sur  le 
cygne.  II  est  possible  que  le  lien  qu'on  voit  dans  la  main  du  fils 
d'Aphrodite  fasse  allusion  aux  liens  de  l'Amour. 

")  Plinius  nat.  bist.  XXVI  170. 


Hyakinthos.  *  213 

Schwane   dem  Apollon   entgegensteuert,    das  wage  ich  nicht  mir 
auszudenken. 

Noch  in  einer  andern  Situation  wurden  Zephyros  und  Hya- 
kinthos dargestellt  und  zwar  in  zwei  etwas  älteren  Vasenbildern, 
die  in  der  ersten  Hälfte  des  V.  Jahrhunderts  entstanden.  Für 
diese  ist  die  richtige  Erklärung  bereits  gefunden.  Sie  zeigen 
uns ,  daß  Zephyros  nicht  immer  der  unglückliche  Liebhaber 
war,  wie  ihn  der  Verfertiger  des  Skyphos  in  Wien  und  die 
Schriftsteller  schildern ;  ja  diese  Vasen  zeigen  uns  sein  Liebes- 
glück mit  mehr  als  nöthiger  Deutlichkeit.  Wenn  sich  der 
Maler  so  weit  vergißt,  uns  eine  ziemlich  lascive  Scene  vorzu- 
führen ,  so  mag  man  zu  seiner  Entschuldigung  daran  erinnern, 
daß  allem  Anscheine  nach  auch  in  der  Litter atur  an  Hyakinthos 
der  TraiSixoc  Ipw;  exemplificirt  wurde.  Wenigstens  scheint  so 
etwas  aus  den  Worten  Apollodors  13,3  hervorzugehen :  .... 
TaxivÖov,  ou  6a[xupi?  ....  £o;(£V  IpojTa,  irpÄio?  ap^afxsvo? 
£pav  dppsvwv. 

Diese  Bilder  befinden  sich  im  Innern  einer  signirten  Schale 
des  Duris,  bis  vor  Kurzem  in  der  Sammlung  van  Branteghem, 
und  auf  einer  Schale,  welche  von  einem  dem  Duris  ganz  nahe 
stehenden ,  vorläufig  anonymen  Meister ,  herrührt ,  im  Antiqua- 
rium  zu  Berlin  nr.  2305.  Die  erstgenannte  Schale  abgeb.  bei 
Hartwig  Meisterschalen  Taf.  22  ^^)  zeigt  uns  einen  frei  schwe- 
benden Flügelknaben  der  einen  Epheben  fest  umfaßt,  Brust  ge- 
gen Brust  sich  an  ihn  anpreßt;  der  Ephebe  schlingt  den  Arm 
um  den  Hals  des  Entführers ,  er  folgt  ihm  also  willig.  Da 
eine  Bodenlinie  fehlt,  so  bleibt  es  zweifelhaft,  wie  das  Bild  zu 
Orientiren  ist.  Die  Beine  des  Epheben  sind  gestreckt,  als  würde 
er  mit  dem  Bücken  auf  einem  Lager  ruhen.  Hinter  seinem 
Rücken  erscheint  ein  ausgedehntes  Palmettengerank ,  aus  wel- 
chem eine  roth  aufgemalte  Blüthe  hervorsproßt.  Für  Pflanzen 
und  Blüthen,  überhaupt  für  die  ganze  Vegetation  hat  diese 
Kunststufe  nur  eine  sehr  beschränkte,  streng  stilisirte  Aus- 
drucksform, welche  den  dem  Gedanken  zu  Grunde  liegenden 
Gegenstand  nicht  sowohl  darstellt,  sondern  ihn    versinnbildlicht. 


**)  Vgl.  im  Text  S.  210.  abg.   auch  bei  Proehner,  Collection  van 
Branteghem  Taf.  XIX. 


214  *  Friedrich  Hauser, 

Der  Maler  dachte  die  Sache  sich  wohl  so ,  daß  Zephyros  den 
Knahen  auf  eine  blumige  Wiese  niederlegt.  Denn  daß  es 
sich  um  Zephyros  und  Hyakinthos,  nicht  etwa  um  Eros  mit 
einem  beliebigen  Knaben  handelt,  erweist  besonders  jene  Blüthe, 
die  noch  dadurch  hervorgehoben  wird ,  daß  sie  roth  aufgesetzt 
ist.  Roth  wird  gerade  als  Farbe  des  Hyakinthos  meist  ange- 
geben ^^). 

Die  andere  Schale  (abg.  a.  a.  0.  Taf.  72,  vrgl.  S.  659)  va- 
riirt  diese  Composition  in  einem  Punkt ,  die  Uebereinstimmung 
bleibt  aber  so  groß ,  daß  kein  Grund  vorliegt ,  von  der  für  die 
andere  Schale  gesicherten  Deutung  hier  abzuweichen.  Auch 
hier  schweben  beide  Jünglinge  dicht  gegen  einander  geschmiegt 
frei  in  der  Luft,  beide  haben  aber  hier  die  Unterschenkel  zu- 
rückgebogen, so  daß  man  nicht  an  ein  Niederlegen  des  Hya- 
kinthos denken  kann.  Hyakinthos,  mit  sehr  langen  Locken,  — 
Biij^aizr^c,  wird  er  auch  von  Dichtern  ^^)  genannt  —  trägt  hier 
eine  Lyra.  Dieses  Instrument  führen  zwar  auch  gewöhnliche 
Epheben,  bei  Hyakinthos  aber  hat  es  eine  besondere  Bedeutung, 
da  Apollon  ihn  lehrte  die  Saiten  zu  rühren  ^^). 

Der  Nachweis,  daß  Hyakinthos  auf  dem  Schwane  reitend 
dargestellt  wird ,  verpflichtet  uns ,  die  Verzeichnisse  der  Monu- 
mente durchzusehen,  in  welchen  bisher  Apollon  auf  dem  Schwane 
erkannt  wurde.  Overbeck  giebt  in  der  Kunstmythologie  des 
Apollon  S.  350  eine  solche  Liste,  aus  der  wir  bereits  zwei 
Nummern  gestrichen  haben. 

Unter  Nr.  8  wird  dort  eine  augenblicklich  verschollene 
Terracottastatuette  einer  Privatsammlung  in  Athen  beschrieben, 
ein  Jüngling  auf  einem  schwimmenden  Schwan.  In  der  Linken 
halte  die  Figur  ^ einen  Gegenstand,  in  dem  man  eine  Lyra  vor- 
aussetzen sollte,  welcher  aber  mehr  einem  Diskos  mit  blau  ge- 
maltem Rand  gleicht".  Nun,  wenn  es  ein  Diskos  ist,  dann 
handelt  es  sich  auch  nicht  um  Apollon,  sondern  um  Hyakin- 
thos, dem  ja  in  dem  philostrati sehen  Gemälde  das  gleiche  Attri- 
but beigegeben  wird. 

In  attischen  Gräbern  werden  nicht  selten  kleine  Terracotta- 


")  Röscher  Lexikon  S.  2764. 

*^)  Nonnus  Dionysiaca  XIX  102. 

")  Philostratus  jun.  flyacinthus  XIV. 


Hyakinthos.         '  215 

bilder  eines  Schwanenritters  gefunden;  die  Sammlung  der  Ar- 
chaeologischen  Gesellschaft  in  Athen  allein  besitzt  davon  6  Ex- 
emplare (Inv.  Nr.  266,  847  —  850,  1174).  Das  Bezeichnende 
an  diesen  Reitern,  die  wie  hoch  zu  Roß  auf  dem  Schwane  sitzen, 
ist  aber,  daß  sie  als  Kinder  charakterisirt  sind ;  sie  tragen  die 
Zipfelmütze,  welche  in  Attika  den  Wickelkindern  aufgesetzt 
wird.  Die  Verbindung  des  Hyakinthos  mit  dem  Schwan  grün- 
det sich,  soweit  wir  bis  jetzt  verfolgen  können ,  lediglich  auf 
sein  Verhältniß  zu  Apollon.  Da  nun  bei  jenen  Kindern  das 
Alter  jeden  Gedanken  an  erotische  Beziehungen  ausschließt,  so 
lassen  sich  diese  Terracotten  nicht  auf  Hyakinthos  deuten. 
Sollte  es  sich  einfach  um  Genrefigürchen  handeln,  Knaben,  die 
eine  Gans  als  Reitthier  benutzen  ?  Denn  ob  der  Vogel  ein 
Schwan  oder  eine  Gans  ist,  wird  bei  so  nachlässig  gearbeiteten 
Terracotten  kaum  zu  entscheiden  sein. 

Ueber  ein  Vasenbild,  das  Overbeck  unter  Nr.  7  aufführt 
und  das  nur  aus  einer  verschönernden  Zeichnung  Tischbeins 
bekannt  ist,  läßt  sich  nicht  entscheiden ;  vorläufig  sind  beide 
Deutungen  möglich. 

Ebenso  verhält  es  sich  bei  einem  Elektron-Stater  von  Ky- 
zikos,  abg.  Greenwell,  Electrum-Coinage  of  Cyzicus  Taf.  I  Nr.  22, 
ein  besseres  Exemplar  im  Brit.  Mus.  Cat.  Mysia  Taf.  VIII  13. 
Der  Jüngling  trägt  senkrecht  in  der  vorgestreckten  Rechten  ei- 
nen Zweig  mit  Blättern,  der  viel  regelmäßiger  geformt  ist,  als 
sonst  der  Lorbeerzweig  der  Natur  entsprechend  auf  Münzen 
wiedergegeben  wird ;  es  könnte  ganz  gut  der  Stengel  einer 
Pflanze  sein  wie  der  Lilie ,  mit  welcher  der  Hyakinthos  vergli- 
chen wird.  Sein  Vorbild  fand  der  kyzikenische  Stempelschneider 
hier  wie  in  zahlreichen  anderen  Fällen ,  von  denen  einige  in 
meinen  neu-attischen  Reliefs  S.  216  genannt  sind,  an  dem  In- 
nenbild einer  attischen  Schale.  Der  Rest  einer  Schale  aus  dem 
Anfang  des  V.  Jahrhunderts  mit  einer  solchen  Darstellung  ist 
noch  in  dem  bei  Hartwig  auf  Taf.  18  abgebildeten  Fragment 
erhalten,  leider  aber  wiederum  in  so  spärlichen  Resten,  daß  sich 
zwischen  Apollon  und   Hyakinthos  nicht  entscheiden  läßt. 

Aus  einem  andern  Grund  ist  bei  den  Vasen  Nr.  4  und  5 
von  Overbecks  Verzeichniß  mit  einer  bestimmten  Erklärung 
zurückzuhalten :  beide  Gefäße  gehören  zu  einer  in  Italien  fa- 
bricirten   Gattung,    über    deren    Herkunft    wir    noch    ganz    im 


216  Friedrich  Hauser , 

Unklaren  sind  und  von  denen  man  jedenfalls  eine  größere 
Anzahl  überschauen  muß ,  um  sie  richtig  zu  beurtheilen. 
Bei  dem  Ansehen,  welches  Hyakinthos  in  Tarent  genoß,  könnte 
es  nicht  überraschen ,  seine  Darstellung  auf  einer  italischen 
Vase  anzutreffen.  Wir  reihen  hier  gleich  eine  hergehörige 
italische  Darstellung  an,  welche  noch  nicht  beachtet  wurde. 
Sie  befindet  sich  auf  der  apulischen  Prachtamphora  in  Neapel, 
Heydemann  Nr.  3282,  von  welcher  ein  Stück  des  einen  Frie- 
ses, Theseus  im  Kampf  mit  dem  marathonischen  Stier,  be- 
reits in  der  Ärch.  Ztg.  1883  Taf,  11  publicirt  ist.  In  diesem 
Fries ,  in  welchem  der  Maler  alle  möglichen  Bestien  aufmar- 
schiren  läßt,  erscheint  auch  ein  weiß  gemalter  fliegender  Schwan, 
der  mit  den  Füßen  einen  Kranz  hält;  auf  seinem  Rücken  sitzt 
ein  Knabe,  und  streckt  mit  der  Rechten  eine  Schale  vor,  mit 
der  Linken  senkt  er  einen  Zweig.  Seiner  Jugend  und  seiner 
kurzen  Haare  wegen  kann  es  nicht  Apollon  sein,  also  bleibt 
für  ihn  nur  der  Name  Hyakinthos.  Ein  Hyakinthos  ist  ja  auch 
auf  einer  Vase,  deren  Entstehung  mit  der  größten  Wahrschein- 
lichkeit in  Tarent  angesetzt  wird,  ganz  an  seinem  Platz. 

Tarent  bietet  uns  noch  eine  Darstellung  des  Hyakinthos 
und  zwar  eine  sehr  alte,  für  die  sich  als  ungefähres  Datum  530 
vor  Chr.  nennen  läßt.  Es  ist  eine  Münze  ^^)  abg.  z.  B.  bei 
Overbeck  a.  a.  0.  Münztafel  IH  Nr.  1.  Sie  stellt  einen  nackten 
knieenden  Jüngling  dar,  welcher  in  der  Linken  eine  Lyra  hält 
und  mit  der  Rechten  eine  Blüthe  erhebt.  Wegen  der  Blume 
nannte  man  die  Figur  Apollon  Hyakinthios.  Allein  Furtwäng- 
ler  ^^)  machte  die  Beobachtung,  daß,  wenn  auf  den  älteren  Kunst- 
werken dem  Apollon  das  Instrument  gegeben  wird ,  er  es  auch 
spielt  und  daß  er  dann  bekleidet  ist.  Dieser  Bemerkung  hat 
Overbeck  a.  a.  0.  S.  75  zwar  widersprochen ,  sie  aber  nicht 
widerlegt.  Da  wir  die  Lyra  als  Attribut  des  Hyakinthos  ken- 
nen gelernt  haben,  so  hindert  uns  nichts  die  Figur  Hyakinthos 
zu  taufen. 

Ein  Skarabäus  abgebildet  bei  Overbeck  a.  a.  0.  Gemmen- 
tafel Nr.  9  bietet  eine  so  genaue  Wiederholung   des  Münztypus, 


I 


**)  Für  die  Datirung  vrgl.  Head  bist.  num.  S.  44. 
")  Roschers  Lexikon  I  S.  454. 


Hyakinthos.  217 

daß  zwischen  beiden  ein  direkter  Zusammenhang  bestehen  muß. 
Diesen  Zusammenhang  leugnet  Overbeck  S.  315,  aber  er  wird 
selbst  zugeben  müssen ,  daß  die  geringen  Abweichungen  der 
Gemme  nur  Concessionen  an  die  Form  der  Bildfläche  sind, 
welche  bei  einem  Skarabäus  nicht  nach  dem  Belieben  des  Künst- 
lers sich  ändern  läßt.  Als  „etruskisch"  darf  man  diesen  Stein 
nicht  bezeichnen,  denn  sein  Stil  repraesentirt  die  Entwicklungs- 
stufe der  archaischen  griechischen  Kunst  mit  einer  Reinheit  wie 
nur  irgend  ein  Werk  aus  dem  Mutterlande.  Wegen  der  Ab- 
hängigkeit von  dem  Münztypus  wird  die  Entstehung  des  Ska- 
rabäus wohl  für  Tarent  in  Anspruch  genommen  werden   dürfen. 

Von  einer  italischen  Schalendarstellung  sind  zwei  Frag- 
mente eines  Innenbilds  erhalten,  die  sich  gegenseitig  ergänzen, 
aber  nicht  zu  der  gleichen  Schale  zu  gehören  scheinen.  Die  Aus- 
grabungen von  Falerii  haben  uns  durch  'eine  Menge  von  Bei- 
spielen die  Sitte  kennen  gelehrt,  daß  vielfach  zwei  ganz  und  gar 
übereinstimmend  bemalte  Schalen  im  Gebrauch  waren,  eine  Sitte 
die  sich  bis  ins  V.  Jahrhundert  hinauf  verfolgen  läßt,  da  aus 
der  Werkstatt  von  Aristophanes  und  Erginos  ebenfalls  ein  sol- 
ches Paar  erhalten  ist.  Das  eine  jener  Fragmente  stammt  aus 
Falerii  und  befindet  sich  im  Museum  „Villa  di  Papa  Giulio" 
in  Rom,  das  andere  kam  im  römischen  Kunsthandel  zum  Vor- 
schein und  ist  jetzt  in  meinen  Besitz.  Der  Schwan  fliegt  hier 
nicht,  sondern  schreitet  nach  links,  auf  ihm  sitzt  mit  dem  Rü- 
cken gegen  den  Hals  des  Schwans  hin  gedreht,  ein  Jüngling 
fast  ganz  nackt,  nur  zwischen  den  Beinen  hängt  ein  schmales 
Gewandstück  herunter ;  er  trägt  hohe  Stiefel.  Den  Kopf  wendet 
er  vorwärts  in  der  Richtung,  in  welcher  der  Schwan  schreitet; 
die  Linke  hält  eine  Lyra ,  die  um  den  Hals  des  Thiers  ge- 
schlungene Rechte  ein  Plektron.  Vor  dem  Schwan  im  Feld 
Reste  von  Blumen  und  Blättern.  Also  ein  weiteres  Beispiel,  wie 
beliebt  in  Italien  der  auf  dem  Schwan  reitende  Jüngling  war, 
mag  es  nun  Apollon  oder,  wie  mir  wahrscheinlicher  ist,  Hya- 
kinthos sein. 

Der  amyklaeische  Hyakinthos,  sagt  Rohde  Psyche  S.  129, 
„hatte  keine  Aehnlichkeit  mit  dem  zarten  Jüngling,  von  dessen 
Liebesbund  mit  Apollon,  Tod  durch  einen  Diskoswurf  des  Gottes 
und  Verwandlung  in  eine  Blume  Dichter  der  hellenistischen  Zeit 
eine  aus  lauter  geläufigen  Motiven  zusammengesetzte,    fast  aller 


218  Friedrich  Hauser,    Hyakintlios. 

localen  Beziehungen  baare  Fabel  erzählen".  Die  monumentale 
Ueberlieferung  giebt  eine  andere  Entscheidung.  Eine  Darstel- 
lung des  V.  Jahrhunderts  zeigte  uns  Hyakinthos  auf  dem  Lieb- 
lingsthier  des  Apollon  reitend;  diesem  attischen  Künstler  war 
also  jedenfalls  der  Liebesbund  zwischen  Apollon  und  Hyakin- 
thos schon  bekannt;  schon  das  erste  Drittel  des  V.  Jahrhun- 
derts kennt  den  Liebesverkehr  des  Hyakinthos  mit  Zephyros, 
damals  schon  wurde  die  Hyakinthosblume  mit  der  mythischen 
Gestalt  identificirt,  höchst  wahrscheinlich  war  ihr  also  auch  die 
Verwandlung  nicht  fremd.  Schon  die  Medicin  des  perikleischen 
Athen  glaubt  an  die  prophylaktische  Kraft  der  Hyakinthos- 
blüthe. 

In  Amyklai  war  Hyakinthos  von  Bathykles  mit  einem 
Barte  dargestellt ;  also  sei  dieser  Hyakinthos,  so  schließt  Rohde, 
nicht  der  von  Apollon  geliebte  Knabe.  Der  Schluß  ist  nicht 
zwingend.  Wird  doch  Apollon  selbst,  von  dessen  Vorstellung 
Jugend  und  Schönheit  untrennbar  sind,  bis  über  die  Mitte  des 
VI.  Jahrhunderts  hinaus  zuweilen  bärtig  dargestellt  ^^). 


2«)  Preller-Robert  I  S.  293  Anm.  1. 
Stuttgart.  Friedrich  Hauser. 


Zu  Ammian. 


XXV  9,  7  tu,  Fortuna  orbis  Romani,  merito  incusaris,  quae 
difflantibus  procellis  rem  publicam  excussa  regimenta  perito  rei 
gerendae  ductori  consummando  iuveni  porrexisti.  Man  erklärt 
consummando  „der  noch  der  Vollendung  bedurfte".  Aber  war 
vorauszusehen  daß  diese  bei  Jovian  sich  einstellen  werde?  Ich 
glaube  daß  Ammian  auf  den  schnellen  Tod  des  Kaisers  hin- 
deutete und  consumendo  schrieb.  Dieses  Zeitwort  wendet  er 
nämlich  gewöhnlich  in  diesem  Sinne  an.  Vgl.  XIIII  8,  3  mors 
repentina  consumpsit,  XV  13,  1  Domitiano  crudeli  morte  con- 
sumpto,  XVI  12,  66  diebus  postea  paucis  .  .  .  morbo  veterni 
consumptus  est,  XVII  7,  6  angore  et  inedia  consumendos,  end- 
lich ohne  Zusatz  XVIII  7,  4  (leones)  consumi  vel  caecari  sueti, 
XVIIII   12,  7  alios  claustra  poenalia  consumpserunt. 

Graz.  M.  Petschenig. 


XI, 


Die  aegyptische  Steuereinschätzungs-Commission 
in  römischer  Zeit. 


Eine  Reihe  von  Papyri  aus  römischer  Zeit,  welche  in  der 
Sammlung  aegyptischer  Urkunden  der  königlichen  Museen  zu 
Berlin  „Griechische  Urkunden  Band  I"  herausgegeben  sind,  er- 
weitern unsere  Kenntnis  von  dem  äegyp tischen  Steuerwesen  be- 
trächtlich. Obwohl  sich  das  Material  von  Tag  zu  Tag  mehren 
kann,  ist  es  doch  schon  jetzt  so  reichlich  und  mannigfaltig,  daß 
eine  zusammenfassende  Arbeit  wohl  am  Platze  ist.  Die  Urkun- 
den ,  die  ich  besprechen  will ,  sind  Eingaben  an  die  Behörden, 
welche  die  Grundlage  für  die  Ordnung  der  Steuererhebung  bil- 
deten ^).  Sie  werden  griechisch  als  aTioYpacpai  bezeichnet.  Aus 
den  Adressen  dieser  Eingaben,  die  fast  alle  dem  2.  Jahrh.  n, 
Chr.  angehören  und  aus  der  Landschaft  El-Faijüm  stammen, 
lernen  wir  die  Zusammensetzung  der  Steuereinschätzungscom- 
mission  kennen.  Die  früher  von  Wilcken  veröffentlichten  Pa- 
pyri haben  fast  alle,  soweit  der  Anfang  erhalten  ist,  folgende 
Adresse:  'ApTroxpaTiwvL  T(Jj  xai  ' Ispaxt  ßaaiXixtj)  '(pa\i\ioLxei  'Apat- 
voiTou  (seil,  vofio'3)  'HpaxXsiSou  [xepiSo?  :  An  Harpocration, 
der  auch  den  Namen  Hierax  führt,  den  königlichen  Schreiber 
des   Heraklidischen    Bezirks    im    Arsinoitischen    Gau  ^).      Es   ist 

^)  Ein  Theil  der  Urkunden  ist  schon  früher  von  Wilcken  in  den 
Sitzungsberichten  der  Berliner  Akademie  der  Wiss.  XXXV  p.  897  ff. 
unter  dem  Titel  „Arsinoitische  Steuerprofessionen"  veröffentlicht.  Sie 
werden  jetzt  von  neuem  im  5.  Heft  des  1.  Bandes  der  oben  ange- 
führten Publication,  die  ich  mit  den  Buchstaben  U.  B.  M.  (Urkunden 
Berliner  Museum)  citieren  werde,  herausgegeben. 

*)  An  denselben  Schreiber   ist  auch   die  Eingabe  P.  6954   (U.  B. 


220  P.  Viereck, 

bekannt,  daß  der  Arsinoitische  Gau  in  drei  Bezirke,  die  des  He- 
rakleides ,  des  Themistos  und  Poleraon  zerfiel ,  von  denen  die 
beiden  letzten  in  der  Verwaltung  zusammengefaßt  waren.  An 
der  Spitze  des  Heraklidischen  Bezirks  und  der  Bezirke  des 
Themistes  und  Polemon  standen  je  ein  Strateg  und  ein  König- 
licher Schreiber.  Ein  Theil  der  dTToypacpai  ist  also  an  diesen 
Königlichen  Schreiber,  den  ersten  Untergebenen  des  Strategen 
gerichtet.  Andre  Eingaben  sind  an  den  Strategen  gerichtet,  z. 
B.  P.  1337  ^)  an  den  Strategen  des  Heraklidischen  Bezirks  Ae- 
lius  Sarapion,  andre  wieder  an  den  Dorfschreiber,  z.  B.  P.  6881 
und  6939  ^)  an  den  Dorfschreiber  von  Karanis:  'Apcparjoi  xcd- 
[xoYp(a[jL}iaT£T)  Kapavioo?.  Der  Papyrus  6927  ^)  an  die  Aao- 
YpdccpoL  xu)[xr^c  Kapotvioo?. 

Daneben  finden  sich  nun  auch  Adressen,  in  denen  einzelne 
dieser  Beamten  oder  auch  alle  zusammen  genannt  sind,  z.  B. 
der  Strateg  und  der  Königliche  Schreiber,  dazu  auch  noch  die 
Schreiber  der  Stadt  (YpajjiixarsT;  [xr^-poKoAso);)  u.  s.  w.  Einige 
solcher  Adressen  will  ich  noch  anführen,  da  sie  für  die  folgen- 
den Erörterungen  von  Wichtigkeit  sind : 

P.  6919  a.  d.  J.  143  und  P.  6937  a.  d.  J.  144/145  AiAiq) 
^apaTTitovL  orp(aTrjtj))  xai  l'apa7ra[i}ia>vi  ßaaiX(ix(i))  Yp(a}i{xaT£T) 
'Apai(voiTou)    HpaxA(£iöou)  }i£piö(o:)  (U.  B.  M.  I  p.   65  u.   66). 

P.  6914  a.  d.  J.  175.  Ho-afxoivt  aTp(aTr^Yü]i)  'Apai(vo(Tou) 
'Hp7.xA£iooo  }X£pioo^  xal  'xVaxXr^TiiaOTfj  pa[otX(ixa))  ^(rj(^a\i\iaiTZi)] 
xal  'AyäOco  Aai|xovi  xai  Aioaxdp(p  Yp(a}ji{AaT£üoi)  |xr^Tpo7r(oX£a)(;) 
cf.  U.  B.  M.  I  p.   69. 

P.  6969  a.  d.  10.  Jahre  eines  Kaisers,  unter  dem,  wie  sich 
aus  andern  Papyri  ergiebt,  L.  Septimius  Severus  zu  verstehen  ist, 
also  aus  dem  Jahre  201/202.  Ar^jir^tpitp  o-p(aTr|Ya))  'Apai(voiTou) 
'Hpax(A£i8ou)  }x£p{o(o;)  xal  Kavcüirci)  tco  xal  'AaxAr^TiiaOTfj  ßaat- 
/(ixtü)  Yp(a}i[xar£T)  'Apai(voiToo)  'Hpax(X£iöou)  [x£pi8oc  xal  xtofxo- 
Yp(a}i|iaT£T)  xwjxr^c  Kapavioo?  cf.  U.  B.  M.  I  p.  155  und  endlich 
P.  6880  a.  d.  J.  133  n.  Chr.  AiovuaituL  aTp(aTr^Y(|))  xal  'Ap/t- 
ß7)(üi  ßaaiX(txüj)  I  Ypa[x}AaT(£i)  'Apoi(voi-ou)  Ö£[jLia(Tou)  }i£pi6(o;) 
xal  'Afijx  tüvi(i)  xüj[jLOYp(a}x}iaT£l)  xal  nToX£[i.at(üL  xal  toT^  |  Xo[l- 
7r]otc  AaoYp(acpoi;)  xa>[xr^c  AiovuotaSo;  ^),  cf.  U.  B.  M.  I  p.   67. 


M.  I  p.  75)  gerichtet ,  wo  Z.  1  der  Name  des  Strategen  gestanden 
hat.  Dann  heißt  es  Z.  2  weiter:  'ApTroxpaT]t'tovi  xcu  xcxl  Tepaxi[ßaatX(txtp) 
Yp(a{ji.(i.aTeT)  j  xal  xcü[ji.OYp(a[i.fxaT£T)  xjcofXTj?  Kap(avtoo;)  xal  t[oT?  AaoYp(acpois) 
TfjS  I  a'jTfii  xiofxTj];.  In  runden  Klammern  stehen  Auflö- 
sungen, in  eckigenErgänzungen,  senkrechte  Striche 
deuten  das  Ende  der  Zeilen  des  Papyrus  an. 

3)  cf.  Sitzb.  d.  Berl.  Ak.  XXXV  p.  916  Nr.  XV,  jetzt  ü.  B.  M.  I 
p.  150. 

*)  cf.  U.   B.  M.  I  p.  68  und  73. 

»)  cf.  ü.  B.  M.  I  p.   167. 

*)  Daraus,    daß  hier  6e{j.{(jx(ou)  [itpihoi  allein  steht   und   nicht  B«- 


Die  aegyptische  Steuereinschätzungs-Commission  in  röm.  Zeit.    221 

Diese  Beispiele  genügen,  um  uns  über  die  Zusammensetzung 
der  Steuereinschätzungscommission  aufzuklären.  Der  Vorsitzende 
der  Commission  war  der  Strateg,  der  oberste  Beamte  des  Gaues 
oder  eines  seiner  Bezirke,  wenn  es  deren,  wie  im  Arsinoitischen, 
mehrere  gab.  Ihm  zur  Seite  stand  der  Königliche  Schreiber. 
Weitere  Mitglieder  der  Commission  waren  in  der  Stadt  die 
YpaatxarsT;  [ir^TpoTioAsu);,  deren  es  zwei  gegeben  zu  haben  scheint, 
wie  sich  aus  dem  P.  6914  ergiebt,  in  welchem  die  zwei  Ypotfi- 
ixaxsT^  \lr^TpüT.6Xzlii<;  mit  Namen  aufgeführt  sind.  In  dem  Dorfe 
trat  an  deren  Stelle  der  Dorfschreiber,  6  xaijjLoypafxfjLaTSuc,  dessen 
Stellung  mit  der  unserer  Dorfschulzen  zu  vergleichen  ist.  Au- 
ßer diesen  Beamten  werden  in  einem  Theil  dieser  diroYpacpat 
noch  andre  Personen  genannt,  welche  als  XaoYpacpot  bezeich- 
net werden.  AaoYpacpoi  sind  Volkszähler.  Diese  XaoYpacpot 
erinnern  an  die  Personen,  welche  in  den  Eingaben  selbst  als 
XotoYpacpoufxsvoi  bezeichnet  werden,  ein  Attribut,  welches  wir 
besonders  häufig  in  den  von  Wilcken  veröffentlichten  Papyri 
finden.  Vor  allen  Dingen  ist  hier  der  P.  1326  Col.  I  (cf.  U. 
B.  M.  I  p.  133  f.)  heranzuziehen.  Der  Papyrus,  welcher  auch 
in  anderen  Beziehungen  von  Wichtigkeit  ist  und  mit  M6,  Nr.  49, 
in    dem  Archiv  von  Arsinoe   registriert    war,   lautet: 

[Apr]oxp(XTi(üVt  T(j5  [xai  'IspaxJ  ßaotX(ix(«)  Yp(a}xjj,aT£T)  'Ap- 
oi(voiTou)  'HpaxXsioou  }x£p[i8o;-  I  TTJocpa  'HpwÖou  ''Hpo)[vo? 
TouJ'HpocxXsioou  [xr^Tpo;;  EipTjvr^?  «[iro]  'cr^c,  [iTj-poiroAsoj?  |  [ava- 
7p(ac5ojji£VOu)]  Sir'  djjicpdSou  Ta[|x£ia>v  uird]p;(£t  [xoi  £7r'  dixcpo- 
5  8ou  Bii>uvu)v  aXX[ü)V  tJottcdv  Sixctiov  ||  [[lipo];  oixia? ,  £v  -J 
xaT[o]ix(a)) ,  [xal  d7roY]p(dcpo}xai)  £|jLauT6v  xal  tou;  Sjxou? 
zU  TTjV  t[0U  8i]£X(t^Xi)i}0-0c)  XT;  JT  (d.  i.  £-00?)  Aüpr|Xioo  I 
[Ko|jL]aooou  'AvTu)V£iv[ou  Kaiaapoj;  to'j  xupioo  xat'  oix(iav) 
d7:oYp(acp-}jv)  <diTzs^(p{a'la\ir^^^)>.  Kai  [£i[ii]  npwSr^c  6  7rpo|[Y£- 
Yp('X}X[X£voc)]  AaoYp(acpoü[x£voc)  y^poto;  L  (d.  i.  Ixuiv)  v  [xai  tyjv] 
YuvaTxa  »lou  oüaav  xai  d5£XcpY]v  ElpYjvrjV  L  v8  xal  Ij^  [o^ri?Q~ 
Tspwv  T£xva  "H[pü}va  Y£poi]ov  L  xö  xal  NeTXov  dXXov  xpoao- 
/ou(v)  L  xc  xal  ^apa7ri|[(«va  jatJ  dvaY£Yp(a[xjjL£vov)  ^v  lirtys- 
Y[£vr^(x(£votc)  L  .  .  x]al  npa/X£(8r^v  L  b  xal  Euiropav  L  C  d[x- 
10  cpoT£pou;  [XTj  II  [dvaY£]Yp(afi|x£vou;)  iv  i-r(z^svr^ll{ivolc),  xa[l  .  . 
. .  .]v  L  xy  xal  iN£iXXiatvav  ouaav  xou  ^'Hpojvoi;  yuvaTxa  |  [L  . . 
/al]  Baiadpiov  L  tC  x[al  rd  tou  '  Hp](«vo?  xal  Tr^^  N^l\Xahr^c,  lixva 
'HpwSr^v  xal  TptScptüva  j  [djxcpojtipou?  8iöü}xa  ysv[o[jl(£vou<;)  [iy] 


fx^cfTou  xal  rioX^fxtüvo;  [j.ep^§tüv,  zu  schließen,  daß  zu  der  Zeit  dieser  Ein- 
gabe die  Verwaltung  der  beiden  Bezirke  getrennt  war,  und  daß  es 
also  damals  3  Strategen  und  3  königl.  Schreiber  im  Arsinoitischen 
Gau  gegeben  habe ,  ist  nicht  nöthig.  Das  Dorf  Dionysias  lag  im 
Bezirk  des  Themistes  und  daher  kann  die  einreichende  Julia  Crispina 
ihren  Strategen  und  Königl.  Schreiber  nur  als  den  des  Bezirks ,  in 
dem  sie  wohnte,  bezeichnet  haben. 


222  P.   Viereck, 

ava.]Y£Yp(a|X[x£vou?)  ^  £v  £Tui7£Y£vr|[x(£vot?)  L  a-  xai  xou  Nzikoii 
YuvaTxa  B£p[xou![&apio]v  Kaoropo;  Toa  "Hp[(üv]o?  fA[rJrpo? 
'loL8ü)pa?  diro  r/^t;  [jLr|Tpo(7roX£«)?)    L    x{>    xai    I;    d,acpoT(£pü)v) 

T£xva   I   [ ]va  L  r    xat  '^Hpcova    d[xcp[o]T(£pouc)    [xy] 

dvaY£Yp(a}i.|X£voüc)  £v  £TrtY£Y£vr^{i.(£voic)-  xat  xd  xou  [T£]r£X(£UTrp 

15    XOTOC)      [XOU      dS£Xcp0U     II     ['HpaxX£l80U      T£x]va    ''HpOJVa     [XYjTpO«; 

Ei[p]TjVr^<;  paßotoTTjv  L  Ao  xal  'ATCiwva  [xr^xpoc;  tt^c  |  [aur]^? 
ipYaxr^v  L  xö  xal  'HpaxA£i8r|V  )^puao)(oijv  L  l^  xai  Öaiadpiov 
oSaav  Tou  '  Hptovo;  |  [yuvaTxJa  L  lC  xai  eE  d|xcpor(£pü>v)  {^u- 
Yaripa  l'upav  L  a-  xai  Ivoixou;'  N£Uov  Ar^;x-/jrpiou  tou  |  [.  .  . 
.  .  . .]  (XYjxpo;  Öaiaapiou  XaoYp(acpou{x£Vov)  [h']^r^kaTr^v  L  piS  xat 
TTjV  Tourou  yuvatxa  ouoav  xai  do£X|[cpY)v  Ei]pYivrjV  L  vß  xal  £$ 
d[xcpoT£p(üv  üiov  Kdaropa  }xyj  dvaY£Yp(ajX[x£vov)    £v    £TrLY£Y£vr^- 

20  {i(£Votc;)  L  r^  \\  [xai  xouc]  Tf^z  TCpoY£Yp(a}x(X£vr|c)  0£pfxooöapioo 
ofioTiarpiou  xai  6[AO[xr|Tpiou  d8£Äcpou?  ^'Hpwva  paßota  [tyjv 
Xa]oYp(acpoü}X£vov)  L  ko  xai  MfiXavdv  xr^TTOOpov  L  Xß  xal^Hpouva 
'HpaxX£iö[ou  r]ou  '  Hptüvo;  |  [[ATjTpo]?  AloujjltjC  XaoYp(acpou- 
{jL£vov)  ipYdTTjV  L  x^  Trai  ttjv  ioütou   6|xo(7rdTpiov)  xai  6[xo[iT|- 

[xpiov]  dÖ£Ä(py]v   I    [ ]rjv    L  xy'    irdvia;  xou?    [.  .  . 

.]£ioü?  auvaTcoYpa(p£VTa?  jxol  tq  to[ü  lS  L  Mdpxou  |  [Au- 
pJr^Xiou    'AvTtüvivou  d7roYp(a':p-^)    £7ri    tou   7rpox£i|jL£vou    d[icpd8ou 

25  Taji£ia)[v   oio  imotJoojjjLi.  || ETriSiocoxa || 

[xi>  L]  AupT]Xio'j  Ko[x|xo'oou  'AvT(u[vivou  Kaioapo;  tou  xupiou 
]  •  (=   188/189). 

Z.  6  ist  d7reYp(ad^a{ji7jv)  zu  streichen.  Dem  Schreiber  schwebte  die 
später  zu  besprechende  Formel  vor:  dTiOYpctcpofxat  ....  iid  tou  a^xoö 
d(jLCpd8ou,  dcp'  oü)  xat  xVj'  toü  .  .  etous  xax'  o^/^lav  dTroypacpT]  d7r£Ypa«];dfxrjV, 
welche  wir  in  andrer  Form  Z.  23  finden.  Z.  7  habe  ich  [y^pStJov  er- 
gänzt, was  dem  Raum,  der  zu  Gebote  steht,  angemessen  ist.  Der  äl- 
teste Sohn  betreibt  also  das  Gewerbe  des  Vaters. 

Es  liegt  uns  hier  eine  Eingabe  des  Webers  Herodes  aus 
Arsinoe  an  den  Königlichen  Schreiber  Harpocration-IIierax  vor. 
Wir  erfahren  aus  ihr,  daß  Herodes  den  10.  Theil  eines  Hauses 
in  der  Straße  BLi}uvaiv  akkoi  totcoi  in  Arsinoe  besitzt.  Diese 
Straße  gehörte  zu  dem  Revier,  dessen  Vorsteher  ihr  Amtslocal 
auf  der  dfxcpoBo?  Ta[i£i(t)V  hatten.  Auf  diesem  Bureau  hatte 
Herodes  die  aTroYpacpYj  abzuliefern.  In  der  Eingabe  werden  die 
Bewohner  dieses  Hausantheils  unter  Hinzufügung  von  Gewerbe, 
Alter  und  einigen  andern  Bestimmungen ,  die  wir  vorläufig  bei 
Seite  lassen,  aufgezählt.  Da  werden  zuerst  genannt  Herodes 
mit  seiner  Frau  und  Schwester  Eirene  und  deren  Söhne,  der 
Weber  Heron ,  der  Goldschmied  Neilos  und  die  drei  jüngeren 
Sarapion ,  Herakleides  und  Euporas ,  welche  noch  kein  Gewerbe 
betreiben;  ferner  drei  Töchter:  der  Name  der  ersten  ist  nicht 
erhalten ,  die  beiden  andern  heißen  Neilliaina  und  Thaisarion ; 
von  ihnen  hat  Neilliaina  ihren  ältesten  Bruder  Heron  geheirathet 
und  dieser  Ehe  ist  ein  Zwillingspaar  Herodes  und  Tryphon  ent- 


Die  aegyptisclie  Steuereinschätzungs-Commission  in  röm.  Zeit.    223 

sprossen.  Zur  Familie  des  alten  Herodes  gehören  ferner  noch 
eine  gewisse  Thermutharion ,  die  Frau  des  Zweitältesten  Soh- 
nes Neilos  und  deren  zwei  Kinder  x  und  Heron.  Schließlich 
wohnen  bei  Herodes  auch  noch  die  3  Söhne  eines  verstorbenen 
Bruders  von  ihm,  des  Herakleides,  der  Korbflechter  Heron  mit 
seiner  Frau  Thaisarion  und  deren  Tochter  Syra,  der  Landmann 
Apion  und  der  Goldschmied  Herakleides. 

Obwohl  von  den  Kindern  des  Herodes  Heron  und  Neilos 
und  ebenso  sein  Neffe  Heron ,  der  Sohn  des  Herakleides  ,  eine 
eigene  Familie  haben  und  ein  eigenes  Gewerbe  betreiben,  wird 
doch  nur  der  alte  Herodes  als  XaoypacpoufjLSVo;  bezeichnet. 

Es  wohnten  jedoch  in  dem  Hausantheil  des  Herodes  auch 
noch  einige  Miether  (Ivolxoi)  :  ein  gewisser  Neilos,  „XaoYpacpoü- 
UiVo;  ovr^XaiTi?",  nebst  seiner  Frau  Eirene  und  seinem  Sohne 
Kastor,  ferner  zwei  Brüder,  der  Korbmacher  Hero  und  der 
Gärtner  Melanas,  Brüder  jener  Thermutharion,  die  den  Neilos 
geheirathet  hatte.  Von  ihnen  erhält  nur  der  ältere  das  Attribut 
>vaoY[>acpoü|jL£voc.  Eine  dritte  Wohnung  ist  von  dem  Landmann 
Heron  für  sich  und  seine  Schwester  gemiethet,  auch  in  diesem 
Falle  ist  Heron  der  XaoYpacpoujxsvo;. 

Die  Eingabe  ist  mit  großer  Sorgfalt  abgefaßt,  und  wir  ha- 
ben daher  nicht  den  geringsten  Anlaß  zu  bezweifeln,  daß  der 
Schreiber  mit  Absicht  als  XaoYpoicpoujiEvoL  nur  diese  vier  Per- 
sonen bezeichnet  hat.  4  Familien  haben  wir  zu  unterscheiden. 
Herodes  bewohnt  mit  seiner  zahlreichen  Nachkommenschaft  und 
vielen  andern  Verwandten  den  einen  Theil  des  Hauses,  außer- 
dem hat  er  noch  drei  Wohnungen  an  Fremde  vermiethet.  Wenn 
ihm  nur  der  10.  Theil  des  Hauses  gehört  und  in  diesem  so 
viele  Menschen  Platz  gefunden  haben,  so  dürfen  wir  kaum  an 
solch  eine  Miethkaserne  denken,  wie  wir  sie  bei  uns  noch  ken- 
nen, sondern  wie  heute  noch  eine  zahlreiche  Fellachenfamilie  in 
einem  armseligen  von  vier  Lehmmauern  eingefaßten  Räume 
„wohnt",  so  auch  wohl  damals.  Zumeist  campierte  man  wohl 
unter  freiem  Himmel  auf  dem  Platz  vor  oder  hinter  dem  Hause. 
In  diesen  vier  Familien  führt  das  Oberhaupt  immer  das  Attribut 
XaoYpacpo6[i£vo;.  Wie  Wilcken  richtig  erklärt,  bezeichnet  das 
Participium  Xaoypacpoujxsvo;  jemanden,  der  die  Kopfsteuer  zu 
zahlen  hat,  eine  Verpflichtung,  von  welcher  z.  B.  die  in  Ae- 
gypten  lebenden  Römer  befreit  waren.  Wurde  nun  das  Fami- 
lienoberhaupt allein  XaoYpacpoüfxEvoc  genannt ,  so  genügte  das ; 
denn  es  war  dann  von  den  andern  zu  der  Familie  gehörenden 
Personen  selbstverständlich ,  daß  sie  die  Xaoypacpia  zu  zahlen 
hatten. 

Diese  Erklärung  von  XaoYpacpou{X£vo?  wird  auch  dadurch 
nicht  hinfällig,  daß  in  einzelnen  Urkunden  das  Wort  Aaoypa- 
cpoujxEvo?  vergeblich  gesucht  wird.  Es  war  ein  überflüssiger 
Zusatz,  der  in  einer  großen  Zahl  von  Papyri,  z.  B.  auch  in  den 


224  P.  Viereck, 

von  mir  veröflfentlichten ,  nie  angewandt  ist.  Urkunden ,  die 
demselben  Zweck  dienen,  sind  oft  sehr  verschieden  in  ihrer 
äußern  Form  und  Anordnung.  Es  gab  eben  damals  noch  keine 
gedruckten  Formulare ,  die  den  Leuten  von  den  Behörden  zur 
Ausfüllung  zugeschickt  werden  konnten.  So  war  es  denn  na- 
türlich ,  daß  der  eine  Schreiber  die  Eingaben  in  dieser ,  der 
andre  sie  in  andrer  Weise  abfaßte,  daß  in  dem  einen  Dorf  so, 
im  andern  so  geschrieben  zu  werden  pflegte.  Das  erklärt  auch 
die  Thatsache,  daß  gerade  unter  den  von  Wilcken  veröffent- 
lichten Papyri,  welche  meist  gleichen  Ursprungs  sind,  sich  die- 
ser Zusatz  mit  einer  gewissen  Regelmäßigkeit  gesetzt  findet ,  so 
im  P.  1329  (b.  W.  Nr.  VII)  allein  bei  dem  Hausbesitzer  Chae- 
reas,  im  P.   1331   (IX)  bei  mehreren  Miethern  ^). 

Schon  längst  wissen  wir,  daß  die  freien  Bürger  der  Dörfer 
und  Städte  Aegyptens  von  der  Verwaltung  zu  Leiturgieen 
herangezogen  wurden.  Rathsherrn  der  Stadt  Arsinoe  hatten 
sich  im  Verein  mit  Nomarchen  um  die  Eintreibung  der  Ge- 
werbesteuer in  ihrem  Gau  zu  kümmern.  Sie  wurden  von 
dem  Vorsitzenden  des  Raths  zu  diesem  Amt  auserwählt  ^).  In 
den  Dörfern  wird  der  Strateg  auf  Vorschlag  des  Dorfschreibers 
diese  Ernennung  vorgenommen  haben.  Wenigstens  haben  wir 
Papyri,  die  auf  andern  Gebieten  ein  analoges  Verfahren  erken- 
nen lassen.  So  reicht  ein  Dorf  schrei  her  Pasion  mit  dem  Bei- 
namen Didymos  im  11.  Jahr  des  Aurelius  an  den  Megalonymos, 
den  Strategen  von  den  Bezirken  des  Themistos  und  Polemon, 
auf  dessen  Verlangen  ein  Verzeichnis  von  Personen  ein,    welche 


')  Uebrigens  ergiebt  sich  aus  dem  P.  1331  Z.  2  [uapa  .  .  .  .Jv^wvo? 
'Ap7:o[  .  .  .,  d.  i.  „eingereicht  von  etc",  und  daraus,  daß  Z.  7  die  Auf- 
zählung der  Bewohner  begonnen  wird  mit  xal  tiaX  statt  xai  e^jai  oder 
dafjL^v,  was  gebraucht  wird ,  wenn  der  Hausbesitzer  sich  einschließt, 
daß  jener  ....  vi'wv  nicht  in  diesem  ihm  gehörigen  Hause  wohnte. 
Daher  ist  Z.  4  nicht  ausgefallen  ifxauTov  xal  touc  i(xou;,  wie  Wilcken 
ergänzt,  sondern  to-j?  ÜTroyeYpafj-fxevous  ivot'xou?  (cf.  P.  1336  (KIV)  3^ 
1338  (XVI)  7  u.  s.  w.).  Unter  anderm  tritt  hier  auch  der  Fall  ein, 
daß  ein  gewisser  Soterichos  ,  ein  Greis  von  72  Jahren  ,  der  wie  es 
scheint,  kein  Gewerbe  mehr  betreibt  —  er  wird  als  fjnrjTpoTioXetxrj;  be- 
zeichnet, Rentier  in  der  Metropole  —  nicht  als  Xaoypacpo-jfxevo?  auf- 
geführt ist,  sondern  sein  Sohn,  nach  dessen  Namen  ausdrücklich  hin- 
zugefügt ist  XaoYpacpo6{j.cvov  Yetupyov  L  {j-y.  Diese  Fassung  kann  wohl 
nur  dadurch  veranlaßt  sein  ,  daß  der  vorher  genannte  hochbetagte 
Vater  von  der  Kopfsteuer  befreit  ist,  der  Sohn  und  die  andern  Fa- 
milienmitglieder dagegen  nicht.  Ebenso  wird  P.  6868  (IJ.  B.  M.  p. 
114)  ein  78 jähriger  Greis  als  dTroXeXufxevo?  ttj?  XaoypacpEt'as  bezeichnet. 
Andre  Beispiele  mit  diesem  Gebrauch  von  Xaoyp(acpo6fji.evo;)  könnten 
leicht  angeführt  werden.  Ich  will  jedoch  nur  noch  darauf  aufmerk- 
sam machen ,  daß  auch  im  P.  1330  (VIII)  Z.  5  für  Tiafj.,  was  Wil- 
cken las,  Xaoyp(acpo'j[j.£vos)  zu  lesen  ist.  Viele  andre  Verbesserungen 
seiner  Lesungen  wird  Wilcken  nächstens  selbst  liefern  (U.  B.  M. 
Heft  5). 

8)  cf.  F.  1506  ü.  B.  M.  I  p.  4  ff.   und  dazu  Hermes  XXVII  p.  516  ff. 


Die  aegyptische  Steueremscliätzungs-Commission  in  röm.  Zeit.    225 

zur  Uebernahme  eines  Amtes  ausgewählt  waren  ^).  Es  heißt  dort: 
aiTou|j.£VO;;  u~o  aoü  övotiara  zlc,  >vi[.  .Jarsiav  TT^c,  YStvojxsvr^;  sti' 
aYa^oTc  xaTotoTcopa;  SiÖoijlsl  tou?  U7royiYp(apLjx£Vou;)  ovra;  sü- 
'i:opo[uc]  xat  [sJ-itt^Beioüc.  Da  nach  dem  ersten  i  von  Xi[.  .]ia- 
TEiotv  Ueberreste  eines  [x  erkennbar  sind,  möchte  ich  >.i[xviar£iav 
schreiben,  wofür  man  freilich  von  /aixva^o)  abgeleitet,  Xitivaatcia 
in  der  Bedeutung  ^^ Bewässerung"  erwarten  müßte.  Auf  diesen 
Bericht  hin  vollzog  der  Strateg  die  Ernennung.  Auch  eine  sol- 
che Urkunde,  durch  welche  die  Bestätigung  oder  Ernennung 
der  vorgeschlagenen  Personen  vom  Strategen  vollzogen  wird, 
ist  uns  in  dem  P.  6891  erhalten.  Das  ist  ein  dvTiypacpov  -üpo- 
YpdcjjijjLaroc ,  die  Abschrift  einer  Bekanntmachung  des  Königl. 
Schreibers  des  Heraklidischen  Bezirks  Serenus,  welcher  die  Ge- 
schäfte des  Strategen  verwaltete.  Die  Bekanntmachung  ist  am 
10.  Aug.  169  erlassen.  Auf  Vorschlag  der  Schreiber  der  Stadt 
werden  an  Stelle  von  vier  verstorbenen  und  zweien,  welche  die 
gesetzliche  Zeit  ihr  Amt  verwaltet  hatten,  sechs  neue  Personen, 
welche  als  cUTropoi  und  iiziTrfizioi  dz  ör^fxoaia  befunden  sind, 
ernannt  eic  to  auvTijjLTjaaaO^ai  Ta  Iv  aTTpocToic  u7rdcp}(ovTa  ^^). 

Ein  gleiches  Verfahren,  dürfen  wir  also  wohl  mit  Recht 
schließen,  könnte  auch  bei  der  Ernennung  der  Xaoypacpoi  ange- 
wandt sein. 

Aus  den  verschiedenen  Urkunden  können  wir  auch  entneh- 
men, wem  von  den  Mitgliedern  der  Steuereinschätzungscommis- 
sion  die  Hauptarbeit  zufiel.  Es  ist  selbstverständlich,  daß  der 
Strateg  oder  der  Königliche  Schreiber  diese  Eingaben  nicht  alle 
persönlich  in  Empfaug  nahm  und  las.  Die  Hauptthätigkeit  wird 
ihren  Hülfsarbeitern ,  den  in  den  Urkunden  erwähnten  ßorj^oi, 
ferner  in  der  Stadt  den  Stadtschreibern,  im  Dorf  den  Schreibern 
des  Dorfes  zugefallen  sein,  bei  einer  bestimmten  Klasse  der  oltto- 
Ypacpai  kommen  die  XaoYpdccpoi  hinzu.  Daher  war  es  nicht  nöthig, 
die  Eingabe  immer  an  den  Strategen  und  Königl.  Schreiber  zu 
richten,  häufig  sind  sie  an  den  Dorfschreiber  ,  häufig  an  die 
XaoYpa':poi  allein  .gerichtet.  Daß  unter  diesen  einmal  ein  Ptole- 
maios  vor  den  übrigen  mit  Namen  hervorgehoben  wird,  könnte 
darin  seinen  Grund  haben  ,  daß  die  Eingaben  in  den  Verwal- 
tungskreis des  Ptolemaios  gehörten  —  den  XaoYpacpoi  wären 
dann  einzelne  Straßen  ihres  Heimathsortes  als  Reviere  zugetheilt 
gewesen  — ,  es  kann  auch  darin  seinen  Grund  haben,  was  viel- 
leicht auch  wahrscheinlicher  ist,  daß  diese  Commission  der  Xao- 
YpacpoL  wieder  einen  unter  sich  zum  Vorsitzenden  hatte,  der  in 
diesem  Fall  eben  der  genannte  Ptolemaeus  war. 


»)  cf.  U.  B.  M.  I  p.  109  F.  7022.  Wenn  ich  ergänze  Xi[[j.v]tcyTe(av, 
so  will  ich  nicht  verschweigen,  daß  es  fraglich  ist,  ob  der  Platz  für 
V  genügt. 

»*)  cf.  ü.  B.  M.  I  p.  28  f. 

Philologus  LH  (N.  F.  VI),  2.  15 


226  P.  Viereck, 

An  diese  Einschätzungscommission  wrurden  die  verschie- 
densten Eingaben  gerichtet ,  die  sämmtlich  den  Namen  auo- 
Ypacpai  tragen  ^^).  Eine  Reihe  von  ihnen  sind  Berichte  über 
den  Besitz  an  Vieh.  Zu  ihnen  gehören  die  Papyri  6919, 
6937  ^^},  1337  ^^)  und  ein  von  Hartel  citierter  Papyrus  der 
Sammlung  Erzherzog  Rainer  ^*).  Um  ein  Beispiel  solcher  Ur- 
kunden zu  geben,  drucke  ich  P.   6937  ab  : 

^oxvoiT(aiou)  xa}i7jX(oi)  yj,  'ira)X(ot)  ß. 

AiXiqj  2apa7ria>vi  0Tp(aTrfj'(5)  xal  2ap[aira}X}Xtt>vt] 
ßaoiX(ix(j))    Yp(a}x}xaT£'i)   'Apot(votTou)   'HpaxXetSou 

[xspiSog 
Trapdt  nav£cpp£}j.[x£(u;  f'Qpwvo?] 
5  5iiYp(a«I;Ev)  ß       tou  ^totoyjtecü;  diro  x[a)[j,7j]? 
xal  7:pox(etvTat)  2oxvo7r(aio(j)   ^"^^^rju-  a^^'  oiv  aTC£Yp(a<j^a}i.Yjv) 

To  £711  t6  ä  xa|i7]X(tüv)  ^,  iriTTpaxa 

T(f    iv£aTü)Tl    Tj    S    (■-=    £T£l)    na^TElTL    'EptfiOD? 

10  Tou  na7:£TToc  airo  if^;  «(üttjc)  xcojjlt^? 

xa[xrjX(ov)  ä,  toü?  0£  Xoi7r(oü;)  xa{jL7jX(oi);)  -^ 
dTroYp(acpo}xai)  £i;  xo  lv£oio?  tj  S  'Avtwveivoü 
Ka{aapo;  toü  xupi'ou  xai  xoug  £mY£Yov(>[T(a«;)] 
il  iTciYcvfji;  ^^^(ou;)  ß". 

15  (2.  H.)  'ATr£Yp(dcpYjoav)  2apa(7ri«)vt)    0Tp(aTr^Y(f)    8i'    OLTztr 

Yp(acprj?)  xai(v^;)  xd}jLrjA(oi)  -^j  7rü)X(oi)  ß  . 
dTr£Yp(dcpr^oav)    ßaoiA(ixcp  Ypa[x[xaT£t)    [xd[j-r^X(ot)]7j, 

■7TU)A(0l)    ß. 

(3.  H.)  'ApT£}ii8ü>po?    lY{i£TpYio(a?)    }j,£TpTj(o£i)    auvcpa)(vü)) 

8t'  'ATroA(XüJVioo) 
*(4.  H.)  ßorjÖ(ou).  *'IaiSa)po?  l^7jpi(8'|ir|Xojc)  auvcp(ü(vü>), 

20  (5.  H.)         £EY]pi^([X7jXü);)  ß(xoiX(ixoc)  ou(v)cp(a)vd)). 

Panephremmis,  der  Sohn  des  Horon  und  Enkel  des  Stotoetis 
aus  Soknopaiunesos,  einem  Dorfe  des  Heraklidischen  Bezirks,  hat 


")  Bei  der  unendlichen  Zahl  von  Eingaben,  welche  in  Wirklich- 
keit gemacht  sind,  und  der  geringen,  die  wir  besitzen,  muß  man  sich 
davor  hüten,  diese  Eingaben  alle  in  gleicher  Weise  aufzufassen,  wie 
es  Wilcken  thut,  der  den  übrigens  wenig  glücklichen  Namen  Steuer- 
professionen dafür  aufgebracht  hat. 

12)  cf.  ü.  B.  M.  I  p.  65  und  Q6 ,    wo    ich    die    Urkunden    publi- 

»8)  cf.  Wilcken  in  den  Sitzungsber.  d.  Berl.  Ak.  d.  Wiss.  XXXV 
p.  916.  N.  XV,  Hartel,  Ueber  d.  griech.  Papyri  Erzherzog  Rainer  S.  74 
und  dazu  Wilcken,  Hermes  XXI  p.  285. 

")  cf.  Hartel  1.  c.  p.  74  f. 


Die  aegyptische  Steuereinschatzungs-Commisslon  in  röm.  Zeit.    227 

bei  der  Steuerbehörde  im  Jahre  143/144  8  ausgewachsene  und 
ein  junges  Kamel  als  seinen  Besitz    angegeben ,    zusammen    also 

9  Thiere  ^^).  Von  diesen  hat  er  in  dem  folgenden  Jahre,  aus 
welchem  der  Papyrus  stammt,  an  Papeis,  den  Sohn  des  Erieus 
und  Enkel  des  Papeis ,  der  ebenfalls  aus  Soknopaiunesos  ist, 
ein  Kamel  verkauft ,  und  so  giebt  er  denn  für  das  laufende 
Jahr  die  übrigen  8  Kamele  und  zwei  durch  Geburt  hinzuge- 
kommene junge  Thiere  als  seinen  augenblicklichen  Besitzstand 
an.  Von  andrer  Hand  befinden  sich  noch  Notizen  unter  dieser 
Eingabe:  dirsYpCa'^prjaav)  zLapa(7ri(uvi)  arp(aTY]Y(p)  ol'  aL^:o^p{a.'■^r^c,) 
xai(vY]c)  y.6L[Lr^X{ol)  f^,  7rü)Ä(oi)  f  und  dahinter  ebenso  die  Notiz, 
daß  diese  Eingabe  auch  beim  Königl.  Schreiber  eingereicht  sei. 
Diese  beiden  Bemerkungen  sind  ebenso  wie  die  drei  folgen- 
den Notizen  der  die  Eingaben  prüfenden  Beamten.  Auffällig 
ist  auch,  daß  hier  sowohl,  wie  im  Pap.  6919  zum  Schluß  eine 
ausdrückliche  Angabe  des  Regierungsjahres  des  herrschenden 
Kaisers  und  des  Monatstages,  an  welchem  die  Eingabe  abgefaßt 
ist,  fehlt.  Die  Urkunde  P.  6919  rührt  von  demselben  Pane- 
phremmis  her,  nur  ist  sie  zwei  Jahr  jünger.  Für  vier  Jahre 
können  wir  daher  des  Panephremmis  Besitz  an  Kamelen  fest- 
stellen: Am  Schluß  des  Jahres 

141/142  besaß  er  9  Thiere,  im  Laufe  des  Jahres. 
142/143  sind  2  Kamele  verkauft,    es  blieben  also   7,    dazu  ka- 
men 2  neugeborene,  macht  im  ganzen  9   Thiere. 
143/144   ist  wieder  1  Kamel  verkauft,  1  geboren,  macht  9  Thiere, 

und 
144/145    endlich  hat  Panephremmis  wieder   ein  Kamel  verkauft, 
es    blieben    ihm  8,    und    dazu    kamen    2  neugeborene; 
daher  hatte  er  im  ganzen  10  Thiere,    als    er  die  neue 
(XTroYpacpYj  einreichte. 
Sein  Besitzstand  änderte  sich  also  im  Laufe  der  Jahre  wenig. 

In  derselben  Weise  giebt  auch  der  im  P.  1337  genannte 
Suchas  im  Jahr  144/145  seinen  Besitz  an  Ziegen,  Schafen  und 
Lämmern    an.      Die    Eingabe    lautet: 

AlXiiüi  SapaTTiojvi  0Tp(aT7]"j'(j))  |  Apoi(voiTou)  '  Hpax(X£i8ou) 
}x£pioo(;)  I  Tcapa  Sou)(a  tou  ^ou^a  i  tou  AioStopoo  octco  ajx- 
5  cp(>8o(u)  II  'EXX-/)viou'  ä  airsYpa^J^afxr^v  |  tü)  SisXtjAu^^oti  C  S 
(=  list,  d.  i.  143/144)  Trpoßara  |  ^,  aiY(a<;)  "^,  apva? 
i,    £^    (üv    Si£|cpaa{>r|    (=  oieac^aybri?)    Trpdßaia    Sixa    xia- 

10  o£[pa] ,  \  TOi  §£  >^onra  irpopaia  £xat[6v  ||  d]7roYpa(po{j.aL  xai 
de,  t6  £v[£oto?  I  Tj  S  (d.  i.  144/145)  'Av]tü)v[tvou  Kai- 
oap]o?   TOU    xupiou. 


")  Etwas  anderes   kann    das   t6    ItiX   t6   a  xa{Ai^X(a)v)  d  nicht  be- 
deuten. 

15* 


228  P.  Viereck, 

Suchas  besaß  also  i.  J.  143/144  104  Schafe,  10  Läm- 
mer, 6  Ziegen,  das  würde  für  das  Jahr  144/145,  in  welchem 
die  herangewachsenen  Lämmer  als  Schafe  gezählt  werden,  114 
Schafe  und  6  Ziegen  geben.  Inzwischen  sind  jedoch  14  Schafe 
geschlachtet  (man  könnte  auch  an  ^iSTrpa&Yj ,  verkauft ,  Sts- 
cpUap^Tj ,  zu  Grunde  gegangen,  denken),  es  bleiben  also  nur 
100  Schafe  und  6  Ziegen  für  das  laufenfe  Jahr.  Daher  müs- 
en  wir  Z.  9  £xaT[ov]  schreiben.  Daß  hier  nicht  noch  einmal 
die  6  Ziegen  aufgezählt  sind,  beruht  auf  einer  gewissen  Nach- 
lässigkeit des  Ausdrucks.  Die  Zahl  der  Schafe  hat  sich  ver- 
ändert, die  der  Ziegen  nicht;  daher  kam  es,  daß  der  Schrei- 
ber bei  Abfassung  der  Eingabe  nur  die  abweichende  Zahl 
der  Schafe  noch  einmal  ausdrücklich  hervorheben  zu  müssen 
glaubte. 

Daß  immer  in  diesen  Eingaben  auf  die  airoYpotcpoii  des  vor- 
hergelienden  Jahres  zurückgegriffen  wird ,  hat  nur  dann  Sinn, 
wenn  wir  annehmen,  daß  die  Eingaben  jenes  Jahres  im  Archiv 
aufbewahrt,  oder  daß  doch  die  gemachten  Angaben  in  die  offi- 
ziellen Listen  der  Steuerbehörde  eingetragen  waren.  Durch 
einen  solchen  Hinweis  auf  die  alten  aTroypacpai  wurde  die  Con- 
trole  wesentlich  erleichtert.  Denn  der  eine  Theil  der  Angaben 
konnte  aus  den  Acten  als  richtig  erwiesen  werden.  Dagegen  muß- 
ten die  für  das  laufende  Jahr  gemachten  auf  ihre  Richtigkeit 
hin  erst  geprüft  werden.  Darauf  beziehen  sich  die  Bemerkungen 
unter  der  Urkunde  und  die  Randnotizen.  Die  Angaben  des  Pa- 
nephremmis  sind  von  einem  gewissen  Artemidoros  durch  seinen 
Secretär  Apollonios  und  von  Isidoros  geprüft.  Dieser  letztere, 
wie  es  scheint,  hat  auch  die  merkwürdige  Randnotiz  hinzuge- 
setzt: 8i£Yp(a6£v)  3  xocl  Trpd'/(£ivTai)  tcü)X(oi)  f.  Diese  Bemer- 
kung scheint  auf  einem  Irrthum  zu  beruhen :  Isidor  hatte  wohl 
übersehen,  daß  Panephremmis  das  junge  Kamel,  welches  er  im 
7.  Jahr  des  Antonin  als  ttäXo;  aufführt,  im  8.  Jahr,  aus  dem 
die  Eingabe  stammt,  als  ausgewachsenes  Thier  gerechnet  hat. 
Und  so  schrieb  er  denn  an  den  Rand,  Panephremmis  habe  nur 
2  TTüiXoi  angegeben,  aus  der  Eingabe  ergebe  sich  aber,  daß  er 
drei  ttwAoi  besitze.  Nachdem  er  aber  seinen  Irrthum  eingesehen 
hatte,  erklärte  er  die  Angaben  des  Panephremmis  durch  seine 
Unterschrift  für  richtig.  Solche  Prüfung  wird  wohl  regelmäßig 
bei  den  Angaben  über  Besitz  an  Vieh  stattgefunden  haben,  da 
hier  sonst  leicht  Steuerhinterziehungen  möglich  waren.  Denn 
daran  ist  kein  Zweifel,  daß  diese  Eingaben  bei  der  Behörde  ge- 
macht wurden ,  damit  diese  eine  Grundlage  für  die  Festsetzung 
der  Steuer  hatte.  Nach  den  genauen  Mittheilungen  über  jedes 
einzelne  Stück  Vieh  können  mir  nur  annehmen,  daß  die  Höhe 
der  Steuer  sich  nach  der  Zahl  der  Thiere  richtete. 

Ich  kann  es  mir  in  diesem  Zusammenhange  nicht  versagen 
auf  den  Papyrus  7023  hinzuweisen,  der  offenbar  auch  die  Con- 


Die  aegyptische  Steuereinschätzungs-Commission  in  röm.  Zeit.     229 

trole  der  Steuererklärung  zum  Gegenstand  hat  '^).  Die  Urkunde, 
welche  am  1.  August  187  ausgestellt  ist,  und  deren  erste  Zei- 
len stark  verstümmelt  sind,  lautet  von  Z.   5  an  : 

[— ^O-    svTciprj  pi\[p  ^.  ^ ]?  imCirj- 

to5v|t[o(;,    ottogou]?    -/^oipouc,    im    \    toü    Trapd[vTo]?, 

10  S}(a),    7rpoo|cpü)va>    öjxvucov    tyjv   [M]apxou   ||   AupY]Xiou 

KofXfjLoSou    I  'AvTtovivou    KaiOÄpo?    Tou    I   xopiou    TU- 
)^y]V    s/siv    [x£    I   5(oipou;    ^,    oüaTrsp  TpSjCpcüV  £i?  to 

15  xaraYa^sTv  ||   sie     xac,    t%    ^Fsv^oXÄtj/s  |  (d?    dyopa«;, 

xai  OTTOiav    emjCT^x^j; ,    Trapoc^TYjOü) ,    t^    £|vo;(o?    sivai 
T(|)  &p)((|)  orp(aTYjYtj))  I  Std  'Apxaii>iu>o?  tou  Atovoaiou.  || 

20  L    XYj    AuToxpaiopoc    Kaioapo?    |    Mdpxou    AupyjXiou 

KofjL(xdöou    I    'AvTtüVivou    Euaeßoü?    |    Eutu/ou?    ^s- 
ßaarou    'Ap[x£Viaxou    J     Mt^öixou     Dap^LXou     2ap[ia- 

25  Tixoü  II  Fspiiavixou    MsYiaTou    Bpstawr/ou    |    Oatocpt 

Y  (=   1.  Aug.   187  n.   Chr.)    | 

(2.  H.)     Nscpspw?     Kacpa  [ ]    |    xaTaycoYSu? 

ojxoaa    (=  w[xoaa)   t[ov    7rpo]|x£i}X£Vov    op[x]ov    £X£iv 

30  jxTj    (=   [JL£)  [|  Itci   to5    TcapdvTo?    )(oipou?    £[x]a|T[6]v 

£^7)xovTa  TTEVcE  p|e,  |   oS?    xal    7rapa[oT]7jooj ,    67rdTa[v 
£]|TciCr^TY]aifj?,  d)c  7rpdx£iTai.    |  ''EYpa<]>a  UTr£p    [auJTOu 

35  *(3.  H.)  Ncixiac  ||  'latöwpou    \i\ji    £i]8dT0?  Ypd[X[i,a|Ta.     *T(to; 
uirr^pitTjc   I   £TrrjXoXou^7]oa.  — 

Die  Urkunde  hat  folgende  Entstehungsgeschichte :  Nepheros  hat 
als  seinen  Besitz  165  Schweine  angegeben.  Das  wird  bezweifelt 
sein  von  der  Behörde.  Darauf  richtet  Nepheros  ein  Schreiben 
an  den  Strategen,  in  welchem  er  sagt,  nachdem  man  bei  ihm 
nachgesucht  habe,  wie  viele  Schweine  er  besitze,  erkläre  er  hier- 
mit 165  Schweine  zu  haben,  die  er  auf  den  Markt  voij  Psen- 
kollechis  bringen  wolle,  und  diese  seine  Angabe  erhärte  er  durch 
einen  Eid.  Auch  sei  er  bereit,  diese  165  Schweine  dem  Stra- 
tegen vorzuführen,  wenn  dieser  sie  sehen  wolle.  Diese  eidliche 
Erklärung  ist  für  den  des  Schreibens  unkundigen  Nepheros  von 
Neikias,  des  Isidoros  Sohn,  unterschrieben.  Ein  gewisser  Titos 
hat  zur  Bestätigung  der  gemachten  Angaben  seinen  Namen 
darunter  gesetzt  (£TrT|XoXouö-/]aa). 

Die  zweite  Klasse  von  Eingaben  wird  durch  den  P.  6969 
und  durch  ein  Fragment  P  7030  '')  vertreten.  Der  Papyrus 
6969,  der  dem  Jahre  202  n.   Chr.  angehört,  lautet  : 


^*)  Herausgegeben  von  mir  U.  B.  M.   I  p.   110  f. 
")  cf.  ü.  B.  M.  1  p.  155  u.   125. 


230  P.  Viereck, 

^r^\lr^xpi(!^  oTp(aTr^Yü))  'ApaL(voiTOü)  'Hpax(X£iSou)  fX£pi8(oc) 
xai  Kava)7r(|)  to)  xai  'AaxXr^maS-^ 
ßaaiX(ixo))  Yp(a}i|j.aT£T)  'Apai(voiTou) 'Hpax(X£i8oo)  jjL£pi8o<; 
xai  xü)[xoYp(a{x[xaT£T)  xtüfir^c   Kapavioo; 
5  Tuapa  OuaX£pia?  tlauXiva?  Sta 

(pp(oviiOTOü)  'öpi^ivou?-  a'iroYp(acpopLai)  xaia  ra 
x£X£uoÖ£VTa  uiro  to5  XafxTrpoxa- 
Tou  y)Y£[xovo?  Ta(;)   U7rap;(o6oa?  }ioi 
7r£pl  xa)|xr^v  Kapaviöa  Iv  xd- 
10  7:(p    KoiXaBi  Srpouöou  ^X£yo[1£voi)  (1.  X£yo[x£V(|)) 
h  \iiüL  ocpp(aY't8t)  yr^?  i3ioxt7)tou 
apoupac  [8]uo  T£Xo6aac  ava  tto- 
poü  {jLiav  ^[xiau  atoiiaiiCo- 
}jL£va;  £1?  OuaX£piav  OauAivou  (sie!), 
15  r^^po'/r^y.oict.z  Tipo;  to  £V£a- 

TO?  Sixatov  £To;  (201/202)-  8io  ImSi- 
Sa)(xi     OüaX£pia  FlauXiva  8ia 
cpp(ovTiaTou)  'ßpLY£VOl)?  iTTtSiScüxa. 

(2.  H.)  d7r£Yp(acp7j)    7:(apa)    0Tp(aT73Y(j))    i    S  Oa}i(£vo>&)   ä 

(=  25.  Febr.  202). 
20  aTr£Yp(acp7j)    7r(apa)    ßaa(iXix(j))    '^p{oiii\ioiTei)    i    S    (Pa- 

ix(£vü>&)  ä- 
(3.  H.)  ^Eptsi)?  xa)}AOYpa([X{iaT£ü!;)  ijy^ov  to6to(u) 
t6   lOOV   £1?  I^ETaoiv. 

Das  Fragment,  der  Schluß  einer  gleichen  Urkunde,  deren  An- 
gaben von  demselben  Schreiber  Erieus  als  richtig  bescheinigt 
werden,  lautet : 

DaTTtüVTEO)?    .    .    J10)(00T0    .    .[ ] 

(dpoupa;)  Xy  Ly]'  (=  dpoupa?  33^2  +  ^/s),  ac,  xai  diro- 

Yp(d(poji,at)T(i) 
iß  L^  (203/204).     8io  Im8i8«>}i.£i  — . 

(2.  H.)  d7r£Yp(d(p7j)    7r(apd}    ßaaLX(LX(5))    '^^(oiiiiLOLTei)    tß    S/ 

,  *t-  • ;  ~  ■  J 

5  (3.  H.)  EpL£u?  xa)}jLOYp(a[i-}xaT£u?)  £a;(ov  [toüto(o)  t6  i'aov] 

£ic  I^ETaatv. 

Die  erste  Urkunde  vom  25.  Februar  202  ist  eine  Eingabe  der 
Valeria  Paulina  und  ihres  Vormundes  Origenes  aus  dem  Dorf 
Karanis.  Angegeben  werden  als  Besitz  2  Aruren  eigenen  Lan- 
des. Gelegen  sind  diese  beiden  Aruren ,  welche  eine  acppaYi? 
d.  h.  Parzelle  bilden ,  in  der  sogenannten  Straußhöhle.  An 
Steuern  sind  davon  l'/a  Artaben  Weizen  zu  zahlen.  In  dem 
laufenden  10.  Jahr  waren  die  Aecker  vom  Nil  nicht  über- 
schwemmt. 


Die  aegyptische  Steuereinschätzungs-Commission  in  röm.  Zeit.     231 

Das  kleine  Fragment,  welches  ich  mit  abgedruckt  habe, 
ist  eine  ganz  ähnliche  Urkunde  gewesen,  wie  aus  Z.  2  hervor- 
geht. Die  Unterschriften  beider  Urkunden  sind  gleich  denen, 
die  bei  den  Steuererklärungen  über  Vieh  von  mir  schon  be- 
sprochen sind. 

Auch  diese  Angaben  mußten  jährlich  gemacht  werden,  und 
im  Archiv  hat  sich  ein  Grundbuch  befunden ,  in  welchem  sie 
verzeichnet  standen.  Jede  Veränderung  des  Besitzes  mußte  der 
Behörde  mitgetheilt,  wahrscheinlich  durch  Vorlegung  der  Kauf- 
und Verkaufsurkunden  bewiesen  werden.  Nur  so  haben  wir  es 
uns  doch  wohl  zu  erklären,  daß  über  jeden  Kauf  und  Verkauf 
ein  sehr  weitläufiger  Contract  aufgesetzt  wurde.  War  das  doch 
für  den  Viehhändler  das  einzige  Mittel,  die  Verminderung  sei- 
nes Viehbestandes,  für  den  Landmann  die  Verminderung  seines 
Landbesitzes  zu  erweisen.  Während  mir  ein  Papyrus  mit  ei- 
ner staatlichen  Liste  über  den  Viehbestand  der  einzelnen  Händler 
nicht  bekannt  ist,  giebt  es  entsprechende  Listen  über  den  Grund- 
besitz ,  die  wir  unsern  Verhältnissen  entsprechend ,  als  Grund- 
buch bezeichnen  können.  Auf  sie  zurückzukommen,  behalte  ich 
mir  für  ein  anderes  Mal  vor. 

Eine  dritte  Klasse  von  Eingaben  bezieht  sich  auf  den  Haus- 
besitz. So  haben  wir  z.  B.  die  Eingabe  einer  lulia  Crispina  aus 
dem  Dorfe  Dionysias,  vom  24.  Juli  133  n.  Chr.,  von  mir  in 
U.  B.  M.  I  p.  67  veröffentlicht.     (P.   6880). 


Atovuoiojt  0Tp(aT7]Y(p)  xal  'Ap^tß^jcDi  9aotX(tx(ij) 


5  7:apa  ['l]ouXia;  Kptairivr^c  8ia  cppovxta- 

TOÜ    f'Q]pOU    TOU    'Ovva)Cpp£(WC    aTTO    Xtt)- 

\ir^[c  A]iovuaia6oc  xatdt  xa  y.zXzoabi{^Ta) 

d7ro7pacpo[jL(at)  xd  UTzdpy^ovTOL  [x(ot)  Iv  xtofjLT^j 

At[ovu]oid8i  sie,  ttjv  toö  hl^Xr^Xu^6x{Qc) 
10        IC  Li  AuToxpatopo^;  Kaiaapoc  Tpaiavou 

[A5pia]vou    ^sßaaxou     (131/132    n.  Chr.)    xai'     oix(iav) 

d7roYp(acp7]v) 

ii:[\  Toü]  d[}x]cpd8(ou)  Ap7ro)(paT(iü)voc)  oixiav  xai 

aüX7)v  xai  stt'  d[xcpdo(oo)  ßoußaoT(£ioo)  exspav 

o^Ttiav  xai  auXYjV  Sio  £7ri8i8u){xt  xr^v 
15        d7roYp(acp7jv).     AooXia  KpioiriVY]  (?).  ooß  xpt 

L  iz  ASptavoü  Kaiaapo?  xou  xopiou 

'Eireicp  h    (=   24.  Juli  133  n.  Chr.). 

Die  Urkunde  ist  bis  auf  die  eigenhändige  Unterschrift  Z.  15 
ohne  große  Schwierigkeit  zu  lesen.  Daß  sich  lulia  Crispina 
AouXia  unterschreibt,     ist    wohl    der    schlechten  Aussprache    zu- 


232  P.  Viereck, 

zuschreiben.  Z.  5  stellen  wir  wohl  mit  größerem  Kechte  die 
Form  'louAia  wieder  her,  da  die  Eingabe  von  einem  correct 
schreibenden  Schreiber  abgefaßt  ist.  Der  Inhalt  der  Urkunde 
ist  leicht  verständlich.  Nach  den  Befehlen  des  Praefecten  von 
Aegypten  —  denn  das  ist  zu  ergänzen  nach  xsAcuaOivia,  wie 
aus  zahlreichen  andern  Urkunden  hervorgeht,  in  denen  xaia  tol 
xeXsuailsvia  utto  tou  XatiirpiOTa-ou  Yi'Sfji&vo;  oder  ähnlich  ge- 
schrieben steht  —  giebt  Julia  durch  Vermittlung  ihres  Vor- 
mundes ^^)  Horos,  den  Sohn  des  Onnophris  als  ihren  Besitz  an 
Häusern  an  ein  Haus  und  einen  Hof  auf  der  Straße  des  Har- 
pocration '^),  ein  zweites  Haus  nebst  Hof  auf  der  Straße  von 
Bubastos  2«). 

Diese  Angaben  können  nur  zu  dem  Zwecke  gemacht  sein, 
daß  diese  Häuser  und  Höfe  in  das  Grundbuch  eingetragen  wur- 
den. Zu  beachten  ist  jedoch,  daß  gesagt  ist,  aTioYpacpojiai  xa 
67rapj(ovta  jioi  sie  ttjv  tou  oisXt^XuOotoc  i^  L  xat'  oix(iav)  diro- 
Yp(acpr,v),  daß  diese  Eingabe  also  nicht  für  das  laufende,  son- 
dern für  das  verflossene  Jahr  gilt.  Natürlich  hätte  für  solche 
Eintragung  die  einfache  Bemerkung,  daß  das  Haus  in  dieser 
oder  jener  Straße  liege,  nicht  genügt.  In  dem  Grundbuch  ist 
die  Lage  des  Hauses  genau  bestimmt  gewesen ,  wie  es  in  un- 
zähligen Papyri  zu  lesen  ist ,  nach  seiner  Umgebung  nach  der 
Nord-,  Ost-,  Süd-  und  Westseite.  Mit  ihrer  Eingabe  erklärt 
Julia  also  nichts  weiter,  als  daß  in  ihrem  Häuserbesitz  keine 
Aenderung  eingetreten  ist,  und  daß  daher  die  früher  gemachten 
Angaben  noch  gültig  sind.  Daß  dieser  Besitz  an  Häusern  an- 
gegeben wurde ,  um  darnach  die  Höhe  der  zu  zahlenden  Ge- 
bäudesteuer zu  bestimmen,  bedarf  kaum  der  Erwähnung. 

Die  natürliche  Consequenz  dieser  Auffassung  ist  folgende : 
In  dem  Fall ,  daß  jemand  ein  Haus  gekauft  hat ,  hat  er  unter 
Vorlegung  des  Kaufcontracts,  in  welchem  natürlich  die  Lage 
des  Hauses  genau  bestimmt  ist,    bei  der  Behörde  seinen  neuer- 


^®)  cf.  Mitteis  Reichsrecht  und  Volkrecbt  in  den  östl.  Prov.  d. 
rÖm.  Kaiseireiches  p.  217  f  über  die  Vermengung  von  Tutel  und 
Curatel,  von  x6ptos  (Geschlechtervormund)  und  cppovxtaTTJc  Julia  sagt, 
daß  sie  diese  Häuser  in  die  xax'  o{xiav  ä-oypacpr]'  eintrage.  Darunter 
ist  nach  dem  Zusammenbang  nichts  anderes  zu  verstehen,  als  das  von 
den  Behörden  hergestellte,  auf  dem  Archiv  befindliche  Grundbuch,  in 
welchem  die  Häuser  und  Bauplätze  des  Dorfes  oder  der  Stadt  ver- 
zeichnet standen. 

^^)  Die  Aspiration  des  x  in  dem  Namen  des  ApTroxpax^cuv  findet 
sich  häufiger  in  den  Papyri. 

äo)  P.  6938  (vgl.  U.  B.  M.  I  p.  71)  aus  dem  J.  160/161  ist  nicht 
eine  dTroypoccprj  über  Hausbesitz:  Thaisarion  zählt  freilich  ihren  Haus- 
besitz Z.  6  ff.  auf  und  fährt  Z.  12  fort:  ar:ep  ä7:oYp(acpofAat)  zU  t7]v  [xoü] 
5ieX7]Xu0dxo;  xy  L  (159/160)  6eoü  AiXiou  [AJvxiuvet'vou  [xax'  oj^xi'otv  dTio- 
Yp(acprv},  ^v  ol;  obUli  dTioypdcpexat,  doch  cf.  die  Ausführungen  S.  239. 


Die  aegyptische  Steuer einschätzungs-Commission  in  röm.  Zeit.     233 

worbenen  Besitz  anzugeben.  Er  könnte  in  diesem  Fall  nicht 
die  Wendung  gebrauchen  ß:7roYpa(po[xai  cic  Tr^v  tou  SicXr^Xu&OTOi; 
sTOüc  /ar'  or/iav  d7roYpacpr,v ,  weil  eben  in  den  Listen  des  ver- 
gangenen Jahres  das  Haus  überhaupt  noch  nicht  aufgeführt  ist. 
Wir  haben  es  in  den  drei  bisher  besprochenen  Fällen  mit 
dem  Verfahren ,  was  wir  heute  Selbsteinschätzung  nennen ,  zu 
thun.  Die  Angaben  über  den  Besitz  rühren  von  den  einzelnen 
Bewohnern  her  und  werden  nur  von  der  Behörde  controliert. 

Obwohl  der  äußern  Form  nach  den  besprochenen  Papyri 
sehr  ähnlich,  sind  doch  scharf  von  ihnen  zu  trennen  eine  vierte 
Klasse  von  dTro^poccpai,  zu  welcher  mit  Ausnahme  von  P.  1337 
auch  die  früher  von  Wilcken  veröffentlichten  gehören.  Sie  lie- 
ferten den  Behörden  das  Material  zur  Aufstellung  von  Personen- 
listen. Insofern  sind  sie  eng  verwandt  mit  den  aTroypacpai  über 
Hausbesitz,  jedoch  nicht,  wie  es  öfter  scheinen  könnte,  mit  die- 
sen zu  einer  Eingabe  verschmolzen ,  als  auch  die  Personen  in 
die  y.at'  or/iav  dcTcoYpacpat  eingetragen  wurden.  Ich  muß  mich 
hier  darauf  beschränken,  aus  der  Fülle  des  Materials  nur  ei- 
nige Papyri  heranzuziehen,  welche  eine  geeignete  Grundlage  für 
die  Besprechung  der  ganzen  Klasse  bieten. 

Ich  drucke  zuerst    den  Papyrus  6881    ab ,    welchen    ich    in 
der  Museumspublication  p.   68  wiedergegeben  habe. 

'Apcparjoi  xoj{xoYp(o([X[iaTSt)  Kapavi6o? 

irapoL  'A[jL|Xü>viou  'Apiraya^ou 

TOU  'Hpa  [xr^(Tpoc)  ^[£Y]ab[£a>]?  diro  xwjiTjC  Ka- 

paviSoc"   dTTOYpdcpojjLai  SfxauTov  xal  tou? 
5     ijJLOu?  £ic  [tJyjv  tou  SisXtiXuöoto?  xy  S  (159/160  n.  Chr.) 

bs.00  'AvT<üV£ivou  xaT'  or/(iav)  d7roYp(acpYjv), 

£?;  9^[y  xjaTaYsivofiai  £V  Tf^  ^^wfi-Tfj, 

6aLaa[pr]ou  oixiotv  xal  auXTjV  £i{xi  ös 

'A[[A}xa>v]io?  6  7:poY£Yp(a}X[x£Voc)  L  Xc"  aoY](jJLO?) 
10     xal  [ttjv]  Yuv]aTxd  [xou  Baiadpiov  'Ai/- 

T(üvo[;  L]xF  rxar/[xov)  xai  t6  £$  d[jLCpoT£pü)V 

YjjjLoiv   öu^aTEpa  2£u^dpiov  L8^ 

dar^(lJLOv)*  urdp/t  hk  t^  yuvatxi  }xou  Batoa- 

pi(p  xfi  7rpoY£Yp(a|x[i£vifj)  £V  t^^  xtüfxifj  oixi(a)  xal 
15      auX-fj*   8io  £TrL8iÖa)jxi. 

L  a  *AvT(üV£ivou  Kaiaapo?  tou  xupiou  xal 
[OuYj]pou     Kaiaapo?    tou     xupiou    *ETr£lcp     iy    (7.    Juli    161 

n.  Chr.) 

Die  Eingabe  stammt  vom  7.  Juli  161  n.  Chr.  und  ist  an  den 
Dorfschreiber  von  Karanis  Harphaesis  gerichtet.  Thaisarion,  eine 
29  jährige  Frau,  Tochter  des  Aechton,  besitzt  Haus  und  Hof  in 


234  P.  Viereck, 

dem  Dorf.  Sie  ist  verheirathet  mit  dem  36  jährigen  Ammonios, 
dem  Sohn  des  Harpagathes  und  der  Segathis  und  dem  Enkel  des 
Heras.  Beide  haben  eine  Tochter  Seutharion  von  9  Jahren. 
Alle  drei  werden  als  aar^fiot  bezeichnet,  d.  h.  sie  haben  kein 
besonderes  äußeres  Kennzeichen  ,  wie  etwa  eine  Narbe  an  der 
rechten  Hand  (ooAt)  obIiol  X£ipO?  ^^®^  "^^^  sonst  noch  alles 
angeführt  zu  werden  pflegt.  Ammonios  ist  das  Oberhaupt 
seiner  Familie.  Daher  reicht  er  die  dTcoYpctcpri  ein,  obwohl  nicht 
ihm ,  sondern  seiner  Frau  Haus  und  Hof  gehört.  Aber  aus- 
drücklich fügt  er  hinzu,  daß  er  im  Hause  seiner  Gattin  wohnt, 
denn  anders  sind  die  Worte  sie  r^w  xaraYcivojj-ai  ev  tq  y.iü\iiQ 
Baiaapiou  oixiav  xal  auXifjv  nicht  aufzufassen. 

Der  zweite  Papyrus ,  der  außerordentlich  wichtig  ist ,  ist 
der  von  mir  U.  B.  M.  I  p.  69  ff.  publizierte  P.  6914.  Die 
zweite  Columne,  die  uns  allein  interessiert,  lautet : 

Ix  xr^?  jisTT^XXaj^uir^c  |xoo  Y^vatxo?  'AcppoSiTTjC,  (b?  8s  iizi 
Ttot  [xaX(£TTai)],  'Acppo5[i]iTouToc,  dir£X(£o()£pot<;)  'HpaxX£i8ou 
xai  ^ajSivou  xai  £T£pa  xaT(oixoüVTa)  lixva  MüoiIt^v  to[v]  | 
xai  Nivvov  L  XY,  {X£i)'  £T£pa  xai  xou  uiou  }j,oi>  Muo(}ou  xou 
xai  Nivvou  Yuvaix[a]  |  Ztoai[ir|V  nxoX(£}iaiou)  'A[X}ia)vapiou 
du7(ax£pa)  Mapio)vo;  r£oS^a?  xdxoix(ov)  L  xß  d7ro]Y£Yp(a}jL- 
fisvr^v)]  11  auv  x^  8£o:roiVTfj  xf^  xo5  {>  S  (145/146  n.  Chr.) 
d'jro7p(acp'f^) ,  |  £xi  £v  UTroxd[7][i(axi)  ouaa(v)  stt'  d}jLcpo8(ou) 
5  'EXXr^viooi?],  I  vuvi  8s  [i£xdßaoiv  7roiou[x(£vr^v)  Itti  x(6v)  Tipo- 
x(£i}x£vov)  djxcpoo(ov)  'AkoXXwveioo  'l£paxi[ou  xai]  |  xa  H 
ajxcpox(£pojv)  auxÄv  x£xva  'A}i|jLtt)viov  L  £  xai  At8u[xov  L  8  ^ 

xai  Aüx[ ,  L  .   ]    I    ixYj   dvaY£Yp(a[ip-£va)    sv    stiiys- 

YSvtjJjlsvok;.  L  a  Auxoxpdxopoj;  Kaioapo?  M[dpxoo]  |  AüpTj- 
Xiou  Avxojvivou  2sßaoxou  xat  Aüxoxpdxopo?  Kaioapo?  A[oo- 
10  xioo]  II  Aupr^Xioo  OüTjpoü  2sßaoxoü  Hauvt  xpiaxd?  (24.  Juni 
161  n.  Chr.)  |  'AXXr^?-  IloxdixwvL  axp(axrf|'(ü)  'Apoi(voixou) 
'HpaxXsioou  {x£pi8o?  xai  'AaxXrjTiidSiQ  ßa[aLX(ix(j))  Yp(a[X}jLa- 
X£l)]  I  xai  'Ayaötjj  Aaijiovi  xai  Aioaxdpü>  Yp(a[X[iax£üot)  [xyj- 
xpo('jToX£o);)  irapa  Muo[>ou  xou  xa[t  Nivvou]  |  Muaöou  xou 
OiXcüVo;  }ir^x(p6c)  'HpaiSo?  xr^c  'Afifitoviou  xaxoixou  xaiv 
[diro  x%  jir^xpoTrdX£ü>c]  |  dvaYp(acpo{x£V(üv)  in  dfi(po'8(ou) 
'AttoXXcoviou   'Upaxi'ou-     uirdp/i    |jloi     iir'    d[icpo'8(ou)  'AfXfjia)- 

15       [VIOU]  II  To/'    (=    V12)    }A£pOC    XOTTOU    NsXCpSpCüXlOU     X£Y0fl(£V0u), 

dv  (p  d-oYp(dcpo{xai)  s|xauxov  xai  x[ou;  Ipiou?]  |  si;  xrjv  x[o]u 
8tsXr/(uödxoc)  l8  S  ("1 73/174  n.  Chr.)  xax'  oiVi'av)  d7roYp(a- 
cpYjv),  Icp'  ou  xai  x-^  xou  xy  S  (159/160  n.  Chr.)  9-£ou  'Av[xü)- 
vsivou]  I  xax'  oix(iav}  diroYpCacp^g)  dTr£Yp(dcpr^v)'  xai  i[x[i] 
Mu[o]&r^c  6  xai  Nivvoc  6  TTpoYSYpCajxfxsvoc)  L  [v^  xat]  | 
[x]riv  "{^017.(0)  Z(D[o]i|xr|V  dTT£X£u^£pav  ' A[[ji[xü)v]apiou  Ou- 
Y(ax£pa)  Mapitü[voc  dKOY£Yp(aH^lJ'£vr|V)  xf^  xou  xy  S]  (159/160 
n.  Chr.)  I  [x]ax'  oix(iav)  d'iroYp(acp-(j)    stti   xou  aux(ou)  djj-cpd- 


Die  aegyptische  Steuereinschätzungs-Commission  in  röm.  Zeit.     235 

6(ou)  L  Xr^  x[a]t  xol  i^  oL\i(^oT{i^ü)v)  r^jjLuiv  T[£xva 

20     .  .  .]  II  [}j.]rj  avaY£Yp(ofjj-[i£vov)  Iv  e7rLY£Y£[v]yj{jL(£V0Lc)  L  la  xal 

Aioax[op]ov  6ij-oii(ü?  L  i(?)  xal ]  |   6[xoiaj?  L 

0  xal  OuY(a"£pa)  'laiBwpav  L  tj*  8i[o  ImSiJ^oixa.  [L]  is 
Au[ToxpaTopo;  Mapxou  Aupr|Xiou]  |  'AvTtDV£ivoa  Kaiaapo?  tou 
xupioü*   AkaopY]  [iirJaYop-EVtüv  [.]  (Ende  August  175  n.  Chr.). 

Wir  haben  in  Z.  1  — 10  die  zweite  Hälfte  einer  dTroypa^pYj  vom 
24.  Juni  161  n.  Chr.,  Z.  11  —  22  eine  zweite  vollständig  er- 
haltene aTTOYpacpTj  vom  Ende  August  d.  J.  175  n.  Chr.  Beide 
Urkunden  sind  von  derselben  Hand,  offenbar  zu  derselben  Zeit 
geschrieben.  Die  zweite  Eingabe  ist  von  einem  gewissen  My- 
sthes  mit  dem  Beinamen  Ninnos,  die  erste  von  seinem  Vater, 
der  ebenfalls  Mysthes  hieß.  Dieser  Vater  war  zweimal  verhei- 
rathet,  zuerst  mit  Aphrodite,  welche  ihm  starb  (Z.  1),  sodann 
mit  Herais ,  der  Mutter  des  Mysthes-Ninnos.  Der  Anfang  der 
ersten  Eingabe  läßt  sich  leicht  ergänzen.  Adressiert  war  die 
Eingabe  an  den  Strategen  und  Königl.  Schreiber  des  Herakli- 
dischen  Bezirks.  Sie  stammte  von  Mysthes,  dem  Sohn  des  Phi- 
lon.  Mit  der  gewöhnlichen  Formel  6'irap^£t  [jlol  Itt'  d|xcpd8ou 
'A[x|jLa)viou,  einer  Straße  die  zu  dem  Revier  gehörte,  das  in  der  ajx- 
cpo8o(;  'AiroXXojvioo  'kpaxiou  sein  Bureau  hatte,  führt  er  seinen 
Hausbesitz  an :  i  |x£po;  tottoo  N£X(p£pa)Tiou  X£yo{X£vou  ^^).  So- 
dann zählte  er  die  Bewohner  auf:  xai  £i[xi  Müo&Tj?  6  irpoYS- 
Ypajx}ji£voc  etc.  xal  ttjv  YovaTxd  p,ou  'HpaiSa  etc.  Zu  diesem 
Personenverzeichnis  gehört  der  letzte  Theil  der  Urkunde,  der 
uns  erhalten  ist:  vor  £x  ~r^c  lls-r^XXcli^/öir^c  [xou  ^uvotixo?  ist  der 
Name  eines  Sohnes  oder  einer  Tochter  der  verstorbenen  Frau 
zu  ergänzen.  Darauf  werden  die  andern  Kinder  aufgezählt,  sein 
Sohn  Mysthes-Ninnos,  der  33  Jahr  alt  ist,  und  dessen  22  jährige 
Gattin  Zosime,  eine  Freigelassene  des  Ammonarios  und  Tochter 
des  Marion.  Zu  dem  Namen  der  Zosime  ist  ein  merkwürdiger 
Zusatz  gemacht:  d7:G[Y£Yp(a[jL{x£vr|V)]  auv  z^i  0£a7ioivifj  x-q  tou 
bS  d7ro7p(acp^)  In  £V  6'jroTdiY][x(aTi)  ouaa(v)  £tt'  d[jLcpd8(ouj   EX- 

XtjV100[?],     VUVl    8£    [JL£TdßaOlV     7rOlOU}x(£V/^v)     £711     TOV     'ITpOx(£l}l£VOV) 

a(xcpoB(ov)  'A7roXXa)V£iou  'kpaxifoo].  Da  die  Urkunde  aus  dem 
1.  Jahre  des  Marc  Aurel  stammt,  bezieht  sich  die  Bestimmung 
xfi  TOU  i)  S  diTOYpacpfj  auf  das  9.  Jahr  des  Antoninus  Pius 
145/146.  In  diesem  Jahr  war  also  Zosime,  damals  wahrschein- 
lich noch  nicht  Freigelassene,  mit  ihrer  Herrin  zusammen  auf 
der  d|xcpoSo?  'EXXr^viöoc  in  die  Listen  eingetragen.  Die  dann 
folgenden  Worte  Itl  £v  UTioTaYp-aTi  ouoa(v)  —  denn  so  ist  wohl 
zu  schreiben    für  ouoa  —  Itt'    d[icpd8ou  'EXXr^vi^oc   können   dem 


'-')  Daß   dies  auch  der  Besitz  des  Vaters  war,    geht   aus  Z.  16  f. 
hervor.     Z.  4  lies  für  riToX(e[j,a(oi>)  d;reXeud^pav  (cf.  Z.  18). 


236  P.  Viereck, 

Zusammenhang  nach  wohl  nur  so  gedeutet  werden,  daß  die  Frau 
des  Mysthes  bis  zu  dem  Zeitpunkt,  wo  die  Urkunde  ausgestellt 
wurde,  d.  h.  bis  zum  1.  Jahre  des  Marc  Aurel,  bei  ihrer  Herrin 
auf  der  a[xcpooo?  'EAAr^vioo?  in  Dienst  (uTrdxaYixa)  stand  und 
wohnte.  Jetzt  aber,  im  ersten  Jahre  des  Marcus  wollte  sie  zu 
ihrem  Gatten  ziehen  (vavl  oe  [xsxajSaaiv  uotoujxsvr^v),  um  mit  ihm 
die  Wohnung  in  dem  Reviere  der  a[xcpooo;  ' Aizakkai^ioo  'lepa- 
xioo  zu  theilen.  So  findet  das,  was  infolge  der  mißlichen  so- 
zialen Zustände  auch  bei  uns  nur  allzuhäufig  vorkommt,  daß 
Mann  und  Weib  von  einander  getrennt  leben  müssen ,  um  den 
nöthigen  Lebensunterhalt  zu  verdienen,  in  diesem  Ehepar  aus 
dem  alten  Aegypten  seine  Parallele.  Der  Mann  lebt  mit  sei- 
nen Kindern  bei  seinem  Vater,  die  Mutter,  eine  Unfreie,  stand 
in  Dienst  und  wohnte  getrennt  von  dem  Mann.  Nach  jahre- 
langem Harren  freigelassen,  konnte  sie  dann  endlich  zu  ihrer 
Familie  ziehen.  Nur  dürfen  wir  die  Sache  auch  wieder  nicht 
zu  tragisch  auffassen.  Wir  haben  es  mit  Leuten  aus  den  nie- 
drigsten Ständen  zu  thun.  Ihr  Wohnplatz  ist  kein  Haus,  son- 
dern ein  vielleicht  nur  mit  Lehmmauern  eingefaßter  Ort;  wagt 
doch  Mysthes  selbst  dies  nicht  ein  Haus,  sondern  nur  einen 
TOTTOc  zu  nennen.  Aber  auch  für  diese  Lehmbude  wird  er  seine 
Steuer  haben  zahlen  müssen. 

Die  drei  Kinder,  Ammonius,  ein  Junge  von  5,  Didymos, 
einer  von  4  Jahren  und  ein  drittes  Kind ,  dessen  Name  ver- 
loren ist,  werden  als  jjly]  avaY£Yp(a|i'|i'£va)  Iv  STTLYSYSvr^fxsvoK;  be- 
zeichnet, „nicht  aufgeschrieben  unter  den  Zugekommenen".  Das 
kann  nur  bedeuten,  daß  sie  bisher  noch  nicht  in  die  offiziellen 
Personenlisten  des  Staates  eingetragen  waren. 

Die  zweite  Urkunde,  von  der  ersten  durch  das  Wort  äX\r^c, 
getrennt,  was  zu  erklären  ist  als  dvxiYpacpov  aXXrj?  aTTO^pacp^?, 
ist  Ende  August  175  geschrieben  —  und  rührt  von  Mysthes- 
Ninnos,  dem  Sohne,  her.  Dieser  giebt  seine  Abkunft  an  (Z.  13), 
nennt  sich  xaxotxo?  tü)v  [(xtio  zr^c,  {XTjTpoTrdXccDc]  dvaYp(acpopL£vajv) 
dir'  d[xcpd6(ou)  'AttoXXüjvioi)  'Ispaxiou,  gehört  also  zu  den  Haus- 
besitzern, welche  sich  in  die  Listen  des  Reviers  der  djxcpoBo? 
'AiroXXooviou  'Ispaxiou  eintragen  lassen  mußten.  Sein  totto?  liegt 
dagegen  auf  der  a[j-cpooo; 'A[X}j.tüViou.  Z.  15  ff.  giebt  Mysthes  an, 
dali  er  in  demselben  Revier  schon  im  23.  Jahr  des  Antoninus 
Pius  in  die  xax'  oixiav  aTroYpacpYj  eingetragen  sei.  Die  Eltern  sind 
inzwischen  gestorben ,  Mysthes  ,  ihr  Erbe ,  ist  44  Jahr  alt  ge- 
worden ;  Zosime ,  die  vor  1 5  Jahren  zum  ersten  Mal  mit  ihrem 
Gatten  zusammen  in  seinem  Polizeirevier  als  Hausbewohnerin 
angegeben  ist ,  zählt  jetzt  schon  38  Jahre.  Die  drei  ältesten 
Kinder  wohnen  nicht  mehr  bei  den  Eltern ,  vielleicht  sind  sie 
gestorben.  Aber  das  Haus  ist  deswegen  nicht  verödet,  da  reich- 
licher Ersatz  geschaffen  ist  durch  einen  11  jährigen  Knaben, 
dessen  Name  uns  nicht  erhalten  ist,  einen  Knaben  von  10  Jah- 


Die  aegyptische  Steuereinschätzungs-Comraission  in  röm.  Zeit.     237 

ren  Dioskoros,  einen  von  9  und  ein  Mädchen  Isidora,  die  8 
Jahre  zählt.  Auch  sie  sind  bisher  nicht  in  die  Listen  aufge- 
nommen gewesen,  in  diesem  Jahre  geschieht  es  zum  ersten  Male. 

Zu  der  Klasse  dieser  Urkunden  gehört  auch  der  schöne  Pa- 
pyrus 1326  I,  der  S.  221  f.  abgedruckt  ist.  Da  Wilcken  den  Zweck 
dieser  Urkunden,  wie  mir  scheint,  verkennt  —  denn  aus  Aeuße- 
rungen  von  ihm  weiß  ich ,  daß  er  auch  jetzt  noch  an  seinen 
Ansichten  festhält  —  und  da  diese  Papyri  uns  einen  Einblick 
in  das  Archiv  von  Arsinoe  und  in  die  Thätigkeit  der  Behörden 
gewähren ;  muß  ich  sie  in  etwas  ausführlicherer  Weise  be- 
sprechen. 

Die  Gliederung  der  Urkunde  ist  im  wesentlichen  fol- 
gende : 

Erstens  die  Adresse,  zweitens  ist  der  Einreichende  unter 
Angabe  des  Vaters,  Großvaters  und  der  Mutter  angeführt,  ebenso 
sein  Wohnort  und  das  Revier,  zu  welchem  er  gehört.  Bei 
Frauen  ist  der  xupio«;  oder  (ppovTiaTT(C,  beide  Ausdrücke  werden 
ohne  Unterschied  gebraucht,  genannt.  Daran  schließt  sich  mit 
dem  formelhaften  uTrap/st  jxoi  die  Angabe  des  Hausbesitzes, 
welche  jedoch  bisweilen  auch  erst  am  Schluß  hinzugefügt  ist 
(cf  P.   6881). 

Steht  vorher  uirap/si  [xoi  oixia,  so  wird  in  der  Regel  fort- 
gefahren :  dv  '(i  ywaTOLx(aj)  xai  diroYp(dt(po}jLai,)  saocuTov  xal  toü? 
Ijxouc  SIC  TT^v  Tou  SisXt^Xuöotoc  stouc  —  das  Jahr  ist  durch  das 
Regierungsjahr  des  Kaisers  bestimmt  —  xat'  or/(iav)  airoYpacpYjV. 
Gehen  jene  Worte  u:rap^£i  etc.  nicht  vorher  ,  so  heißt  es  ein- 
fach, wie  im  Pap.  6881  aTroYpdccpojjLai  sjxaurov  xal  tou;  sjjloü? 
etc.  Bisweilen  tritt  nach  IjjiauTGV  xai  touc  £|jlou;  hinzu  xal 
Touc  (tov)  UTToysYpatjLpLSvouc  (ov)  svoixou?  (Ivotxov),  „die  unten 
verzeichneten  Miether",  bisweilen  fehlt  Ijülocutov  xat  toi>c  Ifxou;, 
wenn  der  Besitzer  des  Hauses  nicht  selbst  in  dem  angegebenen 
Hause  wohnt.  Bisweilen  heißt  es  auch :  bizapysi  «xol  oixia ,  sv 
f^  o'JOilc  airoYpacpsxaL.  In  dem  Fall  ist  das  Haus  unbewohnt, 
es  mußte  aber  doch  genannt  werden,  weil  es  in  der  xat'  oixiav 
aTtoYpacpTj  der  Behörden  verzeichnet  war  ^'^). 


^^)  So  erklärt  z.  B.  Thnisarion  ,  eine  Bürgerin  von  Arsinoe,  in 
einer  dTToypacpr]  vom  J.  161  n.  Chr.,  sie  und  ihre  Brüder  besäßen 
verschiedene  Häuser  in  Neihipolis  ,  aus  denen  aber  niemand  in  die 
Listen  einzutragen  sei  :  dv  oh  o'joei?  dTroYpacpexai  (cf.  F.  6938  IJ.  B.  M. 
p.  71  f.).  Rine  gleiche  Bemerkung  finden  wir  in  dem  P.  1329  II  (jetzt 
U.  B.  M.  1  p.  140:  den  ich  deshalb  hier  noch  vollständig  wiedergebe, 
weil  Wilckens  Erklärung  in  den  Sitz.  Ber.  d.  Berl.  Ak.  1883  p.  911  f. 
nicht  richtig  ist.  Der  Papyrus  lautet  mit  kleineren  Abweichungen 
vom  Wilckenschen  Text:  ....  dizb  ttj?  fjt-TjxpoTrojXeuis  d[vaypa(cpo[j.^viov)  ItzI 
ToO  dij.cpoSou  'ÄTToXXuivfo'j  'lepaxiou]  |  B[o'j]ßaaTe^ou,  xr)?  8e  [Taftua^a;  xu- 
p(ou  6^-zoi]  I  xoü  Müa^ou*    U7:ap/i  t^{xT[v  Itt'  djjicpoBou ]  |  o(x((a) 


238  P.  Viereck, 

Bei  einigen  Papyri  findet  sich  der  Hinweis  auf  eine  14 
Jahre  früher  erfolgte  Eintragung  in  die  xa-'  or/iav  (XTroYpacpai, 
auf  welchen  ich  später  zurückkommen  werde. 

Bei  dem  auf  diesen  Theil  folgenden  Personen  Verzeichnis 
stehen  bei  den  einzelnen  Personen  mit  größerer  oder  geringerer 
Regelmäßigkeit  Zusätze,  wie  sie  schon  besprochen  sind.  Einge- 
leitet wird  das  Personenverzeichnis  durch  xai  £i|xi  oder  v.a\ 
la|j.£v,  wenn  der  einreichende  Bürger  selbst  im  Hause  wohnt, 
durch  xal  sioiv,  wenn  nur  Miether  darin  wohnen.  Dem  ersten 
Namen  schließen  sich  die  andern  gewöhnlich  im  Accusativ  an, 
wie  es  auch  in  den  abgedruckten  Papyri  geschieht.  Dieser 
Accusativ  ist  wohl  von  einem  zu  ergänzenden  dTroYpacpojjLat    ab- 


5  xai(vVj),  ^v  7J  xaTOtxoO[[j.e]v  x[ai  d7tOYp(otcpo[jLe&a)  tii  tyjv  toü]  j|  SieXt]- 
Xu^(>To;  xTj  S  Aup7j[XQou  [Ko[ji.u.oSou  'ÄvTiovetvou]  I  Koti'aapos  xoO  xup(ou 
(187/88  n.Chr.)  xax'  o{x(i7v)  'd7i[oYpacpr)v  ctti  to-j  aoxöO]  |  dpicpdSou'ATToXXujv^oy 
'Iepa[x(tou)  Bo}j,3a!JT£iou,  ^cp'  [ou]  j  xal  ttj  to-j  ih  S dKoyp{a(ff^)  d7:eYp(a'i»atjLe&a)' 
xal  ia(j.^v  M6a&Tj[s]  |  6  7rpoYeYp(a[x{j.^vos)    T/oivw7zX6y,oz  .  .   L  X-:  xotl  Ta- 

10  fJL'ja^a  II  L  11%  xai  ttjv  Yevo|j.ivrjV  ifxo^  xe  xf^  Tafx'J3t}a  |  Ix  Toi3  yzvoix-ivo'j 
xai  dTTOTreTrXeYfA^vou  |  [xou  dvSpos  Xaiplou'HpaxXei'oou  xoü  Atovu^fov)  j  %\i'((a- 
x^pa)  Kup{XXa(v)  L  f  ÜTidp^^et  Se  i^jp-elv  xotvws  i^  ijcjou  Iti'  djAcpoSou  AttoX- 

15  Xiov^o'j  *l£pax(iou)  Boußoci;  xei'o'j  o{xt(a)  xat  auX(7]),  dv  tij  oüoei?  d;roYp(d- 
cpexat)"  Sio  ETTiStlSopiev.  (2.  H.)  M'Ja&Tj?  xai  ;^j  dSeXcpr^  [j.ou  Tafx'ja^a  |  (xexd 
xup(ou  i[io\>  iTTiSeStoxafjLEV  M'j(a)^?  IyP^i'I"^ '^^'^ '-'^^P  ^'''~^»  ^TP^f^i"'^'^*^'-^-  I 

20  (!•  H-)  i^  "^^  A'jpr^X^ou  Ko[x[j.d8ou  AvxcüvetvoD  Kataapo;  ||  xoü  xupiou  IlaOvi 
ä.  (d.i.  der  26.  Mai  189  n.  Chr.) 

Tamystha  ist,  wie  aus  Z.  16  hervorgeht,  die  Schwester  und  nicht 
die  Frau  des  Mysthes,  wie  Wilcken  meint.  Dem  widerspricht  auch 
nicht  Z.  10.  Das  xe  nach  epioi  verbindet  nicht  e|j.ot'  und  Tafx'jai}«,  son- 
dern es  ist  hier  xat  —  xe  für  ein  einfaches  y.ai  gesetzt  (cf.  dazu  meine 
Dissert.  Sermo  Graecus  quo  S.  P.  U.  R.  —  usi  sunt,  exarainatur  p. 
69,  Meisterhans  Grammatik  d.  att.  Inschr.  p.  208  etc.).  Zur  Erklä- 
rung des  iiioi,  das  an  sich  auf  M-Ja&rjs,  wie  auf  Ta.uuai}«  bezogen  wer- 
den konnte,  weil  beide  Z.  8  durch  xat  difxiv  als  sprechende  Personen 
eingeführt  sind  ,  ist  als  Apposition  xt^  Tafj-'Jö^a  hinzugefügt  —  auch 
Z.  12  ist  das  [j.ou  noth wendig,  wie  aus  dem  Zusammenhang  hervor- 
geht, auf  Tamystha  zu  beziehen.  —  Daher  läßt  sich  auf  folgende 
Familienverhältnisse  schließen  :  Tamystha  hat  einen  gewissen  Chaireas 
geheirathet  und  hat  von  ihm  eine  Tochter  Kyrilla.  Sie  lebt  jedoch 
zur  Zeit  der  Eiugabe,  dem  26.  Mai  189  n.  Chr.,  mit  ihrer  Tochter 
von  ihrem  Gatten  getrennt  (cf.  Z.  11  d-o-eTrXeYfxävou)  zusammen  in  ei- 
nem Hause  mit  ihrem  Bruder  Mysthes.  Wenn  dieser  nun  erklärt, 
daß  er  seine  Häuser  gemeinsam  (r^fj-tv  cf  Z.  3,  xoiviö;  i^  laoy  cf.  Z. 
13  f.)  mit  seiner  Schwester  besitze,  so  ist  das  jetzt  leicht  erklärlich. 
Tamystha  hatte  ein  eigenes  Vermögen  ,  das  ganz  oder  zum  Theil  in 
den  beiden  Häusern  steckte  und  hatte  ihren  Bruder  zum  xupto?,  den 
sie  nach  aegyptischem  Recht  als  Frau  nöthig  hatte.  Das  zweite  Haus, 
welches  Bruder  und  Schwester  gemeinsam  haben ,  ist  unbewohnt. 
Daher  ist  es  nach  dem  Personenverzeichnis  aufgeführt.  Denn  vor  die- 
sem hatte  es  nur  Sinn,  die  Häuser  aufzuzählen,  welche  wirklich  be- 
wohnt waren  (cf.  auch  P.  1326  U  ü.  B.  M.  I  p.  134  f.). 


Die  aegyptische  Steuereinschätzungs-Commission  in  röm.  Zeit.     239 

hängig  zu  denken.     Bei  xal  sojisv    stehen    dagegen,    wie    billig, 
beide  Namen  im  Nominativ  ^^). 

Neben  der  fast  regelmäßig  in  den  von  Wilcken  publi- 
zierten Papyri  vorkommenden  Ausdrucksweise  urcap^si  jj-oi  oixia, 
Iv  yj  xaroixui  xai  a~OYpacpoijLai  sixauTov  xat  toa;  iixohc,  ei;  rrjv 
.  .  .  xoit'  oixiav  aTroypacpTjV  xal  sijxl  'HpcoS-/;;  etc.  finden  sich 
auch  andre ,  die  die  Angabe  des  Hausbesitzes,  der  Eintragung 
und    das  Bewohner  Verzeichnis    in    andrer  Folge  geben. 

Ist  die  Angabe  des  Hausbesitzes  weder  vorn  noch  am 
Schluß  mit  UTiap^st,  \ioi  eingeführt,  so  geschieht  es  auch  in  fol- 
gender Weise:  aTCoypacpofxai  ifjiaüTov  xai  tou;  Iiaoü;  de,  ty]v  tou 
8i£XrjXi)i)oToc  STG'Jc  xocr'  oixiav  aTroYpacpTjv  zlc  ty)v  UTrap)^ouaav  [xoi 
oixiav.  Diese  letzten  Worte  sind  dann  zu  erklären :  „und  zwar 
als  Bewohnerin  des  mir  gehörenden  Hauses".  So  heißt  es  im 
P.  6868  (U.  B.  M.  I  p.  114)  und  ähnlich  im  P.  6881;  ebenso 
ist  auch  P.  6940  (ibid.  p.  74  Z.  14),  P.  6954  (ibid.  p.  75 
Z.  9  ff.)  für  xai  zu  schreiben.  Freilich  ist  bisweilen  sogar 
auch  das  si;  fortgelassen;  daß  aber  dann  rrjV  U7rap}(oooav  oixiav 
nicht  mit  sjiauTov  xai  zouc  sjiou;  zu  verbinden  und  diesen  Worten 
parallel  zu  stellen  ist,  ergiebt  sich  mit  Sicherheit  aus  der  Stel- 
lung nach  den  Worten  de,  ty]v  tou  OlzXr^Xub6Toc,  xat'  oixiav  octto- 
YpacpT|V.  Auch  eine  vierte  Form  findet  sich :  Es  heißt  im  P. 
6974  ( unpubliziert )  :  a'iroYp(acpo{xai)  £{jLauT7jv  xai  tou?  i\iohc, 
[ei?]  TT)v  TOU  Si£Ar/(üi)oTo?)  Lc  /  xaT'  oixiav  a7roYp(acpYjv)'  uirap- 
5((£i)  £v  rj  xü)(fi.'ifi)  oixi[a]  xai  auX(Y])  etc.  und  dann  erst  folgt 
£i[j.i  Si  etc. 

Ueberall  erkennen  wir  bei  noch  so  verschiedener  Ausdrucks- 
weise dieselbe  Sache. 

Den  Schluß  der  Urkunden  bildet  das  formelhafte  oio  Itci- 
8iöa)|xi  oder  £7riSioo{i£v,  wofür  auch  das  Perfectum  gesetzt  wird: 
„ich  reiche  deswegen  dies  Verzeichnis  ein",  und  die  eigenhän- 
digen Unterschriften,  welche  nicht  unbedingt  nöthig  gewesen  zu 
sein  scheinen,  da  sie  thatsächlich  vielfach  fehlen.  Darauf  folgt 
noch  die  Datierung,  das  Jahr  des  regierenden  Kaisers  und  meist 
auch  Monatstag  oder  doch  wenigstens  der  Monat. 

Die  Frage,  zu  welchem  Zweck  diese  Verzeichnisse  einge- 
reicht sind ,  beantwortet  Wilcken  dahin ,  daß  es  amtliche  Auf- 
zeichnungen seien  behufs  der  Steuerberechnung,  d.  h.  mit  an- 
dern Worten ,  auf  Grund  dieser  Documente  sollen  die  Steuern 
für  die  einzelnen  aufgezählten  steuerpflichtigen  Personen  festge- 
setzt worden  sein.  Daher  hat  Wilcken  die  Actenstücke  Steuer- 
professionen (zu  deutsch  Steuererklärungen)  genannt.    Nach  ihnen, 


^^)  cf.  z.  B.  den  in  der  vorigen  Anmerkung    abgedruckten  Papy- 
rus 1329  II. 


240  P.  Viereck, 

meint  er,  wäre  die  Gebäude-,  Kopf-  und  Gewerbesteuer  bestimmt. 
Daß  die  Gebäudesteuer  nicht  nach  solchen  Angaben ,  wie  „ich 
besitze  in  der  Straße  x  den  10  Theil  eines  Hauses",  festgesetzt 
werden  konnte,  ist  klar.  Auch  Wilcken  erkannte  dies.  Sagt 
er  doch  selbst :  „Bei  der  Allgemeinheit  dieser  Angaben  muß 
man  annehmen ,  daß  die  genauen  Bemessungen  schon  auf  dem 
Amte  eingetragen  waren,  resp  jetzt  von  neuem  vorgenommen 
werden  sollten".  Die  Kopfsteuer  hätte  ja  nach  diesen  Perso- 
nenverzeichnissen erhoben  werden  können,  aber  auch  das  ge- 
schah doch  nur,  wenn  diese  eingereichten  Listen  von  Amts- 
wegen geprüft  waren.  Zudem  gaben  diese  Listen  doch  auch 
nur  das  Material  zu  den  amtlichen  Verzeichnissen,  welche  in 
den  Urkunden  selbst  als  xax'  oixiav  aTioYpacpai  bezeiclinet  wer- 
den. An  die  Festsetzung  der  Gewerbesteuer  auf  Grund  dieser 
Listen  kann  nicht  gedacht  werden.  Denn  abgesehen  davon, 
daß  thatsächlich  das  Gewerbe  der  einzelnen  Personen  nicht  re- 
gelmäßig in  den  Urkunden  angeführt  ist,  kommt  es  bei  der  Be- 
messung der  Gewerbesteuer  nicht  darauf  an,  ob  jemand  Weber 
oder  Landmann  ist,  sondern  ob  er  1000  oder  2000  Drachmen 
einnimmt.  Die  Steuer ,  welche  der  Goldschmied  Herakleides 
zahlen  sollte,  konnte  nur  auf  Grund  einer  speziellen  Einschä- 
tzung seines  Einkommens  festgesetzt  werden.  Daß  natürlich 
hierbei  summarisch  verfahren  wird,  liegt  in  der  Natur  der  Sache. 
Handwerker,  welche  sich  ungefähr  in  derselben  Lebenslage  be- 
fanden ,  wurden  natürlich  auf  ein  gleiches  Einkommen  abge- 
schätzt und  zahlten  dieselbe  Steuer.  Hat  doch  auch  bei  uns 
die  Steuereinschätzungscommission  bei  den  Leuten,  welche  we- 
niger als  3000  Mk.  einnehmen,  keine  genaue  Kenntnis  von  den 
Einnahmen  der  einzelnen.  Daher  pflegt  sie  bei  uns  die  Höhe 
der  Einnahmen  aus  der  Höhe  der  Wohnungsmiethe  zu  berech- 
nen. Daß  dies  ein  etwas  summarisches  Verfahren  ist,  wird  ohne 
weiteres  zugegeben  werden. 

Das,  was  allein  in  allen  Urkunden  wiederkehrt,  ist  die  Auf- 
zählung der  Bewohner  und  die  Angabe  ihres  Alters.  Gewerbe, 
besondere  Kennzeichen  und  anderes  findet  sich  nicht  regelmäßig 
angegeben ,  ist  also  nicht  direkt  nöthig  gewesen  für  die  ÄkO- 
Ypacpai.  Entscheidend  aber  für  die  Auffassung  ist 
der  Wortlaut  der  Urkunden  selbst.  Giebt  jemand 
seinen  Besitz  an  Vieh  an,  so  heißt  es  :  aTCOYpoccpojjLai  ei;  ttjv  tou 
IvcOTÄTo?  Itou;  airoYpacpYiv  touc  UTrdcpyovrac  |jloi  xa}X7]Xouc,  giebt 
er  seinen  Besitz  an  Ackerland  an,  so  heißt  es  aTioYpacsojjLaL  irpo? 
To  Ivsaxoc  £To;  -ac  uitocpyf^ouaac  |jiol  dpoupac,  giebt  er  seinen 
Hausbesitz  an,  so  heißt  es  dTroYpacpo[xaL  sie  ty)v  xax'  oixiav 
d7ro7pacp7)v  ttjv  u7rdp)^ouadv  fioi  oixiav.  Wenn  es  nun  in 
der  vierten  Klasse  der  von  mir  besprochenen  Ur- 
kunden heißt:  dTro^pdcpcfiaL  dp,ai)TovxaiTouci[xoi)? 
xal  Tou?  67roYsypa[xp,svoü(;  Ivoixou;  £i?  T7)vtou8i£- 


Die  aegyptische  Steuereinschätzungs-Commission  in  röm.  Zeit.     241 

XtjXüOoto?  £7 od?  xax'  oixiav  airoYpacpTjV,  so  ist  der 
Zweck  dieser  Angabe  eben  der,  die  Bewohner  ei- 
nes Hauses  den  Behörden  mitzuth eilen,  damit  sie 
in  das  offizielle  nach  Häusern  geordnete  Ver- 
zeichnis (yj  7  a-'  0  i  X  i  a  V  a  t:  o  y  p  a  cp  yj)  eingetragen 
würden. 

Wir  haben  also  in  diesen  Papyri  einfache  Hausbewoh- 
nerlisten zu  sehen,  welche  wahrscheinlich  von  der  Steuer- 
einschätzungscommission  ihren  Arbeiten  zu  Grunde  gelegt  wur- 
den. Mit  einem  modernen  Namen  könnten  wir  sie  als  Steuer- 
einquartierungslisten bezeichnen. 

Damit  nun  diese  Hausbewolmerverzeichnisse  oder  Steuer- 
einquartierungslisten praktische  Verwendung  finden  konnten,  ge- 
nügte es  nicht,  die  Personennamen  kurz  an  einanderzureihen ;  es 
mußte  Straße  und  Haus ,  um  deren  Bewohner  es  sich  handelt, 
sowie  der  volle  Name  und  das  Alter  angegeben  werden,  damit 
die  Personen  von  einander  unterschieden  werden  könnten.  Häu- 
fig findet  sich  auch  noch  die  Angabe  des  Gewerbes,  die  dann 
auch  nur  einer  Verwechselung  etwa  des  Goldschmiedes  Neilos 
mit  dem  SchifPer  Neilos  vorbeugen  sollte.  Die  römisch-aegypti- 
schen  Behörden  haben  diese  Personenlisten  eben  nicht  anders 
eingerichtet,  als  es  heut  zu  Tage  die  Königl.  Preußischen  Be- 
hörden thun,  nur  daß  diese  im  einzelnen  noch  genauere  Anga- 
ben verlangen ,  weil  heute  dergleichen  Listen  allen  möglichen 
statistischen  Zwecken  dienen  müssen. 

Nachdem  wir  dies  Resultat  gewonnen  haben,  können  wir 
zur  Deutung  einiger  bis  jetzt  unerklärt  gebliebener  Bemerkungen, 
welche  sich  in  den  Papyri  finden,  übergehen. 

In  dem  oben  abgedruckten  P.  1329  II,  der  aus  dem  29. 
Jahre  des  Commodus ,  dem  Jahre  188/189  nach  unserer  Rech- 
nung, stammt,  wird  auf  die  aTroypa'-pyj  des  Jahres  173/174,  des 
14.  Jahres  desselben  Kaisers,    zurückgegriffen  mit    den  Worten: 

UT7.p/i  7i}i.T[v    Itt'    afxcpoSou ]    or/ia    xai(vYj),    sv    ^  xoctoi- 

xou[}X£]v  x[ai  d7roYp(acpo(X£i>a)  £ic  ttjv  tou]  oieXt^Xu^oto?  y.r^  S  Ao- 
pr|[Xr|ou  [Ko[X{jLOoo'j  'Avra)V£ivou]  Kaiaapo?  tou  xupiou  xoct'  oi- 
x(iav)  aK[oYp(a9-};v)  £~i  tou  autoG]  ajicpoöou 'AiroXXoivtoi)  'l£pa[/(iou) 
Bo]u|3aaT£iou,  icp'  [ou]  xal  tq  tou  lo  S  d7roYp(acp'(j)  aTze^'^a^^tiiizba. 
Dasselbe  geschieht  in  den  P.  1326  II,  1329 'lll,  1330,  1331. 
In  dem  P.  1338,  der  aus  dem  J.  174/175,  dem  15.  Regierungs- 
jahr des  Marc  Aurel,  stammt,  ist  auf  die  aTCo^pacpifi  des  23.  Re- 
gierungsjahres des  Antoninus  Pius  verwiesen,  d.  h.  auf  das  Jahr 
159/160.  Im  P.  6914  Recto  findet  sich  bei  der  zweiten  aTro- 
YpaciY]  aus  dem  J.  174/175  ebenso  ein  Hinweis  auf  die  aTTOYpacpr] 
des  23.  Jahres  des  Antonin,  d.  h.  des  Jahres  159/160  und  bei 
der  ersten  oLTroYpacpfj  vom  J.  160/161  auf  die  aTroYpacpYj  des 
Jahres  145/146,  des  9.  Regierungsjahres  des  Pius,  ebenso  in 
dem   P.  6927    (U.  B.  M.  I  p.   167),    der    aus    dem    1.  Regie- 

Philologus  LH  (N.F.  VI),   2.  16 


242  P.  Viereck, 

rungsjahr    des   Marc  Aurel,    d.  h.    ebenfalls    aus     dem    J.   161 
stammt. 

Diese  Hinweise  auf  frühere  aTro^poicpai  lassen  sich  durch 
zwei  weitere  Papyri  belegen,  die  von  mir  U  B.  M.  I  p.  128  und 
126  publiziert  sind.  Der  erste  Papyrus  (7033  Recto)  ist  eine  Ge- 
burtsanzeige STTiYcVVYjaEo);  üTTOjxvr^pLa  aus  d.  J.  138/139,  gerichtet 
an  den  Strategen  und  Königl.  Schreiber  des  Heraklidischen  Bezirks 
und  an  die  beiden  Schreiber  der  Stadt  Arsinoe  (nur  die  Namen 
der  beiden  letzten  sind  erhalten).  Seit  der  dTroypacpYj  des  16.  J. 
des  Hadrian,  131/132,  sind  dem  KoUuthos  und  seiner  Frau 
Satabus  zwei  Söhne  geboren,  der  eine  im  J.  135/136,  der  zur 
Zeit  der  Eingabe  vier  Jahr  alt  ist,  der  andere  im  J.  137/138, 
der  jetzt  zwei  Jahre  zählt.  Hier  wird  also  bei  einer  Geburts- 
anzeige aus  dem  J.  138/139  auf  die  aTioYpacpYj  des  J.  131/132 
hingewiesen ,  mit  der  es  also  auch  eine  Ijesondere  Bewandtnis 
haben  muß.  Diese  Geburtsanzeige  war  mit  andern  zusammen- 
geklebt ,  wie  wir  daraus  schließen  können ,  daß  links  Spuren 
einer  andern  Columne  erhalten  sind.  Es  ist  wahrscheinlich, 
daß  die  Geburtsanzeigen,  ebenso  wie  andere  Eingaben,  z.  B.  die 
Hausbewohnerlisten ,  der  Reihe  nach  neben  einander  geklebt 
wurden,  um  so  im  Archiv  deponiert  zu  werden. 

Der  andere  P.  7031  vom  20.  Oct.  121  n.  Chr.  ist  deshalb 
von  noch  größerer  Wichtigkeit  als  der  besprochene,  als  er  bis 
in  die  Zeit  des  Vespasian  zurückweist.  Leider  ist  die  Adresse 
verstümmelt  und  der  linke  Rand  abgebrochen.  Der  Papyrus 
lautet : 

l.  ......  .  YU}xvaa]tapx(         \  Trpfo?  T]f^  lTrix[pio£t]  ^ 

[irapa  MüoOou ].    jxou  tou  Mua&ou  [xr^ipoc  [Ta[x]ü3^a; 

[ yai  t]?!«;  toutou  [Y]u[v]ai7.[oc]  Oaiaarfo];  'zf^c, 

[ {x]r|T(poc)  Ar^r^o[u]Toc  (xsra  [xj'jpioo  au[T]ou 

5     [ ]    Tüiv    OLTzo    T[fJ;    {xr^TpoTroXsü)?    d[v]aYpa- 

^0(|JL£V(ÜV) 

[stt'  d[xcpo8oo  'Qpijtovo;  'j£pa[x]£iou'  tfd]  Y£pvo[Ta  rJjisTv 

[ ]aioü  TTpao .  [.]oo£i[.].[ ] 

[ £i];  To  £V£a-[6]?  c.  S  'Appi]avou  Ka[(a]a- 

poc  TOü  (121/122  n.  Chr.) 

[xopiou t]ou  6cp£iAovTo?  £[7ri;(]pLÖyjva[i]  xata 

10     [..... £T]dEa|x£v  [tJjjläv  tol  S[i]x(xia.  .[.  .]£vouv 

[ sie,    TTjJv    TOU    [>     S    A[o][JLlTtaVOU    Xal     C   S    [6£0l)] 

Tpaiavou  (89/90  u.   103/104  n.  Chr.) 

[ ];    £7:[i    TOU    aüT]ou    dfxcpoSoo    ['Qpitovo;] 

'l[£p]ax£io[ü], 
[Icp'  ou d]7r£[Yp]d^rji     TaTc    auTotpJc    tou    0[S 

Ao}x]i[T]iavou 
[xai  C  S  Tpaiavou]  x[aT']  oixiav  dTT[o]Yp[a9aTc]  £7:1  [tou  äuJtou 


Die  aegyp tische  Steuereinschatzungs-Commission  in  röm.  Zeit.     243 

15     raacpdöoo,  scc'  ou  xal  d]7C£YPa?p-/joav  t-^   to5    ß  S  A[8piavou] 
'  (117/118  n.  Chr.) 

[ x]aT'  or/iav  a[7r]oYpacpr^i    [iiri  toJü    au- 

[xotj  d]}xcpd8(ou) 
[ ]oic    xoLi   Tov    lTrixpi[BsvTa 

[ To5]  auTou  M[üa{^]ou    yai    xr^c  [6]aiaa- 

[toc]  YovsT;; 
[sie  TY^v  Tou  r^  S]  Bcou  Oo£3Traaiavou  xax'  oixiav  d7roYp(a(p/^v) 

(75/76  n.  Chr.)  SkI  tou 

20     [ ]ü)i    Tjtxuiv    Y£Vvr^[&ivT]ü)v    dvriYp(acpov) 

i)KOYp(acp£Tc) 

[ ].     nToX£[x[a]tov  Müo[öou  to]l)  .[. .  .]ou 

[ 'I]3t8ajpo?  [     ]  .  . 

[ Oa]a)cpi  ^.  (20.  Oct.  121  n.  Chr.). 

Es  handelt  sich  hier,  wie  aus  Z.  6  und  20  hervorgeht 
um  die  Kinder  eines  gewissen  Mysthes  und  seiner  Frau  Thai- 
sas.  Wir  haben  in  unserer  Urkunde,  wie  aus  der  Adresse  her- 
vorgeht ''^^),  eine  Eingabe  an  einen  oder  mehrere  Beamte,  wie  es 
scheint,  gewesene  Gymnasiarchen,  welche  mit  der  dirixpiaic,  der 
Prüfung  der  Militärpflichtigen,  zu  thun  hatten  ^^).  Was  aber  für 
uns  von  Wichtigkeit  ist,  ist  der  Hinweis  auf  frühere  xax'  oixiav 
d-rroYpacpai.  Es  wird  in  derselben  Weise  wie  in  den  andern 
Papyri  hingewiesen  auf  die  aTroYpacpy]  des  2.  Jahres  des  Hadrian 
117/118,  auf  die  des  7.  J.  des  Traian  103/104,  auf  die  des  9. 
Jahres  des  Domitian  89/90  und  eine  aus  Vespasians  Zeit,  ohne 
Zweifel  die  des  8.  Jahres  dieses  Kaisers  75/76.  Soviel  laßt 
sich  aus  den  erhaltenen  Zeilen  erkennen,  daß  Mysthes  resp. 
seine  Eltern  (cf.  Z.  18)  immer  auf  derselben  afjicpooo?  einge- 
schrieben waren. 

So  können  wir  denn  als  solche  Jahre ,  mit  denen  es  eine 
besondere  Bewandtnis  haben  muß ,    die   folgenden  hinstellen : 

[75/76,  d.   8.  Jahr]  des  Vespasian. 
89/90,  d.   9.  Jahr  des  Domitian. 
103/104,  d.   7.  Jahr  des  Traian. 
117/118,  d.   2.  Jahr  des  Hadrian. 
131/132,  d.   16.  Jahr  des  Hadrian. 
145/146,  d.   9.  Jahr  des  Antonin. 
159/160,  d.   23.  Jahr  des  Antonin. 
173/174,  d.   14.  Jahr  des  Marc  Aurel. 


^*)  71005  Ti^  Imxpföei  nach  einer  Vermuthung  von  Wilcken. 
^'^)  Ol.  dazu  die  demnächst  erscheinende  Neubearbeitung   der  Mi- 
litärdiplome im  C.  I.  L.  III. 

16* 


244  P.  Viereck, 

Die  Perioden,  welche  wir  hier  erkennen,  sind 
14 jährig,  mit  jedem  15.  Jahre  beginnt  eine 
neue  Periode.  Diese  Liste  von  Periodenjahren  ist  natürlich 
für  die  frühere  und  die  spätere  Zeit  zu  vervollständigen.  Nun 
stammen  die  xa*:'  oixiav  auoypacpai,  welche  wir  besitzen,  alle  aus 
den  diesen  Periodenjahren  folgenden  Jahren  161,  175,  189  etc., 
gelten  aber,  wie  aus  der  Bemerkung  d7:oYpacpo{xai  ei?  xyjv  toS  8i£- 
Xr^Xui>OTo;  Itou;  y.aT'  or/iav  a-oYpacpYjv  hervorgeht,  für  das  ver- 
flossene Jahr.  Demnach  scheint  es  sicher,  daß  diese  xax'  oi- 
xiav  aTTOYpacpai  nur  alle  14  Jahre  eingereicht 
wurden. 

Wir  haben  früher  gesehen,  bei  Kindern  von  11,  10,  9,  8 
und  weniger  Jahren  war  die  Notiz  gemacht,  sie  seien  nicht  auf- 
geschrieben £v  ToXc,  eTriY£7£vr^[i£voi?  ,  d.  h.  unter  den  neu  gebo- 
renen Kindern.  So  hat  der  Schreiber  des  P.  1326  I  (cf.  oben 
S.  221  f.)  diesen  Zusatz  allen  Kindern  bis  mindestens  zum  11. 
Jahre  gegeben.  Nur  die  einjährige  Syra  entbehrt  ihn.  Viel- 
leicht ist  der  Zusatz  aus  Versehen  ausgefallen.  Die  jüngste  Per- 
son, welche  den  Zusatz  außer  Syra  nicht  hat,  ist  die  siebzehnjäh- 
rige Thaisarion  (Z.  10).  In  andern  Urkunden  ist  den  Namen  der 
kleinen  Kinder  diese  Bestimmung  nicht  hinzugefügt,  so  nicht  im 
P.  1329  II  Z.  13  bei  der  zehnjährigen  Kyrilla  ,  P.  1329  III 
Z.  16  bei  einem  neunjährigen  Kinde.  Beide  Urkunden  stam- 
men aus  dem  Jahr  188/189,  dem  29.  Regierungsjahre  des  Com- 
modus.  In  andern  Papyri  wieder  steht  nur  ij-yj  avaY£Ypa|X[jL£vo;, 
z.  B.  1354,  Col.  II,  4  26j.  Wenn  in  demselben  Papyrus  1354 
ein  neunjähriger  Knabe  dvaY£Ypa}X|jL£vo;  genannt  wird ,  so  ist 
das  aufi'ällig ,  da  sonst  immer  eine  nach  dem  Jahr  bestimmte 
Eintragung  in  die  Listen  erwähnt  wird.  Wahrscheinlich  ist 
hier  also  jjly]  ausgefallen.  Auch  daraus ,  daß  die  Kinder  von 
1  — 13  Jahren  in  den  Listen  mit  größerer  oder  geringerer  Re- 
gelmäßigkeit als  [XYj  dvaY£Yp^[J'-(J'^voL  Iv  toT;  £TriY£Y£vr^tx£vot?  be- 
zeichnet wurden,  geht  hervor,  daß  die  xar'  oixiav  aTTOYpacpai  nur 
alle  1 4  Jahre  eingereicht  wurden.  Das  Resultat ,  welches  wir 
aus  diesen  Betrachtungen  gewinnen,  ist  daher  folgendes  : 

Nach  Verlauf  von  je  14  Jahren,  d.  h.  in  jedem 
15.  Jahre,  fand  eine  allgemeine  Volkszählung 
statt,  bei  der  sämmtliche  Bewohner  des  Gaues  in 
die  Hausbewohnerlisten  eingetragen  werden  muß- 
ten. Der  Grund,  weshalb  man  gerade  14jährige  Perioden  in 
Aegypten  eingeführt  hat ,  hangt  aller  Wahrscheinlichkeit  nach 
mit  der  Besteuerung  zusammen.  Die  Aegypter  hatten  vermuth- 
lich  erst  vom  14.  Jahre  an  die  Kopfsteuer  zu  zahlen.  Und 
wie    nach    unten,    so   scheint   auch    nach   oben  hin  eine  Alters- 


")  cf.  ü.  B.  M.  I  p.  149. 


Die  aegyptisclie  Steuereinschätzungs-Commission  in  röm.  Zeit.     245 

grenze  für  die  Zahlung  der  Kopfsteuer  festgesetzt  gewesen  zu 
sein.  Wie  ich  schon  früher  erwähnte,  ist  ein  72-  und  76-jäh- 
riger Greis  von  der  Zahlung  der  Kopfsteuer  befreit  gewesen. 
So  dürfen  wir  wohl  annehmen,  daß  ebenso  wie  in  Syrien  die 
Kopfsteuer  vom  14.  bis  zum  65.  Jahre  erhoben  wurde.  Der 
Zusammenhang  der  Zahlung  der  Kopfsteuer  mit  diesen  /ax'  oi- 
/(av  aTTOYpa^ai  scheint  mir  dadurch  bestätigt  zu  werden,  daß 
zu  der  Commission,  an  welche  die  xai'  or/iav  dTroypacpai  einge- 
reicht wurden ,  die  XaoYpdccsoi  gehören ,  unter  denen  vielleicht 
nicht  nur  einfache  Volkszähler,  sondern  auch  Erheber  der  Kopf- 
steuer, der  >.aoYpacpia,  zu  verstehen  sind  ^^).  Daß  diese  14-jäh- 
rigen Perioden  nicht  erst  von  den  Kömern  eingeführt ,  sondern 
von  den  Ptolemäern  übernommen  sind,  ja  wohl  in  vorptolemäi- 
sche  Zeit  zurückreichen,  scheint  mir  außerordentlich  wahrschein- 
lich zu  sein. 

So  sind  also  in  jedem  15.  Jahre  große  Volkszählungen 
abgehalten,  bei  welchen  meist  auf  die  Zählung,  welche  14 
Jahre  früher  stattgefunden  hatte,  verwiesen  wurde.  Diese  Volks- 
zählungen waren  verbunden  mit  den  zu  Steuerzwecken  herge- 
stellten xat'  oixi'av  aTTO^pacsai.  Hierbei  wurden  vielfach  oder 
immer  die  alten  vor  14  Jahren  eingereichten  aTro^pacpai  von 
neuem  abgeschrieben  uud  mit  der  neuen  airoYpacpY]  zusammen- 
gestellt, wahrscheinlich  doch  zu  keinem  andern  Zweck,  als  die 
eventuelle  Abnahme  oder  Zunahme  der  Bevölkerung  zu  kon- 
statieren. 

Ein  Punkt  bedarf  zum  Schluß  der  Erwähnung.  Es  ist 
auffällig,  daß  die  Eingaben  nicht  in  bestimmten  Monaten  ge- 
macht, sondern  über  das  ganze  Jahr  vertheilt  sind.  Wir  be- 
sitzen dTTOYpacpai  aus  dem  Phaophi ,  Athyr ,  Mecheir,  Phar- 
muthi ,  Payni ,  Epeiph ,  Mesore  und  den  Epagomenentagen. 
Besonders  stark  sind  die  letzten  Monate  des  Jahres  Payni, 
Epeiph,  Mesore  und  die  Epagomenentage  vertreten.  Die  Daten 
sind  zu  wenig  zahlreich,  um  bestimmte  Folgerungen  daraus  zu 
ziehen.  Doch  will  ich  die  Vermuthung  aussprechen,  daß  der 
letzte  Epagomenentag  der  letzte  Termin  für  die  diioYpacpai  war. 
Daher  die  verhältnismäßig  große  Anzahl  der  Ende  des  Jahres 
eingelieferten  dTroYpotcpai. 


■ 


")  Aaoypczcpöt  werden  nur  noch  im  P.  6880 ,  der  oben  abge- 
druckten aTOYpacpVj  über  Hausbesitz,  erwähnt.  Es  kann  das  darin  sei- 
nen Grund  haben,  daß  diese  Klasse  von  droYpacpat,  wie  ich  schon  frü- 
her betonte,  enger  verwandt  ist  mit  den  xax'  o^xtav  dTroypacpaf,  als  die 
übrigen  Steuererklärungen.  Ich  entnehme  den  Hinweis  auf  die  Er- 
bebung der  Kopfsteuer  in  Syrien  (cf.  Ulpian,  Dig.  50,  15,  3)  Wil- 
ckens  im  Nachtrag  citiertem  Aufsatz. 


246  P.  Viereck, 

Ich  habe  im  Verlauf  meiner  Erörterungen  häufiger  auf  un- 
ser Steuerwesen  Rücksicht  genommen  und  habe  viele  Parallelen 
ziehen  können  zwischen  den  ägyptischen  und  unsern  Einrich- 
tungen. Ich  glaube,  daß  solche  Vergleiche  uns  über  die  vielen 
Arten  von  Urkunden,  die  es  in  ihrer  Mannigfaltigkeit  wohl  mit 
unserm  Actenwesen  aufnehmen  können ,  Klarheit  verschaffen 
werden.  Meine  Ausführungen  werde  ich  gelegentlich  erweitern. 
Ich  habe  gezeigt ,  nach  welchen  Steuerklärungen  die  Vieh- 
steuer und  die  Steuer  vom  Besitz  an  Ackerland  erhoben  wurde. 
Weiter  habe  ich  gezeigt ,  daß  ebenso  der  Besitz  an  Häu- 
sern und  Baustätten  bei  der  Behörde  angegeben  wurde,  um 
zu  Steuerzwecken  in  das  Grundbuch  eingetragen  zu  werden ;  drit- 
tens, daß  die  Regierung  Hausbewohnerlisten  einforderte,  in  wel- 
chen nach  Straßen  und  Häusern  geordnet  die  Bewohner  einge- 
tragen wurden.  Nach  diesen  Listen,  welche  auf  Grund  dieser 
beiden  letzten  enger  verwandten  Klassen  der  von  mir  bespro- 
chenen Eingaben  hergestellt  wurden ,  konnte  die  Gebäude-, 
Mieths-  und  Kopfsteuer  erhoben  werden.  Das  von  den  Behör- 
den angelegte  Grundbuch  und  die  Hausbewohnerlisten,  wie  sie 
auf  dem  Amte  festgestellt  wurden  und  die  Art  der  Erhebung 
der  Gewerbesteuer,  Kopfsteuer  und  Grundsteuer,  hoffe  ich  bei 
anderer  Gelegenheit  behandeln  zu  können. 

Berlin,.  P.    Viereck. 


Nachtrag. 


Während  des  Druckes  ging  mir  die  Arbeit  von  Wilcken 
über  die  aKoypacpai  zu  (cf.  Hermes  XXVIH  p.  230  ff.).  Ich 
ersehe  aus  ihr,  daß  Wilcken  jetzt  meine  Ansichten  über  die  xai' 
oi/iav  dTTGYpacpai  theilt,  während  er  mir  vor  längerer  Zeit,  als 
ich  ihm  meine  Ausführungen  hierüber  vorlegte,  wiederholt  er- 
klärte, daß  er  meine  Auffassung  für  verfehlt  halte. 

Zur  Sache  möchte  ich  noch  nachtragen,  daß  sich  jetzt  in 
der  Berliner  Papyrussammlung  drei  Exemplare  ein  und  dersel- 
ben xat'  or/i'av  diroYpacpY)  vom  28.  Juli  161  n.  Chr.  aus  dem 
Dorfe  Soknopaiunesos  befinden.  Alle  drei  sind  von  derselben 
Hand  geschrieben.  Die  eine  aTroYpacpY;  (F.  7024,  cf.  U.  B.  M. 
I  p.  108)  ist  an  den  Dorfschreiber  gerichtet,  die  zweite  (P. 
7291),  welche  im  7.  Heft  der  Urkunden  des  Berliner  Museums 
von  mir  herausgegeben  wird,  an  den  Strategen  des  Heraklidi- 
schen  Bezirks,  die  dritte  (P.  6883),  welche  Wilcken  im  8.  Heft 
publizieren  will,  an  die  XaoYpdcpoi  2oxvoiraiou  NYjaou.    Demnach 


Die  aegyptische  Steuereiascliätziings-Commission  in  röm.  Zeit.      247 

müssen  wir  annehmen,  daß  diese  diroYpoccpai  wahrscheinlich  im- 
mer in  drei,  wenn  nicht  gar  in  mehr  Exemplaren  eingereicht 
werden  mußten,  und  daß  sie  dann  getrennt  in  den  verschiedenen 
Bureaus  der   einzelnen  Behörden  aufbewahrt  wurden. 

Berlin,  im  Mai   1893.  P.    Viereck. 


Nachträgliches  zum  Wiener  Euripidespapyrus. 

Eine  Nachprüfung  meiner  Lesungen  konnte  ich  schon  in  den 
Pfingstferien  vornehmen,  wo  ich  das  Glück  hatte,  die  Sammlung  der 
Papyrus  Rainer  unter  der  freundlichen  Führung  von  Karabacek  und 
Wessely  kenneu  zu  lernen.  Ich  beeile  mich  ,  die  Ergebnisse  in  aller 
Kürze  mitzutheilen. 

1)  Von  den  bei  Wessely  nicht  verzeichneten  Punkten  zeigt  nur 
der  über  dem  ersten  11  Z.  1  schwarze  Farbspuren.  Alle  andern  ha- 
ben die  braune  Farbe  des  Moders  und  werden  als  zufällige  Flecke 
betrachtet  werden  müssen.  Danach  ist  S.  176  ff.  186  zu  berichtigen. 
Die  „Punkte  und  Pünktchen"  der  Photographie  täuschten  wirklich, 
wie  ich  argwöhnte  (S.  195);  von  einem  Ausdrucke  verschiedener  Beto- 
nungsschwere, woran  ich  S.  195  Abs.  4  dachte,  kann  also  nicht  die 
Rede  sein. 

2)  Die  Schatten  im  Anfang  von  Z.  3  haben  keine  Bedeutung. 
Im  Wesentlichen  werden  sie  durch  schlechte  Beleuchtung  beim  Pho- 
tographieren  verursacht  sein. 

3)  Auch  das  auf  der  Photographie  sehr  deutlich  hervortretende 
kommaartige  Gebilde  Z.  9,  und  die  gewundene  Linie  zwischen  1  Z 
Z.  11  sind  nicht  dunkel  genug  gefärbt.  Meine  Bemerkungen  S.  185  f. 
sind  mit  einem  Fragezeichen  zu  versehen. 

4)  Deutlich  sind  die  nach  unten  geführten  Striche  hinter  C  Z.  7 
und  hinter  P  Z.  13,  in  denen  ich  S.  186  rhythmische  Zeichen  ver- 
muthete.  Doch  sei  hier  wiederholt,  daß  ihre  Bedeutung  durchaus 
problematisch  bleibt. 

5)  Sicher  ist  der  Ansatz  eines  A  am  Schluß  von  Z.  10,  ebenso 
die  Deutung  der  Buchstabenspuren  in  Z.  14.  Damit  bestätigt  sich 
mir  die  Hauptsache,  die  Herstellung  des  Textes  S.  180  f. 

Die  Wiener  Photographie  leistet  nicht  den  Dienst  der  Autotype 
in  den  letzten  englischen  Veröffentlichungen.  Das  soll  kein  Vorwurf 
sein,  sondern  nur  den  Wunsch  begründen,  man  möge  uns  im  Text 
vor  den  Pilzflecken  ausdrücklich  warnen. 

S.  197  habe  ich  vermuthet,  daß  Agathen  in  den  Thesmophoria- 
zusen  eine  mächtige  Partitur  vor  sich  habe,  in  die  er  Zeichen  beim 
Componieren  eintrage.  Ein  ähnliches  Bild  bei  Petron  115:  audimus 
murmur  .  .  .  persecuti  igitiir  sofium  mvenimus  Eumolpum  sedentem 
membranaeque  ingenti  versus  ingereniem  etc.  Uebrigens  hat  man  frü- 
her auf  Grund  einer  seltsamen  Notiz  des  Phainias  bei  Athenaeus  p. 
352  D  den  Witzbold  Stratonikos  zum  'Erfinder'  der  Notenschrift  ge- 
macht (Volkmann  zu  Plut.  de  mus.  p.  65).  Daran  glaubt  jetzt  wohl 
Niemand  mehr. 

Auf  der  beigegebenen  Lithographie  hat  der  Zeichner  trotz  wieder- 
holter Correctur  Z.  14  das  K  über  TE  (vgl.  L  163.  LH  161)  unter 
den  Tisch  fallen  lassen. 

Tübingen.  0.  Crusius. 


XII. 
Verrina. 

(Chronologisches.     Antiquarisches.     Juristisches). 

1.     Die  Chronologie  des  Processes. 

Ueber  die  Chronologie  des  bedeutendsten  unter  allen  von 
Cicero  geführten  Processen  wird  sich  der  Fernerstellende  natur- 
gemäß zunächst  mit  Hilfe  der  besten  von  den  commentirten  Aus- 
gaben der  Verrinen,  nämlich  der  Halm'schen  ^)  belehren  wollen. 
Dort  findet  er  nun  folgende  Auskunft:  Nach  erfolgter  Aufnalime 
des  Beklagten  in  die  Liste  der  rei  erbat  sich  Cicero  .  .  .  eine  Frist 
von  110  Tagen  .  .  .  TJm  Aufschub  zu  erlangen^  stiftete  die  Gegen- 
partei einen  uns  unbekannten  Menschen  an ,  eine  Klage  ivegen  Er- 
pressungen in  Achaja  zu  erheben  und  eine  um  zwei  Tage  kürzere 
Frist  zu  verlangen.  .  .  .  Um  so  größere  Veranlassung  hatte  Cicero, 
seine  Untersuchungsreise  in  Sicilien  .  .  .  zu  beschleunigen ;  ...  er 
kam  .  .  .  in  fünfzig  Tagen  zu  Ende  .  .  .  So  kehrte  er  .  .  .  viel 
früher  zurück,  als  seine  Gegner  erwartet  hatten,  und  hatte  bis  zum 
Ablauf  der  dem  Kläger  für  Achaja  gegebenen  Frist  hinlänglich  Muße, 
das    reiche  Material    auszuarbeiten.     Der  Kläger    für  Achaja  stellte 


*)  Die  älteren  Darstellungen  sind  nicht  zu  brauchen;  sie  stehen 
durchgängig  auf  dem  Boden,  den  die  schwindelhafte  Interpretation 
des  Pseudoasconius  geschaffen  hat ;  erst  seit  Madvig  den  letzteren 
entlarvte,  konnte  von  einer  wissenschaftlichen  Chronologie  des  J.  70 
die  Rede  sein.  Bei  Drumann  freilich  sucht  man  selbst  die  Ansätze 
zu  einer  solchen  vergebens.  Halms  Darstellung  ist  typisch ;  diesel- 
ben Irrthümer  finden  sich  bei  Richter-Eberhard,  Thomas,  Hachtmann, 
Schanz  (Gesch.  d.  rüm.  Lit.  200),  Aly  {Cicero  33  f.),  kurz  —  von 
zwei  rühmlichen  Ausnahmen  abgesehen  —  überall ,  wo  der  Proceß 
des  Verres  behandelt  wird. 


Verrlna.  249 

sich    nicht,    und    so    "kam  die  Sache  des   Verres  an  die  Reihe  .   .  . 
Die    erste   Verhandlung  wurde  bereits   am  5.   Aug.   eröffnet  ^). 

Wie  diese  Chronologie  von  dem  um  Cicero  hoch  verdienten 
Herausgeber  aufgestellt  und  acht  'verbesserte'  Auflagen  hindurch 
festgehalten  werden  konnte,  ist  schwer  zu  begreifen:  sie  steht 
mit  allen  entscheidenden  Momenten,  die  aus  Ciceros  Darstellung 
gewonnen  werden  können,  im  Widerspruch.  So  lesen  wir  Verr. 
II  99:  Si  posset  reus  absente  accusatore  condemnari ,  non  ego  a 
Vibone  Veliam  parvolo  navigio  inter  fugitivorum  ac  praedonum  ac 
tua  tela  venisserrif  quo  tempore  omnis  illa  mea  festinatio  fuit  cum 
periculo  capitis  ob  eam  causam ,  ne  tu  ex  reis  eximerere ,  si  ego 
ad  diem  non  adfuissem.  Cicero  mußte  sich  also  auf  der  Rück- 
reise von  Sicilieu  im  höchsten  Grade  beeilen,  um  ad  diem,  d.  h. 
an  dem  11  I.Tage,  dem  ersten  nach  Ablauf  der  Inquisitionsfrist  ^), 


I 


2)  S.  5  ff. ;  möge  man  es  mir  nicht  verübeln,  wenn  ich  in  dank- 
barer Erinnerung  an  die  eigenen  Lehrjahre  hier  und  öfter  an  die 
Halm'sche  Ausgabe  der  drei  Schulverrinen  anknüpfe.  Es  läßt  sich 
leider  nicht  leugnen,  daß  das  trefflich  entworfene  Buch  im  Lauf  der 
späteren  Auflagen  einer  gewissen  Stagnation  anheimgefallen  ist;  hof- 
fen wir,  daß  der  neue  Bearbeiter  darin  Wandel  schaffen  wird.  Ei- 
nige Beiträge  sollen  im  Folgenden  gegeben  werden  :  zwei  Kleinig- 
keiten mögen  hier  ihren  Platz  finden.  1)  S.  8  lesen  wir  noch  immer 
wir  kennen  fünf  Richter  die  Verres  verwarf,  obgleich  bereits  Hartmann 
(Ordo  iudiciürum  33^'')  diesen  lediglich  auf  Unachtsamkeit  zurückzu- 
führenden Fehler  (der  Name  des  sechsten  Richters,  F.  Galba,  steht 
bei  Cicero  a.  0.,  Verr,  I  18)  gerügt  hat.  2)  Halm,  (und  mit  ihm 
alle  übrigen  Herausgeber)  schreibt  noch  immer  Lilyhaetanus,  obgleich 
diese  barbarische  Form  (offenbar  zurückgehend  auf  AiXußotiTrj?  s.  Steph. 
Byz.  IGSI  339,  also  ebenso  richtig,  wie  wenn  jemand  statt  Ächaicus  — 
Achaecus  sagen  wollte)  weder  von  den  Münzen  ,  noch  von  den  In- 
schriften, noch  selbst  von  den  besseren  Handschriften  Ciceros  aner- 
kannt wird;  alle  diese  Zeugen  bieten  vielmehr  Lily  hit  anus  (s. 
Mommsen  CIL.  X  2  p.  742;,  die  Form  geht  nicht  sowohl  auf  Lily- 
baeuni  —  dies  würde  Lilyha'itanus  ergeben  —  als  vielmehr  nach 
Analogie  von  Thermitanus  auf  die  ältere  Form  AiXußr]  zurück  ;  diese 
bietet  Dionys.  Perieg.  469  f.  zweimal,  und  Cuyper  hat  sie  völlig  über- 
zeugend Theokr.  XVI  77  wiederhergestellt,  vgl.  Wulffius,  alexandri- 
nische  Studien  im  Journ.  d.  [russ.]  Minist,  f.  Volksauf  kl.  1892  class. 
Abth.  113).  Es  ist  seltsam,  daß  es  uns  in  einer  Zeit,  in  der  wir  Kly- 
taimestra,  Seraonides,  Trozen,  Phleius  und  neuerdings  gar  Sekyon  er- 
lebt haben ,  nicht  gelingen  will ,  uns  von  dem  zweifellos  falschen, 
sprachwidrigen  und  nicht  einmal  eingebürgerten  Lilybaetaniis  zu  be- 
freien. 

^)  Daß  es  sich  um  den  ersten  Tag  des  Verfahrens  in  iudicio, 
nicht  um  irgend  einen  Termin  des  Verfahrens  in  iure  handelte  ,  be- 
weist der  Fall  des  Stenius ,  mit  dem  Cicero  a.  0.  den  des  Verres 
vergleicht.  Im  übrigen  ist  die  Stelle  noch  nicht  genügend  aufge- 
klärt. Der  Zusatz  a  Vibone  Veliam  läßt  vermuthen ,  daß  Cicero  die 
Heise  bis  Vibo  und  von  Velia  nicht  zur  See  gemacht  hat.  Seereisen 
boten  an  sich  den  Vortheil,  daß  man  auch  die  Nacht  zur  Fahrt  ver- 
wenden und  daher  viel  schneller  ankommen  konnte;    wurde   doch  o-j 


250  Th.  Zielinski, 

in  Rom  zu  sein;  Halm  läßt  ihn  dagegen  viel  früher,  als  seine 
Gegner  erioartet  hatten ,  lange  vor  Ablauf  der  dem  Kläger  für 
Achaja  gegebenen  Frist  in  Rom  eintreffen  und  dort  in  Muße  sein 
Material  ausarbeiten!  —  Ebenso  klagt  Cicero  Act.  I  30,  die 
Gegner  hätten  ihm  durch  Aufstellung  des  achaeischen  Klägers 
drei  kostbare  Monate  entzogen^);  nach  Halm  dagegen  erleidet 
der  Proceß  des  Verres  nicht  die  geringste  Verzögerung,  der  An- 
kläger für  Achaja  stellt  sich  eben  nicht. 

Das  Räthsel  ist  übrigens  in  seinem  wichtigsten  Theile 
schon  gelöst ,  und  wenn  die  Lösung  der  Ciceroexegese  noch 
nicht  zu  gute  gekommen  ist ,  so  ist  das  lediglich  ihre  Schuld. 
Bereits  1871  hat  A.  W,  Zumpt^)  aus  der  letztangeführteu 
Stelle  den  einzigen  denkbaren  Schluß  gezogen  —  daß  der 
Achaeische  Ankläger  zur  rechten  Zeit  erschie- 
nen ist  und  sein  Proceß  drei  Monate  in  Anspruch 
genommen  hat.  Nur  das  Verhältnis  der  110  Tage  der  In- 
quisition zu  den    50  Tagen    der    sicilischen  Reise    scheint    auch 


vuxxiTiXoeT;  geradezu  zur  Redensart  im  Sinne  von  'du  hast  es  nicht 
eilig'  (Zenob.  V  32  ItzX  tüjv  (x)]  dxptßdis  xt  7:oto6vT(ov).  Cicero  wird  also 
von  Regium  nach  Vibo  (die  100  Kiloin.  ließen  sich  zur  Noth  in  ei- 
nem Tage  zurücklegen,  s.  Friedländer  SG  11^  23  ff.)  zu  Wagen  ge- 
reist sein  und  dann  nach  kurzer  Rast,  die  dem  Tempsaman  incommo- 
dum  gewidmet  war  {Verr.  V  39  ff.),  das  Schiff  bestiegen  haben; 
das  empfahl  sich  schon  deshalb ,  weil  die  Landstraße  nördlich  von 
Vibo  unsicher  war  (a.  0.).  Von  Vibo  aus  war  Velia  für  einen  Schnell- 
segler (und  in  dieser  Bedeutung  ist  patvo  navigio  hier,  wo  die  Eile 
betont  wird,  zu  fassen,  wie  schon  Hotomanus  bemerkt  hat)  leicht  in 
einer  Nacht  zu  erreichen,  und  Cicero  hatte  das  gelobte  Land  der  Hir- 
ten und  Räuber  (Mommsen)  im  Rücken. 

*)  Interposuistis  accusatorem  qui  cum  ego  mihi  C  et  X  dies  solos 
in  Siciliam  postulassem,  C  et  VIII  sibi  in  Achaiam  postularet;  men- 
ses  mihi  tres  cum  eripuissetis  ad  agendum  maxime  apposiios  .  .  .  Die 
hier  befürwortete  Auffassung  wird  zur  Evidenz  gebracht  durch  Act. 
I  8  f . :  sese  .  .  .  tetnpus  ipsum  emisse  iudicii  sui  (seil,  dictitat ,  und 
zwar,  was  zu  betonen  ist,  noch  während  der  Actio  prima ;  also  muß 
Verres  mit  dem  Kauf  zufrieden  gewesen  sein)  erklärt  durch :  ut  ex 
arbitratu  eins  deligeretur  ex  senatu  qui  reus  fieret  (im  achaeischen  Pro- 
ceß), quif  dum  hie  quae  opus  esset  compararet^  causam  inierea  ante 
cum  diceret. 

^)  Cr iminal proceß  187  ff.  Die  Zumpt'sche  Ansicht  ist  später  von 
Hart  mann  (a.  0.  412)  geprüft  und,  wie  das  zu  erwarten  war,  ge- 
billigt worden.  Unverständlich  blieb  mir  bei  Zumpt  der  Satz  (S. 
190^):  er  sagt  sogar,  er  habe  auf  der  Rückreise  seiti  Leben  aufs  Spiel 
gesetzt,  um  nicht  den  Termin,  d.  h.  den  HO.  ihm  angesetzten  Tag  zu 
versäumen.  Dies  beioeist  nicht ,  daß  er  nur  den  letzten  Theil  seiner 
Frist  zur  Reise  benutzte.  Ich  meine  doch ;  freilich  läßt  sich  die 
Zumpt'sche  Chronologie  dann  nicht  halten.  Durchaus  richtig  folgert 
Hartmann  aus  der  in  Frage  stehenden  Stelle,  Cicero  sei  tim  die  Mitte 
der  Frist  abgereist:  es  bleibt  kein  anderer  Ausweg  übrig,  wenn  man 
nicht  etwa  annehmen  will,  Cicero  sei  zweimal  nach  Sicilien  gereist. 


Verrina.  251 

ihm  dunkel  geblieben  zu  sein;  das  ist  der  Grund,  warum  die 
Untersuchung  hier  wiederaufgenommen  wird.  In  der  That,  es 
drängt  sich  unwillkürlich  die  Frage  auf:  wenn  Cicero  doch  vor 
seinen  Feinden  den  Kürzeren  ziehen  mußte,  wozu  hat  er  dann 
seine  Reise  beschleunigt  ^)? 

Aber  wo  steht  denn,  daß  er  sie  beschleunigt  hat?  Die 
entscheidende  Stelle  {Verr.  I  6)  lautet  so:  itaque  cum  ego  diem 
inquirendi  in  Siciliam  perexiguum  (NB)  postidavissem ,  (nämlich 
110  Tage,  wie  §  30  lehrt),  invenit  iste^  qui  sibi  in  Achaiam  biduo 
hreviorem  diem  postularet,  non  ut  is  idem  conficeret  diligentia  et  in- 
dustria  sua^  quod  ego  meo  lahore  et  vigiliis  consecutus  sum.  Etenim 
nie  Achaicus  inquisitor  ne  Brundisium  quidem  pervcnit ,  ego  Sici- 
liam totam  quinquaginta  diehus  sie  obii,  ut  u.  s.  w.  Von  Beschleu- 
nigung ist  hier  überall  nicht  die  Rede ;  wer  wird  auch  eine 
Frist,  die  sich  im  Nothfall  durch  'Beschleunigung'  von  110 
Tagen  auf  nur  50  bringen  ließ,  im  Ernst  eine  'sehr  knappe' 
(perexiguum)  nennen  wollen!  Vielmehr  muß  jeder,  der  die  Stelle 
unbefangen  liest,  auf  den  Gedanken  gebracht  werden,  daß  die 
eine  Zahl  sich  ohne  weiteres  aus  der  anderen  ergibt,  daß  der 
Ankläger,  dem  eine  Inquisitionsfrist  von  110  Ta- 
gen gegeben  wird,  eben  infolge  dieser  Frist  nur 
50  Tage  für  die  Bereisung  seiner  Provinz  übrig 
behält;  combinirt  man  dies  Resultat  mit  demjenigen,  das  wir 
aus  Verr.  11  99  gewonnen  haben  —  daß  nämlich  Ciceros  Rück- 
reise knapp  vor  den  angesetzten  Termin  gefallen  ist  —  so  er- 
gibt sich,  daß  Cicero  von  seinen  110  Tagen  die  ersten  60  in 
Rom  und  die  letzten  50  in  Sicilien  (Hin-  und  Rückreise  einge- 
schlossen ^) ,  zugebracht  hat.  Das  ist  dann  freilich  eine  'sehr 
knappe'  Frist;    wer    da    für    eine  Inquisitio    in  Achajam    einen 


^)  Das  Aporem  ist  übrigens  von  unserer  Auffassung  ganz  unab- 
hängig. Die  gewöhnliche  Darstellung  läuft  darauf  hinaus,  Cicero  habe 
durch  die  Beschleunigung  seiner  Reise  den  Plan  des  achaeischen  An- 
klägers durchkreuzt,  und  letzterer  sei  deswegen  in  Brundisium  sitzen 
geblieben:  doch  wäre  es  vergebliche  Mühe,  hierin  einen  vernünftigen 
Zusammenhang  zu  suchen. 

'')  Das  entspricht  durchaus  dem  Sprachgebrauch  ;  so  ist  auch  bei 
Ascon.  in  Scaur.  p.  17  K.-Sch.  in  den  dreißig  Tagen  inquisitionis  in 
Sardiniam  itemque  in  Corsicam  Hin-  und  Rückreise  eingeschlossen. 
Clodius  kam  in  7  Tagen  von  Messana  nach  Rom  {ad  Att.  II  1,  5), 
und  das  galt  als  schnell  —  nämlich  für  einen  Magistrat ;  wer  es 
sonst  eilig  hatte,  konnte  gewiß  noch  schneller  reisen,  besonders  wenn 
er  statt  der  langwierigen  Küstenfahrt  direct  zur  See  nach  Lilybaeum 
reiste  (wie  Cicero  es  that) ;  man  bedenke,  daß  man  auf  diese  Art  von 
Ostia  nach  Karthago  in  nur  3  Tagen  kam  (Friedländer  SG  IP  9). 
Aber  ziehen  wir  immerhin  von  den  50  Tagen  15  ab;  35  Tage  ist  für 
Sicilien  gewiß  eine  ausreichende  Zeit,  wenn  für  Sardinien  und  Cor- 
sica  ca.  20  Tage  genügten,  und  knapp  soll  ja  die  Frist  sein. 


252  Th.  Zielinski, 

noch  kürzeren  Termin  verlangt,  der  beweist  eben  damit,  daß 
er  es  niclit  ernst  meint. 

Aber  was  hielt  denn  den  Ankläger  60  Tage  lang  in  Rom 
fest  ?  .  .  Fügen  wir  die  weitere  Frage  hinzu :  warum  ist  Cicero 
hier  so  außerordentlich  wortkarg  ?  Offenbar  deshalb,  weil  seine 
Zuhörer  ihn  ohne  weiteres  verstanden ;  damit  das  aber  möglich 
sei,  muß  das  Hindernis  allgemeiner,  legaler  Art  gewesen  sein  ; 
mit  anderen  Worten ,  es  muß  in  der  Proceßordnung 
eine  Bestimmung  enthalten  gewesen  sein,  wel- 
che die  Anwesenheit  des  Anklägers  in  Rom  wäh- 
rend der  ersten  60  Tage  der  Inquisition  ver- 
langte. 

Damit  könnten  wir  uns  denn  zufrieden  geben ,  denn  von 
der  Proceßordnung  der  Lex  Cornelia  repetundarum  wissen  wir 
so  gut  wie  nichts.  Und  dabei  ist  es  durchaus  möglich,  daß 
Sulla  gerade  in  dem  einen,  uns  interessirenden  Punct  die  Pro- 
ceßordnung ganz  neu  gestaltet  hat,  da  er  ja  einen  ganz  neuen 
Gerichtshof  einführte ;  aber  freilich,  nur  möglich,  nicht  noth- 
wendig;  die  Fristen  vertrugen  sich  mit  der  neuen  Ordnung 
ebenso  gut  wie  mit  der  alten,  Sulla  konnte  sie,  wenn  er  es 
wollte,  aus  dem  Gesetz  seines  Vorgängers  herübernehmen.  Da- 
mit kämen  wir  auf  die  Lex  Servilia,  und  von  der  ist  erst  recht 
nichts  einschlägiges  bekannt;  aber  hier  ist  es  sehr  wahrschein- 
lich ,  daß  der  Gesetzgeber  alles  ,  was  mit  der  Ampliatio  direct 
nichts  zu  thun  hatte,  dem  älteren  Gesetz  entnahm.  Und  nun 
gewinnen  wir  wieder  festen  Boden :  denn  die  Lex  Acilia  ist 
uns  zum  Theil  erhalten  :  es  lohnt  sich  wohl ,  nachzusehen ,  ob 
sie  die  Fristen  der  cornelischen  Proceßordnung  bestätigt. 

Hier  finden  wir  folgende  Angaben  (Z.  19  —  26  de  nomine 
deferundo  iudicibusque  legundis):  1)  Am  .  .  .  (wahrscheinlich 
zehnten,  die  Zahl  ist  nicht  erhalten)  Tage  nach  der  Nominis 
delatio  hat  der  Angeklagte  dem  Ankläger  alle  diejenigen  Richter 
zu  nennen,  welche  mit  ihm  näher  verwandt  oder  seine  Sodales, 
oder  Mitglieder  desselben  Collegiums  sind  ;  2)  am  zwanzig- 
sten Tage  hat  der  Ankläger  mit  Einhaltung  der  obigen  Re- 
striction,  sowie  anderer,  aus  der  Gesammtzahl  der  Richter  (den 
450  der  Lex  Sempronia)  hundert  zu  wählen;  3)  endlich  am 
sechzigsten^)  Tage  hat  der  Angeklagte  aus  diesen  100  Rich- 
tern 50  zu  wählen;  damit  ist  der  Gerichtshof  constituirt,  und 
am  61.  Tage  konnte  der  Ankläger  die  Inquisitionsreise  an- 
treten ^). 


5)  So  Mommsen  auf  Grund  des  Spatiums,  erhalten  ist  nur  das  L. 
Doch  hat  die  Ergänzung  Mommsens  längst  allgemein  Billigung  ge- 
funden. 

^)  Inquisitionsreisen  setzt  auch  die  Lex  Acilia  voraus,  s.  Z.  30  f. 
Seltsamerweise   nimmt  Zumpt  {Crimiiialproceß  197  f.)  an,    die  Inqui- 


Verrma.  253 

An  diesen  Fristen  brauclite  Sulla  nichts  zu  ändern;  die 
Ejeration  der  Verwandten  u.  s.  w.  (wenn  ich  mich  so  ausdrücken 
darf)  mußte  ohnehin  in  die  neue  Gerichtsverfassung  herüberge- 
nommen werden ;  der  Richterwahl  durch  den  Ankläger  ent- 
sprach die  Sortitio ,  der  engeren  Auswahl  durch  den  Ange- 
klagten die  Rejectio.  Diese  fand  demnach  seit  der  Lex  Cor- 
nelia am  60.  Tage  nach  der  Nominis  delatio  statt.  Natürlich 
gingen  die  60  Tage  für  die  Inquisition  nicht  verloren;  die 
Hauptarbeit  war  in  Kom  zu  machen ,  in  der  Provinz  war  die 
Thätigkeit  des  Anklägers  wesentlich  executiver  Art. 

Es  fragt  sich  jedoch,  was  geschah,  wenn  —  wie  eben  in 
unserem  Falle  —  nach  erfolgter  Receptio  nominis  und  Gewäh- 
rung der  Inquisitionsfrist  ein  anderer  Reus  angemeldet  und  eine 
kürzere  Frist  verlangt  wurde?  Daß  dann  der  zweite  Proceß 
(B)  vor  dem  ersten  (A)  verhandelt  wurde ,  wissen  wir  bereits ; 
wie  stand  es  aber  um  die  Bildung  des  Gerichtshofes 
für  den  ersten  Proceß?  An  sich  lassen  sich  folgende  Ant- 
worten geben : 

1)  Sie  wird  aufgeschoben  bis  zur  Entscheidung  des  zweiten 
Processes.  Das  ist  nicht  denkbar ;  damit  wäre  dem  Angeklagten 
die  Möglichkeit  gegeben,  mit  Hilfe  von  Scheinanklägern  jeden 
Proceß  so  oft  nöthig  zu  verschieben ;  der  Scheinankläger  (B) 
brauchte  sich  gar  nicht  zu  stellen ,  und  die  Zeit  war  doch 
verloren. 

2)  Sie  geht  in  gesetzmäßiger  Weise  vor  sich. 
Daran  ist  also  jedenfalls  festzuhalten.  Stellte  sich  dann  der 
Ankläger  B  nicht,    so  wurde  der  Proceß  A  vorgenommen,    und 


sitionsreise  hätte  nur  19  Tage  dauern  können,  indem  er  uns  der  et- 
waigen UnVollständigkeit  wegen  auf  die  Ampliatio  (also  auf  eine 
zweite  Reise!)  vertröstet,  und  Hartmann  (S.  408)  hilft  sich  mit  einem 
tion  liquet.  Ich  denke,  man  kann  nichts  klareres  verlangen.  Wenn 
1)  für  eine  Inquisitionsreise  in  die  suhurhana  provincia,  Sicilien,  50 
Tage  als  eine  'sehr  knappe'  Frist  erscheint,  2)  der  Ankläger  sich  bis 
zur  Bildung  des  Gerichtshofs  nur  auf  19  (?),  bezw.  39  Tage  von  Rom 
entfernen  darf,  und  3)  Inquisitionsreisen  als  wünschenswerth  gelten  — 
so  folgt  daraus  mit  Nothwendigkeit ,  daß  sie  erst  nach  Bildung  des 
Gerichtshofs  angetreten  werden  konnten.  Der  Ankläger  ex  lege  Aci- 
lia  wird  daher  immer  60  -f-  n  Tage  als  Inquisitionsfrist  verlangt 
haben  ,  wobei  unter  n  die  Zeit  der  Reise  verstanden  wird.  —  Daß 
diese  urkundlich  überlieferten  Fristen  recht  unbequem  und  weitläufig 
waren,  soll  nicht  geläugnet  werden;  auch  hat  die  spätere  Gesetzge- 
bung mit  ihnen  aufgeräumt.  Im  Proceß  des  Scaurus  findet  sich  von 
ihnen  keine  Spur  mehr;  die  Postulatio  findet  am  7.  Juli  und  bereits 
der  Schlußtermin  am  2.  Sept.  statt.  Wer  hat  sie  nun  abgeschafft? 
Sulla  sicherlich  nicht,  denn  nach  dessen  Gesetz  kommen  Zahlen  wie 
HO  und  108  vor,  d.  h.,  wie  wir  gesehen  haben,  eben  60  -f-  n ;  also 
hat  wohl  die  Lex  Aurelia  auch  hierin  Wandel  geschafft.  Darnach 
ist  Zumpt,  Criminalrecht  II  2,  203  zu  berichtigen. 


254  Th.  Zielinski, 

die  Zeit  war  nicht  verloren.     Stellte  sich  aber  der  Ankläger  B, 
so  wax  folgendes  auf  den  ersten  Blick  möglich: 

a)  der  Gerichtshof  A  bleibt  bestehen,  wird  aber  für  den 
Proceß  B  verwendet.  Das  geht  nicht  an ,  da  sowohl  Ejeration 
der  Verwandten  wie  Rejection  mit  Rücksicht  auf  den  Reus  Ä 
vorgenommen  worden  waren. 

b)  der  Gerichtshof  A  bleibt  bestehen,  muß  aber  das  Ende 
von  Proceß  B  abwarten  um  den  Proceß  A  vorzunehmen.  Das 
ist  ebenfalls  unthunlich ,  da  in  der  langen  Zeit  sich  die  Um- 
stände, die  für  die  Bildung  des  Gerichtshofes  entscheidend  ge- 
wesen waren,  verändern  konnten  und  mußten  ^^). 

c)  der  Gerichtshof  A  wird  neu  gebildet,  wenn 
auch  in  kürzeren  Fristen.  Dies  Verfahren  entspricht  den  In- 
teressen einer  geordneten  Rechtspflege  am  besten,  ist  andererseits 
ohne  Zeitverlust  durchzuführen  —  da  für  die  abermalige  Bil- 
dung des  Gerichtshofes  A  eben  die  Zeit  des  Processes  B  ver- 
wendet werden  kann  —  kurz,  verdient  a  priori  durchaus  den 
Vorzug. 

Es  erübrigt  noch  die  Frage  aufzuwerfen,  wie  sich  die  bis- 
her gewonnenen  Resultate  zu  den  Berichten  verhalten ,  die  Cicero 
selber  in  den  Prooemien  der  beiden  Actiones  über  die  Ereig- 
nisse des  Jahres  70  gibt.  Diese  Berichte  sind  Seitenstücke:  im 
ersten  bildet  Verres,  im  zweiten  Cicero  den  Mittelpunct.  Hier 
ist  die  Zeitfolge  der  Ereignisse  diese  (Fe rr.  I  15  ff,):  1)  Po- 
stulatio;    unmittelbar    darauf    2)    Divinatio  *^);    3)    Inquisitions- 


'°)  Es  konnte  ein  Richter  naher  Verwandter  des  Angeklagten, 
oder  sein  Sodalis  oder  selber  Reus  geworden  sein;  wie  sehr  die  rö- 
mische Gesetzgebung  solche  Eventualitäten  berücksichtigte ,  lehrt 
Mommsen  zu  Lex  Acilia  Z.  19.  Es  waren  die  vorjährigen  Beamten 
und  Legaten  zurückgekehrt,  dafür  Mitglieder  des  ursprünglichen  Ge- 
richtshofes von  Staatswegen  abwesend.  Bedauerlich  ist  immerhin, 
daß  das  Kap.  de  iudicio  proferendo  der  Lex  Acilia  in  so  trüramer- 
haften  Zustande  auf  uns  gekommen  ist.  —  Man  glaube  nicht,  daß 
eine  Subsortitio  ausgereicht  haben  würde,  um  diese  Mißstände  zu  be- 
seitigen ;  dieses  Institut  konnte,  schon  weil  es  die  Rejectio  ausschloß, 
nur  als  Nothbehelf  dienen,  zu  dem  man  gewiß  nicht  griff,  wenn,  wie 
in  unserem  Falle ,  das  Ganze  noch  in  integro  war  ,  der  Proceß  noch 
gar  nicht  begonnen  hatte.  Technisch  war  aber  die  Subsortitio  nicht 
leichter,  als  die  vollständige  Neubildung. 

^^)  Die  entscheidende  Stelle  lautet  so  :  nomen  .  .  .  detiili;  quod 
meum  factum  lectissimi  riri  ...quo  in  num  er  o  e  v  o  bis  c  o  wi- 
plurcsfuerunt,  ita  proharunt ,  ut  (es  folgt  das  Resultat  der  Di- 
vinatio).  Zumpt  {Cr.  pr.  137)  glaubt,  daß  der  Praetor  das  Consilium 
der  Divinatio  nach  Gutdünken  aus  der  Richterliste  nahm  und  für 
das  Resultat  derselben,  wie  für  das  ganze  Verfahren  in  iure,  allein 
die  Verantwortung  trug;  ihm  folgt  Hartmann  (S.  403).  Gegen  diese 
Annahme  sprechen  folgende  Gründe  :  1)  Cicero  redet  die  Richter  mit 
iudices  an ;  in  dem  von  Zumpt  angenommenen  Falle  hätte  er,  wie  im 
Civilproceß,    den  Vorsitzenden  Glabrio  angeredet  und  höchstens  noch 


Verrina.  255 

reise  ;  4)  Rückkehr;  einige  Zeit  darauf  5)  ludicum 
reiectio;  6)  Aedilenwalil ;  7)  erste  Verhandlung.  Wir  sehen 
daraus,  daß  nach  Ciceros  Rückkehr,  folglich  —  da  Cicero  knapp 
vor  dem  ersten  Termin  in  iudicio  zurückgekehrt  ist  —  lange 
nachdem  der  Gerichtshof  A  fertig  war,  eine  Reiectio  iudicum 
stattfindet ;  daraus  folgt ,  daß  die  erste  Reiectio  iudicum  ,  die 
eben  zur  Bildung  dieses  Gerichtshofes  geführt  hatte,  ungültig 
war.  —  Im  zweiten  Bericht  {Act.  I  5  —  32)  folgen  die  Ereig- 
nisse so  auf  einander :  1)  Rückkehr  des  Yerres  aus  der  Pro- 
vinz ;  seine  Muthlosigkeit,  weil  keine  Aussicht  vorhanden  war, 
den  zu  bildenden  Gerichtshof  zu  bestechen;  2)  Gewährung  der 
Inquisitionsfrist ;  3)  Meldung  des  achaeischen  Anklägers ;  4)  Si- 
cilische  Reise  Ciceros;     5)  ut  primum  e  provincia  redii^'^)^  (§  16) 


die  qui  tibi  in  consilio  sunt.  Man  redet  eben  diejenigen  an,  von  wel- 
chen die  Entscheidung  abhängt,  nicht  die  bloß  berathenden  Beisitzer; 
der  Sprachgebrauch  ist  darin  sehr  streng.  Gegen  die  schwindelhafte 
Erklärung  des  Pseudoasconius  quod  iniurati  iudices  in  hanc  causam 
sedeant  spricht  C  i c,  de  leg.  agr,  1  12  quam  causam  suscipere  i  u- 
r  a  ti  iudices  noluerunt ,  wo  die  von  Hartmann  vorgeschlagene  pro- 
leptische  Deutung  sprachlich  unmöglich  ist.  2)  Nach  Cicero  haben 
lectistimi  viri  die  Sache  entschieden,  nicht  der  Praetor.  3)  Der  Ver- 
such des  Hortensius  die  Richter  xu  beeinflussen  {Div.  Caec.  24) 
und  noch  mehr  seine  Entlarvung  durch  Cicero  beweist ,  daß  dem 
Praetor  die  Zusammensetzung  des  Gerichtshofs  nicht  zur  Last  fiel.  — 
Letztere  Thatsache  läßt  nur  eine  Annahme  übrig:  die  gesammte  De- 
curie  sprach  das  Urtheil.  Wie  kam  es  aber,  daß  dennoch  nicht  alle, 
sondern  nur  complures  Mitglieder  des  endgültigen  Gerichtshofes  bei 
der  Divinatio  mitwirkten  ?  —  Wir  sehen  daraus ,  daß  der  Be- 
stand derDecurie  sich  bis  zur  endgültigen  Rejec- 
tion  bedeutend  geändert  hatte;  wie  gut  das  zu  unseren 
obigen  Ausführungen  stimmt  (s.  A.  10),  braucht  nicht  erst  dargelegt 
zu  werden. 

^^)  Diese  leichte  Aenderung  (statt  des  handschriftlichen  rediit) 
wird  durch  sachliche  Gründe  empfohlen,  die  von  unserer  Chronologie 
ganz  unabhängig  sind.  Erstens  nämlich  ist  es  nur  natürlich,  daß  Ci- 
cero dort  wieder  einsetzt,  wo  er  durch  die  Egression  (§§  10—15)  vom 
Thema  abgeirrt  war ,  d.  h.  nach  der  sicilischen  Reise  ,  und  nicht  in 
so  ungeschickter  und  lästiger  Weise  zum  Ausgangspunct  §  5  zurück- 
kehrt; das  Wort  ah  initio  kann  dagegen  nicht  angeführt  werden,  es 
drückt  nur  in  Gegensatz  zu  nunc  ('gegenwärtig')  den  Anfang  des 
neuen  Stadiums  aus,  in  welches  der  Proceß  infolge  der  rechtzeitigen 
Rückkehr  Ciceros  getreten  war.  Zweitens  jedoch  —  und  das  ist  die 
Hauptsache  —  widerspricht  der  Satz  ut  primum  e  provincia  rediit,  red- 
eniptio  est  huius  iudicii  facta  grandi  peciinia  aufs  entschiedenste  der 
Behauptung  §  5  semel  ait  se  in  vita  pertimuisse  ,  tum  cum  primum  a 
me  reu»  f actus  sit,  quod  .  .  ,  ad  iudicium  corrumpendum  tempus  alie- 
num  offenderet.  Die  Bestecher  waren,  wie  männiglich  bekannt,  ga- 
lantuomini ;  wenn  sie  den  Pact  eingingen ,  so  konnte  man  daraus 
folgern,  daß  die  Aussichten  gut  waren.  —  Aber  der  letzte  Satz  ist 
auch  sonst  erklärungsbedürftig.  Was  meint  Cicero  unter  dem  tempus 
alienuml    Warum  weigern  sich  die  Bestecher,  den  Pact  sogleich  ein- 


256  Th.  Zielinski, 

wurde  mit  einem  Consortium  gewerbsmäßiger  Ricliterbestecher 
ein  Vertrag  eingegangen  behufs  Bestechung  des  zu  bildenden 
GJericbtshofs ;  der  Pact  blieb  in  Kraft  bis  zur  6)  Reiectio 
in  di  cum  5  wurde  dann  gekündigt  und  erst  7)  nach  dem  gün- 
stigen Ausgang  der  Comitien  wieder  erneuert. 

Man  beachte  nun ,  wie  folgerichtig  die  Handlungsweise 
des  Verres  sich  darstellt  (selbstverständlich  sind  in  diesem 
Schema  alle  Daten,  mit  Ausnahme  des  5.  Aug.,  approximativ 
zu  fassen) : 

10.  Jan.  Postulatio.  —  Erste  Hoffnung  des 
Verres:  die  Anklage  einem  Praevaricator  in  die  Hände  zu 
spielen.     Auftreten  des  Q.  Caecilius. 

11.  Jan.  Divinatio;  der  Versuch  schlägt  fehl.  Die  Be- 
stecher  erklären,  bei  dem  damaligen  Bestand  der  Decurie  keine 
Aussicht  auf  eine  erfolgreiche  Bestecbungscampagne  zu  haben. 
Muthlosigkeit  der  Verres. 

Unterdessen  hat  Cicero  um  eine  llOtägige  Frist  zur  In- 
quisition nachgesucht,  so  daß  der  Beginn  des  Processes  auf  den 
5.  Mai  angesetzt  wird. 

Darauf  baut  Verres  seinen  zweiten  Plan.  Es  gilt, 
der  Anklage  durch  einen  zweiten  Proceß  zuvorzukommen;  das 
würde  dazu  führen,  daß  der  aus  der  damaligen  Decurie  auszu- 
loosende  Gerichtshof  aufgelöst  und  nach  einiger  Zeit  neugebildet 
werden  müßte,  wobei  Verres  seine  —  jetzt  gerade  abwesenden 
—  Freunde  unter  den  Richtern  zu  erblicken  hoffte. 

12.  Jan.  Zu  diesem  Behuf  klagt  im  Einverständnis  mit 
Verres  ein  Unbekannter  einen  uns  gleichfalls 
unbekannten  macedonischen  Statthalter^^)    we- 


zugehen?  Warum  gehen  sie  den  Pact  bereitwillig  ein  nach  Ciceros 
Rückkehr?  Weil  die  Decurie  in  ihrem  ursprünglichen 
Bestand  keine  günstigen  Aussichten  bot,  im  Lauf  des 
Quartals  dagegen  V^erres'  Freunde  zurückkehrten 
und  ihren  ständigen  Platz  in  der  Decurie  einnahmen 
(vgl.  Ve7'r.  V  136  est  in  iudicibus  iUe  familiaris  mens,  sagt  Verres, 
est  paternus  amicus  üle).  Auch  das  steht  im  besten  Einklang  mit 
unserem  obigen  Resultate.  Um  diesen  zurückgekehrten  Freunden  die 
Möglichkeit  zu  geben,  in  den  Gerichtshof  zu  gelangen,  wird  der 
achaeische  Ankläger  vorgeschoben,  weil  eben  damit  der  ursprüngliche 
Gerichtshof  aufgelöst  wird;  daß  es  sich  damals  noch  nicht  darum 
handelte  ,  den  Proceß  ins  nächste  Jahr  hinüberzuspielen  (diese  Aus- 
sicht ergab  sich  erst  als  Resultat  der  Consulatcomitien) ,  lehrt  der 
ganze  Zusammenhang,  vor  allem  aber  der  Umstand,  daß  der  Pact  bei 
der  Rejection  gekündigt  wurde. 

*^)  Ein  macedonischer  Statthalter  muß  es  gewesen  sein  ,  da  die 
Provinz  Achaja  damals  mit  Macedonien  verbunden  war.  Das  war 
offenbar  der  Grund  der  'einige'  Erklärer  aus  dem  Alterthume  beweg, 
auf  C.  Scribonius  Curio  zu  rathen  (Pseudoasconius  zu  Ac  i.  l  6 ;  selt- 
samerweise   halten  Richter  -  Eberhard  diesen  Umstand,   den   einzigen, 


Verrina.  ^57 

gen  Erpressungen  in  Achaja  an;  da  er  nur  eine 
lOStägige  Frist  verlangt,  wird  der  Beginn  des  achaeischen 
Processes  auf  den  4.   Mai  fixirt. 

Trotz  dieses  wolilgelungenen  Streiches  wird  die  Abschlie- 
ßung  des  Pactes  vertagt.  Die  Bestecher  wollen  abwarten,  ob 
der  achaeisclie  Ankläger  sich  auch  stellen  wird ,  da  andernfalls 
der  demnächst  zu  bildende  Gerichtshof  zu  Rechte  bestehen  bleibt. 
Andererseits  hat  Verres  einige  Hoffnung,  daß  Cicero  nicht  recht- 
zeitig wird  zurückkehren  können. 

21.  Jan.     Ejeration  der  Verwandten  durch  Verres. 
2.  Febr.     Sortitio. 

14.  März.  Reiectio  iudicum.  Unterdessen  arbeitet  Cicero 
das  Material  zu  seinen  Anklagereden  aus. 

15.  März.     Cicero  reist  nach  Sicilien  ab  ^^). 


der  die  fragliche  Hypothese  empfiehlt,  für  einen  Beweis  gegen  sie); 
fehlgerathen  war  es  jedenfalls,  da  die  von  Asconius  S.  55  K.-Sch.  er- 
zählten Einzelheiten  des  Processes  Nepos-Curio  zu  dem  unsrigen  durch- 
aus nicht  passen;  auch  verbietet  die  Art  und  Weise,  wie  §  18  Gurio 
eingeführt  wird ,  ihn  §  9  unter  dem  qui  arhitratu  eins  deligeretur  ex 
senatu  zu  verstehen.  —  Was  es  vollends  mit  den  von  Pseudoasconius 
genannten  Rupilius  und  Oppius  für  eine  Bewandnis  hat,  wissen  wir 
nicht;  Glauben  verdienen  die  Namen  nicht.  Da  Macedonien  consu- 
larische  Provinz  war,  möchte  man  den  Angeklagten  unter  den  Con- 
sulu  der  vorhergehenden  Jahre  suchen  ;  da  jedoch  der  Terminus  a 
quo  nicht  leicht  bestimmt  werden  kann  —  Caepio  wurde  zehn  Jahre, 
Cotta  (Cons.  144)  gar  vierzehn  Jahre  nach  der  Amtsführung  ange- 
klagt —  so  ist  auf  Erfolg  nicht  zu  rechnen. 

^*)  Ueber  Ciceros  Reise  besitzen  wir  einige  Angaben,  die  indes- 
sen mit  großer  Vorsicht  zu  benutzen  sind.  Daß  Cicero  auf  derselben 
das  Material  nicht  gesammelt  hat,  ist  klar ,  dazu  reichte  die  Zeit 
nicht  aus  ;  auch  war  es  nicht  nöthig,  da  es  bereits  in  Rom  hatte  ge- 
schehen können.  Hauptzweck  der  Reise  war  die  Beschlagnahme  der 
Documente,  was  mit  Berufung  auf  das  durch  Glabrio  ausgestellte  Di- 
plom {Verr.  II  64;  IV  149)  rasch  geschehn  konnte;  die  Vorarbeiten 
scheint  der  Vetter  Lucius  besorgt  zu  haben ,  der  lange  vor  Cicero 
selbst  abgereist  sein  wird.  Directe  Zeitbestimmungen  über  die  Reise 
finden  sich  in  den  Verrinen  nicht,  wohl  aber  in  der  Rede  pro 
Scauro  §  25  peragravi  durissima  hieme  valles  Agrigentinorum  atque 
colles.  'Im  härtesten  Winter'  übersetzt  Zumpt;  auf  Grund  dieser 
Stelle  gibt  er  offenbar  von  Verr.  IV  99  die  seltsame  Interpreta- 
tion, die  wir  oben  (A.  5)  berührt  kaben.  Das  ist  jedoch  unmöglich; 
wenn  auch  Cicero  im  Januar  aufbrach,  war  er  durissima  hieyne  nicht  in 
Agrigent,  sondern  in  Lilybaeum,  Eryx,  Herakleia  u.  s.  w.  Wir  müs- 
sen deshalb  die  Angabe  nicht  auf  die  Jahreszeit ,  sondern  auf  das 
Wetter  beziehen;  ähnlich  sagt  ja  Cicero  auch  von  Stenius  Verr.  II 
91  hiefni  se  ßuctihusque  commiltere  maluit  (unbestimmter  §  95  anni 
iam  adverso  tempore),  obgleich  Stenius  Reise  nach  Rom  in  den 
September ,  spätestens  in  den  October  fiel.  —  Eine  indirecte  An- 
gabe scheint  Verr.  II  62.  64  zu  enthalten;  wenn  man  nur 
wüßte ,  wann  Metellus  in  die  Provinz  gegangen  ist !  Die  Siculer 
trieben  ihn  zur  Eile  an  {Verr.  li  10);  ob  sie  geneigtes  Ge- 
hör fanden,   wissen  wir  nicht.    Der  Brief  des  Timarchides  scheint  zu 

Philologus  LH  (N.  F.  VI),  2.  17 


258  Th.  Zielinski, 

4.  Mai.  Beginn  des  achaeischen  Processes. 
Cicero  kehrt  aus  Sicilien  zurück.  Der  am  14.  März  gebildete 
Gerichtshof  wird  aufgelöst.  Der  Anschlag  des  Verres  ist  so- 
weit als  gelungen  zu  betrachten. 

Verres  schließt  mit  den  Bestechern  einen  Pact  ab  behufs 
Bestechung  des  demnächst  zu  bildenden  endgültigen  Gerichtshofes. 

5.  Mai.  Der  Praetor  Glabrio  citirt  die  Parteien  und  ver- 
tagt die  Verhandlung  bis  nach  Beendigung  des  achaeischen 
Processes, 

Ende  Mai.  Zweite  Sortitio.  Ihr  Resultat  ist  für  Ver- 
res nicht  sehr  günstig  {Act.  I  16). 

Juni.  Zweite  Kejectio.  Cicero  entfernt  gerade  dieje- 
nigen Richter,  auf  die  Verres  und  die  Bestecher  am  meisten 
gerechnet  hatten.  Der  Pact  wird  infolge  dessen  von  den  Be- 
stechern gekündigt.  Muthlosigkeit  des  Verres ,  der  sich  auf 
diese  Weise  um  die  Früchte  seines  wohlgelungenen  (zweiten) 
Anschlags  betrogen  sieht. 

Juli.  Comitien.  Hortensius  und  Q.  Metellus  Consuln, 
M.  Metellus  Praetor  repetundarum.  Die  Bestecher  erklären  sich 
bereit,  den  Pact  zu  erneuern,  unter  der  Bedingung  jedoch,  daß 
der  Proceß  ins  folgende  Jahr  hinübergespielt  wird.  Darauf  grün- 
det sich  die  dritte  Hoffnung  des  Verres. 

Ciceros  Wahl  zum  Aedilen. 

Ende  Juli.  Ende  des  achaeischen  Processes; 
der  Angeklagte  wird  freigesprochen  ^^). 

5.  Aug.  Erste  Verhandlung.  Durch  Verkürzung 
des  Verfahrens   vereitelt  Cicero    die    dritte  und    letzte  Hoffnung 


I 


lehren  {Verr.  III  154  ff.)  daß  Metellus  noch  nicht  in  der  Provinz 
war,  als  Verres  sie  verließ;  vielleicht  ließ  er  sich  einige  Zeit  durch 
(seinen  Legaten?)  L.  Voltejus  vertreten.  In  Sicilien  angekommen, 
revidierte  Metellus  die  Entscheidungen  seines  Vorgängers  zuerst  in 
Sjrakus  —  wo  der  Widerstand  der  Gegner  im  Falle  Heraclius  ein 
längeres  Verfahren  nöthig  machte  —  sodann  in  Agrigent,  in  Lily- 
baeum,  in  Panormus,  kurz,  er  machte  eine  Revisionsreise  durch  die 
ganze  Insel ;  dann  erst  traf  des  Verres  Sendling  Laetilius  ein ,  und 
zwei  Tage  darauf  Cicero  (nach  §  138  dagegen  kam  Laetilius  an,  nach- 
dem bereits  Cicero  die  Provinz  betreten  hatte).  Die  Geschäftslast  ist 
für  drei  Monate  groß  genug;  wenn  demnach  Cicero  §  140  von  Me- 
tellus sagt  nist  mature  Laetilius  in  Siciliam  cum  litteris  vetiisset,  minus 
XXX  diehus  Metellus  totani  triennii  praeturam  tuam  rescidisset ,  so  ist 
darin  offenbar  eine  Hyperbel  zu  sehen  —  dreißig  Tage  sollen  ja  den 
drei  Jahren  entsprechen  —  die  chronologisch  nicht  verwerthet  wer- 
den darf. 

^^)  Das  versteht  sich  von  selbst;  wäre  der  Angeklagte  verurtheilt 
worden,  so  hätte  Cicero  nicht  den  ganzen  Proceß  als  Komoedie  dar- 
stellen können,  Act,  I  9  wäre  unmöglich;  übrigens  schließt  §  46  die 
Verurtheilung  eines  macedonischen  Statthalters  —  keines  homo  tenu- 
issimus  —  aus.  Dadurch  erklärt  sich  auch  der  Umstand ,  daß  wir 
vom  achaeischen  Proceß  sonst  keine  Nachrichten  haben. 


Verrina.  259 

des  Verres;  dieser  verzweifelt  an  seiner  Sache  und  geht  freiwil- 
lig in  die  Verbannung. 


2.     Die  Erbschaft  der  Minucier. 

Bezüglich  der  Erbschaften  ,  sagt  Cicero  {V err.  I  114  ff.) 
galt  in  Rom  stets,  seit  es  ein  praetorisches  Recht  gibt,  folgende 
Bestimmung  :  wurde  das  Testament  nicht  vorgewiesen,  so  traten 
die  Regeln  der  Intestaterbfolge  in  Kraft  *^).  Erst  Verres  als 
städtischer  Praetor  hielt  es  für  nötliig,  in  seinem  Edict  anders 
zu  verfügen,  und  zwar  hatte  er  folgenden  Fall  im  Auge. 

Noch  vor  seiner  Praetur  war  ein  gewisser  Minucius  ge- 
storben, ohne  ein  Testament  zu  hinterlassen;  nach  dem  gewöhn- 
lichen Edict  hätte,  da  weder  Sui  noch  Agnaten  da  waren,  die 
Bonorum  possessio  den  Gentilen  ertheilt  werden  müssen  ^'),  wo- 
bei demjenigen ,  der  die  Existenz  eines  Testaments  und  seine 
Einsetzung  zum  Erben  behaupten  könnte,  überlassen  blieb,  seine 
Ansprüche  auf  processualischem  Wege  geltend  zu  machen  ^^).  — 


'®)  lieber  die  Sache  im  Allgemeinen  möge  tironum  causa  be- 
merkt werden ,  daß  es  sich  hier  nicht  um  die  legitime  Hereditas, 
sondern  um  die  praetorisohe  Bonorum  possessio  handelt ;  vgl.  über 
diesen  Unterschied  Puchta,  Institutionen  §  316  (IP  458  ff.);  M.  Voigt, 
röm.  Rechtsgesch.  I  525  ff.  u.  sonst.  —  Daß  übrigens  C.  F.  Zumpt  die- 
sen §  mit  Unrecht  zum  vorigen  Fall  gezogen  hat ,  ist  leicht  einzu- 
sehen. 

")  In  der  zweiten  Classe  {wide  legitimi),  vgl.  Puchta  a.  0.  464  f. 
Unrichtig  versteht  Garatoni  {Notae  in  Cic.  or.  seorsum  ed.  I  213)  die 
Agnaten;  vgl.  Mommsen  St.R.  III  1,  27.  Zumpt  verwechselt  die  Be- 
griffe Sui  und  Legitimi, 

*^)  Soviel  steht  fest,  im  Einzelnen  ist  die  Deutung  der  Textes- 
worte lege  egeret  in  hereditaiem  aut  pro  pj-aede  litis  vindiciariim  cum 
satis  accepisset,  sponsionem  faceret  et  ita  de  hereditate  certaret  unsicher. 
Hotomanus  faßte  Satisdatio  und  Sponsio  als  nothwendige  Mo- 
mente im  Verlauf  des  lege  agere  und  verlangte  daher  Aenderung  des 
aut  in  et,  wogegen  schon  das  hinzugefügte  et  ita  .  .  .  cer^«re^  spricht; 
Garatoni  a.  0.  glaubte  das  aut  dadurch  retten  zu  können,  daß  er 
Satisdatio  und  Sponsio  für  lediglich  facultativ  erklärte ;  aber  wenn 
diese  zwei  Handlungen  mit  dem  Lege  agere  verbunden  gedacht  wer- 
den können  ,  so  ist  das  aut  eben  nicht  am  Platze.  Die  Entdeckung 
des  Gajus  schien  auch  über  unsere  Stelle  neues  Licht  zu  vergießen, 
und  C.  F.  Zumpt  glaubte,  über  alle  früheren  Versuche  hinweg- 
gehend auf  Int.  IV  91  hinweisen  zu  dürfen:  In  rem  actio  duplex 
est;  aut  enim  per  formulam  petitoriam,  agitur,  aut  per  sponsionem.  Si 
quidem  per  formulam  petitoriam  agitur,  illa  stipulatio  locum  habet,  quae 
appellatur  iudicaium  solvi]  si  vero  per  sponsionem,  illa,  quae  appellatur 
pro  praede  litis  et  vindiciariim.  Ihm  folgt  Klotz,  der  ausdrücklich 
hervorhebt,  daß  Cicero  eben  die  beiden  von  Gajus  geschilderten  Ar- 
ten   der  Actio    meint,   und  Gasquy   {Ciceron   iurisconsulte,   Index), 

17* 


260  Th.  Zielinski, 

Anders  beschloß  Verres.  Um  dem  von  ihm  begünstigten  Erb- 
praetendenten  auf  Kosten  der  Minucier  die  Erbschaft  in  die 
Hände  zu  spielen ,  änderte  er  schon  in  seinem  Edict  den  in 
Frage  kommenden  §  um.  Nun  läßt  Cicero  diesen  §  aus  dem 
Edict  des  Verres  verlesen:  Ex  edict  o  urbäno.  Si  de  he- 
redit  ate  ambi  getur  .  .  .  S  i  posses  s  or  sp  onsionem  non 
faciet  .  .  .  lam  quid  ad  praetor em\,  uter  possessor  sitf  Nonne 
id  quaeri  oportet^  utrum  possessorem  esse  oporteatf  Ergo  quia  pos- 
sessor est,  non  moves  possessione •,  si  possessor  non  esset,  non  dares. 
Nusquam  enim  scribis ,  neque  tu  aliud  quicquam  edlcto  amplecteris 
nisi  eam  causam,  pro  qua  pecuniam  acceperas  .  .  .  lam  hoc  ridi- 
culum  est  .  .  .  Das  ridiculum  besteht  in  folgendem  ^^) :  Verres 
hatte  edicirt,  er  würde,  wenn  man  kein  Testament  vorwiese,  die 
Erbschaft  demjenigen  zuweisen ,  qui  se  dicat  heredem  esse.  So- 
mit sollte  der  Erbpraetendent ,  der  nach  dem  bisherigen  Edict 
erst  auf  processualischem  Wege  seine  Ansprüche  hätte  verfolgen 
müssen,  auf  Grund  des  neuen  Edicts  ohne  Weiteres  in  die  Bona 
des  Erblassers    gewiesen   werden  ^^) :    das    ist    es ,    wodurch    die 


Nun  ist  es  aber  —  abgesehen  von  dem  Fehlen  der  Satisd.  iud.  s.,  die 
dasselbe  Recht  auf  Berücksichtigung  hatte,  wie  die  Satisd.  pro  pr.  1. 
V.  —  ganz  unglaublich,  daß  Cicero  die  Actio  per  formulam  petitoriam 
durch  lege  agere  ausgedrückt  haben  sollte;  und  wenn  man  weiter 
bedenkt ,  daß  in  Ciceros  Zeit  der  Legisactionenproceß  für  die  Erb- 
schaftsangelegenheiten solenn  war,  so  wird  es  klar,  daß  unter 
lege  agere  eben  der  Legisactionenproceß  gemeint  ist;  das  ist  Ca- 
queray's  Meinung  {Explication  des  passages  de  droit  prive  cotitenus 
dans  les  oeuvres  de  Ciceron  S.  197  ff.),  der  aber  wiederum  darin  irrt, 
daß  er,  Gajus  zum  Trotz,  die  zweite  von  Cicero  angegebene  Proceß- 
weise  mit  der  Actio  per  formulam  petitoriam  identificirt.  So  hätten 
wir  also  das  lege  in  herediiatem  agere  vor  den  Centumvirn  und  das 
sponsio7ie  de  hereditate  certare  vor  dem  Iudex  als  die  beiden  dem  Erb- 
praetendenten  offen  stehenden  Möglichkeiten  erkannt.  Nun  ist  es 
aber  klar,  daß  sie  nicht  gleichwerthig  sein  können ,  denn  magnitudo 
et  auctoritas  centujnvivalis  iudicii  non  patiebatur  per  alios  tramites 
viam  hereditatis  petitionis  infringi  Cod.  lust.lll  31,  12,  Puchta  §  171 
(I  520);  die  Hereditas  konnte  nur  vor  den  Centumvirn  erworben  wer- 
den. Was  gab  also  dem  Praeteudenten  die  gewonnene  Sponsio  ?  Wir 
müssen  antworten  :  die  Possessio.  Erst  mit  dieser  Annahme  ist  die 
Stelle  genügend  erklärt  (s.  auch  Wlassak,  rUm.  Frocessqes.  I  14  f.; 
II  364). 

^^)  Alle  neueren  Philologen  und  wenigstens  einige  Juristen  haben 
die  Worte  iam  ,  .  .  est  zum  folgenden  gezogen.  Nach  Huschke 
(in  der  Recension  der  F  abri  cius' sehen  Schrift  Ursprting  und  Ent- 
wickelung  der  Bonorum  possessio  in  den  Richter'schen  Jahrbüchern 
1839,  1  ff.;  ich  kenne  beide  nur  aus  Leist)  und  Lei  st  {die  Bo7iorum 
possessio  I  129)  sollen  sie  zum  vorigen  gehören,  was  unmöglich  ist. 

2")  Wobei  natürlich  dem  benachtheiligten  Erbpraetendenten  un- 
benommen blieb,  den  gerichtlichen  Weg  einzuschlagen  ;  davor  konnte 
die  praetorische  B.  p.  überhaupt  nicht  schützen,  vgl.  Puchta  a.  0.  461. 
Die  Reform  des  Verres  scheint  demnach  den  Zweck  verfolgt  zu  haben, 


. '     Verrina.  261 

Minucier  geschädigt  worden  waren,    und    was   Cicero   dem   An- 
geklagten vorwirft. 

Dieser  klare  Sachverhalt  wäre  wohl  nie  verkannt  worden, 
wenn  nicht  die  ausgeschriebenen  Worte  §  116  den  Erklärern 
Schwierigkeit  bereitet  hätten.  Man  bemühte  sich  nachzuweisen, 
wie  Verres  durch  den  Passus  seines  Edictes  si  possessor  sponsio- 
nem  non  faclet  die  Minucier  benachtheiligt  haben  könnte ,  und 
that  entweder  dem  Text ,  oder  den  Rechtsbegriffen  jener  Zeit 
Gewalt  an^').  Indessen  liefert  schon  eine  unbefangene  Inter- 
pretation der  ganzen  Stelle  wie  wir  gesehen  haben  das  Resultat, 
daß  die  Aenderung  der  Edicte,  insofern  dadurch  die  Minucier 
geschädigt  wurden,  erst  §  117  gegeben  wird.  Wozu  also  noch, 
wird  man  fragen,  §   116?     Wir  antworten  mit  der  Frage :    wie 


Actor  und  Reus  des  bisherigen  Edicts  ihre  Plätze  wechseln  zu  lassen ; 
ähnlich  hat  er  es  ja  in  Sicilien  gemacht,  als  er  die  Lex  Hieronica  zu 
Gunsten  der  Zehntpächter  ummodelte  {Verr.  III  25  ff.).  Die  Kritik 
dieses  Edictes  bei  Kariowa,  rUm.  Mechtsgesch.  II  39  ist  schwerlich  be- 
rechtigt; wäre  der  Sinn  des  Edictes  der  gewesen,  es  solle  der  Arator 
dem  Decumanus  so  viel  geben,  als  dieser  nach  Ausweis  seiner  Bücher^ 
seiner  Rechnungen  zu  fordern  habe,  so  wäre  der  Zusatz  de  iudicio  in 
octuplutn  unbegreiflich  und  unbillig.  Und  sprachlich  ist  die  Karlo- 
wa'bche  Annahme  durchaus  nicht  geboten ;  in  dem  edere  liegt  nichts 
als  das  'Angeben'  vor  der  zuständigen  Behörde,  wobei  es  nicht  in 
Frage  kommt  ob  diese  Angaben  motivirt  waren  oder  nicht). 

^^)  Den  Reigen  führt  Pseudoasconius  mit  seiner  grammatisch 
wie  sachlich  abenteuerlichen  Erklärung  subauditur  ^esf ,  hoc  est ,  si 
possessor  est,  sjionsiotiem  no?i  faciet.  Daraus  folgert  Menardus,  Ver- 
res habe,  abgesehen  davon,  daß  er  den  Unrechten  in  die  Bona  ein- 
wies ,  dem  also  bestellten  die  Satisdatio  erlassen,  und  Manutius 
(Hotomanus  Observ.  1.  I  cap.  2  ist  mir  nicht  zugänglich)  nahm  gar 
an,  Verres  hätte  durch  diese  Clausel  seinen  Possessor  gegen  alle  An- 
sprüche anderer  Personen  sicher  gestellt.  G  a  r  a  t  o  n  i  gesteht ,  in 
der  Sache  nicht  klar  zu  sehen.  Auch  nachdem  der  Unwerth  des 
Pseudoasconius  erkannt  war,  machte  die  Erklärung  der  Stelle  keine 
Fortschritte ,  zudem  gehen  die  beiden  Traditionen ,  die  philologische 
und  die  juristische,  jetzt  auseinander.  Auf  jener  Seite  ist  C.  F.  Zumpt, 
der  sonst  in  solchen  Sachen  besseres  leistet,  zu  nennen  mit  seiner 
Erklärung  :  iiihil  aliud  h.  l.  reprehendit  Cicero,  quam  quod  Verres  cerii 
cuiusdam  hominis  causa  voce  possessoris  abusus  sit  et  eum  hoc  nomine 
appellarit ,  qui  possidendi  ante  rem  iudicatam  (falsch!  die  B.  p.  wird 
in  der  Regel  ohne  vorausgegangene  Untersuchung  ertheilt,  de  piano 
peiitur  [Piichta  List.  II  460].  Wer  sie  bekommen  hat,  ist  iuris  pos- 
sessor, nachdem  er  schon  früher  corporis  possessor  gewesen  sein  konnte) 
ins  non  habuerit.  Possessio  debebatur  genti  Minuciae ;  alter  ille  bona 
occupaverat  sine  iure;  sed  Verris  edicto  hoc  assequebatur ,  ut  pro  poS' 
sessore  esset.  (Entweder  hieß  derjenige  qui  bona  sine  iure  occupaverat, 
technisch  Possessor  [und  das  war  der  Fall]  —  dann  sieht  man  nicht 
ein,  worin  Verres'  Unrecht  bestand;  oder  er  hieß  nicht  so  —  dann 
paßte  eben  das  Edict  des  Verres,  das  natürlich  generaliter  abgefaßt 
war,  auf  ihn  nicht,  und  Verres  hatte  ihm  nicht  genützt,  sondern  ge- 
schadet).    Trotz    dieser    schlimmen    Verstöße    blieb    die    Erklärung 


262  Th.  Zielinski, 

lautet  die  von  Cicero  gegen  Verres  vorgebrachte  Beschuldigung? 
Daß  er  das  Edict  geändert  habe  ?  Das  war  sein  gutes  prae- 
torisches  Recht.  Daß  sein  neues  Edict  unbillig  war?  Das  ging 
den  Gerichtshof  de  repetundis  nichts  an.  —  Nein ,  sondern 
daß  er  die  Aenderung  zu  Gunsten  einer  Person  und  von  ihr 
bestochen  vorgenommen  hat.  Und  wie  wird  dieses  bewiesen  ? 
1)  Durch  den  Nachweis ,  daß  das  neue  Edict  so  gut  wie  in 
factum  concipirt  sei  —  das  ist  eben  unsere  Stelle;  2)  durch 
den  Hinweis  darauf,  daß  Verres  in  seinem  provincialen  Edict 
zur  tralaticischen  Fassung  —  natürlich ,  sein  Geld  hatte  er 
ja  bereits  bekommen  —  zurückgekehrt  sei ;  dieser  Hinweis  folgt 
§  117  f. 


Zumpts  für  die  Philologen  (Drumann,  Klotz)  maßgebend.  Dafür  wurde 
sie  von  den  Juristen  um  so  vollständiger  ignorirt.  Fabricius  (a. 
0.)  gibt  folgende  Deutung:  nur  in  dem  Falle,  ivenn  der  gegenwärtige 
tüirkliche  Besitzer  die  hereditatis  petitio  als  Beklagter  aufzunehmen  und 
de7i  Gegner  Sicherheit  zu  bestcl/sn  nicht  Willens  oder  nicht  im  Stande 
ist,  will  ich  die  B.  p.  sccundwn  tabulas  ertheilen ;  im  entgegengesetzten 
Falte  aber  soll  der  Jetzige  Besitzer  die  Vindicien  erhalten.  Es  wurde 
Huschke  nicht  schwer,  nachzuweisen,  daß  diese  Deutung  mit  Ci- 
ceros  Text  im  Widerspruch  steht.  Huschkes  eigene  Meinung  ist  die : 
die  Worte  si  de  her.  amb.  si  poss.  sp.  non  faciet  sind  als  Ueber- 
schrift  des  Edicts  zu  fassen,  dessen  Text  erst  weiter  mitgetheilt  wird ; 
die  beiden  Sätze  der  Ueberschrift  gehörten  nach  Verres  Sinne  gar 
nicht  zusammen,  Cicero  aber  stellt  sich,  als  verstehe  er  den  Verres 
nicht,  um  den  Sinn  zu  erhalten,  als  sei  jeder  Besitzer  zur  Erhaltung 
der  B.  p.  qualificirt.  Lei  st  hat  Cicero  von  dieser  Perfidie  freige- 
sprochen [die  Bonorum  possessio  1  132),  hält  aber  daran  fest,  daß  wir 
in  den  beiden  Sätzen  si  de  her.  amb.,  si  poss.  sp.  n.  fac.  die  Ueber- 
schrift des  verrinischen  Edictes  vor  uns  haben  (weil  nämlich  der  Text 
erst  weiter  folgt) ;  da  er  nun  ferner  anerkennen  muß,  daß  die  Ueber- 
schrift des  tralaticischen  Edicts  auch  nicht  anders  gelautet  haben 
kann,  bleibt  ihm  nur  der  Ausweg  übrig,  daß  Verres  die  zwei  Kapitel 
des  tralaticischen  Edicts  (die  deshalb  auch  gesonderte  Ueberschriften 
hatten)  in  eins  zusammengeworfen  und  daher  auch  die  beiden  bisher 
getrennten  Ueberschriften  verbunden  habe  ;  ob  er  damit  eine  Zwei- 
deutigkeit erreichen  wollte,  kann  man  unbeantwortet  lassen.  Aber 
jedenfalls  war  sie  doch  darin  zu  finden,  und  Cicero  monirt  sie  im  voll- 
kommenen Ernst.  Dagegen  wird  der  Philologe  einwenden,  daß  wenn 
auch  im  Text  Ciceros  die  beiden  Sätze  in  einem  Athem  zu  lesen  sind, 
daraus  noch  nicht  folge,  daß  sie  auch  im  Edict  des  Verres  verbunden 
standen  (eine  Monstrosität ,  die  man  dem  Verres  doch  nicht  ohne 
Weiteres  zutrauen  kann);  es  genügt,  Actenstücke,  wie  die  Briefe  des 
Metellus  und  des  Timarchides  zu  lesen,  um  zu  beweisen,  daß  Cicero 
nur  diejenigen  Stellen  citirt,  an  die  er  seine  Bemerkungen  anknüft. 
Daher  hat  auch  C.  F.  W.Müller  beide  Sätze  durch  Gedankenstriche 
getrennt.  Die  Erklärung  der  Zweideutigkeit  selber  bei  Leist  wird 
dadurch  widerlegt,  daß  Cicero  nicht  quis  p.  s.,  sondern  uter  possessor 
sit  sagt.  —  Caqueray  endlich  [Explication)  ist  \Q\diex  post  tot  dis- 
crimina  rerum  zur  Interpretation  des  Pseudoasconius  zurückgekehrt,  so 
daß  seine  Meinung  weiter  nicht  in  Betracht  kommt. 


Verrina.  263 

Jetzt  wissen  wir  also,  was  wir  in  §  116  zu  suclieu  haben 
—  den  Nachweis,  daß  Verres  sein  Edict  einer  bestimmten  Per- 
son., sozusagen,  auf  den  Leib  geschnitten  habe.  Es  ist  nicht 
Cicero's  Schuld,  daß  man  das  nicht  verstanden  hat ;  er  sagt  mit 
klaren  Worten,  was  er  will :  componit  edictum  eis  verbis ,  ut  qui- 
vis  intellegere  posset  unius  hominis  causa  conscriptum  esse;  tantum 
qjfod  Iwminem  non  nominal^  causam  quidem  (sc.  hominis)  totam  per- 
scribitj  ius  .  .  .  neglegit.  Mit  andern  Worten :  Cicero  rügt  das 
verrinische  Edict  nicht,  weil  es  unbillig  sei,  sondern  weil  es 
ein  darin  gebrauchter  Ausdruck  in  seiner  all- 
zuengen Begrenztheit  deutlich  die  Beziehung  auf 
den  Fall  verrat  he,  dem  zu  Liebe  das  ganze  Edict 
verfaßt  sei^ä). 

Worin  war  nun  der  von  Verres  gebrauchte  Ausdruck  si 
possessor  sponsionem  non  facict  zu  eng?  Das  sagt  wiederum 
Cicero  selber:  iam  quid  ad,  praetorem^  uter  possessor  sit  ^^)?  nonne 


^2)  Diese  Interpretation  wird  durch  eine  Betrachtung  des  unmit- 
telbar vorhergehenden  Falles  über  jeden  Zweifel  erhoben.  Es  han- 
delt sich  um  die  Erbschaft  der  Annia.  Um  gegen  ihre  gerechten  An- 
sprüche den  Nachlaß  dem  zweiten  Erben  zukommen  zu  lassen ,  hatte 
Verres  in  seinem  Edict  die  Lex  Voconia  dahin  umgeändert,  daß  be- 
züglich der  Mulierum  hereditates  die  Incensi  aufhörten,  eine  Aus- 
nahme zu  machen  (eine  durchaus  vernünftige  Aenderung),  und  außer- 
dem seiner  Bestimmung  rückwirkende  Kraft  verliehen.  Letzteres  war 
gewiß  sehr  unbillig  ,  aber  an  sich  kein  Crimen  repetundarum  ;  wie 
bringt  nun  Cicero  den  nothwendigen  Begriff  der  Pecuniae  coactae 
conciliatae  hinein?  Durch  den  Nachweis,  daß  eine  an  sich  gleich- 
gültige Einzelheit  deutlich  die  Beziehung  in  factum  verrathe.  „Wäre 
es  dir  ums  Recht,  und  nicht  um  den  Vortheil  einer  bestimmten  Per- 
son zu  thun  —  sagt  Cicero  §  110  —  du  hättest  dich  allgemeiner  aus- 
gedrückt {cautius  composuisses  —  so  viel  als  plus  in  componendo  ca- 
visses,  letzteres  im  technischen  Sinn  des  Juristenlateins).  Du  schreibst: 
Wer  ...  als  Erbin  eingesetzt  hat  oder  einsetzen  wird.  Wie  aber,  wenn 
er  einem  ein  größeres  Legat  vermacht,  als  die  Summe  des  den  Erben 
üebrigbleibenden  beträgt  ?  Die  Lex  Voconia  gestattet  ja  dieses  den 
Incensi.  Warum  hast  du  diesen  ganz  analogen  Fall  nicht  berück- 
sichtigt ?  qu  i  a  non  iuris,  s  e  d  hominis  causam  verbis  a  m- 
plecteris.  Damit  vergleiche  man  die  fast  gleichlautenden  Worte 
im  Text  und  etwas  weiter  (§  115  ex.)  nusquam  enim  scribis  neque  tu 
aliud  quicquam  edicto  amplecteris,  nisi  eam  causam,  pro  qua  pecuniam 
acceperas. 

2')  Nämlich  in  diesem  Stadium  der  Angelegenheit.  Man  wird 
doch  dem  Redner  nicht  die  unglaubliche  Thorheit  zutrauen,  zu  be- 
haupten, als  ginge  es  den  Praetor  nichts  an,  ob  der  factische  Be- 
sitzer auch  rechtlicher  Besitzer  sei ;  dann  könnte  ja  das  Wort  pos- 
sessor im  Edict  überhaupt  nicht  vorkommen.  Nein,  solange  es  sich 
um  die  Frage  handelt,  wem  die  Bonorum  possessio  zu  ertheilen  ist, 
dem  factischen  Possessor  oder  dem  anderen,  sind  die  Ausdrücke  Pos- 
sessor und  possidere  am  Platze ;  darum  kommen  sie  auch  im  Inter- 
dict  quorum  bonorum  vor.    Nun  ist  aber    die  Bonorum    possessio    er- 


264  Th.  Zielinski, 

id  quäeri  oportet,  utrum  possessorem  esse  oporteat?  Also  hätte 
Verres  sagen  müssen :  si  possessor  quemve  ex  meo  edicto 
possessorem  esse  oportebit^*)  sponsionem  non  faciet  .  .  . 
Das  ist  die  höchst  einfache  Lösung ;  um  zu  zeigen ,  daß  mit 
ihr  wirklich  alle  Schwierigkeiten  aus  dem  Wege  geräumt  sind, 
will  ich  versuchen  —  so  gut  es  ein  Nichtjurist  vermag  —  den 
Fall  und  Verres  Verhalten  in  demselben  darzustellen. 

Minucius  war  ohne  Leibeserben  gestorben ;  das  Vorhan- 
densein eines  Testamentes  wurde  behauptet,  ohne  jedoch  daß  die 
Urkunde  selbst  hätte  vorgewiesen  werden  können;  immerhin 
konnte  sich  der  angeblich  eingesetzte  Erbe,  vermuthlich  ein 
Cognat,  in  den  Besitz  der  nachgelassenen  Güter  setzen.  Die 
Nächstbenachtheiligten  waren  die  Gentilen  und  nach  dem  tra- 
laticischen  Kecht  wäre  es  dem  ang.  eingesetzten  Erben  nicht 
gelungen  sich  ihnen,  den  Intestaterben  gegenüber  zu  behaupten 
—  der  Praetor,  an  den  sich  beide  Theile  hätten  wenden  müs- 
sen, hätte  erstens  die  Bonorum  possessio  den  Intestaterben  ge- 
geben,  zweitens  durch  das  Interdict  quorum  bonorum  ^^)  den 
ang.  eingesetzten  Erben  gezwungen,  den  Nachlaß  den  Intestat- 
erben herauszugeben,  und  drittens,  falls  der  ang.  eingesetzte 
Erbe  seine  Ansprüche  auf  processualischem  Wege  verfolgen  zu 
wollen  erklärt  hätte,  zwar  die  Intestaterben  zu  einer  Satisdatio 
p.  p.  1.  v.  dem  ang.  eingesetzten  Erben  gegenüber  verpflichtet, 
aber  doch  die  Vindicien  den  ersteren,  als  den  rechtmäßigen  Pos- 
sessoren, gegeben.  —  Da  aber,  warum  auch  immer,  die  Bitte 
um  die  Bonorum  possessio  im  J.  75  nicht  mehr  vorgebracht 
werden  konnte,  und  der  ang.  eingesetzte  Erbe  von  dem  Eigen- 
nutz des  Verres,  des  Praetors  für  74,  wußte,  so  ging  er  diesen 
bei  Zeiten  um  eine  Aenderung  des  Edictes  an,    die  ihm    wenig- 


theilt,  die  andere  Partei  ficht  ihre  Rechtmäßigkeit  an,  der  Praetor 
hat  den  Proceß  zu  instruiren  ;  jetzt  ist  die  Res  in  quam  agitur  nicht 
mehr  das  possedirte  Gut,  sondern  das  Jus  possidendi,  und  der  Praetor 
hat  seine  Bestimmungen  zu  treffen  ganz  unabhängig  davon,  ob  diese 
oder  jene  Partei  ini  Besitze  der  Güter  ist. 

2^)  Daß  die  Jurisprudenz  jener  Zeit  sich  in  solchen  Verclausuli- 
rungen  nicht  leicht  genug  that,  ist  bekannt;  unserem  Fall  steht  am 
nächsten  Lex  Rubria  c.  21  .  .  .  tum  de  eo,  a  quo  ea  pecunia  petita 
erit,  deque  eo,  quoi  eam  pecuniam  dari  oportehit,  siremps  res  lex  ivs 
causaque  omnihus  omnium  rerum  esfo  ,  atque  uti  esset  e  s  s  ev  e  op  or- 
ter et,  si  in  .  .  .  damnatus  esset. 

^^)  Dessen  Text  für  die  ciceronische  Zeit  M.  Voigt  (röm.  RechtS' 
geschickte  I  529  Anm.  14)  also  wiederherstellt:  Quorum  bonorutn  ex 
edicto  meo  Uli  possessio  data  est,  guod  de  his  bonis  possides,  id  Uli  re- 
stituas.  Daß  dieses  Interdict  im  Edict  erst  nach  den  Bestimmungen 
über  die  Bonorum  possessio  stand,  ist  evident,  da  er  dieselben  vor- 
aussetzt, daß  es  den  Platz  vor  dem  §  si  possessor  .  .  .  sponsionetn  non 
faciet  hatte,  behauptet  mit  Recht  auch  M.  Voigt  a.  0. 


Verrina.  ^65 

stens  die  Bonorum  possessio  und  —  falls  die  Intestaterben  diese 
gerichtlich  aufechten  sollten  —  in  dem  daraus  entspringenden 
Proceß  die  Viudicien  sicherte.  Das  that  Verres  ,  indem  er  den 
die  Bonorum  possessio  betreffenden  §  in  der  oben  angegebenen 
Weise  umänderte ;  das  Interdict  quorum  bonorum ,  das  nun  dem 
aug.  eingesetzten  Erben  günstig  war,  ließ  er  unverändert;  bei 
der  Redaction  aber  des  dritten,  den  Erbproceß  betreffenden 
Theiles  passirte  ihm  das  von  Cicero  gerügte  Versehen.  Da  es 
sich  um  die  Instruction  eines  Processes  handelte,  in  dem  der 
Petent  die  Rechtmäßigkeit  der  von  ihm  ertheilten  Bonorum  pos- 
sessio anfocht ,  so  hatte  er  im  Edict  sein  Verhalten  den  beiden 
Parteien  gegenüber  —  dem  Petenten,  sowie  demjenigen,  dem  er 
die  Bonorum  possessio  ertheilt  haben  würde  —  zu  bestimmen. 
Im  gegebenen  Fall  nun  war  die  erste  Partei  Actor  schlecht- 
hin, die  zweite  —  Possessor  in  beiden  Bedeutungen,  sowohl  recht- 
lich, da  er  ihr^die  Bonorum  possessio  ertheilt,  wie  auch  factisch, 
weil  sie  von  vornherein  die  Bona  occupirt  hatte.  An  sich  war 
aber  auch  der  entgegengesetzte  Fall  möglich  —  es  konnte  der 
Intestaterbe  die  Bona  occupirt  haben,  dann  war  er  Actor  und 
factischer  Possessor  (denn  die  Einbringung  des  Actio  konnte 
recht  wohl  der  Ausführung  des  Interdictes  quorum  bonorum  vor- 
angehen), der  ang.  eingesetzte  Erbe  aber  nur  rechtlicher  Pos- 
sessor. Diese  zweite  Möglichkeit  ließ  Verres,  ganz  in  den  Mi- 
nucierfall  vertieft,  außer  Betracht ;  im  dritten  §,  wo  er  von  der 
Instruction  des  Processes  sprach,  gebrauchte  er  von  der  Partei, 
der  er  die  Vindicien  ertheilt  wissen  wollte,  den  Ausdruck  „Pos- 
sessor^^ schlechthin,  der  allerdings  im  Minucierfalle  deutlich  ge- 
nug war,  in  jenem  anderen  aber  zu  einer  argen  Confusion  füh- 
ren mußte.  Deswegen  höhnt  ihn  Cicero,  dessen  Worte  (§  116) 
folgendermaßen  zu  paraphrasiren  sind. 

„Schon  der  in  deinem  Edict  gebrauchten  Terminologie 
sieht  jeder  an,  daß  du  einen  bestimmten  Fall  im  Auge  gehabt 
hast ;  du  nennst  deinen  Schützling  beinahe  mit  Namen ;  deine 
Bestimmung  ist  ihm  jedenfalls  wie  auf  den  Leib  geschnitten 
und  spricht  der  Billigkeit  sowie  dem  bestehenden  Recht  Hohn. 
Ich  will  euch  die  Stelle  aus  seinem  städtischen  Edict  verlesen 
lassen.  (Der  Schreiber  liest  §  1  über  Ertheilung  der  Bonorum 
possessio,  sodann  §  2  das  Interdict  quorum  bonorum^  sodann  §  3 
über  Instruction   des  Erbprocesses   vor  ^^)  5    bei   der  Stelle    wenn 


^^)  An  dieser  Reihenfolge  ist  durchaus  festzuhalten,  die  Worte 
si  de  hereditati  amhigetur  et  tabulae  u.  s.  w.  haben  die  Richter  zwei- 
mal zu  hören  bekommen,  einmal  aus  dem  Munde  des  Schreibers  — 
und  da  ließ  sie  Cicero  vorerst  unbeachtet,  weil  es  ihm  zunächst  um 
den  Ausdruck  possessor  zu  thun  war ;  eben  deswegen  stehen  sie  in 
den  Handschriften  nicht  —  und  das  zweite  Mal  aus  dem  Munde  des 
Cicero,   als  er  nach  Erledigung  des  im  Worte  Possessor   enthaltenen 


26a  Th.  Zielinski, 

der  Possessor  sich  weigert ,  die  Sponsio  einzugehen  unterbriclit  iliu 
der  Redner).  Was  in  aller  Welt  hat  der  Praetor  darnach  zu 
fragen,  welche  von  beiden  Parteien  „Possessor"  schlechthin 
ist  ?  Hat  er  es  hier  —  bei  der  Instruction  des  Processes,  nicht 
bei  der  Ertheilung  der  Bonorum  possessio  —  nicht  einzig  und 
allein  mit  dem  rechtlichen  Possessor  zu  thun ,  mit  eben 
der  Person,  welcher  er  kraft  seines  Edicts  die  Possessio  ertheilt 
hat  ?  In  d  e  i  n  e  m  Fall  freilich ,  da  ist  dein  Schützling  auch 
factischer  Possessor ,  und  so  kann  er  die  Possessio  behalten ; 
wäre  er  es  aber  nicht,  wäre  vielmehr  der  Intestaterbe  factischer 
Possessor  —  du  hättest  dir  durch  dein  eigenes  Edict ,  durch 
dieses  eine  thörichte  Wort  Possessor  die  Hände  gebunden  und 
wärest  außer  Stande,  ihm,  deinem  Schützling,  für  die  Zeit  des 
Processes  die  Vindicien  zu  geben.  —  Doch  jetzt  zurück  zur 
Hauptsache  .  .  .  ." 

3.  üeber  den  Ursprung  der  Quaestionen- 
geri  ch  te 

sind  bekanntlich  die  Ansichten  getheilt  ^'^) ;  hier  soll  nur  auf 
eine  bisher,  wie  es  scheint,  unbeachtet  gebliebene  Stelle  aus  den 
Verrinen  hingewiesen  werden,  die  uns  gestattet,  Cicero  selber 
als  Zeugen  in  den  Streit  einzuführen.  Verr.ll  15  äußert  sich 
der  Redner  über  die  Quaestio  de  repetundis  folgendermaßen:  in 
7iac  quaestione  de  pecuniis  repetundis ,  quae  sociorum  causa  consti- 
tuta  est  lege  i  u  di  cio  que  sociali.  Was  die  letzteren  Worte 
bedeuten,  ist  nicht  ohne  Weiteres  ersichtlich,  und  Kayser  han- 
delte ganz  folgerecht,    als  er  sie  einklammerte;    da  der  Lex  so- 


Anstoßes  zu  ihnen  ,  als  zur  Hauptsache  zurückkehrte.  Die  Verken- 
nung dieses  nothwendig  zu  postulirenden  Zusammenhanges  hat  Huschke 
und  Leist  zu  ihrer  (oben  Anm.  21  widerlegten)  Titelhypothese  ge- 
führt. 

^^)  Während  die  Aelteren  —  und  noch  kürzlich  M  advig  in 
seiner  leider  schon  beim  Erscheinen  antiquirten  Verfassung  und  Ver- 
icaltung  d.  röni.  St.  II  304  ff.  —  sie  von  den  ludicia  populi  her- 
leiten, glaubte  A.  W.  Zumpt  {Criminalrecht  II  1,  1  ff)  ihr  Vorbild 
in  den  Senatsgerichten  zu  erkennen  ;  abweichend  von  beiden  stellte 
Mommsen  (wiederholt,  z.  B.  Rom.  Gesch.  IF  108;  Zft.  f.  Awft. 
[1843]  I  813;  Hermes  I  178^  =  R.  I.  II  446";  CIL  I  S.  64  1.  o.  und 
r.  u.,  Staatsr.  P  168:  II  P  232  ff.;  583)  die  Ansicht  auf,  daß  der 
Civilproceß,  und  zwar  speciell  die  Jurisdiction  des  Praetor  peregrinus 
den  Keim  der  späteren  Quaestionen  enthalten  habe ;  ihm  folgten  v. 
Beck  mann-Holl  weg  {Civilproceß  II  457),  Herzog  {Gesch.  u.  St/st. 
d.  rOm.  Staatsvf.  I  397 ;  753)  u.  a.  Einen  besonderen  Standpunct 
nimmt  Hartmann  {Ordo  iudiciorum  I  317  ff.)  ein,  der  die  Quaestio- 
nengerichte  aus  der  von  ihm  angenommenen  uralten  Gerichtsversamm- 
lung, dem  Conventus  herleitet. 


Verrlna.  267 

Cialis  die  Constituirung  der  In  Frage  stehenden  Qiiaestio  zuge- 
schrieben wird,  so  ist  unter  ihr  die  Lex  Calpurnia  zu  verstehen; 
aber  was  heißt  iudicio  sociali?  Die  Grammatik  gestattet  nur 
die  Uebersetzung  nach  dem  Vorbild  des  Per  egr  ine  n- 
processes^^)y  und  damit  kämen  wir  auf  die  Auffassung 
Mommsens  vom  Ursprung  der  Quaestionengerichte  -^). 

4.     Die  Edicta  repentina. 

Im  Provincialedict  des  Verres  unterscheidet  Cicero  deutlich 
zwei  Gruppen.  Die  erste  umfaßt  diejenigen  Bestimmungen, 
welche  zum  Stamme  des  Edictes  gehörten;  so  die  Grundbestim- 
mung ,  mit  welcher  Verres  das  hieronische  Gesetz  abschaffte, 
quantum  decumanus  edidisset  aratorem  sibi  decuniae  dare  oportere^ 
ut  tantum  arator  decumano  dare  cogeretur  {Verr.  III  25),  mit 
den  beiden  Anhängseln  über  die  ludicia  in  octuplum  und  in 
quadruplum  (§§  26  u.  34).  —  Durch  eine  scharfe  Uebergangs- 
formel  Quid?  illa  cuiusmodi  sunt  .  .  .  trennt  Cicero  von  diesem 
Grundedict  eine  Gruppe  späterer  Edicte,  quae  ex  tempore '^^) 
ab  Apronio  admonitus  edixit'^  dahin  gehören  drei  Bestimmungen^*): 


2®)  Socii  =  peregrini  nach  bekannter  euphemistischer  Redeweise ; 
vgl.  Div.  in  Caec.  17,  wo  der  Actio  civilis  die  Lex  socialis  entgegen- 
gesetzt wird. 

2^)  Daraus  geht  auch  hervor,  daß  man  sich  beim  A endern  der 
überlieferten  Lesart  Verr.  IV  104  que7n  ego  hominem  accuso  ?  quem 
legibus  aut  indic  iati  iure  persequor  ?  in  sociali  iure  (Cobet,  Eber- 
hard, Halm,  Thomas,  C.  F.  W.  Müller)  nicht  auf  unsere  Stelle  berufen 
darf,  üebrigens  hat  nach  dem  Vorgange  von  Klotz  neuerdings  auch 
Nohl  die  Ueberlieferung  in  Schutz  genommen. 

^^)  Das  heißt :  infolge  eines  besonderen  Vorkommnisses.  Deren 
fanden  zwei  statt :  erstens  die  Weigerung  des  römischen  Ritters  Q. 
Septicius,  dem  Apronius  mehr  zu  geben,  als  der  Zehnte  betrug.  Die 
Antwort  des  Apronius  bestand  in  den  beiden  ersten  Edicten  des  Ver- 
res ;  von  diesen  sagt  Cicero ,  sie  seien  gegen  die  Ritter  gerichtet, 
welche  nicht,  wie  die  Siculer ,  durch  das  Grundedict  {superioribus 
edictis)  gebrochen  waren;  natürlich,  denn  als  römische  Ritter  konnten 
sie  bei  einem  etwaigen  Judicium  in  octuplum  ganz  anders  auftreten. 
Im  Gegensatz  dazu  war  das  Edict  über  das  Vadimonium  gegen  die 
Siculer  gerichtet  (§  38),  und  es  könnte  bei  der  scharfen  Uebergangs- 
formel ,  mit  der  Cicero  es  einleitet  {lam  vero  illud  non  solum  .  .  .), 
überhaupt  zweifelhaft  erscheinen  ,  ob  es  zu  den  Edicta  repentina  zu 
zählen  sei ,  wenn  nicht  Cicero  noch  einmal  §  51  in  etwas  anderer 
Reihenfolge  (3.  1.  2)  alle  drei  Edicte  als  subito  atque  ex  tempore  novit 
nata  edicta  aufgezählt  hätte.  Auch  können  wir  die  Veranlassung  we- 
nigstens andeuten  :  sie  bestand  in  Streitigkeiten  zwischen  dem  Zehnt- 
pächter Symmachus  und  der  Gemeinde  Segesta  {§  92).  Daraus  folgt, 
daß  ex  tempore  ab  Apronio  admonitus  sich  nur  auf  die  beiden  er- 
sten Edicte  bezieht;   in  der  That  fehlt  §  51  der  Name  des  Apronius. 

^^)  Man  könnte  fragen,  ob  nicht  auch  das  Edict  de  iugerum  pro- 


268  Th.  Zieliuski 


1)  ne  quis  frumentum  de  area  toller  et  einte  quam  cum  decumano 
pactus  esset,  2)  ut  ante  Kalendas  Sextiles  omnes  decumas  ad  aquam 
deportatas  haberent,  und  3)  ut  arator  decumano  quo  vellet  decuma- 
nus  vadimonium  promüteret^-)  (Verr.   III  36 — 38). 

Daß  diese  drei  Edicte  später  erlassen  worden  sind,  als  das 
Grundedict,  sagt  Cicero  ausdrücklich;  gleichzeitig  brauchen  sie 
deshalb  nicht  gewesen  zu  sein  ^^).  Doch  scheint  es ,  daß  wir 
aus  §  51  wenigstens  das  Jahr  der  drei  Edicte  genau  erfahren; 
dort  lesen  wir  nämlich  folgendes.  Du  sagst,  du  habest  den 
Zehnten  deshalb  unter  so  unbilligen  Bedingungen  verkauft,  um 
ihn  recht  theuer  zu  verkaufen,  also  zum  Vortheil  des  Staates; 
gut.  Cur  addictis  iam  et  venditis  decumis ,  cum  iam  ad  summam 
decumarum  nihil  ^  ad  tuum  quaestum  multum  passet  accedere^  subito 
atque  ex  tempore  nova  nascebantur  edicta  ?  nam  ut  vadimonium  . . ., 


fessione  (§  88)  in  diese  Gruppe  gehört,  wie  das  Druraann  in  seiner 
gedankenlosen  EpitonieV284  annimmt.  Eine  solche  Annahme  würde 
für  das  Resultat  dieses  Abschnitts  eine  starke  Stütze  abgeben;  aber 
sie  steht  mit  den  Thatsachen  im  Widerspruch.  Erstens  nämlich  fehlt 
dieses  Edict  im  Verzeichnis  der  Edicta  repentina  §  51  ;  zweitens  wird 
es  mit  den  Worten  eingeführt  quamquam  illa  fuit  ad  calwnniandum 
.  .  .  reperta  ratio,  quod  ed  ix  erat,  wobei  das  Plusquamperfect  be- 
weist, daß  Cicero  dieses  Edict  zu  den  Edicta  superiora  rechnet. 

^■-)  Mit  Unrecht  bestreitet  Degenkolb  {die  Lex  Hieronica  S.  35) 
durch  den  Wortlaut  unserer  Stelle  irregeführt  {statuit  iste,  ut  ara- 
tor dectimano  .  .  .  es  heißt  nichts  anderes  als  dieser  führte  es  ein, 
daß  u.  s.  w.)  das  Vorhandensein  eines  solchen  Edicts,  Er  hat  §  51 
übersehen  ,  wo  unser  Edict  wiederkehrt  und  diesmal  auch  das  tech- 
nische Verbum  edixit  nicht  fehlt. 

^^)  Die  beiden  ersten  Edicte  stehen  mit  dem  dritten  in  Igar  kei- 
nem Zusammenhang;  was  aber  das  Verhältniß  der  beiden  ersten  zu 
einander  anbelangt,  so  könnte  man  aus  Ciceros  Darstellung  der  sep- 
ticianischen  Controverse  folgern  ,  daß  das  Tennenedict  dem  anderen 
zeitlich  voranging;  das  geht  jedoch  aus  chronologischen  Gründen  nicht 
an.  Ursache  der  Controverse  war  die  Weigerung  des  Septicius,  dem 
Zehntpächter  Apronius  mehr  zu  geben,  als  der  Zehnte  betrug:  also 
wußte  man  bereits ,  wie  viel  der  Zehnte  betrug ;  wissen  konnte  man 
es  aber  erst ,  wenn  das  Getreide  gedroschen  in  der  Tenne  lag  (vgl. 
§§112  ff.).  Da  nun  die  Ernte  in  Sicilien  nicht  vor  Ende  Juni  be- 
gann (vgl.  Nissen  ital.  Landeskunde  I  400;  nach  A.  Fränkel  Stud.  z. 
röm.  Gesch.  1  126  f.  noch  vor  Mitte  Juni,  was  nicht  viel  verschlägt), 
so  befinden  wir  uns  zur  Zeit  der  Controverse  im  Juli,  und  zwar  dem 
Ende  näher  als  dem  Anfang.  Nun  ergeht  das  Tennenedict;  ferehat 
hanc  quoqiie  iniquifatem  Septicius  et  itnhri  (im  Juli  und  in  Sicilien !) 
frumentum  corrumpi  in  area  patiebaiur  —  da  folgt  das  Edict,  id  ante 
Kai.  Sext.  —  und  der  Kalender  hatte  damals  den  richtigen  Gang  — 
omnes  decumas  ad  aquam  deportatas  haberent.  Es  ist  ja  wohl  klar, 
daß  ein  solches  Edict  geraume  Zeit  vor  dem  1.  Aug.  erlassen  worden 
sein  muß,  mit  anderen  Worten,  daß  der  von  Cicero  angenommene 
zeitliche  und  ursächliche  Zusammenhang  in  Wirklichkeit  nicht  vor- 
handen war. 


Verrina.  269 

ut  ex  area  .  .  • ,  ut  ante  Kai.  Sext  .  .  .  .,  Tiaec  omnia  iam  ven- 
ditis  decumis  anno  tertio  te  edixisse  dico.  Damit  wäre  erwiesen, 
daß  alle  drei  Edicte  ins  Jahr  71   gehören. 

Das  ist  jedoch  aus  folgenden  Gründen  unannehmbar. 

Erstens  ist  der  Zusatz  anno  tertio  im  höchsten  Grade 
»törend ;  er  erweckt  die  Vorstellung ,  als  wäre  der  Zehnte  in 
einem  der  beiden  vorhergehenden  Jahre  verpachtet  worden  ^*) 
—  wogegen  es  genügen  mag,  auf  Herbita  zu  verweisen,  wo  im 
ersten  Jahr  Atidius  den  Zehnten  kaufte,  im  zweiten  Apronius, 
im  dritten  aber  Verres  'königlich'  verfuhr  ^^)  und  den  Zehnten 
zwei  gefälligen  Frauen  —  d.  h.  formell  deren  Männern  —  zu- 
kommen ließ.  —  Nun  läßt  sich  freilich  nicht  behaupten,  daß 
die  Uebersetzung  erst  nach  Verpachtung  des  Zehnten^  und  zwar  im 
dritten  Jahr  absolut  unmöglich  sei ;  aber  auch  damit  ist  der 
Anstoß  nicht  entfernt.  Das  Gravirende  liegt  ja  dann  einzig  in 
iam  venditis  decumis  \  das  anno  tertio  dagegen,  das  dem  Aufbau 
des  Satzes  gemäß  den  Gedanken  steigern  sollte,  dient  dem  Sinne 
nach  dazu,  den  Verbrecher  zu  entlasten,  indem  es  das  Unrecht, 
daß  man  sonst  auf  drei  Jahre  bezogen  haben  würde,  auf  ein 
Jahr  beschränkt  ^^). 

Zweitens  läßt  sich  die  Darstellung  der  septiciani sehen 
Controverse  nicht  gut  mit  der  Vorstellung  vereinigen,  daß  die 
neuen  Edicte  erst  im  dritten  Jahr  erlassen  worden  seien.  Soll 
man    wirklich    annehmen,    daß  Septicius   sich   die  beiden  ersten 


^*)  In  der  That  hat  sich  Drumann  V  283  irreführen  lassen:  Nun 
folgten  auf  Betrieh  des  Apronius  noch  besondere  Verordnungen  ,  und 
zwar,  um  das  Maß  der  Ungerechtigkeit  voll  zu  machen,  erst  im  dritten 
Jahr,  als  der  Zehnte  schon  verpachtet  war, 

^^)  Verr.  III  76  atDio  tertio  vero  in  hoc  agro  consuefudine  usus 
est  regia  (nl.  der  persischen  und  assyrischen  Könige,  die  ganze  Städte 
ihren  Beischläferinnen  zuwiesen,  wie  Cicero  gleich  weiter  entwickelt). 
Daraus  macht  Drumann  V  286  folgenden  herrlichen  Unsinn,  den  ich 
zur  Erbauung  seiner  Verehrer  ausschreiben  will:  in  Herhita  erpreßte 
im  ersten  Jahre  Atidius,  im  ziveiten  Apronius,  im  dritten  endlich  galt 
das  Gesetz  des  Hiero.  —  Die  Sache  selbst  —  die  alljährliche  Ver- 
pachtung des  Zehnten  —  ist  ganz  zweifellos;  vgl.  Verr.  III  14  ut 
certo  tempore  anni  (wohl  im  Frühling)  und  Degenkolb,  a.  0.  S.  42. 

36^  Nur  scheinbare  Hilfe  gewährt  folgender  Einwand:  „hätte  Ver- 
res in  einem  der  beiden  früheren  Jahre  das  Edict  erlassen,  so  würde 
er  es  haben  rechtfertigen  können  mit  dem  Hinweis  darauf,  daß  er  es 
bei  der  Verpachtung  des  nächsten  Zehnten  habe  zur  Anwendung 
bringen  wollen  ;  durch  Betonung  der  anyio  tertio  schneidet  ihm  nun 
Cicero  diesen  Ausweg  ab'^  Ganz  abgesehen  nämlich  davon,  daß  der 
sonst  nicht  wortkarge  Redner  diesen  ganzen  complicirten  Zusammen- 
hang schwerlich  in  zwei  räthselhafte  Worte  hineingebannt  haben 
würde,  wissen  wir,  1)  daß  Verres  bereits  sein  erstes  Jahr  als  sein 
letztes  hat  betrachten  müssen  ,  vgl.  V  e  r  r.  II  37  u.  IV  42 ,  und  2) 
daß  er  noch  im  dritten  Jahr  erwarten  konnte,  die  Provinz  auf  ein 
weiteres  Jahr  zu  behalten,  s.  u.  Abschn.  5. 


270  Th.  Zielinöki, 

Jahre  willig  gefügt  habe  und  erst  im  dritten  auf  Wahrung  sei- 
nes guten  Rechtes  bedacht  gewesen  sei  ? 

Endlich  drittens  läßt  sich  wenigstens  vom  zweiten  Edict 
mit  Sicherheit  nachweisen ,  dalJ  es  schon  im  ersten  Jahr  erlas- 
sen worden  ist.  Schon  C.  F.  A.  Zumpt  hat  dargethan  ^'),  daß 
die  Bestimmung  ut  ante  Kai.  Sext.  omnes  decumas  ad  mare  de- 
portatas  haberent,  sich  auf  den  zweiten  Zehnten  bezieht,  also  auf 
das  Frumentum  emptum.  Das  Frumentum  emptum  wurde  aber 
i.  J.  73  eingeführt  auf  Grund  der  Lex  Terentia  Cassia  (§  163). 
Man  wende  nicht  ein ,  daß  darum  das  Edict  über  die  Abliefe- 
rungsfrist späteren  Ursprungs  sein  könnte;  der  Statthalter,  dem 
die  Ausführung  des  Gesetzes  in  seiner  Provinz  oblag,  muß  be- 
reits i.  J.  73  Bestimmungen  getroffen  haben,  um  die  Abliefe- 
rung des  zweiten  Zehnten  zu  regeln.  Ob  er  dabei  die  Kaienden 
oder  die  Iden  des  Sextils  ^^)  genannt  hat ,  ist  gleichgiltig ,  die 
Wirkung  des  Edicts  im  Falle  Septicius  war  die  gleiche. 

Damit  hätten  wir  außer    dem   chronologischen  ^^)    noch    ein 


^^)  In  der  That  wurde  der  erste  Zehnte  von  den  Zehntpächtern 
an  Ort  und  Stelle  eingezogen  ,  wenn  nicht  für  einzelne  Gemeinden 
Ausnahmebestimmungen  getroffen  wurden,  wie  denn  z.  B.  den  Ka- 
laktinern  i.  J.  71  befohlen  wurde,  ihren  Zehnten  ausnahmsweise  nach 
Amestratus,  also  gar  von  der  See  ins  Binnenland  zu  befördern  (§  101). 
Die  Lex  Terentia  Cassia  wurde  nun  allerdings  in  den  ersten  Monaten 
des  Jahren  75  angenommen,  da  sie  noch  in  demselben  Jahr  zur  Aus- 
führung gekommen  ist  (§§  163  ff.),  aber  natürlich  nicht  vor  dem  Fe- 
bruar, deshalb  konnte  Verres  in  seinem  Grundedict  das  neue  Gesetz 
noch  nicht  berücksichtigt  haben  und  mußte,  als  ihm  das  Schreiben 
des  Senats  darüber  überbracht  wurde  (etwa  im  März  73)  eine  An- 
zahl nachträglicher  Bestimmungen  erlassen.  Eine  von  ihnen  war 
auch  das  Edict  bezüglich  der  Ablieferungsfrist.  Dieses  war  nun  an 
sich  nicht  ungerecht ;  das  wurde  es  erst  in  Verbindung  mit  dem  Ten- 
nenedict,  und  das  ist  der  Grund,  warum  Cicero  in  seiner  Darstellung 
des  Falles  Septicius  des  Tennenedictes  an  erster  Stelle  gedenkt.  Daß 
das  zeitliche  Verhältnis  ein  anders  war,  durften  wir  schon  Anm.  33 
vermuthen  ;  jetzt  wissen  wir  es. 

38)  Mit  welcher  Ungeduld  das  billige  Brod  in  Rom  erwartet 
wurde,  davon  kann  Seneca  ep.  77  einen  Begriff  geben.  Die  Weisung 
primo  quoque  te7npore  wird  in  dem  Briefe  der  Consuln  an  Verres  nicht 
gefehlt  haben;  nach  den  Anm.  33  erörterten  Verhältnissen  konnte  Verres 
schon  im  ersten  Jahr  nicht  gut  eine  andere  Frist  als  den  1.  Aug.  an- 
beraumt haben,  und  damit  kommen  wir  eben  auf  das  zweite  von  den 
Edicta  repentina.  Aber  selbst  wenn  wir  bis  Mitte  oder  selbst  Ende 
August  gehen,  was  gewinnen  wir  ?  Festgesetzt  war  die  Frist  jeden- 
falls im  ersten  Jahr,  und  darin,  nicht  in  dem  Datum  lag  das  Zwangs- 
mittel, das  den  Widerstand  der  Landwirthe  brach. 

39)  Es  wäre  ein  sehr  naheliegender  Gedanke,  auf  dem  Wege  der 
Induction  die  Probe  auf  das  Exempel  zu  machen,  d.  h.  nachzusehen, 
ob  sich  nicht  bei  Cicero  Anwendungen  der  drei  Edicte  finden.  Ich 
für   meinen  Theil   kann    mich    keines  Erfolges   rühmen,     üeberhaupt 


Verrinä.  ^71 

kleines  textkritisclies  Resultat    gewonnen;    die  Worte   anno  tertio 
im  §  52  sind  aus  dem  Text  zu  entfernen. 


5.     Der  Brief  des  L.  Metellus  in  die  Provinz. 

Für  die  Zeitbestimmung  des  Briefes ,  welchen  der  Nach- 
folger des  Verres  an  die  sicilischen  Gemeinden  schrieb  (^Verr. 
III  44)  finden  wir  bei  Cicero  folgende  vier  Anhaltspunkte : 
1)  cum  sibi  in  provinciam  proficiscendum  putaret]  2)  aliquanto  ante 
adventum  suum ;  3)  in  alienam  provinciam ;  4)  ne  si  tempus  sa- 
tionis  praeterisset  .  .  .  Aus  den  beiden  mittleren  Angaben  er- 
fahren wir  nur,  daß  die  Provinz  damals  einem  anderen,  natür- 
lich Verres,  angehörte^");  genaueres  lehrt  die  vierte.  Die  Saat 
fand  in  Sicilien  ^*)  im  November  statt;  der  Brief  kann  demnach 
kaum  vor  dem  September  71  geschrieben  worden  sein  —  al- 
lerdings auch  nicht  viel  später. 

Unter  diesen  Umständen  ist  die  erste  Angabe  nicht  ohne 
Weiteres  klar.  Daß  die  am  nächsten  liegende  Uebersetzung  als 
er  nach  der  Provinz  aufzubrechen  gedachte  nicht  zulässig  ist, 
leuchtet  ein.  An  die  Sortitio  provinciarum  zu  denken  geht 
ebenfalls  nicht  an,  denn  abgesehen  davon,  daß  diese  im  Anfang 
des  Jahres  stattfand*^),  ergab  sie  ja  für  Metellus  nicht  das 
Resultat,  daß  er  in  provinciam  überhaupt,  sondern  daß  er  spe- 
ciell  nach  Sicilien  würde  reisen  müssen;  es  wäre  daher  wenig- 
stens cum  sibi  in  eam  provinciam  pr.  p.  zu  erwarten  gewesen. 
So  bleibt  nur  ein  Ausweg  übrig:  Metellus  wußte,  daß  ihm  Si- 
cilien als  Provinz  bestimmt  sei  hoffte  aber,  der  Senat 
würde  ihn  dieser  wenig  verlockenden  Statthalter- 
schaft entheben  ^^);  erst  als  diese  Hoffnung  fehlschlug  und 


kommt  nur  das  dritte  Edict  in  Betracht,  und  von  diesem  finden  sich 
nur  zwei  Anwendungen:  nach  §  68  erscheinen  die  Agyriner,  nach 
§  78  die  Herbitenser  in  Syrakus,  während  sie  eher  nach  Messana,  und 
noch  eher  nach  Catina  oder  Centuripae  hingehören,  vorausgesetzt  daß 
diese  zwei  Kreisstädte  waren,  was  ich  für  Centuripae  aus  Verr.  V 
70  folgern  möchte;  leider  ist  der  erste  Fall  undatirt,  und  der  zweite 
gehört  sicher  ins  dritte  Jahr. 

40^  Wir  haben  es  somit  mit  einer  Anticipation  des  Jus  edicendi 
zu  thun :  vgl.  Mommsen  Staatsr.  P  203  u.  204^,  wo  unsere  Stelle 
nachgetragen  werden  kann. 

*0  Vgl.  Nissen  ital.  Landeskunde  I  399. 

*2)  Mommsen  Staatsr.  II  1^,  214. 

*^)  Man  ist  gewohnt  anzunehmen ,  es  sei  den  Praetoren  freige- 
stellt gewesen,  ob  sie  nach  der  Praetur  in  die  Provinz  gehen  wollten 
oder  nicht  (Mommsen  Staatsr.  II  P  216);  allerdings  ist  die  Art  wie 
Cicero  p.  Mur.  42  davon  spricht,  geeignet,  diese  Vorstellung  zu  er- 
wecken.   Aber  eine  Mitwirkung  des  Senates  war  dabei  schon  deshalb 


272  TL  Zielinski, 

er   sich   von   der  NothwendigJceit ,    in    die  Provinz    zu   reisen^  'über- 
zeugte, schrieb  er  den  erwähnten  Brief. 

Diese  Hoffnung  war  nun  durchaus  nicht  unbegründet;  vor 
zwei  Jahren^*)  war  Q.  Arrius,  der  für  72  die  Provinz  Sicilien 
erloost  hatte,  vom  Senat  zurückgehalten  und  für  den  Krieo-  mit 
öpartacus  verwendet  worden.  Nun  ließ  sich  Anfang  71  durch- 
aus nicht  voraussehen,  daß  dieser  Krieg  sich  nicht  ins  Jahr  70 
hineinziehen  würde;  im  Gegentheil,  erst  der  entscheidende  Er- 
folg des  Crassus  im  Sommer  des  Jahres  konnte  diese  Zuversicht 
als  begründet  erscheinen  lassen.  Und  das  war,  wie  wir  ge- 
sehen haben,  eben  die  Zeit,  als  L.  Metellus  sibi  in  provinciam 
proficiscendum  putavit. 


6.     Nivellirungsversuche. 

Daß  die  quaestorische  Karte  Siciliens  zur  Zeit  der  römi- 
schen Republik  buntscheckig  genug  aussah,  weiß  jeder;  abge- 
sehen von  der  kleinen  Anzahl  der  Civitates  foederatae  und  sine 
foedere  liberae  —  wobei  wir  den  Unterschied  zwischen  diesen 
zwei  Kategorien  *'^)    einstweilen    außer   Acht    lassen   —    gab    es 


nothwendig,  weil  über  das  Schicksal  der  ausgeschlagenen  Provinz  ver- 
fügt werden  mußte,  und  da  liegt  es  am  nächsten,  den  vom  Senat  er- 
theilten  Dispens  als  eine  Ausübung  des  dem  Senat  zustehenden  Rechtes 
legibus  solvendi  aufzufassen.  In  der  Regel  mag  der  Dispens  ertheilt 
worden  sein  ,  womit  man  das  officiöse  Verbalten  des  Senats  bei  der 
Legatenernennung  vergleichen  mag  ;  daß  der  Senat  jedoch  das  Recht 
hatte,  ihn  unter  Umständen  zu  verweigern,  wird  man  unbedingt  an- 
erkennen, wenn  man  nur  an  die  Folgen  denkt,  die  sonst  eintreten 
müßten.  In  unserem  Falle,  beispielsweise  hätte  Verres  es  bei  seinen 
guten  Beziehungen  zu  Metellus  leicht  dabin  gebracht ,  die  Provinz 
noch  ein  viertes  Jahr  —  mit  Aussicht  auf  Permanenz  —  verwalten 
zu  dürfen. 

**)  lieber  die  Chronologie  vgl.  Borgbesi,  Oeuvres  I  65  ff. 

*^)  Den  Unterschied  formulirt  Mommsen  Staatsr.  III  1,  657*  mit 
Recht  dahin,  daß  die  foederatae  sich  besser  als  die  bloßen  liberae  ge- 
gen statthalterliche  Eingriffe  zu  wehren  verflochten  (der  von  Hachtmann 
in  den  Ausgaben  von  Verr.  IV  u.  V  S.  3  angenommene  qualitative 
Unterschied  existirt  nicht;  der  Herausg.  hat  übersehen,  daß  Segesta 
und  Centuripae  Schiffe  stellen.  Noch  schlimmer  ist  freilich  gleich 
weiter  die  Bezeichnung  :  civitates  stipendiariae  oder  decumanae,  die 
Auslassung  der  Civ.  censoriae,  wobei  wiederum  übersehen  wird,  daß 
auch  die  Civ.  decumanae,  wie  Tyndaris  und  Apollonia,  Schiffe  stellten. 
Ueberhaupt  ist  der  ganze  Abschnitt  II  umzuarbeiten).  Als  Illustration 
jedoch  scheint  mir  die  Heranziehung  zum  Frumentum  imperatum 
nicht  glücklich  gewählt  zu  sein,  da  die  Vergünstigung  nach  Ciceros 
ausdrücklicher  Angabe  von  den  drei  foederatae  nur  eine  traf,  die  bei- 
den anderen  nicht  {Verr.  V  56;  mit  Recht  leugnet  daher  Kuhn 
Verf,  d.  rüm.  R.  II  27  jeden  Unterschied  in  dieser  Beziehung).  — 
Vielleicht  läßt  sich  jedoch  dahin  der  Umstand  ziehen ,    daß   von  den 


Verrina.  273 

bekanntlich  Städte  mit  zehntpflichtigem  Ackergebiet  (Civitates 
decumanae),  dessen  Zehnte  von  den  Statthaltern  alljährlich  auf 
Grund  des  hieronischen  Gesetzes  verpachtet  wurden ,  und  sog. 
Civitates  censoriae,  die  ebenfalls  abgabepflichtig  waren,  jedoch 
mit    dem  Unterschied ,    daß    die  Abgaben  ^^)  von    den  Censoren 


68  Gemeinden  Siciliens  —  soviel  gibt  Plinius  III  88  an  ,  und  diese 
Zahl  ist  um  so  glaubwürdiger,  da  sie  zu  seinem  eigenen,  nachweislich 
entstellten  Katalog  nicht  paßt  —  nur  65,  d.  h.  sämmtliche  mit  Ein- 
schluß der  5  liberae,  aber  mit  Ausschluß  der  3  foederatae,  Censoren 
zu  wählen  hatten. 

*^)  Die  Frage,  ob  nur  die  Abgaben,  oder  das  Land  selbst  von 
den  Censoren  verpachtet  wurde ,  ist  strittig ;  Marquardt ,  der  zuerst 
die  letztere  Ansicht  aufgestellt  hat,  befindet  sich  in  einem  seltsamen 
Widerspruche  mit  sich  selbst.  A  :  Staatsverw.  IP  248  ff.  beruft  er 
sich  gegenüber  der  früheren  Ansicht,  daß  nur  die  Abgaben  von  den 
Censoren  verpachtet  wurden,    auf  zwei  angeblich  sichere   Thatsachen  : 

1)  der  Ager  von  Amestratnn  war  ager  publicum  (f)  populi  Romani, 
seine  Decumae  aber  wurden  von  Verres  verpachtet  (  Ve  r  r.  III  89. 
Der  Schluß  ist  übrigens  falsch ;  die  pathetischen  Worte  des  Redners 
nunquam  i?te  tarn  amens  fuisset,  ut  ex  agro  populi  Romani  plus  fru- 
menti  servo  Venerio  quam  populo  Romano  tribui  pateretur  wollen  nicht 
mehr  besagen  als  etwa  §  106  ut  populus  Romanus  de  suis  aratoribus 
nl.  den  Aetnensern  audiat  oder  §  102  ab  aratoribus  populi  Romani  nl. 
den  Menaenern  ,  oder  §  22S  ßdelissimi  coloni  populi  Romani,  nl.  die 
Siculer  überhaupt.     Amestratus  war  zweifellos  eine  Civitas  decumana). 

2)  Die  Stadt  Leontini  war  von  MarceUus  erobert  und  ihr  Territorium 
zum  Ager  publicus  gemacht  worden  (darüber  vgl.  unten),  die  Decumae 
derselben  wurden  aber  nicht  in  Rom,  sondern  in  Sicilien  nach  der  Lex 
Hierotiica  verpachtet.  Also  hier  wird  Leontini  im  Gegensatz  zu  den 
gewöhnlichen  Civitates  decumanae  als  Civitas  censoria  gefaßt,  deren 
ager  a  censoribus  locari  solet.  —  ß.  Staatsverw.  I  245  dagegen  wird 
Leontini  mit  unter  den  Civitates  decumanae  aufgezählt  und  von  die- 
sen ausdrücklich  die  26  Civitates  censoriae  unterschieden,  deren  Land 
Ager  publicus  wurde. 

Den  Angelpunct  der  ganzen  Frage  bildet  Leontini;  war  es  eine 
Civitas  decumana  oder  censoria  ?  Da  das  Zeugnis  der  ein  Menschen- 
alter jüngeren  philippischen  Reden  für  das  Jahr  70  nichts  beweist, 
sind  wir  einzig  auf  die  Verrinen  angewiesen.  Nun  sagt  Cicero  Verr. 
V"  53  folgendes:  qui  publicos  agros  arant,  certuyn  est  quid  e  lege  cen- 
soria debeant  .  .  .  quid  decumani  f  num  quid  praeter  singulas  decumas 
ex  lege  Hieronica  debent?  und  Marquardt  II  250'  bemerkt  dazu  mit 
Recht:  der  Unterschied  zwischen  den  Decumani,  d.  h.  den  Aratores, 
die  nur  den  einfachen  Zehnten  zahlten,  und  den  Aratores  agri  publici, 
welche  entweder  einen  mehrfachen  Zehnten,  oder  doch  noch  anderes  au- 
ßer dem  Zehnten  zu  leisten  haben,  ist  hier  deutlich  bezeichnet.  Zu  wel- 
cher Kategorie  gehört  nun  Leontini?  Man  lese  nur  Ferr.  III  109  ff. 
nach,  wo  Cicero  uns  die  Belastung  der  leontinischen  Feldmark  genau 
vorrechnet :  einen  Zehnten  und  keinen  Deut  mehr  sind  sie  verpflichtet 
zu  zahlen.  Folglich  war  Leontini  unter  Verres  Civitas  decumana  und 
Marquardt  I  244  ff.  behält  Recht  gegen  sich  selbst  II  248  ff.;  damit 
fällt  die  zweite  und  letzte  Thatsache  weg,  welche  jener  anderen  Mar- 
quardt'schen  Ansicht  die  Zustimmung  Kuhns  und  Mommsens  verschafft 

Philologus  LH  (N.F.  VI),  2.  18 


274  Th.  Zielinski 


in  Rom  auf  5  Jahre  verpachtet  wurden.  Daß  die  Römer  dieser 
Buntscheckigkeit  gegenüber  Uniformirungsgelüste  empfunden  ha- 
ben müssen,  ist  begreiflich;  als  Idealbild  muß  ihnen  dabei  die 
Stellung  der  mindestbegüustigten  censorischen  Städte  vorge- 
schwebt haben,  welche  die  größte  Centralisirung  des  Abgabe- 
wesens ermöglichte*"^).  Einige  Versuche  in  dieser  Richtung 
sollen  hier  zusammengestellt  werden. 

1.  In  erster  Linie  gehört  hieher  der  Verr.  III  18  er- 
wähnte Senatsbeschluß,  wonach  die  Consuln  von  75  Octavius 
und  Cotta  in  Vertretung  der  Censoren  ermächtigt  wurden  ,  ut 
vini  et  olei  decumas  et  frugum  minorum ,  quas  ante  quaestores  in 
Sicilia  vendere  consuerunt ,  Romae  venderent  legemque  Ms  rebus 
quam  ipsis  videretur  dicerent.  Durch  diesen  Senatsbeschluß  wur- 
den die  Civitates  decumanae  zunächst  hinsichtlich  der  drei  er- 
wähnten Zehnten  den  censoriae  gleichgestellt. 

2.  Einzelne  Gemeinden  wurden  aus  der  Kategorie  der 
Civitates  decumanae  in  die  der  Civitates  censoriae  versetzt. 
Freilich  ist  für  die  vorverrinische  Zeit  eine  solche  Versetzung 
nicht  anzunehmen  *^) ,  aber  für  die  Zeit  nach  Verres  bis  zum 
dritten  Bürgerkrieg  läßt  sich  wenigstens  ein  Beispiel  sicher 
nachweisen  —  das  wohl  nicht  das  einzige  gewesen  sein  wird 
—  nämlich  Leontini*^).     Der   Bürgerkrieg    hat    dieser    Zwangs- 


hat,  es  fUllt  auch  jede  Nöthigung  weg,  Cicero  die  Ausdrücke  'censo- 
rische  Location ,  Lex  censoria'  in  einem  von  dem  gewöhnlichen  abwei- 
chenden Sinne  gebraucht  haben  zu  lassen  (Kuhn  II  40),  die  Analogie 
der  Provinz  Asien  tritt  bestätigend  dazu,  kurz,  die  von  Niebuhr, 
Walter,  Schwegler,  Göttling  und  M.  Voigt  (s.  die  Stellen  bei  Kuhn 
II  39274  und  Marquardt  II  248M  verfochtene  Ansicht  behält  ihre  Gif- 
tigkeit. Hoffentlich  trägt  der  gegenwärtige  Abschnitt  auf  syntheti- 
schem Wege  dazu  bei,  ihre  Richtigkeit  zu  erweisen. 

*'^)  Auch  ist  in  Betracht  zu  ziehen,  daß  bei  dieser  Verpachtungs- 
methode die  lästige  Concurrenz  der  Gemeinden  am  ehesten  unschäd- 
lich gemacht  wurde,  wenn  sie  nicht,  was  wir  von  Asien  wissen,  vom 
sicilischen  Domanialland  nur  vermuthen  können  (wenigstens  stimmt 
durchaus  zu  dieser  Vermuthung  Fe  rr.  III  14,  wo  als  Consequenz  der 
den  Decumangemeinden  bewilligten  Privilegien  betont  wird :  volue- 
rmit  eos  in  suis  rebus  ipsos  interesse)^  ipso  iure  wegfiel.  Freilich  waren 
nicht  alle  Stände  in  Rom  geneigt,  hierin  einen  Vortheil  zu  sehen,  wie 
es  denn  auch  für  die  Gesammtheit  keiner  war;  eben  deshalb  ist  es 
bedeutsam ,  daß  die  hier  zu  erwähnenden  Nivellirungsversuche  im 
Geiste  der  Lex  Sempronia  de  provincia  Asia  Hand  in  Hand  gingen 
mit  der  Erstarkung  der  Ritterpartei. 

*^)  Deshalb  nicht,  weil  nach  Abzug  der  3  foederatae,  der  5  li- 
berae  und  der  84  decumanae,  68  als  Gesammtzahl  (nach  Plinius  III 
88)  gesetzt ,  26  censoriae  nachbleiben ,  d.  h.  eben  die  Zahl ,  welche 
Livius  XXVI  40,  14  angibt. 

*^)  Daß  Leontini  unter  Verres  eine  Civitas  decumana  war,  haben 
wir  Anm.  46  gesehen  j  daß  sie  i.  J.  44  eine  Civitas  censoria  war,  folgt 


Verrina.  275 

Versetzung,  wie  der  ganzen  hier  geschilderten  Senatspolitik  ein 
Ende  gemacht;  Caesar,  Antonius  und  Augustus  gingen  auf  an- 
deren Bahnen. 

3.  Endlich  wurden  auch  Schritte  gethan,  um  die  abgabe- 
freien Städte  —  wenigstens  die  liberae  schlechthin,  bei  denen 
es  ohne  Verletzung  des  Fas  möglich  war  —  zunächst  in  die 
vermittelnde  Kategorie  der  Civitates  decumanae  zu  versetzen. 
Zwar  nicht  ohne  Weiteres  ;  war  einmal  den  Halicyensern  die 
Freiheit  ihres  Bodens  garantirt,  so  war  es  eine  heikle  Sache, 
ihnen  dieses  Vorrecht  wieder  zu  nehmen.  Aber  man  konnte, 
wie  die  Römer  es  auch  sonst  liebten ,  vermittelst  einer  haar- 
scharfen Interpretation  ein  für  Rom  günstigeres  Resultat  erzie- 
len. Die  doppelte  Bedeutung  des  Wortes  ager  Halicyensium  that 
ihre  Schuldigkeit ;  hatten  die  Vorfahren  damit  das  Gebiet  von 
Halicyae  gemeint,  so  erklären  die  Enkel,  darunter  nur  die 
Grundstücke  der  Halicyenser  zu  verstehen ;  daraus  folgte 
ohne  Weiteres,  daß  die  Grundstücke,  die  zwar  in  der  halicyen- 
sischen  Feldmark  lagen  ,  aber  nicht  gerade  einem  Bürger  von 
Halicyae  gehörten,  von  der  legalen  Vergünstigung  nicht  getrof- 
fen und  daher  zehntpflichtig  waren.  Und  das  ist  in  der  That 
geschehen ;  nicht  anders  läßt  sich  mit  der  bekannten  Regel,  wo- 
nach die  Decuma  auf  dem  Boden  nicht  auf  der  Person  lastet  ^^), 
die  Thatsache  vereinigen,  daß  bei  den  Halicyensern  incolae  de- 
cumas  dant^  ipsi  agros  immunes  habent  {Verr.  III   91). 

Daß  dieser  Eingriff  von  den  Bürgern  schmerzlich  empfun- 
den wurde,  läßt  sich  denken  ;  in  der  That  nahm  eine  von  den 
freien  Gemeinden ,  Segesta  ,  den  Kampf  auf  und  setzte  der  rö- 
mischen Interpretation  ein  Gesetz  entgegen ,  wonach  es  Nicht- 
segestanern  verboten  wurde,  Grundbesitz  im  Gebiet  von  Segesta 
zu    erwerben  ^^).      Sie    mochte    bei    ihren    'verwandtschaftlichen' 


ganz  sieber  aus  Phil,  II  101  und  III  22,  und  zwar  muß,  wie  aus  der 
ersteren  Stelle  ersichtlich  ist,  die  Versetzung  bald  nach  70  erfolgt 
sein  {quoniam  quidem  hae  quondam  arationes  Campana  et  Leontina  in 
populi  Romani  patrimonio  grandiferae  et  fructuosae  ferebanttir).  Daß 
man  mit  Leontini  den  Anfang  machte,  ist  begreiflich  ;  da  das  Acker- 
land fast  ausnahmslos  im  Besitze  von  Incolae  war  (Verr.  III  109), 
konnte-  man  es  in  den  Ager  censorius  aufnehmen,  ohne  daß  die  Bür- 
ger dadurch  erheblich  geschädigt  wurden. 

^^)  Marquardt  Staatsverw.  II  188.  Die  Ausnahmestellung  Hali- 
cyaes  hat  Degenkolb  Lex  Hieronica  36  beachtet,  aber  nicht  erklärt. 
Die  Anomalie  fällt  erst  recht  auf,  wenn  man  bedenkt,  daß  der  Bür- 
ger einer  freien  Stadt  für  das  Grundstück ,  das  er  im  Gebiet  einer 
Ciy.  decumana  besaß,  den  Zehnten  ebenso  zahlen  mußte  wie  jeder  an- 
dere; vgl.    Verr.  III  56  f.;  108. 

^*)  Verr.  III  93  nam  commercium  in  eo  agro  (Segestano)  nemini 
est.  Kuhn  (II  39)  findet  dieses  Verbot  unerklärbar  bei  einer  freien 
von  den  Römern  begünstigten  Stadt,  deren  Bürger  als  den  Römern  ver. 
wandt  galten ,    und  möchte  ein  Versehen   der  Abschreiber  annehmen . 

18* 


276  Th.  Zielinski, 

Beziehungen  zu  Rom  darauf  gerechnet  haben,  durch  dieses  Ge- 
setz die  Abgabefreiheit  ihres  Bodens  retten  zu  können.  Aber 
Vater  Aeneas  half  diesmal  nicht ;  wie  es  bei  so  ungleichen 
Kämpfen  zu  gehen  pflegt ,  erreichte  man  nichts  als  eine  neue 
Clausel  seitens  Roms;  es  wurde,  etwas  gewaltsam,  erklärt,  daß 
die  Vergünstigung  sich  nur  auf  solche  Grundstücke  erstrecke, 
die  auch  von  Segestanern  bewirthschaftet  werden,  daß  dagegen 
an  Auswärtige  verpachtete  Grundstücke  zehntpflichtig 
seien  ^^).  Dabei  ist  es  denn  auch  geblieben,  und  Segesta  mußte 
sich  drein  ergeben,  daß  der  verhaßte  Zehntpächter  den  Boden 
der  einst  freien  Gemeinde  betrat. 


7.     Das  Crimen  navale. 

Dem  aufmerksamen  Leser  der  Accusatio  wird  die  That- 
sache  nicht  entgangen  sein ,  daß  von  den  beiden  Zwecken ,  die 
Cicero  bei  ihrer  Veröffentlichung  vorschwebten  —  dem  juristi- 
schen und  dem  künstlerischen  —  der  erste  von  dem  zweiten 
um  so  mehr  in  den  Hintergrund  gedrängt  wird ,  je  mehr  die 
Rede  ihrem  Ende  zueilt.  Das  war  an  sich  durchaus  natürlich 
und  —  da  ohnehin  das  ganze  fünfte  Buch  so  ziemlich  extra 
causam  lag  —  sehr  unverfänglich.  So  kam  es ,  daß  es  nicht 
ganz  leicht  wurde,  in  den  drei  wichtigsten  und  interessantesten 
Episoden  des  fünften  Buches  —  dem  Seeräuberproceß,  dem  Cri- 
men navale  und  dem  Falle  Gavius  —  die  juristisch  entschei- 
denden Momente  zu  finden.  Das  Vorwiegen  des  künstleri- 
schen Elements  machte  sich  vor  allem  in  folgender  Beziehung 
geltend. 

Das  gesammte  Belastungsmaterial,  das  der  Ankläger  zur 
Sprache  bringen  konnte,  zerfiel  in  zwei  Kategorien:  zur  ersten 
gehörten  die  wirklichen  Uebertretungen  der  Gesetze,  zunächst 
des  in  Rede  stehenden  de  pecuniis  captis   conciliatis ,    sodann    der 


Letzteres  geht  jedoch  nicht  an,  da  der  Name  dreimal  hinter  einander 
vorkommt ;  Tind  streng  genommen  kann  aus  dem  von  Kuhn  hervor- 
gehobenen Umstand  nur  gefolgert  werden  ,  daß  die  Aufhebung  des 
Commerciums  nicht  von  Rom,  sondern  von  Segesta  ausging,  und  nicht 
ein  Eingriff  in  das  Vorzugsrecht  der  Stadt,  sondern  eine  Schutzmaß- 
regel war.     Alles  übrige  ergibt  sich  dann  von  selbst. 

^2)  Das  geht  gleichfalls  aus  §  93  hervor.  Selbstverständlich  wurde 
das  Gleichgewicht  nicht  auf  der  andern  Seite  dadurch  hergestellt, 
daß  man  etwa  verfügt  hätte,  Grundstücke,  die  sonst  zehntpflichtig 
waren,  würden  abgabefrei,  wenn  sie  der  Bürger  einer  freien  Stadt  in 
Pacht  nähme,  wie  denn  in  unserem  Fall  der  Pächter  ein  Panormitaner 
ist;  vgl.  auch  §  53.  —  Auch  ist  zu  bemerken,  daß  außer  Segesta 
niemand  sich  in  einen  solchen  Kampf  einließ:  die  Stellung  Segestas 
war,  wie  aus  §  93  hervorgeht^  exclusiv. 


Verrina.  277 

anderen,  zur  zweiten  —  diejenigen  Handlungen,  die,  ohne  sich 
in  nachweisbarem  Widerspruch  mit  den  Gesetzen  zu  befinden, 
dem  Herkommen,  der  Billigkeit,  dem  Anstand  Hohn  sprachen. 
Daß  die  römische  Praxis  sich  dieses  Unterschiedes  wohl  be- 
wußt war,  beweist  schon  die  Terminologie-,  die  Abgrenzung  der 
Begriffe  Accusatio  und  Vituperatio  hat  keine  andere  Grundlage, 
als  die  eben  entwickelte  (Verr.  V  45  ff).  Nun  gehört  es  frei- 
lich zum  Wesen  des  werdenden  Rechts,  daß  dieser  Unterschied 
nicht  überall  scharf  einzuhalten  war;  wer  aber  darauf  hin  das 
zweite  und  dritte  Buch  mit  dem  fünften ,  etwa  den  Fall  Ste- 
nius  ^^)  mit  dem  Fall  Gavius  vergleicht ,  wird  bald  die  Wahr- 
nehmung machen ,  daß  Cicero  sich  dort  dieses  Unterschiedes 
wohl  bewußt  ist  ohne  ihn  je  ausdrücklich  zu  berühren,  hier  da- 
gegen ,  wo  er  ihn  zu  rednerischen  Zwecken  entwickelt ,  conse- 
quent  ignorirt. 

Letzteres  gilt  namentlich  für  die  umfangreichste  (§§  80 — 135) 
und  ergreifendste  Episode  des  fünften  Buches,  die  wir  nach  Ci- 
ceros  Vorgang  der  Kürze  halber  das  Crimen  navale  nennen 
wollen.  Ihr  Inhalt  ist  folgender.  Ein  Geschwader  von  sieben 
Schiffen  wird  von  Verres  dem  Syrakusaner  Kleomenes  über- 
geben. Die  Mannschaft  war  durch  die  vielen  Beurlaubungen, 
die  Verres  des  eigenen  Vortheils  wegen  gewährt  hatte,  sehr  ge- 
lichtet, die  Leute  selbst  durch  schlechte  Verpflegung  entkräftet. 
Unfähig,  einigen  wenigen  Seeräuberschiffen  die  Spitze  zu  bieten, 
ergreifen  sie,  Kleomenes  voran,  die  Flucht  und  lassen  die  Schiffe 
im  Stich  •,  diese  werden  von  den  Seeräubern  in  Brand  gesteckt.' 
Es  folgt  ein,  übrigens  schadlos  verlaufender,  Angriff  der  See- 
räuber auf  Syrakus  5  hierauf  eröffnet  Verres  ein  Strafverfahren 
gegen  die  Kapitäne  der  verbrannten  Schiffe.  Die  Schuldfrage 
wird  bejaht,  und  an  den  Verurtheilten  läßt  Verres  die  Todes- 
strafe vollziehen. 

Dieser  nüchterne  Auszug  fällt  sehr  ab  gegen  die  farben- 
prächtige Schilderung  des  Redners;  doch  läßt  sich  nicht  leugnen, 
daß  in  der  letzteren  das  Punctum  saliens  nicht  so  leicht  her- 
auszufinden ist.  In  der  That,  worin  liegt  der  Schwerpunct  der 
ganzen  Frage?  Nicht  darin,  daß  der  Syrakusaner  Kleomenes 
zum  Befehlshaber  des  Geschwaders  ernannt  worden  war  ,  wel- 
ches ja  nur  einen  Theil  der  sicilischen  Flotte  bildete;  damit  war 


'^^)  So  (nicht  Sthenius)  dürfte  der  Name  mit  der  besten  Hand- 
schrift Lagomars.  42  {Verr.  II  83 ;  90;  113)  zu  schreiben  sein.  Er  ist 
nicht  griechisch  ,  sondern  oskisch  und  kommt  in  einer  Inschrift  von 
Messana  Sxevt?  KaXtvt?  ^iTaxTirji;  Mczpa  =  Stenius  Calinius  Statu  f, 
Mara  (vgl.  Mommsen  Unterital.  I)ial,  193;  andere  Beispiele  bei  Zwe- 
tajew,  Sylloge)  vor.  Diese  Stammverwandtschaft  mag  dazu  beigetra- 
gen haben,  Stenius  jenen  Einfluß  in  Rom  zu  verschaffen,  von  dem  na- 
mentlich Verr.  III  18  zeugt.  Im  übrigen  vgl.  Furiua  von  Heraclea 
und  Verr.  V  112. 


278  Th.  Zielinski, 

höchstens  die  Schicklichkeit  verletzt  ^*).  Auch  nicht  in  der  Zu- 
sammensetzung des  Gerichtshofes,  die  durchaus  zu  keinen  le- 
galen Einwendungen  Anlaß  gegeben  zu  haben  scheint  ^^).  Auch 
nicht  in  der  Person  des  Anklägers,  dem  Naevius  Turpio  quidam^ 
so  wenig  Zutrauen  auch  dieser  Ehrenmann  einflößen  mochte  ^^). 
Auch  nicht  in  der  Hinrichtung  selbst,  die  vielmehr  more  maio- 
rum  auf  Grund  eines  voraufgegangenen  Urtheilspruches  geschah. 
Auch  nicht  in  den  empörenden  Scenen,  die  uns  §§  117  ff.  ge- 
schildert werden  ;  sie  fallen  direct  nur  dem  Freigelassenen  Ti- 
marchides und  dem  Lictor  Sextius  zur  Last;  den  Verres  selbst 
trifft  nur  die  Vituperatio ,  daß  er  diese  Dinge  hat  geschehen 
lassen  ^'). 

Sieht  man  von  all  diesem  Beiwerk  ab,  so  bleibt  die  böse 
Accusatio  bestehen:  Verres  hat  unschuldige  Leute  verurtheilen 
lassen,  um  die  Beweise  seiner  eigenen  Schuld  aus  der  Welt  zu 
schaffen.  Da  nun  die  Unschuld  der  Kapitäne  nothwendig  zu 
erweisen  ist,  wenn  die  Schuld  des  Verres  dargethan  werden 
soll,  so  ist  es  vor  allen  Dingen  wichtig  zu  erfahren ,  w  i  e  d  i  e 
gegen  sie  erhobene  Anklage  lautete  Das  ist  der 
springende  Punct.  Cicero  berührt  ihn  mit  keinem  Worte  ,  we- 
der §  108,  wo  von  der  Anklage,  noch  §  114,  wo  von  der  Ver- 
urtheilung  die  Rede  ist;  und  da  die  Ausleger  diese  allerwich- 
tigste  Frage  im  ganzen  fünften  Buch  nur  ganz  flüchtig  und  zu- 


")  Daß  darin  keine  Rechtsverletzung  lag,  geht  aus  §§  83  f.  her- 
vor, wo  die  Beförderung  eines  Segestaners  oder  Centuripiners  zu  die- 
ser Würde  als  etwas  Erlaubtes  und  Natürliches  angesehen  und  nur  der 
Umstand ,  daß  dem  Bürger  einer  untertbänigen  Stadt  das  Commando 
u.  a.  über  die  Schiffe  der  freien  Städte  gegeben  wird,  als  eine  Hint- 
ansetzung der  dignitas  aequitas  und  des  officium  erscheint. 

")  Daß  die  Richter  latrones  sind  (§  114)  folgt  ohne  Weiteres 
daraus,  daß  sie  Comites  des  Verres  waren  und  ist  formell  irrelevant. 
Möglicherweise  war  die  Lex  Rupilia  nicht  befolgt;  doch  spricht  das 
Schweigen  des  Redners  nicht  zu  Gunsten  dieser  Vermuthung. 

'*)  Seine  nahen  Beziehungen  zu  Verres  (§  108)  involviren  schlimm- 
stenfalls nur  eine  Vituperatio.  Gravirender  scheint  der  Zusatz  qui  C. 
Sacerdote  praetore  iniuriarum  damnatus  est.  Soll  man  aus  diesem  Zu- 
satz schließen,  (was  u.  a.  Halms  Meinung  ist)  daß  Turpio  überhaupt 
nicht  als  Ankläger  auftreten  durfte?  Oder  soll  man  daraus,  daß  Ci- 
cero dieser  Eigenschaft  nur  beiläufig  erwähnt ,  ohne  davon  viel  Auf- 
hebens zu  machen,  das  gerade  Gegentheil  folgern  ?  Wir  wissen  das 
nicht;  was  wir  über  die  Gründe  erfahren,  welche  Unfähigkeit  zu  An- 
klagen im  Gefolge  hatten,  läßt  sich  meist  nur  hypothetisch  auf  die 
Republik  und  noch  hypothetischer  auf  die  propraetorische  Gerichts- 
barkeit ausdehnen  (vgl.  Zumpt  Crtminalproceß  35  ff.) ;  außerdem  ist 
die  Verurtheilung  in  der  Actio  iniuriarum  nicht  darunter. 

5^)  Es  ist  wohl  möglich,  daß  Verres  mit  seiner  Klage  quod  non 
suis  sed  suorum  peccatis  criminthusque  pretneretur  (  Ve  r  r.  II  49)  vor- 
zugsweise diesen  Punct  gemeint  hat;  wenigstens  war  kein  anderer  in 
dem  Maße  geeignet,  ihn  der  Invidia  des  leichterregbaren  Volkes  preis- 
zugeben. 


Verrina.  279 

dem  irrig  behandelt  haben  ^^) ,  so  wird  es  sich  verlohnen ,  ihr 
einige  Aufmerksamkeit  zu  widmen. 

Wir  nehmen  dabei  an,  daß  das  Verfahren  des  Verres  in 
Wirklichkeit  nicht  ganz  so  unsinnig  gewesen  sein  wird,  wie  es 
der  Redner  darstellt.  Damit  treten  wir  den  letzteren  durchaus 
nicht  zu  nahe;  im  alten  Rom,  wo  nicht  Gevatter  Schneider  und 
Handschuhmacher  auf  den  Geschworenenbänken  saßen,  durfte 
der  Anwalt  seiner  Kunst  größere  Zugeständnisse  machen,  als 
heutzutage ;  das  Gegengift  war  in  der  Sachkunde  der  Richter 
enthalten,  die  zumeist  selber  das  übten,  was  in  der  classischen 
Stelle  de  or.  II  241  zum  Entsetzen  der  Frommen  vorgetragen 
wird,  und  daher  instinctiv  fühlten,  wo  der  Boden  der  Wirklich- 
keit verlassen  wurde ;  sie  werden  wohl  gewußt  haben,  wie  viel 
von  dem,  was  sie  hörten,  die  Schuld  des  Angeklagten,  wie  viel 
lediglich  die  Meisterschaft  des  Anklägers  bewies.  Daß  daher, 
beispielsweise,  der  ausführliche  Bericht  über  die  intime  Unter- 
redung des  Verres  mit  Kleomenes  nicht  allzugläubige  Ohren  ge- 
funden hat,  dürfen  wir  mit  Sicherheit  annehmen. 

Nun  ist  seltsamer  Weise  unbeachtet  geblieben,  daß  die  von 
Cicero  §  110  eingeflochtene  Altercatio  zwischen  Dexon,  dem 
Vater  des  Nauarchen  Aristeus  ,  und  Verres  die  meisten  Puncte 
der  Anklage  enthalten  muß  :  ^Prodiderat  classem\  —  Quod 
ob  praemium.?  —  ''DeserueraV.  —  Quid  Cleomenes ? —  '■Igna- 
vus  fueraV.  —  At  eum  tu  ob  virtutem  Corona  ante  donaras  ^^). — 
^Dimiserat  nauta8\  —  Ab  omnibus  tu  mercedem  missionis  ac- 
ceperas.  Die  Folgerung,  daß  hiemit  die  vier  Hauptpuncte  der 
Anklage  gegeben  sind,  wird  zum  Ueberfluß  durch  zwei  weitere 
Stellen  bestätigt. 

1)  §  111  ist  speciell  vom  Nauarchen  Heraclius  die  Rede, 
der  eines  Augenleidens  wegen  in  Syrakus   zurückgeblieben   war 


^^)  Als  dem  Kleomenes  gemeldet  wurde ,  daß  im  benachbarten 
Hafen  sich  Seeräuber  gezeigt  hatten,  ergriff  er  schleunigst  die  Flucht 
et  sirnul  ut  se  ceteri  sequerentur  signiim  dari  iussit  ,  .  .  JSvolaverai  tarn 
e  conspecto  fere  fugiens  qiiadriremis  ,  cum  etiamium  ceterae  naves  uno 
in  loco  moliebantur  (§  88).  Dazu  macht  C.  T.  A.  Zumpt  die  ziemlich 
müssige  Bemerkung:  ceterum  hoc  ipsum,  quod  non  statim  Signum  fug ae 
secuti  essent,  videtur  posihac  reliquis  nauarchis  crimini  datum  esse,  und 
Halm  folgt  ihm.  Dagegen  ist  jedoch  einzuwenden,  daß  diese  An- 
klage nur  Phylarchos  und  Anthropiuos  getroffen  haben  würde,  die 
Kapitäne  der  beiden  zurückgebliebenen  Schiffe  von  Halunt  und  Apol- 
lonia,  und  von  diesen  wurde  der  eine  gefangen  genommen,  der  an- 
dere getödtet  —  ganz  abgesehen  davon,  daß  die  ganze  Hypothese  in 
der  Luft  hängt. 

59^  Wir  werden  unten  (Anm.  65)  sehen,  daß  das  i.  J.  71  von  Kleo- 
menes geführte  Geschwader  i.  J.  72  von  den  Legaten  P.  Tadins  an- 
geführt worden  ist ;  es  ist  deshalb  wahrscheinlich  ,  daß  die  §§  63  ff. 
erzählte  Enterung  des  Seeräuberschiffes  zu  dieser  Auszeichnung  den 
Anlaß  gegeben  hat. 


280  Th.  Zielin  8  ki, 

und  die  Fahrt  gar  nicht  mitgemacht  hatte-,  daß  ihm  Kleomenes 
Urlaub  gegeben  hatte  wird  ausdrücklich  erwähnt:  iussu  eins  qui 
potestatem  habuit,  in  commeatu  Syracusis  remansit ;  dennoch  wurde 
auch  er  angeklagt  und  verurtheilt.  'Aus  welchem  Grunde  ?' 
fragt  der  Redner,  is  certe  neque  classem  prodidit  (Punct  1), 
ueque  m  etu  perterritus  fugit  (=  ignavus  fuit ,  Punct  3) ,  neque 
exercitum  deseruü  (Punct  2).  Hier  finden  wir  von  den  vier 
Puncten,  die  Aristeus  betrafen,  drei  fast  mit  denselben  Worten 
wiederaufgeführt  ^^). 

2)  §  112  betrifft  den  Fall  des  Nauarchen  Furius,  der  im 
Gefängnis  seine  Apologie  schrieb ;  in  dieser  Schrift  setzte  er 
auseinander  —  Cicero  wird  wohl  nicht  den  unbedeutendsten 
Punct  herausgegriffen  haben  —  quot  a  civitate  sua  nautas  acce- 
perit^  quot  et  quanti  quemque  dimiserit  ^')  quot  secum  habuerit.     Und 


^°)  Und  der  vierte?  Es  wäre  doch  seitens  des  Redners  eine  al- 
len Glauben  übersteigende  Ungeschicklichkeit,  von  den  vier  Puncten 
der  allgemeinen  Anklage  gerade  den  auszulassen,  der  auf  den  in  Rede 
stehenden  Kapitän  paßte  —  denn  offenbar  hat  das  nautas  dimisit  zur 
Anklage  und  Verurtheilung  des  Heraclius  geführt,  —  aber  es  kommt 
noch  besser.  Nach  den  im  Text  ausgeschriebenen  Worten  fährt  Ci- 
cero also  fort :  eienim  iunc  esset  hoc  anim  advertendum ,  cum  classis 
Syracusib  proßcücehatur.  Wie,  der  Verrath  der  Flotte  an  die  Seeräu- 
ber sollte  schon  bei  ihrer  Ausfahrt  geahndet  werden?  'Neia',  meint 
Halm  :  hätte  er  sich  XiTioxa^^ou  schuldig  gemacht,  ohne  Urlaub  zu  haben, 
so  mu2ite  es  wohl  heim  Auslaujen  der  Flotte  beachtet  und  geahndet  wer- 
den. Aber  wie  kann  deseruit  plötzlich  seine  Bedeutung  so  geändert 
haben?  Soeben  (§  HO)  bedeutete  es  noch  nach  Halms  eigener  Aus- 
legung er  hat  die  Flotte  feig  verlassen  und  den  Seeräubern  preisgegeben, 
und  hier  sollen  wir  es  als  Assentirung  fassen  ?  Außerdem  hat  ja  der 
Redner  einige  Zeilen  höher  ausdrücklich  gesagt,  daß  Heraclius  von 
Kleomenes  Urlaub  bekommen  hatte;  wie  soll  der  Zuhörer  ahnen  kön- 
nen, daß  Turpio  dies  bestritt  ?  Und  vor  allen  Dingen :  wurden  denn 
die  Ausreißer  straffrei  ,  wenn  man  ihrer  nicht  vor  Beginn  des  Feld- 
zuges habhaft  wurde?  —  Damit  ist  es  also  nichts.  Fragen  wir  nun 
aber,  was  vor  dem  Auslaufen  der  Flotte  hätte  constatirt  und  geahn- 
det werden  müssen,  so  ergibt  sich  die  Antwort:  die  ungerecht- 
fertigten Lücken  in  den  Reihen  der  Mannschaft.  Und 
damit  werden  wir  abermals  auf  den  Punct  4  der  Anklage  geführt, 
den  Cicero  hier ,  wo  er  und  nur  er  in  Frage  kam  ,  nicht  auslassen 
durfte,  ohne  sich  der  gröbsten  Escamotage  schuldig  zu  machen.  Wir 
müssen  daher  die  offenbar  lückenhafte  Stelle  etwa  so  ergänzen :  Is 
certe  .  .  .  neque  exercitum  deseruit.  '■At  enim  <naiitas  dimisif.  Ac- 
cusationem  avdimus  an  tut  tuorumque  sceleris  improbam  confessionem  ? 
Etenim>  tunc  esset  hoc  animadvertendum ,  cum  classis  Syracusis  pro- 
ßciscebatur !  Der  Sinn  ist:  'Was  die  Beurlaubungen  der  Matrosen  an- 
belangt, so  hätte  Kleomenes  ihn  deshalb  vor  der  Ausfahrt  zur  Re- 
chenschaft ziehen  sollen,  als  er  mit  seinem  Schiff  zu  dessen  Geschwa- 
der stieß  ;  hat  er  damals  alles  in  Ordnung  gefunden,  so  war  er  hin- 
fort allein  verantwortlich'.     Dagegen  ließ  sich  nichts  einwenden. 

^^)  Sieht   das   nach    einer  Vertheidigung  aus?     Auf  die  Beschul- 
digung,   durch    verbrecherische  Beurlaubungen    den  Verlust    des  Ge- 


Verrina.  281 

daß  kein  Zweifel  übrig  bleibe,  folgt  bei  Cicero  die  Angabe: 
quae  cum  apud  te  diceret  .  .  .  . ;  also  hat  sicher  der  vierte  Punct 
der  gegen  Aristeus  gerichteten  Anklage  auch  gegen  Furius 
gegolten. 

Und  zwar  war  in  diesem  Punct,  wie  sich  leicht  einsehen 
läßt,  der  Schwerpunct  der  Anklage  enthalten ;  daß  die  Kapitäne, 
durch  feige  Flucht  das  Geschwader  dem  Feind  überliefert  ha- 
ben' —  des  rednerischen  Effectes  halber  macht  Cicero  aus  die- 
sem einen  Puncte  drei  —  war  bloß  die  Folge  daxon,  daß  ihre 
Kräfte  ihnen  einen  erfolgreichen  Widerstand  nicht  gestatteten. 
Somit  lautete  die  Anklage  auf  Schwächung  der  Schiffs- 
mannschaft durch  ungerechtfertigte,  zu  eigennü- 
tzigen Zwecken  vorgenommene  Beurlaubungen. 

Mit  der  Beantwortang  dieser  Hauptfrage  erledigen  sich  zu- 
gleich zwei  Nebenfragen. 

1)  Warum  wurde  Heraclius,  der  doch  krankheitshalber  an 
der  Expedition  gar  nicht  theilgenommen  hatte,  gleich  den  übri- 
gen angeklagt  und  verurtheilt  (§  111)?  Daß  wir  mit  der  ^von 
Cicero  selber  §  103  {statuit  .  .  .  nauarchos  omnes^  testes  sui  sce- 
leris^ vita  esse  privandos)  gegebenen  Motivirung  hier  nicht  aus- 
reichen, liegt  auf  der  Hand,  nach  C.  J.  A.  Zumpt  müssen  wir 
einen  Act  nicht  nur  rohester,  sondern  auch  zweckloser  und  nicht 
einmal  formell  begründeter  Willkür  annehmen.  War  aber  die 
Anklage  vor  allen  Dingen  auf  den  Beurlaubungen  begründet,  so 
handelte  Turpio  nur  folgerecht,  wenn  er  sie  auch  auf  Heraclius 
ausdehnte. 

2)  Warum  wurde  für  Phalacrus  aus  Centuripae  eine  Aus- 
nahme gemacht?  Daß  Cicero  für  das  Mendaciolum  §  105  nicht 
gut  auf  Glauben  gerechnet  haben  kann,  ist  schon  oben  bemerkt 
worden;  nach  der  soeben  begründeten  Auffassung  erklärt  sich 
die  Ausnahme  sehr  einfach.  Man  konnte  eben  dem  Pha- 
lacrus ungerechtfertigte  Beurlaubungen  nicht 
vorwerfen;  in  der  That  hebt  Cicero  wiederholt  hervor, 
das  Schiff  des  Phalacrus  gut  bemannt  gewesen  ist  ^^). 


schwaders  herbeigeführt  zu  haben,  konute  Furius  zweierlei  antworten: 
1)  es  fanden  keine  nennenswerthen  Beurlaubungen  statt'  (Status  con- 
iecturalis) ,  oder  2)  ich  habe  nur  den  Befehl  des  Statthalters  ausge- 
führt' (St.  iuridicialis  per  remotionem).  Im  ersten  Sinn  {quoi:  'wie 
wenige')  können  wir  den  Satz  nicht  verstehen ,  wegen  quanti ;  im 
zweiten  nur  dann  ,  wenn  dimiserit  mit  unerhörter  und  hier  zumal 
unstatthafter  Praegnanz  hatte  entlassen  müssen  bedeuten  könnte 
(Richter,  dem  Thomas  folgt,  erklärt :  versteht  sich,  auf  des  V.  Befehl. 
Das  versteht  sich  durchaus  nicht,  im  Gegeutheil :  darum,  und  nur 
darum  dreht  sich  der  ganze  Streit ;  mit  ditniserit  würde  Cicero  auf 
die  ungeschickteste  Art  praevariciren).  So  aber  bleibt  nur  die  An- 
nahme übrig ,  Cicero  habe  im  Einklang  mit  seiner  ganzen  Darstel- 
lung dimiseris  geschrieben. 

*^)  §  88  in  hac  {Centuripina)  quadriremi  propier  honorem  et   yra- 


282  Th.  Zielinski, 

Man  sieht,  so  thöricht  war  die  Handlungsweise  des  Verres 
nicht;  wir  haben  es  mit  einer  in  sich  zusammenhängenden,  fol- 
gerechten und  wohldurchdachten  Anklage  zu  thun.  Daraus  folgt 
natürlich  noch  lange  nicht,  daß  sie  gerechtfertigt  war;  aber  ob 
sie  es  war,  ob  nicht,  das  konnte  nur  der  Zeugenverhör  lehren 
Jedenfalls  haben  wir  das  Punctum  saliens  gefunden :  ob  die 
Kapitäne  aus  freien  Stücken  und  zu  eigenem  Nu- 
tzen die  Matrosen  entlassen  haben,  oder  aber  auf 
Befehl  des  Verres,  dem  auch  der  klingende  Vor- 
theil  zufloß  —  darum  handelt  es  sich,  in  dieser  einen  Frage 
ist  das  ganze  Crimen  navale  enthalten. 

Welche  Mittel  standen  nun  dem  Redner  zu  Gebote  um  die 
Frage  in  dem  von  ihm  gewünschten  Sinn  entscheiden  zu  las- 
sen ?     Darüber  gibt  er  uns  selbst  doppelte  Auskunft. 

1)  Ein  mittelbarer  Beweis.  Der  Vortheil  konnte 
nur  dem  zufließen,  der  die  für  die  Verpflegung  und 
Löhnung  der  Matrosen  von  den  Städten  ausgeworfenen 
Summen  in  der  Hand  hatte.  Vor  der  Statthalterschaft  des 
Verres  verfügten  die  Kapitäne  über  diese  Summen ;  Verres 
ordnete  an,  daß  sie  ihm  übergeben  würden. 
Man  sieht,  dieser  Punct  ist  von  gewaltiger  Tragweite:  als  Be- 
weismittel mußten  die  Testimonia  civitatum  vorgeführt  werden 
(§§  60  f.). 

2)  Ein  unmittelbarer  Beweis  :  te  pretio  remiges  müitesque  di- 
misisse  arguo  (§  134).  Darum  konnten  natürlich  außer  Verres 
nur  die  Kapitäne  wissen,  und  das  wird  —  außer  dem  Wunsch, 
die  Wuth  der  Provincialen  von  sich  auf  andere  abzulenken  — 
der  Grund  gewesen  sein ,  warum  Verres  sie  aus  dem  Wege 
räumte.  Unter  diesen  Umständen  war  es  verhängnisvoll  für  ihn, 
daß  Phjlarch ,  der  von  den  Seeräubern  gefangen  genommene 
Kapitän  von  Halunt ,  von  de^  Lokrern  losgekauft  wurde  und 
daher  als  Zeuge  auftreten  konnte  ^^). 


tiam  Cleomenis  mi?iime  multi  remiges  et  milites  deerant.  §  104  [Cleo- 
menes)  qui  solus  habuerit  constraiam  navem  et  miiius  exincmüam  (nl. 
das  centuripinische).  §  135  dico  .  .  .  si  uni  attribuenda  culpa  sit.  in 
eo  maximam  fuisse,  qui  optimam  navem,  plurimos  nautas  haberei  (Cleo- 
menes,  der  auf  dem  Schiff  des  Phalacrus  fuhr). 

®3)  Freilich  führt  Cicero  §  134  außer  ihm  und  Phalacrus  —  daß 
sind  die  nauarchi  reliqui,  wenn  nicht  etwa  zugleich  die  Apologie  des 
Furius  gemeint  ist  —  noch  eine  stattliche  Anzahl  anderer  Zeugen  auf, 
darunter  den  Kleomenes  selbst;  aber  das  Zeugnis  des  letzteren  bewies 
nur,  daß  Beurlaubungen  stattgefunden  hatten,  nicht  daß  Verres  sie 
verfügte,  und  ob  die  anderen  mehr  aussagen  konnten  ist  zweifelhaft. 
Es  scheint,  daß  Cicero  auch  auf  den  Status  conjecturalis  Bedacht  neh- 
men zu  müssen  geglaubt  habe,  da  die  Gegner  bei  diesem  Status  sich 
auf  ein  unverächtliches  Hilfsmittel,  nämlich  die  §§  102  ff.  behandelte 
Urkunde  berufen  konnten. 


Verrina.  283 

8.     Zur  sicilischen  Quaestorentafel. 

Zu  Verr.  V  114  tarnen  neque  iste  in  tanta  re  tot  hominum 
(gemeint  ist  das  Crimen  navale)  T.  Vettium  ad  se  arcessit,  quae- 
storem  suum  .  .  .  lesen  wir  bei  Halm-Laubmann  die  Anmerkung : 
T.  Vettius  ChilOy  Schwager  des  Verres  und  einer  seiner  Quaestoren 
im  letzten  Jahre  seiner  Verwaltung.  —  Ebendaselbst  zu  Verr, 
V  76  unum,  alterum  mensem^  prope  annum  denique  domi  tuae  pi- 
rataey  a  quo  tempore  capti  sunt,  quoad  per  me  licilum  est,  fuerunt 
die  Anmerkung:  .  .  .  woraus  hervorgeht^  daß  die  Geschichte  mit 
den  Seeräubern  in  das  letzte  Jahr  der  Praetur  des  Verres  fiel.  Da 
nun  die  Gefangennahme  der  Seeräuber  eine  That  des  Quaestors 
P.  Caesetius  war  (§  63),  so  hätten  wir  nach  Halm -Laub- 
mann für  dasselbe  letzte  Jahr  des  Verres  (71  v.  Ch.)  und  das- 
selbe syrakusanische  Amtsgebiet  —  denn  Syrakus  war  der  Schau- 
platz beider  Ereignisse  —  zwei  Quaestoren  anzunehmen^*). 

Das  geht  natürlich  nicht  an ;  und  da  die  Gefangennahme 
der  Seeräuber  und  das  Crimen  navale  in  zwei  verschiedene 
Quaestorenjahre  fallen,  so  ist  zunächst  zu  entscheiden,  welches 
von  diesen  zwei  Ereignissen  das  frühere  ist.  Die  Antwort  gibt 
uns  V  101  causam  sibi  dicendam  esse  statuerat  iam  ante^  quam 
hoc  usu  venit  (nl.  das  Crimen  navale),  ita  ut  ipsum  prior e  actione 
dicere  audistis ;  gemeint  ist  V  73  prior e  actione  dixit  se ,  quod 
sciret  sibi  crimini  datum  iri  pecuniam  accepisse  neque  de  vero  ar- 
chipirata  sumpsisse  supplicium^  ideo  se  securi  non  percussisse.  Aus 
diesen  zwei  Stellen  ergibt  sich ,  daß  die  Gefangennahme 
der  Seeräuber  dem  Crimen  navale    vorausging ^^). 


®*)  Die  Chronologie  Halms  hat  auch  Thomas  aufgenommen.  An- 
derer Ansicht  ist  Klein  (die  Verwaltungsbeamten  des  rötnischen  Reiches 
I  1,  148  ff);  von  den  vier  Quaestoren  des  Verres,  deren  Namen  uns 
bekannt  sind  —  M.  Postumius  Verr.  II  44,  P.  Caesetius  IV  146  V 
68,  T.  Vettius  V  114  und  Q.  Caecilius  nimmt  er  den  ersten  aus  guten 
Gründen  für  das  erste  Jahr  und  Syrakus  in  Anspruch  ,  den  zweiten 
für  das  zweite  Jahr  und  Syrakus,  den  dritten  für  das  erste  Jahr  und 
Lilybaeum  ,  den  vierten  für  das  zweite  Jahr  und  Lilybaeum.  Die 
Stelle ,  die  den  Berechnungen  Kleins  zu  Grunde  liegt ,  wird  weiter 
unten  besprochen  werden;  hier  ist  nur  darauf  hinzuweisen,  daß  Vet- 
tius auf  keinen  Fall  nach  Lilybaeum  gehört,  sondern  nach  Syrakus, 
da  es  sonst  von  Cicero  unsinnig  gewesen  wäre ,  Verres  daraus  einen 
Vorwurf  zu  machen,  daß  er  ihn  bei  dem  Nauarchenproceß,  der  eben 
in  Syrakus  stattfand,  nicht  in  sein  Consilium  aufgenommen  hätte.  — 
Uebrigens  ist  auch  Q.  Caecilius  richtiger  ins  Jahr  73  zu  verweisen, 
wenn  er  mit  einem  Praefectus  des  M.  Antonius  zusammen  gewirkt 
haben  soll  {Div.  in.   Caec.  55  ff.). 

^^)  Man  könnte  geneigt  sein ,  dies  direct  aus  dem  Uebergang 
§  80  zu  folgern,  wenn  man  nicht  wüßte  (vgl.  Anm.  33)  daß  bei 
Cicero  der  rhetorische  Zusammenhang  nicht  immer  mit   dem   histori- 


284  Th.  Zielinski, 

Indem  wir  dieses  Resultat  mit  dem  vorigen  verbinden,  erhalten 
wir  —  mit  Berücksichtigung  des  M.  Postumius,  der  bestimmt 
im  ersten  Jahr  Quaestor  in  Syrakus  war  —  folgende  Chro- 
nologie : 

73  V.  Ch.  M.  Postumius.     Proceß  des  Heraclius. 

72  V.  Ch.  P.  Caeretius.     Gefangennahme  der  Seeräuber. 

71    V.  Ch.  J.  Vettius«^).     Crimen  navale. 

Ist  aber  diese  Chronologie  richtig,  so  bleiben  zwar  andere 
Stellen  zu  erledigen  —  dieselben,  welche  bislang  die  falschen 
Chronologien  gestützt  haben. 

1)  V  75  geht  Cicero  zur  Aussage  des  Verres  über,  er  habe 
den  gefangenen  Archipiraten ,  statt  ihn  öffentlich  hinzurichten, 
in  privatem  Gewahrsam  gehalten,  um  der  in  Aussicht  stehenden 
Anklage  um  so  wirksamer  entgegentreten  zu  können.  Er  ope- 
rirt  hier  mit  einer  äußerst  wuchtigen  und  wirkungsvollen  Gra- 
datio.  Piratam  vivum  tenuisti.  Quem  ad  finem  ?  dum  cum  imperio 
fuiati.  Quam  ob  'causam  f  et  c.  .  .  Verum  esto  ;  sit  tibi  illud  libe- 
rum omne  tempus ,  quo  ad  cum  imperio  fuisti.  Etiamne  privatuSy 
etiamne  reus ,  etiamne  paene  damnatus  hostium  duces  privata  in 
domo  retinuisti  f  Unnm ,  alterum  mensem ,  prope  annum  denique 
domi  tuae  piratae,  a  quo  tempore  capti  sunt^  quoad  per  me 
licitum  est^  fuerunt,  hoc  est^  quoad  per  M.  Glabrionem  licitum  est,  qui 
postulante  me  produci  atque  in  carcerem  condi  imperavit.  Letzteres 
geschah  im  Verlauf  der  Actio  prima  ^') ;  ist  bis  dahin  a  quo 
tempore  capti  sunt  nicht  ein  volles  Jahr  vergangen,  dann  kann 
die  Gefangennahme  freilich  nicht  ins  Jahr  72  fallen.  —  Aber 
auch  nicht  ins  Jahr  71.     Die  Actio  prima  begann,  wie  wir  wis- 


schen  identificirt  werden  darf.  Absichtslose  Indicien  sind  darum  im- 
mer vorzuziehen.  —  Ein  solches  ist  auch  §  82  naves  ,  quihus  legatus 
praefuerat,  Cleomem  tradit.  Der  Legat  ist  P.  Tadius,  der  mit  dem 
Quaestor  P.  Caesetius  zusammen  das  Seeräuberschiff  nahm,  §  63;  wie 
gut  dazu  die  Auszeichnung  des  Aristeus  paßt,  haben  wir  oben  (Anm. 
59)  gesehen. 

®^)  Demnach  war  es  Vettius,  nicht,  wie  Halm  zu  Verr.  IV  146 
meinte,  Caesetius ,  auf  den  I  99  quaestores  sese  in  senatu  exspectare 
dixit  zu  beziehen  ist.  Derselbe  Vettius  mit  seinem  Collegen  vom  Eryx 
ist  auch  Verr.  II  11  f.  gemeint  quaestores  utriuaque  provinciae  ,  qui 
isto  praetore  fueratit,  cu7n  fascibus  mihi  praesto  fuerunt;  his  porro  qui 
successerunt  .  .  .  non  minus  acres  contra  me  fuerunt.  Die  Stelle  ist 
übrigens  räthselhaft:  aus  welchem  Grunde  maßten  sich  die  zwei 
Quaestoren  die  Fasces  an?  Die  Lösung  Mommsens  (Staatsr.  P  682^ 
mit  Beziehung  auf  die  nach  Verres  Abgang  in  Sicilien  eingetretene  Va- 
canz)  ist  nicht  unbedenklich,  da  Metellus  längst  in  Sicilien  war,  als 
Cicero  dort  eintraf  (vgl.  Anm.  14). 

^^)  Nach  §  73  befanden  sich  die  Archipiraten  noch  in  Verres'  Hause, 
als  M.  Annius  unter  den  Zeugen  verhört  wurde,  also  in  der  Actio 
prima ;  demnach  ist  Bemerkung  Thomas',  daß  die  Maßregel  des  Gla- 
brio  ne  dut  pas  preceder  de  beaucoup  la  prima  actio  nicht  richtig. 


Verrina.  285 

sen  (Actio  I  31),  an  den  Nonen  des  Sextils  70,  und  im  Lauf 
der  folgenden  zehn  Tage  muß  die  Verhaftung  der  Seeräuber 
durch  den  Vorsitzenden  Glabrio  vor  sich  gegangen  sein  ;  rech- 
nen wir  von  diesem  Termin  ein  nicht  volles  Jahr  zurück ,  so 
kommen  wir  in  den  Winter  oder  Spätherbst  71,  und  da  kann 
sich  schon  der  Jahreszeit  wegen  der  Vorfall  nicht  ereignet  ha- 
ben —  ganz  abgesehen  von  dem  Doppelquaestor,  wie  auch  davon, 
daß  die  folgenden  Ereignisse  (die  Hinrichtungen  der  vermeint- 
lichen Seeräuber,  der  Verlust  der  Flotte,  der  Nauarchenproceß) 
einfach  nicht  mehr  unterzubringen  sind.  Aber  auch  andere  Er- 
wägungen hindern  uns  daran,  die  Gefangennahme  als  Terminus 
a  quo  zu  betrachten.  Man  sehe  sich  nur  die  Gradatio  an;  Ci- 
cero hat  ja  dem  Angeklagten  die  ganze  Zeit  quoad  cum  imperio 
fuit  freigegeben,  er  greift  ihn  nur  wegen  desjenigen  Zeitraums 
an,  als  er  privatus^  reus,  paene  damnatus  war,  wie  kann  er  dann 
nachträglich  doch  auf  die  Zeit  seines  Imperiums  zurückkommen  ? 
Und  nun  beachte  man,  daß  von  dem  Zeitpuncte  an,  da  dieses 
Imperium  aufhörte ,  bis  zur  Auslieferung  an  die  acht  Monate 
vergangen  waren,  ein  Zeitraum,  den  der  Redner  allerdings  dem 
Pathos  der  Stelle  gemäß  jpro^e  annum  nennen  konnte.  Demnach 
sind  diese  ohnehin  ungefügen  Worte  a  quo  tem- 
pore capti  sunt  auszuscheiden^^);  damit  verschwindet 
die  eine  Schwierigkeit. 

2)  Die  andere  ist  in  folgenden  Worten  des  Redners  enthalten : 
Verr.  II  49  sodales ,  viri  fortes^  legati  tui^  primo  anno  te  reli- 
querunt ;  unus  legatus  P.  Tadius ,  qui  erat  reliquus  ,  non  ita  tecum 
multum  fuit.  Sie  bilden  den  Angelpunct  der  Chronologie  Klein's  ^^), 
der  nach  ihnen  das  Amtsjahr  des  P.  Caesetius  sowie  des  T. 
Vettius  bestimmt.  Caesetius  war  nämlich,  wie  aus  Verr.Y  63 
hervorgeht,  in  Sicilien  gleichzeitig  mit  dem  Legaten  Tadius; 
seine  Quaestur  fällt  demnach  in  das  erste  oder  zweite  Verwaltungs- 
jahr des  Verres,  oder  vielmehr,  da  das  erste  durch  M.  Postumius 
besetzt  ist,  in  das  zweite.  Dieses  Resultat  ist  richtig;  es  wird, 
wie  wir  gesehen  haben,  durch  die  Chronologie  des  Crimen  na- 
vale  bestätigt.  Falsch  aber  ist  das  Amtsjahr  des  Vettius  be- 
stimmt auf  Grund  des  Synchronismus  mit  dem  Legaten  P.  Cer- 
vius  :  da  aber  den  Verres  seine  Legaten  mit  Ausnahme  des  einzigen 
P.  Tadius  schon  nach  dem  ersten  Jahre  verlassen  haben ,  anderer- 
seits  die    syracusanischen  Quaestoren    der    ersten    beiden  Jahre  .    .    . 


®^)  Auf  etwas  anderem  Wege  kommt  auch  Richter,  wenn  auch  zö- 
gernd, zu  demselben  Ergebnis.  Er  beruft  sich  —  mit  vollem  Recht  — 
auf  den  Widerspruch  zwischen  unserer  Stelle,  wonach  die  Seeräuber 
a  quo  tempore  capti  sunt  im  Hause  des  Verres  gehalten  worden 
sind ,  und  §  70,  wonach  der  gefangene  Archipirat  in  Centuripae  inter- 
nirt  wurde. 

^®)  üeber  sie  ist  Anm.  64  zu  vergleichen. 


286  Th.  Zielinski, 

bekannt  sind^  so  kann  Vettius  nur  loährend  des  ersten  Verwaltungs- 
jahres des  Verres,  und  zwar  für  den  lüybaetanischen  Sprengel  Quae- 
stor  auf  Sicüien  gewesen  sein.  Wir  müssen  umgekelirt  schließen: 
da  Vettius  sicher  im  dritten  Jahr  syracusanischer  Quaestor  war, 
so  kann  Cervius  nicht  zu  den  Legaten  gehört  haben ,  welche 
den  Verres  in  die  Provinz  begleitet  und  nach  dem  ersten  Jahre 
verlassen  hatten ,  sondern  er  wurde  zu  ihm  von  dem 
Senat  für  die  letzte  Zeit  seiner  Verwaltung 
geschickt '^^),  um  die  weggegangenen  zu  er- 
setzen. 

9.     Der  Proceß  des  C.  Servilius. 

C.  Servilius  war  ein  Negotiator  aus  dem  panormitanischen 
Convent.  Die  schlechten  Reden,  die  er  über  C.  Verres  führte, 
wurden  dem  letzteren  bekannt,  und  er  strafte  ihn  folgendermaßen : 
Hominem  iubet  Lilybaeum  vadimonium  Veneris  servo  promütere.  Pro- 
mittit;  Lilybaeum  venitur.  Cogere  cum  coepit,  cum  ageret  nemo, 
nemo  postularet,  sponsionem  .  .  .  (die  Zahl  ist  ausgefallen)  milium 
nummum  facere  cum  lictore  suo  ,,ni  furtis  quaestum  faceret'''' ;  recu- 
peratores  se  de  cohorte  sua  dicebat  daturum.  Servilius  et  recusare 
et  deprecari,  ne  iniquis  iudicibus,  nullo  adversario  iudicium  capitis 
in  se  constitueretur.  Umsonst ;  er  wird  mißhandelt ,  bis  er  zu 
Boden  fällt,  und  auch  dann  fährt  man  fort  den  alten  Mann  zu 
schlagen,  ut  aliquando  spondere  se  diceret.  Bald  darauf  stirbt  er, 
iste  autem  homo  Venerius  (nämlich  Verres)  .  .  .  de  bonis  illius  in 
aede    Veneris  argenteum  Cupidinem  posuit  [Verr.  V   141   f.). 


'°)  Staatsrechtlich  steht  dieser  Annahme  nichts  im  Wege ;  freilich 
^nrd  auf  diejenigen  Legaten,  die  einem  Beamten  als  ständige  Gehidfen 
heigegeben  werden,  die  Befristung  dieses  Amtes  mit  bezogen  (Mommsen, 
Staatsr.  II  l^  687);  daß  dies  aber  nur  als  ein  Recht,  nicht  als  eine 
Pflicht  galt,  lehrt  eben  unsere  Stelle  II  49  aufs  deutlichste  (ad  Att. 
XV  11,  4  redet  Cicero  auch  nur  von  Tiuius  iuris  quinquennis  licentia)- 
und  wenn  die  Legaten  das  Recht  hatten,  nach  dem  ersten  Jahr  den 
Statthalter  zu  verlassen,  so  muß  auch  der  Senat  das  Recht  gehabt 
haben  ,  an  ihre  Stelle  neue  zu  senden.  Willems  freilich  (le  senat  II  609) 
spricht  nur  dem  Statthalter  das  Recht  zu ,  den  Legaten  vor  Ablauf 
seines  Imperiums  zu  entlassen  ;  das  kann  jedoch  nur  für  das  erste  Jahr 
zugegeben  werden,  und  auch  hier  konnten  die  Legaten,  wie  ad  Att. 
VI  3,  1  ex  pacto  et  convento,  nam  ea  lege  exierat  lehrt,  sich  gewisse 
Freiheiten  ausbedingen.  —  Auch  ist  folgendes  zu  beachten :  Cervius 
war,  wie  Verr.  V  114  lehrt,  dem  Verres  durchaus  nicht  wohl  gesinnt; 
beim  Nauarcheuproceß  hatte  ihn  dieser  in  sein  Consilium  nicht  auf- 
genommen, und  als  Cervius  durch  die  Sortitio  unter  die  Richter  kam, 
die  über  Verres  selbst  zu  Gericht  sitzen  sollten ,  benutzte  dieser  sein 
Rejectionsrecht  dazu,  um  ihn  zu  entfernen.  Diese  Feindseligkeit  läßt 
sich  schwer  bei  einem  Legaten  begreifen,  der  vom  Statthalter  selbst 
vorgeschlagen  worden  war;  sie  erklärt  sich  dagegen  leicht  bei  einem 
solchen,  den  der  Senat  dem  Statthalter  aufoctroyirt  hatte. 


Verrina.  287 

Um  die  Erklärung  dieses  Falles  hat  sich  Mommsen  '^)  ver- 
dient gemacht.  Mit  Recht  betont  er,  daß  die  Sponsio  nicht  die 
regelmäßige  Einbringung  der  beim  Vadimonium  erklärten  Actio 
war  ;  dagegen  spricht,  abgesehen  von  dem  ageret  nemo,  die  Ver- 
schiedenheit des  Stipulators  von  der  Person  ,  der  das  Vadimo- 
nium versprochen  wurde.  Sehr  ansprechend  vermuthet  er  fer- 
ner, Verres  habe,  um  den  panormitanischen  Geschäftsmann  nach 
Lilybaeum  citiren  zu  können ,  einen  Anspruch  der  Venus  Ery- 
cina '^)  zum  Vorwand  genommen  und  darauf    hin    den  Servilius 


k 


'')  Im  Anhang  der  Ha  Im' sehen  Ausgabe;  den  älteren  Erklärern 
ist  wenig  oder  nichts  zu  entnehmen.  Hotoman  us,  der  als  Jurist 
Verständniß  für  den  Fall  gehabt  haben  würde,  gerieth  von  vornherein 
auf  einen  Holzweg,  indem  er  ni  furtis  quaestum  faceret  in  der  Meinung, 
Verres  habe  auf  dem  Wege  der  Sponsio  eine  Actio  iniuriarum  gegen 
Servilius  einleiten  wollen  —  mit  unmöglicher  Brachylogie  gleich  ni 
furtis  praetor em  qiiaestum  facere  dixisset  faßt;  Garatoni  rügt  seinen 
Irrthum  ,  ohne  indessen  selber  zu  einer  positiven  Ansicht  zu  kommen. 
Daß  Keller,  der  übrigens  unserer  Stelle  nur  beiläufig  erwähnt  {Se- 
mestria I  15  A.  20),  sich  durch  Hotomanus  hat  irre  macheu  lassen, 
scheint  daraus  hervorzugehen,  daß  er  die  Sponsio  (gleich  der  gänzlich 
verschiedenen  Verr.  HI  135  IF.  wo  auch  Restipulation  anzunehmen 
ist,  s.  Keller  a.  0.  30)  für  poenal  erklärt.  (Mit  Recht  hat  dagegen 
Mommsen  a.  0.  a.  E,  den  praejudicialen  Charakter  der  servilianischen 
Sponsio  betont,  leider  ohne  Erfolg;  Richter  und  Thomas  nehmen 
auch  hier  eine  Restipulation  an).  Caqueray  {Exjplication  des  pas- 
sages  de  droit  prive  c.  d.  l.  oeuvres  de  Ciceron  226  f.)  folgt  in  der 
Hauptsache  Hotomanus.  Die  anderen  schweigen  ;  D  r  u  m  a  n  n  war 
Philologe  genug,  um  die  Worte  der  Sponsionsformel  richtig  übersetzen 
zu  können  ;  im  übrigen  freilich  postulirt  er  einen  ganz  absurden  Sach- 
verhalt mit  seiner  Annahme  Servilius  wurde  nach  Lilybaeum  vorge- 
fordert, iceil  er  angeblich  betriigliche  Geldgeschäfte  trieb.  Um  aber  auch 
hier,  wo  er  in  der  Sache  selber  nicht  klar  sah,  Cicero  etwas  anhängen 
zu  können ,  ergeht  er  sich  in  allgemeinen  Betrachtungen  über  die 
Schlechtigkeit  der  Negotiatoren  überhaupt,  indem  er  trotz  Verr.  H  7 
kilikische  und  kyprische  Verhältnisse  ohne  Weiteres  auf  Sicilien  über- 
trägt, und  findet  es  unbillig,  daß  Cicero  diese  Confusion  nicht  eben- 
falls begangen  hat. 

'2)  Wie  ein  solcher  Anspruch  entstehen  konnte,  lehrt  der  Fall  des 
Dio  von  Halaesa  {Verr.  H  19  ff.).  Ihm  war  eine  grosse  Erbschaft 
zugefallen  mit  der  Bestimmung,  Statuen  (wahrscheinlich  des  Erblassers, 
vgl.  die  analoge  Bestimmung  des  Staberius  Hör.  Sat  II  3,  84  ff.  und 
Massö ,  de  jurisd.  Sicil.  adn.  S.  49  f )  auf  dem  Markt  zu  errichten, 
andernfalls  aber  der  Venus  eine  Mult  zu  zahlen.  Freilich  sollte  eine 
solche  Mult  der  Quaestor  von  Lilybaeum  einklagen,  aber  so  gut  Verres 
in  jenem  Fall  den  „Quadruplator"  Naevius  Turpio  vorschob ,  so  gut 
konnte  er  sich  hier  eines  Tempelsklaven  bedienen  (vgl.  Anm.  80).  Natür- 
lich ist  das  nicht  die  einzige  Möglichkeit ;  unter  dem  Schutz  der  römi- 
schen Herrschaft  (Diod.  IV  83)  muß  sich  die  Venus  von  Eryx  für  sici- 
lische  Verhältnisse  zu  einer  Geldmacht  ersten  Ranges  entwickelt  haben, 
und  es  wäre  kein  Wunder,  wenn  die  Negotiatoren  wenigstens  der  XVII 
populi  mit  ihr  in  Verbindung  gestanden  hätten.  Aber  die  Annahme 
einer  Mult  wird  durch  den  argenteus  Cupido  empfohlen;  vgl.  Anm.  76. 


288  Th.  Zielinski, 

Vadimonium  machen  lassen  ''^).  Den  weiteren  Verlauf  der  Sache 
stellt  er  sich  also  vor  :  Servüius  erschien ;  der  angekündigte  Pro- 
ceß  war  aber  zu  grundlos  ,  um  weiter  verfolgt  zu  werden ,  und  wie 
immer ,  wenn  der  Beklagte  erschienen  loar ,  nicht  aber  der  Kläger^ 
musste  dieser  causa  cadere.  Das  geschieht  auch  ;  aber  Verres  er- 
findet nun  eine  neue  Klage.  Ein  Lictor  tritt  auf  und  provocirt  den 
Servilius  zum  Process ,  indem  er  sich  erbietet  ihm  zu  beweisen ,  dass 
er  durch  Furtum  sich  bereichere.  Servilius  will  mit  Recht  auf 
diese  Wette  nicht  eingehen,  wird  aber  von  Verres  gezwungen  '^). 
Mommsens  Erklärung  gründet  sich  auf  die  Annahme  ,  daß 
der  Kläger  nicht  erschienen  war  und  die  Sponsio  daher  in  kei- 
nem Verhältnis  zum  Vadimouium  stand;  diese  Annahme  ist  je- 
doch aus  zwei  Gründen  unhaltbar.  Erstens  nämlich  sagt 
Cicero  ausdrücklich ,  daß  der  Kläger  erschienen  war ;  die 
Worte  Lilybaeum  venitur  können  in  diesem  Zusammenhang  — 
unmittelbar  nach  Erwähnung  des  von  beiden  Theilen  abgeschlos- 
senen Vadimoniums,  nur  —  bedeuten :  beide  Parteien  kommen  nach 
Lilybaeum  '^).  Wenn  aber  dem  so  ist,  so  muß  die  im  Vadi- 
monium verabredete  Actio  eingebracht  und  die  Sponsio  ni  furtis 
zu  ihr  in  irgend  einem  formellen  Verhältnis  gestanden  haben. 
Und  daß  sie  es  wirklich  that ,  beweisen  —  zweitens  —  die 
Schlußworte.  Aus  den  Bona  des  Servilius  wird  der  Venus  ein 
silberner  Cupido    gestiftet  ^®) ;    mit    anderen    Worten ,    der    von 


'^)  Die  alte  Recbtsregel  actor  sequitur  forum  rei  wird  von  Verres 
auch  sonst  außer  Acht  gelassen  (Verr.  III  38),  und  es  ist  wohl  denkbar, 
daß  der  homo  Venerius  sie  zu  Gunsten  der  erycinischen  Göttin  igno- 
rirte  ;  aber  ebensowohl  denkbar  ist  es,  bei  den  Beziehungen  des  ery- 
cinischen Schatzes  zum  Quaestor  von  Lilybaeum,  daß  letzteres  von  jeher 
für  alle  Processe,  die  mit  dem  Tempel  zusammenhingen,  den  Gerichts- 
stand gebildet  hätte. 

''*)  Letzteres  ist  weder  überliefert  noch  an  sich  wahrscheinlich; 
im  Text  steht  cum  Uli  nihilo  minus  iacenti  latera  tunderent,  ut  ali- 
quando  spondere  sc  diceret,  wobei  ut  natürlich  (die  Erklärer  schweigen 
darüber)  final  zu  fassen  ist.  Die  Richtigkeit  dieser  Auffassung  wird 
durch  die  folgende  Analyse  bestätigt  werden. 

^^)  Vgl.  Tu  IL  20 :  rogat  Fdbius  Acerronium  ut  secum  simul  veniat 
ad  Tullium;  venitur.  Caec.  20  placuit  Caecinae  de  amicarum  sententia 
constituere,  quo  die  in  rem  praesentem  veniretur  et  de  fundo  Caecina 
deduceretur  ;  dies  ex  utriusque  commodo  sumitur.  Verr.  III  78  pi'omittunt 
Hei'bitenses  vadimonium  Syracusas ;  eo  postquam  ventum  est,  coguntur 
Aeschrioni  (dem  Actor)  tantum  dare,  quantum  u.  s.  w.  Grammatisch  ist 
namentlich  die  zweite  Stelle,  sachlich  die  dritte  entscheidend. 

^^)  Daß  die  lepa  C^jfJ.ia  in  dieser  Form  der  Gottheit  dargebracht 
wird,  entspricht  durchaus  den  griechischen  Anschauungen,  in  deren 
Bann  wir  uns  hier  befinden;  die  Zanes  von  Olympia  fallen  jedem  gleich 
ein,  außerdem  ist  das  reiche  Material  bei  Bahr  zu  Hdt.  III  52  zu  ver- 
gleichen. Freilich  waren  auch  die  römischen  Bräuche  nicht  verschieden; 
vgl.  Huschke ,  die  Multa  und  das  Sacramentum  248  f.  Für  Sicilien 
endlich  ist  auf  Fe rr.  II  115  zu  verweisen,  wo  gleichfalls  eine  der  Venus 


Verrina.  289 

Mommsen  angenommene  Rechtsanspruch  der  Göttin  wird  im 
Contumacialverfahren  befriedigt.  Das  ist  doch  nur  unter  der 
Voraussetzung  möglich,  daß  die  Actio  eingeleitet  worden  ist  und 
durch  Schuld  des  Beklagten ,  nicht  des  Klägers ,  ihren  regel- 
mäßigen Fortgang  nicht  genommen  hat  '^).  Die  Schuld  des  Be- 
klagten kann  aber  nur  in  seiner  Weigerung,  die  Sponsio  einzu- 
gehen, gesucht  werden  ;  so  werden  wir  auch  auf  dem  Wege  des 
Rückschlusses  dahin  geführt,  in  der  Sponsio  ni  furtis  ei- 
nen integrirenden  Bestandtheil  der  auf  den  Rechts- 
anspruch der  Venus  sich  beziehenden  Actio  zu 
suchen. 

Wie  sich  aus  dieser  Actio  jene  Sponsio  habe  entwickeln 
können  —  das  ist  nun  nachzuweisen.  Wir  gehen  dabei  von 
der  Analogie  des  Falles  P.  Quinctius  aus.  Naevius  war  als 
Actor  gegen  Quinctius  aufgetreten;  der  Proceß  betraf  ihre  ehe- 
malige Societät,  war  daher  eine  Actio  pro  socio ;  aber  während 
der  Verhandlung  m  iure  hatte  Naevius  vom  Praetor  Dolabella 
verlangt,  daß  Quinctius  als  Persona  suspecta  die  Satisdatio  iu- 
dicatum  solvi  leiste;  eine  Persona  suspecta  wäre  er  aber,  weil 
seine  Bona  dreißig  Tage  lang  possedirt  worden  wären.  Da 
Quinctius  die  Forderung  für  unstatthaft  erklärte,  befahl  ihm  der 
Praetor  ,  mit  seinem  Gegner  eine  Sponsio  (praeiudicialis)  einzu- 
gehen, si  bona  sua  dies  XXX  possessa  non  essent.  So  hatte  sich 
aus  der  Actio  pro  socio  eine  inhaltlich  ganz  verschiedene  Sponsio 
entwickelt.  Fragen  wir  weiter,  was  geschehen  wäre,  wenn 
Quinctius  sich  geweigert  hätte,  diese  Sponsio  —  die  von  seinem 
Anwalt  mehrfach,  und  mit  Recht,  capitis  iudicium  genannt  wird  '^^) 


verfallene  Mult  (vgl.  §  93)  in  der  Form  eines  argenteus  Cupido  cum 
lampade  dargebracht  wird.  Eben  dies  spricht  zu  Gunsten  der  oben 
Anm.  72  aufgestellten  Vermuthung,  daß  es  sich  im  Falle  des  Dio  um 
eine  Multa  gehandelt  habe. 

'^)  Diesen  Umstand  scheint  Mommsen  übersehen  zu  haben;  Halm 
glaubte  ihn  im  Commentar  berücksichtigen  zu  müssen  und  lieferte  fol- 
gende sonderbare  Anmerkung;  die  Sponsio,  auch  angenommen,  daß  es 
dabei  zur  Verurtheilung  des  Serv.  Jcam,  gab  dem  Verres  noch  nicht  die 
Bona  in  die  Hände.  AUein  da  Serv.  jetzt  furti  convictus  (!)  war,  so 
konnte  er  zumal  nach  dessen  Tode  (?)  die  Forderung  des  Tempels  wieder 
aufnehmen  (!),  und  dann  war  es  entsprechend,  davon  ein  WeihgeschenTc 
zu  stiften.  1)  Wie  soll  einer,  der  hartnäckig  die  Sponsio  ni  fuHis 
verweigert,  je  furti  convictus  werden?  Er  wird  nicht  einmal  damnatus, 
sondern  nur  pi'o  damnato;  Halm  hat  sich  oiFenbar  durch  den  von 
Mommsen  —  vollkommen  richtig  —  gebrauchten  Ausspruch  irre  machen 
lassen.  2)  der  Kläger,  icelcher  an  dem  ihm  durch  Vadimonium  pri- 
vatim zugesicherten  Erscheinung stage  selbst  ausbleibt,  verwirkt  seinen 
Anspruch  (Rudorff,  röm.  Rechtsgeschichte  II  319);  wie  kann  der- 
selbe also  „wieder  aufgenommen  werden"  ?  3)  Was  hat  das  Furtum 
und  gar  der  Tod  mit  dieser  Wiederaufnahme  zu  schaffen  ? 

^^)  Das  ist  das  herrschende  Recht;  vgl.  lex  Rubria  c.  21  {de  pe- 
Philologus  LH  (N.F.  VI),  2.  19 


290  Th.  Zielinski, 

—  einzugehen,  so  kann  die  Antwort  nicht  zweifelhaft  sein :  er  wäre 
vom  Praetor  in  contumaciam  verurtheilt  worden,  und  die  Wir- 
kungen würden  für  ihn  dieselben  gewesen  sein  wie  wenn  er  vor 
dem  Iudex  oder  Arbiter  die  Actio  verloren  hätte  '^). 

So  haben  wir  uns  auch  den  Verlauf  des  gegen  C.  Servilius 
angestrengten  Processes  zu  denken.  Das  Vadimonium  wird  von 
beiden  Seiten  eingehalten  ,  die  Instruction  des  Processes  durch 
Verres  beginnt.  Bei  der  Verhandlung  in  iure  macht  der  Tem- 
pelsclave  darauf  aufmerksam ,  daß  Servilius  als  einer ,  der  sich 
durch  Diebstahle  bereichert  habe,  Persona  suspecta  sei  und  als 
solche    die  Satisdatio    iudicatum    solvi    zu    leisten  habe  ^^).     Da 


cunia  certa  credita)  .  .  .  Si  is  ibi  de  ea  re  in  iure  non  respon- 
derit  neque  de  ea  re  sponsionem  faciet  neque  iudicio  uti  oportehii  se 
def endet ,  tum  de  eo  .  .  .  siremps  res  lex  ius  causaque  omnibus  omnium 
rerum  esto  atque  uti  esset  esseve  oporteret,  si  is  .  .  .  eins  pecuniae  dem 
Kläger  ex  iudiciis  datis  iudicareve  recte  iussis  iure  lege  damnatiis 
esset  fuisset.  (Dasselbe  c.  22  auf  die  übrigen  einschlägigen  Fälle  prae- 
ter pecuniam  certam  creditam  übertragen).  Vgl.  für  den  vorliegenden 
Fall  Keller,  Semestria  I  17,  im  allgemeinen  Hartmann,  Contumacial- 
verfahren  102  flF.  und  die  Handbücher.  Worin  diese  Wirkungen  für 
den  Beklagten  bestanden,  darüber  vgl.  Anra.  89. 

''^)  Quin  ct.  8  me,  qui  caput  alterius  .  .  .  defendam;  31  spon- 
sionem  si  istius  modi  faceret,  se  .  .  .  de  capite  suo  prior e  loco  causam 
esse  dicturum ;  32  causam  capitis,  si  spmisimiem  fecisset,  priwe  loco  di- 
ceret  und  sonst.  Damit  vergleiche  man  unsere  Stelle:  ne  .  .  .  iudidum 
capitis  in  se  constitueretur. 

^°)  Es  ergibt  sich  also,  daß  nachgewiesenes  furtum  ebenso  zur  Sa- 
tisdatio iud.  s.  verpflichtete,  wie  voraufgegangene  Possession  der  Güter; 
das  ist  der  positive  Gewinn  für  die  Kunde  vom  römischen  Civilproceß, 
den  wir  aus  unserer  Stelle  schöpfen.  Doch  liegt  uns  die  Pflicht  ob, 
nachzuweisen,  daß  dieses  Resultat  sich  mit  dem,  was  wir  bisher  wußten, 
im  Einklang  befindet.  Schlägt  man  in  den  Handbüchern  nach,  z.B. 
V.  Bethmann-Hollweg  II  531.  Bei  persönlichen  Klagen  leistet  der  Be- 
Iclagte  .  .  .  diese  Caution  .  .  .  wegen  Verdachts  gegen  seine  Person. 
Dieser  Verdacht  ist  nach  Vorschrift  des  Edicts  begründet  gegen  Ban- 
kerottirer  und  gegen  den,  dessen  Vermögen  .  .  .  besessen  .  .  .  worden, 
endlich  gegen  den  Erben,  dessen  Zahlungsfähigkeit  der  Praetor  .  .  .  für 
nicht  ganz  gesichert  erklärt  (vgl.  Puchta ,  lustit.^  II  66  ;  Keller,  röm. 
Civilp)'.^  237  f. ;  RudorfF,  röm.  Bechtsg.  II  243  f.)  so  möchte  man  glauben, 
ein  Fall  wie  der  unsere  wäre  geradezu  ausgeschlossen ;  ganz  anders 
jedoch  gestaltet  sich  die  Sache,  wenn  man  die  Quellen  selber  vergleicht, 
nämlich  den  Locus  classicus  über  die  Personae  suspectae  Gaius  IV  102 
quarum  satisdationum  duplex  causa  est,  nam  aut  propter  genus  aciionis 
satisdatur,  aut  propter  personam,  quia  suspecta  sit  .  .  .  propter  per- 
sonam,  velut  si  cum  eo  agitur,  qui  decoxerit,  cuiusve  bona  a  creditori- 
bus  possessa  xwoscriptave  sint,  sive  cum  eo  herede  agatur,  quem  praetor 
suspectum  aestimaverit.  Hier  sieht  man  leicht ,  daß  nur  einzelne 
Beispiele  herausgegriffen  werden;  die  Kategorie  der  per- 
sonae suspectae  muß  offenbar  eine  größere  Reihe  von  Personen  umfaßt 
haben.  Da  nun  der  Grund,  warum  satisd.  i.  s.  verklagt  wurde,  in  der 
Furcht  lag,  der  Beklagte  könnte  sich  im  Verurtheilungsfalle  in  betrüg- 


Verrina.  291 

Servilius  das  in  Abrede  stellt,  befiehlt  ihm  Verres,  über  diese 
Vorfrage,  deren  Lösung  für  die  Fortsetzung  der  Instruction  noth- 
wendig  war,  eine  Sponsio  einzugehen,  aber  natürlich  nicht  mit 
dem  Tempelsclaven,  der  in  einem  Judicium  capitis  gegen  einen 
römischen  Bürger  nicht  als  Actor  in  fremder  Sache  auftreten 
konnte  ^*) ,    sondern  —  da  sich  niemand  finden    ließ  ^^)   —   mit 


lieber  Weise  der  Zahlung  entziehen  wollen,  und  diese  Furcht  bei  keiner 
Person  so  sehr  am  Platze  war ,  wie  bei  einem  Dieb  ,  so  ergibt  sich 
schon  daraus,  daß  dem  Decoctor  und  dem  cuius  bona  possessa  sunt  vor 
allen  Dingen  der  Für  zugesellt  werden  muß.  Dafür  sprechen  indeß 
auch  andere  Gründe:  1)  Ist  einmal  die  Liste  der  Personae  suspectae 
zu  ergänzen ,  so  haben  den  nächsten  Anspruch  auf  Berücksichtigung 
diejenigen ,  die  auch  sonst  neben  dem  Decoctor  und  dem ,  cuius  bona 
possessa  sunt,  genannt  werden.  Nun  ist  nach  der  lex  Julia  municipalis 
Z.  110  flF.  der  Decurionat  folgenden  Personen  unzugänglich:  qui  furti 
qu  od  ip  s  e  f  e  cit  fecerit  condemnatus  p  a  ctu  sv  e  e  st 
erit;  quive  lege  Plaetoria  .  .  .  condemnatus  est  erit ;  quive  .  .  .  aucto- 
ratus  est  erit  fuit  fuerit;  quive  in  iure  bonam  copiam  abiurarit  abiurave- 
tri  tbonamve  copiam  iuravit  iuraverit ;  quiv  e  sponsoribus  er  edi- 
toribu  sv  e  suis  renuntiavit  renuntiaverit  s  e  s  ol  dum 
s  olv  er  e  non  p  o  s  s  e ;  prove  quo  datum  depensum  est  erit ;  qu  o- 
ius  v  e  bona  ex  edicto  .  .  .  possessa  proscriptave  sunt 
erunt  etc.  Auf  Grund  dieser  Stelle  hat  schon  Lenel  {Edictum  per- 
petuum  63)  den  von  den  Compilatoren  ohne  Ztveifel  starTc  beschnittenen 
Katalog  postulationsunfähiger  Personen  ergänzt.  2)  Die  civilprocessu- 
alischen  Befugnisse  der  Infames  (und  zu  diesen  gehört  der  Für  in 
erster  Linie)  sind  auch  sonst  in  einer  Weise  beschränkt  worden,  die 
das  unbedingte  Mißtrauen  der  Praetoren  ihnen  gegenüber  deutlich  docu- 
mentirt  (s.  Lenel,  Zft.  f.  Rechtsgesch.  XV  56  ff.) ;  es  ist  darnach  kaum 
anzunehmen,  daß  man  sie  ohne  Satisdatio  zum  Proceß  zugelassen  haben 
sollte. 

^')  Von  der  Rechtsstellung  der  erycinischen  Tempelsclaven  ist  uns 
direct  nichts  bekannt;  doch  ist  ein  Analogieschluß  durch  Verr.  III  86 
möglich  gemacht.  Hier  —  ad  quos  tu  decumanum  Diognetum  Vene- 
rium  misisti,  novum  genus  publicani ;  cur  hoc  auctore  non  Momae  quo- 
que  servi  publici  ad  vectigalia  accedunt?  —  werden  die  Tempelsclaven 
der  Venus  mit  den  römischen  Gemeindesclaven  verglichen ;  und  so  wenig 
wir  auch  von  der  Rechtsstandschaft  der  letzteren  wissen ,  daß  sie  im 
Namen  der  Gemeinde  auf  vermögensrechtlichem  Gebiete  ein  Geschäft 
abschließen  konnten,  ist  bekannt  (Mommsen,  5iaa#srec/i^P  185).  Daraus 
ergab  sich  als  natürliche  Folge  auch  das  Recht,  im  Namen  der  Ge- 
meinde ihr  Verfallenes  einzuklagen  ;  aber  damit  scheint  auch  das 
Aeusserste  geschehen  zu  sein.  Wir  lassen  es  dahingestellt,  ob  der 
Praetor  dem  Tempelsclaven  eine  Actio  furti  in  eigener  Sache  gegen 
wen  auch  immer  gewährt  haben  würde;  hier  jedoch,  wo  nicht  der 
Geschädigte  sein  Recht  verfolgt,  sondern  dem  angeblichen  Thäter  ein 
an  einem  Dritten  begangenes  Unrecht  nachgewiesen  werden  soll ,  die 
Rolle  des  Klägers  einem  Unfreien  aufzuerlegen  hieße  die  Liberalität  zu 
weit  treiben. 

®2)  Das  liegt  in  Ciceros  Worten  cum  nemo  ageret,  nemo  postularet; 
cf.  Verr.  II  22  petit  Naevius  Turpio  .  .  .  etenim  erat  ejusmodi  causa, 
ut  ipse  praetor  cum  quaereret  calumniatorem ,  paulo  tamen  considera- 
tiorem  reperire  non  posset.     Im  Status   coniecturalis  —  und  mit  einem 

19* 


292  Th.  Zielinski, 

seinem  Lictor ;  gerechter  als  Dolabella  bürdete  er  die  Beweislast 
nicht  dem  Servilius,  sondern  dem  Lictor  auf  ^^). 

Est  adhuc  non  Verres ,  sed  Q.  Mucius-^  wäre  der  Proceß  in 
Panormus  zum  Austrag  gekommen  ^*) ,  oder  hätte  Verres  we- 
nigstens die  Recuperatoren  aus  dem  Convente  römischer  Bürger, 
wenn  auch  von  Lilybaeum ,  bestellt  ^^) ,  so  hätte  Servilius  sich 
fügen  müssen.  Aber  Verres  drohte  die  Recuperatoren  aus  sei- 
ner Cohorte  zu  ernennen  ^^),  und  das  war,  wenn  auch  vielleicht 


solchen  haben  wir  es  zu  thun  —  war  eben  die  Aussage  der  Zeugen 
am  wichtigsten  (Verr.  I  27  tibi  aliquid  ereptum  aut  ablatum  a  quo- 
piam  dicitur) ;  als  Zeuge  trat  ohne  Zweifel  der  Tempelsclave  auf;  der 
Stipulator  war  nur  der  Formalitäten  wegen  nöthig,  und  deshalb  war 
hier,  wie  in  den  gleichfalls  bloß  formellen  Comitia  curiata  (Lange,  röin. 
AU.  I  409),  als  bloßer  Träger  'der  Persona  actoris  der  Lictor  am 
Platze.  Und  sowie  die  Comitia  curiata  mit  Fug  und  Recht  nulla  co- 
mitia genannt  werden  korinten,  ebenso  durfte  Servilius  den  praetorischen 
Strohmann  als  nullus  adversarius  betrachten.  —  Mommsens  Deutung  — 
C.  Servilius,  gegen  den  weder  eine  Civil-  (actio)  noch  eine  Criminalklage 
{postulatio)  erhoben  ivird,  ist  gänzlich  frei  —  ist  von  allem  anderen 
abgesehen  (eine  Criminalklage  wird  nicht  erwartet,  da  das  Vadimoninm 
mit  einer  solchen  nichts  zu  schaffen  hat ,  und  bei  der  Postulatio  ist 
die  Anwesenheit  des  Reus  ohnehin  nicht  nötig)  schon  des  Zusammen- 
hanges wegen  nicht  zu  halten;  die  Stellung  des  Zwischensatzes  läßt 
die  Beziehung  auf  die  Sponsio  (=  da  niemand  als  Actor  auftrat,  nie- 
mand die  Sponsio  verlangte,  wie  schon  Hotomanus  erklärt.  Ueber  diese 
Bedeutung  von  postulare  —  iudicem^  iudicium,  exceptionem  und  folglich 
auch  sponsionem  —  s.  M.  Voigt,  röw.  Rechtsgeschichte  I  298.  Uebrigens 
ist  die  Stelle  kritisch  nicht  einwandfrei ;  die  Ueberlieferung  bietet  cum 
ageret  nemo  postularet,  so  daß  ageret  recht  gut  Glossem  sein  kann)  als 
die  natürlichste  erscheinen. 

^^)  Denn  die  Molle  des  Klägers  wird  dem  auferlegt,  der  auf  das 
Praeiudidum  provocirt,  also  auch  seine  Behauptung  in  der  Intentio 
formulirt  hat  (v.  Bethmann- Hollweg,  Civilproceß  II  330.  Hinsichtlich 
der  Parteilichkeit  Dolabellas  folge  ich  Hartmann  {Contumacialverfahren 
12  Anm.  8)  gegen  Keller  (Semestria  I  18  ff.).  Natürlich  rührt  die  Cor- 
rectheit  des  Verres  daher,  daß  er  seiner  Richter  vollkommen  sicher  ist. 
^*)  Als  dem  Forum  rei ;  vgl.  Verr.  III  negatiores  sihi  putant  esse 
turpe  id  forum  sihi  iniquum  eierare  uhi  negotientur. 

^^)  So  wollte  es  das  sicilische  Landrecht  (=  Lex  Rupilia)  :  quod 
Siculus  a  civi  Romano  (petit),  civis  Romanus  (iudex)  datur;  daß  e  con- 
ventu  civium  Romanorum  zu  verstehen  ist,  lehrt  der  folgende  Satz 
(Verr.  II  32). 

^ß)  Die  Bestellung  der  Recuperatoren  konnte  erst  erfolgen,  nachdem 
die  Stipulation  vollzogen  war ;  da  nun  letzteres  überhaupt  nicht  er- 
folgte, so  hat  Verres  die  Richter  überhaupt  nicht  bestellt.  Und  das 
liegt  auch  in  Ciceros  Worten  recuperatores  se  de  cohorte  sua  dicehat 
daturum,  wie  C.  T.  Zumpt  z.  d.  St.  richtig  anmerkt.  Woher  nun  Ser- 
vilius die  Gewißheit  schöpfte,  daß  die  Recuperatoren,  statt  aus  dem 
Convent,  aus  der  praetorischen  Cohorte  bestellt  werden  würden,  ist 
ebenso  leicht  zu  vermuthen ,  wie  schwer  mit  Bestimmtheit  zu  sagen  ; 
vgl.  Verr.  III  28  und  dazu  Degenkolb,  die  Lex  Hieronica  73. 


Verrina.  293 


edictmäßig  ^'),  so  sehr  gegen  das  in  Sicilien  geltende  Recht,  daß 
Servilius,  der  die  Absicht  dieser  Richterbestellung  durchschaute, 
sich  weigerte,  die  Sponsio  einzugehen^*).  Dadurch  wurde  er 
contumax.  Natürlich  wußte  er  genau,  was  ihm  bevorstand.  Der 
Praetor  konnte ,  ohne  das  Recht  zu  verletzen ,  gegen  ihn  die 
Ductio  und  die  Missio  in  bona  verhängen;  da  jedoch  sein  Pro- 
curator  nicht  gezögert  haben  würde,  durch  Auszahlung  des  Streit- 
objects  an  den  Tempelsclaven  ihn  und  die  Bona  zu  befreien  ^^), 
so  bestand  der  ganze  Schaden  in  dem  Verlust  der  Mult,  und  der 
war  zu  verschmerzen.  So  war  selbst  das  stärkste  von  den  recht- 
lichen Zwangsmitteln,  über  die  der  Praetor  verfügte,  in  diesem 
Falle    kraftlos  ^^) ;    das   ist  der  Grund ,    warum  Verres ,    der  die 


^^)  Gewiß  hat  Verres  in  mancher  Beziehung  die  Lex  Rupilia  schon 
in  seinem  Edict  abgeändert  {Verr.  II  33),  und  man  möchte  es  am 
liebsten  auch  für  diesen  Punct  annehmen.  Dagegen  spricht  jedoch  das 
Staunen  des  Scandilius  {Verr.  III  136),  als  Verres  ihm  statt  des  Con- 
vents  die  Cohorte  vorschlägt,  und  seine  Weigerung,  vor  solchen  Rich- 
tern seine  Sponsio  zu  verfolgen.  Andererseits  wissen  wir,  daß  Verres 
keinen  Anstand  nahm ,  gegebenenfalls  gegen  sein  Edict  zu  handeln, 
nicht  nur  in  Rom  (Verr.  I  119)  sondern  auch  in  der  Provinz  {Verr. 
II  41  wofern  hier  instituto  suo  mit  v.  Bethmann-Hollweg  a.  0.  II  605 
auf  Verres  nur  nicht  auf  die  Siculer  zu  beziehen  ist). 

^^)  Das  formelle  Recht  war  jedenfalls  gegen  ihn :  Verres  hatte  bis 
dahin  durchaus  correct  gehandelt,  die  einzige  —  allerdings  entscheidende 
—  unrechtmäßige  Handlung  seinerseits ,  nämlich  die  Bestellung  der 
Richter  aus  der  Cohorte,  stand  erst  bevor.  Und  doch  sieht  man  leicht 
ein ,  warum  Servilius  diese  Rechtsverletzung  nicht  abwarten  konnte ; 
hätte  er  nach  dem  spondeo  bei  der  Bestellung  der  Recuperatoren 
protestirt,  so  hätte  er  die  Sponsio  verloren  und  wäre  infamis  geworden ; 
jetzt  dagegen,  wenn  er  sich  auf  die  Sponsio  gar  nicht  einließ,  drohte 
ihm  nur  Verlust  der  Actio,  also  pecuniärer  Verlust,  und  der  war 
ihm  lieber. 

®*)  Das  war  das  damals  herrschende  Recht.  Die  Lex  Rubria  spricht 
von  Ductio  allerdings  nur  bei  der  pecunia  certa  credita  (cap.  21),  bei 
den  übrigen  persönlichen  und  dinglichen  Klagen  soll  der  Praetor  in 
Rom  die  Execution  verfügen  (cap.  22) ;  allein  da  diese  Unterscheidung 
nur  darin  ihren  Grund  hat,  daß  den  Municipalbehörden  das  Imperium 
mangelte,  so  mußte  sie  dem  Provincialstatthalter  gegenüber  wegfallen. 
Diese  Missio  in  bona  hatte  aber  nicht  den  nothwendigen  Verkauf  der- 
selben zur  Folge ;  da  nach  der  Lex  Rubria  der  Contumax  dem  Con- 
demnatus  gleich  gestellt  wird,  so  gilt  das  Interdict  des  Praetors,  wonach 
er  durch  Befriedigung  des  Actors  den  Alleinbesitz  seiner  Bona  wieder- 
erlangen kann,  auch  für  ihn  (v.  Bethmann-Hollweg  a.  0.  II 679).  Einen 
analogen  Fall  bietet  der  Civilproceß  des  Stenius,  in  dem  es  sich  gleich- 
falls um  eine  der  Venus  verfallende  Mult  handelt.  Der  Praetor  ver- 
kündigt das  fecisse  videri  und  fügt  hinzu  ob  eam  rem  HSIO  Veneri 
Erycinae  de  Stenii  honis  exacturum ;  honaque  eius  statim  coepit  vendere 
(wohl  übertrieben ;  er  wird  einen  Tempelsclaven  in  dieselben  einge- 
wiesen und  deren  Proscription  angeordnet  haben) ;  et  vendidisset ,  si 
tantulum  morae  fuisset,  quo  minus  ei  peeunia  illa  numeraretur  {Verr. 
II  93).     Die  Ductio  wird  als  Zwangsmittel  erwähnt   Verr.  II  63. 

**")  Man  sieht  daraus,   es  war  nicht  nur  iniquum  vom  Standpuncte 


294  Th.  Zielinski,    Verrina. 

rechtlichen  Formalitäten  nicht  länger  zu  beobachten  pflegte,  als 
ihm  zweckdienlich  war,  gegen  den  Contumax  körperliche  Zwangs- 
mittel anwenden  ließ.  Es  war  umsonst ;  der  greise  Negotiator 
wollte  lieber  sein  Leben ,  als  seine  Ehre  verlieren ;  das  ver- 
hängnisvolle Wort,  das  man  ihm  abzwingen  wollte,  kam  nicht 
über  seine  Lippen  ,  und  sein  Peiniger  mußte  mit  der  Genug- 
thuung,  die  das  Gesetz  ihm  gewährte,  vorlieb  nehmen,  mit  dem 
Sündengeld ,  das  nach  Vollziehung  der  Duetio  und  Missio  in 
bona  dem  Kläger  ausgezahlt  wurde  und  —  zwiefach  ein  Sün- 
dengeld, nach  Ciceros  Darstellung  —  als  silberner  Liebesgott 
in  den  Tempel  der  Erycina  wanderte. 


des  natürlichen  Rechts,  als  dessen  Vertreter  hier  und  überall  Cicero 
anzusehen  ist  {Quinct.  9  praetoris  iniquitate  .  ,  .  quod  iudicium  prius 
de  X)röbro  quam  de  re  vialuit  fieri)  soncieru  auch  vom  Standpunkte  des 
formellen  Rechts  zweckwidrig,  wenn  die  Praejudicialactio  ein  größeres 
Interesse  betraf,  als  die  Actio  selbst. 

St.  Petersburg.  Th.  Zielinshi. 


Cicero  ad  Atticum  I  16,  13. 

Lurco  autem  tribunus  pl. ,  qui  magistratum  ipse  nulluni 
lege  salva  iniit^  solutus  est  et  Aelia  et  Fufia^  ut  legem  de  amhitu 
ferret.  So  schreibt  K.  Lehmann  nach  Hofmann  in  seiner  Aus- 
gabe von  Ciceros  Briefen  (1892),  obwohl  er  von  der  Richtigkeit 
der  Veränderung  nicht  überzeugt  ist.  Für  ipse  nulluni  haben 
die  Hss.  simul  cum  oder  insimul  cum,  für  salva  dagegen  alia  oder 
aelia.  Maßgebend  ist  für  mich  die  Lesart  von  M^  (insimul  cum 
lege  alia),  welche  die  älteste  Ueberlieferung  darstellt.  Mit  Wahr- 
scheinlichkeit läßt  sich  daraus  insimulatus  lege  Acilia  herstellen. 
Die  lex  Acilia  Calpurnia  aus  dem  Jahre  67  ante  Christum  han- 
delt über  den  ambitus  und  paßt  gerade  deshalb  an  unserer 
Stelle.  Lurco  wurde  also ,  während  er  selbst  nach  einer  An- 
klage auf  Grund  eines  Gesetzes  wegen  Amtserschleichung  sein 
Amt  angetreten  hatte,  von  der  Beobachtung  der  Gesetze  Aelia 
und  Fufia,  wodurch  ein  Zeitverlust  entstanden  wäre,  entbunden, 
damit  er  möglichst  bald  ein  Gesetz  wegen  Amtserschleichung 
einbrächte. 

Aurich.  H.  Deiter. 


XIII. 

Ueber  die  Organisation  der  athenischen  Heliasten- 
gerichte  im  4.  Jahrh.  v.  Chr.*). 


Die  ehemals  allgemein  herrschende  Anschauung,  daß  jähr- 
lich 6000  Heliasten  ausgelost  wurden,  war  durch  die  Arbeit 
M.  Fränkels  (Die  attischen  Geschworenengerichte.  Berlin  1877) 
stark  erschüttert  worden.  Sein  Ergebniß  wurde  bereits  mehrfach 
anerkannt  und  begann  allenthalben  in  die  Handbücher  überzu- 
gehen ^),  als  die  Auffindung  von  Aristoteles'  lAOr^vaicüV  TioXtrsia^) 
diesen  Entwickelungsgang  jäh  unterbrach.  Die  ausdrückliche 
Erwähnung  von  6000  Kichtern  in  Kap.  24  §  3  brachte  eine 
sofortige  Rückkehr  zu  der  älteren  Ansicht  in  Fluß  ^).  Gleichwohl 
ist  hiermit  die  Frage  ebenso  wenig  erledigt  wie  früher.  Die 
Zeugnisse  über  die  6000  Richter  haben,  selbst  bei  unanfecht- 
barer Glaubwürdigkeit,  nur  für  das  5.  Jahrh.  v.  Chr.  Geltung; 
für  das  4.  Jahrh.  können  sie  Nichts  beweisen  (vgl.  Keil,  die 
solon.  Verfassung  in  Aristoteles'  Verfassungsgesch.  Athens,  S.  212 
A.  1).      Denn  gelegentlich  der  Wiederherstellung  der  demokrati- 


*)  P  0  8 1  e ,  on  the  mode  of  selecting  Jurors  for  the  law  courts, 
in  d.  Classical  Review  VIT  (1893)  S.  154  S.  und  die  2.  Auflage  von 
Gilbert,  griech.  Staatsalterth.  Bd.  I  sind  erst  nach  der  Einsendung 
des  Manuscriptes  an  die  Redaktion  zu  meiner  Kenntniß  gelangt.  Zu 
einer  Aenderung  meiner  Ansichten  bin  ich  nicht  veranlaßt  worden. 

*)  Zuerst  hat  Lipsius  in  Bursians  Jahresberichten  Bd.  15  (1878) 
S.  309  Fränkel  beigestimmt,  weiterhin  in  Meier  und  Schümann,  att. 
Prozeß 2  I  S.  150;  Gilbert,  griech.  Staatsalterth.  I  S.  372;  Busolt, 
griech.  Gesch.  n  S.  462  und  in  der  ersten  Auflage  der  griech.  Staats- 
alterth. (Iw.  Müller,  Handbuch  der  Alterth.-Wiss.  IV)  S.  46  u.  180. 

^)  Verf.  kann  hier  nur  seine  Ueberzeugung  aussprechen,  daß  die 
Schrift  'A&Tjva(tüv  noXmia  von  Aristoteles  selbst  herrührt.  Citiert  wird 
nach  der  Ausgabe  von  Blass. 

^)  Lipsius  (Ueber  das  neugefundene  Buch  des  Aristoteles  vom 
Staat  der  Athener)  in  d.  Verhandl.  d.  sächs.  Gesellsch.  d.  Wiss.  zu 
Leipzig.  Philol.-histor.  Cl.  1891,  S.  48 ;  Thumser  in  K.F.Hermann, 
griech.  Staatsalterth.^  S.  539  f. ;  B  u  s  o  1 1,  griech.  Staatsalterth.«  S.  48  u.  27  5 


296  S.  Brück, 

sehen  Verfassung  nach  dem  Sturze  der  Dreissig  wurde  auch  das 
Richterwesen  neu  organisiert^).  Die  Richtertäfelcheu,  welche  mit 
den  10  Richterabtheilungen  in  engster  Beziehung  stehen,  ge- 
hören, nach  den  erhaltenen  Exemplaren  zu  urtheilen,  ausschließ- 
lich dem  4.  Jahrh.  an^).  Und  nur  in  denjenigen  zwei  Stücken 
des  Aristophanes ,  welche  im  4.  Jahrh.  verfaßt  sind,  wird  auf 
die  Richterabtheilungen  und  die  darauf  basierte  Auslosung  der 
einzelnen  Gerichtshöfe  angespielt,  während  in  den  Komödien 
des  5.  Jhrhs,,  vor  Allem  in  den  Wespen,  welche  doch  das  He- 
liastenthum  ganz  speziell  angehen  und  uns  einen  Chor  von  He- 
liasten  direkt  vor  Augen  führen,  von  alle  dem  nicht  die  Rede 
ist^).  Aus  der  Weise,  wie  in  den  Ekklesiazusen  (Vs.  676  ff.) 
und  im  Plutos  (Vs.  277  f.  u.  972)  die  Organisation  der  Rich- 
terabtheilungen mit  all  ihren  Einzelheiten  verspottet  wird ,  er- 
hellt, daß  sie  erst  vor  kurzer  Zeit  in  Wirksamkeit  getreten  sein 
können ') ;  es  scheint  also  die  Annahme  berechtigt ,  daß  das 
Gerichtswesen  nicht  gleich  im  J.  403 ,  sondern  erst  später,  am 
Anfang  des  4.  Jhrhs. ,  kurz  vor  der  Aufführung  der  Ekklesia- 
zusen (392  V.  Chr.;  nach  Götz,  de  tempor.  Eccles.  Aristoph. 
389  V.  Chr.)  derart  geregelt  worden  ist,  wie  es  den  größten 
Theil  des  4.  Jhrhs.  hindurch  bestand^).  Demnach  dürfen  die 
Zeugnisse,  inschriftliche  wie  litter  arische,  welche  die  Heliaia  und 
die  Heliasten  des  5.  Jhrhs.  betreffen,  für  die  Gestaltung  der 
athenischen  Volksgerichte  im  4.  Jhrh.  nicht  zur  Verwerthung 
herangezogen  werden,  und  umgekehrt;  sogar  Berichte  über  die 
Heliaia  ganz  im  Allgemeinen  und  in  ihren  Grundzügen  können 
für  die  andere  Periode  nur  mit  größter  Vorsicht  benutzt  werden, 
da  von  vornherein  nicht  bekannt  ist,  wie  tiefgehend  und  durch- 
greifend die  Abänderungen,  namentlich  in  ihren  weiteren  Folgen, 
gewesen  sind. 

Ein  Versuch,    die  Organisation    der    athenischen  Heliasten- 
gerichte  klarzulegen,  geht  nun  aber  am  angemessensten  von  dem 


*)  Fränkel  S.  106  ;  Lipsius  in  Burs.  Jahresber.  lÖ,  S.  328 
Scholl,  athen.  Fest-Commissionen  (in  d.  Sitzungsber.  d,  bayer.  Akad 
d.  Wiss.  zu  München  1887)  S.  7;  Busolt,  griech.  Gesch.  II  S.  461 
C.  Wachsmuth,  Stadt  Athen  II  S.  323  A.  1. 

«)  Kai  bei  im  Bull,  dell' Inst,  di  corrisp.  arch.  1873,  S.  4;  Cur- 
tius  im  Rhein.  Mus.  31,  S.  285;  CIA.  II  2,  S.  347. 

«)  Fränkel  S.  106;   von  Bamberg  im  Hermes  XIII  S.  508. 

')  Aehnlich  äußert  sich  bereits  von  Bamberg  a.  a.  0.  S.  509. 

^)  Als  terminus  post  quem  läßt  sich  vielleicht  das  J.  397  vermuthen, 
in  welchem  die  Nautodikeu  zum  letzten  Male  erwähnt  werden,  bei 
Lysias  XVII  5  u.  8.  Denn  es  ist  möglich,  daß  auch  die  Aufhebung 
der  Nautodiken  und  die  Ueberweisung  ihrer  Prozesse  an  die  Thesmo- 
theten  (vgl.  Gilbert  I  S.  359;  Meier  u.  Schümann,  att.  Proz.^ 
I  S.  96  f.;  Busolt,  Staatsalterth.^  S.  273)  mit  der  Reorganisation  des 
Volksgerichtswesens  im  Zusammenhange  stand  und  gleichzeitig  mit  ihr 
erfolgte.  Als  Zeitpunkt  für  beide  Maßregeln  würden  sich  dann  die 
Jahre  zwischen  397  und  392  (bezw.  389)  ergeben. 


Ueber  die  Organisation  der  athenischen  Heliastengerichte  etc.     297 

4.  Jhrh.  aus,  für  welches  eine  verhältnißmäßig  reichere  Anzahl 
von  Quellen  zu  Gebote  steht :  nächst  den  Heliastentäfelchen  die 
ausführliche  Darstellung  am  Schlüsse  der  aristotelischen  'AOt]- 
vaiu>v  TToXiTsia  und  die  vor  den  Gerichtshöfen  selbst  gehaltenen 
Reden,  wozu  noch  die  zumeist  aus  jenen  beiden  Originalquellen 
entlehnten  Angaben  der  Grammatiker  kommen.  Erst  nachdem 
hier  ein  möglichst  zusammenhängendes  Bild  gewonnen  ist ,  soll 
ebenso  selbständig  das   5.  Jhrh.  behandelt  werden. 

Auch  von  den  Zeugnissen  bezüglich  des  3.  Jhrhs.  v.  Chr. 
und  späterer  Zeit  gilt  das  oben  Bemerkte;  denn  im  3.  Jhrh, 
existierten  die  athenischen  Volksgerichte  nicht  mehr  in  ihrer 
alten  Gestalt.  Als  Antipater  im  J.  322  das  volle  Bürgerrecht 
zu  Athen  an  den  Mindestbesitz  von  2000  Drachmen  knüpfte, 
wodurch  12000  mit  geringerem  Vermögen  ausgeschlossen  wurden 
und  nur  9000  das  Bürgerrecht  behielten  (Diodor  XVIII  18; 
Plutarch,  Phokion  28),  muß  zugleich  die  bisherige  Heliasten- 
institution,  die  zur  Abfassungszeit  von  Aristoteles'  'Ai^r^vaicov 
TToXiTEia  noch  in  ihrer  ganzen  Blüthe  stand,  aufgehoben  worden 
sein^).  Wie  die  Volksgerichte  nach  der  Wiedereinführung  der 
Demokratie  eingerichtet  waren,  bleibt  ungewiß. 


I. 

Die  Meldung  zur  Heliasie. 

Berechtigt  zur  Theilnahme  an  der  Heliasie  waren  alle  über 
30  Jahre  alten  Bürger,  soweit  sie  nicht  in  Atimie  verfallen  oder 
Staatsschuldner  waren  ^^).  Wer  in  jedem  Jahre  durch  seinen 
Eintritt  in  das  31.  Lebensjahr  die  Befugniß  erwarb,  ließ  sich 
unschwer  ermitteln ;  unter  anderem  konnten  hierzu,  wie  für  die 
Auswahl  der  Diaiteten  (Aristoteles,  'A^r^v.  iroX.  Kap.  53  §4), 
die  42  militärischen  Eponymenlisten  benutzt  werden.  Daß  von 
den  Berechtigten  nur    diejenigen  in  Frage    kamen ,    welche    sich 


ö)  W.  Wachsmuth,  Hellen.  Alterthumskuude  I  S.  677  sagt : 
„Zugleich  aber  wurden  damals  [im  J.  822]  auch  die  Volksgerichte  und 
die  Uebung  der  politischen  Beredtsamkeit,  wo  nicht  ganz  aufgehoben, 
doch  sehr  beschränkt",  unter  Hinweis  auf  den  Artikel  des  Suidas 
Ar](j.a8rjS,  der  jedoch  verderbt  überliefert  ist  und  erst  durch  Ruhnkens 
Konjektur  den  "Wortlaut  erhalten  hat :  ArjfJiaST]?  -  -  -  TeXeuxa  oh  xox 
'OXufjLTTtczSa  pie'  kviX  'AvxtTictTpou,    8s  xaxiXuae  xd  Btxaaxi^pta  xal  xo\i<;  ^rjxopi- 

'°)  Aristoteles,  'A^-  ^o^-  Kap.  63  §  3 ;  Pollux  VHI  122; 
Demosth.  XXI  181;  XXIV  50  u.  123;  Suidas  hlti'iiQ.  Bei  D  e- 
mosth.  XXXVI  30  u.  [Demosth.]  XLV  78  werden  die  tagenden 
Richter  als  Bürger  von  Geburt,  o\  yivet  roXixat,  den  mit  dem  Bürger- 
rechte beschenkten  Freigelassenen  gegenübergestellt,  so  daß  es  fast  den 
Anschein  gewinnt,  als  ob  auch  die  Neubürger  von  der  Heliasie  ausge- 
schlossen waren. 


298  S.  Brück, 

meldeten,  muß,  ohne  ausdrücklich  bezeugt  zu  sein,  als  selbst- 
verständlich angenommen  werden ;  ebenso  daß  alljährlich  für  die 
gemeinsame  Meldung  ein  Termin  festgesetzt  war.  Hingegen 
bleibt  bei  dem  Mangel  jeglichen  Zeugnisses  die  Frage  offen, 
auf  welches  Datum  dieser  Termin  fiel;  von  den  neueren  Ge- 
lehrten haben  sich  die  meisten  für  den  Anfang  des  attischen 
Amtsjahres ^'),  andere  für  die  ap/aip£aiaL  entschieden^^).  Je- 
der Heliast  hatte  ein  Täfelchen,  auf  dem  sein  Name  mit  dem 
seines  Vaters,  sein  Demos  und  der  Buchstabe  der  Richterabthei- 
lung, der  er  angehörte,  verzeichnet  waren.  Dieses  ttivocxiov  war 
nach  Aristoteles,  'A^r^v.  iroX.  Kap.  63  §  4  ttu^lvov,  aus  Buchs- 
baumholz, während  die  erhaltenen,  allgemein  als  solche  aner- 
kannten Richtertäf eichen  aus  Bronze  bestehen.  Als  irtvocxia  von 
Heliasten  erweist  sie  unzweifelhaft  der  Buchstabe  an  dem  linken 
Ende,  aus  der  Reihe  der  Buchstaben  von  A  bis  K  ^^j ;  er  ist 
das  Ypdcjxfia  einer  der  10  Richterabtheilungen,  nicht  etwa  die 
Bezeichnung  einer  Phyle,  da  Täfelchen  mit  demselben  Buch- 
staben Bürger  aus  verschiedenen  Phylen  umfassen.  Und  eine 
anderweitige  mit  den  Phylen  nicht  zusammenfallende  Eintheilung 
der  Bürgerschaft  oder  eines  großen  Theiles  derselben  in  10 
Klassen  ist  aus  dem  4.  Jhrh.  nicht  bekannt.  B  u  s  o  1 1 ,  Staats- 
alterth.2  S.  276  A.  4  wählt  hier  den  Ausweg,  daß  die  bronzenen 
Richtertäfelchen  vielleicht  nur  Kopieen  der  Originale  aus  Buchs- 
baumholz wären.  Aber  wie  ließen  sich  dann  die  doppelt  be- 
schriebenen Täfelchen  erklären,  wie  auf  Kopieen,  welche  doch 
lediglich  zum  Zwecke  der  Beigabe  in  das  Grab  angefertigt  sein 
könnten,  das  Vorhandensein  der  offiziellen,  vom  Staate  ange- 
brachten Stempel  ?  Die  uns  überkommenen  Bronzeplättchen 
waren  sicher  dereinst  für  den  praktischen  Gebrauch  bestimmt. 
Schließlich  sprechen  Hesychios,  /aAxouv  irivaxiov  und  Pho- 
tios,  irLvaxtov  für  die  Existenz  bronzener  Heliastentäfelchen ^*). 
Ersterer  hat  einfach  die  bronzene  Richterlegitimation  ^^),  von  der 


")  Fritz  sehe,  de  sortitione  iudicum  apud  Athenienses  (Leipzig 
1835),  S.  12;  R  i  c  h  t  e  r  in  d.  Prolegom,  seiüer  Ausgabe  von  Aristo- 
phanis  Vespae,  S.  100  ;  W  e  s  t  e  r  m  a  u  n ,  de  iurisiurandi  lud.  Athen, 
formula  IS6;Köhlerim  Hermes  V  S.  342  ;   G  i  1  b  e  r  t  I  S.  373. 

^^)  Heffter,  athenäische  Gerichtsverfassung  (Köln  1822),  S.  50  f.; 
F  r  ä  n  k  e  1  S.  94.  Den  Monat  Skirophorion  bringt  T  y  b  a  1  d  o  s,  'HXta(a 
(üapvaaad?  Z'.  1883),  S.  791  in  Vorschlag. 

")  Richter,  der  a.a.O.  S.  151  sie  vielmehr  für  Ekklesiasten- 
täfelchen  halten  wollte,  kannte  nur  die  drei  im  CIGr.  veröffentlichten. 

")  Hesychios,  yaXxoOv  Tiivaxiov  'A^rjvatot  zlyov  exaaxos  ttivoc- 
xtov  TTÜEtvov  lTi:tYeYpa(i.[jLEvov  t6  ovo(j.a  [xoü]  auxoü  (wahrscheinlich  t6  eauxoo 
wie  bei  Aristoteles)  xai  toO  Si^fxou  Traxpo&ev.  —  Photios,  Titvdxiov 
ou|jLßoXov  Sixaaxtxov,  "/aXxouv  r^  Ti'j^tvov,  h  o)  YeypaTixai  x6  ovofxa  xoü  xp(- 
vovxoc  (cod.  xpivofxdvou)  xcti  6  B^[i,o?  xat  xd  Ypafj.{j.axa  dno  ä  hin;  x. 

^^)  Denn  um  diese  handelt  es  sich  bei  ihm,  nicht  etwa  um  sogen. 
Bürgertäfelchen ,  wie  A  k  e  r  b  1  a  d ,    sopra  alcune   laminette  di  bronzo 


lieber  die  Organisation  der  athenischen  Heliastengerichte  etc.    299 

er  irgendwie  Kunde  hatte,  durch  die  aristotelische  Schilderung 
des  Täfelchens  erläutert,  so  daß  eine  an  und  für  sich  unver- 
ständliche und  unsinnige  Glosse  entstand ;  Photios  giebt  aus 
einer  guten  Quelle,  die,  wie  wir  sehen,  nicht  Aristoteles  ist, 
den  richtigen  Thatbestand,  daß  nämlich  wirklich  sowohl  bron- 
zene, als  hölzerne  Richtertäfelchen  existiert  haben  *^).  Doch  nicht 
zu  gleicher  Zeit  und  nebeneinander ,  indem  z.  B.  die  Wohlha- 
benderen für  die  hölzerne  Erkennungsmarke  sich  eine  metallene 
anschafften,  da  in  diesem  Falle  Aristoteles  tuü^ivov  Yj  ^(aXxouv 
gesagt  haben  würde;  sondern  es  ist  nur  die  Annahme  möglich, 
daß  beide  Arten  nach  einander  im  Gebrauch  waren,  und  zwar 
die  hölzernen  zur  Zeit  des  Aristoteles,  die  bronzenen  also  früher, 
womit  die  Beobachtung  K  a  i  b  e  1  s  (Bull,  dell'  Instit.  di  corrisp. 
arch.  1873,  S  4)  übereinstimmt,  welcher  die  vorhandenen  He- 
liastentäfelchen  speziell  dem  Anfang  des  4.  Jhrhs.  zuweist. 
Uebrigens  kann  dieses  Ergebniß  einigermaßen  zur  Erklärung 
des  bereits  von  Klein  (Jahrbücher  des  Vereins  v.  Alterthums- 
freunden  im  Rheinlande  58,  S.  57  A.  2)  bemerkten  auffallenden 
Umstandes  beitragen,  daß  verhältnißmäßig  so  wenig  Richter- 
täfelchen auf  uns  gekommen  sind,  trotzdem  die  Anzahl  aller  zur 
Verwendung  gelangten  viele  Tausende  betragen  haben  muß, 
auch  wenn  jeder  Richter  nur  einmal  im  Leben  ein  Täfelchen 
erhielt ;  die  Holzplättchen  sind  natürlich  sämmtlich  untergegangen. 
Wann  jene  Aenderung  erfolgte ,  lässt  sich  nicht  ermitteln  ^'). 
Jedenfalls  steht  die  Einrichtung  der  Bronzetäf eichen  mit  der 
Neuorganisation  der  Volksgerichte  beim  Beginne  des  4.  Jhrhs. 
im  Zusammenhange,  und  dienten  sie  geraume  Zeit  hindurch  zur 
Legitimation  der  Richter.  Sollten  selbst,  was  keineswegs  gewiß 
ist,    Richterlisten  geführt  worden  sein,    sei  es  nach  Phylen  oder 


(Dissertazioni  delP accad.  Rom.  di  archeol.  I  1,  1821),  S.  64  und  Egger 
in  d.  Memoires  d'hist.  ancienne  et  de  philologie  (Paris  1863),  S.  124 
glauben.  Gegen  Akerblad  Keil  im  Intelligenzbl.  z.  Allg.  Lit.-Zeit. 
1846,  S.  284. 

^^)  F  r  i  t  z  s  c  h  e  a.  a.  0.  S.  27  ff.  (u.  nach  ihm  K.  F.  Hermann, 
griech.  Staatsalterth.»  §134  A.  18.  S.  519)  stellte  die,  jetzt  durch  Ari- 
stoteles als  irrig  erwiesene,  Vermuthung  auf,  daß  bei  den  Grammatikern 
eine  Vermengung  des  Richtertäfelchens  mit  dem  aop-ßoXov  vorliege,  wel- 
ches den  Heliasten  vor  der  Gerichtssitzung  übergeben  wurde,  und  daß 
der  Ausdruck  7:6^ivov  sich  auf  dieses  a-VßoXov  beziehe. 

")  Da  wir  hier,  wie  noch  weiterhin  mehrfach,  Widersprüche  zwi- 
schen Aristoteles  und  anderen  authentischen  Zeugnissen  durch  eine 
thatsächlich  im  Verlaufe  des  4.  Jhrhs.  erfolgte  Abänderung  der  bezüg- 
lichen Verhältnisse  zu  erklären  suchen,  sei  darauf  hingewiesen,  daß 
auch  Lipsius  in  d.  Verhandl.  d.  sächs.  Ges.  d.  Wiss.  zu  Leipzig  1891, 
S.  57  zu  derselben  Lösung  eines  solchen  Widerspruches  seine  Zuflucht 
genommen  hat ;  er  vermuthet  bei  der  bUt]  afxe^a?,  welche  nach  Demo- 
sthenes  den  Vierzig,  nach  Aristoteles  den  Eisagogeis  unterstand,  einen 
Wechsel  des  Forums  nach  dem  J.  346/5. 


800  S.  Brück 


nach  Abtheilungen  geordnet  ^^),  so  wurden  doch  nicht  sie,  son- 
dern die  Täfelchen  für  die  Kontrolle  bei  der  Konstituierung  der 
Gerichtshöfe  verwendet.  Bei  der  großen  Richteranzahl  in  jedem 
Volksgerichtshofe  und  bei  der  nur  eintägigen  Dauer  der  Sitzungen 
kam  es  namentlich  darauf  an,  die  Konstituierung  des  Gerichts- 
hofes am  Morgen  so  schnell  als  möglich  zu  bewerkstelligen,  also 
auch  die  Kontrolle  ebenso  möglichst  wenig  zeitraubend ,  wie 
möglichst  genau  zu  gestalten ;  hierzu  waren  nun  die  Heliasten- 
täfelchen  besonders  geeignet,  zumal  sie  gleichzeitig  für  die  Aus- 
losung der  einzelnen  Richter  verwerthet  wurden  ^").  Um  letzterem 
Zwecke  allein  zu  genügen,  hätten  sie  nicht  der  offiziellen  Stempel 
bedurft,  welche  viele  von  ihnen  tragen.  Nebenher  darf  auf 
eine  Kontrollierung  der  Richter  nach  den  Trivaxta  vielleicht  noch 
aus  der  Möglichkeit,  daß  ein  Atimer  oder  ein  Staatsschuldner 
als  Richter  fungierte,  geschlossen  werden,  indem  er  sein  Täfel- 
chen zurückbehielt  und,  sofern  es  legitimierte,  ohne  Weiteres  zur 
Ausübung  des  Richteramtes  gelangte.  Demosth.  XXI  182 
erwähnt  einen  Fall,  in  welchem  ein  als  Richter  amtierender 
Staatsschuldner  zum  Tode  verurtheilt  wurde.  L  i  p  s  i  u  s  a.  a.  O . 
S.  68  erörtert  das  gerichtliche  Verfahren  gegen  den  Atimen  oder 
den  Staatsschuldner ,  der  an  einem  Gerichtshofe  theilnahm; 
jedoch  wird  es  nur  selten  vorgekommen  sein.  Denn  die  Staats- 
schuldner, von  denen  bei  [Demosth.]  XXV  85  f.  ganz  offen 
gesprochen  wird,  sind  nicht  unter  den  angeredeten  Richtern  zu 
suchen,  wie  Weil  (les  plaidoyers  polit.  de  Demosthene  II  S.  344) 
glaubt  und  Stier  (de  scriptore  prioris  adversus  Aristogitonem 
orationis,  quae  Demosthenis  esse  fertur.  S.  31  f.)  wenigstens 
als  möglich  zugiebt,  wogegen  aber  der  Redner  sich  ausdrücklich 
verwahrt  mit  den  Worten:  xal  |jlyj  jxs  UTioXaßr^TS,  o)  avop£(;  'AOtj- 
vaTot,  (b?  TTpoc  ocpciXovTa?  u|xa?  xtp  Sr||xoai(ii  Bia^sysa^ai*  outs 
^ap  sati  [iTjTs  YsvoiTo  toüto,  out'  sy«)  vopiiCü)-  aXX'  ei  T(p  xt; 
apa  Yj  cpiAo?  r^  Yvcoptfxo?  iaxiv  sv  toutoic,  ox;  UTrsp  toütou  toutov 
7rpoaY)X£i  [xiaslv,  touto  pT)'jXojjLat  Ssl^at  ^^). 

Die  bronzenen  Täfelchen  waren  die  alleinige  Legitimation 
der  zur  Heliasie  befugten  Bürger  am  Gerichtstage;  wäre  nun 
die    Meldung    zur    Heliasie    alljährlich    erfolgt,    d.  h.    hätte    die 


18)  Fritz  sehe  S.  60  und  Holm,  griech.  Gesch.  II  S.  226  nehmen 
eine  Liste  der  Heliasten  an ,  Ersterer  Verzeichnisse  der  einzelnen  Ab- 
theilungen.    Aus  dem  Alterthum  ist  Nichts  darüber  überliefert. 

1^)  Bei  der  Volksversammlung  scheint  die  Kontrolle  allerdings  nach 
einem  Verzeichnisse  stattgefunden  zu  haben;  aber  Seh ö mann,  griech. 
Alterth.-''  I  S.  405  sucht  sie  hier  ebenfalls  zu  vereinfachen,  wenn  er 
sagt :  „In  diesen  Verzeichnissen  hatte  nun  ohne  Zvi^eifel  jeder  Bürger 
eine  gewisse  Nummer,  die  er  kannte  und  durch  deren  Angabe  er  sich 
legitimieren  konnte". 

2<>)  Ob  die  Rede  von  Demosthenes  herrührt  oder  nicht,  ist  demnach 
für  diese  Stelle  ohne  Belang. 


Ueber  die  Organisation  der  athenischen  Heliastengerichte  etc.    301 

Eigenschaft  eines  Bürgers  als  Heliast  immer  nur  ein  Jahr  lang 
gedauert,  so  hätte  auch  jene  Legitimation  nur  eine  jährige  Gül- 
tigkeit gehabt.  Demgemäß  hätten  die  Täfelchen  der  einzelnen 
Jahrgänge  durch  die  Form  oder  durch  bestimmte  Vermerke, 
z.  B.  Stempel ,  unterschieden  werden  müssen.  Aber  die  Form 
ist  bei  allen  dieselbe,  bis  auf  unbedeutende,  hier  nicht  in  Be- 
tracht kommende  Größenuntersehiede ;  und  die  Abwechselung 
der  darauf  befindlichen  Stempel  ist  eine  zu  geringe,  als  daß 
sie  mit  einer  einjährigen  Gültigkeit  in  Beziehung  gebracht  werden 
könnten.  Die  Vermuthung  Kl  eins  a.a.O.  S.  64,  der  Name 
des  Archon  eponymos  sei  jedesmal  der  Datierung  halber  auf  den 
Stempel  (mit  der  Eule)  eingravirt  worden,  kann  durch  das  ver- 
einzelt dastehende  Täfelchen  CIA.  II  No.  884  mit  dem  Stempel 

I  Eule^  nicht  begründet  werden.     Es  wäre   somit  nichts  Anderes 

übrig  geblieben,  als  einem  jeden  Heliasten  nach  Ablauf  des 
Jahres  die  Legitimation  wieder  abzufordern.  Vergegenwärtigt 
man  sich,  daß  die  Zahl  der  Heliasten  selbst  nach  der  niedrig- 
sten neueren  Schätzung  bei  Frank el  einige  Tausend  betrug 
und  sie  über  ganz  Attika  hin  zerstreut  wohnten,  so  erscheint 
die  Wiedereinkassierung  der  Täfelchen  nicht  bloß  äußerst  schwie- 
rig, vielmehr  geradezu  unmöglich.  Es  war  unvermeidlich,  daß 
manches  Täfelchen  zurückbehalten  wurde,  u.  A.  von  Bürgern, 
die  gerade  außer  Landes  waren,  und  alsdann  seinem  Besitzer 
die  alte  Berechtigung  ohne  neue  Meldung  und  Bestallung  wei- 
terhin garantierte.  So  wäre  die  ganze  jährliche  Neumeldung 
illusorisch  geworden.  Zu  berücksichtigen  ist  ferner  die  große 
Menge  neuer  Bronzeplättchen ,  deren  Anschaffung  sie  jährlich 
erfordert  hätte  ^M;  denn  eine  von  Jahr  zu  Jahr  immer  wieder- 
kehrende Benutzung  der  alten  Täfelchen  machen  die  5  bis  6 
vorhandenen  reskripten  CIA.  II  No.  877,  887,  910(?),  922,  932, 
933'''^)  in  ihrer  relativ  geringen  Anzahl  und  mit  ihrer  nur 
zweimaligen  (No.  887  nach  Mylonas  im  Bull,  de  corr.  Hellen. 
VII  S.  31  mit  möglicherweise  dreimaliger)  Benutzung  nicht  glaub- 
haft, abgesehen  davon,  daß  die  Heliastentäf eichen  von  Anfang 
an  keineswegs  darauf  berechnet  waren,  mehrmals  beschrieben  zu 
werden,  was  die  auf  CIA  II  No.  876,  885b,  886,  898,  919, 
921  durch  kleine  Löcher  gebildeten  Buchstaben  bezeugen.  Außer- 
dem sprechen  die  Richtertäfelchen  an  und  für  sich  gegen  eine 
jährliche  Meldung    zur  Heliasie.      Mit    vollem  Recht  hat  Fran- 


zi) So  meint  z.B.  Vi  seh  er,  Kleine  Schriften  II  S.  285  thatsäch- 
licb,  daß  jährlich  mit  jedem  Buchstaben  wenigstens  500  Stück  zu 
zeichnen  waren. 

22)  Dazu  kommen  vielleicht  noch  die  2  Täfelchen  'EcpTjfj..  dpyi. 
1887,  S.  53/4  u.  55/6  (Kumanudis)  und,  falls  Mylonas  im  Bull,  de 
corr.  Hellen.  YII  S.  32  Recht  hat,  daß  die  kleinen  Löcher  auf  den 
Täfelchen  überhaupt  Buchstaben  bedeuten,  CIA.  II  No.  884,  893  u.  896  (?). 


302  S.  Brück, 

kel  S.  106  in  ihrem  „monumentalen"  Aussehen,  welches  jedem 
Beobachter  sofort  in  die  Augen  fällt ,  ein  Anzeichen  für  län- 
geren Gebrauch  erblickt;  auf  einer  Reihe  von  Täfelchen  ist  die 
Schrift  so  sorgfältig  und  kunstvoll  ausgeführt,  wie  sie  weder 
der  Staat,  noch  der  einzelne  Bürger  hätte  herstellen  lassen, 
wenn  sie  nur  für  die  Dauer  eines  Jahres  bestimmt  gewesen 
wären  ;  dies  gilt  besonders  für  die  oben  angeführten  Nummern, 
auf  denen  die  Buchstaben  von  äußerst  regelmäßig  angeordneten, 
durch  Linien  mit  einander  verbundenen  kleinen  Löchern  ge- 
bildet werden^'*).  Nicht  minder  hat  Fränkel  a.  a.  0.  auf  die 
Hochschätzung  der  Heliastentäfelchen  hingewiesen,  die  den  Ver- 
storbenen mit  in  das  Grab  gegeben  zu  werden  pflegten  ^^)  ;  nur 
einem  langjährigen,  wichtigen  Eigenthume  des  Todten  konnte  diese 
Ehre  zu  Theil  werden.  Die  Thatsache,  daß  die  drei  erhaltenen 
Paare  von  Täfelchen  (CIA  II  No.  885  u.  885  a,  914  u.  915  '^%  917 
u.  918 ''^^)),  welche  je  derselben  Person  angehören,  zugleich  je 
denselben  Abtheilungsbuchstaben  tragen,  läßt  sich  ebenfalls  nur 
unter  der  Voraussetzung  dauernder  Zugehörigkeit  zu  derselben 
Abtheilung  erklären ''^'^);  denn  die  von  Rangab^,  Antiq.  hellen, 
II  S.  825  und  von  Klein  a.a.O.  S.  60  bezüglich  des  Paares 
des  Kallias  (No.  914  u.  915)  ausgesprochene  Vermuthung,  eines 
der  Täfelchen  wäre  nicht  im  Gebrauch  gewesen,  wird  schon  im 
Hinblick  auf  die  beiden  anderen  Paare  hinfällig. 

So  haben  denn  Fränkel  (S.  106),  Lipsius  (in  Meier  u. 
Schömann,  att.  Proz.^  I  S.  150),  Scholl  (ath.  Fest-Commiss. 
S.  7),  Busolt  (griech.  Gesch.  II  S.  463  u.  Staatsalterth.^  S.  276) 
und  Thumser  (a.  a.  O.  S.  543)  den  richtigen  Grundsatz  aner- 
kannt, daß  jeder  Heliast  dauernd  sein  Legitimationstäfelchen 
behielt,  indem  er  zeitlebens  in  der  Abtheilung  verblieb,  der 
er  einmal  zugewiesen  war,  und  daß  sich  die  jährliche  Einlösung 
in  die  Abtheilungen  auf  die  neu  Eintretenden  beschränkte;  sie 
sind  jedoch  nicht  der  Frage  näher  getreten,  wie  man  sich  das 
Verhalten  gegenüber  den  Täfelchen  derjenigen  Heliasten,  welche 


23)  Namentlich  seien  hervorgehoben  CIA.  II  No.  898  (=  No.  7384 
im  Antiquarium  des  Berliner  Museums),  No.  885b  (Facsimile  in  'Ecpr^jj.. 
dpx- 1883,  S.  106)  u.  No.  876.  Vgl.  H  ö  c  k  h  zu  CIGr.  I  No.  207  (=  CIA. 
II  'No.  893)  und  No.  208  {=-.  CIA.  II  No.  886). 

24)  Dieser  Sitte  gedenken  B  ö  c  k  h  im  CIGr.  I  S.  341 ;  Klein 
a.  a.  0.  S.  58;  Hicks,  manual  of  greok  inscriptions,  S.  203.  Vgl. 
auch  Curtius  im  Rhein.  Mus.  31,  S.  286  und  Dumont  im  Bull,  de 
l'Ecole  frang.  d'Athenes  II  S.  29.  Bei  jährlicher  Meldung  müßten  die 
Eichter,  denen  ihr  Täfelchen  ins  Grab  mitgegeben  wurde,  während 
ihrer  einjährigen  Amtsdauer  gestorben  sein;  das  bemerkt  Tybal- 
dos,  mtai'a  S.  791. 

25)  In  demselben  Grabe  gefunden.  S.  noch  Benndorf  in  d.  Gott. 
Gel.  Anz.  1870,  S.  277  (der  keine  bestimmte  Erklärung  weiß). 

26)  Wohl  aus  demselben  Grabe.     Curtius  a.  a.  0.  S.  283  f. 

27)  Vgl.  Lipsius  in  Meier  u.  Schümann,  att.  Proz.2 1  S.  150  A.  11. 


Ueber  die  Organisation  der  atheniscten  Heliastengerichte  etc.    303 

sieb  im  nächsten  Jabre  nicbt  mehr  meldeten,  wie  man  sieb  das 
Geschäft  der  jäbrlicben  Neubildung  der  10  Abtheilungen  zu 
denken  habe,  wenn  aus  jeder  ein  verschiedener,  theils  größerer, 
theils  geringerer  Bruchtheil  durch  Unterlassen  der  Neumeldung 
ausschied,  ein  Geschäft,  dessen  Schwierigkeiten  durch  die  jetzt 
erwiesene  phylenweise  Verlosung  der  Richter  in  die  Abtheilungen 
(Aristoteles,  'A&r^v.  iroA.  Kap.  63  §  4:  VoV£{xr^vTat  yap  xaxa 
(puXa?  0£xa  jxspr^  oi  oixaaiai)  sich  noch  um  Bedeutendes  erhöhen 
würden.  Daher  sind  sie  nicht  dazu  gelangt ,  die  aus  jenem 
Grundsatze  unmittelbar  sich  ergebende  Schlußfolgerung  zu  ziehen : 
daß  jeder  Heliast,  der  sich  einmal  gemeldet  hatte, 
überhaupt  ohne  wiederholte  Meldung  zeitlebens 
Heliast  blieb,  daß  auch  die  jährliche  Meldung  zur 
Heliasie  sich  nur  auf  die  neu  Eintretenden  be- 
schränkte. 

In  der  Ueberlieferung  aus  dem  Alterthum  ist ,  wenigstens 
für  das  4.  Jhrh. ,  die  jährliche  Meldung  nirgends  direkt  be- 
zeugt '-^).  Die  einzige  Stelle ,  die  anseheinend  einen  vollgül- 
tigen Beweis  dafür  bietet,  ist  Isokrat.  XV  21:  irap'  ujaTv  8s 
\irfik  TtüV  loojv  TUY/avsLV  tou?  xivouvsuovxa?  toT?  ouxocpav  toüoiv, 
aXX'  ötxvuvai  jxiv  xai)'  sxaatov  tov  svtaurov  ^  jjltjv  ojaoioj;  dxpodc- 
o£a{)ai  Tüiv  xaxrjYopoüVTcov  xai  twv  diroAoYoujjisvwv,  toooutov  Ss 
xtX.  Mit  einer  jährliehen  Eidesleistung  sämmtlicher  Heliasten 
wäre  eine  jährliehe  allgemeine  Meldung  zur  Heliasie  unumgäng- 
lich verbunden  gewesen  ^^) ,  wie  umgekehrt  die  nur  einmalige 
Meldung  jedes  Heliasten  die  nur  einmalige  Ablegung  des  Rieh- 
tereides  in  sich  schließt.  Aber  die  Worte  des  Isokrates  brau- 
chen durchaus  nicht,  trotzdem  sie  bisher  wohl  ausnahmslos  derart 
aufgefaßt  wurden,  einen  Hinweis  auf  die  jährliehe  Wiederholung 
des  Eides  seitens  aller  und  immer  derselben  Richter  zu  ent- 
halten ;  auch  wenn  der  Richtereid  in  jedem  Jahre  bloß  von  den 
neu  Eintretenden  geleistet  wurde,  konnte  der  Redner  vor  einem 
Gerichtshöfe,  in  welchem  die  verschiedensten  Jahrgänge  saßen  ^^), 
ganz  angemessen  im  Allgemeinen  von  einem  jährlich  wieder- 
holten Eide  sprechen,  zumal  der  einzelne  Heliast,  sobald  er  zu 
Gericht  saß,  gleichsam  seine  Persönlichkeit  verlor  und  in  sieh 
das  gesammte  Heliastenkollegium ,  ja  sogar  die  ganze  Bürger- 
schaft verkörperte.  Aus  der  Stelle  Schol.  ad  Aeschin.  I 
64:  cpr^ol  6'  aurov  (sc.  Aristophon)  'TzspsiOTj?  xai  'l\p8rjTTov  Itti- 
Y.Xrfir^vcLi  oid  to  TroXXdxt;  «üto^i  STriojpxr^xsvai  ist  Nichts  für  den 


28)  Was  T  y  b  a  1  d  0  s  a.  a.  0.  S.  787  zugesteht. 

28)  Schömann,  Opusc.  aead.  I  S.  201  (de  sortit.  iud.);  Fritz schle 
S.  5;  Tybaldos  S.  783  u.  787. 

2°)  Da  die  Rede,  obgleich  nicht  als  wirkliche  Gerichtsrede  gehalten 
und  geschrieben,  so  doch  als  solche  gedacht  und  angelegt  ist,  müssen 
wir  der  Fiktion  eines  angeredeten  wirklichen  Gerichtshofes  folgen. 


304  S.  Brück, 

Heliasteneid  zu  entnehmen;  schon  Schäfer,  Demosthenes  und 
seine  Zeit  I  S.  1 60  hat  darauf  aufmerksam  gemacht,  daß  es  sich 
bei  der  geheimen  Abstimmung  schwerlich  ermitteln  ließ,  ob  ein 
Richter  seinen  Eid  gebrochen  habe.  Ueberdies  ist  die  Beurthei- 
lung  der  Schuld  oder  Unschuld  eines  Angeklagten  eine  viel  zu 
subjektive  Frage,  um  einem  Richter  auf  Grund  seiner  Abstim- 
mung den  direkten  Vorwurf  des  Meineides  zu  machen.  Der 
Spitzname  'i\p8r|TToc  des  Aristophon  steht  daher  kaum  mit  seiner 
Heliastenthätigkeit  in  Beziehung.  Die  Worte  im  Etym.  Magn., 
'ApSiTTO?:  „xai  'ApSiTTou;  xou?  STridpxou;"  sehen  ganz  da- 
nach aus,  als  ob  sie  nur  eine  Verallgemeinerung  der  im  Schol. 
zu  Aischines  erhaltenen  Angabe  wären,  mit  der  auch  Hesych., 

ApOTjTTOU?"     TOU;     paOlO);      £7rl     TOUC      OpXOU;     lOVXaC     'Ap07]TT0O(; 

ixakoov  Zusammenhang  zu  haben  scheint. 

Aus  den  übrigen  unzähligen  Stellen,  vornehmlich  der  Redner, 
an  denen  des  Heliasteneides  gedacht  wird ,  läßt  sich  für  die 
Frage ,  ob  er  jährlich  oder  nur  einmal  abgeleistet  wurde ,  mit 
Sicherheit  Nichts  erschließen.  Weder  beweist  der  Plural  opxoi, 
welcher  bei  den  Rednern  häufig  vom  Heliasteneide  gesagt  wird, 
einen  wiederholten  Schwur  des  einzelnen  Richters,  noch  darf  aus 
der  Anwendung  des  Perfekts  oder  des  Aorists  irgend  Etwas  ge- 
folgert werden,  da  beide  Tempora  einerseits  völlig  unterschieds- 
los für  den  Heliasteneid,  andererseits  ebenso  unterschiedslos  für 
einmalig  abgelegte  oder  in  regelmäßigen  Zwischenräumen  oder 
beliebig  wiederholte  Eide  sich  gebraucht  finden.  Wie  wenig 
aus  der  Beobachtung  der  Tempora  ein  Resultat  zu  gewinnen  ist, 
erhellt  aus  der  verschiedenen,  einander  geradezu  entgegengesetz- 
ten Auslegung,  die  sie  von  seiten  der  Gelehrten  erfahren  haben. 
So  betrachtet  Fritzsche  S.  8  den  Aorist,  Funkhaenel  in 
den  Neuen  Jahrbüchern  f.  Philologie  Bd.  35  (1842)  S.  401  das 
Perfektum  als  das  für  den  jährlichen  Heliasteneid  passendste 
Tempus.  Trotz  alledem  ist  es  vielleicht  gestattet,  für  nur  ein- 
maligen Schwur  jedes  Heliasten  die  Worte  des  No|xoc  bei  De- 
mosthenes XXrV  21:  Tou?  6s  vofjLoöeTa?  sivai  Ix  täv  ojxtü- 
jxoxoTwv  Tov  TjXiaaxtxov  opxov  ^^)  in  Anspruch  zu  nehmen;  sonst 
müßte  man  bei  der  für  ein  Gesetz  nöthigen  Genauigkeit  die 
Bestimmung  erwarten,  daß  die  Nomotheten  aus  der  Mitte  derer 
erwählt  werden  sollen ,  welche  „in  dem  laufenden  Jahre ^^  den 
Richtereid  geleistet  haben,  ein  Gedanke,  der  sich  Schömann 
aufgedrängt  zu  haben  scheint,  wenn  er  de  comit.  Athen.  S.  257 
schreibt :  „Nomothetae  populi  iussu  creabantur  ex  iis,  qui  iusiu- 
randum  Heliasticum  dederant ,  hoc  est ,  ni  fallor ,  qui  eo  anno 
Heliastae  sortiti  erant".  Wenig  Gewicht  wollen  wir  darauf  le- 
gen ,    daß  unsere  Auffassung  durch  den  Kommentar  des  S  c  h  o- 


^*)  Aehülich  im  §  27 :  tou?  vojAoO^Tas  elvai ix  ttuv  öfxtüfxoxoTtüv. 


Ueber  die  Organisation  der  atheuisclien  Heliastengerichte  etc.     305 

Hasten  zu  Demosth.  XXIV  21  (c.  Timocr.  p.  706,  25) 
bestätigt  wird:  täv  öfXüifjLoxoTojv  YjÄiaaitxov  ^pxov]  avTi  tou  Tuiv 
TjStj  6[xoodvTüJV  TQV  opxov  Toiv  'HXiaa~(J5v  (baavsT  l'Xsysv,  Tva 
a>0LV  diro  oiywOtotaiv  t^otj  ^;z'(zvr^\iiv(üv,  ebenso  wenig  auf  Pollux 
VIII  8,  wo  der  Richter  als  einer  definiert  wird,  „welcher  den 
Eid  geleistet  hat",  6  tov  opxov  6[iaj[jLoxa);.  Dagegen  verdient 
die  Gleichstellung  des  Richters  mit  dem  Ekklesiasten  bei  Ari- 
stoteles, Polit.  III  1,  4  ff.  (p.  1275*)  auch  für  die  atheni- 
schen Verhältnisse  beachtet  zu  werden.  Der  Richter ,  wie  der 
Ekklesiast  wird  von  Aristoteles  als  dopiaxo?  ^9X^i  bezeichnet  ge- 
genüber den  0.^/0^1  orifjp7j[x£vat  xatd  )(po'vov.  In  gewissem  Sinne 
wäre  aber  bei  Nothwendigkeit  einer  jährlichen  Erneuerung  die 
Heliasie  eine  dp/Tj  OLTfjpY][x£vrj  xatd  XP^'^^"^  gewesen,  während  die, 
wenn  einmal  erworben ,  dauernde  Heliastenwürde  dem  Bürger 
ein  zeitlich  unbeschränktes  Amt  gab  ,  zu  dessen  Ausübung  er, 
gleichwie  der  Ekklesiast  bei  jeder  Volksversammlung,  an  jedem 
Gerichtstage  berechtigt  war;  die  wirkliche  Theilnahme  hing  al- 
lerdings noch  von  der  Erlösung  ab. 

Gewährten  die  einmalige  Meldung  zur  Heliasie  und  der 
einmalige  Eid  die  Befugnis  auf  Lebenszeit,  so  konnte  unmöglich 
damit  die  Verpflichtung  verknüpft  sein ,  an  dem  Morgen  jedes 
Gerichtstages  auf  dem  Markte  zu  erscheinen.  Daß  von  einer 
solchen  Verpflichtung,  die  vielfach  als  etwas  ganz  Selbstverständ- 
liches vorausgesetzt  wird  ^^),  trotzdem  sie  schon  mit  einer  jähr- 
lichen Neubildung  der  Heliastenkörperschaft  unvereinbar  ist  ^^), 
die  antiken  Quellen  Nichts  wissen,  hat  bereits  Richter  a.  a.  0. 
S.  95  hervorgehoben.  Und  wenn  es  beim  Schol.  II  zu  Ari- 
stophanes  Plutos  277  heißt:  T^p^ovio  irdvTa?  oi  StxaoTat 
£1?  TTjV  dyopdv,  so  ist  das  eben  nur  eine  ungenaue  Ausdrucks- 
weise, nicht  anders  als  die  bei  den  Neueren  sehr  beliebte  Wen- 
dung, daß  „täglich"  die  Richter  sich  versammelten.  Demgegen- 
über stehen  die  Ausführungen  des  Aristoteles,  Polit.  VI  1 0, 
6 — 8  (p.  1297*):  in  Oligarchieen  ist  den  Reichen  eine  Strafe 
auferlegt ,  wenn  sie  sich  an  den  Gerichten  nicht  betheiligen, 
während  die  Armen  straflos  sind ;  in  Demokratieen  erhalten  die 
Armen ,  die  an  Volksversammlungen  und  Gerichten  theilneh- 
men,  Sold,  während  die  sich  zurückhaltenden  Reichen  keine 
Strafe  trifft.  Aehnlich  Aristoteles,  Polit.  VI  7,  2  (p.  1294*). 
Danach  war  in  demokratischen  Verfassungen,  als  deren  Muster 
dem  Aristoteles  wahrscheinlich  der  athenische  Staat  vor  Augen 
schwebt,    die  Richterthätigkeit   eine   völlig    freiwillige  und  kein 


82)  Besonders  von  Fränkel  S.  6,  7  u.  93. 

88)  Thumser  a.a.O.  S.  539  A.  2  u.  S.  548  A.  3.  Vgl.  Grote, 
history  of  Greece  (New  edition.  1869/70)  V  S.  235;  Per  rot,  le  droit 
public  d'Athenes  S.  229. 

Philologus  LH  (N.  F.  VI),  2.  20 


306  S.  Brück, 

Zwang  auferlegt  ^*),  was  nicht  allein  auf  die  Meldung  zur  Rich- 
terwürde,  sondern  zugleich  auf  das  Erscheinen  am  Gerichtstage 
zu  beziehen  die  Bemerkung  des  Aristoteles  über  einige  oligar- 
chische  Staatswesen  erfordert  ( Polit.  VI  10,  7):  evta^^ou  o' 
iizoTi  jx£v  iraoiv  diroYpaij^afjLSVotc  iy.v.Xr^oiaCei'^  xai  oixaCstv,  eav 
Ö£  aTToypa^j^ajxsvoL  }iyjt'  s/xÄTjataCtoat  {iyjts  oua^watv ,  STrustviaL 
jxsYaXocL  C'y][xiaL  toutoi?,  tva  8ia  jjlsv  tyjv  C^iixiav  cpsuytüai  t6 
aTTOYpacpsailai ,  oid  8s  to  jxy)  aTuo^pdcpsoilaL  [j-yj  Sr/dCtDoi  [xr^8' 
ixxXr^aidCtüaiv.  In  einem  demokratischen  Staate  wie  Athen  wird 
also  durch  die  Meldung  eine  Verpflichtung  nicht  eingegangen 
worden  sein.  Einen  Nachweis  derselben  liefert  schließlich  auch 
nicht  der  von  Fränkel  S.  94  herangezogene  Vergleich  zwi- 
schen dem  Heliasten  und  den  anderen  athenischen  Beamten,  wo- 
bei zunächst  daran  erinnert  werden  mag,  daß  z.  B.  der  Buleut 
nicht  an  jeder  Rathssitzung  theilnahm.  Aus  Demosth.  XXII 
36  erhellt  die  Möglichkeit,  daß  ein  Buleut  häufig  bei  den  Raths- 
sitzungen  fehlte,  und  die  Angaben  der  aristotelischen  'A{)r|V. 
TToXc  Kap.  4  §  3  und  Kap.  30  §  6  lehren  ,  daß  während  des 
demokratischen  Regimentes  in  Athen  das  Versäumen  einer  Raths- 
sitzung straflos  war  ;  nach  Schömann,  griech.  Alterth.  I^  S.  399 
und  Perrot,  le  droit  public  d' Äthanes  S.  28  war  sogar  nur 
selten  der  Rath  vollzählig  versammelt  ^^).  Weiterhin  aber  waltet 
zwischen  dem  Heliasten  und  jedem  sonstigen  mit  einer  öffent- 
lichen Funktion  Betrauten  ein  großer  Unterschied  ob.  Dieser 
hatte  wie  einerseits  die  Pflicht,  sich  jederzeit  zur  Ausübung  sei- 
nes Amtes  bereit  zu  halten,  so  andererseits  das  unbedingte  Recht 
der  Ausübung.  Letzteres  mangelt  dem  Heliasten.  Nicht  alle 
Heliasten ,  die  am  Morgen  des  Gerichtstages  am  Versamm- 
lungsorte erscheinen,  dürfen  zu  Gericht  sitzen  und  das  Trio- 
bolon  genießen  ;  nur  ein  mehr  oder  minder  großer  Theil  wird 
durch  das  Los  ausgewählt ,  die  Uebrigen  müssen  ohne  irgend 
welche  Entschädigung  für  verlorene  Zeit  und  Mühe  nach  Hause 
gehen ,  und  vielfach  nicht  wenige ,  da  Gerichtshöfe  mit  gerin- 
gerer Richterzahl,  wie  200  und  400,  naturgemäß  weit  öfter 
tagten  als  große,  nur  für  bedeutende  Prozesse  einberufene  von 
500  und  mehr  Richtern.  Dementsprechend  konnte  keinem  Bür- 
ger die  Verpflichtung  auferlegt  sein,  selbst  nur  ein  ganzes  Jahr 
lang  an  sämmtlichen  Gerichtstagen  sich  einzufinden.  Fränkel 
(S.  7)  ist  durch  die  Erwägung,  „wie  beträchtlich  der  Zeitauf- 
wand war,  den  das  Richteram.t  erforderte  und  der  sich  nicht 
einmal  auf  die  Tage  beschränkte,  wo  es  wirklich  ausgeübt  wurde", 


34)  Die  Notiz  bei  Pollux  VIII  104  u.  Hesych.,  xpta'xovxa,  daß 
die  Nichtbetheiligung  an  der  Ekklesie  bestraft  wurde,  ist  längst  als 
irrig  und  auf  einem  Mißverständniß  beruhend  dargetban. 

35)  Schümann  a.  a.  0.  S.  463  rechnet  „etwa  300  Sitzungstage 
und  etwa  400  Anwesende"  des  Rathes. 


Ueber  die  Organisation  der  athenischen  Heliastengerichte  etc.    307 

lediglich  zu  weiteren  Abzügen  veranlaßt  worden.  Wer  jedoch 
hätte  dann  überhaupt  Heliast  sein  wollen  oder  können?  Ganze 
Kreise  der  Bürgerschaft  wären  von  der  Rechtsprechung,  welche 
Pia  ton  ^^)  und  Aristoteles  ^')  als  eine  der  wichtigsten  Be- 
fugnisse ,  als  ein  nothwendiges  Recht  des  Bürgers  betrachten, 
vollständig  ausgeschlossen  gewesen  ;  ein  Zustand  hätte  sich  ent- 
wickelt, der  in  offenem  Widerspruch  sich  befand  mit  der  Gleich- 
berechtigung aller  Bürger,  welche  den  Grundsatz  der  demokra- 
tischen Verfassung  Athens  bildete  und  gerade  im  Gerichtswesen 
zum  Ausdruck  kommen  sollte  —  wurde  doch  die  Heliaia  stets 
als  Repräsentant  des  ganzen  Volkes  angesehen  (F  r  ä  n  k  e  1  S. 
55  f.)  — ,  ein  Zustand,  den  zu  erreichen  Aristoteles  Polit. 
VI  10,  7  als  Bestreben  oligarchischer  Staaten  schildert  ^^).  Wo 
wäre  die,  wie  C.  Wachsmuth,  Stadt  Athen  II  S.  267  tref- 
fend sagt,  „acht  attische  Gleichstellung  von  Stadt  und  Land" 
geblieben,  da  kein  einziger  von  den  Bürgern,  die  auf  dem  Lande, 
und  nicht  bloß  in  den  entfernten  Demen,  ihren  ständigen  Wohn- 
sitz hatten  und  dort  ihre  Wirthschaft  besorgten,  sich  verpflichten 
konnte,  an  jedem  Gerichtstage  nach  der  Stadt  zu  wandern,  nur 
der  3  Obolen  wegen  und  auf  die  Gefahr  hin ,  ohne  dieselben 
wieder  abziehen  zu  müssen?  In  vollem  Umfange  hätten  die 
von  B  e  1 0  c  h  (attische  Politik  seit  Perikles ,  S.  8  f.)  gerügten 
Mißverhältnisse  geherrscht.  In  Wahrheit  aber  standen  die  Dinge 
nicht  so  schlimm,  weder  im  4.,  noch  im  5.  Jhrh.  Die  Aeuße- 
rung  des  Aristophanes,  Vögel  Vs.  109  ff.,  daß  das  Gewächs 
Nicht-Heliast  noch  auf  dem  Lande  zu  finden  sei,  soll  keineswegs 
den  gänzlichen  Ausschluß  der  Landbevölkerung  bedeuten  ,  son- 
dern weist  nur  auf  die  geringere  Sucht  des  Landvolkes,  an  den 
Gerichten  theilzunehmen,  hin.  „Während  die  Städter  sich  sammt 
und  sonders  zu  den  Gerichtssitzungen  drängen,  giebt  es  auf  dem 
Lande  doch  hin  und  wieder  Einen  ,  der  sich  von  ihnen  fern- 
hält", meint  die  Wirklichkeit  übertreibend  und  karikierend  die 
Komödie.  Bereits  der  Scholiast  zu  Aristoph.  Vögel 
111  hat  die  Stelle  in  diesem  Sinne  aufgefaßt :  Touxo  Xs^si,  oii 
Ol  aYpor/ot  [x&vot  siolv  oi  }xy)  cpiÄooLxaaxai,  cb;  oXi^ojv  ovxwv  täv 
[iioooixtüv  xai  TOüTwv  dypoixcov  ^^).    Eigenthümer  ländlicher  Grund- 


36)  Nomoi  p.  768  B. 

37)  Polit.  III  1,4  (p.  1275  a);  III  6 ,  6  (p.  1281b);  IV  8,  3  f. 
(p.  1329  a). 

3^)  Vgl.  die  Ausführungen  Dunckers,  Gesch.  d.  Alterth.  IX  S.  148, 
wo  er  die  Mißstände  darlegt,  die  ohne  Einführung  des  Soldes  zu  Tage 
getreten  wären.  Für  das  Folgende  kann  außerdem  noch  auf  VP  S.  600; 
VIII  S.  106  u.  263  verwiesen  werden. 

39)  Fränkel  S.  8.  Vgl.  Tybaldos  S.  785  A.  1.  Bei  Suidas, 
'HXtotaTTj;  werden  die  Worte  des  Aristophanes  nicht  so  klar  interpre- 
tiert. Mit  Uebertreibung  auch  Libanios  im  Hermes  IX  S.  41,  Z.  25  : 
abii'Aa  ol  xatd  6t^[j.ou?  oUoüvxe?,  ouo'  eTSov  ^vtot  xo  StxaaxiQptov. 

20* 


308  S.  Brück, 

stücke  werden  Demosth.  LV  17  und  26  als  Beisitzer  des  ta- 
genden Gerichtshofes  vorausgesetzt.  Immerhin  bildeten  ,  auch 
bei  unbeschränkter  Freiwilligkeit  der  Heliastenfunktion ,  die  in 
Athen  selbst  ansässigen  Bürger  die  überwiegende  Mehrzahl  in 
den  Gerichtshöfen  *®) ;  waren  Gerichtssitzungen  angekündigt ,  so 
mochte  ein  Städter  sich  schon  eher  entschließen ,  am  frühen 
Morgen  zu  erscheinen  und  den  Ausfall  der  Losung  abzuwarten, 
als  der  Landmann ,  welcher  einen  langen  Weg  zurücklegen 
mußte  ^').  Die  bei  Lysias  XXIX  12  erwähnte  Bestechung 
gelegentlich  eines  Prozesses  erstreckte  sich  nur  auf  Bewohner 
der  Stadt  Athen  und  des  Peiraieus;  das  Land  erscheint  nicht 
berücksichtigt. 

Kein  anderer  Punkt  des  athenischen  Gerichtswesens  ist  mit 
solcher  Einstimmigkeit  aufgenommen  als  die  Ansicht ,  daß  die 
Gerichtshöfe  sich  zum  größten  Theil  aus  der  ärmeren  Klasse 
rekrutierten.  Aber  gerade  der  minder  Bemittelte ,  welcher  von 
seiner  Hände  Tagearbeit  lebte,  hätte  sich  kaum  mit  der  Ver- 
pflichtung belasten  können,  an  jedem  Gerichtstage  die  ihn  er- 
nährende Beschäftigung  zu  unterbrechen,  um  entweder,  wenn  es 
gut  ging,  einen  Sold  zu  empfangen,  der  in  der  Höhe  eines  ge- 
ringeren bis  mittleren  Tagelohnes  ^^)  nach  der  günstigsten  Be- 
rechnung nur  zu  seinem  und  der  Familie  noth dürftigem  Unter- 
halte für  diesen  einzigen  Tag  genügte  *^) ,  oder  falls  er  nicht 
erlost  wurde,  zum  mindesten  die  Arbeitszeit  während  der  Aus- 
losung ohne  Entgelt  zu  verlieren.  Wie  überhaupt  der  Helia- 
stensold  unter  obwaltenden  Verhältnissen  den  alleinigen  Lebens- 
unterhalt eines  Bürgers  gebildet  haben  soll,  bleibt,  trotzdem  es 
so    oft    behauptet    worden    ist ,    schwer    begreiflich  *^).      Wovon 


*<>)  S.  Busolt,  Staatsalterth.2  S.  188  über  die  geringe  Betheiligung 
der  Bauern  auch  an  den  Volksversammlungen,  und  Griech.  Gesch.  II 
S.  576  A.  2,  wo  Busolt  bezüglich  der  Getreidespende  von  445/4  v.  Chr. 
bemerkt,  daß  namentlich  die  weiter  ab  wohnenden  Bauern  kaum  zur 
Vertheilung  nach  Athen  gekommen  sein  werden,  weil  es  die  Reise 
nicht  lohnte. 

*^)  Duncker  VIII  S.  106  meint,  daß  es  sich  für  die  entfernter 
wohnenden  Landleute  um  einen  Zeitverlust  von  2  bis  3  Tagen  handelte. 

^^)  Duncker  IX  S.  149  A.  1;  Beloch  a.  a.  0.  Vgl.  Böckh, 
Staatshaushalt,  d.  Athen.^  I  S.  703  und  II  S.  65*  Anm.  422  [Fränkel] 
(3  Obolen  nicht  einmal  für  öffentliche  Sklaven  als  ein  ausreichender 
Tagelohn  angesehen);  Blass,  die  sozialen  Zustände  Athens  im  4.  Jhrh. 
V.  Chr.  (Kiel  1885),  S.  14. 

«)  Böckh  a.a.O.  I  S.  128,  152  u.  703 ;  P  er  rot,  le  droit  public 
d'Athenes,  S.  235.  Etwas  zu  weit  geht  0  n  c  k  e  n ,  Athen  n.  Hellas  I 
S.  273  f.;  II  S.  26.  Busolt,  Staatsalterth.^  S.  171  rechtfertigt  die 
Erhöhung  des  Richtersoldes  auf  3  Obolen  mit  der  durch  den  Krieg 
veranlaßten  Preissteigerung  aller  Lebensbedürfnisse. 

**)  Obige  Ausführungen  berühren  sich  mit  denen  F.  Cauers,  Ari- 
stoteles als  Historiker  (in  d.  Deutschen  Zeitschrift  f.  Geschichtswissen- 
schaft, Bd.  VIII  1892),  S.  6  f.,  die  mir  erst  nach  Abschluß  der  Arbeit 
zu  Gesicht  gekommen  sind. 


Ueber  die  Organisation  der  athenischen  Heliastengerichte  etc.    309 

lebten  arbeitsunfähige  Leute  an  den  Tagen ,  an  denen  keine 
Volksversammlung  stattfand  und  sie  nicht  in  einen  Gerichtshof 
erlost  wurden  ?  Berechnungen  wie  z.  B.  von  W  e  n  d  t,  Perikles 
und  Kleon,  S.  34  f.  sind  unrichtig;  er  schätzt  die  Summe,  wo- 
mit damals  eine  Familie  jährlich  ihre  dringendsten  Bedürfnisse 
bestritt,  auf  200  Gulden*^),  während  der  Richtersold,  den  er 
als  zur  Befriedigung  der  nothwendigsten  Bedürfnisse  ausreichend 
erachtet,  jährlich  höchstens  300  X  3  Obolen  =150  Drachmen 
betrug.  Und  Fälle,  wie  der  von  Fränkel  S.  9  und  Busolt 
Staatsalterth.^  S.  276  als  die  Regel  hervorgehobene,  nach  dem 
Modell  des  Philokieon  in  den  Wespen  verallgemeinerte  und  er- 
weiterte, daß  der  Richter  ein  älterer  Mann  war,  der  an  seinem 
Sohne  oder  Schwiegersohne  eine  Vertretung  bei  der  Verwaltung 
von  Hauswesen  und  Geschäften  hatte  ^^) ,  waren  vielmehr  sel- 
tene Ausnahmen.  Der  Heliastensold  gewährte ,  in  Verbindung 
mit  dem  Ekklesiastensolde  und  den  übrigen  Staatsspenden,  für 
die  weniger  gut  situierten  Bürger  nur  eine  willkommene  Zubuße 
zu  ihren  anderweitigen  spärlichen  Einkünften,  um  so  beliebter, 
als  sein  Erwerb  ein  zugleich  müheloser  und  ehrenvoller  war. 
Die  Unbeständigkeit  und  Ungewißheit  desselben  bildeten  aber 
ein  Gegengewicht,  so  daß  man  bei  der  Sorge  für  die  Ernährung 
der  Familie  die  3  Obolen  wohl  mit  in  Anschlag  bringen,  ihnen 
sogar  im  äußersten  Falle  eine  bedeutende  Rolle  zuweisen,  doch 
nicht  auf  sie  allein  sich  stützen  konnte.  Mehr  besagen  die  alten 
Autoren  nicht.  Wer  die  Besoldungen  als  unentbehrlichen  Ne- 
benverdienst heranzuziehen  sich  genöthigt  sah,  der  lebte  aller- 
dings gleichsam  von  den  Gerichtssitzungen  und  Volksversamm- 
lungen infolge  seiner  Armuth  (Isokrat.  VIII  130:  tou?  S' 
01710  T(J5v  oixaoTT^piwv  C«>VTa?  XGti  Ttov  sywxXr^oicöV  xal  xaiv  sv- 
Tsu&sv  Xr^fifxaroiv  6cp'  auroT?  oia  tyjv  sv^siav  yjvayxaafxsvouc  slvai. 
Schol.  ad  A  eschin.  III  233:  xa^o  i8ta)TaL  xal  irivyjTS?  ^aav, 
Ysvdtxsvoi  SixaaTai  6ta  t6  rpitoßoXov);  für  solche  Bürger  handelte 
es  sich  bei  der  Auslosung  der  einzelnen  Geschworenen  in  die 
Gerichtshöfe  thatsächlich  TTcpl  xuiv  dvayxaiwv,  zW  s^ouaiv  slxs  [jlyj 
(Isokrat.  VII  54);  sie  sahen  es  mit  scheelen  Augen  an,  wenn 
ein  mit  reichlichem  eigenem  Vermögen  Ausgestatteter  durch 
seine  Betheiligung  ihnen  die  Aussicht  auf  die  Einnahme  verrin- 
gerte (Isokrat.  XV  152).  Wir  verstehen  es,  daß  ein  in 
Staatsschuld  verfallener  Heliast  in  höchster  Noth  zu  dem  Aus- 
wege greift,  wider  das  Gesetz  am  Gerichtstage  sich  einzufinden, 
um  mit  Hilfe  der  3  Obolen  seinen  und  der  Seinigen  Hunger  zu 
stillen   (Demosth.  XXI  182   und  XXIV  123).      Daher    brau- 


*5)  Aehnlich  wird  Böc  k  h  a.  a.  0.  I  S.  142  der  Verbrauch  einer 
ärmlichen  Familie  von  4  freien  erwachsenen  Personen  auf  etwa  120 
Thaler  jährlich  geschätzt. 

■'^)  Vgl.  Schümann,   griech.  Alterth.^  I  S.  521. 


310  S.  Brück, 

clien  wir  bei  Aristophanes  nicht  einmal  einige,  in  Wesen 
und  Tendenz  der  Komödien  begründete,  Uebertreibung  voraus- 
zusetzen, wenn  er  mehrfach,  namentlich  Ekkles.  Vs.  460  f.  und 
561  ff.,  das  Richten  als  nothwendiges  Mittel  des  Lebensunter- 
haltes bezeichnet,  oder  Wesp.  Vs.  304  ff.  den  Heliasten  in  Ver- 
legenheit gerathen  läßt,  womit  er  das  apioiov  einkaufen  soll, 
falls  die  Gerichtssitzung  ausfällt. 

Als  Folge  dieses  pekuniären  Reizmittels  und  entsprechend 
dem  Stande  der  Vermögens  Verhältnisse  waren  in  den  Gerichts- 
höfen die  unteren  und  mittleren  Schichten  der  Bürgerschaft  zahl- 
reicher vertreten  als  die  wohlhabende  Klasse,  der  das  Triobolon 
keine  angemessene  Entschädigung  für  etwaige  Vernachlässigung 
ihrer  Geschäfte  bot ;  der  Ausspruch  des  Aristoteles  Polit. 
VI  5,  5  (p.  1293  a),  die  Reichen  würden  durch  die  Fürsorge 
für  ihr  Eigenthum  häufig  veranlaßt ,  den  Volksversammlungen 
und  Gerichten  fernzubleiben  *'^),  beruht  gewiß  besonders  auf  den 
in  Athen  gewonnenen  Erfahrungen.  Daneben  machten  sich 
solch  menschenfreundliche  Motive,  wie  sie  Isokrates  XV  152 
von  sich  rühmt,  nämlich  um  den  Aermeren  den  Sold  nicht  zu 
schmälern  ,  wohl  kaum  in  fühlbarer  Weise  geltend.  Diese  so- 
ziale Stellung  der  Majorität  haben  nun  die  Redner  des  öfteren 
auf  die  Gesammtheit  der  Richter  ausgedehnt,  indem  sie  die 
Richter  im  Allgemeinen  als  unbemittelt  darstellen,  sie  als  arme 
Leute  aus  dem  Volke,  als  die  große  Masse  des  Volkes,  den  gro- 
ßen Haufen  in  Gegensatz  bringen  zu  den  Reichen,  den  Vorneh- 
men, den  an  der  Staatsverwaltung  Betheiligten  ^^).  Derartige  in 
zweckbewußter  Absicht  gewählte  Redewendungen  haben  keine 
Beweiskraft  dafür,  daß  die  besseren  Elemente  sich  durchgehends 
von  den  Gerichten  zurückhielten  ^^) ,  eine  hin  und  wieder  zu 
Tage  tretende  Vorstellung,  welche  schon  Grote  (V  S,241  A.  1 
und  S.  261)  und  Oncken  (Athen  und  Hellas  I  S.  277)  ^O) 
abgewiesen  haben.  I  s  a  i  o  s  VHI  34  und  Aischines  HI  255 
erwecken  den  Eindruck,  als  ob  sie  nicht  ausschließlich  mittellose 
Leute  vor  sich  gehabt  hätten;  die  Mahnung  p-r^SajAwc,  Si  avSps«; 
Sixaaiai,  tou;  irsvr^Tac  aiijjLaCsts  bei  [Demosth.]  LVII  36 
wäre  recht  unschicklich  und  unangebracht  gewesen ,  wenn  im 
Gerichtshofe  selbst  lauter  armes  Volk  saß;  und  die  bei  [De- 
mosth.] XLV  86    vorausgesetzte    Möglichkeit,    daß   jeder    der 


47)  Vgl.  VII  3,  3  (p.  1320  a),    da   für  die  Reichen   der  Sold   nicht 
sehr  ins  Gewicht  fiel,  und  A^tjv.  ttoX.  Kap.  27  §  4. 

48)  Isaios   XI  88;   Isokrat.   XX  15  u.  21  ;    Demosthenes 
XXI  112,  123  f.,  153,  209;  XXIV  193;  [Demosth.]  XXVI  15. 

49)  Werden  doch  z.  B.   bei  Aristoph.  Ritter  Vs.  679  sogar  die 
Rathsmitglieder  als  dTtopoüvxe?  bezeichnet. 

50)  Auch  Michaelis,   de   demagogis  Atheniensium  (Königsberg 
1840),  S.  12. 


Ueber  die  Organisation  der  athenischen  Heliastengerichte  etc.    311 

anwesenden  Richter  wenigstens  einen  Sklaven  besitze,  mußte, 
obwohl  auch  sie  nicht  wörtlich  zu  nehmen  ist,  doch  für  einen 
großen  Theil  derselben  zutreffend  sein  ^^).  Aehnliches  gilt  von 
den  Eigenthtimern  städtischer  und  ländlicher  Grundstücke  (De- 
mos th.  LV  17  und  26)  oder  von  den  ehemaligen  Rathsmit- 
gliedern  ([Demosth.]  XLVII  44),  welche  als  Beisitzer  eines 
Gerichtshofes  gedacht  werden  ^^).  Warum  sollte  es  wohlhaben- 
den Bürgern,  die  nicht  verschmähten,  das  Theorikon  sich  abzu- 
holen ([Demosth.]  X  38  und  XLIV  37  f.  ;  Schömann, 
griech.  Alterth.^  I  S.  466),  so  von  Grund  aus  widerstreben,  bis- 
weilen, sofern  sie  nichts  Besseres  vorhatten,  einer  Gerichtssitzung 
beizuwohnen  und  den  Richtersold  einzukassieren  ?  Jedenfalls  wer- 
den sie  nicht  verabsäumt  haben,  die  Berechtigung  hierzu  durch 
die  Meldung  zur  Heliasie  und  durch  die  Empfangnahme  der 
Legitimation  sich  zu  sichern.  Eine  Bestätigung  bieten  die  vor- 
handenen Heliastentäfelchen ,  unter  denen  manches  in  einem 
Grabe  gefunden  werde,  das  schwerlich  einem  armseligen  Tage- 
löhner angehörte  53),  während  andere  (CIA  II  2.  No.  876;  885^; 
886;  893;  898;  921)  durch  die  saubere  und  geschmackvolle 
Eingravierung  des  Namens  auf  einen  Besitzer  aus  den  höheren 
und  gebildeten  Ständen  schließen  lassen.  Der  Heliast  TloAuxX-^c 
(I)Xo£6c  (No.  878)  ist  vielleicht  identisch  mit  dem  gleichnamigen 
Bürger  auf  einer  marmornen  Grabstele  aus  dem  Peiraieus  (CIA 
II  3.  No.  2639;  vgl.  Archäol.  Intelligenzbl.  1837,  S.  712;  Cur- 
tius  im  Rhein.  Mus.  31  S.  283),  welche  nächst  ihm  die  Na- 
men seiner  Frau,  seiner  Tochter  und  seines  Schwiegersohnes 
nennt,  also  von  einer  Familiengruft  stammt,  und  der  Heliast 
'ApioTOjpwv  'ApioToSYjjjLou  KoOwxiOT^?  ( No.  885  und  885*^)  mit 
dem  Kothokideu  Aristophon  auf  der  marmornen  Grabstele  CIA 
II  3.  No.  1786,  da  neben  ihm  eine  A7]fxöxX£ia  'AptcjTOOYjixoo 
KoOtDXioou  aufgeführt  wird.  Ferner  ist  wahrscheinlich  der  Richter 
Asivia;  'AXaisuc  (No.  886)  nicht  verschieden  von  dem  vscüpioiv 
l^^l\J.eXr^Tr^c,  des  Jahres  356/5  v.  Chr.  ,  welchen  die  Seeurkunde 
CIA  II  2.  No.  803  erwähnt  ^%  Zweifelhaft  dagegen  bleibt  es, 
ob  in  Epichares,  dem  Vater  des  Epikrates  aus  Halai,  in  der 
Widmung  CIA.  II  3.  No.  1514  (aus  der  ersten  Hälfte  des  4. 
Jhrhs.)  der  Heliast  des  Täfelchens  No.  885^,    in  Philoxenos  aus 


■ 


61)  G  r  0 1  e  V  S.  241  A.  1 ;  P  e  r  r  o  t  a.  a.  0.  S.  237. 

^'^)  Wenn  der  Gerichtshof  nur  aus  städtischem  Proletariat  bestand, 
war  es  schließlich  nicht  schwer,  mehr  Land  als  alle  diese  Richter  zu- 
sammen zu  besitzen  (Demosth.  XXIII  208). 

6^)  S.  z.B.  Janssen,  Musei  Lugduno-Batavi  inscriptiones  (Leyden 
1842),  S.  48. 

^^)  CIA.  II  2,  No.  803  columna  d.  vs.  82-88  (p.  212):  Aetvfa? 
AXaieus,  veiopdov  l7rt(jL8X-ir]T(7]?)  yevöfxevos  iizi  'EXu^vou  ap^ovro?  (Ol.  106,  1). 
UTi^p  TOÜTou  (XTtiSioxev  OtXdxpaTris  "ßa^ev  HP.  (Aus  Ol.  109,  3  =  342/1 
V.  Chr.). 


312  S.  Brück, 

Agryle,  dessen  Gattin  die  Grabschrift  CIA.  II  3.  No.  1708 
gilt,  der  Heliast  von  No.  923  wiederzuerkennen  ist,  oder  in  Eu- 
polemos,  dem  Vater  des  Prytanen  Eubios  aus  Erchia  zur  Zeit 
der  12  Phylen  (CIA.  II  1.  No.  329),  der  Besitzer  des  von  Ku- 
manudis  in  der  'Ecpr|fi.  äp-/^.  1887,  S.  55/6  veröffentlichten  Tä- 
felchens  ^^).  Die  Meldung  zur  Heliasie  beschränkte  sich  demnach 
nicht  bloß  auf  Leute  aus  dem  niederen  Volke ;  daß  freilich 
selbst  der  Staatsmann  Aristophon  den  ßichtereid  leistete,  ist, 
wie  oben  gezeigt,  aus  Schol.  ad  Aeschin.  I  64  nicht  zu 
ersehen. 

Gleich  bei  dieser  Gelegenheit  wollen  wir  der  vornehmlich 
durch  des  Aristophanes  Wespen  angeregten  Meinung,  als  hätten 
die  Heliasten  ausnahmslos  in  hohem  Greisenalter  gestanden  *^), 
in  Kürze  entgegentreten.  Nicht  allein  unterscheiden  Antiphon 
V  71,  Isaios  VII  13,  Demosth.  XIX  280  und  [Demosth.] 
LIX  30  ältere  und  jüngere  Männer  (Trpsaßuispot  und  vswTSpotj 
in  den  bezüglichen  Gerichtshöfen  ^'),  mehrere  Stellen  führen  so- 
gar auf  ein  ziemlich  jugendliches  Alter  eines  Theiles  der  ange- 
redeten Richter.  Lykurg,  geg.  Leokr.  93  rechnet  diejenigen, 
deren  Erinnerung  ca.  30  Jahre  zurückreicht,  zu  den  Aelteren, 
während  Demosth.  XX  77  für  das,  was  vor  21  Jahren  ge- 
schehen war  ,  die  ältesten  der  anwesenden  Richter  als  Zeugen 
anruft  (xai  toutüjv  TCOtviojv  ufiaiv  Tivs;,  oi  :rp£aj3uTaTot ,  fxapTups? 
siai  }xoi).  Nach  Demosth.  XVIII  98  befanden  sich  unter 
den  Richtern  neben  solchen,  die  an  den  Ereignissen  vor  40  Jah- 
ren betheiligt  gewesen  waren,  zugleich  die  Nachkommen  dieser 
Generation,  nach  §  50  derselben  Rede  solche,  die  jünger  waren, 
als  daß  sie  sich  der  Vorgänge  vor  16  Jahren  bewußt  waren  ^^), 
abgesehen  von  Lykurg,  geg.  Leokr.  95,  welcher  die  Vcwrepot 
für  jung  genug  hält,  um  ihnen  eine  Anekdote  über  das  Thema, 
wie  man  Eltern  ehren  solle,  zu  erzählen.  Hochbetagt  können 
ferner  die  Richter  nicht  gewesen  sein,  die  noch  ungefähr  5  Jahre 
([Demosth.]  L  3)  oder  3  Jahre  früher  (Lysias  XXI  10) 
mit  ins  Feld  gezogen  waren.  Um  übrigens  den  Werth  des  ari- 
stophanischen Zeugnisses  an  und  für  sich  richtig  zu  beürtheilen, 
muß  man  sich  vergegenwärtigen,  daß  die  als  yspovrec  bezeich- 
neten Heliasten  noch  recht  junge  Kinder  haben  (Wesp.  Vs.  248  ff. 
und  291   ff.;    vgl.  Wolken    Vs.  861  ff.),    und    daß    der  Dichter 


")  Der  Richter  ÄTjfjn^Tptos  IlTeXsacto?  (No.  913)  kann  der  Großvater 
des  gleichnamigen  Diaiteten  unter  dem  Archon  Antikles,  325/4  v.  Chr., 
gewesen  sein,  welcher  in  der  Weihinschrift  der  vom  Volke  bekränzten 
Diaiteten  CIA.  II  2,  No.  943  aufgezählt  wird. 

sß)  Bereits  von  Grote  V  S.  261  als  irrig  bezeichnet. 

57)  Demosth.  III  35  läßt  mittelbar  darauf  schließen,  daß  eine 
nicht  geringe  Zahl  der  Heliasten  in  noch  dienstpflichtigem  und  kriegs- 
tüchtigem Alter  stand. 

58)  Dazu  Weil,  les  plaidoyers  polit.  de  De'mosthene  I  S.  444. 


Ueber  die  Organisation  der  athenischen  Heliastengerichte  etc.     313 

immer  gerade  die  alten  Männer  als  arm  darzustellen  beliebt 
(z.  B.  Plutos  Vs.   787). 

Ueberblicken  wir  unsere  letzten  Ausführungen;  Städter  und 
Landmann,  Arm  und  Reich,  Alt  und  Jung  war  in  den  Gerichts- 
höfen vertreten.  Dadurch  wird  die  oben  gewonnene  Erkenntniß, 
daß  die  Meldung  zur  Richterwürde  nur  einmal  stattfand  und 
nicht  zu  ständigem  Erscheinen  verpflichtete ,  bekräftigt ,  indem 
eine  nothwendige  Forderung  und  Folgerung  derselben,  die  ganz 
allgemeine  Verbreitung  der  Heliasie,  sich  erfüllt  zeigt.  Nicht 
ein  geringer,  zumeist  die  niederen  Elemente  der  städtischen  Be- 
völkerung umfassender  Bruchtheil  der  athenischen  Bürgerschaft, 
nach  Fränkel  weniger  als  5000,  sondern  fast  alle  über  30 
Jahre  alten  Bürger  waren  Heliasten,  d.  h.  sie  hatten 
durch  die  Meldung  und  Eidesleistung  sich  die  Berechtigung  zu 
den  Dikasterien  erworben,  ohne  jedoch  in  ihrer  Mehrzahl  an  je- 
dem Gerichtstage,  namentlich  bei  unbedeutenden  und  das  allge- 
meine Interesse  nicht  berührenden  Prozessen,  von  ihrer  Befugnis 
Gebrauch  zu  machen. 

Nur  unter  der  Voraussetzung  einer  über  die  gesamte  Bür- 
gerschaft sich  erstreckenden  Heliasie  sind  die  Worte  iravTwv 
apTL  xXr|pou[jL£Vü)v  'AOT|Vaiajv  bei  [Demos th.]  XXV  27  ver- 
ständlich ,  auf  welche  der  verschiedenen  Auslosungen  sie  sich 
immer  beziehen  mögen  ^^) ;  dabei  bleibt  noch  genug  rhetorische 
Uebertreibung  übrig  ^^).  So  läßt  sich  auch  die  irrige  Angabe 
der  Grammatiker  (Harpokr  at.,  'Apor^Tto?  ;  Suidas,  'xVpOTjTrri? 
und    HAiaorif];;  Bekker,  Anecd.  gr.  I  p.  443,  24):  ott  iravTS? 


^®)  [Demosth.]  XXV  27:  dcXX'  ufxeTs  aixol  rdvTwv  apxt  xXrjpoupL^vtov 
A&rjvai'tov,  xai  rctvTtov  eu  oI8'  OTt  ßouXo[j.^vtüv  zk  toOxo  Xa^^etv  t6  Sixacx-)^- 
piov,  (Jtovoi  Of/aCe^  7]fi.Tv.  hiä  xt;  oxt  iXdyzTe,  eTx  dTiexXrjptoOr^xe.  Die 
schwierige  Frage  nach  der  Echtheit  der  Rede  ist  trotz  der  in  den 
letzten  Jahren  lebhaften  Polemik  (Weil  in  d.  Revue  de  philologie  VI 
S.  1-21;  Lipsius  in  d.  Leipziger  Studien  VI  S.  317—381;  Stier, 
de  scriptore  prioris  adversus  Aristogitonem  orationis,  quae  Demosthenis 
esse  fertur.  Dissert.  Halle  1884 ;  Weil  in  d.  Melanges  Renier  S.  17—25 ; 
Blass  in  d.  Revue  de  philologie  XI  S.  129—141;  Weil,  les  plai- 
doyers  polit.  de  Demosthene  II  S.  292  ff.)  noch  zu  keiner  sicheren  Ent- 
scheidung gebracht,  im  Besonderen  die  Abfassung  durch  einen  späteren 
Rhetor  nicht  erwiesen;  nach  Bei  och,  Bevölkerung  d.  griech.-röm. 
Welt,  S.  58  rührt  die  Rede  zwar  nicht  von  Demosthenes  her,  gehört  aber 
doch  an  das  Ende  des  4.  oder  den  Anfang  des  3.  Jhrhs.  Die  in  der 
Rede  enthaltenen  Angaben  über  das  athenische  Gerichtswesen  müssen 
daher,  so  lange  sie  nicht  durch  Widerspruch  mit  anderweitig  authen- 
tisch überlieferten  Nachrichten  Bedenken  erregen ,  als  gleichwerthige 
Zeugnisse  gelten.  —  Schon  Platner,  Prozeß  und  Klagen  bei  den 
Attikern  I  S.  77  ist  die  eben  citierte  Stelle  aufgefallen,  ohne  ihn  indeß 
an  seiner  Ansicht  von  den  6000  jährlichen  Heliasten  irre  werden  zu 
lassen,  ebenso  wie  Tybaldos  S.  799  die  Trdvxe?  'A^valoi  auf  die  6000 
bezieht. 

^^)  Schümann,  opusc.  acad.  I  S.  215  A.  7  (de  sortit.  jud.). 


314  S.  Brück, 

A^r^vatoi  Sr^fxoaia  a)|xvuov  tov  opxov  tov  r|XiaaTr/6v  (sc.  h  toj 
'ApSYjTTo))  am  leichtesten  erklären.  Wenn  Scholl,  athen.  Fest- 
Commiss.  S.  6  A.  1  hier  TravTsc  'AOr^vaToi  als  die  6000  Heliasten 
deutet  auf  Grund  der  von  Fränkel  dargelegten  Identität  ^6000 
Athener  sind  alle  Athener",  so  übersieht  er ,  daß  ttocvts;  'A\}r^- 
vaTot  in  diesem  Sinne  ein  bestimmt  begrenzter  staatsrechtlicher 
Begriff  war,  welcher  in  der  Gesetzessprache  der  für  gewisse 
Fälle  erforderlichen  Vollversammlung,  der  von  mindestens  6000 
Bürgern  besuchten  Ekklesie  zukam ,  daß  aber  nicht  überhaupt 
6000  Bürger,  zudem  noch  mit  einer  Einschränkung  hinsichtlich 
des  Lebensalters,  im  gewöhnlichen  Sprachgebrauche,  wie  bei 
einem  Bericht  über  den  Heliasteneid ,  mit  jenem  Ausdruck  be- 
zeichnet werden  konnten^*).  Richtiger  erkennt  Fränkel  S.  20 
darin  eine  Spur  der  Thatsache,  daß  jeder  Athener  über  30 
Jahre  von  selbst  Heliast  war  und  zur  Uebernahme  des  Richter- 
amtes sich  bloß  zu  melden  nöthig  hatte ;  am  wahrscheinlichsten 
jedoch  ist,  daß  in  der  Primärquelle  Etwas  gestanden  hat,  was 
einer  allgemein  verbreiteten  Ableistung  des  Heliasteneides  ent- 
sprach^-). Gleicherweise  verhält  es  sich  mit  Hesychios,  '/cX- 
xoöv  TiLvaxtov  •  Wlh^waioi  £i/ov  sxaaroc  ttivocxiov  ttü^ivov  x.  t.  k. 

Erst  durch  die  allgemeine  Meldung  der  infolge  ihres  Alters 
dazu  befugten  Bürger  wurde  der  theoretische  Gedanke,  welcher 
dem  athenischen  Gerichtswesen  zu  Grunde  lag,  zur  praktischen 
Ausführung  gebracht,  waren  die  Heliastengerichte  ein  wirkliches 
Volksgericht,  h.  navTojv  (Aristoteles  Polit.  II  9,2  p.  1274a) 
zusammengesetzt.  Beschränkte  sich  die  Heliasie  auf  einen  klei- 
nen Theil  der  Bürgerschaft,  so  hätte  sich  als  unausbleibliche 
Folge  gewissermaßen  ein  Stand,  eine  besondere  Klasse  der  He- 
liasten herangebildet,    selbst    für    den  Fall  einer  jährlichen  Er- 


^^)  Die  Hypothese  Scbömauus,  opusc.  acad.  I  S.  202  A.  1,  daß 
vielleicht  alle  zur  Heliasie  sich  meldenden  Bürger  vor  der  Auslosung 
der  6000  den  Eid  ablegten,  ist  von  Fritzsche  S.  11  zurückgewiesen; 
im  Uebrigen  zweifelt  auch  Schümann  nicht  an  der  üngenauigkeit  der 
Ausdrucksweise  des  Harpokration.  Ty  bald  es  S.  788  will  ravies  'A^tj- 
vaToi  darauf  deuten,  daß  die  6000  Heliasten  vor  der  Verlosung  in  die 
10  Abtheilungen  den  Richtereid  leisteten,  giebt  aber  daneben  die  Ver- 
muthung,  daß  Harpokration  an  einen  Eid  aller  über  30  Jahre  alten 
Athener  gedacht  habe.    Vgl.  jetzt  noch  Thumser  a.a.O.  S.  539  A.  2. 

^2)  Zu  einer  anderen  Lösung  würde  folgende  Erwägung  führen. 
In  der  Fabel  über  den  Heros  Ardettos  hängt  der  Eid,  zu  welchem  er 
die  Athener  veranlaßte,  merkwürdigerweise  nicht  mit  der  Jurisdiktion, 
sondern  mit  einer  Aussöhnung  des  in  Parteizwist  zerfallenen  Demos 
zusammen  (Pollux  VIII  122;  B  e  k  k  e  r,  Anecd.  gr.  I  p.  207,2  und 
p.  443,  24;  Etym.  Magn.,  'ApotTxos).  Sollte  etwa  der  Amnestieeid  der 
gesammten  Bürgerschaft,  welcher  im  J.  403  die  Versöhnung  besiegelte, 
auf  dem- Ardettos  geleistet  worden  sein?  Dann  wäre  durch  Vermen- 
gung der  Tradition  über  den  Amnestie-  und  den  Heliasteneid  auf  dem 
Ardettos  das  Mißverständniß  entstanden,  daß  alle  Athener  den  He- 
liasteneid ablegten. 


lieber  die  Organisation  der  athenischen  Heliastengerichte  etc.    315 

neuenmg.  Denn  was  sollte,  bis  auf  wenige  Ausnahmen ,  dieje- 
nigen, welche  in  dem  einen  Jahre  Lust  und  Zeit  zur  Ausübung 
der  Richterthätigkeit  hatten,  veranlassen,  im  nächstfolgenden 
Jahre  davon  abzustehen?  Das  ständige  Verbleiben  der  Richter 
in  den  ihnen  einmal  zugelosten  Abtheilungen  setzt  voraus,  daß 
die  große  Masse  derselben  einem  Wechsel  nicht  unterworfen 
war.  Somit  hätten  ein  paar  Tausend  Bürger,  gleich  einer  lebens- 
länglichen Behörde,  die  oberste  Gerichtsbarkeit  fast  ausschließ- 
lich in  ihren  Händen  gehabt;  im  Laufe  einiger  Zeit  hätten  die 
Heliasten,  von  denen  die  wenigen  Hunderte  in  jeder  Abtheilung 
sich  persönlich  genau  kannten,  innerhalb  des  Staatswesens  ihre 
Sonderinteressen  gefunden  und  vertreten,  eine  Entwickelung, 
deren  Endresultat  ein  voller  Gegensatz  zwischen  der  übrigen 
Bürgerschaft  und  dem  Stande  der  Heliasten  gewesen  wäre,  und 
welcher  Alles  widerspricht,  was  wir  über  Stellung  und  Wesen 
der  Richter  im  4.  Jhrh.  durch  die  Redner  und  die  Staatsrechts- 
lehrer erfahren  ^^).  Fränkel  S.  55  f.  hat  unter  Anführung 
einschlägiger  Rednerstellen  hervorgehoben,  wie  der  einzelne  Ge- 
richtshof als  Vertreter  der  ganzen  Volksgemeinde  erscheint;  so 
vollkommen  konnte  die  Heliaia ,  deren  Gesammtheit  jeder  ein- 
zelne Gerichtshof  in  sich  verkörperte ,  mit  dem  ganzen  Demos 
nur  identifiziert  werden ,  wenn  sie  nicht  sowohl  numerisch  der 
den  Demos  repräsentierenden  Ekklesie  nahekam ,  sondern  auct 
in  Anschauungen  und  Interessen  sich  mit  ihr  deckte,  als  eine  Art 
von  Ausschuß  des  Volkes  ^^).  Dem  steht  nicht  entgegen,  daß, 
wie  Tybaldos  S.  786  (vgl.  S.  877)  richtig  ausführt,  Heliaia 
und  Ekklesia  nicht  Sv  xal  t6  oluto  awfjioc  waren  und  das  8i- 
xa^cLv  und  s/vAr^aia^Iiiv  immer  streng  auseinander  gehalten  wur- 
den. Der  häufigen  Verwechselung  von  Ekklesie  und  Volksge- 
richt seitens  der  Grammatiker  ^^)  ist  bei  deren  zahlreichen  und 
groben  Irrthümern  kein  Werth  beizumessen  ;  sie  wird  weniger 
auf  den  Zuständen  des  4.  Jhrhs.,  als  vielmehr  auf  den  Verhält- 
nissen späterer  Zeiten  beruhen  ^^). 


«3)  Was  Demosth.  XXIV  78  anbetrifft,  wo  die  Richter  als  6(xü)- 
fxoxote?  den  dvtu[jLoxo'.  gegenübergestellt  werden ,  so  haben  das  Sophisti- 
sche der  Beweisführung  schon  die  Scholiasten  zu  der  Stelle  erkannt. 
Schol.  ad  Aeschin.  I  81  (p.  735):  xaxexefxe  yap  a^xTjv  (sc.  die  Pnyx) 
zk  ol-Ainc,  ToT;  r^Xtaaials  ist  ganz  widersinnig. 

^*)  V.  Bagnato,  Beiträge  z.  Gesch.  der  Gesetzgebung  im  Alter- 
thum  (Stuttgart  1887),  S.  7  A.  70. 

«6)  Schol.  ad  Aristoph.  Nubes  862,  Plut.  171,  874,  950;  Schol. 
ad  Aeschin.  I  19  (p.  724);  Bekker,  Anecd.  gr.  I  p.  310,  28  sqq.; 
Etym.  Magn., 'HXtat'a  (p.  427,  28  sqq.).  Bei  Schol.  ad  Aristoph. 
Plut.  830  =  Suidas,  TptwßoXov  scheinen  die  Verwechselungen  noch 
weiter  zu  gehen  und  die  Diaiteten  hineingezogen  zu  werden ,  wofern 
nicht  Twv  X'  (statt  ^')  dvtauxoiv  zu  lesen  ist. 

«^)  Seh  Oman  n,  de  comit.  Athen.  S.  70  u.  216  sieht  den  Grund 
in  der  Gerichtsbarkeit ,  welche  in  der  römischen  Periode  der  atheni- 
schen Ekklesie  zuertheilt  wurde. 


316  S.  Brück, 

Seinem  Wesen  nach  ist  der  Heliast  dem  Ekklesiasten  ana- 
log. Ekkleslastai  sind  die  Bürger,  welche  gerade  an  einer  Ek- 
klesie  theilnehmen  (vgl.  Piaton,  Apolog.  p.  25  A);  ebenso  tra- 
gen den  Namen  Heliastai  im  eigentlichen  Sinne  nur  die,  welche 
gerade  zu  Gericht  sitzen,  d.  i.  welche  am  Gerichtstage  erschienen 
und  durch  das  Los  zur  Theilnahme  an  der  Sitzung  auserkoren 
sind,  und  nur  so  lange,  als  die  Gerichtsverhandlung  dauert. 
Sonst  ist  der  Richter  ein  gewöhnlicher  Bürger,  ein  iöiwttj?,  wie 
er  von  Aischin.  III  233^')  und  von  Hypereid.  I  col.  20  f. 
und  III  col.  37  f.  ausdrücklich  genannt  wird,  von  Letzterem  im 
Gegensatz  zum  Strategen  und  zum  Khetor,  dessen  Thätigkeit 
doch  eine  ganz  freiwillige  war ;  um  so  mehr  gilt  für  den  He- 
liasten  das  bei  T  i  1 1  m  a  n  n  ,  griech.  Staatsverf.  S.  186  für  den 
Rhetor  Bemerkte :  „  Allein  man  hat  dennoch  nur  solche  Bürger, 
die  häufig  das  Wort  zu  führen  pflegen,  darunter  zu  verstehen, 
auch  wenn  die  pTjTops;  den  löicuraL;  entgegengesetzt  werden". 
Nur  am  Gerichtstage,  in  Gemäßheit  der  eintägigen  Dauer  der 
Richterfunktion  ([Demosth.]  XXV  11;  Aischin.  III  7), 
hörte  der  Heliast  auf,  Privatperson  zu  sein,  und  hatte  die  Ei- 
genschaft eines  Beamten,  was  Piaton  Nomoi  p.  767  A/B  von 
dem  Richter  im  Allgemeinen ,  wohl  nach  dem  Muster  des  athe- 
nischen, ausspricht:  Tpo^ov  8yj  xtva  xai  täv  oixaoTyjpiwv  ai  xa- 
Taaraasi?  dp^ovraiv  sioiv  aipiasi;'  :ravTa  [i£v  ^ap  ap^^ovra  dva^- 
xaiov  xal  SLxaaryjv  sivai  nvojv,  oixaarY);  5s  oux  ap^cov  xai  tiva 
TpOTTOV  dp)(a)V  ou  Tidvo  cpauAoc  Yi^vErat  Tr|V  toi}'  yjfispav,  "^Tisp 
av  xpiva)v  TYjv  8(x7jv  diroTsX'^) '  i^svisi;  Srj  xal  tou?  Bixaordc  «>? 
ap/ovra;  ÄsycDfisv,  tivs;  äv  sTsv  irpsTiovTS?  xal  tivwv  dpa  oixaoial 
xal  Tidaoi  £cp'  IxaoTov.  Deshalb  scheint  es  ihm  zweifelhaft,^  ob 
die  Gerichtsbarkeit  als  ein  Amt  zu  betrachten  sei  oder  nicht  ^^). 
Damit  übereinstimmend  erklärt  Aristoteles  Polit.  III  1,  4  f. 
und  8  ^^)  den  Richter  wie  den  Ekklesiasten  entgegen  der  An- 
sicht, welche  beide  gar  nicht  als  Beamte  gelten  ließ,  für  einen 
ddpioToc  dp^tüv,  der  sein  Amt,  nämlich  die  eintägige  Richter- 
thätigkeit,  so  oft  er  wollte  und  ohne  Beschränkung  rücksichtlich 


®^)  S.  den  Scholiasten  zu  der  Stelle:  JSicoTr]?]  olovel  6  Stxacfxi^;, 
v.a%6  ihiiüzai  xal  Tt^vT^xe«;  ^aav,  und  Schol.  ad  Aeschin.  I  27;  Tipo? 
Tou?  Stxaaxct?  tStwxai;  ovxa?. 

®^)  A,  a.  0.  und  p.  876  C :  Nuv  8)]  Tiepi  [xev  StxaixT^pia  ifjfxiv,  ä  Bt^ 
cpafjiev  0U&'  ws  apx°^?  o^^'  ^S  fJt^j  paoiov  efedvxa  dva(jLcptcjß7]xi^x«)s  eJpTjx^vai 
X.  X.  X. 

«9)  Aristoteles  Polit.  III  1,  4  f.  (p.  1275a):  xtüv  S'  dp/wv  cd  fx^v 
tlai  8nj]p7j[j.ivat  xaxd  y_p6\o^^  cucjx'  i\ia<;  |j.sv  oXws  8U  xov  ai)x6v  oi)x  e^ecfxtv 
dp/etv,  ri  otd  xivwv  wptafj-^vcov  -/pdvcuv  '  8  8'  ddptaxos,  olov  6  StxaaxTjs  xal 
£xxXrjCtaaxTQS.  rdja.  [xh  ouv  av  cpatTj  xt?  obh'  dp)rovxa;  elvat  xous  xotooxou;, 
obhi  [izTijziv  Std  xaüxa  dpyriz '  xai'xot  yeXoTov  xoy?  xupiioxdxou?  cxTroaxepeTv 
dp/T]?.  —  III  1,  8  (p.  1275  b):  dv  yap  xal?  dXXat;  TcoXixe(ais  06/  6  ddpt- 
axos  dp5^iüv  ^xxXrjaiaaiT^s  daxi  xal  Sixaaxi^i,  dXX'  6  xaxd  xrjv  dpj^rjv  u)pic(jj.dvo{. 


lieber  die  Organisation  der  athenischen  Heliastengerichte  etc.    317 

der  Zwischenzeit  ausüben  konnte,  dadurch  von  den  eigentlichen 
Beamten  unterschieden"^^);  und  Lykurg,  gegen  Leokr.  79  weist 
dem  Richter  eine  Mittelstellung  zwischen  dem  Beamten  und  dem 
Privatmanne  zu:  Tpia  yap  sanv  £^  ü)v  r^  Tzohxda  auvsatTjXSV,  6 
ap/tüv,  6  Sr/aatTjC,  6  iSkott^c,  eine  Anordnung,  mit  welcher  Ari- 
stoteles Polit.  VII  1,  9  (p.  1317b):  STrsiTa  t6  [XLa&ocpopsTv  [la- 
Xiara  [xsv  -avTac,  IxxXr^aiav  or/aorfipta  apx^??  £i'  Ss  }iyj,  xac  dp- 
y^occ  XGti  TQt  8r/(xatr(pia  [xai  ßouXrjv]  xai  rd;  s'/xAr^aia?  Tot;  xupia? 
im  Einklänge  steht,  da  der  als  Ekklesiast  fungierende  Bürger 
dem  loitoTTjC  des  Lykurgos  entspricht.  Der  zu  Gericht  sitzende 
Heliast  hatte  also  durch  seine  Meldung  und  Eidesleistung  und 
durch  die  persönliche  Auslosung  am  Gerichtstage ,  einen  über 
die  öffentliche  Bethätigung  des  gewöhnlichen  Bürgers  hinausge- 
henden Charakter,  unterschied  sich  aber  wiederum  von  dem 
auf  eine  bestimmte  Zeit  fest  erwählten  oder  erlosten  Beamten  ^^). 
Die  Komödie  des  5.  Jhrhs.  (Aristoph.  Wesp.  Vs.  587)  zählt 
die  Heliasie  schlechthin  als  dp)(Tj. 


'°)  Streng  genommen  ist  allerdings  nach  Aristoteles  Polit.  HI 
6,  12  (p.  1282a)  nicht  der  einzelne  Richter,  ebensowenig  wie  der  ein- 
zelne Buleut  oder  Ekklesiast,  «pywv,  sondern  die  Körperschaft  des 
ganzen  Gerichtshofes  als  solche  :  ob  yap  6  Sixccjtt)?  ouo'  6  ßouAeuT)]?  ouo' 
6  IxxXxjStaCTTjc  ö[p)^ü)v  hxl^,  oXkä  t6  8txa3Ti^ptov  xal  ^  ßouXr]  xotl  6  orjfxo?. 
Ausgeführt  von  K.  Fr.  H  erma  nn ,  de  iure  et  auctoritate  magistra- 
tuum  apud  Atheuienses  (Heidelberg  1829) ,  S.  34  und  neuerdings  von 
Szanto,    griech.  Bürgerrecht,  S.  2  f. 

71)  Platner  a.a.O.  I  S  26;  Curtius,  griech.  Gesch.«  II  S.  218. 

(F.  f ) 
Breslau.  S.  Brück. 


Zu  Ammian. 


XXVI  2,  9.  Valentinian  nimmt  die  Wahl  eines  zweiten 
Augustus  als  sein  Recht  in  Anspruch :  'dabit  enim ,  ut  spero, 
fortuna  consiliorum  adiutrix  bonorum ,  quantum  efficere  et  con- 
sequi  possum,  diligenter  scrutantibus  temperatum'.  Da  diligenter 
scrutantibus  zu  quantum  .  .  .  possum  gehört,  ist  der  Plural  falsch. 
Dann  ist  temperatum ,  wozu  man  allerdings  leicht  collegam  aus  §  8 
ergänzt ,  an  sich  zu  wenig  deutlich.  Ammian  schrieb  scrutanti 
<»woW>5ms  temperatum.  Vgl.  XIIII  11,  28  a  temperatis  moribus 
luliani  differens,  XV  8,  10  (aus  der  Rede  des  Constantius  ge- 
legentlich Julians  Erhebung  zum  Caesar)  adulescens  .  .,  cuius 
temperati  mores  imitandi  sunt. 

Graz.  M.  Petschenig, 


XIV. 
Zu  den  Sibyllinischen  Orakeln. 


I   144: 

Tou  iravToc  8'  a  p  i  ^  {ji  o  u  sxatovTaSe;  siol  ol;  ^v'oi 
'/al  TpsTc  Tpic  BsxGcosc  ouv  y'  STuta. 

Den  in  den  Ausgaben  hergebrachten  Genetiv  apiöfiou  bietet 
die  im  Allgemeinen  bessere  Handschriftensippe  O ,  wogegen  ^F 
dpi^ixd;  gibt.  Der  Umstand,  daß  die  auf  der  Grabinschrift  des 
Diliporis  (aus  Nikomedien,  vgl.  Mittheil.  d.  D.  arch.  Inst,  in 
Athen  IV  18  und  VII  256)  vorliegende  Nachahmung  des  sibyl- 
linischen Zahlenräthsels  in  V.  4  iari  o'  dpti}}jLO;;  ttsvi^'  exarov- 
Taos;  [r^~\hk  olc  s-td  ebenfalls  die  Fügung  mit  dem  Nominativ 
ausweist,  veranlaßte  den  Herausgeber  der  Inschrift,  Mordtmann 
(a.  a.  O.  VII  256),  an  die  Restitution  der  Lesart  dpii^jxoc 
im  Sibyllinentexte  zu  denken.  Diese  Forderung,  welche  auch  die 
Satzconstruction  zu  einer  einfacheren  gestaltet ,  findet  Unter- 
stützung nicht  bloß  in  der  Thatsache,  daß  die  Sippe  ^F  dpiiljioc 
überliefert,  sondern  auch  in  dem  Umstände,  daß  die  genannte 
Lesart  durch  bisher  unbekannte  handschriftliche  Excerpte,  die 
unsere  Sibyllinenstelle  (I  137  —  146)  betreffen,  bezeugt  wird. 
Ein  solches  fand  ich  im  Cod.  Laurent,  plut.  LVIII  n.  33  fol. 
148  verso,  der  von  der  Hand  des  bekannten  aus  Kreta  stam- 
menden Antonius  Damilas  aus  Mailand  geschrieben  ist  (gegen 
Ende  des  XV.  Jahrb.).  Die  gleiche  Lesart  dpi^jj-o;  gibt  ein 
zweites  dieselbe  Stelle  umfassendes  Excerpt,  das  mir  im  Vatican. 
1347  fol.  216  verso  unter  anderen  Räthseln  begegnete. 

Solche  in  den  Handschriften  da  und  dort  vergrabenen  Ex- 
cerpte können  mitunter  von  besonderem  Nutzen  sein  ,  wie  ich 
dies  bezüglich  des    im  Cod.  Paris.   1043    fol.   76    verso    vorfind- 


Zu  den  Sibyllinisclien  Orakeln.  31  d 

liehen,  die  Stelle  V  93  sqq.  betreffenden  in  meinen  Krit.  Stud. 
zu  d.  Sibyll.  Orak.  p.  53  ausgeführt  habe.  Mitunter  wurden 
auch  Sibyllinencitate ,  die  in  anderen  Schriftwerken  vorliegen, 
eigens  ausgehoben  und  verzeichnet,  wie  in  dem  eben  erwähnten 
Parisinus  die  Stelle  IV  179  sqq.,  welche  in  den  Constitutiones 
Apostolorum  V  7  angeführt  wird.  Ein  Beispiel  dieser  Art  fand 
ich  auch  in  zwei  vaticanischen  Handschriften,  Cod.  Vatic.  1357 
fol.  54  verso  und  573  fol.  359  recto.  Es  betrifft  die  Akro- 
stichis  des  VIII.  Buches,  V.  217 — 250,  die  viel  gelesen  und 
bewundert  ward.  In  beiden  Handschriften  liegt  diese  Sibylli- 
nenpartie  in  der  Fassung  vor,  welche  die  Oratio  Constantini  ad 
sanctorum  coetum  c.  18  gibt:  das  Excerpt  stammt  also  nicht 
aus  einer  Quelle,  die  unseren  Sibyllinenhandschriften  zu  Grunde 
liegt,  sondern  aus  der  Ueberlieferung  der  Oratio  her.  Da  aber 
die  letztere  für  die  Constituirung  des  Textes  der  Akrostichis 
von  großem  Werthe  ist,  so  benutze  ich  die  Gelegenheit,  um  auf 
diese  neuen  Zeugen  hinzuweisen.  Der  Text  wird  in  beiden 
Handschriften  mit  einer  kurzen  Bemerkung  über  die  Weissagung 
der  Sibylle  in  Bezug  auf  Christus,  das  Kreuz  und  das  kom- 
mende Gericht  eingeleitet,  welche  mit  den  Worten   beginnt :    ot- 

XovToc  aiÄvo;  ;  Cod.  1357  enthält  am  Schlüsse  die  Notiz:  tauta 
toTopsT  6  xaiaapcia;  zuaißzioz  (so !)  6  TrafxcpiXou  sv  t(ij  ÄOYto,  o? 
exXTjÖTj  ßaaiAixoc. 

Die  Lesarten  selbst  stimmen  mit  den  in  der  Oratio  Con- 
stantini vorliegenden  überein,  wie  sie  Heinichen's  Ausgabe  bie- 
tet, bis  auf  folgende  Varianten : 

Vatic.  135  7:  217  iSpÄoi  219  xplvai  Tiaoav  222  oap- 
xocp&pwv  ^li'/^oLc,  o'  dvöpcüv  226  pTj^st  rs  —  sipxrj?  227 
iraaa  ßpoxaiv  sir'  IXouöipiov  229  bizoaa  234  (papayxocc  236 
loa  238  oufi  irriYalc  7roTa|ioi  ts  239  oaX-Kiy^  o'  oupavo&sv 
240  copüouactv  tjLuao;  {jiAAov  241  tocpraposv  '/oloz  Ssi^si  tzots. 
gibt  auch  unsere  Handschrift  242  r^zou^i  245  to  xipa?  to 
7C£pi8o^ov  za-rj.1  roi^oüfXiVov       247   cpcori^^tov        248  alör^pr^r^    "(s 

Vatic.  573:  Dieser  gibt  auch  den  Titel  der  Akrostichis, 
welcher    in    dem    erstgenannten  Codex  fehlt ,    in    rother  Schrift : 

tc  )(p  Ou  oioc  OTjp  cp^  ('\r^aouc,  Xpsioxoc  Osoü  uioc  awTYjp  oTau- 
prjc)'  219  fehlt  Traaav  225  eYxauost  —  MXatTav'  227 
ßpoT(üV  £7:'  228  aXXouc  (statt  ayiouc)  229  oTToaa  233  £i- 
Xi^cL  236  i'aa  237  cppOYsToa  240  {xuaoc  [xsXXov  241  Tap- 
xapso'v  T£  —  /avouaa  fehlt  242  rfiouai  244  oüipia  Se  xi 
248  oiSr^piTj  ys. 

Beachtung  verdient  zunächst  der  Umstand  daß  V.  225  Ix- 
xauoYj  o£  TO  TTUp  YYJv,  oupavov  Y)8£  OaXaaaav,  welcher  nach  Hei- 
nichens Note  in  einem  Theile  der  Ueberlieferung  weggelassen 
war,    in  unseren  beiden  Handschriften  erhalten  ist.     Es  ist  dies 


820  Alois  Rzach, 

der  für  die  Schreibung  XpsiotGc  maßgebende,  schon  durch  den 
sprachlichen  Ausdruck  (da  i;(V£uov  im  Anfange  des  nächsten 
Verses  zu  Tiup  gehört)  als  echt  sich  erweisende  Vers.  In  V.  227 
geben  beide  Codices  oapE  tots  irSaa  ß  p  o  t  w  v  mit  OW  gegen 
vexptüv  von  Q.  Wie  die  Sibyllinenhandschriften  ß  (mit  Lactan- 
tius)  und  (I)^r,  schwanken  unsere  Codices  zwischen  der  Schrei- 
bung oupav&Bsv  und  o'  oüpav&Ösv  in  V.  239  ;  ähnlich  erscheint 
xapTapOiV,  was  auch  die  Hdschr.  B  des  Lactantius  bietet,  neben 
tapTapsov  in  V.  241.  Die  Lesart  von  Vatic.  1357  im  V.  245 
To  7r£pi3o;ov  soxai  ttoOoüjjlsvov  ist  durch  Eindringen  einer  Inter- 
linearglosse in  den  Text  und  Verschiebung  des  iroOoufxsvov  an's 
Ende  der  Zeile  entstanden.  In  derselben  Handschrift  ist  in  V. 
247  die  Corruptel  cptoxiCtov,  die  allen  unseren  Sibyllinencodices 
eigenthümlich  ist,  eingedrungen. 
III  324   sqq.: 

^UYatspsc  6ua{jLü>v,  üj;  r^^zTe,  mxpov  i?  ^ifJ-otp" 
f^^sTS  xai  ycLkeTzolo  oiu>xo|jL£vai  utt'  ayoivo? 
BsLvou  xal  ^^aXsTTOu. 
An    eine  Epanalepsis    des  Ausdruckes    yakzr^rji^   zu    denken 
verbietet  die  Verbindung  mit  dem  Begriffe  ostvo'c;  eine  derartige 
Ausdrucksweise    ist    bei    den  Sibyllisten    sonst  nicht  zu  belegen. 
Allem  Anscheine  nach  liegt  hier  eine  Textesverderbnis  vor:  yu- 
XsTiou  ist   an    die  Stelle  eines    anderen  Wortes    getreten,    indem 
das  unmittelbar  in  der  Zeile  darüber  stehende  xal  yaXsTioio    die 
Veranlassung  zum  Eindringen  des  Ausdrucks  yaXzizou  gab.      Ich 
kann  für  diese  Fehlerquelle  aus  unseren  Sibyllinenhandschriften 
entsprechende  Beispiele  anführen.     So  heißt  es  in    der  Sippe  W 
n  298  sq.: 

iraTSps?  xal  v  tj  ti  i  a  Tsxva 

{Ar^T£p£C    TjSi    7£    T£XV'    ÜTTOfXaCia   VT]  irio'£VT  a, 

wogegen  die  bessere  Classe  ^  statt  vr^7rid£VTa  den  richtigen  Aus- 
druck 8axpuo£VTa  bietet.  Jenes  vr,md£VTa  verdankt  seine  Exi- 
stenz nur  dem  darüberstehenden  vr^Tria  (xixva).  Was  hier  nur  in 
der  einen  Handschriftengruppe  geschah ,  ist  an  einer  anderen 
Stelle  VIII  70  sq.  in  beiden  (O  und  W)  wahrzunehmen;  es 
heißt  da : 

^t'  av  y'  ^Ttav  £  X  {)  ifj 

£x  7:£para>v  Yair^c  6  907«?  [Ar^rpoxiovo;  lAOwv. 
Daß  das  neben  ETcaviXOifj  gänzlich  überflüssige  IXöwv  nicht  etwa 
durch  den  Orakelstil  bedingt  ist,  sondern  bloß  eine  durch  das 
darüberstehende  Verbum  hervorgerufene  Interpolation  darstellt, 
beweist  die  Parallelstelle  V  263  sq.  -^^£1  B'  £x  TCpaTwv  Yair^c 
jxr^TpoxTovo;  dvTjp  1  cp£UYtüv.  Endlich  sei  noch  auf  VII  79  sq. 
verwiesen,  wo  die  Ueberlieferung  lautet: 

Xaßojv  «Ypir^va  ir£T£iva 

eüiajievo?  ir£[i(J^£ic  si?  oupavov  0[x|j,aTa  t  £  i  v  a  ?. 


Zu  den  SibylHmsclieii  Orakeln.  321 


Ich  habe  (Krit.  Stud.  zu  d.  Sibyll.  Orak.  p.  69)  gezeigt, 
mit  Rücksicht  auf  das  im  selben  Buche  VII  162  vorliegende 
sc  oüoavov  ojjLixata  Tzrfiai  und  eine  Reihe  identischer  epischer 
Wendungen  auch  hier  ^zr^^ac  zu  schreiben  ist,  indem  Tsivac  durch 
den  (etwas  verderbten,  jetzt  von  Herwerden  berichtigten)  Schluß 
des  vorangehenden  Verses  (irststva)  hervorgerufen  war. 

Aehnlich  steht  es  mit  unserem  ^aXETiou.  Nur  ist  freilich 
die  Frage,  welches  die  ursprüngliche  Lesart  gewesen,  schwierig 
zu  entscheiden.  Mit  Rücksicht  auf  den  Umstand,  daß  der  Be- 
griff Scivo;  gern  mit  cpopspoc  verknüpft  -wird  (vgl.  Sibyll.  XII 
79,  XIII  165),  könnte  man  an  die  Fassung  Bsivou  xai  cpoßspoGi 
denken.  Allein  wenn  man  erwägt,  wie  etwa  die  ursprüngliche 
Lesart  verloren  ging ,  scheint  sich  eher  xpa-öpou  zu  empfehlen ; 
ich  bemerke  hiebei,  daß  wir  III  739,  also  bei  demselben  Sibyl- 
listen ,  die  ähnliche  Verbindung  dY«)va  x  p  a  t  a  i  d  v  vorfinden. 
Es  scheint  nun,  daß,  nachdem  aus  xpatspoü  zunächst,  wie  so  oft, 
xapTcpou  geworden  war,  die  Buchstaben  /.  und  p  mit  j^  und  X 
vertauscht  wurden,  ein  Fall,  der  zum  Theil  auf  vulgär  -  ägypti- 
scher Schreibweise  beruhend  im  Archetyp  öfter  vorkam.  Ich 
möchte  aus  den  nicht  seltenen  Beispielen  dieses  Lautwandels 
(Tennis  und  Aspirata ,  dann  die  Liquiden  p  und  X  unter  ein- 
ander )  bloß  zwei  hervorheben  ,  wo  beides  in  einem  und  dem- 
selben Worte  handschriftlich  vorliegt:  V  438  liest  man  in  ^W 
oTpoj&YjaTj  asiaiioTo  )(pdvü)  statt  des  von  mir  hergestellten  un- 
bedingt nothwendigen  xXdvo)  (vgl.  IV  58  y^  0£  xXdvo)  oEiajAoTo 
Tivaaao[A£vr^  [isyaXoLo) ;  III  485  ist  K  a  p  )(  tj  o  o)  v  für  X  a  X- 
X  -/j  0  (j[)  V  ,  das  Meineke  restituirte ,  eingedrungen.  Und  so  mag 
ähnlich  die  erste  Silbe  von  xap-Tspou  zu  y^oiX-  geworden  sein 
und  unter  Anlehnung  an  das  darüberstehende  yoiXsTzdio  sich  dann 
die  Lesart  /ocXekOu  ergeben  haben ,  zumal  beiden  Ausdrücken 
ein  xai  vorausgeht. 

in  593  sqq.: 

Tifioiot  [idvov  Tov  dsl  jjLSosovra 
dOdvarov  xal  iizaiTa  ^oveT?"  [isra  8'  £^o)(a  TrdvTcov 
av&pwTTojv  oaiTi?  ^uvr^c,  jjlsjxvt^ijlsvoi  sioiv 
heißt  es  von  den  Juden.     Den  Vers  593  habe  ich  nach  der  bei 
Clemens  Alex.    (Protrept.  VI  70)    bewahrten  Fassung    gegeben, 
die    weitaus    vor    der    der    Sibyllinenhandschriften    den    Vorzug 
verdient.     Der  nächste  Vers ,    von    welchem  Clemens    nur    noch 
das  erste  Wort  citiert,    ist    in   der    angeführten  Form  in  O    er- 
halten,   wogegen  die  zwei  wichtigsten  Codices  der  Sippe  ^F,   F 
und  L,  dOdtvaTov,   [isTa  8'  STiciTa  ^ovsTc*  i^oya  TrdvToiv  schreiben. 
Allem  Anscheine  nach    hat    der  Urheber    dieser  Fassung,    ohne 
sich  viel  um  die  Zerstörung  des  Metrums  zu   kümmern  ^) ,    dem 


*)  Und  doch  hätte  er  leicht  durch  die  Schreibung  d&civaTov,   (aet^- 
Philologus  LH  (N.  F.  VI),  2.  21 


322  Alois  Rzach, 

Wörtchen  |x£Ta  zu  einer  sinngemäßen  Bedeutung  verhelfen  wol- 
len und  es  deshalb  umgesetzt:  oflPenbar  nahm  er  sich  hiebei  den 
in  dem  Abschnitte  der  Pseudophokylidea,  welcher  in  den  Hand- 
schriften der  Familie  W  im  zweiten  Buche  eingeschoben  ist,  vor- 
liegenden Vers  II  60  irpoiTa  &£ov  Tt|j,a,  [isTETiSLTa  8s  aslo 
Y  0  V  r^  a  c  zum  Muster.  Die  in  O  begegnende  metrisch  untadel- 
hafte  Fassung  war  zweifellos  die  Grundlage  für  jene  Aende- 
rung:  sie  ist  denn  auch  in  F  am  Rande  als  Variante  notirt  und 
hieraus  erklärt  es  sich,  daß  der  Schreiber  des  auf  F  beruhenden 
Codex  K  diese  (metrisch  richtige)  Version  in  den  Text  aufnahm. 
Das  Gefühl,  welches  den  Urheber  der  oben  erwähnten  Textes- 
änderung in  FL  leitete ,  war  gewiß  ein  richtiges ;  er  sah  ein, 
daß  fisra  in  der  in  O  vorliegenden  Fassung  nicht  wohl  eine 
zureichende  Erklärung  zulasse.  Nur  der  Weg  der  Emendation 
war  nicht  der  entsprechende.  Die  Sache  läßt  sich  bei  dem  Um- 
stände, als  r  und  T  vielfach  verwechselt  und  demgemäß  fisya 
und  }x£Ta  oft  vertauscht  wurden  (in  den  Sibyllinen  z.  B.  gibt 
die  Familie  ß  VIII  221  falsch  \ii^a  statt  jisia),  leicht  in  Ord- 
nung bringen,  indem  auch  hier  jAsya  (zu  fxsfiVTjfjLSVOi  elah  ge- 
hörig) gelesen  wird. 

IV  117  sq.: 

Tjvixa  8'  acppooüVTfjat  Trsiroi^dTSc  suas^ir^v  T£ 

pll[»OÜOl       OTUYSpOÜ?      OTSCpaVOU?      T£X£000l       lipo 

VYjoiv, 
xai  tot'  ai:'  'iTaXiV^c  xtX. 
So  lautet  die  Ueberlieferung  dieser  (die  Juden  betreffenden) 
Stelle  in  unserer  relativ  besten  Handschriftensippe  0;  O  gibt 
£uc:£ßir^v  }i£v  und  hierauf  in  V.  118  oTi)Y£pov  0£  cpovov  t£X£ouoi 
TTpiVTjwv,  eine  Fassung,  von  welcher  W  nur  durch  die  Schreibung 
aTUYTjpGv  und  zzXiaonoi  abweicht.  Von  ^W  ausgehend  behielt 
Alexandre  [xsv  bei  und  schrieb  dann  ori)Y£pouc  hk  teXouoi  cpo- 
vouc  'ir£pl  vr^dv:  ich  nahm  zum  Theile  auf  Q  Rücksicht,  indem 
ich  £ua£ßir|V  T£  und  weiters  oTuyzpoix;  t£  T£Xouai  cpovooc  in  den 
Text  setzte,  aber  7:£pi  vr^ov  mit  Alexandre  aus  dem  corrupten 
TrpiVTjOJV  von  ^W  recipirte.  Indeß  bin  ich  zu  der  Ueberzeugung 
gelangt ,  daß  auch  hier  an  der  Wortfolge  und  Fassung  der 
Stelle,  wie  sie  Q  bietet,  noch  strenger  festzuhalten  ist.  Demge- 
mäß empfehle  ich  £uo£ßir^v  t£  |  piiJ;ouai(v)  oTUY^pouc  T£  cpd- 
voo?  T£X£ouai  TTpo  V7]o5,  wobei  t£A£0031  natürlich  als  Fu- 
turform gilt.  Diese  meines  Erachtens  ursprüngliche  Fassung 
erscheint  in  Q  nur  wenig  getrübt ,  indem  oTUY£pouc  aT£cpavooc 
durch  Wiederholung  des  Schlußsigma  von  oTUYspou;   und    nach- 


Tztna  YoveTe'  xal  ^^o/a  Travxwv  den  Vers  metrisch  in  Ordnung  bringen 
können.  Ueber  die  Erhaltung  der  Länge  von  xai  in  der  Senkung 
vor  folgendem  Vocale   vgl.  meine  Metr.  Stud.  zu  d.  Sib.  Orak.  p.  37. 


Zu  den  Sibyllinischen  Orakeln.  323 

malige  Aenderung  des  o  zu  a  sich  ergab,  während  am  Schlüsse 
des    Verses    aus    nPONHOT   zunächst    IIPONHON    und    dann 
nPONHCON  geworden  ist. 
V   86  sq.: 

npaxXsou?  ts  Aioc,  ts  xai  'Epfxsiao  <avaxTo;>. 
Längst  hat  hier  Alexandre  den  verderbten  Schluß  von  V.  86 
verbessert,  indem  er  auXrj  für  ßouXrj  schrieb ;  derselbe  Gelehrte 
hat  auch  avaxxo;,  das  in  der  üeberlieferung  fehlt,  zweifellos 
richtig  hinzugefügt.  Dem  sonst  noch  vorhandenen  metrischen 
Gebrechen  in  V.  86  wollte  schon  Opsopoeus  zu  Hilfe  kommen, 
indem  er  nach  {^Xtßstat  ein  xai  einsetzte.  Mit  Recht  hat  je- 
doch jüngst  Herwerden  (Mnemosyne  XIX  p.  362)  wegen  der 
durch  Opsopoeus'  Conjectur  bedingten  unstatthaften  Correption 
des  i  in  [}Xi^ߣTai  die  Herstellung  des  Plurals  bXi^ovxai  (ohne  xal) 
verlangt.  Zur  endgiltigen  Restitution  des  ursprünglichen  Wort- 
lautes bedarf  es  aber,  wie  ich  meine,  noch  eines  weiteren  Schrit- 
tes. Da  wir  es  in  dem  angeführten  Verse  ebenso  mit  einer 
Weissagung  der  Zukunft  zu  thun  haben,  wie  in  den  unmittelbar 
folgenden  V.  89  sqq.,  welche  Alexandreia  betreffen,  so  ist  zu 
vermuthen,  daß  wie  hier  ak  —  ou  X£i^|isl  ttoXsjjlo?  u.  s.  w. 
gesagt  wird ,  auch  an  unserer  Stelle  die  Futura  ö^Xi^j^ovrat 
und  X  0 1{^  £  T  a  t  u.  z.  im  passiven  Sinne ,  wie  so  häufig  in  den 
Sibyllinen,  in  den  Text  gesetzt  werden  müssen. 
Vm  493  sq.: 

ou8'  iizi  TaupoOüTotc  fjLTjXcJocpaYa  aipiaTo?  Xcüßr]? 

Xu{}po)(ap£T<;  7r£{JL7:£iv. 
An  dieser  (nur  durch  ^F  überlieferten)  Stelle  ist  von  Hase,  wie 
ich  meine,  richtig  Xuöpo;(ap£Tc  (für  AoTpo)(ap£Tc)  hergestellt  wor- 
den. Der  Schluß  des  Verses  493  jedoch  leidet  heute  noch  an 
einem  Gebrechen,  da  weder  Opsopoeus'  \lr^Xoa(Da^(iac  {x£Ta  Äwßr^? 
noch  Alexandre's  jxTjXoacpaYoo  aTfxaToc  X(ü^r^q  ganz  befriedigen 
kann.  Den  Schlüssel  zur  Emendation  scheint  mir  eine  Stelle 
der  Orphischen  Argonautika  613  sq.  (Abel)  zu  bieten,  wo  wir 
o)  Im  Taupo^üTouc  Xoi^ac,  yjo'  bpa  xaXa  |  pi^av  dptoT^£? 
lesen.  Darnach  dürfte  die  ursprüngliche  Fassung  unseres  Verses 
gelautet  haben  ouo'  iirl  Taupo^u~ot?  [ATjXoacpaYa  aL[xaTa  Aot- 
ßalc  xtX.  Daß  die  Sibyllinen  sich  mannigfach  mit  den  Or- 
phika  berühren,  brauche  ich  hier  nicht  besonders  hervorzuheben. 
Der  Hiatus  nach  [ir^Xoocpaya  ist  an  dieser  Stelle  (in  der  bukoli- 
schen Diärese)  auch  bei  den  Sibyllisten  gestattet ,  vgl.  meine 
Metr.  Stud.  zu  d.  Sibyll.  Orak.  p.  55  sqq. 
Xn  224: 

l'aöi  TOTS  *Ptt)jXYji;  6Xo6v  0  p  d  v  o  v  ly^ix;  £OVTa. 
Für    das    corrupte    Opovov    der    Handschriften    vermuthete    Ale- 
xandre, da  von  den  Wirren  nach  dem  Tode  des  Commodus  die 

21  * 


324        Alois  Rzach,   Zu  den  Sibyllinischen  Orakeln. 

Rede  ist,  yrrj6^ov^  wozu  aber  das  folgende  (V.  225)  nicht  recht  stim- 
men will.  Nauck  sprach  sich  deshalb  für  [xopov  aus.  Näher 
noch  scheint  mir  ein  anderer  Ausdruck  zu  liegen,  der  leicht  zu 
6P0N0N  verderbt  werden  konnte,  nämlich  (I)0OPON.  Auch 
das  Epitheton  dAoov  erscheint  dann  gut  gewählt ,  da  gerade 
diese  beiden  Begriffe  gern  zu  einander  gestellt  werden ,  vgl. 
z.  B.  Piaton  Euthydem.   285  B  cpi^opo?  xai  oXsöpo?, 

XIV  146: 

al  fxaXepoGi  yaXxoXo  ir  o  a  o  u  c  7capaXrj^)^3Tai 'Apr|C. 
Diese  Fassung  ist  seit  Angelo  Mai  geläufig,  welcher  die  letzten 
Bücher  unseres  Sibyllinencorpus  an's  Tageslicht  zog.  Die  beste 
Handschrift,  der  Vaticanus  Q  bietet  nebst  dem  ihm  nahestehen- 
den Ambrosianus  M  im  Eingange  des  Verses  aX\ia  Xsou  yaX^Aolo 
OTtoaouc ,  während  der  Vaticanus  V  und  Monacensis  H  ai  {xa- 
Xsoui  •yaXv.oio  oTToaouc  geben.  Mit  Rücksicht  auf  den  Wortlaut 
von  QM  ist  mit  geringer  Nachhilfe  die  ursprüngliche  Fassung 
des  Verses  zu  gewinnen,  indem  man  schreibt  aifxaXio)  ^aXxu 
OTzoGooc,  irapaXrjtJisTai '^Apr^c.  Bei  solchen  Exclamationen  wird 
OTToaoc  und  iroao?  promiscue  gebraucht,  vgl.  in  diesem  Buche 
(XIV)  V.  344  Ol  OTToaoi  cpcürs;  irspi  xujjtaxa  vr^^TjaovTat  und 
V.   82  ai  Tidaa  TrpoaTTsasTai  dvSpüiv  Giro  ßapßapocpwvtüv. 

Prag.  Alois  Rzach. 

Zu  den  Horazscholien. 

Horaz  ad  Pis.  19  ff.  macht  eine  launige  Anspielung  an  die 
bekannte  griechische  Anekdote  von  dem  Maler,  welcher  sich  nur 
auf  Cypressen  verstand  und  seine  Specialität  überall  anbringen 
wollte.  Ab  hoc  naufragus  quidam  petit  scutum  suum  exprimere^ 
liest  man  bei  Porphyrio  (ed.  Hauthal).  Was  hat  aber  der  Schiff- 
brüchige mit  dem  Schilde  zu  thun  ?  Man  könnte  zwar  anneh- 
men, daß  das  Gemälde  die  Form  eines  Schildes  haben  sollte  und 
noch  anderes :  aber  alle  diese  Annahmen  sind  nicht  befriedigend. 
Ueberdies  findet  man  für  dies  Wort  verschiedene  Varianten  :  fatum^ 
(sumptum),  casum,  vultum  et  naufragium ;  der  sog.  Acro  hält  sich  an 
vultum.  Ich  glaube,  daß  man  votum  lesen  muß.  In  der  griechi- 
schen Fassung  der  Anekdote  hat  wohl  ein  Wort  gestanden,  welches 
andeutete,  daß  der  Unglückliche  ein  Votivgemälde  bestellte. 
Die  griechischen  Wörter  dafür  sind:  £u/oc,  £U)^r„  £u/a)XYi,  vgl.  z. 
B.  Anthol.  Pal.  VI  43,  3  f.  (von  dem  Frosch) :  /aXxtp  [xopcpwaac; 
TIC  oooiit&poc  su/oc  £{)rf/£.  Aus  diesem  ursprünglichen  votum 
erklärt  sich  nun  die  bestbezeugte  Lesart  voltum,  die  an  der  Re- 
miniscenz  aus  Epist.  II  1,  241  (voltum  simulantia)  eine  Stütze 
erhalten  konnte;  die  drei  übrigen  Varianten  (fatum,  casum,  nau- 
fragium) sind  verschiedene  Versuche,  die  auffallende  Lesart  vol- 
tum zu  verbessern ,  wobei  casum  aus  Acro  1.  1.  {naufragi  casus 
suos  in  tabula  depingunt)  herstammen  wird. 

Odessa.  «/.  Luiiäk, 


XV. 

Scholia  graeca  inedita  in  Euripidis  Hecubam. 


Ab  hinc  triennium  in  bibliotheca  Atbenarum  national!  q.  v. 
mihi  collocato  contigit,  ut  duo  libros,  qui  continent  Euripidis 
fabulas  Hecubam  et  Orestem,  inspicerem. 

Primus  sub  numer.  tum  12  chartaceus,  quem  litera  H  sig- 
navi,  forma  octava  q.  v.  scriptus  est  saeculo  XIV  exeunte  vel  XV 
ineunte,  quae  Sakkelioni  erat  opinio.  Scholia,  quae  in  eo  insunt, 
maxima  ex  parte  cum  iis,  quae  Dindorfius  Oxoniae  edidit,  fa- 
ciunt.  Correxerunt  et  scholia  addiderunt  complures  manus  (tres 
diserte  distinxi)  recentiores. 

Alter  sub  num.  tum  13  chartaceus,  quem  litera  T  signavi, 
forma  paulo  maiore  quam  H  scriptus  est  saeculo  XV.  Scatet 
scholiis  glossisque.  Margines  in  fine  mutili  sunt.  —  Lectiones  co- 
dicum  meis  quoque  notis  additis  in  Mnemosyne  editae  sunt.  Orestis 
autem  lectiones  et  scholia  patriam  reversus    publici  iuris  faciam. 

Scholiorum  antiquorum  in  Euripidis  fabulas  ea  est  condicio 
Byzantinorum  quovis  genere  annotationum  depravata,  ut  omnibus 
recte  sensisse  videatur  C.  Gr.  Cobetus^),  qui  dixerit:  nihil  est 
adeo  ieiunum  et  ad  exstinguendum  ingenium  magis  idoneum 
quam  ea,  quae  recentiores  magistri  Constantinopoli  in  media 
barbarie  nati  ad  vitiosa  poetae  exempla  sine  iudicio  nee  doctrina 
annotarunt.  Quam  vellem  maxima  pars  istius  farraginis  num- 
quam  edita  esset".  Altera  tamen  ex  parte  constat  in  ista  far- 
ragine  vel  sobriorum  grammaticorum  notas  vel  omnino  aliquid 
bonae  frugis  inveniri  posse  non  esse  desperandum.  De  qua  re 
etiam  E.  Schwartzius  mihi  scripsit,  cum  eum  missis  quibusdam 
scholiis  per  litteras  consului,  quid  faciendum  esset :  xaos  toc  a)(0- 


*)  In  praefatione  Geelii  Phoenissarum  pag.  VIII. 


326  G.  M.  Sakorraphos, 

Xia,  scripsit  de  meis  seil.,  ouYxsiTaL  il  ixXoYwv  xal  TraXaiwv  xat 
vecDV ,  ü)ot'  £1  OYj  £V£taiv  aüToT?  exXoYal  izaXairn  airouBaldv  tl 
supsÖYjosaöat.  oux  dTtsXTriaTsov.  Quae  cum  mihi  recte  dicta  esse 
visa  sint,  non  dubitavi  ex  multis  pauca  edere  et  ea  praesertim, 
quae  aliquid  doceant,  omissis  illis  quae  ab  Dindorfianis  nihil 
nisi  verbis  differunt.     Dabo  exempla: 

In  libris  H  T  legitur  schol.  Cf.  Dindorf.  Schol.  I  396,  26 

ad  V8.  71:    (xeXavoTrxepuYtüv.     MeXa-  ad.  vs.  705    cpaC[j.a    {jteXavdTiTepov  2) 

voü  5(p(i)|jLaT0(;    p.eT^)^etv   to-j?  6veipou;  [xeXavoTrTepov  8e  ttjv  o<iiv,  xal  xd  (jiev 

cpr,Gi  oict  t6  dv  v'JXTi  cpoixav  toTs   utt-  TTxepa  8td  xrjv  xayuxrjxa  xal  xtjv  dvu- 

vcuxxouai,  Ttxepcuxouc  hi  Std  x6  xa^^iw;  'Tioaxaatv  9jv    e)^ei   xal    dcpav^Ce'^at   th- 

aTTOTiTjOav  öiovel  xal    fxTjX^xt  5'JvaaOat  %iiiii;   a-o/wpi^aavxog  xoü  uttvou,    fxi- 

"lai.     fxrjx^pa  Se  X7]v    Yrjv  xüiv  (5-  Xava  8s  6td  x6  cxoxeivov   xt]?  vuxxöc 


VEi'pcüv  cpiTjolv  T^  oxt  aixfa  xrjc  vuxxo?  —  Dind.  I  237,  28  ad  vs.  71 :  fj-rj- 
il  Y^  Btd  x6  x6  TjpMGcpai'piov  aixTj?  |X7]  x^pa  xüiv  (5v£ipu)v  eTtts  xtjv  yrjv  vj  5xt 
Buvaadat  uro  xoü  VjX^ou  cpwx^Cs^^at»  ^?  dvxicppa^etu?  xy)?  axta?  a^xT^c  i^  v6$ 
Sdev  iTiiaufj-ßatvei  tj  v6^,  iv  i^  UTtvwx-  yt'vexai,  xa&'  9jv  xaOeoSovxei  ol  av- 
xovxEs  xou?  6ve(poo;  opwfxev,  t^  xal  5id  i4ptü7:ot  xob?  dveipou?  ßX^Tioucfiv,  t^  xaft' 
x6  ix  xüiv  xpocpüiv  xal  xüiv  Tioaecov  kxipouQ,  ori  i-x.  iii^  xriz  yrji  al 'zpo^>a.\  ix 
Y^vea^at  aixouc  ^v  ■^^fxTv,  wv  a{x(a  i^  "ffi.     6e   xüiv   xpocpüiv  ol  üttvoi  ,    Ix  Se  xüiv 

ÖTTvwv    Ol    ovetpof     x^c   yTJs    dpa    ol 

Svetpot. 

Legitur  in  T  ad  vs.  313  sisv.  'Pf^fia  jasv  toüto  SoxsT 
itpooTaxTtxTjV  £/ov  o6va[xiv ,  iv  ou8£}xta  hk  xXio£t  £ioaY£Tat  ouxs 
5(pdvov  oi)T£  oiaÖ£atv  exsi-^),  a^^'  s^'^tv  cuTzobzaic,  tcüv  £ipr^jjL£Vü)V 
xal  ap/Yj  Tüiv  pT^OYj<oo[x£va)v>.     Cf.  Dindorf.  I  296,  21,  III  237,  9. 

Non  raro  mea  scholia  meliora  Dindorfianis  sive  propter  per- 
spicuitatem  sive  propter  elocutionem  visa  sunt,  sed  cum  nihil 
neque  ad  recensendam  neque  ad  explicandam  fabulam  afferrent, 
praeterii. 

Compara  quod  in  T  legitur  ad  VS.882  cum  Dindorf.  I  435,  4  ex  Flor.  59 
Ttpi(üpiQao[j.at.  Tifxiopüi  x6  ßoTj^üi,  xi-  Ti|j.ü)püi  xö  ßoTj&üi  ypctcpexat  Ttdvxoxe 
[xwpoüfxat  Be  Tra^rjxixüi;  xö  xoXdCu>  *  ivepY7]xtxüij,  oi)  (Jirjv  Se  xal  Tia^xixüic, 
^vfoxe  Se  xal  dfxcpoxepa  xaixo'v.  xö  5e  xi{xtopü>  xö   xoXdC«)   TraOTjxtxäis 

Ypdcpexat  xal  IvepYTjxtxüi;. 

Saepius  tarnen  mihi  contigit  ut  Dindorfiana  aut  disertius 
intellegerem  aut  supplerem  aut  corrigerera.  Ad.  vs.  798:  r^\lziq 
fjL£V  ouv  BoüXoi  T£  xdaÖ£V£T?  Xaaic,  Schol.  Dind.  I  415,  8:  Xaoic, 
dvTi  TOü  z^:ior^q.  In  meo  H:  loaic,  hk  Xiya,  £7r£i  ejzi  xivd  eX- 
TTiSa  Ti[Xü)pY]aaaöai  aütdv  *  ri  ri\isXc,  \ikv  xaid  ToaouTOv  }1£T£)^o}jl£v 
TOÜ  Eivai  doÖ£V£T;  xa^o'oov  jx£T£)(o[jl£v  xal  TOÜ  Eivai  oouXoi'    TOU- 

TEOTIV    IttIOTJC*). 

Apud  Dind.  I  282,  1  scholion  hiat:    dpa   t6  :rp£7cov  xal  to 


2)  Etiam  nox  fxeXavo'Ttxepos  appellatur.     Aristoph.  Av.  686. 

^)  Fortasse :  e/ov. 

^)  Scholion  male  ad  vs.  780  adscriptum  est  in  codice. 


Scholia  graeca  inedita  in  Euripidis  Hecubam.  327 

Sixaiov avTi  toü  ocpaCsiv  sie,  tov  Tujißov,  IvOa  [i-aXiota 

ßoü?  TTpSTiei  {}uoLaC£tv.  Dindorfius  annotavit:  Supple  t6  oixatov 
Tjayev  auiov^)  sirl  t6  dv&ptoTroxTovcTv  dvit  xou — ".  In  meo  T 
legitur;  Troxepa  to  Xpr^v.  'Apa  to  slvat  irpsirov  irapEXivr^osv 
auTout;  acpd^at  av^pwTrov  STut  tcü  Toccptp  lou  'Aj^iXXstoc,  ^ttou  jidAiaxa 
TTpSTTSi  pouc  Oü£iv  ctc.  Unde  lacuna  in  Dindorf.  scholio  pro- 
babilius  suppleri  potest  hoc  modo:  apa  tq  irpsirov  xal  to  oixatov 
<Trap£xivr^a£V  aütoü?  av&pooTrov  ocpdC£tv>  zlc,  tov  xüfißov  etc. 
Cf.  Dind.  I  283,  15.  Schwartz  I  33,  1  et  I  32,  21  :  apa  to 
irpSTTOV  xai  to  otxaiov  exivr^aev  dvöpu)'n:ou?  ocpdCstv  £i?  tov  tu[jl- 
ßov,  Ivöa  St]  [xdXiaTa  ßou?  irpifust  {^uoidCsiv. 

Schol.  Dind.  I  380,  14:  fxiXXoiV  aoTojxoXrjaat  litt  xüjxa  Oa- 
Xdaor^?.  Interpretatur  verba  poetae  vs.  634  aXtov  In'  oi8[ia 
vauoToX-yjacüV.  Mutandum  igitur  auTO[xoXr^oat  in  vauoToXr^aat. 
In  libris  H  T  legitur:  oto'Xov  vsaiv  jieXXtDV  xtVYjastv  IttI  to  xujxa 
TO  OaXdaotov  ^). 

Schol.  Dind.  I  390,  23  :  to  jxavTtxov,  to  IvOoootaoTtxov  xdpa, 
-^Youv  TO  oü)[jLa,  diro  tou  xpstTTovoc  [ilpou?  to  oXov  ,  w?  cpajxsv 
xat  lepav  xscpaXrjV,  Tf|?  {jidvTSü)?  KaodvSpa?  cpspstc;  Matthiaeus: 
in  his  lacuna  esse  videtur  post  x£C5aXY]v  fortasse  sie  explenda: 
x£cpaXT|V  T^  TTjv  xscpttXTjv  Tr^c,  {JL.  K.  cp."  Plura  excidisse  docet 
scholion  in  H :  diro  toü  xpsiTTovoc  [xlpou?  to  ^Xov,  ü)c  irapd 
2uv£ai(o-  VT]  TY)v  i£pdv  oou  xat  Tpt7rd&r|Tov  xscpaXrjV,  ^X^fxa  Ilsv- 
TaTToXet  7C£vöi|j.ov ')  7r£piTi{^7]ot,  xat  irapd  tu)  OEoXo'ytp  rpYj^opicp' 
71  Ttjita  xscpaXY]  xat  atSlai^io?. 


6)  Scilicet  TOV  'AxiKkia. 

*)  Leviora  quaedam  non  huius  est  temporis  enumerare,  ut  Dind. 
I  353,  28  (ad  vs.  541):  „6o?  fj[i.Tv"  eJTrwv  wcpstXs  „TU)(oüaiv"  e^Tretv  6  8' 
wOTCgp  Ix  [xexafxeXe^a?  aTiootStüGi  tov  Xdyov  xax'  aktaxixTjv  Tcpos  to  dra- 
p^|j.cpa.Tov.  Scholion  legitur  etiam  in  meis  libris ,  sed  H  pro  tov  Xo'yov 
exhibet  tov  tutiov,  quod  rectius  est.  Obiter  corrige  apud  Dind.  I  279, 35 
xaxüi?  aXt'axexat  in  xaxö;.  Scholiasta  respicit  versum  Medeae84: 
dxap  xax(>s  y'  wv  dz  cpiXous  dXfaxexac.  Cf.  Schwartz  I  22,  10:  xaxos  Äv 
akiaxji.  Dind.  I  416,  15:  8 tacp^e^pexat  in  Stacp&epelxai.  I  453,  10: 
di  tov  ::p(Jüxov  oixov  in  Traxpüjov.  (Simile  vitium  sustulit  Matthiaeus 
I  454,  24).  I  453,  34:  xaxapoc  Siooüaa-  l7rapü)(xlvr)  xat  aixio?  xoü  tto- 
Xi|xou  in  w;  aixtov  xou  ttoX.  I  454,  25:  rjv  xiva 'EXevrjv  fA-^xe  TteXayos 
dr.zyiY^oi  [i-TQxe  ol  oixot  Sl^aivxo  ai)xous  ol  Tpwtxot.  Adde  articulum  xö 
ante  TrlXayo;    et   muta  monstrum  Tptoixot  in  zaxptxot.     Vitium   fortasse 

_  txot 
ortum    est   e  scriptura  Tipwtoi.     1496,27:  ws  ovxws  Iv  dYvwd«^  ö^ßwfAev 
xal  xifxüifxev^  auxo'jc  in  ovxe? ;  cf.  I  457,  2.     Ibd.  457,  4:  xal  yap  ocpeXos 
^  'Exa'ßrj  eupev  aTio  xtüv  tk  xous  ^eous   duciüiv   in   o66ev   ydp  dcpeXoc,    ut 
sensus  flagitat. 

^)  üevxaTT.  TT^v^tfxov.  ita  correxi  e  Synesio  Epist.  pag.  224c  (in 
Hercheri  epistolographis  p.  687),  ubi  legitur:  vrj  ttjv  Upav  aou  xal  xpi- 
7:d^xov  xecpaX)]v,  ayjjfjLa  IlevxaTröXet  Ttdvfttfxov  iiep  txd^eixe  v.  Cf.  p.  195c. 
Bergler  ad  Alciphr.  epist.  II  4,  5.     Codex :   7revTaTuo7idvdifi.ov. 


328  G.  M.  Sakorraphos, 

2/0 Xia  £1?  TYjv  'Exaßyjv 

Ad  vs.  19.  Hivo«;  xupioc  6  cpiXoc,    ov  etti  Tr^c,  TraipiSo?  Tic,  ttoitj- 

asTat^)  OLTzo  ^svyjc  sX&dvia.     H. 
57.  avTior^xcoaac]    sx  jxsTa^opa?    t«>v  avo)  xoucpiCovTcuv  ttjv  TrXa- 

oTiYYa,  6^{^£v  Yj  £T£pa  papuvo[x£VY]  (p£p£Tai  xato).     T. 
65.  axi  {XTTODV  t.     SxifXTTOu;  axijjnroSo?  to  ütcottoSiov,   axijxTroiV  oe 

oxifjLirtüVoc  Twv   Y£pdvTa>v   paßSoc,   £cp'  -J  £7r£p£lOOV-0.      T. 
68.  or£p  OTifj  Aide.    SiEpoTTY]  xat  aaTpazT]  t6  auio,  iroiTjTtxÄc 

§£    OTEpOTlTj.       T. 

106.  ootTE,  Yuvai,  XTipu^.     'Ev  Ta:r£ivt5  ovr, aait  TaiTouoa  tyjv 

Lxapr^v  ^uvai  cpy)oiv.      hxapYj    yo'P    e^T^ouaa^;  aoir^v  £X£ivyjv 

diroxaXET  T7)V  ttote    ßaoiXtoaav    xf^;  Tpoiac,   Y^^*''  ^^  "^^  '^^~ 

youaav  d7roxaX£T  •  £oix£  Se  Trda/oooa  to)  dcpopTjTti)  xr^c  Xutty]? 

xal  xo5  TTEvöou?  xouxo  eitteTv.     T. 

117.  8i)(a.     AnrX«)?  x6  liripp-ifjfia  xouxo*    eoxl  jjlev    xai    dvxl   xou 

5((ÜpU    EUplOxdjAEVOV,      EOXL    Se    <Xal>    dvXl    XOÜ    8t/Ä?,      Ü)?    £V- 

xaSOa.     T. 

144.  dXX'  lOt  vaouc,  l'Ot  upo?  ßiofiou?.  Ou  [idvov  £V  xoTc 
vaoTc  ai  8£Y)aEt?  xaiv  ßouXojisvcov  lyivovxo,  o)?  eoixev  ,  dXXa 
xal  iv  xoTc  ßu)}xoTc  *  Sr^Xov  oe  ^xl  ai  fiEiCoo?  xal  dvayxatdxEpat 
ixEXoüvxo  Iv  xoT?  vaoT; ,  S^jtp  xat  XLfAiwxEpoi  :roXX(ü  oi  vaoi 
Xü>v  ßcüfiwv.     T. 

168.  dyttaxd?.  Ta  ovdjjiaxa,  vac,  im  xo  ttXeToxov,  oltto  xou  Tra- 
Otjxixou  TrapaxEifjLSvou  yivovxat,  Tj^ouv  aipwxou  xat  ÖEOxspou 
xat  xpixou  irpootoTTOO*  svxauöa  yap  aizb  xou  TjYaofiai  r^Yaoat 
Tjaaxat  yivExat  dyacxo;,  ou  xo  Osjia  d^afiai,  Oauji-dCw.     T. 

174.  ü)c  tS  •)(](;.  rpdcpExai  xat  wc  £tSf^<;,  (b?  Tiap'  iVptaxocpdvEi  ^") 
au  8'  (b?  av  EiSf^c.     T. 

188.^10x5?.  Btoc,  ßioxo?  xat  ßioxvj  yj  Cw^  ,  ßto?  Se  xoivä?, 
ßtoxo?  Se  TToiTjxiXü);  xat  ßtoxYj.     T. 

219.  xp  av^ETaa  V,  rjoov  X7)V  [jlex*  s^ouoia?  ßEßatwÖEtaav.     T. 

220.  eSoT  ^AyaioXc.  Aoxai  xo  vojjLiCto  xat  xo  cpatvofxat  xat 
IBo^sv  ETTt  xouxou  XOU  oTjfiatvofxEvou ,  rffouv  scpdvr^*  jAExacps- 
pExai  8s  xat  eic  dXXo  aYjjjiaivdijLEvov ,  oiov  od^av  sxupto&Y] 
ocpd^ai  XYjv  rioXu^Evr^v  X7)v  oy)v  Ouyaxspa  Trpo?  xo  6pi>6v 
5(«)[xa  xou  xdcpou  xou  ^-/iXkiuic.     T. 

231.  oux  s'dvr^oxov  ou  \i  ^XP^i"^  öavsTv.  oxi  xo  ou  STrtar^c 
Suvaxat  Xr^cp^f^vat  It:!  xo'ttou  (oaTisp  xat  etti  ^(pdvou"  <dv>  x:^ 
Tpoia  ydp  cpr^otv  oux  aTrsöavov,  oxe  8r/ovdxt  r^v  STct  x^  EfjL-^ 
Euxu/icf,  xat  irdXiv  oux  dirsöavov  Euxu^tav  s^ouca  sv  xig 
Tpoicf  ÖTjXovdxt.     T. 


®)  Fortasse:  Tion^öatTO. 
8)  Vs.  98. 


10)  Plut.  112.  Editur:  cot  8'  tu?  av  zlhffi  oöa,  Tiap'  Tf)(j.Iv  t^v  fJ^^v^^C» 
YBVTQasT'  dyaOd,  zpoae/e  töv  voüv  ,  iva  ti'j&tj].  Bergkius  proposuit:  suo'. 
Vid.  tarnen  edit.  Velsen. 


Scholia  graeca  inedita  in  Euripidis  Hecubam.  329 

251.  xaxü  VTf].     ''Hyouv  xaxo?  xal    ajiVTjfxwv  xat  a^^apioio?  '^hei. 

Ta  OS  oia  Tou  -üvco  pYjfxaxa  öia  tou  u  t^iXou  Ypacpdjxsva  xpi- 

ysvyj  l;(ouat  xa  6vo}jLa~a,  olov  xaXXuvu),  osp.vuva),  [xaxpüvu)  *^), 

IxsyaXuvo)  xat  id  loiaüza.     T. 
342.  6pÄ-ü(p'  sifxaxo?.    '^Ofxoiov    toJ  Trapd  ^ocpoxXst^^)*    äXX 

ücp'  sifiaxo?  xpucp&sl?  iramv  TrapsT/s  xtj)  &£Xovtl  vauiiXtp.    H. 
344.  ysvsidoo;.      FsvEid?    ^svcidoo?    xal    ysystov   xo    auxo ,    ü>? 

SfjXov   ex  xo5^^)*    dXX'*,    w  cpiXov   y^v^lov  •    5üvaxat  <§£>  x6 

fisv  STTi  irXsov  Suvao&at  xal  xa^oXtxtDXSpcoc,  x6  Ss  stt'  sXaxxov.  T. 
370.  oüXc  xouod^r^?.     Ou  x6  xoo  Trpo?    x6  Sd^r^?,    xo  hk  So^yj? 

fxdXiaxa^^)    ^rpo?  xo  xou'    tj  od^a    ydcp    xtvd;    saxi  TrpaYjxaxo? 

8d^a"     £}(£i  ouv  Tj   aüvxa;tc  ouxw   ou  yap  opoi  Iv  r^[xiv  {}dp- 

ao?  oi)X£  IXttiSoc  dyaör^c  or^Xovdxi,  oüX£  od^yj?  xlvo?  ooixr^ptu)- 

Sou?  TrpocYfxaxoc,  T^youv  oxl  diidxELxai  {x£  suTTpa^TjOai  'irox£.     T. 
392.  xal  Sl?    xdoov    7rd|x'  aijo-axoc.       nd[j.a    xal    tzooic,    xal 

TToxov  XO  {i£v  £x  XOU  TT£7ro[jLai    TTpwxou    irpoowTTOU    xoü  Tzabr^- 

XLXou  7tapax£i}jL£vou ,    xo  §£  £x  xou    TciTToaaL  8£ux£pou ,    xo  8s 

£x  xou  Tli-iTOXaL  xpixou^^).      T. 
407.  da)(r^  }x  ov  r,  aal.      'Aa/rj{xov£Tv    X£Y£xai  xal    xo  do;(r||jidv  xi 

TTOistv  xal  xo  day^Tijjidv  xi  7rdo}(siv.     H. 
415.  svcpdsL  8ouXsuao[xsv.     Ävxl  xou  BouXat  sad|is&a  Cwiaat 

xal  xo  cpü)?  ßXsTiouaai  xou  yjXiou.     T. 
444.  aupa,  Trovxid?  aupa.      rpd9£xai  xal  Trovxiac  ^^) ,    v^youv 

zr^^  öaXdoaTj? ,    xo  os  Trovxidc ,    r^youv  (^aXaaoia   tooTTSp  xxr^- 

xixdv  saxtv.     T. 
446.  Xijxva?.     Ai}xvrj    Trapd    [xsv   xoT?   xolvoT;;    auvaYüJYV]    ttoXXou 

uoaxo?  "j'Xuxsoc,  Trapd  6s  Tzoir^Tatc,  tj   ödXaaoa^').     T. 
548.  ^pooi;.      AlttXu)?   xXiv£xaL'    6  ;^pouc    xou   /poo; ,    (bc  xal  6 

pou?  xou  pooc  ^^),  xal  6  X9^^  ~°^  Xpwxoc  toaTisp  6   lopcuc.   T. 
600.  Op  £cp  {>7]  vat.      Aiacpspsi  xo   &ps(p&r^vai  xou  xpacpr^vai,    o:tsp 

soxlv  dvaxpacpr^vai*    xo  {jlsv  Xs^sxai  sttI  xpocpr^c  [ao'vov,    xo  os 

xal  £7rl  au^r^asüic   YjXixiac '    svxauila    Ss   xaxa/pr^axixÄ?    dvxl 

xou  dvaxpacpr^vai.     T. 
607.  dxdXaoxoc  oyXo^.    Fpdcpsxai  xal  dxdXaaiov  o^^Xo?  irpayfia- 

xixÄc.     T. 


^')  {xaxp'jvtü  verbum  extremae  Graecitatis ;  apud  probates  fX7jx6v(o 
est  in  usu. 

^2)  Aj.  1145. 

13)  Vs.  286. 

1*)  Fort.:  fxäXXov. 

")  Cf.  ad.  vs.  168.     Forma  Ttd|j.a  vitiosa  est. 

1®)  In  codice  scriptum  est:  Trovxiöts.  'H  Trovxfa  graecum  est  voca- 
bulum,  sed  nemo,  quantum  scio,  pro  Substantive  usurpavit.  Scho- 
liasta  procul  dubio  confusus  est. 

^'')  Cf.  Schol.  Schwartz  145,  18:  Xtfxvrjv  ttjv  öaXacaav  cprjCftv  "Ofxrjpo? 
(y  1)  :  TjOdoz  o'  avopo'jae  XtTTwv  TiepixaXXia  Xt{j.vrjv. 

1^)  Genitivus  poo;  apud  sequiores  tantum  legitur ;  aptius  esset: 
6  ßoü;  Toü  ßoos.     Cf.  Lobeck  ad  Phrynich.  pag.  453. 


330  Gr.  M.  Sakorraphos, 

683.  oüxst'  eifit  oyj]  iizl  Ivsotäto;  xal  im  [isXXovto?  t6  ouxsxt. 
Glossa  in  H. 

685.  xaTap;(0|xai  vop-tov  ßax^^siojv.  ''QcpsLXsv  sitcslv  xaidcp- 
5(0}xa',  vofjLojv  ydov  xal  aTevayjjiov  siaaYovrujv  xai  irapoipuv&v- 
f(üv  TroisToOar  yj  5s  sItis  ßaxj^eiwv,  tJtoi  (xavtxoiv,  t^  ^tl  xat 
ät  ßax)^aL  [xatvo|jL£vat  xat  evöoooiüiaai  täv  yowv  ayvooSaLV 
OjTL  TTOiouaiv  Yj  xat  oTi  auTT]  Tal;  aXXsTzaXkr^koK;  oufACpopaT? 
xat  TsXsoTaTov  t:^  tou  IloXuotDpou  (oaTrep  ßaxj(7j  xal  {xaivo- 
[i£vr^  f^v.     T. 

709.  6  V  £t  p  ocp  p  u)v,  r^youv  y]  opovoüoa  stcI  xoXc,  övstpoi?,  tJyouv 
1^  jjLeUspjjLTiVeuouaa  xat  BtaXüstv  Ytvtooxoooa  toü?  övstpou?.    T. 

716.  otsfiot  paoo).  MoTpa  tj  tü^^tj  xat  lo  TTpSTiov  xat  i^  fispi?* 
Stcfxotpaaü)  ouv  avxt  tou  sie,  fioipa;  oisvsfi-s;  ^^)  t£[x«)v  Kp 
GtOTjptp  Et<p£i  xa  iJisXr^  xouxou  xoü  iratBo^*  otacpopoo?  yäp  xat 
TToXXac,  «)c  £otx£v,  £i^£  Bt'   oXou  XOÜ  atojjLaxoc.     T. 

790.  xtjj-o)  poc.  Tt[xojpoc  dvxt  xou  xoXaaxT)?  •  oü  ^evoui  xoXaaxY]? 
yaptv  Ifioü  XOÜ  avopo?  £X£ivou  xo5  dvoatojxaxoü ,  t]  ah  ^evou 
ßor^öo;  £711  xtjxtüpia  Sr^Xovo'xt  xou  dvoottuxdxou  £X£ivou  ^£Voo.  T. 

810.  otfjLoi  xdXatva.  'EvxauOa  OEixvuxat  uic,  axouaa;  xA^ya- 
(isfiVüJV  Ätto  xr^;  'Exdß-/;;  xÄv  iiEpt  xou  ßoYjöf^aat  auxfj 
0£7ja£ajv  U7ro)((op£T  aTi'  auxr^c  otd  xo  cpiXov  auxou  £lvat  xov 
noXujjLTjoxopa*  ou  "^ap  ouv£[xd)(r^a£V  Shs  xoT?  Tpcoot  ^apt^o'- 
}i£voc  xoTc ''EXXYjatv ^^).  —  iroT  jx'  u7r£EdY£i;  7rd8a;  ttou 
xtvsl?  xouc  TTo'Sa?  7:p6?  d7:£X£Uotv  7rapaßX£7rt«v  z\ii',  T. 

824.  xou  Xo'you  x£v6v  xdSs,  Yi'ouv  x£vgc  saxiv  6  ipio«;  Xo'yo? 
xat  1^0)  xou  7rpox£tfi£vou  xaxd  xouxo,  x6  irpoßdXXEiv  KuTipiv. 
KuTTptc  §£  Yj  jÄcppootXYj ,  CL^^f  OU  vo£'txai  xai  6  OUV£UVaO}J,0? 
dvSpdc  x£  xat  yuvatxoc,  o?  X£Y£xat  xat  dcppootatov,  w?  £^d- 
pOU  OUaT|?   XtüV   XOlOUXOiV   XTjC    jfVcppoStxYj?.      T. 

839.  £)(oivxo  yovdxoiv.  ßiatdv  xt,  [xaXXov  8s  dSuvaxdv  cpYjof 
)(£Tp£(;  }x£v  "jdp  aTTXovxat  xaiv  iroSoiv  xy)v  dirxiXTjV  l^ouoai 
ouva|j.tv ,  TzohsQ  hk  xat  xofxat  xat  xdXXa  ouoa[X(üc ,  ttXyjv  £? 
Y£voixo  Xdyo?  xat  (pojVYj  xaTc  /spat  xat  xaxd  xouxo  Stcxoivxo 
xÄv  TToBoiv  'Ayafxifxvovoc ,  atj>atvxo  äv  xat  xd  Xonrd  xaxd 
xouxo  Xdyou  xat  cpwv^c  (i£xaoy(dvxa.     T. 

843.  £t  xat  [xTjSsv  saxiv,  yJxol  st  xat  sie  xo  [jltjSsv  sXYjXuöa 
8id  xd  [XE^sOr^  xoiv  aujicpopaiv.     T. 

892.  oov  oux  IXaaaov  tj  XEivr^c  XP^^^J  °^^'^'^  '^°'^  ^^^  XP^^°^^  ^V 
{xaXXov  Tj  £X£ivr^c^^)-     T. 

910.  ttTTO  §£  axscpdvav  xsxapoat.  Eixdxü)?  IcpYj  xouxo*  ou 
ydp  irdvxac  xouc  nupYouc  xy^c  Tpoia?  xaxißaXov  ot  EXXy]V£?, 
dXXd  xooouxov  £xdoxou  [X£po<; ,    oaov  xo  Xomov  d/pswv  uoirp 


^^)  Fortasse:  oi^vet|xa?. 

«»)  Cf.  Schol.  Bind.  I  418,  18.     Scliwartz  I  66,  6. 

2»)  Cf.  Schol.  Schwartz  I  71,  2. 


Scholia  graeca  inedita  in  Euripidis  Hecubam.  331 

oai  •  ^  oTscpavr^v  t6  oiovol  xuxXoTEps?  ^YJil^'^  "^"^^  Trup^cuv  ^^) 
£V  nsXoTTovvTjoto  CtüVTüiv,  OTTsp  dcpsiXovTo  xaxaßXvj- 

919.  tt&ol;.     ndai;  6  dvyjp,  6  Tupo  iroXXou  y^^o^ou  zr^c,  auroS  oltto- 

ora;  7uvai7o;  xupiw;.     T. 
934.  Xiirouoa  Atopi?.    'Ejicpaivst  evisui^sv  oti  ai  AmpiVwai  yu- 

VaUSC    £vl    TTSTiXü),    T^TOL  l[JLaTtO),    £)^ptt)VTO    TOV    dßpov    aTTOaclO- 

}x£vai  Toiv  i|xatiajv  xoojiov.     T. 
937.  axo  irav.     Tov    ojioxoitov  ,    xov    ouv£uv£ir^v    tov  £[xov  diro 

Tou  ä  OTjfxaivovTo?  t6  6[iou  xai  tou  xoirr^   yj    oTpcojjLVY].     T. 
993.  X  pu  cp  10  c'    avTi  tou  xpocpio)?  coaTTEp    xal    rb   r^ooyoc,    irap 

iVpiarocpdvoi^^)  xat  Erspa  Toiaura  Tiapa  loT;  'AttlxoTc.     T. 
1002.  xttTü)  p  uy  £  ;.     KaT(i)pu/£c  Eiaiv  ,    t^tol    dy^ETa  xat    oioveI 

0£^a[jL£vai    TLV£?    xa-:opa)pUY[X£vaL    ypuooü    irÄripsic    Sr^Xovou 

TraXaiol  xwv  npiafiioÄv.     T. 
1036.  Ol  }j,aj  Y^v.       OifxtüY"r] ,    öXoXoY[i6?  ,     oXocpup[xoc     TaotooYj- 

[jLavra'    öpr^vov    ydp    ar| {irxivouai,    tiXt^v    otfJLWY"^  Xi^Eiai  im 

dvBpüJV,  oXoXoYiLO?  etui  yovaixwv,  oXocpupfxo;  ettI  TiaiScDV.  T^*). 
1039.  Xai(j;7j  po)  iroBi.     jA-tto  tou  Xa  ETriTaTixoü    [xopiou  xal  tou 

ait|;a,  0  ar^}xaiv£L  to  Tayiw^,  -[(vETat  to  XattJ^r^po?.     T. 
1041.  10  ou  ßapEia?.     Touto    to    £7ripp7j|xa    ttote    jxev    im    ߣ- 

ßaiwoEwc  XajxßdvETai.  oiov  „i8ou,  t^XOe",  ttote  oe  ettI  ou^- 

xaTa&EOEaJC,   (bc  Tiap'  'ApiaTocpdvEi^^)  •  loou '  ti  Iotiv.     T. 
1049.  TT  dp  oc    0(D[xdTO)v,    T^youv    EjiTrpoa^EV    eotl    Se    Tomxov 

xal  ypovixo'v  •  IvTauöa  6s  tottixov  täv  ev  toVö).     T. 
llTLoTsyac.     ^TEyT]  to  oixo8o[jlou}xevov   etiI   axETrifj  tt^?  oixia?, 

xaTayp7]aTiXü)?  Bs  xal  oXyj  t]  oixia.     T. 
1197.  To  dTraXXaTT«)  aizb    aiTiaTixr^?    ei?    7evixy)V,    ü>?  to  „dTidX- 

Xa^ov    Yjfxd?    cppovTiSo;" ,     xal    d-ao   yEvix^;    ei?    aiTtaTixYjv, 

ü>c  EVTauöa*    0?  csy]?  'Ayaiwv    irdvov    diraXXdaawv    SiirXouv 

*AYa,a£{xvovd;  0'  sxaTt  TiaTö'  sjxov  xTavEiv.     H. 


*'^)  Lacunam  indieavi. 

^^)  Schol.  fortasse  respicit  Aristoph.  Eccless.  152  W  Ixa&i^fxTjv 
^auyo?"  ubi  schol.  Rav.  :  t^gu^^o?*  dvTt  too  i^auya  xcxoe  xotaoxa  icxi,  quae 
sensu  vacua  sunt.  Fortasse  rescribendum  et  supplendum :  ^cu^o?* 
dvTt  Toü  r^auyws*  xd  Se  Totaüxa  <Axxtxd>  ^axi.  Veteres  grammatici  mul- 
tos  usus  Atticis  tribuunt,  qui  vel  poetici  vel  lonici  vel  omnino  com- 
munes  sunt.  Cf.  Schol.  in  Eurip.  Dind.  I  258,  17:  öpcpavdv  dvxt  xoo 
öpcpavrjv    'Axxtxüis,    (hi   xal  'ApiaxocpdvTjs    (Nubb.  53):    o6    [jitjv    ipiö  y'  (bff 

^*)  Scholiasta  e  Synesii  usu  hanc  observationem  finxit,  pag.  195  c: 
Tiavxayou  xt]?  dyopas  dvSpdJv  of[j.u)Yal,  yuvatxüiv  öXoXuYat,  TcatSwv  6Xocpup{JLO^. 
Cf.  pag.  162  c.  209  b.  De  v.  öXoXuyY]  et  öXoXuCeiv  quae  vocabula  ad 
fletus  et  lamentationes  traducta  sunt  a  posterioribus,  vid.  Hemsterhu- 
sius  ad  Lucian.  Somn.  4. 

2«)  Equitt.  157.     Nubb.  82. 

Athenis.  G.   M.  SaJc(yrrapho8. 


XVI. 
Catull  und  Horaz. 

n. 

In  den  letzten  Leben sjaliren  von  Catull  und  Calvus  began 
nen  die  beiden  großen  Dichter  Roms,  die  der  Norden  und  der 
Süden  gezeugt,  sich  zu  entwickeln.  Vergil,  der  Sohn  eines  Land- 
manns zu  Andes  bei  Mantua,  kam  701  in  seinem  sechzehnten 
Jahre  zu  weiterer  Ausbildung  nach  Cremona,  etwa  um  dieselbe 
Zeit  Horaz  von  Venusia  nach  Rom.  Dieser  war  der  Sohn  ei- 
nes Freigelassenen,  der  seine  Einnehmerstelle  aufgegeben  hatte, 
um  in  Rom  seinem  Sohne  die  beste  wissenschaftliche  und  sitt- 
liche Bildung  als  edelstes  Gut  zu  verschaffen.  Dorthin  wurde 
Vergil,  der  indessen  in  Mediolanume  und  Neapel  sich  weiter  aus- 
gebildet, durch  den  Ruf  des  Epikureers  Syron  im  Jahre  708 
gezogen.  Bald  darauf  verließ  Horaz ,  der  wohl  seinen  Vater 
durch  den  Tod  verloren  hatte,  die  Weltstadt,  um,  wie  die  vor- 
nehmsten Römer  thaten ,  in  Athen  den  Unterricht  der  dortigen 
Häupter  der  Philosophie  zu  genießen.  Vergil  schrieb  damals 
die  epische  Erzählung  von  der  Mücke,  welche  der  eben  erwa- 
chende Hirt  tödtete,  ehe  er  bemerkte,  daß  er  durch  sie  von  dem 
Tode  durch  eine  Schlange  errettet  worden.  Das  mit  der  Sühne 
der  Schuld  endende  anspruchslose  Gedicht  hatte  er  dem  Freunde 
Octavius  gewidmet,  dem  er  in  Zukunft  reifere,  seiner  würdigere 
Dichtungen  verheißt.  Von  Vergils  kleinen  epigrammatischen 
Gedichten  spricht  der  jüngere  Plinius  epist.  V  3.  Es  wäre  zu 
verwundern,  wenn  Horaz,  der  Rom  in  seinem  zwanzigsten  Jahre 
verließ,  nicht  dort  Gedichte  im  damaligen  Geschmack  versucht 
hätte,  Liebes-,  Gesellschafts-  und  Spottlieder.  Die  Dichternatur 
schläft  selten    so  lange,    und   bei  Horaz   hatte  wohl  die  roman- 


Catull  und  Horaz.  333 

tische  Heimath  am  rauschenden  Aufidus  schon  frühe  fördernd 
auf  diese  gewirkt.  Doch  schienen  die  zur  Unterhaltung  und 
Uebung  hingeworfenen  Dichtungen  ihm  zu  unbedeutend,  als  daß 
er  sie  zu  veröffentlichen  gedacht  hätte ;  so  dichteten  auch  an- 
dere ihres  Lebens  sich  freuende  Jünglinge  und  Männer,  hielten 
aber  ihre  Versuche  zurück.  In  Athen  beschäftigte  er  sich  ohne 
Zweifel  auch  mit  den  großen  Dichtern  von  Hellas.  Möglich 
wäre  es,  daß  er  sich,  wie  andere  Römer,  auch  in  griechischen 
Versen  versuchte;  freilich  kann  dies  nicht  durch  die  launige  Er- 
zählung sat.  I  10,  31 — 35  bewiesen  werden,  wie  der  vergöt- 
terte Romulus  ihm  im  Traum  erschienen  und  ihm  dies  verboten 
habe,  da  es  ein  Unsinn  wäre,  wolle  er  'magnas  Graecorum  im- 
plere  catervas'.  Früh  von  seinem  Vater  zur  Beobachtung  der 
Welt  angeregt,  mag  er  noch  immer  getrieben  worden  sein,  man- 
ches, was  ihm  auffiel,  in  Versen  zu  ergießen ;  doch  auch  sonstige 
Stimmungen  könnten  seine  Dichtung  geweckt  haben.  Als  Bru- 
tus, der  seiner  heiligen  Ueberzeugung,  Roms  Freiheit  müsse  als 
theuerstes  Gut  erhalten  bleiben,  das  Leben  seines  besten  Freun- 
des geopfert  hatte,  nach  Athen  kam,  schloß  sich  Horaz  mit  vielen 
begeistert  an  ihn ;  und  er  folgte  dem  als  Prätor  nach  Klein- 
asien gehenden  edelsten  Römer.  Vor  seinem  Richterstuhle  spielte 
der  Prozeß,  dessen  launige  Darstellung  sat.  I  7  enthält.  Man 
kann  streiten,  ob  diese  erste  aller  Satiren  gleich  damals  oder 
erst  in  Rom  gedichtet  worden ;  die  launige  Aeußerung  epist.  H 
2,51,  die  paupertas  audax  habe  ihn  zum  Dichten  getrieben,  kann 
nicht  beweisen,  daß  diese  älteste  aller  erhaltenen  horazischen 
Satiren  erst  in  Rom  entstanden.  Als  Kriegstribun  folgte  er  dem 
Brutus  nach  Makedonien,  wo  in  seinem  dreiundzwanzigsten  Jahre 
die  Schlacht  bei  Philippi  gegen  Roms  Freiheit  entschied.  Die 
allgemeine  Flucht  zog  auch  den  jungen  Dichter  fort.  Elf  Jahre 
später  hat  er  den  Schmerz  über  den  Untergang  der  Freiheit  in 
der  Ode  H  7  ergreifend  geschildert,  „cum  fracta  virtus  et  mi- 
naces  turpe  solum  tetigere  mento".  Die  Trotzigen,  welche  die 
Freiheit  nicht  aufgeben  wollten ,  lagen  auf  dem  mit  Bürgerblut 
getränkten  Boden.  Daß  die  Sache  der  Freiheit  verloren  sei, 
hatte  ihm  der  Opfertod  der  besten  Römer  und  die  Flucht  so 
vieler,  auf  deren  Tapferkeit  diese  gerechnet,  nur  zu  deutlich  ge- 
zeigt: aber  er  verzweifelte  nicht  an  der  Wiederherstellung  des 
zerrissenen  Römerreiches,  er  verzichtete  nicht  auf  das  Leben,  in 
dem  zu  wirken  er  sich  berufen  fühlte,  er  nahm,  wie  der  edle 
Messalla,  die  ihm  angebotene  Freiheit  an,  unterwarf  sich  der  Fü- 
gung des  Schicksals.  „Mit  beschnittenen  Flügeln",  wie  er  in 
einem  seiner  letzten  Gedichte  sagt,  kehrte  er  nach  Rom  zurück, 
wo  er  sich  wohl  in  nächster  Zeit  die  einträgliche  Stelle  eines 
öffentlichen  Schreibers  kaufte ,  was  ich  nicht  bezweifeln  möchte. 
Dort  dichtete  er  an  einem  trüben  Wintertage  die  erste  er- 
haltene Ode  (epod.   13);    denn    daß  er  sich  früher  in  solchen 


3M  H.  Düntzer, 

noch  picht  versucht  habe,  ist  unglaublich.  Der  Anfang  scheint 
einer  Ode  Anakreons  in  Glykoneischen  Strophen  frei  nachgebil- 
det, aber  statt  das  schon  von  Catull  zu  einem  Chorgesang  ver- 
wandte Strophenmaß  zu  benutzen,  wählte  Horaz  eine  eigenthüm- 
liche  distichische  Form,  welche  die  unruhige  Bewegung  treffend 
bezeichnete ,  da  auf  den  Hexameter  ein  aus  einem  jambischen 
Dimeter  sich  lebhaft  aufschwingender  katalekti scher  daktylischer 
Trimeter  folgt.  Der  trübe  Wintertag  muß  die  Freunde,  unter 
denen  er  sich  befindet,  mahnen,  mit  Jugendkraft  und  Jugendlust 
den  Genuß  zu  ergreifen,  und  so  fordert  er  einen,  den  er  gleich- 
sam zum  magister  vini  macht,  sogleich  auf,  Wein  aus  seinem  ei- 
genen, ihm  werthen  Geburtsjahr  herbeizuschaffen;  des  übrigen 
(des  erlittenen  schmerzlichen  Verlustes)  möge  er  nicht  gedenken, 
worin  vielleicht  eine  günstige  Wendung  (Beruhigung  der  ver- 
derblichen Aufregung)  eintrete;  denn  mit  Spannung  sah  man 
der  Entwicklung  des  Verhältnisses  der  beiden  Machthaber  ent- 
gegen. Ein  heiteres  Mahl  wollen  sie  feiern,  wobei  es  an  kost- 
barem Nardus  doch  nicht  fehlen  darf  und  Saitenspiel  die  Sorgen 
verscheuchen  soll.  Dabei  gedenkt  der  Dichter  des  weisen  ,  als 
Lehrer  des  Achill  bekannten  Chiron ,  unter  dessen  Namen  ein 
griechisches  Spruchgedicht  ging.  Als  der  Sohn  der  Göttin  Thetis 
herangewachsen ,  verkündete  er  diesem  seinen  frühen  Tod  vor 
Troia,  mahnte  ihn  aber  zugleich,  durch  den  Gedanken  daran 
sich  das  Leben  nicht  zu  trüben,  vielmehr  den  Kummer  durch 
Wein  und  Sang  zu  vertreiben.  Das  kleine,  mit  Chirons  Mah- 
nung schließende  Gedicht  bildet  ein  durch  das  Glück  der  Ju- 
gend und  die  Mahnung,  die  Gegenwart  zu  genießen,  zusammen- 
gehaltenes Ganzes,  dem  kein  Catullisches  in  ernster  Würde  zur 
Seite  gestellt  werden  kann.  Horaz  hat  sich  schon  hier  als  ge- 
fühlvoller Lyriker  bewährt;  denn  Teuffels  Ausstellungen  treffen 
nicht.  Vergil  hatte  damals  schon  seine  Eklogen  begonnen,  worin 
er  auf  eigenthümliche  Weise  Theokrits  Schäfer  mit  den  zeitwei- 
ligen römischen  Zuständen  in  Verbindung  brachte  ;  dazu  ergab 
sich  eine  besondere  Veranlassung ,  als  Pollio  unter  Oktavians 
Theilnahme  ihm  bei  dem  durch  die  Acker verth eilung  drohenden 
Verluste  seines  Ackergutes  hülfreich  zur  Seite  stand.  Horaz 
wurde  zu  einem  zweiten  lyrischen  Gedichte  (epod.  16)  durch  die 
Greuel  des  Perusinischen  Krieges  veranlaßt ,  vor  dessen  Aus- 
bruch Rom  selbst  viel  zu  leiden  hatte.  Es  ist  in  dem  leiden- 
schaftlich bewegten,  besonders  von  Phaläkos  gebrauchten,  soge- 
nannten zweiten  pythiambischen  Masse  (Hexameter  mit  einem 
Verse  aus  sechs  reinen  Jamben)  gedichtet.  Auf  die  verzwei- 
felnde Klage,  Rom,  das,  da  es  seit  Sulla  in  ewigen  Bürgerkriegen 
sich  zu  Grunde  richte ,  den  Barbaren  zur  Beute  fallen  werde, 
folgt  der  leidenschaftlich  als  einzige  Rettung  der  Bürger  be- 
zeichnete Vorschlag,  gleich  den  von  den  Persern  bedrängten 
Phokäern  mit    dem    Gelöbniß    auszuwandern,    nie   zur  Heimath 


Catull  und  Horaz.  33& 

zurückkehren  zu  wollen.  Den  seinem  Ratbe  folgenden  Ijessern 
Theil  der  Mitbürger  verweist  er  auf  die  im  Ocean  liegenden 
Inseln  der  Seligen,  wobei  wohl  die  Sage  vorschwebt,  daß  Ser- 
torius  nach  seiner  Besiegung  diese  habe  aufsuchen  wollen.  Die 
Ausführung  ist  freilich,  wie  es  der  Erregung  der  Leidenschaft 
gemäß,  etwas  breit,  was,  wie  Schiller  bemerkt,  in  einem  Klage- 
gedicht natürlich  ist,  der  Vorschlag  phantastisch,  sehr  schön  der 
Gegensatz  der  schauerlichen  Zustände  Roms  und  des  seligen  Frie- 
dens jener  Inseln,  wo  noch  das  goldene  Zeitalter  herrscht.  Unge- 
lenk kann  man  den  Uebergang  zu  seinem  Vorschlage  15  ff. 
finden,  wo  der  Dichter  sich  in  einer  Volksversammlung  denkt. 
Der  lyrische  Schwung  seiner  Abwendung  von  der  ewige  Kriege 
zeugenden  Politik  bewährt  den  echten  Dichter ,  der  seine  Ver- 
zweiflung voll  ergießt.  Daß  durch  unser  Gedicht  Vergils  vierte 
Ekloge  veranlaßt  sei ,  habe  ich  vor  vielen  Jahren  ausführlich 
zu  begründen  gesucht.  Von  seineu  Satiren  entstanden  in  Rom, 
wenn  die  siebente  schon  bald  nach  dem  davon  dargestellten  Pro- 
zesse gedichtet  ist,  die  zweite  und  achte.  Erstere  geißelt  die 
Ausschweifungen  der  sinnlichen  Liebe,  deren  Quelle  die  allge- 
meine Ungenügsamkeit  sei,  wobei  er  vom  Tode  des  schon  von 
Catull  verhöhnten,  bei  Cäsar  und  auch  bei  Octavian  beliebten 
Sängers  Tigellius  ausgeht ;  auch  darin  nimmt  er  die  volle  Frei- 
heit der  Satire  in  Anspruch,  daß  er  Mäcenas  als  Malchinus  streift 
wegen  der  Weichlichkeit,  daß  er  ungegürtet  ging.  Die  andere 
Satire  führt  eine  verblühte  merctrix  Gratidia ,  die  er  Canidia 
umtauft,  als  nächtliche  Zauberin  in  den  Gärten  des  Mäcenas 
auf  dem  Esquilin  ergötzlich  ein ,  und  sie  dürfte  dem  Mäcenas 
wegen  ihrer  guten  Laune  ganz  besonders  gefallen  haben.  Schon 
Catull  hatte  den  Liebeszauber,  wohl  in  Nachahmung  der  zweiten 
Idylle  Theokrits ,  dargestellt ,  vor  kurzem  Vergil  im  zweiten 
Theile  seiner  achten  Ekloge  geschildert,  wie  eine  Schäferin  durch 
solchen  Zauber  den  Geliebten  zwingt,  zu  ihr  zurückzukehren. 

Von  den  lyrischen  Gedichten  des  Horaz  fällt  in  das  Jahr 
716  die  siebente  Epode.  Als  Oktavian,  von  Antonius  verlassen, 
den  Kampf  gegen  S.  Pompeius  unglücklich  begonnen  hatte, 
sprach  er  in  jambischen  Trimetern,  die  mit  Dimetern  wechseln, 
den  sogenannten  Epoden  des  Archilochos ,  sein  Entsetzen  aus 
vor  dem  drohenden  neuen  Umstürze.  „Was  kämpft  ihr  Römer  im- 
merfort gegeneinander  zum  Jubel  eurer  Feinde  ?"  fragt  er. 
^Was  treibt  euch  zu  dieser  unnatürlichen  Wuth  ?"  Und  er  fin- 
det, daß  diese  die  Folge  der  von  Romulus  an  Remus  begange- 
nen Blutschuld  sei.  Diese  Herleitung  der  Bürgerkriege  ist  frei- 
lich römischer ,  als  wenn  Vergil  ein  paar  Jahre  später  am 
Schlüsse  des  ersten  Buches  der  Georgica  auf  den  Treubruch  des 
Laomedon  zurückgeht.  Die  Ode  ist  im  Aufbau  und  Gehalt  we- 
niger gelungen;  wenn  auch  der  Ausdruck  im  einzelnen  treffend 
einschlägt.     Der  endlichen  Besiegung    des  S.  Pompeius  widmete 


336  H.  Düntzer, 

Horaz.kein  Jubellied,  weil  ein  Sieg  im  Bürgerkriege  nicht  ge- 
rühmt werden  durfte,  doch  feierte  er  ihn  mit  Mäcenas  (vgl.  epod. 
9,  7 — 10),  weil  die  Drohung  des  mit  Sklaven  und  Räubern  ver- 
bündeten Gegners  gegen  Rom  gläcklich  zu  Schanden  geworden. 
Mäcenas  hatte  diesen  inzwischen,  da  Varius  und  Vergil  ihn 
empfohlen,  zu  sich  kommen  lassen  und  ihn,  doch  erst  neun 
Monate  später ,  unter  die  Zahl  seiner  Freunde  aufgenommen. 
Als  solcher  begleitete  er  den  edlen  Gönner  mit  den  genannten 
Freunden  auf  der  Reise  nach  Brundisium,  von  welcher  er  in 
der  fünften  Satire  eine  so  köstliche  Schilderung  in  Nachahmung 
einer  ähnlichen  Lucilischen  Reisegeschichte  gab.  Die  weiteren 
Satiren  des  ersten  in  seinem  dreißigsten  Leben.sjahre  herausge- 
gebenen Buches  verfolgen  wir  nicht  im  einzelnen  ;  durch  feine 
Beobachtung,  edlen  Frei-  und  Menschensinn,  reines  Gefühl,  hei- 
tere Laune,  Anmuth  und  Gewandtheit  des  Ausdrucks  und  Leich- 
tigkeit des  Aufbaues  hatte  Horaz  jetzt  die  Lucilische  Satire 
zu  einer  kunstvollen  Dichtart  erhoben. 

Unter  den  Epoden ,  die  vier  Jahre  nach  den  Satiren  ge- 
sammelt erschienen,  findet  sich  nur  noch  eine  bisher  nicht  ge- 
nannte politische,  die  neunte,  in  welcher  der  Dichter  dem  noch 
bei  Octavian  weilenden  Mäcenas  auf  die  erste  Kunde  vom  Siege 
bei  Actium  seine  hohe  Freude  ausdrückte,  daß  jetzt  die  Würde 
Roms  nach  der  schmachvollen  Dienstbarkeit  eines  Theiles  seiner 
Soldaten  unter  einem  ägyptischen  Weibe  hergestellt,  jede  Sorge 
über  den  Bestand  des  Reiches  unter  einem  Herrscher  ge- 
schwunden sei.  Das  Gedicht  beginnt  mit  der  freudigen  Erwar- 
tung des  Tages,  wo  er  an  des  Freundes  Seite  in  dessen  Palast 
bei  dem  unter  würdigster  und  weitschallender  Musik  begange- 
nem Festmahle  diesen  großen  Sieg  feiern  werde.  Nach  scharfer 
Hervorhebung  jener  schmachvollen  Weiber herrschaft  versetzt  er 
sich  in  das  heute  zu  feiernde  Gelag,  indem  er  den  Schenken 
auffordert,  edle  griechische  Weine  und  den  besten  Italiens,  auch 
größere  Becher  herbeizuschaffen.  Alles  schließt  sich  hier  zu 
einer  lebendigen,  in  die  glückliche  Stimmung  versetzenden  Ein- 
heit zusammen.  An  Mäcenas  sind  noch  drei  andere  Epoden  ge- 
richtet, der  ihn  durch  das  Geschenk  seines  Sabinergutes  erfreut 
und  es  ihm  möglich  gemacht  hatte,  seine  Schreiberstelle  aufzu- 
geben. In  der  den  Anfang  des  Buches  bildenden  Ode  erklärt 
er  sich  von  Herzen  bereit,  ihm  zum  Kriege  gegen  Kleopatra  zu 
folgen.  Alle  Mühen  und  Gefahren  will  er  mit  ihm  bestehen ; 
kann  er  ihn  auch  nicht  beschützen  ,  ihn  selbst  wird  es  beruhi- 
gen, wenn  er  sich  jeden  Augenblick  von  seinem  Zustande  über- 
zeugen kann.  Nicht  aus  Eigennutz  bietet  er  sich  ihm  zum  Be- 
gleiter an;  erwartet  er  ja  dafür  keinen  Lohn,  ist  überreichlich 
von  ihm  beschenkt,  da  er  weder  an  Habsucht  leidet  noch  ein 
Verschwender  ist.  Das  Gefühl  innigster  Liebe,  welches  das 
durch  ein  schönes  Bild  und  anmuthige  Ausführung    belebte  Ge- 


Catull  und  Horaz.  337 

dicht  durchdringt,  theilt  sich  dem  Leser  mit.  Ein  glücklich  ge- 
faßter Scherz  ist  der  Fluch  über  eine  bei  Mäcenas  genossene 
Knoblauchspeise  in  Epode  3.  Auf  eine  Verwünschung,  die  sich 
von  Catulls  Derbheit  frei  hält ,  aber  das  Aeußerste  glücklich 
bezeichnet,  folgt  als  Mitte  des  Gedichtes  die  heillose  Wirkung 
dieses  Giftes  in  den  launigen  Vergleichen  mit  dem  Tränken  der 
Canidia  nnd  Medea ,  wobei  die  Einführung  der  erstem  als 
berühmte  Zauberin  den  Freund  besonders  vergnügen  mußte, 
mit  der  Gluth  seiner  Heimath  Apulien  und  dem  Blute  des 
Nessus ,  das  den  Herkules  verzehrte.  Schließlich  deutet  er 
den  üblen  Geruch  des  Knoblauchs  in  der  Drohung  an, 
sollte  Mäcenas  selbst  noch  einmal  Lust  dazu  haben.  Trefflich 
ist  hier  alles  auf  die  launige  Wirkung  berechnet,  auch  die 
Anrede  des  Mäcenas  iocose ,  den  er  mit  gleicher  Beziehung  auf 
den  Inhalt  in  der  ersten  Epode  amice^  in  der  neunten  beate 
(reich),  in  der  vierzehnten,  wo  er  seine  Nachsicht  in  Anspruch 
nimmt,  candide  nennt.  In  letzterer  entschuldigt  er  sich  mit  sei- 
ner Liebe,  daß  er  sein  Versprechen,  die  Sammlung  der  iambi- 
schen  Gedichte  zu  vollenden,  nicht  erfüllen  könne,  während  er 
wirklich  in  diese  gehörende  Verse  dem  nachsichtigen  Freunde 
sendet.  Die  Liebe  hindere  ihn,  wie  auch  Anakreon  durch  die 
glühende  Neigung  zu  Bathyllos  getrieben  worden  sei,  manches 
Lied  dem  schönen  Knaben  zu  singen,  ohne  es  so  ausarbeiten  zu 
können,  daß  er  es  veröffentlichen  durfte.  Aeußerst  glücklich 
ist  die  heitere  Schlußwendung,  Mäcenas  leide  ja  auch  an  der 
Liebe,  aber  freilich  an  einer,  der  er  sich  freuen  dürfe,  während 
er  selbst  von  der  freigelassenen  Phryne  in  Gluth  gesetzt  werde, 
die  nicht  mit  einem  Liebenden  sich  begnüge.  Wir  müssen 
hier  wohl  wirkliche  Verhältnisse  annehmen,  wogegen  die  Neära 
der  in  demselben  Versmaße  ( Hexameter  mit  folgendem  iam- 
bischen  Dimeter)  geschriebenen  fünfzehnten,  obgleich  Horaz  sich 
hier  selbst  nennt  (Flacco  12),  kaum  eine  wirkliche  Person  ist, 
das  Gedicht  bloß  geschrieben  scheint,  um  dem  Wunsche  des 
Mäcenas,  daß  er  das  Liederbuch  vollende,  endlich  zu  genügen. 
Freilich  gehen  die  Ansichten  hier  so  weit  auseinander,  daß  We- 
ber und  Teuffei  diese  Epode  geradezu  für  die  älteste  von  allen 
halten ,  trotz  des  mit  der  offenbar  spätem  vierzehnten  gleichen 
Versmaßes.  Teuffei  stützte  sich  nur  auf  Schwächen,  die  er  miß- 
verständlich hereingetragen.  Obgleich  diese  Epode  kein  wirk- 
liches Verhältnis  darstellt,  ist  sie  doch  keineswegs  schemenhaft, 
sondern  mit  warmem  Gefühle  ausgeführt,  vielleicht  mit  Erinne- 
rung an  den  Schmerz  einer  wirklich  ihn  bitter  aufregenden  Un- 
treue. Ich  finde  darin  keine  Spur  von  Unreife,  sondern  Em- 
pfindung ,  Ausdruck  und  Aufbau  durchaus  gelungen.  Schwie- 
riger dürfte  die  Entscheidung  sein,  ob  wirkliche  Verhältnisse  zu 
Grunde  liegen  bei  der  in  einem  eigenen  Versmaße  (Hexameter 
mit  dem  umgekehrten  Verse  von  13)  geschriebenen  elften  Epode 
Philologus  LH  (N.  F.  VI),  2.  22 


ä38  H.  Düntzer, 

an  Pettius  oder  Petius  (vgl.  die  abgeleiteten  Namen  Peticus 
und  Petilius).  Hier  wird  die  in  15  dargestellte  Lage  des 
Liebhabers  als  längst  vergangen  dargestellt  (es  ist  der  dritte 
December,  seit  er  endlich  der  Liebe  zu  Inachia  entsagt  hat); 
nun  hat  ihn  urplötzlich  der  Knabe  Lyciscus  so  an  sich  gefes- 
selt, daß  nichts  als  eine  neue  Liebe,  sei  es  eines  Mädchens 
oder  eines  Knaben,  ihn  von  diesem  befreien  kann.  Damit  ent- 
schuldigt er  sich  bei  dem  Freunde,  daß  er  nicht  mehr  zu  dichten 
vermag,  was  er  doch  wieder  wirklich  auf  ganz  vortreffliche 
Weise  thut;  denn  7 — 22  sind  mit  lebendigster  Wahrheit  aus- 
geführt. Bitterster  Spott  hat  dem  Dichter  die  mit  Catullischer 
Derbheit  gedichteten  Epoden  8  und  12  auf  wollüstige  alte  Wei- 
ber eingegeben ,  welche  scharfe  Streiflichter  auf  die  damaligen 
Sittenzustände  werfen;  es  sind  eben  nur  Spottgedichte,  einge- 
kleidet in  Antworten,  des  von  der  Alten  beschickten  Liebhabers. 
Die  achte,  in  dem  Versmaße  der  meisten  Epoden  geschriebene 
ist  eine  derbe  Abweisung  der  reichen,  vornehmen  und  philoso- 
phischen Alten,  die,  statt  ihn  zu  reizen,  widrigsten  Ekel  erregt. 
Das  alkmanische  Versmaß  der  zwölften  kehrt  noch  in  zwei 
Oden  des  ersten  Buches  wieder;  die  metrische  Behandlung  des- 
selben ist  am  freiesten  in  I  28,  am  reinsten  I  7,  die  Epode 
steht  in  der  Mitte.  Eine  Kupplerin  hat  die  Alte  verführt,  ihr 
Auge  auf  den  neuen  Liebhaber  zu  werfen,  gegen  den  sie  einen 
ungebildeten  strammen  jungen  Menschen,  der  die  Sache  gewerb- 
mäßig  betreibt,  aufgegeben  hat,  aber  die  Häßlichkeit  und  der 
Ekel  haben  jenen  verscheucht ,  den  sie  vergebens  durch  Ge- 
schenke und  Briefchen  wieder  anlocken  möchte  In  der  zweiten 
Hälfte  des  Gedichtes  wird  die  lüsterne  Alte  selbst  redend  ein- 
geführt, die  seines  Verhältnisses  zu  Inachia  gedenkt,  von  wel- 
chem ihm  die  Kupplerin  zum  Beweise  seiner  Stärke  in  der 
Wollust  gesprochen  hat.  Daraus  darf  man  aber  kaum  schließen, 
die  Inachia  von  epod.  1 1  sei  eine  wirkliche  Person.  Vielleicht 
ist  jene  Epode  vor  der  unsern  gedichtet,  so  daß  der  dort  ge- 
brauchte Name  der  Geliebten  hier  wieder  verwandt  wurde. 
Aeußerst  beliebt  und  berühmt  ist  mit  Recht  die  dem  durch  das 
Geschenk  seines  Sabinums  beglückten  Horaz  gelungene  zweite 
Epode,  obgleich  der  Reiz  derselben  fast  auf  Heinesche  Weise 
durch  den  launigen  Schluß  gestört  wird,  zu  dem  vielleicht  der 
Vorgang  des  Archilochos  die  Veranlassung  gab ,  der  in  einem 
iambischen  Gedichte  einen  Handwerker  Pracht  und  Reichthum 
verachten  ließ,  die  ihn  später  leidenschaftlich  anzogen.  Mit 
Recht  bemerkte  W.  von  Humboldt,  die  Ode  zeige,  daß  Horaz 
wohl  Tibur  moderner  empfunden  habe  wie  wir  Tivoli.  Und  ein 
Dichter,  der  mit  solchem  frischen  Sinne  die  stillen  Freuden  des 
Landlebens  gefühlt  und  dargestellt,  wie  auch  in  sat.  II  2  und 
6,  soll  es  an  Gemüth  zum  lyrischen  Dichter  gefehlt,  er  soll  we- 
niger empfunden,  weniger  dichterisch  gestimmt  gewesen  sein  als 


CatuU  und  Horaz.  839 

Catull !  Weil  diesem  die  tändelnden  Liebesverse  an  Lesbia  aller- 
liebst gelungen ,  er  auch  sonst  zuweilen  warm  empfunden  hat, 
soll  er  vor  Horaz,  für  den  ein  reicher  Strauli  so  herrlicher  lyri- 
scher Lieder  zeugt,  der  gottbegnadete  Dichter  ßoms  sein! 

Zwei  Prachtstücke  sind  die  Spottgedichte  auf  die  schon  in 
sat.  I  7  als  Liebeszauberin  bloßgestellte  Canidia.  Zwei  andere 
Spottlieder,  die  vierte  und  sechste  Epode,  haben  keine  per- 
sönliche Spitze,  obgleich  sie  mit  bitterer  Schärfe  Typen  schlechter 
Menschen  treffen.  Die  erstere  gilt  einem  Sklaven,  der  durch 
schurkische  Streiche  reich,  Ritter  und  jetzt  sogar  Kriegstribun 
geworden,  aber  allgemeiner  Verachtung  anheimgefallen  ist;  sie 
gipfelt  in  der  unwilligen  Frage ,  was  helfe  es  gegen  die  von 
Räubern  und  Sklaven  gebildete  Flotte  des  Pompeius  so  viele 
Schiffe  auszurüsten,  sei  ein  solcher  Kerl  Kriegstribun?  Dabei 
schwebte  ein  in  Strophen  von  drei  choriambisch-iambischen  Ver- 
sen geschriebenes  Spottlied  Anakreons  auf  dem  frühern  Sklaven 
Artemon  vor ,  der  zu  Reichthum  gelangt  und  der  bevorzugte 
Liebhaber  der  von  dem  Dichter  heißgeliebten  Eurypyle  gewor- 
den :  aber  alles  ist  von  Horaz  anders  zu  seinem  Zwecke  ge- 
wendet und,  wie  in  leichterm  Versmaße,  so  frei  wie  frisch,  fast 
nur  mit  Benutzung  einzelner  Töne  des  Gemäldes  ausgeführt. 
Die  ganze  zweite  Hälfte  des  Gedichtes  wird  von  der  über  dem 
Schurken  erbitterten  Menge  gesprochen.  Einen  feigen  Schmäher, 
der,  um  seine  Lust  zu  büßen,  nur  Schwache  angreift,  fordert 
der  Dichter  in  der  sechsten  Epode  auf,  sich  einmal  gegen  ihn 
zu  wenden ;  er  selbst  verfolge ,  ein  starker  Jagdhund ,  alles 
Schlechte,  während  jener  ein  gemeiner  Kläffer  sei,  der,  nachdem 
er  tüchtig  gebellt,  das  von  seinem  Herrn  vorgeworfene  Fleisch 
behaglich  verzehre.  Doch  möge  er  sich  in  Acht  nehmen,  da  er, 
wage  er  ihn  anzugreifen,  von  seinem  Spotte  in  den  Tod  getrie- 
ben werden  würde,  wie  Lykambes  von  Archilochus,  Bupalus  von 
Hipponax;  denn  nicht  werde  er  wie  ein  Kind  weinen,  sondern 
sich  rächen.  Das  vielleicht  nach  griechischem  Vorbild  entwor- 
fene Gedicht  ist  trotz  mancher  glücklichen  Ausführung  wie  die 
kürzeste  so  auch  wohl  die  am  wenigsten  gelungene  Epode.  Vor- 
trefflich ist  dagegen  Epode  10  der  Reisefluch  an  den  von  Brun- 
disium  nach  Athen  reisenden  Dichter  Mävius ,  den  Gegner  des 
Vergil,  der  diesen  mit  seinem  säubern  Genossen  Bavius,  im  Ge- 
gensatz zu  dem  auch  als  Dichter  gefeierten  Pollio,  durch  den 
Spruch  gezeichnet  hatte  : 

Qui  Bavium  non  odit,  amet  tua  carmina,  Maevi, 
Atque  idem  iungat  volpes  et  mulgeat  hircos. 
Aus  dem  Fluche  sprüht  feurigster  Haß  der  Gemeinheit;  der 
Sturm,  die  Noth ,  die  Angst  und  das  Gejammer  des  Elenden 
beim  Scheitern  treten  mit  anschaulicher  Kraft  hervor,  wie  die 
Freude,  wenn  die  Leiche  den  Tauchern  zum  Fräße  diene,  in 
dem  gelobten  Opfer.     Gleich  am  Anfang  wird  das  Unglück  der 

22* 


340  H.  Düntzer, 

Fahrt  des  Schiffes  nach  bekanntem  Aberglauben  als  Folge  der 
Anwesenheit  des  Mävius  bezeichnet,  dem  nach  18.  Jupiter  ab- 
geneigt ist.  Olens  2  scheint  einen  Körperfehler  zu  bezeichnen^ 
den  sogenannten  hircus  (12,  5)  oder  caper  (Catull.  69,  6),  auf 
den  auch  das  Opfer  des  caper  (23)  deutet,  der  sonst  nur  dem 
Bacchus  geschlachtet  wird,  hier  aber  neben  dem  sonst  allein 
den  Stürmen  dargebrachten  Lamm  erscheint. 

So  hat  Horaz  sich  in  der  Sammlung  der  Epoden  schon  als 
wahrer  Dichter  bewährt,  dem  es  weder  an  lebendigem  Gefühl 
und  der  dadurch  erzeugten  Sprachgewalt,  noch  an  Schärfe  des 
Geistes,  noch  an  künstlerischer  Maßhaltung,  noch  an  vollendetem 
Aufbau  und  jener  leichten  Anmuth  fehlt,  welche  uns  aus  der 
Dichtung  anwehen  muß,  um  nicht  bloß  den  Geist  anzusprechen, 
sondern  auch  den  Sinn  durch  Schönheit  und  Bilderreichthum 
zu  erfreuen.  Auch  der  lyrische  Dichter  muß  Künstler  sein,  das 
ihn  beseelende  dichterische  Gefühl  muß  gebildet,  der  seelenvolle 
Erguß  durch  Fleiß  und  künstlerische  Strenge  zum  vollendetsten 
Ausdruck  erhoben  werden,  wie  ja  so  oft  durch  natürliche  An- 
muth glänzende  Dichtungen,  nach  manchen  bekannten  Beispielen 
(ich  erinnere  an  Heine),  durch  lange,  wiederholte  Feile  erst  ihren 
vollen  Reiz  erhalten  haben,  ja  selbst  die  Prosa  eines  Plato  die 
Frucht  rastlosen  Nach-  und  Umarbeitens  war.  Catull  hat  seinen 
eigentlichen  Ruhm  durch  leichte  erotische  Scherze,  besonders  in 
Bezug  auf  Lesbia,  deren  spätere  gemeine  Untreue  ihn  freilich 
mit  tiefschneidenden  Schmerz  erfüllte,  und  bissigen ,  rücksichts- 
losen Spott  neben  Calvus  u.  a.  gewonnen.  In  seinem  fünfund- 
dreißigsten Jahre  hatte  Horaz  trotz  aller  erbitterten  Gegner 
seiner  zu  einer  neuen  echt  römischen  Dichart  erhobenen  Satire, 
allgemeine  Achtung  erworben  und  in  den  Epoden  glänzende 
Muster  iambischer ,  seine  Gefühlsstimmung  wiederspiegelnden 
Dichtung  geboten.  In  der,  das  zweite  Buch  einleitenden  Satire, 
durfte  er  dem  auch  auf  den  Beifall  Octavians  sich  mit  guter  Laune 
berufen,  wobei  er  zugleich  andeutete,  daß  er  sich  den  Preis 
seiner  Gerechtigkeit  und  Tüchtigkeit  (iustum  et  fortem)  nicht  ent- 
gehen lassen ,  aber  nie  sich  zum  andringlichen  Schmeichler  er- 
niedrigen werde.  Und  dies  Versprechen  hat  er  glänzend  erfüllt; 
denn  seine  nun  beginnende  eigentliche  Liederdichtung  hat  dem 
unbestrittenen  Herrscher  Roms  in  seiner  Herstellung  der  ver- 
fallenen Zucht  treu  zur  Seite  gestanden  und  den  Ruhm  der 
wiederhergestellten  römischen  Macht  und  Größe  begeistert  ver- 
kündet. 

Ohne  Zweifel  hatte  Horaz,  wie  wir  ihn  uns  lange  vor  seinen 
ältesten  erhaltenen  Schöpfungen  dichterisch  thätig  denken  müssen, 
auch  schon  in  strophischen  Versmaßen  sich  versucht,  von  denen 
Catull  nur  das  phaläkische  und  sapphische,  das  erstere  auch 
mit  Zusatz  eines  Verses,  anzuwenden  begonnen,  auch  einmal 
den  von  den  Griechen  als  sechzehnfüßiges   sapphisches  Maß  be- 


Catull  und  Horaz.  341 

zeichneten  Vers  monostichisch  gebraucht  hatte  (30,  wie  bei  Horaz 
I  11.  18,  später  IV,  10).  Horaz  durfte  sich  rühmen,  neben  dem 
monostichischen  sogenannten  asklepiadeischen  Maße  (das  kleinere 
hat  er  nur  im  Einleitungsgedichte  des  ersten,  am  Schlüsse  des 
dritten  Buches  und  im  Weihgedicht  IV,  8)  eine  größere  Anzahl 
vierversiger  Strophen  auf  römischen  Boden  verpflanzt  und  sogar 
die  kunstvolle  Alkäische  in  einer  großen  Anzahl  Oden  glücklich 
eingeführt,  dabei  auch  dem  sapphischen  und  andern  einen  männ- 
lichem Schritt  gegeben  zu  haben.  Die  allem  Anschein  nach 
älteste  erhaltene  vierversige  Ode  gehört  dem  Sommer  723  an, 
I  14;  diese  Strophe,  wo  auf  zwei  kleinere  asklepiadeische  Verse 
ein  pherekrateischer  und  zum  Schlüsse  ein  glykoneischer  folgt, 
hat  er  noch  dreimal  im  ersten,  zweimal  im  dritten  und  dann 
wieder  einmal  im  vierten  Buche  angewandt.  Diese  schon  von 
Quintilian  als  Allegorie  des  Staates  bezeichnete  Mahnung  an 
das  Schiff  deutet  entschieden  auf  den  drohenden  Kampf  zwischen 
Antonius  und  Octavian;  denn  Frankes  Beziehung  auf  die  Ab- 
sicht des  letztern,  die  Herrschaft  niederzulegen,  ist  so  seltsam, 
wie  Lachmanns  Annahme,  daß  Horaz  eine  bloße  Uebersetzung 
des  Alcäus  in  seine  Oden  aufgenommen,  diesem  eine  Wunder- 
lichkeit aufbürdet.  Freilich  liegt  beim  Anfange  der  einer  al- 
cäischen  Ode  zu  Grunde,  aber  wie  wir  dies  schon  in  ein  paar 
andern  Fällen  gefunden,  hat  Horaz  nicht  bloß  eine  verschiedene 
Strophenform  gewählt,  sondern  auch  dem  Ganzen  eine  völlig 
andere  Wendung  und  Beziehung  gegeben.  An  eine  Nachbildung 
der  alcäischen  Strophe  wagte  er  sich  in  unserer  schön  gehaltenen 
Ode  noch  nicht.  Die  Aeußerung,  das  Schiff,  das  früher  sein 
sollicitum  taedium  gewesen,  sei  jetzt  sein  desiderium  curaque  non 
levis ^  deutet  darauf,  daß  er  die  gegen  die  Erhaltung  des  Frei- 
staates gerichtete  Verbindung  des  Octavian  und  Antonius  gehaßt 
habe,  jetzt  aber  fürchte,  der  Kampf  zwischen  beiden  Macht- 
habern  möge  den  Staat  in  neue  endlose  Wirren  stürzen.  Die 
erste  alkäische  Ode  fällt  in  den  Herbst  724.  Seine  Freude 
über  den  Sieg  bei  Actium  hatte  er  in  Epode  9  ergossen ;  als 
aber  ietzt  am  13.  September  die  Kunde  von  der  Uebergabe 
Alexandrias  und  dem  Tode  der  Kleopatra  in  Rom  eintraf, 
schwang  er  sich  zu  der  Jubelode  I  37  auf.  Eigenthümlich  ist 
es,  daß,  wie  die  Darstellung  seiner  Sorge  um  den  Ausbruch  des 
Krieges  von  einer  Nachbildung  des  Anfangs  einer  Ode  des  les- 
bischen Dichters  auf  den  durch  den  Aufstand  des  Myrsilos  er- 
regten Kampf  ausgegangen,  so  das  Jubellied  auf  den  Untergang 
der  ägyptischen  Königin  mit  einen  Anklang  an  desselben  Lied 
auf  den  Tod  des  Myrsilos  beginnt,  und  er  sich  nun  zuerst  im 
prächtigen  alkäischen  Maß  ergießt:  die  schönste  Weihe  dieses 
kühnen  Versuches.  Nur  der  beginnende  Aufruf  des  Alcäus : 
Nuv  yy\  {i£Öüai>r|V  xai  tiv7.  Trpo?  ßiav  tküvt^v  (ttivsiv),  klingt  bei 
Horaz  an.     Unser  Lied,  das  die  jetzt  unerschütterlich  gesicherte 


342  H.  Düntzer, 

Weltherrschaft  Roms  unter  seinem  einzigen  Cäsar  auf  echt  rö- 
mische Weise  mit  lebenswarmer  Begeisterung  in  einheitlichem 
Ergüsse  feiert,  wird  dadurch  besonders  gehoben,  daß  es  auch 
den  hochherzigen  Geist  der  gefallenen  Feindin,  die  er  als  über- 
müthiges  Weib  in  Epode  9  verspottet  hatte,  ehrenvoll  anerkennt, 
ja  darüber  des  Falles  ihrer  Hauptstadt  (vgl.  carm.  IV  14,  34 
— 36)  gar  nicht  gedenkt.  Diese  Ode  würde  allein  genügen  den 
hohen  dichterischen  Schwung  des  Horaz  zu  beweisen  trotz  der 
Anlehnung  an  Alcaus,  dessen  Aufruf  zur  Freude  der  römische 
Dichter  ganz  nach  römischer  Weise  gestaltet  hat :  aber  es  war 
nicht  ein  glücklicher  Griff,  wie  er  wohl  einmal  auch  geringerer 
Begabung  gelingt,  sondern  nur  der  Beginn  einer  ansehnlichen 
Reihe  bedeutender  lyrischer  Schöpfungen.  Sehr  wahrscheinlich 
fällt  noch  in  den  Schluß  desselben  Jahres  die  gleichfalls  al- 
cäische  Ode  auf  die  glückliche  Rückkehr  des  bei  ihm  einge- 
kehrten Jugendgenossen  Pompeius,  der  nach  der  Niederlage  bei 
Philippi  noch  weiter  am  Kampfe  für  die  Freiheit  theilgenommen 
hatte,  zuletzt  wohl  bei  der  Einnahme  Alexandrias  gefangen  ge- 
nommen, aber,  vielleicht  durch  Vermittlung  des  Mäcenas,  frei- 
gelassen worden  war.  Die  Freude  über  die  Wiederkehr  des 
so  lange  Jahre  von  ihm  getrennten ,  jetzt  mit  der  Herrschaft 
Octavians  ausgesöhnten  Kameraden  spricht  sich  herzlich  aus. 
Den  Mittelpunkt  bildet  die  Erinnerung  an  ihre  Jugendzeit  bis 
zum  Tage  bei  Philippi,  nach  welchem  sie  so  verschiedene  Bah- 
nen eingeschlagen ,  bis  sie  endlich  sich  wiedergegeben  worden, 
wobei  der  Dichter  im  Gegensatz  zu  jener  schrecklichen  Flucht, 
die  der  Niederlage  gefolgt,  seine  eigene  Rettung  launig  darstellt, 
des  Freundes  Beharren  bei  der  Gegenpartei  und  im  Kriegsleben 
möglichst  kurz  berhürt  Den  nothwendigen  Schluß  bildet  der 
Aufruf,  sich  heute,  da  die  Götter  ihm  Ruhe  und  Frieden  wie- 
derge^chenkt,  ganz  der  Freude  hinzugeben,  wobei  er  sich  in  das 
Freudenmahl  versetzt,  dem  er  sich  an  der  Seite  des  Wiederge- 
wonnenen mit  ausschweifender  Schwärmerei  hingeben  will.  Das 
einheitliche  Zusammenstimmen  aller  einzelnen ,  mit  lebendiger 
Frische  ausgeführten  Theile  zur  Vergegenwärtigung  der  geho- 
benen Stimmung  ist  höchst  gelungen.  Wie  glücklich  Horaz  von 
jetzt  an  dem  Octavian  zur  Seite  stand,  dessen  Wirken  und  Er- 
folge pries,  stets  bestrebt  mit  empfundener  Liebe  und  Verehrung  des 
Einzigen  das  Volk  zu  erfüllen,  die  durch  strenge  Gesetze  gezü- 
gelte  Sittenlosigkeit,  besonders  Habsucht  und  llnmäßigkeit,  an 
den  Pranger  zu  stellen,  den  reinen  Naturgenuß  zu  lehren,  wie 
er  als  ständiger  und  würdiger  Festdichter  der  Größe  und  Macht 
Roms  und  seines  Herrschers ,  von  dem  er  sich  persönlich  fern- 
hielt, seitdem  gewirkt,  haben  wir  hier  nicht  auszuführen,  ebenso 
wenig  auf  seine  lyrische  Dichtung  im  einzelnen  einzugehen. 
Mit  Recht  durfte  er  sich  seines  weitverbreiteten  Sängerruhmes 
freuen  (H  20),   mit  Recht    den  Lorbeer    von    der  Muse  fordern 


Catull  und  Horaz.  343 

(III  30),  sich  als  Rommiae  fidieen  lyrae  durch  Melpomenes  Gnade 
fühlen  (IV  3),  mit  Recht  Mäcenas  ihn  den  Lyrikern  einverleiben 
(I  1),  deren  die  Griechen  nur  neun  zählen.  Als  Dichter,  aus 
deren  Heiligthum  Redner  schöpfen  müssen,  nennt  Tacitus  (dial. 
20)  Horaz,  Vergil  und  Lucan.  Quintilian  urtheilt :  „Lyricorum 
Horatius  fere  solus  legi  dignus  ;  nam  et  insurgit  aliquando  et 
plenus  est  iucunditatis  et  gratiae  et  variis  figuris  et  verbis  fe- 
licissime  audax".  Freilich  nennt  er  daneben  noch  den  Caesius 
Bassus,  den  auch  sein  Freund  Persius  am  Anfange  der  sechsten 
Satire  als  Lyriker  preist,  meint  aber,  mehrere  lebende  Lyriker 
seien  bedeutend ;  doch  sie  schienen  es  nur  ihrer  Zeit,  waren  noch 
eher  vergessen  als  der  verkünstelnde  Bassus.  Horaz  erhielt  sich 
zu  allen  Zeiten  als  einziger  echtrömischer  Lyriker  neben  dem 
Epiker  Vergil.  Eine  äußere  Form  fein  fühlender  Kenner,  Ovid, 
nennt  ihn  numerosus,  was  wir  auch  heute  noch,  wenn  auch  nicht 
so  unmittelbar,  nachempfinden  können.  Petronius  rühmt  seine 
curiosa  felicitas^  die  glückliche  Beherrschung  und  sorgfältige  Aus- 
bildung der  Sprache. 

Welche  Eigenschaft  Horaz  als  römischem  Lyriker  abgehe, 
worin  er  Catull  nachstehe,  möchte  man  fragen.  Letzterer  hat 
sich  durch  seinen  Sperling  der  Lesbia ,  seine  Tändelei  mit  der 
Zahl  der  Küsse,  seine  Liebe  zu  der  ihrer  Schönheit  und  Lie- 
benswürdigkeit wegen  gefeierten ,  aber  in  gemeiner  Sinnengier 
versinkenden  Lesbia  und  seine  derbe ,  oft  erschreckliche ,  zur 
Gemeinheit  herabsinkende  Natürlichkeit,  gegen  die  einzelne  Stel- 
len des  Horaz  noch  mäßig  scheinen,  berühmt  gemacht  (vgl. 
Mart.  L  epist.  8,  3.  110,  1.  VI  34,  7.  8.  XI  6,  15.  XII  44,  5. 
59,  3.  84,  4),  nicht  durch  die  auch  bei  ihm  nicht  fehlenden 
rein  gemüthlichen  Stellen.  Will  man  sich  den  Unterschied  zwi- 
schen Horaz  und  Catull  in  einem  belehrenden  Beispiele  klar 
machen,  so  vergleiche  man  mit  Catull  34  Hör.  carm.  I  21. 
Wir  wollen  auf  die  verschiedene  Fassung  und  CatuUs  Beschrän- 
kung des  Knaben-  und  Mädchen chores  auf  Diana,  nicht  hinwei- 
sen ,  die  vielleicht  aus  der  Bestimmung  des  Gedichtes  sich  er- 
gab, wonach  Apollo  ganz  zurücktrat.  Die  Darstellung  der  Diana 
als  Berg-  und  Waldgöttin  wird  mit  ihrer  Geburt  in  Verbindung 
gebracht,  und  wie  kahl  erscheint  diese  Seite  der  Göttin  be- 
schrieben, vergleicht  man  sie  mit  der  schöne  Bilder  uns  vorfüh- 
renden des  Horaz.  Die  folgenden  Strophen  sind  nicht  weniger 
dürftig.  Wie  neu  und  anmuthig  zeigt  sich  Horaz  weiter,  wo  er 
in  gleicher  Weise  Apollo  und  Diana  zu  feiern  hat,  IV  6  und 
im  Carmen  saeculare !  Diese  glückliche  Gewandtheit,  immer  den 
Kern  in  anmuthiger  Darstellung  zu  geben  ,  ist  keiner  der  ge- 
ringsten Vorzüge  seiner  Lyrik,  wovon  bei  dem  des  Gefühls- 
schwunges nach  der  Art  seiner  Dichtung  fast  durchaus  entbeh- 
renden Catull  keine  Rede  sein  kann.  Ebenso  wenig  von  der  in 
sich    zusammenschließenden  Einheit    und    der    Schaffung    anrau- 


344  H.  Düntzer, 

thiger  Bilder.  Niemand  hat  es  wahrer  empfunden  als  Herder, 
daß  jede  seiner  Oden  ein  sich  bewegendes,  beseeltes,  abgerun- 
detes Gemälde  einer  geistigen  Stimmung  ist ,  und  von  dieser 
Seite  hat  er  besonders  die  Liebeslieder  betrachtet,  da  er  bei  ih- 
nen den  meisten  Mißbrauch  bemerkte.  Es  seien  mannigfaltige 
Situationen  der  Liebe,  mit  Wahl  und  Absicht,  sowohl  in  Anse- 
hung des  Ganzen  als  in  Zügen,  Wendungen  u.  s.  w.  gewählt, 
nur  mit  wenigen  Zügen  lyrisch  dargestellt,  und  sie  bildeten  eine 
Galerie  antik  -  römischer  Liebe ,  über  die  wir  glücklicherweise 
hinaus  seien,  wenigstens  zu  unserer  lyrischen  Form  ihrer  nicht 
mehr  bedürften,  doch  werde  man  auch  bei  ihnen  eine  ernst  mo- 
ralische Absicht  des  Dichters  gewahr,  der  diesen  Sachen  wenig- 
stens ehrbaren  Anstand  zu  geben  sich  bemühe.  Letzteres  kann 
man  jedenfalls  von  den  beiden  Spottgedichten  der  Epoden  nicht 
behaupten.  Sonst  dürfte  Herders  Anschauung  vollberechtigt 
scheinen.  In  welchem  vortrefflichen  Rahmen  ist  z.  B.  die  Eifer- 
sucht des  Liebhabers  geschildert,  der  die  Pyrrha  im  Liebes- 
spiele mit  einem  neuen  Auserwählten  zu  sehen  wähnt!  Anders 
gewendet  fanden  wir  dasselbe  schon  in  Epode  15.  Und  mit 
Recht  hebt  Herder  unter  mehreren  andern  die  unübertroffene 
Versöhnung  der  Liebenden  HI  9  hervor.  Man  könnte  denken 
ein  paar  Gedichte  der  ersten  Bücher  fielen  schon  vor  den  Schluß 
der  Epoden,  aber  dagegen  spricht  die  metrische  Form,  da  wir 
vierversige  Strophen  kaum  vor  dem  Jahre  723  annehmen  dür- 
fen, auch  nicht  distichische  mit  asklepiadeischen  Versen. 

Die  eigentliche  Jugendliebe  war  für  Horaz  vorüber;  nur 
noch  ein  wirkliches,  ihn  nahe  berührendes,  unvergeßliches,  wenn 
auch  nicht  so  leidenschaftlich  tief  gehendes,  so  tragisch  endendes, 
wie  Catulls  Verirrung  zu  Lesbia,  dürfte  in  die  Zeit  der  ersten 
Bücher  der  Oden  fallen.  Noch  spät  hatte  ihm  die  Liebe  zu 
Cinara  ergriffen,  deren  die  Episteln  (I  7,  28.  14.  33)  und  das 
vierte  Buch  der  Oden  (1,  4.  13,  21.  22)  gedenken.  Die  be- 
treffenden Stellen  zeigen,  daß  die  Liebe  zu  Cinara  später  ge- 
fallen und  nur  durch  ihren  Tod  unterbrochen  worden,  sie  auch 
nur  aus  reiner  Liebe,  nicht  des  Erwerbes  wegen  sich  ihm  hin- 
gegeben. Sie  werden  wir  uns  wohl  unter  der  Glycera  des  er- 
sten Buches  der  Oden  zu  denken  haben,  wogegen  carm.  IH  19 
alle  Namen  auf  freier  Erfindung  beruhen,  I  33  die  Geliebte  des 
Albius  denselben  Namen  führt.  Das  kleine  hübsche  Gedicht 
I  19  im  zweiten  asklepiadeischen  Maße  geht  von  der  Ueberra- 
schung  aus,  daß  er  noch  einmal  von  der  Liebe  ergriffen  wor- 
den, und  zwar  mit  so  hinreißender  Leidenschaft,  daß  er  nicht 
im  Stande  ist  Octavians  Siege  über  die  wildesten  und  fernsten 
Völker  zu  besingen.  Drum  will  er  der  Venus,  mit  deren  Grau- 
samkeit er  begonnen ,  ein  freundliches  Opfer  darbringen ,  damit 
sie  seine  Qual  lindere;  vor  dem  eigentlichen  Beginn  des  Opfers 
schließt    das  Gedicht.     Treffend    ist    der  Gegensatz   des  Schluß- 


CatuU  und  Horaz.  345 

verses:  Mactata  veniet  lenior  hostia  zu  Mater  saeva  Cupidinum  am 
Anfange,  kräftig  bezeichnend  die  Heftigkeit  seiner  Leidenschaft, 
In  me  tota  ruens  Venus  Cyprum  deseruit.  Dagegen  ruft  er  in 
den  zwei  sapphischen  Strophen  I  31  die  Göttin  als  Herrin  von 
Knidus  und  Paphus  in  das  nette  Haus  der  ihr  Weihrauch 
opfernden  Glycera ,  aber  sie  möge  nicht  bloß  ihren  Knaben, 
sondern  auch  Gratien  und  Nymphen,  die  Jugendgöttin  und  Mer- 
cur,  den  Gott  der  Leier  und  der  Beredtsamkeit,  mitbringen,  zur 
Andeutung,  daß  die  Gaben  dieser  ihrer  Begleiter  die  Geliebte 
stets  erfreuen  mögen.  Und  welches  schöne  Bild  bietet  uns  dabei 
die  Versammlung  dieser  Götter  im  netten  Hause  der  Geliebten! 
Nur  entfernt  ähnlich  ist  Anakreons  Gebet  in  Glykoneischer 
Strophe,  worin  er  den  Dionysos  anruft,  mit  Eros,  den  Nymphen 
und  Aphrodite  zu  kommen,  um  dem  Knaben  Kleubulos  seiner 
Liebe  geneigt  zu  machen.  Bemerkenswerth  ist  die  Vorliebe, 
womit  Horaz  in  den  Oden  Opfer  als  natürliche  Zeichen  un- 
schuldiger Frömmigkeit  vorführt,  deren  allgemeine  Pflege  ihm 
am  Herzen  liegt. 

Gestehen  wir  auch,  daß  Catulls  aus  dem  vollen  Leben  ge- 
schöpfte Liebeslieder  an  Lesbia  uns  frischer  anmuthen  als  die 
kunstvollen  Liebesgedichte  des  altern  Horaz,  von  dessen  Ju- 
gendliebe uns  keine  Blüthen  erhalten  sind,  vergeben  wir  auch 
dem  vornehmen  Veronenser  so  widerliche  Ausgeburten  wie  die 
Anmeldung  bei  Ipsithilla  (32),  die  mit  Jubel  an  Cato  erzählte 
Bestrafung  seines  Burschen  (56)  u.  a. ,  Horaz  verliert  dadurch 
als  lyrischer  Dichter  nicht,  daß  er  kein  Dichter  der  Leiden- 
schaft der  Liebe  geworden ,  fast  nur  Liebesbilder  nach  seiner 
Beobachtung  des  Lebens  schuf.  Wie  viel  Gemüthliches ,  Herz- 
erfreuendes, Beruhigendes,  Erhebendes  hat  der  Lyriker  des 
weltbeherrschenden  Rom  in  der  gediegensten,  anmuthigsten,  fes- 
selndsten Form  für  alle  Zeiten  geboten!  Und  welch  ein  CatuU 
meist  abgehender  Wohllaut ,  der  durch  die  Verschlingung  von 
treffendem  Ausdruck,  bezeichnender  freien  Wortstellung  und  be- 
redtem Flusse  melodischer  Rhythmen  erreicht  wird.  Deshalb 
hat  der  musikalisch  fein  gebildete  Herder  sie  auch  dem  Ton- 
setzer besonders  empfohlen,  wie  sie  denn  wirklich  wenigstens 
schon  im  neunten  Jahrhundert  in  Musik  gesetzt  wurden.  Vgl. 
meine  Kritik  und  Erklärung  IV  9  f.  „Edler  Römer,  werde  ein 
Handbuch  der  Jünglinge!"  ruft  Herder,  der  Ephorus  der  Wei- 
marer Schulen ,  der  an  deren  Gedeihen  den  sittlichsten  Antheil 
nahm,  im  Jahre  1803.  „Sprich  freundlich  zu  ihnen  in  deinen 
Sermonen,  schreibe  deine  Briefe  in  ihr  Herz,  singe  deine  Oden 
in  ihre  Seelen !"  Man  halte  gegen  Catulls  spottende  Sapphische 
Ode  die  deren  schärfsten  Gegensatz  bildende  des  Horaz  I  22. 
Letzterer  geht  vom  Glück  eines  reinen  Herzens  aus ,  das  nir- 
gendwo des  Schutzes  bedarf.  Das  hat  er  neuerlich  empfunden, 
als  er,  seine  Lalage  singend,  zu  weit  in  den  Wald  sich  gewagt; 


346  H.  Düntzer, 

denn  ein  fürchterlicher  Wolf  floh  vor  seinem  Anblicke.  So  wird 
ihn  auch  kein  noch  so  schrecklicher  Himmelsstrich  in  der  Liebe 
zu  seiner  süß  redenden,  süß  lächelnden  Lalage  stören.  Wie  er 
am  Anfange,  wo  er  das  Gefühl  seiner  sorglosen  Unschuld  aus- 
spricht, schreckliche  Bilder  uns  vorführt,  die  durch  die  Schilde- 
rung eines  ungeheuren  Wolfes  noch  gesteigert  werden,  so  schließt 
er  mit  dem  holden  Glücke  seiner  Liebe.  Ist  auch  freilich  das 
ganze  phantastisch,  so  läßt  es  uns  doch  so  hübsch  das  schwär- 
merische Glück  des  reinen ,  überall  nur  an  seine  Geliebte  den- 
kenden Dichters  empfinden.  Dagegen  herrscht  wahre  Herzens- 
innigkeit in  der  Ode  an  Septimius  (II  6),  der  den  Wunsch  ge- 
äußert hatte,  an  seiner  Seite  zu  leben.  In  seinem  Tibur  findet 
er  sich  glücklich ;  sollte  es  aber  ihm  nicht  vergönnt  sein ,  dort 
sein  Leben  zu  beschließen,  so  wünscht  er  mit  ihm  in  dem  schö- 
nen Tarent  seine  Tage  zuzubringen  und  dort  von  ihm  bestattet 
zu  werden.  Dem  fernen  Gades,  dem  wilden  Cantabrer  und  der 
afrikanischen  Wüste  des  Anfangs  tritt  die  reizende  Beschreibung 
Tarents  wirkungsvoll  entgegen ,  von  welcher  er  zum  Freunde 
zurückkehrt,  dessen  Treue  bis  in  den  Tod  und  seine  Anerken- 
nung als  Dichter  den  rührenden  Schluß  machen.  Zu  Mäcenas 
erscheint  er  in  den  verschiedensten  Beziehungen,  wonach  sich 
der  immer  glücklich  gewählte  Ton  richtet ,  überall  wehen  uns 
des  Dichters  Liebe ,  die  Achtung  seiner  hohen  Verdienste  um 
den  Staat  und  die  Freude  über  sein  Wohlwollen  herzerfreuend 
entgegen.  Auch  bei  seinen  andern  Freunden  weiß  Horaz  im- 
mer die  Gelegenheit  zu  ergreifen,  ein  liebevolles,  von  seiner  be- 
sonnenen Auffassung  des  Lebens  zeugendes ,  sich  treffend  abrun- 
dendes Wort  zu  sagen.  Wie  glücklich  weiß  er  den  Gedanken, 
daß  wir  die  Gegenwart  genießen  sollen ,  immer  wieder  gleich- 
sam in  einer  andern  Strahlenbrechung  vorzuführen,  ihn  an  wech- 
selnde äußere  Veranlassungen ,  an  den  Umschwung  der  Jahres- 
zeiten, an  die  trübe  Stimmung  des  Freundes  anzuknüpfen,  und 
so  seine  mitis  sapientia  (sat.  H  1,  72  schreibt  er  diese  dem  Lä- 
lius  zu)  gemüthlich  und  anmuthend  auszusprechen.  So  bewährt 
er  sich  durchweg  als  ein  mit  anmuthigen  Bildern,  mit  besonne- 
nen, Geist  und  Gemüth  ansprechenden,  würdig  gehobenen  Ge- 
danken und  Empfindungen,  mit  geschmackvollem  Ausdruck  und 
lauterm  Wohlklang  uns  erfreuender  Dichter,  wenn  er  auch  oft  als 
strafender  Mahner  oder  als  begeisterter  Verkünder  von  Eoms 
Macht  und  Größe,  als  schwungvoller  Lobpreiser  seines  Gebieters 
auftritt.  Wie  er  die  Satire  umgeschaffen,  die  feine  und  gedan- 
kenreiche Epistel  als  Frucht  sinnigster  Welterfahrung  gegründet 
und  in  beiden  unerreicht  geblieben,  so  hat  er  die  römische  Ly- 
rik zu  höchster  Vollendung  gebracht,  wenn  auch  die  Liebes- 
elegie ebenso  wenig  wie  leidenschaftliche  Liebesergüsse  sein  ei- 
gentliches Gebiet  waren.  Daß  der  römischen  Lyrik  der  heitere 
Glanz  hellenischen  Lebens  fehlte,    lag    an    dem  Ernste  und  der 


CatuU  und  Horaz.  347 

Würde  des  mehr  auf  die  Wirklichkeit  des  Lebens  gerichteten 
Charakters  des  Volkes,  dem  aber  deshalb  lebendiger  Dichter- 
geist nicht  versagt  war,  nur,  wie  bei  jedem  Volke,  in  besonderer 
Weise  sich  ausbildete.  Jean  Pauls  Wort,  die  Geschichtschreiber 
der  Römer  seien  poetischer  als  ihre  Dichter,  ist  eine  aus  Ver- 
kennung hervorgegangene  witzige  Verzerrung  der  Wahrheit. 

Wenn  unsere  augenblicklich  leider  einer  verkümmernden 
Beschneidung  verfallene  Gymnasialbildung  das  klassische  Alter- 
thum  als  unersetzliches  Bildungsmittel  hochhalten  und  trotz  aller 
Befeindung  immer  wieder  darauf  zurückkommen  muß,  so  hat  sie 
Horaz  und  Vergil  als  die  vollendetsten  Dichter  des  einst  welt- 
beherrschenden Volkes  verständnißvoll  zu  pflegen,  besonders  den 
erstem,  der  uns  näher  liegt,  auch  dem  Jüngern  Geschlechte  als 
Muster  dienen  soll,  wie  man  den  schönsten  politischen  Träumen 
entsagen  und  sich  auf  das  bei  der  Lage  der  Dinge  Erreichbare 
zu  beschränken  hat.  Freilich  ist  auch  bei  der  Behandlung  des 
Horaz  auf  unsern  gelehrten  Schulen  viel  gesündigt  worden,  aber 
eine  solche  Unzulänglichkeit  wird,  wie  in  allen  Dingen,  so 
auch  im  Gymnasialunterricht,  nie  vermieden  werden  können,  so 
lange  Gesetze  und  Verordnungen  hier  so  wenig,  wie  auf  andern 
Gebieten,  Genies  schaffen  können.  Die  Kreise  des  Venusinischen 
Dichters,  besonders  seiner  Oden,  bei  unserer  Gymnasialbildung 
zu  beschränken,  muß  jedem  bedenklich  scheinen,  der  den  Ge- 
halt, die  Anmuth  und  Kunstvollendung  seiner  Dichtungen  er- 
kannt hat. 

Köln.  H.  Düntzer. 

Zu  Cicero  Cato  Maior  16,   51. 

In  dem  schönen  Bild  am  Anfange  dieses  Kapitels,  wo  der 
Landmann  mit  dem  Gläubiger,  der  Boden  mit  dem  Schuldner 
verglichen  wird ,  findet  sich  folgender  sonderbare  Satz :  quae 
{terra)  numquam  recusat  imperium.  Sommerbrodt  hatte  zwar 
diesen  Ausdruck  mit  Verweisung  auf  Tacit.  (Germ.  c.  26:  sola 
terrae  seges  imperatur)  sprachlich  genügend  erklärt,  aber  es  bleibt 
dennoch  ein  Skrupel  übrig,  welcher  Meißner's  scharfem  Auge 
nicht  entging.  Das  Bild  hat  nämlich  schon  mit  dem  Worte 
ratio  angefangen',  nun  „hat  sich  störend  ein  anderes  (quae  — 
imperium)  eingedrängt'^,  dann  wird  mit  nee  cuiquam  das  erste 
Bild  wieder  aufgenommen.  Eine  solche  Ungenauigkeit  ist  eines 
Cicero  fürwahr  unwürdig !  Nun  läßt  sich  aber  durch  eine  leichte 
Aenderung  die  Stelle  verbessern :  man  wird  nämlich  statt  im- 
perium —  impendium  lesen  müssen.  Die  Wendung  ist  die- 
selbe wie  ad  Att.  VI  1,  4:  Itaque  aut  tutela  cogito  me  abdicare^ 
aut^  ut  pro  Glabrione  Scaevola,  fenus  et  impendium   recusare. 

Odessa.  J.  Lunäk, 


XVII. 

Bemerkungen  zum  Texte  der  scriptores  historiae 
Augustae. 

I.     Vermuthungen. 

Hadr.  19,  10  Romae  instauravit  Pantbeum ,  saepta ,  basi- 
licam  Neptuni  ....  eaque  omnia  propriis  auctorum  nominibus 
consecravit.  Statt  auctorum  bieten  BP  et  veterum,  wofür  et 
iterum  in  dem  Sinne  zu  setzen  ist  ^,  diese  Gebäude  weihte  er 
auch  wieder  unter  den  ursprünglichen  (propriis)  Namen  ein". 
Zur  Stellung  von  et  vgl.  man  Marc.  Ant.  8,  o  dabat  se  Marcus 
totum  et  philosophiae.  —  21,  3  unde  extat  etiam  illud  saeve 
quidem  sed  prope  ioculare  de  servis.  Beruhardy  hat  saeve 
(übrigens  hat  schon  B^  seve)  wohl  als  Neutrum  von  saevis  auf- 
gefaßt, da  es  als  Adverb  unmöglich  ist  wie  das  severe  der  Vul- 
gata.  Aber  weder  ist  saevis  der  angemessene  Gegensatz  zu  iocu- 
laris  noch  kann  man  es  eine  Grausamkeit  nennen,  wenn  ein  auf- 
geblasener Sklave  eine  Ohrfeige  erhält.  Das  hdschr.  severo  ist 
einfach  für  severiim  verschrieben,  wie  denn  -o  und  -um  in  BP 
unzählige  Male  vertauscht  sind. 

Pius  13,  1  sed  cum  esset  longus  et  senex  incurvareturque. 
B  hat  incurvaturque ,  was  wohl  nichts  anderes  als  incurvatus- 
que  ist. 

Marc.  Ant.  5,  6  Hadriano  ferente  gratia  aetatis  facta  quae- 
stor  est  designatus.  Bis  ein  zweites  Beispiel  des  Gebrauchs  von 
ferre  statt  referre  vom  Vortrag  im  Senat  bei  den  ShA  nachge- 
wiesen wird,  halte  ich  <re> ferente  für  richtig.  —  8,  13  Marcus 
.  .  .  patienterque  delicias  fratris  et  prope  invitus  ac  volens  fer- 
ret.  s/ojv  dr/ovTi  ys  ilujxo)  erklärt  Salmasius,  aber  nicht  richtig, 
denn  dann  müßte  prope  fehlen.  Dieses  Wort  sowie  volens  deu- 
tet mit  Sicherheit  darauf  hin ,  daß  in  invitus  eine  Steigerung 
des  patienter  steckt.  Ich  schreibe  mitius.  —  14,  5  ist  zu  lesen 
Marcus  autem  fingere  barbaros  aestimans  et  fugam  et  cetera  at- 


Bemerkungen  zum  Texte  der  scriptores  historiae  Augustae.     349 

que  (quae  codd.)  securitatem  bellicam  ostendere  (ostenderent  codd.) 
ob  hoc,  ne  tanti  apparatus  mole  premerentur,  instandum  esse 
ducebat.  —  22 ,  1  werden  die  mit  den  Marcomannen  verbün- 
deten Stämme  aufgezählt ,  darunter  Lacringes  et  Burei  -|-  hi 
aliique  cum  Victualis  etc.  Ich  schreibe  Hariique  und  verweise 
darauf,  daß  bei  Tac.  Germ.  c.  43  an  der  zweiten  Stelle,  wo 
die  Harii  genannt  werden,  die  vier  besten  Handschriften  alii 
bieten. 

Avid.  Cass.  8,  5  etiam  de  Galba  paria  sentiebat.  etiam  ist 
eine  Vermuthung  Boxhorns  für  nam.  Näher  liegt  mm,  das  als 
anreihende  Partikel  hier  ganz  am  Platze  ist  und  genau  so  auch 
Helius  5,  8  und  Gall.  8,  1  verwendet  wird.  —  13,  8 — 10  heißt  es 
von  Cassius  cuius  mores  varii  semper  fuerunt  sed  ad  censuram 
crudelitatemque  propensiores.  qui,  si  optinuisset  Imperium,  fuisset 
non  modo  clemens  et  bonus ,  sed  utilis  et  optimus  Imperator. 
Als  Beleg  dieser  sonderbaren  Behauptung  wird  ein  Brief  des 
Cassius  mitgetheilt,  aus  dem  Vulcacius  den  folgenden  Schluß 
zieht:  haec  epistula  eins  indicat,  quam  severus  et  quam  tristis 
futurus  fuerit  imperator.  Will  man  dem  Schriftsteller  nicht  völ- 
lige Gedankenlosigkeit  zutrauen ,  so  muß  clemens  fallen.  Es 
dürfte  wohl  nur  non  in  nullo  zu  ändern,  im  übrigen  aber  mit 
der  Ueberlieferung  zu  schreiben  sein  fuisset  nullo  modo  clemens, 
sed  bonus,  sed  utilis  et  optimus  imperator.  Auf  die  Einwen- 
dung, wie  bonus  und  optimus  neben  einander  stehen  können, 
antworte  ich  :  gerade  so  wie  bei  Cassian  Conl.  IX  6 ,  4  quae 
parva  videntur  et  minima ,  oder  wie  bei  Victor  von  Vita  in- 
gentia  et  maiora ,  multis  et  creberrimis.  optimus  wird  nämlich 
im  Spätlatein  nicht  mehr  als  Superlativ  zu  bonus  gefühlt ,  son- 
dern geht  in  die  Positivbedeutung  „vortrefflich,  ^(pr^croc^^  über; 
Belege  bei  Rönsch ,  It.  u.  Vulg.  S.  416.  —  Der  erwähnte  Brief 
des  Cassius  beginnt  14,  2  mit  dem  Satze  misera  res  publica, 
quae  istos  divitiarum  cupidos  et  divites  patitur,  misera.  Das 
am  Schlüsse  wiederholte  misera  klingt  recht  pathetisch,  ist  aber 
unrichtig;  denn  Cassius  bedauert  nicht  nur  den  Staat,  sondern 
auch  den  Kegenten.  Es  ist  also  der  Punkt  hinter  patitur  zu 
setzen  und  dann  fortzufahren  miser  et  Marcus  homo  sane  optimus, 
qui  dum  dementem  se  dici  cupit,  eos  patitur  vivere  quorum 
ipse  non  probat  vitam.  Ohne  diese  Aenderung  hat  der  Satz 
gar  keinen  Sinn.  Sie  gehört  übrigens  bis  auf  et  nicht  mir  an, 
sondern  steht  in  der  Admonter  Handschrift  (A)  aus  dem  Jahre 
1439,  die  ich  auch  noch  weiterhin  heranziehen  werde. 

Comm.  15,3  spectator  gladiatoria  sumpsit  arma ,  panno 
purpureo  nudos  humeros  advelans.  Diese  Stelle  erklärt  Salma- 
sius  so,  als  sei  nur  von  einer  Untersuchung  der  Waffen  der 
Gladiatoren  durch  den  Kaiser  die  Rede,  nicht  von  einem  Auf- 
treten desselben  als  Gladiator.  Dem  widerspricht  jedoch  der 
Zusatz    panno   nudoa   humeros    advelans.      War    Commodus    nur 


350  M.  Petschenig, 

Zuschauer,  so  hatte  er  nicht  nackte  Schultern.  Ich  schreibe 
secutor  nach  Dio  72,  c.  19  xal  jj-Exa  touto  dl  dpiarou  i^jLovotxa^st. 
Yjoxsi  ok  xal  £)(p?^To  T-(j    OTcXiasL    T-()    Tou    asxo'jTopo;    xaXoujxivoo. 

—  17,  5 — 7  opera  eins  praeter  lavacrura  .  .  .  nulla  extant.  sed 
nomeu  eins  alienis  operibus  incisum  senatus  erasit.  nee  patris 
autem  sui  opera  perfecit.  autem  verstehe  ich  nicht.  Steht  nee 
für  et  non,  so  ist  autem  unmöglich,  ist  aber  nee,  wie  oft  im 
Spätlatein,  gleichbedeutend  mit  ne  .  .  .  quidem,  so  könnte  man 
nee  autem  höchstens  als  für  sed  nee  gesetzt  erklären.  Ich  glaube 
daher ,  daß  patris  autem  für  patris  <8>altem  verschrieben  ist ; 
denn  nee  .  .  .  saltem  ist,  wie  ich  im  Index  zu  Paulin  von  Pe- 
rigueux  nachgewiesen  habe,  der  spätlateinische  Ersatz  für  et  ne 
.  .  .  quidem. 

Pert.  11,  3  qui  cum  de  castris  convenissent  ist  nicht  de, 
sondern  e  vor  c  ausgefallen. 

Sev.  6,  9  ist  Peters  Konjektur  sachlich  zu  billigen,  nur 
dürfte  mit  engerem  Anschluß  an  die  Ueberlieferung  zu  schrei- 
ben sein  cui  Caesarianum  decretum  ab  Commodo  iam  (aut  com- 
modianum  codd.)  videbatur  imperium.  —  10,  8  lese  ich  multi 
duces  capti  sunt,    in    quos  severius  (severus  codd.)    animadvertit. 

—  14,  4  ist  meine  von  Peter  aufgenommene  Vermuthung  zwar 
sachlich ,  aber  nicht  ihrem  Wortlaute  nach  richtig.  Die  Kor- 
ruptel  extiti  ist  nämlich  in  A  richtig  zu  exciti  verbessert,  wes- 
halb die  Stelle  lauten  muß  rumore  deinde  belli  Parthici  exciti 
patri ,  matri ,  avo  et  uxori  priori  per  se  statuas  conlocavit.  — 
17,  8  wird  es  genügen  zu  schreiben  atque  dixisset  illi  „quid  tu 
facturus  esses"  d.  h.  was  würdest  du  in  meinem  Falle  gethan 
haben.  Wir  haben  hier  den  Hauptsatz  einer  irrealen  hypo- 
thetischen Periode,  in  dem  nach  spätlateinischem  Gebrauche  das 
Imperf.  statt  des  Plusquamperf  stehen  kann.  —  21,  10  ist 
Oberdicks  ad  hominem  tanta  gewiß  richtig,  aber  ingratitudine 
zu  schwach ,  weil  vorher  die  völlige  Verruchtheit  und  Verwor- 
fenheit Caracallas  sehr  lebhaft  geschildert  wird.  Ich  schreibe 
idque  frustra  ad  hominem  tanta  inmanitudine.  Da  dieses  Wort 
völlig  sinngemäß  ist  und  von  der  Ueberlieferung  tantum  vali- 
tudine  kaum  abweicht,  kann  der  Umstand  daß  es  eine  Neubil- 
dung ist  nicht  in  Betracht  kommen,  zumal  die  Substantiva  auf 
-tudo  bei  den  ShA  beliebt  sind. 

Nig.   6,  6 — 7  rei  veneriae  nisi  ad  creandos  liberos    prorsus 
ignarus.   denique  etiam  sacra  quaedam  in  Gallia,   -f~   qua  se  ca- 
stissimis    decernunt,    consensu    publice  celebranda  suscepit.     Ich 
wage  die  Vermuthung  quis  se  casti    mystice    cernunt ,    die    wenig- 
stens einen  erträglichen  Sinn  gibt.   —   8,  3  heißt  es  im  Orakel 
fundetur  sanguis  Albi  Nigrique  animantis, 
imperium  muudi  Poena  reget  urbe  profectus. 
Die  Herausgeber  beruhigen  sich  mit  der  nicht  eben  geistreichen 
Erklärung    des  Salmasius,    daß    animans    entweder   Thier    oder 


Bemerkungen  zum  Texte  der  scriptores  historiae  Augustae.     351 

Mensch  bedeute.  Es  ist  aber  undenkbar,  daß  dem  Poena  urbe 
profectus  d.  i.  Severus  gegenüber  Albinus  und  Niger  als  ani- 
mantes  sollten  bezeichnet  worden  sein.  Ich  schreibe  Nigrique 
anima  acris. 

Geta  1,  5  cum  id  fecisset,  paterna  cogitatione  ....  etiam 
Getam  Antoninum  vocari  iussit.  BP  haben  et  hinter  fecisset, 
welches  in  A  richtig  zu  ex  gebessert  ist.  —  4,  1  sei  zu  den 
vielen  Konjekturen  dieses  locus  desperatus  eine  neue  hinzuge- 
fügt :  sed  non  impius,  sano  rohore^  iactator  (anarbore  tractator  BP). 

Macr.  3 ,  6  lese  ich  ut  Pertinax  et  lulianus  et  item  (idem 
codd.)  Macrinus.  —  6,  6  Diadumenum  et  imperio  miles  donavit 
et  nomine,  ut  cohonestaretur  prius  nomine,  sie  etiam  regni  ho- 
nore.  Da  BP  quo  honestetur  bieten,  wird  cohonestetur  richtig 
sein,  welches  nicht  gegen  die  Consecutio  verstößt,  weil  die  Stelle 
aus  einem  Briefe  des  Macrinus  ist.  Ferner  liest  B^  regione  ho- 
nore,  was  auf  ein  ursprüngliches  regio  honore  schließen  läßt. 

Diad.  1,  8  schreibt  Peter  Antoninum  nobis  di  dederunt  im- 
peratorem ,  während  B^  patrem ,  B^P  patre  bieten.  Ob  A  mit 
der  Konjektur  puer  Antoninus  dignus  imperio  das  Richtige  trifft, 
möchte  ich  bezweifeln,  obschon  es  gleich  darauf  2,  2  heißt  post 
hoc  ipse  puerulus  Diadumenus  Antoninus  imperator  dixit.  Nä- 
her liegt  jedenfalls  parem,  wozu  sich  leicht  veris  oder  prioribus 
Antoninis  denken  läßt.  B^  bietet  auch  Prob.  22,  1  patrem 
statt  parem. 

Heliog.  2,  1  cum  ipsa  in  aula  omnia  turpia  exerceret,  An- 
tonino  autem  Caracallo  stupro  cognita.  Hier  ist  autem  nicht 
einmal  dann  erträglich,  wenn  man  esset  bei  cognita  ergänzt. 
Ich  schreibe  etiam.  —  5,  2  quis  enim  ferre  posset  principem 
per  cuncta  cava  corporis  libidinem  recipientem.  Aus  der  Ueber- 
lieferung  qui  per  in  BP  gewinnt  man  quasi  per  (quasi  =  bei- 
nahe). —  8,5  Heliogabalus  zwang  einige  Geschichtschreiber, 
den  Ruf  des  Diadumenus  durch  gräuliche  Lügen  über  dessen 
angebliche  Ausschweifungen  zu  entstellen.  Dies  ist  der  Sinn  der 
Stelle,  welche  in  den  Handschriften  so  überliefert  ist :  coegit  de- 
nique  scriptores  nounullos  nefanda,  immo  potius  mipace  de  eius- 
dem  dictum  luxuria  disputare  ut  in  vita  eins.  Ich  glaube  daß 
diese  Worte  sich  etwas  weniger  gewaltsam  zurechtbringen  las- 
sen als  Peter  es  gethan  hat.  In  mipace  steckt  wohl  impure, 
in  dictum,  wofür  A  dictu  liest,  das  dicta  der  ed.  princ. ;  ut  ist 
Dittographie  von  in.  Sonach  wäre  zu  schreiben  immo  potius 
impure  de  eiusdem  dicta  luxuria  disputare  in  vita  eins.  Die 
richtige  Wortfolge  wäre  impure  dicta  de  eiusdem  luxuria.  Aehn- 
liche  Freiheiten  finden  sich  auch  sonst.  Vgl.  Trig.  3,  3  puerum 
autem  apud  se  ferre  imperare  non  possent,  wo  man  imperare 
ferre  umstellte.  Trig.  6 ,  8  satis  mihi  videor  eins  dixisse  de 
moribus.  8,  6  cum  eins  quondam  in  fabrili  officina  fuisset.  — 
20,  2  praefectum  urbicum  saepe  post    cenam    ad    potandum    vo- 


352  M.  Petschenig, 

cabat  adliibitis  et  praefectis  praetorio,  ita  ut,  si  recusarent,  ma- 
gistri  officiorum  eos  cogerent.  Ist  officiorum  richtig,  so  ist  na- 
türlich an  die  dem  eigentlichen  magister  officiorum  untergeord- 
neten Hofbeamten  zu  denken.  Aber  BPAM  lesen  horum.  Ich 
glaube  daher,  daß  ein  Ausfallen  von  mehreren  gleichen  Buch- 
staben anzunehmen  und  zu  schreiben  ist  magistri  <8cri>niorum. 
Ueber  die  unter  dem  magister  officiorum  stehenden  Beamten  der 
quattuor  scrinia  handelt  u.  a.  Salraasius  zu  AI.  Sev.  c.  31. 
Auch  die  Scriptores  erwähnen  sie  mehrmals ;  magister  scrinii 
heißt  Ulpian  AI.  Sev.  26,  6.  —  21,  4  albas  (margaritas)  prae- 
terea  in  vicem  piperis  piscibus  et  tuberibus  conspersit.  Lies 
inspersit.  —  25,  6  iussit  omnes  (herniosos)  notari  eosque  ad 
balneas  suas  exhibere.  Man  wäre  versucht  an  einen  Druck- 
fehler zu  denken,  wenn  exhibere  nicht  auch  in  alten  Ausgaben 
stände.     Lies  exhiberi. 

AI.  Sev.  9 ,  6  Antonini  nomen  ornabis.  certe  praesumimus, 
bene  praesumimus.  Da  BP  ornavisti  bieten ,  ist  zu  schreiben 
ornabis.  id  certe  scimus  (so  Bährens,  sumus  BP).  —  14,  4.  Da- 
mit die  Worte  et  primum  quidem  nicht  in  der  Luft  schweben, 
ist  es  durchaus  nöthig  refere^wr.  <tum>  zu  schreiben.  —  15,  2 
nee  quemquam  passus  est  esse  in  Palatinis  nisi  necessarium  ho- 
minem.  Da  nisi  in  BP^  fehlt,  erscheint  mir  die  Lesart  von  A 
non  necessarium  als  wahrscheinlicher.  Damit  man  mir  nicht 
vorwerfe,  daß  ich  quemquam  nicht  beachtet  hätte,  füge  ich  aus- 
drücklich bei ,  daß  quisquam  im  Spätlatein  häufig  als  Adjektiv 
steht,  bei  Cassian  an  13  Stellen.  —  21,  7  denique  cum  inter 
militares  aliquid  ageretur,  multorum  dicebat  et  nomina.  cum  fehlt 
in  BP^  und  ist  erst  von  P^  hinzugefügt.  Besser  ist  die  Lesart 
von  A  denique  inter  militares  <si>  aliquid  ageretur.  —  37, 
5 — 6  erant  decreta  et  carnis  diversae  pondo  trigiuta,  erant  et 
gallinacei  duo.  adhibebatur  anser  diebus  festis,  Kalendis  autem 
lanuariis  ....  et  huius  modi  festis  diebus  fasianus,  ita  ut  ali- 
quando  et  duo  ponerentur  additis  gallinaceis  duobus.  B^  hat 
adhibatur  d.  i.  addebatur.  Am  Schlüsse  muß  es  additi  heißen, 
da  die  zwei  Fasanen  zu  den  zwei  Hühnern  hinzukamen ,  nicht 
umgekehrt.  —  41,  5  sed  summa  illi  oblectatio  fuit,  ut  catuli 
cum  porcellis  luderent  aut  perdices  inter  se  pugnarent.  Für  ut 
überliefert  B  autem  PA  aut.  Es  ist  fm«,  <ut>  aut  zu  schrei- 
ben. —  53 ,  8.  Auf  eine  Ansprache  des  Kaisers  lärmen  die 
Soldaten.  Mit  Beziehung  auf  diese  Unterbrechung  fährt  er  fort 
quin  continetis  vocem,  in  hello  contra  hostem,  non  contra  impe- 
ratorem  vestrum  necessariam  ?  Da  BP  contionestis  bieten ,  ist 
ohne  Zweifel  die  Korrektur  von  A  continuistis  richtig.  —  55,  2 
ist  zu  schreiben  cum  septingentis  elephantis  falcatisque  mille  et 
octingentis  curribus  ad  bellum  venerat  <et>  equitum  multis  mi- 
libus.  —  61,  4  cui  Alexander:  'quid  istic',  inquid,  'contuber- 
nalis  ?  num  aliquid  de  hostibus  nuntias'  ?     Da   in  BP    quid    est 


Bemerkungen  zum  Texte  der  scriptores  historiae  Augustae.    353 

hie  steht,  ist  sicher  quid  est  Iwc  zu  schreiben.  —  67,  1  lese  ich 
ut  nee  clamide  uti  iusseris  et  (sed  codd.)  de  necessitatibus  do- 
mesticis  delegaris. 

Max.  4,  8  —  9  ubi  vidit  infamem  principem  sie  exorsum,  a 
militia  discessit.  et  tarnen  retentus  est  per  amicos  Heliogabali. 
Lies  attamen.  —  9,  7—8  ist  zu  schreiben  omnes  Alexandri  mi- 
nistros  variis  modis  interemit  <et>  dispositionibus  eins  invidit 
et,  dum  u.  s.  w. 

Gord.  18,  1  in  studiis  gravissimae  opinionis  fuit,  forma  con- 
spicuus,  memoriae  singularis,  bonitatis  insignis,  adeo  ut  semper 
in  scolis ,  si  quis  puerorum  verberaretur ,  ille  lacrimas  non  te- 
neret.  Anstatt  scolis  si  quis  liest  B  conlissici  und  dasselbe  muß 
auch  in  P  gestanden  haben ;  erst  P^  änderte  scolis  si  quis.  Es 
ist  zweifellos  zu  schreiben  in  conlusu  si  qui  —  19,  1  fuit  vini 
cupidior,  semper  tamen  undecumque  conditi,  nunc  rosa,  nunc 
mastice,  nunc  absentio  ceterisque  rebus,  quibus  gula  maxime  de- 
lectatur.  Das  handschriftliche  rose  nunc  masticae  nunc  absentii 
kann  unmöglich  zufällig  sein;  vielmehr  ist  ein  Wort  zu  suchen, 
von  dem  die  Genetive  abhängen.  Dieses  ist  odoribus ,  wovon 
rebus  der  Rest  ist.  —  25,  3  suchten  Eyßenhardt  und  Bährens 
richtig  mater  in  dem  korrupten  admau  (vgl.  23,  7) ;  aber  quoad 
hat  keine  Wahrscheinlichkeit.  Ich  schreibe  quod  et  (==  etiam) 
mater  nos  venderet. 

Max.  et  Balb.  5,  10  überliefern  BP  prudentissimus  in  in- 
geniosissimus.  A  hat  et  für  in,  was  gewiß  richtiger  ist  als  das 
Asyndeton ,  zumal  die  Vertauschung  von  in  und  et  in  Hand- 
schriften häufig  vorkommt.  —  14,  5  in  hac  tamen  seditione  Ulis 
contendentibus  milites  supervenerunt.  Casaubonus  billigte  die 
Lesart  contradictione  des  liber  Puteani.  Aber  der  von  ihm  ge- 
wünschte Sinn  kann  auf  eine  viel  bessere  Gewähr  hin  herge- 
stellt werden.  B*  hat  nämlich  contradentibus,  welches  für  c(m- 
trad<ic>entibus  verschrieben  ist.  —  17,  7.  Die  crux  in  dieser 
längeren  Stelle  läßt  sich  auf  die  einfachste  Weise  beseitigen, 
indem  confidam  in  considerans  geändert  wird.  Sonach  lautet  die 
Periode :  praesertim  cum  mediocritas  mea  non  modo  publicam 
felicitatem ,  sed  ne  peculiare  quidem  gaudium  animi  mei  possit 
exprimere,  cum  eos  Augustos  et  principes  generis  humani  vi- 
deam,  quorum  antehac  perpetuo  cultu  mores  et  modestiam  meam 
tamquam  veteribus  censoribus  meis  cuperem  probata  et ,  haec 
esse  considerans  in  priorum  principum  testimoniis,  vestris  tamen 
ut  gravioribus  iudiciis  gloriarer.  et  vestris  tamen  ist  anakoluthisch 
angefügt  anstatt  et  quorum  iudiciis,  quamquara  haec  (eadem) 
esse  considero  in  pr.  pr.  test. ,  tamen  ut  gravioribus  gloriarer. 
Doch  ist  nichts  zu  ändern. 

Gall.  6,  2  templum  Lunae  Ephesiae  dispoliatum  et  incen- 
sum  est,  cuius  opes  fama  satis  notae  per  populos.  In  BP  steht 
ope  f.  s.  nota.  Es  wird  mit  A  zu  lesen  sein  cuius  operis  fama 
Philologus  LH  (N.F.  VI),    2.  23 


354  M.  Petschenig, 

satis  nota.  —  17,  2  lesen  BP  falsu,  weshalb  herzustellen  ist 
falsu<s>  sua  voce  laudaret.  —  19,  7  ist  zu  lesen  in  libro  qui 
de  triginta  tyrannis  [in]scribendus  est.  —  20,  3  ac  tacitis  vul- 
tibus  viri  detrimenta  pertulisseut.  vultibus  schrieb  Haupt  für 
das  überlieferte  militibus,  in  dem  jedoch  eher  mentibus  steckt. 

Trig.  13,  2  de  hoc  plane  multa  miranda  dicuntur,  quae 
ad  fortitudinem  pertineaut  iuvenalis  aetatis.  sed  ad  fata  aut  in 
bellis  quantum  unius  valet  fortitudo?  BP:  ad  facta  aut  quan- 
tum  in  bellis.  Ich  schreibe  aetatis  [&]et  ad  facta.  [a]a«  quantum 
in  bellis  u.  s.  w.  —  17,  1 — 2  cum  ei  nihil  aliud  obiceret 
praeter  filium  Herodem,  dicitur  autem  etc.  Die  Handschriften 
haben  filii  Herodes,  die  Vulgata  liest  filii  Herodis  delicias.  Ich 
schreibe  filii  Herodis  <vitia> ;  das  ergänzte  Wort  konnte  vor 
dicif  leicht  ausfallen. 

Claud.  3,  6  gentes  Flavias,  quae  Vespasiani  et  Titi.  Statt 
Vespasiani  einzuschieben  ,  hätte  man  vielmehr  schreiben  sollen 
quae  [et]  Titi;  vgl.  Trig.  33,  6  gentibus  Flaviis,  quae  quondam 
Titi  principis  fuisse  perhibentur  (so  Peter).  —  9,4  inpletae 
barbaris  servis  Scythicisque  cultoribus  Romanae  provinciae. 
Wenn  auch  die  Gothen  öfter  Scythen  genannt  werden,  so  liegt 
doch  Scythicisque  von  dem  überlieferten  senibusque  zu  weit  ab, 
als  daß  man  die  Richtigkeit  der  Vermuthung  ohne  weiteres  zu- 
geben könnte.  Ich  schreibe  saevibusque.  —  11,6  milites  se- 
cundis  rebus  elati,  quae  sapientium  quoque  animos  fatigant,  ita 
in  praedam  versi  sunt,  ut  non  cogitarent  a  paucissimis  se  posse 
fatigari.  fatigari,  welches  augenscheinlich  durch  das  vorherge- 
hende fatigant  veranlaßt  wurde,  ist  in  fugari  zu  ändern.  —  II, 
9  schreibe  ich  in  quo  hello,  quoad  gestum  est.  —  13,  6  muß 
es  heißen  cum  ludicrum  (ludicro  codd.)  Martiali  in  campo  lucta- 
men  inter  fortissimos  quosque  monstraret.  monstrare  hat  hier  die 
Bedeutung  des  griechischen  STriSsr/vujilai;  vgl.  Gall.  8,  3  Cy- 
clopea  luserunt,  ita  ut  miranda  quaedam  et  stupenda  monstra- 
rent.  Aurel.  23 ,  1  Aurelianus  duo  statim  praecipua  ex  impe- 
ratoria  mente  monstravit.  —  13,  7  ei,  qui  genitalia  sibi  contor- 
serat,  omnes  dentes  uno  pugno  excussit ,  quaerens  indulgentiam 
pudoris  vindictae.  Da  BP  pudore  überliefern,  ist  pudore  vin- 
dicato  zu  schreiben. 

Aurel.  5,  5  hat  B'  stulitus,  weshalb  nicht  insculptus,  son- 
dern sculptus  zu  lesen  ist;  vgl.  Hadr.  26,  7  auulus ,  in  quo 
imago  ipsius  sculpta  erat.  —  8,  4  hat  Salmasius  si  quid  mit 
Recht  getilgt,  da  fecisset  von  ne  abhängt;  nur  muß  noch  cogi- 
taret  in  agitaret  geändert  werden,  weil  Aurelian  wohl  eine 
leichtsinnige  Handlung,  nicht  aber  einen  leichtsinnigen  Gedan- 
ken bestrafen  konnte.  —  11,  9  ist  zu  lesen  levanda  est  enim 
paupertas  eorum  hominum,  qui  diu  in  re  p.  viventes  pauperes 
sunt,  ut  (et  codd.)  nuUorum  magis.  —  24,  1  cum  Heraclammon 
locum  ostendisset  aggeris  naturali  specie  tumentem,    qua    posset 


Bemerkungen  zum  Texte  der  scriptores  historiae  Augustae.     355 

Aurelianus  cultus  ascendere.  Lies  altius.  —  24,  9  spricht  Vo- 
piscus  von  seiner  Absicht,  das  Leben  des  Apollonius  von  Thyana 
zu  schreiben :  ipse  autera ,  si  vita  suppetit ,  atque  ipsius  viri 
favor  nos  iuverit,  breviter  saltem  tanti  viri  facta  in  litteras  mit- 
tam.  In  B  ist  favori  ius  cuerit  überliefert.  Demnach  vermuthe 
ich  ipsius  viri  fautoribus  visum  erit ^  d.  h.  wenn  diejenigen,  die 
den  Mann  lieben  und  bewundern ,  meine  Absicht  gutheißen ; 
ipse  tonlos  =  is,  wie  oft  bei  Späteren.  —  35  ,  4  haben  sich 
Casaubonus  und  Salmasius  vergebens  bemüht  die  Worte  magno 
potius  quam  ingenti  exercitu  befriedigend  zu  erklären ,  da  in- 
gens  bei  den  ShA  wie  sonst  im  Spätlatein  ganz  gleichbedeutend 
mit  magnus  ist  und  oft  zum  Ersatz  für  dieses  dient;  vgl.  Les- 
sing, Studien  zu  den  ShA,  Berlin  1889,  S.  8.  Somit  ist  magno 
oder  ingenti  korrupt  und  entweder  valido  .  .  .  ingenti,  oder 
paläographisch  wahrscheinlicher  magno  .  .  .   oigenti  zu  schreiben. 

Tac.  15,  2  ist  zu  lesen  qui  ad  Renanarn  (Romanam  vulgo) 
insulam  proconsulem  mittat.     Gemeint  ist  die  insula  Batavorum. 

Prob.  2,  1  usus  autem  sum  praecipue  libris  ex  bibliotheca 
Ulpia,  aetate  mea  thermis  Diocletianis ,  et  item  ex  domo  Tibe- 
riana.  Ich  kann  aetate  mea  nicht  für  richtig  halten.  Zunächst 
nicht  sprachlich,  denn  es  müßte  nunc  heißen  wie  AI.  Sev.  25,  3 
aqua  inducta,  quae  Alexandrina  nunc  dicitur.  Dann  auch  nicht 
sachlich.  Denn  Vopiscus  erwähnt  auch  schon  früher  im  Leben 
des  Aurelian  und  Tacitus  die  Ulpische  Bibliothek,  ohne  irgendwo 
zu  sagen ,  daß  sie  nicht  mehr  im  templum  Traiani  war.  Ich 
finde  auch  sonst  nirgends  ein  Zeugnis  für  ihre  Uebertragung. 
Gibt  es  ein  solches  nicht,  dann  zweifle  ich  keinen  Augenblick 
daß  etatemea  aus  et  item  ex  entstanden  ist.  —  13,  6  reciperet 
civitates,  praedam  deinde  omnem,  qua  illi  praeter  divitias  etiam 
efferebantur  ad  gloriam.  Statt  etiam  haben  BP  tamen.  Daß 
dies  zu  tantum  gebessert  werde,  verlangt  der  Sinn.  Auch  Firmus 
8,   10  ist  mit  B^  caveas  tantum  zu  schreiben. 

Firm.  3 ,  2  vitreis  quadraturis  bitumine  aliisque  medica- 
mentis  insertis  domum  instruxisse  perhibetur.  Lies  infectis.  — 
6,  2  si  vis  cognoscere,  eundem  oportet  legas.  Nach  der  Lesart 
in  B'  oportebat  wird  oportehit  zu  schreiben  sein.  —  9,1  muß 
es  heißen  nam  ut  primum  Aegyptii  magna  potestate  (nämlich  als 
dux  limitis  orientalis)  ad  se  venisse  viderunt.  —  12,  4  quem  et 
ipsum,  si  quinquennium  implesset,  ita  enim  loquebatur,  dicasset 
imperio.  Peter  erwähnt  nicht  einmal  Oberdicks  Konjektur  di- 
tasset,  welche  richtig  ist  und  schon  in  A  steht.  Denn  die  Worte 
ita  enim  loquebatur  beziehen  sich  eben  auf  ditasset  und  kenn- 
zeichnen die  Art  des  reichen  Mannes,  der  bei  seiner  Erhebung 
zweitausend  Sklaven  bewaffnen  konnte.  —  13,  2  ist  zu  lesen 
adlataque  lana  purpurea  umeros  (-is  BP)  eius  vincxit.  —  14,  4 
ipse,  quantumlibet  bibisset ,  semper  securus  et  sobrius  et  .  .  . 
adhuc  in  vino    prudentior:    trotz   der    weitschweifigen  Vertheidi- 

23* 


356  M.  Petschenig, 

gung  des  Salmasius,  der  übrigens  seiner  Sache  nicht  sicher  ist, 
glaube  ich  nicht  an  die  Richtigkeit  von  securus  und  schreibe 
sevems. 

Carus  1,4  in  ea  re  p.,  quae  recentibus  confossa  vulneribus 
Valeriani  captivitatem,  Gallieni  luxuriam,  triginta  etiam  prope 
tyrannorum  conluvionem  caesa  civilium  membra  sibimet  vindi- 
cantium  perpessa  maeruerit.  conluvionem  ergänzte  Richter.  Ich 
glaube  jedoch,  daß  motum  hinter  —  annorum  auvsgefallen  ist.  Vgl. 
Prob.  1,  4  motus  Pontici,  18,  4  sed  habuit  (Probus)  etiam  non 
leves  tyrannicos  motus.  —  3,  6  bieten  BP  invidit  Claudio  lon- 
ginquitatem  imperii  am  ans  varietatum  prope  et  semper  inimica 
fortuna  iustitiae.  Peter  stellte  semper  et  prope  um,  womit  nichts 
gewonnen  wird.  Es  muß  heißen  amans  varietatum  <en>  proba 
et  semper.  —  16,1  ist  zu  lesen  ipso  quoque  male  usus  genio 
sexus  sui.  —  1 7,  1  ist  zu  verbessern  habuit  gemmas  in  calceis. 
nisi  gemmata  fibula  usus  non  est ,  balteo  etiam  saepe  gemmato. 
Die  gewöhnliche  Schreibung  und  Interpunktion  ist  geradezu  sinn- 
los. Vgl.  Gall.  16,  4  gemmato  balteo  usus  est.  —  18,  4  schrieb 
Gruter  persancti  graves;  da  aber  in  BP  pescate  steht,  ist  offen- 
bar pietate  zu  lesen.  —  20,  4  ille  enim  patrimonium  suum  scae- 
nicis  dedit,  heredibus  abnegavit,  matris  tunicam  dedit  mimae, 
lacernam  patris  mimo  -f~  ^t  recte  si  aviae  pallio  aurato  atque 
purpureo  pro  syrmate  tragoedus  uteretur.  Ich  glaube ,  daß  mit 
der  kleinen  Aenderung  ut  recte  sie  die  Stelle  geheilt  ist.  Vo- 
piscus  sagt  spottend :  Die  Tunica  der  Mutter  hat  die  Tänzerin 
erhalten,  den  Mantel  des  Vaters  der  Tänzer,  so  daß  folgerichtig 
das  Prachtkleid  der  Großmutter  dem  tragischen  Schauspieler  zu- 
fallen mußte,  der  doch  nicht  allein  leer  ausgehen  konnte. 

n. 

Ueberlieferte  Lesarten. 

Die  Bamberger  Handschrift,  welche  mindestens  um  hundert 
Jahre  älter  ist  als  der  Palatinus,  hat  zahlreiche  Korrekturen, 
die  nach  Peter  (praef.  pag.  VI)  zum  Theil  auf  den  Archetypus 
zurückgehen,  zum  Theil  aber  sicherlich  aus  einer  jüngeren  Hand- 
schrift geschöpft  sind.  Man  könnte  sogar  an  eine  Benutzung 
des  Palatinus  denken ,  da  viele  Lesarten  von  B'  so  geändert 
sind,  daß  sie  mit  denen  des  Palatinus  stimmen,  obwohl  sie  a  n 
sich  völlig  tadellos  sind.  Ich  bin  durch  die  mehrmalige 
Lektüre  der  Scriptores  nach  und  nach  zu  der  Ueberzeugung 
gekommen,  daß  B(B^)  als  die  weitaus  älteste  Handschrift  in 
weit  mehr  Fällen,  als  dies  bisher  geschehen  ist,  vor  P  bevor- 
zugt werden  muß.  So  halte  ich  zunächst  die  Wortstellung 
von  B(B^)  an  folgenden  Stellen  für  richtig.  Hadr.  4,  9  daret 
senatus  B^  (senatus  mit  Nachdruck  an  das  Ende  gestellt).     6,  4 


Bemerkungen  zum  Texte  der  scriptores  historiae  Augustae.     357 

sibi  delatum  BA  und  vulgo,  9,  3  consularium  quattuor  B,  16,  7 
anno  totoB'  (seltenere  Stellung  von  totus).  Verusll,  1  schreibt 
man  inlatumque  eins  corpus  est  Hadriani  sepulchro,  B  dagegen 
hat  corpus  eins,  womit  A  stimmt,  und  est  fehlt  in  B^  Dem- 
nach muß  es  heißen  inlatumque  corpus  eins  Hadriani  sepulchro. 
Dali  die  Kopula  bei  den  Scriptores  oft  fehlt,  braucht  nicht  erst 
nachgewiesen  zu  werden.  Av.  Gass.  2,  7  suos  habeat  B  (besser, 
weil  so  suos  betont  ist).  AI.  Sev.  58,  1  feliciter  res  B'.  Max. 
23,  7  eorum  suntB'.  Gord.  4,  7  oratione  soluta  B\  23,2  fuit 
hoc  B^;  30,  7  pro  duce  Philippus  B.  Max.  et  Balb.  17,  2  hu- 
maui  generis  B.  Gall.  13,  2  femineo  more  B*,  13,  3  potuisset 
imperare  B,  19,  4  nomen  eius  B  (vgl.  oben  corpus  eins),  20,  2 
tamen  ponam  B.  Trig.  23,  4  fuerat  factus  BV  Aurel.  34,  5 
hora  nona  B^  Tac.  6,  3  optaverit  semper  B^  14,  1  aliquem 
Optimum  B*. 

An  sämmtlichen  angeführten  Stellen  ist  kein  Grund  er- 
sichtlich, der  zwingen  könnte  von  der  Wortstellung  in  B  abzu- 
weichen. Zweimal  stimmt  mit  B  der  Admuntanus  und  sicher 
auch  andere  junge  Handschriften,  in  einem  Falle  die  Vulgata 
Zudem  bietet  P  auch  sonst  eine  unrichtige  Wortfolge,  wie  Comm. 
14,  4  salutem  suam,  Macr.  9,  6  est  appellatus  (=  M),  Diad. 
8,  6  exercitus  adhuc  (=-  M),  AI.  Sev.  51,  4  consiliis  praecipue. 

Auch  von  den  anderweitigen  Lesarten  des  B  ver- 
dienen nicht  wenige  den  Vorzug.  Hadr.  9,  7  liest  B  aegros 
bis  aut  ter  die  ...  .  visitavit,  PM  haben  ac.  Weshalb  ist  aut 
unpassend  oder  unrichtig?  —  Hadr.  18,  2  steht  in  B  ut  in 
nuUa  civitate  domus  aliquae  .  .  .  dirueretur.  Man  schreibt  di- 
ruerentur,  doch  merkt  Peter  an  ^,fort.  domus  aliqua  .  .  .  dirue- 
retur'-. Aber  auch  aliquae  kann  richtig  sein,  da  es  als  fem. 
sing,  bei  Lucrez  vorkommt  und  nach  der  Lesart  des  Mediceus 
auch  bei  Cic.  fam.  VI  20,  2.  —  Hadr.  23,  12  schreibt  man 
adoptionem,  während  B  richtig  adoptationem  bietet;  denn  Hei. 
7,  5  und  Marc.  Ant.  5,  1  haben  BP  adoptationem.  —  Pius 
7,  11  ist  mit  B  zu  schreiben  nee  ullas  expeditiones  obiit,  nisi 
quod  ad  agros  suos  profectus  est  et  ad  Campaniam.  Denn  die 
Güter  des  Pius  lagen  hauptsächlich  an  der  via  Aurelia  (vgl. 
1,  8),  wo  er  auch  auf  seiner  Besitzung  Lorium  starb  (12,  6).  — 
Marc  Ant.  4,  3  sehe  ich  keinen  Grund,  von  der  Lesart  inhae- 
serunt  (B^)  abzuweichen.  —  Avid.  Cass.  10,  10  cui  verbo  man- 
dabo,  quid  uxor  Avidii  Cassii  et  filii  et  gener  de  te  iactare  di- 
cuntur.  So  B  gewiß  mit  Recht.  Denn  der  Indik.  in  indirekter 
Frage  kommt  nicht  nur  sonst  im  Spätlatein,  sondern  auch  bei 
den  Scriptores  selbst  vor.  Vgl.  Ver.  9,  9  quid  gestum  est,  in 
Marci  vita  disputatum  est.  Max.  17,  5  ut,  quid  actum  est  (so 
BP,  esset  edd.),  ignoraret.  Valer.  5,  3  ut  scias,  quanta  vis  in 
Valeriano  meritorum  fuü  (so  BPM,  fuerit  edd.)  publicorum.  Au- 
rel. 26,  4  dici  non  potest,  quantum  hie  sagittarum  est.  —  Conun. 


358  M.  Petschenig, 

1 ,  6  liest  B  habuit  litteratorem  .  .  .  Antistium ;  orator  ei  Ateius 
Sanctus,  während  P  und  die  Ausgaben  fuit  hinter  Sanctus  ein- 
schieben. Die  Weglassung  der  Kopula  ist  völlig  gerechtfertigt. 
Vgl.  Firm.  14,  4  ipse  quantumlibet  bi bisset,  semper  severus  et 
sobrius  et  adhuc  in  vino  prudentior.  Comraod.  10,  4  in  iocis 
quoque  perniciosus.  20,  1  per  noctem  Commodi  cadaver  se- 
pultum  (so  B,  sep.  est  P  edd.).  Claud.  17,  4  curandum  prae- 
terea  (so  B,  pr.  es  P^  pr.  est  PV).  An  folgenden  Stellen  fehlt 
est  oder  sunt:  Pert.   3,   1.   11,   6.    Clod.   Alb.  1,   1.   6.  3.    Carac. 

2,  8.  Heliog.  13,  2.  AI.  Sev.  6,  2.  14,  2.  17,  1.  Tac.  8,  3. 
Prob.  17,  6.  Noch  freier  ist  die  Ellipse  Diadum.  8,  9  ex  qua 
apparet,  quam  asper  futurus  iuvenis,  si  vixisset,  wo  Gemoll  fue- 
rit  hinter  futurus  einschieben  wollte.  Danach  ist  nicht  zu  zwei- 
feln, daß  auch  Heliog.  14,  1  der  Text  von  BPA  ab  Iiisque  in- 
terfectus,  wo  man  sit  hinter  hisque  einschiebt,  richtig  ist.  Fer- 
ner wird  mit  Berücksichtigung  des  häufigen  Vorkommens  dieser 
Ellipse  Max.  23,4  verbessert  werden  können.  Dort  heilU  es 
effectum  denique  est,  ut  obsessi  angustias  obsidens  ipse  pateretur. 
Statt  est  haben  BP  et,  welches  als  Dittographie  von  ut  zu  strei- 
chen ist.  —  Pert.  3,  3  iussus  est  praeterea  statim  a  Perenne  in 
Liguriam  secedere.  B  läßt  die  Präposition  a  mit  Recht  weg; 
denn  der  Gebrauch  des  bloßen  Ablativs  anstatt  a  zur  Bezeich- 
nung der  handelnden  Person  im  Passiv  ist  im  Spätlatein  sehr 
ausgedehnt.  Weitere  Beispiele  bieten  wieder  die  Scriptores.  Ver. 
10,5  anteventum  Lucium  Faustina.  Hier  wollte  noch  Mommsen 
a  einschieben  und  Lessing  (S  32)  hält  den  bloßen  Ablativ  für 
schwerlich  richtig.  Pert.  11,  10  atque  ceteris  confossus  est  B 
( a  cet.  Pv ).  Sev.  2 ,  2  absolutusque  est  luliano  proconsule 
(so  B^,  a  luliano  rell.).  Max.  11,  1  quem  Maximino  occisum 
esse    constabat    (que   maximino  BP^,    quem    a  M.    vulgo).     VaL 

8,  3  qui  Persis  est  captus  B^  (a  Persis  rell.).  Ich  unterlasse 
es,  Beispiele  aus  anderen  Spätlateinern,  welche  zu  Dutzenden 
zu  Gebote  stehen,  beizubringen.  Wer  durch  die  angeführten 
Stellen  nicht  bekehrt  wird,  ist  überliaupt  nicht  zu  bekehren.  — 
Spätlateinisch  ist  auch  die  Auslassung  des  Subjektes  se  im  Acc. 
c.  Inf  Demnach  ist  mit  B  zu  schreiben :  Did.  lul.  2,  6  scripsit 
in  tabulis  (tab.  se  vulgo)  Commodi  memoriam  restituturum  und 
Heliog.  6,  5  Floralia  sacra  (s.  se  vulgo)  adserens  celebrare.  — 
Heliog.  1,  1  bietet  B^  ne  qui  statt  ne  quis.  Vgl.  AI.  Sev.  27,  1 
ne  qui  (so  BP)  seditiosus  esset.  Gord.  18,  1  si  qui  nach  mei- 
ner Herstellung  (sici  BP^,  si  quis  P^).  Demgemäß  ist  auch 
Firm  2,  3  zu  schreiben  ne  qui  (neque  BP,  nequis  vulgo)  me 
oblitum  aestimaret  mei.  —  Heliog.  7,  9  ist  mit  B  zu  lesen  mol- 
litam  insaniam  (emollitam  vnlgo);  AI.  Sev.  7,  1  Antonini  nomen 
accipias    rogamus.     Vgl.   7 ,   6    sacrum    nomen  sacratus  accipiat ; 

9,  7.  10,  2.  —  Heliog.  21,  1  liest  B  pardos,  die  Herausgeber 
ziehen  aber  leopardos  vor.     Aus    welchem  Grunde  ?  —    Ob  AI. 


f 


Bemerkungen  zum  Texte  der  scriptores  historiae  Augustae.    359 

Sev.  9,  2  habuit  (B)  oder  optinuit  (P)  richtig  ist,  läßt  sich  nicht 
mit  Sicherheit  sagen.  Wer  jedoch  das  häufige  Vorkommen  von 
obtinere  bei  den  Scriptores  beachtet,  wird  eher  an  eine  Interpo- 
lation in  P  denken.  —  AI.  Sev.  14,  5  wird  die  berühmte  Ver- 
gilstelle  VI  848—854  citiert,  wobei  B  V.  849  die  sehr  beach- 
tenswerthe  Variante  et  vivos  bietet ,  welche  in  P  zu  ex  vivos 
geworden  ist.  Wenn  auch  et  in  Ribbecks  Handschriften  fehlt, 
so  ist  es  trotzdem  doch  wahrscheinlicher  daß  Lampridius  so  las, 
als  daß  et  ein  Fehler  der  Abschreiber  ist.  V.  853  stimmt  B 
mit  dem  Palatinus  Vergils  in  der  Schreibung  haec  tibi  erunt 
artes  überein.  —  Max.  et  Balb.  6,  2  ist  mit  B  unbedenklich  zu 
schreiben  neque  um  quam  usque  ad  exitus  (exitum  Pv)  negotiorum 
vel  inhumanus  vel  inclemens.  —  Trig.  22,  1  wird  die  Richtig- 
keit der  Schreibung  der  ed.  princ.  levibus  quibusque  durch  le- 
vimus  in  B  bestätigt ,  da  in  Handschriften  die  Endungen  -bus 
und  -mus,  wie  legibus  und  legimus  oft  verwechselt  werden.  Die 
Aenderung  levissimis  (Salmasius)  hat  gar  keine  Wahrscheinlich- 
keit ,  da  von  Tacitus  an  quisque  ganz  allgemein  nach  einem 
Positiv  steht.  —  Claud.  11,  7  ist  mit  B'  zu  lesen  duo  milia 
....  interempta  sunt,  11,8  vel  fortuna  vel  miles  egerant^  Au- 
rel.   31,  4  crudelitas  denique  Aureliani   .   .  .   .  ea  exstitit. 

In  den  letzten  zwanzig  oder  dreißig  Jahren  hat  sich  eine 
wahre  Fluth  von  Konjekturen  über  die  ShA  ergossen,  deren  Ein- 
dämmung dringend  geboten  ist,  theils  um  Unberufene  von  der 
Bekanntmachung  vorschneller  Vermuthungen  abzuhalten ,  theils 
um  den  Schaden  zu  verhüten,  welchen  die  bisher  veröffentlichten 
verkehrten  Einfälle  bei  solchen  anrichten  können,  welche  keine 
Kenntnis  des  Spätlatein  besitzen.  Bitschofsky^)  und  Les- 
sing ''^)  haben  Verdienstliches  geleistet,  indem  sie  eine  Reihe  von 
Vermuthungen  hauptsächlich  auf  Grund  sprachlicher  Beobach- 
tungen als  verfehlt  nachwiesen.  Wenn  ich  in  den  nachstehen- 
den Bemerkungen ,  welche  der  Rechtfertigung  überlie- 
ferter Lesarten  von  BP  gelten ,  die  Thätigkeit  dieser 
Gelehrten  gelegentlich  fortsetze ,  so  leitet  mich  hierbei  das  Be- 
streben, nicht  bloß  zur  Richtigstellung  des  Textes,  sondern  auch 
zur  besseren  Erkenntnis  der  Sprache  dieser  Schriftsteller  und 
des  Spätlatein  überhaupt  einiges  beizutragen. 

Hadr.  2,  3  lesen  BP^  wohl  mit  Recht  extremis  iam  Do- 
mitianis  temporibus ;  vgl.  Aurel.  6 ,  4  Caesareanorum  temporum 
scriptor,  16,  1  Claudianis  temporibus.  —  Hadr.  27,  2  lesen 
BPVM  nee  appellatus  est  (esset  v)  divus,  nisi  Antoninus  ro- 
gasset.  Genau  derselbe  Fall  ist  es  mit  Max.  12,  2  circumventus 
est  (esset  v)  a  Germanis,  nisi  eum  sui  .  .  .  liberassent.  Aehn- 
lich  Max.   22,   1   quibus  populus  paene    consenserat ,    nisi  Meno- 


*)  Kritisch-exegetische  Studien  zu  den  ShA,  Wien  1888. 
*)  Studien  zu  den  ShA,  Berliu  1889. 


860  M.  Petschenig, 

filus  .  .  .  restitisset  und  Marc.  Ant.  16,  6  hunc  successorem  pa- 
raverat,  nisi  ei  aetas  puerilis  obstitisset.  Der  Ind.  Perf.  steht 
so  im  Hauptsatze  einer  irrealen  hypothetischen  Periode  bei  Am- 
mian.  XVII  1,  14  credique  obtrectatoribus  potuit,  ni  .  .  .  .  in- 
claruisset  und  bei  Cassian  Inst.  IV  20  reatus  non  aliter  ei  re- 
missus  est,  nisi  eum  publica  paenitentia  diluisset.  —  Pius  9,  1 
ist  insulas  vel  domos  richtig  und  Jordans  Konjektur  gar  nicht 
zu  erwähnen ,  weil  vel  die  Bedeutung  von  et  hat.  Vgl.  Gall. 
5,  5  pestilentia  extiterat  vel  Romae  vel  in  Achaicis  urbibus, 
Trig.  30,  8  sibi  vel  liberis  suis  orientis  servaret  imperium.  — 
Avid.  Cass.  14,  6  ist  jede  Konjektur  abzuweisen  und  gladiis 
und  elogiis  in  dem  Sinne  von  „Richtschwerter"  und  „Blutbe- 
fehle" zu  nehmen.  —  Commod.  3,  2  läßt  sich  filium  Salvi  lu- 
liani  .  .  .  ob  (so  BP,  ad  v)  inpudicitiam  frustra  temptavit  ganz 
gut  halten,  wenn  man  ob  in  finaler  Bedeutung  nimmt,  in  der  es 
bei  Späteren  häufig  vorkommt,  also  hier  =  zum  Zwecke  der 
Unzucht.  Vgl.  Cassian  Inst.  VII  3,  2  motus  carnales  ob  repa- 
rationem  subolis  sunt  corpori  nostro  inserti,  d.  h.  zur  Erzielung 
einer  Nachkommenschaft.  —  Zu  Comm.  4,  5  Commodum  in  tan- 
tum  odium  incidisse  ohtentu  Saoteri  bemerkt  Peter:  obtentu  vix 
Sanum.  Es  ist  aber  ganz  richtig  und  steht  in  dem  Sinne  von 
propter,  hat  also  wie  der  Abi.  merito  mit  dem  Genetiv  präpo- 
sitionale  Bedeutung  angenommen.  Cassian  verwendet  diesen  Ab- 
lativ häufig,  zumeist  allerdings  im  finalen  Sinne  und  gleichge- 
stellt mit  causa  und  gratia  (Inst.  V  26),  aber  auch  rein  cau- 
sal  wie  Inst.  V  30,  2,  wo  Machetes,  nachdem  er-  erzählt  hat 
daß  er  an  einer  Halsgeschwulst  erkrankt  war,  fortfährt:  cuius 
etiam  infirmitatis  obtentu  sagum  quoque  habere  coactus  sum.  — 
Pert.  10,  2  steht  dum  als  temporale  Konjunktion  mit  dem  Konj. 
Plusquamperf.  wie  bei  vielen  anderen  späten  Schriftstellern,  und 
Peters  fortasse  cum  ist  überflüssig.  —  Did.  lul.  6,  2,  wo  über- 
liefert ist  lulianus  sperans  Laetum  fautorem  Severi,  verrauthete 
Gemoll  suspicans,  ohne  zu  beachten  daß  sperare  schon  bei  den 
Klassikern  in  der  Bedeutung  von  „vermuthen"  und  „ fürchten  ^^ 
vorkommt.  —  Wenn  Peter  Sev.  3,  7  in  dem  Satze  minuendo 
eorum  privilegia  iam  imperator  se  ultus  est  das  Wörtchen  iam 
als  Dittographie  streichen  will,  so  hat  er  die  in  meiner  größeren 
Abhandlung  S.  34  aufgezählten  Stellen  übersehen ,  zu  denen 
noch  Sev.  12,  3;  Max.  29,  6;  Gord.  20,  4  kommen.  —  Sev. 
18,2  Brittaniam  ,  .  .  muro  per  transversam  insulam  ducto 
utrimque  ad  finem  Oceani  munivit.  Hier  bieten  BPA  utrumque. 
Der  fast  gleiche  Wortlaut  bei  Aurelius  Victor,  welcher  utrimque 
hat,  bietet  keinen  entscheidenden  Beweis  für  die  Unrichtigkeit 
von  utrumque.  Denn  utrumque  ad  finem  Oceani  besagt  das- 
selbe wie  a  mari  ad  mare  bei  Eutrop  und  Baeda.  —  Nig.  11,  1 
nee  sibi  umquam  vel  contra  solem  vel  contra  imbres  quaesivit 
tecti  sufiragium.     Obrecht  und  neuerdings  Cornelissen  verlangen 


Bemerkungen  zum  Texte  der  scriptores  historiae  Augustae.    361 

sufiugium.  Aber  suflPragium  kommt  von  Apuleius  an  in  der  Be- 
deutung von  auxilium  vor  und  ist  daher  ganz  am  Platze.  — 
Carac.  5,  9  contra  leonem  etiam  stetit.  quo  etiam  .  .  .  gloriatus 
est.  Ich  komme  nochmals  auf  das  in  BP  für  quo  überlieferte 
quando  zurück,  weil  mir  seither  mehr  Beispiele  der  Anfügung 
eines  Satzes  mit  cum  oder  quando  in  der  Bedeutung  „und  da- 
mals" nach  vorausgehender  Anführung  einer  Thatsache  bekannt 
geworden  sind.  Hadr.  3,  2 — 3  ad  bellum  Dacicum  Traianum 
.  .  .  prosecutus  est.  quando  quidem  et  indulsisse  vino  se  dicit. 
Comm.  7,  1 — 2  plebi  ad  poenam  donatus  est  (Oleander),  cum 
etiam  Apolaustus  aliique  liberti  aulici  pariter  interempti  sunt. 
Nig.  3,  1  —  2  Niger  ad  tutelam  urbis  est  expetitus  .  .  .  cum 
quidem  lulianus  dixisse  fertur  etc.  Max.  30,  2  lanceola  sie 
fissa  est  fulmine,  ut  tota  .  .  .  duas  partes  faceret.  quando  dixe- 
runt  haruspices  etc.  Daß  Carac.  5,  9,  wenn  man  quando  bei- 
behält, gloriatus  absolut  steht,  ist  durchaus  nicht  auffallend,  da 
der  Gegenstand  der  Prahlerei  durch  den  Zusammenhang  selbst 
gegeben  ist.  —  Carac.  8,  5  multi  dicunt  Bassianum  occiso  fratre 
illi  (Papiniano)  mandasse,  ut  et  in  senatu  pro  se  et  apud  po- 
pulum  facinus  dilueret.  BPAM  und  Obrecht  lesen  per  se,  Sal- 
masius  schrieb  ohne  Begründung  pro  se.  Die  folgenden  Stellen 
werden  zeigen ,  ob  dies  wirklich  eine  Verbesserung  ist.  Hadr. 
13,  10  circumiens  provincias  procuratores  supplicio  adfecit,  ita 
severe  ut  accusatores  per  se  crederetur  inmittere.  17,  2  his. 
quos  ad  militiam  ipse  per  se  vocavit,  equos  .  .  .  exhibuit.  Hei. 
4,  7  cum  orationem  pulcherrimam  .  .  .  sive  per  se  seu  per  .  .  . 
magistros  parasset.  Sev.  14,  4  patri  matri  .  .  .  per  se  statua, 
conlocavit.  Trig.  5,  3  Augustae  nomine  affecta,  cum  ipsa  per  se 
fugiens  tanti  ponderis  molem  etc.  An  allen  diesen  Stellen  has 
per  se  oder  ipse  per  se  die  Bedeutung  des  klassischen  ipse 
„selbst,  persönlich".  So  findet  sich  die  Wendung  auch  sonst 
im  Spätlatein  gebraucht,  bei  Cassian  an  zahlreichen  Stellen.  Alt 
Sev.  3,  4  steht  in  BPA  ut  ex  eiusdem  orationibus  apparet  quas 
in  senatu  habuit ,  vel  contionibus  quas  apud  milites,  während 
Peter  unnöthiger  Weise  e  vor  contionibus  einschiebt.  Denn 
wenn  zwei  Substantiva  von  einer  Präposition  abhängen ,  so 
braucht  sie  auch  dann  nicht  wiederholt  zu  werden ,  wenn  das 
zweite  Substantiv  vom  ersten  durch  Zwischenglieder  getrennt  ist. 
Dies  habe  ich  im  Spätlatein  namentlich  bei  Cassian  oft  beob- 
achtet. Natürlich  ist  daher  auch  4,  1  die  Ueberlieferung  von 
B*  epistulas  ad  se  quasi  privatum  (privatim  verschrieben)  richtig. 
—  AI.  Sev.  35,  1  verdiente  Kellerbauers  Vermuthung  rei  ßo- 
manae  keine  Erwähnung;  was  retro  principes  bedeutet,  lehrt  je- 
des Lexikon.  Max.  23,  6  vermuthete  Cornelissen  in  tentorio  so- 
pitos  statt  in  t.  positos ,  ohne  die  äußerst  häufige  Verwendung 
von  positus  in  der  Bedeutung  „befindlich"  auch  mit  Beziehung 
auf  Personen    zu    beachten.      So   steht   es    selbst  übertragen  auf 


362  M.  Petschenig, 

seelische  Zustände,  wie  bei  Cassian  Inst.  X  12  cum  eos  (Corin- 
thios)  in  delicto  positos  praemoneret,  —  Max.  et  Balb.  11,  1 
cum  haec  Romae  geruntur  vermutliete  Kellerbauer  dum.  Aber 
cum  mit  dem  Ind.  Präs.  steht  ebenso  Max.  24,  4  cum  Romam 
Caput  Maximini  fertur.  —  Val.  6 ,  4  tibi  legum  scribendarum 
auctoritas  dabitur ,  tibi  de  ordinibus  militum  iudicandum  est. 
Kellerbauer  wollte  überflüssiger  Weise  iudicandum  erit.  Das 
Gerundiv  vertritt  im  Spätlatein  sehr  oft  das  Futurum  passivi. 
Zum  Belege  genügt  ein  Beispiel  aus  Cassian  Inst.  V  4,  3  sicut 
in  conlationibus  seniorum  disputandum  est  d.  i.  disputabitur.  — 
Gall.  21,  2  folgt  auf  digni  sunt  auffallender  Weise  ut  .  .  .  . 
occuparetur,  21,  5  auf  adeo  incerta  traduntur  ebenso  auffallend 
ut ,  cum  .  .  .  constet,  id  est  Gallienus  pervenisset,  Valerianus 
.  .  Sit  captus.  An  der  ersten  Stelle  wollte  Kellerbauer  occu- 
petur,  an  der  zweiten  Salmasius  pervenerit  schreiben,  beides 
nicht  mit  Recht.  Wer  das  Spätlatein  kennt,  weiß  daß  die  Coq- 
secutio  vielfach  vernachlässigt  wird,  um  so  melir  je  vulgärer 
der  Autor  schreibt.  Zur  Vertauschung  der  Tempora  liefern  die 
Scriptores  auch  sonst  Beispiele.  So  heißt  es  AI.  Sev.  1,  6  ad- 
ferentes  ad  defensionem  se  idcirco  fecisse,  quod  nescissent  sena- 
tum principem  appellasse.  Hier  ist  die  Lesart  von  B  nescirent 
richtig  und  das  Imperf.  steht  für  das  Plusquamperf.  Der  umge- 
kehrte Fall  findet  sich  Marc.  Ant.  28,  2  permisit  petens,  ut  ex- 
spectasset  paucos  dies.  Gord.  6,  4  stehen  im  Consecutivsatze 
die  Konjunktive  des  Imperf.  und  Perf.  neben  einander:  crederet 
.  .  .  laverit  .  .  .  sederit,  ebenso  Marc.  Ant.  7,  1  moneret  .  .  . 
respuerit.  Eine  genaue  Darstellung  der  Consecutio  bei  den  ShA 
ist  noch  ausständig  und  würde  schöne  Ergebnisse  liefern.  — 
Trig.  4,  1  a  patre  appellatus  Caesar  ac  deinceps  in  eins  honore 
Augustus.  Bälirens ,  Madvig  und  Kellerbauer  schrieben  hono- 
rem. Aber  der  Ablativ  rechtfertigt  sich  nicht  nur  durch  in 
contemptu  Gellieni  Trig.  11,  1,  wo  freilich  Kellerbauer  in  strei- 
chen wollte  und  früher  in  contemptum  geschrieben  wurde,  son- 
dern auch  durch  den  Sprachgebrauch  anderer  Spätlateiner  wie 
Venantius  Fortunatus,  bei  dem  Leo  mit  den  Handschriften  in 
den  Ueberschriften  zu  Carm.  II  2,  6 ;  III  7  in  honore  schreibt 
und  es  auch  T  7  nach  den  meisten  Handschriften  hätte  aufneh- 
men sollen.  —  Trig.  22,  1  schreibt  Peter  usque  ad  summa  rei 
p.  pericula  statt  des  überlieferten  summe  d.  i.  summae.  Diese 
Aenderung  ist  gerade  darum,  weil  unmittelbar  darauf  im  §  2 
folgt  usque  ad  summum  rei  p.  periculum  abzuweisen ,  da  die 
Tautologie  doch  zu  stark  wäre.  —  Trig.  30,  23  sagt  die  ge- 
fangene Zenobia  zu  Aurelian  imperatorem  te  esse  cognosco. 
Keine  Erwähnung  verdient  Kellerbauers  Konjektur  agnosco,  weil 
agnosco  und  cognosco  im  Spätlatein  ganz  regelmäßig  für  einan- 
der eintreten.  —  Claud.  1 ,  6  quantum  pretium  est  clypeus  in 
curia  tantae  victoriae  ?  quantum  una  aurea  statua  ?    Indem  Kel- 


Bemerkungen  zum  Texte  der  scriptores  historiae  Augustae.     363 

lerbauer  una  streichen  wollte,  hatte  er  keine  Ahnung  davon  daß 
unus  im  Spätlatein  auch  unbestimmter  Artikel  ist.  —  Aurel. 
21,  5  ist  Peters  Konjektur  cupidius  für  cupidus  verkehrt,  weil 
quam  nur  das  Relativpronomen  sein  kann.  —  Aurel.  49,  7  war 
O.  Jahns  abstulit  für  tulit  nicht  zu  erwähnen,  weil  tuli  im  Spät- 
latein auch  Perf.  von  tollo  ist.  —  Aurel.  5,  2  fuerunt  et  po- 
stea  multa  omina  iam  militantis  futuri ,  ut  res  monstravit ,  im- 
perii.  Peter  hat  militantis  gegen  das  von  Bährens  und  Madvig 
vorgeschlagene  militanti  mit  Recht  beibehalten.  Vgl.  Tac.  13,  1 
prima  quidem  Uli  cura  imperatoris  facti  haec  fuit ,  wo  Keller- 
bauers illius  abzuweisen  ist. 

Lessing  vertheidigt  S.  11  die  auch  von  Peter  beibehaltenen 
asyndetischen  Verbindungen  amicas  caras  Heliog.  2,  4, 
speciosis  claris  AI.  Sev.  33,  3,  nequam  perditus  Trig.  9,  3,  con- 
spicuus  inter  militares  clarus  Max.  3,  6.  Er  hätte  noch  inprobe 
libidinose  Firm.  13,  1  hinzufügen  können.  Wer  aber  die  asyn- 
detische Zusammenstellung  von  Synonymen  an  den  angeführten 
Stellen  für  richtig  hält,  der  muß  auch  Hadr.  12,  4  mit  B'PVM 
prudenter  caute,  AI.  Sev.  9,  5  mit  BP'  crimina  dedecora,  16,  2  mit 
BP  exe'  ad  disquirendum  cogitandum  lesen,  wenn  er  folgerich- 
tig und  methodisch  vorgehen  will.  Von  da  aus  ist  aber  nur 
noch  ein  kleiner  Schritt  zu  machen  zur  Rechtfertigung  solcher 
Asyndeta,  wo  nicht  synonyme  Begriffe  beisammen  stehen. 
Auszugehen  ist  von  nicht  beanstandeten  Stellen ,  wie  Ver.  2 ,  5 
Graecos  Telephum  atque  Hefaestionem ,  Harpocrationem ,  Did. 
lul.  3,  3  tribuniciam  potestatem,  ins  proconsulare,  Max.  et  Balb. 
11,5  centum  sues,  centum  oves,  Trig.  29,  1  partibus  Gallicanis, 
orientalibus,  Aurel.  24,  1  intus  civibus,  foris  militibus.  Die 
Zahl  der  Beispiele  ist  ausreichend,  um  auch  die  Ueberlieferung 
an  folgenden  Stellen  mit  voller  Berechtigung  festhalten  zu  kön- 
nen: Pius  4,  9  congiarium  militibus  populo  de  proprio  dedit, 
Did.  lul.  3,  5  trepidis  invitis  eo  transeuntibus,  AI.  Sev.  3,  5 
publice  privatim ,  Max.  et  Balb.  5 ,  6  operam  grammatico  rhe- 
tori  non  multam  dedit,  Trig.  9,  8  contra  tot  principum  patrem 
fratrem,  Aurel.  12,  2  senatoribus  equitibus  Romanis,  32,  4  pa- 
catis  Oriente  Gallis ,  Tac.  6 ,  8  pro  communi  patria  legibus, 
16,  6  vir  domi  foris  conspicuus ,  Carus  5,  4  per  civiles  mili- 
tares gradus. 

Es  sei  mir  gestattet,  an  dieser  Stelle  einige  frühere  Ver- 
muthungen  eingehender  zu  begründen.  Hadr.  5,  1  schreibt 
Peter  auch  noch  in  der  zweiten  Auflage  mit  B  tenendae  paci 
operam  intendit,  während  es  nach  P  inpendit  heißen  muß.  Man 
vergleiche  noch  Hadr.  9,  9  socrui  honores  inpendit,  Augustin. 
de  civ.  dei  IH  9  (otium)  rebus  salubribus  impendere,  VIII  3 
physicis  rebus  perscrutandis  operam  maximam  inpenderent.  Am- 
mian.  XXI  1,  1  lulianus  firmandis  in  futura  consiliis  dies  in- 
pendebat  et  noctes.  —  Macr.  14,   1   schrieb  ich  crudelitatem  mi- 


364  M.  Petschenig, 

ram  für  das  überlieferte  er.  rairum.  Vgl.  Augustin.  de  civ.  dei 
I  15  tanta  dementia  mirae  caecitatis  obnititur.  —  Avid.  Cass. 
2,  1  hält  Peter  hartnäckig  an  der  Ergänzung  quam  von  P^  fest. 
Vielleicht  läßt  er  sich  durch  Anführung  von  weiteren  Stellen 
davon  überzeugen ,  daß  nur  non  ausgefallen  ist.  Augustin.  de 
civ.  dei  XXII  30  ipsa  opera  bona  nostra,  quando  ipsius  potius 
intelleguntur  esse,  non  nostra.  Ammian.  XVI  12,  9  ut  cautio- 
rem  viam  potius  eligamus,  non  praeproperam  et  ancipitem.  — 
Marc.  Ant.  18,  4  schrieb  ich  qui  sie  felix  fuisset,  <si>  filium 
non  reliquisset.  Vgl.  Sev.  21 ,  5  quid  Marco  felicius  fuisset, 
si  Commodum  non  reliquisset,  Carus  3,  8  veniamus  ad  Carum 
.  .  .  longe  meliorem,  si  Carinum  non  reliquisset  heredem.  — 
Gall.  11,  3  ist  die  eingeschobene  Erklärung  von  archon :  id  est 
summus  magistratus  noch  immer  nicht  getilgt,  obgleich  Hadr. 
19,  1  ohne  Zusatz  überliefert  ist  Athenis  archon  fuit.  —  Comm. 
14,  1  halte  ich  meine  Konjektur  emendae  nach  dem  ganzen 
Zusammenhang  und  mit  Vergleichung  von  Pius  8,11  vini,  olei 
et  tritici  penuriam  per  aerarii  sui  damnum  emendo  et  gratis  po- 
pulo  dando  sedavit  thatsächlich  für  eine  Verbesserung.  —  Zu 
Max.  6,  2  —  3  prorsus  ut  amantem  patrem  militibus  praeberet 
vergleiche  man  AI.  Sev.  37,  4  senili  prorsus  maturitate  patrem 
familias  agens.  —  Aurel.  1,9  ist  zu  parui  plane  praeceptis 
noch  zu  vergleichen  Avid.  Cass.  2,  8  plane  liberi  mei  pereant, 
Trig.  13,  2  de  hoc  plane  multa  miranda  dicuntur.  —  Trig. 
21,  1  schrieb  ich  vir  summae  sanctitatis  et  temporis  sui  Frugi 
dictus.  Vgl.  Marc.  Ant.  8,  1  MaruUus,  sui  temporis  mimo- 
grafus,  Clod.  Alb.  13,  2  ut  non  male  sui  temporis  Catilina  di- 
ceretur,  AI.  Sev.  68,  1  Sabinus  Cato  temporis  sui,  Max.  27,  6 
rhetorem  Eugamium  sui  temporis  darum,  Gord.  19,  3  appella- 
tusque  est  sui  temporis  Priamus,  Trig.  22,  14  doctissimum  sui 
temporis  virum. 

Schließlich  einige  Bemerkungen  zur  Orthographie. 
Wie  sich  die  Scriptores  selbst  dazu  verhielten,  wird  man  natür- 
lich nie  feststellen  können,  aber  die  Orthographie  des  Arche- 
typus läßt  sich  im  Ganzen  und  Großen  auch  jetzt  noch  erken- 
nen. Hierbei  ist  das  Hauptgewicht  natürlich  auf  B  zu  legen. 
Denn  die  Abschreiber  des  neunten  Jahrhunderts  verfuhren  im 
Allgemeinen  gewissenhafter  in  der  Beibehaltung  der  ihnen  vor- 
liegenden Schreibweise  als  die  des  X — XI,  in  welcher  Zeit  durch 
die  Studien  der  karolingischen  Epoche  schon  gewisse  Regeln  der 
Orthographie  allgemein  bekannt  waren  und  zumeist  auch  fest- 
gehalten wurden.  Im  Ganzen  ist  nicht  zu  verkennen,  daß  Peter 
hinsichtlich  der  Rechtschreibung  mit  großer  Vorsicht  und  mög- 
lichster Berücksichtigung  der  Ueberlieferung  verfährt ,  im  Ein- 
zelnen aber  weicht  er  hie  und  da  mit  Unrecht  von  den  Hand- 
schriften und  namentlich  von  B  ab.  Hadr.  3,  11  steht  crebuit 
nach  BP;  daher  muß  auch  Claud.   12,  2    mit    B*  increbuit    ge- 


Bemerkungen  zum  Texte  der  scriptores  historiae  Augustae.     365 

schrieben  werden,  Hadr.  10,  7  haben  BP  superlectilem  ;  vgl. 
Georges,  7.  A.  Beachten swerth  sind  Hadr.  20,  9  cogesta,  23,  16 
ingraviscente  in  B^.  Pius  12,  1  begegnet  in  B  sancxit.  Dar- 
nach sind  aufzunehmen:  Sev.  17,  1  sancxit  B,  Comm.  10,  7  ex- 
tincxit  B ,  Did.  lul.  3 ,  1  coniuncxerat  B,  Sev.  14,  8  iuncxit 
BP;  dieselbe  Schreibung  steht  Macr.  5,  9  in  B,  Heliog.  28,  2 
in  P  und  BP,  29,   2  in  BP.   —   Diad.   8,   6  iuncxerunt  B,    Sev. 

I,  10  cincxit  B,  AI.  Sev.  27,  7  pincxit  B,  Firm.  13,  2  vincxit 
B.  Marc.  Ant.  7 ,  5  ist  regumen  (BP)  gewiß  richtig ,  da  es 
Pert.  3,  1  wiederkehrt;  vgl.  tegumen  —  tegimen.  Ebenso  zu 
beurtheilen  ist  Macr.  12,  2  decumare  (BP').  Marc.  Ant.  11,  1 
ist  mit  BP  quadrumplatorum,  desgleichen  Aurel.  39,  3  quadrum- 
platores  zu  schreiben,    occassio  nimmt  Peter  sonst  auf  (vgl.  Macr. 

II,  1,  Diad.  9,  1,  Val.  1,  6),  aber  nicht  Ver.  3,  1  (B),  ebenso 
nicht  Gord.  8,  1  das  in  BP^  stehende  occansionem.  Ver.  8,  4 
bietet  B*  incausatis,  welches  nicht  weniger  berechtigt  ist  als 
Heliog.  6,  8  adplausam;  auch  der  Fuldensis  des  Ammian  hat 
wiederholt  incausare.  Beachtenswerth  ist  AI.  Sev.  39,  1  insta- 
tuerat  in  BP'  exe.  und  41,  3  in  BP',  ferner  perquaereret  Gord. 
10,  7  in  B.  Comm.  9,  3  ist  mit  B  parvulum  zu  schreiben,  wie 
Clod.  Alb.  5,  6  und  Tac.  6,  8  BP  bieten.  Pert.  8,  6  steht  in 
BP  oportunitatem ,  eine  Schreibung  die  jetzt  von  Müller  auch 
bei  Cicero  eingeführt  und  im  Spätlatein  ganz  gewöhnlich  ist. 
Keine  der  vielen  Cassianhandschriften  (saec  VIT — IX)  hat  op- 
portunitas  oder  opportunus.  B  schreibt  oft  aput  und  Pert.  9,  4 
haben  es  BP  (aptit) ;  es  ist  überall  wo  es  erscheint  aufzuneh- 
men, desgleichen  haut  Gall.  9,  5  (BP^).  Dasselbe  gilt  von  co- 
tidie,  welche  Form  richtiger  ist  als  cottidie,  von  Peter  aber  in 
der  Regel  verschmäht  wird;  vgl.  Did.  lul.  6,  1,  Sev.  23,  2, 
Heliog.  8,  2,  AI.  Sev.  4,  3;  29,  1,  Max.  et  Balb.  13,  5.  pallei 
steht  Clod.  Alb.  2 ,  5  in  BP  exc.'V.  palleis  hat  auch  Victor 
von  Vita  H  18  nach  den  maßgebenden  Handschriften.  Unzwei- 
felhaft richtig  ist  Heliog.  19,  6  lucustis  überliefert,  da  diese 
Form  auch  sonst  im  Spätlatein  begegnet,  so  bei  Vict.  Vit.  und 
mehrmals  bei  Cassian.  Daß  Peter  Heliog.  21 ,  1  iecinoribus 
statt  des  überlieferten  iecineribus  aufgenommen  hat,  beruht  wohl 
nur  auf  einem  Versehen.  AI.  Sev.  64,  1  gewinnt  man  semen- 
stribus  aus  dem  überlieferten  sementribus,  nicht  semestribus.  AI. 
Sev.  67,  1  ist  intellegisti  sicher  richtig,  capud  nimmt  Peter 
Max.  11;  4  auf,  aber  nicht  Carus  3,  2;  er  schreibt  Gord.  28,  2 
mensium  für  das  wohlbekannte  und  häufige  mensuum  und  be- 
achtet Max.  et  Balb.  7,  7  das  allein  richtige  afluentem  in  B 
nicht.  Max.  et  Balb.  5,  9  hat  B  Renum  ,  wie  Peter  anderswo 
schreibt,  Tac.  19,  3  B'  anticum.  Trig.  18,  8  wird  gegen  BP  (foeni) 
geschrieben  faeni,  dagegen  Claud.  14,  3  feni,  obgleich  Bfoeni  bie- 
tet. Gall.  8,  2  ist  mit  BP  altrimsecus,  Aurel.  20,  6  mit  B  ca  ere- 
moniis,  Tac.  4,  8  mit  B  unianimiter  zu  schreiben,  unianimis  und 
unianimitas  bieten    auch  die   Handschriften  von  Kirchenvätern. 

Graz,  M,  Petschenig. 


XVIII. 
Zur  Geschichte  des  griechischen  Alphabets. 

I.     OX^P'  in  der  östlichen  und  der  westlichen 
Alphabetgruppe  ^). 

Eines  der  größten  Räthsel  in  der  Geschichte  des  griechi- 
schen Alphabets  ist  die  Verschiedenheit  zwischen  der  östlichen 
und  der  westlichen  Alphabetgruppe  in  Werthung  der  Zeichen 
X^F.  Die  Schwierigkeit  der  Erklärung  ist  deshalb  so  groß,  weil 
es  sich  hier  nicht  um  semitische  Zeichen  handelt,  denen  gegen- 
über die  Griechen  mit  ihren  anders  gearteten  lautlichen  Verhält- 
nissen eine  gewisse  Freiheit  der  Werthung  natürlicherweise  ge- 
habt und  auch  benutzt  haben,  sondern  um  Zeichen,  welche  auf 
griechischem  Boden  eigens  erfunden  worden  sind ,  um  nichtse- 
mitische Laute  auszudrücken,  deren  schriftliche  Bezeichnung  in 
allen  griechischen  Dialekten  annähernd  gleichermaßen  Bedürfnis 
gewesen  sein  sollte. 

Auf  sinnreiche  Art  hat  neuestens  E.  Szanto  (Mittheil,  des 
deutschen  athen.  Instituts  XV  235  ff.)  das  Räthsel  zu  lösen 
versucht.  Mit  Hilfe  der  ältesten  theräischen  und  der  altatti- 
schen Inschriften  ,  sowie  der  pränestinischen  Maniosinschrift 
schließt  er  auf  die  Existenz  einer  Entwicklungsphase  des  grie- 
chischen Alphabets ,  in  welcher  man  Aspiraten  wie  Assibilaten 
mit  je  zwei  Zeichen  geschrieben  habe:  OH  ==9,  XH  =  -/, 
02  =  (|>,    X2  ^   t      Indem   man    durch    Weglassung    je  des 


*)  Mit  der  Abhandlung  von  E.  Kaiinka  (Mittheil,  des  d.  arch. 
Inst,  athen.  Abtheil.  XVII  101  ff.),  welche  mir  erst  nach  Abschluß 
dieses  Aufsatzes  bekannt  geworden  ist,  freue  ich  mich  hinsichtlich  der 
Kritik  von  Szantos  Ansicht  übereinzustimmen. 


Zur  Geschichte  des  griechischen  Alphabets.  B67 

zweiten  Zeichens  monolitteralen  Ausdruck  für  jene  Doppellaute 
suchte,  sei  man  auf  ein  Zeichen  (I)  gekommen,  welches  die  Qua- 
lität in  sich  hatte,  ebenso  o  wie  ^,  und  auf  ein  X,  welches  die 
Qualität  in  sich  hatte,  ebenso  /^  wie  E  zu  bedeuten.  Der  Osten 
habe  X  =  /,  der  Westen  =  ^  genommen,  O  sei  in  beiden 
Gruppen  =  o  gesetzt  und  aus  ihm  im  Osten  W  =  '}  entwi- 
ckelt worden,  welches  Zeichen  auch  der  Westen  später  übernom- 
men, aber,  bei  mangelndem  Bedürfnis  monolitteraler  Bezeich- 
nung für  ps  und  in  Folge  der  schon  vorgenommenen  Werthung 
von  X  =   ^,  für  5(  verwendet  habe. 

Bei  diesem  Erklärungsversuch  bleibt  nur  die  eine  Frage: 
zu  welchem  Zweck  ist  denn  überhaupt  <I)  erfunden  worden, 
Avenn  man  ph  ursprünglich  Oll  schrieb  und  erst  hintendrein  zu 
(I)  vereinfachte?  Wollte  man  von  Anfang  an  die  Aspiraten 
mit  je  zwei  Zeichen  schreiben,  so  war  der  Weg  da,  welchen  wir 
auf  den  alttheräischen  Inschriften  eingeschlagen  sehen ,  man 
schrieb  KH  oder  ?  11  ^)  und  IIH.  Eine  Schreibart  wie  (DH 
(XH  kommt  überhaupt  nicht  vor)  ist  also  gar  nicht  als  etwas 
besonders  Ursprüngliches,  sondern  als  bloßer  Pleonasmus  zu  be- 
trachten, genau  wie  die  Schreibung  C^  (nach  der  richtigen  Er- 
klärung von  Blaß,  Neue  Jahrb.  f.  Philol.  1891  S.  335)  in  der 
ältesten  naxischen  Inschrift,  später  :iC  (Meisterhans,  Gramm,  d. 
att.  Inschr  -  S.  71,  6;  Blaß,  Ausspr.  des  Griech.^  S.  115).  Ue- 
berdies  ist  die  Schreibung  OilFAE^^Ü  wahrscheinlich  richtiger 
von  Bechtel  (Inschr.  des  ion.  Dial.  S.  133)  erklärt,  welcher  H 
zu  P  zieht.  Was  aber  das  pR  auf  der  Maniosinschrift  angeht, 
so  ist  dies  für  sich  besonders  zu  beurtheilen :  das  Zeichen  p 
hat  im  Lateinischen  eine  neue  Werthung  erhalten,  welche  man 
auf  ältester  Stufe  durch  die  erläuternde  Beifügung  eines  HI  an- 
gedeutet haben  mag.  Der  Stand  unserer  inschriftlichen  Ueber- 
lieferung  zAvingt  zu  dem  Schluß,  daß  O  gleich  von  Anfang  für 
den  Lautwerth  ph  erfunden  worden  sei  und  keines  weiteren 
Zusatzes  bedurft  habe,  um  ph  zu  bedeuten.  Und  genau  so  muß 
es  natürlich  auch  bei  den  andern  neu  erfundenen  Zeichen  ge- 
wesen sein :  es  ist  wider  alle  Logik  anzunehmen ,  man  habe 
ein  neues  Zeichen  erfunden,  um  demselben  erst  mit  Hilfe  eines 
der  schon  vorhandenen  Zeichen  einen  bestimmten  Lautwerth  zu 
geben.      Wollte    man    sich    mit    den    vorhandenen    behelfen,    so 


^)  Diese  Verbindung  lese  ich  auch  auf  der  theräischen  Insch. 
Röhl  IGA,  nr.  451  :  Md\qho(;  (der  gräcisierte  semitische  Name  MdXyroz) 
statt  Mc£Xrj7.o<:  (der  Name  kommt  freilich  auch  vor;  IGA.  98).  Die 
Verwechselung  der  Stellen  der  beiden  Zeichen  q  u.  t]  kommt  daher, 
daß  die  Schriftrichtung  noch  schwankt;  vgl.  IGA.  482,  1,  wo  G. 
Hirschfeld  (Rh.  Mus.  XLTI  222)  trefflich  6  'kX-jato^  liest  statt  des  frü- 
heren'Ofxyusoß;  was  wie  OB  aussieht,  ist  umgestelltes  und  zusammen- 
geflossenes Ol?  statt  tos. 


368  W.  Schmld, 

machte  man  es,  wie  es  die  Inschriften  von  Thera  zeigen,  näm- 
lich ganz  anders  als  Szanto  sich  denkt.  Ueberhaupt  müssen 
für  jede  Beurtheilung  eines  über  die  Stufe  von  Ideogramm  und 
Silbenschrift  hinaus  entwickelten  Lautalphabets  folgende  Grund- 
sätze unerschütterliche  Geltung  haben  : 

1)  Jedes  Zeichen  bedeutet  ein  Laut-atomon,  d.  h.  einen 
Laut,  der  wirklich  nicht  weiter  theilbar  ist  oder  wenigstens  von 
der  Sprachgenossenschaft,  von  welcher  die  Rede  ist,  auf  der 
Entwicklungsstufe,  von  welcher  die  Rede  ist,  als  untheilbar  em- 
pfunden wurde. 

2)  Diese  Regel  gilt  für  die  aus  einem  fremden  Alphabet 
übernommenen  Zeichen,    besonders  aber  für  neu  hinzuerfundene. 

Daraus  folgt  für  die  Geschichte  des  griechischen  Alpha- 
bets: die  22  semitischen  Zeichen  genügten  zunächst,  wie  die 
ältesten  Inschriften  von  Kreta ,  Melos  und  Thera  zeigen ,  den 
lautlichen  Bedürfnissen  der  Griechen,  nur  dal5  sie  für  vokalisches 
und  für  consonantisches  V  zwei  Zeichen  brauchten,  die  sie  denn 
wahrscheinlich  (P.  Kretschmer  in  Kuhns  Zschr.  f.  vergl.  Spr. 
XXIX  402)  beide  aus  der  semitischen  Form  des  Vau  entwickelt 
haben.  Hinsichtlich  der  Zischlaute  bot  das  semitische  Alphabet 
zuviel,  so  daß  im  lebendigen  Gebrauch  der  ältesten  Inschriften 
regelmäßig  Samech  und  außer  diesem  noch  entweder  Tsade  oder 
Schin  ruhen  ^)  und  das  lebendige  Uralphabet  der  Griechen  that- 
sächlich  aus  21  Zeichen  besteht  (A — Y  ohne  Samech  und  Tsade 
beziehungsweise  Schin). 

Nicht  vertreten  sind    in    diesem   Uralphabet  die  Assibilaten 


^)  Unter  Tsade  verstehe  ich  M ,  unter  Schin  ^  oder  S.  Die 
nachlässig  geschriebene  Form  des  Tsade  auf  dem  Alphabetar  von 
Caere  durfte  G.  Hirschfeld  (Rh.  Mus.  XLV,  461  ff.)  nicht  veranlassen, 
das  dreistrichige  Sigma  für  Tsade  zu  nehmen.  Die  Ansicht  fvon  Lar- 
feld  (griech.  Epigr.  512)  ist  sicher  richtig.  Wie  urgrieehisches  Tsade 
aussah  ,  zeigen  die  zwei  griechischen  Alphabetarien  von  Formelle 
(Veii)  und  die  etruskischen  von  Nola  Nr.  1  und  Boraarzo  (Mommsen 
unterital.  Dial.  S.  1  ff.)  völlig  deutlicii.  Die  aufrechtstehende  Form 
des  Schin  im  Griechischen  entspricht  nicht  der  liegenden  des  Mesa- 
steines  ,  wiewohl  von  letzterer  eine  freilich  sehr  nachlässig  geschrie- 
bene Inschrift  von  Naukratis  (Flinders  Petrie,  inscr.  froni  Naucratis 
pl.  XXXU  3,  4)  vielleicht  ein  Beispiel  bietet.  Möglich  ist,  duß  die 
südsemitische  Schrift  mit  ihrem  autrechten,  dem  griechischen  gleichen 
Schin  eine  ältere  Form  bewahrt  hat  als  Mesa-  und  Siloahinschrift. 
Die  naukratitischen  Inschriften  zeigen,  daß  die  Entwicklung  des  Schin 
in  drei  Stadien  abläuft:  1)  die  dem  semitischen  Zeichen  gleichkom- 
mende 4  strichige  Form,  2)  die  sehr  wahrscheinlich  nur  aus  den  Be- 
dürfnissen der  Cursivschrift  entstandene  dreistrich  ige  Form,  3)  Rück- 
kehr zu  der  vierstrichigen  Form  zur  Zeit  vorgeschrittener  Regel- 
mäßigkeit in  der  Epigraphik  ,  weil  diese  Form  symmetrischer  war. 
Es  scheint  nicht  beachtet  zu  sein,  daß  drei-  und  vierstrichiges  Sigma 
gelegentlich  nebeneinander  vorkommen  (Röhl  IGA.  Nr.  488.  407). 


Zur  Geschichte^  des  griechischen  Alphabets.  369 

und  die  Aspiraten  außer  9.  Ueber  Z  mag  man  kaum  reden, 
so  lange  dessen  urspsünglicher  Lautwerth  so  wenig  feststeht, 
wie  dies  vorläufig  der  Fall  ist ;  mir  scheint,  daß  es  von  Hause 
aus  keinen  Doppellaut,  weder  sd  noch  ds,  ausgedrückt  hat, 
sondern  tönendes  s,  wahrscheinlich  denselben  Laut  wie  das  se- 
mitische Sajin ,  über  dessen  Lautwerth  übrigens  auch  wenig 
Klarheit  ist,  von  dem  aber  doch  feststeht,  daß  es  keinen  Dop- 
pelconsonanten  bezeichnete. 

Tet  soll  nach  Gesenius'  hebräischer  Grammatik  im  Semiti- 
schen ein  stark  am  Hintergaumen  auszusprechendes  t  bedeuten  ; 
ich  gestehe,  mir  darunter  wenig  Deutliches  vorstellen  zu  können 
und  weiß  jedenfalls  nicht,  ob  das  Zeichen  vermöge  seines  se- 
mitischen Lautwerthes  besonders  geeignet  gewesen  ist,  die  grie- 
chische Aspirata  tli  auszudrücken.  Nicht  streng  beweisbar,  aber 
von  großer  innerer  Wahrscheinlichkeit  ist  die  Annahme ,  die 
Griechen  hätten  im  Anfang  zum  Ausdruck  des  t  (eben  so  wie 
zum  Ausdruck  des  s)  zwei  semitische  Zeichen  zur  Verfügung 
gehabt :  6  und  T ;  wollte  man  die  Aspirata  th  ausdrücken ,  so 
konnte  man  011  (wie  in  den  Inschriften  von  Thera  Röhl  IGA. 
nr.  444.  449)  oder  TH  (was  bis  jetzt  nicht  auf  unseren  In- 
schriften vorkommt,  aber  von  Schol.  Dionys.  Thr.  p.  780,  19; 
782,  3  vorausgesetzt  wird)  schreiben.  Man  konnte  aber  auf 
den  Ausdruck  der  Aspiration  auch  verzichten,  wie  die  altkreti- 
schen Inschriften  x  und  tt  statt  y  und  cp  schreiben ,  wiewohl 
der  Dialekt  —  das  zeigen  seine  späteren  Denkmäler  und  schon 
die  Inschrift  von  Eremopolis  —  die  Aspiraten  hatte:  auf  eine 
solche  Erscheinung  auch  bei  der  dentalen  Aspirata  weist  viel- 
leicht die  theräische  Inschrift  Röhl  IGA.  nr.  436  mit  ihrem 
'EiraYOLTOc  statt  'ETrayailo?  hin. 

Alles  führt  demnach  auf  die  Thatsache,  daß  der  Erfindung 
der  Zeichen  für  ph,  th  und  kh  in  denjenigen  Sprachgenossen- 
schaften, welche  überhaupt  monolitteralen  Ausdruck  für  diese 
Aspiranten  suchten,  ein  Stadium  voranging,  in  welchem  man  die 
Aspiraten  mit  Tenuiszeichen  -|-  Hauchzeichen  schrieb  ^).  Die 
erste  Aspirate,  welche  monolitteral  ausgedrückt  wurde,  war  th ; 
man  bediente  sich  dafür  des  neben  T  für  die  Tennis  überflüs- 
sig gewordenen  B ,  das  vielleicht  schon  vorher  in  der  Verbin- 
dung 0H  mit  Vorliebe  gebraucht  worden  war. 


*)  Die  Aspiration  beschränkt  sich  im  Griechischen  nicht  durch- 
aus auf  die  drei  Tenues ;  auch  für  aspiriertes  ^,  A ,  M  und  P  haben 
wir  alte  Beispiele  aus  Böotien,  Attika,  Aegina,  Korinth,  Kerkyra  (s. 
Blaß,  Ausspr.  d.  Griech.^  S.  87  ;  Röhl,  IGA.  131  ;  Meisterhans,  Gramm. 
d.  att  Inschr.*  S.  64,  11;  Collitz,  Dialektinschr.  nr.  3140.  8416;  ähn- 
liche Schreibungen  venetischer,  pränestinischer  und  etruskischer  In- 
schriften notiert  G.  Meyer,  Berl.  philol.  Wochenschr.  1892  S.  278; 
besonders  interessant  scheint  mir  das  böotische  f  HEKADAMOE,  weil 
es  zeigt,  wie  aus  Digamma  der  Hauch  werden  konnte). 

Philologus  LH  (N.  F.  VI),  2.  24 


370  W.   Schmid, 

Man  darf  die  Geschichte  des  Alphabets  von  der  Laut-  und 
Dialektgeschichte  nicht  trennen :  neue  Zeichen  werden  da  ge- 
schaffen, wo  der  Laut,  den  sie  bezeichnen  sollen,  zuerst  vorhan- 
den ist.  So  lange  und  wo  man  die  Aspiraten  deutlich  getrennt, 
wie  im  Indischen,  als  Doppellaute  (Tenuis  -|-  Hauch)  sprach, 
genügte  auch  die  Bezeichnung  mit  zwei  Zeichen  des  alten  Al- 
phabets. Einheitliche  Zeichen  für  die  Aspiraten  brauchte  man, 
wo  die  Aspiraten  als  einheitliche  Laute  gesprochen  wurden,  d. 
h.  sich  den  Fricativlauten  näherten,  indem  man  über  die  zur 
Artikulation  einer  Tenuis  eingestellten  Sprechorgane  den  Luft- 
hauch strömen  ließ.  Also  nicht  bloß  die  einzelnen  Lauterschei- 
nungen in  der  Sprache  des  5.  und  4.  Jahrhunderts  v.  Chr  ,  auf 
welche  J.  Schmidt  (Kuhns  Zschr.  f.  vgl.  Sprachf.  XXXII  341) 
sehr  scharfsinnig  hingewiesen  hat  %  sondern  schon  die  Erfindung 
der  Zeichen  für  kh,  ph  (th)  zeugt  für  spirantische  Aussprache 
der  früheren  Aspiraten  ^).  In  der  Geschichte  der  griechischen 
Sprache  geht  die  Verwandlung  der  Aspiraten  in  Spiranten  Hand 
in  Hand  mit  der  Zurückdrängung  des  selbständigen  Hauchlautes. 
Die  Vollendung  des  Prozesses  zeigt  das  Neugriechische,  dessen 
wichtigste  lautliche  Eigenthümlichkeiten  fast  alle  schon  in  vor- 
christlicher Zeit  voll  entwickelt  waren  und  uns  nur  durch  die 
starre  Decke  conventioneller  Litteratursprachen  und  Orthographien 
verborgen  werden.  Man  darf  also  annehmen,  die  spirantische 
Aussprache  der  Aspiraten  sei  da  aufgekommen,  wo  der  schwer- 
fällige ^)  Spiritus  asper  am  frühsten  Einbußen  an  Geltung  er- 
litten habe,  d.  h.  bei  den  Aeolern  und  loniern  Kleinasiens,  von 
welchen  beiden  jetzt  feststeht ,  daß  sie  gleiche  Werthung  der 
nichtsemitischeu  Zeichen  gehabt  haben  (Kirchhoff,  Sitzungsber. 
der  Berl.  Akad.  1891,  9  63  ff.).  Da  nun,  der  Stellung  im  Al- 
phabet, sowie  dem  Zeichenbestand  der  voreuklidischen  Inschriften 
Attikas  nach,  OX  jedenfalls  vor  Q  erfunden  ist,  dieses  letztere 
aber  bereits  auf  milesischen  Inschriften  des  7.  Jahrhunderts  vor- 
kommt, so  muß  ph  und  kh  und  vollends  th  schon  vor  dem  7. 
Jahrhundert  im  nichtdorischen  Kleinasien  spirantisch  oder  we- 
nigstens nahezu  spirantisch  gesprochen  worden  sein.  Was  th 
angeht,  so  muß  dessen  spirantische  Aussprache  auch  in  dorischen 
Dialekten  schon  sehr  alt  sein  (vgl.  die  Anzeichen  aus  dem  la- 
konischen  Dialekt    bei    Blaß,    Ausspr.    d.  Griecli.^  S,  108;     die 


^)  Vgl.  auch  G.  N.  Hatzidakis,  Einleit.  in  die  neugriech.  Gramm, 
158  f. 

®)  Wegen  Quint.  XII  10,  27  bemerke  ich,  daß  auch  zwischen 
spirantischem  cp  und  lateinischem  F  noch  ein  sehr  hörbarer 
Klangunterschied  gewesen  sein  kann. 

^)  Man  darf  in  dieser  Beziehung  die  ionische  und  äolische  Mund- 
art wohl  mit  den  lebhaften  romanischen  Sprachen,  dem  Französischen 
und  Italienischeu  vergleichen. 


Zur  Geschichte  des  griechischen  Alphabets.  371 

Form  6T:ui£i}i}aL  u.  a.  des  gortynischen  Stadtrechts  •,  die  uralten 
allgemein  griechischen  Lautverbindungen  'z>\\ ,  /»O?  J^  ^^®  Zeit, 
in  welcher  th  als  wirkliche  Aspirate  irgendwo  in  Grriechenland 
gesprochen  wurde,  liegt  jenseits  auch  unserer  ältesten  Inschriften 
und  Litteraturtexte ;  damit  erklärt  sich  die  uralte  einheitliche 
Bezeichnung  von  th.  Im  nichtdorischen  Kleinasien  sind  also, 
einem  lautlichen  Bedürfnis  entsprechend,  geraume  Zeit  vor  dem 
7.  Jahrhundert  die  Zeichen  O  für  ph  und  X  für  kh  erfunden 
und  mit  Namen  belegt  worden,  welche  einfach  ihren  Lautwerth 
anzeigten:  cpsT  und  yzl',  die  Analogie  für  diese  Namenbildung 
mögen  die  Namen  31  und  ixzi  dargeboten  haben ,  welche  zwar 
semitische  Nomina  sind,  aber  sehr  leicht  als  bloße  Lautanzeiger 
von  den  Griechen  verstanden  werden  konnten. 

Die  Erfindung  von  ^  und  X  war  der  erste  Schritt,  welcher 
innerhalb  der  östlichen  Alphabetgruppe  in  der  Richtung  alpha- 
betischer Neuerungen  gethan  wurde ;  das  beweisen  die  mit  Klein- 
asien zusammenhängenden  Alphabete,  welche  zwar  (I)X  ^),  aber 
nicht  "EW  haben :  das  altattische  und  das  altnaxische. 

Der  zweite  Schritt  ist  die  Erfindung  von  Zeichen  für  die 
Assibilaten  ^^J;.  Ihr  Werth  ist,  wie  die  bilitterale  Schreibung 
der  altattischen  (für  ^  auch  der  altböotischen  und  opuntisch- 
lokrischen ;  ein  Fall  aus  einer  altihodischen  Inschrift :  Seiiwanow, 
Mittheil.  d.  athen.  Inst.  XVI  110  f.)  Inschriften  beweist,  ur- 
sprünglich in  der  Regel  nicht  K-,  1121],  sondern  X-:],  ^^.  Daß 
die  Aufnahme  eigener  Zeichen  für  diese  Doppelkonsonanten  spi- 
rantische Aussprache  von  OX  schon  voraussetze,  hat  P.  Kret- 
schmer  (Kuhns  Zschr.  XXIX  460)  vollkommen  richtig  ange- 
deutet. Die  Einheit  von  cpa ,  yjj  in  der  Aussprache  kann  in 
einem  Dialekt,  welcher  häufigen  Wechsel  zwischen  90,  ya  einer, 
ocp ,  oy  andererseits  aufweist ,  wie  der  altattische  (Kretschmer, 
Hermes  1891  S.  118),  nicht  groß  gewesen  sein:  daher  hier 
auch  noch  kein  Bedürfnis  nach  monolitteraler  Bezeichnung.  Im 
nichtdorischen  Kleinasien  ^)  dagegen  sind  schon  vor  dem  7. 
Jahrhundert  cpa  (ttj)  und  ya  (xa)  stark  einheitlich  gesprochen 
und  somit  durch  einheitliche  Zeichen  ausgedrückt  worden:  für 
c,  griff  man  auf  das  im  Alphabete  noch  vorhandene,  aber  außer 
Dienst  gesetzte  Samech  zurück  '^),    für   ^    erfand  man  das  neue 


®)  Aus  der  Reihenfolge  OX  im  östlichen  Alphabet  folgt,  daß  zu- 
erst ein  Bedürfnis  da  war,  für  ph  e  i  n  Zeichen  zu  haben. 

^)  Für  den  äolischen  Theil  beweisen  die  Münzlegenden  SKA^'ION 
(Kirchhoff,  Stud.  z.  Gesch.  des  griech.  Alpb.*  S.  58;  s.  a.  Archäol. 
Anz.  1891  S.  18). 

*°)  Ich  halte  die  Werthung  von  Samech  =  ^  für  völlig  willkür- 
lich und  finde  es  sehr  bedenklich  ,  mit  P.  de  Lagarde  (Nachrichten 
der  Göttinger^Ges.  d.  Wiss.  1891,  164  ff.)  aus  dem  r^autwerth  des 
griechischen  S  auf  denjenigen  des  semitischen  Samech  Rückschlüsse 
zu  machen. 

24* 


372  W.  Schmid, 

Zeichen  ^F^').  Daß  die  "Werthung  von  Samech  =  |  mit  der 
Fiüdung  der  neuen  Zeichen  aufs  Engste  zusammenhängt,  dafür 
liegt  der  bündigste  Beweis  in  der  Ersetzung  des  (einstweilen 
auf  ^  übergegangenen)  Namens  Samech  durch  den  Namen  Est, 
welcher  mit  (psT,  /€i  ^zi  unmittelbar  zusammengehören  muß  und 
sich  mitten  unter  den  semitischen  Namen  der  alten  22  Zeichen 
völlig  fremdartig  ausnimmt.  Aus  den  ältesten  milesischen  In- 
schriften ,  welche  bereits  ß  haben ,  ergiebt  sich ,  daß  schon  vor 
dem  7.  Jahrhundert  das  östliche  Alphabet  (auch  dasjenige  der 
dorischen  Kleinasiaten,  wie  die  Inschriften  von  Abu  Simbel  zei- 
gen) im  Besitz  von  H^PX^F  =  E^p/'^  gewesen  ist. 

Anders  muß  die  Entwicklung  bei  der  westlichen  Alphabet- 
gruppe gewesen  sein.  Das  einzige  Mittel  zu  ihrem  Verständnis 
bietet  die  durch  die  Alphabetarien  von  Veii  und  Caere  bezeugte 
Reihenfolge  der  neuen  Zeichen  XO^F  zusammengenommen  mit 
der  Werthung  /  =  z-  Diese  Werthung  wäre  unerklärlich,  wenn 
X  aus  der  östlichen  Gruppe  übernommen  wäre;  denn  in  diesem 
Fall  müßte  es  den  in  der  Ostgruppe  eingeführten  Lautwerth  kh 
haben.  Mir  scheint  nur  folgende  Erklärung  möglich  zu  sein : 
in  der  Westgruppe  muß  nach  Uebernahme  der  23  urgriechischen 
Zeichen,  von  welchen  übrigens  hier  Samech  völlig  und  Tsade 
fast  völlig  ruhte,  irgendwo  das  Bedürfnis  nach  einheitlicher  Be- 
zeichnung von  ks  als  das  erste  und  dringendste  empfunden  wor- 
den sein.  Die  westliche  Gruppe  ist  vorwiegend  durch  dorische 
Staaten  gebildet.  Die  Schreibung  AEKMAl  statt  AEKHMAI 
auf  der  Columna  Naniana  aus  dem  dorischen  Melos  sowie  die 
Schreibungen  IlPAKxMlAAM  und  PEKMANOP  auf  Inschriften 
von  Thera  ('AXsxaoT  und  AttfiTraa^opsw  auch  auf  solchen  von 
Amorgos)  berechtigt  vielleicht  zu  dem  Schluß,  in  den  dorischen 
Mundarten  sei  die  Aspiration  des  K  vor  c,  schon  sehr  früh  auf- 
gegeben und  damit  die  Bedingung  für  einheitliche  Aussprache 
der  gutturalen  Assibilata  geschaffen  worden.  Die  Bezeichnung 
dafür  ist  hier  selbständig  gefunden  worden  und  hat  nur  zu- 
fällig dieselbe  Form  wie  das  X  der  Ostgruppe.  Die  Form 
des  Kreuzes  als  Verlegenheitsauskunft  beim  Schreiben  mag  den 
Alten  nicht  weniger  nahe  gelegen  haben  als  uns  ;  eigentlich  stellt 
ja  schon  der  letzte  Buchstabe  des  semitischen  Alphabets,  Tau, 
nach  Namen  und  Form  das  Kreuz  dar,  was  bei  der  griechischen 
Form  T  (statt  semitischen  X)  leicht  vergessen  werden  konnte. 
Ein  Wunder  ist  es  also  nicht,  daß  man  an  zwei  verschiedenen 
Orten  auf  diesen  Nothbehelf  verfiel,  wobei  dem  indifferenten  Zei- 


^^)  Von  den  Versuchen  ,  die  Form  der  Zeichen  (t>XW  abzuleiten, 
wie  sie  besonders  von  Clermont-Ganneau,  v.  Wilamowitz  und  Gardt- 
hausen  gemacht  sind,  rede  ich  absichtlich  nicht,  weil  ich  sie  für  ganz 
willkürlich  und  unergiebig  halte. 


Zur  Geschichte  des  griechischen  Alphabets.  373 

chen  ein  beliebiger  Lautwerth  gegeben  werden  konnte.  Jene 
Erweiterung  des  alten  Zeichenbestandes  muß  im  Westen  stattge- 
funden haben  vor  Uebernahme  des  westlichen  Alphabets  durch 
die  Lateiner,  die  von  allem  Anfang  an  das  X  =  ps  am  Schluß 
ihres  Alphabets  haben,  sie  muß  auch  stattgefunden  haben  vor 
der  Erfindung  des  OX  in  der  Ostgruppe  oder,  vorsichtiger  aus- 
gedrückt, bevor  diese  Erfindung  in  der  Westgruppe  bekannt 
war,  d.  h.  in  der  Zeit  vor  den  ältesten  Inschriften  der  West- 
gruppe. Bereits  im  Besitz  eines  Alphabets  von  24  Zeichen 
lernte  die  Westgruppe  die  drei  neuen  Erfindungen  OX^'  der 
Ostgruppe  kennen.  Für  X  =  ph  hatte  sie  keine  Verwendung 
mehr,  da  dies  oder  ein  ihm  sehr  ähnliches  ^^)  Zeichen  schon  auf 
ps  gewerthet  war.  So  blieben  nur  O  und  ^P'  benutzbar ,  und 
man  ließ  im  Westen  dem  (I)  den  ihm  in  der  Ostgruppe  beige- 
legten Werth  ph,  während  man  zur  monolitteralen  Bezeichnung 
des  ps  kein  Bedürfnis  hatte  und  sich  somit  gestatten  konnte, 
dem  Zeichen  ^F  ganz  frei  die  Geltung  ph  zu  geben.  Für  die 
freie  Werthung  dieses  letzteren  Zeichens  liegt  eine  Analogie  vor 
im  Gebrauch  des  Q  (=  ö  und  unechtem  oo)  auf  den  ältesten  In- 
schriften von  Delos,  Faros,  Thasos  und  Siphnos,  da  man  doch 
nicht  annehmen  wird ,  das  Zeichen  Q  sei  an  zwei  Orten  unab- 
hängig erfunden  worden. 


IL     Die  Theorieen   der  Alten   über   die  litterae 
priscae  des  griechischen  Alphabets. 

So  unzweifelhaft  KirchhofF  Recht  hat,  in  seinen  Studien  zur 
Geschichte  des  griechischen  Alphabets  gleich  von  vornherein  die 
grammatische  Ueberlieferung  über  die  Entstehung  und  den  ur- 
sprünglichen Bestand  dieses  Alphabets  als  völlig  unfruchtbar 
gegenüber  den  Aufschlüssen  der  Inschriften  abzuweisen,  so  ist 
es  doch  interessant,  den  Wegen  nachzuspüren,  auf  welchen  die 
Alten  zu  ihren  Ansichten  gekommen  sind. 

Es  treten  über  den  Urbestand  des  griechischen  Alphabets 
zwei  Theorieen  auf.  Die  erste  stammt  von  Aristoteles  (fr.  459 
Eose;  501  der  zweiten  Ausg.),  welcher  annahm,  das  griechische 
Uralphabet  habe  18  Zeichen  umfaßt  ^^).  Für  die  zweite,  nach 
welcher  der  Urbestand  16  Zeichen  gewesen  wären,   sind  die  äl- 


*^)  In  der  Westgruppe  findet  sich  meist  die  Form  -f ,  welche  frei- 
lich auch  den  östlichen  Inschriften  nicht  ganz  fremd  ist. 

^^)  Auch  Hygin.  Fab.  277  scheint,  bei  aller  Entstellung  im  Ein- 
zelnen, auf  Aristoteles  zurückzugehen:  nach  ihm  hätten  die  Parzen 
oder  Merkur  die  ersten  7  Buchstaben  erfunden,  weitere  11  Palamedes 
—  zusammen  18,  ohne  H6SX^Ö. 


374  W.  Schmid, 

testen  Gewährsmänner  Plin.  n.  h.  VII  192  und  Tac.  aun.  XI  14 
(dann  Schol.  Dionys.  Thrac.  p.   780  ff.  Bekker). 

Eine  auf  den  ersten  Blick  sehr  bestechende  Erklärung  von 
Aristoteles'  Theorie  hat  Mommsen  (unterital.  Dial.  11  A.  5)  ver- 
sucht. Er  sagt:  „mit  Aristoteles'  XVIII  priscae  litterae  hat  es 
seine  völlige  Richtigkeit,  was  die  Zahl  betrifft :  es  sind  die  22 
phönicischen  nach  Abzug  der  zu  Aristoteles'  Zeit  verschwun- 
denen vier:  Vav ,  Samech,  Koph ,  Schin".  Indessen  verbietet 
uns  der  Stand  unserer  Ueberlieferung  diese  Auffassung  direkt. 
Es  kann  sich  für  uns  gar  nicht  mehr  darum  handeln,  durch 
Vermuthung  die  Zeichen  zu  finden,  welche  dem  Uralphabet  nach 
Aristoteles'  Ansicht  fehlten.  Denn  wir  kennen  eben  diese  Zei- 
chen aus  dem  Bericht  des  Plinius  a.  a.  O. ,  mit  welchem  Hy- 
ginus  übereinstimmt:  es  sind  HBZX^lß,  woraus  sich  weiter  er- 
giebt,  daß  es  dem  Aristoteles,  wie  man  sich  schon  von  vorn- 
herein denken  könnte ,  um  eine  Vergleicliung  des  griechischen 
Alphabets  mit  dem  nordsemitischen  gar  nicht  zu  thun  war,  son- 
dern daß  er  zu  seiner  Meinung  gekommen  ist  durch  Vergleichung 
verschiedenartiger  griechischer  Alphabete  unter  sich.  Ging 
nämlich  Aristoteles  zur  Begründung  seiner  Ansicht  von  dem 
Lautwerth  der  Zeichen  aus ,  so  mußte  ihn  eine  Vergleichung 
zwischen  griechischem  und  semitischem  Alphabet  belehren,  daß 
auch  alle  griechischen  Vokale  nicht  ursprünglich  seien,  ging  er 
von  der  Form  der  Zeichen  aus,  so  mußte  er  aus  derselben  Ver- 
gleichung lernen,  daß  H6H  ursprünglich  waren.  Da  keine  die- 
ser beiden  Folgerungen  von  ihm  gezogen  ist,  so  beruhen  seine 
Schlüsse  offenbar  auf  vergleichenden  Studien  an  griechischen 
Alphabeten.  Man  darf  wohl  glauben,  daß  solche  Studien  eine 
Nebenfrucht  seiner  verfassungsgeschichtlichen  Arbeiten  gewesen 
sind,  wenn  auch  nicht  richtig  zu  sein  scheint,  daß  Rose  das 
citierte  Bruchstück  in  die  0r^j3a((i)v  TroXiTSia  verwiesen  hat  ^*). 
Aristoteles  hat,  was  auch  die  neugefundene  'Ailr^vaioiV  iroXiTSia, 
was  seine  Didaskalien  und  Pythioniken  beweisen,  inschriftliche 
Studien  gemacht,  wenn  auch  nicht  systematische.  Gelegentlich 
wird  er  allerlei  Inschriften  gesehen  haben ,  welche  archaische 
epichorische  Schrift  zeigten  —  er  brauchte  sich  ja  nur  z.  B.  in 
Olympia  umzusehen.  Am  nächsten  lag  ihm  aber  doch  eine 
Vergleichung  des  neuionischen  Alphabets,  in  welchem  er  schrieb, 
mit  dem  altattischen,  dessen  inschriftliche  Dokumente  ihm  wäh- 
rend seines  wiederholten  Aufenthaltes  in  Athen  immer  vor  Au- 
gen standen.  Die  Verschiedenheit  dieser  beiden  Alphabete  war 
im  4.  Jahrb.,  wie  natürlich,  allgemein  bekannt  (adv.  Neaer.  76) 
und   ist    von    Theopomp    (Harpocrat.    s.  v.    'AttixoT;    Ypajifiaot) 


**)  Es  gehört  vielmehr  wahrscheinlich  in  den  iziTiXoi :  E.  Wendung 
de  peplo  Aristotelico  p.  9. 


Zur  Geschichte  des  griechischen  Alphabets.  375 

und  Panätius    (Plut.   Aristid.  I)    schon     zu    Zwecken    der  Echt- 
heitskritik verwendet  worden. 

Es  ist  demnach  das  Nächstliegende  zu  fragen ,  ob  nicht 
Aristoteles  in  der  Hauptsache  durch  vergleichende  Heranziehung 
der  altattischeu  Schrift  zu  seiner  Theorie  geführt  werden  konnte. 
In  der  That  ergab  sich  aus  einer  solchen  ohne  Weiteres  die 
Unursprünglichkeit  der  Zeichen  H  (altatt.  XI),  W  (altatt.  <^1) 
und  Q  (altatt.  0),  sowie  des  Lautwerthes  von  H,  welches  neuio- 
nisch e,  altattisch  h  bedeutet,  ein  Thatbestand ,  aus  dem  leicht 
der  freilich  übereilte  Schluß  gezogen  werden  konnte,  auch  das 
Zeichen  sei  keines  der  ursprünglichen.  Auf  dieselbe  Art  konnte 
die  Unursprünglichkeit  des  X  aus  dessen  verschiedenem  Laut- 
werth  in  der  östlichen  und  der  westlichen  Alphabetgruppe  er- 
schlossen werden  —  gleich  im  Nachbarland  Böotien  konnte  sich 
Aristoteles  darüber  Aufklärung  holen.  Noch  deutlicher  ergab 
sich  aber,  daß  X  kein  ursprüngliches  Zeichen  sei,  aus  den  äl- 
testen Inschriften  von  Thera  und  Kreta;  von  den  letzteren  we- 
nigstens muß  Aristoteles,  bei  der  großen  verfassungsgeschicht- 
lichen Wichtigkeit  Kretas,  etwas  gesehen  oder  gehört  haben. 
Noch  im  5.  Jahrhundert  anerkannte  ja  '  der  Staat  Gortyn  kein 
HEcDX^FQ. 

Ganz  unverständlich  dagegen  bleibt  die  Nachricht  des  Pli- 
nius  und  Hyginus ,  Aristoteles  habe  das  B  nicht  für  ursprüng- 
lich gehalten.  Das  Zeichen  mit  dem  Lautwerth  th  gehört  von 
allem  Anfang  an  sämmtlichen  griechischen  Alphabeten  zu  ^^), 
und  es  ist  gar  kein  Grund  denkbar,  welcher  den  Aristoteles  zu 
der  ihm  von  Plinius  zugeschriebenen  Meinung  über  das  6  veran- 
laßt haben  könnte.  Höchst  auffallend  aber  ist  auch,  daß  Aristoteles 
das  O,  welches  doch  den  primitiven  Alphabeten  von  Kreta,  Me- 
los  und  Thera  fehlte,  für  ursprünglich  gehalten  haben  soll.  Es 
muß  ein  Mißverständnis  des  Plinius  oder  des  lateinischen  Gram- 
matikers,  aus  welchem  er  schöpfte,  vorliegen:  man  darf  nicht 
etwa  den  Pliniustext  corrigieren ,  muß  aber  eine  Trübung  der 
aristotelischen  Theorie  durch  unseren  Gewährsmann  annehmen, 
und  die  Meinung  des  Aristoteles  kann  nur  gewesen  sein ,  das 
griechische  Uralphabet  habe  aus  denjenigen  Zeichen  bestanden, 
welche  seiner  Erfahrung  nach  in  Form  und  Lautwerth  allen 
griechischen  Alphabeten  gleich  eigen  waren,  nämlich: 
ABrAEZeiKAMNOnP:^TT. 

Die  Theorie  von  den  16  ursprünglichen  Zeichen  stellt  sich 


I 


^^)  Die  einzige  Abnormität  im  Gebrauch  des  Zeichens  ist ,  daß 
ihm  auf  zweien  der  ältesten  Inschriften  von  Thera  noch  das  Hauch- 
zeichen beigefügt  wird  ('S'B);  die  Erscheinung  ist  entweder  zu  erklä- 
ren nach  Analogie  der  Schreibung  e^?  u.  ä.  oder  beweist  sie,  daß  der 
Lautwerth  des  semitischen  Thet  sich  nicht  genau  mit  der  dentalen 
Aspirata  deckte.     S.  oben  S.  369. 


376  W.  Schmid, 

als  eine  Weiterbildung  der  aristotelischen  dar:  ihr  gelten  die  6 
von  Aristoteles  aus  dem  Uralj)habet  gestrichenen  Zeichen  HEO 
\WÜ  ebenfalls  nicht  für  ursprünglich;  außer  ihnen  aber  noch 
die  2  weiteren  Z  und,  wie  wir  nach  Aufklärung  von  Plinius' 
Mißverständnis  annehmen  müssen ,  (s.  schol.  Dionys.  Thrac.  p, 
780  ff.  Bekker)  0  (statt  O). 

Auf  den  Gedanken,  daß  diese  Zeichen  nicht  ursprünglich 
seien,  konnte,  soweit  Schlüsse  aus  griechischen  Inschriften  und 
Litteraturwerken  zu  ziehen  waren ,  ein  Grieche  nimmermehr 
verfallen,  sondern  nur  ein  Gelehrter,  welcher  mit  dem  griechi- 
schen Alphabet  ein  von  demselben  abgeleitetes ,  aber  der  Zei- 
chen Z0  entbehrendes  verglich.  Und  weiter:  aus  dem  abge- 
leiteten Alphabet  auf  den  Urzustand  des  griechischen  schließen 
konnte  nur,  wer  überzeugt  war,  die  Ableitung  habe  schon  in 
einer  uralten  Zeit  stattgefunden. 

Diese  Erwägungen  führen  darauf,  daß  wir  es  hier  mit  der 
Theorie  lateinischer  Grammatiker  zu  thun  haben :  0  hat  im 
Lateinischen  nie  als  Lautzeichen,  Z  als  solches  in  den  Anfangs- 
zeiten der  römischen  Republik,  dann  nach  langem  Verschollen- 
sein erst  wieder  seit  suUanischer  Zeit  in  griechischen  Wörtern 
gedient.  Betrachtete  ein  lateinischer  Grammatiker  Ende  des  2. 
oder  Anfang  des  1.  Jahrh.  v.  Chr.  das  lateinische  und  das  da- 
mals übliche  griechische  Alphabet  neben  einander,  so  mußte  sich 
ihm  Uebereinstimmung  nicht  so  sehr  der  Form  als  dem  Laut- 
werth  nach  ergeben  für  folgende  Zeichen : 

ABCDEIKLMNOPRSTV 
und  das  sind  in  der  That  eben  die  16  Zeichen,  welche  nach 
Plinius  einige  als  den  Urbestand  des  griechischen  Alphabets 
betrachteten.  Die  Buchstabenform  war  bei  dieser  Vergleicbung 
offenbar  nicht  als  das  Ausschlaggebende  angesehen ,  sofern  man 
kaum  wird  annehmen  dürfen,  ein  römischer  Grammatiker  der 
bezeichneten  Zeit  habe  etwas  von  den  chalkidischen  Buchstaben- 
formen CDRS  gewußt ;  Hauptsache  war  dem  Vergleichenden  die 
alphabetische  Reihenfolge  und  der  Lautwerth  der  Zeichen ;  daß 
C  ursprünglich  ==  F  war,  konnte  aus  den  Compendien  C.  und 
CN.  geschlossen  werden,  daß  V  und  Y  identisch  seien,  zeigten 
die  Transcriptionen  wie  Burrus,  cucinus. 

Die  Theorie  von  dem  Urbestand  des  lateinischen  Alphabets 
aus  den  angeführten  16  Zeichen  ^^)  stammt  von  Varro  (die  Stellen 
des  Diomedes  und  Pompeius  bei  0.  Fröhde,  die  Anfangsgründe 
der  röm.  Grammatik  1892  S.  78).  Gefunden  ist  sie  offenbar 
mit  Hilfe  des  zur  Vergleicbung  herangezogenen  griechischen  Al- 
phabets.    Sie  auf  das  griechische  Alphabet  selbst  zu  übertragen 


^^)  Abweichend  davon  nahm  Cäsar  im  1.  Buch    de    analogia   ein 
lateinisches  Uralphabet  von  11  Zeichen  an. 


Zur  Geschichte  des  griechischen  Alphabets.  377 

konnte  sich  nur  gestatten,  wer  annahm,  die  lateinische  Schrift 
sei  schon  sehr  früh  entstanden,  d.  h.,  wenn  wir  in  unsere  Tra- 
dition sehen  (s.  die  Stellen  bei  Fröhde  a.  a.  0.  S.  74  f.),  wer 
den  Mythus  von  der  Erfindung  der  lateinischen  Buchstaben  durch 
Euanders  Mutter  Carmentis  glaubte.  Dieser  Mythus  tritt  zuerst 
bei  Livius  I  7,  8,  dann  bei  Hygin.  Fab.  277  auf.  Nahm  man 
ihn  an,  so  war  für  die  Ermittelung  des  Urbestandes  des  grie- 
chischen Alphabets  die  lateinische  Schrift  neben  der  griechischen 
gleichberechtigte  Quelle,  und  der  älteste  Zustand  des  lateinischen 
Alphabets  konnte  zugleich  als  der  älteste  des  griechischen  gelten. 
Es  ist  also  alle  Wahrscheinlichkeit,  daß  die  Theorie  von  dem 
griechischen  Uralphabet  mit  16  Zeichen  spätestens  in  der  zweiten 
Hälfte  des  1.  Jahrhunderts,  jedenfalls  bevor  Livius  sein  Ge- 
schichtswerk zu  schreiben  begann,  aufgetreten  sei;  bedenkt 
man  aber,  daß  diese  Theorie  das  Z  nicht  zu  dem  festen  Be- 
stand des  lateinischen  Alphabets  rechnet,  so  wird  man  eher  in 
die  Zeit  zurückgreifen ,  in  welcher  das  Z  als  Fremdling  sich  in 
Rom  wieder  einstellte  nnd  einen  bescheidenen  Platz  am  Schluß 
des  Alphabets  bekam,  in  die  erste  Hälfte  des  1.  Jahrhunderts. 
Vom  chronologischen  Gesichtspunkt  aus  wäre  kein  Hindernis, 
den  Varro  als  den  Schöpfer  des  ganzen  Zusammenhangs  zu  be- 
trachten, aus  dem  wir  dem  Stand  unserer  Ueberlieferung  nach 
nur  ein  Glied  mit  völliger  Sicherheit  auf  ihn  zurückführen  kön- 
nen. Seine  Ansicht  dürfte  etwa  diese  gewesen  sein:  Kadmos 
hat  16  Buchstabenzeichen,  welche  der  Ordnung  und  dem  Laut- 
werth  nach  dem  alten  lateinischen  und  dem  griechischen  Al- 
phabet gemeinsam  sind,  den  Griechen  überbracht.  Diese  16 
sind  den  Griechen  geblieben  bis  zum  troianischen  Krieg,  wäh- 
rend dessen  Palamedes  4  neue  (0Z(I)X  nach  Plin.  n.  h.  VII  192, 
H^rXO  nach  Maximus  Victorinus  und  Audax    bei  Fröhde  a.   a. 

0.  S.  75)  hinzuerfand.  Die  16  alten  Zeichen  sind  noch  vor 
dem  troianischen  Krieg  durch  den  aus  Arkadien  flüchtigen  Eu- 
ander ,    einen  Zeitgenossen    des  Herakles   wie    des   Aeneas  (Liv. 

1.  1.;  Verg.  Aen.  VIII  185  ff.),  beziehungsw.  dessen  Mutter  Car- 
menta  oder  Carmentis  (bei  Hygin,  Fab.  277  ist  doch  wohl  zu 
lesen  quas  Carmentis  in  latinas  mutavit  numero  XVI  statt  XV) 
nach  Italien  gebracht  worden. 

Vielleicht  Varro  selbst ,  jedenfalls  aber  ein  lateinischer 
Grammatiker  hat  die  Meinung  des  Aristoteles  in  der  oben  be- 
zeichneten Weise  mißverstanden  ;  denn  nur  in  den  Augen  eines 
Lateiners  konnte  6  gleichermaßen  wie  ^>  als  ein  dem  Uralpha- 
bet fremder  Buchstabe  erscheinen. 

Die  Zurückführung  der  Theorie  von  den  1 6  litterae  priscae 
auf  einen  lateinischen  Grammatiker  wäre  unmöglich ,  wenn  die 
von  E.  Wendling  (de  peplo  Aristot.  p.  7  f.)  aus  dem  Glossarium 
Laudunense  (saec.  IX)  hervorgezogene  Notiz  Glauben  verdiente: 
ihr  zufolge  wäre  diese  Theorie  zuerst  in  dem  n£TrA.oc  des  Theo- 


378  W.  Schmid, 

phrast  vorgekommen.  Für  die  Existenz  dieses  Werkes  giebt  es 
sonst  noch  ein  Zeugnis  in  einem  Scholium  zu  Martianus  Capella 
aus  einer  Berner  Handschrift  des  9.  Jahrhunderts  (wiederholt 
in  einer  anderen  Berner  Handschrift;  herausgegeben  von  Use- 
ner,  Rh.  Mus.  XXV  G05  ff.}.  Wenn  nur  diese  Kunde  nicht 
erst  in  der  Karolingerzeit  aufträte !  Da  sie  erst  so  spät  kommt, 
wird  man,  bevor  man  ihr  vertraut,  eine  Untersuchung  darüber 
anstellen  müssen ,  ob  und  in  welchem  Umfang  das  Mittelalter 
mit  dem  Autornamen  Theophrast  Mißbrauch   getrieben  hat. 

Die  frühsten  griechischen  Zeugen  für  die  Theorie  von  den  16 
Zeichen  sind  sonst  die  Scholiasten  zu  Dionysius  Thrax  (p.  780  ff.), 
welchen  (782,  4)  die  römische  Schrift  bekannt  und  Gegenstand 
der  Vergleiehung  ist,  also  auch  eine  Anschauung  der  römischen 
Grammatik  zugekommen  sein  kann.  Von  der  Theorie  der  18 
Zeichen  wissen  diese  Scholiasten  überhaupt  nichts  mehr,  und 
weshalb  sie  dieselbe  hätten  außer  Acht  lassen  müssen ,  selbst 
wenn  sie  ihnen  bekannt  war,  ist  aus  der  Begründung  der  Theorie 
der  16  Zeichen  bei  ihnen  ersichtlich.  Sie  haben  sich  die  Sache 
trefflich  mechanisch  zurechtgelegt:  später  erfunden  sind  von  den 
aioi/sTa  die  öaasa,  oiiiAa  und  jjtaxpa,  d.  h.  ö<p/JIE'}r^aj.  Bedenk- 
lich für  die  Authenticität  jener  Notiz  des  Glossar.  Laudun.  ist, 
daß  diese  Scholiasten ,  welche  sonst  mit  Anführung  von  Auto- 
ritäten nicht  sparsam  sind  (s.  die  stattliche  Reihe  p.  783  f.  786), 
den  Aristoteles  zwar  (p.  783,  4  =  786,  2),  nicht  aber  den 
Theophrast  nennen ,  wiewohl  sie  doch ,  nach  Wendling-Kaibel, 
dessen  Ansicht  vortragen  müßten.  Die  Ansicht,  daß  nur  die 
kurzen  Vokale  und  die  einfachen  (d.  h.  weder  mit  dem  Hauch 
noch  dem  Zischlaut  zusammengesetzten)  Consonanten  ursprüng- 
lich eigene  Zeichen  gehabt  hätten,  setzt  eine  durchgeführte  Ein- 
theilung  der  Laute  nach  ihrer  Qualität  voraus;  von  der  Existenz 
einer  solchen,  läßt  sich  aber  in  voralexandri nischer  Zeit  nichts 
nachweisen  (s.  K.  E.  A.  Schmidt,  Beitr.  z.  Gesch.  der  Gramm, 
80  ff.) ,  und  so  ist  auch  nicht  wahrscheinlich ,  daß  Theophrast 
auf  Grund  einer  solchen  über  die  ursprünglichen  Zeichen  ge- 
handelt habe.  Was  die  Scholien  zu  Dionys.  Thrax  geben,  kann 
uns  höchstens  als  die  Anschauung  alexandrinischer  Grammatiker 
gelten,  welche  das  von  Aristoteles  auf  empirischem  Weg  Er- 
mittelte durch  Hereintragung  eines  falschen  apriorisch-systemati- 
schen Motivs  berichtigen  wollten ,  weil  ihnen ,  in  Ermangelung 
inschriftlicher  Kenntnisse,  das  Ergebniß  des  Aristoteles  unver- 
ständlich bleiben  mußte. 

Da  wir  aber  keinerlei  positiven  Anlaß  haben,  die  Theorie 
von  den  16  Zeichen  auf  die  alexandrinische  Grammatik  zurück- 
zuführen, so  werden  wir  in  den  Ausführungen  der  Scholien  zu 
Dionys.  Thr.  doch  eher  den  erst  spät  von  griechischer  Seite  ge- 
machten Versuch  erkennen,  das  Ergebnis  empirischer  Alphabet- 
forschung römischer  Grammatiker,  dessen  Begründung  man  nicht 


Zur  Geschichte  des  griechischen  Alphabets.  379 

mehr  kannte,  den  Griechen  verständlich  zu  machen.  Dabei  blieb 
freilich  ein  übler  Widerspruch  stehen:  11  halten  diese  griechi- 
schen Grammatiker  nicht  für  ursprünglich,  weil  es  Zeichen  eines 
langen  Vokals  sei,  vergessen  aber,  was  sie  selbst  von  dem  H- 
Zeichen  aussagen:  daß  es  von  Hause  aus  Zeichen  des  Hauchs 
gewesen  sei  (p.  780,  28).  Die  Regel,  daß  die  Zeichen  für  die 
langen  Vokale  nicht  ursprünglich  seien,  ist  damit  durchbrochen. 
Daraus  folgt,  daß  weder  diese  Regel  noch  die  übrigen,  welche 
darauf  ausgehen,  das  Fehlen  von  Buchstabenbezeichnungen  in 
ältester  Zeit  auf  gewisse  Klassen  von  physiologisch  zusammen- 
gehörigen Lauten  zu  beschränken,  der  Theorie  von  den  16  lit- 
terae  priscae  den  Ursprung  gegeben  haben  oder  von  allem  Anfang 
an  unlöslich  mit  ihr  verbunden  gewesen  sein  kann.  Vielmehr 
scheint  diese  Theorie  ebenso  wie  die  von  den  18  litterae  priscae 
aus  vergleichenden  Alphabetstudien  hervorgegangen  zu  sein. 

Tübingen.  W.  Schmid. 


Phönizier  in  Pronektos  ? 

Stephanus  Byz.  p.  536  M. :  Hpovsx-oc,  ttoaic  Biiluvia? 
TTAr^aiov  T/jC  Z\p3-avr,c,  y^v  sxTiaav  Ooivr/s;.  Diese  Notiz  hat 
man  bis  in  die  jüngste  Zeit  hinunter  für  historisch  angesehn. 
Aber  ich  fürchte ,  die  Phönizier  sind  hier  auf  keinem  andern 
Wege  zu  y.~io-ai  geworden ,  wie  iu  Böotien  oder  auf  manchen 
griechischen  Inseln  (Roscher's  Lexikon  U  812  ff.).  Die  beiden 
Städte  lagen  in  der  Nähe  von  Astakos,  am  astakenischen  Meer- 
busen. Der  Eponymos  Astakos  aber  galt  als  einer  tojv  Xsyo- 
}X£Vü)v  ^TrapTWv  (Memnon  FHG.  HI  p.  586),  d.  h.  nach  der 
Jüngern  Auffassung  als  einer  der  mit  Kadmos  ausgewanderten 
Phönizier  (Androtion  FHG.  I  p.  373,  Roschers  Lexikon  II  879, 
106).  Die  Urbewohner  dieser  Gegend  werden  also  aus  dem- 
selben Grunde  zu  Phöniziern  gemacht  sein  wie  die  Thebaner, 
Theräer,  Taphier  und  andre  nichts  weniger  als  semitische  Hel- 
lenen- und  Barbarenstämme.  Die  Notiz  bietet  eine  erwünschte 
Bestätigung  für  meine  Annahme ,  daß  jene  Gegenden  in  den 
Kreis  der  Kadmossage  hineingezogen  seien ;  sie  ist  in  Roscher's 
Lexikon  Sp.   865  unter  nr.   79  nachzutragen. 

Tübingen.  O.  Crusius. 


Miscellen. 


6.     Zu  Boethius  de  consolatione. 

Für  mehrere  der  unlängst  von  Klußmann  und  S  t  a  n  g  1 
im  Philologus  Bd.  L  573  ff.  und  LI  483,  sowie  von  Bure  seh 
Leipz.  Studien  z.  kl.  Phil.  Bd.  IX  135  ff.  veröffentlichten  Ver- 
muthungen  stelle  ich  auf  Grund  von  Handschriften,  die  den  ge- 
nannten Herren  und  R.  Peiper  nicht  vorlagen,  in  Kürze  fol- 
gendes zusammen  und  lasse  hiebei,  wo  es  zweckmäßig  scheint, 
auch  von  den  älteren  Ausgaben  die  von  Obbarius  und  Vallinus 
und  von  den  Uebersetzungen  die  althochdeutsche  von  Notker 
(ed.  P.  Piper  Bd.  I)  und  die  griechische  von  Planudes  (ed.  Bd- 
tant)  zu  Wort  kommen. 

Das  von  Klußm.  für  p.  21,  25  ed.  Pp.  (nicht  21,  45)  ge- 
forderte atqui  statt  at  qui  steht  so  im  Vindob.  271  saec  X  und 
bei  Notker  (p.  47:  atqui]  .  .  .  triuuo  du  uueist  töh);  Planudes 
S.  16  alXo.  fAY]v. 

P.  26,  V.  8  bieten  auch  meine  Hss.  sämmtlich  das  verswi- 
drige magnumque  suis,  denn  daß  in  Paris.  15090  saec.  X  zuerst 
m.  \\sun^)  stand,  woraus  dann  m.  suis  korrigiert  wurde,  kann 
kaum  als  eigentliche  Variante  gelten.  Statt  wie  Klußm.  durch 
m.  servis  ^)  oder  Bur.  durch  m.  stultis  sucht  Vall.  durch  die  Um- 
stellung suique  magnum  (Betant  im  Text  S.  21  acpsispov) ,  Obb. 
durch    suisque    magn.    (Hs.   B^tants    ocpSTSpoic)    abzuhelfen;    auch 


*)  Vorn  scheint  ein  i  wegradiert  zu  sein ;  Barth  schlägt  risu, 
Peiper  uisu  für  suis  vor. 

^)  Ist  bei  Curtius,  bist.  AI.  ITI  2,  17  nicht  zu  lesen:  'nisi  servam 
(alte  Ausgaben:  suam)  naturam  plerumque  fortuna  corrumperet' ? 


Miscellen.  381 

Notker  S.  58  hat  hier  wie  so  oft  die  Wortstellung  geändert  und 
schreibt:  et  monstrat  suis  magnum  ostentum-^  —  Vatic.  3363  saec. 
X  hat  zu  suis  das  Scholion  'qui  in  ea  sperant',  und  im  Wal- 
lersteinensis  3  (zu  Maihingen)  saec.  X  steht  üb.  d.  Z.  'secutoribus'. 

P.  31,  V.  16  wird  donis  ^  welches  Klußm.  und  Bur.  statt 
bonis  verlangen,  auch  durch  den   Vindob    271   empfohlen. 

P.  32,  17  übersieht  Klußm..  daß  sich  Peiper  für  sein  asyn- 
detisches pudicitia  pudore  auf  den  Rehdigerianus  I  beruft ;  mit 
diesem  stimmt  nicht  nur  Paris.  7181  X,  sondern  auch  die  man. 
1  des  Aurelianensis  226  X  und  des  Vatic.  3363  überein,  und 
im  Vatic.  3865  X — XI  steht  über  pudititiae  (Plan.  S.  26  ow- 
cppoauvr^c)  die  Variante  vel  pudititia.  Notker  liest  S.  79  pudi- 
citia pudore  und  übersetzt:  in  chiuski.  ünde  erhafti  sih  fürn^- 
mende. 

P.  66 ,  V.  1  kann  für  das  von  Buresch  (nach  mehreren 
Hss.,  darunter  Notk.  S.  167)  postulierte  devio  weiterhin  Monac. 
19452  XI  und  die  man.  I  des  Paris.  6401  XI,  für  Wegradie- 
rung des  s  in  devios  (Plan.  S.  54  7:Xa!Io|j.£vo'Jc)  der  Laudunensis 
439   X  und  Wallerstein,   angeführt  werden;  Obb.   'divio'. 

P.  85,  91  wünscht  Stangl  ex  altero  altero^);  so  stand  ur- 
sprünglich im  Par.  15090,  doch  wurde  bald  die  Aenderung  al- 
tero ex  altero  (so  Obb.  und  Vall.)  vorgenommen;  Notker  S.  219: 
'ex  altero  fidem  trahente  altero']  Sangall.  844  X  ex  altero  und 
dazu  am  Rand  vel  altero-^  bloß  ex  altero  haben  Par.  7181,  Vat. 
3363,  Vindob.   271,  Wallerst. 

P.  108,  25  schreibt  laut  Peipers  Apparat  die  Regensb.  Hs. 
nicht,  wie  Klußm.  angibt,  mit  dem  Wallerst.  rebus  regendis^  son- 
dern rebus  gerendis^  eine  Lesart,  welche  schon  von  Obb.  u.  Vall. 
aufgenommen  ist  und  welche  Vind.  271  und  Paris.  15090  im 
Text  und  Sangall.  844  als  Variante  am  Rand  haben,  während 
in  letzterer  Hs. ,  wie  auch  in  Paris.  7181,  Paris,  nouv.  acq. 
1478  XI,  Aurelian.  226  der  Text  regendis  (ohne  'rebus')  auf 
weist;  Notker  274:  regendis  rebus-,  Glosse  in  Paris.  15090:  vel 
gerundis  sive  regendis-,  sowohl  im  Vat.  3363  als  im  Landun.  439, 
in  welch  beiden  'rebus'  fehlt,  ist  innerhalb  des  Wortes  reg(en)dis 
eine  Rasur  ^)  von  3,  bzw.  2  Buchstaben ;  Planudes  S.  88  toXc, 
ouaiv  £©'  to   oiotxoTvTo. 


^)  Wegen    der  Wortstellung   vgl.  Thielmann    in  Wölfflins  Archiv 
VII  359. 

*)  Vat.  regen/U/ l/dis,  auf  der  Rasur  steht  nochmals  iV";  Laud.  reg  \\ 
11  dis  u.  über  d.  Z.  eine  Glosse  ausradiert. 

Speier.  G.  Schepß, 


382  Miscellen. 

7.     Philologische  Streifzüge  in  den  Talmud. 

1.      Zu  Sc  hol.  Aristoph.   Plut.    10  5  4. 
Zu  den  Worten  des  Aristophanes,  Plutos   1053  f.: 

woTTSp  iraXatav  sipsaiwvr^v  xauasxai. 
findet   sich   im    Venetus    u.  a.    das  Scholion :    aT£cpava)|xaTa 
xal  £0);  T?!?  aYj|ji£pov  l^ouoiv  oi  'E  ß  p  al  oi  £7:dv(ü  täv  TpaT:£C(i)V 
TÄv  xapTTwv  lac  dirapy^d?  £v  xaiptp    iivi    xauTai;    dv£xp£}xva>v,    Iv 
8£  £T£pcp  Ixaiov. 

Unter  diesem  xaipoc  Tic  ist  das  Hüttenfest  der  Juden 
im  Herbste  zu  verstehen ,  an  welchem  dieselben  (7  Tage  lang) 
in  Hütten  wohnen  sollen  (vgl.  3.  Mose  XXIII,  33  ff.  und  5. 
Mose  XVI  13  ff.).  Dem  Wesen  eines  Erntefestes  entspre- 
chend bringt  man  in  einer  solchen  Hütte  über  dem  Tische  eine 
Art  von  Erntekränzen,  Gewinde  mit  allerlei  Früchten, 
an,  die  schon  im  Jerusalemischen  Talmud  erwähnt  werden :  jerus. 
Beza  I.  riDID  ^"IltO^y  „die  Kränze  der  Hütte",  jerus.  Sukka  I. 
]^"1120^^  m  n7in  „wenn  man  in  der  Hütte  Kränze  anbringt". 
Mit  dem  neuhebräischen  "11tO''y  ist  genau  gleichbedeutend  das 
0T£cpdv(ü[i-a  des  Scholiasten.  An  ein  Opfer  der  Erstlings- 
früchte haben  wir  hier  bei  onrap/ai  nicht  zu  denken.  Richtig 
ist  nur ,  dalJ  die  ersten  Früchte  zum  Aufhängen  genommen 
werden,  meist  noch  in  unreifem  Zustande.  Daraus  erklärt 
sich  auch  das  von  dem  Scholiasten  erwähnte  Verbrennen  „zu 
anderer  Zeit",  d.  h.  nach  dem  Hüttenfeste:  die  Früchte  sind 
nämlich  dann  zur  Verwendung  schwerlich  geeignet.  Ein  Ver- 
brennen derselben  wird  zwar  meines  Wissens  nirgends  ge- 
boten, kann  aber  sehr  wohl  irgendwo  üblich  gewesen  sein  *). 

2.     Zythos. 

Ein  Rezept  für  ägyptisches  Bier  ist  abgedruckt  bei  Ber- 
thelot et  Ruelle,  Collection  des  alchimistes  grecs,  Texte  grec  p. 
372.  Vgl.  dazu  K.  Wessely,  Zythos  und  Zythera:  Jahresber.  d. 
k.  k.  Staatsgynm.  Hernais  1887,  S.  38  ff.  —  Ein.  besonderes 
Bräu  war   das  Pelusische,  dessen  Columella  X  11 4  erwähnt : 

iam  siser  Assyrioque  venit  quae  semine  radix 

sectaque  praebetur  madido  sociata  lupino 

ut  Pelusiaci  proritet  pocula  zythi. 
Nach  Wessely  S.  39  ist  siser  =  Sium  Sinarum  L.,  Assyria  ra- 
dix =  radix  Syriaca ,  'Radieschen,  Rettig',  die  Wolfsbohne 
diente  vielleicht  zur  Erzeugung  eines  bitterlichen  Geschmackes. 
Anderswo  mischte  man  andere  Stoffe  bei.  Im  babyloni- 
schen Talmud  Pesachim  42  b  wird  erwähnt  ''"li^DH  DirT't  „das 
ägyptische  C^^oc".     Es    besteht    hier   aus    einem  Drittel  Gerste, 


•=)  [Vgl.  Mannhardt  WFK.  I  282  f.  II  215  ff,  222  f.     Cr.]. 


Miscellen.  383 

einem  Drittel  ^^DDllp  ^^carthamus'-'-  d.  i.  Safflor,  und  einem 
Drittel  i^Ty}^  d.  i.  Salz.  —  Safflor  setzte  man  vielleieht  we- 
gen seiner  schönen  rothen  Farbe  zu.  Aber  ein  Drittel  Salz  ? 
Sonderbarerweise  hat  noch  Niemand  daran  gedacht,  daß  ein  so 
versalzenes  Bier  ungenießbar  wäre.  Ich  lese  nicht  ^^^70  milchcL 
„Salz",  sondern  t»^ni'!JD  mällächä  (aramäisch  ==  ^yh'O)  „Melde", 

aXi}io; ,  ein  salatähnliches  Gewächs ,  dessen  junge  Blätter  den 
Armen  als  Speise  dienten. 

Das  Cui>oc  wurde  nach  Schabbath  156  a  und  Berakhoth 
38  a  auch  als  Heilmittel  gebraucht.  —  Wenn  an  der  oben  an- 
geführten Stelle  Pesachim  42  b  einer  Ansicht  Erwähnung  ge- 
schieht, daß  Weizen  statt  Gerste  verwendet  werde ,  so  be- 
zieht sich  dies  in  Wahrheit  nicht  auf  ägyptisches  Bier ; 
vgl.  Theophrastos   de    caus.    plant.   VI   11,   2:    oiov    o)?    oi    tou? 

OIVOUC  TTOIOUVTS?  £X  TU)V  Xpil^WV  X  tt  l  T  (0  V  TT  U  p  O)  V  Xal  TO  £V 
Al^UTTTü)    X7A0U[X£V0V    C'J^O?- 

3.     Zu  Oinomaos  von  Gadara. 

lieber  die  Lebenszeit  des  Oinomaos  von  Gadara  herrscht 
noch  immer  keine  Einigkeit.  Th.  Saarmann,  de  Oenomao 
Gadareno  (Tübinger  Dissertation  1887)  p.  5  schenkt  —  im  An- 
schluß an  E.  Rohde,  Rh.  Mus.  XXXIII  171  —  dem  Berichte 
des  Suidas  Glauben :  Ysyovojc  ou  iroXÄco  irpsaßüTspoc  IIopcpopiou, 
dessen  Geburt  232  oder  233  fällt.  Abweichend  meldet  Euse- 
bios  Chron.  (ed.  Schöne  II  164),  daß  unter  Hadrianus  blühten 
Si^Toc  cpiAoaocpoc  xal  'AyocÖOjGouXoc  xai  Oivdjxao?  SYvwpiCsto. 
Vorhergeht:  IlXouTapy^oc;  Xatpwvsuc  cptX&aocpo?  STiiTpo'ircUSiv  YX- 
XaSoc  UTuo  Tou  autoxpatopoc  xar£aTai)r^  Yr^paioc.  Zeller,  Die 
Philosophie  der  Griechen  TU  1^  S.  769  glaubt  an  einen  Irrthum 
des  Suidas  und  setzt  den  Oinomaos  ins  2.  Jahrhundert.  Dazu 
stimmen  die  Ergebnisse  von  Ivo  Bruns,  Lucian  und  Oeno- 
maus,  Rh    Mus.  XLIV  388  *). 

Völlig  gesichert  wird  nun  diese  letztere  Ansetzung  durch 
die  in  Talmud  und  Midrasch  bezeugte  Tliatsache,  daß  Oinomaos 
mit  dem  jüdischen  Gesetzeslehrer  Rabbi  Mei'r,  welcher  um  130 
ein  Jüngling  war^),  freundschaftlich  verkehrte.  Daß  unter 
nnjin  D1D"'in&<  Ablmimos  haggardi  (statt  nHJH  vielmehr  niJin 
haggadri  „der  Gadarener")  Oinomaos  von  Gadara  zu  verstehen 
ist,  darf  als  ausgemacht  gelten  ^). 

Nach  Chagiga  15  b  fragte  <Abh>nimos  der  Gadarener  den 
R.  Mei'r:  „Wird  denn  nicht  jede  Wolle,  die  in  den  Färbekessel 
fällt,  auch  gefärbt  herauskommen?"  Die  Frage  bezieht  sich  auf 
das  Verhältnis  Me'irs  zu  seinem  abtrünnigen  Lehrer  Elischa  ben 

*)  [Und  K.  Buresch  ,    der  die  Frage  Klaros  S.  63  ff.    ausführlich 
bebandelt.     Cr.]. 

^)  Ad.  B  1  u  m  e  n  t  h  a  ],  Rabbi  Meir,  S.  27. 
2)  Das.  S.  115  und  S.  137  f. 


384  Miscellen. 

Abhuja.  Mei'r  antwortete :  „die  Wolle ,  welche  am  Leibe  des 
Schafes  rein  war,  wird  rein  herauskommen,  andere  nicht",  d.  h. 
einem  von  Hause  aus  gottesfürchtigen  Schüler  schadet  die  Ke- 
tzerei nicht  (vgl.  J.   Levy,  Neuhebr.  u.  chald.  Wörterb.  II  231). 

Midrasch  Ruth  rabba  zu  I  8 :  dem  Oinomaos  von  Gadara 
war  die  Mutter  gestorben,  weshalb  R.  Mei'r  hinaufging,  um  ihn 
zu  besuchen.  Er  fand  ihn  mit  den  Seinigen  in  tiefer  Trauer. 
Einige  Zeit  darauf  starb  ihm  der  Vater,  und  R.  Mei'r  ging  wie- 
der hinauf,  um  ihn  zu  besuchen  :  da  fand  er  ihn  und  seine 
Leute  bei  ihrer  gewöhnlichen  Arbeit.  R.  Meir  sagte :  „Mir 
scheint ,  als  wenn  dir  deine  Mutter  lieber  als  dein  Vater  ge- 
wesen wäre ".  Oinomaos  erwiderte :  „  Sagte  nicht  Noomi  zu 
ihren  Schwiegentöchtern  :  „Jede  kehre  zum  Hause  ihrer  Mutter 
zurück",  und  nicht  „zum  Hause  ihres  Vaters'^?  Darauf  R. 
Meir:  „Du  hast  recht,  denn  bei  Heiden  steht  die  Vaterschaft 
nicht  fest"  ^). 

Bibelkundig  erscheint  Oinomaos  noch  in  einer  anderen  Ue- 
berlieferung  (Genesis  rabba  sect.  65;  Einleitung  zu  Ekha  rab- 
bati ;  Pesikta  des  R.  Kahana,  Piska  15):  R.  Abba  bar  Kahana 
sagte :  Es  sind  unter  den  Völkern  der  Welt  nicht  wieder  solche 
Philosophen  erstanden  wie  Bileam  *)  und  Oinomaos  von  Gadara. 
Die  Völker  der  Welt  gingen  zu  Oinomaos  von  Gadara  und 
sprachen  zu  ihm:  „Können  wir  uns  wohl  an  diese  (jüdische)  Na- 
tion machen?"  Er  antwortete  ihnen :  „Gehet  und  besuchet  ihre 
Bet-  und  Lehrhäuser.  Wenn  ihr  dort  Kinder  findet,  die  lebhaft 
ihre  Stimme  ertönen  lassen,  so  könnt  ihr  euch  nicht  an  sie  machen, 
sonst  allerdings;  denn  sie  haben  von  ihrem  Stammvater  (Isak)  die 
Versicherung  erhalten:  ^die  Stimme  ist  die  Stimme  Jakobs,  und 
die  Hände  sind  die  Hände  Esaus"  (1.  Mose  XXVII   22). 

Den  Juden  mußte  Oinomaos ,  den  Julianus  als  Zerstörer 
der  Volksreligion  sehr  hart  beurtheilt  (Orat.  VII  S.  209  B),  be- 
sonders groß  erscheinen,  und  die  jüdische  Ueberlieferung  bestä- 
tigt Zellers  Vermuthung ,  „daß  sich  Oenomaus  in  aufPallender 
Weise  von  der  herrschenden  Sitte  und  Denkweise  entfernte.*'* 

Wenn  R.  Me'ir  —  der  allerdings  auch  sonst  edel  erscheint 
—  den  Satz  aussprach  ( Sanhedrin  59  a,  Baba  qamma  38  a, 
'Abhoda  zara  3),  daß  ein  Heide,  welcher  die  Vorschriften  des 
Sittengesetzes  beobachte ,  dem  jüdischen  Hohenpriester  gleich- 
stehe :  so  mögen  seine  persönlichen  Erfahrungen  im  Verkehr 
mit  Oinomaos  von  Gadara  dabei  nicht  ohne  Einfluß  gewesen  sein. 

^)  Vgl.   Incantamenta    magica    ed.    Heim  (Lips.   1892)   S.  474  A. : 

„Lex  erat  magorum,  matrem  in  carminibus  nominari sed  nomen 

patris  magi  non  postulabaat ,  quod  multi  dTrctxopes,  ut  ait  Wes- 
sely,  ignorabant". 

^)  Der  bekannte  heidnische  Prophet:  4.  Mose  XXII  fgg. 

Mülhausen  im  -Elsaß.  Heinrich  Leioy. 


April  —  Juli  1893. 


XIX. 
Die  etoY]  des  daktylischen  Hexameters. 

Ein  Beitrag:  zur  Geschichte  der  griechischen  Metrik. 


Unter  die  stets  wiederkehrenden  Themata  der  spätgriechi- 
flchen  Metrik  gehören,  wie  die  oiacpopoci  und  iraÖrj^  auch  die 
Ei'oTi  des  daktylischen  Hexameters.  Wie  jene  sind  sie  in  meist 
anonymen  und  pseudonymen  Traktaten  in  griechischen  Hand- 
schriften der  späten  Jahrhunderte  besprochen,  und  solche  Trak- 
tate sind  sicher  noch  in  großer  Zahl  zu  finden.  Die  mir  be- 
kannten und  zugänglichen  Traktate  sind  folgende: 

scholia   Hephaestionea   B  (ed.  Hoerschelmann ,    Dorpati    1882) 

p.   24,   19   sqq. 
*pseudo-Herodianus  (A[necdota]  V[aria]  I  ed.  Studemund,  Be- 

rolini   1886)  p.   186  sqq. 
*Isaac  monachus  (Anecdota  Graeca  ed.  Bachmann,  II,  Lipsiae 

1828)  p.   184  sq. 
pseudo-Draco  (ed.  G.  Hermann,  Lipsiae  1812)  p.   141   sq. 
*pseudo-Hephaestion  (ed.  zur  Jacobsmühlen,  Argentorati  1886), 

§  28  a. 
*tractatus  Harleianus  (ed.  Studemund,  ind.  lect.  Vratislav.  hib. 

1887/8)  §  19  c. 
codex  Ambrosianus  C.  222  inf.  ord.  fol.  81  r  (A.  V.  I  p.  246). 
pseudo-Hephaestion  §  14. 
pseudo-Plutarchus  (ed.  Studemund  in  Philologus  XLVI  p.  27  sqq.) 

c.  I  §  2. 
Heliae  monachi  interpolatio  c.  H  §  5  (A.  V.  I  p.   174). 
pseudo-Hephaestion  §  3. 
codex  Parisinus  1983  fol.  3v  (ed.  Studemund  in  N.  Jahrb.  f. 

Phil,  und  Paed.   131,  1885,  S.   754  f.). 

Philologus  LH  (N.F.  VI),  3.  25 


386  Ludwig  Voltz, 

pseudo-Moschopulus  (ed.  Titze,  Lipsiae  1822)  p.  46  sq. 
Eustathius  (ed.  Stallbaum,  Lipsiae  1825  sqq.)  p.  1676,  15  sqq. 
zu  X  128. 

L  Eustathius  nennt  4,  die  schol.  Heph.  B  kennen  6,  die  meisten 
anderen  der  anonymen  Abhandlungen  zählen  9,  einige  (die  mit 
*  bezeichneten)  12,  ja  14  zior^  des  versus  heroicus.  Als  ur- 
sprünglich hat  Hoerschelmann  („Ein  griechisches  Lehrbuch  der 
Metrik",  Dorpat  1888,  S.  15)  die  Zahl  6  aufgestellt  5  wie  aus 
dieser  die  anderen  entstanden  sind,  habe  ich  kurz  in  den  „Com- 
mentationes  in  honorem  Guilelmi  Studemund",  Argentorati  1888, 
p.  81  und  88  angedeutet.  Wir  werden  darauf  zurückzukommen 
haben.  Hauptsächlich  soll  jedoch  hier  die  Zusammengehörigkeit 
der  Traktate  behandelt  und  gezeigt  werden,  wie  im  einzelnen 
die  scheinbar  verworrenen  Fäden  der  Beziehungen  laufen. 

1.  Sie  gehen  von  dem  Abschnitte  der  schol.  Heph.  B  p. 
24,  19  sqq.  aus.  Diesem  steht  zweifellos  am  nächsten  ps.-He- 
rodian  A.  V.  I  p.  18 G  sqq.  und  zwar  in  dem  durch  die  mei- 
sten der  bekannten  Handschriften  überlieferten  Wortlaut.  Die 
Abweichungen  sind  bedeutungslos.  Vielfach  ist  die  völlige  Ue- 
bereinstimmung  erst  durch  Korrekturen  hergestellt,  ohne  daß  je- 
doch auf  eine  andere  Herkunft  des  Grundtextes  von  ps.-Hero- 
dian  geschlossen  werden  kann.  Wir  haben  vielmehr  eine  dop- 
pelte ,  verschiedenzeitige ,  freiere  und  genauere  Benutzung  der 
schol.  Heph.  B  im  Text  und  den  Korrekturen  bei  ps.-Herodian 
vor  uns.  Im  einzelnen  dies  zu  verfolgen  lohnt  nicht.  Interes- 
sant ist  nur  die  Erklärung  des  Tpa}(6?.     Es  lehren: 

schol.  Heph.   ß  ps.-Herodian 

Tpay'j?    hi   £gtiv    6    tov    ^u&f;.6v    Ttöv     xpa/öc    hi    ^Citiv    6    xov    ^oiCov    twv 
cp^dyywv    Ix  Tpa/uxepwv  Xlgetov    auv-     cp^oyYtüv  auvtaxas,  tus  F  363. 
laxüiv,  otov  r  363. 

Die  bessere,  wenn  auch  nur  bedingt  verständliche  Erklärung  ist 
die  der  schol.  Heph.  B.  Aus  einem  Exemplar ,  in  dem  die 
Worte  £x  Tpa^uTspojv  As^swv  irgendwie  ausgefallen  waren,  schöpfte 
der  urcodex  ps.-Herodians  seine  Weisheit.  Und  nun  mußte  ge- 
bessert werden,  um  einen  Sinn  herauszubekommen.  Die  Mehr- 
zahl der  ps.-Herodiancodices  giebt  den  eben  abgedruckten  Text. 
Der  poTCov  statt  des  puBjjLOv  der  schol.  Heph.  B  ist  natürlich 
nur  ein  neuer  Fehler,  und  nicht  besser  ist  das  puCov  des  codex 
E  [Laurentianus  LVI  16,  vgl.  A.  V.  I  p.  167  sq.].  Verständ- 
lich ist  nur  das  in  dem  ^inen  codex  K  [Venetus  Marcianus 
CCCCLXXXIII,  vgl.  A.  V.  I  p.  165  sqq.]  des  ps.-Herodian 
Ueberlieferte :  T^cnybc.  03  sariv  6  tto  poi'C«)  tov  (p^ldyyov  aovioia?, 
(üc  r  363.  Studemund  in  N.  Jahrb.  f.  Phil,  und  Paed.  95, 
1867,  S.  622  wollte  dies  als  richtiges  Lemma  und  die  Abwei- 
chungen   der   anderen  Hss.    sowohl    wie   auch   die  Fassung   der 


Die  sI'Syj  des  daktylischen  Hexameters.  387 

schol.  Heph.  ß  als  einfache  Besserungsversuche  angesehen  wis- 
sen, zumal  da  K  auch  in  der  Erklärung  des  £i8o?  (T:a&o<;)  Xa~ 
^(Cf-^bv  den  Schlüssel  zum  Richtigen  giebt  (a.  a.  0.  S.  621).  Doch 
sind  die  Zeugnisse  der  seitdem  hinzugekommenen  Handschriften 
des  ps.-Herodian ,  welche  sämmtlich  6  tov  pol^ov  xüjv  cpöoyYtüV 
haben,  —  der  codex  ß  [Barberinus  I  19  fol.  71  v,  vgl.  A.  V.  I 
p.  187]  allerdings  tov  erst  auf  Rasur  (für  T-to,  oder  für  oiav?) 
— ,  geeignet,  die  Lesart  von  K  trotz  Studemunds  Parteinahme 
als  „reine,  kühne  Conjectur"  erscheinen  zu  lassen,  was  ja  nicht 
ausschlösse,  daß  K  zum  Xocyccpo;  doch  das  einzig  Richtige  bietet. 
Die  Zahl  von  12  siotj  bei  ps.-Herodian  ist  entstanden  durch 
Kombination  der  6  siSyj  aus  den  schol.  Heph.  B  mit  den  6 
Tia&Yj ,  wie  in  den  comm  in  hon.  Gr.  Studemuud  S.  88  ange- 
deutet. Diejenigen  Traktate,  welche  14  sioy]  (:ra&Yj)  des  Hexa- 
meters kennen ,  hängen  mit  ps.  -  Herodian  eng  zusammen.  Es 
sind  dies:  ps.-Hephaestion  §  28a,  tractatus  Harleianus  §  19c, 
Isaac  monachus  p.  184  sq.,  ps -Draco  p.  141  sq.  Die  Zahl  14 
und  die  regelmäßige  Reihenfolge  sind  in  folgender  Weise  zu 
Stande  gekommen: 

ps'-Herodian  zählt  auf: 

1)  iaoi^ovoi  5)  |Jie(oupos  9)  XoyoetSi^c 

2)  d-TjpTtau.^voc  6)  rpccjui  10)  Ttpox^cpotXo; 

3)  dx^cpocXo;  7)  {xctXaxostSi^;  11)  acpyjxtas 

4)  Xayapo;  8)  xaxdcpoovo;  12)  ooXi^^doupoc. 

Hiermit  wird  Hei.  mon.  app.  H  (A.  V.  I  p.  184)  verglichen 
und  verbunden ;  sie  nennt : 

dx^cpaXos  =  3  Xayapd;  =  4 

Tipox^cpaXos  =   10  [xeb'jpos  =  5 

7rpoxo/>.to?  [xaxpoSxeXigi;. 

Hierbei  ergeben  sich  als  neu:  TTpoxoiXto?  und  {xotxpoaxsXYj?.  Diese 
werden  als  13.  und  14.  elooc  angefügt.  Und  so  weisen  ps.-He- 
phaestion und  der  tractatus  Harleianus  nachstehende  Reihe  auf: 

1)  {ad/povos  6)  Tpa/Ui  11)  Of^rjx^as 

2)  dnrjpxtafx^voc  7)  (xaXaxoetSiqs  12)  SoXt/doupo? 

3)  dxicpaXo;  8)  xaxdcpuivo;  13)  Tcpoxo^Xioc 

4)  Xayapd?  9)  Xofozihrii  14)  [xaxpocJxeX/jC. 

5)  {Jiefoopo;  10)  Tcpox^cpaXoi; 

Isaac  monachus  nimmt  aus  ps.-Herodian  nur  die  6  echten  siStj 
und  die  Erkenntnis ,  daß  auch  die  Tcabri  als  sIoyj  gezählt  wer- 
den.    Er  zählt  auf: 

Tzd^  nicht  aus  Hei. 
mon.  app.  II,  sondern 
e?STj  nach  ps.-Herodian:  ?öd^povos  aus  anderer  Quelle*):  rpox^cpaXoc 

d7nrjpxia{x^vo?  dx^cpaXos 


*)  Comm.  in  hon.  G.  Studemund  p.  87  und  Anm.  2. 

25* 


388  Ludwig  Voltz, 

(jiaXaxoetSiQS  ^)  Tipoxo^tos 

xaxdcpojvos  Xayapö? 

Tpa^6s  8oXt)^doupoc 

XoyoetSi^S.  (xetoupos. 

Eine  Vergleichung  mit  einer  Darstellung  der  14  siotj  ließ  als 
neu  und  noch  nicht  genannt  übrig :  acprf/iac  und  jjia/poaxsXYj«;. 
Diese  stehen  denn  auch  bei  Isaac  mon.  an  13.  und  14.  Stelle, 
wobei  der  jjiaxpoaxeXTjc  als  identisch  mit  dem  SoXi^doupo?  er- 
kannt wird. 

Ps.-Dracos  8  £i8yj  sind  auf  folgende  Weise  zu  stände  ge- 
kommen. Seine  Tra^Tj,  welche  p.  137  sq.  besonders  abgehandelt 
werden,  heißen: 

|j!.axpoxlcpaXov  öcxicpaXov 

Tipoxo^Xiov  (AeadxXaaxov 

{xaxpocxeX^C  p-e^oupov. 

Durch  Isaac  mon.,  seine  Quelle,  war  er  an  die  Zahl  14  gebun- 
den. Da  er  trotz  seiner  abweichenden  ira&ri  -  Namen  unter- 
schied, welche  von  den  14  er  schon  als  ^za.^r^  besprochen]  hatte, 
blieben  ihm  nur  8  sior^  übrig  : 

löd/povos  xaxdcpwvo? 

a7i7]pTi(j(i.^vos  Tpa/6s 

hokijöoupoi  XoyoeiSVj? 

(jLaXaxoeiSi^i;  acprjxt'as, 

genau  in  der  Eeihenfolge  wie  bei  Isaac,  dessen  Einsicht  in  die 
Identität  von  fjiaxpooxsXY)?  und  SoXi^doupo;  er  p.  137,  25  nicht 
ungenützt  läßt. 

Im  Texte  schließt  sich  von  den  genannten  Abschnitten  am 
engsten  an  ps  -Herodian  die  Darstellung  der  6  eigentlichen  sI'Stj 
bei  Isaac  monachus  p.  184  sq.,  und  zwar  steht  sie  dem  Wort- 
laut am  nächsten,  den  der  codex  B  (vgl.  A.  V.  I  p.  185  sqq.) 
nach  der  Korrektur  bietet.  Am  deutlichsten  zeigt  sich  dies  in 
der  Erklärung  des  jiaXaxoeiSYjc ,  wo  B  am  Rande  und  Isaac, 
und  nur  diese  beiden,  sagen :  6  xaXai?  xal  ou  jStaitüc,  äXXa  Xzlwc, 
£[jL7riTUT(uv  xaXc,  axoaXc,  wobei  kaum  aus  Isaac  in  B  korrigiert  ist. 
Für  das,  was  in  B  in  der  Korrektur  zum  d7rYjpTia[x£vo?  notiert 
wird :  od^av  xal  tyjv  Siavoiav  Tiaoav  l^^wv  iv  eauTco,  giebt  Isaac 
mon. :  auvxa^tv  Tcaaav  xai  tyjv  Siavoiocv  dy^iov  ev  sauitj).  Neben 
ps.-Herodian  hat  Isaac  mon.  übrigens  noch  eine  andere  Vorlage 
eingesehen:  die  schol.  Heph.  B  selbst,  denn  er  allein  hat  die 
dort  und  sonst  nirgends  vorkommende  Erklärung  des  xpa^^u?: 
6  Tov  pu{)jjiov  TÄv  cpi}dYY(DV  £x  Tp(X)*^UT£pa)V  X£^£a)V  aüvt.ata)V; 
die  Erklärungsweise  seiner  Hauptquelle  war  ihm  wohl  zu  dunkel. 
Die  Thatsache,  daß  Isaac  mon.  zwar  14  eiStj  aufzählt,  aber  ge- 


*)  Der  Grund  für  die  Anordnung  fxaX.  xa.  rp.  statt  der  sonst  üb- 
lichen ist  nicht  ersichtlich. 


Die  s'iOYj  des  daktylischen  Hexameters.  389 

rade  die  bemerkenswerthen  Stellen,  13  und  14,  selbständig  zu 
erklären  versucht,  führt  uns  zu  folgenden  Schlüssen :  Isaac  mon. 
bearbeitete  zuerst  seine  6  iza^-q  und  versah  sie  mit  dem  ab- 
schließenden Satze  p.  185,  3  sqq.,  schob  sie  dann  in  die  aus 
ps.-Herodian  (Rec.  B)  genommen  6  echten  siStj  ein  und  entnahm 
schließlich  aus  einem  Traktat  mit  14  sI'Syj  die  Namen  seiner 
beiden  letzten.  Ist  dies  einfach  wieder  ps.-Herodian  gewesen, 
nur  daß  er  statt  3  unerklärter  siSy]  (10. — 12.)  deren  5  hatte, 
die  beiden  letzten  nochmals  angehängt,  wie  früher  10.  — 12.? 
Also  eine  Mittelstufe  zwischen  unserem  ps.-Herodian  und  z.  B. 
ps.-Hephaestion  §  28  a?  Dafür  spräche  die  selbständige  Erläu- 
terung des  acpr^/iac  ^).  Aber  nur  dafür?  oder  kannte  Isaac  mo- 
nachus  nur  unseren  ps.-Herodian  und  kombinierte  damit  selb- 
ständig einen  anderen  Traktat?  Darauf  weist  seine  Erklärung 
des  14.  stSo?,  des  [xaxpoaxsXrjt;,  welche  derjenigen  der  Hei.  mon. 
app.  II  (A.  V.  I  p.  184)  sehr  nahe  steht  ^).  Den  acprf/ia;,  sein 
13.  £100;,  fand  er  nur  im  ps.-Herodian,  —  den  er  also  auch 
sicher  vor  der  Hei.  mon.  app.  II  benutzte  — ,  und  zwar  dort 
ohne  jede  Erklärung ,  mußte  diese  also  auch  bei  Kenntnis 
der  Hei.  mon.  app.  H  selbst  finden.  Beide  Möglichkeiten  sind 
gegeben. 

Isaac's  Kopist  ps.-Draco  p.  141  sq.  bringt  in  der  Einlei- 
tung zu  seinen  8  sI'öt]  an  dritter  Stelle  den  TrpoxicpaXoc;,  in  der 
Abhandlung  selbst  an  dritter  Stelle  den  8oX[.)(öoupo;.  Gedan- 
kenlos hat  er  Isaac's  einleitende  Liste  abgeschrieben:  iad}(povo;, 
dnYjpTtafxsvoc,  :rpo7C£cpaXoc ,  bei  der  Erklärung  aber  die  richtige 
Auswahl  getroffen:  lad^^povo;,  airyjpTLOfxsvoc,  hoXr/OQD^oc,  etc. 

Weiter  von  dem  Wortlaut  der  schol.  Heph.  B  und  ps.-He- 
rodians  entfernen  sich  ps.-Hephaestion  §  28  a  und  der  tractatus 
Harleianus  §  19  c.  Sie  sind  aufs  engste  verwandt.  Hervorge- 
hoben sei  die  geschwätzige  Erklärung  des  aiiTjpTiafxsvo; : 

ps.-Heph.  §.  28  a  tract.  Harl.  §  19  c 

aTnrjpxiafx^vo?    daxlv    6    ttjv  Tiäaav  ev-  d7nrjpTia(j.£vos  6  ttjv  Ttaaav  2vvotav  Tce- 

voiav  TreptXafxßavwv  Iv  ^auxtp,  tiüv  ak-  piXa|Aßavü)v    Iv    lauxtp    xal    fXT)  Tcepio- 

Xojv    öTt^tov    (j.-))    TiiT  {8ttp   [j(.£Tp(p  7:e-  pi'Ctüv  xrjv  Tüiv  aXXuJV   cx^^wv   evvotav 

piopiC(5vx(ov  xr]v  evvotav,  dXkä  xal  im-  h    xi{i    ISftp    {ji^xpip    t]    iTznzkixiO'^  xiq 

•rcXexofjidviov  XTj  xr);  dvvo^czi;  7repiXig4'et.  xt)?  dvvo^a?  TceptXi^cJ^ei, 

wobei  ps.-Heph.  zweifellos  das  Richtigere  giebt  (vgl.  m.  Diss. 
„de  Helia  monacho,  Isaaco  monacho,  pseudo-Dracone,  scriptoribus 


')  Isaac  mon.  soll  hierbei  nach  Hoerschelmann,  Philologus  XL VII 
(N.  F.  1),  S.  3  mit  gewissem  Judizium  verfahren  sein ;  jedenfalls  mit 
wenig  Glück. 

*)  Daß  er  sich  die  dortige  famose  Explikation  zum  Trpoxo^io;  hat 
entgehen  lassen,  kann  man  verstehen:  den  7rpoxo{Xtos  hatte  er  ja  schon 
abgehandelt  und  zwar  nach  einem  ganz  anderen  Gesichtspunkte. 


390  Ludwig  Voltz, 

metricis  Byzantinis",  Argentorati  1886,  p.  32).  Ferner  die  blöd- 
sinnige Definition  des  xpayuc :  ipa/u?  sonv  6  tyjv  cppaotv  xpa- 
)(UV(DV  8ia  zr^Q  täv  cpojvr^svTCDV  (cpojvwv  ps.  -  Heph.  cod.  M ,  cpo)- 
vojVTwv  PE)  ouv&TjXTjc.  Als  ob  die  Menge  der  cpojVTjsvTa  den 
Vers  r  363 :  xpiybd  ts  xai  xsipa/^a  StaTpucpev  exTisos  X^'^P'^'? 
rauh  machte ! 

2.  Den  eben  betrachteten  Traktaten  steht  eine  andere 
Gruppe  gegenüber.  Dies  sind:  Heliae  monachi  interpolatio  cap. 
II  §  5 ,  cod.  Ambr.  C  222  inf.  ord.  fol.  81  v,  ps.  -  Hephaestion 
§14,  ps.-Plutarch  cap.  I  §  2.  Sie  scheiden  sich  deutlich  von 
Gruppe  1.  Uebereinstimmend  geben  sie  beim  dTTr^pTLaixsvo?  für 
das  otavotav  jener  oo^av;  beim  Xa^apo;  für  aufiTrXoxYjv  au[xcpa)- 
viav  ;  der  xpa^u?  wird  definiert:  6  tov  pu^iiov  xfiv  cp^oy^cüv  auv- 
toiac ;  für  das  Asio);  zum  [xaXaxoeiSrj?  lesen  wir  ojiaXai?  xai  ou 
ßtaicDc ;  beim  xaxdcpojvo;  statt  der  Partizipialkonstruktion  einen 
Relativsatz:  sv  m-saxlv;  der  Xo^o^l^r^z  endlich  ist  6  £v  auvösast. 
Die  drei  letztgenannten  Abschnitte  sind  vollständig  identisch,  ein 
und  derselbe  Traktat.  Kleine  Varianten  im  Text  (Zusatz  von 
OLov  u.  ä.)  stellen  den  cod.  Ambr.  näher  zu  den  Codices  PM  des 
ps.-Plutarch,  als  zu  dessen  codex  C.  Andererseits  theilt  der  Am- 
brosianus mit  C  die  (in  zur  Jacobsmühlens  Apparat  zu  ps.-Heph. 
§  14  übrigens  nicht  klar  zum  Ausdruck  gebrachte)  falsche  Rei- 
henfolge: dx£(paXoc,  [xsioupoc,  ^^ayapoc;  [vgl.  Philologus  XL  VI 
p.  31  zu  Z.  23].  Im  Wortlaut  weicht  C  ab,  indem  er  SiaAsxxix^? 
für  SsxxixYic,  ferner  6  ivxau&a  diroixiXo;  für  das  sinnlose  6  sv 
ouv&sast  (beim  Ao^ostoirjc)  bietet.  Aus  einem  gleichlautenden  co- 
dex hat  dann  eine  zweite  Hand  die  eben  angeführten  Abwei- 
chungen als  Korrekturen  im  codex  Ambr.  C  222  inf.  ord.  hin- 
zugefügt, wie  Studemunds  Text  A.  V.  I  p.  246  zeigt. 

Die  Heliae  monachi  interpolatio  cap.  II  §  5  trennt  sich  in 
Kleinigkeiten  ^)  unbedeutendster  Art  von  den  übrigen  Traktaten 
dieser  Gruppe.  Die  einzige  scheinbar  wichtigere  Verschieden- 
heit: Xo^(o^l^r^c,  6  xa^apoc  ist  von  Studemund  zweifellos  richtig 
emendiert  worden  in  6  xa<xa  aüv>^<£aiv  'jr£Cox£>poc  ,  s.  N. 
Jahrb.  f.  Phil.  u.  Paed.  95,  1867,  S.  621;  A.  V.  I  p.  174, 
adn.  95.  Daß  auf  diese  Weise  der  Xoyo£i5yj?  wirklich  erklärt 
wurde,  zeigt  in  Spuren  eine  dritte  Gruppe  von  Besprechungen 
der  £l8tj. 

3.  Diese  stellt  sich  dar  in  ps.-Hephaestion  §  3,  cod.  Pa- 
risin. 1983  fol.  3v,  ps.  -  Moschopulus  p.  46  sq.  Sie  stimmen 
wörtlich  überein,  außer  daß  der  cod.  Parisin.  und  ps.-Moschopulus 
die  von  ps.-Hephaestion  zur  Einführung  des  Beispielsverses  ge- 
brauchten Wörtchen  oiov  oder  w?  t6,   sowie   ps.-Moschopulus   in 


'^)  Dazu  ist  auch  das  Fehlen  der  Worte   xal  xoug  Trdoa?   und    die 
dadurch  bedingte  Abweichung  xd  ahzä  beim  bo/povos  zu  rechnen. 


Die  siSr^  des  daktylischen  Hexameters.  391 

der  Erklärung  des  airripTLOfjLSVoc  das  Wort  uaaav  hinter  8o^av 
ausläßt.  Von  den  unter  2  besprochenen  Abschnitten  unterschei- 
den sie  sich  zunächt  durch  den  Gebrauch  der  Neutra :  iao;(povov 
u.  s.  w.  statt  der  Maskulina.  Ferner  lesen  wir  zum  Tpaj^u? 
statt  des  ouviardcc  der  vorigen  Gruppe:  ouviarwv;  zum  jxaXa- 
xosiSt]?  mit  veränderter  Negation  und  Wortstellung:  to  [iy] 
ßtaicüc,  dXX'  ofiaXÄc;  zum  xax&^ojvo;;  statt  des  Relativsatzes  in 
2 :  t6  TToXXa  cpüJVYjsvTa  £)rov ;  endlich  zum  ^oyosiOTjc  das  der  Fas- 
sung 6  £v  ouvDsasi  sehr  nahe  stehende:  xo  xatd  aovösoiv,  wozu 
wir  wohl  ohne  Weiteres  noch  irsCoTspov  hinzufügen  dürfen. 
Diese  Erklärung  des  Xo^osiStj;  scheint  bei  der  Unwichtigkeit 
der  übrigen  Abweichungen  darauf  zu  führen,  die  Gruppen  2 
und  3  seien  identisch.  Im  wesentlichen  sind  sie  es  auch.  Im- 
merhin aber  beweist  der  Umstand,  daß  wir  nicht  einen,  sondern 
bis  jetzt  schon  drei  Traktate  in  der  Fassung  3  kennen ,  mit  Si- 
cherheit :  nicht  der  Laune  eines  Schreibers  verdanken  wir  diesen 
Wortlaut,  sondern  diese  Erklärung  der  sl'Stj  war  in  Umlauf  und 
Gebrauch.  Andererseits  stellen  die  Abweichungen  von  2  die  Gruppe 
3  in  Beziehungen  zur  ersten.  Ob  aus  1  in  3  oder  umgekehrt 
geändert  wurde,  läßt  sich  vorläufig  nicht  ermitteln.  Daß  aber 
vielfach  umkorrigiert  wurde,  zeigt  z.  B.  der  cod.  B  des  ps.-He- 
rodian  in  Studemunds  reichem  Apparate  A.  V.  I  p.   186  sqq. 

Alle  die  Einwirkungen  dieser  verschiedenen  Darstellungen 
auf  einander,  alle  die  „neuen  Fassungen"  der  „Lehre"  von  den 
£10'/]  konnten  nur  in  Kleinigkeiten  und  Kleinlichkeiten  bestehen, 
das  ist  selbstverständlich.  Veranlaßt  wurden  sie  wohl  durch 
das  Bestreben,  diese  wichtige  Weisheit  nach  Möglichkeit  auszu- 
gestalten; aus  dem  Grunde  wurden  z.  B.  auch  die  izol^ti  unter 
die  £16-/]  gemischt.  Zu  solchem  Streben  nach  Gründlichkeit  steht 
die  dabei  zu  tage  tretende  Urtheilslosigkeit  in  schärfstem  Ge- 
gensatz. 

II.  Wie  äußerlich  und  oberflächlich  diese  Traktate  zusammen- 
gebraut und  abgeschrieben  wurden,  geht  aus  der  Thatsache  her- 
vor, daß  kein  einziger  von  ihnen  auch  nur  einen  Versuch  zur 
Beantwortung  der  nächstliegenden  Fragen  aufweist.  Giebt  es 
nur  diese  sioyj,  Arten,  des  daktylischen  Hexameters  ?  wenn  mehr, 
wie  viele  ?  welche  Gesichtspunkte  sind  bei  Zusammenstellung 
gerade  dieser  Eigenthümlichkeiten  zu  einer  geschlossenen  Gruppe, 
den  EtOTj  schlechthin,  maßgebend  gewesen?  welche  gemeinsamen 
Merkmale  haben  diese  „Arten"  des  heroischen  Verses  ?  Wir  er- 
fahren darüber  nichts.  Daß  solche  Gruppen  und  Katego rieen  in 
verschiedener  Weise  zusammengestellt  werden  konnten  und  daß 
dies  auch  geschah ,  hat  Westphal  Metrik  I^,  S.  2 11  ff.  gezeigt, 
wo  die  zloTi  und  OL7.cpopa(  betrachtet  werden ,  welche  nach  der 
verschiedenen  Beurtheilung  und  Benennung  des  Verses  A  680 
nicht  von  einem  Verfasser  herrühren  können.  Wie  für  die  Ur- 
form der  Lehre  von  den  oiacpopai  metrische  Beobachtungen  aus- 


392  Ludwig  Voltz, 

schlaggebend  waren,  hat  kürzlich  Hoerschelmann  im  Philologus 
XLVII  (N.  F.  I),  S.  1  ff.  dargethan.  In  gleicher  Weise  hatte 
schon  vorher  Studemund  A.  V.  I  p.  185  sq.  für  die  zior^  des 
ps.-Herodian  solche  Gesichtspunkte  aufgesucht.  Danach  sollten 
zusammengehören:  1.  iao)(povo; ,  2.  a7:r^Tpia[x£vo? ,  9.  Xo^ozioriz 
als  die  erste  von  vier  Klassen  der  si'Srj,  6.  rpa/u;,  7.  jxaXa- 
xosiOTjC,  8.  xaxocptovo?  als  zweite;  3.  4.  5.  sind  die  iraÖT]  xai' 
IvSeiav,  10.  11.  12  die  ira^^yj  xaia  7rX£ovaa[xov.  Meine  Unter- 
suchung über  die  TiaOr^  (Comm.  in  hon.  G  Studemund  p.  79  sqq.) 
hat  erwiesen,  daß  die  'Kabr^  ursprünglich  vollständig  unabhängig 
von  den  el'Sr^  bestanden  haben.  Also  bleiben  6  eigentliche  siotj 
in  zwei  Klassen.  Nach  welchen  Gesichtspunkten  sind  diese  Klas- 
sen aufgestellt?  in  m.  Diss.  p.  33  hatte  ich  die  ps.  -  Herodiani- 
schen sioTj  1.  2.  9  als  grammatica  et  rhetorica,  6.  7.  8  als  siotj 
cacophoniae  bezeichnet.  Wiederholte  Erwägungen  lassen  Beden- 
ken aufkommen  sowohl  gegen  diese  Gruppierung,  wie  gegen  die 
Benennung.  Wäre  auch,  wie  ich  damals  annahm,  die  zusam- 
mengehörige Klasse  1.  2.  9  durch  einen  alten  Irrthum  ausein- 
andergerissen worden,  so  daß  jetzt  übereinstimmend  in  allen  vor- 
liegenden Traktaten  mit  12  und  9  sioyj  der  Xoyosiotj;  durch  6 
andere  ^(or^  von  1  und  2  getrennt  wird,  so  müßte  doch  wohl 
irgendwo  noch  eine  Spur  der  von  Studemund  angenommenen 
Gruppierung  erhalten  sein.  Dem  ist  nicht  so.  Was  ferner  die 
Benennung  der  siSt]  1.  2.  9  als  „grammatica  et  rhetorica"  an- 
geht, so  befassen  sie  sich  ja  thatsächlich  mit  der  äußeren  Er- 
scheinung der  Verse  im  Vortrage  und  mit  einer  syntaktischen 
Eigenthümlichkeit ,  die  man  schließlich,  als  im  Vortrage  zuerst 
und  hauptsächlich  zu  Tage  tretend,  mit  jenen  beiden  anderen 
zu  einer  Gruppe  vereinigen  könnte,  aber  bei  genauerem  Zusehen 
ist  diese  Zusammenfassung  der  siotj  1.  2.  9  zu  einer  Gruppe 
doch  recht  gewaltsam.  Es  sind  hier  vereinigt:  eine  metrische 
Beobachtung,  ioo)^povoc,  mit  einer  grammatischen,  dTrr^pTLajxsvo?, 
und  einer  euphonischen,  Xo^osiSy];.  Das  letztgenannte  zlooc, 
würde  mit  viel  größerem  Rechte  zu  der  zweiten  Klasse  der  siotj, 
6.  7.  8.  bei  ps.  -  Herodian  ,  gestellt  werden.  Denn  diese ,  der 
xpa^u; ,  {laXaxoELOYjc ,  xaxdcpcüvo? ,  enthalten  gleichfalls  Bemer- 
kungen hinsichtlich  der  Euphonie  der  Verse:  der  TpaLjuc.  ist 
überreich  an  Konsonanten,  der  xaxrJcpu)vo?  an  Vocalen,  dem  jxa- 
Xaxo£i57ic  verleihen  zahlreiche  Diphthonge  Weichheit  und  Wohl- 
laut. Als  vierter  gehört  hierher  der  XoyosiSyj?  ,  der  überhaupt 
nicht  wie  Gedicht  klingt.  Den  gemeinsamen  Gesichtspunkt, 
unter  dem  diese  vier  ^lhr^  aufgestellt  sind,  hat  zuerst  H.  Groß- 
mann in  seiner  Diss.  „de  doctrinae  metricae  reliquiis  ab  Eu- 
stathio  servatis",  Argentorati  1887,  p.  45  ausgesprochen:  „omnia 
spectant  ad  auditum".  Unmittelbaren  Anlaß  zu  dieser  Beobach- 
tung gab  die  a.  a.  0.  behandelte  Stelle  des  Eustathius  p.  1676, 
15  sqq.    zu    X  128.     Hier    werden   nämlich  —  allerdings    ohne 


Die  sior^  des  daktylischen  Hexameters.  393 

Nennung  des  Gesammtnamens  sIoyj  —  zusammenhängend  behan- 
delt: der  Tpa/u;  mit  dem  Beispiel  F  363,  der  xaxocpcDVoc;  mit 
X  128,  der  {xaXaxosioYi;  mit  P  51,  der  Xo^osiotjc  mit  A  680; 
die  sonst  üblichen  Erklärungen  fehlen,  außer  beim  {laXaxocLOT);; 
zum  Aoyo£ior,c  ist  die  bekannte  Definition  des  Verses  A  680  als 
oiacpopa  (vgl.  z.  B.  A.  V.  I  p.  174  init.)  hinzugefügt.  Also  bei 
Eustathius  eine  geschlossene  Notiz  über  die  vier  euphoni- 
schen slSt^!  Eine  auffallende  Abweichung  von  der  Doktrin 
über  die  siOTp  doppelt  auffallend  bei  der  treuen  Gefolgschaft, 
die  Eustathius  ,  wie  Großmanns  ganze  Arbeit  zeigt ,  der  byzan- 
tinischen Wissenschaft  sonst  leistet,  weßhalb  er  auch  ohne  jeden 
Zweifel  die  Lehre  von  den  6  oder  mehr  slor^  kannte.  Die  ge- 
nauere Betrachtung  der  bei  Eustathius  fehlenden  sioyj  wird  diese 
Abweichung  vielleicht  erklären.  Es  fehlt  der  oxv/oc,  iao)(povoc, 
ein  Vers  der  von  Anfang  bis  zu  Ende  gleiche  Takttheile  und 
Takte  aufweist.  Der  Name  zunächst  paßt  wohl  zur  Sache,  aber 
schlecht  zur  nachfolgenden  Definition.  Ein  oti^oc  lao/povoc  ist 
ein  Vers,  dessen  einzelne  Takte  gleich  viele  oder  gleich  be- 
schaffene /povoi  umfassen.  Die  gleiche  Zahl  von  ^pdvoi  in  allen 
vollen  Takten  des  epischen  Verses  bedarf  keiner  Hervorhebung, 
da  sie  etwas  Allgemeines  und  nichts  dem  Verse  cp  15  Charak- 
teristisches ist.  Somit  kann  der  Name  laoyjiQVoc,  nur  auf  die 
Erscheinungsform  der  yjjovoi  in  den  ouXXaßai  bezogen  werden. 
Demgemäß  erwarten  wir  in  der  Erklärung  die  Hervorhebung  der 
ununterbrochenen  Reihe  von  x?^"^^^  otoTjjjLOL  oder  jxaxpai  oij^povot 
zu  finden.  Statt  dessen  in  der  Definition:  6  xa  \ls^(ibr^  täv 
auXXa|3(ov  xat  xou;  irdSa;  airo  irpcüTWV  fxs^^pi  iis/axdiv  xohc,  au- 
TO'j;  dyjüw  keinerlei  Bezugnahme  auf  den  /povo; !  Woher  der 
Name  lj6'yrjrjy^ot  stammt,  ist  noch  nicht  zu  entscheiden.  Jedenfalls 
lag  dem  Verfasser  unserer  Definition  die  damit  angedeutete 
rhythmische  Auffassung  des  Verses  fern;  ihm  war  etwas  viel 
Aeußerlicheres,  die  Gleichheit  der  einzelnen  Takte  in  ihrer  me- 
trischen oder  sprachlichen  Gestalt,  das  Wichtige,  so  daß  dem  Sinne 
nach  der  Name  laoauX^apo;  am  Platze  wäre,  den  Großmann  a.  a.  0. 
S.  45  auch  —  fälschlich  —  einsetzt:  qui  ex  paribussyl- 
1  a  b  i  s ,  i.  e.  ex  sex  spondeis  constat.  Fast  möchte  man  bei 
dieser  Üeberlegung  das  freilich  nur  Einmal  (cod.  C  des  ps.-Plu- 
tarch  cap.  I  §  2)  überlieferte  l^oyjü^o;,  für  loo^povoc  einsetzen. 
Und  sachlich  ist  der  Einwand  sicher  gerechtfertigt,  daß  diese 
metrische  Notiz  zu  jenen  euphonischen  Beobachtungen  nicht 
paßt.  Mag  sich  auch  vorzugsweise  beim  Anhören  die  Beson- 
derheit eines  Verses  wie  cp  15  aufdrängen,  in  unserem  Zusam- 
menhang könnte  höchstens  der  feierliche  oder  schwerfällige  Ton- 
fall hervorgehoben  werden.  Die  uns  vorliegende  Definition  thut 
dies  nicht,  sondern  stellt  inhaltlich  den  lao^povo?  seinem  Wesen 
nach  nahe  zu  den  jyj^iiaxa,  und  wir  dürfen  nicht,  wie  Egenolflf 
in  Bursian's  Jahresber.    üb.  d.  Fortschr.    d.  klass.  Alterthumsw. 


394     Ludwig  Voltz,  Die  eiSr^  des  daktylischen  Hexameters. 

LVIII  S.  285  will,  dieser  Erklärung  entgegen  einen  gewiß  mög- 
lichen euphonischen  Gesichtspunkt  hervorsuchen.  Ebenso  ver- 
hält es  sich  mit  dem  ariy^o;;  aTir^pTLajjisvoc,  der  einen  vollstän- 
digen, in  sich  abgeschlossenen  Satz  bildet.  Auch  hier  wird  eine 
Beziehung  auf  die  axoY)  nicht  betont;  obwohl  sie  möglich  ist, 
dürfen  wir  sie  dem  Wortlaut  der  Erklärung  gegenüber,  die  eine 
den  oiacpopai  verwandte  Beobachtung  ausspricht ,  nicht  finden 
wollen.  Danach  läßt  sich  das  Fehlen  der  Verse  an  der  Eu- 
stathiusstelle  nur  gutheißen.  Beide  Verse  fehlten  indessen  schon 
in  deren  Vorlage.  Das  beweist  die  ausdrückliche  Bezugnahme 
des  Eustathius  auf  einen  —  leider  nicht  genannten  —  Gewährs- 
mann ^).  Und  sie  fehlen,  weil  sie  —  wenigstens  mit  den  land- 
läufigen Erklärungen  —  bei  den  euphonischen  slor^  nichts  zu 
thun  haben.  Somit  scheint  Großmanns  Vermuthung,  wenn  auch 
nur  durch  Eustathius  gestützt,  als  richtig  angenommen  werden 
zu  müssen:  antiquitus  non  sex  zlor^  constituta  esse,  sed  tantum 
quattuor  illa,  quae  Eustathius  habet  (a.  a.  0.  S.  45).  Zur  Stütze 
dieser  Ansicht  sei  auf  den  völlig  entsprechenden  Vorgang  hin- 
gewiesen, welchen  Hoerschelmann  im  Philologus  XL VII  (N.  F. 
I) ,  S.  12  auf  Grund  der  vorausgehenden  Untersuchung  für 
die  Lehre  von  den  oiotcpopai  als  sehr  wahrscheinlich  darge- 
stellt hat.  Die  oiacpopai  des  Hexameters  waren  ursprünglich 
wohl  rein  metrische  Kategorieen.  Ihre  Zahl  betrug  fünf.  Dazu 
sind  im  Laufe  der  Zeit  2,  3  oder  4  nicht  metrische  Beobach- 
tungen gestellt  worden  (aus  unseren  zXor^  der  Xo'(oE.lor^c  als  die 
Stacpopa  des  ttoXitixov)  ,  so  daß  die  ursprüngliche  Zahl  nirgends 
mehr  erhalten  ist.  Dem  entspricht  genau ;  die  zior^  des  Hexa- 
meters sind  aus  rein  euphonischen  Beobachtungen  erwachsen. 
Ursprünglich  vier  an  der  Zahl  wurden  sie  durch  zwei  nicht 
hierher  gehörige  Bemerkungen,  unbekannt  welcher  Abkunft,  den 
iady(povoc  und  d7rr^pTia}x£voc,  vermehrt. 

Heute  kennen  wir  die  siov]  nur  aus  den  erweiterten  Dar- 
stellungen. Aber  die  sachlichen  Erwägungen  zusammen  mit  der 
auch  in  der  Form  abgeschlossenen  Notiz  des  Eustathius  berech- 
tigen uns  zu  der  Annahme :  der  rpayuc,  ji,aXa/o£iOY]c,  xaxocpaivoi; 
und  Xo^^oBi^r^c,  sind  die  vier  ursprünglichen  rein  euphonischen 
siSr^  des  daktylischen  Hexameters. 


^)  Die  Ausscheidung  durch  Eustathius  selbst,  hat  wenig  Wahr- 
scheinlichkeit. Wenn  auch  die  Besprechung  von  cp  15  bei  A  130  als 
Gruad  für  das  Fehlen  des  fad)^povos  cp  15  in  unserem  Zusammenhang 
angesehen  werden  könnte,  so  genügt  dies  nicht,  die  Abwesenheit  des 
d7:rjpTtaij.£voi;  H  1  zu  erklären;  diesen  Vers  behandelt  Eustathius  nicht 
vorher  (und  auch  später  nicht),  also  konnte  er  bei  den  eiStj  erscheinen. 

Darmstadt.  Ludwig   Voltz. 


XX. 

Ueber  die  Organisation  der  athenischen  Heliasten- 
gerichte  im  4.  Jahrh.  v.  Chr. 

n. 

Die  10  Richterabtheilungen. 

Als  ein  besonderes  Glück  ist  es  zu  begrüßen,  daß  gerade 
die  aristotelische  'A\}r^vai^üv  izoXixzia  selbst,  durch  deren  Zeugniß 
über  die  6000  Kichter  die  der  Wahrheit  noch  am  nächsten  kom- 
mende Ansicht  Fräukels  beseitigt  und  der  alte  Glaube  an  die 
jährliche  Erlösung  von  6000  Heliasten  wieder  zu  vollem  Leben 
erweckt  wurde,  an  anderer,  unverdächtiger  Stelle  einen  Haupt- 
beweis für  die  nur  einmalige,  auf  Lebenszeit  gültige  und  daher 
ganz  allgemeine  Meldung  zur  Heliasie  im  4.  Jhrh.  darbietet.  Es 
ist  der  Bericht  über  die  Eintheilung  der  Heliasten  zur  Zeit  des 
Aristoteles,  'AOr^v.  iroX.  Kap.  63  §4:  £;^£i  o'  Ixaaxoc  OLxaoTY]? 
TTLvaxiov  TTu^Lvov,  i'Kr(z^(pa\i\)Ävov  to  ovo[xa  xo  iauTou  Traipo^^sv 
y.al  Tou  BtjIxou  xai  Ypa|jL[ia  sv  täv  OT0i)^£ia)V  (xs/pt  tou  x*  vsvs- 
[xTjVtai  ^ap  xara  cpuXa?  osxa  fxspTj  oi  oixaaxai,  irapairXriaitüc;  laot 
£v  £xaoT(p  Ta>  7pa|jL[xaTi.  Auf  diese  Stelle  des  Aristoteles  gehen 
indirekt  zurück  die  Angaben  beim  Schol.  IH  zu  Aristoph. 
Plutos  277^):  i^yzza.i  £xaaTo;  de  to  [oLxaoTTjpiov  ?]  ^)  irivaxtov 
£/ü)V  £Tii7£Ypa[xijL£Vov  TO  ovofxa  auTOü  <xat>  'jraTpo'^£v  xal  tou 
OY]|j,ou  xat  Ypa}x[ia  £V  ti  [J'£ypt  tou  x,  Sia  to  iraXai  o£xa  cpüÄa<; 
£ivai  'Ai)Y)VfjaL,  otf^pr^vTo  ^ap  xaTa  cpuXa?,  beim  Schol.  zu  Ari- 


*)  Auch  bemerkt  von  Lipsius  in  d.  Verband],  d.  sächs.  Ges.  d. 
Wiss.  zu  Leipzig  1891,  S.  60  A.  1. 

2)  So  Sc.hömaun,  opusc.  acad.  I  S.  205 ;  Gilbert  I  S.  375  A.  1. 
S.  Fritzsche  S.  15  A.  17. 


396  S.  Brück, 

stoph.  Plutos  972:  'Aör^vatoL  ^ap  aiio  täv  cpuXuiv  sttoioov  tou? 
StxaaTa;  xaia  7pap,ixa,  oiov  yj  TCpwTYj  t6  a  £a;(£  or|[X£Tov,  xal  tj 
Seurspa  to  ß,  xai  ai  aXXai  6(jloioj?  scoc  to5  x,  und  mit  letzterem 
fast  wörtlich  übereinstimmend  bei  Suidas,  'AAX'  ou  ka/^oua  ,  da 
vermuthlich  zu  lesen  ist:  oi  ydp  'Aör^vaToL  xaxa  Yp^p-H-o^  sxXYjpouv 
Touc  Sixaoxac  (statt  sxXr^pouvio)  airo  täv  t'  cpuXoiv.  olov  tj  TTpwTYj 
10  aXcpa  zl'/^z,  or^fXcTov,  tj  osuTspa  t6  ß,  Hi-^XP^  '^^^  '''^-  ■'^^^  -^^" 
findung  der  Schrift  vom  Staate  der  Athener  hat  somit  die  von 
Fränkel  S.  94 f^)  geleugnete  phylenweise  Gliederimg  der  Richter 
endgültig  bestätigt,  nachdem  schon  vorher  Scholl,  atL  Fest- 
Commiss.  S.  6  f  sie  im  Anschluß  und  auf  Grund  einer  Inschrift 
des  5.  Jhrhs.  verfochten  hatte.  Aber  die  Identifizierung  der  cpuAai 
und  der  Ypa}jL}xaTa  seitens  der  Grammatiker  ist  ein  In-thum,  der 
ebenfalls  auf  eine  gemeinsame  Quelle  zurückzuführen  und  durch 
die  gleiche  Zelmzahl  veranlaßt  ist;  denn  daß  im  4.  Jhrh.  wenig- 
stens —  und  nur  für  die  Gerichtsorganisation  des  4.  Jhrhs. 
kommen,  gleichwie  Aristoteles,  jene  Zeugnisse  in  Betracht  —  die 
Richterabtheilmigen  A  bis  K  mit  der  Phylengliederung  nicht  zu- 
sammenfielen, beweisen  zur  Genüge  die  Heliastentäfelchen  und  ist 
in  neuerer  Zeit,  während  früher  vor  der  genaueren  Bekanntschaft 
mit  den  Täfelchen  die  entgegengesetzte  Ueberzeugung  vorherrschte*), 
gebührend  anerkannt  worden  ^).  Die  Richter  waren,  so  lehrt  uns 
jetzt  Aristoteles,  phylenweise,  innerhalb  der  Phylen  in  10 
Abtheilungen  gegliedert;  die  Richter  jeder  Phyle  waren  in  10 
Abtheilungen,  welche  durch  die  Buchstaben  von  A  bis  K  bezeichnet 
wurden  und  offiziell  den  Namen  ta  ypafxfjLaTa  führten  ^),  getheilt, 
sodaß  andererseits  auch  die  ganze  Masse  der  Richter  in  jene  10 
Abtheilungen  gesondert  werden  konnte,  indem  man  die  entsprechen- 
den Theile    der    einzelnen  Phylen    zusammenfaßte').      Dieses  Er- 


3)  Und  nach  ihm  Gilbert  I  S.  375 ;  Busolt,  griech.  Gesch.  II 
S.  462  und  Staatsalterth.  (1.  Aufl.)  S.  180. 

*)  Voemel,  de  Heiiaea  (Frankfurt  a.  M.  1822),  S.  23;  Platner 
a.a.O.  S.  72f. ;  Fritz  sc  he  S.  42  u.  64  f.  In  jüngster  Zeit  noch 
Blay  des  in  seiner  Ausgabe  von  Aristophanes'  Plutos,  S.  379  zu  Vs.  1167. 

^)  Schömann,  opusc.  acad.  I  S.  212  f.;  Dindorf  zu  Schol.  ad 
Aristoph.  Plut.  277;  Benndorf  in  d.  Gott.  gel.  Anz.  1870,  S.  277; 
Tyhaldos  S.  790;  Meier  u.  Schömann,  att.  Proz.^  I  S.  148  A.  6. 
Auch  Scholl  a.  a.  0.  S.  7  gesteht  als  höchst  wahrscheinlich  zu,  daß 
im  4.  Jhrh.  die  Richtersektion  nicht  aus  Mitgliedern  derselben  Phyle 
bestand  ;  nur  für  das  5.  Jhrh.  möchte  er  ein  etwaiges  Zusammenfallen 
beider  Eintheilungen  annehmen,  indem  er  den  Grammatikerangaben 
Glaubwürdigkeit  beimißt,  wogegen  C.  Wachsmuth,  Stadt  Athen  II 
S.  377  A.  5  und  Lipsius  in  Meier  u.  Schömann,  att.  Proz.^IIS.  1026 
und  in  d.  Verhandl.  d.  Ges.  d.  Wiss.  zu  Leipzig  1891,  S.  60. 

«)  Nur  bei  Aristoteles  A^t^v.  ttoX.  a.  a.  0.  u.  p.  XXXVII  Z.  7 
findet  sich  für  die  Richterabtheilung  der  allgemeine  Ausdruck  t6  fi.epo; 
gebraucht. 

')  Busolt,  Staatsalterth.2  8.276  Ä.  3  spricht  treffend  von  einer 
„Kreuzung"    der  Zehnzahl   der   Phylen   und  Abtheilungen.  —  Ob   die 


Ueber  die  Organisation  der  athenischen  Heliastengerichte  etc.     397 

gebniß,  welches  das  wohlberechtigte  Verlangen  Judeichs  (in  d. 
Neuen  Jahrbüchern  f.  Philologie  Bd.  141 ,  S.  749)  nach  einem 
Zusammenhange  zwischen  den  Phylen  und  ßichtersektionen  be- 
friedigen dürfte,  ohne  die  unmögliche  Identität  beider  zu  erfor- 
dern, vereinigt  sich  nun  sehr  gut  mit  der  lebenslänglichen  Dauer 
der  Heli  asten  würde ,  wie  wir  sie  im  vorigen  Kapitel  dargelegt 
haben,  und  mit  dem  beständigen  Verbleiben  in  derselben  Abthei- 
lung. Nachdem  nämlich  ursprünglich  bei  der  Neuorganisation  der 
Heliaia  die  in  jeder  Phyle  zur  Heliasie  angemeldeten  Bürger 
durch  das  Los  in  10  gleiche  Theile  gesondert  waren,  sodaß  auch 
in  Bezug  auf  ilu'e  Gesammtmitgliederzahl  alle  Richterabtheilungen 
die  gleiche  Stärke  erhielten,  wurden  darauf  alljährlich  die  neu 
eintretenden  Richter  jeder  Phyle  wiederum  zu  gleichen  Theilen 
in  die  10  Ypa}jL|xaTa  nachverlost.  Weil  aber  die  Zahl  der  durch 
Tod  ausscheidenden  Richter  in  den  einzelnen  Abtheilungen  natur- 
gemäß eine  verschiedene  war,  so  konnte  die  Mitgliederanzahl  der 
Ypa{x|xaTa  nicht  mehr  völlig,  sondern  nm*  annähernd,  nur  imgeföhr 
gleich  sein ,  eben  das ,  was  Aristoteles  a.  a.  0.  klar  und  deutlich 
mit  den  Worten  besagt:  irapaTrATj  a  icoc  laot  sv  sxaaxo)  t(5 
Ypot[x[jiaTt  ^).  „Die  Richter  sind  phylenweise  in  10  Theile  ein- 
getheilt,  annähernd  gleich  viel  in  jedem  Buchstaben". 

Das  Zeugniß  des  Aristoteles,  daß  die  Mitgliederanzahl  der 
einzelnen  Abtheilungen  von  einander  abwich,  ist  von  unschätz- 
barem Werthe;  es  ist  der  beste,  der  direkteste  Beweis  für  die 
bloß  einmalige  Meldung.  Denn  falls  die  Richterwürde  jedes  Jahr 
hätte  erneuert  werden  müssen,  ist  kein  Grund  abzusehen,  warum 
man  dann  nicht  alljährlich  die  Richter  in  gleiche  Gruppen 
theilte;  die  geringfügige  Differenz,  die  sich  etwa  aus  den  durch 
10  untheilbaren  Zahlen  ergab,  hatte  Aristoteles  bei  den  Worten 
T,aprf.T,Xr^:jiüiz  hoi  kaum  im  Sinne.  Noch  schlagender  wird  eine 
jährliche  Auslosung  widerlegt,  da  sie  eine  bestimmte  und  feste 
Anzahl  der  Richter  bedingt,  diese  aber  wiederum  Unterabthei- 
lungen von  bestimmter  und  unter  einander  gleicher  Größe ;  so 
läßt  Tybaldos  S.  790   bei    der  Annahme   von  6000  Heliasten 


'HXictia  -/axd  cpoXa's  bei  Lukian.,  Timon  51  noch  eine  Erinnerung  an 
diese  Phylentheilung  der  Richter  ist,  wie  Platner  S.  72  meinte,  ist 
recht  zweifelhaft ;  die  Heliaia  erscheint  hier  nicht  als  richterliche  Kör- 
perschaft, sondern  in  eigenthümlicher  Weise  als  über  ein  Ehrendekret 
beschließende  Versammlung.  Zu  unterscheiden  sind  ferner  die  phylen- 
weise fungierenden  40  Richter  (oi  tt]v  cpuXr^v  StxdCovxe?),  von  denen  bei 
Aristoteles  'A^r^v.  tioX.  Kap.  53  u.  58  (=  Pol  lux  VIII  91)  die 
Rede  ist ,  und  die  xaxa  cpuXd?  oder  cpuXextxd  Btxaax^pia  bei  P  1  a  t  o  n 
Nomoi  p.  768  B/C  u.  p.  921  D  ;  vgl.  p.  956  B/C. 

«)  Die  Stelle  ist  ganz  in  Ordnung  und  bietet  keinerlei  Schwierig- 
keit, welche  nach  dem  Vorschlage  von  Poste  (in  d.  Classical  Review 
V  S.  387)  durch  die  Lesung  loa  für  icot  behoben  werden  müßte.  Be- 
züglich der  Gliederung  in  Phylen  und  Richterabtheilungen  gelangt  auch 
Poste  zu  demselben  Resultat. 


398  S.  Brück, 

durchaus  folgerichtig  aus  jeder  Phyle  600  Richter  und  weiterhin 
aus  diesen  600  je  60  für  jedes  der  10  Ypotixp-axa  erlost  werden, 
und  Scholl  S.  6  schließt  aus  der  von  ihm  behaupteten  phylen- 
weisen  Erlösung  auf  eine  gleiche  und  zwar  eine  geschlossene 
Richteranzahl  jeder  Phyle.  Daher  halten  Lipsius,  Busolt 
und  Thumser  auch  jetzt  noch  an  der  Gleichheit  der  Richter- 
abtheilungen fest,  unter  irriger  Auslegung  der  aristotelischen  Stelle. 
Sie  fassen  sie  dahin  auf,  als  ob  Ai-istoteles  nur  über  eine  Ver- 
schiedenheit der  Richteranzahl  aus  den  einzelnen  Phylen  inner- 
halb eines  jeden  Buchstabens  berichte  ^) ,  wodurch  die  Identität 
der  Gesammtmitgliederzahl  der  Abtheilungen  allerdings  nicht  ge- 
stört zu  werden  brauchte.  Einen  solcheu  Sinn  können  jedoch 
die  überlieferten  Worte  auf  keine  Weise  ergeben ;  sie  müßten 
vielmehr  alsdann  lauten:  TTapa-uXr^aiwc  laot,  il  ky.6ioxr^c,  l:r^c,  cpuAyj;. 
Wie  außerdem  trotz  der  phylenweisen  Auslosung  eine  Ungleich- 
heit der  Phylen  möglich  war,  dafür  versucht  allein  Busolt  eine 
Erklärung :  „Es  konnte  nur  annähernd  die  gleiche  Anzahl  ver- 
treten sein,  denn  die  normale  Vollzahl  wurde  im  4.  Jhrh.  wohl 
nie  erreicht,  und  die  Zahl  der  Bürger,  die  sich  in  den  einzelnen 
Phylen  zur  Verlosung  stellten,  wich  mehr  oder  weniger  von  der 
Normalzahl  ab"  ^^).  Ist  es  denkbar,  daß  die  Athener  ein  Gesetz, 
jährlich  6000  Richter  zu  erlosen,  aufgestellt  oder  selbst  nur  bei- 
behalten haben  sollten,  welches  zu  erfüllen  sie  fast  nie  im  Stande 
waren,  welches  den  thatsächlich  vorhandenen  Verhältnissen  geradezu 
widersprach?  ist  es  statthaft,  jemals  von  einer  „Erlösung"  der  Rich- 
ter zu  reden,  wenn  für  gewöhnlich  die  Meldungen  die  erforderliche 
Zahl  überhaupt  nicht  erreichten,  also  Jeder,  der  erscliien,  ohne 
Weiteres,  ohne  Losung  als  Heliast  angenommen  wm-de?  war  somit 
nicht  wirklich  jeder  über  30  Jahre  alte  Bürger,  sobald  er  sich 
meldete,  von  selbst  Heliast?  In  all  jene  Schwierigkeiten  haben 
sich  Lipsius,  Busolt  und  Thumser  verwickelt,  weil  sie  für  eine 
Erlösung  der  Heliastenkörperschaft  ebenfalls  ein  unanfechtbares 
und  unumgängliches  Zeugniß  des  Aristoteles  zu  besitzen 
glaubten:    'AOr^v.  tcoX.  Kap.  59  §  7    (toü;    Bs    SLxaaia?    xXr^pouoL 


®)  Lipsius  in  d.  Verhandl.  d.  sächs.  Ges.  d.  Wiss.  zu  Leipzig 
1891,  S.  60:  „Auch  die  Vertheilung  der  Richter  unter  die  10  Sektionen 
geschah  nach  Pbylen  in  der  Art,  daß  jeder  Sektion  annähernd  die 
gleiche  Zahl  aus  jeder  Phyle  zugewiesen  wurde".  Busolt,  Staats- 
alterth.2  g  276 :  „In  jede  Sektion  wurde  bei  der  Auslosung  der  Richter 
annähernd  die  gleiche  Anzahl  aus  einer  jeden  Phyle  verlost,  so  daß 
Angehörige  aller  10  Phylen  gleichmäßig  in  jeder  Sektion  vertreten 
waren",  mit  der  näheren  Erläuterung  in  Anm.  3.  T  h  um  s  e  r  a.  a.  0. 
S.  541:  „Sie  zerfielen  in  der  Regel  wieder  in  10  Abtheilungen,  von 
denen  einer  jeden  eine  womöglich  gleich  große  Anzahl  Bürger 
aus  den  verschiedenen  Phylen  zugelost  wurde";  aber  Aristoteles  sagt: 
„annähernd  die  gleiche  Anzahl",  was  nicht  ganz  dasselbe  ist. 

1°)  Vgl.  Busolt  a.  a.  0.  S.  275:  „Doch  wurde  die  volle  Zahl  von 
6000  nur  zeitweise  erreicht". 


Ueber  die  Organisation  der  athenischen  Heliastengerichte  etc.      399 

iravts?^^)  Ol  evvia  ap;(0VT£c,  oixaio;  h  6  YpafxjjiaTsuc  6  twv  &£a{xo- 
ösTüiv ,  Tou;  T7,c  ocuTou  cpuXr^c  Ixrxatoc)  und  Kap.  63  §  1  (ta  os 
8r/aaTY;pia  [x]X-/ip[ouaiv] '^)  ot  t^  ap;(ovr3c  xaia  cpuXac,  6  os  Ypaji- 
accTSuc  "ü)V  ^£a[io[i)£Ta)v  Tr^c]  or/octr,;  cpuAr^c).  Beide  Stellen  be- 
treffen aber  gar  nicht  die  jährliche  Auslosung  der  Richter,  sondern 
die  Konstituierung  der  Gerichtshöfe  selbst,  die  Auslosung  der 
einzelnen  Richter  am  Gerichtstage.  Daß  übrigens  den  ersteren 
Satz  Kai  bei  und  von  Wilamowitz-Möllendorff  in  ihrer 
Ausgabe  als  imaristotelisch  eingeklammert  und  als  Zusatz  aus 
Pollux  '^)  (oder  genauer  dessen  Quelle)  angemerkt  haben,  ist  nicht 
gerechtfertigt^'^);  der  ursprüngliche  Bericht  ist  derjenige  der 'Ai)rp 
vaiüiv  TtoXiTsia,  welchen  Pollux  stark  verkürzt  und  mit  der  bei 
Aristoteles  bald  darauf  (Kap.  60  §  1)  folgenden  Angabe :  xXvjpouai 
0£  xal  ai)Xoi)£-a;  oiv,rjL  avopac ,  Iva  Tr^;  cp'jXr^?  ixocarr^c  ver- 
schmolzen hat,  irrthtimlicher  Weise,  worauf  Lipsius  a.  a.  0. 
S.  49  A.  2  aufinerksam  macht.  Doch  die  Frage  nach  der  Echt- 
heit dieser  Stelle  ist  wenig  von  Belang;  denn  sie  meint  jedenfalls 
eine  und  dieselbe  Losimg  wie  die  zweite,  fast  identische  am  An- 
fange des  Abschnittes  über  die  Volksgerichte.  Und  hier  weist 
zunächst  -a  o£  oixc/.atr^pia  mit  erwünschter  Deutlichkeit  auf  die 
Bildimg  der  Gerichtshöfe  hin.  Femer  sind  von  den  Einrichtungs- 
gegenständen der  Dikasterien,  die  mimittelbar  hinter  jener  einlei- 
tenden Notiz  aufgezählt  werden,  die  '/ißioTia  Exarov,  oiy.a  xf^  'f  J^'J 
£X7.a7ifj  die  auf  p.  XXXI  Z.  1  ff.  erwähnten  10  xißwna  jeder 
Phyle  mit  den  Buchstaben  von  A  bis  K ,  in  welche  die  bereits 
mit  dem  Abtheilungsbuchstaben  versehenen  Richtertäfelchen  am  Ge- 
richtstage geworfen  wurden;  die  iTcpa  xi|3(jL)Ti[a  0£xa,  ou  ^^)] 
£[jLßaAX£TC(i  TÄv  Xct/ovrojv  StxaarcüV  tol  Tiivaxia  sind  diejenigen, 
welche  laut  p.  XXXI  Z.  29  ff.  die  Buchstaben  der  zu  besetzenden 
Gerichtslokale  trugen  und  in  welche  die  Täfelchen  der  zur  Ge- 
richtssitzung ausgelosten  Richter  geworfen  wm*den.     Von  den  beiden 


*')  So  K  e  11  y  0  n,  H  e  r  w  e  r  d  e  n  -  L  e  e  u  w  en  und  B  1  a  s  s  richtig 
für  TtdtvTai;. 

^*)  Gegen  Dar estes  Ergänzung  TrXrjpousiv,  so  angemessen  sie  für  die 
Konstituierung  der  Gerichtshöfe  wäre,  spricht  die  Analogie  von  Kap. 59  §7. 

*')  Pollux  VIII  86  f.  xcti  xoiv-^  piv  r/O'jaiv  (sc.  oi  Ivvda  ap)(ovTes) 
i^ouatotv  T^avGCTO'j  -  -  -  xoa  y.Xxjpoüv  ^txaara?  xal  d%Xo%iTOii;,  ha  xa-a  cpuXrjv 
^xaaTrjV,  xat  axpocxrjYO'j?  yeipoTovelv  i^  dzctvTcuv.  Vgl.  von  S toje n tin,  de 
lulii  Pollucis  in  publicis  Atheniensium  antiquitatibus  enarrandis  aucto- 
ritate  (Breslau  1875),  S.  13 ;  Schöl  1  S.  6. 

^*)  Auch  Fr.  Gau  er  zählt  in  der  Berl.  philol.  Wochenschrift  XII 
(1892),  S.  457  obigen  Satz  unter  den  von  Kaibel  und  v.  Wilamowitz- 
Möllendorff  vollzogenen  Athetesen  auf,  die  ihm  „ungerechtfertigt 
oder  wenigstens  zweifelhaft  erscheinen";  und  Keil,  die  solon.  Ver- 
fassung in  Aristoteles'  Verfassungsgesch.  Athens,  S.  52  hält  ihn  für 
überflüssig,  aber  für  echt,  indem  er  die  anstößige  Wiederholung  durch 
die  mangelnde  Endredaktion  der  'A&riv.  roX.  erklärt. 

'«)  B  1  a  s  s :  e(c  ä. 


400  S.  Brnck, 

üSpiai  enthielt  die  eine  die  weiterhin  genannten  j3aXavot  mit  den 
Buchstaben  der  Gerichtslokale,  die  zweite  vielleicht  die  xußoi 
püXivot^^),  [i£]Xav£c  xal  Äsu'/oi  (p.  XXXI  Z.  19).  Der  Gebrauch 
der  ßaxTYjptai  ist  bekannt.  Da  endlich  siaoSot  sie  xa  SixaotTjpia 
und  x>.r^pwTrjpia^')  (vgl.  p.  XXXI  Z.  18)  auch  für  die  Bildung 
der  Gerichtshöfe  erforderlich  waren,  so  bezieht  sich  nur  hierauf, 
nicht  auf  die  Verlosung  in  die  Abtheilungen  die  ganze  in  Kap.  63 
§  2  geschilderte  Einrichtimg  der  Dikasterien.  Daran  schließt  sich 
angemessen  in  §  3  die  Erörterung,  wer  zur  Auslosung  in  die  Ge- 
richtshöfe berechtigt  war,  nämlich  die  über  30  Jahre  alten  Bürger 
mit  Ausnahme  der  Staatsschuldner  und  der  Ehrlosen,  und  in  §  4 
die  Erwähnung  ihrer  Legitimation,  der  Richtertäfelchen  mit  den 
Buchstaben  von  A  bis  K.  Zur  Erklärung  der  letzteren  wird  dann 
kurz  mitgetheilt,  daß  die  Richter  in  10  Abtheilungen  gegliedert 
waren.  In  §  5  geht  Aristoteles  zur  Auslosung  der  Gerichtshöfe 
selbst  über,  indem  er  zuvörderst  von  den  Buchstaben  spricht, 
welche  den  Gerichtslokalen  zugelost  wurden.  Nach  der  Lücke 
befinden  wir  ims  unmittelbar  vor  der  Gerichtssitzimg  mitten  in  der 
Erlösung  der  einzelnen  Richter,  die  nun  in  ununterbrochener  Folge 
bis  zur  Uebergabe  der  ßaxTr|ptaL  und  dem  Eintritt  der  Richter  in 
die  Gerichtslokale  erzählt  wird.  Nach  alle  dem  hätte  eine  Notiz 
über  die  Beamten,  die  jährlich  die  Richter  erlosten  und  in  die 
10  Ypa[x[xaTa  vertheilten,  nur  an  der  Stelle  beigeftigt  werden 
können,  wo  der  Befugniß  zur  Richterthätigkeit  und  der  Richter- 
abtheilungen gedacht  wird,  nicht  völlig  isoliert  am  Anfange  des 
ganzen  Abschnittes.  Dagegen  bildete  zu  der  ausführlichen  Ab- 
handlung über  die  Volksgerichtshöfe  die  Angabe  der  Beamten, 
welchen  die  Konstituierung  derselben  oblag,  den  geeignetsten 
Uebergang,  nachdem  im  Vorhergehenden  vorzugsweise  von  den 
Beamten  und  ihren  Funktionen  die  Rede  gewesen  war,  und  Ari- 
stoteles erzielte  folgende  klare  und  einfache  Disposition : 

über  die  mit  der  Auslosung  der  Volksgerichtshöfe  betrauten  Beamten; 

über  die  hierbei  verwendeten  Gegenstände  und  Geräthe ; 

über  die  zur  Auslosung  in  die  Gerichtshöfe  berechtigten  Personen; 

über  die  zu  besetzenden  Gerichtslokale ; 

endlich  über  das  Verfahren  bei  der  Auslosung  selbst. 

Den  möglichen  Einwand,    daß   in  Kap.  59  §5:    xotl    sttixAtj- 


*^)  Diese  Ergänzung  (Kaibel-Wilamowitz  und  Blass)  ist  die 
wahrscheinlichste.  K  e  n  y  o  n  in  der  3.  Ausgabe  :  /a[X7.oT.  H  a  u  s- 
so  ullier  in  d.  Revue  de  philologie  XV  S.  99:  Xt'öoi.  Sicher  unrichtig 
Herwerden-Leeuwen  :  7:oXXot,  das  überflüssig  und  nichtssagend  wäre. 

17)  Was  für  -/XT]pü)TTjpta  bei  Pol  lux  X  61  (aus  Aristophanes,  Fripot?), 
Athenaios  XIV  p.  640  C  (aus  Eubulos,  "OXßta)  und  Bekker,  Anecd. 
gr.  I  p.  47,  13  gemeint  sind,  läßt  sich  nicht  mit  Gewißheit  bestimmen; 
vermuthlich  waren  es  ebenfalls  nur  die  Losstätten  für  die  Konstituierung 
der  Gerichtshöfe.  S.  Meier  u.  Schömann,  att.  Proz.*  I  S.  159  A.  25 
und  C.  Wachsmuth,  Stadt  Athen  II  S.  382. 


Ueber  die  Organisation  der  athenischen  Heliastengerichte  etc.      401 

poüat  xaic,  ap^ox;  outoi'^)  (sc.  o;  OsojAo^^sTat)  xa  StxaaTTjpia  ta 
rSta  xal  Ta  o-/j}iooia '^)  die  tägliche  Auslosung  den  Thesmotheten 
zugewiesen  sei,  entkräftet  die  phylenweise  Vornahme,  die  durch 
p.  XXXI  Z.  2f.:  x]a^'  k/Äaxr^v  TYi[v  cpo]ÄT^v  und  Z.  17f.:  Tr|V 
cpoXrjv  xaXcT  [sie  to  >t]V/jpajT7]piov  unleugbar  dargethan  ist.  Den 
Thesmotheten  allein  war  nur  die  Verlosimg  der  bei  den  verschie- 
denen Beamten  anhängig  gemachten  Prozesse  auf  die  Gerichtstage 
mid  auf  die  Gerichtslokale,  welche  kaiun  für  jeden  der  zahlreichen 
mit  Gerichtshegemonie  ausgestatteten  Beamten  fest  bestimmt  waren, 
sowie  die  Anordnung  der  Richterzahl,  die  wohl  ebensowenig  für 
jeden  Fall  geregelt  war,  überlassen,  was  zum  Theil  bereits  in 
Kap.  59  §  1  enthalten  ist:  STisiTa  tou  oouvai  xaXc,  ap)(aT?  (sc.  xa 
oixaoTYjpta)  •  xa^dti  yap  av  ouroi  oa)ji.v,  xaxa  touto  )(ptt)VTai  ^^). 
Pol  lux  VIII  123,  woraus  namentlich  Förster  (im  Rhein.  Mus. 
30,  S.  286)  gefolgert  hat,  daß  die  Thesmotheten  das  irXripouv  xb 
SixaaTTjpiov  besorgten,  betrifft  nicht  die  reguläre  Bildung  der  Ge- 
richtshöfe, sondern  einen  Ausnahmefall,  die  Mysterienprozesse*, 
ebendeshalb  erfolgt  die  ausdrückliche  Angabe:  tou  [xsv  ^aaiXioic, 
TrapaYYSiAavToc,  tuiv  Ss  Oso^oösttüV  ttXyjpoüvtcdv  t6  SixaaTYj- 
piov.  In  CIA.  n  2  No.  809  Z.  206  f.  (=  Böckh,  Seeurk. 
S.  464  No.  XIV)  ist  ferner  mit  Bergk  (im  Rhein.  Mus.  39,  S.  610) 
eher  7:otpa[xX]r^pü>aai  ör/aarYjpia  zic,  [svja  v.a\  oiaxoaiou;  als  tzol- 
7r7.['irX]-/)ptt)aai  zu  ergänzen,  und  die  Bürgerrechtsurkunden  mit  dem 
Zusätze  der  Dokimasie  sind  jiüiger  als  das  Jahr  320  v.  Chr.,  so 
daß  sie  für  die  Organisation  der  Volksgerichte  im  4.  Jhrh.  bis 
322  Nichts  beweisen  können  ^^);  fast  sämmtlich  gehören  sie  sogar 
erst  der  Zeit  nach  der  Vermehrung  der  Phylen  an,  wo  eine  phy- 
lenweise Erlösung  der  Richter  durch  die  9  Archonten  und  den 
Schreiber  der  Thesmotheten  überhaupt  nicht  mehr  möglich  war. 

Wir  sehen  uns  somit  vor  der  merkwüi'digen  Thatsache,  daß 
Aristoteles,  bei  aller  Ausführlichkeit  über  die  Volksgerichte,  die 
Verlosung  der  Richter  in  die  10  YpottiaocTa  außer  mit  den  knappen 
Worten  in  §  4  gar  nicht  berücksichtigt  hat;  denn  in  der  Lücke 
kann  darüber  Nichts  gestanden  haben,  weil  vorher  schon  mit  der 
Zuweisung  der  Buchstaben  an  die  Gerichtslokale  die  Schilderung 
des  Gerichtstages  selbst  begonnen  hatte,  und  noch  viel  weniger 
späterhin  in  den  Fragmenten   pp.  XXXIII  bis  XXXV.      An  und 


1^)  So  Kalb  el -Wilamo  witz,  Kenyon  in  d.  8.  Ausg.  und 
Blass.     Herwerden-Leeuwen:  Travta  xd  StxaaTTjpta. 

lö)  Danach  P  o  11  u  x  VIII  88. 

2°)  Dieser  Passus  fehlt  bei  Pollux  VIII  87.  Trotzdem  haben 
K  a  i  b  e  1  und  v.  Wilamowit  z-M  öllendorff  vielmehr  die  andere 
Stelle,  im  §  5,  als  unecht  vermerkt ;  dagegen  Keil,  die  solon.  Ver- 
fassung in  Aristoteles' Verfassungsgesch.  Athens,  S.52(s.  oben  S.399  A.  14). 

2^)  Lipsius  in  Meier  u.  Schömann,  att.  Proz.^  IS.  151  A.  12.  Auch 
die  Inschrift  CIA.  II  1  No.  567  b,  aus  der  übrigens  für  die  obige  Frage 
Nichts  zu  entnehmen  ist,  stammt  aus  dem  3.  Jahrh.  v.  Chr. 

Philologus  LII  (N.  F.  VI),  3.  26 


402  S.  Brück, 

für  sich  darf  die  Auslassimg,  d^ren  auch  anderweitige  verschie- 
dentlich in  der  iVilr^vaiojv  TToAiTsia  beobachtet  worden  sind,  nicht 
allzu  sehr  befremden;  immerhin  aber  zeigt  sie,  daß  Aristoteles 
den  10  Abtheilungen  der  Richter  eine  mitergeordnetere  Bedeutung 
im  Rahmen  der  athenischen  Gerichtsorganisation  zugemessen  hat, 
entgegen  der  bisherigen  Anschaumig.  Die  greifbar  erhaltenen 
Ueberreste  des  athenischen  Volksgerichtes,  die  Heliastentäfelchen, 
hatten  durch  die  ihnen  charakteristischen  Abtheilungsbuchstaben 
das  Interesse  besonders  auf  die  Richterabtheilungen  gelenkt  und 
sie  vor  anderen  Institutionen  des  Gerichtswesens  in  den  Vorder- 
gnmd  treten  lassen,  begünstigt  durch  den  Umstand,  daß  Aristo- 
phanes  in  seinen  Komödien  des  4.  Jhrhs.  gerade  über  die  Ypafj,- 
{xara  mehrfach  seinen  Spott  ergießt,  während  über  die  Auslosmig 
in  die  Gerichtshöfe  vor  dem  Auffinden  der  aristotelischen  Scluift 
die  Tradition  so  gut  wie  ganz  schwieg.  Ueberdies  fehlt  nicht 
jede  thatsächliche  Grundlage :  der  Gebrauch  der  Richterabtheilungen 
hatte,  ähnlich  dem  Material  der  Heliastentäfelchen,  im  Laufe  des 
4.  Jhrhs.  eine  Aenderung  erfalu*en.  Als  Aristophanes  seine  letzten 
Komödien  schrieb,  wm-de  für  jedes  zu  besetzende  Gerichtslokal 
eine  Abtheilung  erlost  (Ekkles.  Vs.  684  ff.;  Plutos  Vs.  277  ;  972), 
alsdann  aus  ihr  die  Richter  in  der  nöthigen  Zahl  entnommen ;  zur 
Abfassimgszeit  der  'Ai}-/)va''a)V  7roÄLT£ia  kamen  mehr  innerhalb  der 
Phylen  die  Sektionen  zur  Geltung  und  unabhängig  von  ihnen 
wurden  die  einzelnen  Richter  den  verschiedenen  Gerichtslokalen 
zugelost  (p.  XXXI).  So  hatten  sie  wirklich  an  Werth  verloren 
und  waren  liinter  die  bürgerliche  Gliederung  der  Richter  an  die 
zweite  Stelle  getreten. 

Das  gleiche  wie  für  Aristoteles,  'A^r^w.  ttoX.  Kap.  59  §7 
und  Kap.  63  §  1  muß  für  die  davon  abhängigen  Zeugnisse  gel- 
ten, neben  Pollux  VIII  87  f  zunächst  Schol.  zu  Aristoph. 
Wesp.  775 :  IttsiStj  {fsaixoOsrai  xai  Ssxaroc  6  YpafXfjLatsu!;  y.Xr^- 
poüoi  Toi)c  Sixaatac  tou;  tt^;  auTOü  (so  zu  lesen  statt  cf.uTf^c,)  cpuXr|? 
IxajTOc.  Es  war  dalier  falsch,  sie  auf  die  jährliche  Losung  zu 
deuten.  Nächstdem  geht  noch  Schol.  III  zu  Aristoph.  Plut. 
277  auf  Aristoteles  zurück,  nm-  sind,  möglicherweise  durch  hand- 
schriftliche Auslassung  einer  Reihe  von  Worten,  die  Archonten 
imd  der  Schreiber  der  Thesmotheten  irrthümlich  mit  der  Aus- 
losung der  Buchstaben  für  die  Gerichtslokale  in  Verbindung  ge- 
bracht :    siTa  Ol    &£a}jL0i)£Tai    xatd    cpüArjv    sxaaTo?   xal    Ssxaro?  6 

YpafiiJLaTSüc  sxXrjpouv  xa  [vielleicht  BixaoTYipia ta]  f  pa[x- 

[xara  {J-s/pi  ~ou  x.  xai  tÄ  Aa^ovta  loa  tov  dpiOtj-ov  toXc,  \iikXooai 
xXTjpoüaOat  Sixocotr^pioic  b'Kr^p^xr^Q  cpipojv  exiOsi  xaö  IxaaTov  8i- 
xaoTTjpiov  £v.  Derart  wird  die  Konfusion  der  Stelle  zum  großen 
Theil  beseitigt;  der  Scholiast  hat  nicht,  was  Scholl  S.  8  ihm 
vorwirft  ^2),    die  Erlösung  der  Geschworenen  aus  den  Phylen    und 


'»)  Vgl.  T  y  b  a  1  d  0  s  S.  790. 


lieber  die  Organisation  der  athenischen  Heliastengerichte  etc.      403 


Bildung  der  Gerichte  mit  der  an  jedem  Gerichtstage  stattfindenden 
Losung  der  funktionierenden  Sektionen  zusammengeworfen,  sondern 
er  behandelt  ohne  Ausnahme  nur  die  verschiedenen  Losungen  am 
Gerichtstage  und  zeigt  sich  um  so  mein-  als  „ein  genau  unter- 
richteter Gewährsmann".  Selbst  gegen  die  Stellung  der  Worte 
xard  cpuXY)v  sxaoToc,  die  Schömann,  opusc.  acad.  I  S.  207 
hinter  6  Ypa}X[xaT£tic  setzen  wollte,   läßt  sich  Nichts  einwenden  ^^). 


2^)  Ueber  die  Zuverlässigkeit  dieses  Scholion   einerseits  und   seine 
Versehen  andererseits  giebt  am  besten  eine  JN'ebeneinanderstellung  des- 
selben mit  der  Priraärquelle,  den  betreffenden  Abschnitten  der  aristote- 
lischen 'A&7jva^(üv  TToXtreta,  Aufschluß. 
Schol.III  zu  Aristophan.  Aristoteles,  'AÖTjva^ojv 


Plut.  277 

Ip5^exai  Ixaaxos  tk  xo  [8txa- 

ÖXT^piOV  ?]       TTtVCtXtOV        £)(tÜV 

^TTiysypafxfx^vov  x6  ovofxa 
auxoü  <'ical>  Traxpd^ev  xai 
xoü  Si^fxoo  7.0LI  Yp<2fxfxa  iv 
ZI  [i.iypi  TO~j  7.,  8ia  x6  ttcc- 
Xai  hixa  cpuXdis  elvat  'A^i^vifjat, 
6t7]p7]vxo  yap  xaxa  cpuXa?. 
eTxa  ol  OeSfjio^ixat  xaxd 
9uX))v  sxaaxos  xal  Sexa- 
xoc    b  ypaii  iiaxzbi    ixXV]- 

pouv  xd  [ ?]  YpctfjLfjiaxa 

[A^/pt  xoy  X.  xal  xa  Xa^dvxa 
loa  xov  dpi^fxov  xots  [a£X- 
Xouci   xXrjpoüö^ai    8t xa- 

CXTJp^Ol?    UTtTJpeXTj;    Cp^pCDV 

lx(Oei  xa^'  ?xaaxov  oi- 
xacx-]^  p  10  V  2v 


elxa  zdXiv  aKexXrjpo'Jvxo  ol  xd 
eiXrjydxa  Ypd[j.|jLaxa  eyovxe?, 
x{ves    Stxdaouai    xal    xtv£s    o'!). 

-  -  -  -  dypdcpovxo  8e,  oxt,  ^Tret 
^v  irivxe  otxaaxT^pta,  ^xXrjpoüvxo 
Ti^vxe  Ypd(X(jLaxa  dizo  xoü  a 
Sux;  xo-i  E.  eTxa  x6  Trpöixov 
dveve/ftev  ^7:1  xou  a  Tipoexf^exo 
8ixaaxT]p{o'j,  w;  dv  exuyev,  xal 
ol  StxdCovxe?  ^xXrjpoüvxo,  tii 
olov   Exacxoc   y'^dytri    Stxdccfat. 

-  -  -  - .  xols  Xayoüai  Stxdaai 
«{(JeXftoüatv  ^xdaxu)  a  6  [j.- 
ßoXov  oßoxat  07][j.dötov 
7:apd  X7j5  ^Til  xouxui  eiXTj- 
Xufa«  dp^TJ?,  ?v'  ol  ditdvxec 
xal  xoOxo  Tipocfcpipovxec  Xajxßd- 
votev  xöv  Stxaoxixov  fjitöddv. 


TioXtxeia. 
Kap.  63  §4)  eyei  8'  Exacxos  8ixa- 
(jtrj?  TTtvdxtov  TTU^tvov  iTityeypaiJi.- 
fXEvov  x6  ovofxa  x6  iauxoü  Tia- 
xpo'&ev  xal  xoü  St^jaoü  xal  ypdfx- 
fx a  E V  xüiv  axotysfwv  (xeypt  xoü  x* 
vevdjjLTjVxat  ydp  xaxd  cpuXd?  8dxa 
[xepT]  ol  otxaaxai. 


§  1)  xd  8s  Sixaaxi^- 
pta  xXrjpoüatv  ol 
%'  dpyovxe?  X  axd 
cpuXds,  6  8e  Ypafj.- 
fj.  a  X  £  u  s  xtüv  &e- 
a{j.ot}exü)v  XTJs  6e- 
xdxrjc  ^uXr)?. 


Kap.  59  §  7)   xous 
8£    Sixaaxds    x  X  tj- 


p  oü  at  Tidvxss  ol 
dvv^a  d'pyovxes, 

8ixaxoc    8'    6 
Ypafxfxaxeus     6 
x(üv       ■&eafxo^£Xüiv, 
xou?  XT^s  auxoü  cpu- 
Xt);  l'xacjx  0?. 
§  2)  Y^^paTixat  8s  ^v  xal?  ßaXdvot;  xüiv 
a-oiyzluiw    dizb    xoü   IvSexdxou    xoü   X, 
otJaTisp    dv    fx£XX7]    xd  StxacJxiQpia 
7rX7jptü0rja£aÖa(.       §  5)    ^7rEi8dv    8£    6 
^EafjLO&Exrji;   iTrixXrj  ptua^   xdypöCfJi.- 
[i.axa    d    8ET    TcpoSTrapaxfOEa^at    xoT; 
8  txaaxTjpt'ois,    iTzi^-q-AZ  cp^pwv  6 
OTirjp^xTjc    Icp'  ?xaaxov    8ixaaxi^- 
ptov  x6  YpdfAfxa  xö  Xaydv. 
Entsprechendes  stand  vielleicht  in 
der  Lücke  der  Handschrift  der 
'Adr^v.  TioX. 
Vgl.   p.  XXXI  Z.  21f.)    xaxd    tt^vxe 
TTivdxia  eli. 


p.XXXIZ.  32f)    rv'   tii   oTov   dv 

p.  XXXII  Z.  13  flf.)  l7:E[i8dv  8'  tia- 
il']^-^,  TiapaXafxßdvEt  öüfjißoXov  8r]- 
[(jLOCia  (oder  vielmehr  87][|j.dötov?) 
7r]apd  XOÜ  £[^7]/ o'Jxo;  xauxTjv  xt)V 

d[pXT^V. 


26 


Verwechselung 
der  Phylen  und 
der  Richter- 
abtheilungen. 


Verwechselung 
der  Buchstaben 
der  Richter- 
abtheilungen 
und  derjenigen 
der  Gerichts- 
lokale. 


Hier  hat  der 

Scholiast 
höchstwahr- 
scheinlich  den 
aristotelischen 
Bericht  miß- 
verstanden. 


404  S.  Brück 

Als  Abschluß  des  Exkurses  über  die  Amtsthätigkeit,  welche 
dem  GesammtkoUegium  der  Archonten  in  Athen  hinsichtlich  der 
Volksgerichte  zustand,  und  als  Stütze  unserer  Ansicht  sei  es  ge- 
stattet, ein  Beispiel  analoger  Verhältnisse  außerhalb  Athens  kurz 
zu  berühren.  Eine  Inscluift  aus  Sterns  (Dittenberger,  Sylloge 
inscr.  graecarum  No.  294  S.  407  f.  ^'')),  eine  Sympolitie  -  Urkunde 
zwischen  Steiris  und  Medeon  aus  dem  Anfange  des  2.  Jlirhs.  vor 
Clir. ,  enthält  Bestimmungen  über  das  Gerichtswesen ,  auf  deren 
Aelmlichkeit  mit  der  athenischen  Heliastenorganisation  D  a  r  e  s  t  e 
(Du  droit  de  represailles  principalement  chez  les  anciens  Grecs) 
in  d.  Revue  des  ^tudes  grecques  II  S.  320  hingewiesen  hat;  so 
wird  auch  hier  die  Rechtsprechung  von  den  Biü-gern,  die  ein 
gewisses  Alter  erreicht  haben,  ausgeübt  (Z.  15  ff.):  xat  Br/aCsiv 
la;  oixac  xac,  stti  iroXio;  iiaaac  tou?  £vixo[i£vou?  laTc  dAixiaic. 
Weiterliin  heißt  es  nun  (Z.  28  ff.) :  auvoixa^ei  5s  6  i£poTa[xia; 
{lExa  Tcüv  ap)^dvTU)v  TOic,  or/a;  ac  Tot  ap;(0VT£;  StywdtCovTi,  xai  xXa- 
p(«o(£)I  xd  SixaaTTjpta  a  xa  Biifj  xXap(i)£tv  fiEtd  <Ta>  xwv 
dp/(>vx(üv.  Mit  der  Konstituienmg  der  jedesmal  erforderlichen 
Gerichtshöfe  durch  das  Los,  nicht  etwa  mit  einer  jährlichen  Aus- 
losung von  Richtern  oder  einer  Verlosung  der  Richter  in  Abthei- 
lungen, waren  also  die  Archonten  von  Steiris  beauftragt. 

Auf  die  Frage  nach  den  Beamten ,  welche  die  Heliasten  in 
die  Ypd(j.|jL0cxa  vertheilten,  bleiben  unsere  alten  Quellen  die  Ant- 
wort schuldig,  ebenso  auf  die  nach  dem  Orte  und  nach  den  Ein- 
zelheiten des  Verfahrens ;  denn  die  Ableistung  des  Heliasteneides 
auf  dem  Ardettos  bedingt  noch  nicht,  daß  dort  auch  die  Richter 
in  die  Abtheilungen  verlost  wiu-den,  wie  bei  S  c  h  ö  m  a  n  n ,  opusc. 
acad.  I  S.  202  A.  1  und  griech.  Alterth.»  I  S.  503 ,  Meier  und 
Schümann,  att.  Proz.-  I  S.  152  imd  Tybaldos  S.  783  u.  790  f. 
vermuthet  ist  '''^j.  Sein*  richtig  bemerkt  dies  gegen  Schümann 
Fritzsche  S.  12,  während  er  seinerseits  (S.  12  u.  25)  ohne  besseren 
Grund  das  „forum"  als  den  Platz  der  jälirlichen  Losung  bezeichnet. 

Kehren  wii'  nunmehr  zu  den  10  Richterabtheilungen  zurück, 
so  steht  unser  Ergebniß,  wonach  sie  von  ungleicher  und  beständig 
wechselnder  Größe  waren,  in  schroffem  Widerspruch  mit  der  früher 
imumschränkt  herrschenden  Vorstellung,  daß  jede  die  feste  Mit- 
gliederanzahl von  500  Mitgliedern  umfaßte.  Bei  der  Annahme  von 
6000  Heliasten  wurden  die  überschüssigen  1000  als  Ersatzge- 
schworene, sei  es  im  Ganzen^**),  sei  es  100  für  jede  AbtheUung  ^') 


2"*)  Zuerst  veröffentlicht  von  Beaudouin  im  Bull,  de  corresp. 
Hellen.  V  (1881),  S.  42  ff. 

25)  Köhler  im  Hermes  V  S.  842  erwähnt  die  Vermuthung,  ohne 
eine  eigene  Entscheidung  zu  treffen. 

26)  Matthiae,  miscellanea  philol.  I  S.  253;  Schömann,  opusc. 
acad.  I  S.  214  und  griech.  Alterth.^  I  S.  503;  Böckh  im  CIGr.  I 
S.  341;  GrotelV  S.  68 ;  V  S.  211  und  235;  K.F.Hermann, 
griech.  Antiquit.  I5§134;   Säve,   de  Areopago  et   iudiciis  heliasticis 


Ueber  die  Organisation  der  athenischen  Heliastengerichte  etc.      405 

untergebracht;  Frank el  S.  95  ff.,  nach  dem  jährlich  weniger  als 
5000  Bürger  sich  zur  Heliasie  meldeten,  erweiterte  seine  Sek- 
tionen auf  500  Mitglieder  gleichfalls  mit  Hilfe  von  sogen.  Ersatz- 
leuten, indem  es  dem  einzelnen  Kichter  nach  der  Verlosung  in 
die  10  Sektionen  erlaubt  gewesen  wäre,  sich  noch  in  andere  ein- 
tragen zu  lassen;  und  anknüpfend  an  Fränkel  haben  Lipsius, 
Gilbert,  Busolt  und  W e i  1  ^^)  an  der  „fiktiven  Normalzahl " 
500  für  jede  Sektion  festgehalten.  Die  Ansicht  gründete  sich 
ausschließlich  auf  die  Ueberlieferung,  daß  ein  Gerichtshof  von  1000 
(bezw.  1001)  Richtern  aus  2  otxaaTYjpia,  von  1500  (bezw.  1501) 
Richtern  aus  3  oiy.aoiYjpLa  zusammengesetzt  wurde.  Bei  Demosth. 
XXTV  9  nämlich  heißt  es:  or/aaTYjpiotv  SuoTv  et?  Iva  xai  jy- 
Xiou?  £'j»r|Cpic{x£V(jL>v,  verallgemeinert  im  Schol.  zu  der  Stelle:  Iv 
ToT;  jxsYaXoL?  xai  soirouSaa^xivot?  Trpa^jxaoi  ouvYjp^^ovTO  sx  8uo 
BtxaaTTipitüv,  irAr^pouvisc  apil}|jLOV  jiXitü^  xal  svöc,  und  bei  Pho- 
tios,  'HXiaTa  1:  tottoc  'Aöyjvt^oiv,  sie  ov  auvocYSTai  8uo  8ixa- 
oTYjpia,  ot'  av  j^iXioi  SixaCwoiv;  für  1000  und  1500  Richter 
Pollux  VIII  123:  ci  8s  jiXluiV  Ssol  oixaoxaiv ,  auviaraTo  8üo 
SixaaiYjpia,  si  os  irsvtaxoaiojv  xal  yiXiiav,  xpia,  und  Harpokrat., 
Photios,  Suidas,  TjXtaia :  auvijjsaav  (aoviaat)  hk  oi  jxsv  y^iXioi 
£x  ouoTv  oixaoTTjpiojv,  Ol  8s  yiXioi  [xai]  irsvtaxoaioi  sx  xpiuiv  ^^). 
Unter  jenen  oixaaTYjpia  von  je  500  Richtern  verstand  man  nun 
einstimmig  die  Richterabtheilungen.  Die  Bedeutung  „Rich- 
terabtheilung" hat  aber  das  Wort  8ixaoT7]piov 
nicht,  weder  hier,  noch  in  irgend  einem  anderen  Zeugnisse  aus 
dem  Alterthum.  Die  Scholienangaben  zu  Aristoph.  Plut.  277  und 
1166/7,  welche  allein  eine  derartige  Auslegung  begünstigen  könn- 


S.  55;  Hicks,  manual  of  greek  histor.  inscriptions  S.  208;  Scholl 
a.a.O.  S.  6  A.  1. 

")  Meier  u.  Seh  ö mann,  att.  Proz.^  I.  S.  148  f.;  Busolt,  Staats- 
alterth.2  S.  275;  Thumser  a.a.O.  S.  541.  Vgl.  Tybaldos  S.  782, 
790  u.  799.  Eine  eigenthümliche  Variante  bietet  Fritzsche  S.  67: 
es  wurden  aus  jeder  der  10  Phylen  500  Richter  entnommen,  die  je  ein 
Dikasterion  bildeten,  1000  suffecti  aber  aus  allen  Phylen  zusammen; 
von  diesen  1000  waren  nur  500  „plane  suffecti",  während  500  „quasi 
suffecti"  für  das  Metiocheion  bestimmt  waren. 

2«)  Lipsius  in  Burs.  Jahresber.  Bd.  15  S.  827  u.  Meier  u.  Schö- 
mann,  att.  Proz.^  I  S.  149  ff. ;  Gilbert  I  S.  375  f.;  Busolt,  griech. 
Gesch.  II  S.  463  u.  Staatsalterth.^  S.  277;  Weil,  les  plaidoyers  polit. 
de  D^mosthene  II  S.  77  u.  318  und  in  d.  Melanges  Renier  S.  23  f. 
Aehnlich  Curtius,  griech.  Gesch.«  II  S.  219. 

*^)  Stephan.  Byzant.,  'HXia(a:  Icrt  Se  t6  [xeya  StxacxVjptov,  t6  iv. 
tAv  TSTTctpwv  T^Xiafxivov  8txaCTr]pio)v ,  iv.  xoü  irevTaxoafwv  xat  Texpaxoa^tov 
xal  8taxoGi{u)v  xai  Ixaxdv  gehört  nicht  hierher;  die  Conjektur  S  c  h  ö- 
manns,  opusc.  acad.  1  S.  233  (Animadversiones  de  judic.  heliast.):  i-/. 
Tüiv  Tptwv  -q  TETxapwv  Sixaaxrjptiüv  und  seine  Erklärung  der  Stelle  sind 
unrichtig,  da  4  vereinigte  Dikasterien  sonst  nirgends  bezeugt  sind  und 
auf  der  anderen  Seite  gerade  die  Kombination  von  2  Dikasterien 
(=  1000  Richtern)  fehlt. 


406  S.  Brück, 

ten,  sind  in  ihrer  Verworrenheit  und  Unbrauehbarkeit  längst  aner- 
kannt, so  von  Voemel,  de  Heiiaea  S.  22;  Fränkel  S.  94; 
Gilbert  I  S.  375  A.  1;  zuletzt  von  Scholl  S.  7  u.  S.  8  A.  1 
und  C.  Wachsmuth,  Stadt  Athen  II  S.  380  A.  1  u.  S.  382  A.  1. 
Es  läßt  sich  noch  verfolgen,  wie  auf  Grund  theils  des  doppelten 
Gebrauches  der  7pdc|X|xaTa  sowohl  ftir  die  Abtheilimgen  (die  Buch- 
staben von  A  bis  K),  als  für  die  Gerichtslokale  (die  Buchstaben 
von  A  an  nach  Aristo!  'A^r^v.  ttoA.  Kap.  63  u.  p.  XXXI  Z.  26  ff.), 
theils  der  doppelten  Bedeutung  von  ta  Ypa[jL[iara,  nicht  nur  als 
die  Buchstaben  der  Eichterabtheilungen ,  sondern  auch  als  die 
Richterabtheilungen  selbst,  allmählich  sich  die  Mißverständnisse  ent- 
wickelt haben.  Das  Sc  hol.  III  zu  Aristoph.  Plut.  277,  welches 
den  verhältnißmäßig  klarsten  und  vernünftigsten  Eindruck  macht 
(s.  ob.  S.  402  f ),  verwendet  xa  oixaoTYjpia  lediglich  für  die  Gerichts- 
lokale und  Gerichtshöfe,  doch  ist  bereits  ihm  das  Versehen  be- 
gegnet, die  mit  A  beginnenden  Buchstaben  der  10  Abtheilimgen 
mit  denen  der  Gerichtslokale,  der  Dikasterien,  zu  verwechseln. 
Dieser  Fehler  ist  beim  Schol.  II  verhängnißvoll  geworden,  da- 
durch daß  er  die  Annahme  von  10  OLxaaTY|pioc  und  die  Auffassung 
der  Buchstaben  auf  den  Richtertäfelchen  als  Abzeichen  der  or/a- 
OTYjpta  veranlaßte,  ein  Irrthum,  der  noch  in  neuerer  Zeit  seine 
Vertreter  gefunden  hat^");  trotzdem  versteht  der  Scholiast  unter 
den  Dikasterien  nichts  Anderes  als  die  Gerichtslokale :  Sexoi  ^ap 
^v  Toc  BtxaoTTjpia  xä  Travxa  ev  '  AM^^OLlc,  xal  -üpo  {^upaiv  8s  sxdt- 
oxou  ÖLxaoxr^pioo  i^i'(paT:To  7:upp(jS  ßafXjxaxL  xö  oxolj^sTov  ,  (oxtvt 
t6  StxaoxYjpiov  (üvojjiaCsT-o.  Genau  so  liegt  die  Sache  beim  Schol. 
IV,  das  gleichfalls  10  SixaaxTjpia,  aber  nur  als  Gerichtslokale 
kennt:  Ssxa  8ixaax7)pia  r^oav  Tcotp'  'AOr^vaioic,  x6  jisv  cpdvoo,  x6 
hk  }ioi)(£iac,  x6  hk  exspou  xiv&c,  und  beim  S c h o  1.  zu  Aristoph. 
Plut.  1166,  das  die  Buchstaben  von  A  an  den  Gerichtslokalen 
zuweist:  Ou  [jtaxaioj;  apa  oi  Iv  xatc  'A^Y)vai<;,  cpr^oi,  otxaCovxs«; 
OTrsüOouotv  £V  TzoXXolc,  YSYpacpöat  Ypap-ixaaiv  ev  xoT;  Sixaoxr^pioi?. 
TTSpl  8s  Xü)v  YpafxfjLOCxwv  xai  8txaoxr^pia)v  'Aör^vaiwv  scpr^fxsv  om- 
oOsv,  iTüic  SV  sxaox(p  r^v  fSYpafXfisvov  axoi)(sTov  *  sv  {xsv  X(j)  xou 
'ApsoTrayou  8ixaoxYjpi(|)  irpo  xtov  ^upwv  STTSYsypaitxo  a  *  Iv  8s  x^ 
^HXtaia  r['  sv  8s  xw  sv  <I>p£axxoT  8',  xai  sv  xot?  XoittoT;  cboaü- 
xo)?.  Während  hier  noch  die  SixaaxYjpia  und  die  ypa[i[xaxa  neben 
einander  gestellt,  also  unterschieden  werden,  erscheinen  sie  schließ- 
lich im  Schol.  zu  Aristoph.  Plut.  1167  vollständig  identi- 
fiziert. Demnach  ist  die  Tradition  von  10  Gerichtslokalen  durch 
die  zwei  Arten  der  Buchstaben  hervorgerufen,    nicht,   wie  Schö- 


8»)  Z.B.  Raoul-Ro  chatte  im  Journal  des  Savants  1833,  S.440; 
Klein  a.  a.  0.  S.  65  A.  3,  gegen  den  sich  Lipsius  in  Burs.  Jahres- 
ber.  Bd.  15,  S.  328 f.  wendet.  Hicks,  manual  of  greek  histor.  inscr.  S.  203 
hebt  nachdrücklich  den  Unterschied  zwischen  den  Buchstaben  der  Ab- 
theilungen und  denen  der  Gerichtslokale  hervor. 


Ueber  die  Organisation  der  athenischen  Heliastengerichte  etc.     407 

mann  (opusc.  acad.  I  S.  214  und  in  d.  Jahrbüchern  f.  wis- 
senschaftl.  Kritik  1835,  S.  514)  und  Per  rot  (le  droit  public 
d'Athenes,  S.  248)  glauben,  durch  eine  doppelte  Bedeutung  von 
Dikasterion.  Parallel  mit  jener  Verwechselung  geht  die  der 
Richterabtheilungen  und  der  Phylen,  verursacht  durch  die  zwei- 
fache Gliederung  der  Richter  und  durch  die  gleiche  Zehnzahl 
beider,  in  den  Sc  hol.  I  und  III  zu  Plut.  277,  im  Sc  hol. 
zu  Plut.  972,  bei  Suidas,  'AXX'  ou  Xa/oua' ^i)  und  Photios, 
TTivocxiov.  Die  Grammatiker  waren  dergestalt  bis  zu  einer  Glei- 
chung: ai  cpuXai  =  xa  Ypajxfxata  =  xa  oixaaxTjpta  angelangt, 
so  daß  es  kein  Wunder  nehmen  darf,  wenn  wir  endlich  bei 
Bekker,  Anecd.  gr.  I  p.  262,  10  lesen:  aovTfjsaav  8s  oi  [xsv 
y(iXiot  TTiVxoixoaioi  £x  xpiÄv  (puXaiv,  woraus  erklärlicher  Weise  für 
die  Bedeutung  von  öixaaxYjpia  Nichts  mehr  gefolgert  werden 
kann  (vgl.  Scholl  S.  8   A.  3). 

T6  ÖLXocaxYipiov  bezeichnet  ganz  allgemein  den  Gerichtshof  ^^), 
zunächst  als  den  Ort  des  Gerichtes,  das  Gerichtslokal,  dann  als 
die  in  ihm  versammelten  Richter;  weiterhin  wurde  x6  StxotaxYj- 
pLov,  da  jeder  einzelne  Volksgerichtshof  das  Volksgericht  in  sei- 
ner Gesammtheit  repräsentierte,  auch  von  dem  Volksgerichte  als 
solchem,  so  zu  sagen  in  abstraktem  Sinne,  gebraucht,  gleichwie 
umgekehrt  y]  YjXtaia,  ursprünglich  das  gesammte  Heliastengericht, 
von  dem  einzelnen  Gerichtshofe.  Von  jener  Grundbedeutung 
„Gerichtshof"  sind  unmittelbar  abgeleitet  die  sonstigen  Anwen- 
dungen als  Gerichtssitzung,  Gerichtsverhandlung,  Gerichtswesen 
u.  dergl..  Daher  erlauben  die  oben  citierten  Stellen  nur  die 
Uebertragung,  daß  ein  Gerichtshof  von  1000  bezw.  1500  Rich- 
tern sich  aus  2  bezw.  3  Gerichtshöfen,  nämlich  von  je  500 
Richtern,  zusammensetzte. 

Um  zu  dem  vollen  Verständniß  der  Angabe  zu  gelangen, 
müssen  wir  uns  die  Bildung  der  Gerichtshöfe  aus  den  Richter- 
abtheilungen vor  Augen  halten.  Zu  Aristophanes'  Zeit  (Ekkles. 
Vs.  684  ff.;  Plutos  Vs.  277  und  972)  wurde  für  jedes  Gerichts- 
lokal, in  welchem  eine  Verhandlung  stattfinden  sollte,  ein  Ypa[i[xa 
erlost ;  es  ist  aber  klar ,  daß  aus  einer  Abtheilung  nicht  ein 
beliebig    großer  Gerichtshof   besetzt    werden    konnte.      Die    Ge- 


^*)  Ob  an  den  beiden  letztgenannten  Stellen  die  Lesart:  U%a  yip 
(puXwv  ouaöJv,  hixoi  dytvovTo  6ixa(JXT^pia  (Hemsterhuis ;  Fritzsche  S.  18) 
statt  Btxaaxat  das  Richtige  trifft ,  ist  nach  der  Einwendung  S  c  h  ö- 
manns  in  d.  Jahrbüchern  f.  wiss.  Kritik  1835,  S.  513,  welcher  auf 
die  10  Stxaaxctt  in  d.  Schol.  I  u.  IV  zu  Plut.  277  hinweist  (ähnlich 
Scholl  S.  8  A.  3),  unsicher;  der  Grammatiker  würde  dann  für  die 
auf  dem  oben  angegebenen  Weg«  entstandenen  10  Gerichtslokale  in 
den  10  Phylen  eine  erwünschte  Bestätigung  gesehen  haben. 

32)  Auch  A  r  i  s  t  0  p  h.  Wesp.  Vs.  304  ist  x6  Sixaaxi^ptov  nur  „der 
Gerichtshof",  keineswegs  „die  Richterabtheilung". 


408  S.  Brück, 

sammtzahl  der  athenischen  Bürger  betrug  damals,  in  der  ersten 
Hälfte  des  4.  Jhrhs. ,  höchstens  ungefähr  25000^^),  von  denen 
ungefähr  15 — 16000  über  30  Jahre  alt  und  zur  Heliasie  be- 
rechtigt waren  ^^).  Wenn  sie  auch  fast  vollzählig  zur  Heliasie 
angemeldet  waren ,  so  erschien  doch  an  den  Gerichtstagen  nur 
ein  geringer  Theil  derselben.  Für  die  Betheiligung  der  Athener 
an  den  öffentlichen  Angelegenheiten  kann  der  Besuch  der  Volks- 
versammlungen zum  Maßstab  genommen  werden.  Hier  wurdß 
die  Anwesenheit  von  6000  Abstimmenden  für  besondere  Fälle 
als  eine  außerordentliche  Maßregel  gefordert,  so  daß  die  Be- 
hauptung der  Oligarchen  bei  Thukyd.  VIII  72,  in  den  Zeiten 
des  peloponnesischen  Krieges  hätten  sich  selbst  zu  den  wich- 
tigsten Berathungen  kaum  5000  in  der  Ekklesie  eingefunden, 
durchaus  glaubwürdig  klingt  ^^) 5  Aristophanes  Acharn.  Vs. 
19  f.  klagt  über  spärliches  und  spätes  Erscheinen  zu  den  Volks- 
versammlungen,  und  Aristoteles  'Ai>r^v.  ttoA.  Kap.  41  §  3 
motiviert  die  Einführung  des  Ekklesiastensoldes  mit  der  gerin- 
gen Frequenz  der  Volksversammlungen,  der  durch  alle  anderen 
Mittel  nicht  abzuhelfen  war.  Erst  die  Erhöhung  des  Soldes  von 
1  Obolos  auf  3  Obolen  scheint  den  Besuch  der  Versammlungen 
seitens  der  Stadtbewohner  in  erheblicherem  Grade  gesteigert  zu 
haben  (Aristoph.  Ekkles.  Vs.  300  ff.;  vgl.  Plutos  Vs.  171 
und  329  f.).  So  ist  denn  eine  Abschätzung  der  für  gewöhnlich 
in  der  Ekklesie  versammelten  Bürger  auf  den  fünften  bis  den 
vierten   Theil    der   ganzen  Bürgerschaft   wohl    nicht   zu    niedrig 


33)  Meier  und  Schömann,  att.  Proz.^  I  S.  147  A.  4.  Nur  auf 
wenig  über  20000  Bürger  kommen  für  das  4.  Jahrb.  Fränkel  S.  5 ; 
Busolt,  Staatsalterth.*  S.  199;  Belocb,  Bevölkerung  der  griech.- 
röm.  Welt  S.  74. 

3*)  Richter  S.  95  schätzt  für  das  5.  Jhrh.  die  Zahl  der  über 
30  Jahre  alten  Bürger,  als  ^/^  oder  Vs  aller  Bürger  über  20  Jahren, 
auf  15000,  von  denen  jedoch  nicht  mehr  als  10000  wirklich  im  Stande 
waren,  als  Heliasten  zu  fungieren.  Beloc  h  im  Rhein.  Mus.  39,  S. 
242:  „Nun  zählte  Athen,  abgesehen  von  den  Kleruchen,  auch  nach 
der  Pest  noch  mindestens  20000  Bürger  von  über  20  Jahren,  von  de- 
nen nach  den  Gesetzen  der  Bevölkerungsstatistik  14  —  15000  auf  die 
Altersklassen  von  30  Jahren  und  darüber  entfallen  mußten".  Nach 
T  y  b  a  1  d  0  s  S.  784  waren  zu  Perikles'  Zeit  mehr  als  30000  Bürger 
über  20  Jahren  vorhanden,  davon  Vs»  also  wenigstens  20000,  über  30 
Jahre  alt  und,  nach  Abzug  aller  Verhinderten,  mindestens  10000, 
welche  die  Heliasie  übernehmen  konnten. 

36)  Vgl.  B  e  1  0  c  h ,  att.  Politik  seit  Perikles ,  S.  7 ,  der  die  5000 
Bürger  für  etwa  ein  Viertel  aller  Berechtigten  hält.  —  Das  Bedenken 
Platn  e  rs  a.  a.  0.  II  S.  136  gegen  die  Richtigkeit  der  Angabe  ist 
nicht  begründet;  denn  es  war  ein  bedeutender  Unterschied,  ob  frei- 
willig, trotz  Berechtigung  der  gesammten  Bürgerschaft,  nur  5000  sich 
in  der  Ekklesie  einfanden,  oder  ob  überhaupt  nur  5000  zur  Theil- 
nahme  befugt  waren.  In  der  Verhüllung  dieses  Unterschiedes  lag 
eben  das  Sophistische  der  oligarchischen  Deduktion. 


Ueber  die  Organisation  der  athenisclien  Heliast engerichte  etc.    409 

gegriffen  ^^).  Daher  erscheint  es  ganz  angemessen ,  wenn  man 
bei  den  Gerichtshöfen  allerhöchstens  auf  die  Anwesenheit  eines 
Drittels  sämmtlicher  Heliasten  rechnete,  demgemäß  einen  Ge- 
richtshof von  500  Kichtern  als  den  größtmöglichen  betrachtete, 
der  aus  einer  einzigen  Abtheiiung  besetzt  werden  konnte.  Grö- 
ßere Gerichtshöfe  mußten  aus  mehreren  Abtheilungen  gebildet 
werden.  Das  geschah  aber  nicht  in  der  Weise,  daß  man  2  oder 
3  Abtheilungen  durch  das  Los  erwählte  und  aus  der  Gesammt- 
zahl  ihrer  Mitglieder  die  1000  oder  1500  Richter  nach  einander 
erlöste;  für  die  wichtigen  öffentlichen  Prozesse,  welche  Gerichts- 
höfe von  1000  und  von  1500  Richtern  verlangten,  war  in  An- 
betracht der  längeren  Reden  und  der,  bisweilen  doppelten,  Ab- 
stimmung so  zahlreicher  Personen  der  Zeitraum  eines  Tages 
schon  beschränkt  genug,  um  nicht  auf  die  Vorbereitungen  zur 
Verhandlung,  auf  die  Konstituierung  des  Gerichtshofes  noch  die 
doppelte  und  dreifache  Zeit  als  bei  den  unbedeutenderen  Pro- 
zessen zu  verwenden  ^'^).  Und  bei  der  äußerst  sorgfältigen 
Durchbildung  der  attischen  Gerichtsorganisation ,  die  zu  beob- 
achten wir  wiederholt  Gelegenheit  haben ,  unterliegt  es  keinem 
Zweifel,  daß  man  einen  solchen  Uebelstand  zu  vermeiden  suchte 
und  wußte.  Man  beschleunigte  die  Besetzung  der  Gerichtshöfe 
von  1000  und  von  1500  Richtern  ^^),  indem  man  aus  jedem  der 
2  bezw.  3  erlosten  Ypaixjjiara  zu  gleicher  Zeit  500  Richter  ent- 
nahm oder,  mit  anderen  Worten,  2  bezw.  3  selbständige 
Gerichtshöfe,  olx  aaTY]pia,  von  je  500  Mitglie- 
dern bildete  ^^)  und  sie  dann  zu  einem  einzigen  zusammen- 
treten ließ.  Auch  später,  als  durch  die  Berücksichtigung  der 
Phylen  das  ganze  Verfahren  ein  komplizierteres    geworden    war, 


36)  Bus  ölt,  Staatsalterth.^  S.  257;  F  ranke  1  bei  Böckh,  Staats- 
haushalt, d.  Athener^  II  S.  66*.  Zu  hohe  Zififern,  6—8000  Theilnehmer 
an  den  Volksversammlungen  ,  geben  Schömann,  de  comit.  Athen. 
S.  126  u.  274;  Wachsmuth,  Hellen.  Alterthumsk.  II  S.  87;  Böckh, 
Staatshaushalt,  d.  Athener^  I  S.  292,  und  nach  ihm  Pflug,  Einfüh- 
rung des  Soldes  in  Athen,  S.  22;  Richter  S.  117;  Mül  1  er- S  trü- 
bin g,  Aristophanes  u.  d.  histor.  Kritik,  S.  129.  Zu  gering  veran- 
schlagt dagegen  Perrot  S.  49  die  gewöhnlich  in  der  Volksversamm- 
lung anwesenden  Bürger  auf  nur  2—3000. 

^^)  Richter  S.  119:  „Atque  mane  adesse,  qui  iudicaturi  essent, 
etiam  propterea  necesse  erat,  quod  sati's  multum  temporis  in  sortiendis 
iudicibus  consumebatur.  Immo  versum  771  etiam  atque  etiam  consi- 
deranti  mihi  ipsum  sortiendi  negotium  tempus  matutinum  fere  totum 
occupasse  videtur,  ut  meridiano  demum  tempore  iudicia  constitui  pos- 
sent".     So  viel  Zeit  beanspruchte  die  Auslosung  freilich  nicht. 

^^)  Andere  Gerichtshöfe  über  500  gab  es  nicht,  worüber  in  einer 
Fortsetzung  dieser  Abhandlung. 

2^)  Es  wird  hier  immer  als  selbstverständlich  vorausgesetzt,  daß 
einer  dieser  2  bezw.  3  Gerichtshöfe  genau  genommen  501,  nicht  500, 
Richter  enthielt,  um  die  Zahl  1001  und  1501  zu  erreichen. 


410  S.  Brück, 

wurden  1000  oder  1500  Eichter  als  2  oder  3  Gerichtshöfe  von 
je  500  erlost.  Diese  Maßnahme  hat  noch  im  Sprachgebrauch 
ihre  Spur  hinterlassen:  si  6s  jiXlüiv  hioi  oixaaTwv,  ouviaraTo 
ouo  Sixac-Tipia  (Pollux  VIII  123)  „wenn  1000  Eichter  nöthig 
sind,  treten  2  Dikasterien ,  Gerichtshöfe,  nämlich  von  je  500 
Eichtern,  zusammen"  ;  und  D  e  m  o  s  t  h.  XXIV  9  sagt  oixaatrp 
piwv  ouoTv  £i;  £va  xal  yiXiouz  s^riCpiajisvojv ,  die  Grammatiker 
sprechen  immer  von  yiXioi  oixaarat,  nicht  von  einem  SiywaaTYjpiov 
5(iXia)v  oiv.otaTojv  ^*^),  weil  die  1000  Eichter  eigentlich  nicht  ein 
Gerichtshof,  sondern  zwei  nur  äußerlich  vereinigte  Gerichtshöfe 
waren.  Natürlich  kann,  wo  es  nicht  auf  genaue  Ausdrucks  weise 
ankommt,  die  Kombination  zweier  Dikasterien  als  ein  Gerichts- 
hof aufgefaßt  und  als  ein  Dikasterion  bezeichnet  werden;  z.  B. 
lautet  es  bei  Demo  st  h.  a.  a.  0.  im  Hinblick  auf  die  verei- 
nigten 8uo  oixaaTTjpia  kurz  darauf:    axupa  8s  xa  yvoDoO^svö'  utto 

TTj?    pOUÄTj?    Xal   TOÜ    OYjJAOU    Xttl     TOU     oixaaTTipiou     Xa&iaTT^OLV, 

und  im  §  117:  to  \ih  ufjiSTSpov  coy^ia  xal  tyjv  tou  Br/aaTr^piou 
tj;f^cpov  xal  tou?  aXXooc  vofxouc  axupouc  oistai  8sTv  sivai*').  An- 
dererseits ist  zu  beachten,  daß  nicht  überall  ouo  oder  xpia  oi- 
xaaTTipia  zwei  oder  drei  kombinierte  Gerichtshöfe  sind,  sondern 
bisweilen  die  Gerichtshöfe  in  mehreren  Prozessen  oder  in  ver- 
schiedenen Instanzen  eines  Prozesses  ;  so  sind  bei  D  e  m  o  s  t  h. 
XXIV  196  mit  SV  xpialv  il^Xz^ybivTac  oixaoTr|Qioic  folgende 
drei  Instanzen  gemeint:  das  Probuleuma  des  Eathes,  das  Pse- 
phisma  der  Ekklesie  und  das  Urtheil  des  Volksgerichtes*-). 
Der  erweiterte  Gebrauch  von  oixaaxTjpiov  für  jede  Versammlung, 
die  eine  richterliche  Thätigkeit  ausübt ,  ist  nichts  Ungewöhn- 
liches; er  durfte  Weil  (les  plaid.  polit.  de  D^mosthene  II  S. 
156)  nicht  bedenklich  erscheinen  und  ihn  zu  der  Ansicht  ver- 
leiten :  „Je  crois  qu'il  faut  entendre  une  condamnation  judiciaire 
par  trois  sections  r^unies.  II  est  vrai  qu'on  lit  otxaanrjpioiv 
SooTv  au  §  9.  Mais  les  orateurs  ne  se  piquent  pas  d'etre  ex- 
acts:  ils  usent  largement  de  l'hyperbole  mensong^re".  (Aehn- 
lich  in  d.  Mdlanges  Eenier  S.  20).  Eine  so  offenbare  Lüge,  die 
außerdem  gar  keinen  Zweck  gehabt  hätte,  wäre  selbst  dem  ein- 
faltigsten Eichter  aufgefallen  *^).    Aus  demselben  Grunde  möchten 


*o)  Nur  Bekker,  Anecd.  gr.  I  p.  189,  20.  'HXta^aixal  ^XictCea^at: 
StxaaxT^piov  dvSpwv  ^tXiiov  xat  6  tottos,  iv  ti)  ouTOt  StxaCoutJtv. 

**)  Fritzsche  S.  66;  Schäfer,  Demosthenes  und  seine  Zeit^ 
I  S.  368,  Anm.  1 ;  Weil,  les  plaid.  polit.  de  Demosthene  II  S.  78. 

*2)  Schäfer  a.  a.  0. ;  H  a  r  t  e  1 ,  Demosthen.  Studien  II  (in  d. 
Sitzungsber.  d.  kais.  Akad.  d.  Wiss.  Philos.-hist.  Gl.  Bd.  88.  Wien 
1878)  S.  424  A.  1. 

*^)  Unrichtig  ist  auch  die  Erklärung  Fritzsches  S.  66:  „Ve- 
rum hie  Demosthenes  Heliaeam  pro  duobus  ponit  iudiciis,  tertio  autem 
loco  illam  numerat  StaSixac^av,  de  qua  exposuerat  §  13". 


Ueber  die  Organisation  der  athenischen  Heliastengerichte  etc.    411 

wir  der  gleichartigen  Deutung  von  [Demosth. ]  XXV  28: 
^vwasai  (wofür  Weil  yvoiast  schreiben  will)  oixaaTTipiojv  iptaiv 
durch  Weil,  les  plaid.  polit.  de  Demosth^ne  11  S.  319  und 
in  d.  Melanges  Renier  S.  19  f.  nicht  beistimmen:  nämlich  daß 
hier  ein  Urtheilsspruch  von  drei  vereinigten  Dikasterien  vor- 
liege oder  vielmehr  nur  von  zwei  Dikasterien  unter  Annahme 
der  rhetorischen  Uebertreibung.  Allerdings  weiß  L  i  p  s  i  u  s, 
Ueber  die  Unechtheit  der  ersten  Rede  gegen  Aristogeiton  (in  d. 
Leipziger  Studien  VI)  S.  322  ebensowenig  befriedigend  die  drei 
verschiedenen  Gerichtsverhandlungen  zu  nennen,  da  das  freiwil- 
lige Fallenlassen  der  Eisangelie  schwerlich  als  Erkenntniß  eines 
Gerichtshofes  aufgezählt  werden  konnte.  Es  genügt  wohl  der 
Hinweis  auf  die  noch  nicht  gelöste  Frage  nach  der  Echtheit 
der  Rede  (s.  oben  S.  313  A.  59).  Ferner  sind  bei  Piaton 
Nomoi  p.  767  A  xa  ouo  oLxaaxYipia  die  Gerichtshöfe  in  zwei 
Instanzen  eines  Prozesses ,  bei  L  u  k  i  a  n.  Abdicat.  1 1  ouo  oi- 
xaoTTipia  zwei  Gerichtsverhandlungen,  während  im  Schob  zu 
Demosth.  XXII  3  6  £v  xpioi  OLxao-r^pioi?  yj-to) jxsvoc  sv  ota- 
cpopoic  TTpa^fJ-^aiv  sich,  wie  ersichtlich,  auf  drei  verschiedene  Pro- 
zesse bezieht^*). 

To  Gr/aa-T|piov  ist  also  im  speziellen  und  prägnanten  Sinne 
der  größtmögliche  aus  einer  Richterabtheilung  zu  bildende 
Volksgerichtshof,  der  „Gerichtshof  von  501  Richtern"  ^^).  Gerade 
als  die  größte  Versammlung,  die  gesetzmäßig  einer  jeden  der 
10  Abtheilungen  entnommen  werden  konnte,  verkörperte  der 
Gerichtshof  von  501  Mitgliedern  in  sich  am  vollkommensten  die 
Abtheilung  selbst,  und  dadurch  wiederum  war  er  der  natürliche 
Vertreter  der  Gesammtheliaia ,  weiterhin  aber  der  gesammten 
athenischen  Bürgerschaft.  Auf  diesem  inneren  Wesen  des  Ge- 
richtshofes von  501  Richtern  beruht  seine  ganz  eigenartige  Stel- 
lung in  der  athenischen  Staatsverfassung;  er  war  nicht,  wie  die 
übrigen  Gerichtshöfe  von  200  und  400,  von  1000  und  1500 
Richtern,   bloß  für  einzelne  Prozeßgattungen  bestimmt,   sondern 


**)  Ebenso  L  i  b  a  n  i  o  s  im  Hermes  IX  S.  33  Z.  7  ff.  Zweifel- 
haft bleiben  Demosth.  XVIII  224:  xds  täv  StxaaTYjpt'cuv  Yvioasts,  und 
XXXVll  39  :  fjSrj  twv  Stxaaxrjpiwv  i7rtxexX7]pu)[j.evu>v. 

*^)  Ein  Keim  dieser  richtigen  Erkenntniß  findet  sich  schon  bei 
Heffter,  die  athen.  Gerichtsverfassung,  S.  52,  welcher  die  Richter- 
dekurien zu  je  6ÜÜ  Mitgliedern  annahm  :  „In  der  Regel  war  ein  Di- 
kasterien aus  500  Richtern  zusammengesetzt,  ein  Gerichtshof  von  1000 
oder  1500  Richtern  aus  2  oder  3  Dikasterien  vereinigt";  uiid  bei 
Platner  a.  a.  0.  I  S.  72:  „Bestanden  keine  Sektionen,  so  könnte 
Dikasterium,  wenn  man  anders  damit  einen  bestimmten  Begriff  ver- 
binden will ,  nicht  eine  wirklich  bestehende  Vereinigung  von  Richtern, 
woran  man  doch  zunächst  zu  denken  hätte,  sondern  bloß  die  Zahl  von 
500  Richtern  bezeichnen,  welche  in  der  Regel,  jedoch  nicht  immer, 
zu  Gericht  saßen". 


412  S.  Brück, 

er  war  recht  eigentlich  to  or/aatTipiov,  der  Volksgerichtshof  xar' 
eEo/TjV ,  in  dessen  Hand ,  als  des  Repräsentanten  des  ganzen 
athenischen  Demos,  auch  die  Entscheidung  allgemein  wichtiger 
Staatsangelegenheiten  gegeben  wurde.  Wie  in  den  Bürgerrechts- 
urkunden des  3.  Jhrhs.  v.  Chr.  und  späterer  Zeit  das  oix7.o~y)- 
piov,  welches  xaia  tov  vo'fjiov  die  Dokimasie  der  Neubürger  vor- 
nehmen sollte,  nach  ausdrücklicher  Angabe  der  Inschriften  ein 
Gerichtshof  von  501  Beisitzern  war  (CIA.  II  No.  395;  396; 
401;  402;  427;  [428];  429;  455;  544),  so  wird  es  sicherlich 
auch  dasjenige  or/aair^piov  gewesen  sein,  dem  im  4.  Jhrh.  die 
Prüfung  der  Archonten  (Aristot.  'A^r,v.  iroA.  Kap.  45  §  3; 
Kap.  55  §  2  =  Lex.  Cantabr.  Bsafi-o^^STÄv  avaxpiaic;  Pol- 
lux  VIII  92*6)5  Demosth.  XX  90),  ihrer  Paredren  (Ari- 
stot. 'Aör^v.  iroX.  Kap.  56  §1  =  Hesych.  cuöuva?  und 
Harpokrat. ,  Photios,  Suidas  Tiapsopo;)  und  der  übrigen 
Beamten  (Aischin.  III  15;  [Demosth.]  XL  34)  anvertraut 
war;  für  die  Euthyne  wenigstens  ist  der  Gerichtshof  von  501 
Richtern  im  Lex.  Cantabr.  XoY'.arai  direkt  bezeugt  ( si-a 
scpisvToci  cic  TO  SixaaTYjpiov  SIC  Iva  xai  TiEVTaxooiouc) ,  während 
Aristot.  'A&r^v.  ttoX.  Kap.  48  §  4  und  5  nur  ev  xco  oixaaTr^ 
piü)  und  £i;  TO  oixaoTTiptov  hat.  Nicht  minder  dürfte  zur  Erle- 
digung gewisser  anderer  Formalitäten  vor  Gericht,  wie  des  Ver- 
kaufs von  Grundstücken  (Aristot.  'A&r^v.  tzoX.  Kap.  47  §  3), 
der  Verpachtung  des  Vermögens  von  Waisen  (Isaios  VI  36  f.), 
der  Prüfung  der  Paradeigmata  und  des  Peplos  für  die  Athena 
(Aristot.  'ABtjV.  ttoA.  Kap.  49  §  3)  ein  Gerichtshof  von  501 
erforderlich  gewesen  sein,  obwohl  bloß  von  dem  otxaaTTjpiov, 
an  der  letzterwähnten  Stelle  von  dem  oixaoTTjpiov  to  Aa^dv  ge- 
sprochen wird.  Ein  weiterer  Zusatz  erübrigte  sich  um  so  eher, 
wenn  die  Größe  des  gesetzlich  vorgeschriebenen  Gerichtshofes 
in  allen  Fällen  die  gleiche,  wenn  sie  eine  konstante  war,  näm- 
lich das  Dikasterion  von  500.  Erinnert  sei  schließlich  noch  an 
die  Zahl  der  als  Nomotheten  bestellten  Heliasten,  welche  500 
(Andok.  I  84)  oder,  wofern  die  Ueberlieferung  bei  Demosth. 
XXIV  27  und  Pollux  VIII  101  *')  authentisch  ist,  1000  (= 


*^)  Der  Artikel  Pollux  VIII  92  ist  aus  einer  Zusammenziehung 
und  Verkürzung  von  Aristot.  'A^^v.  ttoX.  Kap.  55  §  2  und  Kap.  56 
§  1  hervorgegangen,  wobei  ein  Versehen  mit  untergelaufen  ist;  dar- 
über Rühl,  der  Staat  der  Athener  und  kein  Ende  (in  d.  18.  Sup- 
plem,-Bd.  der  Jahrbücher  f.  class.  Philol.)  S.  682.  Für  das  merkwür- 
dige IvvojjLu)  ot7.aciTrjp{(o  hatte  vor  Rühl  bereits  von  Stojentin, 
de  J.  Pollucis  auctoritate  S.  13  Iv  fxo'vco  otxaSTTjpi'cij  vermuthet,  mit  gu- 
tem Recht,  wie  nunmehr  Aristoteles  zeigt;  docli  hat  vielleicht  auch 
bei  Pollux  ursprünglich  dv  SiyaaxTjpitp  ix6\o'^  gestanden. 

*7)  Vgl.  Meier  und  Schömann,  att.  Proz.^  I  S.  169  A.  54; 
Thumser  S.  528  A.  1. 


lieber  die  Organisation  der  athenischen  Heliastengerichte  etc.     413 

zwei  Dikasterien)  betrug.  Möglicherweise  hat  der  in  lo  8t- 
y.aaTYjpiov  liegende  engere  Begriff  des  Gerichtshofes  von  500  und 
die  vor  den  anderen  Gerichtshöfen  hervorragende  Rolle  dessel- 
ben neben  dem  Umstände,  daß  500  Richter  meist,  in  früherer 
Zeit  vielleicht  ausschließlich,  in  dem  Gerichtslokale  Heliaia 
tagten,  zur  Entstehung  der  Angabe  mitgewirkt,  die  Heliaia  habe 
500  Richter  umfaßt  (PoUux  VIII  123:  tj  '  HXiaia  Trsvta- 
X031ÜJV.  Sc  hol.  zu  Aristoph.  Wesp.  88:  yjaav  Si  yjAiaaral 
Tov  dpiB^jJLOV  cp'.),  wobei  dann  Heliaia  als  der  einzelne  Gerichts- 
hof gedacht  ist,  nicht  als  Sektion  ^^);  ein  Gebrauch  des  Wortes 
YjAiata  für  die  Richterabtheilung  ist  nirgends  bekannt. 

Zugleich  mit  den  Sektionen  von  500  Richtern  wird  die 
von  Fränkel  S.  96  ff.  aufgestellte  Hypothese  über  die  sogen. 
Ersatzleute  und  über  die  Aufnahme  der  einzelnen  Heliasten  in 
mehrere  Abtheilungen  hinfällig.  Trotzdem  wird  es  nicht  über- 
flüssig sein ,  in  wenigen  Worten  darzulegen ,  wie  sie,  dereinst 
mehrfach  gebilligt ,  sogar  unter  der  Voraussetzung ,  daß  alle 
sonstigen  Annahmen  Fränkels  (die  geringe  Anzahl  der  Richter, 
die  Bedeutung  von  Dikasterion    als  Sektion,    die  Sektionen    von 

500  Mann)  zutreffend  wären,  zu  handgreiflichen  Widersprüchen 
führt.  Gelegentlich  seiner  Polemik  wider  die  Auslosung  von 
6000  Heliasten  macht  sich  Fränkel  S.  89  darüber  lustig,  woher 
man  denn  bei  dem  angeblichen  Zusammentagen  der  ganzen  He- 
liaia im  Prozeß  des  Leogoras  den  BOOlten  Heliasten  genommen 
habe  und  ob  die  Athener  etwa  geglaubt  hätten,  daß  sämmtliche 
Richter  ohne  Ausnahme  sich  einfinden  und  nicht  so  manche 
durch  Krankheit  und  häusliche  Sorge  zurückgehalten  sein  wür- 
den. Ganz  die  gleichen  Worte,  ohne  die  geringste  Aenderung, 
können  gegen  Fränkel  selbst  vorgebracht  werden.  Auf  ein  voll- 
ständiges Erscheinen  der  Abtheilung  war  niemals  zu  rechnen'*^); 
sollten  also  die  Athener  den  Richterdekurien  genau  eine  solche 
Größe  gegeben  haben,  daß  zur  Bildung  eines  Gerichtshofes   von 

501  Beisitzern,  die  doch  keine  Seltenheit  war,  in  jeder  Sektion 
immer  gerade  noch  einige  Mann  fehlten?  500  oder  selbst  501 
wäre  die  allerunpraktischste  Zahl  gewesen,  mit  der  man  die  Er- 
weiterung der  Abtheilungen  vermittelst  Ersatzleuten  hätte  ab- 
schließen können.  Vollends  aber  bei  einem  Gerichtshofe  von 
1000  Richtern,  der  aus  2  Dikasterien,  nach  Fränkel  Sektionen 
sich  zusammensetzte,  war,  auch  wenn  kein  einziger  Heliast  der 
beiden  Abtheilungen  zu  erscheinen  verhindert  wurde  gleich  den 
„leicht  lebenden  Göttern ^^,  der  Fall  unvermeidlich,  daß  ein  Mit- 


48)  Richter   S.  105;    v.    Stoj  entin    S.  72  f.  ;    Meier   und 
Schömann  I  S.  169  A.  54. 

")  Meier   und  Schömann  I  S.  156;    Weil,  les  plaid.  polit. 
de  Demosthene  II  S.  818  und  in  d.  Melanges  Renier  S.  23  f. 


414  S.  Brück, 

glied  der  einen  Sektion  zugleich  Ersatzmann  in  der  anderen 
war;  und  dann  ergaben  sie  nimmermehr  1000  Mann,  sondern 
es  hätte  zur  Vervollständigung  noch  eine  dritte  Sektion  heran- 
gezogen werden  müssen.  Und  das  sollte  Demosthenes  mit  ol- 
xaaTT^pioiv  ouoTv  si?  £va  7.ai  yiXiou;,  s^TjCpiajjisvajv  bezeichnet  ha- 
ben oder  die  Grammatiker  mit  auv|j£aav  ot  [xsv  -/^ihoi  £x  SuoTv 
Sixaotr^piwv ! 

Deshalb  haben  jetzt  L  i  p  s  i  u  s  (in  Meier  und  Schömann, 
att.  Proz.2  I  S.  149  ff.)  und  Busolt  (griech.  Gesch.  U  S.  463 
und  Staatsalterth.''^  S.  277)  die  Hypothese  Fränkels  dahin  mo- 
difiziert, daß  noch  über  500  hinaus  der  Sektion  eine  Anzahl 
Ersatzrichter  zugewiesen  worden  sei.  Aber  abgesehen  von  der 
^Ungleichmäßigkeit  in  der  Vertheilung  der  Geschäfte,  welche 
diese  Praxis  mit  sich  brachte"  (Lipsius  a.  a.  0.),  verbieten 
unsere  bisherigen  Resultate  jede,  wie  immer  gestaltete,  Institution 
von  Ersatzleuten  und  jede  Eintragung  der  Richter  in  mehrere 
Abtheilungen  ^^) ,  da  deren  Regelung  ohne  eine  fest  bestimmte 
Grenze  für  die  Größe  der  Abtheilungen  undenkbar  ist. 

In  der  antiken  Ueberlieferung  nöthigt  Nichts  zu  irgend 
einer  der  beiden  Annahmen.  Zwar  ist  die  Redensart  irAripouv 
To  oixaaxTjpiov  oder  xa  BixaoTYjpia  als  deutlicher  Beweis  für  „ein 
ausgedehntes  Ergänzungssystem"  (Fränkel  S.  101)  betrachtet 
worden ;  das  Vollzähligmachen  der  Gerichtshöfe  wäre  so  wesent- 
lich gewesen ,  daß  TrXr^pouv  geradezu  gleichbedeutend  mit  kon- 
stituieren wurde  (Meier  und  Schömann  I  S.  157;  Busolt, 
Staatsalterth.=^  S.  278.  Vgl.  G  il  ber  t  I  S.  376  A.  3 ).  Der 
Begrifi  des  Ergänzens  liegt  jedoch  hier  durchaus  nicht  in  ^:Xr^- 
pouv ;  von  der  einfachen  lokalen  Grundbedeutung  ^voll  machen" 
ausgehend  gewinnen  wir,  wie  in  den  Verbindungen  irAr^pouv 
vauv,  TpiTipTi  u.  ä.  den  Sinn  „bemannen",  so  für  TrAr^pouv  to  8i- 
xaaTY]pLov  den  Sinn  „das  Gerichtslokal,  den  Gerichtshof  besetzen, 
den  Gerichtshof  konstituieren".  Und  falls  wir  auch  den  bereits 
abgeleiteten  Begriff  „vollzählig  machen"  hineinlegen^^),  wird  da- 
durch eben  nur  die  Thatsache  charakterisiert,  daß  zur  Konsti- 
tuierung eines  Gerichtshofes  unter  allen  Umständen  die  Auslo- 
sung der  Richter  so  lange  fortgesetzt  werden  mußte ,  bis  die 
nöthige  Anzahl,  sei  es  von  201,  401,  501  oder  mehr  Richtern, 
erreicht  war.  'ETrAr^ptu^Tj  to  BixaaTYipiov  steht  gleich  dem  Aus- 
druck STrXr^ptüOirj  to   ßouXsuTYjpiov,  den  Pol  lux  VIII  145  in  dem 


s°)  Bereits  Fritz  sc  he  S.  60  ff.  hatte  eine  gesetzliche  Eintra- 
gung der  einzelnen  Richter  in  mehrere  Abtheilungslisten  vermuthet, 
indem  die  Zahl  der  sich  jährlich  zum  Richteramte  meldenden  Bürger 
bisweilen  weniger  als  6000  betragen  hätte.  Ferner  Gurt  ins,  griech. 
Gesch.«  II  S.  219  und  Weil  a.a.O.  Die  Aeußerungen  von  Ty  bai- 
dos S.  791  f.  über  diese  Frage  sind  einander  widersprechend. 

")  Vgl.  Förster  im  Rhein.  Mus.  30,  S.  286  f. 


Ueber  die  Organisation  der  athenischen  Heliastengerichte  etc.     415 

Artikel  über  ,^Kathssitzung"  anführt,  zum  Schluß  hinzufügend: 
laura  xal  irspl  oyj[jlou  av  Tic  s'-ttol  xai  oixaatttiv,  womit  die  Phrase 
7:Ar,poutj.iv/ic  tyj;  =x/.X-/;a(ac  (Aristoph.  Ekkles.  Vs.  83)  zu  ver- 
gleichen ist^^);  und  weder  beim  Rath,  noch  bei  der  Volksver- 
sammlung kann  von  einem  Ergänzen  ,  kaum  von  einem  eigent- 
lichen Vollzähligmachen  die  Rede  sein.  Das  Bewußtsein  des 
ursprünglichen  Begriffes,  des  Ergänzens,  wäre  vollständig  ver- 
loren gegangen  bei  der  Anwendung  von  BixaoTTjpiov  TrXrjpouv 
für  die  Mysterienprozesse  (Pol lux  VIII  123),  bei  denen  nur 
die  eingeweihten  Richter  in  Thätigkeit  traten,  demnach  die  ge- 
wöhnliche Art  und  Weise  der  Konstituierung  der  Gerichtshöfe 
mitsammt  den  etwaigen  Ersatzmännern  verlassen  werden  mußte, 
sei  es  daß  die  Eingeweihten  aus  mehreren  durch  das  Los  be- 
stimmten Abtheilungen  ^^),  sei  es,  was  wahrscheinlicher  ist,  daß 
sie  aus  allen  Richtern  ohne  Rücksicht  auf  die  Abtheilungen 
entnommen  wurden^);  oder  bei  den  kleineu  Gerichtshöfen  von 
200  Richtern,  zu  deren  Besetzung  jede  Sektion  ohne  Ersatz- 
richter ausreichen  mußte,  wie  niedrig  man  auch  die  Anzahl  der 
Heliasten  veranschlagen  mag  ^^).  Ar/aorvipiov  TrXripoüV  ist  die 
offizielle  und  technische  Bezeichnung  für  „einen  Gerichtshof  be- 
setzen", bisweilen  förmlich  für  „eine  Gerichtssitzung  abhalten", 
ohne  jeden  Bezug  auf  das  Zustandekommen  des  Gerichtshofes; 
so  Lysias  XXVI  6  (Sixa^rT^ptov  os  Tcapa  tou;;  vd[xou?  döuvaiov 
irXrjpojör^vat);  Isaios  VI  37  (xal  sttsloyj  TTpÄTov  xa  Sixao-yjpia 
£7:Xr^pu)^rJ ;  Demos th.  XXI  209  {zlc,  8ixaoTY]piov  siaioi  irs- 
irXripwjxsvov  sx  toutwv);  XXIV  58  (ra  dixaaTYjpia,  a  OTifioxparou- 
\li^r^c,  zr^c,  izoXeaic,  sx  twv  6jjl(ü{ioxotü)v  TzXr^pQ^xai)  und  92  (Si- 
xocaTTjpia  TrÄTipouTo  xal  xaraYi^vwa/STS  0£a|xov  täv  axoofxouvtcüv) ; 
[Demosth.]  XXV  20;  Aristot.  'A&r^v.  ttoX.  Kap.  63  §  2 
(^aa-3p  av  jisÄAifj  -a  otxaa-r|pia  iiAr^poj&rjaso&ai)  und  p.  XXXI 
Z.  36  f.;  Libanios  im  Hermes  IX  S.  39  Z.  21  (TrAyjpou-at 
0£  xal  Touroi?  SixaaTTipiov,   £i    oixaiuj;    sial    X£^£Lp0T0V7]|X£V0t)  ^^); 


")  In  CIA.  I  No.  57  wird  die  , »Volksversammlung"  beständig 
durch  6  07)(j.os  6  'Ai^TjVatwv  TcXrj&utüv  bezeichnet. 

^^)  Voemel,  de  Heiiaea  S.  25;  Meier  und  Schömann  I 
S.  159.     Die  Meinung  Heffters  S.  399  ist  nicht  ganz  klar. 

")  Ein  derartiges  Verfahren  nimmt  wenigstens  Schömann, 
opusc.  acad.  I  S.  219  für  die  Auswahl  der  in  Militärprozessen  rich- 
tenden öTpaxtüiTai  an. 

^^)  Ueber  CIA.  II  2  No.  809  (=  Böckh,  Seeurk.  No.'  XIV)  s. 
übrigens  oben  S.  401. 

'^®)  Ueber  die  von  Piaton  Nomoi  p.  956  E  nach  der  xXi^pwats 
erwähnte  zX^pwau,  Konstituierung  der  Gerichtshöfe,  s.  Förster  a. 
a.  0.  S.  285.  Für  die  Bedeutung  von  -Xrjpoüv  kann  noch  herangezo- 
gen werden  Schol.  zu  Demosth.  XXIV  9:  auvi^p^^ovxo  iy.  86o  Si- 
xaaxTjpi'wv,  TrXrjpoüvTe?  dpt&(j.6v  /tXt'cov  xal  evds.  Bei  Pol  lux  VIII  148  f. 
möchte    Förster  S.  287    iTrXrjpwdrj    hinter   dxXrjpwOT)    t6   StxacjT^ptov, 


416  S.  Brück, 

schließlich  in  den  athenischen  Bürgerrechtsdekreten  vom  Ende 
des  4.  Jhrhs.  ab ,  wenngleich  es  gerade  bei  ihnen  im  ersten 
Augenblick  den  Anschein  haben  könnte,  als  ob  sie  auf  ein  Er- 
gänzungsverfahren hindeuteten.  Gemäß  den  Anordnungen  die- 
ser Urkunden  mußte  der  Fremde,  welchem  durch  Raths-  und 
Volksbeschluß  das  Bürgerrecht  zuertheilt  war,  bevor  er  in  die 
Phylen,  Demen  und  Phratrien  eingereiht  wurde,  sich  noch  einer 
von  den  Thesmotheten  geleiteten  Dokimasie  vor  einem  Gerichts- 
hofe von  501  Richtern  unterziehen.  Der  Wortlaut  der  letzteren 
Bestimmung  liegt  in  verschiedenen  Fassungen  vor,  von  denen 
diejenige  der  Inschrift  CIA.  II  No.  401  :  tou?  os  {>£a[xoÖ£Tac, 
0  T  a  V  7.  a  l  o)  ?  t:  X  7]  p  ü)  a  i  V  8r/aaTYjpiov  si?  sva  xal  TUcvra- 
xoaioüc  ouaorac,  EiaayaysTv  auT(o  tr|V  ooxijjLaaictv  am  geeignetsten 
ist,  das  Verständniß  des  ganzen  Sachverhaltes  zu  erschließen. 
Die  Thesmotheten  sollen  danach  die  Dokimasie  einleiten,  wenn 
sie  auch  so,  auch  ohnedies  einen  Gerichtshof  zu  501  Richtern 
besetzen ;  sie  sollen  für  die  Dokimasie  nicht  einen  eigenen  Ge- 
richtshof einberufen,  sondern  warten,  bis  zur  Erledigung  irgend 
einer  anderen  Angelegenheit  ein  Dikasterion  von  501  Richtern 
zusammentritt.  Grund  und  Zweck  dieser  Maßregel  sind  leicht 
ersichtlich.  Nachdem  die  Verleihung  des  Bürgerrechtes  in  der 
Volksversammlung  öflPentlich  besprochen  worden  war  und  außer 
in  einer  gewöhnlichen  Ekklesie  anfänglich  wenigstens  noch  in 
einer  Vollversammlung  von  mindestens  6000  Theilnehmern  in 
geheimer  Abstimmung  die  Majorität  erhalten  hatte,  konnte  nur 
selten  der  Fall  eintreten ,  daß  bei  der  Prüfung  vor  dem  Ge- 
richte Einwand  dagegen  erhoben  wurde.  In  der  Regel  war  die 
Dokimasie  lediglich  eine  leere,  wenige  Minuten  beanspruchende 
Formalität,  deren  Entstehung  noch  erkennbar  ist.  Im  4.  Jhrh. 
griffen  nämlich  bei  Bürgerrechtsertheilungen  die  Gerichte  nur 
dann  ein,  wenn  gegen  den  Beschluß  der  beiden  Volksversamm- 
lungen vermittelst  der  '^par^r^  Ttoipavoiicov  Einspruch  eingelegt 
wurde  ([Demosth.]  LIX  89  ff.)  ^^).     Als  jedoch,  wie  Szanto, 


iTcz-AlTiptii^Ti  und  -Xr^pwat?  hinter  -/^pioai?,  vXfiooQ  einschieben  ;  aber  es 
ist,  trotz  der  handschriftlichen  Ueberlieferuug  Tr^pwcJts  an  Stelle  von 
xXT^pioats,  unwahrscheinlich.  Auch  Pol  lux  VIII  15  steht  nur  dTie- 
xXlf]pü)9^7]   6txaCTT^piov. 

57)  Die  Ansicht  Frank  eis  S.  35  ff.  und  Harteis,  Studien 
über  att.  Staatsrecht,  S.  271  ff.,  daß  bereits  damals  eine  regelmäßige 
Dokimasie  existierte,  ist  irrig  und  von  Lipsius  in  Burs.  Jahresber. 
15,  S.  310  f.  und  Szan  to,  Untersuchungen  über  das  att.  Bürgerrecht, 
S.  7  f.  und  S.  17  zurückgewiesen  worden;  die  Dokimasie  der  Plataier 
bei  [Demosth.]  LIX  105  ist  in  der  That  nur  ein  Ausnahmefall  und 
beschränkte  sich  auf  die  Fragen  ,  ob  der  in  das  Bürgerrecht  Aufzu- 
nehmende überhaupt  Bürger  von  Plataiai  und  Mitglied  der  athener- 
freundlichen Partei  war. 


lieber  die  Organisation  der  athenischen  Heliastengericbte  etc.     417 

Untersuchimgen  über  das  att.  Bürgerrecht,  S.  19  richtig  ausfuhrt 
(vgl.  Busolt,  Staatsalterth.^  S.  200),  die  früher  spärlichen  Ver- 
leihungen des  Büi'gerrechtes  immer  häufiger  erfolgten  ^^) ,  als  sie 
ständig  wiederkehrende  Akte  wm-den,  hielt  man  es  für  angebracht, 
eine  schärfere  Kontrolle  auszuüben,  als  die  3Iöglichkeit  der  in  das 
Belieben  irgend  eines  Bürgers  gestellten  vpafp/j  Trapavojxcüv  sie 
gewährte :  man  schritt  von  dem  willklü-lichen  Grerichtsverfahren 
zum  obligatorischen,  gesetzlich  fixierten  fort  und  richtete  um  320 
V.  Chr.  (Ol.  115)^^)  die  regelmäßige  Prüfung  jedes  Neubürgers 
vor  einem  Volksgerichtshofe  von  501  Mitgliedern  ein,  zumal  sie 
ohne  Aufwand  von  Mühe,  Zeit  und  Kosten  bewerkstelligt  werden 
konnte.  Denn  anstatt  einen  besonderen  Gerichtshof  tagen  zu  lassen, 
was  dem  Staate  jedesmal  1500  Obolen  gekostet  hätte,  genügte 
es  für  gewöhnlich,  die  Dokimasie  mit  der  ersten  besten  Gerichts- 
sitzmig,  die  500  Eichter  erforderte,  zu  verbinden,  die  gesetzlich 
bestimmten  Anfragen  vor  dem  Eintritt  in  die  auf  der  Tagesord- 
nung stehende  Verhandlimg  zu  erledigen.  Das  besagen  die  Worte 
^Tav  7w ai  ü)c,  TrXrjpüiaiv  oixaorrjpiov  su  Iva  xal  TiiVTGcy.ooioo^  8i- 
xaata? ,  auch  hier  heißt  TrAr^pouv  Sr/aatrjpiov  Nichts  weiter  als 
„einen  Gerichtshof  besetzen",  ohne  auf  eine  Ergänzung  mit  Hilfe 
von  Ersatzmännern  hinzuweisen.  Selbstverständlich  sollten  die 
Thesmotheten  die  Angelegenlieit  nicht  ins  Unendliche  hinausschie- 
ben, sondern  gleich  bei  dem  ersten  Gerichtshofe  von  500  Rich- 
tern, welcher  nach  der  Vollversammlung  einberufen  wurde,  den 
Bürgerrechtsbeschluß  zur  definitiven  Entscheidung  biingen.  Daher 
dürfte  die  von  der  obigen  Formel  etwas  abweichende  Wiederher- 
stellung der  Inschrift  CIA.  II  No.  427:  [tou;  Ss  {^sajxoi^sTa?, 
^rav  7:pü>Tov]  -Xr^puiaiv  t6  oixaar[7jpiov  si;  Iva  xai  Trsvtaxoaiou; 
S]ixaa":a? ,  sbaya-ifsTv  auTu)  tyjv  ooxijjLaoiav  das  Richtige  treffen, 
gestützt  durch  die  erhaltenen  Worte  von  No.  300 :  tou?  8s  OsaJ^xo- 
ilsra?  sioa^aYsTv  [aurw  ttjv  8oxi}jL]aaiav  Tr^^  iroXiTsia;  [xat  t^c 
owpsac]  £i;  to  SixaaTYjpiov  xa[Ta  tov  vdjAov,  oxjav  Tipairov  otxa- 
oTTjpia  [avauXr^poiaiv.      Dagegen  würde    es   in  No.  544  der  Buch- 


es) [Demosth.]  XIII  24;  Demosth.  XXIII  200  ff. 

^^)  Lipsius  a.  a.  0.;  Bu  ermann,  animadversiones  de  titulis 
Atticis,  quibus  civitas  alicui  confertur,  S.  21;  Valeton,  de  suffragio 
senum  milium  Atheniensi  (in  Mnemosyne  XV  1887)  S.  2;  Meier 
und  Schömann,  att.  Proz.'^  I  S.  256.  Scholl,  über  att.  Gesetzge- 
bung (in  d.  Sitz.-Ber.  der  philos.-philol.  und  bist.  Kl.  d.  k.  bayer. 
Akad.  d.  Wiss.  zu  München  1886)  S.  135  A.  1  will  die  Dokimasie 
auf  die  Verfassungsreform  des  Demetrios  von  Phaleron  zurückführen. 
In  etwas  spätere  Zeit,  in  die  Ol.  120,  verlegt  Szanto  a.  a.  0.  S.  7 
und  17  die  Aenderung ,  während  er  im  griech.  Bürgerrecht  S.  53, 
ebenso  wie  Gilbert  1  S.  176,  ganz  allgemein  das  Ende  des  4.  Jhrhs. 
nennt.  Busolt,  Staatsalterth.^  S.  200  nimmt  den  Beginn  des  3. 
Jhrhs.  an,  Thumser  S.  441  das  Ende  des  4.  oder  den  Anfang  des 
3.  Jhrhs. 

Philologus  LH  (N.P.  VI),   3,  27 


418  S.  Brück, 

stabenanzahl  der  Zeilen  besser  entsprechen,  gemäß  der  Fassung 
von  No.  401  zu  ergänzen :  xai  tyjv  ooxi|xaaiav  xou]?  i}[£a}xo{^£Ta? 
siaaYaysIv  auTü5,  oxav  xai  o)?  (nicht  TrpwTov,  wie  Buermann,  de 
titulis  Atticis  S.  8  schreibt)  TrAr^poiai  Sr/aaTYjpia  £i?  £va  V-oX] 
'iT£v[Taxootouc  oixaoTac,  und  auch  in  No.  395  hat  möglicherweise 
gestanden :  touc  0£  0£ajx]oi)£Tac ,  [otjav  [xal  toc  TiXr^pÄaL  8ixa- 
aTYjpLa  (statt  irpuitov  irÄr^paiatv  8txaaTY)pLov,  wie  im  C  LA)  £i?  £va 
xaij  TTEVTaxooioLu;;  oixaata?,  Eiaa^a^Eiv  auitu  xr^vj  ooxijxaaiav ""). 
Sowohl  der  Zusatz  xai  u)c,  als  Tipu)Tov  fehlt  in  den  Inschriften 
CIA.  II  No.  396,  402,  (428),  429  und  455:  toü?  U  {}£a|xo^£- 
xa? ,  oiav  'jrXrjpu)oi(v)  SixaoTYipia  (bezw.  Sixaaxripiov)  £ic  £va  xai 
■irEVTaxoaiouc  oixaata?,  £iaaYaYcIv  auxoj  tyjv  ooxtjxaoiav.  Da  femer 
das  Verfahren  der  Dokimasie  bei  der  Bürgerrechtsverleihung  durch 
ein  Gesetz  genau  geregelt  war,  brauchte  schließlich  für  den  ein- 
zelnen Fall  im  Beschluß  und  in  der  Urkunde  nur  auf  jenes  Ge- 
setz verwiesen  zu  werden,  ohne  umfassendere  Wiedergabe  seiner 
Bestimmungen,  entweder  mit  oder  ohne  Beifügimg  von  xaia  xov 
vo{xov  oder  xaxd  xou?  vo{jlouc '^^).  So  war  bei  CIA.  II  No.  312: 
xoüc  0£  [ba]o\iobixaic,  [Eij^a^OL^eiw  auxoS  xr^v  8oxL|ia[ai]av  xr^? 
Sa)p£ac  sie  x6  SixaaxY)[pi]ov  ^xav  Ttpwxov  o[rov]  x'  -(j  durch  das 
Gesetz  klar,  wann  die  erste  Möglichkeit  sich  bot:  nämlich  sobald 
irgend  ein  Gerichtshof  von  500  Beisitzern  tagte*'''*).  Eine  andere 
Wendung    begegnet    noch  in  No.  229  :    xai  [xouc  O£a[jtoi)£xac  6o- 

xjtfjtaaat  xy)v    7ro[Aix ]  xov  ^^ptovxat  Si .  .  .  .  ^*) ,    nach    deren 

Muster  Buermann  S.  10  die  Inschrift  No.  382  vervollständigt: 
[xouc  0£  {)£ajxoO£xa?  £ioaYaY£iv  auxw  xtjV  Go]x[i[xaaiav  zr^c,  oo)- 
p£ac,  £av  TTptüxov  oixaaxaT?  )^p]a)v[xaL.  Ungewiß  bleibt  in  No.  309 : 
Eioa^aYElv  hk  xt)v  6]oxi{iaaiav  xou;  &£0[j.[oO£xac  ci;  x6  Tipw- 
xov  6ixaox]T|piov  xaxa  xou?  v($fio[u; ,  wo  in  Anbetracht  der 
Zeilenlänge  auxtp  sie  xo  OLxaoxr^piov  mein*  Wahrscheinlichkeit  für 
sich  hat;  ebenso  No.  397 :  xai  x]ouc  ^£a{jLOi}£xac  £[iaaYaY£iv  auxw 
XTjv  oo]xi[xaaiav  xr^c  [iroAixEia;  de  xo  öixaaxr^piov.     gttu)];  x.  x.  X. 


^^)  Oder  einfach  [oT]av  [TtXTjpüiatv  xo  StxacJ-n^ptov? 
**)  Auch    der    volleren  Fassung    gehen    die  Worte    8oxi(xaa9evTt    iv 
Tt[>  Stxaaxrjpto   xaxd  xov  -^o^xo^  oder  xaxd  toos   vo[jlous    vorher   in    den  In- 
schriften CIA.  II  No.  395,  396,  401,  428,  (544). 

^2)  Dieselbe  Formel  ergänzt  Buermann  S.  20  in  dem  von  ihm 
aus  den  Fragmenten  CIA.  11  No.  223  und  520  zusammengesetzten 
Dekrete  :  zha-cxyelv  ok  xoct  autiu]  ttjv  ooxi[jLa3ta[v  xr];  -oXiTtlac.  to-j;  ■l}ea[xo- 
^exa;  -xajxd  xov  vd|j.ov  [oxav  npcöxov  otov  x'  f^.  Sie  erscheint  außerdem  in 
CIA.  II  No.  867,  wo  es  sich  um  Verleihung  der  eYxxrjöt?  handelt." 
*^)  Vielleicht  wiederherzustellen: 

xai  [x] 
[ou?  %taiio%ixaz  Boxjifxaaat  X7]v  tto- 
[Xixei'av  oxav  -pwjxov  ^^pcüvxai  oi- 
[xaaxTjpt'ots.  dvaypjdtj^at  0£  xoöe  xo 
[«jj']^cpta(Aa  X.  T.  X. 


lieber  die  Organisation  der  athenischen  Heliastengerichte  etc.     419 

und  No.  530 :  zohc,  6s  ^£]a[xoö[£Tac  sioayaysTv  autcj)  ttjv  ooxji- 
{i.aaia[v  zr^c,  owpsa?  elc,  to  StxaoTTjptov],  oiziac  av  x.  t.  X.,  in  denen 
auch  £1?  TOüc  P  Tou?  OLxaa-a?,  bezw.  de,  tou;  F*  dixaata;  ein- 
getragen werden  könnte  nach  dem  Beispiel  des  £YXTrjai;- De- 
kretes No.  369  :  [tou?]  8s  P  tou;  8[txaaTd;]  .....  [ttjv  ooxL][xa- 
oiav  Tr^[?  ö]ü>p[£a?]ö*). 

Was  weiterhin  eine  gesetzlich  erlaubte  und  geregelte  Eintra- 
gung der  Richter  in  mehrere  Sektionen  anbetrifft,  so  ist  sie  mit 
der  Eimdchtung  der  Heliastentäfelchen  schwer  vereinbar;  weder 
ist  es  nach  den  Zeugnissen  über  sie  und  nach  den  erhaltenen 
Exemplaren  annehmbar,  daß  der  Heliast  für  jede  der  verschiedenen 
Abtheilungen,  deren  Mitglied  er  etwa  war,  ein  besonderes  Täfel- 
chen erhielt  ^^),  noch  daß  die  Buchstaben  aller  seiner  Abtheilungen 
auf  derselben  Legitimation  vermerkt  wm-den.  Das  von  Ray  et, 
Tablettes  d'heliastes  inedites  (in  d.  Annuaire  de  l'assoc,  pour  l'en- 
com-agement  des  etudes  Grecques  XII  1878)  S.  206  f.  ^^)  und  von 
Lipsius  in  Meier  und  Schömann,  att.  Proz.^  I  S.  150  A.  9  und 
S.  151/2  A.  14^')  für  die  Zugehörigkeit  des  einstigen  Besitzers 
zu  zwei  Abtheilungen  in  Anspruch  genommene  Richtertäfelchen 
CIA.  n  No.  877  ist  nicht  maßgebend,  weil  es  zu  denjenigen 
Exemplaren  gehört,  auf  welchen  die  vorhandene  Inschrift  erst  nach 
Austilgung  einer  früheren  eingraviert  ist;  und  im  vorliegenden 
Falle  ist  (nach  Ray  et)  die  m-sprüngliche  Schrift  so  nachlässig 
entfernt,  daß  noch  deutliche  Spm-en  von  ihr,  am  Ende  der  zweiten 
Zeile  sogar  der  unversehrte  Buchstabe  N,  übrig  geblieben  sind. 
So  wird  die  Vertheilung  der  Buchstaben  am  Anfang  des  Täfel- 
chens  auf  die  beiden  Inschriften,  namentlich  die  Angabe  im  CIA. 
II  2  S.  348  :  „litteras  A  et  [I  eodem  tempore  atque  eadem  manu 
cum  nomine  Lysonis  incisas ;  litteram  ^  postmodo  videri  additam 
esse",  ganz  unsicher.  Nach  dem,  was  Mylonas  im  Bull,  de 
corresp.  Hellen.  VII  (1883),  S.  29    A.   1    über    die   3  Buchstaben 

u    sagt,   könnte  man  in  dem   H  den  Anfangsbuchstaben  des  De- 

motikon  der  ersten,  zum  Theil  getilgten  Inscln-ift,  anstatt  ein 
zweites  Abtheilungszeichen,  erblicken.  Bezüglich  des  Abtheilungs- 
stempels  H,    der    auf   den   Täfelchen  CIA  II  No.  911  und  912 


^■*)  In  dem  Ehrendekrete  C  I  A.  II  No.  331  heißt  es  allerdings:  tou? 
hi  i}ea[j.oO£Tas  eJcaYayelv  a'jxiu  tyjv  Soxtaaatav  tyjs  ocupeas  e^s  t6  Sixaöxigpiov 
xaxd  Tov  vo[j.ov.  Der  letztere  Zusatz  fehlt  in  No.  397  und  530,  soweit 
sie  erhalten  sind. 

®^)  üeber  die  3  Paare  von  Täfelchen,  welche  je  derselben  Person 
angehören,  s.  oben  S.  302. 

^^)  Die  eigenthümliche  Hypothese  Ray  et  s:  „Peut-etre  TA  et 
l'H  indiquent  que  deux  sections  de  l'heli^e  ont  et^  räunies  pour  for- 
mer un  seul  tribunal"  bedarf  keiner  speziellen  Entgegnung. 

«')  Vgl.  Thumser  S.  542;  Tybaldos  S.  791  A.  1. 

27* 


420  S.  Brück, 

und  auf  dem  in  der  'Ecpr^p..  ap/.  1887,  S.  55/6  veröffentlichten 
erscheint,  ist  die  einst  von  Vidal-Lablache  im  Bull,  de  l'^ßcole 
fran^.  d' Äthanes  No.III— IV  (1868),  S.  52  ff.  aufgestellte,  von  Lip- 
sius  a.  a.  O.  S.  152  A.  14  wiederaufgenommene  Ansicht,  daß  er  als 
Verbindimg  von  H  und  E  die  gleichzeitige  gesetzliche  Gültigkeit  für 
zwei  Abtheilungen  bezeuge,  längst  bestritten  worden,  zuletzt  von  My- 
lonas  a.a.O.  S.  34;  aber  auch  die  Meimmg  Benndorfs  (Göt- 
ting.  gel.  Anz.  1870,  S.  278),  Curtius'  (Rhein.  Mus.  Bd.  31, 
S.  285)  und  Kl  eins  (Jahrbücher  d.  Vereins  f  Alterth.  im  ßhein- 
lande  Bd.  58,  S.  61),  daß  H  eine  Korrektur  oder  ein  Versehen 
für  H  oder.  E  sei,  hat  sich  als  umichtig  erwiesen  (Girard  im 
Bull,  de  corresp.  Hellen.  II  S.  531  A.  2  und  Mylonas  a.a.O.), 
da  das  gewöhnliche  li  unter  den  bekannten  Heliastentäf eichen 
gänzlich  feldt,  andererseits  H  außer  seinem  dreimaligen  Vorkom- 
men auf  den  Täfelchen  noch  auf  attischen  kupfernen  aujxßoXa 
(Mylonas  S.  34  A.  5)  sich  findet.  Vielmehr  war  H,  wie  jetzt 
ziemlich  allgemein  zugestanden  wird  ^^),  bloß  eine  veränderte  Form 
des  H ;  sie  sollte  dazu  dienen,  den  Unterschied  zwischen  H  und 
I(=  Z;  s.  Täfelchen  CIA.  II  No.  907—910  und  'Ecpr^ji.  dpx- 
1883,  S.  106^^))  schärfer  hervortreten  zu  lassen,  weil  beide  Zei- 
chen leicht  mit  einander  verwechselt  werden  konnten,  wenn  sie 
aus  ihrer  aufrechten  Stellung  gerückt  wurden.  Besonders  bei  den 
münzenähnlichen  Marken  war  eine  Unterscheidung  wünschenswerth 
und  ist  vielleicht  von  dort  auf  die  Richtertäfelchen  übertragen : 
jedenfalls  ein  deutliches  Merkmal,  wie  sorgfältig  bis  in  die  klein- 
sten Einzelheiten  hinein  man  in  Athen  bei  der  Organisation  des 
Gerichtswesens  sich  bemühte,  jedem  Mißbrauch  und  jeder  Unregel- 
mäßigkeit vorzubeugen. 

Von  Thumser  S.  543  A.  2  und  A.  4  ist  neuerdings  wieder 
D  e  m  0  s  t  h.  XXXIX  12  (ro  8uoTv  Trivax  lotv  tov  sva 
xXr^  p  0  u  0  ö^at  xi  äXko  soriv  ;  sit  Icp  o)  Oavaxov  CiQ[i-iav  6  vojig? 
Xs^st,  TO'jö'  YjixTv  aoswc  £^£a~ai  TipaTTSiv ;)  herangezogen  worden. 
Aber  die  Redensart  kann  für  die  Erlösung  der  Beamten,  um  die 
es  sich  dort  handelt,  ganz  unabhängig  von  der  Heliasteninstitution 
entstanden  sein.  Denn  es  ist  nicht  ausgeschlossen,  daß  auch  bei 
der  Aemtei-verlosung  sogen.  7:iV7.xia  angewendet  wurden  ;  wenigstens 
wird  kurz  vorher,  im  §  10,  ein  yjy.X'Aov  in  diesem  Zusammenhange 
erwähnt'^).  Selbst  auf  die  Heliasie  bezogen,  würden  die  Worte 
ren ,    daß  kein  Heliast    zwei  Täfelchen  zu  derselben 


88)  Z.  B.  von  Köhler  im  CIA  II  2.  Doch  sagt  noch  K  u  m  a- 
nudis  in  d.  'Ecprjjx.  dpy.  1887,  S.  55:  t6  fx^XP'  '^oohe  o\>y\  iTiapxw? 
Ipp-ifjveu&ev  arjfxeTov    \r\. 

6«)  Wo  im  CIA.  II  2,  S.  537  No.  885b  fälschlich  V  als  Abthei- 
lungsbuchstabe gesetzt  ist. 

''*)  Auf  jene  Titvdxta  geht  Harpokrat. ,    PhotioSjSuidas 


Ueber  die  Organisation  der  athenischen  Heliastengerichte  etc.      421 

Verlosimg  bringen  und  sich  so  seinen  Kollegen  gegenüber  in  Vor- 
theil  setzen  durfte.  Die  beiden  Täfelchen  eines  Richters,  der  zwei 
Sektionen  angehört  hätte,  wären  gesetzmäßig  erst  nacheinander, 
nicht  gleichzeitig,  zur  Verlosung  gelangt,  um  zu  vermeiden,  daß 
derselbe  Richter  zweimal  erwählt  wurde.  Unter  keinen  Umständen 
vermochte  ein  Richter  an  demselben  Tage  in  zwei  Dikasterien  zu 
richten  und  doppelten  Sold  zu  empfangen ;  deshalb  sind  die  Scho- 
lienbemerkungen  zu  Demosth.  XXIV  123  ebenfalls  ohne  Werth 
fiir  die  vorliegende  Frage.  Die  Erklärer  haben  die  Demosthenes- 
stelle  falsch  verstanden.  Schon  die  Art  und  Weise,  wie  sie  sich 
den  Hergang  vorstellen :  ia~i  ^ap  ors  Xa-y^uiv  tu  SixaCstv  d'fLXVsT- 
TOLi  ~po;  Tov  [~ov]  txia^ov  oiavijxovra ,  xai  irapa  [liv  tou  Ssivo? 
Xa[Xj3av£',  (b;  si;  tyjv  YjXiaiav  xExXrjptojisvoc ,  Trapa  os  tou  osTvoc 
o);  £u  ~o  TpiYü)vov,  ist  bezeichnend  genug  für  ihre  Glaubwürdig- 
keit und  ihre  Kenntnisse;  der  Sold  ^^urde  doch  nur  gegen  Rück- 
gabe des  Symbolon  ausgezahlt  und  dies  erst  beim  Eintritt  in  den 
Gerichtshof  dem  Richter  eingehändigt. 

Für  eine  einzige  Stelle,  Aristoph.  Plutos  Vs.  1164  ff., 
hatte  Fränkel  (S.  96  ff.;  vgl.  Lipsius  a.  a.  0.  S.  149  f.; 
auch  Vidal-Lablache  a.  a.  0.)  eine  an  imd  für  sich  recht 
ansprechende  Auslegung  durch  seine  Hypothese  ermöglicht ;  nach- 
dem sie  sich  als  unhaltbar  erwiesen  hat,  bleibt  eine  befriedi- 
gende Erklärung  der  Verse  des  Aristophanes  wieder  offen.  Nur 
so  viel  scheint  sicher,  daß  nicht  auf  eine  gesetzwidrige  und  be- 
trügerische Handlungsweise  der  Richter  angespielt  wird ;  am  näch- 
sten liegt  es  noch,  von  den  Richterabtheilungen  hier  überhaupt  ab- 
zusehen und  mit  Platner  I  S.  73  an  die  verschiedenen  Arten 
von  Richtern,  wie  Handelsrichter  u.  s.  w.,  oder  an  die  anderwei- 
tigen mit  der  Heliasie  verknüpften  Kompetenzen  zu  denken. 


irivdxta*  Ta  -/a&te|jLeva  dvxt  xöiv  xXi^piov  ütio  tcüv  xXrjpoufx^vwv  (cod.  xXrjpo- 
vofXü>v)'  eotxev  oe  xaüxa  eTvat  /«Xx«,  w;  'JTiosrjfxaivet  ATQjxoa&evr];  dv  xiiJ  Tiepi 
Toü  övöixaxos. 

Breslau.  S.  BriLck. 


Zu  Ammian. 

XXXI  14,  2  heißt  es  von  Valens  cuius  bona  multis  cognita 
dicemus  et  vitia.  Da  in  V  honis  steht,  ist  sicher  zu  schreiben 
cuius  bonis  multis  cognata  dicemus  et  vitia.  —  XXXI  15,  11 
sagittae,  quae  volitantes  vires  integras  servabant.  inservahant 
in  V  ist  wohl  durch  Verwechslung  von  c  mit  1  entstanden 
und  demnach  conservabant  herzustellen.  —  XXXI  16,  7  pro- 
cessu  dein  audacia  fracta.  V:  audaciam  fracta.  Demnach  ist 
audacia  infracta  zu  lesen. 

Graz.  M.  Petschenig, 


XXI. 
Zur  Ueberlieferungsgeschichte  des  Hippokrates. 


Das  Schicksal  hat  es  gewollt ,  daß  die  berühmte  Schrift 
irepl  a£pü>v  üSaTcüv  totküv,  vielleicht  die  interessanteste  der  ganzen 
Hippokrati sehen  Sammlung,  durch  äußere  Unbill  bei  der  Ueber- 
lieferung  gerade  am  meisten  zu  leiden  gehabt  hat.  Zweierlei 
ist  ihr  vor  allem  zugestoßen,  ein  beträchtlicher  Theil  ihres 
Textes  ist  versprengt,  ein  anderer  verloren  gegangen. 

Die  Unordnung  besteht  darin,  daß  in  der  wichtigsten  hand- 
schriftlichen Quelle  unseres  Buches,  im  Vaticanus  graec.  276  (V), 
zwei  aufeinanderfolgende  Partien  von  verschiedener  Länge,  und 
zwar  in  umgekehrter  Reihenfolge,  aus  ihrem  Zusammenhang  ge- 
rissen und  in  das  Werkchen  Tispi  tü>v  £V  xscpaXf^  TpüijxaTtüv 
gerathen  sind,  das  unmittelbar  vorausgeht.  Es  handelt  sich  um 
die  Abschnitte  tou  ok  }(£tjjLaivoc  ^ü;(pou  (sie)  II  16,  4  L  —  ou- 
psouotv  Ol  XiöicüvTE?  Ttpo?  To  (sic)  YLvdfxsvov  oppov  II  38,  26  und 
6iTi  TO  7:a)(UTaTov  11  38,  26  —  sXxoc  syYSVYjTai  11  48,  10;  wir 
wollen  sie  der  Kürze  wegen  B  und  C  nennen.  Diese  sind  nicht 
weit  vor  dem  Schlüsse  der  chirurgischen  Schrift,  nach  T(p  sXxsi 
III  260,  2,  in  der  Reihenfolge  CB  eingeschoben;  darauf  folgt 
das  kurze  Schlußstück  dieser  Schrift  von  xal  r^v  il  ^PX^^  ^^> 
woran  sich  weiter  der  Anfang  von  Tuspl  aspcov  üSoltcdv  Toircüv 
schließt.  Bezeichnen  wir  die  Partie  der  Handschrift  von  xat 
Yjv  £?  ap;(%  bis  zu  dem  Punkte  II  16,  5,  an  welchem  ord- 
nungsmäßig B  sich  anfügen  sollte,  mit  A,  so  liegt  uns  also  im 
Vaticanus  die  Folge  CBA  vor  statt  ABC. 


Zur  Ueberlieferungsgescliiclite  des  Hippokrates.  423 

Wie  haben  wir  uns  die  Entstehung  dieses  Wirrwarrs  zu 
denken  ? 

Unternimmt  man  eine  Zählung  der  Zeilen,  die  die  fragli- 
chen Stücke  umfassen ,  so  ergiebt  sich  für  A  nach  Littres  Aus- 
gabe die  Zahl  52  —  53,  für  B  247  —  248,  für  C  63.  Wird 
weiter  in  Betracht  gezogen,  daß  in  das  Stück  A  außerdem  der 
größer  geschriebene  Titel  Trspl  aipojv  üoarcjov  tottwv  fällt,  für 
den  einschließlich  des  über  und  unter  ihm  freigelassenen  Rau- 
mes immerhin  10  Littrezeilen  hinzugerechnet  werden  müssen, 
sodaß  für  A  im  Ganzen  62 — 63  Zeilen  einzusetzen  wären,  so 
ergiebt  sich  die  frappante  Thatsache,  daß  A  und  C  der  Aus- 
dehnung nach  übereinstimmen  und  daß  ferner  B  fast  genau  den 
vierfachen  Umfang  eines  jeden  dieser  Stücke  hat.  Die  weitere 
Folgerung,  denke  ich,  liegt  nahe.  Entstanden  ist  die  Verspren- 
gung  dadurch,  daß  auf  einer  dem  Vaticanus  vorausliegenden 
Stufe  der  Ueberlieferung  A  das  zweite,  C  das  siebente  Blatt 
eines  Quaternio  ausmachte,  die  mit  einander  vertauscht  worden 
sind.  Der  Abschnitt*  B  stand  in  dieser  Handschrift  auf  dem 
dritten  bis  sechsten  Blatte  desselben  Quaternio.  Die  Vertau- 
schung wird  einfach  durch  Umschlagen  des  Doppelblattes  beim 
Heften  hervorgerufen  sein,  wobei  die  Innenseite  nach  außen,  die 
linke  Hälfte  nach  rechts  zu  liegen  kam. 

Stellen  wir  uns  den  Hergang  in  dieser  Weise  tor,  so  sind 
gewisse  kleinere  Verderbnisse  des  Textes  leicht  zu  erklären. 

Am  Ende  von  A  heißt  es ,  daß  das  Wasser  der  nach  Sü- 
den offenen  Gegenden  im  Sommer  warm,  im  Winter  kalt  sei, 
TOü  }JL£V  i)£p£oc  &£pij.dc,  Tou  6£  /£i[ia)VO(;  <|»u/pa  (n  16,  4) ; 
fügen  wir  daran  das  versprengte  Stück  B,  so  wäre  fortzufahren  ; 
TOU  0£  ^£i|xa)voc  ijio^pou  TOU?  T£  av{^pü>7rou;  TOLc  xscpaXa? 
üYpdtc;  l/öiv  y.at  (5X£Y[xaT(i)6£ac  xrX.  Die  Worte  tou  0£  ^£i{X(J5vo(; 
t(/u5(pou  sind  eine  alte  Dittographie  aus  einer  Handschrift,  in 
der  A  und  B  noch  nicht  getrennt  waren.  Wir  vermuthen  wohl 
mit  Recht,  daß  es  dieselbe  gewesen  ist,  deren  spätere  Verheftung 
wir  eben  gezeigt  haben ;  beim  Uebergang  des  Schreibers  von 
einem  Blatt  zum  folgenden  konnte  ihm  die  Wiederholung  der 
vier  Worte  am  leichtesten  begegnen.  Daß  später  ^o-/^poL  in 
(|»u)^pou  geändert  wurde,  um  wenigstens  eine  nothdürftige  gram- 
matische Verbindung  mit  dem  folgenden  zu  ermöglichen,  ver- 
steht sich  ohne  Schwierigkeit. 


424  J.  Ilberg, 

Am  Schlüsse  von  B  ist  von  Steinleiden  die  Rede.  Das 
Stück  schließt:  to  yap  oupov  Xa^xTipoxarov  oupiouaiv  oi  Ai&lcüvts; 
TTpo?  TO  YtvdfjLsvov  6pp6v ;  am  Anfang  von  C  lautet  die  begrün- 
dende Fortsetzung :  ort  xo  iray^uTCtTov  xai  OoXuiosaraxov  auxoü 
jx£V£i  ywocl  aooTpscpsTai.  Auch  hier  stehen  gerade  an  der  „Com- 
missur"  die  verderbten  und  durch  die  Lesart  tov  statt  xo  im 
Parisinus  E  nur  verschlimmbesserten  Worte  tc  p  o  c  x  o  '( i^^  6~ 
jjLSVov  6ppov.  Schon  Baccius  Baldus  hat  sie  in  seiner  lateini- 
schen Uebersetzung  des  Buches  (Florenz  1586)  weggelassen. 
Adamantios  Koraes  kam  in  seiner  verdienstvollen  Ausgabe  (Pa- 
ris 1800)  der  Wahrheit  nahe,  indem  er  meinte,  die  Worte 
stammten  aus  dem  Buche  irspt  xwv  £v  XiCpaX"^  xpwjxaxojv  III 
254,  17,  wo  es  heißt:  STrsixa  xa  Xonra  ouxü)c  r/jTpcueiv,  ^x«);  av 
8ox-fj  au[xcp£p£iv.  irpo;  xo  yivo}x£vov  opaiv-  Es  habe  Hand- 
schriften gegeben,  in  denen  gleich  nach  dieser  Stelle  das  Stück 
C  gefolgt  sei,  infolgedessen  hätten  sich  fälschlich  die  vier  Worte 
an  den  Anfang  dieses  Stückes  angeschlossen.  Yon  derartigen 
Handschriften  liegt  nun  aber  keine  Spur  vor,  die  Sache  erklärt 
sich  etwas  anders  Nicht  aus  IH  254,  17  stammen  die  Worte, 
sie  kehren  wieder  IH  260,  2,  wo  gelesen  werden  muß:  xa  konza 
iT|Xp£U£iv,  a>?  av  ooxf^  aü[icp£p£iv  xa5  fXxii,  <Kpo;  xo  yivotjisvov  6pu)V.>. 
Mit  der  Ergänzung  Trp.  x.  y.  6.  hätten  die  Herausgeber  das  im 
Vaticanus  weit  von  seinem  Platze  verschlagene  Schlußstück  der 
chirurgischen  Schrift  beginnen  sollen,  das  seiner  Umstellung  we- 
gen 'in  den  übrigen  Handschriften,  soweit  sie  vom  Vaticanus  unab- 
hängig sind,  überhaupt  weggefallen  ist.  Hineingetragen  in  das 
Buch  TTSpl  a£p(üv  uSaxcDV  xottcüv  wurde  der  fremde  Passus  Tupoc  xo 
Yivoix£vov  opuiv  von  dem  Redaktor,  der,  wie  wir  noch  sehen  wer- 
den, den  im  Parisinus  E  (2255)  erhaltenen  Text  der  Schrift  ge- 
staltete und  seinen  Abgrenzungsstrich  vier  Worte  zuspät  machte. 

Der  Archetypus  des  Vaticanus  276  enthielt  nach  unserer 
Berechnung  auf  jeder  Seite  ungefähr  31  Littr^zeilen.  Da  der 
Vaticanus  selbst  etwas  über  50  davon  zu  enthalten  pflegt,  so 
haben  wir  uns  das  Format  des  Archetypus  vermuthlich  etwas 
kleiner  als  das  stattliche  des  Vaticanus  (39  X  27  cm,  die  Co- 
lumne  31  X  20  cm)  vorzustellen.  Vielleicht  hatte  er  Aehn- 
lichkeit  mit  dem  Vindobonensis  {>  des  10.  Jahrhunderts,  dessen 
Seiteninhalt  mit  dem  seinigen  übereinstimmt. 

Zu  Galens  Zeit  war  die  Unordnung  noch  nicht  eingerissen. 


Zur  üeberlieferungsgeschichte  des  Hippokrates.         425 

Der  griechische  Urtext  seines  Commentars  zu  Trspl  aipcov  uoa- 
KDV  tokwv  ist  zwar  verloren  gegangen,  doch  lehrte  mich  die 
Einsicht  in  eine  von  mir  im  Vaticanus  Palatinus  lat.  1079  (fol. 
52 V — 56v)  vorgefundene  lateinische  üebersetzung  davon  ,  die 
ich  dem  Bartholomaeus  von  Messina  (13.  Jahrh.)  zuzuschreiben 
geneigt  bin,  daß  Galen  das  Buch  ohne  Umstellung  von  Partien 
commentiert  hat. 

Es  könnte  jemand  auf  die  Vermuthung  verfallen,  Galen  habe  in 
seinem  Hippokratestexte  die  Verschiebungen  zwar  bereits  vorge- 
funden, aber  für  den  Commentar  eigenhändig  in  Ordnung  gebracht, 
ohne  daß  dieses  Vorgehen  unsere  Ueb erlief erung  beeinflußt  hätte. 
Eine  solche  Beeinflussung  hat  ja  durchaus  nicht  immer  stattgefun- 
den, wie  sich  bei  Durchmusterung  des  Apparates  zu  den  Hip- 
pokratischen  Schriften  und  einer  Vergleichung  desselben  mit 
den  kritischen  Aenderungsvorschlägen  des  Pergameners  bald  er- 
kennen läßt.  Erscheint  doch  auch  ein  langer  vor  Galen  aus  der 
Mitte  des  dritten  Buches  der  Epidemien  ans  Ende  verschlagener 
Abschnitt,  den  Galen  nach  Vorgang  des  Dioskurides  an  seinen 
Platz  zurückversetzt  und  im  richtigen  Zusammenhang  commen- 
tiert hat,  trotzdem  im  Vaticanus  sowie  in  anderen  Handschriften 
immer  noch  am  falschen  Orte.  Zudem  scheint  die  Vermuthung 
vorgalenischen  Ursprungs  der  Unordnung  im  Texte  durch  fol- 
genden Umstand  auf  den  ersten  Blick  unterstützt  zu  werden. 
Der  oben  besprochene  Quaternio  des  Archetypus  von  V  begann 
circa  62  Zeilen  vor  III  260,  2  L  und  schloß  ebensoviel  nach  II 
48,  10  im  Buche  ucpl  aipcov  uoatajv  tottcdv.  Suchen  wir  sei- 
nen Abschluß  zu  bestimmen,  so  treff'en  wir  überraschender  Weise 
genau  auf  dieselbe  Stelle ,  an  der  Koraes  zwei ,  Littre  und  Er- 
merins,  nur  wenig  von  einander  abweichend,  eine  größere  Lücke 
annehmen.  Der  Autor  muß  darin  von  Aegypten  und  Libyen 
gehandelt  haben;  ich  stimme  Ermerins  bei,  der  nach  sv  ToiauTQ 
cjuasi  £YYivöai>ai,  II  56,  2  den  Text  abbrechen  läßt.  Man  wird 
geneigt  sein,  hier  den  Ausfall  eines  Blattes  vom  folgenden  Qua- 
ternio zu  vermuthen ,  von  C  bis  zur  Lücke  sind  es  (einschließ- 
lich der  p.  50,  24  von  den  Herausgebern  als  Interpolation  ge- 
strichenen zwei)  genau  63  Littrezeilen.  Galens  Hippokratestext 
wies  nun  bereits  die  Lücke  auf  ^),  wenn  sie  auch  vom  Commen- 


*)  Noch  nicht  die  dem  Lexikon  des  Erotianos  zu  Grunde  liegende 


426  J.  Ilberg, 

tator  nicht  erkannt  zu  sein  scheint,  der  IV  799  K  (II  58  f.  M) 
mit  leichter  Textesänderung  frischweg  darüber  hin  citiert.  Dem- 
nach müßte  auch  die  Verschiebung  vorgalenisch  sein ,  wie  es 
den  Anschein  hat ,  wenn  beides  auf  die  äußeren  Verhältnisse 
eines  Archetypus  zurückzuführen  wäre.  Wie  frappant  aber  auch 
nach  der  angestellten  Rechnung  die  Verkettung  zwischen  Ver- 
schiebung und  Lücke  sein  mag,  wir  sehen  uns  dennoch  gezwun- 
gen, sie  nur  einem  seltsamen  Zufall  zuzuschreiben.  Sowohl  die 
festgestellte  Textesverschiebung,  als  auch  die  Hypothese  der 
gleichen  Ursache  für  Verschiebung  und  Lücke ,  beides  hat  die 
Tradition  durch  einen  in  Quaternionen  gehefteten  Codex  zur 
Voraussetzung,  eine  im  zweiten  nachchristlichen  Jahrhundert  für 
Hippokrates  undenkbare  Ueberlieferungsweise. 

Um  circa  300  Jahre  weiter  hinab  als  Galen  reicht  eine 
sehr  alte  lateinische  Uebersetzung  des  Hippokratischen  Buches. 
Sie  findet  sich  in  dem  Parisinus  lat.  7027  (fol.  13v — 32v),  ei- 
ner Handschrift  des  ausgehenden  10,  Jahrhunderts,  bruchstück- 
weise auch  in  dem  um  900  geschriebenen  Ambrosianus  G  108 
inf.  (fol.  19v,  20,  21),  mag  jedoch  bereits  um  500  n.  Chr.  ent- 
standen sein  (s.  Kühlewein,  Hermes  XXV  120  ff.).  Auch  sie 
bietet  den  Text  noch  ohne  Blattversetzung,  für  ihre  griechische 
Vorlage  müssen  wir  denselben  Zustand  voraussetzen. 

Die  letzte  Spur  der  älteren  Ueberlieferung  fand  ich  end- 
lich am  Rande  einer  Aldi  na  des  Hippokrates  auf  der  Ambro- 
siana zu  Mailand.  Es  liegen  daselbst  drei  Aldinen  vom  Jahre 
1526  mit  zahlreichen  Randbemerkungen.  Die  erste  (S.  Q.  I. 
Vn  9)  hat  auf  dem  Titelblatt  die  Worte:  Codex  hie  ab  haere- 
dibibs  Caesaris  Rovidii  fuit  emptus^  sed  credo  prius  fuisse  Octa- 
viani  Ferrarij  notasque ,  quibus  est  adspersus ,  illius  manu  exaratas 
esse.  Die  zweite  (S.  Q.  E.  VIII  13)  giebt  an:  Codicis  hu'ms  tres 
doctissimi  viri  possessores  extiterunt^  Rasariits,  Octaviamis  Ferrarius 
et  Caesar  Rovidias^  cuius  etiam  arbitror  esse  notas,  quibus  adspersus 
est.  Von  besonderer  Wichtigkeit  ist  das  dritte  Exemplar  (S.  Q. 
E.  VIII  14).  Es  enthält  die  Randbemerkungen  der  ersten  bei- 
den   ebenfalls,    bietet    überdies  aber  beträchtlich    mehr.     Dieses 


Hippokrateshds.,  wie  ich  in  der  Abhandlung:  Das  Hippokrates- Glossar 
des  Erotianos  und  seine  ursprüngliche  Gestalt  (Abhandl.  d.  K.  Sächsi- 
schen Gesellsch.  d.  Wissensch.  XXXIV  S.  100  ff.)  gezeigt  zu  haben 
glaube. 


Zur  Ueberlieferungsgeschichte  des  Hippokrates.         427 

Plus  stammt  von  der  Hand  des  Venezianers  Gadaldini,  der  eine 
ausgezeichnete  Hippokrateshandschrift  besessen  haben  muß ,  die 
leider  verschollen  ist.  Auf  unsere  Frage  beziehen  sich  folgende 
Marginalien  Gadaldinis : 

Fol.  32v  Aid.  (Schluß  von  A):  s^  sxsivoo  tou  ßißXioü  ts- 
XstouTat  TouTo  t6  ßipXiov,  mit  Verweisung  auf  irspl  täv  £v  xe- 
cpaX^  TpojfxaTtüv  fol.  194. 

Fol.  194v  (Schluß  von  C):  £V  xf^  -iraXoiia*  aviiyp^?^  fASxa 
To,  TjV  sXxoc  e^Y^vr^Tat,  STrsTai,  xat  Xsisvispia  xal  üöptuTTSi;  tsXoU- 
"Äa'.v,  mit  Verweisung  auf  fol.  32. 

Fol.  196r  (Schluß  von  B):  £v  xf^  TraXaioiafif]  Yp^-'f^  H-^xa 
-6  Ol  XiöiÄVTs;,  s^rsxat,  oxi  xo  Tca/uxaxov,  mit  Verweisung  auf 
fol.    194. 

Hieraus  geht  hervor ,  daß  Gadaldinis  „sehr  alte  Hand- 
schrift^ —  ein  Mann  des  16.  Jahrhunderts  würde  sie  kaum 
so  nennen ,  wenn  sie  nicht  ins  erste  Jahrtausend  unserer  Zeit- 
rechnung hinaufreichte  —  durch  unsere  Blattversetzung  nicht 
beeinflußt  war.  Direkt  verwandt  mit  dem  Vaticanus  kann  sie, 
auch  abgesehen  davon,  deswegen  nicht  gewesen  sein,  weil  sie 
Verwirrung  an  einem  anderen  Orte  gezeigt  hat,  von  der  sonst 
keine  Spuren  erhalten  sind.  Ich  notiere  ferner  vom  Rande  der 
dritten  Mailänder  Aldina : 

Fol.  32  V  (zu  spioj  u);  |jlol  ooxsl  s/slv  II  52,  14  L) :  iv 
ifi  TiaXaia  avxiYpacpo)  [isxa  x6.  o);  tioi  ^ioxsst  s/siv,  s-sxai'  iispl 
jJLSv  xojv  £V  0£^ia,  mit  Verweisung  auf  p.   56,  6  L. 

Fol.  33  r  (zu  II  56,  5  L)  :  £v  xj  TzaXoLiai  Ypacp^^  ,a£xa  x6 
7r£pl  jjLEv  ouv  aiYü-xi(üv  xal  Xipucov  oüxo)?  iyeiv  [loi  ooxeT,  iirfixat, 
7r£pi  6s  aOu[iirj;  xoiv  avöpcüTrojv ,  mit  Verweisung  auf  p.  Q2y 
13  L  *). 

In  Gadaldinis  Codex  waren  also  Littrds  Capitel  13  — 15 
an  der  Stelle  II  52,  14,  zwischen  der  Einleitung  zum  ethno- 
graphischen Theile  über  Asien  und  Europa  und  dem  Beginn 
dieser  Erörterung,  eingeschoben.  Es  wird  niemandem  in  den 
Sinn  kommen,  etwa  auch  diese  Umstellung  für  richtig  zu  halten. 
Die  Disposition  des  Autors,  erst  von  den  ihm  zunächst  liegen- 
den Theilen  Asiens  zu  sprechen    (52,   14  bis  zur  Lücke  56,  2), 


^)  Die  Gadaldinischen  Lesarten  und  Marginalien  finden  sich  auch 
in  der  Basler  Ausgabe  S.  Q.  T.  VIII  9  der  Ambrosiana  [Kühlewein]. 


428  J.  Ilberg, 

dann  von  den  südlich  wohnenden  Aegyptern  und  Libyern  (Lücke 
—  56,  5),  endlich  von  den  Makrokephalen  und  Phasianern  im 
Norden  (56,  6  —  62,  12),  worauf  er,  nach  einer  kurzen  Ge- 
genüberstellung des  Charakters  der  Asiaten  und  Europäer  (Q'2^ 
13  —  66,  3),  die  Grenzlinie  der  Maiotis  überschreitend  sich 
nach  Europa  wendet,  diese  wohlberechnete  Disposition,  sage  ich, 
darf  nicht  durch  jene  Verschiebung  der  Kapitel  über  den  Hau- 
fen geworfen  werden.  Wüßte  man  ja  auch  gar  nicht,  um  an- 
deres zu  verschweigen,  worauf  sich  nach  der  Anordnung  in  des 
Gadaldini  Codex  die  AeulSerung  am  Anfang  des  13.  Capitels 
beziehen  sollte ,  die  nördlichen  Völker  seien  verschiedenartiger 
unter  einander  t  (5  v  t:  p  o  ö  t  r^  y  r^  [x  £  v  (u  v  ,  da  von  anderen  ja 
noch  gar  nicht  die  Rede  war.  Mechanisch ,  wie  die  oben  be- 
handelte, erklärt  sich  diese  Verschiebung  nicht,  denn  es  handelt 
sich  um  die  Reihenfolge  abgeschlossener  Capitel.  Wer  sie  vor- 
nahm,  hat  die  Lücke  auf  S.  56  nicht  erkannt  (wie  übrigens 
auch  Galen)  und  meinte  wohl,  die  Worte  vor  der  Lücke:  t6  Ss 
dvopsTov  xai  to  TocXoti7:(opov  xat  to  ejATTOVov  xai  lo  OupLostos;  oux 
äv  O'jvaiTo  £v  Toia'jTTj  cpuasi  r/yivsa^ai  seien  in  nahe  Verbin- 
dung mit  Cap.  1 6  zu  bringen,  dessen  Anfang  lautet :  izzpl  Ss 
Tr^z  ab•J^lir^;,  tujv  dvilpwTroiv  xai  rr^;  dvavopir|;,  otl  dTroXijjLtüTEpot 
Etat  TÄv  Eupu)7rai(DV  oi  'Aair^vot  xal  Y][x£pa)t3poi  ta  vj^sa,  at 
üipat.  airioci  jxocXioTa^). 

Festgestellt  ist  demnach  Folgendes  :  Auf  einer  Vorstufe  des 
Vaticanus  fand  eine  Blatt  vertauschung  statt.  Sie  war  noch 
nicht  vorhanden  in  der  griechischen  Vorlage  der  lateinischen 
Uebersetzuug,  ebensowenig  im  Codex  des  Gadaldini.  Daß  sie  in 
der  Quelle  von  Parisinus  E  dagegen  schon  zu  finden  war,  will 
ich  zum  Schluß  zeigen. 

Diese  Handschrift  bietet  die  Schrift  7:£pl  diptüv  uSaTcov  xd- 
TTojv  in  zwei  unzusammenhängenden  Stücken.  Das  erste  steht 
darin  fol.  376r  — 378v,  betitelt  TCEpl  diptov,  uodrcov  t£  xai  xd- 
ircov.  Es  umfaßt  unter  diesem  Titel  (wie  der  Vaticanus  fol. 
63v— 67v)  diePartienp.  12,  1  —  16,  5,  48,  10  ^  92,  13  L, 
läßt  also  B  und  C  weg.     An  Stelle   der    großen  Lücke   in    der 


3)  Der  verschollenen  Hds.  Gadaldinis  verwandt  ist  nach  Kühle- 
weins Urtheil  der  von  ihm  zuerst  hervorgezogene  und  verglichene 
Barberinus  I  5  des  XV.  Jahrhunderts.     S.  Hermes  XVIII  19. 


Zur  Ueberliefernngsgeschichte  des  Hippokrates.  429 

Mitte  bietet  sie  die  Worte:  aaaa  TroXstxia  av^pwiroiaiv  sovta 
vouao'jr  -cixiÄotc  STricpopssi.  Diese  haben  sonst  keinerlei  Gewähr, 
Littre  hielt  sie  für  eine  vom  Rande  in  den  Text  gekommene 
Inhaltsangabe,  Ermerins  für  den  Rest  einer  in  Verlust  gerathe- 
nen  Partie.  Die  letztere  Auskunft  ist  wegen  der  in  unserem 
Buche  ungebräuchlichen  Form  aaaa  bedenklich,  die  erstere  we- 
nig wahrscheinlich  wegen  des  geflissentlichen  lonismus.  Ich 
halte  die  Worte  für  ein  zur  Verbindung  der  beiden  unzusam- 
menhängenden  Theile  des  Traktats  von  einem  Redaktor  einge- 
fügtes Flickstück.  Weil  am  Beginn  des  zweiten  Theiles  Folge- 
zustände von  Krankheiten  erwähnt  werden  (xal  Xiisvtcpiat  xal 
uoptüTTcC  TsXs'jToiai  ToTai  voa3U[xaaiv  STriyivovTai  48, 
10),  ohne  daß  am  Ende  des  ersten  von  Krankheiten  überhaupt 
die  Rede  war,  glaubte  derselbe  diesem  Mangel  durch  Interpo- 
lation von  vouaoi  TroixiXai  abhelfen  zu  müssen. 

Das  zweite  Fragment  folgt  in  E  erst  ganz  am  Ende  der 
Handschrift  (fol.  393r — 39 5r)  und  zwar  bezeichnender  Weise 
dicht  auf  uspl  täv  £V  xsfpotXfj  Tpcojiarwv  ,  wozu  es  in  der  Vor- 
lage noch  gehörte.  Der  Redaktor  erkannte  nicht  seine  Zugehö- 
rigkeit zum  ersten  Bruchstück  und  betitelte  es  eigenmächtig 
irspl  'KpoyvcüOiajc  sraiv.  Die  Stücke  CB  konnte  er  natürlich  in 
dieser  Reihenfolge  nicht  brauchen.  Zum  Anfang  der  Schrift 
machte  er  die  Worte  42,  7 :  outw  o'  av  ti;  £v[)ü[jl£6[1£vo;  oiayi- 
va)T/r^  'uspi  SToiv  ,  oxolov  t6  saojxEvov  lasa&ai ,  siTS  voospov  sirs 
UYt*A)pov  Iroc  (statt  Trspl  5'  sroiv  uios  av  Tic  svÖujjlsüjxsvoc  xtX.). 
Er  fuhr  fort  bis  zum  Ende  von  C  und  fügte  daran  das  in  sei- 
ner Vorlage  folgende  B,  wozu  er  als  Schluß  den  zuerst  wegge- 
lassenen Anfang  von  C  (bis  p.  42 ,  6  Trspl  [i£v  ouv  TouTtov  diSs 
e^£i)  setzte.  TiXo;  to5  7:£pl  7rpoYVü)a£«j;  iraiv  Minroxparoo;;  be- 
merkte er  sodann,  ohne  Zweifel  im  Glauben,  mit  seiner  An- 
ordnung den  Nagel  auf  den  Kopf  getroffen  zu  haben.  Daß  er 
vom  dritten  Haupttheile  des  Buches  (7:£pL  (bpÄv)  in  den  ersten 
(~£pl  or/.T^O£(üv)  *)  ganz  unvermittelt  übergesprungen  war ,  dessen 
scheint  er  sich  unbewußt  geblieben  zu  sein. 

So     entstand    die     scheinbar     selbständige     Hippokratische 


*)  Nach  Galen  repl  twv  Joicov  ßißXiwv  XIX  85  K,  II  112,  25  M:  (u- 
TTOfxvTJjjtaxa  YeYpafX[x^va)  xou  Tiepi  totiiüv,  uSaxtuv,  o  eyco  repl  oixTJaswv 
xot  uoczTtov  xal  tbpÄv  xal  /(opüiv  dTriyeypacpdat  cpir]|jit  8eTv. 


430         J.  IIb  er g,    Zur  Ueberlieferungsgeschichte  etc. 

Schrift  TCSpt  Trpoyvwasojc  stäv.  Aber  der  Mißhandlungen  war 
noch  immer  kein  Ende.  Der  Erste ,  der  die  beiden  zerrissenen 
Stücke  des  Buches  wiederum  zusammenstellte,  verfiel  in  einen 
ähnlichen  Irrthum  wie  jener  Redaktor.  Er  erkannte  die  Lücke 
nach  A,  aber  nicht,  daß  BC  anzuordnen  sei  statt  der  ihm  über- 
lieferten Reihenfolge  CB.  Der  größte  Theil  von  C  paßte  nun 
durchaus  nicht  zu  A ,  erst  gegen  Ende  des  Stückes  fand  sich 
der  Passus :  xat  oxooat  jxsv  tu>v  izoXiaiV  xsovrai  y*  xaÄo)?  tou 
YjXiou  xal  Tu)V  7rv£U[xaTü)v  uoaat  rs  ^psov-at  aya^oTaiv  (II  48,  3). 
Der  entsprach  ja  dem  Schlüsse  von  A :  r^~lc,  {xsv  izoXic,  irpo;  ta 
7rv£'J[JLaTa  xeTxat  ta  &£p|xa"  tolutol  o'  zitoli  [xsta;?)  TT^z  ts  X£t.|x£- 
pivr^c  avocToXf|?  tou  yjÄiou  xal  xuiv  ouajjisajv  tojv  )(£ijj-£piV(ov  (II 
14,  21).  Also  schweißte  er  ihn  daselbst  an  und  verschob  den 
unbenutzten  Rest  von  C  (ort  to  ^a/uTarov  II  38,  26  —  etti- 
TTiTTTEiv  48,  3)  ans  Ende  von  B,  ein  Irrthum,  den  die  Heraus- 
geber bis  auf  Littre  vergeblich  wieder  gut  zu  machen  suchten. 

Folgendes  Schema  verdeutlicht  das  Gesagte: 

a 

A 

I    Erotians  Hippokrateshds.    (saec.  I). 
ß  (darin  Lücke) 

A 

I    Galens  Hippokrateshds.   (saec.  II). 
*    T 

A 

I    Vorlage  der  lat.  Uebersetzung  (saec.  V). 
8 

A 

I    Codex  des  Gadaldinus. 
£  (verheftet) 

A 

VaticanusV  (276)  saec. Xn.    | 

Parisinus  E  (2255)  saec.  XIV. 

Das  ist  ein  Stück  Ueberlieferungsgeschichte  des  Buches 
7r£pl  aipwv  uSattov  tottojv.  Es  führt  uns  recht  deutlich  vor 
Augen,  wie  zufällige  Verderbnisse  viel  leichter  zu  erkennen 
und  zu  heilen  sind ,  als  künstliche  und  ruft  eindringlich  dem 
Philologen  die  Hippokratische  Forderung  zu:  a)cp£X£Tv  yj  }xtj 
ßXa7rT£iv ! 

Leipzig.  J.  Ilberg, 


XXII. 
Galeni  irepi  twv  sauioS  Soxoovtcov  fragiTienta  inedita. 


In  codice  Parisino  bibliothecae  regiae  2332  aliquot  frag- 
menta  libroriim,  quos  Galenus  TTSpl  xaiv  kauzio  ooxouvtodv  inscripsit, 
nondum  edita  repperi.  Commemorantm'  ab  ipso  auctore  in  opus- 
culo,  quod  Tcspi  twv  ioiojv  [jißAicov  conscripsit,  cap.  XIII  bis 
verbis :  Trspl  täv  ioiojv  So^dcvitov  (sie  Mueller  Gal.  Script,  min. 
n  122 ;  o&;avtac  edd.)  xpia.  Sed  cum  irspi  twv  loi'cov  iSißXiwv 
über  male  traditus  sit  in  codice  Ambrosiano  Q  3  recentissimae 
aetatis,  suspicio  prona  est  inscriptionis  verae  codice  Parisino  prae- 
bitae  locum  occupavisse  glossema  ab  interprete  quodam  in  arclie- 
typi  margine  codicis  Ambrosiani  appositum ,  quo  verba  genuina 
TTSpi  Tu)v  sauTO)  ooxouvTdJV  loco  mota  sunt.  Codicis  Parisini  auc- 
toritatem  confirmat  Goulstonus  (Claudii  Galeni  Pergameni  opuscula 
varia  Londin.  1640),  qui  in  adnotationibus  ad  libelli  fragmentum, 
qui  \Tilgo  :r£pi  ouaia;  xuiv  (puaixoiv  0'jva|j.£ajv  inscribitur,  additis 
testatur  se  in  antiquis  codicibus  invenisse  inscriptum  lioc  fragmen- 
tum Trepi  Tu)v  saoTtp  ooxouvtojv.  Quodsi  ita  est,  fragmenta  in  co- 
dice Parisino  a  me  nuper  reperta  et  fragmentum  'üepi  ouaia;  twv 
^uaixÄv  8uva|x£ojv  ex  eodem  opere  Galeniano  excerpta  sunt. 

Restat,  ut  de  codice,  in  quo  fragmenta,  quae  sequimtur,  rep- 
peri, pauca  disseram.  Est  chartaceus  saeculi  XV  pessime  scriptus 
et  excerpta  e  permultis  Galeni  et  Hippocratis  scriptis  continet. 
Foliorum  margo  superior  et  inferior  temporum  iniuria  laesus  ab 
eo,  qui  codicem  coUigavit,  charta  agglutinata  resartus  est,  quo 
factum  est,  ut  extremae  versuum  literae  vix  legi  possint.  Galeni 
opera,  ex  quibus  excerpta  bausta  sunt,  viginti  tria,  Hippocratis 
viginti  numeravi.    Excerpta,  de  quibus  quaeritur,  simt  in  fol.  199  sqq. 


432  G.  Helmreich, 

FaXr^voü  TTSpl  xtuv  saoTw  ooxouvTtüV. 

1.  'Eo£i/&7j  0£  xoci.  OTcwc  XsysTat  To  TrXcTarov  ou  yap 
xaTOL  TYjv  Tr^c  tioioxt^toc,  STTtraoiv .  aXXa  to)  [istpo)  ttXsov 
dxoüsiv  /pTj. 

5  2.      'E0£l/J>yj    T(j)     fJLSV     £Jl(p6T(|)     l>£pjX(p     &£pJ10r£p0'JC    Eivai 

Tou;  iraloa?  tüjv  dy.fxct^ovrcov,  rw  5'  IkIXTTjTO)  tou;  d/;jLd!IovTac 
Twv  -aioojv,  coaiTEp  7£  xai  Touc  uyio'.ivovtac  twv  7:i)pE~rovT(üv 
irXiov  £/£iv  TO  Ifxcpurov  Ö£p}x6v    xal    ToaouKp  yzipo'ja  tov  ttu- 

p£TGV    UTidpJ^olV,    OOWTT£p    OCV    IXaTTOV    T^    XaTOl    TO    TOU   ^toou  Oüifxa 
10    TO    £{j,Cp'JTOV    {>£p{XOV.       <£OTt    [1£V>     ^dp     TO    <£7riXTY)>T0V     dr|0£? 

T£  y.ai  ootxvü)S£c,  dör^ xtov  Bs  xal  dXuTrov  to  £ij,csutov  0£p[AOV  * 
xai  xaTd<or^Xov>  to  xaTd  tyjv  TpoTiTjv  t^:;  £}icpuTou  bipiicz-üiaz 
Y£vvdai}ai  tou:;  7rup£Touc,  (ov  £0£i;a  Tpia  yEvr^  £ivai  Ta  TipÄTa, 
6vo'[xaTa  6'   auTÄv  £v  [xlv  täv  Icpr^txipojv  ,    £T£pov    ok  twv  £x- 

15    TlXuiv    XOll    TpiTOV    TÄV    ilZi    ar|'|i£l    )^U[XU)V. 

3.  Ttjv  ^£p{xr^v  xai  uypdv  xpaatv  dpioTr^v  dTrEcpYjvavTo 
TToXXoi  Tü)v  laTpÄv  T£  xal  (piXooo'cpwv,  oüx  ouaav  outox;. 

4.  Dipl  TU)v  Y£po'vT«)V  TjXixiac  laTat  tl?  cpavTaaia  oia- 
cpoiviac,  sdv  6  [jisv  ti?   aüTrjv    uypdv ,    6  Ss  ^r^pdv  £ivai  Xi^ifj  • 

20  xaTd  }x£v  ydp  ty^v  auTwv  twv  aTEpswv  awtxdTojv  xpdaiv  op&ö)? 
dv  X^yoiTo  Er^pd,  xaTd  0£  tyjv  twv  uYpwv  TrEpiTTtojjLdTtüv  u^pd. 

5.  OuToj  xdv  T(5  (pdaxEiv    Yjjxd?    Td    jx£v    v£Gpa  t?^;  '!>u- 

)(pOT£p7.C  £lVOCt  XpdaStÜC,  £U(X'.a^>r^TOT£pOV  §£  TO  {}3p|X0T£p0V  TOU 
tj;0}(pOT£pOU. 

25  6.     [TpwTov  {i£V  'j'dp  EOEi^aaEV  aio^^r^TLxov  £ivai  to  jxopiov, 

IOC,  x(xi  Toi?  Tzakaioic  £Oo^£v  £ivai,  to  to  tt^c  ^^XTi^  r^Y£[iovixov 
loTiv  •  ETCippiTv  yo'jv  dir'  £X£ivoo  oid  twv  v£uptüv  iizi  TudvTa 
TOU  aa){xaToc  Td  jAOpia  Suvajjiiv  aiailTjaEu)?  t£  xal  Tr^z  v-axf 
opfXYjv    xLVYjOEcüc.     ipp£&Yj  8',    OTL   xtt^'  opfiTjv    xai    7Tpoatp£aiv 

30  X£Y£tv  QU  oioia£i.  jaüTr^v  Se  tyjv  ouvatj-iv  eic  ^e  ExaaTov  [jlo- 
piov  dcpixvoü|i£vr|V  aio&r^Tixov  dTroTEXEiv  ocuto'.  ttjv  Se  Tr^(; 
ouvdtxEo);  dXXoioioiv  EToijxo'TEpov  GE/Ea^at  Td  i}Ep[j,o'TEpa  jxo'pia 
xai  oid  tout'  aia^r^TixtüTEpa  ^lyvEa^at  twv  cpuaEi  tJ;'j^poT£pa)v. 
7j   Se  6id  Tö)v  vsuptüv  louaa  8uva[ii?    oiovei    8l    o^etwv  aiaO^a- 

35  vo'fxEva  fxev  tcoieT  xai  Td  vsupa ,  fxdXXov  o'  aiaiiavo'jxEva  t-^; 
oapxtüSooc  ouaia?  oux  sp^dCsTai, 


1  Inscriptio:  raXrjvou  Iv  tcü  Tiepi  xwv  sauröJ  Soxouvxcuv  P.  2  i- 
Set'x^Tr)  dictio  apud  Galeiuim  plurimis  locis  obvia ;  cf.  XI  409,  705,  733. 
5  cf.  Gal.  I  583.  7  TrupecraovTiov  P.  10  Uncinis  inclusa    dubia 

sunt;  quid  eorum  in  loco  codex  habeat  scriptum  explorare  non  potui 
vocabulis  Charta  agglutinata  obductis.  16  cf.  Gal.  I  523.  17  o-jtio? 
vocula  dubia  est.  19  Xeyet  P.  21  cf.  Gal.  I  581  üypoc  ouv  6  yepwv 

iöTi'v,  ou  ToT?  ohzioiQ  iiorAoK;,  d}Xä  toTs  7reptxTti)(j.aci[,  xai  ^r^pds,  o6  xoT?  Tte- 
pixxco[j.aatv,  dkkä  xoT?  fj.opioc?  auxots.  —  cf.  Gal.  I  580.  22  Hoc  enun- 

tiatum  non  habet,  unde  aptum  sit. 


Galeni  Trspl  täv  saoTto   Soxouvtojv  fragmenta  inedita.      433 

7.  Nofii'CsTai  8'   UTTo  Twv  TioXXwv  lottpwv    aio9rjTiXtt)T£pa 
Twv  aapxwv  stvoci    ta   vsupa 

CpOpOt     SlOTl     TOU      TrpÜJT     T«)     VÄL    ....    }XOp     dlTO ßXaaTTj {JL«     Si,    40 

o)C   £1    7£    8iaT£}xoi?     oXov  -0  vsupov ,     ou8£ic    XIVOUVOC    £7r£Tat, 

}jLT^X£Ti  T^ cpXoYfxovfj  T?^?  ^PX%  ao\iizaa/o63r^(;.     xal 

}x£VTOi  xal  iroXXoi  twv    larpwv    cpoßou[X£voi  touc  dxoXou&ouvra? 
xivouvou?  Tai;  cpX£Y[jLovaT?  xwv  Voupwv  oXov  £Viot£  8taxo(j;avT£? 
To  v£VDYiJL£vov  v£upov  xai  cpXcYjxaTvov  iXaö^ov  tov  xdjivovta,  {xyj  45 
Suvd|X£voi  Xaöciv ,    £av  oapxwoi?  tl  jiopiov  oiaxo^waiv.     ouito 
§£  xdv  Tai;    cpX£|3oto{jLiai?    dxovt£c    £viot£    otaxo^j>av-£?   V£upov 

Tpl)^0£lO£;    £7riT£TaiX£V0V     T"^     T£}XVO}X£Vyj     CpX£|3l     Xaxd     Ji-£V    aUTYjV 

TY]V  T0|j,7jV  ouoiv  jxaXXov  oSuvr^v  Eipydaavro  twv  [xtj  t£[xvo}1£- 
Vü>v,  3ar£pov  os  vapxwooo?  aiaÖY)a£(Dc  £:riY£VOjX£VT^;  Xo^iCovrai  50 
oiifjpr^xivaL  v£upov.  to  Si  vapxwB£?  oSuvr^;  dfiuBpa?  IttI  t^ 
Twv  v£up(üV  cpXiYaovfj  Yvcapiafia.  xal  ttoXXoI  [xr^8£[jLLa?  oÖuvtj? 
d^ioXo'You  xaxd  xac  twv  v£üpa>v  cpÄSYjxova?  aio&avo|i,£voi  jxi- 
xpov  5oT£pov  ijTtdoOr^aav,    £x    [xsv  tou  a7raa8-r^vai  oyjXa>aavT£? 

OU    |XlXpdv    £lvai   TYjV    CpÄ£Y{XOVY;V,    £X    8£    TOU    }i,£Tpla)?    £}X7rpoa9£v    55 

a)Suvrjai)ai    hr^Xouyxec,    oux    £lvai    acpoopav    oSuvr^v   iirl  t^  töv 
V£üpa)v  cpX£Y}jLov:5,  SioTt  fjLTio'  loj^updv  aioörjaiv. 

8.  'EoBiyßr^  Ivia  £V  toT?  Tr£pl  <t-?^?>  twv  aTrXwv  cpap- 
{idxwv  ouvd}jL£ü);  xaTa  to  Ö£pjxaiv£tv  t^  ^];ü;(£tv  y;  ^/)paiv£LV  t^ 
uYpaiv£iv,  Ivta  0£  xaTa  ouCu^iav  £V£pYOüVTa  xaTa  to  9£p}jLaiv£iv  60 
a[i.a  xal  uypaiv£iv  yj  to  ^{;u)(£iv  a[xa  xal  ^r^paiv£tv.  £T£pov  0£  y£vo? 
£lvai  cpap[xdxa)v  xaTa  ty;v  iBioTr^Ta  Tr^c,  6Xr^c,  ouoia?  £V£pYouvTü)V. 
ToiauTa  o'  £0£ixvuov  ovTa  Ta  t£  xaöaipovTa  xal  Ta  SyjXrjTTjpia 
xaXoujjL£va,  oiacpipovTa  twv  aTcXwc  Oavaaijxojv  6vo[xaCo{i.£Vü)V  toS 

Ta  }JL£V  ÖT|Xr^TT|pLa  jiTjoiTTOT   wcpsXElv  Tjfxac,  Ta  0£  9^avdoi[jLa  cp£p£LV  65 
(ücpiXciav    £a&'   0T£   ßpa;(£Tav   Xa[xßavo}x£va  [i£Ta  [ii^eüjc  £Viot£ 

^pr^ ai|JL«)V   TtVWV.       OUTW     "(OU"^    xal     T(p    tou    {XYjXtüVOC    otkj)  Tipo? 

(ücpiXciav  )^pa)|x£Öa.  twv  8'  wcpsXouvTtüv  Yjfxa?  cpapfidxcDV  Ivia 
jxEv  xaTa  (xiav  yj  8uo  iroioTr^Tac  £V£pYouvTa,  Ttvd  8'  oXtq  tt^c, 
ouaia?  lOioTT^Ti ,  xal  |X£Vtoi  xal  twv  tt^?  cpua£a);  IpycDV  Ivia  70 
{i£v  UTTO  jj-iac  r^  ouo  YiYV£o&ai  iiolotyjtwv  ,  Ivta  0£  xa&'  oXrjv 
TTjv  ouaiav ,  w;  Ta;  £V  t'q  yaoTpl  izi^^zic,  ai[iaTü)a£t.;  ts  xaa 
Tjirap  £Ti  T£  Ta?  xai^'  IxaaTov  jxopiov  au^7]0£ic  t£  xal  {}p£d^£i? 
u'itdp}(£iv  T£  zac,  £V£pY£ia?  TauTa;  airavTi  fxopio)  tou  Ctpou. 
8ioix£Tv  yap    IxaoTov    £auTo    xaTa    zac,    cpuaixd?   övo{iaCo}X£va;  75 


38   Versus    duo    qui    sequuntur    Charta    agglutinata    obteguntur. 
42  Vocabulum  sex  fere  litterarum  latere  videtur.  58  <t7)s>  addidi. 

58/59  Hunc  esse  titulum  operis  amplissimi,  quo  de  remediorum  simpli- 
cium  viribus  copiose  Galenus  disputat,  non  Tiepl  xpaaetüs  xal  ouvotfxeoüs 
Ttüv  otTrXüiv  cpctpijLctxiüv,  ut  in  editionibus  inscribitur,  ex  multis  locis  illis 
apparet,  quibus  auctor  ipse  opus  suum  laudat,  veluti  VI  198,  457,  460, 
477;  I  300,  411;  XV  39,  484;  VIl  123;  X  326;  XVII  B  272,  805; 
XVIII  B  365.  70  ioi6xriTi  vocabulum  dubium  est. 

Philologus  LII  (N.  F.  VI),  3.  28 


434     Gr.  Helmreich,    Galeni  :r£pi  rojv  £ao-(o  Soxouvrcov  etc. 

SuvdtjxEic ,  ac,  xoiva;  eyzi  Trpoc  ra  cpuTot ,  xa&aTTop  tl  C<j>ov 
sauTo  oiaottSCov,  st  ro  jxsv  oixsTov  sXxai ,  xo  o'  dAXdipiov 
(XTroxpivsi  [ASTaßaXXsi  t£  xai  dXXotoT  xai  £^o[xoioT  irpo?  tyjv 
EauTou    cpüaiv    fxaatov    täv    kXybivTaiv.      iTrtxoupia?    o'  auxa 

80  0£iai^ai  irpoc  lo  6ia[X£V£iv  iv  toj  xaxa  cpüaiv ,  ^iraxo?  [a£v 
l7ri7:£[X7:ovxoc  X£  ajxa  xpocp-J]v  £7rtXYiO£iov ,  au^dvovxoc  0£  xd? 
Süvd[jL£ic,  £1  'i:ox£  xd}ivoi£V.  £lvai  "/dp  oiov  xiva  saxiav  xal 
TTTiYTjv  auxo  x(üv  cpuaixÄv  8ovd}x£ü)v ,  u)c,  £v  xoT?  cpuxoT?  xo 
{X£poc,    xaO'  ou    oüjxßd>vXouaiv    ai    piCat    xcp  rp£}iv(|).     [AS/pi 

85  ydp  av  xouro  Staatii^ifj  xtjv  £(xuxoü  ouvajiiv,  av  xat  xwv  ptC«>v 
TL  xat  xuiv  xXdotüv  <7:d^T[j>,  dvaatpCstat  xo  cpuxov.  ou  fiyjv 
ojioioj?  Y£  xauxTfj  XY)V  il  £YX£cpdXou  )(opr^You}i£vr^v  ouvafiiv 
aio{)7jO£tt)c  X£  xat  xtVYja£a)c  £xdax(i)  xÄv  [iopitov  ü7rdp)(£iv  • 
£v  ydp  x(p  "fiyvEai^ai    xyjv  oTrap^iv    l/stv    xauxr^v,    oux  £v  xtt> 

90  oiafi£V£LV,  ^7:£t  ^^  ^"^"^  dvÖpcüTrtvcov  a(ü|xdxtüv  ooa  T£  xäv 
Ctpwv  ou  Ttoppo)  xrjv  cpüoiv  +xoTao'  dv.  ouxo)  8£  xat  x%  xaiv 
dpxr^ptüiv  xiv7)0£ü)c  xy^v  ouvajxiv  £mpp£LV  diro  Tr^c,  xapoiac, 
ou  }iY)v  Bta}jL£V£iv  £V  auxaTc,  xdc  hk  cpoaixd?  6vo}AaCo}jL£va? 
ifxcpüxoüc    }jL£V£iv    £v    xaTc    ouoiatc    xÄv    fiopioiv.      £ic    0£    xo 

95  8ta{A£V£iv  XYjv  £uxpaoiav  xf^c  ouoiac  auxwv  ou  ajjtixpdv  ^(i'(vs- 
o&at  ßoTj^Etav  £x  xaiv  acpuyjxwv,  (u;  £v  X(j>  7r£pt  XP-^'^^  ocpuy- 
[jLttiv  8£S£ixxai  7pd{jL{iaxt. 

9.     Nioc  fx£v  ydp  u)V  £tTrojxr^v  dvopdaiv  d^ioXo'yotc  T^you- 

[i£Voic  XYjv  xapSiav  d-dvxtüv    Tipcüxr^v    oia7rXdxx£ai>ai*    irpoiwv 

100   0£  xaxd  XYjv  YjXixiav  uucüKXEuaa    xov    Xo^ov   «j;  Titöavov  [x£v, 

ou  fiTjV  dXr^^f^.     X'^?^^^    H-^^    T^P    aT[iaxoc    douvaxov  ^axt  y£- 

VT^(^r^vat  xo  OTrXdyj^vov    xouxo.     'yiYV£xai   0£    aifia  otd  xaiv  Iv 

X^     fAT|XpO|L     dY7£ia)V    .    .    .    XYJV     7£V£0tV     £}(£t     dcpiXVOU[l£VOV     £tC 

TjTrap    7:po'x£pov   i{xcpuo[i£vr^c.      ou    jjltjv  ouo£  xou  ^Tiaxo?  £ix6c 

105  auxYjv  oia7r£7rXdoöat   Trpoxipav    cpaivo[i£vrjC   Y£    oacpaic  Tr^c,  £x 

xaiv  xaxd  xo    X°P^'°^    aTraaaiv    cpX£|3aiv    7£V0{X£vr^c    cpX£ßo?  £tc 

xo  fjTrap  dcpixvoufxivr^?   7:pox£pov    r^7z^p    £ic   xyjv  xapoiav.     Ixt 

hk  dxo7ra)X£poc  6  Xd^oc  £tvai  \ioi  ^aiv£xat  xäv  oio[x£va>v  utto 

TT^c,  xapSiac  8ta7rXdxx£oOat   xd   xuou[X£va  [xdpia.     xo  y^p  au- 

110  XYjV  x£  X7JV  xapoiav  SiaTiXdaav    £xi   0£  irpo  auxYJ;  xd?  x£  dp- 

XTipiac  x£  xat  xd?  cpXißac  £uXoYdv  laxiv,  Sioizzp  TOLuzd  x£  xat 

auv  auxoTc  xo  Tjirap,  ouxo)  xat  xdXXa  8ia7rXdxx£iv,  d7r£p  Iviot 

[i£V  TiYouvxai  xo  xaxaßaXXo'[i£vov  £ic  xdc  fjLYiXpa;  £ivai  07r£p|xa. 

xov  £c  0£  XOUXO  }x£v  opyavov.     £X£pov  8'  Ixt  9-£tdx£pov  UTcdp- 

115  )<£tv  xo  otaTiXdxxov  xd  xuou[jL£va  vo[jLiJoootv. 


77  e{]  eir]  P.  86  <7rd&7j>  supplendum  esse  videtur.  89  tw] 

t6  P.  91  TotaS'  5v]  Plura  deesse  videntur.  112  Legendum  oTiep. 

114  Corrupta  videntur. 

Augsburg.  G.  Hdmreidi. 


XXIII. 
Observationes  criticae  ad  Aeschinis  orationes. 


Aeschinis  libri  optimi  pessimi  omni  genere  cum  mendormn 
tum  interpolationiun  scatent,  in  quibus  purgandis  quamquam  plu- 
rimi  doctissimique  viri  diu  versati  sunt,  restant  tamen  multa, 
quorum  partem  nunc  indicare  in  animo  habeo.  Sed  maxime  velim 
lectores  meos  inspectam  habeant  nubem  illam  insulsissimorum  em~ 
blematum,  quae  Cobetus,  Weidnerus  aliique  viri  indicaverunt ;  sie 
enim  facilius  fieri  potest  ut  meas  sententias  approbent. 

I  4.  oux  dyvooj  oi,  on  a  [asAXoj  sv  Tzpoixoic,  Xsysiv  cpavsTaB'S 
'/al  iripojv  rfir^  Trporspov  axr^xootsc ,  olWol  [xol  ooxst  xaipo^;  sivat 
y.ol\  £}A3  v5v  Trpoc  uixa?  reo  auzih  Xoya)  toutu)  y^pYjaaa^ai.  Quo 
refertur  pronomen  toutü)?  Ad  sequentia  in  tali  dictione  non  pot- 
est.    Emenda  igitur  toutoic,    seil,  iis  qui  eadem  iam  dixerunt. 

I  13.  oiapprior^v  youv  Xi^(Ei  6  vojjlo?  ,  sdcv  xiva  sxfxLa&cooif] 
sraipcTv  TraTVjp  r^  ^LOsXcpoc  —  xar'  auroü  jxsv  tou  iratBo;;  oux  i^ 
ypacpYjv  sraipTiasoic  stvai,  xaxa  os  toü  jxia^waavto?  xrs.  Cobetus 
eiecit  verba  xar'  ocutoS  —  ioj.  mutato  sequenti  8s  in  is.  Mihi  qui- 
dem  duobus  modis  videtur  perturbatus  liic  locus  sanari  posse,  aut 
delendo  v.  Äsyei  aut  post  ixaipYjasü)?  particula  p-Yj  inserenda,  de- 
letis  V.  oux  ioL. 

I  15.  Tov  T/^c  ußpsa)?  (seil,  vojiov),  o?  svi  xscpaAaioi  iravra 
ra  ToiaSra  aoAXa^ojv  s)(£i.  Pro  s  v  l  quod  non  intellego  scribe  s  v 
xscpaXai«). 

I  45.  yiypacpa  [xapTopiav  —  dXr^B^  jisv  oux  diraiSsuTov  81, 
ü)C  syw  sjjLaurov  Tcsidoi.  Male  abundat  pronomen  syo).  Dietionem 
inveni  aut  a>c  £}xaoT6v  irsr^m  aut  w?  y'  SjjiauTOV  irsii)!«,  quod  hoc 
quoque  loco  restituendum  est. 

I  46.     Vide  ad  I  145. 

I  48.  av  8'  apa  xal  toütoo?  irsiawoi  [itj  {xaptupslv,  «>?  oux 
otfiai  [ys  omittit  Coislian.],  £i  Se  }iy],  dXX'  ou/  r<7:7.v:a:,  £X£Tvo  ys 

28* 


436  G.  M.  Sakorraphos, 

iroXsi  Ttspi  Tifidpy^oü  cpvjfir^v.  Haec  non  sunt  hominis  verba  neque 
ad  hominem.  Aeschines  sie  scripserat:  <j)c,  oux  oijjiaL ,  £i  8s  fXTj, 
AAAATIANTQI'  sxsTvo  ys  ou  jitj  ttots  xts.  Impnidentia  librarii 
effecit:  dXX'  aTravxac.  Postea  magistellus  quidam,  qiü  viderit  haec 
inter  se  non  congniere  correxit ,  si  hoc  corrigere  appellare  vis : 
dXX'  ou5(  airavtac,  s/sTvd  ys  xxs.,  et  nos  talia  tamquam  Aeschinis 
legimus  et  intellegere  putamus.  Legendmn  igitiu- :  £i  os  {jlyj,  dXÄa 
Tidvioj;  sxslvo  ys  ou  {xy]  ttoto  oüVYjaoviaL  Similem  constructionem 
verbonim  inveni  apud  Lucianum  Hermot.  48.  ai)V  8'  ouv  toT? 
TTSVts  [xavd  TpidxovToc,  ol\iai ,  si  8i  jxyj  ,  d/Ad  TiavTco?  y^  £tStoot. 
Proverb.  Trdvrw;  propter  sequentem  negationem  significat  äXX 
oüoafjLO)«;  sxsTvo  ys  OüV7)oovTat.  Cf.  Hom.  A  553.  xal  Xir^v  as-our' 
srpofxai  oüTS  [lETaUüi.  B  241.  E  407.  s  103.  Thuc.  I  3,  2 
xat  Tidvo  ouSe  sivat. 

I  49  ad  n  72. 

I  51.  xai  sytoYS  oux  av  wxvr^aa  auiov  ouSsv  aitido&aL  tj 
oTTcp  6  vojxo^iTTjC  7r7.ppr^3id!^£Tai.     Siispicor:  ouosv  aiitdaöai  dXX' 

7]    S^TTSp    XT£. 

I  76.  Oü  ydp  l)(ü)  —  Ttva  xpOTiov  sucpr^fioTSpov  |xvr^a&ai  täv 
001  xaiaYSÄdaxtuc  irsTrpaYfxivojv  [spytüv.].  Td  £|xol,  xd  aoi  xd 
xouxtp  TTSiipaYti-sva  freqnentisma  sunt,  sed  xd  aoi  TrsTTpayfieva  Ipya 
non  memini  me  adhuc  invenisse. 

I  94.  diro^^aufidCtüV  ouv  7r£pi£p)^£xai  xat  X£pax£uo[jL£voc  [xaxd 
XYiv  d^opdv],  £1  6  auxoc  Tr£7r&pv£uxai  xs  xal  xd  Tuaxpcpa  xaxsSif)- 
8ox£v.  Vel  sedes  istorum  verborum  xaxd  xtjv  dyopdv  indicat  ea 
insiticia  esse.  Dixerit  aliquis:  hyperbaton  est,  qualia  multa  apud 
Aeschinem  legimtur.  Apponamus  igitui'  pauca  quaedam  hyperbata, 
ut  videas  quam  recte  illa  eiecerim.  I  18.  xai  xouc  vojiouc  yvo) 
xai  zlo^i  xouc  x?jC  'K&'X£a)c  (yvo)  xat  omittunt  multi  libri  cum  plu- 
ribus  editoribus).  I  120  vid.  Schultzium  et  Weidnerum.  I  137 
vide  ad  1  100.  II  65.  xai  jxol  Xa,3£  xo  ^J^YjcpiajjLa  xai  dvdyvw&i 
[xo  Ar^jjLooBivouc];  prorsus  inutile  est  hoc  additamentum,  cum  in 
praegressis  de  Demosthenis  decreto  tantum  agatiu-.  III  97.  r^v  o 
auxtp  ZccpdXaiov  [xäv  Xoywv]  Trdvxac  [isv  [IcXoTrovvr^aiou;  U7rdp;(£iv 
Tidvxac  ö  'Axapvdvac  auvx£xaY|x£vouc  im  (DiXittttov  ucp'  iaoxou. 
Quamquam  talem  verborum  ordinem  ferre  possunt  multi,  nihil 
tamen  impedit  quominus  aperte  quod  sentiam  dicam ;  suspicor  enim 
oratorem  scripsisse:  Tidvxa;  6'  Axapvdvac  auvx£xd;(&ai  £7rl  Oi'X. 
ucp'  sauxou.  Apud  Andocidem  HI  31  legimus:  uax£pov  0£  utt' 
ApY£iiov  £7r£iai}r|jx£v  bellum  gerere  et  mox:  xauxa  Si  7raa;(ovx(üv 
Yj{Xü)V  Ol  7r£iaavx£(;  r^llac,  7roX£[X£Tv  [ApY£Toi]  xiva  (ocpiXsiav  7ra- 
p£a}(ov ;  ex  quo  loco  expellendum  est  v.  ApY£ToL.  Quae  omnia 
attuli  ut  demonstrarem  quam  lubrica  atque  incerta  res  sit  ista 
UTTSpßaxd  tanquara  genuina  amplecti  apud  prosaicos;  poetis  certe 
metro  coactis  permissum  est  ordinem  verborum  usque  ad  obscuri- 
tatem  turbare.     Verbo  TrspiiEvai  saepe  veteres  absolute  usi  sunt,  ut 


Observationes  criticae  ad  Aeschinis  orationes.  437 

Demosth.  XVIII  158.  jjltj  toivuv  Asysis  —  irspttovrsc  o);  ucp'  svo; 
xauTa  Triuovilsv  rj  'EkkoL^.  Minime  me  movit  locus  Aesch.  III  2 1 4. 
7r£pi£p;(ovTocL  yap  xata  tyjv  ayopav  xts.  non  enim  dictionem  sed 
ordinem  verboriun  vituperavi. 

I  100.  xai  TOL^  aXkac,  ({xapiupiac)  onraoa?  Xaßs,  irspt  wv 
STTSfiVYja^TjV  £v  TauTo)  [^^'y«)].  Facillime  carere  possumus  isto  X6'(i^. 
Similiter  aut  paullo  absurdius  abundat  v.  Xd^oi?  §  137:  oaov  8' 
exarspov  toutojv  olt:'  aXXYjAtov  Stiarr^'/sv  —  £V  xoic  £cp£$r|?  6[jLa? 
TTEipaaofiaL  [Coyote]  oioaax£iv.   — 

I  105.  Tro&£v  ouv  ro}(ux£  [xai  aüvr^ö-E?  Y£y£vr|Tai]  X£Y£iv, 
ü)c  xara  ypajjLjjLatcTov  t^Stj  tivs?  TjraipYj^av.  Verbis  seclusis  libra- 
rius  V.  ra)<ux£  interpretatus  est ;  nunc  vero  nobis  nihil  opus  est  hoc 
glossemate,  nemo  enim  est  quin  qualecunque  lexicon  habeat.  Uti- 
lissimimi  erit  ad  artem  criticam  exercendam,  si  quis  colliget  similes 
locos,  in  quibus  scilicet  eadem  sententia  variis  sed  idem  signifi- 
cantibus  verbis  repetitur  apud  probatos  scriptores  —  nam  poste- 
riores usque  ad  molestiam  hoc  faciunt  —  et  praesertim  eos  locos, 
in  quibus  posterius  vocabulum  additiun  interpretatur  praecedens, 
ut  est  notmn  illud  Isoer.  VII  12  oi£axapicprjaa[jL£9a  xai  oisXu- 
aa|X£v  ubi  cf.  Eauchensteinii  annotat.  crit.  Apud  Demosth.  XIX 
209:  Tour'  IjjicppaTTci  to  arojxa,  ^J-TA^'i  ^tto^av  '7toi£T.  Cobetus 
postrema  duo  verba  delere  iussit;  cf.  tamen  Lucian.  vitar.  auct. 
§  22  xa;  xoiv  XoydJV  ^r^Exxavac,  (de,  oo^jltioSiCü)  xouc  TrpooofjitXouivxa? 
xal  dirocppaxx«)  xai  oicüirav  ttoio)  cpijiov  aTzywmc  auxoTc  7r£piXL&£ic. 
Hie  locus  me  prohibit  Cobeto  parere.  Apud  Aeschinem  obiter 
haec  annotavi:  I  5  bis,  18  cf.  39.  (41  cf  54).  49.  (82).  (137). 
139.  (141).  (162).  165.  (172).;  II  7.  22.  38.  (42  bis);  (III  35), 
59.  (98).  130.  Inclusi  parenthesi  numeros  locorum,  quos  sive 
editores  sive  Codices  intactos  reliquerunt. 

I  89.  a)a7r£p  yap  '^ou;  YojivaCo}jL£vouc,  xav  jjltj  '7rapai[i£v  [£v] 
xoTc  YUfxvaaioic  xx£.  Quia  sensus  est:  xav  [xyj  7rapa)fjL£v,  oxav 
YüfxvaCwvxGci,  dele  praepositionem  £v.     Cf  sequentia. 

II  12.  £iTiov  (oi  'Kp£aߣic)  5x1  xai  OiÄittttoc  auxouc  x£X£u- 
o£i£V  ufxTv  aTiCi.y(eiXai  Sti  ßouA£xat  oiaXuoao^ai  irpoc  üfia«;. 
Offendo  in  indicativo  ßouX£xai  quem  mutandum  puto  in  optativ. 
ßouXoixo,  ut  est  §  13.  17:  lApiaxdor|jio;  tcoXXyjv  xiv'  £uvoiav  dTTYjY- 
Y£iX£  xoü  OiXikTlOu  Tipoc  XY)V  TToAiv  xai  TTpoaiB^r^xEv  oxi  xai  oüjjl- 
[xay(o?  ßou^^oLxo  Tr^  ttoXcI  Y£V£a^aL  Item  suspectus  est  coniuctivus 
in  verbis  §  48  xai  xyjv  oir^aiv  oux  i^:^Xab6llr^^  xtjv  Ar^[ioa&£voi)c, 
Su  xa)(Ö£iYj  XiyEtv ,  Idv  xi  T:apaX£i7r(DjjL£V  (alii  irapaXiTr.) 
7][i£T?  uirip  A[xcpt7tdA£aj;;  sed  acciu-ate  de  hoc  usu  alio  loco  dispu- 
tabimus.  Cf  Schoemann.  ad  Isae.  IV  27.  Indices  Rehdantzii- 
Blassii  ad  Demosth.  orat.  Philipp,  p.  29  sub  v.  Konjunktiv. 

n  13.  £vxauÖa  öyj  oi'owoi  (}»r|Cpia[ia  (I)iXoxpdxrj;  6  Ayvoüoio? 
xai  0  or^jxoc  aTra?  ojjLOYvwjxovüiv  £)^£tpoxdvYjt3£V.  Codices  raeliores, 
scribit  Weidnerus  (de  Aesch.  emendat.  Epistul.  ad  Cobetum  p.  9), 


4^ 


438  G.  M.  Sakorraphos, 

omittiint  xai;  legendum  ergo:  6  0£  ot^jjloc  airac  xtX.  Sprevit  vir  d. 
leniorem  emendationem,  quae  est :  o  6  07J|jloc. 

II  22.  ouv£TaEa[jL£v  irpo?  rj{xac  auxouc,  orav  7rpoai(ü[X£v  Oi- 
XiTTTKp,  ZQuq  7rp£a,3uTaTou;  Tipwiou;  Xi^stv  xai  tou;  Xolitou?  xa^' 
YjXixiav.     Pro  xat  lege  xcilt«. 

n  34.  cpi}£YY£Tai  to  Or^piov  touto  (Demosthenes)  irpooifAiov 
axoTStvdv  Ti  (sie  codd.  df.)  xai  T£i}vr^xoc  ÖEiXia  xal  [jir/pov  TrpoaYa- 
Y«)V  avü)  Ttov  TTpa^ixaTcüv  £^aicpvr^c  Eaq^jaE  xal  oir^7rop7jUT|,  tsKsu- 
Ttüv  o'  £X7:itlT£l  £x  tou  X6'(o\j.  Weidnerus  delevit  verba  xal  axo- 
T£ivov  ut  glossam  ad  particip.  T£&vr^xoc.  Sed  hoc  loco  vix  potest 
omitti  xal  GxoT£ivdv ;  cf.  Scholiast.  Si  quid  est  delendum,  hoc  est 
dativus  0£iAia.  Ad  participium  teAeutojv  ut  Ortnerus  testatur 
(Kritische  Untersuch,  zu  Aisch.  Keden  p.  6)  est  adscriptum  in 
libro  Coisliano  tov  Xoyov.  Quod  grave  est  indicium  v.  £x  to5 
Xoyou  quoque  insiticia  esse.  Cf.  Lucian.  Nigrin.  35 :  tquto  0£ 
(fbi'fiaaboLi  ßouX&[X£Vo?  ili'Kn:x6v  t£  xal  av£X0KT0(xr^v. 

II  46.  xal  xaXioai  £7:1  8£T7rvov  sie  to  TTpuiavElov  ic  aüpiov. 
Weidnerus  (ad  Aesch.  Ctesiph.  196  edit.  Lipsiae)  tentavit  v.  im 
SeTttvov.  Ne  alios  quoque  in  simile  quid  deducant  eiusmodi  ex- 
empla,  qualia  sunt  Demosth.  XIX  31.  out'  £ic  xo  7rpuTav£Tov 
rfiiü}az  xaXiaai.  §  32.  Aristoph.  Acham.  124.  Equitt.  1404: 
£?  TO  7:puTav£lov  xaXo).  Lucian.  XV  46,  apponam  locum  De- 
mosth. L  13:  xal  6  ÖY)[ioc-£7:TpjV£a£  ts  [X£  xal  £7rl  0£T~vov  £ic  t6 
irpuTavETov  £xaX£a£v.  Dictio  xaXcTv  sttI  oeTttvov  ,  ut  xaXfiTv  im 
^£via,  usitatissima  est,  et  apud  Lucianum  inveni:  xaXoIv  im  oeTttvov 
£;  Ty)v  üaT£paiav.  — 

n  66.  ouxoüv  Ta  \ih  ^r^(pia\Lc:(.TCL  wc  £^  ap;(f^c  Eypacpr^  [X£V£t, 
Ol  hk  Tüiv  ouxocpavTÄv  ^o'^ompoi;  tooc;  £cp  Yj|jL£pav  xaipoü?  Ai^üVTai. 
Frigidum  est  istud  XlyovTai  et  oppositionis  gravitati  necessariae 
nocet.  Suspicor  in  archetypo  lacunam  fuisse  .  .  .  ONTAI,  quam 
quis  postea  imperite  explevit,  cum  Aeschines  Tp£7rovTat  aut  si- 
mile quid  dederit.  Mox  quoque  pronomen  d[x(poT£pa  parum  apte 
ponitur  et  nescio  an  restituendum  sit  ouo£T£pa  ut  sensus  postulat. 
Si  cui  parum  probabiles  huiusmodi  coniecturae  videntur,  memento 
varias  lectiones  in  una  tantum  paragrapho  Ctesiphonteae  35,  ubi  pro 
£7roio£i  cod.  n.  praebet  Troi7]a£t,  pro  aTroAoifiav  Flor.  sxxXrjaiav,  pro 

xX£7rT0VT£?    Vat.    ßX£TTOVT£C.    

II  74.  d7ropX£T:£iv  o'  £ic  Ta  TrpoTTüXaia  [t/^c  axpOTTo'X£a)<;] 
ex£X£i)ov.  Inutilissima  ista  verba  vix  poterat  Aeschines  addidisse; 
prorsus  alia  ratio  est  loci  II   105. 

II  80.  xal  yap  Ta?  £ixovac  iaTaT£  xal  Tac  7rpo£Opia;  xal 
touc  aT£codvoüc  xal  Tac  aiTY]a£ic  £V  Ttp  (codd.  qiüdam  articulum 
omittunt)  7rpuTav£i(|)  Siöot£.  Weidnerus  ^)  delevit  verba  £v  T(^ 
irpuTavEitj)  et  secutus  est  Maetznerum  et  alios,    qui  negant  in  tali 

^)  Cf.  ipsius  aunotat.  ad  Aesch.  Ctesiph.  §  196  edit.  Berol.  et  Lips. 
adde  Schultz,  ad  eundem  löcum. 


Observationes  criticae  ad  Aeschinis  orationes.  439 

locutione  articulum  adliiberi  posse.  Sed  neutrum  miH  probavit; 
veteres  enim  quamquam  dixerunt  simpliciter  aiTTjat?  pro  akr^aic, 
£v("o5)  Tipuravcitp,  tarnen  saepius  addere  soliti  sunt  £v(ra))  irpoxa- 
v£i(fj'  Aesch.  lil  178.  196.  Andoc.  IV  31.  Isae.  V  47.  Di- 
narch.  I  43.  Lyc.  c.  Leoer.  87.  Lucian.  Prometb.  4.  Ari- 
stopb.  Equitt.  167.  709.  Cum  articulo  invenitur  apud  Dinarch. 
I  101,  ubi  recte  perspicacissimus  Blassius  emn  servavit.  Aristoph. 
Equitt.  535  :  tcivsiv  sv  T(J>  irpuTaveiw.  281.  766.  adde  locos  quos 
ad  n  46  attulimus. 

II  127.  xaXsi  fxoi  Tou?  or/sra?  Ssupo  [iizi  t6  ßr^jxa].  Re- 
seca  putidum  emblema. 

n  136.  ou  Tzavtsc  TrpoosSoxaxs  OiXtinrov  xaTrstvcoosiv  9yj- 
ßaiouc  opuivra  auraiv  tyjv  b^oLiuTr^za  xat  to)  jxt]  ßoüXsa&at  Süva- 
[iiv  av&pu)7t(üv  a:rio~a)V  STuaaxf^aai.  In  quibusdam  editionibus  le- 
gisse  me  memini  t6  pro  tüj  sine  sensu.  Apud  Demosth.  XVIII 
273  habemus  similem  constructionem :  dXXa  Tr^c,  aXr^b^iac,  Tjtxa)- 
jjL£Vo?-xc(t  Tto  [xrjO£v  £/£'.v  £i7t£lv  ß^Xriov.  Vcrbum  £7raT/f^aai 
autem  non  intellego ;  intellegerem  £7ria)(GiaaL  h.  e.  Iirippoioat  sive, 
quod  Sauppius  coniecit,  £Trau^r^aai. 

Ibid.  yai  T£X£UTa)VT£c  Tcpoalxpouov  cpav£pajc  ij  Max£OoviQ|L 
xal  oir^7r£tXouvTO  (sie  felieissime  Cobetus)  toI?  täv  Brjßaiojv  irpi- 
aߣaiv ;  au-ol  0£  oux  Yjirdpoov  xai  IcpoßouvTO  [oi  t(J5v  BYjßaiwv 
7:p£3ߣic] ;  Liber  v.  omisit  verba  oi  twv  Br^ßaiwv  itaque  nobis 
ostendit  quid  eum  reliquo  esset  faeiendum. 

n  137.  Tüiv  8'  £-aip(üv  Ttv£c  [täv  (I)iXi7r7rou]  ou  6iappYjSr^v 
i!poc  Tiva?  Yj}Xü)v  £X£Yov  XT£.  Noti  sunt  £TaTpoi  regum  Macedoniae. 
Aeseb.  III  89 :  d7:7^X{^£v  £ic  Max£Ooviav  xai  iicpLij^Ei  iA£Ta  <I)tXi7r7rou 
xai.  Tu)V  £raip(üv  cic  ü)VO[idC£to.  Isoer.  Epist.  II  13  :  oi\iai  ^ap 
xat  a£  (Pbilippum)  xai  T«iv  £Taip{«v  tou;;  OTrouoaioTaTouc.  Plutareh. 
Moral.  340  D :  xai  öi;  r^v  twv  £-atp(üV  irpoaaYopEuo^iivtov  (Alexan- 
dri).  Aelian.  Var.  Histor.  XII,  16  etc.  Satis  nune  apparet  verba 
TÄv  OiXiTT-ou  interpolatori  deberi.  Simile  emblema  expunge  ex 
verbis  Aeseb.  II  157;  oö'  7j[xac  £iaTia  EoV&Soxoc  twv  iiaiptov  ti? 
[täv  OiXiTTTTOu].  §  24  eum  Bekkero  dele  autoü  inspeeta  annota- 
tione  Sehultzii  ad  b.  1.  — 

II  147.  aü  (X£v  7ap,  o)  Atjjjlooi^vsc,  xaut'  iirXdao)  £7r'  £jj.£, 
lyo)  o'  ü>;  £7raiO£6&TjV  xai  Sixaiwc  i^r^^(r^ao\LOii.  oüioai  [X£v 
}xoi  £3TL  TraiTjp  xt£.  Potesne  risum  tenere  cum  boe  perabsurdum 
xai  OLxaicüc  legeris?  Schultzius  Marklandum  secutus  scripsit:  wc 
xaXüi;  ETraiOcüör^v  xai  oixaiojc  coli,  loco  II  149  :  xaXaic  8£  xai 
otxaioj?  Tüiv  u[jL£-£pa)V  Tipoaooojv  £7rL}i£Xr^i>£ic.  Sed  qua  ratione 
oixaioj?  7raio£uo[iaL  dici  possit,  neseio.  Aesehines  fortasse  serip- 
serat:  h((ü  o'  (u;  £KaiO£u i>r|V  xai  oyj  s.^r^^(r^Go\lal.  Non  opus  est 
ut  exemplis  notissimum  hunc  particularum  xai  Qr^  usum  illustrem. 

II  157  ad  II  137. 

II  164.  xaTr^7dY£T£  [£i;  ttjV  iraxpiSa]  cp£UY0VTac  Br^ßaiou?. 
Simile  quid  me  legisse  memini  apud  Lysiam  XII  97:  toü?  o'  £ic 


440  G.  M.  Sakorraphos, 

TTjV  TratpiSa  xaTrfj'aysre,  (ubi  Herwerdeuus  recte,  iit  opinor,  siiper- 
flua  verba  sie  tyjv  iraxpioa  eiecit,  licet  ea  defendant  Frohbergius 
atque  Gebauerus),  et  apud  Aesch.  III  159  xaTaYaYouor^;  o'  auxov 
SIC  TYjv  TToAiv  xr^c  dTTpoaBoxYjTou  o^oTr^piac,  ubi  vix  ferri  potest 
additamentum  sie  Ty)v  iroXtv.  Sed  e  loco  orationis  de  falsa  lega- 
tione  sine  mora  eiieienda  esse  molestissima  illa  v.  de  tyjv  Tratptoa 
non  modo  usus  indicat  verum  etiam  locus  simillimus  apud  ipsum 
oratorem  HI  129  xai  xouc  fxiv  Iva^sT?  {jLSTSoTr^aav  (sie  Cobetus) 
TOüc,  ÖS  6l'  suosßsiav  cpsuyovTa?  xaTYjYayov. 

n  173.  Tpi(zxoo(ou?  8'  iTTTtsac  irpoaxaxsoxsuaoajjLS^a.  In- 
eptum  est  h.  1.  verbum  TrpoaxaraaxsüaCsaOai  et  receptum  iam  pri- 
dem  esse  oportuit  quod  Andocides  praebet,  ex  quo  noster  totum 
locum  descripsit  (Andoc.  III  3— 9  Aesch.  II  173  — 6)  III  5  : 
xai  TTpcÜTov  TOTS  Tsrpaxoaioo;  ittkSic  (sie  Blassius,  sed  restituenda 
est  forma  iTZTziac)  xaisoTr^adcfisöa. 

in  97.  ^v  8'  auT(p  xscpaXaiov  [~(J5v  Xoyiav']  Tiavta?  jisv 
neXoTTOwriOiouc  UTza^yeiv  xts.  Libri  ekl  praebent  toü  Xo^o^j  ex 
qua  variatione  intellegimus  verba  seclusa  postea  inserta  esse  in 
textimi.     Praeterea  \ide  de  hoc  loco  ad  I  94. 

in  122.  TTposXöwv  6  XT,pu^  avsTuS  AsAcpwv  oooi  sttI  Sists? 
Yjßtooi  . . .  ^xsiv  ajjia  t^  ^iM-spa  Tipoc  to  ©utsTov  cXsT  xaXoujisvov  xai 
TraXiv  6  auTO?  XYjpu^  dvr^j'opsus  (alii  dvayopsusi,  Frankius  etque 
Schultzius  falso:  dvrf^opsuas)  tou;  ispo[ivifj}xova?  xai  TzuXa^o^ouc, 
Tjxsiv  sie,  Tov  auTov  TOTTov.  Verba  6  auToc  XY;pu^  dvrf/opsus  suspi- 
cione  non  sunt  vacua;  repetitio  autem  verbi  tjxsiv  molestissima 
est.  Bene  factum  quod  Codices  ekl  servaverunt  verum  quoque 
verbum  una  litterula  mutata ;  in  his  enim  libris  legitur :  xouc,  ispo- 
[AVTjfxovac  xai  TiuXayopou;  airaviac  ^xstv,  ex  qua  scriptura  resti- 
tuitur  Aeschinis  manus:  dTravxav.  Idem  verbum  in  idem  voca- 
bulum  mutavit  codex  Barberinus  in  Aesch.  III  198.  Aeschines 
igitur  scripserat  xouc  ispojjLvr||xova?  xai  TTüXaYopouc  (XTravxdv  sie 
xov  auxov  xoTcov.  Cf  infra  §  126  :  xwXusl  ydp  si;  xov  aüXXoyov 
xov  SV  IlüXaic  dTravxav.  Notus  est  forensis  usus  verbi  dicavxdv  = 
convenire  ad  condictum ;  dicitur  etiam  de  üs  qui  conveniunt  ad 
exsequias  cohonestandas.  Lys.  I  8.  Isoer.  XIX  31.  Lucian.  De- 
mon.  67.  idemque  valet  atque  7rapaYiYVsai}ai,  isvai.  Cf.  annotat. 
Frohbergii  ad  Lys.  XII  87.  Lycm-g.  c.  Leoer.  45.  Plut.  Moral. 
196   E. 

in  131.  oü  x6  xsXsüxaTov  d&üxcov  xai  dxaXXispTjxtov  xtov 
lEpÄv  ovxoöv  s^S7rs}jnj;s  xouc  oxpaxicwxa?  stti  xov  TipoSrjXov  xivSuvov; 

XaiXOl    TTptÜT^V    7'    dTTSxdXjJLYjOS    Xs^SlV     OXl    TCapd    XOUXO    OlXlTT'JTOC    oux 

fiXdsv  Tilxwv  stlI  xTiV  Ytopav  Toxi  oux  r,v  auxtp  xaXd  xd  ispd]. 
livoc  ouv  Cr^jxiac;  a^io;  si  xu^^siv ,  «>  xr^c  LAAaooc  aAixr|pis ,  si 
ydp  6  [XEV  xpaxÄv  oux  r^X&sv  sie  X7;v  xuiv  xpaxou[xsv(«v  -/^dipay, 
^xi  oux  r^v  aux(j)  xaXd  xd  ispd  xxs.  Quis  dubitabit  priora  verba 
^xi  oux  T^v  auxtJj  xaXd  xd  ispd  expungere? 
m  159  ad  n  164. 


Observationes  criticae  ad  Aeschinis  orationes.  441 

III  171.  cpu^a;  olti'  daoL'(^(sXiaz  [sx  tt^c  tioģu)c]  i^ivsTo 
i)ava':ou  x^TaYvcoailivroc  aurou  [r}]v  v^pioiv  ouy  UTrofisivac].  En 
Atticus  semio!  Bakiiis,  quantmn  scio,  primus  suscepit  misere  ma- 
cnlatmn  oratorem  additamentis  liberare  delens  verba  öavaTou 
xaraYVcoailivroc  autou.  Eadem  verba  de  Philocrate  Aeschines 
dixit  III  79 :  xai  tittot'  soti  t6  aittov  oti  OiXoxpaxr^c  |jl£v  oltto 
TÄv  aurwv  TroXiTsofxatojv  Ar|{jLoa&£V£i  cpu^ac  a::'  ziaaY(zXiac,  Y£- 
'(ivr^xai.  II  6  oi)'  u[iac  lirr^ptota  (Arj[xoaÖ£vr|C),  £i  oiov  x'  soTiv 
£v  T?!  auz'^i  Tzoksi  OiXoxpaTouc  }X£V  Oavarov  v.axa^r^(^iaaG%ai  oti 
xaraYVouc  aBr/£Tv  £auTOü  ttjv  xpioiv  ou;(  U'ir£(jL£iv£V.  Duo  hi  loci 
inter  se  comparati  persuaserimt  mihi  e  loco  Ctesiphonteae  171 
eiicere  verba  £-/  tt^c  ttoAewc  et  ty)V  xpiaiv  ou}(  U7:o}i£tva;,  Aeschi- 
nes ergo  sie  mihi  scripsisse  videtm*:  ouroc  Tupooouc  toTc  7roX£{xioi? 
NujjLcpaiov  —  cpu"(ac    aiz^   zlüa^(^(z}dac    £Y£V£to    (lavatou   xaiayvo)- 

in  208.  oxav  8'  £7riop'/oc  wv  £ic  tyjv  [8ia]  xaiv  op/ccov  ui- 
ariv  xaxacpuYYavirj  y.xi.  Pro  xyjv  oia  Laurent,  habet:  8ia  X7)V, 
libri  ehl  xr^v  dird.  unde  satis  apparet  librarios  ad  genitivum  ex- 
plicandum  addidisse  varias  praepositiones.  Cf.  Eurip.  Med.  492: 
Spy.wv  0£  cppQ'JO-/)  TTiaxic,  a  quo  non  longe  distat  quod  idem  poeta 
vs.  413  dixit:  i)£(Jl)V  Trtaxic,  de  qua  dictione  vide  quae  annotavimus 
in  nostra  editione. 

Athenis.  G.  M.  Sakoi'rapJios. 


Zur  Historia  Augusta. 

Hadr.  XV  13.  Der  Antwort  des  Favorinus  fehlt  die  Spitze. 
Die  Intimen  des  Kaisers  haben  natürlich  griechisch  parliert,  und 
vielleicht  hat  im  Griechischen  Xo^to;  für  doctus  mit  dem  X£Y£u)V 
einen  Wortwitz  abgeben  sollen. 

Helius  rV  4  liegt  vielleicht  ein  ähnlicher  Fall  vor.  Hier 
hat  der  Doppelsinn  des  Wortes  bzloc  wirken  sollen. 

Hadr.  XXV  1  hat  in  den  maßgebenden  Handschriften  erst 
spätere  Hand  visum  nach  recepturam  ergänzt,  dem  Sinne  nach 
richtig.  Aber  liegt  es  nicht  näher,  daß  nach  dem  osculare  das 
Wort  oculos  ausfiel,  welches  eine  Zeile  weiter  in  derselben  Ver- 
bindung auftritt? 

Niederlößnitz  bei  Dresden.  C.  E.  Gleye. 


XXIV. 
Studien  zu  Synesios. 

I. 

Der  historische  Gehalt  des  Osirismythos. 

In  der  Litteratur  des  sinkenden  Alterthums  sind  die  Ae- 
gypter  des  Synesios  eine  der  bedeutendsten,  aber  zugleich  auch 
eine  der  wunderlichsten  Erscheinungen.  Aus  dem  großen  Kampfe 
der  Römer  und  Germanen  wird  uns  hier  eine  merkwürdige  Episode 
so  frisch  und  anschaulich  dargestellt,  wie  nur  ein  Augenzeuge  es 
vermag  und  auch  dieser  nur,  wenn  ihm  ungewöhnliche  Gestal- 
tungsgabe zu  Hilfe  kommt.  Doch  die  lebensvolle  Erzählung 
ist  in  das  mumienhafte  Gewand  der  Allegorie  gekleidet  und  von 
einer  Wx)lke  mystischer  Speculation  umdampft.  Der  Verfasser 
rühmt  sich  selbst  der  Vielseitigkeit  seines  Werkes,  das  zugleich 
philosophisch,  mythisch  und  historisch  sei ;  die  Nachwelt,  welche 
seine  Kenntnis  des  Geschehenen  gern  in  durchsichtiger  und  un- 
verfälschter Gestalt  überkommen  hätte,  ist  ihm  für  diese  Verei- 
nigung des  Unvereinbaren  wenig  dankbar.  Doch  glücklicher 
Weise  hat  das  leidenschaftliche  Interesse  an  den  Ereignissen 
den  Schreiber  so  lebhaft  erregt  ,  daß  Neuplatonismus  und  My- 
thologie auch  für  ihn  selbst  davor  in  den  Hintergrund  treten. 
Zwar  nennt  er  die  Menschen  seiner  eigenen  Zeit  mit  den  Namen 
uralter  Götter  und  Könige ,  das  oströmische  Reich  heißt  ihm 
Aegypten,  Constantinopel  wird  zu  Theben,  der  Bosporos  zum 
Nil.  Doch  hinter  diesen  Masken  gucken  überall  die  lebendigen 
Gesichter  der  Wirklichkeit  hervor ,  und  oft  genug  fällt  er  aus 
seiner  mythischen  Rolle.  So  wird  dem  Vater  des  Typhos  und 
Osiris,  der  nach  dem  Plane  des  Werkes  ein  halb  göttlicher  Kö- 
nig von  Aegypten  ist,  an  einer  Stelle    die  Praefectura  Praetorio 


Studien  zu  Synesios.  443 

(yj  \iz'{dXT^  ^Pyji  90  b)  zugeschrieben,  und  ähnliche  Verstöße  be- 
gegnen auch  sonst.  Man  hat  daher  die  handelnden  Personen 
auch  längst  zum  größeren  Theil  erkannt ,  und  wenn  dies  bis 
jetzt  noch  nicht  bei  allen  gelungen  ist ,  so  war  es  wirklich 
nicht  die  Schuld  des  Synesios.  Doch  ehe  wir  diese  Lücke  aus- 
zufüllen versuchen,  wird  es  angemessen  sein,  den  Inhalt  des 
Mythos  in  möglichster  Kürze  wiederzugeben. 

Der  König  von  Aegypten  besitzt  zwei  Söhne ,  von  denen 
der  jüngere,  Osiris,  der  vollendete  Musterknabe,  der  ältere,  Ty- 
phos, ein  Abschaum  der  Menschheit  ist.  Nachdem  sie  in  ver- 
schiedenen Aemtern  ihren  Charakter  enthüllt  haben ,  kommt  die 
Zeit,  wo  ihr  Vater  zu  den  oberen  Göttern  entrückt  werden  und 
einem  von  ihnen  das  Reich  hinterlassen  soll.  Da  die  fremden 
Söldner,  aus  denen  der  Anhang  des  Typhos  in  erster  Linie  be- 
steht, kein  Recht  haben,  bei  der  Wahl  des  neuen  Königs  mit- 
zuwirken, fallen  alle  Stimmen  auf  Osiris.  Diesem  wird  der  Rath 
gegeben,  den  feindlichen  Bruder,  von  dem  man  ihm  schwere  Ge- 
fahr prophezeit,  sogleich  zu  verbannen;  doch  sein  milder  Sinn 
kann  dies  nicht  über  sich  gewinnen.  Jetzt  beginnt  eine  Zeit 
höchsten  Glückes  für  Aegypten,  die  leider  nur  von  kurzer  Dauer 
ist.  Der  Hauptmann  der  fremden  Söldner  führt  Krieg  gegen 
einen  abgefallenen  Theil  seiner  eigenen  Genossen ,  und  es  regt 
sich  der  Verdacht ,  daß  er  mit  dem  Feinde  im  Einverständnis 
sei.  Dies  benutzt  die  ehrgeizige  Frau  des  Typhos,  um  seiner 
Gattin  einzureden,  Stellung  und  Leben  ihres  Mannes  seien  durch 
Osiris  bedroht.  Im  Verein  mit  den  beiden  Weibern  bearbeitet 
Typhos  den  Hauptmann  und  dieser  führt  sein  Heer  gegen  The- 
ben heran.  Um  die  Stadt  zu  retten,  liefert  sich  Osiris  selbst 
den  Barbaren  aus.  Sie  halten  Rath  über  sein  Schicksal,  und 
obgleich  der  unnatürliche  Bruder  seinen  Tod  fordert,  begnügen 
sie  sich  mit  einer  ehrenvollen  Verbannung,  welche  zugleich  auch 
einige  seiner  Anhänger  trifft.  Typhos  erhält  jetzt  das  König- 
thum,  stößt  alle  Anordnungen  seines  Bruders  um  und  führt  mit 
den  fremden  Söldnern,  welche  in  die  Hauptstadt  einquartiert 
werden,  ein  Regiment  harter  Tyrannei.  Doch  die  Anwesenheit 
der  Barbaren  dauert  nur  kurze  Monate.  Die  gottlose  Forderung, 
ihrem  Irrglauben  eine  Kirche  einzuräumen,  leitet  ihren  Unter- 
gang ein.  Grundlose  Furcht  vor  den  Einwohnern  Thebens 
treibt  sie  aus  den  Mauern,  und  der  zurückgebliebene  Rest  wird 
theils  hingemetzelt ,  theils  mit  seinem  Bethause  verbrannt. 
Jetzt  beginnt  ihr  Hauptmann  den  offenen  Krieg  gegen  das 
Reich  ;  er  versucht  dabei  über  den  großen  Strom  zu  setzen,  um 
auch  die  jenseitigen  Theile  Aegyptens  brandschatzen  zu  können, 
aber  ohne  Frfolg.  Doch  die  Niederlage  der  Söldner  läßt  Ty- 
phos' Herrschaft  noch  unberührt.  Erst  als  die  Götter  das  be- 
fleckte Land  durch  Feuer  und  Wasser  gereinigt  haben,  tritt 
auch  sein  Sturz    ein.     Ihm    wird    als  Verräther    der  Proceß    ge- 


444  0.  Seeck, 

macht,  aber  Osiris,  der  zurückberufen  und  mit  Jubel  empfangen 
wird,  gewährt  ihm  zum  zweiten  Mal  Begnadigung.  Der  Heim- 
gekehrte erhält  eine  noch  höhere  und  besser  gesicherte  Macht, 
als  er  vorher  besessen  hatte,  und  neues  Glück  beginnt  für  das 
Reich. 

Den  Zeitgenossen  waren  die  handelnden  Personen  unter  ih- 
rer durchsichtigen  Maske  jedenfalls  sehr  leicht  kenntlich ;  es 
war  von  Ueberfluß,  wenn  Synesios  in  der  Vorrede  angab,  er  habe 
sein  Märchen  irA  toT;  Taupou  uaiaiv  geschrieben;  doch  für  uns 
hat  diese  Andeutung  hohen  Werth.  Da  der  Name  keineswegs 
zu  den  häufigen  zählt,  kann  jener  Taurus,  der  die  (xsyaATi  ap/Yj 
bekleidet  hatte  (90b),  kaum  ein  anderer  sein,  als  der  Cousul 
des  Jahres  361.  Daß  die  Geschichte,  welche  uns  von  seinen 
Söhnen  berichtet  wird,  sich  erst  vierzig  Jahre  später  abspielte, 
ist  kein  Hindernis :  denn  beide  waren  damals,  wie  Synesios  aus- 
drücklich sagt  (105  b.  124c),  schon  Greise.  Ihr  Vater  ist  eine 
historisch  und  litterarisch  wohlbekannte  Persönlichkeit.  Wie 
der  älteste  Sohn,  der  Typhos  des  Märchens,  sich  zum  Arianis- 
mus  neigte  (115  b.  121b),  so  war  er  das  Werkzeug,  dessen  sich 
der  arianische  Kaiser  Konstantins  für  seine  Religionspolitik  mit 
besonderer  Vorliebe  bediente.  Wo  er  zuerst  in  der  Geschichte 
erwähnt  wird,  erscheint  er  als  Mitglied  der  .Commission,  welche 
die  Disputation  zwischen  Photeinos  und  Basileios  von  Ankyra 
anhören  und  über  ihren  dogmatischen  Streit  das  Urtheil  fäl- 
len sollte  (Epiph.  haer.  71 ,  1).  Später^  im  Jahre  359  ,  leitete 
er  als  Praefect  von  Italien  die  Synode  zu  Ariminum.  Der  Kai- 
ser hatte  ihm  das  Consulat  versprochen,  wenn  er  eine  Glaubens- 
formel zur  einstimmigen  Annahme  bringe,  und  wirklich  gelang 
es  seinen  Drohungen  und  Bitten,  ein  Symbol  durchzudrücken, 
das  den  Arianern  genehm  war  und  den  Orthodoxen  wenigstens 
im  Anfange  zulässig  schien  ^).  Schon  vorher  (353)  war  er 
Quaestor  sacri  Palatii  gewesen  und  hatte  als  solcher  eine  Mis- 
sion nach  Armenien  erhalten.  Als  er  unterwegs  Antiochia  be- 
rührte, unterließ  er  es,  dem  Caesar  Gallus  seine  Aufwartung  zu 
machen,  was  als  erstes  Symptom  von  dessen  Sturz  angesehen 
und  später  von  dessen  Bruder  Julian  schwer  gerächt  wurde 
(Amm.  XIV  11,  14).  Im  J.  355  wurde  er  zum  Praefectus 
Praetorio  von  Italien  erhoben  und  blieb  in  diesem  Amte  ^),    bis 


J)  Sulpie.  Sev.  chron.  II  41,  1 ;  43,  3  ff.  Hieron.  dial.  adv.  Lueif. 
18  =  Migne  L.  23  p.  171. 

■^)  Als  Praefect  wird  er  geuannt  355  Cod.  Tüeod.  1  5,  5.  11  1,  2. 
VII  4,  2.  XI  7,  2.  XU  1,  43.  12,  1.  356  Cod.  Theod.  I  2,  7.  357  Cod. 
Theod.  11  1,  3.  VI  29,  2.  VII  4,  3.  VIII  1,  5.  5,  8.  9.  XI  16,  8.  30, 
27.  Xlll  1,  1.  358  Cod.  Theod.  VIII  4,  6.  7,  7.  IX  16,  6.  42,  4.  X 
20,  2.  Cod.  lust.  III  26,  8.  359  Cod.  Theod.  XI  16,  9.  30,  28.  360 
Cod.  Theod.  XIII  1,  2.  XVI  2,  15.  361  Cod.  Theod.  VIIl  7,  4.  XII 
1,  49.    Amm.  XXI  6,  5.    lulian.  epist.  ad  Athen.  286  b. 


Studien  zu  Synesios.  445 

Julian  sich  seiner  Diöcese  bemcächtigte.  Vor  diesem  floh  er  zu 
Constantius,  wurde  nach  dessen  Tode  dafür  vor  Gericht  gestellt 
und  mußte  unter  seinem  eigenen  Consulat  nach  Vercellae  in  die 
Verbannung  gehn  ^).  Da  die  politische  Laufbahn  seiner  Söhne 
durchaus  dem  orientalischen  Reichstheil  angehört ,  scheint  er 
später  nach  Constantinopel  übergesiedelt  zu  sein,  vielleicht  weil 
der  arianische  Eifer  des  Valens  ihm  größeren  Einfluß  bei  Hofe 
verhieß,  als  die  unparteiische  Toleranz  des  westlichen  Kaisers. 
Doch  falls  er  diese  Erwartung  hegte,  dürfte  sie  ihn  getäuscht 
haben.  Denn  nichts  deutet  darauf  hin ,  daß  er  selbst  wieder 
in's  Amt  zurückberufen  sei,  und  seine  Söhne  mußten  ihre  öf- 
fentliche Thätigkeit  in  niedrigeren  Stellungen  beginnen,  als  das 
bei  Männern  so  vornehmer  Abstammung  sonst  üblich  war*). 

Litterarisch  ist  uns  Taurus  durch  seine  vierzehn  Bücher 
de  re  rustica  bekannt.  Denn  daß  der  Palladius  Rutilius  Tau- 
rus Aemilianus,  welchen  die  üeberschrift  als  Verfasser  nennt, 
mit  unserem  Präfecten  identisch  ist,  hat  schon  Borghesi  {Oeu- 
vres III  S.  486.  513)  wahrscheinlich  gemacht,  aber  die  Gründe 
dafür  noch  keineswegs  erschöpft.     Diese  sind 

1)  die  Vielnamigkeit  zeigt,  daß  der  Verfasser  vornehmen 
Standes  war,  die  Erwähnung  seiner  Güter  in  Sardinien  und  im 
Neapolitanischen  (IV  10,  16.  XII  15,  3),  daß  er  ein  bedeu- 
tendes Vermögen  besaß. 

2)  Er  führt  in  der  Üeberschrift  den  Titel  vir  inlustris^ 
welcher  unserem  Taurus  als  Praefectus  Praetorio  und  Consul 
zukam. 

3)  Da  dieser  Titel  nicht  vor  der  Mitte  des  vierten  Jahr- 
hunderts nachweisbar  ist  ^) ,  so  kann  das  Buch  auch  nicht  frü- 
her geschrieben  sein.  Dazu  stimmt,  daß  Gargilius  Martialis, 
dessen  Werk  der  zweiten  Hälfte  des  dritten  Jahrhunderts  an- 
gehört, sehr  oft  citiert  wird. 

4)  Der  Verfasser  kennt  die  Art,  wie  man  in  Gallien  die 
Erndte  besorgt,  offenbar  aus  eigener  Anschauung  (VII  2,  2), 
und  Taurus  war  durch  sein  Amt  als  Quaestor  an  die  Person 
des  Kaisers  gefesselt,  als  dieser  sich  im  J.  353  in  Lyon  auf- 
hielt (Cod.  Theod.  IX  38,  2).  Er  ist  bei  seiner  Sendung  nach 
Armenien  auch  durch  Syrien  gekommen ,  und  in  dem  Buche 
(XI  14,  5)  ist  die  Rede  von  einem  Maße,  quam  Syri  choenicam 
vocant.  Da  er  sich  während  der  Synode  lange  Zeit  in  Arimi- 
num  aufhielt,  muß  er  auch  das  benachbarte  ßavenna  genau  ken- 


3)  Amm.  XXI  9,  4.  XXfl  3,  4.    Zosim.  III  10,  4. 

*)  Synee.  92a:    IS^ooxxo    yctp    xip   Traxpl  tt);  cpuaew?  dTroTretpaöOai  twv 

^)  Er    findet   sich    zum    ersten  Mal    in    einem  Gesetze  des  Jahres 
354  Cod.  Theod.  XI  1,  6.     Vgl.  Jahrbb.  f.  cl.  Pbilol.  1890  S.  619. 


446  O.  Seeck, 

nen  gelernt  haben,  und  II  13,  7  heißt  es:  ager  uliginosus,  qui 
humores  altius  fossus  eructat,  sicut  Ravennatis  soll,  non  amplius 
quam  in  pedem  semis  effodiatur.  Der  Autor  zeigt  also  persönliche 
Bekanntschaft  mit  eben  denselben  Gegenden ,  in  denen  sich  ein 
längeres  oder  kürzeres  Verweilen  des  Taurus  nachweisen  läßt. 
Auch  daß  er  in  seinem  Werke  auf  die  Verhältnisse  Italiens 
immer  besondere  Rücksicht  nimmt  (III  18,  4.  25,  20.  IV  10, 
24.  XII  7,  7),  paßt  zu  seiner  langjährigen  Praefectur  in  dieser 
Diöcese. 

5)  Daß  Apollo  als  Patron  der  Dichtkunst  (5),  Bacchus  des 
Weines  (45.  87),  Pallas  des  Oelbaums  (51)  genannt  werden, 
kommt  in  den  Schlußversen  zwar  vor;  doch  dies  bischen  Hei- 
denthum  gehörte  so  noth wendig  zu  den  Requisiten  des  poetischen 
Stiles,  daß  Kunst  und  Originalität  erforderlich  gewesen  wären, 
um  es  zu  vermeiden.  Soweit  aber  das  Werk  in  Prosa  ge- 
schrieben ist,  wird  keine  einzige  Gottheit  darin  erwähnt.  Cha- 
rakteristisch ist  namentlich  folgende  Stelle  I  6,  14:  Graeci  iu- 
hent  olivam^  cum  plantatur  et  legitur^  a  mundis  pueris  atque  virgi- 
nibus  operandum^  credo  recordati,  arbori  huic  esse  präesulem  Casti- 
tatem.  An  die  Stelle  der  jungfräulichen  Göttin  wird  also  der 
abstracte  Begriff  der  Keuschheit  gesetzt.  Der  Verfasser  be- 
kannte sich  danach  jedenfalls  zum  Christenthum ,  wie  auch 
unser  Taurus. 

6)  Dieser  ist  Quaestor  gewesen ,  ein  Amt ,  das  man  mit 
Vorliebe  Leuten  von  litterarischem  Rufe  übertrug.  Denn  seine 
Hauptaufgabe  bestand  im  Concipieren  der  Kaisergesetze,  und  auf 
den  glänzenden  Stil  derselben  wurde  hoher  Werth  gelegt.  Daß 
Taurus  sich  als  Schriftsteller  bethätigt  hat ,  ist  danach  sehr 
wahrscheinlich. 

7)  Das  letzte  Buch  de  re  rustica  ist  einem  Pasiphilus  ge- 
widmet, und  um  dieselbe  Zeit,  wo  Taurus  Italien  verwaltete,  ist 
ein  Mann  dieses  Namens  als  Stadtpraefect  nachweisbar  (CIL.  VI 
1656).  Da  sowohl  Taurus  als  auch  Pasiphilus  in  jener  Zeit  zu 
den  seltensten  Namen  gehören ,  kann  eine  solche  Combination 
derselben  kaum  zufällig  sein. 

Gegen  die  Borghesische  Hypothese  spricht  nur  Eins.  In 
einer  christlichen  Inschrift  ^)  wird  das  Consulat  des  Jahres  361 
in  folgender  Weise  bezeichnet:  Flaviis  Tauro  et  Florentio  conss. 
In  dem  Namen  des  Palladius  Rutilius  Taurus  Aemilianus  findet 
sich  das  Gentilicium  Flavius  nicht;  doch  da  es  in  plebejischen 
Inschriften  dieser  Zeit  allen  möglichen  Consulnamen  hinzugefügt 
wird,  darf  man  wohl  zweifeln,  ob  es  immer  richtigegesetzt  ist. 
Jedenfalls  kommt  dies  eine  zweifelhafte  Zeugnis  dem  Gewicht 
so  vieler  Gründe  gegenüber  nicht  in  Betracht. 


^)  De  Rossi,  Inscriptiones  christianae  urbis  ßomae  I  148. 


Studien  zu  Synesios.  447 

Von  den  Söhnen  des  Taurus  wird  uns  nur  Harmonius  aus- 
drücklicli  genannt  (Joh.  Ant.  frg.  187),  doch  da  dieser  schon  392 
durch  Arhogast  ermordet  wurde,  kann  er  mit  den  Helden  des  Sy- 
nesios nichts  gemein  haben.  Wie  diese  hießen,  ist  nirgend  direkt 
überliefert,  doch  hat  man  in  dem  Osiris  des  Märchens  längst  den 
Consuln  des  Jahres  400,  Aurelianus,  erkannt.  Was  wir  aus 
anderen  Quellen  von  ihm  wissen,  ist  folgendes.  Zuerst  wird  er  um 
383  erwähnt  als  Erbauer  einer  Kirche,  welche  in  der  Nähe  von 
Constantinopel  dem  heiligen  Stephanos  geweiht  war;  schon  da- 
mals spielte  er  eine  Rolle  am  Hofe  des  Theodosius  '^).  Im  J.  393 
nennen  ihn  mehrere  Kaisergesetze  als  Stadtpräfecten  von  Con- 
stantinopel ^).  Nach  dem  Sturze  des  Eutropius  ist  er  399 — 400 
Praefectus  Praetorio  Orientis  ^) ,  und  als  der  verbannte  Günst- 
ling zurückberufen  wird,  um  zum  Tode  verurtheilt  zu  werden, 
leitet  er  die  Gerichtsverhandlungen  gegen  ihn  ^^).  Dasselbe  Jahr 
400,  dem  er  als  Consul  den  Namen  gab,  sollte  aber  auch  sei- 
nen Fall  sehen.  Der  gothische  Feldherr  Gainas  empörte  sich, 
besetzte  Chalkedon  und  bedrohte  die  Hauptstadt.  Als  Bedin- 
gung des  Friedens  verlangte  er  von  dem  wehrlosen  Kaiser  die 
Auslieferung  dreier  Männer ,  des  Magister  Militum  Saturninus, 
des  Johannes,  welcher  erklärter  Günstling  der  Kaiserin  Eudoxia 
war,  und  unseres  Aurelianus.  Des  Todes  gewärtig  kamen  sie 
in  sein  Lager;  doch  Gainas  begnügte  sich  damit,  sie  mit  sei- 
nem Schwerdte  zu  berühren  und  dann  in  die  Verbannung  zu 
schicken  ^^).  Die  Inschrift  einer  vergoldeten  Statue,  welche  der 
Senat  von  Constantinopel  später  dem  Aurelian  setzen  ließ.^^), 
nennt  ihn  Tpia£TTap)(ov.  Außer  den  zwei  Praefecturen ,  welche 
er  bis  zum  J.  400  bekleidet  hatte ,  der  städtischen  und  der 
orientalischen,  muß  ihm  also  noch  eine  dritte  zu  Theil  gewor- 
den sein.  Dem  entsprechend  erscheint  er  denn  auch  in  zwei 
Briefen  des  Synesios  (31.   38),  die,  wie  wir  später  sehn  werden, 


7)  Vit.^S.  Isaacii  4,  18.  Act.  SS.  Mai  VI  p.  610  A6pr^Xtav6s  Se, 
et?  Töiv  lvoo?u)v  Toü  ßaöi>ia>?,  divTtxpu  xou  (jiovacfrr^ptou  tou  dßßa  'laocaxt'oy 
xaxd  (j.£arjtj.|3piav  exTitje  piapTupiov  toü  aytou  TrpwTOfxapxupo?  ^Tscpotvou. 

8)  Cod.  Theod.  I  1,  3.  28,  4.  VI  2,  10.  3,  1.  4,  26.  XII  1,  130- 
132.  138.  XIV  17,  11.  12.  XV  1,  29.  30.    Cod.  lust.  V  33,  2. 

9)  Cod.  Theod.  II  8,  23.    IX  40,  17.    XV  6,  2. 
")  Philost.  XI  6. 

1»)  Zos.   V  18,  7  ff.    Soerat.  VI  6.    Sozom.  VIII  4.    Johannes  Chry- 
sostomos  hielt  eine  'üfxiXta  oxe  SaxopvTvo?  xai  Aupr^Xiavos  l^üjptaiiTjtjav  xal 
Fatväs  i^ff/Sz  XTJ?  TTÖXeu)?  Migne  Gr.  52  p.  413. 
»2)  Anthol.  Planud.  IV  73: 

05x0?  6  xoifjLr  aas  üticcxcüv  dpcJvov,  ov  xpiairap^ov 
Kai  Traxipa  ßaatXrje?  lov  xaXdaavxo  [x^ytaxot, 
Xpuöeo;  iaxrjxev  A'ipr^Xiavds,  x6  oe  epyov 
T^;  ßouX^s,  r^i  auxo;  Ixwv  xax^Tiauaev  dvt'as. 


448  0.  Seeck, 

im  J.  404  geschrieben  sind,  aufs  neue  als  Praefectus  Praetorio 
Orientis.  Auch  in  den  Kaisergesetzen  ist  die  Spur  dieses  seines 
letzten  Amtes  nicht  ganz  verschwunden,  obgleich  sie  gerade  für 
diese  Zeit  nur  in  sehr  geringer  Zahl  erhalten  sind.  Zwei  zu- 
sammenhängende Fragmente  IV  2 ,  1  und  V  1 ,  5  tragen  die 
Adresse:  Impp.  Arcadius  et  Honorius  AÄ.  Aureliano  praef.  praet. 
und  die  Unterschrift :  Dat.  prid.  non.  Oct.  Constantinopoli,  Arcadio 
IV  et  Honoris  III  AA.  conss.  Im  J,  396,  welches  durch  das 
Consulat  bezeichnet  wird,  kann  Aurelian  nicht  Praefect  gewesen 
sein,  weil  sich  andere  Inhaber  des  Amtes  mit  Sicherheit  nach- 
weisen lassen.  Nun  ist  es  aber  wohlbekannt,  daß  im  Codex 
Theodosianus  die  Kaiserconsulate  außerordentlich  häufig  ver- 
wechselt werden  ^^).  Insbesondere  läßt  es  sich  für  die  Bezeich- 
nung des  Jahres  396  zeigen,  daß  sie  auch  in  zwei  andern  Fäl- 
len für  das  Consulat  von  402  (Arcadio  et  Honorio  AA.  V  conss.) 
gesetzt  ist.  Erstens  erscheint  sie  unter  einem  Gesetz,  das  an 
den  Praefectus  Urbi  Clearchus  gerichtet  ist  (Cod.  Theod.  XVI 
5,  30).  Derselbe  ist  401  und  402  als  Inhaber  dieses  Amtes 
beglaubigte^),  kann  es  aber  nicht  schon  396  bekleidet  haben. 
Denn  noch  399  befand  er  sich  in  der  viel  niedrigeren  Stellung 
eines  Comes  consistorianus  '^)  und  396  sind  schon  zwei  andere 
Männer  Claudius  und  Africanus  nachweisbar,  welcher  die  Stadt- 
präfectur  collegialisch  verwalteten  ^^).  Ebenso  sind  mit  dem 
Consulat  dieses  Jahres  nicht  weniger  als  drei  Proconsules  Asiae 
überliefert,  Simplicius  am  25.  März  (Cod.  Theod.  I  12,  5),  Ne- 
bridius  am  22.  Juli  (Cod.  Theod.  XI  30,  56  vgl.  Cod.  lust. 
XI  49,  2)    und    Aeternalis  am  21.  März  (Cod.  Theod.  IV  4,  3. 


*^)  P.  Krüger,  Ueber  die  Zeitbestimmung  der  Constitutionen  aus 
den  Jahren  364- 375.  Commentationes  Mommsenianae  S.  75  fi".  0. 
Seeck,  Die  Zeitfolge  der  Gesetze  Constantins.  Zeitschr.  f.  Rechtsgesch. 
X  S.  31  ff. 

14)  Cod.  Theod.  VI  26,  12.    XIV  17,   14. 

15)  Cod.  Theod.  VI  12,  1. 

16)  Africanus  findet  sich  als  Praefectus  Urbi:  395  Cod.  Theod. 
XV  2,  6.  896  Cod.  Theod.  VI  3,  3.  XI  33,  1.  Xü  1,  152.  XIV  17,  1.3. 
397  Cod.  Theod,  IV  4,  4.  Da  er  sowohl  im  vorhergehenden  als  auch 
im  nachfolgenden  Jahre  erscheint,  kann  die  IJeberlieferung  auch  in 
Bezug  auf  das  Jahr  896  nicht  zweifelhaft  sein.  Claudius  wird  nur 
Cod.  Theod.  VI  26,  8.  XV  13,  1  erwähnt,  doch  da  das  erste  dieser 
beiden  Gesetze  im  engsten  sachlichen  Zusammenhange  mit  einem 
gleichzeitig  an  den  Präfectus  Prätorio  Caesarius  gerichteten  (VI  26,  7) 
steht,  so  ist  durch  dieses  letztere  die  Datierung  gleichfalls  gesichert. 
Jener  Claudius  war  der  Vater  des  Dichters  Claudius  Rutilius  Nama- 
tianus  ;  dies  beweisen  neben  der  Gemeinsamkeit  des  Namens  die  Verse 
1579—586,  in  welchen  seine  Aemterlaufbahn  beschrieben  wird.  Er 
hatte  sie  mit  der  Verwaltung  Tusciens  begonnen,  mit  einer  Präfectur 
abgeschlossen ;  und  auch  unser  Claudius  war  nach  Cod.  Theod.  II  4,  5 
sieben  Jahre  vor  seiner  Stadtpräfectur  Consularis  Tusciae. 


Studien  zu  Synesios.  449 

XI  39,  12).  Bei  diesem  Amte  ist  an  eine  Doppelbesetzung, 
wie  sie  bei  den  Praefecturen  Praetorio  und  Urbi  vorkommt, 
nicht  zu  denken ;  doch  hindert  nichts ,  den  Nebridius  für  den 
Nachfolger  des  Simplicius  zu  halten.  Dagegen  kann  Aeternalis 
kaum  sein  Vorgänger  gewesen  sein ,  da  jener  sonst  höchstens 
vier  Monate  lang  seine  Statthalterschaft  bekleidet  haben  würde. 
Das  Jahr  des  Gesetzes  an  Simplicius  ist  durch  seinen  Inhalt 
sicher  gestellt,  da  es  auf  den  Tod  des  Kaisers  Theodosius  (395) 
als  auf  ein  nicht  sehr  lange  zurückliegendes  Ereignis  hinweist. 
Folglich  müssen  wir  für  Aeternalis  ein  anderes  Jahr  suchen  und 
werden  da  natürlich  am  ehesten  an  402  denken  müssen.  Nach 
diesen  ganz  analogen  Fällen  werden  wir  nicht  zweifeln  können, 
auch  die  beiden  an  Aurelian  gerichteten  Fragmente  dem  glei- 
chen Jahre  zuzuweisen  und  seine  dritte  Praefectur  in  die  Zeit 
von  402 — 404  zu  setzen.  Während  derselben  führte  er ,  wie 
seine  Inschrift  angibt,  auch  den  Titel  „Vater  der  Kaiser^  d.  h. 
Patricius.  Synesios  erwähnt  dann  noch  seiner  Abdankung  (epist. 
34)  und  theilt  uns  mit,  daß  sein  Sohn  Taurus  hieß  (epist.  31). 
Damit  schließen  die  Nachrichten  über  ihn  ab;  -denn  derjenige 
Aurelianus,  welcher  in  den  Jahren  414 — 416  als  Praefectus 
praetorio  iterum  et  patricius  erwähnt  wird  ^^),  ist  jedenfalls  eine 
andere  Persönlichkeit,  wahrscheinlich  identisch  mit  dem  Pro- 
consul  Asiae  des  Jahres  395  ^^).  Er  könnte  der  Neffe  des  Con- 
suls  von  400  gewesen  sein,  nicht  sein  Sohn,  da  Taurus  nach 
Synes.  de  prov.   105  d.   115  b  sein  einziges  Kind  war. 

Denn  daß  der  Osiris  des  Mythus  dieser  Aurelian  ist,  kann 
nach  dem  Gesagten  wohl  keinem  Zweifel  unterliegen.  Schon 
der  Name  seines  Sohnes,  welcher  mit  dem  des  Großvaters  über- 
einstimmt, würde  es  wahrscheinlich  machen;  doch  noch  deut- 
licher sprechen  seine  Aemter  und  sonstigen  Schicksale.  Seine 
frühesten  politischen  Stellungen  zählt  Synesios  de  prov.  9 1  d  auf : 
Ooipi?  |JL£V  ouv  £uO-üc  acp'  "^pYj?  auvsaTpaTTjysi    toi?  dTroSsSsLyjxs- 

VOt?,      OUTTW    [X3V    OTlXa    SlÖOVrO?    ToT?    TTjXr/oT^OS    TOUi    VÖ}XOD,    YVtOfJlYj; 

03  apy^ojv ,  otovci  voü?  ä)v  xal  tot?  arpaTrjyoI?  X^9^^  j(pa)[X£vo?. 
Wenn  er  die  Handlungen  der  Feldherrn  leitete,  ohne  doch 
selbst  Krieger  zu  sein,  so  kann  dies  nur  in  der  Stellung  eines 
Adsessor  geschehen  sein^^);  i-izizm-zr^c,  os  Sopucpopwv  7£vd|x£Vo? 
Wi  Tac  axoa?  TTiaTöu^sU  xat  KoXiap;(Yjaa;  xal  ßouXr^?  apca? 
£7.aaTr^v  ap;(Y)V  d7:£Otöoo  Trapd  tioAü  o£|xvoTSpav,  r^    irapsXdfißavEV. 


")  Chron.  Pasch,  p.  571.  573  Dindorf.  Cod.  Theod.  III  12,  4.  V 
13,  38.  VII  7,  4.  VIII  12,  8.  IX  28,  2.  XI  24,  6  28,  10.  XVI  5,  57. 
58.  8,  22  für  das  J.  415.  Cod.  Theod.  VII  9,  4.  XVI  10,  21  für  das 
J.  416. 

18)  Cod.  Theod.  XVI  5,  28. 

*^)  Vgh  den  Artikel  Adsessor  iu  der  Realencyclopädie  von  Pauly- 
Wissowa. 

Pbilologus  LH  (N.  F.  VI),  3.  29 


450  0.  Seeck 


Das  erste  dieser  beiden  Aemter  hat  man  für  die  Comitiva  do- 
mesticorum  gehalten ;  da  aber  in  dieser  Zeit  die  militärische 
Laufbahn  von  der  civilen  streng  geschieden  ist  und  der  Osiris 
des  Synesios  sich  durchaus  in  der  letzteren  bewegt,  ist  eine 
solche  Deutung  wohl  ausgeschlossen.  Doch  gab  es  auch  eine 
Civilstellung,  deren  Inhaber  der  oberste  Richter  der  kaiserlichen 
Leibwächter  war  und  zugleich  die  Aufsicht  über  die  Audienzen 
(ai  axooii)  führte ;  es  war  dies  das  Magisterium  Officiorum,  und 
ohne  Zweifel  ist  es  hier  gemeint.  Bei  der  Dürftigkeit  unserer 
Quellen  lassen  sich  diese  Magistraturen  sonst  für  Aurelian  nicht 
nachweisen ,  wohl  aber  die  Stadtpräfectur ,  welche  Synesios  an 
dritter  Stelle  nennt.  Es  folgt  dann  auch  bei  ilim  das  Consulat 
(sTTwvufiov  £"oc  124  a)  und  die  beiden  [xsYdcÄoti  o.[j'/a.i^  die  durch 
die  Verbannung  unterbrochen  werden.  Wenn  von  der  zweiten 
Praefectura  Praetorio  gesagt  wird,  sie  sei  noch  vornehmer  ge- 
wesen als  die  erste  (124  c  irj.Q-r^zox  tir^  izoXixzia,  jxsTa  ouvi)-rj- 
jjiaToc  {lEi'Covoc) ,  so  bezieht  sich  dies  auf  das  Patriciat ,  welches 
mit  ihr  verbunden  war.  Vor  allem  aber  stimmt  dasjenige,  was 
Aurelian  durch .  Gainas  erlitt ,  in  allen  Einzelheiten  so  genau 
mit  den  Schicksalen  des  Osiris  überein ,  daß  hier  kein  Zweifel 
möglich  ist.  Der  Hauptmann  der  fremden  Söldner  steht  jenseit  des 
Stromes,  so  daß  sein  Feind  zu  ihm  übersetze a  muß  (lila),  wie 
Gainas  jenseit  des  Bosporos  in  Chalkedon  sein  Lager  schlug. 
Osiris  sieht  sein  Leben  bedroht,  findet  aber  Gnade  bei  den  Bar- 
baren (lllb);  andere  Gleichgesinnte  werden  mit  ihm  verbannt 
(121  c),  womit  natürlich  Saturninus  und  Johannes  gemeint  sind. 
Endlich  war  Aurelian,  wie  die  an  ihn  gerichteten  Briefe  zeigen, 
ein  Freund  und  Gönner  des  Synesios;  daß  dieser  auf  ihn  einen 
Panegyrikus  in  der  Form  des  Mythos  verfaßt  hat,  ist  also  an 
sich  wahrscheinlich.  Da  auch  der  barbarische  Feldherr  wohl- 
bekannt ist,  so  bleibt  uns  nur  noch  übrig,  die  dritte  Haupt- 
person des  Märchens,  Typhos,  festzustellen,  und  auch  dieses  ist 
nicht  schwer,  sobald  wir  erst  untersucht  haben,  was  unter  dem 
Königthum  des  Osiris  zu  verstehen  ist. 

Die  Frage  ist  nicht  so  einfach,  wie  sie  scheinen  mag;  denn 
die  Praefectura  Praetorio,  an  welche  man  zunächst  denken  wird, 
kann  als  solche  nicht  gemeint  sein.  Dies  Amt  wurde  zur  Zeit 
des  Aurelian  und  ebenso  vorher  und  nachher  collegialisch  ver- 
waltet ;  gleichwohl  erscheint  Osiris  als  einziger  Leiter  der  Ge- 
schicke seines  Volkes ;  von  einem  Genossen  seiner  Macht  ist 
nicht  mit  einem  Worte  die  Rede.  Um  die  Erklärung  zu  finden, 
muß  man  sich  erinnern,  wer  damals  das  oströmische  Reich  be- 
herrschte. Arcadius  war,  als  sein  Vater  starb,  dem  Alter  nach 
mündig,  ist  aber  in  Wirklichkeit  niemals  aus  der  Vormundschaft 
herausgekommen.  Nichts  ist  charakteristischer  dafür ,  wie  ge- 
ring man  seine  Bedeutung  im  Publikum  schätzte,  als  die  Schrift 
des  Synesios,  welche  den  Gegenstand  unserer  Untersuchung  bil- 


Studien  zu  Synesios.  451 

det.  Der  Kaiser  wird  darin  nur  zweimal  (121c.  und  122  a) 
unter  dem  Namen  des  iz^zhz  [xs^a?  kurz  erwähnt,  im  Uebrigen 
thut  der  Verfasser,  als  wenn  er  gar  nicht  vorhanden  wäre.  Ein 
Herrscher  von  eigenem  Willen  und  ausgeprägtem  Selbstbewußt- 
sein hätte  ein  Buch,  in  dem  Grlück  und  Unglück  seines  Volkes 
ganz  ausschließlich  als  das  Werk  seiner  Oberbeamten  darge- 
stellt wurde,  geradezu  als  Beleidigung  auffassen  müssen.  Frei- 
lich hätte  Synesios  einem  andern  Kaiser  auch  kaum  in  so  un- 
ziemlicher Weise  die  Leviten  zu  lesen  gewagt ,  wie  er  das  in 
der  Rede  icspi  ßaoiXsia?  dem  Arcadius  gegenüber  that.  Als 
Aurelian  zum  ersten  Male  die  Praefectura  Orientis  antrat,  war 
unmittelbar  vorher  der  Eunuch  Eutropius  gestürzt  worden,  wel- 
cher über  Arcadius  geherrscht  hatte,  „wie  über  ein  Stück  Vieh"  ^^); 
als  er  sie  das  zweite  Mal  niederlegte  (404),  trat  Anthemius  an 
seine  Stelle,  welcher  später  über  Theodosius  II  die  Vormund- 
schaft führte  und  bei  dessen  Vater  auch  nicht  viel  anderes  ge- 
than  haben  wird.  Ohne  Zweifel  hat  auch  Osiris-Aurelian  die- 
selbe Stellung  gehabt,  wie  sein  Vorgänger  und  sein  Nachfolger, 
d.  h.  er  war  Leiter  und  alter  ego  des  Kaisers  und  als  solcher 
auch  offlciell  anerkannt,  obgleich  es  sich  in  seinem  Titel  nicht 
ausdrückte.  Theodosius  der  Große  hatte  bei  seinem  Abzüge 
nach  Italien  (394)  diese  führende  Rolle  dem  Rufinus  übertragen 
und  sie  dadurch  an  die  Praefectura  Orientis  geknüpft.  Nach 
der  Ermordung  ihres  Inhabers  war  sie  in  die  Hände  eines  Kam- 
merdieners gekommen;  doch  es  ist  ganz  natürlich,  daß  man  bei 
dessen  Sturz  auf  die  Bestimmung  des  großen  Herrschers  zurück- 
griff.  Freilich  hatte  der  Eunuche  das  Amt  sehr  verändert,  in- 
dem er  es,  um  seine  Gewalt  zu  schwächen,  collegialisch  ge- 
macht hatte.  Aber  bald  scheint  sich  herausgestellt  zu  haben, 
daß  der  eine  seiner  Inhaber  eine  ganz  unbedeutende  Persön- 
lichkeit und  gern  bereit  war,  mit  jedem  überlegenen  Gewalthaber 
Hand  in  Hand  zu  gehen.  Eutychianus  ist  unter  Eutrop  '^^), 
unter  Aurelian  ^^),  dann  unter  dessen  feindlichem  Nachfolger  ^^), 
wieder  unter  Aurelian  ^^)    und    endlich    auch  noch  unter  Anthe- 


2")  Zos.  V  12,  4  6  5s  xupisucüv  'Apzcc^tou  zot^aTrsp  ßacyx/jfxaxo?. 

21)  396  Cod.  Theod.III  12,  3.  3ö,  6.  VI  4,  30  X[I  18,  2.  —  397  Cod. 
Theod.  II  33,  3.  V  13,  36.  VI  3,  4.  IX  4,  3.  6,  3.  XIII  2,  1.  XVI  5, 
33.—  398  Socrat.  VI  2.  Cod.  Theod.  I  2,  11.  II  1,  10.  VB  4,  25.  IX 
40,  16.  45,  3.  XI  30,  57.  XII  1,  159.  XIII  11,  9.  XV  1,  38.  40.  XVI 
2,  33.  5,  34.  Cod.  lust.  I  4,  7.  XI  62,  9.  -  399  Cod.  Theod.  XI  24,  4. 
5.  XIII  7,  1.  XVI  5,  36.  10,  16. 

22)  Cod.  Theod.  IX  40,  18.  XII  1,  162—165. 

23)  Dies  läßt  sich  nicht  mit  Bestimmtheit  nachweisen  ,  doch  da 
er  in  keinem  der  an  ihn  gerichteten  Gesetze  praefectus  praetorio  ite- 
rum  genannt  wird,  ist  es  doch  mindestens  wahrscheinlich,  daß  er  das 
Amt  ohne  Unterbrechung  weitergeführt  hat. 

2*)  Cod.  Theod.  XV  1,  42.     Pallad.  dial.  3.    Migne  Gr.  47  S.  14. 

29* 


452  0.  Seeck, 

mius  ^^)  Praefectiis  Praetorio  Orientis  geblieben ,  das  sieberste 
Zeichen  dafür,  daß  er  geschäftlich  brauchbar,  aber  politisch  ganz 
farblos  war  und  niemals  die  Leitung  des  Reiches  an  sich  zu 
bringen  versuchte.  Diese  fiel  also  jedesmal  seinem  Collegen  zu 
—  wenigstens  seit  Eutrop  beseitigt  war  — ,  und  folglich  muß 
derjenige ,  welcher  zwischen  den  beiden  Praefecturen  des  Aure- 
lian  das  Amt  neben  Eutychianus  bekleidete,  der  feindliche  Bru- 
der gewesen  sein.  Damit  ist  auch  sein  Name  gegeben ;  denn 
am  8.  Dec.  400  und  am  3.  Febr.  401  nennen  uns  die  Kaiser- 
gesetze den  Caesarius  als  Praefectus  Praetorio  Orientis  ^^). 

An  dem  Namen  als  solchem  könnte  man  vielleicht  Anstoß 
nehmen.  Denn  im  Allgemeinen  ist  er  mehr  im  Orient  zu  Hause, 
während  die  Familie  des  Taurus  wahrscheinlich  aus  Italien, 
sicher  aus  dem  Westen  stammte.  Doch  findet  sich  auch  unter  den 
stadtrömischen  Großen  eiu  Clodius  Hermogenianus  Caesarius,  der 
368 — 370  Proconsul  Africae,  374 — 375  Praefectus  urbis  Eomae 
war  ^^),  also  nach  den  Zeitverhältnissen  wohl  der  Oheim  oder 
Vetter  des  Aurelian  und  seines  Bruders  gewesen  sein  kann. 
Im  Uebrigen  stimmt  das,  was  Synesios  von  seinem  Typhos  sagt, 
sehr  gut  zu  den  spärlichen  Nachrichten ,  die  wir  sonst  über 
Caesarius  besitzen.  Von  den  Aemtern,  welche  er  vor  der  Ver- 
bannung des  Osiris  bekleidete,  wird  nur  eins  mit  einiger  Deut- 
lichkeit bezeichnet:  Ta.\iiaz  yj)r^ii6.Twv  aizooziyddc,  (92a).  Man 
hat  dies  auf  die  Comitiva  rerum  privatarum  oder  sacrarum  lar- 
gitionum  bezogen;  aber  da  unmittelbar  darauf  hinzugefügt  wird: 
soiooxTo  ydcp  toj  Tiarpi  xr^c  cpuaswc  aTroirsipaa^lai  täv  izalodiv  sv 
sXaTTooiv  UiioOsasoiv ,  so  kann  keines  dieser  beiden  Aemter 
gemeint  sein ;  denn  sie  standen  an  Würde  und  Macht  unmittelbar 
unter  der  Praefectur,  konnten  also  nicht  als  sAarTovsc  uTioiliasi;; 
bezeichnet    werden  ^^).      Wahrscheinlich    begann  Caesarius    seine 


26)  Cod.  lust.  V  4,  19;  auch  Cod.  Theod.  XVI  4,  6  fällt  wahr- 
scheinlich schon  in  die  Zeit,  wo  Aurelian  das  Amt  niedergelegt  hatte. 
Noch  in  einem  Briefe  von  407  (ep.  79  p.  226  a)  redet  Synesios  von 
den  Praefecten  in  der  Mehrzahl. 

26)  Cod.  Theod.  I  35,  1.  VIII  5,  62.  Das  Gesetz  Cod.  lust.  VII 
41,  2  muß  falsch  datiert  sein,  da  Caesarius  nach  dem,  was  Synesios 
erzählt,  im  Juni  403  unmöglich  noch  Praefect  gewesen  sein  kann. 
Wahrscheinlich  ist  die  Subscription  in  derselben  Weise  lückenhaft, 
wie  ich  das  bei  anderen  Constitutionen  in  der  Zeitschr.  f.  Rechtsgesch. 
X  S.  39  nachgewiesen  habe.  Es  wird  zu  schreiben  sein  :  dat.  III  id. 
lun.  [Constantinopoli  Arcadio  et  Honorio  AA.  V  co7iss.  acceptum  .... 
lan.  Alexandriae]   Theodosio  A.  et  Riimorido  conss. 

^^)  Seeck,  Symmachus  praef  p.  XCVIII. 

*^)  Daß  der  Caesarius,  welcher  364  comes  rerum  privatarum,  und 
derjenige,  welcher  368  comes  sacrarum  lärgitionum  war,  sowohl  unter 
einander  als  auch  von  dem  unseren  verschieden  waren,  soll  in  dem 
betr.  Artikel  von  Pauly-Wissowa's  Realencyclopädie  nachgewiesen 
werden. 


Studien  zu  Synesios.  453 

Laufbahn  als  Eationalis  irgend  einer  Diöcese;  doch  da  diese 
Beamten  in  den  Gesetzbüchern  nur  äußerst  selten  erwähnt  wer- 
den, können  wir  nicht  erwarten,  diese  Stellung  auch  sonst  für 
ihn  beglaubigt  zu  finden.  Anders  ist  es  mit  einer  zweiten,  die 
Synesios  zwar  nicht  benennt,  aber  wohl  durch  die  Thätigkeit, 
welche  sein  Typhos  in  ihr  entwickelt,  kenntlich  macht.  Er  ist 
in  der  Lage,  Aemter  zu  vertheilen  -^),  Städte  zu  plagen  ^^)  und 
die  Maße  zu  beaufsichtigen,  nach  denen  die  Naturalsteuern  in 
Korn,  Oel  und  Wein  gezahlt  wurden  ^^).  Alles  dies  paßt  nur 
auf  die  Praefectura  Praetorio;  denn  daß  er  zu  Gerichte  sitzt, 
ist  kein  charakteristisches  Zeichen,  sondern  diesem  Amte  mit 
vielen  andern  gemeinsam.  Wichtig  dagegen  ist  die  Erwähnung 
fackeltragender  Apparitoren  ^^) ;  denn  wie  die  Abbildungen  der 
Notitia  dignitatum  zeigen ,  sind  Fackeln  ein  Abzeichen ,  das 
unter  allen  Beamten  jener  Epoche  ausschließlich  den  Gardeprä- 
fecten  zukommt  ^^).  Und  als  solcher  hat  Caesarius  wirklich  den 
Orient  verwaltet,  nachweislich  von  Ende  395  bis  398  ^*),  wahr- 
scheinlich sogar  bis  Mitte  399,  wo  Aurelian  an  seine  Stelle  trat; 
doch  war  er  darum  noch  nicht  König  von  Aegypten  im  Sinne 
des  Synesios.  Denn  die  Leitung  des  Kaisers  Arcadius  lag  zu 
jener  Zeit  in  den  Händen  des  Eunuchen.  Erst  als  dieser  ge- 
fallen war,  konnte  er  nach  der  höchsten  Gewalt  streben  und 
hat  es ,  wenn  wir  dem  Synesios  glauben  dürfen ,  durch  Beste- 
chungen und  andere  unsaubere  Mittel  thatsächlich  gethan.  Wenn 
Typhos  bei  der  „Königswahl"  anwesend  ist,  während  Osiris 
sich  „jenseit  des  Stromes",  d.  h.  in  Chalkedon  oder  doch  in 
Asien  aufhielt ,  so  dürfte  das  wohl  insofern  auf  Caesarius  pas- 
sen, als  er  nach  dem  Amte,  welches  er  damals  wahrscheinlich 
noch  besaß,  in  Constantinopel  residieren  mußte.  Auch  von  der 
Hinneigung    zum    Arianismus,   welche    unser    Philosoph    seinem 


*^)  'Ap/at  Ttves  'JTrrjp^av  a'!)X(p  (xia^os  ab/pa?  Ttap^rjafas  92  c. 

^")  Sufx^opdv  TrpoatxpißeTO  ttjv  [xev  i8tü)TT[j ,  ttjv  8e  oixta ,  xrjv  Se  oXo- 
xXrj'pii)  rö'Xei  92  d. 

^^)  '0  hi  ill,^'(oix'xyzi  Tipo?  tovjs  km  tcüv  Stotxigaeujv  JTiept  xoü  tcogou«;  6 
(A^otfxvo?  iyti  TTupou;  xai  Trdaou;  xucc^ous  6  /oüs,  rceptxxTjv  xtva  xal  axoTiov 
dy^^tvotav  £v8etxv6|i.evo?  93  a.b. 

^^)  E{  fxr)  xis  'jTTTjpexT]?  (j.eiVt<;  xt]v  XafXTCczSa  UTnrj'peiSsv. 

'^)  Wenn  Chrysostomos  (in  Eutr.  1.  Migne  Gr.  52  S.  391)  von  den 
(paiopat  XafjLTiaoes  des  Eutropius  redet,  so  erklärt  sich  dies  daraus,  daß 
ihm  der  Kaiser  zwar  nicht  den  Titel  (Cod.  Theod.  IX  40,  17),  wohl 
aber  Competenz  und  Abzeichen  des  Praefectus  Praetorio  Orientis  ver- 
liehen hatte  (Claud.  in  Eutr.  I  105.  286). 

3*)  395  Philost.  XI  5.  Cod.  Theod.'  X  6,  1.  XII  1,  150.  XVI  5, 
27.  —  396  Cod.  Theod.  VI  3,  2..  26,  7.  27,  10.  VII  4,  21.  VIII  17,  1. 
IX  1,  18.  38,  9.  42,  14.  15.  XV  1,  34.  35.  XV  6,  1.  XVI  5,  31.  32.  7, 
6.  10,  14.  -  397  Cod.  Theod.  VI  2,  14.  26,  9.  10.  VIII  15,  8.  IX  26, 
1.  XI  8,  1.  XVI  8,  13.  -  398  Cod.  Theod.  XVI  2,  32;  undatiert  Cod. 
lust.  XI  70,  4. 


454  0.  Seeck, 

Musterbösewicht  vorwirft  (115b.  121b),  finden  sich  Spuren. 
Die  Frau  des  Caesarius,  welche  auf  ihn  großen  Einfluß  übte 
(Synes.  105  b),  gehörte  der  halbarianischen  Sekte  der  Macedo- 
nianer  an  (Sozom.  IX  2),  und  als  er  an  die  Stelle  des  Rufinus 
trat,  war  eine  seiner  ersten  Handlungen,  daß  er  die  schlimmsten 
Rechtsnachtheile,  mit  welchen  dieser  die  Eunomianer  belegt  hatte 
(Cod.  Theod.  XVI  5,  25),  wieder  aufhob  ^5).  Diese  Kirchen- 
politik konnte  er  freilich  nur  verfolgen,  so  lange  Eutropius  seine 
Macbt  noch  schlau  verbarg  ^^)  und  den  Praefecten  freiere  Hand 
ließ.  Nachdem  der  streng  orthodoxe  Eunuche  sich  offenkundig 
des  Staatsruders  bemächtigt  hatte,  wurde  wieder  in  das  Fahr- 
wasser des  Rufinus  zurückgelenkt.  Endlich  sei  noch  erwähnt, 
daß  Typhos  in  seine  junge  Gattin  über  die  Maßen  verliebt  war 
(105  b)  und  daß  uns  auch  von  Caesarius  erzählt  wird,  mit  wel- 
cher Sorgfalt  er  den  Willen  seiner  sterbenden  Frau  in  Bezug 
auf  ihr  Begräbnis  erfüllte  und  wie  er  selbst  sich  an  ihrer  Seite 
seine  letzte  Ruhestatt  bereitete  (Sozom.  IX  2).  Alles  dies  sind 
kleine  Indicien,  doch  für  eine  Thatsache,  die  ohnehin  feststeht, 
dürfen  sie  immerhin  als  Bestätigungen  gelten. 

Was  Synesios  in  seinen  Aegyptern  sagt,  dürfte  damit  wohl 
genügend  erklärt  sein ;  kaum  minder  beachtenswerth  aber  ist, 
was  er  nicht  sagt.  Die  erste  Präfectur  des  Caesarius  hatte  mit 
dem  Regimente  des  Eunuchen  begonnen  und  war  mit  dessen 
Sturze  zu  Ende  gegangen-,  unter  ihm  hatte  er  397  das  Consulat 
bekleidet  und  war  ohne  jeden  Zweifel  eines  seiner  hervorragend- 
sten Werkzeuge  gewesen.  Dagegen  war  Aurelian  unter  Eutrop 
jeder  politischen  Thätigkeit  ferngeblieben,  und  als  er  selbst  zur 
Macht  gelangt  war,  hatte  er  den  Verbannten  vor  sein  Gericht 
gezogen  und  dem  Henker  übergeben.  Man  sollte  doch  meinen, 
daß  dies  entgegengesetzte  Verhältnis,  in  dem  die  beiden  Brüder 
zu  dem  All  verhaßten  standen,  dem  Synesios  Stoff  genug  zum 
Tadel  einerseits ,  zum  Lobe  andererseits  geboten  hätte.  Wie 
kommt  es  nun,  daß  er  mit  keinem  Worte  darauf  anspielt,  ja 
daß  er  sogar  die  erste  Praefectur  des  Typhos  recht  ausführlich 
schildert,  ohne  dabei  zu  erwähnen,  wie  sie  mit  der  Eunuchen- 
herrschaft zusammenhing?  Er  erzählt  uns,  daß  Osiris  bei  sei- 
nem Regierungsantritt  in  der  Lage  gewesen  sei ,  den  Bruder  in 
die  Verbannung  zu  schicken,  und  es  nur  aus  angeborener  Milde 
unterlassen  habe ;  bei  seiner  Rückberufung  ist  von  einer  zweiten 
Schonung  des  Unverbesserlichen  die  Rede  ^^).     Da  Caesarius  die- 


35)  Cod.  Theod.  XVI  5,  27;  in  der  Unterschrift  des  Gesetzes  ist 
VIII  kal.  lan.  statt  VIII  kal.  lul.  zu  schreiben,  da  im  Juni  395  Ru- 
finus ,  dessen  Nachfolger  Caesarius  nach  Philost.  XI  5  wurde ,  noch 
am  Leben  und  im  Amte  war. 

36)  Daß  er  dies  that,  sagt  Claudian  in  Eutrop.  II  553  ff. 
3^^)  Toö  8uö{xevoüc  dSeXcpoü  Seuxipa  ^et5u)  124  a. 


Studien  zu  Synesios.  455 

ses  Mal  als  Hochverrätlier  und  Mitverschworener  des  Gainas 
vor  Gericht  gestanden  hatte ,  so  wird  man  annehmen  müssen, 
daß  es  sich  auch  in  dem  ersten  Falle  um  einen  Gnadenact  han- 
delte. Damals  wird  sein  Vergehen  ohne  Zweifel  in  der  Mit- 
schuld an  den  wirklichen  oder  vorgeblichen  Sünden  des  Eutrop 
bestanden  haben,  aber  davon  sagt  Synesios  nichts.  Aus  diesem 
sonderbaren  Schweigen  wird  man  mit  einiger  Sicherheit  schließen 
dürfen,  daß  Aurelian  sich  nicht  gern  an  die  Rolle  erinnern  ließ, 
welche  er  bei  dem  Untergange  des  Eunuchen  gespielt  hatte ; 
aber  die  Gründe  sind  schwer  zu  erkennen. 

Ueber  die  Katastrophe  des  Eutropius  besitzen  wir  Darstel- 
lungen von  drei  wohlunterrichteten  Zeitgenossen,  aber  jeder  nennt 
dafür  eine  andere  Ursache.  Nach  Eunapios,  den  für  uns  Zosi- 
mos  (V  13 — 18)  vertritt,  ging  die  Sache  in  dieser  Weise  vor 
sich.  Gainas  ist  von  Neid  erfüllt,  daß  Eutropius  allen  Einfluß 
und  alles  Geld  an  sich  reißt.  Er  hetzt  daher  seinen  Stammes- 
genossen Tribigild,  der  eine  gothische  Schaar  in  Phrygien  com- 
mandiert,  zum  Aufstande.  Gegen  diesen  übernimmt  er  selbst  im 
Verein  mit  Leo  das  Commando,  unterstützt  aber  die  Feinde  mehr, 
als  daß  er  sie  bekämpfte.  Als  dadurch  die  Macht  der  Rebellen 
furchtbar  angewachsen  ist,  läßt  er  in  Constantinopel  erklären, 
daß  er  ihr  nicht  mehr  zu  widerstehen  vermöge.  Das  einzige 
Mittel ,  den  asiatischen  Provinzen  den  Frieden  wiederzugeben, 
sei  die  Annahme  aller  Bedingungen,  welche  Tribigild  stelle,  und 
unter  diesen  sei  der  Sturz  des  Eutropius  die  erste.  Da  der 
Kaiser  sich  nicht  anders  zu  helfen  weiß,  muß  er  in  die  Verban- 
nung seines  Günstlings  willigen.  —  Auch  Claudian  redet  von 
der  siegreichen  Erhebung  der  Gothen ,  doch  ist  die  Beseitigung 
des  Eunuchen  nicht  ihre  unmittelbare  Wirkung.  Zunächst  haben 
die  Kämpfe  in  Asien  nur  die  Folge,  daß  die  Kriegsmacht  des 
Ostreiches  aufs  Aeußerste  geschwächt  wird.  Da  tritt  in  Per- 
sien ein  Thronwechsel  ein,  und  man  erwartet  auch  von  dieser 
Seite  eine  Störung  des  Friedens  (in  Eutr.  TI  474).  In  dieser 
doppelten  Bedrängnis  weiß  der  orientalische  Hof  keinen  anderen 
Rath,  als  Stilicho  um  seine  Unterstützung  zu  bitten.  Darauf  führt 
ein  Brief  den  Untergang  des  Eutropius  herbei  ^^).  Es  kann 
wohl  nur  derjenige  gemeint  sein,  durch  welchen  das  Hilfegesuch 
des  Arcadius  beantwortet  wurde. 

Diese  Zeugen  berichten  also  sehr  Verschiedenes,  aber  ohne 
doch  miteinander  unvereinbar  zu  sein.  Jeder  betrachtet  das, 
was  sich  in  seiner  Nähe  abspielt  und  von  ihm  selbst  beobachtet 
wird,  als  das  Entscheidende  und  hat  von  den  ferner  liegenden 
Ereignissen  gar  keine  oder  doch  nur  unvollständige  Kunde. 
Dem  Eunapios ,    der   in  Sardes    lebt ,    erscheinen    der    asiatische 


*^)  In  Eutr.  II  praef.  19   Concidit  exiguae  dementia  vulnere  chartae, 
Confecit  saevwn  litiera  Martis  opus. 


456  O.  Seeck, 

Krieg  und  die  Machinationen  seines  Feldherrn  als  der  einzige 
Motor,  dem  Claudian,  der  sich  am  Hofe'  zu  Mailand  aufhält, 
die  Handlungen  des  Stilicho.  Das  Richtigste  wird  es  sein, 
beide  Nachrichten  zu  combinieren.  Gainas  war  eine  Creatur 
des  Stilicho  ^^) ;  durch  diesen  war  er  an  die  Spitze  der  orienta- 
lischen. Truppen  gestellt  worden  und  hatte  in  seinem  Auftrage 
die  Ermordung  des  Rufinus  angeordnet.  Es  ist  also  sehr  wahr- 
scheinlich, daß  er  auch  in  diesem  Falle  mit  seinem  Gönner  im 
Einverständnis  war  und  die  Forderungen  des  Mailänder  Briefes 
seinerseits  unterstützte.  Daß  er  den  Aufstand  des  Tribigild  an- 
gestiftet und  absichtlich  genährt  habe ,  wie  Eunapios  erzählt, 
braucht  darum  noch  nicht  wahr  zu  sein.  Da  es  sich  hier  um 
Geheimnisse  handelt,  über  die  nur  die  zunächst  Betheiligten  un- 
terrichtet sein  konnten,  lehrt  uns  sein  Zeugnis  nur,  was  man  in 
Asien  glaubte.  Auch  Synesios  erwähnt  dieses  Gerüchtes  (I08c), 
doch  ohne  ihm  Glauben  zu  schenken ;  gerade  er  aber  konnte 
durch  seine  nahen  Beziehungen  zu  Aurelian  hierüber  am  besten 
Bescheid  wissen  und  hatte  zugleich  gar  keinen  Grund,  den 
Feind  seines  Freundes  zu  schonen.  Doch  wenn  Gainas  den 
Krieg  auch  nicht  verrätherisch  hervorgerufen  hatte,  so  kann  er 
ihn  doch,  als  er  einmal  da  war,  für  seine  Zwecke  benutzt  ha- 
ben ,  und  es  ist  nicht  unmöglich ,  daß  sein  Verhalten  für  den 
Sturz  des  Eutropius  ausschlaggebend  war. 

Ganz  anders  lautet  der  dritte  Bericht,  welcher  aus  Con- 
stantinopel  selbst,  also  scheinbar  aus  der  besten  Quelle  stammt. 
Wie  Philostorgios  (XI  6)  und  Sozomenos  (VIH  7)  erzählen,  hatte 
der  Eunuch  die  Kaiserin  gröblich  beleidigt.  Sie  ging  im  entschei- 
denden Augenblick  mit  ihren  beiden  Kindern  zu  Arcadius  und  flehte 
um  Schutz  und  Rache,  worauf  der  Günstling  seiner  Aemter  entklei- 
det und  in  die  Verbannung  geschickt  wurde.  Diese  Nachricht 
findet  in  den  späteren  Ereignissen  eine  sehr  bemerkenswerthe 
Unterstützung.  Als  Aurelian,  der  Nachfolger  des  Eunuchen  in 
der  höchsten  Gewalt,  durch  Gainas  gestürzt  wurde,  mußten  auch 
Saturninus  und  Johannes  sein  Schicksal  theilen.  Daß  diese  drei 
Männer  der  gleichen  Hofpartei  angehörten,  darf  danach  wohl 
als  sicher  gelten.  Nun  war  aber  der  letzte  davon  erklärter 
Liebling  der  Eudoxia,  ja  nach  dem  Gerücht  sogar  der  Vater 
ihres  Sohnes  (Zos.  V  18,  8),  und  nach  dem  Leben  des  Jo- 
hannes Chrysostomos  (Migne  Gr.  47  S.  19)  spielte  bei  der 
Verbannung    desselben    Castricia ,    die    Gattin    des    Saturninus, 


3^)  Es  ist  sehr  charakteristisch  für  das  freundliche  Verhältnis,  in 
welchem  Stilicho  zu  Gainas  stand,  daß  Claudian  in  seiner  Schilderung 
des  unglücklichen  Krieges  gegen  Tribigild  den  einen  Feldherrn  des 
oströmischen  Heeres,  Leo,  mit  den  gröbsten  Schmähungen  überhäuft, 
den  andern,  eben  unsern  Gainas,  gar  nicht  erwähnt,  obgleich  dieser 
an  den  Niederlagen  der  Römer  ganz  dieselbe  und  vielleicht  noch  grö- 
ßere Schuld  trug. 


Studien  zu  Synesios.  457 

eine  hervorragende  Rolle,  muß  also  gleichfalls  der  Kaiserin 
sehr  nahe  gestanden  haben.  Daß  diese  mit  und  durch  Aurelian 
die  Zügel  der  Herrschaft  in  die  Hand  bekam,  prägt  sich  auch 
in  ihrer  Erhebung  zur  Augusta  aus,  welche  unter  seiner  Prae- 
fectur  am  9.  Januar  400  erfolgte-**^).  Und  dann  beachte  man 
noch  ein  Drittes.  Anthemius,  der  bis  dahin  Magister  Officiorum 
gewesen  war,  trat  später  als  Praefect  an  die  Stelle  Aurelians. 
In  dem  niedrigeren  Amte  wird  er  zuletzt  am  30.  Juli  404  er- 
wähnt (Cod.  Theod.  X  22,  5),  in  dem  höhern  zuerst  am  10. 
Juli  405  (Cod.  Theod.  VII  10,  1);  doch  schon  am  22.  Jan.  405 
wird  uns  ein  anderer  Magister  Officiorum  genannt*^);  es  ist 
daher  sehr  wahrscheinlich ,  daß  die  Rangerhöhung  des  Anthe- 
mius vor  diesen  Termin  fällt.  Danach  werden  wir  auch  die 
Absetzung  Aurelians  in  den  Herbst  oder  Winter  404  setzen 
müssen;  sie  fällt  also  ungefähr  mit  dem  Tode  der  Kaiserin  zu- 
sammen, der  nach  der  Paschalchronik  am  6.  Oct.  desselben 
Jahres  eintrat.  Sowohl  in  diesen  Daten  als  auch  in  seinen  na- 
hen Beziehungen  zu  Johannes  liegt  es  deutlich  ausgesprochen, 
daß  der  Gönner  des  Synesios  die  Partei  der  Eudoxia  vertrat 
und  mit  ihrem  Einfluß  fiel  und  stand.  Wenn  er  die  Erbschaft 
des  Eutropius  autrat,  so  dürfen  wir  es  dem  Philostorgios  wohl 
glauben,  daß  bei  dem  Ministerwechsel  auch  weibliche  Hände  im 
Spiele  waren. 

Das  Programm  des  Aurelian  war,  die  Macht  der  Barbaren 
am  Hofe  und  im  Heere  zu  brechen.  Am  deutlichsten  ist  es  in 
der  Rede  des  Synesios  Trspl  ßaaiAsiac  (22  a  ff.j  ausgesprochen, 
welche  der  Philosoph  oflPenbar  im  Sinne  seines  mächtigen  Freun- 
des gehalten  hat;  doch  auch  in  den  Aegyptern  wird  es  ange- 
deutet ^^).  Dieses  Bestreben  richtete  sich  aber  auch  gegen  Gai- 
nas  und  gegen  Stilicho  selbst.  So  fehlt  es  denn  auch  nicht  an 
Zeichen,  daß  der  neue  Leiter  des  Arcadius  dem  Machthaber  des 
Westreiches  keineswegs  genehm  war. 

Claudian  hat  sein  Bellum  Gildonicum  unvollendet  gelassen, 
weil  der  Sieger  in  diesem  Kriege  bald  darauf  durch  Stilicho  er- 
mordet   wurde.      Um    den  Anstoß    zu  vermeiden,    welchen    das 


4")  Chron.  Pasch,  p.  567  Diadorf. 

*ij  Cod.  Theod.  VII  8.  8.  Wie  in  vielen  andern  Gesetzen  (Zeit- 
schr.  f.  Rechtsgesch.  X  S.  27)  ist  auch  in  diesem  das  erste  Consulat 
des  Stilicho  statt  des  zweiten  genannt.  Doch  da  derselbe  Magister 
Officiorum  in  sicher  beglaubigten  Urkunden  des  J.  405  vorkommt 
(Cod.  Theod.  I  9,  3.  VI  34,  1),  kann  über  die  Datierung  kein  Zweifel 
herrschen. 

*'^)  108d.  "OXu>s  ydp  exxpißTj'aea^at  t6  SxuOixov  ex  tt)?  x^P'^^»  '^°'^^ 
TOÜTO  63r)[j.epai  TrpaxTetv  "Oötptv  xaxaXoyous  te  dcpavüi;  Tr^poüvra  xai  xä'XXa 
7rpo[j.r^&o'j{X£vov,  o-(ü;  av  scp'  laoTÜiv  o^xoTev  Ab(^r.Tioi,  toÜ;  ßapßotpous  q  xa- 
xaxavovte?  yj  l^eXaaavxE?.  Noch  deutlicher  tritt  diese  Tendenz  darin 
hervor,  daß  Typhos,  dem  Gegenbilde  des  Osiris,  immer  wieder  seine 
Barbarenfreundschaft  vorgeworfen  wird  (94  b.  109  a.   121  b.   122  b). 


458  0.  Seeck, 

Lob  seines  Opfers  dem  Allmäclitigen  geben  mußte ,  brach  der 
Dichter  sein  Werk  in  der  Mitte  ab.  Auch  die  Bücher  gegen 
Eutrop  sind  nicht  zu  Ende  geführt ;  sie  schließen  schon  mit  der 
Hilfe  flehenden  Gesandtschaft  des  Arcadius ,  nicht  mit  dem 
Sturze  seines  Günstlings.  Auch  in  diesem  Falle  wird  der  Grund 
gewesen  sein,  daß  die  folgenden  Ereignisse  für  Stilicho  nicht 
rühmlich  oder  doch  nicht  erfreulich  waren.  Der  Ministerwechsel 
vollzog  sich  also  in  einer  Weise,  die  seinem  Willen  nicht  ent- 
sprach. Noch  deutlicher  als  dies  beredte  Schweigen  des  Hof- 
poeten spricht  die  Thatsache,  daß  das  Gousulat  des  Aurelian 
ebenso  wenig  im  Westen  anerkannt  und  verkündet  wurde,  wie 
das  des  Eutropius  *^).  Dies  war  eine  offene  Kriegserklärung  ge- 
gen das  Ostreich  und  seinen  Leiter,  und  der  Krieg  selbst  ließ 
nicht  lange  auf  sich  warten.  Wie  Gainas  als  Werkzeug  des 
Stilicho  den  ßufinus  umgebracht  und  zum  Falle  des  Eunuchen 
das  Seinige  beigetragen  hatte,  so  beseitigte  er  auch  den  dritten 
Feind  seines  Gönners. 

Nach  dem ,  was  wir  eben  dargelegt  haben ,  wird  man  es 
begreifen ,  daß  Synesios  von  der  Rolle ,  welche  sein  Osiris  bei 
der  Katastrophe  des  Eutropius  gespielt  hatte,  nicht  reden  mag. 
Neben  den  Thränen  eines  Weibes  hatten  die  plumpen  Forde- 
rungen zweier  Barbaren  das  Ergebnis  herbeigeführt,  und  Aure- 
lian hatte  sich  von  den  Männern,  mit  denen  er  eben  erst  unter 
einer  Decke  gespielt  hatte,  gleich  darauf  offenkundig  losgesagt. 
Diese  Zweideutigkeiten  hätten  zu  dem  Bilde  des  göttlichen  Kö- 
nigs, welches  unser  Philosoph  entwarf,  sehr  schlecht  gepaßt  und 
blieben  daher  besser  unberührt. 

n. 

Die  Briefsammlung. 

Seine  Abreise  aus  Constantinopel  beschreibt  Synesios  im 
einundsechzigsten  Briefe.  Die  Erde  bebte,  und  alles  lag  auf  den 
Knien,  um  sich  von  Gott  Eettung  zu  erflehen.  Da  hielt  er  das 
Meer  für  sicherer  als  das  Land  ,  eilte  auf  sein  Schiff  und  löste 
die  Anker.  Er  entschuldigt  sieb ,  daß  er  von  dem  Schreiber 
Asterios  nicht  Abschied  genommen  habe.  '0  0£  xA-'jpriXiavov 
cpiXov  avopa  xoci  uiraTov  acpsic  aTrpoaauBr^Tov  a.T:oX^}Jr(r^'ial  irspt 
Tüjv  auTÄv  Trpoc  tov  OTrspsTr^v  'Aaripiov.  Nach  dieser  Stelle  setzt 
man  die  Rückkehr  des  Synesios  in  das  Consulatsjahr  des  Aure- 
lian (400);  doch  läßt  es  sich  mit  Sicherheit  erweisen,  daß  das 
entscheidende  Wort  'juaiov  nicht  richtig  überliefert  sein  kann. 

Wo  Socrates  (VI  6)  und  Sozomenos   (VIII  4)  von  der  Ver- 


*)  De  Rossi,  Inscript.  Christ,  urbis  Romae  I  p.  208. 


Studien  zu  Synesios.  459 

"bannung  des  Aurelian  reden,  nennt  ihn  der  eine  Ätto  UTrotTCDV, 
der  andere  u-aTixov.  Wenn  Zosimos  (V  18,  8)  ihn  bei  dersel- 
ben Gelegenheit  als  6  ty-v  u-atov  iyjav  sv  sxsivo)  tw  Itsi  tljxtjv 
bezeichnet,  so  steht  dies  nicht  damit  im  Widerspruch.  Denn  der 
Consul,  welcher  am  1.  Januar  antrat,  gab  zwar  dem  ganzen 
Jahre  den  Namen ,  wurde  aber  doch  noch  innerhalb  desselben 
zum  Consularis,  sobald  ein  suffectus  an  seine  Stelle  kam.  Das 
Calendarium  des  Polemius  Silvius  (CIL.  I  p.  341)  bemerkt  bei 
dem  Gründungstage  Koms:  consules  ordinarii  fasces  deponunt,  und 
daß  dieses  auch  noch  im  J.  401  üblich  war,  zeigt  ein  Brief 
des  Symmachus  (VI  40).  Es  ist  möglich,  wenn  auch  nicht  be- 
zeugt, daß  im  Orient  insofern  eine  Aenderung  eintrat,  als  man 
den  festlichen  Aufzug  des  Consul  suffectus  auf  die  Gründungs- 
feier Constantinopels  (11.  Mai)  verlegte;  doch  kommt  dies  für 
unsere  Frage  nicht  in  Betracht.  Falls  also  Aurelian  nach  dem 
21.  April  oder  auch  nach  dem  11.  Mai  400  verbannt  wurde, 
eine  Annahme,  der  meines  Wissens  nichts  im  Wege  steht,  be- 
finden sich  die  verschiedenen  Zeugnisse  im  schönsten  Einklang. 
Er  war  dann  sowohl  Jahresconsul,  wie  Zosimos  angibt,  als  auch 
Consularis,  wie  iün  Socrates  und  Sozomenos  nennen.  Da  sich 
nun  Synesios  nicht  nur  bei  der  Verbannung,  sondern  auch  noch 
bei  der  Rückkehr  des  Aurelian  in  Constantinopel  aufhielt  (de 
prov.  114  a.  115  a),  kann  er  die  Stadt  unmöglich  verlassen  ha- 
ben, als  dieser  noch  u-aToc  war.  Man  kann  das  Wort  in  UTia- 
tixoc  oder  auch  in  rjT^a.pyoc  ändern;  beides  ist  gleich  leicht,  doch 
würde  ich  das  letztere  vorziehen.  Denn  der  Gegensatz  des 
Präfecten  (uTrap/oc)  und  des  ihm  dienenden  Kanzleibeamten 
(uTTEpsTT^;)  ist  jedenfalls  wirkungsvoller,  als  wenn  einfach  ein 
Vornehmer  und  ein  Geringer,  die  zu  einander  in  keiner  sicht- 
baren Beziehung  stehen,  gegenübergestellt  werden. 

Damit  wird  der  Grund  für  die  bisherige  Datierung  der 
Gesandtschaftsreise  hinfällig,  und  andere  Gründe  sprechen  ent- 
schieden für  einen  späteren  Ansatz.  Aurelian  hatte  dem  Syne- 
sios Befreiung  von  den  Municipallasten  für  ihn  selbst  und  Steuer- 
erleichterung für  seine  Heimath  gewährt  (113  b).  Caesarius 
machte  diese  Wohlthaten  rückgängig  und  zwang  ihn  durch 
andere  Chikanen  ,  überlange  in  Constantinopel  zu  verweilen 
(114b.  115a).  Daraus  folgt,  daß  die  drei  Jahre,  welche  er 
wider  Willen  in  der  Hauptstadt  zubrachte  (de  insomn.  148  c. 
hymn.  III  431),  zum  größeren  Theil  in  die  zweite  Praefectur 
des  Caesarius  (400  —  402)  fielen.  Wenn  er  später  höchst  zu- 
frieden mit  dem  Resultat  seiner  Gesandtschaft  heimkehrte  (148  d. 
293  b.  hymn.  III  489),  so  wird  dies  wahrscheinlich  darin  seinen 
Grund  gehabt  haben,  daß  unterdessen  wieder  Aurelian  an's  Ru- 
der gekommen  war  und  sein  früheres  Geschenk  erneuerte.  Mit- 
hin fällt  die  Abreise  des  Synesios  erst  in  das  Jahr  402 ,  und 
hierzu  paßt  auch  die  Erwähnung  des   großen  Erdbebens.     Denn 


460  O.  Seeck 


bei  demselben  Jahre  bemerkt  die  Chronik  des  Marcellinus:  Con- 
stantinopoli  ingens  terrae  motus  fuit  ^*). 

Dazu  kommt  noch  ein  Drittes.  Auf  der  Heimfahrt  hielt 
sich  Synesios  zwei  Jahre  in  Alexandria  auf  (259  d;  vgl.  204  d), 
langte  also  nach  unserer  Berechnung  erst  404  in  der  Penta- 
polis  an.  Als  er  das  erste  Schiff  nach  Constantinopel  abfertigte 
(204 d),  d.  h.  sehr  bald  nach  seiner  Ankunft,  war  die  Provinz 
in  Kriegsnöthen  (205b),  und  aus  epist.  133,  welche  mit  dem 
Consulat  datiert  ist,  erfahren  wir,  daß  auf  der  Scheide  der  Jahre 
404  und  405  der  Kampf  gegen  räuberische  Wüstenstämme,  die 
in  das  römische  Libyen  eingefallen  waren,  in  vollem  Gange  war. 
Alle  diese  Daten  stimmen  so  gut  überein ,  daß  ein  Zweifel  an 
ihrer  Richtigkeit  wohl  kaum  möglich  ist. 

Wie  die  Gesandtschaftsreise  den  ersten ,  so  bildet  die  Bi- 
schofswahl den  zweiten  Hauptabschnitt  im  Leben  des  Synesios. 
Ueber  die  Zeit  derselben  ist  folgendes  überliefert.     Der  Erwählte 


**)  In  seinen  Predigten  zur  Apostelgeschichte  erwähnt  Chryso- 
stomos  zweiu)al  eines  Erdbebens ,  das  im  Jahre  vorher  die  Stadt  in 
Schrecken  gesetzt  hatte  (hom.  41,  2.  Migne  Gr.  60  S.  291  zlrl  yap 
pioi,  ou  Ttepuaiv  Ixtvct^ev  6  ^eo?  t/jv  ttoXiv  Träaav  ;  7,  2  S.  QQ  oxe  xrjv  ttÖXiv 
T^fAiv  eaeiaev  6  %z6z).  In  einer  andern  Rede  der  gleichen  Serie  sagt  er, 
daß  er  schon  drei  Jahre  lang  dem  Volke  predige  (hom.  44,  4  S.  312 
Ihoh  TT]"  yotpiTt  Toü  Osoü  xott  i^\J.ziz  XoiTTOv  Tpiextav  £yofj.ev,  vjxxa  [xev  xal 
rjfj-epav  O'j  rrapaxaXoüvrec  ,  Stcc  xpiuiv  oe  TioXXaxi?  T][j.£pä>v  rj  hC  Itttcc  toüto 
TTOtoüvTEs).  Hieraus  hat  man  geschlossen ,  daß  diese  Homilien  in  das 
dritte  Jahr  seines  Episcopats  (26.  Febr.  400—401)  oder  in  den  Anfang 
des  vierten  fallen,  und  danach  in  dem  vorjährigen  Erdbeben,  von  dem 
er  spricht ,  eine  Bestätigung  dafür  finden  wollen  ,  daß  in  dem  ver- 
meintlichen Jahre  von  Synesios'  Abreise  (400)  wirklich  ein  solches 
stattgefunden  habe.  Doch  wie  mir  scheint,  läßt  der  Satz,  auf  welchem 
die  Datierung  dieser  Reden  ausschließlich  beruht,  auch  eine  andere 
Deutung  zu;  es  können  die  ersten  drei  Jahre,  welche  Johannes  als 
Lector  in  Antiochia ,  nicht  als  Bischof  in  Constantinopel  predigte, 
gemeint  sein;  denn  in  welcher  Stadt  er  redet  und  welche  kirchliche 
Würde  er  bekleidet,  sagt  er  nirgend.  Auf  Antiochia  weist  nament- 
lich eine  Stelle  hin,  welche  keiner  der  bisherigen  Interpreten  hat  er- 
klären können:  hom.  41,  3  S.  291  xd  xaxd  0eöSu>pov  IxeTvov  '(zif^ri\i.i^0L 
TT^p'jcjt  Ttva  o'ix  i^iTzkrizts  ;  Dies  kann  sich  nur  auf  den  Monstreproceß 
wegen  Zauberei  und  Hochverrath  beziehen,  der  im  J.  372  gegen  Theo- 
doros  und  seine  wirklichen  oder  vermeintlichen  Mitschuldigen  geführt 
wurde.  Aus  Ammian  und  Libanios  wissen  wir,  daß  sich  damals  kein 
angesehener  Mann  in  Antiochia  sicher  fühlte,  ja  daß  einzelne  durch 
die  Furcht  vor  der  Folter  bis  zum  Selbstmorde  getrieben  wurden 
(Sievers,  Libanius  S.  146).  Auch  daß  einige  Zeilen  vorher  die  Thaten 
des  heiligen  Babylas  kurz  erwähnt  werden  ,  als  wenn  jeder  Zuhörer 
des  Predigers  genau  mit  ihnen  vertraut  sein  müßte ,  spricht  gegen 
Constantinopel,  wo  das  Publikum  von  jenem  antiochenischen  Lokal- 
heiligen  kaum  etwas  gewußt  haben  kann.  Es  handelt  sich  also  bei 
Chrysostomos  um  ein  Erdbeben  in  Syrien,  das  mit  dem  thrakischen 
des  Synesios  gar  nichts  zu  thun  hat. 


Studien  zu  Synesios.  461 

zauderte  bis  in  den  siebenten  Monat  (236  b)  und  vielleicht  noch 
länger,  ehe  er  sich  zur  Uebernahme  der  Würde  entschloß.  Er 
trat  sein  Amt  an,  kurz  bevor  die  Osterbriefe  versendet  wurden, 
also  am  Anfang  eines  Kalenderjahres  ,  und  in  diesem  fiel  der 
Ostersonntag  auf  den  19.  Pharmuti,  d.  h.  den  14.  April  (epist. 
13).  Dies  paßt  nur  auf  die  Jahre  407  und  412;  prüfen  wir 
also,  welches  von  beiden  das  Richtige  ist. 

Als  Synesios  den  sechsundsechzigsten  Brief  schrieb,  war  er 
noch  nicht  ein  ganzes  Jahr  (Tvapuaiv  outto))  Bischof.  Johannes 
Chrysostomos,  der  am  14.  Sept.  407  starb  *^),  war  damals  schon 
todt,  und  die  Art,  wie  von  ihm  gesprochen  wird,  verrätb,  daß 
es  in  Aegypten  noch  Anstoß  erregen  konnte,  wenn  man  seinen 
Namen  mit  Ehrfurcht  nannte  ^^).  Dies  entspricht  am  besten  der 
Zeit,  wo  die  Todesnachricht  noch  frisch  und  der  alte  Groll  nicht 
ganz  erloschen  war;  denn  fünf  Jahre  später  ließen  auch  seine 
Feinde  dem  heiligen  Lebenswandel  des  Verbannten  Gerechtigkeit 
widerfahren.  In  dem  Briefe  fragt  Synesios  den  Theophilos  von 
Alexandria  um  Rath ,  wie  er  sich  gegen  einen  Anhänger  des 
Chrysostomos,  welcher  sich  in  Ptolemais  aufhielt,  zu  benehmen 
habe.  Derselbe  war  mit  seinen  übrigen  Gesinnungsgenossen  sei- 
nes Bischofsamtes  entsetzt  worden  und  hatte  drei  Jahre  lang 
von  der  später  erfolgten  Amnestie  keinen  Gebrauch  gemacht, 
lieber  diese  ist  sonst  nichts  überliefert;  doch  wenn  wir  anneh- 
men ,  sie  sei  einige  Monate  nach  der  zweiten  Verbannung  des 
Johannes  (20.  Juni  404.  Socr.  VI  18)  erlassen  worden,  so  ge- 
langen wir  mit  jenem  dreijährigen  Zeitraum  richtig  an  das  Ende 
des  Jahres  407.  Nur  Eins  steht  dazu  im  Widerspruch.  Theo- 
philos soll  nämlich  jenen  Gnadenact  in  einem  Briefe  an  Atticus 
gerechtfertigt  und  diesen  zur  Wiederannahme  der  abgesetzten 
Geistlichen  veranlaßt  haben.  Nun  starb  aber  Arsakios,  Bischof 
von  Constantinopel,  erst  am  11.  Nov.  405  (Socr.  VI  20)  und 
im  vierten  Monat  darauf  wurde  Atticus  zu  seinem  Nachfolger 
gewählt  (Soz.  VIII  27).  Fiel  also  die  Amnestie  in  dessen  Epis- 
copat,  so  kann  sie  nicht  vor  406  angesetzt  werden.  Doch  an- 
dererseits nennt  Synesios  den  Namen  des  Atticus  nur  zweifelnd 
(o  TTpoc  Tov  [laxapiov  sjxoi  ooxsTv  'ÄTtr/ov  lyp^?*?)?  ^r  scheint 
selbst  an  die  Möglichkeit  zu  denken  ,  daß  der  Brief  an  dessen 
Vorgänger  gerichtet  war.  Und  schreiben  wir  die  Bischofsweihe 
des  Synesios  dem  Jahre  412  zu,  so  könnte  jene  Begnadigung 
erst  409 ,  volle  zwei  Jahre  nach  dem  Tode  des  Chrysostomos, 
erfolgt  sein,  was  bei  der  Stimmung,  welche  schon  sehr  bald  nach 
seiner  Verbannung  in  allen  geistlichen  Kreisen  herrschend  wurde, 

«)  Socrat.  VI  21. 

Tou  TsXeuTT^aavxo?,  oxt  xal  Tiotaa  ouCfjL^veta  xvi  ßioj  To6xti)  cuvaTroxi^exai.  Sy- 
nesios hält  es  alöo  für  angezeigt,  sich  zu  entschuldigen,  weil  er  dem 
Verstorbenen  das  Beiwort  fxaxap^T/jc  zugesteht. 


462  O.  Seeck, 

entschieden  viel  zu  spät  ist.  In  diesem  Dilemma  bleibt  wohl 
nichts  anderes  übrig,  als  in  dem  Namen  des  Bischofs  von  Con- 
stantinopel  bei  Synesios  einen  Irrthum  anzunehmen,  und  dies  ist 
um  so  unbedenklicher,  als  er  selbst,  wie  schon  gesagt,  einen 
solchen  für  möglich  hält. 

Doch  dies  sind  Erwägungen,  welche  sehr  zweifelhaft  wären, 
wenn  sie  nicht  noch  anderweitige  Unterstützung  fanden.  In  der 
Fastenzeit,  welche  der  Bischofsweihe  des  Synesios  folgte  (27.  Febr. 
bis  13.  Apr.  407  oder  412),  war  Auysios  Dux  Libyarum  (172  c). 
Ihm  folgte  Innocentius  (300  a),  gegen  den  die  eine  xaraaraatc 
gerichtet  ist.  Ein  so  scharfer  Tadel  seiner  Kriegführung  ist 
nicht  denkbar,  ehe  der  neue  Dux  einige  Zeit  gehabt  hatte,  sein 
geringes  Feldherrntalent  zu  erproben.  Das  früheste  Datum, 
welches  sich  der  Rede  zuweisen  lälit,  dürfte  also  etwa  der  Juni 
desselben  Jahres  sein.  Da  nach  ihrer  Ueberschrift  (299  a)  zu 
der  Zeit,  wo  sie  gehalten  wurde,  noch  Gennadios  Praeses  war, 
kann  dessen  Nachfolger  Andronikos  (221c)  kaum  vor  dem  Hoch- 
sommer sein  Amt  angetreten  haben.  Ehe  Synesios  wegen  der 
Scheuslichkeiten,  welcher  jener  in  seiner  neuen  Stellung  beging, 
den  Kirchenbann  über  ihn  verhängte;  müssen  wieder  Monate 
vergangen  sein.  Wenn  es  also  geschah,  als  das  Bisthum  un- 
seres Philosophen  noch  nicht  ein  volles  Jahr  alt  war  (ouirto  7:3- 
poaiv  219  a;  vgl.  194b),  so  muli  dieser  Act  geistlicher  Gerech- 
tigkeit doch  an  das  letzte  Ende  des  Jahres  fallen.  Noch  viel 
später  ist  natürlich  der  Brief,  in  welchem  Synesios  davon  spricht, 
daß  er  früher  selbst  den  Andronikos  kirchlich  bestraft  habe, 
jetzt  aber,  wo  ihm  Unrecht  geschehe,  Fürbitte  für  ihn  einlegen 
müsse  (230  d);  vor  dem  zweiten  Jahre  seiner  bischöflichen  Amts- 
führung kann  er  unmöglich  geschrieben  sein,  Nun  ist  er  aber 
an  Theophilos  gerichtet,  der  schon  am  15.  Oct.  412  starb  (Socr. 
VII  7).  Damit  ist  aber  auch  der  Beweis  geliefert,  das  die  Or- 
dination des  Cyrenaeers  nicht  erst  dem  Beginn  desselben  Jahres 
angehört.  Und  wenn  Synesios  den  Theophilos  überlebte ,  wie 
kommt  es,  daß  kein  einziger  Brief  von  ihm  an  dessen  Nachfol- 
ger Kyrillos  erhalten  ist?  Denn  epist.  12  ist,  wie  der  Inhalt 
zeigt,  an  einen  ganz  anderen  Kyrillos  gerichtet.  Der  Adressat 
ist  hier  nicht  der  Vorgesetzte  des  Synesios ,  sondern  ein  nie- 
derer Kleriker  seiner  Diöcese ,  der  von  seinem  Vorgänger  mit 
dem  temporären  Kirchenbann  belegt  ist  und  von  ihm  selbst  am- 
nestiert wird. 

Wir  haben  also  für  das  Leben  des  Synesios  folgende  Da- 
ten gewonnen: 

399  oder  400  bis  402  Aufenthalt  in  Constantinopel. 

402 — 404  Aufenthalt  in  Alexandria. 

404  Rückkehr  in  die  Heimath.  Beginn  des  Maurenkrieges. 
Am  Ende  dieses  Jahres  war  Cerealis  Dux  Libyarum  (epist.  130. 
132.  133). 


Studien  zu  Synesios.  463 

Im  Sommer  406  oder  früher  wird  Synesios  zum  Bischof 
gewählt. 

Januar  oder  Februar  407.     Ordination  des  Synesios. 

Frühling  407.  Innocentius  wird  Dux ;  Anysios  legt  das 
Amt  nieder,  welches  er  ein  Jahr  lang  (xaraor.  300  a)  verwaltet 
hatte. 

Sommer  407.  An  Stelle  des  Gennadios  wird  Andronikos 
Praeses.  Zu  derselben  Zeit,  als  er  seinen  Einzug  hält,  verläßt 
Anysios  die  Provinz  (223  b),  wo  er  auch  nach  seiner  Abdan- 
kung sich  noch  einige  Monate  aufgehalten  hatte. 

Ende  407.     Excommunication  des  Andronikos. 

Auf  die  Familienverhältnisse  des  Synesios  werden  wir  erst 
eingehn  können  ,  nachdem  wir  auf  Grund  des  bis  jetzt  Gefun- 
denen die  chronologische  Anordnung  seiner  Briefe  etwas  weiter 
gefördert  haben. 

Betrachten  wir  zunächst  die  Gruppe  6 — 14,  so  wird  es 
auffallen ,  daß  alle  hier  zusammenstehenden  Briefe ,  soweit  sie 
überhaupt  datierbar  sind,  nicht  nur  in  denselben  eng  umgrenzten 
Zeitraum  fallen,  sondern  auch  streng  in  der  Reihenfolge  ihrer 
Entstehung  angeordnet  sind.  9  macht  dem  Bischof  von  Alexan- 
dria Complimente  über  die  Erbaulichkeit  des  Sendschreibens, 
durch  welches  er  seinen  Diöcesanen  den  Tag  des  Osterfestes 
mittheilte.  8  tadelt  einen  Freund ,  daß  er  den  Träger  jenes 
Osterbriefes  nicht  zu  einer  Sendung  an  Synesios  benutzt  habe. 
10  beklagt  ein  schweres  Leid,  das  dem  Schreiber  widerfahren 
ist ,  fast  ganz  in  denselben  Wendungen  wie  8  und  ist  zudem 
gleichfalls  nach  Alexandria  gerichtet.  Offenbar  haben  diese  drei 
Stücke  in  demselben  Briefpacket  gelegen,  daß  irgend  ein  liby- 
scher Reisender  nach  der  Hauptstadt  Aegyptens  überbrachte. 
Nachdem  der  Patriarch  den  Ostertag  angesetzt  und  den  Bischöfen 
seines  Sprengeis  verkündet  hatte,  mußte  jeder  von  ihnen  inner- 
halb seiner  Diöcese  die  Botschaft  weiter  verbreiten.  Dieser 
Pflicht  kommt  Synesios  in  13  nach.  Natürlich  hatte  dies  vor 
Beginn  der  Fastenzeit  zu  geschehen,  da  auch  diese  durch  das 
Osterdatum  bestimmt  wurde,  und  14  ist  während  der  Fasten 
geschrieben.  Also  8 — 10  sind  gleichzeitig,  13  später  als  9,  14 
später  als   13. 

Aehnliche  Beziehungen  bestehen  zwischen  11  —  13.  Der 
erste  dieser  drei  Briefe  zeigt  den  Geistlichen  des  Sprengeis  von 
Ptolemais  an,  daß  Synesios  die  Bischofswürde  übernommen  habe; 
durch  den  zweiten  nimmt  er  einen  Priester,  den  sein  Vorgänger 
excommuniciert  hatte,  wieder  in  die  Kirchengemeinschaft  auf,  offen- 
bar um  sein  Amt  mit  einem  Gnadenact  einzuweihen;  in  dem 
dritten  verbindet  er  mit  der  Ankündigung  des  Ostertages  die  Bitte, 
seine  Gemeinde  möge  für  ihn  beten ,  damit  er  sich  den  jüngst 
übernommenen  Pflichten  gewachsen  zeige.  Endlich  muß  auch  6 
vor    14  geschrieben    sein    und   zwar    mindestens    einige  Wochen 


464  O.  Seeck, 

vorher,  so  daß  für  die  dazwischenliegenden  sieben  Briefe  durch- 
aus genügender  Raum  bleibt.  Denn  in  6  sucht  er  bei  dem 
Feldherrn  Anysios  Schutz  gegen  die  Uebergriflfe  eines  Soldaten, 
und  in  14  zeigt  er  an,  daß  er  volle  Genugthuung  empfangen 
habe,  und  erbittet  um  der  heiligen  Fastenzeit  und  seines  neuen 
Amtes  willen  Begnadigung  für  den  Schuldigen.  Soweit  sich  also 
zwischen  diesen  neun  Briefen  ein  innerer  Zusammenhang  fest- 
stellen läßt  —  und  nur  bei  einem  (7)  versagt  diese  Möglichkeit 
— ,  ist  immer  der  räumlich  voranstehende  auch  zeitlich  früher. 
Alle,  vielleicht  mit  Ausnahme  der  beiden  ersten  (6  und  7),  wel- 
che man  allenfalls  noch  Ende  406  ansetzen  kann ,  sind  in  den 
ersten  zwei  oder  drei  Monaten  des  Jahres  407  entstanden. 

Andere  Beispiele  werden  uns  im  Laufe  der  Untersuchung 
mehrfach  begegnen.  An  dieser  Stelle  sei  nur  noch  darauf  hin- 
gewiesen, daß  Empfehlungsbriefe,  welche  derselben  Person  mit- 
gegeben sind ,  in  der  Regel  dicht  bei  einanderstehn  und  daß, 
wo  ein  Brief  auf  einen  früheren  zurückweist,  dieser  meist  un- 
mittelbar oder  durch  wenige  Stücke  getrennt  vorangeht. 

Daß  dieser  Zusammenstellung  gleichzeitiger  Briefe  irgend 
eine  bewußte  Absicht  zu  Grunde  liegt,  halte  ich  für  sehr  un- 
wahrscheinlich. Das  Princip  der  chronologischen  Anordnung  ist 
dem  Alterthum  sonst  ganz  unbekannt,  und  wenn  der  Heraus- 
geber, wer  es  immer  gewesen  sei,  es  in  diesem  Ausnahmefalle 
hätte  beobachten  wollen,  so  wäre  es  gewiß  nicht  nur  innerhalb 
kleiner  Gruppen  durchgeführt  worden.  Denn  in  der  Sammlung 
als  Ganzes  laufen  frühere  und  spätere  Stücke  wirr  durch  ein- 
ander, auch  wo  ihr  Zeitverhältnis  selbst  dem  flüchtigsten  Blicke 
erkennbar  ist.  Z.  B.  ist  5  ein  Hirtenbrief,  den  Synesios  an 
die  Geistlichen  seiner  Diöcese  erläßt;  doch  erst  in  11  kündigt 
er  an,  daß  er  das  Bischofsamt  übernehme,  und  noch  in  96  und 
in  105  ist  er  schwankend,  ob  er  die  auf  ihn  gefallene  Wahl 
nicht  zurückweisen  solle.  Wer  gegenseitige  Beziehungen,  die  so 
deutlich  in  die  Augen  springen,  nicht  beachtete,  der  wird  gewiß 
auch  die  viel  feineren  Judicien ,  aus  denen  wir  die  zeitliche 
Folge  der  Gruppe  6 — 14  erkannten,  nicht  berücksichtigt  ha- 
ben. Kann  aber  jene  partiell  chronologische  Ordnung  weder 
absichtlich,  noch  auch  rein  zufallig  sein,  so  ist  dafür  wohl  keine 
andere  Erklärung  möglich,  als  daß  sie  auf  die  Quellen  zurück- 
geht, aus  welchen  die  Ausgabe  der  Briefsammlung  geschöpft  hat. 

Um  eine  solche  zu  veranstalten,  sind  zwei  Wege  denkbar: 
entweder  man  wendet  sich  an  die  Empfänger  oder  man  benutzt 
Concepte,  die  der  Autor  vielleicht  zurückbehalten  hat.  Welchen 
der  Herausgeber  eingeschlagen  hat,  läßt  sich  meist  schon  an  der 
äußeren  Form  der  Sammlung  erkennen.  Denn  im  ersten  Falle 
ist  die  Anordnung  nach  den  Adressaten  die  gegebene,  weil  sie 
die  bequemste  ist ;  im  zweiten  dagegen  macht  ihre  Durchführung 
immer  einige  Mühe,  ja  mitunter  ist  sie  ganz   unmöglich,  da   in 


Studien  zu  Synesios.  465 

Concepten  die  Ueberschriften  oft  weggelassen  werden.  Sehr  cha- 
rakteristisch für  beide  Arten  des  Verfahrens  ist  der  Symma- 
chianische  Briefwechsel.  In  den  ersten  sieben  Büchern  ist  sein 
Inhalt  streng  nach  den  Empfängern  geordnet,  nur  daß  mitunter 
die  Briefe  an  Vater  und  Sohn  (V  4 — 16)  oder  an  zwei  Brüder 
(VII  102 — 128)  durcheinander  geworfen  sind,  weil  sie  eben  der 
Herausgeber  aus  derselben  Hand  erhielt  und  daher  nicht  ganz 
sicher  zu  unterscheiden  wußte  ;  in  den  drei  Schlußbücher d,  welche 
aus  dem  Nachlaß  des  Verfassers  zusammengestellt  sind,  wird  auf 
die  Adressaten  gar  keine  Rücksicht  mehr  genommen  und  oft- 
mals fehlen  die  Adressen  ganz.  Bei  Synesios  stehen  nur  die 
Briefe  an  Herculianus  (137 — 146)  alle  bei  einander;  diese  und 
vielleicht  noch  vereinzelte  andere  müssen  also  von  den  Empfän- 
gern zu  der  Sammlung  beigesteuert  sein.  Die  große  Masse  der- 
selben weist  dagegen  ganz  die  gleichen  Kennzeichen  auf,  wie 
sie  für  die  drei  letzten  Bücher  des  Symmachus  charakteristisch 
sind.  Denn  wenn  auch  die  Ueberschrift  nur  ein  einziges  Mal 
vermißt  wird  (159),  so  läßt  sich  doch  in  sehr  vielen  andern 
Fällen  nachweisen,  daß  dem  Herausgeber  der  Adressat  unbe- 
kannt war  und  nach  Gutdünken  von  ihm  ergänzt  ist. 

Von  den  fünf  Empfehlungsbriefen  des  Gerontius  (82  —  86) 
ist  einer  Xpua^j  überschrieben ;  doch  bei  diesem  war  ein  Irrthum 
nicht  möglich,  da  der  Name  des  Empfängers  auch  im  Texte 
vorkommt.  Alle  übrigen  tragen  die  Adresse  toj  dösÄcsü)  resp. 
TCO  ofUTO).  Selbstverständlich  ist  es  undenkbar ,  daß  Synesios 
seinen  Schützling  viermal  demselben  Manne  empfohlen  hat;  denn 
selbst  wenn  wir  die  Stücke  verschiedenen  Zeiten  zuschreiben 
wollten,  was  bei  ihrem  engen  Zusammenhange  kaum  möglich  ist, 
würden  wir  doch  erwarten  müssen ,  daß  der  Schreiber  sich  in 
den  späteren  auf  die  früheren  beziehe,  und  dies  ist  nirgends  der 
Fall.  Offenbar  liegt  uns  hier  ein  zusammenhängendes  Convolut 
von  fünf  Briefen  vor,  die  an  ganz  verschiedene  Personen  ge- 
richtet waren ;  doch  der  Herausgeber  kannte  sie  nicht.  Er  er- 
gänzte daher  die  Ueberschrift  nur  dort  richtig,  wo  der  Inhalt 
des  Schreibens  dazu  die  Handhabe  bot;  im  Uebrigen  setzte  er 
die  Adresse  von  Synesios'  Bruder,  weil  sie  ihm  die  geläufigste 
war.  Ganz  ebenso  ist  er  nachweislich  auch  an  zwei  andern 
Stellen  verfahren.  Daß  56  nicht  wirklich  dem  Euoptios  gehört, 
hat  schon  Sievers '*'^)  erwiesen,  doch  auch  8  kann  nicht  t(ü 
döcAcpoj  geschrieben  sein,  weil  Synesios  darin  ausdrücklich  sagt, 
daß  der  Empfänger  mit  ihm  nicht  durch  Bande  des  Blutes,  son- 
dern nur  durch  gemeinsame  Erziehung  verbunden  sei. 

Dem  Pylaimenes  wird  134  mitgetheilt ,  laß  Synesios  vor- 
her durch  Diogenes  einen  Brief  an  Tryphon  gesandt  habe,  wel- 


*'')  Studien    zur   Geschichte    der    römischen   Kaiser.     Berlin  1870 
S.  398. 

Philologus  LH  (N.  F.  VI),  3.  30 


466  O.  Seeck, 

eher  Statthalter  der  Pentapolis  gewesen  sei.  119  nennt  den 
Diogenes  als  Ueberbringer  und  spricht  die  Erwartung  aus,"  daß 
der  Adressat  diesen  e  i  n  e  n  Kyrenaeer  ebenso  unterstützen  werde, 
wie  er  vorher  der  Wohlthäter  seiner  ganzen  Vaterstadt  gewor- 
den sei.  Damit  ist  der  ehemalige  Praeses ,  welcher  über  Ky- 
rene  geboten  hatte,  deutlich  genug  bezeichnet,  wie  schon  Sievers 
(S.  394)  erkannt  hat.  Gleichwohl  trägt  das  Schreiben  nicht 
die  erforderliche  Adresse  Tpucpojvi,  sondern  die  Ueberschrift  des 
vorhergehenden  Briefes  TpwiA«)  ist  auch  bei  diesem  wiederholt. 
Es  bedarf  wohl  kaum  noch  des  Hinweises  darauf,  daß  Adressen 
wie  T(j)  doeXc^rj,  ifj  cpdoaocpti),  to)  ^(zilovi  (21.  62),  exaipcp  (41), 
TTpoc  ETriaxoTTOv  (128),  kurz  alle,  in  denen  der  Eigenname  des 
Empfangers  fehlt,  nicht  in  dieser  Form  an  der  Spitze  der  wirk- 
lich abgeschickten  Briefe  gestanden  haben  können.  Mitunter 
mag  dies  die  Ueberschrift  des  Conceptes  sein;  oft  ist  sie  gewiß 
nur  von  dem  Herausgeber  hinzugefügt. 

Denn  daß  in  den  Adressen  die  Namen  nicht  immer  erhalten 
waren,  ist  um  so  wahrscheinlicher,  .als  sie  auch  im  Texte  mit- 
unter weggelassen  sind.  So  wird  die  Person,  welche  wir  in  20 
als  Ammonios  kennen  lernen,  kurz  vorher,  in  18,  als  6  osTva 
bezeichnet,  und  tüJ  osivi  kommt  noch  einmal  in  demselben 
Briefe  und  ebenso  in  dem  vorhergehenden  vor.  In  den  flüch- 
tigen Abschriften,  welche  Synesios  zurückbehielt,  kam  es  ihm 
eben  nicht  auf  die  Namen  an ,  sondern  nur  auf  die  elegantia 
sermonis. 

Noch  charakteristischer  für  die  ganze  Art  unserer  Samm- 
lung sind  Stücke,  wie  die  folgenden  (63 — 65): 

Itüdvvifj. 

Xpr^oOat  SsT  xalc  twv  SuvaToiv  cpiXiat?,  ou  xaia/p^a^ai. 
T(j)  auT(j). 

Myj  aiTst  iis^aXa,    iva  }xy)  ouoTv  ildtepov   T|  TOY^avtüv  Xotttjc 

T(|)  dSeXcpo). 

'Äjxcpüi  Tou?  Atovuaiou?  aTreorsiXa,  iva  täv  ßnSXitüV  xo  [isv 
r^c  siXtjC&w?  to  8'  d7r£iXr|Cp(i)c. 

Dies  und  vieles  Aehnliche  (24.  28.  30.  33.  35.  36.  41. 
45.  77.  92.  111.  112.  115.  120.128)  sind  offenbar  keine  Briefe, 
sondern  nur  einzelne  Sätze,  welche  Synesios  aus  seinen  Briefen 
ausgezogen  hatte.  So  können  sie  unmöglich  zur  Veröffentlichung 
bestimmt  gewesen  sein,  sondern  der  Verfasser  hatte  sie  nur  für 
sich  selbst  notiert,  weil  er  an  ihrer  hübschen  Form  Freude  fand 
und  sie  vielleicht  an  anderer  Stelle  verwenden  zu  können 
meinte. 

Jetzt  erklärt  es  sich  auch,  warum  Briefe  derselben  Zeit  so 
oft  nebeneinander  stehn  und  in  diesem  Falle  sich  in  streng 
chronologischer  Ordnung  folgen.     Der  Sammlung   liegt    eben    in 


Studien  zu  Syuesios.  467 

der  Hauptsache  das  Journal  des  Synesios  zu  Grunde.  In  die- 
ses trug  er  die  von  ihm  ausgehenden  Schriftstücke  —  nicht 
nur  Briefe,  sondern  auch  kürzere  Reden,  wie  die  xata  'Avopo- 
vr/ou,  welche  mitten  unter  den  Episteln  steht  — ,  ehe  er  sie  für 
ihren  eigentlichen  Zweck  verwerthete,  nach  einander  ein,  bald 
mit  der  Adresse,  bald  ohne  dieselbe,  bald  vollständig,  bald  in 
längeren  oder  kürzeren  Auszügen,  wie  die  Laune  ihn  trieb  oder 
die  Eile  der  Abfertigung  es  gestattete.  Wäre  jenes  Journal  ein 
zusammenhängendes  Buch  gewesen,  so  würde  uns  wahrscheinlich 
dessen  ganzer  Inhalt  genau  in  der  Reihenfolge  seiner  Entstehung 
erhalten  sein  *^).  Leider  aber  bestand  es  theils  aus  einzelnen 
Blättern,  theils  aus  kleineren  Blätterlagen,  welche  bei  der  Ab- 
schrift durcheinander  geriethen  und  mit  Einzelbriefen,  die  der 
Herausgeber  von  deren  Empfängern  erhalten  hatte,  hier  und  da 
vermischt  wurden.  Daß  dieser  Herausgeber  nicht  Synesios  selbst 
gewesen  sein  kann,  sondern  die  Publikation,  wie  bei  den  Brie- 
fen des  Symmachus,  ein  postume  war,  bedarf  nach  dem  oben 
Gesagten  wohl  keines  Beweises  mehr. 

Bei  einer  solchen  liegt  es  in  der  Natur  der  Sache,  daß  die 
Briefe  aus  der  spätesten  Zeit  des  Verfassers  am  vollständigsten 
erhalten  sind.  Wenn  sich  also  in  der  Sammlung  kein  einziger 
findet,  dessen  chronologische  Kennzeichen  über  das  Jahr  408 
hinausweisen ,  so  darf  man  wohl  mit  großer  Wahrscheinlichkeit 
daraus  schließen ,  daß  dies  das  letzte  Lebensjahr  des  Synesios 
war.     Noch  kurz  vorher  betet  er  (hymn.   VOI  12): 

a^svoc  apTsjjLStüV   [xsXoiv 

xal  xü8o<;  stc'  IpYjxaatv 

V  £  0  T  a  T  L   VSJIOl?   £[xa, 

Xmapov  5s  cpspoi?  ixoc, 

sc  ^Tipao?  ouoov 
Von  seiner  Jugend  konnte  er  damals  freilich  nur  insofern  re- 
den ,  als  er  sie  in  Gegensatz  zu  dem  erhofften  Greisenalter 
stellte ,  wie  auch  ein  Fünfundvierzigjähriger  sich  jung  nennen 
kann,  wenn  er  an  sein  achtzigstes  Jahr  denkt.  Schon  399  kann 
er  kein  Jüngling  mehr  gewesen  sein,  da  man  ihm  sonst  die 
wichtige  Gesandtschaft  nach  Constantinopel  gewiß  nicht  über- 
tragen hätte ;  auch  spricht  er  in  der  Rede  an  den  dreiundzwan- 
zigjährigen  Arcadius  von  dessen  großer  Jugend  in  einer  Weise, 
wie  es  nur  ein  beträchtlich  älterer  Mann  thun  konnte.  So  sagt 
er  uns  denn  auch  schon  um  407,    daß  er  wenigstens  dem  Aus- 


*®)  Wie  C.  Tanzi  (La  cronologia  degli  scritti  di  Magno  Feiice 
Ennodio.  Archeografo  Triestino  XV  1889)  nachgewiesen  hat,  ist  dies 
bei  den  Schriften  des  Ennodins,  die  gleichfalls  in  ein  Journal  einge- 
tragen waren  (S.  5),  abgesehn  von  einigen  kleinen  Störungen,  that- 
sächlich  der  Fall. 

30* 


468  O.  Seeck, 

sehen  nach  ein  Greis  sei  *'^).  Er  dürfte  also  wohl  zu  den  Leuten 
gehört  haben ,  denen  schon  in  frühen  Jahren  das  Haar  weiß 
wird ,  und  mag  dies  gern  benutzt  haben ,  um  sich  als  Bischof 
ein  ehrwürdiges  Ansehn  zu  geben.  Immerhin  werden  wir  seine 
Geburt  kaum  sehr  lange  nach  370  ansetzen  dürfen.  Um  so 
auffälliger  ist  der  überaus  kurze  Zeitraum,  welchen  sein  Brief- 
wechsel umfaßt.  Sehen  wir  ab  von  drei  Briefen,  welche  sämmt- 
lich  an  seinen  Bruder  gerichtet  sind  ^^),  so  weisen  alle  Thatsachen, 
die  sich  überhaupt  chronologisch  fixieren  lassen ,  auf  die  fünf 
Jahre  404 — 408.  Aus  Constantinopel,  wo  Synesios  drei  Jahre 
verweilt  hat,  ist  kein  einziges  Stück  sicher  nachweisbar,  aus 
Alexandria ,  das  ihn  noch  länger  beherbergte ,  nur  eine  ganz 
kleine  Anzahl,  und  diese  scheinen  fast  alle  während  einer  kur- 
zen Reise  entstanden  zu  sein ,  welche  er  Ende  404  nach 
der  Hauptstadt  Aegyptens  unternahm ;  mindestens  neun  Zehntel 
sind  erweislich  in  der  Pentapolis  geschrieben  oder  könnten  es 
doch  sein.  Die  Erklärung  liegt  wohl  darin ,  daß  dem  Heraus- 
geber der  Sammlung  außer  einigen  Briefen,  die  er  meist  von 
dem  Bruder  des  Verstorbenen  erhielt,  nur  das  Journal  vorlag, 
welches  Synesios  nach  seiner  Rückkehr  in  die  Heimath  geführt 
hatte.  Wenn  dieser  schon  in  früherer  Zeit  Concepte  zurückbe- 
halten hatte,  so  werden  sie  ihm  wahrscheinlich  auf  seinen  Rei- 
sen abhanden  gekommen  sein  und  konnten  daher  in  seinem 
Nachlaß  nicht  gefunden  werden. 

Nach  dem  oben  Gesagten  lassen  sich  für  die  historische 
Behandlung  des  Briefwechsels  folgende  Regeln  aufstellen. 

1)  Man  wird  so  viel,  wie  möglich,  bestrebt  sein  müssen, 
die  Einzelbriefe,  welche  der  Herausgeber  von  ihren  Empfängern 
erhalten  hat,  von  dem  Inhalte  des  Journals  zu  sondern.  Der 
letztere  ist  daran  kenntlich ,  daß  immer  Gruppen  gleichzeitiger 
Briefe  in  der  Reihenfolge,  wie  sie  geschrieben  sind,  neben  ein- 
anderstehen.  Die  ersteren  wird  man  dort  suchen  müssen ,  wo 
mehrere  Briefe  mit  gleicher  Adresse  sich  unmittelbar  folgen, 
vorausgesetzt  daß  diese  richtig  ist.  Namentlich  die  an  den 
Bruder  gerichteten  Schreiben  dürften  hier  zu  beachten  sein,  ob- 
gleich viele  davon  gewiß  auch  im  Journal  gestanden  haben. 

2)  Dieses  enthielt  zum  Theil  nur  kurze  Auszüge ;  aber  auch 
wo  eine  Epistel  den  Eindruck  der  Vollständigkeit  macht,  ist  es 
möglich  und    wahrscheinlich ,    daß    einzelne  Sätze ,    welche    dem 


*^)  255  d.  ly«)  hi  (b;  ob  coü  TtpeaßuTepo;  [xovov  ctXXa  xat  ffir]  -peaßu- 
TTjc  ypoi  hfiko^,  6  Oöpex'jSrj?  cprjatv. 

*<>)  Epist.  51.  54.  136.  Einer  dieser  Briefe  acheint  seine  erste 
Reise  nach  Alexandria  zu  schildern,  da  der  Pharos  darin  noch  als 
etwas  Neues  und  Fremdes  beschrieben  wird;  die  beiden  andern  spre- 
chen von  seinem  Aufenthalt  in  Athen.  Alle  drei  gehören  wohl  noch 
in  seine  Studienjahre,  sind  also  früher  als  399.     Sievers  S.  375. 


Studien  zu  Synesios.  469 

Verfasser  gleichgiltig  schienen  oder  in  andern  Briefen  Gesagtes 
wiederholten,  vielfach  weggelassen  sind.  Man  wird  daher  nie- 
mals aus  dem  Schweigen  über  gewisse  Gegenstände,  deren  Er- 
wähnung man  nach  den  derzeitigen  Verhältnissen  erwarten  sollte, 
chronologische  Schlüsse  ziehen  dürfen,  weil  wir  nicht  wissen 
können,  ob  das  Journal  den  Brief,  wie  er  abgeschickt  wurde, 
unverkürzt  aufgenommen  hat. 

3)  Die  Adressen  sind  oft  unzuverlässig.  Soweit  sie  Namen 
bieten,  wird  man  ihnen  wohl  meist  vertrauen  dürfen ;  aber  ein 
T(o  dSiXcsü)  oder  itp  auiw  ist  immer  bedenklich,  wo  es  nicht  im 
Inhalt  des  Briefes  seine  Bestätigung  findet. 

Die  Episteln  in  eine  zusammenhängende  Reihe  zu  bringen, 
ist  nur  seit  404  möglich,  wo  das  Journal  anhebt.  Auch  wir 
beginnen  daher  mit  diesem  Jahre  und  wählen  dabei  zum  Aus- 
gangspunkte die  drei  Briefe  127 — 129,  welche  eine  gleichzeitige 
Gruppe  bilden. 

In  dem  dritten  entschuldigt  sich  der  Verfasser  bei  einem 
Freunde  in  Constantinopel ,  Pylaimenes,  daß  dieser  ein  ganzes 
Jahr  lang  keinen  Brief  von  ihm  bekommen  habe.  Die  Schuld 
liege  nicht  an  ihm ;  denn  er  habe  schon  lange  aus  Phykus,  dem 
Hafen  von  Kyrene,  eine  Sendung  abgefertigt.  Das  Schiff  habe 
er  längst  im  Bosporus  gewähnt,  als  er  bei  einer  zufälligen  Reise 
nach  Alexandria  es  dort  ganz  unerwartet  vorgefunden  habe. 
Es  sei  durch  Stürme  von  Kreta  aus  in  die  aegyptischen  Gewäs- 
ser zurückverschlagen  worden.  Dies  thut  dem  Synesios  um  so 
mehr  leid,  als  dadurch  die  Bezahlung  einer  Geldschuld,  die  er 
bei  seiner  Abreise  aus  Constantinopel  bei  dem  alten  Proklos 
contrahiert  hatte,  sich  noch  länger  verzögerte.  Doch  jetzt  sende 
er  die  Summe  und  erbitte  sich  seinen  Schuldschein  zurück.  Da 
unser  Philosoph  zu  wohlhabend  war,  um  einem  hochverehrten 
Freunde  gegenüber  ein  säumiger  Zahler  zu  sein ,  so  wird  er 
jene  Geldsendung  wahrscheinlich  sehr  bald  nach  seiner  Rück- 
kehr in  die  Heimath  abgeschickt  haben.  Dieser  Brief  ist  höch- 
stens einige  Monate  später  geschrieben,  fällt  also  wohl  noch  in 
das  Jahr  404.  Eine  Bestätigung  bietet  das  unmittelbar  vor- 
hergehende Stück,  welches  sich  schon  durch  seine  fragmentarische 
Gestalt  als  Theil  des  Journals  kennzeichnet.  Es  ist  aus  einem 
Trostschreiben  an  einen  Geistlichen  ausgezogen,  welchen  die 
aegyptische  Kirche  in  den  Bann  gethan  hatte.  Es  sei  ihm  mehr 
eine  Ehre  als  eine  Schande,  von  der  Gemeinschaft  der  Gottlosen, 
dem  daE,3oiac  xardÄOYoc ,  ausgestoßen  zu  sein.  Denn  Aegypten 
habe  sich  wieder  einmal  als  Kämpferin  gegen  Gott  erwiesen. 
Dies  kann  sich  wohl  nur  auf  den  Zwist  des  Theophilos  von 
Alexandria  mit  dem  Bischof  von  Constantinopel  beziehen.  Der 
Adressat,  dessen  Namen  leider  verloren  ist,  gehörte  wohl  zu  den 
zahlreichen  Anhängern  des  Chrysostomos ,  welche  nach  dessen 
Verbannung  (20.  Juni  404)  excommuniciert  wurden.     Wenn  Syn- 


470  O.  Seeck, 

esios ,  als  er  selbst  Bischof  war ,  über  den  Streit  anders  ur- 
theilte  oder  doch  zu  urtheilen  vorgab  (206  c) ,  so  spricht  dies 
nicht  dagegen ;  denn  damals  zwangen  ihn  Rücksichten  der  Klug- 
heit ,  den  Patriarchen  von  Aegypten ,  der  sein  Vorgesetzter  ge- 
worden war,  nicht  zu  verletzen.  Auch  dieses  Fragment  weist 
also  auf  das  Jahr  404  hin  und  zwar  auf  den  Sommer  oder 
Herbst  desselben.  Der  erste  Brief  der  Gruppe  endlich  ist  nur 
dadurch  datiert,  daß  er  auf  die  Zeit,  wo  Rufinus  im  Ostreiche 
allmächtig  war  (395),  als  auf  eine  längst  vergangene  zurück- 
weist. Doch  da  Synesios  darin  dem  Euoptios  mittheilt,  als 
Praefect  von  Aegypten  sei  an  die  Stelle  des  Pentadios  der  Lao- 
dikener  Euthalios  getreten,  so  ist  es  sehr  wahrscheinlich,  daß 
auch  diese  Epistel  in  Alexandria  geschrieben  ist.  Denn  wenn 
der  Verfasser  sich  damals  in  seiner  Heimathprovinz  aufgehalten 
hätte,  so  wäre  die  Nachricht  wahrscheinlich  zu  seinem  Bruder 
früher  gedrungen,  da  dieser  meist  in  dem  Hafenorte  Phykus, 
Synesios  selbst  in  dem  binnenländischen  Kyrene  zu  wohnen 
pflegte.  Da  sich  also  für  das  erste  und  dritte  Stück  derselbe 
Ort,  welcher  sonst  in  der  Briefsammlung  sehr  selten  erscheint, 
für  das  zweite  und  dritte  dieselbe  Zeit  nachweisen  läßt,  so  dür- 
fen wir  alle  drei  wohl  als  ein  zusammenhängendes  Fragment 
des  Journals  betrachten. 

Damit  gewinnen  wir  zunächst  eine  Datierung  für  29  und 
30,  welche  an  Pentadios  geschrieben  sind ,  noch  ehe  Euthalios 
ihn  ablöste.  Der  unmittelbar  folgende  Brief  zeigt  uns  Aurelian 
als  Praefectus  Praetorio,  ist  also  gleichfalls  noch  vor  Ende  404, 
wo  er  seinen  Abschied  erhielt,  abgesandt  und  dürfte  den  beiden 
vorhergehenden  gleichzeitig  sein.  Hiernach  scheinen  29  —  31 
eine  Gruppe  zu  bilden;  daß  auch  die  beiden  Fragmente  27  und 
28  mit  dazu   gehören,  ist  möglich,  aber  nicht  zu  erweisen. 

Ein  weiterer  Brief  (4)  ist  durch  die  Verpflichtung  gegen 
Proklos  datiert.  In  der  humoristischen  Schilderung  einer  höchst 
gefahrvollen  Seereise  von  Alexandria  nach  Kyrene  schreibt  Syn- 
esios (163  b):  I/Xaov,  oüx  si  T£{)vr||oijxr^v,  aXX'  si  6  Opa|  aTio- 
oTcpr,aoiTo  Twv  ^(pr^ijLaTojv  ,  ov  xal  otTro^ctvojv  av  -if^a)^uvo[xr^v.  Er 
befindet  sich  folglich  auf  der  Heimkehr  aus  Contantinopel ,  die 
er  freilich  durch  einen  zweijährigen  Aufenthalt  in  Alexandria 
unterbrochen  hatte.  Der  Brief  steht  allein  und  ist  an  Euoptios 
geschrieben,  gehört  also  wohl  nicht  zum  Journal. 

Es  bleibt  uns  nur  noch  übrig,  die  Briefe  an  die  byzantini- 
schen Freunde  aufzusuchen,  welche  Synesios  dem  nach  Aegypten 
zurückverschlagenen  Schiff'e  anvertraut  hatte.  Daß  einer  davon 
an  seinem  Wohlthäter  Aurelian  gerichtet  war,  kann  wohl  kaum 
bezweifelt  werden ;  wahrscheinlich  ist  es  derselbe,  den  wir  eben 
erst  besprochen  haben  (31).  Zwei  andere  lassen  sich  mit  voller 
Sicherheit  bestimmen,  weil  der  Schreiber  darin  ausdrücklich 
sagt,  daß  er  erst  kürzlich  von  seiner  Gesandtschaftsreise  in    die 


Studien  zu  Synesios.  471 

Heimath  zurückgekehrt  sei;  es  sind  die  an  Pylaimenes  (61)  und 
an  Troilos  (123).  Von  diesen  steht  der  erste  allein,  der  zweite 
scheint  zu  einer  Gruppe  zu  gehören.  Denn  daß  die  unmittel- 
bar folgende  Epistel  an  Hypatia  gleichzeitig  ist,  verräth  sich 
schon  darin,  daß  sie  mit  demselben  Homercitat  beginnt.  Ueber- 
dies  redet  sie  viel  von  dem  Kriege,  den  auch  das  Schreiben  an 
Pylaimenes  erwähnt.  Wahrscheinlich  hat  dasselbe  Schiff,  wel- 
ches dem  Aurelian,  Troilos  und  Pylaimenes  Botschaft  von  ih- 
rem libyschen  Freunde  brachte,  auch  den  Brief  an  die  ägyptische 
Philosophin  mit  sich  geführt;  denn  auf  der  Seefahrt  nach  Con- 
stantinopel  pflegte  man  Alexandria  anzulaufen.  Dort  hielt  sich 
um  dieselbe  Zeit  auch  Euoptios  auf  (epist.  4) ;  die  Epistel,  welche 
ihm  die  neuesten  Kriegsereignisse  mittheilt ,  dürfte  also  wohl 
gleichfalls  zu  dieser  Sendung  gehört  haben  (122).  Etwas  später 
ist  125,  wo  die  weiteren  Fortschritte  der  in  Libyen  eingefalle- 
nen Barbaren  berichtet  werden ;  doch  steht  auch  dieses  Stück 
den  vorhergehenden  122  — 124  zeitlich  nahe  genug,  um  mit  ih- 
nen zu  einer  Gruppe  vereinigt  zu  werden. 

39  bietet  folgendes  Fragment : 

T(j)  dScXcpo). 

'  EXxsi  fis  TTOtpa  OS  Tid^o?  xai  X9^^^'  i^'^v&avofAai  tolvuv,  si 
TTspijJLSVsic  -^^ovia. 

Euoptios  befand  sich  also  an  einem  Orte ,  wohin  Synesios 
zu  reisen  gedachte ,  beabsichtigte  aber ,  ihn  bald  zu  verlassen, 
vielleicht  noch  vor  der  Ankunft  seines  Bruders.  Dies  paßt  ge- 
nau auf  den  Herbst  404.  Damals  ging  unser  Philosoph  nach 
Alexandria,  wo  Euoptios  kurz  vorher  gewesen  war;  doch  da  ihm 
bald  darauf  der  Statthalterwechsel  in  Aegypten  brieflich  ge- 
meldet wurde  (127),  muß  er  jedenfalls  vor  Synesios  abgereist 
sein.  Da  jene  kurzen  Zeilen  gewiß  nicht  als  Einzelbrief  auf- 
bewahrt worden  sind,  also  nur  aus  dem  Journal  geschöpft  sein 
können,  so  müssen  wir  erwarten,  daß  die  vorhergehenden  und 
folgenden  Stücke  gleichzeitig  sind,  und  bei  38  trifft  das  sicher 
zu,  da  der  Brief  uns  den  Aurelian  noch  im  Amte  zeigt.  Zwei- 
felhafter sind  die  chronologischen  Indicien  der  drei  Episteln, 
welche  unserm  Fragment  nachfolgen  (40  —  42);  doch  auch  bei 
ihnen  spricht  einige  Wahrscheinlichkeit  für  das  Jahr  404.  42 
ist  an  Kledonios  gerichtet,  der  in  der  Pentapolis  Civilprocesse  zu 
entscheiden  hat ;  er  scheint  also  der  Praeses  der  Provinz  zu  sein. 
Diese  Würde  bekleidete,  wie  wir  später  zeigen  werden,  405 — 406 
Marcellinus,  406-407  Gennadios,  407 — 408  Andronikos;  mit- 
hin bleiben  für  Cledonios  nur  die  Jahre  404-405  und  408 — 409 
übrig.  40  trägt  die  Adresse  des  Uranios,  der  nach  dem  Inhalt 
des  Briefes  jedenfalls  ein  Krieger,  wahrscheinlich  der  Dux  Li- 
byarum  war.  In  diesem  Amt  ist  seit  Ende  404  Cerealis  nach- 
weisbar,   406 — 407    Anysios,    407 — 408    Innocentius;    Uranios 


472  0.  Seeck, 

kann  also  nur  vor  dem  Winter  404  oder  nach  Mitte  408  com- 
mandiert  haben,  falls  wir  ihn  nicht  etwa  zwischen  Cerealis  und 
Anysios  einschieben  wollen.  Vielleicht  ist  dieser  Gruppe  auch 
noch  43  zuzuzählen,  woraus  dann  folgen  würde,  daß  auch  102 
in  dieselbe  Zeit  gehört ;  denn  beide  sind  Empfehlungsbriefe  für 
denselben  Mann  und  diesem  bei  derselben  ßeise  mitgegeben. 

Die  Episteln ,  welche  zwischen  der  Abreise  des  Synesios 
aus  Alexandria  im  Frühling  404  und  seiner  Rückkehr  dorthin 
im  Herbste  desselben  Jahres  liegen ,  gruppieren  sich  also  fol- 
gendermaßen: 4.  27  —  31.  61.  122—125.  38—43.  102.  127— 
129.  Darunter  sind  nur  drei  Einzelbriefe;  die  übrigen  17  ste- 
hen in  Gruppen  zusammen. 

An  die  Alexandrinischen  Briefe  127- — 129  schließen  sich 
wohl  die  beiden  kleinen  Stücke  74  und  75  an.  Das  zweite 
bittet  den  Nikandros  um  seine  Fürsprache  für  den  Schwager  des 
Synesios,  namentlich  in  den  Processen,  welche  er  vor  Anthemios 
zu  führen  habe.  Der  Empfohlene  unterstand  als  Leibwächter 
der  richterlichen  Competenz  des  Magister  Officiorum.  Da  An- 
themios dieses  Amt  spätestens  Anfang  Januar  405  niederlegte, 
um  an  Stelle  des  Aurelianus  die  Praefectur  zu  übernehmen, 
muß  der  Brief  früher  geschrieben  sein.  Beziehen  wir  diese  Da- 
tierung auch  auf  die  vorhergehende  Epistel,  so  kann  der  Xo^o? 
aTTr/oupYTic,  welchen  Synesios  mit  ihr  zugleich  dem  Pylaimenes 
überschickt,  nur  der  Dion  gewesen  sein.  Denn  da  er  die  Eede 
TTjC  ay.pißoöc  £p7aaiac  nennt,  so  kann  er  nicht  den  Xo^oc  Tispl 
ivuiTVioJv  meinen,  welchen  er  in  einer  Nacht  fertiggestellt  hatte 
(293  a).  Beide  Werke  wurden  zugleich  herausgegeben  (290b), 
nicht  sehr  lange  nach  der  Gesandtschaftsreise  (293  b',  de  insomn. 
148  c),  aber  nicht  mehr  in  Alexandria,  da  der  Verfasser  sie  von 
einem  Briefe  (154)  begleitet,  der  dort  weilenden  Hypatia  über- 
schickt, nicht  persönlich  übergibt.  Doch  da  er  aus  Libyen,  wie 
er  ausdrücklich  sagt,  nur  ep.  61  an  Pylaimenes  geschrieben 
hatte,  ehe  er  wieder  in  die  Hauptstadt  Aegyptens  zurückreiste, 
so  muß  ep.  74  gleichzeitig  mit  154  nach  seiner  zweiten  Heim- 
kehr abgesandt  sein. 

In  den  letzten  zwölf  Briefen  der  bisher  besprochenen  Reihe 
(38 — 43.  127—129.  154.  74.  75)  ist  vom  Kriege  nur  noch  in- 
sofern die  Rede  ,  als  dem  Uranios  geschrieben  wird ,  er  könne 
das  von  Synesios  geschenkte  Pferd  bei  dem  Triumphe  benutzen, 
der  ihm  wegen  seiner  libyschen  Siege  bevorstehe  (40).  Ihm 
hatte  man  also  wohl  den  Frieden  zu  danken,  welchen  der  neue 
Dux  Cerealis  bei  seiner  Ankunft  vorfand  (p.  264  d).  Doch  bald 
darauf  erklingen  wieder  die  Episteln  unseres  Philosophen  von 
Kriegsgeschrei  und  von  Klagen  über  die  Feilheit  und  Untüch- 
tigkeit  des  Feldherrn.  In  130,  132,  133  und  134  redet  er 
davon,  daß  Kyrene  selbst  von  den  Barbaren  bedroht  ist.  Sie 
gehören  also  zusammen  und  zwar,    wie    133    mit   Nennung    des 


Studien  zu  Synesios.  473 

Consulates  angibt,  in  den  ersten  Anfang  des  Jahres  405.  An 
Pylaimenes  schreibt  unser  Philosoph  134,  er  habe  ihm  kürzlich 
(rptüT^v)  durch  Diogenes  eine  Botschaft  übersandt  und  auch  an 
seine  andern  Freunde  in  Constantinopel  ein  ganzes  Bündel  Briefe 
hinzugefügt.  Eiai  os  ouc  Trspi  icAsiarou  TuoioufxaL  irap'  ejxoü 
7:poa£ipY]a^ai,  6  Trarr^p  IlpoxXoc,  Tpucpojv  6  irap'  yjjxTv  ap^a?,  ^ljjl- 
irXi'xioc  y^al  dvYjp  xal  ap)(a)V  aya^oc  xai  cpiXo?  Ijxoc.  Die  Liste 
ist  unvollständig,  aber  wohl  nur  durch  Schuld  der  Abschreiber; 
wahrscheinlich  ist  vor  Tryphon  in  Folge  der  gleichen  Anfangs- 
buchstaben der  Name  des  Troilos  ausgefallen.  Denn  ein  Schrei- 
ben, das  ihm  Diogenes  bei  der  gleichen  Gelegenheit  überbracht 
hat,  liegt  uns  noch  vor  (118).  Im  Uebrigen  ist  von  den  hier 
genannten  Briefen  nur  der  an  Proklos  verloren  gegangen ;  die 
erhaltenen  sind  119  an  Tryphon  (vgl.  S.  466),  130  an  Simpli- 
cius,  131  an  Pylaimenes.  An  die  Gruppe  130  — 134  schließen 
sich  also  nach  vorne  noch  118  und  119  an,  denen  man  viel- 
leicht auch  117  hinzuzählen  darf.  Diese  Epistel  ist  nach  Alexan- 
dria gerichtet  und  zwar  zu  einer  Zeit,  wo  Synesios  mit  dem 
Praefecten  von  Aegypten  keine  persönlichen  Beziehungen  unter- 
hielt; sie  würde  also  gut  in  das  Jahr  405  passen,  in  welchem 
der  ihm  verhaßte  Euthalios  das  Amt  bekleidete  (127).  Endlich 
darf  man  die  Serie  130—134  wohl  auch  noch  durch  135  ver- 
vollständigen. Hier  wird  Arbazakios  6.  ixixpu)  irpotspov  Su- 
vc.-rs'jaac  genannt.  Dieser  Mann  scheint  eine  Creatur  der  Eu- 
doxia  gewesen  zu  sein ;  jedenfalls  entging  er  durch  ihre  Für- 
sprache einem  Hochverrathsprocesse  wegen  schlechter  Kriegfüh- 
rung gegen  die  Isaurer  ^^).  Mithin  dürfte  seine  Süvaaisia  mit 
dem  Tode  der  Kaiserin  (6.  Oct.  404)  geendet  haben;  sie  lag 
also  Anfang  405,  als  die  Briefe  130  — 134  geschrieben  wurden, 
wirklich  nur  wenige  Monate  zurück. 

Zur  Zeit  dieser  Episteln  war  Euoptios  in  Phykus  (p.  268  c), 
während  Synesios  in  und  bei  Kyrene  die  Kriegsereignisse  beob- 
achtete.    In  der  Gruppe  106 — 115    finden    wir    die    Brüder    an 


^^)  Zos.  V  25,  4.  Die  Chronik  des  Marcellinus  setzt  nicht  nur 
die  Kämpfe  des  Arbazakios,  sondern  aucli  den  Angriff  der  Isaurer  ins 
Jahr  40.5.  Doch  daß  dies  falsch  ist,  unterliegt  keinem  Zweifel  ;  denn 
schon  im  Sommer  404,  als  Chrysostomos  in  die  Verbannung  ging,  wa- 
ren sie  in  Cappadocien  eingefallen  (Chrysost.  epist.  14,  2  ff.  =  Migne 
Gr.  52  p.  614  ff).  Ueberdies  hat  Eunapios,  dem  Zosimos  hier  folgt, 
alle  diese  Ereignisse  mit  durchlebt.  Wenn  er  behauptet,  die  Kaiserin 
habe  sich  durch  .arbazakios  bestechen  lassen ,  so  mag  das  Klatsch 
sein  ;  doch  ob  sein  Proceß  vor  oder  nach  ihrem  Tode  stattfand  ,  da- 
rüber konnte  er  sich  unmöglich  täuschen.  Sein  Zeugnis  ist  also 
durchaus  glaubwürdig  und  das  um  so  mehr,  als  es  bei  Marcellinus 
sehr  oft  vorkommt,  daß  er  die  Ereignis.se  unter  falschen  Jahren  be- 
richtet. 


474  O.  Seeck, 

denselben  Orten  ^^)  und  zugleich  die  militärische  Lage  der  Pro- 
vinz ziemlich  unverändert  (107.  108.  109.  113).  Auch  auf  die 
Veränderungen  am  Hofe  des  Arcadius,  welche  durch  das  frühe 
Ende  der  Kaiserin  herbeigeführt  wurden,  scheint  110  wieder 
anzuspielen.  Hier  heißt  es:  6  ^aofidcaio;  'lojavvTiC  jxixpov  sittsTv 
£V  tot?  autoT?  soTiv.  —  auico  xs  yap  dvsTrcti  ra  ßotaiXctoc  wia 
xoil  Tzpo  TOüTwv  Tj  Yvcufir^  )^prjai>oit  Trpoc  o  ti  Ssoito.  Wenn  Syn- 
esios  schreibt,  Johannes  befinde  sich  noch  in  derselben  Macht- 
stellung (iv  loTc  auToTc)  wie  früher ,  so  folgt  daraus ,  daß  man 
erwartet  hatte,  er  werde  sie  verlieren.  Nun  war  ein  Mann  die- 
ses Namens  404  Comes  sacrarum  largitionum  ^^) ;  er  hatte  bei 
Eudoxia  in  so  hoher  Gunst  gestanden,  daß  man  sogar  flüsterte, 
er  sei  der  Vater  ihrer  Kinder  (Zos.  V  18,  8).  Begreiflicher 
Weise  rechnete  man  bei  ihrem  Tode  auf  seinen  Sturz  und  war 
sehr  erstaunt,  als  er  seine  Gewalt  über  den  Kaiser  behauptete. 
Nach  allen  diesen  Kennzeichen  würde  man  geneigt  sein  106  — 
115  unmittelbar  an  130 — 135  anzuschließen,  ja  vielleicht  gar, 
sie  dieser  Gruppe  voranzustellen ,  wenn  nicht  zwei  Stellen  auf 
einen  längeren  Zwischenraum  hindeuteten.  Aus  132  p.  268  c 
ergibt  sich,  daß  Synesios  damals  nur  ein  Kind  besaß;  dagegen 
redet  er  108  von  seinen  Traioia  im  Plural.  An  diesem  Orte 
wird  es  Zeit  sein,  die  Familienverhältnisse  des  Philosophen  zu 
besprechen,  da  sie  hier  zum  ersten  Male  für  die  Chronologie 
seiner   Briefe  Bedeutung  gewinnen. 

Synesios  besaß  drei  Söhne  (89.  126),  von  denen  die  bei- 
den jüngsten  Zwillinge  waren  (53).  Seine  Ehe  war  durch  den 
Bischof  Theophilos  eingesegnet  (p.  248  d),  also  in  Alexandria 
geschlossen ,  und  dort  hatte  er  auch  seine  Kinder  —  nicht  nur 
das  älteste  —  gezeugt  (18).  Da  er  Anfang  405  nur  einen 
Sohn  hatte  und  später  nicht  mehr  nach  Aegypten  zurückgekehrt 
scheint ,  läßt  sich  dies  wohl  nur  durch  folgende  Combination 
erklären.  Als  Synesios  im  Frühling  404  nach  Libyen  segelte, 
hatte  er  seine  Frau  nicht  bei  sich;  denn  in  der  Schilderung 
seiner  gefährlichen  Seefahrt  (4)  ist  viel  von  den  Weibern  auf 
dem  Schifie  die  Rede,  ohne  daß  die  ihm  am  nächsten  Stehende 
mit  einem  Wort  erwähnt  würde.  Wahrscheinlich  hatte  er  sie 
zurückgelassen,  weil  sie  hochschwanger  oder  erst  kürzlich  nie- 
dergekommen war,  und  seine  schnelle  Rückreise  nach  Alexandria 
im  Laufe  desselben  Jahres  dürfte  wohl  den  Zweck  gehabt  ha- 
ben, sie  in  ihre  neue  Heimath  abzuholen.  Bei  diesem  kurzen 
Aufenthalt  in  Aegypten  im  Herbst  404  können  die  Zwillinge 
gezeugt  sein,  welche  dann  im  Sommer  405  geboren  wurden. 


52j  Dies  ist  114  ausdrücklich  gesagt,   106  und  109    zeigen   wenig- 
stens, daß  ihre  Aufenthaltsorte  einander  nahe  benachbart  waren. 
53)  Pallad.  dial.  3  Migne  Gr.  47  S.   14. 


Studien  zu  Synesios.  475 

Dieser  Auffassung  stehen  aber  zwei  Schwierigkeiten  im 
Wege.  Erstens  sagt  Synesios  im  Dion,  dalS  er  nach  einer  gött- 
lichen Verkündigung,  wahrscheinlich  durch  einen  Traum,  die 
Geburt  seines  ersten  Sohnes  im  nächsten  Jahre  (si?  vswra)  er- 
warte (p.  58c.  vgl.  41c).  Nun  ist  dies  Buch,  wie  wir  oben 
sahen,  Ende  404  herausgegeben.  Danach  müßte  man  denken, 
daß  die  Frau  des  Philosophen  erst  405  zum  ersten  Male  nieder- 
kam, was  nach  dem  eben  Gesagten  unmöglich  ist.  Doch  da  er 
selbst  das  Werk  ein  sehr  genau  durchgefeiltes  [tt^z  d'/piiSou?  £p- 
YGcaiac  74)  nennt,  so  wäre  es  wohl  denkbar,  daß  es  schon  403 
in  der  Hauptsache  fertig  war,  und  er  nur  durch  die  Kriegsge- 
fahren, welche  ihn  während  des  Jahres  404  fortdauernd  in 
Athem  hielten ,  nicht  dazu  gelangte ,  die  letzte  Hand  daran  zu 
legen. 

Wie  der  Dion  auf  einen  späteren  Ansatz  für  die  Geburt 
der  Söhne  hinweist .  so  die  Hymnen  auf  einen  früheren.  Das 
dritte  Stück  ist  geschrieben,  nachdem  der  Dichter  erst  kürzlich 
von  seiner  Gesandtschaftsreise  nach  Libyen  zurückgekehrt  war, 
und  dem  entsprechend  bittet  Simplicius  Ende  404  oder  Anfang 
405  um  eine  Sammlung  von  Poesien  des  Synesios,  „an  denen 
nichts  zu  loben  ist  als  der  Inhalt"  (p.  266  a).  Offenbar  sind 
damit  jene  geistlichen  Lieder  gemeint.  Gleichwohl  betet  der 
Verfasser  in  dem  achten: 

Yvcorav  ts  auvtopiBa 

Da  auf  den  ältesten  Sohn  Zwillinge  folgten,  kann  Synesios  ein 
„  Kinderpaar "  nur  besessen  haben ,  nachdem  einer  von  den 
dreien  gestorben  war.  Doch  damit  ist  es  auch  bewiesen,  daß 
der  achte  Hymnus  nicht,  wie  der  dritte,  schon  404  geschrieben 
sein  kann,  also  für  unsere  Frage  gar  nicht  in  Betracht  kommt. 
Das  Liederbuch  muß ,  so  klein  es  ist ,  doch  in  zwei  Abthei- 
lungen erschienen  sein,  von  denen  die  spätere  dem  Ende  des 
Jahres  406  angehört. 

Denn  die  Zeit,  in  welcher  Synesios  zwei  Kinder  besaß, 
war  nur  eine  sehr  kurze.  In  einer  Epistel,  welche  zugleich  mit 
der  Uebernahme  des  Bisthums  (Anfang  407)  oder  unmittelbar  vor- 
her geschrieben  ist  (10),  beklagt  er  sich,  daß  ihm  seine  Alexau- 
drinischen  Freunde  gar  keine  Briefe  zukommen  lassen,  um  ihn 
in  seinem  Unglück  zu  trösten.  'Airaa-£prj|jLai  {i-sra  xuiv  Traioiwv 
xai  rwv  cpiXcüv  xal  tyj;  Trapa  Travtajv  suvoiac.  Und  in  einem 
wenig  späteren  Briefe  (16)  heißt  es:  xaxa  «xr/p^v  \is  oaizay^ 
Kov  Traioiwv  Ttov  aTrsXUovrojv  r^  lLyr^lxr^.  Aus  diesen  Stellen  er- 
gibt sich,  daß  er  mindestens  zwei  Söhne  sehr  bald  nach  einan- 
der verloren  hat  und  das  zwar  um  dieselbe  Zeit,  wo  er  in  den 
geistlichen  Stand  eintrat.  An  einem  anderen  Orte  (p.  196b) 
sagt  er  denn  auch,  daß  der  Tod  des  einen  ungefähr  mit  seinem 
Einzug  in  seinen  Bischofssitz  Ptolemais  zusammenfiel    (oütoj  tti- 


476  0.  Seeck, 

xpoTc  r^\la.c,  tq  ttoXi?  £7ri[5a~Yjp(oi;  llsviasv).  Wenn  er  in  dieser 
Rede  (p.  196  c)  und  in  einem  gleichzeitigen  Briefe  (p.  226  d)  nur 
von  dem  liebsten  seiner  Söhne  spricht  und  des  andern  gar  nicht 
gedenkt,  so  ist  dies  psychologisch  wohl  erklärlich.  Denn  wer 
zuerst  ein  einjähriges  Kind  verliert ,  denn  ein  zweiundeinhalb- 
jähriges,  das  sprechen  kann  und  schon  deutliche  Zeichen  seiner 
Individualität  gegeben  hat,  der  ist  wohl  in  der  Lage,  über  dem 
zweiten  größeren  Schmerz  des  ersten  zu  vergessen.  Auch  der 
dritte  Sproß  seines  Blutes  sollte  die  Brüderchen  nicht  lange 
überleben.  Schon  im  Winter  407/8  schied  auch  er  (70.  81. 
126),  dem  Vater  nur  wenige  Monate  vorausgehend. 

Doch  kehren  wir  zur  chronologischen  Bestimmung  der  Briefe 
zurück.  Aus  dem  Gesagten  ergibt  sich,  daß  zwischen  die  Grup- 
pen 130  — 135  und  10(3 — 115  sich  mindestens  die  Epistel  ein- 
schiebt, in  welcher  Synesios  seinem  Bruder  von  der  Zwillings- 
geburt Mittheilung  macht  (53).  Da  diese  nicht  vor  dem  Som- 
mer 405  geschrieben  sein  kann,  so  rückt  die  Serie  106 — 115 
bis  gegen  den  Herbst  hinab.  An  53  schließen  sich  die  Em- 
pfehlungsschreiben für  Gerontios  an  (82 — 86) ,  wie  schon  die 
wörtliche  Uebereinstimmung  des  einen  derselben  (84)  mit  jenem 
Brief  an  dem  Bruder  (53)  beweist.  Daß  sie  zwischen  dem  Som- 
mer 405  und  dem  Winter  406  abgefaßt  sind,  zeigt  in  83  auch 
die  Erwähnung  von  Synesios'  Kindern. 

33,  35,  36  und  37  stehen  vier  Fragmente  dicht  zusam- 
men. Wir  haben  also  hier  ein  Stück  des  Journals  vor  uns  und 
werden  folglich  geneigt  sein,  sie  sowohl  untereinander  als  auch 
mit  den  vorausgehenden  und  folgenden  Briefen  zu  verbinden. 
Doch  kann  diese  Gruppe  nicht  größer  sein  als  32  —  37,  denn 
was  vor  und  nachher  steht,  gehört  erweislich  einer  früheren  Zeit 
an.  Das  Bruchstück  36  lautet:  sy.xaiosxotrifj  [xr^voc  'A^up  6  »xa- 
xapiTT^c  Kocarpixio;  coro  rouTo  i'(hzTo ,  cpaajjLa  /aAcirov  lotov  xs 
xal  6irfj'T|aa{xsvo;.  Die  Meldung,  daß  „der  selige  Castricius  se- 
lig geworden"  d.  h.  gestorben  sei ,  ist  natürlich  kurz  nach  sei- 
nem Tode  niedergeschrieben.  Der  Brief  fällt  mithin  einige  Tage 
nach  dem  16.  Athyr  ==  12.  November.  Synesios  hat  sich  einen 
Paidotribes  gekauft  (32),  besitzt  also  Kinder;  Aurelian  ist  Pri- 
vatmann ,  doch  kann  man  hoffen ,  daß  er  bald  wieder  ins  Amt 
berufen  werde  (34),  und  Anysios  ist  Dux  (37).  Alle  drei  In- 
dicien  passen  auf  die  Jahre  405  und  406.  Denn  obgleich  un- 
ser Philosoph  sagt,  daß  Anysios,  der  sein  Ducat  im  Frühling 
407  niederlegte,  dasselbe  ein  Jahr  bekleidet  habe  (xaraoT.  300  a), 
so  braucht  man  dies  doch  nicht  ganz  streng  zu  interpretieren. 
Es  können  auch  fünfviertel,  ja  selbst  anderthalb  Jahre  gewesen 
sein,  und  in  diesem  Falle  steht  nichts  im  Wege,  den  Beginn 
seiner  Amtsthätigkeit  schon  in  den  November  405  zu  setzen. 
Die  Entscheidung  zwischen  den  beiden  fraglichen  Jahren  geben 
folgende  Momente:    Ende  406,  als  Synesios  überlegte,  ob  er  die 


Studien  zu  Synesios.  477 

Bischofswürde  annehmen  solle,  war  Euoptios  in  Alexandria  (105); 
hier  dagegen  schickt  ihm  sein  Bruder  einen  unbrauchbaren  Skla- 
ven zu  mit  dem  Auftrage,  ihn  zur  See  weiter  zu  befördern 
(32).  Er  befindet  sich  also  in  einem  Hafenorte  Libyens,  wahr- 
scheinlich in  Phykus,  wo  ihn  auch  die  Gruppen  130 — 135  und 
106 — 115  uns  gezeigt  haben.  Weist  schon  dies  auf  das  Jahr 
405  hin,  so  bietet  das  Fragment  an  Anysios  (47)  eine  weitere 
Bestätigung.  Der  Officier  Johannes,  von  dem  hier  gesprochen 
wird,  ist  uns  auch  aus  andern  Briefen  wohlbekannt.  Er  lud 
den  Verdacht  des  Brudermordes  auf  sich,  und  Synesios,  der  ihm 
vorher  nahegestanden  hatte,  lehnte  in  Folge  dessen  jeden  Ver- 
kehr mit  ihm  ab,  bis  er  sich  vor  Gericht  gereinigt  habe.  Da 
in  der  sehr  ausführlichen  Epistel,  welche  diesen  Gegenstand  be- 
handelt (44),  der  Schreiber  mit  keinem  Worte  seiner  Bischofs- 
würde gedenkt,  obgleich  die  Natur  des  Falles  ihn  direkt  dazu 
aufi'orderte,  so  darf  man  wohl  mit  Sicherheit  schließen,  daß  er 
sie  damals  noch  nicht  übernommen  hatte.  Auch  erwähnt  er  (p. 
182  c)  seine  Kinder  noch  als  lebend.  Der  Absagebrief  kann 
also  nicht  später  als  406  angesetzt  werden;  folglich  ist  das 
Schreiben  an  Anysios,  welches  uns  noch  im  November  Johannes 
und  Synesios  im  besten  Verhältnis  zeigt,  schon  405    entstanden. 

Die  Briefe,  welche  zwischen  der  Rückkehr  aus  Alexandria 
im  Herbst  404  und  dem  Ende  des  Jahres  405  liegen ,  folgen 
sich  demnach  in  dieser  Weise:  154.  74.  75.  117 — 119.  130 — 
135.  53.  82  —  86.  106—115.  32—37.  Darunter  sind  nur  zwei 
Einzelbriefe  an  Hypatia  (154)  und  an  Euoptios  (53). 

Die  großen  Ereignisse  des  Jahres  406  sind  der  Bruder- 
mord des  Johannes  und  die  Bischofswahl  des  Synesios ,  und 
beide  scheinen  zeitlich  nicht  sehr  weit  auseinander  zu  liegen. 
Wo  er  dem  Olympios  mittheilt,  daß  er  schon  seit  mehr  als 
sechs  Monaten  schwanke,  ob  er  das  heilige  Amt  übernehmen 
solle,  da  fügt  er  hinzu,  er  weile  fern  der  Heimath  und  fürchte 
im  Falle  der  Ablehnung ,  niemals  dahin  zurückkehren  zu  kön- 
nen (96).  Und  als  er  dem  Mörder  seinen  Absagebrief  schreibt 
(p.  184  b)  und  diesen  dann  bei  Euoptios  rechtfertigt  (50),  da 
ist  er  gleichfalls  außer  Landes  und  scheint  daran  zu  denken, 
daß  seine  Abwesenheit  eine  dauernde  werden  könne.  Es  ist 
sehr  bemerkenswerth,  daß  diejenigen  Episteln,  welche  erweislich 
zwischen  die  Wahl  und  ihre  Annahme  fallen  (44.  50.  2.  96. 
105),  alle  Einzelbriefe  sind  und  in  Anbetracht  des  langen  Zeit- 
raums eine  sehr  kleine  Zahl  bilden.  Es  zeigt  sich  auch  hierin, 
daß  das  Journal  nur  in  Libyen  und  ausnahmsweise  in  Alexan- 
dria geführt  wurde ,  nicht  aber  auf  den  übrigen  Reisen  des 
Synesios.  Da  nun  diejenige,  welche  er  406  unternahm,  minde- 
stens sieben  Monate  und  vielleicht  zehn  oder  eilf  dauerte,  sind 
überhaupt  nur  sehr  wenig  Briefe  aus  diesem  Jahr  erhalten. 
Mit  Sicherheit  lassen  sich  außer  den  fünf    eben    genannten    nur 


478  0.  Seeck, 

noch  vier  nachweisen,  von  denen  zwei  zusammenhängen.  94 
hat  Synesios  eben  erst  erfahren,  daß  die  Feinde  vor  Kyrene  an- 
gelangt sind;  95  haben  sie  auf  seinem  eigenen  Landgut  ihr 
Lager  geschlagen  und  bedrohen  von  dort  aus  die  Stadt.  Der 
Bruder  des  Johannes  lebt  noch  (p.  232  d),  und  unser  Philosoph 
ist  zwar  nicht  in  Kyrene  selbst  (234 d),  aber  doch  in  der  Pro- 
vinz (232  b).  Die  Briefe  scheinen  also  vor  seine  Bischofswahl 
zu  fallen,  aber  doch  wohl  schon  in's  Jahr  406,  da  einer  davon 
an  Anysios  als  Dux  gerichtet  ist.  104  erscheint  Synesios  als 
Führer  einer  Heerschaar  gegen  die  Mauren ,  Johannes  befindet 
sich  in  seiner  Gesellschaft,  steht  aber  schon  im  Verdachte  der 
Blutschuld,  denn  er  wird  6  aXL~Y)pioc  genannt.  78  sind  die 
Ausorianer  schon  geschlagen;  der  Verfasser  verwendet  sich  bei 
Anysios,  der  seine  Stellung  noch  inne  hat,  für  die  Privilegien 
der  siegreichen  Truppen.  Alle  vier  Episteln  erwähnen  Kriegs- 
ereignisse, welclie  zu  demselben  Barbareneinfall  in  Beziehung 
stehen ;  sie  sind  also  nur  durch  einen  kurzen  Zeitraum  von  ein- 
ander getrennt.  Vielleicht  fällt  auch  noch  die  Gruppe  17 — 26 
in  dieses  Jahr ;  jedenfalls  sind  diese  Briefe  nicht  vor  Mitte  405 
und  nicht  nach  Ende  406  geschrieben,  da  sich  Synesios  in  18 
als  Vater  mehrerer  Kinder  bezeichnet.  26  redet  von  den  Wohl- 
thaten,  die  Anthemios,  Praefectus  Praetorio  seit  Ende  404,  der 
Provinz  erwiesen  hat,  18  und  25  von  dem  Einfluß  des  Helio- 
dor,  der  405  bei  dem  Praefecten  von  Aegypten  viel  vermochte 
(117).  Da  aber  Diogenes,  der  Anfang  405  nach  Constantinopel 
gereist  war  (S.  473),  um  sich  gegen  eine  Anklage  zu  verthei- 
digen,  nach  20  (vgl.  18.  19)  schon  wieder  in  die  Pentapolis 
zurückgekehrt  ist  und  dort  ein  militärisches  Amt  bekleidet, 
möchten  wir  diese  Serie  doch  lieber  in  den  Beginn  des  Jahres 
406  als  Ende  405  setzen.  Doch  dies  ist,  wie  gesagt,  zweifelhaft. 
Sehr  viel  reicher  ist  das  Material  für  die  beiden  letzten 
Lebensjahre  des  Philosophen.  Die  Reihe  wird  hier  eröffnet, 
durch  die  schon  oben  (S.  463)  besprochene  Gruppe  6 — 14,  wel- 
'che  von  der  Übernahme  des  Bisthums  und  dem  frischen  Schmerz 
über  die  verstorbenen  Kinder  redet.  Ihr  sind  auch  noch  die 
beiden  Stücke  15  und  16  anzuschließen;  sie  erwähnen  einer 
Krankheit  des  Synesios,  welche  er  selbst  als  Wirkung  seines 
Verlustes  betrachtete.  Es  folgen  die  beiden  Einzelbriefe  60  und 
116,  in  denen  er  mit  einem  früheren  Feinde  Auxentius  Versöh- 
nung sucht.  Denn  wenn  er  in  dem  ersten  sagt,  ehedem  habe 
er  den  Kampf  aufnehmen  dürfen,  jetzt  aber  verböten  es  ihm  die 
heiligen  Gesetze,  so  deutet  er  damit  an,  daß  ihn  seit  kurzem 
die  strengere  Moral  des  geistlichen  Standes  binde.  Etwa  gleich- 
zeitig scheint  die  kleine  Gruppe  62 — 65  zu  sein,  in  der  die 
beiden  Fragmente  63  und  64  wahrscheinlich  demselben  Briefe 
angehören.  Die  Correspondenz  mit  Johannes  über  dessen  Bru- 
dermord wird  hier  fortgesetzt,   und  sie  hatte    wirklich  den  Er- 


Studien  zu  Synesios.  479 

folg,  den  Sünder  zur  Buße  zu  treiben;  denn  ein  Einzelbrief 
(147),  der  einige  Monate  später  sein  dürfte,  lehrt  uns,  daß  er 
Mönch  geworden  ist.  Danach  könnte  man  diese  Serie  auch  in's 
Jahr  406  setzen,  wenn  nicht  in  dem  Ehrendecret  für  den  ab- 
gedankten Praeses  Marcellinus  (62)  Synesios  sich  selbst  als  ts- 
p£u;  bezeichnete.  Der  Inhalt  der  Urkunde  läßt  erkennen ,  daß 
der  Gefeierte  sein  Amt  angetreten  hatte,  als  unter  dem  Ducat 
des  unfähigen  und  bestechlichen  Cerealis  (404 — 405)  das  Mili- 
tärwesen der  Provinz  sich  in  der  äußersten  Zerrüttung  befand, 
daß  aber  später  unter  seinem  Praesidat  der  Sieg  des  Anysios 
(405 — 407),  welchen  die  eine  xaraaraaic  feiert,  erfochten  wurde. 
Er  war  also  jedenfalls  der  Vorgänger  des  Gennadios  und  muß 
demnach  etwa  im  Sommer  406  die  Verwaltung  der  Pentapolis 
niedergelegt  haben  (S.  462).  Das  Decret  kann  sehr  wohl  ein 
halbes  Jahr  nach  seinem  Abgange  erlassen  sein,  aber  kaum  viel 
später ;  wir  werden  es  demnach  noch  in  den  Anfang  von  Syn- 
esios' Episcopat  zu  setzen  haben. 

120.  121  ist  er  schon  Bischof  und  hat  kürzlich  sx  zr^^ 
siipa?  r^Kiipoo  Nachrichten  empfangen.  Da  wir  aus  88  wissen, 
daß  im  Frühling  des  J.  407  Briefe  aus  Constantinopel  zu  ihm 
gelangten,  lassen  sich  die  beiden  Epistehi  in  diese  Zeit  setzen; 
doch  hindert  auch  nichts,  sie  dem  folgenden  Jahre  zuzuschrei- 
ben. Nur  würde  dann  freilich  der  Briefwechsel  an  dieser  Stelle 
eine  ziemlich  große  Lücke  aufweisen ;  denn  die  folgenden  Stücke 
führen  uns  schon  in  die  Statthalterschaft  des  Andronikos,  d.  h. 
in  den  Hochsommer  407  (S.  462). 

76  erstattet  der  Bischof  einen  amtlichen  Bericht  an  Theo- 
philos  von  Alexandria ;  der  Brief  kann  also  407  oder  408  ge- 
schrieben sein.  Für  das  erstere  Jahr  entscheidet  das  folgende 
Stück,  welches  als  Fragment  nicht  wohl  allein  stehn  kann  und 
nach  der  anderen  Seite  keinen  Anschluß  findet.  Es  ist  darin 
von  der  Abreise  des  Anysios  und  dem  Einzüge  des  Andronikos 
die  Kede.  Mit  dessen  Praesidat  beginnt  der  Kampf  gegen 
Beamtenwillkühr  und  Tyrannei ,  welcher  die  letzte  Lebenszeit 
des  Synesios  mit  Bitterkeit  erfüllen  sollte. 

Der  neue  Praeses  hatte  dem  heiligen  Amte  des  Bischofs 
alle  Achtung  bezeugt ,  so  lange  dieser  abwesend  war  ^*) ;  erst 
nach  seiner  Rückkehr  begann  der  Streit.  Ohne  Zweifel  war 
jene  Abwesenheit  des  Synesios  die  Visitationsreise,    über  welche 


^*)  Epist.  79  p.  226  d  xat  'AvBpo'vixos  aTCö'vxoiv  fxev  Tfjfxuiv  ttjv  S'jvafjitv 
eOspccTieuae,  hi  tjv  ob  yiyove  8U  et:'  'AAe^avSpe^as  dyioytixos.  Hieraus  folgt 
nicht,  wie  Sievers  S.  405  annimmt,  daß  Andronikos  durch  Synesios 
selbst  der  Strafe  entzogen  worden  sei ,  sondern  nur  daß  die  Fürbitte 
eines  Bischofs,  wahrscheinlich  des  Vorgängers  unseres  Philosophen, 
ihm  nützlich  gewesen  war. 


480  O.  Seeck, 

er  67  ausföhrlich  an  Theophilos  berichtet.  Denn  dieser  Brief  ist 
kurz  nach  66  abgefertigt  (p.  216c)  und  hier  wird  gesagt,  daß 
der  Schreiber  noch  im  ersten  Jahre  seines  Bisthums  stehe  (p. 
207  a).  An  diese  Epistehi  schlielJen  sich  68  und  69  an.  Dies 
folgt  aus  der  Schilderung  des  Ausorianereiufalls  in  69,  welcher 
in  den  Anfang  von  Andronikos  Statthalterschaft  fiel  (p.  193 a.b. 
201b). 

89  ist  der  Krieg  auf  seiner  Höhe,  und  Synesios  trauert  noch 
um  den  Tod  seiner  beiden  Kinder,  womit  das  Jahr  und  unge- 
fähr auch  die  Jalireszeit  gegeben  ist.  Der  vorhergehende  Brief 
nimmt  Bezug  auf  eine  Sendung  aus  Constantinopel ,  welche  Syn- 
esios im  Frühling  empfangen  hat,  doch  ist  dies  kein  Hindernis, 
ihn  in  den  Hochsommer  oder  selbst  in  den  Herbst  zu  setzen. 
Denn  da  die  Verbindung  mit  der  Hauptstadt  eine  sehr  unregel- 
mäßige und  schlechte  war,  konnte  die  Antwort  leicht  erst  ein 
halbes  Jahr  nach  dem  Empfange  der  Botschaft  abgehen.  Mit 
diesen  beiden  Stücken  ist  wohl  auch  87  zu  verbinden;  die  Worte 
TT^;  Xa/ouar^?  [i£  ttoXscdc  las.sen  sich  kaum  auf  die  Vaterstadt  des 
Synesios  beziehen  —  diese  würde  er  ttjV  £V3Yxouao:v  |ji3  ttoXiv 
nennen  — ;  sie  weisen  also  auf  seinen  Bischofssitz  hin  ^^)  und 
passen  folglich  in  die  Zeit  der  anschließenden  Briefe. 

Die  folgenden  Stücke  sind  alle  erfüllt  von  dem  Schmerze 
des  Bischofs,  daß  er  sich  den  Uebergriffen  und  Grausamkeiten 
des  Andronikos  gegenüber  nur  auf  die  kirchlichen  Machtmittel 
angewiesen  sieht  und  seine  weltlichen  Freunde,  deren  mächtige 
Fürsprache  ihm  sonst  immer  zur  Seite  stand,  ihn  in  diesem 
Kampfe  verlassen  haben.  Noch  unklar  kommt  dieses  Gefühl  in 
56  zum  Ausdruck,  einem  Briefe,  der  sich  durch  seine  falsche 
Adresse  (S.  465)  als  Bestandtheil  des  Journals  keimzeichnet. 
Man  wird  ihn  daher  passend  mit  dem  folgenden  Stück  in  Zusam- 
menhang biingen,  das,  schon  weil  es  eine  Rede,  keine  Epistel  ist, 
aus  der  gleichen  Quelle  geschöpft  sein  muß  (S.  467).  Es  ent- 
hält die  Einleitung  und  Begründung  des  Decrets,  durch  welches 
die  Excommunication  über  den  widerspänstigen  Statthalter  ver- 
hängt wii'd  (58).  Auch  59  kann  dieser  Gruppe  hinzugefügt  wer- 
den-, denn  der  Brief  ist  an  Anysios  gerichtet,  nachdem  er  die 
Pentapolis  schon  verlassen  hatte,  und  redet  von  dem  Kriege,  der, 
als  die  Rede  (57)  gehalten  wurde,  die  Provinz  noch  immer  mit 
Schrecken  erfüllte  (p.  193  b).  Daß  alle  diese  Stücke  noch  in 
das  erste  Jahr  des  Bisthums  fallen,  ergibt  sich  aus  72  p.  219  a, 
doch  dürften  sie  schon  ganz  am  Ende  desselben  liegen  (S.  462). 

Gleichzeitig  mit  59  sind  wahrscheinlich  die  Briefe  79 — 81 
abgesandt.  In  dem  ersten  bittet  Synesios  den  Anastasios,  der 
zwar  sein  Freund,    aber  zugleich  auch  der  besondere  Gönner    des 


^)  Vgl.  p.  227  d  nToXe|j.aiSa  xrjv  Xa/oOdav  {ae  ttoXiv. 


Studien  zu  Synesios.  481 

Andronikos  ist  (227  c),  dessen  Abberufung  herbeizuführen.  Diese 
Forderung  ist  sehr  übel  aufgenommen  worden.  Als  der  Bischof 
wieder  Nachrichten  aus  Constantinopel  erhält,  da  hört  er,  daß 
Anastasios  über  ihn  höchst  ungehalten  sei  und  ihm  in  jeder  Weise 
entgegenwirke.  Der  Brief,  in  dem  er  dem  ungetreuen  Freunde 
darüber  Vorstellungen  macht  (46),  kann  nicht  vor  dem  Frühling 
408  geschrieben  sein.  Denn  erst  als  die  Schiffe  aus  dem  Bos- 
poros  wieder  in  Libyen  einzutreffen  begannen,  kann  Synesios  von 
den  Folgen  einer  Bitte  erfahren  haben,  welche  er  frühestens  im 
Spätherbst  407  stellte.  Daß  79  derselben  Zeit  angehört,  wie  die 
Eede  57 ,  zeigt  die  in  beiden  wörtlich  gleichlautende  Stelle  über 
den  Tod  seines  liebsten  Kindes  (196  c  =  226  d).  Auf  diesen 
kommt  er  auch  in  dem  Briefe  an  Hypatia  (81)  zurück  und  klagt 
zugleich  darüber,  daß  er  den  Ungerechtigkeiten  des  Andronikos 
gegenüber  so  machtlos  sei.  Da  hier  auch  von  der  Angelegenheit 
des  Nikaios  die  Rede  ist,  welche  den  G-egenstand  von  80  bildet, 
so  darf  es  als  sicher  gelten,  daß  56 — 59  und  79 — 81  sich  un- 
mittelbar an  einander  schließen. 

In  den  Frühling  408  führt  uns  der  Einzelbrief  126  und 
die  gleichzeitige  G-ruppe  70 — 73;  denn  70  theilt  Synesios  dem 
Proklos  mit,  daß  zu  den  Leiden,  welche  ihn  im  vergangenen 
Jahre  getroffen  hätten,  im  jüngst  verflossenen  Winter  der  Tod  seines 
letzten  Sohnes  hinzugetreten  sei,  und  von  demselben  Schicksals- 
schlage berichtet  auch  126.  Im  Frühling  407  war  er  erstaunt, 
mit  der  Sendung  aus  dem  Bosporos  nicht  den  üblichen  Brief  von 
Pylaimenes  zu  erhalten  (88).  Jetzt  weiß  er,  daß  dieser  in 
Isaurien  gewesen  ist ,  aber  sich  wieder  zur  Heimkehr  rüstet 
oder  sie  schon  angetreten  hat.  Er  sendet  daher  sein  Schreiben 
(71)  in  einem  Exemplar  nach  Seleucia,  in  einem  anderen  nach 
Constantinopel.  72  enthält  das  zweite  Excommunicationsdecret 
gegen  Andronikos.  Die  Vollziehung  des  ersten  war  aufgeschoben 
worden,  da  der  Sünder  Reue  geheuchelt  und  Besserung  verheißen 
hatte.  Da  diese  nicht  eingetreten  war,  wird  jetzt,  einige  Monate 
später,  der  Bann  erneuert.  73  verfolgt  wieder  den  Zweck,  die 
Abberufung  des  Statthalters  in  Constantinopel  zu  erwirken. 

Hier  schließen  sich  der  Einzelbrief  5  und  die  Serie  45 — 49 
an.  Daß  die  letztere  später  ist,  als  die  vorherbesprochene,  ergibt 
sich  namentlich  aus  48.  Denn  in  diesem  Briefe  ist  Synesios  schon 
sicher  darüber  unterrichtet,  daß  Pylaimenes  aus  Isaurien  nach 
Constantinopel  zurückgekehrt  ist.  Auch  scheint  die  Absetzung 
des  Andronikos  glücklich  durchgesetzt  zu  sein;  der  Bischof  fließt 
wieder  vom  Lobe  des  Anthemios  über  (47.  49),  den  er  kurz  vor- 
her für  die  Schandthaten  seines  Feindes  mitverantwortlich  ge- 
macht hatte  (73),  und  wenn  er  an  Theotimos  schreibt,  er  möge 
auch  Petros  unter  diejenigen  rechnen,  welchen  die  Pentapolis 
zürne  (apii>[isi  y.  ai  OsTpov  opY/jv  IlcV-aTCoXsa);  47),  so  folgt  doch 
daraus,    daß    andere  Feinde    der  Provinz   zur  Rechenschaft  gezo- 

Philologus  LII  (N.  F.  Vi),  3.  31 


482  0.  Seeck, 

gen  wurden.  Daß  der  vorhergehende  Brief  an  den  Gönner  des 
Andronikos  (46)  nicht  vor  dem  Frühling  408  abgefaßt  sein  kann, 
haben  wir  schon  S.  481  gesehen;  doch  hindert  auch  nichts,  ihn 
in  den  Sommer  zu  setzen.  Ihm  voran  steht  ein  Fragment  (45), 
das  man  nur  mit  dieser  Gruppe  in  Zusammenhang  bringen  kann, 
da  44  sicher  einer  früheren  Zeit  angehört  (S.  477).  Dasselbe 
lautet;  AuTiouaL  ttjv  IxxXr^atav  aXAdtpiot  irovr^poi*  oiaßr^Ot  xax 
auTüiV  •  Ol  -iTaTTaXoi  ^ap  TraxTaXotc  sxxpouovrai.  Von  diesen 
schlechten  Fremdlingen,  welche  die  Earche  schädigen,  handelt  aus- 
führlicher der  Einzelbrief  5.  Es  ist  ein  Decret  des  Bischofs  an 
seine  Geistlichkeit,  worin  er  sie  anweist,  Eunomianischen  Send- 
lingen  aus  Constantinopel  entgegenzutreten. 

Die  letzten  Briefe  des  Synesios,  welche  sich  chronologisch 
bestimmen  lassen,  sind  endlich  90 — 93.  Andronikos  ist  von  einer 
Strafe  bedroht,  welche  selbst  seinem  ehemaligen  Feinde  zu  hart 
erscheint  und  dessen  Fürbitte  hervorruft  (90).  Euoptios  soll  in 
das  Decurionenalbum  von  Kyrene  eingetragen  werden,  imd  sein 
Bruder  bittet  den  Hesychios,  davon  abzustehen  (93).  Da  die 
Aufsicht  über  die  Municipalsenate  dem  Statthalter  zustand,  haben 
wir  in  jenem  offenbar  den  Nachfolger  des  Andronikos  zu  erblicken. 
Diesen  Briefen  könnte  sich  vielleicht  noch  derjenige  anschließen, 
in  welchem  der  Brudermörder  Johannes  als  Mönch  erscheint 
(147) ;  doch  ist  dessen  Zeit  nur  insofern  sicher  zu  bestimmen, 
als  er  nicht  vor  Mitte  407  fallen  kann  (S.  479). 

Was  noch  übrig  bleibt  (1.  3.  51.  52.  54.  55.  97—103. 
136 — 153.  155 — 159),  sind  alles  Einzelbriefe,  deren  Zeit  gar 
nicht  oder  doch  nur  sehr  ungenau  zu  bestimmen  ist.  Wenn 
Synesios  157  schreibt,  daß  im  Winter  der  Schnee  die  Wege  un- 
gangbar mache,  so  wird  man  dies  freilich  kaum  auf  Libyen  be- 
ziehen dürfen;  man  wird  also  den  Brief  in  die  Zeit  seines  Auf- 
enthaltes in  Constantinopel  setzen  können.  Doch  ist  es  nicht 
ausgeschlossen,  daß  er  in  seinen  früheren  Lebensjahren  auch  ir- 
gend ein  anderes  nördliches  Land  besucht  habe.  Das  dem  Ni- 
kandros  zugeschickte  Werk,  welches  rhetorisch  ist,  aber  doch  viel 
Philosophisches  in  sich  aufgenommen  hat,  könnten  die  Aiy^tttioi 
sein ,  in  welchem  Falle  epist.  1  etwa  dem  J.  402  angehören 
würde.  Die  Briefe,  welche  von  seinem  Aufenthalt  in  Athen  reden 
(54.  136),  wird  man  am  passendsten  der  Studienzeit  des  Philo- 
sophen (vor  400)  zuschreiben;  doch  da  er  in  dem  einen  von 
einem  Ssivov  redet,  dem  er  durch  die  Eeise  entgehen  wolle,  so 
ist  es  auch  möglich,  daß  sie  gleich  nach  seiner  Bischofswahl 
(406)  stattgefunden  hat.  Denn  wo  er  seine  lange  Bedenkzeit  zu- 
brachte, ehe  er  die  Würde  annahm,  ist  uns  unbekannt  (S.  477). 
Soweit  das  Journal  reicht,  stehen  wir  auf  festem  Boden;  wo  es 
versagt,  sind  nur  unsichere  Combinationen  möglich.  Wir  stellen 
leichterer  Uebersicht  wegen  die  Briefe  der  fünf  Jahre,  welche  es 
umfaßt,  in  chronologischer  Folge  zusammen. 


Studien  zu  Synesios.  483 

404. 
4.  27— 3J.    61.    122—125.    38—43.    102.   127—129.  154. 
74.   75;  im  Ganzen  24  Briefe. 

405. 
117—119.  130—135.  53.  82—86.   106—115.  32—37;  im 
Ganzen  30  Briefe. 

406. 
17—26.  94.  95.   104.  78.  44.   50.  2.  96.   105;    im  Ganzen 
19  Briefe. 

407. 

6—16.  60.  116.  62—65.  120.  121.  76.  77.  66—69.  87— 
89.  56—59.  79—81;  im  Ganzen  32  Briefe. 

408. 

126.  70  —  73.  5.  45—49.  90  —  93.  147;  im  Ganzen  16 
Briefe. 

Bei  36  Briefen  bleibt  die  Zeit  unbestimmt;  die  große  Mehr- 
zahl (23)  stehen  am  Ende  der  ganzen  Sammlung  alle  bei  ein- 
ander; denn  hier  hatte  der  Herausgeber  die  meisten  Einzelbriefe 
(24)  hingestellt.  Von  diesen  finden  sich  außerdem  fünf  am  An- 
fang und  19  durch  das  übrige  Buch  zerstreut  (44.  50 — 55.  60. 
61.  78.  98  —  105.  126).  Der  Rest  von  111  Briefen  und  Brief- 
fragmenten ist  mit  größerer  oder  geringerer  Wahrscheinlichkeit 
auf  das  Journal  zurückzuführen. 

Um  das  Nachschlagen  zu  erleichtem,  fähren  wir  die  Briefe 
auch  in  der  überlieferten  Reihenfolge  auf  imd  fügen  jedem  sein 
Datmn  und  die  Zahl  der  Seite,    wo  dasselbe  motiviert  ist,    hinzu. 

1  (Ende  402?  S.  482).  2  (Ende  406  S.  477).  3  (unbestimmt). 
4    (Frühling  404    S.  470).      5  (Sommer  408  S.  482).      6-16  (Anftmg 

407  S.  478).  17—26  (Ende  405  oder  Anfang  406  S.  478).  27—31 
(Frühling  oder  Sommer  404  S.  470).  32—87  (Ende  405  S.  476),  38 
—43  (Sommer  404  S.  471).     44  (Mitte  406  S.  477).      45—49  (Sommer 

408  S.  481).  50  (Mitte  406  S.  477).  51.  52  (unbestimmt,  vgl.  S.  468). 
53  (Sommer  405  S.  476).  54.  55  (unbestimmt,  vgl.  S.  468.  482).  56—59 
(Ende  407  S.  480)  60  (Frühling  407  S.  478).  61  (Sommer  404  S. 
471).  62—65  (Frühling  407  S.  478).  66-69  (Sommer  407  S.  479). 
70—73  (Anfang  408  S.  481).  74.  75  (Ende  404  oder  Anfang  405  S. 
472).  76.  77  (Sommer  407  S.  479).  78  (Frühling  406  S.  478).  79- 
81  (Ende  407  S.  480)       82—86  (Mitte  405  S.  476).     87—89  (Sommer 

407  S.  480).  90-93  (Mitte  408  S.  482).  94— 95  (Anfang  406  S,  478). 
96  (Ende  406  S.  477).  97— 103  (unbestimmt).  104  (Mitte  406  S.  478) 
105  (Ende  406  S.  477).  106—115  (Sommer  405  S.  473).  116  (Früh- 
ling 407  S.  478).  117-119  (Anfang  405  S.  473).  120-121  (407 
oder  408    S.  479).      122—125   (Sommer  404  S.  471).      126    (Frühling 

408  S.  481).  127-129  (Herbst  404  S.  469).  130-135  (Anfang  405 
S.  472).  136  (unbestimmt;  vgl.  S.  468.  482).  137-153  (unbestimmt). 
154  (Ende  404  oder  Anfang  405  S.  472).  155—159  (unbestimmt; 
vgl.  S.  482). 

Greifswald.  O.  Seech 


31 


♦ 


XXV. 

Coniectanea  in  poetas  latinos. 

1.     In  Epicedion  Drusi. 

41 — 44  Quid  tibi  nunc  mores  prosimt  actumque  pudice 
Omne  aeuum  et  tanto  iam  placuisse  uiro? 
Quidque  pudicitia  tantiun  inuiolata  bonorum 
Ultima  sit  laudes  inter  ut  illa  tuas? 
41   actumque  decore  Peerlkamp  et  puriter  actum  Bährens.    42  tarn 
Heinsius.        43,  44    eidendos    censebat   Äst    Ohservat.    in    Propertii 
Carmina    et   in  Elegiam  ad  Liuiam  Augustam  1799  p.  68.     43  cu- 
mulasse  Heinsius  cumulata  Haupt    Quidque   pudicitiae  fama  inuio- 
lata Peerlkamp  tantum  inuoluisse  Bohrens. 

Non  assentior  Astio  uerba  pudicitia  imiiolata  existimanti 
meram  esse  interpretationem  uerborum  actum  pudice  omne  aeuum -^ 
quidque  tantum  bonorum  margini  adscriptum  fuisse  ut  argumentum 
sequentium  uersuum,  (h.  e.  quid  tibi  prodest  tantum  bonorum?) 
indeque  in  textum  inuectum.  Potius  crediderim  poetam,  postquam 
dixisset  Liuiam  omne  aeuum  pudice  egisse,  cum  non  satis  haberet 
id  tantum  dixisse  nisi  etiam  fortius  confirmasset  et  gravius  quiddam 
allegasset,  adiecisse  disticlion  quo  Liuiae  pudicitia  tam  omnibus  nota 
tamque  omni  suspicione  iibera  praedicaretur  ut  inter  laudes  eins 
uix  haberet  locum.  Sed  in  emendando  uersu  43  repudianda  uidentur 
conamina  infinitiuum  latere  opinantium  velut  cumulasse  vel  inuo- 
luisse :  nam  satis  explicatur  inuiolata  ex  usu  compendiario  parti- 
cipiorum  adiectiuorumque,  modo  ex  prosunt  suppleatur  prodes.     Sed 


Coniectanea  in  poetas  latinos.  485 

requiro  uocabulum  unde  ablatiuus  pudicitia  aptius  pendeat.  Neque 
id  longe  accersendum  erit:  nam  si  inueterata  honarum  scripseris, 
satis  et  grammaticae  consultum  erit  et  sententiae.  Hoc  dicit :  quid 
que  tu  prodes  tantum  inueterata  pudicitia  quam  bonae  exercent, 
ut  inter  laudes  tuas  ultima  haec  sit  nee  numeretur? 

153,  4    Te  queritur  casusque  malos  irrisaque  tales 
Accusatque  annos  ut  diutuma  suos. 

irrisaque  uota  Heinsius  atque  irrita  uota  Bentley  incisaque  fila 
Withof  irrisa  (nefandum)  Äst  atque  irrita  tura  Haupt  irrisaque 
tela  A.  Palmer^  Classiccd  Beview  VI  430.  „scomed  weapons  i.  e. 
the  weapons  of  accident,  caused  the  death  of  Drusus".  Fm-tasse 
irrisa  creatrix. 

Nimis  mihi  fluctuare  uidetur  emendatio  Palmeri:  nam  fore 
credo  qui  irrisa  tela  ad  barbarorum  potius  iaculationes  putent  re- 
ferendum.  Aliam  uiam  ingredior  que  tales  in  creatrix  refingendo : 
certe  continuo  commemorantur  duae  matres  quae  et  ipsae  filios 
amissos  ut  Drusum  Liuia  luxerant,  Philomela  et  Clymene.  - 

141  — 144  Quos  primum  uidi  fasces  in  fuuere  uidi, 
Et  uidi  inuersos  indiciumque  mali. 
Quis  credat?  matri  lux  haec  carissima  uenit; 
Qua  natum  in  summo  uidit  honore  sumn. 
143   durissima  Heinsius.  num  clarissima? 

Incerta  est  Heinsiana  emendatio :  semper  fere  inter  se  mutantur 
carus,  clarus^  neque  aliter  hie  factum  suspicor.  Sententia  est:  quis 
credat  ?  lux  haec  qua  funus  Drusi  conspicata  sum,  clarissima  mihi 
eadem  fuit  •,  nam  in  ea  primum  Drusi  fasces,  ut  pote  consulis,  uidi. 

235  —  8  Iste  mens  periit,  periit  arma  inter  et  enses. 
Et  dux  pro  patria  ftmera  causa  latet. 
Quod  potui  tribuisse,  dedi:  uictoria  parta  est, 
Auetor  abit  operis,  sed  tamen  extat  opus. 
236  proh!    patriae  fimere  clausa  latet  Scdliger   proh!    patriae 

Imnine  cassa  latet  Heinsius  funere  causa  patet  Cuper  dbseruat.  IV  3 
Et  lueis  patriae  funere  causa  iacet  Ast  fimera  causa  leuat  uel  leuet 
A.  Palmer.     fortasse  fimera  clausa  latent. 

Verum  mihi  uidetur  Scaliger  dispexisse  cum  dausa  scribendum 
putaret  pro  eo  quod  Codices  habent  causa.  Nam  ut  fama,  flamma 
sie  causa,  clausa  saepeniunero  permiscentur.     Et    eonspirat  sententia 


486  R.  Ellis, 

sequentis  disticlii;  nam  quod  ibi  sie  Mars  enuntiat  Äuctor  äbit  operis^ 
sed  tarnen  eoctat  opus,  hoc  in  priore  disticlio  idem  Mars  sie  pro- 
tulit:  periit  mens  Drusiis  palam  in  conspeetuque  militum,  ducis 
partes  agens  pugnantis  pro,  patria:  corpus  uero  mortui  clausuni  in 
sepulcliro  latet  nee  a  quoquam  conspieitur.  Dedi  Druso  uietoriam: 
ea  superest,  ipse  uictor  abiit  e  conspeetu  uiuentiiun. 
401 — 404  luppiter  ante  dedit  fati  mala  signa  eruenti, 

Flammifera  petiit  cum  tria  templa  manu, 
lunonisque  gradus  note  im  pauidaeque  Minervae, 

Sanctaque  et  immensi  Caesaris  icta  manus. 
Non  credo  liic  templum  lovis  Capitolini  significari,  quamuis  Dio 
tradiderit  LV  1  sub  mortem  Drusi  hoc  fulmine  ictum  fuisse.  Poeta 
sui  interpres  est  optimus:  tria  templa  lunonis,  Mineruae,  Augusti. 
lunonis  statua  deiecta  h.  e.  gradu  mota :  statuae  Augusti  manus 
fulminata  est.  Neque  in  immensi  vocabulo  haereo :  significatur 
Augusti  infinita  et  dis  par  potestas. 

415,  6  Tu  tarnen  ausa  potes  tanto  indulgere  dolori 

Longius  ut  nolis  heud  male  fortis  ali. 

Vult  Liuiam  constituisse  animo  uitam  inedia  finire.  Suntque  omnia 
Sana :  tantum  infinitiui  partem  omisit ,  liberiore  usus  structura 
qualis  apud  Varronem  nonnumquam  reperitur.  Nam  ut  hie  in 
libro  de  lingua  Latina  VI  60  scripsit  ab  eo  potest  dictum  nominare 
h.  e.  dictum  esse,  sie  poeta  Epicedii  uidetur  ausa  pro  pleniore 
ausa  esse  usurpasse. 


2.     AdGrattiiCynegetica. 

50 — 56  ed.  Haupt 

Tantum  ne  subeat  uitiorum  pessimus  umor 
Ante  caue:  non  est  umentibus  usus  in  armis, 
Nulla  fides.     ergo  seu  pressa  flumina  ualle 
Inter  opus  clausaeque  malum  fecere  paludes 
Siue  improuisus  caelo  perfuderit  imber, 
55  Ula  uel  ad  flatus  Helices  oppande  serenae 
Vel  caligineo  laxanda  reponito  fimio. 

V.  53  Inter  opus  lohnsonus  interpretatus  est  dum  'retia  tensa  sint', 
Wernsdorfius  'inter  uenandum'.  At  si  conferas  Aetn.  183,  4  Hine 
spissae  rupes  öbstamt   discordiaque    ingens :    Inter  opus  nectunt  uarie 


Coniectanea  in  poetas  latinos.  487 

mediumque  coercent  poterit  videri  Grattius  praepositionem  inter 
ad  totam  sententiam  potius  quam  ad  opus  rettulisse  hac  signiii- 
catione:  seu  flumina  pressa  valle  clausaeque  paludes  inter  retia 
facienda  maluni  opus  fecere.  opus  facere  non  dissimili  modo  Ca- 
tullus  posuit  de  aranea  dicens  LXVIII  49,  quo  in  loco  multis 
illustrauit  locutionem  Vulpius. 

79,  80  at  uolture  dirus  auaro 

Turbat  odor  siluas  meliusque  altema  ualet  res. 

immo  amaro,  quo  uocabulo  optime  describitur  acer  ille  odor  qui  ex 
uulturmn  corpore  efflatur:  unde  ipse  Grattius  75  sunt  quibus  in- 
mundo  decerptae  uulture  plumae. 

253  —  255  Hie  et  semiferam  thoiun  de  sanguine  prolem 

Finxit.  non  alio  maior  sub  pectore  virtus 
Siue  mora  uocis  seu  nudi  ad  pignera  Martis. 

254  sub  lohnson  sua  A  255  mora  uocis  Haupt  in  ora  uoces 
A  rmm  in  lora  uoces? 

Coniecturam  Hauptii  uideo  recepisse  Baehrensium :  ea  si  recte 
se  habet,  uidentur  inter  se  opponi  uirtutes  hinc  latratu  significantium 
caniun  inuentam  praedam,  illinc  cum  vebementia  atque  inpetu 
et  quasi  nudo  Marte  in  praedam  ruentium.  Sed  horridius  solito 
sie  ablatiuum  mora  coniunxit  cum  opposito  ad  pignera-^  et  erunt 
qui  illud  ad  artius  intelligant  cobaerere  cum  subiunctio  uoces^  quam 
ut  hoc  mutari  in  genitiuum  uocis  oporteat.  Excidisse  credo  unam 
litteram,  ut  quod  in  codice  extet  in  ora  poetae  fuerit  in  lora. 
Et  hoc  dicit:  canes  qui  de  thoum  sanguine  permixto  procreati 
sint,  praecipuam  uirtutem  uenatori  praestare,  siue  lorum  ferentes 
in  ceruice  adligatum  hoc  moto  testentur  feram  se  inuenisse,  siue 
uehementius  ac  uiolentius  nee  sine  latratu  in  eam  ferantur.  In- 
terpres  et  ipse  Grattius  erit  213,  214  Sed  primum  celsa  lorum 
ceruice  ferentem,  Glympice,  te  siluis  egit  Boeotius  Hagnon  et  Lucanus 
rV  440  sqq.  Venator  tenet  ora  leuis  clamosa  Molossi,  Spartanos 
Cretasque  ligat,  nee  creditur  uUi  Silua  cani,  nisi  qui  presso  uestigia 
rostro  CoUigit  et  praeda  neseit  latrare  reperta  Contentus  tremulo 
monstrasse  cuhilia  loro.  Quamquam  simplicius  idem  poterit  sie 
explicari;  siue  loris  ligatum  canem  adhibebis  siue  liberum  ac  so- 
lutum  feras  insequi  sines. 

■     285,  6  Si  tenuit  fastus  et  mater  adultera  non  est 

Da  requiem  grauidae  solitosque  remitte  labores 


488  E.  Ellis,    Coniectanea  in  poetas  latinos. 

Praeclarc  Lachmannus  ad  sententiam  loci  custos  quod  habet  Ä 
refinxit  in  fastus :  tantum  dubito  /  in  c  abiturane  fuerit.  Quid 
si  castus  potius  ex  illo  custos  eliciatur  ?  Nam  si  in  Isidis  castu 
a  uenere  abstinebatur ,  potuit  fortasse  canis  quae  unum  tantum 
marem  patitur  ncque  alios  recipit  ad  coitum  castum  siue  castus 
tenere  dici  non  inproprie. 

304  tum  denique  fetu 

Cum  desunt,  operis  fregitque  industria  matres, 
Transeat  in  catulos  omnis  tutella  relictos. 

305  operi  A 

Secutus  liic  est  Hauptius  Ulitium,  faciliora,  me  iudice,  editurus 
si  codicem  A  propius  secutus  esset,  operi  retinuisset.  Nam  si 
scripseris 

tum  denique,  fetus 
Cum  desunt  operi,  fregitque  industria  matres 

nee  inculcabis  Grattio  que  secundo  denique  vocabulo  adnexum 
(operis  fregitque)^  cuius  modi  exemplum  in  hoc  carmine  non  inueni, 
et  sententia  satis  perspicitur.  Hoc  dicit:  cum  catuli  non  iam 
matri  praesto  sunt  ad  nutriendum,  et  peracto  labore  prolem  suam 
educendi  mater  sedulitate  sua  fracta  et  debilitata  est. 

Oxonii.  Eohinson  EUis. 


Petron.  Sat.  56. 


Apes  enlm  ego  dininas  hestias  puto,  quae  mel  vomunt^  etiam  si 
äicuntur  iUud  a  love  afferre.  Apes  lovi  puero  mel  attulisse  vetus 
erat  fama  (cf.  Diod.  V  70.  Callim.  hymn.  I  49),  quam  haud  scio 
an  suo  more  detorserit  Trimalchio ;  nam  de  melle  e  caelo  petito 
(Koscher,  Nektar  und  Ambrosia  21  sq.)  vix  cogitandum.  —  Inter 
apophoreta  recensentur  'porri  et  persica\  i.  e.  ßagellum  et  cultrum. 
Porri  et  flagelli  quae*  sit  communio,  nondum  satis  explicatum,  cf. 
Friedlaenderi  Cenam  p.  265.  Iam  xpaoifjat  y.ai  oxiAAr^oiv  pLar- 
macos  (Petr.  107)  Ephesii  (Hippon.  fr.  5  p.  462  Bgk),  pueri  Ar- 
cadum  Fauni  simulacrum  verberabant  (Theoer.  VII  107  c.  schol.) 
atque  apud  ipsum  Pctronium  Oenothea  viridis  urticae  fascem.  coni- 
prehendit  omniaque  infra  umhilicum  coepit  .  .  caedere ;  similia  multa 
congessit  Mannhardt  myth.  Forsch.  124 — 152.  Eundem  fere  porri 
fuisse  usum  satis  probabile. 

T.  O. 


XXVI. 
Die  Handschriften  zu  Ciceros  Rede  pro  Flacco. 


Der  im  Archiv  der  Peterskirche  in  Rom  aufbewahrte  cod. 
Vaticanus  H  25  s.  Vlil  (=  V)  überliefert  auf  fol.  9a»— 
16b^  15  §§  der  Rede  pro  Flacco,  nämlich  von  §  39  Utterarum. 
Si  bis  §  54  tum  est  egentium^  die  von  Garatoni ,  viel  genauer 
von  Niebuhr  und  zuletzt  im  Jahre  18G3  von  Reifferscheid  ver- 
glichen wurden.  Da  letztere  Kollation  durch  einen  unglück- 
lichen Zufall  vom  neuesten  Herausgeber  der  Rede  C.  F.  W. 
Müller  nicht  verwerthet  werden  konnte,  so  theilte  Reifferscheid 
im  Breslau  er  Lektions  Verzeichnis  für  das  Wintersemester  1885/86 
S.  9  und  10  dieselbe  mit  und  zwar  in  der  Weise,  daß  er  vor 
allem  die  vielen  vom  Korrektor  herrührenden,  bisher  fast  gänz- 
lich übersehenen  La.  zusammenstellte  und  daran  andere  nicht 
beachtete  La.  schloß.  Aus  der  von  mir  gefertigten  Neuver- 
gleichung ergibt  sich,  daß  selbst  zu  diesen  Mittheilungen  Reif- 
ferscheids  noch  Nachträge  möglich  sind ,  wie  sich  aus  den  Bl. 
f.  bayr.  Gymn.  1889  S.  383  f.  und  aus  dem  Folgenden  erken- 
nen läßt.  Da  Reifferscheid  die  neuen  La.  einfach  der  Reihe 
nach  aufzählt,  ohne  dieselben  oder  den  Kodex  näher  zu  bespre- 
chen, so  dürften  folgende  Bemerkungen  über  diesen  Theil  des  V 
nicht  als  überflüssig  erscheinen. 

Was  das  Aeußere  anlangt,  so  stimmt  dieser  Abschnitt  mit 
dem  ersten  Quaternio,  auf  wclcliem  §  32 — 74  der  Rede  in  Pi- 
sonem  überliefert  sind  ^),  völlig  überein :    wir  finden  das  gleiche 


*)  Vgl.  hierüber :  Festschrift  zum  150jährigen  Bestehen  der  Uni- 
versität Erlangen  dargebracht  vom  K.  Neuen  Gymnasium  zu  Nürn- 
berg.    Nürnberg  1893.  S.  31  fl. 


490  Ed.  Ströbel, 

Pergament,  dieselbe  Tinte,  ebenso  3  Kolumnen  mit  je  30  Zeilen, 
gleichfalls  viele,  theilweise  unnötbige  Abschnitte,  häufig  freilich  nur 
durch  großen  Anfangsbuchstaben  bezeichnet  (unrichtig  z.B.  S.  407, 
29  der  editio  Texihnerlana  solent  negauit.  Sese),  ebenfalls  sehr  wenige 
Abkürzungen  —  aber  der  Schreiber  ist  ein  anderer,  wie  die  Buch- 
stabenformen, besonders  bdefgmnrs  deutlich  zeigen  ;  wir 
haben  jetzt  abgesehen  von  3  Fällen  völlige  Minuskel.  Die  Li- 
gaturen von  et  und  besonders  von  st  kommen  jetzt  viel  häu- 
figer vor  als  im  ersten  Theile  und  et  wird  abgesehen  von  407, 
23  pe\tit  und  408,   16  petere  immer  durch  cß*  gegeben,  z.B.  auch 

405,  18  a&atem.  Der  Schreiber  verstand  noch  weniger  vom 
Latein  als  derjenige ,  welcher  die  Kede  in  Pisonem  abschrieb ; 
daher  las  er  viele  Buchstaben  seiner  in  Majuskeln  ohne  Tren- 
nung der  Wörter  geschriebenen  Vorlage  falsch.  Mehrfach  wurde 
u  st.  b  und  t  st.  d  gesetzt,  aus  atsereuatur  404,  24  ist  deshalb 
a<?sereirt<?^r  zu  machen ;  ferner  wurden  verwechselt  c  u.  g:  405,5 
alt\icet    [al\liget   2),     13    grae\garum    [graecorum   2)    —    f  u.   e : 

406,  5  fidem  —  zu.  l:  407,  2  allam;  410,  14  sed  \  ülonise 
(das  letzte  e  durch  Punkte  v.  2  getilgt)  —  p  u.  b:  407,  34 
proprus  —  p  u.  r:  409,  34  pemittant.  Ferner  irrte  der  Schrei- 
ber äußerst  häufig  in  der  Trennung  der  Buchstaben,  so  daß 
sonderbare  Formen  entstehen,  wie  404,  27  auctorim  iuriae-^  406, 
31    regna  eins. 

Infolge  der  mancherlei  Versehen  von  V^  hatte  hier  der 
zweite  Schreiber  noch  mehr  Gelegenheit  für  seine  Thätigkeit 
als  im  ersten  Abschnitt.  Viele  der  Korrekturen  stammen  wohl 
aus  einer  guten  alten  Handschrift  —  von  V^  rühren  ja  z.  B. 
die  älteren  Formen  406,  35  leuissumi\  407,  26  existumare  her  — , 
sie  sind  jedoch  nicht  immer  richtig,  vgl.  407,  30  fufiorum  1, 
fuifiorum  2  \  409,  15  prallianos ,  p  und  zur  Hälfte  r  auf  Ras. 
V.  2;  409,  10  quam  1,  qua  2.  Ob  aber  auch  408,  26  osten- 
deret  j  <S>  ab  eo,  das  in  allen  Hss.  steht,  hiezu  zu  rechnen  ist, 
erscheint  mir  zweifelhaft.  V*  übersah  gerne  einzelne  Buch- 
staben und  kleine  Wörter,  z.  B.  406,  23  a  vor  suis  ciuibus^  27 
T.  vor  Au fidio  (beides  trug  2  nach),  daher  halte  ich  auch  406,  30 
die  La.  aller  Hss.  a  <P>  Varinio  für  sehr  beachtenswerth. 
Schon  ReiflPerscheid  führt  405,  19  als  -La.  von  V  potuit  <is>  & 
an.  Sollte  is  an  falscher  Stelle  in  den  Text  gerathen  sein  und 
entweder  potuit  et  is  qui  oder  is  Temni  gelesen  werden ,  oder 
sollte  dieses  is  dasjenige  sein,  das  Zeile  31  in  allen  Hss.  außer 
V  steht :  quod  <isy  populo  non  soluebat  ?  —  Einigemal  glaube 
ich,  daß  es  ein  dritter  gleichfalls  alter  Schreiber  ist,  der  Verbes- 
serungen vornimmt,  z.  B.  409,  18  c&  idem  iepisone  1,  S  idem  ie- 
pisoni  3.  Reifferscheid  denkt  hier  und  auch  406,  7  referenda 
aus  reficienda  an  Korrektur  von  erster  Hand ;  da  aber  Tinte  und 
besonders  einige  Buchstabenformen  verschieden  sind,  so  bleibe 
ich  bei  meiner  früheren  Annahme. 


Die  Handschriften  zu  Ciceros  Rede  pro  Flacco.  491 

Außer  den  bereits  erwähnten  Ergänzungen  und  Berichti- 
gungen ergeben  sich  aus  meiner  Kollation  noch  folgende  Nach- 
träge zu  Reiflferscheids  Vergleichung: 

404,  19  vor  proferuntur  ein  unverständliches  i^  v.  2  —  22  phry- 
geno  \  twtiilissimum,  d.  1.  no  v.  2  durchstrichen  —  34  tnor  \  am  Rd.  s 
V.  2  —  35  dacem  mit  e  über  d.  Zeile  v.  L(?)  —  405,  1  posteaquä  \  quam, 
d.  1.  qua  V.  2  rad.  —  2  q'  \,  qri\ae  2  —  5  nee  (?)  \,  7ie.  l  2  —  7 
ali  I  quid  adsequi,  v.  2  uid  ad  überfahren  —  S  ad  ut  l^  ui  2  Bchst. 
Ras.  v.  2 ; /a  y. /als um  v.  2  überf.  —  10  toto  qua  1,  toto  quae  2  — 
17  nos  que  —  20  turpissumus  1,  tutyissujnis  2  —  30  scribendos,  aber 
d.  2.  s  V.  1  durchstr.  —  33  hermo\bius,  bi  auf  Ras.  v.  2  —  35  dragh- 
marmn,  d.  1.  r  auf  Ras.  v.  2  —  die  von  Reifferscheid  S.  10  mitge- 
theilten  Zahlzeichen,  die  sich  schwer  völlig  entsprechend  drucken  las- 
sen, bedeuten  richtig  10000  -1-  5000  —  36  acerrumea  1,  d.  2.  e  v.  2 
getilgt  —  406,  3  cu  u.  h  ßde  mit  schwachen,  ziemlich  senkrechten 
Abkürzungsstrichen  über  u  m.  e  y.  2  —  5  indem  —  11  questura  1, 
questorae  3  —  12  iiectigalia  1,  jetzt  uectigali  1  Bchst.  Ras.  —  22  he- 
mippus  1,  herniippus  3  —  25  tenuissimu  1,  tenuissimis  3—37  pupilo 
1 ,  pupillo  2  —  407,  3  tumas  exto  1  ,  tuma.s  exto  2  —  5  hominis  ,  s 
V.  2  überf.  —  Q  C  M  fußs  \  darnach  am  Rd.  2  Bchst.  getilgt  — 
16  et  numtnum ,  t  nu  auf  Ras.  v.  1  —  30  romae  1  Bchst.  Ras.  — 
408,  12  prudentia  quae  —  15  marcupia,  d.  1.  a  auf  Ras.  v.  2  —  24 
uendidae  1,  uendisse  1  b,  ss  auf  Ras.  —  32  deciance  1,  deciante  2,  t 
jetzt  durch  Punkte  getilgt  —  409,  4  cosuetudinem  2  —  5  raius  auf 
Ras.,  pa  vorgesetzt  v.  2  —  11  contulit  quam  1,  contuli  (S^  quam  2  —  15 
com\misisse  hn\mini,  misisse  ho  auf  Ras.  v.  2,  d.  halbe  Zeile  leer  — 
16  egentis  ordido  —  existumatme —  17  cesu  1,  censu  2 —  22  deci\mae  1, 
dici\mae  3  —  35  adrogantiam  faHetantur  1  ,  adroga7itiam  2  Bchst. 
Ras.  I  /a  V.  2  vorges.  te  1  Bchst.  Ras.  antiir  —  410,  4  ßacciwi,  lac 
auf  Ras.  v.  2  —  6  hortensus  1,  hortensius  2  —  7  cast\ricio  1,  cas  1 
Bchst.  Ras.  |  ^  v.  2  vorges.  ricio  —   10  neeque  (nicht  necque). 

Von  den  sehr  vielen  jüllgeroil  Hss.,  die  unsere  Rede  über- 
liefern, waren  bisher  genau  bekannt  und  wurden  benützt :  1 .  der 
auch  für  die  Rede  in  Pisonem  verwendete  cod.  Salisbnrg^ensiS 
15734  (=  S)  und  2.  cod.  Berneiisis  354  (=  T),  von  denen 
früher  S  bevorzugt  wurde,  bis  Oetling  durch  seine  eingehende 
Untersuchung  (Librorum  manuscriptorum,  qui  Ciceronis  oratio- 
nem  pro  L.  Flacco  continent,  qualis  sit  condicio,  demonstratur. 
Hameln  1872)  nachwies,  daß  T  jedenfalls  ebenso  viel,  wenn 
nicht  mehr  zu  gelten  habe.  Den  cod.  Bernensis  verglich  ich  in 
Bern  selbst  von  neuem ,  nachdem  ich  vorher  von  sehr  vielen 
italienischen  Hss.  theils  größere  theils  kleinere  Stücke  kollatio- 
niert hatte.  Das  Ergebnis  dieser  vielen  Vergleichungen  ist  kurz 
folgendes. 

Zur  Gliederung  der  vielen  jüngeren  Hss.  gibt  es  2  Merk- 
male :  1.  ein  äußerliches,  ob  die  Worte  pecuniam  Fufiis  persol- 
visse  §  47  bis  zu  den  Worten  quid  in  re  sit  §  53  vorhanden 
sind  oder  nicht.  3,  Uebereinstimmung  der  La.  an  wichtigen 
Stellen.     Auf  Grund  dieser  beiden  Merkmale  stimmen 

I.  mit  S,  der  die  erwähnten  Worte  enthält,  überein:  Cod. 
Laurentianus  48,   7    bis  9    —    Laurentianus  90    sup.   69,   1    und 


492  Ed.  Ströbel, 

71  —  Florentinus  bibl.  quae  nunc  appellatur  Nationalis  I.  IV.  5 
und  VI.  IV.  26  —  Ambrosianus  C  175  inf.  —  Bononianus 
2227  —  Vaticanus  1745   —   Ottobonianus  1599   —  Urbiuas  320 

—  Neapolitauus  IV  B  6. 

II.  mit  T,  in  dem  die  8  §§  fehlen:  Cod.  Laurentianus  48, 
10.  11.  13.  19.  20.  24.  52,  1.  14  Sin.  9  —  Florentinus  bibl. 
Nat.  I.  IV.  4  —  Vaticanus  1742  und  H  24  —  Ottobonianus  1453 

—  Reginensis  1486  —  Palatinus  1476  (von  Gruter  Pal.  quar- 
tus  genannt)  bis  1478.  1481  bis  1485  —  Barberiuus  IX  1 1  — 
Chisianus  H  VI  181  —  Mutinensis  VI  G  10  —  Bononianus 
469.  2488  -  Parmensis  59  —  Neapolitanus  IV  B  U.  17  — 
Palermitanus  I  G  7. 

Hiezu  kommt  noch  eine  III.  Abtheilung  von  Hss.,  nämlich 
1.  solche,  die  zwar  die  Lücke  §  47  —  53  nicht  haben,  die  in  ih- 
ren La.  aber  viel  mehr  mit  T  als  mit  S  übereinstimmen.  Be- 
sonders Kodices  dieser  Klasse  enthalten  manche  gute  La. :  Vati- 
canus 3231  —  Malatestianus  Caesenas  XIX  2  —  Parmensis 
61  —  Palatinus  1480.  Daß  diese  Hss.  aus  einer  besseren  Vor- 
lage als  S  stammen,  beweist  besonders  der  Umstand,  daß  in 
ihnen  einige  Wörter,  die  in  den  §  47  —  53  in  S  und  in  den 
übrigen  diese  §§  überliefernden  Hss.  fehlen ,  enthalten  sind : 
408,  33  tum^  37  dicis\  409,  11  studia  et,  28  mihi,  36  in  (st. 
sin) ;  ferner  richtig  408,  32  tuum  deciane.  Statt  der  falschen 
La.  sedeant  adrogantiam  409,  35  haben  diese  seducant  adr.,  nur 
Laur.   48,  8  liest  sedent. 

2.  solche  Hss. ,  welche  zwar  die  in  Betracht  kommenden 
8  §§  auslassen,  deren  La.  aber  viel  mehr  mit  S  als  mit  T  über- 
einstimmen: Cod.  Laurentianus  48,  18.  25  —  Vaticanus  1743. 
1744.  2903  —  Palatinus  1486.  1490  —  Ottobonianus  1710. 
1991.  2991.  —  Neapolitanus  IV  B  5  und  7  —  Mediolanensis 
Brerae  A  G  IX  33  —  Taurinensls  E  II  24.  In  den  letzten 
zwei  Hss.,  sowie  im  Flor.  I.  IV.  4  und  im  Bonon.  469  sind  die 
ausgelassenen  §§  nachträglicli  ergänzt. 

Manche  gute  La.  steht  in  den  vielen  im  Vorstehenden  auf- 
gezählten Hss.  Ich  erwähne:  S.  388,  IS  de  L.  <Flacci>  pernicie 
Vat.  3231,  Parm.  61,  Med.,  Neap.  IV  B  11^  -—  389,  30  conten- 
dant  Chis.,  Laur.  48,  24,  Med,  Bon.  469  —  392,  13  nostri  (st. 
vestri)  exercitus  in  sehr  vielen  jungen  Hss.  —  392,  17  iustissi- 
mum  praetorem ,  amantissimum  ciuem  Pal.  1485  —  393,  36  in 
vor  impudenti  mendacio,  das  Kayser  einklammert,  fehlt  in  Laur. 
48,  20,  Barber.,  Pal.  1480,  Ottob.  1599,  Neap,  IV  B  7,  Vat. 
1742  —  398,  1  völlig  richtig:  genere  testium]  dicit  enim  Vat. 
1742.  3231,  Malat.,  Parm.  61,  Chis.,  Pal.  1484.  1485,  Bon. 
469  —  398,  3  ipse  steht  nicht  in  Laur.  48,  18  und  14  Sin.  9. 
—  409,  23  apatreNai.  3231  —  410,  12  Usque  <ad>  eo  Med.  — 
414,22  <Sic>  summissa  woce  Pal.  1484,  Chis.,  Mut.^  —  417,16 


Die  Handschriften  zu  Ciceros  Rede  pro  Flacco.  493 

consecutus,  das  von  Klotz  herrührt.  Pal.  1482^  —  420,  23  usu 
<an>  coemptione  Vat.  3231,  Bon.  2488,  Mut.^  —  421,  2  non 
occisio  non  uis^  was  Klotz  und  Kayser  aufnahmen:  Laur.  48,  25; 
Flor.  VI.  IV.  26,  Pal.  1490  —  422,  27  dicit  Vat.  1742.  3231, 
Laur.  48,  20  —  423,  20  Quis  is  <est>  igüur?  Laur.  48, 
7.  20,  Neap.  IV  B  6,  Taur.,  Med.'-^  —  423,  37  uestris  <uestns> 
inquam  Neap.  IV  B  11^  —  426,  25  et  spectatissimae  Pal.  1490  — 
427,  26  putet,  <cum>  .  .  uideant,  das  Müller  aufnahm:  Vat. 
3231,  Malat.,  Parm.  61,  Chis. ,  Bon.  2488,  Parm.  59,  Mut., 
letztere  zwei  adde  cum  —  428,  7  huic  misero  puero  Pal.  1484, 
Neap.  IV  B  17,  Ottob.   1599. 

Wie  aus  diesen  guten  La.  ersichtlich  ist ,  zeichnen  sich 
hier  theilweise  dieselben  Hss.  wie  in  Pisonem ,  nämlich  Vat. 
3231,  Chis.  H  VI  181,  Malat.  XIX  2,  Med.  Brer.  A  G  IX  33 
(vgl.  Festschrift  S,  37  f),  vor  den  anderen  aus.  Allein  abge- 
sehen von  solchen  Stellen  haben  diese  vielen  Hss.  des  15.  Jahr- 
hunderts dennoch  nur  geringe  Bedeutung  neben  T  und  S,  um 
so  mehr  da  öfters  mehrere  von  ihnen  theils  einzeln  theils  zu- 
sammen Fehler  aufweisen,  die  in  jenen  nicht  stehen,  vgl.  z.  B. 
391,  24  ea  uero,  25  ab  inimicissimis -^  392,  5  praetermittenda] 
395,  2  quae  recitantur  fehlt;  398,  1  st.  genere  testmm,  das  13 
Hss.  mit  T  lesen ,  7  genere  omnium ,  6  genere  Studium  ,  2  genere 
studio^  die  übrigen  mit  S  nur  genere \  398,  30  in  qua  maxime 
ßorere;   420,   5   et  eum  bis  viciens  fiel   aus  etc. 

Die  bisherige  Kollation  des  cod.  BeriieilSlS  254  erwies 
sich  wenigstens  nach  den  Mittheilungen  bei  Baiter  als  höchst 
unvollständig.  Die  Zahl  der  Irrthümer ,  die  T  allein  hat ,  ist 
eine  größere,  vgl.  z.  B.  397,  1  consurgente\  401,  24  hec  pecunia, 
und  öfter,  als  man  bisher  glaubte,  tlieilt  er  mit  S  die  von  die- 
ser Hs.  bereits  bekannte  fehlerhafte  La.,  z.  B.  404,  29  consen- 
suque^  nicht,  wie  Oetling  a.  a.  0.  S.  7  annahm,  consessuque,  das 
nur  in  Chis.  H  VI  181  steht.  Wölfflin  wiederholt  im  Arch. 
f.  Lex.  IV  144  Pluygers  unnöthige  Vermuthung  concursuque.  — 
411,  12  pergameni,  15  8edem\  427,  16  <id>  quod  di  .  .  omen 
auertant  (?).  —  Manchmal  werden  über  T  falsche  Angaben  ge- 
macht, z.  B. :  393,  27  T  liest  Vos  autem  und  nicht  Vos  tum, 
wodurch  der  Anlaß  zur  Konjektur  Vos  etiam,  die  Oetling  macht, 
wegfällt;  400,  33  ut  in  aspiigilo,  404,  28  T  bewahrt  cww,  ebenso 
410,  18  a  ciuitatihus.  Nach  Müller  soll  407,  23  Heraclide  in  T 
stehen,  dieser  hört  aber  schon  407,  19  auf.  Bemerkenswerthe 
La.  von  T,  die  bisher  nicht  bekannt  waren,  sind:  402,  15  und 
18  über  dem  Zahl/.eicheu  findet  sich  ein  wagrechter  Strich, 
ebenso  in  Laur.  14  Sin.  9,  Palat.  1478,  so  daß  Müllers  Schreib- 
weise CCVI  mit  Strich  darüber  bestätigt  wird.  —  410,  17 
istum  dolorem,  wie  Kayser  schrieb  —  410,  33  fenerationem 
und  411,  33  fenore  vgl.  Müller  adn.  crit.  —  411  ,  23 
optimatuum ,    daher  richtig  optimatium,    413,  16    steht  optimatium 


494  Ed.  Ströbel, 

—  412,  9  uincla  —  29  cum  his  (T  freilich  cannis)  comparent 
ohne  se,  so  daß  sich  se  in  keinem  Kodex  findet;  daher  ver- 
dient die  Schreibweise  Müllers,    der  se  aufnahm,  nicht  Billigung 

—  414,  5  faciundum^  daher  so  zu  schreiben  —  415,  12  auch 
in  T  steht  ipsum  nicht,  sondern  er  liest  per  hunc  C.  lucium  pe- 
duceum-^  durch  den  oberen  Theil  des  C  geht  ein  Strich  —  416, 
19  placuit  <idy  oppidum^  wohl  Wiederholung  des  vorhergehen- 
den id  —  423,  14  auch  T  a  negotio,  daher  besteht  kein  Grund 
mehr  ab  negotio  zu  schreiben  —  425 ,  24  erwähnenswerthe  La. 
von  1  b  am  Kande :  quanta  gratulatione  conseruatus  est  —  34  de 
uobis  atque  (Ausg.  et  oder  ac)  de  uestra  re  publica  —  427,  30 
liceat  his,  wie  Baiter  und  Kayser  schreiben. 

Hinsichtlich  der  Werthschätzung  von  T  halte  ich  Müllers 
Verfahren  für  richtig,  der  Oetlings  Urtheil  folgend  T  im  allge- 
meinen den  Vorzug  vor  S  gab,  vgl.  401,  7  num  <.id>  igitur  ; 
410,  5  Erat  ei  .  .  irata  \  410,  21  und  411,  37  ab  se,  ebenso 
426,  30  ab  senatu-  410,  21  queruntar ;  414,  19  est  illud,  21  ex 
Omnibus  <nostris>',  424,  21  in  <nos>  omnes.  Ein  zwingender 
Grund  lag  wohl  auch  nicht  vor  von  T  abzuweichen:  398,  24 
consul  f actus  est  (S  c.  est  f actus);  413,  29  Asiae  maritimam  (S 
maxirnam)  orarn,  vgl.  400,  12  in  ora  maritima,  37  orae  mari- 
timae.  Im  Folgenden  vermuthet  Müller  regeret ;  der  Ueberliefe- 
rung  von  TW  generaret  liegt  wohl  gubernaret  näher,  das  in  Pal. 
1476  und  Mut.  VI  G  10  steht  und  auch  von  Stangl  Progr.  d. 
Luitpoldgymn.  in  München  1888  S.  7  und  nachher  nochmals 
von  Drechsler,  Zeitschr.  f.  d.  österr.  Gymn.  1892  S.  297  ver- 
muthet wurde.  —  392,  18  iudicastis  TW  und  die  meisten  an- 
deren st.  iudicavistis.  Müller,  der  zu  iudicastis  in  der  adn.  „fort, 
recte"  hinzufügt ,  hätte  es  auch  in  den  Text  setzen  sollen, 
wie  er  es  auch  sonst  häufig  thut,  vgl.  besonders  398,  30  nach 
ed.  F  und  Klotz  degener arit,  wo  die  meisten  Hss.,  auch  TS,  und 
danach  die  Ausgaben  degeneraverit  lesen;  nur  in  Pal.  1490  und 
Taur.  E  II  24  fand  ich  degenerarit.  Auch  397,  21  könnte 
man  nach  ed.  Asc.  titubarint  schreiben.  Eigenthümlich  ist,  daß 
408,  33  in  einem  Tlieile  der  Exemplare  von  Müllers  Ausgabe 
delectaverat,  in  einem  anderen  delectarat  steht.  —  Wahrend  398, 
30  TW  eine  La.  überliefern,  die  ohne  jegliche  Aenderung  ange- 
nommen werden  kann :  sed,  id  qnod  maxime  ßorere  in  generis  sui 
gloria  uiderat,  laudem  patriae  .  .  adamarit,  muß  an  der  La.  von 
S  Verschiedenes  geändert  werden,  daher  billige  ich  Müllers  Ver- 
fahren nicht. 

Wohl  nur  ein  Versehen  Müllers  ist  es,  daß  393,  32  in 
seiner  Ausgabe  das  in  allen  Hss.  und  Ausgaben  vor  ne  quid 
iracunde  sich  findende  ne  quid  cupide  fehlt;  ebenso  liegt  wohl 
ein  Druckfehler  vor:  394,  2  Sed  proprius  (st.  propius)  accedam, 
vgl.  398,  2  propius  accedo-,  ferner  403,  14  quae  est  nobis  pro- 
lata,    wo    der   für    a  nöthige  Raum    vor   nobis   leer  gelassen  ist. 


Die  Handschriften  zu  Ciceros  Rede  pro  Flacco.         495 

Nicht  erklärlich  ist  mir  auch,  warum  410,  24  du  Mesnil  und 
Müller  patris  nach  L.  Flacci  ohne  jegliche  Bemerkung  weglas- 
sen, während  es  in  allen  Hss.  steht,  und  warum  424,  31  Müller 
Ulla  mente  ac  virtute  schreibt.  Die  meisten  jüngeren  Hss.  über- 
liefern zwar  so,  aber  TS  haben  atque. 

Nürnberg.  Ed.  Ströbel. 


Zu  Ammian. 


XXVI  3,  1  ut  veneficos,  qui  tunc  rarescebant,  .captos  post- 
que  agitatas  quaestiones  nocuisse  quibusdam  apertissime  confu- 
tatos  indicatis  conseiis  morte  multaret  atque  ita  paucorum  discri- 
mine  reliquos,  si  qui  laterent,  formidine  parium  exturbaret.  Mit 
Unrecht  beruft  man  sich  zur  Erklärung  von  rarescebant  auf  die 
strengen  Edikte  des  Constantius.  Denn  in  diesem  Zusammenhange 
ist  rarescebant  schlechterdings  unmöglich,  wie  Bentley  gesehen 
hat;  nur  ist  sein  Vorschlag  crebrescebant  zu  weit  von  der  Ue- 
berlieferung  entfernt.  Da  Ammian  nach  dem  ganzen  Zusammen- 
hang von  der  Bestrafung  der  allgemein  bekannten,  notorischen 
Giftmischer  spricht,  empfiehlt  sich  als  die  leichteste  Aenderung 
tunc  <c>larescebant.  —  XXVI  3,  5.  Ein  Senator,  der  seinem 
Sklaven  Unterricht  in  den  malae  artes  geben  ließ,  brachte  es 
dahin,  daß  er  supplicium  redimeret  opima  mercede,  ut  crebrior 
fama  vulgarat.  isque  ipse  hoc  genere,  quo  iactum  est,  absolutus 
....  multo  post  se  nunc  usque  trahit  agmina  servulorum.  Ist 
iactum  richtig,  so  hat  Ammian  unmittelbar  hinter  einander  zwei- 
mal dasselbe  gesagt,  weil  zu  iactum  nur  fama  oder  rumore  er- 
gänzt werden  kann.  Wie  paßt  aber  dazu  genere ,  d.  i.  modo  ? 
Wir  sagen  „auf  die  erzählte"  oder  ^^auf  die  genannte  Art",  und 
Ammian  schrieb  dictum.  —  XXVI  4,  5  zählt  Ammian  die  Ein- 
fälle der  Barbaren  in  die  Grenzländer  auf:  Gallias  .  .   Alamanni 

populabantur,  Sarmatae  Pannonias  et  Quadi,   Picti Bri- 

tannos  vexavere,  Austoriani  ....  Africam  incursabant,  Thra- 
cias  et  diripiebant  praedatorii  globi  Gothorum ,  Persarum  rex 
manus  Armeniis  iniectabat.  Man  könnte  sich  eine  Störung  des 
Asyndeton  durch  et  Thracias  gefallen  lassen ,  aber  Thracias  et 
ist  unerklärlich  und  die  Partikel  zu  tilgen.  —  XXVI  5,  1 
concordissimi  principes,  unus  nuncupatione  praelatus,  alter  ho- 
nore  specie  tenus  adiunctus.  Lies  honorig  d.  i.  principatui.  Vgl. 
XV  8,  9  ad  honorem  prosperatum  exsurgat  (von  Julian  gesagt, 
als  er  Caesar  wurde). 

Graz.  M.   Petschenig. 


XXVII. 
Zum  zweiten  Buche  von  Quintilians  Institutio  Oratoria. 


5,  23  —  24  firmis  autem  iudiciis  iamque  extra  periculum 
positis  suaserim  et  antiquos  legere  (ex  quibus  si  adsuinatiir  so- 
lida  ac  virilis  ingenii  vis  deterso  rudis  saeculi  squalore ,  tum 
noster  hie  cultus  clariiis  euitescet)  et  novos,  quibus  et  ipsis 
multa  virtus  adest.  neque  enim  nos  tarditatis  natura  damnavit, 
sed  dicendi  mutavimus  genus  et  ultra  nobis  quam  oportebat  in- 
dulsiraus:  ita  non  tam  ingenio  illi  nos  superarunt  quam  propo- 
sito.  multa  ergo  licebit  eligere,  sed  curandum  erit  ne  iis,  quibus 
permixta  sunt,  inquineutur. 

Bei  der  bisherigen  Interpunktion  machen  die  Worte  sed 
dicendi  mutavimus  genus  et  ultra  nobis  quam  oportebat  indulsimus 
Schwierigkeiten.  Das  beweisen  die  Uebersetzungen.  Henke 
übersetzte:  „Die  Natur  verdammte  uns  nicht  zur  müssigen  Träg- 
heit; wir  haben  die  Schreibart  verschönert;  aber  uns  auch  wirk- 
lich mehr,  als  wir  sollten,  erlaubt";  Baur :  ,^Denn  die  Natur 
hat  uns  nicht  zu  trägem  Stillestehen  verurtheilt ;  wir  haben  eine 
andere  Schreibart  eingeführt,  wobei  wir  uns  freilich  mehr  er- 
laubt als  wir  eigentlich  gesollt  hätten";  Lindner:  „Denn  nicht 
zu  trägem  Stillstand  verurtheilte  uns  die  Natur ;  wir  änderton 
die  Schreibart  und  erlaubten  uns  Neuerungen,  freilich  auch  ohne 
das  geziemende  Maß '.  Die  Schwierigkeiten  werden  beseitigt, 
wenn  wir  vor  neque  enim  ein  Semikolon  setzen,  mit  sed  dicendi 
aber  einen  neuen  Satz  beginnen.  Wir  erhalten  so  folgenden 
Gedankengang :  „Wenn  aber  das  Urtlieil  gereift  und  nicht  mehr 
gefährdet  ist,  möchte  ich  rathen  sowohl  die  Alten  zu  lesen  .... 
als  auch  die  Neuen,  welche  ebenfalls  viele  Vorzüge  haben;  denn 
nicht  hat  uns  die  Natur  zur  Unfähigkeit  verurtheilt.  Aber  wir 
haben    einen    anderen  Stil    eingeführt    und   uns    dabei  mehr  er- 


Zum  zweiten  Buche  von  Quintilians  Institutio  Oratoria.      497 

laubt,  als  reclit  war;  so  liaben  uns  jene  nicht  sowohl  durch 
ihre  Fähigkeiten  übertroffen,  als  vielmehr  durch  ihre  Grrundsätze. 
Vieles  also  wird  man  auswählen  dürfen ,  aber  man  wird  darauf 
zu  achten  haben,  daß  es  nicht  durch  das,  was  sich  daran  an- 
gesetzt hat,  verunstaltet  wird".     Die  Worte  quibus  et  ipsis 

damnavit  geben  an,  warum  bei  gereiftem  Urtheil  auch  die  Neuen 
lesenswerth  sind ;  die  Worte  ad  dicendi  ....  indulsimus  geben 
an,  warum  bei  Nachahmung  derselben  Vorsicht  nöthig  ist. 

10,  6  erit  optimum,  sed  certe  sint  grandia  et  tumida,  non 
stulta  etiam  et  acrioribus  oculis  intuenti  ridicula,  ut,  si  iam  ce- 
dendum  est,  impleat  se  declamator  aliquando,  dum  sciat  .... 
sibi  quoque  tenuandas  adipes,  et  quidquid  umoris  corrupti  con- 
traxerit,  emittendum,  si  esse  sanus  ac  robustus  volet. 

In  den  Blättern  f.  d.  Bayer.  G.  W.  1886  S.  218  ff.  habe 
ich  vorgeschlagen ,  vor  tumida  t  an  tum  einzusetzen ,  ut  in  au  t 
und  aliquando  in  aliquo  modo  zu  verändern.  Becher  (Jah- 
resb.  von  Bursian-Müller  18,87)  bezeichnete  dies  als  überflüssig 
und  falsch  und  erklärte  die  überlieferten  Worte  in  folgender 
Weise :  „Der  Rhetor  hält  es  für  das  Gerathenste,  daß  den  jun- 
gen Leuten  keine  poetischen ,  über  die  Grenze  des  Glaubwür- 
digen hinausgehenden  Themata  zur  Behandlung  überlassen  wer- 
den. Wenn  schon  —  dann  will  er  die  Aufgaben  wenigstens 
groß  und  schwülstig  (nicht  auch  albern  und  für  den  schärferen 
Blick  lächerlich)  in  der  Weise  (sc.  grandia  et  tumida)^  daß,  wenn 
denn  doch  einmal  nachgegeben  werden  muß,  der  Deklamator  sich 
anfüllt  und  aufschwellt,  wenn  er  nur  weiß,  daß  er  die  Hyper- 
trophie wieder  zu  seiner  Zeit  abthun  muß".  Mehrere  Bedenken 
erheben  sich  gegen  diese  Erklärung.  1)  Kann  man  sagen:  aber 
wenigstens  seien  sie  groß  und  schwülstig  —  ?  Vertragen  sich 
certe  und  tumida  mit  einander  ?  Läßt  sich  annehmen,  daß  Quint. 
sein  Zugeständnis  hinsichtlich  der  Aufgaben  von  der  Bedingung 
abhängig  gemacht  hat ,  daß  dieselben  wenigstens  groß  und 
schwülstig  seien?  Da  er  tumidus  nie  anders  gebraucht  hat  als 
in  tadelndem  Sinne  ,  so  hätte  er  sich  ja  damit  fehlerhafte  Auf- 
gaben geradezu  ausbedungen.  Einen  ganz  andern  Gedanken 
erhalten  wir ,  wenn  wir  tantum  einsetzen.  Dann  bedingt  sich 
Quint.  aus,  daß  die  Aufgaben  wenigstens  großartig  und  nicht 
albern  oder  lächerlich,  sondern  nur  schwülstig  seien.  2)  Becher 
sagt:  ^ certe  sint  grandia  et  tumida  steht  in  der  engsten 
Verbindung  mit  dem  konsekutiven  ut  impleat  se  declamator  ali- 
quando, dum  sciat,  impleat  se  fast  =  sit  grandis  et  tumidus". 
Wenn  die  Worte  sed  certe  ....  aliquando  wirklich  nur  eine 
Forderung  enthalten,  warum  sind  dann  die  Worte  si  iam  ceden- 
dum  est  in  den  Folgesatz  gestellt  und  nicht  zwischen  sed  und 
certe,  wohin  sie  dann  doch  eigentlich  gehörten  ?  Weist  die  Stel- 
lung des  Bedingungssatzes  nicht  deutlich  darauf  hin,  daß  die 
Worte,  zwischen  denen  er  steht,  ein  weiteres  Zugeständnis  ent- 
Philologus  LH  (N.  F.  VI),  3.  32 


498  M.  Kiderlin, 

halten,    welches  auch  die  durch  die  Worte  sed  certe  ....  ridi- 
cula    ausgesprochene  Forderung    fallen    läßt?     3)    Wenn   Quint. 
gesagt    hätte :    „aber    wenigstens    seien  sie  groß  und  schwülstig, 
so  daß  sich  der  Deklamator,    wenn  denn  doch  einmal  nachgege- 
ben werden  muß,    einmal  anfüllt",    so  müßte  man  glauben,    daß 
er  in  der  AnfüUung  den  einzigen  Vortheil  sah,  welcher  aus  dem 
ungern    gemachten    Zugeständnis    gezogen    werden    kann.      Die 
durch    dum  angeknüpften  Worte    zeigen    aber    deutlich,    daß    er 
darin  nur  einen  Mißstand  sah ,    welcher    abgestellt  werden  muß. 
4)  Es  fällt  auf,  daß  Becher  von  den  Worten  ut,    si  iam  ceden- 
dum  est,    impleat  se  declamator  aliquando  gerade  nur  aliquando 
unübersetzt  gelassen  hat.     Man  könnte  fast  glauben,    daß  dieses 
Wort  auch  ihm  überflüssig  vorgekommen  ist.     Am  Schlüsse  sei- 
ner Ausführung  aber    bemerkte    er:    ^^aliquando   endlich    erklärt 
sich  aus  dem  durch  erit  optimum  indicierten  Gegensatz  numquam^ 
so    öfter    auch    bei  Quintilian    s.  Bonuells  Lex.".     Wie    er    ali- 
quando übersetzt  wissen    will,    geht  "daraus    nicht   hervor;    denn 
einen    Gegensatz    zu    numquam    kann   „manchmal",    „irgend  ein- 
mal"  und   „einmal"   bilden.      Baur  und  Lindner  haben  das  Wort 
durch    ^einmal"    übersetzt.     Ist    es   wahrscheinlich ,    daß  Quint. 
ein    so    tonloses  Wort   an  das  Ende  des  Satzes  gestellt  hat  ?  — 
Ein  Einwurf,    welchen  Becher   gegen  meinen  Vorschlag  gemacht 
hat,  wird  vielleicht  manchem  berechtigt  erscheinen,  und  deshalb 
bin  ich  auf  die  Stelle  zurückgekommen.     Er  sagt:   „die  nahelie- 
gende Aenderung  aber  aut  für  ut,  die  ich  mir  schon  vor  Jahren 
notiert,    ist  unstatthaft,    weil  sie  noch  andere  Zugeständnisse  in- 
volvieren würde,  nämlich  die  noch  übrig  bleibenden  stulta  et  ri- 
dicula,  was  sich  von  selbst  verbietet".  ■  Aber  könnte  man    nicht 
ebenso  gut  sagen  :  Es  läßt  sich  unmöglich  annehmen,  daß  Quint. 
eine  Ansammlung  verdorbener  Säfte  zugestanden  habe  — ?    Und 
doch  sagt    er :    dum    sciat    sibi    quidquid    umoris    corrupti    con- 
traxerit  emittendum.     Bei  umoris  corrupti  kann  man    recht    wohl 
auch  an  Aufgaben  denken,    welche  noch  bedenklicher    sind,    als 
großartige  und  schwülstige.     Uebrigens   wird    das    scheinbar   zu 
weitgehende  Zugeständnis    durch    die  Beisätze    si    iam    cedendum 
est  und  acrioribus    oculis    intuenti    doch    bedeutend    abgeschwächt. 
Dazu    kommt ,    daß  Quint.    hinsichtlich    der  Aufgaben    wirklich 
nicht  skrupulös  war.     Ich  will  nur  ein  Beispiel  anführen.      VII 
3,   31 — 34  macht  er,    ohne  auch  nur  die  leiseste  Andeutung  zu 
machen,  daß  er  mit  derartigen  Aufgaben  nicht  einverstanden  ist, 
seinen  Jünglingen  eine  Art  der  Wesensbestimmung  klar  an  fol- 
gender Aufgabe:   „Jünglinge  verabredeten  ein  gemeinschaftliches 
Mahl  an  der  Meeresküste.     Nach  eingenommenem  Mahle  errich- 
teten sie  einen  Hügel  und  schrieben  den  Namen  eines  Jünglings 
darauf,  welcher  sich  nicht  eingefunden    hatte.      Der  Vater    des- 
selben landete  von  einer  Seereise  heimkehrend  an    dieser  Küste, 
las  den  Namen  seines  Sohnes  und  hängte  sich  auf.     Die  Jung- 


Zum  zweiten  Buche   von  Quintilians  Institutio  Oratoria.      499 

liuge  werden  nun  eines  homicidium  angeklagt?  Sollten  solche 
Aufgaben  Quint.  bei  schärferer  Betrachtung  nicht  auch  als  al- 
bern und  lächerlich  erschienen  sein? 

14,  2 — 3  nee  dubie  apud  Graecos  quoque  duplicem  intel- 
lectum  habet,  namque  uno  modo  fit  adpositum ,  ars  rhetorica, 
ut  *)  navis  piratica,  altero  nomen  rei,  qualis  est  philosophia,  ami- 
citia.  nos  ipsam  nunc  volumus  significare  substantiam,  ut  gram- 
matice  litteratura  est,  non  litteratrix,  quemadmodum  oratrix,  nee 
litteratoria ,  quemadmodum  oratoria:  verum  id  in  rhetorice 
non  fit. 

Wie  heut  zu  Tage  bei  uns,  so  gab  es  auch  im  alten  Rom 
Leute,  welche  alle  Fremdwörter  ausgeschlossen  wissen  wollten. 
Sie  mißbilligten  daher  auch  den  Gebrauch  des  Wortes  rhetorice 
und  gebrauchten  statt  desselben  oratoria  oder  oratrix.  Quint. 
war  damit  nicht  einverstanden ;  denn  er  sah  in  den  Wörtern 
oratoria  und  oratrix  Adjektiva,  das  in  Frage  stehende  rhetorice 
aber  erschien  ihm  als  ein  Wort ,  wie  eloquentia ,  d.  h.  als  ein 
Substantivum.  Er  fügt  dann  bei:  „Allerdings  hat  rÄeior/ce  auch 
bei  den  Griechen  eine  doppelte  Bedeutung:  in  der  einen  näm- 
lich ist  es  ein  Adjektivum ,  wie  ars  rhetorica^  navis  piratica ,  in 
der  anderen  ist  es  die  Bezeichnung  einer  Sache,  wie  philosophia^ 
amicitia.  W  i  r  wollen  jetzt  die  Sache  selbst  bezeichnen ,  wie 
grammatice  litteratura  ist,  nicht  litteratrix^  wie  oratrix^  und  nicht 
litteratoria^  wie  oratoria^'.  Nun  folgen  die  Worte:  verum  id  in 
rhetorice  non  ßt  ^).  Was  sollen  diese  bedeuten  ?  verum  id  non  fit 
wäre  leicht  zu  verstehen;  id  weist  offenbar  zurück  auf  ipsam 
significare  substantiam.  Aber  was  soll  in  rhetorice  bedeuten  ? 
Baur  übersetzte:  „Bei  obiger  Uebertragung  des  Wortes  Rhetorik 
geschieht  das  aber  nicht" ;  Lindner :  ;,Bei  obiger  Uebersetzuug 
des  Wortes  Rhetorik  geschieht  dies  jedoch  nicht".  Damit  thun 
sie  aber  den  Worten  Gewalt  an.  Diese  können  nichts  anderes 
bedeuten  als:  „Aber  dies  geschieht  bei  rhetorice  nicht"  oder: 
„Aber  dies  geschieht  bei  dem  Gebrauch  von  rhetorice  nicht". 
Gerade  das  Gegentheil  aber  wollte  Quint.  sagen ;  er  war  der 
Ansicht,  daß  durch  die  lateinischen  Benennungen  oratoria  und 
oratorix  die  Sache  selbst  nicht  bezeichnet  werde,  sondern  nur 
durch    das    griechische    Wort    rhetorice.      Es    dürfte    daher    zu 


^)  In  den  Blättern  f.  d.  Bayer.  G.  W.  1886  S.  349  glaube  ich 
nachgewiesen  zu  haben,  daß  mit  nee  dubie  ein  neuer  Satz  zu  begin- 
nen und  zu  schreiben  ist:  ut  ars  rhetorica,  navis  piratica.  Meister 
hat  diesen  Vorschlag  in  den  Text  aufgenommen. 

^)  Die  Herausoreber  vor  Zumpt  schrieben :  üerum  in  rhetorice  non 
sie.  Aber  sie  steht  in  keiner  beachtenswerthen  Handschrift,  ist  in 
sprachlicher  Hinsicht  bedenklich  und  gibt  keinen  befriedigenden 
Smn.  Die  von  Gesiier  und  Wolff  gegebenen  Erklärungen  sind  sehr 
anfechtbar. 

32* 


500  M.  Kiderlin 


schreiben  sein :  verum  id  nisi  rhetorice  non  fit  (dies  geschieht 
aber  durch  kein  anderes  Wort  als  durch  rhetorice).  Daran 
schließt  sich  dann  ganz  passend  an :  ne  pugnemus  igitur  (sc. 
contra  rhetoricen) ,  cum  praesertim  plurimis  alioqui  graecis  sit 
utendum.  Zu  nisi  —  non  vgl.  I  Pr.  9  qui  (sc.  perfectus  ora- 
tor)  esse  nisi  vir  bonus  non  potest;  II  15,  28  sed  eam  veram 
nisi  iusto  ac  bono  non  contingere;  VII  3,  23  illud  tertium  nisi 
stultis  non  accidit. 

15,  11  sed  ne  hoc  quidem  satis  est  comprehensum :  per- 
suadent  enim  dicendo  vel  ducunt  in  id  quod  volunt  alii  quoque, 
ut  meretrices ,  adulatores ,  corruptores.  at  contra  non  persuadet 
semper  orator,  ut  interim  non  sit  proprius  hie  finis  eins,  interim 
sit  communis  cum  iis,  qui  ab  oratore  procul  absunt. 

In  dem  den  Namen  des  Theodektes  tragenden  Lehrbuche 
war  als  Endzweck  der  Rhetorik  hingestellt:  ducere  homines  di- 
cendo in  id  quod  auctor  ^)  velit.  Quint.  ist  mit  dieser  Fassung 
des  Endzwecks  nicht  einverstanden  aus  zwei  Gründen :  weil  auch 
andere  durch  Sprechen  überreden,  wie  Buhldirnen,  Schmeichler, 
Verführer,  und  weil  der  Redner  nicht  immer  überredet.  Eine 
Folge  des  letzteren  ist,  ut  interim  non  sit  proprius  hie  finis  eins-., 
eine  Folge  des  ersteren  ist  ut  interim  sit  communis  cum  iis.,  qui 
ab  oratore  procul  absunt.  Der  Folgesatz  hängt  also  nicht  bloß 
von  den  Worten  contra  non  persuadet  semper  orator  ab ,  sondern 
ebenso  gut  von  den  Worten  persuadent  dicendo  alii  quoque.  Nach 
corruptores  wird  man  daher  nicht  stark  interpungieren  dürfen. 
Es  läßt  sich  aber  auch  nicht  wohl  annehmen ,  daß  Quint.  ge- 
sagt hat:  ^denn  es  überreden  durch  Sprechen  auch  andere, 
aber  umgekehrt  überredet  der  Redner  nicht  immer".  Das  Ge- 
dankenverhältnis erfordert  vielmehr:  „denn  es  überreden  durch 
Sprechen  auch  andere ,  und  umgekehrt  überredet  der  Redner 
nicht  immer.  Da  nun  noch  dazu  kommt,  daß  in  A  der  erste 
Buchstabe  von  ät  auf  eine  Rasur  geschrieben  ist,  so  dürfte  es 
kaum  einem  Zweifel  unterliegen,  daß  zu  schreiben  ist :  corrup- 
tores,  et  contra.  Vgl.  III  8,  32  nam  et  utilitas  ipsa  ex- 
pugnatur  .  .  .  .  et  contra,  quod  nos  honestum,  illi  vanum 
.  .  .  .  vocant;  V  10,  71  nam  et  ex  initiis  summa  colligitur 
.  .  .  .,  et  contra,  non  dominationis  causa  Sullum  arma  sum- 
psisse,  argumentum  est  dictatura  deposita;  VIII  6,  20  nam  et 
Livius  saepe  sie  dicit  .  .  .  .,  et  contra  Cicero  etc.  Außer- 
dem findet  sich  et  contra  V  10,  19;  V  10,  48;  IX  3,  7;  IX 
4,  44;  IX  4,   52. 

15,  24  f.  plerique  autem,  dum  pauca  ex  Gorgia  Piatonis 
a  prioribus  inperite    excerpta   legere   contenti    neque   hoc    totum 


3)  So  Meister   nach  B   N   (vgl.  Blätter   f.   d.  Bayer.  G.  W.  1886 
S.  354) ;  die  anderen  Herausgeber  aetor  nach  A. 


Zum  zweiten  Buche  von  Quintilians  Iiistitutio  Oratoria.      501 

neque*  alia  eius  volumina  evolvunt,  in  maximum  errorem  incide- 
runt  creduntque,  eum  in  liac  esse  opinione,  ut  rlietoricen  non 
artem,  sed  peritiam  quandam  gratiae  ae  voluptatis  existimet,  et 
alio  loco  civilitatis  particulae  simulacrum  et  quartam  partem 
adulationis  etc. 

Bei  Plato  (Gorg.  p.  462  B)  antwortet  auf  die  Frage  des 
Polus  Tivoc  SfiTTSipia;  Sokrates:  ^(apLToc  tivoc  xai  TjÖovtjC  dirsp- 
'{aaiaz.  Ist  es  glaublich,  daß  Quint.  bei  der  Uebersetzung  das 
letzte  Wort  gar  nicht  berücksichtigt  hat  ?  Es  läßt  sich  dies, 
glaube  ich ,  deshalb  nicht  annehmen ,  weil  die  Genetive  gratiae 
ac  voluptatis  allein  zu  peritiam  (=  sjxTTcipiav  ,  Erfahrung)  nicht 
passen.  Die  Worte  könnten  nur  so  übersetzt  werden:  ^daß 
Plato  die  Rhetorik  nicht  für  eine  Kunst ,  sondern  für  eine  ge- 
wisse Erfahrung  im  Wohlgefallen  und  Vergnügen  halte".  Dies 
kann  Quint.  nicht  wohl  geschrieben  haben.  Wenn  wir  exci- 
t  and  ae  oder  effi  c  iendae  vor  existimet  einsetzen  ,  so  können 
wir  übersetzen :  „daß  er  die  Rhetorik  nicht  für  eine  Kunst,  son- 
dern für  eine  gewisse  Erfahrung  in  Hervorbringung  von  Wohl- 
gefallen und  Vergnügen  halte.  Welches  von  den  beiden  Wör- 
tern den  Vorzug  verdient,  ist  schwer  zu  entscheiden ;  excitandae 
konnte  vor  existimet  leichter  ausfallen,  efficiendae  entspricht  ge- 
nauer dem  griechischen  dTrspYocoia;. 

15,  27  Socrates  autem  seu  Plato  eam  quidem,  quae  tum 
exercebatur,  rhetoricen  talem  putat  .  .  .  .,  veram  autem  et  ho- 
nestam  intellegit  etc. 

Die  Worte  veram  autem  et  honestam  intellegit  lassen  sich 
nicht  in  befriedigender  Weise  erklären  (vgl.  Blätter  f.  d.  Bayer. 
G.  W.  1886  S.  357).  Ich  schlug  vor  et  zu  streichen,  und 
Becher  glaubt,  daß  die  Stelle  durch  diese  Streichung  geheilt  sei 
(Jahresbericht  von  Bursian  -  Müller  1887).  Inzwischen  bin  ich 
zu  der  Ansicht  gekommen,  daß  et  nicht  gestrichen  werden  darf, 
sondern  daß  vor  et  etwas  einzusetzen  ist.  §  24  sagt  Quint. : 
Sehr  viele  ziehen  aus  Piatos  Gorgias  irrthümliche  Schlüsse. 
Aus  einer  Stelle  schließen  sie,  daß  Plato  die  Rhetorik  nicht  für 
eine  ars,  sondern  für  eine  peritia  (£|jLT:£ipia)  gratiae  ac  voluptatis 
gehalten  habe;  aus  einer  anderen,  daß  er  dieselbe  für  ein  simu- 
lacrum eines  Theiles  der  Politik  und  für  den  vierten  Theil  der 
adulatio  (also  für  eine  unehrenhafte  Sache)  gehalten  habe.  Es 
handelt  sich  demnach  um  zwei  irrthümliche  Auffassungen,  und 
es  ist  anzunehmen,  daß  Quint.  auch  bei  der  Widerlegung  beide 
Irrthümer  berücksichtigt  hat,  ich  glaube  daher,  daß  zu  schrei- 
ben ist :  veram  autem  <esse  artem>  et  honestam  intellegit  (von  der 
wahren  Rhetorik  aber  sieht  er  ein ,  daß  sie  eine  Kunst  ist 
und  daß  sie  ehrenhaft  ist).  Die  Wörter  autem  und  artem  glei- 
chen sich  so  sehr,  daß  man  leicht  abirren  könnte.  Vielleicht 
wendet  man  gegen  diesen  Vorschlag  ein,  daß  die  im  Folgenden 
aus  dem  Gorgias  citierteu  Stellen  nur  beweisen,    daß  Plato]  die 


502  M.  Kiderlin, 

Khetorik  für  eine  ehrenhafte  Sache  gehalten  habe ,  nicht  •  auch, 
daß  er  sie  für  eine  Kunst  gehalten  habe.  Man  würde  aber 
dann  die  Worte  xai  STriorrjfiova  twv  oixaiov  (§  28)  übersehen. 
Nicht  nur  £|jL7r£ipia  und  t£)^V7]  sind  bei  Plato  Gegensätze,  son- 
dern auch  ifXTTSipia  und  £7:i3Tt,jxT|.  Unter  ersterem  versteht  er 
die  bloße  Erfahrung,  unter  letzterem  die  vernünftige  Einsicht  in 
eine  Sache.  Uebrigens  geht  auch  ohne  besondere  Betonung  von 
STiiaTTjawv  aus  den  Citaten  zur  Genüge  hervor,  daß  Plato  in  der 
Rhetorik  nicht  eine  peritia  gratiae  ac  voluptatis  sah,  sondern  et- 
was, was  auf  den  Namen  einer  ars  Anspruch  machen  kann. 

15,  28  ...  .  ut  appareat  Piatoni  non  rhetoricen  videri 
malum,  sed  eam  veram  nisi  iusto  ac  bono  non  contingere. 

Baur  übersetzte :  „so  daß  klar  ist ,  Piaton  hält  die  Rhe- 
torik nicht  für  etwas  Schlechtes,  sondern  glaubt,  daß  die  wahre 
Kunst  nur  dem  Gerechten  und  Guten  zu  Theil  werde";  Lind- 
ner: „Daraus  geht  hervor,  daß  Piaton  die  Rhetorik  nicht  für 
etwas  Schlechtes  hält,  sondern  für  eine  wahre  Kunst,  die  nur 
Sache  des  gerechten  und  guten  Mannes  sein  kann".  Beide  über- 
setzten ,  als  ob  non  nicht  vor ,  sondern  nach  rhetoricen  stände ; 
beide  übersetzten  9am  veram  ungenau  durch  „wahre  Kunst". 
Wenn  wir  genau  übersetzen,  so  erhalten  wir  folgende  Gedan- 
kenverbindung: „so  daß  es  ersichtlich  ist,  daß  dem  Plato  nicht 
die  Rhetorik  als  etwas  Schlechtes  erscheint,  sondern  daß  ihm 
dieselbe,  wenn  sie  die  wahre  ist,  nur  dem  Gerechten  und  Guten 
zu  Theil  zu  werden  scheint".  Dabei  werden  wir  uns  nicht  be- 
ruhigen können.  Wenn  wir  non  rhetoricen  lesen,  so  erwarten  wir 
nach  sed  einen  Gegensatz  zu  rhetoricen^  ein  solcher  kann  aber 
in  den  auf  sed  folgenden  Worten  nicht  gefunden  werden.  Und 
eam  veram?  Lassen  sich  diese  beiden  Worte  anders  erklären, 
als  in  gezwungener  Weise  ?  Ich  glaube,  daß  wir  es  auch  hier 
mit  einer  Lücke  zu  thun  haben.  Dieselbe  ließe  sich  etwa  in 
folgender  Weise  ausfüllen:  ut  appareat  Piatoni  non  rhetoricen 
videri  malum,  sed  eam,  <quae  tum  exercebatur,  et  existimare 
eum>  veram  nisi  iusto  ac  bono  non  contingere  ,  so  daß  es  er- 
sichtlich ist ,  daß  dem  Plato  nicht  die  Rhetorik  als  etwas 
Schlechtes  erscheint  (wie  jene  schlechten  Interpreten  des  Gor- 
gias  annahmen) ,  sondern  diejenige ,  welche  damals  in  Uebung 
war,  und  daß  er  der  Ansicht  ist,  die  wahre  Rhetorik  werde  nur 
dem  Gerechten  und  Guten  zu  Theil.  Die  Aehnlichkeit  der 
Schriftzüge  von  eam  und  eum  mag  den  Ausfall  veranlaßt  haben. 
In  ähnlicher  Weise  ist  eum  nachgestellt  II  16,  3  nam  et  So- 
crati  obiciunt  comici,  docere  eum  etc. 

16,  4  et  his  adiciunt  exempla  Graecorum  Romanorumque 
et  enumerant ,  qui  perniciosa  non  singulis  tantum ,  sed  rebus 
etiam  publicis  usi  eloquentia  turbaverint  civitatium  status  vel 
everterint ,    eoque    et    Lacedaemoniorum     civitate    expulsam,    et 


Zum  zweiten  Buche  von  Quintilians  Institutio  Oratoria.      503 

Athenis  quoque,  ubi  actor  movere  adfectus  vetabatur,  velut  re- 
cisam  orandi  potestatem. 

Wenn  nach  expulsam  interpungiert  wird  (die  Herausgeber 
vor  Zumpt  setzten  ein  Semikolon,  Zumpt,  Halm  und  Meister  ein 
Komma),  so  muß  zu  den  Worten  eoque  et  Lacedaemoniorum  civi- 
tate  expulsam  nicht  nur  dicunt  hinzugedacht  werden,  sondern  auch 
eam  (sc.  eloquentiam).  Das  letztere  ist  sehr  hart,  und  dies  war 
wohl  der  Grund,  warum  Bonn  eil  nach  expulsam  gar  nicht  inter- 
pungierte.  Da  so  das  am  Ende  des  Satzes  stehende  orandi  po- 
testatem auch  als  Subjekt  von  expulsam  angesehen  werden  kann, 
würde  ich  mich  Bonneil  anschließen,  wenn  nicht  das  vor  Lace- 
daemoniorum  stehende  et  wäre.  Was  soll  dieses  et  ?  Es  kann 
hier  weder  ^auch"  bedeuten  noch  „sowohl",  letzteres  nicht  we- 
gen des  auf  Athenis  folgenden  quoque.  Ich  glaube  daher ,  daß 
et  aus  e  ä  entstanden  ist. 

16,  5  quo  quidem  modo  nee  duces  erunt  utiles  nee  magi- 
stratus  nee  medicina  nee  denique  ipsa  sapientia.  nam  et  dux 
Flaminius  et  Gracchi,  Saturnini,  Glauciae  magistratus,  et  in  me- 
dicis  venena,  et  in  his,  qui  philosophorum  nomine  male  utuntur, 
gravissima  nonnumquam  flagitia  deprehensa  sunt. 

Halm  wollte  zu  den  Worten  nam  et  dux  ....  magistratus 
fu erunt  hinzugedacht  wissen,  Meister  schreibt  nach  Fabers 
Vorschlag  Glauciae  fuere,  weil  A  glauci  egere  (egere  von  der  2. 
Hand  auf  einer  Rasur),  b  glauciaegere  gibt.  Mögen  wir  Halm 
oder  Meister  folgen,  in  beiden  Fällen  erregen  die  Worte  nam  et 
dux  Flaminius  ein  Bedenken.  Die  Schwierigkeit  liegt  darin,  daß 
et  nicht  vor  Flaminius ,  sondern  vor  dux  steht.  Nur  wenn  es 
hieße  :  nam  et  Flaminius  dux  oder  nam  dux  et  Flaminius,  könnten 
wir  mit.  Baur  übersetzen :  „Denn  auch  ein  Flaminius  war  Feld- 
herr". Das  vor  dux  stehende  et  läßt  sich  nicht  in  befriedi- 
gender Weise  erklären  *).  Ich  halte  es  daher  für  wahrschein- 
lich, daß  et  in  erat  zu  verändern  und  aus  dem  durch  A  b 
tiberlieferten  gere  mit  H.  Meyer  gessere  zu  machen  ist.  „Es 
gab  ja  einen  Feldherrn  Flaminius  (oder  ^Flaminius  war  ja  ein 
Feldherr") ,  und  Männer ,  wie  die  Gracchen ,  Saturninus  und 
Glauci a,  haben  obrigkeitliche  Aemter  bekleidet",  magistratum  ge- 
rer e  ist  ja  eine  ganz  gewöhnliche  Verbindung. 

17,  12 — 13  ad  cuius  rei  confirmationem  adferunt  Demaden 
remi^em  et  Aeschinen  hypocriten  oratores  fuisse.  falso:  nam 
neque  orator  esse  qui  non  didicit  potest,  et  hos  sero  potius 
quam  numquam  didicisse  quis  dixerit,    quamquam  Aeschines    ab 


*)  Es  wäre  unstatthaft ,    wenn  man  übersetzen  wollte :    „Denn  es 

gab  auch    einen  Feldherrn   Flaminius".  Wenn  fuermit    hinzugedacht 

oder  fup.re  hinzugesetzt  wird,  so  müssen  magistratus  und  c?Ma:  als  Prä- 
dikate aufgefaßt  werden. 


504  M.  Kiderlin, 

initio  Sit  versatus  in  litteris,  quas  pater  eius  etiam  docebat,  De- 
maden  neque  non  didicisse  certum  sit  et  continua  dicendi  exer- 
citatio  potuerit  tantum,  quantuscumque  postea  fuit,  fecisse:  nam 
id  potentissimum  discendi  genus  est.  sed  et  praestantiorem ,  si 
didicisset,  futurum  fuisse  dicere  licet:  neque  enim  orationes 
scribere  est  ausus,  ut  eum  multum  valuisse  in  dicendo   sciamus. 

Bedenken  erregen  die  Worte:  ut  eum  multum  valuisse  in. 
dicendo  sciamus.  Spalding  und  Wolff  wollten  ut  in  der  Bedeu- 
tung von  quamquam  genommen  wissen ;  sie  sind  aber  den  Be- 
weis dafür  schuldig  geblieben,  daß  ein  dem  Hauptsatze  nach- 
gestellter Mi-Satz  in  dieser  Weise  aufgefaßt  werden  kann.  Halm 
hätte  ut  gern  in  cum  verändert.  Durch  diese  nicht  eben  leichte 
Aendeiung  kommen  wir  aber  nicht  zu  einem  völlig  befriedigen- 
den Gedanken.  Der  mit  neque  enim  beginnende  Satz  soll  of- 
fenbar den  Grund  angeben,  warum  sich  dem  Hinweise  auf  De- 
mades  gegenüber  auch  sagen  läßt,  daß  dieser  ein  vorzüglicherer 
Redner  gewesen  wäre ,  wenn  er  gelernt  hätte.  Nun  ist  aber 
eine  Erinnerung  daran,  daß  Demades  als  Redner  von  großer 
Bedeutung  war  {multum  valuisse  in  dicendo) ,  gewiß  nicht  dazu 
geeignet,  die  Möglichkeit  jener  Entgegnung  zu  begründen  ;  denn 
wenn  seine  große  rednerische  Bedeutung  als  feststehend  ange- 
nommen wird ,  so  läßt  sich  nicht  wohl  einwenden ,  daß  er  ein 
vorzüglicherer  Redner  gewesen  wäre ,  wenn  er  gelernt  hätte. 
Vielleicht  hat  Quint.  geschrieben:  ut  eum  multum  valuisse  in  di- 
cendo <non  certoy  sciamus.  Wir  könnten  dann  übersetzen:  „Es 
läßt  sich  jedoch  auch  sagen,  daß  er  ein  vorzüglicherer  Redner 
gewesen  wäre,  wenn  er  gelernt  hätte ;  er  hat  ja  nicht  gewagt 
^Reden  zu  schreiben,  so  daß  wir  nicht  gewiß  wissen  ,  daß  er 
als  Redner  von  großer  Bedeutung  war".  Die  Aehnlichkeit  der 
Schriftzüge  von  cendo  und  certo  kann  den  Ausfall  veranlaßt 
haben. 

17,  23 — 25  tendit  quidem  ad  victoriam  qui  dicit,  sed  cum 
bene  dixit,  etiamsi  non  vincat,  id,  quod  arte  continetur,  effecit. 
nam  et  gubernator  vult  salva  nave  in  portum  pervenire  :  si  ta- 
men  tempestate  fuerit  abreptus,  non  ideo  minus  erit  gubernator 
dicetque  notum  illud :  'dum  clavum  rectum  teneam'.  et  medicus 
Sanitätern  aegri  petit:  si  tamen  ....  summa  non  contingit, 
dum  ipse  omnia  secundum  rationem  fecerit,  medicinae  fine  non 
excidet.  ita  oratori  bene  dixisse  finis  est:  nam  est  ars  ea  ..  .  . 
in  actu  posita,  non  in  efiPectu. 

In  den  Blättern  f.  d.  Bayer.  G.  W.  1886  S.  364  schlug 
ich  vor,  statt  ita  oratori  bene  dixisse  finis  est  zu  schreiben:  ita 
oratori  bene  dixisse  satis  est.  Becher  erklärte  diesen  Vorschlag 
für  ebenso  unnöthig  wie  kühn  (Jahresbericht  von  Bursian  Mül- 
ler 1887).  Ist  es  aber  wirklich  eine  Kühnheit,  wenn  man 
glaubt,  daß  aus  faxis  finis  geworden  sein  kann?  Und  ist  die 
Aenderung  unnöthig  ?     Was  soll  durch  die  Beispiele  vom  Steuer- 


Zum  zweiten  Buche  von  Quintilians  lustitutio  Oratoria.      505 

mann  und  vom  Arzt  klar  gemacht  werden?  Doch  wohl  der 
Satz:  Der  Redner  hat,  wenn  er  gut  gesprochen  hat,  die  Auf- 
gabe seiner  Kunst  erfüllt,  wenn  er  auch  nicht  den  Sieg  er- 
ringt (cum  bene  dixit,  etiamsi  non  vincat,  id,  quod  arte  conti- 
netur,  eflPecit).  Wie  der  Steuermann,  wenn  er  das  Steuer  recht 
gehandhabt  hat ,  seiner  Aufgabe  gerecht  geworden  ist ,  mag  er 
auch  vom  Sturme  fortgerissen  worden  sein,  wie  der  Arzt,  wenn 
er  selbst  alles  der  Vernunft  gemäß  gemacht  hat,  den  Endzweck 
der  Heilkunst  nicht  verfehlt  hat,  wenn  auch  das  Höchste  (die 
Heilung)  nicht  gelingt  {summa  non  contingit)  ^),  so  hat  der  Red- 
ner die  Aufgabe  seiner  Kunst  erfüllt,  wenn  er  gut  gesprochen 
hat.  Ich  glaube  nun,  daß  der  Gedanke  des  Schlußsatzes  besser 
ausgedrückt  wird  durch  die  Worte :  ita  oratori  hene  dixisse  s  a- 
tis  est  (so  hat  der  Redner  genug  gethan,  wenn  er  gut  gespro- 
chen hat),  als  durch  die  Worte:  ita  oratori  hene  dixisse  finis 
est  (so  hat  der  Redner  den  Endzweck  gut  gesprochen  zu  haben); 
denn  es  handelt  sich  hier  nicht  darum ,  welchen  Endzweck  der 
Redner  hat,  sondern  darum,  wann  er  seiner  Aufgabe  genügt 
hat.  Auch  dabei  bleibe  ich,  daß  man  neben  finis  est  nicht 
dixisse^  sondern  dicere  erwartet.  Becher  versucht  das  Perfekt 
dadurch  zu  rechtfertigen,  daß  er  Quint.  sagen  läßt:  (quemad- 
modum  gubernatori  clavum  rectum  tenuisse  et  medico  omnia 
secundum  rationem  fecisse)  ita  oratori  bene  dixisse  finis  est, 
und  etiamsi  non  vicerit  für  die  nothwendige  Ergänzung 
des  Satzes  erklärt  Oben  heißt  es  aber:  etiamsi  non  vincat^ 
und  neben  finis  est  erwartet  man  eben  auch  nicht  tenuisse  und 
fecisse^  sondern  tenere  und  facere.  Der  Gedanke:  „so  hat  der 
Redner  den  Endzweck  gut  gesprochen  zu  haben,  wenn  er  auch 
nicht  gesiegt  hat",  kann  meiner  Ansicht  nach  nicht  befriedigen. 
Wenn  man  finis  est  liest,  so  muß  man  sich  den  Redner  beim 
Beginn  seiner  Thätigkeit  denken.  Wenn  dieser  aber  zu  spre- 
chen beginnt,  sagt  er  zu  sich:  Wenn  ich  nur  gut  spreche. 
Erst  wenn  er  zu  sprechen  aufhört,  kann  er  zu  sich  sagen: 
Wenn  ich  nur  recht  gesprochen  habe.  Dann  hat  er  aber 
seine  Thätigkeit  bereits  hinter  sich ,  und  wenn  er  diese  hinter 
sich  hat,  dann  hat  er  keinen  Endzweck  mehr;  „denn  seine 
Kunst  liegt  in  der  Thätigkeit,  nicht  in  der  Wirkung*^. 


^)  Becher  hält  summa  für  das  Objekt ;  denn  er  schrieb  :  sujnma 
contif/it,  qni  ririt  und  vi  summa  continfinnt.  Es  unterliegt  aber  kei- 
nem Zweifel,  daß  siimma  als  Subjekt  aufzufassen  ist. 

München.  Moriz  Kiderlin. 


XXVIII. 

Die  Quellen  in  den  grammatischen  Büchern 
des  Plinius  Secundus. 


Wir  verdanken  der  Excerpierwuth  und  den  grammatischen 
Studien  des  Plinius  eine  große  Menge  Citate  aus  den  Schriften 
römischer  Historiker,  Dichter,  Redner,  Sprachforscher  u.  s.  w., 
die  der  Vergessenheit  anheim  gegeben  wären ,  wenn  sie  in 
den  Büchern  des  Plinius  keine  Aufnahme  gefunden  hätten. 
Es  liegt  auf  der  Hand  und  es  ist  theilweise  schon  von  mir 
nachgewiesen  ^) ,  daß  der  Verfasser  der  Historia  naturalis  seine 
ausgedehnte  Sammlung  Notizen  und  Excerpte  zu  verschiedenen 
Zwecken  benutzte.  Wenn  wir  z.  B.  die  Stud  iosoru  m  1  i- 
bri  und  die  Bücher  ab  Aufidio  Basso  heranziehen  könn- 
ten, so  würde  es  erst  recht  klar  werden,  daß  manches  hier  zur 
Erläuterung  dieser,  dort  wieder  jener  Sache  diente.  Wörter  und 
Ausdrücke  eines  Redners  oder  Dichters  konnten  ja  den  gramma- 
tischen Büchern ,  eine  historische  Bemerkung  oder  eine  pikante 
Mittheiluug  den  Büchern  über  Rhetorik  oder  Naturgeschichte  ein- 
verleibt werden.  Eine  Untersuchung  nach  der  Quellenbenutzung 
in  den  grammatischen  Büchern  würde  sehr  leicht  anzustellen  sein, 
wenn  diese  Bücher  durch  handschriftliche  Ueberlieferung  auf  uns 
gekommen    wären.     So    steht   es    nun  aber  nicht.     Leider    müs- 


')  Studia  GelHana  et  Pliniana,  Lipsiae  1892,  p.  30.  —  Berl.  ph. 
Wochenschr.  1892  No.  50  und  51:  Die  Plinianischen  Fragmente  bei 
Nonius  und  dem  Anonymus  de  dubiis  nominibus. 


Die  Quellen  in  den  grammatischen  Büchern  u.  s.  w.      507 

sen  wir  zufrieden  sein  mit  einer  verhältnißmäßig  kleinen  Samm- 
lung von  Bruchstücken,  und  diese  Bruchstücke  muß  man  mit  gro- 
ßer Vorsicht  aus  späteren  und  sehr  späten,  nicht  immer  zuverläs- 
sigen Autoren  ausheben,  oft  gestützt  durch  Merkmale,  die  nicht 
offen  am  Tage  liegen.  Bisweilen  kann  man  nur  mittels  glück- 
licher Combinationen  ,  die  sich  nicht  durch  methodische  Unter- 
suchungen oder  tiefgehende  Betrachtungen  finden  lassen,  die 
Echtheit  feststellen.  So  sind  viele  fragmenta  Pliniana  nur  an  dem 
citierten  Schriftsteller  zu  erkennen  und  das  ist  nicht  selten  erst 
mit  Hülfe  anderer  Fragmente  zu  beweisen.  Das  Fragment  bei 
Charisius  p.  106  (alvaria)  mit  dem  Beispiele  aus  dem  Oecono- 
micus  des  Xenophon  -  Cicero  ist  Plinianisch.  Es  genügt  nicht 
zu  sagen:  die  Stelle  steht  zwischen  Pliniana.  Plinius  hat  sehr 
viel  längst  verschwundenen  Werken  Cicero's  entlehnt  z.  .B.  den 
Büchern  de  iure  civili  (Ch.  138,  13),  de  auguriis  (Ch. 
122,22;  105,  4  —  139,  11),  de  gloria  (Ch.  133,  9;  81,  11) 
u.  s.  w.  Des  Oeconomicus  gedenkt  er  auch  in  seiner  N.  H. 
18,  224. 

Da  nun  in  de  dubiis  nominibus  (K.  V  576,  12)  s.  v.  cul- 
muH  diese  Schrift  ohne  Zweifel  gemeint  ist  und  auch  der  dort 
eitierte  Nepos  ein  Auetor  des  Plinius  ist  (Ch.  141,  13j;  141,  24; 
146,  19),  darf  man  die  Stelle  aus  dem  sehr  viele  Pliniana  ent- 
haltenden Schriftchen  in  die  Fragmenta  einreihen  und  dieselbe 
als  Stütze  für  den  Plinianischen  Ursprung  der  Charisiusstelle 
gebrauchen. 

Aber  auch  der  umgekehrte  Fall  kann  eintreten.  Es  ist 
nämlich  möglich,  daß  der  Schriftsteller  gar  nicht  von  Plinius 
benutzt  ist  oder  sein  kann.  Dadurch  haben  wir  eine  Handhabe, 
Nicht-Plinianisches  auszuscheiden.  Ein  Beispiel  findet  man  in 
Studia  Gelliana  p.  27  ff.  Man  kann  dabei  oft  wichtige  Beob- 
achtungen machen.  Daß  Vergil  bei  den  Grammatikern  als 
erste  Autorität  galt,  weiß  Jedermann.  Er  kam  schon  früh  in 
die  Schule  und  war  mit  Homer  der  erste  Schulschriftsteller. 
Horaz  steht  in  der  zweiten  Reihe  und  in  der  Schule  soll  man 
ihn  nur  mit  Auswahl  lesen  (Quint.  1,  8,  6).  Auch  Plinius  ci- 
tiert  ihn  in  den  gramm.  B.  verhältnißmäßig  wenig  und  in  sei- 
ner N.  H.  wird  er  nur  einmal  erwähnt  (X  145).  Der  vates 
wird  herbeigeholt  um  zu  beweisen,  daß  ova  oblonga  empfehlens- 
werth    sind    (Serm.   2,  4,   13)!     Auch    bei    Gellius    und    Nonius 


508  J.  W.  Beck, 

kommt  Horatius  nur  selten  zur  Sprache,  und  das  ist  doch   wohl 
kein  reiner  Zufall. 

Für  den  künftigen  Herausgeber  des  Plinius  ist  es  nicht 
allein  von  großem  Werth,  daß  er  alle  denkbare  Fundgruben 
aufdeckt  und  eventuell  weit  von  der  Hauptschicht  entfernt  ge- 
fundene Körnchen  emsig  sammelt,  sondern  auch  für  die  Ge- 
schichte der  röm.  Literatur  ergiebt  sich  manches,  was  sich  auf 
anderen  Wegen  nicht  so  leicht  ermitteln  läßt.  Zum  Beweis  der 
aufgestellten  Behauptungen  wollen  wir  sofort  einige  Proben  un- 
serer Untersuchungen  vorlegen. 

Das  Fragment  des  Epikers  Rabirius  bei  Char.  p.  65,  10 
(s.  V.  margo)  rührt  zweifellos  von  Plinius  her  (Aemilius  Macer ; 
Varro ,  de  re  rustica).  Kabirius  wird  auch  citiert  in  de  d  u- 
b  i  i  s  n  0  m  i  n  i  b  u  s ,  wo ,  wie  gesagt ,  sehr  viele  Pliniana  einge- 
streut sind.  Der  Dichter  wird  bei  keinem  anderen  Gramma- 
tiker citiert.  Wir  bekommen  also  drei  neue  Pliniusfragmente 
(K  V  578,  7,  13;  590,  19).  Das  Wort  erinaceus  hat  Plinius 
selbst  in  der  N.  H.  gebraucht  und  das  Wort  serum  ,  das  man 
nicht  täglich  im  Munde  führte,  findet  sich  ebenfalls  in  der  N.  H. 
Die  beiden  Fragmente  des  Redners  T.  Labienus  (Char.  77,  14 
und  Diom.  376,  8)  stammen  aus  Plinius.  Die  Stelle  des  Dio- 
medes  ist  ganz  Pliniaiiisch  und  so  werden  folgende  zweifelhafte 
Punkte  aufgehoben :  1.  ergiebt  sich,  daß  meine  Behauptung,  jene 
Charisiusstelle  (77,  14)  sei  Plinianisch  (Studia  Gell.  p.  37), 
richtig  ist,  2.  daß  man  bei  Diomedes  ruhig  Labienus  statt  Li- 
bius  lesen  darf  Auch  die  von  den  Grammatikern  uns  überlie- 
ferten Fragmente  des  Cornelius  Severus  verdanken  wir  wohl  der 
Lektüre  des  Plinius.  Die  bei  Charisius,  Diomedes  und  in  klei- 
neren Grammatikertractaten  unter  seinem  Namen  überlieferten 
Fragmente  stammen  aus  einer  Quelle.  Ich  habe  das  in  meinen 
Studia  Gelliana  p.  25  f.  nachzuweisen  versucht  ^). 

Es  ist  sehr  erwünscht,  daß  man  über  Inhalt  und  verarbei- 
tetes Material  der  libri  dubii  sermonis  eine  möglichst  genaue 
Vorstellung  erhält.  Liegt  uns  doch  in  den  Fragmenten  das  er- 
bleichte Bild  einer  so  reichhaltigen  Quelle  für  spätere  Ge- 
schlechter vor,  daß  mit  Ausnahme  von  Sueton  kaum  eine  zweite 


^)  Durch    ein   Versehen    ist    p.  25    unten    ausgefallen :    (cf.  K  IV 
208,  17). 


Die  Quellen  in  den  grammatischen  Büchern  u.  s.  w.        509 

neben  jene  gestellt  werden  kann.  Leider  hat  man  den  Nach- 
laß des  Plinius  zu  oft  geplündert,  ohne  seinen  Namen  zu  nen- 
nen und  es  liegt  auf  der  Hand,  daß  in  dieser  Weise  sehr  viel 
als  Frucht  eigener  Lektüre  oder  eigenen  Studiums  aufgespeichert 
ist,  was  eigentlich  aus  Plinianischen  Quellen  geschöpft  ist.  Das 
compilatorische  Verfahren  und  das  Aneinanderreihen  von  Ex- 
cerpten  ist  für  den  frühen  Untergang  der  Bücher  verhängniß- 
voll  gewesen.  Man  findet  ja  Dutzende  von  Citaten  aus  sehr  selten 
oder  sonst  nirgendwo  erwähnten  Werken  genommen,  die  nur 
denjenigen,  die  in  den  lateinischen  Grammatikern  arbeiten,  als 
Pliniana  bekannt  sind.  Bei  dem  großen  Encyclopädisten  der  Re- 
publik M.  Terentius  Varro  fand  Plinius  ein  weitschichtiges  Ma- 
terial, das  er  in  seinen  Büchern  treu  verwendete,  ohne  daß  es 
uns  beim  ersten  Anblick  möglich  ist  die  eigentliche  Quelle  ge- 
nau anzuzeigen.  Interessant  in  dieser  Hinsicht  ist  die  Arbeit 
von  Cichorius  in  den  Commentationes  zu  Ehren  Ribbecks  p.  415. 
Einige  Werke  Varro's  kennen  wir  nur  aus  Plinius.  Wenn  wir 
den  von  Ritschi  (Op.  3,  491)  aufgestellten  Catalog  zur  Hand 
nehmen,  so  ergiebt  sich,  daß  von  den  59  Num.  siebzehn^)  in 
den  Fragmenten  des  Plinius  erwähnt  werden ,  dazu  kommen 
noch  fünf*),  von  welchen  sich  noch  nichts  bestimmt  sagen  läßt. 
Uns  dringt  sich  der  Gedanke  auf:  was  haben  Gellius,  Caper 
und  Nonius  nicht  aus  diesen  Büchern    schöpfen    können? 

Dem  Nigidius  Figulus  hat  Plinius  in  seinen  gr.  Büchern 
höchstens  die  Ehre  angethan  aus  seinen  zoolog.  Schriften  ein 
Citat  hervorzuheben.  Seine  gr.  Bücher  hat  er  augenscheinlich 
nicht  benutzt.  Aus  den  Prosaschriften  des  Maecenas  citiert  P. 
in  seiner  N.  H.  ,  aus  den  poetischen  in  seinen  gr.  Büchern. 
Denn  die  zwei  Citate  bei  Charisius  und  damit  theilweise  ver- 
wandten Bemerkungen  in  de  dubiis  nominibus  stammen 
aus  Plinius.  Auch  Asinius  Pollio  hat  etwas  beigesteuert.  Die 
meisten  Citate  bei  Charisius  stehen  in  Plinianischen  Bemerkungen. 


3)  Logistoricon  1.,  imaginum  1.,  de  vita  sua,  epist.  quaest.,  re- 
rum  rustic.  1.,  rerum  hura.  et  div.  1.,  de  genta  popnli  romani,  rerum 
urbanarum  1.,  annalium  1.,  de  vita  p.  R. ,  de  bibliothecis,  de  poe- 
matis,  de  originibus  scaenicis,  de  actionibus  scaenicis,  de  lingua  la- 
tina,  de  utilitate  sermonis,  de  sermone  latino. 

*)  Poeinatorura  1.,  disciplinarum  1.,  de  forma  philosophiae,  de  an- 
tiquitate  litterarum,  de  similitudine  verborum. 


510  J.  W.  Beck, 

Wir  möchten  Ch.  146,  31;  100,  24;  62,  16;  77,  14  hervor- 
heben. Das  einzige  Bruchstück  der  Gedichte  des  PoUio  haben 
wir  also  durch  Vermittelung  des  Plinius.  Daß  dieser  mit  Pol- 
lio's  Schriften  bekannt  war,  darf  man  voraussetzen.  Werden 
ja  seine  bist.  Bücher  in  dem  Quellenverz.  zu  seiner  N.  H.  B.  7 
genannt.  Sind  wir  also  nicht  berechtigt,  die  beiden  Pollio- 
Citate  in  de  dub.  nora.  (574,  6;  592,  3)  in  die  Pliniana  ein- 
zureihen ?  Nur  eine  kurze  Bemerkung  über  die  Citate  bei 
Priscian,  namentlich  zu  Prise,  p.  513,  wo  ich  schon  früher  ver- 
muthet  habe,  daß  Pollio  aus  Plinius  dem  Gaper  und  vielleicht 
dem  jüngeren  Probus  bekannt  wurde  (Quaest.  novae  p.  37).  Die 
Stellen  aus  M.  Valerius  Messala  Gorvinus  bei  Gharisius  (p.  146, 
129,  104)  hat  Plinius  selbst  excerpiert;  er  citiert  den  orator 
Messala  ja  auch  sehr  oft  in  seiner  N.  H.  Ueber  die  Stelle  in 
de  nomine  excerpta  (K.  IV  211,  27  =  Ghar.  107,  9  ff.) 
läßt  sich  nichts  Bestimmtes  sagen.  Daß  der  Abschnitt  sehr 
viele  Pliniana  enthält,  habe  ich  Studia  Gelliana  p.  25  dar- 
gelegt. 

Es  ist  schon  längst  bekannt,  daß  Aemilius  Macer  nicht  nur 
in  der  N.  H.  sondern  auch  in  den  gramm.  B.  eine  Quelle  des 
Plinius  ist.  Und  woher  sollte  Nonius  nun  die  zwei  Stellen  aus 
der  ornithogonia  genommen  haben,  wenn  es  feststeht,  daß 
fast  alle  übrige  Gitate  bei  den  Grammatikern  aus  Plinius  sind  ? 
Die  zwei  oder  drei  Stellen  bei  den  Scholiasten  und  Isidor  kom- 
men hier  nicht  in  Betracht,  da  sie  nichts  mit  der  Grammatik 
zu  schaffen  haben. 

Die  gr.  Bücher  des  G.  Valgius  Rufus,  zwar  ohne  Titel,  nennt 
Plinius  bei  Ghar.  143,  25.  Aus  seinen  Gedichten  (epigr.)  citiert  er 
an  einer  anderen  Stelle  (Ghar.  108,  7).  Daß  er  auch  seine  epistulae 
gelesen  hat,  wird  klar,  wenn  man  Gh.  135,  20  ff.  und  108,  28  ff. 
vergleicht.  Man  sieht  auch  hier  wieder,  daß  P.  fast  nichts  un- 
beachtet ließ.  Wenn  wir  Marsus  Domitius  übergehen,  kommen 
wir  zu  Melissus,  der  dem  Plinius  in  seiner  N.  H.  in  mehreren 
Büchern  als  Quelle  dient.  Aus  den  gr.  B.  des  Plinius  hat  Gha- 
risius uns  ein  Beispiel  aufbewahrt  (über  das  Geschlecht  von 
dunes).  In  de  dub.  n o m.  wird  das  Geschlecht  von  clibanus 
als  Masc.  angegeben  auf  die  Autorität  eines  Melissus  hin.  Wenn 
man  nun  in  Erwägung  zieht,  welche  Beziehung  besteht  zwischen 
Gharisius  (d.  i.  Plinius)  und  jener  anonymen  Schrift,  ist  es  doch 


Die  Quellen  in  den  grammatischen  Büchern  u.  s.  w.        511 

sehr  wahrscheinlich,  daß  clibanus  aus  einem  Citat  von  Melissus 
dem  Plinius  zugehört,  der  das  Wort  selbst  in  seiner  N.  H.  18, 
105  gebraucht  hat. 

Aus  dem  zoolog.  und  botanischen  Werke  des  Trogus  citiert 
Plinius  in  seiner  N.  H.  Bei  Ch.  137,  9  haben  wir  ein  Frag- 
ment aus  einer  zoolog.  Arbeit ,  wo  Plinius  ausdrücklich  als 
Quelle  genannt  wird.  Außer  Char.  102,  10  gehört  auch  de 
dub.  nom.  p.  593  vectes  theilweise  wenigstens  dem  Trogus. 
Die  historiae  hat  Plinius  in  seiner  N.  H.  nicht  benutzt.  Wem 
sollten  die  zwei  Trogus  -  Ci täte  bei  Priscian  gehören?  Ob  Pli- 
nius den  Fenestella  auch  in  seinen  gr.  B.  citiert  hat,  diese 
Frage  ist  noch  sub  iudice.  Aus  den  Werken  des  Verrius  Flac- 
cus  hat  Plinius  nicht  viel  excerpiert ,  höchstens  einige  Notizen 
über  Orthographie  und  Geschlecht.  Titel  werden  nicht  genannt. 
Daß  die  beiden  Citate  aus  Hyginus  von  Plinius  herrühren ,  ist 
mehr  als  wahrscheinlich,  jedenfalls  ist  das  erste  de  agricultura 
n  (Ch.  142)  Plinianisch.  Das  zweite  Citat  (Ch.  134  s.  genet. 
iteris) ,  das  sich  zwischen  Pliniana  befindet ,  kann  man  schwer- 
lich einem  anderen  Auetor  überlassen.  Vielleicht  hat  Plinius 
das  Citat  (Ch.  124,  5)  aus  Cinna's  Propempticon  in  dem  Hy- 
ginuscommentar  gefunden.  Denn  man  wird  wohl  annehmen 
müssen,  daß  manches  vereinzelte  Citat  aus  zweiter  Hand  kam. 
Die  Fragmente  des  Papirius  Fabianus  in  den  Büchern  der  Gram- 
matiker sind  von  Plinius.  Sieht  man  doch  sofort  aus  dem  Titel, 
daß  Plinius  den  Fabianus  ausgeschrieben  hat,  da  er  ja,  was 
ganz  neu  war,  in  seinen  gr.  Büchern  oft  aus  Schriftstellern  über 
Naturgeschichte  citierte.  So  ist  die  Pliniusstelle  bei  Char.  105, 
14  am  Besten  an  dem  Namen  des  Fabius  zu  erkennen  und  de 
dubiis  nominibus  590,  17  (strues)  bringt  uns  deshalb  auch 
ein  neues  Plinianum.  Sehr  selten  wird  der  Redner  Cassius  Se- 
verus  bei  den  Grammatikern  erwähnt.  Die  Stelleu  bei  Char. 
104,  11  =  Prise.  333,  11  und  Diom.  373,  20  =  Prise.  489,  3, 
dazu  Diom.  371,  19  (Pomponius  ad  Thraseam  -)-  Cassius  Seve- 
rus !)  sind  aus  Plinius.  Die  Stelle  bei  Prise.  380,  1  muß  auch 
aus  Plinius  geschöpft  sein,  denn  es  finden  sich  von  dieser  Stelle 
an  bis  p.  387  mehrere  Citate  aus  Plinius  (vgl.  z.  B. :  C.  Fan- 
nius  380,  9  und  Char.  143,  13).  War  doch  Cassius  dem 
Plinius  nicht  unbekannt,  wie  in  seiner  N.  H.  Q.  Verzeichu.  35 
und  7,  55    klar    zu    Tage    tritt.     Ein    so    pikanter  Redner    als 


512  J.  W.  Beck, 

Cassius  hätte  dann  für  die  libri  studiosorum  auch  schönes  Mate- 
rial liefern  können.  Cornelius  Celsus  ist  für  die  N.  H.  eine 
reiche  Quelle  geworden.  Ob  seine  Autorität  auch  in  libri  dubii 
sermonis  zu  Hülfe  gerufen  ist,  kann  ich  nicht  beweisen.  Doch 
möchte  ich  an  diesem  Ort  noch  einmal  zur  Sprache  bringen, 
was  ich  früher  (Piniol.  II  2  S.  261  unten)  schon  bemerkt  habe, 
daß  Celsus  bei  Nonius  in  dem  Abschnitte  de  iadlscretis  gene- 
ribus ^  wo  Pliniana  vorliegen,  als  Auetor  ausdrücklich  genannt 
wird  für  das  weibliche  Geschlecht  des  Wortes  mjma.  Das  Wort 
cyma  führte  mich  zu  Char.  56,  8  und  zu  Quint.  1,  6,  2,  wo 
Plinius  stark  benutzt  ist  und  es  kam  mir  nicht  unwahrschein- 
lich vor .  daß  die  Charisiusstelle  Pliniana  enthielt.  Diesmal 
kann  ich  auf  meine  oben  erwähnte  Abhandlung  hinweisen. 
Auch  lulius  Modestus  hat  in  den  gr.  B.  eine  Stelle  (Char.  125, 
3  =  73,  12).  Es  ist  aber  nicht  leicht  die  übrigen  Stellen  un- 
terzubringen. Pomponius  Secundus,  dessen  Leben  Plinius  in 
zwei  Büchern  beschrieben  hat,  der  vates  und  civis  clarissimus 
hat  grammatische  Bemerkungen  gemacht  in  Briefform.  Auch 
schrieb  er  eine  praetexta  (Aeneas).  Plinius  hat  uns  daraus  et- 
was mitgetheilt. 


Es  ist  nun  doch  sehr  sonderbar,  daß  Plinius,  der  immer 
so    gewissenhaft    seine  Gewährsmänner    nennt   und  in  der  praef. 

2 1   seiner  N.   H.    selbst    gesteht :    est    enim    henignum et 

plenum  ingenui  pudoris  fateri  per  quos  profeceris  ^  daß  derselbe 
Plinius  den  Beryter  Valerius  Probus  gar  nicht  nennt.  Man 
sagt  ja  wohl,  daß  er  auch  aus  Probus  geschöpft  hat  (vgl.  z.  B. 
Teuffei  R.  L.  G.^  S.  68).  Oder  soll  der  Kritiker  ganz  zufällig 
gerade  in  den  verlorenen  Partien  der  libri  dubii  sermonis  ci- 
tiert  gewesen  sein? 

Es  würde  zu  weit  führen,  wenn  ich  alle  Dichter,  die  Pli- 
nius citiert  hat,  hier  besprechen  wollte.  Die  Historiker  habe 
ich  schon  erwähnt.  Die  meisten  Fragmente  des  P.  Rutilius  Ru- 
fus  sind  uns  nur  durch  Plinius'  libri  d.  s.  bekannt,  Plinius  al- 
lein überliefert  uns  in  seinen  gramm.  B.  seltsame  Formen  des 
Geschichtschreibers  M.  Aemilius  Scaurus.  Seine  Bücher  sind 
also  nicht  nur  für  die  Geschichte  der  lateinischen  Grammatik, 
sondern  auch  für  die  Geschichte  der  röm.  Literatur  von  großem 


Die  Quellen  in  den  grammatisclien  Büchern  u.  s.  w.       513 

Werth.  Eine  Ausgabe  der  Fragmente  wird  aber  viel  zu  wün- 
schen übrig  lassen,  denn  bei  der  Dürftigkeit  der  Fragmente 
muß  manche  Frage  unbeantwortet  bleiben.  Doch  wird  dieselbe 
eine  erneute  Untersuchung  nach  der  Probusfrage,  nach  Caper 
und  Nonius  hoffentlich  erleichtern  und  manches  Räthsel  lösen 
oder  der  Lösung  näher  führen. 

Groningen.  J,   W.  Beck. 


Odyssee  XXI  288  ff. 

Bekannt  sind  die  Mißhandlungen,  die  der  unerkannte  Odys- 
seus  seitens  der  Freier  zu  erdulden  hat.  Nicht  weniger  als  drei 
Mal  läßt  der  Dichter  die  übermüthigen  Jünglinge  nach  dem  Dul- 
der werfen.  Odysseus  kommt  aber  jedes  Mal,  wo  es  einer  der 
Freier  auf  ihn  abgesehen  hat,  gut  weg.  Sogar  das  eine  Mal,  wo 
er  wirklich  getroffen  wird,  Od.  XVII  462  ff.,  kommt  er  nicht 
zu  Fall  und  kann  seinem  berechtigten  Umnuthe  in  längerer  (XVII 
468—74)  und  sogar  eindrucksvoller  Rede  (XVII  481—87)  Luft 
machen.  Gleichwohl  muß  die  Lage  des  Helden  ihr  Ungemüth- 
liches  gehabt  haben. 

Um  so  befremdender  sind  daher  Od.  XXI  288  ff.  die  Worte 
des  Antinous,    der  den  Odysseus,    welcher  um  den  Bogen  gebeten 
hatte,  zurechtweisen  zu  müssen  glaubt  und  ihn  dabei  also  anfährt : 
a  oziXk  ^£ivü)v,  Ivi  TOI  cppevsc  ou8'  Yjßaiai. 
oux  ayaTra?,  8  sxtjXo?  uirspcpLaXotat  jjlsö'  y]}xiv 
SaivuaaL 

Diese  Worte  setzen  doch  ein  ganz  anderes  Benehmen  der 
Freier  dem  Odysseus  gegenüber  voraus  als  uns  thatsächlich  ge- 
schildert wird:  sie  lassen  sich  mit  den  Würfen  der  Freier  in  den 
Büchern  17,   18  und  20  schlechterdings  nicht  vereinigen. 

Straßburg  i.  E.  Rudolf  Hartstein. 


Philologus  LU  (N.  F.  VI),  3.  38 


XXIX. 

Antiquarische  Randbemerkungen. 

1.      Ueber    einige    antike    Schlaginstrumente. 

Unter  die  guten  französischen  Bücher,  die  bei  uns  zu  we- 
nig benutzt  werden,  zählt  der  Dictionnaire  des  antiquitds  von 
Daremberg  und  Saglio.  Wir  haben  ihm  vorläufig  kaum  etwas 
an  die  Seite  zu  stellen.  Die  kleinen  Bemerkungen,  die  ich  im 
Folgenden  vorlege,  sind  beim  Durchblättern  der  letzten  Liefe- 
rungen entstanden  ^)  und  sollen  ihren  Ursprung  nicht  ver- 
leugnen. 

II  280  läßt  Saglio  einen  Bronce-Diskus  aus  dem  Museum 
zu  Neapel  abbilden,  der  zum  Aufhängen  bestimmt  ist;  neben 
ihm,  auf  der  Breitseite  hängt  ein  Klöppel  an  einer  feinen  Kette. 
Zur  Erklärung  führt  S.  zwei  Stellen  an,  aus  denen  hervorgeht, 
daß  man  in  der  That  mit  einem  Diskus  Signale  zu  geben 
pflegte.  1)  Cicero  de  Orat.  II  5,  21  ^)  auditores  [philosophorum] 
discum  audire,  quam  philosophum  malunt'^)'.  qui  simul  ut  increpuit^ 
in  media  oratione  .  .  .  philosophum  omnes  unctionis  causa  relinquunt. 
Wir  sind  in  einem  griechischen  Gymnasium :  der  Diskusklang 
verkündet  den  Anfang  der  Leibesübungen.  2)  Marc  Aurel  an 
Fronto,  III  6  p.   70  Naber :    discus  crepuit ,    id   est  pater  meu^  in 


*)  Daremberg  et  Saglio,  dictionnaire  des  antiquitäs ,  fasc.  XIII 
sqq.  1889—1892. 

2)  Saglio  citiert  falsch  Cic.  Or.  V  2. 

^)  Natürlich  ist  das  kein  Sprichwort,  wie  nach  altem  Vorgange 
wieder  Klotz  angenommen  bat.  Vgl.  aber  die  S.  518®  nachgewiesene 
Anekdote. 


Antiquarische  Randbemerkungen.  515 

balneum  transisse  nuntiatus  est.  Daraus  folgt  freilicli  noch  nicht, 
daß  von  dem  üblichen  signal  du  hain  die  Rede  ist;  wir  sind  in 
der  Umgebung  des  Kaisers,  dessen  Ankunft  das  Signal  wohl 
verkünden  soll. 

Mit  diesen  Zeugnissen  ist  ein  drittes  zu  combinieren ,  das 
Saglio  übersehen  hat.  Didjmus  Schol.  Plat.  Phaed.  p.  381  B. 
234  H. ,  zu  rÄau/oo  xs/vr^ :  .  .  . 'iTnraao?  yotp  xt?  xatsaxsuaos 
;(aXxo5?  xsTiapa?  oioxou?  ouxo)?  toaxs  xa?  [isv  8ta(x£xpou<; 
auxÄv  loa?  67rap)(£tv,  xo  Ss  xoü  irpcüxoo  Siaxou  •jTa;(oc  ETitxpixov 
}x£v  slvat  XOÜ  Ssuxipoo,  rjfxtdXiov  8s  xqu  xpixoo  ,  SiTrXaotov 
§£  XOÜ  x£xapxou,  xpouo|i3voo?  o£  xouxoa?  £7rLX£X£Tv  auijLCpioviav  TLva. 
xal  A£Y£xai  FXauxov  [wohl  der  bekannte  Musiktheoretiker  und 
Litterarhistoriker ,  ein  Vorgänger  des  Aristoxenos]  lodvxa  xou? 
iizi  Xüiv  oiaxcov  (pdoY^O'^s  Tcpaixov  £Y)(£ipr|OaL  ol'  auxaiv  )(3LpoupYsTv 
[d.  h.  zu  spielen,  vgl.  Aristot.  Pol.  VIII  6,  7  p.  228,  30,  Luc. 
ver.  bist.  36].  xal  aiio  xauxTj?  x?^«;  7rpaY(i-ax£ia?  Ixt  xal  vuv  Xs- 
Y£a}}at  XY]V  xaXou|jL£vr^v  FXauxou  Tiyyr^^.  {X£}jLvr|Xai  §£  xouxoo 
'Apiaxd^£Voc;  £V  xtp  Ttspi  xr^c,  \LOUGi%r^c,  dxpoaa£ü)c;  [fr.  p.  111  M., 
FHG.  II  p.  289],  xai  NlxoxXt^c;  £V  xü)  Tispt  Ö£a)pia?.  Die  Pa- 
rallelartikel bei  den  Lexikographen  und  Sprichwörtersammlern 
bieten  nichts  neues  (vgl.  Jungblut,  Quaest.  de  paroemiographis 
p.  40);  Zenob.  volg.  II  91  sagt  nur  deutlicher  xat  xpouo}x£vou? 
(xou?  Staxou«;)  £7rLX£X£lv  au[xcp(i)vi(DV  xiva.  Hippasos  legte  also  die 
Klangverhältnisse  von  vier  verschieden  starken  Disken  fest, 
Glaukos  bildete  die  Kunst  aus,  sie  mit  einem  Schlagstabe  zu 
spielen. 

Etwas  ähnliches,  wie  diese  FAaoxou  xs^v/j,  treibt  offenbar 
die  bei  Daremberg  -  Saglio  Fig.  2594  11  p.  449  nach  einer 
durchaus  antik  empfundenen  Miniatur  abgebildete  Dame;  sie 
steht  mit  zwei  Schlagstäben  vor  einem  Brett  mit  vier  verschie- 
den starken  Becken;  das  erste  rechter  Hand  hat  sie  eben  mit 
dem  Stabe  berührt.  Daß  die  Zahl  der  Becken  zu  der  Ari- 
stoxenosnotiz  stimmt,  ist  bemerkenswerth  genug. 

Saglio  behandelt  das  Bildchen  unter  dem  Stichwort  E  cheion. 
Er  hätte  viel  eher  an  die  acetabula  erinnern  sollen,  von  denen 
I  23  in  freilich  nicht  ganz  ausreichender  Weise  gehandelt  wird  *). 
Da  auch  ein  so  tüchtiger  Kenner  der  alten  Organik,  wie  C.  v. 
Jan,  das  Problem  m.  E.  nicht  ganz  richtig  angefaßt  hat  (Bau- 
meisters Denkm.  III  1662  f),  wird  sich 's  lohnen,  gründlicher 
darauf  einzugehen.     Bei  Suidas  folgt  auf  den  Hesychischen  ßto? 


*)  Saglio  fuhrt  nur  die  sekundäre  Stelle  des  Isidor  (=  Cassiod.) 
au  und  Suid.  s.  v.  ö^6ßacpov  (nicht  urkundlich,  die  Handschriften  ha- 
ben die  Nachricht  s.  AtoxXrj?)  ,  auch  meint  er ,  man  habe  das  Instru- 
ment contre  une  autre  cymhale  ou  au  moyen  d'une  haguette  geschlagen. 
Am  besten  spricht  über  die  Frage  Bellermann  zum  Anonymus  §  17 
p.  28. 

33* 


516  O.  Grusius, 

des  Komikers  Diokles  der  Byzantinisclie  Zusatz:  toutov  M  cpaotv 
EüpsTv  xai  TY)V  £v  Toic  o^ußacpoLc  apfxoviav,  £v  oatpaxivoLc  ^)  ä^- 
YSioic,  airsp  sxpousv  ev  EüXr|Cpicp.  Daß  nicht  von  dem  Komiker 
die  Rede  sein  kann,  hat  schon  Meineke  (hist.  crit.  p.  251)  ge- 
sehn ;  er  denkt  an  den  v.  'AXxi8a[xac  als  Vater  des  Alkidamas 
und  Musikschriftsteller  genannt  Diokles  von  Elaia.  Nun  gab 
es  aber  auch  einen  Pythagoreer  Diokles  von  Phlius  (OXiaoioc, 
Diog.  La.  Vin  45,  lamblich.  vit.  Pyth.  §  218).  Diesen  er- 
wähnte derselbe  Aristoxenos ,  dem  wir  die  Nachricht  über  das 
musikalische  Experiment  des  Glaukos  verdanken  (a.  0.  =  fr. 
11.  12  EHG.  n  p.  273  M.) ;  und  da  in  der  Suidas-vita  als 
Heimath  des  Diokles  Athen  oder  Phlius  ('AO^r^vaio?  r^  OAiaaio?) 
angegeben  ist ,  so  ist  es  meines  Erachtens  zweifellos ,  daß  die 
Worte  Tj  (I)XiaaLoc  ein  Zusatz  aus  derselben  Quelle  sind,  aus 
dem  die  Schlußnotiz  geschöpft  ist,  daß  also  der  Musiker  Diokles 
kein  andrer  ist ,  als  der  bei  Aristoxenos  erwähnte  Pythagoreer 
aus  Phlius ;  die  Notiz  wird  wohl  aus  Aristoxenos  Tispi  [xouaix^? 
dxpoaasüj;  geschöpft  sein.  Sehr  schön  stimmt  dazu,  daß  Pytha- 
goras  selbst  die  Proportionalität  zwischen  Ton  und  Schwere  beim 
Klange  verschiedener  Schmiedhämmer  beobachtet  haben  soll,  s. 
Gaudentius  p,  13  M.  :  tyjv  os  CLrj/r^v  xr^c,  xoutwv  supsaso)?  Du- 
Oa^opav  latopotjoi  XaßsTv  (XTro  '^'^/j^z  Ttaptovia  /aXxsTov,  xou?  iid 
TOü  ax{jLova  xtuttou;  täv  paiaTYiptuv  aiai^&jxevov  oiacpwvoo«;  ts  xai 
ou}xcpa)vou;.  £t;£X&«)v  ydp  eüUü?  tyjv  ahiav  .  .  .  lauxr^v  £upiax£i, 
OTaB}iü)v  Biacpoptüv  i8a>v  xac  ocpupa«;  .  .  .  xac  [jl£v  yap  iirtipt- 
Tov  £v  ToTc  axa^pLoIc  £/ouaa;  X070V  toi?  (];(;cpot?  oi.d  T£ooapa)V 
eup{ax£i  aujxcptüvouaac*  xa?  §£  tov  Yj|xioXtov  ora^jxov  iXxoüoa«; 
.  .  .  TYjV  8ia  7:£v~£  oufjLcpdiviav  d7:oT£X£Tv'  xa?  0£  SiTrXaoia? 
.  .  .  oia  Tzaawv  au[x(p(üV£Tv  £v  tqIc.  r^/oi^  aia^dvsTai:  genau  die- 
selbe Reihenfolge  der  Gewichtsdiflferenz ,  wie  bei  Hippasos  und 
Glaukos.  Die  Quelle  wird  wiederum  Aristoxenos  sein.  Denn 
diese  Überlieferungen  von  Pythagoras,  Diokles,  Glaukos -Hip- 
pasos reichen  sich  wechselseitig  die  Hand.  Der  Meister  hat  den 
genialen  Einfall ;  die  Schüler  bilden  ihn  weiter  und  führen  ihn 
in  die  Praxis  ein. 

Nun  erscheint  das  Wort  acetahulum,  dem  griechischen  6^6- 
ßacpov  genau  entsprechend,  bei  Cassiodor  de  mus.  p.  573  ed. 
1656  in  einem  System  der  Organik,  wo  an  erster  Stelle  die 
percussionalia  (instrumenta)  erklärt  werden  als  acitabula  aenea  vel 
argentea  vel  alia,  quae  et  aliquo  rigore  percussa  reddunt  cum  sua- 
vitate  tinnitum.  Das  Wort  taucht  auch  in  den  Varia  auf,  IV  51 
p.  163,  an  einer  sehr  schulmäßig  gehaltenen  Stelle  über  die 
verschiedenen   im  Theater   der  antiqui  gebotenen    Kunstgenüsse: 


5)  Vielleicht  ist  hier  <7j  yakxzioii  ^  ^uX{vots>  oder  etwas  ähnliches 
ausgefallen,  vgl.  Philoponos  bei  Suid.  s.  v.  dpfiovfa  I  p.  747  B. 


Antiquarische  Randbemerkungen.  517 

Quid  aeitabnlorum  tinnitus^  quid  dulcissimi  soni  referam  varia  per^ 
cussione  modtdamen.  v.  Jan  will  überraschender  Weise  a.  0.  S. 
1663  diese  acetabula  nicht  zu  den  einzeln  gespielten  Oxybapha 
rechnen,  sondern  zu  den  paarweise  geschlagenen  Cymbeln.  Das 
erweist  sich  aber  als  durchaus  unberechtigt,  sobald  man  den 
Zusammenhang  der  Zeugnisse  überblickt.  Cassiodor  entlehnt  den 
Abschnitt  de  musica^  wie  er  am  Anfang  und  am  Schluß  (p.  572 
und  576)  betont,  aus  einer  lateinischen  Uebersetzung  des  oben 
(S.  516)  citierten  Aristoxenikers  Gaudentius ,  aus  dem  Gauden- 
tius  Mutiani  latinus.  Auch  in  den  Varia  ist  der  Ausdruck  nur 
gelehrte  Reminiscenz.  Wir  haben  also  einfach  eine  Uebersetzung 
des  griechischen  o^ußacpov  zu  erkennen.  Es  ist  dieselbe  Glas-, 
Holz-  oder  Metallharmonika  gemeint,  wie  in  den  griechischen 
Quellen.  Das  bestätigt  ja  auch  bei  einiger  Ueberlegung  der 
Ausdruck  aliquo  rigore  und  varia  percussione  modulamen^  der  auf 
Cymbeln  nicht  passen  würde.  Uebrigens  mag  Cassiodorius  solche 
Instrumente  immerhin  gehört  haben.  Auch  Philoponos  zu  Ari- 
stot.  de  an.  I  (=  Suid.  s.  v.  apjxovia  I  p.  747  B  )  scheint  sie 
zu  kennen;  er  weiß  daß  man  sie  sx  Siacpopoa  uXr^c  machte, 
iva  r^  oiacpopa  tü)v   a7r7i)(Y]0£a)V  ttjV  ap<jLOViav  dTrotsXsawaLV. 

Doch  zurück  zu  der  von  Saglio  angeführten  Miniatur. 
Die  Spielerin  führt  zwei  dünne  Stäbchen,  offenbar  ^uXYjcpia ;  die 
Becher  haben  geradezu  das  Aussehn  von  Näpfen.  Das  stimmt 
so  gut  zu  dem  wunderlichen  Namen  und  der  Beschreibung  bei 
Suidas ,  daß  man  mit  Zuversicht  sagen  kann :  hier  ist  eine 
Oxybapha-Spielerin  abgebildet. 

Aehnliehe  Schlaginstrumente  kannten  auch  die  Stifter  des 
berühmten  Weihgeschenkes  zu  Dodona,  auf  das  man  das  Sprich- 
wort vom  Aa)8a)vaTov  /aXxsTov  zu  beziehn  pflegte.  Ein  Augen- 
zeuge ,  Polemo ,  beschreibt  es  bei  Steph.  Byz.  s.  v.  AtüSwvTj 
(vermittelt  durch  den  Paroemiographen  Aristides)  und  bei  Strabo 
VII  p.  329  sehr  anschaulich.  Strabo  berichtet:  ^(aXxsTov  ^v 
SV  T(p  i£p«)  £/ov  u:r£py.£{[i£vov  dvBptavTa  xpaTOüvra 
[xdaTtYa  ^aXxr|V ,  dvdi>r|{xa  Kopxupaiojv  yj  8s  [jidoTL^  vjv  Tpi- 
TrXfj  dXuat5a)TYj  [wie  bei  dem  Diskos  Saglio's],  diiTjpTYjfisvouc 
s;(ouaa  s$  amr^c,  darpaYaXou?  [als  Klöppel],  oi  ttXyjttovts;  t6 
yoXv.UQ^  ouvs)^(üc.  otuots  aiü)poTvTO  uiro  taiv  dvsjjLwv,  jxaxpoix; 
r[yoxi^  dirspYdCovTo,  sa>?  6  jxsipuiv  tov  Xpovov  ätto  t^^  o^PX%  '^^^ 
•»5/00  ;i.s)<pi  TsXooc  xal  stci  tou  u'  Trpo£X{>£lv  ^).  Es  wird  hier  ein- 
fach der  Apparat  beschrieben,  den  Saglio  besprochen  hat,  nur 
in    kunstvollerer    Gestaltung.      Der    avSptdc    selbst    schlägt    die 


*)  Die  Fassung  bei  Strabo  halte  ich  für  die  beste ;  bei  Stephanus 
und  Zenobius  tritt  Aristides  als  trübendes  Mittel  dazwischen  (FHG. 
IV  p.  326).  Vgl.  Preller,  Polem.  p.  56.  Müller  FHG.  III  p.  124.  Die 
Ueberlieferung  der  Paroemiographen  ist  spärlich  gegenüber  der  bei 
Stephanus,  vgl.  Warnkross,  De  paroemiographis  p.  36  sq. 


518  0.  Crusius, 

Erzscheibe  (^(aXxEiov) ,  ganz  wie  unser  Kunstgewerbe  Tiscb- 
glocken  und  Gongs  mit  Figuren  bildet.  Auch  der  Zweck  der 
Vorrichtung  wird  ursprünglich  derselbe  gewesen  sein,  wie  in  den 
angeführten  Fällen.  Daß  sie  als  Aeolslarfe  dient,  was  0.  Müller 
(kl.  Sehr,  n  587)  so  poesievoll  ausgeführt  hat'),  macht  ganz 
den  Eindruck  des  Zufalligen  und  Sekundären.  Am  ersten  wird 
man  die  vj/sTa  vergleichen  dürfen,  die,  an  Stelle  unserer  Glocken, 
auch  sonst  in  Heiligthümern  und  beim  Kult  gebraucht  wurden. 
Vgl.  Apollodor  Schol.  Theokr.  II  36  =  fr.  36  p.  434  M.  :  cpTjalv 
'ATToXXdoüjpo?  'AdTjVTjOLV  Tov  tspocpavTT^v  T^?  KopT^?  smxaXoujjLSvr^? 
iTTixpoustv  To  XsydjjLSvov  TiX-^ov  (Saglio  II  449).  Hier  ist  gewiß 
(s.  Lobeck  Aglaoph.  1225*)  von  keinen  xu}j.j3aXov  die  Rede  (wie 
Lenormaut  bei  Saglio  575  f.  wieder  annimmt) ,  sondern  von  ei- 
nem Schlaginstrumente  nach  der  Art  des  besprochenen  ^). 

In  diesen  Zusammenhang  möchte  ich  schließlich  auch  noch 
eine  schwierige  Petronstelle  (c.  99)  einrücken,  die  meines  Wis- 
sens noch  nicht  endgiltig  erledigt  ist.  Vor  seiner  Abreise  hat 
sich  Eumolpus  mit  Encolpius  und  Giton  versöhnt;  jetzt  wollen 
sie  gemeinsam  zu  Schiffe  das  Weite  suchen.  lieber  der  Rühr- 
scene  ist  aber  die  festgesetzte  Abfahrtszeit  herangerückt :  adhuc 
loquehatur^  cum  crepuit  ostium  impulsum  stetitque  in  limine  barbis 
horrentibus  nauta  et  '■moraris'  inqiiit  ^Eumolpe^  tanquam  propudium 
ignores'.  Hand  mora  ,  omnes  consurgimus  etc.  Man  muß  die 
verzweifelten  Erklärungsversuche  der  früheren  Interpreten  bei 
Burmann  nachlesen,  um  sich  zu  überzeugen,  daß  propudium  nicht 
in  Ordnung  sein  kann.  Bald  soll  das  Wort  prope  diem  bedeu- 
ten, was  sprachlich  undenkbar  ist,  bald  soll  Tryphaena  damit 
gemeint  sein  :  'nam  propudia  .  .  proprie  meretrices'  bemerkt 
Burmann.  Die  vorgeschlagenen  Verbesserungen  sind  freilich 
eben  so  schlimm.  Cuper  empfahl  prolubium  =  'promptum 
meum  ad  navigandum  animum',  Tornaesius  properandum :  das 
Eine  matter  als  das  Andre.  Ich  habe  schon  vor  Jahren  pro- 
dupium  (zu  7rpo8oi>7:£a)  Nie.  Alexiph.  313,  vgl.  (j-srnSouTcoc,  xa- 
laSooTTOc,  KaiaoGUTua  =  Nilkatarrakt  bei  Herodot  u.  s.  w.,  Ca- 
tadupa  bei  den  Römern)  an  den  Rand  geschrieben;  der  Begriff 
'Signal  vor  der  Abfahrt'  paßt  genau  an  die  strittige  Stelle  und 
würde    durch    die    allerdings    sonst   nicht  zu  belegende  Wortbil- 


')  Freilich  wenig  urkundlich.  Die  Hauptbedenken  gegen  seine 
Auffassung  hat  schon  Preller  hervorgehoben. 

®)  Es  braucht  kaum  erwähnt  zu  werden,  daß  die  Alten  auch  die 
eigentliche  Glocke,  den  xtüSiuv,  zu  ähnlichem  Zwecke  verwandt  haben. 
In  einer  Anekdote  bei  Strabo  XIV  2,  21  p.  658  verlassen  alle  Zu- 
hörer einen  Kitbaröden  ,  als  6  xwSiüv  6  xaxd  xr^v  6«}>07r(uX{av  i^o^^rice. 
Vgl.  die  oben  S.  515  behandelte  Cicerostelle. 


Antiquarische  Randbemerkungen.  519 

düng  aufs  glücklichste  ausgedrückt.  Jetzt  meine  ich  diese  Ver- 
muthung  wenigstens  frageweise  vorlegen  zu  dürfen.  Es  ist 
wohl  von  einer  Art  Schiffsglocke  die  Rede  ,  die  wir  uns  etwa 
wie  den  Diskus  bei  Saglio  construiert  zu  denken  haben.  Soo- 
TTsIv  ist  der  richtige  Terminus.  Vgl.  Xenoph.  Anab.  I  8,  18 
Tat;  daTTioL  upo?  xa  oopara  sSouirr^oav ;  natürlicher  Arrian 
Anab.  I  6,  4  xoic,  odpaoi  Souirrjoat  Tcpo;  xac,  doiiiSa;. 


2.     Zur  Einrichtung   alter  Kaufläden, 
(nach  Herondas  VIT). 

Für  die  Veranschaulichung  des  Kleinhandels  bei  den  Alten 
steht  uns  reiches  Material  zu  Gebote,  litterarisches  wie  archäolo- 
gisches; um  seine  Verwerthung  hat  sich  neuerdings  besonders 
H.  Blümner  verdient  gemacht.  Vollkommen  lebendig  wird  das 
jetzt  durch  den  siebenten  Mimus  des  Herondas,  der  uns  bekannt- 
lich in  den  Laden  eines  Schusters  führt.  Freilich  ist  er,  vor 
Allem  in  der  Anfangspartie,  so  lückenhaft  und  schwierig,  daß 
man  sich  auch  über  die  Scenerie  und  die  Bühnenreqidsiten,  wenn 
ich  so  sagen  darf,  nicht  auf  den  ersten  Anlauf  klar  geworden 
ist.  Einige  Fragen  der  Art  mögen  hier  behandelt  werden,  zum 
Theil  im  Anschluß  an  die  Ausfüllrungen  Blümners  in  dieser  Zeit- 
schrift LI  134  ff. 

Blümner  nimmt  an,  daß  die  Begrüßung  auf  der  Straße  spiele 
vor  der  Thür  von  Kordons  Werkstatt,  und  daß  Kerdon  auch 
fertige  Schuh waare  hinausbringen  lasse.  Erst  in  der  Mitte,  V.  5  5  ff. 
trete  ein  Scenenwechsel  ein,  indem  Kerdon  die  Damen  veranlasse, 
die  Werkstatt  selbst  zu  betreten.  Ein  solcher  Scenenwechsel  ist 
in  diesen  Dichtungen  aber  sonst  nirgends  nachweisbar,  auch  nicht 
im  ersten  oder  vierten  Stück.  Vollends  unmöglich  ist  er  in  der 
Partie,  wo  Blümner  ihn  ansetzt,  V.  55  —  83.  Es  findet  sich  hier 
nicht  die  leiseste  Andeutung,  die  sich  in  jenem  Sinne  verwerthen 
ließe  --  denn  e^cüasi  V.  51,  was  Blümner  S.  135  wohl  falsch 
verstanden  hat,  bezieht  sich  auf  das  Herausholen  aus  einem 
Schranke.  Von  V.  54  bis  V.  80  bleibt  die  Situation  unver- 
kennbar dieselbe:  wenn  die  Frauen  sich  also  V.  78  in  dem  axs- 
YüXXtov  des  Schusters  befinden,  sind  sie  sicher  auch  vorher  darin 
gewesen. 

Wir  treten  also  mit  Metro  V.  1  in  die  Bude  (oTsyuXXiov, 
taberna)  eines  Schusters.  Blümner  sieht  in  den  Räumen  zugleich 
die  Werkstatt.  Dafür  giebt  es  aber  keinen  Anhaltspunkt.  Ein 
Gegenbeweis  würde  V.  44  sein  (xpcT?  xai  0£[x'  oixstac  ß]dax(ü 
xtX.),  wenn  hier  nicht  das  ausschlaggebende  Wort  ergänzt  wäre. 
Aber  auch  V.  4  f.  können  wir  als  Gegenbeweis  verwerthen.  Kerdon 
ruft  einem  Sklaven,  Drimylos  zu: 


520  0.  Crusius, 

Tat?  Y^vai^lv  ou   Ötjoek; 
TTjv  jxeCov  £^a>  oavioa. 

Hier  fragt  sich's  zunächst,  was  wir  unter  der  aavi'c  zu  verstehu 
haben.  Bticheler,  dem  sich  Dalmeyda,  Meister  u.  A.  anschliessen, 
versteht  darunter  eine  tabula,  ein  Brett  mit  Waaren.  Diese  Deu- 
tung ist  unmöglich ,  wie  V.  1 2  f.  ergiebt.  Erst  nachdem  der 
säumige  Drimylos  die  oavic  abgewischt  hat,  fordert  Kerdon  seine 
Kundinnen  auf,  sich  zu  setzen  (V.  12  vuv  sx  [xiv  oiuttjv  .  .  AaijL- 
irpuvsic,  V.  14  £!l3ai}£,  Mr^TpoT):  also  ist  die  aavu  kein  'Schau- 
kasten' (Meister),  sondern  eine  Bank,  wie  auch  Blümner  richtig 
angenommen  hat.  In  der  That  sehn  wir  auch  auf  bildlichen 
Darstellungen  des  Schuhhandels  die  Käuferinnen  sitzen,  s.  Th. 
Schreiber,  kulturhistorischer  Bilderatlas  LXXII  7.  LXXXVIII  5. 
Was  heißt  nun  aber  Oifjasic  .  .  eEou?  führt  das  nicht  auf  Blüm- 
ners Auffassung  zmück  ?  Keineswegs ;  wir  haben  uns  den  Sklaven 
Drimylos  mit  einigen  Genossen  in  einem  mehr  nach  innen  ge- 
legenen Gelasse  arbeitend  vorzustellen;  die  aavi;  ist  eine  von  den 
drinnenstehenden  Bänken ,  von  denen  Kerdon  auch  V.  40  £  nach 
einer  selu*  wahrscheinlichen  Ergänzung  zu  sprechen  scheint :  OaXuo)  | 
la;  aavioa];  tjjjlscüv  a)^p'-c  iaTripr,;  xtX.  Man  wird  also  von  der 
Werkstätte,  in  der  die  Sklaven  arbeiten,  einen  Vorraum  scheiden 
müssen,  der  als  Kaufladen  diente.  Dieser  Laden  ist,  ganz  wie 
bei  ims,  direkt  von  der  Straße  her  zugänglich,  vgl.  V.   122 

aüTT^   oü,  5u)0£i(;  SnTa  Aapixou;  touoo 
r^  jxsCov  lttkOV   Tipo;  Oüpr^v  xt^AiCooaa  ^). 

Seine  Einrichtung  ist  sehr  einfach.  Sessel  sind  nicht  vor- 
handen und  eine  Bank  für  einkaufende  Damen  wird  aus  einem 
Nebenraum  herbeigeholt.  Das  wichtigste  Ladengeräth  sind  die 
Waarensch ranke.  Nachdem  sich  die  Frauen  gesetzt  haben, 
befiehlt  Kerdon  dem  Pistos,  der  offenbar  ein  bevorzugter  Sklave 
ist  und  den  Ladendiener  macht: 

nia[T£,  TY]V  avu)  avo](Ea? 
irupYlSa    —    [JLT]   tyjV    ü)[S£,   xrjv  avu)  xetvrjjv  15 

Tci  5(pYjat[jL'  Ipya  tou  Tp[£cpovTo?  Kep§u)v]os 
Ta}(£a);  £V£7x'  avo)[{}£V.  a,  cp^Xrj   Mr^xJpoT 

OL'    £pY'    £7rd^j>£aÖ'.    T)00)(fj    [öU    f^Ot,   GT(y]o)V 

TT^v  ajjLßaXoü;(r^v  oIy[£'  toüx'  opr)  7r]p(üTov 
Mr|Tpor  T£X£a)v  apYip[£v  oux  i)(v]£ajv  i/vo?;  20 

ör^£laÖ£  XU}x£lc,   cü  -j'ovolxec  xtX. 
Soweit  die  Ergänzungen  unsicher  bleiben,    sind   sie   durch  keinen 


^)  Uebrigens  sitzt  auch  Meiriche  im  ersten  Mimus  in  einem  Raum, 
dessen  Thür  unmittelbar  auf  die  Straße  führte :  nur  so  ist  der  Ein- 
gang verständlich.  Vgl.  Monceaux  u.  d.  W.  Domus  bei  D.-S.  II  S.  342*. 


Antiquarische  Randbemerkungen.  521 

Druck  kenntlich  gemacht.  lieber  die  Worte,  die  uns  hier  an- 
gehn,  bleibt  kein  Zweifel  ^^).  Der  Sklave  soll  eine  Trup^ic;  öffnen, 
mn  Waaren  zu  holen.  Daß  wir  unter  Tropyic  einen  Schrank,  ein 
armarium  (Bücheier)  zu  verstehn  haben,  ist  klar.  Als  7:0^710x0? 
wird  bei  Aelian  (v.  h.  IX  13,  10)  das  Geräth  bezeichnet,  hinter 
dem  sich  der  imgeschlachte  Dionysios  von  Heraklea  vor  seinen 
Besuchern  verbirgt;  bei  Artemidor  stehen  v.la'zai  xal  Trupyiaxot 
xal  (^r^oaupocpoXaxia  nebeneinander^^)  und  dergleichen  scrinia  hat 
man  auch  bei  Sextus  Empiricus  VIT  102.  IX  78  mit  Eecht 
erkannt.  Die  Trup^ToiC  und  TrupYtaxoi  sind  also  nach  diesen 
Belegen  schmale  Schränkchen ,  in  denen  man  Kostbarkeiten 
aufhob.  Hiemach  werden  sich  auch  auf  den  Kunstdenkmälem 
Beispiele  nachweisen  lassen.  Auf  einem  Relief  bei  Daremberg- 
Saglio  I  Fig.  324  (=  Fig.  852)  steht  ein  Geräth  mit  geöffneten 
Thüren,  das  nach  der  Höhe  des  Davorsitzenden  zu  schließen 
etwa  1,25  m.  hoch  und  0,40  m.  breit  gedacht  ist  und  oben 
mit  einer  als  Pult  zu  benutzenden  Platte  abschließt;  es  wird 
diu-ch  Brettchen,  auf  denen  Manuscripte  und  Geräthe  liegen, 
in  mehrere  Fächer  abgetheilt.  Hier  haben  wir  wohl  einen 
irüpYiaxoc  oder  eine  irupTU  vor  uns.  Jedesfalls  wäre  ein  Ge- 
räth der  Art  für  Kerdons  Zwecke  vorzüglich  geeignet.  Bei 
Kerdon  hängen  die  Waaren  nicht  paarweise  offen  an  der  Wand, 
wie  bei  den  Schustern  auf  den  pompejanischen  Forumsscenen. 
Seine  IpYa  liegen  säuberlich  in  der  a  a  [x  ß  c.  A  0  u  ^  -/; ,  die  gleich- 
falls verschließbar  ist  (V.  19  f.).  Bücheier,  und  mit  ihm  Meister, 
versteht  darunter  einen  „Schuhkasten",  d.  h.  einen  Behälter  mit 
mehreren  Sandalen.  Aber  aus  V.  51  STSpov  }(aT£pov  [xaA'  s^oiost 
folgt  doch  wohl,  daß  die  Schuhe  einzeln  hervorgeholt  werden; 
die    aaixp'y.Xouy-/)    wird    also    eine    Gavo(/.Xo^}r^■/.r^    sein     (Menander 


^°)  Mein  jetziger  Text  weicht  freilich  in  Einzelheiten  von  meinem 
alten,  wie  von  dem  Diels'schen  ab.  Diels  liest  V.  14  ttjv  vetjv,  V.  15 
fxr]  TTjv  üJ[oe  ywSe  ve6ouaa]v:  das  ist  an  sich  wohl  möglich,  scheint  mir 
aber  weniger  Anhalt  in  dem  Ueberlieferten  zu  haben.  V.  17  hatte 
ich  fxa  gesetzt.  Aber  R.  Meister  hat  die  feine  und  fruchtbare  Beob- 
achtung gemacht,  daß  Herondas  (j.a  nur  Weibern  in  den  Mund  legt ; 
auch  seine  Ansicht  über  den  Grund  dieser  Erscheinung  halte  ich  für 
zutreffend.  Man  muß  daher  d)  oder  nach  V,  111  a  schreiben.  Baß 
Kerdon  V.  18  nicht  Metro  anredet,  sondern  eine  andre  Person,  in 
diesem  Zusammenhange  also  Pistos,  ergiebt  sich  mit  voller  Sicherheit 
aus  dem  doppelten  Mr^TpoT  V.  17  und  20;  der  Dichter  pflegt  solche 
Anreden  nicht  umsonst  zu  setzen. 

*^)  Meinekes  Conjektur  upp^cocot  ist  hier  sehr  überflüssig.  Es 
ist  bemerkenswerth,  daß  das  seltne  Wort  in  den  Inschriften  aus 
der  Heimath  des  Artemidor  wiederholt  vorkommt,  vgl.  CIGr.  III  4207. 
4212.  4220t  Add.  4340"  Add.  Es  bezeichnet  hier  (jLvrjfjieTa,  offenbar 
jene  Grabthürme,  über  die  Benndorf  und  Niemann,  'Reisen  in  Lykien' 
I  109  gehandelt  haben. 


522         0.  Crusius,    Antiquarische  Randbemerkungen. 

IV  p.  165  M.),  d.  h.  ein  Kästchen  für  das  einzehie  Paar, 
was  der  Käufer  mitbekam.  Wir  sind  ja  in  einem  eleganten 
Laden;  der  Meister  zählt  unendliche  'Novitäten'  auf  (rd  vsa 
TOLüza  V.  56,  wie  nach  einer  richtigen  Beobachtung  Meisters 
statt  Y£V£a  zu  schreiben  ist),  und  die  Preise  sind  zum  Theil 
so  hoch  gegriffen,  daß  Kerdon  sogar  em/puaouc  advoa>^o- 
^Y)xa;  (Menander  a.  0.)  mit  in  Kauf  geben  könnte.  Diese  San- 
dalenkästchen werden  aus  der  Trupytc  herausgeholt;  sie  stehen  dort 
offenbar  auf  den  Etagen-Brettchen,  ganz  wie  in  unsem  Läden  ^^). 
In  dem  Verkaufsräume  sind  mehrere  Tropyios;  vorhanden,  wie 
aus  V.  14  hervorgeht;  es  fragt  sich,  in  welcher  Anordnung. 
Leider  sind  wir  hier  auf  Vermuthungen  angewiesen.  Aus  dem 
Ausdruck  svsyx'  avtoösv  V.  17  folgt,  daß  man  die  Waaren  ziem- 
lich hoch  herunter  holen  mußte;  bei  einem  „Thurmschrank"  ist 
das  ja  sehr  begreiflich.  Da  aber  von  zwei  -iropYtos;  die  Rede 
ist,  wäre  es  wohl  möglich,  daß  die  eine  auf  die  andre  gestellt 
werden  konnte,  wie  bei  unsern  Eckschränken.  Auch  das  by- 
zantinische IlcVTaTrupY'.öv ,  ein  Schrein  für  Kronpretiosen  (Reiske 
zu  Constant.  Cerim.  p.  42  D  7),  wird  ein  Geräth  gewesen  sein, 
das  aus  fünf  TrjpYiaxoi  bestand;  man  könnte  annehmen,  daß  es 
sich  in  zwei  Etagen ,  die  untere  von  drei ,  die  obere  von  zwei 
Schränkchen,  gegliedert  habe,  wie  jene  mittelalterlichen  Schreine, 
deren  oberen  Abtheilungen  auch  durch  den  Zinnenkranz  unver- 
kennbar als  Thürmchen  charakterisiert  sind.  Doch  reicht  das 
Material,  das  mir  bisher  bekannt  geworden  ist,  nicht  aus,  um 
hier  eine  feste  und  klare  Anschauung  zu  gewinnen  '^). 


'*)  Die  für  V.  16  von  Diels  vorgeschlagene  Ergänzung  zo\>  Tp[{Tou 
xp£[jLaaT7jp]o;  läßt  sich  mit  diesen  Ergebnissen  kaum  vereinigen. 

*^)  Bemerkenswerth  ist  es,  daß  der  Taubenschlag  bei  den  Römern 
furris  heißt  (Varro  de  r.  r.  III  3,  6).  Auch  das  beim  Würfelspiel  ge- 
bräuchliche Instrument  Trup^o?  (Agath.  Anthol.  Pal.  IX  482,  23.  Sidon. 
Ap.  Ep.  VIII  12)  oder  turricula  (Mart.  XIV  16  u.  A.)  ist  kein  Würfel- 
becher ,  wie  immer  wieder  angenommen  wird  (z.  ß,  von  Friedläuder 
zu  Martial  a.  0.),  sondern  ein  wirkliches  Thürmchen  mit  einem  ge- 
wundenen oder  treppenartigeu  Gange,  durch  den  die  Knöchel  herunter- 
sprangen, wie  bei  unserm  Tivolispiel.  Vgl.  Sidon.  a.  0.  tessera  fre- 
quens  ehoratis  pyrgorum  resultatura  gr  adibus ,  Agath.  xpi^^^aSia? 
dSdxTjxa  ßaXojv  <\>7](flba<;  oltz^  i^Ofxoü,  |  7t  6  p  y  o  u  ooupaxiou  x  X  i  fx  a  x  t  xeu^OfjidvTg. 

Tübingen.  0.  Crusius. 


XXX. 


Die  Erzählung  vor  Alkinoos  und  seinem  Phaiakenhofe,  mit 
der  Odysseus  den  Verlauf  der  Begebenheiten  eine  Zeit  lang  un- 
terbricht, um  die  früheren  Abenteuer  zu  erzählen,  jener  berühmte 
Kunstgriff  Homers ,  der  konzentrisch  Handlung  in  Handlung 
rahmt  und  durch  die  Ich -form  der  Erzählung  das  Interesse 
steigert ,  ist  frühzeitig  Hörern  und  Lesern  so  auffällig  erschie- 
nen, daß  man  sie  sprichwörtlich  —  meist  als  WkvMou  a.7z6- 
Xo^oc  (später  auch  'AttoAoyoc  'AXxivoo )  citierte,  während  die 
alexandrinische  Wissenschaft  wie  es  scheint ,  seit  Aristarchos, 
technisch  die  Bezeichnung  Airiyr^aic  Tiap'  'AAx'.voip  gebrauchte"^). 
Auffällig  ist,  wenn  auch  bislang  von  niemandem  hervorgehoben, 
daß  man  das  Citat  'AAva'vo'j  aT:6Xo^(oc  zu  verschiedenen  Zeiten 
in  verschiedenem  Sinne  gebrauchte.  Doch  wird  sich  nachweisen 
lassen,  daß  die  Bedeutungswandlung  dieses  geflügelten  Wortes 
direkt  davon  abhing,  ob  man  unter  'A.  a.  die  ganze  Erzählung 
des  Odysseus  (in  den  Gesängen  t  —  }x)  oder  nur  einen  Theil 
(z.  B.  Ä)  oder  wiederum  gar  den  Aufenthalt  des  Dulders  bei 
dem  Könige  überhaupt  {'^fi,  oder  gar  bloß  C)  verstand. 

1.  Sokrates  bei  Piaton  ist  in  unseren  Quellen  der  erste, 
der   den  Ausdruck   braucht  ^) ,    und  zwar  da ,    wo  er  gegen  das 


*)  Die  folgenden  Erörterungen  waren  für  die  Neubearbeitung  der 
Pauly'schen  Realencyclopädie  des  klass.  Alterthums  durch  G.  Wissowa 
bestimmt,  überschritten  aber  den  dort  zu  Gebote  stehenden  Raum. 

'0  Plutarchos:  'OSucaiw?  dTrdXoyo?  x^s  tiXävt]?.    Vgl.  u.  No.  3,  S.  524. 

')  "A  [j.ev  To^vov,  -^v  8'  ^yu)'  Cwvxi  tä  Sixa^ti)  Ttapd  Oetov  xe  xaX  dv^pco- 
Ticuv  a^Xd  x£  xai  fxtaDot  xaX  Swpa  yipexai  Tipös  Ixe^vots  xoTs  dyai%Ts,  oU 
«6x7]  Trapet'^^exo  t^  oixaioauvrj,    xoiaüx'  av  etrj.   xai    [xdX',    ecpT],    xaXa   xe  xai 


524  K.  Tümpel, 

Ende  der  Republik  (X  614  b)  die  Erörterung  über  die  Beloh- 
nungen abschließt,  welche  dem  Gerechten  sowohl  aus  seiner  Ge- 
rechtigkeit direkt  sich  ergeben ,  als  darüber  hinaus  indirekt  in 
diesem  Leben  zu  Theil  werden.  Er  wendet  sich  da  zu  den 
Belohnungen,  welche  in  jenem  Leben  den  Gerechten  er- 
warten, und  krönt  die  Auseinandersetzung  durch  den  Bericht 
des  Pamphyliers  Er,  der  nach  seinem  Heldentod  10  Tage 
unter  den  Leichen  liegen  geblieben  war,  aber  wieder  ins  Leben 
zurückkehrte,  als  er  am  12.  verbrannt  werden  sollte,  und  nun 
seine  Erlebnisse  im  Jenseits  während  dieser  Zeit  erzählte;  die- 
sen Bericht  nun  kündigt  Sokrates  an  mit  den  Worten:  'AXX' 
ou  tjLSvroi  001  'xlXx ivou  y£  aTroXoYov  spo),  dcAA'  aXxiixou  jisv 
dvopo;.  'Hpo;  Tou  'Apjxöviou,  to  ^svo;  nafxcpuAou*   oz  -iroTS  xtA. 

Wenn  Müller- Steinhart's  Anmerkung"^)  Recht  hätte,  so  zielte 
das  auf  die  ganze  Erzählung  des  Odysseus  von  t  bis  jx :  von 
t  (KuxXwTTSLa)  und  x  (xa  tlSoi  AioXo-j  xal  Aatarp'JYo'vwv  xai  Kip- 
xr^c)  über  X  (Nixuta)  bis  jx  (Ssipr^vsc  ,  l'Äulkoi ,  Xdcpußoic,  ßds? 
'Haiou);  also  nicht  bloß  auf  seine  Abenteuer  in  der  Unter- 
welt, sondern  auch  vor-  und  nachher  auf  der  Oberwelt.  Nun 
beschränkt  im  Unterschied  hierzu  der  Pamphylier  seinen  Bericht 
streng  auf  die  Erlebnisse  in  der  Unterwelt,  sozusagen  seine 'Ns- 
xuia',  und  Sokrates  fügt  dem  nur  kurz  den  Sterbebericht  hinzu 
(s.  Anm.   3). 

Diese  Verschiedenheit  des  Er -Berichtes  von  Odysseus'  Be- 
richt nach  Inhalt  und  Ausdehnung  müßte  es  also  sein,  welche 
Sokrates  hätte  hervorheben  wollen  in  den  Worten:  'AXX'  ou 
jxsvroi  aoi  'A.  "ys  d.  spoi ;  das  hieße :  'Ich  werde  nicht  erst,  wie 
Odysseus  seine  Nekyia,  eine  doppelt  so  lange  Erzählung  über 
irdische  Erlebnisse  vor  meiner  Hadesfahrt  voraus  schicken, 
noch  eine  ebensolange  über  irdische  Erlebnisse  nach  meiner 
Rückkehr  aus  dem  Hades  folgen  lassen'.  Die  Pointe  des  Citats 
läge  dann  in  der  Redseligkeit,  mit  der  Odysseus  ein  Thema, 
wie  seine  Nekyia,  durch  übergroße  Einleitung  und  Schluß  auf- 
schwellen lasse,  einer  Weitschweifigkeit,  die  Sokrates  vermeiden 
zu  wollen  seinem  Zuhörer  Glaukon  verspräche. 

Eine  Bestätigung  dieser  Auffassung  scheint  allerdings  in 
den  vorhergehenden  Worten  zu  liegen,  wo  Sokrates  selbst  eine 
deutliche  Empfindung  dafür  verräth,  daß  die  Nekyia  seines  Pam- 
phyliers hinsichtlich  der  'Fülle  und  Gewaltigkeit'  der  Erlebnisse 


ßeßaia.  Taüxa  toivuv,  -^v  S'  ^yw,  o58^v  Itjxt  TiXi^&et  ou6e  fAeyiOet  zpoc 
ly.eTva,  ÄTeXeoTi^cavTa  Ixaxepov  Treptfx^vet.  ypT]  8'  aord  äxoüaai, 
tva  teXews  ixdxepoi;  a^xcüv  d^tikr]^-^  xd  utto  xoü  Xo'yoo  6cpetXdfj.eva  dxoücfai, 
AeYot?  dv,  ecpTj,  to?  ob  TioXXd  dXX'  T]8tov  dxouovxt.  'AXX'  ou  fx^vxot  aoi, 
fiV  8'  ifdi,  AXxfvou  ye  aTtdXoyov  ipüi ,  dXX'  dXxt'fxou  fj-iv  dvSpdc, 
'Hpos  xoö  Ap(j.evtou  xo  yevos  IlafjLcp'jÄou.  os  Ttoxe  h  7roX^|xi{i  xeXeuxigaas  dv- 
aipeO^evxiov  oexaxaicov  vexpcöv  r^or]  6tecp8^ap{j.^vtov  xx§. 

*)  428  z.  d.  St.  in  Piatons  Sämmtl.  Werken   übers,  v.  M.,  V  759. 


iVXxtvoü  aTToXo^Of;.  525 

im  Jenseits  bedenklich  an  die  Nekyia,  die  Odysseus  dem  Al- 
kinoos  erzählt,  erinnern  könnten.  Er  fühlt  sich  wirklich  sogar 
verpflichtet,  einen  Entschuld igungsgrund  dafür  anzuführen,  wes- 
halb man  sie  trotz  TzXr^boc  und  (xs^siloc  hören  'müsse'  (xp"/]). 
Aber  dadurch  läßt  sich  doch  MüUer-Steinhart's  Erklärung  nicht 
retten;  denn  jene  Versicherung  des  Sokrates,  daß  seine  Erzäh- 
lung von  Er  'kein  Alkinoos - Apolog  werden  solle',  erfolgte 
thatsächlich  doch  erst,  als  sein  Partner  zuvorkommend  erwidert 
hatte :  Es  gebe  wenige  Dinge ,  die  ihm  so  angenehm  zu 
hören  sein  würden.  Erst  aus  dieser  Erwiderung  hat  Sokrates 
vielmehr  den  Verdacht  geschöpft,  daß  sein  Hörer  die  Geschichte 
von  Er  als  einen  bloß  einfach  unterhaltenden  Zeitver- 
treib anzusehen  geneigt  sein  dürfte ,  von  jener  Art ,  wie 
ihn  Odysseus  dem  Alkinoos  bot;  und  nun  erst  verwahrt  er  sich 
gegen  diesen  Vergleich  des  'Hpoc  aLTz6ko^(oc  mit  dem  'AXxivou 
dTToXoYo;  mit  den  Worten:  'AXX'  ou  [isvTot  aot  'A.  ys  a.  spoi.  Er 
will  sichtlich  an  Er's  Bericht  den  ethischen  Ernst,  die  Zuver- 
lässigkeit, die  metaphysische  Brauchbarkeit  rühmend  hervorheben 
und  vermißt  eben  diese  Eigenschaften  an  der  Erzählung  des 
Odysseus.  Also  nicht  auf  die  unverhältnismäßig  große  Ausdeh- 
nung des  Alkinoos- Apologs  zielt  das  Homercitat,  sondern  auf 
die  UnZuverlässigkeit  seines  Inhalts  und  die  Oberfläch- 
lichkeit seiner  Tendenz,  welche  ihm  als  lediglich  auf  den  Zeit- 
vertreib und  die  Unterhaltung  des  Alkinoos  ge- 
richtet gilt.  Dann  braucht  das  Citat  aber  auch  nicht  auf  die 
räumliche  Erstreckung  der  Odysseus-Erzählung  über  4  Gesänge 
gemünzt  zu  sein  (i  —  ja),  wie  Müller-Steinhart  wollen,  sondern 
es  reicht  die  Beziehung  auf  Gesang  X ,  die  Nixuia  xal  ta  sv 
Aioou  ^cGcjiaTa  'Gouaoso);.  mit  welcher  auch  das  alte  Scholion 
z.  d.  St.  ^)  sich  begnügte,  völlig  aus,  um  den  Sinn  eines  'vor 
Alkinoos  erzählten  und  für  ihn  und  seinen  Zeitvertreib  erfun- 
denen Märchens'^)  für  den  Alkinoos- Apolog  zu  gewinnen.  Mit 
aller  wünschenswerthen  Deutlichkeit  geht  das  noch  aus  dem 
Wortspiel  hervor,  das  Piaton  in  einem  Athem  mit  dem  Homer- 
citat vorbringt  und  das  den  Kern  der  Sache  bloßlegt,  so  'fro- 
stig' es  auch  von  einigen  Modernen  gefunden  wird:  oü  ulsvtoi 
.  .  .  'AXy.  ivoo  Y£  (XTtoXoYov,  aXX''  aÄxitxoü  dvopoc.  Von  je- 
nem phaiakischen  'Hang  zum  Zeitvertreib  und  müßigem  Spiel' '), 


^)  p.  422  Bekk.  x<xt  toutio  tov  A.  duoXoyov  Ivxaii&a  TtapetXTjcp^va^ 
<pa(j.ev,  ri  iaxi  toü  '0Su33^iü?  Nexuta  x.  t.  L"A.i.  4.  '0.  ..  o^ev  xal  tk  Tiapoi- 
(x{av  irctpeiXiqcp^rj  t6  tov  zepl  xüiv  Iv'AiSoo  Tt  X^yovxa  Xi^s.a%ai 'Ak-Avou 
X^ystv  dzdXoYOv  .  .  .  £xeT  fxev  6  AXxi'voos  zpo?  e^pi^vTjv  ÜTTOxeixat  ßXeTrcuv 
xal  xpucpi^v.  £vxaü&a  8^  YEvvctSas  xi?  6  ^Hp  laxdprjxai  xat  TioXefxixds  xx^. 

^)  Nitzsch  Anmerkungen  zur  Odyssee  III  p.  XII. 

')  Schleiermacher,  Piatons  Werke  III  1,  2.  Aufl.  'S.  397  Anm.  zu 
S.  328.  —  Der  verächtliche  Ton,  mit  welchem  Piaton  den  'A.  d.  citiert, 
richtet  sich  nicht  gegen  Odysseus,  der  p.  620  vielmehr  als  Vorbild  des 


526  K.  Tümpel, 

also  auch  zu  oberflächlicher  Märchenunterhaltung,  ist  eben  der 
'Weichling'  Alkinoos  die  typische  Verkörperung  (vgl.  das 
Scholion  S.   521  Anm.   5). 

Die  Gegenüberstellung  von  'AXxivou  droAoYo?  und  'Hpo? 
duoXoYo;  zeigt  übrigens,  wie  formelhaft  dem  Bewußtsein  schon 
zu  Sokrates'  und  Piatons  Zeit  das  geflügelte  Wort  geworden  war; 
es  ist  so  erstarrt,  daß  die  Härte  nicht  empfunden  wird,  mit  der 
das  eine  Mal  a.  üti'  ' AXxivoo  £  i  c  a  x  o  u  o  U  s  i  c  ^) ,  das  andere 
Mal  a.  utt'  'Hpo?  pr^bzic,  zu  ergänzen  ist.  Das  Sprichwort '  A. 
d.  muß  also  schon  geraume  Zeit  vor  Sokrates  und  Piaton  im 
Gebrauche  gewesen  sein.  Ob  es  in  jener  Zeit  einen  weiteren 
Sinn  besessen,  den  erst  Piaton  für  den  einzelnen  Fall ,  seinem 
besonderen  Zwecke  entsprechend,  verengerte,  muß  dahingestellt 
bleiben.  Aber  wahrscheinlich  ist  es,  da  auch  die  späteren  Au- 
toren je  nach  Bedürfnis  mit  dem  Citate  bald  auf  diesen  bald 
auf  jenen  homerischen  Abschnitt  über  Alkinoos  zielen  ,  bis  zu- 
letzt zwei  gegensätzliche  Auffassungen ,  die  eine  im  Sprichwort, 
die  andere  in  der  Homererklärung,  durchdringen. 

2.  Bei  Aristoteles  schon  spaltet  sich  der  Gebrauch 
des  Citats  dem  Sinn  und  Inhalt  nach  und  weicht  zugleich  von 
Piatons  (Sokrates')  Auffassung  ab.  —  a.  In  der  Rhetorik  (III 
16,  7)^)  ist,  wo  'A.  d.  citiert  wird,  nicht  mehr  von  Unterwelt 
und  Jenseits  die  Rede,  ja  nicht  einmal,  genau  genommen,  von 
der  langen  Erzählung  des  Odysseus  vor  und  an  Alkinoos  in  tj 
(242  —  266)  und  i — }x,  sondern  von  dem  kurzen  sachlichen  'weder 
Furcht  noch  Mitleid  erweckenden'  Resüme,  das  an  ganz  anderer 
Stelle,  in  'j^,  Odysseus  in  60  ^")  Versen  der  Penelope  giebt,  und 


von  den  öffentlichen  Geschäften  sich  zurückziehenden,  welterfabrenen, 
leidenschaftslosen  Mannes  iiingestellt  wird;  sondern  eher  gegen  Ho- 
meros,  gegen  den  der  Widerwille  des  Philosophen  so  stark  ist,  daß 
'die  Helden  der  homerischen  Epen  recht  absichtlich  ihm  die  meisten 
Beispiele  abgeben  müssen  für  schlecht  wählende  Seelen'  (im  Jenseits 
bei  der  Seelenwanderung  in  fremde  Körper) :  Schleiermacher  a.  0.  Ein- 
leitung S.  42. 

®)  Gewaltsam  ist  der  Ergänznngsversuch  des  Scboliasten  6  tou 
'AXxivou  Xo'yos  (sie)  UTTO  'O^uacecu?  ^rj^ets. 

^)  Ilepi  otriYT^cetu;.  "Exi  KeKpayjxevoc  Sei  }iy£iv,  oaa  fXT]  7LpaTTdij.eva  75 
oTxtöv  Yj  oetvtuaiv  cpipet.  7:apao£iY[j.a  6  'AXxiv6ou  d-oXoyo?,  oxe  rpo?  ttjv  llrj- 
veXoTirjV  Iv  e^i^xovxot  eTrecJi  TeTroi'rjXat.  xal  ojc  (PduXXo?  xov  X'jxXov  xoct  6  Iv 
Oivel  TipdXoyos  (Buhle  falsch:  quae  factae  ne.que  miserationem  neque  in- 
dignationem  commovent). 

**>)  Die  '60  Verse'  sind  die  von  ^  263  —  343,  unter  Weglassung 
der  20  Verse  285  —  305,  welche  einige  Worte  Penelopes  an  Odysseus 
und  ihre  kurze  Erzählung  der  Freiernoth,  dazwischen  das  Beilager 
und  dessen  Zurüstung  durch  Eurynome  berichten.  Daß  Aristoteles 
so  nur  rechnen  konnte,  zeigt  das  Stichwort  in  Penelopes  Munde  eiu' 
aye  (j-ot  xov  de^Xov  .  .  .  auxi'xa  5'  ^axi  Sai^fxevai  ouxe  /^petov  261  f.  Der 
Schluß  wird  ebenso  deutlich  markiert  342  f.  xoüx'  apa  oeuxaxov 
elTcev  lizoi,   oxe   ol  yXuxu;  uttvos   xxX.     Wie  Buhle    die  üeberlieferuDg 


j^Xxivoi)  ättoXoyoc.  527 

das  außer  dem  Inhalt  von  r^  242 — 266  ,  i ,  x ,  X ,  [i  auch  den 
Aufenthalt  bei  den  Phaiaken  und  deren  Heimgeleit,  also  b  und 
V  1 — 92,  umfaßt").  Dem  ausführlicheren  früheren  Bericht  an 
Alkinoos  wird  also  offenbar  eben  jene  tragische  Wirkung  von 
Aristoteles  stillschweigend  beigelegt,  die  er  in  ^  vermißt.  Auch 
daß  der  eigentliche  W.  a.  ihm  zu  lang  erschiene,  ist  nicht  an- 
zunehmen-, denn  Aristoteles  sagt  in  diesem  Kapitel  Tuspi  8i7]- 
YYiasaj?  gerade  kurz  vorher:  Nuv  Ss  ysXoiw?  tyjv  oiyjyt^oiv  cpaot 
ostv  sivat  taj^sTav  (§  4). 

b.  In  der  Poetik  (XVI  6)^^)  dagegen  gibt  Aristoteles 
dem  Citat  W.  d.  einen  abermals  erweiterten  und  darum  völlig 
veränderten  Sinn.  Während  nämlich  an  den  bisherigen  beiden 
Fundstellen  der  Ausdruck  'A.  d.  eine  'Erzählung  des  Odysseus' 
bedeutet,  so  citiert  hier  '^)  Aristoteles  aus  dem  'A.  d.  im  Ge- 
gentheil  den  schweigenden  und  zuhörenden  Odysseus:  dxoüwv 
Tou  xiöapioTou  (Ar^jjLOodxou)  xai  [xvr^aösl;  Saxpüaa?  'Oouajou?. 
'A.  d.  ist  also  hier  'eine  Erzählung  des  Homeros  von  oder 
über  Alkinoos'  und  bezieht  sich  nicht  auf  Gesang  X  (wie  bei 
Sokrates  -  Piaton)  oder  auf  X  bis  [x  (wie  in  der  aristotelischen 
Rhetorik),  sondern  auf  ö  521—534. 

3.     Plutarchos^*)    schließt    sich  mit  seiner  Auffassung 


beanstanden  und  bloß  die  '26  Verse  von  ^  262 — 288'  verstehen  konnte, 
in  denen  von  all  den  Abenteuern  aus  t— fx  noch  kein  Wort  erwähnt 
ist,  bleibt  mir  unverständlich  (zu  Piaton  opp.  oran.  IV  540). 

^')  Die  scheinbare  Anspielung  auf  Gesang  a  (3),  die  in  den  ersten 
Worten  jj-aXa  ttoXAcc  ßpoxöiv  im.  aaxe'  avcüyev  j  IXOetv  liegt,  kann  den  son- 
stigen Parallelismus  mit  i  x  X  |x  nicht  verdunkeln. 

*2)  Als  Curiosum  und  Beispiel  für  die  Mittel,  durch  die  man  dieses 
unbequeme  Zeugniß  früher  unschädlich  zu  machen  suchte,  eine  Stelle 
aus  dem  alten  Thesaurus  1.  gr.  von  Stephanus:  'Sunt  qui  'ATrdXoyov 
'AX.  nomen  puteut  fuisse  Fabulae  quae  defensionem  {är^oko-^ioL-^l)  Pene- 
lopes  complectetur,  et  ex  Arist.  Poet.  XVI  8  (sie)  colliguut  Alcinoum 
fuisse  quendam,  qui  Ulyssis  et  Penelopes  congressum  in  scenam  intro- 
duxerit  et  A~.  'AX.  vocarit'(!). 

'')  Thema  sind  die  iilri  dvayvwp^cfecüs :  Tp^xT]  8i  (dvayvtoptöt?,  nämlich 
nach  1.  otd  aTjjjieftov,  wie  Muttermale,  Narben,  Halskettchen;  2.  durch 
sachlich  nicht  motivierte  Zufallsäußerungen :  V^orte,  Töne)  ist  3.  i] 
hia  {j.vrj[j.TjS,  xoj  aia^iQ^ai  xt  io6-na,  warep  -^  iv  KuTipiots  xoT?  Atxatoyevous  • 
ihdi\  ydp  xrjv  Ypa^^jV  exXauae.  xal  fj  dv  'AXxt'vtf)  dTToXdyiij.  dxo'JOi^  ydp 
TOU  xi^.  X.  [xvTjCfOsi?  ISdxpuaev.  oOev  dveYvcupi'ai^rjCJav.  Mit  3  Hss.  lasen 
Reiz,  Winstanley  und  Buhle  'dito  Xo'ywv'  (sc.  dvayvwptat?),  im  Parallelis- 
mus zu  dvayvtüptats  xiii  aia^ia^ai  xt  JSdvxa.  Mögen  diese  Worte  auch 
für  den  Zusammenhang  nützlich  sein ,  unentbehrlicher  ist  das  Citat 
des  drdXoyos.  Erträglich  wäre  die  Lesung  -wv  nur  unter  Belassung  des 
Homercitats.  Aus  xal  ii  Iv  AXxfvou  dTroXöyii)  <a.T.b  XdYU)v>  (sc.  dvayv(i)- 
ptats)  würde  sich  die  Entstehung  beider  Ueberlieferungen  unschwer 
erklären.   Die  Abschreiber  übersprangen  oder  argwöhnten  Dittographie. 

^*)  Non  posse  suaviter  vivi  X  5,  II  1337  Dubn. :  xfs  8'  dv  cpdyot 
fteivüiv  xal  ttioi  Std^öiv  xd  Oatdxtuv  TJotov  r]  hiik%oi  xov  'OSuöö^tus  d7z6- 
Xo^ov  Ttjc    TiXdvr]«;   vorher    ist    die  Rede   von  den  iaTopiai  .  .  .  noXXdg 


528  K.  Tümpel, 

derjenigen  nahe  an,  welche  Aristoteles  in  der  Rhetorik  vertritt 
(2  a),  ohne  sieb  freilich  ganz  mit  ihr  zu  decken.  Er  stellt  sich 
dabei  mit  solcher  Entschiedenheit  auf  den  phaiakischen  Stand- 
punkt, daß  Sokrates- Piaton  ihn  mittreffen  müßte  mit  seinem 
Spotte  (s.  0.  1).  Ihm  ist  der  ganze  'OSuaasojc  017:0X070; 
TT^c  irAavr^c  (i — ji)  ,  wie  er  ihn  abweichend,  aber  treffend  nennt, 
wirklich  ein  süßester  Genuß  '^),  den  er  wegen  seiner  idealen  Natur 
noch  weit  über  die  vielgerülnnten  Speisen  und  Getränke  der  Phai- 
aken  in  r^  und  ö  stellt.  Wunderbarer  Weise  beruft  sich  Plu- 
tarchos  für  diese  Auffassung  gerade  auf  Piaton,  zu  dem  sie  sich 
doch  in  schneidenden  Gegensatz  setzt. 

4.  Ailianos'^)  dagegen  folgt  der  zweiten  Aristotelischen 
Auffassung  (in  der  Poetik ;  s.  0.  2  b) ,  allerdings  wiedermn  mit 
einer  neuen  Erweitenmg  des  Sinnes.  Nicht  mehr  bloß  ^  ist  ihm 
'A.  aTToXoyo;,  sondern  die  drei  Gesänge  ^  r^  \}  heißen  ihm  'A. 
aTToXo-fot  (sie!),  außer  welchen  noch  vorher  xa  ev  IIuXcp  (7),  xa 
iv  Aaxsoaijxovi  (6)  xoti  KaÄutJ^ou«;  avtpov  xal  xa  Tispt  jyzoiac  (s) 
und  hinterher  KuxAtoTria  (i)  xal  Nsxuia  (X)  xal  ta  Tcspl  Tr^c, 
Kipxr|C  (x)  citiert  werden^').  Das  ist  also  überhaupt  keine  'Er- 
zählung des  Odysseus',  auch  nicht  mehr  bloß  'eine  Erzählmig 
Homers  über  Alkinoos '  (wie  2  b),  sondern  zugleich  '  Erzählungen 
des  Alkinoos'  vor  den  Phaiaken  und  bei  Tische  (Perizonius: 
multi  sermones  Alcinoi  pro  contione  Phaeacum  et  in  coena).  Denn 
Odysseus  kommt  als  Erzähler  niu*  '^)  in  r^  (242 — 266)  mit  dem 
kurzen  Berichte  über  Ogygia,  die  Kalypsoinsel ,  zu  Worte, 
welcher  nicht  sowohl  an  Alkinoos,  als  vielmehr  an  dessen  Gattin 
Ai-ete  gerichtet  ist  ^^j :  denn  diese  veranlaßt  ihn  zur  Erzählung 
(r^  237  ff.);  im  übrigen  verhält  er  sich  nur  sprechend,  trinkend, 
zuhörend    (der  Berathimg    der  Phaiakenfiirsten ,    dem  Gesang    des 


(jiev  iTiiTEpKet?  Siaxptßa?  lyouacci,  xo  oe  i7;iöu(j.oüv  dei  tt)?  dXrjüet'a;  dxöpeatov 
dTToXeiKOuaat  xai  d-Arjaxov  r^oovrj?  als  Beispiel  von  ^^yjiz  Stayjjaet?  und 
tj;u)^ixat  /ctpat  (im  Gegensatz  zu  den  owp-aTixat  r^oovat)  mit,  dem  Zusatz: 
St'  9]v  i^^yjiQ  Tj8ovr]v)  ou5£  xo  d/eOoo;  dfjioipeT  ydptxos,  akXä  xat  TrXdafxaöt 
xal  T.oiriiiaai  xoü  Triaxeueailat  [xr]  Tiapdvxos ,  eveaxiv  ofAtos  xo  Tiel^ov  (IX 
3  f.,  p.  1336). 

^5)  Also  was  in  Piatons  Republik  Sokrates  von  dem  ob  noXXd  dXX' 
TjSiov  d7.ou(uv  Glaukon,  seinem  Zuhörer,  gerade  befürchtete! 

^^)  Var.  Hist.  XIII  14:  oxt  xd  'Ofj.T^pou  Ittj  zpdxepov  StTjprjfxeva  f,oov 
Ol  Tzakaiol'  olov  eXeyov  ,  .  .  xd  dv  IluXip  .  .  .  %aX  'ÄXxt'voo  drioXo^oMi 
xai  .  .  .  xd  Iv  Aaepxou. 

^')  Darnach  noch  xai  NtTixpa  (x)  xal  MvrjCxi^pwv  cpdvo?  (y)  xat  xd  Iv 
dypü)  xat  xd  iv  Aaepxou  (oü)  einzeln  lierausgegriffen  als  Beispiele  von 
Rha'psodieen,  die  einzeln  vorgetragen  zu  werden  pflegten 

18)  rj  267—286  =  Wiederholung  von  e  (ayeSt'a),  tj  287—296  desgl. 
von  C  ('08uaa£(i>s  d'cptits  e^;  Oat'axas). 

*»)  |j,  450  bis  zum  Schluß  citiert  Odysseus  diesen  Bericht,  um  ihn 
nicht  zu  wiederholen:  f^lr]  ydp  toi  yßi^bi  ill\)%^6llr^■^  dvl  oixip  |  Goi  xe  xal 
{^^{(xri  dXdyij),  schließt  also  nachträglich  Alkinoos  allerdings  ein. 


'AXxivoD  aTToXo^o?.  529 

Phemios  und  Demodokos),  znsoliauend  (dem  Ballspiel)  und  selbst 
spielend  (im  Wettstreit).  Im  Wesentlichen  also  giebt  er  sich 
gerade  jenem  phaiakischen  Genußleben  hin,  das  Plutarchos  hinter 
dem  reineren,  idealeren  Genuß  einer  interessanten  Odysseuserzah- 
lung  mit  irXdcjfiaTa  und  zoiYjfAaTa  zurücksetzt.  Da  mithin  als 
Erzähler  des  Alkinoos-Apologs  nur  Homeros  selbst  in  Betracht 
kommt,  so  könnte  nur  er  also  und  nicht  Odysseus  von  dem 
Tadel  des  Märchenhaften,  der  Unglaubwürdigkeit  getroffen  -wer- 
den ^^),  falls  solchen  Nebensinn  Ailianos  nach  Piatons  Muster  ^^) 
mit  seinem  Citat  des  'A.  a.  verbunden  haben  sollte. 

5.  Ailios  Aristeides,  der  Freund  Homers  und  Piatons, 
der  Zeitgenosse  Ailians  braucht  das  Citat  2 mal:  das  erste  Mal 
da,  wo  er  im  ispÄv  Xo^oc  ß'  in  der  Erzählung  seiner  ebenso 
wunderbaren  als  mühseligen  Reisen  zu  allen  möglichen  Heil- 
künstlem  und  Heilstätten  der  ganzen  Oikumene  redet,  zu  denen 
ihn  seine  unheilbare  13 -jährige  Krankheit  veranlaßte:  XXIV 
p.  304,  7  f.  Jeeb.,  I  481  f.  Dind.  —  a.  Schon  am  Anfang  des 
ersten  icpcüv  X&yoc  hatte  er  diese  Reisen  mit  den  as^Xoi  des  edlen 
Dulders  Odysseus  (o  241)  verglichen  ^"^) ,  und  zwar  hinsichtlich 
ihrer  Endlosigkeit,  und  fügte  mit  den  Worten  des  Odysseus  hinzu : 
selbst  10  Zungen  und  10  Munde  würden  nicht  ausreichen,  alles 
zu  erzählen  (B  489).  Kurz  vor  dem  uns  interessierenden  Citat 
hatte  er  wieder  mit  den  Worten  der  Odyssee  (y  113)  ausgerufen: 
TIC  xev  sxslva  |  iravra  ys  fioilrjoaiio  v.axabvr^x<i)v  av^ptoiraiv,  und 
hinzugefugt :  nicht  5,  nicht  6  Jahre  würden  ausreichen  zu  dem  Be- 
richte der  Plagen  seiner  Tage  und  Nächte,  da  ein  solcher  dieselbe 
Zeit  in  Anspruch  nehmen  müßte,  wie  diese  Leiden  selbst  gedauert 
hätten,  zu  Wasser  und  zu  Lande,  in  Stürmen  und  an  Heilquellen 
und  Flüssen.  Da  entschließt  er  sich  endlich  doch  zum  Versuche, 
obgleich  er  sich  bewußt  ist,  daß  seine  AtYjYr^ai?  'länger  und 
wunderbarer   noch  als  der  Alkinoos-Apolog  werden  wird'^^^). 


20j  ^je  durch  den  Tadel  des  Eratosthenes  bzw.  Polybios  bei 
Strabon  I  p.  26  C.  f. 

")  Vgl.  0.  S.  521  Anm.  7). 

2')  Aoxtö  {xot  xaxd  Tr]v  EX^vtjV  ttjv  X)fx-]^pou  tov  Xdyov  Tioii^caa^ai.  xal 
ydp  i'Azivt]  Trdvxa?  [ih  oux  dv  cpTjaiv  efeetv  'oaaot  'OSuaaTJos  TaXaa(cppov(5?  efatv 
de^Xoi'.  Tipä^iv  bi  riva  auxoü  fxt'av  dTToXccßoüaa ,  olfxat,  SirjyetTat  Tipo?  tov 
TTjXd{xayov  xal  Mev^Xetov  xdyw  Trdvxa  {xev  obx  av  tiTzoi[j.i  xd  xoü  acüxfjpoc 
dYtuvCöfiaxa,  ociov  dniXotuact.  tk  xi^v8e  xtjv  fjfx^pav.  xal  o6x^x'  ^vxaü&a  x6 
xoü  'OfA-^pou  irpois^Tjatü*  'ouo'  ei.'  p-oi  o^xa  fxev  yXüiaaai,  S^xa  hi  öxo'jjiax'  elev'. 
fjiixpov  ydp  xoüxö  ys. 

^^)  Ü6  ydp  irevxdexes  o68*  Indexe?  oux  dpxe?  dXX'  oi)x  IXaxxdvwv  töcoc 
iöxl  ypovcov  if]  SiTjyrjats  yj  iv  oaot«;  xd  Trpdyjxaxa  ly^yvexo.  ei  6)]  xaüxd  xtc 
TipoaXoY^cjatxo  xal  ax^t|;atxo,  icp'  Öawv  xal  oTiov  xcüv  7ra&7][jidxtov  xal  bv:oia.i 
vfiz  Ttepl  xaüxa  dvdyxTjS  e(?  OdXaxxav  xal  TroxafAobc  xal  cpp^axa  Ixo'fxtCe,  xal 
xiji  yei{j.üivi  fxa/^a^at  Tipoaäxaxxe ,  cpVjaet  Tidv  tu?  dXrjdü)?  Trepatxipto  ^au- 
fAdxcuv  elvat  xxX.  x6  6e  (TTpaYfxd)  iaxi  (jl^v  Tripa  ^  xax'  'AXx{vou  öc7t<5Xo- 
Y  0  V ,  7retpdao[xai  liizon  d$  d7ii8po(i,rjc  eiTretv. 

Philologus  LII  (N.  F.  VI),  3.  34 


530  K.  Tümpel, 

Die  Länge  und  der  wunderbare  Inhalt  der  Erzählung,  die  mehr 
als  5-,  6-jälirige  Dauer  der  Irrfahrt  und  der  ewig  wechselnde 
Schauplatz  sind  also  nach  dieser  AufPassung  die  Eigenthümlichkeiten 
des  Alkinoos-Apologs,  für  den  Odysseus,  der  reisende  Erzähler, 
ebenso  verantwortlich  gemacht  wird,  wie  Aristeides  selbst  sich 
sichtlich  für  seinen  selbsterlebten  ispojv  Xoyo;  verantwortlich  fühlt. 
Nach  Umfang  und  Inhalt  scheint  die  Anwendung  des  Sprich- 
worts sich  etwa  mit  derjenigen  der  aristotelischen  Rhetorik  (s.  o.  2) 
zu  decken,  wenngleich  ohne  den  Nebengedanken  an  'tragische 
Wirkung '. 

b.  An  anderer  Stelle  giebt  jedoch  Ailios  Aristeides  diesem 
Citat  einen  veränderten  Sinn.  Im  Aiyutttio;;  Ä^yo;  (XL VIII 
p.  354,  19  f  Jeeb.,  II  473  Dind.)  handelt  es  sich  um  die  Ur- 
sachen der  Nilüberschwemmungen  und  ima  die  Widerlegung  ver- 
alteter Hypothesen  aus  eigener  Erfahrung.  Da  wird  im  Gegensatz 
zu  dem  ojjloico?  r^oh  ^  sittsiv  x a  l  tzigtoc  Pytheas  von Massilia ^'*) 
ein  a^yaioz  txaXXov  vsA  izoir^Tiy.oc,  Ma.aaaXi(i)~r^^,  Euthymenes, 
mit  seiner  Ansicht  vorgeftilu-t ,  irni  widerlegt  zu  werden.  Dieser 
hatte  auf  eine  mit  Krokodilen  und  Flußpferden  ausgestattete  "(Xu- 
x£ia  OaXa^oa  im  fernen  Westlibyen  (unweit  der  Atlantis)  liinge- 
wiesen,  welche  ziu*  Zeit  der  £T7|0iai  Ueberfluß  an  Wasser  dem 
(aus  Westen  kommend  gedachten)  Nil  zuströmen  lasse  ^^).  Ari- 
steides mm  erklärt  durch  diesen  naiven  Erklärungsversuch  zwar 
nur  vergnüglich  gestimmt  zu  sein^^),  läßt  sich  aber  doch  auf 
eine  ernstliche  Widerlegung  der  'süßen  Salzfluth'  ein,  um  sich  dann 
freilich  selbst  zu  fragen:  Ti  ouv  Trpo?  Xoyov  (sc.  irspl  tou  NsiAou) 
lauia;  ou  -(OLp  aXAo);  ys  aTrdXoYov  'AXxivou  OLr^youfiai.  Die 
Rechtfertigung  für  die  nutzlos  scheinende  Abschweifung  zu  einem 
Manne  wie  Euthymenes  findet  er  dann  in  der  sich  ergebenden 
Erkenntnis  des  griechischen  Sprachgebrauchs,  der  mit  ^dcXctoja 
(abgesehen  von  der  a'(ovo;,  ^.  Palästinas)  nur  oceanisches,  Bin- 
nenseewasser dagegen  mit  Xifj-vr^,  fXoc,  Tiva^o;  bezeichne.  Daß 
'A.  a.  hier  auf  die  Angaben  des  Euthymenes  gemünzt  ist,  zeigt 
die  Bezeichnung    dieser  Angaben    als   'Erfindungen    und  Ammen- 


2*)  p.  356,  15  f.  Jeeb.,  475  Dind.;  vgl.  Ad.  Bauer  (Antike  Ansichten 
über  das  jährliche  Steigen  des  Nils)  in  den  Histor.  Untersuchungen, 
Arnold  Schäfer  .  .  .  gewidmet  .  .  .  Greifswald-Bonn  1882,  S.  75. 

25)  lieber  das  vielleicht  noch  über  Herodotos  zurückreichende  Alter 
des  Euthymenes,  und  die  Parallelzeuguisse  zu  seinem  Fragment,  sowie 
dessen  richtige  Fassung  und  mögliche  thatsächlichen  Grundlagen  s. 
H.  Berger,  Geschichte  d.  wissenschaftl.  Erdkunde  der  Griechen  I  1887, 
107—112;  vgl.  69. 

*^)"Ha^7jv  §£  OaXdxTT)  '(Xuv.tlci.  AtßuTjs  ^Tiixeiva  eiato  ^eo-jaTj)  8td  xou? 
Ixrjaia?  xat  TauxTj  xai  xpoxoSeO^ois  xal  (x'jOo  ts  MacaaX  iwxtxols  dvxl 
xüJv  Eußotpixtxwv  •  ü  ydp  p-)]  öuviV^s,  io  ^^apt^cxaxe  Eu&'j(j.eve;,  ü  xaüx'  öcXtjO^ 
"Ecpopo?  Xeyei  aoi  cpdaxcov  SoxeTv  xxX.  Aus  Ephoros  nämlich  kannte  Ari- 
steides den  Euthymenes. 


*AXxivoo  aTtoXoYo?.  531 

inärchen,  als  Schlaftnittel  geeignet',  mit  denen  man  nicht  um  der 
trügerisclien  Einflechtung  wirklicher  (statt  Fabel-)Thiere  willen  all- 
zuscharf ins  Gericht  gehen  dürfe,  da  die  ganze  Erfindung  eine  graciöse 
sei  -').  Hier  gilt  also  dem  Ailios  Aristeides  der  Alkinoos-Apolog 
als  ein  belustigendes  und  unterhaltendes  Gemisch  von  Fabel  und 
Wirklichkeit,  wobei  diese  jener  absichtlich  hie  und  da  zur  Er- 
höhung des  Eindrucks  der  Wahrscheinlichkeit  beigemischt  sei. 
Auch  hier  liegt  der  Nachdruck  auf  der  Erzählung  von  Selbst- 
erlebtem: denn  Euthymenes  hatte  sich  auf  seine  persönliche  Er- 
fahrung an  Ort  und  Stelle  berufen  ^^).  Also  Odysseus  selbst  gilt 
als  {xuÖoTrAc/.aTT^:;;  auf  Umfang  und  Länge  seines  Berichtes  ist 
jedoch  hier  gerade  kein  Gewicht  gelegt;  nm-  seiner  Kurzweilig- 
keit wird  herablassend  Lob  gespendet  und  im  übrigen  seiner 
Unglaubwürdigkeit  mit  nachsichtigem  Spotte  gedacht.  Der 
Sinn,  in  welchem  hier  Aristeides  seines  Alkinoos-Apologs  gedenkt, 
hält  also  die  Mitte  zwischen  Plutarchs  lobender  und  Piatons  und 
Ps.-Diogenians  (No.   7)  tadelnder  Auffassung. 

6.  Pollux,  der  diitte  Zeitgenosse  neben  Ailianos  und 
Aristeides,  lehnt  sich  wieder  am  meisten  an  die  erstgenannte  Auf- 
fassung des  Aristeides  an,  wenn  er  'A.  d.  unter  den  mancherlei 
Spottnamen  für  einen  AdXoc  (s.  v.)  und  als  sprichwörtlich  für 
lange  Reden  im  Gebrauch  anführt  ^"'). 

7.  Ps.  -Diogenianos  —  d.  h.  ein  Interpolator  des  Zeno- 
bios  —  vermischt  diese  I.  Aristeidische  Auffassung  (von  der  red- 
seligen Weitschweifigkeit  des  A.-A.)  mit  der  zweiten  (von  der 
Unglaubwürdigkeit  und  Berechnung  auf  müssigen  Ohrenschmaus), 
wenn  er  erklärt,  'A.  d.  sei  sprichwörtlich  im  Gebrauche  Itci  tü)V 
cpXuapoüVTojv    xai    [laxpdv    emTstv&vToiv   Xo^ooc  ^^).     Die  11.  Auf- 


")  356,  16ff.  Jeeb.;  II  475  Dind. :  xal  {xtjv  oi)/  Sxi  xpoxoSeaous  xalfeTious 
7roTa(j.to'j?  eis  xov  Xdyov  dvT^öetxe,  toutou  x^?^"^  '^'^'°'*'  Tttcxeüaaf  te,  oKX  dvxaü^a 
xai  xaXXtcxa  x6  uXctafxa  cpwpöixac,  xat  oxt  -/ofj.'Leuexat.  ob  ydp  J8(bv  xou?  xpozo- 
BetXo'j?  ouoe  xous  "ttttou?,  elx'  i^ri^^ziXf^ ,  dXk'  ?va  xd  dXX'  (hi  dXTj^T]  8d|ete 
Xeyetv ,  xoo?  xpoxooei'Xou?  xal  xo'js  itttcou?  TtpoaiiJrjxe ,  xaxoccpeuywv  inX  xd 
Yvwpifxoc  '/.cd  Tct'axtv  ecpsXxöfxevo?  xtü  TcXdafj.axt  Tipoa^Tgxirj,  7rXctC({ji.axos  ex^pou 
Ttpo?  xdXr^tiES  7:e7ioirj[j.ivou.  dXX'  oIp.at  xou?  xotouxous  Xdyous  xal  fj.u9-ous  xaTs 
xtxt}aT?  d'[j.eivov  Tiaptdvat  xot?  Tiatoapfot?,  duetSav  uttvou  6dir]xai,  5t  7]- 
Y  e  T  a  i}  a  i  ■öaXaxxdv  xtva  yXuxerav  xal  ittttou?  Troxafxi'ou?  xal  peou^av  xy]v  da- 
Xaaaav  (357  Jeeb.)  eis  xov  7iOxa{ji.6v  xal  xd  xoiaüxa  uttvou  cpdpjAaxa. 

^^)  Vgl.  Seiieca,  Nat.  quaest.  IV  2:  Euthymenes  Massaliensis 
testimonium  dielt:  navigavi,  inquit,  Atlanticum  mare.  Inde  Nilus  fluit 
maior,  quamdiu  Etesiae  tempus  observant ,  tunc  enim  eicitur  mare  in- 
stantibus  ventis  .  .  .  ceterum  dulcis  maris  sapor  est  et  similes  Nilo- 
ticis  beluae.  Vgl.  Plac.  phil.  IV  1;  loann.  Lyd.  de  mens.  IV  68,  p. 
262  ;  Lucan.  Phars.  X  255  f.  ;  Athen.  II  87,  p.  282  Schw. 

29)  II  VI^  120  Bekk. :  AaXos]  .  .  .  fxaxpo'xepa  xt)?  'IXcaSo?  XaXuiv, 
'AXx{vou  öcTtdXoyos,  d'Trauaxo?  YXüixxa  xxX.  —  II  118:  «tio  8e  XofOM . . . 
«TtoXoyos  'AXxivou  ItzX  xwv  [j.axpöiv  ^iqaetüv. 

80)  n  86,  Vindob.  I  79;  C.  Par.  Gr.  I  210,  II  13,  wörtlich  = 
Suidas;  Makarios  II  26,    Apostolios  UI  39  (C.  P.  G.  II  146.  296),   Ar- 

34* 


532  K.  Tümpel, 

fassimg    des  Aristeides    dagegen    deckt    nach  Umfang   mid  Inhalt 
genau  diejenige  des 

8.  Tzetzes  zu  Lykophron  764,  wenngleich  das  C5itat 
'A.  a.  fehlt.  Hat  Lykophron  den  Odysseus  einen  \iu^o':zXa3Tr^z 
genannt,  so  erklärt  Tzetzes  dies  ganz  speziell  durch  cpXuapcüv  7rp6? 
Tov  'AXxivouv  Tov  Tuiv  OaiaxcüV. 

9.  Die  abweichende  Bezeichnung  AtTjyTjatc  Trap'  'AXxi- 
vd(i)  findet  sich,  anstatt  'AiroXo^oc  'AAy.ivou,  bei  Palaiphatos 
c.  21,  der  sie  zu  den  schwindelhaften  TrpooavaTrsTrXaafisva  des 
Odysseus  rechnet.  Diese  Bezeichnung  klingt  auch  an,  wenn 
Tzetzes  (zu  Lykophron  818)  bemerkt,  daß  Odysseus  ttjv  iraaav, 
r^v  s'fTjjxsv,  Sir^YsTtai  uroUsaiv,  sowie  bei  Eustathios,  wenn 
er  (zu  Od.  {^,  p.  1583,  15  ff.  Rom.)  sagt:  [xsid  os  ye  ttjv  patpo)- 
8tav  tauTT^v  (^)  apy^siai  otr^YsIailai.  [xaxpoAoyüiv  xa  xaO' 
£ai)T(;v,  also  in  i — (x.  Und  diese  Bezeichnung  AnfjyTjoi?  Ttap' 
'AXxivot})  scheint  die  Aristarchische  zu  sein ,  gewählt  von 
diesem  vielleicht  gerade  im  Be^wußtsein  des  verschiedenartigen 
Sinnes  und  der  wechselnden  Ausdehnung,  welche  man  dem  Homer- 
citat  in  der  Form  'AkoXoyo?  'AXxivou  zu  geben  pflegte  und  also 
auch  weiterliin  unterzulegen  Gefahr  lief  Auf  Aristarchos  als 
Urheber  der  Aenderung  führt  vielleicht  das  on,  mit  dem  Eu- 
stathios (auf  ein  kritisches  Zeichen  hinweisend)  einsetzt  (otl  ^ 
Ur^ra  pa^j^tpota  aua-aaiv  tou  'Oooaastüc  iyzi  irpo^  xohc,  ^aicLxac,). 
Von  dieser  (aristarchischen  ?)  Bezeichnung  der  Gesänge  Ö,  i — jx  bei 
Eustathios  als  AiTfj'r^ai?  Trap'  'AXxivo(p  ausgehend,  hat  man  nun 
auch  rückwärts  i>  als  ta  irapa  '  AAxivotp  tt  p  o  otr^YYjasüic  benannt  ^^). 
In  der  gering  veränderten  Form  Twv  irap'  'AXxi'vü)  Trpo8iy]yr^at? 
steht  diese  'ETTiYpacpYj  nicht  bloß  bei  Eustathios,  sondern  auch  in 
den  Scholien-Hs.  (nur  Ambros.  und  Palatinus  lassen  das  Ueber- 
schriftenverzeichnis  weg).  Daneben  wird  aber  auch  die  populäre 
Bezeichnung  'AXxivou  olkoXoyoc  in  diesen  Listen  geführt;  aber  bei 
welchem  Gesänge!     Barnes   fand   sie  bei  i>,    und  Buttmann    stellt 


senios  68  Walz :  üeberall  in  der  Umkehrung  'ATrdXoyos  'AAxi'vou.  Der 
Wortlaut  schwankt  zwischen  I.  x.  cpXuctpwv  x.  fxaxpou;  L  Xdyous  (D.), 
fxaxpov  I.  /.dyov  (DV.,  M.),  I.  x.  cpXuapou?  x.  (j-axpou?  L  XoyouQ  (Ap.). 

^*)  Eustathios  (a.  0.)  tadelt  die  Undeutlichkeit  und  Kürze  von  Be- 
zeichnuugen  für  %  wie :  xd  Tiapd  'AXxivdcp  7rpo*StT^Y'iQaEioc  (sie  ed.  Lips.) 
ri  xü)v  Tiapd  'AXxivötu  TtpoSti^yTjat?  •  rXetiov  os  Vj  TzptuxT)  yp<3ccp)].  q  Xeyoi  dv, 
oxi  Ivxaüöa  xd  xöü  'Oouoaetos  zapd  'AXxivdtp,  rjyouv  xd  Tipo  xtüv  i^fi^  ^t'OT^" 
|jLdxü)v.  e/et  hi  daacpes  rj  dTrtypacpi^.  So  gar  schlimm  wie  iu  unserem  Text 
(dem  Römischen  in  der  Leipziger  Ausgabe)  die  Sache  uns  erscheint, 
ist  sie  nun  freilich  nicht ;  man  muß  natürlich  lesen  xd  rapd  'AXxtvo'tp 
TT  p  6  SiTjyi^aeojs.  Das  Sternchen  bezeichnet  im  Druck  den  Seitenwechsel 
der  Ed.  princ. ;  eine  Verbindung  beider  Worte  zu  einem  einzigen  ist 
aber  in  dieser  nicht  gegeben.  So  bleibt  höchstens  die  II.  Bezeichnung 
xwv  Tiapd  'AXxcvdcp  TTpoo^r^yr^ci?  'undeutlich'.  Sie  gab  auch  Anlaß  zu 
Verlesung  und  Verschreibung.  —  Zur  Bezeichnung  selbst  vgl.  Odyssee 
u  =    Td  7ip6  XTjS  {xvr^axTjpocpovi'a?  (=  7:p6  x^;  ■^.). 


'AXxivou  aTTo'XoYo?.  533 

diesen  Befand  richtig  zusammen  mit  der  genau  entsprechenden 
Auffassung  der  Aristotelischen  Poetik  (s.  o.  2  b);  so  ist  er  durch 
ein  klassisches  Zeugnis  gedeckt.  Freilich  die  Ueberzahl  der  son- 
stigen Stellen,  mit  der  platonischen  an  der  Spitze,  sträubt  sich 
dagegen;  und  so  setzte  Fr.  A.  Wolff^'^)  kurzweg  imd  Dindorf^^) 
unter  Anfiihrung  von  Beweisstellen  die  Beischrift  1\.  a.  von  b  weg 
und  vielmehr  zu  t — jx  und  berief  sich  auch  seinerseits  auf  die 
Aristotelische  Poetik!  Aber  aus  Dindorfs  weiteren  Citaten  kann 
man  ersehen,  wie  wenig  der  Sinn  der  dortigen  Anspielung, 
oder  gar  der  im  obigen  nachgewiesene  Unterschied  in  der 
Auffassung  der  verschiedenen  alten  Autoren  ihm  zum  Be- 
wußtsein gekommen  war.  Stellte  er  doch  die  (für  sein  Ver- 
fahren allerdings  beweiskräftige)  Rhetorik  des  Aristoteles  als 
Zeugnis  ohne  weiteres  neben  dessen  Poetik,  citierte  die  ebenfalls 
einschlägigen  Stellen  Plutarchs,  Ps.-Diogenians  und  PoUux'  über- 
haupt nicht,  und  Aristeides  nur  an  anderer  Stelle  ^^).  In  dieser 
Sachlage  möge  bei  der  herrschenden  Verbreitung  dieser  Scholien- 
Ausgabe  eine  Rechtfertigung  dafiir  gefunden  werden,  daß  im  Obigen 
die  Akten  einer  Nachprüfung  unterworfen  wurden  ^^).  Hatte  doch 
Buttmann  seine  kurze  Behandlung  des  Problems,  soweit  es  die 
Ueberlieferung  der  Odysseescholien  anging,  mit  einem  non  liquet 
abgeschlossen  ^^). 


^-)  Proleg.  ad  Homer,  p.  108 :  Eae  partes  (die  einzeln  vorgetragenen 
Rhapsodieen)  ab  initio  fere  longiores  fuerunt  neque,  ut  ex  Eustathio 
colligas,  cum  Aristarchea  descriptione  librorum  congruentes.  Ita  'AX- 
x{vou  d-oXoyo;  IV  vel  V  libros  Odysseae  complectebatur :  also  i — fx  oder 
d — (j..  Er  beruft  sich  dafür  auf  Twinings  Anmerkung  zu  Aristoteles 
Poet.  p.  365. 

83)  Ed.  Schol.  I  1  und  H.  Stephanus  Thesaurus  1.  gr.  s.  ^Ar.oXoyoq. 

"*)  In  der  Neuausgabe  des  Tbes.  1.  graec.  von  Stephanus  s.  'A-d- 
Xo-jfoc  citiert  er  die  beiden  Aristeides-Stellen,  obne  sie  jedoch  zu  ver- 
werthen. 

35)  Psellos  de  daem.  mit  Boissonades  Anmerkung  p.  191  (Ed.  Nürn- 
berg 1838)  war  mir  leider  nicht  zugänglich.  [Die  Stelle  ist  unerheb- 
lich, etwa  im  Sinn  von  Ps.-Diogen.     Cr.]. 

3«)  De  hac  re  mihi  non  satis  constat;  s.  in  Dindorfs  Scholien-Aus- 
gäbe  zu  den  'E-t-jfpacpal  täv  ttjs  'OSuctaefa;  ^a^j^cpoiüiv. 

Neüßtettin.  K.  Tümpel 


Nachtrag  über  den  Begriff  apologus. 

In  der  Aegyptersatire  Juvenals  (XV  14  ff.)  heißt  es: 
attonito  cum 
tale  super  cenam  facinus  narraret  Ulixes 
Alcinoo,  bilem  aut  risum  fortasse  quibusdam 
moverat  ut  mendax  aretalogus. 
Der  Scholiast  (p.  224  Buch.)  bemerkt  dazu:    tisque   adeo  de  Ae- 


584  0.  Crusius, 

gyptiis  vanum  aut  incredibile  est^  cum  vix  TJlixi  similia  de  Laestry- 
gonibus  referenti  creditum  fuerit  in  mensa  Alcinoi.  Der  Aretalogus 
ist  der  berufsmäßige  Märchenerzähler;  worüber  zuletzt  R.  Mei- 
ster in  den  Berichten  der  Königl.  Sachs.  Gesellschaft  der  Wis- 
senschaften 1891,  13  fif.  ausgiebig  gehandelt  hat.  Der  Dichter 
betrachtet  also  die  Erzählungen  des  Odysseus  —  und  wohl  auch 
den  hier  erörterten  Ausdruck  —  unter  demselbenGesichtspunkt, 
wie  Plato  und  Plutarch^). 

Wichtiger  ist  Folgendes.  Im  Plautinischen  Stichus  hält 
der  alte  Antipho  V.  538  (IV  1,  32)  Pamphilippus  mit  den 
Worten  zurück: 

Prius    quam    abis   praesönte   te    et    hoc   äpologum    agere 

uniim  volo  ^). 

.  .   .  Fuit  ölim,  quasi  ego  süm,  senex.  ei  filiae 

düae    erant,    quasi    nunc    meaö  sunt,    eae    erant   duöbus 

nuptae  frätribus, 

quasi  nunc  meae  sunt  vöbis. 
Pamphilippus  unterbricht  ihn  mit  den  Worten :    Miror,    quo  eva- 
surust  apologus.     Der  Alte  fahrt  fort : 

'Erant  minori  ei  ddulescenti  fidicinae,  tibicinae 

pdregre  advexerät  quasi  nunc  tu.  sdd  ille  erat  caeMbs  senex 

quasi  ego  nunc  sum. 
Pamphilus    merkt    bald ,    worauf    die    'Geschichte'    hinaus    will : 
Praesens  hie  quidemst  apologus.     Der  Schluß  (569  ff.)    läßt    denn 
auch   an  Deutlichkeit  nichts  zu    wünschen  übrig;    Pamphilippus 
ruft  dem  abgehenden  Alten  nach: 

Gräphicum    mortalem    'Antiphonem:    ut    apölogum    fecit 

quam  fahre. 
'Etiam  nunc  scelestus  sese  diicit  pro  adulesc^ntulo 

däbitur  homini  amica,    noctu  quae    fn  lecto    occentet   se- 

nem  etc. 
Diese  Stelle  bietet  neben  der  besprochenen  Formel  so  ziemlich  die 
einzigen  selbständigen  und  lebendigen  Beispiele  für  den  seltnen 
Ausdruck.  Der  improvisirende  Erzähler  im  Kreise  seiner  Hörer 
ist  mit  wenigen  Strichen  klar  gezeichnet.  Charakteristisch  ist 
gleich  der  Eingang  des  Apologs  mit  '  Es  war  einmal' :  Fuit 
olim  .  .  .  senex ;  ei  filiae  duae  erant :  wie  die  Psychegeschichte 
(Apul.  Met.  IV  28)  anhebt:  Erant  in  quadam  civitate  rex  et  re- 
gina]  hi  tres  numero  filias  .  .  habuere^  oder  wie  der  alte  Philo - 
kleon    sein  'Hausmärchen'  einleitet  outo)    ttgt'    r^v    [xu;    xal  yaXrj 


*)  üebrigens  macht  mich  die  von  Tümpel  selbst  S.  526  betonte 
Schwierigkeit  an  seiner  Auffassung  der  Platonstelle  irre.  Wäre  es 
nicht  doch  das  einfachste,  unter  'A.  a  (wohl  einem  alten  Rhapsoden- 
terminus) auch  hier  die  ganze  Phäakengeschichte  zu  verstehn? 

2)  Der  Text  nach  G.  Götz  1883;  möglich  ist  Ritschl's  ted  huic 
wohl  auch,  während  L.  Müllers  apölogum  facere  den  Ausdruck  ab- 
stumpft. 


Ueber  den  Begriff  apologus.  535 

(Aristoph.  Vesp.  1182,  ähnlich  1435.  1448).  Der  Hörer  ist 
gespannt  darauf,  wie  das  Ende  sein  wird  (V.  547);  er  merkt 
aber  bald,  daß  die  Geschichte  sich  von  den  gewöhnlichen  Apo- 
logen,  die  in  der  Vergangenheit  spielen,  dadurch  unterscheidet, 
daß  sie  ein  Spiegelbild  der  Gegenwart  ist  (V.  545).  Merkwür- 
dig ist  ferner  de:  nicht  wegzuwischende  Ausdruck  apologum 
agere  (V.  538);  ihm  entspricht  die  dramatisch-lebendige  Form 
der  Erzählung,  während  man  die  Nebeneinanderstellung  des  Mi- 
mographen  und  Aretalogen  bei  Philodem  TiEpl  ■K0lr^\l6iT^üv  p.  13 
Dbn.  nicht  in  diesem  Sinne  verwerthen  kann.  Das  Wort  be- 
zeichnet hier  offenbar  ganz  allgemein  die  erdichtete  Erzählung, 
die  Novelle  mit  ihren  Spielarten;  ich  zweifle  nicht,  daß  es  in 
diesem  Sinne  auch  bei  den  Hellenisten  in  Gebrauch  gewesen 
ist.  Als  rhetorischer  Kunstausdruck  ist  es  auffallender  Weise 
nur  bei  den  Römern  nachweisbar ,  die  aber  diese  Terminologie 
schwerlich  selbständig  eingeführt  haben;  vgl.  das  OLTzoko'^r^'ziv.rU 
(prooemium)  bei  Fortunatian  p.  110  H.  in  einer  Reihe  griechi- 
scher Bezeichnungen.  In  den  altern  Zeugnissen  (ad  Herenn.  I 
6,  10.  Cic.  de  inv.  I  17,  25.  de  orat.  II  66,  264)  bedeutet 
es  wiederum  nichts,  als  die  frei  fingierte  Erzählung:  man  hat 
darunter,  wie  unter  den  aa-sTot  Xoyoi  in  den  Wespen  des  Ari- 
stophanes  (1258,  1401),  sowohl  schwank-  und  novellenartige 
Stücke ,  wie  äsopische  Fabeln  verstanden.  Noch  Sueton  folgt 
diesem  Sprachgebrauch,  wenn  er  als  Unterrichtsmittel  der  altern 
Rhetoren  chrienartige  Uebungen  beschreibt  mit  den  Worten  dicta 
praeclare  per  omnes  figuras^  per  casus  et  apologos  aliter  atque  aliter 
exponere  (de  gramm.  et  rhet.  25  p.  121  R.),  ebenso  Quintilian 
Inst.  VI  3,  44,  wo  apologi  und  historiae  (=  casus?)  gegenüber- 
gestellt werden.  Die  äsopische  Fabel  gilt  bei  Quintilian  V  11 
als  Unterabtheilung,  als  engerer  Begriff;  nostrorum  quidam^  fügt 
er  hinzu  ,  non  sane  recepto  in  usum  nomine  apologationem  (vocant 
fabulam  Aesopeam).  Aehnlich  im  Grunde  auch  Fortunatian  II  23 
p.  115  H.  (=  Mart  Gap.  V  49  p.  489  H.  p.  189  Eyss.),  der  neben 
das  argumentum  als  exemplum  verisim,ile  (id  est  quod  de  comoedia 
sumitur)  die  apologi  stellt,  ut  sunt  Aesopi  fabulae.  In  erster  Linie 
dachte  man  damals  an  die  Aesopea.  Gellius  läßt  II  29,  20  von 
Ennius  Aesopi  apologum  erzählen  und  Ausonius  bezeichnet  Ep, 
XVI  74  eine  Aesopia  trimetria,  wohl  von  Babrius,  als  apologos. 
Aber  daß  der  Ausdruck  je  ausschließlich  die  Thierfabel  be- 
zeichnet habe,  wie  vielfach  angenommen  ist,  geht  aus  diesen 
Zeugnissen  nicht  hervor.  Umfassen  doch  die  Aesopea  selbst  — 
sowohl  die  spätem  Prosaredactionen ,  wie  Babrius  und  Phädrus 
und  schon  das  alte  Volksbuch  von  Aesop ,  dem  Prototyp  der 
Aretalogen zunft  —  alle  Spielarten  der  leichtern  Erzählungslit- 
teratur  vom  Witzwort  bis  zum  Märchen  und  zur  Novelette. 
T.  O.  Cr. 


XXXI. 

Beiträge  zur  Geschichte  römischer  Dichter  im 
Mittelalter. 

(Vgl.  Philol.  LI  S.  704). 


14.     Lucretius  (ed.  Bernays). 

Bekanntlich  besitzen  wir  von  Lucretius  nur  ganz  wenig 
alte  Handschriften.  Heidnische  Philosophie  wurde  in  den  Klö- 
stern nicht  abgeschrieben,  und  auch  die  schwierige  Sprache  des 
Lucrez  wird  im  Mittelalter  nur  wenig  Liebhaber  gefunden  haben. 
So  wird  des  Dichters  im  Mittelalter  auch  nur  sehr  selten  ge- 
dacht, Citate  aus  ihm  finden  sich  nur  ganz  vereinzelt. 

Nach  Becker  catal.  biblioth.  antiqui  fanden  sich  Hdschrr.  des 
Lucrez  saec.  X  in  Bobio  (librum  Lucretii  I),  saec.  XH  in  Corbie 
(Titus  Lucretius  poeta  und  136  ,  336  Titi  Lucretii  de  rerum 
natura).  Dies  sind  hiernach  die  einzigen  echten  Zeugnisse  für  das 
Vorhandensein  des  Dichters  außer  den  uns  bekannten  Hdschrr. 
Aus  der  älteren  Zeit  ist  an  Citaten  zu  erwähnen: 

Lactantius  erwähnt  den  Lucrez  sehr  häufig;  instit.  div.  I  21: 

I  101.  84  (Quae  peperit  saepe  sc.  —  facta)  ;  I  21  'Lucretius  exclamat'; 

II  14  ff.;  II  3:  VI  52  f.:  ib.:  V  1196—1200;  II  11  'de  quibus  Lu- 
cretius': V  805;  III  14:  V  6—8;  ib.:  V  50  f.  (nenne  -  esse);  III  16: 

V  355  ff.;  III    17:  II  1101-4  (tum  —  merentes) ;  III  17:  III  1041  f.; 

VI  10:  II  991  f.  (Denique  —  est);  VII  8 :  V  156  f  165  ff.;  VII  12: 
II  999  ff.;  VII  12:  III  610  ff.  (quod  si  —  anguis  jGauderet);  VII 
27:  VI  24—28;  de  ira  dei  c.  8:  I  44-49;  c.  10:  I  159  f  ;  I  205— 
207;  de  opificio  dei  c.  3 :  V  227;  ib.  c.  19:  II  991  f.  (Denique  —  est). 

Hieronymus  führt  epist.  132  (Migne  22,  1151)  an:  IV  11  —  13 
(Ac  veluti;  tetra;  dulci  mellis). 

Isidor  hat  den  Lucrez  sicher  noch  gekannt,  wie  seine  zahlrei- 
chen Citate  beweisen;    origg,  I  40,  4:  V  902;   IX  5,  3:   IV  1121  (Et 


Beiträge  zur  Geschichte  römischer  Dichter  im  Mittelalter.       537 

bene  parta  patrant  Migne;  daß  dem  Isidor  ein  anderer  Text  vorlag 
ergiebt  sich  mit  einiger  Wahrscheinlichkeit  aus  Hraban  de  universo 
VII  2  (Migne  111,  187)  Lucretius :  Et  bene  patratio  patrum);  XII  2, 
6:  V  1034  (scymnique  leonum);  XIII  10,  4:  I  715  (E.  i.  t.  a.  a.  uas- 
cuntur  e.  i.) ;  XIII  20,  3  Lucretius:  aerias  undas:  II  152;  XV  16,  6: 
I  315;  XX  14,  1  :  I  314  f.  (uncus  —  occulto  —  arvis);  XX  15,  1 ;  V 
515;  de  natura  rerum  36,  1:  VI  685. 

Das  Citat  aus  Lucrez  in  der  Schrift  de  dubiisnominibus 
(Keil  G.  L.  V)  593,  9:  I  314  ist  wahrscheinlich  aus  Isidor  (Isidor  ist 
in  der  Schrift  benutzt)  oder  aus  einem  Grammatiker  entnommen. 

Zu  den  von  Keil  G.  L.  VII  607  f.  gesammelten  Citaten  aus  Gram- 
matikern kommt  noch  bei  Aid  heim  (opp.  ed.  Giles)  p.  288:  II  662, 
welchen  Vers  ich  früher  (Wiener  S.  B.  CXII  544)  irrthümlicherweise 
für  einen  solchen  aus  Cyprians  ßibelversification  hielt. 

Hraban  s  Kenntniß  des  Lucrez  stützt  sich  auf  Priscian  und 
Isidor:  de  universo  VII  2  (Migne  111,  187)  Et  bene  patratio  patrum: 

IV  1121;  IX  26  p.  282:  cf.  IV  931;  XXII  14  p.  610:  I  314  f.  (uncus 

—  arvis);  XXII  15  p.  612:  V515;  de  arte  gramm.  p.  644:  II  25  (Lam- 
padis).  Außerdem  wird  Lucrez  erwähnt  de  laudibus  S.  Crucis  prol. 
(Migne  107,  146)  'feci  et  synaloepham  ..  quod  et  Titus  Lucretius  non 
raro  fecisse  invenitur'. 

In  der  Vita  B.  Leudegarii  I  238  (Poetae  lat.  aevi  Carol.  III 
12)  erinnern  die  Worte  'verba  putes  vacuas  volitare  per  auras'  an 
Lucr.  IV  219. 

Ein  größeres  Citat  bietet  Ermenricus  in  der  epist.  ad  Grimold. 
ed.  Dümmler  p.  20.  Aus  dem  Zusammenhang  geht  hervor,  daß  Er- 
menrich  den  Lucrez  wirklich  gekannt  hat  'Solus  Lucretius  hec  cor- 
ripit  in  eo  loco  ubi  narrat  nihil  de  nihilo  gigni  ita' :  I  150 — 54.  158. 
155  (e  nihilo  gigni  divitiis  ;"'mortales  —  omaes;  fiunt  —  divum. 

In  den  Schol.  Veronensia  zu  Vergil  wird  Lucrez  mehrfach  citiert 
(Mai  class.  auct.  VII  249  ff.). 

Das    Citat    Hincmars   de   praedestinatione    (Migne  125,  114): 

V  902  (ut  de  monte  Lyciae  per  transformationem  confingitur)  ist 
wahrscheinlich  aus  Isidor  orig.  I  40,  4  genommen.  Das  Citat  kehrt 
wieder  epist.  20  (Migne   126,   118)  'sicut  .  .  antiquus  poeta  dicit'. 

R  u  o  t  g  e  r  sagt  in  der  Vita  Brunonis  c.  25  (M.  G.  SS.  IV  252  ff.) 
'ut  paucis  multa  comprehendam'.  Vielleicht  beruht  dies  auf  Be- 
nutzung von  Lucr.  VI  1081. 

Im  Glossarium  Osberni  (ed.  Mai  class.  auct.  VIII)  wird 
citiert  p.  70:  II  663  (Buceriasque  —  tegmine  pavit) ;  p.  271  unde 
Lucanus:    V  515  (In  fluvio  ;    haustra) ;    515:  O  888  (Ex  insensibili 

—  sensile  gigni). 

Der  Mythographus  Vaticanus  II  105  (Mai  class.  auct. 
III  123)  beruft  sich  auf  Lucrez  'Sane  de  his  omnibus  mire  reddit  ra- 
tionem  Lucretius,  confirmans  in  nostra  vita  esse  omnia  quae  finguntur 
de  inferis' :  III  976  ff. 

Im  M  y  t  h  0  gr.  Vati  c.  III  wird  auf  Lucrez  Bezug  genommen 
(Mai  class.  auct.  III)  p.  184  vel  secundura  Lucretium  a  rebus  super- 
stantibus  id  est  caelestibus  et  divinis  quarum  rerum  inanis  timor  et 
superfluus  superstitio  appellatur' :  I  62  ff. ;  p.  187  Lucretius  ex  ma- 
iori  parte  et  alii  integre  docent  inferorum  regna  nee  esse  posse  ;  p. 
189  f.  porro  de  poenis  infernalibus  competentes  reddit  Lucretius  ra- 
tiones  et  quae  de  inferis  finguntur  omnia  in  vita  nostra  esse  confir- 
mat  etc  :  III  976  ff'.,    p.  238  nee  se  ad  unara  umquam    alligant   (seil. 


538  M.  Manitius, 

sectam)  nisi  quoruin  id  maxime  propositum  est,  ut  Lucretins  qui  Epi- 
cureos  tantum  seciitus  est. 

Honorius  Au^justodunensis  bringt  de  philos.  muodi  I 
21  (Migne  172,  54)  ein  Citat  'ut  Lucretius  dicit':  11  888  (Ex  i.  me 
c.  s.  g.). 

Bei  Reine  rus  de  conflictu  duorura  ducnm  epilog.  vs.  21  (Pez 
thesaur.  anecdot.  IV  3,  12<))  könnte  der  Ausdruck  'genus  omne  ani- 
mantum'  auf  Lucr,  I  4  zurückzuführen  sein. 

Ricardus  Dunelmensis  erwähnt  den  Lucrez  im  Philobiblion 
p.  39  (edit.  Oxou.  1599)  'Quid  fecisset  Virgilius  .  .  si  Theocrituui  Lu- 
cretium  et  Homeruni  miuime  spoliasset,  in  eorum  vitula  nonarasset'! 
Diese   Bemerkung  zeugt  von  großer  Belesenheit. 

Conrad  von  Mure  scheint  den  Lucrez  nur  aus  Ovid  zu  ken- 
neu ;  p.  200  (ed.  Basileae,  Berthold)  'Lucrecius  est  proprium  nomen 
cuiusdam  poete  qui  multa  scripsit  de  natura  fulminis.  Ovidius  trist. 
(II  425  Explicat  -   ignis). 

lohannes  de  Monasteriolo  citiert  in  epist.  70  (ca.  1417) 
(Martene  et  Duraud  coli,  ampliss.  II  1442)  Me  quo  disertissimus  poeta 
Lucretius  ait:  Aethereus  sol  I  Veridicis  hominum  purgavit  pectora 
dictis:  VI  24  (V.  igitur  p.  p.  d.)  und  cf.  V  281.  267. 


15.      Statius. 

Die  beiden  Epen  des  Statius  haben  im  Mittelalter  weite 
Verbreitung  gehabt.  Dagegen  haben  die  Silvae  zu  den  größten 
Seltenheiten  gehört,  denn  es  ist  eine  einzige  ältere  Hdschr.  von 
ihnen  bekannt  geworden  (Sangallensis  des  Poggio).  Und  ein 
sicheres  Citat  aus  den  Silvae  ist  mir  außer  der  von  O.  Müller 
Rhein.  Mus.  18,  189  erwähnten  Stelle  im  Mittelalter  nicht  be- 
kannt geworden  ^).  So  kommen  die  Silvae  für  uns  fast  gar 
nicht  in  Betracht. 

Nach  Becker  catal.  bibl.  antiqui  p.  324  findet  sich  Statius 
saec.  VIII  in  York,  saec.  IX  in  S.  Gallen,  saec.  X  wird  er  er- 
beten von  Froumund  von  Tegernsee,  saec.  XI  ist  er  in  Toul, 
saec.  XII  in  S.  Bertin,  zweimal  in  Corbie,  in  Michelsberg  (Bam- 
berg) ,  dreimal  in  Ronen ,  in  Whitby ,  in  Wessobrunn  und  in 
Anchin.  Die  Achilleis  war  vorhanden  saec.  X  unvollständig  in 
Trier  (Gerbert  erbittet  sie  sich  von  Remigius  von  Trier),  saec. 
XI  in  Blaubeuern,    saec.  XII  in  Pfäffers,    in  Prüfening,  in  En- 


^)  R.  Amann  hat  (de  Corippo  prior,  poet.  lat.  imitatore  p.  21.  32) 
nachzuweisen  versucht ,  daß  Corippus  die  Silvae  benutzt  hat.  Doch 
ist  ein  wirklicher  Nachweis  nicht  erbracht  worden.  Und  wenn  Lap- 
penberg zu  Thietmar  chron.  I  13  'quamvis  de  Pierio  fönte  nil  um- 
quara  biberim'  (M.  G.  SS.  III  741)  Silv.  I  2,  6  (Et  de  Pieriis  vocalem 
fontibus  undam)  zieht,  so  ist  das  kaum  richtig.  Viel  eher  dürfte  die 
Stelle  bei  Thietmar  mit  Pers.  prol.  1  zu  vergleichen  sein,  zumal  da 
Thietmar  den  Persius  auch  sonst  benutzt  bat,  wie  ich  schon  früher 
nachwies. 


Beiträge  zur  Geschichte  römischer  Dichter  im  Mittelalter.       539 

gelberg ,  zweimal  in  Durham ,  in  Muri ;  mit  Glossen  versehen 
saec.  XI  zweimal  in  Hamersleven,  in  Blaubeuern,  Die  Thebais 
wird  allein  genannt  saec.  IX  in  einer  Bibl.  regni  Francogallici, 
saec.  XI  in  Blaubeuern  ,  saec.  XII  in  PfäfPers  vollständig  und 
außerdem  4  Quaternionen,  in  Prüfening,  Engelberg,  Wessobrunn 
und  in  Corbie.  Commentiert  fand  sich  Statins  saec.  XII  in 
Wessobrunn  und  in  Corbie. 

Ganz  kurz  über  die  Achilleis  im  Mittelalter  hat  Ph.  Kohl- 
mann gehandelt  P.  Statu  Achill,  et  Theb.  rec.  Kohlmann,  fascic. 
I  p.  5  sq.  Ueber  die  Benutzung  des  Stoffes  durch  mittelalter- 
liche Dichter  vgl.  H.  Dunger,  die  Sage  vom  troj an.  Kriege  (1869) 
S.  47  f.  52.  55.  Außerdem  hat  Kohlmann  in  seiner  Ausgabe 
eine  größere  Anzahl  von  Citaten  bei  Grammatikern  und  Scho- 
liasten  angemerkt.  Hierzu  kommen  die  von  Keil  G.  L.  VII 
620  ff.  gesammelten  Stellen.  Endlich  sind  die  Indices  von  neuen 
Ausgaben  späterer  Dichter  zu  erwähnen,  in  denen  meistens  die 
Benutzung  des  Statins  erwiesen  wird. 

Aus  der  älteren  Zeit  habe  ich  folgende  von  Kohlmann  u.  A. 
nicht  erwähnte  Stellen  anzuführen: 

Ausonius  (s.  außerdem  die  Indices  von  Schenkl  und  Peiper) 
benutzt  Moseila  223  'Reddit  nautales  vitreo  sub  gurgite  formas': 
Achill.  I  26. 

Sidonius  Apollinaris  benutzt  den  Statins  in  gehr  ausgie- 
biger Weise,  wie  Geisler  (Sidonii  opp.  ed.  Luetjohann  p.  357  ff.)  nach- 
gewiesen hat.  Genannt  wird  Statins  von  Sidon.  Carm.  XX  p.  250,  6 
'istum  liquido  patet  .  .  .  neque,  omnino  quicquam  de  Papinii  nostri 
silvulis  lectitasse'  und  Carm.  IX  226  (p.  223)  'Non  quod  Papinius 
tuus  meusque,  ]  Inter  Labdacios  sonat  furores  |  Aut  cum  forte  pedum 
minore  rythmo  |  Pingit  geramea  prata  silvularum'. 

Claudianus  Mamertus  de  statu  animae  I  20  citiert  *unde 
non  poetice  sed  philosophice  Pnpinius  ait':  Theb.  VIII  738  f.  (odi  — 
Desertore  animi). 

Die  Mythographi  Vaticani  führen  außer  den  von  Kohl- 
mann  erwähnten  Stellen  an  I  60  p.  24  (ed.  Mai  class.  auct.  III)  'Sta- 
tins dicit  ut  Herculeos  --  nepotes' :  Theb.  XII  498;  I  20-5  p.  73  'Phle- 
gyam  -  aceubitu':  Theb.  I  713  /.;  III  p.  187  'Enm  Statius  in  The- 
baide  et  satorem  rerum  vocat  et  finitorem':  cf.  Theb.  VIII  91  ;  hier- 
mit ist  zu  vergleichen  Serv.  ad  Aen.  VI  289. 

Fortunatus  benutzt  Carm.  VI  8,  5  (ed.  Leo)  'Tristius  erro 
nimis  patriis  vagus  exul  ab  oris'  (IV  1,  17  patriis  rudis  exul  ab  oris) : 
Theb.  I  312  f.;  Vita  Mart.  I  50  'in  teneris  vix  pubescentibus  annis': 
Theb.  I  21  ;  ib.  III  4  'umbra  tegit  viridante  crepidine  ripae':  Theb. 
IX  492. 

Daß  Dracontius  den  Statius  sehr  häufig  ausschreibt,  hat  C. 
Roßberg  de  Dracontio  et  Orestis  q.  v.  auctore  eorund.  poett.  .  .  .  imi- 
tatoribus  Gott.  1880  erwiesen  ;  de  deo  III  256  ff.  wird  mit  den  Ver- 
sen 'Menecea  Creontis  !  Statius  ostendit  qui  fuso  sponte  eruore  |  Ut 
pater  orbatus  furiarura  regna  teneret  |  Thebanos  proprio  perfudit  san- 
guine  muros'  unmittelbar  auf  Statius  hingewiesen. 

Aldhelm  benutzt  de  aris  b.  Mariae  I  9  (p.  118  ed.  Giles)  'riguis 
humectant  imbribus  ora' :  Theb.  IV  591 :  wiederholt  wird  der  Vers  in 


540  M.  Manitius, 

hon.  apost.  9  p.  129.  Dagegen  bringt  weder  Aldhelm  noch  B  a  e  d  a 
ein  wirkliclies  Citat  aus  Statins,  wie  auch  Isidor  nur  drei  Verse, 
nämlich  Theb.  I  363.  VI  219  und  X  294  anführt  (die  Stellen  s.  in 
der  Ausgabe  von  Kohlmann).  In  einem  Gedichte  Isidors  IX  1  (Migne 
83,  1109)  wird  Statius  erwähnt  'Lucanus  si  te  Papiniusque  tedet'. 

Die  einzelnen  Reiche  des  Abendlandes  mögen  dann  gesondert  be- 
trachtet werden. 

A.      Deutschland. 

Hrabanus  Maurus  kennt  den  Statius  wohl  nur  aus  Priscian; 
er  citiert  in  der  ars  grammatica  (Migne  111)  p.  (343:  Theb.  I  360;  p. 
658:  Theb.  I  597.     Beide  Verse  finden  sich  schon  bei  Priscian. 

Walahfrid  scheint  den  Statius  benutzt  zu  haben,  denn  daß 
der  Dichter  saec.  IX  im  Frankenreiche  vorhanden  war ,  steht  fest ; 
vielleicht  kam  er  aus  England,  doch  es  ist  ebensogut  möglich,  daß 
ihn  die  Gelehrten  aus  Italien  in  das  Reich  Karls  des  Großen  mit- 
brachten. Walahfr.  Carm.  V,  LIV  24  (Poet.  lat.  aevi  Carol.  II  407) 
*fulvo  cum  clausus  fulgurat  auro':  Theb.  IV  191;  LXXVI  41  p.  414 
'Funera  plangamus':  Theb.  XII  383;  ib.  43  f.  'finibus  exul  |  üt  vagus' : 
Theb.  XII  394. 

Haymo  Halberstadensis  führt  homil.  LXXI  (Migne  118, 
497)  die  bekannte  Stelle  aus  Theb.  III  661  als  Pentameter  an  'sicut 
quidam  de   sapientibus  dicit:  Primus  in  orbe  deos  fecit  inesse  timor'. 

Ermenricus  ad  Grimoldum  (ed.  Dümmler  p.  36)  scheint 
vs.  36  ebenfalls  III  661  zu  benutzen. 

Walther  von  Speier  erwähnt  Vita  et  Passio  S.  Christoph, 
mart.  I  100  (ed.  Barster  p.  22),  daß  er  in  seiner  Jugend  in  der  Schule 
auch  den  Statius  gelesen  habe  'Sursulus  ingenua  cantavit  proelia 
voce'*     Zu  Sursulus-Statius  cf.  Bursians  Jahresberichte  1877  S.  57. 

Genannt  wird  Statius  von  W  i  p  o  im  Tetralogus  58  f.  (M.  G.  SS. 
XI  248)  'Ex  nostris  (seil.  Musarum)  monitis  callebat  Statius   auctor  | 
Thebanos  iuvenes  miseris  discernere  flammis'. 

Bei  Lambert  (Annal.  ed.  Pertz  Elann.  1874)  scheinen  die  Worte 
p.  105  zu  1073  'in  Senium  versrentem  iam  aetatem'  auf  Theb.  I  391 
zurückzugehen;  vgl.  übrigens  Lucan.  I  129  f. 

Dem  Conradus  Hirsaugiensis  ist  die  Thebais  wie  die 
Achilleis  bekannt  gewesen ;  cf.  dialog.  sup.  auctores  (ed.  G.  Schepß) 
p.  71  'D.  Adde  ceteris  poetis  Statium  Thebaidos  et  Achilleidos  (cf. 
p.  67,  33  'Statio  maiore  vel  minore')  et  si  unus  sit  auctor  utriusque 
libri' ;  es  folgt  eine  ganz  kurze  Inhaltsangabe  beider  Werke  mit  dem 
Citate  Ach.  I  19  'De  quo  ad  Domitianum:  parvus,  inquit,  tibi  ludet 
Achilles'. 

Rupert  von  D  e  u  t  z  führt  in  genes.  I  21  (Migne  167,  218)  an 
*sciens  quidam  ethnicorum  dixit' :  Theb.  III  661  (Primus  —  timor). 

Meinhard  von  Bamberg  erwähnt  in  einem  Briefe  (Suden- 
dorf registrum  III  20  N.  11)  die  Stelle  'timor  ut  est  pessimus  augur 
in  dubiis':  Theb.  III  6. 

Cosmas  von  Prag  erwähnt  deu  Statius  im  Chronicon  Boe- 
morum  praef.  ad  Gervasium  (M.  G.  SS.  IX  31)  'sicut  Virgilius  habuit 
Troiae  excidia  et  Stacius  Aeacida'. 

Honorius  Augustodunensis  citiert  im  Elucidarium  II  21 
(Migne  172,  1151)  *unde  dicitur :  Primus  in  orbe  deos  fecit  timor*. 
Theb.  m  661. 


Beiträge  zur  Geschichte  römischer  Dichter  im  Mittelalter.       541 

In  der  Passio  T  h  i  e  m  o  n  i  s  c.2  (M.  G.  SS.  XI  53)  wird 
Tbeb.  V  27  angeführt. 

Im  Chron.  Laureshamense  (M.  G.  SS.  XXI  443)  wird 
Theb    I   1   f.  citiert  (Frat.  —  cognataque  bella  —  odiis). 

Die  Annal.  Cameracenses  führen  zu  1 150  (M.  G.  SS.  XVI 
519)  an  Theb.  I  417. 

In  der  T  r  a  n  s  1  a  t  i  o  S.  D  i  o  n  y  s  ii  c.  17  (M.  G.  SS.  XI  363) 
wird  Theb.  1  1  citiert. 

Aus  der  Vita  Meinwerci  ergiebt  sich  c.  150  (M.  G.  SS.  XI 
140),  daß  Statins  zur  Zeit  Meiuwerks  in  hohem  Ansehen  stand  und 
viel  gelesen  wurde  'viguit  Oratius  magnus  et  Virgilius  Crispus  ac 
Salustius  et  urbanus  (nicht  Urbanus,  wie  auch  im  Index)  Statius'. 

Von  II  e  1  ra  0  1  d  chron.  Slav.  I  42  (M.  G.  SS.  XXI  44)  wird  über- 
liefert 'sacerdos  castri  Everstein  quaerit  ex  Vicelino  adolescente 
in  scholis  positus  (seil,  in  Hameln)  quid  legisset.,  lUo  perhibente  se 
Statu  libros  Achilleidos  legisse  ,  consequenter  requisivit ,  que  esset 
materia  Statu.  Sed  cum  diceret,  se  nescire'  etc.  Also  war  die  Achil- 
leis in  Hameln  Schulbuch. 

Arnold  citiert  in  seinem  chron.  Slav.  V  10  (M.  G.  SS.  XXI  185) 
Achill.  II  76. 

Vincentius  führt  im  chron.  Polon.  ( Bielowski  Monum  Pol. 
bist.  II  433)  an:  Theb.  1  213  (P.  inest  v.  et  v.  falsa  sequuntur). 

Albertus  Stadensis  benutzt  im  Troilus  I  706  (Solverat  0. 
cl.  d.  1.  Victor)  Achill.  I  20;  II  554  (lam  clypeo  clypeus  umbone  re- 
tunditur  umbo)  Theb.  VHI  398;  V  609  =  Theb.  I  96;  V611  =  Theb. 
X  5;  617  =  Theb.  IV  18;  619  =  Theb.  IV  23  (D.  g.  fractaeque  1. 
ululatibus  irae). 

Sehr  viel  Citate  bringt  Conrad  von  Mure  im  Repertorium ; 
(ed.  Basil.  Berthold)  p.  40:  Theb.  II  265  f.;  p.  44:  VHI  750  (C.  fune 
mirantibus  i.  A.).  IV  298;  p.  74:  I  720;  p.  80:  IV  40;  p.  89:  IV 
570  f.  (dextramqne  —  reflexam  —  omisso);  p.  114:  IX  319  f.  (G. 
Famo  —  Hismenide  —  Creneus  undis);  p.  118:  XII  519  f.  (lamque 
domos  —  Thesea  cursu) ;  p.  137:  IX  856  f.  (cum  —  Drias);  p.  141: 
IX  808  f   (Habebat  i.  devictus  —  Dorceus);  p.  153:   XII  523  f.  (Ante 

—  currus);  p.  157:  V  631  f.  (Ne  —  Euridicen) ;  p.  169:  I  391  f.  (po- 
pulos  —  ducens);  p.  191:  IV  715.  717  (Langya);  p.  197:  X  843  f.; 
p.  203:  II  32  f.  (Est  —  Tevera  gentes  —  auras) ;  p.  207:  III  451  ff. 
(Sollers  —  Anphiorae  —  m.  virens  Ph.  M.)  ;  p.  208:  VIII  739  f.  (ca- 
put  o  mihi  si  quis  afferat  vel  A.  Menalippe  tuum);  VIII  718  (A.  Me- 
nalippus  e.).  X  613  f.  (cadat  —  extet  |  Vipperei  —  hie  —  pacto);  X 
756    (At  p.  electa  —  Menecrus);  209:  VIII  476  ff.  (duos  —   Transiit 

—  dea);  216;  II  377  f  (qua  -  Nemea);  217:  III  421  f.  (Desuper 
Archadie  f.  Nemeaque  r.  |  T.  c.  Appollineasque  Th.);  220:  VIII  353 
— 57  (Ogigiis  —  Ethiocla  —  Hispea  Proecie  c.  f.  Drianta  —  Hipsi- 
stas  —  Eurimedontis  —  Meneceus) ;  221:  X  347  ff.  (Venerat  —  Ca- 
lidonius  Hoppleus  —  Dimas  —  comites);  232:  II  630  f.  (Fratris  — 
lavabat  M.  sole  Piphas);  245:  I  63  f.  (passim  est  d.  f.  |  C.  Polipo  tri- 
fidoque  -  arto) ;  246:  V  90  f.  (Cum  —  Polixo  |  T.  inferias);  275:  IX 
292  f.  (Continuat  —  Thespiaden).  Auch  aus  der  Achilleis  citiert 
Conrad  eine  ganze  Reihe  von  Versen;  p.  36 :  I  724;  p.  47:  I  20; 
p.  61:  I  21  (incantas  —  Amiclas);  p.  63:  I  12;  p.  101:  I  209  f.  (du- 
ros  —  cathenas);  p.  109  wird  auf  1  175  angespielt;  p.  138:  I  12  f. 
(Seit  —  numeravit  A.  Thebe) ;  p.  142:  I  20  (Solverat  —  Dardanus). 
I  447  (Prima  —  Eccatheia  —  Aulis) ;  p.  203:  I  408  (nee  —  Malee) ; 
p.  216:  I  415  (Nemee  —  ferarum);  p.  229:  I  65;  p.  244:  I  421. 


542  M.  Manitius, 

riugo  von  Trimberg  offenbart  im  Registrum  miilt.  auct.  (od. 
Huemer  p.  21)  folgende  Kenntniß  des  Statins;  vs.  148  'Statius  landa- 
bilis  Lucauura  coniitatur  i  Hicque  uiemorabilia  locus  sibi  datur' ;  es 
folgt  Theb.  I  1  f.  und  Achill.  1  1  f. 

Johann  von  Victring  citiert  V  6  (Böhmer  fontes  I  600)  'si- 
cut  Statius  dicit  de  Tydeo':  Theb.  I  417. 

B.      Frankreich. 

Florus  von  Lyon  scheint  Carm.  XV  7  (Poet.  lat.  aevi  Car.  II 
546)  'rutilo  .  .  fulgurat  auro' :  Theb.  IV  191  zu  benutzen. 

Riebe  r  berichtet  von  Grerbert  (hist.  III  47  od.  Waitz  p.  101), 
daß  er  in  der  Schule  zu  Reims  auch  den  Statius  behandelt  habe  'Le- 
git  itaque  et  docuit  Maronem  et  Statiura'. 

Abaelard  bi^ngt  in  seinen  Werken  (ed.  Cousin  II  p.  461)  das 
Citat  Theb.  II  481  f. 

Eberhard  von  Hethune  erwähnt  im  Laborintus  die  Thebais 
und  Achilleis;  ill  21  (Ed.  Leyser  hist.  poet.  etc.  p.  827)  'Statins  Aea- 
cidem  stantem  cultu  (s  t  u  l  t  u  Leyser)  muliebri  |  Virtutem  prodit  cal- 
liditate  sui';  III  35  p.  827  'Statins  eloquii  iucundus  melle  duorum  | 
Arma  canit  fratrum  sub  duce  quaeque  suo'.  Für  den  Graecismus 
wies  Wrobel  in  seiner  Ausgabe  folgende  Benutzung  des  Statius  nach; 
VIII  93  'Tu  citliaram  die  esse  chelym  Statius  probat  illud':  Theb. 
I  33;  XXI  88:  Theb.  I  325  (caligantes  —  Mycenas);  XXV  '222  dicit 
Statiusque  Melampu' :  III  546;  1  25:  V  404  (Transtra  —  remos);  XX 
144:  X  493  (Est  —  timor). 

Wilhelm  US  Tyrius  führt  in  den  Gesta  rerum  transmarinarum 
I  11  (Migne  201):  Theb.  I  417  an;  X  20:  Theb.  X  704  f.  (male  — 
Impetus),  dasselbe  Citat  XIV  7  und  XXII   I. 

Philippus  de  Harveng  führt  den  Statius  in  der  instit. 
cleric.  mehrmals  an;  VI  64  (Migne  203,  1073):  Theb.  I  59  ff.  (Annue 
Ctesiphone  —  quod  merui  —  gremio);  68  ff.  (si  lamentabile  —  pa- 
ravi)  ;  81  ;  84  f.  (I  —  Dissiliant) ;  86  f.  (nee  —  digna  veni  —  nosces). 

Petrus  Cantor  giebt  im  Verbum  abbreviatum  eine  Reihe  Ci- 
tate;  c.  10  (Migne  205,  48)  Theb.  I  188;  c.  11  p.  52:  Theb.  II  18; 
c.  76  p.  224  :  Theb.  XI  259  f.  (Hie  -  metu  —  odisse).  Theb.  X  704  f. 
(Da  —  Impetus);  c.  84  p.  254  (idem  c.  118  p.  807):  Theb.  X  704  f. 
(male  —  Impetus);  c.  93  p.  271:  Theb.  III  6G1  (Primus  —  timor); 
III  615  (virtus  —  ensis). 

Heiin  and  citiert  den  Statius  im  Sermo  IX  (Migne  212,  556): 
Theb.  H  18. 

Stephanus  Tornacensis  citiert  ep.  V  (Migne  211,  314): 
Theb.  XU  817  (longe  sequor  et  —  adoro). 

Lambert  von  Ardre  sagt  in  der  hist.  com.  Ghisn.  c.  55  (M. 
G.  SS.  XXIV  588)  vs.  2  'Ingeminans  :  arma,  arma,  viri' :  Theb.  III  348. 
Auf  dieselbe  Stelle  wird  angespielt  c  108  p.  613  'qnasi  ubique  cla- 
mans  ingeminet  cum  Tideo  'Arma,  arma  viri!' 

Wilhelmus  Brito  bezieht  sich  mit  den  Worten  Philipp.  XI 
317  (M.  G.  SS.  XXVI  374)  'qualem  |  In  Bacchi  legimus  portasse  Ca- 
panea  cunas  |  Quem  vix  fulmineo  deiecit  luppiter  ictu'  auf  Theb.  X 
837—936.  Auch  sonst  ist  Statius  benutzt,  wie  C.  Barth  in  den  Noten 
seiner  Ausgabe  nachgewiesen  hat;  cf.  I  12  'Vel  qui  tam  sapido  The- 
baida  carmine  scripsit'. 


Beiträge  zur  Geschichte   römischer  Dichter  im  Mittelalter.       543 

Vincenz  von  Beauvais  führt  aus  Statius  folgendes  an;  spec. 
nat.  XXXI  106  p.  2377  (ed.  Duacensis  1624)  'Statius  in  Thebaide : 
Mille  modis  leti  miseros  mors  una  fatigat :    Th.  IX  280;    spec.    doctr. 

IV  39  (t.  11  322):  Theb.  IV  840  (A  -  Nonos) ;  IV  41  p.  324:  Theb. 
X  418  f.  (prolis  amor  -  Pectora) ;  IV  74  p.  342:  Theb.  II  49U  (0  — 
scelus);  IV  93  p.  352:  Theb.  X  703  fi.  (Nou  frena  —  Impetus;  IV 
111  p.  363:  Achill.  1  122  (dant  —  vires);  IV  112  p.  363:  Theb.  V 
59  f  (movet  —  dolor);  IV  113  p.  364:  III  6  (Pessimus  —  timor). 
661  (Primus  —  timor);  X  493  (Est  -  timor);  IV  121  p.  369:  Theb. 
III  370  (Pro  —  cupido);  IV   177  p.  402:  Achill.  1  304  ff.  (ora  sedet) ; 

V  5  p.  406:  Theb.  I  126 — 130  (animo;  Sensus  amor;  durius  unum)  ; 
II  446  (Nou  —  breve);  V  112  p.  467:  Theb.  IX  280.  Im  spec.  bist. 
V  61  (t.  IV  154)  vermischt  Vinceutius  den  epischen  Dichter  mit  Cae- 
cilius  Statius,  indem  er  letzterem  die  Achilleis  und  Thebai^  zuschreibt. 
Hierbei  citiert  er  folgende  Stellen:  Achill.  I  122  (dant  —  vires);  ib. 
I  304  ff.;  I  167  f.  (0  —  Adiciunt) ;  Theb.  I  126—130;  Theb.  II  446 
(Non  —  breve);  490  (o  —  scelus)  lll  6  (Pessimus  —  timor);  III  370 
(Pro  —  cupido);  661:  (Primus  —  deos),  IX  280;  X  418  f.  (prolis 
araor  —  Pectora);  493  (Est  —  timor);  703  ff.  (oou  —  Impetus);  XI 
259  (hie  —  periclo)  (id.  spec.  doctrin.  IV  123  (t.  II  370).  Die  Silvae 
sind  deai  Vincentius  jedenfalls  nicht  bekannt  gewesen,  da  er  sonst 
einen  Hinweis  auf  sie  gebracht  hätte. 

Rutebeuf  erwähnt  in  der  Bataille  de  VII  ars  (ed.  lubinal.  V 
426)  den  Statius  'Dant  .  .  |  Virgile,  Lucain  et  Etasce'. 

C.     Großbritannien. 

Wilhelm  von  Malmesbury  citiert  in  den  Gesta  Anglorum 
c.  53:  Theb.  IX  559  (aliis  —  umbris).  In  den  Gesta  pontif.  Angl.  IV 
(Migne  179,  1605)  wird  citiert  Th.  I  417  (Gratior  exiguo  veniens 
e.  c.  V.). 

Viel  Anführungen  bringt  das  Glossarium  Osberni  (ed.  Mai 
class.  auct.  VIII) ;  ich  habe  jedoch  nicht  alle  Stellen  auffinden  kön- 
nen;  p.  54  'absiluit  nubes  fulgore  claro' ;  p.  135:  Theb.  IV  21  (am- 
plexuque  —  conos;  p.  177:  Theb.  I  600;  p.  195:  ib.  I  412  (Exertare 
humeros);  p.  201:  XI  429  (Exter  bonos);  p.  24:  I  584  f.  (arbutei  — 
Clausa  tepent) ;  p.  50  :  I  104  f.  (sedet  —  oculis) ;  p.  70:  II  80  (Im- 
plerat  -  Cithaeron);  p.  90:  II  574  (sed  —  arvis) ;  p.  96:  II  283  f. 
(quae  —  probat);  p.  97:  I  523  f.  (alii  cumulare  —  Cererem);  113: 
r  92  (lapsisque  -  astris) ;  p.  114:  III  52  (agmine  tauros) ;  IH  598  f. 
(Atque  longam  corda  i.  pacem);  p.  148  'ab  antiquo  durantia  cinnama 
hello';  p.  152  'relegunt  compendia  silvae'  Theb.  II  497;  162:  III  106 
(Et  -  parens);  165:  VI  369  (T.  d.  alta  viri  decorique  i.);  170:  I  52 
(sceleris  perstant  i.  p.  Dirae) ;  252:  I  37  (egestas  —  urbes) ;  291:  I 
227  (Mens  -  manet) ;  307:  I  584  (tcpidi  sub  —  libri) ;  336:  l  41  f. 
(inmodicumne  |  Tydea);  378:  I  305;  387:  15  f.  (et  —  Agenoreae); 
428:  I  97  (piceo  —  nimbo),  id.  p.  462;  430:  1  227  (Mens  —  manet); 
446:  'relegunt  compendia  silvae':  Theb.  H  497;  541:  IV  572  (et  ferro 
resides  exscindere  Thebas),  id.  p.  507  (et  f.  r.  e.  taedas).  Aus  der 
Achilleis  finden  sich  die  Citate  p.  63 :  I  33  f.  (facibus  —  Bellona  vi- 
rum);  p.  120:  I  414  (innumera  —  Mycenae),  idem  p.  294;  p.  333:  I 
I;  p.  430:  I  60  (Pone  n.  d.  sua  v.  c). 

Johannes  Saresberiensis  führt  einige  Verse  aus  der 
Thebais  an  ;  (opp.  ed.  Giles)  III  54:  Theb.  III  503  f.  (vides  —  agat); 
88:  V  621  f.  (numquam  —  Venus);  105:  I  212  f.;  136:  IV  641.  644; 
ly  13:  I  417;  18:  VIII  399  (pede  —  cuspis);  V  116 :  I  680. 


544  M.  Manitius, 

Malter  Mapes  erwähnt  den  Statins  in  seinen  Gedichten  an 
zwei  Stellen  ;  (Poems  of  W.  Mapes  ed.  Wright)  p.  4  vs.  49  'Incora- 
parabilis  est  status  Statio^  und  p.  60  vs.  88,  wo  die  eifrige  Lectüre 
der  Thebais  angedeutet  wird  durch  'Olim  multos  —  non  est  mirum  — 
Provehebant  'Arma  virum'  |  Et  'Fraternas  acies'  :  Tbeb.  I  1. 

Petrus  Blesensis  tührt  aus  Statius  an  (opp,  ed.  Giles)  I  70,: 
Theb.  I  188;  I  242:  Theb.  II  18;  II  273:  Theb.  XH  817. 

Alan  US  de  Insulis  citiert  den  Statius  häufig;  summa  de 
arte  praedicat.  3  (Migue  210,  118):  Theb.  I  51  f.  (assiduis  —  animi); 
distinct.  dict.  theolog.  s.  v.  acies  (Migae  210,  691):  'uude  poeta  :  Fra- 
ternas  acies':  Theb.  1  1;  s.  v.  dies  p.  768:  Theb.  I  51  f.  (assiduis  — 
animi);  s.  v.  dulia  p.  777:  Theb.  III  661  (Primus  —  timor) ;  s.  v. 
fatum  p.  780:  Theb.  I  706;  s.  v.  levare  p.  836:  Theb.  I  519;  s.  v. 
magnitudo  p.  846:  Theb.  VII  478  (magna  cum  maiestate);  s.  v.  ua- 
tare  p.  871  :  Achill.  I  161  f.  (natat  —  Pnrpureus) ;  s.  v.  nox  p.  876: 
Theb.  I  48  (I.  a.  s.  noete  t.). 

In  den  Memorials  etc.  de  Richardo  I  ed.  Stubbs  I  28 
wird  angeführt  Theb.  lll  6  (Pessimus  —  timor),  desgl.  II  449  *unde 
timor  pessimus  augur  in  dubiis'.  Derselbe  Vers  wird  citiert  in  Ric- 
cardi  Londiniensis  itinerar.  peregrin.  c.  14  (M.  G.  SS.  XXVII 
196):  Pessimus  —  timor,  und  von  einem  Monachus  Floreutiuus 
de  expugnat.  civit.  Acconen.sis  bei  Roger  de  Hoveden  chron.  ed.  Stubbs 
III  p.  GXXXIV  V8.  817  f.  'timore  |  Pessimo  in  dubiis  rebus  suggestore'. 

In  den  P  o  l  i  t  i  c  a  1  s  o  n  g  s  ed.  Th.  Wright  p.  208  findet  sich 
eine  Notiz  über  das  Lesen  der  Thebais  'Verae  pestilentiae  cathedra 
tu  sedes  j  Qui  Thebauas  lectitas  et  Troianas  caedes'. 

losephus  Iscanus  benutzt  in  seinem  Werke  de  hello  Tro- 
iano  I  166.   199  fif.     Theb.  V  413  fif  ;  und  VI  483  die  Achilleis  ü  3. 

Radulfus  de  Diceto  führt  in  den  Ymagiues  histor.  1177  (M. 
G.  SS.  XXVII  270)  Theb.  II  486  f.  an  (sanctum  —  legatum). 

Mathe  US  Paris  citiert  in  der  chron.  niai.  ed.  Luard  V  221  'Et 
dum  totus  mundus  detestaretur  :  Fraternas  acies  alterna  regna  pro- 
phanis  |  Decertata  odiis'  =  Theb.  l  1  f. 

Roger  Baco  führt  in  seinem  opus  tertium  an  (ed.  Brewer)  c.  1 
p.  12  'quoniam  spes  —  voto  (Theb.  I  322  f.)  sicut  in  libro  Tristium 
Ovidius  pandit  sententiam  Salomonis';  ib.  c.  60  p.  236  'nam  dicitur: 
sacrum  Paeana  canebant'  Theb.  IV  157  'Herculeum  Paeana  canunt'; 
ib.  c.  63  p.  258  'Astyages  corripitur  secundum  Statium'  =  Theb. 
IX  253. 

D.     Italien. 

Sehr  stark  wird  die  Thebais  benutzt  von  dem  Verfasser  des  Pa- 
negyricus  in  Berengarium,  wie  Dümmler  in  seiner  Ausgabe 
gezeigt  hat.  Paneg.  ed.  Dümmler  I  71-75:  Theb.  III  255-59; 
97—100:  11411—414  (iacto  —  venenum);  146  f.:  II  489  f.  (pro  saeva 
n.  I  C.);  168-70:  IV  129—32  (capiti  —  habet;  scholiasta  ad  hunc 
locum  :  'de  Statio  sumptus  est  hie  locus';  184  ff.:  II  135  ff.  (caelo  — 
rubens);  189—194;  II  128-133  (Qualis  —  Ductor  in);  224  (und  III 
102):  I  373  (Stat  —  inops);  238—240:  H  417—419;  243-45:  III 
33 — 35  (sub  0.  verse  --  Thetis  —  ponto);  262:  II  15  (lumine  cassis) ; 
II  43:  IV  63  (numero  -  mille);  54:  IV  12  (timidisque  —  virtus ; 
96:  VII  269  (vibrant  —  sarisas) ;  117-124:  VII  137—144;  127:  VIII 
373  (Et  iam  b.  v.  a.  nunc  s.  v.);  129—132:  VIII  375-78;  133—38: 
VIII  385— 91  (omiss.  tenet  —  Ira  manus;  138  r.  s.  pinguia  nimbo)j 


Beiträge  zur  Geschichte  römischer  Dichter  im  Mittelalter.       545 

139  flf. :  VIII  395  ff.;  142  f.:  VIII  402  f.  (Pulcher  —  praeside  vector); 
144  f.:  VIII  406  f.;  146  f.:  VIII  407  f.  (haud  tanta  —  Arctos);  152: 
IX  746;  159  f.:  VII  713  f.  (Cominus  —  Cuspide  transmissa);  168— 
173:  VIII  538—43  (uno  d.  c.  ferro  |  C.  aequitemque  fodit  —  In  do- 
minuta  —  clipeumque  in  corpore  calcat  —  recumbit);  182—88:  VIII 
421—27  (virtutis  —  habenas  |  Aar  alterno  profligens  t.  m.  — sereno); 
217  f.:  VIII  379  f.;  219—22:  VIII  593—96  (innumeris  —  tauri); 
230 — 37:  II  632—39  (leva  —  cohercent  —  gementi  ]  Valde  gravis  — 
resolvit);  238  f.:  II  642  f.;  III  202:  111  708  (abeuntibus  armis) ;  194 
— 197  :  VII  223—26  (üt  c.  s.  m.  t.  r.  pallent  —  virgas;  scholiasta 
ad  h.  1.:  Statu  comparatio  est).  —  Daß  der  Sc  hol  last  des  Pane- 
gyricus  den  Statins  kennt ,  ergiebt  sich  ans  seiner  Bemerkung  zu  LI 
263  p.  111  'Statins:  Lateri  duo  corpora  parvuni  |  Dependent'  =  Theb. 
I  609  f. 

Bei  Liutprand  antapod.  IV  19  vs.  8  (ed.  Dümmler  Hannov. 
1877  p.  88)  scheinen  die  Worte  'Fraternas  acies  nunc  nunc  male  con- 
flictare  cupis'  auf  Benutzung  von  Theb.  I  1  hinzudeuten. 

Rather  von  Verona  citiert  (Migne  136,  257)  'quod  Statius' : 
Theb.  I  417. 

Gunzo  von  Novara  citiert  in  seiner  epistola  ad  Augienses 
(Migne  136)  p.  1287  'Statius  quoque  librum  suum  alloquens  ait' : 
Theb.  XII  811.  816;  p.  1296  'Statius  quoque  virtutem  corporis  enu- 
merans  de  Tideo  inquit':  Theb.  I  417. 

B  e  n  z  0  von  Alba  erwähnt  den  Statius  in  seinem  kurzen  Ka- 
taloge alter  Autoren;  ad  Heinricum  prolog.  (M.  G.  SS.  XI  599,  5) 
'Maro  vates  Mantuanus  Lucanus  et  Statius  .  .  Forraidassent  .  .  opus'. 
Ricobaldus  Ferrariensis  führt  in  der  Compilatio  chronolog. 
(Muratori  SS.  rer.  Ital.  IX  260)  an  'de  quo  Statius  sie  scribit :  Ducunt 
aut  ratibus  ventos  aut  urbibus  hostes'.  Derselbe  Vers  wird  in  den 
Annales  Mediolanenses  c.  164  (Muratori  SS.  XVI  837)  citiert. 

lannotius  Manettus  führt  in  der  Vita  Nicolai  V  (Mura- 
tori SS.  III  2,  918)  an  'quod  Statius  poeta  hoc  Latino  et  celebrato 
carmiue  traduxit' :  Theb.  I  417. 

Aus  den  Silvae  citiert  Hraban  de  arte  gramraat.  (Migne  111) 
p.  645  die  Verse  I  2,  135  und  1  1,  107;  beide  Citate  stammen  jedoch 
aus  Priscian  und  haben  daher  keinen  VVerth  (Keil  G.  L.  III  10,  23). 

Vielleicht  aber  findet  sich  im  Glossarium  Osberni  ein  sol- 
ches Citat ,  das  allerdings  auch  nicht  unmittelbar  entnommen  sein 
dürfte,  aber  doch  auf  eine  spätere  Zeit  hinzudeuten  scheint;  (Mai 
class.  auct.  VIII)  p.  149  'Statins  Thebaide:  numero  tendo  chelym' ; 
wahrscheinlich  geht  die.se  Stelle  auf  Silv.  I  5,  10  f.  zurück,  wo  frei- 
lich der  Wortlaut  ein  etwas  anderer  ist. 


16.     (A  emili  us)  Macer. 

Was  das  Mittelalter  von  Macer  gekannt  hat,  geht  auf  die 
Grammatiker  und  Isidor  znrück  und  hat  daher  keinen  selbstän- 
digen Werth. 

Baeda  de  orthographia  (Keil  G.  L.  VII)  282,  19:  Aemilius  Macer 
ait:  Inter  praeteritas  numerabitur  ocimus  herbas;  p.  291,  9  Macer 
theriacon:  longo  resonantia  sibila  collo.  Hraban  de  universo  VIII  3 
(Migne  111)    p.  233  quam   sie  Macer  describit:    Seu  terga  —  anguis, 

Philologus  LH  (N.  F.  VI),  3.  35 


546  M.  Manitius, 

cf.  Isid.  or.  XII  4,  24 :  VIII  6  p.  245  sicut  Aemilius  ait :  Cygnus  — 
undas,  cf.  Isid.  Xu  7,  19.  Merkwürdiger  Weise  wird  Macer  in  dem 
kurzen  Dichterkataloge  von  ErmoldusNigellus  in  hon.  Hludo- 
wici  I  17  (Poet.  lat.  aevi  Gar.  II  5)  genannt  'Si  .  .  |  Tullius  et  Macer 
.  .  .  foret'.  Aus  der  Stelle  ergiebt  sich,  daß  Ermold  den  Macer  nur 
dem  Namen  nach  gekannt  hat,  da  er  ihn,  den  Verfasser  von  Lehr- 
gedichten, sonst  kaum  in  eine  Reihe  mit  Vergil  und  Ovid,  Homer 
und  Lucan  hätte  stellen  können.  Jedenfalls  geht  die  Kenntniß  des 
Namens  auf  den  Prolog  der  Disticha  Catonis  II  2  zurück  'quodsi  mage 
nosse  laboras  |  Herbarum  vires  Macer  haec  tibi  carmina  dicit'.  Eben- 
daher stammt  auch  die  Notiz  über  Macer  im  Repertorium  des  Con- 
rad von  Mure  s.  v.  Macer  p.  202  'Macer  etiam  est  proprium  nomen 
cuiusdam  poete  qui  multa  scripsit  de  viribus  herbarum.  Catho:  Her- 
barum -    carmine  dicit':  Dist.  Catonis  prol.  II  3. 

Unrichtig  nun  ist  die  geltende  Ansicht,  daß  das  Werk  des 
Odo  Magdunensis  de  viribus  herbarum  erst  seit  saec.  XIV 
— XV  den  Namen  'Macer'  trage.  Schon  Eberhardus  Be- 
thuniensis  sagt  (um  1124)  im  Laborintus  III  51  (Leyser 
bist.  poet.  etc.  p.  828)  wieder  mit  den  Worten  des  Prologes  der 
Disticha  Catonis  'Herbarum  vires  declarat  carmine  Macer  |  Ser- 
vat  mediciis  (?)  hunc  medicina  suis'.  Hiermit  ist  natürlich  der 
mittelalterliche  Macer  gemeint,  da  ja  der  alte  nicht  mehr  vor- 
handen war  und  Eberhard  von  einem  Schulbuche  redet.  Im 
Glossarium  Osberni  (um  1150)  (Mai  class.  auet.  VIII  636), 
wo  Odo  stark  benutzt  wird,  heißt  er  stets  'Macer'.  Ebenso  ge- 
braucht Roger  Baco  ( saec.  XIII )  einfach  die  Benennung 
Macer  für  jenes  mittelalterliche  Werk;  cf.  opus  tertium  (ed. 
Brewer)  c.  60  p.  237  'sed  quia  Macer  dicit:  Cum  ptisana  suc- 
cum  porri  sorbere  iuvabit  (derselbe  Vers  compend.  stud.  philos. 
ib.  p.  454)  und  c.  63  p.  259  'Unde  Macer:  Cinnama  tres  spe- 
cies  dicuntur  habere  sed  harum'.  Auch  Hugo  von  Trim- 
berg  nennt  im  Registrum  mult.  auct.  (1280)  ed.  Huemer  p.  25 
vs.  271  das  Werk  'Claudiauum  sequitur  Macer,  qui  virtutes  | 
Herbarum  metro  texuit  ob  hominum  salutes'  etc.  Also  ist  das 
Werk  des  Odo  bald  nach  seiner  Entstehungszeit  mit  dem  anti- 
ken Namen  Macer  belegt  worden  und  scheint  denselben  dann 
stets  behalten  zu  haben. 


17.     Terentius. 

Daß  Terentius  im  Mittelalter  eine  große  Rolle  gespielt  hat, 
ist  bekannt,  er  heißt  der  'Poeta  comicus'  oder  'Comicus'  schlecht- 
hin. Zahlreich  sind  unsere  Handschriften  des  Dichters  und  häu- 
fig begegnen  uns  solche  in  alten  Bibliothekskatalogen.  Nach 
Becker  1  1.  S.  324  war  Terentius  bis  zum  Jahre  1200  vorhan- 
(^en  saec.  IX  in  Freising,  bibl.  incogn.  regni  Francogallici  (Te- 
rentii  andria.  libri  multi.  Incipit  eunuchus.  Sic  incipit  thais 
meretrix.    parmeno    servus.    pamphilus    aduliscens.    sostrata   mu- 


Beiträge  zur  Geschichte  römischer  Dichter  im  Mittelalter.       547 

lier.  pampbilus  aduliscens.  bachimeretrix.  antichila  mulier.  clinia 
aduliscens.  sirus  servus;  aus  diesem  Personenregister  ergiebt 
sich,  daß  jedenfalls  Andria,  Eunuchus  und  Heauton  timorumenos 
vorhanden  waren);  saec.  X  bibl.  incognita,  zweimal  in  Bobio, 
zweimal  in  Montier-en-Der,  bibl.  incognita,  saec.  XI  bei  einem 
Bernhardus,  in  Freising,  zweimal  in  Toul,  (zu  gleicher  Zeit  in 
Monte  Cassino ,  cf.  chron.  Montis  Cassin.  III  63 ,  Mon.  Germ, 
bist.  SS.  VII  747) ,  saec.  XII  in  S.  Bertin ,  zweimal  in  Corbie, 
dreimal  in  Michelsberg  (Bamberg),  in  Ronen,  Pfäffers,  zweimal 
in  Wessobrunn,  in  S.  Amand,  in  S.  Peter  (Salzburg),  in  Peter- 
borough,  zweimal  in  Durham,  in  Anchin  (ganz  und  unvollstän- 
dig), in  Arras,  in  Rebais,  im  Monast.  Fossatense,  mit  Glossen 
in  Durham ;  Glossen  im  Monast.  Fossatense  (expositio  Terentii 
in  magno  rotulo)  und  in  Prüfening ;  endlich  ist  saec.  X  aus 
Montier-en-Der  zu  erwähnen  ein  libellus  in  quo  sunt  praetitulati 
omnes  Terentiani  tituli. 

Citate  aus  Terenz  finden  sich  bei  mittelalterlichen  Autoren 
in  großer  Anzahl.  Aus  der  älteren  Zeit  sind  neben  den  Gram- 
matikern (Keil  G.  L.  VII  622  fi".)  folgende  zu  erwähnen: 

Commodian  erwähnt  in  Carm.  apologet.  5782  (p.  18  ed.  Lud- 
wig): Vergilius  legitur,  Cicero  aut  Terentius  item'. 

Symmachus  bringt  in  seinen  Briefen  drei  Citate  5  (ed.  Seeck) 
ep.  I  23  *in  comico  cum  ait' :  Adelph.  IV  1,  16  (quam  vellem  — 
mos  essat);  I  78:  Hec.  V  4,  8  (Quis  —  plenior) ;  V  14  cf.  Ad.  I  1,  44. 

Hieronymus  citiert  epist.  54  (Migne  22,  554) :  Enn.  IV  5,  6 
(sine  —  Venus). 

Augustinus  citiert  civ.  Dei  XIV  8:  And.  II  1,  6—8;  ib.  XIV 
25:  II  1,  5  f.;  regulae  (Keil  G.  L.  V  509):  And.  I  3,  6.  II  5,  15;  p. 
517:  I  1,  47.  I  1,  42;  civ.  Dei  II  7:  Eun.  III  5,  36  f.  42  f.  XIX  5: 
Eun.  I  1,  14-16. 

Sulpicius  Severus  citiert  Dial.  I  9,  3  'te  versu  comici  il- 
lius  admonebo':  And.  I  1 ,  41  ;  Vita  Mart.  prol.  5  'cum  primum  ani- 
mura  ad  scribendum  appuli' :  And.  prol.  1. 

Salvianus  führt  ad  Ecclesiam  III  2,  12  (ed.  Halm)  an  *Etiam 
vulgo  dictum  est':  And.  II  5,   16. 

Sidonius  Apollinaris  hat  den  Terenz  sehr  stark  benutzt, 
wie  Geisler  (Sidonii  opp.  ed.  Luetjohann  p.  355  ff.)  nachgewiesen 
hat.     Besonders  ausgebeutet  sind  Andria  Eunuchus  Hecyra  Adelphi. 

Isidor  citiert  orig.  I  36,  3  :  And.  I  1,  41;  I  37,  9:  Eun.  IV  5, 
6;  XI  2,  27  :  Hec.  prol.  alter  3.  Außerdem  ohne  Angabe  des  Stückes 
n  30,  12:  And.  111  4,  3  f  (Ego  non  nihil  veritus  sum  dudura  abs  te 
cavere.  Ne  faceres  q.  v.  s.  s.  d.  u.  m.  d.) ;  XI  1,  47:  Ad.  III  3,  42  f. 
Ac  non  totis  sex  m.  —  adfecissent  —  coeperit). 

Braulio  erwähnt  den  Terenz  in  epist.  11  (Migne  80,  658)  'En 
dum  urceum  fingere  volo,  ut  ait  Terentius,   amphoram  fiuxit  manus': 

lulianus  Toletanus  citiert  in  seiner  ars  (Hagen  anecd. 
Helvet.  CCXXXVI  19):  And.  I  1,  40  f.  (namque  —  parit);  CCXXXVII 
1;  And.  I  3,  13  (inceptio  est;  haut). 

Aldhelm  erwähnt  den  Terenz  mehrfach,  wie  ich  nachwies  Wie- 
ner S.  B.  CXII  563  f. ;  er  benutzt  den  Prolog  der  Andria  (p.  242), 
Phorm.  I  2,  1  f.  und  2,  22  f.  (p.  307),  Ad.  III  1,  2  (p.  822). 


548  M.  Manitius, 

B  a  e  d  a  citiert  de  orthogr.  (Keil  G.  L.  VII  289,  3) :  And.  V  4, 
37;  p.  291,  22:  Eun..IV  6,  25. 

Die  Fragmenta  Bobiensia  citieren  (Keil  G.  L.  VII  544)!: 
And.  IV  2,  13;  p.  541:  Hec.  I  2,  100. 

Alcuin  führt  an  epist.  149  (Jaffe  bibl.  rer.  Germ.  VI  568)  'et 
comicus  quidem  ait:  ne  quid  nimis' :  And.  I  1,  34;  ep.  160  p.  597 
lusimus  litterali  tessera':  cf.  Ad.  IV  7,  21. 

In  einem  Briefe  saec.  IX  (Neues  Archiv  etc.  XIII  351)  wird  an- 
geführt: And.  I  2,  18. 

In  einem  Tractate  des  cod.  Bern.  16  fol.  105b  col.  1  (Hagen 
anecd.  Helvet.  p.  L  14)  heißt  es  'Terentius:  Quoia  virgo  est*:  Eun.  II 
3,  30;  im  cod.  Bern.  109  fol.  8  a  heißt  es  'Terentius :  Tria  dolea  vini 
pitissantes  consumpserunt';  jedenfalls  ist  Heaut.  tim.  III  1,  48  f. 
gemeint. 

A.     Deutschland. 

Hrabanus  Maurus  de  arte  grammat.  (Migne  111)  führt  p. 
646  an  'Terentius  in  Adelphis:  o  mi  Aeschine,  o  mi  germane':  Ad. 
114,  4  f.;  p.  664  'Terentius  in  Phormione :  Ita  cognatam  quidem  at 
nos' ;  ibidem:  O  quam  inique  comparatum  est. 

In  der  Ecbasis  Captivi  (ed.  Voigt)  führt  der  Herausg.  707 
'Dictis  te  volo  paucis'  auf  And.  I  1,  2  zurück. 

H  r  0  t  s  V  i  t  von  Gandersheim  verfaßte  Komödien  ,  um  den 
Terenz  aus  der  Schule  zu  verbannen  und  hat  sich  in  diesen  sprach- 
lich an  ihn  vielfach  angelehnt,  vgl.  Köpke  ottonische  Studien  II. 

Daß  Widukind  den  Terenz  vielleicht  benutzt  hat,  suchte  ich 
zu  erweisen  Neues  Archiv  etc    XI  52. 

In  Evracli  Leodien s.  epist.  ad  Ratherium  (Migae  135,  945) 
heißt  es  'illud  coraicum  nostis:  Davus  sum,  non  Oedipus':  And.  I  2,  23. 

Waltherus  Spirensis  nennt  in  der  Vita  et  Pass.  Christoph, 
mart.  ed.  Barster  p.  22  vs.  101  den  Terenz  mit  den  Worten  'Africa 
praesentat  secum  comoedia  Davum'. 

Heriger  citiert  in  den  Gesta  epp.  Leodiens;  (M,  G.  SS.  VII 
134  ff.)  im  Prologe:  Ad.  V,  4,  1  f.  (apportet)  und  in  c.  55:  Eun.  V  4, 
8  (id  mihi  erit  palmarium). 

In  Adalboldi  Vita  Heinrici  II  (^M.  G.  SS.  IV  679  ff.) 
wird  in  der  praef.  Ad.  III  4,  53  citiert. 

Alpert  benutzt  in  seinem  Werke  de  diversitate  temporum  (M. 
G.  SS.  IV  700  ff.)  den  Terenz  an  zwei  Stellen;  I  11:  And.  I  1,  34; 
n  1  (iners  et  nullius  consilii  .  .  erat):  And.  HI  5,  2. 

Thangmar  citiert  in  der  Vita  Bernwardi  c.  5  (M.  G.  SS.  IV 
759):  And.  I  1,  34. 

Der  von  mir  herausgegebene  Amarcius  (Lips.  1888  Teubn.) 
führt  III  526  f.  p.  63  den  Terenz  an  'Novi  quid  referas:  Mihimet  sum 
proximus,  inquit.  |  Non  decet  Esopi  figmenta  salesve  Terenti  |  Scrip- 
turis  miscere  sacris'.  Durch  'sales'  wird  die  Werthschätzung  des  T. 
gekennzeichnet. 

Bei  Otloh  heißt  es  de  doctrina  spirit.  XI  30  (Pez  thesaur. 
anecd.  III  2,  442)  'Forsitan  ex  aliquo  quaerenda  haec  norma  profano  | 
ut  sunt  Horatius  Terentius'. 

Berthold  sagt  von  Hermann  von  Reichenau  (M.  G.  SS.  V  267) 


Beiträge  zur  Geschichte  römischer  Dichter  im  Mittelalter.        549 

'homo   revera    sine   querela,   nichil    humani    a    se   alienum  putavit': 
Heaut.  Tim.  I  1,  25. 

In  Ekkeberti  Vita  S.  Haimeradi  (M.  G.  SS.  X  598)  prol. 
wird  benutzt:  Heaut.  Tim.  IV  6,  1. 

Hermann  von  Bamberg  schreibt  1062  an  seinen  Bischof 
Günther  (Sudendorf  registrum  II  14  N.  11)  'in  aurem  volo  vobis  id 
comicum  dictum:  ne  quid  nimis':  And.  I  1,  34. 

T  0  m  e  1 1  u  s  führt  in  seiner  Hist.  monast.  Hasnon.  (M.  G.  SS.  XIV 
158,  30)  an:  Eun.  H  3,  89  (haec  faba  cuderetur) ;  p.  155,  5:  Phorm. 
I  4,  51  (hostem  in  insidiis  succenturiatum). 

Adam  von  Bremen  benutzt  in  der  praef.  der  Gesta  Hamma- 
burg.  eccles.  pontif.  (ed.  G.  Waitz  p.  1)  *Hac  ego  necessitate  persua- 
8U8  appuli  me  ad  scribendum' :  And.  prol.  1. 

Graf  G  e  r  1  a  c  h  von  W  i  c  k  r  a  t  h  citiert  in  einem  Briefe  (Su- 
dendorf Registrum  II  34  N.  27):  'ego  tarnen,  ut  ait  Terentius,  homo 
liberalis  sum  et  fugitans  litiutn':  Phorm.  IV  3,  18. 

Cosmas  citiert  im  cbron.  Boem.  III  praef.  (M.  G.  SS,  IX  101): 
And.  I  1,  41;  I  13  p.  43:  Heaut.  H  3,  101. 

Der  Verfasser  der  Vita  Heinrici  IV  führt  an  c.  10  (M.  G.  SS. 
Xa  279):  And.  V  3,  32;  c.  4  p.  273:  Eun.  HI  2,  23.  Ueber  Be- 
nutzung von  Ad.  V  1,  30  im  Carm.  de  hello  Saxon.  cf.  Neues  Archiv 
XI  52. 

Honorius  Augustodunensis  führt  de  philos.  mundi  I 
praef.  (Migne  172,  43)  an  'ut  ait  Terentius:  Non  est  mirum  si  mere- 
trix  impudenter  agit' :  And.  IV  4,  16  f. 

In  der  Prosa  Herzog  Ernst  (Haupts  Zeitschr.  VII  197,  29)  wird 
Eun.  I  1,  14  ff.  angeführt. 

Helmold  benutzt  in  der  Chron.  Slavorum  H  praef.  (M.  G.  SS. 
XXI  87):  And.  I  1,  41  (quia  veritas  etsi  nonnumquam  impiis  odium 
pariat,  ipsa  .  .  non  offenditur). 

Bekanntschaft  mit  Terenz  zeigen  die  Carmina  B  ura  n  a  ed. 
Schmeller  (1883)  p.  78  CXCIX  7,  3  Marga  munera  |  vestra  sentis  Thais 
I  Thais  illa  celebris  |  Thermis  Cumis  Baus  ;  8,  7  Pamphilum  dupli- 
citer  I  sie  Thais  emungit ;  10,  1  Nullum  hie  est  medium  |  quivis  cle- 
ricorum  |  Si  non  in  Glycerium  j  largus  est  in  Porum. 

Genannt  wird  Terenz  bei  Wernher  v.  Elmendorf  vs.  849 
(Haupts  Ztschr.  IV  vs.  849). 

Eingehende  Kenntniß  des  Terenz  besitzt  Conrad  von  Mure; 
p.  95  (ed.  Basileae,  Berthold)  werden  die  Stücke  aufgezählt  *et  nota 
quod  Terentius  genere  Affricanus  plures  fecit  comoedias  quarum  sex 
habemus  hiis  nominibus :  Terencius  in  Andria  ab  Andre  insuia;  T. 
in  Eunucho ;  T,  in  Eauthymormenon  quod  interpretatur  senex  ex- 
crucians  se  ipsum;  T.  in  adelphis ;  T.  in  Echyra  quod  interpretatur 
socrus;  T.  in  phormione.  Außerdem  finden  die  meisten  Personen- 
namen des  Terenz  bei  Conrad  Berücksichtigung  und  Erklärung,  z.  B. 
p.  108  'Carinus  est  proprium  nomen  masculinum  rusticum  comicum, 
hoc  habet  Terencius  in  andria ;  p.  95  'Bacchis  .  .  est  .  .  nomen  et 
hoc  habet  Terentius  in  Eauthonthimormenon';  p.  107  'Canthara  est 
proprium  nomen  rusticum  comicum  et  hoc  habet  Terencius  in  adel- 
phis', etc.  Ein  Citat  findet  sich  nur  p.  265  'nodum  scirpo  queris' : 
And.  V  4,  58. 

W  i  b  a  l  d  sagt  in  der  ep.  ad  Anselmum  Havelberg.  ep.  (Jaftä 
bibl.  rer.  Germ.  I  264)  'lupum  tenemus  per  aures',  was  deutliche  An- 
spielung auf  Phorm.  III  2,  21  ist. 


550  M.  Manitius, 

In  einem  Briefe  saec.  XII  (N.  sacerdos  ad  sacerdotes  Karinthiae 
Jaffe  bibl.  rer.  Germ.  V  454)  wird  Heaut.  I  1,  25  angeführt  (humani 
a  me  nichil). 

B.     Frankreich. 

In  den  Quaestiones  grammaticae  cod.  Bern.  83  (Hagen 
anecd.  Helv.)  wird  p.  173,  15  citiert:  Heaut.  IV  3,  37;  173,  20:  And. 
IV  4,  6;  173,  25:  Adelph.  III  4,  14. 

Der  Verfasser  des  Commentum  Einsidlense  in  Donati  art, 
mai.  (Hagen  anecd.  Helv.)  citiert  p.  233,  32:  Euu.  lll  3,  21;  236,  6 
heißt  es  'Eunuchum  intellego  fabulam  quam  Terentius  descripsit  de 
ea  quae  comoedia  vocatur* ;  p.  245,  25  wird  Eun.  IV  7,  45  angeführt. 

Hu  c  bald  von  S.  Amand  citiert  in  der  Vita  S.  Rictrudis  (Ma- 
billon  acta  SS.  ord.  S.  Benedicti  II  905)  c.  9  'ut  dictum  est  a  poeta : 
sine  Cerere  et  Libero  Venus  frigeret':  Eun,  IV  5,  6. 

Gerbert  führt  in  epist.  19  (Du  Chesne  bist.  Franc.  SS.  II  833) 
an  *illud  Terentianum  recepisti  :  Si  non  potest  fieri  quod  vis,  id  velis 
quod  possis';  von  ihm  erzählt  Richer  bist.  III  47  (p.  101  ed.  Waitz) 
'legit  itaque  ac  docuit  .  .  Statium  Terentiumque  poetas'. 

Aimoin  citiert  in  der  Vita  Abbonis  Floriac.  (Du  Chesne  bist. 
Franc.  SS.  IV  127)  'iuxta  illud  comici:  Obsequium  amicos  veritas 
odium  parit' :  And.  I  1,  41. 

Hugo  de  S.  Victore  citiert  in  seinen  Werken  (Migne  175,  904): 
And.  I  1,  41;  append.  de  bestiis  III  61  'Terentius:  quo  iure  sumus 
adolescentiores' :  Hec.  prol.  alt.  3  aus  Isidor  XI  2,  27. 

Aus  allen  sechs  Stücken  bringt  Hildebertus  Cenomanensia 
Citate;  moral.  philos.  (Migne  171)  1036:  And.  I  5,  31 ;  p.  1032:  Eun. 
IV  7,  19.  IV  6,  24.  p.  1040:  I  2,  25 ;  p.  1013:  Heaut.  III  1,  94—97 
(J.  comparata  est  h.  natura  —  sua  quod  id  eo  fit  quia  in  re  —  ae- 
gritudine);  p.  1050:  III  1,  74  (dexteriores  —  licentia);  p.  1034: 
Phorm.  I  2,  88  (Quod  —  animo) ;  I  2,  27  f.  (inscitia  —  calces^));  p. 
1049:  Hec.  III  3,  46  (o  fortuna  —  es  bona);  III  3,  19  f.  (profecto  sie 
est  —  sumus);  p.  1025:  Ad.  IV  3,  14  flf. ;  p.  1036:  HI  3,  61  f.  (Suspi- 
cere ;  iubeo  omissum);  p.  1037:  V  4,  1 — 4  (Numquam  —  dies); 
p.  1047:  n  2,  11  (Ego  —  emo). 

Eberhard  US  Bethuniensis  führt  im  Graecismus  (ed.  Wro- 
bel)  Terenz  mehrfach  an;  XXVI  5:  And.  I  2,  33  (Quaeso  bona  verba); 
XXII  20:  Eun.  I  1,  1  f.  (eam  —  ultro);  XXII  10:  Phorm.  prol.  31 
(Ne  —  sumus);  XXI  87:  Phorm.  V  1,  31.  Im  Laborintus  wird  Te- 
renz nicht  erwähnt. 

In  dem  poetischen  Briefsteller  des  Matthaeus  von  Ven- 
dome ed.  Wattenbach  Münchner  S.  B.  1872  S.  593  vs.  23  'scirpo 
nodum  deposcit'  wird  And.  V  4,  38  benutzt. 

Heiina  nd  führt  zwei  Stellen  aus  Terenz  an;  sermo  VIII  p. 
345  (Migne  212)  'iuxta  Terentianum  illud  in  Hecyra:  Hec.  III  5, 
8—11  (quid  —  bene);  XV  p.  598  *apud  Terentium  Thragoei  quae- 
renti  (Eun.  III  1,  1  f.)  respondit  Gnato:  Ingentes. 


*)  Diese  Stelle  (advorsum  stimulum  calces)  hat  vielleicht  zu  dem 
Wortlaute  in  der  Vulgata  Act.  9,  5  und  26,  14  'durum  est  tibi  contra 
stimulum  calci trare'  beigetragen. 


Beiträge  zur  Geschichte  römischer  Dichter  im  Mittelalter.        551 

Wilhelmus  Tyrius  citiert  iü  der  bist.  rer.  transm,  prol. 
(Migne  201,  210):  And.  I  1,  41. 

Rutebeuf  nennt  den  Terenz  in  der  Bataille  de  VII  ars  (ed. 
lubinal  11  426)  ^Arator  Omer  et  Te'rence'. 

C.     Italien. 

Der  Mythograpbus  Vaticanus  1  (Mai  class.  auct.  III)  giebt 
ein  Citat  aus  Terenz;  N.  157  'Unde  Terentius:  deum  clanculum  ve- 
nisse  per  impluvium  fucum  factum  mulieri':  Eun.  III  5,  40  f.  In  III 
findet  sich  folgendes;  p.  164  unde  Comicus:  sine  Cerere  et  Baccho  f. 
V.  :  Eun.  IV  5,  6;  p.  199  *sive  defraudans  geniuui' :  Phorra.  I  1,  10;  p. 
206:  Eun.  II  3,  57  (Desine  —  est):  p.  207:  And.  IV  2,  13  f.  (valeant 
—  volunt). 

Der  Verfasser  der  Gesta  Berengarii  (ed.  Dümmler)  benutzt 
II  261  p.  Hl  *Hac  illacque  üues':  Eun.  I  2,  25.  Der  Scboliast 
bemerkt  zu  dieser  Stelle  'hoc  emistichiou  de  Terentio  mutuatum  est, 
translatum  a  prima  persona  ad  secundam'.  Der  Scboliast  citiert  außer- 
dem zu  I  250  p.  95  'sicut  Terentius  „pro  summe  luppiter'  concessit ; 
II  6  p.  97  'Terentius:  patria  potitur  commoda' :  Ad.  V  4,  17;  II  263 
p.  111  'Terentius:  Oratos  vos  volo  ne  plus  iniquum  possit  quam  equum 
oratio':  Heaut.  prol.  26  f. 

Liutprand  von  Cremona  bringt  eine  Reihe  Citate  in  seinen 
Werken  nachgewiesen  von  Dümmler  in  seiner  Ausgabe  und  von  Fr. 
Köhler  Neues  Archiv  VIII  47  ff.;  Antapod.  II  14  p.  34  'et  quia  lo- 
cus preci  nuUus' :  And.  III  4,  22;  IV  12  p.  85  'Ruffus  puer  est  natus 
herae;  quaeso  ut  sit  superstes':  And.  III  2,  6  f.,  Legat.  51  p.  158 
'haud  dubium  est  quin  in  pretorium  recta  proficiscar  via':  And.  III 
4,  21;  Antap.  I  1  'illudque  coraicum  garrient:  nihil  dicetur  quod  non 
fuerit  dictum  prius' :  Eun.  prol.  41;  I  11  p.  9  'hominem  inpurum  bona 
8ua  cum  meretricibus  abligurrientem' :  Eun.  11  2,  4;  11  63  p.  49  'risu 
omnes  emoririer' :  III  1,  42;  V  6  p.  103  'Chremeti  .  .  similis  es  qui 
ob  Thrasonis  metum  Thaidi  de  occludendis  edibus  consilium  quoad  ad- 
vocatos  sibi  a  foro  duceret  dedit;  quem  cum  Thais  prohiberet  'Quod 
cum  Salute  tua,  ait,  cavere  possis,  stultum  admittere  est.  Malo  ego 
no8  prospicere  quam  ulcisci  accepta  iniuria':  IV  6,  23  f.;  ib.  'Syris- 
cum  in  dextro  cornu  Symalionem  in  sinistro  constituens' :  IV  7,  5 ; 
ib.  'ipse  sibi  locum  post  principia  elegit':  IV  6,  11;  VI  6  p.  121  *par- 
vumque  munus  prout  possem  verbis  ornarem':  II  1,  8;  bist.  Ottonis 
4  p.  126  'iuncearum  curatura':  II  3,  25;  bist.  Ott.  5  p.  126  'facile  ex 
illis  sese  emersurum  malis':  And.  III  3,  30;  Legat.  58  p.  162  ^quam 
saepe  illud  Terentianum  mecum  stomachabar  'Tutore  opus  est  quos 
defensores  paras':  cf.  Eud,  IV  6,  32;  Antap.  I  11  'soccos  detrahere' : 
Heaut.  I  l ,  72  ;  Antap.  II  59  p.  48  'Terentianum  illud  pro  respon- 
sione  dederunt:  Huic  commendes  si' quid  recte  curatum  velis':  Ad.  III 
3,  18;  Legat.  13  p.  143  'Ipsa  si  vellet  salus  bis  circumfusa,  ut  vulgo 
loquimur,  eoR  salvare  non  posset':  Ad.  IV  1,  43  f.;  Legat. 47  p.  157 
*o  caelum,  o  terra,  o  mare!     Sed  quid  .  .  faciemus':  Ad.  V  3,  3  f. 

Gunzo  citiert  in  der  epist.  ad  Augienses  (Migne  136,  1289)  'Te- 
rentius: Ego  ne  illam  ?     Quae  illum?     Quae  non  me' ? 

Ratherius  Veronensis  führt  an  (Migne  136,  210)  'Pluris 
pendi  dictum:  Obsequium  amicos  veritas  odium  parit' :  And.  I  1,  41  ; 
p.  377:  And.  prol.  20  f.  (Quorum  aemulari  neglegentiam  ]  Potius  quam 
istorum  astutam  maluit  diligentiam). 

In  Chron.  Novaliciense  V  9   (M.  G.  SS.  VII  112,  46)    wird 


552       M.  Manitius,    Beiträge  zur  Geschiclite  u.  s.  w. 

angeführt:    And.  II  5,  16  (Terentius  ait :    Omnes    melius  malunt   sibi 
esse  quam  alteri). 

Albertinus  Mussatus  citiert  de  gestis  Ital.  lib.  XII  (Mu- 
ratori  SS.  rer.  Ital.  X  768)  'Nosti  enim  illud  Terentiauum' :  And. 
I  1,  41. 

D.     England. 

Wilhelm  von  Malmesbury  citiert  in  den  Gesta  reg,  Angl. 
c.  237  (ed.  Hardy  II  405)  'iuxta  comici  dictum  in  manibus  pedibus- 
que  conando  periculum  etiam  .  .  capitis  .  .  ferrent' :    And.  IV  1,  52  f. 

Eine  sehr  große  Anznhl  von  Citaten  aus  Terenz  giebt  das  Glos- 
sarium Osberni  ed.  Mai  class.  auct.  VIII  639  f.,  alle  sechs  Stücke 
sind  hier  benutzt. 

Ueber  die  Benutzung  des  Terenz  bei  lohannes  Saresbe- 
r  i  e  n  8  i  8  hat  eingehend  gehandelt  Schaarschmidt,  J.  S.  nach  Leben 
und  Studien  etc.  S.  101.  158.  183.  Daselbst  wird  S.  281  richtig  be- 
merkt, daß  Johannes  nur  die  Andria  und  den  Eunuchus  benutzt    hat. 

Auch  Petrus  Blesensis  scheint  nur  jene  beiden  Stücke  zu 
kennen,  da  seine  Citate  sich  hierauf  beschränken ;  (opp.  ed.  Giles)  I 
116:  And.  III  1,  22;  1  232:  Eun.  II  2,  20  f. :  I  243:  And.  I  1,  39 ; 
I|286  :  Eun.  I  2,  25. 

Walter  Mapes  erwähnt  den  Terenz  in  seinen  Gedichten ; 
(Poems  of  W.  Mapes  ed.  Th.  Wright  Lond.  1841)  p.  4  vs.  51  'Saltat 
Terentius  plebeias  histrio'.  In  dem  Buche  de  nugis  curialium  I  10 
(ed.  Wright  p.  13)  führt  er  an  'Paterfamilias  in  Terentio  ...  ait: 
Bolus  meorum  sum  meus':  Phorm.  IV  1,  21  ;  I  25  p.  53  'quia  sine 
Cerere  et  Baccho  nostra  friget  Venus':  Eun.  IV  b,  6. 

In  der  Continuatio  chron.  Florentii  Wigornensis 
a.  1128  (M.  G.  SS.  XIII  131)  heißt  es  'Terrentianum  dictum  est:  Ob- 
sequium  amicos  veritas  odium  parit':  And.  I  1,  41. 

In  Giraldi  Cambrensis  instruct.  principis  c  25  (M.  G.  SS. 
XXVII  406)  heißt  es  'iuxta  comici  sententiam:  omnia  prius  quam  ar- 
ma  sapienti  temptanda':  Eun.  IV  7,  19. 

In  der  Official  Correspondence  Thomas  Beckynton 
(ed.  G.  Williams)  I  170  wird  angeführt  'iam  aptum  est  illud  Terentii : 
I  prae,  sequor' :  And.  I  1,  144;  I  283  'Asserit  Terentius  quod  nimia 
licentia  profecto  evadit  in  magnum  malum':  Ad.  III  4,  64  f. 

Dresden-N.  M.  Manitius. 


Miscellen. 


8.     Zum  griechischen  Lexicon. 


1.     'Efxirpo  ixio?. 

Für  das  Substantiv  IjxTrpoixiov ,  bezw.  das  Adjectiv  Ifxirpoi- 
xtoc,  lagen  bisher  zwei  Stellen  des  Appian  vor:  Mithrid.  75:  Xi- 
Ysxat  8'  Yj  irdXt?  £{X7rpoixiov  bizb  Aio?  t^  Kop"?)  Boi^r^vai  und  b. 
civ.  I  10:  TTpoucpspov  T7)V  YYJv  Tiaialv  £|jL7rpoixiov  osBojxsvr^v.  Ein 
dritter  Beleg  wurde  von  mir  (diese  Zeitsciu*.  Bd.  49  S.  265)  aus 
den  Oracula  Sibyllina  binzugeftigt:  XI  288  ist  zu  lesen  o toaste 
yaTav  oXr^v  £[X7rpor/iov  (wc  su  iv  irpoxicüv  oAr^v  ^TjV  die  Hss.). 
So  dürftig  auch  dies  Material  ist,  so  berechtigen  uns  doch  die 
Fundstätten  zu  dem  Schlüsse ,  daß  wir  es  mit  einem  ä  g  y  pt  i- 
sehen  Idiotismus  zu  thun  haben :  nur  am  Nil  ist  sv  irpoixi  (C. 
I.  A.  n  1124)  so  weiter  gebildet  worden.  Diese  Erkenntniß  kann 
uns  helfen  bei  der  Lösung  eines  kürzlich  aufgetauchten  literari- 
schen Problems.  Aus  einer  Jerusalemer  Hs.  des  zehnten  Jahrb. 
hat  imlängst  Papadopoulos  -  Kerameus  ein  Stück  einer  Alexander- 
geschichte edirt  (Journal  des  russ.  Minist,  d.  Volksauf klärung  1892, 
Juni),  Th.  Reinach  das  Stück  an  einem  zugänglicheren  Orte  (Re- 
vue des  ^tudes  grecques  V  p.  306  f.)  wiederholt  und  mit  schätz- 
baren Bemerkimgen  begleitet.  Lebenszeit  und  Heimath  des  Ver- 
fassers sind  unbekannt:  wenig  Anhaltspunkt  bieten  Interpolationen 
bei  Suidas  (unter  SpSTravr^cpdpa  TibpiTZTza  und  uspiaxTo;  68d?). 
Reinach  nun,  der  im  Uebrigen  die  Werthlosigkeit  des  Stückes 
richtig  würdigt,  ist  geneigt  den  Verf.  zu  identificiren  mit  Amyn- 
tianus,  dem  aus  Photius  (bibl.  cod.  131)  bekannten  Alexander- 
historiker. Nach  Photius  soll  dieser  Amyntianus  seine  Geschichte 
Alexanders  dem  Kaiser  Marc  Aurel  gewidmet  haben  (TipoacpwvsT 
hh.  Tov  X^Y^v  '^^    auToxpaiopt    laiv  ^PcDjiaioiv  Mapxtp)  ,    eine  An- 


554  Miscellen. 

gäbe  die  ftir  richtig  zu  halten  wir  allen  Grund  haben :  in  die 
Anfänge  Marc  Aureis  fällt  ja  die  neuerwachte  intensive  Beschäfti- 
gung mit  der  Geschichte  Alexanders  (Nissen  Rhein.  Mus.  Bd.  43 
S.  240).  Reinach  aber  möchte  lieber  an  Caracalla  denken:  die 
Gräcität  unseres  Anonymus  weise  eher  auf  das  dritte  als  das 
zweite  Jahrhundert:  'ce  qu'il  faut  surtout  remarquer  c'est  Temploi 
du  mot  lÖvoc,  nation,  dans  le  sens  de  contr^e.  Cet  idiotisme  ne 
se  rencontre  dans  la  litterature  grecque  qu'a  partir  de  Dion  Cas- 
sius,  qui  rend  constamment  par  le  mot  sövo;  le  latin  provincia. 
Notre  auteur  transporte  hardiment  cette  acception  de  mot  k  IMpo- 
que  d'Alexandre ;  il  ^crira  (1.  59):  eativ  8s  7]  Aiyottto;  sövo; 
6)^opü)Ta':ov  ,  izzpiiyEi  hk  auT-rjV  NsTXo;  7roTap,d;  x.  t.  A.  Un 
pareil  „romanisme"  est  tout  k  fait  significatif  et  suffirait  k  lui 
seul  pour  assigner  a  notre  historien  une  date  posterieure  au  mi- 
lieu  du  II  ®  siecle'.  Könnte  man  sich  auf  imsere  Lexica  verlas- 
sen, so  hätte  Reinach  Recht:  leider  aber  weiß  Jeder,  der  grie- 
chische Schriftsteller  späterer  Zeit  selbst  bearbeitet  hat,  wie  de- 
sultorisch  Stephanus  und  seine  Nachfolger  verfahren  sind  und  wie 
sehr  man  sich  hüten  muß  ex  silentio  Thesauri  Schlüsse  zu  zie- 
hen. Wie  von  mir  in  den  Jahrbb.  f  Piniol.  1879  S.  822  aus- 
geführt, braucht  schon  Appian  sJlvo;  im  Sinne  von  'Land'  — 
genau  so  wie  unser  Anonymus  —  :  prooem.  3  :  autri  ts  'IraXia  \icl- 
xpordcTTj  By]  Travttüv  i&vtov  ouaa,  b.  civ.  IV  83:  xal  ovofia  tou 
notiirr^ioo  dva  ^Ar^v  'zr^v  'l|3r^piav,  supuTatr^v  <'7ravTojv  ?>  e&vuiv 
ouootv,  K£pii)£ovToc,  IV  100:  ttXtjv  £x  jJLo'vr^?  MaxsSoviac,  l'&voo? 
öpsiou,  xal  BsaaaXiac,  yjüpac  ,3pa/£ia;. 

Damach  würde  dieser  Sprachgebrauch  kein  Hindemiß  bil- 
den unsern  Anonymus  in  die  Mitte  des  zweiten  Jahrh.  zu  setzen. 
Sieht  man  ilm  femer  für  identisch  mit  Amyntianus  an,  so  fiele 
Reinachs  Hauptgrund  diesen  imter  Caracalla  zu  setzen  weg  ^). 
Indeß  halte  ich  diese  ganze  Identificirung  für  sehr  bedenklich : 
m.  E.  hat  der  Anonymus  überhaupt  Nichts  mit  Amyntianus  zu 
thun.  Konnte  jener  Sprachgebrauch,  an  dem  Reinach  solchen  An- 
stoß nahm,  auch  bis  ins  zweite  Jahrh.  zurück  verfolgt  werden,  so 
sind  doch  andere  sprachliche  Indicien  in  genügender  Menge  vor- 
handen, um  den  Anonymus  viel  später  —  etwa  ins  vierte  Jahrh. 
—  zu  setzen.     Mag  dem  nun  sein  wie   ihm   wolle,    4ines    glaube 


*)  Wenn  der  Historiker  Amyntianus  identisch  ist  mit  dem  Amyn- 
tianus der  über  Elephanten  schrieb,  so  muß  er  auch  aus  einem  an- 
dern Grunde  vor  Caracalla  fallen.  Wellmann  hat  nämlich  sehr  wahr- 
scheinlich gemacht  (Hermes  Bd.  27  S.  402  f.),  daß  letzterer  Amyntianus 
die  gemeinsame  Quelle  für  die  bezüglichen  Abschnitte  des  Pausanias 
und  Oppian  bildet.  Da  nun  Pausanias  etwa  177  sein  Werk  abschloß 
(Heberdey  arch.-epigr.  Mitth.  aus  Oesterr.  Bd.  13  S.  186  f.),  so  muß  die 
von  ihm  V  12  benutzte  literarische  Quelle  spätestens  unter  Marc 
Aurel  fallen. 


Miscellen.  555 

ich  aussprechen  zu  dürfen :  die  Wiege  des  Mannes  stand  am  Nil : 
denn  er  schreibt  (p.  321,  34):  öloou;  auT(j>  tyjv  £VTo;'AXuo;  tto- 
xafxoGi  yf^v  Tiaaav  xal  t^v  av  täv  b\j^a'zi^ui'^  eXoixo  irpo?  yaixov 
xai  6to|iupia  TaXavra  e  ji  ir  p  o  i  x  i  a. 

2.       'EtTLOTTJ  [ITJ. 

Wie  bekannt,  nahm  Constantin  d.  Gr.  den  praefecti  praetorio 
das  Militärcommando  imd  wies  dieses  nebst  der  Militärjurisdiction 
den  neu  creirten  magistri  militum  zu  (vgl.  Mommsen  Herm.  24 
S.  260  f.).  Die  praefecti  hatten  seitdem  mit  militärischen  Din- 
gen nur  in  soweit  zu  thun  als  sie  für  die  Heeresverpflegung  zu 
sorgen  hatten.  Diese  Theilung  der  Competenzen  hatte  nach  Zo- 
simus  auf  den  Geist  der  Heere  bösen  Einfluß,  H  33,  5  p.  91, 
1 4  M. :  vuv  OS  stspou  |jl£V  ovioc  tou  tolc,  Tpocpac  stilSi- 
0  0  V  T  0  c  (des  praef.  pr.),  exspou  hk  -zou  t  r^  c  i  tu  i  o  x  yj  ji  yj  ?  x  u- 
p  t  0  0  (des  magister)  xax'  £;ouaiav  auavxa  7:paxxou3i.  Zu  diesen 
bisher  nicht  beanstandeten  Worten  bemerkt  H,  van  Herwerden 
Mnemos.  XVI  1888  p.  349  Folgendes:  'in  tam  aperta  sententia 
nee  priorum  editorum  quemquam  neque  ipsum  Mendelssohnium 
animadvertisse  depravatum  esse  iTriorTjfir^c  et  necessario  corrigen- 
dum  esse  iTziTi^ir^aziac  satis  mirari  non  possum'.  Nun,  nach- 
gedacht habe  ich  s.  Z.  schon  über  die  Stelle :  das  Resultat  war 
daß  Alles  in  Ordnung  sei.  Der  Sinn  verlangt  ohne  Zweifel  einen 
dem  lateinischen  'disciplina'  entsprechenden  Ausdruck :  wäre  stti- 
xi{XY|a£ü)c  überliefert,  so  müßte  man  sich  dabei  beruhigen.  Kann 
aber  nicht  auch  stiioxyj  [xr|  im  technisch-militärischen  Sinne  so  ge- 
braucht werden,  wie  es  nach  der  Ueberliefenmg  hier  gebraucht 
ist?  Ganz  zweifellos.  Derselbe  Zosimus  drückt  sich  über  die 
nach  der  diocletianischen  Ordnung  den  praefecti  pr.  zustehende 
Competenz  also  aus,  II  32,  2  p.  89,  19:  ri  ydcp  xtüv  u7rap)^o)V 
OLpyr^  osüxspa  |x£xa  xa  oxf^Trxpa  vo[xiCo[i£vr|  xai  xwv  oix7jo£(üv 
ETTOisIxo  Tac,  iTiiSoasic  xai  xa  iiapd  xtjv  oxpaxitoxtxTjv 
eTcioxTjfXT^v  d[Aapxavd[x£va  tc/Xc  xa&r^xouoai?  £7nr]V(i)p0ou 
xoXdo£ot:  also  genau  dieselbe  Gegenüberstellung  wie  II  33,  5. 
Femer  heißt  es  I  7,  2  p.  7,  17  von  den  Prätorianem,  die  Per- 
tinax  Versuche  die  Disciplin  bei  ihnen  herzustellen  nicht  ertra- 
gen konnten:  xoiv  irspi  xt)v  auXTjV  oxpaxitüxoiv  oux  £V£7xovx(üv 
auxoü  XYjv  TTspl  XYiv  a  X  p  a  X  i  (1)  X IX  Y]  V  doxTjOiv  X£  xat 
iTCtoxYjfjLTjv  dxpiߣiav:  ganz  richtig  gibt  hier  die  latein.  Ueber- 
setzung  aaxTjai?  mit  'exercitatio',  etcloxtjJxt]  mit  'disciplina  mili- 
taris'  wieder. 

Die  drei  Zosimusstellen  schützen  sich  gegenseitig:  es  wäre 
falsch  gewesen,  hätte  ich  an  einer  ändern  wollen.  Aber  auch  ab- 
gesehen von  Zosimus  läßt  sich  derselbe  Gebrauch  von  £7riaxrjjjL7] 
nachweisen.     Lassen   wir   als   vieldeutig   das  Zeugniß    der  glossae 


556  Miscellen. 

graeco-latinae  (p.  311,  15  Groetz:  STciaTr^fxr^  disciplina  peritia)  bei 
Seite,  so  liefert  ein  absolut  entscheidendes  Beispiel  die  griechische 
Uebersetzung  des  Apologeticus  des  TertuUian. 

Man  vergleiche: 

griech.   Uebers.   b.  Euseb.   h.  e. 
TertuU.  apol.  2  ni  33,  3 

(Plinius  Secundus)  'consuliüt  tunc  TpaiavoS  ouv  xtp  ßaodsT  dvs- 
Traianum  imperatorem,  adlegans  xoivcüaaio  AsycDV  I;ü)  tou  [jly] 
praeter  obstinationem  non  sacri-  ßouXsa&at  auTou?  ciOaiXoXaxpsiv 
ficandi  nihil  aliud  se  de  sacri-  oüoiv  dvdatov  £V  auioT?  T^üpYj- 
ficiis  eorum  comperisse  quam  xsvat.  sfXYjvuc  0£  xat  touto, 
coetus  antelucanos  ad  canendum  aviotaa&ai  scoösv  tou?  Xpioxta- 
Christo  et  deo  et  ad  confoe-  vou;  xal  tov  Xpioiov  Osou  8i- 
derandam  disciplinam,  ho-  xr^v  uitVcTv  xai  lipo?  t6  ty]V 
micidiimi  adulterium  fraudem  per-  £7TLaT7i|i,rjV  auTcüv  otacpo- 
fidiam  et  cetera  scelera  prohi-  Xdaasiv,  xtüXusa&at  «poveustv 
bentes'.  iioiyeuziv  irXeovsxisTv  (XTrooTSpsTv 

xal  xa  TouTot?  ojxota. 
Weichen  Vorlage  und  Uebersetzung  auch  im  Uebrigen  mannich- 
fach  von  einander  ab  (s.  Harnack  'Texte  u.  Unters.'  VIII  4  S. 
24  f.):  zweifellos  ist  daß  Tertullians  'ad  confoederandam  disci- 
plinam' vom  Griechen  wiedergegeben  wird  mit  Tipo?  t6  ttjv 
imaTYifir^v   SiacpuXdaastv  ^). 

Weitere  Beispiele  würden  sich  ohne  Zweifel  hinzufinden  las- 
sen: indeß  wird  das  Angeführte  genügen  um  Zos.  II  33,  5  vor 
Conjectm'en  zu  schützen. 


^)  Bei  dieser  Gelegenheit  möchte  ich  einen  Irrthum  Harnacks  be- 
richtigen. H.  sucht  (a.  a.  0.  S.  36)  für  seine  Hypothese,  lulius  Afri- 
canus  habe  die  griech.  Uebersetzung  des  Apologeticus  geliefert,  spe- 
ciell  im  Gebrauch  von  iTzi^sxriiiri :  disciplina  eine  Stütze.  'Höchst  frap- 
pant ist,  daß  Africanus  seinen  Brief  an  den  Origenes  mit  den  Worten 
schließt  (Routh  p.  228):  'xobs  xupt'ou;  ij-ou  Tipociayopeue.  cfe  ot  i-taxd- 
(JL  £  V  0  t  Ttdv-e?  TrpoaayopE'joucftv'.  Ich  weiß  zu  diesem  absoluten  'oi  ^Triaxd- 
fxevoi'  in  der  alten  griechisch -christlichen  Literatur  keine  genaue  Pa- 
rallele; zu  vergleichen  aber  ist  unser  üebersetzer,  der  'ad  confoede- 
randam disciplinam'  durch  Trpo?  x6  xr]v  ^TriaxT^  [xt]  v  auxcöv  §iacpuXaaaeiv 
wiedergegeben  hat'. 

In  Wirklichkeit  haben  die  beiden  Stellen  Nichts  mit  einander 
zu  thun.  Der  Ausdruck  im  Briefe  des  Africanus:  ae  ol  liTtaxafxevoi  Ttdv- 
xe?  Ttpoaayope'jouatv  bedeutet  nichts  Anderes  als:  'alle  deine  Bekannte 
grüßen  dich' :  dieser  verbreitete  Gebrauch  von  iTzhxaa^oLi  -  vgl.  z.  B. 
Aristoph.  eq.  1278  vüv  o'  'Api'yvwxov  yap  o'joek  03xt?  oux  irci'sxaxai  — 
liegt  weit  ab  von  der  Verwendung  von  iniaTruxt)  in  technischem  Sinne 
und  gestattet  keinerlei  Identificirungsversuche. 

Dorpat.  L.  Mendelssohn. 


Miscellen.  557 

9.     Der  Auszug   der   Cimbern   bei  Strabo  II  p.  102. 

Eine  ftir  die  germanische  Alterthumskunde  nicht  unwichtige 
Stelle  ist  die  gelegentliche  Bemerkung  Strabos  über  den  Auszug 
der  Cimbern  und  ihrer  Genossen  im  zweiten  Buch  der  Geogra- 
phica, dort  wo  er  im  Zusammenhang  die  Aufstellungen  des  Posi- 
donius  £v  tqXc,  Trspi  ü)X£avou  erörtert.  Ich  setze  Eunächst  zum 
besseren  Verständnis  den  Anfang  des  Paragraphen  (6)  hierher: 
To  OS  sEaipsa^at  tyjv  yr^v  7:o-£  xai  i^r^\LO.xa  XajijSavsiv  -/at  [isra- 
ßoXac  tac  ix  -«>v  a£La[iu)V  xai  tojv  aXXiay  täv  TrapaTrXr^aiojv,  oaa 
8ir^pii>firjaa[i£Öa  xat  tjjxsT?,  6pi>a>?  xfiTrat  irap'  auxt^'  irpo?  o  xat 
TO  Toui  nXocTtDVo;  £0    TTapaTLi^T^aLV,  Ott    hM-/STOLi  xai  fiYj    irXdcofxa 

SlVai    TO    7r£pt    TT^C    VTjOOU     T/jC   'ATAaVTlÖOC,      7:£pl     TjC      £X£lV0C      lOTO- 

pf|3ai  ZoXüiva  cpT^at  7:£7r'ja{X£Vov  Tuapa  Tuiv  Aiyotttiwv  Upstuv ,  (b? 
UTrapy^ouaa  7:o~£  dcpavioÖ£ir^ ,  to  {xi^cB^oc  oux  IXaTTtDV  Yj7:£tpou" 
xat  TouTo  oi'siai  ßiXTiov  £tvaL  Xs^siv  t;  oiotl  6  TiXaaac  auTTjv 
Yjcpavia£V,  co;  6  ttoit^ttjc  to  tu)V  'A)^aia>v  tsT^o?.  Wie  man  sieht, 
hatte  Posidonius  ausfLihrlich  über  die  großen  Veränderungen  ge- 
handelt, die  durch  Erdbeben  und  ähnliche  Katastrophen  auf  Er- 
den herv^orgerufen  werden.  Bei  dieser  Gelegenheit  war  er  dann 
auch  auf  den  Auszug  der  Cimbern  zu  sprechen  gekommen.  Stra- 
bos Text  fährt  an  der  angeführten  Stelle  fort :  £ixaC£i  os  xal  ttjv 
TÄv  KifißpcüV  xat  Tü)v  auYY£vu)v  s^avaoTaaiv  Ix  ttjc  oix£iac  "(S- 
vsaOai  xaTa  OaXaTTr^c  IcpoBov  oux  a&pdav  auji^Saaav.  So  lautet 
der  Text  in  unseren  Handschriften,  in  den  letzten  Worten,  wie 
man  sieht,  ohne  rechten  Sinn.  Die  Herausgeber  und  Erklärer 
haben  daher  ihre  Zuflucht  zu  einer  zweiten  Stelle  der  Geogra- 
phica genommen,  p.  292  f  (VII  2),  wo  Strabo  gleichfalls  von 
den  Cimbern  handelt,  und  aus  dieser  Stelle  zog  man  den  Schluß, 
Posidonius  habe  geleugnet,  daß  eine  Fluth  die  Veranlassung  des 
Auszuges  der  Cimbern  imd  Teutonen  gewesen  sei.  Demgemäß 
schrieb  man  dann  mit  ganz  willkürlicher  und  imglaubhafter  Aen- 
derung:  sixaC&L  0£  xai  ty)V  täv  Ktjjippojv  xat  tcüv  auY7£vaiv  i^- 
avaaraatv  £x  Tr^z  otx£ia;  xaTa  X'][jaT£iav  Y£V£o&at,  ou  xaTa 
OaXaTTr^«;  scpooov  d^poav  aojißaaav.  Gegen  diese  Aenderung  spricht 
aber,  abgesehen  von  ihrer  Gewaltsamkeit,  auch  namentlich  der 
Mangel  jeden  Zusanmienhanges  mit  dem  Vorhergehenden,  der  da- 
durch entsteht. 

Ich  hatte  kürzlich,  bei  Besprechung  von  MüUenhoffs  Alter- 
thumskunde Bd.  2  '),  Veranlassung,  auf  beide  Strabost eilen  in 
Verbindung  mit  Plutarch ,  IVIarius  c.  11,  näher  einzugehen.  Ich 
setzte  dabei  auseinander,  daß  nicht  die  zweite,  sondern  vielmehr 
unsere  erste  Strabostelle  p.   102    den  Ausgangspunkt    für    die  Er- 


»)  In    H.  von  Sjbels   Historischer  Zeitschr.   Bd.  69  (N.  F.  Bd.  33). 


558  Miscellen. 

kläning  aller  drei  Berichte  bilden  müsse.  Die  den  zweifelhaften 
Worten  voraufgehenden,  von  mir  oben  in  extenso  ausgeschriebenem 
Sätze  lassen  darüber  meines  Erachtens  gar  keinen  Zweifel,  daß 
Posidonius  unmöglich  geleugnet  haben  kann,  daß  die  Cimbem 
durch  eine  große  Fluth  zum  Aufbruch  veranlaßt  wm-den.  Viel- 
mehr fordert  der  ganze  Zusammenhang  bei  Strabo,  daß  Posidonius 
gerade,  indem  er  ähnliche  große  Katastrophen  durch  Erdbeben  etc. 
erörterte,  auch  die  ganz  kürzlich  erfolgte  und  daher  allbekannte 
Katastrophe,  durch  die  die  Cimbern  aus  ihrer  Heimath  vertrieben 
wurden,  zum  Vergleich  heranzog.  Von  dieser  Erwägung  ausge- 
hend, schlug  ich  in  jener  Besprechung  vor,  entweder  bloß  oüx  vor 
dilpoav  zu  streichen  oder  ou  ixsipiav  für  oux  dDpoav  zu  schreiben. 
Ich  gestehe  aber,  daß  mir  diese  Aushülfe  selbst  nicht  völlig  ge- 
nügte; daß  in  oux  a^poav  der  Fehler  steckte,  war  mir  klar;  nur 
gelang  es  mir  nicht  gleich,  den  richtigen  Ersatz  dafür  zu  finden. 
Nachträglich  ist  mir  nun  auch  dies  in,  wie  ich  glaube,  überzeu- 
gender Weise  gelmigen:  für  oux  ailpootv  ist  öXsi^piav  („eine 
verderbliche  Fluth")  einzusetzen,  wodurch  jede  Schwierigkeit  im 
Text  behoben  und  der  Zusammenhang  mit  dem  Vorhergehenden 
aufs  Beste  vermittelt  wird. 

Die  Conjektur  empfiehlt  sich  sowohl  in  graphischer  wie  in 
sachlicher  Beziehmig  so  offenbar,  daß  ich  kein  weiteres  Wort  zu 
ilu-er  Empfehlung  verlieren  zu  sollen  glaube  (betreffs  Erklärung 
der  zweiten  Strabostelle  p.  292  f  verweise  ich  auf  meine  oben 
angefülu-te  Besprechung).  Die  Schicksale,  welche  die  Halligen  an 
der  Schleswig-Holsteinschen  Nordseeküste  im  weiteren  Verlauf  der 
Jahrhunderte  bis  in  unsere  Tage  durch  Sturmfluthen  erduldet  ha- 
ben, sind  ja  bekannt  genug.  Nach  Herstellung  der  Strabostelle 
können  wir  nun  mit  Bestimmtheit  sagen,  daß  eine  ungewöhnlich 
schlimme  Fluth  auch  bereits  im  zweiten  Jahrhundert  v.  Chr.  diese 
Küsten  heimsuchte  und  den  Auszug  des  größten  Theils  der  Cim- 
bem veranlaßte.  Diesen  Grund  ihres  Auszuges  haben  sie  selbst 
offenbar  auf  Befragen  angegeben,  und  der  gleichzeitige  Posidonius 
sprach  daher  davon  wie  von  einem  allbekannten  Ereigniß,  das  er 
zm'  Erklärmig  anderer  ähnlicher  Katastrophen,  wie  des  Verschwin- 
ders der  großen  Insel  Atlantis,  heranziehen  konnte.  Für  die  äl- 
teste Geschichte  unseres  Volkes  aber  gewiimeu  wir  aus  der  Er- 
kenntniß  dieses  Sachverhalts  ein  eben  so  sicheres  wie  merkwür- 
diges Zeugniß. 

Berlin.  L.   Erhardt. 


Miscellen.  559 


10.     CatuU  XVII  23  ff. 

Gut  lateinisch  ist :  medicus  exdtat  eum  qui  veterni  morbo  lor 
horcd;  dafür  wird  man  haben  sagen  können:  medicus  veternum 
excitai.  Ebenso  konnte  der  Patient,  wenn  es  nicht  darauf  ankam 
den  ärztlichen  Beistand  besonders  hervorzulieben,  gewiß  nach  der 
Kur  sagen:  excitavi  veternum,  wie  etwa  expuli  tussim.  Dennoch 
sind  die  letzten  Verse  in  c.  XVII  des  Catull,  in  denen  so  gesagt 
scheint,  wenn  auch  nicht  gerade  unmöglich,  doch  seltsam: 
Nunc  eum  völo  de  tuo  ponte  mitter e  pronum, 
Si  pote  stölidum  repente  excitare  veternum 
Et  supinum  animum  in  gravi  derelinquere  caeno, 
Ferream  ut  soleam  tenad  in  voi'agine  mula. 
Hier,  wo  eine  so  durchaus  unfreiwillige  Kur  'vorgeschlagen  wird, 
erwartet  man:  <,temptans>  si  possim  excitare  veternum  eius  ita  ut 
animum  supinum  derelinquat.  Ueberliefert  ist  aber  gar  nicht  exci- 
tare, sondern  exitare.  Es  ist  doch  erst  zu  fragen,  ob  dies  sonst 
freilich  nirgends  erhaltene  Wort  bei  Catull  so  ganz  unmöglich  ist. 
Ennius  hat  aditare,  Pacuvius  initare  gebraucht;  beide  wohl  haben 
das  Frequentativ  für  das  Simplex  gesetzt.  So,  denke  ich,  setzte 
Catull  exitare  für  transitives  exire.  Man  vergleiche  Apuleius  met. 
III  25  rosis  tantum  demorsitatis  exibis  asinum  statimque  in  meum 
Lu^um  postliminio  redibis  und  das  ebenso  gut  bezeugte  hominein 
exire  fiir  mori  bei  Solinus  ed.  Mommsen  pag.  10,  5.  Bleibt  man 
bei  dem  überlieferten  und  in  diesem  Sinn  erklärlichen  exitare^  so 
schließt  sich  in  den  Schlußversen  Catull's  Alles  fest  zusammen: 
exitare  stölidum  veternum  wird  aufgenommen  von  dem  folgenden 
derelinquere  supinum  animum,  und  zu  Beidem  gehört  der  Vergleich : 
ut  mula  in  tenad  voragine  <exitat  et  derelinquit>  ferream  soleam. 
Der  Vergleich  zeigt  aber  vielleicht  auch  die  Sphäre,  aus  der 
Catull  das  Wort  aufgriff.  Vielleicht  war  exitare  soleam  das  Prius, 
ein  Wort  des  Jargons  aus  dem  er  c.  XCVII  6  ploxenum  (oder 
ploxinum)  genommen  hat.  Und  hätte  er  es  gebildet,  ein  aira^ 
Xsyoixsvov  wird  in  Catullischen  Versen  nicht  überraschen,  am 
wenigsten  in  unserm  künstlichen  Priapeum,  das  gleich  noch  Sali- 
suhsilus  und  suppernatus  bietet.  Von  der  Brücke  mit  Dir  in  den 
Schlamm,  wo  er  am  schlammigsten  ist,  sagt  der  Dichter.  Ich 
möchte  doch  sehen,  ob  der  plötzliche  Situationswechsel  nicht  seine 
Wirkung  übt.  Du  wirst  versuchen  müssen  herauszukrabbeln  und 
kannst  dabei  deine  Schlafmützigkeit  —  man  möchte  übersetzen  — 
'  austreten '  und  stecken  lassen,  wie  das  Maulthier  seine  Solea. 

München.  Ludwig  Traube. 


560  Miscellen. 

11.     Zu  Aurelius  Victor  c.  76. 

In  c.  76  des  meist  unter  dem  Namen  des  Aurelius  Victor 
gehenden  liber  de  viris  illustribus  heißt  es  von  Mithridates :  a 
Pompeio  nocturno  proelio  \'ictus  in  regnum  confugit,  ubi  per  sedi- 
tionem  populariiun  a  Pharnace  filio  in  turre  obsessus  venenum 
sumpsit.  Quod  cum  tardius  biberet,  quia  adversum  venena  multis 
ante  medicaminibus  corpus  firmarat  etc.  Daß  die  Worte  quod 
cum  tardius  biberet  korrupt  sind,  ist  längst  bemerkt.  Vascosanus 
emendierte  cum  id  tardius  subiret,  Schott  quod  cum  tardius  su- 
biret,  Klotz  quod  cum  in  se  tardius  esse  videret.  Ich  schlage 
vor:  Quod  cum  tardius  vim  exhiberet  und  verweise  zm*  Stütze 
dieser,  wie  ich  glaube,  dem  Zusammenhang  ganz  entsprechenden 
Vermuthimg  auf  Scribon.  Larg.  c.  20  hoc  medicamentmn  etiam 
supra  perunctum  tardius  quidem,  sed  eosdem  effectus  praestat. 
c.  271  ea^dem  enim  res  in  dissimiliter  dispositis  corporibus  non 
possunt  eosdem  effectus  exhibere.  c.  106  facilius  adiuta  anti- 
dotos  adiuvabit  et  effectus  exhibebit.  c.  75  haec  arteriace  .  .  . 
linguae  subiecta  non  facile  solvitur  et  ita  diutius  exhibet  suum 
effectum.  Auch  durch  die  Ueberlieferung  der  besten  Handschriften 
wird  mein  Vorschlag  empfohlen:  cod.  a  (bei  Wijga  =  Bruxell. 
9755)  hat  quod  cum  tardius  ebiberet,  ß  (=  Oxon,  Bodl.  131) 
quod  cum  tardius  combiberet. 

Augsburg.  6r.   Helmreich. 


12.     Zu  den  opuscula  Porphyriana  des  Boethius. 

Für  die  zwei  Bücher  '  dicdogi  in  Porphyrium  a  Victorino 
translatum'  —  ein  Titel,  der  übrigens  den  Handschriften  fremd 
ist,  denn  sie  setzen  statt  dialogi  'editio  prima'  —  wurden  von 
mir  kollationiert:  Bamberg.  325  saec.  XI,  Colon.  187  XI  und 
189  X— XI,  Sangall.  831  X,  Monac.  6403  X  und  14436  XI, 
Parisin.  8672  X  und  12958  IX— X.  Nachfolgende  Proben  aus 
diesen  acht  Codices,  von  welchen  der  Bamb.  jedoch  nur  bis  Migne 
col.  15  A  reicht,  werden  klar  machen,  wie  stark  die  vielfach 
interpolierte  Vulgata  (ed.  Basil.  der  opera  omnia  des  Boeth.,  1546, 
S.  Iff.  =  Migne,  patrol.  lat.,  1847  und  1860,  vol.  64,  cd.  Off.) 
von  den  guten  alten  Hss.  abweicht;  weitaus  die  Mehrzahl  der 
von  mir  hinter  der  ]  mitgetheilten  handsclniftlichen  Fassungen, 
d.  h.  schon  hier  über  100  in  allen  meinen  Handschriften  ver- 
tretene Lesarten  können  ohne  weiteres  als  evident  richtig  gelten 
und  müssen  in  den  Text  der  künftigen  neuen  Ausgabe  kommen; 
ich  habe  in  meine  Proben  indessen    auch    die  wenigen  Fälle   auf- 


Miscellen,  561 

genommen,  wo  die  in  der  Vulgata  getroffene  Aenderung  gutge- 
heißen werden  kann;  so  steht  in  allen  Hss.  zu  Migne  col.  18  C 
moUiterque,  während  mediocriterque  den  Vorzug  verdient.  Weit 
enger  als  ed.  Bas.  und  Migne  schloß  sich  die  längst. außer  Kurs 
gekommene,  schwer  zugängliche  und  unbequem  eingerichtete  Ve- 
netianer  ed.  princeps  der  opera  omnia  Boethii,  welche  in  diesem 
Theile  1492  gedruckt  wurde  (Consolatio  1491),  an  gute  Codices 
an ;  etwa  ^/s  meiner  Proben  konnten  mit  einem  *)  versehn  werden 
zum  Zeichen,  daß  die  betr.  Lesart  schon  in  der  ed.  princeps 
vorhanden  ist;  leider  stehn  freilich  den  Vorzügen  der  ed.  princ. 
auch  Mängel  wie  öfters  Ausfall  ganzer  Zeilen  gegenüber.  Die 
i.  J.  1559  erschienene  Recensio  des  M.  Rota  ist  gleichfalls  besser 
als  die  ed.  Bas.  und  Migne,  wenn  sie  auch  im  allgemeinen  mehr 
mit  letzteren  übereinstimmt  als  mit  der  ed.  princeps. 

Um  nicht  zu  langweilen,  habe  ich  mich  hier  auf  Migne  col.  9  — 
32,  d.  h.  auf  24  Kolumnen  beschränkt,  während  die  2  Dia- 
loge bei  Migne  im  ganzen  62  Koliunnen  fiülen  (col.  9  —  70). 
Ausgeschlossen  habe  ich  die  sehr  zahlreichen  Stellen,  an  welchen 
mehrere  meiner  Hss.  eine  einleuchtende  Lesart  bieten,  die  aber 
in  dem  einen  oder  andern  meiner  codd.  vermißt  wird  oder  nicht 
von  erster  Hand  herrührt ;  h  i  e  r  sollte  nur  für  eine  längere  Strecke 
der  'consensus  omnium,  codicum'  vorgeführt  werden;  nicht  weg- 
zulassen waren  liiebei  die  Zusätze  zu  Migne  29  B  und  32  B 
(s.  unten),  wo  die  Hss.  zwar  in  Nebensächlichem  variieren,  —  ich 
setze  die  Varianten  in  (  )  — ,  wesentlich  aber  alle  gegen  ed.  Bas. 
und  Migne  zusammenstehen.  Auf  die  von  Boethius  zu  Grunde 
gelegte  Porphyriusübersetzung  des  Victorin us,  aus  der  aller- 
dings auch  einzelne  der  unten  verzeichneten  Stellen  (wie  23  D) 
herausgehoben  und  von  Boeth.  in  seinen  eigenen  Text  verflochten 
sind,  werde  ich  an  anderem  Orte  ausführlicher  zurückkommen,  da 
die  bei  Migne  kursiv  gedruckten  grössern  Absätze  15  B,  22  B, 
25  B,  28  AB  u.  s.  w.  dieses  Victorin  -  Textes  in  unseren  Hss. 
gleichfalls  eine  beträchtlich  andere  Gestalt  haben  als  in  der 
Vulgata. 

Migne  9  A  acies]  res         me  enodarej  *)me  om.  9  B  dis- 

ciplinis]  *)om.  quod      Graeci]  Graeci  om.       10  C   opere]  corpore 

11  C  suscipiens  ea]  *)om.  divinitati  operum  causae]  *)divini- 
tatis  operum  (causae  om.)  conditionem  atque  statum]  *)om. 
prioribus  illis]  *)prioris  illius  sed  corporum]  *)sed  om.  HD 
in  medio]  in  om.            ut  dictum  est]  om.  13  A  sciri]  *)fieri 

12  B  per  hoc  enim]  *)om.  12  C  valemus  (1847  valeamus)] 
*)om.  12  D  mmi  potius]  *)non  potius  18  A  huiusmodi] 
*)huiuscemodi  quae  dividuntur]  *)per  quas  dividitur  13  B 
Valde  miror]  *)Demiror  13  C  tractatores]  traditores  14  B 
praelegantur]  praelegatur  quae  de  generibus]  *)de  om.  14  C 
ut  filo]  *)et  filo            hie  Porphyrio]  *)huic  Porphyrio            14  D 

Philologus  LH  (N.  F.  VI),    3.  36 


562  Miscellen. 

quibus  nolle]  quibus  nos  noUe  15  C    praedicit]    *)praedixit 

cum  omnimn]  *)cum  omnem  15  D  sola  diffinitio  una]  *)sola 

differentia  (una  07n.)  16  A  uno  ergo]  *)aequo  ergo  vero 

qui    fuerint]    *)vero    quae   fuerint  aptari:    eteuim]    *)aptari. 

Ut(eniin)  16  B    nullo    nunquam]  *)nullo  umquam  16   C 

cognitione]  *)o?n.  16  D  propositione]  *)propositio  (est)  17  D 

deus  sub  eadem  differentia  simt]  *)sunt  om.  nulla  species  tali 

differentia  separatur]  (nuUas  spec.)  *)talis  differentia  separat  irra- 
tionalia]  *)irrationabilia  ea  quae  eos]  *)ea  om.  18  A  tarnen 

equo]  *)om.  18  B  vivacissime]  tarn  vivacissime  18  C  me- 

diocriterque]  *)molliterque.  18  D  quoniam  alta]  quoniam  altior 

19  B  equi  et  hominis]  *)e.  vel  h.  19  C  a  corporibus]  a  cor- 
poralibus  30  A  esse  nullus  dubitat  cumque  ipsa]  *)esse  quae 
ipsa          disiungantur  -^  informentur]  disiunguntiu'  -v^  *)informantur 

20  B  Attingam]  Accingam  20  D  differentias  propria]  *jdiffe- 
rentia  p.  21  A  quod  cuiuscunque  est]  q.  cuiusque  e.  Nam 
risibile]  *;nam  risibilis  21  C  an  eorum  quae]  *)eorum  om. 
haec  scilicet]    *)h.  scire              21  D  supradictis]    *)in    supradictis 

32  C  verae  (1847  vere)  Veneris]  *)verae  om.  22  D  ut  et 
animal]  *ju.  est  a.  (est  auch  ed.  Bas.)          discrepant]  *)discrepent 

33  A  non  sunt  sub  una]  *)sub  07n.  23  B  dissentiant:  et  hoc 
modo  illud  in  tres]  *)dissentiant.  Sed  Porphyrius  nomen  generis 
hoc  modo  in  tres  affirmat,  uniuscuiusque]  *)affirmat  ut  cuius- 
cumque  generationis]  nationis  genus  dicitm*]  *)g.  dicit 
supponitur]  supponuntur  23  C  explananda]  *^expedienda 
23  D  se  invicem  et  ad]  *)o7n.  genus  quorundam]  *)g.  esse  q. 
cognationes  monstrat]  *)om.  addidit  et  ad]  *jet  om.  collectio 
ad  se  invicem]  *)ad  se  inv.  om.          quodammodo  et  ad]  *)et  om. 

34  A  generationis]  *)nati\^tatis  generatione]  *  igenerante  (so  auch 
ed.  Bas.)  24  B  quodammodo  se  habentium]  *)se  om.  coUa- 
tionem]  *)collectionem  nominatione]  *)natione  addiderit  et 
honestum  genus]  *jaddiderit  generis  sint  generis  hae]  *)ge- 
neris  otn.           35  A  diversitas  et  quod]  *)et  ow.           25  B  ab  eo 

uno]  eo  om.         25  D  inciderint  '^  possint]  inciderit   -^^  possit 
sit,  ducuntur]    est,    dici  36  A    vacuus  modo]    vacuo    modo 

videntur]  -vddeantur  26  B  necessario]  *)necesse  est  26  C 

ut  non  aequali]  *)ut  non  om.  quomodo  praedicatur]  q.  prae- 

dicetur  26  D  sie  dixit]  *)s.  dixisset  37  A  generis  divisio] 

g.  definitio  27  B  dicit]  *jdixit  dividit]  dividitur  27  C 

aperte]  apte  27   CD    non    animal    animali   neque  quod  homo 

species  sit  homini  atque  equus  equo]  *)non  animal  homini  atque 
equo  27  D  genus  et  species  non]  *)genus  non  38  B  dis- 

iunguntur]  *)distinguntur  39  A  in  propriis  quia  aequalis  est] 

i.  p.  vero  q.  aequale  (est  om.)  videmus]  videamus  29  B 

pariter]  *)aequaliter  species  praedicari  non  possunt]  *)sp.  ge- 

nera  (enim,  ed.  princ.  'cum')  habundantia  (sunt)  species  minores 
pr.  n.  poss.  29   C  singularem]  singulum  quodlibet  aliud] 


Miscellen.  563 

*)aliiid  om.  29  D  par  species  est  vel  ad]  *)species  om.         Ita 

rationale]  *)Item  r.  30  A  solam  cui  est]  s.  ciüus  e.  30  B 

hominmn  quis]    homo  q.  30  C  differentia,    ad  propria,    vel] 

*)ad  om.  31  A  sedere,    quomam]  *js.,  quia  nominantnr] 

vocantur  interesset]    inesset  31  B    ostenditur]    ostendit 

33  B  praedicetur.  Congruunt]  praedicetur.  Genus  (vero)  in  hoc 
ab  specie  distat,  quoniara  (quod)  genus  ad  plurimas  res  specie 
differentes  praedicatui'  (dicitur) ,  species  autem  ad  plurimas  res 
numero  differentes  dicitur.  Congruunt;  der  Zusatz  auch  bei  Rota, 
nicht  aber  in  ed.  princ.         32  D  cei-vo]  *jcorvo         habent]  *)habet. 

Speier.  G.  Schepss. 


13.     Arrenatum  ? 


Es  wird  in  einer  cautio  societatis  gelesen:  'Inter  Cassium 
Frontinum  et  lulium  ||  Alexandrum  societas  dam[st]ariae  ex  ||  X 
kal.  lanuarias,  q(uae)  p(roximae)  f(uerunt)  Pudente  et  Polione  co(n)- 
s(ulibus)  ^)  in  prid[i]e  idus  Apriles  proximas  venturas  ita  con- 
ve||n[i]t,  ut  quidq[ui]d  in  ea  societati  arre\\natum  fuerit  lucrum 
damnumve  acciderit ,  ||  aequis  portionibus  s[uscip]ere  debebunt'  ^). 
Man  erblickt  in  dem  überlieferten  arre\\natum  ein  Wort  ,,arre- 
natum"-  und  hat  für  dasselbe  bisher  keine  befriedigende  Erklärung 
gefunden  ^).  'Vox  ignota',  sagt  Bruns  ^),  'quid  significet,  parum 
intellegitur ;  fortasse  'sub  arra  mutuo  datmn',  nam  pro  pignore 
etiam  arra  dicebatm-.  Cf  Muther,  Sequestration,  369'.  Doch 
scheint  diese  etymologisch  höchst  unsichere  und  auch  sachlich  ne- 
belhafte Deutung  in  den  Zusammenhang  unseres  Documents  kei- 
neswegs zu  passen. 

Wir  möchten  statt  arrenatum  vielmehr  a[6]  ^)  i-e  natum  zu 
lesen  vorschlagen,  wodm-ch  man  zugleich  sich  von  dem  obigen 
sonderbaren  Worte  auf  eine  bequeme  Weise  losmacht  und  ein 
wohl  erwünschtes  Gegenstück  (natum  fuerit  lucrum)  zu  dem  nächst 
folgenden  Ausdruck  damnumve  acciderit  gewinnt.  Zum  Ausdrucke 
a[b~\  re  natum  fuerit  lassen  sich  vergleichen  z.  B.  Caes.  2?.  G^.  7,  43,  5 


»}  A.  166. 

*)  C.  I.  L.  III  p.  950  =  Bruns  Fontes  iur.  Rom.  ant^  p.  268. 

^)  Zwar  giebt  es,  beiläufig  zu  bemerken,  im  Italienischen  ein  Zeit- 
wort arrenare  („stranden",  „stocken",  vom  lat.  harena),  doch  hat  das- 
selbe mit  unserem  arretiaium  offenbar  nichts  gemein. 

*)  Fontes«  p.  268  not.  7. 

*)  Bzw.  a,  worüber  vgl.  unten. 

36* 


564  Miscellen. 

profectio  nata  ab  timore  defectionis ;  Hirt.  ibid.  8,  48,  9  cuius  po- 
stulationem  Antonius  cum  iudicaret  ab  iusto  nasci  timore;  auch 
Caes.  ib.  6,  22,  3  ne  qua  oriatur  pecuniae  cupiditas,  qua  ex  re 
factiones  ....  nascuntur;  Quintil.  4,  1,  54  ex  re  natum,  u.  s.  w. 
Die  Frage,  wie  das  ursprüngliche  a[i]  —  bzw.  a  —  re  in 
arre  entstellt  worden  ist,  kann  auf  verschiedene  Weise  gelöst  wer- 
den. Es  kann  hierin  ein  vom  Schreiber  selbst  gemachter  Irr- 
thum  stecken.  Doch  ist  m.  E.  auch  die  ISIöglichkeit  nicht  aus- 
geschlossen, daß  statt  societati  arre  einfach  societate  a  re  zu  lesen 
ist:  wenigstens  scheinen  die  überlieferten  Züge  nicht  zu  weit  ab- 
zustehen^). Die  etwa  noch  denkbare  Lesung  arly^ayie  (vgl.  Dig. 
17,  2,  52,  5;  17,  2,  82)  natum,  auf  welche  man  mich  auftnerk- 
sam  macht,  ist  mir  weniger  wahrscheinlich. 


*)  Es  ist  za  beachten,  wenn  auch  diesem  Umstand  keine  ent- 
scheidende Kraft  beizumessen  ist,  daß  sonst  in  der  Inschrift  nur  die 
richtige  Form  societate  vorkommt  (so  z.  B.  in  Z.  8). 

Rom.  M.  Krascheninnihoff. 


14.     Zu  den  xax'  oixiav  dicoypacpaC. 

Als  ich  vor  zehn  Jahren  aus  der  bis  dahin  unberührten 
Berliner  Papyrusurkundensammlung  die  „Arsinoitischen  Steuer- 
professionen und  verwandte  Urkunden"  herausgab,  war  das  so- 
wohl nach  der  palaeographischen  als  nach  der  sachlichen  Seite 
hin  ein  gewagtes  Unternehmen.  Von  den  Schwierigkeiten ,  die 
damals  für  den  Entzifferer  bestanden,  macht  sich  die  neuere  Ge- 
neration ,  nachdem  einmal  die  generellen  Schwierigkeiten  der 
Entzifferung  gehoben  sind,  nur  schwer  eine  Vorstellung.  Aber 
auch  für  die  sachlichen  Erörterungen  stehen  wir  heute  durch  die 
in  Berlin  erworbene  Sammlung  Brugsch  auf  ganz  anderem  Bo- 
den, da  diese  mit  ihren  wohlerhaltenen,  vollständigen  Urkunden 
uns  endlich  Brot  statt  Steine  giebt.  Viele  unserer  früheren  Auf- 
stellungen haben  durch  dieses  neue  Material  ihre  Bestätigung 
gefunden.  Manches  aber  auch  wird  dadurch,  wie  natürlich,  mo- 
dificirt  oder  auch  umgestoßen.  So  bin  ich  im  Winter  1892/93 
auf  Grund  einer  Revision  meiner  früheren  Lesungen  (vgl.  Griech. 
Urk.  V)  sowie  auf  Grund  des  neuen  Materials  der  Sammhmg 
Brugsch  zu  theilweise  neuen  Ansichten  über  die  ^,  Arsinoitischen 
Steuerprofessionen"  gekommen ,  die  ich  im  Aprilheft  des  Her- 
mes XXVIII  (1893)  S.  230  ff.  veröffentlicht  habe.  Wie  ich 
sehe,  ist  P.  Viereck  im  Philologus  LII  (1893)  S.  219  ff  — 
in  einer  Polemik  gegen  meine  früher  aufgestellten  Ansichten 
—  in  manchen  wesentlichen  Puncten  zu  denselben  Resultaten 
gekommen.     Die  Uebereinstimmung  unserer  Ansichten    über   die 


Miscellen.  565 

xax'  oixictv  aTTO^pacpai  ist  aber  docli  nicht  eine  so  vollständige, 
wie  es  nach  Viereck's  Worten  im  Nachtrag  (S.  246)  erscheinen 
könnte,  wo  er  sagt:  „Wahrend  des  Druckes  ging  mir  die  Ar- 
beit von  Wilcken  über  die  aTroYpoicpo'.i  zu  (Hermes  XXVIII  p. 
230  ff.).  Ich  ersehe  aus  ihr,  daß  Wilcken  jetzt  meine  Ansichten 
über  die  xott'  oixioiv  airoYpacpai  theilt,  während  er  mir  vor  län- 
gerer Zeit,  als  ich  ihm  meine  Ausführungen  hierüber  vorlegte, 
wiederholt  erklärte,  daß  er  meine  Auffassung  für  verfehlt  halte". 
Da  diese  Worte  auch  nach  einer  anderen  Richtung  hin  leicht 
zu  Mißverständnissen  Anlaß  geben  könnten,  verweise  ich,  da 
Viereck  dies  unterlassen  hat,  auf  meine  Worte  in  eben  jenem 
Hermesaufsatz,  mit  denen  ich  selbst  über  die  von  Viereck  an- 
gedeutete früher  zwischen  uns  schwebende  Controverse  nach  be- 
stem Wissen  berichtet  habe.  Die  Worte  lauten  (S.  239  A.  2): 
„Ich  will  hier  nicht  unerwähnt  lassen,  daß  Dr.  Viereck  vor  län- 
gerer Zeit"  (1891)  „mir  gegenüber  daraufhinwies,  daß  diese  No. 
XV"  (nämlich  die  einzige  damals  bekannte  Eingabe  über  Vieh- 
besitz) „von  den  übrigen  Professionen  meiner  Sammlung  grund- 
sätzlich zu  scheiden  sei.  Seine  dafür  angeführten  Gründe ,  auf 
die  ich  mich  im  Einzelnen  nicht  mehr  besinne,  erschienen  mir 
freilich  nicht  beweiskräftig,  um  eine  derartige  Scheidung  darauf- 
hin vorzunehmen.  Jedenfalls  hatte  er  schon  das  Richtige  ge- 
fühlt. Uebrigens  hatte  auch  ich  sie  schon  a.  0.  (d.h.  vor  10  J.), 
als  eine  „„aKO^pa^Yj  ganz  anderer  Art  als  die  der  übrigen 
Fragmente""  bezeichnet.  Aehnlich  Hartel  S.  74".  Dies  zu- 
gleich zur  Begrenzung  der  „Ansichten"  und  „Ausführungen" 
im  Nachtrage.  Wenn  Viereck  also  auch,  wie  ich  in  diesen 
Worten  hervorgehoben  habe,  zuerst  die  Eingaben  über  Viehbe- 
sitz von  den  „Hausbewohnerlisten",  wie  er  sie  nennt,  geschieden 
hat ,  so  hat  er  doch  den  in  der  S.  Brugsch  dazugekommenen 
ähnlichen  Dokumenten  gegenüber  die  Scheidung  nicht  scharf  ge- 
nug durchgeführt.  Sein  Theilungsprincip  hat  sich  nicht  als  ein- 
schneidend genug  erwiesen.  Nach  seiner  in  dieser  Zeitschrift 
vorgetragenen  Ansicht  wurden  sowohl  die  Eingaben  über  Haus- 
besitz als  auch  die  Personenlisten  in  die  xat'  or/iav  aTio^pacpai 
eingetragen  (S.  231/2,  240);  dennoch  theilt  er  sie  verschiedenen 
Klassen  (3  und  4)  zu,  die  er  aber  wiederum  für  enger  mit  ein- 
ander verwandt  hält  (S.  233,  245  A,  246).  Diese  irrthümliche 
Auffassung  bringt  viele  Unklarheiten  mit  sich,  sodaß  ihre  Rich- 
tigstellung wohl  nicht  überflüssig  ist.  Wie  aus  meinen  Ausfüh- 
rungen im  Hermes  hervorgeht,  haben  mich  z.  Th.  ganz  andere 
Gründe  als  Viereck  zu  einer  Theilung  der  uns  vorliegenden  Ein- 
gaben in  Klassen  geführt.  Ich  betrachte  als  1.  Klasse  die  ei- 
gentlichen Steuerprofessionen,  ( 017:07  p  acp  a  i) ,  die  jährlich  für 
das  laufende  Jahr  zu  erneuern  waren,  und  scheide  hiervon  als 
2.  Klasse  die  Volkszählungs-  oder  Censuseingaben,  xaz'  oixiav 
a-oYpacpai  (=  Vierecks  Hausbewohnerlisten),  die  alle  14Jahre 


566  Miscellen. 

für  das  vergangene  Jahr  einzureichen  waren.  Diese  Ein- 
theilung  halte  ich  als  die  schärfere  auch  jetzt  aufrecht.  Ich 
lege  zwar  kein  Gewicht  darauf,  daß  Viereck  die  verschiedenen 
Steuerprofessionen  je  nach  dem  angegebenen  Object  als  besondere 
Klassen  constituirt  (1.  Kl.  Viehbesitz,  2.  Kl.  Grundbesitz,  3. 
Kl.  Hausbesitz)  Das  ist  gewiß  keine  glückliche  Eintheilung, 
da  diese  Eingaben,  die  nach  meiner  Auffassung  alle 
wesentlichen  Merkmale  mit  einander  gemein  ha- 
ben (nämlich  jährliche  Einreichung  für  das  laufende 
Jahr) ,  durch  sie  nicht  in  gemeinsamen  Gegensatz  zu  den 
xai'  oixiav  OLTroYpa'f  ai  gestellt  werden.  Auch  könnte  man  nach 
diesem  Schema  sich  noch  manche  Klassen  denken.  Der  Unter- 
schied zwischen  unseren  Theilungen  liegt  aber  noch  tiefer : 
Viereck  hat  die  obigen  gemeinsamen  Merkmale  nicht  scharf  ge- 
nug als  solche  erkannt,  sonst  hätte  er  unmöglich  den  Papyrus 
P.  6880  auf  S.  231  f.  als  Beispiel  einer  Eingabe  über  Haus- 
besitz aufstellen  können.  Wir  stehen  hier  allerdings  vor  ei- 
ner kleinen  Schwierigkeit,  in  sofern  der  Schreiber  mit  einer  sonst 
ungewöhnlichen  Wendung  sagt:  d7roYpacpo[xat  xa  UTiap/ovTa  {i.(ot). 
Wenn  man  aber  jene  Merkmale  scharf  erfaßt  hat ,  kann  einen 
das  nicht  beirren.  Denn  die  Urkunde  trägt  deutlich  die  Merk- 
male der  Volkszählungseingaben  an  sich ,  indem  der  Schreiber 
fortfährt:  zlc,  ty)V  tou  oisXr^Ku  \}  6t (o  z)  i^  L  (Hadrians)  xai' 
o?x(iav)  airoYpCa^vjv).  Dies  16.  Jahr  Hadrians  ist  als 
Periodenjahr  bezeugt.  Es  spricht  für  diese  Auffassung  der  Ur- 
kunde als  Volkszählungseingabe  aber  auch  der  Umstand ,  daß 
sie  u.  A.  an  die  ÄotoYpa^poi  gerichtet  ist.  Diese  „Volkszähler" 
haben  aber  mit  den  jährlich  eingereichten  Hausbesitzeingaben 
nichts  zu  schaffen,  sondern  nur  mit  den  alle  14  Jahre  erneuerten 
Volkszählungen  ^).  Somit  haben  wir  in  dieser  Urkunde  nichts 
als  eine  schlecht  stilisirte  Volkszählungsliste  zu  erkennen.  Ohne 
Zweifel  hat  der  Schreiber  am  Schluß  die  sonst  übliche  Wen- 
dung „SV  aic  ouoelc  «TroYpafpsTaL",  die  ja  allerdings  auch  über- 
flüssig erscheinen  kann,  ausgelassen.  Diese  Erklärung  habe  ich 
bereits  im  Hermes  S.  242  gegeben.  Wie  aber  eine  Eingabe 
über  Hausbesitz  aussieht,  habe  ich  daselbst  S.  231  ff.  und  233  ff. 
gezeigt.  Von  den  xar'  oixiav  aTroYpacpai  sind  sie  principiell  zu 
scheiden. 

Zum  Schluß  sei  noch  hervorgehoben,    was    ich  im  Hermes, 


^)  Was  V.  auf  S.  245  A.  über  die  Xaoypacpot  sagt,  ist  unklar  und 
nach  Obigem  jedenfalls  irrig.  Daß  die  Xaoypdcpoi  auch  „Erheber  der 
Kopfsteuer"  seien  (S.  245),  ist  unrichtig.  —  Wie  eine  neue  Col- 
lation  mir  zeigt ,  ist  übrigens  die  Randbemerkungjn  P.  6937  zu  le- 
sen: 8iecpa(a8^rjCav  ?)  ß  xai  7:po?a(7roYpacpovTat)  r.(xi'k{oi)  y  .  Danach  modi- 
ficiren  sich  Vierecks  Ausführungen  S.  226/8.  In  Z.  8  ist  t6  ^tti  t6 
a(i>xd)   aufzulösen.     Den  Sinn  hat  V.  S.  227  schon  richtig  gefaßt. 


Miscellen.  567 

da  mein  Aufsatz  bereits  gedruckt  war ,  nicht  mehr  erwähnen 
konnte,  und  auch  Viereck  nicht  eingefügt  hat,  daß  auch  Mr. 
Kenyon  in  The  Classical  Review  März  1893  S.  110  die  14jäh- 
rige  Periode  der  xoct'  or/iocv  d-oypacpai  richtig  erkannt  hat,  was 
um  so  mehr  anzuerkennen  ist,  als  er  noch  mit  Vierecks  fal- 
schen Lesungen  der  Jahreszahlen  im  III.  Heft  der  Museums- 
publication  (  No.  54,  5;  55,  16;  58,  6),  die  eben  so  wie  seine 
Ergänzung  xo  in  Heft  IV,  No.  90,  7  eine  Periode  ausschlössen, 
zu  kämpfen  hatte.  Mit  Recht  hat  er  Vierecks  xs  in  y.y  verän- 
dert. Vgl.  auch  Deutsche  Literaturz.  4.  März  1893.  S.  267.  Die 
14jährige  Periode  ist  also  von  drei  verschiedenen  Seiten  gefunden 
und  dürfte  ein  sicheres  Resultat  sein. 

Nachwort.  Aus  einer  Mittheilung  Dr.  Vierecks  ersehe 
ich,  daß  er  selbst  die  „Ansichten"  und  ^^Ausführungen"  a.  O. 
nur  auf  S.  239 — 241  (von  „Die  Frage,  zu  welchem  Zweck' 
bis  „als  Steuereinquartierungslisten  bezeichnen")  bezogen  wissen 
will.  Außer  dem  oben  hervorgehobenen  Hauptpunkte  bestehen 
freilich  auch  in  diesem  Abschnitt  manche  Abweichungen  zwi- 
schen uns. 

Breslau.  Ulrich    Wilchen. 


15.     Philologische  Streifzüge  in  den  Talmud. 

4.     Ein  griechisches  Sprichwort. 

Im  Midrasch  Exodus  rabba  §  30  wird  erzählt,  wie  Rabban 
Gamliel ,  Rabbi  Josua ,  Rabbi  Elazar  ben  Azarja  und 
Rabbi  Akiba  nach  Rom  reisten  (im  Jahre  95  n.  Chr.)  und  dort 
über  das  Thema  predigten:  Gott  halte  es  anders  wie  ein  irdi- 
scher Herrscher ,  der  das  von  ihm  selbst  gegebene  Gesetz  nicht 
befolge.  Nach  dem  Jerusalemischen  Talmud  (niedergeschrieben 
um  400)  Rosch  haschana  I  3  sagte  Rabbi  Lazar  (im  Mi- 
drasch Leviticus  Rabba  Rabbi  Eliezer):  D'lD"'a  DT'S"'Dn  t<"10 
D1£^nJt<  d.  i.  TT  p  0  ß  a  a  i  X  £  a>  c  v  d  [x  o  c  a  y  p  a  (p  o  ;  ^).  Der  Satz 
muß  im  Osten  schon  damals  sehr  gebräuchlich  gewesen  sein. 
Also  ist  nicht  CassiusDio,  wie  Mommsen  Staatsr.^  II  2, 
730  annimmt,  der  Erste,  welcher  den,  bekanntlich  zunächst  auf 
die  Dispensation  des  Princeps  von  der  iulisch-papischen  Gesetz- 
gebung   hinzielenden,    Satz   princeps   legibus   solutus   est   in  jener 


^)  So  wird  der  hebräische  Text  im  Aruch  unter  '");i^^  angeführt, 
und  so  ist  wirklich  zu  lesen.  Ad.  Brüll,  Fremdsprachl.  Redensarten 
in  den  Talmuden  und  Midraschim  S.  18  legt  den  Satz  ßaatXeb;  ^6\i.o<; 
aypacpo;  oder  Tcapa  ßaatXea  O'j  vo[jlos  o6  ypotcp-^ -^  einem  Eliezer  bar  P  a  d  a 
in  den  Mund:  aber  Elazar  ben  Padat  lebte  viel  später  1 


568  Miscellen. 

Verallgemeinerung  ausspricht  (LIII  18),  die  seitdem  traditionell 
geworden  ist:  XsAuvTai  ^ap  otj  täv  vo'jicdv,  (b;  auta  ta  Aaxivixa 
prjfxaTa  Xs^si*  toutsotiv  eXcuöspoi  octtö  Tidar^c  avaYv.aicx;  vojiiasu); 
£101  xai  ouSsvl  Tojv  7£Ypa|jL}i.£Vü)v  £V£/ovToii.  Richtig  bleibt  aber 
Mommsens  Gedanke,  daß  der  Satz  princeps  legibus  solutus  est  zu 
seiner  verfänglichen  Nebenbedeutung  erst  durch  die  im  grie- 
chischen Osten  herrschende  Auffassung  der  Monarchie  ge- 
langt. Der  um  200 — 250  lebende,  wohl  aus  Afrika  gebür- 
tige Porphyrio  bemerkt  zu  Horat.  Sat.  II  3,  188  (rex  sum : 
Nil  ultra  quaero  plebeius):  Per  hoc  illud  proverbium  vult 
interpretari  Mü)p(p  xat  ßaoiXsT  vd[xo?  aYpacpo?^). 

5.     Steinhaufen  zu  Ehren  des  Mercurius. 

Bis  in  späte  Zeit  erhielt  sich  in  Griechenland  die  alterthüm- 
liche  Verehrung  des  Hermes  als  ivooioc  durch  aufgeschüttete  Stein- 
haufen, zu  denen  jeder  Vorübergehende  einen  Stein  hinzuwarf 
(Preller  Griech.  Myth.-»  I  401.  Koscher  Lex.  I  2,  2382).  Vgl. 
Anthol.  Palat.  VI  253:  Xli^t^Xo^ee;  {>'  'EpixEo)  lOpüoiE:,  und  An- 
thol.  Planud.  IV  254: 

Mcpov  'Ep[X£iY/  {x£  7rapao-£i)^ovr£c  £;(£uaav 
^AvöpojTTOi  Xii)ivov   otüpov  6  o'  dvi'  ÖXiyTJ? 

Oü  [XE^dcXr^v  auToT;  lyvo)  /apiv  äXX'  Szi  Xonza 
AiYoc  £711  xpr,vr^v  kizza  Xiyto  azaoia. 
Auch  in  den  Sibyllinischen  Orakeln  Frgm.  m  30  (S.  237  Ezach) 
heißt  es :  xdv  Trapoooiai  Xi\}ix)v  ouY)^a)|xaTa'  xaura  a£,3£o&£.  Schol, 
zu  Odyss.  XVI  471  ('EpptaTo?  Xocpoc) :  6  otopo?  tü>v  Xi&ojv  £V 
Tal?  thoic,  EppiaTov  övojidcCEtat.  -  -  -  'Epp-r^c  TTpaito?  Ixd&r^pE  xa? 
68oüc,  xal  £1  7100  £xdör^p£,  Ai&ov  aTrs-ö-cio  i^oj  xr^?  6800,  0  ar^- 
(jl£Tov  fjV.  ^EppLaio;  ouv  Aocpo?  dvxl  xoü  or^piETov  xf^c  6800.  xd 
ydp  or^pLEla  xwv  ^P(üpLa(«)V  pLiXicjov'Eppiaioui;  X(>cpoO(; 
xaXouoLV.  -  -  -  ^Oev  xat  xou?  dv{^pu)7T0ü?  dj(pt  xou 
vuv  £1?  xipLTjV  'Eppioü  xaxd  xd?  6oouc,  Stdxoxov 
Ö£ov  etvat  xouxov  xa^r^^Epidva  xal  lirixpoTcov  xaiv 
lx8r^pL0üvxa)v,  otüpou?  hol  Et  v  Xidojv  xal  SiaYovxa? 
TTpooßdXXEiv  XiOouc,  xal  xooxou?  xaXETv  'EppLaiou«; 
Xdcpouc.  In  einem  der  von  Ad.  Holtzmann  veröffentlichten 
alten  Glossare  finden  wir  (Germania  VIII  388):    „In    aceruum. 


^)  aypacpos  in  dieser  Bedeutung:  Aristot.  Rhet.  I  14;  Thukyd. 
II  43.  [Vgl.  das  byzantinische  fxcopci)  v.cd  äpy_o^zi  oxt  7:ep  av  Sö^t]  Planud. 
prov.  3  p.  14  Kurtz,  eine  Anspielung  wohl  auch  bei  Seneca  Apocol.  1 
(Sat.  Bonn.  p.  40):  qui  verum  proverbium  fecerat,  aut  regem  aut  fa- 
tuum  nasci  oportere.  Auf  die  citierte  Talmudstelle  hat  schon  J.  Lewy 
hingewiesen  in  den  Verb,  der  Philologenvers,  zu  Gera  S.  81.     Cr,]^. 


Miscellen.  569 

mercurii  ( Prov.  26,  8'))  habent  consiietudlnem  ambulantes  in 
via  ubi  mercurius  sepultus  est  lapidem  iactare  in  aceruum  ipsius 
unusquisque  uniim  pro  lionore".  Man  hielt  also  den  Steinhaufen 
für  ein  Grabmal  des  Mercurius,  der  hier  an  die  Stelle  des  Her- 
mes getreten  ist.  Ueber  Steinhaufen  handelt  R.  Andree,  Etlmogr. 
Parall.  u.  Vergl.  (1878)  S.  46  fF. ,  über  die  geworfenen  Steine 
Liebrecht,  Zm-  Volkskunde  S.  267  ff.  8). 

Dieser  Kultus  erscheint  auch  in  Babylonien  auf  Mercurius 
übertragen.  In  der  Mischna  (niedergeschrieben  um  200  n.  Chr.)  wird 
Sanhedrin  60  b  gelehrt:  „Wer  dem  D^7lpnD  MarquUs  einen  Stein 
wirft ,  (macht  sich  der  Abgötterei  schuldig ,  denn)  darin  besteht 
seine  Verehrung".  Wegen  des  Wechsels  von  r  und  l  in  Lehn- 
worten vgl.  ]^n^CDp75  kHaqtirin  =  yaprjy,zr^r)  und  andererseits 
KD131D  harkoma  ==  yaXx(ü[j.r7..  Grünbaum  ZDMG  XXXI  345 
vermuthet  —  gestützt  auch  auf  romanisches  Miercoles ,  Mercoledi 
—  daß  man  in  der  Volkssprache  Merculius  gesagt  habe.  — 
Eine  andere  Mischna,  'Abhoda  zara  49b,  behandelt  den  Cha- 
rakter von  2  oder  3  Steinen  neben  einem  MarquUs^  Die  Gemara 
dazu  versteht  unter  Marqalis  den  Steinhaufen :  vielleicht  ist  aber 
die  Herme  gemeint.  Nach  der  Mischna  das.  51b  fanden  sich 
zuweilen  oben  auf  ihm :  Geldstücke,  ein  Gewand,  Geräthe,  Stäbe 
mit  Trauben,  Aehrenkränze,  Weine,  Oele,  Mehle.  —  Ein  solcher 
Steinhaufen  war  in  dem  babylonischen  Orte  Be  Torta  nach  San- 
hedi'in  64  a,  wo  Rabbi  Manasse  bei  einem  Besuche  des  Ortes  ein 
eigenthümliches  Mißgeschick  hatte.  Als  ilim  nämlich  gesagt 
wurde:  „Dort  steht  ein  heidnisches  Symbol!",  schleuderte  er  in 
frommem  Abscheu  einen  Stein  gegen  dasselbe,  um  sogleich  zu  er- 
fahren, daß  er  damit  ja  gerade  heidnischen  Brauch  geübt  hätte. 
Ein  anderer  MarquUs  war  in  dem  nach  dem  jüdischen  Könige 
Jannaj  Alexander  benannten  Orte  Be  Jannaj  Malka  (nach  'Abhoda 
zara  50a):  der  Ort  wurde  zerstört,  es  kamen  NichtJuden  und  er- 
richteten dort  einen  MarquUs -^  später  kamen  andere  NichtJuden, 
die  den  MarquUs  nicht  verehrten,  sie  rissen  ihn  aus  einander  imd 
pflasterten  mit  den  Steinen  Wege  und  Straßen  ^). 

6.     Götterbilder  in  Bädern. 
Bekannt  ist,    daß  die  warmen  Bäder  insgemein  nach  griechi- 


')  Die  Bibelstelle  ist  entweder  zu  übersetzen:  „wie  ein  Beutel 
Edelsteine  auf  einen  Steinhaufen  geworfen",  oder  (nach  den  LXX): 
„als  wenn  man  einen  Edelstein  auf  eine  Schleuder  bände''. 

®)  Jetzt  vgl.  Bernhard  Schmidt,  Steinhaufen  als  Fluchmale  u.  s.  w. 
in  Fleckeisens  Jahrb.  1893  Heft  6. 

^)  Ueber  MarquUs  u.  a.  spricht  auch  J.  Lewy,  Die  Antike  im 
Talmud  (Verb.  d.  33.  Philo!.- Vers,  zu  Gera)  S.  83  f.,  der  den  Wunsch 


570  Miscellen. 

scher  Sitte  dem  Herakles  geweiht  waren:  Preller  Gr.  Myth.^ 
11  269,  Rom.  Myth.»  II  144.  297.  Wir  wissen  ferner,  daß  der 
als  Heilgöttin  gedachten  Fortuna  Balnearis  nach  Erbauung 
oder  Wiederherstelkmg  von  Bädern  Weihinschriften  gesetzt  wur- 
den: Röscher  Lex.  I  1523.  Daß  aber  die  griechischen  Bäder, 
wenigstens  die  des  Ostens,  im  1.  und  2.  Jalu'liundei*t  regelmäßig 
ein  Götterbild  enthielten,  beweist  die  Mischna  'Abhoda  zara  I  7 : 
„Man  darf  ihnen  (den  Heiden)  nicht  Bären  oder  Löwen  oder  über- 
haupt etwas  Gemeinschädliches  verkaufen,  mid  man  darf  nicht  mit 
ihnen  |37.aiXr/T,  und  gradus  und  aiaoiov  mid  ß/^ija  bauen,  aber 
man  darf  mit  ihnen  or|{xoai7.  und  ( andere )  Bäder 
bauen;  wenn  man  jedoch  an  das  Gewölbe  kommt, 
in  welches  der  Götze  gestellt  wird,  so  ist  es  ver- 
boten dieses  (mit)  zu  bauen". 

Einzelne  Bäder  scheinen  nach  den  Götterbildern  ihre  Namen 
geführt  zu  haben.  In  der  Mischna  'Abhoda  zara  III  4  wird  be- 
richtet: der  Philosoph  Proklos  fragte  den  Rabban  Gamliel  (um 
90—110)  in  Akko,  als  er  im  Aphrodite-Bade  badete:  „Es  heißt 
doch  in  eurem  Gesetze  (Deut.  XIH  18):  „Nicht  das  Mindeste 
soll  in  deiner  Hand  haften  bleiben  von  dem  Banngut"  —  wes- 
halb badest  du  da  in  dem  Aphrodite-Bade?"  Er  erwiderte  ihm: 
„Im  Bade  antwortet  man  nicht".  Als  er  dann  hinausgegangen 
war,  sprach  er:  „Nicht  ich  bin  in  ilu*  (der  Aphrodite)  Gebiet, 
sondern  sie  ist  in  das  meinige  gekommen.  Man  sagt  nicht:  es 
wird  ein  Bad  für  die  Aphrodite  angelegt,  sondern:  die  Aphrodite 
wird  zum  Schmucke  für  das  Bad  gemacht.  Und  femer:  wenn 
man  dir  selbst  viel  Geld  gäbe,  mirdest  du  etwa  in  das  Haus 
deiner  Gottheit  nackt  und  durch  Pollution  mii*ein  treten  und  vor 
iln*  pissen?  Diese  aber  steht  an  der  Riime,  und  alles  Volk  pißt 
vor  ihr.  Es  heißt  (im  Gesetze):  „üire  Götter";  wo  der  Götze 
als  Gottheit  behandelt  wu'd ,  ist  es  verboten ,  wo  er  aber  nicht 
als  Gottheit  behandelt  wird,  ist  es  erlaubt". 

Während  hier  Gamliel  II  entschieden  ausspricht,  daß  die 
Götterbilder  in  den  Bädern  nicht  dem  Kultus  dienten,  son- 
dern nur  zum  Schmucke  angebracht  waren,  wird  im  jenisalemi- 
schen  Talmud  Schebhiith  VIII  am  Ende  berichtet :  „Rabbi  Simon 
ben  Lakisch  (mn  die  Mitte  des  3.  Jalu-hunderts)  sah  zu  Bozra  in 
Idumäa,  wie  man  im  Bade  vor  der  Aphrodite  sprengte".  Es 
muß  dahingestellt  bleiben,  ob  nicht  etwa  ein  scherzhaftes  Spritzen 
vor  dem  Bilde  oder  gegen  dasselbe  diesem  Gesetzeslehrer  als 
Opferhandlung  erschienen  ist. 

Was  den  oben  genannten  Proklos  betrifi't,    so  ist  überliefert: 


äußert  diese  Dinge  von  Philologen  bebandelt  zu  sehen.  Ich  habe 
von  diesem  Vortrag  erst  nach  Abschluß  meiner  Arbeit  Kenntniß  er- 
halten. 


Miscellen.  571 

"Proklos  Sohn  des  Philosophos"  (DlÖDlSö  in  B,  verderbt  diSdiSs 
oder  DI7D7B  in  den  anderen  Handschriften):  das  eingeschobene 
]2  „Sohn"  verdankt  seinen  Ursprung-  wohl  der  imgen  Auffassung 
von  Philosophos  als  Eigenname.  Wenn  Bacher,  Die  Agada  der 
Taimaiton  I  90,  A.  5  meint,  nach  ]n  sei  der  Name  des  Va- 
ters ausgefallen,  so  übersieht  er,  daß  die  Hinzufügung  des  Vater- 
namens bei  dem  Griechen  Proklos  im  Talmud  nicht  wohl  an- 
zunehmen ist  '^).  lieber  die  Persönlichkeit  dieses  Mannes  ist  Näheres 
nicht  bekannt:  Kenntniß  des  jüdischen  Gesetzes  war  imter  gebil- 
deten Griechen  mid  Römern  jener  Zeit  nicht  so  gar  selten;  vgl. 
auch  Graetz,  Die  jüd.  Proselyten  im  ßömerreiche,  Breslau  1884. 

7.     'ABpiava  xspafxta. 

In  der  Mischna  findet  sich  'Abhoda  zara  II  3  die  Zusammen- 
stellung:  Wein,  Essig  und  ^;i^^-iin  Din  ^-  ^-  h adrianische 
Scherbe.  In  der  babylonischen  Gemara  (niedergeschrieben  um 
500j  '  Abhoda  zara  o2a  wii-d  diese  Bezeichnung  vom  Namen  des  Kai- 
sers Hadrianus  hergeleitet  und  die  Sache  durch  den  aus  Palästina 
nach  Babylonien  zugereisten  Rabbi  Josua  ben  Lewi  (etwa  189 —  279) 
erklärt.  Danach  ließ  man  besonders  starken  Wein,  angeblich 
von  jungfräulichem  Boden,  in  irdene,  ungebrannte  Gefäße  ein- 
ziehen, zerbrach  diese  dann  und  führte  die  Scherben  unterwegs 
mit,  um  sie  gelegentlich  in  Wasser  zu  legen  und  dadurch  eine 
trinkbare  Mischung  von  Wein  und  Wasser  zu  erhalten.  Das 
Verfahren  scheint  mit  derselben  Scherbe  mehrmals  wiederholt 
worden  zu  sein  :  denn  die  Juden  fanden,  als  sie  es  nachahmten, 
daß  bei  ihnen  schon  die  erste  Mischung  so  schwach  schmeckte 
wie  bei  den  anderen  (den  Römern)  erst  die  dritte  '  ^). 

Man  könnte  versucht  sein  anzunehmen,  daß  die  Juden  in 
Palästina  dieses  Verfahren  bei  den  Soldaten  des  Hadrianus 
beobachtet  hätten ,  wozu  bei  dem  Aufstande  des  Bar  Kokheba 
(Mommsen  Rom.  Gesch.  V  545)  Gelegenheit  gewesen  wäre.  Ge- 
rade von  diesem  Kaiser  berichtet  Spartianus  Hadr.  10,  daß  er 
in  Germanien  „ipse  quoque  inter  manipulares  vitam  militarem 
magistrans,  cibis  etiam  castrensibus  in  propatulo  libenter  utens, 
hoc  est,  larido ,  caseo  et  posca".  Die  posca  bestand  aus  Es- 
sig und  Wasser  (und  geschlagenen  Eiern) :  den  Essig  erhielten 
die  Soldaten  geliefert.  —  In  Wahrheit  jedoch  hat  der  Name 
„hadrianische  Scherbe"  gar  nichts  mit  dem  Kaiser  Hadrianus 
zu  thun.     Durch  xa  'Aoptava  x£pa|iia  erklärt  Hesychios  die  Be- 


^°)  Der  NichtJude  niTlJ  p  i^Ül  in  Askalon  ('Abhoda  zara  23  b) 
ist  kein  Grieche. 

")  Des   italischen  Weines    geschieht  im  Talmud   auch    sonst 
Erwähnung. 


572  Miscellen. 

Zeichnung  KspxupaToi  dfj/^opsT?.  Letztere  bildeten  neben  ver- 
schiedenen Weinen  aus  dem  Osten  einen  Handelsgegenstand  auf 
einem  Markte  in  Istrien  nach  Ps.-Aristot.  tt.  ilaujji.  axou3{x.  104: 
eivai  0£  xai  Tiva  Toirov  ev  toTc  ava  [xsoov  oiaoTYijiaaLV ,  de,  8v 
ayopac  xoivr^c  ylvojjlsvt^c  irojAcTaÖaL  irapa  [xiv  raiv  sx  toü  Llovrou 
ejiTiopdiv  dvaßoctvovTtDV  ta  AsojSia  xocl  XI et  xai  Baaia ,  irapa  os 
Toiv  £x  Tou  'ASpiou  Touc  Kcpxopaixou?  dfACpopstc.  Vgl.  0.  Jahn 
Ber.  d.  sächs.  Ges.  d.  W.  phil.-hist.  Kl.  1854,  S.  44  f.  Wenn 
aber  Jahn  und  nach  ihm  Büchsenschütz,  Hauptstätten  des  Gewerb- 
fleißes S.  23  und  Blümner  Gewerbl.  Thätigk.  S.  98  meinen,  daß 
es  sich  bei  der  Erwähnung  der  auf  den  Markt  gebrachten  Am- 
phoren von  Kerkyra  wohl  mehr  um  den  darin  enthaltenen 
Wein  handle  als  um  diese  selbst :  so  scheint  mir  dagegen  die 
Verschiedenheit  der  Ausdrucksweise  bei  Ps  -Aristoteles  zu  spre- 
chen, der  an  erster  Stelle  za  A£a|3ia  u.  s.  w.,  dagegen  an  zweiter 
TGu;  Kspxupaixouc  dfj/fopcT;  sagt,  obwohl  auch  dort  an  Wein  in 
Thongefäßen  zu  denken  ist  gemäß  dem  Berichte  des  Stra- 
bon  VII  S.  317,  daß  man  im  Flusse  Naro  die  Scherben  von 
Thongefiißen  aus  Chios  und  Thasos  fände  (oltto  tou  supiaxcailai 
x£p(y.ij.ov  TS  XTov  xal  Hdaiov  £V  Ttp  Ndpojvi).  Uebrigens  legen 
die  Worte  des  Strabon  die  Vermuthung  nahe,  daß  bei  Ps. -Ari- 
stoteles zu  lesen  sei:  id  Aia^io.  xai  XTa  xal  Odo<ta  x  s- 
pd[x>  la. 

Ich  glaube  nun  ,  daß  unter  den  K£pxupaioi  djA^popsI?  nicht 
gewöhnliche  Amphoren  zu  verstehen  sind,  sondern  die  mit 
Wein  von  Kerkyra  (Athen.  I  33b:  ^^apisoTaTo;  5'  olvo? 
£ic  TiaXaituaiv  6  K£pxopoiIo;)  vollgesogenen  Gefäße  aus 
ungebranntem  Thon;  welche  in  späterer  Zeit  unter  dem 
allgemeineren  Namen  'Aopiavd  xspdjxia  d.  h.  „Thongefäße  vom 
Adriatischen  Meere"  bekannt  waren  und  deren  im  Talmud  aus- 
führlicher gedacht  wird.  Die  von  Plinius  wegen  ihrer  Festig- 
keit gerühmten  Hadrianischen  Gefäße  (Nat.  Hist.  XXXV  46: 
Cois  laus  maxima,  Hadrianis  firmitas)  beziehe  ich  nicht  mit 
Büchsenschütz  a.  a.  0.  S.  27  auf  die  Stadt  Adria,  sondern  eben- 
falls auf  das  Adriatische  Meer,  was  schon  G.  Kramer  Styl  und 
Herkunft  der  bemahlten  griech.  Thongefäße  S.  203  für  zulässig 
hält.  Für  Festigkeit  der  im  Talmud  erwähnten  Hadrianischen 
Scherben  spricht  der  Umstand ,  daß  dort  die  Möglichkeit  vor- 
ausgesetzt wird  mit  ihnen  die  Füße  eines  Bettes  zu  stützen. 

Mülhausen  im  Elsaß.  Heinrich  Lewy. 


Miscellen.  573 

16.     Die  Erzählungen  von  den  Tyrannenmördern. 

Die  That  des  Harmodios  und  Aristogeiton  ist  nicht  nur 
ihrer  Bedeutung  nach  schon  frühe  von  der  Ueberlieferung  falsch 
aufgefaßt '),  sondern  auch  durch  eine  Reihe  von  Anekdoten  aus- 
geschmückt worden.  Die  äußerste  Wucherung  dieser  Anek- 
dotenbildung in  der  Erzählung  von  der  Hetäre  Leäna  hat  Ja- 
kobi  Jahrb.  f.  Philol.  19  (1873)  366  als  ätiologischen  Mythus 
—  wir  sagen  vielleicht  richtiger  Periegetenerfindung  —  erkannt. 
Eine  Erfindung  ganz  ähnlicher  Art  wollten  ägyptische  Ciceroni 
dem  Herodot  (H  131)  aufbinden.  Die  Erzählungen  von  der 
Standhaftigkeit  des  Aristogeiton  auf  der  Folter  ( Diod  X  16. 
Polyain.  I  22.  Senec.  d.  ira  H  23.  lustin.  II  9)  werden  von 
Duncker  Gesch.  d.  Alterth.^  VI  499  ^)  für  spätere  Ausschmü- 
ckung erklärt.  Dieses  Urtheil  bleibt  auch  jetzt  noch  bestehen, 
nachdem  eine  neue  Wendung  der  Anekdote  aus  Aristot.  A. 
TT.  18  bekannt  geworden  ist  ^).  Die  Erzählung  des  Thukydides 
dagegen  (I  20.  VI  54  ff.)  ist  bisher  in  allen  ihren  Einzelheiten 
für  historisch  angesehen  und  nacherzählt  worden  ^).  In  Beziehung 
auf  den  Hergang  bei  der  That  weicht  Aristoteles  in  mehreren 
Punkten  von  Thuk.  ab;  die  Differenzen  werden  von  Kenyon  z. 
Arist.  (K.  gibt  in  der  3.  Aufl.  zu,  daß  18,  2  £paaL>3ic  auf 
ÖiaaaXoc,  nicht  auf  'Itztzcl^/o;;  zu  beziehen  ist),  Rühl  rh.  Mus.  46 
(1891)  438  Weil  Journal  des  Savants  1891,  197  besprochen^). 
Weil  zeigt,  wie  die  beiden  Darlegungen  Thuk.  I  20  und  VI  57 
nicht  ganz  zusammen  stimmen  ,  die  Stelle  I  20  vielmehr  der 
aristotel  Wendung  sich  nähernd  zur  Voraussetzung  hat,  daß 
nicht  Hipparch  den  Anlaß  zur  Verschwörung  gegeben  hat. 
Wie  man  jedoch  über  die  anderen  Differenzen  urtheilen  mag, 
der  bestimmten  Behauptung  des  Aristoteles  gegenüber,  daß  das 
Waffentragen    bei    dem    Festzug    erst    später    eingeführt   worden 


^)  Junghahns  Ausführungen  (Studien  zu  Thukydides.  Berl.  1886, 
4  ff)  können  nicht  überzeugen.  Dem  Wortlaut  nach  könnte  bei 
Plato  Symp.  182  C.  Aristot.  pol.  1312  b  rhet.  1401b  die  Befreiung 
Athens  als  mittelbare  Folge  der  That  aufgefaßt  sein:  aber  Ilip- 
pias  ist  ja  nicht  etwa  deswegen  vertrieben  worden,  weil  sein  seit  der 
Ermordung  des  Hruders  hartes  Re^imeiit  einen  allgemeinen  Bürger- 
aufstand veranlaßt  hätte.  Bei  Simonid.  171  B  und  Skol.  9  (Bergk 
PLG*  III  646)  ist  jedenfalls  die  Befreiung  Athens  als  unmittelbare 
Folge  der  That  gedacht.  Vollends  der  Versuch,  die  ganze  Episode 
Thuk.  VI  54  —  59  als  unechtes  Einschiebsel  nachzuweisen,  ist  eitel 
Sophisterei. 

^)  Arist,  weicht  hier  von  Ephor.-Diod.  ab,  wie  er  überhaupt  den 
Ephor.  nicht  benutzt  zu  haben  scheint,  cf.  z.  B.  Diod.  IX  37.  A.  tt. 
16,  6.    Eph.  fr.   1-25.    A.  r.  35,  3.  4. 

^)  Anders  jetzt  J.   Beloch,  griech.  Gesch  I  331   f. 

■*)  cf.  jetzt  noch  B.  Niese,  histor.  Zeitschr.  69  (1892)  47.  K.  Hude, 
Jahrb.  f.  Philol.  145  (1892)   170. 


574  Miscellen. 

sei,  muß  die  Erzählung    von    der  Geistesgegenwart    des  Hippias 
(Thuk.   VI   58)  als  unhistorisch    angesehen    werden;    ebenso    der 
von  Thuk.  VI  56,   2  angegebene  Grund,    warum    die  Verschwo- 
renen   das  Fest  abgewartet  haben.   —      üeber  die  Motive    der 
Mörder  stimmen  Thukydides  und  Aristoteles  überein,  wenn  auch 
das   Verhältnis  zwischen  Aristogeiton  und  Harmodios  A.  tt.  18,  2 
wie  polit.   1311a  nur  angedeutet  ist;  Aristoteles  spricht  an  bei- 
den Stellen   auch  von  persönlicher   Beschimpfung  des  IJarmodios. 
Dennoch  haben  wir  Grund,  auch  diese  Angabe  als  spätere  Aus- 
schmückung anzusehen.     In  der  römischen  Geschichte  pflegt  man 
Erzählungen,  welche  dazu  dienen,  politische   Ereignisse  aus  rein 
persönlichen  Motiven  abzuleiten,    ohne  weiteres  als  Legenden  zu 
bezeichnen.      Daß  die  Legendenbildung    zu  Athen    im   5.  Jahrh. 
nicht  abgeschlossen  war,    braucht   wohl    nicht  bewiesen  zu  wer- 
den.     Daß  Herodot  von  diesen  Motiven  nichts  weiß ,    ist   um  so 
mehr  zu  beachten,  als  er  wiederholt  auf  die  Sache  zu    sprechen 
kommt  (V   55  ff.     VI  109.  123)    und    selbst   eine  andere  Anek- 
dote —  den    sonderbaren  Traum   des  Hipparch    vor    seiner  Er- 
mordung (V   56)   —   erzählt.      Betrachten  wir  die  Erzählung  nä- 
her, so  erscheinen   in  ihr    zwei  Motive    für   die  That    verbunden 
1)   die    Eifersucht    des    Aristogeiton    2)    der    der    Schwester    des 
Hermodios    angethane    Schimpf.      Nun    kennt    Diod.   X   16    nur 
das  erstere  Motiv    (ebenso  Plut.   amat.   16,   27)    während   Ail.   v. 
h.  XI  8  nur  das  zweite  erwähnt  und  Justin.  II   9,    wo    sonder- 
barer Weise  der  Bruder  des  HijDpias  Diokles    heißt,     von    einer 
Schändung  des  Mädchens  spricht^).      Bei    der  Kürze    dieser  No- 
tizen könnte  man  immer  noch    annehmen,    daß    in    ihnen    keine 
von    Thukydides    verschiedene    Tradition    vorläge.      Im    pseudo- 
platonischen Hipparch  dagegen  (229  C)   werden  die    beiden  Mo- 
tive, dasjenige  der  Eifersucht    in    etwas    veränderter  Form ,    als 
sich    ausschließend    einander    entgegengestellt.      Auf    die 
Entstehungszeit    dieser  Schrift    kommt    es    hier    nicht    an;    nach 
dem  W^ortlaut  der  Stelle  kann  an  eine  willkührliche  Umgestaltung 
der    thukyd.     oder    aristotel.    Erzählung    nicht    gedacht    werden. 
Aber  auch  die  Darstellung  des  Arist.    in    der  A.   -.     führt    uns, 
wenn  ich  nicht  irre,  darauf,    daß    wir  bei   Aristoteles  und  Thu- 
kydides   eine  Kombination    ursprünglich    verschiedenartiger    Ue- 
berlieferungen  haben.      Aristoteles    sagt,    daß    die  Schwester  des 
Harmodios  an  den  Panathenäen  den  Korb    tragen    sollte,    Tku- 
kydides  VI  56,  1   sv    7ro[jLK-(j  Tivi.     Fand  die  Beleidigung  erst  bei 
der  Ordnung  des  Festzugs  statt,  so  war    zur  Abmachung    unter 


^)  Ob  wir  darin  ein  Mißverständniß  (etwa  des  Wortes  TrporrrjXa- 
x^Ceiv  cf.  Thuk.  VI  56,  I)  oder  den  Einfluß  der  Lukrezialegende  oder 
in  der  That  eine  selbständige  Ueberlieferung  zu  sehen  haben,  wage 
ich  nicht  zu  entscheiden. 


Miscellen.  575 

den  Verschworenen,  wie  sie  auch  Aristoteles  voraussetzt,  keine 
Zeit  mehr.  Das  hat  Thukydides  wohl  gesehen,  er  spricht  des- 
wegen ausdrücklich  von  einer  Zwischenzeit  zwischen  der  Belei- 
digung und  der  Ausführung  der  Verschwörung.  Man  könnte 
Ausflüchte  suchen:  die  Beleidigung  habe  an  den  kleinen  Pana- 
thenäen  des  vorhergehenden  Jahres  stattgefunden,  oder  es  liege 
ein  Versehen  des  Aristoteles  vor ,  oder  es  habe  vor  dem  Fest- 
zug eine  Probeaufstellung  stattgefunden.  Offenbar  liegt  die 
Sache  anders:  man  fragte  sich,  warum  die  That  an  den  Pana- 
thenäen  ausgeführt  wurde.  Eine  naive  Antwort  darauf  lautete 
so:  der  Tyrann  wies  beim  Festzug  die  Schwester  des  Harmo- 
dios zurück,  da  tödteten  Harmodios  und  sein  Freund  den  Ty- 
rannen :  so  ist  Athen  frei  geworden.  Einen  Anknüpfungspunkt 
für  diese  Legende  könnte  man  darin  finden,  daß  nach  Her.  V 
57  das  Geschlecht  des  Harmodios  und  x^ristogeiton,  die  Gephy- 
räer,  von  gewissen  Kulten  ausgeschlossen  waren  *) ;  leider  nennt 
Her.  diese  Kulte  nicht  im  einzelnen  ^).  Die  Legende  vom 
epo);  der  beiden  kann  durch  die  Statuen  veranlaßt  gewesen  sein. 

Sobald  man  erkannt  hat,  daß  in  der  geläufigen  Erzählung 
zwei  ursprünglich  selbständige  Anekdoten  rationalistisch  verei- 
nigt sind  *") ,  sobald  steht  auch  fest,  daß  wir  diese  Kombination 
nicht  als  Geschichte  nacherzählen  dürfen.  Wir  werden  auch 
nicht  fragen ,  ob  eine  der  beiden  Motivierungen  historischen 
Werth  habe ,  noch  werden  wir  die  Tendenz  in  diesen  Erzäh- 
lungen finden,  die  politische  Bedeutung  der  That  herabzusetzen; 
endlich  werden  wir  uns  hüten,  aus  den  Legenden  den  Umstand 
als  historisch  zu  retten ,  daß  der  Beweggrund  lediglich  privater 
Natur  gewesen  sein  müsse.  In  acht  volkstliümlicher  Weise  ge- 
ben die  beiden  Legenden  zwei  verschiedene  airiai  des  Ereig- 
nisses. Ob  die  Kombination  erst  von  Thukydides  herrührt, 
muß   wohl  dahingestellt  bleiben. 

Daß  die  That  an  den  Panathenäen  ausgeführt  worden  ist, 
die  Verschwörung  in  Folge  irgend  eines  Mißverständnisses  ihren 
Zweck  nur  unvollständig  erreichte,  daß  Hipparch  beim  Laoko- 
reion    niedergestoßen  wurde ,    Harmodios    den  Tod    sofort  durch 


^)  Jedenfalls  darf  man  nicht  so  kombinieren,  als  hätte  Hippias 
aus  diesem  Grunde  die  Schwester  des  H.  zurückgewiesen,  wie  Arnold 
zu  Thuk.  VI  56.  Stein  zu  Her.  V  57  und  wie  es  scheint  auch  Dun- 
cker  1.  1.  wollen;  dagegen  schon  Grote  hist.  of.  Gr.  (II  eh.  30)  IV  p. 
39  ed.  1884. 

')  Solche  Ausschließungen  haben  in  der  That  zu  ätiologischen 
Mythen  Veranlassung  gegeben  :  Her.  VIII  134.  Paus.  V  2,  2  ff.  cf.  Istros 
fr.  46  ;  ähnlich  Paus.  VII  5,  8.  Ileracl.  Pont.  VII  (Tened.)  1  =  Plut. 
qu.  Gr.  28.    ib.  27.  40. 

*)  Daß  die  Sache  nicht  ganz  in  Ordnung  ist,  hat  Jacobs  (bei 
Ersch  und  Gruber,  Harmodios)  gefühlt. 


576  Miscellen. 

die  Leibwächter  gefunden ,  Aristogeiton  dagegen  auf  der  Folter 
geendet  hat,  das  sind  Züge,  die  das  Gepräge  ächter  geschicht- 
licher Ueberlieferung  an  sich  tragen.  lieber  den  Hergang  aber 
gab  es  bald  verschiedene  Erzählungen,  und  über  die  Motive  der 
Mörder  wußte  man  zur  Zeit  des  Herodot  und  Thukydides  nichts 
Sicheres  mehr;  möglich  ist,  daß  es  nicht  persönliche,  son- 
dern politische  Beweggründe  gewesen  sind  und  daß  in  sofern 
die  dem  Andenken  des  Harmodios  und  Aristogeiton  erwiesenen 
Ehren  doch  nicht  so  ganz  unbegründet  waren,  als  es  uns  nach 
der  Darstellung  des  Thukydides  scheinen  möchte. 

Stuttgart.  J.  Miller. 


17.     Sarapis  Neilagogos. 

Die  aus  zwei  Fragmenten  zusammengesetzte  Inschrift  1028 
der  Inscriptiones  Graecae  Siciliae  et  Italiae  .   .   .   .]v  7al  6  jJ-iya? 

iraaa  wpa,  suEp^ita  iSapotTTL  erklärt  Kaibel  für  ein  „Nilagogi 
cuiusdam  proscynema".  Mit  NsiXaYWY*  wird  aber  Sarapis  selbst 
angeredet.  Ich  will  hierfür  mich  nur  berufen  auf  Aristides  £i^ 
Tov  ^apocTTiv  I  p.  96  Dind. :  ootoc  ayct  NiTXov  ojpa  Uipooc,  ou- 
Toc  ^£i|X(üvoc  dvaxaXsT. 

Halle.  W.  Breoder. 


Berichtigung  zu  S.   131. 

Im  ersten  Hefte  des  diesjälungen  Philologus  beschäftigt  sich  J. 
Miller  mit  At:.  41  f.  und  bemerkt  dabei,  ich  hätte  die  Einwände, 
welche  gegen  die  von  mir  aus  dem  in  diesem  Kapitel  enthaltenen 
Urtheile  über  die  Demokratie  gezogenen  Konsequenzen  erhoben 
worden  sind,  unerwiedert  gelassen.  Dem  gegenüber  erlaube  ich 
mir,  darauf  hinzuweisen,  daß  ich  in  Quiddes  Zeitschrift  für  Ge- 
schichtswissenschaft VIII  S.  24  —  26  im  Zusammenhange  einer  län- 
gereu Abhandlung  ausführlich  auf  jene  Einwände  eingegangen  bin, 

Berlin.  Friedrich  Cauer. 


Au2ust  —  October  1893. 


XXXII. 
Zur  Geschichte  des  Meterkultes. 

Unter  den  „Spuren,  welche  wir  von  der  Wanderung  der 
seltsamen  Göttin  (Mise)  haben",  hat  A.  Dieterich  (Philologus  LH 
S.  1  ff.)  —  ebenso  wie  auch  Crusius  in  den  Untersuchungen  zu 
Herondas  S.  17  f.  150  —  unterlassen  auf  die  etwas  südlich  von 
Pergamon,  bei  Kilessiköi,  gefundene  und  zuletzt  in  den  Mitthei- 
lungen des  athenischen  Institutes  VI  (1881)  S.  138  f.  Nr.  14  ver- 
öffentlichte Inschrift  eines  kleinen  Altars  hinzuweisen.  Sie  lautet: 
ANeillEPEIA 

mi5:hkophton 

BWiMONANE 

BH  KE/^ 

Av&i?  Upsta  Mbr/i)  K6^r^(l)  tov  ßa>{x6v  dvi^r^xs 
und  ist  in  mehrfacher  Beziehung  interessant. 

Zunächst  begegnet  uns  der  Name  Mise  hier  direkt  als  Epi- 
theton der  Demetertochter ;  denn  daran,  daß  diese  hier  unter  KopY] 
gemeint  sei,  lassen  die  drei  Aehren,  welche  als  Beizeichen  unter 
der  Inschrift  angebracht  sind,  keinen  Zweifel.  Crusius'  Vermuthung 
(a.  a.  O..  S  18) :  „Miar^  ist  Kultname  einer  koreartigen  Gestalt",  wird 
also  durch  diese  Inschrift  glänzend  bestätigt.  Miorj  ist  ebensogut 
ein  Korabeinamen  wie  IlpdJTOY&vrj  und  mit  umso  größerer  Wahr- 
scheinlichkeit wird  man  jetzt  die  Namen  der  Dysaulestöchter  bei 
Asklepiades  (Harpokr.  s.  v.  Ai>oauX7jc)  Niaa  und  IlpojTovdrj  in 
Miaa  und  npüJToyovYj  ändern  dürfen,  wie  ich  auch  schon  an  an- 
derer Stelle  vermuthet  habe  (Roschers  Lexikon  II  S.   1318).  — 

Den  Beinamen  Protogone    führte  Kora    nach  Paus.  I  31,  4 
im  attischen  Demos  Phlya.     Nach    einem    authentischeren  Zeug- 
nisse,   dem  Epigramme    des  Methapos  im  Lykomidenheiligthume 
von  Phlya    (Paus.  IV   1,  8),    hieß    sie    sogar    dort    Protogonos; 
Philologue  LH  (N.  F.  VI),  4.  37 


578  Leo  Bloch, 

denn  wenn  auch  in  den  dort  angeführten  Versen  von  ihrem 
messenischen  Kulte  die  Eede  ist,  so  ist  ihr  Phlyensisches  Bei- 
wort nur  willkürlich  dorthin  übertragen.  Wie  uns  nämlich  die 
berühmte  Inschrift  von  Andania  (Sauppe,  die  Mysterieninschrift 
V.  Andania;  Dittenberger ,  Sylloge  Nr.  388)  lehrt,  hieß  Kora 
im  messenischen  Mysterienkulte  von  Andania  nicht  Protogonos 
sondern  Hagne.  —  Eine  Vergleichung  des  sechsten  orphischen 
Hymnus  mit  dem  zweiundvierzigsten  muß  nun  von  der  Identität 
der  beiden  Zwitterwesen  Protogonos  und  Dionysos  Mise  über- 
zeugen; wie  Dionysos  aber  den  Beinamen  seiner  Schwester  als 
Thesmophoros  (hymn.  42  v.  1)  usurpiert,  so  finden  wir  diese 
auch  unter  den  zwei  ihrem  Bruder  zukommenden  Namen  Proto- 
gonos und  Mise. 

Der  Kult  von  Phlya  war  durch  und  durch  mystisch,  und 
die  Weihen  zu  versorgen  lag  dem  Geschlechte  der  Lykomiden 
(s.  Toepffer,  Att.  Genealogie  S.  208  ff.)  ob.  Wem  aber  in  er- 
ster Reihe  der  Mysterienkult  galt,  ist  nicht  so  leicht  zu  sagen. 
Die  erhaltenen  Verse  der  Methaposinschrift  geben  hierüber  kei- 
nen Aufschluß.  Aus  der  Reihe  der  nach  Paus.  I  31,  4  in 
Phlya  verehrten  Gottheiten  kommen  besonders  Ge ,  r^  v  M  £  y  a- 
Xr^v  Bsov  ovojxaCooai,  Dionysos  Anthias ,  Demeter  Anesi- 
dora  und  Köre  Protogone  in  Frage.  Bei  den  vielfach  hervor- 
gehobenen Beziehungen  des  Lykomidengeschlechtes  zu  Orpheus 
und  seiner  Sippe  wird  man  aber  in  erster  Reihe  an  die  Phry- 
gische  große  Mutter  denken ,  deren  Kult  sicher  unter  diesem 
Ge-kulte  zu  suchen  ist.  Auch  der  Name  des  Priestergeschlechtes, 
Auxofiioai,  spricht  hierfür.  Die  Herleitung  von  dem  attischen 
Heros  Lykos ,  dem  Sohne  des  Pandion ,  ist  ohne  Zweifel  erst 
späteres  Machwerk,  eine  tendenziöse  Erfindung  der  emporgekom- 
menen Pfaffen,  die  andrerseits  auch  demselben  Lykos  wieder 
Beziehungen  zu  Asien  andichteten;  Herodot  (I  173.  VH  92) 
hatte  es  gläubig  hingenommen  und  ihm  erzählten  es  Pausanias 
(I  19,  4)  und  Strabo  (XH  573;  XIV  667)  ebenso  gläubig  nach. 
Ein  altes  Adelsgeschlecht  sind  die  Lykomiden  ganz  gewiß  nicht 
gewesen.  Die  Verschiedenheit  in  der  Beurtheilung  des  Lyko- 
midenadels  bei  Plutarch  (Them.  1 :  ou  täv  ayav  sirtcpavaiv  'A^^yj- 
vr^ai)  und  bei  Cornelius  Nepos  (Them.  1  :  generosus  fuit)  löst' 
sich  ziemlich  einfach.  Plutarch  hat  eine  Quelle  benutzt,  in  wel- 
cher   noch    immer    diesem  Kulte   und  seinen  Hauptpriestern  mit 


Zur  Geschichte  des  Meterkultes.  579 

demselben  scheelen ,  skeptischen  Blicke  begegnet  wurde  wie  von 
Antiphanes  (Kock,  Com.  att.  fragm.  II  S.  74),  während  Cornelius 
Nepos,  bezw.  seine  Quelle,  den  bestehenden  Verhältnissen  Rechnung 
trug  und  das  üppige  Blühen  des  Phrygisch-Orphischen  Meterkultes 
als  ebenso  berechtigt  anerkannte  wie  die  Praetentionen  seiner 
Priester.  Die  Plutarchstelle  giebt  uns  aber  einen  vollkommen 
unwiderleglichen  Beweis  dafür,  daß  die  Herleitung  derselben 
von  dem  echt  attischen  Lykos,  dem  Sohne  des  Paudion ,  den 
wir  auf  der  Kodrosvase  und  dem  Theseusbilde  'F,or^\i.  OL^y^. 
1885  Taf.  12  sehen,  durchaus  nicht  unbestritten  war;  denn 
alter  Adel  hätte  sonst,  trotz  aller  Tendenz,  dem  Lykomiden 
Themistokles  nicht  abgesprochen  werden  können.  Sprachlich  ist 
diese  Herleitung  aber  vollends  ein  Unding.  Daß  zu  den  Ly- 
komiden  ein  Stammheros  Lykos  erst  geschaffen  wurde,  ist  auch 
nicht  anzunehmen;  ein  solcher  hätte  zum  mindesten  Lykomos 
heißen  müssen.  Ueberhaupt  dürfen  wir  in  Lykomidai  keine 
patronyme  Bildung  sehn,  wie  in  der  großen  Mehrheit  der  at- 
tischen Geschlechtsnamen  (s.  Toepffer  a.  a  0.  S.  2  f.).  Die 
Bestandtheile  des  Namens  sondern  sich  am  reinlichsten  in  Lyko 
und  Midai,  oder  im  Singular  Midas.  Durch  beide  Bestandtheile 
werden  wir  in  die  Landschaft  verwiesen,  in  welcher  die  von  den 
Lykomiden  verehrte  Gottheit  heimisch  war,  nach  Phrygien.  Der 
Lykos  ist  ein  Nebenfluß  des  Maiandros,  und  wenn  wir  den  Na- 
men Lykos  auch  vielfach  für  Flüsse  im  Barbarenlande  finden, 
so  werden  wir  doch  den  historischen  Verhältnissen  am  besten 
Rechnung  tragen,  wenn  wir  die  Priorität  hierin  dem  phrygischen 
Flusse  zusprechen.  Die  Möglichkeit  ist  übrigens  nicht  auszu- 
schließen, daß  wir  statt  „Midasleute  vom  Lykos"  auch  solche 
aus  Lykien  in  den  Lykomiden  zu  sehen  hätten;  die  Versetzung 
des  Pandionsohnes  in  diese  Landschaft  ließe  dies  sogar  als  das 
einleuchtendere  erscheinen ,  wenn  uns  nur  überhaupt  von  Ly- 
kien irgend  eine  Spur  des  Meterkultes  überliefert  wäre.  Es  ist 
femer  nicht  außer  Acht  zu  lassen,  daß  neben  dem  Löwen  auch 
der  Wolf  als  heiliges  Thier  der  großen  Mutter  erscheint : 

SüaSsv,  rfik  >.uxa>v  xXaYYYj  j(ap07:ajv  is  Xsdvtcov, 
heißt  es  Hom.  hymn.   14,  3  f. 

Wenn    auch  Phrygien    in    sehr    früher  Zeit  seine  politische 
Selbständigkeit  eingebüßt  hatte,    so    entwickelte    sich   doch  auch 

37* 


580  Leo  Bloch, 

unter  der  Fremdherrschaft  der  Kult  der  großen  Mutter  von  Pes- 
sinus  zu  immer  höherer  Blüthe.     Als  im  Jahre  205  v.  Chr.   die 
sibyllinischen  Bücher    die    Ueherführung    des    Metersteines   nach 
Rom    anempfahlen,    wandten    sich  die  Römer  um  diesen  an  At- 
talos I  von  Pergamon.     Nach  dem  Berichte    des  Livius  (XXIX 
11.  14)  begleitete  Attalos  die  Gesandtschaft    nach  Pessinus  und 
übergab    das    gewünschte  Heiligthum    den  Abgesandten    des    rö- 
mischen Senates.     In    dieser  Form    ist  die  Erzählung  aber  sehr 
wenig  wahrscheinlich.     Pessinus  lag  ganz  gewiß  für  Attalos  I  in 
Feindesland.      Wenn    er    auch    durch    glänzende  Siege  den  Ga- 
laterangriflp  zurückgeschlagen  hatte,    so  hatte  er  doch  die  Gren- 
zen seines  Gebietes    sicherlich    nicht    bis    zum  Dindymusgebirge 
hinausgeschoben.     Selbst  nach  dem  großen  Gebietszuwachse  des 
pergameni sehen  Reiches  im  Jahre   189  blieb  Pessinus  in  Händen 
der  Galater.     Als  die  Galater  aber  durch  Roms  Machtwort  ihre  mi- 
litärische Selbständigkeit  eingebüßt  hatten,  konnten  auch  die  Bezie- 
hungen der  Attaliden  zu  Pessinus'  freundlichere  werden.     Die  Ver- 
dienste, welche  die  späteren  Attaliden  um  diese  Mutterstätte  eines 
auch  in  Pergamon  hochangesehenen  Kultes  sich  erwarben,  setzen 
aber  durchaus  nicht  voraus,  daß  das  Heiligthum  zugleich   im  po- 
litischen Machtbereiche   seiner  Gönner  gelegen  habe.      Eine  Ein- 
mischung Eumenes'  II    in  die    politischen  Verhältnisse   von  Pes- 
sinus   (Arch.    epigr.    Mittli.    a.  Oestr.  VHI  S.  96)    nahmen    die 
Römer  sogar  sehr  übel  (vgl.  Mommsen,  Rom.  Gesch. "^  II  S.  52). 
Der  zweite  ausführlichere  Bericht  über  die  Einführung    des 
Magna-Mater-kultes  in  Rom,  der  bei  Ovid,  Fast.  IV  255  ff.,    er- 
wähnt Pessinus  auch  garnicht.     Nach  ihm   wird    der  Stein    von 
Attalos  geholt,  der  allerdings  als  der  Herr  Phrygiens  bezeichnet 
wird.     Daß  aber  Ovid  den  Begriff  Phrygien   nicht  im  beschränk- 
ten Sinne  faßt,    zeigt  schon  V.   272:    In  Phrygios  Roma   refertur 
avos,  so  daß   auch  Pergamon  im  ovidischen  Sinne  recht  wohl  zu 
Phrygien  gerechnet  werden  kann.     Nach  V.   264:    in    Idaeo    est 
invenienda    iugo  ^    kann   man  sogar  garnicht  an  Pessinus   denken, 
sondern  nur  an  die    vom  Ida    beherrschte    pergamenische  Land- 
schaft, und  „Große  Mutter  vom  Ida"  war  eine  der  häufigsten  An- 
rufungen dieser  Göttin  in  Rom.    Ovids  gewichtigste  Stütze  ist  aber 
Varro  de  1.1.  6,  15:  Megalensia  dicta  a  Graecis^  sagt  dieser,  quod  ex 
lihris  Sibyllinis    arcessita   ab  Attalo  rege  Bergamo,  ibi  prope  murum 
Megalesion  templum  eins  deae,  unde  advecta  Romam.     Nach  diesem 


Zur  Geschichte  des  Meterkultes.  581 

vertrauenswürdigsten  Zeugen  ist  das  Idol  also  von  Attalos  aus  sei- 
ner Hauptstadt  hinweggegeben  worden.  Wie  es  dorthin  gekommen, 
ist  nicht  mit  Sicherheit  zu  sagen.  Vielleicht  hat  er  es  während 
des  Krieges  gegen  die  Galater  bei  einem  glücklichen  Streifzuge 
aus  Pessinus  entführt.  Jedenfalls  ist  dies  viel  glaublicher,  als  daß 
er  um  die  schönen  Augen  des  römischen  Volkes  eines  der  Haupt- 
heiligthümer  aus  Feindeshand  geholt  haben  sollte,  und  außerdem 
scheint  doch  nach  Livius  der  Hergang  ein  äußerst  friedlicher 
gewesen  zu  sein.  Es  war  auch  kein  solcher  Gewaltakt  das  Idol 
aus  dem  pergamenischen  Tempel  entführen  zu  lassen,  in  dem  es 
noch  kaum  warm  geworden  war,  als  von  dem  uralten  Sitze  des- 
selben; das  letztere  wäre  doch  kaum  in  Güte  möglich  gewesen. 

Nach  Ovid  werden  auf  dem  Ida  nach  Ueberantwortung  des 
Bildes  heilige  Fichten  gefällt,    aus    denen    das  Schiff  gezimmert 
werden  soll,    um    das  Idol    nach  Rom  zu  führen.     Wenn  König 
Attalus  in  seiner  Liebedienerei  gegen  Rom    so    weit    giug ,    den 
Meterstein  auszuliefern,  so  ist  auch  anzunehmen,  daß  er  sich  bei 
dem  Transporte  desselben  habe  auszeichnen  wollen.     Ob    er   ein 
Schiff  dazu  erst  gebaut  habe    oder    ein  Prunkschiff    aus    seinem 
Vorrathe  dazu  gestellt  habe,    ist  gleichgiltig.     Zugleich  mit  der 
Magna  Mater    wurde    in  Rom    nach    dem    Zeugnisse    dreier    In- 
schriften (C.  I.  L.  VI  492—494)  auch  ein  Schiff  Salvia    verehrt. 
Ein  Relief  zeigt  die  große  Mutter,  thronend,    auf  einem  Schiffe 
(Müller -Wieseler  II  63,  816;    Guhl  und  Koner  2.  Aufl.  S.  797). 
Die  darunter  befindliche  Inschrift  (C.  I.  L.  VI  492)  lautet: 
Matri  Deum  et  Nävi  Salviae 
Salviae  voto  suscepto 
Claudia  Synthyche 
d.  d. 

Dargestellt  ist  die  Ankunft  der  Magna  Mater  in  Rom  nach  der 
bei  Ovid  überlieferten  Version,  die  nach  lulian  Or.  5,  161  ein 
beliebtes  Sujet  der  römischen  Kunst  war.  Uebergehen  wir  hier 
ganz  die  Details  der  Claudiasage,  so  kann  ein  Zweifel  darüber 
doch  nicht  obwalten,  daß  Salvia  das  Schiff  hieß,  auf  dem 
die  Göttin  nach  ihrer  neuen  Heimath  überführt  wurde.  Jor- 
dans Bemerkung  (Preller,  röm.  Mythol.  3.  Aufl.  S.  58):  „Ist 
das  Schiff  gemeint ,  so  kann ,  da  salvius  kein  Wort  ist ,  Na- 
vüalvia  nur  als  Compositum  im  Sinne  von  Navis  salvana 
gelten  ^,    erledigt   sich    aber  dadurch ,    daß    unter    den    Schiffen 


582  Leo  Bloch, 

der  prätorischen  Flotte  von  Misenum  ein  Dreiruderer  dieses 
Namens  mehrfach  erwähnt  ist  (Ferrero ,  l'ordinamento  delle 
armate  romane  S.  29 ) ,  der  mit  dieser  Salvia  sicher  nicht 
identisch ,  aber  doch  wohl  nach  diesem  berühmten  Schiffe  be- 
nannt ist.  —  Salvia  ist  aber  wirklich  kein  Wort,  was  um  so 
mehr  verwundern  muß,  als  man  dies  sonst  von  keinem  der  vie- 
len überlieferten  römischen  Schiffsnamen  (Ferrero  a.  a.  0.  S.  28ff.) 
sagen  kann.  Auch  nach  einem  Mitgliede  der  gens  Salvia  kann 
es  nicht  benannt  sein,  da  niemals  Schiffe  nach  sterblichen  Men- 
schen im  Alterthume  benannt  worden  sind.  Den  Stamm  saU 
kann  aber  dieser  Namen  nicht  verleugnen,  und  ich  vermuthe, 
daß  man  so  den  ursprünglich  griechischen  Namen  des  von  At- 
talos geschenkten  Schiffes  latinisiert  habe.  Es  war  das  Rom 
in  schwerer  Zeit  Rettung  und  Segen  bringende  Schiff  (Livius 
a.  a.  0.  Plin.  18,  16)  und  hieß  2i]wTr^pia ,  wie  auch  ein  atti- 
sches Schiff  (Boeckh,  Seewesen  S.  92);  daraus  machte  man  dann 
in  Rom  eine  Salvia.  Die  griechische  Freigelassene  Claudia  Syn- 
thyche  hielt  nun  bei  ihrer  mangelhaften  Kenntniß  des  Lateini- 
schen Salvia  für  die  lateinische  Uebersetzung  auch  des  Appella- 
tivums  owTr^pioc,  und  so  erklärt  sich  dann  die  Verdoppelung  des 
Wortes  Sälvia  in  der  Inschrift ,  welche  nicht  auf  ein  Versehen 
des  Steinmetzen  zu  wälzen  ist.  „Der  Großen  Mutter  und  dem 
^Schiffe  Salvia  nach  dem  für  die  Rettung  übernommenen  Ge- 
„lübde  weihte  Gl.  Synthyche". 

Halten  wir  Pergamon  fest  als  Mittelsstation  für  den  Ueber- 
gang  des  phrygischen  Meterkultes  nach  Rom,  so  wird  man  auch 
eine  andere,  offenbar  verschriebene,  in  der  Villa  Albani  befind- 
liche Inschrift  richtiger  emendieren  können ,  als  es  bisher  ge- 
schehen ist.     Kaibel,  Inscr.  Ital.   1449  lesen  wir: 

xsTfxai  AupYjXtoc  'AvTfüVio?  6  xai 

i£p£uc  TÄv  TS  ^Sttiv  Travrwv  Tipoirov  BovaoiYj? 

slta  [ir^Tpo?  Ö£tt)V  xal  Alovujou  xai  TjYSfJ-ovo?. 
Sehr  bestechend  ist  Kaibels  Aenderung  des  letzten  Verses,  durch 
die    er    einen    nicht    nur    tadellosen  sondern    auch    für    eine  In- 
schrift recht  erträglichen  Hexameter  hergestellt  hat: 

sira  Ö£ü)v  [xr^Tpoc  T£  xai  rjY£|jLdvoc  Atovuoou. 
Es   ist    nur    garnicht    einzusehen,    wie    der  Steinmetz    gerade  in 
diesem  Verse  an  zwei  Stellen   die  Worte    so    allem   rythmischen 
Gefühle    hohnsprechend    verdreht   haben   soll.     Wahrscheinlicher 


Zur  Geschichte  des  Meterkultes.  583 

ist ,  daß  in  ein  fertiges  Epigramm  andere  Götternaraen  einge- 
setzt wurden.  Das  doppelte  xai  legt  aber  auch  eine  andere  Er- 
gänzung zu  nahe,  welche  nach  den  Kultverhältnissen  entschie- 
den vorzuziehen  ist.  Koci>r,Y£jxu)V  ist  Beiname  des  Dionysos  in 
mehreren  pergamenischen  Inschriften  ( s.  Hermes  VII  S.  40 ; 
Fränkel,  Inschriften  von  Pergamon  Nr.  221.  236.  248),  und 
aus  Pergamon  stammte  gerade  diese  Kultgruppe.  Aus  Fränkel 
248,  38  ersehen  wir  sogar,  daß  demselben  Dionysos  in  Perga- 
mon Mysterien  gefeiert  wurden  und  ein  kleiner  Mysterienpriester 
war  ja  auch  der  siebenjährige  Aurelius  Antonius,  dessen  Grab- 
stein wir  soeben  betrachtet  haben.  Lassen  wir  also  das  Metrum 
so  vernachlässigt,  wie  es  war,  und  lesen  wir: 

siTa  ixr^Tpo?  ^saiv  xai  Atovuoou  xa&7jYS[xdvo?. 
Rom.  Leo  Bloch. 

Nachträgliches  über  Mismos  und  Mida. 

Als  Seitenstück  zu  der  Namensform  Misme  (Phil.  52  S.  3) 
darf  man  wohl  den  MICMOC  einer  s.  g.  gnostischen  Gemme 
anführen ,  welche  von  Gatty ,  Catalogue  of  the  engraved  gems 
and  rings  in  the  coli,  of  Joseph  Mayer.  London  1879  S.  53 
Nr.  324  so  beschrieben  wird:  „Figure  seated  on  a  throne,  with 
the  right  band  up  to  the  mouth ;  possibly  a  rüde  represen- 
tation  of  Horus.  In  the  field  the  legend  MICMOC.  On  the 
reverse,  an  illegible  inscription.  Intaglio  on  a  basalt".  Aehnlich 
beschreibt  den  Stein,  als  dessen  Material  er  „black  Jasper"  an- 
giebt,  J.  Henry  Middleton,  The  Lewis  collection  of  gems  and 
rings.    London   1892  S.   77   Class  C.  Nr.   3. 

Da  Mise  mannweiblich  ist,  hat  die  männliche  Form  Mis- 
mos so  gut  Berechtigung  wie  die  weibliche  Misme.  Gatty's  und 
Middletons  Deutung  auf  Horus  beruht  offenbar  nur  auf  dem  Umstand, 
daß  die  Figur  wie  Harpokrates  die  Hand  an  den  Mund  legt. 

Die  Philol.  1893  S.  5  fP.  erwähnte  Göttin  Mida  erscheint 
auf  zwei  Münzen  von  Kremna,  welche  Imhoof- Blumer,  Griechi- 
sche Münzen  S.  695  so  beschreibt:  Nr.  488.  Br.  19  —  M.  A.  | 
COMO.    Brustbild  des  jugendlichen  Commodus  mit  Gewand  rechts- 

hin.     Rs.  MIDAE  DEAE  |  CO Göttin  im  Doppelchiton 

linkshin  sitzend  und  in  der  Rechten  eine  Schale  haltend.  Samm- 
lung Imhoof.  —  Nr.  488  a.  Br.  21  ~  P.SEP.GET  A  FOR 
CAES.  Brustbild  des  Geta  mit  Gewand  rechtshin.  Rs.  MID. 
DEAE  I  COL.REM  (so).  Gleiche  Darstellung  der  Göttin.  Samm- 
lung Loebbecke.  —  Imhoof  bemerkt  dazu:  „Die  dargestellte 
Göttin  ist  ohne  Zweifel  Cybele.  Die  Aufschrift  des  letzten  Stü- 
ckes in  M.D.IDEAE  d.  h.  Matri  deum  Ideae  zu  berichtigen,  hin- 
dert die  sichere  Lesung  MIDAE  DEAE  der  anderen  Münze^. 

Halle.  W,  Drexler, 


XXXIII. 
Ilias  IX  13  -  28. 


In  meinem  Aufsatze  über  das  enkomiologische  Metrum,  Plii- 
lologus  Neue  Folge  V  S.  231—246,  habe  ich  den  Hexameter 
xar    ivoirXiov,  also  einen  Hexameter  von  folgender  Form 

—  uu  —  uu —  uu  —  uu 

als  die  älteste  Gestalt  des  daktylischen  Hexameters,  von  der  wir 
etwas  glaubwürdiges  wissen,  zu  erweisen  gesucht.  Ich  glaube 
gezeigt  zu  haben,  daß  der  Hexameter  der  Prosodien  auf  diese 
Norm  zm^ickgeht;  daß  aber  auch  der  homerische  Hexameter  aus 
ihr  hervorgegangen  ist,  das  ist  zunächst  nur  eine  wenn  auch  nicht 
unwahrscheinliche  Hypothese,  die  des  Beweises  noch  bedarf  Dieser 
Beweis  ist  freilich  nicht  leicht  zu  führen.  Wohl  bekommt  man 
schon  bei  flüchtigem  Ueberblick  den  Eindruck,  daß  der  Hexa- 
meter yax'  IvottXiov  in  Anfangs-  und  Schluß versen  wichtiger  Ab- 
schnitte, in  formelhaften  und  überhaupt  in  alterthümlichen  Versen 
häufiger  ist  als  sonst,  aber  die  Statistik  allein  führt  zu  keinem 
sicherer  Resultat.  Die  höhere  Kritik  der  homerischen  Gesänge 
kommt  mit  in  Betracht,  imd  daher  ist  der  Weg  weit,  der  zum 
Ziele  führt.  Einen  der  vielen  Schritte,  die  nothwendig  sind, 
möchte  ich  in  den  vorliegenden  Zeilen  wagen. 

Der  Anfang  des  zweiten  Buches  der  Ilias  bietet  bekanntlich 
schwere  sachliche  Bedenken.  Wir  erfalu'en  in  B  2 ,  daß  Zeus, 
der  nach  A  610  im  Schlafe  liegt,  doch  nicht  schläft,  sondern 
darüber  nachdenkt,  wie  er  dem  Achill  die  verlangte  Genugthuung 


Friedrich   Hanssen,    Ilias  IX   13  —  28.  585 

verschaffen  könne.  Das  Ergebniß  dieser  gründlichen  Ueberlegung 
ist,  daß  er  beschließt,  dem  Agamemnon  einen  Tramn  zu  schicken, 
der  ihn  ermuntern  soll ,  den  Troern  eine  Schlacht  anzubieten. 
Der  Erfolg,  den  der  Gott  mit  dieser  Sendung  erzielt,  ist  jedoch 
wenig  zufriedenstellend.  Zwar  beruft  Agamemnon  eine  Versamm- 
limg  der  Griechen,  —  um  ihnen  den  Traum  mitzutheilen ,  denkt 
man,  aber  es  kommt  anders.  Vor  der  Volksversammlung  hält 
der  König  einen  Fürstenrath  ab.  In  demselben  erzählt  er  seinen 
Traum  und  wirft  nebenbei  hin,  er  wolle  jetzt  einmal  die  Söhne 
der  Achäer  prüfen.  Nestor  antwortet  darauf  mit  einer  kurzen 
Rede,  aus  der  hervorgeht^,  daß  ihm  die  Erzählung  vom  Traume 
nicht  recht  vertrauenerweckend  erscheint.  Es  folgt  die  Volks- 
versammlung. Agamemnon  hält  eine  Rede  und  fordert  zur  Flucht 
auf.  Das  erregt  das  Volk,  wie  wenn  der  Wind  das  Meer  auf- 
wühlt, es  eilt  zu  den  Schiffen,  mn  sie  zur  Heimkehr  zu  rüsten. 
Es  bedarf  der  Dazwischenkunft  der  Athene,  um  Odysseus  zum 
Einschreiten  zu  veranlassen.  Es  gelingt  ihm,  das  Volk  wieder 
in  die  Versammlung  zu  bringen.  Vergebens  opponirt  der  De- 
magog  Thersites:  die  Beredsamkeit  des  Odysseus  und  des  Nestor 
begeistert  die  Griechen  zur  Fortsetzung  des  Krieges.  Jetzt  er- 
greift Agamemnon  das  Wort.  Man  denkt,  er  wird  sagen:  „Ihr 
Hasenherzen,  meine  Absicht  war  nicht  zu  fliehen.  Ich  wollte  euch 
nur  prüfen.  Gerade  jetzt  hat  Zeus  mir  durch  einen  Traum  ver- 
sprochen, heute  noch  solle  ich  die  breitstraßige  Stadt  der  Troer 
erobern,  u.  s.  w.''.  Aber  nein,  so  kommt  es  nicht.  Vom  Traum 
sagt  er  gamichts,  dagegen  macht  er  dem  Nestor  ein  höfliches 
Compliment  und  —  das  ist  für  mich  der  schlimmste  Anstoß  in 
der  ganzen  Scene  —  bereut  seinen  Streit  mit  Achill,  gewiß  kein 
Thema,  das  zur  Beruhigung  der  Griechen  beitragen  konnte.  Dann 
aber  befiehlt  er  den  Aufbruch  zum  Kampf  Die  Griechen  rüsten 
sich,  und  es  beginnt  —  nicht  die  Schlacht,  die  man  erwartet, 
sondern  der  erfolglose  Zweikampf  des  Paris  und  Menelaos. 

Die  Schäden  sind  im  Großen  und  Ganzen  allgemein  aner- 
kannt, wie  sie  aber  zu  heilen  seien,  darüber  gehen  die  Ansichten 
auseinander.  Mir  scheinen  nun  folgende  Pimkte  sicher  zu  stehen. 
Die  Volksversammlung  in  Buch  B  ist  nicht  das  Werk  eines  Flick- 
poeten, sondern  gehört  zu  dem  Bewundemswerthesten,  was  die  ho- 
merische Poesie  aufzuweisen  hat.  Sie  ist,  so  wie  sie  dasteht,  für 
die  Stelle,  wo  wir  sie  lesen,  gedichtet.    Denn  sie  bildet  ein  Gegen- 


586  Friedrich  Hanssen, 

stück  zur  Volksversammlung  in  A.  Dort  haben  wir  den  Streit 
der  Fürsten,  hier  die  Auflehnimg  des  Volkes,  dort  die  Reden  des 
Achill,  hier  das  kunstvolle  ein  wenig  satirisch  gefärbte  Seitenstück 
zu  denselben  im  Munde  des  Thersites.  Die  Scene  verliert  ihre 
Bedeutung,  sobald  sie  an  andere  Stelle  gerückt  wird,  sie  kann 
nur  wirken,  wenn  sie  unmittelbar  nach  Buch  A  vorgetragen  wird. 
Femer  ist  es  auch  nicht  möglich,  den  Anfang  von  Buch  B  (Traum 
mid  Füi'stenrath)  zu  streichen  und  so  aus  der  vorgeblichen  Auf- 
fordermig  zur  Flucht  dm-ch  Agamemnon  eine  wirkliche  zu  machen. 
Agamemnon  kann  nicht  in  öffentlicher  Versammlung  zur  Flucht 
auffordern  und  seine  Reue  über  den  Streit  mit  Achill  kundthun, 
ohne  daß  vorher  von  entscheidenden  Niederlagen  der  Griechen 
ein  Wort  gesagt  ist.  Ueberdies  betrachte  man  die  erste  Rede 
Agamemnons  genauer.  Meisterhaft  läßt  der  König  Gnmd  mid 
Gegengnind  wechseln,  um  zu  erfahren,  was  auf  das  Volk  Eindruck 
macht.  Nimmermehr  kann  das,  was  er  sagt,  eine  ernsthafte  Auf- 
forderung zur  Flucht  sein. 

Lassen  wir  also  die  Partie,  wie  sie  ist,  und  fragen  nur, 
warum  sie  so  ist.  Der  Dichter  zeigt  die  Vorzüge  und  Mängel, 
die  allen  Homeriden  eigen  sind,  in  besonders  starker  Ausbildung. 
Die  meisten  Anstöße  innerhalb  der  homerischen  Dichtungen  lassen 
sich  dadm-ch  erklären,  daß  die  Dichter  ilu-en  Vorbildern  mit  einer 
gewissen  Unfreiheit  gegenüber  standen,  die  uns  seltsam  erscheint, 
die  sich  aber  durch  die  Entwickelmig  der  epischen  Kunst  aus- 
reichend erklärt.  Der  Dichter  der  ersten  Hälfte  von  Buch  B 
hatte  die  Absicht,  zur  Volksversammlung  in  A  ein  Gegenstück 
zu  liefern,  und  zwar  mit  bestimmter  in  den  Versen  B  204  und 
205  (gux  aYaOov  7roÄu7wOipavt7j  •  eIz  xoipavo?  saroj ,  sie,  ßaoiAsuc, 
(p  l6ü)X£  Kpovou  Tcdctc  aYxuAofXTjTFü))  klar  ausgesprochener  Tendenz, 
und  das  ist  ihm  in  der  Hauptsache  glänzend  gelungen,  wenn  wir 
auch  an  dem  Beiwerk  allerhand  zu  mäkeln  finden.  Fast  nie 
schafft  ein  Homeride  aus  dem  Nichts,  sondern  fußend  auf  dem, 
was  seine  Vorgänger  gestaltet  haben,  baut  er  weiter.  Als  Vorbild 
bot  sich  nun  dem  Dichter  eine  Scene,  in  der  Agamemnon  ver- 
zweifelnd an  dem  glücklichen  Ausgange  des  Krieges  zm*  Flucht 
aufforderte  und,  als  die  Griechenftü-sten  darauf  nicht  eingingen, 
den  schwereren  Schritt  that  mid  das  Um-echt,  das  er  Achill 
gegenüber  begangen  hatte,  reiunüthig  bekannte.  Der  Widerstreit 
zwischen  der  Situation,    die    der  Dichter   selbst    schildern   wollte, 


Rias  IX  13  —  28.  587 

und  derjenigen,  welche  seine  Vorlage  voraussetzte,  erklärt  die 
Anstöße,  welche  uns  der  erste  Theil  des  Buches  B  bietet.  Der 
Traum,  der  nur  dazu  da  ist,  um  B  nicht  eben  ganz  geschickt 
mit  A  zu  verknüpfen,  geräth  im  weitern  Verlaufe  der  Darstellimg 
in  Vergessenheit,  der  Fürstenrath  dient  nur  dem  Zweck,  um  dabei 
bemerklich  zu  machen,  was  der  Hörer  von  dem  Auftreten  Aga- 
memnons  in  der  Volksversammlung  zu  halten  habe,  imd  flüchtig 
eilt  der  Dichter  über  ihn  hinweg,  um  zu  dem  zu  kommen,  was 
ihm  am  Herzen  liegt.  Die  Aufforderung  zur  Flucht,  die  Reue 
wegen  des  Streites  mit  Achill  entstammen  dem  Vorbilde,  das  der 
Dichter  benutzte.  Die  Prüfung  der  Griechen  war  wenig  zweck- 
mäßig, das  öffentlich  ausgesprochene  Bedauern  wegen  der  Ab- 
wesenheit des  Achill  sogar  zweckwidrig,  aber  das  entging  dem 
Dichter,  dessen  Phantasie  durch  das  Vorbild,  an  das  er  sich  an- 
lehnte, gefangen  genommen  war. 

Gegenwärtig  bildet  Patroklos  Tod  den  Mittelpunkt  der  Ilias. 
Es  ist  nicht  wahrscheinlich,  daß  das  immer  so  gewesen  ist.  Pa- 
troklos Tod  giebt  dem  Laufe  der  Ereignisse  eine  unerwartete 
tragische  Wendung,  welche  von  urspriüiglicher  Einfachheit  so  weit 
entfernt  ist,  daß  man  sich  der  Vermuthung  kaum  entziehen  kann, 
sie  sei  erfunden,  um  der  altbekannten  Sage  vom  Streite  der  Kö- 
nige einen  neuen  Reiz  zu  verleihen.  Diese  Vermuthimg  wird  be- 
stätigt, wenn  man  sieht,  in  wie  widerspruchsvoller  und  künstlicher 
Weise  der  Dichter  im  Anfang  des  Buches  11  seine  Abweichung 
vom  ursprünglichen  von  der  Sage  vorgezeichneten  Plane,  der 
ohne  Umschweife  auf  eine  vollständige  Demüthigung  der  Achäer 
hinauslief,  zu  motiviren  sucht.  Bevor  Patroklos  in  den  Mittel- 
punkt der  Handlung  trat,  wird  jene  in  Buch  B  benutzte  Scene, 
Agamemnon  verzweifelnd  zur  Flucht  rathend  und  endlich  zur  Ver- 
söhnung mit  Achill  bereit,  den  Höhepunkt  des  alten  Liedes  von 
der  Menis  gebildet  haben.  Beides,  Agamemnons  Fluchtplan  und 
Agamemnons  Reue,  findet  sich  auch  in  unserer  Ilias,  nämlich  im 
Anfang  von  Buch  I.  Allerdings  gilt  dieses  Buch  als  eines  der 
jüngsten  der  Ilias.  Es  ist  aber  eine  eigene  Sache  mit  den  Aus- 
drücken jung  und  alt  angewendet  auf  die  homerischen  Epen. 
Nehmen  wir  an,  eine  Partie  sei  später  redigirt  als  eine  andere: 
wenn  diese  andere  aber  ältere  Quellen  benutzt,  was  ist  dann 
jung  und  was  ist  alt?  So  glaube  ich,  daß  gerade  die  Bücher 
6  und  I,    obwohl  sie  jung  sind,    alte  Quellen  benutzten,    Quellen, 


588  Friedrich  Haussen, 

welche  einen  archaischen  Charakter  tragen  imd  eben  deshalb  dem 
Dichter  weniger  festen  Anhalt  boten  als  z.  B.  die  in  A  F  A  und 
anderen  Büchern  benutzten  Vorlagen.  Wir  finden  z.  B.  gerade 
in  I  die  Nachrichten  über  die  sieben  Mädchen  von  Lesbos  und 
über  die  drei  Töchter  des  Agamemnon,  welche  in  Zeiten  der 
Sagenbildung  führen,  die  der  troischen  Sage  voraufliegen. 

Der  Anfang  von  I  gilt  als  eine  Nachahmung  von  B.  Das 
ist  richtig,  insofern  als  der  Dichter  von  1  das  Buch  B  gekannt 
hat.  Nun  beachte  man  aber  Folgendes.  Agamemnons  Flucht- 
plan und  Agamemnons  Reue,  welche  in  B  an  impassender  Stelle 
stehen,  sind  in  I  am  rechten  Orte.  Die  Griechen  sind  in  höchster 
Noth,  da  plant  Agamemnon  in  seiner  Verzweiflung  die  Flucht, 
die  Fürsten  gehen  darauf  nicht  ein ,  und  nun  endlich  verzichtet 
der  Fürst  der  Schaaren  auf  seinen  Groll,  er,  der  eben  noch  in 
schimpflicher  Flucht  den  letzten  Ausweg  sah,  ist  bereit  zur  Ver- 
höhnung mit  Achill.  Soll  der  Verfasser  von  I  ohne  eine  andere 
Quelle  zu  kennen  als  B  nur  von  seinem  Instinkt  geleitet  die 
in  ß  falsch  verwendeten  Motive  wieder  in  den  richtigen  Zu- 
sammenhang gebracht  haben?  Das  glaube,  wer  da  will,  ich 
glaube  es  nicht.  Man  bedenke  femer:  B  benutzte  gerade  für 
die  beiden  erwähnten  Motive  eine  ältere  Vorlage,  sollte  diese 
Vorlage  dem  sagenkundigen  Verfasser  von  I,  der  sogar  die  sieben 
Mädchen  von  Lesbos  noch  kannte,  unbekannt  gewesen  sein?  Ich 
komme  also  zu  dem  Schluß:  der  Dichter  von  I  kannte  zwar  B, 
aber  er  nahm  Agamemnons  Fluchtplan  und  Reue  nicht  deshalb 
auf,  weil  sie  in  B  standen,  sondern  weil  sie  in  jener  alten  Menis, 
die  auch  B  benutzte,  sich  vorfanden. 

Gehen  wir  zu  den  Einzelheiten  über.  Manche  Gelehrte 
streichen  1  1  —  88  oder  I  9  —  88,  weil  sie  diese  Verse  für  eine 
Interpolation  halten,  die  den  Zweck  hat  auf  K  vorzubereiten. 
Das  geht  aber  nicht.  Die  Zusammengehörigkeit  von  Agamemnons 
Fluchtplan  und  Reue  wird  durch  B  bezeugt,  man  kann  also 
nicht  das  eine  streichen  und  das  andere  belassen.  Der  Gedanke, 
Wachen  ausstellen  zu  lassen,  brauchte  keineswegs  aus  K  ent- 
lehnt zu  werden;  wenn  ihn  nicht  schon  die  Sage  gab,  so 
konnte  er  aus  dem  Schluß  von  6  entnommen  werden.  Der 
Dichter  von  K  fand  ihn  an  unserer  Stelle  vor  mid  führte  ihn 
weiter  aus.     Lassen  wir  also  I  1  —  83  unangetastet. 

Agamemnons  Rede  hat  in  I  folgenden  Wortlaut: 


Rias  IX  13—28.  589 

17  w  (p^Xot  'Ap^eitov  TiYTjTopsc  yjSs  jisSovts?, 

Zsu?  fjL£  {xsyac  KpoviSr^c  arif]  sviSr^os  ßapsi-SQ, 

0)(£tXiOC,    O;    tote    }1£V     [XOl    UTTSa/STO    'Xai    7CaT£V£U0£V 

''IXiov  ixTripaavt'  £ut£1)^£ov   aTrov££o&ai, 
vüv   Si  xaxYiV  dtTraTT^v   ßoüÄEuaaTo,  xai  {x£  xeXeusi 
22         8uaxX££'  'ApyGc  ix£oi>ai,  etceI  ttoXuv  ojX£aa  Xaov. 
26  dXX'  aY£^',  a>?  av  t{di  £17:0),  7r£i&a){x£&a  '3ravT£c- 

cp£ü7a)}jL£V   ai>v  vr^uai  cpiXT^v  £;  iraTpiSa  "(cClcl^' 
28  oü  yap  eti  Tpoir|V  aipY)oo[jL£v  Eupuayutav. 

Vers  23 — 25,  die  aus  B  hierher  verschleppt  worden  sind,  sind 
mit  Aristarch  zu  streichen.  —  Sehen  wir  von  Vers  17  ab,  so 
haben  wir  hier  wörtlich  den  Anfang  und  den  Schluß  der  Rede 
des  Agamemnon  in  B.  Die  24  Verse,  welche  in  B  dazwischen 
stehen,  habe  ich  oben  schon  charakterisirt.  Sie  dienen  in  ge- 
schicktester Weise  dem  Zweck,  dem  Volk  abwechseld  bald  Gründe, 
die  zur  Flucht  rathen,  bald  Gründe,  die  für  das  Bleiben  sprechen, 
vorzuführen,  um  so  die  geplante  Berathimg  über  die  Lage  ein- 
zuleiten, eine  Berathung,  die  freilich  durch  den  stünnischen  Auf- 
bruch der  Griechen  eine  vom  Könige  nicht  erwartete  Unter- 
brechung erfährt.  Diese  Verse  gehören  also  dem  Dichter  von  B. 
In  Betreff  der  übrigen  haben  wir  zu  entscheiden,  ob  der  Dichter 
von  I  sie  aus  B  abschrieb,  oder  ob  sie  aus  der  von  beiden  be- 
nutzten Quelle  stammen.  Ich  entscheide  mich  für  den  zweiten 
Fall  und  zwar  im  Hinblick  auf  I  17.  In  I  sowie  in  B  wird  die 
Rede  in  der  öffentlichen  Volksversammlung  gehalten.  Beide  Dar- 
stellimgen  weichen  vermuthlich  vom  Original  ab.  Passender  waren 
Agamemnons  Herzensergüsse  im  kleineren  Kreise  eines  Fürsten- 
rathes  als  vor  allem  Volk;  Agamemnons  Reue  tritt  denn  auch 
in  I  nur  im  engeren  Freundeskreise  zu  Tage.  Der  Dichter  von 
B  verlegte  den  Vorschlag  zur  Flucht  in  die  Volksversammlung, 
weil  sein  Hauptzweck  die  Thersitesscene  war,  der  Dichter  von  I 
that  dasselbe,  weil  er  ß  kannte  und  weil  er  auf  die  Absendimg 
von  Freiwilligen  als  Wache  am  Graben  hinaus  wollte.  Nun  redet 
Agamemnon  in  B  die  Griechen  mit  den  Worten  an:  ai  cpiXoi 
7]p(0£c  Aavaoi,  {}£p7.7:ovT£c  'ÄpT^oc,  iu  I  aber  wendet  er  sich,  ob- 
wohl er  zum  Volke  spricht,  impassender  Weise  nur  an  die  Fürsten 
und  sagt:  m  «piXoi  'Ap^Eitov  r^'(r^zop^^  rfik  jjleSovte^.  Wie  ist 
das  zu  erklären?  Soll  vielleicht  der  Dichter  von  I  die  Rede 
aus  B  wörtlich  copiert  haben,    dann  aber,    um  doch  etwas  selbst- 


590  Friedrich  Hanssen 


ständig  zu  machen,  auf  den  eines  Johann  Ballhom  würdigen  Ein- 
fall gekommen  sein,  den  ersten  Vers  durch  die  Anrede,  die  Nestor 
B  79  im  Fürstenrath  braucht,  zu  ersetzen?  Der  folgerichtige 
Schluß  scheint  mir  zu  sein:  Der  Dichter  von  I  schrieb  oj  cpiXoi 
Ap7£ia)V  YjYr^Tops;  rfik  {jiiSovrsc,  weil  so  in  seiner  Vorlage  stand, 
der  Dichter  von  B  änderte,  weil  er  aufmerksamer  war  als  jener. 
Folglich  haben  wir  in  1  die  ursprüngliche,  in  B  die  überarbeitete 
und  erweiterte  Fassung  der  Rede,  welche  im  Original  nicht  in 
der  Volksversammlung,  sondern  im  Freundeskreise  gesprochen 
wurde. 

Kommen  wir  nun  zur  Metrik.  Uns  liegt  in  den  neim 
Versen,  welche  die  Eede  Agamemnons  in  I  zählt,  ein  Stück 
alter,  wir  dürfen  sagen  vorhomerischer  Poesie  vor.  Es  werden 
berühmte  Verse  gewesen  sein,  welche  in  einem  alten  Lied  von 
der  Menis  die  Katastrophe  kennzeichneten,  Verse,  welche  in 
Jedermanns  Munde  waren,  und  deshalb  sowohl  in  B  als  in  I 
wörtlich  angeführt  werden.  Wie  steht  es  nun  mit  der  Metrik? 
Die  Antwort  muß  sein:  Das  Fragment  ist  in  Hexametern 
geschrieben,  welche  in  auffallender  Weise  an  die 
Prosodienhexameter  erinnern.  Ein  Vergleich  folgender 
Punkte  wird  das  lehren : 

1)  In  den  Prosodienhexametern  sind  im  Allgemeinen  Spon- 
deen  nicht  häufig,  mit  Vorliebe  aber  werden  sie  gerade  im  dritten 
Fuß  gebraucht;  unter  28  Hexametern,  die  die  Eigen thümlich- 
keiten  der  Prosodienhexameter  aufweisen,  haben  gerade  die  Hälfte 
einen  Spondeus  an  dieser  Stelle.  Auch  in  der  Rede  des  Aga- 
memnon sind  Spondeen  nicht  häufig,  6  Verse  aber,  also  sogar 
zwei  Drittel,  haben  einen  Spondeus  im  dritten  Fuß. 

2)  Unter  28  Prosodienhexametern  haben  9,  also  nicht  ganz 
ein  Drittel,  genau  das  Schema  des  Hexameters  xat'  svottAiov. 
In  der  Rede  des  Agamemnon  haben  4 ,  also  fast  die  Hälfte, 
diese  Form,  nämlich  Vers  17.  18.  21  und  28.  In  dem  letzten 
Verse  wird  man,  wenigstens  für  die  Zeit  des  Originals,  TporA)V 
di*eisilbig  messen  dürfen:  der  Unterschied,  den  die  Grammatiker 
zwischen  Tpor/]  (zweisilbig)  und  izohc,  Tpoir^  (dreisilbig)  machen, 
vergl.  schol.  Ven.  A  zu  A  129,  beruht  wohl  auf  falsch  ange- 
brachter Spitzfindigkeit.  Wichtig  ist,  daß  sich  unter  den  kate- 
noplischen  Hexametern  der  Anfangs-  und  der  Schlußvers  der 
Rede  befinden. 


Ilias  IX  13—28.  591 

3)  Auch  diejenigen  Prosodienhexameter ,  welche  einen  Dak- 
tylus im  dritten  Fuß  haben,  bewahren  eine  Erinnerung  an  das 
ursprüngliche  Schema  in  der  Eigen  thümlichkeit ,  daß  im  dritten 
Fuße  die  trochäische  Cäsur,  die  im  katenoplischen  Hexameter 
unmöglich  war,  vermieden  wird.  Ob  jedoch  diese  Regel  auch 
für  die  vorliegenden  Verse  gilt,  ist  bei  der  Dürftigkeit  des  Ma- 
terials nicht  zu  entscheiden.  Die  6  Verse,  welche  einen  Spon- 
deus  im  dritten  Fuß  haben,  können  natürlich  an  dieser  Stelle 
keine  andere  als  die  männliche  Cäsur  haben.  Von  den  drei 
übrig  bleibenden  ist  einer  (Vers  27)  ganz  unregelmäßig  und  von 
den  beiden  anderen  hat  der  eine  männliche,  der  andere  weib- 
liche Cäsur. 

Dieselben  metrischen  Eigenthümlichkeiten  zeigen  auch  Vers 
14 — 16.  Zwar  stimmen  14  und  15  mit  11  3  und  4  fast  wört- 
lich überein,  das  beweist  aber  nicht,  daß  sie  von  dort  entlehnt 
sind.  Ebenso  wahrscheinlich  ist,  daß  der  Dichter  sie  schon  in 
der  Vorlage  an  dieser  Stelle  fand  ^).  Dagegen  ist  die  auf  Vers  28 
folgende  Rede  des  Diomedes  eine  Nachahmung  der  Rede  des 
Thersites  in  B,  die  keine  alten  Elemente  zu  enthalten  scheint, 
wenn  wir  nicht  etwa  in  Vers  43  spx^o*  irap  tol  bhiz,  vr^zc,  M 
TOI  rix/}  ^a^-^cjaTi?  ein  solches  sehen  dürfen. 

Vers   14  bis  16  lauten  folgendermaßen: 
13  av  S'  'AYa}A£|jivtüv 

toraxo  oaxpo  jiiü^  wc  ts  xpY)VY]   [leXdcvuSpo?, 
r^  T£  xai'   aiYiXiTTo;  iretpr^?  Svocpspov  yizi  üScop. 
16  tüc  0   ßapu  aT£va;(ajv  lirs'   'Apystoiat  jj-str^uSa. 

Fügen  wir  diese  zu  17  —  22  und  26 — 28  hinzu,  so  haben  wir 
1 2  Hexameter.  Von  diesen  weisen  5 ,  also  einer  weniger  als 
die  Hälfte ,  die  Grundfoi-m  des  daktylischen  Hexameters ,  den 
Hexameter  xat'  evoitXiov  rein  auf,  6  zeigen  sie  leicht  variirt 
(drei  von  ihnen  durch  Einfügung  eines  zweiten  Spondeus  und 
die  anderen  drei  durch  Ersetzung  des  Spondeus  im  dritten  Fuß 
durch  einen  Daktylus,  diese  bestehen  also  aus  reinen  Daktylen), 
nur  ein  einziger  (Vers  27)    zeigt    stark  abweichende  Form.     Man 


*)  Zur  richtigen  Bcurtheilung  der  wiederboltei)  Verse  können  me- 
trische Beobachtungen  beitragen.  Denn  auch  diejenigen,  welche  nicht 
formelhaft  sind,  weisen  einen  verhältnißmäßig  hohen  Proceutsatz  kate- 
noplischer  Hexameter  auf. 


59?  Friedrich  Haussen,   Ilias  IX   13—28. 

kann  darnach  behaupten,  daß  diese  12  Hexameter  eine  Bauart 
zeigen,  welche  sich  von  der  gewöhnlichen  homerischen  Metrik 
deutlich  unterscheidet  und  der  der  Prosodienhexameter  an  Alter- 
thümlichkeit  nicht  nachsteht.  Abgesehen  von  der  überraschend 
großen  Anzahl  katenoplischer  Hexameter  zeigen  auch  die  übrigen 
Verse  eine  ganz  ungewölmliche  Vertheilung  der  Spondeen.  Sehen 
wir  einmal  von  dem  imregelmäßigen  Vers  27,  der  schwerlich  so, 
wie  wir  ihn  lesen,  im  Original  gestanden  hat,  ab,  so  haben  wir 
im  Ganzen  nur  11  Spondeen,  welche  Daktylen  vertreten,  und  von 
diesen  kommen  nicht  weniger  als  8  auf  den  dritten  Fuß ,  dem 
sonst  ein  verhältnißmäßig  geringer  Procentsatz  zukommt,  während 
alle  übrigen  Füße  zusanunengerechnet  nur  3  aufweisen. 

Nachtrag.  Nachdem  ich  vorliegenden  Artikel  seine  Reise 
hatte  antreten  lassen,  ging  mir  Philologus  Neue  Folge  V  H.  3  zu  mit 
dem  Aufsatz  von  L.  Erhardt  über  Ilias  B.  Ich  hebe  aus  demselben 
Folgendes  hervor.  Die  Analyse  der  ersten  Rede  des  Agamemnon, 
die  der  Verfasser  giebt,  kami  zur  Unterstützung  dessen,  was  ich 
über  dieselbe  gesagt  habe,  dienen.  Auch  stimmt  der  Autor  mit 
mir  überein,  indem  er  die  Thersitesscene  als  eine  Aeußerung 
der  allgemeinen  Unzufriedenheit  des  Volkes  gegen  Agamemnon 
auffaßt.  Zu  entscheiden  bleibt  die  Frage:  Ist  letztere  Partie  eine 
Erfindung  des  Mannes,  der  Buch  B,  so  wie  es  vorliegt,  gestaltet 
hat,  oder  fand  er  sie  vor?  Erhardt  neigt  zur  Annahme  der 
zweiten  Möglichkeit  hin  (vergl.  S.  409).  Dann  hätte  also  der 
Dichter  nicht  eine  sondern  zwei  Vorlagen  benutzt,  indem  er 
zwei  verschiedene  von  seinen  Vorgängern  erfundene  Scenen  „Aga- 
memnon vor  den  Fürsten  seiner  Verzweiflung  und  seiner  Reue 
über  den  Streit  mit  Achill  Ausdruck  gebend"  und  „Das  Volk 
unwillig  über  den  Streit  der  Fürsten  sich  gegen  Agamemnon 
erhebend"  in  eine  einzige  verschmolz.  Wie  diese  Frage  beant- 
wortet wird,  ist  zwar  für  die  Beurtheilung  der  Rede  des  Aga- 
memnon in  I  gleichgültig,  aber  allerdings  von  höchster  Wichtig- 
keit für  die  Beurtheilimg  der  Arbeitsweise  des  Redaktors  des 
Buches  B,  dem  wir  wahrscheinlich  die  uns  vorliegende  Gestaltung 
nicht  nur  dieses  sondern  \deler  Theile  der  Ilias  verdanken. 

Santiago  de  Chile.  Friedrich  Hanssen. 


XXXIV. 
Zwei  Hesiodea. 


I     Hesiodos'  Werke  und  Tage  V.   263  f.: 

8a>pocpaYot,  axo^^iuiv  8s  OLxoiv  iizi  'Kay/u  Aa&sa&s 
hat  mcht  nur  der  bisher  als  beste  Handschrift  angesehene  Lau- 
rentianus  XXXI  39,  sondern  auch  der  von  Rzach  in  einer  sorg- 
fältig gearbeiteten,  überlegt  abwägenden  Abhandlung  'Zur  ältesten 
Ueberlieferung  der  Erga'  (Symbolae  Pxagenses  1893,  S.  165  ff.) 
jüngst  zu  Ehren  gebrachte,  bisher  ziemlich  gleichgültig  behandelte 
Codex  Parisinus  2271  anstatt  {jiuÖouc  Si'xac.  Schon  Köchly 
setzte  diese  Lesart  der  guten  handschriftlichen  Ueberlieferung 
wegen,  freilich  mit  zwei  den  Fehler  deutlich  bezeichnenden  Kreu- 
zen, in  den  Text,  und  Flach  ist  ihm,  ohne  den  Fehler  anzu- 
deuten, mit  der  Bemerkung  'quod  iure  recepit  Koecfüy'  gefolgt. 
Daß  o(/a;  einen  groben  prosodischen  Fehler  enthält  und  darum 
unmöglich  richtig  ist,  kann  trotz  Osthoff  (Morphol.  Untersuchungen 
rV  174)  nicht  zweifelhaft  sein.  Auch  W.  Schiüze ,  welcher  in 
seinen  Quaestiones  epicae,  —  einem  Buche,  über  das  man  weder 
leichthin  absprechen,  noch  das  man  trotz  des  vielen  Neuen,  das 
es  bietet,  überschwenglich  loben  darf,  —  so  manchen  k^ai\izxpoc, 
[Xcioupoc  vertheidigt  hat  und  —  fast  vor  sich  selbst  erschreckend  — 
gerechtfertigt  zu  haben  glaubt,  kann  sich,  wie  es  die  Konsequenz 
erfordert  hätte,  nicht  entschließen  diesen  [isioupoc  sprachlich  zu 
entschuldigen.  Sicher  ist  der  Fehler  alt,  aber  er  bleibt  deshalb 
Philologus  LII  (N.  F.  VI),  4.  3ö 


594  Rudolf  Peppmüller, 

ein  Fehler.  Nur  die  minder  guten  Hsn.,  unter  ihnen  freilich  auch 
der  Messanius,  der  eine  besondere  Handschriftenklasse  repräsentiert 
und  immerhin  von  hei-voiTagenderer  Bedeutimg  ist,  haben  [lu^ouc. 
Rzach  meint  unter  diesen  Umständen  S.  173,  daß  'in  der  ältesten 
und  bestbezeugten  Ue herlief erung  oiVvOcc  wirklich  die  ursprüngliche 
Lesart  stecke,  die  durch  Anlehnung  an  das  im  Verse  zuvor  (8ixa?) 
und  darnach  (Br/wv)  vorkommende  Substantiv  hiv.r^  verdunkelt 
worden'  sei.  Dies  könnte  geschehen  sein  ganz  unabhängig  davon, 
ob  die  Buchstaben  des  m*sprünglichen  Wortes  or/ac  ähnlich  waren, 
oder  nicht:  das  verdrängte  Wort  könnte  also  auch  jxu^ou?  ge- 
wesen sein.  Aber  Rzach  sagt:  'das  gesuchte  Wort  dürfte  jüngst 
Schulze  p.  451  gefunden  haben,  welcher  unter  Bezugnahme  auf 
die  Manethoniana  B  260  xai  siv  ayopfjaiv  dpioiou?  Nstxsa  x  t^u- 
V£iv  xal  TSipouLSvoioiv  (ip7)Y£iv  an  unserer  Stelle  vsr/soc  vermuthete. 
Thatsächlich  entfernen  sich  AiKx\^  und  NEIKEA  (zumal  in  ita- 
cistischer  Schreibung  MKEA)  diplomatisch  nicht  sehr  von  ein- 
ander'. Nicht  sehr?  Eigentlich  ist  doch  nur  ein  Buchstabe 
derselbe,  die  Manethostelle  aber  hat,  obwohl  sie  hesiodeischen 
Charakter  trägt,  nicht  sowohl  mit  Op.  263  f  als  mit  dem  Pro- 
ömium  der  Theogonie  V.  84  fP.  und  dem  Hekatehymnus  (430) 
Aehnlichkeit.  Allerdings  beweist  Op.  35f:  oiaxpiva)[x£i>a  vsTxo? 
'li>£iY/ai  3iV(]c,  daß  vei/sa  möglich  gewesen  wäre,  und  auch  sonst 
läßt  sich  der  Sprachgebrauch,  z.  B.  aus  Theog.  87  At^a  x£  xai 
|x£Ya  v£Txoc  ETTLorafxivo);  xar£7iauc£,  Op.  33:  Toü  xs  xop£ooa- 
{X£voc  v£ix£a  xai  Sf^piv  öcpiXXoi  KT7][xaa  £7r'  aXAoTpiot?,  Op.  29 : 
N£ix£'  6Tcnr£uov:'  a  y  o  p  r^  ?  iuaxouov  sdvra ,  ''ßpr^  yap  t'  6kr(ri 
tzeXsto-i  V  £  i  X  £  o)  V  i'  d  ^  0  p  £  oj  V  T£,  wohl  belegen,  aber  gerade  weil 
das  Wort  bei  Hesiod  so  gewöhnlich  von  gerichtlichem  Streit  ge- 
braucht wird,  bin  ich  der  Ansicht,  daß  es,  wenn  es  ursprünglich  dage- 
standen hätte ,  schwerlich  verdrängt  worden  sein  würde.  So  bin 
ich  denn  überzeugt,  daß  uns  der  Messanius  und  seine  Sippe  hier 
das  Richtige  erhalten  hat.  Mag  Rzach  auch  darin  recht  haben, 
daß  i{}üv£iv  {xui>ouc  das  nicht  bedeuten  könne,  was  Moschopulos 
angiebt:  £u[}£{ac  ttoieIte  tolc,  xpia£ic,  und  mag  auch  Sittls  Er- 
klärung, nach  welcher  {xuiloc,  wie  das  dorische  pr^Tpcr  vom  Stamme 
ppz  'sagen',    die  Bedeutung  von  votxoc    angenommen   haben  soU^), 


^)  Es  hätte  hier  auf  die  Variante  in  dem  berühmten  Simonideischen 
Epigramm  T:eti}dfjL£voi  vo|jLtfjiois  anstatt  pruiaat  7iei0o(j.evot  aufmerksam 
gemacht  werden  können. 


Zwei  Hesiodea.  595 

abgewiesen  werden  müssen,  obwohl  auch  Schömann  nach  dieser 
Richtung  hin  auf  die  Vermuthimg  i)  s  o  jjl  o  u  ?  verfiel ''')  ,  so  ist 
das  doch  kein  Beweis  gegen  die  Lesart  [xüB^ooc. 

Rzach  war  auf  richtigem  Wege,  als  er  an  die  Möglichkeit 
dachte,  daß  in  der  'Wortbedeutung'  'eine  dialektische  Eigenthüm- 
lichkeit'  vorliege :  denn  wenigstens  eine  Besonderheit  der 
Bedeutung  haben  wir  allerdings  anzuerkennen.  Auch  haben  die 
alten  Grammatiker,  wie  Rzach  erwartete,  nicht  unterlassen  darauf 
hinzuweisen,  wenn  dies  auch  nicht  gerade  in  den  Hesiodscholien 
geschehen  ist.  Zu  cp  71:  ouoi  xtv'  aAAr^v  Müi)ou  TroiYjoaa^ai. 
£7rLa;(£air^v  souvocai^s  findet  sich  zu  jxuÖou  das  Scholion:  vuv  t^? 
0  7  aas  tue,  oi>£v  '/ai  l-Vvaxpscov  tou?  sv  "f^  ^Lajxw  äXiBic,  ovxa? 
ataaiofarac  ^-pr^aiv.  Gemeint  ist  Fragm.  16  Bgk.^,  dem  Hiller 
(bei  ihm  Fr.   35)  die  Form  gegeben  hat: 

.  .  .  .  [xui)i7JTaL  8'  ava  v/^acv,  <ü)>  MsyioTY], 

SiSTTOuaiv  ipov  aa-a. 
Wenn  man  nun  auch  in  cp  mit  der  Bedeutung  'Vorwand  für 
die  Rede'  sehr  wohl  auskommt,  so  kann  doch  niemand  bezweifeln, 
daß  Anakreon  das  Wort  jjLU^ir^Tai  (jjLuÖiTai)  wirklich  im  Sinne 
von  araaiwioit  (ataaiototGti)  gebraucht  hat;  das  lehrt  der  Wort- 
laut des  Fragments  und  steht  durch  die  Zeugnisse  mehrerer  Gram- 
matiker fest,  die  Bergk  a.  a.  0.  anführt.  Eine  bestechende  Lesart 
hat  der  Cod.  V  in  der  Batrachomyomachie  V.   135  Br. :   Iv.ziz-q- 

{JLSVtOV    S'    7.'JT(«V     TIOÖSV    7J     GZOLGIC    Tj    Tl?    6      |X  U  0^  0  ?     (aUStatt     OIJLlAo? 

oder  6  ^paXXo?):  hier  sind  yj  ardcaic  und  6  }jlui}oc  synonyme  Aus- 
drücke. Warum  Bergk  (P.  L.  III'*  259  und  Griech.  Lit.  I  773,  79) 
so  geschrieben  wissen  wollte,  leuchtet  nunmehr  wohl  von  selbst 
ein.  Jüngst  hat  nun  Reitzenstein  im  Rostocker  Index  lectionum 
1891/92  S.  15  durch  Veröffentlichung  einer  Stelle  aus  dem 
Lexicon  Genuinum  einen  neuen  Beleg  für  die  an  jenen  Stellen 
vorauszusetzende  Bedeutung  von  {jluOo;  gebracht,  den  das  Ety- 
mologicum  Magnum  übergeht :  'xat  ü  a  v  ü  a  a  t  c  8i)^&a8i(^?  ttots 
jiü&o;'.     Es    unterliegt   für    mich  unter   diesen  Umständen  keinem 


^)  ^on  diver sa  significatione ,  quam  qua  O^fxicJTSS  diciintur.  h.  e. 
iudiciim  decreta,  unde  aptid  Alhenienses  hi  magistratus ,  quorum  prae- 
cipiium  in  iure  dicendn  munits  erat ,  deap-oO^xctt  dtcebantur.  Sed  rede 
eüam  |j.6i}ou? ,  (leneralioris  signißratiorns  vocahulum ,  se  habere  non  est 
quod  moneum.  Paley  :  iö'jvetv  (j.ux}ou>;  'to  set  straight  words',  for  'legal 
dicisious',  ar  uu  usual  phrases. 

38* 


596  Rudolf  PeppmüUer, 

Zweifel,  daß  ?Ouv£T£  fiu^ouc  nicht  zu  tadeln  ist:  der  Unterschied 
zwischen  Hesiod  und  Anakreon  ist  nur,  daß  bei  letzterem  von 
einem  politischen  und  bei  Hesiod  von  einem  gerichtlichen  Hader 
die  Rede  ist.  Nun  könnte  man  freilich  versucht  sein  Op.  263 
den  Singular  |X!Ji}ov  zu  verlangen:  aber  da  TrapxXivwat  8ixa?  vor- 
hergeht und  axoXuüv  olxwv  gleich  folgt,  so  wird  [luilouc  'Strei- 
tigkeiten' in  der  That  die  richtige  Lesart  sein;  Btxac  aber  ist 
nichts  anderes  als  die  über  jjlu^ouc  geschriebene  Interlinearer- 
klärung, welche  das  ursprüngliche  Wort  verdrängt  hat.  Daß  ge- 
rade dieses  Wort  zur  Erklänmg  gewählt  wurde,  lag  der  Umgebung 
wegen  sehr  nahe;  aber  gerade  darum  war  auch  das  Verständnis 
von  fxuilo'j;  über  jeden  Zweifel  erhaben^),  und  nur  ein  pedan- 
tischer Erklärer,  der  in  der  Verwendung  von  [xuilou:;  etwas  vom 
gewöhnlichen  Sprachgebrauch  Verschiedenes  bemerkte,  konnte  sich 
veranlaßt  fülilen  Sixac  darüber  zu  schreiben;  doch  hätte  auch 
ein  solcher  vsixsa  schwerlich  durch  Sixac  glossiert. 

n.  Nicole  hat  zuerst  in  der  Revue  de  philologie  XH 
(1888)  S.  115  aus  dem  Papyrus  Naville  Spuren  von  Versen  be- 
kannt gemacht,  die  in  der  Hs.  unmittelbar  vor  den  Versen  der  Erga 
stehen,  welche  das  fiinfte,  eiserne  Zeitalter  zu  schildern  beginnen 
und  174  mit  den  Worten  anfangen:  Mr^xit'  I'-sit'  ojc^sAAgv  eya) 
TrsjxTTToiai  [xsTsTvai  'Avopaaiv.  Weil  hat  dann  in  derselben  Zeit- 
schrift die  Ueberbleibsel  in  folgender  Weise  ergänzt : 

TOü  Yap   8£OjjLo]v  eXuoe  '7Ta[T7jp  avSpaiv  ts  {^saiv  T£, 

ToTai  8'   apa  vjsaToic  Tl\Lr^[y  xal  xuooc  OTiaoasv 

ou   S'  ouTtüc  xXoTov  a]XXo  Y£Voc  {^r^x'  £'jptj07ra  Zzhc, 

avopÄv  ot]  Ysydiaaiv  iizl  [yßovl  7rooXu|3oT£tp-i[j. 

Dem  Sinn  nach  wird  diese  Ergänzung  das  Richtige  treffen.    Denn 

die  neuen  Verse  sollen  hervorheben,    daß    die  Heroen   von  Troja 

und  Theben  zwar  das  jüngste  Geschlecht  sind,  aber  dennoch  Ehren 

empfangen  haben,  wie  kein  anderes.    Aehnliche  Gegensätze  sind  den 

hesiodei sehen  Dichtungen  auch  sonst  nicht  fremd:  man  vergleiche 

z.  B.  zwei  Stellen  aus  dem  Hekatehymnus  der  Theogonie  421  f.: 

Ou8'   Sxi  |jLouvoY£VYic  T,aaov  {>£«  IjxjiopE  ti|jlt^c,    'AXX'    su  xai  ttoXu 

fjiaXXov  .  .  und  448  f  :  Outo)  toi  xai  [jL00V0Y£vr)?  £x   [xr^tpoc  louaa 

Ilaai    }ji£t'    abavä'zoiai    rzTiiir^rrjn    yspascjai.     Aber    die   Dehnung 


')  UebrigeDs  steht  Euduvei  Se  hly,ai  axoXiot?  auch  bei  Selon 2,  36. 


Zwei  Hesiodea.  597 

des  auslautenden  a  in  apa  vor  vsatoi?  ist  bedenklich,  da  sie  bei 
diesem  Worte  bisher  nicht  nachgewiesen  ist,  und  der  zwischen 
V.  3  und  4  bestehende  enge  konzessive  Zusammenhang  führt 
vielmehr  auf  eine  andere  Konstruktion.  Natürlich  läßt  sich  der 
Wortlaut  der  Verse  mit  voller  Sicherheit  nicht  ermitteln.  Zwei 
von  ihnen  können  gelautet  haben: 

ToT;;  5'  £1  Tisp  v]odttoic  ti{jlyj[v  xai  xu8o?  oiraoosv 
ou/  ouToic,  xXoTov  oJkXo  ^svoc  ö/jX'  supuoTTa  Zsuc; 
aber  da  auch  die  Angehörigen  des  goldenen  Geschlechts  nach 
ihrem  leiblichen  Tode  oai[xov£c  saöXoi,  £7ri)(^ovLoi,  cpüXax£?  b^r^- 
TÄv  dv&pa)7:ü)v  geworden  und  ein  königliches  Ehrenamt,  ein 
Y£pa?  ßaaiATjiov  (126),  erhalten  haben,  so  sollte  nicht  sowohl 
hervorgehoben  werden,  daß  kein  anderes  Geschlecht  so  hoch  wie 
das  heroische  geehrt  worden  sei,  als  daß  Zeus  kein  anderes  Ge- 
schlecht ferner  so  geehrt  hat,  also: 

ToTc  8'  £1  7T:£p  (ci  xal)  v]£a-oi;;  ti[jl7j[v  xai  xuoo?  07raoj£v, 

OUX£&'    OfXuic    XXUTGV    oJaXo    ^SVO?    Ot^x'     EUpüOTia    Z£U?. 

Zu  dieser  Herstellung  mag  man  I  604  f.  vergleichen: 
£1    0£   x'   aT£p    6u)pOJV   ■7roA£{xov    Cpi}LO.YiVOpa   Suifj?, 
oux£^'  6[xü>?  TifXTj?  £0£ai  ttoAejaov  Tr£p  aXaXxojv, 
und  9   153  f.:  Ei  'it£p  ^ap  o'    Extwp  y£  xaxov  xai  avaXxiSa  cprjO£i, 
AXX'  ou   Kciaovtai  Tpa)£c.      Im    letzten  Verse  (4)    ziehe    ich    der 
klaren    Gedankenausprägung     wegen     für    dvopüiv    TidvTCDV    vor 
(vgl.  Z  492  f.).     Ich    ergänze    den    neuen  Fund   darum  folgender- 
maßen : 

Tou  ^ap   0£a|j.o]v  £Xüo£  7ra[T7jp  dvopuiv  T£  {}£ü>V  T£. 
ToT?  8'    £1  Tr£p  vjcdroic  TL}xYi[v  xai  xu8o?   07Taoa£V, 
oux£i>'  6|xoj?  xXuTov  oJXXo  ^(i^o;,  i>f|X'  Eupooira  Z£u? 
TrdvTojv  oT]  Y^T^^^^'^  ^^'^  CX^^'^^^  TrcuXuiSoiEipiQ. 
Durchaus    richtig    hat    zuerst  Weil   das  Scholion    des  Proklos  zu 
V.   169:  TouTov  xai  tou?*)    klr^c,    (b?  (pXrjVacpu)8£i;;  i^oixi^Iouoi  tou 
^Haio'oou  auf  die  eben  wieder  bekannt  gewordenen  Verse  bezogen. 
Sie  werden  mit  dem  Prädikat  'geschwätzig'  treffend  charakterisiert : 
denn    nicht    darauf   konnte    es    im    vorliegenden    Zusammenhange 
ankommen ,    die    Ehren    des    jüngsten    Heroengeschlechts    im 
Verhältniß    zu     denen    der    übrigen    Geschlechter    hervorzuheben, 
sondern    das    selige    Leben    derer    zu    schildern,    welche    Heroen 


*)  So  Schümann  für  xov. 


598  Rudolf  Peppmüller, 

waren.  Dies  gescliieht  durch  V.  170 — 172  in  schönen,  wohl 
überlegten,  ja  stimmungsvollen  Worten,  die  um  so  wirkungsvoller 
sind,  je  näher  sie  der  Schilderimg  des  vom  Dichter  entgegen- 
gesetzten, verwünschten  eisernen  Geschlechtes  stehen.  Hier  ist 
nichts  —  'cpXr^vcccpoiosc'. 

Man  kann  kaum    zweifelhaft  darüber  sein,     daß    die    neuen 
Verse  mit  169 

ir^Xoü  a::'  a^avaxtov  *  ToTatv  Kpdvoc  £[jL|3a3iX£U£i 
verbunden  gewesen  sind;  denn  eben  das  zweite  Hemistichion 
dieses  Verses  hat  den  Zusatz  Toü  YOLp  S£a[x6v  IXuas  TraTYip  ver- 
anlaßt, und  daran  haben  sich  die  folgenden  im  hesiodeischen 
Charakter  geschriebenen,  aber  vom  Thema  abschweifenden  Verse 
angeschlossen.  Es  ist  nun  die  Frage  aufgeworfen  worden,  wohin 
die  Verspartie  eingefügt  werden  soUte.  Da  sie  in  dem  Papyrus 
unmittelbar  vor  174  steht,  so  veimuthet  Weil,  daß  sie  mit  169 
eben  für  diese  Stelle,  also  den  Schluß  des  Abschnittes  bestimmt 
war.  Dieser  Ansicht  ist  die  Thatsache  günstig,  daß  in  der  von 
Paley  S.  XXVI  beschriebenen  englischen  Hs.  Barocc.  60  der 
Bodlejanischen  Sammlung  der  nur  in  wenigen  Hsn.  erhaltene 
V.  169  auf  173  folgt.  Gewöhnlicher  aber  steht  der  Vers  zwischen 
168  und  170.  Weil  hat  nun  unter  Zustimmung  von  Rzach 
(Symb.  Prag.  1893  S.  194),  um  die  Verspartie  dem  Schluß  des 
Abschnittes  zuweisen  zu  können,  angenommen,  V.  169  sei,  als 
er  aus  Proklos'  Scholion  in  gewisse  späte  Hsn.  aufgenommen 
sei,  an  eine  falsche  Stelle  gerathen.  Ich  meine,  daß  die  Vers- 
gruppe ursprünglich,  da  man  sie  aus  dem  Texte  auswarf  ('s  c,  o  i- 
X  i  C  0  0  o  i'),  an  den  Rand  geschrieben  "v\airde :  sie  mit  dem  Texte 
zu  verbinden,  waren  mehrere  Stellen  geeignet.  Proklos  fügte  sie 
nach  V.  168  ein.  Das  paßt  wohl,  obgleich  die  bald  erwartete 
Erklärung  der  Trsipaia  ^(air^c,  168  durch  £v  [xaxapcov  VYjaoioi  7r7.p' 
ßxsavGV  ßaOuoiVTjV  171  nun  recht  spät,  nämlich  nachdem  6  Verse 
vorhergegangen  sind,  nachfolgt.  Andere  ^),  zu  denen  die  Ueber- 
lieferung  des  Nicoleschen  Papyrus  und  von  Paleys  F  gehören, 
wollten  die  Partie  für  den  Schluß  retten:  aber  sie  trennten,  was 
zusammengehört,  durch  die  beiden  Verse  172.  173  und  schwächten 
durch  die  neue  Einschiebung  den  grade  durch  die  Gegenüber- 
stellung von  172  f.  mid  174  f.  erzielten  Gesammteindruck.     Nach 


*)  Man  vergl.  v.  Wilamowitz'  Euripides' Herakles.  Bd.  I,  S.  191  Anm, 


Zwei  Hesiodea.  599 

meinem  Gefiihl  paßt  die  Gruppe  am  besten  nacli  V.  171.  Zur 
Begründung  dieser  Ansicht  dürfte  der  Umstand  von  Wichtigkeit 
sein,  daß  die  von  Markellos  von  Side  verfaßte  Inschrift  der  Re- 
gula C.  I.  G.  6280  (Kaibel  1046a)  in  V.  9  das  zweite  Hemistichion 
von  Op.  169  ToTatv  Kpovoc  laßaaiXcUci  mit  dem  1.  Halbverse 
von  171:    'Ev  [xocxdcpcov    vr^aoic    vereinigt.    Markellos    dürfte  Vers 

169  somit  allerdings  neben  der  eingeschobenen  Partie  gefmiden 
haben,  wie  Rzach  S.  194  vermuthet,  aber  vielmehr  zur  Bestätigung 
der  IMeinung  von  Weil  anführt.     Ich  lese : 

166        £vi>'  r^TOL  Tou?  jxsv   öavaToo  xsXoc  aixcp£xaXu^j>£* 
Tou  Ss  01/    dv&pa)7r(DV   ßiorov  'xai  r^bs'  OTiaaaac 
Zzhc,  KpoviOTj?  xaT£vaaa3  Tiar/jp  Ic  irEipata  Yair^;. 

170  y.cd  TOI  pL£v  vaiouatv  ä7.rßia  Oojxov  £;(ovt£? 
£V  jxaxapojv  vtjooloi  icap'  'Qx£av6v  ßa^oSivrjV 

169       [[tt^Xoü  dir    d'O-avdTCDV  toToiv  Kpdvo?  £(jLßaaiX£6£L* 
Tou  yap  S£0[io]v  eXu^z  'ira[Tfjp  dvSpwv  t£  {>£a>v  T£. 

ToT?    8'    £1   7L£p    v]3dT0i;    Tl[JLY)[v    XOCl   7vU00;    07caaa£v, 

oux£&'  6jiü)c  xX'jTov  oJXXo  Y£vo;  Or^x'  £upao7ra  Z£ü? 
Tcdvtojv   ot]   Yo^daaiv   [etti  j(&ov1  TC00Xuß0T£lpTfJ,]] 
172        oXjSioi  ^pa)£c,  Toloiv  {xsAiyjSia  xapirov 


:ot 


Irsoc  ödXXovTa  cp£p£t  CstSwpot;  apoupa. 


166       Dort    umfing    die   Einen    der    Tod,    der    dem  Leben    ein 

Ziel  setzt, 
Andern  verlieh  von  den  Menschen  entfernt  ein  Leben  voll 

Wonne 
Zeus  der  Kjonide :  es  setzt'  sie  der  Vater  ans  Ende  der  Erde. 
170       Und  nun  wohnen  sie  dort,  das  Herz  ohn' jeglichen  Kummer, 
Fern  in  der  Seligen  Land,  an  Okeanos'  schäumenden  Tiefen, 
169        [[Abseits  weit  von  den  Göttern,    und  Kronos'  Scepter  re- 
giert sie: 
Denn  den  Gefesselten  löste   der  Vater   der  Menschen  und 

Götter. 
Hat  er  ihnen  zuletzt  erst  Ehre  verliehen  und  Ansehn, 
Hat  doch  kein  ander  Geschlecht    auf   der    vielemährenden 

Erde 
Also  Zeus  mehr  erhoben  von  allen,  welche  geboren.]] 
172        Glückliche  Helden!    Und  dreimal  im  Jahr  trägt  blühende 

Früchte, 
Honigsüße,  ihnen  hinfort  die  nährende  Erde. 

Stralsund.  Rudolf  PeppmüOer. 


XXXV. 

Zu  Lysias. 


In  der  praefatio  zu  seiner  zweiten  Ausgabe  der  Reden  des 
Lysias  war  Scheibe  bemüht,  ein  möglichst  getreues  Bild  der 
Ueberlieferung,  wie  sie  cod.  Pakt.  X  88  bietet,  zu  geben,  aber 
die  Kollation  C.  L.  Kayser's,  welche  er  dabei  benutzte,  hat  sich 
nach  den  von  Lampros  (Hermes  X)  und  Scholl  (Hermes  XI)  mit- 
getheilten  Ergänzungen  und  Berichtigungen  als  unzureichend 
und  in  manchen  Punkten  inkorrekt  erwiesen.  Zu  demselben  Er- 
gebnisse führte  auch  eine  in  den  Jahren  1874 — 76  vorgenom- 
mene Vergleichung  der  Handschrift  durch  den  1886  verstorbe- 
nen Gymnasialdirektor  C.  A.  Pertz.  Seine  Beobachtungen,  die 
sich  allerdings  nur  auf  die  ersten  25  Reden  (excl.  or.  2)  bezie- 
hen, stimmen  in  fast  allen  Punkten  mit  den  Mittheilungen  der 
genannten  Gelehrten  überein  und  können  somit  Zeugniß  geben 
für  die  Zuverlässigkeit  der  von  diesen  vertretenen  Lesungen. 
Die  meisten  Lesarten  ,  die  Pertz  in  seinem  Handexemplar  der 
Scheibeschen  Ausgabe  verzeichnet  hat,  sind  daher  durch  die 
erwähnten  Veröffentlichungen  bereits  bekannt  gemacht,  von  den 
Resultaten  seiner  Vergleichung  können  darum  nur  diejenigen 
Berücksichtigung  finden ,  welche  entweder  von  den  Ergebnissen 
Schöll's  und  Lampros'  abweichen  oder  sich  auf  Stellen  beziehen, 
welche  diese  übergangen  haben. 

Die  Handschrift  ist  nach  den  Ausführungen  von  Lampros 
(S.  258),  dem  Scholl  (S.  205)  beistimmt,  von  ^iner  Hand  ge- 
schrieben, „wie  sehr  auch  einige  Blätter  einen  fremdartigen  Ein- 
druck machen^  (Blatt  21-— 27,  die  Rückseiten  von  Fol.  66,  80, 
123).  Die  Verschiedenheiten  rühren  entweder  von  dem  gele- 
gentlichen Abbrechen  und  Wiederaufnehmen  des  Schreibens,  dem 
jedesmaligen    Ansätze     der    Feder    und    der    Beschaffenheit    des 


Zu  Lysias.  601 

Schreibmaterials  her  oder  sie  sind  so  zu  erklären,  daß  einzelne 
verwischte  Worte  oder  Zeilen  mit  schwärzerer  Tinte  aufgefrischt 
sind  und  damit  auch  die  Schrift  ein  modernes  Aussehen  erhalten 
hat.  Auffallend  und  unerklärlich  bleibt  bei  dieser  Annahme 
auch  Lampros  selbst  der  häufige  Gebrauch  des  c  auf  den 
oben  bezeichneten  Blättern.  Zu  anderem  Resultate  ist  hier  Pertz 
gelangt ;  er  erkennt  in  dem  codex  vier  verschiedene  Handschriften. 
Von  Hand  1  ist  der  größte  Theil  desselben  geschrieben.  Die 
Verschiedenheit  des  Materials  macht  sich  in  der  Schrift  wieder- 
holt bemerklich.  So  sind  z.  B.  fol.  2*,  2^  und  3*  mit  etwas 
dicken  Buchstaben  geschrieben ,  während  die  Buchstaben  auf 
fol.  3^  und  4*  weniger  dick  sind,  weil  hier  das  Pergament  wei- 
ßer und  nicht  so  glatt  ist.  Von  fol.  36 — 48  sind  die  einzelnen 
Linien,  meist  21 — 22,  mit  einem  spitzen  Instrumente  gezogen, 
von  fol.  49  ab  bloß  die  Einfassungslinien.  Auf  fol.  82  ist  ein 
Loch  im  Pergament,  das  schon  da  war,  als  die  Handschrift  ge- 
schrieben wurde,  deshalb  hat  der  Schreiber  rechts  und  links  vor 
dem  Loche  abgebrochen.  Fol.  1 1 2^  ist  halb,  fol.  112^  ganz  frei- 
gelassen. Der  Kolumnentitel  fehlt  zuweilen  ganz  oder  ist  theil- 
weise  weggeschnitten  (fol.  77%  91^,  129^).  Die  Zeilen  schließen 
ohne  Rücksicht  auf  das  Wortende;  oft  ist  ein  Buchstabe,  der 
noch  Platz  gehabt  hätte,  auf  die  folgende  Zeile  geschrieben,  z. 
B.  ak  \\  Von  Hand  2  ist  ein  großer  Theil  der  nicht  lysiani- 
schen  Stücke,  fol.  21 — 27^,  geschrieben.  Diese  Partie  hat  meist 
23  Zeilen ,  weil  die  Schrift  viel  enger  ist  und  auch  über  den 
Rand  hinausgeht.  Verschieden  davon  ist  eine  dritte  Hand  auf 
fol.  77%  80^  und  123*.  Diese  Stücke  sind  größer  geschrieben, 
weshalb  fol.  80^  nur  19  Zeilen  hat.  Hier  erscheint  mehrfach 
das  Schlußsigma  in  der  Form  von  c.  Unter  der  scharf  einge- 
zogenen Einfassungslinie  auf  fol.  80^  rührt  von  Hand  1  noch 
die  Zeile  /pr^atou  (14,  31)  —  alAcov  (14,  32)  her,  doch  waren 
diese  Worte,  sowie  die  ersten  der  folgenden  Zeilen  etwas  ver- 
wischt ,  weshalb  sie  später  mit  schwärzerer  Tinte  nachgeschrie- 
ben sind  mit  Ausnahme  des  falschen  Accents  auf  dem  ersten 
TS,  der  sehr  blaß  ist.  Auf  fol.  28  beginnen  die  rothen  Ueber- 
schriften  und  rothen  Initialen;  dieselben  stammen  ebenfalls  von 
einer  anderen,  also  vierten  Hand  her.  In  ihnen  ist  c  nicht  mit 
zwei  Punkten  versehen.  Die  sonstigen  Ueberschriften  sind  mit 
schönem  Carminroth  ausgeführt,  die  IJeberschrift  auf  fol.  134  ist 
dagegen  mit  blasserer  rother  Tinte  geschrieben  ,  während  die 
Hand  ,  von  der  die  anderen  Ueberschriften  herrühren ,  die  Ue- 
berschrift  xaidc  cpiXujvoc  ooxi;i7.aia?  auf  fol.  138  unter  die  Rede 
setzte.  Mit  schwarzer  Tinte  untergeschriebene  Punkte  deuten 
hier  das  Falsche  der  Ueberscliriften  an.  Im  Anfange  der  Rede 
31  hatte  der  Schreiber,  welcher  die  Rede  selbst  schrieb,  für  den 
Anfangsbuchstaben  Platz  gelassen,  er  sollte  später  in  Roth  aus- 
geführt   werden.     Dies    ist    unterblieben ;    so    sind  Spiritus    und 


602  Fr.  Reuß, 

Accent  mit  schwarzer  Tinte  gesetzt,  während  am  Rande  ein 
kleines  oj  steht  (ebenso  or.  18.  19.  24).  Dazu  kommen  noch 
Korrekturen  und  Randbemerkungen ,  die  mit  viel  schwärzerer 
Tinte  wohl  später  ausgeführt  sind  ;  sie  sind  nach  Lampros  erst 
nach  Herausgabe  des  Wilkenschen  Verzeichnisses  entstanden. 
Die  ursprünglichen  Lesarten  sind  an  einzelnen  Stellen  noch  in 
den  Jüngern  Abschriften  erhalten.  So  steht  in  I  18  jetzt  Mu- 
Xcuva.  Nach  der  Ansicht  SchöUs,  der  die  Rasuren  und  Korrekturen 
größtentheils  schon  von  erster  Hand  herrühren  läßt,  hat  bereits 
der  Schreiber  dies  aus  MuXcüva  berichtigt,  nach  Lampros  ist  da- 
gegen der  Akut  neu,  und  dieser  Ansicht  folgt  auch  Pertz :  „wie 
es  scheint,  war  ursprünglich  über  to  ein  blasser  Circumflex,  der 
weggeschabt  ist;  statt  dessen  ist  mit  viel  schwärzerer  Tinte  ein 
Akut  auf  u  gemacht,  höher  als  sonst  die  Accente  stehen".      Die 

Form  MuXwva  steht  auch  in  cod.  0.     Ebenso  hat  X  in  XIH  25 : 

> 

Trapopjxcoav ,  also  ursprünglich  7:apop|xrjOavTa,  wie  auch  in  C 
steht.  Die  beiden  Punkte  in  X  scheinen  erst  später  gemacht 
zu  sein. 

Von  Berichtigungen  und  Nachträgen  aus  der  Zusammen- 
stellimg  von  Pertz  seien  folgende  angeführt: 

I  19  6  (poiToiv]  6  in  Rasur  von  drei  Buchstaben  (.ol?)  Seh. 
dagegen  P. :  zwischen  outoc  und  cpoiTÄv  sind  zwei  Buchstaben 
wegradiert  und  dazwischen  das  6  mit  etwas  schwärzerer  Tinte 
geschrieben. 

16  die  Worte  y.al  ßaaaviaifjc ,  aTravta  irsuaf^  sind  später, 
aber  von  derselben  Hand  in  die  etwa  2  Zoll  breite  Lücke  zwischen 
ujjlTv  und  £371  eingeschrieben,  jedenfalls  mit  feinerer  Feder,  wäh- 
rend rechts  und  links  davon  die  Buchstaben  gleichmäßig  viel  dicker 
sind.   —  Hinter  i/^E.i  ist  eine  Lücke  von  6  Buchstaben. 

fSI 

25  Siaxi  L.  SiaTi  P.  —  dSr/sIv,  X  hat:  aoix  (nicht  dSix), 
also  eher  d8r/r^. 

28  zwischen  vd}xov  und  oux  war  ein  leerer  Raum,    der   jetzt 

M- 
ausgefüllt  ist:   vo[jlov  :  vo  :  oux,  die  Worte  vojxov  und  oux  sind  mit 

der  gewöhnlichen  blaßbraunen,  vo  mit  schwarzer  Tinte  geschrieben. 

0 

Am  Rande  steht:  vdjji. 

29  Itoiijloc:  r^v  (ein  Buchstabe  getilgt):  sitxi  als  Variante? 
Seh.  Zwischen  lioifio;  imd  r^v  ist  etwas  ausradiert;  es  sieht  aber 
so  aus,    als  ob  noch  ein  Rest   bei  dem  r^v  zu  sehen  wäre,    hinter 

0 

dem  \i'  ein  ziemlich  dicker  Punkt  von  schwarzer  Tinte,  am  Rande 
ein  nicht  mehr  lesbares  Zeichen  ('/•?)• 


Zu  Lysias.  603 

43  ttwkots  Ysyivr^Tai  X'^  et  0  (nisi  quod  ille  ttw-ots  sine 
accentu  habet);  der  Accent  ist  in  X  sehr  deutlich. 

44  yrjr^\lTCL.   a  fehlt,  wie  auch  oft  bei  TTpaYaot-wv. 

£v£X3v   —   das  7.  ist    in    einen  anderen  Buchstaben,    aber 
von  derselben  Hand  korrigiert. 

III  7  sosiTT^ouiJLSv]  TT  uud  [jL  korrigiert  aus  je  2  Buchstaben. 
Seh.  In  X  ursprünglich :  sSsiTzvouai ,  dann  at  in  jjlsv  von  der- 
selben Hand  corrigiert.    P. 

19  aGixouixcVoi.  über  [i  ist  eine  Rasur  und  darüber  sind  2 
Punkte  gesetzt:  aoixouji. 

22  b(m  hk  eTTißouXsuaa  —  X:  £70)  0'  eTcijSo'jXsuaa  —  28 
paSiov  (ohne  Accent). 

33   fjLTjTS   .  .  .   [xr^rs   —    X :   }xTjt'   ....    [xyjts. 

[XTjVuaat    X     —   X:    jjLr^vujai,    dagegen    VI  23    und  24 
jxr^v'jaai. 

IV  2  cpavspoc  aus  csavspÄc  Seh.  P.  liest  nur  cpavspwc, 
allerdings  ist  der  2.  Theil  von  oj  etAvas  eingelaufen:   cpavspoja. 

4  £7.ai>£C£~o.   X  deutlich:  £xot[^i:l£To. 

fl  libri,   X:  7;. 
6  Tcpovoia  libri,  X:  Trpovoi  (Ende  der  Zeile)  a,  ebenso  §  12. 

19  Ti  xaxov ,  das  zweite  /  ist  von  derselben  Hand  nach- 
korrigiert. 

20  Tr£pii8rjT£,  X :  7r£pLtor^-£  (so  immer). 

V  4  £a)VTai,  X:  laovtat,  was  Becker  angiebt. 

VI  4   (jLOarr^piou,  das  o  ist  wegradiert. 

15  }j.£i>£;ouoi;  (interrogative)  X!^  —  Hinter  }X£i}£^oi)ai  steht 
zwar:  ;  aber  der  Punkt  ist  schwärzer  und  von  späterer  Hand. 
In  dieser  Rede  sind  viele  Interpunktionszeichen,  namentlich  Frage- 
zeichen an  entsprechender  Stelle,  dagegen  wenige  von  den  Punkten, 
die  sonst  mitten  zwischen  den  Worten  stehen. 

18  ouc,  aus  ouv  Seh.,  nach  P.  aus  ofc. 

30  Y^vtüaxci  —  X :  wahrscheinlich  YiYVtt)ay.£i. 

31  auTou  aus  auTov  Seh.;  nach  P.  hat  X:   aot  ßi. 

37   d7roXoY7)j£o[>7.i,   X:    dTroXoyYjja^i^ai,  was  Becker  anfährt. 

42  oux  av  Suv'xiaÖ£  (L.  gegen  Becker).  Unter  dem  x  stand 
vorher  ein  anderer  Buchstabe,  aber  das  x  ist  jetzt  ganz  deutlich.  P. 

44  £m8r^|xouvToc,  X:  ^,  also  8  und  x. 
Vn  10  TpiTw   8=  Xi^  (qui  tarnen  xpirw    habet),  X:    xpi  (Ende 
der  Zeile)  to). 

16  oidv  TS  f^v,  X:  t',  nicht  t£. 

22  cpr^ai  (iyj   oslv  L.,  (sr^3■   [jly)   osiv  Seh.,  <^r^h  [xyj   0£Tv  P. 
25  ttcüTcOt',   X:  7ra>TL0T£. 
42   [X£ixvr|}i£vou;  —  X:  (liixvYjfiivo?. 
Vin  1   dv£7rLTY)8£ioi,  auch  X  hat  deutlich:  avsTriTTjöstov. 


604  Friedrich  Reuß, 

3  8Y]Ta(i£  L.,  8r^TGt[x£  P. 

9  e^YjTouv  X„;  X:  sCtjToov,  das  l  in  dem  vorhergelienden 
HzXiy/^Biy  und  dem  folgenden  Cufxßaivst  sieht  ganz  anders  aus. 

xe 
17  xaxa  ii  StiTi  X  et  G,  X:    xa-a  ti  Syj  xau-a,    von   der- 
selben Hand  te  übergeschrieben. 
.    IX  16  Ti  8'  av,  X:  xi  av. 

17  ü}x£T£pou,  X  eher:  r|}x£T£pou. 

22  Ol'  ihiac,  Scheibe  in  der  2.  Ausgabe,  ohne  in  der  prae- 
fatio  etwas  anzugeben,  X :  oia  zac,. 

X  7  i^ü)  o'  olfxat,  X:  0£  oljxai,  so  Becker. 

iSvjXtüOEV,  X:  EOYjX"^,  dagegen  XI  4  eSr^Xwa. 

8  wou,  unter  ou(8)  hat  erst  ein  anderer  Buchstabe  gestanden. 

10  £1  TT^v  iraioa  (irrthümlich  Seh.  £i  ty^v  aTraYOl).  Scholl. 
Auch  die  Bemerkung  Schölls  kann  mißerstanden  werden.  In 
§10  steht  erst  £1  Tic,  airaYoi ,  dann  £1  ti;  Tiaioa.  Zum  ersten 
bemerkt  Scheibe:  £i  ttjv  äTz6.^(oi  X,  zum  zweiten  dagegen  nichts, 
obwohl  hier  X :  tyjv  bietet.     An  erster  Stelle  hat  X :  ti;,  nämlich 

T,  dagegen  an  zweiter  t. 

18  TouTi  libri,  X:  touti. 

19  ooai,  X:  oaot. 

XI  3  £av  Tt;  cprj  Scholl,  nach  P.  cpTj. 
6  iay  ti;  cpT)  X_j   X:  £av  Tic  cpr]. 

9  iroXXac  oe  [x£i}'   ujicüv  L.,  dagegen  P.:   iroXXou;  0£}jl£^6}x«>v. 

XII  1  TTpoTou ,  nur  ist  der  Accent  verblichen.  L.  Dagegen 
Scholl  und  P. :  Trpo  tou.  der  Accent  auf  Trpo  ist  sehr  fein,  wie 
auch  sonst  über  izpo  und  izpoc,  (z.  B.  §  7). 

12  £X£Tvov   [lEv,   X:  £y.£Tvo   [XEV. 

20  TiavTo  ist  mit  anderer  Tinte  über  TrpojTaTTOfXEVov  ge- 
schrieben; mit  derselben  ist  auch  der  Akut  auf  ttoXXgcc  und  tcoX— 
Xoüc,  sowie  ey[}plv  gemacht,  auf  denen  auch  der  gravis  noch  steht. 

30  £^j;r^cpio}x£va  ov,  a  ist  über  einen  anderen  durchgestrichenen 
Buchstaben  gesetzt. 

31  out',  X:  oi)T£. 

oiovt'  £ivai,  X:  t£. 
35  TYjpojjLEvouc  libri,    X:  Tr^pou[X£vou;    (bei    Becker    richtig). 
37  X  nicht  dcp'ujxÄv,  vielmelir:  acpujxuiv. 
43  IvavTia  korrigiert  aus  IvavTioi. 
50  X  nicht:  auTa  to,  sondern  aura  «>. 

ToaaüTa  und  -oaouTov:  xoaauTa. 

74  aXka  t£. 

75  TouTo  y'ouv  (sie)  X^,  X:  76  uv,  ebenso  XXV  4. 
77  oüSev  (ppovTi'Ctüv  Scholl,  dagegen  ouSev  P. 


Zu  Lysias.  605 

78  liest  Kayser  tt^c,  auTou,  nach  Scholl  ist  aurou  in  autaiv 
geändert ;  letzteres  liest  auch  P. ,  doch  ohne  eine  Korrektur  an- 
zunehmen („denn  der  Accent  steht  sonst  auf  dem  2.  Vokal"). 

85  £vi>u}xoujx£vou?,  X:  £vÖujjLOU[i£vr^?,  dieselbe  Abkürzung 
wie  z.  B.  in  Ör^paixsvTj?  und  §  96  vo{xtCo[jL£vr|;. 

87   X  hat  Tttxtxojpiac. 

90  ouy  £;£"£,  ouy  hier  ohne  Apostroph. 

92  aaT£o?  £o-£  Xl,  X:  iaxL 

96  acp£Xovr£c  cpovia?,  X:  dcp£XovT£c  8s  cpovia«;,  §£  undeutlich, 
aber  doch  zu  erkennen. 

98  aü)T7)pia. 

99  £iatovT£c,  das  Zeichen  c  für  t£c,  das  sonst  darüber  steht, 
steht  hier  in  der  Zeile,  ebenso  bei  xaTaXiTrovTEc  in  §  97. 

100  Tac    Tifxcüpiac,    der  Artikel    xd?    fehlt    auch    in  X,    was 
Scheibe  nicht  angiebt. 

Xin  22  (j^TjCptofioc  fehlt  nicht:  ()^(^i)  am  Eand  wie  in  den 
folgenden  Fällen.  Scholl.  Nach  P.  steht  am  Rande  dicht  am 
Schnitte  ^]  das  7]  ist  weggeschnitten,  dagegen  bei  §  28  noch 
theilweise,  in  §  35   ganz  vorhanden. 

43  ütt'  aus  üK£p  Scholl.  Nach  P.  ist  tt  in  etwas  anderes 
hineincorrigiert,  ein  spiritus  oder  Apostroph  ist  zu  viel. 

52   ^r'  £7rl  X^,  X:  ^r£  £7rL 

62   utt'  'AYOpdcTou,  X:  ütto   otYopdcTou. 

64  ü)v  üfxac  ist  erst  von  späterer  Hand  auf  die  Stelle  von 
etwas  Verwischtem  im  Anfange  der  Zeile  geschrieben,  wv  hat  die 
späteste  Form  der  Buchstaben. 

67  daiTj?  C,  auToc  X. ;  autoc  und  äaTOc,  fast  immer  gleich 
geschrieben,  vgl.  §  14  auxoi. 

70  'A^r^vat  (i.  e.  'A&-/jvaIov)  X^,  A^r^vaiwv  tov  Sr^jiov  (sie) 
Bk.  L.;  X  hat:    abr^yai    d.  i.  'A^r^vaTov  (deutlich  in  §  72). 

'Ailr^vaiov  auTOV  aus  'A(>r|Vai(«v  autov  Scholl.  Das  (ü 
ist  noch  deutlich  zu  sehen,  durch  Uebermalen  eines  Bogens  ist 
ein  0  daraus  gemacht;  der  Accent  dagegen  ist  entschieden  ein 
Circumflex,  ohne  daß  Spuren  eines  Akuts  erkennbar  sind. 

97  ursprünglich  Ö£ixaia,  dann  cf(£L)  in  i.  geändert  und  2 
Punkte  darüber  gesetzt. 

XIV  3  xaTT^YopY^ao-  xal,   X:  xaTr^^opr^ocV  v.cd. 

7  in  X  et  Vindobon.  est  ou  7rap£a)^£,   X :  ou  7rap£o;(£T£  (na- 

p£0/£TO  ?). 

12   TGt  ücp'u{xa)V  libri,  X  wahrscheinlich:  tov. 

15  zwischen  t|^r^cpov  und  xal  ist  ein  leerer  Raum  von  ^/2  Zoll, 
auch  kein  Punkt  hinter  'J; 7^,0 ov,  wie  sonst  wohl;  radiert  ist  nicht. 
Es  scheint,  daß  der  Schreiber  das  Wort  nicht  hat  lesen  können 
und  Platz  gelassen  hat,  um  es  später  einzufügen,  was  nicht  ge- 
schehen ist.     Am  Rande  das  Zeichen  •/.* 


606  Friedricli  Eeuß, 

17  X  hat  nicht  einfach  r^v  (statt  u)v),  sondern  über  r^  ist 
ein  Buchstabe  weggestrichen,  der  indessen  nicht  mehr  zu  ent- 
ziffern ist. 

29  YsysvT^ijLSvtüv  aus  y£yP7.}jljjl£vojv.  Scholl.  Die  Figur  bei 
Pertz  ist  ähnlich  der  von  7rpoY£YP'^[^M-^'''^'^  iii  §  2,  doch  bemerkt 
derselbe  dazu:  entschieden  undeutlich  und  nicht  einfach  ys- 
Ypa{j.}j.£VO)V. 

30  auf  der  Stelle,  wo  jetzt  ir.tioz,  steht,  war  etwas  ausge- 
wischt, wodurch  die  Striche  einiger  Buchstaben  etwas  stärker  sind. 

31  sixoc  (mit  2  Accentenj. 

39  y.OLi  Tov  TTpoc  }iT|rpo;  X_,  ungenau,  da  Scheibe  nicht  an- 
giebt,  daß  X  überhaupt  ttocttttov  vor  MsYOL/Äsa  nicht  hat. 

40  }xr|0£|xiav  X^i,  ungenau;   X:   tjr^osjjLiav. 
47  TOioüTüiV  korrigiert  aus  toioutüdv. 

XV  5    cpsvtov  X ,    das  s  ist    kein    reines  s ,    außerdem    stehen 
3  Punkte  über  £v,  es  soll  also  getilgt  sein. 

12  dp/i-Tpatior^  L.  Nach  P.  viel  eher  ein  i  als  s;  in  14,3, 
wo  der  Name  sonst  vorkommt,  hat  die  andere  Hand  den  Text 
geschrieben,  und  da  ist  es  deutlich  ein  s,  in  dem  Schnörkel  mit  a 
verbunden. 

XVI  15  Srsipiiujc,  unter  £  stand  ein  anderer  Buchstabe. 

ToT;  ira^tv  dvoic  (sie)    \    \    X:    toTc    tzol    olv    dvoto,    am 
Rande   das  Zeichen  •/•' 

XVII  8  Kixuvoi,  X:  KixuvvoT. 

9  xal  obscurum  X    ;    das  xoil  ist    noch  zu  erkennen,    nicht 

dagegen,    was    noch  dahinter  gestanden  hat,  wo    noch    für  2  —  3 
Buchstaben  Raum  ist. 

XVIII  1   wvT£;  statt  ovr£?. 

13  Tiokl'/Qc  \  (quod  Kaysero  TioXiayoc  esse  videtur,  non 
TZoXiayo:;  ut  Bekk.  annotavit).  TioXlarr/oc,  L.  izohiayoc  deutlich  der 
cod.  Scholl.  P.  liest  izo/do/oz:  das  o  wird  sowohl  vorn  als  hinten 
mit  dem  y  verschlungen  (ebenso   ay,  d   ). 

XIX  1  zwischen  SuvcüfiOLi  und  T7|V  ist  eine  Lücke  von  7  —  8 
Buchstaben,  doch  ist  nichts  radiert;  desgl.  §  11  und  12  hinter 
^r^'^larJ.J\}al  füi-  vier  Buchstaben  Raum,  ebenso  hinter  oiodico  u[ia;. 

H 

24  £)^piaavto  und  i^^pYjaavTo  (£/piaavTo). 

37  UTziXiTZB  korrigiert  aus  u7r£X£i7r£. 

38  Yi^.ouT£  L.,  dagegen  P. :  rfiiooTS. 
43  §£  UTC£p,  X:  8'  uTiip. 

50  dTTCjbv ,  X  wahrscheinlich  d'äiwv ,  das  a  und  der  erste 
Strich  von  i:  sind  verschabt. 

51  Ol  po|:8itüc]  Ol  corr.  (aus  £i?)  Scholl;  nach  P.  hat  X: 
xai  lOia.Sixo)?  T£  itvac   paoito;,   das  a  in  doixto;  ist  verschabt. 

57   dva^vcüOSTat,  X  deutlich:  dva^vwafiiE. 


Zu  Lysias.  607 

XX  11  wie  Scholl,  liest  P.  sv  t«j!  aarsi. 

Tu)  TpOTTU)  Tto  X,  vielmehr:  id)  TpOTTOJ  tw. 

24  ad)v,  X:   aw    d.  i.   auiov. 

P  P' 

25  Tou;   [JL  L.,  nach  P:    \i,  das  ausnahmsweise  hier  auch  im 

Texte  steht. 

26  dvTcTTTOv,   X:  avTsTirsv. 

28  Trat  t  aosXcp.  Xi[,  X:  xal  idosAcp. 

31   ^s  £V£/a,  £  ist  undeutlich  und  einem  i  ähnlich,  daher  in 

C    ElVEXa. 

XXI  1  K'Jpi/tard;,  mit  einem  p,  wie  in  §  4 ;  an  Stelle  des 
y  stand  früher  etwas  anderes. 

10  zikoy  X  ,  X:  £t/ov,  der  Strich  des  y  von  links  nach 
rechts  ist  nur  etwas  zu  kurz  gerathen  und  gebogen,  aber  doch 
zu  erkennen;  gegen  X_  entscheidet  der  deutliche  Spiritus  lenis. 
Von  dem  am  Rande  beigeschriebenen  TrXrjpwu-a,  welches  von  der- 
selben Hand  ist,  wie  die  Noten  auf  fol.  100*  neben  20,  10  und  13, 
ist  ein  Stück  des  tu  weggeschnitten.  Die  Beischriften  waren  also 
schon  vor  dem  Einbinden  vorhanden. 

P^^ 
titulus    }x    in    mg  X_;    die    Figur    bei    Scheibe    ist    ganz 

pa' 
verunglückt.     Es  ist  nichts,    wie    das    gewöhnliche  jjl;    ein  a  mit 
eingelaufenem  Auge,  bei  dem  der  Accent  noch    sichtbar  ist.     Der 
bei  Scheibe  an  dem  tt  verzeichnete  Strich  ist  ein  röthlicher  Schmitz 
im  Pergamente,  wie  mehrere  auf  der  Seite. 

18  TOüTo  o'  oüx  av  C:  touto  ^s  X.  Demnach  sollte  man 
annehmen,  X  habe  nur  '(£  statt  o',  aber  von  oux  av  steht  auch 
nichts  in  X. 

19  }xr,8ucpYj8ovr^?  L.,  dagegen  P. :  [xr^[)6cpYj8ov/^?. 

XXII  2  U|ia?,  X:  Tjixd?.  Das  Komma  vor  Yjjxac  und  die 
Abkürzung  hinter  jjl  ist  später  mit    blauschwarzer  Tinte  gemacht. 

6  dTTOOciQTfj,  statt  Tj  stand  v.  aus  dem  später  mit  dunklerer 
Tinte  ein  r^  gemacht  ist. 

7  tjjXzi  oTtov,  unter  a  stand  früher  ein  anderer  Buchstabe, 
auch  der  Accent  steht  über  o. 

8  am  Rande  mit  rötlicher  Tinte :  ti{xioc  6  aTxo?,  desgl.  in  §  5 
cpopfjLOc,  von  derselben  Hand  und  mit  derselben  Tinte  wie  21,  10 
{^zkr^p^D\la)  und  20,   10  und  13. 

11  oux  £X£ua£ai}at.  Das  x  bei  oux  ist  sehr  undeutlich  und 
eher  ein  {x  oder  v,  auch  iXz'jjzabai  undeutlich. 

13  £7tiaTaoBs  aus  £7rioTaai)at  Scholl,  nach  P.  aus  iTriatao&o). 

XXIII  3  '^r{V(üT/,ziv ,  X:  YtvwaxsLV ,  ebenso  §  5  und  6,  wo 
es  Scheibe  angiebt,  dagegen  §  7  und  13  ^(r(va)ay.Eiv,  wo  Becker 
und  Scheibe  yiyvcüoxeiv  schreiben. 


608  Friedrich  Reuß, 

7  TauTTf],  X:  rauTO. 

XXIV  4  J>  ßouXT)  X^,  X:  w   ßouXrj. 
7   oijLOiüJ?,  X:  ö|xo(o)c. 

12   OTL  S'  eiTi,  X;  ^n  8s  eiri. 

XXV  13  YSvoiTo  L.,  dagegen  yivoito  P. 

Die  Aufzeichnungen  von  Pertz  behandeln  nur  die  Reden  1 
und  3 — 25.  Die  Weiterfuhrung  und  Bekanntgebung  seiner  Ly- 
siasstudien,  die  er  mit  treuer  Hingabe  gepflegt  hat  (vgl.  die  Pro- 
grammabhandlungen von  Clausthal  aus  den  Jalu-en  1857  und 
1862),  wurde  ihm  durch  schweres  körperliches  Leiden  unmöglich 
gemacht.  Für  die  Zuverlässigkeit  seiner  Beobachtung  spricht  die 
fast  durchgängige  Uebereinstimmung  seiner  Angaben  mit  den 
Lesimgen  von  Lampros  und  besonders  auch  von  Scholl;  um  so 
mehr  ist  man  daher  wohl  berechtigt,  seinen  Mittheilimgen  auch 
da  Beachtung  zu  schenken,  wo  die  genannten  entweder  nichts 
bemerken  oder  zu  abweichenden  Ergebnissen  gelangt  sind. 

Im  Anschlüsse  hieran  mögen  noch  einige  Stellen  des  Lysias 
Besprechung  finden,  für  welche  noch  keine  genügende  Erklärung 
oder  Verbesserung  gefunden  zu  sein  scheint.  Auch  hierbei  habe 
ich  theilweise  Aufzeichnungen  von  Pertz  benutzt ;  wo  dies  ge- 
schehen ist,  habe  ich  es  durch  ein  in  Klammern  beigefügtes  P. 
bemerkt. 

In  I  4  hat  der  mit  xal  gute  beginnende  zweite  Theil  des 
von  siriSst^ai  abhängenden  Satzes  kein  wc,  was  man  wohl  hinter 
y.7.1  erwarten  dürfte.  Vielleicht  ist  vor  oute  ein  Sxi  ausgefallen. 
Dieser  Wechsel  zwischen  (oc  und  oti  ist  ganz  lysianisch ,  vgl. 
Förtsch    obs.    p.   46    [P.]. 

I  7  xai  cp£ioa)Xoc  dyaÖT).  Da  die  Erklänmgen  des  Attri- 
buts dyocÜY)  nicht  genügen,  so  hat  Dobree  dasselbe  als  Glossem 
gestrichen.  Ich  lese  dafür  -/ai  ep^aTi:; ;  vgl.  Plato  Rep.  VIII  554a 
Ip^atr^c  xai  cpsiowXoc,  Herod.  V  13  ^uvar/sc  spYocrios;,  Demosth. 
IX  50  avSpa  sp^arr/;  y.r\  axpijSo);  xov  J5iov  ouv£iAcY[J-^vov.  Die  ^ 
Stelle  würde  also  lauten:  xal  ^ap  oixovo[xoc  Ssivtj  xal  oeiowXo; 
xolI  spyaTic  xal  axpi|j«>c  -avra  oioixouja.  Möglich  wäre  aller- 
dings auch,  daß  cpsiotüXoc  verderbt  und  dafür  xoivcovo;  zu  lesen 
ist,  wie  Xenophon  Oecon.  III  15  7.oivcüvc;v  dy'^iB/jv  or/ou  ouaav. 
Zu  VI  3  sAirtoai  ouv  /py)  irdvro:  dvilpojTrov  ovra  xotl  saoTtj) 
xal  £T£p(p  lasailai  sind  zu  vergleichen:  Dinarch  II  1  ttocvt',  ü><; 
soixsv,  o)  lAOr^vaTot,  •üpoüOoxr^Tsa  eari.  Xenoph.  Anab.  VII  6,  11 
TrdvToc  }x£v  apa  dvOpcoTrov  irpoo^oxav  OcT ,  Dion.  Hai.  IV  33 
airavTcx,  ü>;  lor/sV;   av^^ptoTrov  ovra  SeI  irpoaooxav 

VII  12  axoTTsTv  oxi  xspSoc  I^evsto  tü)  dcpaviaavn  xai  r^xi<; 
f^r^\llCL  Ttp  TTOiTjOavTL  (|x7j  TTOiTiaavTi  Markl.,  Tuspi'üoiYiaavTi  Kayser). 
Die  Gegensätze  sind  xspSoc  und  C,7^\iirj.^  ohne  daß  auch  dcpavi- 
aavTi  und  TroiTjOavti  in  Gegensatz  zu  einander  zu  stehen  brauchen. 
Der  Ausdruck  xspSo;  wird  erläutert  durch  xi  av  AaOüov  Sieupa^d- 


Zu  Lysias.  609 

jxTjV,  die  CT|{jLia  durch  ti  av  cpavepo;  '^ev6\iEVoc,  69'  uptoSv  £7raa/ov. 
Es  ist  daher  unrichtig,  CT^fxia  mit  Nachtheil  zu  übersetzen,  wie 
es  bei  Rauchenstein  mid  Kocks  geschieht;  vielmehr  ist  damit  die 
gesetzliche  Strafe  gemeint.  Dem  entspricht  es  auch,  wenn  in 
§  13  und  14  ausgeführt  wird,  daß  die  Beseitigung  des  Oelbaums 
kein  xipoo?  brachte,  imd  wenn  in  den  folgenden  §§  unter  C,r^\liclL 
die  Strafe  verstanden  wird,  der  der  Angeklagte  sich  durch  die 
Entfernung  desselben  ausgesetzt  haben  würde  (§15  xr^c,  {isyiaTY]«; 
Crjfxiac).  Zu  einer  Aenderung  des  iroiTjjavTi  ist  daher  kein 
Grund ;  ttoisTv  dient  im  zweiten  Gliede  des  Satzes,  um  die  Wie- 
derholung desselben  Verbums  zu  vermeiden,  es  drückt  nur  den 
allgemeinen  Begriff  aus  und  erhält  seine  nähere  Bestimmung  aus 
dem  ersten  Satzgliede ,  (Bauer :  tw  iroirjoavTL  =  dem  Thäter). 
Wahrscheinlicher  ist  mir  aber,  daß  die  Worte  weiter  nichts  sind 
als  ein  Glossem  und  daß  die  Stelle  ursprünglich  lautete:  ort 
x£p8o?  dYevcro  tw  dcpavioavit  xal  r^xic,  Crjjiia.  Mit  Unrecht  schei- 
nen mir  dagegen  in  §  18  die  Worte  Tcdvroc?  tou«;  irapidvia?  ver- 
dächtigt zu  sein.  Nachdem  der  Angeklagte  dargethan  hat,  daß 
ihm  aus  dem  Ausgraben  des  orfÄOc,  kein  Vortheil  habe  erwach- 
sen können,  erklärt  er  die  Behauptung  des  Anklägers,  der  Oel- 
baum  sei  bei  Tage  entfernt  worden,  für  unsinnig,  weil  dann  ja 
alle  Athener  Zeugen  dieses  Frevels  gewesen  sein  würden.  Bei 
einer  ungehörigen  Tliat  hätte  man  auf  Vorübergehende  wohl 
nicht  geachtet,  wohl  aber  hätte  dies  der  Fall  sein  müssen  bei 
einer  That,  auf  der  die  schwerste  Strafe  gestanden  hätte.  Diese 
ließe  sich  erstens  durch  seine  Sklaven  feststellen,  sodann  durch 
seine  Pächter,  endlich  durch  jeden  Vorübergehenden  oder  Nach- 
barn. Das  Zeugniß  der  Nachbarn  hätte  der  Ankläger  daher 
beibringen,  auf  die  Bestätigung  durch  die  Vorübergehenden  sich 
berufen  müssen.  Gegenüber  der  Hyperbel  Tidvta?  'A&r^vaiou? 
(§  15)  ist  die  geringere  Tidvia?  xou?  Tcapidvta?  ganz  am  Platze  [P.]. 
VII  36  X  hat  sTvai  sittsTv,  was  man  in  oT|jLai  stvai  geän- 
dert hat;  einfacher  scheint  die  Correktur  slvat  oT[jLaL  zu  sein, 
durch  welche  nur  ein  Wort  geändert  wird.     [P.]. 

IX  17  t6  hk  TsXsuTaTov,  vo|xiCovt£?  ou/^  r/avö)?  }i£  t£ti|jlü)- 
pr^oöai'  t6  Tr£pa?  Ix  xr^c,  tzoXsiüc,  e^r^kaoav.  Mit  der  Konjektur 
r6  }X£po;  (Emperius)  ist  nichts  gewonnen,  vielmehr  wird  t6  izi- 
pa?  als  Glossem  zu  t6  TfiXsuTaTov  zu  betrachten  sein.  Besonders 
von  Späteren  wird  t6  iiEpac  adverbial  gebraucht,  obwohl  es  sich 
auch  bei  Aeschines  (I  61  iripoc?  irciöouaLV  dvaair^vai  onro  to5 
ßü)}jLOu)  schon  findet.     [P.]. 

XIII  19  ist  das  Compositum  UTiocpaivoiTo  unverständlich. 
Vielleicht  ist  uiro  aus  u[j,Tv  entstanden  und  zu  tilgen  oder  es  ist 
aTTocpocivoL  zu  schreiben:  „damit  seine  Angaben  euch  glaubwür- 
diger seien". 

32.     Die  Worte  ei?   xov    8r^{jLov    sind    überflüssiges  Glossem 

Philologua  LH  (N.  F.  VI),  4.  39 


610  Friedrich  Reuß  , 

zu  e/st  und  haben  wohl  ein  ursprüngliches  autov  verdrängt : 
Staxz  xai  exsT  Tcapayouoiv  autov. 

89  TTSpl  TouTüiv  aTToXoYsTaöai.  Mit  Recht  wollte  Frohberger 
TTspi  TouzfDV  streichen.  dTroXo^sIaöoti  Trspl  toutiov  heißt  entweder 
sich  gegen  die  Vorwürfe  vertheidigen ;  dann  dürfte  im  Satze 
mit  (b;  keine  Negation  stehen ;  oder  aTtoXoYsToöai  cb?  heißt  zu 
seiner  Vertheidigung  vorbringen,  daß  (vgl.  §  77  XII  22;  VI 
37;  II  65  u.  ö.).  Ein  charakteristisches  Beispiel  findet  sich 
Xenoph.  Anab.  V  6,  3  dusXoYYiaaTo  Ticpl  ou  oIttsv  ojc  tov  Fla- 
cpXayova  cpiXov  ironfiooivro,  oti  ou/  cb;  toT^  ^  EXXr^at  7roX£|j.Yjadvra)v 
ocpcüv  £17101.  Die  Worte  ircpi  toutojv  sind  wohl  aus  der  vorher- 
gehenden Reihe,  in  der  sie  unmittelbar  über  änoko^eXa^ai  stan- 
den, in  die  folgende  gerathen. 

XIV,    2    WOt'    STTIVIXIOI?    U>V    OUroC     CplAOTt[l£TTai     TOUC     £/&pou^ 

aiayuv£ai^ai.  Reiske  korrigierte  ettivixioi;  in  et:'  evioi;  und  einen 
derartigen  Begriff  verlangt  der  Genetiv  aiv  =  touküv  a.  Vor 
TOUC,  £)(öpouc,  wofür  Emperius  tou;  Eiipou;  wollte,  fügte  Scheibe 
v.a\  ein,  wogegen  Frohberger  mit  Recht  bemerkte:  „doch  ist  die 
Steigerung  („sogar^)  des  Begriffs  „Gegner"  in  diesem  Zusammen- 
hange nicht  am  Platze,  da  sie  doch  nicht  besonders  zur  Scham- 
losigkeit qualificiert  sind".  Ich  halte  daher  auch  toü;  i;([>poi)? 
für  verderbt  und  schlage  dafür  tou?  Eiaipou?  vor :  uiot'  Itt'  evioic 
a)V  ouTo;  cpiXoTifiEltai,  v.at  toi>;  Eraipouc  aia/uv£o&ai. 

XVI  10  tt)OT£  iirfiziziüTzoTi  [xot  \irfik  irpo;  £va  iirfikv  z^(y.Xr^lla 
YEVsoOat.  Die  Erklärung:  „ich  werde  von  einem  beschuldigt^ 
scheint  mir  nicht  haltbar  zu  sein  trotz  X  23  tivo;  ovtoc  i\ioi 
TTpo?  6{xac  bf/J^.r^\lCf.Toc;  ^  wo  man  auch  ttoo?  i)[iü)v  für  Trpo;  ujia; 
setzen  wollte.  Die  angeführten  Worte  bedeuten  vielmehr:  „daß 
noch  niemals  auch  nur  gegen  einen  von  mir  eine  Anklage  er- 
hoben worden  ist".  Genau  so  zu  verstehen  ist  auch  die  von 
Frohberger  citierte  Stelle  aus  Hyperid.  f.  Lykophr.  p.  29,  wie 
der  Zusatz :  ouSi  iricpEu^a  8r/r^v  o6o£aiav  o'jt£  ETEpov  hz^itayoL 
ergiebt;  ebenso  „Lys.  XXV  23  jjlt^Sevo:  h(yXr^\LOLToz  irpo;  aXXr- 
XooQ  Y£Y£vr^ji-£vou.  Demosth.  I  7  ex  täv  ^rpo;  autou?  £YxXr|[xdrü>v, 
Polyb.  II  52,  4  IXoaE  t6  ^e^ovoc  lyxXr^jia  Trpoc  tyjv  oix£iav. 

XVII  4.  Die  Ergänzung  Scheibes  duOYpdcpovTEc  scheint 
überflüssig  zu  sein ,  es  genügt  das  überlieferte  dTTEypacpov :  j,,Das 
ist  doch  für  jeden  leicht  zu  erkennen,  daß  wenn  außer  der  Habe 
des  Erato  noch  irgend  etwas  zu  konfiscieren  gewesen  wäre  ,  sie 
nichts  übersehend,  über  des  Erato  gesammte  Habe  das  Inventar 
aufnahmen,  auch  über  das,  was  ich  schon  lange  Zeit  im  Besitze 
habe".     (P.]. 

In  XVIII  5  hat  man  an  Xr^cpÖEi?  Anstoß  genommen  und 
dafür  xÄTjÖEtc  oder  -irapaxXr^^^Ei;  geschrieben.  Xr^cpöstc  ist  im  Sinne 
von  xataXYjcpöei?  gebraucht,  vgl.  Thuc.  VII  67:  xarstXr^ixjjLSvo; 
SV  Toiaütat«;  dva^xaK;.  Xenoph.  Anab.  I  7,  5  8id  t6  Iv  toioutoj 
slvai  Tou  xivSüVoi)  Tiooaidvro;.     In  dem  nächsten  §  schreibe  ich : 


Zu  Lysias.  611 

xai  6ia  Toi>^  TrpoYovou;  xai  oi'  auxdv.  Das  zweite  oi'  konnte  we- 
gen des  vorhergehenden  xai  leicht  ausfallen:  KAIAl. 

In  XIX  22  kann  der  Accusativ  a7rox£i[jL£va;  ^rap'  auttp 
Tcoaapdcxovra  jjLvac  nicht  von  xars/pTjaato  abhängen ,  deshalb 
kann  weder  das  überlieferte  sitcojv  noch  das  von  Kayser  vorge- 
schlagene «KOpcüv  am  Platze  sein.  Vor  Cobets  Emendation 
£}(u)V  verdient  das  von  Taylor  und  Markland  empfohlene  Xaßwv 
des  cod.  G  wegen  des  folgenden  6  Ss  xai  xaozac,  Xaßiov  xaxs- 
5(pY)oaTo  den  Vorzug. 

In  §  28  lautet  die  Ueberlieferung :  S^tt  irpiv  NtxocpYjfAw  yj 
xai  iVpiarocpavcL  Trpiv  zr^v  vaujxa^iav  vixyjoai  ys  [jlyjv  oux  r^v  dXX' 
£1  )^ü)pioiov  {jLixpGv  'PaijLVouvTi.  Sluiter  wollte  Tuptv  —  'Apiaxo- 
^av£i  als  Glossem  tilgen  und  schrieb  y^  jxiv  statt  Y£  [xtjv,  Sauppe 
änderte  y£  |xyjv  in  Kovojva,  Scheibe  in  Tj|xa?,  Kayser  in  uji-ac, 
Keiske  behielt  wenigstens  'AptaT09av£i  bei,  Frohberger  schrieb  : 
oTi  AptaTocpav£i  irplv  ttjv  vaojxa/iav  vr/r^oat  Kovcova  T/jv  iiipl 
Kvidov  Y£vo}X£vrjV  oux  r^v  dXX'  r;  y(ojpi8iov.  Jedenfalls  muß  an 
der  vorliegenden  Stelle  ein  Dativ  stehen,  der  angiebt,  wem  nichts 
mehr  blieb,  ebenso  ein  Subjekt  zu  vix7^oat.  Nachdem  der  Name 
Aristophanes  zuletzt  in  §  27  genannt  war  ,  war  erst  die  octto- 
YpacpYj  y^pr^jxd-cüv  vorgelesen ,  die  jedenfalls  einige  Zeit  in  An- 
spruch nahm.  Er  wird  im  Folgenden  überhaupt  nicht  als  Theil- 
nehmer  an  der  Schlacht  genannt,  von  ihm  kann  es  daher  nicht 
heißen:  vixr^aai.  Sein  Vater  Nikophemus  wird  dagegen  in  Be- 
zug auf  den  aus  dem  Siege  herzuleitenden  Gewinn  gradezu  mit 
Konon  verglichen  (§  33),  während  von  Aristophanes  Gewinn  aus 
dem  Siege  nicht  die  Rede  ist.  Trotzdem  kann  sich  das  in  §  28 
Gesagte  nur  auf  letztern  beziehen.  Vielleicht  sind  daher  die  von 
Sluiter  beanstandeten  Worte  doch  nicht  bloßes  Glossem  und  es 
ist  zu  schreiben:  otl  Trplv  Nixocpr^jjiov  xr^v  vau{ia)(iav  vixf^aai  xai 
'ApiaTocpdv£t  •('£  |JLY)V  oux  r^v  dXX'  et  cet.  Von  Nikophemos  kann 
es  wohl  heißen,  daß  er  Sieger  war,  da  er  jedenfalls  Befehls- 
haber bei  Konon  war  (§  35),  wenn  auch  diesem  untergeordnet. 
'(Z  jjLTjV  heißt:  wenigstens  doch.  Die  Stelle  würde  also  zu  über- 
setzen sein:  „Ihr  müßt  bedenken,  daß  bevor  Nikophemus  in  der 
Seeschlacht  den  Sieg  (mit)erfocht,  doch  auch  wohl  Aristophanes 
nichts  hatte  u.  s.  w.   [P.]. 

30  Totauxa  S,  letzteres  fehlt  in  X.  Vielleicht  stand  in  cod. : 
Toiauö'  ä. 

Zu  Bedenken  haben  in  §  50  die  Worte  oj?  Atdxifio?  s)(ot 
xdXavxa  x£xxapdxovra  TrXitoj  (r,)  oaa  auxo?  (h\io\6^zi  irapa  xaiv 
vauxXrjpwv  xai,  d[X7:dptüv  Anlaß  gegeben.  Wenn  Diotimos  (Po- 
lyän  V  22,  1  TzXola  cixa^tüya  TrapaTrifiirojv  xpLYjp£aL  0£xa)  40  Ta- 
lente Geleitsgelder  zu  wenig  angegeben  hätte  (Rauchenstein) 
oder  von  den  Gebühren  40  Talente  unterschlagen  hätte  (Kocks), 
denn  müßte  xdXavxa  mit  Franken  und  Frohberger  in  xaXdvxoi? 
geändert    werden    (cf.  XXX  20.  21,    XXXII  8).     Diotimos  hat 

39* 


612  Friedrich  Reuß, 

aber  im  ganzen  nur  40  Talente,  wie  sich  mit  Nothwendigkeit 
aus  §  51  ergiebt:  st  Aör^vaiwv  aTravTwv  dxr^xooitov  oxi  Tsna- 
paxovta  TaXavxa  lyoi  AtoTifio? ,  sira  eTiaöe  xi  irpiv  xaiaTiXsuaaL 
osupo.  Daraus  scheint  mir  zu  folgen  ,  daß  vor  ttAsiü)  eine  im 
Dativ  stehende  Zahl  ausgefallen  ist,  vgl.  XXXII  8  IttlSouc  ttev- 
Taxto5(tXia?  5pa)((xa?,  yOSaiz  iXaTrov  div  6  dvYjp  aui^  eScoxsv. 

Das  in  §  58  von  Dobree  verdächtigte  [lou  ist  nicht  so  über- 
flüssig, wie  es  auch  Rauchenstein  erscheint,  der  dazu  bemerkt : 
^Die  Richter  mußten  es  vielmehr  von  den  Zeugen  vernehmen". 
Von  den  Zeugen  vernehmen  sie  nur  den  Beweis  der  Behauptung ; 
daß  aber  der  eigene  Sohn  das  erwähnte,  was  der  Vater  im  Ge- 
heimen gethan  hatte,  mußte  gewissermaßen  entschuldigt  und  her- 
vorgehoben werden.     [P.]. 

XXII  2  (b;  dxpiTou;  /pYj  xoT;  evSsxa  TrapaSoüvai  Oavdxo) 
CTTjfiiüioai.  Das  Verfahren  Cobets  Oavdxtp  C,riiKi(haai  zu  streichen 
ist  nicht  zu  billigen  ;  denn  wenn  dies  nicht  vorausgeht,  so  wird 
man  gleich  darauf  von  dem  Worte  öavdxou  überrascht,  für  das 
man  eher  C,r^\lia^  oder  dergleichen  erwarten  sollte;  anders  dage- 
gen, wenn  schon  die  Androhung  der  Todesstrafe  vorausgeht. 
(Vgl.  Dinarch  II  20  Trocpaoo'jvat  xoT?  iizl  xouxo  xsxayfASVot?  Oa- 
vax(p  C')^(ita)oai  und  Aristoteles  'Ai>r^vaio>v  TroAixsia  c.  29 :  rohe, 
8s  oxpaxrfj'ou;  Trapaoouvat  xoT?  svosxa   Oavdxtp  Cr^[xia)ai. 

XXIV  14  dXXa  Yap  ouxs  6|xsT?  xoutco  xy)V  auxr^v  Yva)}xr|V 
E)(SX£  oüO'  oüxoc  Sü  TTOiuiv.  Mit  Rücksicht  auf  das  folgende  xäv 
s5  cppovouvxwv  halte  ich  Marklands  Korrektur  su  cppovÄv  für  die 
zweckmäßigste.  Damit  ist  aber  die  Stelle  noch  nicht  fehlerfrei ; 
neben  dem  Dativ  xouxtp  kann  nicht  das  einfache  ouxo?  stehen 
bleiben.  Mit  der  Einfügung  von  u[xTv  oder  sauxoj  ist  indessen 
nicht  viel  gewonnen,  richtiger  und  einfacher  erscheint  die  Kor- 
rektur ven  oui}'  ouxo?  in  oux'  ouSsi?  (weder  ihr  habt  die  gleiche 
Ansicht,  wie  er,  noch  überhaupt  jemand,  der  bei  Sinnen  ist). 

25  {1S&'  u|xu)v  siX(>[irjV  xivSuvsusiv  aTrdvxwv.  Von  den  vor- 
geschlagenen Konjekturen  treffen  die  Kaysersche  xtvouvsutüv  oltto- 
Sr^fjLSiv  und  Müllersche  aTToSr^fjLOUvrtDV  meines  Erachtens  das  rich- 
tige, doch  genügt  es  d7:o8r^{Xü)v  statt  aTrdvxtov  zu  lesen:  „ich  zog 
es  vor,  mit  Euch  in  der  Fremde  Gefahren  zu  bestehen? 

XXV  1.  Von  den  meisten  Herausgebern  sind  die  Worte 
xspBaivsiv  Tj  als  Glossem  beseitigt  worden.  Der  Grund  Scheibes : 
Daß  der  Redner  nicht  das  üaujidCetv  aussprechen  könne,  quia 
delatorum  maxime  proprium  sit,  lucrum  quaerere,  ist  nicht  stich- 
haltig, denn  der  Redner  wundert  sich  nicht  darüber,  daß  sie 
Gewinn  suchen ,  sondern  daß  sie  die  Anklagen  stellen ,  obwohl 
sie  recht  gut  die  Gutgesinnten  und  die  Uebelthater  kennen. 
Auch  das  Argument  Rauchensteins ,  es  verstoße  gegen  die  Lo- 
gik, da  erst  §  3  von  xspSo?  die  Rede  sei,  vermag  ich  nicht  zu 
billigen.  Es  ist,  soweit  ich  sehe,  logisch  korrekt,  wenn  der  Red- 
ner behauptet:    „Die  Ankläger  suchen,  obwohl  sie  die  ünschul- 


Zu  Lysiaa.  613 

digen  und  die  Frevler  kennen,  euch  betreflfs  aller  die  gleiche 
Meinung  beizubringen ^^  Daneben  kann  es  in  §  3  heißen:  „Ihr 
Geschäft  ist  es ,  die  Unschuldigen  vor  Gericht  zu  ziehen ,  denn 
von  diesen  können  sie  den  größten  Gewinn  sich  verschaffen", 
j  a  die  zweite  Behauptung  hat  gewissermaßen  das  Vorausgehen 
ei  nes  Begriffes  wie  y.spoaivsiv  zur  Voraussetzung.  Statt  xsp- 
Saivsiv  r^  lese  ich  daher:  xspSou?  (x£p8^)  evsxa;  vgl.  z.  B.  XX 
7;  I  4  oüTi  /pr^fxdcrcüv  svsxa  ....  outs  aXXou  xepBoü?  oüSevd?, 
Vin  13  xspSo;  TJv  a'ji(o  {xe  SiaßaXXsiv. 

In  §  4  hat  man  an  aTUocpavoü  Anstoß  genommen  (Frohber- 
ger  I  S.  471),  Scheibe  erklärt:  non  memini  me  legere,  nach 
Rauchenstein  wird  d7rocpa(v£ai}ai  selten  persönlich  konstruiert. 
Die  persönliche  Konstruktion  läßt  sich  indessen  mehrfach  nach- 
weisen: Xenoph.  Cyrop.  8,  13  und  Anab.  V  7,  12  [jlyj  xaxioTOi 
T£  xal  aiayiaxoi  avopsc  dTrocpaiva){ji£&a. 

In  den  Worten  des  §  32  xal  toutcdv  {xsv  oux  aEtov  Oau- 
[idCctv  hat  Kayser  einen  Widerspruch  gegen  §  30  toutcüv  5' 
a^tov  Uao[id!£iv  finden  wollen  und  deshalb  yj  toütüjv  .  .  .  Oau- 
{idCsiv ;  geschrieben.  Rauchenstein  bemerkt  dazu :  „er  berichtigt 
nur  seine  Aeußerung".  Beide  Annahmen  halte  ich  nicht  für 
zutreffend,  §  32  steht  gar  nicht  in  Beziehung  zu  §  30.  Wor- 
über man  sich  nicht  wundern  soll,  ist  die  Unverschämtheit  je- 
ner Leute,  welche  nach  dem  unmittelbar  Vorausgehenden  sich 
selbst  für  vortreffliche  Leute  halten,  die  anderen  aber  für  Ver- 
brecher. Eine  solche  Meinung  ist  aber  bei  ihnen  um  so  ver- 
zeihlicher, da  ihr  euch  gefallen  laßt,  daß  alles  geschieht,  was 
sie  wollen".  In  §  30  ist  dagegen  a^iov  öaujxdCstv  bloß  eine 
rhetorische  Redewendung ,  deren  Sinn  etwa  ist :  „bei  solchen 
Leuten  darf  man  verwundert  fragen,  was  sie  wohl  gethan  hät- 
ten u.  s.  w.".  Sie  dient  dazu  den  Gegensatz  gegen  die  wacke- 
ren unschuldig  verdächtigten  Männer  zu  heben ,  die  unter  der 
Herrschaft  der  Dreißig  in  Athen  geblieben  sind  (p-sv  —  Ss): 
„Die,  welche  hier  geblieben  sind,  haben  unter  der  Oligarchie 
und  Demokratie  gezeigt,  was  für  Leute  sie  sind ;  bei  diesen  aber 
darf  man  verwundert  fragen  u.  s.  w.  Diese  haben  unter  der 
Demokratie  sogar  das  größte  Unheil  angerichtet.  Und  darüber 
braucht  man  sich  nicht  zu  wundern,  da  ihr  es  euch  gefallen 
laßt". 

Mit  Unrecht  scheinen  mir  in  §  33  die  Worte  toutou?  jasv 
auf  Tou?  dx  IlsLpatü)? ,  exsivou?  auf  das  näher  stehende  stspou? 
bezogen  zu  werden.  Der  Fehler  scheint  mir  daher  auch  in 
jxsTCov  zu  stecken,  das  mit  Leichtigkeit  in  [xsTov  zu  ändern  ist. 
Schwierig  bleibt  freilich  auch  so  die  Erklärung  von  eitiXuoso^ai, 
für  welches  man  iiziXr^abr^  azabai ,  üTioouasailoi,  xaiaXuosoBai, 
lxXua£oi>ai,  STri^t^sa^ai  vor  geschlagen  hat.  Vielleicht  läßt  sich 
ImXuosa&at  im  Sinne  eines  Verbs  des  Hinderns  fassen:  „Daß 
diese  es  verhindern  werden",  nämlich   ttoisTv   6ti    av    ßoüXoDViat, 


614  Fridrich  Reuß, 

vgl.  Plato  Kriton  43  C,  ouSev  auTou?  imUezai  ^  f/t/ia  xo  {xt] 
ou/t  aYavaxTsTv  t^  TrapoüOTfj  Tüyjfj.  Ist  es  allerdings  unstatthaft, 
einen  solchen  Uebergang  der  Bedeutung  „erlösen"  in  die  des 
Hinderns  anzunehmen  ,  dann  müßte  man  auch  £7:iXua£ai>ai  än- 
dern und  dafür  etwa  STTtxcoXuasiv  schreiben:  toutou?  jxiv  stti- 
xa)X(JO£iv,  Ixsivou;  Ss  jjlsTov   ouvYjcjsa&at. 

XXVI  10  ist  das  Wort  apjia  in  ei  [isv  orj  ßouXsuawv  vuvt 
ISoxtfxaCsTo  xai  o)?  ittttsoxotoc  auTou  iizi  twv  xpiaxovra  apjia  £v 
TOI?  aaviaiv  evs^s^paKTo  unverständlich  und  man  hat  es  daher 
in  ovo|xa  geändert.  Vielleicht  steckt  in  apjxa  ein  abgekürztes 
»[xapTT^ixa:  „wenn  sich  aus  den  Listen  sein  Vergehen,  daß  er 
unter  den  Dreißig  Reiter  gewesen  ist ,  nachweisen  ließe^^,  vgl. 
§  1  TcoXXa  xal  ostva  ei?  autoü;  eEr^{xapTr^xa);  und  §^10  vuv  8s 
Stz  [JL7J  jxovov  iTTTTSuxü);  i^rfik  ßsßouXcuxü)? ,  dUÄ  xal  de,  t6 
ttX^Oo?  £^r^{xapTT^xa);  cpaiWai,  §  12  twv  YjtJLaptr^{i£Vu)V ,  VI  39 
6tz(i)c,  £^aX£icp^£ir|  auim  xa  d[iapXYi}X7.xa. 

XXX  9  £xt  0£  ol[iat  ilaufjiaaxov  vo}x{C«>v  Nixo[ia)(ov  sxipoic 
dotxü);  }ivr^0Lxax£Tv  d?iouv.  Kock's  schlägt  für  oT[xaL  die  Lesart 
dxoöaai  vor,  die  wenig  Wahrscheinlichkeit  hat.  Ich  lese :  Ixt  0£ 
sTvai  {>aujxaox6v  vo|xiCa)  Nixdjjia/ov  sxipoi;  doiXYjjjiaxtüv  [AVTjOtxa- 
xeTv  d^iouv. 

In  §  12  ist  für  das  sinnlose  KXsocpaiv  der  Name  Xp£[jiü)V 
hergestellt.  Daneben  können  die  Worte  oi  xwv  xpidxovxa  ^svo- 
[X£voi  nicht  stehen  bleiben,  da  der  Satyros  nicht  zu  den  Dreißig 
gehörte.  Dieselben  sind  als  müssiger  und  dazu  unrichtiger  Zu- 
satz eines  Glossators  zu  tilgen. 

XXXI  29.  tilgt  man  die  Worte  xaxd  x6  und  liest  ou  Tipo- 
or^xov ,  so  enthält  der  Satz  eine  thatsächliche  Unrichtigkeit ,  da 
die  Metöken  zum  Kriegsdienste  verpflichtet  waren.  Ebenso  be- 
denklich ist  die  Streichung  von  ou  ,  da  kein  Grund  war  die 
Metöken  zu  loben ,  wenn  sie  einfach  ihre  Pflicht  thaten.  Die 
überlieferten  Worte  sind  daher  beizubehalten;  die  Metöken  wer- 
den belobt,  weil  sie  über  das  ihnen  gesetzlich  zukommende  Maß 
Hilfe  geleistet  hatten.  An  der  Ausdrucksweise  braucht  man 
keinen  Anstoß  zu  nehmen,  sie  wird  gerechtfertigt  durch  Stellen, 
wie  Demosth.  XXI  19  r.oXXa  x'  dya^^d  Ufxdc  £ipYaa|i£voi  ou  xaxd 
td;  M£ioioü  X£ixoupYiac,  Herodot  I  121  £6pYja£i?  oü  xaxd  Mi- 
xpaSdxsa  .  .  .  xal  xy;v  "ovatxa  auxou,  11  10  TroxajjLol  ou  xaxd 
xov  N£TXov  i(Jvx£?  }X£Ydd£a ,  Aesch.  Sept.  424  ou  xax'  dv^pcDTrov 
cppovsT,  Plato  Apol.   1   ou  xaxd  xouxouc  slvai  pYixwp. 

31  -kO)?  8'  £ixdc  £0X1  xouxov  o;  ouSs  xsXsuxato?  ettI  xou; 
xivouvou?  t^XOe,  TTpdxspov  xÄv  xaxspYaaaixsvcDV  xal  ouxtü  ouvxijxr^- 
ör^vai.  Die  überlieferten  Worte  sind  gewiß  falsch ,  daher  hat 
man  mit  zahlreichen  Konjekturen  zu  helfen  gesucht.  Von  ihnen 
absehend  vergleiche  ich  mit  der  vorliegenden  Stelle  Xenoph. 
Anab.  VI  2,  16  xal  xou;  }i£v  ttovou?  ocpa?  s/^iv,  x6  8s  x£p8o? 
aXXoüs  xal  xauxa  xtjv  ooixvjpiav  acpaiv  xaxsipyaofisvwv.    Dem  ent- 


Zu  Lysias.  615 

sprechend  schlage  ich  auch  bei  Lysias  vor :  Tipotspov  twv  xatsp- 
"Yaaatiivwv  t/^v  awrr^piocv  Ti{xr^i>?^vat.  Eine  Verwechselung  von 
5^8':'' auv  mit  rap'' lav  war  gewiß  nicht  unmöglich. 

Den  Schluß  dieser  Bemerkungen  möge  ein  Zusatz  zu  mei- 
nen Ausführungen  über  Pseudolysias'  Epitaphios  im  Rhein.  Mus. 
Bd.  38  S.  148  ff.  bilden.  Wenn  ich  dort  nachwies,  daß  der 
Verfasser  des  Epitaphios  sich  nicht  auf  die  Benutzung  des  Pane- 
gyrikos  von  Isokrates  beschränkt,  sondern  auch  aus  dem  Areo- 
pagitikos  Zusagendes  sich  angeeignet  habe,  so  läßt  sich  das 
Gleiche  auch  von  Isokrates'  Archidamos  behaupten.  Die  Worte, 
welche  hier  den  Helden  von  Thermopylae  gewidmet  werden,  müs- 
sen dem  Verfasser  des  Epitaphios  vorgelegen  haben: 

Isokr.  VI  100  Lys.  II  32 

ou..  oux  Icpuyov  o'jS'  TjTTYj&r^aav  dXX'  ou}(  TiTTTj&svti?  täv  svavticDV 
svTauöarov   ßiov    STsXsüTr^aiv    ouTTSp     dXX'j  a7ro&avQVT£c    oüTisp    £- 

Daß  Isokrates  zu  den  verschiedensten  Zeiten  (380.  365  und 
353)  immer  wieder  auf  den  Epitaphios  des  Lysias  zurückgegrif- 
fen habe,  um  durch  Herübernahme  einzelner  Sätze  seine  eigene 
Darstellung  zu  schmücken,  scheint  ausgeschlossen  zu  sein,  viel- 
mehr dienten  seine  Reden  der  Gedankenarmuth  eines  späteren 
Rhetors  als  Fundgrube. 

Trarbach  a.  d.  Mosel.  Friedrich  Reu/]. 


Zu  Aischylos. 

Pers.  836 — 837  Kirchh.  sagt  Atossa  höchst  ungriechisch  : 
m  SaTjxov,  ü>;  jae  ttoXX'  i^ipyzTai  xaxa 
ak^(r^,  jidcXiaia  o'  rfiz  oofxcpopa  8axv£i. 
Einer  Perserin  dürfte  man  eine  solche  Ausdrucksweise  schon  zu- 
trauen ,    wenn  nur  sicher  stände ,    daß  das  überflüssige  Glossem 
äh(r^  nicht  aus  den  vorhergehenden  Versen  826  und  835  stammt. 
Schon  Schuetz  und  Bothe  scheinen  dies  geahnt  zu  haben,  da  sie 
xaxa  nach  Vs.  826  in  xaxwv  änderten,  ^,haud  male^^  nach  Blom- 
field.     Ueberdies    ist    eine  aujjicpopa  zwar   ein    xaxov,    aber    kein 
aX^oc,    unter   welchen  Begriff   sie    nach  der  überlieferten  Lesart 
fallen  würde.     Es  muß  daher  an  Stelle  des  anstößigen  aX^Tj  wohl 
iraXai  (oder  r^or^)  geschrieben  werden  (vgl.  Soph.  Phil.   806). 

Prometh.  546  K.  outiots  ....  xav  Aio;  apjjioviav  Ovaiaiv 
7:7.p£;(aai  ßouXc/.i  ist  die  Lücke  nach  outtots  einfach  durch  ein 
bekanntes  Epitheton  der  Sterblichen,  also  hier  OciXtüv  auszufüllen. 

Halle  a.  S.  C.  Haeberlin, 


XXXVI. 
Thukydides  und  die  Parteien. 


Verhältnißmäßig  lange  hat  es  gedauert,  bis  man  die  volle 
Größe  des  Thukydides  als  Geschichtsschreiber  zu  würdigen  lernte. 
Die  Alten  brachten  ihm  wohl  'auch  nach  dieser  Richtung  hin 
Bewunderung  entgegen;  aber  seine  ganze  und  in  mancher  Be- 
ziehung einzige  Bedeutung  haben  sie  doch  nicht  erkannt.  Ja 
diese  blieb  auch  den  Neueren  noch  lange  verborgen.  Denn  ein- 
mal wurden  ja  die  griechischen  Schriftsteller  überhaupt  sehr  viel 
später,  als  die  römischen  ein  Gegenstand  genauerer  Beschäfti- 
gung selbst  für  die  Gelehrten;  dann  aber  konnte  eine  tiefere 
Einsicht  in  die  unendliche  historische  Bedeutung  des  thukydi- 
deischen  Geschichtswerks  erst  einer  Zeit  möglich  sein,  die  selbst 
wieder  in  höherem  Grade  historisches  Verständniß  zeigte.  Diese 
Bedingung  aber  wurde  in  der  Hauptsache  erst  in  unserm  Jahr- 
hundert erfüllt ;  kein  Wunder,  daß  wir  vor  allem  Niebuhr  unter 
den  überzeugtesten  Verkündern  der  Größe  des  Thukydides  fin- 
den; nennt  er  doch  den  peloponnesischen  Krieg  den  unsterb- 
lichsten aller  Kriege,  weil  er  den  größten  Geschichtsschreiber 
gefunden  von  allen,  die  je  gelebt. 

Nur  natürlich  war  es,  daß  die  neue  Anschauung  auch  zu 
Uebertreibungen  führte,  daß  man  sich  vielfach  nicht  damit  be- 
gnügte des  Th.  hohes  Streben  nach  voller  Objektivität  anzu- 
erkennen; sondern  weiter  ging  zu  der  Meinung,  er  habe  diese 
volle  Objektivität  auch  wirklich  erreicht.  Von  diesem  Stand- 
punkte aus  erschienen  nicht  nur  alle  seine  thatsächlichen  An- 
gaben, sondern  auch  alle  seine  Urtheile  als  für  uns  unbedingt 
maßgebend.  „So  steht  es  bei  Th.,  also  so  ist  es"  das  war  der 
Grundsatz  von  dem  man  ausging.  Eine  Reaktion  dagegen  konnte 
nicht  ausbleiben ;  ihren  schroffsten  Ausdruck  hat  sie  wohl  durch 


Thukydides  und  die  Parteien.  617 

MüUer-Strübing  gefunden.  Nachdem  er  in  seinem  Buche  „Ari- 
stophanes  und  die  historische  Kritik"  (1873)  den  Kampf  gegen 
die  „Thukydides  -  Theologen" ,  wie  er  in  seiner  scharfen,  etwas 
unparlamentarischen  Art  sagt ,  noch  verhältnißmäßig  maßvoll 
begonnen  hatte,  verfiel  er  in  seinen  späteren  Schriften  und  Auf- 
sätzen einer  immer  wachsenden  Einseitigkeit.  So  wenig  er  es 
indeß  vermag,  das  richtige  Maß  einzuhalten  und  so  sehr  seine 
Urtheile  schon  dadurch  an  Gewicht  verlieren,  daß  er  —  konse- 
quent nur  in  seinem  Gegensatz  gegen  die  ältere  Richtung  — 
seinen  eignen  Standpunkt  mehrfach  gewechselt  hat:  man  soll 
darüber  das  Berechtigte  in  seinen  Bestrebungen  nicht  vergessen. 
Aber  freilich  soviel  Geist  und  Kenntnisse  auch  er  und  gar 
manche  andre,  die  in  seine  Fußtapfen  getreten  oder  wohl  auch 
von  andern  Gesichtspunkten  aus  zu  ähnlichen  Ansichten  ge- 
kommen sind ,  aufgewandt ,  so  anregend  und  fördernd  sie  da- 
durch auf  die  Thukydides-Studien  eingewirkt  haben,  weitaus  die 
meisten  Vertreter  dieser  neuen  Richtung  sind  doch  in  ihren  Zwei- 
feln und  in  ihrer  Negation  viel  weiter  von  der  Wahrheit  abge- 
kommen, als  jene  älteren  Bewunderer,  die  auf  des  Meisters  Worte 
schworen.  Ich  wenigstens  kann  keinerlei  stichhaltige  Gründe  se- 
hen, der  geschichtlichen  Ueberlieferung ,  wie  sie  in  jenen  acht 
Büchern  vom  peloponnesischen  Kriege  auf  uns  gekommen  ist, 
in  irgend  welchem  wesentlichen  Stücke  den  Glauben  zu  versa- 
gen. Ich  bin  auch  heute  noch  fest  überzeugt ,  daß  Th.  einer 
unsrer  zuverlässigsten  Historiker  ist;  ich  halte  es  auch  für  eine 
völlig  unbewiesene  Behauptung ,  daß  das  unter  seinem  Namen 
auf  uns  gekommene  Werk  durch  zahlreiche  Fälschungen  von 
Interpolatoren  entstellt  sei  oder  daß  wir  darin  nur  die  Arbeit 
eines  sei  es  ungeschickten,  sei  es  böswilligen  Herausgebers  hät- 
ten, in  der  Wahres  und  Falsches  in  buntem  und  z.  T.  unent- 
wirrbarem Gemisch  vor  uns  läge.  Ich  muß  mich  an  dieser 
Stelle  damit  begnügen ,  diesen  meinen  Standpunkt  zur  Sache 
einfach  auszusprechen.  Ihn  umfassender  zu  begründen  wäre 
schon  wegen  der  mir  gesteckten  räumlichen  Grenzen  unmöglich ; 
doch  werden,  so  hoffe  ich,  die  anspruchslosen  Betrachtungen  über 
Thukydides  und  die  Parteien,  die  ich  in  diesem  Aufsatze  den 
Lesern  vorlegen  möchte ,  immerhin  etwas  dazu  beitragen  ,  den 
Glauben  zu  befestigen,  daß  des  Th.  Werk  nach  wie  vor  eine 
der  festesten  Säulen  unsrer  historischen  Kenntniß  bildet.  Denn 
eine  in  allen  wesentlichen  Punkten  einheitliche  politisch  -  soziale 
Anschauung  —  das  glaube  ich  zeigen  zu  können  —  tritt  uns 
hier  entgegen  und  zwar  eine  solche,  die  schon  an  sich  geeignet 
ist,  die  Objektivität  der  Darstellung  und  des  Urtheils  zu  beför- 
dern, und  die  bei  einem  Manne,  der  so  fern  von  allem  Pathos,  aber 
doch  aus  solcher  Kraft  der  Ueberzeugung  heraus  sein  Streben 
nach  einer  wahrhaften  Darstellung  betont  (4,  22)  erst  recht  in 
diesem  Sinne  wirken  mußte. 


618  Edmund  Lange, 

Entsprechend  dem  Doppelsinn,  den  der  Ausdruck   „die  Par- 
teien"  für  die  grieclii sehen  Verhältnisse  hat,    haben  wir  uns  mit 
zwei  Fragen  zu  beschäftigen.     Wir  müssen  uns  den  Standpunkt 
des  Th.  einmal  zu  der   vorwiegend    innerpolitischen  Parteifrage, 
d.  h.    in    dem    Kampfe    zwischen    Demokratie    und    Aristokratie, 
dann  aber  auch  zu  der  national-griechischen  Frage,    die  sich  in 
dem  Gegensatz    zwischen    Sparta   und  Athen    ausdrückt,    verge- 
genwärtigen.    Doch    beide  Fragen    stehen    in    engster  Beziehung 
zu  einander;    ja  sie  greifen  theilweise  in  einander  über,    und  so 
glaube  ich  ohne  Schaden,  vielleicht  sogar  zum  Nutzen  der  Sache 
die  Beantwortung  der  zweiten  in  die    der    ersten   verflechten    zu 
können.     Eine  einheitliche  Gesammtanschauung,    sagte    ich,    tritt 
uns  aus    dem   thukydideischen  Werke    entgegen;    aber    trotzdem 
bestehen  recht  verschiedene,  z.  T.  geradezu  entgegengesetzte  An- 
sichten   darüber,    welches    denn    diese    Gesammtanschauung    sei, 
und  das  ist  auch  gar  nicht  so  wunderbar ,    wie    es    auf  den  er- 
sten Blick   scheinen    könnte;    es    erklärt    sich    zu    einem   großen 
Theile  schon  aus  der  vornehm    zurückhaltenden  Weise    des  Th., 
der    mit   ausdrücklichen    Urtheilen    außerordentlich    sparsam    ist. 
Er  erzählt,    wie  dies  L.  Herbst,  einer  der  feinsinnigsten  Kenner 
unseres  Schriftstellers,  einmal  sehr  hübsch  ausgedrückt  hat,   ganz 
vorwiegend   „mit  Sachen"  oder,  wie  E..  Jebb  in  der  Schlußstelle 
seiner  ausgezeichneten  Schrift  über  die  Reden  des  Th.    sagt,    er 
verstand  es  „große  Dinge  ihre  eigne  Geschichte  in  großem  Sinne 
erzählen    zu    lassen,    und    die    dramatische  Gewalt  des  unsterb- 
lichen Geschichtswerks  wird    durch    die    dramatische  Zurückhal- 
tung desselben  noch  erhöht".     Aber  auch  die  Art  seines    politi- 
schen Standpunktes  läßt  die  Verschiedenheit  der    darüber   beste- 
henden Meinungen  wenigstens  begreiflich  erscheinen.     Ich  möchte 
meine  Anschauung  darüber,    die  ich  natürlich  näher    zu    begrün- 
den habe,  in  der  Hauptsache  gleich  hier  so    aussprechen:    Ganz 
gewiß  war    er    kein  Freund    der    ausgebildeten  Demokratie,    die 
jedem  attischen  Bürger  völlig  gleiche  Rechte  gewährte;  die  Ver- 
fassung sform,    wie  sie  zur  Zeit  der  perikleischen  Staatsver- 
waltung bestand,  entsprach  in  vielen  Punkten  unzweifelhaft  nicht 
seinen  Wünschen;  sie  räumte  der  großen  Menge  erheblich  mehr 
Einfluß  ein,  als  er  es  für  ersprießlich  zu  halten  vermochte.     Aber 
beinahe  noch  weniger  konnte  er  sich  mit  einer  streng   oligarchi- 
schen  Verfassungsform,  wie  sie  —  um  von  der  Zeit  der  Dreißig, 
über  die  er  nicht  mehr  berichtet  hat,  abzusehen  —  thatsächlich 
kurze    Zeit    unter    den  Vierhundert    bestanden    hat,    befreunden. 
Für  die  gegebenen  Verhältnisse  schien  ihm    eine    gemäßigte  Mi- 
schung   von  Demokratie    und    Oligarchie    das    Geeignetste.     Als 
eine  solche  tritt  uns  die  nach  dem  Sturz  der  Vierhundert  einge- 
führte  Verfassung  des  Jahres  411   entgegen,  nach  der  die  poli- 
tischen^ Rechte  den  „Fünftausend"  d.  h.  allen,  die  sich  zum  Ho- 
plitendienst  selbst  auszurüsten  vermochten,  zustand,  während  zu- 


Thukydides  und  die  Parteien.  619 

gleich  alle  Besoldungen  außer  für  den  Kriegsdienst  abgeschajfft 
blieben.  Ueber  diese  Verfassung  föllt  Th.  8,  97,  2  das  außer- 
ordentlich anerkennende  Urtheil  „Und  am  Besten  (wörtlicher, 
aber  etwas  matt  und  wohl  auch  weniger  sinnentsprechend  wäre 
die  Uebersetzung  „Nicht  zum  wenigsten  gut")  haben  offenbar 
in  der  ersten  Zeit  damals,  so  weit  meine  Erinnerung  reicht,  die 
Athener  ihre  Staatsverfassung  eingerichtet  ^) ;  denn  es  entstand 
eine  halb  oligarchische ,  halb  demokratische  gemischte  Verfas- 
sung und  diese  zunächst  erhob  den  Staat  wieder  aus  den  sehr 
schlimm  gewordenen  Verhältnissen".  Aber  diese  Stelle  genügt 
doch  noch  nicht,  um  uns  vollen  Aufschluß  über  des  Th.  politi- 
schen Standpunkt  zu  geben.  Es  scheint  mir  weiter  ganz  un- 
zweifelhaft,  daß  er  in  der  Verfassungsf  o  rm  überhaupt  nicht 
das  thatsächlich  Wesentlichste  und  Wichtigste  für  die  Blüthe 
und  die  gesunde  Weiterentwicklung  eines  Volkes  sah.  Er  als 
Geschichtsforscher  wußte  sehr  genau,  daß  weit  mehr  auf  den 
Geist  ankommt ,  in  dem  die  bestehenden  Formen  gehandhabt 
werden,  d.  h.  auf  die  Männer,  die  thatsächlich  die  Leitung  des 
Staates  in  der  Hand  haben.  Bei  einer  solchen  Auffassung  schwin- 
det jeder  Widerspruch  zwischen  dem  begeisterten  Lob ,  das  er 
in  dem  berühmten  Rückblick  2,  65  der  perikleischen  Staatsver- 
waltung widmet,  und  der  eben  besprochenen  Stelle.  Die  Ver- 
fassung der  perikleischen  Zeit  war  nach  seiner  Ansicht  we- 
niger gut ,  als  die  zur  Zeit  der  Fünftausend ;  aber  die  P  e  r- 
sönlichkeit  des  Perikles  glich  in  seinen  Augen  jenen 
Unterschied  mehr  als  aus  ,  da  für  dessen  erhabene  Gesinnung 
nie  persönliche  Wünsche  entscheidend  waren,  sondern  immer 
nur  die  Rücksicht  aufs  Wohl  des  Ganzen ;  da  er  das  wahre 
Beste  des  Bürgers  für  unzertrennlich  mit  dem  Besten  des 
Staates  verbunden  hielt.  Noch  ein  dritter  Punkt  endlich 
kommt  bei  dieser  Frage  in  Betracht,  ein  Punkt,  der  meist  nur 
gelegentlich  berührt ,  aber  nicht  genügend  in  seiner  grundsätz- 
lichen Bedeutung  hervorgehoben  zu  werden  pflegt.  In  der  Ver- 
fassungsfrage war  Th.  für  eine  gemäßigte  Demokratie,  aber 


*)  Die  Worte  des  Th.  bis  hierher  lauten:  xal  06/  ri'Ai'Sza  8rj  tov 
rpwTov  ypovov  dzt  y'  dfj.o'j  'AOr^vaTot  cpat'vovtat  eu  TuoXtxö'jaavTt?.  L.  Herbst 
(die  Schlacht  bei  den  Arginusen,  Beilage  2)  übersetzt :  „Und  offenbar 
haben  die  Athener  zum  ersten  Mal  während  meines  Lebens  ihren 
Staat  besonders  gut  eingerichtet".  Der  Unterschied  der  Auffassung  ist 
klar  ;  aber  Bedeutung  hat  er  nicht  sowohl  für  die  Ermittlung  der  po- 
litischen Anschauungen  des  Th.,  auf  die  es  hier  allein  ankommt,  als 
für  die  davon  unabhängige  Frage,  wie  lange  diese  gemäßigte  Verfas- 
sung bestand.  Ich  habe  Herbsts  Uebersetzung  nicht  angenommen, 
weil  ich  keine  Stelle  kenne,  wo  tov  TtpiöTov  ypdvov  „zum  ersten  Mal" 
bedeutet.  Bei  Th.  findet  sich  genau  diese  Verbindung  überhaupt 
nicht  wieder,  wohl  aber  (7,  87,  1)  tou?  TiptuTou;  ypo'vous  und  dies  ganz 
unzweifelhaft  in  der  Bedeutung  „in  der  ersten  Zeit". 


620  Edmund  Lange, 

seiner  sozialen  Anschauung  nach  war  er,  ganz  entsprechend 
den  Verhältnissen  nnd  Familieneinflüssen,  unter  denen  er  auf- 
wuchs ,  eine  entschieden  aristokratische  Natur.  Alles  ,  was  wir 
als  „plebejisch"  bezeichnen,  war  dem  vornehmen  Manne  durch- 
aus antipathisch ,  und  ich  zweifle  nicht,  daß  die  nach  meiner 
Ansicht  entschieden  einseitige  Beurtheilung ,  die  er  dem  Kleon 
zu  Theil  werden  läßt,  zu  einem  guten  Theile  sich  erklärt  aus 
dem  sozialen  Gegensatz  zwischen  dem  fürstlichbegüterten,  fein- 
gebildeten Aristokraten  und  dem  banausischen  Gerber  und  Le- 
derhändler (Oncken,  Athen  und  Hellas  II  232). 

Halten  wir  die  bezeichneten  Gesichtspunkte  fest,  so  lösen 
sich  die  scheinbaren  Schwierigkeiten  und  Widersprüche  von 
selbst.  Wir  sehen  in  Th.  einen  Mann,  der  seine  festen  und  be- 
stimmten politischen  und  sozialen  Anschauungen  hat,  wenn  diese 
Anschauungen  sich  auch  nicht  mit  einer  der  damaligen  Partei- 
schablonen decken.  Von  diesem  Standpunkt  aus  aber  werden 
wir  von  vorn  herein  geneigt  sein,  die  Auff'assung,  die  ihm  die 
bewußte  Absicht  unterschiebt,  als  Parteigänger  des  Perikles  den 
Krieg  und  vor  allem  dessen  Entstehung  so  darzustellen,  wie  die- 
ser die  Sache  angesehen  wissen  wollte  ^),  für  ebenso  einseitig  zu 
erklären ,  wie  jene  andre ,  die  ihm  Voreingenommenheit  für  die 
athenischen  Oligarchen  als  Partei  und  wohl  gar  eine  gewisse 
lakonisierende  Richtung  zuschreibt  ^).  —  Schon  sein  mittlerer 
Standpunkt  in  der  Verfassungsfrage  mußte  ihm  die  schwere 
Aufgabe,  der  Geschichtschreiber  des  peloponnesischen  Krieges  zu 
werden,  ganz  außerordentlich  erleichtern.  Hatte  er  nun  außer- 
dem, wie  dies  meine  feste  Ueberzeugung  ist,  das  ernsteste  Stre- 
ben nach  Unparteilichkeit  und  eine  ungewöhnliche  Fähigkeit, 
die  Dinge  in  ihrer  wirklichen  Gestalt  zu  sehen  —  eine  Fähigkeit 
die  es  ihm  namentlich  auch  erleichtern  mußte,  bei  aller  Wärme 
des  attischen  Patriotismus,  die  guten  Seiten  des  lakonischen  We- 
sens klar  zu  erkennen  — ,  und  kamen  zu  alledem  noch  die  gün- 
stigsten äußeren  Verhältnisse,  so  mußte  ein  Werk  von  ganz  un- 
gewöhnlicher Objektivität  entstehen.  Aber  wer  noch  mehr  be- 
hauptet, wer  diese  Objektivität  für  eine  vollkommene  erklärt, 
der  vergißt,  daß  diese  für  einen  wirklichen  Historiker  überhaupt 
unmöglich  ist  —  erst  recht  unmöglich,  wenn  er  die  Geschichte 
seiner  eignen  Zeit  schreibt.  Er  bleibt  immer  ein  Mensch  und 
als  solcher  bis  zu  einem  gewissen  Grade  dem  unwillkürlichen 
Einfluß  von  Sympathie  und  Antipathie  unterworfen ;  nie  wird  er 
j,jeden  Zeugen  menschlicher  Bedürftigkeit"  auszustoßen  vermö- 
gen, und  wer  weiß,  ob  uns  bei  dem  Buch  eines  solchen  ^, völlig 


^)  H.  Nissen,  Der  Ausbruch   des   peloponnesischen  Kriegs  (Histor. 
Zeitschrift  1890  SS.  385  ff.). 

^)  So  MüUer-Strübing  schon  in  dem  bereits  erwähnten  Werke. 


Thukydides  und  die  Parteien.  621 

objektiven"  Gescbichtsschreibers  —  einmal  angenommen,  er  wäre 
möglich  —  wohl  zu  Muthe  sein  würde.  Nur  danach  soll  jeder 
wahre  Historiker  streben,  seinen  subjektiven  Empfindungen  und 
Meinungen  möglichst  wenig  Einfluß  auf  seine  Darstellung  zu 
gestatteuj  Gelingt  ihm  dies ,  so  hat  er  die  Anerkennung  der 
Leser  verdient  und  umsomebr,  je  mehr  er  dabei  eine  eigenar- 
tige, in  -sich  selbst  fest  begründete  Persönlichkeit  ist,  wie  dieß 
von  Th.   gewiß  gesagt  werden  darf. 

Wenn  wir  nun  die  Stellung  dieses  merkwürdigen  Mannes 
in  dem  großen  Prinzipienkampf  zwischen  Demokratie  und  Olig- 
archie etwas  genauer  betrachten  wollen,  so  werden  wir  neben 
den  wenigen  Urtheilen,  die  sich  bei  ihm  finden,  natürlich  auch 
die  Färbung  seiner  geschichtlichen  Darstellung  in  Betracht 
ziehen  müssen.  Endlich  aber  dürfen  wir  diejenigen  Partieen 
seines  Werks  nicht  unberücksichtigt  lassen,  die,  man  kann 'wohl 
sagen  in  erster  Linie,  den  Zweck  verfolgen,  ähnlich  wie  die 
zusammenfassenden  Betrachtungen  neuerer  Historiker ,  uns  in 
die  inneren  Gründe  der  Dinge,  in  die  Motive  und  Charaktere 
der  leitenden  Persönlichkeiten  einen  tieferen  Einblick  zu  ge- 
währen, ich  meine  natürlich  die  Reden.  Unzweifelhaft  bewegen 
wir  uns  dabei  auf  etwas  schwankendem  Boden ;  denn  es  ist  in 
vielen  Fällen  unmöglich  und  wird  es  der  Natur  der  Sache  nach 
bleiben,  mit  Bestimmtheit  zu  sagen ,  in  wieweit  diese  Reden  nur 
die  möglichst  getreue  Wiedergabe  der  wirklich  gehaltenen  sind 
und  in  wie  weit  Th.  andererseits  auch ,  sei  es  bewußt ,  sei  es 
unbewußt,  seine  eigne  Meinung  darin  zum  Ausdruck  gebracht 
hat.  Kein  Wunder  also,  daß  auch  darüber  die  verschiedensten 
Ansichten  ausgesprochen  worden  sind.  Manche  meinen ,  Th. 
habe  die  Reden ,  soweit  es  überhaupt  möglich  war ,  in  allem 
Wesentlichen  getreu  wiedergegeben;  andre  wollen  sie  für  nicht 
viel  mehr  gelten  lassen,  als  für  völlig  willkürliche  Erfindungen, 
in  denen  er  die  betreffenden  Personen  sprechen  lasse,  wie  sie 
nach  seiner  Meinung  hätten  sprechen  müssen,  ja  gar  oft  eben 
nur  seine  eigne  Ansicht  niederlege.  Ich  muß  mich  auch  dieser 
schwierigen  Frage  gegenüber  im  Wesentlichen  damit  begnügen, 
die  Ueberzeuguug ,  die  ich  durch  längere  Beschäftigung  mit 
dem  Schriftsteller  und  nach  sorgfältiger  Prüfung  der  für  die 
verschiedenen  Meinungen  vorgebrachten  Gründe  gewonnen  habe, 
auszusprechen  und  auf  Grund  derselben  dann  im  einzelnen  Falle 
mit  möglichster  Vorsicht  meine  Schlüsse  zu  ziehen. 

Vollkommen  sicher  scheint  mir  zunächst,  daß  keine  der  eben 
angeführten  extremen  Ansichten  haltbar  ist ;  beide  stehen  im 
Widerspruch  mit  der  bekannten  Stelle,  in  der  Th.  selbst  sich 
über  die  Art  seiner  Reden  ausspricht  (1,  22,  1);  von  dieser 
aber  muß  jede  Betrachtung,  die  nicht  allen  festen  Boden  völlig 
verlieren  will,  ausgehen.  Ich  setze  die  Worte  in  möglichst  ge- 
nauer Uebersetzung  hierher.     „In  Betreff  dessen    nun'',   so   sagt 


622  Edmund  Lange, 

Th.  „was  jegliche  in  Reden  gesprochen  haben,  theils  als  sie  im 
Begriff  standen,  den  Kriege  zu  beginnen,  theils  in  ihm  selbst, 
sich  an  das  Gesagte  genau  zu  erinnern,  war  schwer  sowohl  für 
mich,  da  wo  ich  es  selber  angehört  hatte,  als  auch  für  andre, 
die  mir  anderswoher  Nachrichten  brachten.  Wie  ich  aber  glaubte, 
daß  der  Einzelne  über  die  jeweiligen  Verhältnisse  das  Passende 
am  Ehesten  gesagt  haben  würde,  so  habe  ich,  indem  ich  mich 
dabei  so  eng  als  möglich  an  den  Hauptinhalt  des  wirklich  Ge- 
sprochenen gehalten  habe ,  ihn  sprechen  lassen".  Aus  diesen 
Worten  sei  es  die  volle  Geschichtlichkeit,  sei  es  die  volle  Sub- 
jektivität der  Reden  zu  folgern,  ist  nur  möglich,  wenn  man  sich 
an  einzelne  Wendungen  darin  hält  ohne  Rücksicht  auf  den  In- 
nern Zusammenhang  des  Ganzen  und  die  sorgfältig  abgewogne 
Fassung  der  gewählten  Ausdrücke.  Richtig  ist,  daß  die  Stelle 
recht  verschiedene  Auffassungen  zuläßt;  aber  diese  Auffassun- 
gen ,  soweit  sie  den  Anspruch  erheben  dürfen ,  auf  die  Worte 
des  Th.  begründet  und  nicht  willkürlich  in  sie  hineingelegt  zu 
sein,  können  doch  nur  dem  Grade  nach  und  nicht  grundsätzlich 
verschieden  sein.  Sicher  scheint  es  mir  zunächst,  nicht  nur  we- 
gen der  schon  angeführten  Stelle,  sondern  auch  aus  andern  Er- 
Avägungen,  daß  Th.  niemals  eine  Rede  völlig  erfunden  hat,  son- 
dern sie  immer  nur  da  einflicht,  wo  nach  seiner  Kenntniß  wirk- 
lich eine  solche  gehalten  wurde,  sicher  scheint  mir  weiter,  daß 
wir  die  Hauptgedanken  mindestens  der  allermeisten  Reden 
als  geschichtlich  betrachten  müssen.  Er  sagt  uns  mit  den  deut- 
lichsten Worten,  daß  er  überall  das  Streben  gehabt  habe,  jene 
möglichst  genau  wiederzugeben,  und  bei  den  guten  Verbindungen, 
über  die  er  verfügte,  dürfen  wir  annehmen,  daß  seine  eifrigen 
Bemühungen,  auch  nach  dieser  Richtung  hin  Zuverlässiges  zu 
erfahren,  meist  den  besten  Erfolg  gehabt  haben  werden.  Trotz- 
dem aber  werden  die  einzelnen  Reden  mit  einer  ganz  verschie- 
denen Genauigkeit  wiedergegeben  sein.  Es  ist  nur  vernünftig, 
wenn  wir  z.  B.  Reden ,  die  bei  geheimen  Beratungen  gehalten 
wurden,  in  dieser  Hinsicht  ganz  anders  beurtheilen,  als  andre, 
welche  er,  wie  die  des  Perikles,  des  Kleon  und  des  Diodot  wahr- 
scheinlich selbst  gehört  hat.  Bei  den  Reden,  die  Th.  nur  durch 
Berichte  andrer  kannte,  können  wir  im  Allgemeinen  bloß  so  viel 
mit  einiger  Sicherheit  sagen,  daß  er  sich  an  die  ihm  bekannt 
gewordene  Fassung  um  so  genauer  gehalten  haben  wird,  je  pas- 
sender sie  ihm  für  die  Verhältnisse  des  einzelnen  Falls  zu  sein 
schien.  Ich  spreche  also  den  Reden  des  Th.  einen  hohen  Grad 
von  geschichtlicher  Bedeutung  zu;  aber  ich  bin  auch  völ- 
lig überzeugt,  daß  keine  einzige  unter  ihnen  den  Werth  eines 
historischen  Dokuments  im  eigentlichen  Sinne  hat ,  daß  keine 
sich  auch  nur  so  genau  an  den  wirklichen  Wortlaut  anlehnt, 
wie  etwa  unsre  ausführlichen  Parlamentsberichte.  Diese  Reden 
haben     eben    sozusagen    ein   doppeltes    Antlitz.      Sie   sollen    gar 


Thukydides  und  die  Parteien.  623 

nicht  bloß  die  wirklichen  Worte  des  einzelnen  Redners  wieder- 
geben; sie  vertreten,  wie  schon  angedeutet,  zugleich  die  Stelle 
der  betrachtenden  Erörterungen  in  neuern  Geschichts werken. 
^Sie  sind  das  vornehmste  Mittel,  wodurch  Th.  die  äußeren  That- 
sachen  auf  ihre  geistigen  Motive  zurückführte"  (Röscher) ;  sie 
geben  ein  idealisiertes  Abbild  der  Wirklichkeit ;  ihre  innere 
Wahrheit  ist  größer,  als  ihre  äußere ;  nicht  selten  kommen  in 
ihnen  Gedanken  zum  Ausdruck,  die  zwar  ein  sehr  helles  Licht 
auf  die  in  Betracht  kommenden  Personen  und  Verhältnisse  wer- 
fen, die  aber  nicht  dem  betreffenden  Redner,  sondern  dem  tiefer 
blickenden  Geschichtsschreiber  angehören,  sei  es  nun,  daß  jener 
seiner  Aufgabe  zu  wenig  gewachsen  war,  um  sie  auszusprechen, 
sei  es ,  daß  Zweckraäßigkeitsgründe  ihn  daran  hinderten  ^).  — 
Eine  solche  Ansicht  über  das  Verhältniß  der  thukydideischen 
Reden  zu  den  wirklich  gehaltenen  erleichtert  nun  freilich  ihre 
Benutzung  zur  Ermittlung  der  Ansichten  des  Schriftstellers  nicht. 
Wir  werden  uns  dabei  in  jedem  Falle  sagen  müssen,  daß  wir 
nie  auf  ganz  sicherem  Boden  operieren ;  aber  der  Ertrag  wird 
doch  auch  so  noch  groß  genug  sein.  Außerdem  wird  es  keinem 
Bedenken  unterliegen,  wenn  wir,  um  uns  über  des  Th.  Stellung 
zur  athenischen  Demokratie  klar  zu  werden  auch  die  Stellen 
mit  heranziehen,  die  auf  sein  Urtheil  über  Volk  und  Staat  von 
Athen  überhaupt  Licht  werfen.  Denn  die  Demokratie  war  ja 
eben  mit  dem  athenischen  Wesen  durch  ihr  langes  Bestehen  völ- 
lig verwachsen;  die  Athener  im  Großen  und  Ganzen  dachten  of- 
fenbar demokratisch,  wenigstens  soweit,  daß  jedem  Bürger  grund- 
sätzlich alle  Aemter  und  Würden  des  Staates  in  gleicher  Weise 
offen  stehen  sollten.  Das  ist  nun,  wie  wir  schon  oben  sahen, 
nicht  ganz  der  Standpunkt  des  Th.  Einem  Manne  seiner  Art 
und  seiner  sozialen  Lebensstellung  mußte  schon  diese  theore- 
tische Gleichstellung  aller  Vollathener,  mochten  sie  in 
ihrem  Bildungsgrad  und  ihrer  Leistungsfähigkeit  für  den  Staat 
noch  so  verschieden  sein ,  äußerst  bedenklich  vorkommen ;  eine 
Abstufung  der  politischen  Rechte,  die  irgendwie  der  auch  da- 
mals noch  vorhandenen  sozialen  Gliederung  der  athenischen  Bür- 
gerschaft entsprach,  erschien  ihm  gewiß  höchst  wünschenswerth, 
und  die  Verfassung  des  Jahres  411  mag  er  gerade  weil  sie 
eine  Annäherung  an  dieses  soziale  Prinzip  enthielt,  so  warm  ge- 
lobt haben.  Aber  zwischen  diesem  seinen  Standpunkt  und  dem 
eines  richtigen  Oligarchen  ist  doch  noch  ein  himmelweiter  Un- 
terschied. Th.  hatte  wohl  als  geborner  Aristokrat  eine  gewisse 
gemüthliche  Hinneigung  auch  zu    einer    aristokratischen  Verfas- 


*)  Kurz  aber  sehr  treffend  urtheilt  über  die  Reden  des  Th.  P. 
Leske  im  Programm  der  Ritterakademie  zu  Liegnitz  1875,  SS.  24  ff. — 
R.  Jebbs  vortreffliche  Schrift  habe  ich  schon  oben  angeführt. 


624  Edmund  Lange, 

sungsform;  aber  er  kannte  seine  Zeit  und  sein  Volk,  er  kannte 
auch  seine  Standesgenossen  viel  zu  genau,  als  daß  er  den  Plä- 
nen eines  Phrynichos  und  Antiphon  auch  nur  theoretische  Bil- 
ligung hätte  entgegenbringen  können.  Ja  hätten  sich  seine  An- 
sichten auch  nur  mit  denen  des  Nikias  völlig  gedeckt,  wir  wür- 
den sicher  in  seinem  Werke  nicht  jene  unsterbliche  Verherr- 
lichung des  perikleischen  Athen  lesen,  wie  sie  die  Leichenrede 
des  Perikles  bietet.  Gewiß  haben  wir  in  ihr  eine  Wiederspie- 
gelung der  Ansichten,  die  dieser  große  Staatsmann  selbst  bei 
einer  ernsten,  aber  doch  erhebenden  Feier  über  die  Größe  sei- 
ner Vaterstadt  und  über  den  Geist,  aus  dem  diese  Größe  ent- 
sprungen sei,  ausgesprochen  hatte ;  aber  ebenso  gewiß  konnte 
nur  ein  Geschichtsschreiber,  der  von  gleiclier  Begeisterung  für 
die  Herrlichkeit  Athens  erfüllt  war,  sich  veranlaßt  fühlen,  die 
Rede  so  wiederzugeben,  wie  Th.  es  gethan  hat.  Mir  wenigstens 
ist  es  unmöglich,  ihn  hier  als  bloßen  Berichterstatter  aufzufas- 
sen ;  mit  innerster  Theilnahme  oflFenbar  hat  er ,  in  freiem  An- 
schluß an  die  Worte  des  großen  Alkmaioniden,  diese  Rede  ge- 
schrieben. Nur  wenn  wir  uns  die  Sache  so  denken,  können 
wir  vollkommen  verstehen,  daß  er  gerade  sie  nicht  ganz  über- 
ging oder  kurz  erwähnte,  sondern  mit  solcher  Ausführlichkeit 
wiedergab.  In  einer  Geschichte  des  peloponnesischen  Kriegs 
—  und  nur  diese  wollte  er  ja  nach  den  Eingangsworten  seines 
ganzen  Werks  schreiben  —  konnte  sie  sehr  wohl  fehlen.  Auch 
zur  Charakteristik  der  Persönlichkeit  des  Perikles  war  sie ,  so 
wenig  ich  ihre  große  Bedeutung  in  dieser  Hinsicht  leugne,  nicht 
eigentlich  nothwendig.  Sie  stellt  uns  aber  die  geistig  -  sittlichen 
Kräfte  vor  Augen,  die  in  den  Athenern  jener  Zeit  lebten,  und 
führt  diese,  wenn  auch  nicht  ausschließlich,  so  doch  zu  einem 
wesentlichen  Theile  auf  die  freie  Verfassung,  die  sie  sich  gege- 
ben hatten,  zurück;  sie  bringt  Athens  Größe  in  unlösliche  Be- 
ziehung mit  seiner  Demokratie.  Schon  in  c.  37  wird  ausdrück- 
lich diese  demokratische  Verfassung  gepriesen,  die  einem  jeden 
formell  gleiche  Rechte  verleihe,  so  daß  seine  wirkliche  Geltung 
im  Staatsleben  nur  von  seiner  innern  Tüchtigkeit  abhänge  — 
ein  Zustand,  der  offenbar  mit  jeder  oligarchischen  Verfassung 
ihrem  Wesen  nach  unvereinbar  ist.  Ein  unleugbar  demokrati- 
scher Zug  ist  auch  das  hohe  Maß  von  freier  Bewegung  im  Pri- 
vatleben, das  nach  demselben  Kapitel  die  öffentliche  Meinung 
Athens  dem  einzelnen  Bürger  gestattete,  und  das  Gleiche  darf 
man  behaupten  von  dem  Fernhalten  jeder  Heimlichkeit  bei  krie- 
gerischen Rüstungen  u.  dergl.,  das  c.  39  im  Gegensatz  zur  spar- 
tanischen Art  gepriesen  wird.  Echt  demokratischen  Geist  ath- 
met  ferner  der  Satz :  „Nicht  Armuth  gilt  bei  uns  für  eine 
Schande,  wohl  aber  das  Fehlen  des  Strebens  aus  ihr  herauszu- 
kommen", und  der  fast  unmittelbar  darauf  folgende  „Den  der 
sich  gar  nicht  am  politischen  Leben  betheiligt,  halten  wir  nicht 


Thukydides  und  die  Parteien.  625 

für  einen  ruhigen  Bürger,  sondern  für  einen  unnützen  Menschen" 
(c.   40),  nicht  minder  die  stolze  Behauptung  (c.   41),    daß  Athen 
als  hohe  Schule  von  ganz  Griechenland  es  einem  jeden  seiner  Bür- 
ger ermögliche,  seine  Persönlichkeit  zu  allseitiger  Tüchtigkeit  her- 
auszubilden.    Und  das  sind  nur  einige  besonders  deutliche  Stel- 
len; ein  im  edelsten  Sinne  demokratischer  Geist  weht  durch  die 
ganze  Rede.     Gewiß  enthält  diese    nun    nicht    die   ganze  Wahr- 
heit, sondern  nur  eine  Seite  derselben.      Um  so  leichter  hätte  sie 
Th.  übergehen  können ;    aber  wir  glauben  gern ,    daß   in  diesem 
Falle  das  Gefühl  der    historischen  Pflicht   und    die  Begeisterung 
des  Herzens  zugleich  ihn  antrieben,  dies  nicht  zu  thun ;  die  Kehr- 
seite des  Bildes  zu  zeigen,    boten  ihm  andre  Theile  seines  Wer- 
kes   hinreichend  Gelegenheit.      Ich    greife    einige  Stellen    heraus, 
die  ein  besonders  helles  Licht ,     auf  den  Charakter  der  Athener 
in    seinem    Zusammenhang    mit    der    demokratischen  Verfassung 
werfen.      Vielleicht  das  reichste  Material  bietet  uns  da  die   Rede 
der  Korinther  in  Sparta  (1,   68  ff.).     Es  sind  bittre  Feinde,  die 
hier  ein   Bild  des  athenischen   Wesens  entwerfen;    aber  sie  thun 
es  bei  einer  Gelegenheit,    wo  es  ihnen  darauf  ankommen  mußte, 
auch    die    guten  Seiten    darin    stark    hervorzuheben.     Außerdem 
ist  anzunehmen,  daß  Th.  gerade  in  diesem  Falle  manche  charak- 
teristische   Zusätze    aus    seiner    eignen  Kenntniß    gemacht    hat ; 
denn    die    wirkliche  Rede    der  Korinther    wird    ihm    nur    ihrem 
Hauptinhalte  nach  bekannt  geworden    sein.      Um    so    näher    lag 
es,  sie  zu  einer  Charakterschilderung  der  Athener  im  Gegensatz 
zu  den  Spartanern  auszugestalten,    die  nach  den  hier  überhaupt 
in  Betracht  kommenden  Seiten  als  vollständig  gelten  kann.    Ge- 
wiß stehen  die  Eigenschaften,    die  hier  in  den  Vordergrund  tre- 
ten :    ihre  Neuerungssucht ,    ihr  Streben    nach  Machterweiterung, 
das     sich     nie    befriedigt    fühlt    und   durch  keinen  Mißerfolg  ge- 
brochen   wird,     ihr  Wagemuth  auch  gegen  vernünftige  Ueberle- 
gung,   ihr  Scharfsinn  und  ihre  Energie,    ihre  ewige  Regsamkeit 
und    Beweglichkeit    nicht    alle    in  nothwendigem  Zusammenhang 
mit  ihrer  demokratischen  Staatsform  ;    aber  die  meisten  sind  für 
ein  demokratisch   gesinntes  Volk  mindestens  viel  natürlicher,   als 
für  ein  solches  mit  oligarchischer  Verfassung.      Und  noch  klarer 
ist  es,  daß  nur  ein   Mann,    der  bei  aller  klaren  Einsicht  in  die 
mancherlei  bedenklichen  Schwächen  seiner  Landsleute    doch    mit 
stolzer  Freude  auf  sie  und  das,  was  sie  geleistet  hatten,  blickte, 
den  Korinthern  eine  solche  Rede  in  den  Muud  legen   konnte.     Er 
kennt  der  Athener  Neigung  zum  Wankelmuth  (vergl.  2,  65,  4  u.  9 
und  die    Worte  des  Perikles  2,   61,   2  in  Zusammenhang  mit   2, 
59);  er  weiß,  daß  sie  sehr  geneigt  sind,  schönen  Worten  ein  zu 
großes  Gewicht  beizulegen  :  nicht  nur  in  Kleons  Rede  findet  sich 
dieser  Gedanke  (3,  38),  sondern  etwas  anders  gewendet  auch  in 
der    seines    Gegners    Diodot    (3,  43).      Mit    Nachdruck    hebt    er 
hervor,    wie  den  glänzenden  Zukunftsbildern  des  Alkibiades  ge- 

Philologus  LII  (N.  F.  VI),  4.  40 


626  _  Edmund    Lange, 

genüber  die  vernünftigen  Vorstellungen  des  Nikias  ganÄ  ohne 
Wirkung  bleiben  (6,  16  ff.)  und  wie  es  andererseits  kurz  darauf 
den  Gegnern  jenes  Mannes  verhältnißmälJig  leicht  gelingt,  seine 
Zurückberufung  durchzusetzen  und  damit  die  schwersten  Gefahren 
über  den  Staat  herauf  zu  beschwören.  Mehrfach  und  besonders 
bei  der  eben  erwähnten  Gelegenheit  tritt  zu  Tage,  daß  sie  vor 
der  Wiederkehr  der  Tyrannis  oder  der  Einführung  einer  Olig- 
archie eine  blinde  Furcht  haben  und  dadurch  leicht  zu  thö- 
richten  Schritten  verleitet  werden.  Gewiß  im  Sinn  des  Th. 
selbst  schreibt  Nikias  in  seinem  Briefe  aus  Sizilien  den  Athe- 
nern die  bittere  Wahrheit;  „Leute  Eurer  Art  lassen  sich  schwer 
lenken"  (7,  14,  2).  Aber  diese  Fehler  und  Schwächen  treten 
bei  Th.,  der  durch  seine  Verbannung  doch  selbst  aufs  Empfind- 
lichste darunter  gelitten  hatte,  weitaus  zurück  hinter  Vorzügen 
und  Tugenden,  die  das  athenische  Volk  als  hoher  Bewunderung 
werth  und  wie  kein  andres  in  Griechenland  zur  Herrschaft  be- 
rufen erscheinen  lassen.  Ich  habe  diesen  Punkt  schon  berührt ; 
doch  wenigstens  auf  zwei  dafür  besonders  bezeichnende  Stellen 
kann  ich  mir  nicht  versagen,  hier  noch  hinzuweisen.  Die  eine 
findet  sich  im  1.  Kapitel  des  8.  Buchs.  Wir  sehen,  wie  das 
Volk  die  erste  V^erzweiflung  über  die  entsetzliche  sizilische  Kata- 
strophe rasch  soweit  überwindet,  daß  es  mit  seltner  Thatkraft  alle 
Maßregeln  zum  Widerstand  trifft,  und  wie  es  bei  dieser  Gele- 
genheit auch  die  Fähigkeit  zeigt,  sich  streng  unterzuordnen.  Die 
Athener  drängen  also  hier  in  der  höchsten  Noth  einmal  eine 
ihrer  bezeichnendsten  Eigenthümlichkeiten,  die  ihnen  Segen  und 
Fluch  in  gleicher  Weise  gebracht  hat,  ihre  lebhafte  Neigung  zu 
individueller  Freiheit,  in  verständiger  Weise  zurück.  Th.  hebt 
diesen  ihren  Charakterzug,  der  sie  offenbar  demokratisch  stim- 
men mußte,  auch  abgesehen  von  dem  Briefe  des  Nikias  mehr- 
fach hervor;  er  verkennt  offenbar  nicht,  daß  er  seine  bedenk- 
lichen Seiten  hat ;  aber  er  weiß  auch  das  Gute,  das  darin  liegt, 
zu  würdigen;  speziell  die  militärische  Disciplin  sehen  wir  da- 
durch während  des  peloponnesischen  Kriegs  doch  eigentlich  nur 
in  den  seltensten  Fällen  gefährdet.  Die  2.  Stelle  steht  in  dem 
herrlichen  65.  Kapitel  des  2.  Buchs  (§  12).  Th.  findet  hier  den 
glänzendsten  Beweis  der  ungeheuren  Lebenskraft  des  athenischen 
Staates  mit  Recht  darin,  daß  er  nach  der  sizilischen  Niederlage 
noch  Jahre  lang  mit  Erfolg  den  jetzt  an  Zahl  und  Bedeutung 
sehr  gewachsenen  Feinden  zu  widerstehen  vermochte  und  erst 
unterlag,  als  durch  innere  Zwietracht  seine  Kräfte  gebrochen 
wurden. 

Bisher  haben  wir  gewiß  noch  keinerlei  Anlaß  gefunden,  den 
Th.  für  einen  überzeugten  Oligarchen  zu  halten  ;  ich  meine  im 
Gegentheil ,  wir  müssen  ihn  zu  den  Vernunftdemokraten  rechnen. 
Denn  mochte  er  für  die  innere  Politik  nicht  ohne  gewisse  ari- 
stokratische Neigungen    sein,   jedenfalls    dachte   er  viel  zu  klar, 


Thukydides  und  die  Parteien.  627 

nm  ihnen  irgend  welche  praktische  Folge  zu  geben.  Denn  vor 
allen  wünschte  er  mit  voller  Entschiedenheit  die  Erhaltung  der 
äußeren  Machtstellung  Athens;  die  Erfüllung  dieses  Wunsches 
aber  erkannte  er  als  nach  Lage  der  Dinge  unvereinbar  mit  ei- 
nem wirklichen  oligarchischen  Regiment.  Er  selbst  spricht  das 
allerdings  nicht  mit  dürren  Worten  aus;  aber  es  ist  unzwei- 
felhaft ,  daß  Phrynichos ,  dessen  politischen  Scharfblick  er  so 
hoch  stellte,  ganz  in  seinem  Sinne  (8,  48,  5 — 7)  in  der  schärf- 
sten Form  darauf  hinweist,  wie  eine  oligarchische  Verfassung  in 
Athen  dessen  Stellung  den  Bundesgenossen  gegenüber  aufs 
Schwerste  schädigen  müsse,  weil  diese  sich  mit  Recht  davon  nur 
Nachtheile  versprechen  könnten.  Schon  die  Art,  wie  8,  64  die 
theilweise  Erfüllung  seiner  Vorhersagung  erzählt  wird,  zeigt  das 
hinreichend.  Th.  berichtet  dann  weiter,  wie  bald  die  Oligarchen, 
durch  die  Verhältnisse  gedrängt,  den  Entschluß  fassen,  nöthigen- 
falls  durch  Anerkennung  der  spartanischen  Oberhoheit ,  d.  h. 
durch  völliges  Aufgeben  der  ruhmvollen  Machtstellung  der  Va- 
terstadt, ihre  Herrschaft  zu  behaupten,  und  wie  nur  der  weitere 
Gang  der  Ereignisse  ihnen  die  Durchführung  dieses  verrätheri- 
schen  Planes  unmöglich  macht  (8,  90  ff,).  Unter  den  gegebenen 
Verhältnissen  mußte  eben  jede  oligarchische  Reaktion  in  Athen 
zu  solchen  Konsequenzen  führen.  Durch  ihre  eigne  Kraft  ver- 
mochten sich  ihre  Anhänger  der  ganz  überwiegenden  Volks- 
stimmung gegenüber  nie  und  nimmer  auf  längere  Zeit  zu  halten; 
auch  ihr  vorübergehender  Sieg  im  Jahre  4 1 1  war  nur  möglich 
geworden  durch  die  geschickte  Benutzung  der  äußeren  Noth- 
lage  und  dadurch,  daß  die  Führer  der  Bewegung  es  verstanden 
hatten,  die  Zahl  ihrer  Gesinnungsgenossen  viel  größer  erscheinen 
zu  lassen ,  als  sie  wirklich  war.  Das  alles  sagt  uns  Th.  mit 
klaren  Worten,  und  weil  er  so  dachte,  konnte  er  nur  Gegner 
einer  wirklichen  Oligarchie  sein.  Denn  in  der  äußeren  Politik 
stand  er  in  der  That  ganz  auf  dem  Standpunkte  des  Perikles 
und  in  diesem  Sinne  ist  Nissens  oben  (S.  620)  angeführte  Be- 
hauptung richtig.  Aber  was  er  über  die  Ursachen  und  Veran- 
lassungen des  peloponnesischen  Krieges  sagt,  das  sagt  er  nicht 
als  Parteimann,  sondern  aus  voller,  durch  seine  historischen  Stu- 
dien nur  befestigter  Ueberzeugung.  Die  innere  Nothwendigkeit 
eines  Entscheidungskampfes  zwischen  Sparta  und  Athen  darzu- 
legen, das  kann  man  geradezu  als  den  Hauptzweck  seines  1. 
Buches  bezeichnen.  Zweimal  macht  er  an  bedeutsamen  Stellen 
nachdrücklich  darauf  aufmerksam,  daß  der  Krieg  seine  Ursache 
nicht  in  jenen  Dingen  hatte,  die  äußerlich  betrachtet  seinen  Aus- 
bruch herbeiführten,  sondern  in  der  Furcht  Spartas  vor  Athens 
wachsender  Macht  (vergl.  1,  23,  6;  1,  88).  Und  nicht  minder 
deutlich  liegt  zu  Tage,  daß  er  den  Kriegsplan  des  Perikles  für 
den  richtigsten  hielt  und  daß  er  überzeugt  war,  die  Athener  wä- 
ren, wenn  sie  sich  auch  nur  einigermaßen  daran  gehalten  hätten, 

40* 


628  Edmund  Lange, 

als  Sieger  aus  dem  Kampfe  hervorgegangen.  Namentlich  in 
den  Schlußworten  von  2,  65  spricht  er  sich  darüber  mit  unbe- 
dingter Klarheit  aus. 

In    der  Kriegsfrage    also    steht  Th.    ganz    auf    dem  Stand- 
punkte der   gemäßigten  Demokraten.     Ich    zweifle    auch,    ob    er 
den    Frieden    des    Nikias    für    einen    politisch    richtigen    Schritt 
hielt.     Gewiß  die  Art,  wie  er  5,  16,  1   über  die  Motive  urtheilt, 
die  den  Kleon  und  Brasidas  zu  Gegnern  dieses  Friedens  machten, 
scheint  für  eine  solche  Auffassung  zu  sprechen.     Doch  auch  die 
Gründe,     aus    denen  Nikias  für  den  Frieden    war,    erscheinen 
nicht  viel  weniger    selbstsüchtig,    und    dann    mag    auf   die  Fär- 
bung des  Urtheils  im  ersten  Theile  dieser  Stelle   auch    des  Th. 
nach    meiner    Meinung    unverkennbare  Abneigung    gegen  Kleon, 
auf  die  ich  noch  zurückkomme,    von  Einfluß  gewesen  sein.      In- 
deß  über  diesen  Punkt  sind  wenigstens    verschiedene  Meinungen 
möglich.     Die  Ueberzeugung  aber   wird    sich   jedem  Leser    des 
Th.  mit  voller  Sicherheit  aufdrängen ,    daß  er  auf  die  gewaltige 
Machtstellung  Athens  mit  stolzer  Freude  blickte.     Ich   kann  mir 
nicht  versagen,  hier  nochmals  auf  die  Leichenrede  zurückzukom- 
men „Der  thatsächliche  Beweis  für  die  Richtigkeit  dessen ,    was 
ich  zum  Ruhm  Athens    vorgebracht  habe" ,    so    äußert   sich  Pe- 
rikles  2,  41  in  wahrhaft  herrlichen  Worten,   „liegt  in  der  Macht- 
stellung, die  ihre  Bürger  sich  vermöge  solcher  Eigenschaften  er- 
worben haben.     Stärker  als  sein  Ruf  geht  Athen  dem  Entschei- 
dungskampfe entgegen;    unsre  Unterthanen  haben  keinen  Grund 
zu    der    Klage ,    daß    sie    von    Unwürdigen    beherrscht   würden. 
Nicht  unbezeugt  haben  wir  unsere  Macht  gelassen.     Jedes  Meer 
und  jedes  Land  haben    wir  zu  Zeugen    unseres   Wagemuths    ge- 
macht ,    überall  Erinnerungszeichen  unserer  sei  es  beglückenden, 
sei    es    strafenden  Thätigkeit    hinterlassen".      Ich    brauche  nicht 
zu  wiederholen,  weshalb  und  in  welchem  Sinn  ich  in  diesen  zu- 
nächst echt  perikleischen  Worten  edelster  Freude  über  die  Größe 
Athens  auch  die  Anschauung  des  Th.  ausgesprochen  finde.     Mir 
scheint,    wir  müssen  auch  heute  noch  —  ja  heute  erst  recht  — 
den  hierin  vertretenen  Standpunkt  als  durchaus  berechtigt  aner- 
kennen.     Denn  wäre  Athen  nicht  das  beherrschende  Haupt  eines 
mächtigen   Seebundes  und  damit  für  die    damaligen  Verhältnisse 
eine  Großmacht  gewesen,    nie  hätte  es   in    dem  Grade,    wie    es 
wirklich    geschehen    ist,    der    geistige  Mittelpunkt  Griechenlands 
werden    können ;    nie    hätte    es  auch  jene  ungeheure  Bedeutung 
für  die  Kulturgeschichte  der  Menschheit  zu  gewinnen    vermocht, 
die  wir  noch  heute  bewundernd  preisen.  —  Der  Gedanke,  daß  die 
durch  die  Väter  erworbene  Machtstellung  Athens  um  jeden  Preis 
aufrecht  erhalten  werden  müsse,    durchzieht  denn  auch  die    bei- 
den   andern    großen    Reden    des    Perikles    (1,  140  —  44  und  2, 
60 — 64),  und  bei  der  zweiten  wenigstens    darf   man    nicht   ver- 
gessen,   daß  sie  unmittelbar  vor    dem    herrlichen  Rückblick    auf 


Thukydides  und  die  Parteien  629 

das  Wesen  und  die  Tliätigkeit  des  großen  Mannes  steht.  Denn 
dadurch  erhalten  wir  offenbar  umsomehr  Berechtigung  zu  der 
Annahme,  daß  Th.  ihre  Grundanschauung  völlig  theilte.  —  Zu 
demselben  Ergebniß  führt  auch  die  Thatsache ,  daß  er  neben 
Perikles,  dem  Vollender  der  athenischen  Macht  und  Größe,  vor 
allem  ihrem  eigentlichen  Begründer,  dem  Themistokles,  die  höchste 
Bewunderung  entgegenbringt.  Die  kurze  Charakteristik  dieses 
Mannes,  die  er  1,  138,  2  und  3  giebt,  gehört  zu  den  glänzendsten 
Stellen  des  ganzen  Werkes  und  ist  offenbar  aus  einer  Wärme 
der  Begeisterung  heraus  geschrieben ,  wie  sie  bei  ihm  nur  in 
den  seltensten  Fällen  zu  Tage  tritt.  Auch  verdient  es  Beach- 
tung, daß  die  Kapitel  128 — 38  des  1.  Buches  im  Wesentlichen 
einen  episodischen  Charakter  tragen  und  daß  wenigstens  der 
Bericht  über  des  Themistokles  letzte  Schicksale  (cc.  135 — 38), 
so  ungern  wir  ihn  vermissen  würden ,  rein  sachlich  betrachtet 
recht  wohl  fehlen  könnte.  Der  Gedanke  liegt  nahe,  daß  des 
Th.  Bewunderung  für  die  geniale  Persönlichkeit  jenes  Mannes 
wenigstens  mitentscheidend  für  die  Einschiebung  dieses  Abschnit- 
tes war. 

Mit  stolzer  Genugthuung  also  betrachtet  unser  Schriftsteller 
das  Gebäude  der  athenischen  Macht ;  Grübeleien  darüber,  ob  eine 
Stellung,  wie  sie  Athen  den  früheren  Bundesgenossen,  die  that- 
sächlich  Unterthanen  geworden  waren,  gegenüber  einnahm,  auch 
den  Forderungen  einer  höhern  Gerechtigkeit  entspreche,  liegen 
seinem  immer  auf  die  Wirklichkeit  der  Dinge  gerichteten  Blicke 
fern.  Der  Abschnitt ,  in  dem  er .  die  Entwicklungsgeschichte 
der  athenischen  Hegemonie  und  der  gewaltigen  Machtstellung 
Athens  überhaupt  giebt  (1,  89 — 118),  hinterläßt  den  Eindruck, 
daß  der  natürliche  Gang  der  Verhältnisse  ebensowohl ,  wie  die 
zielbewußte  Politik  der  attischen  Staatsmänner  ihren  Antheil  an 
der  Erhebung  Athens  zur  bedeutendsten  Macht  des  östlichen 
Mittelmeers  hatten.  Wir  erkennen  deutlich,  daß  die  Herabdrü- 
ekung  der  früheren  Bundesgenossen  zu  Unterthanen  allerdings 
im  Interesse  des  Vororts  lag,  daß  aber  die  Bundesgenossen  selbst 
den  Athenern  durch  ihr  Verhalten  vielfach  Grund  gaben,  diesen 
Wandel  in  den  Verhältnissen  herbeizuführen.  In  der  Erfüllung 
ihrer  pekuniären  und  militärischen  Verpflichtungen  zeigen  sie 
vielfach  große  Saumseligkeit ;  statt  Schiffe  zu  stellen,  zahlen  sie 
freiwillig  lieber  eine  entsprechende  Geldsumme  und  schwächen 
dadurch  ihre  Widerstandskraft.  Die  Athener,  die  außerdem 
wohl  wußten,  daß  auf  ihrem  Schutze  allein  die  Sicherheit  jener 
Inseln  und  Küstenstädte  vor  den  Persern  beruhte,  mußten  darin 
natürlich  eine  Aufforderung  sehen,  jene  Umwandlung  um  so  ra- 
scher zu  vollziehen. 

Je  selbständiger  sie  über  alle  Kräfte  jener  Inseln  und 
Städte  verfügten ,  desto  sicherer  konnten  sie  sich  den  Feinden 
gegenüber    fühlen ,    desto    zuversichtlicher  dem  großen  Entschei- 


630  Edmund  Lange, 

dungskampfe  mit  Sparta  entgegensehen.  Das  ist  das  Bild,  das 
uns  aus  Tb.  entgegentritt.  Die  Herrschaftsstellung  Athens  er- 
scheint bei  allen  Härten  und  Ungerechtigkeiten,  die  dabei  mit 
unterliefen,  als  historisch  gerechtfertigt.  Ein  bezeichnender  Be- 
weis dafür,  daß  die  Athener  im  Allgemeinen  es  durchaus  ver- 
mieden ,  grundlos  die  Selbständigkeit  ihrer  Bundesgenossen  an- 
zutasten ,  liegt  in  der  Rede  der  Gesandten  von  Mytilene  in 
Olympia  (3,  9  — 14),  bei  deren  Einflechtung  Th.  nach  meiner 
Ueberzeugung  auch  den  Zweck  verfolgte,  das  Verfahren  Athens 
gegen  die  Bundesgenossen  überhaupt  zu  beleuchten.  Seine  grö- 
ßeren Reden  sind  ja  meist  der  Art,  daß  sie  für  den  einzelnen 
Fall  sehr  gut  passen ,  außerdem  aber  auch  noch  eine  darüber 
hinausgehende  allgemeinere  Bedeutung  haben.  Nun  erkennen 
aber  die  Mytilenaier ,  obgleich  ihnen  doch  daran  liegen  mußte, 
den  beabsichtigten  Abfall  von  den  Athenern  möglichst  zu  recht- 
fertigen ,  ausdrücklich  an ,  daß  sie  von  ihnen  immer  ehrenvoll 
behandelt  worden  seien  (3,  9,  2),  wenn  sie  diese  Thatsache  auch 
bloß  auf  Klugheit  zurückführen.  Nichts  desto  weniger  wußte 
Th.  sehr  wohl  und  verhehlt  das  auch  seinen  Lesern  nicht,  daß 
das  Verhältniß  Athens  zu  den  Bundesgliedern  mehr  und  mehr 
den  Charakter  einer  Gewaltherrschaft  angenommen  hatte.  Nicht 
nur  Kleou,  der  überhaupt  starke  Ausdrücke  liebt,  betont  dies 
(3,  37,  2),  sondern  auch  Perikles  (2,  63,  2),  ganz  abgesehen 
davon ,  daß  im  Munde  der  Feinde  diese  Behauptung  fort  und 
fort  wiederkehrt.  Aber  dieser  Zustand  erscheint  ihm  eben  als 
eine  historische  Nothwendigkeit.  Er  vertritt  zwar  nie  ausdrück- 
lich durch  ein  eignes  Urtheil  die  Lehre,  daß  in  der  Politik 
Macht  vor  Recht  geht;  wir  dürfen  nach  der  Art  seiner  Dar- 
stellung annehmen,  daß  er  mindestens  die  schroffsten  Formen 
ihrer  Anwendung,  z.  B.  das  Verfahren  der  Athener  gegen  Melos 
und  die  entsetzliche  Offenheit,  mit  der  sie  bei  dieser  Gelegenheit 
jenen  Standpunkt  aussprechen  (vergl.  besonders  5,  89),  entschieden 
mißbilligte;  aber  ein  ausdrückliches  Wort  des  Tadels  gegen 
solche  Dinge  findet  er  —  wenn  wir  Athen  allein  ins  Auge  fas- 
sen —  doch  nur  ein  einziges  Mal.  Er  hat  eben  von  dem  Be- 
schluß der  Athener,  alle  Mytilenaier  hinrichten  zu  lassen ,  be- 
richtet und  erzählt  nun  weiter:  ^, Schon  am  folgenden  Tage  kam 
ihnen  eine  gewisse  Reue  und  die  Erwägung,  daß  sie  damit  ei- 
nen grausamen  und  gewaltthätigen  Beschluß  gefaßt  hätten^^  (3, 
36,  4) ;  aber  es  ist  bemerkenswerth,  daß  dieser  Beschluß  gerade 
von  Kleon  durchgesetzt  worden  war,  den  Th.  bei  dieser  Gele- 
genheit noch  ausdrücklich  den  „auch  im  Uebrigen  gewaltthätig- 
sten  der  Bürger"  nennt.  Was  Melos  betrifft,  so  nennt  er  hier 
nicht  einmal  den  Urheber  des  Beschlusses,  alle  Bewohner  dieser 
unglücklichen  Insel  hinzurichten,  und  doch  war  es  nach  einer 
Nachricht  Plutarchs  Alkibiades ,  dem  er  keineswegs  besonders 
freundlich  gegenübersteht.     Th.    hielt    eben   genau   wie  Perikles 


Thukydides  und  die  Parteien.  631 

die  Athener  um  ihrer  geistigen  Eigenschaften  willen  für  am 
Meisten  unter  allen  Hellenen  zur  Herrschaft  berufen,  und  dem- 
entsprechend erschien  ihm  die  nöthigenfalls  gewaltsame  Auf- 
rechterhaltung ihrer  Herrschaft  mindestens  als  eine  Forderung 
des  berechtigten  politischen  Egoismus.  Nun  will  ich  durchaus 
nicht  behaupten,  daß  die  athenischen  Oligarchen  an  sich  Gegner 
einer  machtvollen  äußeren  Stellung  ihrer  Vaterstadt  gewesen 
seien ;  setzten  sie  doch  im  Anfang  ihrer  Herrschaft  im  Jahre 
411  den  Kampf  gegen  Sparta  eifrig  fort.  Aber  wenn  sie  auch 
gleichfalls  eine  solche  Machtstellung  für  Athen  erstrebten ,  so 
hing  das  doch  bei  ihnen  nicht  in  dem  Maße,  wie  bei  den  De- 
mokraten ,  mit  ihren  politischen  Prinzipien  zusammen.  Diese 
wiesen  sie  vielmehr  von  vorn  herein  auf  ein  gutes  Einverneh- 
men mit  Sparta  hin  und  legten  ihnen  damit  auch  möglichste 
Zurückhaltung  in  der  äußeren  Politik  auf.  Außerdem  mußte 
ihnen,  wie  das  die  klügsten  der  Parteiführer  —  ich  erinnere 
wieder  an  Phrynichos  —  auch  recht  gut  erkannten ,  bei  der 
überwiegend  demokratischen  Gesinnung  der  athenischen  Unter- 
thanenstädte  auch  nur  die  Aufrechterhaltung  der  in  der  Zeit 
der  Demokratie  begründeten  Machtstellung  unvergleichlich  schwe- 
rer fallen;  endlich  mußten  sie  stets  geneigt  sein  —  die  Ge- 
schichte der  Vierhundert  und  der  Dreißig  giebt  hinreichende 
Belege  dafür  —  innere  Schwierigkeiten  mit  Hilfe  Spartas  d.  h. 
dnrch  Nachgiebigkeit  gegen  dessen  Wünsche  zu  überwinden. 
Auf  jeden  Fall  nehmen  sie  also  thatsächlich  zu  der  großen 
Streitfrage  der  Hegemonie  über  die  Hellenen  eine  ganz  andre 
Stellung  ein  nicht  nur,  als  ihre  demokratischen  Mitbürger,  son- 
dern auch  als  der  ihnen  in  mancher  Beziehung  innerlich  nahe 
stehende  Th. 

Freilich  war  dieser ,  wie  kaum  ausdrücklich  erwähnt  zu 
werden  braucht,  ganz  wie  Perikles  ein  entschiedener  Gegner  der 
unbegrenzten,  phantastischen  Eroberungsgedanken,  wie  sie  bald 
nach  dem  Tode  dieses  großen  Staatsmanns  in  den  Köpfen  vie- 
ler Athener  sich  zu  regen  begannen.  Sein  klarer  Blick  für 
die  Wirklichkeit  ließ  ihn  erkennen ,  daß  jene  Pläne  in  einem 
gewissen  Umfange  vielleicht  vorübergehend  verwirklicht  werden 
könnten,  daß  es  aber  nie  möglich  sein  werde,  derartige  Erwer- 
bungen, vor  allem  Sizilien,  auf  die  Dauer  zu  behaupten,  daß 
also  der  Versuch,  sie  überhaupt  zu  machen,  eine  Ueberspannung 
des  Bogens  bedeute  und  um  so  bedenklicher  sei,  weil  er  den 
Athenern  neue  Feindschaften  erwecken  und  damit  auch  die  Er- 
haltung der  schon  gewonnenen  Machtstellung  erschweren  müsse. 
Daß  er  so  dachte  ,  ergiebt  sich  aus  seinem  Werke  mit  hinrei- 
chender Klarheit.  Schon  die  Art,  wie  er  über  die  perikleische 
Politik  im  Allgemeinen,  im  Gegensatz  zu  der  seiner  Nachfolger, 
spricht ,  ist  beweisend  für  einen  Theil  meiner  Behauptungen ; 
aber  auch  über  die  sizilische  Expedition  insbesondere  äußert   er 


632  Edmund  Lange, 

sich  deutlich  genug.  Er  bezeichnet  sie  (2,  65,  11)  als  einen 
großen  Fehler,  aber  nicht  sowohl  deshalb,  weil  die  Athener  sich 
dabei  einer  Unterschätzung  der  Kräfte  ihrer  Gegner  schuldig 
gemacht  hätten ,  als  weil  sie  durch  verkehrte  Beschlüsse  die 
Kraft  des  Heeres  schwächten.  Gemeint  ist  damit  natürlich  vor 
allem  die  Abberufung  des  Alkibiades ,  wodurch  die  Athener, 
wie  Th.  sagt  (6,  15,  4)  binnen  kurzen  den  Fall  ihres  Staates 
herbeiführten.  Er  hebt  freilich  sehr  stark  hervor  ,  daß  Alki- 
biades bei  seinem  Eintreten  für  die  sizilische  Expedition  in  er- 
ster Linie  von  durchaus  selbstsüchtigen  Beweggründen  geleitet 
wurde  (6,  15,  1  ff.)-,  aber  er  wußte  auch,  daß  dieser  Mann  am 
ersten  das  Unternehmen  durchführen  konnte  und  daß  es  die 
größte  Thorheit  war,  sich  gerade  ihn  zum  bittersten  Feinde  zu 
machen.  Gleich  in  den  Eingangsworten  des  6.  Buches  bemerkt 
er,  die  meisten  Athener  hätten  in  ihrem  Eifer  für  das  gewaltige 
Unternehmen  gar  nicht  bedacht,  daß  sie  damit  einen  Krieg  von 
nicht  viel  geringerer  Schwierigkeit,  als  den  gegen  die  Pelopon- 
nesier ,  begännen ,  und  endlich  hebt ,  offenbar  in  seinem  Sinne, 
Nikias  ausdrücklich  die  Schwierigkeit  hervor,  selbst  im  Fall  des 
Sieges  die  Eroberungen  zu  behaupten  (6,  11,  1).  —  Wie  er 
den  mehrfachen  Versuchen ,  die  während  des  archidamischen 
Kriegs,  namentlich  durch  Demosthenes,  gemacht  wurden,  die 
durch  den  dreißigjährigen  Frieden  (445)  verloren  gegangenen 
Besitzungen  und  damit  eine  beschränkte  Landhegemonie  wieder- 
zugewinnen, gegenüberstand,  vermögen  wir  nicht  mit  Sicherheit 
zu  sagen.  Jedenfalls  aber  weist  nichts  darauf  hin,  daß  er  schon 
darin  ein  bedenkliches  Hinausgehen  über  den  perikleischen 
Kriegsplan  erblickt  habe ;  eher  könnte  man  das  Gegentheil  aus 
der  lebhaften  Antheilnahme,  mit  der  er  gerade  jene  Kriegszüge 
schildert,  schließen.  Er  mag  auch  über  diese  Frage  gedacht 
haben,  wie  die  gemäßigten  Demokraten. 

Maßvollen  Patriotismus  dürfen  wir  auf  Grund  der 
letzten  Erörterungen  als  einen  Grundzug  seiner  politischen  Den- 
kungsart  bezeichnen.  Von  blinder  Parteilichkeit  gegen  die  Spar- 
taner und  deren  Bundesgenossen  zeigt  er  sich  dementsprechend 
durchaus  frei.  Soweit  ich  sehe,  findet  sich  in  seinem  ganzen 
Werke  nur  eine  Stelle,  wo  er  wahrscheinlich  eine  diplo- 
matische Ausflucht  der  Athener,  die  er  als  solche  kannte,  aus 
patriotischen  Rücksichten  statt  des  wirklichen  Grundes  angeführt 
hat.  Er  behauptet  nämlich  (2,  101,  1),  die  Athener  seien  trotz 
ihres  Versprechens ,  an  dem  thrakischen  Feldzug  des  Sitalkes 
Theil  zu  nehmen,  nicht  erschienen,  weil  sie  geglaubt  hätten,  die- 
ser werde  nicht  kommen.  Der  wahre  Grund  ihres  Ausbleibens 
aber  scheint  in  ihrer  Furcht  vor  der  ungeheuren  Menge  jenes 
Barbarenheeree  gelegen  zn  haben  ^).     Auch  hier  ist  freilich  eine 

*)  Vergl.  W.Herbst,  die  auswärtige  Politik  Spartas  S.  55;  MüUer- 
Strübing,  Aristophanes  S.  721  ff. 


Thukydides  und  die  Parteien  633 

andre  Auffassung  durchaus  möglich  und  wird  z.  B.  von  einem 
Mann  wie  Grote ,  den  man  doch  nicht  zu  den  „Thukydides- 
Theologen^  rechnen  kann,  vertreten;  auf  keinen  Fall  aber  ist 
die  Sache  dazu  angethan  ein  allgemeines  Mißtrauen  gegen  des 
Th.  Unparteilichkeit  als  berechtigt  erscheinen  zu  lassen,  und  in 
seiner  ganzen  Darstellung  des  Kampfes  zwischen  Athen  und 
seinen  Bundesgenossen  einerseits,  Sparta  und  dessen  Verbündeten 
andererseits  zeigt  sich  das  größte  und  vom  scliönsten  Erfolg  ge- 
krönte Streben,  Licht  und  Scliatten  gleichmäßig  zu  vertheilen. 
So  verschweigt  er  z.  B.  nicht,  daß  beim  Ausbruch  des  Krieges 
die  Stimmung  der  Hellenen  ganz  vorwiegend  den  Spartanern 
günstig  war  (2,  8.  4),  während  er  umgekehrt  auch  darauf  auf- 
merksam macht,  daß  die  Spartaner  erst  den  dekeleischen  Krieg 
mit  rechtem  Selbstvertrauen  begannen ,  unter  andern  auch  des- 
halb, weil  in  diesem  Falle  die  Athener  den  Frieden  gebrochen 
hätten,  während  sie  den  größeren  Theil  der  Schuld  an  dem 
Ausbruch  des  archidamischen  Krieges  sich  selbst  und  den  The- 
banern  hätten  zuschreiben  müssen  (7,  18,  2  u.  3).  —  Aber 
auch  die  Schilderung,  die  er  von  Wesen  und  Art  der  Lakedai- 
monier  und  ihrer  Bundesgenossen,  von  ihrer  Politik  und  Krieg- 
führung giebt,  trägt  denselben  Charakter  voller  Unbefangenheit 
und  Gerechtigkeit.  Ja  diese  Eigenschaften  treten  so  deutlich 
hervor,  daß  z.  B.  Müller-Strübing,  wie  ich  schon  erwähnte,  ver- 
schiedentlich die  Ansicht  durchblicken  läßt ,  Th.  begünstige  die 
Spartaner  auf  Kosten  seiner  eignen  Landsleute.  Diese  Meinung 
ist  freilich  ebenso  falsch  ,  wie  die  gegentheilige  sein  würde. 
Kurz  und  völlig  treffend  sagt  darüber  L.  v.  Ranke  (Weltge- 
schichte I  2,  S.  48) :  „Wenn  er  gleich  den  Lakodaimoniern  die 
Sicherheit  verdankte,  deren  er  genoß,  könnte  man  ihm  doch 
nicht  nachsagen,  daß  er  lakonisiere ;  sein  eingebornes  Talent 
war  es  eben,  beiden  Theilen  gerecht  zu  werden".  Unstreitig 
ist  das  Bild,  das  er  vor  allem  von  den  Spartanern  giebt,  etwas 
blasser;  aber  das  stimmt  durchaus  mit  ihrem  weniger  aktiven, 
reservierten  nnd  verschlossenen  Wesen.  Die  Abschließung  nach 
außen  ist  ja  geradezu  eins  der  Grundprinzipien  der  lykurgischen 
Gesetzgebung ,  und  die  Neigung  daxu  erscheint  denn  auch  bei 
Th.,  im  Gegensatz  zu  der  den  Athenern  eignen  Offenheit  und 
Freimüthigkeit ,  als  eine  der  bezeichnendsten  Seiten  des  sparta- 
nischen Wesens  Wir  brauchen  uns  dafür  gar  nicht  auf  die 
Leichenrede  des  Perikles  (2,  39,  1)  zu  berufen,  Th.  selbst  be- 
tont (5,  68,  2),  daß  das  Geheimniß,  in  welches  die  Spartaner 
ihren  Staat  hüllten,  ihm  die  Lösung  seiner  historischen  Aufgabe 
erschwert  habe.  Er  hat  allerdings  diese  Schwierigkeit  im  Wesent- 
lichen zu  überwinden  vermocht,  und  wenn  die  Athener  unzwei- 
felhaft in  seiner  Darstellung  im  Vordergrund  stehen ,  so  ent- 
spricht das  in  der  Hauptsache  nur  den  thatsächlichen  Verhält- 
nissen.   ~     Wie  in    dem    oben    besprochenen  Charakterzuge    so 


634  Edmund  Lange, 

erscheinen  die  Spartaner  auch  fast  in  allem  Uebrigen  als  das 
Gegenbild  der  Athener  ;  diese  Gegensätzlichkeit  ist  geradezu  das 
Thema  der  korinthischen  Rede  in  Sparta  (1,  68 — 71).  Aller- 
dings hatten  die  Korinther  ein  Interesse  daran ,  sie  möglichst 
stark  hervorzuheben  ;  aber  andererseits  verfolgen  sie  nicht  nur 
unter  allen  Peloponnesiern  die  zielbewußteste  Politik ,  sondern 
sie  beweisen  auch  die  beste  Kenntniß  der  wirklichen  Verhält- 
nisse. Aus  diesen  und  andern  schon  oben  erwähnten  Gründen 
dürfen  wir  annehmen,  daß  das,  was  sie  hier  sagen,  in  der  Haupt- 
sache auch  die  Meinung  des  Th.  selbst  war;  wir  dürfen  es  um- 
somehr,  weil  in  seinem  freilich  weit  kürzeren  eignen  Urtheil  (8, 
96,  5)  derselbe  Grundgedanke  hervortritt.  „Im  Gegensatz  zu 
den  immer  thätigen ,  immer  nach  Neuem  strebenden  Athenern" 
so  sagen  die  Korinther,  „begnügt  ihr  euch  fast  immer  damit, 
euern  Besitz  an  äußerer  Macht  und  innerer  Tüchtigkeit  zu  wah- 
ren; mißtrauisch  gegen  euere  eigne  Kraft  tliut  ihr  weniger,  als 
ihr  vermögt,  stets  klebt  ihr  an  der  Scholle,  um  nur  nicht  in 
Gefahr  zu  kommen;  überall  zeigt  ihr  Zaudern  und  Bedenklich- 
keit, nirgends  frische  Thatkraft,  die  doch  gerade  einem  Feinde 
wie  Athen  gegenüber  doppelt  nothwendig  wäre.  Und  in  der 
That  bestätigt  fast  jedes  Blatt  der  spartanischen  Geschichte,  vor 
allem  in  der  Zeit ,  die  wir  durch  Th.  kennen ,  die  Richtigkeit 
des  allerdings  wenig  schmeichelhaften  Spiegelbildes,  das  die  Ko- 
rinther hier  ihren  Bundesgenossen  vorhalten.  Fortwährendes 
Zaudern  und  Schwanken,  steter  Mangel  an  rechter  Entschlossen- 
heit ist  geradezu  der  Grundzug  ihres  politischen  und  militäri- 
schen Verhaltens  während  des  peloponnesischen  Kriegs.  Mehr- 
fach werden  sie  in  gefährlicher  Lage  die  Rettung  der  Athener, 
wie  sie  denn  auch  nach  des  Th.  gewiß  richtigem  Urtheil  (1, 
118,  2)  es  diesen  überhaupt  erst  möglich  gemacht  hatten,  eine 
solche  Machtstellung  zu  gewinnen.  So  unterlassen  die  Spartaner 
nicht  nur  im  Jahre  429  (vergl.  2,  93),  sondern  auch  unter  den 
weit  günstigeren  Verhältnissen  des  Jahres  411  (vergl,  8,  96,  3 
u.  4)  den  beabsichtigten  Angriff  auf  den  Peiraieus,  der  ihnen  im 
zweiten  Fall  den  allerentscheidendsten  Erfolg  hätte  bringen 
können.  So  lassen  sie  sich  wiederholt  durch  den  ungünstigen 
Ausfall  der  Opfer  oder  durch  den  Wunsch,  ihre  religiösen  Feste 
an  dem  gewohnten  Tage  zu  feiern ,  von  den  wichtigsten  mili- 
tärischen Unternehmungen  abhalten,  und  es  ist  völlig  berechtigt, 
wenn  Th.,  wo  er  über  dergleichen  berichtet,  wie  Müller-Strübing 
recht  gut  hervorhebt,  bisweilen  eine  überlegene  Ironie  deutlich 
durchschimmern  läßt  (vergl.  vor  allem  5,  82,  3  u.  4).  Wenn 
es  gilt  Bundes-  oder  Stammgenossen  oder  auch  abgefallene  Ver- 
bündete Athens  zu  unterstützen,  zeigen  sie  meist  eine  große 
Saumseligkeit.  So  bringen  sie  weder  den  Mytilenaiern  irgend 
ausreichende  Hilfe,  noch  machen  sie  einen  Versuch,  die  unglück- 
lichen Melier   zu   retten.     Die   warnende  Mahnung    der  Athener 


Thukydides  und  die  Parteien.  635 

an  diese,  sie  möchten  sich  nicht  darauf  verlassen  (5,  105)  er- 
weist sich  als  nur  zu  begründet.  Selbst  zur  Unterstützung  von 
Syrakus  werden  sie  erst  durch  des  Alkibiades  entschiedenes  Ein- 
greifen bewogen  (6,  88,  10  verglichen  mit  6,  93),  und  was  sie 
thun  ,  ist  an  sich  nicht  sehr  viel ,  so  wirksam  es  sich  auch  in 
Folge  der  besonderen  Tüchtigkeit  des  Gylippos  erweist.  Als 
Beweis,  wie  wenig  sie  eine  günstige  Lage  thatkräftig  auszu- 
nutzen pflegten,  darf  endlich  noch  ihr  Verfahren  gegen  Brasidas 
während  des  thrakischen  Feldzugs  erwähnt  werden.  Sie  ver- 
weigern ihm ,  theilweise  weil  die  leitenden  Persönlichkeiten  auf 
seine  Erfolge  neidisch  waren,  theilweise  weil  die  Sehnsucht  nach 
Frieden,  der  ihnen  die  Gefangenen  von  Sphakeria  wiedergeben 
mußte ,  auch  damals  noch  überwog ,  die  erbetene  Verstärkung, 
von  der  er  sicherlich  den  allerbesten  Gebrauch  gemacht  haben 
würde.  Ueber  kleinlichen  Erwägungen  lassen  sie  auch  hier  die 
großen  Gesichtspunkte  außer  Augen ;  die  Athener  würden  je- 
denfalls anders  gehandelt  haben. 

Aber  Th.  hebt  auch  die  guten  Seiten,  die  die  Bedächtigkeit 
der  Spartaner  hatte,  mit  gleicher  Unparteilichkeit  hervor.  Hier- 
her gehört  vor  allem  die  Art,  wie  Archidamos  (1,  80 — 85)  durch 
den  Hinweis  auf  die  Gefahren  eines  Kampfes  mit  Athen  den 
Kriegsbeschluß  zu  hindern  sucht  unter  ausdrücklichem  Appell 
an  ihre  Besonnenheit  (aojcppoauvr^).  Ganz  besonders  bezeichnend 
scheint  mir  aber  die  Stelle  8,  24,  4.  „Die  Chier^  so  sagt  Th. 
hier,  „haben  nächst  den  Lakedaimoniern  allein  unter  allen,  von 
denen  ich  gehört  habe,  im  Glücke  eine  besonnene  Mäßigung  be- 
wahrt ,  und  je  mehr  ihre  Stadt  emporblühte ,  deste  fester  ge- 
ordnete Zustände  haben  sie  geschaffen  ^ .  Zunächst  ist  klar, 
daß  die  Lakedaimonier  hier  nur  vergleichsweise  herange- 
zogen werden :  in  erster  Linie  gilt  das  an  dieser  Stelle 
ausgesprochene  warme  Lob  den  Chiern ,  die  sich  mit  gro- 
ßer Klugheit  stets  in  den  ihnen  durch  die  Verhältnisse  gezo- 
genen Grenzen  gehalten  und  sich  so  die  Stellung  von  Bundes- 
genossen der  Athener  bewahrt  hatten.  Dieselbe  besonnene  Mäßi- 
gung findet  Th.  auch  bei  den  Spartanern  ;  aber  eine  Politik,  die 
für  die  Chier  die  allein  richtige  war,  genügte  eben  —  das  er- 
kannten wir  schon  als  seine  Meinung  —  nicht  für  einen  Groß- 
staat wie  Sparta,  am  Allerwenigsten  einem  Nebenbuhler  wie  Athen 
gegenüber.  So  scharf  übrigens  Th.  die  Gegensätzlichkeit  in  den 
Charakteren  der  Athener  und  der  Spartaner  hervorhebt  —  eine 
Eigenschaft  schreibt  er  doch  beiden  zugleich  zu,  den  politischen 
Egoismus.  Aber  dieser  trägt  bei  den  Spartanern  eine  ganz  an- 
dere Färbung,  und  in  der  Art,  wie  Th.  uns  diese  Verschieden- 
heit anschaulich  zu  machen  weiß,  ohne  sich  irgendwie  in  Erör- 
terungen darüber  einzulassen,  erkenne  ich  eine  der  größten  Fein- 
heiten seiner  Darstellungsweise.  Im  Gegensatz  zu  den  Athenern 
läßt    er  sie  nirgends  den  Egoismus    offen   als  politisches  Prinzip 


636  Edmund  Lange, 

aussprechen.  Aber  er  will  sie  damit  gewiß  nicht  in  besseres 
Licht  setzen ,  als  seine  Landsleute ,  sondern  charakterisiert  auf 
diese  Weise  nur  ihr  verschlossenes  Wesen.  Außerdem  darf  mau 
nicht  vergessen,  daß  sie  uns  überhaupt  viel  seltener,  als  die 
Athener,  mit  Eroberungsplänen  beschäftigt  entgegentreten,  daß 
sie  also  auch  weniger  Veranlassung  hatten,  offen  den  Grundsatz 
„Macht  geht  vor  Recht"  zu  proklamieren.  Insbesondere  stellen 
sie  sich  auch  bei  ihrem  sehr  verwerflichen  Verhalten  gegenüber 
Plataiai  (3,  52  ff.)  durchaus  auf  den  Standpunkt,  daß  es  sich 
bei  Unterwerfung  der  Stadt  eigentlich  nur  um  die  Wiederher- 
stellung des  natürlichen  Verhältnisses  derselben  zu  den  Thebanern 
handle ;  der  Rest  der  Besatzung  hat  sein  entsetzliches  Schicksal 
in  ihren  Augen  völlig  verdient,  da  die  Plataienser  ja  ihre  ur- 
sprünglichen Vermittlungsvorschläge  abgelehnt  haben  (vergl.  2,  72 
u.  73).  Der  politische  Egoismus  der  Spartaner  hat  aber  über- 
haupt einen  weniger  aktiven  Charakter  -,.  er  zeigt  sich  bei  ihnen 
mehr  in  Unterlassungssünden  —  ich  verweise  auf  das  schon 
über  ihre  Zauderpolitik  Gesagte  —  als  in  aggressiver  Eroberungs- 
politik. Aber  darin  erkennt  Th.  mit  Recht  durchaus  keinen  hö- 
heren sittlichen  Standpunkt.  Er  läßt  ihnen  kurz  vor  Ausbruch 
des  Krieges  durch  die  Athener  die  Behauptung  entgegenschleu- 
dern —  die  sich  später  als  nur  zu  begründet  erwiesen  hat  — 
„Wenn  ihr  die  Hegemonie  hättet,  würdet  ihr  ebenso  verhaßt 
werden,  wie  wir"  (1,  76,  1).  Ich  beziehe  mich  ferner  auf  seinen 
Bericht  (4,  80,  3  u.  4)  über  die  hinterlistige  und  grausame  Art, 
mit  der  die  Spartaner  2000  Heloten  bei  Seite  schafften.  Freilich 
fügt  er  hier  so  wenig,  wie  bei  Mittheilung  ihres  Richterspruchs 
über  die  plataiensische  Besatzung,  ein  ausdrückliches  Wort  des 
Tadels  bei.  Aber  es  wäre  verkehrt  anzunehmen,  dies  unterlasse 
er  aus  parteiischer  Schonung.  Ist  nicht  bei  solchen  Dingen  oft 
die  einfache  Erzählung  die  beste  Kritik  und  wirksamer,  als  jede 
moralische  Betrachtung?  Und  entspricht  solche  Zurückhaltung 
nicht  überhaupt  seiner  ganzen  Art?  Zu  alledem  kommt  dann 
noch,  dass  Th.  von  seinem  antik  -  hellenischen  Standpunkt  aus 
allerdings  über  solche  Dinge  beträchtlich  kühler  dachte  als  wir. 
—  Die  öfter  wiederkehrende  Behauptung  der  Spartaner,  daß  sie 
den  Krieg  nur  führten,  um  die  Hellenen  vom  athenischen  Joche 
zu  befreien,  hielt  er  offenbar  für  weiter  nichts,  als  eine  schön- 
klingende Redensart.  Höchstens  im  Munde  des  Brasidas,  der 
sich  ihrer  z.  B.  4,  85,  1  bedient,  bedeutet  sie  möglicherweise 
etwas  mehr.  Denn  wie  hoch  Th.  diesen  Mann  über  den  Durch- 
schnitt seiner  Landsleute  stellte ,  das  zeigt  er  schon  durch  die 
Worte  (4,  81,  2  u.  3),  die  Erinnerung  an  ihn  habe  noch  nach 
der  sizili sehen  Expedition  viel  dazu  beigetragen,  die  athenischen 
Bundesgenossen  zum  Uebertritt  auf  Spartas  Seite  geneigt  zu 
machen.  Denn  ähnlich  wie  er,  hätten  sie  gemeint,  müßten  auch 
seine  Landsleute  sein,     üeberhaupt   ist   das   ganze  Bild,    das  er 


Thukydides  und  die  Parteien.  637 

von  der  Heldengestalt  des  Brasidas  entwirft,  der  schönste  und 
vollgiltigste  Beweis,  wie  unbefangen,  ja  freudig  er  Vorzüge  auch 
bei  den  entschiedensten  und  gefährlichsten  Gegnern  Athens  an- 
erkennt. Fast  überall ,  wo  er  von  ihm  spricht ,  thut  er  es  mit 
einer  bemerkbaren  Wärme  des  Tons.  Immer  von  Neuem  drängt 
sich  uns  die  Ueberzeugung  auf:  Hier  ist  einmal  ein  Mann,  der 
die  guten  Seiten  der  Spartaner  mit  denen  der  Athener  verbindet. 
Er  ist  der  einzige  seiner  Landsleute,  mindestens  während  des 
archidamischen  Krieges ,  dessen  Kriegsführung  einen  wirklich 
frischen,  tliatkräftigen  Zug  zeigt;  durch  Raschheit  des  Ent- 
schlusses und  der  That  steht  er  in  einem  fast  wunderbaren  Ge- 
gensatz zur  sonstigen  spartanischen  Art.  Er  weiß  warme  Zu- 
neigung, ja  Begeisterung  nicht  nur  bei  seinen  Soldaten,  sondern 
auch  bei  den  Bürgern  der  thrakischen  Städte  zu  erwecken. 
Von  seinem  ersten  Auftreten  an ,  wo  er  mit  außerordentlicher 
Kühnheit  Methone  rettet,  verfolgen  wir  seine  Laufbahn  mit  be- 
wundernder Theilnahme.  In  den  Kämpfen  um  Pylos  und  Spha- 
kteria,  in  denen  die  Spartaner  sonst  eine  so  wenig  beneidens- 
werthe  Rolle  spielen,  zeigt  er  allein  den  entschlossensten  Helden- 
sinn. Mit  äußerster  Kühnheit  sucht  er  bei  Pylos  die  Landung 
zu  erzwingen,  bis  er,  verwundet  und  zurückgedrängt,  ohnmächtig 
in  seinem  Schiffe  zusammensinkt  (4,  Hu.  12).  Vor  allem  aber 
beweist  er  auf  dem  thrakischen  Feldzuge  ebensoviel  diplomati- 
sche Klugheit,  wie  militärisches  Geschick  und  kühnen  Wagemuth 
(4,  78ff. ;  5,  6  ff.).  Kein  niedriger  Zug  ist  in  seinem  Wesen; 
maßvoll  und  menschlich  bei  aller  Entschiedenheit  tritt  er  auch 
dem  Gegner  gegenüber.  So  durfte  denn  Th.  von  ihm  mit  Recht 
sagen,  daß,  wie  Kleon  für  Athen,  so  er  für  Sparta  am  eifrigsten 
die  Hegemonie  erstrebt  habe  (5,  16,  1)^).  Wären  die  Spartaner 
wirklich  ihm  ähnlich  gewesen,  dann  hätten  sie  gewiß  eine  solche 
Stellung  verdient.  Aber  freilich  von  den  meisten  unter  denen, 
die  während  des  peloponnesischen  Krieges  in  den  Vordergrund 
traten,  gab  es  nichts  besonders  Rühmliches,  oft  genug  das  Ge- 
gentheil  zu  berichten.  Für  den  vorsichtigen ,  maßvollen  und 
friedliebenden  Archidamos  fühlte  Th.  offenbar  eine  gewisse  Sym- 
pathie ;  doch  ihn  besonders  zu  preisen,  dazu  lag  gewiß  kein  An- 
laß vor.  König  Agis  tritt  hauptsächlich  während  des  Kampfes 
gegen  die  Argeier  (5,  54  ff.)  in  den  Vordergrund:  Th.  begnügt 
sich  auch  hier  damit,  sein  mehrfach  sehr  auffallendes  Benehmen 
einfach  zu  berichten.  Aber  auch  wo  er  sonst  von  ihm  spricht, 
vermeidet  er  ein  ausdrückliches  Urtheil.  Ebenso  charakterisiert 
er  die  spartanischen  Nauarchen  jener  Zeit  nur  durch  Erzählung 
dessen ,    was  sie  thaten  und  —  unterließen.      Es  ist  nicht  seine 


^)  Der  überlieferte  Text  ist  wohl  nicht  ganz  richtig ;  aber  der 
Sinn  der  Stelle  scheint  mir  ganz  zweifellos,  eine  Aenderung  von  t^jYe- 
[xovi'av  ganz  verkehrt. 


638  Edmund  Lange, 

Schuld,  wenn  wir  schon  dadurch  von  den  beiden  einzigen,  die 
etwas  mehr  in  den  Vordergrund  treten,  die  ungünstigste  Meinung 
bekommen.  So  macht  Alkidas  durch  seine  Langsamkeit  und 
Feigheit  die  Hoffnung  der  Mytilenaier  auf  Hilfe  zu  schänden 
(3,  29  ff.)  und  wagt  keinen  Angriff  auf  Kerkyra  (3,  79);  Astyo- 
chos  vollends  läßt  sich  schon  in  seinem  Verhalten  gegenüber  den 
Chiern  und  dem  Tissapliernes  von  den  kleinlichsten  Beweg- 
gründen leiten  und  versäumt  es  in  der  unverantwortliclisten 
Weise,  die  ihm  durch  die  Verrätherei  des  Phrynichos  gebotene 
Gelegenheit  zur  schwersten  Schädigung  der  Athener  zu  benutzen 
(Buch  8  an  verschiedenen  Stellen).  Dagegen  hebt  Th.  die  krie- 
gerische Tüchtigkeit  und  Geschicklichkeit  des  Gylippos,  seine  un- 
ermüdliche Thätigkeit  für  Vermehrung  und  Verbesserung  der 
syrakusanischen  Streitkräfte  aufs  Entschiedenste  hervor  ;  wir  sehen 
deutlich,  wie  unendlich  bedeutsam  sein  Eingreifen  für  den  Sieg 
der  Syrakusaner  und  die  Vernichtung  der  Athener  gewesen  Ist 
(Buch  7  an  verschiedenen  Stellen).  Dieselbe  Unparteilichkeit  wie 
den  Spartanern  selbst  gegenüber  zeigt  er  auch  in  seinem  Urtheil 
über  ihre  Bundesgenossen.  Unter  den  Peloponneslern  sind  es, 
wie  schon  erwähnt,  namentlich  die  Korinther,  von  deren  staats- 
männlscliem  Blick  und  reger  Thätigkeit  für  die  von  ihnen  er- 
griffene Partei  wir  den  vorthellhaftesten  Eindruck  erhalten ;  na- 
türlich ist  es  ebenfalls  politischer  Egoismus,  von  dem  sie  ge- 
leitet werden.  Aber  auch  den  sizilischen  Verhältnissen  steht  Th. 
völlig  unbefangen  gegenüber.  Was  insbesondere  die  Syrakusaner 
betrifft,  so  erfahren  wir  von  den  mancherlei  Thorheiten  und  Un- 
terlassungssünden,  deren  sie  sich  namentlich  Im  Anfang,  durch 
Athenagoras  verleitet,  schuldig  machten,  ebenso  gut,  wie  von  der 
immer  steigenden  Thatkraft,  die  sie  später  unter  Führung  des 
Hermokrates  und  Gylippos  entfalteten.  Ueber  den  letzteren  Ist 
eben  schon  gesprochen  worden  ;  von  der  warmen  Vaterlandsliebe, 
der  politischen  Einsicht  und  der  militärischen  Tüchtigkeit  des 
ersteren  gewinnen  wir  aus  Th.  einen  nicht  minder  vortheilhaften 
Eindruck.  Ich  erinnere  an  seine  Reden  In  der  syrakusanischen 
Volksversammlung  (6,  33  u.  34)  und  in  KamarIna  (6,  76 — 80), 
vor  allem  aber  auch  an  die  erste  Gelegenheit,  bei  der  er  redend 
eingeführt  wird,  an  den  sizilischen  Kongreß  in  Gela.  Hier  sind 
es  seine  ebenso  klug  berechneten  wie  patriotischen  Worte  (4, 
59 — 64),  die  einen  allgemeinen  Frieden  unter  den  sizilischen 
Städten  und  damit  den  Abzug  der  ersten  größeren  athenischen 
Flotte  herbeiführen. 

Ich  denke,  diese  kurzen  Bemerkungen  über  die  Unparteilich- 
keit des  Th.  gegen  die  Spartaner  und  Ihre  Bundesgenossen  wer- 
den genügen,  zumal  dieselbe  ohnehin  nur  selten  ernstlich  bezwei- 
felt worden  ist.  Ich  wende  mich  jetzt  wieder  der  Erörterung 
über  seine  Stellung  zu  den  Fragen  der  inneren  Politik  Athens 
zu.      Schon    oben    bezeichnete    ich   ihn    als   Vernunftdemokraten. 


Thukydides  und  die  Parteien.  639 

An  dieser  Anschauung  vermögen  mich  auch  die  glänzend  ge- 
schriebenen, aber  doch  in  der  Hauptsache  völlig  verfehlten  Aus- 
einandersetzungen MüUer-Strübings  über  „die  kerkyraiischen  Hän- 
del bei  Th."  (Jahrbücher  für  Philologie  1886,  S.  585  ff.)  nicht 
irre  zu  machen.  Danach  wären  sehr  viele  Einzelheiten  in  den 
beiden  hierher  gehörigen  Abschnitten  (3,  70 — 85  5  4,  46 — 48), 
namentlich  in  dem  Berichte  über  die  dabei  vorgekommenen  Grau- 
samkeiten, mehr  oder  weniger  freie  Erfindung,  außerdem  wäre 
der  2.  Abschnitt  eigentlich  nur  als  eine  andere  Bearbeitung  des 
ersten  gedacht  gewesen  und  nur  durch  ein  Mißverständnis  des 
„Herausgebers"  in  den  Text  gekommen.  Ich  habe  schon  oben 
gesagt ,  daß  ich  dieser  ganzen  Herausgebertheorie  ablehnend 
gegenüberstehe ;  wir  verlieren  damit  allen  festen  Boden  unter 
den  Füßen,  und  die  von  MüUer-Strübing  vorgebrachten  „Beweise" 
zerfallen  bei  nüchterner  Betrachtung,  so  unwiderleglich  sie  ihm 
auch  vorkommen  mögen,  in  nichts.  Hätte  er  recht,  so  würden 
diese  beiden  Abschnitte  allerdings  —  von  den  allgemeineren 
Konsequenzen  einmal  ganz  abgesehen  —  eine  entschiedene  Ab- 
neigung des  Th.  gegen  die  Demokraten  beweisen ;  denn  diese 
spielen  in  den  hier  erzählten  entsetzlichen  inneren  Kämpfen  un- 
ter den  Kerkyraiern  die  schlimmste  Kolle.  Sind  aber  die  beiden 
Berichte  streng  historisch,  so  liegt  die  Sache  ganz  anders.  Wenn 
übrigens  die  Demokraten  mehr  Grausamkeiten  begingen  als  ihre 
Gegner,  so  lag  der  Grund  offenbar  nach  der  Meinung  des  Th. 
nicht  darin ,  daß  sie  schlimmer  waren ,  als  sie ,  sondern  darin, 
daß  sie  als  die  Sieger  ihren  wilden  Leidenschaften  freien  Lauf 
lassen  konnten.  Den  Anstoß  zu  allen  späteren  Greueln  geben 
die  Oligarchen  ;  sie  suchen  ihre  Mitbürger  zum  Verrath  an  den 
verbündeten  Athenern  zu  bewegen ;  sie  erreichen  auch  wenig- 
stens einen  halben  Erfolg,  und  sie  betreten  durch  die  Ermordung 
des  demokratischen  Führers  Peithias  zuerst  die  Bahn  blutiger 
Frevel.  Als  die  Parteiwuth  dann  mehr  und  mehr  entfesselt 
wird,  verlieren  beide  Parteien  in  gleicher  Weise  jeden  sittlichen 
Halt;  ihre  Grundsätze,  die  ,, bürgerliche  Gleichbereclitigung  der 
Menge"  auf  der  einen,  die  „besonnene  Herrschaft  der  Besten'* 
auf  der  andern  Seite  sind  ihnen  nur  noch  eitle  Vorwände  zur 
Beschönigung  jeglichen  Frevels.  Das  ist  die  Grundanschauung, 
die  in  den  zusammenfassenden  Kapiteln  3,  82  u.  83  mit  ihrer 
ergreifenden  Darstellung  der  entsetzlichen  Wirkungen  des  Partei- 
geistes zu  Tage  tritt  ^).  Uebrigens  mag  beiläufig  hier  noch  auf 
einen  Umstand  hingewiesen  werden,  der  besonders  deutlich  zeigt, 
wie  weit  entfernt  Th.  davon  war,  sich  durch  falschen  Patriotis- 
mus in  seiner  Darstellung  beeinflussen  zu  lassen.  Da  nämlich, 
wo  er  von  der  raffinierten  Hinterlist  erzählt,  durch  die  die  ker- 
kyraiischen Demokraten  den  Rest  ihrer  Gegner  in  ihre  Hand  be- 


'')  3,  84  halte  auch  ich  mit  fast  all^  Herausgebern  für  eingeschoben. 


640  Edmund  Lange, 

kommen  ^),  gedenkt  er  ausdrücklich  auch  der  jämmerlichen  Rolle, 
die  die  athenischen  Strategen  Eurymedon  und  So|)hokles  bei 
dieser  Gelegenheit  spielen,  und  doch  hätte  er  darüber  schweigen 
können,  ohne  sich  irgend  einer  direkten  Wahrheitsverletzung 
schuldig  zu  machen.  Und  dabei  handelt  es  sich  um  zwei  Män- 
ner ,  die  wohl  im  Allgemeinen  der  demokratischen  Partei  ange- 
hörten, aber  soviel  wir  wissen,  gar  nichts  gemein  hatten  mit  jenen 
radikalen  Emporkömmlingen ,  die  allerdings  Th.  mit  deutlicher 
Abneigung  behandelt.  Ebensowenig  wie  in  dem  Bericht  über 
die  kerkyraiischen  Parteikämpfe  kann  ich  sonst  bei  Th.  eine 
ungerechte  Bevorzugung  der  Oligarchen  entdecken.  Das  warme 
Lob  der  Chier,  dessen  wir  schon  einmal  gedachten  (8,  24,  4  ff.), 
gilt  ganz  offenbar  nur  der  politischen  Klugheit  ihrer 
leitenden  Männer  ^)  und  ist  völlig  verdient.  Indem  ich  einige 
weniger  entscheidende  Stellen  mit  Absicht  übergehe ,  wende  ich 
mich  gleich  zu  derjenigen  Partie  seines  Werkes,  die  bei  weitem 
den  klarsten  Aufschluß  über  des  Th.  Stellung  zur  oligarchi sehen 
Partei  in  Athen  und  damit  zur  Oligarchie  überhaupt  giebt.  Na- 
türlich habe  ich  dabei  seinen  Bericht  über  die  Vorbereitung,  die 
Aufrichtung  und  den  Sturz  des  Regiments  der  Vierhundert  im 
Jahre  411  (8,47 — 98)  im  Auge.  Nun  verkenne  ich  nicht,  daß 
einzelne  Stellen  dieses  Abschnittes  aus  dem  Zusam- 
menhange herausgerissen  die  Meinung  erwecken  können, 
Th.  sei  hier  zu  Gunsten  der  Oligarchen  seiner  Unparteilichkeit 
untreu  geworden.  Aber  eine  unbefangene  Würdigung  des  Gan- 
zen wird  uns  die  Grundlosigkeit  einer  solchen  Annahme  zeigen. 
Ich  habe  schon  hervorgehoben,  daß  er  gewiß  in  mancher  Bezie- 
hung Berührungspunkte  mit  oligarchischen  Bestrebungen  hatte. 
Vor  Allem  sozial  mußte  er  sich  zu  ihren  Hauptvertretern  weit 
mehr  hingezogen  fühlen,  als  zu  den  demokratischen  Führern. 
Und  dies  tritt  auch  in  kleinen  Zügen  zu  Tage  ,  z.  B.  wenn  er 
8,  48,  3  sagt,  der  oyXoc,  die  große  Menge  (der  Soldaten  in 
Samos),  habe  zwar  die  ersten  Eröffnungen  über  die  Verhand- 
lungen mit  Alkibiades  und  über  ihre  antidemokratischen  Ziele 
mit  Unwillen  aufgenommen,  sei  aber  doch  wegen  der  Aussicht 
auf  Sold  vom  Perserkönig  ruhig  geblieben.  Aber  trotzdem 
giebt  zunächst  die  Art,  wie  Th.  über  die  oligarchische  Reaktion 
im  Ganzen  berichtet,  nicht  den  mindesten  Anlaß  anzunehmen, 
er  habe  seine  Darstellung  zu  deren  Gunsten  gefärbt  oder  auch 
nur  innerlich  jene  Bestrebungen  gebilligt.  Zum  Beweise  gebe 
ich  zuerst  seine  Erzählung  in  den  Hauptzügen  wieder.  Gleich 
im  Anfang    tritt   der    durchaus  selbstsüchtige   Charakter  der  oli- 


8)  4,  46  u.  47.  Müller-Strübing  (a.  a.  0.  S.  615  ff.)  hält  freilich 
auch  diesen   Bericht  für  unhistorisch. 

^)  Th.  beweist  ja  ausdrücklich,  daß  auch  ihr  damaliger  Abfall  von 
Athen  nicht  gegen  die  Regeln  dieser  Klugheit  verstieß. 


Thukydides  und  die  Parteien.  641 

garchischen  Bewegung  deutlich  hervor.  Ferner  wird  durch  die 
bereits  besprochenen  Aeußerungen  des  Phrynichos  klar,  daß  die 
Hoffnung  der  Oligarchen,  in  Alkibiades  eine  wirkliche  Stütze  zu 
finden,  thöricht  ist,  und  daß  der  Sturz  der  Demokratie  eine  Ge- 
fährdung der  athenischen  Machtstellung  bedeutet.  Dann  erschei- 
nen die  von  den  Führern  der  Oligarchen  beim  samischen  Heer 
abgeschickten  Gesandten  in  Athen.  Wir  hören ,  wi^  sie ,  vor 
Allem  Peisandros ,  es  dahin  zu  bringen  wissen ,  daß  das  Volk, 
obwohl  in  seiner  Mehrheit  durchaus  demokratisch  gesinnt,  doch 
mit  Rücksicht  auf  die  Nothlage  des  Staates  und  in  der  Hoff- 
nung auf  persische  Hilfe  die  Ermächtigung  zu  den  gewünschten 
Verhandlungen  mit  Tissaphernes  und  Alkibiades  ertheilt.  Die 
verhaßte  Verfassungsänderung  weiß  ihnen  Peisandros  dadurch 
mundgerecht  zu  machen,  daß  er  ihnen  in  der  Ferne  die  Aus- 
sicht zeigt,  sie  könne  unter  geänderten  Verhältnissen  wieder  rück- 
gängig gemacht  werden.  Weiter  bewirkt  er  die  Entsetzung  des 
Phrynichos  von  seiner  Strategenstelle,  weil  dieser  Mann  ein  Hin- 
derniß  der  Zurückberufung  des  Alkibiades  bildete.  Endlich  be- 
redet er  alle  bestehenden  oligarchischen  Hetärien  sich  zu  ge- 
meinsamem Wirken  für  den  Sturz  der  Demokratie  zu  vereinigen. 
Mit  einem  Worte,  er  und  seine  Genossen  zeigen  bei  der  Durch- 
führung ihrer  Aufgabe  das  größte  Geschick;  aber  sie  haben 
dabei  nur  ihre  persönlichen  und  Parteiinteressen  im  Auge  •,  das 
Interesse  Athens  benutzen  sie  bloß  als  Vorwand ;  höhere  Ge- 
sichtspunkte spricht  ihnen  Th.  in  keiner  Weise  zu.  Auch  in 
seiner  weiteren  Darstellung  findet  sich  davon  keine  Spur.  Die 
Verhandlungen  mit  Alkibiades  zerschlagen  sich;  aber  die  athe- 
nischen Oligarchen  auf  Samos  beschließen,  nun  auf  eigne  Hand 
ihre  Umsturzbestrebungen  weiter  zu  führen.  Mit  kurzsichtiger 
Eile  betreiben  sie  in  verschiedenen  Bundesgenossenstädten  die 
Aufrichtung  einer  Oligarchie,  erreichen  aber  damit  nur,  daß  zu- 
nächst Thasos  und  bald  auch  andre,  genau  wie  es  Phrynichos 
vorausgesagt  hatte ,  von  Athen  abfallen.  Als  ihre  Gesandten 
nach  Athen  kommen,  um  dort  die  Saclie  weiter  zu  betreiben, 
finden  sie  das  Meiste  schon  gethan.  Ihre  Gesinnungsgenossen 
haben  den  Führer  des  Demos  Androkles  und  mehrere  andre 
durch  Meuchelmord  aus  dem  Wege  geräumt  und  haben  als  ihr 
Programm  die  Forderung  aufgestellt,  daß  künftig  alle  Besoldun- 
gen außer  für  den  Kriegsdienst  wegfallen  und  nur  die  fünftau- 
send leistungsfähigsten  Bürger  Antheil  an  der  Leitung  des 
Staates  haben  sollten.  In  Wirklichkeit  aber  —  das  sagt  Th. 
ausdrücklich  —  genügte  eine  so  maßvolle  Aenderung  ihren 
Wünschen  durchaus  nicht.  Von  den  „Fünftausend"  sprachen 
sie  nur,  um  das  Volk  zu  beruhigen ;  thatsächlich  war  allein  den 
Theilnehmern  an  der  oligarchischen  Reaktion  ein  Antheil  an  der 
Staatsleitung  zugedacht.  Wir  erkennen  oben  aus  seiner  Dar- 
stellung   aufs  Deutlichste,    wie    nicht  die  Rücksicht    aufs  wahre 

Philologus  LH  (N.F.  VI),  4.  41 


642  Edmund  Lange, 

Beste  Athens,  nicht  das  bloße  Streben,  die  unheilvollen  Folgen 
einer  zügellosen  Demokratie  zu  beseitigen ,  die  Handlungsweise 
der  oligarcliischen  Führer  bestimmte,  sondern  der  engherzigste 
Parteistandpunkt.  Die  Volksversammlung  und  der  Rath  der 
Fünfhundert,  so  berichtet  Th.  weiter,  traten  zwar  noch  in  der 
alten  Weise  zusammen,  aber  die  Verschworenen  übten  über  beide 
einen  vollkommenen  Terrorismus  aus  ;  nichts  wurde  beschlossen, 
als  was  ihnen  genehm  war.  Wer  Widerspruch  wagte,  büßte 
das  unter  Umständen  mit  dem  Tode.  Da  das  Volk  verschiedene 
Männer,  bei  denen  man  dies  für  ganz  unmöglich  gehalten  hatte, 
offen  für  die  Oligarchie  eintreten  sah,  so  hielt  es  die  Anhänger 
dieser  Partei  für  weit  zahlreicher ,  als  sie  in  der  That  waren, 
und  keiner  traute  mehr  dem  andern.  Unter  solchen  Verhält- 
nissen konnten  Phrynichos  und  seine  Genossen  —  die  Einzel- 
heiten darf  ich  hier  übergehen  —  in  der  eingeschüchterten  Volks- 
versammlung widerspruchslos  einen  Beschluß  durchsetzen ,  der 
einem  neuen,  natürlich  durchaus  oligarchischen,  Rathe  von  400 
Männern  alle  wirkliche  Macht  im  Staate  in  die  Hand  gab.  Alle 
Besoldungen  mit  Ausnahme  derer  für  den  Kriegsdienst  wurden 
selbstverständlich  abgeschafft ;  es  blieb  überhaupt  nichts  von  der 
alten  Verfassung;  die  Berufung  der  „Fünftausend",  die  niemand 
kannte,  war  durchaus  in  das  Belieben  der  Vierhundert  gestellt. 
Diese  machten  eine  Anzahl  ihrer  Gegner  durch  Tödtung,  Ge- 
fangensetzung oder  Verbannung  unschädlich  und  führten  über- 
haupt ein  Willkürregiment.  Sie  begannen  dann  Friedensver- 
handlungen mit  Agis;  doch  diese  blieben  zunächst  völlig  ver- 
geblich; denn  der  Spartanerkönig  traute,  wie  Th.  hervorhebt, 
ihrer  Herrschaft  keine  Dauer  zu.  Das  hielt  sie  aber  nicht  von 
neuen  Versuchen  ab.  Agis  verhielt  sich  diesen  gegenüber  we- 
niger ablehnend,  und  auf  seinen  Rath  schickten  sie  auch  nach 
Sparta  selbst  Gesandte.  —  Mit  gleicher  Unbefangenheit  werden 
die  weiteren  Vorgänge  auf  S  a  m  o  s  geschildert.  Ein  Versuch 
zu  einer  oligarchischen  Reaktion  auf  der  Insel  selbst  scheitert, 
zumal  die  dortigen  Demokraten  von  der  athenischen  Flotten- 
mannschaft ,  namentlich  von  der  Besatzung  der  Paralos ,  deren 
entschieden  demokratische  Gesinnung  ausdrücklich  hervorgehoben 
wird,  unterstützt  werden.  Die  Vierhundert  begehen  die  Thor- 
heit,  die  Gesandten,  die  die  Nachricht  von  diesen  Vorgängen 
nach  Athen  bringen,  zum  Theil  verhaften  zu  lassen.  Doch  ei- 
ner von  ihnen,  Chaireas,  entkommt,  kehrt  zu  seinen  Kameraden 
nach  Samos  zurück  und  berichtet  dort  mit  lügenhaften  Ueber- 
treibungen  von  den  neuoreschaffenen  Zuständen  Athens.  Die 
ganz  überwiegend  demokratische  Flottenmannschaft  geräth  darüber 
in  heftigen  Zorn;  sie  wählen  sich  zum  Theil  neue  Führer,  be- 
schließen die  Peloponnesier  und  die  Vierhundert  in  gleicher 
Weise  als  Feinde  zu  betrachten  und  rufen  den  Alkibiades  zu- 
rück.    Dieser  erscheint  sofort,  wird  zum  Feldherrn  gewählt  und 


Thukydides  und  die  Parteien.  643 

erwirbt  sich  ein  außerordentliches  Verdienst  um  den  Staat ,  in- 
dem er  die  Soldaten  von  ihrem  Verlangen,  gegen  Athen  geführt 
zu  werden,  abbringt.  Das  alles  erzählt  Th.  in  völlig  sachlicher 
Weise.  DalS  er  die  zuletzt  erwähnte  Forderung  der  Flotten- 
mannschaft mißbilligte,  ergiebt  sich  aus  dem  warmen  Lob,  das 
er  wegen  ihrer  Ablehnung  dem  Alkibiades  spendet.  Im  Uebri- 
gen  erweckt  seine  Darstellung  weit  eher  Sympathie  für  das 
Verfahren  des  Thrasybulos  und  seiner  Genossen,  als  das  Ge- 
gentheil.  Jedenfalls  zeigt  sie,  daß  schon  aus  patriotischen  Grün- 
den die  Bestrebungen  der  Oligarchen  verwerflich  waren.  Aller- 
dings giebt  er  auch  die  Darstellung  wieder  (c.  86,  2  u.  3),  durch 
die  die  Gesandten  der  Vierhundert  die  Athener  in  Samos  von 
der  Unbedenklichkeit  der  neuen  Zustände  in  der  Hauptstadt  zu 
überzeugen  suchen ;  aber  seine  sonstige  Erzählung  zeigt ,  daß 
wir  darin  nichts  weniger  als  den  Ausdruck  seiner  Meinung  er- 
blicken dürfen.  Den  allerdeutlichsten  Beweis  aber,  wie  unbe- 
fangen Th.  die  oligarchischen  Bestrebungen  beurtheilte,  finde  ich 
in  c.  89,  das  leider  an  einigen  nicht  unwichtigen  Stellen  einen 
verdorbenen,  nicht  mit  voller  Sicherheit  wiederherstellbaren  Text 
bietet.  Die  aus  Samos  nach  Athen  zurückgekehrten  Gesandten, 
so  wird  hier  erzählt,  entledigten  sich  der  Aufträge  des  Alki- 
biades ,  und  deren  gemäßigter  uud  vernünftiger  Inhalt  wurde 
nun  für  einen  Theil  von  denen,  die  sich  der  oligarchischen  Be- 
wegung angeschlossen  hatten  ,  der  Anlaß  auch  ihrerseits  zur 
Mäßigung  zu  rathen  ;  sie  forderten  gleichfalls ,  daß  man  den 
Fünftausend  wirklich  Antheil  an  der  Staatsverwaltung  gebe  und 
überhaupt  die  Verfassung  mehr  nach  den  Grundsätzen  bürger- 
licher Gleichheit  einrichte ;  mit  einem  Worte  sie  vertraten  die 
Ansicht,  die  nachher  zum  Siege  gelangte;  sie  wollten  gerade 
das,  was  Th.  (8,  97,  2)  mit  so  warmen  Worten  als  die  beste 
ihm  aus  eigner  Erfahrung  bekannt  gewordene  Verfassungsform 
bezeichnet ,  und  trotzdem  ist  er  vorurtheilslos  genug  zuzu- 
gestehen ,  daß  bei  den  meisten  Vertretern  dieser  Forderungen 
nicht  wahre  Vaterlandsliebe,  sondern  persönlicher  Ehrgeiz  der 
entscheidende  Beweggrund  war.  Sie  sahen,  so  sagt  er,  daß  dem 
wachsenden  Einfluß  des  Alkibiades  gegenüber  die  Aufrechter- 
haltung der  strengen  Oligarchie  immer  unwahrscheinlicher  werde, 
und  so  strebte  nun  jeder  von  ihnen  danach,  der  erste  Leiter  des 
Demos  zu  werden.  Auch  das  entgeht  seinem  Scharfblick  nicht, 
daß  bei  einer  oligarchischen  Verfassung  ihrem  Wesen  nach  der 
persönliche  Ehrgeiz  der  Einzelnen  viel  bedenklicher  wirkt,  als 
bei  einer  demokratischen.  Daß  aber  vollends  die  entschiedenen 
Oligarchen,  wenn  das  Parteiinteresse  es  erfordere,  auch  vor  Va- 
terland sverrath  nicht  zurückschreckten,  das  behauptet  nicht  nur 
Theramenes  (c.  90,  3),  sondern  Th.  selbst  spricht  es  c.  91  off'en 
als  seine  Ansicht  aus.  Eine  deutliche  Anspielung  auf  eine  ge- 
heime Verabredung  der  oligarchischen  Gesandten  mit  den  Spar- 

41* 


644  Edmund  Lange, 

tanern  zu  Gunsten  ihrer  Partei  liegt ,  wie  bereits  W.  Vischer 
(Kleine  Schriften  I  192)  richtig  erkannt  hat,  schon  in  den  Wor- 
ten, jene  seien  von  ihrer  Friedensreise  zurückgekehrt,  ohne  für 
die  Gesammtheit  der  Athener  eine  Uebereinkunft  erzielt  zu 
haben.  Faßt  man  den  weiteren  Inhalt  des  Kapitels  ins  Auge, 
so  ist  kaum  eine  andre  Auffassung  möglich.  „Am  liebsten"  so 
spricht  sich  Th.  der  Hauptsache  nach  aus  „wollten  die  Oligar- 
chen  die  neue  Verfassung  und  die  athenische  Bundesherrschaft 
behalten  ;  wenn  das  nicht  angin»-,  womöglich  politische  Selbstän- 
digkeit unter  der  neuen  Verfassung;  im  Nothfall  aber  waren 
sie  entschlossen,  um  sich  und  ihre  Machtstellung  zu  retten,  auch 
auf  ihre  Mauern  und  Schiffe  zu  verzichten",  d.  h.  mit  andern 
Worten  die  Oberhoheit  Spartas  anzuerkennen.  —  Die  folgenden 
Kapitel  geben  ohne  jedes  ausdrückliche  Urtheil  eine  Schilderung 
der  Umstände,  die  zum  Sturz  der  Vierhundert  und  zur  Einfüh- 
rung der  gemäßigten  Verfassung  der  Fünftausend  führten;  es  ist 
unnöthig ,  näher  darauf  einzugehen.  Welche  außerordentliche 
Schädigung  die  Machtstellung  Athens  in  Folge  der  innern  Wir- 
ren erfuhr,  wissen  wir  schon.  Auch  des  Th.  außerordentlich 
günstiges  Urtheil  über  diese  neue  Verfassung  ist  schon  hinrei- 
chend gewürdigt  worden;  ihre  Grundzüge  entsprachen  dem  Pro- 
gramm, das  zuerst  Alkibiades  aufgestellt  hatte.  Auch  der  kräf- 
tige Widerstand  gegen  die  Feinde,  dessen  Nothwendigkeit  er 
so  entschieden  betont  hatte,  wurde  nun  erst  wieder  möglich,  wo 
die  Spaltung  zwischen  den  Athenern  in  der  Heimath  und  denen 
in  Samos  beseitigt  war.  Gewiß  hat  dieser  Umstand  nicht  we- 
nig dazu  beigetragen,  das  Urtheil  des  Th.  über  die  neuen  poli- 
tischen Zustände  zu  einem  so  außerordentlich  günstigen  zu  ma- 
chen. Blicken  wir  jetzt  zurück  auf  alles,  was  er  über  die  Vier- 
hundert als  Partei  sagt,  so  ist  es  doch  zweifellos,  daß  ihm  nichts 
ferner  lag,  als  ihren  Vertheidiger  spielen  zu  wollen.  Im  Gegen- 
theil  giebt  es  wenige  Abschnitte  seines  Werks ,  wo  er  seiner 
abfälligen  Meinung  so  deutlich  und  klar  Ausdruck  gegeben  hat, 
wie  gerade  hier. 

Aber  widersprechen  denn  nicht  einige  von  den  Einzelur- 
theilen  über  die  Führer  der  Vierhundert  diesem  allgemeinen  Er- 
gebniß?  Auch  diese  Frage  beantworte  ich  mit  einem  entschie- 
denen „Nein".  Nur  wenn  man  jene  Urtheile  aus  dem  Zusam- 
menhang herausreißt,  kann  man  —  das  muß  ich  wiederholen  — 
zu  einer  solchen  Meinung  kommen.  Den  Peisandros  zunächst, 
dessen  Charakter  allseitig  ungünstig  beurtheilt  wird,  hat  Th. 
offenbar  und  gewiß  mit  Recht  für  einen  sehr  klugen  und  ge- 
schickten Mann  gehalten ;  das  zeigt  der  Bericht  über  die  Art, 
wie  er  für  die  Oligarchie  Stimmung  zu  machen  weiß  (8,  53,  2 
u.  3).  Ueber  seinen  Charakter  und  die  Beweggründe  seiner 
Handlungsweise  schweigt  er,  wie  so  oft  in  ähnlichen  Fällen. 
Um  so  mehr  sind  wir  berechtigt,    das  allgemeine  ungünstige  Ur- 


Thukydides  und  die  Parteien.  645 

theil,  das  er  in  dieser  Beziehung  über  die  Vierhundert  in  ihrer 
Mehrheit  ausspricht,  auf  ihn  anzuwenden  ^^).  —  Phrynichos  hat 
offenbar  dem  Th.  nach  einer  Richtung  hin  einen  hohen 
Grad  von  Bewunderung  abgenöthigt.  Aber  diese  Bewunderung 
gründet  sich ,  wie  die  betreffenden  Partieen  des  8.  Buchs ,  vor 
Allem  cc.  50  und  51,  unwiderleglich  zeigen,  nicht  im  Mindesten 
auf  seinen  sittlichen  Charakter.  Wie  wäre  das  auch  möglich 
gewesen  bei  einem  Manne ,  der ,  von  allem  andern  abgesehen, 
um  die  Rückkehr  seines  persönlichen  Feindes  Alkibiades  zu  hin- 
dern ,  sich  dem  Astyochos  gegenüber  erbietet ,  ihm  Samos  und 
das  attische  Heer  in  die  Hände  zu  liefern,  der  überhaupt  in 
Allem,  was  wir  von  ihm  erfahren,  den  Eindruck  völliger  Ruch- 
losigkeit macht?  Aber  Th.  war  selbst  Staatsmann  und  Feld- 
herr; er  wußte,  daß  sittliche  Verworfenheit  und  hohe  geistige 
Begabung  sich  durchaus  nicht  ausschließen.  Er  schildert  den 
Phrynichos  schon  8,  25  ff.  als  einen  begabten  und  tüchtigen 
Feldherrn  und  nennt  ihn  bei  dieser  Gelegenheit  (8 ,  27,  5)  mit 
einem  gewiß  nicht  übertriebenem  Lobe  oux  d^üvsTov,  also  „nicht 
ohne  Einsicht"  oder  vielleicht  auch  „sehr  einsichtig".  Vor  Al- 
lem aber  bewunderte  er  seinen  politischen  Scharfblick,  der  ihn, 
wie  wir  sahen,  nicht  nur  vor  allen  Täuschungen  über  die  Be- 
weggründe und  Absichten  des  Alkibiades  bewahrte,  sondern  ihn 
auch  die  verderblichen  Folgen  eines  oligarchischen  Umsturzes 
für  die  athenische  Machtstellung  mit  derselben  Klarheit  voraus- 
sehen ließ,  die  auch  der  Verfasser  der  anonymen  Schrift  ;, He- 
ber den  Staat  der  Athener"  zeigt.  Und  wie  hätte  Th.  auch 
anders  empfinden  können,  da  es  sich  hier  um  eine  Eigenschaft 
handelte,  die  für  den  Geschichtsschreiber  so  wichtig  ist  und  die 
gerade  er  in  so  hohem  Grade  besaß.  Er  bewunderte  weiter  die 
Offenheit,  mit  der  Phrynichos  seine  Erkenntniß  den  Parteige- 
nossen gegenüber  aussprach,  und  endlich  auch  die  konsequente 
Energie,  womit  er  seine  —  freilich  durchaus  verwerflichen  — 
Pläne  verfolgte  Und  offenbar  nur  dieser  letzten  Eigenschaft 
gilt  die  einzige  Stelle  ,  in  der  man  vielleicht  eine  sittliche 
Anerkennung  des  Phrynichos  finden  könnte.  Th.  hebt  nämlich 
(8,  68,  3)  ausdrücklich  hervor,  daß  jener,  nachdem  er  sich  ein- 
mal der  oligarchischen  Bewegung  angeschlossen  hatte,  sich  auch 
den  Gefahren  gegenüber  als  ein  durchaus  zuverlässiger  Anhän- 
ger derselben  erwies.  Aber  diese  seine  Haltung  führte  Th., 
wie  seine  Worte  beweisen,  durchaus  nicht  auf  bloße  Prinzipien- 
treue zurück ,  sondern  in  erster  Linie  auf  den  Wunsch  jenes 
Mannes,  sich  unter  allen  Umständen  vor  der  Rückkehr  und  da- 


")  G.  Gilbert,  Beiträge  zur  inneren  Geschichte  Athens  SS.  254  ff. 
macht  wahrscheinlich,  daß  Peisandros  früher  der  demokratischen  Par- 
tei angehörte  und  gerade  deshalb  von  seinen  neuen  Parteifreunden 
bei  den  ersten  Schritten  in  den  Vordergrund  geschoben  wurde. 


646  Edmund  Lano:e 


mit  vor  der  Rache  seines  Todfeindes  Alkibiades  zu  schützen.  — 
Ein  dritter  Führer  der  oligarchischen  Bewegung,  über  den  sich 
ein  ausdrückliches  Urtheil  findet,  ist  Theramenes.  Es  ist  be- 
kannt, daß  die  Meinungen  über  seinen  Charakter  bei  den  alten 
wie  bei  den  neueren  Geschichtsschreibern  sehr  auseinandergehen. 
Die  wechselvolle  politische  Rolle,  die  er  gespielt  hat,  macht  diese 
Meinungsverschiedenheit  nur  zu  erklärlich,  und  die  Entscheidung 
für  die  eine  oder  andre  Auffassung  wird  der  Natur  der  Sache 
nach  sich  nicht  auf  unumstößliche  Beweise  gründen  lassen. 
Aber  wir  brauchen  hier  auf  diese  schwierige  Frage  nicht  weiter 
einzugehen ;  wir  haben  es  nur  mit  dem  ürtheil  des  Th,  zu  thun 
und  das  Lob,  das  dieser  dem  Theramenes  ertheilt,  hat  er  sicher 
verdient;  er  schreibt  ihm  nur  eine  bedeutende  Rednergabe  und 
hohe  politische  Einsicht  zu^^).  Jene  hat  er  vor  Allem  in  der 
Vertheidigungsrede  vor  seinem  Ende  (Xen.  Hell.  2,  3,  35  ff.) 
bewiesen;  von  dieser  zeugt  seine  ganze  politische  Laufbahn  und 
mit  in  erster  Linie  die  Rolle,  die  er  beim  Sturz  der  Vierhundert 
gespielt  hat ;  leider  war  mit  dieser  Einsicht  nicht  die  nöthige 
Charakterfestigkeit  verbunden;  das  Schicksal  brachte  ihn  außer- 
dem wiederholt  in  die  schwierigsten  Lagen  und  so  „schwankt 
sein  Charakterbild  in  der  Geschichte".  In  seiner  Anschauung 
über  die  für  Athen  beste  Verfassung  stand  er  jedenfalls  dem 
Th.  nahe;  um  so  höher  ist  die  kühle  Unbefangenheit  zu  schätzen, 
mit  der  dieser  ihn  beurtheilt.  Diodor  z.  B.  (13,  38  und  42) 
spricht  sich  viel  wärmer  über  ihn  aus,  und  von  Neueren  nennt 
ihn  z.  B.  Wattenbach,  trotzdem  er  die  bedenklichen  Seiten  sei- 
nes Wesens  nicht  verkennt,  den  besten  Bürger  seiner  Zeit  (de 
quadringentorum  Athenis  factione  thesis  I^^).  Ob  Th.  der  iVnsicht 
war,  daß  ihn  der  Ehrgeiz  dazu  antrieb,  sich  an  die  Spitze  des 
Widerstandes  gegen  die  extreme  Partei  unter  den  Vierhundert 
zu  stellen,  oder  ob  er  bei  ihm  einen  reineren  Beweggrund  an- 
nahm, können  wir  nicht  wissen.  Er  sagt,  wie  wir  schon  sahen, 
nur,  daß  jener  bei  den  meisten  das  treibende  Motiv  dieses 
Widerstandes  war. 

Nur  ein  einziges  Urtheil  bliebe  jetzt  noch  zu  besprechen, 
aber  freilich  dasjenige,  das  wirklich  bis  zu  einem  gewissen  Grade 
etwas  Auffälliges  hat.  Den  Antiphon  nämlich ,  der  nach  des 
Th.  eigenem  Bericht  von  Anfang  bis  zu  Ende  der  geistige 
Leiter  der  oligarchischen  Reaktion  war,  der  sich  auch  an  jener 
ihrer  hochverrätherischen  Tendenz  nach  schon  geschilderten  Ge- 
sandtschaft nach  Athen  betheiligte  und  für  diese  seine  politische 


^^)  Vergl.  8,  68,  4  :  dvrjp  oute  tintlv  oixe  yvcüvai  dSüvaxos. 

'*)  Man  vergl.  auch  Aristot.  IIoL  'A&.  besonders  Kaibel-Wilamo- 
witz  28,  5;  32,  2;  33,  2;  36.  üeberhaupt  trägt  der  ganze  hier  in 
Betracht  kommende  Abschnitt  dieser  Schrift  eine  mehr  oligarchische 
Färbung. 


Thukydides  und  die  Parteien.  647 

Rolle  kurz  nach  dem  Sturz  der  Vierhundert  mit  dem  Tode 
büßte,  charakterisiert  unser  Scliriftsteller  (8,  68,  1)  mit  den 
Worten  „Ein  Mann ,  der  an  Tüchtigkeit  (apsT^^j)  keinem  seiner 
Zeitgenossen  nachstand,  der  die  höchste  Einsicht  und  dazu  die 
bedeutendste  Rednergabe  besaß".  Der  zweite  Theil  dieses  ür- 
theils  gilt  gewilS  allein  der  geistigen  Bedeutung  Anti- 
phons, und  darüber  müssen  wir  dem  Th.  unbedingt  ein  maßge- 
bendes Urtheil  zugestehen.  Aber  wie  konnte  er  von  einem 
Manne,  der  dem  Parteiinteresse  nicht  nur  die  Größe,  sondern 
sogar  die  Selbständigkeit  Athens  zu  opfern  bereit  war,  sagen, 
daß  er  an  Tüchtigkeit  von  keinem  seiner  Zeitgenossen  über- 
troffen worden  sei?  Es  ist  richtig:  Auch  der  größte  Partei- 
fanatiker, der,  wo  seine  politischen  Ueberzeugungen  in  Frage 
kommen ,  selbst  vor  Verrätherei  und  Grausamkeit  nicht  zurück- 
schreckt, kann  im  Privatleben  ein  durchaus  achtungswerther 
Mann  sein,  und  wir  haben  keinen  Grund,  dies  bei  Antiphon  zu 
bezweifeln.  Aber  Th.  spricht  offenbar  nicht  davon  allein.  — 
Allerdings  existiert  ein  Standpunkt,  der ,  wenn  man  will ,  jede 
Schwierigkeit  beseitigen  würde.  Müller  -  Strübing  nämlich  be- 
hauptet (Aristophanes  S.  636),  dpsTY]  bedeute  bei  Th.  „nichts 
andres,  als  Mannhaftigkeit,  energisches,  rücksichtsloses  Verfolgen 
eines  bestimmten  Zwecks",  der  doch  kein  idealer  zu  sein  brauche, 
ja  ein  rein  egoistischer  sein  könne.  Aber  es  ist  ihm  nicht  ein- 
mal gelungen ,  diese  Behauptung  für  die  wenigen  Stellen ,  für 
die  er  es  versucht,  als  richtig  zu  erweisen ;  im  Gegentheil  glaube 
ich  überzeugend  nachgewiesen  zu  haben  (Jahrbücher  für  Philologie 
1892  XII  SS.  827—40),  daß  an  allen  den  42  Stellen,  wo  apsrYj  bei 
Th.  mit  Beziehung  auf  Einzelpersonen,  Familien  oder  Völkerschaften 
gebraucht  wird  feinmal  findet  es  sich  von  der  Güte  oder  Frucht- 
barkeit des  Bodens)  die  sittliche  Gesinnung  mit  in  Betracht 
kommt,  daß  uns  mindestens  nirgends  ein  entscheidender  Grund 
an  einer  solchen  Auffassung  hindert,  und  daß  dieses  sittliche 
Moment  weitaus  in  den  meisten  Fällen,  vor  Allem  in  den  Re- 
den, durchaus  im  Vordergrund  steht.  Unter  diesen  Umständen 
würde  es  allen  Grundsätzen  der  Interpretation  widersprechen, 
wenn  wir  allein  unsrer  Stelle  über  Antiphon  gegenüber  einer 
andren  Auffassung  huldigen  wollten.  Ich  halte  es  also  für  aus- 
gemacht, daß  Th.  auch  hier  die  sittliche  Gesinnung  dieses  Man- 
nes mit  im  Auge  gehabt  hat,  und  der  Umstand,  daß  genau  genom- 
men weniger  rücksichtslose  Thatkraft,  als  zwar  treue  und  uner- 
müdliche ,  aber  vorwiegend  stille  Thätigkeit  im  Interesse  der 
erkorenen  Sache  als  Grundzug  in  Antiphons  Wesen  erscheint, 
kann  mich  in  diesem  Glauben  nur  bestärken.  Freilich  dürfen 
wir  dem  Th.  nicht  unser n  modern  -  christlichen  Tugendbegriff 
unterschieben.  Es  war  wohl  vorwiegend  die  Ueberzeugungstreue 
Antiphons,  die  ihm  Anerkennung  abnöthigte,  und  wir  haben  das 
Recht    in    dieser  Hinsicht   einen    scharfen  Unterschied    zwischen 


648  Edmund  Lange, 

diesem  Mann  und  z.  B.  dem  Phrynichos  zu  machen.  Auch 
scheint  bei  ihm  der  Ehrgeiz,  das  Streben,  äußerlich  mit  seiner 
Person  in  erster  Eeihe  zu  stehen ,  eine  sehr  geringe  Rolle  ge- 
spielt zu  haben.  Er  hatte  nicht  nur  so  lange  die  demokratische 
Partei  noch  herrschte,  jedes  öffentliche  Hervortreten  vermieden : 
auch  nachher  traten  andre  Persönlichkeiten  nach  außen  viel  mehr 
in  den  Vordergrund.  Denken  wir  uns,  daß  er  einer  von  jenen 
Fanatikern  ihrer  Ueberzeugung  gewesen  ist,  wie  sie  nicht  so 
selten  vorkommen,  so  werden  wir  es  begreiflich  finden,  daß  Th. 
in  diesem  Mann  trotz  der  politischen  Morde,  die  er  wenigstens 
geschehen  ließ,  und  trotz  seiner  Theilnahme  an  jener  hochver- 
rätherischen  Gesandtschaft  eine  innerlich  tüchtige  Natur  sah. 
Wir  werden  es  umsomehr  begreiflich  finden ,  wenn  wir  anneh- 
men, daß  er  ihm  persönlich  näher  stand  (die  freilich  unsichere 
Tradition  bezeichnet  ihn  geradezu  als  seinen  Schüler  in  der  Be- 
redsamkeit) und  also  die  innern  Triebfedern  seiner  Handlungs- 
weise kannte  ^^).  "Wie  hoch  er  Antiphon  als  Redner  stellte, 
zeigt  auch  sein  bekanntes  Urtheil  (8,  68,  2),  daß  seine  Verthei- 
digungsrede  im  Hochverrathsprozesse  die  beste  gewesen  sei,  die  er 
überhaupt  kenne  ^^).  Die  wenigen  Notizen  über  den  merkwür- 
digen Mann,  die  sich  bei  andern  Schriftstellern  finden,  kann  ich 
hier  ruhig  übergehen.  Bei  einem  großen  Theil  derselben  ist  es 
ohnehin  unzweifelhaft,  daß  eine  Verwechselung  des  Redners  An- 
tiphon mit  andern  Persönlichkeiten  gleichen  Namens,  meist  mit 
dem  bei  Xen.  mem.  1,  6  erwähnten  Sophisten,  vorliegt:  in  an- 
dern Fällen  kann  wenigstens  nicht  mit  Sicherheit  behauptet  wer- 
den ,  daß  wirklich  der  Redner  gemeint  ist ;  der  Rest  giebt  kei- 
nen irgendwie  wesentlichen  Ertrag. 

Als  das  Ergebniß  der  ganzen  letzten  Erörterung  aber  darf 
ich  wohl  bezeichnen,  daß  Th.  auch  in  seinem  Urtheil  über  die 
oligarchische  Reaktion  des  Jahres  411  die  Unbefangenheit  des 
echten  Historikers  bewahrte.  Das  hohe  Maß  von  geistiger  Kraft, 
das  ihren  Leitern  innewohnte,  nöthigt  ihm  Anerkennung,  ja 
sogar  Bewunderung  ab ;    aber  die  Beweggründe ,    von  denen  sie 


*^)  Aehnlich  urtheilt  z.  B.  Blaß,  attische  Beredsamkeit  1  S.  85  ff. 
Bei  ihm  heißt  es  u.  A.  S.  90:  „Bei  ADtiphon  ist  es  wenig  glaublich, 
daß  er  aus  persönlichem  Ehrgeiz  was  er  that ,  gethan.  Er  mochte 
eher  ein  theoretisches  Ideal  verwirklichen  wollen  und  aus  Haß  gegen 
die  ochlokratische  Wirthschaft  die  Augen  gegen  die  Nichtswürdigkeit 
eines  Peisandros  und  Phrynichos  verschließen.  Daß  er  an  der  Oligar- 
chie, als  die  Gefahren  kamen,  standhaft  festhielt,  ist  weit  ehren- 
hafter, als  der  schleunige  Gesinnungswechsel  des  Theramene8*^  —  Von 
den  Thukydides- Erklärern  äußert  sich  namentlich  Arnold  sehr  tref- 
fend über  die  ganze  Frage. 

**)  Daß  Th.  hier  auch  an  die  Vertheidigungsrede  des  Sokrates 
mit  gedacht  hat,  wie  vielfach  angenommen  wird,  steht  durchaus  nicht 
fest.     Unsere  Stelle  kann  sehr  wohl  vor  399  geschrieben  sein. 


Thukydides  und  die  Parteien.  649 

sich  leiten  ließen,  erscheinen  ihm  im  Ganzen  als  sehr  egoistisch ; 
was  den  Charakter  betrifft,  so  hat  er  nur  für  Antiphon  ein  kla- 
res Wort  der  Anerkennung.  Die  politisclien  Ziele  der  Vier- 
hundert —   von  den  Mitteln,  die  sie  anwandten,  ganz  abgesehen 

—  war  er  weit  entfernt  zu  billigen.  Für  die  unter  den  gege- 
benen Verhältnissen  geeignetste  Verfassungsform  hielt  er  eben 
die  nach  dem  Sturz  der  Vierhundert  geschaffene  Regierung  der 
Fünftausend.  Aber  —  und  damit  kehren  wir  zu  unserm  Aus- 
gangspunkt zurück  —  entscheidender,  als  die  Formen  der  Ver- 
fassung, war  in  seinen  Augen  der  Geist,  der  die  Staatsverwal- 
tung durchdrang.  Das  größte  Unglück  für  Athen  erkannte  er 
darin,  daß  sich  nach  dem  Tode  des  Perikles  keine  Persönlich- 
keit wieder  fand ,  die  mit  gleicher  geistiger  und  sittlicher  Ue- 
berlegenheit ,  frei  von  allen  kleinlichen  Rücksichten  des  Ehr- 
geizes und  der  Gewinnsucht  Volk  und  Staat  in  den  Bahnen 
einer  ebenso  vorsichtigen  wie  groß  angelegten  Politik  zu  er- 
halten verstand.  Das  ist  der  Grundgedanke  des  berühmten 
Rück-  und  Vorblicks  2,  65.  Das  herbe  Urtheil,  das  Th.  hier 
über  die  Leiter  der  athenischen  Politik  nach  Perikles  fällt,  be- 
zieht sich  durchaus  nicht  allein  auf  die  Demokraten  unter  ihnen, 
sondern  ebensogut  auf  die  oligarchischen  Führer  des  Jahres  411 

—  den  Beweis ,  wenn  ein  solcher  noch  nöthig  scheinen  sollte, 
giebt  8,  89  —  endlich  auch  auf  Männer,  denen,  wie  dem  Alki- 
biades,  die  Verfassungsform  ziemlich  gleichgiltig  war. 

Und  um  zum  letzten  Punkt  zu  kommen  ,  nicht  gegen  de- 
mokratische Parteimeinungen  und  Parteiführer  an  sich  empfindet 
Th.  eine  lebhafte  Abneigung ,  wohl  aber  gegen  jenes  Plebejer- 
tlium  und  gegen  jenen  Mangel  an  feinerer  Bildung,  die  die  mei- 
sten nachperikleischen  Leiter  des  Demos  kennzeichnen.  Die  halb 
geniale,  halb  frivole  Verachtung  von  Sitte  und  Herkommen,  wie 
sie  Alkibiades  zeigte,  war  ihm  offenbar  auch  nicht  sympathisch; 
selbst  die  hohe  Anerkennung,  die  er  ihm  8,  86,  4  spendet,  weil 
er  die  Fahrt  der  athenischen  Flotte  in  Samos  gegen  den  Pei- 
raieus  und  damit  den  offenen  Bürgerkrieg  mit  seinen  nothwendig 
unheilvollen  Folgen  zu  verhindern  verstand,  schwächt  er  in  be- 
merkenswerther  Weise  ab  durch  den  Zusatz,  daß  dieses  außer- 
ordentliche Verdienst  auch  das  erste  gewesen  sei,  das  sich  Al- 
kibiades um  seine  Vaterstadt  erworben  habe.  Aber  wie  das 
eben  angeführte  Beispiel  zeigt,  erkennt  er  doch  das  wirklich 
Große  an  ihm  offen  an.  In  demselben  Kapitel,  in  dem  er  über  die 
Beweggründe  seines  Eintretens  für  die  sizilische  Expedition  ein  so 
scharfes  Urtheil  fällt,  hebt  er  andererseits  auch  das  Thörichte  und 
Verderbliche  seiner  Abberufung  vom  Oberbefehl  aufs  Entschie- 
denste hervor  (6,  15,  4).  Dagegen  wird  er  mehrfach  wirklich 
einseitig  und  ungerecht  in  seinem  Urtheil  über  Leute,  die  ihm 
als  plebejische  Emporkömmlinge  erschienen ,  wenn  er  auch  in 
seinen  thatsächlichen  Mittheilungen ,    soweit    es    dabei    auf 


650  Edmund  Lange, 

ihn  ankam,  zuverlässig  bleibt.  Nur  erwähnen  will  ich,  daß  er 
den  Hyperbolos  wahrscheinlich  zu  scharf  beurtheilt ,  wenn  er 
ihn  kurz  und  bündig  als  einen  schlechten  Menschen  (}xo;(^r|pov 
avilpüJTTov)  bezeichnet,  der  dem  Scherbengericht  eben  wegen  die- 
ser seiner  Schlechtigkeit  und  wegen  der  Schande,  die  er  seiner 
Vaterstadt  bereitete,  nicht  etwa  wegen  seiner  Macht  und  seines 
Ansehens  beim  Volke  verfallen  sei.  Vor  Allem  aber  scheint  mir 
hier  die  VS'^urzel  der  offenbaren  Mißgunst  zu  liegen,  mit  der  er 
den  Kleon  behandelt.  Ich  kann  an  dieser  Stelle,  schon  mit 
Rücksicht  auf  den  mir  zur  Verfügung  stehenden  Raum,  die  viel- 
erörterte Streitfrage  über  den  Charakter  und  die  politische  Be- 
gabung dieses  merkwürdigen  Mannes  nicht  von  Neuem  aus- 
führlich behandeln  ^^};  ich  gehe  nur  ganz  kurz  auf  den  Ab- 
schnitt ein,  in  dem  nach  meiner  Ueberzeugung  diese  innere  Ab- 
neigung, die  allerdings  auch  durch  den  kaum  zu  bezweifelnden 
Antheil  Kleons  an  der  Verurtheilung  des  Th.  verschärft  worden 
sein  mag,  am  Deutlichsten  hervortritt:  ich  meine  die  Art,  wie 
er  das  Verfahren  Kleons  in  der  Angelegenheit  von  Sphakteria 
schildert  und  beurtheilt  (4,  27  ff.).  Seine  anfängliche  Wei- 
gerung ,  die  ihm  in  so  merkwürdiger  Weise  von  Nikias  ange- 
botene Strategenstellung  vor  Sphakteria  anzunehmen ,  führt  er 
auf  Feigheit,  die  er  meiner  Meinung  nach  weit  eher  dem  Ni- 
kias hätte  vorwerfen  können,  zurück,  während  sie  mindestens 
ebenso  gut  aus  Klugheit  und  dem  Bewußtsein  militärischer  Un- 
erfahrenheit  entsprungen  sein  kann;  zu  den  „Vernünftigen",  die 
nach  seinem  Bericht  hofften ,  bei  dieser  Gelegenheit  des  Kleon 
entledigt  zu  werden,  dürfen  wir  ihn  offenbar  auch  selbst  rech- 
nen; das  Versprechen  dieses  Mannes,  daß  er  in  zwanzig  Tagen 
seine  Aufgabe  gelöst  haben  werde ,  nennt  er  wahnsinnig ,  ob- 
gleich er  es  glänzend  erfüllt  hat,  und  obgleich,  wie  die  Dinge 
lagen,  dies  gar  keine  außerordentlichen  Schwierigkeiten  bot.  Im 
Wesentlichen  den  gleichen  Charakter  tragen  alle  seine  Urtheile 
über  Kleon;  sie  zeigen  eine  Schärfe,  wie  sie  sonst  dem  Th. 
durchaus  fremd  ist.  Seinen  Widerstand  gegen  einen  Frieden, 
wie  ihn  dann  Nikias  zu  Stande  brachte,  führt  er  5,  16,  1  auf 
die  niedrigsten  Beweggründe  zurück,  und  nur  in  dem  gleich 
darauf  folgenden  Zugeständniß,  daß  Kleon  für  seine  Vaterstadt 
aufs  Eifrigste  die  Hegemonie  erstrebt  habe  ^^)  —  ein  Zugeständ- 
niß, das  streng  genommen  mit  dem  Vorhergehenden  in  einem 
gewissen  Widerspruch  steht  —  tritt  seine  sonstige  historische  Un- 
parteilichkeit wieder  zu  Tage.  Diese  auffallende  Erscheinung 
erklärt  sich  am  Einfachsten,  wenn  wir  sie  nicht  sowohl  auf  den 
natürlich  auch  vorhandenen  politischen,  als  auf  den  sozialen  und 


^^)  Ich   habe    das    versucht    in    meiner  Arbeit  „Kleon  bei  Thuky- 
dides"  (Programm  des  Gymnasiums  zu  Burgsteinfurt  1886). 
")  Vergl.  dazu  ob.  S.  637  Anm.  6. 


Thukydides  und  die  Parteien.  651 

Charaktergegensatz  zwischen  den  beiden  Männern  zurückführen. 
Dazu  stimmt  die  unleugbare  Sympathie,  die  Th.  für  Nikias  em- 
pfindet. Denn  dieser  war  ein  zwar  mittelmäßig  begabter,  aber 
überall  die  zarte  Grenzlinie  des  Maßes  innehaltender,  feingebil- 
deter Mann.  Th.  verkennt  zwar  nicht  die  mancherlei  Schwä- 
chen seines  Wesens  (vergl.  namentlich  5,  16,  1  und  7,  50,  4); 
aber  vor  Allem  die  Art  wie  er  seine  heroische  Haltung  in  den 
letzten  schweren  Tagen  schildert  —  wobei  der  edle  Demosthenes 
doch  wohl  mehr  als  billig  zurücktritt  —  und  das  Schlußurtheil 
(7,  86,  5),  worin  er  ihn  wegen  seines  überall  in  den  Schranken 
des  Herkommens  bleibenden  tugendhaften  Verhaltens  ''*)  preist, 
sind  doch  unverkennbare  Zeichen  einer  warmen  Sympathie.  —  Man 
könnte  weitergehen,  man  könnte  z.  B.  auch  die  warme  Anerken- 
nung, die  er  für  Hermokrates  im  Gegensatz  zu  Athenagoras  hat, 
wenigstens  theilweise  auf  die  verschiedene  soziale  Stellung  beider 
Männer  zurückführen ;  aber  damit  begäbe  man  sich  auf  das  Ge- 
biet recht  unsicherer  Vermuthungen,  und  ich  meine,  schon  was 
sich  mit  Sicherheit  aus  dem  Werke  des  Th.  ergiebt,  genügt  voll- 
ständig, um  zu  beweisen,  was  ich  beweisen  wollte.  Er  war,  so 
kann  ich  mein  Urtheil  zusammenfassen,  nach  seinen  sozialen 
Ansichten  durchaus  aristokratisch  gerichtet;  als  Politiker 
hielt  er  für  die  athenischen  Verhältnisse  eine  aus  demokratischen 
und  aristokratischen  Elementen  vernünftig  gemischte  Verfas- 
sungsform für  die  geeignetste;  aber  es  war  ihm  in  Folge  seiner 
geschichtlichen  Studien  und  bei  seinem  tiefen  Blick  für  das 
Wesen  der  Dinge  völlig  klar ,  daß  die  Persönlichkeiten  über- 
haupt wichtiger  sind,  als  die  Verfassungsformen,  und  unter  allen 
Staatsmännern  seiner  Zeit  hat  er  keinen  auch  nur  annähernd  so 
hoch  gestellt,  wie  den  Perikles.  Zwar  seine  Ansichten  theilte 
er  nur  in  der  äußern  Politik  völlig :  aber  die  Größe  seiner  Ge- 
sichtspunkte und  die  Reinheit  seiner  Beweggründe  erkannte  er 
auch  im  Uebrigen  durchaus  an,  und  in  diesem  Sinne  kann  er 
allerdings  als  einer  der  wärmsten  und  überzeugtesten  Verehrer 
des  großen  Alkmaioniden  bezeichnet  werden. 


")  8id  T7]v  Traaav  i$  apexrjv  v£vofxtaij.ivrjv  iTriTi^Seuatv.  Ueber  die 
Gründe,  aus  denen  ich  gegen  MüUer-Strübings  Vorschlag  die  in  den 
meisten  Handschriften  fehlenden  Worte  Tiaaav  I;  dpsxrjv  mit  dem  Co- 
dex Vaticanus  beibehalte,  und  über  den  Sinn  der  ganzen  Stelle  vergl. 
Jahrbb    f.  Phill.   1892  XII  S.  827  u.  833. 

Greifswald.  Edmund  Lange. 


xxxvn. 
Zu  den  Quellen  des  Aelian  und  Athenaios. 


Meine  Dissertation  de  fontibus,  quibus  Aelianus  in  varia 
historia  componenda  usus  sit  (Leipzijjer  Studien  VII  1884  S.  1 
— 137)  ist  von  Leo  pold  Cohn  im  Philologischen  Anzeiger  XVI 
1886  S.  96 — 103  einer  Beurtheilung  unterworfen  worden,  die 
mir  infolge  eines  Zufalls,  den  ich  bedaure,  erst  kürzlich  bekannt 
geworden  ist.  Daß  Aelian  das  Sammelwerk  der  Pamphila  be- 
nutzt hat,  läßt  Cohn  gelten.  Auch  stellt  er  die  Möglichkeit, 
daß  Aelian  außerdem  aus  Favorin  schöpfte,  nicht  durchaus  in 
Abrede.  Alles  Uebrige  ist  negative  Kritik.  Vor  allem  hält  er 
meine  Ansicht,  wonach  Favorin  Aelians  hauptsächlichster  Ge- 
währsmann ist,  nicht  für  bewiesen.  Er  vermißt  in  meiner 
Schrift  besonders  eine  sichere  Grundlage,  und  diejenige,  von  der 
ich  ausgegangen  bin,  verwirft  er  als  vorgefaßte  Meinung.  Des- 
halb sieht  er  in  dem  Aufbau  meiner  Ansichten  meist  luftige 
Hypothesen.  Ein  Hauptergebniß  meiner  Arbeit  war,  daß  Aelian 
abgesehen  von  Athenaios  keinen  einzigen  der  erhaltenen  Schrift- 
steller, sondern  nur  spätere,  griechisch  abgefaßte  Sammlungen 
aus  der  Kaiserzeit  ausgeschrieben  hat.  Zunächst  halte  ich 
daran  Cohn  gegenüber  fest.  Denn  meine  eben  erwähnte  An- 
sicht stützt  sich  nicht  einzig  und  allein  darauf,  daß  Aelian  mit 
dem  späten  Schriftsteller  Athenaios  öfter  übereinstimmt,  wie  Cohn 
meint,  sondern  hauptsächlich  auf  die  Art  und  Weise  der  Ueber- 
einstimmung.  Diese  ist  nämlich  eine  derartige,  daß  Aelian  Satz 
für  Satz  als  Abschreiber  erscheint,  auch  zuweilen  da,  wo  er  sich 
den  Anschein  giebt,  als  berichte  er  Eigenes :  man  vergleiche  nur 
die  Aufzählung  von  Trinkern  bei  Aelian  II  41  mit  dem  ent- 
sprechenden Abschnitte  bei  Athenaios  X  S.  435d — 440d.  Im 
Uebrigen    verweise    ich    hier    auf   Kap.  IV    meiner    Dissertation 


Zu  den  Quellen  des  Aelian  und  Athenaios.  653 

*qua  ratione  Aelianus  Athenaeo  usus  sIt'.  Wenn  aber  Aelian 
wenigstens  28  Beispielsammlungeu ,  in  denen  wir  seine  Thätig- 
keit  sicher  nachprüfen  können,  erwiesenermaßen  aus  einem  Kom- 
pendium einfach  abgeschrieben  hat,  so  mußte  mir  die  Vermu- 
thung  sehr  nahe  liegen,  dass  er  überhaupt  nur  Abschreiber  war 
und  nicht  gelehrter  Sammler.  Cohn  freilich  geht  über  die  ganze 
Uebereinstimmung  zwischen  beiden  Schriftstellern,  die  ich  Wort 
für  Wort  verglichen  habe,  mit  der  Bemerkung  weg :  Daß  Athe- 
naios von  Aelian  benutzt  ist,  war  bekannt.  Ferner  scheint  es 
nach  seiner  Darstellung,  als  hätte  ich  mein  oben  erwähntes  Ur- 
theil,  wonach  Aelian  abgesehen  von  Athenaios  keinen  einzigen 
der  erhaltenen  Schriftsteller  benutzt  hat,  gefallt,  ohne  die  son- 
stige Litteratur  heranzuziehen,  und  als  hätte  ich  mit  den  Worten 
'fidem  postulo'  den  Beweis  den  Lesern  gänzlich  vorenthalten.  Damit 
hat  Cohn  den  mühevollsten  Theil  meiner  Dissertation,  ich  meine 
die  Vergleichung  der  vielen  Erzählungen  Aelians  mit  den  Werken 
und  Bruchstücken  der  griechischen  und  römischen  Schriftsteller, 
unbeachtet  gelassen.  Und  doch  glaube  ich  im  VI.  Kap.  (Quae 
ratio  sit  inter  Aeliani  varia  et  ceteros  quos  novimus  veterum  libros) 
für  mehrere  derselben  die  Nichtbenutzung  von  Seiten  Aelians  aus- 
drücklich nachgewiesen  zu  haben.  Die  betreffenden  Nachrichten 
bei  Aelian  sind  nämlich  —  abgesehen  von  besonderen  Gründen 
—  meist  mit  anderen  ähnlichen  zu  einem  Ganzen  verbunden, 
während  sie  bei  den  ersten  Gewährsmännern  allein  zu  stehen 
pflegen.  Nun  wäre  es  höchst  wunderbar,  wenn  derselbe  Aelian, 
der  nachweislich  die  mit  Athenaios  übereinstimmenden  Beispiel- 
sammlungen abgeschrieben  hat ,  andere  Aufzählungen  aus  den 
von  mir  verglichenen  Quellenwerken  mühsam  zusammengelesen 
haben  sollte.  Cohn  lässt  sich  jedoch  gar  nicht  darauf  ein ,  die- 
sen Gedankengang ,  von  dessen  Richtigkeit  meine  Ergebnisse 
zum  Theil  abhängen ,  näher  zu  prüfen.  Um  Raum  zu  sparen 
und  um  Wiederholungen  zu  vermeiden,  sah  ich  damals  davon 
ab,  ein  vollständiges  Verzeichniß  der  von  mir  gefundenen  Pa- 
rallelstellen zu  geben,  vielmehr  bat  ich  um  Glauben.  Da  Cohn 
diese  Wendung  bemängelt  hat,  sehe  ich  mich  jetzt  genöthigt, 
das  früher  Unterlassene  nachzuholen.  Bei  der  folgenden  Ver- 
gleichung suchte  ich  möglichst  systematisch  vorzugehen  ;  deshalb 
habe  ich  darin  auch  Stellen  geringerer  Aehnlichkeit  berücksich- 
tigt. Die  Erzählungen  Aelians  der  Reihe  nach  zu  vergleichen 
scheint  auch  deshalb  zweckmäßig  zu  sein,  weil  etwaige  Ueber- 
einstimmung der  Reihenfolge  als  ein  Merkmal  unmittelbarer  Ent- 
lehnung dienen  könnte ;  wenigstens  stimmt  Aelian  mit  Athenaios 
öfter  auch  hinsichtlich  der  Anordnung  überein.  Die  beigefügte 
Uebersicht  umfaßt  der  Vollständigkeit  wegen  alle  von  mir  ver- 
glichenen Schriftsteller  außer  Athenaios ,  dessen  Aelian  ent- 
sprechende Erzählungen  ich  früher  vollständig  verzeichnet  habe 
(Diss.   S.  12 — 14).     Vielleicht  ist  die  folgende  Zusammenstellung 


654  F.  Eudolph, 

auch  für  sich  geeignet,  den  Werth  und  die  Verwendbarkeit  der 
Geschichten  Aelians  zu  erhöhen. 


Ael 

.  V.  h.  II  14 

Herod.  VII  31 

— 

—  II  28 

—  VIII  83 

— 

—  m  43 

-  V  44,   1 

— 

—  V  7 

-  IV  46,  1 

— 

-  V  11 

-  VIII  116 

— 

—  V  19 

-  VIII  84  u.  93 



—  VI  2 

—  VII  '227 

— 

—  VIII  5 

-  IX  97 

— 

—  VIII  17 

—  VI  24  n.  III  133—137 

— 

—  X  3 

-  III  108,  3 

— 

—  XI  8 

—  V  55 

— 

—  XII  10 

-  VIII  93,  2 

— 

-   XII  22 

—  VI  127,  3 

— 

—  XII  24 

—  VI  127,  1 

— 

-  XII  40 

-  I  188 

— 

-  XII  63 

-   II  135,  5 

— 

-  XIII  33 

-  II   134  f. 

— 

—  XII  50 

Thukyd.  IV  84 

— 

—  VIII  1 

Plat..  Theag.  K.  XI  S.  128 

— 

—  VIII  2 

—  Hipparch.  S.  228  B.C. 



—  VIII  9 

—  Alcib.  II  S.   141   D.E. 

— 

-  XIV  5 

—  Ion  S.  541   C. 

— 

—  IV  8 

Isokr.  Archid.  S.   124,  44  ff. 

— 

—  V   10 

—  de  pace  S.  176,  85  ff. 

— 

—  VII  13 

Xenopb.  Ages.  V  2  f. 

— 

—  X  20 

VIII  3 

— 

-  XII  15 

VIII  2 

— 

—  XIV  2 

I  13 

—  I  1 

Aristot.  bist.  an.  VIII  2  S.  590^,  32 

—  de  an.  part.  IV  5  S.  679a,   11 

—  bist.  an.  IX  37  S.  622a,  31 

— 

-  I  5 

IX  37  S.  621a,   12 

— 

—  I  6 

V  33  S.  558a,   11 

__ 

-  I  8 

IX  5  S.  611b,  20 

— 

-  I  10 

IX  6  S.  612b,  1 

— 

—  X  3 

VI  31  S.  579b,  2 

— 

—  XI  5 

-  polit.  V  4  S.  1303b,  37 

— 

—  XI  8 

_.  _  V  10  S.   1311a,  31 

— 

—  VI  6 

J^chol.   Aristoph.   Acharn    320 

— 

—  XIII  16 

Mirab.   Ausc.  CXXVII  (139) 

— 

—  III  7 

Polyb.  XIl    13 

— 

-  VI   1         ) 

— 

-  VIII  15 

—  V   10 

— 

—  XII  53      ) 



—  III  22 

Dion.  Hai.  ant.  I  46-50 

— 

—  IX   16 

I  16  ff 

— 

—  I   10 

Val.  Max.  I  8  Ext.  18 

— 

—  I  20 

-  I  1  Ext.  3 

— 

-  II  9 

-  IX  2  Ext.  8 



—  II  38 

—  II  1,  5 



—  III  2 

--  V  10  Ext.  3 

— 

—  III  3 

—  V  10  Ext.  2 



—  III  25 

—  III  2  Ext.  3 

— 

—  IV  20 

—  VIII  7  Ext.  4 

Zu  den  Quellen  des  Aelian  und  Athenaios.  655 

Ael.  V.  h.  IV  29  Val.  Max.  VIII  14  Ext.  2 

VI  12    (vgl.         —  VI  9  Ext.  6 

IX  8) 

VII   18  —  II  6,  U 

VII  19  (vgl.         —  V  3  Ext.  3 

VIII  16) 

-  X  1  —  VIII  15  Ext.  4 

XI  13  —  I  8  Ext.  14 

XII  3  —  III  2  Ext.  5 

XII  43  —  III  4 

XII  45  —  I  6  Ext.  2 

XIII  10  —  IX  13  Ext.  4 

XIII  24  -  VI  5  Ext.  3 

12  Plin.  nat.  bist.  XI  K.  24  u.  25 

16  IX   10,  37 

I  10  XXV  8,  92  u.  VIII  27,  97 

111  VIII  57,  221 

I  13  VIII  40,  144 

I  17  VII  21,  85  u.  XXXVI  5,  43 

-  -    IV  18  VII  30,  110 

VIII   11  III8,  88  u.  II  103,234;  106,236 

IX  7  VII  19,  79 

X  3  VIII  16,  43 

X  10  XXXV  3,  16 

X  21  u.  XII  45 XI   17,  55 

XI  13  VII  21,  85 

XII   10  XXXIV  2,  8;  3,   11;  8,  75 

Xn   18  XXII  8,  20 

XII  41  XXXV  10,  79f. 

XII  54  VII  29,  109 

XIII  7  VII  29,   109 

XIII  16  XXIV  7,  41 

XIII  46  VIII  17,  61  u.  X  74,  207 

n  8  Gellius  XYII  4 

II  26,  IV  17,        —  I  9  u.  IV   11 

IX  22,  XII  25 

VIII  12  —  VIII  9 

IX  20  -  XIX  1,  10 

X  3  —  XIII  7 

XII  33  —  III  8 

XII  36  —  XX  7 

XII  41  -  XV  31 

XIII  27  —  II  1 

III  42  Ovid.  Metam.  IV  1  ff .  u.  389  ff. 

III  '20  Cornel.  Nep.   Ages.   VIII 

III   17  DiodorXfragm.  11,2  (Dindorf  1867) 

III   18  -  II  47 

IV  5  -  IV  63,  5 

V  6  -  XVII  107 

V  7  —  IX  frr.  5,  2  u.  26,  2 

V  18  —  I  77,  9 

V  21  —  IV  55,   1  f. 

VI   12  —  XIV  42,  5  u.  43;    XVI  5,  4  u. 

70,  1  ff. 

VII  8  —  XVII  HO,  8 

VII  12  —  X  fr.  9,  1 

VII  18  —  XIX  33,  3  f. 


656  F.  Rudolph, 

Ael.  V.  h.  VIII  9  Diod.  XIV  37,  5 

VIII  16  —  IX  frr.  4  u.  21 

X  7  -  XII  36,   If.  u.  I  41,   1 

X  18  -  IV  84 

XI  4  -  XX  54,   l 

XII  3  -  XV  87,  6 

XII  33  -  XXII  fr.  6,  3 

XII  37  —  XVII  82,  3  u.  8 

XII  44  —  XV  6,  3-7 

XII  64  —  XVIII  28,  2  ff. 

XIII  1  -  IV  34,  4 

XIII  36  —  XIX  11,  6 

XIII  10  —  XIV  44,  6  ff. 

XIII  38,  3  —  VIII  fr.   18,  3 

XIV  34  —  I  75,  3  f. 

XIV  41  —  XXII  fr.  5,   l 

V  4  Strabo  S.  C.  374,  485.  639,  640 

V  7  —  C.  301,  303,  694 

VI  12  -  255,  258,  259 

VIII  5  —  633,  635 

VIII  18  -  255  Ende 

XIII  16  -  316 

II  41  Plut.  Alex.  LXX*) 

III  23  LXXVI 

V  6  LXIX 

VII  8  LXXII 

IX  37  XXVIII 

IX  38  XV 

XII  64  LXXVI  f. 

XIII  7  XI  Ende 

I  21  —  Artax.  XXII 

I  31  V  Anf. 

I  32  V 

I  33  IV 

IX  42  XXVI-XXX 

XII  1  XXVI  (vgl.  Pericl.  XXIV) 

XIV  39  XXII 

I  25  —  Phoc.  XVII  Ende 

III  47  Ende XXVI  u.  XXXV 

XII  43  IV  Anf. 

XIV  10  XXX  23 

II  9  —  Pericl.  XXVI,  XXVIII,  XXXIV 

VI  1  XXIII  Ende 

VI  10  u.  XXXVI  u.  XXXVII 

XIII  24,  2 

IX  6  XXXVI 

IX  5  —  Themist.  XXIV  Ende 

XII  43  —  I  Anf. 

XIII  14  Ende       —  Lyc.  IV 

XIII  23  XI  u    XXIX 

V  7  —  Sol.  V 

V  15  XIX 

VII  19  IX  f. 


*)  Die  hier  fehlenden  Plutarchstellen  sind  unten  bei  der  Verglei- 
chuDg  Aelians  nciit  den  dKOcpdeYjxaxa  mit  angeführt. 


Zu  den  Quellen  des  Aelian  und  Athenaios.  657 

Ael. 


..  V.  h.  VIII  lü 

Plut.  Sol.  XXIX  f. 

-  III  9  u.  10 

-  Pelop.  XVIII    (vgl.   Lyc.  XVIII 

Ende) 

—  V  4 

XVI 

-  XIV  39 

XXX 

—  III  20 

—  Ages.  XXXVI  gegen  Ende 

—  VI  3 

XXXIV 

—  XII  51 

XXI  Ende 

—  XIV  27 

XXXII 

-  IV  8,  5 

—  Dion.  XXII  ff. 

—  IV  18 

XIII 

—  VI  12 

VII  gegen  Ende 

-  XII  47 

LI  u.  XXI 

-  II  25 

—  CamiU.  XIX  (vgl.  Alex.  III) 

-  VI  11  u. 

—  Timol.  XXIII 

Xill  37 

—  VII  7 

—  Demosth.  VIII 

—  XII  6  u. 

-  Mar.  I 

XIV  36 

—  XII  33 

—  Pyrrh.  XXI 

-  IV  28  u.  V  2 

-  Süll.  XXXVI  gegen  Ende 

—  XIII  16 

XXVII 

—  XIII  12 

—  Nie.  XIII  S.  532  Anf. 

-  XI  9,  3 

—  Fab.  Max.  XXVII  (vgl.  Pelop.  III) 

—  XII  41 

-   Demetr.  XXII 

-  XI  7 

-  Lys.  XIX  S.  443 

—  IV  21 

—  Alcib.  IV 

—  VII  21 

-  Pomp.  LXXV 

-   VI  7 

—  Cim.  XVI 

—  IV  7 

—  parall.  min.  X 

-  XIII  5 

XXXIII 

—  IX  17 

—  Demosth.  et  Cic.  comp.  II  S.887 

—  IV  8 

-  de  Is.  et  Os.  XXXI 

-  III  23 

—  conviv.  I  6,  1 

-  III  23 

Arr.  exped.  Alex.  VII  25 

-  V  6 

VII  2  Ende  u.  3 

-  VII  8 

VII  14 

—  IX  38  u.  XII  7 

I  12,  1-5 

-  XII  37,  1 

III  28,  5  f. 

-  XII  37,  2 

IV  16,  4 

-  XII  26 

VII  28,  2  u.  29  Ende 

-  XII  57 

I  7,  7  ff. 

-  XII  64 

VII  26,  2 

—  XIII  7 

Arr.  I  9,  10 

—  II  32 

Apoll.  II  4,  12,  2  (Müller) 

-  IV  5 

Apoll,  bibl.  II  5,  12,  6 

-  IV  5 

II  6,  2  f.  u.  7,  3,  1 

-  IV  5 

III  10,  8,  2 

—  IV  5 

III  10,  7,  4 

—  V  4 

I  4,  1,  2 

-  XII  36 

III  5,  6,  3 

-  XIII  1 

III  9,  2 

-  XIII  5 

I  3,  3,  1  u.  III  5,  5,  12 

—  III  40 

Paus,  perieg.  I  23,  5 

-  IV  5 

II  15,  1;  V  2,  1;  VIII  14,9 

—  VIII  18 

VI  6,  7-11 

-  IX  32 

X  14,  7 

Phüologus  LII  (N.  F.  VI),  4.  42 


658 


F 

Rudolph, 

lel.  V.  h.  XII  57 

Paus,  perieg.  IX  6,  6 

XII  61  Ende 

VIII  36,  6 

XIII  1 

VIII  85,  10  u.  45,  2  :  III  24,  2 ; 

V  19,  2 

XIII  7 

-   -  VII17,2;  1X25,3;  IX  6,  5  f. 

u.  7,  1 

XIII  46 

X  33,  9  (üb.  die  Schlange) 

XIII  46 

VII  18  (üb.  Patrai) 

V  6 

Pseudocallisth.  III  12  (Müller, 

scriptt.  rer.  Alex.) 

V  12 

II  2,  4 

IX  38  n.  XII  7 

I  42,  8  ff. 

XII  37 

II  20  ff. 

XII  57 

I  27  u.  46,  46  ff. 

XII  64 

III  34 

V  15 

Harpocr.    unt.  AeXan'viov,    'Em^^TOUi; 

£opTcz?,  'Er:l  IlaXXaSiw 

III  3 

rpuxxos 

VI  1,  3 

—   —  2xacpr|cp(5poi 

VIII  3 

—  —  AtiTToXia  et  Boui^ovta 

VIII  5 

—  —  'Epu^paTot 

XII  28 

Aecoxdpetov 

VI  1,  3 

Pollux  III  55 

I  16 

Diog.  Laert.  II  §  35  (Cobet) 

I  23 

IX  50 

II  13 

II  §§  38,  40,  20 

n  25 

II  44  (üb.  Sokrates) 

II  26 

VIII  11 

II  30 

III  5 

II  45 

III  23 

III  2 

II  13 

III  3 

11  54 

III  17 

V  4  (von  Aristot.) 

III  17 

VII  6  u.  13  (von  Persaios) 

III  17 

VIII  7  (von  Lysis) 

III  19 

Vif. 

III  29 

VI  38 

III  36 

V  9 

IV  9,  1 

III  25 

IV  9,  2 

V  2 

IV  17,  1 

VIII  11 

IV  17,  3 

VIII  17  u.  33  f. 

IV  18,  1 

III  18-23 

IV  20 

IX  35  u.  50 

IV  28 

I  118 

V  9 

X  8 

VII  4 

I  81 

VIII  14 

VI  79 

VIII  16 

I  49 

VIII  19 

II  15 

IX  19 

VI  34  u.  41 

IX  20 

II  71 

IX  35 

II  36 

IX  37 

IX  60 

X  16 

VI  21 

XII  29 

VIII  63 

XII  56 

VI  41 

Zu  den  Quellen  des  Aelian  und  Atlienaios. 


659 


Ael.  V.  h.  XII  58 

XII  59 

XIII  26 

XIII  27 

XIII  28 

XIII  29 

XIII  31 

XIV  6 

XIV  33 

II 

15 

17 

I  10 

III  18 

X  18 

III  42 

XIII  1 

XIII  l 

XII  22 

XII  22 

III  17 

III  19 

III  36 


Diog.  Laert.  VI  61 

VIII  21 

VI  22 

II  25 

VI  55 

V  18 

IV  10 

II  66 

VI  40  u.  54 

Antigon.  Caryst.   hist.  mirab.  XXI 

(25)  (Westermann) 

XLIX  (54) 

XXXV  (41) 

XXX  (36) 

Conon.  Narr.  I 

Parthen.  Erot.  XXIX 

Anton.  Liber.  X 

Palaephat.  XIV 

Heraclit.  De  Incred.  XII 

Zenob.  V  48 

Diogenian.  I  63 

Aristot.  Vit.  S.  XIa,  20  bei  Diog.  L. 

ed.  Cobet 

S.  Xa,  29  ff. 

S.  XIa,  40 


Besondere  Vergleichung  mit  den  aTrocp^syfiaTa  und  mit  Plutarcli. 


Ael 

l.  V.  h.  II  16 

dTiocp^.  Phocions:  fehlt 

Plut.  Phoc.  XXXII 



-  IX  18 

—  Themist.  XIII 

—  Them.  XVIII 



—  XI  9,  1 

—  Arist. :  fehlt 

-  Arist.  XXVII 



—  XI  9,  2 

—  Phoc.  IX 

—  Phoc.  XVIII 

^■^ 

-  XI  9,  3 

—  Epam.  XIII 

—  Epam.  nicht  erhalten 

—  de     genio    Socrat. 
S.  583  F. 

— 

—  XI  9,  4 

-  Pelop.  I 

—  Pelop.  III  Ende 



—  XI  9,  5 

—  Scip.  des  Jung.  I 

—  Scip.  nicht  erhalten 



-  XII  3 

—  Epam.  XXIV 

— :  fehlt 



—  XIII  8  u.  9 

-  Lys.  II 

-  Lys.  VII  Ende 



—  XIII  37 

—  Gelons:  fehlt 

— :  fehlt 



-  XIII  38,  1 

-  Alcib.  III 

—  Alcib.  VII 



—  XIII  38,  2,  1 

V 

:  fehlt 

__ 

—  XIII  38,  2,  2 

VI 

XXII 



—  XIII  38,  2,  3 

VII 

XXII 

„_ 

—  XIII  38,  3 

:  fehlt 

:  fehlt 

__ 

—  XIII  38,  4 

:  fehlt 

:  fehlt 

-__ 

-  XIII  39 

—  reg.  et  imp. :  fehlt 

-  :  fehlt 



_  XIII  40,  1 

—  Themist.:  fehlt 

-  Them.  XVIII 



—  XIII  40,  2 

:  fehlt 

:  fehlt 



—  XIII  40,  3 

V 

XI 

__ 

—  xin  41 

—  Phoc.  XVIII 

-  Phoc.  XXXVI 

— 

—  XUI  42 

—  Epam.  XXIII 

—  de  sui  laude  S.  540D. 
u.  praecept.  ger.  rei- 
publ.  S.  799  E. 



-  XIII  43,  1 

--  Timoth.  I 

—  Sulla  VI 

— 

—  XIII  43,  2 

—  Themist.:  fehlt 

—  Themist.:  fehlt 

42 


660  F.  Rudolph, 

Ael.  V.  h.  II  15  öcTiocp».  Lacon.  XI  Flut.:  fehlt 

VI  4  XV  -  Lys.  XXX 

VII  12  Lys.  IV  VIII 

VII  13  Ages.  XXIII  — :  fehlt 

Vn  20  :  fehlt  —  :  fehlt 

IX  41  Paus. :  fehlt  — :  fehlt 

X  20  Ages.  LXIX  -  Ages.  XXIII 

XII  15  LXX  XXV 

XIII  8.  9  Lys.  III  —  Lys.  VII 

XIII  19  Kleom.  I  — :  fehlt 

XIII  23—25 Lycurgs  VII  —  Lyc.  XI 

XIV  2  Ages.  XI  —  Ages.  IX 

Jetzt  erledigt  sich  wohl  auch  Cohns  Bemerkung  (S.  103),  es 
wäre  verdienstlicher  gewesen,  wenn  ich,  statt  den  nächsten  Quel- 
len Aelians  nachzugehen,  die  Erforschung  der  Primärquellen  der 
TzoiYdlr^  laiopict  in  Angriff  genommen  hätte;  bei  einer  solchen 
Untersuchung,  glaubt  er,  würde  sich  herausstellen,  daß  Aelian 
viele  Bücher  gelesen  und  fleißig  excerpiert  und  die  Excerpte 
vielfach  selbständig  verarbeitet  hätte.  Diese  von  Cohn  gestellte 
Aufgabe  war  in  der  meinigeu  zum  großen  Theil  schon  mitent- 
halten. -T-  Am  Häufigsten  stimmt  Aelian  mit  Plutarch  sowie 
mit  den  Samminngen  witziger  Aussprüche,  die  unter  Plutarchs 
Namen  erhalten  sind,  überein :  daß  hier  Quellengemeinschaft  vor- 
liegt, hat  nach  mir  auch  Brunk  gesehen  (commentationes  philo- 
logae  in  hon.  sodalitii  Gryphiswaldensis,  Berlin  1887  S.  1 — 16), 
Möge  mir  nun  jemand  nachweisen,  daß  Aelian  irgend  einen  der 
oben  angeführten  Schriftsteller  benutzt  hat !  So  lange  dies  nicht 
geschieht,  bleibe  ich  bei  meiner  Ansicht. 

Wenn  aber  Aelian  aus  nachchristlichen  griechisch  geschrie- 
benen Sammelwerken  geschöpft  hat,  so  gewinnt  jede  Beziehung 
zwischen  ihm  und  den  Gelehrten  der  Kaiserzeit  eine  erhöhte 
Bedeutung.  Allerdings  habe  ich  bei  dieser  Sachlage  auch  ent- 
ferntere Anklänge  an  Favorin  nicht  verschmäht,  und  wenn  man 
von  dem  Verlaufe  meiner  Dissertation  ganz  absieht,  ist  es  nicht 
schwer,  solche  Wahrscheinlichkeitsgründe  als  nicht  überzeugend 
anzufechten.  Doch  es  giebt  völlig  sichere  Uebereinstimmungen 
zwischen  Aelian  und  Favorins  Bruchstücken:  Zwar  sieht  Cohn 
(S.  100)  TTOLX.  lOT.  n  13,  wo  von  Aristophanes  Wolken  und 
Sokrates  die  Rede  ist,  nicht  die  geringste  Aehnlichkeit  mit  Diog. 
Laert.  II  38  und  39.  Indessen  habe  ich  da  die  volle  Ueber- 
einstimmung  auch  nicht  behauptet ,  sondern  ich  wollte  die  be- 
treffende Vergleichung  so  verstanden  wissen,  daß  2  Angaben 
Aelians  hier  mit  Favorins  Bruchstücken  zusammentreffen;  ich 
meine  den  genauen  Inhalt  der  Anklageschrift  (vgl.  Diog.  II  40) 
und  die  Bemerkung  des  Aristophanes ,  daß  Sokrates  tov  r^T-^a 
Xrr(oy  aTTS'faiVi  xpEiTTova  (vgl.  Diog.  II  20).  Klare  Uebereinstim- 
mung  zwischen  Aelian  und  Favorin  ist  ersichtlich,  wenn  man 
zusammenhält : 


Zu  den  Quellen  des  Aelian  und  Athenaios.  661 

TTotx.  hx.  Xni  27  und  Gellius  II  1, 

—  —  XII  32     —     Diogenes  VIII  73, 

—  —  XII  43     -  —        V  76  (über  Dem.  Phal.) 

—  —  III  36      —  —       V  9 

—  —  XII  35  und  36  und  Dio  Chrysostb.  S.  520  Emp.     Vgl.  Maaß 

Philol.  Unters.  III  S.  57. 

Warum  bezieht  sicli  Cobns  Beurtheilung  nicht  hierauf? 

Auch  die  allgemeinen  Voraussetzungen  meiner  Arbeit  hält 
Cohn  für  problematisch :  Er  glaubt  nicht,  daß  Favorins  iravTo- 
SaTTY]  bropia  alphabetisch  angelegt  war.  Jedoch  kommt  hier 
einzig  und  allein  das  Zeugniß  des  Photios  in  Betracht:  6  8s 
"piTO?  X6''(oz  GoXXi'(ZTai  ocutoj  (von  Sopater)  £x  tyjc  Oaßwpivou 
7ravro6a7:r^?  uXr^c,  Ix  ts  tou  v"  v,a\  tou  f  yat  xa^sE^c  TrXr|V  to5 
f  us/pi  TOU  (ü.  Wer  das  unbefangen  liest,  denkt  wohl  zunächst 
mit  Müller  an  alphabetische  Form.  Jedenfalls  ist  diese  Erklä- 
rung ebenso  möglich  wie  die  Naucks,  der  annimmt,  die  24  Bü- 
cher des  Werkes  seien  nach  dem  Muster  der  Ilias  und  der 
Odyssee  mit  den  24  Buchstaben  des  Alphabets  bezeichnet  ge- 
wesen. Wenn  man  gegen  die  alphabetische  Anordnung  betont, 
daß  Diogenes  eine  Angabe  über  Plato  aus  dem  8ten  Buche  der 
TuavrooaKTi  larooiV. ,  eine  andere  über  denselben  Plato  aus  dem 
2ten  Buche  citiert,  so  halte  ich  diesen  Einwand  für  völlig  un- 
zulänglich; auch,  ist  es  nicht  noth wendig,  mit  Müller  bei  Dio- 
genes III  57  ß'  in  r/  zu  ändern.  Denn  warum  soll  der  Plato- 
kenner  Favorin  in  sei  nem  'grande  volumen  doctrinae  omnigenus' 
(Gell.  XIV  6)  Plato  nicht  zweimal  in  verschiedenem  Zusammen- 
hange behandelt  haben?  Die  beiden  Citate  über  Plato  sprechen, 
denke  ich,  ebensowenig  gegen  die  alphabetische  Form  wie  dafür. 
Weiterhin  wirft  Cohn  mir  vor,  meine  Untersuchung  beruhe  auf 
Maaßens  Theorie  von  Favorin  dem  Hauptgewährsmanne  des 
Diogenes,  die  doch  von  Wilamowitz  in  der  Hauptsache  zu  Falle 
gebracht  sei.  Doch  irrt  Cohn,  da  ich  mich  (S.  58)  von  Maa- 
ßens Ergebnissen  ausdrücklich  abgewandt  habe.  Und  wo  ich 
Uebereinstimmungen  zwischen  Aelian  und  solchen  Diogenesstel- 
len herangezogen  habe,  in  denen  Favorins  Name  nicht  vorkommt, 
beanspruchen  diese  in  meiner  Dissertation  nur  eine  untergeord- 
nete Bedeutung.  Allerdings  hätte  ich  derartige  aus  Diogenes 
abgeleitete  Gründe  besser  ganz  weggelassen.  Denn  die  Anek- 
doten bei  Diogenes  stehen  selten  mit  Aelians  Philosophenge- 
schicbten  in  Einklang,  wie  aus  obiger  Vergleichung  hervorgeht; 
wenn  Favorin  Aelians  Hauptgewährsmann  war,  so  kann  er  nicht 
zugleich  als  Hauptquelle  des  Diogenes  betrachtet  werden.  Maa- 
ßens Endergebniß  ist  im  Allgemeinen  durch  meine  Untersu- 
chungen über  Aelian  nicht  bestätigt  worden,  wie  ich  später  ein- 
gesehen habe. 

Bereits  in  meiner  Dissertation  suchte  ich  die  Ansicht  zu 
begründen,  daß  auch  Athenaios  Favorins  Sammelwerke  ausge- 
schrieben hat.     Cohn  hält  das  nicht  für  bewiesen.     U.  a.  meint 


662  F.  Rudolph, 

er  (S.  102)  in  Bezug  auf  Athen.  XI  Kap.  112—120,  es  sei 
dem  Platoniker  Favorin  keinesfalls  zuzutrauen,  daß  e  r  die  Bei- 
spiele der  Gehässigkeit  Piatos  zusammengestellt  habe,  die  dort 
aneinandergereiht  sind.  Den  Grund  zu  solchem  Zweifel  sehe 
ich  nicht  ein  (vgl.  meine  Diss.  S.  115),  zumal  da  Favorin  bei 
Diogenes  III  57  behauptet,  daß  Piatos  FloXirsia  sich  fast  ganz  auch 
in  den  'AvTiXo^iyvC/.  des  Protagoras  finde ,  das  heißt  doch  wohl : 
aus  Protagoras  abgeschrieben  sei.  Das  ist  augenscheinlich  kein 
Lob.  Was  die  andern  von  mir  angeführten  Gründe  anbelangt, 
so  behandelt  sie  Cohn  entweder  nur  einzeln,  ohne  Rücksicht  auf 
den  Zusammenhang,  oder  doch  nur  die  schwächeren.  Die  ei- 
gentlichen Beweise  haben  für  ihn  keine  Geltung :  Ich  meine  die- 
jenigen ,  die  ich  in  dem  Aufsatze  über  'die  Quellen  und  die 
Schriftstellerei  des  Athenaios'  im  VI.  Suppl.-Bd.  des  Philologus 
1891  S.  111 — 161  von  Neuem  geltend  gemacht  habe.  Für  das 
Verhältniß  des  Athenaios  zu  Favorin  kommen  daselbst  besonders 
S.   121  —  124  in  Betracht. 

Cohn  verweist  mich  auch  auf  die  Einwände,  die  "Wilamo- 
witz  gegen  Maaß  vorgebracht  hat  (Philol.  Unters.  III  1880  S. 
142  ff.).  W.  malt  (S.  146)  ein  sehr  abschreckendes  Bild  Fa- 
vorins.  Doch  mögen  die  Farben  die  entsprechenden  sein:  Die 
Belesenheit  und  Gelehrsamkeit  Favorins  lassen  sich  nicht  be- 
streiten. —  Ferner  beobachtet  W. ,  Diogenes  verdanke  dem 
Favorin  nur  ganz  kurze  Zusätze,  durch  die  er  seine  Hauptquelle 
hier  und  da  ergänzt  habe.  Doch  scheint  es  mir,  daß  Wilamo- 
witz  dem  Favorin  bei  Diogenes  zu  wenig  als  Eigenthum  zu- 
schreibt. Allerdings  sind  die  Stellen,  wo  Favorin  genannt  wird, 
parenthesenartig,  und  der  erste  Eindruck,  den  sie  auf  den  Le- 
ser machen,  spricht  für  Wilamowitz.  Trotzdem  ist  es  mir  sehr 
wahrscheinlich,  daß  Diogenes  nicht  uur  jene  kurzen  Bemerkungen 
aus  Favorin  hat ,  sondern  auch  die  benachbarten  Abschnitte : 
Diogenes  schrieb  nicht  bloß  die  von  Favorin  getroffenen  Ent- 
scheidungen schwieriger  Streitfragen  ab,  sondern  auch  die  Schrift- 
stellerzeugnisse, die  von  demselben  Favorin  zum  Zweck  gelehrter 
Erörterungen  zusammengehäuft  waren.  Diese  Auslegung  em- 
pfiehlt sich  deshalb ,  weil  sich  sonst  für  Diogenes  kein  rechter 
Grund  denken  läßt,  wegen  so  untergeordneter  Einzelheiten  Fa- 
vorins Bücher  aufzurollen;  ich  meine  Stellen  wie  Diog.  VI  25 
Oapcoplvo?  hi  cpr^at  ev  ir.  i.  ApiatLirTrov  siirsTv  touto  ;  IV  7,  54 
xal  YixoXouösL  (Bion)  ^s  auT(|)  (dem  Antigonos)  ev  cpop£i(i),  xaöa 
cpr^at  ^.  £v  TT.  i.  oder  III  19  r^v  S'  auxo?  (Plato)  6  ösi?  tov 
vo[jLOV,  xaöa  cpr^at  O.  Iv  ir.  i.  —  Und  Diogenes  hatte  die  beiden 
Sammelwerke  Favorins ,  sowohl  die  iravToBaTTYj  laxopia  als  auch 
die  a7ro[xvr||xov£U}iaTa  vor  sich  auf  dem  Arbeitstische  liegen, 
wie  z.  B.  aus  Diog.  III  24  f.  hervorzugehen  scheint.  Sollte 
er  daraus  wirklich  nur  so  dürftige  Angaben  entnommen  haben? 
Ausführlicher   handelt    hierüber  Kap.  XVII  meiner  Diss.     Cohn 


Zu  den  Quellen  des  Aelian  und  Athenaios.  663 

freilich  bat  es  unterlassen,   zu  obiger  Ansiebt  Stellung    zu    neb- 
men ;    es    genügt  ibm,  deren  Kicbtigkeit  zu  verneinen. 

leb  selbst  sab  mieb  später  (Pbilol.  Suppl.  III  S.  129  ff.) 
genötbigt,  für  Aelian  und  Atbenaios  Quellengemeinscbaft  anzu- 
nebmen.  Aucb  bätte  icb  mieb  in  meiner  Diss.  damit  begnügen 
sollen ,  Favorin  übeiliaupt  als  nächsten  Gewährsmann  Aelians 
nachzuweisen ,  während  ich  mir  damals  vergebliche  Mühe  gab, 
gesonderte  Spuren  sowohl  der  TravroSaTrY)  latopia  als  der  octto- 
{xvr^ijLOVcujjLaTa  zu  finden.  Im  Ganzen  fühle  ich  mich  jedoch 
durch  Cohn  durchaus  nicht  widerlegt.  Und  nach  wie  vor  glaube 
icb,  daß  Athenaios  Favorins  Sammelwerke  kapitelweise  abschrieb, 
wogegen  Diogenes  als  ein  eigentlicher  Kompilator  Stellen  gerin- 
gen Umfangs  daraus  geschöpft  zu  haben  scheint ;  dem  letzteren 
dienten  Favorins  Werke  zum  Nachschlagen. 

Dresden.  F.  Rudolph, 


Odyss.  XX  230  flF. 


schwört  Odysseus  bei  „Tisch  und  Heerd"  dem  Rinderhirten  Phi- 
loitios,  daß  den  Freiern  das  Strafgericht  nahe  bevorstehe : 

....  laTo)  vuv  Zsuc  TTpüiTa  ^saiv,  Esviv]  t£  xpaTTsCa, 
lOTiTj  t'  'Ooua/^o;  d[jLü}jLovo<;,  r^v  acpixavo), 
■^   osQ-sv  IvöaS'  lovro?  sXsuasiai  oixao'  'Oouoasuc, 
ooTaiv  S'  6cpO"aX}xoTotv  lizo^zai  ai  x'  sOsÄifja&a, 
xroLvo|jiivoo;  {xvrja-/|pac,  ot  £v&a8s  xotpavsouasv  .... 

Ein  solcher  Schwur  bei  ,, Tisch  und  Heerd"  steht  in  der  Odyssee 
nicht  vereinzelt  da,  wir  begegnen  ihm  vielmehr  Od.  XIV  158  ff. 
—  Niese's  Bedenken  gegen  diese  Stelle  (Entwickelung  der  hom. 
Poesie,  Berlin  1882,  p.  161)  theile  ich  nicht  —  XVII  156  ff. 
und  XIX  303  ff.  Dieses  ist  längst  erkannt  und  schon  mehrfach 
hervorgehoben  worden.  Eines  jedoch  übersah  man  bislang  hier- 
bei durchweg,  nämlich  den  für  das  zwanzigste  Buch  der  Odyssee 
und  für  unsere  Stelle  gewiß  nicht  unbedeutsamen  Umstand, 
daß,  während  an  den  drei  vorhin  genannten  Stellen  der  Schwö- 
rende sich  thatsäcblich  den  im  Schwüre  angerufenen  Gegenstän- 
den ,  dem  Tische  und  dem  Heerde  gegenüber  aufliält ,  dieses 
XX  230  bei  Odysseus  durchaus  nicht  der  Fall  ist.  Odysseus 
hat  sich  XX  97  in  den  Hof  begeben,  und  eben  dort  begrüßt 
ihn  Pbiloitios. 

Straßburg  i.  E.  Rudolf  Hartatein. 


XXXVIII. 

Die  annalistischen  Quellen  in  Livius'  IV.  und 
V.  Dekade. 


Nissen's  grundlegende  Untersuchungen  über  die  Quellen  der 
IV.  und  V.  Dekade  haben  mit  vollkommener  Sicherheit  die  eine 
Hälfte  der  livianischen  Berichte  auf  Polybius ,  die  andre  auf 
Annalisten  zurückgeführt.  Auch  haben  seine  Forschungen  er- 
geben, daß  die  Zahl  der  neben  Polybius  eingesehenen  annalisti- 
schen Quellen  nur  gering  gewesen  sein  kann,  Claudius  und 
A  n  t  i  a  s  die  wichtigsten  Gewährsmänner  des  Livius  waren. 

Die  Feststellung  derartiger  Resultate  mußte  dazu  führen, 
daß  weitere  Versuche  gemacht  wurden,  die  nicht  dem  Polybius 
entnommenen  Theile  des  Livius  auf  ihre  besonderen  anna- 
listischen Quellen  zu  vertheilen^). 

Nachdem  ein  bisher  unternommener  Versuch  die  annalisti- 
schen  Partien  in  Livius'  31. — 45.  Buch  zu  sondern,  in  Folge 
von    durchaus    unhaltbaren    Voraussetzungen  ^)    verunglückt    ist, 


^)  Nissen  selbst  sah  noch  von  einer  derartigfen  Vertheilung  des 
Stoffes  ab,  indem  er  Bedenken  trug,  bevor  er  ganz  bestimmte  Krite- 
rien gewonnen  hatte,  seine  bei  den  polybianischen  Bestandtheilen  ab- 
solut sicheren  Resultate  durch  eine  Beimischung  von  zweifelhaften 
zu  trüben. 

^)  Unger  Philologus  Suppl.  III  14  f.  bestimmte  zunächst,  ohne 
irgend  welche  objektiven  Anhaltspunkte,  die  Beschaffenheit  der  An- 
nalenwerke  des  Claudius  wie  des  Antias.  Von  Claudius  sollen  z.  ß. 
,die  historischen  Notizen  über  die  früheren  Einwohnern  neu  gegrün- 
deter römischer  Colonien  (34,45,  1),  ebenso  der  gelehrte  Excurs  über 


Die  annalistischen  Quellen  in  Livius'  IV.  und  V.  Dekade.     665 

kommt  es  jetzt  darauf  au,  die  Eigenschaften  festzustellen,  welche 
für  die  genannten  annalistischen  Schriftsteller  charakterisch  sind. 

Merkwürdiger  Weise  hat  man  hier  zu  wenig  beachtet,  daß 
die  annalistischen  Partien  sachlich  wie  formell  in  mehrere  scharf 
unterscheidbare  Abschnitte  zerfallen. 

Allerdings,  daß  jene  einsilbigen  Jahresberichte  über  Wahlen, 
Prodigia,  Todesfälle  von  Priestern,  über  Festspiele,  Triumphe 
und  Senatsverhandlungen  auf  pontifikale  Aufzeichnungen  zu- 
rückgehen, war  allgemein  anerkannt.  Aber  weder  ist  dabei  be- 
achtet worden ,  daß  sehr  verschiedenartige  pontifikale  Aufzeich- 
nungen bestanden  haben ,  ja  daß  dieselben  in  verschiedenen, 
scharf  unterscheidbaren  Bearbeitungen  im  Livius  vorliegen,  noch 
welche  Merkmale  die  pontifikalen  Berichte  überhaupt  vor  den 
übrigen  annalistischen  Abschnitten  voraus  haben  und  durch  wen 
diese  Berichte  im  Einzelnen  dem  Livius  zugeflossen  sind. 

Am  Bestimmtesten  und  Schärfsten  heben  sich  von  allen 
andern  annalistischen  Partien  die  kurzen  Abschnitte  ab,  welche 
gewöhnlich  zu  Anfang  und  zu  Ende  eines  Jahres  eingefügt 
werden. 

Sie  enthalten  nur  Angaben  über  ganz  bestimmte,  ein  für 
allemal  feststehende  Rubriken.  Diese  sind :  Angaben  über  Co- 
mitien,  über  Triumphe,  wichtige  Senatssitzungen,  Angaben  über 
Empfang  und  Entsendung  von  Gesandtschaften,  Vertheilung  der 
Provinzen,  prodigia,  Spiele,  Todesfälle  von  Priestern,  Priester- 
ernennungen. 

So   31,   19—20  und  49,  4  —  50,   11  zu  554 
32,   1—2  und  32,  7  zu  555 

32,  28;  33,  21,   6—9  und  33,  23  zu  557 

33,  24,  1  —  27,  5  und  33,  42  zu  558 

33,  43  —  44  und  34,  42  zu  559 

34,  44,  6  —   46,  3  und  34,   53  —  54  zu  560 

34,  55  und  34,  7—9  zu  561 

35,  21—22  und  35,  40—41   zu  562  u.  s.  w. 

Es  kann  nicht  fraglich  sein,  daß  diese  größtentheils  wörtlich^) 
entlehnten  Angaben  auf  gleichzeitige  Aufzeichnungen 
zurückgehen.     Die  meisten  jener  Berichte   konnten    nur    für  die 


Emporiae"  (84,  9,  1  f.)  stammen.  Beiles  irrig.  Unger  weiß  ferner 
(15)  —  man  weiß  nicht  wober  —  daß  Claudius  „an  Bildung  und 
Kenntnissen  hoch  über  Antias  stehe".  Wer  nur  einmal  des  Claudius' 
Bericht  Livius  25,  87—89  gelesen  hat,  der  wird  wissen,  was  er  von 
Unger's  Behauptung,  daß  Claudius  „Wahrheitsliebe  und  kritischen 
Blick  bekunde",  zu  halten  habe. 

3)  Das  zeigt  u.  A.  auch  die  gleiche  stilistische  Form  der  An- 
gaben, sowie  die  gleiche  Eeihenfolge,  in  der  die  einzelnen  Materien 
besprochen  werden. 


QQQ  W.  Soltau, 

Zeitgenossen,  welche  ein  Interesse  auch  bei  untergeordneten  Per- 
sonalien hatten,  und  welche  mit  den  Hauptzügen  der  Politik 
Korns  bekannt  waren,  von  Werth  sein. 

Vor  Allem  muß  ferner  auffallen ,  daß  bei  allen  Angaben 
der  stadtrömische  Gesichtspunkt  vorwaltet.  Andere  Ange- 
legenheiten werden  nur  gestreift,  insofern  Nachrichten  darüber 
nach  Rom  gelangt  und  dort  im  Senat  oder  in  PriestercoUegien 
zur  Sprache  gekommen  waren. 

Klar  ist  im  Besonderen  der  pontifikale  Ursprung  dieser 
Angaben.  Das  besondere  Interesse  für  Priestersterbefälle,  Prie- 
sterwahlen, für  Spiele,  für  die  bei  den  Spielen  betheiligten  Per- 
sonen wie  Aedile  und  Duumvirn,  für  Weihgeschenke  für  das 
ver  sacrum  ex  decreto  pontificum  (33,  44,  1)  u.  a.  m.  zeigt  dies 
zur  Genüge. 

Kurz,  es  sind  Angaben  des  pontifikalen  Jahrbuchs^), 
wie  sie  auf  Grund  der  während  des  Jahres  häufiger  ausge- 
stellten Pontificaltafel  (tabula  pontificis  Cato  fr.  77  P)  um  die 
Jahreswende  vom  pontifex  maximus  zusammengestellt  und  öf- 
fentlich ausgestellt  zu  werden  pflegten  ^). 

Eine  wirklich  geschichtliche  Darlegung  der  wichtigsten 
Zeitereignisse  lag  nicht  in  der  Absicht  des  Verfassers  derar- 
tiger Aufzeichnungen.  Selbst  da,  wo  auswärtige  und  speziell 
kriegerische  Angelegenheiten  nicht  ganz  umgangen  werden  konn- 
ten, wurden  dieselben  doch  nur  ganz  kurz  gestreift  und  nur  mit 
Rücksicht  auf  hauptstädtische  Interessen  oder  Stimmungen  er- 
wähnt. So  z.  B.  wurden  dieselben  herbeigezogen,  wenn  Strei- 
tigkeiten über  einen  Triumph ,  oder  wegen  einer  vom  Senat  zu 
bestimmenden  Vertheilung  der  Provinzen  bestanden. 

Verwandt,  aber  doch  scharf  unterschieden  von 
diesen  Notizen  der  Pontifikaltafel  sind  die  ausführlicheren  An- 
gaben über  Verhandlungen  des  Senats,  namentlich  über  aus- 
wärtige Verhältnisse ,  welche  an  der  Hand  der  zahlreichen 
Beamten-  und  Gesandten-Berichte  aus  den  Provinzen  gegeben 
werden. 

Solche  sind  z.  B. 

Liv.  31,  5  —  13  zu  554 
Liv.  32,  8,  9  —  16  zu  556 
Liv.  33,  22,  1  —  23,  3  zu  557 
Liv.  34,  43  zu  560 


*)  Ueber  die  besondere  Art  desselben  vgl.  Soltau  Römische  Chro- 
nologie 445  f. 

^)  Vergl.  die  Worte  des  Servius  (ad  Aen.  1,  373)  res  omnes  sin- 
gulorum  annorum  mandabat  litteris  pontifex  maximus  efferebatque  in 
album  et  proponebat  tabulam  domi,  potestas  ut  esset  populo  cognos- 
endi ;  i  qui  etiam  nunc  annales  maximi  nominantur. 


Die  annalistisclien  Quellen  in  Livius'  IV.  und  V.  Dekade.     667 

Liv.  34,  56  zu  561 

Liv.  35,  6—8  zu  561 

Liv.  35,  23—24  zu  562 

Liv.  36,   1—4  zu  563  u.  s.  w. 

Es  möge  beachtet  werden ,  daß  diese  Berichte  nicht  rein  erfun- 
dene Thatsachen  berichten ,  sondern  sich  streng  an  den  Inhalt 
der  offiziellen  Akten  und  Berichte  halten,  und  sodann,  daß 
sie  sich  immer  an  Angaben  über  hauptstädtische  Ange- 
legenheiten, namentlich  an  Berichte  über  Vertheilung  der  Pro- 
vinzen und  sonstige  Senatsbeschlüsse  anschließen. 

Es  kann  auch  bei  diesen  Berichten  kaum  zweifelhaft  sein, 
daß  sie  offiziellen  Ursprungs  sind ,  nicht  einem  einzelnen  Ver- 
fasser angehören.  Die  Regelmäßigkeit,  mit  welcher  einige  Men- 
schenalter hindurch  (218—167  v.Chr.)  bei  Livius  Berichte  über 
wichtige  Senatssitzungen  und  Senatsbeschlüsse,  über  Gesandt- 
schaften und  Beamtenrapporte  gegeben  worden  sind,  schließt 
den  Gedanken  an  Schriftstellerwillkür  aus.  —  Nun  wäre  es  in 
der  That  denkbar,  daß  diese  weiteren  Berichte  auf  die  gleiche 
Quelle  zurückgehen  könnten,  wie  die  kurzen  Angaben  im  La- 
pidarstil, welche  soeben  dem  Jahrbuch  zugewiesen  worden  wa- 
ren. Dem  steht  aber  Folgendes  entgegen.  Die  in  die  zuerstbe- 
sprochenen offiziellen  Angaben  eingestreuten  Notizen  über  Be- 
amtenberichte und  Gesandtschaften  sind  stets  kurz  und  einsilbig 
z.  B.  33,  24,  3;  33,  24,  5;  32,  27,  1  ;  nie  findet  sich  an  der 
Stelle  eine  eingehende  Erklärung  ihres  Inhaltes. 

Diese  verdanken  also  ganz  offenbar  einer  andern  Phase  der 
Traditionsbildung  ihren  Ursprung  als  jene  ausführlichen  An- 
gaben ,  welche  auf  Grund  von  Akten  und  Berichten  die  Ge- 
schichtserzählung zu  verweitern  suchten.  Sodann  ist  zu  beachten, 
daß  die  kürzeren  Berichte  des  Stadtbuches  im  Livius  mehrfach 
von  den  ausführlicheren  wieder  aufgenommen  werden,  also  auch 
insoweit  nicht  von  einer  —  wenn  auch  nur  äußerlichen  —  Ver- 
arbeitung beider  die  Rede  sein  kann. 

Liv.  31,  11,  4  f.  giebt  den  erweiterten  Bericht  über  die 
Gesandtschaften  nach  Afrika.  Von  diesen  sticht  der  kurze  Be- 
richt 31,  19,  1  f.,  trotz  sachlicher  Gleichheit,  in  vielfacher  Hin- 
sicht ab.  Dort  sind  die  Geschenke  für  Masinissa  ausführlich 
hergezählt,  die  Namen  der  Gesandten  genannt,  hier  dagegen  sind 
die  für  die  Hauptstadt  bedeutsameren  Nachrichten  geboten,  in 
wie  weit  Masinissa  durch  Truppen  und  Getreide  die  Römer  un- 
terstützt habe. 

Beide  Arten  von  Berichten  können  also  schwerlich  der- 
selben originären  Quelle  entnommen  sein.  Vielmehr  bie- 
ten sie  Berichte  aus  einer  ganz  verschiedenen  Stufe  der  Quel- 
lenentwickelung. 

Jene    geben    das    pontifikale  Jahrbuch    so    gut    wie  unver- 


668  W.  Soltau, 

fälscht  wieder,  diese  entstammen  einer  Zeit,  da  man  das  Be- 
dürfniß  empfand  der  Dürftigkeit  des  Jahrbuchs  ein  wenig  ab- 
zuhelfen, indem  man  an  Stelle  der  litterae  proconsulis  und  prae- 
toris  oder  statt  des  stereotypen  „legati  venerunt"  den  Inhalt 
ihrer  Berichte  mit  erklärenden  Bemerkungen  einsetzte. 

Bei  der  Bestimmung  des  Namens  der  beiden  Annalisten, 
welchen  Livius  diese  beiden  Arten  von  Berichten  verdankt,  ist 
von  folgender  Erwägung  auszugehen. 

Eine  der  wichtigsten  annalistischen  Quellen  des  Livius  ist 
jedenfalls  Antias.  Da  nun  Antias  zu  jenen  Schriftstellern  ge- 
hört hat,  welcher  die  römische  Geschichte  lesbarer  zu  machen 
gesucht  hat,  so  ist  es  im  höchsten  Grade  unwahrscheinlich,  daß 
er  andauernd  gerade  jene  sterilen  Angaben  der  annales  maximi 
beibehalten  haben  sollte. 

Vielmehr  wird  der  Entwickelungsgang  der  Annalistik  hier 
offenbar  folgender  gewesen  sein. 

Nachdem  das  pontifikale  Jahrbuch,  sei  es  unter  der  Um- 
arbeitung der  Pontifices  um  130  v.  Chr.  ^),  sei  es  durch  meh- 
rere Annalisten  jener  Epoche  durch  Gellius ,  Tuditanus  u.  A. 
eine  Reihe  von  Erweiterungen  erfahren  hatte,  in  den  Jahresbe- 
richt einzelne  Aktenstücke  eingesetzt,  einige  wichtige  pontifikale 
Entscheidungen  ex  commentariis  pontificum  zu  Nutz  und  From- 
men der  Wohlgesinnten  eingelegt  waren,  wird  Valerius  Antias 
den  immerhin  noch  spröden  Stoff  mit  Hülfe  von  allerlei  Ver- 
muthungen,  Combinationen  und  antiquarischen  Studien  erweitert 
und  in  eine  lesbare  Erzählung  umgewandelt  haben. 

Darauf  eben ,  daß  in  Livius  IV.  und  V.  Dekade  scharf 
zwischen  Antias  und  jener  älteren  Quelle,  welche  im  Wesent- 
lichen das  pontifikale  Jahrbuch  reproducirte,  geschieden  werden 
muß,  führen  eine  Reihe  von  andern  Indicien  hin. 

Vor  allem  die  Thatsache ,  daß  Antias  mehrfach  mit  den 
Angaben  des  pontifikalen  Jahrbuchs  in  einem  schroffen  Wider- 
spruch steht.  So  beim  Scipionenproceß,  den  Antias  um  mehrere 
Jahre  falsch  datiert  hat,  so  indem  er  39,  43  an  die  Stelle  der 
authentischen  Erzählung  über  die  nota  des  L.  Flamininus  eine 
abweichende  Fassimg  setzte.  Liv,  40,  2,  1  wird  in  dem  offenbar 
auf  gleichzeitigen  pontifikalen  Aufzeichnungen  beruhenden  Pro- 
digienbericht  hervorgehoben  ver  procellosum  eo  anno  fuit ,  pridie 
Parilia,  medio  ferme  die,  atrox  cum  vento  tempestas  coorta  mul- 
tis  sacris  profanisque  locis  stragem  fecit ;  es  wird  dabei  igno- 
riert, daß  pridie  Parilia  damals  ')  in  den  Winter  fiel.     Auch  ist 


®)  Eine  solche  ist  sehr  wahrscheinlich  anzunehmen  (vgl.  Soltau 
Rom.  Chronologie  442);  aber  auch  ohne  eine  solche  Annahme  ist  der 
obige  Gedankengang  richtig. 

')  Vrgl.  Soltau  Römische  Chronologie  Abschnitt  III  S.  58. 


Die  annalistischen  Quellen  in  Liviiis'  IV.  und  V.  Dekade.    669 

grade  hier  die  doppelte  Bearbeitung  der  pontifikalen  Nachrichten 
evident,  wie  das  bereits  Luterbacher  ^)  gezeigt  hat.  —  39,  46,  5 
wird  erwähnt  quod  sanguine  per  biduum  pluvisset  in  area  Vol- 
cani,  39,  56,  6  quod  sanguine  per  biduum  pluvisse  in  area  Con- 
cordiae  satis  credebant.  Beide  Angaben  sind  identisch.  „Hätte 
Livius  die  annales  maximi  (bez.  eine  einzige  hauptstädtische 
Quelle)  benutzt ,  so  hätte  er  wahrscheinlich  darin  nur  Eine 
Angabe  gefunden  (wie  z.  B.  Liv.  40,  19,  2)  und  daneben  jün- 
gere Quellen  unberücksichtigt  gelassen".  Grade  hier  wird  übri- 
gens für  die  eine  Version  Antias  citiert  (39,   56,  7). 

Liv.  34,  54,  3  erzählt  richtig  nach  den  annales  maximi: 
Megalesia  ludos  scenicos  Atilius  Serranus  L.  Scribonius  Libo 
aediles  curules  p r i m i  fecerunt .  horum  aedilium  ludos  Ro- 
manos primum  senatus  a  populo  secretus  spectavit.  Nach 
einer  zweiten  hauptstädtischen  Quelle  hatte  Livius  bereits  34, 
44,  5  dieser  letzteren  Nachricht  gedacht  und  36,  36,  4  eben- 
falls nach  einer  solchen  und  zwar  nach  Valerius  Antias ,  die 
erste  Nachricht  verworfen  und  durch  eine  andere  ersetzt :  ludi 
. .  quos  p  r  i  m  0  s  scenicos  fuisse  Antias  Valerius  est  auctor, 
Megalesia  appellatos.  Auch  Liv.  40,  29  wird  neben  die  offen- 
bar älteste  und  glaubwürdigste  Version,  wie  sie  das  Stadtbuch 
bot,  über  die  aufgefundenen  Bücher  Numas  die  jüngere  des  An- 
tias gesetzt. 

Zwar  ist  hier  angenommen  worden,  daß  Livius  die  älteren 
Angaben,  welche  an  dieser  letzten  Stelle  sicherlich  die  des  Piso 
sind  ^) ,  mittelbar  durch  Antias  überkommen  habe.  Und  diese 
Vermuthung  wird  anscheinend  dadurch  unterstützt,  daß  Livius 
hier  dem  Antias  (adicit  Valerius  Antias  Pythagori  cos  fuisse) 
für  eine  Bemerkung,  die  schon  Piso  (bei  Pliuius)  gebracht  hatte, 
citiert  haben  soll. 

Dagegen  ist  jedoch  Folgendes  zu  erwägen:  hätte  Livius 
hier  wirklich  Antias  allein  eingesehen,  er  hätte  sicherlich  die 
von  ihm  angegebene  Zwölfzahl  der  Bücher  überliefert.  Und  so- 
dann sind  die  entscheidenden  Worte  des  valerisclien  Citates  miß- 
verstanden worden.  Nicht  das  war  die  dem  Antias  eigenthüm- 
liche  Meinung,  daß  jene  Bücher  pythagoreischen  Inhalts  waren, 
sondern  der  Gedanke,  daß  der  pythagoreische  Inhalt  die  (von 
Piso  betonte,  von  Antias  aber  verworfene)  vulgata  opinio  „qua  cre- 


^)  Der  Prodigienglaube  und  der  Prodigienstil  der  Römer  (Progr. 
Burgdorf  1880)  S.  45. 

^)  Plin.  13,  13,  84  hoc  idem  tradit  Piso  Censorius  primo  com- 
meatariorum,  sed  libros  Septem  iuris  pontificii  totidemque  Pytha- 
goricos  fuisse  .  .  .  .  Antias  secundo  libros  fuisse  Xll  pontificales 
Latinos,  totidem  Graecos  praecepta  philosophiae  continentes.  Plu- 
tarch's  Angaben  (Numa  22)  kommen  hier  nicht  in  Betracht,  da  sie 
wohl  nicht  direkt  auf  Antias  zurückgehen. 


670  W.  Soltau, 

ditur  Pythagorae  auditorem  fuisse  Numam"  stützen  sollte.  Piso 
glaubte  noch  an  das  Dogma  ^^)  von  Numa's  Unterweisung  durch 
Pythagoras  ^'),  Antias  verwarf  es. 

Wer  war  aber  jene  ältere  pontifikale  Quelle?  Für  eine 
Benutzung  des  Piso  neben  Antias  kommt  in  Betracht,  daß  Li- 
vius  in  der  1.  wie  3.  Dekade  bei  derartigen  pontifikalen  Be- 
richten wohl  zweifellos  Piso's  Annalen  direkt  eingesehen  hat. 

Mit  Recht  ist  aus  der  genauen  Uebereinstimmung  von  Liv. 
5,  13  und  Dionys  12,  9,  .der  risiaajv  6  TifXTjtixo;  £v  Tai;  sviao- 
aioic,  avaYpacpctT?  citiert,  geschlossen  worden,  daß  Livius  in  je- 
nen auf  alte  Bestandtheile  des  Stadtbuches  zurückgehenden  Ab- 
schnitten den  Piso  direkt  eingesehen  habe.  Und  da  obenein 
ähnliche  Partieen  gerade  im  5.  Buche  mehrfach  wiederkehren^^), 
so  ist  es  mehr  als  wahrscheinlich,  daß  daselbst  Piso  zu  den 
Hauptquellen  des  Livius  gehört  hat. 

Für  die  direkte  Benutzung  Piso's  in  der  ersten  Dekade 
spricht  weiterhin  die  Beschaffenheit  der  übrigen  livianischen  Ci- 
tate  aus  Piso  ^^). 

Zwar  hätte  Livius  2,  58,  1  die  Nachricht,  daß  vor  V.  282 
nur  zwei  Tribüne  gewählt  worden  seien,  auch  einem  andern 
Autor  entnommen  haben  können.  Aber  der  Zusatz  nominat 
quoque  (Piso)  tribunos  Cn.  Siccium  L.  Numitorium  M.  Duellium 
Sp.  Icilium  L.  Mecilium  schließt  eine  indirekte  Entlehnung   aus. 


*°)  Es  war  dieses  geradezu  ein  Eckstein  des  römischen  Reh'gions- 
systems,  wie  es  sich  in  der  ersten  Hälfte  des  2.  Jahrhunderts  ausge- 
bildet hatte,  vgl.  Soltau  Prolegomena  zu  einer  römischen  Chronologie 
S.  142  f. 

^^)  Die  Worte  mendacio  probabili  adcommodata  fide  (Msc. :  ad- 
commodat  fidem)  sind  nicht  von  Livius  zur  Charakterisierung  von 
Antias'  Auffassung  hinzugefügt  worden.  Sie  besagen  nicht,  was  Wei- 
ßenborn hineinlegt  ,,so  daß  er  (Antias)  seinen  Glauben,  seine  An- 
sicht anpaßte"  an  diese  vulgäre  Meinung  mit  Hülfe  eines  wahrschein- 
lichen Trugs.  Sie  enthalten  vielmehr  umgekehrt  ein  tadelndes  Ur- 
theil  des  Antias  darüber,  daß  die  vulgäre  Annahme  durch  einen  Be- 
trug, der  allerdings  auf  den  ersten  Blick  ziemlich  probabel  erschien, 
Glauben  gefunden  habe.  Also  Piso  hatte  von  pythagoreischen  Bü- 
chern gesprochen.  Livius  der  diese  Ansicht  schon  1,  18  verworfen 
hatte,  setzte  dafür  verallgemeinernd  ein  Septem  Graeci  de  disciplina 
sapientiae  quae  illius  aetatis  esse  potuit  und  beruft  sich  dabei  hier 
auf  Antias ,  der  zwar  den  Pythagoreischen  Inhalt  nicht  ableugnete, 
aber  nicht  nur  die  trügerische  Absicht,  sondern  auch  das  Unver- 
nünftige der  vulgären  Tradition  durchblicken  ließ. 

12)  5,  14-17;  5,  19;  5,  21;  5,  23. 

*^)  Auch  hat  Luterbachcr  Der  Prodigienglaube  und  Prodigien- 
stil  der  Römer  (Progr.  Burgdorf  1880)  43  auf  die  Uebereinstimmung 
von  Dionys  2,  38  mit  Liv.  1,  11,  9  und  von  Piso  (bei  Plin.  N.  H.  28, 
2,  14)  mit  Liv.  1,  31,  8  hingewiesen. 


I 


Die  annalistischen  Quellen  in  Liviiis'  IV.  und  V.  Dekade.     671 

Nicht  minder  klar  ist,  daß  Livius  9,  44,  2  den  Piso  di- 
rekt eingesehen  hat:  creati  consules  L.  Postumius  Ti  Minucius. 
Hos  consules  Piso  Q.  Fabio  et  P.  Decio  suggerit  biennio  ex- 
empto,  quo  Claudium  Volumniumque  et  Cornelium  cum  Marcio 
consules  factos  tradidimus.  Die  Thatsache,  daß  Piso  diese  Con- 
suln  übergangen  habe,  hätte  Livius  auch  aus  einem  andern  An- 
nalisten entnehmen  können.  Aber  daß  Livius  weiterhin  die 
verschiedenen  Möglichkeiten  erwägt,  zeigt  doch  daß  ihm  der 
Wortlaut  Piso's  vorlag.  Auch  die  Erzählung  von  Flavius  (Liv. 
9,  46)  ist  anerkanntermaßen  aus  Piso,  mit  abweichenden  Zu- 
sätzen aus  Licinius  Macer  versehen. 

Noch  weniger  ist  an  indirekte  Entlehnung  bei  Liv.  10,  9,  12 
zu  denken.  Die  dort  erwähnten  Aedilen  fand  Livius  bei  Piso. 
Hätte  er  sie  noch  wo  anders  gefunden,  er  würde  zur  Bekräfti- 
gung wohl  auch  noch  den  zweiten  Gewährsmann  genannt  haben. 
Und  dann  zeigen  die  einleitenden  Worte,  (id  ne  pro  certo  po- 
nerem,  vetustior  annalium  auctor  Piso  effecit),  daß  Piso  für  ihn 
der  Repräsentant  der  älteren  Annalistik  ist  und  als  solcher 
vor  Allem  einzusehen  war. 

Seltener  sind  die  Spuren  Pisos  in  der  III.  Dekade.  Nur 
einmal  wird  sein  Name  genannt  ^*)  ,  aber  schon  an  dieser  ei- 
nen Stelle  erscheint  wieder  eine  andre  Eventualität,  als  eine 
direkte  Benutzung  Piso's  ausgeschlossen. 

Hier  hätte  die  Zahl  der  Gefallenen  (5000  Liv.  25,  39,  15) 
sehr  wohl  indirekt  entlehnt  sein  können.  Aber  indem  Livius 
hinzugefügt  cum  Mago  cedentis  nostros  effuse  sequeretur ,  caesa 
ex  insidiis  s  c  r  i  b  i  t,  giebt  er  an,  daß  ihm  die  abweichende  Ver- 
sion des  Piso  auch  im  Uebrigen  bekannt  war. 

Kaum  wird  es  Zufall  sein,  daß  zahlreiche  Fragmente  Piso's 
gerade  auf  die  annales  maximi  hinweisen.  Fr.  29  (=  Plin.  N. 
H.  16,  192)  ist  wie  ein  Vergleich  zu  Polyb.  1,  20  f.  zeigt  i^), 
alten  hauptstädtischen  Berichten  entnommen.  Das  zeigen  die 
Angaben  über  Triumphe  fr.  30.  31,  34,  über  Ehrengaben  wie 
von  Staatswegen  aufgestellte  Statuen  fr.  20,  37  (Plin.  N.  H.  34, 
29),  über  sacrale  Dinge  fr.   13.  24.   36.  38.   39.  41—45. 

Kein  einziges  der  45  Pisonischen  Fragmente  trägt  einen 
Charakter,  welcher  demjenigen  des  Stadtbuches  widerspräche. 

Aber  wie  in  den  früheren  Dekaden,  so  ist  es  auch  in  der 
IV.  Dekade.  An  den  wenigen  Stellen,  wo  Citate  aus  Piso  vor- 
liegen, ist  eine  Herübernahme  eines  Citats  aus  einem  andern 
Annalisten  mehr  als  unwahrscheinlich.  Livius  39,  6,  7,  wel- 
che Stelle    genau    mit  Piso    bei  Plinius  H.  N.  34,   14    überein- 


")  Liv.  25,  89. 

**)  Vgl.  auch  die  Inschrift  der  columna  rostrata  C.  I.  L.  1  p.  80. 


672  W.  öoltau, 

stimmt,  ist  zweifellos  der  dortigen  Hauptquelle  des  Livius  ent- 
nommen ^^) 

Auch  liegt  kein  Grund  vor  bei  Livius  40,  29  f.  eine  in- 
direkte Benutzung  der  pisonischen  Version  anzunehmen.  Im 
Gegentheil:  Die  Arbeitsweise  des  Livius  wird  bei  dieser  Erklä- 
rung grade  an  dieser  Stelle  aufgehellt  erscheinen.  Livius  schrieb 
zuerst  nach  einem  älteren,  sich  kürzer  fassenden  Annalisten  die 
einsilbigen  Angaben  des  pontifikalen  Jahrbuchs  aus,  er  erzählte 
die  Ankunft  der  Gesandten  aus  Ligurien  (40,  28,  8),  den  Se- 
natsbeschluß über  die  Eückkehr  des  Statthalters  und  ein  Dank- 
fest (40,  28,  9),  er  erwähnte  die  Entlassung  der  Truppen  (40, 
28,  10)  er  berichtete  die  Coloniegründung,  Witterungsnachrichten 
und  endlich  den  Fund  von  Numa's  Sarg.  Dabei  lenkte  er  dann 
von  dem  dürftigen  Berichte  der  Pontifikaltafel  zu  dem  breitern 
des  Antias  über.  Nachdem  er  dann  nach  diesem  und  vielleicht 
auch  noch  nach  einer  andern  Quelle  ^')  bis  40,  33,  9  geschrie- 
ben hatte,  kehrte  er  mit  den  Schlußworten  in  ulteriore  (Hispania) 
Manlius  praetor  secunda  aliquot  proelia  cum  Lusitanis  fecit  auf 
die  kurzen  Angaben  der  Stadtchronik  bez.  Piso's  zurück ,  um 
dann  bei  ihr  bis  mindestens  35,  3  zu  bleiben. 

Diese  Erörterungen  über  zwei  der  wichtigsten  annalistischen 
Quellen  des  Livius  haben  folgendes  Resultat  ergeben. 

In  den  Berichten  des  Livius,  welche  in  letzter  Instanz  auf 
gleichzeitige  pontifikale  Aufzeichnungen  zurückgehen,  lassen  sich 
zwei  ßestandtheile  scharf  unterscheiden.  Der  eine,  durch  Piso 
repräsentiert,  bietet  die  Angaben  des  pontifikalen  Jahrbuchs  fast 
unverändert.  Wie  dieses ,  erhielt  er  in  derselben  Reihenfolge 
wiederkehrende  Angaben  über  Beamtenwahlen,  Provinzenverthei- 
lung,  prodigia,  Sterbefälle  von  Priestern,  Spiele,  Triumphe,  dazu 
kurze  historische  Angaben  im  Lapidarstil  über  eingelaufene  Nach- 
richten von  Kriegsereignissen,  Ankunft  der  Beamten  und  ihrer 
Berichte. 

Der  andere,  durch  Antias  dem  Livius  übermittelt,  umfaßte 
zwar  auch  mehrfach  die  nämlichen  Rubriken  und  ging  wie  jener 
ausschließlich  von  hauptstädtischen  Gesichtspunkten  aus.  Aber 
er  vermied  doch  dasjenige  zu  berichten,  was  nur  dem  momen- 
tanen Interesse  der  hauptstädtischen  Neugierde  diente.  Es  führt 
z.  B.  keine  Spur  darauf  hin ,  daß  dieser  ausführliche  pontifikale 
Bericht  auch  über  Sterbefälle  der  Priester  berichtet  oder  Notizen 
über  instaurationes  ludorum  geboten  hätte.     Andrerseits  aber  ist 


16)  Auch  Fragment  35  (Plin.  H.  N.  3,  131)  schließt  sich  gut  an 
Liv.  39,  56,  4  an,  welches  mit  den  folgenden  Kapiteln  die  annales 
maximi  reproduciert. 

*^)  Es  wird  a.  a.  0.  gezeigt  werden,  daß  die  hispanischen  Be- 
richte dem  Claudius  entnommen  sind. 


Die  annalistischen  Quellen  in  Livius'  IV.  und  V.  Dekade.     673 

er  bestrebt,  mehr  zu  geben.  Nicht  nur  sucht  er  die  trockene 
Erzrählung  durch  antiquarische  Notizen  zu  beleben  *^) ,  sondern 
er  sucht  auch  durch  Erklärungen  und  Umdeutungen  die  Ueber- 
lieferung  weiter  auszubilden.  Hatte  z.  B.  das  pontifikale  Jahr- 
buch von  einem  Unwetter  an  den  Palilia  geredet,  so  schloß  jener 
Ueberarbeiter  40,  2  daraus :  V  e  r  procellosum  fuit,  was  in  der 
That  charakteristisch  ist  für  die  Weiterentwickelung  der  annali- 
stischen Tradition.  Vor  Allem  aber  beruht  sein  Bericht  auf  einer 
durch  die  Ueberarbeitung  des  Stadtbuches  und  mehrere  der  spä- 
teren Annalisten  vielfach  erweiterten  Chronik,  welche  namentlich 
aus  den  Berichten  der  Gesandtschaften  und  der  litterae  magistra- 
tuum  bezw.  den  Erörterungen  des  Senats  über  beide  schöpfte, 
außerdem  aber  wohl  auch  hie  und  da  ältere  annalistische  An- 
gaben über  Kriegsereignisse  benutzte.  Wenn  damit  allerdings 
auch  manche  vage  Gerüchte  und  Verdrehungen  in  die  Tradition 
gekommen  sind ,  da  die  Beamten  gewiß  ihre  Thaten  oft  hinrei- 
chend beschönigt  und  arg  entstellt  gemeldet  haben  werden ,  so 
floß  doch  in  Folge  aller  dieser  neuen  Zugaben  des  Stadtbuches 
der  Stoff  unendlich  viel  reichhaltiger  als  in  dem  nüchternen 
Annalenwerk  eines  Piso. 

Wenn  diese  Unterscheidungsmerkmale  festgehalten  werden, 
so  ist  es  nicht  schwer,  in  den  meisten  annalistischen  Abschnitten 
der  4.  und  5.  Dekade  dasjenige,  was  Livius  dem  Piso  verdankt, 
von  dem  zu  trennen,  was  Antias  entnommen  ist. 

So  ist  beispielsweise  31,  3 — 4  sicher  dem  Piso  zuzuweisen, 
während  die  ausführlichen  Angaben  über  Senatsverhandlungen 
31,5  und  31,  9,  über  Volksversammlungen  31,  6 — 8  ebenso  wie 
die  Berichte  31,11  und  31,  12  f.  (litterae  deinde  in  senatu  reci- 
tatae  sunt  Q.  Minucii  praetoris)  auf  Antias  zurückzuführen  sind. 
So  werden  auch  die  ausführlichen  Erörterungen  über  den  Triumph 
des  L.  Furius  (31,  47,  4  —  49,  3)  auf  Antias  zurückgehen;  dagegen 
die  kurzen  Angaben  über  Spiele,  Beamtenwahlen,  Colonien  u.  a.  m. 
(31,49,  4  —  50,  11)  nicht  diesem  wortreichen  Annalisten  angehören 
und  nur  aus  Angaben  derer  entnommen  sein,  welche  Zeitgenos- 
sen jener  Ereignisse  waren. 

Desgleichen  werden  die  durchaus  diesen  letzteren  entsprechen- 
den Angaben  32,1 — 2;  32,7*^)  und  32,27  aus  Piso  stammen, 
vielleicht  sogar  32,26,1  —  3,  während  Livius  zu  seinen  Aus- 
führungen über  die  Gesandtschaften  und  über  den  Sklavenauf- 
stand (32,  8;  32,  26,  4  f.)  die  grelleren  Farben  und  Detailschilde- 
rungen des  Antias  verwandte. 


")  So  war  die  kurze  Notiz  des  pontifikalen  Jahrbuchs  zu  V.  563 
(Liv.  36,  36,  3)  per  idem  fere  tempus  aedes  matris  roagnae  Idaeae 
dedicata  est  in  Livius'  zweiter  Quelle  (36,  36,  4  wird  Antias  citiert) 
weiter  erläutert  und  ergänzt  worden. 

»ö)  Vielleicht  auch  die  prodigia  32,  9,  1—4. 

Philologus  LH  (N.  F.  VI),  4.  43 


674     ,  W.   Soltau, 

Im  Einzelnen  hier  sämmtliclie  Fälle  der  folgenden  Bücher 
zu  besprechen,  ist  tiberflüssig.  Die  zum  Schluß  gegebene  Ueber- 
sichtstabelle  wird  über  Einzelheiten  genügend  Auskunft  ertheilen 
und  als  Ganzes  sich  durch  sich   selbst  rechtfertigen. 

Immerhin  wird  es  aber  erwünscht  sein,  die  wichtigsten  jener 
Fälle ,  in  denen  Livius  —  seiner  sonstigen  Quellenbenutzung 
nicht  ganz  entsprechend  —  wenigstens  den  Versuch  gemacht 
hat,  diese  beiden  Quellen  ineinanderzuarbeiten ,  kurz  zu  bespre- 
chen. Daß  diese  Methode  nur  rein  äußerlicher  Art  geblieben 
ist,  und  also  selbst  hier  dem  Livius  keine  wirklich  abweichende 
Arbeitsweise  zugeschrieben  werden  darf,  wird  die  Betrachtung 
derselben  ergeben. 

Besonders  beachtenswerth  sind  hier  folgende  Stellen: 

l)Liv.  33,  21,  6-9  ) 

Liv.  33,  23,  4—27,  5    \   "-'^^^ 

Liv.  33,  22,  1—23,  3  (33,  25,  4  —  26,  4)  Antias. 
Die  meisten  der  hier  dem  Piso  zugeschriebenen  Abschnitte  sind 
für  ihn  so  charakteristisch,  daß  es  einer  besonderen  Erläuterung 
nicht  bedarf.  Man  beachte  die  Spezialangaben  über  den  Triumph 
33,  23,  5 — 7  -''),  sowie  die  dann  folgenden  Angaben  über  Co- 
mitien,  Supplicationen ,  Spiele,  prodigia,  Provinzenvertheilung. 
Andrerseits  sind  jene  ausführlichen  Verhandlungen  über  den 
Triumph  der  Consuln  Cornelius  und  Minucius  (33,  22  —  23) 
sicherlich  spätere  rhetorische  Ausschmückung ,  sie  gehören  also 
dem  Antias,  aus  dem  vielleicht  auch  einige  speziellere  Angaben 
25,  4 — 26,  4  gewonnen  sind.  Das  vorausgehende  Kapitel  zeigt 
dagegen  wieder  jene  pisonische  Kürze.  Kurze  Siegesbulletins 
verrathen  hier  auf  Schritt  und  Tritt  die  Spuren  der  pontifikalen 
Neuigkeitstafel  und  eines  Annalisten,  welcher  jener  Zeit  nahe 
stand. 

2)  Ganz  äußerlicher  Art  ist  die  Combinierung  der  antiati- 
schen  Berichte  34,  56  ^^)  mit  dem  Pisonischen  34,  53 — 55,  oder 
35,23 — 24  mit  dem  Pisonischen  35,21 — 22  ^^),  oder  des  wahr- 
scheinlich ebenfalls  antiatischen  Berichtes  über  Senatsverhand- 
lungen 564  Liv.  37,  1  —  2  mit  den  pisonischen  Angaben  37,  3 — 4. 
—  Auch  42,  25 — 27  ist  nur  äußerlich  mit  dem  offenbar  pisoni- 
schen Bericht  42,  28  combiniert;  ähnlich  43,  14 — 16  mit  piso- 
nisch  43,   11  —  13  und  38,  43—44  mit  pisonisch  38,  42. 

3)  39,3,  4 f.  und  6  — 7  Piso,  39,  4— 5  Antias.  Hier  wird 
wieder  kein  Zweifel  darüber  obwalten  können,  daß  jene  Berichte 
über  den  Triumph  des  Manlius,  sowie  über  die  Magistratswahlen 


20)  Vgl.  die  ähnlichen  Angaben  Piso's  bei  Plin.  N.  H.  34,  3,  14. 
2*)  Schilderung  des  Ligurerkrieges  561  nach  Berichten  des  M.  Cin- 
cius  (litterae  M.  Cinci  34,  56,  1).     Zu  84,  54  vgl.  oben  S.  669. 
^2)  Dagegen  ist  wohl  35,  20  (Senatsverhandlungen)  aus  Antias. 


Die  annalisti sehen  Quellen  in  Livius'  IV.  und  V.  Dekade.      675 

auf  das  pontifikale  Jahrbuch  zurückgehen  und  also  entsprechend 
den  obigen  Ausführungen  über  Piso  zunächst  diesem  Autor  ver- 
dankt werden.  Zum  Ueberfluß  ist  hier  noch  für  39,  6,  7  die 
Autorschaft  des  Piso  durch  Plinius  bezeugt 


Livius  39,  6,  7 

ii  p  r  i  m  u  m  lectos  aeratos 

et  quae  tum  magnificae  supellecti- 
lis  habebautur,  monopodia  et  aba- 
003  Romam  advexerunt. 


H.  N.  34,  8,  14 
triclinia  aerata  abacosque  et  mono- 
podia Cn.  ]\lanilum  Asia  devicta 
p  r  i  m  u  m  invexis.se  triunipho  suo, 
quem  duxit  anno  urbis  DLXVII 
L.  Piso  auctor  est. 

Sehr  wahrscheinlich  ist  es  nun,  daß  auch  schon  vorher  die 
abgerissenen  Notizen  von  39,  3  aus  dieser  selben  Quelle  stam- 
men. Dagegen  ist  es  im  höchsten  Grade  unwahrscheinlich,  daß 
die  Ausführungen  über  den  Triumph  des  M.  Fulvius  demselben 
Autor  entnommen  sind.  Die  Rede  des  Fulvius  39,  4,  5  f.  ist 
schwerlich  von  Livius  frei  erfunden.  Es  ist  also  klar,  Livius 
folgte  39,  3 — 7  dem  Piso,  fand  es  aber  für  gut,  der  Dürftigkeit 
desselben  etwas  abzuhelfen,  indem  er  den  ausführlicheren  Parallel- 
bericht eines  späteren  Annalisten,  der  nach  den  oben  gegebenen 
Ausführungen  keiu  anderer  als  Antias  sein  kann,  mit  zu  Rathe 
zog.  Es  hat  dies  allerdings  zur  Voraussetzung ,  daß  Antias 
ähnliche  Materien  behandelte,  wie  Piso,  und  das  ist  ja  von  vorn 
herein  bei  der  verwandten  Urquelle  beider  vorauszusetzen. 

4)  39,  22,  1—23,  4  Piso,  dazu  39,  22,  9  Antias  citiert.  Die 
Notizen  über  die  Wahlen  39,  23,  1 — 4  sind  ebenso  Avie  die  sa- 
kralen Angaben  39,  22  augenscheinlich  aus  dem  Jahrbuche  bez. 
Piso  entlehnt,  desgleichen  die  Erwähnung  der  von  L.  Scipio  ge- 
gebenen Spiele.  Diese  letztere  x^ngabe  bot  weiter  Gelegenheit 
zu  der  Notiz  39,  22,  9  :  legatum  eum  post  damnationem  et  bona 
vendita  missum  in  Asiam  ad  dirimenda  inter  Antiochum  et  Eu- 
menem  reges  certamina  Valerius  Antias  est  auctor.  Livius 
hat  also  auch  hier  in  den  Bericht  des  Piso  eine  Angabe  des 
Antias  eingelegt.' 

5)  Liv.  39,  38—41  und  39,  43  Antias,  Liv.  39,  42  und 
39,  44  Piso.  Die  Kapitel  39,  38 — 41  entsprechen  durchaus  dem 
oben  skizzierten  Charakter  des  Antias.  39,  41  wird  Antias  ohen- 
ein  so  citiert,  daß  er  auch  für  das  Umstehende  die  Hauptquelle 
gewesen  sein  muß  '^^).  Auch  ist  39,  43,  1 — 4  laut  Citat  (39, 
43,  1)  aus  Antias.  Dagegen  zeigt  39,  42,  1  —  4  sichere  Spuren 
des  Jahrbuchs  bez.  Piso's ,  und  es  ist  bei  weitem  das  Wahr- 
scheinlichste auch  Liv.  39,  42,  5 — 12    auf  Piso  zurückzuführen, 


^^)  secundum  comitia  ceusorum  consules  praetoresque  in  provincias 
profecti  praeter  Q.  Naeviuni,  quem  quattuor  non  minus  menses,  prius- 
quam  in  Sardiniam  iret,  quaestiones  veneficii,  quarum  magnam  partem 
extra  urbem  per  municipia  conciliabulaque  habuit,  quia  ita  aptius  Vi- 
sum erat,  tenuerunt;  si  AntiatiValerio  credere  libet,  ad  duo 
milia  homiuum  damnavit. 

43* 


676 


W.  Soltau, 


auf  den  jedenfalls  39,  44,  10  —  46,  5  hinweisen,    wahrscheinlich 
auch  schon  der  Anfang  von  39,  44,  1  f. 
6)  42,  7,  1—3 

42,  9,  7—10,  15 


Piso, 


42,  7,  3—9,  6 


Antias. 


Nicht  allein  42,  9,  7 — 10,  15  zeigt  durchaus  das  Gepräge  des 
Jahrbuches,  sondern  auch  42,  7,  1  —  3.  Dagegen  ist  der  Ligurer- 
krieg  42,  7,  3  —  9,  6  nicht  dem  Piso  entlehnt,  sondern  wahr- 
scheinlich dem  Antias  (vgl.  auch  42,  8,  3  litterasque  senatui  de 
rebus  a  se  gestis  misit). 

7)  Der  Abschnitt  45,  12—  18,  größtentheils  dem  Antias 
entnommen,  trägt  in  seinen  ersten  Kapiteln  theilweise  ein  ande- 
res Gepräge.  Während  später  ausführlich  über  den  Census, 
über  Provinzenvertheilung ,  Senatsverhandlungen  berichtet  wird, 
sind  die  ersten  Berichte  in  der  Trockenheit  und  Kürze  des  Jahr- 
buchs gehalten.  So  45,  13,  9  litt  er  ae  deinde  e  Macedonia 
allatae  45,  13,  10  dimissis  legatis  disceptatum  inter  Pisanos  Lu- 
nensesque  legatos  .  .  senatus,  qui  de  finibus  cognoscerent  .  .  . 
misit.  Augenscheinlich  ist  aber  in  diesen  kurzen  Bericht  des 
Jahrbuchs  ein  ausführlicherer  Bericht  über  die  Gesandtschaft  des 
Masgaba  (45,  13,  12 — 14,  9),  vielleicht  auch  schon  45,  13,  1 — 7 
hineingearbeitet  worden. 

8)  45,  42—44.  Während  hier  45,  42,  1  —  3  eine  kurze 
Notiz  über  den  Triumph  des  Perseus ,  welche  sich  deutlich  von 
den  Angaben  45,  43  über  den  Triumph  des  Anicius  abhebt, 
gegeben  ist  und  45,  44,  1 — 5  gleichartige  Notizen  des  Stadt- 
buches bietet,  folgen  sowohl  43,  1  wie  44,  6  — 19  breite  Schil- 
derungen von  Senatssitzuugen.  Für  jenes  Kapitel  wird  Antias 
als  Gewährsmann  citiert  (45,  43,  8).  Der  Bericht  45,  44,  6  f. 
ist  aber  nicht  nur  wegen  seiner  Gleichartigkeit ,  sondern  auch 
schon  deshalb  demselben  Annalisten  zuzuweisen,  weil  es  auf 
denselben  ausführlichen  Bericht  zurückgeht,  wie  das  dem  Antias 
gehörige  45,   14  (vgl.  dazu  45,  4,  15)  ^^).  ' 

Die  Ergebnisse  dieser  Auseinandersetzungen  zeigt  folgende 
Tabelle : 


Piso. 

Antias. 

Piso. 

Antias 

31,  3—4 

31,  5-9 

35,  21—22 

35,  20 

31,  19-20 

(31,  10,1-11,3) 

37,  3-4 

35,  23-24 

31,  49,4-50,  11 

31,  47,  4—49,  3 

38,  42 

37,  1-2 

32,  1-2 

39,  3,  4—7 

38,  43-44 

32,  7  (9,  1-4) 

32,  8 

39,  6-7 

32,  27 

32,  26 

39,  22,  1-23,  4 

39,  4-5 

33,  21,  6-9 

33,  22,  1-23,  3 

39,  42 

39,  38-41 

33,  23,  4—27,  5 

33,  25,  4—26,  4 

39,  44,  1—46,  6 

39,  43 

34,  53-55 

34,  56 

39,  54—56 

40,  1—2 

2*)  et  filio  regis  Nicomedi   ex  ea  summa  munera  dari  censuerunt, 
ex  qua  Masgabae,  filio  regis  Masinissae,  data  essent. 


Die  annalistischen  Quellen  in  Livius'  IV.  und  V.  Dekade.     677 


Piso. 
40,  29, 1-29,  U 
40,  34,  1-35,  2 
(40,  37,  1-7) 
42,  7,  1-3 
42,  9,  7—10,  15 
42,  28 


Antias. 
40,  29,  8-14 

40,  35,  3-38,  9 

42,  7,  3-9,  6 
42,  25—27 


Piso. 
43,   11,  2-14,  1 
45,  12,  9—13,11 
45,15,  10—16,8 
45,  42,  2-4 
45,  44,  1—3 


Antias. 
43,  14,  2-16,  1 
45,  13,  12—15,  9 

45,  17—18  ^'fl 
45,  42,  5—43,  10 
45,  44,  5-18 


Außer  den  hier  besprochenen  Stellen  werden,  wenn  anders 
die  hier  aufgestellten  Kriterien  richtig  sind ,  folgende  haupt- 
städtische Berichte  theils  auf  Piso,  theils  auf  Antias  bezogen 
werden  dürfen: 


Piso. 

Antias. 

Piso. 

Antias. 

32,  29,  1-29, 

4 

32,  28 

40,  53 

40, 

51-52 

33,  42,  1-45, 

1 

40,  59 

41, 

6-9 

34,  42 

34,  43,  1-44,  5 

41,  13-16 

34,  45,  1-46, 

3 

35,  6-8 

41,  21,  1-22,  3 

41, 

18,  1-19,  2 

35,  9 

35,  10 

41,  28 

41, 

27 

35,  41 

42,  3-4 

42, 

1—2 

36,  1-4 

42,  18,  6-20 

42, 

21-22 

36,  36,  1-39, 

1 

(36,36,4;  36,38,6) 

42,  35,  3-7 

42, 

30,  8—35,  2 

36,  39,3-40,14 

43,  1 

43, 

2-5 

37,  46,  1  -  47, 

8 

37,  48 

43, 

9,  4—10,  8 

37,  50—51 

44,  16,  8-19,  5 

44, 

14-15 

38,  35-36 

37,  57,  1—59,  6 

45, 

1-3 

39,  32 

39,  20—21 

45, 

21 

40,  16,  4-19 

45, 

25 

40,  42,  6-45, 

6 

40,  45,  6—46 

Wenn  dabei  nicht  überall  mit  absoluter  Sicherheit  pisonische 
und  valerische  Bestandtheile  geschieden  werden  können,  so  wird 
doch  für  jeden,  welcher  sich  etwas  in  diese  pontifikalen  Berichte 
hineingelesea  hat,  soviel  feststehen,  daß  ein  scharfer  Gegensatz 
zwischen  diesen  Elaboraten  mittelbarer  und  unmittelbarer  haupt- 
städtischer Berichterstattung  und  den  breit  ausgeführten  Schil- 
derungen von  Kriegsereignissen,  wie  sie  sich  an  andern  Stellen 
im  Livius,  etwa  nach  Fabius,  Coelius  oder  Claudius,  finden,  be- 
steht. Von  der  pontifikalen  Berichterstattung  ist  so  gut  wie 
nichts  in  die  Geschichtsdarstellung  griechischer  Autoren  überge- 
gangen. Weder  Polybius  noch  Appian  ''^^)  haben  Abschnitte  die- 
ser Art  von  Berichterstattung  entnommen  und  auch  Plutarch 
nur  in  soweit  er  in  einigen  Biographien  (z.  B.  in  der  vita  Mar- 
celli  ^^)  abhängig  von  Livius  ist. 


**)  Bei  Appian  höchstens  etwa  die  Angabe  über  die  Ueberführung 
der  magna  mater  (Annib.  56). 

2®)  Soltau  de  fontibus  Plutarchi  in  secundo  hello  Punico  enarrando 
(Bonn  1870)  S.  105 


678  W.  Soltau, 

n. 

Nach  Abzug  der  mit  Sicherheit  auf  Polybins  einerseits, 
auf  Piso  und  Antias  andrerseits  zurückfübrbaren  Abschnitte  der 
IV.  und  V.  Dekade  bleibt  noch  ein  Eestbestand  übrig,  welcher 
die  hispanischen,  gallischen,  ligurischen  und  histrischen  Kriege 
umfaßt,  im  Ganzen  etwa  60  Kapitel  ^"). 

Der  historische  Werth  aller  dieser  Darstellungen  erscheint 
schon  bei  oberflächlicher  Betrachtung  überaus  gering  und  ist  in 
seiner  Nichtigkeit  schon  genügend  von  Nissen  gekennzeichnet 
worden  ^^).  Danach  könnte  es  beinahe  als  gleichgültig  ange- 
sehen werden,  welcher  Quelle  sie  im  Einzelnen  zugewiesen  wer- 
den müßten,  zumal  ja  nur  zweifelhaft  sein  kann,  ob  sie  auf 
Antias  oder  Claudius  zurückgehen^^),  beide  aber  bei  der- 
artigen Schlachtgemälden  an  Unzuverlässigkeit  nicht  sehr  ver- 
schieden sind. 

Gleichwohl  soll  hier  der  Versuch  gemacht  werden,  an  meh- 
reren Stellen  die  beiderseitigen  Berichte  zu  scheiden  und  zwar 
namentlich  aus  zwei  Gründen.  Einmal  wird  es  möglich  sein, 
besser  als  bisher  Doppelberichte  und  Mißverständnisse  zu  besei- 
tigen, und  andrerseits  kann  so  die  Grenze  zwischen  freier  Er- 
findung und  tendenziöser  Berichterstattung  schärfer  bestimmt 
werden.  Es  wird  sich  zeigen ,  daß  Claudius  mehr  an  jenem, 
Antias  mehr  an  diesem  Fehler  leidet. 

Die  bisherigen  Auseinandersetzungen  über  Antias  sowie 
die  Beschaffenheit  der  dem  letzteren  zugewiesenen  Berichte 
lehrten ,  daß  Antias  die  schon  durch  mancherlei  Zusätze  bear- 
beitete Stadtchronik  zu  Grunde  legte,  daß  er  damit  private  Auf- 
zeichnungen aus  pontifikalen  Kreisen ,  Siegesbulletins ,  haupt- 
städtische Gerüchte  verarbeitete,  vor  allem  aber  antiquarischen 
und  staatsrechtlichen  Fragen  sein  Interesse  zuwandte ,  gelehrte 
Excurse  darüber  liebte.  Vielfach  behandelte  er  den  überkom- 
menen Stoff  mit  großer  "Willkür  und  subjektiver  Kritik.  Aber 
die  romanhafte  Ausmalung  der  Schlachtberichte  ist  nicht  seine 
Sache. 

In  dieser  Beziehung  hat  ja  Claudius ,  wie  es  a.  a.  0.  zu 
25,36-39;  26,40—50-,  27,17—20;  28,12—16;  29,33—34 
gezeigt  wurde  ^^j ,  das  Menschenmögliche  geleistet. 


^^)  D.  h.  wenn  hier  abgesehen  werden  darf  von  den  indirekt  auf 
Cato  u.  a.  zurückzuführenden  Berichten  83,  1—20  und  39,  8—19. 
Diese  sollen  a.  a.  0.  einer  besonderen  kritischen  Erörterung  unterzo- 
gen werden. 

28)  Die  Quellen  der  IV.  und  V.  Dekade  S.  92  f. 

'■^^)  Daß  Livius  in  der  IV.  und  V.  Dekade  neben  Polybius  und 
Piso  nur  noch  Antias  und  Claudius  benutzt  hat,  ist  Voraussetzung 
aller  weiteren  Untersuchungen. 

»«)  Hermes  1891  S.  430  f. 


Die  annalistiscben  Quellen  in  Livius'  IV.  und  V.  Dekade.     679 

In  der  That  lieben  sich  aucli  in  der  IV.  und  V.  Dekade 
wieder  diese  claudischen  Sclilachtenbilder  scharf  von  den  dürfti- 
geren Berichten  ab ,  wie  sie ,  mit  übertriebenen  Siegesbulletins 
ausgestattet,  das  Stadtbuch  geboten,   Antias  überarbeitet  hatte. 

Das  soll  zunächst  an  einigen  der  instruktivsten  Beispielen 
gezeigt,  dann  für  die  übrigen  aus  beiden  Annalisten  zusammen- 
gearbeiteten Abschnitte  kürzer  nachgewiesen  werden. 

1.  34,  48,  1  sagt  Livius,  nachdem  er  die  erlogenen  Krieg.s- 
thaten  des  Consuls  P.  Sempronius  (Var.  560)  geschildert  hat: 
Scipionem  alii  coniuncto  exercitu  cum  collega  per  Boiorum  [Li- 
gurumque  ^')]  agros  populantem  isse,  quoad  progredi'  silvae  pa- 
ludesque  passae  sint,  scribunt,  alii,  nulla  memorabili  gesta 
re  Romam  comitiorum  caussa  redisse. 

Der  letzte  Bericht  gehört  zweifellos  demselben  Verfasser 
(Piso)  an,  welcher  34,  46,  1  berichtet  hatte  :  in  Gallia  L.  Va- 
lerius  proconsul  circa  Mediolanium  cum  Gallis,  Insubribus  et 
Boiis,  qui  Dorulato  duce  ad  concitandos  Insubres  Padum  trans- 
gressi  erant,  .  .  depugnavit  .  decem  milia  hostium  sunt  caesa.  Denn 
wie  konnte  Scipio  gleichzeitig  große  E^rfolge  erringen,  wenn  die- 
selben bereits  unter  Leitung  des  Proconsuls  errungen  waren  ?  dem 
gleichen  Verfasser  verdankt  Livius  die  kurze  Notiz  34,  42,  2 : 
L.  Valerius  consul  cum  post  fusos  circa  Litanam  silvam  Boios 
quietam  provinciam  habuisset,  comitiorum  causa  redit  und  34, 
22y  1 — 3.  Es  sind  dies  Berichte,  welche  so  unzweideutig  ihre 
Herkunft  aus  den  gleichzeitigen  Aufzeichnungen  der  Pontifikal- 
tafel  verbürgen,  daß  es  kaum  nöthig  erscheint  auf  die  Umge- 
bung, in  der  sie  sich  befinden,  näher  einzugehen.  Sowohl  34,  42 
wie  34,  46,  1 — 3  stehen  inmitten  von  Aufzeichnungen,  die  den 
annales  maximi  entstammen. 

Wohl  vereinbar  mit  dieser  Herkunft  ist  auch  die  vorauf- 
gehende Nachricht ,  daß  Scipio  sich  an  einem  kurzen  Verfol- 
gungszuge seines  Kollegen  mit  betheiligt  habe.  Sie  widerspricht 
der  letzteren  nicht,  ist  aber  in  soweit  sie  von  einem  Plünde- 
rungszuge beider  Consuln  spricht,  offenbar  aus  den  Erörterun- 
gen, welche  34,  43  gegeben  wurden,  gefolgert,  (de  provinciis 
cum  relatum  esset,  senatus  frequens.  in  eam  sententiam  ibat,  ut 
....  consulibus  ambobus  Italia  provincia  esset),  wahrschein- 
lich also  mit  jenen  gleichfalls  offiziellen  Erörterungen  auf  die 
gleiche  Grundquelle  zurückzuführen. 

Während  so  die  gleichzeitige  Pontifikaltafel  und  die  offi- 
zielle Stadtchronik  nicht  viel  zu  erzählen  wußten,  ist  es  anders 
mit  dem  3.  Berichte,  den  Livius  bietet.  Derselbe  steht  in  vol- 
lem Widerspruch  zu  den  beiden  andern,  die  ja  von  keinen  be- 
deutenderen Kriegserfolgen  auch  nur  eines  der  beiden  Consuln 


')  So  nur  der  Mainzer  Codex. 


680  W.  Soltau, 

wußten.  Hier  heißt  der  Boierhäuptling  Boiorix,  34,  46  Doru- 
latus;  die  Zahl  der  bei  Sempronius'  Sieg  Gefallenen  (34,47,8: 
11000)  scheint  nach  34,  46,  2  (10000)  erfunden  zu  sein. 

Ein  Bruchstück  eines  solchen  Geschichtsromans  liegt  auch 
in  dem  letzten  der  vorher  geschilderten  Bojerkriege  vor  Liv. 
33,  36—37. 

Dort  hat  Livius  in  Uebereinstimmung  mit  der  Triumphal- 
tafel ^^)  33,  37,  9  berichtet:  Marcellus  consul  Romam  venit; 
triumphusque  ei  magno  consensu  patrum  est  decretus.  Trium- 
phavit  in  magistratu  de  Insubribus  Comensibusque ;  Boiorum 
triumphi  spem  collegae  reliquit ,  quia  ipsi  proprio  adversa 
pugna  in  ea  gente  evenerat,  cum  collega  secunda.  Danach  kann 
es  nicht  zweifelhaft  sein,  daß  von  den  beiden  widerstreitenden 
Berichten,  welche  Livius  33,  36 — 37  bringt,  allein  der  erste 
dem  wirklichen  Sachverhalt  entsprechen  kann.  Sicherlich  wäre 
dem  Consul  der  Triumph  vorenthalten  worden,  wenn  er  nach 
dem  Insubrersieg  eine  bedenkliche  Niederlage  erlitten  hätte. 
Nicht  minder  ist  klar,  daß  wenn  L.  Furius  ebenso  glänzend 
gesiegt  hätte,  auch  ihm  ein  Triumph  zu  Theil  geworden  wäre. 
Und  auch  darin  zeigt  sich  der  zweite  Bericht  als  unhistorisch, 
daß  derselbe  von  der  verkehrten  Voraussetzung  ausgeht,  daß 
Marcellus  zuerst  zu  den  Insubrern ,  dann  gegen  die  Boier  ge- 
zogen sei  ^^).  Daß  er  nichts  als  thörichtes  Detail  enthält,  braucht 
nicht  weiter  ausgeführt  zu  werden.  Zu  dieser  Stelle  nun  citiert 
Livius  zwei  Annalisten  Valerius  Antias  und  Claudius.  Wer  von 
beiden  hat  die  erste,  wer  die  zweite  Fassung  berichtet? 

Beim  Abschluß  des  ersten  Kampfberichts  bemerkt  Livius 
33,  36,  12:  nee  ultra  sustinuere  certamen  Galli,  quin  terga  ver- 
terent  atque  effuse  fugerent.  in  eo  proelio  supra  XL  milia  homi- 
num  caesa  Valerius  Antias  scribit,  octoginta  Septem  signa 
militaria  capta  et  carpenta  DCCXXXII  et  aureos  torques  mul- 
tos.  ex  quibus  umun  magni  ponderis  Claudius  in  Capitolio 
lovi  donum  in  aede  positum  scribit.  castra  eo  die  Gallorum  ex- 
pugnata  direptaque  et  Comum  oppidum  post  dies  paucos  captum 
castella  inde  duo  de  XXX  ad  consulem  defecerunt.  Hier  ist 
nicht  allein  Antias  in  d  e  r  Weise  citiert ,  daß  er  auch  für  die 
voraufgehende  Erzählung  als  Zeuge  zu  gelten  hat,  sondern  es 
ist  auch  klar,  daß  er  es  ist,  welcher  hier  die  offiziellen  Sieges^- 
bulletins  ausschreibt,  wie  sie  das  Stadtbuch  zur  Motivierung  der 
Triumphe  zu  geben  pflegt. 

Danach  muß  Claudius  der  Urheber  jener  zweiten  ro- 
manhaften Schilderung   der  Thaten    des  Furius   sein ,  jenes  Be- 


^2)  M.  Claudius    m.    f.    m.   n.  Marcellus  cos.  a.  DLVII  de  Galleis 
Insubribus  IV  Non.  Mart. 
83)  Liv.  38,  36,  15. 


Die  aunalistischen  Quellen  in  Livius'  IV.  und  V.  Dekade.     681 

richtes,  welcher  von  Anfang  bis  zu  Ende  als  eine  freie ,  eine 
freche  Erfindung*  anzusehen  ist. 

2)  Eine  gleiche  Beobachtung  gestatten  die  Berichte  über 
den  Gallierkrieg   von   557^*). 

Livius  bringt  bei  einem  größeren  Abschnitt  aus  den  annales 
maximi  (33,  21,  6  —  27,  5)  auch  einen  längeren  Bericht  über 
die  Streitigkeiten,  welche  im  Senat  stattgefunden  haben  sollen, 
hinsichtlich  der  Triumphe  der  Consuln  von  557  Q.  Minucius 
und  C.  Cornelius  (33,  22).  Das  Resultat  war  C.  Cornelius  de 
Insubribus  Cenomanisque  in  magistratu  triumphavit  .  .  .  .  Q. 
Minucius  consul  de  Liguribus  Boisque  Gallis  in  monte  Albano 
triumphavit  (33,  23,  4  f.).  C.  Cornelius  hatte  dieser  offiziellen 
Darstellung  zu  Folge  Glänzendes  geleistet,  dagegen  Q.  Minucium 
in  Liguribus  levia  proelia  vix  digna  dictu  fecisse,  in  Gallia 
magnum  numerum  militum  amisisse  (33,  22,  7  f.)  .  .  .  oppido- 
rum  paucorum  ac  vicorum  falsas  et  in  tempus  simulatas  sine 
ullo  pignore  deditiones  factas  esse. 

Daß  dieser  Bericht  mittelbar  aus  den  annales  maximi 
und  ihren  Triumphalangaben,  direkt  aus  Antias  stammt,  ist 
oben  (S.  674)  erwiesen  und  kann,  wenn  anders  die  gewonnenen 
Grundlagen  dieser  Untersuchung  Geltung  behalten  sollen,  nicht 
weiter  bezweifelt  werden. 

In  diesem  Falle  muß  aber  auch  der  entsprechende  Bericht 
über  den  Gallierkrieg  32,  31  aus  Antias  sein  ^^),  wogegen  der 
Parallelbericht  32,  29 — 30  aus  keinem  der  beiden  offiziösen  Be- 
richterstatter, Piso  oder  Antias  stammen  kann  und  somit,  wie 
der  soeben  besprochene  Phantasie-Bericht  zu  558  (33,  37)  dem 
Claudius  zur  Last  fällt.  32,  29,  4  —  30,  11  ist  der  Roman, 
32,  31  der  offiziöse  Siegesbericht  des  Minucius,  der  zwar  auch 
voller  Uebertreibungen  ist,  aber  doch  in  dieser  Ausstattung  vom 
Praetor  M.  Sergius  ebenso  gut  verlesen  worden  sein  wird  (32, 
31,   6),  wie  das  Bulletin  über  Hispanien  ^^). 

Im  Uebrigen  ist  diesmal  die  Arbeitsweise  des  Claudius 
durchsichtiger. 

Er  verwandte  nebenbei  auch  einige  Angaben  der  annales 
maximi.  So  vor  Allem  zu  32,  30,  10  die  Angaben  unter  560  aedes 
eo  anno  aliquot  dedicatae  sunt :  una  lunonis  Matutae  in  foro  olito- 
rio,  Vota  locataque  quadriennio  ante  a  C.  Cornelio  consule  Gallico 
belle  (34,  53,  3)  und  zu  32,  29,  7  f.    die    aus   gleicher  Quelle 


3*)  556  war  in  Gallien  Ruhe,  vgl.  82,  26,  1. 

^5)  Man  vergleiche  33,  22,  7  mit  32,  81,  1  ;  83,  22,  4  (depopu- 
lante  vicos  eorum  atque  agros  collega)  und  32,  81,  3  (populari  agros 
et  urere  tecta  vicosque  expugnare  coepit). 

^*)  88,  21,  7    M.  Helvius litteris  senatum  certiorem  fecit 

Culcham  et  Luxinium  reguloa  in    armis    esse,    cum  Culcha  XVII    op- 

pida consurrectura.  bis  litteris  a  M.  Sergio  praetore  .  .  .  .  re- 

citatis  etc. 


682  W.  Soltau, 

stammenden  Uebertreibuugen  33,  22,  7.  Die  erlogenen  Zahlen- 
angaben 32,  30,  11  — 13  entnahm  er  weniger  aus  33,  23,  als 
aus  den  Berichten  zu  558  Liv.  33,  36,  13.  Er  fälschte  also 
Erzählungen,  indem  er  Einzelheiten  aus  späteren  Sieges-Bul- 
letins  in   die  Berichte  über  frühere  Ereignisse  einsetzte. 

3.  Auch  Liv.  3  5,  2  1  und  3  5,  4  0  bieten  ein  passendes 
Beispiel  eines  Doppelberichtes,  der  aber  diesmal  auf  die  gleiche 
Grundquelle ,  die  annales  maximi  zurückgellt.  Die  zweimalige 
Erzählung  derselben  Vorgänge  zuerst  nach  Piso,  dann  nach 
Antias,  beide  mit  ähnlichen  Worten ,  ist  ein  merkwürdiges  Zei- 
chen der  Gedankenlosigkeit  und  Gedächtnißschwäche  des  Livius. 
Wie  weit  aber  diese  beiden  Jahresberichte  von  den  romanhaften 
Schlachtgemälden  des  Claudius  abstechen,  braucht  nicht  ausge- 
führt zu  werden.  Entsprechend  ist  auch  das  Verhältniß  des  pi- 
sonischen  Berichtes  36,  38,  1  f  und  der  antiatischen  Angaben  des 
Stadtbuches  über  den  Triumph  nach  dem  Bojerkrieg  36,  38,  6  f. 

4.  Liv.  3  5,  1  —  11.  Nachdem  S.  676  35,  6,  1  —  7,  5, 
35,  8  und  10  auf  Antias  ^^),  35,  9  auf  Piso,  auf  letzteren  auch 
35,  21 — 22  zurückgeführt  worden  sind,  wird  es  möglich  sein, 
das  Verhältniß  der  Kriegsberichte  35,  1 — 5  und  35,  11  zu  der 
hauptstädtischen  Tradition  klarzustellen.  Antias  bei  Liv.  35, 
6,  1  beginnt:  eodem  fere  tempore  duorum  consulum  litterae  al- 
latae  sunt  L.  Corneli  de  proelio  ad  Mutinam  cum  Bois  facto  et 
Q.  Minuci  a  Pisis :  comitia  suae  sortis  esse ;  ceterum  adeo 
suspensa  omnia  in  Liguribus  se  habere,  ut  abscedi  inde  sine 
pernicie  sociorum  et  damno  reipublicae  non  posset.  Mit  diesen 
Angaben  scheint  nun  die  Erzählung  35,  3  —  5  ganz  gut  zu  stim- 
men. Minucius  war  von  den  Ligurern  umstellt  und  bedrängt, 
L.  Cornelius  Merula  hatte  einen  Sieg  bei  Mutina  errungen,  der 
allerdings,  nicht  leicht  erkauft  war.  Doch  zeigen  die  weiteren 
offiziellen  Ausführungen  35,  6  —  8  f.,  daß  der  Erfolg  des  L. 
Cornelius  fragwürdiger  Art  war  und  daß  daher  der  Siegesbericht 
35,  4 — 5  wiederum  freie  Erfindung  ist.  Derselbe  sucht  hier, 
man  möchte  beinahe  sagen,  absichtlich  die  Nachricht  des  Stadt- 
buches Lügen  zu  strafen.  Das  zeigt  ein  Vergleich  von  35,  6,  10 
hostes  e  manibus  emissos,  quod  equitibus  legionariis  et  tardius 
datum  Signum  esset  et  persequi  fugientes  non  licuisset  mit  35,  5, 12 
postquam  terga  dabant  et  in  fugam  passim  effundebantur ,  tum 
ad  persequendos  eos  legionarii  equites  imraissi.  Daß  35,  11, 
welches  Livius  wie  es  scheint  nachträglich  mit  der  mög- 
lichst unpassenden  Einführung  Diu  nihil  in  Liguribus  dignum 
memoria  gestum  erat  eingefügt  hat ,  mit  zu  jenen  freien  Erfin- 
dungen von  Kriegsberichten  gehört,  braucht  nicht  besonders  ge- 
zeigt zu  werden.     Der  Unsinn,  daß  800  numidische  Reiter  durch 


3^)  Vielleicht  ist  85,  7,  6— 8  ein  Zusatz  aus  Piso. 


Die  annalistisclien  Quellen  iu  Livius'  IV.  und  V.  Dekade.     683 

ihre  Streifzüge  den  im  Engpaß  eingesclilosseneu  Konsul  retten,  ist 
zu  haiidoTeiflicIi.  Es  scheint  dies  die  romanhafte  Schilderung  der 
Schicksale  des  Consuls  Minucius  zu  sein,  während  35,  3  sich 
der  offiziellen  Geschichtserzählung  des  Antias,  der  35,  2,  8  ci- 
tiert  wird,  nähert.  Wahrscheinlich  ist  also  Antias  Quelle  für 
die  ganze  Darstellung  35,  2 — 3,  wie  er  Quelle  für  das  Schrei- 
ben   der  Consuln  35,   6,   1^^)  ist. 

Das  Ergebniß  dieser  Erörterungen  über  die  Gallier-  und 
Ligurer- Kriege  555  —  561  ist  dieses:  Livius  begnügte  sich  zu- 
weilen mit  den  kurzen,  aber  sachlich  gelialtenen  Angaben  gleich- 
zeitiger Anualistik,  wie  sie  ihm  mit  den  Bemerkungen  über  pro- 
digia,  Spiele,  Wahlen  durch  Piso  übermittelt  wurden.  Meist 
gab  er  aber  ausführlichere  Mittheilungen  der  überarbeiteten 
Stadtchronik,  av eiche  dabei  auf  den  trübereu  Quellen  der  Beam- 
tenberichte, Siegesbulletins  und  Berichte  über  Senatsdebatten  be- 
ruhten. Für  diese  Angaben  wird  so  oft  Antias  als  Zeuge  citiert 
(33,  36,  13;  33,  10,  8;  35,  2,  8;  36,  36,  4;  36,  38,  6),  daß 
wir  für  alle  derartigen  Berichte  ihn  generell  als  Quelle  anneh- 
men können.  Neben  diesen  zwei  mehrfach  auf  gleichartige  An- 
gaben zurückgehenden  Berichten  hat  Livius  eine  Reihe  von  frei 
erfundenen  Schlachtberichten  gebracht,  welche  nur  hie  und  da 
sich  den  überlieferten  Angaben  anschlössen.  Diese  romanhaften 
Schilderungen  glichen  sich  meist  untereinander.  Sie  brachten 
Einzelheiten  über  die  Aufstellung  der  Legionen  ,  über  die  an- 
fängliche Bedrängniß  und  den  endlichen  Sieg  der  Römer,  über 
die  Thaten  einzelner  Centurionen,  über  die  Tageszeit  der  Schlacht 
und  zeigten  sich  doch,  soweit  controlierbar,  in  allen  diesen  Ein- 
zelheiten nicht  etwa  nur  als  Entstellungen  und  Uebertreibungen, 
sondern  als  rein  aus  der  Luft  gegriffen. 

Da  es  absolut  unwahrscheinlich  ist,  daß  Livius  außer  Piso 
Antias  Claudius  noch  einen  vierten  Annalisten  gebraucht  haben 
sollte,  so  müssen  diese  Abschnitte  auf  Claudius  zurückgeführt 
werden. 

Diese  Schlußfolgerung  wird  bestätigt  durch  33,  36,  wo 
Claudius'  Bericht  dem  Berichte  des  Antias,  welcher  den  annales 
maximi  entsprach,  gegenüberstand.  Sie  wird  dadurch  bestätigt, 
daß  überall  die  von  jenen  romanhaften  Schilderungen  abwei- 
chenden Berichte  auf  Antias  und  Piso  zurückgeführt  werden 
können  und  endlich  dadurch,    daß    für    eins  der  bedenklichsten 


3^)  Liv.  35,  1  giebt  wieder  eine  jener  detaillierten  Schlachtbe- 
schreibungen, wie  sie  nur  clor  Augenzeuge  oder  der  Fälscher  zu  bie- 
ten vermag,  wogegen  35,  2  auf  die  im  Senat  behandelten  Fragen 
über  Truppenaushebung,  auf  das  Stadtbuch  hinweist.  Jedenfalls  hat 
(vgl.  37,  4,  3)  die  Angabe  des  Antias,  daß  Veteranen  von  Africanus' 
Heer  durch  Flaminius  wieder  angeworben  seien,  die  Autorität  der 
Stadtchronik  für  sich. 


684  W.  Soltau, 

jener  Schlachtgemälde  in  der  III.  Dekade  25,  37 — 39  Claudius 
als  Quelle  citiert  wird  ^^). 

5.  Die  hier  gegebenen  Aufklärungen  über  die  schriftstel- 
lerische Thätigkeit  des  Claudius  werden  auch  dazu  beitragen, 
die  Herkunft  der  bedenklichen  Schilderungen  von  Gallierkriegen 
aus  dem  31.  Buch  klarzulegen. 

Nur  der  zweite  jener  3  Kriege  kann  auf  eine  relative 
Glaubwürdigkeit  Anspruch  machen.  Derselbe  (31,  10)  enthält  nur 
das,  was  der  Praetor  L.  Furius  Purpurio  dem  Senat  über  eine  Er- 
hebung der  Gallier  und  Ligurer  unter  dem  Karthager  Hamilcar 
mitgetheilt  sowie  das,  was  der  Senat  darauf  verordnet  hat.  Die 
Grundzüge  dieses  Berichtes  sind  sicher  authentisch,  weil  sie  An- 
laß gaben  zu  einer  Beschwerde  in  Karthago  hinsichtlich  der 
Umtriebe  Hamilcars  (vgl.  dazu  den  aus  den  annales  maximi 
stammenden  Bericht  des  Antias  bei  Livius  31,  11).  Gerade 
diesen  Bericht  bietet  auch  Zonar.  9,  15  (444  D),  bez.  Dio  fr.  58 
welcher  vielfach  aus  Antias  schöpft. 

Der  nicht  minder  glaubwürdige  Bericht  Piso's  giebt  zu 
555  nur  die  Notiz  (32,  7,  5)  eodem  anno  Cn.  Baebius  Tamphilus, 
qui  ab  C.  Aurelio  consule  anni  prioris  provinciam  Galliam  ac- 
ceperat,  temere  ingressus  Gallorum  Insubrum  finis  prope  cum 
toto  exercitu  est  circumventus  ^^). 

Hieraus  geht  hervor:  der  Consul  von  555  Aurelius  ist  dem 
31,  11  erhaltenen  Befehle  nachgekommen  und  dem  bedrängten 
Praetor  L.  Furius  Purpurio  zu  Hülfe  geeilt,  für  Heldenthaten 
des  Praetors  L.  Furius  Purpurio  ist  in  einer  glaubwürdigen  Ge- 
schichte kein  Raum.  Der  Siegesbericht  31,  21  ist  erlogen. 
Für  die  Ungeschichtlichkeit  desselben  spricht  übrigens  auch  eine 
der  wichtigsten  Nachrichten,  welche  31,  21  bietet. 

Die  Angabe,  daß  Hamilcar  gefallen  sei  (31,  21,  18),  wird 
durch  32,  30,  12  (Antias)  und   33,   23,  5  (Piso)  Lügen  gestraft. 

Mit  dem  erlogenen  Siegesbericht  31,  21  fällt  noch  nicht 
direkt  der  Bericht  über  den  erschlichenen  Triumph  des  L.  Fu- 
rius Purpurio  (31,  47  f.),  der  sowohl  in  dem  kürzeren  pisoni- 
schen  Bericht  31,  49,  8,  wie  in  der  breiteren  Fassung  der  Stadt- 
chronik 31,  47,  4  f.  vorliegt.  Wahrscheinlich  hat  hier  Livius 
31,  47,  4  f.  die  Angaben  des  Antias  aus  Claudius'  Bericht  31, 
21   in  freierer  Weise  ergänzt  ^^). 


39)  Vgl.  Hermes  1891  S.  431. 

*°)  Ebenfalls  erwähnt  von  Zonaras  a.  a.  0. 

**)  Vielleicht  stand  in  den  annales  maximi  Furius  habe  auf  einen 
Triumph  Anspruch  erhoben  und  reiche  Geschenke  gemacht  (31,  49,  2) 
et  in  aerarium  tulit  trecenta  viginti  milia  aeris,  argenti  centum  mi- 
lia  quingenta;  neque  capitivi  uUi  ante  currum  ducti  neque  spolia 
praelata,  neque  milites  secuti ;  omnia  praeter  victoriam  penes  con- 
sulem  esse  apparebat. 


Die  annalistischen  Quellen  in  Livius'  IV.  und  V.   Dekade.     685 

Die  Tendenz  dieser  Erfindung  ist  übrigens  klar  ausgespro- 
chen bei  Livius  31,  48,  12,  „data  fato  etiam  quodam  Furiae 
genti  Gallica  bella" ! 

Auch  das  Detail  des  Boierkrieges  31,  2,  5  ist  nach  späte- 
ren Kriegsberichten  zurecht  gestutzt*-).  Naiv  gesteht  Livius 
31,  2,  11  selbst  ein  nisi  quod  populatus  est  (consul)  Boiorum 
finis  et  cum  Ingaunis  Liguribus  foedus  icit,  nihil  quod  es- 
set memorabile  aliud  in  provincia  cum  gessisset, 
Romam  rediit. 

6.     Im    37.    und    38.  Buche   und   ebenso    auch   im  42.   bis 

45.  Buche  weist  Livius  den  griechischen  Angelegenheiten  nach 
Polybius'  Vorgang  einen  bedeutenden  Raum  zu. 

Zwar  war  auch  in  diesen  6  Büchern  Gelegenheit  genug 
vorhanden,  auf  die  Verhältnisse  von  Hispanien,  Gallien,  Ligurien 
näher  einzugehen*^).  Aber  sei  es  nun,  daß  dem  Livius  selbst 
die  Erkenntniß  aufgegangen  war,  wie  überaus  erbärmlich  sich 
jene  erfundenen  Sclilachtberichte  neben  den  vortrefflichen  Schil- 
derungen eines  Polybius  ausmachen  müßten,  sei  es  daß  er  bei 
der  Fülle  des  Materials  sich  einer  lobenswerthen  Kürze  zu  be- 
fleißigen suchte  :  kurz,  Livius  hat  in  diesen  6  Büchern  jene  ro- 
manhaften Kriegsberichte  glücklicherW  eise  völlig  bei  Seite  ge- 
lassen. 

Damit  hat  nicht  nur  die  geschichtliche  Wahrheit  gewonnen, 
sondern  es  ist  zugleich  auch  die  Quellenanalyse  hier  wesentlich 
erleichtert. 

So  ist  es  z.  B.  leicht  erkennbar ,  daß  die  Nachrichten  des 
37.  Buches  über  die  Kämpfe  in  Spanien  mit  den  umstehenden 
Angaben  der  hauptstädtischen  Berichterstattung  angehören  :    37, 

46,  7 — 8  stammt  wie  37,  46  überhaupt  aus  Piso,  37,  57  wie 
37,  57 — 59  aus  Antias.  Liv.  43,  1,  1  ist  der  Illyrierkrieg 
ebenso  wie  45,  12,  9  die  Notiz  über  die  Thätigkeit  des  einen 
Consul  von  568  in  Gallien,  45,  44,  1  die  Wirksamkeit  der  bei- 
den Consuln  von  569  in  Ligurien  aus  Piso  entlehnt.  Aus  ihm 
stammt  wohl  auch  43,  9,   1  —  3. 

Selbst  43,  9,  4  —  10,  8,  wo  ein  ausführlicherer  Kriegs- 
bericht über  die  illyrischen  Vorgänge  von  584  geboten  wird, 
scheint  Livius  sich  mit  den  Angaben  des  Antias  begnügt  und 
von  Claudius'  breit  ausgeschmückten  Schilderungen  abgesehen 
zu  haben. 


*^)  Die  Kämpfe  ad  castrurn  Mutilum  31,  2,  7  per  tribum  Sapi- 
niam  31,  2,  6  sind  nach  33,  37  gefälscht;  zu  31,  2,  8  vergleiche  33, 
87,  6. 

")  Z.  B.  37,  46;  57;  43,  1—3;  43,  9—11;  45,  44  u.  s.  w.  Das 
44.  Buch  enthielt  nur  den  3.  macedonischen  Krieg,  das  38.  Buch 
wurde  durch  den  Aetoler-  und  Gallierkrieg  und  schließlich  durch  den 
Scipionenprozeß  absorbiert. 


686  W.  Soltau 


Wenigstens  treten  die  Angaben  dieser  beiden  Kapitel ,  so 
unliistoriscli  sie  sind  und  so  sehr  sie  auch  dem  späteren  poly- 
bianischen  Berichte  widersprechen  **) ,  in  der  Form  einer  nach 
Rom  gerichteten  Mittheilung  des  Sex.  Digitius  auf  und  grade 
derartige  Neuigkeiten  wird  die  Pontifikaltafel  wohl  verzeichnet 
haben.  Daß  diese  Nachricht  übertrieben  sei,  sagt  Livius  nach 
einer  zweiten  Notiz  einer  hauptstädtischen  Quelle  (Piso)  43,  11, 
11  bestimmt  genug,  was  aber  weder  seine  Quellen,  noch  ihn 
hinderte  den  Bericht  von  43,  9 — 10  aufzunehmen.  Allerdings 
verräth  Livius  damit  seine  völlige  Unkenntniß  der  entsprechen- 
den polybianischen  Partien. 

Endlich  der  Ligurerkrieg :  Livius  42,  7,  3 — 10  ist  so  of- 
fenbar ein  Bestandtheil  der  offiziellen  Chronik,  welche  sich  län- 
gere Zeit  mit  dem  übermüthigen  Gebahren  des  Consuls  Popil- 
lius  (vgl.  42,  8,  1  —  9,  6;  10,  9  —  12)  beschäftigt,  daß  es  nur 
fraglich  sein  kann,  ob  dieselbe  dem  Piso,  der  42,  10  wahr- 
scheinlich auch  42,  7,  1  —  2  gebraucht  ist,  entnommen  ist  oder 
eine  Einlage  aus  Antias  ist.  Letzteres  ist  das  Wahrscheinlichere. 
Auch  die  im  Senat  verlesenen  Briefe  des  Consnls  42,  8  weisen 
auf  Antias  hin. 

7.  Anders  ist  es  mit  den  Kriegsberichten  der  Bücher  39 
bis  41.  Diese  drei  Bücher  behandeln  die  Ereignisse  zwischen 
dem  syrischen  und  dem  macedonis/ihen  Kriege,  sind  zu  gut 
zwei  Dritteln  nicht  den  griechischen  Angelegenheiten  gewidmet 
und  somit  annalistischen  Quellen  entnommen. 

Hier  mußte  Livius  demnach  auf  größere  Abwechselung  auch 
in  den  annalistischen  Krieg.sberichten  bedacht  sein  und  da  durfte 
er  schon  manchmal  etwas  weniger  wählerisch  sein. 

Das  39.  Buch  behandelt  die  hispanischen  Kriege  von  567 
bis  571.  Zum  Theil  mußten  auch  hier  die  kurzen  Angaben 
des  Stadtbuches  genügen,  sowie  die  speziellen  Ausführungen, 
welche  auf  die  dem  Senat  mitgetheilten  Berichte  zurückgehen. 
So  stammt  aus  Antias  (vgl.  S.  676)  40,  1,  3 — 4  und  40,  2,  5, 
welche  Notizen  die  pisonischen  Angaben  zu  571  (39,  56,  1) 
bestätigen  und  ergänzen.  Aus  Piso '*^)  (S.  676)  ist  auch  der 
kurze  Bericht  zu  567  Liv.   39,   7,   6 — 7  entnommen. 


**)  Nissen  K.  U.  61  f.  sagt:  „dieRichtigkeit  der  einen  Erzählung 
vorausgesetzt,  ist  es  nach  allen  Gesetzen  der  Kritik  unmöglich  sie 
auch  nur  um  ein  Tüttelchen  aus  der  andern  zu  erweitern".  „Nimmt 
man  an,  daß  die  polybianische  Darstellung,  deren  Detailliertheit  schon 
größeren  Glauben  beanspruchen  kann,  richtig  ist,  so  bleibt  von  der 
ersteren  nur  die  ganz  allgemeine  Thatsache  geltend,  daß  die  Römer 
in  Illyrien  den  Kürzeren  zogen". 

*^)  Auf  ihn  wies  ja  die  Uebereinstimmung  von  Livius  39,  6,  7 
mit  Piso's  Fragment  bei  Plinius  34,  3,  14  hin. 


Die  annalistisclien  Quellen  in  Livius'  TV.  und  V.  Dekade.     687 

8.  In  einem  engeren  Zusammenhange  stehen  die  Berichte 
zu  568  (39,  21,  4—10;  39,  29,  4—7),  5G9  (39,  30  —  31)  und 
570  (39,  42,  1—4  vgl.  39,  38,  5).  Es  bedarf  hier  keiner  be- 
sonderen   Begründung,    weßhalb    die   kurzen    Triumphalangaben 

39,  29,  4—7  und  39,  42,  1  —  4  auf  Piso  zu  beziehen  sind. 
Schon  die  Trennung  der  Triuniphalangabe  (39,  29,  4)  von  der 
Siegesnachricht  über  L.  Manlius  (39,  21,  10)  macht  es  unwahr- 
scheinlich, daß  beide  aus  gleicher  Quelle  stammen.  39,  29,  4 
nennt  ihn  außerdem  proconsul,  während  Manlius  sonst  wie  die 
übrigen  Befehlshaber  in  Spanien  (38,  35,  10 ;  40,  2,  5)  als  praetor 
oder  propraetor  angesehen  wird.  Andererseits  verleugnen  die 
Angaben  von  39,  21  die  offizielle  Herkunft  nicht.  Sie  stam- 
men, wie  gezeigt  ward,  aus   Antias. 

Total  verschieden  von  allen  diesen  Berichten  ist  39,  30 — 31. 
Es  ist  dies  wieder  eines  jener  verschwommenen  Schlachtgemälde 
ohne  einen  recht  greifbaren  Inhalt. 

Vor  Allem  aber  ist  bedenklich,  daß  er  in  einem  vollstän- 
digen Widerspruch  mit  den  kurzen  Triumphalangaben  39,  42 
steht.  Hiernach  triumphierten  beide  Prätoren  de  Lusitanis  et 
Celtiberis.  Nach  der  romanhaften  Schilderung  hingegen  waren 
die  Lusitanier  gar  nicht  betheiligt  und  hätte  die  entscheidende 
Schlacht  im  Gebiet  der  Carpetaner  d.  h.  in  der  Mitte  Spaniens 
stattgefunden. 

Die  oben  gefundenen  Resultate  (S.  683)  lassen  keinen  Zwei- 
fel bestehen,  daß  diese  Berichte  eine  Erfindung  des  Claudius  sind. 

9.  Entsprechende  Beobachtungen  lassen  sich  über  die  Hispa- 
nierkriege    des    40.    und    41.    Buches    machen.      40,   16,   7  — 11, 

40,  43  und  41,  26  gehen  auf  die  kurzen  Jahresberichte  des 
Stadtbuches  zurück  ^^),  dagegen  die  hispanischen  Kriege  40,  30,  1 
—  33,  9  (der  erste  Sieg  des  Q.  Fulvius  Flaccus  über  die  Cel- 
tiberer  573  (vgl.  dazu  die  Meldung  des  Sieges  in  den  Angaben 
des  Antias  40,  35 — 36),  40,  39  f.  (der  Sieg  des  Flaccus  beim 
Rückzuge  nach  Tarraco!)  und  40,  47 — 50  (die  Thaten  des 
Gracchus)  tragen  einen  durchaus  andern  Charakter  (vgl.  dazu 
auch  Appian  Iber.   42 — 43). 

Allerdings  finden  sich  auch  hier,  namentlich  40,  30  f.  rhe- 
torische Stellen,  welche  an  die  claudi sehen  Schlachtberichte  leb- 
haft erinnern.  Aber  sowohl  hier,  als  namentlich  in  der  Schil- 
derung von  Gracchus'  Thaten  (40,  47  —  50)  sind  doch  neben 
den  rhetorischen  Ausmalungen  so  manche  Einzelheiten  enthalten, 
welche  historisch  glaubwürdig  sind  (z.  B.  40,  47)  und  nicht 
etwa  nur  durch  Schriftstellerwillkür,  sondern  durch  die  offizielle 
Schönfärberei,  nicht  zum  wenigsten  durch  die  Schuld   des  Feld- 


")  Das   letzte  Kapitel  wohl  auch  auf  Antias,    der    41 ,  25  Quelle 
ist  und  41,  27  citiert  wird. 


688  W.  Soltau, 

herrn  selbst  verursacht  worden  sind.  Hier  tadelt  Posidonius 
(Strabo  3,  4,  13  p.  163)  sogar  einen  Polybius  wegen  Ueber- 
treibungen :  noXoßiou  8'  sitcovto;  xpiaxoaia?  auTwv  xataXuaai  tto- 
Xbic,  T.  rpoLX/ov,  v.<i)\im^m  cpr^ai  touto  T(j>  rpoLA/m  /apiaaaöai  tov 
avSpa  TO'j;  ii'jpYo^^  xaXo'Jvra  -(^Asi; ,  wa-sp  sv  Tai;  &pia|xßr/aT; 
ttojikOlT;.  Auch  bleibt  besonders  zu  beachten ,  daß  bei  ^')  diesen 
hispanischen  Siegen  des  Fulvius  und  des  Gracchus,  neben  Po- 
lybius (26,  4)  auch  die  von  ihm  abhängigen  Schriftsteller  Appian 
Iber.   42  —  43    und  Diotlor  29,  26  f.  Aehnliches  berichten. 

Bevor  jedoch  auf  jene  Berichte  genauer  eingegangen  wird, 
ist  es  nothwendig  noch  einen  Blick  auf  die  verwandten  liguri- 
schen  und  istrischen  Berichte  zu  werfen. 

Zunächst  fallen  hier  die  Berichte  in's  Gewicht,  welche  von 
den  weiteren  Heldenthaten  des  Fulvius  handeln. 

Nachdem  40,  30 — 33  der  Sieg  des  Fulvius  erzählt  ist, 
handeln  nicht  nur  40,  35 — 36  und  40,  39 — 40,  wie  gezeigt 
ward,  von  seinen  P^rfolgen,  sondern  auch  40,  41;  40,  42,  12; 
40,  43,  4;  40,  44,  8;  40,  53  und  40,  59,  1.  Alle  diese  Stellen 
bringen  über  diesen  Mann  Einzelheiten,  welche  zeigen,  daß  seine 
Person  in  den  Quellen  eine  besondere  Rolle  spielt,  die  nur  zum 
Theil  dadurch  erklärt  erscheint,  daß  er  Mitglied  des  Pontifikal- 
coUegiums  war  (40,  42,  12)*^).  Es  ist  dieses  doppelt  bemer- 
kenswerth,  da  —  wie  40,  53  der  offizielle  Bericht  nach  Piso 
zeigt  —  das  Stadtbuch  weder  von  seinen  Thaten  bei  den  Li- 
gurern  noch  von  denen  seines  Bruders  L.  Manlius  Acidinus 
Fulvianus  etwas  besonderes  zu  erzählen  wußte,  ja  die  geringen 
Erfolge  des  ersteren  trotz  seines  Triumphes  indirekt  zugesteht*^). 

Während  aber  diese  Angaben  größtentheils  glaubwürdig 
sind  und  daneben  ein  ganz  erklärliches  Interesse  der  offiziellen 
Aufzeichnungen  für  Q.  Fulvius  verrathen,  heben  sich  von  ihnen 
doppelt  scharf  jene  allgemeinen  ruhmredigen  Schilderungen  40, 
30 — 34  und  40,  39 — 40  ab.  Derartige  Geschichtsbilder  sowie 
die  Berichte  über  Gracchus'  Thaten  40,  47—50  weisen  wieder 
auf  denselben  Ursprung  hin,  wie  die  sogleich  folgenden  Erzäh- 
lungen der  Istrierkriege  41,   1  —  5  und  41,   10 — 12. 

Nachdem  39,  55,  4  zuerst  der  Beginn  eines  Histricum 
bellum    (nach    Piso)    erwähnt    auch  40,   18,  4    (wohl    gleichfalls 


^'')  Zu  vergleichen  sind  auch  die  Uebertreibungen  der  Stadtchro- 
nik, auf  welche  40,  35,  5  f.  und  41,  6,  4  hinweisen,  außerdem  Oro- 
sius  4,  20. 

*ö)  Dazu  kommt  auch  die  ausführlichere  Behandlung  der  Censur 
seines  Verwandten  M.  Fulvius  Nobilior  40,  45  f.  51  f.  (40,  41.  7). 

*9)  40,  53,  2  signis  coUatis  cum  hoste  pugnavit  neque  tantum 
acie  vicit,  castra  quoque  eodem  die  cepit.  Noch  deutlicher  iO,  59,  1 
alter  consulum  Q.  Fulvius  ex  Liguribus  triumphavit,  quem  triumphum 
magis  gratiae  quam  rerum  gestarum  magnitudini  datum  constabat. 


Die  annalistischen  Quellen  in  Liviiis'  IV.  und  V.   Dekade.     689 

nach  Piso)  über  die  Seeräubereien  der  Histrer  geklagt  war  ^^), 
giebt  41,  1 — 5  und  41,  10 — 11  eine  breite  Schilderung  der 
Kriegsereignisse  daselbst.  Hier  haben  nun  Bergk  Kl.  Schriften 
1,  252  f.  und  Lucian  Mueller  Quintus  Ennius  177  f.  nachge- 
wiesen, daß  dieser  Bericht  in  nächster  Beziehung  zu  Ennius' 
Annales  stand,  nur  eine  Paraphrase  von  Ennius  16.  Buch  sei  ^^). 

Daß  der  trockene  und  pedantische  Antias  ebensowenig,  wie 
Piso,  durch  solche  Mittel  ihre  Geschichtserzählung  gehoben  haben, 
sollte  ausgemacht  sein.  Es  bleibt  danach  nur  der  Ausweg :  ent- 
weder folgte  Claudius  an  diesen  Stellen  dem  Ennius  und  ihm 
entnahm  Livius  diese  Angaben  oder  aber  Livius  gebrauchte 
außer  Piso,  Antias  und  Claudius  noch  eine  vierte  annalistische 
Quelle,  welche  eine  rhetorische  Umschreibung  von  Ennius'  Be- 
richt gab. 

Die  Entscheidung  wird  zu  Gunsten  der  ersteren  Auffassung 
zu  treffen  sein. 

Hier  wird  aber  wohl  zugleich  soviel  klar  sein,  daß  damit 
auch  die  eigentliche  Herkunft  jener  vorher  besprochenen  poe- 
tisch-rhetorischen Schilderungen  über  die  Thaten  des  Fulvius 
und  des  Gracchus  in  Hispanien  nicht  mehr  fraglich  sein  kann. 
Sie  gehen  ursprünglich  zurück  auf  Ennius,  jenen  Verherrlicher 
des  fulvisehen  Geschlechtes,   den  Freund  des  Africanus^-). 

10.  Es  liegt  nahe,  auf  dieselbe  Quelle  auch  einige  jener 
fiktiven  Schilderungen  der  Ligur  er  kriege  dieser  Epoche  zurück- 
zuführen ,  soweit  dieselben  nicht  auf  die  Annalisten  des  Stadt- 
buches zurückgehen. 

Krieg  mit  Ligurern  und  Galliern  innerhalb  der  Jahre  568 
—  581  werden  von  Livius  erwähnt  39,  1  —  3-,  39,  20—21;  89, 
22,  6—7;  39,  32,  1—4;  39,  54;  39,  56,  3;  40,  16,  4—6; 
40,  17,  6—8;  40,25—28;  40,34,  4;  40,  38;  40,  41;  40,  53 
(59,   1);   41,   12;   41,   16—19. 

Die  meisten  jener  Erwähnungen  sind  derart,  daß  sie  von 
jedem  mit  der  Quellenanalyse  der  4.  und  5.  Dekade  vertrauten 
Forscher  auf  einen  von  jenen  beiden  Bearbeitern  des  Stadt- 
buches mit  Leichtigkeit  zurückgeführt  werden  können.  So  sind 
39,  22,  6—7;  39,  32,  1—4;  39,  56,  3;  40,  16,  4—6;  40, 
17,  6—8;     40,  34,   1  —  6;    40,   53,   1-6    kurze    Notizen    des 


5")  Auch  40,  42,  1  f.  klagt  über  den  Seeraub  der  Illyrier. 

^')  Dafür  auch  L.  Havet  riiistoire  Romaine  dans  le  dernier  tiera 
des  annales  d'Ennius  (1878);  dagegen  bat  sich  zwar  recht  eingehend 
Vahlen  Ueber  die  Annalen  des  Ennius  (Abb.  d.  Berliner  Akademie 
1886)  28  f.  ausgesprochen,  aber  ohne  in  der  Hauptsache  dieses  Ver- 
hältniß  von  Livius  41,   1  f.  zu  Ennius  zu  beseitigen. 

^■^)  Ti  Sempronius  Gracchus  war  belranntlich  der  Schwiegersohn 
des  Africanus. 

Philolcgus  LH  (N.  F.  VI),  4.  44 


690  W.  Soltau, 

pontifikalen  Jahrbuches  nach  Piso  eingetragen;  39,  20  und  40, 
26  sind  Berichte  über  Rüstungen  und  Senatsanordnungen,  wie 
sie  sonst  Antias  zu  geben  pflegt.  Auch  die  ziemlich  sachlich 
gehaltenen  Mittheilungen  über  den  Ligurerkrieg  567,  z.  B.  wo 
die  durch  40,  52  bestätigte  Gelobung  eines  Junotempels  (39,  2, 
11)  die  Glaubwürdigkeit  des  Berichtes  erhöht,  wird  indirekt  auf 
offizielle  Aufzeichnungen  zurückzuführen  sein. 

Es  bleiben  aber  noch  übrig  40,  25  —  28;  40,  38;  40,  41 
und  41,  18,  1  — 19,  3.  Aller  Wahrscheinlichkeit  nach  sind 
40,  25—26;  40,  38  und  41,  18,  1  —  19,  3  aus  Antias  geflos- 
sen. Hingegen  die  Heldenthaten  des  Aemilius  Paulus  ( 40, 
27 — 28)  und  des  Q.  Fulvius  Flaccus  (40,  41)  gehören  dersel- 
ben romanhaften  Quelle  an,  wie  die  entsprechenden  hispanischen 
Siegesberichte  40,   30—33  und  40,  47—50  (vgl.   S.   687). 

Erst  jetzt  ist  die  Arbeitsweise  des  Livius  in  der  IV.  und 
V.  Dekade  verständlich  und  aufgeklärt. 

Livius  hatte  zwei  durchaus  heterogene  Bestandtheile  der 
Ueberlieferung  zu  combinieren.  Das  einsilbige,  wenn  auch  fast 
durchweg  glaubwürdige  pontifikale  Jahrbuch ,  hie  und  da  ein 
wenig  durch  den  Bearbeiter  desselben  d.  i.  durch  Piso  erwei- 
tert, konnte  ihm  schon  für  die  hauptstädtischen  Angelegenheiten 
nur  zeitweise  genügen.  Und  welch'  ein  Abstand  war  zwischen 
jenem  priesterlichen  Lapidarstil  und  den  blühenden  polybiani- 
schen  Schilderungen,  welche  ihm  für  griechische  und  orientali- 
sche Verhältnisse  die  reichste  Ausbeute  gewährten ! 

Der  Dürftigkeit  Piso's  half  Livius  durch  Antias  nach.  Das 
pontifikale  Jahrbuch  war  durch  Heranziehung  der  Gesandten- 
und  Beamtenberichte,  durch  Ausführungen  der  commentarii  pon- 
tificum  und  sonstige  antiquarische  Excurse  um  130  v.  Chr.  zur 
Stadtchronik  erweitert  worden. 

Die  80  Bücher  derselben  boten  ein  ganz  anderes  Material 
dar  für  den,  welcher,  wie  Antias,  eine  zusammenhängende  histo- 
rische Darstellung  zu  geben  bemüht  war.  Von  seiner  antiqua- 
rischen Afterweisheit  ließ  sich  selbst  ein  Varro  zuweilen  irre 
führen ,  offenbar  wohl  nur  deshalb  ,  weil  sie  vielfältig  auf  die 
Fundgrube  alles  römischen  Wissens,  auf  die  Schriften  der  pontifices 
zurückging  und  so  durfte  auch  Livius  hoffen ,  durch  ihn  die 
Angaben  seiner  guten  alten  Chronik  ergänzen  und  bereichern 
zu  können.  Wo  diese  ihn  bei  italischen  und  speziell  städtischen 
Angelegenheiten  im  Stich  ließ,  ließ  er  den  Antias  reden,  auch 
selbst  wenn  ihm  einzelne  Angaben  bedenklich  erschienen. 

Für  sämmtliche  griechischen  und  orientalischen 
Ereignisse  hatte  Livius  den  Polybius  zu  folgen  beschlossen  und 
er  ist  diesem  Entschlüsse  auch  ziemlich  treu  geblieben  ^^). 


^^)  Subsidiär   zog   er    zuweilen   den  Claudius   zu    Rathe,    vgl.  35, 
12  f.;  44,  19. 


Die  an n all sti sehen  Quellen  lu  Liviiis'  IV.  und  V.  Dekade.     691 

Ein  eingehendes  Studium  des  Polybius  jedoch  war  nicht 
die  Sache  des  Livius.  Die  ersten  6  Bücher  des  Polybius  hat 
er,  wenn  er  sie  überhaupt  gekannt  hat,  ignoriert  und  nicht  der 
Beachtung  für  werth  gehalten.  Noch  im  Krieg  mit  Antiochus 
nimmt  er  den  Polybius  nicht  rechtzeitig^*)  zur  Hand  und 
gar  die  chronologische  Verarbeitung  des  griechischen  und  römi- 
schen Stoffes  bereitete  ihm  manche  Schwierigkeiten. 

Sämmtliche  griechische  Abschnitte  der  III.  Dekade,  welche 
er  direkt  dem  Polybius  entlehnte''''),  sind  ja  um  Ein  Jahr 
vorgeschoben,  andere  Angaben,  welche  nicht  nach  Consulats- 
jahren  angegeben  waren,   brachte  Livius   mehrfach  verfrüht  ^^). 

Da  mußte  ihm  ein  Werk,  wie  das  des  Claudius,  sehr  er- 
wünscht sein.  Hier  fand  er  von  manchen  Partien  des  polybia- 
nischen  Werkes  größere  Auszüge  oder  Excerpte.  Obenein  mußte 
dieses  Werk  für  Livius  schon  deßhalb  von  besonderem  Werth 
sein ,  weil  er  in  ihm  den  griechischen  Bericht  mit  der  annali- 
stischen Tradition  ineinander  gearbeitet  fand. 

So  konnte  er  auch  hier  wieder  bald  einer  kürzeren  Haupt- 
quelle folgen,  bald  in  sie  größere  Abschnitte  des  Polybius  hin- 
einarbeiten. Nicht  minder  mußte  ihm  Claudius  durch  seine  rhe- 
torischen Abschnitte,  wie  durch  die  ausführlicheren  Schlachtbe- 
richte über  Spanien ,  Gallien  und  Ligurien  von  Werth  sein. 
Denn  nur  durch  sie  konnte  es  ihm  gelingen  auch  für  diese 
Kriegsthaten  der  Römer  ein  Interesse  wachzurufen,  was  die  dürf- 
tigen Notizen  der  annales  maximi ,  selbst  in  der  Version  des 
Antias,  nicht  erregen  konnten. 

Wie  tief  danach  aber  auch  das  Urtheil  über  Livius'  schrift- 
stellerische Fähigkeit  lauten  muß :  klar  ist ,  daß  bei  dieser  Ar- 
beitsweise des  Livius  der  Werth  der  von  ihm  mitgetheilten  Quel- 
lenberichte steigt.  So  ist  es  möglich  geworden,  folgende  Ueber- 
siclit  über  die  Quellen  der  IV.  und  V.  Dekade  zu  geben.  Die- 
selbe macht  den  Anspruch  überall ,  abgesehen  von  wenigen 
besonders  bezeichneten  Stellen ,  die  Quelle  des  Livius  mit  genü- 
gender wissenschaftlicher  Sicherheit  angegeben  zu  haben ,  d.  h. 
insofern  gesichert,  als  die  in  dieser  Abhandlung  ent- 
wickelten Kriterien  zur  Unterscheidung  der  livianischen  Quellen 
das  Richtige  getroffen  haben  ^^j. 


5*)  Vgl.  Nissen    Krit.  Unters.  S.  170. 

55)  Hermes  1894  S.  412  f. 

»«)  So  Liv.  30,  25  und  Einiges  in  der  IV.  und  V.  Dekade. 

")  In  der  Tabelle  steht  A.  M.  für  die  Angaben  der  annales  maximi 
über  Wahlen,  Spiele  u.  d.  m. ;  R  bezeichnet  Reden,  welche  Livius 
meist  freier  ausgearbeitet  hat.  Klammern  (  )  deuten  eine  theilweise 
Berücksichtigung  an. 

44* 


692 


W.  Soltau, 


Tabelle   der    Quellen    des   Livius 


Inhalt 

Polybius 

31.  Buch. 

1 

Einleitung 

2,  1-2,  4 

Ankunft  von  Gesandten,  Gesandtschaft 
nach  Aegypten 

2,  5-2,  11 

Boier-  und  Ligurerkrieg 

3 

Anordnungen  des  Senats 

4 

A.  M.  =  annales  maximi 

5-9 

Verhandlungen  vor  dem  maced.  Krieg 

10,  1—11,  3 

tumultus  Gallicus 

11,  4—13,  9 

Gesandtschaften,  religiöse  Dinge 

14-18 

Unternehmungen  Philipps 

14-18 

19 

Gesandtschaft  nach  Karthago 

20 

Verhandlungen  über  den  Triumph  des 
L.  Cornelius  Lentulus 

21,  1—22,  3 

Gallierkrieg 

22,  4—47,  3 

Krieg  gegen  Philipp 

22,  4—47,  3 

47,  4-49,  3 

Streitigkeiten  über  den  Triumph  des 
L.  Furius 

49,  4-50,  11 

A.  M. 

32.  Buch. 

1-2 

Vertheilung  der  Provinzen,    prodigia 

3,  1—6,  5 

Unternehmungen  Philipps 

4,  1-6,  5 

6,  5-6,  8 

Variante  über  Villius 

7 

A.  M. 

8,  1-8,  8 

Senatsverhandlungen 

8,  9—8,  16 

Gesandtschaften 

9,  1—9,  5 

prodigia 

9,  6-25,  12 

Krieg  in  Thessalien.     Verhandlungen 

der  Achäer 

9,  6-25,  12 

26,1—8.  26,4—16 

Notiz  über  Gallien,  Sklavenverschwö- 
rung 

27,  1—29,  4 

A.  M. 

29,  5—31,  6 

Feldzug  gegen  Ligurer  und  Boier 

32—40 

Verhandlungen  mit  Philipp.     Nabis. 

32—40 

33.  Buch. 

1,  1-21,  5 

Die    Schlacht    bei    Kynoskephalae. 

Folgen 

1,  1—21,  5 

21,  6—9 

Bericht  über  Hispanien 

22,  1-23,  9 

Streit    über    den    Triumph   über   die 
Gallier 

24,  1—27,  5 

A.  M. 

27,  5—35,  12 

Verhältnisse  in  Böotien.     Friede  mit 

Philipp 

27,  5—35,  12 

36-37 

Kämpfe  gegen  Boier  und  Insubrer 

38—41 

Antiochus  in  Thracien 

38—41 

42,  1—45,  5 

A.  M. 

45,  6-49,  8 

Verhältnisse  in  Karthago 

45,  6—49,  8 

Die  annalistischeu  Quellen  in  Livius'  IV.  und  V.  Dekade.     693 


in   der    IV.    und    V.    Dekade. 


Piso 


Antias  Claudius        Andere  Quellen 


2,  1-2,  4 

3 
4 


19 
20 


49,  4—50,11 


Livius 


2,  5—2,  11 


5-9 

10,  1—11,3 

11,  4—13,  9 


1—2 
3 


9,  1—9,  5 


27,  1-29,  4 


21,  6—21,  9 

23,  4-23,  9 

24,  1—27,  5 


47,  4—49,  3 


21,  1—22,  3 

(47,  4—49,  3) 


6,  5  (A)— 6,  8 

8,  1—8,  8 
8,  9—8,  16 


26,  1—16 

(28)  i 

30,1—31,  6    ,29,  5-30,  11 


R  Livius 


10,  8  Antias 


22,  1—23,  3 
(25,4—26,5) 
30,  8—10 
36,  1— 13A 
(37,  9—12) 


42,  1—45,  5     (44,  4—45,  5) 


10, 9  Claudius 


30,  8 

36,   13-37,8 
(36,  13  Cl.) 


553 


554 


555 


556 


556/557 
557 


Ö57 


558 


559 


694 


W.  Soltau, 


Inhalt 

Polybius 

34.  Buch. 

1—8 

Aufhebung  der  lex  Oppia 

Cato? 

9-21 

Cato  in  Hispauien 

22,  1-3 

L.  Valerius  Flaccus  siegt  bei  Litana 

22,  4-41,  7 

Krieg  gegen  Nabis 

22,  4-41,  7 

41,  8-10 

Variante  zu  Polybius  über  Nabis 

42 

A.  M. 

43—44 

Senatsverhandlungen  über  die  Provin- 
zen, ver  sacrum 

45,  1—46,  3 

A.  M. 

46,  4-48,  1 

Verhältnisse  in  Gallien 

48,  2-52 

Quinctius'  Rückkehr 

48,  2-52 

53-55 

Wahlen,  Spiele 

56 

Ligurische  Kämpfe 

57—59 

Unterhandlungen  mit  Antiochus 

57—59 

60-62 

Hannibal  und  Karthago 

(60—62) 

35.  Buch. 

1-2 

Hispanischer  Krieg 

3 

Beginn  des  Ligurerkriegs 

4—5 

Boierkrieg.       Fortsetzung   durch   L. 
Cornelius  Merula 

6,  1-7,  5 

Senatsverhandlungen. 

7,  6—10,  12 

A.  M. 

11 

Ligurerkrieg 

12-19 

Vorbereitungen   des    Antiochus    zum 

Kriege    (vgl.  Hermes  1891  S.  431) 

(12-19) 

20-22 

A.  M. 

23—24 

Vorbereitungen  zum  Kriege  mit  An- 
tiochus, W^ahlen 

25—39    . 

Griechische  Verhältnisse.    Nabis'  Tod 

25—39 

40-41 

A.  M. 

42—51 

Antiochus  in  Griechenland 

42-51 

36.  Buch. 

1—4 

Vorbereitungen  zum  syrischen  Krieg 

5,  1—35,  11 

Schlacht  bei  Thermopylae.    Aetoler- 

krieg 

5,  1—35,  11 

36-37 

A.  M. 

38 

Krieg  in  Ligurien 

39-40 

Streitigkeiten  üb.  den  Triumph  Scipios 

41,  1-45,  8 

Krieg  gegen  Antiochus 

41,  1—  45,  8 

45,  9 

A.  M. 

37.  Buch. 

1-2 

Verhandlungen  im  Senat 

3,  1—4,  5 

prodigia,  A.  M. 

4,  6-45,  21 

Krieg  mit  Antiochus 

4,  6—45,  21 

46-47 

Triumphe.   Wahlen.    Verhältnisse  in 

Hispanien 
Gerüchte  über  die  Gefangennahme  des 

48 

Africanus 

Die  annalistischen  Quellen  in  Livius'  IV.  und  V.  Dekade.      695 


Piso 

Antias 

Claudius 

Andere  Quellen 

22,  1—3 

559 

42 

41,  8—10 

560 

44,  6—8 

45,  1—46,3 

48,  1 

43,  1-44,  5 
(fr.  37) 

48,  1 

46,  4—47,  8 

44,6-8  Clo- 
dius  Licinus? 
(vgl.29,22,10) 

53—55 

56 

60—62 

R  Livius 

560/561 

2  (2,  8  A) 
3 

1 

561 

7,  6-7,  8.  9 

(6,  1-7,  5 
j8.  10 

4—5 
11 

21-22 

20 

23—24 

40—41 

12—19 

562 

1—4 

563 

j36— 37 

(38 

(39,  1-2) 

(35,  12-14) 
36,  5  Antias 
38,  6  Antias 
39—40 

R  Livius 

45,  9 

1-2 

564 

3,  1-4,  5 

46-47 

48  (48,  lA) 

565 

696 


W.  Soltau, 


1 

I                             Inhalt 

Polybius 

49 

Gesandtschaft  der  Aetoler 

50—51 

Proviuzenvertheilung.     Streit  des  fla- 
men  Quirinalis  u.  pontifex  inaximus 

52-56 

Verhandlungen  über  Asien 

52-56 

57,  1-59, 

6 

A.  M.     Triumphe 

60 

1 

Verhältnisse  in  Kreta  u.  Thracien 

38.  Buch. 

1—11 

Aetolerkrieg 

1—11 

12—27 

Krieg  gegen  die  Galater 

(12—27 

28,  1-28, 

4 

Notiz  aus  A.  M. 

1 

28,  5—34, 

9 

Griechische  Angelegenheiten 

28,  5-34,  9 

35-36 

A.  M. 

37—41 

Kleinasiatische  Angelegenheiten.  Man- 

lius'  Rückkehr 

37—41 

42 

A.  M. 

43-44,  8 

Streitigkeiten  der  Consuln 

44,  9-50, 

3 

Manlius'  Triumph 

50,  4—60, 

10 

Scipionenproceß 

(56-57) 

39.  Buch. 

1,  1-3,  3 

Ligurischer  Krieg 

3,  4-7,  1 

10 

A.  M.        (Streitigkeiten     über     den 
Triumph) 

8—19 

Bacchanalienproceß 

Cato? 

20-21 

Bericht   über    den   Ligurerkrieg   und 
Hispanien 

22,  1—23, 

4 

A.  M.     prodigia 

23,  5—29, 

3 

Ursachen  des  Krieges  mit  Perseus 

23,  5—29,  3 

29,  4—10 

Triumph  des  Manlius.     Aufstand 

30-31 

Kämpfe  in  Hispanien 

32 

Bericht  über  Ligurien,  Wahlen 

33—37 

Abzug  Philipps  aus  Thessalien 

33-37 

38 

Vertheilung  der  Provinzen 

39 

Streit  des  flamen  Dialis 

40—41 

Catos  Wahl 

42,  1—6 

A.  M. 

42,  7—43, 

5 

L.  Quinctius  aus  dem  Senat  gestoßen 

44,  1—46, 

6 

A.  M. 

46,  7—50, 

11 

Gesandtschaft  aus  Griechenland.    Phi- 

lopoemens  Tod 

46,  7—50,11 

51-52 

Tod  Hannibals  und  Scipios 

(52) 

53 

Verhältnisse  in  Macedonien 

53 

54—56 

A.  M. 

40.  Buch. 

1-2 

Vertheilung  der  Provinzen.     A.  M. 

3,  1-16 

3 

Griechische  Gesandtschaften.  Verhält- 

nisse am  Hofe  Philipps 

3,  1—16,  3 

16,  4—11 

Ereignisse  in  Ligurien   u.  Hispanien 

17 

Masinissa,  Ligurien 

18,  1-20 

,  4 

Wahlen,  prodigia,  Gesandtschaften 

Die  aimalistisclien  Quellen  in  Livius'  IV.  und  V.  Dekade.      697 


Piso 

1 
Antias        |      Claudius 

i 

Andere  Quellen 

49 

50-51 

57,  1—59,  6 
60,  6  Autias 

60 

28,  1—28,  4 

35—36 

566 

42 

44,  7—8 

43,  1—44,  6 
(44,  9-50,  3) 
50,4-55.58-60 

2,  1-3,  3 

(41  Cl.) 
56—57 

R  Livius 

567 

Livius 

3,4-6.  6-7 

4—5 

568 

22,  1—23,  4 

20-21 
22,10(Antias) 

569 

29,  4—10 
32 

42,  1-6 
42,  7—12 
44,  1—46,  6 

(38 
39 
(40—41 

(41,  6A) 
43  (43,  lA) 

80—81 

R  36-37 

Livius 

570 
571 

55,  4—56,  6 

52,  1  (Antias) 
54,  1—55,3 
56,  7A 

51—52 

52  Livius 
(Polybius, 
Rutilius) 

1-2 

572 

(16,  4-11 
17 
(18)  19 

18.  20,  1—4 

8—15  R 
Livius 

573 

698 


W.  Soltau, 


Inhalt 

Polybius 

20,  5-24, 

8 

Ermordung  des  Demetrius 

20,  5-24,  8 

25—28 

Ligurerkrieg 

29,  1—2 

A.  M. 

29,  3—14 

Die  Bücher  Numas 

30,  1-33, 

9 

Krieg  in  Hispanien.   Sieg  d.  Q.  Fulvius 

33,  9—35, 

2 

A.  M. 

35,  3-37, 

1 

Provinzenvertheilung 

37,  1—37, 

7 

Proceß  gegen  Giftmischerei 

37,  8-38, 

9 

Angelegenheiten  Liguriens 

39—40 

Krieg   in   Hispanien.     Abzug   des    Q. 
Fulvius  Flaccus 

41 

Krieg  in  Ligurien 

42,  1—5 

Bericht  über  Illyrien 

42,  6-45, 

5 

A.  M. 

45,  6-46, 

16 

Wahl    der   Censoren.        Aussöhnung 
beider 

47—50 

Krieg  des  Gracchus  in  Hispanien 

51—52 

Thätigkeit  der  Censoren 

53 

Kurzer  Kriegsbericht  über  Ligurien 

54—58 

Tod  Philipps.    Einfall  der  Bastarner 

54—58 

59 

A.  M. 

41.  Buch. 

1-5 

Krieg  in  Histrien 

6-9 

A.  M. 

10-11 

Verhältnisse  in  Histrien 

12 

Krieg  in  Ligurien 

13,  1-16, 

6 

A.  M. 

16,  7—17, 

9 

Hauptstädtischer  Bericht  über  Kämpfe, 
in  Ligurien  und  Sardinien 

18,  1-19, 

8 

Unterwerfung  Liguriens 

19,  4—20, 

13 

Gesandtschaft  von  Perseus.  Antiochus 

Epiphanes 

19,  4—20, 13 

21,  1—22, 

3 

A.  M. 

22,  4-25, 

8 

Verhältnisse  in  Karthago.     Verhand- 

lungen mit  denAchäern.     Aetolien 

22,  4-25,  8 

26 

Kämpfe  in  Hispanien 

27 

Censur 

28 

A.  M. 

42.  Buch. 

1—2 

Vertheilung  der  Provinzen,   Berichte 
der  Gesandten,  prodigia 

3-4 

Beraubung  des  Tempels   der   laciui- 
schen  Juno.     A.  M. 

5—6 

Verhältnisse    in    Griechenland    und 

Macedonien 

5-6 

7,  1-3 

A.  M. 

7,  3-9, 

6 

Verhältnisse  in  Corsica  u.  Ligurien 

9,  7-10, 

15 

A.  M. 

Die  annalistisclien  Quellen  in  Livius'  IV.  und  V.  Dekade.     699 


Piso 


Antias 


Claudius         Andere  Quellen 


(29,  1 
(29,  3 

33,  9- 

37,  1- 


-2 
— U 

-35,  2 

-37,  7 


42,  6—45,  5 


53 
59 


13,1- 

16,7- 


-16,  6 
-17,  9 


25—26 

29,  8-9A 

35,  3—37,  1 
37,  8—38,  9 


42,  1—5 
(44,8—12) 

45,  6-46,  16 
(50  quidam 

auctores) 
51—52 


27—28 

30,  1-33,  9 


39—40 
41 


47-50 


6-9 


21,  1—22,  3 


28 


8—4 


7,  1—3 


9,  7—10,  15 


18,  1—19,  3 


26 

27   (27,  3A) 


1—2 


7,  3—9,  6 


1-5 

10—11 
12 


(5-6?) 


46  E  Livius 


574 


575 


576 
577 


578 

579 
580 


581 


582 


700 


W.  Soltau, 


Inhalt 

Polybius 

11,  1—18,  5 

König  Eumenes 

11, 

1-18,  5 

18,  6-19,  8 

Ergänzung    des     Heeres.      Gesandt- 
schaften 

20 

prodigia 

21—22 

Streit  des  Popillius  mit  dem  Senat 

23—24 

Verhandlungen  mit  Masinissa 

25-26 

Gesandte  an  Perseus 

27 

Vorbereitungen  zum  Krieg 

28 

A.  M. 

29,  1—30,  7 

Uebersicht  über  die  Verhältnisse 

(29, 

1-30,7) 

30,  8—31,  9 

Kriegsvorbereitungen 

32,  1-35,  2 

Streit  der  Consuln   und  Kriegsvorbe- 
reitungen 

35,  3—35,  7 

A.  M. 

36-67 

Unterhandinngen     mit     griechischen 
Staaten.    Perseus'  Zug  nach  Thes- 

salien 

36- 

-67 

43.  Buch. 

1,  1-3,  4 

Kurze  Berichte  über  Gallien,  Hispa- 
nien,  Illyrien 

3,  5-3,  7 

Ankunft  des  Gulussa 

4—5 

Beschlüsse  des  Senats  gegen  gewalt- 
thätige  Beamte 

6-8 

Gesandtschaften  aus  Griechenland  und 

Asien 

(6- 

-8) 

9,  1-10,  8 

Ereignisse  in  Ligurien  und  Illyrien 

11-12 

A.  M. 

13,  1-14,  1 

prodigia 

14,  2—16,  1 

Streit  um  die  Aushebung.     Censoren- 
wahl 

16,  2-10 

Gesandtschaft  nach  Griechenland 

17-23 

Krieg  mit  Perseus 

17- 

-23 

44.  Buch. 

1—10 

Einfall  der  Römer  in  Macedonien 

1- 

-10 

11-13 

Seekrieg 

11 

1—13,11 

14—15 

Gesandtschaften  in  Rom 

16,  1-16,  8 

Anordnungen  für  den  macedonischen 
Krieg 

16,  8—19,  5 

A.  M. 

19,  6—14 

Gesandtschaft  aus  Aegypten 

20 

Bericht  der  Gesandten  aus  Macedonien 

21—22 

Vorbereitungen  zum  Krieg 

23-46 

Krieg  mit  Perseus   bis  zur  Schlacht 

bei  Pydna 

23- 

-46 

45.  Buch. 

1,  1-3,  2 

Siegesnachrichten 

(1) 

3,  3-4,  1 

Gesandtschaft  der  Rhodier.     A.  M. 

4,  2-12,  8 

Gefangennehmung  des  Perseus.   Rho- 

, 

dus.    Verhältnisse  in  Aegypten 

4,  2 

—12,  8 

Die  annalistischen  Quellen  in  Livius'  IV.  und  V.  Dekade.      701 


Piso 


Antias 


Claudius 


Andere  Quellen 


|18,  5—19,8 
'20 


28 


35,  3—35,  7 


9,  1-3 
(13,   1-14,1 


(18,  5     19,  8) 
21—22 

j25— 26 

127 

30,  8-31,  9 


(66,  9) 


(23—24) 


Livius 


32,  1—35,  2 


16,  8—19,  5 


2,  1-3,  4 

3,  5-3,  7 

4-5 


9,  4-10, 
12 


14,  2—16,  1 


13,12— 13(A) 
14—15 

16,  1—8 


(20) 
21-22 


3,  1—2 

4,  1 


1—2 

3.  3-8 


6-8? 


16,  2—10? 


583 


15,  1— 2(C1.) 


19,  6-14? 
20? 


Livius  13,  1 


584 


585 


R  Livius  22 


586 


702     W.  Soltau,    Die  annalistischen  Quellen  in  Livius  etc. 


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XXXIX. 
'Kyrene'  unter  Dämonen. 

Ein  fesselnder  Abschnitt  in  Studniczka's  'Kyrene'  beschäf- 
tigt sich  mit  einer  in  Naukratis  gefundenen  kyrenäischen  Schaale, 
deren  Innenbild  eine  von  einem  ganzen  Dämonenvölkchen  um- 
flatterte weibliche  Figur  darstellt.  Studniczka  hat  das  Verdienst, 
ein  fruchtbares  Problem  glücklich  formuliert  und  in  wesentlichen 
Stücken  einleuchtend  gelöst  zu  haben.  Auf  einigen  Punkten  ver- 
mag ich  mich  ihm  freilich  nicht  anzuschließen  ^).  Ehe  ich  meine 
Ansicht  zu  entwickeln  suche ,  habe  ich  die  Pflicht ,  die  Vermu- 
thungen  meines  Vorgängers  und  Führers  dem  Leser  mitzutheilen 
und  meine  Stellung  zu  ihnen  kurz  anzudeuten. 

Das  Hauptcharakteristicum  der  leider  z.  Th.  zerstörten  gro- 
ßen Mittelfigur  sind  die  Zweige  rechts  von  ihr,  die  sie  gehalten 
haben  wird.  In  dem  obern  hat  Studniczka  ganz  tiberzeugend 
eine  ins  schlanke  umstilisierte  Silphionstaude  nachgewiesen ;  daß 
der  untere  einen  Apfelzeig  darstellen  soll ,  erscheint  trotz  der 
befremdlichen   Voluten  in  diesem  Stil  recht  wohl  möglich. 

Das  Silphion  ist  bekanntlich  der  Hauptexportartikel  von 
Kyrene.  Also  —  so  argumentiert  St.  —  ist  die  Göttin  die 
Nymphe  Kyrene,  die  Poliuchos  der  Stadt,  die  Geberin  alles  Guten, 
die  Mutter  des  Aristaios ,  welcher  das  Silphion  gepflanzt  haben 
sollte.  Kyrenäische  Münzen  zeigten  sie  ganz  ähnlich  neben  ei- 
ner Silphionstaude  mit  Silphion  in  der  Hand  '^).  An  Libya  ist 
wohl  kaum  zu  denken  ^). 


1)  Vgl.  meine  Anzeige  im  litt.  Centralbl.  1890,  33,  Sp.  1142, 
')  Studniczka    S.  20    f.     Aristot.    Fr.  528   R.    =    Aristot.    Pseud- 
epigr.  p,  485  sq.     Den  von  Aristoteles    beschriebenen  Münztypus    mit 
Studniczka    aus    einem    Mißverständniß    herzuleiten,    seh'   ich    keinen 
rechten  Grund,  s.  unten  S.  718  ff, 

^)  Immerhin  meinte  ich  auf  diese  Möglichkeit  hinweisen   zu   sol- 


704  0.   Crusius, 

Soweit  wird  man  Studniczka's  Ergebnissen  gern  beipflichten. 
Wenn  er  dann  aber  die  als  Kyrene  gedeutete  Figur  wegen 
des  Apfelzweiges  zugleich  als  Hesperide  aufgefaßt  wissen  will 
(S.  22),  so  bekenne  ich,  daß  ich  ihm  nicht  mehr  zu  fol- 
gen vermag.  Der  untere  Zweig  mag  ein  Apfelzweig  sein,  und 
man  wird  darin  —  das  geb  ich  Studniczka  gern  zu  —  ge- 
wiß einen  Hinweis  auf  den  in  Kyrenaika  lokalisierten  Götter- 
garten erblicken  müssen.  Aber  was  ist  daran  Auffälliges  ?  Die 
große  Stadt-  und  Landesgöttin  trägt  als  Zier  und  Wahrzeichen 
einen  Zweig  von  dem  Wunderbaume,  wie  sie  die  Silphionstaude 
führt.  So  schmücken  sich  Kadmos  und  Harmonia,  die  mythi- 
schen Gründer  libyscher  Städte,  bei  Nonnos  13,  350  ff.  mit  den 
güldenen  Blättern  und  Früchten,  die  ihnen  Kypris  und  die  Iles- 
periden  als  Brautgabe  darbringen :  ein  Zug ,  der  aus  älterer 
Poesie  geschöpft  sein  wird,  s.  Roschers  Lexikon  II  Sp.   858  ^). 

Das  auffalligste  Element  der  Darstellung  sind  die  auf  die 
Göttin  zuflatternden,  theils  männlichen,  theils  weiblichen  Dämo- 
nen. Studniczka  erinnert  mit  M.  Mayer  an  eine  Notiz  des  Aku- 
silaos  (bei  Philodem  irspi  Süasßsia?  S.  43  G. ,  vgl.  Ep.  Gr.  fr. 
p.  312  K.),  wonach  die  Hesperidenäpfel  von  den  Harpyien  be- 
wacht werden.  Darauf  hin  erklärt  er  die  Flügelgestalten  für 
Harpyien  und  Boreaden,  für  'Winddämonen'.  Entweder,  meint 
er,  bewachen  die  Winde  den  Hesperidenbaum ,  wie  Akusilaos 
sagt,  oder  sie  fördern  sein  Gedeihen.  Die  Handbewegungen  der 
Flügelfigürchen  sollen  eher  für  das  Letztere  sprechen ;  „sie  schei- 
nen der  Kyrene-Hesperis  segnend  zu  nahen,  allenfalls  auch,  um 
ihre  Gaben  aufzufangen.  Die  Zweitheilung  möchte  wohl  den 
zwei  Hauptrichtungen  des  Windes  entsprechen,  welche  das  Klima 
jedes  Küstenlandes  bestimmen  .  .  ."  (S.  26).  In  dieser  „Sym- 
bolisierung eines  Naturvorganges "  sieht  Studniczka  geradezu 
„einen  Vorläufer  weit  späterer  Compositionen    verwandter  Art"  ; 


len.     Spätere  kyrenäische  Kunstwerke   zeigen  die  Libya,    wie  sie  Ky- 
rene bekränzt,  s.  Studniczka  S.  30  ff.  40  ff.,  unten  S.  710. 

*)  Ein  echter  alter  Zug  in  dieser  Partie  ist  es,  wenn  Aphrodite  hier 
ihren  Wundergarten  hat.  Vgl.  den  yXuxuv  .  .  .  xctrrov  'ÄcppoSita?  bei 
Pindar  Pyth.  V  14,  zu  combinieren  mit  der  Apbroditestatue  eitu  acf-reos 
Herod.  11  181  und  der  vfioo;  'Acppöotatds  Herod.  IV  159.  Aegypten  als 
Heiraath  der  Aphrodite  Herond.  I  26.  Die  Hypothese  Baunacks,  daß 
der  Name  des  Erdtheils  'AcppixT^  von  der  Göttin  entlehnt  ist,  läßt 
sich    auch  sonst  wahrscheinlich  machen. 


'Kyrene'  unter  Dämonen.  705 

vor  Allem  erinnert  er  an  den  alexandrinischen  Vater  Nil:  wo 
freilich  m.  E.  für  eine  solche  Deutung  kein  ausreichender  Grund 
vorliegt,  s.  meine  Untersuchungen  zu  Herondas  S.    143*. 

Auch  bei  dem  alten  kyrenäischen  Vasenbilde  bewährt  sich 
die  meteorologische  Deutung  nicht.  Ich  bestreite  zunächst,  daß 
die  Harpyien  in  diesem  Zusammenhange  als  segnende  "Winddä- 
monen aufgefaßt  werden  können.  Sie  sind  vor  Allem  rafiende 
Jenseitswesen  (Roschers  Lexikon  II  1164).  Das  entspricht  ganz 
dem  Sinn  der  Hesperidensage.  In  fernen  Westen  ist  das  halb 
gefürchtete,  halb  ersehnte  „andre  Land"  mit  seinen  plutonischen 
Reichthümern.  Der  Drache ,  der  den  Goldbaum  bewacht ,  ist 
ein  'chthonisches'  Ungethüm  und  die  Harpyien  passen  in  der 
gleichen  Eigenschaft  gut  in  seine  Gesellschaft,  besser  als  die 
Winddämonen  Studniczka's  oder  die  harmlosen  Nymphen  der 
Vulgata.  Als  man  Kyrene  besiedelte,  waren  diese  Beziehungen 
noch  lebendig-,  denn  den  Fluß  im  Gefilde  von  Euhesperides 
der  in  die  AitxvYj  '"Ea-EpiocDV  mündet  (Strabo  p.  836),  nannte 
man  Lethon  (Leton)  oder  Lathon  (auch  auf  Münzen,  s.  Head, 
Eist.  nüm.  p.  734),  mit  unverkennbarem  Anklänge  an  den  jen- 
seitigen Lethestrom  ^). 

Aber  selbst  wenn  wir  von  diesen  Bedenken  absehn  und 
uns  hier  ganz  auf  Studniczka's  Standpunkt  stellen,  fühlen  wir 
keinen  festen  Boden  mehr  unter  den  Füßen.  Wie  wir  schon 
oben  sahen ,  handelt  es  sich  ja  gar  nicht  um  eine  Hesperide, 
auch  nicht  um  einen  Hesperidenbaum ;  die  Göttin  trägt  in  der 
Hand  Zweige,  und  denen  würde  der  feuchteste  Seewind  nichts 
mehr  helfen.  Die  Vögel  gehören  nicht  zur  Sache;  sie  dienen, 
wie  so  oft  in  diesem  Stil ,  dem  Zwecke  der  Raumausfüllung  ^). 
Ueberhaupt  macht  die  Dämonenschaar  durchaus  nicht  den  Ein- 
druck, als  ob  sie  segnend  und  schützend  nahte.  Studniczka 
selbst  hat  beiläufig  das  Richtige  ausgesprochen,  ohne  es  in  seine 
Consequenzen  zu  verfolgen.     Die  ausgestreckten,    offenen  Hände, 


*)  Gegen  diesen  Theil  des  Buches  von  Studniczka  habe  ich  schon 
früher  kurz  protestiert,  s.  litt.  Centralbl.  1890,  33  Sp.  1142,  Unters, 
zu  Herond.  143*,  Roscher's  Lexikon  II  Sp.  1151  f.  Anm.  Daß  ich  die 
Kadmossage  in  wesentlichen  Punkten  anders  auffasse,  wird  mein  Ar- 
tikel im  mythologischen  Lexikon  zeigen, 

*)  Auch  auf  Münzen  ,  s.  L.  Müller  nutn.  de  Vancienne  Afrique  I 
p.  81. 

Philologus  LH  (N.F.  VI),  4.  45 


706  0.  Crusius, 

wie  sie  die  meisten  Figürchen  zeigen,  stellen  eine  bekannte  Ge- 
bärde des  Bittens  oder  Betens  dar:  es  ist  das  Trpo-civsiv  der 
Hand,  das  z.B.  Pausanias  den  zuyo\ii^oic,  zuschreibt  (V25,  2)'). 
Besondere  Beachtung  verdient  aber  die  männliche  Figur  unten 
rechts ;  sie  streckt  nämlich  die  eine  Hand,  wie  ihr  oberer  Nach- 
bar, nach  unten,  und  berührt  mit  der  andern  das  Knie  oder  das 
Schienbein  der  Göttin :  wieder  ein  bekannter  Gestus  beim  Bit- 
ten, das  s'^aTircailai  ^ovaTcov  oder  ttoocov  ^).  Aehnlich  ist  viel- 
leicht die  oberste  Figur  links  zu  ergänzen.  Man  denke  sich  den 
Ellenbogen  der  Göttin  kräftig  nach  rückwärts  herausgereckt,  wie 
auf  der  ganz  ähnlich  disponierten  Vase  des  Hiero ,  die  Aphro- 
dite unter  Eroten  darstellt  (Dareraberg- Saglio  Abb.  2169),  oder 
auf  den  unten  zu  besprechenden  Münztypen:  dann  wird  die 
rechte  Hand  der  heranflatternden  Figur  just  den  Oberarm  be- 
rühren. Auch  das  würde  sich  als  Gebärde  des  Bittens  belegen 
lassen  ^). 

Der  Landesgöttin  —  wir  nennen  "sie  vorläufig  mit  St.  Ky- 
rene  —  naht  also,  wie  ich  schon  früher  betont  habe  ^^),  eine  ihr 
untergebene  Dämonenschaar ,  bittend  und  betend.  Das  bleibt 
bestehn.  Ganz  befriedigt  wird  unsre  Neugier  durch  so  unbe- 
stimmte Auskunft  freilich  nicht.  Ich  wage  es  jetzt,  in  der  an- 
gegebenen Richtung  einen  neuen  Anlauf  zu  einer  genaueren  Er- 
klärung zu  machen. 

C.  Smith  hat  durch  Beobachtung  der  eingeritzten  Linien 
festzustellen  gewußt ,  daß  die  Figuren  rechts  von  der  Haupt- 
figur bärtig ,  die  zur  Linken  bartlos  sind  ;  mit  Recht  erkennt 
Studniczka  darin  die  Absicht,  ihr  zwiefaches  Geschlecht  kennt- 
lich zu  machen.  Auch  sonst  sind  die  beiden  Gruppen  ge- 
schieden. Die  unterste  Figur  rechts  trägt  Flügel  an  den  Knö- 
cheln ;  auch  bei  der  obersten  ist  davon  eine  Spur  erhalten  ;  die 
mittlere  ist  an  dieser  Stelle  leider  zerstört ,  dafür  trägt  sie  eine 
helmartige  Kopfbedeckung ,  allem  Anschein  nach  mit  Backen- 
klappen und  Busch;  die  rankenartigen  Kopfaufsätze  auf  andern 
kyrenäischen  Vasenbildern  —  eine  naive  Stilisierung  des  Blumen- 


')  Mehr  bei  Sittl,  Gebärden   147  ff.  174  f.  290. 
^)  Massenhaftes  Material  bei  Sittl  a.  0.  S.  164  f. 
»)  Sittl,  a.  0.  S.  162. 
")  Unters,  z.  Herondas  S.  143*. 


'Kyrene'  unter  Dämonen.  707 

Schmucks  —  sehen  wenigstens    ganz   anders   aus  ^  ^).      Diese  Ei- 
genthümlichkeiten  fehlen  den  Figuren  der  linken  Seite  gleichfalls. 

Wichtig  kann  die  Zahl  der  Dämonen  werden.  Der  freie 
Raum  rechts  war  knapper,  da  er  zum  Theil  durch  die  Frucht- 
zweige gefüllt  wurde ;  die  drei  Figuren  haben  kaum  unterge- 
bracht werden  können  und  sind  daher  etwas  spärlicher  ausge- 
fallen, als  ihre  weiblichen  Gegenüber.  Ich  glaube,  das  ist  ein 
Anzeichen  dafür,  daß  der  Maler  just  drei  männliche  Dämonen 
darstellen  wollte  nnd  nicht  weniger. 

Auf  der  linken  Seite  sind  vier  Flügelfiguren  sichtbar ;  oben 
ist  aber  ein  großes  Stück  herausgebrochen,  auf  dem  nach  Stud- 
niczka  die  fünfte  gestanden  hat  (S.  25  u.  f.).  Das  ist  frei- 
lich unsicher  und  nach  meiner  Meinung  sogar  unwahrschein- 
lich. Der  erhaltene  Arm  der  obersten  Flügelfigur  ist  nämlich 
ungewöhnlich  lang  gestreckt;  das  Stück  bis  zum  Ellenbogen  ist 
fast  doppelt  so  lang ,  wie  die  entsprechenden  Theile  bei  den 
übrigen  Figuren.  Wenn  man  sich  die  fehlende  Partie,  insbe- 
sondre den  einen  Arm  und  den  in  der  breiten  Vorderansicht  zu 
denkenden  Rumpf  ^-),  in  ähnlichen  Verhältnissen  ergänzt,  bleibt 
für  eine  weitere  Figur  kaum  Raum  über,  zumal  vermuthich  der 
Ellenbogen  und  wohl  auch  ein  Kopfputz  der  stehenden  Figur 
nach  links  hinüberragte.  Trifft  das  zu ,  so  hat  der  Maler  die 
Dimensionen  der  obersten  Figur  etwas  ausgedehnt  um  annähernd 
den  Raum  zu  füllen :  mit  andern  Worten,  er  hat  absichtlich 
die  Vier  zahl  nicht  überschritten,  wie  er  umgekehrt  auf  der 
andern  Seite  nicht  unter  der  Dreizahl  bleiben  wollte.  Wir  ha- 
ben es  also  sicher  mit  drei  männlichen  Flügelfiguren 
zu  thun  und  wahrscheinlich  mit  vier  weiblichen. 

Daß  die  Beflügelung  der  Dämonen  gerade  auf  den  Wind 
bezogen  werden  müßte,  wird  Studniczka  bei  der  von  ihm  selbst 
richtig  betonten  Häufigkeit  dieses  Attributs  in  der  alten  grie- 
chischen Kunst  (s.  bes.  S.  660  ff.)  nicht  behaupten  wollen;  Gei- 
ster aller  Art,  Göttinnen,  Heroeneidola ,  Seelenwesen,  wie  die 
Keren  mit  ihren  Verwandten,  werden  so  dargestellt.  Neben  der 
allgemeinen   Situation  und    dem  Geschlechte    der  Figuren   kann 


")  S.  Puchstein,  Arch.  Zeitung  1881,  222  Taf.  13,  2.  3.  6. 

*^)  Ist  der  eine  Arm  nach  rückwärts  und  nach  unten  gerichtet, 
wird  der  Runnpf  in  Vorderansicht  gegeben,  wie  die  zwei  Beispiele  auf 
der  rechten  Seite  im  Gegensatz  zu  allen  übrigen  zeigen. 

45* 


708  0.  Crusius 


uns  nur  noch  ihre  Zahl  helfen.  Ich  verkenne  nicht,  daß  sich 
solche  Vermuthungen  ohne  zusammenhängende,  unzweideutige 
litterarische  Zeugnisse  oder  klar  sprechende  Parallel-Darstellun- 
gen  im  allerbesten  Falle  nur  einigermaßen  wahrscheinlich  ma- 
chen lassen,  möchte  hier  aber  doch  einige  Combinationen  ausführen, 
die  von  kundigerer  Seite  vervollständigt,  vielleicht  doch  eine  aus- 
reichende Unterlage  für  die  Deutung  abgeben  könnten. 

In  Kyrene  bestanden,  wie  in  den  übrigen  dorischen  Staaten, 
von  Alters  her  drei  Phylen.  Die  erste  umfaßte  die  Theraeer  mit 
ihren  Schutzbefohlenen  (iicpioixoi) ,  die  zweite  peloponnesische 
und  kretische  Stammgenossen,  die  dritte  Zuwanderer  aus  andern 
Inseln  (vr^aiojTai);  eine  Vertheilung,  welche  die  Ueberlieferung 
(Herod.  IV  161)  auf  den  Mantineer  Demonax  zurückfülirte. 
Neben  der  Mutterstadt  waren  frühzeitig  weitere  Städte  aufge- 
schossen; bald  hatte  sich,  wie  bei  den  kleinasiatischen  Dorern 
(Herod.  I  144)  eine  vermuthlich  durch  sacrale  Gemeinschaft  ver- 
bundene Gruppe  von  fünf  Städten  zusammengefunden.  Der  tech- 
nische Ausdruck  flcvraTroXt:  läßt  sich  meines  Wissens  allerdings 
erst  bei  Plinius  (V  5,  31),  Ptolemaeus  (IV  4,  4.  9)  und  andern 
Spätlingen  (Ammian.  XXII  16,  4.  Synes.  Ep.  p.  640.  660  ff. 
H.  Geogr.  Gr.  M.  II  p.  497,  15)  nachweisen-,  er  paßt  aber 
auf  die  damaligen  Verhältnisse  gar  nicht  recht  und  muß  sehr 
früh  geprägt  sein,  als  mehrere  überschüssige  Städte  noch  nicht 
entstanden  waren.  Die  ursprünglichen  Bundesglieder  neben  Ky- 
rene sind  wohl  Barke  (spätere  Ptolemai's),  Teucheira  (später 
Arsinoe),  Hesperis  oder  Euhesperides  (später  Berenike)  und  Apol- 
lonia.  Kyrene,  die  ap)(£TToAic,  betrachtete  man,  in  der  Haupt- 
sache gewiß  mit  Recht,  als  die  Mutter  dieser  späteren  Siede- 
lungen. Schon  Pindar  preist  sie  in  einem  Epinikion  für  den 
König  Arkesilaos  als  «yatiojv  pi'Cav  (Pyth.  IV  15),  und  ein  Epi- 
gramm, das  dem  Kyrene-Eelief  beigegeben  ist  (St.  S.  31)  nennt 
sie  nOAIQN  MHTPOniOALN. 

Der  Leser  wird  schon  wissen,  worauf  ich  hinaus  will.  Ich 
möchte  die  drei  männlichen  Figuren  mit  den  drei  Phylen,  die 
vier  weiblichen  mit  den  vier  zur  Pentapolis  gehörigen  kyrenäi- 
schen  Pflanz-Städten  in  Verbindung  setzen,  als  ihre  Heroen  und 
Genien  ^^).  Gefl.ügelte  Heroeneidola  sind  bekannt  genug.  Ob 
sich  bei  Stadtgöttinnen  sonst  Beflügelung  nachweisen  läßt,    weiß 

")  Vgl.  Roscher's  Lexikon  II  Sp.  1151  f.**. 


'Kyrene'  unter  Dämonen.  709 

ich  nicht.  Häufig  wurde  ihnen  eine  beschwingte  Untergottheit 
beigegeben,  die  man  Nike  zu  nennen  pflegte ;  auch  daran  könnte 
man  in  unserm  Falle  denken.  Andre  Analogien  hat  Studniczka 
selbst  förderlich  behandelt.  Er  macht  es  wahrscheinlich,  daß 
Kyrene  ursprünglich  eine  ^Erscheinungsform  der  Artemis  ge- 
wesen ist  und  reclamiert  bei  dieser  Gelegenheit  den  geflügelten 
Typus  der  irorvta  ör^paiv  als  griechisch  (S.  153  ff.).  Unter  der 
Herrschaft  dieser  Anschauungen  könnten  die  Flügelfigürchen  ge- 
schaffen sein.  Noch  interessanter  sind  alte  Spuren  des  geflü- 
gelten Typus  der  Nemesis,  auf  die  Studniczka  S.  159  f.  hinge- 
wiesen hat.  Denn  Nemesis  ist  Ortsgöttin,  nicht  nur  in  Rhamnus, 
sondern  auch  in  Smyrna  und  Patrai;  man  kann  mit  ihr  die 
Tyche  als  Stadtgöttin  vergleichen.  Aber  vielleicht  ist  uns  doch 
ein  Bruchstück  kyrenäischer  Ueberlieferungen  erhalten ,  das  be- 
stimmtem Aufschluß  giebt.  Eine  der  alten  Städte  (S.  709)  hieß 
Eu-ijTrspios;,  unverkennbar  nach  den  Hesperiden,  vgl.  zu-Toyr^z, 
£'j-SaijjLü)v.  DieHesperiden,  die  „Mädchen  des  Westens", müssen 
daher  ^den  Kyrenäern  als  Orts-  und  Schutzgenien  gegolten 
haben;  sie  oder  verwandte  Dämonen  werden  in  den  weiblichen 
Figuren  zu  erkennen  sein.  Epimenides  (Fr.  14  K.)  setzte  die  Hes- 
periden mit  den  Harpyien  gleich,  er  kannte  sie  also  als  geflü- 
gelte Geisterwesen;  und  als  chthonische  Dämonen,  haben  sie  in  den 
oben  (S.  706)  nachgewiesenen  kyrenäischen  Ortssagen  sicher  ge- 
golten ;  sie  verhielten  sich  wohl  zu  den  Harpyien, 
wie  die  Eumeniden  zu  den  Erinyen.  Dem  entspricht 
das    eidolonähnliche  Aussehn  dieser  Figürchen  aufs  Beste. 

Eine  Gegenprobe  gestatten  die  andern  Flügelgestalten  der 
kyrenäischen  Kunst.  Auf  'Windgottheiten'  im  Sinne  Studniczka's 
können  wir  sie  nicht  ein  einziges  Mal  mit  Sicherheit  deuten. 
Den  einzelnen  geflügelten  Mann  auf  der  Vulcenter  Vase  in  Mün- 
chen (1164,  s.  Puchstein,  Arch.  Zeit.  1881,  218)  würde  man 
eher  mit  einiger  Wahrscheinlichkeit  als  Heros  (Eidolon)  anspre- 
chen können.  Auf  mehreren  Gefäßen  begleiten  geflügelte  Ge- 
nien einen  stattlich  einh erreitenden  Jüngling  (Arch.  Zeit.  1881, 
T.  XIH  2.  3,  vgl.  Sp.  233  f);  in  dem  einen  Fall  schwebt  die 
Flügelgestalt,  Kränze  in  beiden  Händen,  hinter  ihm  —  oben  ist 
kein  Raum  — ,  in  dem  andern  flattert  sie  mit  feierlich  freudig 
gehobenen  Armen  vor  ihm  her,  als  ob  sie  ihm,  wie  ein  praecur- 
€or^  die  Bahn  frei  machen  wollte.     Aus  den  uns  geläufigen  An- 


710  O.  Crusius, 

schauungen  heraus  betrachtet  Puchsteiu  die  Figur  mit  Petersen 
als  Nike.  Doch  bekränzt  auf  einem  wohlerhaltenen,  durch  un- 
zweideutige Verse  erläuterten  Kelief  die  Landesgöttin  Libya  die 
Kyrene  im  Löwenkampfe  (Studniczka  a.  0.  S.  30  ff.) ;  kyrenäi- 
sche  Weihgeschenke  in  Delphi  stellten  BaiTov  i-i  apaan  dar, 
neben  ihm  Aiß'JYj  arscpavoSaa  «ütov  und  voran  Kyrene ,  als 
^vio^o?  TOü  apfxaxo;  (Paus.  X  15,  6).  Und  auch  auf  Münzen 
taucht  das  siegreiche  Viergespann  auf,  von  einer  bald  geflügelten 
bald  ungeflügelten  weiblichen  Figur  geleitet ;  im  erstem  Falle 
pflegt  man  sie  Nike  zu  nennen ,  im  zweiten  Kyrene  (s.  Head, 
Tiist.  num.  p.  729).  Den  besten  Anhalt  in  der  Ueberlieferung 
hat  die  Benennung  als  Kyrene;  man  sieht  jedesfalls  deutlich, 
wie  sich  der  Begriff  der  Siegesgöttin  und  der  Poliuchos  nahe 
berührt.  Solchen  Analogien  gegenüber  wird  man  schwerlich 
noch  leugnen ,  daß  auch  die  alten  Vasenmaler  mit  ihren  den 
Beiter  umschwebenden  Figürchen  leitende  und  lohnende  Dämo- 
nen der  Heimath  gemeint  haben  können.  Die  Genien  des  Lan- 
des führen  und  bewillkommnen  den  Sieger:  das  ist  ja  eine  ge- 
meingriechische, bei  Pindar  immer  wieder  durchbrechende  Vor- 
stellung. Noch  näher  gehn  uns  einige  einfache  weibliche  Fi- 
guren auf  kyrenäischen  Münzen  an.  Eine  Münze  des  ältesten 
Stils  zeigt  eine  stehende  Figur  mit  Flügeln,  die  Arme  gesenkt; 
auf  dem  Revers  die  Frucht  des  Silphiums  (Revue  num.  1850  pl. 
VII  5  =  L.  Müller,  num.  de  Vancienne  Afriquel  12);  man  hatte 
sie  als  Kyrene  oder  Hesperis  angesprochen,  doch  entscheidet 
sich  Müller  (p.  19)  schließlich  für  Nike.  Also  dasselbe  Problem 
wie  oben.  Beide  Elemente  vereinigt  eine  alterthümliche,  im  Pe- 
loponnes  gefundene  Silbermünze,  die  Müller  IV  (Suppl.)  p.  20 
sicher  mit  Recht  der  Kyrenaika  zugesprochen  hat :  eine  weib- 
liche Figur  im  Knielaufschema  nach  r.;  Kopf  rückwärts  gedreht, 
mit  Silphionknospen  in  beiden  Händen.  Ein  genaues  Gegen- 
stück hat  Babelon  nachgewiesen,  Rev.  num.  1885,  pl.  XV  3  p. 
395:  eine  weibliche  Figur  im  selben  Schema  nach  1.,  Kopf  rück- 
wärts gedreht,  eine  Silphionknospe  in  der  einen  Hand,  die  an- 
dre nicht  mehr  erkennbar.  Man  kann  mit  diesen  Typen  außer 
kyrenäischen  Münzen  die  Figur  unten  rechts  auf  unserer  Vase 
vergleichen.  Auf  einer  andern  von  Babelon  hierher  bezogenen 
Münze  (a.  O.  pl.  XV  4  p.  347)  hat  die  weibliche  Gestalt  im 
Knielaufschema  Flügel  unter  den  Armen  und  an  den  Knöcheln, 


'Kyrene'  unter  Dämonen.  711 

wie  die  angeführte  Figur  unseres  Vasenbildes.  Am  Knie  ge- 
wahrt man  eine  Silphionknospe ,  deren  (nicht  mehr  sichtbarer) 
Stengel  wohl  in  die  Hand  verliet  in  der  geöffneten  Linken 
liegt  eine  sorte  de  disque  perUj  jedenfalls  kein  Kranz  wegen  des 
Kreises  oder  Wulstes  in  der  Mitte.  Das  sonderbare  Attribut 
entspricht  ganz  genau  dem  Centralstück,  an  das  sich  auf  kyre- 
näischen  Münzen  die  Silphionknospen  anzusetzen  pflegen  (Stud- 
niczka  S.  19^3^  Müller  a.  0.  III  p.  10  f.);  es  soll  wohl  die 
doldenartige  Scheitelblüthe  des  Silphion  in  Oberansicht  sein. 
Die  Benennung  Nike  scheint  mir  diesen  offenbar  eng  verwandten 
weiblichen  Figuren  gegenüber  nicht  auszureichen.  Es  könnten 
Ortsgenien,  'Hesperiden',  sein,  welche  die  Gabe  tragen,  auf  der 
der  materielle  Wohlstand  ihrer  Schutzbefohlenen  gegründet  ist. 

Politische  Gedanken  lagen  gar  nicht  außerhalb  des  Hori- 
zontes der  kyrenäischen  Vasenmalerei ;  ihr  bekanntestes  Pro- 
dukt, die  Arkesilaosvase ,  zeigt  uns  den  König  Arkesilaos  als 
findigen  Finanzwirthschaftler  beim  Ausbeuten  des  Silphionmono- 
pols.  In  höhere  Regionen  scheint  unser  Bild  zu  führen.  Der 
Mr^Tpo-oXi?  Kyrene,  die  als  Stadt-  und  Landesgöttin  gedacht 
ist  —  ich  würde  sagen :  der  Libya  ,  wenn  die  fünfte  Flügel - 
figur  gesichert  wäre  — ,  nahen  die  Phylenheroen  und  die  Schutz- 
genien der  Tochterstädte,  um  ihr  zu  huldigen  und  ihre  Gaben  —  die 
Frucht  des  Silphions  und  des  Hesperidenbaumes —  in  Empfang 
zu  nehmen.  Das  Bild  rückt  so  als  erstes  Glied  in  eine  Reihe 
von  Darstellungen  ,  die  in  der  Hauptsache  freilich  erst  in  die 
Hellenisten-  und  Römer-Zeit  fallen;  man  denke  z.  B.  an  die 
OoXeic  in  der  Pompa  des  Ptolemaios  (Athen.  V  p.  201  E)  oder 
an  die  huldigenden  Städte  der  puteolanischen  Basis  (Baumeisters 
Denkm.  III  1205  ff.).  Dichterisch  hat  schon  die  attische  Ko- 
mödie ähnliche  Vorstellungen  verwerthet ;  die  Ar^fioi  und  Hokei^ 
des  Eupolis,  wie  die  aristophanischen  Nt^ool  gehören  hierher. 
Anregungen  der  Poesie  wie  der  bildenden  Kunst  wirken  in  dem 
glänzenden  Gemälde  zusammen,  in  dem  Claudian  {Laud,  Stüich. 
II  218  ff.)  CS  abgeschildert  hat,  wie  die  Länder  und  Städte  des 
Erdkreises  Hülfe  flehend  dominae  pergunt  ad  limina  Romae.  Das 
sind  einige  ganz]  zufällig  aufgegriffene  Analogien,  die  bessere 
Kenner  der  alten  Kunst  leicht  vermehren  werden. 

Ich  verkenne  nicht,  daß  der  Weg,  der  uns  zu  dieser  Deu- 
tung geführt  hat,   die  Zahl  der  Figuren,    zu  schmal  ist,  um  Je- 


712 


O.  Crusius 


dermann  als  gangbar  zu  erscheinen.  Allein  die  Umrisse  unsres 
Zieles  wird  man  schon  vorher,  von  festem  Boden  aus,  erkennen 
können.  Der  Gedanke,  daß  hier  die  Geister  des  Landes  und 
Volkes  dargestellt  sind  als  Mittler  zwischen  der  Göttin  und  ihren 
Schutzbefohlenen,  scheint  mir  unmittelbar  einleuchtend,  zumal 
jetzt,  wo  wir  gelernt  haben,  wie  gewaltig  die  Heroen  und  Ah- 
nengeister im  Glauben  des  6.  und  5.  Jahrhunderts  dastanden^*). 

Schließlich  komme  ich  auf  den  schon  oben  erwähnten 
kyrenäischen  Münztypus  zurück ,  der  ein  schätzenswerthes  Sei- 
tenstück bilden  würde,  wenn  man  genauer  über  ihn  unterrichtet 
wäre.  Ich  stelle  die  Zeugnisse  hier  zusammen. 
I.  Schol.  Aristoph.  Plut.  925  A.  II.  Schol.  Aristoph.  Plut.  925  B 
(=  Aristoteles).  BatTocKupr^vr^v  aXXo);  .  .  .  Bocttoc  .  .  .  K'J- 
exTiosv  .  .  ov  TitxYjaavTs;  Ai-  p-/jvr|V  IxrtOi  .  .  .  xal  oi  7:0- 
ßu£?  l)^apiaavro  .  .  .  t6  oiXcpiov  Xirai  01  Kupr^vaTot  .  .  .  ßouXd- 
xal  Iv  vo(xio}xaTt  auTov  s/a-  (isvot,  yarA^aabai  to)  ßaoiXsT 
pa^av,  T^^  jxsv  ßaaiXsa  (Rav.,  s-oir^aav  SaxToXiov,  iv  to  -q 
ßaatXsia  V),^t^  8s  oiXcptov  (das  UoXic,  auruiv  -poccpspii  tü) 
Folgende  fehlt  im  Ravennas)  ßaaiXsT  to  oiXcpiov  ...  xal 
Tcapa  TT^c,  IloXsa)^  oz'y^o-  01  'AjxTrsXiairaL  avi^sjav  xao- 
jjLSVov,  ü>;  ApLaroTcXr^?  sv  t^  Xov  atXcpiou,  a>c  cpr^oiv  'Ava- 
KopTjVaiwv  itoXiTEia.  Ivösv  yj  Tra-  $7.v8piSr^;  (so  ist  zu  schreiben), 
potfiia  xtX. 

III.  Thom.  Magister  bei  V.  Rose,  Aristot.  Pseudepigr.  p. 
486  :  ouTo?  6  BaTioc  .  .  xti^si  KupYjvr^v.  01  AijSuec  8s  Kupr^voioi 
autov  a[xstßo[jL£VOL  t6  noXuTifxoTaTov  aüT«  Swpsav  irpoccpspouat 
GiX(piov  xai  0?  iraXtv  6  Barroc  .  .  aurouc  ajisißofxsvo;  tü)  svl 
jispSL  To5  auToij»  vo{i,  loji-aTjo^  ^(apaTTSi  KupYjvr^v  woTisp 
jiYjTSpa  [isTa  Tcüv  Kupr^vaiojv  (b;  (cod.  xal)  Traiowv  auT^? 
T(ü  ßaoiXsL  TO  aiXcptov  cpspouoav,  OaTspm  os  .  ,  .  fis'psi, 
saoTov  svsTUTicDjs.  Aehnlich  Tzetzes  Chil.  VI  48. 
IV.  Lex.  Hesych.  Bgcttoo  aiX-  V.  Schol.  Aristoph.  Plut.  925  G 
cptov  .  .  .  [xsTSVYjVSXTttL  Ss  ocTTO  ( byzautinisch  ? ) :  Boctto?  outo? 
toü  toüc  Kupr^vaiou?  svl  twv  sxtlos  ttjv  KüpYjvr^v  .  .  .  Tt- 
BaTTiaoÄv  jxsTaSouvai  s^aipsTov  jxojvts?  ouv  auTov  01  KopTjvaToL 
TO  oiXcptov,    0    sxTSTijxr^Tai    irap'     (b?  ap^TjysTTjv  XP^^^'^  auTou  e  i- 


")  Rohde,  Psycheis?  ff.  236  ff.  Deneken,  'Heroen' Roschers  Lexi- 
kon I  2479  ff.,  meine  'Karen'  ebd.  IT  1163. 


'Kyrene'  unter  Dämonen.  713 

ttüTot?,  a)3T£  77.1  £V  Tto  V  0  }x  i  c-  v.  0  V  a  7r£7roirj7.7.Giv ,  To  aiXcptov 
{lari  OTco'j  {JL£V  ^'Aiiiicüva,  ottoo  sv  r^  osiia  cpipouaav  .  .  . 
03  GiAciiov  £'f'''*XQ^P°^X^^'"  '^^^  ^^^-  -^^  schreibt  Eudokia  aus, 
derselben  (lexikograpbiscben)  unter  Benutzung  von  V,  wo- 
Quelle  (Didymus)  Suidas  und  raus  sich  die  Worte  l-oir^aav 
der  Interpolator  des  Zenobius  Eiy.ova,  (b;  0£  tiv£;  oaxTuXiov 
Paroemiogr.  I  p.   386.  erklären. 

Der  Artikel  des  Thomas  Magister  (III)  giebt  ein  reiches 
Bild:  auf  der  einen  Seite  der  Kopf  des  Battos,  auf  der  andern 
Kyrene,  dem  König  Silphion  darbringend  mit  ihren  Kindern, 
worunter  man  wohl  auch  allegorische  Figuren  verstehen  könnte, 
wie  auf  unserer  Schale.  Derartige  Gruppen  sind  auf  Münzen 
nichts  Seltenes ;  so  händigt  Kadmos  auf  Münzen  von  Tyros  den 
EAAHNEG  die  Schrifttafeln  ein  i^).  Aber  vermuthlich  ist  der 
ganze  Eeichthum  des  Schulmeisters  Thomas  nur  Flittergold,  by- 
zantinischer Aufputz  des  ersten  Artikels,  wonach  die  Libyer  (d. 
h.  Kyrenäer)  um  Battos  zu  ehren  „ihn  auf  ihren  Münzen  prägen 
ließen,  auf  der  einea  Seite  als  König,  auf  der  andern  Seite  das 
Silphion  von  der  Stadt  empfangend".  Jedesfalls  aber  setzt  die 
Ueberlieferung  bei  Thomas  und  Tzetzes  ganz  denselben  Typus 
voraus.  Für  das  vo[jii3[ia  tritt  in  den  Parallelscholien  ein  8a7- 
T'jAioc  oder  eine  £ixa)v  ein.  Den  Fingerring  halte  ich  für  by- 
zantinische Erfindung;  man  ließ  die  Bürger  dem  Könige  eine 
Gemme  dedicieren,  wie  das  damals  wohl  an  der  Tagesordnung 
sein  mochte.  Auch  das  goldne  Bild  (V)  ist  an  dieser  Stelle 
bedenklich;  an  das  bei  Pausanias  X  15  erwähnte  Weihgeschenk 
ist  jedenfalls  nicht  zu  denken.  Das  Aristophanesscholion  ,  das 
sich  auf  keinen  Geringerni  als  auf  Aristoteles  beruft,  ist  in  sich 
vollkommen  klar  und  echt,  und  wird  nicht  im  Geringsten  da- 
durch discreditiert,  daß  sich  in  seiner  Nähe  byzantinische  Auto- 
schediasmen  finden.  Ganz  fern  zu  halten  ist  der  Didymus  -  Ar- 
tikel der  Lexika;  in  ihm  wird  auf  einen  noch  heute  vielfach 
vorhandenen  Münztypus  verwiesen  (Silphionstaude  und  Ammons- 
haupt,  s.  Head  Mst.  num.  p.  728),  während  die  bei  Aristoteles 
beschriebene  Prägung  noch  nicht  wiedergefunden  ist.  Von  einer 
„Confusion  der  Excerpte"  (St.  S.  22)  kann  jedesfalls  nicht  die  Rede 
sein.     Studniczka  meint  freilich,  Aristoteles  werde  ein  wiederholt 


")  Roscher's  Lexikon  II  871. 


714  O.  Crusius,    ^Kyrene'  unter  Dämonen. 

vorkommendes  Münzbild  —  Herakles  und  die  Hesperide,  in  der 
Mitte  der  fruchtbeladene  Baum  —  mißverstanden  haben.  Mir 
scheint  dieser  Zweifel  nicht  hinreichend  motiviert  ^^).  Ist  aber  der 
Münztypus  —  den  man  sich  etwa  in  der  Art  des  Hesperiden- 
bildes  vorstellen  mag  —  echt  und  alt,  so  schafft  er  wieder  ein 
Seitenstück  zu  der  Hauptvorstellung  des  Vasenbildes  nach  un- 
serer Deutung:  Die  IIoXi;,  die  mütterliche  Stadtgöttin,  theilt  in 
beiden  Fällen  ihre  Gaben  aus,  hier  dem  Könige,  dort  den  Dä- 
monen, die  über  den  Stämmen  und  Tochterstädten  im  Lande 
walten*). 

Nachtrag  zu  S.  710  ff. 

Sehr  wünschenswerth  wäre  es,  wenn  ein  archäologischer 
Fachmann  die  Flügelfiguren  auf  den  kyrenäischen  Vasen  noch 
einmal  behandeln  wollte.  Neue  interessante  Urkunden  hat  eben 
Pottier  im  Bulletin  (1893  S.  225  ff.)  mitgetheilt.  Höchst  merk- 
würdig ist  das  S.  237  ff.  veröffentlichte  Schalenbild,  das  frei- 
lich schon  Puchstein  verzeichnet  hatte.  Ein  Gelage ;  auf  den 
einen  Theilnehmer  schreitet  ein  Knabe  mit  der  Weinkanne  zu, 
den  andern  bringen  frei  schwebende  Flügelfigureu  oder  sitzende 
geflügelte  Sirenen  (vgl.  die  Sirene  unter  der  andern  Banketdar- 
stellung  S.  236)  Kränze  und  Blumen.  Man  wird  sich  an  die 
hellenistische  'Epiphanie  der  Sirene'  erinnern  dürfen,  die  in  die- 
ser Zeitschrift  L  93  ff.  behandelt  ist;  wie  dort  der  Traum,  so 
könnte  hier  die  -/XuXiT'  avayxa  des  Rausches  die  Pforte  der 
Geisterwelt  aufgeschlossen  haben. 


^^)  [Aehnlich  urtheilt,  wie  ich  jetzt  sehe,  E.  Maaß,  Gott.  gel.  Anz. 
1890,  341,  der  aber  I  nach  IV  corrigieren  will:  tV]  {xsv  ßaatXea  at'Äcptov 
Tcapd  TTj?  n.  Ocyoij.£vov,  tt^  Oi  <"A[j.{j.u)va>.] 

*)  Der  vorstehende  1890  entworfene  Aufsatz  war  für  die  J.  Overbeck 
gewidmete  Festschrift  eingereicht,  mußte  aber,  nebst  verwandten  Bemer- 
kungen über  die  Arkesilaosschale  und  die  Mosaik  des  Monnus,  aus  Raum- 
mangel zurückgelegt  werden.  Bei  der  Arkesilaosschale  suche  ich  vor 
Allem  die  Inschriften  der  Wäger-Gruppe  neu  zu  deuten.  Für  die 
Mosaik  des  Monnus  meine  ich  die  Bemerkungen  Studemunds  (Jahrb. 
V  3  f.)  ergänzen  zu  können.  Wichtig  ist  vor  Allem,  daß  der  Heros 
CADMÜS  hier  mit  dorn  angeblichen  Logographen  als  Schüler  der 
Clio  gleichgesetzt  ist  (vgl.  Roscher's  Lexikon  II  Sp.  873  f.):  was  Stude- 
mund  verkannt  hat. 

Tübingen.  O.  Crusius, 


Miscellen. 
18.     Zwei  griechische  Epigramme. 

Das  Epigramm  des  Aesopus  Anth.  Pal.  X  123  (Bergk 
P.L.*  II  64)  beginnt  mit  den  Worten  HS)^  -cic,  avso  Oavarou  as 
cpü^ot,  ßt£;  Es  spricht  von  den  zahllosen  Nöthen  des  Lebens, 
denen  man  weder  leicht  entflieht,  noch  die  man  leicht  erträgt, 
und  stellt  diesen  das  einzige  Angenehme  entgegen,  das  die  Men- 
schen —  freilich  nicht  durch  das  Leben,  sondern  durch  die  Na- 
tur —  zu  Theil  werde.  Der  Epigrammatiker  rechnet  dahin 
Erde,  Meer,  Sonne,  Mond  und  Sterne,  sonst  nichts :  denn  was  der 
Mensch  außerdem  vielleicht  ja  einmal  Gutes  erlangt,  dafür  hat  er 
der  Nemesis  alsbald  zu  büßen.  Man  hat  gefragt,  wie  der  oben 
angeführte  Anfang  des  Gedichtes  mit  diesem  Inhalte  zusammen- 
hänge. Hiller  giebt  in  Bursians  Jahresbericht  1888  S.  137  bei  Be- 
sprechung der  Konjektur  von  F.  W.  Schmidt:  Hu);  ti;  av  sx 
Ovr^Tüiv  as  (pihoX,  ßis ;  darauf  die  Antwort,  der  Sinn  des 
Epigramms  sei  folgender:  „das  menschliche  Leben  besteht  fast 
nur  aus  CiO|3oi  und  rfjqzn:  daher  oux  £'j|jL7.p£c  tov  ßiov  cpspsiv: 
aber  es  ist  auch  cux  sufiaps;  au  tov  cpu^sTv  :  denn  Sterben  ist 
schmerzlich!  Wenn  es  doch  nur  möglich  wäre,  das  Leben  av£u 
Oavaro'j  zu  verlassen!"^)    Aber  davon,  daß  Sterben  schmerzlich 


*)  [Dieser  Aufsatz  wurde  kurz  nach  der  Drucklegung  des  ersten 
Heftes  eingereicht  und  ist  unabhängig  von  meinen  Bemerkungen  oben 
S.  202  geschrieben ;  sein  Schlußergebniß  berührt  sich  mit  dem  von 
mir  begründeten  Vorschlage.     Cr.] 

^)  Hiller  setzt  dabei  voraus,  daß  cp^yoi  mit  Schaefer  in  cpuyTg  ver- 
wandelt werde. 


716  Miscellen. 

sei,  sagt  das  Gedicht  nichts,  und  gerade  dieser  Gedanke  durfte 
nicht  unterdrückt  werden:  auch  ist  t:  ui  ?  Tic  .  .  .  cpu^irj  nicht 
gleich  £  i  Y  7.  p  TIC  .  .  .  9^701.  Ich  kann  daher  Hillers  Erklä- 
rung nicht  gutheißen  und  glaube  vielmehr ,  daß  der  Grundge- 
danke des  kleinen  Gedichts  kein  anderer  ist,  als  der,  welchen 
Artabanos  VII  46  bei  Herodot  ausspricht.  Als  Xerxes  es  dort 
beklagt,  daß  von  seinem  ungeheuren  Heere  nach  100  Jahren 
kein  Mensch  mehr  übrig  sein  werde,  erwidert  Artabanos:  srsoa 
TouToi)  TTOipa  TY)V  CoY^v  7:£7:ovi)ajj.cV  or/Tpo7£pa.  £v  *j'ap  o'jto)  ßpotyii 
ß{(i)  ouOcU  <j5t(ü  ocvBpwTTo;  £wv  £'joai{ia)V  7r£cpuyv£,  oute  toutwv 
ou-£  Twv  aAXojv ,  7(0  00  7rapa3T-r;a£T0'.t  ttoXAccxic  '/al  ouxi  är.al 
T£i)vavaL  ßo'jXsa^at  fxaXXov  Tj  Cws'-v.  aLT£  yap  ou}x<popat 
TrpoairiTiTouoai  xal  ai  vouaoi  auviapaoaouoai  xai 
ßpa5(i>v  £ov-a  {laxpov  oox££iv  £ivai  iroiEuai  tov  ßiov.  out to  6 
jx£V  "ö-avaTO?  }xo)^ör^pf^c  Eouar^c  tyjc  C,6r^c  xaTaciUY"?] 
a  i  p  £  T  ü)  T  a  T  r^  t  (o  a  v  ö  p  w  tt  tp  y  £  y  0  v  £.  Der  Tod  ist  eine  Z  u- 
flucht  gegen  die  Noth  des  Lebens,  cpuvTa  0'  o-w?  üJxiaTa  iruXa; 
'Aioao  TT£pr^aai  (Theogn.  427,  Soph.' 0.  C.  1225  ff.)  das  Beste. 
Nur  dieser  Gedanke  und  nicht,  wie  Hiller  meinte,  zugleich  das 
xaTÖavcTv  ouy  avo7.v£i  [xoi  (T£i)vo[vai  6'  ou  0i7.c5£p£i)  scheint  mir 
der  Epigrammatiker  ins  Auge  gefaßt  zu  haben.  Ich  schreibe 
also  mit  ganz  geringer  Veränderung  der  Buchstaben: 


■kojc  Ti?  a  V  £u  OavaTOvo£^)  cpayot,   ßii;   jiupia  yap  o£o 

XoYpa,    XGtl    0UT£    CpUY£Tv    £üJXOlp£?    OUT£    Cp£p£lV' 

7)0£a  [JL£V  yap  o£u  tol  cpuo£i  xaXa,  yoUa.,  OaXvaoa, 

aaTpa,  0£X7jV7.ir^?  xüxXa  xai  7j£X(ou* 
T'y'XXa  Se  iravTa  cpo'ßoi  t£  xal  ak^(za.'  xyJv  ti  Traöifj  ti; 

£o[}Xo'v,  ajjLOißair^v  £X0£/£Tai.  N£[jL£ai?. 

Leben,  wie  flüchtet  man  glücklich  zum  Tode  ?  du  bringest  ja  allen 
Zahllos  Leid,  und  schwer  flieht  oder  trägt  es  der  Mensch! 

Was  uns  erfreuet  in  Dir,  sind  natürliche  Güter,  die  Erde, 
Meer  und  Sterne,  des  Monds  Kreise  und  Helios'  Licht: 

Sonst  sind  Schmerzen  und  Angst  unser  Los,  und  erhält  man  am  Guten 
Auch  einmal  Theil,  schon  naht  Nemesis  uns  zum  Entgelt. 

Daß  u.  a.  Hesiod  Op.   100  ff.: 

aXXa  8£  [xupia  Xuypa  xaT'  avöpwTuou;  aXdX'/jTai* 
tiXeiy]   jjL£V  yo^P  Y  aT  a  xaxoiv,  '7lX£^   ok  i}aXaaoa* 
vouaot  0'  avöptüKOtaLV  £cp'  TjjJ-sp'Sfj  rfi^  £^t  vuxtl  *) 
auTOji-aTOL  (poiTcüaL  xaxa  Ovr^ToIoi  cpipouaai 


^)  II.  n  693:  naxpoxXei?,  oxe  6^  Ge  Oeol  ftavaTov§£  xaXeccfav.  Aehn- 
lich  X  297.  Q  328 :  wset  Oa'vaTovos  ztovra.  [Steht  mein  Vorschlag  ttcü  ;tic 
av  EV)OavaTu>;  ae  cpuyot,  ßi'e;  der  Ueberlieferung  nicht  noch  näher?  Cr.] 

*)  Die    kopulative  Verbindung  der  jüngeren  Hssn.   erscheint  für 


Miscellen.  717 

Vorbild  gewesen  ist  für  diese  schwarze  Schilderung  des  Lebens, 
dürfte  wohl  nicht  zweifelhaft  sein. 

II. 

M.  Rubensolm  hat  in  der  Berliner  philologischen  Wochen- 
schrift 1893  Nr.  21  und  22  ein  bisher  nur  in  der  Zeitschrift 
für  ägyptische  Sprache  und  Alterthumskunde  XXVIII  1890  S. 
62  veröffentlichtes  Epigramm  auf  Homer  behandelt,  das  sich  auf 
einem  im  ägyptischen  Theben  gefundenen  Ostrakon  des  Berliner 
Museums  belindet.  Seine  Ergänzungen,  die,  wie  die  Fragezei- 
chen andeuten,  ihm  selbst  mehrfach  unsicher  zu  sein  scheinen, 
hat  er  der  erhaltenen,  übrigens  aus  dem  2.  Jahrh.  stammenden 
Schrift  in  folgender  Weise  hinzugefügt: 

}i,7j  TTSu&oi),  Ti;  '^0[}xrJpo;  £cpa[Y]Y£Voc  od  ydcp  [aXyj&Sü);?] 

stvsx'  SjJir^;  oo^r^:;  cp[aoi]  tsxslv  |xs  irdXsu. 
"Aitov  aicüviajxa  [y'  i^}r^yA  {jloo?]"    £3TL  ^ap  7j{iy] 

TrarpU  'OSuaastr^?  [Mou3a?J  xai  'IXtaoo?. 

Das  soll,  wie  eine  metrische  Uebersetzung  angiebt,  bedeuten : 

Frag"  nicht,  woher  ich,  Homeros,  entstammt  sei.  Daß  sie  mich  zeugten 
Lügen  die  Städte  ja  nur,  um  meinen  Ruhm  zu  empfah'n. 

Schuf  ich  doch  meiner  würdig  ein  Ewigkeitsdenkmal !    So  bist  du, 
Ilias-  und  Odyssee-Muse,  mir  Heimath  allein. 

In  dieser  Wiederherstellung  ist  zunächst  nicht  nur  die  Stellung 
von  dX7ji>£ü);,  das,  obwohl  zu  (paii  gehörig,  durch  ein  im  Ge- 
gensatz stehendes  £rv£7.'  £[xr^c  oo^r^;  von  ihm  getrennt  wird,  son- 
dern der  ganze  ungeschickte  Ausdruck  auffällig:  es  sollte  heißen: 
ou  yap  dXr^i>£oj^  oaii,  dAA'  £iv£x'  EjJif^;  or>;r^;.  Ebenso  stüm- 
perhaft wäre  y'  li}r^xd  [xou  gesagt,  wo  y£  sammt  [xou  hinter 
d^iov  stehen  sollte,  liir^xa  aber  nur  wie  ein  müs.siges  Flick- 
wort erscheint:  geschickter  wäre  'A^iov  aia)via|jL'  d[v£i>r^xd  jxoi], 
wofern  der  von  Kubensohn  eingeschlagene  Weg  der  Ergänzung 
dieser  Zeile  überhaupt  der  richtige  ist.  Und  wenn  die  Ueber- 
setzung zuletzt  £371  Y^P  "'il^-'n  "KOCTpl;  folgernd  nimmt,  anstatt  be- 
gründend oder  erklärend,  so  kann  man  sich  mit  dieser  Auffas- 
sung der  Partikel  auch  nicht  einverstanden  eriilären. 

Um  zuvörderst  auf  die  Buchstabenreste  der  zu  ergänzenden 
Worte  einzugehen,  so  wird  das  A  im  1.  Hexameter  als  sicher 
bezeichnet,  ebenso  das  O  im  1.  Pentameter.  Im  folgenden  Verse 
aber    ist    nach    aia)VLa[xa    l'   oder  A  'am  wahrscheinlichsten',  der 


den  ZusammenhaYig  angemessener  als  die  disjunktive,  welche  von  der 
Rezension  des  Laur.  und  Par.  vertreten  wird.  Rzach  (Symb.  Prag. 
1893,  S.  171)  zieht  letztere  Lesart:  NoOaot  ö'  dv^ptoTioiaiv  ecp'  T^fx^p-j],  ai 
5'  i-i  v'jxxl  .  .  .  vor. 


718  Miscellen. 

Versuch  kikontoL  also  zurückzuweisen.  Indem  ich  mich  nun  an 
den  Anfang  }xyj  tc  *  u  i>  o  u  halte ,  ergänze  ich  V.  3  o  [a  tj  a  £  a  i  ], 
ganz  so,  wie  Nestor  ^   186  f.  in  der  Odyssee  sagt: 

"Oaaa  8'  £Vi  [isfapotai  xaOifjfjLSvo^  Yj[jL£T£poioiv 
TTEudofxai,  Tj   i}£[xi;  iait,  oaYjOEai,  ouSi  os  x£u{)ü>' 
£u   {j.£v   Mupfiioova;  cpao'  dAöijxEV  £Y;(£oijxa)pouc. 

Das  Sttä^  £ipr^[x£vov  ociwviojxa  versteht  Rubensohn  von  Ilias  und 
Odyssee  selbst,  die  dadurch  als  xTf^jxa  £c  azl  bezeichnet  werden 
sollen.  Das  ist  möglich,  obwohl  man  streng  genommen  den  Plu- 
ral erwarten  müßte.  Das  Wort,  von  aicuvi^^o)  'ewig  machen'  ab- 
geleitet, kann,  wie  aTrarr^jia  ein  Täuschungsmittel,  oiairfijxara 
Lebensmittel ,  loi)Y^}j.7.Ta  Mittel  zur  Bekleidung  bedeuten ,  jedes 
Mittel  bezeichnen,  wodurch  man  die  Ewigkeit  erlangt.  Homer 
ist  sie  sicher;  denn   —   so  heißt  es  Anth.  Pal.  (Plan.)  XVI  300  — 

£t?  aiÄvac,    0[xr^p£,  xat  £;  aiojvo?  a£i6-(j, 

oupaviT^;  Moüar^;  oo^av  a£ipa[j.£voc. 
[xr^viv   }X£V  yotp  aziQac,  'A/}Xkio^j  auxap  ^A/oiim 

aTpofxßirjoov  VYjüiv  Güy^uatv  £v  'Kzkd'^ei, 
T£ipo[i£vov  T£  TTAavirjaiv  *ü3oao£a  iror/tXoßouXov, 

TOü  X£)(o?  aairaoiü);  £taio£  IIr^v£Xo7TYj. 

Wie  dem  Dichter  hier  als  dem  Verfasser  von  Ilias  und  Odyssee  ^) 
die  Ewigkeit  verheißen  wird,  so  wird  er  XVI  294,  3  als  a^a- 
vocToi?  i'ao?  r^^(Mc  gepriesen  und  296  der  Himmel  für  sein  Va- 
terland und  Kalliope  für  seine  Mutter  erklärt,  XVI  301  aber 
heißt  es: 

£1  {)£0?  ioTiv  ^'Ofxr^po;,  £V  d^avatoLOL  a£ß£o&a)* 
£1  S'  au  |XY)  OcO?  daii,  vo(xtC£3Ö(D  %z6<;  £ivai. 

Wenn  also  im  1.  Hexameter  A  sicher  ist,  so  liegt  es  nahe,  den 
Vers  durch  die  Ergänzung  ou  Yap  a[vY;p  r^v]  zu  vervollständi- 
gen :  im  Gegensatz  zu  {>£qc  bezeichnet  dvTjp  —  '  O^p'  ^^  Yi^vwa- 
xtq;  7j[i,£V  Oeov  rfik  xal  avopa  —  z.  B.  auch  E  128  den  Sterb- 
lichen. 

Sehr  zu  bedauern  ist,  daß  sich  im  letzten  Verse  eine  Lücke 
findet :  denn  gerade  diese  kann  nicht  mit  annähernder  Sicher- 
heit ausgefüllt  werden.  Der  von  Rubensohn  eingesetzte  Aus- 
druck '06uaa£''7]c  [Mouaa]  xai  'IXidooc  befriedigt  mich  nicht : 
ich  möchte  vielmehr  von  dem  Epigramme  in  der  Appendix  Ja- 
cobs. Nr.  279  ausgehen,  wo  der  Dichter  von  sich  sagt : 

TraTpl?  £(jLoi  ;(^ü>v  itaoa,  t6  8'  ouvofia  cpaoiv ''0[i7]pov 

£OTL    §£    MoOodoiV,    OUX    £}1.6v    OoSsV    ETTOC. 


^)  Daß  an  kyklische  Poesie  nicht  zu   denken  ist,    glaube  ich   in 
den  Jahrb.  für  klass.  Phil.  1891  S.  453  f.  gezeigt  zu  haben. 


Miscellen.  719 

Ganz  in  demselben  Sinne  beginnt  XVI  (Plan.)  303: 

Darum  schreibe  ich:  sotl  ^ap  r,|XY)  iraxplc  'Oouaosir^«;  Ct«^^] 
xai  'IXiaooc.  Wo  Ilias  und  Odyssee  zu  Hause  sind ,  da  ist 
auch  die  Heimath  des  Dichters,  und  da  seine  Gedichte  auf  der 
ganzen  Welt  gelesen  werden ,  so  ist  er  allerdings ,  wie  ihn  Pro- 
klos in  der  Vita  (Z.  10)  nennt,  ein  y.oa[jL07roXir/]:,  und  da  dies, 
'im  eigentlichen  Sinne  verstanden',  wie  Rubensohn  sagt,  'über- 
menschlich' ist,  'so  gehört  er  der  Erde  nicht  an'  (XVI  295,  7. 
8  :  Ou  yap  ecpu  ^dovo;  spyov) ,  sondern  die  Musen  haben  ihn 
vom  Aether  herabgesandt,  damit  er  den  Menschen  seine,  von 
ihnen  ersehnten  Gaben  bringe  (d?:'  aii^ipo;  alXoL  k  Mouaai 
irijjLtj^av,  iv'  r|fjLSpioi;  ocüpa  iroilr^Td  cpipoi).  Das  interessante,  den 
"Inhalt  mehrerer  auf  Homer  gemachten  Epigramme  in  sich  ver- 
einigende kleine  Gedicht  würde  danach  folgendermaßen  lauten : 

}x7j  -iTSu^oo,  Ti;  '  O[[xr|]po;  ^^^[y]  ^svo;'  ou  yap  d[vYjp  r^v']' 
sivcx'  i\lr^z  o6lr^;,  (p[aol]  texsTv  jjls  izoXzi^. 

dEtov  aiu>via}xa  o[aY]a£at]'    Ion  ^dp  yjjjly] 
TraipU  'OouaasiT^;  [yata]  xal  'IXidoo?. 

Forsche  nicht,  wo  ich,  Homeros,  geboren  ward :  Mensch  war  ich  nimmer: 
Daß  ich  ihr  Sohn  —  meinem  Ruhm  sagen's  die  Städte  zu  Lieb'. 

Ob  ich  für  ewige  Zeiten?  Dir  g'nüge  der  Grund:  wo  zu  Haus  sind 
Ilias  und  Odyssee,  da  ist  mein  Vaterland  auch. 

Stralsund.  Rudolf  Peppmüller. 


19.     Zu  Pindar  Ol.  I^. 

I  12.  Noch  in  seiner  vierten  Pindar- Ausgabe  beruft  sich 
Bergk,  um  Tzohj\irjXo;,  in  der  Bedeutung  „reich  an  Kleinvieh" 
zu  vertheidigen ,  darauf,  daß  sich  Simonides  in  dem  Gedichte 
„Europa"  der  Form  »jidXov  bedient  habe.  Dieß  beruht  auf  fol- 
genden drei  in  den  Poetae  lyr.  III  [*  p.  399]  angeführten  Stel- 
len. Eustathios  zur  II.  877,  57  Tipocpipit  os  —  nämlich  der 
Grammatiker  Aristophanes  —  xat  i't[xcoviooü  y^pYjast; ,  sv  ai; 
ßouv  dppiva  OTE  jxiv  Taupov,  ors  os  [idXov  vjyouv  jjlt^Xov,  bxk 
hk  TTpoßaTov  ixzhoc,  6vo{xd!Ici.  Eust.  zur  Od.  1649,  2  ^i{X(üviorj; 
0£,  cpaai,  Tov  raupov  ors  |x£v  {x  r^  X  o  v,  ots  0£  TrpoßaTov  övojxdCst. 
Aristoph.  Byz.  bei  Miller  M^l.  p.  430  ^tjxtüviOYjc;  8'  £v  x-g  Eu- 
p(i)7q)  TOV  xaüpov  6t£  ji£v  xaüpov,  6t£  0£  jx^Xov,  6t£  §£  TTpdßa- 


^)  [Aus  ungedruckten  Pindarstudien  E.  Hillers,  der  mit  einer  Re- 
vision der  ßergkischen  Ausgabe  beschäftigt  war.]. 


720  Miscellen. 

Tov  6vo}ia^£i.  Die  an  der  ersten  Eustathios-Stelle  sich  findende 
Nebeneinanderstellung  [xaXov  rffouv  [ir/ov  kann  offenbar  nicht 
auf  Aristophanes  zurückgehen.  Daß  bei  diesem  jxaXov  gestanden 
hatte  und  dies  dann  im  cod.  Atbous  in  {ir^Aov  geändert  und 
von  Eustathios  durch  \lr^\ov  erklärt  wurde,  könnte  auf  den  er- 
sten Blick  denkbar  erscheinen.  Wenn  wir  indessen  erwägen, 
daß  aus  bekannten  sprachlichen  Gründen  [xaXov  für  die  ältere 
Zeit  unmöglich  und  daß  ein  „Hyperdorismus^^  in  den  Simonides- 
Exemplaren  um  200  V.  Chr.  zum  mindesten  höchst  unwahr- 
scheinlich ist ,  so  werden  wir  vielmehr  die  Form  [xaXov  als  ei- 
nen Zusatz  des  Eustathios  ansehen.  Dieser  las  in  seinem 
Theokrit- Exemplare,  ebenso  wie  wir,  an  mehreren  Stellen  iia- 
Aov  statt  des  richtigen  [xr^Xov  und  war  unterrichtet  genug,  zu 
wissen,  daß  Simonides  das  „dorische"  a  angewendet  hatte.  — 
Für  die  Demeter  [xaXo'^o'po;  und  den  byzantinischen  Monatsna- 
man  AlaAocpopio;  vgl.  Holm  Khein.  Mus.  27  p.  367  f.  und  Bi- 
schoff Leipz.  Stud.  zur  class.  Philol.  7  p.  376,  sowie  die  von 
beiden  angeführten  Bemerkungen  anderer.  Daß  man ,  wie  wir 
aus  Tansanias  I  44,  3  sehen,  in  der  Kaiserzeit  jenen  Beinamen 
der  Demeter  von  den  T<^6[iaTa  herleitete,  beweist  nur,  daß  der 
llyperdorismus  {laAov  bereits  damals  in  die  Dichtertexte  einge- 
drungen war,  eine  Thatsache,  die  wir  auch  ohne  Pausanias  an- 
zunehmen hätten ;  vgl.  meine  Bemerkung  zu  Theokrit  5,  87  (p. 
329).  Ebenso  wie  [xaXocpopo;  ist  das  Findarische  tzqXuiliXqc,  mit 
T.  Mommsen  (Schol.  Germ.  p.  4  f.)  und  anderen  von  den  Baum- 
früchten zu  verstehen. 

24.  Die  Codices  vetusti  bieten  theils  das  richtige  sv,  theils 
lassen  sie  die  Präposition  weg,  die  interpolirten  Handsclniften 
haben  Trap'  statt  sv,  was  Mommsen  mit  Recht  für  eine  falsa 
emendatio  omissionis  erklärt.  Nach  der  Anmerkung  Bergks  soll 
Tiap'  auch  bei  Tzetzes  zu  Lyk.  156  stehn.  Dies  wäre,  wie  man 
leicht  erkennt,  für  Geschichte  der  Interpolation  des  Pindar-Textes 
von  erheblicher  Wichtigkeit.  Es  ist  indessen  unrichtig;  Bergk 
hat  übersehen,  daß  bei  Tzetzes  die  Hinzufügung  der  Worte 
XajiTCSi  —  aTTor/.ia  vom  Herausgeber  Sebastiani  herrührt,  Tzetzes 
begann  das  Citat  erst  mit  dem  folgenden  tou. 

50.  Nach  den  genauen  Angaben  T.  Mommsens  (Adn.  crit. 
suppl.  p.  5)  kann  die  Lesart  OEujxara  auf  irgendwelche  urkund- 
liche Beglaubigmig  keinen  Anspruch  erheben;  sie  ist  ein  vom 
Schreiber  des  cod.  V  begangener  Fehler,  den  der  Schreiber  so- 
gleich wieder  verbesserte,  was  alsdann  der  Schreiber  der  Ab- 
schrift W  übersehen  hat.  Dennoch  hat  Herwerden  (Jahrb.  f. 
Philol.  Suppl.  13  p.  4)  der  Lesart  (auf  welcher  seine  Conjectur 
oaafiata  beruht)  wieder  ein  höheres  Alter  vindiciren  wollen.  Er 
beruft   sich  hierfür   auf  das  Scholion   oeuTara  t^  xa    soxaxa  t^ 


Miscellen.  721 

Tot  ßeßpsYfjL^va  tu  aijxari.  (In  A  steht  das  Scholion,  niclit ;  in 
B  ist  an  dieser  Stelle  ein  Blattverlus.)t  .Der  Urheber  dieser  Bemer- 
kung muß  nach  Herwerden  „jedenfalls"  die  Lesart  hz6\iaT0L  gekannt 
haben;  Herwerden  vermuthet  osuixotTa  seiConjectur  eines  Alexandri- 
ners. Diese  Meinung  ist  —  abgesehen  davon,  daß  sie  mit  dem  Wort- 
laute des  Scholions  im  Widerspruch  steht  —  völlig  unbegründet. 
Denn  es  ist  sehr  wohl  denkbar,  daß  ein  Grammatiker  geglaubt 
hat,  von  dem  adjectivum  verbale  Scotoc  könnte  durch  TiXsovaafxoc 
ohne  Aenderung  der  Bedeutmig  osuraToc  gebildet  sein;  dies  geht 
aufs  evidenteste  hervor  aus  folgender  auf  Herodian  zm'ückgehenden 
Bemerkung  im  Etym.  m.  685,  1  und  in  den  Epim.  Hom.  p.  369: 
(üOTTSp  TTOCpa  t6  [XU)(6?  }AÜ}(aTO<;,  xpiToc  TpiTaxo?,  sß- 
8o(xo?    £ßod[AaTo?,     ouro);    irapa    t6    tzoooc,    iroaaTo?   xal 

89.  }x£|jLadi;a?  ist  die  alte  Ueberlieferung,  während  fxsfxaXora^ 
nur  als  eine  Conjectur  der  Byzantiner  betrachtet  werden  darf. 
Daß  eine  von  Bergk  angeführte  Grlosse  des  codex  Vratislaviensis  A 
sich  auf  die  Lesart  {xsjxaXdta;  bezieht,  steht  hiermit  durchaus  im 
Einklang;  denn  jene  Glossen  sind  aus  den  jüngeren  Schollen  ge- 
flossen: vgl.  Böckh  Scliol.  p.  49  Anm.  Angenommen,  es  wäre 
eine  Aenderung  des  überlieferten  fjLSjxadta?  erforderlich,  so  könnte 
man  nicht  {isiiaXoTa;  aufnehmen,  sondern  müßte,  mit  stärkerer 
Abweichung  von  der  Tradition,  statt  dessen  jxsfxr^XoTa?  schreiben. 
Denn  die  Form  [isjjLaXu);  steht  zwar ,  wie  es  scheint ,  in  dem 
gleichfalls  von  Bergk  citirten  Epigramm  Eph.  arch.  3408  =  948 
Kaib. ;  aber  dieses  Epigramm  gehört  bereits  der  Kaiserzeit  an ; 
der  Zeit  Pindars  kann  der  Hyperdorismus  jxijiaXs  (den  Curtius 
Verbum  I  307  in  der  Meinung,  die  Form  sei  alt,  durch  die  Hy- 
pothese eines  „Schwankens  zwischen  a  und  s"  zu  rechtfertigen 
versuchte)  nicht  zugeschrieben  werden.  Indessen  gestattet,  wie 
bereits  mehrfach  bemerkt  ist  [von  Mommsen,  von  Gildersleeve  z. 
d.  St.],  }X£}iadTa;  eine  befriedigende  Erklärung.  Gegen  jx£[xaXdTa? 
vgl.  auch  ßauchenstein  [comm.  Pind.  II  (1845)   11  —  12]. 

105.  oaLSaXü)0£ji,£v  halten  Mommsen  und  Bergk  (vgl.  Opusc. 
II  69)  für  den  Infinitiv  des  Aorists.  Mir  scheint  dies  undenkbar. 
Wie  konnte  Pindar,  da  der  Infinitiv  des  Futurums  vollkommen 
passend  ist,  einem  Publikum  zumuthen,  sich  des  homerischen 
d$£|X£V  (dem  entsprechende  Indicativ-Formen  zur  Seite  stehen!) 
zu  erinnern  und  auf  Grund  hiervon  6at8aA(Da£jX£v  aoristisch  auf- 
zufassen? Die  Hörer  und  Leser  des  Gedichts  konnten  in  dieser 
Form  nur  den,  wie  gesagt,  durchaus  angemessenen  Infinitiv  des 
Futurums  zu  erkennen,  und  dem  Dichter  eine  andere  Absicht  zu- 
zuschreiben, scheint  mir  hiemach  nicht  erlaubt.  Mommsen  (Adn. 
crit.  suppl.  p.  12)  bemerkt:  „Progressus  orationis  is  esse  videtur, 
ut  poeta,  quam  in  vss.  100  sqq.  de  rebus  praesentibus  (et  prae- 

Phiiologus  LH  (N.  F.  VI),  4.  46 


722  Miscellen. 

teritis?)  agat,  non  ante  vs.  108  sq.  ad  fiituras  descendat;  quo- 
cum  consentiret  inf.  aoristi,  sed  non  inf.  futnri".  Dies  scheint 
mir  niclit  zutreffend;  wenn  der  Dichter  seine  Ueberzeiigung  aus- 
spricht, er  werde  niemals  einen  hochsinnigeren  und  mächtigeren 
Gastfreund  besingen  als  Hieron,  so  bezieht  sich  dies,  trotz  der 
futurischen  Wendung,  doch  lediglich  auf  die  glänzende  Gegenwart. 
Auch  sagt  Gildersleeve  mit  Recht :  „the  compliment  with  the  past 
is  not  so  great  as  with  the  fiiture^^  —  oo7i{ia)as|jL£vai  als  Infi- 
nitiv des  Aorist  wollte  Bergk  durch  Conjectur  in  einem  von 
Simplicius  ^zu  Aristot.  de  caelo  III  1)  erhaltenen  Verse  des  Par- 
menides  herstellen  (Opusc.  II  31  und  G9)-,  auch  dies  erweist  sich 
als  hinfällig ;  denn  in  Karstens  auf  neuen  Collationen  beruhender 
Ausgabe  (p.  250)  lauten  die  Worte  (b;  la  ooxoOvra  /pv]  coxijxo); 
o  isvai  6ia  tzi^jt^jz  TuavTa  TrspaivTa,  und  zu  einer  Aenderung 
dieser  Fassung  ist  kein  Grund  vorhanden*). 

*)  [Die  hier  einstimmige  Ueberlieferung  ia  ooxi'tjLUJc  elvai,  wofür  Kar- 
sten später  8oxt[j.(u;  zplvat  vermuthete.  Vgl.  Stein  Symb.  philol.  Bonn. 
1867  p.  779  und  Heibergs  Simplicius  1894  p.  558.     O.  Schröder]. 

Eduard  HiUer.  f 

20.     Zu  den  Quellen  des  Aelian  und  Athenaeus. 

Erwiederung. 

Dem  Wunsche  des  Herrn  Herausgebers  d.  Ztschr.  entsprechend 
will  ich  in  Kürze  auf  die  oben  stehenden  Ausfülu-ungen  Rudolphs 
erwiedem,  nicht  um  mich  von  neuem  in  eine  Diskussion  mit  dem 
Verfasser  einzulassen,  die  bei  unsern  entgegengesetzten  Anschau- 
ungen fruchtlos  sein  würde,  sondern  nur  um  einige  Behauptungen 
des  Verfassers,  die  meine  Recension  seiner  Dissertation  über  Aelian 
in  falschem  Lichte  erscheinen  lassen,  richtig  zu  stellen. 

Ich  schrieb  in  meiner  Recension  (S.  97):  „Aus  dem  Um- 
stände nun,  daß  Aelian  den  Athenaeus  benutzt,  schließt  der  Ver- 
fasser ohne  weiteres,  daß  derselbe  auch  sonst  auf  ältere  Quellen 
nicht  zm'ückging,  sondern  nur  spätere  Compilationen  und  Sammel- 
werke benutzte".  Dazu  war  ich  vollkommen  berechtigt;  denn 
die  Benutzung  des  Athenaeus  ist  für  Rudolph  der  Ausgangspunkt 
seiner  Abhandlung,  die  Vergleichung  des  Aelian  mit  Athenaeus 
führt  ihn  zu  dem  Schluß  (S.  24  f.) :  lam  is  Aelianus  qui  Athe- 
naeum  hominem  paene  aeqtialem  mala  fide  excerpsit  idem  sedulus 
investigator  antiquitatis  esse  non  potuit  ....  Atque  ut  per  Athe- 
naeum  frusta  Charonis  Lampsaceni,  Ctesiae,  Theopompi  .  .  .  multo- 
rum  aliorum  in  Variam  Historiam  devenerunt  neque  ex  Ms  ipsis, 
ita  ne  cetcros  qiiidem  priscae  memoriae  scriptores,  ut  Herodotos,  Iso- 
crates,  Piatones,  quamquam  ei  materiam  suppeditaverunt,  ab  eo  con- 
sultatos  esse  pröbahile  est.  Ergo  ad  derivatos  quosdam  fontes  Athe- 
naei  similes  deducimur.  Auf  das  Cap.  IV,  das  die  Art  der  Be- 
nutzung erläutert,  einzugehen    hatte   ich  keinen  Anlaß.     Denn  daß 


I 


Miscellen.  723 

Aelian  in  den  28  Capiteln,  die  er,  wie  K.  damals  annahm,  aus 
Athenaeus  entlehnt  hat,  bloßer  Abschreiber  ist,  liegt  auf  der  Hand ; 
wenn  er  das  nicht  wäre,  wenn  er  das  Material  des  Athenaeus 
selbständig  verarbeitet  hätte,  würde  er  eben  nicht  so  genau  mit 
Athenaeus  übereinstimmen,  daß  man  annehmen  konnte,  er  habe 
ihn  direkt  benutzt.  Aber  der  aus  einem  so  geringen  Bruchtheil 
des  Werkes  gezogene  Schluß,  daß  Aelian  ebenso  alles  Andere 
aus  einem  ähnlichen  Sammelwerke  der  römischen  Kaiserzeit  ab- 
geschrieben haben  muß,  ist  ungerechtfertigt.  Dies  ist  die  falsche 
Prämisse,  auf  der  die  ganze  Abhandlung  basiert,  und  wenn  R. 
noch  so  sehr  daran  festhält,  so  bleibe  ich  dabei,  daß  sie  falsch  ist. 

Zur  Rechtfertigung  meiner  tadelnden  Bemerkung  über  den 
Ausdiiick  fidem  postulo  begnüge  ich  mich  damit,  die  betreffenden 
Sätze  R.'s  wörtlich  anzufüln-en  (S.  25f.):  .  .  .  litteras  veterum  cum 
Varia  Historia  conferre  suscepi.  Quocumque  autem  me  converti,  de 
servatis  Graecorum  Momanorumque  libris  ne  unum  quidem  ad  eam 
conflandam  adhihitum  esse  praeter  expectationem  cognovi.  Atque  ut 
alios  praeteream,  qui  maxime  cum  Aeliano  conspirant  JPlutarchus, 
auctor  apophtliegmatum  quae  Plutarchi  nomine  feruntur,  Diogenes 
Laertius f  Volerius  Maximus,  Plinius,  GeUius  ah  eo  manibus  non 
tractati  sunt.  Longum  est  unumquemque  scriptorem  singiUatim  e 
numero  auctorum  eius  'primariorum  removere.  Fidem  postulo.  Zur 
Begründung  dieses  Urtheils  folgen  dann  allerdings  einige  Beispiele, 
ein  paar  Stellen  des  Aelian  werden  mit  Herodot,  Isokrates,  Plato, 
Aristoteles  und  Ps.  -  Plutarch's  Apophthegmata  zusammengestellt: 
R.  zeigt  an  ihnen,  daß  Aelian  diese  Schriftsteller  nicht  direkt 
benutzt  hat,  da  er  nicht  ganz  mit  ihnen  übereinstimmt.  Daß  ein 
derartiger  Beweis  nicht  genügt,  brauche  ich  nicht  auszufüliren, 
und  hat  R.  selbst  gefühlt,  sonst  hätte  er  den  Ausdruck  fidem 
postulo  nicht  gebraucht.  R.  glaubt  jetzt  das  Versäumte  nach- 
zuholen, indem  er  ein  langes  Verzeichniß  von  Stellen  giebt,  die 
sich  inhaltlich  mit  der  Varia  Historia  berühren.  Er  irrt  aber 
gewaltig,  wenn  er  meint,  damit  meine  Forderung  erfüllt  zu  haben. 
Die  bloße  Aufzählung  von  Parallelstellen  ist  keine  Quellenunter- 
suchung; was  R.  da  giebt,  ist  Rohmaterial,  das  erst  bearbeitet 
werden  muß,  damit  die  wirklichen  Quellen  ermittelt  werden.  Wie 
wenig  R.  eine  Vorstellung  davon  hat,  was  Quellenuntersuchung  heißt, 
kann  man  aus  dem  curiosen  Satze  oben  S.  660  ersehen:  „Möge 
mir  nun  jemand  nachweisen,  daß  Aelian  irgend  einen  der  oben 
angeführten  Schriftsteller  benutzt  hat!  Solange  dies  nicht  ge- 
schieht, bleibe  ich  bei  meiner  Ansicht".  Als  ob  nur  die  zwei 
Alternativen  möglich  wären,  daß  Aelian  entweder  in  jedem  ein- 
zelnen Falle  die  oben  aufgeführten  Schriftsteller  direkt  benutzt 
oder  die  ganze  Uov/.ilr^  MoTopia  aus  einem  Sammelwerke  der 
Kaiserzeit  abgeschrieben  habe ! 

Wirkliche  Uebereinstimmungen  zwischen  Aelian  und  den 
zahlreichen  Bruchstücken  des  Favorin  giebt  es  sehr  wenige.  R. 
hat,  um  seine  Vermuthung  zu  stützen,    nicht   nur  entferntere  An- 

46* 


724  Miscellen. 

klänge  nicht  verschmäht,  sondern  auch  solche  Stellen  herange- 
zogen, wo  keine  Spur  von  Verwandtschaft  vorhanden  ist.  Das 
habe  ich  an  einigen  charakteristischen  Beispielen  gezeigt.  Alle 
von  R.  verglichenen  Stellen  zu  besprechen  oder  zu  erwähnen, 
hatte  ich  keinen  Grund.  Denn  daß  Aelian  sich  bisweilen  mit 
Favorin  berührt,  habe  ich  nicht  bezweifelt,  ja  ich  habe  sogar  die 
Möglichkeit  zugegeben,  daß  Aelian  Schriften  des  Favorin  gekannt 
und  einiges  daraus  entlehnt  hat.  Nur  daß  Favorin  die  Haupt- 
quelle Aelians  gewesen  sei,  daß  Aelian  den  größten  Theil  der 
Varia  Historia  aus  Favorin  abgeschrieben  habe,  koimte  ich  nach 
R's  Beweisen  nicht  zugeben,  und  diese  Beweise  kann  ich  auch 
jetzt  nicht  für  ausreichend  halten. 

Daß  Favorin  über  Plato  an  zwei  Stellen  seines  Werkes 
in  verschiedenem  Zusammenhange  handeln  konnte,  ist  gewiß  richtig. 
Nur  eben  wenn  man  (wie  R)  annimmt,  daß  die  nav-ooaTryj 
*IoTopia  des  Favorin  lexikalische  Form  hatte,  muß  es  auffallend 
erscheinen,  daß  einmal  das  zweite  und  einmal  das  achte  Buch 
citiert  wird,  da  man  in  diesem  Falle  natürlich  erwartet,  daß  über 
Plato  unter  dem  Worte  OXaTiüV  gehandelt  war.  Rudolph's  Er- 
klärung, daß  Favorin  einmal  s.  v.  oiaXoyoi,  ein  ander  Mal  s.  v. 
TTpfüTTOL  von  Plato  geredet  habe,  und  die  weiteren  Folgerimgen, 
daß  der  Artikel  oiocXoyol  im  2.  Buch  imd  der  Artikel  TrpojTo; 
im  8.  Buch  gestanden  und  jedes  Buch  der  IlavTooaTCYj  'laropia 
zwei  Buchstaben  des  Alphabets  umfaßt  habe,  sind  so  gekünstelt, 
daß  ich  darüber  kein  Wort  zu  verlieren  brauche. 

Ich  sagte  in  meiner  Recension  (S.  99):  „Ein  wichtiges  Be- 
weismoment  scheint  ihm  die  mehrfache  Uebereinstimmung  zwischen 
Diogenes  Laertius  und  Aelian.  Er  stimmt  Maaß  darin  bei,  daß 
Diogenes  einen  großen  Theil  seines  Werkes  dem  Favorin  ver- 
danke". R.  behauptet,  das  sei  ein  Irrthum  von  mir,  da  er  sich 
von  Maaßens  Ergebnissen  ausdrücklich  abgewendet  habe.  Er 
äußert  sich  S.  58  allerdings  vorsichtig  über  die  Arbeiten  von 
Nietzsche  und  Maaß :  JEnimvero  utraque  commentatio  .  .  .  nonnihil 
habet  off'ensionis^  si  quideni  Nietsscheanae  summam  refutavit  Maaß, 
Maaßianae  Wilamowits  in  dubium  vocavit.  Cavendum  igitur  mihi 
est,  ne  has  quaestioties  istorum  sententiis  irretiam.  Thatsächlich 
aber  ist  er  im  Verlauf  der  Ai-beit  selir  leicht  geneigt,  jede  Ueber- 
einstimmung zwischen  Aelian  und  Diogenes  Laertius  auf  Favorin 
zurückzuführen,  und  S.  128  erklärt  er  ausdrücklich  sein 
Einverständniß  mit  den  Ergebnissen  der  Maaß'schen 
Arbeit:  Ne  Maßio  quidem  contigit,  ut  de  Favorino  suo  praecipuo 
Diogenis  fönte  omnihus  persuaderet.  Verum  tarnen  sunwia  eorum 
quae  compröbare  studet  confirmatur ;  reicienda  sunt  quae  a  Wila- 
moioitzio  cl  opponuntur.  Es  freut  mich,  daß  R.  jetzt  erklärt,  später 
eingesehen  zu  haben,  daß  Maaßens  Endergebniß  im  Allgemeinen 
durch  seine  Untersuchungen  über  Aelian  nicht  bestätigt  worden 
sei.  Der  Irrthum  aber,  dessen  er  mich  zeiht,  liegt,  wie  man 
sieht,  auf  seiner  Seite. 


Miscellen.  725 

Auf  Rudolph's  Vermuthung  über  Favorin  als  Quelle  des 
Athenaeus  nochmals  einzugelien  fülile  ich  mich  nicht  veranlaßt. 
Die  Ansicht,  das  ganze  oder  fast  das  ganze  Werk  des  Athenaeus 
sei  aus  der  n7.vr007.-fj  'laTopia  des  Favorin  abgeschrieben,  scheint 
mir  nach  wie  vor  kaum  etwas  anderes  zu  sein,  als  ein  bloßer 
Einfall.  Auch  die  neueren  Ausführungen  Rudolph's  (im  Philol. 
Suppl.  VI  1  p.  111  ff.)  haben  mich  nicht  eines  Anderen  belehrt. 
Ich  empfehle  R.  die  Arbeiten  von  M.  Wellmann  über  die  Quellen 
der  Thiergeschichten  bei  Aelian  imd  Athenaeus  (Hermes  XXVI 
481  ff.,  XXVII  389  ff.):  er  kann  daraus  lernen,  wie  Quellen- 
imtersuchungen  bei  Aelian  imd  Athenaeus  zu  führen  sind. 

Breslau.  Leopold  Cohn. 


21.     Ad  Lucan.  IX  777—780. 

Vincula  neruormn  et  laterum  textura  cauumque 
Pectus  et  abstrusum  fibris  uitalibus  omne 
Quidquid  homo  est  aperit  pestis  natura  profana 
Morte  patet. 

777  iunctin-a  V  780  patent  M^ 
Hos  uersus,  Lucani  poema  qui  ediderunt,  nuperrime  autem 
Hosius,  sie  scribunt,  ut  in  uocabulo  pestis  sententia  claudatur,  noua 
ex  uocabulo  tmtura  incipiat.  Sed  cum  optimi  Codices  aut  textura 
aut  iuncturas  habeant,  accusatiuum  autem  locus  requirat,  flierunt 
qui  contexta  scriberent,  idque  in  codicibus  inuentum  profitereutur. 
Atqui  in  nullo  suorum  codicum  Hosius  hoc  inuenit:  itaque  alia 
uia  ingrediendiun  erit. 

Et  Weberus  quidem  ed.  suae  II  p.  639  anacoluthon  statuil, 
ut  quidquid  per  anastrophen  quamdam  etiam  ad  priora  illa  Vincula 
neruorum  et  laterum  textura  cauumque  pectus  et  abstrusum  fibris 
uitalibus  referretiu-,  at  post  omne  Quidquid  Jiomo  est,  accusatiuus 
iUud  suppleretur  quod  ex  aperit  penderet.  Versus  igitur  sie  inter- 
pungebat 

Vincula  neruorum  et  latenim  textura,  cauumque 
Pectus  et  abstrusum  fibris  uitalibus:  omne 
Quidquid  homo  est,  aperit  pestis.     Natura  profana 
Morte  patet. 
Eadem  distinctione  Hosius  usus  est. 

Huiusmodi  anacoluthon  Lucanum  adhibuisse  quis  credat?  Gerte 
dissimilia  sunt,  quae  Weberus  attulit,  III  46 — 49  Caesar  —  ut 
litore  sdus  Bux  stetit  —  non  iUiim  gloria  Laetificat  —  queritur  nee 
III  663  —  QQQ  at  iUi  Bobora  cum  prensarent  —  Impia  turba  ferit 
ense  lacertos,  siue  iUi  nominatiuus  ad  prensarent  referendus  est, 
siue  scribendum  ex  Montepessulano  iUis. 

Vere  uidetur  Burmannus  perspexisse  lociun  iuter  eos  esse 
quorum  laboranti  stnicturae  ex  parenthesi  auxilium  quaerendum 
Sit.     Öcribebat  enim 


726  Miscellen. 

Vincula  neruorum,  et  latenim  textura,   cauumque 
Pectus  et  abstrusum  fibris  iiitalibus,  onine 
Quidquid  homo  est  (aperit  pestis  natui-a)  profana 
Morte  patet. 
Sed    in    eo  errasse   Bui-mannum    puto ,    quod  parentliesin  tria 
tantum  uerba  (aperit  pestis  natura)  fecit,  cum  potius  aut  ex  uoca- 
bulo  omne   aut  ex   Quidquid    initium    capiat.     Hoc    equidem    prac- 
tulerim,     ut    omne    cum    praecedentibus    ahstrusum    fibris  uitalihus 
coniungatur. 

Vincula  neruoi-um,  et  laterum  textura  canumque 
Pectus,  et  abstrusum  fibris  uitalibus  omne, 
(Quidquid  homo  est,  aperit  pestis  natura)  profana 
Morte  patet. 
Nam    ut    patet    nominatiuos    habcat   Vincula    —    textura    — 
Pectus  —  ahstrusum  omne,    quorum    ad  postremum  accommodetur 
in  singulari  positum,  hoc  suadet  v.  1.  patent,  quam  Hosius  correc- 
tori  Montej^essulani  (M^)    adsignat.     Non  enim  plurali  locus  foret, 
nisi  praecessisset  aut  pluralis  aut  nominatiui  complures. 

Oxonii.  Bobinson  EUis. 


22.     Zu  Ciceros  Academica  posteriora. 

Der  von  Schwenke  in  den  Bursian  -  Müllerschen  Jahresbe- 
richten 1886  S.  278  gegebenen  Anregung  folgend  verglich  ich 
vor  mehreren  Jahren  in  Italien  auch  Handschriften  zu  Ciceros 
Academica  posteriora,  nämlich: 

Cod.  Vaticanus  6837  —  Chisianus  H  V  147  —  Neapoli- 
tanus  IV  G  22.  44  und  46  (=  N)  —  Ambrosianus  C  55  inf , 
D  94  sup.  und  F  71  «up.  —  Mutinensis  XII  E  6  (=  M) 
und  Malatestianus  XVIII  1.  Wie  die  bereits  bekannten  Hss., 
außer  Par.  6331  ,  gehören  die  genannten  sämmtlich  dem  15. 
Jahrh.  an.  Die  meisten  Hss.  benutzte  bisher  Reid  in  seiner 
großen  Ausgabe  der  Academica,  London  1885,  freilich  ohne  das 
gegenseitige  Verhältniß  zu  untersuchen.  Da  die  Lesarten  trotz 
der  bunten  Menge  doch  nicht  völlig  mitgetheilt  scheinen ,  z.  B. 
ist  vom  Gedanensis  nicht  erwähnt  §  28  et  materiam  iam  totam 
ipsam,  so  läßt  sich  das  Versäumte  von  anderer  Seite  nicht  nach- 
holen. Schwenke  bezeichnet  es  nun  a.  a.  0.  als  ein  Verdienst 
Eeids,  daß  er  die  „guten"  Lesarten  des  Ged.  als  Interpolationen 
zurückweist.  Da  erscheint  es  zunächst  als  wichtig  zu  zeigen, 
daß  Reid  trotz  dieser  Ansicht  über  Ged.  doch  viele  Lesarten  des- 
selben als  richtig  anerkennen  muß;  §  2  hunc  enim  ipsum, 
5  et  oratorum  etiam,  verbis  quoque,  6  <cum>  contineantur, 
7  quantum,  9  [a]  poetis,  12  graeca ,  14  ista,  15  in 
quibus  omnes,  16  in  hominibus  [omnibus],  17  Ita  facta  est 
[disserendi] ,       21   <et>  in  quibusdam,    adaugendum  aut  tenen- 


Miscellen.  727 

dum,  26  <et>  ignis ,  32  probabatur,  couclusae,  34  tue- 
bantur,  43  docere,  45  assentioue.  Diese  richtigen  Lesarten 
wird  man  gewiß  nicht  alle  als  einfache  Konjekturen  erklären 
wollen,  um  so  weniger,  als  sich  nun  zeigt,  daß  dieselben  auch 
in  andern  Hss. ,  nämlich  in  Neap.  IV  G  46  und  Mut.  stehen. 
Diese  beiden  einander  sehr  nahe  verwandten  Hss.  stammen  näm- 
lich mit  Ged.  aus  der  gleichen  Quelle,  so  daß  dieser  jetzt  Ge- 
nossen hat  und  somit  unter  den  Hss.  der  Acad.  post.  2  Klassen 
anzunehmen  sind.  N  und  M  rühren  nicht  etwa  aus  Ged.  her, 
denn  sie  bieten  ein  paarmal  ganz  allein  die  richtige  La.  dar :  §  1 
<ab>  eins  uilla,  5  malent  (st.  mallent),  6  adhibenda  etiam 
(st.  enim),  quam  (st.  quoniam)  quibusnam,  10  N  aschilum,  M 
aeschylum  (st.  aeschinem),  43  tue  (st.  duae  oder  due)  —  fer- 
ner sind  sie  mehrfach  von  Fehlern,  die  G  sei  es  allein,  sei  es 
mit  ein  paar  anderen  aufweist,  frei:  §  3  G  audeo  [tamen],  [te- 
cum]  simul,  4  [saepe]  deliberatam,  5  scribendi  (st.  disse- 
rendi),  18  earum  (st.  eadem),  20  a  uirtute  (st.  ad  uirtutem), 
45  N  hat  die  in  G  M  in  den  Text  gerathene  Kandbemer- 
kung  ut  nihil  se  scire  sciret  nicht  etc.  —  Für  sich  allein  sind 
NM  wenig  werth;  wie  alle  anderen  zu  den  Acad.  von  mir  ver- 
glichenen Hss,  weisen  sie  außerordentlich  viele  Leichtsinnsfehler 
jeglicher  Art  auf,  wobei  natürlich  auch  Glossen  nicht  fehlen. 
Bemerkenswerth  erscheint  mir  jedoch:  §  8  NM  ex  intuma  (st. 
iutima)  philosophia,  11  NM  dumme  ambitio  ..  tenebat,  <animo> 
haec  inclusa  habebam  (vgl.  Tusc.  I  1  retenta  animo),  1 6  N  Chis. 
una  hominis  (st.  omnis)  sapientia,  17  N  praestantissimos  (st. 
.   .    mo)    studio,  20    N    ad    comprehendendam    ingenii    (st. 

ingeniis)  uirtutem  idonea,  35  N  audierant  (st.  audiverant,  vgl. 
40  qui  illum  audierant),  46  M  facultate  et  doctrina,  G  be- 
kanntlich facultate  et  to,  wo  auch  die  oft  vorkommende  Ver- 
wechslung von  d  und  t  vorliegen  könnte. 

Betrachtet  man  die  oben  von  GN  (M  kann  außer  Betracht 
bleiben)  angeführten  guten  Lesarten,  so  erscheint  es  gewiß  nicht 
recht,  diese  Klasse  sofort  für  viel  schlechter  als  die  andere  zu 
erklären,  wobei  ich  jedoch  weit  davon  entfernt  bin,  das  Vorhan- 
densein einer  jeglichen  Interpolation  leugnen  zu  wollen,  wie  etwa 
24  <tantummodo>  materiam,  38  <quasi>  natura;  für  völlig  un- 
möglich halte  ich  freilich  diese  Lesarten  nicht.  Im  ganzen  billige 
ich  das  Verfahren  von  Halm,  Baiter  und  Müller.  So  verdient  doch 
wohl  §  17  das  seltenere  duo  den  Vorzug  vor  duos,  vgl.  de  or.  II 
223.  —  W^enn,  wie  Reid  wohl  mit  Recht  annimmt,  §  20  im 
Archetypus  vor  progressio  eine  Lücke  war,  so  erwecken  gerade 
GNM  Vertrauen,  weil  sie  diese  Lücke  nicht  ausfüllten. —  23  cum 
praescriptione  naturae  scheint  genau  dem  vorhergehenden  quas 
natura  praescriberet  zu  entsprechen.  —  Warum  fehlt  et  vor 
voluptatibus  ohne  Bemerkung?  —  25  Die  von  Cicero  besonders 
beliebte  Zusammenstellung:  der  Pronomina  quanto  id  nobis  magis 
concedendum  est  steht  nicht  nur  in  GN,  sondern  auch   in  Vat. 


728  Miscellen. 

und  Neap.  IV  G  22 ;  dazu  liest  man  ja  fin.  III  5  genau  diesel- 
ben Worte.  —  26  <hoc>  quoque  utimur  sieht  nicht  wie  eine  In- 
terpolation aus  etc.  Die  beiden  Stellen,  an  denen  die  zwei  Klas- 
sen am  meisten  aus  einander  gehen,  sind  §  10  sed  eam  mihi 
non  sane  probas  gegenüber  sed  da  mihi  nunc:  satisne  probas? 
die  ungewöhnliche  Verwendung  von  da  macht  gewiß  bedenklich, 
und  §  45  disserens  de  sua,  wo  die  andern  Hss.  das  verkehrte 
dies  iam  überliefern. 

Bei  zweifelhaften  Stellen,  an  denen  NM  mit  den  andern 
Hss.  von  G  abweichen,  ist  die  Entscheidung  leichter,  indem  eben 
in  G  allein  ein  Fehler  vorliegen  kann.  Hieher  gehören:  §  21 
Hominem  <enim>  esse  censebant ,  25  Bene  sane  facis  <in- 
quit>;  appellavi,  quas  TroiOTr^Ta;  Graeci  appellant  (st.  vocant), 
31  nee  percipere  uUo  modo  res  uUas  (st.  eas),  40  Plurima 
etiam  (st.  autem)  .  .  mutavit,  41  quonam  enim  <alio>  modo. 
—  Auffallend  ist,  daß  Reid  im  Gegensatz  zu  Müller  §  14  ge- 
rade G  allein  folgt:  Quae  cum  <essent>  dicta  und  17  nach 
G  die  Konjektur  quia  (st.  qui)   Piatonis  macht. 

Die  von  Reid  mitbenutzten  zusammengehörigen  Parisini  6331 
und  7784  nähern  sich  vielfach  GN,  vgl.  §  5  [labor],  6  <cum> 
contineantur ,  22  multorum  magnorum[que],  29  pertineant, 
39  matrem  esse  arbitrabatur ,  44  quidem  mihi.  Auch  Chis. 
hat  manche  verwandte  Lesart.  Bemerkenswerth  von  diesem  ist 
noch:  §  2  quaere  über  quare  geschr. ,  15  auocasse,  18  ut 
mihi  quidem  uidetur 

Ueher  die  übrigen  von  mir  zum  erstenmal  verglichenen 
italienischen  Hss.  ist  wenig  zu  sagen;  abgesehen  von  vielen 
Fehlern  bieten  sie  im  ganzen  den  Text,  den  Klotz  und  Reid 
herstellten.  Von  ihnen  gehören  enge  zusammen  und  führen  also 
auf  dieselbe  Quelle  zurück  ganz  besonders  Vat.  und  Neap.  IV 
G  22,  ferner  Ambros.  F  71  sup.  und  Malat.  Den  gleichen  Ur- 
sprung beweisen  vor  allem  gemeinsame  Auslassungen,  z.  B.  §  38 
fehlt  hie  nee  id  ullo  modo  fieri  posse  disserebat,  wo  auch  von 
Reids  Hss.  A  Oxx.  Harl.  1  r  mit  übereinstimmen,  etc.  Bemer- 
kenswerth vom  Vat.  ist  noch :  §  2  mit  Neap.  atque  [ea]  percon- 
tantibus,  gut  sclioint  mir  dies  von  Halm  und  Baiter  eingeschlos- 
sen ,  10  contemuent  (st.  contemnant),  17  Piatonis  ubertatem 
complexi  (st.  PI.  ubertate  completi),  21  tripertita  (st.  tripartita), 
38  illi  omnia  (st.  ea)  genera. 

Nürnberg.  Ed,  Ströbel 


23.     Novatian  und  Seneca  über  den  Frühtrunk. 

In  seiner  lehrreichen  Abhandlung  „Medicinisches  aus  der 
Kitesten  Kirchengeschichte''  S.  17  f  =  Texte  und  Untersuchungen 
zur  Geschichte  der  altchristlicben  Litteratur  VIII  (1892)  4  S.  53  £ 
bat  Adolf  Harnack  darauf  hingewiesen,   daß    der  Kirchenvater 


Miscelleu,  729 

(richtiger  Kirclienschriftsteller)  Novatianus  vor  dem  Genüsse 
des  Frühschoppens  warne.  Die  betreffende  Stelle  steht  in  der 
Schrift  bez.  dem  Sendschreiben  'de  cibis  Iiidaicis',  welches  Nova- 
tianus aller  Wahrscheinlichkeit  nach  schon  als  Gegenbischof  des 
Cornelius  zur  Zeit  der  unter  Trebonius  Gallus  (251  —  53)  ausge- 
brochenen Christenverfolgung  (vgl.  Hist.  Jahrb.  XIII  747)  an 
seine  Anhänger  in  Rom  richtete,  und  wemi  ich  hier  auf  dieselbe 
zu  sprechen  komme,  so  geschieht  es  nicht  um  ihres  zu  allen  Zeiten 
gleich  aktuellen  Interesses  willen,  welches  ihr  sogar  den  Weg 
in  die  Tagespresse  gebahnt  hat,  sondern  weil  ich  durch  Zufall 
ihre  Quelle  aufgefunden  habe.  Novatianus,  der  gelehrteste  rö- 
mische Kleriker  seiner  Zeit  ^),  hat  sich  in  der  Formulierung  seiner 
heilsamen  Warnung,  wie  die  folgende  Zusammenstellung  lehi't,  an 
den  Philosophen  Seneca  angeschlossen. 

Nov.  cib.  iud.  6  (Patrol.  lat.  III  962  B)  Sen.  epist.   122,  6 

quorum  (d.  h.  derjenigen,  die  ihrem  non  videntur  tibi  contra 
Christennamen  keine  Ehre  machen)  us-  naturam  vivere,  qui  ieiuni 
que  eo  vitia  venerunt,  ut  et  ieiuni  ma-  hibiint,  qui  vinum  reci- 
tutino  tempore  hihant ,  non  putantes  piunt  inanihus  venis  et 
christianum  esse  potare  post  cibum,  nisi  ad  cihum  ebrii  transeunt  ? 
in  vacuas  et  inanes  adhuc  venas  infusa  ....  post  prandium  aut 
statim  post  somnum  vina  descenderint :  cenani  hihere  vdlgare  est. 
minus  enim  quae  hibunt  sapere  videntur,  hoc  patres-familiae  rustici 
si  inter  vina  cihi  permisceantur.  Videas  faciunt  et  verae  volup- 
ergo  tales  novo  genere  adhuc  ieiunos  tatis  ignari:  merum  iUud 
et  iam  ebrios,  non  ad  popinam  currentes,  delectat,  quod  non  innatat 
sed  popinam  secum  circumferentes :  quo-  dbo,  quod  libere  penetrat 
rura  quisque  ^)  (al.  'quisquis')  salutat,  ad  nervös,  illa  ebrietas 
non  osculum  dat,  sed  propinat.  Quid  iuvat ,  quae  in  vamum 
isti  post  cibum  faciant,  quos  ebrios  in-  venit. 
venit  cibus?  aut  quales  istos  sol  in 
occasu  relinquit ,  quos  iam  marcidos 
vino  oriens  aspicit? 

An  der  durch  Punkte  bezeichneten  Stelle  gedenkt  Seneca 
der  unter  den  jungen  Leuten  verbreiteten  Unsitte,  unmittelbar 
vor  dem  Bade  dem  Weine  zuzusprechen.  Für  Novatian  lag 
offenbar  keine  Veranlassung  vor ,  diese  Spezialität  zu  rügen  ^), 
wogegen  der  Hinweis    auf  die  mit  dem  Friedenskusse  verbundene 


*)  Vgl.  den  von  Harnack  verfaßten  Artikel  'Novatian'  in  Herzogs 
Realencyklop.  f.  prot.  Theol.  X^  652  ff. 

^)  üeber  den  in  der  späteren  Latinität  häufigen  Gebrauch  von 
'quisque'  —  'quicunque'  vgl.  z.  B.  Rönsch,  Roman.  Forsch.  I  276  =  Collect, 
philol.  50. 

^)  Die  alte  Kirche  nahm  übrigens  nur  gegen  die  mit  den  Bädern 
verknüpften  Ausschreitungen,  nicht  etwa  (von  späteren  asketischen 
Uebertreibungen  abgesehen)  gegen  die  Bäder  selbst  Stellung.  Einiges 
Material  bei  Peters  in  F.  X.  Kraus  Realencykl.  I  107  ff.  und  im  Frei- 
burger  Eirchenlexikon  P  1844  ff. 


730  Miscellen. 

Constatierung  des  unzeitigen  Weingenusses    sich    dem    christlichen 
Priester  ungezwungen  darbot*).  — 

*)  [Auch  auf  das  angebliche  Geburtsdatum  des  Frübtrunks  mag;  hier 
nochmal  hingewiesen  werden.  Plin.  Nat.  hist.  XIV  28,  143 :  'Tiberio 
Claudio  principe  ante  hos  XL  annos  institutum,  ut  ieiuni  biberent 
potusque  vini  antecederet  cibos'.  Vgl.  Mössler  in  dieser  Zeitschrift 
L  729,  der  die  Senecastelle  bereits  herangezogen  hat.  Ganz  ebenso 
klagen  freilich  schon  die  Griechen  über  ttotoi  ew&tvot,  s.  u.  A.  Baton 
fr.  5,  3  CAFr.  III  p.  328  K.     O.   Cr.] 

München.  Carl   Weyman. 

24.     Das  Bild  des  Pan  von  Panopolis. 

Viel  Kopfzerbrechen  hat  die  Notiz  des  Stephanus  Byz.  über 
das  Bild  des  Pan  in  Panopolis  s.  v.  Flavoc  iroAi?  bereitet.  Es 
heißt  dort:  eoti  os  xai  tou  Osou  a^aXfia  {xs^a,  öpi)ia/ov  s/ov  t6 
aifjoTov  de  STTta  SofxtuAouc,  STtaipst  ts  jxaaxiYa?  t^  o£;ia  asXriVif/, 
■r^z  siocüAov  cpocaiv  eivat  xov  Flava.  Besonders  der  Umstand,  daß 
Pan  ein  sIgojAgv  SsXyjvt];  genannt  wird  hat  großen  Anstoß  er- 
regt. Meineke  schlägt  deshalb  vor,  statt  sioiaXov  zu  schreiben 
£p(i)a£vov  und  statt  }leAy;v-(j  £i;  ^EAr^vr^v.  Auch  Dilthey,  Arch. 
Zeit.  1874  p.  74  Anm.  3,  obwohl  er  Meineke's  Aenderung  für 
schwerlich  richtig  hält,  ist  doch  der  Ansicht,  daß  sich  die  Notiz 
auf  das  bekannte  Verhältniß  des  griechischen  Pan  zur  Selene 
bezieht.  Anders  sucht  A.  v.  Gutschmid,  Kl.  Schriften  I  p.  202 
Nr.  VIII  Anm.  2  der  Stelle  beizukommen.  Er  erklärt  die  Gei- 
ßel für  ein  Symbol  der  Knechtschaft  und  hält  darauf  hin  £i- 
6(0 Aov  für  verdorben  aus  oo'jXov.  Da  aber  nicht  der  Diener  der 
Herrin,  sondern  umgekehrt  die  Herrin  dem  Diener  mit  der  Gei- 
ßel zu  drohen  pflege,  sei  das  2£ArjVT|V  einiger  Handschriften  bei- 
zubehalten und ,  mit  Aenderung  des  handschriftlichen  iTraipwv 
in  ETiaipEiv,  als  Subject  einer  Accusativ-cum-Infinitiv-Construction 
zu  fassen.  Weder  Meineke's  noch  Gutschmid's  Vorschlag  kann 
befriedigen.  Mit  einer  ganz  unbedeutenden  Aenderung,  nämlich 
2£Ar|VTfj  oder  2£>.if)vr^v  in  IsXr^vr^c,  läßt  sich  dagegen  ein  guter 
Sinn  gewinnen.  Der  Grieche  faßt  die  Geißel,  im  Aegyptischen 
ein  Zeichen  der  Königsgewalt  (Wiedemann,  Die  Kel.  der  alten 
Aeg.  p.  161),  als  Attribut  der  Selene.  Denn  da  die  Mondgöttin 
fahrend  gedacht  wird,  muß  sie  auch  eine  Geißel  haben,  wie  wir 
sie  denn  beispielsweise  bei  Röscher,  Selene  Taf.  III  7  auf  einer 
Münze  der  gens  Valeria  mit  der  Geißel  ihr  Zweigespann  antrei- 
bend finden.  Pan  erhebt  also  die  Geißel  der  Selene,  deren  Ab- 
bild er  sein  soll.  Aber  in  wiefern  kann  Pan  ein  Bild  der  Se- 
lene heißen?  Schon  längst  ist  erkannt  worden,  daß  der  Pan 
von  Panopolis  nicht  der  griechische  Pan,  sondern  der  ägyptische 
Chem  ist ,  s  z.  B.  Brugsch ,  Relig.  u.  Mythol.  d.  alt.  Aeg.  p. 
674  ff.,  Dümichen ,  Gesch.  d.  alt.  Aeg.  p.  157  ff.,  Wiedemann, 
Hcrodots  zweites  Buch  p.  367,  Lanzone,  Diz.  di  mitol.  egizia  p. 
935  ff.,  Koscher,  Jahrbb.  f.  cl.  Phil.   1892  p.  473.     Für  diesen 


Miscellen.  731 

Chem  ist  aber  mehrfach  lunare  Bedeutung  bezeugt.  Im  Ein- 
balsamirungsritual  wird  er  mit  dem  Mondgott  identificiert,  Lan- 
zone  p,  936.  Der  Papyrus  Boulaq  III  7  1.  22  erwähnt  den 
Chem-Äh  d.  i.  Chem  -  Mond  in  Apu  d.  i.  Panopolis,  Lanzone 
p.  936,  Wiedemann  p.  367.  Panopolis  heißt,  mit  dem  nachge- 
setzten Bestimmungszeichen  der  Mondsichel,  nu  en  ka-pes  „Stadt 
des  feurigen  Bullen",  Dümichen  p.  159,  Brugsch  p.  675.  Der 
Ausdruck  ka-pes  ^,der  feurige  Bulle"  bedeutet  den  zunehmenden 
Mond  ,  während  der  abnehmende  Mond  als  „der  verschnittene 
Bulle"  bezeichnet  wird.  In  einer  Inschrift  von  Dendera  wird 
von  Chem-Ea,  dem  Herrn  von  Ap  gesagt,  daß  er  ist  „heraustre- 
tend an  dem  allmonatlichen  Feste  der  ersten  Erscheinung  des 
Mondlichtes,  um  einzunehmen  seinen  Platz  als  feuriger  Bulle", 
Dümichen  p.  160.  Im  Tempel  von  Panopolis  befand  sich  ein 
Mondgemach,  Brugsch  p.  675.  Im  Heiligthum  von  Dendera  ist 
ein  König  dem  Chem  opfernd  dargestellt  mit  der  Beischrift:  „ich 
bringe  dir  das  Auge  (d.  i.  das  Symbol  des  Mondes),  welches 
weilt  in  Ha  ab"  (dem  Mondgemach  des  Tempels  von  Panopolis), 
Lanzone  p.  937.  Ziemlich  der  Beschreibung  des  Stephanus  ent- 
sprechend stellen  den  Chem  die  Denkmäler  dar  mit  aufgerich- 
tetem Phallos  und  über  der  erhobenen  rechten  (einmal  Lanzone 
Tav.  333,  1  über  der  linken)  Hand  schwebender  Geißel,  Lan- 
zone, Tav.  332,  4;  333,  2-,  334;  335,  1.  2.  Statt  STraipsi  ist 
vielleicht  aus  siiaipcDV  zu  emendieren  STraTpov ,  wie  h/o^  auf 
aya^iia  bezogen. 

Halle  a.  S.  W.  Breoder. 


25.     Die  Epiphanie  des  Pan. 

In    dem  Epigramm   nr.   1014    der    Inscriptiones  Gr.  Sic.  et 
Italiae  =  Kaibel,  Epigrammata  Gr.   802 : 

2]ol  Toos,  aopixta,  u[[iV7j]7rGA£.   [xtihyz  6aT}xo[v, 
ayvi  XosTpo/ooiV  xoipavs  Naiöcöojv, 
Swpov  'T^eTvo^  £T£[u^e]v,  ov  ap^cXir^c  octco   vouaou 
auToc,  ava[g],  uy'./j  -O-Tjxao   7rpo;7:sX[a]a[7.c* 
Haat  7ap  [sv  xsxsjsaoiv  sjjlou  dvoi[cp]avoov  liriaTTj? 
ouY.  0V7.p,  äXXa  [xsaou^  T^u-aro;  ajx'-pi  BpofAouc. 
hält  sowohl  Kaibel  (Register  p.   738),    als  alle,  welche  vor  ihm 
die  Inschrift  besprochen  haben  (wie  Matranga,  Bull.  d.  Inst.  1853 
p.   136,  Welcker,  Rhein.   Mus.  N.  F.   9   p.   155,    Gerhard,  Arch. 
Anz.    1854  sp.  437,  E.  Curtius,  Abhandlung,  über  griech.  Quell- 
und  Brunneninschriften.  Gott.  1859  p.  13  f.),    die  Gottheit,  wel- 
cher das  Weihgeschenk  dargebracht    wird ,    für   Apollon.     Auch 
Bruchmann,  Epitheta  deorum  p.  30  belegt,  und  zwar  einzig  durch 
diese  Inschrift    den  Beinamen    aoply,Tr^c    für  Apollon.      Nur  ein 
Gelehrter  hat  meines  Wissens  richtig  erkannt,    an  welche  Gott- 
heit das  Epigramm  gerichtet  ist,  nämlich  Plew  in  Preller's  Griech. 


732  Miscellen. 

Mythol.  I'  p.  613  Anm.  5.  Er  sagt  dort:  „So  ist  Pan  auch 
ein  Gott  der  Träume  und  der  Heilung  durch  Träume,  P.  2,  32, 
5;  10,  2  und  das  Epigramm  Bull.  d.  Inst.  1853,  137".  Frei- 
lich hat  er  die  Inschrift  nicht  ganz  richtig  verstanden,  Wenn  er 
den  Pan  hier  die  Heilung  durch  einen  Traum  offenbaren  läßt. 
Das  Epigramm  sagt  ja  ausdrücklich ,  daß  der  Gott  nicht  im 
Traume,  sondern  mitten  am  Tage  erscheint.  Gerade  diese  Er- 
scheinung des  Gottes  in  der  Mittagsstunde  aber  brachte  mich 
schon  ehe  ich  Plew's  Deutung  kannte,  abgesehen  von  den  für 
Pan,  den  Erfinder  der  Syrinx  (Preller  I^  p.  613)  und  Anführer 
des  Keihentanzes  der  Nymphen  (vgl.  zahlreiche  Nymphenreliefs) 
besonders  charakteristischen  Beiworten  oopixTYi?  (so  auch  Anth. 
Pal.  IX  341,  3;  vgl.  avaaacov  vofxiYj;  oüpiYyoc,  Nonnus,  Dion. 
XXVH  294),  uixvr^TToXoc  (vgl.  ujxvoTroXo?  Nonn.  Dion.  XI  111; 
XVI  307)  und  /coipavo?  Naiaowv  (vgl.  vujxcpuiv  TjYVjTtop  Anth. 
Pal.  IX  142,  1;  auY/opoc  Nuticpaiv  Orph.  h. 'XI  9),  zu  der  Ver- 
muthung,  daß  hier  nur  Pan  gemeint  sein  könne.  Haben  wir 
doch  hier  wieder  einen  Beleg  für  die  Mittagsstunde  als  Geister- 
stunde. Zwar  in  der  bekannten  Stelle  des  Theokrit  Id.  I  15  ff., 
vgl.  Eoscher,  Selene  p.  161  ruht  Pan  gerade  zur  Mittagsstunde 
aus.  Aber  in  zahlreichen  Ueberlieferungen  treiben  gerade  in 
dieser  Zeit  die  Götter  und  Dämonen  auf  Erden  ihr  Spiel,  wenn 
auch  gewöhnlich  ihre  Epiphanie  alsdann  dem  Sterblichen  nicht 
wie  hier  segensreich,  sondern  vielmehr  unheilbringend  ist.  Ich 
v/ill  nicht  die  einzelnen  Stellen  ausschreiben  und  begnüge  mich 
auf  das  reiche  Material  zu  verweisen  ,  welches  man  findet  bei 
Frommann,  Tractatus  de  fascinatione.  Norimbergae  1675.  4^  p. 
897—899,  Grünbaum,  ZDMG.  31  p.  251  f.,  B.  Schmidt,  Das 
Volksleben  der  Neugriechen  p.  94  ff.,  Dilthey,  Rhein.  Mus.  N. 
F.  25  p.  334  u.  Anm.  1;  27  p.  412  Anm.  1,  Crusius,  Die  Epi- 
phanie der  Sirene,  Philol.  50  p.  93 — 107,  Haberland,  Die  Mit- 
tagsstunde als  Geisterstunde,  Zeitschr.  f.  Völkerpsychologie  u. 
Sprachwissenschaft  13.  1882  p.  310—324,  Mannhardt,  Wald- 
und  Feldkulte  2  p.  8.  37.  135  u.  Anm.  3,  Rochholz,  Deutscher 
Unsterblichkeitsglaube  p.  67  f.,  Liebrecht,  Zur  Volkskunde  p.  28, 
503,  Laistner,  Das  Räthsel  der  Sphinx  passim,  Grimm,  Deutsche 
Mythol.  I*  p.  395  Anm.  2  ;  II  p.  272  f.;  III  p.  342,  Migne, 
Dictionnaire  des  sciences  occultes  sp.  31  s.  v.  Agathion,  sp.  438 
s.  V.  Dämons  de  midi-,  sp.  521  s.  v.  Empuse,  v.  Sclmlenburg,  Wen- 
dische Volkssagen  und  Gebräuche  aus  dem  Spreewald  p.  85  ff. 
etc.  etc.  Ist  es  aber  Pan,  welcher  dem  Hygeinos  erscheint,  so 
werden  wir  uns  als  Ort  der  Epiphanie  Wald  oder  Flur  denken. 
Vielleicht  dürfen  wir  annehmen,  daß  Hygeinos  ein  Hirt  war  und 
sich  mit  seiner  Herde  in  der  drückenden  Mittagshitze  gelagert 
hat.  Dann  werden  wir  vs.  5  statt  [ev  T£xi]£aaiv  ergänzen  etwa 
[siv  öi]£aoiv. 

Halle  a.  S.  W,  Drescler. 


Miscellen.  733 

26.     Philologische  Streifzüge  in  den  Talmud. 

8.     KpaTTjoi«;  ein  Fest. 

Nach   dem  Midrasch    Deuteron,  rabba  §  7  sagte    ein  Heide 
zu    Rabban  Jocbanan  ben  Zakkaj,    der    die  Belagerung  Jerusa- 
lems 70  n.  Chr.  erlebte:  „Wir  haben  Feste,  und  ihr  habt  eben- 
falls Feste ;  wir  haben  die  Kalendae  und  Saturnalia  und  D^D''Dnp 
q^ratisis^  Kp  atriale,    und  ihr  habt  Passah,  Pfingsten  und  Hüt- 
tenfest".      Als    der    Angesprochene    wird    im    Midrasch    Genesis 
rabba  §  13  Josua  ben  Qorcha  (Mitte  des   2.  Jahrhunderts)    und 
im  Midrasch    zu   Psalm  CXVII  Josua    ben  Chananja    (zur  Zeit 
des  Hadrianus)  genannt.     Derselbe  Name   eines   römischen    oder 
griechisch-römischen  Festes    findet    sich  in  der  Mischna  'Abhoda 
zara  8a:   „Und  dies  sind  die  Feste  der  Heiden:  Kalendae  (näm- 
lich   lanuariae ,    Neujahrsfeier)  und  Saturnalia  und  K  p  a  t  -/j  a  i  c 
und  der    ^sviaia-Tag    der  Könige  (Kaiser)    und    der  Geburtstag 
und  der  Todestag.      Letzteres  ist  die  Ansicht    des  Rabbi  Me'ir,  die 
(meisten)  Lehrer  aber  sagen,   daß  nur  ein  Tod  (eine  Todtenfeier) 
m  i  t  V  e r  b  r  e  n  n  u n  g  die  Eigenschaft  des  Götzendienstes  habe". 
KpatT|ai;   wird  im  Talmud  "^Abhoda  zara  8  b  von  R.  Juda 
(220 — 299)  im  Namen  Samuels  (165 — 257)  erklärt  als  der  Tag, 
an    welchem   Rom    die    Herrschaft    erlangt    habe ;    und    auf    die 
dagegen    erhobene   Einwendung ,    daß    dies    nach   einer    anderen 
Ueberlieferung  zweierlei  sei,  sagt  R.  Josef  (Ende  des  3.  Jahrb.), 
Rom  habe  zweimal  die  Herrschaft  erlangt,  einmal  in  den  Tagen 
der  Königin  Kleopatra  und  einmal  in  den  Tagen  der  Griechen. 
—  Jedenfalls  muß  das  jährliche  Fest  Kpdctr^ai;  ein  angesehenes 
gewesen  sein  und  in  Beziehung  gestanden  haben    zu    einem    be- 
deutsamen   Siege    der    römischen  Waffen    in    der  Zeit  der  Kleo- 
patra.    Nun  ist  bekanntlich  der  Sieg   des  Octavianus    über  An- 
tonius und  Kleopatra  bei  Actium  sehr  gefeiert  worden.     In  Sy- 
rien   zählte    man    bis    auf  Nerva    die  Jahre  nach  der  aktischen 
Aera  (Mommsen,  Staatsr.  II  2^,  802  f.).     '^AxTia    d.  h.  Aktische 
Spiele  wurden  gefeiert    zu  Alexandreia,    Antiocheia,    Hierapolis, 
Nikopolis  (vgl.  CIG  Index  u.  ''AxTioc);    die  Stadt  Nikopolis,    am 
südlichsten  Punkte  von  Epirus,    hatte  Augustus  zum  Andenken 
an    die  Schlacht  bei  Actium    gegründet  (Mommsen,  Rom.  Gesch. 
V  270  ff.).  —     Wir  müssen  also  annehmen,    daß  im  Osten  ein 
jährliches  Fest  zur  Erinnerung  an  den  Aktischen  Sieg  den  Na- 
men KpatTiOLc    führte.      Auf   einer   alexandrinischen    Münze    des 
Galba  (bei  Miliin,  G.  M.  91,  355;  Baumeister,  Denkmäler  1304  1.) 
ist  KpaT-Ajaic,    die  Personifikation  der  Herrschaft,  dargestellt  als 
Frau,  die  eine  Trophäe  und  eine  Siegesgöttin  auf  der  Hand  trägt : 
vgl.  Höfer  in  Roschers  Lex.  II  1410. 

Die  Bezeichnung  „Y£V£Jia-Tag  der  Könige  (Kaiser)"  wird 
im  Talmud  zunächst  als  Geburtstag  und  dann  auf  begründeten 
Widerspruch  als  Tag  des  Regierungsantritts  erklärt. 
Vgl.  Mommsen  Staatsr.  II  2^,  813:    „Natalis   imperii  heißt  die- 


734  Miscellen. 

ser  bei  den  Späteren  (Vita  Hadriani  4  und  in  dem  Kalender 
des  Philocalus  vom  Jahre  354  für  Constautinus  den  Vater  und 
den  damals  regierenden  Constantius  CIL  I  p.  379)  nach  grie- 
chisch -  orientalischem  Sprachgebrauch ;  König  Antiochos  von 
Kommagene  verordnet  die  doppelte  Feier  seines  owjxaro;  und 
oiao-A)[jLaTo;  "j'svsilAioc  (Sitzungsberichte  der  Berliner  Akademie 
1883  S.  51)".  Im  Talmud  wird  im  Laufe  der  Erörterung  auch 
von  einem  solchen  Festtage  des  Kaisersohnes  und  von  einer 
Geburtstagsfeier  des  Kaisersohnes  gesprochen:  Mommseu,  Staatsr. 
112^799   (vgl.  1085)  meinte,  daß  dies  nicht  nachweisbar  scheine. 

Wenn  die  Mehrzahl  der  Lehrer  in  der  oben  angeführten 
Mischna  einen  Unterschied  macht  zwischen  Tod  mit  Verbrennung 
und  ohne  solche,  so  wußten  sie  eben,  daß  keineswegs  alle  Kaiser  con- 
secriert  wurden  (vgl.  Marquardt,  Staats verw.  lil  446) :  denn  zur 
Consecration  gehörte  die  Verbrennung  (Preller,  Rom.  Myth.'^II443). 

Bemerkt  sei  noch ,  daß  Saturnalia  in  der  Mischna  als 
t^milDD  SHarnura  erscheint,  vgl.  oben  S.  261.  Grünbaum  ZDMG 
XXXI  277  denkt,  in  der  Volkssprache  sei  vielleicht  eine  Form  Sa- 
turnaria  im  Gebrauch  gewesen.  Er  verweist  auf  Max  Müller 
(Lectures  on  the  science  of  language,  IL  series  lect.  4  p.  184 
der  amerikan.  Ausg.),  der  mit  Bezugnahme  auf  Pott  Etym. 
Forsch.  ^  II  9  7  bemerkt ,  daß  die  Endungen  -  alis  und  -aris 
durchaus  identisch  sind  und  nur  euphonische  Rücksichten  bei 
der  Wahl  der  einen  oder  der  anderen  Form  entscheiden. 

Der  Schluß  jener  Mischna  handelt  von  heidnischen  Pri- 
vatfesten  Einzelner  und  zählt  als  solche  auf:  Tag  des  Bart- 
und  Schopfscheerens,  Tag  der  glücklichen  Heimkehr 
von  einer  Seereise,  Tag  der  Entlassung  aus  dem 
Gefängniß,  schließlich  wenn  ein  Heide  seinem  Sohne  die 
Hochzeit  ausrichtet. 

Der  Schopf  (die  Haarflechte)  wird  hier  und  öfter  n^m?!  bHurith 
genannt,  was  vielleicht  griechischem  '-^aXarju  entsprechen  könnte  (vgl, 
D"'n^Dp72  bHaqtirim  =  cpuAa/r?^p£?  und  DlD'^lp  qul^mos  =  xaXafioc), 
nur  daß  dieses  Wort  in  dieser,  an  sich  sehr  wohl  möglichen,  Be- 
deutung, sich  nicht  nachweisen  läßt.  Daß  in  Athen  die  Ephe- 
ben  sich  unter  religiösen  Weihen  den  Schopf  schneiden  ließen, 
ist  bekannt  (Hesychios  oivij":Y]pi7.).  Marquardt,  Privatl.  11^  581: 
„Mit  der  Sitte  des  llaarschneidens  scheint  der  Gebrauch,  das 
erste  den  Kindern  abgeschnittene  Haar  (Jahn  zu  Persius  II  70 
p.  138)  und  den  ersten  Bart  den  Göttern  zu  weihen  (Anth.  Gr. 
11  p.  120  n.  8;  p.  130  n.  12),  und  den  Tag  dieses  Aktes 
durch  Opfer  und  Feste  zu  begehen ,  von  den  Griechen  nach 
Rom  gekommen  zu  sein;  berichtet  indessen  wird  von  ihm  nicht 
vor  der  Kaiserzeit".  Petronius29:  „et  pyxis  aurea  non  pusilla, 
in  qua  barbam  ipsius  conditam  esse  dicebant",  und  73  :  „hodie 
servus  mens  barbatoriam  fecit".  Vgl.  Wieseler,  Ueber  Haaropfer, 
Philol.  IX  711—715;  Boetticher,  Baumkultus  S.   92  J0f. 

Dem  durch  Kultushandlungen  gefeierten  „Tag,  an  welchem 


Miscellen.  735 

er  von  der  See  ans  Land  steigt",  entsprechen  die  sxßatTjpia, 
welche  nach  glücklicher  Landung  dargebracht  werden.  EKio-/][iia 
bei  glücklicher  Rückkehr  von  der  Keise  werden  erwähnt :  Hime- 
rius  p.  308  Wernsdorff;  Hesychios  xa~',r/]pia'  tj  iizi  xai^oow 
Uüaia.  lieber  Votivgemälde  von  Schiffbrüchigen  vgl.  Hör.  Carm. 
I  5,   13;  TibulL  I  3,  27;  Juven.   XIV  3ü2. 

Ich  gebe  schließlich  die  betreffende  Stelle  aus  der  (dem  3. 
Jahrh.  angehörigenj  Tosefta,  'Abhoda  zara  I  4:  „Kalendae; 
obgleich  Alle  sie  feiern,  erstreckt  sich  das  Verbot  doch  nur  auf 
diejenigen  Heiden,  welche  Kultushandiungen  verrichten;  Satur- 
nalia;  der  Tag  an  welchem  sie  die  Herrschaft  erlangt  haben, 
Kpar/]ai;;  der  ^sviaia-Tag  der  Könige,  der  Tag  jedes  einzel- 
nen Königs;  diese  gelten  als  allgemein.  Was  einen  Einzelnen 
betrifft,  so  erstreckt  sich  das  Verbot  auch  auf  seinen  Hochzeits- 
tag und  auf  den  Tag,  an  welchem  er  Befehlshaber  wird, 
nach  R.  Mei'r  auch  auf  den  Tag,  an  welchem  er  vom  Kran- 
kenlager aufsteht".  —  Um  mit  dem  Letzten  zu  be- 
ginnen, so  finden  wir  Opfer  für  das  glückliche  üeberstehen  der 
Krankheit  bei  Philostratos  Vit.  sophist.  I  12:  £x[:JaTTjpia  t/^c; 
voaou  ilüaoc?.  Sattsam  bekannt  ist ,  daß  Genesene  dem  Askle- 
pios  einen  Hahn  opferten  ^^).  Bekannt  sind  ebenso  die  Weihge- 
schenke Genesener  in  Epidauros ,  Kos,  Trikka.  —  Aus  unse- 
rem Text  geht  hervor,  daß  der  zu  einem  hohen  Staatsamte  Be- 
förderte Dankopfer  darbrachte  oder  andere  religiöse  Handlungen 
verrichtete.  —  In  den  Worten:  „der  -^zyijia-Tag  der  Könige, 
der  Tag  jedes  einzelnen  Königs",  ist  die  zweite  Angabe  doch 
sicherlich  eine  nähere  Erklärung  der  ersten  ^^).  Mehrere  solcher 
Tage  müssen  gefeiert  worden  sein,  wenn  dem  Kaiser  Mitregenten 
zur  Seite  standen  (siehe  oben) :  denn  der  Tag  des  Regierungs- 
antritts eines  früheren  Herrschers  wurde  nicht  begangen.  — 
Ebenso  wird  in  den  Worten:  „der  Tag,  an  welchem  sie  die 
Herrschaft  erlangt  haben ,  KpaTTiGic",  die  erste  Angabe  ur- 
sprünglich Erklärung  der  zweiten  gewesen  sein.  Wie  man  dann 
dieses  Sachverhältniß  mißverstand,  beweist  das  oben  erwähnte, 
im  Talmud  vorgebrachte  Citat:  „Kpar/;aL;  und  der  Tag,  an 
welchem  Rom  die  Herrschaft  erlangt  hat",  zu  dessen  Rechtfer- 
tigung R.  Josef  annahm,  Rom  habe  zweimal  die  Herrschaft  er- 
langt, einmal  in  den  Tagen  der  Kleopatra  und  einmal  in  den 
Tagen  der  Griechen.  Unter  „Griechen"  weiden  sonst  die  hel- 
lenisierten  Syrer  verstanden :  offenbar  paßt  der  Name 
ebenso  für  die  hellenisierten  Aegypter 

^■^)  Das  Hahnopfer,  welches  dem  Äsklepios  von  Sokrates  vor  sei- 
nem Abscheiden  in  die  Unterwelt  dargebracht  wird,  weist  nach  E. 
Rohde,  Psyche  S.   133  A.  2  auf  chthouischen  Charakter  des  Gottes. 

")  Uebrigens  kommt  in  den  Arvalakten  die  Bezeichnung  dies  im- 
perii  {Tilg  der  Uebernahme  des  Imperium  proconsulare)  vor:  Momm- 
sen,  Staatsr.  II  2^  841. 

Mülhausen  im  Elsaß.  Heinrich  Lewy, 


736  Miscellen. 

27.     Ta'tYjVo;  Tt;. 
Nachtrag  zu  LI  S.  739  f. 

Ist  TaiTjvoc  Ti;  bei  Libanius  überliefert,  so  ist  das  in  der 
That  unbedenklich  richtig.  Es  ist  der  Name  der  Beduinen  (resp. 
aller  Araber),  den  sie  nach  dem  Stamm  Tai  (dessen  Name  noch 
heute  nicht  ganz  verschollen  ist)  bei  den  aramäischen  Bewohnern 
Mesopotamiens  und  Babyloniens  führten,  wie  die  Bewohner  von 
Palästina  und  Aegypten  die  Beduinen  nach  einem  andern  Stamme 
2'(xpaxr^voi  nannten.  Der  Name  der  Tai'ten  begegnet  uns,  und 
zwar  neben  dem  der  Sarakenen,  zuerst  in  der  syrischen  Schrift 
über  den  Fatum  oder  'die  Gesetze  der  Länder'  aus  der  Schule 
des  Bardesanes,  die  ungefähr  210  nach  Chr.  in  Edessa  geschrie- 
ben ist  (Text  in  Curetons  Spicilegium  Syriacum ;  die  griechische 
Uebersetzung  bei  Eusebius  Praepar.  VI  10,  14  Hn.  hat  TalvoT;). 
Der  Stamm  der  Sarakenen  ist  früh  verschwunden  ;  die  Araber 
selbst,  von  denen  schon  seit  dem  7.  Jahrhundert  zahllose  Stamm- 
namen gesammelt  sind,  kennen  ihn  nicht,  während  er  bei  den 
Griechen  und  Occidentalen  die  allgemeine  Bedeutung  1)  Bedui- 
nen, 2)  Araber,  3)  Muslime  bekommen  oder  behalten  hat.  Ganz 
ähnlich  ist  es  bei  den  Aramäern  (Syrern)  und  Persern  mit  dem 
Namen  des  Tai  gegangen.  Die  syrischen  Tajäje  sind  Araber 
schlechthin  und  dann  'Muslime';  bei  den  Persern  bedeutet  Ta- 
dschik (neupersisch  Täzi)  Araber  schlechthin.  Vgl.  noch  Riese's 
Geogr.  lat.  min.  p.  167,  1.  169,  18  und  Chronicon  Pasch.  (Bonn) 
56,  17.  60,  13.  15.  Libanius  hat  die  Bezeichnung  indirekt  von 
einem  Landsmann,  der  syrisch  sprach.  Daß  gerade  die  Namen 
dieser  beiden  Stämme,  Sarakenen  und  Tai,  zur  Bezeichnung  al- 
ler Araber  wurden,  kommt  gewiß  daher ,  daß  sie  sich  durch 
Räubereien  vorzugsweise  unbequem  machten, 

Straßburg.  Th.  Nöldeke. 


28.     Arrenatum? 

Nachtrag  zu  S.  563. 

Zu  den  oben  S.  563  veröffentlichten  Bemerkungen  über  ar- 
renatum erlaube  ich  mir  auf  die  6.  Ausgabe  der  fontes  von  Bruns 
p.  334  Anm.  3  zu  verweisen,  wo  die  von  Herrn  Krascheninni- 
kofi"  gegebene  Verbesserung  sich  nach  meiner  Neuvergleichung 
bereits  findet.  Ich  bemerke,  daß  das  B  auf  dem  Original  zwar 
nicht  sicher  ist  (der  Buchstabe  ist  sehr  zerstört) ,  aber  höchst 
wahrscheinlich ;  sicher  war  es  kein  R. 

Charlottenburg.  O.  Hirschfeld. 


October  —  December  1893. 


Register. 


I.     Stellenverzeichnis. 


Äelian.  s.  das  Verzeichniß    p.  654 
Aeschin.  or.  1,  4 ;  13  ;  15  ;  45  ; 

46;  48  435 

—  1,  49;  51;  76;  94  436 

—  1,  100;  106;  189  437 

—  2,  12;  13  437 

—  2,  22;  34;  46;  66;  74;  80  438 

—  2,  127;    136;     137;    147; 
157;  164  439 

—  2,  173  440 

—  3,  97;  122;  131;  159  440 

—  3,  171;  208  441 
Aeschyl  Pers.  836;  837  K.  615 

—  Prom.  546  615 
Aesop.  Epigr.  PL  Gr.  II  p.  64 

202.  715 

Am.  Marceil.  25,  9,  7              "  218 

26,  2,  9  317 

26,3,1;  3,5;  4,5;  5,1  495 

31,  10,  14  117 

31,  14,  2  421 

31,15,6;  15,13;  16,2; 

16,  3  117 

31,  16,  7  421 

Anth.  Pal.  IX  123              202.  715 

XI  78  197 

Apoll  Bibl.  s.  das  Verzeichniß  657 

Archil  fr.  65  204 

Aristoph.  Frösche  1314  197 

Arist  'Ady).  tioX.  41,  2  141 

—  K'jp7)v.  TToX.  Ar.  Pseudepigr. 

p.  486  712 

Arrian.  s.  das  Verzeichniß  657 

Philologus  LH  (N.  F.  VI),  4 


Baton  fr.  5,  3  730 
J5oef7i.  decons.phil.21,25;26,8  380 
31,  16;  32,  17;  66,  1; 

45,  91;  168,  25  381 
Capit.  Ant.  Phil.   5,  6;  8,  13; 

14,  5  348 

16,  6  360 

18,  4  364 

22,  1  349 

—  Ant.  Pius  9,  1  360 
13,  1  348 

—  Gord.  18,  1;  19,  1;  25,  3  353 

—  Macr.  3,  6;  6,  6  351 
14,  1  363 

—  Maxim,  duo  4,  8—9;  9,  7—8  353 

6,  2-3  364 

12,  2;  22,  1  359 

—  Maxim,     et    Balb.    5,  10; 

14,  5;  17,  7  353 
11,  1  361 

—  Pertin.  10,  2  360 

11,  3  350 

Cassiodor.  Var.  IV  51  517 

Catull  XVII  23  559 

Cic.  Acad.  2,  18,  56  159 

—  Cat.  Mai.  15,  51  347 

—  Ep.  Att.  1,  16,  13  294 

—  Verrinen  248 
Diod.  s.  das  Verzeichniß  655 
Diog.  Laert.  s.  das  Verzeichniß  658 
Dictys  4,  2  205 
Epicedion  Drusi  41 — 44  484 

—  141-144;  153-154;  235— 
238  485 

47 


738 


I.     Stelleuverzeichnis, 


Epicedion   Drusi    401—404; 

415—416  486 

Eurip.  Iphig.  Ant.  350  49 

373  50 

573—582  51 

596  52 

619—640  53 

1179  55 

1207  56 

1417  57 

—  Or.  330  189 

336  f.  179 

Eustath.  zu  Hom.  II.  A  263; 

266;  B  738  207 
Grat  Cyneg.  50-56  486 
79;  80;  253—255;  528; 

286  487 

304—305  488 

Gellius  s.  das  Verzeichniß  655 

Harpocrat  s.  das  Verzeichniß  658 

Herodot  s.  das  Verzeichniß  654 

Herond.  VII  103  204 

1-21  520  ff. 

Eesiod.  IW  xat  f^fx.  166;  173  596  if. 

263  593 

Hom.  Od.  20,  230  663 
21,  288                           513  ff. 

—  II.  9,  13-28  584 
Lamprid.  Alex.  Sever.  3,  4  361 

9,6;  14,4;  15,2;  21,7  352 

35,  1  361 

37,  5-6;  41,  5;  53,  8; 

55,  2;  61,  4  352 
67,  1  353 

—  Commod.  3,  2;  4,  5  360 

14,  1  364 

15,  3  349 

17,  5—7  350 

—  Diad.  1,  8  351 

—  Heliog.  2,  1;  8,  5;  20,  2  351 

21,  4;  25,  6  352 

Lucan.  IX  777—780  725 

Lysias  1,  4;  7;  6,  3;  7,  12  608 

—  7,  36;  9,  17;  13,  19;  32  609 

—  13,89;  14,  2;  16,  10;  17,4; 

18,  5  610 

—  19,  22;  28;  30;  50  611 

—  19,  58;  22,  2;  24,  14;  25; 

25,  1  612 

—  25,  4;  32;  33  613 

—  26,  10;  30,  9;  12;  31,29;  31  614 
MarcelUn.  32  121 
Nonnos  VII  125  206 
Novat.  Gib.  iud.  6  729 
Oracul  Sib.  1,  144  318 

3,  324  320 

3,  593  321 


Oracul   Sib.  4,  117  322 

5,  86;  8,  493;  12,  224  323 

14,  146  324 

Ovid.  Fast.  4,  255  ff.  580 
Pausanias   s.    das   Stellenver- 

zeichniß  657 

Petron.  56  488 

Pind.  Ol.  1,  12  719 

1,  24;  50  720 

1,  89;  105  721 

—  Pytb.  11  38 
PUn.  N.  H.  s.  das  Stellenver- 

zeichniß  655 

14,  28,  143  730 

Plutarch.    s.    das    Stellenver- 

zeichniß                           656;  659 

Porphyr,  ad  Pison.  19  324 
PseudocalUsth.   s.  das  Stellen- 

verzeichniß  658 

Qiiintü.  2,  5,  23—24  496 

—  2,   10,  6  497 

—  2,  14,  2—3  499 

—  2,  15,  11;  24  500 

—  2,  15,  27  501 

—  2,  15,  28;  16,  4  502 

—  2,  16,  5;  17,  12—13  503 

—  2,  17,  23—25  504 
ScJiol  ad  Aristoph.  Plut.  1054  382 

—  ad  Eur.  Hecub.  s.  das  Stellen- 
verzeichniß  328 

Senec.  Epist.  122,  6  729 

Spart  Ant.  Get.  1,  5;  4,  1  351 

—  Carac.  5,  9;  8,  5  361 

—  Did.  lul.  6,  2  360 

—  Hadr.  2,  3  359 

5,  1  363 

15,  13  441 

19,  10;  21,  3  348 

25,  1  441 

27    2  359 

—  Pesc.  Nig.  6,  6—7;  8,  3  350 
11,  1  360 

—  Sever.  3,  7  360 

6,9;  10,8;  14,4;  17,8  350 

18,  2  360 

21,  10  350 

Steph.  Byz.  536  M.  379 

Strabo  s.  das  Stellenverzeichniß  656 

—  2  p.  102  557 
Suid.  8.  V.  At07.Xf|?  516 
Treb.  Claiid.  3,  6  354 

7,  6  362 

9,4;  11,6;  9;  13,6;  7  354 

—  Gall.  6,  2  353 

17,  2;  19,  7;  20,  3  354 

21,  2  362 

—  Trig.  4,  1  362 


n.     Sachliclies. 


739 


Treh.  Trig.  13,  2;  17,  1-2  354 

21,  I  364 

22,  1 ;  30,  23  362 

-  Valer.  6,  4  361 
Val.  Maxim,  s.  das  Stellenver- 

zeichniß  654 

Vict  Aurel.  de  vir.  ill.  76  560 

Vopisc.  Aurel.  1,  9  364 

5,  2  363 

5,  5;  8,  4;  11,  9  354 

21,  5  363 

24,  1  354 


Vopise.  Aurel.  24,  9;  35,  4       355 
49,  7  363 

-  Car.  1,4;3,6;  16,1;  17,1; 

18,  4;  20,  4  356 

-  Firm.  8,  2;  6,  2;  9,1;  12,4; 

13,  2;  14,  4  355 

-  Prob.  2,  1 ;  13,  6  355 

-  Tacit.  15,  2  355 
Vulc.  Avid.  Cass.  2,  1  364 

8,  5;  13,  8-10;  14,  2    349 

14,  6  360 

XenopJh  Hiero  VIII  5  48 


IL     Sachliches. 


Ablativ  statt  a  zur  Bezeichnung  der 
handelnden  Personen  im  Passiv 
p.  358. 

Aelian,  Zu  den  Quellen  des  Ael.  u. 
Athenaeus  p.  652;  722. 

Äeschines,  Observat.  criticae  ad 
Aesch.  orationes  p.  435. 

AescJiylos:  Zu  Aesch.  p.  615. 

Aesop.:  Das  Epigramm  des  Aes. 
p.  202;  715. 

'AXxi'vo'j  d-6Ko-{0(;  p.  523 ;  bei  Plato 
p.  523;  bei  Aristoteles  p.  526; 
bei  Plutarch  p.  527;  bei  Aelian 
p.  528;  bei  Aelios  Aristides  p. 
529;  bei  Pollux  und  Ps.-Dioge- 
nian  p.  531;  bei  Tzetzes  u.  Pa- 
laephatos  p.532;  Nachträge  über 
den  Begriff  apologus  p.  533. 

Alphabet:  Zur  Geschichte  des  griech. 
Alph.  p.  366:  1)  ^XW  in  der  öst- 
lichen u.  westlichen  Alphabet- 
gruppe p.  366  ;  2)  Die  Theorieen 
der  Alten  über  die  litterae  priscae 
des  griech.  Alph.  p.  373. 

Alteiihümer:  Die  ägyptische  Steuer- 
einschätzungs-Commission  in  rö- 
mischer Zeit  p.  219;  Ueber  die 
Organisation  der  athenischen  He- 
liastengerichte  im4.  Jahrh.  p.294: 

I.  Meldung  zur  Heliasie  p.  297 ; 

II.  Die  10  Richterabtheilungen 
p.  395 ;  Antiquarische  Randbe- 
merkungen p.  514:  1)  Einige  an- 
tike Schlaginstrumente  p.  514; 
2)  Zur  Einrichtung  alter  Kauf- 
läden p.  519;  Verrina  (Chrono- 
logisches, Antiquarisches,  Juri- 
stisches) p.  298. 


Ammian:   Zu  Amm.  p.  117;   218; 

317;  421;  495. 
AnaUasis  p.  167  ff.;  208. 
Analirecmteen  p.  170;  173. 
'ATTOYpacpat :  Zu  den  xoct'  oMau  a-Toyp. 

p.  564. 
'ATrdXoyo?  vgl.  'AXxivou  aTtoXoyos. 
Archaeologie :    Kyrene   unter   Dae- 

monen  p.  703;  Das  Bild  des  Pan 

von  Panopolis  p.  730;   Die  Epi- 

phanie  des  Pan  p.  735. 
ArcMlochus:  Zu  Arch.  fr.  5  p.  204. 
Aristoteles:  Lakonische  u.  kretische 

Politien  p.  58;  über  Demokratie 

p.  131. 
Aristoxenos ,    Musikgeschichtliches 

p.  515  f. 
Arrenatum  p.  563;  736. 
Asyndetische  Verbindungen  bei  den 

Script,  bist.  Augustae  p.  363. 
Athenaeus:    Zu    den    Quellen    des 

Aelian  u.  Athen,  p.  652;  722. 
Aurelianus  p.  447. 
Bäder:     Götterbilder    in    Bädern 

p.  569. 
Begleitung    einer   Melodie    hetero- 

phon  p.  190. 
Boethius:  De  consulatione  p.  380; 

Zu    den    opuscula    Porphyriana 

p.  560. 
Bona  Dea  p.  8  ff. 
J5rcmce-Discus  p.  514. 
C-  s.  K. 

Caesarius  p.  452. 
Catull  p.  138;  144;  832;  559. 
Cicero:  Zu  Cic.  Academica  p.  159; 

726;  Verrina:  1)  Chronologie  des 

Prozesses  p.  248;   2)  Erbschaft 


740 


II.  Sachliches. 


der  Minucier'  p.  259;  3)  Ueber 
den  Ursprung  der  Quaestionen- 
gerichte  p.  266;  4)  Die  edicta 
repentina  p.  267;  5)  Der  Brief 
des  L.  Metellus  in  der  Provinz 
p.  271;  6)  Nivellirungsversuche 
p.  272  ;  7)  Crimen  navale  p.  276; 
8)  Zur  sicilischen  Quaestoren- 
tafel  p.  283;  9)  Proceß  des  C. 
Servilius  p.  236;  Zu  Ep.  ad  Att. 
1,  16,  13  p.  294;  Zu  Cic.  Cat. 
Mai.  15,  51  p.  347;  die  Hand- 
schriften zur  Rede  pro  Flacco 
p.  489.    . 

Qimbern :  Der  Auszug  der  C.  bei 
Strabo  II  102  p.  557. 

crimen  navale  p.  276. 

Dia  die  Kentaurin  p.  206. 

Bictys:  J.  Lunäk,  Zu  Dict.  IV  2 
p.  205. 

Diokles  v.  Phlius  p.  516. 

Dochmien,  Rhythmisierung  p.  193. 

Dodonäisches  Weihgeschenk  p.  518. 

Breizeilige  Längen  auf  der  Seiki- 
losinschrift p.  163. 

Echeion  p.  515. 

Edicta  repentina  p.  267. 

Enliarmonische  Scala  p.  181  f. 

Enkomiologisches  Metrum  p  584  fF. 

Epigramme,  zwei  griechische  p.715. 

Euripides :  Fragmente  einer  Par- 
titur des  Orestes  p.  174;  247; 
Verbesserungsversuche  zur  Iphi- 
genie  in  Aulis  p.  49 ;  Scholia 
graeca  inedita  in  Hecubam  p,  325. 

Flügelfiguren  p.  797  f. 

Frühtrunk  bei  den  Alten  p.  728  ff. 

Galeni  Trepl  tcuv  ia'jTiiT  Boxo'jvtwv 
fragmenta  inedita  p.  431. 

Gerundiv  oft  =  Fut.  Pass.  p.  363. 

Halicyenses  p.  275. 

Harmonie  der  Sphären  p.  13. 

Harmonius  p.  447. 

Harpyien  p.  708;  709. 

HeliastengericJite  im  4.  Jahrh.  n. 
Chr.  p.  295;  395. 

Serakleides  lakonische  und  kreti- 
sche Politien  p.  58. 

Sesiod:  Zwei  Hesiodea  p.  593. 

Hesperiden  p.  705;  709. 

Hexameter :  Die  etSr]  des  daktyli- 
schen Hexam.  p.  385.  H.  xax' 
^vo7r)aov  p.  501  ff. 

Hippohrates ,  Zur  Ueberlieferung 
dess.  p.  422. 

Hisioria  Äugusta:    Bemerkungen 


zum  Texte  der  script.  bist.  Aug. 
p.  348;  441. 

Homer:  II.  9,  13—28  p.  584;  Od. 
20,  230  p.  663;  21,  228  p.  513. 

Horaz  und  Catull  p.  138;  332;  zu 
den  Horazscholien  p.  324. 

Hyakinthos  p.  209. 

lambe  p.  3. 

Indicativ  in  indirekten  Fragen  p.357. 

ipse  per  se  =  ipse  p.  361. 

Kadmossage  p.  379. 

Kaufläden,  Einrichtung  ders.  p.519. 

Kopula  ausgelassen  p.  358. 

Kleöbulina^  Räthsel  p.  204. 

Kratippos  p.  118. 

Kretilca  p.  94. 

^2/^enätsc7ie  Vasenbilder  p. 703 ;  714. 

Kyrene  unter  Daemonen  p.  703. 

Lakonika  p.  59. 

Lampadius  v.  Antiochien  p.  201. 

Lilyhitanus  (nicht  Lilybaetanus) 
p.  249  A. 

Lexicon ,  Beiträge  zum  griech. 
Lexic.  p.  553. 

Livius  :  Die  annalistischen  Quellen 
iii  der  IV.  u.  V.  Dekade  p.  664. 

Logaöden  p.  193  ff. 

Lucian:  Ueber  den  Lucian-Codex 
der  Marcusbibliothek  zu  Vene- 
dig 436  W  p.  132. 

Lucretius  im  Mittelalter  p.  536. 

Lykurgos  p.-  59. 

Lysias  p.  600. 

Macer  im  Mittelalter  p.  545. 

Mercurius .  Steinhaufen  zu  Ehre 
dess.  p.  568. 

Metellus,  L.,  Brief  dess,  p.  271. 

Meterkultus  p.  577. 

Mida  p.  4 ;  583. 

Midas  p.  5. 

Minucier,  Erbschaft  ders.  p.  259. 

Misa,  Mise  p.  1;  2; -577. 

Misme,  Mismos  p.  3;  583. 

Münzen  von  Kyrene  p.  710;  712  ff. 

Musik:  Neuentdeckte  antike  Mu- 
sikreste p.  160;  Nachträgliches 
über  die  Seikilosinschrift  p.  160; 
Fragment  einer  Partitur  des  Eu- 
ripideischen  Orestes  p.  174;  247; 
Ueber  einige  antike  Schlagin- 
strumente p.  516. 

Mythologie:  Dia  die  Kentaurin  p. 
205  ;  Harpyien  ,  Hesperiden  p. 
705.  708  f.;  Hyakinthos  p.  209; 
Kadmossage  p.  379;  Kyrene  un- 
ter Dämonen  p.  703  ;  Mercurius, 
Steinhaufen  p.  568 ;  Osirismythos 


IL  Saciiliches. 


741 


p.  442;  Zur  Geschichte  des  Me- 
terkultes p.  577 ;  Göttia  Mise 
p.  1;  Pan,  Bild  dess.  p.  730; 
Epiphanie  p.  735  ;  Sarapis  Nei- 
lagogos  p.  576. 

Noten  der  Griechen  p.  196. 

Notenschrift,  ihr  Alter  S.  197  ff. 
247. 

Novatian  u.  Seneca  über  den  Früh- 
trunk p.  728. 

Oinomaos  v.  Gadara  p.  383. 

Oracula  Sibylliua  p.  318. 

Orphiker  p.  1  ff. 

Orthographie  bei  den  Script,  histor, 
Aug.  p.  394. 

Osirismythos  p.  442. 

Palladius  Rutilius  Taurus  Aemi- 
lianus  p.  445. 

Pan,  Bild  dess.  in  Panopolis  p.730  ; 
Epiphanie  dess.  p.   735. 

PentapoUs  in  Libyen  708. 

per  re  =  ipse  p.  361. 

Petronius  p.  488. 

Phönizier  in  Pronektos  p.  379. 

Pindars  XL  pyth.  Ode  p.  38. 

Plinius  See. :  Die  Quellen  in  den 
gramm.  Büchern  dess.  p.  506. 

Poetae  Latini :  Coniectanea  p.  484. 

Proceßordnung  p.  252. 

Pronektos  p.  379. 

Protogene  p.  577. 

Punkte  als  rhythmische  Zeichen 
p.  163. 

Quaestorengerichie  p.  266;  Quae- 
storentafeln  in  Sicilien  p.  283. 

Quintilian :  Besserungen  zum  IL 
Buche  der  Institutio  oratoria  p. 
496. 

Meligionsgeschichte  s.  Mythologie. 

Sarapis  Neilagogos  p.  576. 

Äc/iZa^instrumente  p.  514. 

Schwan,  Schwanenritt  der  Götter 
p.  209  ff. 

Scriptores  bist.  Aug. :  L  Vermu- 
thungen  p.  348.  IL  Ueberlie* 
ferte  Lesarten  p.  306. 

se  als  Subjekt  im  Acc.  c.  Inf.  aus- 
gelassen p.  358. 


Seikilos'mBQhv\it  p.  160. 

Seneca  u.  Novatian  über  den  Früh- 
trunk p.  708. 

Servilius,  Proceß  dess.  p.  286. 

Sicilische  Quaestorentafel  p._283. 

Silphion  p.  704  f. 

Sparteis  p.  379. 

Spart.  Helius  p.  441. 

Sphaerenhsn-monie  p.  43  ff. 

Sprichiüort,  griech.  p.  567. 

Statins  im  Mittelalter  p.  538. 

Steinhaufen  zu  Ehre  des  Mercu- 
rius  p.  568. 

Steuereinschätzungs  -  Commission 
der  Aegypter  in  röm.  Zeit  p.  219. 

Synesios:  Studien  zu  dems.  p.  442. 
1.  Der  historische  Gehalt  des 
Osirismythos  p.  442 ;  IL  Brief- 
sammlung p.  458. 

Taiener,  Araberstamm  p.  736. 

Talmud:  Philolog.  Streifzüge  in 
dens.  p.  382.  1.  Zu  Schol.  Ari- 
stoph.  Plut.  1054  p.  382 ;  2.  Zy- 
thos  p.  382;  3.  Zu  Oinomaos  v 
Gadara  p.  383 ;  4.  Ein  griech 
Sprichwort  p.  567  ;  5.  Steinhau- 
fen zu  Ehren  des  Mercur  p.  568 

6.  Götterbilder  in  Bädern  p.  569 

7.  'ASpiavd    xepa{ji.ia    p.   571  ;     8 
KpaTr;at;  ein  Fest  p.  733. 

Tempehklsiven  p.  291. 
Terentius  im  Mittelalter  p.  546. 
Thukydides  und  die  Parteien  p.  616. 
Tonleitern  p.  172  ;  181. 
Typhos  p.  443. 
Ti/rawwenmörder ,    Erzählung   von 

dens.  p.  573. 
Tasenbilder  p.  703  ff. 
Verres,  Proceß  p.  248. 
Aur.  Victor:    Zu  Aur.  Vict.  c.  76 

p.  560. 
Victorinus  p.  201. 
FoZfcsbücher  p.  203  f. . 
VortragszeichQB ,    musikalische    p. 

186. 
Xenophon :    Zu   Xen.   Hiero  III   5 

p.  48. 


742 


III.  Wörterverzeichnis. 


III.     Wörterverzeichnis. 


'ASptavd  xepa(j.ta 

571 

ixiyj>i 

182  A. 

dx^cpaXos 

387 

fj.7iXov  |xdXov 

719  f. 

'AVTCCTOS,    'AvTtT^g,    'AvTl'üJV 

2  A. 

Mtaaxt's,  fAtarjxof 

9 

d7irjpTicftji.£vo; 

387 

Mbrj 

9.  677 

dTroypacpai 

219,  226 

fxtaTjxi'a,  (j-tar^xd? 

10 

dpp.ov{a 

26 

d^'jßacpov 

516 

ßa-jßdu),  ßauß(i)v,  Baußü>(v) 

4u.  An. 

Tipox^cpaXo;,  -poxoiXio; 

387 

515 

zupyi?,  TTupYi'axo; 

521 

6a[j.aX{Ciu 

40 

aa[jißaXo6yrj 

521 

o^vvos 

204 

aavt? 

520 

otxaax-^ptov 

405  ff. 

cuvdyü) 

129 

SoXi)(6oupo? 

387 

auvaxfxd^u) 

127 

AtuSiüvalov  yaXxeiov 

517 

acpTjXiots 

387 

el'SY] 

385 

TdiVjvds  xic 

736 

dTitaTT^fj-T]  =  disciplina 

555 

Tpax'J? 

387 

ijjLTrpofxtos 

553 

EueaTieptoes 

709 

euOavdxu); 

203 

acetabula 

515 

Z^&oi 

382 

arrenatum,  abrenatum 

563.  763 

T^yeTa 

518 

consumere 

218 

icfdypovoc,  xaxöcptüvo; 

387 

culraus 

607 

'/.dv  concessiv 

122 

discus 

515 

xü)8ü)v 

518 

erinaceus 

508 

Xayapd;,  Xoyosi^s 

387 

produpium  ? 

518 

fjiaXaxoei^?,  [xaxpotJxeXi^? 

387 

pyrgus 

522" 

(jie^oupo; 

387 

serum 

508 

p.e!3dxXaöxov 

388 

turricula 

522" 

Berichtigungen. 


S.  161  Z.  2  V.  u.  I.  Auletik 

S.  516  Z.  6  1.  genannten 

S.  520  Vs.  18  Z.  9  V.  u.  1.  [au  (xot,  x^vxp]tüv 

S.  520  Z.  5  V.  u.  1.  durch  kleinen 


QöUliifen, 

Druck  der  Dieterich'achen  üniTereitäts-Buohdrnckorei 
(W.  Fr.  Kaestnei). 


PA  Philologus 

3 

P5 

Bd.  52 


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