35. Jahrg. « BERLIN, 6. April 1909.
» No. 14.
3*^
PHOTOGRAPHISCHES
WOCHENBLATT
Redigirt von J. GAEDICKE,
Beriin W. lo.
Inhalts-Verzeichnis
Der Schutrverband ffir den Bogenhandel mit Photographen . . . 129
Künstliches Licht . . . . 131
Rflckgewährung Ton Lizenzen bei Feststellung der Nichtneuheit
von Gebrauchsmustern . . 134
Repertorium: Die Osram- Lampe als elektrische Starklichtquelie . 136
Ueber schwer brennbare Kinematogfaphenfilms . . 136
Photographie durch undurchsichtige Materialien . . 136
Bei der Redaktion eingegangen . . 137
Firmennachrichten . .138
Ausstellungswesen ....... ........... 138
Preisausschreiben . 138
Zeitungswesen . . 138
Briefkasten . 139
Unterrichtswesen . . . . . . . 140
Das Photographische Wochenblatt erscheint wöchentlich Dienst'ags.
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Photographisches WocbenblatI
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Wochenblatt
Redigirt von 3. Gaedicke, Berlin U.
. 1
-
1 * - 7
1 Erscheint wöchentlich Dienstags |
35. Jahrg. [
Berlin, 6. April 1909.
^ Nummer 14
Der Scbufzverband rflr den Bosenbandel mit Pbotograpben
Von Johannes Gaedicke.
|j:e Unsicherheit, um nicht zu sagen,
Unsolidität, im Bogenhandel in Aus-
kopirpapieren mit den Photographen
hatte im Laufe der letzten Zeit einen
Umfang angenommen, der das Geschäft
zu einer allgemeinen Hetze stempelte.
Einzelne Fabrikanten unterboten die
Händler, ja sogar Händler unterboten
die Fabrikanten mit deren eigenen Fabri¬
katen. Vorgeschriebene Preise wurde
scheinbar inne gehalten, aber durch Zu¬
gaben, wie Platinsalz oder anderen
Sachen, z. B. Papierscheren etc., wurden
die Vorschriften umgangen, sodass die
soliden Geschäftsleute das Gefühl hatten:
so geht es nicht weiter, die Preise müssen
staWlisirt werden. Die Folge dieser all¬
gemeinen Erkenntnis war die Bildung
des Bogenschutzverbandes, der den
Zweck hatte, die bestehenden Preise
festzulegen und für deren Innehaltung
zu sorgen. So wurde denn der Schutz¬
verband für den Bogenhandel mit Fach¬
photographen seitens des »Verbandes der
Händler und Fabrikanten photographi¬
scher Artikel (E. V)« vorbereitet durch
Schriftstücke, die nach den Wünschen
der Händler und der Fabrikanten modi-
fizirt wurden, bis sie schliesslich beiden
Gruppen genehm waren. Danach ist
jedem Fabrikanten freigestellt, seine Preise
zu normiren, wie sie sich aus seiner
Kalkulation ergeben und wie er sie für
seinen unerlässlichen Verdienst genügend
findet. Dieser Preis bleibt aber fest und
weder der Fabrikant noch ein Händler
darf ihn unterbieten. Es darf also nicht
dem einen Konsumenten ein anderer Preis
gemacht werden, wie einem anderen.
Der Vertrag zwischen Fabrikanten
und Händlern ist so einfach und klar,
dass man gut getan hätte, ihn zu ver¬
öffentlichen. Weil das aber nicht ge¬
schehen ist, so hat sich um dieses ge¬
heime Ding ein Kranz von Mythen ge¬
bildet, der die Photographen graulich
machen soll, um sie den wenigen Fa¬
briken in die Arme zu treiben, die
draussen geblieben sind und die an¬
scheinend nicht im Stande sind, sich
Kundschaft durch die Qualität ihres Pro¬
duktes zu verschaffen, daher eine Gegen¬
bewegung zu schüren, Veranlassung
finden können.
Man hört nicht auf, den Bogenschutz¬
verband einen »Trust« zu nennen, ist
sich dabei aber gar nicht klar, was
eigentlich ein Trust ist. Die Bildung
eines Trusts erfolgt so, wie wir erläu¬
ternd hinzufügen wollen, dass eine
BCSea®B««JS!raS!Z3 photographisches WOCHENBLATT. E5S® E55S E55S CTiS ®SS1
Gruppe von Fabriken Zusammentritt, ihre
Aktien oder Geschäftsanteile zusammen¬
wirft und einer Commission von Ver¬
trauensmännern (Trustees) gegen Zertifi¬
kate übergibt, ebenfalls ihre Verdienste
aus den übrigens selbständig betriebenen
Geschäften. Die Vertrauensmänner ver¬
teilen dann den Verdienst an die ein¬
zelnen Betriebe, sodass der Ueberschuss
des einen Mitgliedes den Ausfall des
anderen deckt. Mit einem vulgären Aus¬
druck heisst das, die Ti uitfabriken ar¬
beiten in einen Topf, ln Deutschland
hat der Trust meist den Beigeschmack,
dass derselbe bezweckt, gemeinsam
höhere Preise zu erzielen. Wenn man
nun die Zusammmensetzung der ver-
tragschliessenden Fabrikantengruppe des
Bogenschutzverbandes ansieht, so wird
man darin solche Gegensätze der Ge-
schäftspolitik finden, dass selbst, wenn
einige trustlüsternen Elemente darunter
wären, auch nicht eine Spur von einer
.\ehnlichkeit mit einem Trust übrig bleibt
Die Fabrikanten können aber ganz ver¬
schiedene Geschäftsprinzipien haben und
doch in dem einen Punkt einig sein,
durch feste Preise ein geordnetes, solides
Geschäft zu ermöglichen.
Gerade durch diesen Vertrag sollten
die Photographen sich beruhigt fühlen,
denn sie wissen, dass ihre Konkurrenten
keine günstigeren Preisnotirungen erhalten
können. Aus dem, Vorstehenden ergibt
sich, dass bei dem Bogenschutzverband
von einem Trust absolut nicht die Rede
sein kann. Ohne Spur eines Beweises,
spricht man von »geheimen Absichten«,
die nur verschleiert werden und will da¬
durch die Photographen ängstlich machen
vor dem Gespenst einer Vergewaltigung,
Dabei handelt es sich bei dem Bogen¬
schutzverband lediglich um einen Vertrag
zwischen Fabrikanten und Händlern.
Von den Photographen ist bei den
Verhandlungen nur einmal die Rede ge¬
wesen, als seitens der Händler die Klage
über ungenügenden Verdienst, der die
Spesen nicht decke, erhoben und ein
Teuerungszuschlag auf die Papierpreise
vorgeschlagen wurde. Da waren es die
Fabrikanten, die trotz ihrer eigenen Not-
I läge den Händlern den Rabatt erhöhten,
I aber die Ansicht aussprachen, dass man
I unter den heutigen schweren Verhält¬
nissen den Photographen keine Verteue¬
rung ihrer Materialien aufbürden könne.
Wenn das einmal notwendig wäre, so
müsste man den Photographen Vorteile
gewähren, die vielmal grösser wären, als
eine etwaige Verteuerung der Bedarfs¬
artikel.
Es ist bemängelt worden, dass man
die Photographen nicht zu den Verhand¬
lungen hinzugezogen hat, dazu lag aber
gar kein Grund vor, da die Photogra¬
phen dabei gar nicht m Mitleidenscnaft
gezogen waren. Wenn einmal dieser
Fall eintreten sollte, so wird man sicher
die Mitarbeit der Photographen ausgibig
in Anspruch nehmen. Der Kampf gegen
die Warenhäuser und Massengeschäfte,
der von den Fabrikanten und Händlern
verlangt wird, ist nicht durch einen
Federstrich auszutragen, da er wegen
noch laufender Verträge eine längere
Zeit in Anspruch nimmt. Zunächst
kommt es darauf an, die Warenhäuser
am Schleudern zu verhindern und sie im
Einkauf nicht besser zu stellen, als die
Photographen und das wird tatsächlich
angestrebt.
Dem eingebildeten Trust werden alle
möglichen Schändlichkeiten nachgesagt,
den Beweis für die Behauptungen bleibt
man schuldig. Man reizt aber dadurch
die Fachphotographen, die nicht genau
orientirt sind, auf zu einem Widerstande
gegen vernünftige Maassregeln, indem
man Reklame macht für die Outsider,
die sich der Mehrheit der Fabrikanten
nicht angeschlossen haben und aus dieser
Tatsache ist die Quelle zu entnehmen,
aus der diese Ausstreuungen stammen.
Die Erfahrung der letzten Zeit hat es
ergeben, dass einige Outsider gegenüber
der Mehrheit gar keinen Einfluss auf das
Gesamtgeschäft haben und dass diese
durch ihre Weigerung im allgemeinen
Interesse mitzuarbeiten, nur in ihr eigenes
Fleisch schneiden. Die Aufforderung
an die Photographen, bei nicht ange¬
schlossenen Fabriken zu kaufen und den
Schutzverbaud für den Bogenhandel zu
JI2fö(l3afSKa®S«3S!ra PHOTOGRAPHISCHES WOCHENBLATT. ®SS3 SSS ES5S SS^ SSSS
bekämpfen, verkennt das Interesse der
Photographen vollständig Wenn dazu
aufgefordert wird, die Macht der »ge¬
schlossenen Fachwelt« der Macht der
Fabrikanten gegenüber zu stellen, so ist
das lediglich eine tönende Phrase.
Es ist überhaupt ein wirtschaftliches
Verbrechen, die Konsumenten mit ihren
Lieferanten zu verhetzen, während ein
freundliches Verhältnis zwischen beiden
in gegenseitigem Interesse liegt. Beide
Gruppen sollen vielmehr gemeinsam an
der Verbesserung des Geschäftslebens
arbeiten, sie sollen zusammen die
Schleuderei bekämpfen, die zur Ver¬
schlechterung aller Erzeugnisse führt und
dazu beitragen, dass aus den Mitteln des
Konkurrenzkampfes die Preisunterbietung
ausgeschaltet und nur noch ein Kampf
durch bessere Qualität zugelassen werde.
Hünstlicbes Cicbt.
iJie gesamten Verhältnisse auf photo-
graphischem Gebiete haben in den
letzten 10 — 15 Jahren eine so einschnei¬
dende Veränderung erfahren, dass es sich
wohl verlohnt, Erfahrungen darüber an¬
zustellen, in welcher Weise man praktisch
mit diesen Verhältnissen zu rechnen hat.
Die soeben angedeuteten Verände¬
rungen sind hauptsächlich zweierlei Natur
und zwar wird einmal die wirtschaftliche
Lage des Photographen getroffen, während
auf der andern Seite die rein fachtech¬
nische Richtung ein besonderes Augen¬
merk beansprucht.
Wirtschaftlich kommt neben der all¬
gemeinen Teuerung oder vielleicht gerade
im Gefolge derselben die Wahl der
Geschäftsräume in Frage und es unter¬
liegt keinem Zweifel, dass der Photograph
insofern jidem anderen Geschäftsmann
gegenüber in einer recht wenig erbau¬
lichen Situation ist. Sind schon die
Mieten an sich im Preise recht hoch, so
trifft das ganz besonders zu hinsichtlich
der Atelierräume, die ja vom Hausbesitzer
gewöhnlich besonders mit Hinblick auf
eine möglichst rentable Verwertung an¬
gelegt sind.
Es liegt daher der Gedanke nahe,
sich vom Atelier unabhänig zu machen
und einen Raum zu benutzen, der be¬
quem in jeder Etage eines Hauses ein¬
zurichten ist. Je niedriger d'e Lage, desto
angenehmer für das Publikum, das ist
eine alte Erfahrung, der man Rechnung
tragen kann, sobald man sich überhaupt
entsciüeden hat, mit dem alten traditio¬
nellen Glashause zu brechen.
Und letzteres geht ganz gut, denn
man hat heute so gute künstliche Licht¬
quellen, dass man auf das Glashaus ganz
gern verzichten kann.
Lange Jahre eigenen Studiums er¬
lauben mir schon ein Wort in dieser
überaus wichtigen Sache mitzusprechen
und sehr eingehende Versuche befähigen
mich, einige, wie ich wohl annehmen
darf, praktische Hinweise zu geben, mit
denen ich der Fachwelt nach Möglichkeit
nützen möchte.
Wer in einer Grossstadt oder auch
in einer grösseren Provinzialstadt lebt,
131
S2a!aS!Z3S«3H?Z3S!ra PHOTOGRAPHISCHES WOCHENBLATT E3SS E3SS E3SS CTS SSfll
hat auch meistens Gelegenheit zum
Bezüge von elektrischem Strom und dann
ist ihm schon leicht zu helfen.
Unter den verschiedenen sehr guten
elektrischen Bogenlampen - Systemen ist
die Konstruktion der »Photolumen« von
K. Weinert- Berlin eine der bewährtesten,
da sich der Betrieb ausserordentlich ein¬
fach gestaltet und ausserdem die ge¬
nannte Lampe sehr vielseitige Anwen¬
dung erlaubt. Man arbeitet hier vor¬
wiegend mit reflektirtem Licht (unter
Zuhilfenahme eines eigenartigen und
dabei sehr einfachen Gardinensystems).
Wenngleich ich auch andere Lampen
(z. B. Regina, Traut, Müller-Altona etc.)
als ausgezeichnet kennen gelernt habe,
so ist doch die Weinertsche Lampe als
ein sehr einfaches System rühmend hervor¬
zuheben.
Sie stellt sich, mit 2 automatisch
regulirenden Brennern versehen, auf ca.
460 M., ein Preis, der durch Ersparung
der Ateliermiete sehr rasch herauszu¬
schlagen ist.
Die Betriebskosten für die Aufnahmen
sind bei allen diesen Lampen überaus
gering und vor allem darf man nicht die
erhöhte Chance für eine gute Aufnahme
und die hierdurch bedingte Ersparnis an
Platten ausser Berechnung lassen.
Man tut gut daran, an verschiedenen
Stellen des Aufnahmeraumes Anschluss¬
dosen anlegen zu lassen, damit man das
elektische Kabel möglichst vielseitig durch
Stechkontakt anschliessen kann.
Im allgemeinen hat sich in Fach¬
kreisen wenigstens die Erkenntnis durch¬
gerungen, dass elektrisches Licht uns
einen ausgezeichneten Ersatz für das
Tageslicht zu bieten vermag. Somit
wäre die Einführung gesichert, zumal die
Handhabung der Beleuchtung in keiner
Weise schwierig zu erlernen ist. Ge¬
wöhnlich genügen 8 — 10 Tage, um sich
über die hauptsächlich vorkommenden I
Aufgaben klar zu werden.
Will man nun trotzdem nicht an die
elektrische Beleuchtung heran, so wird
man mit Erfolg auch dem Auer-Gaslicht
näher treten können. Nach meiner An- |
sicht hat man das Gasglühlicht als Be- 1
leuchtungsfaktor in unbegreiflicher Weise
sehr stiefmütterlich behandelt. Durchaus
mit Unrecht! Sieht man sich die wirklich
schönen Leistungen an, die uns die
Neuzeit auf diesem Gebiete beschert hat,
so muss man uneingeschränkt anerkennen,
dass mit dem Gasgiühlicht ausgezeichnete
Resultate zu erreichen sind. Kersten in
Berlin hat schon in der Mitte der neun¬
ziger Jahre tadellose Arbeiten — Porträts,
bei Gasgiühlicht aufgenommen, heraus¬
gebracht. Heute, wo die Lichtstärke
sowohl der Lampen wie der Objektive
auf die möglichst hohe Potenz gesteigert
ist, sollte man doch erst recht die Be¬
nutzung der Gasbeleuchtung ins Auge
fassen.
Es ist für den Interessenten eine
grosse Annehmlichkeit, dass geeignete
ßeleuchtungsapparate bereits fabrikmässig
hergestellt werden. Man hat auf diese
Weise daher nicht lange zu experimen-
tiren, vielmehr wird die Einrichtung fertig
geliefert, so dass sie blos durch eine
Schlauchzuleitung mit dem Gasanschluss
zu verbinden ist. Die Firma Anton
Cremer- Darmstadt fertigt eine geeig¬
nete Lampe mit 13 bis 18 Einzellampen an.
Zur Verwendung kommt das »hängende
Gaslicht« (sogenanntes Graetzin - Licht).
Das fahrbare Stativ trägt einen verstell¬
baren Stern, an dessen Stabspitzen die
einzelnen Gaslampen montirt sind. Eine
im Zentrum dieses Beleuchtungsapparates
montirte Mittellampe dient zur Einstellung,
während die übrigen Lampen nur bei
der Aufnahme in Funktion treten.
Oben am Apparat ist eine Querstange
befestigt, die 2 weisse Gardinen für die
Lichtregulirung trägt.
Eine Kollektion von Bildern, durch
die die Möglichkeit einer in sehr weiten
Grenzen sich bewegenden Beleuchtungs¬
verschiedenheit dokumentirt wird, hat
mir gezeigt, wie gut der Cremer’sche
Apparat für alle möglichen Verhältnisse
zu benutzen ist und ich bin der festen
Meinung, dass ein einigermassen die
Beleuchtung beherrschender Fachmann
mit Leichtigkeit gute Erfolge mit dieser
Beleuchtungsanlage erzielen muss. Vor
allem bin ich überzeugt, dass jeder
132
Ea!aS®3E2SSSElB®3 PHOTOGRAPHISCHES WOCHENBLATT. ES5S ESSS Sffil SS£3 HSSU
Photograph, dem elektrisches Licht nicht
zur Verfügung steht, auf dieses neue
Beleuchtungsmittel nicht verzichten wird,
sobald er einmal die wirklich schönen
Bilder kennen gelernt hat, die der Fabri¬
kant auf Wunsch gern einsendet.
Eine allgemeine Bemerkung bezüglich
der Verwendung von künstlichem Licht
kann ich an dieser Stelle nicht gut
unterdrücken.
Wo ich noch Gelegenheit hatte,
künstliches Licht in Aktion zu sehen,
habe ich mich stets gewundert, wie
wenig die Photographen meistens den
allgemeinen photographischen Prinzipien
Rechnung trugen. Die Exposition wurde
ziemlich egal genommen, gleichgültig ob
nahe oder fernere Apparat - Distanz; ja
selbst beim Wechsel eines Objektives
wurde dem Oeffnungsverhältnis, der
Brennweite, Blendung etc. nicht durch
eine genau abgepasste Exposition ent¬
sprochen. Und doch ist die Berechnung
so ungeheuer einfach. Man hat doch
nur beim Blendenwechsel sich vorzu¬
halten:
Die in Gebrauch befindliche Blende
erfordert die halbe Exposition der nächst¬
folgenden kleineren Blende; gegenüber der
nächstfolgenden grösseren Blende ver¬
langt sie die doppelte Belichtungszeit.
Ferner:
Die Lichtstärke des Beleuchtungs¬
apparates nimmt ab im Quadrate der
zunehmenden Entfernung und umge -
kehrt.
Wenn man diese zwei Regeln beachtet,
ist man in der Lage, stets ganz gleich-
mässig exponirte Negative herzustellen,
da ja gerade das künstliche Licht am
wenigsten solchen Schwankungen unter¬
worfen ist, wie das Tageslicht, bei
welchem Wolken und Regen innerhalb
weniger Minuten eine völlige Unsicherheit
in der Beurteilung des Lichtes herbeizu¬
führen vermögen.
Wenn wir uns erst damit vertraut
gemacht haben, dass mit der Benutzung
künstlichen Lichtes uns ein ganz erwei¬
tertes Arbeitsfeld erschlossen wird, —
(ich meine dies auch in Bezug auf den
Positiv- Prozess) — dann werden wir, so
meine ich, mit erneutem Eifer die
Lebensbedingungen unseres Berufs -
faches studiren und dann auch mit recht
raschem Erfolg den wirtschaftlichen
Nutzen geniessen, den uns die Verwen¬
dung künstlichen Lichtes als erstrebens¬
wertes Resultat vor Augen hält.
Wer einseitig in der jahrelang in
gleichem Tempo sich hinbewegenden
Tretmühle schablonenhafter Arbeit ver¬
bleibt, hat, pardon für das harte Wort —
Talent für den Rückschritt.
P. M. Roesl.
133
E?ase3Bj5f3S!raSÜ2S PHOTOGRAPHISCHES WOCHENBLATT. ES5S E3SS HC3 E5SS ®«l!
Hückgswabrultg von Lizenzen bei Teststellung
der niebtneubeit von Gebrauebstnustern.
Von Dr. iur. C. E. Berger.
||ie Gebrauchsmuster werden bekannt-
lieh bei ihrer Eintragung vom Patent¬
amte nicht auf ihre Neuheit« geprüft.
Infolgedessen ist es keineswegs selten,
dass Gebrauchsmuster eingetragen werden,
von denen sich dann sehr bald heraus-
stelll, dass sie absolut nichts Neues
schützen. Sache der beteiligten Inter¬
essenten ist es dann, dagegen vorzu¬
gehen, um die Löschung des betr. Ge¬
brauchsmusters zu erwirken. Nun kommt
es öfters vor, dass der Inhaber des Ge¬
brauchsmusters — der vielleicht selbst
keine Ahnung hatte, dass das Gebrauchs¬
muster nicht neu ist — dieses schon
verkauft oder Lizenzen darauf vergeben
hat, wenn sich die Nichtneuheit heraus-
stellt. Wie ist es in solchen Fällen mit
den Ansprüchen der Käufer bezw. Lizenz¬
nehmer? Können diese alles, was sie
auf das Gebrauchsmuster bezahlt haben,
zurückfordern oder nicht? Das ist die
Streitfrage, die in solchen Fällen immer
wieder akut \irird.
Zwei neuere Entscheidungen unserer
obersten Gerichte kommen zu verschie¬
denen Ergebnissen.
In einem Falle, wo eine Firma einer
anderen Firma ihr Gebrauchsmuster ver¬
kauft hatte, das sich nachher als nicht
neu herausstellte, entschied das Kammer¬
gericht in Berlin (Urteil des 10. Zivilse¬
nates vom 6. November 1907) wie folgt:
»Die Annahme der Kläger (also der
Käufer des Gebrauchsmusters), dass sie
im Falle der Nichtneuheit des Musters
aller Verpflichtungen aus dem Vertrage
ledig seien, ist unbegründet. Allerdings
hätte der Beklagte gemäss § 437 BGB.,
da zum rechtlichen Bestände des ver¬
kauften Rechts in Gemässheit der §§ 1, 4
des Gesetzes, betreffend den Schutz von
Gebrauchsmustern vom 1. Juni 1891,
[Naclidriick verboten.
auch die Neuheit des Musters gehört,
für die Neuheit des Musters Gewähr zu
leisten Im vorliegenden Falle ist aber
zwischen den Parteien unstreitig, dass
die Kläger eine Zeitlang das Muster ver¬
wertet und also solange von dem ihnen
übertragenen Schutzrecht Gebrauch ge¬
macht haben. Insoweit hat der Beklagte
tatsächlich seine antragsmässige Ver-
pflichtung erfüllt und sind die Kläger,
ohne Rücksicht darauf, dass ihnen von
Rechtswegen das zu gewährende Schutz¬
recht eigentlich nicht zustand, zur Zah¬
lung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.
Diese Rechtsauffassung, die von der
Lehre und Rechtsprechung erst allgemein
auf den Fall der Uebertragung eines
später für nichtig erklärten Patentes zur
Anwendung gebracht wird, ist auch
analog auf den gleichliegenden Fall der
Uebertragung eines Gebrauchsm 'sters,
das sich später als nicht neu herausstellt,
anzuwenden. Dass aber die Kläger das
Entgelt für das ihnen übertragene Ge¬
brauchsmuster für die ganze Zeit gezahlt
haben, in welcher sie das Muster tat¬
sächlich ausgenutzt haben, haben die
Kläger nicht dargetan, auch nicht einmal
behauptet. Es würde also die von den
Klägern mit dem Klageanträge begehrte
Feststellung (dass die Beklagten keine
Ansprüche mehr an die Kläger haben)
nicht ausgesprochen werden können,
selbst wenn man unterstellen wollte,
dass ein rechtliches Interesse an der als¬
baldigen Feststellung vorhanden ist, dass
das übertragene Muster nicht neu und
dass die Gewährleistung für die Neuheit
nicht ansgeschlossen ist.«
Anders das Reichsgericht. Dieses
urteilt viel radikaler und erkennt An¬
sprüche der Verkäufer bezw. Lizenzgeber
eines nicht neuen Gebrauchsmusters nicht
134
PHOTOGRAPHISCHES WOCHENBLATT. KSSBSKJESSBSSSEJ \5fi3
an. Der 1. Zivilsenat des Reichsgerichts
führt darüber in einem Urteil vom
26. Februar 1Q08 aus:
»Es ist nach den Feststellungen des
Berufungsgerichts der Auffassung des¬
selben beizutreten, dass der Vertrag (über
das Gebrauchsmuster) gemäss § 306 BGB.
nichtig war, da das den Gegenstand des¬
selben bildende Gebrauchsmusterschutz¬
recht nicht bestand und bereits bei Ab¬
schluss des Vertrages objektiv feststand,
dass das Gebrauchsmusterrecht überhaupt
nicht mehr entstehen konnte, weil die
eingetragene Einrichtung nicht mehr neu
war. Da weiter festgestellt ist, dass die
Uebertragung des Gebrauchsmusterrechts
den hauptsächlichsten Teil der Verpflich¬
tungen des Beklagten ausmachte, so ist
der gezogene Schluss, dass gemäss § 139
BGB. der ganze Vertrag nichtig war, mit
Grund nicht zu beanstanden. Die Parteien
haben daher Leistung und Gegenleistung
einander Zug um Zug gemäss § 812
BGB. zurückzugewähren. Wenn hierbei
der Beklagte den Anspruch erhoben hat,
die Klägerin müsse für die ganze Zwischen¬
zeit, während deren sie die betreffenden
Waren nach dem Gebrauchsmuster fabri-
zirte, für die Ausnutzung des Muster¬
schutzes und der sonst gewährten Lei¬
stungen dem Beklagten ein angemessenes
Aequivalent geben, so ist dieser Anspruch
allerdings nicht gerechtfertigt. Denn wie
das Reichsgericht bereits in mehrfachen
Entscheidungen dargelegt hat, kann zwar
bei der überlassenen Ausnutzung eines
bestehenden, aber später vernichteten
Patents nicht unberücksichtigt bleiben,
dass der Schutz gegen die Herstellung
der patentirten Einrichtung seitens des
Patenterwerbers tatsächlich gewährt
worden ist, solange das Patent bestand.
Anders liegt jedoch die Sache, wenn
sich herausstellt, dass ein einem anderen
überlassenes Gebrauchsmuster der Neu¬
heit entbehrte, weil die Eintragung eines
Gebrauchsmusters ausschliessliche Benut¬
zungsrechte nur unter der Voraussetzung
gewährt, dass das eingetragene Muster
wirklich neu war, während, wenn dies
nicht der Fall war, überhaupt nichts ge¬
währt ist. Es ist demnach Abweisung
der Widerklage bezüglich der Lizenzge¬
bühr gerechtfertigt.«
ln der Praxis kann die Auffassung
des Reichsgerichts zu argen Härten führen,
da ja tatsächlich der Käufer bezw. Lizenz¬
nehmer eines Gebrauchsmusters, auch
wenn dieses sich hinterher als nicht neu
erweist, schon vor dieser Feststellung
sehr grosse Vorteile aus dem Gebrauchs¬
muster gezogen haben kann. In solchen
Fällen ist es gewiss unbillig, dem Käufer
bezw. Lizenznehmer alle von ihm be¬
zahlten Beträge wieder zuzusprechen,
während er doch in Wirklichkeit trotz
der »Nichtneuheit« ein glänzendes ,Ge-
schäft gemacht hat.
135
B®?BC3S!K)S«?23ä3«3 PHOTOGRAPHISCHES WOCHENBLATT. ßS5S ESSS =»«3 EÄS
1 - ^ J -
REPERTORIUM
Die Osram Lampe als elektrische
Siarklichf quelle. Die elektrische Bogen¬
lampe, die lange Zeit hindurch für
die elektrische Beleuchtung von Strassen
und grösseren Innenräumen etc. als
alleinige elektrische Starklichtquelle in
Frage kam, hat neuerdings in der
Intensiv - Osramlampe einen Ersatz ge¬
funden. Diese Intensiv-Osramlampen sind
Metallfadenlampen, von 100 bis zu
400 Kerzenstärken für Spannungen von
100—250 Volt. Gegenüber gleich hellen
Bogenlampen besitzen diese Intensiv-
Osramlampen eine ganze Reihe erheb¬
licher Vorzüge. Jede Behörde und jeder
Geschäftsmann, denen bisher durch
die elektrische Bogenlampe mit ihrem
flackernden Licht, häufigen Kohlenersatz,
Reparaturen und Bedienung, die elek¬
trische Beleuchtung von Strassen und
Geschäfts-Etablissements bisher verleidet
wurde, erhalten jetzt durch Verwendung
von Intensiv-Osramlampen eine ökono¬
mische elektrische Starklichtquelle, bei
der alle die erwähnten Uebelstände
fortfallen. Die Intensiv - Osramlampen
zeichnen sich aus durch stets ruhig
brennendes rein weisses Licht von ge¬
ringer Wärmeausstrahlung und benötigen
während ihrer ganzen Lebensdauer keiner
Bedienung, Reparatur und Kohlenersatzes.
Die Lebensdauer dieser neuen Intensiv-
Osramlampe beträgt durchschnittlich
800 Brennstunden, so dass Geschäfts¬
leute mit einer einzigen dieser neuen
Glühlampe während eines ganzen Be-
ieuchtungsjahres ausreichen, da sich
letzteres in den meisten Fällen nur auf
600—800 Brennstunden beziffert.
Den schlagendsten Beweis für die
Güte und Wirkung des Lichtes dieser
neuen Intensiv-Osramlanipe erbringen die
Lokalnachrichten der Presse, wonach
durch diese hochkerzigen Osramlampen
ganze Strassenzüge tageshell erleuchtet
werden. Auch in Berlin und \'ielen
anderen Städten des ln- und Auslandes
sind an Stelle von kleineren Bogen¬
lampen bereits vielfach Intensiv-Osram¬
lampen (Metallfadenlampen) in Gebrauch.
Da ferner die Anschaffung der Intensiv-
Osramlampe, dieser v^/underbaren Errun¬
genschaft der modernen Metallfaden¬
lampenfabrikation, mit bedeutend gerin¬
geren Kosten verknüpft ist als bei der
von Bogenlampen, so dürfte die Intensiv-
Osramlampe überall bald eine weitere
allgemeine Verwendung für Innen- und
Aussenbeleuchtung finden. Br.
(Teclinische Beleuclitungs-Korrespondenz.)
Ueber schwer brennbare Kine-
matographenfilms hat neuerdings auch
die Firma Lumiere Versuche angestellt
und ist dabei zu günstigen Resultaten
gekommen. Die Films haben ähnliche
Eigenschaften wie die aus Cellit der
Elberfelder Farbenfabriken, worüber wir
früher berichteten.
(Phot. Chronik, 14., /ehr. 09, S. 88.)
Photographie durch undurchsich¬
tige Materialien. Dr. Hall Edw[ards
machte bei Eröffnung der Ausstellung
der Photographischen Gesellschaft ,c zu
Birmingham die Mitteilung, dass es als
möglich befunden sei eine}»,Photographie
mittelst gewöhnlichen Lichtes durch eine
19 mm starke Eisenplatte aufzunehmen.
Die Einzelheiten des Verfahrens war er
nicht in der Lage zu veröffentlichen, doch
würde das in kurzer Zeit möglich sein.
(Biit. Journ., 5. März 09, S. 186).
136
Bi53®E3Bi?K>e22a^® PHOTOGRAPHISCHES WOCHENBLATT E35S E3SS 535S E3SS HfiS
Lt^
Bei der Redakfion
einjejangen
Die Firma Heinr. Feitzinger in
Wien sendet ihre XVII. Preisliste, von
der wöchentlich Nachträge unter dem
Namen Photo-Börse erscheinen Die Liste
führt die Markenartikel des Photohandels
mit nennenswerter Vollständigkeit auf und
ist daher sehr reichhaltig. Durch Illu¬
strationen ist der 224 Seiten starke Band
sehr anschaulich gemacht und ein alpha¬
betisches Register erleichtert die Auffin¬
dung eines gesuchten Gegenstandes.
Die Firma Rudolf Chaste in Magde¬
burg sendet seine unter dem Namen
»Mono« herausgegebenen Mitteilungen
für die Praxis des Photohändlers. Die
vorliegende Nummer enthält ein summa¬
risches Verzeichnis aller photographischen
Bedarfsartikel, die der Händler zu Original¬
preisen beziehen kann und die ausführ¬
lich in dem im Druck befindlichen Photo-
Wegweiser der Firma zu finden sein
werden. Ausserdem liegt ein Prospekt
über einen neuen Oelbscheibenhalter bei,
der sich dadurch auszeichnet, dass er
sich leicht an alle Klappkameras an¬
bringen lässt
m
Die Freie Hoch schule Berlin hat
soeben ihr neues Programm herausge¬
bracht, das wiederum eine Fülle anre¬
gender wissenschaftlicher Vorträge und
Kurse enthält. Die Frühjahrs-Vorlesungen,
die zum ersten Male abgehalten werden
sollen, fallen in die Zeit zwischen Ostern
und Pfingsten und bieten zehn- und
fünfstündige Zyklen. Wie bisher ist das
interessante, ausführliche Programm in
allen öffentlichen Bibliotheken und Lese¬
hallen, in sämtlichen Filialen von Loeser &
Wolff und in den bekannten Verkaufs¬
stellen der Hörerkarten kostenlos zu
haben.
%
Der Centralverband zur Be-
kämpfungdes Alkohol! snius (Berlin,
Geschäftsstelle: Friedenau, Rubensstr. 37)
versendet das Programm seiner dies¬
jährigen Vorlesungen, die in der Oster¬
woche vom 13. bis 16. April gehalten
werden. Die Vorträge, die von sach¬
kundigen Medizinern und Pädagogen
gehalten werden, berühren die Fragen
bei denen die Wirkungen des Missbrauchs
alkoholischer Getränke am stärksten zu¬
tage treten.
Die Vorbereitungen für die kommende
Saison sind von Seiten der Fabrikanten
getroffen und täglich bringt uns daher
die Post neue Katalogerscheinungen auf
den Redaktionstisch. Heute liegt uns
eine illustrirte Liste, die Goerz-Tenax-
Li ste, der Optischen Anstalt C. P. Goerz,
Berlin - Friedenau, vor. Sie enthält eine
Zusammenstellung derjenigen Kamera¬
typen, die die genannte Firma unter
der Bezeichnung »Tenax« in den Handel
j bringt. Eine Reihe Probeaufnahmen illu-
I stiirt die Leistungsfähigkeit dieser Appa¬
rate. Wer sich mit dem Gedanken trägt,
eine Kamera anzuschaffen, versäume nicht,
diese instruktive Liste bei seinem Händler
einzufordern, oder von der Firma kommen
zu lassen,
Hans Thoma, Landschaften
1.5 Blätter in Doppelton - Reproduktion
nach Werken des Meisters in einem von
Hans Thoma selbst entworfenen Um¬
schlag vereinigt 1 Mark. Verlag von
Jos Scholz in Mainz.
Der Erfolg der von der Freien Lehrer¬
vereinigung herausgegebenen Kunstgaben,
dieser künstlerischen Erbauungsbücher,
hat gelehrt, dass in weitesten Kreisen
der Wunsch rege ist, die Kunst unserer
grossen Meister in schöner Wiedergabe
im Hause zu haben. Kann man doch
j so jederzeit nach den Blättern greifen
j und sich an ihnen erfreuen, wie man
I sonst wohl ein Gedicht aufschlägt und
137
BeraesssEZ^asssKra® photographisches wochenlbatt esss
seine Schönheit geniesst. Diese Kunst- '
gaben machen es jedem, auch dem Un¬
bemittelten, möglich, grosse und ernste '
Kunst als sein eigen zu erwerben, und
die Wiedergaben sind so gut, dass so- j
viel von dem ursprünglichen Werke hin¬
eingebannt ist, wie eine VC iedergabe nur
gestattet. Diesmal bringt die Freie Lehrer- *
Vereinigung ein Heft mit Landschaften '
von Hans Thoma. Der Name Thoma i
hat für den Deutschen heute einen guten '
und heimeligen Klang. Es ist uns vor
seinen Bildern als wenn uns jemand mit j
treuen deutschen Augen anblickt und ;
sagt: »Sieh da, das habe ich geschaut, !
das habe ich mit liebendem Sinn in mir
getragen und nun will ich’s euch geben,
dass es euch freue, wie es mich gefreut
hat!« — Thoma ist ein rechter Genosse
der Dürer, Schwind und Richter. Treu¬
herzig, freundlich ist seine Kunst, und
in die Tiefe geht sie, die dem Gefühl
sich erschliesst. Das prägt sich auch in
seinen Landschaften aus. Nehmen wir I
dazu, dass in diesem Heft eine ganze
Anzahl Bilder sind, die vorher noch nie
veröffentlfcht wurden, so wird ein jeder <
gern nach ihnen greifen und so einen
neuen Reichtum in sein Haus tragen. —
Firmennachrichten
8 ■
Knackstedt & Näther G. m. b. H.
ist die neue Firma unter der die von •
Herrn Ludwig Knackstedt betriebenen
Firmen Knackstedt & Näther und H. A. J.
Schultz & Co. Nachf. beide in Hamburg
weiter geführt werden Hen Knackstedt
hat sich für eine Reihe von Jahren ver¬
pflichtet, die technische Leitung des
Unternehmens weiter zu führen und
neben ihm ist Herr Leopold Wernthal
zum Geschäftsführer bestellt worden
Ausstellun^swesen
Für die vom 3. bis 13. Juni in Halle
stattfindende Zweite Grosse Fach-
Ausstellung des Deutschen Dro-
gi sten-Verbandes hat der Oberprä¬
sident der Provinz Sachsen Exzellenz
von Hegel in Magdeburg das Ehrenpro¬
tektorat übernommen. Die Austeilung
wird in Gegenwart des Oberpräsidenten
am 3. Juni, nachmittags 4 Uhr, eröffnet.
Dem Ehrenausschiiss gehören die
folgenden Herren an: Kgl. Regierungs¬
präsident Freiherr von der Recke, Ober¬
bürg 'rmeister von Halle Dr. jur. Rive,
Bürgermeister von Halle von Holly, Geh.
Kommerzienrat Steckner, Stadtschulrat
und Kgl. Kreisschulinspektor Brendel,
Stadtrat Dr. jur. Pusch, Stadtbaurat
Lammers, Geh. Medizinalrat Dr. med.
Riesel, Sanilätsrat Dr. Herzan und Stadt¬
arzt Prof. Dr. von Drigalski, Halle.
R_ - - .-.-'J
Preisausschreiben a^a
Wir machen die Interessenten darauf
aufmerksam, dass mit dem 30. April der
Termin für die Einsendungen zum zweiten
diesjährigen Preisausschreiben der Leonar-
Werke, Wandsbek, das den besten Lei
stungen auf den Aristo- und Red Heart-
Papieren und Postkarten dieser Firma
gilt, abgelaufen stin wird. Die näheren
Bedingungen für die diversen Preisaus¬
schreiben enthält die Broschüre »Die
Sensation der Amateurpl otographie«, die
direkt durch die Leonar-Werke oder durch
die Händler bezogen werden kann.
B B
- — -
Zcitun^swesen
DK
Die letzte Nummer des British
Journal vom 26. März ist eine Koloniai-
und Auilandsnummer, die in ungewöhn¬
licher Stärke gedruckt, den Zweck hat,
dem englischen Exportgeschäft eine
immer grössere Ausdehnung zu geben.
Mit den 80 Seiten Annoncen umfasst
die Nummer 112 Seiten. Von 32 Text¬
seiten entfallen 18 auf die illustrirte Be¬
schreibung neuerer Apparate. Diese
Nummer, der eine grosse Verbreitung
gegeben wird, dürfte auf das englische
Geschäft in Photoartikeln einen bedeu¬
tenden Einfluss ausüben.
13S
photooraphisches Wochenblatt
Technische Auskunft ist der
Name einer demnächst im Bibliographi¬
schen Zentralverlage 3. m. b. H. in
Berlin W. 50 erscheinenden Monats¬
schrift des Internationalen Instituts für
Techno-Bibliographie. Der I. Teil bringt
Mitteilungen der Technischen Auskunft¬
stelle des von den hervorragendsten Tn-
dustriellen und Technikern begründeten
Internationalen Instituts für Techno-Biblio¬
graphie. Der II. Teil Bibliographie der
Technik, Neue Folge des bisher vom
Kaiser). Patentamt herausgegebenen Re¬
pertoriums der technischen Journal -Lite¬
ratur, bringt Auszüge aus ca. 600 tech¬
nischen Zeitschriften aller Sprachen und
referirt über die bedeutendsten Erschei¬
nungen des technischen Büchermarktes
der Welt, sowie die nicht in den Handel
gelangenden Publikationen wie Kataloge
von Firmen usw. Ein ill. Teil (Anhang)
enthält eine umfangreiche Bezugsquellen-
Auskunftei für Industrie und Technik.
Der Inseratenteil ist in die Abteilungen:
Anzeigen der Industrie, Patentanwälte
und Ingenieurbureaus, Technische Lehr¬
anstalten, Für Bureau und Zeichensaal,
Literarischer Anzeiger übersichtlich ge¬
gliedert. Die »TÄ«f ist ein unentbehr-
iiches Informationsmittel für Wissenschaft
und Praxis, sie ist ein regelmässig be¬
nutztes Nachschlagemittel, das sich auf
jedem Industrie - Bureau zum täglichen
Gebrauch findet. Die »TA« wird auf
allen Bibliotheken durchgesehen, auch
von allen technischen Lehranstalten zur
Benutzung für die Studirenden gehalten.
Einige Hundert Exemplare sind vom
Kaiserl. Patentamt abonnirt und auch die
Patentanwälte sind auf dieses Auskunfts¬
organ angewiesen. Die »TA« erscheint
in einer deutschen, einer französischen
und einer englischen Ausgabe.
■ ■ ■ ■ irlefkasten ■■■ ■
K. T. in E. Da Sie keinen elek¬
trischen Strom zur Verfügung haben, so
könnten Sie für Aufnahmen bei künst¬
lichem Licht Gaslicht verwenden und
wir verweisen Sie auf den m dieser
Nummer abgedruckten Artikel. Wenn
Sie aber in Ihrem Orte auch kein Gas¬
licht haben, so bleibt Ihnen nur Magne-
siumbiitzlicht übrig, womit sie auch sehr
schöne Porträtaufnahmen machen können,
wenn Sie das Licht durch einen Vorge¬
setzten Schirm aus Seidenpapier oder
Pausleinewand zerstreuen und durch
gute Reflektoren die Schattenseite genü¬
gend auf hellen. Als Material für die
Reflektoren dürfte sich sehr gut der neue
mit Aluminiumbronce überzogene Schirm
verwenden lassen, der auf Veranlassung
der Zeisswerke für Projektionen heraus¬
gebracht ist.
J. F. in M. Der Vergrösserungs-
schwindel mit den Printen ist ein grosser
Uebelstand, aber er lässt sich auf keine
andere Weise beseitigen als durch Aufklä¬
rung des Publikums. Die Unternehmer sind
gewöhnlich keine Photographen, sondern
skrupellose Kaufieute, die durch ebenso
skupellose Agenten oder Hausirer das
Publikum beschwatzen, indem sie »nur
der Reklame wegen« Gratisvergrösse-
rungen liefern. Haben sie aber erst ein
zu vergrösserndes Bild in Händen, so
wird der Besteller durch geschickte
Ueberredung dahin gebracht, den ge¬
lieferten Rohabzug nun auch retuschiren
und rahmen zu Tassen und damit wird
dann ein aussergewöhnlich hoher Ver¬
dienst gemacht. Nun versprechen die
Hausirer auch Bromsilber - Vergrösse-
rungen, und wenn es zu einem Prozess
kommt und der Sachverständige stellt
fest, dass es keine Vergrösserungen auf
Bromsilberpapier sind, sondern Printen,
so sagen sie: ja, das sind Bromsilber¬
printen, weil sie vielleicht dem zur Sal¬
zung des Papiers verwendeten jodkalium
etw'as Bromkalium zugesetzt haben. Na¬
türlich werden sie damit abgewiesen.
Der Schwindel wird aber so lange
blühen, so lange es Leute gibt, die sich
überreden lassen und den schlau abge¬
fassten Bestellschein unterschreiben.
□ □□
□ □
139
saaEOfaEa^aeasKüra photographisches Wochenblatt. ss«ej®s53 ^^««3 «ssa
Unterrichtswesen
Städtische Fachschule für Photogra¬
phen zu Berlin. Die Fachschule befindet sich
Friedrichstrasse |2ö, im Gebäude des ehemaligen
Friedrichs-Gymnasiums. Beginn des Unterrichts:
Donnerstag, den 1. April. Die Annahme von
Schülern findet bis auf weiteres jeden Montag,
Lticnstag und Donnerstag von 7 bis 8 Uhr abends
im Schullokale statt. Die Annahme für deu Unter-
licht in Chemie, in „Photographische Prozesse“,
in Reproduktionsretusche und in den Photographi¬
schen Uebungen findet im Lettehause statt. Die
Osterferien dauern vom 8. bis 14. April einschliess¬
lich, die Pfingstferien vom 28. Mai bis 2. Juni ein¬
schliesslich, die Sommerferien vom 11. Juli bis
7. August einschliesslich. Der Unterricht fällt aus
am 20. Mai und 2. September. Es findet folgender
Unterricht statt:
Montags von 7 bis 9 Uhr: Positivretusche,
Herr Carl Spohr, Beginn am 5. April. Dienstags
von 6 bis 8 Uhr; Experimentalvortrag über Chemie
für Photographen, I. Teil, Experimentalchemie,
Herr Direktor Schultz-Hencke, Beginn am 6. April
im Hörsaal des Lettehauses, Viktoria Luise-Platz 6,
Dienstags von bis S'/j Uhr: Als Parallelkursus
zur Positivretiitche „Grosse Retusche“ auf Brom-
silbervergrösserungen und Platinpapier, Herr Carl
Spohr, Beginn am 6- April. Mittwochs von 7'/j
bis 9V2 Uhr; Zeichnen nach Gips und dem
lebenden Modell, Herr Carl Barioschek, Beginn
am 7. April. Mittwochs von 6'/2 bis S'/? Uhr:
Photographitche Optik, Herr Prof. Dr. Franz Stolze
Beginn am 7. April. Donnerstags von 5 bis 8 Uhr:
Photographische Uebungen, Herr Direktor Schultz-
Hencke, Beginn am 1. April in der photographi
sehen Lehranstalt im Lettehause. Die Uebungen
können auch zweistündig von 6 bis 8 Uhr belegt
werden Donnerstags von 7 bis 9 Uhr: Negativ¬
retusche, Herr Ernst Ewerbeck, Beginn am 1. April.
Freitags von 7‘/s bis Uhr: Negativretusche,
Parallelkursus, Herr Ernst Ewerbeck, *ffBeginr. am
2. April. Freitags von 7 bis 9 Uhr: Chemie für
Photographen, II. Teil, Die photographischen
Prozesse, Herr Direktor Schultz-Hencke, Beginn
am 2. April im Lettehause. Freitag von 7 bis
9 Uhr: Reproduktionsretusche (Maschineretusche),
Fräulein M Pflug, Beginn am 2. April im Lettehause.
Sonnabends von 7'/2 bis Q'j^ Uhr: Zeichnen nach
Gips und dem lebenden Modell, Parallelkursus,
Herr Carl Bartoschek, Beginn am 3. April. Sonn¬
tags von 9 bis 1 Uhr vormittags: Aquarelliren
und Uebermalen von Photographien, Herr Carl
Spohr, Beginn am 4. April.
In der Retusche beginnt der Unterricht für
Anlänger mit der Positivretusche. Das Schulgeld
beträgt pro Wochenstunde und Semester 1 Mark,
ist pränumerando gegen Quittung zu entrichten
und muss mindestens 4 Mk. pro Semester betragen.
Die Parallelkurse am Dienstag, Freitag und Sonn¬
abend können auch besonders belegt werden.
Der Unterricht Im Aquarellieren kann auch zwei¬
stündig (von 9 bis 11 oder 11 bis I Uhr) belegt
werden. Am Unterricht können sowohl Lehrlinge
wie Gehilfen teilnehmen, an demjenigen in der
Chemie, in der photographischen Optik und im
Aquarelliren sowie an den praktischen Uebungen
auch Prinzipale. In Fachschul-Angelegenhelten ist
der Dirigent Freitags und Montags von 12 bis
2 Uhr und Dienstags von 5 bis 6 Uhr abends Im
Lettehause zu sprechen.
Berlin, im März 1909.
gez.: Direktor Schultz-Hencke,
Dirigent der Fachschule.
140
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geübt im Schaben, im Atelier und in der Broms.-
Ketusche riicht unerfahren, 28 Jahre alt, unvexh..
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Stellung, Werte Angeb. erb. un'er G. N. 80
hauptpostlagernd Ca-sel. [334t
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L ■ A Celloidin -Hart; füfcflaii.e'fleaalive;., RauhKam-i^.^^^^
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iS, Fabrik phologf, Papiere
U, Plätten.
L s , GwHöft
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Gegründet
: 1895
Berlin S,
WALL- STRASSE 31.
Fernsprecher: Amt IV, Nummer 8864.
Eingetrag. Telegramm wort: Porträtur.
No. 14
Photographisches Wocheobtait
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Einladung zum Abonnement
auf das
5'h6l6|raphi$cl^e Wocl^eiiblan.
Das Photogr.Wochenblatt ist gemeinverständlich geschrieben
und bietet jedem, der zur Photographie in Beziehung steht, sei er
Fachphotograph, Amateur, Händler oder Fabrikant, einen
reichen und interessanten Inhalt, der stets das Neueste bringt und
zahlreiche Anregungen für die Weiterentwicklung des Faches gibt
Das Photogr. Wochenblatt besteht seit dem Jahre 1875
und hat sich in dieser Zeit stets derart auf der Höhe erhalten, dass
die Literatur sehr häufig darauf als Quelle hinweist. Es wird in
allen Weltteilen von den führenden Autoritäten des Faches auf¬
merksam gelesen und sehr günstig beurteilt. Unbeirrt durch
augenblickliche Moderichtungen und Ausschreitungen auf künstle¬
rischem und geschäftlichem Gebiet beleuchtet es die Vorgänge von
einem objektiven Standpunkte aus und ist ein durch keine Rück¬
sicht gebundenes ganz unabhängiges Organ.
Jeder aufmerksame Leser wird in jedem Jahrgange dem Blatte
so viele Vorteile entnehmen, dass dagegen die geringen Anschaffungs¬
kosten nicht in Betracht kommen.
Der Abonnementspreis, der auch in Quartalsraten beglichen
werden kann, beträgt 10 Mark jährlich. Man abonnirt bei der
Geschäftsstelle, im Buchhandel oder bei der Post.
Der Annoncenteil des Wochenblattes erscheint in einer
Sonderausgabe unter dem Namen „Offertenblatt für die photo¬
graphische Branche“ und wird monatlich zweimal in grosser
Auflage gratis versandt.
Verlag des »Photographischen Wochenblatts«
Johannes Gaedicke
BERLIN W. 10, Bendlerstrasse 13.
Bilte hier abtrennen, ausfüllen und in offenem Kuvert mit 3 Pfennig frankirt übersenden
Bücherzettel.
An die Geschäftsstelle des Photos raphischen Wochenblattes, Johannes Gaedicke,
Berlin W. 10, Bendlerstrasse 13.
Unterzeichneter abonnirt hiermit auf das Photographische Wochenblatt
b^s auf Abbestellung, die 14 Tage vor Ablauf eines Kalender-Quartals zu erfolgen hat.
(Ort, Datum)
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Pbotographische« Wochenblatt
No. 14
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