KARL GRAF KUEFSTEIN
STUDIEN
ZUR
FAMILIENGESCHICHTE
II. TEIL
16. JAHRHUNDERT
WIEN UND LEIPZIG
WILHELM BRAUMÜLLER
K. U. K. HOF- UND UNIVERSITÄTS-BUGHHÄNDLER
1911
HANS LORENZ KHUKFSTAINER. RITTER.
Landuntennarachal] v. 1541 15.
Abbildung in H<»l/ v. J. 1536.
(Zll
KARL GRAF KUEFSTEIN
K. U. K. GEHEIMER RAT, A. O. GESANDTER U. BEV. MINISTER A. D.
STUDIEN
ZUR
FAMILIENGESCHICHTE
IL TEIL
16. JAHRHUNDERT.
WIEN UND LEIPZIG
WILHELM BRAUMÜLLER
K. U. K. HOF- UND UNIVERSITÄTS-BUCHHÄNDLER
1911
MUCK VON IKMDKICM JASPER IN WEN.
HABOLDT RT
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INHALTSVERZEICHNIS.
Seite
Addenda et Corrigenda V
Benützte Werke und Dokumente VII
Vorwort XI
Kap. XVI. Hans Lorenz 1. 1496 - 1547 i
i. Geburt und Mutter. — Personalia 3
2. Vermählung mit Barbara von Vol k ra. Die'Ihalhaim und Missendorf 5
3. Die Thal heimschen Güter 9
4. Kauf von Greillenst ein 15
5. Andere Käufe und Transaktionen. Senftenberg. — Parsdorf. — Thaures 20
6. Gerhabschaften und Interventionen. — Hager. — Puchhaim. —
Meggau. — Lamberg. — Khuenring. — Volkra. — Matseber. — Hardegg.
Gilleis. — Auer. — Enenkl 25
7. Korrespondenzen und Allgemeines 33
S. Hans Lorenz' politische Tätigkeit 1525 — 1547 35
A. Politica 1525 — 1541. — Die Landtage. — Kriegszahlherr der Stände.
— Katzianers Schlacht bei Zorian. — Ständeversammlungen in
Wiener-Neustadt, Wien und Linz. — Ausschußmitglied 35
B. Landuntermarschall 1541 — 1543. Die Landmarschälle und Unter-
marschälle. — Das Landmarschallamt. — Kgl. Rath. — Amtliches.
— Inventarisierung des Landesarchives. — Landtage 46
C. Missionen 1543 1. Zum Reichstag in Nürnberg. — 2. Im Feld-
lager des Königs. ■ — ■ 3. Generallandtag in Prag. — 4. Nach Wien . 58
D. Politica 1544— 1547 66
E. Religionssachen. Kirchenvisitationen. — Die Religionsbewegung 69
9. Familie. Monument. Bild. Schluß 74
Kap. XVII. Greillenstein. Geschichte 79
1. Name und Besitz Si
2. Die Grellen, Greillen, Dappach und Dach p eck 86
3. Übergang Dach p eck -Volkra 92
4. Die Volkra. — Stammtafel 97
5. Die Monumente in der Kirche von Röhrenbach 102
Kap. XVIII. Euphemia, Schwester des H. Lorenz 107
1. Gemahl Bernhard Steger von Obergreizstetten. — Die Steger 109
2. Gemahl Achaz Tannicher. — Die Tannicher 112
3. Gemahl Christof von Riettenthal. — Die Riettenthaler .... 112
4. Gemahl Martin von Wieritz. — Die Wieritz 114
Kap. XIX. Die Kinder des H. Lorenz . 117
1. Anna v. Rueber zu Püchsendorf u. Grafenwörth. — Die Rueber 119
2. Regina von Kornfail zu Arnsdorf und Würmb. — Die Kornfail 123
3. Veronica von Steger zu Ladendorf. — Die Steg er, v. oben . . . 125
4. Barbara von Pöttingzu Persing undMurstetten. — DiePöttinger 128
I*
IV
Seite
Kap. XX. Hans Georg III. 1536-1603 133
1. Allgemeines 135
2. Mutter und Minderjährigkeit 138
3. Vermählung mit Radigunda von Neuhaus 140
Die Neuhaus. — Stammtafel.
4. Vermählung mit Anna von Kirchberg 147
Die Kirchberger. — Stammtafel.
5. Beisitzer der Landrechte und Ausschuß für die Landesordnung . . 154
Ständisches Einstandsrecht.
6. Vizedom, Kammermeister und Generaleinnehmer, kais. Rath .... 158
Reorganisationsvorschläge. — Einzelnes. — Jägerei. — Tiergärten. —
Gatterburg. — Schönbrunn. — Anlage der Jägerzeile.
7. Regent des Regiments der n.-ö. Lande 180
8. Hans Georg und die Ständische Bewegung 182
a) Allgemeines. — Religionsbewegung. — Die Stände 182
b) Ständische Bewegung unter Ferdinand I. 1524 — 1564 188
c) Unter Maximilian II. 1564 — 1576. — Die Religionskonzession und -Asse-
kuration. — Die Flacianer. — Landtafelordnung. — Kais. Befehl an
H. Georg 194
d) Verordneter und Oberster Kriegszahlherr der Stände 1577 und 1578 . 208
e) Die Stände unter Rudolf II. 1576— 1579 212
f) Die Horner Konferenzen 1580 22Ö
g) Die Stände 1580 — 1585. — Kais. Schreiben an H. Georg. — Die erste
Instanz. — Finanzkommission 233
h) H. Georg und der neue Kalender 1585 242
i) K. Rudolfs Erbteilung mit seinen Brüdern 1585 245
h) Ständische Bewegung 1586 — 1603 — Pönfall. — Berufung z. Kaiser . 249
9. Herrschaften 264
aj Greillenstein. — Prädikanten. — Altenburger Fehden 264
b) Schauenstein — Erwerbung. — Geschichte und Sage ..... 278
c) Allentsteig 1572-1585 :...., 289
d) Puechberg am Kamp. — Erwerbung 1578 293
c) Spitz, Zaising und Maria-Laach. — Geschichte. — Prädikanten . 294
f) Andere Herrschaften — Edelbach. — Primersdorf. — Hagenberg.
— Hagendorf. — Prinzendorf. — Weinern. — Grassau. — Erdberg. —
Pernschlag. — Eppendorf. — Pazmansdorf. — Rueperstall .... 299
,57 Haus in Wien 302
10. a) Gerhabschaften. — Püchler. — Mehlmeisel. — Volkra. — Traut-
mansdorf. — Zinzendorf. — Losenstein. — Rauber. — Pöttinger . 303
b) Korrespondenzen und Notizen. — Harrach. — Helmhard Jörger.
— Grabner-Jörger. — Kähless. — Hochzeit Strein-Tschernembl. —
Testamente: Herberstein. — Enenkl. — Schaunberg. — Kirch-
berg. — Puechaimb. — Varia 306
c) Ständische Rechnungssachen . 311
11. Freiherrn- und Herrenstand. — Diplom 313
12. Hans Georgs Testamente und Ableben. — Denkmale. — Porträt . 314
13. Hans Georgs Kinder. — Jugend. — Studien 320
14. Hans Georgs Witwe. — Puechberg. — Gars. — Wien. — Monument 321
Urkunden-Beilagen 325
Namen-Register 3^9
Kuefsteinsche Stammtafel bis Anfang des 17. Jahrhunderts.
ADDENDA ET CORRIGENDA.
Zum I. Bande.
Ad pag. 36; Zur Tabelle III hinzuzufügen: 1497. Heinrich von Kufstein, Skriptor
im Stifte Lilien fe Id.
» pag. 43: Das Regest Enenkls über Conradt den Kuefsteiner lautet: »1397.
Reinprecht von Wallsee, Hauptmann ob der Enns, bekommt Spilberg leib-
gedingsweis. Georg Wisbach, Amtmann zu Gmunden, Conradt der Kuef-
stainer.«
» pag. 44: Das Regest Enenkls über Gilg vonKuefstein lautet: »Frau Barbara,
Hn. Reinprechten (sc. II.) von Walsee Tochter. Niclas der Jüngere, Graf zu
Urgel und Modrusz, Ihr Gemahel.
1428. Niclas von Frangeben, der Eitere Graf zu Urgel und Modrusz,
Banus in Dalmatien und Crobathen.
Gilg von Kuefstein, Jacob der Rannacher, die geehrten lieben Ge-
treuen.«
NB. Jener Reinprecht von Walsee, welcher sich mit seinem Bruder
Wolfgang i. J. 1464 noch im Besitze von Duino etc. befand, war Reinprecht V.
* pag. 75: Heinrich der Dachpeck kommt mit Heinrich Haenzelin, genannt
der Grelle, vor auf Urkunden von 1299 u. 1300. Vide Zusatz zu pag. 86 des
II. Bandes u. Starzer, Archiv f. N.-Ö., Heft 1, pag. 61.
» pag. 81: Wolfgang Dachpeck war mit Greillenstein, Harmansdorf u. Dap-
pach belehnt. Ad Anmerkung 2 zu zitieren: Lehenb. d. Kg. Ladislaus, Cod. XLIV,
Fol. 54 b. Staatsarchiv.
» pag. 82: Ad Anmerkung 1: Im J. 1482 berichtet Wolfgang Dachbeck über die
ihm durch in Brandlegung seiner Maierhöfe in Harmanstorff und Greillenstein
zugefügten Schäden, die er auf 1100 Pfd. Pfg. bewertet. Geschichtl. Beil., IX, 75.
— Staatsarchiv. Repertorium, I (vide Zusatz ad pag. 83 des II. Bandes).
» pag. 158: Für d. J. 1497 wird noch Heinrich von Kufstein genannt als Skriptor
im Stifte Lilienfeld und Verfasser eines Compendium theologicae veritatis.
N.-ö. Topogr. V, 894.
» pag. 214: Vorletzter Absatz hinzuzufügen: Ein Brief des Matthias an die Österreich.
Landleute in betreff der Amnestie ist datiert: Oedenburg, St. Bartolomäustag
(4. Decb.) 1472. L.-Archiv B. 3, 1 u. Exz -Buch.
» pag. 272: Der Strich unter d. Namen der Agatha Schadtnerin zu streichen, da
nicht sie, sondern Katharina Püchlerin, die zweite Gattin des Georg Knuff-
st ain er, die Mutter des Hans Lorenz war.
» pag. 272: In d. Stammtafel Püchler ist Erhardt Püchler (1552) als Vater des
Ehrenreich (1562 — 1576) zu markieren.
> pag. 289: Stammtafel Kuefstein. Einzuschalten: 1497. Heinrich von Kufstein.
Skriptor im Stifte Lilienfeld.
Zum II. Bande.
Ad pag. 49, Zeile 22: Roggendorf war Landmarschall von 1565 — 1590. Schönkirchen
von 1560— 1565. Denn der Bericht der Buchhalterei an die Kammer v. 20. Febr.
1592 sagt, daß Hans Wilhelm Freiherr von Roggendorf 1. Jänner 1565 mit
jährlich 700 fl. zum Landmarschall fürgenommen wurde und im go. Jahre in
diesem Amte mit Tod abgegangen ist. — Hofk.-Arch. Famil -Akt. L. Vide auch
pag. 254, Anmerkung 6.
VI
Ad pag. 83: Am 30. Jänner 1482 berichtet Wolfgang Dachpeck aus Greillenstein
an Kaiser Friedrich über die ihm von Waczlaw Wultzschko, Andre
Weisspriach und anderen kais. Hauptleuten bei Egenburg angerichteten
Schäden, daß die von Purgksleincz mit dem Rottmeister Albrecht Aigner
ihm seinen Meierhof in Harmansdorf mit dem Dorfe in der Nacht, als der Friede
auf acht Tage einging, ausgebrannt und am Sonntag vor dem neuen Jahr auch
seinen Meierhof zu Grellnstain mit Getreide und Pferden verbrannt haben, wo-
durch er und seine Untertanen wenigstens 1100 Pfd. Pfg. Schaden erlitten. —
Gesch. Beil. IX, 75. Staatsarchiv Wien. Repertorium I.
» pag. 86, Anmerkung 2: 9. Februar 1299 erscheint bei einem Verkaufe des Almar
genannt von Speisendorf neben Gottschalk von Vronhoven als Bürge:
Heinrich genannt der Dachpechen und Haentzelin genannt der Grelle. —
Star z er, Archiv f. N.-Ö. 1. Heft, pag. 61.
> pag. 91: Auf Tafel d. Grellen z. J. 1299 diesen Grellen einzufügen.
> pag. 93: Wolfg. Dachpeck war belehnt mit Harmansdorf u. Greillenstein
» pag. 103: Abbildung des Dachpeck-Gemäldes findet sich im I. Bande dieser Studien.
» pag. 125: Zeile 13 von oben lies 500 Pfd. (anstatt 300).
» pag. (110 u.) 1256°.: Veronicas Heirat muß schon einige Zeit vor d. J. 1555 statt-
gefunden haben. Denn im Testament v. 20. Aug. dess. Jahres spricht Leopold
Steger schon von ihren gemeinsamen Kindern. Er sagt ausdrücklich, daß er von
seiner ersten Frau Elisabeth von Puchau zehn Kinder gehabt, von denen nur
mehr drei am Leben. Dann zählt er die Söhne Christof, Leopold, Hans, Sig-
mund und Hans Lorenz auf, wonach es klar ist, daß die beiden letzteren von
der Veronica stammten. Ihr Bruder H. Georg wurde zu einem Gerhaben der
Kinder ernannt, dürfte aber kaum zu aktiver Ausübung dieses Amtes gelangt sein,
da Leopold Stegers Kinder bei dessen Ableben i. J. 1573 schon großjährig ge-
wesen sein dürften (vgl. pag. 110). — Testament d. Leopold Steger. Nr. 116
d. Landmarschall. Gerichtes im Landesgericht Wien.
» pag. 137, Zeile 10 von oben bei 29. Okt. 1604 hinzuzusetzen: recte 20. Oktober.
» pag. 137, Anmerkung 1 zu setzen: Abteilung 14 (anstatt Cap. 16).
» pag. 159: Der Vizedomb Kuffstein hatte ebenso wie sein Vorgänger Christof
Haimer an Besoldung 700 fl. Die von Gf. Otto Walterskirchen (Die Walters-
kirchen. I, 220) angegebenen 200 fl. repräsentierten nur eine Erhöhung über die
Grundziffer von 500 fl., die jener der Hofkammerräte entsprach.
» pag. 168: Über die Agenden in Ungar. -Altenburg u. Weitra u. Zahlung von 40 fl. an
Christof Walterskirchen für Beschreibung des Getreides i. V. U. W. W. vide
auch: Die Walterskirchen. I, 59, 62, 170, 202, 203 u. 273.
» pag. 206, Anmerkung 1 lies pag. 155 (anstatt Cap 5).
« pag. 208. Ein nachträglich aufgefundenes Schreiben des Ritterstandes vom 7. März 1577,
durch welches Hans Georg dringend ersucht wird, das Verordnetenamt anzu-
nehmen, bezeugt den Wert, welcher vom Ritterstande auf die Annahme gelegt
wurde und markiert die Zeit des Beginnes der Verordnetenlaufbahn. Es wurde
noch in die Urkunden sub Nr. 95a eingeschaltet.
» pag. 212, 233, 256 u. 268: Bei den Zitaten lies Ldsk. Jahrb. 1909 (anstatt 1910).
> pag. 212, Anmerkung 1, letzte Zeile lies: Vancsa, 1. c. — Ldsk., Jahrb. 1909. Bibl,
Die Briefe Eders.
» pag. 240, Anmerkung 5 lies: vide pag. 248.
» pag. 268, Anmerkung 3, lies: Abteilung 14 (anstatt 15).
» pag. 268: Marginalrubrik lies Altenburg (statt Altenburgica).
» pag. 313: Über d. Entwicklung des Ritter- u. des Herrenstandes u. ihr gegenseitiges
Verhältnis gibt Graf Otto Walterskirchen (Die Walterskirchen. I, 156 ff.) eine
mustergültige historische Darstellung.
BENÜTZTE WERKE UND DOKUMENTE.
St. A.
Hk.-A.
LA.
Ltghdlg.
H.-Bibl.
Statth.-A.
Ldsk.
Adler
Quellen Wien
Geschichtl. Beil.
Mon. Bo.
Fontes
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K. u. k. Haus-, Hof- u. Staatsarchiv in Wien.
K. k. Hofkammer-Archiv i. k. u. k. Reichs Finanzministerium.
Nied. -Österreich. Landesarchiv.
Landtagshandlungen i. N.-ö. Landesarchiv.
K. k. Hofbibliothek.
Archiv für Niederösterreich in d k. k. Statthalterei.
N.-ö. Verein f. Landeskunde, Blätter u. Jahrbücher.
K. k. Herald. Gesellsch., Blätter u. Jahrbücher.
Quellen zur Geschichte der Stadt Wien. Altert.-Verein.
Zu d. Konsistorialkurrenden d. Diözese St, Polten 1878 — 1910.
Monumenta Boica.
Fontes rerum Austriacarum
Archiv Greillenstein.
Akademie der Wissenschaften, Publikationen.
Alt-Pölla, Pfarre, Gedenkbuch.
Amtskalender, Niederösterreichischer.
Archiv des k. u. k. Kriegsministeriums.
Archiv f. Nied. -Ost., Mitteilungen dess.
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Winter Gustav, Niederösterreich. Weisthümer. 1896.
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Wretschko, Alfred Ritter v., Das österr. Marschallamt i. Mittelalter. 1897.
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Wurzbach, Konst. v, Biograph. Lexikon. 1856—90.
Zetsche Eduard, Aus den Umgebungen Wiens. 1894.
In nccessariis unitas, in dubiis libertas,
In omnibus Caritas.
VORWORT.
lie freundliche Aufnahme, welche der I. Teil der vorliegenden
Studien nicht nur im Kreise der Näherstehenden, sondern
auch bei unseren hervorragendsten wissenschaftlichen
Autoritäten zu finden so glücklich war, ermutigt mich, nunmehr
an die Publikation des II. Bandes heranzutreten. Dabei darf ich
mich, um bereits Gesagtes nicht zu wiederholen, auf die ein-
leitenden Worte zu dem i. J. 1906 herausgegebenen Archiv-
verzeichnisse und dem vor zwei Jahren erschienenen I. Bande
beziehen. Man wird freundlichst begreifen, daß eine in den letzten
Lebensjahren auf ungewohntem Boden in Angriff genommene
Arbeit kaum hoffen darf, die Spuren des Dilettantismus ganz ab-
zustreifen, wenn es auch an redlichem Bemühen, den schwierigen
Stoff in wissenschaftlich sachgemäßer Weise zu bewältigen, nicht
gemangelt hat.
Der IL Band behandelt die Zeiten des Hans Lorenz Khuef-
stainer und seines Sohnes Hans Georg III. Die Rolle, welche
beide in den politischen Ereignissen des Landes gespielt haben,
brachte es naturgemäß mit sich, daß in aller Kürze entsprechende
Ausblicke auf die innere Geschichte unseres engeren Vaterlandes
geworfen werden mußten, wobei namentlich kulturhistorische
Momente sich von selbst zur Berücksichtigung- darboten.
Die Anteilnahme Hans Georgs an der ständischen Be-
wegung in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts war so innig
mit diesen Ereignissen verflochten, daß, um dessen Lebensgange
gerecht zu werden, auf Grund der Akten des Haus-, Hof- und Staats-
archives, des N.-ö. Landesarchives, des Hof-Kammerarchives,
der Hofbibliothek u. a. sowie unserer eigenen Dokumente eine
eingehendere Entwicklung dieses interessanten Zeitabschnittes
sich imperativ aufdrängte. Weit entfernt, sich zum Range einer
systematischen Geschichte aufschwingen zu wollen, möchte diese
Darstellung wenigstens als Aneinanderreihung einzelner Kultur-
bilder aus bewegter Zeit einiges Interesse darbieten. Die vor-
XII
handenen Behelfe durften nicht unberücksichtigt bleiben, wenn
sie auch durch die Anlehnung an das Archivverzeichnis und die
Familienchronik, die uns bisher als treue Helfer begleiteten, aber
mit dem J. 1615 schließen, zu einer anfänglich nicht beabsichtigten
Ausdehnung des Stoffes führten.
Der Charakter einer hauptsächlich für die Familie bestimmten
Geschichte, welche sich auf einer Reihenfolge von oft ineinander-
greifenden Biographien aufbaut, wie sie mir freundlichst von
kompetenter Seite als zweckentsprechende Anlage bezeichnet wurde,
bedingt zwar zuweilen Wiederholungen, die für das Verständnis
des Lesers, namentlich wenn er nur einzelne Teile herausgreift,
unentbehrlich sind, schließt aber an sich schon eine allzu weite
Entfernung vom Hauptthema aus. Nur was mit den einzelnen Per-
sönlichkeiten in näherem Zusammenhange steht, kann eingehenderer
Behandlung nicht entraten, wie — abgesehen von den politischen
Momenten — das Landmarschall- und das Vizedomamt, die Horner
Religionskonferenzen, die Auseinandersetzung Kaiser Rudolfs mit
seinen Brüdern, Beziehungen zu anderen Familien u. a. m.
Um die beiden Hauptvertreter des Hauses und Träger seiner
geschichtlichen Entwicklung gruppieren sich die weiblichen Mit-
glieder, die angeheirateten Gattinnen Barbara von Volkra,
Radigund von Neuhaus und Anna von Kirchberg, dann
Euphemia, die vielumworbene Schwester des Hans Lorenz,
sowie dessen Töchter Anna von Rueber, Regina von Korn-
fail, Veronica von Steger und Barbara von Pötting.
Die Bedeutung, welche der Erwerbung und dem Besitze
der Herrschaft und späteren Baronie Greillenstein beizumessen
ist, brachte es mit sich, daß der Geschichte derselben und der
uns dort vorangegangenen, längst ausgestorbenen Geschlechter
der Grellen, Dachbeck und Volkra ein eigenes Kapitel ge-
widmet wurde.
Ebenso folgerichtig wird es erscheinen, daß im Anschlüsse
an die Darstellung des mit d. J. 1603 beendigten Lebensganges
des Hans Georg III. noch der in seine Zeit fallenden Belange
seiner Kinder gedacht und auch die vorhandenen Notizen über
seine allerdings erst i. J. 1 6 1 5 verstorbene Witwe hereinbezogen
wurden, welche dem ganzen Charakter nach noch in diese Periode
gehören. Denn trotz ihrer zweiten Vermählung mit Math aus
von Teufel wurde Anna immer noch als zur Familie ihres ersten
Gatten gehörig betrachtet, indem ihre gemeinsamen Kinder sie
bis zu ihrem Ableben umgaben und sie auch neben Hans Georg
in der von ihm gestifteten Gruft zu Maria Laach ruht.
Bei Besprechung der neuerworbenen Besitzungen fand die
Geschichte der bedeutendsten dieser Herrschaften, wie Schauen-
XIII
stein, Allentsteig, Spitz, Puechberg etc., soweit es die auf-
zufindenden Daten erlaubten, Berücksichtigung-, wobei sich manche
neue Ausblicke eröffneten, nicht ohne auch allgemeineres Interesse
zu bieten.
Dieselbe freundlich anerkannte strenge Objektivität, welche
bisher zur Richtschnur diente, soll auch dem Gange dieses Bandes
vorschweben, namentlich bei Besprechung der kirchenpolitischen
Dissensionen. Hans Georg war ein überzeugter Bekenner der
neuen Lehre bis an sein Ende und genoß trotzdem das Vertrauen
der Kaiser Maximilian und Rudolf, welch letzterer ihn sogar in
den Freiherrnstand erhob. Erst später traten zwei seiner Söhne
zum alten Glauben zurück, während der dritte, gleichfalls in
kaiserl. Diensten seine Kaisertreue bewahrend, sein evangelisches
Glaubensbekenntnis samt seiner ganzen Familie beibehielt.
Der in die nächste Periode fallende Glaubenswechsel, der
sonach erst später zur Sprache kommen sollte, ist nicht etwa ■ —
wie ein gütiger Kritiker schon heute erwähnt — eine Merkwürdig-
keit unseres Geschlechtes, sondern eine sehr verbreitete Folge
der Reformbewegung, bei welcher es sich in sehr zahlreicher und
guter Gesellschaft befand. Denn ganz abgesehen von den re-
gierenden Häusern des Deutschen Reiches, hatten sich auch in
allen habsburgischen Landen die Stände der evangelischen
Strömung angeschlossen, welche sie von Anfang an nicht als
einen Abfall vom alten Glauben betrachteten, so daß — wie in
den nachfolgenden Darstellungen sich zeigen wird — speziell in
Niederösterreich nur mehr verschwindend wenige Familien davon
unberührt blieben. Nachdem die Glaubensspaltung unüberbrückbar
geworden war und sogar zum Kampfe gegen den Landesfürsten
ausartete, führte der Umschwung den größten Teil der Kaiser-
treuen unter der Einwirkung der überzeugenden Beredsamkeit
begeisterter Vorkämpfer auch zum alten Glauben zurück, was
gewiß begreiflicher war als der Abfall. Besonders erfolgreich
wirkte P. Lamormain, unter dessen Konvertiten sich die Namen
Nassau, Kuefstein, Mansfeld, Schwarzenberg, Starhem-
berg, Tieffenbach u. a. befinden. Wahrscheinlich war es Joh.
Ludwig von Kuefstein1) den er zu gewinnen verstand. Die
Wahrheit ist, daß Joh. Ludwig, der Stifter unserer seitdem längst
ausgestorbenen jüngeren oberösterreichischen Linie, welchen Kaiser
l) Joh. Ludwig's Schreiben an den Rat Valentin Purgoldt zeugen von den
zwingenden theosophischen und dogmatischen Argumenten, die ihn nach reiflicher Über-
legung zu der Überzeugung »vom geringen Grunde der Lutherischen gegen die uralte
katholische Kirchec führten. Es bedarf also keiner anderen Motive, wie sie sonderbarer-
weise gerade kathol. Schriftsteller unterschieben, wie Wiedemann und Baronin Handel,
während der Protestant Raupach, aus dem diese schöpften, sich einfach darauf be-
schränkt, pragmatisch die Tatsachen samt den theologischen Gründen anzuführen.
XIV
Ferdinand schon gleich bei seinem Regierungsantritte als red-
lichen und loyalen Vermittler zwischen ihm und den evangelischen
Ständen hochschätzen gelernt hatte, lange nach seinem Übertritte,
und natürlich nicht für diesen, sondern für seine mit o-roßem Auf-
wände eigenen Vermögens als Botschafter und dann als Landes-
hauptmann geleisteten langjährigen ausgezeichneten Dienste in
den Grafenstand erhoben wurde. Sein älterer Bruder Joh. Jacob,
unser direkter Ahnherr, der noch vor ihm, angeblich durch den
Einfluß seiner zweiten Frau konvertiert worden war, erhielt über-
haupt nicht diese Rangserhöhung, sondern erst sein Sohn Georg
Adam für dessen während des Dreißigjährigen Krieges ge-
leistete Dienste.
Auch sonstige Irrtümer und Uno-enaui£fkeiten über unsere
Familie, die sich in die so gründlichen Werke von Wie de mann,
Wisgrill, auch Ad. Wolf, Hurter und sogar Gindely ein-
geschlichen haben und nach ihnen sich von Buch zu Buch fort-
schleppen, sollen in dem vorliegenden und dem nächsten Bande
authentische Richtigstellung finden.
Auf Grund der vorhandenen dokumentarischen Behelfe war
es jetzt möglich, dem Reiche bloßer Vermutungen, welches für
die ältesten Zeiten nach manchen Richtungen hin positive Be-
hauptungen ausschloß, zu entsteigen und feste Resultate zu er-
reichen. Wo nur mit ziemlich schwankenden Koeffizienten ge-
rechnet werden konnte, wäre die Aufstellung einer nicht ge-
nügend begründeten Hypothese gefährlich gewesen. Um so ein-
gehender mußte damals der schwer aufgefundene Bestand be-
handelt werden, und es liegt ein Widerspruch darin, gleichzeitig
eine weniger ausführliche Darstellung und doch ein positives
Resultat zu verlangen, welches in diesem Falle der geschicht-
lichen Wahrheit kaum näherkommen würde als das lovale Offen-
lassen der Frage.
Wie dem I. Bande sind auch dem vorliegenden Urkunden-
texte beigegeben, welche manche für die Kulturgeschichte und
die Entwicklung des ungeschriebenen altösterreichischen Rechtes
nicht unwichtige Notizen bieten. In den Text des Werkes wurden
von diesen Dokumenten ebenso wie von dem alten Archivver-
zeichnisse diejenigen Stellen übernommen, welche mit Rücksicht
auf das durch sie gebotene Interesse und für das Verständnis
des Lesers besondere Erwähnung verdienten. In den Marginalien
sind erstere mit »Beil.«, letztere mit »Wz.« bezeichnet.
Was die Zitate betrifft, so sind sie auch diesmal überhaupt
zumeist zur Selbstkontrolle notiert worden. Um jedoch anderen,
die sich dafür interessieren, eine leichtere Handhabe zu gewähren,
wird ein Verzeichnis der benützten Werke vorangeschickt. Es
XV
möge entschuldigt werden, wenn auch ältere Ausgaben sich
darunter befinden. Nicht jeder ist so glücklich jede Auflage jeder
Publikation zu besitzen. Es bietet gerade einen besonderen Reiz,
die eigenen Werke aus der altüberkommenen Bibliothek in ihrer ur-
sprünglichen Form zu benützen und mit ihrem authentischen alten
Titel zu zitieren, der — wie bei der Reimchronik — noch nicht
einmal vollgültig ersetzt werden konnte. Die Wahl mulj also frei-
stehen, wenn nur die Beziehung richtig und nicht nur dem
Kenner verständlich ist.
Schließlich sei noch erwähnt, daß, wie früher, die Eigen-
namen zumeist in jener Schreibweise wiedergegeben wurden,
welche sie in dem gerade besprochenen Dokument oder in der
betreffenden Periode erhielten, besonders unser eigener Familien-
name, der so verschiedenartigen Wandlungen unterlag.
Die eingefügten Vignetten und Bilder zeigen einige der alten,
mit der Familie in Verbinduno- o-estandenen Schlösser nach G. M.
Vischer v. 1672, — Greillenstein, Schauenstein, H. Georgs
Grabschild und Porträt nach eigener Aufnahme, — dessen Monument
sowie jenes seiner Gattin in Maria La ach nach freundlichst zur
Disposition gestellten Aufnahmen des Hn. Dr. Hans Tietze.
Noch erübrigt mir die angenehme Pflicht, allen jenen Per-
sönlichkeiten, welche mir durch freundliches Entgegenkommen
auch diesmal wieder meine Arbeit erleichtert haben, besonders
Herrn Dr. Oskar Freiherrn von Mitis im Staatsarchive, Dr. Max
Vancsa im Landesarchive, Dr. A. Daubrawa in der Hof-
bibliothek, Sektionsrat Franz Kreyczi im Hofkammerarchive u. a.
meinen besten Dank zu wiederholen.
Unter dem Benefizium der vorstehenden Bemerkungen über-
gebe ich, selbst der strengste Beurteiler des eigenen Werkes, den
zweiten Teil meiner Studien vertrauensvoll der Öffentlichkeit,
welche darin wenigstens das aufrichtige Bestreben erkennen
wolle, nach Möglichkeit Beiträge zur Kenntnis der Geschichte
nicht nur der Familie, sondern auch ihrer Beteiligung an jener
unseres teuren engeren Vaterlandes zu liefern und dabei jene Ob-
jektivität und von keiner vorgefaßten Meinung getrübte allge-
meine Auffassung zu betätigen, ohne welche wahrhaft Gutes nicht
zutage gefördert werden kann.
Greillenstein, im Oktober 1910.
KARL GRAF KUEFSTEIN.
XVI.
HANS LORENZ
1496—1547.
C. Kuefstein. II.
ALTE AUFZEICHNUNG.
HERRN LORENZ VON KHUEFFSTAIN
ZU GREILLENSTAIN UND FRAUEN BARBARA
VOLKRAIN SEINER GEMAHLIN SECHZEHN
VÄTERLICHE UND MÜTTERLICHE AHNEN.
JACOB VON KHUEFFSTAIN
CATHARINA VON FRAUN-
HOVEN
WOLFGANG FRAUNHOFER
MARGARETHA
INNBRUCKER
CHRISTOF PICHLER
VON RIEGERS
ANNA VON KIRCHBERG
CONRAD HAGER
VON ALLENTSTEIG
URSULA VOLKRAIN
VON DORNACH
SIMON VOLKRA
CATHARINA
SPERMAISTERIN
REINHARD WALCH
VON PRANDECK
GERTRAUD VON TIRNA
HANS VON MISSENDORF
AGNES GRABNERIN
BERNHARD MATSEBER
CHRISTINA JÖRGERIN
LORENZ VON KHUEFFSTAIN
ZU GREILLENSTAIN
UND FAINFELD
RITTER
BARBARA VOLKRAIN
ZU GREILLENSTAIN
SEINE GEMAHLIN
1. Geburt und Mutter.
|juf Hans Lorenz, den, soviel bekannt ist, einzigen Sohn Hans Lorenz.
Georgs IL, übergehend, soll vorerst zitiert werden,
was unsere Quellen1) von ihm sagen, unter gleichzeitiger
Berichtigung einiger Irrtümer.
»Laurenz oder Hans Lorenz Khueffstainer auf Greillen-
stein und Fainfeld, Georg von Khueffstain und Frawen
Catharina Pichlerin von Riegers eheleiblicher Sohn, war
Kaisers Ferdinand! I., Rath erschien auf dem niederösterreichi-
schen Landtage zu Wien am Montag nach St. Martini 1524,
war darauf Verordneter des Ritterstandes vom Jahre 1537 — 1540,
auch 1538 und 1539 Ausschuß, wie auch Deputierter zum Kon-
greß der österreichischen Erblande in Linz und Wien, und von
A°i54i — 1543 niederösterreichischer Landuntermarschall und dann
Regierungsrat. Er kaufte von denen Volkra'schen Erben die Veste
und Herrschaft Greillenstein V. O. M. B. im Jahre 1534. Er hat
der Erste die Dokumente und Nachrichten von seinem Geschlechte
aufgesammelt und im Jahre 1547 das Zeitliche gesegnet und
auch in der Pfarrkirche zu Röhrenbach seine Grabstatt erhalten,
wo noch sein Epitaphium zu sehen ist. Seine Gattin Barbara
von Volckra, Stephan des Älteren von Volckhra zu Dornach
und Barbara Thalhamerin Tochter, gebar in ihrer Ehe den Sohn
Johann Georg III. und vier Töchter.«1)
Diese Notizen bedürfen einiger Vervollständigung schon am
Anfange der Besprechung.
Die ständischen Akten über die Landtagshandlungen sind
gerade für die Jahre 1543 — 1562 sehr lückenhaft. Dagegen geht
aus unserem Archivverzeichnisse hervor, daß Lorenz i. J. 1537
Kriegszahlherr der Stände in Windischland, dann Beisitzer des
Landrechtes war und durch das Vertrauen seiner Standesgenossen
mit vielfachen Missionen betraut wurde, wie zum General-Landtage
1) Familienzusammenstellung von 1714. — Wisgrill, V. 301. — Fischerbergs
Aclelsspiegel im Landesarchiv.
1*
nach Prag und zum Reichstage nach Nürnberg. Sein Name er-
scheint speziell auf den Landtagen von 1524, 1536, 1538, 1539,
1540, 1 541, 1543 verzeichnet und als ständischer Gesandter
wurde Lorenz in den Ausschuß für die General-Landtage zu
Linz 1538, zu Wien 1538 und 1540 und zu Prag 1543 entsendet.
Nun taucht die Frage nach des Lorenz Geburtsjahr auf,
die in diesem Falle um so bedeutsamer auch für dessen Nach-
kommen ist, als von ihrer Beantwortung auch die weitere abhängt,
welche von den zwei Frauen Georgs als seine Mutter anzusehen ist.
Wie erinnerlich, hat die Zusammenstellung von 17 14 ein
verwirrendes ootepov 7upa>Tepov begangen, indem sie die erste Frau
des Hans Georg IL zur zweiten und diese zweite zur ersten
machte, die er schon im Jahre 1460 geheiratet haben sollte, als
er noch ein 14J ähriger Knabe war! Und Hans Lorenz, dessen
Sohn, sollte nach Wisgrill 1483, nach dem Stammbaum i486,
dem Jahre der Krönung Maximilians I. zum Römischen Könige,
geboren sein, also in diesem Falle mehrere Jahre bevor sein Vater
nach den weiter oben zitierten dokumentarischen Angaben1) über-
haupt das erste Mal geheiratet hatte, wenn man nicht etwa an-
nehmen will, daß dieser vor der Verehelichung mit der Witwe
Agatha Schadtner schon eine bisher nirgends genannte Frau
gehabt habe, also dreimal verheiratet gewesen wäre.
Die Heirat mit der Agatha erfolgte 1489, jene mit der
Katharina Püchlerin wahrscheinlich 1494 oder 1495, wie bereits
oben nachgewiesen ward, jedenfalls vor 1498.
Es ist nun aus denselben Dokumenten erwiesen, daß letztere
des Lorenz Mutter war. Dieser konnte also nicht i486 geboren
werden, sondern erst nach 1494. Es ist wahrscheinlich anzunehmen,
daß sich der Stammbaum ■ — wie auch in anderen Fällen schon
vorgekommen — in der Rubrik der Zehner geirrt hat, wohl in-
folge eines Schreib- oder Druckfehlers, und daß das Geburtsjahr
des Lorenz auf 1496 anzusetzen ist.
Da er sonach nicht 1483, sondern 1496 geboren war, und nicht
1546, sondern 1547 starb, so wurde er nicht 63, sondern leider nur
51 Jahre alt, so daß sein im Jahre 1536 geborener Sohn bei seinem
Ableben noch minorenn war und einer Gerhabschaft bedurfte.
Daß schließlich die Mutter seiner Frau von Haus aus nicht
Missingdorfferin, sondern Thalhamerin hieß, wird weiter unten
dokumentarisch nachgewiesen werden.
>) C. Kuefstein, Studien, I, 261 ff.
Hans Lorenz.
Porträt-
Medaillons
des Grabmals.
Barbara.
2. Vermählung mit Barbara Volkra.
jach vorstehenden Ausführungen hatte Lorenz bei seiner
im Jahre 1524 stattgehabten Vermählung, welche kurz
vor dem Ableben seines Vaters erfolgte, längst das
erforderliche Alter erreicht, um der Familie vorzustehen und die
Interessen derselben wirksam zu vertreten. Daß dies ohne Ver-
zug in äußerst energischer und wirksamer Weise geschah, wird
aus dem Nachstehenden zur Genüge hervorgehen.
Denn mit Hans Lorenz tritt eine kräftige,
Persönlichkeit auf den Plan, welcher nicht nur die
zu verdanken hat, sondern auch das Land, dem
aller ihm zu Gebote stehenden Tatkraft widmete,
mit
ihm
auch das Vertrauen seiner Landsleute in und aui3erhalb des
ständischen Kollegiums sowie die Anerkennung des Landesherrn
nicht fehlte.
Bevor auf seine politische Tätigkeit eingegangen wird, seien
vorerst die uns näher berührenden Familienverhältnisse dargelegt.
Er vermählte sich, wie bereits oben erwähnt, im Jahre 1524
mit Barbara Volckra in, wie es scheint, besonders feierlicher
Weise. Die Heiratsabrede war unterschrieben von Wolff und
Hans Volckra — seinen künftigen Schwägern — , von Am-
brosius Wisandt, dem damaligen Landuntermarschall, von dem
schon früher die Rede war, von Wolff Matseber, Sebastian
Grabner von Rosenberg, Wolf Hager von Allentsteig und
Michael Einburger, lauter Mitglieder altberühmter Geschlechter,
mit denen wir damals in verwandtschaftlichen und freundschaft-
lichen Beziehungen standen.
Vermählung
mit Barbara
Volkra.
bedeutende
Familie viel
er sich
wofür
Vz. 61.
6
Leider ist das Original der Heiratsabrede ebenso wie jenes
des Heiratsbriefes nicht mehr vorhanden. Nur die Notiz im Register
vermittelt uns spärliche Kunde.
Barbara war die Tochter des Stephan Volkra zu Dorn-
ach und Greillenstein, welcher schon 15 19 verstorben war,
und der Barbara, geborenen Thalhamerin.
Stephan Bezüglich dieser Gemahlin des Stephan, dessen Tochter
Bartara1 unseren Hans Lorenz 1524 heiratete, besteht jedoch wieder
von Thalham eine ähnliche widerspruchsvolle Auffassung wie bei der oben1)
von BBssen- eingehend besprochenen Frage der Reihenfolge der Gemahlinnen
dorf. cles Georg II.
Alle (Duellen stimmen darin überein, daß Martha von
Missendorf, Tochter des Wolff oder Christof von Missen-
dorf und der Margaretha oder Barbara Matseberin, im
Jahre 1479 die Gemahlin des Stephan Volkra ward, was auch
von Missingdorfscher Seite bestätigt wird.2) Vielfach wird gesagt,
daß beider Tochter Barbara den Johannes Laurentius Kueff-
steiner heiratete, und Hoheneck spricht gleichzeitig auf Grund
des Manuskriptes von Ennenkl, Tom I, Folio 354 und 660 von
der späteren Übertragung der Thalhamerischen Güter und
der Einverleibung des Wappens des uralten Missendorfschen
Geschlechtes, dem schon die Gemahlin Veronica des Georg I.
von Kueffstein angehört hatte.
Nun aber wird in den hierorts, d. i. im Greillensteiner
Familienarchive, erliegenden Dokumenten die Mutter der Bar-
bara als eine geborene Thalhamerin, gleichfalls des Namens
Barbara, bezeichnet, also nicht als eine Missendorf.
Barbara Lassen wir die Tochter selbst sprechen, von der man doch
vonKnefstam. anne|imen mußt c|aß s[e den Geburtsnamen ihrer eigenen Mutter
gfenau gekannt habe.
Ihr vom Jahre 1535 datierter Vermachtsbrief an ihren Ehe-
gemahl Lorenz Kueffstein er in betreff all ihres wie immer
Namen habenden Gutes, beginnt mit den Worten: »Ich Barbara,
weiland des edlen und veßten Steffan Volkhra zum Greillnstain
und Barbara, geborenen Thalhammerin, seiner ehelichen Haus-
Beil. 67. frawen, Beider Eheleibliche Tochter, jetz des edlen und vessten
Vz. 69. Lawrentzen Kuefstainer zum Greillenstain Eheliche Haus-
fraw bekhenn für mich und all mein Erben etc.«
Eine Abschrift dieses schön geschriebenen und wohl erhal-
tenen Pergamentes, welches vom Verzeichnisse von 161 5 mit
Recht als »ein ausführlich specificirtes zu lesen würdiges Testa-
*) C Kuefstein, Studien, I, 265.
-) Wisgrill, Adler 1872, S. 153.
ment und Übergabsbrief weil. Frauen Barbara Kuefstainerin auf
ihren Herrn Hn. Lorentzen Khuefstainer« bezeichnet wird, be-
findet sich auch in der Zusammenstellung von 17 14, welche
sonderbarerweise den Widerspruch nicht bemerkt hat, der zwischen
diesen völlig klaren Worten und der Überschrift besteht, in
welcher die Mutter der Barbara als eine geborene Missendorf
aufgeführt wird, allerdings mit deren richtigem Taufnamen Bar-
bara, woraus ebenfalls der offenbare Irrtum hervorgeht. Denn,
wie wir gesehen haben, hieß die geborene von Missendorf
nicht Barbara, sondern Martha, und ersterer Taufname war
jener der geborenen Thalhamerin. Außerdem aber liegt ein
weiterer unumstößlicher Beweis in der Schrift auf dem prächtigen
Grabmal des Hans Lorenz und seiner Gattin, welche diese aus-
drücklich als eine geborene Thalhamerin bezeichnet.
Mit Rücksicht auf den oben wörtlich wiedergegebenen eigenen
Ausspruch der Tochter und jenen der Grabschrift, die von ihr
selbst herrühren dürfte, da sie ihren Mann überlebte, müssen wir
alle gegenteiligen Annahmen als unrichtig ablehnen.
Auch die später zu berührenden, vielfachen Mühen und Ver-
handlungen in den Erbschaftsangelegenheiten betreffs der Thal-
hamerschen Güter, die Barbara von ihrem Vetter Wolf-
gang Thalhamer überkam, erhärten diese Verwandtschaft.
Zu dem eben erwähnten Widerspruche gesellt sich ein anderer
nicht minder auffallender in den Stammtafeln von 1728, welche
die Mutter der Barbara als Missendorfferin anführen, während
der daneben abgedruckte, auf einer Darstellung aus der Mitte
des 17. Jahrhunderts beruhende Stammbaum für dieselbe Mutter
das Thalheimsche Wappen bringt, dessen Abbildung hier bei-
gegeben wird. Dieses ist vollkommen identisch mit dem im Buche
der St. Christ ofori- Bruderschaft für den Herrn Ludwig von
Talheim, Pfarrer zu Graz und Chorherrn zu Freising, von zirka
1396 gegebenen Wappen1), sowie mit jenen derApollonia von
Thalheim, Gattin des H. Reinhard von Berlichingen, der
Maria Margaretha, Gattin des Michel von Helmstadt zu
Wagenbach und der Gattin des Sebastian von Wültlingen,
welche in der obersten Ahnenreihe der Proben von Berlichingen
und Fauber von Randegg erscheinen2), also in das Ende des
15. und Anfang des 16. Jahrhunderts hinaufreichen dürften. Auch
das Ober-Badische Geschlechtsbuch zeigt das gleiche Wappen
für die Dalheim auf dem Gau.3)
') Staatsarchiv. St. Christofori a. Arlberg -Bruderschaftsbuch, Fol. 22gb-
:) Deutsch. Ordensarchiv, Nedopil, Nr. 108 u. 434.
3) Ober-Badisches Geschlechtsbuch von Kindler v. Knobloch, p. 192. — Sieb-
macher, I, 112.
8
Es wäre nun noch die Frage zu erörtern, in welcher Weise die
erwähnte, mißverständliche Auffassung- entstanden und in die genauesten
genealogisch-historischen Werke übergegangen sein konnte.
Zwei Dinge stehen unbestreitbar fest: einmal, daß Barbara Thal-
hamerin Gattin des Stephan Volkra und Mutter der Barbara
Kuefstainerin war, und sodann, daß Martha von Missendorf gleich-
falls eine Gattin des Stephan gewesen.
Da gibt es nur entweder eine Aufeinanderfolge der Frauen des
Stephan oder — die Barbara hatte zuerst einen Missendorf ge-
heiratet und dann als Witwe den Volkra. Im ersten Falle ist sie jeden-
falls dessen letzte Gattin gewesen, da sie ihn überlebte. Denn er ist
im Jahre 15 19 gestorben, wie sein Grabstein in der Pfarrkirche von
Röhrenbach ausweist, und in oberwähntem Vermachtsbriefe der Tochter
Barbara spricht diese von ihm als »selig«, während die Mutter ohne
dieses Epitheton genannt wird.
Nach Hoheneck hatte Stephan allerdings zweimal geheiratet,
und zwar zuerst die mehrgenannte Martha von Missendorf, in zweiter
Ehe aber eine Katharina Mülböckin, während die Barbara Thal-
hamer in auf Grund des Baron Ennenklschen Manuskriptes im Jahre 1423
als Gattin seines Großvaters, der gleichfalls Stephan hieß, erscheint,
welcher dieser nach Valentin Preuenhubers Manuskript im Jahre 1496
den Sitz zu Au vermacht haben soll.1) Auch diese Daten, welche eine
73jährige Ehe voraussetzen würden, lassen gelinde Zweifel an ihrer
Richtigkeit auftauchen.
Daß diese Aufstellung unrichtig ist oder doch nicht auf die hier
in Rede stehende Barbara anwendbar sein kann, geht schon aus dem
um etwa zwei Generationen auseinanderliegenden Zeitunterschiede hervor.
Es ist auch nicht notwendig, die in den oberen Reihen der Volkra-
schen Genealogie zwischen den Angaben Hohenecks und Bucellini's
schwebenden Differenzen 2), durch welche Töchter zu Müttern und Gattinnen
zu Großmüttern erhoben werden oder vice-versa, je nachdem dem einen
oder dem anderen recht gegeben wird, auflösen zu wollen. Es genügt,
daß in diesem Falle die Angaben Bucellini's mit den in unserem
Besitze befindlichen, unbestreitbar authentischen Daten und den oben
daraus gezogenen logischen Konsequenzen übereinstimmen.
In der Tat bezeichnet die Stammtafel Bucellini's die Martha
von Missendorf als erste und die Barbara von Thalhaim als zweite
Gemahlin des Stephan Volkra und die letztere als Mutter der Bar-
bara Kuefsteinerin, wodurch alles bestätigt wird, was oben schon
als Resultat meiner unabhängigen Forschungen niedergelegt wurde.
Die erste Gattin, Martha von Missendorf, welche Stephan
Volkra nach den übereinstimmenden Angaben von Wisgrill
und Hoheneck im Jahre 1479 geheiratet hatte, während Bucel-
lini's Angabe von 1462 jedenfalls unrichtig ist, muß um i486
schon gestorben gewesen sein, da der Sohn Hans der zweiten
Frau schon im Jahre 1507 in einer Stegerschen Aufsandung
als Zeuge geführt wurde, also damals mindestens schon 2 1 Jahre
') Hoheneck, III, 729.
'-) Hoheneck, II, 736—742 (vom Jahre 1732). — Bucellinus, III, 246 (vom
Jahre 1672).
9
alt gewesen sein muß, und noch in demselben Jahre sich mit der
Ursula Poszekin verehelicht haben soll.1) Ob die zweite Frau
des Stephan die Catharina von Mühlböch auf Mühlbach,
von der Hohen eck spricht, gewesen, ist irrelevant, aber nicht
unmöglich, wonach dann die Barbara von Thalhaim die dritte
gewesen wäre. Jedenfalls war sie die letzte, da sie ihn, wie
bereits oben nachgewiesen, überlebte.
Ihr Name wird von ihrer eigenen Tochter als Thalhamerin
geschrieben, sonst aber verschieden, als Thalhaimb, Thal-
heimer, auch Thalhammer oder Thalhamber.
Der obenerwähnte Irrtum in der Familienzusammenstellung von
17 14 hat die weitere Folge gehabt, daß in den Wappentafeln der Ahnen
des Hans Georg III. für dessen Großmutter anstatt der Thalhaimer-
schen Filiation jene der Missendorffer aufgenommen wurde. So kommt
es, daß über die Aszendenten der Barbara von Thalhaim hierorts
keine Daten vorliegen.
Da trotz allem eine Verwandtschaft der Barbara auch mit den
Missendorffern in aufsteigender Linie vorhanden war, so erübrigte
nichts als die bei uns nun einmal vorhandene Filiation in den beiliegenden
Stammbaum unter Klammer aufzunehmen.
Die Thalhaimer zu Thalhaim waren ein altes Geschlecht, welches
schon von Hoheneck als »längst abgestorben« bezeichnet wird.
Sein Ursprung ist in Schwaben zu suchen, von wo offenbar ein
Zweig nach Oberösterreich gekommen ist. Die weiter oben über die
Identität der Wappen gegebenen Daten lassen keinen Zweifel darüber,
daß es diese Familie ist, welcher die Mutter unserer Barbara angehörte.2)
Ulrich Thalhaimer ist durch eine 1361 ausgestellte Urkunde
bekannt. Ludwig, Pfarrer zu Graz und Chorherr zu Freising, er-
scheint 1396. Barbara soll im Jahre 1423 den Stephan Volkra — also
den älteren — geheiratet haben3), worüber schon oben in Verbindung
mit der sicherer gestellten Heirat des jüngeren Stephan mit der Bar-
bara von Thalhaim vom Jahre i486 näher gesprochen wurde.
Die Thalhaimer besaßen die Edelsitze Thalhaim und Hildprech-
ting in Oberösterreich, die später zu Ebenzweyer vereint wurden,
von welchen Teile an die Freiherren von Zelking übergingen und von
diesen im Jahre 1555 an Nicolaus Kölnpöck aus einem alten, aus
Bayern eingewanderten Geschlechte verkauft wurden.4)
Wolfgang Thalhaymer zu Thalhaim und Hildprechting, der
Oheim unserer Barbara, war unter dem 20. März 1481 von Kaiser
Friedrich III. mit den oberösterreichischen Gütern belehnt worden.5)
*) Hoheneck, II, 742. — Wisgrill im »Adler« 1872, pag. 153. — Bucellinus,
III, 246.
2) Ober-Badisches Geschlechtsbuch I.e. — St. Christo fori -Bruderschaftsbuch I.e.
— Deutsch. Ordensarchiv 1. c. — Siebmacher 1. c.
3) Hoheneck, III, 729.
*) Hoheneck, I, 517; II, 401; III, 865.
5) Quellen z. Gesch. Wiens. V1, 5102.
10
Anno
Er war vermählt mit Margaretha Salchingerin, Tochter des Veith
Salchinger, die ihm 300 Pfund Pfennig Heimsteuer mitgebracht hatte
und ihm einen Sohn Hans schenkte.') Dieser
muß bald gestorben sein, da die Güter auf die
Nichte der Margaretha übergingen und diese
letztere sogar schon einen Teil derselben an den
Ritter Schurff übertragen hatte.
Dennoch werden noch andere Familien-
glieder genannt. So Oswald und dessen Sohn
Baltasar, für welchen Sebastian von Neu-
haus als Gerhab im Jahre 1506 Liechten-
steinsche Lehen empfängt. Derselbe Sebastian
Neuhauser, gesessen zu Hagkenberg, derzeit
Pfleger daselbst, heiratete »die Edle Jungfrau
Affra, weil, des edlen Oswald Talhaimers
sei. Tochter« mit 100 Pfund Pfennig Heiratsgut,
die auf ihren eigenhaften Gütern zu Aichen-
prunn zu versichern waren. Der Heiratsbrief
von 1510 ist gesiegelt von Erasm von Liechten-
stein zu Nicolspurg, Ritter Drugsaß zu
Stätz und Ambrosy Wysent, Hofmeister von
Kloster-Neuburg.'2) Johann von Thalhaim
war kgl. Rat und Stallmeister. Vom Stammhause
Thalhaim waren schon zu Hohenecks Zeit
kaum mehr Ruinen zu sehen.3)
In Wien finden sich auch Personen des-
selben Namens als ansässige Bürger und Siegler,
jedoch ohne Zusammenhang mit der oberöster-
reichischen Familie. So auch der aus den
Religionswirren bekannte Landschaftssekretär Christian Thalhaim er,
welcher einer Tiroler Familie entstammt, die 1586 mit ihm ausstarb.4)
Kuefstein'scher Stammbaum.
') Hoheneck, III, 730.
-) Ldsarchiv, Ldmarschallsgericht Fase. B. Nr. 75.
3) Hoheneck, III, 730.
4) Quellen z. Gesch. Wiens, I\ IP u. 3, V1. — Ldsk., VIII, 33,
Raupach, Forts. II, 3650°. — Fridesheimbs Wappenbuch i. Ldsarchiv.
XV, 253-
Hans Reinhardt
von Berlichingen
auf Rossach.
Apollonia
geb. von'fallhcim.
Nach 1500.
3. Die Thalhaim'schen Güter.
ußer den eben erwähnten Besitzungen aber, die anscheinend Die Thalhaim-
frei eigen waren, befanden sich im Nachlasse des Wolf- s(Lei!„ u er'
gang Thalhaimer von Thalhaim und Hildprechting Und
noch eine Reihe lehenbarer Gülten und Güter, über welche sich Margarethe
., , i-i a r 1 1 iT.ii von Thalhaim.
Abmachungen verschiedener Art vorfinden, da er der Bruder der
Barbara Volkra, folglich Oheim oder, nach dem damaligen
Sprachgebrauche, Vetter der Barbara Kuef stein war und diese
als Erbin nach ihm und ihrer Mutter den Thalhaim'schen Nachlaß
in Anspruch nahm.
Es trat hierbei aber eine Kollision mit den Ansprüchen ein,
welche Margareth, die Witwe des Wolfgang Thalhaimer und
Tochter des edlen und vesten Veith Salchinger, auf Grund eines
Heiratsbriefes ihres Gatten, der, wie es scheint, zwei abweichende
Briefe gegeben hatte, zu erheben ein Recht zu haben glaubte.
Aus einem sogenannten »Transsumpt«, welches im Namen
des Abtes Gallus von Altenburg im Jahre 1529 ausgefertigt
wurde, um auf Ansuchen des Lorenz Khuefstain zu Fainfeldt
den zu seinen Gunsten ergangenen Spruch von 1528 zu authen- Beil. 62.
tisieren, geht hervor, daß er und die obengenannte Margareth,
Witwe nach dem Oheim seiner Frau, sich geeinigt hatten, ihre
Differenzen einem Schiedssprüche zu unterwerfen.
Die freiwillig gewählten drei Spruchleute waren: Veit Herr
zu Zelking, Hans Herr von Starhemberg und Erasm von
Greisenegkh zu Rottenegkh, derzeit Anwalt der Haubtmann-
schaft in Osterreich ob der Enns. Außerdem intervenierte als Mit-
siegler der edle veste Caspar Schallenbergk zu Luftenberg.
12
Am Sonntag, Tag der hl. Anna, fand vor diesem Spruch-
kollegium in Linz die kontradiktorische Einvernehmung beider
Teile statt und am nächsten Tage schon erging der Schiedsspruch,
dem sich die Gegner zu unterwerfen feierlich versprachen.
Margareth, deren Heiratsgut 300, die Widerlage ebensoviel und
die Morgengabe 100 Pfund Pfennig betrug, soll die im ersten Heirats-
briefe ihres seligen Hauswirts von i486 begriffenen- Güter und Gülten
nutzen und genießen bis zu ihrem Ende, nach welchem sie von Lorenz
um 400 Pfund Pfennig eingelöst werden können. Doch soll Margareths
Morgengabe, ebenso wie aller übrige im ersten Heiratsbriefe nicht be-
nannte Besitz unverändert an Barbara und Lorenz fallen. Die brief-
lichen Urkunden sollen in Linz beim Bürgermeister vorgelegt werden
behufs eventueller Abschriftnahme, und Lorenz wird ermächtigt, jene
Stück Zehenten, welche Margareth an Wilhelm Schurff zu Lehen
gegeben, »um ihn zum Ritter vom Haus Österreich zu machen«, zu
revindizieren. Das Haus zu Gmunden auf der Grueb, welches ihr und
ihrem Gemahl zu je halbem Teil gehört habe, soll durch Vertrauens-
personen geschätzt und der Wert von den obgenannten 400 Pfund Ab-
lösungsgeldern der Barbara abgezogen werden.
Wie groß die Geschäftstüchtigkeit und Vorsicht Lorenz'
war, beweist der Umstand, daß er sich von diesem Spruche
durch den Abt Gallus von Altenburg eine vidimierte Abschrift
ausstellen ließ in der Befürchtung, das Original könnte verloren
gehen oder beschädigt werden. Diese Befürchtung erfüllte sich
tatsächlich, denn es ging sogar beides verloren und beim Rück-
kauf von einem Antiquar durch meinen Bruder Franz zeigte es
sich, daß vom Originale nur ein paar Blätter vorhanden waren,
die Abschrift aber ganz erhalten.
Wolfgang Thalhaimer muß noch zu Zeiten des Kaisers
Maximilian I. gestorben sein, da die nach seinem Ableben dem
Lehensherrn heimgefallenen Lehensstücke noch vom genannten
Monarchen selbst weiterverliehen worden waren, und zwar an
»Unsern getreuen lieben Wilhalmb Schurffen, unsern Rath
und Pfleger zu Ambras und Unsern getreuen lieben Balthasarn
Meichsner, unsern Auflager im Canal«.
Aus dem leider nur mehr in Abschrift vorhandenen Lehen-
briefe König Ferdinands I. vom Jahre 1530 geht hervor, daß,
nachdem im Auftrage und Vertretung der Barbara deren Bruder,
»unser getreuer lieber Wolfgang Volkra, unser Rath und Hof-
marschall«, sich mit obengenanntem Schurff, welcher die in
Rede stehenden Güter »nachmalen alle allein an sich gebracht«,
jüngst vereint und vertragen hatte, und, »nachdem Barbara«,
wie in genanntem Dokumente ausdrücklich betont wird, »ihre
Gerechtigkeit auf angezeigte Lehen und Güter nachgewiesen hat,
auf ihre Bitte und infolge ihrer Aufsandung diese Güter dem
13
Lorenz Kueffstainer als ihrem Gatten nach Lehenrecht ver-
liehen wurden«.
Diese Güter und Lehen lagen in Münsterer, Lookirchner,
Seewalcher, Regerer und Ollstortfer Pfarren in Oberöster-
reich, zumeist in der Nähe von Hildprechting und Ollstorff
und an der Traun und sind offenbar auf Grund der auch in
Oberösterreich von den Ständen nach und nach erlangten Lehen-
gnaden, durch welche die Lehen dem Allodialbesitze — wie
bereits früher erwähnt wurde — nahezu äquivalent geworden
waren und an die Frauen im Erbgange übergehen konnten, mit
Erfolg reklamiert worden, was jedoch, da sie schon einem anderen
— ohne daß man der Margareth einen kleinen Roman anzu-
dichten brauchte — als wahrscheinlich erstem Anzeiger der Vakanz
verliehen gewesen, wohl schwerlich ohne irgendwelche Abferti-
gung zu erreichen war.
Auffallend ist dabei, daß, nachdem Wolfgang Thalhaimer
— wie schon erwähnt — noch zu Lebzeiten des Kaisers Maxi-
milian I. verstorben ist, also vor 15 19, die Verhandlungen mit
Schurff erst im Jahre 1530 zu Ende geführt waren, was sich
allenfalls durch das zeitraubende Aufsuchen und Konstatieren der
Lehenstücke erklären läßt, sowie dadurch, daß der Vergleich mit
der Wittib Margareth erst im Jahre 1528, also mindestens
zehn Jahre nach dem Ableben ihres Gatten, zustande kam.
Allerdings hat Lorenz erst im Jahre 1524 die Barbara
geheiratet, wodurch, für seine Aktion wenigstens, der Zwischen-
raum um einiges verkürzt erscheint.
Die Thalhaimer'schen Güter, welche we^en ihrer entfernten Barbara
Lage im oberen Kronlande von Feinfeld aus ohnehin nicht der Ve];kauf
leicht zu administrieren waren, blieben nicht lange in der Familie.
Barbara hatte sie schon unter dem 3. Mai 1530 ihrem
Gatten überantwortet, worauf auch in der oben erwähnten könig- Vz. 63.
liehen Konfirmation und Belehnung vom 9. desselben Monats hin-
gewiesen wird.
Darauf bezieht sich auch wohl die im Verzeichnisse von 161 5
angeführte »Generalquittung und Schadlosbrief des Wolff Volkra,
königl. Rath und Obersthofmarschalck auf seinen Schwager
Lorenz Khuefstainer wegen unterschiedlicher Schulden und Vz. 64.
Abraittung« aus demselben Jahre 1530 und vielleicht auch schon
der im Jahre 1526 erzielte »Befehl Georgs von Puchhaimb,
Landmarschalls« für Lorenz gegen denselben seinen Schwager. Vz. 62.
In wohlverstandener Würdigung der Verhältnisse ließ Lorenz
es sich angelegen sein, die ererbten wertvollen, aber entlegenen
Güter zu veräußern.
14
Er fand auch bald eine passende Gelegenheit, ebenso einen
guten Käufer in der Person des Wolf von Scherffenberg aus
der bekannten mächtigen, alten Dynastenfamilie.1)
Eine Notiz des Verzeichnisses von 1615 besagt, daß dieser
bestätigte, von Lorenz im Jahre 1532 einen Gewalt- und Kauf-
Vz. 65. brief über Wolfgang Thalhaimers nachgelassene Güter emp-
fangen zu haben und dazu die Versicherung gegeben habe, diesen
Brief im Falle des Bedarfes jederzeit herauszugeben.
Ob hierin schon ein wirklicher Kauf verstanden war oder
nur eine Vollmacht zum Verkaufe, ist nicht bestimmt zu erkennen.
Jedenfalls aber beweist der Kaufbrief vom 3. Juni 1533, daß
Scherffenberg wenigstens einen Teil der Thalhaimer'schen
Beil. 65. Güter, die Barbara von ihrem Vetter Wolfgang zugefallen
waren, selbst gekauft hat, indem er sich verpflichtete, die nach
geleisteter Abzahlung von 2400 Pfund Pfennig noch am Kauf-
schilling restierenden weiteren 400 Pfund vertragsmäßig nach dem
Ableben der Margareth zu entrichten, da diese Zahlung mit
ihrer Morgengabe in irgendwelcher Verbindung stand.
Vz. 66. Ein Schadlosbrief des obengenannten Wolf von Scherffen-
berg über 200 Gulden an Lorenz Kuefsteinerex 1533 steht
mit dieser geschäftlichen Abwicklung natürlich auch im Zu-
sammenhange.
Hiermit waren jedoch die Transaktionen über die Thal-
haim ersehen Güter, die offenbar noch nicht alle verkauft waren,
Vz. 71. nicht erschöpft. Denn noch im Jahre 1538 erteilte Barbara ihrem
»Herrn« eine »Gewalt umb etliche ererbte Güter in Österreich
ob der Enß« und aus demselben Jahre stammte ihr Verzichts-
Vz. 72. brief an ihren Gemahl wegen »ihres Erbtheils so von Wolfgang"
Thalhamer herrührt«.
Es muß also noch ein spezielles Geschäft abgeschlossen
Beil. 67. worden sein, welches diese Dokumente erforderlich machte, ob-
Vz. 69. wohl schon unter dem 21. Februar 1535 Barbara ihrem Ehe-
gemahl, dem sie von Herzen ergeben war, ihr ganzes, wie immer
Namen habendes Vermögen übertragen hatte.
Endlich um ihrem geliebten Gatten die völlig zweifellose
Verfügung über ihr Hab und Gut nochmals kräftigst zu wieder-
holen und zu bestätigen, stellte sie noch am 3. März 1546, im
Jahre vor dem Ableben des Lorenz, eine »Cession oder Ver-
Vz. 73. zieht auf ihren Herren Lorentzen« aus, »darinnen sie sich aller
ihrer Spruch und Einspruch begibt, wenn sich ihr Herr verschreibt.
Haben gefertigt ihr Schwager der Edl und gestrenge Ridter
llerr Christoff von Lamberg und Wolfgang Schadtner.
Datirt zu Greilnstain
«,
l) Hoheneck, II, 290. — Bucellinus, I, 153
Nach G. M. Vischer v. 1672.
4. Kauf von Greillenstein.
us vorstehenden Vermögensübertragungen der Barbara Barbaras
ersehen wir, daß sie ihr ganzes persönliches und ererbtes
Vermögen ihrem Gatten zur Verfügung gestellt hatte, und
daß dieser in Absehung auf die Vergrößerung und Sicherung des
Besitzes einen sehr ersprießlichen Gebrauch zugunsten der ganzen
Familie davon zu machen verstand.
Von hauptsächlicher Wichtigkeit für uns ist es, daß dadurch
die Erwerbung der Veste Greillenstein von den Volk raschen
Erben ermöglicht wurde.
In dem einzigen im Originale erhaltenen Exemplare jener
Übertragungen wird speziell darauf hingewiesen.
Der » Vermachtsbrief « umfaßt »all mein liegend und fahrend
Erb, Hab und Gut, belehnt und freies Eigen nindert nichts aus-
geschlossen, so mir von obbemelter meiner lieben Mutter und
ihrem Bruder Wolfgangen Thalhaimer zu Hilprechting,
meinem lieben Vetter, anerstorben und erblich zugefallen, der
zeit habe noch zustehen möcht, also viell Mein Hauswirth emp-
fangen hat oder noch empfangen wird« etc.
Im weiteren Verlaufe dieser für uns sehr wichtigen Urkunde
wird als ein Hauptgrund dieser Schenkung angeführt, daß es
wohl bekannt sei, wie Hans Lorenz dieses ganze Vermögen
Über-
tragungen.
Beil. 67.
Vz. 69.
16
Beil. 66. als einen Beitrag zum Ankaufe der »Veste Greillenstein
sammt ihrer Ein- und Zugehörung- « angelegt und verwendet habe.
Wir stehen hier also vor einem folgenreichen Wechsel der
Geschicke, durch welchen die Lebensbedingungen unserer Familie
eine fundamentale Veränderung erfuhren.
Fortan bildet die Veste Greillenstein den Mittelpunkt ihrer
Existenz und ist als Stammschloß bis zum heutigen Tage der
Hauptbesitz geblieben.
Bevor hierauf näher eingegangen wird, muß noch auf den
Vermachtbrief Barbaras zurückgegriffen werden, um der Voll-
ständigkeit halber anzuführen, daß er gleichzeitig testamentarische
Verfügungen enthielt, indem sie all ihr Hab und Gut ihrem Ehe-
gatten auf den Todesfall vermachte. Nur solle er, wenn sie ohne
Kinder abberufen würde, ihren nächsten und »beweißten« Bluts-
freunden 50 Pfund Pfennig in Jahresfrist auszahlen, wenn aber
Kinder vorhanden, jedem derselben 100 Pfund Pfennig bei er-
langter Vogtbarkeit, wogegen sie ihm auch die von ihm erhaltene
Morgengabe von 100 Pfund gleichfalls wieder zurückvermacht.
Daß ausdrücklich verordnet ist, die Blutsfreunde sollen als
solche erwiesen sein, läßt darauf schließen, daß sie nur mehr
entfernte Verwandte gehabt habe und ihre mütterliche Familie
wirklich schon ausgestorben gewesen sein mag.
Ihr Dokument, das erste von unseren Vorfahren in dem
neuen Sitze ausgestellte, welches erhalten blieb, ist vom Sonntag
Reminiscere in der Vasten, 21. Februar 1535 datiert und unter-
schrieben respektive gesiegelt von Barbaras »freundlich lieben
Vettern, dem Edlen und vesten Leopoldn Pernerstorffer zum
Poppen1) sowie den Edlen vesten Wilhalmb Rutter zu Grueb
und Virgil Wasserberger zu Tumpritz«.
Es ist ein würdiger Anfang, der in schöne Worte gekleidete,
edle Gedanken wiedergibt, in denen wir ein treues Zeugnis des
hohen Sinnes und der tief religiösen Gefühle unserer verehrungs-
würdisren Stammutter zu finden erfreut sind.
* *
Ankauf von Der Ankauf der Veste Greillenstein hat im Jahre 1534
Greillenstein. stattgefunden.
Nach dem im Jahre 15 19 erfolgten Ableben des Stephan
Volkra, Vaters der Barbara, war sie an dessen ältesten Sohn
erster Ehe, Wolfgang Volkra zu Steinaprunn, kaiserlichen
') Ihre Halbschwester Apollonia aus des Vaters erster Ehe mit Martha von
Missendorf hatte den Hans Pernstorffer zu Poppen geheiratet, laut Hoheneck,
II, 742.
17
Rat und Obersthofmarschall, von dem bereits oben die Rede
gewesen, übergegangen und von diesem nach dessen 1 53 t er-
folgten Tode an seine Söhne Joachim, Andreas und Agapitus,
in deren Namen seine Witwe Barbara, geborene Hellin (Tochter
des Georg Haill von Mainburg) die Veste samt dem dazu-
ofehörio-en Besitze an ihren Schwagrer Hans Lorenz Kuffstainer
verkaufte. J)
Der Kaufbrief besagt, daß Barbara Hellin »die Veste
Grellenstein in Peugkhreich in Rernpacher Pfarr gelegen, mit
allen ihren rechtlichen Ein und Zugehörungen den Mayrhof dabei,
mitsammt allen Eckern, Wiesen, Gärten, Hölzern, Haiden, Weiden, Beil. 66.
Wildpahn, Teichten, Vischwaiden an der Taffa, Preuhaus, Mühl an
Greillenstainer Taffen, alle Pfennig Gült von behausten und Ueber-
land Gründen Traidt und Haberdienst und Zehent, gestiften und
ungestiften, besucht oder unbesucht, hierinnen genannt oder unge-
nannt, nindert noch gar nichts ausgenommen wie wir und unser
Vorvodern dies alles genützt und braucht und genoßen oder ge-
nießen hätten mögen und das Alles freies Aigen und neben
diesem Kaufbrief in einem versiegelten Register und Urbar2) nach
lengs geschrieben und benennt ist recht und redlich, einen steten
ewigen Kauf hingeben und verkauft dem Edlen und Vesten
Lorentzen Khufstainer zu Fainfeld und Pfleger auf Senfften-
berg ihrem lieben Schwager und Barbara, gebornen Volkrain,
ihrer lieben Schwägrin und Maimen (sc. als Tante der Söhne),
seiner Hausfrauen und allen ihren Erben, um eine Summa Geldts,
der wir von Ihnen zu rechten Zeit vergnügt und ohn allen Schaden
und Abgang bezahlt sain«.
Dieser Kaufbrief enthält im übrigen die damals üblichen
weitschweifigen Formeln in betreff der Schadloshaltung gegen
etwaige andere auftretende Ansprüche bei Appell an den Landes-
fürsten und die neuerliche Bestätigung, daß alles verkaufte Gut
frei eigen ist, also ohne jedes Lehensband, wie es auch bis
heute geblieben ist. Als Siegler und Zeugen wurden genannt
»der Edle und Veste Leo von Schneckhenreit, als der von
obgenanntem Wolfgang Volkra selig zu einem Mittestamentar
Verordnete, und obgenannter Joachim Volckra im Namen
seiner noch nicht vogtbaren Brüder, ferner die Edlen und ge-
strengen Herrn Ambrosius Wisendt, Kaiserlichen Majestät
Rath und Landuntermarschall in Österreich unter der Enns und
Oswald Mar zu Michelstetten. Datum Wien, 17. Januar 1534«.
Welches Gewicht auf diesen Ankauf gelegt wurde, der sich
in der Folge als eine große Wohltat für die Familie erwies,
1) Hoheneck, II, 743.
•) Nicht mehr vorhanden.
2
C. Kuefstein. II.
18
geht daraus hervor, daß — wahrscheinlich zur Erreichung dieses
Zweckes — der alte Sitz Feinfeld verkauft worden war, nachdem
offenbar die aus den Thalhaim ersehen Gütern erlösten Gelder
nicht ausreichend waren. Wenigstens liegt ein Kaufbrief ddo. Wien
vom 26. Mai 1539 vor, mittels dessen »Wolfgang Mayresser
dem Lorenzen Khuefstainer zum Greillenstain die Veste
Beil. 70a. Fainfeld mit ihren Gemarken, wie sie mit Graben umfangen,
sammt Mayrhof, ein Holz zu Wutzenleiten genannt etc., welche
von Hans von Puechaim zu Lehen geht, sammt 36 Joch Aecker,
5V2 Tagwerk Wiesen etc. sowie eine Reihe frei eigener Stücke
und Gülten wie er Alles vom Edlen vesten Wolfgang Mein dl
erkauft hatte, wiedrum zu kaufen gibt, um ein Summe Geldes«,
deren Empfang er bestätigte, ohne daß der Betrag genannt
wurde, was überhaupt nicht üblich war. Gesiegelt vom Edlen
und vesten Marckwarthen Auer von Hernkirchen und Leo-
polden Imprugger zum Neuheysel, seinen freundlich lieben
Schwägern und Vettern.
Ein Hinweis auf einen Kaufbrief, welchen ihm der edle und
veste Lorenz Khuefstainer zum Greillenstain von wegen
des genannten Meindlers zugestellt und überantwortet hat, be-
zieht sich auf den damaligen Stand der Güter. Wie daraus zu
schließen, hat also Lorenz die Veste Feinfeld samt ihren Zu-
gehörungen an Meindien verkauft, dieser sehr bald an Mayr-
esser, von welchem sie wieder durch Lorenz zurückerworben wurde.
Nur sehr kurze Zeit kann sie in fremder Hand geblieben
sein. Denn der eine Sitz dürfte nicht früher hintangegeben worden
sein, als bis der andere erworben war, und es ist klar, daß nur
die Exspektanz auf die Erwerbung Greillensteins das Verlassen
des bisherigen Familiensitzes hinreichend motivieren konnte.
Allerdings hatte Lorenz damals die Pflegschaft der Veste
Vz. 67. Senfftenberg übernommen, wie sein Revers vom Jahre 1533
Beil. 64 a. erweist, und es ist nicht undenkbar, daß er für einige Jahre dort
seinen Sitz aufgeschlagen haben könnte. Allein in demselben
Dokumente, dem Kaufbriefe über Greillenstein vom Jahre 1534,
in welchem er als Pfleger von Senfftenberg bezeichnet wird,
findet sich gleichzeitig als erste Besitzbezeichnung die alte »zu
Fainfeld«. Erst im folgenden Jahre 1535, im Übergabs- und
Vermachtsbriefe seiner Frau, fällt diese hinweg und erscheint
zum ersten Male durch jene »auf Greillenstain« ersetzt, welche
fortan an die Stelle der früheren, bis dahin in allen Dokumenten
festgehaltenen tritt.
Sonach war 1534 Feinfeld noch in Lorenz' Besitze,
welcher es nur zwischen dem Jänner des genannten Jahres und
dem Februar des darauffolgenden, mit welchem das Epitheton
19
»zu Feinfeld« durch jenes »zum Greillenstein« ersetzt wurde,
veräußert haben kann. Schon zu Pfingsten 1539 gelangte es
wieder in seine Hand, war dieser also kaum fünf Jahre lang ent-
zogen gewesen.
Ob es sich etwa nur um einen Scheinverkauf gehandelt hat,
um einen momentan benötigten Geldvorschuß zum anderweitigen
Ankaufe zu erhalten, kann man dahingestellt lassen.
In der damaligen Epoche war die ökonomische Entwicklung
noch lange nicht auf jener kapitalistischen Basis angelangt, die
heute den Verkehrsverhältnissen gebietet. Es war auch mit
größeren Schwierigkeiten verbunden, bares Geld zu bekommen,
so daß der Ausgleich sich durch andere Werte, namentlich Grund
und Boden, Gülten, Zehenten, Holden und sonstige Untertans-
abiraben effektuieren mußte.
Wir sehen einen regen Austausch von Besitzungen, einen
leichten Wechsel der Güter im allgemeinen, der es mehr viel-
leicht als heutzutage ermöglichte, durch gute Wirtschaft die
eigenen Lebensbedingungen zu verbessern.
In dieser Richtung war Lorenz nicht nur ungemein tätig,
sondern auch sehr geschickt, wie seine zahlreichen Trans-
aktionen beweisen.
Vor allem war es ihm begreiflicherweise darum zu tun, den
neugewonnenen Besitz zu festigen, zu vermehren oder zu
konsolidieren, was wir heute arrondieren nennen würden, obwohl
dieser Ausdruck auf die damaligen Verhältnisse nicht paßt, indem
die Gründe der Untertanen, auf denen eine Abgabenpflicht ruhte,
meist keinen geschlossenen Besitz bildeten, sondern in verschie-
denen, zuweilen recht entlegenen Orten verstreut waren, nament-
lich jene, die einem Lehen angehörten.
Als Besitz war die neue Erwerbung jedenfalls wertvoller
und entwicklungsfähiger als Feinfeld. Daß Lorenz sich die
Verbesserung und Vergrößerung der Herrschaft eifrig an-
gelegen sein ließ, ist schon aus seinen Bemühungen um die
Thalhaimerschen Erbgüter seiner Frau ersichtlich.
Wenn diese glücklich ausfielen, so ist es außer seinem Eifer
und der rechtlichen Begründung ihrer Ansprüche auch dem un-
bedingten Vertrauen, welches sie ihm für alle seine Geschäfte
entgegenbrachte, zu verdanken. Die Selbstlosigkeit, mit welcher
sie ihm auch ihr eigenes Vermögen zu Gebote stellte, machte
es ihm möglich, sehr vorteilhafte Verwendung dafür zu finden.
2*
SENFTENFERG
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^ /.
5. Andere Käufe und Transaktionen.
Pflegschaft R IFm^urch solches Entgegenkommen war es Lorenz schon zur
Senfftenberg. | RB 1 Zeit, als er noch in F ein fei d saß, möglich, Darlehen von
BaJafSdi einer für die damalige Zeit bedeutenden Höhe an ihm nahe-
stehende Personen zu gewähren. So hatte er dem Grafen Georg
von Schaunberg die damals beträchtliche Summe von 500 Gulden
Rheinisch vorgestreckt — die erste Erscheinung dieser Währung
in unseren Familiendokumenten an Stelle der alten Pfund Pfennig —
wofür ihm die Pflegschaft von Senfftenberg übergeben ward.
Beil. 64a. Nach dem am Pfintztag nach Neujahr 1533 vom Grafen Georg
zu Efferding ausgestellten und übergebenen Pflegbriefe, der sich,
mit der Unterschrift des Lorenz versehen, im Greillensteiner
Archive befindet, sollte er jedoch außerdem noch den bisherigen
Pfleger Christoff Mennter mit dritthalbhundert Gulden Rheinisch,
die ihm der Graf für eine Zahlung an Wolfgang Tanrädl schuldig
war, abfertigen, dagegen er selbst 100 Pfund Pfennig und einen
Dreiling (24 Eimer)1) Wein jährlich erhalten. Der Vertrag war
auf drei Jahre abgeschlossen, bis zu Georgi 1536, nach welcher
Zeit Lorenz auch die Darlehenssummen zurückerhalten sollte.
Die Übernahme der Burg ging jedoch nicht ohne Schwierig-
keit vor sich, da der abtretende Pfleger behauptete, der Graf
sei ihm mehr als die im Vertrage benannten 350 Gulden Rhein,
schuldig, die Hans Lorenz ihm pünktlich überbracht hatte. Doch
wollte er vor völliger Befriedigung nicht weichen. Hans Lorenz
mußte sich daher noch an den Grafen wenden. Zwei Schreiben
von ihm, die sich im fürstl. Starhemberg' sehen Archive zu
Efferding befinden, und in denen er auch Ratschläge für die
Beil. 64 bu.c. Aufsicht über die Wildbahn und anderes gibt, werden nach der
') Codex Austr. II, 330. — Tätz- und Zapfenmaßordnung von 1659.
21
gütigst zur Disposition gestellten Abschrift unter den Beilagen
wiedergegeben.
Bekanntlich gehörten die Pfleger im Mittelalter zumeist ritter-
bürtigen Geschlechtern an, was noch im 1 6. Jahrhundert ziemlich fest-
gehalten wurde, wo die Mitglieder sehr mächtiger Geschlechter (C hu en-
ringer, Wallseer u. a.) Pflegschaften gern übernahmen, natürlich
neben ihrem sonstigen Besitzstande.
Senfftenberg gehörte damals dem durch seine Verschwendung
bekannten Grafen Georg III. aus dem alten Dynastengeschlechte der
Schau nberg, welches erst nach langem Streite dazu gebracht werden
konnte, seine Besitzungen, die sich von der bayerischen Grenze bis
gegen Linz hin ausdehnten, von den Landesfürsten, den Habsburgern,
zu Lehen zu nehmen.
Georg führte auf seiner Burg Schaunberg, mehr noch zu Ef-
f er ding, ein verschwenderisches Leben, welches ihn in Geldverlegen-
heiten brachte, so daß er häufig zu Darlehen seine Zuflucht nehmen
mußte. Der Graf, welcher sich nach dem Beispiele des größten Teiles
seiner Standesgenossen, wie Stülz sagt, der neuen Lehre zugewendet
hatte und auch mit Luther in brieflichen Verkehr getreten war, starb
im Jahre 1554 zu Efferding im 82. Lebensjahre. Seine Hofhaltung zu
Efferding sei damals — so erzählte der bayerische Kanzler Dr. Vigulaeus
Hundt von Sulzenmoos, welcher zwei Jahre vorher mit seinem Herzog
Albrecht V. dem Grafen einen Morgenbesuch abgestattet hatte — »die
hohe Schule zu Efferding genannt worden, allda man jährlich etlich
viel Dreiling Wein ausgeleert«.')
Nachdem Lorenz, welcher Feinfeld damals noch besaß,
solchermaßen die Burghut in Senfftenberg treulich übernommen
hatte, muß er wenigstens eine Zeitlang seinen Wohnsitz dort auf-
geschlagen haben, wie dies nach seinen Schreiben ausdrücklich
beabsichtigt war. Übrigens ist Senfftenberg, dessen schöne
Ruine man heute noch im Tale der Krems bewundert, nur einige
Stunden von F ein fei d entfernt, so daß es ganz wohl zu Pferde
auch in einem Tage besucht werden konnte.
Ob vielleicht bei der Bewerbung um diese Pflege Senfften-
bergs schon gewisse Projekte aufgetaucht waren, die dessen
Erwerbung zum Gegenstande hatten, muß dahingestellt bleiben.
Jedenfalls erhielten sie durch den im nächsten Jahre erfolgenden
Ankauf Greillensteins eine andere Richtung.
Auch dem Besitzer des kaiserlichen Pfandschlosses Schauen- Sckaaenstein.
stein am Kamp, welches nach der Zerstörung durch Kaiser
Friedrichs Feldhauptmann Job st Hauser im Jahre 1476 nach-
träglich wiederhergestellt worden war und dem Herrn Christof
von Hohenfeldt pfandweise gehörte, hatte Lorenz 1000 Pfund Beil. 78.
Pfennig auf die besagte Herrschaft vorgestreckt, wie aus der
l) Hundt von Sulzenmoos. — Probst Stülz, Die Herren und Grafen von
Schaunberg. Bericht, d. Alterth.-V. Wien. X. 17. — Akad. d. Wissensch., philos.-histor.
Klasse XII. — Vgl. auch Hoheneck, III, 648.
22
darauf bezüglichen Entlastungsurkunde, die Barbara ihrem Gatten
noch im Jahre 1546 ausstellte, hervorgeht. Wahrscheinlich war
diese Summe, welche die spätere Akquisition der Herrschaft
durch den Sohn des Hans Lorenz vorbereitete, aus den Thal-
hamerschen Erbschaftsgeldern zur besseren Fruktifizierung ent-
nommen. Auf dieses Geschäft dürften sich auch die im Verzeich-
Vz. 70. nisse erwähnten sechs Briefe des Hohenfeldt bezogen haben.
Rudolf und Sebastian, Brüder des Christof von Hohenfeldt,
hatten im Jahre 1500 mit den Gerhaben von Hans Dachbecks hinter-
lassener Tochter Veronica einen Rechtsstreit wegen des Schlosses
Greillenstein und dessen anderer Güter, auf welchen bei der Vor-
geschichte Greillen steins näher eingegangen werden wird.1)
Dach
beck'sche
Von der Veronica Dachbeck und ihrem Gatten Greysen-
Holden.^ egg erwarb Lorenz im Jahre 1535 zu Georgi, also bald nach
dem Antritte des Besitzes von Greillenstein, und vermutlich
schon mit Hilfe der Thalhaimschen Erbschaft, zu den bereits
seinem Vater vom Hans Dachpeckh vermacht gewesenen Gütern
die Dachpeckhschen Holden zu Feinfeld, Röhrenbach, Fuglau
etc. im Tauschwege oder — wie das Original sagt — »wechsel-
weis verwechselt« gegen die Kuefsteinschen Holden zu Almus
(Almosen bei Göpfritz).
Der Verkaufsbrief ist ausgefertigt von Christof von Greysen-
egg zum Sighartz »im Namen seiner ehelichen lieben Hausfrau
Beil. 68. Veronica, geborenen Tachpeckhin«, unter Mitsieglung des
Edlen und vesten Sebastian Hager zu Allentsteig als ihres
erbetenen Unterhändlers in dieser Sache. Greysenegg war »der
Rom. kgl. Majestät Beisitzer des Landrechten in Oesterreich unter
der Enns« und hatte, wie aus dieser Urkunde hervorgeht, zur
Gemahlin die Veronica Tachpeckhin, welche vor ihm mit dem
Ruprecht Weltzer von Spiegelveldt vermählt gewesen war.
Einige Jahre darauf, 1542, vervollständigte Lorenz den in
seiner Hand schon befindlichen Dachpeckhschen Besitz, indem
Beil. 77. er von Veronica, die mittlerweile zum zweiten Male Witwe
geworden war, noch die Holden zu Loibenreuth, St. M arein,
Neukirchen, Fraunhofen, Frankenreuth, alles frei eigen,
erkaufte. Leider hat Veronica selbst weder gesiegelt noch unter-
schrieben, sondern an ihrer statt ihr Sohn Ludwig Weltzer
von Spiegelveldt, ferner als Zeugen wie früher Sebastian
Hager zu Allentsteig und noch Gerbeck Aur von Herren-
kirchen.
Ludwig Weltzer folgte seiner Mutter im Besitze von
Sighardts. Er wird von Lorenz in einem Schreiben »zum
*) Ldsarchiv., B. 28, Nr. 3461 u. 3382. — Gedenkbuch der Pfarre Alt-Pölla. —
Wisgrill, II, 184, und Forts-, »Adler«, 1873, pag. 17.
23
Sighartz« genannt. Lorenz hatte sich nämlich im Jahre 1546 in
einem Schreiben, datiert von Grellenstain, bei den Ständen dafür
verwendet, daß dem Weltzer — welcher bei der Pferdemusterung
in Hörn sich beschwerte, daß ihm zu viel Pferde in Anschlag
gebracht wurden, da sie vier Geschwister den Nachlaß ihrer
Mutter geteilt und ohnehin jedes ein Pferd veranschlagt hätten —
kein Unrecht geschehe.
Veronica war also mittlerweile auch gestorben und hatte
Weltzer vier Kinder hinterlassen.
Beil. 79.
(Die Weltzer oder auch Welser sind eine damals häufig genannte
Familie gewesen. Veit Weltzer war im Jahre J525 Landeshauptmann
von Kärnten. ')
Andere Kauf- und Tauschverträge schloß Lorenz mit Hans
von Puechaimb zu Hörn, dem er schon im Jahre 1533 vier
Joch Acker verkaufte2), dann mit Wilhelm Rutt von Tirna
und dessen Ehegattin Barbara, Tochter des Mathaeus Wencze-
lickhen von Serabicz und auf Triesch, über Lehen und
Holden zu Parrstorff oder Parenstorff in zwei Urkunden von
1538 und 1540, beide mit dem obgenannten Ludwig Weltzer
vonSpiegelveldt als Siegler. Ein dritter Kauf von denselben Ehe-
leuten betrifft Häuser und Abgaben zu Frankenreuth, welche sie,
die Frau Wenczelickhin, als von ihrem lieben Ehemann sei. Hn.
Hannsen von Matschach3) herrührend bezeichnet, ist gesiegelt
von den Edlen und vesten Assam von Schneckenreytt zu
Höfflein und Caspar Peyrdln, derzeit Pfleger zu Rossen-
werg (Rosenburg). Geben zu Grueb. Pfinstag (Donnerstag) nach
St. Jörgentag 1541.
Im Verzeichnisse werden erwähnt drei Schreiben, von Herrn
Wilhelmb Rudten mit dem Bemerken: »Bemische Geschlecht
und so viel wißend nunmehr abgestorben.« Der Name der Frau
deutet allerdings ziemlich klar auf deren Nationalität, die jedoch
nicht hindern würde, daß die Vorfahren des Gatten mit dem
festen Schlosse Ruttenstein in Oberösterreich in Verbindung
gestanden haben könnten.
Ferner Kaufverträge mit dem Stifte Altenburg, von
welchem Lorenz Güter und Gülten zu Hasslwerg etc. erstand.
Das Stift hatte zum Behufe des Darlehens, welches es anläßlich
der Türkengefahr auf Begehren Ferdinands I. bewilligte, diese
Güter und Gülten zu verkaufen beschlossen, und Lorenz sie
!) Strein, Msc, VIII, 65.
:) Wisgrill i. Adler, 1890, p. 162.
3) Aus der alten Familie der Matsc hacher, welche auch dem Matschak erhof
in Wien den Namen gegeben, der, den meisten unverständlich, zu einem bekannten
Wiener Witzworte Anlaß gab.
Parrstorff.
Beil. 69.
Beil. 73.
Beil. 74.
Vz. 165.
Haslberg.
24
solchermaßen an sich gebracht. Die darüber ausgestellte Verkaufs-
urkunde, welche mit besonders feierlichen Formeln umgeben ist,
Beil. 76 wurde mitgesiegelt von den Edlen und vesten Sebastian Hager
zu Allentsteig und Wilhalmb Pernstorffer zum Poppen,
dto. Altenburg 1542.
Thaures. Während alle bisher erwähnten Erwerbungen in freieigenem
Besitze bestanden, erkaufte Lorenz auch Lehenstücke, so z. B.
von dem schon obenerwähnten Joachim Volkra, von dem auch
Beil. 72. Greillenstein erkauft worden war, und dessen (nach dem Ableben
der Mutter) noch unter seiner Vormundschaft stehenden Brüdern
Andre und Agapitus drei Lehen zu Thauras, die, nach dem
Lehenbriefe von 1540, dem Georg Strein zu Schwarzenau
zustanden, mit dessen Vorgänger, wahrscheinlich Vater, Woll-
gang Strein, unser Georg IL, der Vater des Lorenz, schon
Geschäftsverbindungen hatte, von denen ein Wiesenkauf von 1507
bereits oben erwähnt wurde.
6. Gerhabschaften und Interventionen.
[ielfach waren namentlich die Agenden, die dem Hans
Lorenz für Gerhabschaften auferlegt wurden, teils
vom Landmarschall gewissermaßen offiziell, teils infolge
testamentarischer Verfügungen.
Die Gerhabschaft seines Vaters Georg IL über die Spann
war wohl die Ursache der im Jahre 1545 von Lorenz dem
Christoffen von Spann gegebene Aufsandung über den Hof
zu Renerstorff, der wahrscheinlich auf Grund von einschlägigen
Abmachungen an die Spanns zu übergeben war. Der Akt ist
datiert Greillenstein, 25. August 1545. ')
Wie üblich, wurden ihm meist solche Gerhabschaften an-
vertraut, die sich auf Verwandte oder Gesippte bezogen. So be-
züglich des Sebastian Hager, welcher später seinerseits Gerhab Hager,
des in minderjährigem Alter hinterlassenen Sohnes Georg des Hans
Lorenz wurde. Dieser erhielt vom Landmarschall Andreas von
Puechaimb den Auftrag, im Vereine mit Benedikt Schaulln, Vz. 134.
Herrn Laglwerger und Wilhelm von Neudegg die Gerhab-
schafts-Raittung des Sebastian Hager und Wolf von Althann
aufzunehmen.
Mit den Hagers von Allentsteig war unsere Familie damals
durch Volkras nahe verwandt. Hans Volkra, Bruder der Bar-
bara Kuefstainerin, hatte die Barbara Hagerin von Allent-
steig zur zweiten Gemahlin.2) Sie war die Schwester des Sebastian
Hager, des von Sigmund Hager mit Elisabeth von Potten-
brunn erzeugten achten Sohnes, folglich Lorenz der rechte
Schwager des Sebastian Hager.
Sebastian hatte auch in politischen Geschäften viel mit Lorenz
zu tun, da er gleichfalls kaiserlicher Rat und Verordneter war. Er ge-
hörte einer mit Nachkommenschaft gesegneten Familie an. Sein Vater
Sigismund hatte 17 Söhne und 7 Töchter, er selbst 15 Kinder und sein
Sohn Sigismund, der bekannte Reisende, von dem später die Rede sein
wird, 21 Kinder, womit jedoch der Rekord des Johann Ludwig Kuef-
stein des folgenden Jahrhunderts mit 32 Kindern von zwei Frauen noch
nicht erreicht ist.
') Enenkls Mskrpt. : Ldsarchiv., I, 793.
•) Bucellinus, III, 246. — Hoheneck, II, 742.
26
Von Sebastian Hager waren auch mehrere Schreiben an
Vz. 135. Lorenz, seinen Vettern, vorhanden. Doch nur von seinem Über-
gabsbrief an seinen lieben Pflegevettern Hans Jörgen Khuef-
stainer ist das Original ex 1552, welches schon in die Lebens-
zeit des Hans Georg fällt und dort zu besprechen sein wird,
noch erhalten.
Puechaimb. Laut Testament von 1543 hatte der oben schon erwähnte
Vz. 136. Johann IX. von Puechaimb den Hans Lorenz zum Gerhaben
seiner Kinder ernannt.
Hierauf bezieht sich die Notiz: »Herrn Ulrichen Freiherrn
von Eytzing, Wolffarten Strein, Michael Ludwig von
Vz. 137. Puechaimb und Lorentzen Khueffstainer, Weillandt Herrn
Hansen von Puechaimb geordnete Gerhaben, gegen einander
Verschreibung, wie sie sich in ihrer Gerhabschaft gegen einander
verhalten wollen.« Diese Vereinbarung trägt das Datum: Hörn
1547, am 10. März, also sonderbarerweise fast volle zwei Jahre
nach dem am 9. April 1545 erfolgten Hinscheiden des Hans,
während schon in demselben Jahre einer der Gerhaben oder wahr-
scheinlich alle einen Streit mit dem Stifte Schotten in Wien
wegen einiger Lehen hatten. ')
Damit im Zusammenhange steht das Schreiben des Michael
Vz. 100. Ludwig von Puechaimb »in betreff der Horner Gerhab-
schaft« und wohl auch der »Schadlosbrief von Hans, Michael
Ludwig und Jochamb von Puechaimb auf Lorenz Khueff-
Vz. 138. stainer und Benedikt Schaull lautend, welche für obgedachten
Hansen von Puechaimb bei der Frauen Oberhämmerin umb
600 Gulden Bürg worden. A°. 1546.«
Das Verhältnis ist nicht ganz klar. Denn Michael Ludwig
und Joachim ebenso wie ein Johann, der schon als Kind ge-
storben sein soll2), was aber mit Rücksicht auf dessen vorstehende
Erwähnung unrichtig scheint, waren die Söhne des obenerwähnten
Hans VIII. , Stifters der älteren Linie zu Göllersdorf, der schon
1522 verschieden war. Lorenz aber war Gerhabe der Kinder des
Johann IX., des Neffen des Frühergenannten.
Wenn Lorenz sich auch noch der Vetter seiner Pflegebefohlenen
angenommen hat, die damals schon großjährig gewesen sein
müssen, so ist das ein schöner Beweis seiner Aufopferungsfähig-
keit, zu dem im weiteren Verfolge noch andere hinzukommen
werden.
Zum Belege darf auf das Zeugnis der Barbara Puech-
aimb, Witwe des im Jahre 1542 verstorbenen Landmarschalls
1) Abt Hauswirth, Geschichte des Stiftes Schotten, S. 62. — Wisgrill i. Adler.
1890, S. 162.
2) Wisgrill i. Adler 1890. Stammtafel Puechaimb, II u. III.
27
Wilhelm III. von Puechaimb hingewiesen werden. Von dieser
Barbara, geborenen von Ungnadt, gewesenem Kammerfräulein
der Erzherzogin Anna, Gemahlin Ferdinands L, für welche
ihrem Gatten die Herrschaft Waidhofen a. d. Thaya pflegweise
anvertraut wurde, waren fünf Schreiben vorhanden, »in welchen Vz. 139.
sie unterschiedlich vermeldt, daß sie und ihre Kinder keinen
treueren Freund haben als gedachten Herrn Khuefstainer, ihm
auch sich und ihre Kinder als ein hülflose und verlassene Wittib
bevihlcht«. Ex 1545 und 1546. Da sie von Kindern in der Mehr-
zahl spricht, so kann es nicht richtig sein, wenn ihr Wisgrill
nur eine Tochter vergönnt.
Am meisten scheinen ihn neben seiner politischen Wirksam- Volkra.
keit die Angelegenheiten der ihm allerdings sehr nahestehenden
Volkras in Anspruch genommen zu haben. Wenigstens finden
sich darüber die meisten schriftlichen Aufzeichnungen, von denen
ein Teil bereits oben aus Anlaß seiner Verehelichung besprochen
wurde.
Außer den allgemeinen Rubriken »verschiedene Volk rasche Vz. 141.
Heiratsbrief, Verzicht und Quittungen, dat. 1532« und »Etliche
Sendschreiben von Herrn Johann Volkra« finden sich noch, ohne Vz. 142.
Datum, »zwei Schreiben von Herrn Wolff Volckra, Obristen
Hoffmarschalck an seinen Schwägern Lorentz Khuefstainer
neben einer Beilag eines Schreibens an Herrn Veidten von
Thuernn, königl. Majestät Rath und Schatzmaister, sein gar Vz. 143.
vertrauliche Schreiben, unter andern auch ain Bergkwergk zu
Greillenstain betreffd«. Da Wolfgang Volkra, wie wir oben
gesehen, schon 1531 gestorben und bei den Schotten in Wien
beerdigt ist, so stammt sein Schreiben noch aus der Zeit vor der
Erwerbung von Greillenstein durch Lorenz, der es erst von
seiner Witwe und deren Kindern angekauft hat.
Schade, daß nicht gesagt wird, welche Art von Bergwerk da ge-
meint ist. Es soll einmal bei St. Marein Graphit gegraben wrorden
sein. Sonst ist es bisher nicht gelungen, unter dem sehr ausgiebigen
Felsgestein mineralreichen Grund zu entdecken. Nach der geologischen
Karte von Österreich laufen gerade in der hiesigen Gegend übereinander-
gelagerte Schichten aus, von denen keine irgendwelche edle Metalle oder
sonst verwertbare Produkte zutage förderte. Nur ein heute auch schon
wieder verlassener Marmorbruch, der eine hübsche, aber mindere Quali-
tät enthielt, gab eine Zeitlang Gelegenheit zu einer übrigens sehr mäßigen
Ausbeutung.
Von den drei Söhnen Wolfgangs von Volkra, Jochamb, Vz. 144.
Andre* und Agapitus war ein Schreiben vorhanden, worin sie
ihren Schwager (d. h. eigentlich Oheim) bitten, ihnen einen Bei-
stand zu tun, und von den beiden Erstgenannten 12 Schreiben
28
Vz. 146. an Hans Lorenz, welche sich zumeist auf den Kauf von Laden-
dorf bezogen.
Ladendorf war eine Besitzung der alten Familie der Steger.
Euphemia, die vielumworbene Tochter des Hans Georg IL, also
Schwester des Hans Lorenz, hatte in erster Ehe den Bernhard
Steger zu Ober-Greitzstetten zum Gemahl, und Veronica, die
Tochter des Hans Lorenz, heiratete im Jahre 1555 gleichfalls ein Mit-
glied dieser Familie, den Leopold Steger zu Ladendorf. Über dieses
Geschlecht und seine Besitzungen wird also später Gelegenheit sein, zu
sprechen.
Ferner hatte Lorenz im Vereine mit Hans Fünffkircher
Beil. 71. zu Stainaprunn für den Joachim Volkra die Bürgschaft über
2000 fl. übernommen, die Letzterem »zu dessen großen Not-
Vz. 145. durfften« von Georg von Kindsperg vorgestreckt worden
waren, worüber Joachim für sich und seine Gebrüder Andre
und Agapitus dem Lorenz einen von Ambrosius Wisandt,
k. Rat und Landuntermarschall seinem frdl. lieb. Schwager o-e-
siegelten Schadlosbrief im Jahre 1540 ausstellte.
Schwager bedeutet, wie wir schon gesehen haben, nicht immer
die eig-entliche Schwägerschaft im heutigen Sinne, sondern überhaupt
die Verschwägerung der Familien, welche also hiernach damals bestand
zwischen uns und den Volkra, Fünffkirchnern, Wisandt, Lamberg,
Hager und anderen. Daß Hans Fünffkircher auch zu Stainaprunn
genannt wird, welches Prädikat gleichzeitig auch die Volk ras fort-
führten, dürfte in der bekannten Übung des geteilten Besitzes Erklärung
finden.
Auf Volkrasche Belange weist auch hin ein »Schreiben von
Vz. 147. Herrn Gregor Rauber, Ridter, an seinen Schwager Lorentz
ain Geldt, bei Frawen Hausmansteterin ligendt, betreffd.«.
Veronica Volkra, Schwester der Barbara Kuefstain,
hatte einen Hausmanstetter geheiratet1) (bei Hoheneck irrig
Hausmanstorffer genannt2), war also die Schwägerin des Hans
Lorenz. (Dieses Geschlecht, welches Zogeisdorf besaß, ist in
den ersten Jahren des 17. Jahrhunderts ausgestorben.3)
Hans Volkra, ein Bruder der Barbara, also Schwager
des Lorenz, hatte, wie schon erwähnt, die Barbara Hagerin
von Allentsteig zur Frau, deren Bruderstochter des Gregor
Rauber Ehegattin war. So hatte der Rauber doppelten Anlaß,
den Hans Lorenz als Schwager nach damaliger Sitte anzureden.
Missing- Auch durch die Missingdorffer bestand eine Schwägerschaft,
dorffer. indem eine Kathrei von Missendorf den Bernhard (oder Leonhard)
Rauber, des Kaisers Maximilian I. Rat und Oberhofmarschall und
ersten Freiherrn der Familie, geheiratet hatte. Ihr Grabstein steht in
') Bucellinus, III, 246.
-) Hoheneck, II. Stammtafel Volkra, S. 737.
=) Wisgrill, IV, 223.
29
der Pfarrkirche von Altpölla und gibt als ihr Todesjahr 1517 an.
Gegenüber neben dem Hochaltare steht der Grabstein des Wilhelm
von Alissendorf zu Dobra und der Elisabeth mit der Jahreszahl 1487.
In welchem Verwandtschaftsgrade dieser Wilhelm zu Wolfgang
von Missendorf, dem Gatten der Margareta Matseberin stand,
ist nicht bekannt. Sie dürften Brüder gewesen sein. Wolfgang war
der Vater der Martha, ersten Gattin (1479) des Stephan Volkra,
welche vielfach irrigerweise als die Mutter der Barbara genannt wird.
Da der Sohn Johann schon 15 13 starb, war mit ihm das Geschlecht
erloschen. 1)
Johann von Missingdorff hatte 1488 die Barbara von
Rosenhart geheiratet, Schwester des Stephan von Rosenhart.
Beide alten Geschlechter starben kurz nacheinander aus, nach-
dem Johanns Ehe kinderlos blieb2), und Hans von Rosenhart,
Sohn oder Bruder des Stephan, gleichfalls ohne Nachkommen
im Jahre 1546 die Augen schloß.
Dies geht hervor aus den kurzen Notizen über die im Be-
sitze des Lorenz befindliche »Abschrift des Testamentes Herrn
Hansen von Rosenhart auf Weierburg und Puechberg, so Vz.l48u.149.
der letzte dieses Nahmen gewesen. Datirt 23. September 1546«.
Die Tatsache, daß die einzig überlebende Missendorferin die
erste Frau des Vaters der Barbara Kuefstein gewesen, erklärt
zur Genüge den Besitz dieses Testamentes des letzten Sprossen
der mit ihm erloschenen Familie.
Von zwei anderen ausgestorbenen Geschlechtern, mit denen Eggkh,
gleichfalls Verschwägerung bestand, gibt Kunde »ein Brieffl von MatsSer, '
Herrn Mango von Eggkh an Herrn Lorentzen Khuefstainer TenA-
bidt ihn zu erinnern, zu was Zeit Hans Dachpeckh gestorben«. Vz- 15°-
Daß dies im Jahre 1499 erfolgte, haben wir früher schon
erfahren, ebenso daß Veronica, die Tochter des Hans, in erster
Ehe mit Herrn Ruprecht Welzer zu Sighardts vermählt war.
Ihre Tochter Rosina von Welz heiratete den obenerwähnten
Fragesteller Freiherrn Magnus von Eckh auf Hungersbach,
kaiserlichen Reichshofrat unter Karl V., Ferdinand I. und Maxi-
milian II. Dessen erste Frau war Maria Matseberin, also auch
hier eine Missendorfsche Verwandtschaft.
Auch die Matseber starben bald darauf aus mit Georg
Achatz, Herrn zu Goldeck und Puechberg, das den Rosen-
harts gehört hatte. Dessen Witwe heiratete den Mathaeus Frei-
herrn von Teufl zu Garsch, mit dessen Familie die unserige
gleichfalls in Verschwägerung stand und später noch näher ver-
bunden werden sollte.
;) Wisgrill, Adler. 1872, S. 153.
-) Wisgrill, 1. c.
30
Doch auch dieses alte bedeutende Geschlecht ist seither
vom Schauplatze abberufen worden.
Klmenringer. Ebenso jenes der allerdings weit hervorragenderen Khuen-
ringer, von denen die Gebrüder Wilhelm und Marquardt - —
mit dessen Söhnen die in unserer Landesgeschichte eine so her-
vorragende Rolle spielende Familie ausstarb — mit unserem
Hans Lorenz in vielfachen näheren Beziehungen standen.
Auf diese deutet der »Pedtzettl von Marquardt von Khün-
Vz. 98. ring und Hansen von Zinzendorff auf Lorentzen'Khuefstainer,
R. k. M. Rath und Landt-Untermarschalckh« vom St. Georgen-
tag A°. 1542, ferner ein paar Jahre später ein neuerliches Schreiben
Vz. 131. des Marquardt v.J. 1546, in welchem er den H. Lorenz bittet,
ihm in einer Kommission einen Beistand zu leisten.
Vielleicht bezieht sich dieses, von Haugsdorff datierte Er-
suchen auf einen undatierten »Commissionsbevehllich von Kaiser
Vz. 132. Ferdinando an Lorenz sowie Reinprecht von Eberstorff,
Hansen von Puechaimb und Georgen Rauber, Herrn Mar-
quardten vonn Khüenring betreffend«.
Welcher Art diese Kommission gewesen, ist nicht angegeben. Sie
kann sich auf einen der vielfachen Tausch- und Kaufakte des Mar-
quardt beziehen oder auch auf dessen angegriffene Vermögensverhält-
nisse, welche den Verkauf seiner meisten Güter nach seinem Ableben
nötig machten. Wahrscheinlicher aber auf die Ansprüche, welche seine
Schwägerin Sybilla, Witwe seines Bruders Wilhelm, auf die vom
Grafen Hardegg zu Lehen rührende Veste Seefeld erhob, worüber
Kaiser Ferdinands Spruch 1543 und jener der niederösterreichischen
Regierung im Jahre 1549 erfloß, der ihr ein Kapital von 14.000 Gulden
auf Grund ihrer Mitgift zusprach. *)
Auf letztere Abmachungen bezog sich wohl der Vertrag
Vz. 151. »zwischen Herrn Wilhelm von Khüenring und die Fuggeri-
schen Befreundten, wegen Ihrer Ihme verheuradten Schwester und
waß sich mit derselben vor gebührender Zeit verloffen betffd.«
ö
Es wäre interessant gewesen, zu erfahren, was sich mit dieser
Schwester »verloffen« hatte. Allein unsere Neugier wird wohl unbe-
friedigt bleiben. Wir wissen nur, daß sie Sibylla hieß, die Tochter des
Raymund Freiherrn von Fugger und der Catharina Turzo von
Bethlenfalva war2), den Wilhelm Herrn von Khüenring zu Seefeld
heiratete und ihm ebensowenig Nachkommenschaft gewährte wie seine
erste Frau Maria Salome von Roggendorf, so daß er 1541 kinderlos
starb. Nach seinem Ableben, wie es scheint, noch in demselben Jahre3),
heiratete sie den Wilhelm III. von Puechaimb, der in erster Ehe
die Margaretha von Zelking gehabt hatte und gleichfalls keine Nach-
') Wisgrill, II, 76 u. 77.
~) Wisgrill, II, 75.
3
) Wisgrill, Adler. 1890, S. 195.
31
kommenschaft hinterließ. Sein jüngerer Bruder Andreas, der die Pra-
xedis Gräfin von Eberstein hatte, war der Vater des Adam, dessen
Töchter Clara und Anna Maria, die Brüder Jakob und Lorenz
Freiherrn von Kuefstein, Enkeln desHans Lorenz, 1601, resp. 1604
heirateten. Sibylla starb 15511), wie ihr Grabstein in Raabs ausweist.
Marquardt Khuenring, welcher die evangelische Lehre ange-
nommen hatte und mit unserem Hans Lorenz in freundschaftlichen
Beziehungen gestanden zu haben scheint, war der Urenkel des Georg
Herrn von Khuenring zu Seefeld, Burgschleinitz etc., welch' letz-
teres bald in unsere Familie kommen sollte.
Besonders häufig- wurde die Dazwischenkunft des Hans Hardegg.
Lorenz durch die Schlichtung von Streitigkeiten des Grafen
Julius von Hardegg in Anspruch genommen. Schon i. J. 1535
erhielt er von Wilhelm2) von Puechaimb den Auftrag, mit
Watzlav von Hofkirchen, Eustach Stodelik, Zimprecht
Lieber und Michael Pold eine Kundschaft und Beschau einzu-
nehmen zwischen dem genannten Grafen und Leopold Spann. Vz. 74.
Dann wieder mit Wolfgang von Karling und Zimprecht
Lieber in der Irrung mit Leopold Tanner wegen eines Ungelds Vz. 75.
bei der Herrschaft Haindrichsburg. Endlich über speziellen
Auftrag des Königs Ferdinand an H. Lorenz und Wolffard
Strein die Beilegung der Irrungen desselben Grafen mit Georg Vz. 127.
von Wolffenreidt.
Auf diese Hardegg'schen Belange bezog sich ein ganzes Vz 152.
Schriftenpacket und neun Schreiben des Grafen Julius. Die Vz. 140.
dabei erwähnten Schreiben des Grafen von Schaunberg
dürften sich auf die Pflegschaft von Senftenberg bezogen
haben.
Eine andere gerichtliche Intervention bringt ein »Commissions- Meggau.
bevehllich vom Landmarschall Wilhelm von Puechaimb auf
Lorenz Khuefstainer, E. Stodelick und Hans Kirchperger« Vz. 76.
auf Zeugenvernehmung zwischen »Helfried von Mekkau und
Pernhard undThoma Behaimb itzo von Friedeshaimb. 1536«.
Auch mit den benachbarten Lambergs hatte Lorenz zu Lamberg.
tun. Zusammen mit Sebastian Hager, Wolfgang Schonner
und Veit Sahlinger hatte Lorenz für Zustandekommen eines Vz. 125.
Vergleiches zwischen Melchior von Lamberg und Christoff
von Schneckenreidt zu wirken.
Denselben Melchior von Lamberg sollte er im Vereine
mit Christoff von Lamberg, Ritter, bewegen, sich mit dem
Sebastian Hager, Ritter, über einen Wasserfluß oder Pächl Vz. 126.
zu vergleichen, wobei nicht unerwähnt bleiben darf, daß die im
Verzeichnisse angegebene Jahreszahl 1496 unmöglich richtig sein
') Wisgrill, Adler. 1890, S. 195 u. 199 u. Stammtafel V.
-) Im Vz. irrig Andre genannt.
32
Vz. 153.
Vz. 154.
Vz. 155.
Gilleis.
Vz. 156.
Auer.
Vz. 157.
Vz. 158.
Enenkl.
Vz. 159.
kann, sondern auf einem Kopierfehler beruhen muß. 1536 oder
1546 kann angenommen werden.
Durch Lamberg'sche Angelegenheiten waren noch veranlaßt:
Drei Schreiben von Gerhardt von Lamberg, um Rat einzu-
holen, sieben von Hans von Lamberg, um »etliche Irrungen,
so sie als Benachbarte miteinander gehabt«, zehn »vertraute
Schreiben von Christoffen von Lamberg an seinen Schwager
Lorentz«. Andere Schreiben sind:
»ein kleines Handbrieffl von Frawen Anna Gileisin an
ihren Vedtern Lorentz, bidt ihn zu einem Beystandt ihres Sohnes
halber.«
In zwei Schreiben wenden sich Franz und Gerbelch Auer
an Lorenz in betreff einer Interzession, wahrscheinlich in Ver-
bindung mit der separat verzeichneten »Quittung von einem Auer
undt Perger auf Flerrn Wolffen Volkra undt Lorentzen Khuef-
stainer lautend, so sonst wenig nutz als erstbemeldter beider
Wappen zu sehen«.
Zwei Schreiben von Herrn Marxen Enennckell beziehen
sich auf eine Gerhabschaftsraittung. Welche es sei, ist nicht be-
kannt, da dieser Enennckell, zwar in verwandtschaftlichen Bezie-
hungen zu unserer Familie stehend, bei den speziell angeführten
Gerhabschaften nicht erwähnt wird.
Es mögen deren noch manche gewesen sein, bei denen
Lorenz mitzuwirken hatte, ohne daß Notizen davon erhalten ge-
blieben wären.
7. Korrespondenzen und Allgemeines.
eber alle diese ziemlich umfangreiche Inanspruchnahme
verfaß Lorenz seine Privat- und Familienangeleo-en-
heiten nicht, wie seine Geschäftskorrespondenz beweist,
soweit Notizen darüber vorhanden sind.
Schon aus dem Jahre 1535 stammt »eine gefertigte Gewalt
von Lorentzen Khuefstainer und seiner Haußfrawen Frawen vz. 68-
Barbara, gebornen Yolkrain, auf den wohlgelehrten Meister
Egidiusn Neupeckhen, Prokuratoren zu Wien, ain Klag wider
Herrn Christ offen von Seisenegg, Freyherrn wegen gelihener
300 fl. zu führen«.
Von einem anderen Prokurator langte im Jahre 1545 ein
Schreiben ein »an Herrn Lorentzen Khuefstainer von seinem
Procurator Johann Ludwig Prassian, Doctor, darinnen er Vz- 16°
sich entschuldigt, daß eine Supplication nicht gestellt, Ursach
seines Uebelauffsein « .
Die Administration betrafen verschiedene Schreiben von
Pflegern, von denen jedoch nur fünf erwähnt werden, außerdem Vz- 161-
eines »von Caspar Bayerler, Pfleger zu Rosenberg (Rosen-
burg), an seinen Schwägern Herrn Lorentzen Khuefstainer, Vz- 162-
daraus zu sehen, daß vor Zeiten mehrertheils Edle Geschlechter
Pflegdienst verwalt«.
Dieser letztere Umstand ist heute sehr bekannt und auch
früher schon eingehender besprochen worden. Die gewissenhaften
Registratoren von 1 6 1 5 hätten einen noch näher liegenden Beleg
dafür in der von Lorenz übernommenen Pflegschaft von Senften-
berg finden können; auch damals schon berühmtere Geschlechter,
wie die Puchaimbs, Khuenringer, Wallseer u. a., scheuten
sich keineswegs, solche Ämter zu übernehmen, die aber schon
am Ende des Jahrhunderts mehr und mehr in die Hände neu auf-
kommender nicht mehr ritterlicher Geschlechter übergingen, so
daß man am Anfange des 17. Jahrhunderts wohl Ursache hatte,
den erwähnten Usus speziell hervorzuheben.
Andere Geschäftsschreiben stammen in bezug auf die Ad-
ministration der Güter und Leitung der Herrschaft »von Michael Vz. 163.
Römer, Tüechler zu Waithoffen«, etliche verkaufte Tücher be-
treffend, ferner »ain klain Brieffl von ainem Schulmaister zu
C. Kuefstein. II. 3
34
Vz. 164. Fuggla bitt Herrn Lorentzen Khuefstainer ihm ein Passbrieffl
zu erteilen midt dem Schluß qualis avis talis cantus. A°. 1547.«
Dann die schon erwähnten »Schreiben von Herrn Wilhelm b
Vz. 165. Rudten und einige andere Schreiben, zumeist von geistlichen
Herren, die beweisen, daß die Beziehungen trotz der Religions-
wirren ganz gute waren.
Vorerst ein Dankschreiben, welches Herr Leopold Rueber,
Vz. 166. Pfarrherr zu Röhrenbach, an seinen gebietenden Herrn Lo-
rentzen Khuefstainer richtete, »darinnen er seinen unterth.
Dank sagt umb ain gelittenes getraidt«.
Daß ein andermal ein Vikarius zu Altenpölla sich »bei
Vz. 167. seinem genedigen Herrn Hn. Lorentzen Khueffstainer be-
schwärt wie daß dessen Unterthann seinen Knecht mit einem
Sack über das Roß abgeworffen« sub dato 1546, gehört wohl
nur in den Rahmen zeitgenössischer Kulturbilder, ebenso wie ein
Vz. 168. anderes Schreiben von Wolfgang Mandtll an Herrn Lorentzen
Khueffstainer, um sich zu entschuldigen, »warumb er dessen
Unterthan geschlagen«, mit einer hinzugefügten »seltsamen com-
paratio einer Maultaschen«.
Ebenso kann ein Schreiben der Äbtissin zu St. Bernhart,
Vz. 169. etliche Irrungen zwischen ihnen beiden betreffend, keine weitere
Bedeutung haben, als eben nachbarlichen Auseinandersetzungen
zu allen Zeiten zukam.
Wie bedeutend die Korrespondenz des Hans Lorenz ge-
Vz. 170. wesen, beweisen die Rubriken: »Etlich zusammengebundene
Schreiben und Suppliziren Herrn von Zinzendorf bffd.«, dann
Vz. 171. »Unterschiedliche Pedtzettel auf weil. Hn. Lorentzen gestellt,
darinnen unser Voreltern Stylus zu sehen « , ferner »178 unter-
Vz. 175. schiedliche Pedtzettel, die meisten auf wailandt Hn. Georgen
und Lorentzen Khuffstainer lautend, von unterschiedlichen
Geschlechtern, Grafen, Herrn und Ritterstands, von auch unter-
schiedlichen Jahren ausgehend«. Man kann nur lebhaft bedauern,
daß nicht wenigstens ein Teil dieser vom kulturhistorischen, landes-
geschichtlichen und auch genealogischen Standpunkte aus jeden-
falls interessanten Korrespondenzstücke auf uns gekommen ist.
8. Hans Lorenz' politische Tätigkeit
1525—1547.
ie Zeiten, in welche die Wirksamkeit des Hans Lorenz A.
fällt, waren in betreff der inneren Verhältnisse schon Politi^1
weniger düster und unerfreulich als bei seines Vaters
Leben. Die Staatswesen konsolidierten sich allmählich, und wenn
auch die österreichischen Länder noch nicht stabil in einer Hand
vereinigt waren, so war doch schon der Kern für ein großes,
imposantes Reich gegeben, welches durch das Ansehen seiner
Herrscher noch über seine ohnehin schon bedeutende innere Macht
hinausgehoben ward.
Allerdings begann sich schon die Bewegung zu zeichnen,
die später zur Glaubenstrennung führte. Doch war sie während
der Lebenszeit des Hans Lorenz noch nicht bis zu dem Punkte
der Gefährlichkeit gelangt, wo die Hoffnung auf eine friedliche
Vereinigung aufgegeben werden mußte.
Dagegen drohte namentlich seit der Eroberung Konstan-
tinopels durch die Türken die dem Christentum feindliche Os-
manen macht mit nahezu ununterbrochenen Einfällen, gegen die
schon Friedrich III. und seine Kriegsleute sowie die Ungarn
unter König Matthias heldenmütig angekämpft hatten, bis letztere
infolge innerer Zwistigkeiten sogar ihre Alliierten und andernteils
von ihnen unterjocht wurden.
So hatte denn Osterreich als die Vorhut der Christenheit
stets den ersten Anprall nicht nur auszuhalten, sondern auch die
Verteidigung sehr oft allein zu übernehmen und nicht bloß die
Türken zurückzuschlagen, sondern auch ihnen Ungarn, unser
.Bruderland, wieder zu entreißen, was allerdings erst nach jahr-
hundertelangem Ringen erreicht wurde.
Daher die vielen Geldbewilligungen, zu denen sich die Land-
tage immer wieder verstehen mußten, und von denen wir eine
anläßlich der Altenburger Ankäufe vom Jahre 1542 schon
kennen gelernt haben.
Die Stände hatten in der schweren Zeit der drohenden Die Stände.
Gefahr nicht nur Geldmittel zu bewilligen, sondern auch selbst
3*
36
ins Feld zu ziehen, Truppenkontingente zu stellen und für deren
Verpflegung zu sorgen zur Verstärkung der damals noch ganz
unzulänglichen kaiserlichen oder königlichen Armeen, die den
zahlreichen Horden der wilden Feinde nur sehr selten gewachsen
waren. Sie mußten kräftig mitwirken, wollten sie das Land nicht
ohne Schutz und Wehr preisgeben. Die unausgesetzten Einfälle
der Türken sprachen allen Verträgen und Waffenstillständen Hohn
und erforderten eine um so gespanntere konstante Aufmerksamkeit,
als die Gefahr immer näher rückte und schon bis knapp an die
österreichischen Lande herangedrungen war.
So ist denn die ganze Lebenszeit unseres Hans Lorenz hin-
durch die Aufmerksamkeit der Stände hauptsächlich durch den
Blick nach Osten in Anspruch genommen gewesen.
H. Lorenz Über die Teilnahme des Hans Lorenz an diesen Aktionen
Landtage, und seine sonstige politische Tätigkeit bringen die Notizen des
Verzeichnisses von 1 6 1 5 wertvolle Andeutungen, die im Zu-
sammenhalte mit den Aufzeichnungen über die Landtagsverhand-
lungen einiges Material für die Beurteilung seines Wirkens
liefern 1) und ihn uns als eine bedeutende und interessante Per-
sönlichkeit darstellen.
WTir haben schon früher gesehen, daß in diesen Aufzeich-
nungen, die noch nicht den Charakter von Protokollen besitzen,
die Namen der einzelnen Mitglieder nur selten erwähnt werden.
In der gegenwärtigen Periode kommen jedoch schon einige Ver-
zeichnisse der Anwesenden bei den Landtagen vor und in den
Gewaltbriefen der Stände an ihre gewählten Ausschüsse zu den
Verhandlungen der fünf Erblande werden diese mit Namen
genannt.
Sonst aber sind alle »Fürträge« des Königs und seiner
»Kommissarien«, die für jeden Landtag speziell ernannt und vor
gestellt wurden, sowie die Antworten und Repliken der Stände
unpersönlich gehalten, so dalj unser Archivverzeichnis für unsere
Zwecke zuweilen besseren Aufschluß gibt.
In ziemlich jungen Jahren schon begann Hans Lorenz sich
mit den öffentlichen Angelegenheiten zu beschäftigen nach dem
Beispiele seines Vaters und noch zu dessen Lebzeiten.2)
So erschien er auf dem niederösterreichischen Landtage zu
Wien 1524, möglicherweise auch schon mit seinem Vater auf
jenem von 152 1, der, zu Krems abgehalten, nicht vermochte,
die nach dem Tode des Kaisers Maximilian I. ausgebrochenen
J) Bis 1534 viele Landesarchiv, Karton Nr. 2, und Landtage 1519 — 1534.
2) Ldsarchiv. 1. c. — Wisgrill, V, 301. — Adelsspiegel v. Fischerberg i.
Ldsarchiv.
37
inneren Zwistigkeiten beizulegen, denen erst im folgenden Jahre
durch Ferdinands I. Gericht in Wiener-Neustadt unter Auf-
rechthaltun«; der alten Regenten und Verurteilung der von den
Ständen eingesetzten Gegenregierung ein Ende bereitet wurde. l)
In unseren Notizen kommen wiederholt Erwähnungen des
nach Neustadt einberufenen Landtages vor, und tatsächlich fand Vz. 88 u. 93.
auch dort ein solcher im Jahre 1 5 2 1 statt, von der Regentin
Anna einberufen, nachdem Kaiser Karl von Worms aus die
Freiheiten der Stände bestätigt (24. Februar) und deren Aus-
schüsse mit dem Landesherrn Erzherzog Ferdinand in Linz,
wo dieser eben seine Hochzeit gefeiert hatte, zusammengekommen
waren (15. Juni). Es handelte sich in Neustadt um Hilfe gegen
die Türken, die Schloß Weißenburg schon eingenommen hatten
und über die Donau gegen Ofen rückten.2)
Die Listen der auf diesem Landtage Erschienenen sind jedoch
offenbar unvollständig und geben ebensowenig Aufschluß wie die
Daten über den gleichfalls zu Neustadt abgehaltenen Landtag
vom 3. Juli 1523 gegen »den tyrannischen und pluetgierigen
Türkhen « .
Es dürfte in den oberwähnten Notizen unseres Archivver-
zeichnisses eher der im Jahre 1 54 1 wieder in die Neustadt zu-
sammenberufene Landtag gemeint sein.
Dagegen findet sich in der Liste der auf dem Wiener
Landtage vom 14. November 1524 zahlreich erschienenen Ritter-
schaft Laurenz Khufstainer neben einer Reihe uns schon be-
kannter Standesgenossen angeführt, wie des Veit Greill, Chri-
stof Rueber, Sebastian Grabner, Georg Oedter, Wolfgang
und Hans Hager, Hans Harrach, Hans Kornfail etc.
Es handelte sich um Bewilligung der vom Kaiser verlangten
50.000 Gulden Rheinisch zum »gewaltigen Zug mit Hülfe des
Reiches gegen den viehischen Türken«.
Die Türkengefahr, die immer drohender gegen die Erblande
heranrückte, spornte diese zur Gegenwehr an. So folgten sich in
den nächsten Jahren die ständischen Zusammenkünfte in rascher
Aufeinanderfolge. Die gemeinsame Gefahr trieb die Länder an,
sich zusammenzuschließen und auf wiederholten Gesamt-Landlagen
der fünf Erblande sich zu beraten und die Mittel zur Verteidigung
der Grenzen zu bewilligen.
Der Übermut Solimans kannte keine Grenzen mehr. Seine
hochfliegenden Pläne zielten auf nichts Geringeres als die Christen-
heit zu vernichten und sich das Deutsche Reich Untertan zu
!) Bucholtz, I, 186. — Dr. F. M. Mayer, I, 404. — Sporschil, III, 383. —
Meynert, V. 18 ff. — Janitsch, Gesch. d. Österreich. Monarchie. V, 16.
8) Ldsarchiv, 1. c. — Bucholtz, I, 184.
38
machen, denn als Nachfolger des Kaisers Konstantin habe er
Anspruch auf die deutsch-römische Kaiserkrone. Daß die Intrigen
Franz I. von Frankreich mitgewirkt, ist wohl sicher, weniger,
daß — wie es damals behauptet wurde — die lutherisch gesinnten
Reichsstände in demselben Sinne agitiert hätten. 1) Die Eroberungs-
lust des von Zapolya hereingerufenen Sultans und der Expansiv-
geist des jugendlichen Osmanentums genügten.
Der neue Feldzug So lim ans unterwarf ihm den größten Teil
von Ungarn, dessen Hauptstadt fortan durch mehr als andert-
halb Jahrhunderte in den Händen der Osmanen blieb, und führte
ihn endlich vor Wien. Die heldenmütige Verteidigung der Stadt,
die mit einer geringen Besatzung von 12.000 bis 16.000 Mann
dem Belagerungsheere von 270.000 Mann nicht nur standhielt,
sondern es auch schließlich nach sechswöchentlicher Belagerung
(21. September bis 14. Oktober 1529) zum Abzüge zwingen konnte,
lebt in dankbarer Erinnerung.
Die vom Landtage von Ober- und Niederösterreich geleisteten
Bewilligungen wurden auf etwa 80.000 Gulden geschätzt.2)
Nur wenige Jahre darauf drohte eine neue Invasion. Wieder
mußten die Lande Bewilligungen votieren und sich zum Kampfe
rüsten. Der Landtag vom Jahre 1532 beschäftigte sich mit dieser
dringenden Frage.
(Im Ausschusse der fünf inner- und niederösterreichischen Länder,
die 200.000 Gulden bewilligten, erscheint Hans von Puechaimb für
Niederösterreich und Hans Püchler, also ein Verwandter der Mutter
unseres Hans Lorenz, für Krain.
Derselbe Puechaimb war auch als Gesandter der niederöster-
reichischen Stände zum Reichstage in Regensburg gesendet worden,
den Ferdinand in Vertretung des Kaisers im Mai 1532 verabschiedete,
nachdem er dort eine Reichshilfe von 48.000 Mann erhalten hatte, zu
denen die vom Generaltage der innerösterreichischen Länder bewilligten
Völker samt anderen stießen, so daß sich über 80.000 Mann bei Wien ver-
sammeln konnten. Dieses Heer, obwohl gegenüber jenem des Sultans an
Zahl weit zurückstehend, imponierte ihm doch genügend, um nach den in
Ungarn, besonders vor Güns gemachten Erfahrungen, auf den Weiter-
marsch zu verzichten und sich auf einem gewöhnlichen Raubzuge durch
Steiermark zurückzuziehen.)^)
Im Jahre 1534 fanden drei Landtage in Wien statt. Der
mit den Türken durch Gritti in Konstantinopel endlich zu-
stande gekommene zweifelhafte Frieden wurde den Ständen ver-
kündigt, worauf diese Muße fanden, sich den inneren Angelegen-
heiten zuzuwenden, »Fürsehung des Landmarschallamtes, Abhal-
l) Godfried Buckisch, Schlesische Religionsakten. Manuskript pag. 19S in der
Greillensteiner Bibliothek.
-) Hub er, Geschichte Österreichs. IV, 18.
") Hub er, 1 c IV. 40 fr. — Bucholtz, III, 285 ff. — Landesarchiv, I.e. Karion 2.
39
tung des Landrechtes und Errichtung der Landtafel« zur Siche-
rung der Rechtspflege und des Besitzstandes zu erbitten und eine
Reihe von 83 daran anknüpfenden Beschwerdepunkten vorzu-
bringen.
Hans Lorenz treffen wir wieder auf dem Wiener Land-
tage vom 24. November 1536. Es erschienen damals sehr zahl-
reiche Teilnehmer, und zwar 34 vom Herrenstande und 125 von
der Ritterschaft, auf welche jetzt auch die Bezeichnung »Adel«,
die früher nur dem Herrenstande gegeben wurde, angewendet
erscheint. Neben Laurenz Khuefstainer werden genannt: Georg
Walterskircher, drei Schneggenreuter, von Greyll etc.1)
Der Friede war von den Türken nicht gehalten worden.
Ein neuer großer Feldzug wurde vorbereitet und für die notwen-
digen Rüstungen waren die Ausschüsse der fünf Erblande nach
Wien berufen worden. Die Verhandlungen nahmen einen bewegten
Verlauf. Es erhoben sich Klagen gegen die nicht aufhörenden
beschwerlichen Kriegslasten, die durch die Besitzergreifung von
Böhmen und Ungarn hervorgerufen wurden, so daß Ferdinand
sich zu der bemerkenswerten Erklärung veranlaßt sah, »daß er
nicht nach dem Besitze beider Königreiche unrechtmäßig gestrebt,
sondern sie auf rechtmäßigem Wege durch Erbschaft von seinem
Schwiegervater erworben habe«.2) Die niederösterreichischen Stande
bewilligten endlich 800 schwere und 2000 leichte Reiter, 1400
deutsche Landsknechte und 800 italienische Hakenschützen, an-
geschlagen auf nahe an 200.000 Gulden, und außerdem den
Zuzug des Adels.3)
Auf diesen Auszug bezieht sich ohne Zweifel die »Getruckte
Ordnung, wie sich ein jeder Landmann zu dem Aufbot verhalten Vz. 77.
solle. A°. 1536«.
Der mit so großer Anstrengung ins Werk gesetzte Feldzug
brachte nicht die erhofften Resultate und selbst die sogenannte
heilige Liga mit dem Papste und Venedig löste sich bald
wieder auf.
Im nächsten jähre 1 s 3 7 wurde ein neuer Kriesszugf vor- Kriegszahl-
j • o .. 1 1 . herr der
bereitet, zu welchem die Stände Truppen sandten und selbst mit- stände.
zogen.
In Ermangelung von Verzeichnissen der Verordneten vor
dem Jahre 1595 kann nicht bestimmt werden, wann Hans Lorenz
zuerst zu ihnen gehörte. Es ist aber außer Zweifel, daß er im
Jahre 1537 Verordneter war, indem er gleichzeitig mit dem Amte
') Ldsarchiv. 1. c, Karton 3 u. 4, u. Buch III u. IV, bis 1540.
2) Ldsarchiv. Exzerptenbuch ad 1536.
:1) Huber, 1 c, S. 58.
40
des Kriegszahlherrn der Stände für den Feldzug im Windisch-
land betraut ward.
Darauf bezieht sich wohl ein »Erinnerungsschreiben von
Vz. 86. Cornelio, Prior zu Mauerbach, und Matthaeus Teuffl an
Herrn Lorentzen Khueffstainer, in welchem sie begehren, daß
er wegen des Katzianerischen Kriegsvolkes auf Wien kommen
solle, denn sie ohne ihn nichts fürnehmben können«.
Es dürfte sich da um Maßnahmen zur Anwerbung der für
den Kriegsobersten und erprobten Feldherrn Hans Katzianer
zusammenzubringenden Mannschaften und die Übertragung des
Mandates des Kriegszahlherrn an Hans Lorenz gehandelt haben.
Zu den auf diese Episode bezüglichen Notizen ist jedenfalls
auch eine Instruktion zu rechnen, welche von den Verordneten
an der Stände Kommissarien Lorenz Khufsteiner, Jochamb
Vz. 78. Volkra und Georg Wehem gerichtet wurde, um ihnen vorzu-
schreiben, wie sie sich »bei Musterung der geringen HulJaren-
pferde zu verhalten hätten«.
Gleichfalls in betreff der leichteren Pferde richteten die
Stände im Februar 1537 ein Schreiben an Katzianer und ein
anderes an Jörg Teuffl, »beider Erzherzogthümer Gesandten« —
wie die ständischen Delegierten zu den vereinigten Landtagen
genannt wurden — wegen Musterung der Knechte u. a. m. *)
Es handelte sich also um die dem bewährten Kriegsmanne
Katzianer anzuvertrauenden ständischen Hilfsvölker. Als oberster
Feldhauptmann schreibt dieser aus dem Feldlager bei Moro-
vonczo an den im August 1537 in Krems zur Entgegennahme
weiterer königlicher Postulate vereinigten Landtag sowie »an die
Kriegsräte und anderen Herren und Landleute, die auf dem Zuge
ins Windischland am 14. September versammelt sein werden«,
um über die ihm anvertrauten niederösterreichischen Mann-
schaften und die durch dieselben verursachten Unkosten zu
referieren.
Ferner bezieht sich auf dieselbe Mission ein nach dem Ende
des Feldzuges ergangenes »Schreiben von denen Herrn Verord-
Vz. 87. neten an ihren Mitverwandten und Zahlherrn in Windischlandt,
Lorenz Kuefstainer, in welchem sie ihm andeuten, denen Jenigen,
so von der Katzianerischen unglückseligen Schlacht entrunnen,
mit Geld beizuspringen, auch Sie den Verlauff dieser Handlung
zu berichten«.
Sodann ein weiteres »Schreiben an Herrn Lorentzen von
Vz. 88. Khueffstainer, Verordneten und Zahlherrn inn Windisch-
*) Ldsarchiv , Karton 3 der Landtagshdlgen.
41
landt, von Bar Urne Hoff er, datirt Neustadt, erinnert, dal] die
Königl. Maj. viel Landleuth zusammenfodert«.
Diese Zuschriften stehen sonach im Zusammenhange mit den
Kriegszügen Katzianers und deren unglücklichem Ende im
Dezember 1537.
Katzianer war einer der tüchtigsten Feldherren Ferdinands I. Katzianers
An der Seite des Niklas von Salm beteiligte er sich in hervorragender Schlacht be
Weise an der Verteidigung Wiens gegen die Türken im Jahre 1529,
operierte dann mit Glück gegen die Ungarn und Zapolya sowie auch
gegen die Türken und wurde vom König für die Eroberung der Zips
mit dem Wappen der vertriebenen Grafen, als A^ermehrung des seinigen,
belohnt.
Im Vertrauen auf seine bewährte Kriegstüchtigkeit wurde ihm auch
der Oberbefehl über die Truppen anvertraut, welche im Jahre 1537 zur
Zurückweisung der trotz des geschlossenen Friedens fortdauernden türki-
schen Einfälle in Kroatien und den benachbarten Gebieten von Krain,
Kärnten etc. zusammengezogen worden waren und das rechte Ufer der
Drave gegen den zu Essegg befindlichen Statthalter von Semendria
Mohammed Pascha Jahjaogli besetzt hielten.
Sie bestanden aus mehreren Abteilungen verschiedener Nationali-
täten, die, wie es scheint, keinen rechten Zusammenhang unter sich be-
saßen. Bevor es zum eigentlichen Kampfe kam, war schon infolge von
Mangel an Verpflegung in der durch die früheren Raubzüge ausgesogenen
Gegend und durch stete Beunruhigungen Entmutigung eingerissen, so
daß keine Aussicht auf Erfolg winkte und der Rückzug angetreten
werden mußte. Eine Reihe von unvorhergesehenen Unglücksfällen im
Vereine mit unglücklichen Gefechten einzelner Teile übten so peinlichen
Druck aus, daß infolge einer Panik einige Heeresteile und Katzianer
mit ihnen über Nacht verschwanden. Die Österreicher unter Kuen-
ring und Georg Teuffl, die Tiroler unter Lodron samt Kärnt-
nern und Böhmen hielten jedoch aus und trotz ihres tapferen Wider-
standes entgingen nur wenige dem grausamen Gemetzel.
»Ein Packet, darinnen der ganze Verlauf der Niederlage
bei Zorian (Gorian) in Windischlandt unter dem General Vz. 89.
Katzianer besehenen, ordentlich beschrieben worden«, ist leider
nicht mehr hier vorhanden. Doch sind anderwärts eingehende
Schilderungen des Ereignisses und seiner Folgen zu lesen. ')
Nach der erlittenen schmerzlichen Niederlage wurde Kat-
zianer seines auffallenden Benehmens wegen vom Könige nach
Graz vorgeladen, und da er dort nicht erschien, zum Landtage
nach Krems auf den 14. Dezember 1537.
Mittlerweile wurde er in Wien in Haft gesetzt, aus der es
ihm durch weibliche Hilfe zu entkommen gelang. Der zu Wien
am 26. März 1538 zusammengetretene Landtag hatte sich mit
') Bucholtz, Geschichte Ferdinands I. V, 101 ff. — Meynert. Gesch. d. Österreich.
Monarchie. V, 138 ff. — Sporschil, Gesch d. Österreich. Monarchie. IV, 20. — Hammer,
Gesch. d. osman. Reiches. II, 144.
42
seiner Angelegenheit zu befassen. Die bezüglichen Akten wurden
dort verlesen und im Archive hinterlegt. Das dabei befindliche
Verzeichnis »der Landleute, so bei dieser Handlung und Beschluß
gewest, so auf den 1 1 . Mai durch gemainer Landschaft Verord-
neten hieher gen Wien ervördert«, enthält unter den 20 Delegierten
der Ritterschaft zu dieser speziellen Versammlung auch den Namen
des Hans Lorenz Kuefstainer. ')
Was mit Katzianer weiter geschehen, ist bekannt. Wenn er
durch ein mit seiner ruhmvollen Vergangenheit so traurig kontrastieren-
des Benehmen den schwer erworbenen Kriegsruhm über Nacht^ ein-
büßte und bald darauf auch sein Leben als Strafe für seine politische
Abtrünnigkeit durch die Hand der Gebrüder Zrinyi verlor, so
darf auch nicht vergessen werden, daß die ihm unterstellten Truppen
mehr einen zusammengewürfelten Verein von verschiedenartigen Ele-
menten als einen einheitlichen Körper darstellten, der mit Erfolg hätte
benützt werden können, um die fanatisierten Scharen der Feinde zu be-
siegen. Das Ausharren des kleinen zurückgelassenen Häufleins war wohl
im höchsten Grade heldenmütig und bewundernswert.
Die ständischen Truppen aus Niederösterreich, welche
sich so tapfer gehalten hatten, wurden von den Ständen direkt
bezahlt, da — wie aus dem obenzitierten Schreiben hervorgeht
ein eigener Zahlherr für dieselben in der Person des Hans
Lorenz nach »Windischland« geschickt worden war.
Da er kein Kommando zu führen hatte, so ist es nicht
sicher, ob er in der Schlacht selbst sich befunden hat, was
immerhin möglich ist, oder, als Delegierter der Stände, nicht
aktiv daran teilnehmen konnte, weil er doch die Kasse bei sich
zu führen hatte.
Jedenfalls befand er sich in der Nähe, da die Stände ihm
Vz. 87. schrieben, sich der Entronnenen anzunehmen, und ihn bevoll-
mächtigten, ihnen mit Geldmitteln auszuhelfen. Von der anderen
Vz. 88. Seite wurde ihm von Bartlme Hoffer aus Neustadt geschrieben,
daß Seine Majestät viel »Landleute« zu sich fordere.
Stände- Ob dies jene Ständeversammlung in Wiener-Neustadt ist,
YnStadt zu welcher Hans Lorenz auch mit einem speziellen Schreiben
aufgefordert wurde, muß vorläufig dahingestellt bleiben.
' Es ist das »Schreiben von denen Herrn Verordneten an
Vz. 93. Herrn Lorentzen Khueffstainer, demnach von der khünigl.
Maj. ihnen bevohlen worden, daß die Fürnembsten aus den
Ständen zur Neustadt erscheinen sollen, er ja gewiß auch dahin
khombe und nicht außenbleib«.
Es ist gewiß sehr bedauerlich und oben bereits als schwer
empfunden bezeichnet, daß diese interessanten Notizen nicht
l) Ldesarchiv, Ldtagshdl^n. Buch Nr. 3.
43
datiert sind. Es ist leicht möglich, daß die Schreiben selbst,
denen sie entnommen wurden, kein Datum trugen, oder auch, daß
dieses nicht mehr deutlich zu entziffern war.
Nach dem Itinerar Ferdinands I. von Gevay befand sich der
Monarch — abgesehen von den hier nicht in Betracht kommenden
Jahren 1522 und 1523 — nur in den Jahren 153g (3. — 14. Juli), 1540
(29. August bis 31. Dezember) und 1541 (1. Jänner bis 22. Februar und
5. — 30. August) in Wiener-Neustadt zu längerem Aufenthalte. Es
könnte sich also hier um jenen des Juli 1539 handeln.1)
In diesen Jahren häuften sich die Sorgen um die Verteidi-
gung des Landes und des Reiches. Es folgten sich schon 1538
eine ganze Reihe von Landtagen, durch welche auch die politi-
sche Tätigkeit des Hans Lorenz in ausgiebiger Weise in An-
spruch genommen ward.
So wurde Lorenz von denen Herrn Verordneten zitiert, ständischer
damit er »als ein Ausschuß und Gewaltträger der Stände zu der US3Clm •
Zusammenkunft, so von König Ferdinanden Königreich, Erb Vz. 79.
und anderen Landen angestellt, neben anderen Deputierten gewiß
erscheinen soll. D°. Wien, 17. Mai 1538«.
Aus demselben Jahre stammt ein alter Schuldbrief der
Ständischen Verordneten » auf gewiße Parteien lautend, so anders
nichts nuz« — sagt die Notiz — »als zu sehen, zu waß Zeidten Vz. 80.
Her Lorenz Khuefstainer Verordneter gewesen, nemblich
A°. 1538«, was natürlich nicht ausschließt, daß er es auch schon
vorher und nachher war, wie dies ja auch tatsächlich der Fall
gewesen.
Am 16. Juni des Jahres 1538 fanden Schriftenwechsel mit
den Gesandten der Ausschüsse von Steyer und Krain statt
und am 12. Juli traten die Gesandten und Ausschüsse der fünf
niederösterreichischen Lande samt der Grafschaft Görz in
Linz zusammen.
In den Instruktionen sind die Namen der Ausschußmitglieder
für das Erzherzogtum unter der Enns genannt. Nach den Prälaten
kommen: Wilhelm von Zelcking, Waczlaw von Hofkirchen,
Freiherr von Kolmincz, Christof Freiherr von Eytzing,
Herr Mathes Teuffl, Georg Mämingen zu Kirchberg, Lau-
rentz Khuefstainer zum Greillenstain, Hans Schallantzer,
Bürgermeister der Stadt Wien, Egkstain von Eggenburg,
Th. Glantz, Rat der Städte Stain und Krembs.
Das Schwergewicht der Landstädte des Erzherzogtums unter
der Enns scheint damals auf dem linken Ufer der Donau gelegren
gewesen zu sein. Die Neustadt war noch nicht inkorporiert
') A. v. Gevay. Itinerar K. Ferdinands I.
44
und die anderen waren zu wenig entwickelt oder nicht in die
reformierende Geistesrichtung eingetreten.
Die Instruktion an die Gesandten der Stände ist sowohl
wegen der Beteiligung des Hans Lorenz als auch ihrem Inhalte
nach für die damaligen Verhältnisse charakteristisch genug, um
derselben einige Worte zu widmen.
Es wird, wie begreiflich in dieser schweren Zeit, über die
Not des Landes und das Elend, welches die Einfälle der Türken
über die Einwohner gebracht, geklagt, aber doch die Bereit-
willigkeit kundgegeben, sich den Anforderungen der königlichen
Majestät entgegenkommend zu zeigen und mit den Gesandten
der anderen Erblande sowie der Krone Böhmen — mit welcher
stets Missive ausgetauscht wurden — ins Benehmen zu setzen.
Hauptverhandlungsobjekt ist natürlich wieder die Kriegshilfe,
Beistellung von Mannschaften und Geldsubventionen sowie die
Art der Umlage der letzteren.
Die Instruktionen der einzelnen Gesandtschaften finden sich im
Landesarchive zusammengestellt mit »Kundschaften« aus Venedig,
Kreta, Korcyra, Konstantin opel etc. über Rüstungen der Türken
und einen neuen Zug des Abenteurers Sultan Barbarossa.
Die niederösterreichischen Gesandten hatten auch noch eine zweite
geheime Instruktion, in welcher sie ermächtigt wurden, sich außer der
jährlichen bestimmten Hilfe auf sechs Jahre noch auf 40.140 Gulden
Rheinisch einzulassen, zu dem Zuzug von 100 Pfund Pfennig Geld je ein
gerüstetes Pferd zu stellen, vom gemainen Mann den Zehnten bis an
die Grenze von Niederösterreich, »so es aber weiter geht, das Geld so
viel darauf gebührt«.
In ihren Antworten auf die Fürträge der königlichen Majestät
dringen die Ausschüsse und Gesandten auf ein einverständliches Vor-
gehen der fünf Erblande untereinander und mit der Krone Böhmen
sowie mit Tirol, sie bitten, der König möge sich bei seinem kaiser-
lichen Bruder für Abhaltung eines Reichstages zur Hilfe wider »den
Türken« sowohl als Herstellung eines Reichsfriedens verwenden, wie
auch zur Beilegung der Religionsstreitigkeiten.
Am 16. September war wieder ein Landtag nach Wien ein-
berufen, bei welchem »Lorentz Khuefstainer« neben Leon-
hart von Harrach, Melchior von Lamberg u. a. als anwesend
genannt wird. Und am 5. November trat gleichfalls in Wien neuer-
lich der vereinigte Landtag der fünf Erblande zusammen. Auch hier
tungierte Lorenz mit denselben Kollegen wieder als Ausschuß.
Seine Majestät rügte in seinem »Fürtrage« an die Stände,
daß diese die Vollmachten ihrer Gesandten nach Linz auf die
Zusammenkunft aller erblichen Fürstentümer und Länder aus-
gestellt hatten, wogegen die Stände sich darauf beriefen, daß
die ganzen Verhandlungen auf Erzielung eines gemeinsamen Vor-
gehens basiert waren, ohne welches kein Erfolg zu erwarten.
45
Der König replizierte, daß er sich die Verhandlungen mit den
Ländern, deren Vertreter etwa nicht erscheinen würden, selbst vor-
behalten habe.
Danach waren Seine Majestät ungehalten, daß sich die Ge-
sandten der Erblande aus eigener Macht zu Linz versam-
melt hatten. Solche freiwillige Vereinigungen aus Initiative der
Stände wurden zwar von oben nicht gerne gesehen, stellten sich
aber angesichts der Not der Zeiten als unvermeidliche Mittel für
das Wohl der Länder und die gemeinsame Verteidigung der-
selben dar und liefern den Beweis, wie tief die Überzeugung
der Zusammengehörigkeit in den Ländern selbst wurzelte.
Der Landesfürst konnte sich auch der schon von Maximilian I.
i. J. 15081) erkannten Notwendigkeit nicht entschlagen und er-
teilte — wie er auch schon selbst den Generallandtag von 1536
einberufen hatte — im Jänner 1539 den Gesandten der Erb-
lande die Erlaubnis, zusammenzukommen und mit dem Land-
tage in Böhmen, aber nur für die zwei Artikel wegen der
gegenseitigen Hilfe, zu verhandeln, wovon später die Rede sein
wird.-i) Offenbar herrschte die Befürchtung, daß bei den Ver-
handlungen auch Religionssachen berührt werden würden und eine
Kräftigung der evangelischen Sache herbeigeführt werden könnte.
Am 14. April 1539 fand wieder ein Landtag in Wien statt.
In dem Verzeichnisse der Anwesenden, welches Herren und Ritter
promiscue aufzählt, findet sich Lorenz nicht genannt, wohl aber
in einer Spezialrubrik als »der kleinen Stadt und Markt Ein-
nember« neben Eberstorff, Sinzendorff, Weltzer, Neydegg
etc. und sodann als Teilnehmer am Landtage vom 17. September
desselben Jahres.
In die Zwischenzeit, vielleicht in bezug auf den letztgenannten
Landtag, fällt unter dem 27. Juli 1539 eine in unserem Register
verzeichnete »Citation vom König Ferdinand an Hn. Lorentzen
Khuefstainer, Verordneten, darinnen Er von Ihr. Majestät
ganz gnädig und aus beweglichen Ursachen nach Wien citirt, vz. 81.
ihm auch nicht außen zu bleiben auf das Höchste insinuirt
wird « .
Und wieder im folgenden Jahre wurde Lorenz von den
Verordneten nach Wien zitiert »zu einer Beratschlagung wegen
des Türken«, jedenfalls anläßlich des Landtages vom 25. Jänner
1540, dem er beiwohnte. Es ist der erste, von dem ein separates Vz. 82.
Protokoll — wenn man es so nennen darf — über die Verhand-
lungen des Ritterstandes erhalten geblieben ist.3)
!) Dr. Haselbach i. d. Ldsk. IV, 72.
2) Vide sub Kap. 8. C. 3 dieses Bandes.
3) Landesarchiv, Ldtgshdlung-Buch 4, 1538 — 15 \z und Karton 4, 1541 — 1542
46
Daß Lorenz damals als Kommissär zur »Beraitung der Landt-
gült und Güter« mit anderen deputiert worden war, geht aus dem
Vz. 83. Vorhandensein der Notiz hervor, daß ihnen das bewilligte Warte-
geld auf ihre Pferde wiederum abgekündet wurde. 1541.
Von den nicht datierten Notizen unseres Verzeichnisses sind
dieser Epoche noch zuzuschreiben:
Vz. 84. »2 Zuschriften der Verordneten an ihre Mitverwandten, auf
Wien in der Verordneten Rath zu nothwendiger Berathschlagung
zu kommen«, dann drei andere, aus welchen — wie der Regi-
Vz. 85. strator hinzufügt — »zu sehen ist, daß die Verordneten zugleich
Einnehmer gewesen«, was uns schon von früher her bekannt ist,
durch Steinberger vom Jahre 1396 und Wisendt von 15 10.
Vz. 92. Weiters »Schreiben von denen Hn. Verordneten an ihren Mit-
verwandten Lorenz Khuefstainer, Fertigung eines Schuldbriefes
Vz. 91. und des Türken Einfall bffd.« Endlich »2 Schreiben von Hn. Ma-
thesen Teuffl, Hn. Erasm TeuffPs Hn. Vaters, einen gefangenen
Türken und andres bffd.«
(Dieser Matthäus war derselbe, welcher den Hans Lorenz —
wie oben erwähnt — in Gemeinschaft mit dem Prior von Mauerbach
wegen des Katzianerischen Kriegsvolkes so dringend nach Wien ge-
Vz. 90. beten hatte, da sie ohne ihn nichts machen könnten. Vom Sohne Erasmus,
der landständischer Hauptmann über 400 Pferde war, ist das Muster-
register vom Jahre 153g zwar zitiert, aber nicht mehr vorhanden.)
B- Wenn wir die Tätigkeit des Hans Lorenz an der Hand
Marschall der leider nur lückenhaften Daten der ersten Jahre seines politi-
1541—1543. sehen Lebens bis hierher zusammenzustellen bemüht waren, so
gelangen wir jetzt zu der Periode seines Wirkens als Land-
untermarschall, über welche schon etwas ausgiebigeres Material
vorliegt.
Vor allem muß versucht werden, diese zeitlich zu umschreiben.
Vz. 95. Die erste Erwähnung dieser Würde in unserem Verzeichnisse
stammt aus dem Jahre 1541 und die letzte muß in das Jahr 1543
verlegt werden.
Im ständischen Archive befindet sich ein im Originale er-
haltenes Dokument, welches unter den Beilagen abgedruckt wird
Beil. 75. und als die erste heute noch vorhandene Emanation des Hans
Lorenz in seiner Eigenschaft als Landuntermarschall anzu-
sehen ist. Es ist ein »Gerichtlicher Befelch« vom 5. Dezember
1541, dessen Eingang lautet: »Ich Larentz Khuefstainer zum
Greillenstain, Rom. Khünigl. Majestät Rat und Landunter-
marsch alch des Erzherzogthums Oesterreich unter der Enns em-
47
biedt den Hochwürdigen Fürsten, Ersamen, geistlichen, Wol-
geborenen, gestrengen, Hochgelernten, Edlen, Vesten, Fürsichtigen,
Erbarn, Weisen, genedigen, Freundlichen und günstigen Herrn
und gueten Freundten, und all und jedlichen Fürsten, Prälaten
und Priesterschaften, Graven, Freyherrn, Ritter, Edlen, Stätte
und Märkte etc. mein gutwillig Dienst, Freundtschaft und guten
Willen« etc. Daran schließt sich die Aufforderung: die Restanten
von den Landesanlagfen einzuzahlen. Dieses Dokument wird von
Fischersberg in seinem Adelsspiegel speziell zitiert, also für
besonders bemerkenswert gehalten.
Die Erhebung des Lorenz zu der genannten Würde hat
sonach im Laufe des Jahres 1 541 stattgefunden.
(Sein Vorgänger war der in unseren Archivregesten oft genannte
Ambrosi Wisent, der schon im Jahre 1510— 1523 als Einnehmer der
Stände vorkommt, dann 1524 als Landuntermarschall. Über das Datum
seines Rücktrittes oder Ablebens ist nichts angegeben. Das letzte auf-
findbare Datum ist, daß er im Jahre 1539 mit seiner Gattin Euphemia,
Tochter des Sigmund Hager von Allentsteig (des Alteren) ein Ge-
mälde im Chor der Minoritenkirche in Wien stiftete.1) Seine Amtsdauer
von 17 Jahren war eine besonders lange und lieferte den Beweis von
außerordentlicher Tüchtigkeit.)
Wenn sonach der Beginn der Amtsperiode des Hans Lorenz
annähernd fixiert werden konnte, muß dies nun auch für das
Ende derselben geschehen.
Ein im ständischen Archive befindliches Verzeichnis weist
ihm die Jahre 1 541 — 1544 zu. Dies stimmt wohl für den Beginn,
nicht aber für das Ende. Denn schon im Jahre 1543 wird Georg
von Mämmingen in einer Urkunde vom 7. April als Land-
untermarschall bezeichnet. Es ist dies der »Gewaltbrief der
Stände an ihre Ausschüsse zu den Verhandlungen der 5 Erb-
lande in Wien«.2)
Da Lorenz noch im Dezember 1542 an der Inventarisierung
des Landesarchives teilnahm, ist der Mämmingen als sein un-
mittelbarer Nachfolger zu betrachten, obwohl dieser sowohl vom
Codex Austriacus von 1704 als von Wurmbrandts Collectanea
von 1705 in deren Listen ganz übergangen wird. Nach Hans
Lorenz sind überhaupt keine Jahresdaten mehr angegeben. Es
wird nur gesagt, daß ihm Ludwig Kirchberger folgte, dem
ganz richtig von demselben Wurmbrandt im Kapitel der Ba-
rones de Kirchberg das Jahr 15493) und von Wisgrill die
Zeit von 1549 — 1556 zugewiesen wird. Der letztere Autor führt,
gleichfalls richtig, Georg von Mämmingen für die Jahre 1543
*) Hoheneck, I, 255.
2) Landesarchiv, Landtagshdlg. 1543.
:!) Codex Austriacus. I, 757. — Wurmbrandt, Collectanea, 288 u. 10.
48
bis 1549 an, welcher später, von 1559 an, Landeshauptmann in
Oberösterreich war.1)
Der Irrtum bei Wurmbrandt und im Codex Austriacus
dürfte daher rühren, daß die M am min gen damals im Besitze der
Veste Kirchberg an der Pielach standen und deren Beinamen
führten, wodurch die Verwechslung mit dem Kirchberger er-
möglicht wurde. Dieses Kirchberg war niemals in den Händen
der Kirchberger.2) Es soll einst im Besitze der Klingen ge-
wesen sein, denen der erste Mann unserer Katharina Püchlerin
angehörte. :i)
Überhaupt sind die älteren Listen sowohl der Landuntermar-
schälle als auch der Landmarschälle selbst nicht genau oder doch
nicht vollständig-. So ist während der ganzen Zeit des Hans Lorenz
fast nur von Wilhelm und Andre von Puechheim als Landmar-
schällen die Rede, von welchen der erstere von 1533 — 1542, der letztere
von 1544 — 1558 tatsächlich das Amt führte, während ihnen im Suttin-
gerschen Consuetudinarium ebenso wie im Codex Austriacus und bei
Wurmbrandt nur die Jahre 1540 respektive 1556 zugewiesen werden4,',
wonach Andre, mit welchem Lorenz in jener Eigenschaft zu tun hatte,
erst neun Jahre nach dem Tode des letzteren Landmarschall geworden
wäre, w7as den bekannten Tatsachen widerspricht.
Die Land-
marschälle
und Land-
unter-
marschälle.
Die eben erwähnten Unrichtigkeiten werden es berechtigt er-
scheinen lassen, einige Worte über die dadurch angeregte Frage der
Reihenfolge der Landmarschälle und ihre Funktionen einzuflechten.
Offenbar sind in jenen Verzeichnissen die Jahreszahlen nur gewisser-
maßen als Stichproben gemeint, daher wohl auch weder Anfang noch
Ende der Funktionen gegeben werden wollten. Sonst wären die Daten
bei der Gewissenhaftigkeit der drei Kompilationen nicht erklärlich. Sie
weichen untereinander auch darin ab, daß bei Suttinger die ersten
zwei Landmarschälle der beiden anderen Listen (Liechtenstein von
1204 und Puechaimb von 1231) nicht vorkommen, wohl aus guten
Gründen, so daß Stephan von Maißau vom Jahre 1292 der erste ist.
Die Landuntermarschälle kommen im Konsuetudinarium gar
nicht vor, im Codex Austriacus beginnt die Liste erst mit Ambrosi
Wisandt, dem bereits erwähnten unmittelbaren Vorgänger unseres
Hans Lorenz, während sie Wurmbrandt bis auf Wolff Reutter
vom Jahre 1423 zurückführt.
Eine von den drei erwähnten Listen teilweise abweichende Zu-
sammenstellung gibt Graf Otto von Walterskirchen, der sich auch
der schweren, aber um so verdienstvolleren Mühe unterzog, als wert-
volle Beigabe seines schönen Werkes eine Liste der Landuntermarschälle
aufzustellen. 5)
1) Wisgrill, Forts i. Adler 1872, S. 93
2) N.-ö. Topographie. V. 115 ff. — Wisgrill i. Adler, 1872, S. 93.
3) C. Kuefstein, Studien. I, 262 ff. u. 270.
4) Suttinger, Juris cons. coli. I. — Cod. Austr. I, 742. — Wurmbrandt, I. c.
5) Walterskirchen, II, 142.
49
Und noch eine andere, leider nur auf das Mittelalter beschränkte
rindet sich in von Wretschkos grundlegender Arbeit über das öster-
reichische Marschallamt. ')
Auch diese stimmen nicht überein, wenn auch im allgemeinen
dieselben Namen, aber mit verschiedenen Daten, vorkommen. Es liegt
nicht in unserer Aufgabe, die Widersprüche zu lösen, deren Aus-
gleichung der weiteren Forschung anheimgegeben bleiben muß.
Aus den hier zu Gebote stehenden Dokumenten kann immerhin
ein allerdings nur sehr bescheidener Beitrag zur teilweisen Vervoll-
ständigung entnommen werden. So wäre der Liste der Landmarschälle
der von Suttinger gar nicht angeführte Georg von Khuenring2),
welcher 1461 dem Landtage zu Korneuburg präsidierte, von 1460 — 1462
hinzuzufügen. Ferner:
Benusch von Eberstorff wird schon 1498 Verwalter des x\mtes
und von 1502 — 1509 Landmarschall genannt.
Caspar von Volkersdorf 1512 — 1515.
Georg von Puchaimb 1526 und nach Suttinger auch noch 1527.
Wilhelm von Puchheim (nach Walterskirchen schon 1533)
1534— 1542.
Andre Freiherr von Puchheim 1544 — 1558.
Joachim von Schönkirchen, 1560 — 1562.
Wilhelm Freiherr von Roggendorff 1566 bis nach 1589. s)
Hier sind nur jene Namen angeführt, für welche in den zur Ver-
fügung stehenden Akten vervollständigende Daten zu den bisherigen
Listen sich von selbst ergaben.
In bezug auf die Landuntermarschälle ist schon die Amtszeit
des HansLorenz von 1541 — 1543 präzisiert worden, mit welchem Jahre
Georg von Mämmingen zu Kirchberg ihn ersetzte.
Sein Vorgänger Ambrosius Wisandt kommt nach den hier-
ortigen Daten i. J. 15 18 zugleich mit Hans von Puchheim noch
als Einnehmer, also Verordneter vor, was nicht hindern würde, daß er,
wie Walterskirchen sagt, noch in demselben Jahre Landuntermarschall
geworden wäre, welches er, zeuge der hiesigen Notizen, im Jahre 1524
gewesen. Für das Jahr 1570 ist Hans Hohenberger zu nennen.4)
Christof vonOberhaimb endlich erscheint schon 1571 als Landunter-
marschall und war es noch im Jahre 1580. 5)
Die angeführten Perioden für die Amtierung der beiden Puch-
heims, Wilhelm und Andreas als Landmarschalle, stimmen übrigens
mit den von Wis grill gegebenen überein.
Von dem zwischen ihnen, i. J. 1544, eingeschobenen Christof
Freiherrn von Eytzing sagt der gelehrte Verfasser des Artikels
Puchaimb im Jahrbuch des heraldischen Vereines »Adler«, daß Andre
nach dessen Ableben sein Nachfolger im Landmarschallamte geworden
sei, während Wisgrill den Eytzing erst 1547 Statthalter werden und
noch bis zum Jahre 1563 am Leben bleiben läßt. li) Tatsächlich war
') Wretschko, 187.
•) Wisgrill, II, 72 u. 78. — Frieß, Die Herren von Kuenring, S. 2205, u. Reg., 943.
:;) Hofbibl cod. 8314. Fol. 703.
4) Hofbibl. cod. 8314. Fol. 9.
5) Dr. V. Bibl, Gegenreformation unter Rudolf II., p. 177.
°) Wisgrill, II, 388, u. Forts. Adler 1890, S. 196.
4
C Kuefstem. II.
50
er Statthalter von 1544 — 1551 und starb 1563. l) Man sieht aus den
vorstehenden Beispielen, wie viele Widersprüche noch zu lösen und
Lücken auszufüllen sind und wie mühsam und unsicher die darauf ge-
richtete Arbeit bleibt.
Das Land-
marschall- Die Schwierigkeiten derselben sind nicht zu unterschätzen. Sie
amt. liegen für die älteren Zeiten namentlich in der nahezu unvermeidlichen
Verwechslung der verschiedenen, voneinander getrennt zu haltenden
Bedeutungen des Marschallstitels, in den Umwandlungen, die seine von
Anfang an ziemlich schwankend umgrenzten Funktionen erlitten, je nach-
dem das Hofamt oder die politische Würde in Frage kommt.
Das Amt des Landmarschalls2) wie auch der Name hat sich
erst allmählich aus jenem des Marschalls oder Obersten Marschalls
herausgebildet, welches ursprünglich ein frei verliehenes Amt bei der
Person des Landesfürsten war, dann in der Hand der Ministerialen-
Familien der Kuenringer und, nach deren Aussterben, derMeißauer
erblich wurde und schließlich auf reine Repräsentation beschränkt blieb,
indem die Funktionen geschäftlicher Art von eigenen Beamten ver-
sehen wurden.
Die älteste Erwähnung verdanken wir einer Urkunde Herzog
Leopolds IV. von 1141, und von den ersten Trägern des Amtes kennt
man nur die Vornamen bis zu Struno von Falkenstein, nach dessen
noch vor Leopolds VI. Tode, im Jahre 1230 erfolgten Ableben dieser
das Amt an Heinrich von Kuenring verlieh, womit es gleichzeitig
die Eigenschaft eines lehenbaren Erbamtes gewann. Die anderen Mar-
schälle, denen man neben ihnen zuweilen begegnet, sollen den obersten
Träger des Titels in dessen amtlichen Funktionen, denen er fernblieb,
zu ersetzen gehabt haben, während jener selbst durch die Aufgaben
der ihm anvertrauten Verwaltung des Landes, auf die er immer mehr
Einfluß gewonnen hatte, als nächster Ratgeber des Herzogs in Anspruch
genommen wurde.
So bildete sich eine Zweiteilung zwischen dem Hof- und dem politi-
schen Amte heraus, welche in den Titeln nicht immer genügend aus-
einandergehalten wurden, um spätere Verwechslungen in der Beurteilung
zu verhindern.
Unter den ersten Nachfolgern Rudolfs von Habsburg, nament-
lich Albrecht I. und Rudolf IV., die der kräftigen Organisation des
Verwaltungsdienstes erleuchtete Aufmerksamkeit widmeten, trat ganz
erklärlicherweise das Bestreben hervor, die staatliche Gewalt gegenüber
der namentlich in den Zeiten des Interregnums angewachsenen Macht
der zum großen Teil ausländischen Dynastenfamilien angehörigen Land-
herren mehr und mehr zur Geltung zu bringen. Zu diesem Behufe bot
sich in der Person des dem Landesfürsten nahestehenden Marschalls
eine geeignete Handhabe. So gewann dieser einen oft überwiegenden Ein-
fluß auf die Regierung des Landes, die ihm zuzeiten ganz übertragen wurde,
ebenso wie die Aufrechterhaltung des Landfriedens und sogar gewisse
richterliche Funktionen, die wohl als erste Anläufe für die spätere Aus-
l) N.-ö. Amtskalender u. Starzer, N -ö. Statthalterei, p. 183.
3) Wretschko, Das österr. Marschallamt. — M eil ler, Geschichte der Ob. Hof-
ämter i. Adler, 1871.
51
gestaltung der landmarschallischen Gerichtsbarkeit betrachtet werden
dürfen.
Die Trennung des Marschallamtes von jenem des Hofmarschalls
kennzeichnet sich auch durch den veränderten Namen. So viel bekannt,
war es zuerst Hermann von Landenberg-, der von Rudolf IV. in
einer Urkunde von 135g als Landmarschall in Österreich bezeichnet
wurde.
Durch die ihm übertragene Ingerenz auf die inneren Angelegen-
heiten des Landes gewann er eine besondere Autorität über seine Standes-
genossen, in deren Händen die eigentliche Verwaltung der verschiedenen
Teile ihrer Besitzungen lag. Seitdem sich aus den in die Babenberger
Zeit zurückreichenden formlosen Beratungen der alten Landherren, aus
deren Mitte der Marschall genommen wurde, die Anfänge einer eigent-
lichen ständischen Verfassung entwickelt hatten, konzentrierte sich bei
ihm auch die Einwirkung auf die Stände, und mit der zunehmenden
Entwicklung, die durch das Nachrücken zahlreicher ritterlicher Ge-
schlechter in die nach und nach sich lichtenden Reihen der alten Land-
herren begünstigt wurde, betrachtete man ihn bald als das Haupt der
ganzen Landschaft.
Seitdem durch die Neuorganisationen des Kaisers Maximilian
auch die landschaftliche Verwaltung eine präzisere Gestaltung erhielt,
gewann auch die Stellung des Landmarschalls eine sicherere Grundlage.
Er führte von nun an in stabiler Weise den Vorsitz bei den Landtagen
und sonstigen ständischen Versammlungen und leitete die Präsidial-
geschäfte.
Auf die früher erwähnten, dem Marschall zeitweise zugeteilt ge-
wesenen Attributionen ist wohl auch sowohl seine gerichtliche Kom-
petenz als Vorsitzender des landmarschallischen Gerichtes, aus dem sich
das Landrecht und sodann das heutige Landesgericht entwickelte, als
auch seine Stellung als Herzoglicher Rat zurückzuführen. Es oblag ihm
sonach die doppelte, oft schwer zu vereinbarende Aufgabe, die Inter-
essen des Landesfürsten gegenüber den Ständen sowohl, als jene der
letzteren gegenüber dem Monarchen zu vertreten.
Nach den vorstehenden Ausführungen, die sich vorzugsweise an
die grundlegenden Studien Wretschkos1) lehnen, ist es erklärlich, daß
die Stände sehr bald eine Mitwirkung bei der Wahl dessen, den sie
als ihren Vertrauensmann ansehen sollten, verlangten und auch durch-
setzten. Ihr Rat oder Vorschlag wurde zumeist berücksichtigt sowohl
bei der Wahl des Landmarschalls, der gewohnheitsmäßig dem Herren-
stande zu entnehmen war, als auch des dem Ritterstande angehörenden
Landuntermarschalls.
In betreff des letzteren, der erst später, gegen Ende des 14. Jahr-
hunderts bekannt wird und damals erst hinzugetreten sein dürfte, als
der Ritterstand mehr und mehr hinaufstrebte und zahlreicher an den
Angelegenheiten des Landes teilnahm, vielleicht nicht ohne Konnivenz
der Regierung, die sich seiner gegen den überwiegenden Einfluß der
alten Landherren bedienen konnte, besteht derselbe Mangel an Überein-
stimmung bei Aufzählung der Inhaber dieses Amtes.
') Wretschko, 1. c. — Meiller, Gesch. d. Ob. Hofämter im Adler. 1871.
4*
52
Es möge genügen, hier die Zeit des unmittelbaren Vor-
gängers des Hans Lorenz und seines Nachfolgers präzisiert
und auf diese Weise seine eigene Amtsführung genau umschrieben
zu haben.
Kgl. Rat. Die Ernennung zum Königlichen Rate ging Hand in Hand
mit jener zum Landuntermarschall. Sie erfolgte unter dem 4. De-
Vz. 94. zember 1 54 1 und am 5. erging- bereits der obenerwähnte, in der
Beil. 75. Anlage abgedruckte »Gerichtliche Befelch«, mit dem Hans Lo-
renz seine neue Tätigkeit als Landuntermarschall eröffnete und
in dessen Eingang er sich bereits des Ratstitels bediente. Die
Jahreszahl 1545 in unserem Archivverzeichnisse beruht daher auf
einem Kopierfehler.
Ritter. Gleichzeitig mit dem Titel des Landuntermarschalls taucht
jener des Ritters auf, der Hans Lorenz auch nach Nieder-
legung seines Amtes gegeben wurde. Da diese Benennung weder
vor noch nach ihm mehr vorkommt, obwohl seine Vorfahren von
jeher dem Ritterstande angehörten, so muß sie bei Hans Lo-
renz eine eigene Bedeutung gehabt haben, entweder als Folge
eines formellen Ritterschlages oder der Zugehörigkeit zu einem
der damals entstandenen Ritterorden, wie z. B. des von Fried-
rich III. bei seiner Anwesenheit in Rom im Jahre 1468 gestifteten
Georgs-Ordens.1) Auch in anderen Familien werden einzelne Mit-
glieder speziell als »Ritter« genannt, namentlich jene, welche als
equites aureati den feierlichen Ritterschlag bei der Königskrönung
erhalten hatten.
*
*
*
Amtliches. In seiner neuen Stellung hatte Lorenz natürlich mehr als früher
alle ständischen Agenden mitzuführen und den Funktionen des
aus dem Herrenstande gewählten Landmarschalls, als Präsidenten
der Ständeversammlung und des mit den Attributen eines Ge-
richtes erster Instanz ausgestatteten landmarschallischen Gerichtes,,
der Landrechte, denen besonders Entscheide in Lehensachen
zustanden, seine Unterstützung zu leihen.
Sonderbarerweise geben die »Landtagshandlungen« über die
amtliche Tätigkeit des Hans Lorenz als Landuntermarschall nur
wenig Auskünfte. Und selbst bezüglich der auf den 18. Februar
1541 nach der Neustadt einberufenen Zusammenkunft, zu wel-
cher Hans Lorenz speziell geladen wurde, ist es zweifelhaft, ob
er damals schon diese Würde bekleidete. In den Ladeschreiben
vom 1. Februar, deren Adressaten eng umgrenzt waren, wird
1) Dr. A. Mayer in Gesch. d. Stadt Wien, II-, p. 932.
53
nur sein Name genannt neben Zelking, Eytzing, Teuffl, Oedt,
Lembach, Einern und zwei Prälaten.1)
In den Akten der Familie jedoch kommen einige nützliche
Indizien vor, die seine amtliche Tätigkeit zu beleuchten beitragen.
So gleich aus dem Jahre 1 541 »Drey ernste Bevehllich von
Kayser Ferdinando an Dero Rath und Landtuntermarschalck Vz. 95.
Herrn Lorentzen Khuefstainer.« Ferner »Zwo unterschiedliche
Instructionen von Khönig Ferdinand seinen inserirten Räthen Vz. 96
eingehändigt, darauf solche in gehaltenen Landtag von Ihnen
denen gesambten Ständen fürgetragen werden«. Diese Instruktionen
waren offenbar auf bestimmte Landtage ausgefertigt. Ihr Zweck
kann aber mangels einer Datieruno- und da über den Inhalt keine
Andeutungen erhalten sind, nicht mehr ergründet werden.
Dann: »Commission Bevehllich von K. Ferdinand an Dero
Rath Hn. Lorentzen Khuefstainer und Pangratzen Raiger, Vz. 97.
erkhundigung etlicher verfallener Lehen betreff« und der schon
erwähnte »Pedtzedtl von Hn. Marquart von Khünring und
Hn. Hansen von Zinzendorff«. Vz. 98.
Ferner finden wir in der Reihenfolge der Aufzeichnungen ein
Schreiben von Erasm von Schneckenreuth zu Breitenaich
mit einer Klage »gegen Wilhelm von Puechaimb Fürkommen Vz. 39.
bei Herrn Lorentzen Khuefstainer, Landuntermarschall«. Ferner
Schreiben von Michael Ludwig von Puechaimb betreffs der Vz. 100.
Horner Gerhabschaft, von Wilhelm von Puechaimb und Vz. 101.
L. von Lembach, die bitten, sie zu entschuldigen wegen Nicht-
erscheinens, ersterer auf die Zitationen des Hans Lorenz, letz-
terer wegen Ausbleibens vom Landtage. — Dann drei Schreiben
von Herrn Jochamb Marschalck an Herrn Lorentzen Khueff- Vz. 102.
stainer, Landuntermarschall, sein Marschalck Rechtsführung be-
treffend.
Joachim Marschalch von und zvi Reichenau, welcher das
Tiernasche Geschlechtswappen von König Ferdinand 1527 erhalten
hatte, war 1527 — 1545 kaiserlicher Rat und niederösterreichischer Kammer-
prokurator2) und wohl als solcher hatte er an Lorenz zu referieren.
Ein anderes Schreiben stammt »von Herrn Jochamb zu Vz. 103.
Schönkirchen, an Lorentz, Ridter, kay. May. Rath undt Landt-
untermarschalch, einen Ansatz betreffend«, also wahrscheinlich
eine Schätzung, vielleicht in Lehensachen vor dem landmarschalli-
schen Gerichte.
Hans Burgstaller, Verwalter zu Grienburg, bittet Lo- Vz. 104.
renz, ihm als Landuntermarschall eine Tagsatzung zu erstrecken,
1) Landesarchiv, Ldtgshdlg. Karton 5.
-) Wisgrill, Forts, i. Adler 1872, S. 100.
54
das einzige Gesuch dieser Art, was noch nicht beweist, daß
Fristgesuche damals seltener waren als heutzutage. Die Gerichts-
praxis betreffen auch die »vier Schreiben von Christoff Strasser,
Vz. 105. Landtschreiber an seine Obrigkeit Landuntermarschall Herrn Lo-
renz Khuefstainer, die angestellten Landtsrechten — also
die Gerichtssession — und anderes betreffend«.
Mit Schreiben aus Gratz von 1542 zeigte Freiherr Hans
Ungnad den Ständen in Österreich an, »daß er von Ihrer Majestät
Vz. 106. als Statthalter in Österreich angenommen und wie es des Erb-
feindes halber beschaffen, neben Communicirung etlicher Avisen«,
worunter wohl Nachrichten über die feindlichen Bewegungen ver-
standen waren.
Eine wenig angenehme und verantwortliche Aufgabe während
seiner Amtsführung wurde dem Hans Lorenz dadurch auferlegt,
daß er von seinen Standesgenossen beauftragt wurde, ein Gut-
achten auszuarbeiten, welches seitens der Regierung dem Ritter-
Vz. 107. stände abgefordert worden war »wegen Verbrechens Herrn Han-
sens von Puechaimb, welches doch nicht namhaft gemacht
wird, im ersten und fürnembsten Punkten, aber .im anderen Punkt
erscheint, daß gedachten Herrn von Puechaimb seine Unter-
thanen beklagt und aufrührisch gewesen, darinnen sich dann der
Ritterstand sein Herrn von Puechaimb wider die Unterthanen
angenommen. Zum Bschluß ist angehengt ein Zugk wider den
Türeken etc.«
Das Verbrechen, dessen sich Hans von Puechaimb schuldig
gemacht hatte, wird nicht näher bezeichnet. Es gab in der damaligen
Zeitperiode zwei Angehörige dieser Familie mit demselben Vornamen.
Johann VIII., Stifter der älteren Linie zu Göllerstorff, und Johann IX.,
von dem die Horner Linie abstammt. Nur von jenem ist das Verbrechen
bekannt, für welches er auch als eines der Häupter der aufständischen
Regenten der alten Partei im Jahre 1522 in Wiener-Neustadt ent-
hauptet wurde. Von diesem kann hier keine Rede sein.
Der andere, Hans IX., Neffe des Frühergenannten, war zwar ein
recht unruhiger, sogar auch streitsüchtiger Herr, stand aber in Gnaden
bei Ferdinand L, den er als Gesandter der niederösterreichischen Stände
zum Reichstage in Regensburg im Jahre 1532 begleitet hatte1), und
hat sich gewiß in acht genommen, verbrecherische Handlungen zu be-
gehen. Es ist auch bisher keine bekannt gewesen. Es scheint nach
dem Nachsatze der obenzitierten Notiz, daß es sich um eine vielleicht
unbegründete Anklage der aufrührerischen Bauern handelte. Sonst würde
auch der ganze Ritterstand nicht seine Partei zu nehmen imstande ge-
wesen sein.
Die Ausarbeitung dieses Gutachtens, welches in copia vor-
handen war, ist für Lorenz gewiß eine heikle Aufgabe gewesen,
l) Wisgrill, Adler. 1890, S. 162.
55
da er mit den Puechaimbs, wie seine Vorfahren, in guten nach-
barlichen Beziehungen stand. Ob dies derselbe Hans von
Puechaimb war, dem er, wie wir schon gesehen, im Jahre 1533
Grundstücke verkauft hatte und der ihn in seinem Testamente
vom Jahre 1543 zum Gerhaben seiner Kinder auf den Todesfall Vz. 136.
einsetzte, kann dahingestellt bleiben.
Endlich aber gelangen wir zu jener Wirksamkeit Lorenz', Landesarchiv
Inventari-
sierung.
welche in den Räumen des Landhauses, und speziell des darin
befindlichen Niederösterreichischen ständischen Archives die nach-
haltigsten Spuren einer segensvollen Fürsorge zurückgelassen hat.
Wie Lorenz der erste seiner Familie war, der über diese
Nachrichten sammelte und ein Inventar über die von ihm be-
sessenen brieflichen Urkunden hinterließ, so nahm er auch den Vz. 108
lebhaftesten Anteil an der ersten Inventarisierung der bei den
Ständen befindlichen Dokumente.
Hierüber gibt der um das Niederösterreichische Landes-
archiv und unsere Spezialgeschichte überhaupt hochverdiente
Landesarchivar und -Bibliothekar Dr. Anton Mayer höchst inter-
essante, aus den authentischesten Quellen, an deren Ursprung er
sitzt, geschöpfte Daten. ')
Durch den Ankauf des den Gebrüdern Liechtenstein gehöri-
gen Hauses in der Herrengasse im Jahre 1 5 1 3 wurde der Anstoß ge-
geben, die ständischen Privilegien, Urkunden und sonstigen Schriften,
die bis dahin auf den festen Schlössern eines Ständemitgliedes,
meistens des jeweiligen Landmarschalls2) aufbewahrt wurden,
dort unterzubringen, um sie in einem dazu geschaffenen Räume
in eigene Obhut zu nehmen.
Nach Beendigung der notwendigen Adaptierungsarbeiten
wurde es 15 18 den Ständen anheimgestellt, ihre Urkunden und
Schriften im »Briefgewölbe« zu deponieren.
Auch hier hielt man sie nicht für sicher genug, als die Türken-
scharen sich gegen Wien heranwälzten. So wurden sie im Jahre
152g nach dem festen Kloster Melk und 1532 auf die Burg
Aggstein gebracht, 1543 sogar bis nach Pirchenstein an der
Mühl im oberösterreichischen Mühlviertel.
In der Zwischenzeit hatte — wie Dr. Mayer auf Grund der
Aufzeichnungen des Landesarchives darstellt — am 13. Dezember
1542, die erste urkundlich beglaubigte Inventarisierung »gemainner
Landtschaft des Erzherzogthums Oesterreich unnder der Enns
1) Dr. A. Mayer, Das Archiv u. d. Registratur der n.-ö. Stände von 1518 — 1848.
2) N -ö. Landesarchiv, Codex provincialis. III, pag. 15 11 ff.
56
Brieftlicher Urkhunden und Freyhaiten« stattgefunden. Auf wessen
Veranlassung, wird nicht gesagt.
Zu deren Vornahme war eine eigene Kommission nieder-
gesetzt worden, die aus den damaligen Verordneten Wolfgang,
Abt zu den Schotten, Hans von Zinzendorf (dem oben erwähnten
Freunde des Lorenz) und Sebastian Hager zu Allentsteig
(seinem Schwager), dann dem Franz Pich ler, Propst zu St. Doro-
thea, dem Oberst-Erblandkämmerer Sigmund von Ebersdorf,
Grafen von Tyerstein und Laurenz Kuefstain aufGreillen-
stein, Rom. Kay. May. Rath und Landuntermarschall, bestand.
Diese Kommissionsmitglieder nahmen ihre Sache ernst. Sie
versahen, wie es in der Einleitung zum Inventar heißt, jede Ur-
kunde mit einem Buchstaben und außerdem noch mit einem be-
sonderen Zeichen, die beide auch in das Inventar übertragen
wurden, worauf jeder »Brieff« den Verordneten wieder zur Auf-
bewahrung übergeben wurde. Diese Bezeichnung" mit Buchstaben
und Zeichen erinnert an die vielleicht schon von Hans Lorenz
in Angriff genommene und zwei Generationen später zum Ab-
schlüsse gebrachte Inventarisierung unseres Familienarchives.
Die Arbeit der Kommission war erstaunlich rasch beendet.
Die Herren müssen Tag und Nacht gearbeitet haben. Denn
schon am 14. Dezember 1542, also am nächsten Tage, wurde das
Inventar von den Kommissären unterfertigt und mit ihren Siegeln
versehen. Es umfaßte 68 Stücke, von denen heute noch 61 vor-
handen sind, eine sehr anerkennenswerte Proportion. l)
Die erste Grundlage zur Konservierung der ältesten und
wichtigsten Dokumente war nun gelegt und konnte als Ausgangs-
punkt für die mehrfachen späteren analogen Aufnahmen sowie
die seitherigen Kompilationen, namentlich des Strein von Schwar-
zenau vom Jahre 1599 benützt werden.
Zum Schlüsse heißt es: »Dieser Inventarj sein zvvay in
gleicher Laut aufgericht, mit unser obbemelten dreier Commis-
sarj hiefür gedrugkhten Pedtschaften und Hanndtschriften ver-
fertigt und den Herrn Verordneten also zuegestellt worden. Actum
Wien den XIII Decembris Anno etc. im Zwai und vierzigsten.«
Daraus würde hervorgehen, daß die eigentliche Inventari-
sierungskommission nicht aus sechs Mitgliedern mit den Verord-
neten, sondern lediglich aus den speziell dazu designierten drei
Mitgliedern bestand.
Ein Exemplar dieses Inventars ist offenbar dem Lorenz wie
seinen Mitkommissarien überlassen worden. Denn unser Verzeichnis
Vz. 109. registriert: »Original specificirt Verzaichnuß gemainer N. O. Land-
') Das Tnventar vide im N.-ö. Landesarchiv, Mscr. Nr. 224, Exemplar des Ritter-
standes. Jenes des Herrenstandes ist nicht vorfindlich.
57
schafft brieflichen Urkunden, gefertigt durch Herrn Franciscum,
Probsten zu S. Dorothea, Herrn Sigmunden Graffen von
Eberstorff und Herrn Lorentzen Khueffstainer, Landunter-
marschalck.«
Dieses hier »Original« genannte Exemplar scheint nach einer Vz. 110.
späteren Notiz einfach eine Abschrift gewesen zu sein, wie sie
wahrscheinlich nach vollendeter Zusammenstellung jedem Mitgliede
der Kommission übergeben worden sein wird.
Hiermit war die erste Inventarisierung des Landesarchives,
welche dieses auf eine feste Basis stellte, zum Segen der Sache
abgeschlossen, und es gereicht unserem Hans Lorenz zur hohen
Ehre, in so hervorragender Weise daran mitgearbeitet zu haben.
Es war auch seine letzte größere Tätigkeit im Amte, das er bald
verlassen sollte.
Außer dieser internen Tätigkeit hatte Lorenz in seiner Eigen- Landtage,
schaft als Landuntermarschall und Königlicher Rat naturgemäß den
zahlreichen Landtagen beizuwohnen, die in damaliger Zeit abge-
halten wurden, hauptsächlich um ihnen gegenüber mit den anderen
Königlichen Räten die landesfürstlichen Vorlagen zu vertreten.
Im J, 1542 allein, während der Amtsführung des H. Lorenz,
wurden vier Landtage und ebensoviele Ausschußhandlungen ab-
gehalten. Nach der Vereinbarung mit den böhmischen Ständen
sollten die Stände von ihren Gütern den 100. Pfennig geben.
»Eine große Herrschaft war angeschlagen mit 2000 fl. Rhein., eine
mittlere oder Schloß mit 1000, item die gar gemeinen Edelmanns-
gesäß auf 100 — 300 fl.«1)
Wenn man die lange Reihe der Schadlosbriefe in Betracht
zieht, die der Landesfürst den Ständen für die verlangten Geld-
bewilligungen gewohnheitsmäßig auszustellen hatte, so muß man
annehmen, daß neben den verzeichneten Landtagen noch andere
Verhandlungen spielten. Es ist auch ersichtlich, wie schwer sich
der Landesfürst zuweilen die Mithilfe erkaufen mußte. Denn einer
großen Anzahl von Bewilligungen stehen Konzessionen desselben
gegenüber.
Ein charakteristisches Schlaglicht auf die damaligen Verhält-
nisse wirft einerseits der direkte Verkehr des Kaisers oder Königs
mit den Ständen und den einzelnen Mitgliedern derselben in den
laufenden Geschäftssachen, der noch bis tief in das 17. Jahr-
hundert hinein bestand, wie die später zu besprechenden Ver-
handlungen des Hans Ludwig von Kuefstein mit Kaiser
') Ldsarchiv, Ldtgshdlgen, 1542.
58
Ferdinand IL dartun werden. Anderseits berührt es uns heute
eigentümlich, wenn Strein bei der Erteilung- der zweiten Lehen-
gnade durch Ferdinand I. im Jahre 1518 hinzufügen kann: »so
aber die Stände nit angenommen«1), und wenn in seinem Ver-
zeichnisse ein Vidimus des Landmarschalls Caspar von Volckers-
dorff (15 14 ff.) angeführt wird, nach welchem »Kaiser Maxi-
milian I. bei den Landschaften etliche Kleinodien versetzt hat«.
Dies war im Jahre 15 15 für die anläßlich der bekannten soge-
nannten »Doppelhochzeit« seiner Enkelkinder von den nieder-
österreichischen Ständen bewilligten 100.000 Gulden geschehen.2)
Die Not der Zeiten mag diese damals übrigens nicht auf-
fallenden Vorgänge erklären. Seitdem haben die Stände genügende
Beweise von Opferwilligkeit gegeben. Kaiser Ferdinand selbst,
in hohem Gerechtigkeitssinne, stellte ihnen das ehrenvolle Zeugnis
aus, »daß seine Erblande schon mehr thäten, als sie vermöchten,
aber auf das Reich nicht zu rechnen sei«.:J)
Hans Lorenz, der während seiner Amtsführung redlich mit-
gewirkt hat, bewies auch nachher, daß sein patriotischer Eifer
nicht erlahmt war.
*
c. Das Jahr 1543 war ein besonders bewegtes für Hans
Mil543nel1 Lorenz.
1. Reichstag Wir kommen zuerst zu seiner Sendung zum Reichstage in
Nürnberg Nürnberg, über die wir nur zwei Notizen unseres Archiv Verzeich-
nisses besitzen.
»Drei Citationsschreiben von denen Herrn Verordneten an
Vz. 111. Herrn Lorentz Khuefstainer, Ausschuß zu dem Reichstag,
Türkenzug und Anderes betreffd.« und »Avisa von dem Reichs-
Vz. 112. tag zu Nürnberg von Georgen von Berthaimb an die Herrn
Verordneten in O es ter reich, darunter auch H. Lorentz Khuef-
stainer gewesen«.
Aus der ersten dieser Notizen ist zu schließen, daß Hans
Lorenz zum Reichstage delegiert wurde. Nach der zweiten scheint
er zwar in jenem Momente noch nicht dort gewesen zu sein,
jedenfalls aber bald darauf, da seine Dienste im Auslande von
seinem Sohne dem Kaiser gegenüber ausdrücklich hervorgehoben
wurden.
(Es liegt auf der Hand, daß es sich hier nicht um eine formal-
zeremonielle Abordnung handelte, wie bei den großen Anlässen, z. B.
') Wovon — nebenbei gesagt — weder Heinke noch Kremer in ihren vorzüg-
lichen Werken über das österreichische Lehenrecht etwas erwähnen.
•) Landtagshdlgen, 1506— 1518, Ldsarchiv. — C. Kuefstein, Studien. I, 246.
3) Bucholtz, V, 196.
59
der Belehnung- Ferdinands mit den österreichischen Erblanden, die in
sehr feierlicher Weise im Jahre 1530 bei Augsburg1) »in freiem Felde«
erfolgt war, seiner Wahl zum Römischen König deutscher Nation in
Köln und seiner Krönung als solcher in Aachen.2) Keine dieser großen
Zeremonien fand in Nürnberg statt.
Angesichts der stets in Frage kommenden Reichshilfe gegen die
Türken und der Religionswirren lag es immer mehr in der Natur der
Sache, daß mit Ferdinand I. auch Gesandte der niederösterreichischen
Stände zu Reichstagen mitzogen, wie z. B. Hans von Puechaimb im
Jahre 1532 nach Reg'ensburg, der jedoch — wie Ferdinand selbst
an die niederösterreichische Landschaft schrieb — wegen der Reichs-
hilfe gegen die Türken und der Erledigung der ständischen Gravamina
in Innsbruck nichts erreichen konnte3), dann im Jahre 1547 nach
Augsburg die Abgeordneten der fünf Lande unter der Führung des
Georg von Teuffl4) und andere.
Anhaltspunkte für diese Delegierungen finden sich in den wenigen
erhaltenen Instruktionen für die ständischen Gesandten. Eine solche liegt
bei den Landtagshandlungen von Steyer vom ig. September 1547.
Da sie vom Jahre 1542 datiert ist, so scheint sie als Grundlage auch
für die späteren Delegationen gedient zu haben, namentlich für jene
von 1543.5)
Auf dem Wiener Landtage vom i. Mai 1542 wurde tatsächlich
am 3. Juni im Namen des Königs ein Entwurf der Instruktion für die
Ausschüsse der fünf niederösterreichischen Erblande zum Reichstage
vorgelegt. Danach sollten sie sich im Namen der Gesamt-Erblande für
die Reichshilfe bedanken, die Eroberung Ofens durch die Türken dem
Reichstage anzeigen und das Ersuchen stellen, daß die auf drei Jahre
zugesicherte Reichshilfe ehestens in Stand gesetzt werde.0)
Welches war nun jener Reichstag, zu dem Hans Lorenz
delegiert war?
Vom Jahre 1521 an fand in Nürnberg eine ganze Reihe
von wichtigen Versammlungen statt. 152 1 über die Erbfolge von
Geschwisterkindern, 1522 den Landfrieden, Gravamina der Reichs-
stände gegen den Römischen Stuhl, eilende Hilfe gegen die
Türken, 1523 Religionsedikt und Kammergerichtsordnung, 1524
Kammergericht und Türkenhilfe, 1532 Religionsfriede, 1538
katholischer Gegenbund, 1542 und 1543 Türkenhilfe.'')
Ein gewisser Fingerzeig dürfte in dem Namen der Persön-
lichkeit gefunden werden, welche dem Hans Lorenz in betreff
des Reichstages geschrieben hat.
') Des Haus Österreich Privilegia, Fol. 234. Mskrpt. Archiv Greillenstein. — Auch
Meynert, Österreich. Geschichte. V, 105.
2) Lünig, Deutsches Reichs- Archiv.
3) Wisgrill, Fortsetzung i. Adler 1890, S. 162.
*) Hoheneck, II, 607.
5) Ldsarchiv., Ldtgshdlg., Karton 8.
6) Ldsarchiv., Exzerptenbuch 1542.
7) Lünig, Deutsches Reichsarchiv, continuatio I, S. 38g, 391, 405, 408, 433, 437,
439) 445) 454) 589, 694, 706 u. Pars spec, pag. 252. — Hartleder, Der deutsche Krieg.
I, S. 64, u. 1518.
60
In den »Avisa von dem Reichstage in Nürnberg« ist
gesagt, daß sie von Herrn Georgen von Berthaimb ausge-
gangen, dessen Name jedenfalls fehlerhaft geschrieben wurde.
Nun findet sich unter den zahlreichen Unterschriften der
Reichsstände auf dem Reichstagsabschiede vom April 1524, der
den Reichstag von 1523 in Nürnberg beschloß, die Signatur
des Grafen Georg von Wertheimb, namens des schwäbischen
Grafenkollegiums.1) Einerseits ist es nicht klar, in welcher Eigen-
schaft der deutsche Graf veranlaßt gewesen sein könnte, die
österreichischen Delegierten zum Reichstage zu laden. Anderseits
war Hans Lorenz damals wohl noch zu jung in den politischen
Geschäften. Es scheint schon aus diesem Grunde davon abgesehen
werden zu müssen, die frühere Zeit ins Auge zu fassen.
Für den ungenau geschriebenen Namen stellt sich besser
eine andere Lesart dar, welche der Wahrheit näherkommen
dürfte und uns in ziemlich sicherer Weise zum Reichstage von
1543 geleitet. Die Schreibweise »Berthaimb« kann ebensowohl
in »Perckhaimb« korrigiert werden und trifft dann auf den
durch seine eifrige Tätigkeit für die evangelische Bewegung be-
kannten Georg von Perckhaimb zu.
Georg von Perckhaimb zu Wiesing- und Rosseck gehörte
dem oberösterreichischen Ritterstande an, erschien auf dem Landtage
zu Linz im Jahre 1529 und war öfters Gesandter der Stände, zuletzt
noch auf dem Reichstage zu Augsburg 1547. Er erlangte 1553 den
Herrenstand.2) Bald nach ihm starb das Geschlecht aus.3) Seine Herr-
schaft Weidenholz in Oberösterreich wurde im Jahre 1635 von
Johann Ludwig Graf Kuefstein erworben, der dort eine vielzitierte
Inschrift anbringen ließ, die dem ersten Teil dieses Werkes voran-
gestellt ist.4)
Perckhaimbs Unterschrift steht neben jener von Pilgram von
Puechaimb, Christoff Eytzinger, Sigmund von Polhaimb, Eras-
raus von Starhemberg, Hans Ungnadt, Reinprecht von Ebers-
dorff, Ott von Liechtenstein, Georg von Herberstein usf. als
Ausschüsse der N. ö. Lande unter der Supplikation, welche im Namen
der gesamten N. ö. Stände und Städte dem König Ferdinand in Prag
im Jahre 1541 durch eine zahlreiche Deputation für die evangelische
Religionsfreiheit überreicht wurde.5)
Bei den Akten des ständischen Archives über den Wiener Landtag
vom 16. November 1545 liegt auch eine Instruktion der oberösterreichi-
ii'Chen Stände an ihren Gesandten Georg von Perckhaimb, »was er
neben den anderen Erbländer- Gesandten auf dem Reichstage, der auf
den Hl. Drei Königstag 1546 nach Regensburg ausgeschrieben ist,
*) Lünig, Deutsches Reichsarchiv. Continuatio S. 454.
3,i Landesarchiv. — Hoheneck, III, 506.
3) Wisgrill, Forts, i. Adler. 1874, S. 145
4) Hoheneck, I, 546. — Zetsche, Umgebung Wiens, S. 15. — Ad. Wolf.
Bilder aus Österreich. 1, 303.
:) Raupach, Evangel. Österreich, S. 35, u. Forts. T, 82. u S. 75 ff. d. Beilagen.
61
von wegen der ausländischen Fürsten und Prälaten, die in den N. Ö.
Landen Gülten und Güter haben, wegen der Steuern handeln soll. Er
möge« — so wird ihm noch speziell empfohlen — »auf dem Tage auch
wirklich erscheinen und sein Anliegen vorbringen«.1)
Er war also wiederholt Gesandter der Stände in diesen Zeiten, wo
es sich für uns nur um einen der Reichstage in Nürnberg, also jene
von 1542 und 1543, handeln kann.
Der erstere, welcher am 26. August 1542 verabschiedet wurde,
fällt noch ganz in die Periode der Amtsführung des Lorenz als Land-
untermarschall, der andere wurde am 2$. April 1543 geschlossen. Am 7.
desselben Monats war schon Georg von Mämmingen Landunter-
marschall. Da nun in den Notizen unseres Verzeichnisses dieser Titel
dem Hans Lorenz nicht mehr gegeben wird, außerdem aber Hans
Lorenz unter den pro 1542 Delegierten nicht genannt wird-), so ist
es ziemlich sicher, daß der Reichstag von 1543 es war, zu welchem
ihn das Vertrauen seiner Standesgenossen delegiert hatte.
Dieser Reichstag, zu welchem der König am 17. Jänner
1543 in Nürnberg eingetroffen war, begann im Februar unter
Beteiligung Granvellas, ohne daß namentlich der Kurfürst von
Sachsen der direkten Einladung Ferdinands nachgekommen
wäre. Die Verhandlungen waren verurteilt, erfolglos zu bleiben,
weil die gegenseitige Erbitterung der katholischen und der pro-
testantischen Reichsstände alle wohlgemeinten Bemühungen Fer-
dinands und Granvellas zur Erhaltung des Friedens mit den
Evangelischen illusorisch machte. Die von den letzteren verlangte
Aufnahme der ihnen günstigen kaiserlichen Deklaration zum
Regensburger Reichsabschied in den von allen Ständen zu
bestätigenden Rezeß konnte nicht durchgebracht werden, weshalb
sie gegen den Rezeß protestierten, die Gravamina in betreff des
Reichskammergerichtes, die sich nun schon durch so viele Reichs-
tage hinschleppten, erneuerten und das Dekret über die Türken-
hilfe verwarfen. König Ferdinand ließ in seiner Milde die Pro-
testation zu, und sagte, es sei nicht seine Schuld, daß die kaiser-
liche Deklaration in den Abschied nicht aufgenommen worden
wäre. Nachträglich erst entsandte der Konvent zu Schmalkalden
eine Deputation an den Kaiser zur Entschuldigung und An-
erbieten der Türkenhilfe.3)
Man sieht, wie gerecht und versöhnlich König Ferdinand
gesinnt war, ohne günstigen Boden für seine redlichen Bemühungen
zu finden und das Mißtrauen der evangelischen Fürsten über-
winden zu können.
Daß es sich wirklich um diesen Reichstag handelte, findet
eine Bestätigung noch dadurch, daß in dessen Abschied vom
1) Ldsarchiv, Ldtgshdlungen 1544 — 1546, Karton 7.
'-) Bucholtz, V, 195.
3) Bucholtz, V, 17. — Meynert, Österr. Gesch. V, 134.
02
23. April ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß die Stände
des Königreiches Ungarn und der niederösterreichischen
Lande mit Rücksicht auf die drohenden Einfälle der Türken »ihre
Botschaft zu gemeinen Reichsständen allhier abgefertigt und ihnen
ihr beschwärlich Obligen, Betrangnuß und vorstehende Noth er-
öffnet und umb ferner Rath und Hülff unterthäniglich und freund-
lich angesucht und gebeten«.
Diese Botschaft, welche sehr eindringlich vorgebracht worden
sein muß, wurde auch von den Ständen des Reichstages ebenso
»freundlich und gütlich« aufgenommen, angehört und vom König
unterstützt. Ein allgemeiner großer Zug wider die Türken wurde
zwar noch nicht für tunlich gehalten, die Verhandlungen darüber
aber weiteren Zusammenkünften in Pas sau und andernorts bis
zu der erhofften Ankunft des Kaisers vorbehalten, dagegen eine
Reihe anderer Vorkehrungen, Befestigungen an der Donau, Aus-
rüstungen, Beiträge u. dgl. bewilligt, wobei auch auf die stets
wiederholten Klagen wegen zu geringer Heranziehung der in
Österreich begüterten ausländischen Fürsten und Prälaten Rück-
sicht genommen wurde. 1) Diese sehr berechtigten alten Klagen
suchte man durch den Hinweis darauf zu beschwichtigen, dal.»
diese Fürsten für die Reichshilfe um so mehr beitragen könnten.
Leider ging auch dieser Reichstag ziemlich resultatlos aus-
einander, wie so viele vor und nach ihm. Die Religionssachen
fanden keine Lösung, das Reichskammergericht wurde zwar einer
Visitation unterzogen, die aber zu keiner Einigung führte, und
die Kriegshilfe war ganz illusorisch angesichts der vom Osten
herannahenden Gefahr, wo sich die Türken schon im Besitze des
größten Teiles von Ungarn befanden, die Grenzen Österreichs
unsicher machten und das Deutsche Reich wie den ganzen Westen
Europas immer ernstlicher bedrohten.
*
2. Im Unentwegt jedoch verfolgte Ferdinand das Projekt des
Feldlager des diesjährigen Feldzuges in Ungarn. Es war die Zeit, wo es
sich darum handelte, ob Ungarn ein türkisches Paschalik
bleiben oder im Anschlüsse an die habsburgische Macht
eine der westlichen Zivilisation zugewendete staatliche
Existenz gewinnen sollte.
Sultan Soli man betrachtete es damals schon als seinen recht-
mäßigen Besitz und ließ Ferdinand durch dessen Botschafter, den er
') Lünig, Deutsch. R.-Archiv. Contin. gen., pag. 706. - Schönwetter, Reichstage,
S. 403.
03
monatelang gefangen hielt, sagen, daß es sein Reich sei, »was komme
er in dasselbe?« Nach dem Tode Zapolyas hatte dessen Partei gegen
den Vertrag mit Ferdinand den eben geborenen Sohn Johann Sig-
mund zum Könige erhoben und dessen Mutter Isabella als Regentin
anerkannt. Ferdinand wahrte seine Rechte und sendete Truppen zur
Besitzergreifung seines Gebietes. Leider waren sie ganz ungenügend.
Namentlich mißlangen nach einigen kleineren Erfolgen die Versuche
der Rückeroberung von Ofen unter Fels im Jahre 1540 und Roggen-
dorf im Jahre 1541. Isabella rief den Sultan zu Hilfe, der ihrem
Sohne das Königreich Ungarn für einen Tribut von 50.000 Dukaten
jährlich verliehen hatte, und Soliman zögerte nicht, das arme Land
neuerlich verheerend zu durchziehen und von Ofen definitiv Besitz zu
ergreifen.
Auch der nächstjährige Vorstoß gegen Ofen unter dem Kurfürsten
Joachim von Brandenburg und Hans Ungnad hatte infolge ver-
schiedener mißlicher Zwistigkeiten unter den Hilfsvölkern nicht den
gewünschten Erfolg. Die Türken blieben im Besitze ihrer Eroberungen.
Ferdinand, ungebrochenen Mutes, setzte alle Mühe daran, für
das kommende Jahr ein genügendes Heer zusammenzubringen. Er
wandte sich vorerst an die Hilfe des Reiches, die stets nur mit
großen Schwierigkeiten zu erreichen war. Der eben besprochene Reichs-
tag von 1543 brachte neue Enttäuschungen, wie wir eben gesehen
haben. Die Hilfe war ganz ungenügend. Doch der König blieb standhaft
und bereitete alles für den neuerlichen ungarischen Krieg vor. Denn
Soliman hatte bereits seinen zehnten Feldzug eröffnet und, trotz
mancher tapferen Gegenwehr, in unaufhaltsamen Zuge eine Reihe fester
Plätze, wie Volpo, Essegg, Siklos, Fünfkirchen eingenommen, zu-
letzt auch noch Gran und Stuhlweißenburg.
Die Kriegsvorbereitungen nahmen, wie immer, geraume Zeit in
Anspruch. Aber schon vor ihrer Beendigung erzielten sie den guten
Erfolg, daß Suleiman, durch seine Eroberungen befriedigt — vielleicht
mit Rücksicht auf die seit Jahren immer noch sich hinziehenden diplo-
matischen Verhandlungen — eine Hauptschlacht und einen Winterfeld-
zug vermeidend, sich nach Konstantinopel zurückzog, während
Ferdinand nur zwei Tage vorher, am 19. September, in Preßburg,
wo das Heer zusammengezogen wurde, eingetroffen war, um sich in
Person an die Spitze desselben zu stellen.1)
Hier ist es, wo wir Hans Lorenz wiederfinden. Allerdings
ist es nur eine einzige Notiz, die uns einen Fingerzeig gibt, daß
jedenfalls die Teilnahme am Feldzuge beabsichtigt war. Und es
ist auch alle Wahrscheinlichkeit vorhanden, daß sie ausgeführt
wurde, da die Vertreter der Stände mit ihren Truppen des Königs
Gefolge bildeten. Das »Schreiben von Herrn Hansen von Zinzen- Vz. 114.
dorf an Herrn Lorentzen Khuefstainer, Ritter, bidt, daß Herr
Khuefstainer, wann Er in ihr Mayestät Lager zu Veldt zeucht,
inn kainen andern Zeldt alß bei ihme einzihen wolle. A°. 1543«
beweist außer den intimen Beziehungen zum Zinzendorfer, von
l) Hammer, Gesch. d. osman. Reiches. 2. Aufl., 1840, II, S. 184 ff. — Bucholtz,
Gesch. Ferdinands I. V, 192 fr. — Meynert, V, 153 ff.
04
dem noch die Rede sein wird, daß Hans Lorenz' Reise ins
Feldlager des Königs eine beschlossene Sache war, obwohl über
die Ausführung derselben keine weiteren Daten vorliegen. Man
sieht auch, welche Anziehungskraft der persönlichen Gegenwart
des Königs zuzuschreiben war und wie recht damals der treu-
gebliebene Teil der Ungarn hatte, dringend zu wünschen, daß
er persönlich die Führung übernehme.
Leider war in diesem Jahre nichts mehr auszurichten, und selbst
die Absicht, nur Gran zurückzuerobern, mußte aufgegeben werden.
Denn die Hilfsvölker, darunter auch die Böhmen und einige Reichs-
truppen, zogen ab, bevor es zu einer ordentlichen Aktion kommen
konnte.
3. General- Wir haben früher schon davon gesprochen, daß die nieder-
?r&i 1U un(l innerösterreichischen Länder angesichts der gemeinsamen
Interessen an der Verteidigung gegen den äußeren Feind von
jeher, und namentlich vom 15. Jahrhundert an, die stets wachsende
Tendenz zeigten, in näheren gegenseitigen Anschluß zu treten und
zu diesem Zweck vereinigte Ausschuß-Landtage, nicht immer mit
Genehmhaltung des Landesfürsten, abhielten, auf denen die De-
legierten von Nieder- und Oberösterreich, Steiermark, Kärnten,
Krain und Görz erschienen und mit Tirol und Böhmen Fühlung
suchten. *)
Bald war es Ferdinand selbst, der kürzlich erst, im Jahre 1532,
sein erstes, von der Idee des Gesamtstaates getragenes Testament verfaßt
hatte, der die allgemeinen Ausschuß-Landtage begünstigte. Der General-
Landtag in Prag von 1537 bot ihm den Anlaß, die Einberufung einer
Delegiertenversammlung aus den ständischen Vertretungen aller
seiner Gebiete vorzubereiten, nachdem selbst die Ungarn, von der
Zeiten Not gedrängt, darum gebeten hatten.2) So wurde für das Jahr
1541 eine allgemeine ständische Delegiertenversammlung wieder nach
Prag — anstatt nach Linz, wohin die Böhmen nicht kommen wollten
— zusammenberufen, zu welcher auch die Ausschüsse aus Tirol und
Ungarn erschienen. Wenn auch diese, wie es scheint, an den Verhand-
langen selbst nicht teilnahmen, so konformierten sie sich den Beschlüssen
des sogenannten Prager Vergleiches, der am n. Jänner 1542 zu-
standekam.3) Die Ungarn bewiesen durch ihr Erscheinen, wie sehr
auch bei ihnen die Überzeugung von der Gemeinsamkeit der Interessen
mit den übrigen Ländern Wurzel geschlagen hatte, wohl fühlend, daß
nur durch enges Zusammenschließen mit diesen ihre Errettung aus dem
1) Viele oben sub SA u. C Kuefstein, Studien. I, 20g ff. und 241 ff.
2) Bidermann, D. Österreich. Gesamtstaats-Idee, I. 8 ff .
3) N.-ö. Landesarchiv, Landtagshandlungen, Karton 4.
türkischen Joche möglich würde. Bei diesem Anlasse überreichten auch
die niederösterreichischen Stände eine dringende Religionspetition.
Die in Prag erfolgten Bewilligungen mußten sodann noch verhält-
nismäßig repartiert werden, wofür, wie auch für Regelung anderer damit
im Zusammenhange stehender Fragen noch mehrere Ausschußhandlungen
und Landtage stattfanden. ')
An dem eben besprochenen allgemeinen Tage von 1541
bis 1542 scheint Lorenz nicht teilgenommen zu haben, wohl aber
erschien er als einer der Gesandten der Stände bei der auf den
Dezember 1543 nach Prag berufenen Zusammenkunft mit den
Vertretern der Länder der böhmischen Krone.
In dem auf dem General-Landtage der fünf niederöster-
reichischen Lande vom 5. November zu Wien am 12. November
gegebenen Gewaltbriefe der niederösterreichischen Stände sind
als Gesandte genannt: »Leopold, Abt zu Göttweig, Philipp
von Mangis, Propst zu Herzogenburg, Christoff Freiherr von
Eyzing, I. k. M. Rath und Landmarschall in Oe. u. d. E., Waczlaw
von Hofkirchen, Freih. zu Kolmüntz, Wolfgang von Puechaim
zu Gellerstorff, Erbtruchseß in Oesterreich, Hans von Weiss-
priach, Freih. zu Koblstorff, Veit Hager zu Allentsteig,
Lorenz Khuefstainer zu Greilnstain, beede I. k. M. Räth,
Lionhardt von Harrach zu Rorau, Gebhardt Welzer zu
Prinzendorf, Wenzeslaus Oesterreicher, des Innern Rats
und Bürger zu Wienn, Jörg Weher, des Äußern Rats und
Bürger daselbst zu Wienn, und Hans Degenpoeckh, des Rats
beeder Stet Khrembs und Stein.«
Es handelte sich um Hilfe gegen die Türken, wie immer,
und Beisteuer der Stände, die schon auf dem vorjährigen ge-
meinsamen Landtage zu Wien 300.000 Gulden Rheinisch be-
willigt hatten. Jetzt sollte die Umlage bewerkstelligt werden,
wobei verschiedene Bedenken und Gravamina auftauchten, und
die niederösterreichischen Stände z. B. das Schäfflgeld verwei-
gerten, dagegen eine andere Art der Umlage verlangten.2) Von
böhmischer Seite wurden innere Fragen, wie namentlich die An-
legung der Landtafel, urgiert.3)
Die Zusammenkunft der Gesandten der österreichischen
Stände mit den Böhmen konnte nicht ohne Einfluß auf die weitere
Entwicklung bleiben. Die Landtage von 1544 bewilligten neuer-
dings Hilfstruppen und Gelder und auch der Reichstag von
Speyer ließ sich für den Kaiser 30.000 Mann Hilfstruppen ab-
ringen, von denen dieser einen Teil seinem Bruder gegen die Türken
L) Bucholtz, V, 195.
'-') Landesarchiv, Karton 1543.
3) Bucholtz, 1. c. VI, 346.
C Kuefstein. It.
G6
senden sollte. ') Was aber konnten alle diese wahrhaft kleinlichen
Hilfen zum großen Ziele der Verteidigung der ganzen Christen-
heit nützen! Man muß den Mut und die zähe Unverdrossenheit
Ferdinands bewundern, der es trotz allem verstand, den Krieg
wenigstens zur Verteidigung der Grenzen nicht ruhmlos weiter-
zuführen.
Glücklicherweise kam bald ein seit mehreren Jahren ver-
handelter Waffenstillstand in Adrian opel 1545, und dann im
Jahre 1557 trotz der hochgespannten türkischen Ansprüche und
der fortgesetzten Gegenwirkung von Frankreichs und Venedigs
Botschaftern in Konstantinopel ein sogenannter Friede auf fünf
Jahre zustande, den auch der Kaiser mit abschloß.
Auch die österreichischen Stände konnten sich sagen, ihrer-
seits alles getan zu haben, die Fortführung des Krieges durch
i Geld und Mannschaften zu ermöglichen, was Ferdinand in hohem
Gerechtigkeitsgefühl dankend anerkannte.
4. NachWien. Aus demselben Jahre 1543 datiert noch »ain sehr beweg-
Vz. 113. liches Schreiben von denen HHn. Verordneten an Hn. Lo-
rentz Khuefstainer, daß derselbe alsbald zu ainer Berat-
schlagung, welche der Feder nicht zu vertrauen, ohne
alle Entschuldigung erscheinen solle und ja nicht außen-
bleiben. A°. 1543.«
Diese Notiz verdient speziell hervorgehoben zu werden.
Denn sie zeigt, wie stark das Vertrauen war, das in Lorenz
gesetzt wurde, und welchen Wert man darauf legte, seinen Rat
und seine Mithilfe für den nicht genannten Gegenstand der Be-
ratschlagung zu gewinnen. Es liegt nahe, an eine der oben
besprochenen Missionen dieses Jahres zu denken. Sowohl für
Nürnberg als für Prag mußten vertrauliche Besprechungen den
Delegierten die Wege ebnen, um sie mit dem Geiste der Ab-
sendung völlig zu erfüllen.
*
p. Im Archiv-Index findet sich eine Notiz über: »zwei Schreiben
1544—1547 von ^n- ^hristoff von Eitzing, Statthalter, dabei auch eines
Vz. 115. von Hn. Ulrich von Eitzing.« Man weiß, daß Christoff von
Eitzing Landmarschall war, bis er im Jahre 1544 von Andre
l) Bucholtz, 1. c. VI, 346. — Meynert, 1. c. V, 152.
67
von Puechaimb abgelöst wurde und den Statthalterposten an-
trat. Diese Schreiben müssen also frühestens dem Jahre 1544 zu-
geschrieben werden und können sich ebenso auf die noch zu be-
sprechende Angelegenheit der Klostervisitationen als auf andere
ständische Kommissionssachen bezogen haben. Sie beweisen jeden-
falls, daij Hans Lorenz auch nach seinem Rücktritte im geschäft-
lichen Verkehre mit den Regierungsbehörden geblieben war.
Einen besonderen Vertrauensbeweis seitens des Landesfürsten
erhielt er durch einen »Bevehlich von König Ferdinando, daß Vz. 120.
er sich neben anderen Deputierten zur Beratschlagung des Male-
fiz-Rechtes auf Wien verfügen solle. a°. 1544«.
Hieraus erhellt, daß Lorenz auch als Rechtskundiger ge-
schätzt wurde, welchem Umstände er es auch zu verdanken hatte,
als Beisitzer zu den Landrechten1) gezogen zu werden. Offenbar
war dieses Amt infolge des dadurch veranlaßten längeren Auf-
enthaltes in Wien eine ziemlich kostspielige Ehre. Denn gleich-
zeitig schreibt der Landmarschall Andre von Puechaimb an Vz. 121.
Lorenz, er möge wiederum bei den Landrechten erscheinen,
»weihen Ihro kgl. Majestät wegen hinfüro richtiger Bezahlung
sich erboten«. Dieser Inzidenzfall ist nicht uninteressant, da er
ein eigenes Streiflicht auf unsere damaligen Verhältnisse wirft.
In denselben Ordre d'idees gehört der »Commissionsbevehllich
von Khünig Ferdinando an Herrn Melchiorn von Lamberg
und Hn. Lorentzen Khuefstainer, Beide Ihr Maj. Räthen, da- Vz. 122.
rinnen ihnen auferlegt wird, ernstliche Inquisition zu halten, wie
das Landtgericht zu Crumau administrirt werde, weihen daselbst
kein Mannszucht gehalten und die Thäter unbestraft ausgelaßen
werden a°. 1545, ist ein Beck Kanzler gewesen.«
Charakteristisch ist der Nachsatz, den der Verfasser dieser
Notiz, unser Vorfahr vom Jahre 161 5, hinzusetzte: »Ein gleich-
mäßige Commission wehr für den Gregorotzky jetzo wiederumben
sonderst noth.«
Es handelt sich hier um die Veste Kruraau am Kamp, mit wel-
cher wir schon als einem der letzten Besitze der Frauenhofer Bekannt-
schaft gemacht haben.2) Wir hatten damals die Geschichte dieser Herr-
schaft bis zum Jahre 1470 verfolgt, zu welcher Zeit sie an Wilhelm
von Auersperg, den »Reichen«, Gemahl der Margaretha Frauen-
hof erin, übergegangen war.
Kr um au blieb jedoch herzogliche Pfandherrschaft und ging durch
viele Hände, jene der Roggendorfer, Hohenfeld, Rauber, Puch-
heim (1537 — 1546), Hager, Greissen und Dominitsch bis Vinzenz
Gregorotzky — aus einer im 15. Jahrhundert angeblich aus Bosnien
') Das Gericht I. Instanz hieß noch bis zum Jahre 1849 das Landrecht.
2) C. Kuefstein, Studien, I, 174.
F.*
68
nach Kroatien, sodann nach Krain gekommenen und 1568 in den
niederösterreichischen Ritterstand aufgenommenen Familie — an die
Reihe kam. ')
Die offenbar nicht sehr ertragreiche Herrschaft in einem ver-
lassenen Winkel des weltabgeschiedenen Waldviertels scheint stets über
ihren Wert verpfändet worden zu sein, so daß niemand sich lange dort
zu behaupten vermochte. Daher wohl die mangelhafte Administration
und Justizpfiege, über die mehrfache Klagen sich erhoben, die schließ-
lich zu dem Einschreiten des Kaisers durch die Vermittlung seiner Kom-
missäre Kuffstein und Lamberg führten.
Oberstleutnant Vinzenz Gregorotzky hatte später noch wegen
Jagd und Zapfenmaß mit Hans Georg, dem Sohne des Lorenz,
Streitigkeiten. Sein Sohn Peter wurde im Jahre 1620 als Rebell er-
klärt und die Herrschaft Krumau zur niederösterreichischen Kammer
eingezogen, also bald nach der abfälligen Bemerkung in unserem Archiv-
verzeichnisse.
Krumau am Kamp, dessen Administration in beiden Jahrhun-
derten also nicht exemplarisch gewesen zu sein scheint, liegt unweit
von Greillenstein auf dem Wege gegen Ottenstein, so daß es der
topographischen Disposition vollkommen entsprechend war, die Herren
dieser beiden benachbarten Herrschaften mit der Herstellung der Ord-
nung zu betrauen.
Dem malerisch gelegenen alten Schlosse verlieh der Aufenthalt
der Witwe Margarete des Römischen Königs Heinrich und i. J. 1262
verstoßenen Gattin Ottokars von Böhmen, Schwester Friedrichs
des Streitbaren, historische Weihe.2)
Im vorigen Jahrhundert wurde Krumau auch eine Zeitlang von
Greillenstein aus administriert, weil beide vom fürstlich Sinzen-
dorf sehen Hofrat Heßl gepachtet waren, mit noch anderen Besitzungen
verschiedener Herren. Fürst Sinzendorf hatte Krumau nach der
Topographie 181 5 von Freiherrn von Stiebar gekauft. Nach Plesser
jedoch hatte er schon 181 1 in betreff eines Kalkbruches bei Enczers-
dorf nächst Alt-Pölla, als Grundherr desselben, ein Protokoll in
Greillenstein, welches Landgericht war, überreichen lassen.3)
In demselben Jahre 1545, wie die eben besprochene Kom-
mission, wurde eine andere denselben beiden Nachbarn im Ver-
Vz. 123. eine mit Lorenz Rädelsprunner, Hans Freysinger, Gebhart
Weltzer, Hans Wolff Lienhart von Sinzendorff und Ernst
Sachwenitz anvertraut, in betreff einer Weisungssache in einer
Differenz zwischen Veit Salhinger und Wenczeslaw von Hof-
kirchen, Freiherrn.
Im nächsten Jahre 1546 hatte Lorenz gleichfalls wieder
Vz. 124. einem Auftrage des Landmarschalls Andre von Puechaimb
seinen Arm zu leihen, indem er in Gemeinschaft mit Er asm
Wasserburg er die stets bedenkliche Aufgabe erfüllen sollte,
einen Herrn mit seinen Untertanen in Güte zu vergleichen. Dies
!) Wisgrill, III, 386. — Topogr. V, 541.
-) Topogr. V, 533.
3) Ldsk. 1902, S. 7.
69
betraf die Streitigkeiten des edlen Sigmund Laglwerger, welche
in Güte zu lösen waren.
Nach einer anderen Richtung hin wurde er von den Ver-
ordneten in Anspruch genommen, die ihn 1546 ersuchten, gemein-
sam mit Sebastian Hager als Musterherr für die Gültpferde
aus dem Viertel ober dem Manhartsberge zu fungieren.
Über die Verwendung für den Ludwig Weltzer zum Sig-
hardts, Sohn der Veronica von Dachbeck, in einer Pferde-
stellungsangelegenheit ist bereits oben gesprochen worden.
Eine andere Vergleichshandlung wurde ihm durch ein Privat-
ansuchen des Wilhelm von Neidegg auferlegt, welche Bitte
neben den vielen sonstigen, an ihn herantretenden, analogen An-
suchen beweist, welch hohes Vertrauen ihm von seinen Standes-
genossen entgegengebracht wurde. So z. B. auch vom Abt Kon-
rad zu den Schotten in Wien, der ihn behufs Aufrichtung
»eines Gewalts und Instruction« zu kommen bat.
Endlich stammen aus der Zeit nach 1544, als Andre von
Puechaimb schon Landmarschall war, zwei Schreiben desselben,
die sich jedenfalls auf Lorenz' politische Tätigkeit bezogen.
Vz. 133.
Beil. 79.
Vz. 128.
Vz. 129.
Vz. 130.
*
*
Wir müssen nun unseren Hans Lorenz auf ein Terrain
begleiten, auf dem es nicht immer leicht ist, das Ausgleiten zu
vermeiden.
Die kirchlichen Angelegenheiten waren infolge der schon
vor der Reformationsbewegung eingetretenen Bestrebungen in
einen Zustand der Unsicherheit geraten, der zu manchen Unzu-
kömmlichkeiten geführt hatte. Es war nur begreiflich, daß der
Landesfürst bestrebt war, geregelte Verhältnisse zu sichern und
den geistlichen Besitzstand festzustellen, zu welchem Behufe zeit-
weise sogenannte geistliche Visitationen verfügt wurden.
Eine Notiz unseres Archivverzeichnisses erwähnt schon eine Inven-
tarisierung- v.J. 1524. So erschien i.J. 1525 der kgl. Rat Faber. später
Bischof von Wien, mit Herrn von Teuffenbach in Erla, um das
Kirchensilber zu inventarisieren, wobei aber nichts anderes als ein silbernes
Becherlein gefunden wurde. Es handelte sich um Kontributionen zu den
Kriegskosten, zu welchem Behufe die Kirchenschätze in ein langes
Verzeichnis gebracht wurden, namentlich jene, die zu ausländischen Ordi-
nariaten, wie Passau und Salzburg, gehörten.1)
Erst von 1528 an scheinen die Visitationen einen kirchlich-
konfessionellen Einschlag erhalten zu haben. In diesem Jahre ver-
fügte König F erdin and die Abhaltung einer allgemeinen Visitation
E.
Religions-
sachen,
Kirchen-
visitationen.
Vz. 119.
l) Geschichtl. Beilagen. VI. 142.
70
auf Drängen des Bischofs Faber. In dem königlichen Patente von
24. März wird speziell die Untersuchung angeordnet, wie weit die Irr-
lehren von Luther, Carlstatt, Zwingli, Oecolampadius u. a. ein-
gedrungen und wTelche sonstigen Mängel, Beschwerden und Unzu-
kömmlichkeiten zu finden seien, sowie auch welche Abhilfe dagegen
vorzuschlagen. ')
Daß hierbei mit aller Milde vorgegangen werden sollte, wurde in
einer nachträglichen Erklärung zu der Instruktion an den Statthalter
Georg von Puchhaimb ausdrücklich ausgesprochen. Nicht eine heim-
liche Inquisition von Person zu Person sei gemeint, sondern Anfragen
bei jedem Kloster über den Stand des Gottesdienstes, der allerdings
schon vielfache Abweichungen erlitten hatte. Den königlichen Kom-
missären, welche die Huldigung abzunehmen und eine Türkensteuer ein-
zuziehen hatten, wurden »Visitatoren der neuen Sekten« beigegeben.
Aus den nur teilweise erhaltenen, recht betrübenden Berichten läßt
sich zur Genüge beurteilen, wie notwendig die Visitation gewesen und
wie dringend eine Reform der Geistlichkeit sich erwies gegenüber dem
Überhandnehmen der neuen Lehre.2) Das beste Bild der damaligen Zu-
stände gewinnt man durch die von den Ständen auf dem Ausschuß-
Landtage zu Innsbruck i.J. 15 1 8 vorgebrachten, sehr eingehenden Be-
schwerden quoad temporalia, und in bezug auf die kirchliche Seite und
die Haltung des Klerus durch die auf Grund der Regensburger
Fürsten-Vereinbarungen erlassene Ordnung vom 1. September 1524.3)
Aus dem, was man für nötig hielt, besonders zu verbieten, geht nur
allzu deutlich hervor, in welchen Richtungen am meisten gefehlt wurde.
Damals schon wurde eine jährliche Visitation durch die Bischöfe in
Aussicht gestellt.
Wenn die Kirche durch die starke Hinneigung des Klerus, nament-
lich des niederen, zu der neuen Lehre zu leiden hatte, so wurden ihr
auch von anderer Seite gerade damals schwere Lasten auferlegt. Aller-
dings waren solche durch die Bedürfnisse des Staates und die eigene
Sicherheit geboten. So wurde den Kirchen und Klöstern der vierte
Teil ihrer Güter als Türkensteuer i. J. 1529 mit Bewilligung des
Bischofs Faber abverlangt und sodann ihnen, gewissermaßen als Sicher-
stellung für die Zukunft, 1534 untersagt, von ihrem Besitze etwas zu
entfremden, ohne vorherige Bewilligung des Landesfürsten. Mittlerweile
hatten die Stände am 11. Juni 1 53 1 Ihrer Majestät von der begehrten
Einlieferung der überflüssigen Kirchenkleinodien abgeraten, »da Ihr.
Maj. hiedurch in üblen Geruch kämen«.4)
Dies ist hier zu erwähnen, da die besprochenen Inventarisierungen
und Visitationen einen gewissen Ausgangspunkt für die zunehmende
Machtentfaltung der königlichen Autorität gegenüber dem geistlichen
Besitze boten, welcher bekanntlich zum größten Teil der Pfarren dem
reichsunmittelbaren Bistum Passau unterstand, von dem auch eine
ganze Reihe weltlichen Lehenbesitzes abhängig war.
Visitation Es ist also auch von diesem Standpunkte erklärlich, welches
von * Interesse die Staatsgewalt hatte, ihrerseits zur Herstellung der
*) Raupach, Evangel Österreich, Forts. I, 47, und Beil , 69. — Th. Wiedemann,
Reformation in Ost. I, 52. — Codex Austr. I, 646.
~) Raupach, Forts. I, 49.
3) Wiedemann, 1. c. I, 7 u. 40.
4) Landtagshandlung., Repertorium, 2, 33.
71
Ordnung zu wirken und die darauf hinzielenden Visitationen zu
unterstützen oder zu veranlassen.
So wurde gegen Ende des Jahres 1543 eine neuerliche Visi-
tation anbefohlen, welche angesichts der zunehmenden religiösen
Bewegung und dadurch eingerissenen Verwirrung hauptsächlich
die faktisch bestehenden Zustände konstatieren und die Daten
für die Beurteilung der Sachlage liefern sollte. Da keine geist-
lichen Delegierten der aufgeforderten Bischöfe von Passau,
Salzburg und Wien daran teilnahmen, konnte auch eine Reme-
dur in dogmatischer Richtung weder bezweckt noch erwartet
werden.
Der Auftrag der Visitatoren, welche für Österreich unter
der Enns Hans Lorenz Khuffstainer, Ludwig Kirchberger,
Michael Kifringer, Domherr, und der Vicedomb Christof
Polt waren, ging dahin, vor allem den Klerus zu mahnen, im
geistlichen Berufe standhaft zu sein, »denn man lebe der Hoff-
nung, Gott werde seine Gnade verleihen, die Spaltung in der
heil. Religion auf ordentlichem Wege und durch ordentliche Mittel
zu einem christlichen Vergleiche zu bringen « . Dann war eine ganze
Liste von Fragen aufgestellt, welche bezüglich der einzelnen
Kirchen, Klöster, Pfarreien etc. zu beantworten waren.1)
Es handelte sich also lediglich um eine informative Mission,
deren objektive Durchführung durch den Charakter der gewählten
Kommissäre verbürgt erschien.
In unserem Verzeichnisse beziehen sich darauf: »ain Citation
an die Geistlichen in Oesterreich u. d. E. von Hn. Lorenz Khuef- Vz. 116.
stainer undt andern 2 seiner midt-Commissären, deren Wappen
ich nicht khennen khann, die neben gedachtem Hn. Khuef-
stainern zu Visitatorn der geistlichen Gueter geordnet. 6. Mai
Die Vorarbeiten reichten noch in das Jahr 1543 zurück,
wie ersichtlich aus dem »Paket, beisammen etliche Handlung,
aine gaistliche Visitation btff., dazu Hr. Lorentz Khuefstainer vz. 117.
neben andern Commissarius gewesen. 1543.« Außerdem war vor-
handen die »Instruction sammt andern hiezugehörigen Sachen Vz. 118.
wegen der angestellten gaistlichen Visitation in Oesterreich«.
Endlich dürfte auch die bereits bei Georg IL erwähnte »Spezi- Vz. 119.
fication d!°. 1524« benützt worden sein.
Die zitierten Akten sind leider nicht mehr vorhanden. Aber
auch aus dem »Visitations-Buch« 2) ist zu entnehmen, daß das
Hauptgewicht der Aktion darin lag, dem wirtschaftlichen Nieder-
x) Wiedemann, 1. c I, 91.
•) Staatsarchiv. Geistl. Klöster u. Pfarren. Visitationsbuch ex 1543 u. 1544. Hs.
Suppl. 415.
72
gange abzuhelfen, sodann auch die Seelsorge zu heben, aber
nicht in einem gegen die neue Lehre direkt gerichteten Sinne,
der auch den Dispositionen der gewählten Visitatoren nicht ent-
sprochen haben würde.
Die gemachten Beobachtungen lauteten nicht sehr erbaulich
und veranlaßten einige Maßregeln in betreff der Besetzung der
vielen vakanten Pfarren, der Ordnung der Benefizien, der Ein-
schränkung der Vögte u. dgl., sowie der Reformation der dem
Verfalle nahen theologischen Fakultät an der Wiener Universität.
Eine gründliche Besserung konnte im Hinblicke auf die Zeit-
verhältnisse schwerlich erwartet werden. Bis zu den Zeiten der
Gegenreformation blieben die Zustände zweifelhaft. Man hoffte
immer noch auf eine endliche Vereinigung der Gegensätze.
=;=
*
H. Lorenz'
persönliche
StelluDg.
In diesem Sinne dürfte auch die Stellung des Hans Lorenz,
der das Vertrauen sowohl des Kaisers als auch seiner Standes-
genossen besaß, aufzufassen sein. Jedenfalls zählte er zu den
Gemäßigten und scheint seine eifrige Tätigkeit mehr auf dem
Gebiete pragmatischer Interessen als religiöser Spekulation, zum
Wohle des Landes entfaltet zu haben.
Wohl sagt Adam Wolff in jener seiner ausgezeichneten
Monographien, die er dem Johann Ludwig von Kuffstein,
Enkel des Hans Lorenz, widmet, daß Männer und Frauen
unserer Familie vom 1 6. Jahrhundert herauf eifrig protestantisch
gewesen sind1), und Abt Honorius Burger von Altenburg
bestätigt, daß alle Gutsbesitzer der Umgegend gleich nach dem
Auftreten Martin Luthers sich zu dessen Religion bekannten.2)
Auch A. Fischer bezeichnet neben diesen noch die Kuef-
steiner in Greillenstein und die Grabner in der Rosenburg
als starke Stützen der Reformation.3)
Die intimen Beziehungen, in denen Hans Lorenz mit
einigen bekannten Evangelischen stand, wie Hans von Zinzen-
dorf, der ihn einlud, sein Zelt im Kriegslager des Königs mit
ihm zu teilen, Marquardt von Kuenring, Georg Perkhaim,
Sebastian Grabner, sowie seine Heirat mit Barbara Volkra
und die Hagersche Verwandtschaft etc. lassen allerdings kaum
zweifeln, daß auch er den neuen Ideen zugänglich gewesen.
Anderseits hielt er sich in gutem Einvernehmen mit der hohen
') Adam Wolff. Geschichtl. Bilder aus Österreich, I, 246.
2) H. Burger, Altenburg, S. 6z.
3) Ldsk. V, 159. A. Fischer, k. k. Bezirksvorsteher, Vortrag über Hörn.
73
Geistlichkeit, mit Stift Altenburg, mit dem er Transaktionen
hatte, dann seinem »Schwager« Rueber, dem bekannten Abt von
Göttweig, mit dem er eifrigen Briefwechsel pflog, ebenso wie
mit dem Prior Cornelius von Mauerbach, Abt Conrad von
den Schotten, der Äbtissin von St. Bernhard und dem Propst
von St. Dorothea, mit dem er gemeinsam an der Inventarisierung
der Urkunden der Stände arbeitete.
Jedenfalls darf gesagt werden, daß er in allen seinen Hand-
lungen von derselben tiefen Religiosität getragen war, die auch
alle Enunziationen seiner Gattin, namentlich deren »Vermacht-
brief« durchweht.
9. Schluß.
Familie fljo^fflachdem wir nun Hans Lorenz auf seinem politischen und
Schluß UilsC'u! .?esc^äftlichen Leben an der Hand der vorhandenen Auf-
IKffig^H: Zeichnungen begleitet haben und ihm in die weitere und
dann die nähere Verwandtschaft gefolgt sind, wodurch wir einen
kleinen Einblick in die Familienbeziehungen einiger der damals
bedeutendsten Geschlechter gewinnen konnten, müssen wir jetzt
den Kreis noch enger ziehen und in seine nächste Familie zu-
rückkehren.
Viel ist nicht mehr zu sagen. Denn schon anläßlich seiner
Verehelichung und der darauffolgenden Familienarrangements
haben wir gesehen, mit welch' unbedingtem Vertrauen Barbara
ihrem Ehegatten alle ihre Angelegenheiten zu besorgen überlassen
hatte. Mit welcher Liebe sie an ihm hing, ist aus ihrem Ver-
machtsbriefe, der den Charakter eines Testamentes trägt, zu ent-
nehmen, und wenn sie in einer dieser Urkunden ihm auf den
Todesfall ihre Kinder empfiehlt und ihn bittet, sie zu pflegen,
»wie er es so gut verstehe«, so liegt darin ein unwiderleglicher
Hinweis darauf, daß er auch ein guter und zärtlicher Vater war.
Leider sind die Schreiben der Ehegatten, von denen übri-
Vz. 173. gens nur zwei Briefe der Barbara im Verzeichnisse notiert sind,
nicht erhalten. Doch zeigt ein »Schreiben von D. Johann Schröter,
der Ständt adelichen Kinder Praeceptor in Wien, relationirt
Vz. 174. Herrn Lorentz Khuffstainer wegen seines Sohnes Herrn Hanns
Georgen. Datirt 1547«, daß er noch kurz vor seinem Tode sich mit
der später zu besprechenden Erziehung seines Sohnes beschäftigte,
den er in die ständische Erziehungsanstalt gegeben hatte, von
welcher aus er die Universitätskollegien hörte. ')
Schon in frühen Jahren wurde er aus dem Leben abberufen.
Es scheint, daß er etwa ein Jahr vor seinem Tode bereits an
sein Ende dachte, vielleicht von Krankheit heimgesucht, da man
im letzten Jahre auch nichts mehr von ihm erfährt. Sein Testament
trägt das Datum des 14. Juni 1546 und ist im Inventar bezeichnet
Vz. 178. als »Original christliches undt erbareß Testament waillandt Hn.
Lorentzen Khuefstainers. Datum Greilnstain«.
*) Wiener Universitätsmatrikel pro 1546.
75
Auch das Testament seiner Gemahlin, von welchem sowohl Vz. 176.
das Original, datiert von demselben Jahre 1546, als auch eine
Abschrift nach dem Verzeichnisse vorhanden sein sollte, ist seit- Vz. 177.
dem abhanden gekommen. Aber aus dem Vermachtsbriefe der
Barbara vom Jahre 1535 haben wir schon ersehen, mit welch'
tiefer Religiosität und festem Glauben sie ihre Schriftstücke zu
verfassen pflegte.
Das schöne Grabmal, welches ihm und seiner Frau kind-
liche Pietät in der Pfarrkirche zu Röhrenbach gesetzt hat, läßt
keinen Zweifel über das genaue Datum seines Ablebens, welches
auf den 24. April 1547 angesetzt wird, und zwar sowohl auf
der oberen als der unteren Legende.
Das Todesjahr der Barbara, die ihn überlebte und dem
jungen Sohne Hans Georg eine sorgliche Vormünderin wurde,
ist leider nicht angegeben.
Am Postament des Grabmals, welches in Verbindung mit
den übrigen Monumenten der Pfarrkirche von Röhre nbach im
nächsten Kapitel näher besprochen wird, befinden sich zwei
schöne vergoldete Medaillons en relief, welche offenbar die Por-
träts des Hans Lorenz und der Barbara in, allem Anscheine
nach, charakteristischer Ähnlichkeit darstellen. Eine Aufnahme
derselben ist hier beigegeben.
Wir Nachkommen müssen dankbar sein, daß gerade im
Cinquecento schon das Gefühl lebendig war, dem viel später
Goethe in den »Wahlverwandtschaften« bei Besprechung der
Frage der Grabmonumente so tief empfundene Worte lieh: »Doch
bleibt immer das schönste Denkmal des Menschen eigenes Bildnis.
Dieses gibt mehr als irgend etwas anderes einen Begriff von
dem, was er war, es ist der beste Text zu vielen oder wenigen
Noten.«
Um so freudiger begrüßen wir es, daß es meinem Bruder
Franz kürzlich gelungen ist, ein schön in Holz geschnitztes
Bildnis zu akquirieren, welches, der Zeit und den Umständen
nach, nur den Hans Lorenz darstellen kann.
Es zeigt einen in prächtiger Rüstung zu Pferde sitzenden
Ritter in ruhiger, edler Haltung. Reiter und Roß treten in hohem,
sorgfältig künstlerisch ausgearbeitetem Relief vom Hintergrunde
heraus, auf welchem links oben das Kuefsteinsche Wappen in
der richtigen damaligen Form mit dem unbekleideten Mohren-
könige, rechts oben die Jahreszahl 1536 mit der Chiffre I und B
aufweist. Von bewährten Kunstkennern ist der Meister, auf den
das Monogramm hinweisen soll, zwar nicht entdeckt, aber die
ganze Darstellung als unzweifelhaft echt befunden worden.
76
Zweck oder Veranlassung derselben kann möglicherweise
ein Kriegszug gewesen sein, vor welchem der Ausziehende
der Gattin, die ihm eben seinen Sohn Hans Georg" geschenkt
hatte, sein Bildnis zurücklassen wollte. In der Tat haben wir
gesehen, daß Hans Lorenz im Jahre 1537 als Kriegszahlherr
der Stände gegen die Türken zog und wohl nur mit knapper
Not von den Folgen der mörderischen Schlacht bei Gorian be-
hütet wurde. Vielleicht auch sollte das Bild an den Ritterschlag
erinnern, der dem Lorenz zuteil geworden sein muß, wie oben
schon erwähnt wurde.
Die photographische Abnahme des Kunstwerkes gibt es
getreu wieder. So weit man das Profil auszunehmen vermag,
kann mit dem Medaillon des Grabmonumentes eine gewisse
Übereinstimmung gefunden werden.
Ä
*
Mit Lorenz schloß ein bewegtes Leben, dessen Mühen und
Sorgen dem Wohle der Familie und des Vaterlandes in vollem
Maße gewidmet waren, nur auf Rechtlichkeit und Charakterfestig-
keit basiert, ihn zu hohem Ansehen führten und sein Andenken
in der Erinnerung seiner Nachkommen gesegnet sein lassen.
Wenn die vielfachen Kommissionen, welche Lorenz von den
Ständen anvertraut wurden, seine Bestimmung als Kommissarius
und dann als Verordneter und Ausschuß, deutliche Zeichen
des Vertrauens sind, das ihm von seinen Standesgenossen nicht
nur im Ritter-, sondern auch im Herrenstande entgegengebracht
wurde, ein Vertrauen, welches auch in den zahlreich an ihn
herantretenden Ansuchen um Rat und Beistand unverkennbaren
Ausdruck findet, so fehlte ihm auch die Anerkennung und Zu-
neigung seines Landesherrn nicht. Die häufigen, von König
Ferdinand direkt an Lorenz gerichteten Zitationen zu drin-
genden und wichtigen Beratschlagungen und die von Seiner
Majestät selbst ausgehenden Aufträge reden eine genügend klare
Sprache, welche durch Ernennung zum Landuntermarschall
sowie Verleihung des Titels eines Rathes Ihro königlichen
Majestät und später die Berufung in den Regimentsrat noch
mit äußerlichen Ehrenmerkmalen bekräftigt erscheint.
Wie hoch sein Wirken auch nach seinem Scheiden noch
geehrt und von der höchsten Stelle anerkennend gewürdigt wurde,
zeigt das seinem Sohne im Jahre 1602 erteilte Diplom der Er-
hebung in den Freiherrnstand, in welchem der Kaiser ausdrücklich
hinweist auf »die angenehmen, getreuen, nützlichen und er-
sprießlichen Dienste«, die seine Vorfahren »Unseren löbl. Vor-
77
fahren am Reich in Tragung unterschiedlicher vornehmer
Amter und Dienste, insonderheit aber weil. Lorenz Khueff-
stainer Unserem geliebten Ahnherrn Kaiser Ferdinanden
als Ihr. Maj. Rath und Landuntermarschall in Österreich
in vielen wichtigen und geheimen Sachen, ansehnlichen
Kommissionen und Verrichtungen erwiesen«, eine Aner-
kennung, die den Spender ebenso ehrt wie den damit Begnadeten,
und im Zusammenhange mit allem früher Gesagten die Vermutung
nicht zu gewagt erscheinen läßt, daß Hans Lorenz, wäre er nicht
so früh abberufen worden, selbst noch die Erhebung zum Freiherrn
und Aufnahme in den Herrenstand erlangt haben würde. Ein ehren-
volles Zeugnis stellte ihm auch sein Sohn H. Georg aus, der in
seinem Rücktrittsgesuche an den Kaiser erwähnte, daß sein Vater
trotz seiner vielfachen im In- und Auslande geleisteten
Dienste niemals irgendeiner Gnadenbezeigung teilhaft
geworden sei, und nicht einmal seine volle Besoldung
als Landuntermarschall bezogen habe.
XVII.
GREILLENSTEIN.
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Alte Einfahrt.
1. Greillenstein die Veste.
inserem Vorfahr Hans Lorenz verdanken wir die Erwer-
bung von Greillenstein, welches seitdem als Stammsitz
! bei der Familie geblieben ist und für diese den Beginn
einer neuen Ära bedeutete.
Es ist also hier der Platz, einen kurzen historischen Rück-
blick auf diese Veste und deren frühere Besitzer zu werfen.
Der Name, welcher in älterer Zeit vielfach Grellenstein
geschrieben wurde, deutet auf eine Verbindung mit dem alten
Geschlechte der Grellen oder Greillen hin, welches in dieser
Gegend ansässig war und bis in das 15. Jahrhundert zahlreiche
Mitglieder aufzuweisen hatte.
Von bewährten Autoritäten1) wird angenommen, daß aut
dieses die Gründung der Veste und deren Namensgebung zurück-
zuführen sei. Es ist kein Grund, dieser Voraussetzung entgegen-
zutreten. Sie ist die wahrscheinlichste oder vielmehr die einzige
ernste, die überhaupt bisher aufgestellt wurde. Im Zusammen-
hange damit steht die weitere Annahme, daß die Grellen mit
den Rittern von Dappach oder Dachpeckh in eine Stammes-
verbindung zu bringen sein könnten, auf welche hier sowohl wegen
unserer Verwandtschaft mit den letzteren, als weil sie die Besitzer
*) P. Friedr. Endl über Greillenstein. — Prälat Burger i. Altenburger Urkundenbuch
C. Kuefstein. II.
82
Greillensteins vor den Volkra waren, noch ein Blick zu werfen
sein wird. Dieses ist bisher — wenn man die Hypothese der
Grellen akzeptiert — seit seinem Entstehen nur im Besitze des
letztgenannten Geschlechtes, dann der Dachpeck und der Volkra
gewesen, bevor es an unsere Familie überging.
Die erste Erwähnung der Veste findet sich — soweit dies
bisher zu ergründen war — in dem bei der ersten Besprechung
der Familie der Dachpeckh1) schon angeführten Kaufbriefe,
durch welchen die Gebrüder Hans und Wulfing Dachpeckh
zu Greillinstain dem Ritter Thoman dem Neydecker zwei
Höfe zu Altgevöl im Thal verkaufen, die ehedem der Schad
von Hartenstein gehabt. Der Brief ist ausgestellt »zu Greillin-
stain am Sambstag vor Trinitatis A°. 137 1«, bezeugt und be-
siegelt von ihrem Vetter Hainrich Dachpeck und Stephan
von Entzesdorff. 2) Dieselben Gebrüder Johann und Wulfing
der Dachpeckh von Grenstain gaben im Jahre 1384 dem
Stifte Altenburg Gülten zu Gottfritz, Fürnwald und Weitzen-
dorf gegen andere zu Winckhel.3)
Da die Dachpeck s urkundlich im Jahre 137 1 Besitzer der Veste
waren, so darf man von dieser ersten Erwähnung des Besitzes an
üblichermaßen mindestens um eine Generation zurückrechnen und
annehmen, daß sie schon in der ersten Hälfte des Jahrhunderts
dort saßen. Wird aber von der Voraussetzung ausgegangen, dal.»
vor ihnen die Grellen im Besitze standen, so muß die Gründung
der Veste wohl schon im 13. Jahrhundert stattgefunden haben.
Auf jeden Fall nicht später als am Beginne des 14. Jahrhunderts.
Sie blieb im Besitze der Dachpecks bis zu deren Aus-
sterben. Im Jahre 1388 soll Raimbert von Volkra sie vorüber-
gehend mit Pfand belegt haben.4) Doch 1404 finden wir Wulfing
den Dachpeck von Grellenstain.5)
Am S.Dezember 1 45 1 wurde zu Grellenstayn die zweite
bekannte von dort datierte Urkunde ausgestellt, beinahe ein Jahr-
hundert nach der ersten. Bernhard Volkra verzichtet darin für
sich und seine Geschwister Wolfgang und Ursula, Frau des
Egidius des Greyll unter Vermittlung des edlen vesten Ritters
Herrn Engelbrecht des Dachpecken auf Gründe zu. Obern-
Reczbach, welche Egidius seiner Frau zur Morgengabe ver-
schrieben hatte, zugunsten des Stiftes Altenburg. Gesiegelt vom
Dachpeck für den Bernhard Volkra.6)
!) C Graf Kuefstein, Studien. I, 77.
-) Wisgrill, II, 183. — Preuenhuber. Mskpt. 177.
3) Altenburg. Urkunden, S. 273.
4) N.-ö. Topographie. IN, 665.
5) Altenburg. Urkunden, S. 291.
t;) Altenb. Urk., S. 329.
83
Hier haben wir nun auf derselben Urkunde alle Namen
vereinigt, die uns interessieren, und es tritt bereits zu jenen
der oben besprochenen Greyll und Dachpeck auch jener der
Volkra, die deren Nachfolger werden sollten.
Auffallend ist es, daß keine von den drei Parteien sich das
Prädikat zu Greillenstein auf der dortselbst ausgestellten Urkunde
beizulegen für gut befand.
Es ist ganz natürlich, daß der dort zustandegekommene Ver-
zicht unter der Patronanz des Dachpeckh stand, welcher auch
für den Volkra als Siegler fungierte und jedenfalls auch als
Hausherr für beide Parteien, während anderseits der Hofmeister
von Altenburg für das Stift gegenwärtig war und mitsiegelte.
Im Jahre 1455 wurde Engelprecht Dachpeck von König
Ladislaus, dessen Partei er mit seinem Sohne Wolfgang er-
griffen hatte, mit den Vesten Greillenstein und Harmanstorff
und dem Hause Dappach etc. belehnt.1) Da bis dahin von der
Lehenbarkeit Greillensteins nichts zu hören war, ist es möglich,
daß sie durch Auftragung an den König2), die in den bewegten
Zeiten mehr Sicherheit bot, entstanden war, um schon mit dem
im Jahre 1499 gestorbenen Sohne Hans des Wolfgang wieder Beil. 80.
zu enden. Der Text des Lehenbriefes, welcher das älteste Ver-
zeichnis des Greillensteiner Besitzes darstellt, wird pag. 96 wieder-
gegeben.
Nach dem Ableben des Hans Dachpeck und der Beendi-
gung der sogleich zu besprechenden Auseinandersetzungen durch
den Spruchbrief von 1501 ging Greillenstein an die mit den
Dachpecks schon verschwägerten Volkra über.
Man erinnert sich, daß Martha, die Schwester des letzten
Dachbeck, Hans, den letzten Missingdorfer, gleichfalls Hans
genannt, geheiratet hatte, dessen Schwester, wieder eine Martha,
die Gattin des Stephan Volkra war, letzterer also mit dem Dach-
peck verschwägert.
Stephan Volkra ist es, der als Erwerber Greillensteins
genannt wird, und sich schon im Jahre 1504 mit dessen Namen
bezeichnete.3) Er starb, wie sein Grabstein ausweist, im Jahre 15 19,
seine Söhne Hans i. J. 1526 und Wolfgang 1 5 3 1 , und schon
1534 ging die Besitzung auf uns über, so daß also die Volkra
hier nicht länger als ein Menschenalter ansässig waren.
Auf Grund der vorstehenden Darstellungen erweist sich nun Reihenfolge
die Reihenfolge der Besitzer von Greillenstein folgendermaßen:
der Besitzer.
*) Staatsarchiv, Lehenbuch d. Kg. Ladislaus, Cod. 44, Fol. 54b. — N.-ö. Topo-
graphie. III, 665. — Notubl. IV, 17.
'-') Heinke, N.-ö. Lehenrecht. I, § 51.
3) Geschichtl. Beil. III, 278.
6*
84
Wenn die Grellen Greillenstein gegründet haben, muß
ihnen als ersten Besitzern der erste Gruß zukommen.
Von 1 37 1 an, und wohl schon etwas vorher, waren die
Dachpeck die authentisch konstatierten Herren ununterbrochen
bis 1499 oder 1500, bald nachher, jedenfalls vor 1504, die Volkra
bis 1534, und seitdem, bis zum heutigen Tage die Kuefstein.
Name der Ob nun die seit dem 12. Jahrhundert genannten Ritter
von Dappach — Dachpeck, oder die Grellen, oder beider
Stammväter als Gründer der Veste zu betrachten sind, so liegt
doch zwischen dieser Zeit, und wenn man erst mit Ditiricus
Grello vom Jahre 12101) beginnen will, von diesem an bis zur
urkundlich festgestellten Epoche der Dachpecks von 137 1 und
etwas früher, eine genügende Zeitperiode, um darin die Gründung
und die Namensgebung der Veste zu suchen.
Ihr richtiger Name wird von Anfang an auch jener der
Gründer gewesen sein, also Grellnstain, wie er seit der Urkunde
von 1451 geschrieben wurde.
Wie die Grell sich in Greyl oder Grewl umschrieben, so
fügte sich auch in den Namen ihrer früheren Burg bald die neue
Form des ihrigen ein, und seitdem sie in unserem Besitze ist,
wird sie zuerst Grellenstein und dann Greillenstain geschrieben.
Also:
Bis 1371 G-reillinstain. Hans und Wulffing Dachpeckh.2)
1384 Grenstain. Wulfing der Dachpeckh.3)
1390 Hans des Dachpecks Siegel: De Grallenstain.4)
1404 Wulffing der Dachbeck zu Grellenstain.5)
1451 zu Grellenstain. Engelprecht der Dachpeckh und Bern-
hard Volkra.6)
1455 Grellenstain. Lehenbrief des Königs Ladislaus. ')
1499 Grabstein des Hans Dachpeckh zum Gralnstain.s)
1501 Spruchbrief über Grellenstain.9)
1519 Grabstein des Steffan Volkra zum Grallnstein. 10)
1534 Grellenstain im Peugkreich 1[)
1535 zu Grellnstain datiert und am Anfang- Greillnstain.12)
!) M eil ler, Babenb. Reg. 104, Nr. 85 u. 86. — Altenburg. Urkund., S. 5 u. 6.
-) Wisgrill, II, 183. — Preuenhuber, Mskpt. 177.
;)) Altenb. Urk., S. 273.
4) Quellen Wien, II, r, 1199. — Siegler, p. 448.
5) Altenburg. Urk., 291.
6) Altenburg. Urk., 329.
'') Staatsarchiv. Lehenbuch d. Kg. Ladislaus, Cod. 44, Fol. 54b.
8) u. 10) In d. Kirche von Röhrenbach.
°) Ldsarchiv., B. 28. Nr. 3482.
ll) Kaufbrief, Archiv Greillenstein, Beil. 66.
") Vermachtsbrief der Barbara Kuefstein-Volkra, Archiv Greillenstein, Beil. 67.
85
Noch bis in die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts kommt die
Form Grellnstain abwechselnd mit Greillenstain vor. Auch Grillen-
stein erscheint sporadisch und ein Grillenberg, der noch 1592 an-
läßlich eines Jagdstreites in dem zu Greillenstein gehörigen Walde
bei Fuglau genannt wurde, scheint an diese Form zu erinnern.
Wir verfolgen hier den Kampf der neuen mit den alten Formen,
die hier eingehender wiedergegeben wurden, um an der Hand derselben
die natürliche, ungezwungene Wandlung vor Augen zu stellen, die sich
jener des Namens der Grellen trotz der damaligen Entfernung ihrer
neuen Sitze parallel entwickelt hat, in analoger Weise, wie auch die
alte Schreibweise Chueffstayn sowohl bei der Stadt wie bei der Familie
trotz der großen Entfernung und des Mangels an äußerem Zusammen-
hange gleichmäßig in die neuere Form hinüberglitt.
Nach allem Vorhergehenden scheint also die Annahme ganz
berechtigt, daß das heutige Greillenstein wirklich seinen Namen
und wohl auch seine Entstehung den alten Grellen zu verdanken
hat, deren älteste Namensform bis tief in das 16. Jahrhundert
es sich nicht rauben lassen wollte, bis es sich auch ihrer modi-
fizierten neueren definitiv anbequemte.
Wenn wir im Vorstehenden den immerhin nicht ganz leichten
Versuch unternommen haben, die Zeit der Entstehung der Burg,
ihrer Namensbildung und die Reihenfolge ihrer Besitzer wenig-
stens in allgemeinen Umrissen der ungefähren Zeitperioden, doch
auch mit ganz positiven authentischen Daten und bestimmten
Jahreszahlen festzustellen, so darf sie unbedenklich als einer der
ältesten festen Sitze der Gegend, nach jenen, die bereits völliger
oder teilweiser Zerstörung anheimgefallen waren, bezeichnet werden.
Natürlich hatte sie nicht die heutige Gestalt. Der alte Bau,
der von Lorenz' Sohn und Nachfolger Hans Georg III. in der
zweiten Hälfte des Jahrhunderts gänzlich umgeändert und im
Sinne der Renaissance modernisiert wurde, war wohl weniger
ausgedehnt und luxuriös-künstlerisch gehalten, dagegen fester und
in sich geschlossener, noch für die Verteidigung und die Sicherung
der Existenz bestimmt.
2. Die Grellen und Greillen, Dappach und
Dachpeck.
Die Grellen, ly^^^fj61"^611 w^r nun emen Blick auf jene Geschlechter, welche
dem unserigen im Besitze von Greillenstein voran-
gingen.
Wir müssen natürlich mit jenem beginnen, dem die Gründung
der Veste und ihr Name zugeschrieben wird, wofür allerdings
authentische Daten bisher nicht aufgefunden werden konnten.
Die Grellen oder Greyl erscheinen schon ziemlich früh in
unserer Landesgeschichte. Ditiricus Grello ist als Zeuge genannt
in der schon früher erwähnten Bestätigung des Herzogs Leo-
pold VI. für eine Schenkung des Grafen Friedrich von Hohen-
burg an das Stift Altenburg vom Jahre 1210 und in deren
Wiederholung in demselben Jahre. <)
Auf derselben Urkunde erscheinen auch die Gebrüder Hen-
ricus et Engilbertus de Dachbach neben Gotfridus de Bugen,
Hademarus de Kunringe, Rudolfus de Potendorf u. a.
Es ist auffallend, daß beide Namen, die Grellen und die
Dachbeck, zu derselben Zeit gleichzeitig zum ersten Male in
dieser Gegend auftauchen, und sogar in demselben Jahre und
auf denselben Urkunden von 12 10.
Auch später finden sich vielfache Verknüpfungen zwischen
beiden Familien, die so auffallend sind, daß sie unverkennbar
auf nahe Beziehungen hinweisen. Wie es die Dachpeck von
Grellenstain gab, so haben wir auch umgekehrt einen oder
mehrere Grell von Dachpach.
Heinrich der Grell ist mit Heinrich dem Dachpeck
Zeuge auf Urkunden von 1299 und 13002) und nennt sich der
Grell von Dachpach auf einer Urkunde von 131 1, in welcher
Hainreich Dachpeck mit seiner Frau Kathrein und seinem
Bruder Chunrat dem Stifte Altenburg »durch großer Notdurft
willen« eine Gülte zu Gravenberg um 30 Pfund Wiener Pfennig
verkauft. 3)
1) C. Kuefstein, Studien. I, 75. — Meiller, Babenberg. Reg. 104, Nr. 85 u. 86.
— Altenburg. Urk., S. 4 u 5.
2) Altenburg. Urkundenbuch, S. 91, 94, 96.
*) Altenbg. Urk., S. 126 u. 127.
87
Auf einer anderen von 1 3 1 2 nennt sich offenbar derselbe
Hainrich der Grell von Dachpach neben dem Dachpeck
nur von Dappach1) und weiter im Jahre 13 13 nur Heinrich
der Grell.2) Es ist wohl kein Zweifel, daß dieser Hainrich der
Grell derselbe ist, der sich oben Grell von Dachpach nannte.
Das vielfache Zusammentreffen der Namen und namentlich
die vice versa Nennung der Dachpecke von Grellenstain und
der Grellen von Dappach genügt, um zu der Hypothese zu
führen, daß beide demselben Stamme entsprossen sein könnten,
oder die Grell von Grellenstein nach Dappach übersiedelt,
wie umgekehrt die Dappach von dort hierher gekommen wären.
Das Geschlecht der Grellen allein betreffend ist noch zu
erwähnen, daß auf Urkunden vom Jahre 1237 Heinricus Grello
nicht nur als Zeuge gleich nach den Wiltpergern und den
Chunigsveldern, sondern auch neben Otto von Chunigsveld
als Ratgeber für eine Schenkung der Markgrafen von Hohen-
burg an das Stift Altenburg angeführt wird, also bereits eine
höhere Stellung, als der Ditiricus von 12 10 eingenommen zu
haben scheint.3)
Ob die nachbenannten Grell, Grill und Greill im Zusammen-
hange mit jenen von 12 10 und 1237 stehen oder ob diese in
die Dappach übergegangen sind, muß dahingestellt bleiben.
Jedenfalls muß ihnen Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Im Jahre 1237 wird auf einer Urkunde des Klosters Rohr noch
ein Chunradus Grille mit Sifridus von Fraunhofen erwähnt.4)
Bald darauf, 1281, erscheint Leutwein, genannt der Grille, Bruder
des Konrad von Grabarn, als Zeuge bei einem Verkaufe des Lehens
Unter- Nalb seitens der in bedrängten Vermögensverhältnissen befind-
lichen Nonnen von St. Bernhard.')
Etwas später stellte Rudger Grelle eine Zession an das Kloster
St. Bernhard aus i. J. 1302 und 1306 verkaufte denselben Nonnen
Ortolf, genannt der Grille, seinen Hof zuOber-Nalb, gleichfalls aus
Not. Er erwähnt dabei seines verstorbenen Vaters Heinrich, seiner
Geschwister Reichgart, Leukart und Margret, sowie seiner Kinder
Leutwin, Ulrich, Heinrich und Ortolfsrad. Ein anderer Ortolf und
Hilprant Grille erscheinen als Zeugen.0)
Bis 1327 kommen noch einige Grillen vor, und 1335 wurde Otto,
cognomine Grillo, zum Abte von Zwettl gewählt. Doch sagt der
Chronist von ihm, daß er dessen eigentlichen Namen nicht habe finden
können.7)
1) Altenbg. L'rk., S. 131.
2) Altenbg. Urk., S. 132.
3) Altenbg. Urk., S. 9 u. 10.
4) Mon. Hoica. XVI, 121.
:) Heider, Schöngrabern. 21, Nr. 24.
°) Geschichtl. Beil., II, 43 u. 44. — Fontes. VI, 278, und IV, 202. — Heider, 1. c.
'') Link, I, 698.
88
Wir haben gesehen, daß diese Grill und Greill viel mit St. Bern-
hard beschäftigt waren, und auch daß die Dachbecks, namentlich
Heinrich, in den Jahren 131 1 und 1316 Lehen dorthin teils geschenkt,
teils verkauft hatten. Man bemühte sich offenbar, diesem Kloster, mit
dem auch wir in nähere Beziehungen treten sollten, möglichste Unter-
stützung angedeihen zu lassen.
Ob der i. J. 1380 als Marktrichter von Lewbs (Langenlois) er-
scheinende Leonhard der Grell1) hierher gehört, mag dahingestellt
bleiben, ebenso wie auch Chunrad der Gral, welcher mit seiner Haus-
frau Elspet und den Söhnen Hans, Görg und Peter i. J. 1367 dem
Kloster Molk einen Hof zu Maur verkaufte, nur im Vorübergehen
genannt wird.2)
Während wir oben konstatiert haben, daß 131 1, 131 2 und 1313 ein
Grell von Dachpach erscheint, treten bald die Greyll oder Grewll
von Obern- Retzpach auf: Rüdiger — dessen Name an jenen von
1302 anschließt — -und seine Hausfrau Bertha samt Tochter Elisabeth
i. J. 1364, Michael und Katharina 1403, Johann und Margaret
1403, und endlich Agidius und Ursula 1440 und 145 1. In letzterem
Jahre stellten die Gebrüder Wolfgang und Bernhard Volkra zu
Greillenstein für sich und ihre Schwester Ursula, die Frau des
Agidius des Greyll, einen später noch zu erwähnenden Verzicht aus.3)
Mit diesen Greill und Grewl von Obern-Retzpach stehen
andere in Verbindung. Von 1413 — 1430 kommt Jorig der Grewl als
Pfleger zu Rapottenstein in Wreitraer Urkunden vor, in denen er
auch Grefel geschrieben wird.4) Und i. J. 1432 vererbt derselbe an
seine Tochter Diemuth und deren Gatten Jörg den Eybensteiner
Lehen zu Rapottenstein.5)
Auch in Wien war der Name vertreten. Im Jahre 1371 verkaufen
Michel und Gertrud Grewl ihr Haus in der Katerluken, Rueger
und Margaretha das ihrige am Chlarawege um 130 Talente, und 1380
vermacht Engl, Hausfrau des Niklas Grewl diesem ihr Haus in der
Walichstraße.6)
1379 — 1398 finden sich Grillen zu Grinzing7). Chunrat der
Greul wird 1392 als einer der Beschauleute für einen Weingarten in
Pötzleinsdorf genannt.8) 1439 erscheint der edle Wolfgang Greil
zvi Enczesdorf als Siegler, 1491 der edle Sigmund Greil zu Enczes-.
dorf als Pfleger zu Mistelbach und Siegler, 1497 derselbe als Greyll
zu Enzersdorf unter Staatz gleichfalls als Siegler.9) 1445 kommt
Kristan Grawl, der in derselben Urkunde auch Granl geschrieben
wird, als W7eingartenbesitzer an der Sandleiten (bei der Türken-
schanze) vor, dann 1447 Jörg und Dorothea Grel und 1459 Jörg
Greyl (dem Zusammenhange nach derselbe) als Haus- und W^eingarten-
besitzer zu Nußdorf, endlich 1453 Thoman Grewl für offenbar den-
>) Geschichtl. Beil., I, 469.
2) Hueber, Ann. Mel , 87.
3) Altenburg Urkunden, S. 250, 288, 316, 329.
4) Ldsk 1903. Schloßarchiv Weitra v. P. Hammerl, Nr. 43, 49, 54, 56, 60.
5) Geschichtl. Beil. VI, 362. — Notizbl. 1858, S. 467. — Topogr , II, 516. — (Wis-
grill, II, 370.)
c) Quellen Wien. III1, 399, 400, 1272.
7) Quellen Wien. F, 1737.
8) Quellen Wien. IT, 1245
9) Quellen Wien. II2, 2703; II3, 5429; V, 5180.
89
selben Besitz. ') Hier ist deutlich ersichtlich, wie die verschiedenen
Schreibweisen für denselben Familiennamen ineinander verschmelzen.
Es scheint ziemlich wahrscheinlich, daß mindestens die letztgenannten
mit den Rapottensteinern, den Grinczingern und auch den Enczers-
dorfern auf einen Stamm zurückzuführen sind.
Dies wird auch dadurch bekräftigt, daß der Wiener »Mitwohner«
Peter Gewi, auch Greyl genannt, als er im Jahre 1463 dem Her-
mann Limpauer, Richter zu Vitis, verschiedene lehenbare und frei-
eigene Güter zedierte, die bald darauf an den Stefan von Eizing über-
gingen, dabei auch Briefe, die er von Peter sowie Ruger Greyl von
Retzbach besaß, mitgab.2)
Die verschiedene Schreibweise des Namens darf nicht irreführen.
Sie kommt sogar, wie wir gesehen haben, in derselben Urkunde zu-
weilen für denselben Namen vor. Unser eigener Name bietet dafür zahl-
reiche Beispiele. Ein solches liefert auch die eben erwähnte Diemuth
und deren Vater. In den Geschichtlichen Beilagen und dem Notizblatt
heißt er Greuel, in der N. ö. Topographie Gressler und bei Wis-
grill Grefflein3), und doch kann kein Zweifel obwalten, daß es sich
um dieselbe Person handelt.
Wisgrill spricht nur von den Greill von Siebenhirten als
einem der ältesten Rittergeschlechter, von dem Ulrich schon 1285,
dann Konrad und Rudger die Gerülle 1289 in Urkunden des Stiftes
Lilienfeld erscheinen.4) Wenn diese demselben Stamme angehören, so
müssen sie sich bald abgezweigt haben. Der Name Rudger könnte auf
den oben bei St. Bernhard genannten Grelle deuten.
Greills oder Greylls kommen auf einer ganzen Reihe von Land-
tagen bis 1536 vor und sind dann ausgestorben.5)
Auch in Oberösterreich finden sich Spuren einer Familie Grill
oder Grüll, die aber hier wohl außer Betracht bleiben muß. Ebenso
die in Bayern als Vasallen der Kirchberger im 14. Jahrhundert ge-
nannten Greil oder Gräul.()
Daß aber die verschiedenen Linien unserer Greillen, Greyll,
Grewl auf einen gemeinsamen Urstamm zurückzuführen sind, kann
wohl vorausgesetzt werden. Das Ineinandergreifen der im Vor-
stehenden dargelegten Beziehungen scheint darauf hinzuweisen
und die wechselnde Schreibweise des Namens, welche ganz analog
auch ihrer alten Veste zuteil ward, betrifft nur solche Abweichungen,
denen kein Gewicht beizulegen ist. Es wäre wirklich schwer, anzu-
nehmen, daß die Grelle, die im gegenteiligen Falle sehr bald
ausgestorben sein müßten, sofort durch eine von diesen ver-
schiedene Familie Greille in ihren Beziehungen zu den Dach-
pecks und Volkras ersetzt worden wären.
1) Quellen Wien. P, 1S35; I3, 2393, 2645, 2402.
2) Geschichtl. Beil., II, 363.
3) Geschichtl. Beil. VI, 362. — Notizbl. 1858, S. 467. — Topogr. II, 516. —
Wisgrill, II, 370.
4) Wisgrill, III, 392.
5) Landtagsakten.
") Mon. Boica. XV, 424 ff.
90
Die beigeschlossene Tabelle gibt — natürlich ohne jeden
Versuch einer Filiation — eine Übersicht über die dokumentarisch
bekannten Glieder der zahlreichen Familie, die verschiedene Wohn-
sitze innegehabt, die aber außer Wien fast alle auf dieselbe
Gegend hinweisen, und in die älteste Besiedlungsperiode der
ersten Babenberger zurückreichen. Nieder-Nalb, Schön-
grabern, Erla, Retzbach, Enzersdorf, Staatz, Mistelbach,
auch Siebenhirten sind im geringen Umkreise derselben, mit
Weingebirgen gesegneten Gegend im Viertel unter dem Manharts-
berge, zu finden. Nur Rapottenstein liegt im Oberen Wald-
viertel. Und fast überall finden sich Beziehungen zum Stifte
Altenburg, aus dem auch die ältesten Nachrichten über die
Familie stammen.
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3. Übergang Dachpeck-Volkra.
Ausgang der ||F||| |j [nläßüch der Besprechung der Heirat unseres Stammvaters
Daclipeck.
Georg I. mit der Elisabeth Dachpeckhin ist bereits
dieses Geschlechtes näher gedacht und ein Abriß dessen
gegeben worden, was über seine Geschichte bekannt ist. l) Wir
fanden zuerst den Engelschalk von Dahepach in einer Urkunde
der Adelheid von Hohenburg zu Wildberg vom Jahre 1 1 35,
dann Henricus et Engilbertus de Dachbach auf der öfters
genannten Urkunde von 12 10, ferner Heinrich den Grell von
Dappach im Jahre 131 1 und sahen von da an eine stattliche
Reihe von angesehenen Vertretern des alten Stammes an unserem
Auge vorüberziehen, bis wir zu seinem Ausgange gelangten.
Den Schluß der Reihe bildete Hans Dachpeckh, der 1496
als Siegler erscheint auf dem Kaufbriefe, mit welchem Wolfgang
Dachsner, gesessen zu Dachsen, dem Stifte Altenburg »sein
Vest oder Geschlos, genannt Markchersdorff, die Zeit zer-
brochen sammt allen Zugehörungen, wie sie Hn. Hansen von
Puechaim zu Lehen gewesen,« verkaufte2) und der in demselben
Jahre von K. Maximilian I. mit Zehnten zu Hepflgswennt,
Prunn und Ernestorff belehnt wurde.3)
Dieser Hans Dachpeckh ist i. J. 1499 als letzter seines
Stammes gestorben. Seine Gattin Petronella Grabnerin zu
Rosenburg und Pottenbrunn folgte ihm schon im darauf-
folgenden Jahre in das Grab mit Hinterlassung einer Tochter,
namens Veronica, auch Frainca oder Vroni genannt.
Diese wurde um das Jahr 1 5 1 5 die Gattin des Ruprecht
Welzer von Spiegelfeld — für dessen Sohn unser Hans
Lorenz sich später verwendete4) — und heiratete nach dessen
Ableben i. J. 1532 den Christoph von Greysseneck, auf dessen
Söhne das von ihr erblich besessene Gut Sigharts später
überging.
x) C. Kuefstein, Studien. I, 74 ff.
•) Altenburger Urkunden, S. 360.
3) Ldsarchiv., Orig.-Pergament v. 1496. Im Lehenbrief v. 1455 heißt es: »Etzleins-
dorf« (Hötzleinsdorf).
4j Kapitel XVI dieser Studien.
93
Wisgrill und nach ihm die N. ö. Topographie1) verleihen dem
Hans Dachpeckh noch eine zweite Tochter, Petronilla, wie ihre
Mutter genannt, welche des Sebastian Grabner des älteren auf
Pottenbrunn und Judenau Gattin geworden sein soll.
In der Wisgrillschen Darstellung der Familie Grabner jedoch
kommt weder die Mutter noch die Tochter Petronilla von Dachbeck
vor. Dem Sebastian Grabner, welcher die letztere geheiratet haben
soll, werden von demselben Autor dort zwar drei Frauen, nämlich die
Apollonia von Pottenbrunn, die Margaretha von Königsberg
und schließlich die Sophia Enenklin zugeschrieben, aber keine Dach-
beck. Und seine Tochter Petronilla aus dritter Ehe wird dem Hans
von Lassberg zu Ochsenburg beigesellt.2)
Im Wisgrillschen Manuskripte dagegen steht ausdrücklich11), im
Gegensatze zu seinem gedruckten Texte, daß Hans Dachbeck nur
eine einzige Tochter Veronica gehabt habe. Und mit dieser Einen,
die auch in den nachstehenden Urkunden allein genannt ist, wird man
sich wohl begnügen müssen.
Die Mutter Petronella, Gattin des Hans Dachbeck, konnte
wohl die Schwester des Christoph Grabner (Vaters des Seba-
stian) gewesen sein, wodurch es naheliegend begründet wäre,
daß ihm, dem Oheim, die gleich zu besprechende Gerhabschaft
über seine Nichte anvertraut wurde.
*
*
In den Auseinandersetzuneen über den Nachlaß des Hans
*o
Dachbeck finden sich so interessante Aufklärungen über Greillen- seteangübe^
stein und die dasselbe berührenden Verhältnisse, daß hier in Greillenstein.
möglichster Kürze darauf eingegangen werden muß.1)
Es liegt vor ein »Hindergangsbrief« vom Jahre 1500, in
welchem die Gebrüder Rudolph und Sebastian Hohenfeldt
ihre Ansprüche auf die Veste Greillenstein darlegen und mit
Christof Grabner zu Zakhing, Vigulaeus Velabrunner und
Stefan Mülwanger zu Wolfstein (als den Gerhaben der Vero-
nica Dachbeck) sich vereinbaren, die Entscheidung den gewählten
Kompromissarien Wolfgang Strein zu Schwarzenau, Hans von
Puchaim zu Hörn, Sigmund Hager, Untermarschall, und Paul
Stodelik anheimzugeben.
Der Streit betraf die »Veste Greillenstein, ihre Zugehörung
und andere Lehngüter — ausgenommen Harmansdorf — so
') Wisgrill, II, 184. — N.-ö. Topographie. III, 665.
2) Wisgrill, III, 369.
3) Wisgrill, Mskpt. Ldsarchiv.
4) Ldsarchiv. B. 28, Nr. 3461 u. 34S2. — Gedenkbuch der Pfarre Alt Pölla. —
Wisgrill. II, 184.
9t
weil. Hans Dachp eck von der Rom. Ku. Majestät zu Lehen gehabt,
nach einem Lehenbrief und einem Zettel, den Grab n er bei sich
hatte, und welche die kgl. Majestät dem Grafen Eitel Friedrich
zu Zollern, kgl. Rath und Kammerer, halb verliehen hat und
halb den Gebrüdern Hohenfeld«.
Nachdem sich die drei genannten Gegner der letzteren mit
dem Zollern über den diesem verliehenen halben Teil vertragen
haben, betrifft der Streit nur den anderen, den Hohenfelds ver-
liehenen Teil. Die Spruchleute sollen sich daher — Herren, Ritter
und Knechte — auf Eritag in den heiligen Pfingstfeiertagen
nach Grellenstein begeben und die Schätzung vornehmen. Aus
dem strittigen halben Teile soll zuvor, nach der von Seiner könig-
lichen Majestät der gemeinen Landschaft gegebenen Instruktion
der Veronica ein Viertel zukommen und dann der Spruch über
die übrigen drei Teile an der in Rede stehenden Hälfte ergehen.
Falls aber der Spruch bestritten würde, soll der Freiherr Rottal
zu Talberg, kgl. Rat, als Obmann entscheiden. Welcher Teil
aber sich nicht fügen wollte, der soll 400 Gulden Rheinisch er-
legen, zur Hälfte für die königl. Majestät, zur anderen Hälfte für
die anderen Teile.
Gesiegelt anstatt Rudolf Hohenfeld's von Christof Ober-
haimb, von Caspar Schaull zu Mold anstatt des Velabrunner
und für Christof Grabner von Peter Ochsenpeckh. Wien
15001) am Pfinstag vor Oculi.
Also ist Greillenstein, mit welchem i. J. 1455 Engelprecht
und nach ihm dessen Enkel Hans Dachpeck belehnt war, nach
dem mit des Letzteren Ableben erfolgten Erlöschen des Stammes
als apertes Lehen zur Hälfte dem Grafen Eitel Fritz von Zollern
verliehen, von diesem jedoch sofort an die Dachp eckschen Ger-
haben wieder im Wege des Kaufes oder Tausches abgetreten worden.
Die gewählten Spruchleute entschieden, daß die genannten
Beil. 81b. Gerhaben den Hohenfelds 500 Gulden Rheinisch zu Michaeli
und t>2 Pfund Pfennig innerhalb 14 Tagen auszuzahlen haben.
Dagegen sollen die Hohenfeld den genannten Gerhaben eine
Aufsandung an die königliche Majestät über die Lehen in einem
Monate geben. Hörn, am Sonntag Quasimodo geniti 1501.2)
Aus diesem Dokumente ist ersichtlich, daß Veronica nun-
mehr im Besitze des ganzen Greillenstein war, nachdem die
eine Hälfte dem Zollern, die andere den Hohenfelds abgelöst
worden war, mit Ausnahme des der Veronica vorweg gehören-
den Viertels resp. Achtels.
1) Ldsarch. B. 28, Nr. 3461.
2) Ldsarch. B. 28, Nr. 3482.
95
So wenig vor dem Jahre 1455 von der Lehenbarkeit Greillen-
steins etwas zu hören war, so wenig ist nach 1501 jemals davon
die Rede. Mit den obigen Ablösungen war offenbar auch das
Lehenband gelöscht worden, von dem in den Lehenbüchern über-
haupt nichts mehr zu finden ist, auch keine Berufung auf eine
frühere Belehnung.
(Die sogenannte erste Lehengnade, nach welcher den Töchtern des
letzten Besitzers eines heimgefallenen Lehens der vierte Teil zuerkannt,
und die billige Ablösung der drei übrigen Viertel bewilligt wurde, ist
erst unter dem 10. März 1509 von Kaiser Maximilian erteilt worden.1)
Jedoch schon vorher war es den Ständen gelungen, eine vorbe-
reitende Konzession zu erlangen, welche im Mainzer Libell am Montag
nach Quasimodo geniti 149g dahin fixiert wurde, daß »wo ain Lehen-
mann kein frei aigen Gut hat ... so soll von dem Lehen den Töchtern
ein ziemlich Heirat Gut ihrem Herkommen gemäß gegeben werden«.
Offenbar konnten sich die Gerhaben im Jahre 1500 nur auf diese
Bewilligung berufen, wobei es auffallend ist, daß sie nicht vom Heirats-
gut, sondern direkt schon vom vierten Teile, allerdings nur des halben
Lehens sprechen. Es muß also noch eine spezielle Instruktion ergangen
sein. Diese findet sich ebensowenig wie obiges Libell im Codex
Austriacus. Auch in der Frage der Ablösung des übrigen Teiles scheint
die spätere Konzession, die wohl schon in der Luft lag, bereits eskomp-
tiert worden zu sein. So wäre also Greillenstein schon vor der defini-
tiven Gewähr derselben zugunsten der Dachbeckschen Erbtochter lehen-
frei geworden.)
Sonach ist es erklärlich, daß in den Lehenbüchern nichts
mehr über Greillenstein vorkommen konnte, welches Veronica
bald veräußert zu haben scheint, da Stephan Volkra sich schon
1504 davon schrieb.2)
Ein Jahr vorher hatten dieselben oben genannten Gerhaben
für die Veronica, vielleicht von dem dafür eingenommenen Kauf-
preise, von Hans von Puchaimb und seiner Frau Margaretha,
geb. von Eyzing, das Dorf Nieder-Edlitz in der Rapser
Pfarre a. d. Thaya, welches eine bedeutende Besitzung gewesen
zu sein scheint, mit allen Rechten, Landgerichts- und anderen
Gerechtigkeiten, samt der Dorf- und Prückmühl gekauft.3)
Weiter oben, zur Zeit des Georg II., haben wir bereits eine
»Attestation« derselben Gerhaben vom Jahre 1505 kennen gelernt,
nach der der verstorbene Dachpeckh dem Jörg Kuffstainer
etliche Güter, die frei eigen waren, geschafft oder vermacht hatte.
Auch hier wird lediglich von einer einzigen Tochter, der Fronica,
und ihren Gerhaben gesprochen.4)
') Codex Austr. I, 761. — Kremer, D. longobard. -Österreich. Lehenrecht. I, 26.
— Heinke, N.-ö. Lehenrecht. II, 116.
2) Geschichtl. Beil. III, 278, u. Archiv Judenau.
3) Ldsarchiv, Ldmarschallgericht, Fase. B, Nr. 63. Kaufbrief Zwettl, 1503.
4) C. Kuefstein, Studien, I, 255, u. Beil., 53.
96
Aus dem obenerwähnten Lehenbriefe von 1455 und dem wört-
lich gleichen Spruchbriefe von 1501 erfahren wir ganz genau
den Umfang des damaligen Besitzes:
Beil, 80. »Die vesten Grellenstain laut des Lehnbrief mit dem Mairhof
und irer Zugehörung und fünfthalb Pfund Pfg. Gelts zu Rornpach,
hundert und sechs und dreißig Jeuch Ackers und das Wismad vor den
Ackern, in hundert Jeuch Holz mit den Weyden und das Vischwaßer
in der Tafenn, Item ein Holcz, genannt die Ober Au, und liegt under
der landstraß, die von Hörn gen Polann (Pölla) get. Item 7 Pfd. 26 Pfg.
gelts auf behausten gut und Oberlende zu Tauttendorf in Polin ger
Gericht, Item drew Pfd. 3 Schilling u. 23 Pfg. gelts zu Lewbenrewt
auf Schawsten gut und oberlende in Pol in ger Gericht, Item 6 Pfd.
30 Pfg. gelt zu Phaffern bei Ravelspach auf behausten gut und
oberlenden, ain Weingarten zu Zellerndorf an dem Wartperg gelegen,
das Haus Dachpach mit dem Mayrhof, einem Paumgarten und Acker
und ein Wiltpan daselbs und ander sein Zugehörung, ein Lehen zu
Etzleinstorf, Item ein Mül zu Pewgen bei dem Munichhof, 2 Pfd.
7 Pfg"- gelts zu Pewgen auf Oberlenden und 1 Pfd. Pfg. gelts zu Zellern-
dorf Item das Dorf Otweinsdorf mit aller seiner Zugehörung gelegen
in Egenburger Gericht.«
Diese genaue Aufzählung ist für uns besonders interessant,
weil sich vorher und lange hinaus auch nachher kein ähnliches
Verzeichnis mehr findet, und außerdem, weil dadurch konstatiert
wird, daß die Greillensteiner Dachpecks bis zu deren Aus-
sterben im Besitze nicht nur von Greillenstein, sondern auch der
alten Stammveste derDappach oderDachbeck geblieben sind,
welche sich bis zur Grundentlastung noch in unseren Händen
befand.
Die Volkru zu Dornach, Greillenstein etc.
1317 Fridericus Volkra
1331 Simon der Volkra u*
13G5 Ottokar Hermann
Margareta
Simon
Eberhard
Eras
1 37 * — '374 Fiiederich Volkra zu Pach im Margareta Kynast
Machland, der ehrbare Mann
Hans Margareta
Forsterin
Nicolaus od. Conrad
Catharina Seybolt
v. Schweinsbeck
1395 Lorenz Dorothea Wolf gang
[386 Stephanus Volkra 1 Barbara Thal-
de Koppenberg haimb) 1396
14:4 zu Dornach. 4, 1452
1426 Achazius 1411 Georg
Jörg f 1494 Magdalena Sol-
mansleutner in
Magdalena Urban | 1460 1435 Der Edle 1413 Catharina Jörg 1456 I415-i435 Der edle Erhart von
1. Jörg Oberheimer Simon Volkra Speer- Barbara Krösshn;- Volkra zu Volkrahof u.
2. Georg Kueber 1 1 de Dorn ach m a 1 s t e r i n zu Dorff Pottendorf
Stephanus jun Dorothea
de Gneus
Simon jun. 1455 A gnes Walchin de
V randegg
0
Erasmus Ottilie
Heubergerir.
I43i
1 45 1 Johann X
Wolfgang Margaretha
Bernard Wolfgang Ursula
1440-145" Egidius der
Grewl von
Ober-Ketz-
bach
Ursula Stephan v. Volkra zu Greillenstein f 1519
1. Martha v. Missen- 3. Barbara v. Thal'
dorf haimb
(z. Catharina Mühl-i
^bück v o n M ü h 1 b a c h J
Hans
Martha
Zach in
Barbara
Janco v.
Radau
Pongraz Georg
Apollonia, geb. 1482
Joh. v. Pernstorff
1508
Margarita,geb.i486(?) Wolfgang, X Barbara Haill Catharina Dorothea Ursula
Philippe Reschan Obersthof- von Maimburg
de Medntz marschall
geb. 1480,
^est 1531
Barbara
X 1524
Lorenz
v. Kuffstein
Hans 1526 f Veronica
1. Ursula Ruprecht Haus-
Poszekin manstetter
2. Barbara 1522
v Hager
Wolf-angX Barbara
Georg Ursula v.
Kottenstain
mund Eiis. Fuchsin
Georg Margaretha
v. Eglsee
1. Barbara Ra. noldin v. Baber
1534 Joachim
geiler u. Veldkirch
154S Anna v. Lappitz
Andreas zu Stainaprunn, \ 1562
Catharina von Liechtenstein zu
Carreidt
Agapitus
0
Barbara 1548
Simon
Christina
S
usanna, \ 1613,
1. Math, v, Neydeck
2. Hs Ad. v. Zinzendorf
3. Wolf Wilh. v Althan
11
1567 Wolf Dietr.
v. Trautmans-
dorff, Landunter-
marschall
1. 1569 Alex. v.
Zinzendorf
2. Ott. Heinr. v.
Losenstein
Susanna
1. Seb. v. Lassberg
1. Wilh. v. Sittichhausen
Wolf Erasm
Hs. Adam
Ferdinand zu Staina- 15S8 Maximiliana Wagner
prunn auf Ladendorf von Wagensperg
geb. 1555 1 1604
Maximiliana
1620 Frz. Adam v. Neydeck
Polixena, f 16 18
Marc. v. Hohen fcld
Wolff Christoff von Volkra zu Elisabetha Christine
Haidenrcichstein und Ladendorf v Zinzendorf
Judith
1. Tiburtius v. Sinzendorf
2. Hartman v. Puechaimb
3. Christof Baltasar von
der Dörr
Maxim. Adam
Sidonia v. Kainach
Georg Andreae
+ 171 1
Otto Ferdinand, 1670 Graf Volkra, \ 1673
1. Maria Rosina Suttinger 2. Ma. Clara Gräfin Trautmansdorff
Christof Ferd. Ernst Max Anna Margaretha. 1724
Ferdinand, | Bernhard, des Maximilian Lob-
bhnd | 1741 Soc Jes. gott Graf v. Kuffstein
als Letzter des auf Hartham. Schwert*
Stammes berg. Windeck. | 1746,
2. Gemahlin, \ 1750
Otto Christof } 1734 Otto Joh. Bapt , Ma. Benigna
> Eleonora Keb- l666 Valer Graf
Gräfin v * l>2l<
Mollard. Bischof v.
\ eszprim
1 e r e 1 1 i
Otto Ignaz,
kais. Haupt-
mann, I in
Italien
Otto Ferd Ma. Theresia,
als Fähnrich | Klosterfrau
4. Die Volkra.
1.
Sra Besitze Greillensteins schließt sich an die Dachbeck
das Geschlecht der Volkra, dem wir eine verehrte Ahn-
frau und gleichzeitig die neue Heimat unserer eigenen
Familie zu verdanken haben, daher einige Worte der Erinnerung
widmen müssen.
Leider sind die Genealogen gerade über dieses Geschlecht
nicht durchwegs gleichmäßig unterrichtet, so daß es zuweilen un-
durchführbar ist, das Richtige zu eruieren. Von den Hauptautoren
Wurmbrandt, Bucellinus und Hoheneck gibt ersterer nur
einzelne dokumentarisch festgestellte Notizen, der zweite nur die
Stammtafel, letzterer aber eine wirkliche Geschichte mit Angabe
der Quellen (Enenkl, Preuenhuber, Strein etc.). Man kann ihn
also als Grundlage benützen, trotz vielfacher Irrtümer und Wider-
sprüche. Für die Zeiten unserer Stammutter Barbara Volkra
stehen uns Familiennotizen zu Gebote, die allen anderen Angaben
vorzuziehen sind und die uns schon anläßlich der Verehelichung
des Hans Lorenz in die Lage setzten, die von Hoheneck in
betreff der Mutter der Barbara Volkra angerichtete Konfusion
zu korrigieren, nach welcher er die Barbara Thalhamer ihrem
Urgroßvater zur Frau gab..
Überhaupt hat er eine Generation weniger als Bucellinus,
der gerade in dieser Epoche richtigere Daten enthält und zwischen
Simon und Stephanus, Vater der Barbara, noch einen Ste-
phanus einschiebt. Es ist ganz erklärlich, daß, wenn eine Gene-
ration ausbleibt, Verlegenheiten in betreff der eigentlich hinein-
gehörenden Gattinnen entstehen müssen, und man schließlich nicht
weiß, wem sie zuzuteilen sind, wenn schon ihre Existenz nicht
weggeleugnet werden kann.
Auch die Vornamen sind nicht zweifellos festgestellt. So wird
der Großvater des Stephanus, dessen Tochter unsere Barbara
gewesen, hier Simon und dort Stephan genannt und ihm hier
die Katharina von Speermaister, dort aber die Barbara
Thalhamer und die Dorothea Gneussin, die hier die Frau
seines zweiten Sohnes ist, zur Gattin gegeben. Unsere eigene
Liste nennt ihn Simon, seine Frau, die eben genannte Katha-
C. Kuefstein. II. ?
98
rina, als einzige, und steht sonach mit Bucellinus in dieser
Beziehung in Übereinstimmung.
Nach den vorangedeuteten Gesichtspunkten ist auch die hier
folgende geschichtliche Darstellung sowie der Versuch eines Ent-
wurfes des Stammbaumes zu beurteilen, wobei natürlich die auf
Grund unserer eigenen Dokumente notwendigen Ergänzungen und
Korrekturen angebracht wurden.
*
Historischer Fridericus Volkra in Pach lebte im Jahre 1317, wie aus seinem
Rückblick. im g Str einschen Manuskripte, X, 195, angeführten Siegel zu ent-
nehmen ist. 1)
Um 1331 wird Simon Volkra erwähnt, der sechs Söhne hatte,
welche 137 1 und 1374 als Zeugen vorkommen, wobei Friedrich der
ehrbare Mann genannt wird.1) 1386 wird, wie Wurmbrandt sagt,
in alten Dokumenten Stephanus Volckrah de Koppenberg hervor-
gehoben, celebratur.2) Ein Reimbert Volkra soll 1388 die Veste
Greillenstein gepfändet haben, die im Besitze der Dachbecks jedoch
verblieb.3)
141 1 hat nach dem obenzitierten Str einschen Manuskript Georg
Volkra ein Siegel hinterlassen.4) Wurmbrandt druckt deren ab:
1426 (mit einer Krähe) von Achatzius, 1451 (schon mit zwei Krähen)
von Johanes Volkrah und 1534 (mit der Vermehrung durch das Missen-
dorf sehe Wappen, von der schon die Rede war), von Joachim Volkrah.
Gleichzeitig führt er an für 1426 den Schardinus Volckrah als Castel-
lanum in Werbenstein. 1431 verkaufte Johannes seinen Weinberg
in Groß und 1432 Grundstücke, die zur Veste Groß gehörten, an
Johann den Harrasser.5)
Lorenz Volkra empfing 1395 von Herzog Albrecht Lehenstücke
in der Ollstorffer Pfarre in Oberösterreich, derselben Gegend, wo
die Thalhamschen Güter lagen, ebenso sein Sohn Georg 1456 — 1459
und nach ihm 1494 seine Vettern Wolf und Hans. Noch 1489 stellte
die Witwe des Georg einen gerüsteten Mann zu Pferd und zwei zu
Fuß zu den Mannschaften Gotthards von Starhemberg gegen die
Ungarn.")
Dies deutet alles noch auf Oberösterreich hin. Doch schon in
den Jahren 1415 — 1435 finden wir einen Erhardt oder Eberhardt den
Volkra in Wien und Umgebung, 1415 als Landrichter der geistlichen
Herren zu Gern nie kh, als Siegler auf einem Vergleiche des Hans
Pernfuesser mit Konrad dem Mendlein über eine Erbschaft, 1418
als Siegler bei einem Verkaufe des neben weiland Chunrad des Vor-
lauf Haus gelegenen Hauses seiner Schwägerin Margareth der Pobinn
in Wien und als Verkäufer für seine Tochter Jungfrau Dorothea, der
1) Hoheneck, II, 736 u. 738 ff.
2) Wurmbrandt, Coli., Cap. XXXVII, pag. 93, u. Wappentafel.
3) Topogr. III, 665.
*) Hoheneck, 1. c.
l) Wurmbrandt, 1. c.
6) H oheneck, 1. c.
99
Güter bei Brunn. 1435 siegelt der edle Erhardt der Volkra als Pfleger
zu Chülb oder Külben einen Ausgleich über Güter bei Oberndorf
und bei einem Dokument, worin >Jörg der Moser, geseßen zu Obern-
dorf, von der Oberin zu St. Jacob auf der Hülben zu Wien die
Auwiesen besteht«.1) Nach Hoheneck war er 1429 Pfleger zu Werfen-
stein und empfing 1440 als Lehen den nach ihm benannten Volkrahof
bei Amstetten.
Damals ungefähr werden die Volkras schon als Lehensleute des
Grafen Michael von Maidburg genannt2) und kommen auch in der
hiesigen Gegend vor, wie die Urkunde von 1440 beweist, in welcher
Ursula, Tochter des Johann des Volkra und Frau des Egidius
des Grewl von Ober-Reczbach als Teil ihrer Haimsteuer und
Morgengabe einen Weingarten erhalten zu haben erkennt, von welchem
sie dem Stifte Altenburg zinspflichtig sei.3)
Und im Jahre 1451 wird zu Greillenstein »unter Vermittlung
des edlen vesten Ritters Herrn Engelbrecht des Dachpekchen« der
schon früher besprochene Verzicht des »Bernhard Volkra für sich
und seine Geschwister Wolfgang und Ursula, Frau des Egidius
des Greyll,« ausgestellt.4) Auch nach Wurmbrandt war Bernhard
ein Bruder des Wolfgang und muß bald gestorben sein, da Wolf-
gang anno 15 13 vom Kurator seiner Kinder Benedicto de Maltitz
pecuniae summam mutuam accepit.
Dieser aus den Urkunden von 1440 und 1451 sichergestellte Stamm
des Johann — der auch von Wurmbrandt als Siegler erwähnt wird
— und dessen Kinder Bernhard, Wolfgang und Ursula werden von
Hoheneck ganz ignoriert, während Bucellin wenigstens den Johann
als Sohn des Stephanus II. anführt. An des Letzteren Neffen Stephan
ging Greillenstein nach dem Ableben des letzten Dachbeck, mit
dem er, wie wir schon gesehen haben, verschwägert war, über. Er
nannte sich schon davon auf einem Vertrage vom 29. Jänner 1504, durch
welchen Hans von Missingdorf zu Dobra verschiedene Güter an
seinen lieben Vetter Wolfgang Matseber zu Judenau verkaufte.
Bezeugt von Hans Thiemynger zu Haindorf, seinem Schweher, und
Stephan Volkra zu Greillenstein, seinem Schwager.5) Und im
Jahre 1508 wird er als zu Greillenstain unter der auf dem Landtage
zu Krems erschienenen Ritterschaft verzeichnet. 6)
Auch Hoheneck nennt erst den Stephan als Besitzer von Greillen-
stein, sagt aber kein Wort davon, wie und wann es akquiriert wurde,
während er andere Güter, wie die Thalham ersehen, sehr breit be-
handelt.
Zu der bereits erfolgten Richtigstellung über die Gattinnen des
Stephan Volkra und die Mutter unserer Barbara gesellt sich eine
andere.
Als Beweis für die ansehnliche Stellung der Familie Volkra führt
Hoheneck den Umstand an, daß ihr von König Ferdinand das Privi-
legium erteilt wurde, mit blauem Wachs zu siegeln (was in der da-
maligen Farbentonleiter sonst nicht genannt wird), gleichzeitig mit der
') Quellen Wien. I4, 4033, 4472, 4651; I-, 1802; II2, 2096.
*) Ldsk., XI, 165, v. Kopal.
3) Altenburger Urkundenbuch, S. 316.
4) Altenbg. Urk., 329.
5) Urk. -Archiv Judenau. Geschichtl. Beil. III, 278.
°) Ldsarchiv. Wis grill, Mskpt.
7*
100
Ermächtigung, das alte Wappen der Missendorfer demjenigen der
Volkra einzuverleiben,1) was schon aus unseren Stammtafeln und dem
Grabmonumente des H. Lorenz ersichtlich ist.
Beides ist an sich richtig. Allein im Jahre 1525 kann diese Ver-
leihung nicht an Stephan erfolgt sein, da dieser schon im Jahre 1519
gestorben war. Sie kann also nur seinem ältesten Sohne Wolf gang
zuteil geworden sein, welcher ein wirklicher Sohn der Martha von
Missendorf war, also Halbbruder unserer Barbara. Er besaß Staina-
prunn, empfing 1506 Melker Lehen zu Purgstall für sich und seine
Brüder Wilhelm und Joachim,*2) wurde kais. und königl. Majestät
Rat und Obersthofmarschall. Erstarb 1531 zu Budweis und sein Grab-
stein ist bei den Schotten zu Wien heute noch zu sehen.
Seine Witwe Barbara, geb. Hellin oder Haillin von Maim-
burg, und deren Söhne Joachim, Andreas und Agapitus waren es,
von denen bald darauf Hans Lorenz die Burg und Herrschaft Greille n-
stein erkaufte.
Außer jenem Wolfgang hatte Stephan noch mehrere Söhne, die
bald dahingingen und den Hans zu Greillenstein, welcher nach
Hoheneck der Mühlböckin, nach Bucellinus aber der Thalhaim-
berin zuzuschreiben ist. Er wäre also ein rechter Bruder unserer Bar-
bara gewesen. Seine erste Frau war Ursula Pozeskin, Herrn Pozi-
byck Pozeskes Tochter, die zweite Barbara Hagerin, des Sig-
mund Hager des Älteren und der Elisabeth von Pottenbrunn
Tochter, welche als ehemalige >der Durchlauchtigsten Erzherzogin
Elisabeth, Tochter weil. Kaiser Ferdinands L, geweste Leibwarterin
jährliche 60 Pfd. Pfg. Pension auf der Maut zu Ybbs angewiesener
hatte.« Hans starb 1526.
Veronica, Schwester dieses Hans Volkra, war 1522 mit Rup-
recht Haussmannstötter verehelicht, was erwähnt wird, weil später
neben den Volkraschen Belangen auch von dieser Familie noch An-
gelegenheiten unseren Lorenz und dessen Sohn beschäftigen sollten.
Von den früher erwähnten Söhnen des ältesten Bruders Wolf-
gang war Joachim zuerst mit Barbara Rainoldin von Babenweil
und dann mit Anna von Lapitz zu Seyseneck vermählt und hinter-
ließ eine zahlreiche Nachkommenschaft. Seine Tochter Susanna heiratete
den noch öfters zu erwähnenden Alexander von Zinzendorf. Andre
verehelichte sich mit Katharina von Liechtenstein-Carreid und
ward der Stammvater der letzten ausgestorbenen Linie. Agapitus ward
»der Rom. kaisl. Majestät Fürschneider« und 1537 »der kgl. Würdt zu
Böhaim Obrister Kuchelmeister«.3)
Erasmus von Puechaimb, in seinem interessanten Tagebuche,
erzählt mit besonderem Behagen als Freund der Jagd, daß er »mit
paiden Jägern, Popel von Stain, Hofjegermaister, und Andre Volkra,
lantyegermaister, gegeßen habe«. Anno 1557. 4)
Wieder anläßlich der Jagdangelegenheit wurde einige Zeit später
Wolf Christoph Volkra in den Ausschuß der Stände gewählt, welcher
infolge des Mandates des jagdfreundlichen Ferdinand IL von 1628 die
l) Hoheneck, II, 741 ff. — Kneschke, I.e.
~) Hueber, Ann. Mel., 161.
3) Hoheneck, 1. c.
*) Ldsk., XII, 32, v. A. Becker.
101
Revidierung der Jagdberechtigungen im Lande vorzunehmen hatte und
auch ihre Aufgabe ziemlich ernst auffaßte.1)
Die Söhne dieses Wolf Christoph, Herrn zu Haidenreichstein,
auf Ladendorff und Streittdorff, verehelicht mit Elisabeth Chri-
stina von Zinzendorf, wurden in den Herrenstand, 1670 in den Grafen-
stand erhoben und mit dem Obersten Erbland- Falkenmeisteramte in
Niederösterreich belehnt. 2)
Wolff Christoff war der Großvater der Anna Margareta
Gräfin von Volkra, welche im Jahre 1724 die zweite Gemahlin des
Maximilian Lobgott Grafen von Kuefstein von der oberöster-
reichischen Linie wurde.
Daß die Volkras an der geistigen Bewegung lebhaften Anteil
nahmen, geht daraus hervor, daß mehrere von ihnen zu jenen öster-
reichischen Adeligen gehörten, die sich auf italienischen Universitäten,
speziell jener von Padua, allgemeine Bildung erwarben, wie Ferdi-
nand, Otto Ferdinand, Wolf Christoph.3)
Nach Hoheneck und Kneschke war der letzte dort angeführte
Graf Otto Christoph Volkra zu Haidenreichstein Kammerpräsi-
dent in Schlesien, Oberst-Erblandfalkenmeister und damaliger (also
1732) Landmarschall-Amtsverwalter in Österreich unter der Enns,
mit welchem i. J. 1734 die Familie ausgestorben sein soll.4)
Wisgrill aber nennt noch den Christoph Ferdinand, der
i. J. 1741 erblindet zu Rotz starb.5)
1) Ldsk., XIV. 220, v. J. Newald.
2) Hoheneck, II, 736fr. — Wisgrill, Mskpt.
3) Ldsk., XV.
4) Hoheneck, 1. c. — Kneschke, Deutsches Adelslexikon, IX, ad Volkra.
5) Wisgrill, Mskpt.
5. Die Monumente in der Kirche von Röhrenbach.
em Andenken der letzten Sprossen der im Besitze von
Greillenstein uns vorangegangenen Familien Dach-
peck und Volkra, mit denen wir uns eben beschäftigt
haben, sind in der Pfarrkirche von Röhrenbach einige Grab-
monumente gewidmet, die ebenso wie jenes des Hans Lorenz,
ihrer Ausführung wie ihres Alters wegen interessant genug sind,
um hier einige Worte der Erwähnung zu verdienen.
In chronologischer Folge ist zuerst der Grabstein des Hans
Dachpeck zu nennen.
Aus demselben schönen, roten Marmor wie jener der
Missendorfer in Alt-Pölla aus derselben Zeit, mit gut heraus-
gearbeitetem Wappen und deutlichen Schriftzeichen, lag dieser
bisher auf dem Ehrenplatze vor den zum Hochaltare hinauf-
führenden Stufen. Obwohl seit vier Jahrhunderten über ihn weg-
gegangen werden mußte, ist er nicht wesentlich beschädigt, wurde
aber doch kürzlich anläßlich einer Kirchenrestaurierung behufs
besserer Erhaltung auf meine Veranlassung gehoben und in die
Mauer links vom Hochaltare eingefügt.
Er trägt die Inschrift: >Hier ligen begraben der edle und
veste Hans Dachpeckh zum Grallnstein, der letzte dies Namens
und Geschlechts, und Petronella Grabnerin, sein Hausfraw.
Der seelig Dachpeckh ist gestorben am Montag nach S. Matheus
Tag des heiligen zwölf! Pötten. a°. 1499.« Unter dieser Schrift
befinden sich die Wappen Dachpeck und Grabner.
Neben diesem größeren Steine steht jetzt der etwas weiter
unterhalb des ersten gelegene und gleichzeitig mit diesem ge-
hobene Grabstein des Stephan Volkra, Vaters der Barbara,
Gattin des Hans Lorenz. Die wohlerhaltene Inschrift des schön
gearbeiteten, roten Marmors lautet: »Hye litt pehraben der edl
vest Steffan Volkra zu Grelnstain und ist gestorben an der
Faschingnacht A°. MCCCCC £t) IUI Jar. Dem Gott gnadt.« Darunter
erscheint das Volkrasche alte einfache Wappen mit den zwei
Krähen als Armes parlantes.
An der Wand über jener Stelle, wo der Grabstein Dach-
pecks niedergelegt worden war, wurde gleichzeitig ein heute
noch dort befindliches Gemälde angebracht, welches mit einer
Das Dachbeck-Bild v. 1499.
Reproduktion aus dem I. Bd.
103
vielleicht etwas später hinzugefügten Inschrift versehen ist, die
jener auf dem Grabsteine wörtlich gleichlautet.
Das Gemälde, auf Holz, ist noch ziemlich gut erhalten.
Nur gehen leider zwei übrigens nur in der Nähe bemerkbare
Sprünge längs der Holzfaser. Die Farben sind merkwürdig frisch
geblieben. Die Zeichnung der Figuren ist natürlich, wenn auch
von Verzeichnungen nicht ganz frei. Die Köpfe jedoch sind fein
und sehr ausdrucksvoll, besonders jene der beiden Apostel.
In der Mitte erblickt man in großer Gestalt die Mutter
Gottes, welche das Christuskindlein auf dem Arme hält. Ein
breiter Mantel umwallt sie, der auf der einen Seite vom Apostel
Johannes, auf der anderen von Andreas zurückgeschlagen wird,
so daß unter den Falten auf jeder Seite eine Reihe von An-
dächtigen hervortreten, die wahrscheinlich die Vorfahren des im
Vordergrunde betenden Ehepaares darstellen sollen.
Auf einem Plane, der den unteren Teil der Figur der hl. Jung-
frau verdeckt, kniet links vom Beschauer Hans Dachpeck in
ritterlicher Rüstung, mit einer Helmhaube bedeckt, und sein
Wappen vor sich. Ihm gegenüber kniet Petronella mit ihrer
Tochter Veronica und dem Grabnerschen Wappen.
Bei näherer genauer Betrachtung findet man in der Mitte
des Bildes, knapp unter dem Ende des Mantels Maria, auf dem
ebenen weißen Plane eine fast nicht mehr erkennbare Ziffer,
welche gleichfalls auf das Jahr 1499 hinweist.
Von der gewöhnlichen Tradition abweichend, hat der Künstler
sowohl den Mantel als auch das Kleid der heiligen Jungfrau
anstatt in Blau in ein schön abgetöntes, mildes Rot getaucht.
Ihre Haltung ist edel, das Antlitz wenig ausdrucksvoll, aber
nicht ohne Hoheit. Die Gesichter der Betenden zeugen von guter
Charakteristik, sowohl jenes des bartlosen Ritters als seiner Gattin,
beide noch in den besten Jahren stehend, und der jugendlichen
Tochter. Die mit weißer Pelzhaube koiffierte Mutter blickt auf
die vor ihr kniende, vielgenannte Vroni, die, in ein rötlich-
braunes, mit Pelz eingefaßtes Kleid gehüllt, einen gewissen kind-
lich-schelmischen Ausdruck in ihrem von reichen blonden Haar-
zöpfen umrahmten Gesichte zeigt.
Das pelzverbrämte Kleid der Petronella ist grün und scheint von
Anfang an so gewesen zu sein, während die blaue Farbe im Grabner-
schen Wappen entweder durch die Zeit oder einen zeitgenössischen
Irrtum grün geworden ist. Es ist das bekannte mit dem blauen Schräg-
balken. Jenes der Dackpeck, schwarz-weiß-rot geständerte, welches von
Wisgrill, offenbar nur auf Helmsiegel gestützt, abweichend beschrieben
wird,1) ist in Wahrheit völlig identisch mit den im St. Christofori-
l) Wisgrill, II, 188.
104
Buche,1) das i. J. 1396 begonnen wurde, wiedergegebenen kolorierten
Wappen mehrerer Mitglieder dieses Geschlechtes aus der ersten Hälfte
des 15. Jahrhunderts, so daß kein Zweifel an der Authentizität der Dar-
stellung auf dem Grabstein und dem Gemälde bestehen kann.
An die Denkmäler der Dachpeck und des Stephan
Volkra schließt sich in zeitlicher Reihenfolge jenes seiner Kinder,
der Barbara und des Hans Lorenz von Khuffstein. Es stellt
sich als ein prächtiges Monument dar, welches sich stilistisch an
die Frührenaissance anlehnt, aber auch mit späteren Motiven durch-
setzt ist. Barbara hat bekanntlich ihren Gatten um einige Jahre
überlebt. Es ist wahrscheinlich, daß sie noch selbst die Er-
innerung für beide aufrichten ließ, um so mehr als von ihrem
Todesjahre in der ihren Namen enthaltenden Legende keine
Meldung geschieht.
Das in die Mauer gefügte Postament, welches den ganzen
mittleren Teil der linken Wand des Längsschiffes einnimmt, ruht
auf schwarzen Marmorsäulen und ist auch im Fond dunkel ge-
halten, während die Wappen und der darüber angebrachte, in
Holz geschnitzte Schild mit dem alten Kuefsteinschen Mohren
in Farben ausgeführt sind.
Dasselbe Wappen steht darunter neben dem Volkraschen,
welches schon das Missen dorfsche in sich aufgenommen hat. Jenes
zeigt die zwei an einem Baumstamme hackenden schwarzen Krähen
auf goldenem Grunde, letzteres den Missendorfschen Querbalken,
welcher golden auf grünem Felde war, jedoch auf dem Wappen
des Monumentes irrtümlicherweise, wahrscheinlich infolge unrich-
tiger Restaurierung, rot auf schwarz geworden ist.2)
Unten am Postamente sind links und rechts die bereits im
vorigen Abschnitte erwähnten vergoldeten Porträtmedaillons von
Lorenz und Barbara en relief in feiner Arbeit angebracht.
Oben steht ein ausgreifender stilisierter Löwe, der in der
einen Pranke einen Totenkopf zur Erde drückt. Darüber schließt
sich das in Holz geschnitzte Wappenschild mit der Legende:
»Hir ligt begraben der edle Ritter Lorenz Khueffstainer
zum Greillenstain, Rom. kaj. Maj. Rath. Ist gestorben den
24. Aprilis 1547 Jar.«
Die Grabschrift auf der Tumba unter den beiden in Marmor
haut relief geschnittenen Wappen der Kuefstein und Volkra
lautet: »Hir ligt begraben der Edel und Gestreng Ritter Hans
Lorenz Kuefstainer zu Greilnstain, Rom. Khay. Mu. Rat,
welcher gestorben ist den 24. April im 1547. Jar, und Barbara,
1) Staatsarchiv, St. Christofori am A rlberg-Bruderschaft-Buch, Fol. 58, 61,
234 u. 235.
2) Vide Wappentafel und das Volkra'sche Wappen im Ldsarchive im Fr 1 des-
heim'schen Buche.
Grabmal des Hans Lorenz Kliuefstainer. t 1547
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4)
Epitaphium in der Kirche von Röhrenbach.
105
ein o-eborne Volckrain von der Mueter aine von Talham. Den
Gott gnedig und barmhertzig sey.«
Diesem schönen Monumente gegenüber, an der rechten
Längswand, ist in gleicher Größe und ganz ähnlicher stilistischer
Ausführung ein anderes Epitaphium errichtet, welches unserer
ganzen Familie gewidmet und im I. Teil dieses Werkes abge-
bildet ist. Es gibt eine Art von Stammtafel von Hans Kuff-
stainer an bis zum Errichter und diese ist von da an bis in die
neuere Zeit fortgesetzt worden, indem sie mit dem Tode meines
Großvaters im Jahre 1818 schließt, womit auch der Platz gänz-
lich ausgefüllt war.
Das Monument ist gleichfalls aus imitiertem schwarzem Mar-
mor und weist als Krönung zwischen den oberen Gesimsen die
schön ausgeführten kolorierten Wappen unserer ältesten Ver-
bindungen neben dem unserigen: der Fraunhofen, Püchler und
Hager. Jakob und Wilhelm hatten Fraunhoferinnen, Georg II.
die Katharina Püchlerin zur Frau. Die Mutter der letzteren
war eine geborene Hager von Allentsteig. Da es Sitte war,
neben den Aszendenten der männlichen Linie die mütterliche
Großmutter durch ihr Wappen vertreten zu lassen, würde dieser
Umstand auf die Zeit des Hans Lorenz deuten. Über dem Ganzen
steht zwischen zwei Voluten ein Knabe als Saturn mit Hippe und
Sanduhr.
Im Jahre 1721 wurde die ganze Kirche vom Prälaten Pla-
cidus des benachbarten Stiftes Altenburg, wohin die Pfarre
gehört, im Vereine mit Graf Johann Leopold von Kuefstein
renoviert und bei dieser Gelegenheit auch das Epitaphium restau-
riert. Die Schrift der Legende, die verschiedenen Epochen an-
gehört, wurde offenbar gleichfalls ergänzt und fortgesetzt. Eine
alte Abschrift des Epitaphiums, wie es allem Anscheine nach
vor der Renovierung in der Pfarre angefertigt wurde, zeigt, wie
der alte Text nach und nach generationsweise entstanden ist.
Seit Hans Lorenz und — wahrscheinlich der ersten Frau
seines Sohnes — Radigund von Neuhaus, ist keiner seiner
Nachkommen mehr in der Pfarrkirche beigesetzt worden. Schon
sein Sohn Hans Georg gründete die Familiengruft in Maria-
Laach, welche mit dessen Tochter Veronica im Jahre 1595 ein-
geweiht wurde, und ein Jahrhundert später trat an deren Stelle
jene in Greillenstein-Röhrenbach, wo Graf. Johann Georg IV.
vor 1699 die heute noch bestehende mit der dazugehörigen Kapelle
erbaute, die uns allen eine letzte Ruhestätte gewährt.
XVIII.
EUPHEMIA,
TOCHTER GEORGS IL UND SCHWESTER DES
HANS LORENZ.
KhreTsenstöttcn
Euphemia, Tochter Georgs II.
ußer dem Sohne Hans Lorenz hinterließ Georg" IL eine Euphemia.
Tochter Euphemia, die im Stammbaum und auch bei
Wisgrill Susanna genannt wird und der auch ver-
schiedene Ehegatten zugeschrieben werden, welche von den ein-
zelnen Quellen nicht mit übereinstimmenden Namen bezeichnet
erscheinen.
Wir können auch hier, wie nach allen anderen Richtungen
hin, nur aktenmäßig vorgehen, und da finden wir eine Reihe ganz
authentischer Dokumente, die den Lebensgang der Euphemia
genügend klar beleuchten.
Vor allem ist zu bemerken, daß der Name Susanna darin
kein einziges Mal vorkommt, daher höchstens ein zweiter, ge-
wöhnlich nicht gebrauchter Name gewesen sein kann.
Das erste von ihr vorliegende Dokument ist ihr Verzicht auf
weitere Ansprüche gegenüber ihrem Bruder Lorenz anläßlich
ihrer Vermahlung: mit dem Edlen vesten Bernharden Steger211 Obergreiz-
. . stetten
zu Obergreizstetten im Jahre 1528, als dessen ehelich Gemahl Beil. 82.
sie sich darin bereits bezeichnet. Mit Bernhard Steger zu Ober- vz. I8lu. 182.
greizstetten, ihrem ersten Gatten, hatte Euphemia eine Tochter
Katharina, welche i. J. 1542 den edlen Hans von Rätzen-
dorf zu Pelndorff heiratete. Der Heiratsbrief wird im Archiv- Vz. 192.
Verzeichnisse angeführt als »von vielen ansehnlichen Leuten ge-
fertigt«. Im J. 1530 erteilte Euphemia noch als Stegerin ihrem Vz. 183.
Bruder einen Gewaltbrief.
1. Gemal
Bernhard
Steger
(Die Steger sind eine alte österreichische Adelsfamilie, welcher Die Steger
Wurmbrandt ein eigenes Kapitel widmet. Er geht auf Johann Steger vonHl^den"
v. J. 1435 zurück1), offenbar denselben, den Lazzius als Ritter und
dorf.
l) Wurmbrandt, Collectanea, Cap. LV, und Wappentafel.
110
Bürgermeister von Wien anführt1) und der nach Wisgrill diese Würde
in den Jahren 1438 — 1449 zu dreien Malen bekleidete. Vielleicht wieder
derselbe ist es, der als Ritter Hans Steger zu Hergetstetten (Hirsch-
stetten) in Urkunden zwischen 1442 und 1447 vorkommt.2) Lorenz
Steger kommt 1459 und 1463 als Gatte der Praxedis von Perck-
heim vor.3) Dieser oder ein anderer Lorenz, der richtiger zu Dürn-
bach genannt wird, erscheint auf dem Landtage zu Krems i. J. 1508,
und Wolfgang, gleichfalls zu Dürnbach, i. J. 1524 auf jenem zu
Wien. Martin und Bernhard zu Creuzenstätten werden i. J. 1534
genannt.4) Letzterer ist offenbar jener Steg er zu Obergreizstetten,
welchen 1528 unsere Euphemia geheiratet hatte. Ihre Nichte Veronica,
Tochter des Hans Lorenz von Kuffstein, vermählte sich 1555 mit
dem auch von Wisgrill genannten Leopold Steger auf Ladendorf
und auf Niederdürnbach, geboreni5io, welcher in erster Ehe die
Elisabeth Puchau gehabt und von seinen Gattinnen 22 Kinder er-
langt hatte. Dieser war mit Creuzenstätten und Wolfgang 1550 mit
Härmansdorff begütert. Daß Leopold Obergreizstetten besaß,
stimmt mit unseren Familienurkunden überein.
Weniger aber, wenn Wisgrill weiter ad vocem Steger behauptet,
Leopold habe die Veste und Herrschaft Ladendorf im Jahre 1587 —
vielleicht 1537? — von den Christoff von Teuffenbachschen Erben
erkauft, während derselbe Autor ad vocem Teuffenbach kein Wort
davon sagt.5) Denn nach seinem später zu besprechenden Heiratsbriefe
v- I555 besaß Leopold damals schon diese Herrschaft, indem er seiner
Beil. 88. zukünftigen Gattin Veronica für den Witwenfall die Wahl ließ zwischen
Vz. 210. seiner Veste Ladendorf und dem Sitze zu Obergreizstetten. Er
konnte also unzweifelhaft über beide schon damals verfügen. Dagegen
ist es vollkommen berechtigt, wenn es als Irrtum bezeichnet wird, daß
schon dem Lorenz, der die Praxedis von Perckheim heimführte,
wie auch dem Bernhard, dem Gemahl der Euphemia von Kuff-
stein, das Prädikat von Ladendorf gegeben wird, welche Herrschaft
noch den Wähingern und einem anderen Geschlechte von Ladendorf
gehörte. e)
Daß im Jahre 1528 oder 1548 das Schottenstift, mit dem es häufig
Besitzirrungen gab, sein Gehölz am Lindachberg zwischen Greizen-
stetten und Ladendorf dem Wolfgang Volkra, kgl. Maj. Rat
und Hofmarschall, und dessen Erben verkaufte, könnte immerhin —
wie die Topographie meint — mit einem beabsichtigten Ankauf der
ganzen Herrschaft durch die Volkhra in Zusammenhang stehen7), der
nicht zustande kam, da sonst Leopold unmöglich seiner Gattin beide
Sitze für den Witwenfall noch 1555 hätte zusagen können. Diese Ver-
Vz 146 handlungen, auf welche sich wohl die bereits obenerwähnten 12 Briefe
der Volkraschen Erben Jochamb und Andre an ihren Schwager
Lorenz Khuefstainer beziehen, müßten dann zwischen 1531 und
1547, das Todesjahr des Wolfgang Volkra und jenes des Lorenz
Khuefstainer, fallen.
1) Lazzius, IV, 36.
2) Wisgrill, Mscpt. ad vocem Steger i. Ldsarchiv.
3) N.-ö. Topographie. V, 627. — Hoheneck, III, 503. — Wisgrill, 1. c.
4) Wisgrill, 1. c.
5) Wisgrill, Mscpt. ad vocem Steger u. Teuffenbach i. Ldsarchiv.
°) N.-ö. Topographie. V, 627. — Hoheneck, III, 503.
7) N.-ö. Topographie. V, 629.
111
Nach den Akten des Giltbuches war Leopold Paltram Steger
von Ladendorf in den Jahren 1560 — 1571 eifrig bemüht, sein Gut zu
vermehren.1) In unserem Archivverzeichnisse erscheint für das Jahr 1573 Vz. 214.
ein Empfangschein des Leopold Steger, Gatten unsere V er onica, über
eine goldene Kette. Er wird als Vater von Hans Lorenz und Wolf-
gang2), gleichzeitig auch als jener des Sigmund bezeichnet3), der im
Jahre 1577 den Joachim von Sintzendorf, Botschafter Maximilians IL,
nach Konstantinopel begleitete.4) Als Sohn des Leopold und der
Veronica war es ganz erklärlich, daß dieser an seinen Vetter Hans Vz. 218.
Georg Khueffstainer von dort aus das später noch zu erwähnende
»Handbrieffl« schrieb.
Hans Lorenz, der gleichfalls als Sohn des Leopold angegeben
wird, im Jahre 1602, und Wolf Sigmund, 1627 — 1636, erweiterten
ihren Besitz.5) Letzterer kaufte 1627 von Hans Ludwig Freiherrn
von Kuffstein Gülten zu Landersdorf und wurde im Jahre 1636 mit
seinem Neffen Wolf Steger von Ladendorf als Freiherr in den
Herrenstand aufgenommen.6) Seine Gattin war Maria von Sondern-
dorf und ihre Tochter Katharina Veronica Stegerin von Laden-
dorf heiratete im Jahre 1662 den Freiherrn Ferdinand von Schifer,
der in erster Ehe die Salome von Sonderndorf geheiratet hatte.7)
Bis hierher werden die Steger immer »zu Laden dorf« genannt.
Mittlerweile aber kommtauch Ferdinand Volckhra zu Stainaprunn
und Ladendorf mit diesem Prädikate vor, ebenso wie nach seinem im
Jahre 1604 erfolgten Ableben sein Sohn Wolf Christoff zu Haiden-
reichstein.8) Und im Jahre 1656 wurde die Herrschaft an Wilhelm
Graf Daun verkauft9) und gelangte nach 1746 an die fürstliche Linie
der Khevenhüller.10)
Das Geschlecht der Steger von Ladendorf war mit den vor-
nehmsten Familien verschwägert, wendete sich aber später zum Nieder-
gange und starb 1723 mit Seyfried Leonhard aus. Es soll mit den
oberösterreichischen Steger zu St. Veit, deren Herrschaft 1586 durch
die Erbtochter Hedwig mit dem Sternwappen an die Hager von
Allentsteig übergegangen war, in keinem Zusammenhange gestanden
haben.11) Doch wird in unserer Stammtafel Leopold Steger, der Gatte
der Veronica, zu St. Vito und Ladendorf genannt.
Um die Steger sehen Belange nicht auseinanderreißen zu müssen,
schien es zweckmäßiger, gleich hier bei der ersten Erwähnung dieser
Familie anläßlich der Verehelichung der Euphemia eine gedrängte
Übersicht zusammenzustellen, welche auch für die spätere Heirat ihrer
Nichte Veronica brauchbare Daten liefert und gleichzeitig die Besitz-
frage von Ladendorf beleuchtet, soweit unsere Dokumente darüber Auf-
schluß geben.)
') N.-ö. Topographie. V, 630.
2) Wisgrill, Mscpt., Ldsarchiv.
3) N.-ö. Topographie. V, 630.
4) Ho he neck, II, 438.
5) N.-ö. Topographie. V, 630.
6) Wisgrill, 1. c.
7) Hoheneck, II, 346.
8) Hoheneck, II, 745 u. 747.
9) Wisgrill, 1. c.
l0) N.-ö. Topographie. V, 631.
n) Wisgrill, 1. c.
112
Tannicher Zwei Jahre nach Erteilung des obenerwähnten Gewaltbriefes
vom Jahre 1530 war Euphemias Gatte schon gestorben und
— wie aus dem im Verzeichnisse zitierten Original-Heiratsbriefe
hervorgeht — vermählte sie sich mit Achatzius Tannicher.
Vz. I84u. 185. Gefertigt war dies Dokument von einem Pöttinger, Domherrn zu
Passau und Pfarrherrn zu Nußbach und einem Herrn von Ebers-
torf sowie einem Pehmb von Greizstetten, 1532.
Von beiden ersteren auf dem erwähnten Heiratsbriefe unter-
schriebenen Zeugen finden sich Schreiben an Hans Lorenz ver-
zeichnet, die aller Wahrscheinlichkeit nach auf die Euphemia
Vz. 187. und deren Kinder Bezug haben. Jenes des Hn. von Eberstorff
an Hn. Lorenzen Khueffsteiner, Ritter, seiner Schwester Kinder
Vz. 186. btffd., trägt das auffallende Datum 1548, während Lorenz schon
1547 gestorben war.
Im Jahre 1535 erteilte Euphemia noch als Tannicherin
Vz. 188. ihrem Bruder Lorenz wieder einen Gewaltbrief in einem Streite
gegen Herrn Niklas Rauber, Freiherrn von Planckenstain,
gefertigt von einem Wernhardt Oeder. Dieser Streit, welcher
schon im Jahre 1533 spielte, betraf einen Hof zu Rannasdorf,
der noch erwähnt werden wird.
(Martin Danickhler seu Tanikler war auf dem Landtage zu
Wien im Jahre 1479 anwesend.1) Achatz Tannicher war offenbar
identisch mit jenem, welcher im Jahre 1505 an einer Stiftung teilnahm,
welche Wolfgang, Sebastian und Achatz, Vettern und Gebrüder
Tannicher, der Frau Margaretha Streynin, als Priorin des Klosters
zur Himmelpforten in Wien, von ihrer Besitzung in Balderndorf per
60 Pfund für zwei Messen machten.'2)
3. Christof Bald darauf muß Achaz Tannicher das Zeitliche gesegnet
V0I1thal haben. Laut Heiratsbrief v. 22. Juli 1536 verehelichte sich
Euphemia zum dritten Male, als Witwe weiland Herrn Achatzius
Tannichers mit dem Edlen vesten Christoph Riettenthaller
Vz. 189. zu Riettenthal in Wien.
Und am 28. desselben Monats gewährte sie ihrem Bruder
Lorenz ein neues Zeichen ihres unbedingten Vertrauens, indem
sie ihm die allem Anscheine nach nicht leichte Aufgabe übertrug,
Beil. 83. das Erbgut ihres Töchterchens Ann dl, welches sie »bei ihrem
lieben Hauswirth Tannicher selig erobert«, zusammenzuhalten
Vz. 190. und der entfernten Lage der Orte wegen zu verkaufen, vorher
aber, da der Mannesstamm der Tannicher erloschen, die dabei
r) Wisgrill, Mscpt. Ldsarchiv.
-) Quellen Wien. P, 1948.
113
befindlichen Lehen zu nehmen und nach Möglichkeit zu ver-
werten. Als Zeugen und Siegler wurden gebeten zuerst ihr
Hauswirt Christoph Riettenthaller und sodann der Edle und
veste Hans Haidtpöckh, Hoffmeister des Gotteshauses zu den
Schotten in Wien.
Endlich vom i. Juli desselben Jahres 1536 ist datiert, dies-
mal von Greillenstein — welches kürzlich von Lorenz gekauft
worden war — ein Verkaufspergament an ihren Bruder Lorenz
über eine Reihe »Güter und Gülten, welche zu Lehen rühren
von Graf Julius zu Hardegkh, Oberst Erbschenk in Österreich, Beil- 84-
und Herrn Christoph von Spauer, Herrn zu Hoheneckh und Vz- 191-
Erbschenk zu Tiroll«. Dies Dokument, in welchem sie zuerst nur
als Witwe nach Achatz Tannicher sich nennt, bezeichnet doch
im Kontext den Christoph Riettenthaller »als ihren jetzigen
lieben Hauswirth und Mitsiegler«, sowie als Zeugen den edlen
und vesten Maximilian von Kienwurg.
Die Aufzählung dieser Güter und Gülten stimmt nicht ganz
überein mit jener des vorletzten Dokumentes. Nur ein Hof zu
Rannasdorf — offenbar der obengenannte, von den Tannichers
herstammende — scheint in beiden identisch zu sein, so daß es
sich also wohl so darstellt, daß Lorenz einen Teil der Tannicher-
schen Güter selbst gekauft, andere aber anderweit verkauft haben
dürfte. Im Verkaufsbriefe wird übrigens von den Kindern der
Euphemia überhaupt als Erben gesprochen, während in der
vorher erteilten Vollmacht an Lorenz lediglich die Tochter Anna
erwähnt wurde.
(Die Riettenthaler waren ein sehr altes Geschlecht, das bald Die Rietten-
nach der hier in Rede stehenden Zeit ausgestorben sein muß. Schon thaler.
i- J- I235 findet sich Dominus Wichardus, miles de Rietental,
vor Ulricus de Velebrun, Gotschalcus de Vronhoven etc. als
Zeuge bei einem Verkaufe des Wolfhardus de Vendorf an das Stift
Altenburg, über ein Beneficium in Zellerndorf, und 1361 Peter
von Rietental als Siegler.1)
Auf einem Lehenbriefe des Chunrad von Werde von 1300 er-
scheint als Zeuge Herr Gottschalch von Riedenthal, der an erster
Stelle genannt wird, und nach ihm erst Chunrad von Perneck,
Wolfr-am von Seyterndorf u. a. m.2) Und 1393 empfängt Heinrich
von Riedenthal Melker Lehen für sich und zwei Brüder.3)
In den Jahren 14540°. erscheint der edle Jobst Rietenthaler als
Siegler und um 1458 ist die Stadt Wien diesem und seinen Erben
300 Dukaten schuldig.4) 1468 stiftete dessen Witwe Magdalena, ge-
borene Dachsenpeck, für dessen Seelenheil Güter zum Himmelpfort-
kloster in Wien und 1467 erscheinen Sixt und Mertt die Rieten-
') Altenburger Urk., 35 u. 243.
2) H ueber Austria, 33.
3) Ldsk. XV, 200 u. 201, u. Hueber, 155.
4) Ldsk. XV, 117. — Quellen Wien. IP, 3578 u. a.
C Kuefstein. II. 8
114
thaler.1) Und 1471 belehnt Abt Johann von Molk den Christoph
von Rietenthai mit 21 Lehen und 7 Hofstätten zu Breitenfeld, die
von seinem Vetter Job st an ihn gekommen waren. Bald fielen sie dem
Martin von Rietenthai zu, der sie 1481 seinem Vetter Sixtus ver-
kaufte. Dessen Nachfolger Martin oder Mertt von Rietenthai ver-
kaufte sie 1496 an den Ritter Sigmund Snaidpeck und sandete sie
daher dem Stifte auf.2) Noch 1523 erscheint Hans Rietenthaler zu
Ernstbrunn als Siegler.3) Deri.J. 1536 die Euphemia Khuffstainerin
heimführende Edle veste Christoph Riettenthaler zu Riettenthal
dürfte ein Sohn des obenerwähnten Christoph gewesen sein.
Es kann hier natürlich nicht der Anspruch erhoben werden, von
den Rietenthalern, die im Aichenschen Verzeichnisse der uralten
Ritterschaft als zu Ernstbrunn bezeichnet werden, eine genealogisch
richtige Filiation aufzustellen, zu welcher die Materialien fehlen. Es
kommt nur darauf an, einen flüchtigen Blick auf dieses längst aus-
gestorbene Geschlecht zu werfen, von dem auch die N. ö. Topographie
1369 einen Hans als edlen Ritter anführt. Dort wird weiters erwähnt,
daß sie den alten Lehenhof verloren und einen zweiten besessen hätten,
der nicht lehenbar gewesen. Allein gleichzeitig wird gesagt, daß Chri-
stoph i. J. 1537 um die Bewilligung einschritt, das Heiratsgut seiner
Ehefrau Euphemia von Kuffstein auf seinem Lehenhofe zu Ernst-
brunn versichern zu lassen, und ihm diese anstandslos erteilt wurde.
Erst später, nach dem Tode des Christoph, der vor 1555 eingetreten
wäre, soll die Kommission entdeckt haben, daß der Hof, der eine öde
Stätte war, aber einen nicht unbedeutenden Grundbesitz hatte, dem
Herrn von Eberstorff dienstbar sei. 4) Wisgrill, der dieses Geschlecht
nur sehr kurz behandelt, spricht von einem Verkaufsbriefe der Marga-
rethe Neuhauserin an Wolfgang von Ebersdorf vom Jahre 1527
über Güter bei Wenzesdorf, bei welchem ein Hans Riedenthaler
als Zeuge mitwirkte. 5)
Christoph wird bei uns von seiner Frau immer Riettenthaller
zu Riettenthal genannt.)
* *
*
4. A. Martin Ob Euphemia, welche auch ihren dritten Mann überlebte,
von "Wientz. noc\l zur vierten Heirat geschritten ist, darüber liegen keine
eigentlichen Beweisstücke vor. Die Vermutung spricht allerdings
dafür.
Wenigstens wird die Angabe des Stammbaumes von einer
Vz. 193. Verehelichunof mit einem Alexander Martin von Wieritz durch
Nichts widerlegt, sondern dadurch plausibel gemacht, daß sich in
unserem Archiv ein Faszikel befand von »etlichen zusammen-
gebundenen Sachen zwischen Alexander Martin und Euphemia
Riettenthallers seel. verlaßener Wittib«, außerdem aber auch
i) Quellen Wien. I2, V1.
-) Ldsk. XV, 200 u. 201, u. Hueber, 155.
s) Quellen Wien. I3.
4) N.-ö. Topographie. IP, 713.
5) Wisgrill, Mscpt. Ldsarchiv.
115
noch eine »Confirmation und Verbeßerungsabschrift eines ein-
geschloßenen gemalten uralten Wappens, auf Alexander Martin Vz- 194-
und seine [Erben lautend, von König Ferdinand ausgehend,
dat. a°. 1532«.
Es ist also wohl wahrscheinlich, daß diese vierte Verehe-
lichung wirklich stattgefunden hat.
(Alexander Martin zuWürnitz, des Grafen Julius von Hard-
eck Hauptmann zu Rotz, war von diesem im Jahre 1539 mit der Veste
Haseneck zu drei Vierteln belehnt worden und hatte 1552 mit Graf
Sigmund von Eberstorff-Thierstein einen Streit wegen Grundstücken
bei Würnitz. Nachkommenschaft scheint er nicht gehabt zu haben.
Seine Erben zahlten noch 1572 Steuer für die Herrschaft Würnitz. Die
Familie soll nach Friedesheim noch vor Ende des 16. Jahrhunderts
ausgestorben sein.1) Allein Siebmacher-Fürst bringt noch im Jahre
1699 die Wappentafeln von den Martins und Würnitz, letztere als
brandenburgische Familie.)
Auffallend ist, daß der in den Stammtafeln gebrachte Name
Wieritz, den Wisgrill von Würnitz schreibt, in den hierortigen
Aufzeichnungen nicht vorkommt, sondern nur der Name Ale-
xander Martin. Außerdem muß erwähnt werden, daß das alte
österreichische Rittergeschlecht der Martin genau dasselbe Wappen
führte wie die Mark Brandenburgische Familie von Wirniz2) —
gold-blauer Stern auf blau-goldenem Grund. Es muß da ein vor-
läufig noch nicht ganz aufgeklärter Zusammenhang bestanden
haben.
Daß also die Anführung in der Stammtafel und Wisgrills
von nur zweimaliger Verheiratung der Euphemia ihrem Lebens-
laufe nicht vollständig gerecht wird, geht aus den vorstehenden
dokumentarischen Nachweisen zur Genüge hervor, ebenso auch,
daß der dritte Gatte, der im Stammbaum Sebastian, bei Wis-
grill Veith genannt wird, Christoff hieß und auch nicht Rieden-
thaler, sondern Riettenthaler von Riettenthal.
Hiermit ist alles erschöpft, was über den Lebenslauf der
Euphemia, die jedenfalls eine interessante Erscheinung war, auf-
gefunden werden konnte.
') Wisgrill, Forts. Adler. 1872, S. 115.
2) Siebmacher-Fürst, Wappenbuch. Nürnberg 1699, V, 33, u. I, 178.
8*
XIX.
DIE KINDER DES H. LORENZ
SÖHNE:
JOHANNES, LORENZ UND H. GEORG III.
TÖCHTER:
i. ANNA VON RUEBER ZU PIXENDORF
2. REGINA VON KORNFAIL ZU ARNSDORFF
3. VERONICA VON STEGER ZU LADENDORF
4. BARBARA VON PÖTTING ZU PERSING.
PbCENDoRf
T?f^^|*;W^ .^liti^"^- — '
Die Kinder des Hans Lorenz.
noch zu Leb- 1.
Püchsendorf
Töchter.
Anna von
Rueber.
fach der Familienzusammenstellung und den sonstigen vor-
handenen Notizen hatte Lorenz außer dem die Familie
fortpflanzenden Hans Georg noch zwei ältere Söhne, Söhne,
von denen Johannes als jung gestorben, Lorenz als unverheiratet
geblieben bezeichnet wird. Wahrscheinlich ist auch dieser bald
abberufen worden.
Bevor wir auf Georg, der beim Ableben seines Vaters noch
minderjährig war, übergehen, sei es erlaubt, die Schicksale der
vier Töchter des Hans Lorenz zu skizzieren.
Anna ehelichte schon im Jahre 1544, also
zeiten des Vaters, den Wolfgang Rueber zu
und Graffenwörth.
Der Heiratsbrief ist in ziemlich förmlicher Weise verfaßt,
indem er eine ganze Reihe von Verwandten, lauter alte Bekannte,
als Mitabschließende aufzählt, und zwar »die Edlen und vesten
Herrn Joachim und Agapitus die Volkhra zu Steinabrunn,
Gebrüder, Herrn Sebastian Hager zu Allentsteig, Wilhelmb
Pernstorffer zum Poppen, Leopolden Steger und Wolf-
gang Schadner zu Eggenburg auf des Edlen und ehrenfesten
Herrn Lorenzen Kueffstainer zum Greillenstein, Rom. Königl. Beil. 85.
Mayst. Rat und Beisitzer der Landrechten in Oesterreich u. d. E.
und der Edlen tugendhaften Frauen Barbara, einer geborenen Vz. 196.
Vollkhrain, seiner Ehelichen hausfrauen Tochter Jungfrau Anna
eines Teils und des ehrwürdigen Geistlichen und Edlen Herrn
Leopolden Rueber, Abt zu Göttweigg, Christoffen Rueber
zu Püchsendorff, Lionhardten Kelbershardter zu Graven-
wörth, Ludwigen Welzer zum Sighardts, Wolfgang Maires-
ser und Wolfgangen Rueber von Püchsendorf anderntheils
alß von Baiden Theillen erbetten Heurathsleuth«.
Lorenz gab ihr als Heiratsgut für väterlich Erbteil 200 Pf. Pfg.,
zu welchen jene »100 Pfd. Pfg., so ihr weiland der wohlgeborne
120
Herr Gabriel Graf zu Ortenburg in seinem Testamente, nach-
dem sie, die Jungfrau, bei seiner Gemahl eine Zeit lang gedient,
verordnet hat«, geschlagen wurden. Diese 300 Pfund hatte
Rueber mit wieder 300 Pfund zu widerlegen und dazu andert-
halbhundert Pfund als Morgengabe. Da er aber nicht genügend
Güter besaß, um die 850 Pfund Pfennig darauf zu versichern,
Vz. 195. sollte er innerhalb Jahresfrist solche in Österreich unter der
Enns ankaufen und vorher Bürgschaft geben, was durch eine
»Pürg-Verschreibung« seines Bruders Christ off und Schwagers
Hans Matseber geschah. Auf den Todesfall wird ihr, wenn
sie Kinder haben, die halbe fahrende Habe — »außer Büchsen,
Pulver und was zu der Wöhr gehört« — und wenn keine Kinder
vorhanden, die ganze Habe zugesagt, ferner als Wittibstuhl sein
Freihaus zu Tulln.
Endlich sollte gedachte Jungfrau Anna Wolfgangen
Rueber als zusammen versprochene Personen auf den Sonntag
des heiigen zwölf Boten St. Andre nach christlicher Ordnung und
Aufsatzung der hl. christlichen Kirche im Schlosse zum Greillen-
stein zusammengegeben werden. »27. November 1544.«
Rueter'sche »Sieben Schreiben von seinem Schwager Abt Leopold zu
Göttweig von Geschlecht einem Rueber unterschiedliche Sachen
betffd.« geben Zeugnis von einer fleißigen Korrespondenz des
Vz. 197. Hans Lorenz mit dem Abte, wohl als Folge der Heirat der
Anna.
Später findet sich noch eine Korrespondenz der beiden ge-
nannten Christoff und Wolff von Rueber vor, und zwar von
Vz. 198. dem ersten an seinen Schwager und dem anderen an seinen
Schwehern Lorenz »unterschiedliche Begehren betreffend, zu-
sammen eilf Schreiben « , sine dato. Da Wolff den Lorenz seinen
Schwehern, also Schwiegervater, nennt, stammt dieser Briefwechsel
aus der Zeit nach der Hochzeit der Anna.
Daß diese Familie auch noch zur Zeit des Hans Georg in
guten Beziehungen mit der unserigen stand, geht daraus hervor,
Vz. 199. daß dieser der Tochter seiner Schwester Anna Rueberin, als
sie Herrn Melchior Maschko heiratete, zur Verbesserung ihres
Heiratsgutes 200 Gulden in großmütiger Weise spendete, worüber
die Quittung des genannten Gatten hier vorlag. Alles ohne
Datum.
Vz. 200. Mit »ainem Paquet beisammen etliche Rueberische Sachen
darinnen, die maisten die Heurath zwischen Hn. Melchiorn
Maschko undt seiner haußfrauen gebornen Rueberin betrffd.«
sind auch die dabei zitierten Originalien des Heiratsbriefes und der
Abrede abhanden gekommen.
121
Im Jahre 1 56 1 hatte Anna ebenso wie ihre Schwester Bar-
bara, ein Legat erhalten, das für sie Leopold Steger, ihr
Schwager, in Empfang nahm. Seine »Quittung umb etliche emp- Vz. 201.
fangene Sachen, so Frau Anna Volkrain, geborene vonLappitz,
ihrer Maimb Jungfrawen Anna Kueffstainerin verschafft gehabt,
auf Herrn Hans Adam von Zinzendorff als Volkraischen Ger-
haben lautend«, findet sich im Verzeichnisse angeführt.
Diese Gattin des Joachim Volkra, von dem schon öfters
die Rede war, ist seine zweite Frau gewesen und hieß von Haus
aus Anna von Lappitz. Auch durch die spätere Heirat der
Schwester Barbara der Anna mit Leopold von Pötting ent-
stand wieder eine Lappitzsche Verwandtschaft.
Im übrigen kam hier nichts mehr über die Anna Rueber vor.
In der Familienzusammenstellung findet sich als Notiz, daß sie
1555 gestorben sei, was durch obiges nicht widerlegt wird, und
erklären würde, warum das erwähnte Legat von ihrem Schwager,
wahrscheinlich im Namen ihrer Erben, übernommen wurde.
* *
(Die Rueber sind ein altes Geschlecht, welches in den Freiherrn- Die Rueber.
stand erhoben wurde und in Verwandtschaft zu den besten Familien
stand, wie den Volkra, Traun, Sinzendorf, Schallenberg, Pol-
haim, Gera, Jörger, Geyer von Osterburg etc.
Leopold Rueber zu Pichsendorf, wohl derselbe, welcher früher
Pfarrherr in Röhrenbach gewesen, und seinem »gebietenden Herrn Vz. 166.
Lorenzen Khuefstainer« für geliehenes Getreide gedankt hatte, wie
wir oben gesehen, war Abt von Göttweig v. 1543 — 1556. Anläßlich
seiner Wahl sagt der Catalogus Abbatum Gotwicensium, es sei der
Dominus Leopoldus aus dem adeligen Geschlechte der Rueber ge-
wählt und bestätigt worden.1) Er regierte 13 Jahre in solcher Weise,
daß ihm als Zeichen der Dankbarkeit ein prächtiges Grabmal er-
richtet wurde, dessen künstlerische Vollendung man heute noch in dem
Stifte bewundern kann.
Seine Regierungszeit verlief nicht ohne manche betrübende Inzi-
denzfälle. Er mußte es erleben, daß auf Stiftspfarren die Geistlichen
vertrieben und durch evangelische Prädikanten ersetzt wurden. Über
einen dieser Fälle, der sich im Jahre 1549 ereignete, erstattete Rueber
einen recht drastischen Bericht an König Ferdinand mit heftigen
Klagen über Christof und Helmhart Jörgers Übergriffe.2)
Namentlich die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Stiftes be-
reiteten ihm schwere Sorgen. Er hatte die Leitung unter schwierigen
Verhältnissen angetreten, die sogar zu dem Projekte geführt hatten, den
elfjährigen Sohn des reichen Landmarschalls Christof von Eizing zum
Vorsteher zu machen, was jedoch durch die Wahl Leopolds vereitelt
') H. Pez, Script, rer. Austr. II, 285.
-) Wiedemann, IV, 172, Anm. 2.
122
wurde. Doch vermochte dieser nicht weitere Verpfändungen und Ver-
äußerungen zu verhindern und die Lage des Stiftes auf die frühere Höhe
zu bringen. *)
Auch seine eigenen Familienmitglieder gaben Anlaß zu Klagen.
Christoff, der Bruder des Wolfgang Rueber, dessen Heirats-
kontrakt mit der Anna Kuefstein Abt Leopold an erster Stelle mit-
unterzeichnet hatte, war evangelisch und hatte ebenso wie später sein
Sohn Hans vielfache Auseinandersetzungen in betreff der Pfarren
Judenau und Langenlebarn. Christoff, Herr zu Püchsendorf,
hatte wahrscheinlich durch seine Heirat mit Apollonia Matseberin
von Judenau letztere Herrschaft überkommen2) und führte dort auch
die evangelische Lehre ein. Schon 1551 hatte er Zehentstreitigkeiten
mit der Pfarre St. Andrae.3) Doch erst nach dem Ableben des Abtes
Leopold erfolgte die Installation eines lutherischen Prädikanten im öden
Schlosse zu Judenau, im Jahre 1578, wogegen von Erzherzog Ernst
Abstellungsbefehle ergingen, auf welche wieder von Rueber repliziert
wurde, der — wie man ihm vorwarf — schon drei Pfarren, Judenau,
Zwentendorf und Michelhausen, an sich gezogen hatte und bis zu
seinem Ableben im Jahre 1581 die Prädikanten dort hielt.4) Sein
Sohn Hans trat besonders in den Zwistigkeiten mit den Flacianern
hervor. 5)
Daß nichtsdestoweniger die Religionsfrage auf die Anerkennung
von Verdiensten nicht immer jenen Einfluß hatte, den man ihr unter-
schiedslos zuschreiben möchte, beweist auch hier — wie wir es bei
unserem Hans Georg noch erfahren werden — die Würdigung, welche
dem Hans Rueber von seinem Kaiser zuteil wurde, indem er nicht
nur zum Kaiserlichen Rat angenommen, sondern auch für seine ruhm-
vollen Leistungen im Kriege in Ungarn zum Feldmarschall erhoben
und mit dem Freiherrntitel begnadet wurde. Er hatte die Maria Anna
von Welsberg zur Frau und starb 1585. 6)
In seinen Vermögensangelegenheiten war er nicht glücklich ge-
wesen. Schon im Jahre 1583 sah er sich genötigt, die Veste Judenau
samt Rohr und anderen Stücken an Helmhart Jörger zu verpfänden,
auf den sie nach dem Ableben des Rueber definitiv übergingen. Da
dessen un vogtbare Kinder die Pfandsummen nicht aufbringen konnten,
wurde auf Befehl des Erzherzogs Ernst eine später noch zu erwäh-
nende Kommission niedergesetzt, welcher auch Hans Georg Khuef-
stainer als Beistand des Jörger angehörte.7)
Von den Ruebers wird noch im Jahre 1641 Freiherr Ferdinand
zu Nußdorf in dem Streite zwischen Markt und Pfarre Traismauer
um das Schankrecht am Venusberg genannt.8)
Das in unserer Familienzusammenstellung abgebildete Wappen der
Rueber zeigt eine silberne Rübe auf Gold-Querbalken in rotem Felde.)
1) N.-ö. Topographie. III, 567.
2) Hoheneck, II, 440. — Geschichtl. Beil. III, 279 u. 286.
3) Geschichtl. Beil. I, 39.
«) Geschichtl. Beil. III, 281 ff.
5) Raup ach, III, 14. — N.-ö. Topographie. III, 653.
6) Hoheneck, I, 143. — Geschichtl. Beil. III, 2S8.
') Geschichtl. Beil. III, 289.
8) Geschichtl. Beil. V, 603.
ARNDORP-r
egina, die zweite Tochter des Hans Lorenz, vermählte 2- Regina
sich im Jahre 1550, also bald nach seinem Ableben, mit
Wolff Benedikt Kornfaill zu Arnsdorff und Würmb,
Sohn des Georg und der Katharina, geb. Lamberg. *)
Die Heiratsabrede ist nach dem Verzeichnisse datiert anno
1550, der Heiratsbrief des Kornfaill aber, welcher nach der
Hochzeit ausgestellt wurde, da sie darin schon als des Korn- Vz. 202.
faill Hausfrau bezeichnet ist, stammt vom 7. Jänner desselben
Jahres. Die Hochzeit muß also in den ersten Tagen des genannten
Monats stattgefunden haben.
Der Heiratsbrief war im Index des Landmarschallgerichtes
sub Nr. 214 einregistriert, ist aber auch dort nicht mehr vor-
handen.2) Jedoch eine Kopia lautet dahin, daß dem Kornfaill
»die Edle tugendhafft Jungfrau Regina, Tochter etc., im Beisein
ehrlicher Leute zu einer ehelichen Hausfraw gegeben und ver- Beil. 86
heyrath worden und zu rechten väterlichen Heiratsgut 200 Pf. Pfg.
zugebracht hat, die er mit 200 Pf. Pfg. widerlegt und sie dazu
mit 100 Pf. Pfg. bemorgengabt hat und außerdem 75 Pf. gegen Vz. 203.
die 50 Pf., welche ihr die Frau Anna Weil. Hansen von
Puechaimb3) zu Hörn sei. gelaßene Wittfrau, geb. Seeberg,
umb ihr gethane Dienst verehrt hat«.4) Diese Gesamtsumme von
625 Pfund wird auf seiner Veste zu Arnsdorff versichert und
diese ihr zum Wittibstuhl zugesprochen. Wäre ihr aber »dieser
länger nicht gelegen, so sollten ihr seine Erben ein Haus gen
Ebenburg (Eggenburg) oder Hörn, an welches Ort ihr gefälliger,
umb 100 Pf. Pfg. erkaufen etc.« Signiert von »Sigmundt von
Wien.
') Wisgrill, V, 259.
-) Index der Verträge des Landmarschallamtl. Gerichtes Nr. 214 i. Landesarchiv
3) I I545-
4) H. Lorenz war der Gerhab ihrer Kinder (vgl. oben sub Kap. 6).
124
Klum zu Teraspurg und Johann Hausmannstetter zu Stoizen
dorff, sein gewesten Gerhaben. 7. Januar 1550.« Nachdem Wolf
Kornfaill kein anderes Gut als Arn dorff gehabt hat, dieses aber
ein Lehen war, mußten sich für die Ansprüche seiner Frau die
Beil. 87. obgenannten Zeugen für ihn verbürgen, falls das zugesagte Ein-
schreiten bei dem Lehensherrn um die Bewilligung der Verschreibung
Vz. 204. von Arn dorff nicht binnen Jahresfrist genehmigt worden wäre.
Vz. 205. Der nicht mehr vorhandene Verzichtsbrief der Regina ihrem
Bruder Hans Georg gegenüber war von 1555 datiert,
Regina ließ ihren Gatten bald verwitwet zurück. Denn
schon im Jahre 1 56 1 fand eine »Vergleichung Herrn Hans
Georgen Kueffstainers mit seinen zwei Schwestern Frawen
Vz. 206. Veronica Stegerin und Jungfrawen Barbara« — die erst im
darauffolgenden Jahre heiratete — statt, » umb das ihnen von
ihrer Schwester Frawen Regina Kornfaillin angestorbene Gut«.
Da hierbei von der ältesten Schwester Anna Rueber keine Er-
wähnung mehr vorkam, so bestätigt dies die Angabe der Familien-
geschichte, wonach sie damals schon gestorben war. Ein anderer
Vergleich fand in dem Ableben der Regina seine Veranlassung.
Vz. 207. Derselbe wurde mit den Kornfaillschen Erben wegen ihres Nach-
lasses geschlossen, über den, wie es scheint, verschiedene Rechts-
streitigkeiten entstanden, nachdem, wie bekannt, keine Kinder vor-
handen waren.
Hierher gehörte wohl auch der im Verzeichnisse erwähnte
Faszikel: »Etlich zusammengebundene Testamente und Urkunden
Vz. 208. Christian o Jungwirth, gewesten Vikari und Hoffmeister zu
Arnsdorff bffd.« Dies war das Kornfaillsche Schloß an der
Donau, in der Wachau gelegen, welches den Witwensitz der
Regina bilden sollte, wenn sie den Gatten überleben würde.
Auch noch von einem Verzeichnisse ist die Rede, welches
Vz. 209. die Sachen aufzählt, die dem Hans Georg von seiner Schwester
Frawen Kornfaillin wegen überantwortet wurden, wohl auch
nach ihrem Ableben, und vielleicht infolge des obenerwähnten
Vergleiches.
Die Kornfaill stammen angeblich aus der Schweiz, wo sie noch
am Anfange des 14. Jahrhunderts ansässig gewesen sein sollen, und zwar
auf dem Edelsitze Weinfelden im Thurgau. Sie gehören seit dem
15. Jahrhunderte dem N.-ö. Ritterstande an und wurden später in den
Freiherrn- und Grafenstand erhoben, sind aber seit etwa dem Ende des
18. Jahrhunderts ausgestorben.
LADEN DORJ^,
3. Veronica
Steger zu
Ladendorf.
Beil. 88.
Vz. 210
||eronica, die dritte Tochter des Hans Lorenz, verehelichte
sich im Jahre 1555 mit Leopold Steger zu Laden-
dorf und Obergreizstetten, über den schon oben bei
der Tante Euphemia, die den Bernhard Steger zu Ober-
greizstetten geheiratet hatte, eingehend die Rede war.
Auch über die Ehe der Veronica liegt der Heiratsbrief
nicht im Originale vor. Dagegen eine Abschrift der Gegenver-
schreibung des Leopold Steger zu Ladendorff, welche datiert
ist von Seeveld, den 26. Mai 1555. Der Bräutigam bekennt
sich zum Empfange des Heiratsgutes der Veronica von zwei-
hundert Pfund Pfennig und des mütterlichen Erbteiles von der
Vesten Greillenstein per 300, zusammen also 500 Pfund Pfennig.
Dementgegen widerlegt er gleichfalls 300 Pfund und als Morgen-
gabe 250 Pfund. Die Gesamtsumme soll auf seiner Veste Laden-
dorff mit 1250 Pfund verschrieben bleiben. Als Wittibstuhl wird
ihr das genannte Schloß oder, nach ihrer Wahl, der Hof zu
Ober-Greizenstetten angewiesen »mit jährlich zwei Muth schwar-
zem Getreide, zwei Muth Haber, ein Dreiling Wrein und auf zwei
Kühe Heu und Streu, samt Notdurft das Holz zum Brennen«.
Als Zeugen haben gesiegelt die Edlen und vesten Sebastian
Prandt zu Greizenstetten, Merth Reigkher zum Thurn und
Michlstetten.
Aus diesem Dokumente ist ersichtlich, daß die Mutter Bar-
bara Kueffstain mittlerweile verstorben war, da zum ersten
Male vom mütterlichen Erbteil gesprochen wird und sie als selig
bezeichnet erscheint. Der Verzichtsbrief der Veronica ist gleich-
falls aus dem Jahre 1555.
Aus dem Jahre 1 56 1 jedoch stammt noch ein Verzichtsbrief
der Veronica Stegerin. Durch welche Umstände er veranlaßt
wurde, ist nicht ersichtlich, vielleicht durch Erbschaftsfragen an- Vz 212-
Vz. 211.
126
läßlich des Ablebens ihrer Schwester Regina Kornfaill. Es war
jedoch eine spezielle Quittung der Veronica vorhanden über die
Yz. 213, empfangenen 70 Gulden Erbschaft von weilandt Frawen Regina
Kornfaillin. Diese Quittung war eine Folge des Vergleiches,
den Hans Georg mit seinen Schwestern Veronica und Bar-
bara über die Erbschaft oder die Legate nach ihrer Schwester
Regina abgeschlossen hatte, wovon schon oben bei der letzteren
die Rede war. Über die Erbschaft nach der Mutter hatte er sich
gleichfalls mit seinen Schwestern und ihrer Kinder Gerhaben aus-
geglichen, worauf jedoch erst später reflektiert werden soll, da
der Hinweis auf die Kinder der Schwestern einen späteren Zeit-
punkt für dieses Arrangement voraussetzt.
Yz. 214. Vielleicht in Zusammenhang damit steht eine Quittung vom
23. November 1573 von Herrn Leopold Steger auf Hans
Georgen umb eine güldene Kette per 700 Gulden.
Veronica war nicht kinderlos wie ihre Schwester Regina.
Wie wir oben bei der Übersicht über die Familie der Steger
gesehen, hatte Leopold mit seinen zwei Frauen, deren erste die
Elisabeth von Puchau war, im ganzen 22 Kinder. Doch fehlt
es an einer Angabe über die Zugehörigkeit zu dieser oder jener
Mutter. Wir kennen mit Bestimmtheit nur zwei Kinder unserer
Vz. 215. Veronica, einen Sohn Sigmund und eine Tochter Elisabeth.
Yz. 216. Letztere wurde im Jahre 1585 an Herrn Hektor von Sondern-
dorf verheiratet. Die laut unseres Verzeichnisses vorhanden ge-
wesene Heiratsabrede, worauf sich wohl auch der Petzettel des
Hans Georg an den Hektor von Sonderndorf bezieht, liegt
Yz. 217. leider nicht mehr vor. Von dieser Verbindung rühren wohl auch
her: »ain Comission zwischen Herrn Hectorn von Sonderndorff
und denen Herrn Stegern, Gebrüdern, wegen deroselben Maimb
Jungfrau Pollixena von Sonderndorff ihr Erbschaft von Ihrer
Frawen Muttern, gebornen Stegerin«. Diese Polyxena war
sonach die Tochter der Elisabeth von Sonderndorf, geborenen
Stegerin, daher Enkelin unserer Veronica.
Sigmund von Steger, Sohn des Leopold und der
Veronica, und derselbe, von dem schon oben erwähnt wurde,
daß er als Botschaftskavalier den Joachim von Sinzendorff
im Jahre 1577 nach Konstantinopel begleitete1), hat von dort
Vz. 218. an seinen Vettern Hans Georg von Kuffstein »ain kleinß
Handbrieffl« geschrieben, das leider nicht mehr vorhanden ist.
Er kann damals kaum 20 Jahre alt gewesen sein.
Im Jahre 1595 machte Veronica ihr Testament, dessen
Vz. 219. Original in Greillenstein gewesen, aber auch verschwunden ist.
*) N.-ö. Topographie. V, 630. — Hoheneck, II, 438.
127
Sie starb i. J. 1597.1) Auf sie bezog sich ein eigenes Faszikel
mit »viell oricnnalien Ouittunsf und cassirter Schuldbrief zwischen
Hans Georg und seiner Schwester Veronica Stegerin von Vz- 22°-
unterschiedlichen Jahren«.
Nach unseren Dokumenten steht es fest, daß Veronica einen Sohn
Sigmund und eine Tochter Elisabeth gehabt hat, was natürlich das
Vorhandensein anderer Kinder nicht ausschließt, ferner daß die Tochter
Elisabeth den Hektor von Sonderndorf geheiratet, endlich daß sie
mit diesem eine Tochter, namens Polyxena, hatte.
Außerdem aber wird ihr eine Tochter Maria Salome von Son-
derndorf zugeschrieben, welche im Jahre 1631 den Freiherrn Ferdi-
nand von Schifer heiratete, und deren Tochter Eva den Weickard
Achilles von Polheim zum Gatten nahm, so daß in der obersten
Ahnenreihe der Tochter der letzteren, der Susanna Barbara Freiin
von Polheim, unsere Veronica aufgezählt erscheint, wie die Stamm-
tafel Hohenecks bei den Polheims ausweist.'2)
Derselbe Autor jedoch gibt einige Seiten weiter bei der Stamm-
tafel Schifer derselben Maria Salome von Sonderndorf, welche
denselben Ferdinand von Schifer ehelichte, den Paris von Son-
derndorf — älteren Bruder des Hektor — und dessen Gattin Maria
Praunin zu Eltern, so daß die ganze Filiation verschoben wird.3)
Auch Wisgrill nennt sie als Tochter des Paris.4) Es könnte nun
sowohl dieser als sein Bruder Hektor je eine Tochter mit Namen
Salome gehabt haben. Allein da überall übereinstimmend angegeben
wird, daß die Salome die Gattin jenes Ferdinand von Schifer ge-
worden, welcher in zweiter Ehe die Katharina Veronica Stegerin,
Tochter der Maria von Sonderndorf vom Stamme des Paris und
des schon früher genannten Wolf Sigmund Steger, also die direkte
Nichte seiner Frau geheiratet hat, so kann es sich auch nicht um einen
zweiten Ferdinand von Schifer handeln — der übrigens nirgends
vorkommt — und es bleibt nur die Wahl, anzunehmen, daß dieser
hintereinander zwei Cousinen Salome von Sonderndorf geheiratet,
was leicht möglich ist, da seine letzte Ehe mit der Stegerin erst im
Jahre 1662 erfolgte, oder aber es liegt eine Verwechslung mit seinen
Brüdern vor, indem damals drei Brüder Schifer drei Schwestern Son-
dern dorf heimführten, von denen, als den letzten ihrer Linie, der
Name Sonderndorf auf die Schifer überging.5) Paris von Sondern-
dorf wird später anläßlich des Kaufes von Allentsteig mit unserem
Hans Georg III. wieder genannt werden.
Von der weiterblühenden oberösterreichischen Linie heiratete
später Benedikt Theodosianus Freiherr von Schifer zu Taxberg
die Susanna Eleonora Gräfin von Kuefstein, mit welcher er am
11. Jänner 1728 zu Linz seine goldene Hochzeit in feierlicher Weise
beging. 6)
') Stammbaum. Bucellin. III, 108. Wisgrill, V, 301.
!) Hoheneck, II, in.
3) Hoheneck, II, 346.
4) Wisgrill, Mscpt. ad Sonderndorf, Ldsarchiv.
5) Wisgrill, Mscpt. ad Schifer, Ldsarchiv.
°) Hoheneck, II, 356.
4. Barbara
von Poetling.
Beil. 89.
Xz. 221.
arbara jun. endlich, die vierte Tochter des Hans Lorenz,
die mit dem Namen ihrer Mutter begabt ward, vermählte
sich als die jüngste erst im Jahre 1562.
Die Heiratsabrede, datiert vom 1. Februar 1562, wurde dies-
mal zwischen Leopold von Pötting zu Persing und Mur-
stetten und dem Hans Georg Khufstainer im Namen seiner
eheleiblichen Schwester Jungfrau Barbara direkt abgeschlossen,
mit dem Beistande einer Reihe von beiden Teilen speziell ersuchter
Zeugen, als welche genannt werden: »die Gestrengen, Edlen und
Ehrenvesten Sebastian Pöttinger zum Wasen, fürstlich Pas-
sauischer Rendtmaister zu Königstetten, auch Caspar und
Andre die Pöttinger, Gebrüder, dann Leopold Grabner zu
Rosenberg und Pottenbrunn, Leonhardt Eninckl von
Albrechtsberg auf Pielach, für den Pöttinger — sodann
Sebastian Hager zu Altensteig, Ritter, Herr Andre Volkhra
zu Stainaprunn, Rom. Kais. Majestät Rat, Wolff Christoff
Enzerstorff zu Enzerstorff im Tal, Leopold Steger zu Laden-
dorff, Rom. Kais. Majestät Rat, Beisitzer der Landrechten, und
Balthauser Neuhauser von Ruetting zu Prinzerstorff für
Hans Georg Kueffstainer anstatt seiner Schwester«.
»Erstlich ist beredt, daß ernennter Hans Georg Khuff-
stainer sein Schwestern Jungfrau Barbara benannten Leopolden
Pöttinger vermög christlicher Ordnung und selbst Stifftung zu
einem ehelichen Gemahl geben und zuelegen soll. Zum andern
ist auch beredt, daß er ihr zu Heimbsteuer und rechten väter-
lichen Heiratsgute sammt ehrbarer Abfertigung, wie es sein
Vater Herr Lorenz sei. verordnet und bishero mit den anderen
Schwestern gehalten worden, vermög des Landesbrauch in Jahres-
frist geben und reichen soll 200 Gulden Rheinisch.« Dagegen
soll sich Barbara gänzlich gegen ihren Bruder verzichten,
129
Pöttinger aber die mit ihrem mütterlichen Erbteile von 300 fl.,
der Widerlage und Morgengabe 1250 fl. ausmachende Gesamt- Vz. 222
summe versichern. Als Wittibstuhl wird ihr sein Hof zu Persing
angewiesen, oder wenn es ihr dort nicht gefällt, eine Behausung in
der Stadt Tulln oder St. Polten um 150 Gulden Rhein, erkauft.
Über seine Verehelichung schreibt Leopold von Pötting in Vz. 240.
seinem Tagebuche1): »Nach Absterben meiner lieben Hausfrawen
Emerenziana, geborenen Enenckhlin, hab ich mich mit Rath
meiner nägsten Freundt und auß sonder Schickung des Allmächtigen
wider zu der Edlen und tugendhafften Junckhfrawen Barbara
Kueffstainerin, Herren Lorenz Kueffstainer zu Greylnstain,
Rom. Kais. Maj. Rath und Landuntermarschallk in Oesterreich,
und Frawen Barbara, gebornen Volkhrain, Seiner Gemahll
Ehlichen Tochter verheyrat. Die Hochzeit und Beyligen ist zu
Egenwurkh in der Statt den ersten Tag Februari im zweiund-
sechzigsten Jar gehalten und vollzogen worden. Der Allmächtige
Ewig Gott geb uns seinen heiligen Segen. Amen.«
Barbara hatte ihrem Bruder schon im vorhergehenden Jahre
einen Verzichtsbrief über ihre mütterliche Erbschaft ausgestellt,
und bereits als Gattin des Pöttineer gibt sie wieder einen Vz. 223.
Verzicht, wahrscheinlich über das empfangene Heiratsgut, und Vz. 224.
Pöttinger i. J. 1563 eine Quittung, sowie die stipulierte Ver- Vz. 225.
Sicherung auf das Amt Nußdorf a. d. Traisen. Vz. 226.
Gleich ihrer Schwester Veronica Steger hatte auch sie aus Vz. 227.
der Erbschaft der Regina 70 Gulden erhalten. Ebenso kam ihr
mit ihrer anderen Schwester Anna ein Legat von ihrer Maimben
Frau Anna Volkrain, gebornen von Lappitz, i. J. 1562 zu. Vz. 228.
Die »Vergleichung Herrn Hans Georgen Khueffstainers Vz. 229.
mit seinen Schwestern und ihrer Kinder Gerhaben umb das
mütterliche Gut, welches sie auf Greilnstein suchen wollen«,
muß in die Jahre 1562 — 1563 fallen, da von den Gerhaben
ihrer Kinder die Rede ist, und Anna Rueber schon i. J. 1555,
Regina Kornfaill um 1 561 und Barbara Pöttinger 1563
abberufen wurde, während Veronica Steger bis 1595 lebte.
Leopold und Barbara von Pötting erlebten bald das
Glück, die Geburt eines Sohnes begrüßen zu können. Das oben-
erwähnte Tagebuch Pöttingers sagt darüber: »Den neunzehnten
Tag May des jetzt entschwunden 63er Jahres um 12 Uhr in der
Nacht ist vorgeschriebene meine liebe Hausfraw ihrer Geburt mit
großen Gnaden des Allmächtigen ganz glücklich erfreut worden
und ain Sun auff die Welt pracht, welcher in göttlicher heiliger
Tauff, so den dritten Tag hernach gehalten, Hans Christoff
') Geschlecht und Wappenbuch der Pöttinger. Archiv Greillenstein.
0
C. Kuefstein. II.
130
genennt worden. Der Allmächtig Ewig Gott gebe dem Khindt
und uns allen seinen hl. Sögen. Amen.«
Das Glück der Ehegatten währte jedoch nicht lange. Schon
früher muß Barbara sich leidend gefühlt haben. Denn bereits
am i. April desselben Jahres hatte sie ihr Testament errichtet.
Dieses schöne Dokument, dessen Original erhalten ist und die eigen-
händige Fertigung der Barbara trägt, beginnt mit der Anrufung der
heiligen und ungeteilten Dreifaltigkeit und ist durchweht vom tiefsten
religiösen Empfinden, Gottvertrauen und glaubensvoller Ergebung. Die
Beil. 90. Errichtung fällt in die letzten Wochen vor der Geburt ihres Sohnes Hans
Vz 239. Christof, der am ig. Mai zur Welt kam, und sie scheint geahnt zu
haben, daß ihre Tage gezählt seien.
Denn sie spricht von der gefährlichen Zeit, in welcher so geschwind
die »Krankheiten vor Augen kommen, daß wer anheunt frisch und
gesund, morgen krank und todt, bevorab den schwangeren und ge-
bärenden Frawen allerlei gefährliche Mißraten in dieser Zeit zustehen«.
Im weiteren Verlaufe ordnet sie ihre vermögensrechtlichen Ver-
hältnisse, setzt ihren Mann zu ihrem Erben und Gerhaben ihrer etwa
noch ihnen geschenkten Kinder, trägt auch Sorge für die noch minder-
jährigen ihrer Vorgängerin Em er enzi an a und trifft Bestimmungen über
ihre Beisetzung »an dem Orte, wo sie erfordert wird, ohne alles Ge-
präng und sondere bäbstische Ceremonien<.
Unterschrieben ist dies Testament auf ihre Bitte von ihrem Schwager
Christoff von Oberhaim zu Winkelberg, Kais. Rat und Land-
untermarschall in Österreich u. d. E. Ferner als Zeugen von Erasm
von Puchaim, Freiherrn zu Raabs und Khrumbach, und dem edlen
hochgelehrten Herrn Sigmunden von Oedt, der Rechten Doktor —
beide Kais. Regimentsräte.
Ihre Ahnungen hatten die Barbara nicht getäuscht. Wenige
Monate darauf, am i. August, wurde, wie ihr Gemahl in seinem
obenerwähnten Tagebuche schreibt, seine »herzliebe Hausfraw
Vz. 240. unversehens durch die Krankheit und Gelbsucht angegriffen,
darauf leider die Infektion erfolgt, also von Tag zu Tag schwächer
und kränker worden, da allerlei Mittel und Ärzte, so viel mensch-
lich und möglichen, zu Helff und Rettung versucht. Aber der
Will des Allmächtigen muß geschehen und also mit großem
meines Herzen Leidt und Betrübung, auch mit endtlichen Ver-
derben mein und meiner Khinder, den 1 2l. in Gott seligklichen
endschlaffen. Der allmächtig ewig barmherzige Gott helff uns
durch Christum, seinen lieben Sun, für welchen mit Frewden wider
zusammen. Amen, daß geschehe«.
Pöttinger- Leopold überlebte seine geliebte Barbara um einige Jahre,
sc e eanse-muß aber um 1 57 1 schon gestorben gewesen sein1), weil unser
Hans Georg damals als Gerhab seiner Kinder fungierte. Der
»Original-Gerhabbrief von Herrn Hans Wilhelm von Roggen-
dorf, Landmarschall, darinnen des verstorbenen Leopolden
*) Wis grill, Adler 1883, p. 45, sagt 1579.
131
Pöttin gers Kindern, neben andern Herr Hans Georg Kueff- Vz. 23°
stain zu einem Gerhaben verordnet worden«, ist zwar ohne Datum
notiert worden, allein das Jahr 1 57 1 findet sich als Zeitpunkt der
Gerhabschaft markiert, durch die von diesem Jahre datierte »Ge-
richtsurkunde von Hr. Christoffen von Oberhaimb, Landunter- Vz. 231.
marschall, auf Herrn Georg Khueffstainer, daß er wegen der
Pöttingerschen Gerhabschaft nicht Raittung zu tun schuldig sei«.
Und i. J. 1572 erhielt er vom Landmarschall Wilhelm von Vz. 232.
Rosfgrendorff eine Ratifikation des zwischen ihm und den Leo-
pold Pöttingerschen Kreditoren aufgerichteten Vertrages. Auch
nahm er noch i. J. 1573 an Stelle seines »Vettern und Pupillen« Vz. 233.
Hans Christof Pöttinger die Belehnung um den Pruellhof Vz. 237.
und die dazu gehörigen Stücke. Im Lehenbriefe des Kaisers
Maximilian II. an seinen Rat Hans Georg von Kuefstein Beil- 110
wird dieser ausdrücklich als »geordneter Gerhab und Lehen-
träger weiland Leopolden Pöttingers nachgelaßenen unge-
vogten Sohnes, mit Namen Hans Christoph« bezeichnet.
Leopold Pöttinger war Ferdinands I., Maximilians IL und
Rudolfs IL Rat, Landrechtsbeisitzer und Regimentsrat. Er hatte
geheiratet: 1545 die Barbara Hauser, deren Mutter eine Lap-
pitz gewesen (f 1553), ein Jahr nach deren Ableben, 1554 die
Emerenziana Enenckhlin, deren Mutter eine geborene Poppen-
bergerin war (nicht Lappitz, wie Wisgrill sagt) (f 1561), end-
lich, wieder in Jahresfrist, die Barbara Kuefstein, die, wie wir
gesehen, nur noch zwei Jahre lebte. Von der vierten Frau Anna
Freiin von Kollonitsch') schweigt zwar das Familienbuch, aber
wohl nur aus dem Grunde, daß diesmal der Gatte es war, der
zuerst den Tribut der Natur entrichten mußte.
An seinem Neffen Christoph Pöttinger scheint Hans
Georg keine besondere Freude erlebt zu haben, wenn man dem
Urteile seiner Kriegskameraden trauen darf. Denn Georg Sey-
friedt von Kollonitsch richtete ein Schreiben an den Hans
Georg, in welchem »er sich hoch über ihr beider Vettern, den
Pöttinger, beschwert, daß derselbe kein gut tun und seinem Vz. 234.
Obersten nicht folgen wolle, auch zu nichts Lust als Essen,
Trinken und schönen Weibern hab«. Er soll als Fähnrich vor
Veszprim ermordet worden sein.2)
Seyfried von Kollonitsch, Sohn jenes Georg Seyfried, der
sich bei der Belagerung Wiens durch die Türken i. J. 1529 besonders
hervorgetan hatte, wurde durch die Heirat seiner Schwester Anna
ein direkter Oheim des Christof von Pöttin g. Er war Haupt-
mann zu Forchtenstein und Eisenstadt, später General-Kriegskom-
i) Wisgrill, V, 185 u. Forts, i. Adler, 1883, S. 45.
9*
2) Wisgrill, 1. c.
132
missär in Ungarn, wo ihm offenbar der junge Pöttinger anvertraut worden
war. Er wurde der Stifter der heute erloschenen österreichischen Linie
der Kollonitsch, von welcher Ernst im Jahre 1625 die Anna Elisa-
beth von Kuefstein, Mutter des berühmten Kardinals Leopold
von Kollonitsch und im Jahre 1702 die Maria Franziska den
Johann Leopold Grafen von Kuefstein heiratete.1)
Vz. 236. E)ie den Pöttinger und seine Hausfrauen betreffenden
Dokumente, ein Testament von Christoph, ohne Datum, und
Vz. 235. ein anderes von Emerenziana Pöttingerin vom Jahre 1554
Vz. 238. sind leider nicht mehr vorhanden.
Die Das obenerwähnte Geschlecht- und Wappenbuch der Pöttinger
Pöttinger. wurde begonnen von Leopold, als dem ältesten des Namens, am 1. Mai
1559 und geht zurück auf Wolfgang, welcher das dort in Abschrift
wiedergegebene Privilegium Rudolfs IV. für die Stadt Wien als dessen
Stallmeister mit unterschrieben hat im Jahre 1364. Nach Wisgrill ge-
hören die Pöttinger zum alten, in Niederösterreich seßhaften Adel
und führen ihren Namen von dem alten Schlosse Pötting bei der gleich-
falls der Familie gehörenden Herrschaft Murstetten. Bereits i. J. 1019
erschien ein Wolfgang von Pötting auf dem Turnier zu Trier.
Der Bruder Sebastian hatte die Regina von Eckh zur
Frau.2) Er wurde der Stammvater der heute noch blühenden Linie
des alten, berühmten Geschlechtes der Grafen von Pötting,
dessen Fortbestehen um so freudiger begrüßt wird, als es eine
angenehme Empfindung ist, endlich wieder einmal mit einer noch
bestehenden Familie zu tun zu haben, während die meisten uns
damals verwandten Geschlechter zu den längst verschwundenen
gehören, von denen oft kaum mehr der Name in der Erinnerung
bewahrt blieb.
!) Wisgrill, V, S. 1S8, 194 und 197.
!) Wisgrill, II, 327 u. Forts. Adler, 1883, S. 45.
XX.
HANS GEORG III.
1536—1603.
<sn tfeWSS*
Hanns Georg Herr von Khuefstain,
N.-Ö. Verordneter u. Regimentsrath, aetatis 43 A? 1578.
(Vide Seite 318.)
1. Allgemeines.
iachdem nunmehr den vier Töchtern des Hans Lorenz
und deren angeheirateten Familien die schuldige Er-
innerung gewidmet wurde, kehren wir zu dem Haupt-
stamme zurück.
In Hans Georg III., dem Sohne des H. Lorenz, werden
wir bald eine bedeutende Persönlichkeit erkennen, welcher die
Familie besonderen Glanz und Ehre verdankt, sowohl durch
seine politische und kriegerische Tätigkeit, sein Ansehen bei den
Kaisern Maximilian II. und Rudolf II. als durch die unter ihm
erfolgte Erhebung der Familie in den Freiherrnstand und ihren
Übergang vom Ritter- zum Herrenstand der n.-ö. Stände.
Bevor wir die hier vorhandenen Dokumente und dann andere
Notizen besprechen, die über seinen Lebensgang Licht verbreiten
können, soll vor allem sein Zivilstand festgestellt werden, was
hoffentlich nicht zu bureaukratisch erscheint.
An Taufscheinen mangelt es noch für jene Zeit. Doch gibt
sein Epitaphium in der Kirche von Maria Laach, wo sein
prächtiges Monument steht, ganz präzis seine Geburt auf 12 Uhr
nachts, den 28. Februar 1536 an und seinen Tod auf Samstag
nachmittags um 1 Uhr den 5. Juli 1603, aetatis 67 Jahre, 5 Monate,
1 1 Tage. *) Dies ist das richtige Datum gegenüber der ungenauen
Angabe von 1630, die sich von Wisgrill an durch alle anderen
genealogischen und historischen Schriften hinzieht und sogar in
unsere Stammtafeln eingeschlichen hat.
Die nachfolgende Skizze möge kurz den Lebenslauf des
Hans Georg darstellen und gleichzeitig einige irrige Daten
korrigieren.
Wir wissen, daß er im Juni 1558 die Radigunda von
Neuhaus heiratete. 1559 schon soll er Beisitzer der Landrechte
gewesen sein. Doch war nur seine Beeidigung als solcher vom
12. Dezb. 1564 zu konstatieren. Im folgenden Jahre war er Aus-
schuß zur Beratung der neuen Landesordnung. Bald nachher wurde
er Vizedom von Niederösterreich (2. Jänner 1566 bis Ende 1572)
]) Grabschriften auf dem schönen Monumente und dem Wappenschilde in Maria
Laach und: Berichte d. Altertumvereines zu Wien, Bd. III, Abtlg. i, pag. in. Wien 1859.
— Maria Laach am Jauerling von Johann Lichtenberger.
136
und kais. Rat (25. Jänner 1566). Im J. 1568 wurde ihm die Er-
nennung zum Kammerrate angetragen, welche er jedoch aus-
schlug. Am 13. Juni 1574 verehelichte er sich zum zweiten Male
mit Anna von Kirchberg. Vom 22. Dezb. 1573 bis Juli 1576
saß er im »Regiment der Regierer der N. ö. Lande«. Er ge-
hörte sodann dem ständischen Verordnetenkollegium an, vom
J. 1577 bis über 1585. Im J. 1577 fungierte er als Oberster Kriegs-
zahlherr der Stände in Ungarn, von welcher Stelle er 1578
zurücktrat. Dann ward er oft in ständische Ausschüsse gewählt.
So 1580 für die Religionsbesprechungen in Hörn, dann noch
bis 1591. In den J. 1584 bis 1586 fungierte er als Kommissär für
die Taxierung der erzherzoglichen Residenzen in Ausführung des
Erbvergleiches Rudolfs II. Mit Dekret v. 2. Februar 1602 wurde
er mit dem Titel Freiherr zu Greillenstein u. Herr auf Spitz mit
gesamter Deszendenz in den Freiherrnstand erhoben. Im J. 1560
hat er das — wie die N.-ö. Topographie sagt — prächtige Schloß
Greillenstein von Grund aus umgebaut. Ferner soll er wider
den Erbfeind auf eigene Kosten einige Kompagnien Soldaten ge-
worben haben, an deren Spitze er in Ungarn zu Felde zog, und
dann zum Obersten und Inhaber eines Regimentes zu Fuß ernannt
worden sein. ')
H. Georg ward in der von ihm gegründeten Familiengruft
in Maria Laach auf dem Jauerling bestattet, wo sein schönes
Marmordenkmal ihn als knienden Ritter verewigt.
Obwohl er ein eifriger Anhänger der evangelischen Lehre war,
eenoß er das Vertrauen sowohl Maximilians IL als Rudolfs IL
Auch muß er schon unter Ferdinand I. Dienste geleistet haben,
weil er sich in einem späteren Schreiben auf alle drei Kaiser beruft.
In der geschichtlichen Zusammenstellung v. 17 14 wird Johann
Georg genannt: » Herr v on Khuf fs t ain, Freiherr zu Gr eil lenst ein,
Herr zu Zässing, Neuhauss, Weizenkirchen, Spitz, Fein-
feld, Puchberg und Velsenberg, Pfandinhaber der Herrschaft
Schauenstain, kaiserl. Rath und Regent des Regimentes der
N.-Oe. Landen, hernach Hoff-Cammerrath und Vize-Dom nicht
weniger der unterÖsterreich. Landstände Verordneter und Ausschuß.
Ein Stammvater aller jetzo lebenden Graffen und Herrn von
Khuffstain. Erzeugte von 2 Frauen 22 Kinder. Ligt zu Lach in
der Kirchen begraben. Seine erste Gemahlin war Frau Rädigunda,
Herrn Caspar von Neuhauss und Maria Schreiberin von
Dorff Tochter, hatte mit ihr sechs Kinder, welche alle jung
gestorben. Die andere Gemahlin ist gewesen Frau Anna, Herrn
Wilhelmb von Kirchberg und Anna von Mamming Tochter,
') Wisgrill, V, 301. — N.-ö. Topographie, III, 666a. — Starzer, Die n.-ö. Statt-
halterei, p. 427. — Wurzbach, XIII, 315.
137
mit welcher er sechzehn Kinder erzeuget. Sye starb Anno 1615.
Von seinen in beiden Ehen erzielten Kindern hat man nach-
folgende aufgezeichnet gefunden:
Maria f ledig; Georg Ehrnreich f zu Constantinopel
1584 aetatis 24, liegt zu Galeta in der Christen Begräbnuß;
Maria f ledig; Veronica; Helmhardt f ledig; Johann Jakob
Johann Lorenz; Eva verheiratete sich an Balthassar Thon-
rädl, Freiherrn; Johann Ludwig; Johann Wilhelm, kais. Haupt-
mann, natus zwischen 4 u. 5 Uhr 11. Xbris 1581, wurde vor
Gran vom Hauptmann Georg Ebenberg den 29. Oktober 1604
in einem Zweikampf aet. 22 und 10 Monat 4 Tag erstochen;
Justina Claudia verheiratete sich an Veith Benno Grafen von
Brandiss; Johannes Erasmus f 1601; Sara f ; Anastasia f.«
Von diesen Kindern überlebten den Vater vier Söhne und
zwei Töchter. Von den früher verstorbenen wurde in der Familien-
gruft zu Maria Laach nur der Sarg der Veronica aufgefunden,
aus dessen Grabschrift hervorgeht, daß sie die Tochter der zweiten
Frau des Hans Georg war und (wahrscheinlich um 1609) im
Alter von 18 Jahren im Schlosse zu Gars verschieden ist.1)
Außerden hatte er von seiner zweiten Frau Anna, geb. Kirch-
bergerin, noch ein in der obigen Liste nicht aufgenommenes
Töchterchen, Radigundt genannt, offenbar in Erinnerung an
seine erste Gattin. Von ihr sagt das Verzeichnis: »Abschrift des
Epitaphij Hn. Hans Georgen Khuefstainers Töchterl Radi- Vz- 259-
gundt seel. so den 26. Xbris A°. 1579 zue Altensteig geboren
undt im November A°. 80 daselbst wiederumben gestorben undt
begraben ist.«
1) Ber. d. Altertumv. a. a. O. u. Grabschrift in Maria Laach u. unten Cap. 16.
2. Mutter und Minderjährigkeit.
ans Georg war bei dem Ableben seines Vaters Lorenz
i. J. 1547 erst 11 Jahre alt, sonach noch minderjährig.
Wie es scheint, wurde er wenigstens eine Zeitlang
in der i. J. 1525 erst neugegründeten ständischen Erziehungs-
anstalt in Wien in die damals üblichen Disziplinen geistiger und
körperlicher Ausbildung eingeweiht. Die von Maximilian IL
später ins Leben gerufene kaiserliche Landesschule bestand noch
nicht. Es kann also nur deren von den Ständen erhaltene Vor-
gängerin gemeint sein, wenn das Verzeichnis von 161 5 meldet
von dem bereits früher erwähnten »Schreiben von D. Johann
Vz. 174. Schröter, der Ständt adelichen Kinder Praeceptor, an Hn. Lo-
rentz Khuffstainer wegen seines Sohnes Hn. Hans Georgen«
v. 1547. Dies stimmt mit der Wiener Universitätsmatrikel überein,
welche für das Wintersemester 1546 die Notiz enthält: Ex ludo
Provinciae nobilis Joannes Georgius Khuofstayner 4 sol. *) oder
Pfd., wie sie von hochgestellten Scholaren gefordert wurden.
Wenn gesagt wird, daß diese Schule gern benützt wurde,
um zu verhindern, daß die jungen Leute ins Ausland gehen, von
wo sie mit Anschauungen zurückkehren könnten, die protestanti-
sche Einflüsse mitbrächten, so hat sie diesmal ihren Zweck ziem-
lich ungenau erfüllt. Denn Hans Georg wurde, ohne im Aus-
lande gewesen zu sein, einer der eifrigsten Verfechter der neuen
Lehre, die übrigens im Inlande schon so festen Grund gefaßt
hatte, daß man sich gar nicht über die Grenzen hinaus zu be-
mühen brauchte, um in den Ideenkreis derselben gezogen zu
werden, der sich damals den Gebildeten nahezu imperativ auf-
drängte.
Es ist auch mit Rücksicht auf die eigene Richtung des Hans
Lorenz nicht anzunehmen, daß er seinen Sohn einer mit den
oben skizzierten Tendenzen geleiteten Schule anvertraut hätte, die
zur politischen Haltung und religiösen Überzeugung der großen
Mehrzahl der Stände im Gegensatze gestanden wären. Gelehrt
wurde Rechtswissenschaft, Philosophie, Geschichte, Mathematik,
') Wiener Universitätsmatrikel pro 1546.
139
Sprachen, Fechten und Tanzen. Die Zöglinge waren gut gehalten
und gut genährt.1)
Nicht unmöglich ist es, daß die Mutter einen bestimmenden
und angesichts ihrer eigenen tief religiösen und charaktervollen
Geistesanlage jedenfalls segensreichen Einfluß auf die Ausbildung
der Talente des Sohnes genommen habe.
Im J. 1 55 1 schloß sie noch einen »Vertrag mit ihres Sohnes Vz. 242.
Gerhaben, unterschiedliche Punkte betreffend«. Wenn auch bei
Abgang jeder Notiz über den Inhalt des Vertrages und selbst
die Namen der Gerhaben, die uns erst durch ein späteres Doku-
ment bekannt werden, über die Sache selbst nichts gesagt werden
kann, so ist doch die Abschließung des Vertrages, welche nicht
etwa das Ende der Gerhabschaft markierte, da er sonst mit dem
aus der Vormundschaft Entlassenen direkt abgeschlossen worden
wäre, ein Beweis für die Sorgfalt, mit welcher Barbara sich der
Interessen ihres Sohnes annahm, der damals bereits 1 5 Jahre alt
war. Die Namen der Gerhaben werden aus einem Kaufbriefe des
schon mehrfach genannten Sebastian Hager bekannt. Es sind
dies die Edlen und Ehrenvesten Joachim Volkra zu Staina-
prunn und aufLeitten, Wilhelm Pernnstorffer zum Poppen
und Wolfgang Schadner zu Egenwurg. Daß auch Sebastian
Hager dazugehörte, geht daraus hervor, daß er den Hans
Georg seinen lieben Pflegevettern nennt, dem er kraft dieses von
Allentsteig, 16. April 155 1, datierten Kauf- oder Wechselbriefes Beil. 91.
Holden zu Apfelgschwendt und Felsenberg abtritt gegen andere
zu Merckenbrechts, die er von Hans Georg übernimmt.
Das Dokument ist von Sebastian Hager untersiegelt und
unterschrieben und weiters gesiegelt von den erbetenen Zeugen,
seinem »freundlich lieben Schwager Wilhelm Pernstorffer zum
Poppen« (also einem der Gerhaben) und seinem »geliebten Gevadtern
Ludtwig Weltzer zum Sighardts«; wieder lauter alte Bekannte.
Die Mutter Barbara muß bald darauf die Augen geschlossen
haben. Denn im Ehevertrage der Veronica von Steger vom
J- 1555 wird vom mütterlichen Heiratsgute gesprochen, welches ihr Vz. 211.
»von Frauen Barbara Khueffstainerin, gebohrnen Volkrain,
Ihrer Mutter seligen von der Vesten Greillenstain verordnet
und geschafft« worden.
Leider ist Barbaras schon i. J. 1546 errichtetes Testament nicht
erhalten, welches in Ur- und Abschrift vorhanden gewesen und Vz. 241 u. 213.
gewiß in ebenso erhebenden Gedanken abgefaßt war wie der
erste, bald nach ihrer Heirat errichtete Vermachtsbrief, welcher
bereits oben eingehend gewürdigt wurde.
r) G. Wolf, Ldsk., XII, 1.
.-HAaSEMSTfifc
3. Vermählung mit Kadigunda von Neuhaus.
26. Juni 1558.
ans Georg schritt schon in ziemlich jungen Jahren zur
Ehe. Während, soweit es sich überhaupt mit einiger
Sicherheit konstatieren läßt, seine Vorfahren zumeist nicht
vor dem überschrittenen 30. Jahre geheiratet hatten, im Gegen-
satze zu den Mädchen, die sehr jung an den Mann gebracht
wurden, war Hans Georg erst 22 Jahre alt, als er sich mit
Radigunda von Neuhaus vermählte.
VZ 248 24?' ^n ^re* verscmedenen Dokumenten, die im Verzeichnisse an-
geführt werden, nämlich der »Originalheiratsabrede zwischen Herrn
Hans Georg Kuefstainer und seiner ersten Gemahl Frawen
Radigundt, geborene Neuhausserin«, dann einer »Copi« dieser
Heiratsabrede und einer nochmaligen Erwähnung derselben, wird
übereinstimmend das Jahr 1558, und in den beiden ersteren noch
das genaue Datum des 26. Juni angegeben.
Schon in dem auf die Verehelichung folgenden Jahre hatte
eine Bürgschaft für Walthauser Neuhauser bestanden, für
welche Gräfin von Eberstain einen Revers ausstellte »auf
Vz. 249. Georgen Neuhauser, Hans Georgen Khueffstainer und
Hectorn Geiern, so Bürgen für Walthauser Neuhauser
worden, lautdend. Datirt Enzersdorff im langen Thall. 15. Martii
A°. 1559«.
* *
Radigunda.
Beil. 92.
Radigunda war die Tochter des Edlen und Vesten Caspar
Neuhauser zu Ruetting und seiner ersten Frau Maria Schrei-
berin zu Dorff. Ihre Brüder waren Georg, Ennoch und Baltasar,
denen sie unter dem 23. Dezb. 1572 einen Verzichtsbrief über ihr
ausgefolgtes väterliches und mütterliches Erbteil mit Bewilligung
»ihres lieben Gemahls des Edlen und Ehrenvesten Hans Georg
Khueffstainer zu Greillenstein und Feinfeldt« ausstellte,
141
mit Bezug auf Recht und Landesbrauch in Osterreich ob der
Enns. Nur für den Fall des Aussterbens des Mannesstammes
werden die weiblichen Ansprüche vorbehalten.
Dieser Verzicht, welcher erst vierzehn Jahre nach der Ver-
mählung ausgestellt wurde, ist mit einer Zustimmungsklausel des
Hans Georg als Gatten versehen sowie mit Unterschrift und
Siegel ihres »lieben Herrn Bruedern und Schwägern des Edlen
und Ehrenvesten Erharten Geyers zu Osterberg«.
Nicht lange nach Ausstellung dieser Urkunde, wahrschein-
lich i. J. 1573 '), muß Radigund ihrem Gatten entrissen worden
sein, da dieser schon i. J. 1574 zu einer neuen Ehe schritt. Ihr
Grabstein ist nicht erhalten. Wahrscheinlich liegt sie in der Pfarr-
kirche von Röhrenbach bei den Vorfahren ihres Gatten.
Radigund wird von Bucellinus sub Neuhaus richtig, sub
Kuffstein aber Secunda, vonHoheneck und Wisgrill bei den Neu-
haus sonderbarerweise gar nicht genannt. Der von ihr als Schwager
erwähnte Erhard Geyer kann nur der sonst Hector genannte Gatte
ihrer älteren Schwester Martha sein, da dessen Neffe Adam Geyer
die dritte Schwester Marusch erst später heiratete. Von den anderen
Schwestern ehelichte Elisabeth den Sebastian Goldt von Lam-
pering und Susanna den Georg von Oedt, dessen Vorfahr Andre
um 1447 die Magdalena von Kuffstein heimgeführt hatte.2)
Radigund schenkte ihrem Gatten, nach der Familien-
zusammenstellung v. 17 14, sechs Kinder, die alle in noch jugend-
lichem Alter wieder abberufen wurden. Namentlich angeführt
werden nur Maria, welche ledig starb, und Georg Ehrenreich.
Von diesem wird mitgeteilt, daß er, erst 24 Jahre alt, i. J. 1584
in Konstantinopel verschieden und »zu Galata, in der Christen
Begräbniß«, beigesetzt worden sei.
Es ist nicht unmöglich, daß er bei einem der Raubzüge,
welche gerade in diesem Jahre die Türken trotz des geschlossenen
Friedens, für dessen Ratifikation Paul von Eytzing schon in
Konstantinopel eingetroffen war, in Krain unternahmen3), ge-
fangengenommen und mitgeschleppt worden wäre. Wahrschein-
licher jedoch ist es, daß er einer der meist mit großem Gefolge
ausgestatteten Botschaften, welche wißbegierigen jungen Adeligen
die erwünschte Gelegenheit boten, das noch mit mystischem Nimbus
umgebene Morgenland zu besuchen und ihre Kenntnisse zu er-
weitern, beigegeben war.
*0 Wisgrill, V, 302.
2) Bucell., III, 2, 108 u. IV, 2, 183. — Hoheneck, III, 449. — Wisgrill, III,
290, u. »Adler«, 1873, p. 22.
3) Khevenhüller, Annal. Ferd. II., 328.
Kinder.
Georg
Ehrenreich.
142
Vz. 250.
Seit den ersten von Ferdinand I. i.J. 1521 entsendeten Missionen
folgten deren in fast ununterbrochener Reihe. Wir dürfen, jene des
Jos. Lamberg v. 1530, des Niclas Salm und Sigismund Herber-
stein v. 1541 sowie ihrer Nachfolger übergehend, kaum noch an jene
des David Ungnad (1574— 1578), dem als abschreckender Salut de
joyeuse entree der Triumphzug mit den Köpfen der als Helden gefal-
lenen Auersperg und Weixelberger vorgeführt wurde1), denken.
In dessen Gefolge kommt der Name des G. Ehrenreich Kuffsteiner
ebensowenig vor2) wie in jenem des Joachim von Sinzendorff3),
durch welchen Kaiser Rudolf IL i.J. 1577 dem Sultan Murad III. seinen
Regierungsantritt notifizieren ließ, und mit dem auch Georg Caspar
von Neuhaus, ein Neffe unserer Radigund, gezogen war.
Es käme sonach eher die darauffolgende Mission des Preiner
(1580 — 1583), der infolge eines Sturzes vom Pferde dort starb4), dann
jene der Brüder Heinrich und Hartmann von Liechtenstein (1584),
in deren Gefolge G. Ehrenreich jedoch nicht genannt wird5), und des
Paul von Eytzing6) (1584) in Betracht.
Diese Botschafter waren zumeist der evangelischen Lehre
zugetan7) und führten ihre Prediger für den Gottesdienst mit
sich. Als Hartmann von Liechtenstein 1584 dem Auf-
enthalte in Konstantinopel erlag, wie schon manche seiner Vor-
gänger, verweigerten ihm die Mönche zu Galata die Beerdi-
gung, weshalb sein Bruder Heinrich ihn nach Kallipolis bringen
ließ, wo Jener selbst verschied und christlich beerdigt ward. 8) Da-
gegen ist offenbar für die Aufnahme des Georg Ehrenreich
Kuffsteiner in die geweihte Erde kein Hindernis bereitet worden,
obwohl auch er ohne Zweifel ein Anhänger der neuen Lehre gewesen.
Von ihm handelte »ein Schreiben von Hn. Georg Neu-
haus er, einen vermeinten Wiederfall oder Erbschaft von seiner
Schwester Sohn Hn. Georg Ehrenreich Khuefstainer, so zu
Constantinopel Todes verblichen, betreffd., d'°. 1587«.
*
*
Neuhauser- Auf die Familie der Radigund bezogen sich verschiedene,
aktionen. im Archivverzeichnisse angeführte Aktenstücke, aus deren Auf-
zählung allein schon hervorgeht, wie Hans Georg durch mannig-
fache Transaktionen mit seinen angeheirateten Verwandten in
Anspruch genommen war.
772
reise
D.
') Hammer, Gesch. d. osman. Reiches, II, 452 (2. Auf 1.). — Hoheneck, II, 772.
'-) Steph. Ger lach s Tagebuch. Frankft. a. M. 1674, pag. 5. — Hoheneck, II,
— Hammer, II, 450 ff.
3) Hoheneck, II, 438. — Hammer, II, 457 ff.
4) Hammer, II, 512 u. 534. — Wisgrill, I, 381.
5) Hammer, II, 535. — Besolt, Beschreibung der Liechtensteinschen Missions-
in Lewenklau v. Amelbeuern's Neue türkische Chronik. Frankft. 1590, pag. 515 ff.
6) Hammer, II, 535. — Wisgrill, II, 389. — Bei Hammer, 1. Aufl. IX, 311.
Verzeichnis der Missionen.
7) Hammer, II, 458.
8) Hammer, II, 535.
143
Eine Originalquittung des Georg Christofi von Neuhaus Vz- 251.
über 1500 fl., die ihm Hans Georg Khuefstainer schuldig
geworden, samt verschiedenen anderen Quittungen und Schreiben,
dann: »allerlei Neuhausserische Actionen und fürgeloffene Vz> ^52, 253,
Handlungen«, wegen Haggenberg und Haggendorf, wie solche
an Hn. Hans Georgen Khuefstainer khäuflich khomen«, sowie
Prinzendorf btfd. weisen darauf hin, daß Hans Georg den
Neuhausern diese bedeutenden Herrschaften abgekauft hat.
Mit der Neuhauserischen Verwandtschaft hatte noch zu
tun das »Ladschreiben von Hn. Hans Christof von Zinzen- vz. 255.
dorf auf sein Hochzeit alß er sich mit Jungfrau Anna Neu-
hauserin verehelicht«. Letztere war die Tochter erster Ehe des
Bruders Georg unserer Radigundt und heiratete i. J. 1580 den
Oberst-Erblandjägermeister Hans Christof von Zinzendorf auf
Wasserburg, von dem etliche Schreiben an Hans Georg, seinen
»sonderß vertrauten Vedtern und Vadtern«, aus dem J. 1584 von Vz- 256.
ihrem guten Verhältnisse Zeugnis ablegten. Noch i. J. 1588 sendete
Anna ihrem Oheim Hans Georg Khuefstainer einen »Petzettl,
ihren Verzicht um'b das väterliche Guet betrfd.«. Vz- 257.
*
*
Über die Neuhauser säet Wurmbrandt und nach ihm Die
"o
Wisgrill1), daß es drei verschiedene Familien desselben Namens
gegeben habe: die ausgestorbenen Freiherren zu Greifenfels in
Kärnten, die in Krain und Görz, welche eines Stammes mit
den Tschernembl sein sollen, und die Freiherren von Neuhaus
zu Ruetting und Härtenstein, Hoheneck etc., die, wie so
viele andere, aus Bayern eingewandert sind. Bucellinus gibt fünf
Tafeln, von denen IV, 183 die richtigsten Daten über die zwei
Töchter des Geschlechtes enthält, die in unsere Familie geheiratet
haben: die Radigund und deren Nichte Eva Christina, Gattin
des Georg Adam Graf Kuefstein. 2)
Ein Neuhaus zu Ruetting erschien schon auf dem zehnten
Turniere zu Zürich i. J. 1165, Wilhelm 1296 in Schweinfurt,
Wolfgang 1337 zu Ingelheim, Hans, Georg und Wolff 1408
zu Heilbronn, Reinhard und Georg in Stuttgart und Bam-
berg i486 und 1487.
Sie kamen im Anfange des 15. Jahrhunderts nach Oster-
reich, wo sie mehrere Linien gründeten, indem die Söhne des
Neuhaus.
1) Wurmbrandt, coli., cap. LIV. — Wisgrill i. Adler, 1873, pag. 21 ff.
2) Bucellin. I, 4, 240. — III, 2, 351 u, IV, 2. 183 für unsere Neuhaus. III, 2,
140 u. 141 betreffen andere Linien.
144
i. J. 1396 noch am Leben befindlichen Leonhard Neuhauser
zu Ruetting und seiner Gemahlin Amalia von Ahaim, nämlich
Johann, Caspar, Sebastian und Gilge, hierland ansässig wurden.
Caspar, der zweite Sohn, pflanzte den älteren Ast in Öster-
reich fort.
Aus seiner um 1425 geschlossenen Ehe mit Dorothea, Tochter
des Wolfgang von Lampfritzheim und der Elisabeth von Schön-
burg, entstammten drei Söhne, von denen Lamprecht (oder Leonhard)
um 1456 die Elisabeth Soyerin von Soß ehelichte. Der aus dieser
Verbindung entsprossene Sohn, der mit dem Namen seines Großvaters
Caspar beteilt wurde, heiratete die Maria Schreiberin zu Dorff
und Erding und ward der Vater der Radigundt. Er war zuerst
Pfleger der Grafen von Schaunberg zu Peuerbach, dann fürstlich
Passauscher Pfleger und Hauptmann zuEbersperg und erscheint als
Zeuge auf mehreren Urkunden. Von Sebastian, Pfleger zu Haggen-
berg, der i. J. 1510 die Tochter Affra des Oswald von Talhaim
heiratete, ist schon oben gesprochen worden. l)
Die Genealogie stellt zuweilen eigene Zumutungen an unseren In-
tellekt. Abgesehen davon, daß Hoheneck und Wis grill die Radi-
gund gänzlich ignorieren, soll Caspar, welcher 1550 starb, 92 Jahre
erreicht haben, wie auf Grund seiner heute unleserlich gewordenen
Grabschrift in Efferding angeführt wird.2) Dann hätte Radigund
1558 gerade 100 Jahre nach der Geburt ihres Vaters geheiratet, was,
an sich schon phänomenal, dadurch noch weniger akzeptabel wird, daß
sie ihrem Gatten noch eine Reihe Kinder schenkte und der 22jährige
Mann sicher keine ältere Frau geheiratet hätte. — Ein anderes Rätsel
bietet die Grabschrift der Maria von Pürching in Ebersberg, nach
welcher diese 1538 als zweite Gattin des Caspar gestorben sein soll.3)
Dann müßten die älteren der zahlreichen Kinder der ersten Frau, Maria
von Schreiber 1558 schon bei ziemlichen Jahren gewesen sein und es
wird die Angabe des Bucellin, daß Radigundt die Zweitgeborene
war4), unglaubwürdig. Selbst als Letztgeborene, bei Annahme des Todes
ihrer Mutter auf 1536, hätte sie schon 22 Jahre bei ihrer Verehelichung
gezählt und ihre Geburt fiele in das 78. Jahr ihres Vaters! — Endlich
wird auch Hohenecks Angabe d. J. 1594 für die Heirat der dritten
Tochter Caspars mit Adam von Geyer durch denselben Autor selbst
widerlegt, indem er ad vocem Geyer dasselbe Jahr für die Heirat ihrer
Tochter nennt.6)
Radigundas ältester Bruder Georg, Herr zu Plumau,
Stadelkirchen und Senftenberg im V. O. M. B., kais. Rat,
Landesanwalt in Oberösterreich, Landeshauptmannschaftsverwalter,
ständischer Verordneter und Ausschuß, pflanzte die Familie fort.
Von seiner ersten Frau Regina von Hoheneck hatte er nur
einen Sohn Caspar,, der ohne Nachkommen starb, und die schon er-
wähnte Tochter Anna. Seine zweite Gemahlin war Sofie Schiferin
*) V. oben pag. 10.
2) Hoheneck, III, 449. — Wisgrill, >Adler«, 1873, p. 22.
3) Hoheneck, I.e. ad Neuhaus u. III, 535 ad Pirching.
*) Bucell., IV, 2, 183.
5) Hoheneck, 1. c. u. I, 169. — Wisgrill, III, 236 u. 34.
145
zu Freyling, deren Söhne von Ferdinand II. auf dem Reichstage
zu Regensburg 1623 in den Freiherrenstand erhoben und darauf in
den n.-ö. Herrenstand aufgenommen wurden.
Der älteste derselben, Georg Caspar, Fürschneider des Erzh. Ernst,
dann Hofrat und Oberstsilberkämmerer, hatte noch i. J. 1623 Harten-
stein, Senftenberg und Hohenegg. Georg Ehrenreich soll 1655
Hartenstein verloren haben, obwohl Wisgrill ihn schon 1648 sterben
läßt.1) Der zweite Sohn Georgs, namens Georg Bernhard, hatte zur
Frau die Potentiana Geymann und nur Töchter, von denen Maria
Elisabeth, wie wir schon gesehen, um 162 1 den Vespasianus In-
prugker zur Ehe nahm.2) Wir erinnern uns, daß sie eine Tochter des
Neffen unserer Radigundt war, und daß die Agnes von Frauen-
hoffen, Mutter der Katharina von Kuffstein, eine geborene von
Inprugk gewesen.
Von den Söhnen Georgs hatte nur der jüngste, Georg
Gundaker auf Hartenstein, Hoheneck etc., mit seiner Gattin
Scholastica von Hohenegg bleibende Nachkommenschaft. Ihre
Tochter Eva Christina ward die Gemahlin des Johann Georg
Adam Freiherrn, dann Grafen von Kuefstein, Enkels des Hans
Georg. Auch deren Bruder Georg Christof ging eine ver-
wandtschaftliche Ehe ein, mit der Eva Susanna, Tochter des
Wolf Sigmund Freiherrn von Steger auf Ladendorf, über
dessen Familie oben des Näheren gesprochen wurde. Sie lebten
1665 zu Regensburg, wohin sie (ebenso wie ihre angeheiratete
Tante Anna, geb. Puechhaimb, Witwe des Johann Lorenz II.
von Kuefstein) wahrscheinlich der Religion wegen gezogen
waren, nachdem sie Stadelkirchen an die HHn. von Eckart
zum Hammer verkauft hatten, von denen Joh. Paul die Johanna
Magdalena von Kunitz, deren Mutter Ludwiga die Tochter
unseres Joh. Ludwig gewesen, heiratete.3)
Die Hauptlinie der Neuhaus blühte in Österreich bis zu
ihrem Aussterben in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts.
Auch der längst ausgestorbene Zweig jenes alten böhmischen
Wittigonen- Geschlechtes, das einst in Neuhaus herrschte und dessen
Güter an die Slavata übergingen, hat öfters nach dem Waldviertel
herübergegriffen, wenn auch nicht immer in angenehmer Weise.
Das erste allerdings, was diesfalls zu verzeichnen ist, besteht in
der Teilnahme an einer segensreichen Stiftung, indem Dominus Ul-
ricus de Nova Domo im Jahre 1266 als erster Zeuge für eine Schen-
kung des Sechscho Baro de Bohemia und Gislec de Chünring
an das Stift Zwettl figuriert.4) Gräfin Catharina von Neuhaus wird
als Gattin des Heinrich von Chünringen-Veldsberg 1286 genannt.5)
Ein Jahrhundert später aber, a°. 1401, hat sich Heinricus von
Neuhaus den großen Unruhestiftern und Verwüstern von Niederöster-
') N.-ö. Topographie. IV, 97. — Wisgrill i. Adler. 1873, pag. 23.
2) Wisgrill, IV, 494, u. Forts. Adler. 1873, pag. 23.
3) Hoheneck, I, 73.
4) Link, Annal. Clara Vall. I, 379.
5) Link, Annal. Clara Vall. I, 452.
C. Kuefstein. II. ^
146
reich, dem H. v. Geispitz, dem Dürnteufel samt Brüdern und dem
Albert von Vetavv angeschlossen, gegen welche Albert IV. ein Heer
aussenden mußte, um sie über die Grenzen zurückzuwerfen. Trotz ihrer
Unterwerfung schlössen sie sich später wieder dem Procopius von
Mähren an1) und leiteten gewissermaßen die verheerenden Einfälle der
Hussiten ein. Im Jahre 1444 wird Johann von Neuhaus von dem
Städtebunde Brunn, Znaym, Iglau unter dem überstmarschall von
Böhmen Pertold von der Leippa zum Kriegsobersten bestellt2) und
i.J. 1481 verkaufte ein Heinrich von Neuhaus den Besitz Peygarten
an Bernhard Inprugger und dessen Frau Dorothea.3)
Wappen. Wurmbrandt bringt aus den Jahren 1390, 1409, 1473 und 1512
fünf voneinander gänzlich abweichende Neuhauser Wappen.4) Jenes
des Caspar aus dem letzteren Jahre hat die gekreuzten Rechen, welche
auch den in Greillenstein angebrachten Wappen unserer ersten wie
auch der zweiten Neuhauserin das charakteristische Merkmal leihen.
Zu bemerken ist, daß ein Hainrich der Newnhauser zu Un-
goltin, welcher i.J. 1407 in den Aufzeichnungen des Klosters S. Ulrich
in Augsburg vorkommt, in seinem dort abgedruckten Siegel gleich-
falls die gekreuzten Rechen führte, wodurch dessen Stammverwandtschaft
außer Zweifel gestellt ist.5)
Wisgrill gibt ganz richtig diese gekreuzten goldenen Rechen
auf rotem Felde als das alte Neuhaussche Stammwappen an6), welches
später als Herzschild in der Mitte der hinzugefügten Schilder der Stadler
von Stadelkirchen und Plumau — ein Vorhängschloß in silbernem
Felde — und der Soyer — drei grüne Blätter — geführt wurde. Bei
Siebmacher und Hoheneck ist es korrekt dargestellt.7) Die Ab-
bildungen Bucellinis sind unvollständig. Nur I, 240 ist bis auf die
Rechen richtig.8)
Seit dem 17. Jahrhundert ist von dem alten berühmten Ge-
schlechte der Neuhaus in Österreich nichts mehr zu hören ge-
wesen, welches mit den Brüdern der Eva Christina, Gattin
unseres Georg Adam, ausgestorben sein dürfte.
Die beigeschlossene Stammtafel soll nur den Versuch
bilden, eine Übersicht über das uns so nahe angehende Geschlecht
zu bieten.
1) Link, Annal. Clara Vall. II, 11.
2) Kollar, II, 1214.
3) Geschichtl. Beil. VII, 308.
4) Wurmbrandt, coli., Wappentafeln.
5) Monumenta Boica. XXII, 394.
6) W isgrill, 1. c. 23.
") Siebmacher-Fürst, 1699, I, 34. — Hoheneck, III, 445.
8) Buc ellin 1. c.
Die Neuhauser auf Rüetting und Neuhaus.
1165 Neuhaus. Turnier Zürich mit Herzog Weif von Bayern
Wilhelm. Turnier der Fränkischen Kitterschaft zu Seh wein fürt
A olfgang. Turnier zu Ingelheim
Hans Georg u. Wolf zu Heilbronn
i486 Reinhard u. Georg zu Stuttgart u. Bamberg
Waldpurgis X 1420
Ulrich d. Eybesprunner
1396 Leonhard Neuhaus zu Rütting
(Amalia ab Ahairn) in Bayern
Johann 1409 Caspar \ 1457 Wolfgang L. X Elia. Schönburg
in Österreich X 1425 Dorothea Lampfritzheim
Pankraz 1422
(1407 Hainrich der Newnhauser
zu Ungoltin)
148t Heinrich zu Pey garten
Sebastian
1441 Johann, Pfleger d. bayr. Herzoge zu Hornbach
1443 Erasmus, Hof- u Landrichter zu Landsberg
1476 Johann, Dr. theol., Hofkanzler Albrechts v. Bayern
1427 Gilg auf Wildeck X 1422 Dorothea Wertragerin-Greyseneck
Lamprecht X I45D Elisab Soyerin
(Leonhard) vonSoß
Christof Georg
Anna Mundhaimer Margareta nürnberger
1439 Thomas 1534 Caspar Johann
Kathrey Oechserin auf Hagendorf Anna Kürnbergerin
1484 Matthias Corvinus'Rat
kauft 1499 Hartenstein
Wilhelm 1459
Caspar. + 1550 Sebastian 1510 X Afra von Thalhaim
X « Maria Schreiberin 2. Maria Pärching, J 2. Barbara Füllensack 1 ?
zu Dorff + 1558 ? 1 3- Cordula v. Lagelbergf
' ^ 1550 auf Haggenberg
Georg
Ursula von
Lengenfeld
1512
anha
Barbara 1527 Margareta
8
Radigundt \ 1573
(Seeundina)
[558
Hans Georg III. v. Kuefstein
Georg, l 1593. o.-ö. Ld. -Hauptmann. Caspar
zu Rüttig, riumau, Stadikirchen (j
u. Senftenberg
1. 1552 Regina v.
Hoheneck-
Stadler
2. 1558 Sofie
Schiferin zu
Freyling
Enoch
verkauft Küetting u.
Neuhaus in Bayern
kauft Arbing in Ob.*
österr. 1561
Maria Magdalena
Geyerin v. Osterburg
Baltasar
1550 auf Haggenberg
1561 Prinzendorf
1. Caecilia v. Grossau
2. Emerentiana v. Pürching
1568 auf Michelstätten 14 Männer)
Martha X Geyer
(Erhard Hector)
Marusch Susanna Anna Maria Elisabeth
1. Geyer, Adam Georg v- Rohr-
2. Oberhaim
von Oedt
bach
Lam pritz
Georg Caspar, geb. 1553, ' i6ji, zu
Hartenstein, Hoheneck, Höllen-
stein, Senftenberg, Arbesbach
1. Justina v Königsberg 1585
1 Margareta v Teuffenbach 1624
Anna
1. Hs. Christof v. Zin-
zendorf zu Wasser*
berg
2. Johann v Kittsee
Georg Bernhard * 1635, 2u
Plumau, Stadikirchen u.
Bggenbi ■
1596 Potentiana v. Geymann
Georg Gundakker auf Harten-
stein, Hoheneck, Greissen-
b e r g
1599 Scholastica von Hoheneck
\ 1624 auf Greissenberg
Marusch
Georg Frh. v.
Kollonitsch
Sofia
1600 Nütz
zu K a d a u
Ursula
Georg Salomo
von Mamming
Regina 15S0
Hans Ludwig v. Kirchberg zu
Seussenberg u. Viehofen,
Bruder der Anna v. Kuff-
stein, geb Kirchberg
Georg Ehrenreich
1 1648
Rosina v Wurmbrandt
Ma. Elisab.
1. Vespasian Imprucker
2. Räch wein zu Wetzdorf
Herzen laut
Eva Justina
Iderndorf
2. Panichner
Georg Christof
Eva Susanna Freiin von
Steger auf Ladendorf,
1665 in Regensburg
Georg Adam + 1642
vor der Festung
Wo Hau i Schlesien
Georg Engelbrecht
Eva Christina t '>
Georg Adam Freiherr v. Kuef'
stein auf Greillenstein
Hans Georg IV.
Graf v. Kuefstein
Elisab.
Magdalene Salomc
VlCHOFE-N
4. Vermählung mit Anna von Kirchberg.
13. Juni 1574.
'ans Georg, dem als Haupt der Familie an deren Fort-
pflanzung gelegen sein mußte, zögerte nicht, nach der
gewöhnlichen Trauerzeit um die dahingegangene Gattin
zu einer neuen Ehe zu schreiten.
Schon in dem hinter uns liegenden Zeiträume der Besprechung
haben wir gesehen, daß es zu den häufigsten Erscheinungen gehörte,
Frauen wie Männer nicht nur zu wiederholten, sondern zu dritten
und vierten Verbindungen schreiten zu sehen, ja, es darf fast als eine
Seltenheit angesehen werden, wenn nach dem Verluste des einen
Gatten der überlebende Teil nicht eine neue Ehe schloß, wobei nur
zu verwundern ist, daß gerade damals der Stamm so vieler unserer
ältesten und hervorragendsten Geschlechter die letzten Blüten trieb.
Hans Georgs Auserwählte war Anna, die noch minder-
jährige Tochter des eifrigen Protestantenführers Wilhelm von
Kirchberg und seiner ersten Frau Anastasia von Mämming,
(Tochter des Georg von Mämming, kais. Rates und Landeshaupt-
mannes in Oberösterreich, und der Anna Zazima von Hradek).
Beide Eltern unserer Braut waren schon verstorben, daher der
Heiratskontrakt mit deren Gerhaben abgeschlossen wurde, da auch
ihre Brüder gleichfalls noch nicht die Großjährigkeit erreicht hatten.
Die Heiratsabrede ward in Viehofen am 9. Mai 1574 abge-
schlossen und führt uns in eine brillante, aus hervorragenden Ver-
tretern der damaligen evangelischen Stände gebildete Gesellschaft.
Sie ist zwischen »dem Edlen und gestrengen Herrn Hanns
Georgen Kuffsteiner zum Greillenstein und Feinfeld, Rom.
kais. Maj. Rat und Regent des Regimentes der N. Oe. Lande,
und der Edlen und tugendhaften Jungfrau Anna, weiland des
Edlen und gestrengen Herrn Wilhelmen Kirchberger zu Seise.n-
10*
Beil. 93.
Vz. 258.
148
bürg und Viehofen und der Edlen und tugendhaften Frauen
Anastasia, gebornen von Mämming zu Kirchberg an der
Pielach, beider sei. eheleiblichen Tochter, im Beisein beider Theilen
nächster Befreundten und erbetenen Herrn Beiständen, als auf Herrn
Kuffstainers Teil der Wohlgebornen, gestrengen, Edlen und Ehren-
vesten Herrn Helmharden Jörger zu Tollett und Koppach,
Freiherr auf Krusspach, Erblandhofmeister in Oesterreich ob der
Enns, Rom. khais. Maj. Rath und Präsident der N. Oe. Cammer,
Hansen von Sinzendorff zu Goggitsch und Feueregkh,
N. Ö. Cammer-Rath, Joachim von Sinzendorff zu Goggitsch
und Feueregkh, Rom. kais. Maj. Rath und Regent der N. Ö.
Landen, Wolf Dietrich von Trautmansdorff zu Totzenbach
auf Weidenegg und Loiben, Rom. kais. Maj. Beisitzer in Oester-
reich u. d. E., Christofen Rueber zu Püchsendorff, Leopolden
Steger zu Ladendorff, Erasm. Leysser von Römizhof zu
Ydolzberg, einer Ehrsamen Landschaft des Erzherzogthums Oester-
reich u. d. E. bestellten Einnehmer, Adamen Geyern von Oster-
berg zu Wieselburg und Michaeln Läsberger zu Rässing,
dann auch der Wohlgebornen, gestrengen, Edlen und Ehrenvesten
Herrn Servatien von Neydegg zu Rastenberg und Wild-
egg, Maximilian von Mäming zu Kirchberg a. d. Pielach
als Weiland des Edlen und gestrengen Wilhelmb Kirchb erger
zu Seissenburg, Viehofen und Spitz sei. gelaßenen Kinder
von Gericht verordnete Gerhaben und derselben erbetene Herrn
Beiständt, Achazien von Landau, Freiherrn zum Hauss und
Rapottenstein, Leopolden Grabnern zu Rosenberg und
Pottenbrunn, Rom. kais. Maj. Rath, einer ehrsamen Landschaft
Verordneter und Beisitzer in Oesterreich u. d. E., Leonharden
Enigkhl zu Albrechtsberg undOber Pielach, Hiob Hartmann
von Trautmanstorf zu Tozenbach, Wolff Christoffen von
Mämming zu Nussdorf a. d. Traisen, Victorn von Mämming
zu Kirchberg a. d. Pielach auf Sizenthal, und Albrechten
Enigkl zu Albrechtsberg und Ober Pielach, auf der Jung-
frawen Anna Theil, verglichen, beschloßen und aufgericht worden«.
»Und erstlichen ist ernennten Herrn Khuffstainer auf sein
Ehrlich und Christlich Ersuchen vorgedachte Jungfrau Anna
Kirchbergerin durch derselben Herrn Gerhaben und andere
Befreundte mit Ihr der Jungfrauen freien guten Willen und weihen sie
sambt derselben Freundschaft an sein Herrn Khuffstainers Person,
Namen und Herkhomben, auch Thun und Wesen ein gut Gefallen
und sondere Neigung zu ihm gehabt, bis auf des Priesters Handt
zu einen Ehelichen Gemahl bewilliget und versprochen worden.«
Heiratsgut und Widerlage von je iooo fl. sowie die Morgen-
gabe von 500 fl. werden auf des Mannes frei eigenen Gütern
149
versichert. Der Witwe bleibt der Genuß des Heiratsgutes. Für
die fahrende Habe außer den ihr verbleibenden »Leibkleidern,
Kleinodien, Ketten, Ringen und Gepändt und sonstiger Frauen-
zier« sollen die Erben des Gatten ihr einen Betrag von acht-
hundert Gulden ausfolgen samt einem Frauenwagen und vier Rossen,
und »als wittibliche Unterhaltung, solange sie den Namen Kuffstain
nicht verkehrt«, alljährlich 250 fl. sowie eine eigene Behausung.
Die Hochzeit hat Kuefstein selbst zu halten sich bereit
erklärt, wofür die Gerhaben ihm innerhalb Jahresfrist neben dem
Heiratsgut 1000 fl. Rhein, ausfolgen sollten.
So sah die alte Veste des Ulricus Vihofarius, welcher
sich mit denen von Wolkersdorf, Pettau und Wildon dem
K. Rudolf von Habsburg zugewendet hatte1), drei Jahrhunderte,
nachdem sie von K. Ottokar belagert und gebrochen worden
war, in ihren wiedererstandenen Mauern am 13. Juni 1 5 7 4 2) eine
brillante Vermählung, die für uns doppeltes Interesse bietet, weil Beil- 93-
wir ihr eine Stammutter zu verdanken haben, deren schöne Herr-
schaft etwa zwei Jahrhunderte später in unseren Besitz überging
und noch heute einen Teil des Familienfideikommisses bildet,
welcher der Lieblingssitz unserer guten Eltern geworden und innig
mit unser aller Jugenderinnerungen verwoben ist.
* *
*
Das nunmehr ausgestorbene Geschlecht der Kirchberger gehörte Die
zu den ältesten in Österreich. Wie so viele, um nicht zu sagen die Kirchberger.
meisten unserer alten Familien, sowohl der Dynasten als der späteren
Ministerialen, sind auch die Kirchberger der Tradition nach aus Bayern
eingewandert. Ihr Stamm soll jener der alten Grafen von Kirchberg-
gewesen sein, welche auf den i. J. 1045 als einem alten Geschlechte
entsprossen genannten Helden Roidilechus3), ja sogar auf den von
Karl dem Großen geschätzten Arterius4) — vielleicht mit einem An-
klänge an die Artussage — zurückgeführt werden.
Urkundlich wird bei uns angeführt Henricus de Chürichperg,
welcher des Herzogs Heinrich I. Jasomirgott Schenkungsbrief über
einen Wald bei Dornbach an das Kloster St. Peter in Salzburg
v. J. 11 50 als Zeuge unterschrieb5), ferner Ulrich als Guttäter des
Stiftes Zwettl6), dann der Magister Ulricus de Kirchberg, Archi-
diakon Austriae, dessen Name 1240 — 1243 auf einer Urkunde des Herzogs
Friedrich7) und anderen Urkunden erscheint.8) Wenn Wisgrill be-
l) Lichnowsky, Gesch. d. H. Habsburg. 1,133, u- Anmkg. 88. — Lind i. d. Ber.
d. Altert.-V. IIP, 192. — Vancsa, Ö. Gesch. I, 543.
•) Wisgrill, V, 302.
3) Bucellinus, Stemmatogr. IIP, 99, 100 u. 332.
4) Monum. Mallerst. in Mon. Boica, XV, 427 fr-.
5) Wisgrill, V, 142 ff. nach Pez., cod. Diplom. I, 354.
6) Annales Clara Vall. I, 240.
') Wurmbrandt, Collect., cap. V.
s) Wisgrill, V, 1421T.
150
hauptet, daß diese Kirchberg nicht diejenigen seien, die noch später
hier verbreitet waren, so steht er im Widerspruche sowohl mit Wurm-
brandts als auch des Bucellini Angaben, und sogar mit seinen
eigenen.
Denn jene beiden gehen offenbar von der Einheitlichkeit des
Stammes aus, indem ersterer den obenerwähnten Ulricus, sodann den
Hermann 1274, Albertus 1310, Conradus 134g, Conrad von Kirch-
berg, Ritter, 1360, Sigismundus Castellanus in Mistelbach a°. 1442
als erste anführt und mit dem Landuntermarschall Ludwig 154g schließt,
während Bucellinus nach dem Roidilechus (1045) dem Cadalochus
(iog4), dessen Sohn Wernher (1 148), Joannes (123g), Wilfingen (1281),
auf den auch von Wisgrill genannten Odoacer (1301 — 1325), dessen
Enkel Johann 1347 Landrichter in Oberösterreich war, den Conrad
v. J. 1312 resp. 134g und dann Sigismund 1442 — 1474, endlich auf
Margarita Pergerin amb Perg in Viehofen gelangt, deren Gatte
Georgius (1454) Stifter der jüngeren Linie wurde.
Dies sind doch unzweifelhaft unsere Kirchberger, was Wisgrill
selbst dadurch anerkennt, daß er als Ausgangspunkt seiner Stammreihe
denselben Ottokar oder Odoacer annimmt, den auch Bucellinus,
allerdings als Abkömmling des Roidilechus, voransetzt.1)
Von diesem Ottokar, der von 1301 — 1325 genannt wird, kann
man also ganz einverständlich weiter vorgehen. Nur daß Hoheneck
und Wisgrill Oberösterreich als das Stammland der Familie annehmen,
wo sie den alten »Burgstall« Kirchberg als Stammsitz besessen haben
soll, welcher unweit der landesfürstl. Waldung, am Kiernberg genannt,
in der Pfarre Schönering liegt.
Ottokar war mit Agnes von Perckhaim vermählt. Nach ihm wird
Johann, der ehrbare Ritter, für das Jahr 1347 oder 1370 als Landrichter
in Oberösterreich angeführt, welcher Güter an der Traun und bei
Crembsdorf kaufte und durch seine Frau Elisabeth von Geymann
Schloß und Herrschaft Alm egg überkam. Leutold wird als Guttäter
des Klosters Wilhering genannt i3g8. Sigismund war des Kaisers
Alb recht IL Rat und führte bei dessen prächtigem Leichenzuge 1439
mit dem Ritter Leonhard dem Harasser das Trauerpferd wegen
des Herzogtums Krain. Er war Herr zu Egenburg und Mistelbach,
wo er vorher Pfleger des Grafen von Schaunberg gewesen war.
Mit seinen beiden Söhnen teilte sich das Geschlecht in zwei Linien,
von denen die ältere, von Wolfgang abstammende, mit Josef Ignaz
i. J. 1698 erlosch. Dessen Witwe Franziska Polyxena, geborene Freiin
vonSchöneschall, die den Grafen Christof Ehrenreich von Schallen-
berg in zweiter Ehe heiratete, hatte einen Rechtsstreit über die Lehen
mit der jüngeren Linie und machte i. J. 1706 eine Stiftung für die Er-
ziehung adeliger armer Knaben, für welche sie die Herrschaft Haugs-
dorf und ihr Haus »zum goldenen KandL in der Vorstadt St. Ulrich
in Wien widmete.
Die jüngere, bedeutendere Linie stammt von Sigismunds zweitem
Sohne Georg ab, welcher um 1478 lebte und mit Margaretha Per-
gerin amb Perg zu Viehofen verehelicht war. Dessen Sohn Bern-
hard zu Seissenburg erkaufte 1508 die Herrschaft Viehofen, wie
sie vorher die Walseer besaßen, und 1518 Spitz von Johann Graf
von Zollern.
1) Bucellinus, III-, 99, 100 u. 332
151
Sein älterer Sohn Ludwig war kaiserl. Rat und von 1549 — 1556
N. Oe. Landuntermarschall, also nach Georg von Mämming der zweite
Nachfolger unseres Hans Lorenz in dieser Würde. Er wird als ein
berühmter und gelehrter Herr geschildert, welchem Hieron. Megiser
das Lob spendet, daß er Vir legum civilium et patriae consuetudinum
peritissimus gewesen, das Zivil- und Gewohnheitsrecht in außergewöhn-
licher Weise beherrscht habe. Seine zweite Gattin war die Barbara,
Tochter des Georg von Mämming und der Anna Zezima von
Hradek, also Schwester der Anastasia, der auf diese Weise zur Nichte
ihrer Schwester gewordenen Mutter unserer Anna.
Sein Neffe und Nachfolger Wilhelm machte sich als eifriger
Lutheraner bekannt. In Spitz hatte er den berühmten lutheranischen
Theologen und Prediger David Chytraeus bei sich, welcher dort die
Agenda verfaßte. Auch sein Sohn Georg Bernhard, Besitzer von
Meidling im Thal, war eifriger Protestant und einer der Mitunter-
zeichner des Horner Bündnisses von 1608. Seine Söhne sind noch
1629 bei der dem Erzherzog und König Ferdinand III. von den n.-ö.
Ständen geleisteten Erbhuldigung evangelisch gewesen.
Hans Ludwig war 1596 — 1600 Verordneter und Hans Helm-
hart 1589 des Erzherzogs Matthias Truchseß. Georg Achaz wurde
1623 in den Freiherrnstand zu Ennseck und Viehofen mit seinem
Vetter Otto Joseph und der ganzen Familie erhoben sowie in den
n.-ö. Herrenstand aufgenommen.
Hans Adam, der vierte Sohn des obgenannten Wilhelm und
dessen zweiter Frau Justina von Königsberg, sonach ein Halbbruder
unserer Anna, pflanzte die Familie fort. Er war Protestant wie seine
Brüder und emigrierte deshalb 1620 nach Ungarn, wo er bei Öden-
burg lebte. Erst sein Enkel Otto Ehrenreich kehrte wieder zur
katholischen Religion zurück und erwarb infolge von Adoption seitens
des Freiherrn von Pannitz dessen Namen und Besitzungen. Mit dessen
Enkel Nikolaus Joseph, k. k. Leutnant, starb im J. 1747 auch die
letzte Linie des alten Stammes aus. ')
* *
Was die Wappen frage betrifft, so ist schon öfters erwähnt worden, Wappen,
daß diese keine absolute Sicherheit bietet. Die von Bucellinus be-
sprochenen und dargestellten Kirchberger, von denen eben die Rede
war und die wir die unserigen nennen, haben auf beiden Stammtafeln
die bekannten gekreuzten Morgensterne gelb oder gold auf Rot.2)
Allerdings aber bringt derselbe Gelehrte in seinem bewunderns-
werten Bienenfleiß auch noch andere Stammtafeln von Kirchbergern,
die als Burggrafen aus Thüringen an der Saale bezeichnet werden
und als Wappen zwei schräg gekreuzte Balken führen, gleichfalls gelb
oder weiß auf rotem Felde, und schwarz auf Blau.3)
Siebmacher in seinem Wappenbuche bringt auch verschiedene
Wappen, u. zw. bei den Grafen den Löwen, dann die sechs Eisenhütlein,
endlich eine stehende Frauengestalt und bei den Freiherren die oben-
erwähnten gekreuzten Morgensterne.4)
») Wisgrill, V, isoff.
:) Bucellin., II», 186; IIP, 99, 100 u. 332.
3) Bucellinus, P, 149; IP u. IIP, 225.
4) Siebmacher-Fürst, Wappenbuch ex 1699, I, 18, II, 8 u. 21 u. IV, 15.
152
Jenes Wappen mit dem steigenden Löwen wird einer Familie
Kirchberg, auch Kirchburg, zugeschrieben und könnte auf das von
Wisgrill angeführte hindeuten, während jenes mit den Eisenhütlein
sich im vermehrten Wappen unserer Kirchberger wiederfindet. Jenes
aber, welches Bucellinus den Burggrafen gibt, kommt bei Siebmacher
gar nicht vor.
Nach den oben gegebenen Andeutungen der Wappen könnte wohl
eine Fusion resp. Übergang von einer Linie in die andere stattgefunden
haben.
Bei Wurmbrandt finden sich auch ganz verschiedene Siegel von
Mitgliedern derselben Familie, so von Conradus de Chirchperg ex
1349 ein solches mit einem Widderkopf und von Sigismund Kirch-
perger ex 1442 jenes mit den beiden Streitkolben.
Auf den Wappentafeln der Monum. Mallerstorff, die auch eine
Genealogie der Kirchberger bringen, kommen nebeneinander sieben
verschiedene Wappen derselben vor, keines aber mit den Morgensternen.
Dagegen wird für das Jahr 1483 die Grabschrift eines Adam Greyl
de Neuberg wiedergegeben, dessen Wappen die sechs Fingerhüte oder
Berge der Kirchberger aufweist, was etwa dadurch zu erklären wäre,
daß die Gräul als ihre Vasallen genannt werden. ')
Stammtafeln. jn Anlehnung an die vorstehende kurze Darstellung der
Geschichte des Hauses Kirchberg ist die hier angefügte Stamm-
tafel entworfen worden.
Sie mußte aus den von Bucellinus und Wisgrill aufge-
nommenen Daten, die häufige Widersprüche enthalten, zusammen-
gestellt und teilweise auch korrigiert werden.
Von Odoacer oder Ottokar an gehen beide ineinander
über. Die Filiation weiter hinauf muß dem Bucellinus geglaubt
werden, die herabsteigende eher dem mit eingehenderen Daten
und Belegen ausgerüsteten Landsmann Wisgrill. Natürlich wurde
das Hauptgewicht darauf gelegt, die für unsere Verwandtschaft
ausschlaggebenden Linien in Evidenz zu stellen, die übrigens
ohnehin die Hauptstämme des Geschlechtes bilden.
*) Mon. Boica, XV. Mauerst, 427 ff.
Die Kirchberger.
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Von Odoacer an nach Bucellinus und Wisgrill
1045 Roidilcchus de Kirchberg, vetusti generis heros
1094-1135 Cadalochus de Kirchberg
(1150 Henricus de Chirichperg)
1148 Wernherus, eques
1200—1239 Joannes, eques
12S1 Wilfingen
1301-1325 Odoacer de Kirchberg, eques clarissimus
Agnes de Perckhaim
1321 Kudolfus 1325 Leuioldus, der edjare Mann Leichardus 1330 1312 Hartneidus et Conradus / Heilka ab
Adelheid Catharina Adelheid Hambek
1347 Joannes, der erbare Ritter, Landrichter in Österreich o. d. Enns
136S X El isabeta Gay mann
und mehrere Brüder ,
1387 — 1405 Luitholdus
X Clara Anhangerin ab Harbach
und mehrere Brüder
1442 — 1475 Sigismundus
und Brüder und Schwestern
1. Barbara Gaymann
1467 2. Dorothea de
de GaWspach
Sinzend orf
Rüger Perger a. Perg X Siguna v. Neydegg
Nach Wie- 1464-1498 Wolfgangus zu Egenberg, Kirch-
grill altere, berg, Peerwarth
nachBucel- x Barbara ab Hohenfeld
1 in jüngere
M54— 1493 Georg
Linie
Barbara, Äbtissin
v. Traunkirchen
A ndreas
M e c h t i I d v. B Ö c k i n g e n
1527 nach Schwaben
Georg
Anna v. Hohen Endringen
Georg
Susanna v. Lindenfels
Otto Josef, 1623 Freiherrnstand u. N.-ö. Herrenstand zu Ennseck
1. Anna Maria v. Königsfeld (2. Ma. Jacobäa v. Hoyos)
Christof Sigismd. aufHaugs-
dorf
Eva Catha Lamplin
v. Frohnsburg
Jos. Ignaz 1679, t I008 als
Letzter der älteren Linie
Polixena v. Schöneschall
Otto Ludwig auf Ennseck
u. Viehofen 4 1647
Regina v. Hoyos
Margareta Pergerin obm Perg Petronella Matseberin
v. Viehofen
Ottilia Kienberger
Sebastian
Rosina v. Missendorf
Bernhard t 1531 kauft Viehofen und
Spitz
Siguna Purk staller
Leonhard
Euphrosina Fernbergerin
Tobias, f Pottenbrunn
a. d. Pest
Ludwig t+ 1563) zu Viehofen, Johann zu Viehofen
Hoheneck, Rossatz, Brunn u. Spitz
1549 — 1556 Landuntermarschall 1539 Brig ittav.Neyd-
1. Elisabetha v. N'eycleck egg zu Rosenburg
2. Barbara v. Mämming * '
Anna
1572 Hans Paul v. Mäm-
ming
Katharina
157 4 Achaz v. Hohenfeld
Regina Elisabeth 1571 I5°8 Siguna
1569 Job Hartmann v. Albrecht Enenkl Georg v.Neydegg
Trautmansdorf
Praxedis, f 1605 zu Puchberg
1574 Achaz Matseber, letzter des Namens
1587 Mathaeus Teuffl zu Garsch
1573 Wilhelm, 1564 Lutherisch in Spitz
1. Anastasia v. Mämming
2. Justina v, Königsberg
r
Anna f 1615, 13 Juni 1574 Hans Ludwig Hs. Helmhart, f 1593 Georg Bernhard (160S Horner Bündnis)
1. Joh. Georg v. Kuffstein zu 1 Regina v. Neuhaus, Nichte 1586 Eufemia v. Lam- 1590 Radegundt Jägenreuterin
Greillenstein der Radigundt, X 1580 berg
2. Mathaeus Frh. v. Teuffl, 2. Eleonora v. Schallenberg *■
X 1606. + 1608 1599
Georg Ludwig Hs. Achaz Hs. Bernhard Wolf Adam Heinrich
Wilhelm Georg Rudolf, Caspar, Sigismd., Christof,
Georg Achaz, 1623 Freiherr, f 1627,
X Ma. Ursula v, Grünthal
Achaz Rudolf 1647
X Maximiliana v. Heyssberg
Ma. Isabella
X Marinus v. Andlau
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X Steger
v. Laden-
dorf
Vide Bucellin III. 2. 99 u. 100; Wisgrill, V, 145 ff. — Für die älteste Zeit wurden die Tafeln Bucellinis, für die
Zeit vom 14. Jahrhundert an Wisgrill zugrunde gelegt. Sie unterscheiden sich hauptsächlich darin, daß ersterer den Georg (1454)1
letzterer den Wolfgang (1464) als Stifter der alteren Linie betrachtet, so daß deren Mitglieder etwas durcheinandergeworfen er-
scheinen. Im Zweifel dürfte Wisgrill, der in Landesarchiven geforscht hat, mehr Vertrauen verdienen.
Hans Adam
Maria Salome v.
Kollonitsch
emigriert 1620 nach
Ungarn
Erasm , Ehrenreich Georg Caspar
Ma. Rosina
v. Wurmbrandt
Otto Ehrenreich v.
Kirchberg-Pannitz
Ma Barbara v. Brassi-
can
1689 auf Lanzendorf
Ma. Christina Joha. Elisabeth
X Georg v. X Rud. Sigism v.
Zinzendorf Auersperg 1670
und Gottfried
Carl Friedrich Ehren- Michael PeterVir gilius Ma Magda. Bar
reich
Catharina Reisserin
Ma Anna Susanna
Theresia
Klosterfrauen
Ma. Rosalia v. Hohen-
feld 1721
bara, Klosterfrau
Maria Josefa
Nikolaus Joseph Maria
geb. 1724, I 1747 Catharina /Frh. v.BruggA
/Gf. Schallend ^ lach )
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ala Letzter des
Mannsstammes
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nach 1800
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Aus der Familienchronik v. 17 14.
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5. Beisitzer der Landrechte und Ausschuß für die
Landesordnung.
12. Dezember 1564—1576.
Beisitzer
der
Landrechte.
ans Georg begann seine politische Laufbahn als Bei-
sitzer der Landrechte in Ober- und Unteröster-
reich. Es wird zwar gesagt, er habe dieses Amt schon
i- J- 1559 angetreten.1) Allein zu konstatieren war nur, daß die
Regierung unter dem 14. Dezember 1564 die Meldung erstattete,
es seien mit ihm Verhandlungen gepflogen worden, nach denen
er sich bereit erklärte, diese Stelle anzunehmen, während Aga-
pitus Volkra sich entschuldigt hatte, weshalb Wolff Dietrich
Trautmansdorf als sehr tauglich vorgeschlagen wurde. Aus
einem Erlaß der Kammer vom 31. Dezember 1565 geht hervor,
daß Hans Georg zwar seine Eidespflicht am 12. Dezember
1564 abgelegt hatte, daß ihm aber seine Besoldung, die über ein
Jahr rückständig blieb, aus Versehen nicht ausgefolgt worden
war. Der Vicedom Haymer erhielt also den Auftrag, sie bis zu
seinem Rücktritte flüssig zu machen, was auch im Jänner 1566
geschah.2) Dieser Rücktritt erfolgte wahrscheinlich wegen seiner
Ernennung zum Viz dorn und General-Einnehmer in Österreich.
*
*
Neue Landes
Ordnung.
In das Jahr 1565 fällt die erste bekannte Betätigung Hans
Georgs an den ständischen Arbeiten, indem er in den Ausschuß
zur Beratung der neuen Landesordnung, unter welchem Aus-
drucke verschiedene Materien subsumiert wurden, gewählt ward.
In den kais. Propositionen v. 19. Juni3) heißt es darüber:
»Dann, so weiß sich auch eine ersame Landschaft zu erinnern,
daß vor diesem für gut und nützlich angesehen worden zu Be-
förderung der Justiziell und Abwicklung unnothwendigen Auf-
schubs und Verlängerung Rechtens eine neue Landsordnung
darin ein gewisser beständiger Landsgebrauch begriffen sein solle,
zu berathschlagen und aufzurichten, weil dann Se. Maj. dasselbe
l) Wisgrill, V, 301.
3) Hofk -Archiv. Ged.-Bch.
3) LA. Ltg. 1565.
99, Fol. 32 u. 33 u. E. R. 70 ex 1566, Fol. 45.
155
sich gnediglich gefallen lassen, so waren Sie mit Gnaden bedacht
zu dieser Beratschlagung zu ordnen.« Folgen darauf die Namen
der Ausschüsse, mit denen sich die Stände einverstanden er-
klärten (28. Juni) und nur baten, daß aus jedem Stande eine
gleiche Anzahl delegiert werde. Der Ritterstand verlangte außer-
dem, daß die Sache »desto förderlicher und unveränderlich ins
Werk gesetzt werde, wie denn gemainer Landschaft an schleuniger
Abhandlung sehr und viel gelegen«. Demnach schlägt er vor,
»zur Fürsorge noch zwei fürzunehmen, da etwa einer oder zwei der
Commissarien verhindert wäre, da Hr. Hager sehr alt und wie
auch Pilgram v. Sinzendorff mit Leibsschwachheiten beladen,
daß alsdann Einer der Jetztbenannten einberufen werde, benennen
deshalb Hn. Hansen Fünfkircher und Hans Georgen Khuef-
stainer«.1) Dieser wurde nach der Notiz unseres Verzeichnisses Vz. 306.
auch wirklich einberufen.
Die Verhandlungen scheinen sich längere Zeit hinausgezogen
zu haben, wahrscheinlich infolge der Kriegsereignisse. Mittlerweile
wurde für die von Sr. Maj. herausgegebene Malefizordnung eine
andere Kommission niedergesetzt, bezüglich deren die Stände am
6. Juli 1565 sich äußerten.
Aber für die Beratung »einer Landtafel oder Ordnung eines
guten beständigen Landbrauches« reichten die Stände am 21. De-
zember 1566 anstatt der früheren eine neue Liste ein, die unter
dem 24. Dezember vom Kaiser genehmigt wurde.2) Diese ist
nicht mehr vorhanden.
Im Dezember 1573 zeigten die Stände an, daß die Kom-
mission das Konzept der Landtafel fertiggestellt habe und be-
züglich der Landgerichtsordnung, welche, wie es scheint, vom
Kaiser genehmigt worden war, baten sie, daß das Konzept vor
der Drucklegung ihnen vorgelegt werde.3) Es kam aber noch
nicht zu einem Definitivum.
Denn in den Landtagspropositionen v. 10. Februar 1576 wird vom
Kaiser auf neuerliche Vorstellung der Stände gestattet, daß für die Ge-
richtsordnung die Regiments- und Kammerräte zugezogen werden, unter
denen von der Ritterschaft H. Georg Khufstainer vorgeschlagen
wurde. Aus dem Landtagschluss v. 10. April 1576 ersieht man die
Kautelen, mit welchen diese Bewilligung mit Rücksicht auf die anderen
wichtigen Agenden der vielbeschäftigten Räte umgeben wird, von denen
der Kaiser ausdrücklich sagt, daß sie zu diesen wichtigen Sachen ganz
tauglich und gut seien. Ebenso ist die Ausdehnung der Agenden der
Kommission daraus zu entnehmen, daß sie jetzt sowohl eine neue Land-
tafel als auch Landgerichts- und Polizeiordnung zu beraten hatte.4)
') LA. Ltg. 1565.
2) LA. Ltg. 1566.
3) LA. Ltg. Buch 8. Fol. 17.
4) LA. Ltg. 1576 u. 1578.
156
In den Propositionen v. 21. Februar 1578 kommt der Kaiser
wieder darauf zurück mit dem Bemerken, »daß die Stände wissen, wie
das Land mit keiner richtigen Landtafel oder gschriebenen Land-
brauch versehen sei, ebenso auch in heimlichen und Malefizsachen
kein gewisser Brauch erhalten, als was sich bisher theils nach K. Carl's V.
Halsgerichtsordnung theils nach den gemeinen geschriebenen Rechten
sich gerichtet worden«. Trotz vielfacher gegenseitiger Mahnungen zog
sich die Sache, die ebenso wie die Defensionsordnung fast in jedem
Landtage wieder berührt wurde, noch längere Zeit hinaus.1)
*
Ständisches wie man sieht, war die Bewegung für Kreierung geordneter
recht. Zustände im Schöße der Stände eine ebenso lebhafte wie beim
Landesfürsten. Die Bemühungen der verschiedenen wechselnden
Kommissionen flössen ineinander, wie der Begriff der Landes-
ordnung die mannigfachsten Materien umfaßte. Auch die Defen-
sionsordnung wurde mit diesem Namen bezeichnet ebenso wie
auch das für die Stände hochwichtige Landmanns-Einstands-
recht. Schon i. J. 1559 war bestimmt worden, daß zum Ankaufe
von Besitzungen der Landleute die Bewilligung der Regierung
notwendig sei. Auf wiederholte dringende Bitten der Stände
wurde diese Anordnung durch Generale v. 20. August 1565
dahin vervollständigt, daß auch die Bewilligung der Landschaft
hinzutreten müsse. Angesichts des trotzdem überhandnehmenden
Eindringens fremder Emporkömmlinge beschwerten sich die drei
Stände bald wieder darüber, daß »allerlei in- und ausländische
Personen mit Kaufung der Landgüter unbefugt der Landstände,
auch wider deren Willen und Untersagen im Land eindringen,
die Landtags und anderen Versammlungen und Zusammenkünfte
besuchen und denen alten Herren- und adelichen Geschlechtern
gleich machen wollen, . . . die Inländer mit ihrem übermäßigen
Geld allgemach auskaufen und sich im Land allerlei Neuerungen
und Veränderungen der alten löblichen Gewohnheiten unterstehen«.
Daher hätten sich die Stände über eine Ordnung verglichen, »daß
forthin unter dem Herrn- und Ritterstand Keiner, der nicht ein
alter bekannter und wißentlicher Landmann und Adelsperson, von
ehrlichen Landleuten herkommen ist, mit einigem Gut ins Gült-
buch nicht einverleibt werden soll, er sei denn auch auf sein
sonder Anlangen von den beiden Ständen der Herrn und Ritter-
schaft zu einem Landmann angenommen«. Er soll dann einen
Revers ausstellen, daß er sich über die älteren Landleute nicht
erheben und den landesgebräuchigen Rechten und Gewohnheiten
unterwerfen wolle.
i) LA. Ltg. 1578.
157
Diese von der Kommission der Stände ausgearbeitete neue
Ordnung, welche die schon um 1540 angelegte Matrikel er-
gänzte, wurde von Sr. Majestät »zu Erhaltung der alten Geschlechter
Herkommen, Stand und Reputation« ') genehmigt, mit den Land-
tagspropositionen v. 18. Jänner 1572 als Resolution übergeben und
unter dem 10. Februar 1572 promulgiert.2) Auch diese Verhand-
lungen fielen in die Zeit, in welcher H. Georg zur Beratung der
Landesordnung einberufen ward.
Im J. 1579 wurde es für notwendig befunden, wieder be-
stimmte Normen darüber aufzustellen, welche jedoch für den Über-
gang der alten Geschlechter vom Ritter- in den Herrenstand
keine Anwendung zu finden hatten.3) Und am 30. Sptb. 1583
noch erklärte der Herren- und Ritterstand, nur solche Personen
als neue Landleute aufnehmen zu wollen, welche ihres Standes
würdig sind und keine bürgerlichen Pflichten zu leisten haben.4)
Alle drei Stände gingen einig gegen die namentlich während
der Regierung Ferdinands I. emporgekommenen Ausländer vor,
die, stolz auf die ihnen gewordene Begünstigung, sich über die
alten Geschlechter erheben zu dürfen glaubten.
1) LA. Expt.-B. I.
2) Das Haus Österreich. Privilegia Mskpt, p. 578. — Cod. Austriacus, I, 737. —
E. Vehse, Österreich. Hof u. Adel, II, 269, betrachtet es als Neukonstituierung eines
Corpus.
3) LA. A. 1. 6. 7.
*) LA. Excpt.-B. I.
6. Vizedom, Kammermeister und General-
Einnehmer.
1566—1573.
Vizedom.
Das Amt.
ei der -Darstellung des Lebensganges des Konrad von
Kufstein in Wien, welcher in den Jahren 1419 — 1421
das Österreich. Huebmeisteramt zu führen hatte, haben
wir schon darauf hingewiesen, daß diese Behörde später in das
Vizedombamt übergegangen ist oder doch ihren wesentlichsten
Attributen nach hinübergeführt wurde und anderthalb Jahrhunderte
später auch wieder von einem Träger desselben Namens geleitet
werden sollte.1)
Hans Georg Kuffstainer wurde tatsächlich durch das
Vertrauen des Kaisers Maximilian IL dazu berufen und führte
es von 1566 bis Ende 1572.
Das von K. Maximilian I. neu begründete Amt fügte sich
trefflich in den Kreis der später von K. Ferdinand I. instruierten
Zentralämter — das Ratskollegium, die allgemeine Hofkanzlei und
die allgemeine Hofkammer — denen die gleiche Idee der Gemein-
samkeit zugrunde lag, wie den immer wieder in Momenten
gemeinsamer Gefahr betriebenen Zusammenkünften der Stände aus
den österreichischen Ländern.2)
Der Hofkammer war der Vitzdomb adjungiert, über dessen
Amt schon Lazius, der Zeitgenosse Ferdinands I., eine ein-
gehende Darstellung gibt3), aus welcher zu ersehen ist, welchen
Umfang die Agenden des Vizedombs oder Vitztums besaßen.
Er war, wie Bucholtz in unzulänglicher Kürze sagt, der
Verwalter des ursprünglichen Domanialvermögens, hatte den
Grundzins aus den noch landesfürstlichen Städten, Märkten und
Schlössern zu erheben und zu verrechnen, Pensionen auszuzahlen
und zugleich die an den Hof gelangenden Streitigkeiten solcher
Orte und der Bürger und Einwohner derselben im Namen des
Landesfürsten zu schlichten.4)
Wie wir sehen werden, kamen zu diesen Aufgaben des
Vizedombs, der als ein Administrator des persönlichen und Haus-
1) C. Kuefstein, Studien. I, 152.
2) Bidermann, Gesamtstaatsidee, p. 4 ff.
3) W. Lazius, ed. Abermann. III, 82.
4) Bucholtz, Ferdinand I. VIII, 25.
159
Vermögens oder Privatfinanzminister des Fürsten bezeichnet
werden kann, noch andere Funktionen, die in das Räderwerk
der Staatsadministration eingriffen, wie die Einhebung des Un-
geldes und sonstiger Abgaben die damals zu den persönlichen
Einkünften der Krone gerechnet wurden, dann das Jagdwesen,
Fürsorge für Festungsbauten und Ausrüstungen u. dgl. m.
Die nachstehenden aus den Büchern der Hofkammer und
des Vizedoms geschöpften Notizen dürften ein anschauliches Bild
der Funktionen des Amtes und der Tätigkeit seines Leiters bieten. l)
Hans Georg war ein entschiedener, tatkräftiger Charakter, Übernahme
der keinen Kampf scheute und weder vor dem Feinde im Kriege
noch vor friedlicheren Gegnern in den inneren Zwistigkeiten zurück-
zuweichen gewohnt war. Schon vor dem Antritte des ihm vom
Kaiser angebotenen Vizedombamtes hatte er Proben seiner Festig-
keit abzulegen. Die Verhandlungen gingen nicht ganz leicht von-
statten. Man hatte ihm seitens der kaiserl. Kammer die Über-
nahme dieses Amtes angetragen, zu welcher er auch nicht ab-
geneigt gewesen zu sein scheint. Doch war ihm eine geringere
Entschädigung zugedacht worden, als sein Vorgänger Haimer
erhalten hatte. Er bestand begreiflicherweise auf völliger Gleich-
stellung mit diesem, ohne welche er das schwierige Amt nicht
übernehmen könnte. Der Kaiser sah die Billigkeit dieses Begehrens
ein und genehmigte die Besoldung mit den bisherigen sieben-
hundert Gulden und 5 Dreiling Wein samt der freien Wohnung
im Vizedombhaus, jedoch mit der Bedingung, daß die Differenz
von 200 fl. und 1 Dreilins: Wein nicht als »ordinari Besoldung: «,
sondern als ein »extraordinari Gnaden und zuepueß Geld« ge-
reicht werden solle.
Auf dieser Basis sind mit Befehl und Resolution Maximi-
lians II. v. 2. November 1565 die Kammerräte der N.-ö. Lande
angewiesen worden, »mit Hans Georgen Khuefstainer der-
gestalt abzuschließen, damit Er auf den 1. Tag Januarii schierist
kommend gewiß in das Amt anstehe«. Dieser Befehl ist dem
Khuefstainer nach der darauf angebrachten Notiz am 5. November
vorgelesen worden, worauf er sich erboten hat, das Amt wirk-
lich zu übernehmen.2) Also ein förmlicher Vertrag!
Hierauf wurde er mit Dekret v. 2. Jänner 1566 zu Sr. Majestät
Vizedomb in Österreich ernannt. Es heißt darin:
»Wir Maximilian der annder etc. bekennen, daß wir unsern Beil. 94.
getreuen lieben Hans Georgen Khuefstainer in Ansehung
') Hofk.-Archiv. Ged.-B. 102—136. E. R. 69—116. Farn. -Act. Ku. 4. Herrsch.-Act.
Lit. V. 4. u. Fasz. Jägerzeile.
•) Hofk.-Archiv. Ged.-B. 102. A°. 1566 u. 67, Fol. 4, u. Kuefstein. Famil.-Akt.,
Lit. Ku, Nr. 4.
160
seiner erbar und Schicklichkeit dafür er uns berüembt worden zu
Vz. 307. unserm Vizdomb in Oesterreich bis auf unser Wolgefallen und
Widerrufen gnediglich bestellt und aufgenommen haben also
daß er nit allein das Vizdomb, sondern auch das General-
Einnemberamt handeln, unsere Rändt, nutz und Gült, auch
in gemain all unser andre ordinari und extraordinari Gefäll all
unserer benennter Ambter nichts ausgenommen usw. « *) Das Nähere
über diese Funktionen ist aus dem Texte nach dem Originale
besser zu entnehmen.
Die Instruktion v. 2. Jänner 15662), welche anläßlich des
Amtsüberganges, offenbar in weiterer Ausbildung der in fort-
laufender Bewegung befindlichen Organisation der Zentralbehörden,
Vz. 310. neu ausgearbeitet und vervollständigt wurde, stellt wiederum in
sehr genauer Weise alle Funktionen zusammen, »wie unser ge-
treuer lieber Hans Georg Khuffsteiner als angehender, und
ein jeder künftiger unser Vitzdomb in Oesterreich u. d. E. sambt
einem jeden gegenwärtigen und künftigen Im zugeordneten Gegen-
schreiber angeregt unser Vitzedomb — desgl. das Cammer-
meister- und General-Einnemberamt, welche diese drei Aemter
gleichwol unterschiedlich, aber all' miteinander in aines Vitze-
dombs Verwaltung stehen — handien und verrichten soll«.
Das Vitzdömbambt wieder bestand aus zwei »Artikeln«,
nämlich der ^Obrigkeit über die Urbarsholden u. Untertanen
und das Einnehmen und Ausgeben der in das Vitzdomb-
und Huebamt gehörigen Gefälle.
Bei Rumor- oder Fechthändeln im Huebhaus, welches
zur landesfürstlichen Freiheit gehört, hat der Vizedomb ohne
andere Mittelsperson das Recht zu sprechen, die Täter gefangen-
zusetzen und der N.-ö. Kammer Bescheid einzuholen.
Die dem Vizedom gleichfalls anvertrauten Ämter des Kammer-
meisters und des General-Einnehmers greifen durch die in
der Instruktion ihnen zugewiesenen Funktionen, die Fürsorge für
die ungarischen Dreißigerämter und deren Einnahmen u. dgl., über
die Grenzen von Niederösterreich hinüber, wie auch schon ein-
zelne Agenden des Vizedomamtes, wodurch ein neuer Beleg für
das seit Maximilian I. schon bestehende und unter Ferdinand I.
stärker ausgesprochene Bestreben nach einer gewissen Zentrali-
sierung wenigstens einiger Funktionen auch für die anderen
Kronländer geliefert wird.
Die perennierenden Geldverlegenheiten der Landesfürsten
hatten längst zu dem Auskunftsmittel geführt, ihnen gehörige
Herrschaften, heimgefallene Lehen, gebrochene Burgen wider-
') Hofk.-Arch., 1. c. Fol. 5, u. Archiv Greillenstein.
2) Hofk.-Arch., Fol. 7, 1. c.
161
spenstiger Edlen als Pfandherrschaften gegen Darlehen hinaus-
zugeben. Dies war zu einer förmlichen Institution geworden und
der Vizedom hatte die Evidenz zu führen. Daher hatte sich Hans
Georg bei seinem Antritte »ain ausführliches Verzeichnuß« geben
oder anfertigen lassen, »waß A°. 1566 für Pfandschilling in Oester-
reich u. u. o. d. Enns, wer die Pfandinhaber und wie viel die Vz. 311.
Pfandsummen gewesen«. Letztere erreichten die Höhe von
1,280.000 fl. l)
Unter dem 4. Jänner 1566 erging sodann der Gehorsambrief
an die Vizedomamtsleute und Untertanens eitens des Kaisers ....
»Daß Wir unseren getreuen lieben Hans Georg Kueffstainer zu Vz. 308.
unserem Yitzdomb und General-Einnember bestellt und aufge-
nommen haben, demnach bevehlen wir Allen und Jedem
daß Ihr gedachten . . hinfüro für unsern Vitzdomb als Eure für-
gesetzte Obrigkeit ehren und halten sollt . ,«2)
Tags darauf erfloß ein Kommissionsdekret an den Salzamt-
mann Johann Jordan und an Sr. Maj. Raitrat bei der N.-ö.
Kammer Christophen Pruener, daß sie als Kommissäre »das
Vitzdombamt vom Hn. Christophen Haymer übernehmen und
dem Khuefstainer mit den Inventarien, die in duplo auszufertigen
sind, eingeben sollen«. b) Auf das gefertigte Verzeichnuß und In- Vz. 309.
ventari verweist eine Notiz in unserem Archivverzeichnis.
Schon am 25. Jänner ernannte der Kaiser von Augsburg Kais. Rat.
aus den Hans Georg zu Seinem Rathe, indem der kais. Be-
fehl an die N.-ö. Kammer und den Landmarschall erging, »daß
wir unserem getreuen lieben etc. den Rathstitel zu geben
gnädiglich bewilligt haben«.4)
Daß er das übernommene Amt sehr ernst nahm, beweist Reorganis.-
sein Verhalten von Anfang an. Es schwebte ihm sofort eine Re- Vorschlase-
Organisation vor, durch welche es, wenn seinen Vorschlägen
Gehör geschenkt worden wäre, eine wesentliche Hebung seiner
Bedeutung und seiner Aktionsfähigkeit gewonnen hätte.
Schon gleich nach seinem Antritte hatte er über die Unzu-
länglichkeit der Mittel zu klagen. Mit Bericht v. 26. Jänner war
er genötigt, darauf aufmerksam zu machen, daß das Amt über-
laden sei und somit die angesuchte Besoldung der neuaufgenom-
menen Marinari nicht tragen könne, worauf resolviert wurde, daß
diese auf das Kriegszahlamt zu überwälzen sei. 6)
Ähnliche Mißlichkeiten mögen die Veranlassung gewesen
sein, daß Hans Georg, nachdem er, der Verabredung gemäß,
l) Hofk -Arch. P. 12, Verzeichniß ex 1569.
3) Hofk. -Arch., Ged.-B. 102, Fol. 7.
3) Hofk.-Arch., 1. c. Fol. 5.
4) Hofk.-Arch., 1. c. Kuefstein-Faszikel, Lit. Ku, Nr. 4.
5) Hofk.-Arch. E. R., vol. 71 ex 1566.
C. Kuektein. II.
162
das Amt auf ein Jahr provisorisch übernommen und versuchs-
weise geführt hatte, eine eingehende Darstellung mit Vorschlägen
zur Verbesserung zu unterbreiten sich genötigt fühlte, unter denen
die Bitte des freien Zutrittes zum Kaiser, also des direkten Vor-
trages, als Symptom eines vorhandenen Bedürfnisses hervor-
gehoben zu werden verdient.
In seinem Berichte an den Kaiser ') begann er damit, daran zu er-
innern, daß Se. Maj. ihn im verschiedenen 65. Jahr gen Wien gnädigst
erfordert, um mit ihm wegen der Übernahme des Amtes Handlung
pflegen zu lassen. Er sei gehorsamblich erschienen und habe auf ge-
pflegte Handlung das Amt auf ein Jahr und Versuchen, »aber Gott weiß
mit etwas meiner sundern Ungelegenheit, doch zu erzaigung meines ge-
horsamb in Unterthänigkeit angetreten. Und wiewol ich dasselb bishero
ohne Ruhm zu melden nüczlichst Vleiß nach meinem besten Verstehen
gehandelt u. an mir nichts erwidern laßen, auch hoffentlich dieses Jahr
herum wie es sich ob Gott will im Werich befunden u. noch befinden
wird, getreulich u. nüczlich gedienet. So befindt ich doch in solcher
Amtshandlung dermaßen etlich beschwerliche Sachen. . . da dieselbe
nicht geändert, ich mir nicht allein nit getrau gemeltes V. D. Ambt
für meine Person u. Notturft noch hinfüro zu verrichten, sundern auch
gänzlich darfür daß es durch andere, als künftige V. D. dergestalt mit
gebürlichem Ansehen u. Nutzen Ew. R. Khayz. Maj. nicht khunt ge
handlet oder verricht werden.«
Folgen nun seine Remedurvorschläge.
1. D. Vitzdomb u. Cammmerats-Einnahmen u. Ausgaben sind an
sich so schwer u. geben so viel zu schaffen daß Einer allein damit
genug zu thun hat u. nichts anderes mehr übernehmen kann. 2. Auch
geben d. gerichtl. u. Parteisachen dem V. D. »fast« viel zu thun. 3. Hat
er auch d. Unterthanen so in das Castenamt gehörig mit Haltung der
Panthaiding und in anderweg zu verwalten, — welcher Unterthanen
eine ziemliche Anzahl ist. Zudem soll d. V. D. der Instruction gemäß
über die 20 Panthaiding jährlich persönlich besuchen. Dann kommen fast
täglich von N. Ö. Cammer u. d. Regierung so viel Geschäfte, welche unver-
züglich zu erledigen u. beantworten sind, daß er überhäuft ist u. den
anderen Gegenständen die persönl. Betheiligung erfordern würden, als
d. Wirtschaft, Taiche, Getraidt, Au, Pauzehent und Pergrecht, Wein u. a. m.
nicht d. nöthige Vleiß u. Sorgfalt zuwenden könnte.
Dann hat er d. Vitzdombs-Obrigkeit zu üben, ob von 1. f. Grund,
Pfarr u. Vogtholden, Diensten, Steuern, Roboten, Aemtern u. a. dgl.
nichts entzogen werde. Namentlich wäre es unmöglich daneben d.
Geldhandlung genau zu verrichten. Sogar dem Salzamtmann zu Gmunden,
dessen Geschäfte sich mit jenen des V. D. Amtes nicht vergleichen laßen,
ist ein Einnehmer beigegeben. Er bittet also um Zugabe eines solchen,
um so mehr als deßen Kosten aus den durch anderweitige nützliche
Verwaltung erreichten Mehreinnahmen leicht hereingebracht werden
könnten.
Der V. D. soll sich bei d. V. D. Urbarien u. anderen brieflichen
Urkunden über d. Urbar u. andere Gerechtigkeiten informieren, auf Grund
der ihm übergebenen Inventarien. Nun sind ihm aber keine solchen über-
*) Hofk.-Arch. Vitzedombakten, Lit. V. 4 ex 1567.
163
geben worden u. auch der Gegenschreiber weiß nichts über d. gegen-
wärtigen Stand der aus den ganz veralteten Büchern, die allein ihm
übergeben wurden, nicht zu entnehmen ist. » Hieraus erwachsen offenbare
Gefahren f. d. Rechte EwMaj. sowie auch für die andern Parteien die
oft unverrichteter Dinge wieder nach Hause gehen müßen, weil der
allerdings mit d. Kelleramt beschäftigte Grundschreiber Hiersch nicht
zugegen, oder aber der Vitzedomb durch seine anderweitigen Amts-
geschäfte verhindert ist.« Die Vitzdomb'schen Grundbücher seien also in
Hinkunft einem Einnehmer zu übergeben, wogegen d. Grundschreiber
erspart werden könnte.
Ferner, trotz des ihm übergebenen kais. Gehorsambriefes an die
Amtsleute u. sonstigen Untergebenen, leisten sie keinen instructions-
gemäßen Gehorsam, sondern wenden sich mit ihren Abgaben u. sonstigen
Handlungen oft direct an d. Cammer wodurch dem Amte eine Ver-
ringerung droht. D. Gefahr einer Rechtsführung gegen d. Unbotmäßigen
könnte — wie bei den vorigen Vitzedomben — wieder eintreten. Daher
bittet er den Gehorsambrief scharf wiederholen zu laßen u. auch den
Cammer-Räthen zu befehlen die in d. Vitzedomamt gehörigen Anliegen
an dieses zu weisen u. nicht anzunehmen.
Da es sodann viel einfacher ist als vielfältige Schreiben in com-
plicirten Angelegenheiten, bittet er, daß d. V. D., wie es auch früher
geschehen, bei Sr. Maj. zu mündlichem Vortrage erscheinen dürfe.
Endlich betreffs des Bestallbriefs, deßen Entwurf ihm zur Einsicht
vorgelegt wurde, habe er kein Bedenken, als nur das Eine, daß ihm
für Reisen in Angelegenheiten Sr. Maj. auf 3 Pferd auf jedes Roß u.
Mann Tag u. Nacht 20 kr. passirt werden, womit bei diesen theuren
Zeiten d. Auskommen nicht möglich sei. Es möge also die Verrechnung
der Unkosten ihm u. künftigen Vitzedomben, wie sie selbst geringeren
Aemtern bewilligt sei, gewährt werden, ohne welches er die Bestallung
nicht annehmen könne.
Dieser Bericht, welchen Hans Georg nach einjähriger
Führung des Amtes erstattete, wurde vom Kaiser ddto. Troppau
4. Februar 1567 an die Kammer zur Begutachtung übersendet.
Der hierauf erstattete Bericht der Buchhaltung und der Raiträthe
an die Kammerräthe v. 15. April 1567 spricht sich eingehend und zu-
meist ablehnend aus, indem auf d. Instruction verwiesen wird u. darauf,
daß der Vitzedomb dort, wo er selbst verhindert ist, sich vertreten lassen
könne.
Der Erlaß des Kaisers an die Kammer v. 7. Septb. 1567 (deren
Bericht nicht vorliegt) sagt, daß die Abhaltung der Pantaidinge und
strittigen Handlungen der in d. Kastenamt gehörigen Unterthanen
wohl dem V. D. zukomme, aber der von ihm angeführten Ursachen
halber dem Kastner, wie früher, anvertraut werde unter des V. Ds.
Aufsicht. Wenn gegen d. Gehorsambrief gehandelt werde, möge der
V. D. seine Beschwerde vorerst an d. Kammer bringen. Ein besonderer
Einnehmer u. Umgestaltung des Amtes wird nicht bewilligt, dagegen
dem V. D. versichert, daß seiner mit Reisen u. Commissionen soviel mög-
lich geschont werden soll. Bz. der Grundbücher soll ihm zugestellt
werden, was er braucht, nach d. Antrage der Kammer.
»Des freien Zugangs halber bei unser kais. Person, da soll
es mit Ihm wie mit andern gewesten Vitzedomben gehalten werden, und
11*
164
was Er bei uns anzubringen, darumben wird er umb Audienz anzuhalten
wißen.«
Betreffs d. Bestallung- soll den Amtsleuten d. Ordinari, den andern
d. Zehrung gegen Particulare gegeben werden.
Offenbar eine Folge dieser Auseinandersetzungen war es, daß am
15. Octb. 1567 ein Rundschreiben der Kammer alle Ämter anwies, an-
gesichts der steigenden Bedürfnisse genau zu den Einnahmen zu sehen,
und am 4 Decb. wurden eingehende Instruktionen über die Verrech-
nungen und namentlich die Raitreste erteilt.
Wenn auch die von Hans Georg geplante Reorganisation
im ganzen, namentlich aber der direkte Vortrag beim Kaiser, der
das Amt allerdings der Kammer gegenüber wesentlich ge-
hoben hätte, keine genehmigende Aufnahme fand, so waren doch
einige der Vorschläge nicht fruchtlos gewesen und hatten zum
mindesten das erreicht, daß der Kaiser sowohl als die Hofkammer
die Einsicht nicht von sich weisen konnten, wie untunlich eine
weitere Belastung wäre, so daß Hans Georg in seinem Wirkungs-
kreise sicherer gestellt war.
Eine kaiserl. Resolution d. d. Preßburg, 2. Septemb. 1569 über
das ganze Wesen der beiden Vizedomämter in Ob- u. Unter-
österreich anerkannte sogar die von der N.-ö. Kammer in einem
Berichte v. 15. August 1568 neuerdings vorgebrachten Bedenken,
»daß das Vitzedomambt thatsächlich höchlich beschwert ist und
es wohl vonnöthen war, demselben mit mehreren Einkommen zu
helfen, dafür aber diesmal kein ander Mittel als die Steigung
oder Ablösung der Ungelt, worüber die Verhandlungen mit der
Landschaft jedoch noch längere Zeit in Anspruch nehmen
werden«. Es möge vorläufig um eine Summe Geldes gegen
geringes Interesse gehandelt werden, um die Hauptsumme ab-
ledigen zu können.
Daher wurde auch das Vizedomamt mit Erlaß v. 1. September
beauftragt, für die Herabminderung der auf dem Amte liegenden Inter-
essen gegen 5, 6 oder höchstens 7% bedacht zu sein. Man konnte sich,
wie man sieht, auch damals nicht anders als durch Anlehensoperationen
helfen, die das Amt selbständig einzugehen hatte, und deren Abwicklung
nicht immer leicht war.
Im Mai war er genötigt, zu melden, daß sein Amt dermaßen er-
schöpft sei, daß die Besoldungen und Zinsen nicht ausgezahlt werden
können. Die Kammer beantragte infolgedessen Abhilfe, worauf Erz-
herzog Carl mit Dekret v. 16. Juni erkannte, daß eine solche wirk-
lich vonnöten sei. »Aber wegen des beschwerten obligenden Kriegs-
wesens und desselben täglichen unvermeidlichen Auslagen« könne der-
zeit nicht mit einer baren Summe an die Hand gegangen werden.
Man möge auf die Urbarien und das Ungelt von Wien Antizipationen
nehmen. Das Vitzedombamt aber soll mit weiteren Auflagen verschont
werden.
1C5
Daß dieses nicht ungeschickt gewirtschaftet hat, beweist das
gewiß gewichtige Zeugnis des Hofkammerpräsidenten Helmhardt
von Jörger in seinem Berichte v. 8. August 1571. Nach diesem
beliefen sich die Einnahmen auf 1 1 1.43 1 fl. 2 ß 24'/2 0-, die Ausgaben
auf 101.640 fl. 4 ß 9V2 Ö".
»Mit dem Rest hat er, Vitzedomb, durch Ausgabe auf Bau
und Jägerei und Uebertragung nit allein gut gemacht, sondern
auch seine Besoldung nicht einmal hinausgenommen, und
noch dazu Geld aufgebracht und ins Amt gelegt. Er hat
also keinen Ueberschutö zur Verfügung.«
Ein schönes authentisches Zeugnis für die richtige und auf-
opfernde Gebarung unseres Hans Georg.1)
Wenn man die lange Liste der stehenden Besoldungen, ganz
abgesehen von den Extraausgaben, betrachtet, kann man die An-
erkennung nicht versagen, daß es trotz der stets unzureichenden
Mittel gelungen ist, den laufenden Dienst ohne Störung aufrecht-
zuhalten. Die Aufzeichnungen des Jahres 1568 geben eine genaue
Liste der auszuzahlenden Gehalte.2) Der Statthalter von Schön-
kirchen erhielt 1500 fl., die Regierungs- und Kammerräte
400 — 500 fl., der Kammerpräsident Helmhard Jörger 600 fl., die
übrigen Herren absteigende Beträge sowie Salz und 1 Mark Silber,
dann kommt die Kanzlei und Buchhalterei, die Salz-, Zeug- und
Artillerieämter usw.
Außer diesen stabilen Zahlungen waren noch eine ganze
Reihe anderer zu leisten und Agenden zu führen, deren Viel-
seitigkeit eine geordnete Übersicht kaum ermöglicht. Zu den Auf-
trägen für Kommissionen, Bauten, Anschaffungen für Kriegsaus-
rüstungen kamen namentlich Beraittungen der landesfürstlichen
Besitzungen, der Pfandherrschaften, der ungarischen Grenzfesten
und Dreißigstämter und einige wenige für den Hof selbst hinzu.3)
Gleich eine der ersten Aufgaben H. Georgs betraf eine
Fürsorge für die Hofburg, in welche das in Merkenstein ge-
schlagene Röhrenholz für die Einleitung des Brunnens zu trans-
portieren war. Später kommen die »zu Khuefstein für Se. Ma-
jestät gemachten Schiffungen« vor, dann Ausgaben für das Bett-
gewand in der Burg — 50 Stück Leinwand und 40 Decken — ,
für die 10 Torsteher das Gnadenkleid aus schwarzem Tuch mit
gelbem Barchentfutter und für die Wiederherstellung des Augustiner-
ganges, welcher i. J. 1568 durch Feuer zerstört worden war.
Auch mußten die Zimmer der Kaiserin wegen Baufälligkeit restau-
riert werden.
') Hofk -Arch , Vizd.-Akt. 1569— 1571.
-) Hofk. -Archiv. E R. 1568 — 69, vol. 107.
:) Hofk. -Archiv, Ged.-B. 102 — 119, u. E. R., Nr. 69 — 99.
166
Für den Kaiser selbst finden sich keine Ausgaben, außer
etwa die 200 fl. für Einbindung von »allerlei Büchern in Sr. Maj.
Liberei«, und die separat zu besprechenden Jagd- und Gartenaus-
lagen. Dagegen war Se. Majestät für Seine Söhne und deren Hof-
haltung väterlich besorgt durch Zuwendung von 15 Emer Most
für Herstellung von »Kräutlweinen«. »Des Erzherzogs Friedrichs
unseres lieben Sohnes Saugambel« begnadet er mit einem Studien-
gelde von 32 fl. für ihren Sohn. Für die zwei älteren Erzherzoge,
Rudolf und Ernst, wurde die Erbauung »einer Küche aus Ziegel
und Holz zunächst unserer Burg« bewilligt, eine Kombination,
welche die heutigen sorgsamen Leiter des Hofstaates mit einem
gewissen Schaudern erfüllen würde. Überhaupt befanden sich die
Baulichkeiten in der Burg noch in einem etwas patriarchalischen
Zustande, der aus der Einfachheit der Lebensführung der Landes-
fürsten und dem Mangel an Mitteln erklärlich ist. Für diese Bau-
führungen wurden namentlich die Erträgnisse des Ober- Dreißiger-
amtes zu Ungarisch- Altenburg, der Maut in Stein u. a. heran-
gezogen, von denen H. Georg berichten konnte, daß sie richtig
eingegangen und gleich für die Burg, die »Gatterburg und die
Lusthäuser auf dem Wall« verwendet worden sind.
Wenn auch die Nachfolger Ferdinands I. nicht mehr in
so weitem Maße wie dieser für den Ausbau der Burg sorgen
konnten1), so fehlte es doch nicht am guten Willen, wohl aber
an den nötigen Mitteln. Daher mußte sich Rudolf II. später an
die Stände wenden, die auch i. J. 1589 40.000 fl. bewilligten,
zu denen bald 24.000 und i. J. 1603 weitere 8000 hinzugefügt
wurden.2)
Trotz der Beschränktheit der Mittel verstand es der Kaiser,
seine Großmut walten zu lassen. Die adelige Landschule in Wien,
welche er in Ausführung der Absichten seines Vaters i. J. 1566
ins Leben gerufen hatte, erhielt 1000 fl., jedoch vom Salzamte
zu Stein, weil des Vizedomamtes Mittel nicht ausreichten3), und
alljährlich 200 Emer Wein in guten, beständigen, frischen, ge-
ringen Bau- und nicht Zehent- oder Bergrechtsweinen. Studierende
erhielten Stipendien und verdiente Persönlichkeiten, wie Niclas
von Salm, Reichard Strein, Hans Rueber, wurden mit be-
deutenden Geschenken begnadet. Letzterer erhielt als Feldoberster
in Ungarn die Herrschaft Scharos, bis ihm die für seine treuen
und ersprießlichen Kriegsdienste gewährten 10.000 fl. ausgezahlt
sein würden, wogegen er 25 wohlgeübte und vertraute Kriegs-
leute als Ordinari-Besatzung halten sollte.
') Kiscli, Die alten Straßen Wiens, p. 234.
J) Starzer i. Archiv f. N.-Ö., I, 201 ex 1908.
3) Ldsk., XII, 1 ff. — Hofk.-Arch. Ged.-B. 99, Fol. 146.
167
Nach damaliger Sitte sendete der Kaiser zu Hochzeiten der
Herrenstandsmitglieder Geschenke in Gestalt von Trinkgeschirren,
so für Pankraz von Windischgraetz u. Chr. Stutzer zu 70 fl.
und für Caspar Viechter um 100 fl.
Der Bürgermeister von Wien erhielt zur Erbauung eines
Lazaretts die sehr gelegen gekommenen Pöngelder v. 500 Talern
des Freiherrn von Reiffenstein. Andere Gnaden bestanden in
der Erteilung von Pflegschaften ohne Abgaben. So befand sich
damals auch Laxenburg in Gnadenpflege.
Für alle diese Liberalitäten genügten die regelmäßigen Ein-
nahmen keineswegs. Die Verpfändung landesfürstlicher Herrschaften
nahm häufig: den Charakter von wirklichen Darlehen an. So
streckte Hannibal von Zinzendorf i. J. 1572 zur Ablösung
der Grafschaft Forchtenstein und Eisenstadt, welche drei
Jahre vorher Hans von Weispriach für 20.890 fl. erhalten hatte,
20.000 fl. vor, die ihm, solange er dort Hauptmann wäre, mit
5%, später mit 7% verzinst werden sollten. Sein Nachfolger war
Georg Seyfried von Kollonitsch.
Aber auch zu wirklichen Anlehen sah sich der Kaiser bei
außerordentlichen Anlässen genötigt. Für die Hochzeit seiner
Tochter Elisabeth mit Carl IX. von Frankreich i. J. 1570 hatte
»Unser und des Reichs lieber getreuer Hans Tucher zu Augs-
burg ein Diamantkreuz um 1000 Thaler und ein Kleinod um
750 Thaler geliefert, welches Geld durch unsern Landvogt in
Ober- und Nieder-Schwaben Georg Ilsung von Tratzberg
hätte gezahlt werden sollen, aber nicht geschehen, . .« schreibt
der Kaiser, und verordnet, daß dem Tu eher jetzt die Zinsen
verschrieben werden sollen.
Eine andere Hochzeits- und Darlehensangelegenheit wird in
unserem Archivverzeichnisse berührt durch »ain Eilländt kais.
Decret an Hans Georgen Khuefstainer umb daß er neben Vz. 316.
I. M. ungar. Kammer-Rath Hansen von Karling ain Sachen
so zweiffelohne gehaimb und wichtig gewesen, berathschlagen
soll. A°. 1569«.
Hans von Karling war ein Sohn des zuzeiten unseres Hans
Lorenz erwähnten Wolfgang- von Karling, Pflegers zu Stein und Vz. 75.
kgl. Rathes, und war Pfandherr von Stein, Domherr zu Passau, dann
N.-ö. Hofkammer-Rath, auch ungar. Kammer-Rath und Administrator
der kgl. Bergkammer zu Neu sohl. Im J. 1570 hatte er das Kommissariat
bei den kais. Armeen in Ungarn zu führen und verehrte dem Erzherzog
Carl von Steyermark bei dessen Vermählung zu Wien die ihm
vorher geliehenen 600 Dukaten.1)
') Wisgrill, V, 22.
168
Die wichtige Angelegenheit, welche Hans Georg mit ihm berat-
schlagen sollte, kann also die kais. Pfandherrschaft Stein, die Eingänge
von Neusohl, Armeeausrüstungen oder das dem Erzherzog Carl zu
offerierende Hochzeitsangebinde gebildet haben. Das Begehren auf Be-
ratschlagung war von Karling ausgegangen und auch Jacob Gienger
zugezogen. *)
Die Aufsicht und Übergabe der Pfandherrschaften war der
einzuhebenden Erträgnisse halber eine sehr wichtige Aufgabe.
Im Schlosse Brück a. d. Leitha, welches Leonard d. Ä. v. Har-
rach als Pfandherrschaft besaß, waren ebenso wie in Laa und
Scharffeneck die Gebäude zu restaurieren, Krumau a. Kamp
war dem Caspar Domilitsch i. J. 1569 einzugeben, und zwei
Jahre später dem Vincenz Gregorotzky, Ungarisch- Alten-
burg dem Praun, dem Caspar Pückhler von Graditz die
Herrschaft Falckenberg in Schlesien, und dem Achaz von
Oedt die Pflegschaft von Rainarigl. Ferner wurde die »Be-
ratung« des Gföller Waldes und die Untersuchung der Bau-
fälligkeit des von Christoph von Greiss pfandweise besessenen
Gjaidhofes notwendig befunden, wie auch die Lösung der
Irrungen zwischen Susanna von Teufel als Pfandinhaberin von
Putten mit den benachbarten Neustädtern. Ebenso sollte eine
zwischen Georg Teufl und der kais. Herrschaft Gars schwe-
bende geistliche Sache unter Zuziehung einer geistlichen Person
geregelt werden.
Dann waren in Wolkersdorf, Waidhofen a. d. Thaya
Vz. 312. Kommissionen abzuhalten, die Pfandherrschaft Weitra i. J. 1570
trotz der herrschenden Infektion zu inspizieren und einem Eisen-
bergwerke nachzuforschen. Weitra war i. J. 1552 dem Hofkammer-
Präsidenten Philipp von Breuner für 26.500 fl. übergeben
worden, von dessen Erben sie Christoph v. Greiss um
27.088 fl. ablöste.2) Nach ihm erhielt sie Wolf Rumpf Freiherr
von Wielross, der bekannte Günstling Rudolfs IL, an Stelle
des ihm angewiesenen Gnadengeldes von 40.000 fl.3)
Auch für die Ablösung der Herrschaft Rotz hatte H. Georg
Vz. 326. die Kommission zu übernehmen sowie für die Pfandherrschaft
Thürnstein und Thal Wachau, ferner für die Gattermühle,
das Ungeld zu Kremsmünster und die Verrechnung des »ge-
meinen Anlehens-Restes«, welche speziell vom Kaiser genehmigt
wurde.
Daß die Agenden des Vizedomamtes sich nicht streng in
den Österreich. Grenzen hielten, haben wir schon gesehen.
') Hofk.-Arch. R., vol. 269 ff., 1569, Fol. 74.
2) Wisgrill, I, 380, u. III, 395.
3) Schloßarchiv Weitra. — Jahrb. d. Ldsk. v. N.-Ö. 1903, p. 369.
169
Namentlich hatte es mit den ungarischen Grenzfestungen und
den Dreißigstämtern zu tun, so daß es auch für diese als Zentral-
behörde, wenigstens für die in die Finanzgebarung einschlägigen
Handlungen zu fungieren hatte. In Raab u. Ungarisch- Alten-
burg waren Baulichkeiten zu veranlassen, für welche H. Georg
die vom Pfleger von Eberstorff abgelieferten 700 fl. verwen-
dete, und die von den N.-ö. Ständen für die dortigen Notgebäude
vorgestreckten 3000 fl. sollten von den Urbarsanlagen zurück-
gezahlt, dagegen die aus dem Ober-Dreißigeramt zu Ungarisch-
Altenburg erhaltenen 500 fl. dem Kriegszahlmeister für das
Arsenal überwiesen werden. Später liefen von dort 1200 fl. ein.
Eine Kommission hatte wegen Unterbringung der Unter-
tanen aus Szighet, das im Herbst 1566 gefallen war, an den
Neusiedler See abzugehen und den Leonhard v. Harrach
mit Sr. Majestät Untertanen zu Neusiedl auszugleichen. Auch
für die Artillerie in Totis waren die nötigen Anschaffungen zu
bestreiten. Und wenn Hans von Sinzendorf nach Schemnitz
und dann nach Preß bürg gesendet wurde, »um die ungarische
Kammer-Raitung einzunehmen«, so ist wiederum ersichtlich, daß
diese zur N.-ö. Kammer gezogen wurde. Der Fuhrlohn für diese
Reise nach Preßburg betrug hin und zurück 6 fl., das Früh-
mahl in Fischamendt für 3 Personen 45 kr, während für die
Reise des Georg Grassauer von Grassau nach Wien »für
3 Personen und 3 Klepper« 1 1 fl. 5 ß bezahlt wurden.
Daß es bei diesen verschiedenen Funktionen nicht ohne
Schwierigkeiten abging, liegt auf der Hand. Von dem Kriegs-
zahlamte fiel es zuweilen schwer, die Zahlungen zu erhalten,
z. B. für die Presse im Arsenal.1) Bei der Mitteilung der kais.
Hofkriegskanzlei über einen im Arsenal erledigten Platz wird
Hans Georg irrtümlich mit dem Namen Sigmund bezeichnet2),
wobei wir auch erfahren, daß er ein Haus in der Renngasse
besaß, welches Anlaß zu einer Korrespondenz gab, wahrschein-
lich wegen Steuerbefreiung o. dgl. 3)
Namentlich die Weinzehnten in Brunn, Mödling etc. gaben
viel zu schaffen. In Gumpoldskirchen beklagte sich der Kom-
tur des Deutschen Ordens, daß ihm der Vizedom den Zehent
der 1. f. Weingärten nicht höher als 1 fl. den Emer bezahlen
wolle. Auf den Bericht Kuffsteiners resolvierte der Kaiser, daß
gar kein Zehent gebüre, er möge also, »wie Ihr zu thun wißt«,
den Anspruch gänzlich abweisen.
l) Kriegsarchiv. Hofkzl.-Exped., prot. 149 ex 1569, Fol. 17.
-) Kriegsarchiv. Hofkriegskanzlei, Register Nr. 154 ex 1571, Fol. 25.
n) Kriegsarchiv, Hofkriegskanzlei-Expedit, Nr. 155, Fol. 48. Registr. prot. Nr. 156,
Fol. 39 ex April 1572.
170
Differenzen
mit den
Wienern.
Vz. 313.
Vz. 314.
Andere
Vorsorgen.
Auch an anderen Streitfällen fehlte es nicht. Bald nach
seinem Amtsantritte hatte H. Georg einen Kompetenzkonflikt mit
»denen von Wien« in betreff der Jurisdiktion über die Juden,
welche der Vizedom dort zu üben hatte, wo dem Landesfürsten
die Grundobrigkeit zustand. Sie galten als Kammergut des Landes-
fürsten, dem das Recht des Judenschutzes schon seit den Baben-
bergern') gebürte, und hatten als »Kammerknechte« ihre Steuern
an die Kammer zu entrichten.
Unser Archivverzeichnis hat nur folgende Notiz: »Etliche
Ahnruffen, Ratschlag und Einschluß wegen ainer Irrung zwischen
H. G. Khuefstainer damalen gewesenen Vitzthumb und dem
Stadtrichter zu Wien, umb daß dieser der Obrigkeit über die
Juden sich anmaßen, Herr Khuefstainer aber solches ihm nicht
gestehen wollen. Fürgeloffen A°. 1567.« Der Ausgang der der
Kammerprokuratur zugewiesenen Angelegenheit ist nicht angegeben.
In einer anderen Streitsache war H. Georg genötigt, sich
an Se. Majestät zu wenden, wie aus dem Konzept eines Suppli-
zierens hervorgeht »umb bstraffung der Wienerischen Wacht,
so vor dem Huebhaus ainen bösen Rumorhandel angefangen,
dabei Herr Georg von Fuechaimb, Opperstorff, Zintzen-
dorff, Schieffer und andere interessirt gewesen. A°. 1569«.
Auch hierüber kommt nichts weiter vor.
Dagegen sind längere Verhandlungen über die Wassermaut
beim Roten Turm bekannt, deren nicht unbedeutende Einnahmen
häufig zu Verpfändungen für Barvorschüsse benützt wurden.
Auch hier war es die Aufgabe H. Georgs, die Rechte des
Landesfürsten auf die Jurisdiktion, die ihm die Wiener bestritten,
zu wahren. So wurde über seinen und der anderen Kommissions-
mitglieder Antrag resol viert, »denen von Wien die Nothdurft
aufzuerlegen«. Auf die Remonstrationen der letzteren antwortete
der Vizedom mit seinem Gutdünken wegen der Einantwortung
des Stübls im Mauthause und Auszeichnung der Plätze für die
Handelsleute beim Wasser (1572). Er scheint also ein vermittelndes
Abkommen getroffen zu haben, worauf die von ihm gemachten
Vorschläge von Abänderungen hindeuten.
In unermüdlicher Sorge für die Ausbildung seines Amtes, in
welchem er Verstöße streng ahndete, begehrte er der Sicherheit
des Ganges der Geschäfte wegen, daß ihm alle Zustellungen
durch den Türhüter gesendet werden. Dann schlug er vor, das
Ungeld und sonstige Abgaben zur Kammer einzuziehen, worüber
der Gegenschreiber einvernommen, und dann der Vizedom, »da
er so stark«, selbst Rat und Gutdünken zu erstatten aufgefordert
') Dr. Vancsa, Ost. Gesch. I, 388 u. 470.
171
ward. Dem Handgrafen wurde eingeschärft, zur Verhütung der
Konterbande und Einhebung der Dreißigist-Mautzölle die Über-
reiter ordentlich auszurüsten. Auch eine neue Mühlordnung war Vz. 324.
im Werke i. J. 157 1.
Die einschneidendste Maßregel aber scheint die Erhöhung
des Salzaufschlages repräsentiert zu haben, die auch nicht ohne
Beschwerden abging. Er betrug für ein Fuder Salz 20 &, ein
Fuder zu zehn kleinen Khueffeln gerechnet, und sollte auch vom
sogen. Gottsheilsalze der Stifte entrichtet werden, wohl unter
Bezug auf das Generale v. 157 1, welches später in jenem
Rudolfs II. v. J. 1603 Erwähnung fand.')
Daß H. Georg für die Vorräte seines Amtes einen Stadel
vor dem Stubentore errichten ließ und noch Zehnten vom Getreide-
bau vor dem Burg- und Schottentore eingehoben wurden, gibt
Zeugnis vom ländlichen Zustande jener Gründe, auf denen sich
später das Glacis ausdehnte und heute die schönste Straße der
Welt ihren glänzenden Ring um die alte Stadt zieht.
* *
Der vorstehende knappe Auszug aus den offiziellen Büchern Allgemeines.
der Hofkammer und des Vizedomamtes möge eine Ergänzung
durch die in unserem Archive vorhanden gewesenen Notizen
finden, die »viel Decrete und kais. Auflagen so manchelei theils Vz. 325.
denkwürdige Sachen betreffen. 1566 — 77« zitieren, dann »Instruc-
tionen der Pflastermauth zu Wien ausgangen tempore Ferdi- Vz. 330.
nandi. 1524«, der »kais. Wechsler und Gegenschreiber. 1552«, Vz. 331.
»der Ueberreiter wegen des Weingartbau. 1552«, des »Land- Vz. 332.
provosen in Oesterreich^ von Kaiser Maximiliano aufgericht«, Vz. 333
der »Holtzbeschauer bei der Stadt Wien von Kaiser Maximi- Vz. 334.
liano II. 1564«, endlich für »Versicherung der Landstraßen. Vz. 335.
A°. 1565«.
Eine wenig populäre Veranstaltung dürfte jene gewesen sein,
welche ersichtlich ist aus dem »Ausschreiben undt anschlags-Copi Vz. 320.
an die neugeadleten in Oesterreich, was sie an das Vitzthumb-
amt erlegen sollen«. Diese Taxe muß damals, wo mit zahl-
reichen Nobilitierungen vorgegangen wurde, ziemlich einträglich
für die Hofkasse gewesen sein.
Von den Unterbehörden und Angestellten werden nur ge-
nannt: »Die Originalbestallung so H. Hans Georg Khuefstainer Vz. 321.
mit seinem Vitzthumbamtsverwalter Hansen Hann auffgericht. Vz. 322.
*) Cod. Austr., II, 272.
172
A°. 1570«, dann die Bestallung mit Hansen Knotzer aus dem-
Vz. 323. selben Jahre und »ain zu Ständen auf Pergament geschriebene
aber ungefertigte Quittung auf Abrahamb Scherpecken, umb
daß er 2 Jahr sein Vitzthumbamtsverwalter gewesen. A°. 1572«.
Auf die begreiflicherweise etwas komplizierte Schlußverrech-
nung, welche die ganze Dienstzeit des Hans Georg in toto
betraf, beziehen sich »Sechs unterschiedliche kais. pergamenene
Vz. 328. Raitbrieff von Maximiliano 2 auff seinen Rath, Vitzthumb
und General-Einnehmber in Oesterreich Hn. Hans Georgen
Khuefstainer umb seinen völligen Empfang undt Ausgab von
Vz. 329. A°. 1566 bis 1572 sich erstreckendt auf 915.091 fl. Reinisch« und
ein Schreiben von der Kammer an ihn, seinen Vitzedombamts-
Rest betreffend v. J. 1574. So betrug also das jährliche Virement
des Amtes rund 130.000 fl., eine für die damalige Zeit ganz be-
trächtliche Summe.
Wir haben bereits oben gesehen, in welch ehrender Weise
sich der Hofkammer-Präsident Helmhard Jörger über die Rech-
nungslegung des Hans Georg aussprach, der nicht nur seine
Besoldung nicht herausgenommen, sondern noch aus eigenem
Gelder dargeliehen hatte. Auch später noch streckte er deren
vor. Im Hofkammer- Archiv findet sich die Abschrift eines Empfang-
scheines des Kaisers: »Wir Rudolf etc. Nachdem unter dem
23. Juli 1576 des Kaisers Maximilians und unser Rath u. ge-
treuer lieber Hans Georg Khuefstainer auf Ihr Majestät gnädiges
Begehren zu Derselben hochangelegenen Notturften fürnemblich
aber der Polnischen Sachen 1000 fl. auf 2 Jahre ohne Verzinsung
gehorsamblich dargeliehen«. . . »das haben wir nit allein gnädig-
lichst vermerkt, sondern auch versprochen, nach 2 Jahren zurück-
zustellen.« Wien, 2. September 1577. ')
Bekanntlich hatte Maximilian nach dem Tode Sigismund
Augusts und dem Abgange des Königs Heinrich III. mit aller
Kraft auf die Erlangung der polnischen Königskrone für Erz-
herzog Ernst und dann für sich selbst gewirkt. Das Darlehen
des Hans Georg bildete nur ein kleines Scherflein zu den
großen Auslagen, die dieses weitausholende Projekt verschlang.
* *
Gärten. Neben allen diesen verschiedenartigen Aufgaben, von denen
hier nur eine kleine Blumenlese, die für die damalige Administra-
tion sowohl in politischer als in kulturhistorischer Richtung cha-
*) Hofk.-Arch., vol. 132, Fol. 150, u. vol. 133, Fol. 136 u Herrsch.-Akt Schauen-
stein 1579.
173
rakteristische Momente darbietet, gegeben werden konnte, ziehen
sich jene Veranstaltungen hin, welche der Vorliebe des Kaisers
dienen sollten. Maximilian II. war bekanntlich ein großer Natur-
freund, liebte es, tagelang im Freien sich zu bewegen, und
suchte namentlich im Jagdvergnügen Erholung von den anstren-
genden Regierungsgeschäften, denen er sich mit großer Gewissen-
haftigkeit widmete.
So wurden, wie aus den Kammerbüchern ersichtlich ist, viel-
fache Auslagen für die Gärten bei der Burg, in Ebers dorf,
Simmering, Laxenburg, in dem Gatterhölzl und für den
Prater gemacht.
Der Natursinn des Kaisers umfaßte überhaupt das Interesse Exotische
für die Naturwissenschaften, die noch auf ziemlich tiefer Stufe Tiere-
standen, für welche aber doch durch den regeren Kontakt mit
Spanien und dessen überseeischen Besitzungen Interesse geweckt
worden war, indem die exotischen Tiere der Neuen und Alten
Welt neue Anschauungen boten.
Die Wiener konnten sich nicht sattsehen, als bei dem festlichen
Empfange, welchen sie dem Erzherzog Maximilian und seiner jungen
Frau Maria, der Tochter seines Onkels Karl V., i. J. 1552 bereiteten,
der künftige Kaiser nicht nur die ihm von Philipp IL verehrten farben-
prächtigen »indianischen Raben« und andere seltene Tiere der Neuen
Welt, sondern auch aus der Alten ein bis dahin ihnen noch unbekanntes
schwarzes Ungetüm paradieren ließ, auf welches sogar als den ersten
hierher gelangten Elefanten Verse und Sprüche in Zirkulation kamen.
Dieser wurde zuerst in einer Scheune untergebracht, dann aber in der
k. Menagerie beim »Neugebäude«, wo das schaulustige Publikum sich
an dem ungewohnten Anblicke weiden konnte. *)
»Andere wilde Tiere, Löwen, Tigerthier, Luxen, Indian. Katzen,
Straußen und Bären«, zu deren Fütterung 10 fl. etwa für einen Monat
reichten, und bei denen ein Tigertürwärter angestellt war, wurden auf
der Burgbastei gehalten und es erscheinen in den Kammerbüchern
eigene Posten sogar für die »Purgirung der Löwen, Wölfe und Tiger«
und die Wartung der »7 Piber« aut dem nach ihnen benannten
Basteiteile.
Das hauptsächlichste Interesse konzentrierte sich jedoch auf
die »Jägerei«, für welche der Kaiser, in gleicher Weise wie seine
unmittelbaren Vorfahren, besonders passioniert war. Die mancher-
lei Ausgaben für die Tiergärten, für die Jägerbuben, die engli-
schen Hunde, Geflügel von Prag, Einrichtungen in den Tiergärten
etc. geben Zeugnis hiervon.
') P. Math. Fuhrmann, Alt. u. Neues Wien. 1739, II, 801. — K. A. Schimmer,
Wien. 1847, I, 87.
Jägerei.
174
Hans Georg hat auch eine Reform des Jagdwesens ins
Auge gefaßt und ist dafür mit des Kaisers Intentionen vertraut
gewesen, wie aus der Notiz unseres Archivverzeichnisses hervor-
geht: »Etliche kais. Decreta und andere Sachen an und von Hn.
Vz. 317. Hans Georgen Khuefstainer die Reformation der Jägerei in
Österreich betreff, fürgeloffen A°. 1570.« Dieser Plan dürfte unter-
stützt worden sein durch den Hinweis auf die von derselben
bisher verursachten großen Kosten, welche dem Kaiser signali-
Vz. 318. siert wurden. Dazu diente wohl das »Verzaichnuß des Traidts
so auff die kais. Jaghundt nur auf einem Jägerhaus zu Erdtperg
in dreyen Jahren auffgegangen so sich verloffen auff 172 Muth
traidt, 10V2 Muth Gersten und Habern 203V2 Muth«1) und der
Vz. 319. »Auszug deßen so von A°. 1567 bis 70 also vier Jahr in den
kais. Fasangarten zu Wien verbaut worden«.
Tiergärten. Die Einrichtung von Tiergärten ging Hand in Hand mit der
Jagdpassion. Schon Ferdinand I. hatte den heute noch bestehen-
den großen Tiergarten in der Umgegend von Wien anlegen lassen.
Sein Sohn zog seine Erholungsstätten näher heran bis knapp an
die Peripherie der Stadt, indem er außer den schon bestehenden
den Prater und die Gegend der Gatterburg dazu ausersah. Ein
eigener Erlaß des Kaisers aus Speyer v. 28. Juni 1570 bezog sich
auf die »Zurichtung des Thiergartens zur Gatterburg« — dem
heutigen Schönbrunn — und die dadurch verursachten Kosten.
Wohl zur Deckung auch dieser Auslagen erhielt Hans
Georg den Auftrag v. 12. Februar 1 5 7 1 , das Darlehen v. 4066 fl.,
welches auf Unterhaltung der Stall- und Jägerparteien, auch der
wilden Tiere aufgenommen worden war, sich vom Kriegszahl-
meister Schnötta zurückzahlen zu lassen, den er schon im März
des vorhergegangenen Jahres vergeblich darum angegangen hatte.
»Und Schulden einkassieren ist gewiß auch kein Geschäft, das
merklich fördert«, sagt Nathan der Weise.
Da damals schon mehrfach die Gatterburg und die Gatter-
mühle, die einem Pfleger anvertraut war, erwähnt wird, kann
die öfters vorgebrachte Meinung, daß dieser Name erst vom
Kriegszahl meister Egid Gattermayer herrühre, dem Kaiser
Rudolf II. sie i. J. 1592 geschenkt habe, nicht begründet sein.
Hier einige Posten aus dem J. 1570, die vielleicht Interesse bieten:
Bezahlung des Jägermeister, Forstmeister, der Jäger etc. 5018, Gjaidt
über Land 2251, Gärten und Au im Prater 774, Bau und Zurichtung
des Fasangarten 7310, Schloß und Lustgarten zu Ebersdorf 1415, Bau
und Zurichtuug der Khatterburg 531, auf Wolf- und Luchsköpfe
113 fl. u. s. f.2)
') Ein Muth hielt 30 Metzen.
2) Hofk.-Arch. Fasz. lit. V. 4.
175
Endlich aber führte die Jagdleidenschaft Maximilians zu
einer Schöpfung, welche den Wienern in so hohem Maße zu-
gute kam, daß sie ihm heute noch dafür dankbar sein müssen.
Er erwarb die Auen an der Donau von ihren damaligen Besitzern,
der Stadt Wien, dem Stifte Klosterneuburg, den Klosterfrauen
der Himmelspforte, den Dorotheern und Jesuiten, um daraus ein
zusammenhängendes großes Jagdrevier zu schaffen, welches auch
das notwendige Holz für »unsers Hof Nothdurft« liefern mußte.
Ein Teil mag wohl schon dem Hofe gehört haben, ein
anderer blieb lange strittig mit der Stadt Wien. Die Eyzinger
von Röhrenberg, welche die Venedigerau als Viehweide inne-
hatten, verkauften sie i. J. 1497 an die Stadt Wien, welche
darüber Gewähr empfing. Doch hatte schon i. J. 1304 der Landes-
fürst Grundrecht auf dem Äulein Venedig und 15 16 — 1521
wurden im Namen desselben dort Ländereien vergeben. *)
Als nun der Vizedom Hans Georg Khuffstainer im
Auftrage des Kaisers i. J. 1570 den Jägern und Piachenknechten
Häuser für ihre Unterkunft errichten ließ2), wollten die Wiener
sich widersetzen und den Bau verhindern. Doch bestand der
Vizedom auf der Ausführung des begonnenen Werkes, wobei
er sich darauf berufen konnte, daß in der jAu enthalb der
Schiagbrucken, die Venedig er Au genannt, umb welche das
Waßer rinnt«, das Holz und Gras jederzeit von seinem Amte
bezogen worden war. Und am letzten Mai 1 57 1 erging an die
Wiener ein Dekret der Hofkammer, »warum sie sich solches
Grunds unterstehen und solches widerlich berichten, und nichts
weniger die Jägerpartei bauen laßen sollen«. Hierauf langte kein
Bericht ein, dagegen wurden die Häuser ruhig weitergebaut und
erhielten, da sie in einer Linie errichtet waren, den Namen »Jäger-
zeile«, der den Wienern bald populär ward.
A°. 1580 baten die Jäger der Venedigerau, daß ihnen zu
den vom Vizedom zu ihren Häusern gewidmeten Grundstücken
die Gewähr ausgefertigt werde, ungeachtet des Widerspruches
derer Herren von Wien, der nicht berechtigt sei. Bald kamen
Klagen wegen Wildschaden, der durch das vermehrte Wild an-
gerichtet wurde, und die Gemeinde Erdberg a. d. Donau ver-
langte dafür Holz als Entschädigung i. J. 1581.
Auch die Wiener gaben ihre Reklamationen nicht auf.
Memorial aus dem J. 1623 zeigt, daß die Sache damals neuer-
lich zur Sprache kam und untersucht wurde. »Doch sind die
Jägerhäuser bis auf jetzo, da sie sich wieder zu erwehren unter-
stehen wollen, gebaut worden.«
Prater
und
Jägerzeile.
Ein
l) Dies und das folgende v. Hofkammerarchiv, Fasz. Jägerzeil.
:) Cf. auch Rud Kars »Jagd in Alt- Wien«. Wiener Ztg. v. 27. März 1900, Abdbl.
Kücktritt.
176
In einer späteren Information heißt es: »Weilen nun das kais.
Vicedomamt die Renovirung der Gewähr (der Wiener) nit weiter
ertheilen wollen, haben die Wiener, da die Au zu einer Völlig-
keit erwachsen, sie dem Bürgerspital cedirt, welches A°. 1650
neue Gewähr empfangen hat. Was nun in 80 — 90, ja über
100 Jahr vor schöne Häuser erbaut, das giebt der Augenschein,
und hat das Vicedombamt oder Grundstuben weiter nichts als
die bloßen Dienst von der Jägerzeil und 6 # von der übrigen
ganzen Au, wo so viel schöne Häuser und Gärten, ja die ganze
Judenstadt stehet.«
Und in der Tat sind die Jägerhäuser stehen geblieben
und haben ihre alten Freiheiten behalten. Dies wird bestätigt
durch das »Geschäftsbuch des kais. Vicedomamtes v.J. 1657 über
die gesammten Jäger unter denen Feibern die Jägerzeil genannt,
denen das Leitgeben wie von altersher verwilligt wird«, gegen
den neuerlich versuchten Einspruch der Wiener.
Im J. 1702 erscheint auch die Bezeichnung »Grüner Anger
vulgo Jägerzeil genannt«. Letzterer Name hat sich bis in die
Neuzeit erhalten, die ihn mit Beiseitesetzung des sonst so aus-
geprägten historischen Sinnes einem banaleren Ausdrucke zum
Opfer brachte, während die Erinnerung an die Venediger Au
in anderer Form wieder aufgetaucht ist.
Es ist daher nicht überflüssig, an die Entstehungsgeschichte
des ganzen Stadtteiles, der schon i. J. 1650 zu so lobpreisenden
Worten begeisterte, sowie an die wesentliche Mitwirkung des
Khuffstainers zu erinnern, dem dessen Gründung und wahr-
scheinlich auch die Idee derselben zu verdanken ist, ebenso wie
auch jene des Tiergartens bei der Gatterburg, jetzt Schön-
brunn, also beide heute noch florierende Schöpfungen in un-
mittelbarer Umgebung der Donaustadt.
*
Wie wir gesehen haben, war Hans Georg von hohem
Ernste für seine schwierige Aufgabe erfüllt, der er mit dem
regsten Eifer und der größten Gewissenhaftigkeit nachzukommen
bestrebt war. Beweis dafür sind die Reorganisationsvorschläge,
die er bald nach seinem Antritte vorlegte, sowie die übrigen Re-
formen, die er einzuführen versuchte. Diese Bemühungen im
Vereine mit den alltäglichen Anforderungen mögen auf seinen
Gesundheitszustand nicht ohne Einfluß geblieben sein und das
Bedürfnis nach einiger Ruhe geweckt haben. So trug er sich
schon im Laufe des Jahres 1572, dem siebenten seiner Amtsführung,
mit Rücktrittsgedanken, denen er in seiner Supplik v. 17. Juni an
177
den Kaiser durch die Bitte, ihn seines Amtes zu entlassen, deut-
lich Ausdruck lieh. ')
Er erinnert zuerst daran, daß er nur mit Überwindung vieler
Bedenken sich entschlossen habe, als Se. Majestät durch Dero
Kammer-Räthe mit ihm verhandeln ließ, das Vitzedomamt zu
übernehmen, daß er es nun in das 7. Jahr nach bestem Ver- Beil- 95.
mögen geführt habe und auch für andere Dienst erbötig sei,
nun aber von Gott dergestalt heimgesucht wurde, daß er fast
schwach gewesen und nur langsam wieder zu Kräften komme.
Deshalb und anderer Ursachen halber getraue er sich nicht, dem
Amt, welches große Sorge, Mühe, Gefahr und Verantwortung
auf sich trage, in die Länge vorzustehen. Er bittet sonach, ihn
mit Ausgang des 72er Jahres, mit dem sich ohnehin seine Jahrs-
zeit endige, A. gn. zu entlassen. Er stelle seine Bitte so recht-
zeitig, damit Se. Majestät um so bequemer für seine Ersetzung
sorgen könne, und er hoffe, daß dann befunden werde, wie er
das Amt nach besten Kräften nicht nur treulich versehen habe,
sondern auch über die eigentlichen Pflichten hinaus sich habe
zu Kommissionssachen und Pfandschaftsberaitungen, die nach
seiner Bestallung ihm nicht auferlegt werden sollten, gebrauchen
lassen. Auch habe er nicht allein die Amtsgefälle an den Orten,
wohin sie verordnet waren, verwendet, sondern auch von seinen
eigenen Geldern, obwohl er deren dafür selbst aufnehmen und
verzinsen mußte, dem Amte für unaufschiebbare Ausgaben ohne
Zinsen vorgestreckt. So habe er allen Verpflichtungen des Amtes
ohne eigenen Nutzen von den geleisteten Vorschüssen pünktlich
Genüge leisten können, wie die Kammerräte, Gegenschreiber und
Verwalter bezeugen können.
Dem allen nach gibt er sich der Hoffnung hin, Se. Majestät
werden nicht nur seiner in diesem Amte und als vorher gewesener
Beisitzer geleisteten Dienste eingedenk sein, sondern auch jener
seines Vaters (H. Lorenz), welcher sich zu Lebzeiten des Kaisers
Ferdinand als Beisitzer, dann als Landuntermarschall und
auch sonst in wichtigen Kommissionen im In- und Aus-
lande etliche Jahre gehorsamlich hat gebrauchen lassen, aber nie
einige Gnade, ja auch seine völlige Besoldung als Land-
untermarschall nicht empfangen hat. Er bittet daher um
Abfertigung mit Gnaden, damit nicht allein er, sondern auch
seine Nachkommen sich der kaiserlichen Milde dankbar erfreuen
mögen.
Nachdem nun die Ablösung der Herrschaft Türnstain be-
vorstehe, so möge sie ihm für sein und seines Sohnes Leben
l) Hofk.-Arch., Herrschaftsakten, Lit. V, 4.
C. Kuefstein. II. ^
178
lang bewilligt, und wenn S. Maj. diese Herrschaft verkaufen oder
sonst veräußern wollten, ihm oder seinen Erben der Vorzug ge-
wahrt werden.
Auf dieses Gesuch hin berichtete die Kammer am 20. Juni
an den Kaiser, daß Hans Georg »wegen seiner Erfahrenheit
und Schicklichkeit wohl im Amte zu erhalten wäre«, welche ihm
die Führung desselben noch ermöglichen würde, wenn nicht seine
Leibesschwachheit es ihm untunlich erscheinen ließe. Seine An-
gaben über Türnstain werden bestätigt und sein diesfälliges An-
suchen befürwortet.
Unter dem 4. Juli antwortete der Kaiser hierauf mit dem Be-
fehle, auf Personen, die geeignet wären, ihn zu ersetzen, aus-
zusehen, wobei das zur Berücksichtigung empfohlen wird, was er
selbst gleich beim Amtsantritte, aber damals ohne Erfolg, be-
merklich gemacht hatte, daß nämlich das Amt zu überladen sei,
daher ein eigener Einnehmer stabilisiert werden müsse, damit der
Vizedomb mit der Raittung nichts zu tun habe, wie es auch
schon früher geordnet gewesen war.
Die Kammer, deren bureaukratisches Wesen dem Hans
Georg von Anfang an unsympathisch gewesen zu sein scheint,
erhob auch hier wieder Bedenken, stellte es aber Sr. Majestät
besserem Wissen anheim.
Mit Erlaß vom 18. September an das Vizedomamt erklärte
Maximilian, daß »Wir dem jetzo unserem Rath, Vitzthumb in
Oesterreich u. d. E. und getreuen lieben Hans Georg Khuef-
stainer auf sein unterthäniges Bitten auch daneben fürgebrachten
Ursachen, sonderlich aber um seiner zugestandenen Leibsschwach-
heit seiner jetzigen Verwaltung des Vitzthumbamtes mit Ausgang
d. J. mit Gnaden erlaßen. Das wir daneben gnädiglich angesehen
und bedacht die mühsamen getreuen und aufrichtigen Dienst,
welche uns erstgemeldeter Khuefstainer in solchem Vitzthumb-
amt, auch sonsten in andern anbefohlenen Sachen und Geschäften
seinem besten Vermögen nach zu unserm gnädigsten Gefallen mit
soliderem Gehorsam, willigem Fleiß erzaigt und bewiesen hat . . .
diese gnädigist Bewilligung gethan . . . daß wir ihm hinfüro sein
Leben lang jährlich . . . 200 fl. Rh. in Münz, jeden zu 60 kr. ge-
rechnet, als ein Provision aus den Gefällen unseres Vitzdomamtes . . .
gewißlich raichen laßen sollen «
Ein ähnlicher Erlaß ging am 19. September an die Kammer,
mit dem Beifügen »Was aber die Herrschaft Türnstain betrifft,
mit derselben haben wir, wie Euch bewußt, in anderweg allbereits
Verordnung gethan«. Und am 14. Oktob. wurde Hans Georg
von der a. gn. Erlassung seines Amtes verständigt.
179
Aus der Eingabe Khuffstains wissen wir, daß Türnstein damals
von den Lambergschen Erben innegehabt wurde, wodurch die An-
gaben Seh weickhardts Bestätigung finden1), daß es von Caspar III.
von Lamberg-Ottenstein besessen gewesen, welcher mit elf Kindern
gesegnet war. Allein er starb nach Wisgrill schon i. J. 1544. Sein
Sohn Sigismund war erst i. J. 1536 geboren2), also noch längere
Zeit unter Vormundschaft. Er klagte später, daß er als Vater von
18 Kindern mit der Landmarschallsbesoldung v. 600 fl. nicht auskommen
könne, dürfte also die Ablösungssumme gern begrüßt haben. Im J. 1573
verlieh der Kaiser die Herrschaft seinem neuen Hofkammerpräsidenten,
dem bekannten Staatsmanne Reichard Strein von Schwarzenau,
einem der Protestantenführer, dessen Stern im Aufsteigen begriffen war,
als erbliches Lehen. Khuffstain mußte also seinem begünstigteren
Konkurrenten, mit dem er übrigens in guten Beziehungen stand, weichen.
Als Nachfolger wurden in Erwägung gezogen Christof von Son-
derndorf, Erasm Leisser, Bernh. Newhofer, Tivurzius von Sin-
zendorf sowie auch Balth. Christ. Thonrädl, Georg Hohenecker,
Ludw. Behaimb und Wolf Christof Mamming, von denen der
Sonderndorf mit Erlaß v. 22. Dezb. vom Kaiser ernannt wurde.
Die auf den Rücktritt des Hans Georg bezüglichen Akten
befanden sich auch im Greillensteiner Archive in einem Faszikel, Vz 327-
welches leider nicht mehr vorhanden ist. Man war also für diese
Darstellung hauptsächlich auf die Daten des Hofkammerarchives
angewiesen. 3)
Wenn Hans Georg in seinem Gesuche auf seine Leibes-
schwachheit hinweist und die Hofkammer sie bestätigt, muß man
annehmen, daß der kaum 36jährige Mann von einer nicht unbe-
deutenden Krankheit heimgesucht worden sein muß. Auch in
späteren Schriftstücken beklagt er sich über solche Schwäche.
Sein Lebenslauf aber legt in der Folge Zeugnis von ungebrochener
geistiger Kraft ab.
Wir werden auch sehen, daß, wenn er für Türnstain
seinem gefährlichen Konkurrenten weichen mußte, er bald darauf
eine andere kais. Pfandherrschaft abzulösen vermochte, nämlich
Schauenstein, und auch die in früheren Zeiten mit Türnstein
in den Händen der Kuenringer vereinigt gewesene Herrschaft
Spitz, gleichfalls in der Wachau gelegen, zu erwerben.
') N.-ö. Topographie. I, 385.
») Wisgrill. V, 383 u. 384.
3; Hof k. -Archiv, vol. 118 u. 119 ex 1572, u. Familienakt Kuefstein, Ku, Nr. 4.
12*
7. Regent des Regimentes der Niederöster-
reichischen Lande.
22. Dezember 1573 bis 1. Juli 1576.
Kammerrats-
antrag.
Vz. 315.
Regiments-
rat.
Jans Georg, dem schon i. J. 1568 während seiner Amts-
führung als Vizedom die Stelle eines N.-ö. Kammer-
rates angeboten worden war, hatte sich damals in »einem
Supplizieren an den Kaiser des N.-ö. K ammerrathsdienst, zu
welchem man mit ihm gehandelt, entschuldigt«. Daraufhin wurde
Hans v. Sinzendorf ernannt, »weihen Hr. Khuffstainer zu
einem Kammerrath sich nicht gebrauchen lassen will«.1)
Doch nahm er nach seinem Rücktritte vom Vizedomamte
die Stelle eines Regenten des Regimentes der N. ö. Lande,,
kürzer Regimentsrat genannt, an und wurde am 22. Dezember
1573 in das Kollegium eingeführt.2)
Diese Behörde hatte sich aus dem von Maximilian I.
i. J. 1501 für die Niederösterreichischen Länder — unter
denen man bis zur Reorganisation Maria Theresias und Josefs II.
Ober- und Unterösterreich, Steiermark, Kärnten, Krain, Isterreich
und Karst begriff — eingesetzten »Regimente« nach vielfachen.
Modifikationen der Funktionen und des Namens entwickelt. Zu-
erst Regiment, Landregiment, auch Hofrath der N.-ö. Lande,,
später Repräsentation, Kammer, Landesregierung und Landes-
stelle genannt, gelangte sie endlich, nachdem jedes Land seine
eigene Regierungsbehörde erhalten hatte, zu ihrem heutigen
Namen Statthalterei.
Infolge des Widerstandes der Stände wurde das Regiment
nach Wien verlegt und erhielt eine Zeitlang ständischen Einschlag,
bis Ferdinand I. bald nach Antritt der Regierung sich wieder
die volle Freiheit der Wahl seiner Berater zu wahren wußte.3)
Mit der Kreierung der Zentralbehörden und speziell des Hofrates
i. J. 1527 verlor die Regierung die Stellung als oberste Instanz.
Sie sollte fortan wieder Regiment heißen, behielt aber die frühere
Zusammensetzung unter dem Vorsitze des Statthalters, dem der
Kanzler als nächstwichtige Persönlichkeit zur Seite stand, mit 9 bis 1 3,.
*) Hofk.-Arch. E. R. 77, Fol. 122.
8) Starzer, Die N.-ö. Statthalterei, p. 427. — Wisgrill, V, 301.
3) Starzer, 1. c. 4 — 40 u. Vorrede, IX.
»«fftaüwr.
i.
%
4 *)
f , **)
Nach der übereinstimmenden Darstellung in Frideshaims Wappenbüchern: »der
Regierungsräthe« ex 1577 (im Statthalterei-Archive) und »der adelichen Geschlechter
oder Graven, Herrn u. Ritterschaft, welche im Endt Kaiser Ferdinandi oder um
den Anfang K. Maximiliani IL Regierung sonderlich aber im großen Feldzug
wider den Türken A? 1566 u. d. E. noch wesentlich gelebt u. demselben maisten-
theils selbst auf aignen bewilligten Unkosten beigewohnt haben auch für wissentliche
Landleut allda erkennt worden. Übergeben zu Wien unter der Landtagsversamm-
lung im Monat Februar A° 1599«. — (N.-ü. Landesarchiv, Kasten A, Karton 49,
Nr. 5.)
;:) I. B. G. = Ich bevehligs Gott.
**) Vielleicht: Ew. Maj. treuer Diener.
181
zum Teil juristisch gebildeten Räten. Diese vom Landesfürsten
Ernannten sollten sich nennen, »Statthalter, Kanzler, Regenten
und Räthe des Regimentes der N.-ö. Lande«. Die Kompetenz
derselben umfaßte sowohl Zivil- als Justizsachen, später auch
Religionsangelegenheiten sowie die Abgabe von Voten in ver-
schiedenen Richtungen. ')
Die Haupttätigkeit lag wohl in den kollegialen Beratungen
und Erledigungen der beiden Sektionen. Es ist daher begreiflich,
daß über das Wirken der einzelnen Mitglieder nur sporadische
Notizen übrig blieben, so z. B. in betreff des H. Georg der im
Januar 1576 an ihn ergangene Auftrag, die Supplikanten in Gain-
farn zu bezahlen'2) u. dgl. m. Er hatte, wie die anderen Räte,
jährlich 400 fl. Sold. Am 5. März 1577 wurde ihm auf der
N.-ö. HHn. Kammerräte Ratschlag »der ihm gebührende Rest
bis zum letzten Juni verschienenes 76er Jahres, in welchem
er des Dienstes abgestanden«, ausgefolgt. Daraus erfahren wir
genau das Datum seines Rücktrittes.3) Das Dekret über die »Er- Vz- 376>
laßung des Regimentsdienstes sammt Copi des Supplicirens« ist
nicht mehr vorhanden. Es war nur zwei Monate vor dem Ab-
leben seines kaiserl. Herrn, dem er sonach während dessen ganzer
Regierungszeit treu gedient hatte.
Dies wurde bald darauf von Kaiser Rudolf anerkannt, der R^ j*e?fK-
ihn mit Dekret v. 30. Juli 1577 »umb seiner bei K. Maximiliano vz. 337.
geleisteten treuen Dienste willen« auch zu Dero Rath gnädigst
würdigte, wie am 3. August an Regierung und Kammer erlassen
wurde.4)
Wir finden Hans Georg nunmehr als Mitglied des Ver-
ordnetenkollegiums sich den ständischen Angelegenheiten
widmen, welche gerade in eine bedeutungsvolle Phase getreten
waren.
') Dr. Starzer, 1. c. 21 ff.
2) Hofk.-Arch., Exp.-B. 110, Fol. 52.
3) Hofk.-Arch. Vizedom-B. 1577, Fol. 76. — Vgl. Starzer, 1. c. 427, nach
Friedesheim.
4) Hofk.-Arch. Lit. Ku, 4.
Hans Georg.
Politica.
8. Hans Georg und die ständische Bewegung.1)
a) Allgemeines und Rückblick.
ians Georg war eine impulsive Natur von kräftiger Initia-
tive, unermüdlicher Tatkraft und eisernem Willen. Mit
jugendlichem Feuereifer ergriff er die aufkeimenden Ideen
seines Jahrhunderts und wurde ein ebenso eifriger Vorkämpfer der
politischen Rechte seines Standes als des mit diesen damals eng
verknüpften Strebens nach Religionsfreiheit.
Nach beiden Richtungen hin trat er mit der seinem Cha-
rakter entsprechenden Entschiedenheit hervor und während er
sich das Vertrauen seiner Standesgenossen zu erwerben wußte,
fehlte ihm auch nicht anerkennende Zuneigung der Kaiser Maxi-
milian II. und Rudolf II. für geleistete treue Dienste.
Ein tiefreligiöser Sinn durchzieht sein ganzes Lebenswerk
und verbindet sich mit der Wahl der strengsten Färbung der
evangelischen Konfession.
In dieser Periode ist die Politik dergestalt mit der kirchlichen
Frage vermischt, daß die ständischen Eingaben oft eher dogmati-
schen Disputationen glichen und nur beide vereint behandelt und
verstanden werden können.
Um die politische Tätigkeit des Hans Georg richtig er-
fassen und würdigen zu können, erscheint es unvermeidlich, jene
Momente, in denen sie hervortritt, durch eine möglichst kurze
Übersicht über den Gang der ständischen Bewegung zu einer
zusammenhängenden Anschauung zu bringen. Ein noch in die
Zeiten des Hans Lorenz zurückgreifender Rückblick, welcher bei
des Letzteren Besprechung vermieden wurde, um hier die Ein-
heitlichkeit der Darstellung zu wahren, wird auch den spezifischen
Charakter, den die Bewegung in Österreich annahm, besser her-
vortreten lassen.
* *
Die Ebenso wie in den übrigen Teilen des hl. Römischen Reiches
Religions- deutscher Nation war man auch in den österreichischen Landen
Österreich. und speziell in Niederösterreich durch den geistigen Aufschwung
*) Neben den zitierten Archivsakten im Allgemeinen Bucholtz, Huber, Krones,
Raupach, Wiedemann, Vancsa, Polit. Gesch. d. Stadt Wien und die speziell zitierten
Werke von Bibl, Otto, Hopfen etc.
183
der Renaissance für neue Ideen, von denen man sich Heilung
mancher fühlbarer Übelstände versprach, aufnahmsfähig geworden.
»Die Keime zur Reformation waren«, wie der gelehrte P. A. M.
Weiß sagt, »seit gut einem halben Jahrhundert in üppiger Fülle
gesät. Ihre Wiege ist das 15. Jahrhdt. mit all seinen religiösen,
theologischen und sittlichen Übelständen, durch welche der Glaube
an das Papsttum, die Achtung vor den Konzilien und die Rück-
sicht auf die Autorität der Kirche untergraben wurde.«1) Die Ver-
hältnisse waren so unhaltbar geworden, daß es nur eines Hauches
bedurfte, um die glimmende Glut zur Flamme zu entfachen. So
konnten die reformatorischen Tendenzen namentlich im herrschenden
Teile der Bevölkerung, dem Herren- und Ritterstande, den Höher-
gebildeten, der Universität und dem Bürgerstande nicht nur, son-
dern auch im Klerus selbst bald zahlreiche Anhänger gewinnen.
Es kann nicht Aufgabe dieser Zeilen sein, die große Be-
wegung von ihrer religiösen Seite in den Rahmen der vor-
liegenden Spezialarbeit hereinzuziehen. Nur die politischen Wir-
kungen derselben müssen berührt werden, um an ihrer Hand das
Lebenswerk unseres Hans Georg zum Verständnisse zu bringen.
Es möge genügen, die Bewegung zu charakterisieren, wie sie
sich speziell bei uns herausgebildet hat. Von Anfang an wurde
sie zwar als eine längst ersehnte Reform, nicht aber schon als
Begründung einer neuen Religion noch auch einer eigentlichen
Kirchentrennung, eines Abfalles vom alten Glauben aufgefaßt.
Allseitig war die Hoffnung lebendig, daß eine Reform zustande
kommen werde, in welcher sich die alte Kirche mit der neuen
Richtung zusammenfinden könnte.
Der Kaiser selbst, mehr noch dessen Bruder, sogar auch
Rom waren sich nicht sofort des richtigen Weges bewußt und so
wurde durch unsicheres Herumtasten vieles verdorben, wie die
späteren Bestrebungen Ferdinands deutlich erweisen.
Es bildete sich ein Zwitterzustand heraus, den sehr treffend
ein in den Geist jener Zeit tief eingedrungener Gelehrter schil-
dert: »Was die neue Lehre von den kirchlichen Satzungen, den
Fasten, Festen, Riten und Zeremonien dozierte, gefiel außer-
ordentlich und wurde begierig eingesogen. . . Fragen wir aber
nach der Lehre von der Kirche, dem Primate, der kirchlichen
Autorität, Schrift und Tradition, von den Sakramenten etc., so
begegnet uns ein entsetzlicher Wirrwarr. Die zur neuen Lehre
übergetretenen Priester waren in dieser Stunde katholisch, in
jener akatholisch, in der dritten keines von beiden. Es lagerte
sich über den Klerus ein derartiger Nebel, daß die Offiziale mehr
l) Pater A. M. Weiß, Luthertum, II, 6, 7 u. 81.
184
als einmal erklärten, sie wüßten nicht, ob dieser oder jener Pfarr-
herr katholisch oder sektisch sei.«1) »Die alte und neue Lehre
flössen so durcheinander,« — wie Staphylus sagt — »daß der
eine, trotzdem er Sektierer war, sich für einen Katholiken aus-
geben, der andere, der alten Kirche zugetan, versichern konnte,
er gehe mit der neuen Lehre. Man war tatsächlich halbkatholisch
und halblutherisch.«
Luther selbst schrieb darüber an den kursächsischen Kanzler
Brück i. J. 1541: »Es sind gottlob unsere Kirchen in den Neu-
tralibus so zugericht, daß ein Laie oder ein Spanier, der unser
Predigt nicht verstehen könnte, wenn er sähe unsre Meße, Chor,
Orgeln, Glocken, Caseln etc., würde er eine recht päbstische
Kirche (glauben) und kein Unterschied oder gar wenig gegen die,
so sie selbs untereinander haben.«2)
Wenn man die Berichte über die geistlichen Visitationen
liest, so erkennt man, wie sehr unser Klerus einer solchen Ver-
mischung offen stand, und daß gerade der Zustand der katholi-
schen Geistlichkeit eines der wesentlichsten Momente war, um
auch bei den Laien der neuen Lehre die Pfade zu ebnen. Sie
war nicht widerstandsfähig zufolge ihrer zumeist geringeren Bil-
dungsstufe, welche es jedem fremden Prädikanten, so unwissend
er selbst sein mochte, ermöglichte, den Kampf mit Erfolg zu führen.
Die Visitation von 1590 ergab, daß der Klerus entweder
die neue Lehre aufgenommen hatte oder, das katholische Be-
kenntnis nach außen hin beibehaltend, von ihr nahm, was ihm
zusagte, wobei der Zölibat am schlechtesten wegkam. Die ganz
katholisch gebliebenen Geistlichen wurden als rühmliche Aus-
nahme bezeichnet.3)
Es ist also nicht erstaunlich, daß die neuen Ideen bei den
Laien noch leichteren Eingang fanden und daß sie namentlich
von den oberen Ständen mit Begier eingesogen wurden. So war
ihr eigentlicher Vorkämpfer der Adel, von dem die niedere Geist-
lichkeit abhängig war, und dem sich nach und nach die bürger-
lichen Kreise anschlössen, während die Prälaten selbst ziemlich
passiv die Bewegung sich entfalten sahen.
Alle Stände wirkten zusammen und es kann ohne Unbillig-
keit keinem allein die Verantwortung aufgebürdet werden. Luther
selbst, der die Bewegung angefacht hatte, klagt über einzelne Aus-
wüchse derselben in einem Schreiben an Dorothea von Jörger
und stellt »Adel, Bauern und Bürger« auf eine Stufe.4) Niemand
l) Wiedemann, I, 325 u. 326.
-) v Otto, Reformation. Jahrb. d. Protestantismus, 1880, p. 15.
3) Geschichtl. Beil. I, 189, von Prälat Lux.
4) Raupach, Forts. I, 63.
185
konnte sich der Strömung der Zeit entziehen, die widerstandlos
alles mit sich fortriß, bis sie von einer entgegengesetzten zurück-
gedrängt ward.
In Österreich waren es, wie gesagt, hauptsächlich die weit- Die Stände,
liehen Adelsstände, welche die neuen Ideen in kirchlicher und
politischer Hinsicht lebhaft aufnahmen. ')
Nach beiden Seiten hin dominierte das Verhältnis zum
Landesfürsten.
Durch keine bestimmten gesetzlichen Normen festgelegt,
sehen wir die Grenzlinien der gegenseitigen Kompetenzen in
stetem Hin- und Herschwanken begriffen und namentlich die
Bestrebungen des Kaisers Maximilian I. zur Reorganisation der
Zentralbehörden, die zur Kräftigung der Regierung führen sollten,
mußten naturgemäß Besorgnisse für die auf althergebrachter Übung
beruhenden Befugnisse der Stände, in deren Händen ein wesent-
licher Teil der Administration, der Finanzen und der Justiz sowie
auch des Kriegswesens lag, erwecken.
Wenn wir in einem früheren Abschnitte gesehen haben, daß
es gerade die Stände waren, die in den trüben Zeiten schwacher
Regierungen und abnehmender Autorität des Landesfürsten an
diesen mit einer langen Reihe von Vorschlägen für Verbesserun-
gen im Staatswesen und Herstellung von Ruhe und Ordnung
aus eigener Initiative herantraten und sogar die Gemeinsamkeit
der Interessen mit den übrigen Kronländern herzustellen suchten,
ohne oben immer genügendes Entgegenkommen zu finden, so
trat nach und nach eine Wendung im gegenseitigen Verhältnisse
ein, indem jetzt die von oben herabkommenden Neuerungen
im Schöße der Stände Unbehagen und Mißtrauen erweckten. Je
sichtlicher das Bestreben des Landesfürsten auf Kräftigung seiner
Gewalt hinausging, desto mehr mußte für die Macht der Stände
gefürchtet werden.
So ist es begreiflich, daß diese bedacht waren, ihre Rechte
ebensowohl wie ihren Einfluß möglichst aufrechtzuhalten. Man
darf sagen, daß die neuen Ideen nicht nur ihres religiösen frei-
heitlichen Inhaltes wegen eifrig aufgenommen wurden, sondern
auch, weil man die politische Verwendbarkeit derselben sehr bald
mit feinem Sinne erkannte. Diese Motive mögen es gewesen sein,
welche die schnelle Aufnahme der neuen Lehre bei uns zu erklären
vermögen. Dabei behielt jedoch das religiöse Moment seine Be-
') Krones, Geschichte Österre'chs, III. 242 ff. — A. Hub er, Geschichte Österreichs,
IV, 93 ff. — Vancsa, Polit. Gesch. d. Stadt Wien.
186
deutung zum Unterschiede vom Heil. Römischen Reiche, wo es
sehr bald gegen den politischen Gegensatz zurückgedrängt ward.
Bei uns bewegte sich alles in bescheideneren Grenzen. Man
muß die Bewegung als das auffassen, was sie war: ein ernster
Kampf der Stände um ihre religiöse und politische Freiheit. Der
historischen Gerechtigkeit huldigt Dr. Bibl, wenn er sagt: »Die
protestantischen Stände traten zu ihrem Landesherren in Oppo-
sition, nicht weil sie Protestanten, sondern weil sie Stände waren,
die durch ihre ganze historische Entwicklung zu dem geworden,
was sie waren, große, eigenmächtige Herren, die eifersüchtig auf
ihre Freiheiten und Rechte sahen, sich als die eigentlichen Hüter
des Landes betrachteten und unter deren Freiheiten die Religions-
freiheit als ihr größter Seelenschatz, ihr höchstes Kleinod einen
ersten Platz einnimmt.«1)
Auch heute läßt sich keine Vertretung ihre Rechte ohne
Kampf entwinden.
Eine objektive Auffassung- würde manches ungerechte Urteil und
retrospektive Rekriminationen erspart haben, die selbst gewiegte Schrift-
steller verleiteten, Persönlichkeiten zu verwechseln, längst Verstorbene
für Lebende verantwortlich zumachen, Perioden, die halbe Jahrhunderte
auseinanderliegen, zu verschmelzen und das post hoc mit dem propter
hoc zu identifizieren.2)
Entwicklung Fragen wir uns nun, wann die neue Lehre zuerst nach Öster-
Österreich re^cn gedrungen ist und von den Ständen aufgenommen wurde,
so ist es schwer, einen bestimmten Zeitpunkt anzugeben. Pro-
testantische Schriftsteller zeigen nicht übel Lust, schon Maxi-
milian I. als ihr nicht abgeneigt hinzustellen.3) Man kennt auch
seine phantasiereichen Projekte in betreff des Papsttums. Jeden-
falls blieb die Bewegung nicht lange fern. Nachdem sich der
Kaiser gegen den Ablaßhandel gewendet, trat auch die Wiener
theologische Fakultät mit Bedenken hervor und schon 1522 pre-
digte Paul Speratus im Stephansdom, mit Erlaubnis des kgl.
Vizedombs und des Bischofs. Als Ferdinand I. sich i. J. 1524
auf dem Reichstage in Nürnberg befand, sollen schon 30 Per-
sonen seines Gefolges das Abendmahl unter beiderlei Gestalten
genommen haben.4) Ständemitglieder, wie Bartholomäus Star-
hemberg, Christof Jörger, Sohn des oberösterreich. Landes-
hauptmannes Wolfgang, sowie des letzteren Witwe Dorothea,
') Dr. Bibl, Die kathol. u protest. Stände i. N.-Ö. i. 17. Jahrhdt , p. 5.
•) Wiedemann, I, 614 ff ; II, 548 ff., 626. — H. Burger, Altenburg, 150 ff.
3) Raup ach, Evangelisches Österreich, p. 6 ff.
*) Bucholtz, VIII, 135.
^>
187
geb. v. Rämming, standen mit Luther in Briefwechsel und
Christof brachte den ihm von letzterem empfohlenen Michael
Stiefl als ersten Prädikanten nach Österreich auf sein Schloß
Tollet i. J. 1525. *) Sebastian Grabner hielt schon i. J. 1534
evangel. Prädikanten auf seinen Herrschaften Pottenbrunn und
Zacking.2) Bald folgten andere große Geschlechter (Puechaimb,
Zelking, Schaunberg, Zinzendorf, Volkra, Liechtenstein,
Polhaimb etc.), und wenn auch die Ausübung vorerst noch heim-
lich blieb, gab sich doch Bischof Faber einer Illusion hin, wenn
er i. J. 1535 anläßlich seiner Rechtfertigung gegen den ihm von
den Barfüßern gemachten Vorwurf, ein halber Lutheraner zu sein,
sich rühmen zu dürfen glaubte, daß sich in Wien und Umgebung
kein einziger Evangelischer mehr befinde.3) Gerade zu derselben
Zeit schrieb der Erzbischof von Lund an den Kaiser, daß es
am Hofe des Königs nur wenige gebe, »welche nicht nach dem
Lutherthume röchen«, dem fast alle Großen und Adeligen an-
hingen.4)
Im J. 1549 konnte in Wien die Fronleichnamsprozession nicht
mehr abgehalten werden. 268 Ortschaften waren evangelisch,
200 Pfarren unbesetzt i. N. Ö.5) Bei St. Michael erschienen 1559
nur mehr 1000 Kommunikanten anstatt des Zehnfachen, weil bei
den Schotten unter beiderlei Gestalten gespendet wurde.0) Die ka-
tholische Minderheit im Herrenstande schmolz angeblich bis auf
fünf Mitglieder zusammen.
Auch unsere Familie konnte sich der Anziehungskraft der
neuen Ideen nicht entziehen. Nach Adam Wolff und Prälat
Burger soll sie bald nach dem Auftreten Luthers sich seiner
Lehre zugewendet haben7), wie dies schon bei Besprechung des
Hans Lorenz erwähnt wurde. Das Stift Altenburg beklagte
sich schon v.J. 1523 an über Vexationen seitens der Grund-
besitzer der Umgegend, die sich alle ebenfalls der Bewegung
angeschlossen hatten, namentlich die Puechaimbs zu Hörn, die
Grabner auf der Rosenburg, die Schneckenreuter zu Breiten-
aich etc., und A. Fischer bezeichnet neben diesen die Kuef-
steiner in Greillen stein als starke Stützen der Reformation.8)
!) Raupach, Foits., I, 35.
■) Wisgrill, III, 369.
3) Wiedemann, II, 5.
*) Hub er, 1. c IV, 95.
5) Krones 1. c, III, 245.
c) Wiedemann, II, 95.
7) Adam Wolff, Hans Ludwig v. Kuffstein in Geschichtl. Bilder aus Öster-
reich, I, 246. — H. Burger, Altenburg, p. 62.
H) A. Fischer, k. k. Bezirksvorsteher in Hörn in Ldsk. V, 159.
* *
188
b) Ständische Bewegung unter Ferdinand I. 1524 — 1564.
Ständische Schon von 1524 an brachten die Stände vielfache Grava-
Petitionen. mjna jn Religionssachen vor, namentlich über die geringere
Steuerzahlung der fremden Landherren sowie der geistlichen Be-
sitzer, für deren Güter sie die Stabilisierung entsprechender Gült-
anlagen forderten. Sie bitten wiederholt um Einberufung eines
allgemeinen Konzils zur Beilegung der unseligen Religionswirren.
Zwar verdammen sie, in Übereinstimmung mit dem Landesfürsten,
alle ketzerischen Sekten und Meinungen, bestehen aber auf der
Geltung und Verkündigung des reinen Wortes Gottes, ohne mensch-
liche Zutat, und dem Predigen des Evangeliums in der auf dieser
Grundlage fußenden Auslegung. x)
In der Instruktion vom 20. Oktober 1525 an ihre Deputierten
zum kaiserl. Statthalter Erzherzog Ferdinand auf dem Reichstage
zu Augsburg wird diesen aufgetragen, Ihre Durchlaucht um Hilfe
gegen die Türken und Beilegung der Religionsspaltung zu bitten,
welche nicht wenig zur Verhinderung eines nachdrücklichen Wider-
standes gegen den Erbfeind beigetragen habe. Sie sollen ferner
den Bedenken der Landschaft Ausdruck geben, daß Ihro Durch-
laucht sich der päpstlichen Partei zuwende, und auf die Nachteile
aufmerksam machen, die hierdurch dem Reiche und den Erb-
landen erwachsen möchten.
»Ihre Durchlaucht wolle sich dieser geistlichen Sachen aus der
Hl. Schrift des wahren Wortes Gottes unterweisen laßen, dem
Geiste und Worte Gottes statt geben, gnediglichen zulaßen, das Evan-
gelium alten und neuen Testamentes frei, clar und lauter zu predigen,
Nit der Maynung der Päpste und Väter Tradition, Lehr und Gebrauch
zu schimpfen und zu verwerfen, doch auch Niemand damit zu ver-
dammen, noch mit Gewalt daran zu pinden Und Ihr Fürstl. Durch-
laucht, als aine neben andern von Gott geordnete Obrigkeit, wolle sich
desselben Befehles über die Weltlichkeit, Leib und Gut zu re-
gieren, begnügen .... auch nit mer zugeben, daß manige Geistliche,
Prediger von Ihrer Predigt und Handlung nit verpoten noch darum für-
gefordert werden .... bis doch Gott der Allmächtige in solchen Irrungen
in einem gemeinen Concilio oder anderer Weis durch seinen göttlichen
Geist seinen Willen zuerkennen geben und damit fürbrechen werde.«2)
Hier finden wir also schon eine ziemlich deutliche Sprache,
jedoch verbunden mit der Beteuerung des Respektes vor den
Traditionen und Gebräuchen der alten Kirche.
In der hierauf basierten Vorstellung v. 11. November wird
»die Speise, so allein das Wort Gottes ist,« erbeten, wie sie der
*) LA. Rel. Exzpt.-B.
2) LA. Exz.-B. Reg. B 3. 1.
189
Grafschaft Tyrol bereits zugestanden. Doch finden sich dabei
die stärksten Stellen der Instruktion nicht wiedergegeben.1)
Ähnliche Petitionen wurden immer wieder vorgebracht. Zu-
nächst i. J. 1532 auf dem Ausschußlandtage in Innsbruck. Dann
in Wien auf den bereits anläßlich der Teilnahme des Hans
Lorenz erwähnten Ausschußtagen v. 1538 und 1539, worauf sie
auf den Abschied von Augsburg und den Stillstand von Nürn-
berg verwiesen wurden. Endlich auf dem Generallandtage von
1541 in Prag, von dem auch schon gesprochen wurde. Wenn
auch die Antwort des Königs v. Jänner 1542 wieder dilatorisch
war, traf sie mit den Ständen noch im Wunsche des endlichen
Ausgleiches zusammen. 2)
Daß den hierbei fortwährend von beiden Teilen gebrauchten
Anrufungen des »alten Glaubens und wahren Wortes Gottes«
verschiedenartige Deutung beigelegt wurde, hat bereits Erwähnung
gefunden. Denn auch die Majestät erklärte, das reine Wort Gottes
nicht verkümmern zu wollen.3)
So zogen sich die Sachen bis zur Unterbrechung des Tri-
dentiner Konzils hin, welche mit dem Ableben unseres Hans
Lorenz i. J. 1547 ungefähr zusammenfällt.
*
Der Generallandtag zu Steyer, welcher i. J. 1547 folgte,
war einer von jenen, zu denen die Stände, im Bewußtsein der
Notwendigkeit gemeinsamer Verteidigung gegen den Erbfeind,
eigenmächtig sich zusammenberufen hatten.
Den Hauptgegenstand ihrer Instruktion an die Gesandten
bildete das Ansuchen um Hilfe seitens der Reichsstände und des
Kaisers zur Verteidigung der östlichen Grenzen. Dies war, um
die Gefährlichkeit der Lage zu kennzeichnen, mit einer eingehen-
den langen Liste der Städte, Schlösser, Märkte, Flecken und
Inseln belegt, welche seit dem Regensburger Reichstage d. J.
1541 von den Türken in Ungarn eingenommen worden waren.4)
Der vom Kaiser auf den 1. September 1547 nach Augs-
burg ausgeschriebene Reichstag, der besonders zahlreich von
hohen Fürstlichkeiten und Prinzessinnen besucht und von vielen
Festlichkeiten begleitet war, zog sich bis Ende Juni 1548 hin.
Die Gesandten der Österreich. Stände (Ulrich v. Eytzing
u. Georg Teuffl für Niederösterreich u. Georg v. Perckheim
') LA. Rel Exz.-Buch. u. B. 3. 1
2) Bucholtz, VIII, 153 ff. — Raupach, E. Ö., p. 27 u. 35. — Dr. Bibl, Org. d.
evang. Kirchenwesens, p. 8.
3) Raupach, 1. c. p. 38 u. I. Forts., 82, u. Beil., p. 75 — 82
4) LA. Ltg. Karton 8.
190
für Oberösterreich), welche am 20. Oktober dort auf Befehl des
Königs Ferdinand eingetroffen waren, konnten sich kaum größerer
Erfolge rühmen als alle ihre Vorgänger. Der Reichstag bewilligte
wohl einen Anschlag für Erbauung und Verstärkung von Festun-
gen an den ungarischen Grenzen, berief sich aber im übrigen
auf den mit der Türkei kürzlich abgeschlossenen 5 jähr. Waffenstill-
stand. *)
Der Reichstag war mit anderen Fragen, namentlich den
kirchenpolitischen Angelegenheiten, die das Reich schon so lange
spalteten und seiner Kraft beraubten, vollauf in Anspruch genommen.
Er führte schließlich zu einem neuen Interim, welches ebenso-
wenig den Frieden und die Übereinstimmung wiederherzustellen
imstande war wie sein Regensburger Vorgänger.2) Die Ge-
sandten waren beauftragt, die oft wiederholte Bitte um Zulassung
des wahren Wortes Gottes wieder vorzubringen. Jedenfalls hatten
sie für ihre Mission genügende Mittel. Denn sie berichteten, »die-
weil alle Förderung in den Landtssachen durch den Hn. Canczler
beschehen müße,« hätten sie befunden, »ihm und seiner Haus-
frauen einen güldenen Khopff (Pokal) beide zusammen zu 200 fl.
Rhein, zu geben«.
Gewiß ein billiges Abkommen, wenn die Reichshilfe auch nur
annähernd jenen Opfern entsprach, welche die niederösterreich.
Stände zum Schutze der Christenheit Europas zu bringen nicht
müde wurden und die sich im Laufe von 20 Jahren auf etwa
5 Millionen Gulden belaufen hatten, wie in einer Eingabe von
1566 hervorgehoben wurde.3)
Der Waffenstillstand brachte keine merkliche Besserung der Dinge.
Die Einfälle und Kämpfe an den Grenzen begannen bald wieder und
brachten nur das Gute, daß die beschämende Abgabe von 30.000 Dukaten
an den Sultan mit vollem Grunde eingestellt werden konnte, bis sie
nach dem über die Siebenbürgischen Händel wieder ausgebrochenen
Kriege in dem auf acht Jahre geschlossenen Frieden v. 1562, welchem
die erste ständige Gesandtschaft in Konstantinopel folgte, wiederher-
gestellt ward.4)
Immer entschiedener aber brachten die Stände, auf welche
der Kaiser mehr und mehr angewiesen war, ihre Forderungen
zu Gehör. Auch erwirkten sie auf dem Ausschußlandtage der
fünf Länder in Wien i. J. 1556 nach dem Augsburger Reli-
gionsfrieden v. 1555 die Zurücknahme des Verbotes des Laien-
kelches.6) Und i. J. 1562 beriefen sie sich wieder darauf, daß sie
i) Lünig, D. Reichsarchiv. P. gen. cont p. 756.
2) Krones, Gesch. Ost, III, 210. — Bucholtz, VIII, 169.
3) LA. Ltg. 1566. — Otto, Reformation unter Maximilian II., p. 16.
4) Bucholtz, VII, 237 u. 357. — Hammer, Gesch. d. Osman. Reiches, II, 203
bis 280.
5) v. Otto im Jahrb. d. Protestantismus. 1880, p. 18. — Huber, IV, 143.
191
schon vor 30 Jahren auf dem Innsbrucker Tage sich Ihrer
Majestät gegenüber für das wahre Wort Gottes erklärt hatten
bis zur Herstellung der Einheit durch ein allgemeines Konzil. ')
In dieses Jahr fallt die Verwendung der Stände für den in Un-
gnade gefallenen Leopold Grabner zu Rosenburg, der für uns be-
sonderes Interesse hat, weil er in vielfachen Beziehungen mit Hans Georg
stand und der Großvater der Maria Grabnerin war, die des letzteren
Sohn Hans Ludwig v. Kuffstein ehelichte. Er hatte mit den Brüdern
Enenkl als erste in Niederösterreich den Prädikanten Christof Reutter
aus der Pfalz als Hofprediger in die Rosenburg berufen, welche ein
Hauptagitationsplatz für die evangelische Propaganda wurde. Reutter
hatte sich durch Veröffentlichung eines eigenen Glaubensbekenntnisses,
dem sich seine Herren anschlössen, gegen den von seinen eigenen
Glaubensgenossen erhobenen Vorwurf der Irrlehre verteidigt, den auch
die Stände in ihrer Eingabe zu widerlegen bemüht waren.2) Er schloß
sich dann einer scharfen Schrift gegen das Konzil an, zog sich aber
von der i. J. 1566 von Magdeburgius herausgegebenen Konfession
d. evangelischen Prediger wieder zurück. Er war ein ausgezeichneter
Redner und genoß großes Ansehen bei den Ständen, so daß er neben
Chyträus für die Einrichtung des Kirchenwesens und die Agenda be-
rufen und später auch dem Backmeister für die Kirchen Visitation von
1580 beigeordnet wurde. Seine unentschiedene Haltung im Streite der
Flacianer trug ihm Vorwürfe von beiden Teilen ein.3)
Daß die Bedeutung dieses gefährlichen Streiters von Anfang an
erkannt und seinen Herrschaften die ihm gewährte Protektion verübelt
wurde, kann niemand wundernehmen. Auch in Greillenstein war ein Vz 301.
Reutter, namens Michael, als Hofprediger angestellt.
Grabner selbst, Verordneter und Ausschuß der Stände, wurde
mit Rüdiger von Starhemberg und W. Chr. von Enzersdorf zu
den Konferenzen mit Chyträus abgeordnet, erlangte doch wieder die
A. H. Gnade und wurde Hof kammerrat.
* *
Tatsächlich blickte man wieder hoffnungsvoller auf das Kon-
zil, welches eben neuerdings in Trient zusammengetreten war.
K. Ferdinand selbst war der erste, die Hoffnung auf eine
Wiedervereinigung der divergierenden Meinungen zu nähren und
gab sie bis zu seinem Ende nicht auf. Von ihr getragen, scheute
er sich nicht, Vorschläge zu formulieren, die er in seiner recht-
lichen Denkungsweise geeignet hielt, eine segensreiche Reform
herbeizuführen, ohne welche ihm die Wiedergewinnung der Se-
zessionisten ausgeschlossen erschien. So vertrat er im Vereine mit
Bayern und Frankreich und dem Kardinal von Lothringen4)
*) LA. Ltg. Buch V, fol. 7. — Raup ach, E. Ö., p. 60. — Otto, Gesch. d. Re-
formation in Österreich, p 8.
*) LA. Ltg. 1562, Buch V.
3) Raupach, E. Ö., 58, Beil., p. 23, u. Presbyterologia, 148. — Wiedemann,
!> 334- — Bucholtz, VIII, 213.
4) Im Reformationslibell v. 1562.
192
Konzessionen, die sogar die strenge Katharina vonMedicis gleich-
falls empfohlen hatte, Modifikationen, unter denen der Laienkelch
und die Priesterehe besondere Wichtigkeit besaßen. Papst Pius IV.,
dem das Konzil die Bewilligung des Laienkelches anheimgegeben
hatte, entschied im Sinne der Bejahung, »damit nicht gesagt
werden könne, wir hätten nichts getan, um die Wankenden zu
befestigen, die Gefallenen aufzurichten, die Irrenden auf den Weg
des Heiles zurückzuleiten«. Am 17. April 1564 erging das Breve,
welches in der Stephanskirche in Wien verlesen wurde. Be-
züglich der Priesterehe wurde weder abgeschlagen noch bewilligt,
da der Gegenstand längere Untersuchung erfordere. So erlebte
Ferdinand kurz vor seinem Tode noch die Befriedigung, seine
persönlichen Bemühungen wenigstens nach einer Richtung hin,
allerdings nur für die von ihm bezeichneten Diözesen Wien,
Salzburg, Prag, Gurk, Gran etc., denen Bayern und die
geistlichen Kurfürstentümer beizufügen sind, erfolgreich zu sehen. J)
Wirklich scheint die Konzession am Anfange wenigstens gute
Früchte getragen zuhaben. Der Nuntius Delphinus berichtete, daß da-
durch zwei Drittel der Abgefallenen wieder der Mutterkirche zurück-
gewonnen worden seien. Der Erfolg aber war nicht bleibend.2) Die
Kautelen, mit denen die Konzession umgeben war, konnten ihre An-
ziehungskraft nur abschwächen und wirkten auch infolge ihrer ver-
schiedenartigen Anwendung bald abstoßend. Pius V., mit der Ver-
söhnungspolitik seines Vorgängers unzufrieden, nahm das Gewährte
wieder zurück und überließ die Entwicklung dem weiteren Ringen wider-
strebender Kräfte.
K. Ferdinand, der traurigen Gemütes erkennen mußte, wie
seine edelsten Bemühungen schließlich doch vergebens waren,
indem die Gegensätze sich immer mehr verschärften und auch
vom Konzile, auf das er alle seine Hoffnungen gesetzt hatte,
keine Erfüllung derselben mehr zu erwarten war, nachdem die
protestantischen Fürsten nicht zur Teilnahme zu bewegen waren,
so daß es schon dadurch einen anderen Charakter gewann, soll
den Gedanken gehabt haben, zurückzutreten, verzweifelte aber
doch noch nicht daran, für seine Erbländer wenigstens einen Zu-
stand herbeizuführen, der demjenigen entspräche, der ihm für das
Reich vorgeschwebt hatte, und doch in den engeren Grenzen
einen ruhigeren Ausblick für die Zukunft durch Verschmelzung
der auseinanderstrebenden Tendenzen zu gewinnen.
Die zu diesem Zwecke veranstalteten Religionsbesprechungen
kamen jedoch nicht mehr zur eigentlichen Ausführung, da Fer-
dinand schon mit 62 Jahren am 25. Juli 1564, tief betrauert, die
1) Bucholtz, VIII, 470 u. 682. — Wiedemann, I, 237 u. 310. — v. Otto i.
Jahrb. d. Protest., 19. — Raupach, E. Ö., 62, u. Forts. I, 155. — Capefique, Histoire
de la Reforme, IT, 184 ff. — Huber, IV, 149 fr.
2) Bucholtz, VIII, 686. — Huber, IV, 153.
193
Augen schloß, am Tage des Apostels Jakobus, wie er es selbst
gewünscht hatte. In wahrhaft christlicher Gottergebung und De-
mut befahl er seinem Beichtvater Citard, ihn bloß einfach an-
zureden: »Ferdinand, mein Bruder, sei Deinem Herrn bis in
den Tod getreu. « l)
Er war es in vollem Maße. Ebenso auch seinem Lande und
seinen Untertanen. Seine lange Regierungszeit gibt Zeugnis
von dem Eifer, der Aufopferung und Weisheit, mit denen er
bestrebt war, dem ihm anvertrauten Länderkomplexe die um-
fassendste Fürsorge angedeihen zu lassen. Unter seiner Regierung
wurden die Kronen von Böhmen und Ungarn mit jenen der
übrigen Habsburger Gebiete vereinigt und Ungarn, das sich
zumeist zu den Türken geschlagen hatte, diesen wenigstens zum
Teile wieder abgenommen.
* *
Leider hat gerade der so voraussichtige Monarch, dessen geistigem
Auge schon eine festere Zusammenfügung, eine einheitlichere Ge-
staltung des noch ziemlich lockeren Gefüges zu einem Gesamtstaate
als Ideal vorgeschwebt, schließlich es vorgezogen, der alten Familien-
tradition treu zu bleiben, um keinen seiner Söhne durch Konzentrierung
der Macht in der Hand eines einzigen zu kränken. So kam es wieder
zu der unglücklichen Gewohnheit der Teilung in mehrere Ländergebiete,
deren keines stark genug war, der immer drohender anwachsenden Macht
des östlichen Feindes einen Damm entgegenzustellen.
Allerdings hatte er schon im Testamente v. 1532, welches er an-
gesichts des bevorstehenden großen Kampfes mit Solyman und der er-
warteten Entscheidungsschlacht verfaßte, Bestimmungen aufgenommen,
welche von der ihn erfüllenden Idee der Gemeinsamkeit aller unter
seinem Zepter vereinigten Länder unbestreitbares Zeugnis ablegten, in-
dem er eine für alle geltende Regentschaft vorsah, in welche aus
Ungarn 3, Böhmen, Mähren u. Schlesien 4, den niederösterreich.
Landen 3, Tyrol, den Vorlanden und Württemberg 4 Delegierte
zu entsenden wären, die unter sich einen Präsidenten zu wählen und
alternativ in Preßburg, Prag und Wien zu residieren hätten. Schon
1543 folgte ein neues Testament, 1547 ein Kodizill und 1554 das Haus-
ordnungslibell, welches unter Rückkehr zur altgewohnten Teilung der
Länder dem ältesten der Söhne, der die Reichslehen zu nehmen hatte,
gewisse Vorrechte auf die Gesamtheit zugestand.2)
In einer Richtung, die ihm wirksamer erscheinen mochte als der
Versuch der Zusammenfassung durch die Stände, verfolgte Ferdinand
den nie ganz vernachlässigten Gedanken der Einheitlichkeit in der Re-
gierung durch die Verfügungen auf dem Gebiete der von ihm leichter
zu beherrschenden administrativen Maßnahmen, indem er in dem Geheim-
ratskollegium, der allgemeinen Hofkanzlei und der Hofkammer sowie
l) Bucholtz, VIII, 757.
•) Bucholtz, 1. c. VIII, 740 ff. — Bidermann, Die Österreich. Gesamtstaats-Idee,
I, 6 ff. — Lustkandl, Der Kaiser u. König, 56 ff.
C. Kuefstein. II. 13
194
dem Hofkriegsrate Zentralstellen kreierte, welche ihre Agenden immer
mehr über alle Länder auszudehnen in der Lage waren, je näher sie
der Person des Kaisers standen, dessen spezielle Organe oder Hilfs-
dikasterien sie wurden.1)
An die Hofkammer waren die Vitzdomämter gewissermaßen an-
gelehnt. Wir haben bei Besprechung desjenigen von Niederösterreich zur
Zeit, in welcher Hans Georg Khuffsteiner ihm vorstand, gesehen,
daß auch dieses in Verbindung mit der Hofkammer Agenden zu er-
ledigen hatte, die über die Grenzen des niederösterreichischen Wir-
kungskreises hinausgriffen.
So hat Ferdinand, dem in politischer, administrativer und
kirchlicher Hinsicht die Sammlung aller Kräfte zu einer gedeihlichen
Gesamtheit als Richtschnur seines Handelns vorschwebte, wenn er
auch nicht sein Ziel vollständig erreichte, doch einige Grundlagen
gefestigt, auf denen der große Bau des Habsburgischen Reiches
einer sicheren Zukunft entgegengeführt werden konnte, in der es
aus den erschütterndsten Stürmen immer wieder zu neuem Glänze
sich emporzuschwingen vermochte.
* *
*
c) Unter Maximilian II. 1564— 1576. 2)
Allgemeines. Als Maximilian II. von seinem Vater die schwere Bürde
des Reiches überkam, war das Selbstbewußtsein der Stände in-
folge der erkämpften Konzessionen und der Machtlosigkeit der
Regierung, das zu verhindern, was über die erteilten Bewilligungen
hinaus tatsächlich ziemlich allgemein geübt wurde, wesentlich ge-
hoben. Man erwartete auch vom neuen Landesherrn, dessen durch
den Hofprediger Pfauser genährte Hinneigung zur neuen Lehre
man kannte, noch weitere Zugeständnisse zu erlangen.3)
Es handelte sich aber den Ständen nicht lediglich um die
Religionsfrage, sondern zum mindesten ebensosehr um die Auf-
rechthaltung ihrer eigenen Rechte und die Einflußnahme auf die
Gesetzgebung und innere Verwaltung angesichts des immer deut-
licheren Hervortretens der Bestrebungen des Landesfürsten zur
Konzentrierung der Macht in den Händen von Hof- und Zentral-
behörden.
Schon auf dem Landtage v. i. März 1564 trat ein bemerkens-
wertes Moment ein.3) Bei der Besprechung über die bevorstehende
1) Bidermann., I.e. I, uff. — Bucholtz, VIII, 22 ff.
2) Krones, 1. c. III, 268 ff. — Huber, 1. c. IV, 226 ff. — Dr. V. Eibl, Evangel.
Kirchenwesen, 568—76. — Wiedemann, I. 351 ff. — v. Otto, D. Reformation unter
Maximilian II. — O. H. Hopfen, Maximilian II. u. d. Kompromißkatholizismus. —
Vancsa 1. c.
3) LA. Ltg., Buch V, Fol. 157. u. Exzp.-B. I.
195
Erbhuldigung an Maximilian verwahrten sich die Stände gegen
den ihnen abverlangten Eid, indem sie sich auf das alte Her-
kommen beriefen, nach welchem der Landesfürst zuerst ihnen
das gebräuchliche Gelöbnis der Aufrechthaltung ihrer Rechte ab-
legen müsse, worauf erst sie das ihrige zu leisten hätten, jedoch
ohne eigentlichen Eid, anstatt dessen der Kaiser sich mit dem
einfachen »Glübd« begnügte.1)
Auf dem Landtage v. 11. Dezember 1564 erfolgte die Mit-
teilung von der durch Ferdinand I. angeordneten Teilung seiner
Staaten unter seine drei Söhne, wonach Osterreich u. d. E. dem
Kaiser Maximilian untergeben sei. Gleichzeitig wurden die Rechte
und Freiheiten des Landes und der Stände bestätigt. In ihrer
Antwort erinnern die drei evangelischen Stände daran, daß sie sich
»mit den Ausschüssen und Gesandten der anderen N.-ö. Länder
schon vor 30 Jahren und seither öfters — wie erst am 10. Juli d. J. —
sammt und sonderlich einhellig und lauter gegen Sr. Majestät
hochlöbl. Gedächtnisses zu der wahren evangelischen Religion
nach Ausweisuno- der Konfession, so Kaiser Karl V. im ver-
schienen 30er Jahr durch die Reichsstände zu Augsburg über-
antwortet, ausdrücklich erklärt — seitdem in betreff derselben
demütigst angehalten und fern von Abgötterei, Sektenwesen,
Schwärmerei und Ketzerei geblieben«.2)
In der hierauf erfolgten Erledigung des Kaisers wird diese
Erklärung gnädigst angenommen, aber unter den fremden Sekten
nicht nur die Wiedertäufer und Schwenkfelder, sondern auch
»Zwinglische, Calvinische und dergl. falsche Opinionen« an-
geführt.
In betreff des Verlangens der Reichung des Sakramentes
unter beiderlei Gestalten bezieht sich Se. Majestät auf das, was
von seinem Vater begonnen wurde, und verspricht, dahin zu
wirken, daß »sonderlich der Kommunion halber unter beiderlei
Gestalt durch das ganze Land aus kein Mangel erscheine, und
die Sache durch christliche Ordnung dahin zu richten, damit die
Religion in einen guten, gottgefälligen, einhelligen Verstand ge-
bracht werde, damit man friedlich nebeneinander leben könne«. 3)
Man sieht also, daß Maximilian, keineswegs noch gewillt
die Religionstrennung anzuerkennen, von dem freilich utopistischen
Ideal erfüllt war, wie sein Vater, durch gegenseitige Konzessionen
bei aufrichtigem Entgegenkommen die definitive Spaltung hintan-
zuhalten und zu einem nach beiden Seiten hin befriedigenden Aus-
') LA., 1. c.
•) LA. Kel. B. III, 26, u. Buch VI, Fol. 23 u. 45. — Otto, 1. c. p. 7.
3) LA. Ltg. Buch VI, Fol. 23 u. 45.
13*
196
gleiche unter Aufrechthaltung der Gemeinsamkeit des Glaubens
zu gelangen.
Diese Überzeugung hielt er trotz aller sich darbietenden
Schwierigkeiten, gegen die er gewiß nicht blind war, fest und
dieses Ziel war es, welches ihn in seiner Haltung dergestalt
leitete, daß er den Anhängern der alten Religion als ein Ab-
trünniger erschien, die Neuerer aber, die allzu sanguinische Hoff-
nungen auf seinen Regierungsantritt gebaut hatten, sich einiger-
maßen enttäuscht fühlten.
In dem Bewußtsein, als Kaiser über den beiden Parteien zu
stehen, von denen er sich keiner unbedingt anschließen konnte*
ließ er nie die Hoffnung aus den Augen, sie, wenigstens in seinen
Erbstaaten, doch noch zu einer endlichen Einigung zu bringen,
für welche er allerdings die Augsburger Konfession, wie sie
dem Reichstage i. J. 1530 überreicht worden war, als die geeig-
netste Ausgangsbasis betrachtete. Mit derselben schienen eine
ganze Reihe der katholischen Zeremonien als sogen. Adiaphora
ganz wohl verträglich und so bildete sich eine gewisse mittlere
Richtung, eine Art von Diagonale der divergierenden Linien
heraus, die man als Kompromißkatholizismus bezeichnet hat.1)
* *
*
Die Stände. Hans Georg Khuffstainer, welcher dem Kaiser zuerst als
Vizedom (1566 — 1572), dann als Mitglied des Regimentsrates
(22. Dezember 1573 bis 1. Juli 1576) nahestand, nahm dieselben
Ideen in sich auf wie die Mehrzahl seiner Standesgenossen.
Auch bei diesen war eine Wendung in ihrem Verhalten ein-
getreten, indem sie im Banne der immer weitere Kreise ziehenden
Bewegung und der auf die bekannten Gesinnungen des Kaisers
gebauten Erwartungen in ihren Vorstellungen immer dringender
wurden und diesen um so größeres Gewicht zu verleihen imstande
waren, je sicherer gerade damals wegen des beabsichtigten großen
Schlages gegen die Türken auf ihre Willfährigkeit für die not-
wendigen Bewilligungen gerechnet werden mußte.
In ihrer neuerlichen Supplik v. Juli 1565 wiesen sie darauf
hin, daß Gott dem Kaiser Heil und Segen verleihen werde, wenn
er die Verkündigung des wahren Wortes Gottes, welches in der
Augsburgischen Konfession, in der sie die katholische und
apostolische Religion erkennen, zum Ausdrucke komme, freigebe
und ihre Bitten gewähre, unter denen sich die Einführung eines.
*) Hopfen, K. Maximilian II. und der Kompromißkatholizismus.
197
gleichmäßigen Gottesdienstes in offenen Kirchen und Anerkennung
ihrer Prädikanten befand.1)
Das Verlangen trat so dringend 'auf, daß der Kaiser sich
bewogen fand, den Ständen darüber Vorwürfe zu machen und
daran zu erinnern, daß den Untertanen die freie Religionswahl
nicht zustehe, sondern nur dem Landesfürsten.2) Doch war das
»Cujus Regio ejus Religio« in Österreich nicht durchführbar. Bei-
nahe wäre der gegenteilige Gang zu befürchten gewesen. Nur
wollte der Kaiser nicht seinem eigenen Pazifizierungswerke vor-
greifen lassen. Daher wurde immer wieder auf dieses vertröstet
und mittlerweile mehr toleriert als zugestanden. Allerdings ward
den Bischöfen anempfohlen, auf reine Verkündigung des gött-
lichen Wortes zu achten, den Evangelischen aber der erbetene
Landschaftsprediger abgeschlagen, anderseits den Jesuiten die
ihnen von Ferdinand I. übergebene Landschaftsschule, der die
Stände ihre Söhne nicht mehr anvertrauen wollten, wieder ab-
genommen und von der Publikation des Tridentinums abgesehen.
* *
In dieses Jahr 1565 fällt die erste sichere Nachricht über Landes-
die Beteiligung unseres Hans Georg, der schon Beisitzer der or nungei1-
Landrechte war, an den ständischen Arbeiten, indem er in den
Ausschuß für die neue Landesordnung berufen wurde. Wir haben
bereits von dieser Tätigkeit gesprochen und gesehen, daß der Vz. 306.
komplizierte Begriff der Landesordnung sowohl das Justizwesen,
die Landgerichts- und Polizeiordnung, den Landbrauch als
auch die Defension sowie die Landtafel und das Gültbuch
umfaßte, für welche Gegenstände im Laufe der Verhandlungen
verschiedene Ausschüsse eingesetzt wurden, die auch mit dem
Landmanns-Einstandsrechte sich beschäftigten, welches durch
das Patent v. 10. Februar 1572 definitiv ausgestaltet wurde, wie
oben dargelegt worden ist.3)
In dem besonders lebhaften Schriftenwechsel der Landtage ReliSions-
v. J. 1566, zuerst mit Erzherzog Carl und dann mit dem Kaiser, 1566.
wurde wiederholt auf die von den Ständen stets willig gewährten
Subsidien — fünf Millionen in 20 Jahren — und die persönlichen
1) LA. Rel. Exz.-Buch u. Ltg., Buch V, 373, u. VI, Fol. 117.
2) LA. Ltg., Buch V, 381.
3) V. oben Kap. 5. — LA. Ltg. 1565 u. 1566. — Vehse, Österreich. Hof, II, 269.
198
Zuzüge hingewiesen, das Vertrauen in die Vereinigungsbestrebungen
Sr. Majestät ausgesprochen, dem Gott Glück, Heil und Segen ver-
leihen werde, gleichzeitig aber bis zu deren Erfolge ihre Bitten
neuerlich dringend anempfohlen, da die häufigen Einfälle der
Türken als Strafe Gottes für die in der Kirche eingerissenen Miß-
bräuche anzusehen seien.1)
Wie sehr Maximilian bedacht war, seine Autorität zu
wahren und seiner eigenen Initiative die endliche Religionsreforma-
tion vorzubehalten, beweisen nicht nur seine Antworten, in denen
immer wieder die Rechte des Landesfürsten in betreff der Reli-
gion betont wurden, sondern auch das Verbot an die Städte,
mit dem Adel zusammenzugehen, der diese durch den Land-
marschall von Roggendorf — wie vordem — dazu aufgefordert
hatte.2) Die Städte und Marktflecken wurden von jeher als Kammer-
gut des Landesfürsten betrachtet. Es ist begreiflich, daß ihre
engere Verbindung mit den oberen Ständen als Versuch der
Emanzipation Bedenken erweckte, während der Landesfürst dort
am ehesten noch seinen persönlichen Willen zur Geltung zu
bringen imstande war.
Daher wurde auch gegenüber der Beschwerde der Stände
über diesen Ausschluß der Städte auf dem gefaßten Entschlüsse
mit Festigkeit bestanden und weitere Vorstellungen darüber ver-
beten. Im übrigen werde das von K. Ferdinand begonnene
Reformationswerk möglichst bald vollendet und eine neue Kirchen-
ordnung in bezug auf Lehre, Spendung der Sakramente und die
Zeremonien beschlossen werden. Bis dahin möge man sich ge-
dulden, sich der bisherigen Diözesanordnung unterwerfen und
keine neuen Prädikanten aufstellen noch Kirchen verändern.3)
Letztere Verfügungen schon beweisen, daß die Bewegung
in vollem Gange war und durch alle landesfürstlichen Befehle
nicht mehr aufgehalten werden konnte.
Nach Einreichung der Bittschrift v. 7. Dezb. 1566 verlangte der
Kaiser die Namen aller derjenigen Ständemitglieder, die sich — außer
den acht Ausschüssen — zu deren Inhalte bekannten. Sie war, wie
üblich, im Namen der zwei Stände ohne Unterschrift übergeben worden.
Der Landmarschall aber antwortete, daß alle, welche bei der Verlesung
anwesend waren, einverstanden gewesen. Seitdem seien viele abgereist,
die erst wieder einberufen werden müßten, da er ohne deren Zustimmung
kein Namensverzeichnis anfertigen könne. Er und die Anwesenden seien
übrigens erbötig, die Schrift zu unterfertigen, wenn Se. Majestät sie
wieder herausgeben wolle. So blieb die Sache unerledigt.4)
l) LA. Ltg., Buch VII, p. 90. — Otto, 1. c. p. 19.
-) v. Otto, 1. c p. 17.
3) v. Otto, 1. c. 20.
4) LA. Ltg. VII (1566—72), Fol. 99, u. Exz.-B. v. 13. Dzb. 1566, Fol. 33.
199
Die Stände hatten die von ihnen verlangten Subsidien ohne
große Schwierigkeit bewilligt. Nachdem aber dieser Feldzug re-
sultatlos verlaufen war und nur durch die von Körner so schön
verherrlichte heldenmütige Verteidigung Szigeths durch Zriny
einen glänzenden Abschluß gefunden hatte, bedurfte es neuer
Rüstungen und neuer Zuschüsse nicht nur, sondern um so be-
deutenderer Bewilligungen als die Schuldenlasten schon zu einer
bedenklichen Höhe angewachsen waren. Die Reparation betrug
für Niederösterreich allein 2 'A Millionen Gulden.1)
Auch zu diesen Opfern, die das erschöpfte Land schwer
trafen, zeigten sich die Stände bereit, als der Landtag im August
1568 in Wien zusammentrat und bewilligten 2V2 Millionen, wo-
gegen sie sich der Hoffnung hingaben, auch auf der anderen
Seite Entgegenkommen zu finden.
* *
Der Kaiser selbst hatte schon vorher die Überzeugung ge- Die
. Reliffions-
wonnen, daß er dem Andrängen der Stände, die in dieser Be- Konzession.
ziehung mit den übrigen n.-ö. Erblanden einig gingen, auf die
Dauer nicht würde widerstehen können. Daher hatte er schon
vorbereitende Beratungen von Theologen veranstalten lassen und
auch Vorbesprechung mit den Ständen gehalten.
So konnte ihnen gleich bei Eröffnung des Landtages am
18. August 15682) die vielfach besprochene Religionskonzession
erteilt werden, in welcher man häufig eine Schwenkung der kaiser-
lichen Politik erkennen wollte. In der Tat hatten die Bemühungen
Maximilians bisher wenig Erfolge gezeitigt. In Rom hatte seine
Verwendung keine willfährige Aufnahme gefunden. Auf der an-
deren Seite suchten die Evangelischen sich immer mehr von der
römischen Suprematie und den alten Gebräuchen zu emanzipieren
und hörten nicht auf, den Kaiser zu bestürmen.
Wie weit sogar die Frechheit einzelner Prädikanten ging, dafür Vz- 298.
liefert eine Notiz unseres Archivverzeichnisses einen sprechenden Beweis.
Sie erwähnt ein »Suppliciren an Ihr. Majestät von einem Evangelischen
Pfarrherrn, genannt Johann Dürrnpach, darinnen Er sich Ihre May.
zu bekheren mit scharfen Worten unterstehdt, dabei abschriften anderer
Mißiven, darauß zu spüren, daß ainn Herr von Weißpriach ain Fantor
dißes Pfarrherrn gewesen, welcher Pfarrherr zu Lohn in ain schwehr
gefangnuß geworffen worden. A°. 1568«.
Dieser Pfarrherr von Wisen bei Stockerau war der Meinung,
daß Maximilian, der von der Wahrheit überzeugt gewesen sei, sich
') LA. Ltg. Exz.-Buch I u. Buch VII, Fol. 191 ff. — Bibl, Evangel. Kirchen-
wesen, p. 11.
•) LA. Rel. Exz.-Buch. Notiz. — Dr. Bibl, 1. c. p. 13 ff. — v. Otto, 1. c.
p. 23 ff. — Raupach, Ev. Ost., 86.
200
dem Papst hätte öffentlich widersetzen und durch Einberufung eines
freien Konzils im Reiche die evangelische Lehre überall einführen lassen
sollen. Raupach druckt die »in heiligem Eifer« Sr. kais. Majestät in
Wien persönlich überreichte Supplikation wörtlich ab und fügt hinzu,
daß deren Autor nicht nur gefänglich eingezogen, sondern auch bald
darauf des Landes verwiesen wurde. !) Wenigstens hat der Über-
eifrige nicht gar zu lang geschmachtet. Die Sache muß Aufsehen gemacht
haben und zu den ständischen Verordneten gelangt sein, weil H. Georg
die darauf bezüglichen Schriften besaß.
Nichtsdestoweniger scheint der Kaiser doch nur durch die
Not gedrängt worden zu sein und die Idee einer Vereinigung
nicht aufgegeben zu haben. Die an die Konzession geknüpfte
Bedingung der vorherigen Feststellung einer allgemeinen Agenda
und die Ausschließung der ihm direkt unterstehenden Städte be-
weist, daß er das Heft noch in der Hand behalten wollte, um
die wirkliche Trennung zu vermeiden.
Es war keine unbedingte Freigebung. Sie war einerseits auf
die von Maximilian immer ins Auge gefaßte Augsburger
Konfession beschränkt, anderseits auf die Schlösser, Häuser und
Gebiete der Mitglieder des Herren- und Ritterstandes und auch
dies nur »bis eine allgemeine Vergleichung der Glaubenssachen
im Hl. Rom. Reiche Deutscher Nation gottselig erlangt oder
I. M. wohl angefangen Werk einer vollkommenen und gänz-
lichen Universalreligion, Ordnung für Ihre Königreiche, Erbfürsten-
tum und Land zu gewünschter Vollendung zukünftig bringen
möge«.2) Eine ähnliche Formel wurde auch in der definitiven
Assekuration v. 14. Jänner 1 5 7 1 aufgenommen15), beweist also
gewiß das Festhalten an dem allerdings immer mehr in die Ferne
entschwindenden Ideale des »Ein Hirt und Eine Herde«.
Mit dieser Auffassung der Konzession stimmen auch die be-
ruhigenden Versicherungen, welche Maximilian sowohl dem durch
Kardinal Commendone ihn drängenden Papste als auch seinem
Schwager Philipp IL über seine andauernde kathol. Gesinnung
erteilte. Er habe nur etwas geben müssen, um eine größere
Spaltung hintanzuhalten und werde keine weiteren Neuerungen
gewähren.4)
In ihrer Dankeseingabe v. 21. August 1568 erklärten die
Stände, die Konzession dahin aufzufassen, daß sie die Augs-
burger Konfession v. 1530 frei und ungehindert in ihren Schlössern,
Häusern und Gebieten ausüben können. Aus der Resolution v. 23.
hatten sie sodann zu entnehmen, daß diese Ausübung erst nach
1) Raup ach, Presbyterologia, 26.
2) Dr. Bibl, 1, c. p. 16.
3) LA. Rel. ß. III, 26, u. Exz.-Buch, Fol. 38.
4) v. Otto, 1. c. p. 28. — Hopfen, 1. c. 147.
201
der Annahme einer neu auszuarbeitenden Kirchenordnung" er-
folgen dürfe. ')
Die Ausarbeitung dieser allgemeinen Agenda über das Kirchen wesen,
das Rituale und die Zeremonien, welche die Bedingung für das Insleben-
treten der Konzession bildete, wurde einer Kommission anvertraut, in welche
vom Kaiser und von den Ständen je sechs Deputierte zu ernennen waren.
Die kaiserlichen waren: Der Bischof von Wiener-Neustadt, Dr. Sig-
mund von Oedt, L. Saurer, der berühmte sächsische Geheimrat und
Minister Christoph von Carlowitz, der gleichfalls aus Sachsen berufene
gelehrte milde Camerarius, Freund Melanchthons, und der zum Vor-
sitzenden bestimmte kais. Geheimrat Dr. J. B. Weber. Die Stände
wählten den Landmarschall H.Wilhelm von Roggendorf, Rüdiger
von Starhemberg, Leopold von Grabner — denselben, von dem
wir bereits mehrfach gesprochen haben — und Wolf Christoph von
Enzersdorf. Außerdem als Theologen den Christoph Reuter, Grab-
ners Prädikanten auf der Rosenburg, und den gemäßigten Rostocker
Universitätsprofessor Dr. David Chyträus, der von Wolff Christoph
von Mamming, einem Verwandten des Landuntermarschalls Georg,
Nachfolgers unseres Hans Lorenz in diesem Amte, abgeholt wurde,
nachdem der Kaiser selbst sich an die Herzoge von Mecklenburg
und die Universität Rostock bezüglich seiner Überlassung gewendet
hatte.2)
Um gegen die Kurie möglichste Rücksicht zu betätigen, sollten
die Verhandlungen der Kommission geheim geführt werden, der den
Ständen als Mitschöpfer des ihnen zu papistisch gefärbten Leipziger
Interims ohnehin nicht genehme Camerarius reiste ab und Chyträus,
der erst nachher ankam, zog sich in die Einsamkeit nach Spitz an der
Donau zurück, wo er als Gast des Wilhelm3) von Kirchberg (Vaters
der Anna von Kuefstein) im Vereine mit Reuter dessen ersten,
vom Kaiser nicht genehmigten Entwurf umarbeitete. Auch dieses Operat
wurde, bevor es den Ständen vorgelegt wurde, zuerst geheim dem
Kaiser mitgeteilt, der, nachdem es ihm am 29. April 1569 von den
ständischen Deputierten und anderen Landleuten mit einer Reihe von
100 Bogen ausfüllenden Bedenken überreicht worden war, am 26. Juli
verfügte, daß es durch erfahrene Theologen und andere Personen geprüft
werden solle.4) Von oben wurde ausgesetzt, daß die Agenda nur ein
Zeremonial- und nicht ein Doktrinalbuch sein solle, und als die Stände
dagegen Beschwerde führten, wurde ihnen anheimgegeben, letzteres
separat zu verfassen. Auch das neuerlich auf Schloß Bisamberg um-
gearbeitete Operat wurde nicht genehmigt und ebenso das eigene Kon-
sistorium mit einem Superintendenten sowie die offene Kirche ver-
weigert, doch die Berufung eines gelehrten Predigers gemäßigter Rich-
tung zur Prüfung der Predigtamtskandidaten freigestellt. Der evangeli-
sche Privatgottesdienst in Wien in den Häusern der Stände wurde
*) LA. Rel. B. III, 26.
•) LA. Rel. B. III, 26. — Bibl, I.e. 21. — Wiedemann, I, 358 ff. — Raupach,
E. Ö., 88 ff.
3) Wisgrill, V, 153. — Geschichtl. Beil., IV, 279. — Wiedemann, III, 19. —
Krones, Bibl, Otto etc. nennen dessen Oheim Leonhardt, der schon vor 1564 gestorben
war. — Vide Cap. XVI. 9. dieses Bandes sub Spiz.
<) LA. B. III, 26. — Raupach, E. 0., 94 ff. — Dr. Bibl. 1 c. 28 ff. — Wiede-
mann, I, 361 ff. — Otto, 1. c. 32 ff.
202
übrigens geduldet und angeblich sogar schon die Messe nach der neuen
Agenda abgehalten. 1)
Der Kaiser mußte zu dem nach Speyer einberufenen Reichs-
tage, den er am 13. Juli 1570 eröffnete, und konnte unmöglich
angesichts der im November bevorstehenden Vermählung seiner
Töchter mit Philipp IL von Spanien und Karl IX. von Frank-
reich den Zeitpunkt für passend halten, einen der Richtung
dieser Monarchen so entgegengesetzten Schritt zu tun, wie der-
jenige, der sie schon im voraus beunruhigt hatte, von den n.-ö.
Ständen aber mit Sehnsucht erwartet wurde.2)
Mittlerweile war durch Dekret des Erzherzogs Carl dt0. Korneu-
burg, 7. Septb. 1570, der Landuntermarschall Hans Hohenberger be-
auftragt worden, die Druckerei am Scheibenhofe bei Stein zusperren.3)
Die Religionsdeputierten protestierten unter Berufung auf ihre Befug-
nisse hiergegen sowohl als gegen die Hinwegführung der bereits ge-
druckten Exemplare der Agenda4), scheinen aber für den Moment nichts
anderes ausgerichtet zu haben als die Freilassung der sechs Regens-
burger Buchdrucker. Denn später, nach der Bewilligung der Agenda,
wurde sie aller Wahrscheinlichkeit nach in der Rosenburg gedruckt,
von wo sie, wie aus den Verrechnungen Grabners und seines Sohnes
(1592) hervorgeht, an die Stände versendet wurde, i. J. 1571 in 409 Exem-
plaren (an den Abt von Molk, Susanna Teuflin, Gerwelk Auer,
Georg Walterskirchen etc.).5)
Die Endlich am 14. Jänner 1 57 1 war Gabriel Strein in der
Assekuration. Lage> den Deputierten die gefertigte Religionsassekuration
zu übersenden6), welche vom Kaiser nur mit Widerstreben be-
willigt wurde, weil er darin schon einen Schritt weiter zu jener
Trennung sah, deren Verhinderung ihm so sehr am Herzen lag.
Er hielt fest daran, nicht weiterzugehen als in der zum Ausgangs-
punkte dienenden Konzession v. 1568. Daher waren die Stände
nicht durchwegs befriedigt. Sie beschlossen am 16. Februar 1572,
die Beratungen mit Chemnitzius und Chyträus fortzusetzen
und die Agenda nur dann definitiv anzunehmen und den Revers
darüber auszustellen, wenn sie nichts gegen das Gewissen ent-
hielte.7) Gleichzeitig baten sie wieder um eine offene Kirche in
Wien samt einem Landhausprediger und schalteten in den Revers
v. 4. Februar einen Zwischensatz mit der Ausdehnung der Kon-
1) Wiedemann, I, 363.
-) Otto, 1. c. p. 43. — Dr. Bibl, 1. c. p. 40.
3) K. k. Hofbibl. Mskpt. cod. 8314, Fol. 9.
4) K. k. Hofbibl. Mskpt. cod. 8314, Fol. 10.
5) LA. Rel. B. III, 27. — Exzpt.-ß., zitiert: B. II, 7. — Bibl, 1. c. 69.
c) K. k. Hofbibl. cod. cit. Fol. 1. — LA. B. III, 26, u. Relig. Expt.-B. Fol. 38.
7) LA., 1. c, u. Wiedemann, I, 382.
203
Zession auf ihre Häuser in den Städten ') ein, der jedoch, ebenso
wie die übrigen Forderungen, verweigert wurde. Die Bewilligung
blieb beschränkt auf den Wortlaut der Konzession und wieder
mit dem Zusätze »bis zu einer allgemeinen christlichen Reformation
und gottseligen Vergleichung der Religion in Teutscher Nation«.
In demselben Jahre wurde auch in Steyermark dem Erzherzog
Carl die Religionskonzession v. 24. Februar abgerungen.2)
* *
Trotz der ausdrücklichen Einschränkung der Religionsbewilli- weitere
gung wurde diese von den Ständen, die nicht erlahmten, ihre handlangen,
weitergehenden Wünsche immer wieder vorzubringen, in exten-
sivem Sinne aufgefaßt. Im April 1574 erteilten sie dem Josua
Opitzius die Bestallung zu ihrem Prediger in Wien durch ihre
Religionsdeputierten Roggendorf, Starhemberg, Grabner und
Enzersdorf, und unter dem 27. Juli sendeten sie eine neuerliche
Supplik um eine offene Kirche nach Prag an Gabriel Strein,
der jedoch de modo praesentandi Bedenken trug. Die Relation der
Deputierten an die Stände v. 8. März 1575 konstatiert, daß diese
Bitte schon öfters erfolglos gestellt worden war.3) Auch jetzt wurde
sie abgelehnt, jedoch durch Vermittlung Streins der Landhaussaal
bewilligt unter der ausdrücklichen Bedingung, daß die Predigten
in den Häusern der Adeligen — Roggendorf, Salm, Pol-
heim, Auersperg, Liechtenstein, Hofkirchen, Eitzing, En-
zersdorf, Geyer u. a. — welche durch den Zulauf der Bürger
Anlaß zu Bedenken gegeben hatten, eingestellt würden. Doch
eine Kirche sollte der Landhaussaal nicht werden.4)
Als erste Landschaftsprediger fungierten die Flacianer Josua
Opitz — der schon vor einem Jahre angestellt worden war —
und Lorenz Becher, denen für die Ordination der Prediger
J. Fr. Cölestinus beigeordnet ward, während die Religionsdepu-
tierten der Stände unter dem Landmarschall als Konsistorium
funktionierten.5)
Diese aus Laien zusammengesetzte Kirchenbehörde konnte
nicht genügen, so sehr auch damals die Bekenner des neuen
Glaubens in religiösen und dogmatischen Lehren bewandert und
in den auftauchenden Streitfragen bemüht waren, zu zeigen, daß
M LA. B. III, 26.
:) Hurter, Gesch. Ferd. IL, I, 250.
3) Cod. cit. Fol. 76, 87 u. 92 ff.
4) Bibl, 1. c. p. 60 ff.
5) Raupach, Forts., I, 254 u. 283. — Wiedemann, I, 367. — Bibl, 1. c. 81 u. 85 ff.
204
»im Ständehause in Wien mehr Theologie stecke als im Kopfe
des Theologen Chyträus«.1)
Jedenfalls legten sie unermüdlichen Eifer an den Tag, um
durch Organisation des Konsistoriums, Errichtung der Land-
schaftsschule, Ernennung der Präzeptoren und Vereinbarung des
Doktrinales das Kirchenwesen zu konsolidieren.2)
Schon seit Jahren fahndete man nach einer geeigneten Persönlich-
keit für das Amt des Superintendenten. Doch kam es bis zum Ableben
des Kaisers zu keiner definitiven Gestaltung des Konsistoriums, indem
die vorgeschlagenen Persönlichkeiten bald von diesem, bald von jenem
Teile der Stände teils als Calviner, teils als Flacianer beanstandet
wurden, oder auch wegen bekannter Streitsucht und anderer Gründe
auf die kais. Bestätigung nicht hoffen durften.3)
Mit der bereits im Werden befindlichen evangelischen Landschafts-
schule ging es ebenso ungünstig, so daß auch diese während der Lebens-
zeit des Kaisers nicht mehr aktiviert werden konnte.
Doch wurde auf dem Landtage von 1575 noch die im Juni 1574
in Stein von einer Kommission von Prädikanten (Reuter, Cölestinus,
Chemnitzius, Backmeister) unter dem Vorsitze des aus Steiermark
zurückgekehrten Chyträus ausgearbeitete Norma doctrinae einem
Ausschusse zugewiesen, um dann der kais. Bestimmung gemäß den
Universitäten Tübingen, Wittenberg und Rostock, welche die von
Melanchthon inspirierte gemäßigtere Richtung, der auch Chyträus an-
gehörte, beibehalten hatten, zur Begutachtung vorgelegt zu werden.4)
Auch gaben die Religionsdeputierten ihre Anstrengungen nicht auf, in
den zwischen den Prädikanten herrschenden Meinungsverschiedenheiten
durch in Wien und Hörn veranstaltete Kolloquien, die namentlich
von Sigmund Harrach, Albrecht Puchaimb und Landmarschall
Roggendorf betrieben wurden, zu vermitteln, und es gelang endlich,
eine Formula concordiae zustandezubringen, wonach namentlich die
von Opitz, Cölestin, Becher vertretenen Flacianischen Divergenzen
wenigstens auf der Kanzel unberührt bleiben sollten.5) Die Deputierten
hatten richtig erkannt, daß diese Streitigkeiten das ganze evangelische
Kirchenwesen in Österreich zu erschüttern drohten und daß es höchste
Zeit sei, Ordnung zu schaffen.
* *
„, D.ie Die Zustände waren wenig erhebend. Die im Reiche in der
H1 1 fl.ftl fl.1l BT
neuen Lehre aufgetauchten Spaltungen waren bald über die Grenzen
gedrungen und hatten hier in den Köpfen der wenig unterrichteten
Geistlichkeit sowie der Laien, die sich mit den höchsten theologi-
schen Problemen ohne die nötige Vorschulung eifrig befaßten, eine
*) Wiedemann, 1. c. I, 378.
2) Cod. cit. Fol. 108 u. 134.
3) Bibl, 1. c. 81 ff. — Raupach, Ev. Ö., 133 ff. — Wiedemann, 1. c. 367 ff.
4) Cod. cit. 108 ff. — Bibl, 1. c. p. 80 u. 97. — Wiedemann, 1. c. 382. — Otto,
1. c. p. 52.
5) Bibl, 1. c. p. 91 ff. — Wiedemann, 1. c. I, 385. — Raupach, E. Ö., 141 ff.,
u. Forts., I, 254.
205
ziemliche Konfusion angerichtet. Nach dem synergistischen Streite
über die Wirksamkeit der guten Werke und den freien Willen
war es ganz besonders jener über die Erbsünde und die Recht-
fertigung, der die Gemüter in Aufregung versetzte. Matthias
Flacius (Vlacich), ein istfianischer Mönch, hatte die Thesis auf-
gestellt, daß im gefallenen Menschen die Erbsünde die Substanz
desselben bilde, während die Gegner sie als Akzidens betrach-
teten. Die beiden Parteien befehdeten sich aufs heftigste, und
wie die Lutheraner die Calvinisten heißer haßten als selbst die
Katholiken, so wurden von den Flacianern, die die heftigsten Eiferer
stellten, die Akzidenzler unbarmherzig verketzert und verfemt. Ihre
aus Deutschland ausgetriebenen Prädikanten zogen nach Öster-
reich, wo sie bei der Not an Geistlichen mit offenen Armen auf-
genommen wurden und bei den Ständen willige Beschützer fanden.
Namentlich unter den Deputierten hatten sie mächtige Freunde,
wie Roggendorf und Starhemberg, während die Majorität der
Stände der milderen Richtung zuneigte und daher mit ihren De-
putierten zuweilen in Konflikt geriet.') Selbst Chyträus klagte,
daß die Religionsfreiheit in Österreich übermäßig sei, denn es
strömten hierher ungehindert alle, die aus irgendeinem Grunde
aus anderen Gegenden Deutschlands fortgeschickt worden waren,
und er sprach die Befürchtung aus, es werde bei der herrschenden
Anarchie, wo ein jeder Prediger Papst und Kaiser in seiner
Kirche sein wolle, schwer fallen, die in betreff der Doktrin ge-
faßten Beschlüsse durchzuführen.0)
Mag sein, daß sich die Weiterverfolgung in die äußersten
Konsequenzen einer unrichtig aufgefaßten Idee in denkenden
Köpfen vielleicht leichter festsetzen konnte als die unbestimmten
Mittelformen, doch man muß anerkennen, daß der Eifer, mit dem
auch die Laien sich in theologische Fragen zu vertiefen suchten,
ein unverkennbares Zeugnis für das damals vorhandene innere
Bedürfnis nach Schaffung eines religiösen Inhaltes an Stelle des
in den Wirren der neu auftauchenden, oft widerspruchsvollen Ideen
momentan zurückgedrängten alten Glaubens, ablegt.
Die kaiserlichen Landtagspropositionen v. 10. Februar 15763) Landtafel-
haben die von den Ständen wieder in Anregung gebrachte Korn- Ordnung,
mission zur Beratung der Landtafel-, Landgerichts- und
Polizeiordnung genehmigt und auch gestattet, daß die kais.
*) Raupach, E. Ö., 13g ff., u. Forts, I, 247 fr. — Wiedemann, 1. c. I, 384 ff.
2) Wiedemann, 1. c. I, 381 u. 383. — Raupach, E. Ö., 137.
») LA. Ltg. 1576.
206
Regiments- und Kammerräte zugezogen werden. Unter den von
den Ständen Vorgeschlagenen befand sich — wie schon oben
erwähnt — auch Hans Georg Khuffstainer, auf den sonach
das Zeugnis des Kaisers, daß diese HHn. »zu solchen wichtigen
Sachen, daran dem Lande trefflich gelegen, ganz tauglich und
gut seien«, gleichfalls ehrende Anwendung findet.1)
* *
Kaiserlicher In das letzte Lebensjahr Maximilians fällt sein Befehl »an
Haas Geere ^n* Hans Georgen Khuefstayner, daß er eilends nach Wien
kommen solle, Sachen halber, so er durch drei Abgeord-
nete, als Hn. Landmarschall, Helmhart Jörger und Hie-
Vz. 336. ronymus Becken vernehmen werde. Ist vermuthlich ain
wichtige Sachen gewest, in maßen bei I. M, gedachter
H. Khuefstayner in sondern großen Gnaden und Ansehen
gewesen, wie aus vielen, sonderlich beiliegenden Bevehlen er-
scheint. A°. 1576«. Die Namen und Stellungen der genannten
Delegierten beweisen zur Genüge, daß es sich um eine bedeu-
tende Angelegenheit handelte, etwa die Ausgestaltung des Kirchen-
wesens oder der Landesschule, die damals gerade im Werke war.
Der Landmarschall Roggen dorf war ein eifriger Beschützer der
Flacianer, Jörger ein Hauptführer der Akatholischen und Gesinnungs-
genosse des Hans Georg, übrigens bei Hof wohl angesehen als Rat
und Präsident der Hofkammer. Hieronymus Beck von Leopolds-
torf war unter Ferdinand I. und Maximilian kaiserl. Hofkammerrat
und Proviantkommissär in Ungarn, ein gelehrter Herr, der wertvolle
Reisewerke verfaßte und eine Bibliothek mit Manuskripten hinter-
ließ, die K. Matthias kaufte und der Hofbibliothek inkorporierte.
Auch erbaute er das Schloß Ebreichsdorf. Er war mit L. von Harrach,
dem Alteren, gegenwärtig, als Erzherzog Ernst i.J. 1585 den Ständen
den Standpunkt in betreff ihrer Prediger, namentlich jener des Geyer
in Hernais, die sistiert werden sollten, klar zu machen bemüht war.2)
Maximilian IL Der Kaiser, so sehr die religiösen Fragen ihn erfüllten, bis
er erkennen mußte, daß seine edlen Bemühungen zur Herstellung
des Friedens erfolglos zu bleiben verurteilt waren, konnte nicht
übersehen, daß ihm auf der Höhe, die er einzunehmen berufen
war, als Oberhaupt der Christenheit, auch höhere Rücksichten
und Pflichten oblagen, die es ihm verwehrten, frei zu wählen
wie die ihm untergebenen Fürsten und Untertanen.
0 v. Cap. 5.
2) Wisgrill, I, 329. — Khevenhüllcr, Ann. Ferd. II., 377.
207
Das Haus Habsburg stand auf der Höhe seiner Weltmacht.
Es galt, sie ungeschwächt zu erhalten, was nur durch das Zu-
sammenstehen beider Linien und Aufrechthaltung wenigstens nicht
unfreundlicher Beziehungen zum Papsttum möglich war.
Schon zu Lebzeiten seines Vaters mußte Maximilian im
Hinblicke auf die Nachfolge im Reiche und besonders vor der
Wahl zum Römischen Könige das Opfer bringen, den mit jugend-
lichem Eifer erfaßten Ideen wenigstens nach außen hin weniger
freien Ausdruck zu leihen. Wie aus den Berichten des Kardinals
Morone hervorgeht, hatte er bereits i. J. 1562 seinem Vater
eidlich gelobt, katholisch zu bleiben. ') Die Kaiserkrone legte ihm
weitere Schranken auf, sowohl den Reichsfürsten als auch dem
hl. Stuhle gegenüber, dessen gute Stimmung angesichts der euro-
päischen politischen Konstellation, namentlich gegenüber den
im Osten drohenden Gefahren, wesentlich war. Die engen Familien-
beziehungen zu Philipp IL, seinem Schwager, der auch noch
sein Schwiegersohn wurde, sowie zu Karl IX., der seine zweite
Tochter heiratete, endlich weitere Heiratsprojekte für seine Kinder
traten zu den übrigen Konsiderationen hinzu, die ihn von einem
entschiedenen Umschwünge abhalten mußten, selbst wenn er dazu
geneigt gewesen wäre. Auch der Einfluß der weiblichen Familien-
mitglieder, namentlich der ihm innig zugetanen frommen Gattin,
darf nicht allzu gering angeschlagen werden.
Angesichts des traurigen Zustandes, den der in immer zu-
nehmende Sekten zerfallende Protestantismus und dessen durch
dogmatische und politische Streitigkeiten verfeindete Anhänger
boten, konnte er wohl niemals sich verlockt fühlen, dort einen
Stützpunkt zu suchen, von wo dem traditionellen Bestände des
alten Reiches unvermeidlicher Untergang gedroht hätte. Der von
ihm gewählte Mittelweg war ihm also nicht nur durch die Situa-
tion vorgezeichnet, sondern entsprach auch seiner inneren Über-
zeugung, die ihm bis zu seinem Ende die ideale Lösung durch
eine gemeinsame Vereinigung vorschweben ließ.
So konnte es kommen, daß nach seinem am 12. Oktober 1576
zu Regensburg erfolgten Ableben beide Teile ihn für sich in
Anspruch nahmen. Nach allen hierüber geführten Kontroversen
dürfte wohl das richtigste Urteil von Alb recht V. von Bayern,
dem Schwager Maximilians, in seinem Schreiben an den Kur-
fürsten August von Sachsen in Antwort auf dessen Anfrage
gegeben worden sein: ». . . hat sich ihre Majestät in Ihrem letzten
Ende gehalten wie im Leben zuvor, daß also Niemand eigent-
lich wissen mögen, ob Ihre Majestät katholisch oder konfessionisch
1) S. Steinherz, Nuntiaturberichte.
208
sei, hat sich auch weder auf die eine noch die andere Meinung
erklärt, sondern er ist ohne ein wenig" Redens verschieden.« Da
er sich immer als katholisch — allerdings in seinem Sinne —
bekannt hatte, widerspricht es dem nicht, wenn Bischof Grüner von
Wiener-Neustadt, der seiner letzten Stunde in Regensburg
beiwohnte, sagt, daß er plenus in Deum fiducia obiit. Und Phi-
lipps Botschafter d'Almazor berichtet, der Kaiser sei gestorben,
wie er gelebt hatte. ])
d) Hans Georg als Verordneter und Obrister Kriegszahlherr
der Stände, 23. Mai 1577 bis 1578.
Verordneter Kaum hatte Hans Georg seine Stellung im Regimente der
Ä, ™d. N.-ö. Lande verlassen, als er von den Ständen zum Verordneten
zählherr. gewählt und gleich mit der verantwortlichen Mission ihres Ober-
sten Kriegszahlherrn in Ungarn betraut wurde, wo er der
Tradition nach einige Kompagnien auf eigene Kosten geworben
und dann ein Regiment erhalten haben soll.
Vz. Anh. I. Jedenfalls finden wir ihn schon am 23. Mai 1577, und aller
Wahrscheinlichkeit nach auch früher, in seiner Wirksamkeit in
Ungarn.
Die einzige im k. k. Kriegsarchiv hierüber aufzufindende
Nachricht betrifft »ein v. 7. Juni 1578 datiertes Schreiben des
Hofkriegsrathes an die Hofkammer-Räthe über die Notwendig-
keit der Ernennung eines Oberst-Proviantzahlmeisters in
Ungarn, dessentwegen man an Hn. Johann von Lichtenstein,
dann auf Hn. Wolf Jörger und den Khuefstainer gangen.
Steht dort noch auf Bedenken.«2) Diese Bedenken scheinen den
letzteren abgehalten zu haben, sich auch noch dieses zweite,
offenbar nicht übermäßig ambitionierte Amt aufbürden zu lassen,
welches sowohl Jörger als Lichtenstein, dessen Sohn später
der Nachfolger Hans Georgs im ständischen Amte des Kriegs-
zahlherrn wurde, abgelehnt hatte.
Über diese Mission H. Georgs sind wir sonach lediglich
auf unsere eigenen Notizen angewiesen. Diese beginnen mit »drei
bevehllich von der Fstl. Durchl. Erzherzog Ernst an die HHn.
Verordneten, bewilligt Gnadengeld auf unterschiedlichen Grenz-
Vz. 339. häusern in Ungarn etc., welches zu bezahlen Hn. Hans Georgen
Khuefstainer als Obristen Zahlherrn von denen HHn. Ver-
!) Becker, Der Tod Maximilians II. Ldsk., XI, 308 ff. — Otto, 1. c. p. 60. —
Hopfen, I.e. p. 174. — Krones, III, 287. — Raupach, E. Ö., 148, u. Forts., I, 26iff.
-) K. k. Hofkriegsarchiv 1579. Regist.-Prot. 156. Kriegswesen in Ungarn, i/a.
209
ordneten anbefohlen worden. 1577«. Dieser Geschäftsgang ge-
währt einen interessanten Einblick in die damalige Organisation
des Kriegswesens und erklärt manche Enttäuschungen, die schon
deshalb nicht ausbleiben konnten, weil es stets an Geld gebrach
und die ohnehin nicht leicht zu behandelnden Söldner sich nur
dann willig zeigten, wenn sie mit Verpflegung und Zahlung zu-
frieden waren, ganz ähnlich wie die ihnen gegenüberstehenden
Janitscharen.
So beklagt sich Hans Georg zu wiederholten Malen »alß
Verordneter und Obrister Zahlherr in Ungarn aus Raab an die Vz. 340.
Fürstl. Durchl. Herrn Ernestum über das Kriegsvolk, welches
sich außer völliger Bezahlung nicht wolle mustern lassen«.
Glücklicherweise ging der Widerstand nicht so weit, wie
moderne Ereignisse, die sich wenigstens für den Beginn der
Meuterei ein Vorbild an diesen Zuständen genommen zu haben
scheinen. Ob die passive Resistenz in diesem Falle durch die An-
kunft eines eigenen Delegierten hervorgerufen worden war oder
mit Hilfe desselben besänftigt wurde, ist nicht gesagt. Erzherzog
Ernst hatte »den Hn. Carl Haiden, kais. Mustermaister, als
Muster-Commissarius« zur Musterung auf den Grenzhäusern dem
Hans Georg zugegeben, neben welchem dieser, wie der Erz- Vz. 341.
herzog ihm schreibt, etliche Mängel an dem ungarischen Kriegsvolke
reformieren sollte.
Die Aufgabe dürfte nicht ganz leicht gewesen sein. Denn
eine weitere Korrespondenz des Erzherzogs mit den beiden Vz. 371.
Delegierten sprach von der »inquisition wegen der beschwährung
so die Kriegsleuthe zu Wessprim über ihre Hauptleuth haben Vz. 342.
d°. Wien 1578«. Sonach hat man sich aktiv der Sache ange-
nommen und auch Schulden der Kriegsleute bezahlt. Denn es
lagen »der Kriegsleut von Wessprim, Papa, Zettes und
Raab Schuldbriefverzeichniß, so sie Georg Kettler, Bürger und Vz. 343.
Handelsmann in Wien, schuldig sein, Er einer Ersamben Land-
schaft u. d. E. übergeben,« vor, sowie auch Drey Dekrete von
Erzherzog Ernst und dem Kriegsrath zu Wien an die Hn.
Verordneten »die Musterung der Hußaren undt Bezahlung der- Vz. 344.
selben betreffd.«. Schließlich ist auch der Mustermeister Haiden
nach Wien zurückgekehrt und hat über seine »Raiß in Ungarn« Vz. 345.
an Hans Georg geschrieben, wohl auch seine Zahlung verlangt.
Die Auszahlungen an die Hn. Offiziere, denen auch öfters
Vorschüsse gewährt wurden, veranlaßten viele Arbeit und Sorge
wie auch Schriftwechsel, wie aus zahlreichen angeführten Schreiben
hervorgeht, deren Nichtdatierung den im Felde stehenden Kriegern
billig nachgesehen werden kann. So von Wilhelm von Tann- Vz- 34ß— 355-
hausen und Andre Teuffln, Obristen zu Raab, Oberst Carl
C. Kuefstein. II. 14
210
Ludwig und Hans Christoff von Zelkhing, Ch. G. Rosen-
berg, Hauptmann zu Thotess, sowie Ehrenreich Steinpeiß
und vielen anderen, dann von Jochaimb Khelhaimer, Ein-
nehmberamtsverwalter, über Kriegsbezahlung und andere amtliche
Dinge, endlich von Hans Hessar und Zacharias Stanecker
in Betreff »etlicher Püxenmaister Bstallung auf den Gränitz-
heusern « .
Den oben angeführten Bitten dürfte dadurch entsprochen
worden sein, daß Hans Georg dem Einnehmer Sigmundt
Leiser den Auftrag erteilte, »den Betrag von 14.000 fl. etlichen
ungarischen Hauptleuten zu erlegen«.
Mitten in diesen Sorgen hielt H. Georg begreiflicherweise
darauf, mit Wien in Verbindung zu bleiben, indem er natürlich
in vielen Dingen, namentlich aber in bezug auf die Gewährung
und Flüssigmachung des Geldes, die nicht immer glatt abge-
gangen zu sein scheint, auf die Willfährigkeit seiner Kommittenten
angewiesen war.
Von Hn. Wolff Christoff von Mamming kamen >zwey
Vz.356u.357. Schreiben, darinnen er Herrn Khuefstainer waß in seinem ab-
wesen zu Wien fürgeloffen, erindert« und zwei andere »von Se-
cretari Egenn aus Wien darinnen er bericht waß sich in Herrn
Vz. Anh. I13. Khuefstainers abweßen zu Wien verloffen«, sowie über »unter-
schiedliche Sachen und eine Maragsische Execution«.
Wolf Christoff von Mamming gehörte von 1575 — 79
dem Verordnetenkollegium an, war also am besten in der Lage,
seinen »Mitverwandten« in der authentischesten Weise zu infor-
mieren.
Vz. 358. Daß das Schreiben, mit welchem »Herr Erasm Praun aus
Totess für seine Ritterschaft bei Hans Georg intercedirt«, mit
dessen Aufenthalt in Ungarn in Verbindung steht, ist wohl nicht
zu bezweifeln und beweist das bestehende Vertrauen auf dessen
Einfluß bei Hof und bei den Ständen.
Differenzen Wenn schon die Stellung des Hans Georg in bezug auf
mit den ... .
Verordneten, die finanzielle Seite seiner Aufgabe nicht leicht war, so bereiteten
ihm seine Auftraggeber selbst, deren Vertrauensmann er war,
Verlegenheiten. Einmal begehrten sie, »daß er aus seinem Kriegs-
Vz. 359. zahlgeld 10.000 fl. ihnen herausgeben soll, damit eine kaiserl.
Schulden abzuledigen, welches Er aber zu thun, wie sein Concept
mit aigener Hand geschrieben hiebei ausweißt, sich stark erwidert
und mit sonderlicher Außführung der darauß entstehenden Schäden
Beil. 96. dawider protestirt«. Das Original dieses Schreibens v. 9. Juni 1578,
211
kürzlich aufgefunden und zurückgekauft, wird in den Urkunden
beigeschlossen.
Natürlich, wenn man die mühsam zusammengebrachten Kriegs-
gelder zu anderen Dingen verwendete, mußte ja Mangel eintreten,
was Hans Georg sehr wohl voraussah und sich nicht gefallen
lassen wollte. Doch mußte er gehorchen und — da er sich wegen
der Schätzung von Schauenstein in Greillenstein befand — be-
auftragte er seine in Wien befindliche Gattin, die Kassenschlüssel
den Herren auszufolgen.
Ein andermal wurde ihm ein Schuldschein anstatt baren
Geldes gesendet, wogegen er sich gleichfalls zur Wehre setzte.
Denn es betrafen »zwei Schreiben von Sigmund Leisser und
Jobst Croy eine schädliche partido so Croy denen Verordneten
fürgeschlagen, welches aber Hr. Khuffstainer als Obrister Zahl- Vz. 360.
herr in Ungarn nicht annehmen wollen, inmaßen sein Schreiben,
dessen Concept hiebei, ausweist. Ist aber in seinem Abwesen
durch die andern HHn. Verordneten beschloßen worden, welches
denen HHn. Khueffstainers Erben nahend in die iom flor. zu
Schaden geraicht«.
Schon am 2$. Mai 1577 hatten die Verordneten einen Für- Vz. Anh. I4.
schlag von Jobsten Croyen an Hans Georg als damaligen Grenz-
zahlherrn übermittelt. Offenbar bezog sich dieser auf jenes »Amts-
bekenntniß« des Einnehmers Joh. Kelhaimer auf Jobst Croy
über 4000 Thaler, welches die Verordneten dem Hans Georg
anstatt bar Geld übersendeten und gegen dessen Annahme er Vz. Anh. I8.
Bedenken geäußert, da ihm doch mit im Kriege schwer realisier-
baren Papieren für die zu leistenden Auszahlungen an die Truppen
nicht gedient sein konnte. Ein noch im Originale erhaltenes
Schreiben H. Georgs an den obenerwähnten Sekretär Eggen,
sagt: »Es erfordert die Notturft, daß wegen des Croien eine
ordentliche Abraittung seiner Schulden an die Landschaft bis
auf jetzt kommenden Georgi gemacht werde.« Daher möge
darauf bedacht werden, daß die Ordnung geschehe.1) Auch von Vz. Anh. I9.
einem Schreiben des Croy v. 18. August 1 58 1 ist noch kurz
die Rede.
Offenbar diese Angelegenheit ist es, die sich später in jener Vz. 375
Summe v. 7840 fl. widerspiegelt, welche von den Ständen i- J- Anh.P 5n.-.
1582 u. 1594 mit Interessen per 1882 und 5880 fl. verlangt und
auch gezahlt wurden, da der Tödtschein darüber vorlag.
v) Original. Archiv Greillenstein.
14*
212
Rücktritt. Unter solchen Umständen war es begreiflich, daß Hans
Georg schon im Laufe des J. 1578 sein Amt als Oberster Zahl-
herr in Ungarn niederlegte. Er übergab die Agenden seinem
Nachfolger Hartmann von Liechtenstain, für welchen er auch
schon Zahlungen an die Kriegsleute vorschußweise geleistet hatte,
um die regelmäßige Funktionierung des Amtes keiner Stockung
auszusetzen.
Vz. 361. »Die ausführliche specification waß Er anstatt des Hn. Hart-
mann von Liechtenstain welcher nach Ihme Oberst-Kriegs-
zahlmeister ist worden, für Völckher bezalt hat,« wurde dem Ver-
ordnetenkollegium übersendet und von diesem in einem Schreiben
Vz. 362. bestätigt. Zweimal wendete sich genannter Liechtenstein noch
an ihn, um Auskünfte über die Beide angehenden Geldangelegen-
heiten zu erlangen.
Ein eigentümliches Ansinnen steht wohl mit dem Rücktritte
Vz. 363. des Hans Georg in Verbindung, indem nämlich »Ernst, Her-
zog zu Oesterreich, ihm wegen seiner Behausung schreibt daß
Er solche Hn. von Lamberg solte einräumben, damit Er ein
rechtes Wohnzimmer habe«.
Mehrere Gesamtfaszikel enthielten Schreiben über verschiedene An-
gelegenheiten, die mit den Funktionen des Obersten Zahlherrn in Ungarn
Vz. 364. in Verbindung standen, »Etliche Sachen die ungar. Grenzbezahlung
Vz. 365. als Hr. Hans Georg Khuffstainer Obrister Kriegszahlmeister und
nach ihm Hr. Hartman von Liechtenstein worden. A°. 1578.«
Die Schlußabrechnung über die »Kriegsraittung« erfolgte
Vz. Anh. I10. erst i. J. 1583, indem der Einnehmer Khelhaimer den von Hans
Georg erlegten Raitrest mit 2000 fl. unter dem 24. März ab-
quittierte.
# *
*
e) Die Stände unter Rudolf II.1) 1576—1579.
Rudolf II. erweckte wie sein Vater bei seinem Regierungs-
antritte neue Hoffnungen, nur in entgegengesetzter Richtung.
Man kannte seine durch die Erziehung in Spanien begründete
strengkatholische Überzeugung und erwartete derselben ent-
sprechende Maßregeln. Diese Voraussetzungen trafen jedoch nicht
gleich ein. Auch Rudolf zeigte vorerst weniger Neigung zu ener-
gischem Eingreifen, als man erwartet hatte, sondern suchte sich
auf der Mittellinie zu erhalten, allerdings mit einer ausgesprochenen
Vorliebe für die katholische Sache in Verbindung mit der Staats-
autorität.
l) Krones. 1. c. III, 292 u. 314 ff. — Huber, 1. c. IV, 283 ff. — D. V. Bibl,
Kathol. Gegenreformation 1576— 1580. — Raupach, E. Ö., 152 ff., u. Forts., I, 271 ff.
— Wiedemann, I, 386 ff. — J. Loserth, Acten u. Correspondenzen z. Gesch. d. Gegen-
reformation (Fontes L) und Briefe u. Acten z. Steiermark. Geschichte unter Erzh. Carl II.
— Vancsa, 1. c. Ldsk., Jahrb. 1910. — V. Bibl, Die Briefe G. Eders.
213
So begann er damit, die von seinem Vater erteilten Kon- 1&77-
Zessionen in restriktiverem Sinne auszulegen und sein sehr bald mit
der Statthalterschaft im Erzherzogtum Österreich betrauter Bruder
Ernst ließ es sich angelegen sein, die bisher tolerierte leichtere
Übung auf den strikten Wortlaut der aufrechterhaltenen Bewil-
lio-unsr zurückzuführen. Natürlich wurde der Friede dadurch nicht
gefördert. Die Stände glaubten sich in ihren erworbenen An-
sprüchen verletzt und beharrten darauf, indem sie ihren For-
derungen, zuweilen in recht ungestümer Weise, immer aufs neue
Ausdruck verliehen. Die Bewegung schlug immer höhere Wogen
und artete vielfach in Eigenmächtigkeiten und Übergriffe aus,
die namentlich auf den Besitzungen der Stände nicht ver-
hindert werden konnten, um so weniger, als diese sich auf eine
langjährige, wenn auch nur stillschweigend tolerierte Übung
stützen durften.
Sie hatten von Anfang an die nur ihnen und nur für ihre
Häuser und Kirchen erteilte freie Religionsübung in extensivem
Sinne aufgefaßt und zur Anwendung gebracht, so daß auf dem Lande
gegen die übrigens ziemlich gelichtete und laue katholische Geist-
lichkeit zuweilen rücksichtslos vorgegangen und auch Ortsfremde
zum Gottesdienste zugelassen wurden. In Wien selbst strömten
die Bürger in die Häuser der Adeligen und die Landschafts-
geistlichen, namentlich der Fla cianer, predigten sogar öffent-
lich in den Kirchen, wie bei den Minoriten. Besonderes Ärger-
nis erregten die Predigten in Hernais, einem Besitze des Hn.
von Geyer, wohin die Bürger der Nähe wegen leicht gelangen
konnten.
Gegen solche und ähnliche Vorgänge war es um so schwerer
einzuschreiten, als der größte Teil der höheren Beamten und
Funktionäre selbst zu den Evangelischen gehörten. Die ernsten
Befehle des Kaisers blieben auch vorerst — wie er an Herzog
Albrecht von Bayern sich beschwerte — bei den Bürgern wie
den Predigern nicht nur unberücksichtigt, sondern »diese wurden
immer frecher und mutiger«.1) In Wien drohte ein Aufstand
und die Stände zeigten sich, wie schon im Landtage v. 1564,
widerwillig in betreff der Erbhuldigung, die sie wieder nicht
eher vornehmen wollten, als bis nicht nur, wie üblich, ihre
alten Landesfreiheiten und -Privilegien bestätigt, sondern auch
die von Maximilian gewährte Religionskonzession erneuert
worden wäre.2)
Nichtsdestoweniger bewilligten sie die doppelte Gült der
138.000 fl. samt dem persönlichen Kriegszuge sowie 100.000 fl.
J) Bibl, 1. c. 13 — 20 — Wiedemann, 1. c. p. 387. — Raupach, E. Ö., 152 ff.
-) LA. Ltg. 1577 u. Buch 8, Fol. 113.
214
Grenzbaugelder. Doch ging es mit dem Antizipieren schwer und
die Verordneten mußten sich selbst obligieren. *) Daher ersuchten
Vz. 338. diese noch in demselben Jahre 1577 auch den Hans Georg als
ihren Mitverordneten, den Schuldschein mitzufertigen, worüber
dann die Stände den Verordneten Johann Abt zu den Schotten,
Georg Propst zu St. Dorothea, Hartmann von Liechtenstein,
Vz. Anh. I2. Sigmund Gf. Hardeck, W. Christ, von Mamming und Hans
Georg Khuefstainer einen Schadlosbrief »umb etliche hundert-
tausend Gulden anticipirte und durch sie die HHn. Verordneten
Beil. 97. mit Insigl und Handschrift verobligirte Schulden lautend« am
24. März 1578 ausstellten. In dem Schadlosbriefe ist ausdrück-
lich gesagt, daß die Landschaft diese Summe »auf Ihr. Maj.
a. gn. Begehren zur Abzahlung Ihr. Maj. obliegender Schulden-
last« bewilligt hatte. Also genau ein Jahrhundert nach jener Be-
willigung von gleichfalls 100.000 n\, zu welcherWilhelm Khuff-
stainer zu den Zeiten des Kaisers Friedrich für König Matthias
beizutragen hatte, war sein Urenkel Hans Georg an einer
gleichen Leistung beteiligt.
Wir sehen auch, wie Hans Georg trotz der durch das
verantwortliche Amt des Obersten Kriegszahlherrn der Stände ihm
auferlegten beschwerlichen Tätigkeit auch jene als Verordneter
mit gleichem Eifer auszuüben verstand.
*
Als es sich nach dem Eintreffen des Kaisers in Wien im
Herbste darum handelte, endlich die Erbhuldigung vornehmen zu
lassen, wiederholten die Stände ihre Begehren nach vorheriger
Bestätigung ihrer Freiheiten und Privilegien durch ihre politischen
Deputierten, die Äbte von Melk und Lilienfeld, Richard
Strein, Helmhart Jörger, Leopold Grabner, Christof
Mamming sowie die Bürgermeister von Wien und Korneu-
burg, die mit den Vertretern des Hofes Leonhard von Harrach
und Dr. Weber zu verhandeln hatten.
Die zwei Adelsstände verlangten, daß auch die Religions-
konzession in die Urkunde aufgenommen werde. Sie brachten ihr
Verlangen durch ihre Religionsdeputierten vor, welche beauftragt
waren, sich auf das vom Kaiser in Linz gegebene mündliche Ver-
sprechen zu berufen und »mit treuherzigen Glimpfen zu verstehen
zu geben, wie hoch die Stände ihnen dies Werk angelegen sein
lassen«. Die Instruktion v. 24. Septb. ist unterschrieben von Hans
') LA. Ltg. 1577.
215
Georg Khuefsteiner neben Rogendorf, H. v. Liechtenstein,
Starhemberg, Oberhaimb etc. Se. Majestät ließ hierauf ant-
worten, daß die Erbhuldigung alle Stände angehe, dies aber eine
davon gesonderte Sache sei. Sie mögen sie später durch geeignete
Deputierte vorbringen und die Huldigung nicht »verziehen«. Dem-
entgegen erinnerten die Delegierten daran, daß in die Urkunde
über die Privilegien nicht nur allgemeine, sondern auch einzelne
Stände speziell betreffende Angelegenheiten aufgenommen würden,
und gerade die in Frage stehende sei eine solche, welche sie als
ihren höchsten Schatz ansähen.')
Hierüber referierten sie an die zwei Stände, die eine ein-
gehende Supplik beschlossen, in welcher sie baten, Se. Majestät
möge sie aus der Ungewißheit heben und ihnen entweder die
Konzession in einer eigenen Urkunde bestätigen oder zusagen,
daß dies später geschehen solle, worauf sie in allem Vertrauen
die Erbpflicht leisten würden.2) Diese Petition sollte in einer
Audienz, zu der sie möglichst zahlreich erscheinen würden, über-
reicht werden.
Nach der zweiten Relation derselben Delegierten wurde für
den 28. Septb. eine Audienz erlangt. »Als aber Se. Maj. ver-
merkte, daß eine so große Anzahl erschienen — angeblich
250 — haben Sie durch den Vizekanzler sagen lassen, das sei
nicht der rechte Weg, denn solcher Menge der Personen wegen
werde er weder mehr noch weniger thun, es möchte auch allerlei
Mißverständnisse geben. Seine Meinung aber wäre gar nicht, den
Ständen die Concession in Religionssachen zu cassiren oder auf-
zuheben, sondern sie dabei vielmehr handzuhaben, allein daß es
durch gebürliche Wege geschehe und versucht werde.« Die drei
früheren Deputierten mögen sich beraten. Diese konnten nur
ihren Auftraggebern referieren. Der Landmarschall ging darauf
mit den Ständen in das Landhaus, wo sie beschlossen, wenn
ihnen Se. Maj. die obigen Worte durch die Geh. Räte wieder-
holen lasse, wollten sie sich für diesmal damit bescheiden. Es
wurden nun als Delegierte noch der Landmarschall und Leon-
hard Enenkl gewählt. Diese begaben sich nachmittags wieder
in die Burg, wo ihnen die Geh. Räte in Gegenwart Sr. Maj.
die obige Versicherung der Abrede gemäß formell wiederholten.
Allein da Übergriffe vorgekommen, sollen darüber vertrauliche
Kolloquien gehalten werden, damit jeder Teil wisse, was ihm
gebühre.3)
i
l) Hofbibl. Cod. cit. 8314, Fol. 159 u. 163. — LA. Rel., B. III, 26. — Bibl,
25fr. — Kaupach, Forts. I, 274.
a) Cod. cit Fol. 164.
3) LA. Rel. B. III. 26. u. Cod. cit. Fol. 164, 165 u. 167. — Bibl, 1. c. 30 ff.
216
Die Erbhuldigung erfolgte nun am i. Oktober 1577 ohne
weiteren Anstand. Doch war wohl zu fühlen, daß ein anderer
Wind wehe, der eine schärfere Tonart anzeigte.
1578. Was dem Kaiser am meisten Unmut erregte, war das Über-
handnehmen des evangelischen Gottesdienstes in den landesfürst-
lichen Städten, welche als Kammergut von Maximilian aus-
drücklich von der Religionskonzession ausgenommen worden waren.
Besonders in WTien waren die Übergriffe auffallend. Die zumeist
schon der neuen Lehre gewonnenen Bürger wohnten im Land-
hause und bei benachbarten Ständemitgliedern, namentlich in
Hern als, wo später und noch lange hinaus die Jörgerschen
wie früher die Geverschen Prediger ein beliebtes Zentrum bil-
deten, dem Gottesdienste bei, beriefen auch die Prädikanten in
ihre Häuser zu Hochzeiten und Begräbnissen und mieden die
katholischen Kirchen.
Gegen diese Ausdehnung der Religionsübung wurden nun
die ersten Angriffe gerichtet, indem im März die Stände den Auf-
trag erhielten, die Kirche in Hernais, welche sie den Gebrüdern
Geyer abgelöst hatten, zu sperren. Der Zulauf der Bürger zum
Landhause wurde untersagt und auch auf dem Lande einige
ständische Prädikanten abgeschafft.1)
Von diesem energischen Vorgehen betroffen, fühlten sich die
Stände in den ihnen bisher zugestandenen Rechten gekränkt und
setzten eine sehr eingehende Beschwerdeschrift auf, in welcher
alle einzelnen Punkte der Divergenzen besprochen, um Abhilfe
gebeten und schließlich die dringende Bitte um Aufrechterhaltung
ihrer Religionsprivilegien gestellt wurde. Namentlich führten sie
Klage darüber, daß in mehreren Fällen das Patronatsrecht ver-
letzt wurde, daß die eingesetzten Pfarrherren eigenmächtig von
der Regierung und dem Bischöfe abgeführt und durch katholische
ersetzt wurden und einem zum Tode Verurteilten die Beiziehung
des von ihm erbetenen Prädikanten verweigert worden war, ein
Fall, der viel böses Blut gemacht und schon zu separaten Peti-
tionen und Verwendungen ohne Resultat Anlaß gegeben hatte.
Die Schrift, abgefaßt am 22. März in Gegenwart des Land-
marschalls und des Wolfg. von Roggendorf, Niclas Salm,
Gabriel und Reichard Strein, Rüdiger Starhemberg, Veit
Albrecht und Sigmund von Puchaimb, Landuntermarschall
Christoph von Oberhaimb, Wolf Christoph von Mamming,
i) Bibl, 1. c. 46 ff. — Raupach, E. Ö., 155, u. Forts. I, 280 ff.
217
Hans Georg Khuefsteiner, Leop. Grabner u. a. m., im ganzen
von 19 Mitgliedern, wurde am 25. März von den Ständen appro
biert und am 26. dem Erzherzog Ernst an Stelle des in Preß-
burg befindlichen Kaisers übergeben.1)
An demselben 26. März erhielt Hans Georg einen neuen
Beweis des Vertrauens seiner Standesofenossen durch die Wahl
in den Ausschuß zur Schließung der Wienerischen Stadtord-
nung mit vier anderen. Die Gewählten wurden dem Kaiser be-
nannt.2)
Nach seiner Rückkehr ließ der Kaiser die vor dem Aus-
einandergehen des Landtages von diesem gewählten Ausschüsse
für den Religionstraktat vor sich fordern. Es erschienen am
6. Mai: Salm, V. A. Puchheimb, Enzersdorf, Mamming und
Stockhorner.
In Gegenwart der Erzherzoge Ernst und Maximilian, von
Trautson, Leonhard Harrach, Rud. Khuen, Weber und Un-
verzagt teilte ihnen Rudolf mit, daß er den Neuerungen länger
zuzusehen nicht gewillt, sondern bedacht sei, die Predigten, Ad-
ministration und Sakramente, Kondukt und Schulen alsbald ab-
zustellen, wovon sie ihre Kommittenten zur Darnachachtung ver-
ständigen mögen.
Die von dieser Äußerung überraschten Ausschüsse baten,
mit ihrer Antwort warten zu dürfen, bis die Stände wieder ver-
sammelt wären, ohne welche kein Beschluß in dieser wichtigen
Sache gefaßt werden könnte.3) In der Tat ging der kaiserliche
Entschluß weiter, als zu erwarten gewesen war. Denn er impli-
zierte nicht nur die Abhaltung der Bürger vom Gottesdienste,
sondern auch die Rücknahme der Konzession für das Landhaus.
Die in Wien anwesenden Ständemitglieder überreichten
mittlerweile schon am 7. Mai eine provisorische Petition, dahin-
gehend, der Kaiser möge vorerst die Stände hören und nichts
vornehmen, bevor der nächste Landtag zusammengetreten sei.
Auf dem Konzepte dieser Schrift sind außer dem Hans Georg
Khuefstainer nur noch zwölf Mitglieder mit eigenhändiger Unter-
schrift als jene vertreten, vor denen sie abgehört wurde.4)
Der Kaiser, welcher am 9. Mai den Ausschluß der Städte
resolvierte5), ließ hierauf sagen, die Konzession habe mit seinen
Rechten in betreff der als Kammergut auch in der Assekuration
reservierten Städte nichts zu tun. Er wolle aber den Ständen
1) LA. Rel., B. III, 26. u. Exz.-Buch u. Ldtg. 1578.
2) LA. Ltg., Buch VIII. Fol. 170.
3) LA. Rel. Exzpt-Buch. — Hofbibl. Cod. cit. Fol. 180—196. — Bibl, 1. c. 49.
— Raupach, Forts. I, 280 ff. — Wiedemann, I, 388.
4) LA. Rel., B. III, 26.
5) LA. Rel. Exzpt.-Buch. 1578.
218
nicht verwehren, ihre »Notturft wegen der bei der Erbhuldigung
gemachten Zusagen« vorzubringen.1)
Dies geschah in einer Schrift, welche von den offenbar
schleunigst hereinberufenen Ständemitgliedern, 36 an der Zahl,
unterschrieben war und am 10. Mai von 29 derselben Seiner
Majestät nach dem Frühmahle überreicht wurde. Sie erinnern
daran, daß die verstorbene kais. Majestät ihnen die Religions-
übung sowohl in Wien als anderwärts gestattet haben, und
bitten Ihre Majestät, sich nicht zu übereilen, sondern vorerst der
Stände Bericht abzuwarten. Unter den Unterzeichnern fieurieren
noch neben den früher Genannten Conrad Pappenheim, Sig-
mund Graf Hardegg und Helmhart Jörger. Hans Georg
Khuefsteiner befand sich sowohl unter den Unterzeichnern als
auch bei den in der Burg Erschienenen.2)
Mittlerweile waren auch die Prädikanten, Opitz voran, vor-
geladen worden. Auf die dagegen erhobene Vorstellung des
Landmarschalls, nach dessen eingehender Relation an die Stände
v. 10. Mai, erwiderte der Kaiser, es werde ihnen nichts geschehen,
wenn sie sich ruhig verhielten und das Religionswesen unterließen,
worauf wieder Roggen dorf sich beschwerte, daß die Stände in
ihren Predigern angegriffen würden und unverdient Ungemach
leiden müßten, ohne gehört zu werden. Der Kaiser möge wenig-
stens bis zum Landtage warten.
Doch mußten die Landhausprediger gleich vor den Kaiser,
wobei sie sich ziemlich trotzig benahmen. Es berührt eigentüm-
lich, zu sehen, wie der mächtige Monarch zwei Stunden lang mit
ihnen unterhandelte und trotz alles milden Mahnens und stärkeren
Drohens nicht mit ihnen zu einem guten Ende gelangen konnte.
Er mußte sie schließlich entlassen. Nachdem es ruchbar geworden
war, daß nicht nur die Stände im Landhause auf ihre Rückkehr
warteten, sondern sich auch noch eine Zusammenrottung vor der
Burg gebildet hatte, schien es geratener, nicht weiter gegen sie
vorzugehen.3) Die Verordneten und anwesenden Stände verwei-
gerten sogar die von den Predigern angebotene Demission, über
die nur von der Gesamtheit der Stände beschlossen werden
könnte. Auf dem betreffenden Erlasse v. 10. Mai ist auch Hans
Georg Khuefsteiner mit 18 anderen unterschrieben, und als
die Stände zahlreicher geworden waren, am 1. Juni, verschoben
es diese wieder, da sie sich immer noch nicht für vollzählig genug
hielten.4)
') LA. Rel., Exz.-Buch, B. III, 26. — Bibl, 1. c. soff.
2) LA. Rel., B. III, 26 u. Exzpt. Buch. — Cod. cit, Fol. 196.
3) LA Rel. Exzpt.-Buch. — Bibl, 1. c. 52 ff. — Raupach, Forts., I, 289.
4) LA. Rel. B. III, 26.
219
Der Gottesdienst im Landhause wurde am darauffolgenden
Sonntage trotz allem abgehalten und Opitz erhöhte die Miß-
stimmung, die hauptsächlich er hervorgerufen hatte, durch weiteres
heftiges und taktloses Auftreten. Es war also sehr erklärlich, daß
man hohenorts recht unmutig wurde. Der Kaiser berief sich
unter dem 12. Mai neuerdings auf seine Rechte über die Städte
und daß er schon wiederholt zugesichert habe, die Stände in
betreff der Religionskonzession zu hören und nichts gegen diese
zu tun. Sie sollen Gehorsam leisten. Übrigens gewärtige er, daß
sie ihr Anliegen bis zum 19. vorbringen.1)
Hierauf wurde in einer zweiten Eingabe v. 13. Mai geant-
wortet, welche Ihrer Majestät zu Eberstorff durch den Land-
marschall Roggendorf, Helmhart Jörger und Wilhelm Geyer
abends übergeben wurde. Auf dem Konzepte sind alle damals
anwesenden 24 Landschaftsmitglieder des Herren- und Ritter-
standes, auch Hans Georg Khufsteiner, als Abhörende ange-
schrieben.2)
Die Petition dankt dem Kaiser dafür, daß er sich den
Ständen auf ihre letzten Bitten hin erboten habe, ihnen ent-
gegenzukommen, nämlich in den hochwichtigen Religionssachen,
bevor etwas anderes vorgenommen werde, ihre »Nothdurft« gnä-
digst anzuhören. Sie beteuern ihre Anhänglichkeit, und daß sie
sich keine Eingriffe haben znschulden kommen lassen. Sie wünschten
nichts sehnlicher, als der Erlaubnis gemäß ihre Anliegen baldigst
vorzubringen, bitten aber, da nur wenige Landleute noch an-
wesend seien, den Termin etwas zu verlängern, denn die herein-
gebetenen Mitglieder könnten nicht früher als am 23. d. M. ein-
treffen. Am 24. wurde die eigenmächtige Einberufung, wie ge-
wöhnlich, gerügt, aber der Termin bewilligt mit dem Bemerken,
sie mögen dann wenigstens die Sache rasch zu Ende führen. s)
Erst am 27. Mai waren die Stände in der Lage, ihre Vor-
stellung zu überreichen, mit welcher sie wieder, 43 Herren und
43 Ritter, in der Burg erschienen. Sie beriefen sich darauf, daß
ihnen von K. Maximilian zuerst der Privatgottesdienst in ihren
Häusern, dann anstatt dessen im Hause des Landmarschalls und
endlich im Landhaussaale, ferner die Einsetzung eines Superinten-
denten mit Konsistorium gestattet worden sei, wofür sie jetzt die
Minoritenkirche und das Kloster verlangten.4) Auch die Prediger
habe Erzherzog Ernst nach erfolgter Aussprache nicht mehr be-
anstandet. Weil die Städte Kammergut seien, folge daraus nicht,
!) LA. Rel. B. III, 26. — Hofbibl., Cod. cit. Fol. 201.
8) LA. Rel. B. III, 26. — Kopie: Archiv Greillenstein.
3) LA. Rel. B. III, 26.
4) LA. Rel., Exz.-Buch.
220
daß sie in ihren Interessen gekränkt werden müßten. Der ganze
Adel, mit geringen Ausnahmen, sowie der größte Teil der Bürger-
schaft bekenne sich zur Augsburger Konfession. Es würde daher
großen Mißmut erzeugen, wenn gegen diese vorgegangen würde,
und die so notwendigen Geldbewilligungen könnten schwerlich
hereingebracht werden. !)
Am 2. Juni, früh 7 Uhr, wurde Sr. Maj. eine neuerliche
dringende Supplik von einer Deputation übergeben, welcher auch
Hans Georg Khuefsteiner angehörte, neben Salm, Lichten-
stein, Auersperg, Althan, Mamming, Gall und Trautmans-
dorf. Sie bedauern, daß Se. Maj. lieber nichts mit der Religions-
bewilligung zu tun haben möchte, während sie doch darin für
alle Zeiten gesichert zu sein dachten, beziehen sich auf das ihnen
auf dem Lande zugesprochene Recht und die bewilligte Übung
in der Stadt, für welche die Religionsdeputierten sich schon gleich
nach der ersten Assekuration eingesetzt und durch Reichardt
Strein eine Korrektur in der zweiten Ausfertigung erhalten hätten.
Auch seien von der kais. Maj. Vater Handschriften und Dekrete
vorhanden. Das Konsistorium und Schulwesen gehe mit dem
Exerzitium von selbst zusammen. Übrigens erwarten sie auch die
Erledigung ihrer sonstigen Religionsgravamina.2)
Hierauf wurde am 3. Juni resolviert, daß ihnen nichts ent-
zogen werden solle, doch müsse das Recht des Kaisers auf die
Städte gewahrt bleiben. Die drei Jahre nach der Konzession ge-
fertigte Assekuration sei keine neue, sondern schon im Mai 1570
an die Stände adressiert gewesen, aber während der Kaiser in
Speyer war, liegen geblieben und erst nachher vom Kaiser zu
Prag, ohne jede Änderung als nur des Datums, unterschrieben
worden. 3)
Auf eine neuerliche Eingabe v. 6. wurde unter dem 7. Juni
derselbe Standpunkt aufrechterhalten. Der Kaiser will sich über
die erste und andere Assekuration und die von seinem Vater an
R. Strein geschriebenen drei Zettel »in kein Disputat« einlassen,
bewilligt aber, daß die Sache bis zum Landtage reserviert bleibe.
Doch soll bis dahin das Exerzitium eingestellt und Opitius samt
Gefährten abgeschafft werden.1)
Die Deputierten, welche aus der Haltung des Kaisers
schließen mochten, daß er über die angerufenen Zettel seines
Vaters doch nicht ganz sicher sei, protestierten dagegen, daß
ihnen ihre eigene Religionsübung eingestellt werden solle. Sie
!) LA. Rel., Exz-Buch. — Cod. cit. 210. — Bibl, 1. c. 59 ff.
2) Hofbibl. Cod. cit., Fol. 225.
3) Hofbibl. Cod. cit, Fol. 229.
4) Hofbibl. Cod. cit., Fol. 238. — LA. Rel., B. III, 26. — Bibl, 1. c. 69. —
Raupach, Forts. I, 290 ff.
221
könnten für sich selbst das Ministerium nicht abschaffen, bäten
also, es bis zum Landtage zu belassen und mittlerweile einem
Ausschusse die Beratung zu überantworten, was der Kaiser
schließlich am ii.Juni zugab.
In diesen Ausschuß wurden sofort gewählt: Landmarschall
Hans Wilhelm Roggendorf, Reichard Strein, Helmhart
Jörger, Hans Rueber, Wolf Chr. Mamming, Hans Stock-
horner. Ihnen gegenüber standen die Geheimen Räte Hans
Trautson, Leonhard Harrach, Georg Teufel (d. Ä.), Rudolf
Khuen und Dr. Weber.
Die Besprechungen, welche in der Burg stattfanden, verliefen
resultatlos, ohne eine Annäherung hervorzubringen. Die zwischen
Weber und Roggendorf geführten langwierigen und sich oft
in ganz untergeordnete Fragen verlierenden Diskussionen finden
sich von Dr. Bibl in dessen schon zitierter Schrift in vorzüglicher
Weise zusammengefaßt. ')
Wenn man sie verfolgt, muß man sich überzeugen, wie viel
Entgegenkommen seitens des Kaisers geübt wurde. Schritt für
Schritt ließ er von den anfangs festgehaltenen Bedingungen nach
und auch Roggendorf zeigte sich geneigt, bis er am Schlüsse
die schon zugegebene Ausweisuno- der Prädikanten und das Ver-
bot für deren Nachfolger, den Bürgern die Sakramente zu admini-
strieren und ihnen religiösen Beistand überhaupt zu leisten, nicht
mehr akzeptieren wollte, obschon über die Transferierung des
Gottesdienstes aus dem Landhause in das Schulhaus mit Wegfall
gewisser beschwerender Bedingungen, wie Ausschließung des Zu-
laufes etc., auf die der Kaiser verzichtet hatte, bereits Einigkeit
erzielt worden war.
Diese Weigerung führte den Abbruch herbei und hatte die
üble Folge, daß die Prädikanten des Landhauses angewiesen
wurden, noch an demselben Tage »bei scheinender Sonne« Wien
zu verlassen und das ganze Kirchen- und Schulwesen aufgehoben
wurde.2) Gegen die am 21. Juni den Ständen mitgeteilte lange
ausführliche Hauptresolution, welche auch den Ausschluß der
Städte wiederholte, legten sie begreiflicherweise wieder Protest
ein, indem sie neuerlich auf die Verletzung ihrer Rechte hin-
wiesen und um Verschiebung bis zum Landtage baten.
Die ziemlich kräftig gehaltenen Vorstellungen, daß sie sich
ihr Religionsexerzitium nicht nehmen lassen wollen, erzielten nichts,
als daß vorläufig die zwei Prädikanten — außer Opitz — im
Lande bleiben durften. In den gleichmäßig angehauchten Ant-
worten des Kaisers wurde immer wieder betont, daß er sich
!) Cod. cit., Fol. 246. — Bibl, 1. c. 72 ff. — Raupach, 1. c. u. Beil. XX.
2) LA. Rel, Exzpt-B. — B. III, 26, u. Cod. cit, Fol. 271.
222
innerhalb seiner Rechte auf die Städte als Kammergüter gehalten
habe, ohne den wirklichen Befugnissen der Stände nahezutreten. ')
Wenn er in dieser Haltung durch die vor kurzem bei Herzog
Albrecht in Bayern und Erzherzog Ferdinand in Graz ein-
geholten Ratschläge beeinflußt gewesen sein mag, so konnten
sich die Stände wenigstens das zu ihrem Ruhme vindizieren, daß
sie eigentlich auf Gefahr ihrer eigenen Interessen jene des vierten
Standes, der Bürgerschaft, vertreten hatten.
Dies ist es auch, was oben Anstoß erregte, und in der Re-
solution v. 25. Juni wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es
nicht Sache der Herren und Ritter sei, sich des vierten Standes
anzunehmen, der lediglich unter die Autorität des Landesfürsten
gehöre.2) Die oberen Stände mußten erkennen, daß sie anstatt
die gehoffte Stärkung ihrer eigenen Stellung zu finden, diese
schwächten und das verloren, was sie schon nahezu gewonnen hatten.
Backmeister selbst beklagte die starre Haltung der Depu-
tierten in einem Schreiben an den Obersekretär der Stände
Christian Thalhammer, weil mit etwas Nachgiebigkeit das
Religionswesen hätte erhalten werden können.3)
Wie wenig- mit dem Resultat gedient war, beweisen die weiteren
Vorfälle. Die Wiener, unzufrieden gemacht, suchten sich anderweits zu
helfen und zogen scharenweise nach Inzersdorf zu dem Geyerschen
Prediger. Auch begannen wieder Hausoffizien, wie bei dem Hofkriegs-
rate Hofkirchen und Helmhard Jörger, Präsidenten der Hofkammer,
und evangelische Beerdigungen, wie jene der Schwägerin Jörgers und
der Barbara von Zinzendorf, veranlaßten Verbote des Erzherzogs
Ernst, so daß die Stände erklärten, letztere unbeerdigt zu lassen bis
zum Landtage, ebenso auch später betreffs der Witwe Kuenring.
Unter dem 6. Dezember wurde eine neuerliche Eingabe an den
Erzherzog- gerichtet, bei deren Abhörung Hans Georg mitwirkte, und
am 20. Dezember wieder eine Deputation nach Prag abgeordnet. Trotz
mehrfacher Versuche kehrte diese mit einem abvveislichen Bescheide
des Kaisers heim und weitere Schritte beim Erzherzog-Statthalter hatten
den gleichen Erfolg.4)
*
Im J. 1578 wurde den Verordneten eine neue Instruktion
vom Landmarschall und den gegenwärtigen Landrechtsbeisitzern
vorgelegt, über welche die im Konzepte der Beratung genannten
Äbte von den Schotten und von St. Dorothea, H. v. Lichten-
stein, Gf. Sigm. Hardegg und H. Georg Khuefstainer eine
Reihe von Bedenken und Vorschlägen vorbrachten.5)
*
l) LA. Rel., Exz.-Buch u. Cod. cit. 297.
•) Bibl, 1. c. p. 94.
3) Raupach, Forts. I, 301.
4) Hofbibl. Cod. cit., Fol. 304 u. 312. — Bibl, I.e. p. 101.
») LA. Ltg. 1578.
223
Trotz aller Verbote verband sich der vierte Stand wieder 1579-
mit den beiden Adelsständen und den Oberösterreichern um die
Freigebung der Augsburger Konfession, welche sie schon seit
Jahren in Übung hätten, neuerdings zu verlangen, was ihnen
jedoch unter dem 27. Jänner 1579 heftig verwiesen wurde.1)
Anläßlich des am 19. März 1579 von Erzherzog Ernst feier-
lich eröffneten Landtages, verfaßten die Stände ohne Verzug eine
Schrift v. 22. März, in welcher sie sich über die Einstellung des
Religionswesens in Wien, verhinderte Hauspredigten, Taufen etc.
beklagten und daran erinnerten, daß die Religionsfrage vom Kaiser
dem Landtage reserviert worden sei und es sonach gezieme, diese
vor allem anderen zu besprechen2), und als Erzherzog Ernst der
ihm erteilten eingehenden Instruktion gemäß darauf verwies, daß
mit den allgemeinen Propositionen begonnen werden sollte, nicht
mit den speziellen Anliegen der beiden Stände, beriefen sie sich
darauf, es seien immer erst die Beschwerden vorgenommen worden.
Übrigens würden sie sich an den Kaiser direkt wenden. Wirk-
lich sandten sie wieder eine Deputation nach Prag. Die übrigen
Ständemitglieder reisten angesichts der Osterfeiertage ab und
ließen sich beim Erzherzog entschuldigen, der jedoch ihren Ver-
tretern bemerklich machte, daß es nur dem Kaiser zustehe, den
Landtag zu vertagen.3)
Die Gesandten V. A. Puchheim, H. W. Losenstein, Job
H. Trautmansdorf und S. Leiser hatten sich in Prag keiner
günstigen Aufnahme zu erfreuen. Außer dem kais. Unmute über
das eigenmächtige Auseinandergehen konnten sie trotz zweimaliger
Vorstellung nichts als eine ablehnende Antwort heimbringen. Auch
die Bitte, die Sache auf einen neuen Landtag, zu welchem mit
speziellem Schreiben eingeladen würde, zu vertagen, fand keine
Erhörung. Doch hielt man es geratener, wegen des Fronleich-
namsfestes, bei welchem die Prozession wieder zu Unordnungen
Anlaß geben könnte, den Landtag erst auf den 28. Juni als Fort-
setzung wieder einzuberufen.
Der Schritt der Stände hatte den Erzherzog gegen sie auf-
gebracht und auch gegen die Städte wurde ernster vorgegangen.
Die gegenseitige Erbitterung nahm zu und, wie oft in ähn-
lichen Situationen, entstanden falsche Gerüchte und Paniken.
Man fürchtete sogar eine Bartholomäusnacht und die ständischen
Delegierten scheuten sich nicht, dem Erzherzoge offen zu sagen,
daß man ihn mit solchen Gerüchten in Verbindung brinee, was
dieser natürlich mit Entrüstung von sich wies. Die Unruhen wurden
') Raupach, E. Ö., 157, u. Forts., I, 315.
2) Cod. cit, Fol. 315. — Bibl, 1. c. p. 122.
3) Cod. cit., Fol. 335. — Bibl, 1. c. 124 fr. - Raupach, Forts. I, 314.
224
beschwichtigt und der Bürgermeister beauftragt, die Urheber der
Gerüchte und der früher von den Bürgern dem Rate überreichten
Petition auszuforschen. Diese bekannten sich unumwunden alle
dazu und erklärten mutig, sie könnten sich dem Befehle, sich
der evangelischen Seelsorge zu enthalten, in ihrem Gewissen
nicht fügen. Die Zünfte petitionierten beim Erzherzoge gleichfalls
um Freigabe der Religion, natürlich vergebens.
Die zweite Landtagssession wurde am 3. Juli mit ziem-
lich ungnädigen Vermahnungen eröffnet wegen der Verzögerung
der Beratungen über die Rüstungen gegen den Erbfeind. Die
Prälaten hätten sich der religiösen Bewegung gegenüber teilnahms-
los gehalten, die adeligen Stände sollen sich auf ihre Konzession
beschränken und nicht mit dem vierten zusammengehen, und dieser
sich nicht von der landesfürstlichen Einflußnahme emanzipieren
wollen, die allein für ihn maßgebend sei. ])
Die Herren und Ritter überreichten am 8. Juli wieder eine
Bittschrift, auf welche sie bis nach Erledigung der Propositionen
vertröstet wurden,2) die sodann, Dank der festen Haltung des
Erzherzogs, eine unerwartet rasche Annahme fanden.
Die vom Erzherzoge angeordnete Nachforschung nach den
Autoren der früher erwähnten Petition der Bürger hatte böses
Blut gemacht und es war zu stürmischen Szenen zwischen dem
der Majorität nach aus Katholiken bestehenden inneren und dem
äußeren Rate der Stadt Wien samt den Bürgern, die sich an
diesen um Hilfe gewendet hatten, gekommen. Die Erregung wuchs
und am 19. Juli sammelte sich vor der Burg eine auf 5000 Köpfe
geschätzte Menschenmenge, die trotz alles Parlamentierens nicht
eher wich, als bis der Erzherzog ihr sogen. Bürgerlibell entgegen-
genommen und versprochen hatte, es dem Kaiser vorzulegen.
Die Menge war auf die Knie gefallen und hatte mit aufgehobenen
Händen um Erhörung gefleht.3)
Tags darauf konnten die evangelischen Stände dem Erz-
herzoge die bis dahin zurückgehaltene Religionspetition, auf welche
schon bei der , Bewilligung der Landtagspropositionen trotz des
Widerspruches der Prälaten angespielt worden war, separat über-
reichen und unter Bezugnahme auf die ihnen gewährte Konzes-
sion mündlich unterstützen. Sie wiesen darauf hin, daß der Land-
hausgottesdienst ohne ihre Einvernahme abgeschafft worden sei,
daß die Auswanderungen wegen der Religion überhandnähmen,
die Gewerbe stockten usf. und erbaten die Interzession des Erz-
1) LA. Rel. B. III, 26. — Bibl, 1. c. 136.
2) Cod. cit. 340 ff.
3) Bibl, 1. c. 159 ff. — Khevenh., I, 73 ff. — Huber, IV, 291. — Raupach,
E. 0., 159. — Fuhrmann, Alt- u. Neues Wien, II, 815. — Eder sagt 6000. Ldsk. 1. c.
225
herzogs beim Kaiser, damit er die Gründe erwäge, welche dafür
sprächen, daß ihnen das Religionsexerzitium auch in den Städten
und in offenen Kirchen bewilligt werde. ')
Beide Petita waren samt einem an höchster Stelle ungnädig
aufgenommenen verstärkenden Satze von den Vertretern des vierten
Standes gleichfalls votiert worden.2) Diese blieben also trotz aller
Abmahnungen dabei, mit den zwei oberen Ständen vereint zu
gehen.
Ungeachtet der ihnen und den Wienern hierfür und auf die
Sturmpetition zugegangenen Ablehnungen und Verweise ließen sie
sich nicht abschrecken, und die Stände glaubten sogar auf eine
mildere Auffassung des Kaisers hoffen zu dürfen. In diesem Sinne
wählten sie nach der dem Erzherzoge kundgegebenen und nicht
widersprochenen Absicht neuerlich Gesandte, welche dem Kaiser
in Prag ihre Anliegen vorbringen sollten: Richard von Strein,
V. A. v. Puchhaim, H. W. v. Losenstein, Leonh. Enenkl,
Hans Georg Khueffstainer und Wilh. Geyer.3)
Diese Gesandtschaft scheint jedoch nicht dazu gekommen zu
sein, ihre Reise anzutreten. Ihre Anfrage blieb unerledigt. Man
mußte sich darauf beschränken, für die Vorbereitungen zu der
noch immer erhofften Religionstraktation zu arbeiten und einen
Dankbrief an den auf Befehl des Kaisers entlassenen Opitzius
zu schreiben.4)
Die Stände ließen sich bei ihren immer wiederholten direkten
Versuchen bei dem Kaiser von der Idee leiten, daß dieser zu einem
kräftigeren Widerstände gegen ihre Forderungen nur durch die Rat-
schläge des Erzherzogs Ernst und des von G. Eder beeinflußten
Herzogs Albrecht von Baiern ermuntert werde. Letzterer wies
darauf hin, daß der Kaiser sich selbst überzeugen könne, wohin
seine Milde führe. Wenn man »diesen Leuten« einen Finger gebe,
wollten sie die ganze Hand nehmen. Auch mit dem Erzherzog
war er nicht zufrieden. Er meinte, dieser sei wohl ein erfahrener
Fürst der seines Gleichen suche, allein doch ein Herr von Öster-
reich, die insgemein in dem Rufe stünden allzu nachgiebig zu
sein.5) Er ahnte nicht wie er mit diesem vermeintlichen Tadel
in Wirklichkeit nur ein Lorbeerblatt der Humanität mehr in den
Ruhmeskranz des Erzhauses einzuflechten vermochte.
!) Bibl, 1. c. 144.
:) Bibl, 1. c. 143. — Khevenh., I, 89.
3) Cod. cit., Fol. 354 u. 355. — Bibl, 1. c. 147.
*) LA. Rel., B. III, 26 u. Expt.-B.
5) Hurter, Gesch. Ferdinands IL, I, 464 u, II, 378. —Vgl. auch Loserth, 1. c.
C. Kuefstein. II. 1"
226
Kaiserl. Hans Georgs entschiedene Parteistelluno- und standhafte
AufträffB an •
Hans Georg. Betätigung an der ständischen Bewegung warf indessen keinen
Schatten auf das Vertrauen des Landesherrn in seine Geschäfts-
tüchtigkeit und Verläßlichkeit. Gerade in diesem Jahre 1579
wurde er von ihm mit mehreren Kommissionen betraut. So am
10. Oktober mit L. Neuhofer zum Weinern, um die Unter-
tanen des Spitales zu Weitra mit jenen des Freiherrn Prag
von Windhag, des Besitzers der Herrschaft, wegen des Wie-
Vz.366u367. lander Gemeindeholzes auszugleichen.1) Ferner zweimal für die
Herrschaft Litschau, »die in diesem Jahre an die HHn. Mar-
ragschi kommen«, und mit der er schon als Vizedom zu tun
gehabt hatte.
Litschau war als kais. Pfandherrschaft nach dem Ableben des
Wilhelm von Kraig dem Wenzel Maragschi von Noskau — der
1598 der Bewältiger des Bauernaufstandes ward2) — für die von ihm
vorgeschossenen 30.000 fl. am 14. November 1579 verliehen worden.
Poppel von Lobkowitz als Gerhab der Kraigschen Erben wollte
die Übergabe verhindern, die aber am 24. Dezemb. ungeachtet der gegen
das Schloß und die Stadt aufgebotenen Schützen erfolgte.3) Hans
Georgs Aufgabe war sonach nicht gerade leicht gewesen.
Weitere Vertrauensbeweise des Kaisers werden wir in den
folgenden Jahren kennen lernen.
Die Stände ihrerseits konsultierten Hans Georg über die
Beil. 98. Wiederbesetzung des Einnehmeramtes, worauf er aus All ent-
steig unter dem 12. Jänner 1580 sich für den bereits früher er-
Vz. 374. wähnten Khelhamer aussprach. Bei einem anderen Anlasse
zeigte ihm Veit Waller an, es sei ihm dieses Amt angetragen
worden.
* . *
*
f) Die Horner Konferenzen und die Flacianer
März bis Oktober 1580.
Wenn man einen Rückblick auf die geschilderten, von beiden
Seiten mit bewundernswerter Mühe und Geduld geführten Ver-
handlungen wirft, die sich gewissermaßen im Kreise drehten, so
kann man nicht verkennen, daß die Stände ihren Zweck, die
Ausdehnung ihres Gottesdienstes auf die Städte, nicht erreichten,
sondern um einen Schritt zurückgeschlagen wurden. Ein weniger
starres Verhalten würde ein günstigeres Resultat erzielt haben, wie
aus den von Erzherzog Ernst dem Kaiser angeratenen Lavierungen
zu schließen ist. Von dieser Seite hatte man gleichfalls wenig Ent-
J) Geschichtl. Beil., VI, 543.
2) Huber, IV, 307. — Wisgrill, i. Adler. 1S72, p. 100.
3) N.-ö. Topographie, V, 1015 a.
227
gegenkommen gezeigt und konnte mit Befriedigung auf das er-
zielte Resultat blicken.
Allein in der Sache selbst war nicht viel gewonnen. Die neue
Lehre war schon zu tief eingewurzelt. Die Bürger zogen nach
wie vor zu den evangelischen Predigten auf den Gütern der
Adeligen, die in und außerhalb der Stadt trotz aller Abmahnungen
und Verbote abgehalten wurden. Nur die Erbitterung war ge-
stiegen, und auf den Gütern der Stände auf dem Lande, wo
ihr Recht keine Einschränkung erfahren hatte, wurde um so
eifriger pastorisiert.
Es konzentrierte sich nun das Bestreben auf die Herstellung
eines fest basierten Kirchenregimentes, welches nach Aufhebung
des Landhauswesens doppelt dringend geworden war. Die Dis-
sensionen unter den Prädikanten selbst hatten zu solchen Aus-
wüchsen geführt, daß die Zerfahrenheit in den Lehren die Exi-
stenz der neuen Kirche zu untergraben drohte.
Die bisherigen Versuche, von denen schon früher gesprochen
wurde, hatten wohl die Norma doctrinae und die Formula con-
cordiae zustande gebracht, konnten aber diesen keine allgemeine
Annahme sichern. Wieder mußte man sich nach Deutschland
wenden, um eine geeignete autoritative Persönlichkeit für die
Anbahnung einer Verständigung zu gewinnen. Die Konferenzen,
die Erzherzog Ernst, obwohl ohne dessen Vorwissen eingeleitet,
nicht mißbilligte, sollten in Hörn in Verbindung mit einer Kirchen-
visitation stattfinden.1)
Nach verschiedenen Vorbesprechungen mit Chyträus und
Chemnitzius nahm der Rostocker Professor der Theologie
Lucas Backmeister den Ruf, für einige Monate als Superinten-
dent zu fungieren, an und wurde von Wolf Christoph von
Mamming, der schon früher den Chyträus hereingebracht hatte,
abgeholt. Die Reisekosten der HHn., die am 13. Februar 1580
wohlbehalten in Hörn eintrafen, beliefen sich nach Enenkls
Notizen auf 2360 fl. 2 ß 5 $.2)
Aus jedem Viertel wurde ein Prediger einberufen: Bresni-
cerus des Hn. v. Liechtenstein zu Veldsperg, Masco des
G. A. v. Losenstein zu Losdorf, Hillamair des Hn. v. Hof-
kirchen zu Aigen und Stockius der Frau Teufflin zu Kloster
Kazelstorff. Außerdem L. Becher zu Hörn und Christof
Reuter des Grabner zu Rosenburg.
Die Delegierten der Stände waren Nicolaus und Veit
Albrecht von Puchaim, der Besitzer von Hörn, in dessen
J) Raupach, Forts. II, i -376. — Wiedemann, I, 392 — 428. — Bibl, I.e. 171— 175.
2) LA. — Enenkl, pag. 122 (2. Paginierung). — Bei Kaupach, Forts. II, 16 ff.
d. ganze Reisebeschreibung.
15*
228
Schlosse die Politici wohnten und die Sitzungen stattfanden, aus
dem Herrenstande, und vom Ritterstande Hans Georg Khuff-
steiner und Wolf Christ, v. Mamming, der Reisemarschall
Backmeisters. Nicolaus v. Puchaim und H. G. Kuffsteiner
gehörten zu den ständischen Religionsdeputierten.
Die Geladenen trafen am 17. März 1580 ein, nur Khuff-
steiner tags darauf und Reuter war durch Podagra verhindert.
Die vom Obersekretär der Stände vorgelesene Proposition
präzisierte die Mission Backmeisters und der Konferenz dahin,
»sich christlich, freundlich und vertraulich zu unterreden, wie bei
der zwei der Augspurgischen Confession verwandten Ständen
Kirchen und Kirchendienern sowohl in der Lehre christlicher
Religion jetzgemeldter Augspurgischen Confession gemäß als
auch in den christlichen Ceremonien und Kirchengebräuchen ein
gottseliger gleicher Verstand, rechtschaffener Consens und Ein-
helligkeit mit guter Ordnung und Bescheidenheit ohne mannig-
lichs billige Beschwerung erkundigt, erlangt, zu Werk gericht
und erhalten werden möcht«. Dazu sei ein Superintendent und
Kirchenrat notwendig, alles mit Ratifikation beider Stände aus-
zuführen. ])
Es wurde auf die von Chyträus ausgearbeitete Agenda
und darauf orefolsrte Norma doctrinae hingewiesen und die Visi-
tation durch das Examen der einzelnen Prädikanten vorgeschlagen.
Die auf Grund der Besprechungen bei der ersten Zusammen-
kunft von Backmeister ausgearbeiteten Vorschläge in betreff
der Doktrin und der Visitation, dann der Ämter, Zeremonien und
Gebräuche und schließlich der Bestellung des Superintendenten
und des Kirchenrates wurden bei der zweiten Zusammentretung
vorgelegt und zur Diskussion gestellt. Es resultierte auch eine
von den Geistlichen einverständlich abgegebene und unterzeich-
nete Erklärung der Annahme mit einigen Reservaten in betreff
der Formula concordiae.
Man hatte die versuchte Aufwerfung des odiosen Erbsünden-
streites schließlich zu verhindern vermocht. Nur in einer separaten
Zusammenkunft bei Backmeister hatten die Theologen sich
darüber ausgesprochen, scheinen aber bald wieder heftig an-
einander geraten Zu sein. Denn Backmeister fand sich veran-
laßt, sich an die Dazwischenkunft Mammings und Khuffsteiners
zu wenden, um die geistlichen Herren am Fortgehen zu ver-
hindern. Bei den Verordneten jedoch, zu denen diese daraufhin
zitiert wurden, erhielten sie die Mahnung an die gleich zu
Anfang gesetzte Bedingung, daß diese Kontroverse ausgesetzt
*) Raupach, 1. c. 31. — Wiedemann, 1. c. 396. — Bibl, 1. c. 172.
229
bleibe. Worauf Backmeister antwortete, sie hielten sich dies auch
vor Augen und wollten nur eine ganz freundschaftliche gegen-
seitige Aussprache halten, die dann auch ziemlich ruhig verlief. ')
Über den Fortgang dieser Angelegenheiten stand man in
dauernder Fühlung mit den zum Landtage in Wien versammelten
Ständen, bei denen die unruhigen Flacianer Prediger, die sich für
die echten Lutheraner hielten, gegen die anderen und die in Hörn
zutage getretene vermittelnde Strömung heftige Beschwerden vorge-
bracht hatten, die aber dort keinen Erfolg erzielten. Die Majorität
der Stände scheint keineswegs ihnen günstig gesinnt gewesen
zu sein. Einige hervorragende Mitglieder, wie der Landmarschall
Roggendorf und Helmhart Jörger standen wohl auf ihrer
Seite und andere hielten ihre Prediger — obwohl sie ihnen nicht
durch Dick und Dünn folgten — weil eben keine anderen zu
haben waren.
Dies zeigt die ganz unterhaltende Relation Backmeisters über
seine kleine Erholungsreise nach der zweiten Session.2) Er fuhr zuerst
nach Gars, wo er mit Reuter zusammentraf, der schon sehr gemäßigt
geworden war, dann über Langenlois nach Krems, wo der evangeli-
sche Prediger von Stein sich weigerte, ihn zu sehen, und endlich über
Mautern nach Nußdorf a. d. Traisen, wo er bei seinem früheren
Reisebegleiter W. Ch. von Mamming die freundlichste Aufnahme
fand. Bei einem Besuche, den er in Begleitung des Stephan Feyer-
tager auf Hasendorf bei dem gelehrten Leopold Grabner in
Pottenbrunn machte, traf er außer dessen Schwiegersohn Achatius
von Landau zum Haus und Rappottenstein und den Gebrüdern
Lasperger auch den Prediger S. Hübner, der seines Flacianismus
wegen mit Grabner zerfallen war. Auf der Rückfahrt über St. Polten
kamen sie nach Zagging, »einem kostbaren und fast königlich ge-
zierten Schlosse des Helmhart Jörger« (heute Kuefstein'scher Be-
sitz, v. Abt. 10). B. kam dann zu Feyertager nach Hasendorf, zu
Andreas Kornfail (dessen Vetter die Schwester Regina unseres
H. Georg geheiratet hatte) nach Würmla, zu Heinrich von Oedt
nach Oedenthal und zu Christoph Rueber auf Püxendorf, einem
Schwager des H. Georg. Hier traf er den »groben M. Volmarius,
einen Erzfiacianer«, der den Dr. Backmeister sofort mit dem Substanz-
und Akzidensstreite ankrakehlte, zum großen Verdrusse aller der hier
genannten Herren, die gegenwärtig waren und den hetzenden Prädikanten
ebenso wenig billigten, wie Grabner den seinigen, den er aber wegen
des Widerstrebens seiner Untertanen schwer loswerden konnte.
Die Rückreise »wurde über Holenburg angetreten, wo sie unter
großer Gefahr über die Donau setzten und von einem grausamen Ge-
witter« überrascht wurden. In Grafenwerth, welches »nicht allein wegen
des ansehnlichen und prächtigen Gebäudes und des von einem gefan-
genen Türken (deren viele da waren) angelegten schönen Gartens, sondern
auch wegen der zierlichen Rüstkammer« mit dem Feinde abgenommenen
Trophäen etc. sehenswürdig war, trafen sie wieder einen hitzigen Flacianer,
') Raupach, 1. c. p. 74.
2) Raupach, 1. c. 96 ff.
230
den J. Magdeburgius, der nachträglich seine Galle an Backmeister
ausließ. Über das dem Freih. Bernhard Turczi gehörige Grafenegg
kam man nach Hörn zurück.
Für die dritte Session der Konferenz waren Strein und
Mamming von den Ständen, die über die Vorschläge der früheren
Zusammenkunft beschlossen hatten, beauftragt, mit den Theologen
zu verhandeln und hauptsächlich die Visitation vorzubereiten.
Nach einer Predigt, in welcher die Notwendigkeit des Gebetes und
brüderlicher Liebe und Eintracht eingeschärft wurde, und nach-
dem der Segen Gottes von der ganzen Gemeinde von Hörn er-
fleht worden war, ging man im Schlosse an die Beratung des
Examens mit den Theologen und führte diese über verschiedene
Diskussionen hinweg zu einer Übereinstimmung und Unterschrift
durch die speziell vorgeladenen Vertreter der Prediger.
Um den Erbsündenstreit womöglich aus der Welt zu schaffen,
wurde Backmeister ersucht, eine Deklarationsschrift darüber
zu verfertigen, welche den Ständen vorgelegt wurde.
Mittlerweile waren seine Hausherren bemüht, ihm den Aufenthalt
so angenehm als möglich zu machen, indem sie ihn auf ihren Besitzung-en
Molt, Wiltperg, Grueb herumführten, wobei wieder eines Gewitters
Erwähnung geschieht, durch welches auch das Stift Göttweig in Asche
gelegt wurde.
•
Am i.Juni begab sich Backmeister nach Rodaun, wohin
er von den Ständen berufen worden war, um noch einige Auf-
klärung über seinen Standpunkt in betreff der schon von den
Ständen angenommenen Deklaration und ihrer Anwendung auf
die Examination zu geben.
Bemerkenswert ist des Sekretärs Thalhammer Äußerung,
daß in den jetzigen Kirchensachen unter den Ständen eine solche
Einigkeit und Übereinstimmung gesehen werde, dergleichen nie-
mals vordem gewesen. *) Man war wohl des Streites etwas über-
drüssig und sah die Notwendigkeit der Einigung im Kirchen-
wesen ein, über welche auch mit Backmeister gehandelt wurde.
Als dieser nach Wien kam und mit Roggendorf konferierte,
schien selbst dieser an den neuerlichen Umtrieben und verhetzenden
Schriften der extremen Prädikanten wenig Gefallen zu finden. Back-
meister überreichte ihm eine eingehende Rechtfertigung gegen
die ihn verletzenden Angriffe.
Viel nützte es nicht. Denn seine Gegner ließen nicht nach
und wurden immer heftiger. Gleich die erste Visitation, welche
auf Grund der beschlossenen Deklaration in Hörn für das Viertel
ob d. Mannhartsberge abgehalten wurde, zeitigte einen neuen
1) Raupach, 1. c. 123.
231
Vorstoß der Flacianer. Sie begann am 11. Juli im Beisein der
von den Ständen dafür Delegierten V. A. Puchheim und Hans
Stockhorner zu Starein.1) Es zeigte sich bei vielen der ver-
nommenen Prediger ein Widerstand gegen die zu große Hin-
neigung zum Standpunkte der Akzidenzler. Um es zu keiner Ver-
weigerung der Unterschriften kommen zu lassen, hatten die Direc-
tores politici bald den Versuch gemacht, die Theologici zu einer
Modifikation der Formel zu bewegen. Hauptsächlich war es Stock-
horner, der auf Backmeister — wie dieser an Thalhammer
schrieb — einredete, während Puchheim mehr zurückhielt. Schließ-
lich wurde nach Wien an die Deputierten referiert und der
Landm arschall begab sich selbst nach Hörn. Das mit ihm
schon verabredete Formular wurde von Backmeister erst an-
genommen, nachdem ihm seine Erklärung vom Landmarschall
sowie von Veit Albrecht, Niclas, Adam und Dietrich von
Puechaim, Hans Georg Khuffsteiner und Hans Stockhorner
bestätigt worden war.2) Er benützte diesen Anlaß, um die Stände
in einem Schreiben darauf aufmerksam zu machen, wie notwendig
ein Konsistorium sei, ohne welches die bestehenden Differenzen
nicht ausgeglichen werden könnten. Sogar Roggendorf war
ärgerlich über seinen Prädikanten, dessen Hetzereien die Gemeinde
in zwei Parteien gespalten hatte. Einer Reihe anderer Theologen
und Prediger war die Modifikation in der Deklaration nicht ge-
nehm, so daß diese anstatt Versöhnung nur neuen Zündstoff
brachte.
Das Examen zeigte eine ziemliche Diversität der Auffassun-
gen und ebenso auch des Bildungsgrades. Unser Hans Georg
als damaliger Patronatsherr von Allentsteig hatte seine drei
Prediger gesendet: den David Hauenschild, Pfarrer von All ent-
steig, den Martin Kahn zu Echsenbach und den Bartholo-
mäus Dauth zu Oberndorf. Diesem letzteren wurde aufgetragen,
die Symbola auswendig zu lernen, und dem Kahn, die Augs-
burger Konfession zu kaufen und zu lesen. Beide hatten in
Wittenberg studiert, wie viele andere, die auch nicht besser
davon profitiert hatten. Hauenschild hingegen stand auf einer
höheren Stufe und vertrat seine Bedenken gegen die Unterschrift
sowohl Backmeister als Puchaimb gegenüber mit den ge-
wohnten theologischen Dialektiken der Flacianer.3)
Von Greillenstein war keiner der dortigen Prädikanten
Mathäus Reuter, Holtzmann und Engelmann erwähnt, die
') Raupach, I. c. 176. — Wiedemann, 1. c. 40S.
2) Raupach, 1. c. 201 u. 202.
3) Raupach, 1. c. 184, 193 u. 195 u. Presbyt. 24, 57 u. 74. — Wiedemann,
II, 625, 626 u. 629. — N.-Ö. Topographie, II, 448. — Geschichtl. Beil., IV, 121 u. 455
u. V, 444.
232
sich auch in den Raup achschen Verzeichnissen1) nicht vorfinden,
also einer späteren Zeit angehören dürften.
In den Vierteln Ober und Unter dem Wiener Wald, wo
manche Vorgeladene nicht erschienen, fiel die Visitation ziemlich ruhig
aus. Dagegen hatten die Visitatoren über das Viertel unter dem
Mannhartsberge bitter zu klagen, wo mehr als zehn der zanksüchtigsten
Flacianer durch den gewohnten Streit den ärgsten Jammer anrichteten.
Die Ausbreitung der Evangelischen war schon ziemlich weit ge-
diehen: Bei 200 Herrschaften, 300 Städte, Märkte und Dörfer mit bei
200 Predigern. Davon Ober d. Mannhartsberge allein 53 Herrschaften,
an 100 Städte, Märkte und Dörfer mit 80 Predigern.
Die Evangelischen waren also der Zahl nach stärker als
durch Einigkeit. Backmeister verfehlte nicht in seiner Schluß-
relation an die Stände auf letztere mit dringenden Worten hin-
zuarbeiten und die Errichtung des Konsistoriums anzuempfehlen.
Die Stelle eines Superintendenten wollte er nicht annehmen, wohl
aber veranlaßte er Konrad Becker aus Braunschweig i. J. 1582,
nach Wien zu kommen. Er selbst hatte genug des Streites und
verteidigte sich noch in der erwähnten Schrift gegen die auf ihn
niederhagelnden Vorwürfe wegen der Deklaration und deren
Modifikation. Er schloß daher seine obenerwähnte Protestation bei
samt Wiederholung der unterschriebenen Namen, unter denen
sich, wie wir gesehen, auch jener des Hans Georg Khuffsteiner
als vermittelnden Vertrauensmannes der Stände befand. 2)
Dieser war es auch, dem die Aufgabe zufiel, dem Dr. Back-
meister vor seiner am 14. Oktob. 1580 in Gesellschaft des Thal-
hammer erfolgenden Rückreise nach Rostock den Dank der
Stände auszusprechen und ihm »im Namen der löblichen Land-
schaft ein Ehrengeschenk von 450 ungar. Ducaten und einer
vergüldeten Scheuren« (Pokal) zu überreichen, worüber eine
v. 8. Oktob. datierte »Quittung des Christian Thalhammer, einer
Vz. Anh. I11. löbl. Landschaft Obersecretari, und Georgen Halbmayer, Ein-
nehmeramts-Verwalters, im Namen Hn. Hans Georgen Khuef-
stainers als Verordneten« in unserem Archive erlag.
*
Die Teilnahme Hans Georgs an den Horner Konferenzen,
die von den Quellen gewiß nicht im vollen Umfange wiedergegeben
wird, brachte es mit sich, daß dieser Episode etwas mehr Auf-
merksamkeit zu widmen war, wobei es sorgfältig vermieden
wurde, in die dogmatischen Streitfragen, die zu den abstrusesten
Folgerungen verbohrter Dialektik führten, einzugehen.
!) Raupach, 1. c. 172.
-) Raupach, 1. c. 355 u 357, 74 u. Beil. VIII. — Wiedemann, I, 417. — Bibl,
lc. 175.
233
Wenn man mit Erstaunen sieht, wie auch die Laien sich
dafür erhitzten und in die Irrgänge theosophischer Spitzfindig-
keiten sich verloren, um an der Konstruktion einer religiösen
Basis herumzumodeln, kann man ihnen doch die Bewunderung
nicht versagen, daß sie sich in die höchsten Probleme mensch-
licher Erfassuno-skraft zu erheben suchten und mit tiefrelioiösem
Ernste sich durch alle entgegenstehenden Schwierigkeiten in der
Hoffnung nicht erschüttern ließen, endlich die Wahrheit heraus-
zukristallisieren.
* *
*
g) Die Stände. 1580— 1585. l)
Man war hohenorts offenbar noch im Zweifel über den ein- 1580.
zuschlagenden Weg. Die Haltung der evangelischen Stände, die
ohne sich abschrecken zu lassen immer wieder auf die ebenso
oft abgeschlagenen Bitten zurückkamen, und ihre trotz aller Ver-
bote festgehaltene Verbindung mit dem vierten Stande, die kräf-
tige Sprache der Wiener Bürgerschaft und die Erregung in den
Städten, die an die Ereignisse in den Niederlanden anklang, gab
zu denken. Der Erzherzog hatte dem Kaiser vorgestellt, daß der
größte Teil der Bevölkerung protestantisch sei und man auf die
gleichen Verhältnisse in den übrigen Erblanden rechnen müsse,
deren Zusammenwirken bedrohlich sei. Man könne auch weder
vom Papst noch von Philipp II. Hilfe ernsterer Art erhoffen.
Daher sei es vorsichtiger, vorerst mit den Ständen durch ver-
mittelnde Haltung fertig zu werden und sie namentlich von der
Bürgerschaft zu trennen.
Es überwogen jedoch — wohl auf bayrische Ermutigungen
hin — die schärferen Ratschläge. Die Beamten, welche das
Bürgerlibell unterschrieben hatten, wurden gemaßregelt, Wien
durch eine verstärkte Garnison beruhigt und den Städten aufs
neue eingeschärft, sich aller Religionshandlung zu enthalten
(18. April 1580).
Die Stände urgierten neuerdings auf dem am 29. April 1580
eröffneten Landtage den vorgeschlagenen Religionstraktat
und die Erledigung der Bitten für welche im vorigen Jahre die
Deputation nach Prag gewählt worden war, der auch Hans
Georg angehörte. Sie wiesen auf ihre hohe Schuldenlast hin,
die es ihnen in Verbindung mit der durch die ungeordneten
Religionsverhältnisse verursachten Geschäftsunsicherheit immer
schwerer mache Geld aufzutreiben, weshalb auch alle Bewilli-
') Im allgemeinen: Krones, III, 314 ff. — Huber, IV, 293 ff. — Wiedemann,
I, 390 ff. — V. Bibl, Gegenreformation, isoff. — Raupach, E. Ö., 263 ff. und Forts. III. —
Vancsa 1. c. — Ldsk. Jahrb. 1910. V. Bibl, Die Berichte G. Eder's.
234
gungen nichts nützten. Sie wurden bis zu der demnächstigen An-
kunft des Kaisers vertröstet, worauf sie die Propositionen er-
ledigten. Doch suchten sie Sicherheit zu erlangen und ließen den
Erzherzog ihr Mißtrauen in seine Absichten unverhohlen erkennen.
Sie fügten daher in die Schlußantwort des Landtages vom 12. Juni
die Bitte um Wiederherstellung des abgeschafften Religionswesens
ein. Gegen diesen Passus legten die vom Erzherzoge energisch
aufgemunterten Prälaten, die sich endlich ermannten, einen scharfen
Protest ein, während die Städte gleichzeitig unerschrocken er-
klärten, mit den zwei oberen Ständen ungetrennt bei der Augs-
burger Konfession verbleiben zu wollen.1) Doch wurden sie
durch die schon berührten strengen Maßregeln bald abgelenkt
und auch jene fühlten, daß ihre Verbindung das ganze Religions-
wesen zu gefährden drohe.
Auch in Steiermark wurden die gewährten Konzessionen, die
auf dem Brucker Landtage v. 1578 erneuert worden waren, restriktiv
ausgelegt, wogegen die Stände auf dem Landtage v. 1580 die Unter-
stützung der Unter- und Oberösterreicher anriefen 2J, die aber nicht mehr
versammelt waren und schwerlich einen besseren Erfolg als für sich
selbst hätten erzielen können.
Bnchladen
im
Landhaus.
Vz. 299.
Ein Hauptaugenmerk wurde der Säuberung der Buchläden,
namentlich desjenigen des Landhauses zugewendet. Elias Frei-
tag hatte diesen von der Witwe seines Vorgängers i. J. 1577
übernommen und von den Ständen die Konzession erhalten, unter
der Bedingung keine Bücher zu führen die der Augsburgi-
schen Konfession zuwiderliefen. Am 19. Novb. 1580 beschwerte
er sich, daß der Bischof von Wien mit dem Propst von
St. Dorothea und zwei Stadträten seinen Laden inspiziert und
ihm befohlen habe, das Geschäft zu sperren und die Bücher Augs-
burger Konfession wegzuführen. Dies war auf Grund eines
kais. Dekretes v. 6. Novbr. geschehen, nach welchem allen Buch-
führern die der katholischen Religion zuwideren Bücher abge-
nommen werden sollten.3) Wie heftig dieser Vorgang die Evan-
gelischen berührte, zeigt der Umstand, daß schon am Tage
nach demselben, am 20. Novb., Niclas von Puechaimb ein
vertrauliches Schreiben an seinen Mitverordneten Hans Georg
Khuefstainer richtete, um ihm mitzuteilen, daß »ein geistlicher
Verordneter, der Probst von St. Dorothea, neben dem Bischof
von Wien den Buchladen im Landhaus besucht und gesperrt
1) LA., B. III, 26. — Bibl, 1. c. 167. — Raupach, Forts. I, 327.
2) Hurter, 1. c. I, 440.
3) LA., Rel. Exzpt.-B. 1577. cod. cit. Fol. 382-406. — Raupach, Forts. I, 328
u. III, 9.
235
hat, daher die politischen Verordneten neben ihm nicht weiter
sitzen wollen«. Diese begnügten sich nicht mit einer platonischen
Mißbilligung, sondern suspendierten sein Mandat. Zur Rede ge-
stellt, wie er sich als Verordneter eines solchen Vorgehens an-
maßen konnte, entschuldigte sich der Propst wegen seiner Un-
wissenheit, da er erst kürzlich gewählt worden sei, und bat, es
ihm nicht nachzutragen, was auch angenommen wurde. Auch der
Prälatenstand verwies ihm sein eigenmächtiges Vorgehen und bat
die Verordneten (19. Dezb.), welche ihn aus ihrer Mitte ausstoßen
wollten, sie mögen, obwohl er nicht recht getan, »die Sache ein
gut Ding sein lassen und ihn in ihrer Mitte behalten«, worauf
geantwortet wurde, sie müßte den anderen Landleuten vorge-
tragen werden. Dem Buchführer wurde empfohlen den Laden
wieder aufzumachen. Gleichzeitig ergingen scharfe Dekrete der Ver-
ordneten an den Bürgermeister von Wien und den Bischof Joh.
Caspar, wie sie dazu kämen in das befreite Landhaus einzu-
dringen und dort Amtshandlungen vorzunehmen, worauf diese
sich auf den erzherzogl. Befehl, die Religionspflicht und den Um-
stand beriefen, daß der Buchhandel als bürgerliches Gewerbe
durch die Exemtion nicht berührt werde. Beiden wurde repliziert,
sie würden auf dem Landtage Gelegenheit haben, »sich ihres
Unfuges zu erweisen «.
Mit Dekret v. 1. Februar 1 58 1 wurde sodann dem Propste
die erbetene Verzeihung gewährt und dem Prälatenstande dies zur
befriedigenden Kenntnis mitgeteilt. Allein im Gegensatze zu seiner
früheren Haltung antwortete dieser, wahrscheinlich von Khlesl
aufgemuntert, nach Eröffnung des Landtages mit einem feierlichen
Proteste gegen die erfolgte Ausschließung seines Verordneten.
Die Stände verwahrten sich natürlich ihrerseits bei dem Erz-
herzoge gegen die Verletzung ihrer Immunität, worauf sie am
20. März dahin verständigt wurden »daß allerdings im Landhause
von alters her auf dem Saale und im Hofe allerlei Kramerei feil-
gehalten werde, doch nur während des Landtages und des Land-
rechtes«. Übrigens wurden ihnen die an den Bischof und den
Bürgermeister gerichteten scharfen Dekrete verwiesen.1)
Frey tag erhielt am 27. Mai 1581 den von ihm selbst er-
betenen Abschied, womit diese Episode ihren Abschluß fand.
* *
*
Nicht ohne Schwierigkeit war der eben erwähnte Landtag Landtag
zustandegekommen. Die Verordneten, unter denen Hans Georg von
angeführt erscheint, schrieben am 1. Februar 1581 an den Erz-
') Ldsk. 1. c, Briefe Eder's, p. 119.
236
herzog Maximilian, daß sie die, wie es scheint, vorläufige Mit-
teilung über die Absicht den Landtag auf den 20. Februar ein-
zuberufen erst am 30. Jänner spät nachts erhalten hätten, und
zweifelten, daß es möglich sein würde, die Landleute, die meistens
nicht so gar nahe in den vier Vierteln des Landes wohnten, so
rechtzeitig zu verständigen, daß sie zu dem bestimmten Termin
auch eintreffen könnten, da viele nicht umgehend die Reise an-
zutreten vermöchten. Es sei ratsam, die Stände in Gutem zu er-
halten, daher den Termin zu verlängern.1) Dies geschah jedoch
nicht. Der Landtag wurde mit kais. Schreiben v. 10. auf den
20. Februar einberufen, was die natürliche Folge hatte, daß die
Stände sich unter dem 13. März darüber beklagten und für
künftig um längeren Termin baten.
Am 10. März fand eine Ausschußsitzung, bei welcher H. Georg
genannt wird, mit den Abgeordneten der Städte statt und darauf-
hin erfolgte die Mitteilung der Beschlüsse der Ständeversammlung
an die Prälatenbank und die Städte, bei welchen beiden Anlässen
Hans Georg als Ausschuß intervenierte. Die Bewilligung der
doppelten Gült erfolgte zwar, aber nur auf ein halbes Jahr. Weitere
Verhandlungen betrafen die ständischen Gravamina sowohl als
die Erbhuldigung.
Kaiserl Durch diese dürften auch die zwei Schreiben des Kaisers
Schreiben TT _ , . . . .
an an Hans Georg hervorgerufen worden sein, aus deren einem
Hans Georg. >>zu sehen, in was Gnad und Ansehen gedachter Herr bei Ihro
Vz. 368. Maj. gewesen«. Ein ganz besonderes Vertrauen muß es gewesen
sein welches den Kaiser veranlaßte den damaligen Landmarschall
Freiherrn von Roggendorf und den Kammerpräsidenten Frei-
herrn Helmhart von Jörger an Hans Georg Kueffstainer
mit dem Auftrage zu senden, »bei Dir Anbringens und Werbung
zu thun, wie Du von Ihnen vernehmen würdest, gnädiglich be-
fehlendt Du wollest gedachten unsern Räthen in demselben Ihren
Beil. 99. Anbringen alß unß selbst nit allein vollkhomen glauben geben
und zuestellen sondern auch darauf also willfährig und gehor-
samb erzeugen, wie es der Sachen Notturfft erfordert und unser
gnädigist entlich Vertrauen zu Dir gestellt ist«. Dto. Prag,
1 1. Juli 1 58 1 .
Der ganze Tenor und die feierliche Form dieses huldvollen
Dekretes läßt ebenso wie die Zusicherung gnädiger Gegenerkennt-
lichkeit keinen Zweifel darüber, daß es sich um eine sehr wich-
tige Sache handelte, in welcher der Kaiser selbst sich herabließ,
sich an seinen Rat durch eigene sehr hochstehende Bevollmäch-
tigte zu wenden.
») LA., Ltg. 15S1.
237
Es kann sich um eine Verhandlung in den brennenden Reli-
gionssachen gehandelt haben, Übernahme einer Mission oder Ein-
wirkung auf die Standesgenossen anläßlich der im Oktober 1 58 1
wieder bevorstehenden Landtagssession.
Auf diese bezieht sich das andere Schreiben, welches Kaiser
Rudolf II. an seinen »getreuen lieben Hans Georgen Kueff-
stainer, unsern Rath« ddto. Prag, 13. September 1581 rich-
tete, um ihn aufzufordern, zu dem auf den 20. Oktober nach Beil- 10°-
Wien einberufenen Landtage wegen Bewilligung der doppelten
Gült bestimmt zu erscheinen.
Dieses Schreiben zeigt so recht die milde Art und Weise,
mit welcher der Herrscher zu seinen Untertanen und Ständen zu
sprechen gewohnt war, aber auch die Kraft des Willens ist ge-
nügend hervorgekehrt, um namentlich von seinen Räten nicht
mißverstanden zu werden, was gerade angesichts der religiösen
Irrungen auf der einen, der drohenden Türkengefahr auf der
anderen Seite nicht überflüssig gewesen sein mag.
* *
*
Nichtsdestoweniger setzten die zwei Stände den kais. Pro- Religions-
positionen v. 26. Oktober zuerst einigen Widerstand entgegen, bestätigt,
indem sie sich mit ihrer geringen Anzahl infolge der Weinlese
entschuldigten und baten daß der Kaiser endlich wieder selbst
im Lande erscheinen möge, bis zu welchem freudigen Zeitpunkte
die Sache aufgeschoben werden solle. Erzherzog Ernst machte
auf die dringende Not aufmerksam, man habe die erbetene schrift-
liche Einladung an die einzelnen Stände ergehen lassen, sie mögen
nun das Votum nicht weiter verziehen. Daraufhin ließ man wieder
ein Rundschreiben mit der nochmaligen Aufforderung zum Erscheinen
ergehen. Unter den Adressaten ist bei 18 Herren und 30 Rittern
auch Hans Georg verzeichnet. Die schon anwesenden 9 Herren
und 14 Ritter votierten aber gleichzeitig den zweiten Termin der
doppelten Gült, wofür sowohl der Erzherzog als der Kaiser den
Ständen dankte und die Beratschlagung ihrer Gravamina ver-
sprach. Auch wurde ihnen unter dem 16. November 1 58 1 die
bisherige Religionskonzession bestätigt, indem der Kaiser
ausdrücklich wiederholte, daß über das bereits Bewilligte nicht
hinausgegangen werden könne, doch mögen sie dies ruhig exer-
zieren, so daß auch die Katholischen mit dem Ihrigen unbeleidigt
bleiben. Es habe bei der von ihm zugesagten und von seinem
dahingeschiedenen Vorgänger erteilten Konzession ein für alle-
mal sein Verbleiben.1)
l) LA, Ltg. 1581 u. Rel. Exzpt.-Buch.
238
1582- Daraufhin wurde am 2. Jänner 1582 um 9 Uhr früh dem
Kaiser, der am 23. Dezb. in Wien angekommen war, wieder eine
lange Supplik übergeben, um Wiederherstellung des i. J. 1578
abgeschafften Religions-Exercitii zu erbitten, was jedoch wieder
als nicht tunlich erklärt ward.1)
Dennoch verloren die Stände den Mut nicht. Ein »ungefär-
liches Notl welcher Gestalt es auf der kais. Maj. gnädigstes Zu-
lassen mit dem Exercitio religionis der beiden Stände in der Stadt
Wien gehalten werden solle« brachte das Resultat der auf Be-
fehl des Kaisers mit den Erzherzogen Ernst und Maximilian
gepflogenen Unterhandlungen in einen von den Ausschüssen am
24. Mai 1582 angenommenen Vorschlag, wonach das Exerzitium
in das Haus der Stände, wo zuvor die neue Schule gewesen
transferiert und mit Bescheidenheit ausgeübt werden sollte, ohne
daß sie genötigt wären, die Bürger auszuschließen. Doch auch
dies half nicht weiter. Denn am 30. Mai erfolgte die Resolution,
nach welcher Se. Maj. das »Notl« ersehen habe, aber da es
über die Konzession hinausgehe, könne es nicht bewilligt werden. -i)
Nicht glücklicher waren die Stände in Steiermark. In einer von
78 Landleuten unterschriebenen Eingabe beschwerten sie sich gegen
den Nuntius und die Jesuiten. Der Erzherzog habe ihnen bei der Hul-
digung verheißen, der Religion wegen niemand zu kränken, hierauf
1572 und 1576 eine Religionspazifikation gegeben, dann 1578 den Vertrag
von Brück eingegangen und nun wolle er Alles aufbieten, das Land
wieder katholisch zu machen, verweise die Prädikanten etc. Nichts-
destoweniger hatten diese Proteste keinen Erfolg und hier wie in Öster-
reich wurden die Städte und Märkte als Krongut stets reserviert.3)
Die Außer den Religionsfragen war es namentlich die Entziehung
1 T +
1. Instanz. (jer ers^en Instanz und die Überstellung der kirchlichen Sachen
nach Hofe, welche die Stände bewegte. Nach dilatorischen Ant-
worten des Erzherzogs Ernst auf deren Beschwerden erfolgte
erst am 14. Mai 1582 eine eingehende kais. Resolution dahin,
die Regierung habe, außer in ganz besonderen Fällen oder auf
A. H. Befehl, keine Sachen an sich gezogen. Auch könne sich
Se. Maj. nicht erinnern, daß etwas vor die Regierung oder das
Landmarschallsgericht gehörendes nach Hof gezogen worden wäre,
außer Immediat-, Religions- oder geistlichen Sachen. In diesen
stehe die Disposition allein Sr. Maj. als Landesfürsten zu, nach-
dem sie schon K. Maximilian dorthin geordnet habe, wo sie in
Beratung mit den Geheimen und Reichshofräten behandelt werden.
J) Cod. cit. Fol. 428—439.
2) Cod. cit. Fol. 448 ff.
3) Hurter, 1. c. I, 455.
239
Hierbei soll es verbleiben und nach dieser Resolution vorgegangen
werden, welche präzisiert was zur Regierung und was nach Hof
gehört. Nach einem der wesentlichsten Privilegien des Hauses
Österreich dürfe auch keine Appellation anderswohin gehen als
lediglich an den Landesfürsten. Dieser Resolution liegt ein Memorial
Khlesls bei, der sich gegen die von den Ständen wider ihn
erhobenen Beschwerden verteidigte.1)
* *
Die Antwort der Stände v. 29. März 1583 auf die Landtagspro- 1583-
Positionen erinnert daran, daß die Schulden schon auf 1,700.000 fl.
gestiegen seien, unter K. Maximilian allein hätten sie 5 Millionen
kontribuiert. Jetzt seien den Verordneten wegen ihrer Bürgschaft
schon Güter exequiert worden und der Kredit des Landes ge-
sunken. Die Landtagsbewilligungen seien eine willkürliche Gabe,
die größtenteils aus der drei oberen Stände eigenem Säckel ge-
leistet werde, etc.
Hierauf wurde mit Befremden und Bedauern von Erzhzg. Ernst
erwidert, die A°. 1568 übernommene Hofschuld von 2V2 Millionen
sei nicht am Sinken des Kredites schuld. Alle kais. Kammergüter
und Kleinodien seien schon in der Stände Besitz, Se. Maj. und
Dero Brüder müßten Mangel leiden und doch hätten seine Vor-
fahren schon 17 Millionen für das Land ausgegeben.
Schließlich wurde die doppelte Gült bewilligt und in der dafür
bestimmten Landtagsfortsetzung v. 20. Aug., zu welcher Hans
Georg mit 66 anderen speziell von den Anwesenden geladen
wurde, auch das »Deputat« für die Brüder des Kaisers und noch
das 10. Pfund aus eigenem Säckel, nachdem der Kaiser die am
14. Sptb. vor ihm erschienenen Delegierten gemahnt hatte sich
zu beeilen, da er wegen der Kölnischen Sache sich in das Reich
begeben müsse.2)
Unseren Hans Georg finden wir auf der Liste des am Finanz-
?5. März ,5.83. von den ständen eingesetzten Ausschusses von *-"-■
je sechs Mitgliedern jedes der drei oberen Stände. Er und die
anderen Verordneten hatten den Ständen ihre Resignation ein-
gereicht, da sie für die von ihnen verbürgte Summe von 536.000 fl.
Landesschulden geklagt und mit Exekution bedroht worden waren,
daher von den Ständen entlastet werden wollten. Die ad hoc ge-
') LA., B. II, 4. — Khevenh., I, 225. — Wiedemann, I, 418. — Raupach,
E. Ö., 167.
2) Cod. cit. Fol. 470 ff. — LA. Ldtg. 1583 .,
240
wählte Kommission hatte die Aufgabe, die noch unerledigten
Artikel der Schuldenlast und der Wirtschaftssachen, der neuen
Aufschlagsordnung und der Korrekturen der Verordneteninstruktion
etc. zu bereinigen, also eine Art von Sanierung der Landesfinanzen,
eine mit Rücksicht auf die damalige Lage der letzteren nicht
ganz einfache Arbeit. ')
1584—85. Noch im September 1584 sahen sich die Verordneten Georg,
Abt zu Lilienfeld, Bernhard Jörger und Hans Georg Khuef-
stainer, welche von sieben Parteien wegen etlicher unentrichteter
namhafter Geldposten mit Exekution bedroht wurden, genötigt
um Commissarios von Hof zur Erhandlung eines längeren Termins
zu bitten. Erzherzog Ernst bestimmte daraufhin unter dem
12. Jänner 1585 »angesichts der schweren Schuldenlast der Stände
und zur Verhütung eines allgemeinen Bruchs, Schaden und Ge-
fahr« die Verordneten zu Kommissären, welche die Parteien vor-
laden und mit ihnen bezüglich weiteren Stillstandes verhandeln
sollten, wodurch jenen ein schöner Vertrauensbeweis zuteil ward.-)
Außerdem erging ein strenger Befehl des Erzherzogs an die
säumigen Landleute, im Landhause zu erscheinen und nicht eher
abzureisen als bis sie ihre rückständigen Landesanlagen bezahlt
hätten, bei 2000 Dukaten Pönfall.3)
Nach den oberwähnten bedeutenden Bewilligungen, nament-
lich jener zugunsten der Brüder des Kaisers, erlangten die Stände
schon am 3. Oktob. 1583 die vierte Lehengnade, durch welche
die Lehen nahezu dem Allod gleichgestellt erschienen, und unter
dem 20. Juli 1585 eine allgemeine Bestätigung sämtlicher Lehen-
gnaden der früheren Landesfürsten4) sowie das Versprechen der
erbetenen Assekuration über die Nichtteilung des Landes.5)
Trotz der immer steigenden Ansprüche mußten die Mittel
zur Verteidigung des Landes bewilligt werden. Es ist interessant,
zu vergleichen, was dieses im Interesse der Sicherheit Europas
geleistet hat. Die Bewilligungen der N.-ö. Stände beliefen sich
während der 14 Kriegsjahre 1592 — 1606 auf 8 Millionen, also
mehr als dem Kaiser während 40 Jahren vom gesamten Deutschen
Reiche zufloß. Dabei gingen unsere Stände nie so weit, die Be-
willigung zu verweigern, wie dies i. J. 1599 von den Ständen von
Steiermark, Kärnten und Krain geschah, die dabei gegen ihre
Benennung als »Unterthanen« protestierten.6)
* *
») LA., Ldtg. 1583.
*) LA., Ldtg. 1584 u. 1585.
3) LA., Ldtg. 1585.
4) LA., A. 8. 10. Repertorium 1583—85. — Heinke, Lehenrecht, II, 119. —
Kremer, Lehenrecht, I, 30. — Ldsk. 1. c, Eder's Briefe.
5) Vide Abschn. 9.
6) Hurter, 1. c. III, 97 u. IV, 193.
241
In den Religionssachen ging es wenig vorwärts. Die Stände
hatten die Organisation des Konsistoriums nicht aus den Augen gelassen
und in Ausführung der Horner Beschlüsse an Stelle des nach Hause
zurückgekehrten Backmeister den von Chyträus empfohlenen Ver-
fasser der Norma doctrinae, Becker, als Superintendenten hereinberufen.
Doch bei dessen im Jänner 1582 erfolgten Ankunft wurde er durch den
hell lodernden Streit, den die von den meisten Prädikanten unterschrie-
bene Horner Deklaration nicht zu beschwichtigen vermocht hatte,
abgeschreckt, fand keinen Boden der Verständigung und kehrte irn Juli
wieder heim '), wodurch das ganze Unternehmen in Schwebe geriet. Die
vom Starhembergschen Prädikanten Magdeburgius in Efferding
aufgeworfene Streitfrage über die Rechtfertigung in den Leibern der
frommen Geister nach ihrem Ableben brachte die leidige Kontroverse über
die Erbsünde auf den Höhepunkt. Durch zahlreiche Konfessionsschriften
bestürmt, ließen sich nun die Stände2), selbst geteilt, Bekenntnisschriften
von beiden Teilen vorlegen und sandten sie zur Begutachtung an die
Universität Altdorf. Nachdem diese die Lehrsätze der Flacianer ver-
warft), war deren Anhängern der Boden abgegraben. Doch fanden
sie bis zum J. 1604 noch Potektoren unter den Ständen.4)
Die Prädikanten in Inzersdorf und Hernais fuhren fort einen
großen Zulauf der Wiener und gleichzeitig auch erneuerte Verbote ihres
Gottesdienstes hervorzurufen. Die evangelischen Stände sahen sich ver-
anlaßt, dem Kaiser durch den Landmarschall von Roggendorf vorzu-
stellen, daß sie ihren Gottesdienst auf Grund der Assekuration hielten
und in ihrem Gewissen anderen nicht verwehren könnten, das Wort
Gottes zu hören. Auf den abweislichen Bescheid v. 24. Jänner 1585 und
die Drohung mit der Entziehung der Konzession baten sie (21. Juni), den
Anschuldigungen ihrer Gegner (Khlesl) kein Gehör mehr zu schenken. 5)
Nun wurde neuerdings ihnen das Recht abgesprochen, für den vierten
Stand zu interzedieren, die Religionsübung in den Städten und Märkten
verboten und die Prädikanten von Inzersdorf und Hernais abge-
schafft.6) Auch die Zusammenkunft von Deputierten auf dem Schlosse
Feldsberg desHartmann von Liechtenstein stellte ein erzherzogliches
Dekret v. 5. August 1585 trotz ihres vermittelnden Zweckes ein.7)
Diesem konstant fortgesetzten festen Widerstände gegenüber
bot der Zustand der Evangelischen ein beklagenswertes Bild der
Zerfahrenheit. Je offensichtlicher der Zersetzungsprozeß innerhalb
der neuen Lehre durch ihre eigenen Vertreter zunahm, desto mehr
Aussicht bot deren Bekämpfung in Wort und Schrift und die
immer kräftiger auftretende Werbung für die Rückkehr zum alten
Glauben konnte ihre Wirksamkeit im Verhältnisse des Eifers und
der Geschicklichkeit ihrer Vorkämpfer ausdehnen, die ihren Geg-
nern unstreitig an Einheit des Gedankens und des Zieles über-
legen waren. Unterstützt von dem Rückhalte, den sie an höchster
>) Raupach, Forts. III, 32 — Wiedemann, I. 424.
2) LA. Ritterstandsarchiv, R. r. r. I. — Raupach, Fcrts. III, 17.
3) Raupach, Forts. II f, 34fr. u. Beil., III. — Wiedemann, I, 426.
*) Raupach, Forts. III, 64. — Khevenh., Ann., VI, 2788.
5) LA., Rel. Exzpt.-B. — Cod. cit. Fol. 534.
6) LA, Rel. Exzpt.-B. — Khevenh., II, 360. — Raupach, E. ö., 169 ff.
7) Cod. cit. Fol. 528. — Wiedemann, I, 426.
C. Kuefstein. II. 16
242
Stelle fanden, der Aktion des Klosterrates und des Erzherzogs
erzielten neue geistliche Orden, vornehmlich die schon von Fer-
dinand I. hereinberufenen Jesuiten, durch ihre talentvollen Schüler,
zuerst Canisius und Claudius Jajus, dann vor allem P. Scherer
und dessen Konvertit Melchior Khlesl, überraschende Resul-
tate. Papst Sixtus V. gab dem Erzherzog Ernst ein Zeichen
der Billigung und der Aufmunterung, deren es kaum mehr be-
durft hätte, durch die Übersendung des geweihten Degens und
Hutes1) und der vom Erzherzog schon 1585 mit Vollmachten
versehene Khlesl konnte sich rühmen, schon eine große Anzahl
von Städten und Märkten — von denen einige kürzlich sogar
keinen Katholiken mehr in den Rat gelangen lassen wollten —
zum alten Glauben zurückgeführt zu haben.2) Wie es aber mit der
inneren Überzeugung der auf solcher Parforcejagd Bekehrten aus-
gesehen haben mag, dafür liefert die weitere Entwicklung lehrreiche
Illustrationen. Noch kurz vorher schrieb Eder: In Religionssachen
macht Jeder was er will, und dadurch herrscht ziemlicher Friede.3}
* *
*
h) Hans Georg und der neue Kalender.
Zu den vielen Fragen, welche die Geister bewegten, gesellte
sich jene der Kalenderreform, von welcher man hätte meinen
können, daß sie den konfessionellen und politischen Streitigkeiten
entrückt bleiben konnte. Und doch wurde ihr eine politisch-reli-
giöse Bedeutung gegeben, da man mit Freuden jeden Vorwand
ergriff, auf den eine Opposition gebaut werden konnte.4)
Vielleicht war der Augenblick nicht günstig gewählt, um in
die noch hohe Wellen schlagende Bewegung der Geister einen
neuen Zankapfel zu werfen. Allein gerade darin zeigt sich die
moralische Macht des Papsttums, daß sie nie heller strahlte als
inmitten der wildesten Brandung.
So einleuchtend die richtige Lösung des wissenschaftlichen
Problems uns heute erscheint und so einfach logisch die Ratio
legis der darauf gebauten Verfügungen, so wenig konnte auf das
Verständnis der großen Massen und die sofortige Willfährigkeit
der Gebildeten, namentlich jener denen alles was von Rom kam
verdächtig erschien, gerechnet werden.
Tatsächlich war gerade die Epoche der großen Astronomen und
Mathematiker wie keine andere berufen, die schon lange als wünschens-
wert erkannte Reform des Julianischen Kalenders ins Leben zu rufen,.
1) Wiedemann, I, 475. — Raupach, Forts., III, 83.
2) Wiedemann, I, 427 u. 483. — A. Kerschbaumer, Kardinal Khlesl, pag. 39.
3) Eder, ad 1584 in Ldsk. 1. c.
4) Raupach, Forts., III, 42. — Wiedemann, I, pag. 429—458.
243
nachdem sich der Eintritt der Frühjahrsgleiche von dem durch das Kon-
zilium von Nikäa i. J. 325 akzeptierten Datum des 21. März immer mehr
entfernt hatte, so daß sie i. J. 1582 schon auf den 11. März fiel.
Die Wichtigkeit eines fester stehenden Ausgangspunktes für den
Zyklus der beweglichen Kirchenfeste hatte schon im 15. Jahrhundert
den bekannten Kardinal Nikolaus von Cusa zum Studium dieses
Problems bewogen und Papst Sixtus IV. veranlaßt, den Regio-
montanus zur Ausarbeitung von Vorschlägen zu beauftragen, die aber
infolge dessen Ablebens nicht mehr zustande kamen. Im darauffolgenden
Jahrhundert wurde die Frage auf dem Tridentiner Konzil angeregt
und Gregor XIII. betraute im Einvernehmen mit den christlichen Re-
genten und Universitäten eine Kommission von Gelehrten mit der
wissenschaftlichen Arbeit.
Nach deren Vorschlägen wurde das Julianische System durch ein
anderes, welches sich der wahren Umlaufszeit der Erde von 365 Tagen
5 Stunden 48 Minuten 46 Sekunden besser anschloß, ersetzt und die seit zwölf
Jahrhunderten entstandene Differenz durch Ausschaltung von zehn Tagen
ausgeglichen. Daher verordnete Gregor XIII. mit der Bulle v. 24. Februar
1582, daß nach dem 4. Oktober d. J. gleich der 15. zu zählen sei.1)
* *
*
Der Vorschlag zur Kalenderreform wurde dem Kaiser und
den anderen Staatsoberhäuptern mitgeteilt mit dem Ersuchen
um Einführung desselben in ihren Staaten. An den Kaiser war
noch speziell der Kardinal-Bischof von Trient, L. Madrusi, ge-
sendet worden. In Italien, Spanien, Frankreich, Polen und
teilweise in den Niederlanden erfolgte die Annahme. Auf dem
Reichstage zu Augsburg aber, wo der Kaiser sie proponierte,
entstanden Schwierigkeiten. Der Kurfürst August von Sachsen
und Landgraf Wilhelm von Hessen, welcher sich eifrig mit
Astronomie befaßte und in seinen Schreiben an die Kurfürsten
von der Pfalz und von Sachsen sowie an den Herzog Wilhelm
von Bayern ausführte, die Neuerung würde im Handel und Ver-
kehr Verwirrung hervorrufen, stellten sich dagegen.2)
In Österreich hatte der Bischof von Passau der päpst-
lichen Bulle zufolge schon am 23. September 1582 die Einführung
verkündet, mußte sie aber wieder zurücknehmen, weil die Autori-
sation des Kaisers fehlte.
Diese erfolgte erst im nächsten Jahre. Die kaiserliche Ver-
ordnung v. 1. Oktober 1583 besagt, »nachdem sich im alten
Kalender allerlei Mängel befinden, derentwegen nicht allein mit
kaiserl. Vorwissen, sondern auch auf etlicher kaiserlicher als auch
anderer christlicher Potentaten vornehmer Mathematicorum fleißiges
Nachdenken und Gutachten ein neuer Kalender verfaßt und für
*) Diesterweg, Astronomie. — Schödler, Buch der Natur. — Littrow, Flam-
marion, Brockhaus etc.
-) LA., Mskpt. B. III, 26.
16*
244
gut befunden wurde und in anderen Ländern schon in Gebrauch
steht, so wäre er auch im Hl. Rom. Reiche und den Erblanden
zu verwenden, um keine Ungleichheit in Handel und Gewerbe
bestehen zu lassen«. Man sieht, wie mit aller Vorsicht voree-
gangen und der Name des Papstes sorgfältig vermieden wurde.
Ebenso auch in dem zweiten Generale v. 20. Jänner 1584, welches
den neuen Kalender in bestimmterer Weise vorschrieb, indem der
alte unter Strafe der Ungnade gänzlich verboten und abgeschafft
wurde. *)
Die Durchführung ging jedoch nicht ganz glatt vor sich.
Wie im Hl. Rom. Reiche die evangelischen Fürsten mit Eifer die
»papistische Erfindung« zu politischer Opposition verwerteten, so
konnten auch ihre Gesinnungsgenossen in Österreich sich nicht
sofort damit befreunden. Die Prädikanten, namentlich Hornberger
in Steiermark, suchten in langstieligen Ausführungen die Ge-
fahren sündhafter Unterwerfung zu beweisen.
Aber auch abgesehen von dem Ursprünge der neuen Ein-
führung konnte sie nur mit einer gewaltigen Umwälzung in den
Angelegenheiten des täglichen Lebens ins Werk gesetzt werden,
so daß nicht nur der gemeine Mann sondern auch die Höher-
stehenden die Bedenken teilen konnten, die in betreff der volks-
wirtschaftlichen Schwierigkeiten und sonstigen Mißlichkeiten der
plötzlichen Ausscheidung von zehn Tagen zu befürchten waren.
Es ist also gar nicht erstaunlich, die Bewegung gegen den
neuen Kalender entstehen und unseren Hans Georg mit den
übrigen evangelischen Ständen daran teilnehmen zu sehen.
Darüber findet sich in unserem Archivverzeichnisse nur die
Notiz: »In ainem Packet beisammen etliche kaiserliche und erz-
herzogliche Bevehllich, Decret und Sendschreiben an Herrn Hans
Vz. 300. Georgen Khuefstainer die Annehmung des neven Calenders,
dessen sich Herr Khuefstainer neben andern ain Zeitlang ge-
weigert betffd. beschehen im Jahr 1585.«
Die Grundherrschaften wurden seit 1583 öfters aufgefordert,
die Reform anzunehmen, und die Dekanate erhielten den Auftrag,
zu berichten, wo noch der alte Kalender gehalten werde. Auf
die von Khlesl diesfalls ergangene Zirkularweisung im Auftrage
des Erzherzogs Ernst und des Bischofs Urban von Passau
v. 26. Jänner 1585 kamen Berichte ein, die nicht sehr zufrieden-
stellend lauteten. An einigen Stellen wurde der neue, an anderen,
namentlich von den Prädikanten und evangelischen Grundherr-
schaften, der alte Kalender beobachtet. Die Konfusion beim Volke
war groß und an vielen Orten wurden die Feiertage, namentlich
') Codex Austr., I, 241 u. II, 50.
245
das hl. Weihnachtsfest doppelt gehalten. Unter denjenigen, die
den alten Kalender beibehielten, wurde vom Dekanate Zwettl
Hans Georg Kuefstainer zu Allentsteig, die Prädikanten des
Andre von Puchaim, des Christoph von Windhag in Weitra,
dann im Dekanate am Kamp und Schleinitz der Landmarschall
Roggendorf, beim Pisamberg Frau Grabner, Frau v. Zelking,
Witwe v. Hardegg etc. genannt.1)
Trotz alles Widerstandes drang die astronomische Wahrheit doch
schließlich durch, wenn auch nur nach und nach, und wir können uns
rühmen, dem Norden Deutschlands, welcher erst um 1710 nachfolgte,
um mehr als ein Jahrhundert vorausgeeilt zu sein. Ein letzter kleiner
Unterschied wurde in Preußen erst von Friedrich dem Großen be-
seitigt. 1752 folgte England (von dem jedoch die Encyclopedie von
1781 sagt, daß es damals noch den alten Kalender hielt)2), 1753
Schweden und 1798 endlich als letzte die Protestanten in Graubündten.
Man sieht also, daß Hans Georg in seinem Widerstände
recht ansehnliche Gesinnungsgenossen hatte, bis er sich nach drei
Jahren endlich fügte.
* *
*
i) Kaiser Rudolfs Erbteilung mit seinen Brüdern.
Um dieselbe Zeit wurde dem Hans Georg ein neuer Beweis
des A. H. Vertrauens zuteil, indem der Kaiser ihm ein »sehr
gnädiges Decret und bevehllich« sandte, »in welchem umstand- Beil. 101.
lieh begehrt wird, daß er sich gutwillig zu einem Commissari in Vz. 369.
Beraitung und Taxirung der Herrschaften und Güter, welche den
Fürstl. Durchl. Ernesto, Matthia und Maximiliano zu deren
Fürstlichen Residenzen eingeräumt werden sollen, wolle gebrauchen
lassen«. Auf diese brüderliche Teilung der Söhne Maximilians Vz. 370.
bezog sich noch ein Paket unterschiedlicher Schriften zumeist
aus d. J. 1585.
Bekanntlich hatte Rudolf II. mit seinen fünf Brüdern am
10. April 1578 einen Erbteilungsvertrag abgeschlossen. Die Ver-
handlungen hatten Mitte Dezember 1577 begonnen und schon
am 22. Dezb. war man darüber einig, daß die vom Erbfeinde
bedrohten, gänzlich überschuldeten Erzherzogtümer Ober- und
Unterösterreich ungeteilt bleiben und von Rudolf übernommen
werden müßten, der schon zu Lebzeiten des Vaters Böhmen
und Ungarn samt den inkorporierten Landen erhalten hatte. Am
30. September hatten die Erzherzoge im eigenen Namen und
jenem Philipps IL die Vollmacht für Rudolf erteilt, die Huldi-
l) Wiedemann, I, 438. — Geschieht!. Beil., IV, 123.
:) Encyclopedie. Paris 1781, V, 8o5.
245
gung der N.-ö. Stände allein anzunehmen, und Rudolf hatte
diesen den Revers für die Huldigung gegeben.1) Nach dem Texte
des Vertrages2) verpflichtete sich Rudolf jedem der Brüder aus
Eigenem 20.000 fl. jährlich zu geben, die mit 400.000 fl. ver-
sichert werden sollten, und außerdem je 5000 fl. auf Ämter und
Gefälle in Österreich. Nach drei Jahren sollten sie auf gewisse
Güter eigentümlich gesetzt werden, als welche Steyer, Vogtei
Wels, Herrschaft und Burgvogtei zu Enns samt Mauthausen
und die Herrschaften St. Polten und Weytra bezeichnet wurden.
Diese sollten durch je zwei von Rudolf und den Erzherzogen
ernannte Räte ordentlich beritten und geschätzt und der zu 5"/0
angeschlagene Wert vom jährlichen Deputat von 5000 fl. abge-
rechnet werden. Die Brüder erklärten jedoch damit nicht aus-
kommen zu können, und so einigte man sich schließlich auf je
45.000 fl. Zu Residenzen waren bestimmt: Steyer, Wels, Enns,
Haus und Stadt St. Polten und Wevtra. Eine Reihe näherer
Bedingungen waren festgesetzt und dürften die Sache dergestalt
hinausgezogen haben, daß die Beraitung und Taxierung der
Herrschaften erst i. J. 1584 in Angriff genommen werden konnte.
Zu dieser Mission nun wurde Hans Georg durch kais. Erlaß
ddto. Prag, i.Mai 1584 ausersehen, neben dem Vitzedom Wolf
Fürth und dem Landmarschall Helmbardt Jörger, sodann den
oberösterreichischen HHn. Cosman Gienger, Georg Neuhauser
und Joachim Stangl. 3) Mit Kommissionsschreiben v. 16. Juni
wurde die obige Schätzungsweise mit Wertanschlag zu 5% vor-
geschrieben und zur Beraitung genannt die Grafschaft For cht en-
stein und Eisenstadt, lebenslängliche Wohnung in der Burg
zu Neustadt und die Herrschaft Scharffenegg, die Zehnten
des Bistums Raab etc.4) Gleichzeitig erging an die Untertanen
und Inwohner dieser Herrschaften ein Gehorsampatent für die
Deputierten.5) Diese sollten sich unter Vorsitz des Landmarschalls
mit jenen der Erzherzoge vereinigen, welche durch eigenen
A. H. Erlaß v. 2. August für diese Angelegenheit ihres Eides
entbunden wurden.
Mit Erlaß v. 3. August wurden die Kommissäre, zu denen
Sigmund von Hardegg an Stelle Jörgers getreten war, ver-
ständigt, sie sollen die Herrschaft Clam und Schottwien taxieren,
welche an Stelle der zur Neustadt gehörigen Ämter zu Neu-
kirchen den Brüdern Ernst, Matthias und Maximilian ge-
geben werden sollten.6)
*■) LA., Repert. pag. 38.
2) Des Haus Österreich Privilegien. Mskpt, Greillenstein, pag 581. — Hofk.-
Archiv. Reichstagsakten Nr. 18.503. — P. Jos. Fischer S. J., Feldkirch: Die Erbteilung
K. Rudolfs etc.
3)bis°) Hof k. -Archiv.. Ged.-B. 145, Fol. 263, 346, 349, 447.
247
Die Arbeiten scheinen nicht übermäßig schnell vor sich ge-
gangen zu sein, da der Kaiser unter dem i. März 1585 die Be-
schleunigung derselben zu urgieren sich veranlaßt sah.1) An
Hans Georg Khuefstainer erging im November eine eigene
Aufforderung, sich zur Beratschlagung der wegen der Herrschaft
Schar ff enegg und Clam gemachten Gegenvorschläge gen
Hardegg zu verfügen2), worauf der Vizedom am 13. Dezb. be-
richtete, er habe sich »nach Hardegg verfügt und in Abwesen-
heit des Herrn Khuefstainers, der sich inhalt seines Schreibens
zu uns zu erscheinen entschuldigt, zu zweien den Gegenanschlag
der Fstl. Commissari geprüft, aber eine große Differenz mit dem
ihrigen gefunden«. Gleichzeitig wird erinnert, daß dieser Bericht
dem Hn. Khuefstainer um sein Gutachten überschickt wurde
und dieser »hat Ime denselben laut seines Schreibens allerdings
gefallen lassen«.
Andere Berichte und Erlässe ohne Anführung von Namen
betreffen noch Forchtenstein, Enns, Wels etc., da für jede
Herrschaft noch separate Aufträge ergingen.
Hans Georg scheint sich von dieser Mission zurückgezogen
zu haben. Sein Name ist nicht mehr genannt, weder im Urga-
torium v. 15. Oktb. 1586 noch in der Instruktion vom 15. Juni
15883), welche Jörger, Sinzendorf und Fürth erinnern, daß
die Stände schon i. J. 1583 die über den Herrschaftsertrag hinaus
jedem der drei noch übrigen Brüder zu zahlenden 20.000 fl., auf
20 Jahre bewilligt haben. Für den ungenügenden Ertrag der Herr-
schaften müßten andere Gelder oder Deputate gesucht werden.
* *
Die Verhandlungen über die brüderliche Teilung hatten die
für die Integrität des österreichischen Gebietes besorgten Stände
veranlaßt, schon am 1. Oktob. 1583 die Mitteilung des Erbver-
trages und eine Assekuration wegen ewiger Nichtteilung
der österreichischen Lande zu erbitten. Hierauf wurde vom
Kaiser die Einsetzung eines Ausschusses verlangt, welcher mit
den kaiserl. Vertretern S. Prenner, Hier. Beck und H. Gutt den
Text der Assekuration in der Burg vereinbaren sollte. Die Stände
erklärten sich mit dem Vorschlage Sr. Maj, einverstanden und
bestimmten die am 1. Dezb. zusammentretenden Ausschüsse für
die Landtafel, Landgerichts- und Polizeiordnung auch zu
dieser Angelegenheit. Die Stände hatten mittlerweile die ver-
') Hofk -Archiv, Ged.B. 148, Fol. 61.
:) Hofk.-Archiv, Registr. 399.
3) Hofk.-Archiv, Ged.-B. 148, Fol. 456 ff. u. B. 150, Fol. 415.
248
langten 50.000 fl. für die Erzherzoge, dann Gelder für die De-
fension und sonstige Vorlagen bewilligt und die Assekurätion
war beim Landtagsschlusse neuerdings versprochen worden. ')
Ob Hans Georg als damaliger Verordneter auch an diesen
Ausschüssen beteiligt war, ist nicht bekannt. Diese berieten am
15. August 1584 und man scheint sich über einen Text geeinigt
zu haben, der das Datum v. 18. August trägt, aber nicht mehr
von den Erblanden, sondern lediglich von Unterösterreich spricht.2)
Am 3. März 1585 stellte Erzherzog Ernst einstweilen ein »Re-
cepisse« darüber aus, worauf die Stände beim Landtagsschlusse
am 13. März sich beschwerten, daß ihnen die definitive Ausferti-
gung der vereinbarten Textierung noch nicht zugekommen sei.3)
Dagegen wurde eine in feierlicher Form gehaltene Urkunde
am 10. Juli 1585 ausgefertigt, in welcher unter Darlegung des
Vertrages v. 10. April 1578 die nach dem Verzichte der Erz-
herzoge auf Teilung der Länder festgesetzte Erbfolge präzisiert
wurde. Rudolf allein hat die Erzherzogtümer Österreich ob und
unter der Enns und nach ihm Jener der älteren Linie allein se-
cundum successionem linealem in ordine primogeniturae nach
Maßgabe der Anordnung Ferdinands I. v. 1. Juni 1543. Diese
Assekurätion wolle Se. Maj. »zur Verhinderung der durch die
Österreich. Privilegien verbotenen Teilung des Erzherzogtums auf
ewige Zeiten bestätigt und bekräftigt haben, welche Verordnung
auch mit der Stände Ausschüssen verabredet und verglichen
worden, dergestalt, daß diese die jährlichen 50.000 fl. für des
Kaisers Brüder auf die nächsten 4 Jahre verschreiben wollen.«
Diese provisorische Urkunde trägt in den »Privilegien des Haus
Österreich« das Datum v. 10. Juli 1578.4)
Im J. 1596 jedoch war die definitive Ausfertigung noch
immer nicht erfolgt, was Erzherzog Matthias gegenüber einer
neuerlichen Urgierung der Stände am 15. Februar damit ent-
schuldigte, »daß es bishero an völliger Vollziehung des Brüder-
lichen Vertrages gemangelt habe, womit man aber nahe an ein
Ort (komme), alsdann wirdt Ihnen das so zugesagt, erfolgen.«
Übrigens »habe es damit seine Wege«.5) Allerdings hat die
veränderte politische Situation diese Sache, als weniger aktuell
geworden, in den Hintergrund gedrängt.
') LA., Ldtgshdlg. 1583, Buch 9, Fol. 84 u. 87; Exzpt.-B. I.
2) LA., Ldtgshdlg. 1584.
s) LA., Ldtgshdlg. 1584 u. Exzpt-B. I.
*) Des Haus Österreich Privilegien. Mskpt. Greillenstein, pag. 652. — LA., A. 8, 10.
5) LA., Ldtg. 1596 u. Exzpt.-B. I.
249
k) Ständische Bewegung 1586— 1603. i)
Auf den Besitzungen der Stände war der evangelische Gottes- 1586.
dienst auf vollkommen legaler Basis zu Recht bestehend. Daher
fanden sie sich durch die gegen sie gerichteten strengen Maß-
regeln beschwert und begannen ernster vorzugehen. Im Landtage
v. 8. März 1586, zu dessen Vorbereitung Hans Georg als Mit-
glied des Spezialausschusses mitzuwirken berufen war2), verwei-
gerten sie die Einsicht des Giltbuches, die erbetenen Beiträge
zum Aufbaue der Hofburg und das Recht der freien Disposition
des Erzherzogs über die bewilligten Kriegsgelder. Am 23. März
überreichten sie diesem durch eine Deputation eine Vorstellung
mit den politischen Beschwerden und am 26. eine andere mit
neun Religionsgravaminis. 3)
Hans Georg Kuffsteiners Name findet sich bei beiden
Konzepten mit 30 anderen, als dritter nach Mamming und
Sinzendorf. Daß er gerade in diesen Jahren regen Anteil an
der politischen Bewegung nahm, beweist die Notiz: »Zwei Schreiben
von den HHn. Verordneten begehren sich auf Wien als ein De- vz. 372.
putierter Ausschuß und sonst als ainer der fürnembsten
Mitglieder zu stellen und den Berathschlagungen beizuwohnen.
A°. 1586 u. 1587.«
Er dürfte also auch der Deputation zur Überreichung der
Gravamina angehört haben.
Diese richteten sich hauptsächlich gegen die schon i. J. 1582
verfügte Entziehung der ersten Instanz vom Landmarschallgerichte,
das Verbot von Zusammenkünften, wie jener in Feldsberg, da
solche von alters her gehalten worden seien, die Ausdehnung
des Ausschlusses der Mitglieder des vierten Standes vom Gottes-
dienste auch auf die Landbesitzungen etc. — Diese Verfügungen
wurden jedoch in der kaiserl. Resolution v. 3. November 1586,
welcher eine ausführlichere des Erzherzogs Ernst unter dem 17.
folgte, aufrechterhalten. Nach der Resolution v. 1582 werde
niemand ohne erhebliche Ursache seiner Instanz entzogen, vor
der Regierung seien fast nur geistliche Sachen, die ohnehin dahin
gehören. Also bleibe es dabei, ebenso bei der Ausweisung der
Flacianer, da sie die Assekuration übertreten, und bei dem Ver-
Y) Im allgemeinen: Krones, III, 356 ff. — Huber, IV, 293 ff. — Wiedemann,
I. 498 ff. — Raupach, E. Ö., 176 fr.; Forts. III, 81 ff. — Ldsk. 1. c, Briefe Eder's. —
Vancsa, 1. c.
•) LA., Ltg. 1586, Konzept u. Verzeichnis v. 18. Oktober.
3) LA., Ltg. 1586. Rel., B. II, 4. - Exzpt.-B. I, Fol. 65. — Cod. cit. Fol. 546
u. 557. — Khevenh., II, 526 ff.
250
böte der Zusammenkünfte und des evangelischen Gottesdienstes
in den Städten und Märkten. Übrigens wurde vom Erzherzoge
versprochen, daß die Landleute vor anderen zu vornehmen
Diensten und Ämtern ohne Unterschied der Religion verwendet
werden sollen. Nur sei es sehr mißlich, daß sie immer nur so
kurz im Amte blieben.1)
Gerade diese Maßregeln und die allmähliche Besetzung der
höheren Stellen mit Katholiken und Fremden bildeten einen Haupt-
bestandteil der eingeschlagenen Reformpolitik. Die Bitten um
Abstellung waren also von vornherein verurteilt, resultatlos zu
bleiben, wodurch die Erbitterung begreiflicherweise nicht ge-
mildert wurde.
1587. Wenn die Stände durch solche ablehnende Haltung sich zur
Freigebigkeit in ihren Bewilligungen nicht gerade aufgemuntert
fanden, so mußte auch die Lage ihrer Finanzen zu einigen Be-
denken berechtigen. Aus Verzeichnissen des J. 1587 ist ersicht-
lich, daß eine große Anzahl von Ständemitgliedern zu der ge-
meinsamen Kasse Vorschüsse gewährt hatten und andere wieder
mit den Umlagen im Rückstande sich befanden. Hans Georg
als Gläubiger figuriert mit 8000 fl. und dann wieder unter den
»gnädigsten Posten« mit 9000 fl., die zu Pfingsten verfallen
waren, »darumben ihm der Hausgulden in specie verschrieben
und bisher (sc. die 9000 fl.) nit bezahlt werden müssen«. — In
einem Extrakt der Raittungen A°. 1584 — 1587 wird erwähnt, daß
dem H. Georgen Khuefstainer A°. 86 zu seiner Abfertigung
1000 fl. gereicht wurden. A°. 1585 findet er sich unter einer
langen Reihe mit 8000 fl. zu 7% am 1. Juni notiert. Item i. J.
1588 ist H. Jerg Khuefstainer wegen seiner Gegenlehen mit
6% noch schuldig 7840 fl. Es haben also fortwährende gegen-
seitige Verrechnungen mit den Ständen stattgefunden, aus denen
zu ersehen ist, wie schwer es mit den Anlehen und sonach auch
den Bewilligungen ging. 2) Gerade im Laufe dieser Jahre, beson-
ders 1585, war H. Georg, der damals noch Verordneter war,
in der Lage, den Ständen durch Darlehen und Belassung der-
selben zur wesentlichen Erleichterung ihrer Lasten beizutragen,
wie wir auch aus der Korrespondenz über All entsteig später
sehen werden.3)
1588- Obwohl Erzherzog Ernst die Stände mehrmals ersucht hatte,
den Kaiser, der wegen der polnischen Sache und anderer un-
glücklicher Zustände ohnehin schon Ungelegenheiten habe, mit
') LA., B. III, 26; B. II, 4 u. Rel. Exzpt.-Buch Fol. 66. — Ltg. 1586.
2) LA., Ltg. 1587 u. 1588.
3) Vide unten Abteiig. 9 u. LA., Kuefsteinsche u. Paris von Sonderndorf-
sche Geldhandlung.
251
Religionsgravaminis zu verschonen, konnten sie die mehrfachen
strengen Maßregeln gegen ständische Prediger (Inzersdorf,
Vesendorf etc.) und die Städte (Waidhofen) nicht unberührt
lassen und protestierten am 23. Juli 1588 auch gegen die Zu-
mutung, die Fremden vom Gottesdienste abzuschaffen. Es könnten
sich daraus leicht Ungelegenheiten ergeben, wie in Oberöster-
reich, wo sich schon etliche Tausende eidlich verbunden hätten,
alle für Einen zu stehen. »Das Unheil könnte auch uns vor die
Thüre kommen und was ein Feuer sich daraus entzünden!« Es
möge dem Ministerium sein Lauf gelassen werden wie bisher.
In dieser Hoffnung seien die Landtagsbewilligungen erfolgt.1)
Am 3. August wurden die Landleute laut Liste, auf der
auch Hans Jerg Khuefstainer vorkommt, zur Anhörung der
Relation der Verordneten einberufen und von ihnen eine Supplik an
die Majestät beschlossen samt der Instruktion für die gewählten Ge-
sandten nach Prag, Adam v. Puechaimb und Franz von Gera,
die dort, nachdem sie längere Zeit hingehalten worden waren, vom
Kaiser zwar wohlwollend empfangen, aber auf die weitere Unter-
suchung und Resolution vertröstet wurden. Aus der Supplik v.
17. Novb. geht hervor, daß die Verordneten die kais. Resolu-
tion uneröffnet gelassen hatten, um sie dem ohnehin für wichtige
Wirtschaftsgegenstände einberufenen Ausschusse vorzulegen. Bei
Eröffnung derselben am 25. Novb. war Hans Georg anwesend2)
und hat auch am 26. »mit den völligen HHn. Verordneten u.
Ausschüssen« eine Schrift an Erzherzog Ernst übergeben, in
welcher gesagt wird, sie hätten, obwohl sie eigentlich nur für
Wirtschaftssachen zusammengekommen, doch das kais. Dekret
eröffnet, fühlten sich durch dessen Inhalt in ihrem Gewissen be-
schwert und könnten an ihre Beratungen nicht eher gehen, als
bis ihnen in ihrem Seelenheile geholfen, zumalen Se. Maj. selbst
an Erhaltung des lieben Vaterlands nicht weniger als den getreuen
Ständen gelegen.
Die Antwort darauf wurde ihnen unverzüglich um 10 UhrVm.
in öffentlicher Audienz erteilt. Die freiwilligen Zusammenkünfte
wurden streng verwiesen, auch dürften jene in Wirtschafts-
sachen nicht auf die Religion ausgedehnt werden. WTo^eo-en
wieder Protest eingelegt wurde, da die Zusammenkünfte zum
Wohle des Ganzen auch mit den anderen Ländern stets abge-
halten worden seien und sonst nur gegen Rebellen verboten
wurden, als welche sie doch nicht behandelt zu werden ver-
dienten. Ernst replizierte am 7. Dezb., er hätte wohl Anlaß auf
diese Schrift zu antworten die »allerlei ziemlich starke und un-
') Cod. cit. Fol. 594. — Raupach, E. Ö., 178. — Khevenh., III, 613.
•) Cod. cit. Fol. 627.
252
gewöhnliche Einführungen in sich hält«, will es aber unterlassen,
weil sie ohnehin die Meinung Sr. Maj. kennen.1)
1589. Die kais. Resolution v. 6. Jänner 1589 lautete ganz im Sinne
des Erzherzogs. Doch wurde alles auf den Landtag aufgehoben,
zu welchem die Stände von den Verordneten speziell {27. Februar)
aufgefordert wurden sicher zu erscheinen, da es dringend sei
in Ansehung der gemachten Schwierigkeiten zu einem Abkommen
mit Sr. Maj. zu gelangen. In politicis verlangten und erhielten
sie die Anerkennung, daß sie zu keinen Landesanlagen verbunden
seien, sondern ihre Bewilligungen frei und willkürlich gewähren.
Ferner erklärten sie den vierten Stand als ein zu ihnen gehöriges
Corpus, welches in betreff der Steuern und Exekution gleichge-
halten werden müsse, und ersuchten, kein Mißtrauen gegen sie
zu hegen, da ihre Handlungsweise stets so sei, daß sie sie vor
Gott, dem Landesfürsten und dem Vaterlande verantworten
könnten.2)
In bezug auf die Religion überreichten am 3. Mai 1589
103 Herren und Ritter dem Erzherzoge eine Supplik, worin sie
sich, gestützt auf ihre geleisteten Dienste und Bewilligungen, auf
die bei der Erbhuldigung erhaltene Vertröstung beriefen, trotz
welcher das Exerzitium in Wien, welches schon bestanden, wieder
eingestellt worden und auch auf dem Lande gefährdet sei. Die Ab-
schaffunsr der fremden Andächtigen — über welche sie in Schalla-
burgf theologische Konferenzen der Prädikanten veranstaltet
hatten — sei ihrem Gewissen zuwider, wofür Bibelstellen zitiert
wurden. Sie bitten daher um Schutz für das, was ihnen durch
das kais. Wort Sr. Maj. u. AH. dessen Vaters versprochen worden
sei und ohne welches sie nicht nützlich an die Beratungen gehen
könnten. Erzhg. Ernst, durch den angeschlagenen Ton wenig an-
gemutet, antwortete wieder in offener Audienz, sie hätten aus der
letzten Resolution ohnehin des Kaisers Willen ersehen, könnten
aber selbst wieder Abgesandte nach Prag entsenden. Doch
würde das gute Einvernehmen dadurch nicht gefördert werden,
nachdem die Stände, denen auch die Vereinbarung mit jenen
von Oberösterreich und Steiermark verübelt wurde, sich hätten
vernehmen lassen, daß sie ohne genügende Zufriedenstellung die
Propositionen nicht bewilligen könnten, also das gemeine Wohl
den Privatsachen nachsetzen wollten, während der Landtag doch
nicht für die Religion, sondern für die Verteidigung der Grenzen
einberufen sei. Dagegen konnten sie sich mit dem Hinweise
darauf verwahren, daß sie die Propositionen schon vorgenommen
hätten, und sandten wieder eine Gesandtschaft nach Prag, be-
*) Cod. cit. Fol. 642 ff.
-) LA., Kel. Expt.-ß. u. Exzpt.-B. I.
253
stehend aus Puechaimb, Polhaimb, Geyr und Kirchberger,
mit der Instruktion, eine Verweisung an Erzherzog Ernst nicht
mehr anzunehmen, sondern auf eine direkte Erledigung des Kaisers
zu dringen. Dieser empfing sie endlich, nahm die Gratulationen
gnädig an, vertröstete sie aber auf eine schriftliche Antwort,
die Puechaimb nach Abreise seiner Kollegen, welche die Geduld
verloren hatten, am 18. August erhielt, die aber wieder nur —
wegen Notwendigkeit der Überlegung — eine Erledigung an den
Erzherzog in Aussicht stellte. Dieser bestritt am 8. Dezb. den
Verordneten, welche von der Gesamtheit der Stände für ihre
Wirtschaftssachen gewählt worden seien, das Recht, sich der
Relioqonssachen der Au^sbur^er Konfession anzunehmen, wo-
gegen sie sich unter Berufung auf die alte Übung und ihre
Deleoieruns: durch die Stände ernstlich verwahrten. Doch war
wenigstens ein Aufschub für die Prädikanten erreicht.1)
*
Dasselbe Spiel mit Protesten und Sendungen an den Kaiser 1590.
sowie Verweisung an den Erzherzog wiederholte sich im folgenden
Jahre 1590. Weder Gabriel Strein, der sich gegen den Vor-
wurf, seine Sendung zu privaten Angelegenheiten ausgenützt zu
haben, verwahren mußte, noch der Kanzleibeamte Täfinger
richteten etwas aus.2) Im Gegenteile verbitterte sich die Stimmung.
In dem am 15. Jänner 1590 in Gegenwart beider Erzherzoge
Ernst und Matthias eröffneten Landtage wurde, da wegen der
fortdauernden französischen und niederländischen Kriege jede
Reichshilfe ausgeschlossen war, wieder die doppelte und halbe
Gült verlangt, aber letztere abgelehnt, worauf Matthias den
Ständen vorhielt, daß die Armut des Landes nicht so arg sei,
und sie zu besserer Wirtschaft und Ablegung des Luxus in
Kleidern und Gelagen ermahnte. Über diese ungewohnte Sprache
beschwerten sich die Stände (20. März) und erlangten vom Erzh.
Ernst eine vermittelnde Erklärung.3) Als nun dieser die Prediger
von Inzersdorf und Vesendorf, um die sich jetzt der ganze
Streit drehte, vor sich gefordert hatte und diese, als sie es mit
ihrem Gewissen nicht vereinbaren konnten, sich fremder Seel-
sorge zu enthalten, gefänglich eingezogen und dann ausgewiesen
wurden, beriefen die Verordneten im höchsten Unmute eigen-
mächtig die Stände, unter diesen auch Hans Georg, zusammen4),
wofür sie wieder gerügt wurden. Mit einem am 7. Juli ihnen mit-
>) Cod. cit. Fol. 693 u.728. — Khevenh., III, 699 ff. — Raupach, E. Ö., 181 ff.
-) Cod. cit. Fol. 728 ff.
3) LA., B. II, 5 u. Exzpt.-B. I.
*) Cod. cit. Fol. 761.
254
geteilten Dekrete v. 16. April ward die im Namen der Stände
erfolgte Ausfertigung der letzten Supplik und der Kredentialien
der Gesandten nach Prag neuerdings verwiesen und die Schriften
zur Korrektur zurückgegeben, da die Verordneten nicht als Re-
ligionsdeputierte anerkannt seien. ') Besonders schmerzlich wurde
es empfunden, daß die Prädikanten als Sektierer und ihre Sakra-
mente als vermeintliche bezeichnet wurden. Neuerliche Proteste
und Suppliken durch Losenstein und Mamming brachten nichts
zuwege, als daß wieder mit der Entziehung der Konzession ge-
droht wurde.2) In betreff der ersten Instanz wurde in einem nicht
zu publizierenden Dekrete v. 13. März jenes v. 1582 aufrecht-
erhalten und Khlesl ward zum Generalreformator ernannt.3)
1591. Die Stände überzeugten sich endlich von der Nutzlosigkeit
der Missionen nach Prag, die sie als fruchtlos und kostspielig
künftighin zu unterlassen beschlossen. Der Landtag v. 1 59 1 , für
welchen nach einem Konzepte v. 25. Februar Hans Georg wieder
zum Mitgliede des Vorbereitungsausschusses gewählt wurde,
war damit einverstanden, die Religionsgravamina vorläufig nicht
zu urgieren, aber Versammlungen zur Erhaltung der ständischen
Rechte abzuhalten. Da die zwei Prädikanten abgeschafft wurden,
solle keiner mehr nach Hof gestellt werden, sondern sein Herr für
ihn eintreten und nur solche der Augsburger Konfession an-
gestellt werden.4)
In dieses Jahr fällt eine Beschwerde des H. Georg über die Ein-
griffe, die sich der Besitzer von Krumau, Vinzenz Gregoroczki,
Oberstlieutenant zu Raab, gegen seinen von den Ständen gepachteten
Zapfenmaßbestand erlaubte. 5)
Von Bedeutung war der Übergang des Landmarschallamtes
in die Hände eines Mitgliedes der katholischen Minorität. Der
eifrige Lutheraner Wilhelm von Roggendorff war schon i. J.
1590 verstorben, ohne sofort ersetzt worden zusein. Auf Vorschlag
des Erzherzogs Ernst wurde am 7. Jänner 1592 der katholische
Sigmund von Lamberg, bis dahin Landeshauptmann von Ober-
österreich, zum Landmarschall von Niederösterreich ernannt.6)
In demselben Jahre wurde der vom Prälatenstande zum
Verordneten gewählte Abt von Molk von den zwei anderen
0 Cod. cit. Fol. 767. — Ldsarchiv, B. II, 4.
2) Khevenh., III. 790 ff. — Raupach, E. Ö, 183.
3) Raupach, E. Ö., 184 u. Forts. III, 95. — Wiedemann, I, 471 u. 479.
4) LA , Rel. Exz.-B. u. Exzpt.-B. I.
b) Archiv Greillenstein: Or. Pap.
GJ Hofk.-Arch. Famil.-Act. L. 71. Bericht der Buchhalterei an die Kammer vom
20. Fbr. 1592 sagt, daß Hans Wilhelm Frh. von Roggendorf den 1. Januar 1565
mit jährlichen 700 fl. zum Landmarschall fürgenommen wurde und im 90. Jahr in diesem
Amt mit Tod abgegangen ist. Also war er Landmarschall von 1565 bis 1590, wonach die
im Kap. XVI, Abt. 8, pag. 49 gegebenen Daten wie auch jene in Wisgrills Manu-
skript ad vocem Roggendorf zu rektifizieren sind.
1592.
255
Ständen abgelehnt, da er Klosterratspräsident war und sie nach
ihrer Instruktion keinen als Verordneten annehmen durften, der
ein kaiserl. Amt bekleidete.1)
* *
1593.
Erzherzog Mathias, welcher den zur Übernahme der Statt-
halterschaft in den Niederlanden zum großen Bedauern des Kaisers
abgegangenen Erzherzog Ernst in Österreich ersetzte, hatte schon
vorher die Stände durch scharfen Ton verletzt. Die Korrespondenz
mit ihm gestaltete sich dementsprechend bald etwas spießig. Auf die
Mahnung zur Erledigung der Propositionen antworteten die Stände,
daß alle Bewilligungen nichts nützten, wenn nicht durch Einführung
guter Zucht und Ordnung, Anwesenheit des Kaisers im Lande,
Ausschreibung eines allgemeinen Reichstages, ordentliche Ab-
haltung der Landtage in Ungarn und Böhmen und den übrigen
Erblanden, Zusammenkommen der Erblandausschüsse zur gegen-
seitigen Unterstützung, Beisteuern vom Papste, Spanien und den
italienischen Fürsten, Abstellung der Landesbeschwerden, der über-
mäßigen Aufschläge und der schlechten Münze, Bestrafung des
Wuchers etc. dem Lande für immer geholfen würde.2) Dieses
lange Sündenregister hielten die durch die abfälligen Äußerungen
des Erzherzogs über ihre eigene Wirtschaft gekränkten Stände
nunmehr ihm vor die Augen.
In einem Berichte v. 15. August an den Kaiser hob Jener dann
hervor, daß auch in anderen Städten als Wien die Bürger den
evangelischen Prädikanten zulaufen und diese verkleidet in die
Stadt kommen, um ihres geistl. Amtes zu walten. So ließen Wolf
Sigmund Auersperg, Paul Eyzing, G. Andr. Hofkirchen,
Ehrenreich und Ferdinand Hardegg, Chr. Concin, dann
H. Bernhard Fünfkirchen ihre Kinder in Wien taufen. Sie
wurden dafür teils vermahnt, teils bestraft, wogegen die Stände
natürlich wieder remonstrierten.3) 1594
K. Rudolf, der am 2. Juni 1594 den Reichstag in Regens-
burg eröffnet hatte, um Hilfe gegen die Türken zu erhalten, die
wieder einmal friedensbrüchig geworden waren, schrieb nach seiner
Rückkehr einen neuerlichen Büß- und Bettag anläßlich der Kriegs-
gefahr aus. Die zum Landtage versammelten Stände benützten
diesen Umstand, um im Landhause einen evangelischen Gottes-
dienst abzuhalten, wofür sie in einem eigenen Erlasse v. 1595
scharfe Bemerkungen zu hören bekamen, die namentlich dem Land-
marschall Sigmund Lamberg galten, weil er als Katholik das
») LA., Rel. Exz.-B.
2) LA., Exz.-B. I.
3) LA., Ltg. B. II, 4. — Khevenh., 1. c. IV, 1074 ff. — Raupach, E. Ö, 188 ff.
1595.
1596.
256
zugelassen was sein evangelischer Vorgänger angeblich nie getan
hätte. Die Stände remonstrierten dagegen wie gewöhnlich resul-
tatlos, indem sie darauf hinwiesen, daß Se. Maj. sie in den Land-
tagspropositionen so ernstlich zu Buße und Gebet habe ermahnen
lassen, daß sie gehorsamblich dem nachzukommen bestrebt waren,
und hätten dabei nur eine Lesung durch eine weltliche Person
und dann ein »christliches Türkengebet« und Vaterunser für den
Kaiser etc. vornehmen lassen. ')
Am 12. August 1596 erschien ein neues Religionsdekret,
welches die früheren Normen verschärfte und besonders sich auf
die Instanz in Religionssachen und die Pastorierune der Bürger
durch die Prädikanten der Adeligen bezog. Wieder betrachteten
diese es als einen Eingriff in ihre Rechte und baten den Kaiser,
den Khlesl und den Unverzagt, deren Ratschlägen sie nicht
mit Unrecht die Strenge zuschrieben, in ihren Angelegenheiten
nicht mehr zu konsultieren.2)
Übrigens hatten sie wohl Anlaß zur Klage. Denn die Re-
gierung des Landes in den unteren Instanzen war ja in den
Händen der Grundherrschaften und der Stände. Wenn deren
landmarschallischem Gerichte durch einfache Verordnung ein Teil
seiner althergebrachten Funktionen entzogen wurde, konnte das
allerdings als ein Eingriff empfunden werden.
Nichtsdestoweniger votierten die Stände, die sich im Hin-
blicke auf die Not und das Elend der armen Bevölkerung nur
schwer dazu entschließen konnten, bedeutende Summen zur Ab-
wehrung des Feindes, denn Matthias hatte ihnen vorgehalten,
es gebe nur Sieg oder Untergang. Dagegen rechneten sie auf
die Erledigung ihrer Gravamina und die zugesagte Assekuration
wegen Unteilbarkeit des Landes.3)
* *
1597. Neben der von Osten heranrückenden Feindesgefahr erstand
Bauernkrieg, jetzt im Innern des Landes eine nicht minder drohende Bewegung,
welche die ganze Sorge der Stände auf sich lenkte. Schon längst
fühlte sich der Bauernstand durch die stets wachsenden Anfor-
derungen für Kriegsrüstungen und andere Abgaben gedrückt
und durch die konfessionellen Wirren beunruhigt. So wurde der
glimmende Funke der Unzufriedenheit durch die strengeren Maß-
nahmen gegen die evangelischen Prädikanten zur lodernden
Flamme angefacht und der in Oberösterreich entstandene Brand
1) Khevenh., IV, 1357 ff. — Wiedemann, 1. c. I, 484 ff. u. 499. — Raupach,
E. ö. 190.
2) Khevenh., IV, 1557. — Wiedemann, I.e. 1,502. — Raupach, E. Ost., 20off.
— In Ldsk. Jahrb. 1910 veröffentlicht V. Bibl die Denkschrift Khlesl's.
3) LA., Ltg. 1596 u. Exz.-B. I.
257
griff auch nach Niederösterreich über, wo er sich nicht nur
gegen den Klerus und die Klöster, sondern überhaupt gegen
die bestehende Obrigkeit, die Grundherrschaften, richtete.1) Im
Waldviertel wurde Stift Altenburg stark in Mitleidenschaft ge-
zogen.'2) Über die Verhältnisse in Greillenstein, Spitz und den
übrigen Herrschaften des Hans Georg sind keine Aufzeichnungen
vorhanden. Es ging in den zwei oberen Vierteln ziemlich bedenk-
lich her, weshalb auch Erzherzog Matthias den dortigen Stände-
mitgliedern erlaubte vom Landtage früher nach Hause zu reisen.
Die Stände hatten auf die mit den kais. Propositionen v.
14. Jänner 1597 an sie gerichtete Frage, wie dem Bauernauf-
stände gegenüber Abhilfe zu bringen sei, darauf hingewiesen,
daß trotz des mit dem Bauernbunde zu Gmünd Ende 1596 ge-
schlossenen Friedens, von dem den Verordneten durch den Herold
Mitteilung gemacht worden war, keine Ruhe eingetreten sei, viel-
mehr mit Aufwiegelung der Bauern und Bürger fortgefahren werde.
Die Verordneten hätten schon den Frieden ohne kais. Ratifikation
der gänzlichen Amnestie für bedenklich gehalten, doch da es
schon geschehen, sollte man es dabei lassen. Die Oberösterreicher
mögen aufgefordert werden, die Vereinigung ihrer Aufrührer mit
den hiesigen zu verhindern. Die von der Regierung beantragte
Aussetzung von Preisen auf Köpfe der Rebellen sei eine un-
würdige Maßregel. Man solle in anderer Weise zu einem Er-
folge kommen und sie mit dem Aufgebote verschonen, welches
eine Hauptursache des Aufstandes sei, ebenso wie auch die Ab-
wesenheit des Kaisers die Unbotmäßigkeit ermutige. Sie hätten
schon alle ihre Mittel und Kleinodien zur Unterdrückung des Auf-
standes geopfert. Trotz der militärischen Erfolge wurden noch
Verhandlungen auf Schloß Schalaburg bei Hn. v. Losenstein,
wie dieser den Ständen am 27. Novb. anzeigte, 12 Wochen lang
trotz allen Entgegenkommens ohne Resultat geführt.3)
Anderseits wurde am 30. Juli (1597) eine Erneuerung des
Bußgenerales für notwendig gehalten, dessen Verschärfung vom
Landmarschall und den Verordneten selbst beantragt wurde, mit
Rücksicht auf das »Überhandnehmen des liederlichen Lebens, von
Müßiggang und Ehebruch besonders bei den Weibern, deren fast
jede ihren Galan hat«. Gleichzeitig wurde um taugliche Priester er-
sucht und Belassung der Evangelischen bei ihrer Religionsübung.4)
* *
!) Krones, III, 316. — Huber, IV, 306.
2) H. Burg er, Altenburg, 70.
3) LA., Exz.-B. I.
<) LA., Rel. Exz.-B. B. II, 5.
C. Kuefstein. II. 17
258
1598- Ungeachtet der durch die inneren Unruhen verursachten Hemm-
nisse und obwohl selbst mit der Hilfe von Papst und Reich kein
Erfolg gegen die Türken hatte erzielt werden können, bewilligten
die Stände wieder die doppelte Gült im Landtage des nächsten
Jahres 1598. Gleichzeitig aber erinnerten sie an ihre Gravamina
und baten durch einen Gesandten den Kaiser ganz einfach um
völlige Religionsfreiheit sowohl in den Städten und Märkten
als auch auf dem Lande, was natürlich sehr ungnädig mit dem
gewöhnlichen Hinweise auf den Wortlaut der Assekuration be-
antwortet wurde. Es wurde auch verfügt, daß die Besitzer von
Pfarren ihr Recht, sie mit Evangelischen zu besetzen, nachweisen
sollten, widrigens sie mit einer Pön bis zu 3000 Dukaten bedroht
wurden. ') Auch fand man es an der Zeit, das vertrauliche Dekret
v. 1590 in betreff der ersten Instanz zu veröffentlichen, um dem
Einwände, man habe keine Kenntnis davon, zu begegnen2), was
begreiflicherweise die Stimmung nicht friedlicher machte.
Die durch dieses Vorgehen ohnehin schon unmutig gemachten
Stände wurden außerdem noch von Erzherzog Maximilian auf-
gefordert, sich auf den persönlichen Zuzug gefaßt zu machen,
da es wieder nur Sieg oder Untergang zu wählen gebe. Er ver-
tröstete auch auf den bevorstehenden Reichstag, der wirklich
eine mäßige Beihülfe zum Kriege und einige unbestimmte Be-
schlüsse über die von den Ständen erbetene gleichmäßige Be-
stallungs- und Bankbezahlungsordnung im Nachhange zu jener
v. J. 1596 zustande brachte und am 6. April 1598 verabschiedet
ward.3) Mit diesem Reichstage hat Hans Georg Kuffstainer
zu tun gehabt, entweder als Delegierter der Stände oder für die
Vorberatungen der Abordnung derselben. Denn eine Notiz unseres
Vz. 373. Verzeichnisses erwähnt: »Etlich zusammengebundene Sachen so
in gehaltenem Reichstag A°. 98 gehandelt und beschlossen worden.«
1599. Angesichts neuerlicher Invasionsgefahr seitens der Türken,
die in der Absicht vor Wien zu ziehen außerordentliche Vor-
bereitungen trafen, konnten die wiederholten Anfeuerungen unter
Berufung auf die erzielten Erfolge, die Eroberung von Raab,
Totis, der Wasserstadt Ofens, die 40tägige Verteidigung von
Wardein gegen 100.000 Türken, nicht ungehört verhallen. Die
Stände bewilligten das Ansuchen des Kaisers v. 20. Jänner 1599,
seinem General die Disposition über ihr Kriegsvolk gänzlich zu
überlassen, und es wurde beim Papst und dem Reiche neuerlich
um Beihülfe gebeten.4)
*) LA., B. II. 4 u. 5; Exzpt.-B. I. — Raupach, E. Ö., 202 u. 204. — Khevenh.,
V, 1887 ff. — Wiedemann, I, 503.
-) Raupach, Forts. III, J23.
3) LA., Expt.-B. I. — Lünig, Deutsch. Reichsarchiv. Pars gener., I, 364 u.
Contin., I-, 375.
4) LA., Exzpt.-B. I.
259
Inmitten dieser Sorgen fand man Zeit, das Reformationswerk Pönfall.
eifrig zu betreiben, wodurch die in einzelnen Punkten persönlich
gekränkten Stände zu neuerlichen Protesten sich veranlaßt sahen.
Sie sandten wieder eine Deputation ab. Unter den von Ulrich
von Kintzberg und Sigmund von Greiß dem Kaiser über-
reichten acht Klagepunkten war der erste, daß dem Georg
Andre von Hofkirchen zu Vesendorf und dem Hans Georg
Kuffstainer zu Spitz aufgetragen worden war ihre Untertanen
von der Predigt abzuschaffen, der zweite, daß der Gottesdienst
in der Spitalkirche des dem Carl von Liechtenstein gehörigen
Marktes Mistelbach eingestellt wurde usf. Daher die Bitte, zur
Verhütung einer größeren Verbitterung der Gemüter in solchem
Vorgehen einzuhalten und von den angedrohten Strafen und Pön-
fällen abzusehen. Gleichzeitig wurden auch durch eine Eingabe
v. 18. März 1599 die schon am 11. Sptb. 1595 dem Erzherzog
Matthias übergebenen politischen Gravamina moniert und ge-
sagt, daß künftig Bewilligungen vor Erledigung derselben nicht
beschlossen werden könnten. l)
Erzherzog Matthias, dem diese Beschwerden zur Begut-
achtung übersendet wurden, äußerte sich sehr ungehalten, da er
übergangen worden war, und die Antwort des Kaisers fiel dem-
entsprechend ungnädig aus. Die Resolution v. 15. Juni 15992)
beginnt mit der Erinnerung, daß Auslegung und Verstand der
Religionskonzession allein dem Kaiser zustehe, der sie bloß den
Ständen in ihren Schlössern und Häusern für sie und ihre Haus-
genossen auf dem Lande, sowie bei ihren Kirchen und Lehen-
schaften auch für ihre Untertanen zugelassen habe. Er könne
nicht dulden, daß sie ihm und den Katholischen ihre pfarrlichen
Rechte entziehen und ihre Prädikanten an Orten wo sie keine
eigentümlichen Pfarren haben sich einer neuen Religion unter-
stehen. »So hätten wir — - fährt der Kaiser fort — Anlaß Euch
der Konzession zu privieren um uns und den Unserigen Ruhe zu
schaffen.« Daher soll es bei den von den Erzhgl. Brüdern er-
lassenen Verboten verbleiben und wer zuwider handelt nach Un-
gnaden gestraft und als Betrüber des Vaterlandes gar aus dem
Land geschafft werden. Niemals sei ein Konsistorium bewilligt
sondern wo ein solches eingerichtet wurde, zu Raabs, Hörn
und Rodaun, immer abgeschafft worden. Trotzdem habe man
wieder zu Loosdorf, Wilfersdorf, Hörn solche aufgerichtet.
»Dafür wollen wir Euch strafen, inmaßen wir auch die um so
großen Ungehorsams und Despectes willen mehr als überflüssig
') LA., B. II, 5 u. Rel. Exzpt.-B. u. Khevenh, V, 2080.
-) LA.. B. II, 4 u. 5. — B. III, 27. — Relig. Exzpt.-B. — Khevenh., V, 2091.
Raupach, E. Ö, 205. — Wiedemann, I, 50+— 507.
17*
1600.
260
bisher verwirkten Pönfälle an dem von Hofkirchen, Liechten-
stein, Landau, Khueffstainer, Geymann, Pernstorffer, Fünf-
kircher u. a. einzufordern verordnet.«
Über die Verhängung und Einzahlung dieser Pön findet sich
trotz deren bedeutender Höhe in unserem Archivverzeichnisse
keinerlei Notiz. Da Hans Georg dem Kaiser seinerseits Gelder
vorgestreckt hatte, dürfte ein annehmbarer Ausgleich sich dar-
geboten haben. Wie es mit solchen Pönfallen herging, zeigt eine
Liste von Prälaten, Herren und Rittern aus dem J. 1585 mit
der charakteristischen Überschrift: »so hievor von Hof bei
2000 Ducaten Pönfall in Arrest erfordert, aber die Bezahlung nit
gethan, viel weniger in Arrest gestellt.« ')
Damals stand es wohl schwieriger um das Hereinbringen
als zur Zeit, wo Hans Georg Vize dorn war und mit Freuden
eingezahlte Strafgelder dem Amte zufließen sah. Die Verhältnisse
hatten sich geändert und der Kaiser Anlaß schonend vorzugehen.
Denn er war angesichts der unaufhörlichen Kriegsgefahr auf die
Bewilligungen der Stände angewiesen, die übrigens trotz aller
Drohungen schließlich nie verweigert wurden.
In den Propositionen v. 10. Februar 1600 erklärte der Kaiser,
er habe für den Krieg schon sein ganzes Vermögen geopfert.
Die Stände erkannten die Notwendigkeit der verlangten Bewilli-
gungen namentlich mit Rücksicht auf die in der Türkei ausge-
brochenen Zwistigkeiten. Es möge daher der Streit mit Spanien
und der Krieg in den Niederlanden beigelegt werden. Eine Kon-
ferenz der Erblande wurde für die Defension verlangt und der
persönliche Zuzug bewilligt, falls der Kaiser oder ein Erzherzog
auszieht. Gleichzeitig beschweren sie sich, daß die Erledigung der
politischen Gravamina auch durch ihre eigenen ansehnlichen Ge-
sandten in Prag nicht zu erreichen war.2)
Erst am 8. Oktober erfolgte die Replik der Stände auf das
Religionsdekret v. 1599. Von Richard Strein verfaßt, bezog sie
sich auf die Assekuration, aus welcher sie den vorgeschlagenen
Passus: »darinnen wir nicht Häuser haben« zu interpretieren
suchte3), wie wir dies schon früher gesehen.
In Prag- war Wolf Rumpf und P. S. Trautson wohl vom Hofe
entfernt worden und der Kaiser trug- sich gegen den Rat seiner Mutter
mit Heiratsgedanken. 4) Mittlerweile war auch der evangelische Gottes-
dienst im Landhause zu Linz wieder eingestellt worden und Erzherzog-
Leopold, für dessen Wahl zum Bischof von Passau sich die Stände
selbst eingesetzt hatten, fand es an der Zeit in seiner Diözese, die den
i) LA., Ltg. 1585.
2) LA., Ltg. 1600 u. Exzpt.-B. II.
3) Wiedemann, I, 510.
4) Khevenh., V, 2222.
1601.
261
größten Teil von Ober- und Niederösterreich umfaßte, den für die Katho-
liken noch gestatteten Laienkelch abzuschaffen, obwohl selbst Erzherzog
Matthias diese Maßregel noch für verfrüht erachtete.')
Ein versöhnendes Moment bietet die charakteristische Tat-
sache, daß von den Ständen dem Carl von Liechtenstein die
Subvention für die evangelische Schule in Feldsberg auf seine
Bitte, »da sich in allen Liechtensteinschen Gebieten — gott-
lob — eine Mutation der Religion zugetragen, so mögen sie
nun den Katholischen den gleichen Anteil gönnen wie früher
diese den Evangelischen«, der nunmehr katholischen Schule be-
lassen wurde.2)
In den nächsten Jahren wiederholten sich einerseits die
schärferen Einschreiten gegen die Evangelischen, anderseits die
Beschwerden dagegen. Die Stände beklagten zwar in Beant-
wortung der Propositionen v. ig. Februar 1601 den Fall der
Festung Kanischa, bemerkten aber, sie hätten ebenso wie der
Kaiser das Ihrige getan und könnten vor der Antwort auf ihre
Gravamina keine Bewilligungen tun. Diese erfolgten jedoch, als
die Erledigung versprochen wurde, mit dem daran geknüpften
Wunsche, der Kaiser möge nach Wien kommen, wo sein Auf-
enthalt nützlicher wäre. Dem Erzherzoge gegenüber erklärten die
vier Stände i. J. 1602, daß das Verbot Fremde zu Amt und
Predigt zuzulassen der Religionskonzession zuwiderlaufe und auf
die zwei oberen Stände nicht angewendet werden könne. Am
30. Mai beantragten die in geringer Anzahl noch anwesenden
Mitglieder, daß dem Viertel o. d. Manhartsb., welches bisher von
allen Durchzügen verschont geblieben, die Proviantzufuhr aufge-
tragen werde.5)
* *
In demselben Jahre 1602 wurde Hans Georg Kuffsteiner Berufung
zu dreien Malen durch Befehl des Kaisers oder des Erzherzogs Kuffsteiners-
nach Wien oder Preßburg berufen. Es ist leider nicht ersicht-
lich, um welche Angelegenheiten es sich handelte. Entweder Vz. 377.
waren es Kriegs- oder Religionssachen, wenn nicht etwa die an-
fangs des Jahres erfolgte Erhebung in den Freiherrnstand, welche
gewiß beweist, daß seine entschiedene Haltung, die sogar zu
einem bedeutenden Pönfalle geführt hatte, ihm vom Kaiser nicht
zum Schaden angerechnet worden war.
1602.
l) Khevenh.. V, 2226 u. Raupach, Forts. III, 143.
■) LA., Rel. Exzpt.-B. 1597.
3) LA , Exzpt.-B. II.
262
1603- Für den 20. Jänner 1603 war ein Landtag ausgeschrieben,
der nicht zustande kam und auf den 13. März verschoben wurde.
Auf Bitte der Verordneten wurden die kais. Propositionen nicht
mehr in der Hofburg, sondern dem alten Gebrauche gemäß im
Landhause vorgetragen. Hauptgegenstand derselben war das
Verlangen neuer Kriegskredite unter dem Hinweise auf den Ver-
lust Stuhlweißenburgs, die Eroberung von Pest, wodurch das
Bündnis mit dem Wajda von der Moldau und dem Tataren-
khan paralysiert worden sei usw. Es war gerade keine wirksame
Unterstützung der Bereitwilligkeit der Stände, daß in einer Addi-
tionalproposition v. 18. März das Verbot der Abhaltung von Land-
tagen ohne Vorwissen des Kaisers erneuert und von ihnen nicht
nur verlangt wurde, daß ihre Kriegsoberste auch katholische Seel-
sorger anstellen sollten, was keinem Anstände begegnete, sondern
auch, daß zu Verordneten aus dem Herren- und Ritterstande
auch Katholische gewählt werden mögen. Hierauf erfolgte am
24. März die Antwort, daß die Katholiken ohnehin durch die
zwei Prälaten unter den Verordneten vertreten seien, die Wahl
geschehe per majora ohne Abteilung nach der Religion. Die
Evangelischen würden übrigens auch für Erlangung höherer Stellen
bei Hofe zurückgesetzt. Gegen das Verbot der Zusammenkünfte
wurde wie stets unter Berufung auf das alte Herkommen pro-
testiert und hinzugefügt, Se. Maj. möge böswilligen Einflüsterungen
kein Gehör schenken, sondern vielmehr seine ihm bis in den Tod
ergebenen Stände vertreten und schützen. Die doppelte Gült
wurde bewilligt, nicht aber die darüber hinaus verlangte Hälfte
mit Rücksicht auf die Armut des Landes.1)
Man darf es den Ständen wohl zum Guten rechnen, daß sie
die verlangten Opfer zur Verteidigung des Landes zu bringen
bereit waren, ungeachtet aller Bedrängnisse denen die evangeli-
sche Majorität ausgesetzt war. Es mußte sie mit Bitterkeit er-
füllen, die Glaubensgenossen, für die sie nicht ermüdeten sich
einzusetzen, Schritt für Schritt zurückgedrängt zu sehen und es
kann ihnen gewiß nicht vorgeworfen werden, sie verlassen zu
haben. Sie konnten sich selbst nicht helfen und empfanden es
schwer, daß ihr Gottesdienst auch auf dem Lande, wo sie bald
75 Kirchen verloren, so sehr eingeengt wurde, daß sie für die
ganze so hoch gehaltene Konzession fürchteten. Immer schärfer
spitzten sich die Gegensätze zu und drängten zu einer ent-
schiedenen Abrechnung.
Die Stände mußten einsehen, daß ihre direkten Schritte beim
Kaiser fruchtlos zu verlaufen verurteilt waren so lange er den
!) LA., Ltg. 1603. — Rel. Exzpt.-B. u. Exzpt.-B. II.
263
Ratschlägen des unter dem Einflüsse Khlesls stehenden Erz-
herzogs Matthias, dessen Übereifer sie die Schuld an allem
Widrigen gaben, folgen zu müssen glaubte. Sie suchten daher
einen anderen Weg, indem sie sich mit den Evangelischen im
Reiche in Verbindung setzten und die Reichsfürsten ins Auge
faßten, von denen ihnen namentlich der vom Kaiser wohlgelittene
Kurfürst Christian von Sachsen als geeignete Mittelsperson
erschien.
Wolfgang von Hofkirchen, der »protestantische Papst«,
wurde ausgewählt und im April 1603 mit empfehlenden Kreditiven
an die evangelischen Reichsfürsten abgesendet, jedoch ohne Nutzen.
Hofkirchen fiel in Ungnade und den Fürsten, deren Interzession
äußerlich rücksichtsvoll aufgenommen worden war, diente die Er-
folglosigkeit ihrer Schritte als Vorwand für ihre reservierte Haltung
auf dem Reichstage zu Regensburg, der unter dem Vorsitze
des Erzherzogs Matthias abgehalten wurde.1) Zudem bedurfte
es nicht einmal des mißtrauischen Wesens Rudolfs, um ihm in
der Hereinziehung des Reiches eine gewisse Anlehnung an den
Heidelberger Konvent in Verbindung mit den hochfliegenden
Plänen Heinrichs IV. vorzuspiegeln.
Die von den Ständen nunmehr im Vereine mit den Ober-
österreichern neuerlich vorgebrachten Religions- und politischen
Beschwerden fanden sonach keinen günstigen Boden. Die Stände
betrachteten die ausweichende Erledigung vom Oktober als eine
Ablehnung und beantworteten diese im folgenden Jahre mit der
folgenschweren Erklärung, »daß sie demjenigen, was Ihro Majestät
ihnen bisher in Religionssachen befohlen, Gewissens und Ehren
halber nicht könnten nachkommen, auch, wenn sie demselben
nachlebten, in den wissentlichen Zorn Gottes fallen würden. Daher
sie eher alles, was ihnen darüber begegnen möchte, ausstehen,
ja lieber das Leben selbst verlieren wollten«.2)
Doch haben wir hiermit schon die Lebensgrenze unseres
Hans Georg überschritten, der am 5. Juli 1603 abberufen worden
war, ohne daß es ihm gegönnt gewesen wäre, sich des baldigen
Sieges der standhaft verfochtenen Ideen zu erfreuen.
') Starzer, Die n.-ö. Statthalterei, p. 201. — Raupach, Forts. III, 149 fr. —
Wie de mann, I, 513. — Hofkirchen wurden 2000 Thaler und 1000 fl. für die Reise
bewilligt, dem kurfürstl. Brandenburgschen Rat und Hofprediger eine goldene Kette im
Werte von 200 französ. Kronen, dann 3041 fl. für »Wein für den Churfürsten von Sachsen«.
Ldsarchiv., Relig. Exzpt.-B. (1603 u. 1604).
'-) Raupach, E. Ö., 223. — Wiedemann, I, 513. — Khevenh., VI, 2782.
9. Herrschaften.
a) Greillenstein.
jls Hans Georg durch das Ableben seines Vaters berufen
wurde, dessen Nachfolger im Besitze zu werden, bestand
dieser aus den Herrschaften Greillenstein und Feinfeld,
welche fortan als ein Ganzes geführt wurden.
Wenn wir dem Hans Lorenz die Erwerbung vpn Greillen-
stein verdanken, so sind wir dessen Sohne zu nicht minderer
Erkenntlichkeit und pietätvoller Erinnerung verpflichtet, da er es
war, welcher dem Schlosse durch einen fundamentalen Umbau
die im ganzen heute noch erhaltene Gestalt und ausgezeichnete
Wohnlichkeit gab, die es zu einem der anerkannt schönsten alten
Herrensitze machte. Ende des 17. und anfangs des 18. Jahr-
hunderts sind prächtige Skulpturen und sonstige Verschönerungen
im Geiste der Zeit hinzugekommen, wie z. B. die i. J. 1722 ab-
geschlossene, reizend geschmackvolle Barockfassade, die sich aber
dem alten Baue so kunstgerecht anschmiegen, daß dessen Wesen
dadurch in nichts beeinträchtigt erscheint.
An anderem Orte wird des näheren davon gehandelt werden.
Hier müssen wir uns darauf beschränken, den allgemeinen Cha-
rakter zu fixieren und die Zeit des Umbaues näher zu bestimmen.
Daß dieser der zweiten Hälfte des Cinquecento angehört,
braucht keinem Kenner gesagt zu werden. Auf den ersten Blick
fällt die Ähnlichkeit aller architektonischen Details mit jenen der
nahegelegenen berühmten Rosenburg auf, welche, von Sebastian
Grabner schön umgebaut, bald durch die glänzende Vermählung
seiner Tochter mit Hans Georgs Sohn Hans Ludwig die Ver-
einigung der Kinder der beiden Erbauer der benachbarten Burgen
sehen sollte.
Der Umbau Greillensteins erfolgte so »von Grund auf«,
daß von dem älteren Mauerwerke sogar in den Untergrundräumen
kaum mehr sichere Spuren zu entdecken sind.
Möglich jedoch, daß der hohe Turm, an den vier Ecken
von sog. Ghibellinentürmchen flankiert, der dem schönen, regel-
mäßigen, von einem breiten Graben umgebenen Gebäude einen
imposanten Charakter verleiht, noch auf den alten Burgfried zu-
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rückzuführen ist, indem Anzeichen dafür vorhanden sind, daß das
heute durch denselben führende obere Einfahrtstor erst später
eingebaut wurde.
Die Zeit des Umbaues wird sowohl in der Genealogie als
auf dem Epitaphium in der Kirche von Röhrenbach und in
anderen Behelfen auf das Jahr 1560 angegeben.1)
Daß ein so bedeutendes, nicht nur in der Gesamtanlage,
sondern auch in allen Details mit der größten Sorgfalt und Ge-
nauigkeit stilgemäß ausgeführtes Gebäude — welches damals »als
soo-ar zu eines Fürsten Wohnsitz oreeisrnet« bezeichnet wurde —
nicht in der kurzen Frist von wenig Jahren zur Vollendung gebracht
werden konnte, liegt um so klarer auf der Hand, als auch alle
dazugehörigen Wirtschaftsbaulichkeiten und sonstigen Dependenzen
gleichfalls neu hergestellt wurden. Es ist also ganz erklärlich,
daß Hans Georg eine Zeitlang seine Residenz nach dem be-
nachbarten Allentsteig verlegte, das er von 1572 — 1585 besaß
und mit seiner Gattin Anna bewohnte.
In den Jahren 1566 — 1572 führte er das Amt des Vicedoms,
welches ihn aller Wahrscheinlichkeit nach zumeist in Wien zurück-
hielt, wo er auch zu diesem Behufe eine Amtswohnung hatte. So
war er von 1566 bis zum J. 1585, in welchem er Allentsteig
an die Hager zurückverkaufte, mit anderweitigen Wohnsitzen
versehen.
Leider finden sich im Schlosse nur wenig Jahreszahlen, die
als Merkzeichen dienen können. Der Umstand, daß auf ver-
schiedenen Skulpturen, einem Doppelsteine, der über einem Tore
angebracht gewesen sein dürfte, dann an den schlanken Pfeilern
der schönen dreistöckigen Arkadenreihe des inneren Hofes die
Wappen der beiden Frauen des Hans Georg neben dem seinigen
sich angebracht finden, beweist schon, daß der Bau erst nach
seiner Heirat mit Anna von Kirchberg beendigt wurde, deren
Wappen allein an dem kunstreich geschnitzten Altar der Kapelle
vorkommt, der nach der darauf befindlichen Jahreszahl erst im
J. 1604 vollendet worden zu sein scheint, obwohl der evangelische
Gottesdienst dort schon längst von den berufenen Hofpredigern
gehalten wurde.
Einen sicheren Anhaltspunkt bieten die nach altem Usus in
dem Turmknauf bei dessen Vollendung verwahrten Gedenkzeichen,
die aufgefunden wurden, als i. J. 1769 eine Renovierung sämt-
licher Schloßgebäude unter Graf Joh. Ferdinand II. erfolgte. In
dem zur Neuvergoldung herabgenommenen Turmknopfe wurde,
wie es in der Aufzeichnung heißt, in einer silbernen Schachtel
l) Wisgrill, V, 302, sagt unrichtig 1605.
266
mit einem silbernen spanischen Kreuz und anderen hl. Reliquien
nachstehende Denkschrift gefunden:
Anno salutis nostrae 1588.
»Den 10. Tag des Monats Juli im obbemelten Jahr ist dieser
Knopf auf Befehl des Edlen und gestrengen Herrn Hanns
Georg Kuefstainer zu Greillenstein und Feinfeld, auf Spitz,
Zaising und Erdberg, Bestandinhaber der Herrschaft Schauen-
stein wie auch der Rom. Kais. Königl. Majestät Rath, durch
welchen das Schloß vom Grund aus neu aufgebaut, auf diesen
Thurm gesetzt worden. — Zu diesen Zeiten ist der Eymer Wein
um 2 fl. 30 kr., der Metzen Waitzen 1 fl. und Metzen Korn 30 x
in Kauf gegangen.«
Es ist also erwiesen, daß die Aufsetzung des Turmknopfes
i. J. 1588 das Werk des Umbaues gekrönt hat.
Hiermit waren die Verschönerungen noch nicht vollendet.
Ein getäfelter, mit phantastischen Arabesken in Raffaelischer
Manier kunstvoll bemalter Plafond weist die Jahreszahl 1590 auf,
ein anderer 1601, und die Sonnenuhr im Hofe 1594.
Aus derselben Zeit müssen die prachtvollen, geschnitzten
Plafonds herrühren, welche anfangs des vorigen Jahrhunderts als
Huldigung für den Kaiser in die Laxenburger Ritterburg über-
tragen wurden, wo sie den Habsburger- und Lothringer-Saal
zu schmücken gewürdigt werden.
Über die Vorgänge in Greillenstein sind aus H. Georgs
Zeit fast nur konfessionelle Angelegenheiten zu berichten.
Prädikanten. Dort waren in der Reformationszeit auf Grund der Religions-
konzession v. 1568 evangelische Geistliche angestellt. Wir er-
sehen dies aus einigen leider nicht datierten Notizen unseres
Archivverzeichnisses. Diese führen an: »ain ungefertigte Bstallung
Vz. 301. midt Hn. M. Matthaeo Reutrio, Hofprediger zu Greilnstain«,
Vz. 302. »Hn. Hansen Holtzmann, gewesten Pfarrherrn zu Greillnstain
bstallung unterschiedliche Schein, Sendschreiben, vocation auf
Vz. 303. Wildtberg und dann auch sein Bekändtnus von der Erbsündt«
und »Supplicirn von Gallo Englmann umb die Pfarr zu Greiln-
stain«.
Es hat also hier neben der Pfarrkirche von Röhrenbach
eine evangelische Pfarre bestanden, für welche der Gottesdienst
wohl in der Schloßkapelle gehalten wurde, vielleicht sogar in der
heutigen Gruft- oder Spitalkapelle, die möglicherweise schon da-
mals existierte und deren Garten evangelischer Friedhof gewesen
267
sein soll. Die Auffindung von Gebeinsresten bei dem letzten
Umbau beweist wenigstens, daß Beerdigungen einst dort statt-
gefunden haben.
Von den genannten Pfarrherren wird keiner bei Raupach
erwähnt, wohl aber Greillenstein unter jenen Ortschaften ge-
nannt, in denen die evangelische Lehre öffentlich betrieben wurde. 1)
Auch in der benachbarten Pfarre Fuglau wurde evangelischer
Gottesdienst gehalten. Von 1576 — 1579 predigte dort der in Mahrers-
dorf niedergelassene apostasierte Mönch Feuchtinger, dem Raupach
das Zeugnis ausstellte, daß er eine elende Besoldung hatte, aber auch
ein elender Prediger war.2)
Die Pfarre für das zur Herrschaft Greillenstein untertänige Dorf
Röhrenbach, welche von der Herzogin Gertrud von Österreich
i. J. 1251 dem Stifte Altenburg geschenkt und ihm zur Entschädigung
der durch die Hussiten erlittenen Verwüstungen i. J. 1448 durch Bischof
Leonhard von Passau nochmals inkorporiert worden war3), blieb als
Stiftspfarre immer katholisch. Nur hört man 1594 von einem Pfarrer
Joh. Burchardt, der seine Haushälterin Margaretha ehelichte und
seinen drei Kindern die Stegmühle am Kamp vermachte, welche ihnen
das Stift, da sie gesittet und tugendhaft waren, großmütig gegen eine
mäßige Entschädigung überließ.4)
Übrigens gab es in der Gegend schon vor dem Auftreten Luthers
verheiratete Geistliche. Im J. 1505 verordnete ein Pfarrer von Hörn
testamentarisch ein Epitaphium für sich und sein Weib unter dem
Predigtstuhle, »worauf die historia vom Hl. Stephan lustig u. schön
gemalet werden solle«.5)
Von der starren Intoleranz der genannten Prädikanten zeugen
die »ausführlichen Ursachen warum fromme Eltern der evaneeli-
sehen Confession ihre Kinder keinem Papisten ohne Verletzung Vz 297
ihres Gewissens nicht geben können, gestellt auf Begehren durch
Hn. Johann Holzmann, als man Frewlein Elisabeth von
Puechaimb Herrn Georg Teuffl zu geben im Werk gewesen«.
Elisabeth und ihre Schwestern Clara und Anna Maria, von
denen erstere den Joh. Jacob von Kuefstein, die zweite dessen Bruder
Lorenz heiratete, waren Töchter des Adam von Puechaimb, welcher
der evangelischen Lehre eifrig zugetan war. Die Heirat des Georg
Teufel fand am 12. Septemb. 1602 statt, nachdem die Nupturienten
sich gelobt hatten, die Augsburger Konfession zu bekennen.0) Dem
eifernden Prädikanten mag der Bräutigam nicht ganz fest erschienen
sein. Tatsächlich trat Georg nicht lange darauf zum alten Glauben zu-
rück.7) Er spielte eine bedeutende politische Rolle und starb 1642 als
'') Raupach, Forts. II, 170 ff. und Presbyter.
2) Raup ach, Presbyt., 37, u. Wiedemann, II, 548.
3) Burger, Altenburg, 149.
4) Burger, Altenburg, 153. — Wiedemann, II, 548.
5) Burger, Altenburg, 179.
°) Wiedemann, III, 403. — Wisgrill i. »Adler« 1890, pag. 200.
:) V. Bibl, D. Stände i. 17. Jahrhdt., pag. 104. — Starzer, N.-ö. Statthalterei,
pag- 243.
268
n-ö. Statthalter.1) Beide Ehegatten haben sich i.J. 1630 im Gedenkbuche
der Teufel verewigt. — Als Kuriosum möge hier erwähnt werden,
daß auch Georgs Vater Michael schon mit Heiratsschwierigkeiten zu
kämpfen gehabt hatte. Damals verbanden sich drei Teufel mit drei
Töchtern des Statthalters Oswald von Eitzing. Dieser gewährte die
Potentiana dem noch katholisch gebliebenen Michael nur unter der
Bedingung einer evangelischen Trauung. Auch die Vermittlung des Erz-
herzogs blieb erfolglos, so daß dieser den nächst der Burg schon auf-
gerichteten Turnierplatz wieder abbrechen ließ, für den dann der Pranger
neben dem Neuen Markt hergerichtet wurde, während die Kopulation
in Vesendorf durch den dortigen Prädikanten unter dem Hochgerichte
stattfand.2) — Michael war ein Bruder des Matthäus Teufel zu Gars,
welcher nach dem Ableben der Praxedis von Kirchberg i. J. 1606
deren Base Anna, Witwe des H. Georg von Kuefstein, heiratete.3)
AI rgica. Die konfessionellen Gegensätze brachten unvermeidlich mit
sich, daß die Beziehungen zu dem benachbarten Stifte Alten-
burg, die bis dahin ganz gute gewesen waren, sich mehr und
mehr trübten und zu Situationen führten, welche die letzten Jahre
des Hans Georg mit Unruhe erfüllten.
Eine ganze Reihe von gerichtlichen Aktenstücken gibt
Kunde von langwierigen Prozessen, über welche jedoch in dem
jüngst veröffentlichten Archivverzeichnisse, das sonst so genau
ist, nichts gefunden wird. Wahrscheinlich waren sie in dem leider
nicht erhaltenen zweiten Teile rubriziert, in den sie schon deshalb
gehörten, weil die meisten dieser übrigens untergeordneten Streitig-
keiten noch nach dem Ableben des Hans Georg fortspielten.
Sonderbarerweise betrifft fast keine derselben andere Nachbarn
als gerade nur Altenburg. Diesem gegenüber beginnen sie
ernstlich erst vom Jahre 1587 an und erfüllen gerade die Zeiten
der nicht aus den eigenen Konventualen des Stiftes hervor-
gegangenen fremden Äbte Andreas und Thomas, während die
Beziehungen zu dem letzten der einheimischen, Leopold, noch
ganz gute waren, wie aus allen Andeutungen und den eigenen
Berufungen Hans Georgs hervorgeht und auch das Interregnum
des einheimischen Martin Schachenhuber ziemlich ruhig verlief.
Nur mit Widerstreben unterzieht man sich der Notwendig-
keit, unsere Konflikte zu berühren. Nachdem sie vom verehrten
Historiker Altenburgs eingehend behandelt wurden*), ist es
eine Pflicht der Pietät, die vorhandenen Behelfe nicht unbenutzt
1) Starzer, 1. c, pag. 242 ff. — Wiedemann, I u. II.
8) Eders Briefe v. J. 1580: Ldsk. Jahrb. 1910.
3) V. Abtlg. 15 dieses Kapitels.
4) Burger, Altenburg, pag. 150 ff.
269
zu lassen, um die allzu streng beurteilte Haltung unseres Hans
Georg durch einen freundlicheren Lichtstrahl zu erhellen.
*
Die Visitation v. J. 1544 hatte sehr günstigen Bericht über
Altenburs: erstattet. Abt Gallus sowie seine neun Konventualen
wurden mit großem Lob erwähnt. Besonders hervorgehoben zu
werden verdient, daß dort an bestimmten Tagen reichliche Spenden
ausgeteilt wurden, an denen an die tausend Menschen partizipierten.
Man gab jedem eine Halbe Wein, einen Laib Brot und ein Stück
Fleisch. Gewiß ein hohes Vorbild von Großmut und Humanität.
Leider wandte sich das Blatt später, offenbar unter den Ein-
wirkungen der neuen Lehre. Denn bei der Visitation i. J. 1 56 1
wurden, wie überall, beweibte und sonst nicht belobte Konven-
tualen vorgefunden.1)
Das Stift befand sich in einer wenig günstigen Lage. Die
Anzahl der Konventualen war bedenklich zusammengeschmolzen,
so daß Geistliche aus anderen Stiften zu Prälaten postuliert
werden mußten. Schon nach dem Ableben des Abtes Leopold
i- ]• 1575 kam Georg von den Schotten, 1583 Kaspar aus
Melk und, nachdem dieser, wie sein Vorgänger, im eigenen
Stifte zum Prälaten gewählt worden war, i. J. 1588 Andreas
Pilch an die Spitze. Letzterer jedoch nicht durch Wahl, sondern
durch Einsetzung des Kaisers Rudolf gegen den Willen des
Stiftes. Nach einem Interregnum von vier Jahren folgte ihm i. J.
1600 Thomas Ziener aus Molk bis 1618 und erst nach dem
Ableben seines Nachfolgers Jonas i. J. 1622 wurde wieder ein
Interner des Stiftes, Georg Federer, gewählt, der die Uner-
schrockenheit gehabt hatte, unter den das Stift verwüstenden
Feinden allein auszuharren und den Gottesdienst zu verrichten.2)
Diese fremden Äbte hatten wohl eine schwierige Aufgabe
zu erfüllen, um die wirtschaftliche Lage des Stiftes, die durch
die inneren Zwistigkeiten, Kriegssteuern infolge der Türkengefahr
u. dgl. m. sehr geschwächt worden war, möglichst zu heben und
hauptsächlich die durch die Verbreitung der evangelischen Lehre
gefährdeten internen Zustände, die einer kräftigeren Hand be-
durften, zu verbessern.
Daß hierbei zuweilen des Guten zu viel getan wurde, kann
für die damaligen Zeitverhältnisse kaum Wunder nehmen. Doch
leistete Abt Thomas ganz Besonderes in »freundnachbarlicher«
Richtung. Nicht nur, daß er seit Jahren ruhende alte Differenzen
:) Wiedemann, II, 546.
2) Burger, 1. c. 64—80.
270
immer wieder hervorsuchte, daß er in seinen Erwiderungen Höf-
lichkeit durch Vehemenz und Schmähungen vergalt, daß er die
wehrlosen Hof breite von Puchberg mit einer Schar Bewaffneter
überfiel, so gab er auch seinen Untergebenen die später zu be-
sprechenden Instruktionen, die mit der christlichen Milde schwer
in Einklang zu bringen sind.
#
Jene Differenz, welche von den geistlichen Herren am miß-
günstigsten beurteilt wird, betrifft das Kirchensilber der Pfarre
Röhrenbach, welches, aus einer silbernen Monstranz, zwei Kelchen
und einem Kruzifix bestehend, schon seit langer Zeit im Schlosse
Greillenstein aufbewahrt wurde, weil es dort sicherer war als
in dem halbverlassenen Pfarrhofe, wo sich damals kein Pfarrer
befand, so daß der Gottesdienst jeweilen von Altenburg aus
versorgt werden mußte. Die dazu nötigen Gerätschaften wurden
infolgedessen immer fallweise abgeholt und dann wieder zur
Aufbewahrung in das Schloß zurückgebracht. l)
Einstmals i. J. 1592 scheint sich bei dieser Ausfolgung ein
Zwischenfall ereignet zu haben, der offenbar von den dabei be-
teiligten untergeordneten Personen ganz ungebührlich aufgebauscht
wurde und dann zu einem langwierigen Rechtsstreit führte, der
sich bis nach dem Ableben der beiden Parteien hinzog-.
Die Altenburger Darstellung behauptet: »Als Abt An-
dreas dem damaligen Pfarrer auftrug, die Kirchengefäße einige
Zeit vor dem Fronleichnamsfeste von Herrn von Khuefstainer
abzufodern, gab dieser die Monstranze und einen Kelch heraus,
sagend, da hätten sie alles Gaukelwerk beisammen, sollten
es aber nach gemachtem Gebrauche ihm wieder zurückbringen.
Da aber dieses nicht geschah und Khuefstainer dieserwegen
eines der Pfarrkinder, welches bei der Abholung gegenwärtig
gewesen, mit Arrest belegte, sich auch die Vogteiherrlichkeit
über die Pfarre Röhrenbach zueignen wollte, leugnend, daß sie
dem Stifte gehöre, daher auch der Abt daselbst nichts zu be-
fehlen habe etc., kam es zur Klage und wollte Khuefstainer
behaupten, Monstranze, Kelch etc. gehören ihm und er habe
sie der Kirche nur zu jedesmaligem Gebrauche geliehen.«
Aus der Rechtfertigung Hans Georgs gegen diese An-
klagen ist zu ersehen, daß der größte Teil derselben unbegründet
war, wie auch schon der Widerspruch in die Augen springt, daß
von einem seit 40 Jahren in Röhrenbach befindlichen Pfarrer
l) Burger, 1. c. pag. 150 ff.
271
gesprochen wird, während kurz vorher gesagt wurde, daß längere
Zeit überhaupt keiner dort gewesen, wodurch sich die Unter-
brechung der Prozessionsabhaltuno- von selbst erklärt.
Das an die Regierung gerichtete Schreiben Hans Georgs1)
führt aus: »Zu erinnern kann ich unvermeidlich nit umbgehen,
obwol nit allein in der Zeit meines Inhabens des Gutes Greilen-
stain (welche Inhabung sich nun nahet in die 40 Jar erstreckt)
sondern auch bei allen meinen Voreltern und noch den vorigen
Inhabern dieses Guetes von unerdenklichen Zeiten hero ge-
bräuchig gewesen und also ruebig erhalten worden, daß etliche
Kirchenklainodien, als ein silberne Monstranzen, zwei Khelch und
ein Crucifix allwegen alhie im Schloß verwahrt behalten und so
oft man derselben bei der Pfarrkirche Rörenbach bedürftig ge-
wesen, durch die Zechleute darumb gebeten und wenn dieselben
Ihnen, wie ichs doch niemalen verweigert, geliehen worden, Sie
solche alsobaldig desselben Tags, stracks nach Verrichtung des
Kirchendienstes wiedrumben alher geantwortet und nie über Nacht,
geschweig länger außen behalten, Sich auch derselben weder
dieser noch voriger Abbt zu Altenburg zu begehren und zu
behalten, — wie sie denn auch damit nichts zu thun, — zuvor
nie undterstandten, auch einem Pfarrer zu Rörnpach jederzeit
nur ein Kelch zu täglichem Gebrauch herfür gelassen worden,
— So hat doch solchem zuwider jetziger Abt zu Alten-
burg im nächstverschienen o,2st Jahr zur Zeit Corporis Christi
zween aus der Pfarrmeine darunter gleichwol der eine mit Namen
Ruprecht Amann mehrgemeltem Hn. Abt v. Altenburg, der
andere Friedrich Khelchgrueber dem Hn. Abt zu Zwettl zu-
gehörig, zu mir geschickt, mit Vermelden wie daß der Conven-
tual Ad. Merckh genannt, welchen der von Altenburg, weil
der vorige Pfarrer zu Rörenbach gestorben, dahin zu setzen
bedacht willens wäre, den Umbgang (weil es am achtesten Tage
geregnet) zu halten, derwegen sie von dem einen Zechmann
herabzugehn und bemelte Monstranzen sambt dem Khelch bei
mir auszubitten und heraufzubringen wären erbeten worden, mit
dem zum öftern Malen gethanen Erbieten daß sie solches alsbald
nach verrichten Umbgang, inmaaßen zuvor auch jederzeit ge-
schehen, wiederumb anher antworten wollen etc. Und ich dann
ihnen auf solch ihr Vermelden, bittlich Ersuchen und zum öfter-
malen gethanen Erbieten, sonderlich weil gedachter Ammann
solches zuvor wol öfter von mir empfangen, aber jederzeit wieder
ordenlich geantwortet (Dessen ich sonsten weil Ihrer khainer
khein Zechmann, zu thun bedenken gehabt hätt) vielberührte
*) Archiv Greillenstein, III, 21, Akt 1.
272
Monstranz und Kelch zugestellt und nit anders verhofft, sie
würden mir dieselbe ihrem Erbieten und altem Gebrauch nach
alsbald wiederumb bringen, unverstanden solche angeregte Mon-
stranz und Kelch durch ungebürliche und strafmäßige Mittel,
welche keinem andern, geschweige einem Geistlichen gebühren,
zu seinen Händen und ins Kloster Altenburg zu nehmen, auch
dadurch mir und absonderlich einer ganzen Pfarrmainge eine
hoch- und fürsetzliche Gewalt zu beweisen, dazue mir dann still-
zuschweigen gar nicht geziemen will. Wann ich aber diese Zeit
Leibsschwachheit halber nicht von Haus auskhomben und daher
gegen Ihn die Notturft-Initiative nicht fürnehmben khan, damit
nun dieser Verzug meinem Rechte nicht präjudiciren möge, will
ich mich hiemit bei Ew. Gn. gehorsamlich angemeldet, beinebens
als zierlich protestirt haben etc.«
Außer dieser Verantwortung findet sich eine ganze Reihe
von Schreiben, in denen Hans Georg hauptsächlich dem Abte
die Schuld gibt, daß er die vom Kaiser zur Austragung der
Sache angeordnete Kommission hinausschiebe — zu der einmal
der Graf von Meggau und der Abt von Zwettl, dann wieder
dieser letztere, der Abt von Geras, Mathaeus Teuffei und
Sebastian Grabner delegiert waren.
Ferner weist er die Anklage, er habe den Altenburger
Untertan in schweres Gefängnis werfen lassen, als ungerecht zu-
rück, da dieser einfach im Schlosse gehalten werde und frei
darin herumgehe. Auf den kais. Befehl hin habe er ihn gegen
Bürgschaft entlassen, verlange nun aber, da ihm mit einer Pön
von 50 Dukaten gedroht werde, daß auch dem Hn. Abten eine
solche von 200 Dukaten auferlegt werde, wenn er das frühere
Begehren nicht erfülle und unbilligerweise auf die Sache wieder
zurückkomme.
Tatsächlich kann das Mißtrauen gegen Hs. Georg nicht gar
so groß gewesen sein. Denn das Kirchensilber wurde ihm doch
wieder anvertraut und nach seinem Ableben auch seinem Sohne
Hans Jakob, der im Jahre 1606 einmal wegen Vorenthaltung
geklagt wurde. Doch ist es seiner Vermittlung zu danken, daß
i. J. 1606 Kelche und Ornate samt anderen Paramenten, die vom
Oberstlieutenant Ardtstetten geraubt worden waren, dem Stifte
zurückgegeben wurden. *)
Es finden sich keine Anhaltspunkte für die Behauptung, daß
Hans Georg das Eigentum der Kirchengefäße, die Vogtei über
die Pfarre u. dgl. beansprucht hätte. Auch von den ihm in den
Mund gelegten irreverenziösen Äußerungen über die gottesdienst-
') Burger, 1. c. 77.
273
liehen Zimelien ist keine Andeutung in unseren Akten zu ent-
decken. Wenn überhaupt Ähnliches in einem etwa durch pro-
vokatorisches Auftreten des Delegierten hervorgerufenen Unmute
gesprochen worden sein sollte, so steht dies weit zurück hinter
der mit voller Überlegung vom Abte Thomas von Wien aus
unter dem 8. Sptb. 1609 an den damaligen Hofmeister des Stiftes,
Hans Muerer, geschriebenen Aufforderung1): »Daß man Euch
von dem Khuefstainer tröllich (drohlich) ist, terft Ihr Euch
nichts anfechten lassen und wollet Euch allezeit mit einem guten
Paar Pistolen versehen, den Khuefstainer aber zum Ersten
vermanen und für solches protestiren, da Ihr hernach weiter an-
getastet werdet, wollet Ihr Khuefstainer oder Khuefstainers
Muetter über die Merch herabschießen, doch wollet Ihr zum
Ersten auch khain Ursach geben, und soviel möglich, wann nicht
in unsers Gotteshaus Sachen etwas daran gelegen, anhaimbs bei
Hauß verbleiben, zum Fall auch Khuefstainer wider Euch un-
billigerweis etwas tentiren würde, habt Ihr all Unterthanen, wollet
auch dieselbige vermanen, und khönt dem Khuefstainer stark
genug sein.« Eine Folge dieses guten Rates war vielleicht die
Begegnung, welche später Hans Jacob Khuffsteiner mit dem
Pfarrer von Röhrenbach hatte, wobei er den Dolch und sein
Diener das Rapier gezogen haben soll.2)
Daß bei solcher Stimmung die verschiedenen von Hans
Georg vorgeschlagenen Ausgleichskommissionen keinen Erfolg
haben konnten, begreift sich.
Er konnte füglich eine seiner letzten Klagen im Puchberger
Streite mit dem einige Jahrhunderte später von Schiller so schön
poetisch eingekleideten alten Spruche einleiten: »Es bleibt das
gemeine Sprichwort, daß khainer lenger Fridt haben khan alß
sein Nachbar will, noch immerfort wahr. Und können oftmals die
Geistlichen, welche doch andern zum guten Exempel am fried-
sambsten sein sollten, weniger Ruhe als die weltlichen Personen
geben, inmaßen nit wenig an dem jetzigen Hn. Abten zu Alten-
burg erscheint. « 3)
*
Die meisten der sonstigen Streitigkeiten, die kurz erwähnt werden
müssen, weil Prälat Burger sie besprochen hat, betreffen das leidige
Jagdwesen, welches die größten Stöße prozessualischen Materiales
lieferte. 4)
Die Hauptdifferenz entstand durch die Jagd auf dem sogen. Fukla-
berge, welche das Stift offenbar beanspruchte, weil es die Herrschaft
x) Burger, 1. c. pag. 151.
;) Burger, 1. c. 152.
3) Archiv Greillenstein, III, 22s.
4) Archiv Greill., III, 21, 2—7.
C. Kuefstein. II. 18
274
Zehent.
Gerichtsbar-
keit.
über die dort liegende Ortschaft Fug-lau besaß. Die Abgrenzung- scheint
nicht genau beobachtet worden zu sein. In der Tat gehörte der größte
Teil dieser Waldungen zu der von Hans Georg pfandweise innegehabten
kaiserlichen Herrschaft Schauenstein mit ihren Forstrevieren, von
denen nur der Grillenberg heute nicht mehr bekannt ist, aber wegen
des an Greillenstein anklingenden Namens Erwähnung verdient.
Hans Georg konnte darauf hinweisen, daß früher niemals von
einem Zweifel die Rede gewesen, wie am besten dadurch erhelle, daß
ihm der frühere Abt Leopold selbst Hunde und Knechte zur Ab-
jaidung dieses Gebietes geliehen habe. Erst dessen Nachfolger Kaspar
und namentlich Andreas und Thomas wurden Kläger und Geklagte.
Die Sache zog sich von 1587 — 1612 hin und war de facto wahrschein-
lich längst gelöst, als sie auch formell beendigt wurde. 1592 hatten die
Kommissäre Mich. Teufl, Sigm. v. Oedt, M. v. Mamming dem Abte
die Beweislast auferlegt und seitdem wurden Prozeßakten gewechselt.
Eine andere Differenz kam bald hinzu, indem i. J. 1593 der Pfleger
von Greillenstein mit einem Reitknecht den mit gespannter und ge-
ladener Büchse über die Felder gehenden Schulmeister Joh. Kopp er
des Pfarrers von Röhrenbach wegen Jagdfrevels anhielt, ihm die
Büchse wegnahm und, wie dieser behauptete, ihn tätlich angriff. Zur
Entschuldigung wurde gesagt, der Pfarrer Martin Haberbuschen,
dem eine Mauer seines Meierhofes eingefallen war, die in der schweren
Winterszeit nicht ausgebessert werden konnte, habe aufgetragen, mit
einer Büchse die sich zeigenden Wölfe und Füchse abzuschrecken.
Diese Sache wurde, nachdem sie einige Jahre anscheinend geruht
hatte, vom Abte Thomas i. J. 1601 neuerdings wieder aufgegriffen,
obwohl mittlerweile sowohl sein Vorgänger als auch der Pfarrer und
der Schulmeister das Zeitliche gesegnet hatten.
Fast gleichzeitig brachte der Abt eine Beschwerde wegen Jagens
und Netzeziehens auf den Pfarrgründen ein, welche Hans Georg als
eine ganz mutwillige und unbegründete Behelligung der Behörden be-
zeichnete, und die auch keine andere Folge gehabt zu haben scheint,
als daß beide Teile zu gütlichem Ausgleiche aufgefordert wurden.
Andere Streitfälle entstanden aus den sehr komplizierten Zeh ent-
rechten1), die von beiden Teilen beansprucht wurden.
Ebenso gab die doppelte Nachbarschaft hier wie in Puechberg
Anlaß zu Differenzen in der Ausübung der Zivil- und Strafgerichts-
barkeit.2)
Diese untergeordneten Streitsachen entziehen sich der näheren Er-
örterung schon wegen der Unklarheit der einschlägigen Momente, die
auch kein besonderes Interesse zu bieten geeignet erscheinen. Sie sind
erst in den letzten Lebensjahren des Hans Georg aufgetaucht, als er schon
krank und wenig aktionsfähig war, wurden von dessen Erben fortgesetzt
und durch den Vergleich v. 1612 mit allen anderen Differenzen bereinigt.
Puchberger Eine der letzten und gleichzeitig heitersten Episoden dieser
Fehde. nanezu 30jährigen Fehde nahm noch i. J. 1600 ihren Anfang,
dank einer Eigenmächtigkeit des Pfarrers Thomas Eckher
1) Archiv Greill., III, 218 u. 9.
2) Archiv Greill., III, 22 <-4.
275
von Gars und des Abtes Thomas von Altenburg, die in
Abwesenheit des Hans Georg mit bewaffneter Hand den von
ihm gepachteten Zehent auf seiner Hof breiten in Puechberg
nächtlicherweile gewaltsam fortführten.1)
Zur Charakterisierung mögen dem daraufhin erhobenen
Klagebegehren in Kürze einige Worte entnommen werden.2)
Hans Georg beginnt damit, zu versichern, daß er die Re-
gierung nur ungern behellige »und auch ich in meinem hohen
Alter und immerwährender langwieriger Leibesschwachheit eins-
mals Ruhe zu schaffen befleißen thue, Je weniger khan ich von
meinen benachbarten sonderlichentheils Geistlichen, welche doch
sonsten ihrem Beruf und Amt nach vor den weltlichen zur Einig-
keit geneigt sein und männiglich mit gutem Exempel vorgehen
sollen, Fried und Ruhe haben . . .« »erinnere gehorsamblich, daß
sich ermelter Pfarrherr durch seinen Caplan den 12. Augusti ver-
schienen 1600. Jahres um 3 Uhr vor Tags neben jetzigen Hn.
Abten zu Altenburg .... in die 80 Personen stark zu Roß
und Fuß, mit Büchsen, Spießen und Hellebarden als zu einem
öffentlichen Feldzuge wohlarmirt sammt 1 3 Wägen, darunter der eine
jetzterzählte arma geführt, auf meine zum Schloß Puechberg
gehörige eigenthümliche Hofbreiten zu kommen und mir davon
an zweien Zeilen nacheinander 21 Mandl Waiz ganz gewaltthätig
und landfriedbrüchiger Weis wegzuführen unterstanden hat«.
Aus den näheren Ausführungen der zweiten Klage und der
Weisartikel geht hervor, daß die ganze Expedition sich um Mitter-
nacht vor dem Pfarrhof zu Gars versammelt hat, dann zu einer
untertänigen Mühle, und mit den Waffen und Munitionswägen
vor Tages Anbruch durch den Kamp zu der genannten Hof-
breiten gefahren ist, wo sie trotz des Einspruches des herbei-
geeilten Pflegers, der von einem berittenen Kaplan von Alten-
burg mit der Pistole bedroht wurde, »in ihrem unbefugten Für-
nehmen fortgefahren. Welches mir alterlebten Mitglied des Landes,
der ich mein übrige Zeit des Lebens allein im Pett schwach und
kranker zubringen muß und daher das so in solchen Fällen von-
nöthen und wohl mit Fug entgegen könnte fürgenommen werden,
nit thun oder ins Werk setzen richten kann, zu höchster Beschwur
und nit geringen Spott geraichen thut. . . « In einer Replik ist
er genötigt, sich gegen die ehrenrührigen Antastungen seiner
Gegner zu verwahren und kann sich darauf berufen, »daß er
sich — ohne Ruhm zu schreiben — in dreier Rom. Kaiser
Diensten und Aemtern, auch sonsten dem Vaterland in allen
Wegen getreulichen Fleißes gehorsamst gebrauchen lassen und
') Burger, 1. c. 72.
2) Archiv Greill., III, 22, 6.
18*
276
jederzeit von männiglich in Ehren erkannt worden«, also nicht
verdiene, von diesen unbilligen Gegenteilen angegriffen zu werden.
Der streitbare Prälat leugnete gar nicht die Tatsache, nannte
sie nur ein defensives Vorgehen und behauptete, keine 80, son-
dern nur 40 Mann gehabt zu haben — die übrigen hatte offen-
bar der Pfarrer gestellt — obwohl erstere Zahl auf Grund des
sofort erstatteten Berichtes des Pflegers aufgenommen wurde.
Da letzterer erst herbeigeholt werden mußte, ist auch die andere
Gegenbehauptung, daß die Leute des Khuffsteiners, gleichfalls
an 60 — 80 Mann stark, die Nacht über hinter den Mandeln ge-
legen sein sollen, was doch zum Kampfe geführt haben müßte,
widerlegt.
Als Grund des Überfalles wurde ein Zehentpachtverhältnis
mit den Pfarrern von Gars und Stiefern angegeben.
Den heftigen Invektiven seiner geistlichen Gegner konnte H. Georg
entgegenhalten, daß der frühere Pfarrer von Gars, Th. Eisenreich,
selbst kein gutes Beispiel gab, indem er, dreimal verheiratet, von Khlesl
suspendiert werden mußte.1)
Von dem nunmehr angerufenen Kaiser wurde beiden Parteien
aufgetragen, sich weiterer Übergriffe zu enthalten und die defini-
tive Entscheidung ruhig abzuwarten, was um so mehr Aussicht
auf Erfolg versprach, als mittlerweile sowohl der Pfarrer von
Gars als auch Hans Georg aus dieser Zeitlichkeit abberufen ward.
Daß die Versöhnung nicht früher zustande kam, war am
wenigsten des Hans Georg Schuld. Im Gegenteile hatte er schon
seit Jahren in seinen Repliken und Klagen die Bereitwilligkeit
ausgesprochen, es mögen die unerledigten Fragen, deren Anzahl
er auf fünf angab, durch eine vom Kaiser zu ernennende General-
kommission einem endlichen Ausgleiche zugeführt werden. Wieder-
holt berief er sich auf sein Alter und »Leibesschwachheit«, die
ihm den Wunsch nahelegten, endlich in Ruhe zu kommen. Noch
in der »gehorsamsten Bitte« v. 8. März 1602 wendet er sich an
die Regierung behufs Verständigung der Kommissäre, der Äbte
von Zwettl und Geras, des Freihn. Adam v. Puchhaimb und
des Sebastian Greiß, welche vom Kaiser den Auftrag erhalten
hatten, die Parteien in Güte zu vergleichen.2)
Definitiver Die Verhandlungen zogen sich bis zum J. 1 6 1 2 hin, in
verg eic . wejc]iem endKch zwischen Hans Jakob Freiherrn von Kuffstein,
dem Sohne und Nachfolger Hans Georgs und dem Abte Thomas
1) A. Kerschbaumer, Kardinal Khlesl, pag. 18.
-) Archiv Greill., III, 225.
277
von Altenburg ein allgemeiner, von K. Matthias feierlich be-
stätigter Vergleich über alle strittigen Angelegenheiten zustande
kam und ewiger Friede und Freundschaft gelobt wurde.
Obwohl dieser Vergleich schon in die Zeit des Nachfolgers
des H. Georg fällt, möge er, da er die früheren Dinge betrifft,
gleich verzeichnet werden, um die trübe Periode der Dissonanzen
durch einen harmonischen Akkord abzuschließen.
Die in besonders feierlicher Form ausgefertigte Urkunde1)
ist im Namen Matthias' kurz vor dessen Kaiserwahl libelliert
und zählt die Facta litis objektiv auf, indem sie es diploma-
tisch vermeidet, eine Partei zu bezeichnen, welcher ein Über-
griff zur Last gelegt würde. Alle übrigen auch nicht genannten
Differenzen sollen aufgehoben und abgetötet sein, ferner auf-
tauchende aber auf gütlichem Wege ausgeglichen werden. Als
Zeugen fungierten Thomas Abt von Klosterneuburg, N.-ö. Ver-
ordneter, Bernhard von Puechaimb zu Haidenreichstein,
Oberststallmeister des K. Matthias, Sebastian Freiherr von Gre iß
zum Waldt, Kgl. Rath und Regent der N.-ö. Lande, Hans
Lorenz Khuefsteiner, Freiherr zu Greillenstein und Herr zu
Spitz, kaiserl. Oberst-Lieut*, Hans Ludwig Khuefstainer, Frei-
herr zu Greillenstein, Herr zu Spitz, auf Zeising und Puech-
berg, der Edle und gestrenge Herr Ferdinand Nizer zu Cattau.
Das Instrument ist ausgefertigt: Wien, 12. Dezemb. 161 1 und
mit der königl. Ratifikation versehen unter dem 24. Mai 161 2
durch Wolf Hirlaß, Christof Faber, Maxim. Hurlacher, Ste-
phan Haym und Kanzler Pirkhaimer.
Den Mitgliedern der Ausgleichskommission darf man Dank
sagen, ein für die damaligen Zeitverhältnisse nicht ganz leichtes
Werk endlich zustande gebracht und den »30jährigen Krieg«
durch Versöhnung zum Frieden geführt zu haben.
Seitdem erhielten sich die freundnachbarlichen Gesinnungen
nicht nur in fortdauernder Gegenseitigkeit bis zum heutigen Tage,
sondern fanden noch am Ende desselben Jahrhunderts durch das
Abkommen zwischen Abt Raimund und Joh. Georg Graf
Kuefstein über die Messenstiftung in der Kuefsteinschen Gruft-
kapelle eine in der Gegenwart noch nachwirkende, pietätvolle
Bekräftigung, die von ununterbrochenem freundnachbarlichen Zu-
sammenhange dankenswerte Kunde gibt.
*
') Archiv Greillenstein, Orig.
b) Schauenstein.
Wir gelangen nun zu jener Erwerbung,
welche vom Standpunkte der Arrondierung
der Herrschaft Greillenstein als die wich-
tigste bezeichnet werden darf, weil sie mit
dieser noch heute vereinigt ist und nament-
lich zum Waldbesitze den Hauptbestandteil
liefert. Es ist dies Schloß und Herrschaft
Schauenstein am Wald über dem Kamp,
kaiserliche Pfandherrschaft, welche i. J. 1576
dem Jakob Landsidl abgelöst wurde.
Im Schicksalsbuche stand geschrieben, daß
die beiden benachbarten Besitzungen, die sich
durch ihre Lage ausgezeichnet ergänzten, end-
lich in einer Hand vereinigt werden sollten. Es
war, als ob sie sich geheimnisvoll aneinander-
gezogen fühlten. Denn schon vor nahezu einem
Jahrhundert, als die Hohenfeld im Begriffe
standen Schauenstein zu erwerben, erhoben
sie der letzten Dachbeckin gegenüber An-
sprüche auf Greillenstein, die durch den bereits mitgeteilten
Schiedspruch von 1501 erledigt wurden. Seitdem letzteres an
unseren Hans Lorenz übergegangen war, scheint umgekehrt
dieser schon nach Schauenstein Ausblick gehalten zu haben.
Wir wissen, daß er zu wiederholten Malen den dortigen Besitzern
nicht unbedeutende Vorschüsse bewilligte, die eine Verpfändung
einzuleiten schienen. *)
Andere, weniger friedliche Beziehungen traten hinzu. Hans
Georg war ein eifriger Gefolgsmann St. Huberti, der ihn und
den Nachbar zuweilen auf strittigen Boden führte.
Ein solcher war namentlich das Gebiet des zu Schauen-
stein gehörigen Ortes Stixendorf. Dieser hatte kurz vorher
zu Differenzen mit dem Kloster St. Bernhard Anlaß gegeben,
welches Georgs Großvater Wilhelm, Vetter der damaligen
Äbtissin Dorothea von Fraunhofen, um 1473 verwaltete.
Zu wiederholten Malen, i. J. 1563 und 1566, mußte infolge
von Aufträgen des K. Maximilian II. Abt Leopold von Alten-
burg und der Abt von Zwettl als Visitator der Nonnen zwischen
Jakob Landsidl auf Schauenstein, der Äbtissin von St. Bern-
]) pag. 21 u. 93 dieses Bandes.
NB. Zu obigem nach eigener Aufnahme angefertigten Bildchen kommen andere
mit der Fortsetzung im nächsten Bande. Architektonische Beschreibung mit Detail-
ansichten bei Piper, Österreich. Burgen, Teil 8.
279
hard und Hans Georg Kuffstainer über die Stiftung- des öden
Ortes Stixendorf intervenieren.1)
Über diesen Ort heißt es im Urbar von 1653, welches auf jenem
v. 1499 fußt: »Ist vor Alter ein ganzes Dorf gewest, hernach auf 6 Höf
reducirt, haben zwei 13, die andern vier jeder 12 Joch Aecker und ein
halben Tag Wißmath gehabt. Hernach sind aus obgedachten 6 Höfen
zwei gemacht worden. Seithero des Behaimischen Kriegs sind auch
diese zwei Höf abkhumben.« Ein anderes, ungefähr derselben Zeit an-
gehöriges Urbar2) bestätigt, daß das Dorf Stiexendorf, ebenso wie
Ober-Ramsau mit 21 Lehen und die Gruebmühle am Kamp seit
dem Böhmischen Kriege verödet war. Aber schon vorher, als i. J. 156 1
H. Georg von Frhn. v. Rogendorff Zehent zu Stiechsendorf kaufte,
befanden sich die Pflichtigen Gründe in auswärtigem Besitze. Heute
gibt nur noch der vereinsamte Stixenhof Zeugnis von beiden ehe-
maligen Ansiedlungen, deren Reste durch die barbarischen Verwüstungen
der Schweden schwer gelitten haben, der lebendigen Volkslegende nach
aber in den Sümpfen versunken wären.
Da Landsidl sich beschwerte, daß Hans Georg auf den
Stixendorfer Gründen jage, wurde dieser am 9. Februar 1567
nochmals aufgefordert, sich darüber zu äußern. Sein früherer
Bericht, endlich wieder aufgefunden, wurde dem Landsidl zur
Gegenäußerung übersendet, die Nachbarn zu Altenburg, Gars,
Krug etc. einvernommen und sogar die Kammerprokuratur be-
fragt.3) Die ganze umständliche Prozedur brachte nichts zustande,
die Sache wurde zu unbedeutend für einen Rechtsstreit befunden
und die Parteien durch kais. Befehl angewiesen, sich in Güte zu
vergleichen, »so daß Jeder dies Gjaid ungeirrt des andern ge-
brauchen möge«.4)
Landsidl hatte i. J. 1569 andere Jagdkontestationen mit Kaspar
Dominitsch, Pfandhaber des benachbarten Krumau am Kamp, der
auch dem Hans Georg das Reisgejaid bei Winkel im Forst und
im Schwarzenreidter Felde bestritt.5) Da nach dem alten Schauen-
steiner Urbar v.J. T499 »ein Herr mag Jagen auf dem Gföller Wald,
auch das Holz nehmen für das Schloß«, wären genug Anlässe zu
Streitigkeiten darüber gegeben gewesen. Aber es verlautet nichts von
solchen mit Erasm von Scherffenberg, dem Oberstjägermeister und
Inhaber des zu Gföll gehörigen Gjaidhofes, curia venatorum.6)
Bald darauf scheint Landsidl keinen Gefallen mehr an
seinem Besitze gehabt zu haben, den er, mit Bewilligung des
Kaisers v. 16. Oktober 1 57 1 , dem Mathes Purkstaller auf seine
und seiner Frau Lebenszeit abtrat.
l) Link, Ann. Clara-Vall., II, 453. — Burger, Altenburg, pag. 63. — Regest.
St. Bernhard. Geschichtl. Beil., II, 57.
-) Urbar Schauenstein u. Anschlag, i. Archiv Greillenstein, II, 13*.
3) Hofk.-Archiv. E. R., 72—75.
4) Hk.-Archiv, vol. 105, Fol. 237, u. E. R., Nr. 78.
5) N.-Ö. Topogr., V, 543a.
°) Ann. Clar.-Vall., II, 477.
280
Mittlerweile hatte Hans Georg, der noch Vicedom war,
am 5. Februar 1572 die Bewilligung des Kaisers erhalten, den
Schauensteiner Pfandschilling an sich zu lösen, demzufolge der
Hauptmann Purkstaller beauftragt wurde, »noch heute oder
spätestens morgen« zu berichten, ob er sich dieses Pfandschillings
entschlage und seine Bewilligung dem Khuffstainer zediere.
Hierauf berichtete Purkstaller offenbar negativ zur Vorlage an
Se. Majestät.1) Zwar wurde die Handlung am 21. März 1572 ein-
gestellt, mangels der Steigerungssumme, die aber von Purk-
staller doch endlich zusammengebracht worden sein muß. Denn
am 11. Dezember d. J. wurden die Kommissäre F. von Neidegg
und A. Hager beauftragt, ihm die Herrschaft sowie den kaiserl.
Gehorsambrief an die Untertanen zu übergeben, und Landsidl
erhielt den Abtretungsbrief sowie den Tödtschein über seinen
abhanden gekommenen Revers.
Die Beraittung der Herrschaft ergab damals, daß die Ein-
nahmen auf 3044 fl. 12 & gebracht werden könnten.2)
Schauenstein kam bald wieder an Landsidl zurück, von
dem es Hans Georg endlich direkt ablösen konnte. Es wurde
ihm am 17. November 1574 eingeantwortet. u)
Unter dem 18. März 1575 berichtete Hans Georg an die
Kammer, daß ihm zwar die Herrschaft Schauenstein nunmehr
eingeantwortet worden sei, er aber noch wegen der 2000 fl., die
auf der Maut zu Stein liegend, ihm mit 100 fl. zu verzinsen
seien, Bedenken habe. Daraufhin wurde infolge eines Majestäts-
gesuches des Landsidl v. 12. Dzb. 1575, in welchem er sich
darauf berief, »daß er mit AH. Konsens im verschienen 74er
Jahre seine Pfandgerechtigkeit an den Regiments- Rath H. G.
Khuefstainer verkauft« habe, die Überschreibung der Mautpost
Beil. 102. verfügt. Jetzt erst wurde der Vertrag mit Landsidl (6. Jänner
1576) abgeschlossen. In diesem erklärt Landsidl, daß er dem
Hans Georg Khuefstainer, S. Maj. Rath und Regenten der
N.-ö. Landen für sich und seine Erben Schloß und Herrschaft
Schauenstein, »so ihm noch K. Ferdinand aufsein Leben lang
pfandweis eingegeben, um die darauf verschriebene Pfand-Gnaden-
und Bausumme von 5205 fl. 19 kr. abgetreten hat«. Als Siegler
wirkten der Landuntermarschall Christof von Oberhaimb und
der Landschafts-Einnehmer Leysser von Idolsperg mit. Am
10. März 1576 ward ihm »durch Diener eingegeben« das Dekret
Maximilians, womit ihm die Herrschaft gegen die Pfandsumme
von 5075 fl. 2 ß und 130 fl. Bausumme sowohl als die 2000 fl.
i) Hk.-Arch., E. R., 96, Fol. 161 u. 172.
2) Hk.-Arch., vol. 117, pag. 350 ff. u. E. R., 99.
3) Hk.-Arch. Herrsch. -Akten. Kammerbericht v. 26. Febr. 1604.
281
der Stainer Maut dergestalt verliehen werden, daß er davon
vor Ableben des Landsidl nicht kann abgelöst werden.1)
Sofort jedoch begannen weitere Verhandlungen für eine Er-
höhung der Pfandsumme. Im Juni 1576 erklärte Hans Georg,
der zu einer Zusammentretung v. 5. Juni nicht erscheinen konnte,
er sei bereit, von seinen Pfandherrschaften dasselbe zu geben
wie andere. Er sollte jetzt noch 2081 fl. erlegen, wogegen er
unter Hinweis auf die Baufälligkeit des Schlosses und die zu hohe
Schätzung protestierte. Infolgedessen sollte eine neue Beraittung
vorgenommen werden. Nachdem diese Verhandlungen zu keinem
Resultate führten, erhielt die Kammer im Septemb. 1577 den
Auftrag, den Khuefstainer zu vernehmen, was er über die be-
reits darauf liegende Pfandsumme noch geben wolle, wenn ihm
die Herrschaft auf zehn Jahre bewilligt würde, worauf dieser am
20. Dezb. bat, sie ihm in Ansehung seiner 13 Jahre lang ge-
leisteten Dienste und dabei erlittenen Einbußen um den darauf
eingezahlten Betrag, von dem er des geringen Ertrages halber
keine 5% haben könne, eigentümlich und erblich zu überlassen.2)
Hierüber äußerte die Hofkammer am 16. Juli 1578, daß die
Herrschaft wohl nur einen geringen Wert habe, es aber doch
besser sei, solches Eigentum zu behalten. »Solltens Majestät dem
Khuefstainer dergestalt vergeben, so hätten Sy keinen Nutzen
davon und er hielt die Genad dennoch für nix. Derohalben ist
es alweg besser, Ew. Maj. lassens bei jetzigem Stand verbleiben.«
Die Schätzung hatte allerdings 7845 fl., also 2640 über die Pfand-
summe ergeben, war aber als zu hoch protestiert worden.3)
Die N.-ö. Hofkammer erhielt zwar am 16. Aug. den Auftrag,
den Hans Georg »mit Glimpfen« negativ zu bescheiden.4) Allein
sein neues Gesuch befürwortete sie am 14. Sept. 1579, nach-
dem sie schon die frühere Bitte gegen die Hofkammer vertreten
hatte, mit dem Hinweise darauf, daß Hans Georg vor drei Jahren
Sr. Maj. für die Polnische Sache 1000 fl. auf zwei Jahre ohne
Interesse dargeliehen und jetzt um deren Bezahlung angehalten
habe, da er sie anderwärts habe aufnehmen müssen, wolle sie
aber in Händen lassen, wenn ihm der erbliche Kauf genehmigt
würde. Die Kammer könne nicht finden, was Sr. Maj. an der
Herrschaft gelegen. Die Zugehörung sei schlecht und geringe,
das Schloß ein baufälliges Haus, welches Baukosten ohne Nutzen
verursachen würde. Besser also, es verkaufen, dann bleibt noch
ein Rest für Se. Majestät. Jedoch über Antrag des Erzherzogs
l) Hk.-Arch., Herrsch.-Akt.
'-) Hk.-Arch., Exped.-Bch. Nr. 112, Fol. 125; Nr. 113, Fol. 286, 428 und 251;
Nr. 114, Fol. 3 u. 498; Nr. 115. Fol. 4, 46 u. 377.
3) Hk.-Arch., Herrsch.-Akt. M
4) Hk.-Arch., Exp.-Bch., 117, Fol. 70.
282
Ernst erfolgte eine Ablehnung, da dem Kaiser sonst nur 1600 fl.
bleiben würden (6. November 1579). ')
Im J. 1581 war die allgemeine Steigerung der Pfandherr-
schaften auf Schauenstein samt Lichtenfels, die früher zu-
sammen verliehen waren, sowie Starnberg noch nicht angewendet
und i. J. 1584 beschwerte sich Hans Georg unter Einsendung
eines abverlangten Extraktes, daß der Ertrag die Zinsen der in-
vestierten Beträge nicht einmal decke. Krug gebe jährlich nicht
mehr als je 10 Metzen Waiz und Korn und V2 Muth Haber an
Zehenten. Die zu 180 fl. angeschlagenen 9 Viertel Weingärten zu
Nieder-Dirnbach sollten lieber verkauft werden, da sie die
Baukosten nicht bringen, und in den Wilhalmser Teich könne
man nicht mehr als 5 Schock Brut setzen. Die letzten Jahre habe
er überhaupt nichts getragen.2)
Die definitive Erwerbung erfolgte schließlich dennoch, aber
erst unter dem Nachfolger des Hans Georg.
* *
*
Geschichte. Über den Zeitpunkt der Erbauung der Veste ist begreif-
licherweise nichts bekannt. Ihre Gründer dürften die länest aus-
gestorbenen Herren von Schauenstein gewesen sein.3)
Die erste dokumentarische Erwähnung stammt aus d. J. 1275,
da Hadmar der Sunberger zu Schowenstain dem Stifte
Zwettl Güter bei Edelbach überließ.4) Weiters sind zu finden:
1282 Otto von Schauenstein, dessen Sohn.5)
1301 Wulfing von Scheuenstein in einer St. Bernharder
Urkunde.6)
1320 — 1323 Hadmar der Sunberger zu Schowenstein.7)
1328 Konrad, Burggraf von Schäwenstein.8)
1377 Wulfing von Schäwenstein, Siegler.9)
1380 Vincenz und Kraft von Sunberg von Albrecht III. mit
der Veste Schowenstein nebst dem Hofe belehnt.10)
141 1 Albrecht IV. erteilt dem Matthias von Ror die Belehnung
über die zwei Teile an der Veste Seh., die er von seinen
Brüdern Andreas und Albrecht v. Ror erkauft hatte.11)
*) Hk.-Arch., Herrsch.-Akt. u. Ged.-B., 132, Fol. 150.
2) Hk.-Arch., Herrsch.-Akt.
3) F. Reil, Wanderer im Waldviertel, pag. 132.
4) Link, Ann. Clar -Vall., I, 409.
5) Gesch. Beil., IV, 448, u. Ldsk., XVII, 198.
6) Fontes, VI, 195.
'') Altenbg. Urk., pag. 150, 154—157 u. 161.
8) Ldsk., XVII, 198. St. Neill. — Fontes, VI, 245.
9) N.-ö. Topographie, V, 105 b.
1C) Hk.-Arch., Herrscht-Akt. — Lehnbuch Herzog Albrechts III., pag. 1.
u) Hk.-Archiv. — Lehnb. Albrechts IV., Fol. 21.
283
1427 Albrecht V. belehnt Tobias den Rorer mit der Veste
als seinem väterlichen Erbe1) und
1430 Leopold und Anna von Krayg mit dem Haus Seh., das
sie von Tobias von Ror gekauft2), dann
1432 Konrad und Jan von Kreyg mit der ererbten Veste,3)
1446 Hermann Schad zu Lengenfeld, Besitzer des Hofes zu
Fukla, und Stephan der Tanner dessen Burggraf zu
Schaunstain.4)
1456 Ladislaus Posthumus verleiht den Brüdern Hermann
und Christoph Schad die Veste Schawnstain.5)
1467 Ulrich v. Grafenegg.")
1475 kauft Andre Khrabat von Lappitz die Herrschaft von
den Haidlbergschen Erben. 7) u- s)
Über den i. J. 1476 gegen die Veste Schauenstein ge-
führten Kriegszug enthalten die Zwettler Annalen die einzige
bekannte Darstellung:
»Um den Verwüstungen, die von einigen rebellischen öster-
reichischen Edlen in Verbindung mit den dem ungarischen Matthias
anhängenden Böhmen, durch Gefangennehmungen, Erpressung von
Lösegeldern, Räubereien, mit Feuer und Schwert dem österreichi-
schen Lande zugefügt wurden, ein Ziel zu setzen, hob der Kaiser
2000 Reiter und 1000 Fußgänger aus. Nachdem dieses Heer zu-
sammengezogen und geordnet war, ernannte er zum Hauptmann des-
selben den Hugo Grafen von Werdenberg und von Heiligen-
berg, welcher unverzüglich im Namen der kaiserlichen Majestät
allen und jedem der in der Provinz ober dem Manhardtsberge
ansäßigen Herren (Regulis), Prälaten, Bürgern und Städten die Auf-
forderung sandte, schleunigst mit allen ihnen zu Gebote stehenden
Kräften zum Jobst Hauser zu stoßen, welcher auf kaiserlichen
Befehl die Veste Schawnstein belagerte, und ihm in Allem zu
Befehl zu stehen, damit er die gedachte Veste in die Gewalt
des Kaisers bringe. Er wolle, daß ohne Verzug die Reiter so-
wohl als die Fußtruppen in das Lager kommen und dies sei der
ernste Wille der kais. Majestät.«9)
Wie man sieht, war Schauenstein eine besonders starke
Veste, da zu deren Bezwingung ein so mächtiges Aufgebot er-
forderlich schien. In der Tat wurde sie gebrochen.
l) bis 3) Ldsk.. 1. c. 199. — Gesch. Beil., IV, 448.
4) Altenb. Urk., pag. 320, u. N.-ö. Topographie, V, 755.
5) u. 7) Ldsk., 1. c. 199.
G) Gedenkb. d. Pfarre Alt-Pölla u. Wisgrill, III, 381.
8) Die v. Notizbl. 1851, 344 herüberbezogene Veste Schaernstein, welche Rein-
precht v. Wallsee i. J. 1350 besaß, ist nicht Schauenstein, sondern liegt in Ober-
österreich a. d. Lautach. Doblinger, Die HHn. v. Walsee, p. 71.
8) Link, Ann. Cl.-Vall., II, 247.
284
Leider fehlen Daten über den Hergang der Belagerung, die an-
scheinend nur durch die Hilfe des allzerstörenden Feuers zum Ziele
führte. Auffallend ist der große Aufwand an Reiterei gegen die nur.
von einer Seite zugängliche Bergveste.
Die Burg war zerstört! Doch — »neues Leben blüht aus
den Ruinen«. Im nächsten Jahre schon war sie nicht nur wieder-
erstanden, sondern auch wehrfähig gemacht.
Schauenstein wird unter jenen Vesten genannt, welche
Kaiser Friedrich seinem Obersten Feldhauptmann Ulrich von
Graveneck anvertraut hatte und die ihm dieser, der sich i. J.
1472 mit König Matthias gegen ihn verbündet hatte, nach der
durch Vermittlung des Erzbischofs Johann von Gran herbei-
geführten Versöhnung i. J. 1477 gegen 50.000 ungar. Goldgulden
wieder zurückstellte.1) Dies stimmt mit der Angabe des Gedenk-
buches von Alt-Pölla, welches den Gravenegger für das
J. 1467 als Besitzer von Schauenstein nennt. Dann wird es
erklärlich, weshalb der Kaiser so großes Gewicht auf die Ein-
nahme dieser Veste legte, welche nicht sowohl von räuberischen
Edelleuten, wie es gemeinhin heißt, sondern von Parteigängern
des Graveneckers und der Ungarn in offener Fehde verteidigt
wurde.
Der Kaiser vertraute die Burghut der wiedergewonnenen
Veste vorerst Pflegern, i. J. 1478 dem Kaspar Ringk und 1479
dem Wilhelm Kadauer.2)
Über den ersteren führte Wilhelm von Auersperg Klage, daß
er sich Eingriffe in sein Landgericht Krumau — welches er durch
die Margaretha von Frauenhofen überkommen hatte — erlaube und
»den Leuten drohlich werde«. Der Kaiser beauftragte den Obersten
Hauptmann Gf. Werdenberg »darob zu sehen *, daß solche Eingriffe
nicht mehr vorkommen.3)
Etwa ein Dezennium später hatte Schauenstein wieder
eine Belagerung auszustehen und wurde von den Ungarn oder
deren österreichischen Verbündeten eingenommen, mußte jedoch
zufolge des Friedens v. 6. Dezemb. 1491 mit den anderen ge-
nommenen Burgen zurückgestellt werden.4)
So gelangte Schauenstein zum zweiten Male in die Hände
des Kaisers zurück, der es von nun an als Pfandherrschaft verlieh.
Um das J. 1500 wird Johann von Lamberg als Besitzer
genannt und bis etwa 1564 werden Mitglieder der Familie als
Freiherrn von Schauenstein bezeichnet.6)
i) Ldsk., XIII. 7. — Wisgrill, III, 381.
2) Ldsk., XVII, 200. — AI. Plesser, i. Waldviertier Boten 1903.
3) C. Kuef stein, I, 175. — Ldsk., XVII, 200. — Gesch. Beil., IV, 449.
4) N.-ö. Topographie, V, 149.
5) Ldsk., XVII, 200. — Link, Ann. Clar.-Vall., II, 454. — Wisgrill, V, 366 f.
285
Allein tatsächlich hatte schon i. J. 1525 — vielleicht auch
von 15 10 an — Rudolf von Hohenfeld die Herrschaft pfand-
weise inne1), dann dessen Bruder Sebastian, dem sie Ferdi-
nand I. am 14. Juli 1535 gegen 1695 fl. 8 kr. auch für seine
Söhne Reichard und Christoph verschrieb2) und der die Er-
laubnis erhielt, Baulichkeiten vorzunehmen3), die jedenfalls nicht
überflüssig waren.
Nach dem Aussterben der Hohenfeld wurde dem Jakob
Landsidl, kais. Rat und Hofkammersekretär, laut Befehl an die
N.-ö. Kammer dt0. Augsburg 7. Febr. 1 55 1, die Ablösung der
Pfandherrschaft bewilligt und am 1. Oktober 1552 der Übergang
auf dessen Witwe Rosalia und den Sohn Philipp. Die darauf
liegenden 1000 fl. Gnadengeld sollten bei der Ablösung mit dem
Pfandschilling und Baugeld bezahlt werden. Dann scheint eine
neue Schätzung stattgefunden zu haben. Denn nach einem Akt
v. 4. Mai 1553 wurde Schauenstein dem Jakob Landsidl
Vater und Sohn neuerdings um 5075 fl. 2 ß 16 kr. und 130 fl.
Baugeld verschrieben.4)
In das J. 1566 fällt der Stixendorfer Streit, dem 1567
ein anderer mit dem Pfarrer Gleich von Alt-Pölla wegen des
Kruger Zehents5) folgte und 1569 wurde Landsidl zu einem
der Kommissäre für die Prüfungen der Klosterrechnungen er-
nannt.6)
Hiermit schließt sich der Ring, der uns zurückführt zum Aus-
gangspunkte, dem Übergange auf Hans Georg Khuefsteiner
i. J. 1574.
* *
Reils Wanderer im Waldviertel schreibt i. J. 1823 über Sage und
Schauenstein: »So weit und breit die Rosenburg von allen Romantik.
Seiten den Wanderern entgegenwinkt, so rückgezogen, fast ver-
borgen steht der hohe Schauer stein, besonders von der Berg-
seite, an die er sich wie angelehnt hält und die man die Thulmans
(recte Schloß)-Leiten nennt. Von der Flußseite war der Veste
gar nicht beizukommen, so stehen die Mauern mit der Felsenwand
bis an den Fluß fast in senkrechter Linie hinab. Von der Land-
seite ist sie von drei Mauern umrungen, bis zur felsigen Brustwehr
selbst, die freilich keiner Mauer mehr bedarf und gegen die Tiefe
1) Ldsk., 1. c. — Plesser, 1. c. — Wisgrill, IV, 403.
3) Hfk.-Arch., Herrsch.-Akt. Hofged.-B., Fol. 86.
3) AI. Plesser, 1. c.
4) H.-K.-Arch., Herrsch.-Akt.
5) Gedenkb. d. Pfarre Alt-Pölla.
6) Wiedemann, I, 198.
286
des Kamptales steht. Nach der Bauart scheint die äußere Mauer
viel jünger zu sein, das Schloß selbst aber und der schauerhaft
hohe, breite Turm haben bis hinauf oft klafterlange und zwei
Schuh breite Steine. Und dennoch liefen sie so gerade und
gleich übereinander, daß man sieht, ihre Aufschlichtung sei mit
der Schnur gemessen. Der Turm hat von außen fünf und von
innen vier Ecken und seine Mauer ist klafterdick. Schauerlich
ist die Tiefe, in welche von da oben der Blick sich schwin-
delnd verliert. . . Einzeln steht der Schloßturm in der Einsenkung
zwischen den zwei höheren Berggipfeln dies- und jenseits des
Kamps, und luget, ein wahrer Schauen- und Schauerstein durch
die Tallücke weit hinüber auf die Mördersdorfer Bergstraße.«
Von dort nimmt man ihn auch sehr gut aus, wie einst die Feuer-
zeichen beim Nahen des Feindes.
In dem übrigen Gemäuer konnte Reil noch die Stelle der
Kapelle erkennen. Jene der Wohnzimmer, Säle, Vorräume sind
bis heute sichtbar und der Turm dürfte, abgesehen von der durch
das Feuer erlittenen Beschädigung des brennbaren Materiales,
die durch Menschenhände fortgesetzt wurde, unverändert ge-
blieben sein.
Nach einer Beschreibung vom J. 1610 war das alte Berg-
schloß Schauenstein hinter dem Gföhler Walde damals noch
bewohnbar, so daß es mit wenig Kosten hergerichtet werden
konnte, »daß ein Herr gut Wohnung darin haben möchte und bei
Feindesgefahr die Untertanen ihre Zuflucht dort nehmen konnten«.
Hans Jakob Khuefsteiner hat noch 161 1 zeitweise dort ge-
wohnt. 1)
Im Gedenkbuche der Pfarre Alt-Pölla wird die Vermutung
ausgesprochen, daß die letzten dezisiven Zerstörungen gegen Ende
des 30Jähr. Krieges durch die Schweden geschehen seien, die in
den Jahren 1645 — 1646 das ganze Viertel Ob d. Mannharts-
berge grausam heimsuchten. Eggenburg, Hörn, St. Bern-
hard, Pernegg, Breiteneich, Wildberg, Rosenburg, Puch-
berg, Altenburg, Greillenstein usw. wurden von ihnen be-
setzt und geplündert oder gebrandschatzt. Alt-Pölla und dessen
Umgegend hatte besonders schwer zu leiden, und es werden
sogar greuliche Vandalismen berichtet. Wie dort gehaust wurde,
zeigen die Grundbücher jener Zeit, nach denen die Häuser und
Wirtschaften der Bauern infolge der eingetretenen Verödung um
Spottpreise verkauft wurden. Da wird das Schloß schwerlich ver-
schont geblieben sein.2)
*) HK.-Arch., Herrsch.-Akten.
2) Pfarre Alt-Pölla. Gedenkbuch. — Ldsk., XVII, 191, nach Schweickhardt, II,
266. V. O. M. B.
287
Trotz des sehr bewegten romantischen Lebens, welches sich
um die Veste abspielte, haben sich keine interessanten Sagen er-
halten. Denn daß der Teufel dort Geld bleicht, Hirtenknaben
Tonnen mit Gold gesehen haben und daß ein geheimer Gang
durch den Felsen in die Tiefe zum Flusse hinabführte, ist nichts
als ein häufiges Erbteil alter Burgen.
Dagegen bildet Schauenstein samt seinen Rittern den
Hintergrund von ein paar hübsch geschriebenen vaterländischen
Romanen, die spannendes Interesse wecken, wenn sie auch nicht
als historisch betrachtet werden dürfen. *)
Der eine, »Der Segen des vierten Gebotes« von Josef
Maurer, behandelt die Schicksale des Ritters Engelbert von
Schauenstein, der am Kreuzzuge v.J. 1190 teilnahm, um ein
Gelöbnis seines Vaters Friedrich einzulösen.2)
Bekannter ist Moritz Terkes' »Der Engel von Laxenburg«3),
über welchen Dr. Theodor Wiedemann schreibt4): »Dieser Roman
spielt am Anfange des 15. Jahrhunderts zur Zeit der Doppel-
regierung der beiden Herzoge Albrecht IV. und seines Vetters
Wilhelm von Osterreich. Es war eine unglückselige Zeit. Öster-
reich litt an den Folgen der Länderteilung und Mitregentschaften.
Ein wildes Fehdewesen erhob ungestraft das freche Haupt. Von
allen Seiten fielen ungarische, böhmische, mährische Räuberhorden
ins Land. Herzogliche Hauptleute, Burggrafen und Pfleger fein-
deten, je nachdem sie zu den Anhängern eines der beiden Regenten
zählten, jene des anderen an. Es war jene traurige Zeit, die ein
einheimischer Geschichtsschreiber mit den Worten schildert: Der
Himmel möge ein jedes Land vor zwei Regenten und ein jedes
Hauswesen vor zwei Hausherren zugleich bewahren Bruno,
der Letzte des Namens und Stammes derer von Schauenstein,
liebte in reiner, keuscher Minne die Tochter eines berüchtigten
Fischers, des schwarzen Simeon. Dieser war der Helfershelfer
des Freiherrn Scheck im Wald auf Aggstein, den das Volk
wegen seiner Greueltaten »Schreck im Wald« nannte. Scheck
im Wald hatte die Burg des jungen Schauensteiners erobert
und in Besitz genommen, und suchte auch seiner Person habhaft
zu werden. Der schwarze Simeon veranlaßte dessen Gefangen-
nehmung. Bruno wurde auf das Felsennest Aggstein geschleppt,
auf einen schmalen Felsvorsprung (d. Rosengärtlein) dicht an
der Mauer, durch die ein eisernes Pförtchen führte, gestoßen und
1) AI. Plesser, 1. c.
2) Kremser Preßvereinsbote, 1884.
3) Moriz Terke, Der Engel von Laxenburg, Wien 1861. — Berichte d. Altert.-
Vereines, 1864, VII, 52.
4) Kathol. Literatur-Ztg., Wien, VIII, 1861.
■n
288
ihm die Wahl gelassen, entweder Hungers zu sterben oder durch
einen freiwilligen Sprung in den grauenvollen Abgrund zu enden.
Ein Steinadler, gewohnt, hier seinen Fraß zu finden, wollte auch
an Bruno seinen Hunger stillen. Dieser aber hing sich mit den
Armen an den Nacken des Riesenvogels, drückte sein Gesicht
an das Brustgefieder des Tieres und stürzte mit dem Adler
sinkend in den tiefen Abgrund, wo er Rettung fand Er
kam an den herzoglichen Hof nach Laxenburg, an welchem
die Herzogin -Witwe Beatrix erhaben, ruhevoll und friede-
zaubernd waltete und der Engel von Laxenburg genannt wurde.
Scheck im Wald wurde von seiner Buhlerin Blutnelke ver-
raten und von zwei Köhlern in einen flammenden Scheiterhaufen
geworfen. Bruno erstürmte seine väterliche Burg, fand dort
seinen alten Gegner, den schwarzen Simeon, und dessen Tochter,
die wonnigliche Maid. Simeon, der sich als der letzte Freiherr
von Falgenried entpuppte, fiel im Kampfe. Anna, die Tochter,
kam an den herzoglichen Hof nach Laxenburg, starb aber an
beigebrachtem Gifte. Bruno wurde Karthäuser in Aggsbach
und starb als Prior in einem Alter von 105 Jahren. Der Faden
der Erzählung ist angenehm durchgeführt, in geschickter Durch-
webung mit fesselnden Episoden und legt Zeugnis von genauer
Kenntnis des Landes ab.«
Nur schade! an der schönen Sage ist nichts Historisches!
Trotz des düsteren Hintergrundes, dessen diese romantischen
Erzählungen bedurften, und des dräuenden Eindruckes, den die
Veste machte, gehört ihre Lage und Umgebung zu den an-
ziehendsten und malerischesten Partien des an sich schon so
schönen Kamptales, und verdient keineswegs den Vorwurf einer
»förmlich verrufenen« Stelle, der ihr in dem Prachtwerke »Die
ö.-u. Monarchie in Wort und Bild« ') auf unerfindlicher Grund-
lage gemacht wird, vielleicht nach Berichten von Personen, die
gewiß nicht von den weniger schreckhaft veranlagten alten Be-
herrschern der Gegend abstammten. Das Tal ist im Gegenteile,
wenn auch einsam, doch voll poetischen Reizes, weshalb es auch
die Lieblingsexkursion vieler Hunderte von Touristen bildet, von
denen noch keiner dem Bösen in die Klauen geriet.
l) Die ö.-u. Monarchie in Wort u. Bild, II: Nied. -Österreich, pag. 54.
ALLE5TSTE1G
c) Allentsteig. 1572—1585.
Vom Hauptbesitze gehen wir zu den nächstwichtigeren Er-
werbungen über und beginnen mit der ersten derselben, dem be-
nachbarten Allentsteig. Dessen früherer Besitzer Sebastian
Hager war bekanntlich ein Pflegevetter oder Gerhab seines
minderjährigen Neffen Hans Georg Khuffsteiner gewesen.
Denn des Sebastian Schwester Barbara war die Gattin des
Hans Volkra, Bruders der Barbara Kuffstein, der Mutter des
Hans Georg. Außerdem entstammte auch des Letzteren Groß-
mutter Katharina Püchlerin dem Hagerschen Geschlechte.1)
Die Veste »Alozsteig« war an Hans den Hager schon von
Ott von Meißau verschrieben worden und sollte, nach dessen Ver-
machtsbrief von 141 9 von den Puechhaimbs, seinen Erben, um 400 Pfd.
Wiener Pfg. d. schwarzen Münze wieder eingelöst werden.2) Dies ge-
schah jedoch nicht, sondern Sigismund Hager der Ältere, Vater des
ebenerwähnten Sebastian, erkaufte — da dem Meißauer nur die
Hälfte der Herrschaft gehört hatte — i. J. 1499 die andere Hälfte der-
selben dazu um 600 Pfd. Pfg von Sigmund Puelacher von Puelach,
nachdem er seine alte Besitzung Sebarn i. J. 1497 an Ambrosius
Wisandt verkauft hatte. So befanden sich die Hager nun im vollen
Besitze der ganzen Herrschaft. 3) Sigismunds Sohn von seiner zweiten
Frau Elisabeth von Pottenbrunn war der obenerwähnte Sebastian,
Gerhab unseres Hans Georg. Sebastian starb i. J. 1565. Erst sein
Sohn Sigismund d. j., geb. 1547, kann Allentsteig an unseren Hans
Georg verkauft haben.
Jedenfalls schon von 1572 an übte dieser Herrschaftsrechte
in Allentsteig aus, indem er die Patronatspfarren mit evangeli-
schen Prädikanten besetzte. So ernannte er i. J. 1572 den Martin
Kohn nach Exenbach, 1575 den Bartholomäus Dauth nach
Oberndorf und 1577 den David Hauenschild nach Allent-
') C. Kuefstein, Studien, I, 237 ff. u. Tafel, p. 272.
2) C. Kuefstein, Studien, I, 203 u. 204. — Pölzl, Die Meißauer. Ldsk., XV,
51 u Reg. 32.
3) N.-ö. Topographie, II, 36. — Hoheneck, I, 254. — Wisgrill, IV, 42.
C. Kuefstein. II. ^
290
Vz. 259. steig.1) Im J. 1579 war dort, wie wir schon wissen, H. Georgs
Tochter Radigund geboren, die im nächsten Jahre starb, aus
welchem auch noch ein Schreiben von ihm aus Allentsteig
datiert.2) Er hatte also in den ersten Zeiten seiner zweiten Ehe
mit Anna von Kirchberg seinen Wohnsitz dort aufgeschlagen.
Auch die Berichte über die Horner Konferenzen bestätigen,
daß er diese Herrschaft damals innehatte. Er verkaufte sie erst
i. J. 1585, bis zu welchem von seinen dortigen Veranstaltungen
gesprochen wird3), besaß sie sonach von 1572 bis 1585.
Auf diesen Verkauf bezieht sich eine Reihe im N.-ö. Landes-
archive erliegender Akten.4)
Mit Schreiben v. 22. Februar 1585 wendeten sich die N.-ö.
Verordneten an Hans Georg mit der Bitte, jene 14.000 fl.,
welche Paris von Sonderndorf bei der Landschaft erliegen
habe und ihm schuldig sei, auf ein Jahr dort stilliegen zu lassen.
Unter dem 26. Februar antwortete Hans Georg aus Greillen-
stein: »Nun kann ich mich zu meinem Theil gar nicht erinnern,
daß Hr. Paris von Sonderndorff mit mir meines Gutes
Allentsteig halber einige Handlung gepflogen, geschweige
Ichtes geschlossen habe oder mir derentwegen eine Summe Gelds
zu erlegen schuldig wäre. Gleichwohl ist es daran, daß ich
Herrn Sigmundten Hager auf die zwischen uns gepflegte Unter-
handlung meine von ihm erkauften zwei Theil an Allent-
steig vermög derwegen aufgerichteten Verträge gegen Wieder-
bezahlung meines ausgegebenen Kaufschillings und Voll-
ziehung anderer mehr in gemeldten Verträgen einverleibten Ar-
tikeln und Conditionen auf negstkumbenden letzten Mai wiedrumb
abzutreten mich gutwillig erboten habe. . . Ob aber ernannter
von Sonderndorff solch' Geld und bemelte 14.000 fl. an den
Hn. Hager zu leihen oder sich mit ihm in andere Handlungen
einzulassen willens, ist mir eigentlichen nicht bewußt. Ich aber
gewärtige meines Gelds von vorgedachtem Hn. Hager.« Er
fügt hinzu, daß er solches Geld — da er von denen, die ihm
schuldig sind, nichts hereinbringen könne — zu seinen eigenen
Zahlungen benötige.5)
Vz. Anh. l6. Nachdem es auch versucht wurde, durch Dietrich von
Puechaimb, der mit dem Ausgleiche der Hinterlassenschaft seines
Bruders beschäftigt war, ein Arrangement mit Khuffsteiner zu-
*) Raupach, Presbyter., 74, 24 u. 57, u. Forts, II, 193, 184, u. Beil., IV, 16. —
Geschichtl. Beil., IV, 121 u. V, 444. — Wiedemann, II, 625 u. 626. — Vide auch
dieses Kapitels Abtlg. 8, pag. 231.
2) Vide dieses Capitels Abtlg. 1, p. 137.
3) N.-ö. Topographie, II, 36. — Wiedemann, I, 438.
4) LA. Fasz. Kuffsteinsche Geldhandlung. G. 10, Nr. 7 (all 243).
5) Originalschreiben des H. Georg an die Stände. Ebendort.
291
standezubringen und die Stände sich mit Schreiben v. 23. Mai
neuerdings an diesen gewendet hatten, erklärte sich Hans
Georg schließlich doch bereit, von dem Betrage, den Paris
von Sonderndorff dem Sigismund Hager für den Ankauf
von Allentsteig schuldig wurde und dessen größter Teil ihm,
dem Kuffsteiner als erstem Verkäufer vom Hager zukommen
sollte, eine Summe von 8000 fl. auf ein Jahr lang bei den
Ständen liegen zu lassen, die sie nun ihm anstatt dem Paris
schuldig wurden.
Der Schuldschein wurde unter dem 1. Juni 1585 von den Vz. Anh. I1.
Verordneten ausgestellt und mit Schreiben von demselben Tage
dem Einnehmeramte aufgetragen, von dem dafür verpfändeten
neubewilligten Gefälle des Hausguldens dem Hans Georg so viel
zu entrichten, bis seine Interessen gedeckt seien.
Hans Georg hatte also seine zwei Teile an Allentsteig,
zu denen das Schloß gehörte, dem Sigismundt Hager um den
Ankaufspreis wieder zurückgegeben und dieser sie gleich wieder
an den Paris von Sonderndorf weiter verkauft. Es scheint,
daß die 14.000 fl. des Sonderndorff den Kaufpreis für die
zwei Drittel der ganzen Herrschaft gebildet hatten, was eine
wesentliche Steigerung im Verhältnisse zu dem Werte der ganzen
Herrschaft zu 1000 Pfd. Pfg. im J. 1499 repräsentierte.
Der Kaufkontrakt zwischen Sigismund Hager und Sondern-
dorff ist vom 7. Februar 1585 datiert, also muß derjenige zwischen
ihm und Hans Georg etwas vorher abgeschlossen sein. Bis 1590
wurde von Allentsteig auch noch das letzte Drittel an Sondern-
dorff verkauft.
Die geistlichen Lehenschaften waren getrennt gehalten
und beim Verkaufe für die Hag ersehe Familie reserviert, woraus
sich erklären könnte, daß Hans Georg sie vielleicht schon vor
dem Ankaufe der Herrschaft ausgeübt hätte. Denn mit den
Hager, namentlich dem sehr eifrig evangelischen Sigismund jun.
verbanden ihn die gemeinsamen religiösen Überzeugungen. Es
wäre nicht undenkbar, daß dieser anläßlich seiner langen Ab-
wesenheit den H. Georg provisorisch mit der Ausübung der
kirchlichen Lehenschaft betraut hätte, bis dieser durch den An-
kauf der Herrschaft hiefür eigenberechtigt wurde.1)
Sigismund ist durch die abenteuerlichen Reisen bekannt,
die er bald nach seiner i. J. 1568 erfolgten Verehelichung mit
Juliana von Althan antrat und von denen er erst i. J. 1587
zurückkehrte. Ein phantasiereicher Schriftsteller hat dem »treuen
Ritter« einen hübschen Roman gewidmet, in welchem er zu
*) Geschichtl. Beil., IV, 121— 124. — Winter, Weisthümer, II, 270. — Hoheneck,
I, 261. — Wisgrill, IV, 46 u. 47.
19*
292
Martin Luther und von dort, ohne im kathol. Glauben wankend
geworden zu sein, zurückgeführt wird.1) Nur schade, daß Luther
schon in demselben Jahre gestorben war, als Sigismund das
Licht der Welt erblickte, und dieser dem evangelischen Be-
kenntnisse »getreu bis ans Ende« blieb. Ob selbst in Romanen
die Licentia poetica so weit ausgedehnt werden darf, geschicht-
liche Figuren in ihr gerades Gegenteil zu verkehren, darf man
kaum fragen.
Sigismund Hager, dessen dritte Gattin Maria Susanna
von Hoheneck war — die der obenerwähnte Roman zu dessen
Mutter erhebt — hatte von seinem Vetter Carl Hager den
älteren Familiensitz St. Veit geerbt, für den er Allentsteig auf-
gab, und starb 1617, nachdem er von seinen drei Gemahlinnen
21 Kinder erhalten hatte.2) Hoheneck dürfte gerade über diese
Hagerschen Belange, bei denen seine eigene Großtante beteiligt
war, als die autoritativste Ouelle zu betrachten sein.
l) W. Meinhold, Der getreue Ritter Sigismund Hager zu Allentsteig. Regens-
burg 1852.
*j Hoheneck, I, 264 ff. — Wisgrill, IV, 47.
d) Puechberg am Kamp.
Die Herrschaft Puechberg am Kamp kann als eine der
schönsten und bestgelegenen Akquisitionen Hans Georgs be-
zeichnet werden. Er kaufte sie vom Freiherrn Mathäus Teuffl
auf Guntersdorf angeblich i. J. 1578, also demselben Jahre, in
welchem dieser durch das Ableben seines Vaters Georg d. ä.
am 4. Dezemb. 1578 in den Besitz der benachbarten Herrschaft
Gars gelangte.1)
Mathäus soll Puechberg i. J. 1564 von den Matseber-
schen Erben erkauft haben.2) Allein Georg Achatz Matseber,
welchem Puechberg aus der Rosenhartschen Erbschaft zuge-
fallen war3) und der sich 1574 mit Praxedis von Kirchberg
vermählte, wird noch bis zu seinem i. J. 1585 erfolgten Ableben
Herr zu Goldegg und Puechberg genannt4) und nach einer
Erklärung Albrecht Enenkls v. 24. April 1588 hatte G. A.
Matseber, Herr auf Goldegg, Spitz, Puechberg und Zaising,
erst kurz vor seinem Ableben Puechberg an Mathäus Teuffl
verkauft. Daher kommt nun Enenkl, welcher »auf dringendes
Bitten der Praxedis und ihrer nächsten Befreundten wegen großer
Schuldenlast sich der Erbschaft unterwunden hat«, um An-
schreibung des Teufl gleichzeitig mit diesem selbst ein. Bei den
bezüglichen Akten findet sich eine Aufsandung des Mathäus
an H. Georg Khuefstainer v. 24. April 1592.5) Man sieht, wie
wenig man sich mit der Eintragung in das Gültbuch beeilte und
wie unsicher dessen Daten dadurch wurden.
In Puechberg war es, wo sich i. J. 1600 die bereits dar-
gestellte Fehde zwischen H. Georg und dem Stifte Altenburg
abspielte, auf welche sich die Berichterstattung des Puechberger
Pflegers L. Schwingenschlegel beziehen dürfte.6) Diese Herr-
schaft war H. Georgs Gattin Anna als Witwensitz bestimmt,
wie wir bald sehen werden.
1) N.-ö. Topographie, II, 251. — III, 318. — Kerschbaumers Angaben in
Gesch. d. Bist. St. Polten, I, 333, danach zu berichtigen.
2) N.-ö. Topogr., II, 251. — Darstellung d. Erzhzgt. Österreich u. d. E., IV, 34.
3) LA. Einlage Nr. 157. O. M.
4) Wisgrill, »Adler«, 1872. p. 118.
5) LA. Einlage Nr. 157. O. M.
6) V. oben p. 275.
Vz. 272.
294
e) Spitz, Zaising und Maria Laach.
Noch vor der Veräußerung von Allentsteig erwarb Hans
Georg die bedeutende Herrschaft Spitz a. d. Donau mit
Schwallenbach, Zaising und Maria Laach, dem schon im
I. Bande besprochenen Wallfahrtsorte auf dem J au erlin g. Über
das genaue Datum des Ankaufes liegen auch hier keine Doku-
mente vor, da das Archiv bei dem Brande unterging, als im J. 1620
B u quo y sehe Kriegsvölker angeblich aus Rache an dem Besitzer
Hans Lorenz Freiherrn von Kuefstein für die Schlappe, die
er ihnen als Befehlshaber ständischer Truppen bei Hörn bei-
gebracht hatte, Schloß und Markt Spitz in Schutt und Asche
legten. l) Nur das Datum der Eintragung in das Giltbuch kennen
wir, die, wie gewöhnlich, erst einige Zeit nach der Erwerbung
erfolgte. Unter dem 2. November 1589 stellte aus Gars die
Praxedis von Kirchberg im Vereine mit ihrem zweiten Gatten
Mathäus Teufl die Bitte, daß die Herrschaft Spiz, »welche
nach Ableben ihres 1. Gemahls Georg Achaz Matseber durch
Kauf und theils durch Übergabe ihrer wittiblichen Abfertigung
auf sie gekommen, im Giltbuche, wo sie noch auf ihren Vater
(recte Vetter) Wihelm Kirchberger2) einverleibt sei«, auf sie
und ihren jetzigen Gemahl zugeschrieben werde. »Dann, weil wir
beede solche Herrschaft ferner dem Edl u. gestreng Hn. Hans
Georg Khuefstainer zum Greilnstain u. Feinfeld, Pfand-
inhaber der Herrschaft Schauenstein, k. Rath, käuflich ein- und
übergeben haben, unser beeder Namen wieder abgethan, und da-
gegen ermelter H. Khuefstainer eingeschrieben werde.« Darunter
mit demselben Datum steht der Vermerk: »Also begehre ich mir
Hans Georgen Khuefstainer diese obbeschriebene Herrschaft
und Gülten zuzuschreiben. Hans Georg Khuefstainer.«3)
Wenn auch die erbetene Umschreibung sonach erst i. J. 1590
bewerkstelligt werden konnte, hatte Hans Georg lange vorher
Beil. 111. den Besitz erworben und angetreten. Denn schon i. J. 1584 wird
er mit genauer Beschreibung der untertänigen Ortschaften als
Besitzer angeführt4), i. J. 1587 bezüglich der Kirche von Spitz
genannt5) und i. J. 1588 bezeichnet er sich auf dem im Turm-
knopfe von Greillenstein deponierten Dokumente gleichfalls als
Herrn von Spiz und Zaising.6) Er war sonach Besitzer von Spitz
von etwa 1584 an bis zu seinem 1603 erfolgten Ableben. Diese
Zeitumgrenzung muß hier mit Rücksicht auf die unrichtigen An-
gaben einiger Schriftsteller genau festgehalten werden.
1) Gedenkbuch d. Pfarre Spitz v. P. Aug. Fischer. III11.
2) Praxedis wird überall als Tochter d. Ludwig v. Kirchberg, also Geschwisterkind
mit Wilhelm, angegeben.
a) LA. Giltbuch. Alt. Einl. Spitz. V. O. M. B. 87.
4) Schloßarchiv Ottenstein. Codex ex 1584.
5) Wiedemann, III, 20. — Geschichtl. Beil., IV, 279.
6) Archiv Greillenstein.
Es dürfte von Interesse sein, einen kurzen, dokumentarisch belegten
Rückblick auf die dem Ankaufe vorhergehenden Besitzverhältnisse im
Anschlüsse an die im I. Bande enthaltenen Daten1) zu werfen.
Spitz war bekanntlich i. J. 1507 vom Grafen Eitel Fritz von
Zoll er n — demselben, welchem wir schon anläßlich seiner Ansprüche
auf Greillenstein nach dem Aussterben der Dachbeck begegneten2)
— erworben worden. Dessen Sohn Johann (oder Joachim) verkaufte
die Herrschaft 1518 an Bernhard von Kirchberg, von welchem sie
an dessen ältesten Sohn Leonhard (1531) und dann an des letzteren
Bruder Johann (1542), von diesem aber an seinen Sohn Wilhelm (1568)
überging. Diese Jahreszahlen, welche die Eintragungen in das Giltbuch
bezeichnen3), beweisen gleichzeitig, daß nicht Leonhard, sondern Wil-
helm es war, der den David Chyträus 1568 u. 1569 in Spitz be-
herbergte. Wilhelm starb 1573.
Seiner Erben Gerhaben Servatius von Neydegg zu Rasten-
berg und Maximilian von Mamming zu Kirchberg a. d. Pielach,
reichten am 30. März 1575 u. 2. März 1576 Giltbuchseingaben wegen
Laach und Schwallenbach ein4) und am 25. Feb. 1576 erteilten Leop.
Grabner und Leonh. Enenkl zu Albrechtsberg, welche vom Ge-
denkbuche der Pfarre Spitz irrtümlich Inhaber genannt werden5), als
ehemalige Gerhaben der Erben des Leonh. Kirch berger, nachdem
dessen Sohn Tobias in Pottenbrunn an der Pest gestorben und daher
von Wilhelm beerbt worden war, ihre Zustimmung, daß Spitz zu-
gunsten der Erben des letzteren einverleibt werde.6) Noch bevor dies
geschah, ward die Herrschaft an Susanna, geb. Weispriach, Witwe
des bekannten Christof von Teufl, verkauft, welche als Pfandinhaberin
1) C. Kuefstein, Studien, I, 69.
2) Kap. XVII, pag. 94 dieses Bandes.
3) LA. Giltbuch. Besitzbogen Spitz.
4) LA. Giltb. Spitz, 86 u. 87.
5) Ged.-B. Spitz. III, 6.
°) LA. Giltb. Alt. Einl. Spitz, 86 u. Schwallenbach, 86.
296
der Herrschaft Pitten zahlreiche Konflikte mit den benachbarten Neu-
städtern hatte.1) In einer leider nicht datierten, aber offenbar der
zweiten Hälfte der 70er Jahre entsprossenen Beschwerde an den N.-ö.
Kammerpräsidenten gegen ein von Caspar v. Lind egg eröffnetes Berg-
werk — das ihr Pfleger zu Zaising Befehl erhalten habe, bis auf kais.
Entschließung ungestört zu lassen — sagt sie ausdrücklich, sie habe »die
Herrschaft Spitz mit allen ihren Ein- und Zugehörungen ob u. unter
der Erde, wie sie die Kirchbergerischen i. J. 15 18 von denen Grafen
von Zollern mit Bewilligung K. Maximilians I. an sich gebracht,
von des Kirchbergers Erben Gerhaben erkauft«.2)
Noch i. J. 1580 wird sie als Herrin der Prädikanten in Spitz u. Maria
Laach genannt.3) Trotzdem kommen die Kirchbergschen Erben noch
1588 mit einer Ritterstandssteuer v. 271 fi. für Spitz vor4) und der
verstorbene Wilhelm selbst blieb an der Gewähr bis zur Eintragung
des Hans Georg Khuefstainer i. J. 15905), also ohne Erwähnung
der Besitzzeit der Susanna noch auch der Praxedis, trotzdem diese
die Herrschaft mit ihrem Gatten Matseber von jener erworben und
mit ihrem zweiten Gatten Mathäus Teufl dann besessen hatte.6)
Patronate. Besonders bittere Klagen werden von späteren, namentlich
geistlichen Geschichtsschreibern über das Vorgehen des Hans
Georg in Spitz und Maria Laach geführt, von denen jedoch
gerechterweise sofort gesagt werden muß, daß sie zum größten
Teile unbegründet sind, indem ihm von Wiedemann und nach
diesem von Anderen Geschehnisse zur Last gelegt werden, die
gar nicht in seine Besitzzeit fallen.7)
So ist es ganz unrichtig, daß er den Protestantismus dort
eingeführt habe. Denn in Ma. Laach fungierte bereits seit 1562
der Prädikant Wolfgang Crell, und in Spitz gar schon von
1559 oder sogar 1550 an Salomon Weiß als Schloßprediger8),
also ein ganzes Menschenalter bevor Hans Georg nur eine
Ahnung davon haben konnte, daß er jemals etwas dort zu tun
haben würde. Ebenso phantastisch ist es, daß das Pfarrbuch von
Spitz die Lehens- und Vogtherrlichkeit der Kuefsteiner bis
zum J. 1551 zurückführen will.9) Die Herrschaft gehörte damals
den Kirchbergern und diese waren es, welche die Prädikanten
angestellt hatten, also weder Hans Georg noch auch, wie von
') H.-K.-A. Ged.B. Vol. 117 ex 1572, Fol. 6 u. a.
2) H.-K.-A. Herrsch.-Akt. Spitz, Lit. S, 13, 14.
3) Raup ach, Forts., II, 208. — Gesch. Beil., IV, 295.
*) LA. Ldtg. 1588.
5) LA. Giltbuch Spitz.
°) Gesch. Beil., IV, 286.
"^ Wiedemann, III, 28 u. 29.
8) Raupach, II, 208 u. Presbyterol., 22 u. 202. — Wiedemann, III, 19.
Geschichtl. Beil., IV, 279.
9J Gedenkb. d. Pfarre Spitz, III, 6 u. 14.
297
einigen behauptet wird1), Susanna Teufl, welche erst viel später
die Herrin der Herrschaft und der Prediger ward.
Als Hans Georg um 1584 folgte, fand er beide Herr-
schaften schon gänzlich von der neuen Lehre eingenommen. Die
Angabe, daß er i. J. 1587 die Kirche von Spitz gesperrt habe,2)
um sie seinem zu Rottenhaus gehaltenen Prädikanten zu über-
geben, steht im Widerspruch zu der von denselben Verfassern
kurz vorher gebrachten Mitteilung, daß der Prädikant Salomon
Weiß schon von 1559 an Pfarrherr dort gewesen und den ka-
tholischen Pfarrer verdrängt habe. Jedenfalls wäre Hans Georg
i. J. 1587 Herr gewesen, es zu tun. Wenn die Spitzer unum-
wunden erklärten, daß sie keine »Irrlehre des ihnen widrigen
Kaplans« mehr hören wollten, so muß man sich fragen, was
dieser wohl in der ihm von H. Georg angeblich gesperrten
Kirche hätte wirken können. Wie sie sagten, befand sich in der
ganzen Pfarrei nicht ein einziger Mensch, der einer anderen als
der Augsburger Konfession anhängig sei und sie wollten
dabei bis an ihr Ende verbleiben. Werde ihnen das Exerzitium
verwehrt, so werde wohl niemand die Kirche besuchen noch auch
die Sakramente vom Kaplan empfangen, denn sie seien Gott
mehr Gehorsam schuldig als den Menschen.3)
Doch erhielt Hans Georg, nachdem das von ihm bestrittene
Patronat des Klosters Nieder-Altaich unter dem 26. September
1597 anerkannt worden war, vom Erzhzg. Ernst den Auftrag,
die Kirche dem kathol. Pfarrer wieder einzuräumen.4) Daß er
nun eine eigene Kirche gebaut haben soll, ist ein Hysteron pro-
teron, welches den Vater an Stelle seines vierten Sohnes Hans
Lorenz setzt, der erst viel später dieses Gotteshaus, welches in
Spitz unter dem Namen Judentempel bekannt ist, errichtete.
Wenn sogar so hochstehende Gelehrte, wie die eben zitierten,
die Personen nicht genügend auseinanderhalten und dem ge-
wissermaßen als eisernen Bestand fixierten »Gutsherrn« Hans
Georg alle Übergriffe anderer Besitzer zur Last legen, kann
man sich weniger über den hitzigen Eifer des Verfassers des
übrigens mit staunenswertem Fleiß zusammengestellten Memora-
bilienbuches der Pfarre Spitz wundern, der mehr als ein Jahrhundert
nach diesen Ereignissen den Gutsherrn, auch ohne Unterschied
der Person, in die höllischen Flammen wünschte5), denen mit
Gottes Gnade hoffentlich beide entgangen sein werden.
* *
!) Geschichtl. Beil., IV, 278. — N.-ö. Topographie, V, 611 a.
2) Wiedemann, III, 20. — Gesch. Beil., IV, 279.
3) Wiedemann, III, 20. — Gesch. Beil. IV, 280.
4) Wiedemann, III, 21. — Gesch. Beil., IV, 280.
5) Gedenkb. d. Pfarre Spitz v. P. Augustin Fischer. 1734. III, p. 11 u. 83.
298
In Maria Laach pastorisierte der i. J. 1562 berufene W. Crell
bis 1599. Es ist also unrichtig, daß Hans Georg ihn eingesetzt
habe, und es kann auch von keiner Anmaßung des Patronats-
rechtes die Rede sein, da es ihm gebührte.1) Erst mit Bestallungs-
dekret d°. Greillenstein 15. Mai 1600 setzte Hans Georg den
Mag. Georgius Hoeschelius von Augsburg ein. Das Dekret,
Beil. 103. in welchem er die Pfarre als mit Grund-, Vogtei- und Lehenschaft
ihm zugehörig bezeichnet, verdient des kulturhistorischen Inter-
esses wegen wiedergegeben zu werden und auch weil aus den
Vz. 304. ernsten gottesfürchtigen Worten der beste Beweis der tiefreligiösen
Gesinnung des Hans Georg und seiner milden, humanen Auf-
fassung im Gegensatze zu den so unbilligen posthumen Anfein-
dungen hervorleuchtet.
Der Pfarrherr wird dringend ermahnt, den Gottesdienst an Sonn-
und Feiertagen nach der approbirten Agenda u. den symbola regelmäßig
abzuhalten, sich des Streites über die Erbsünde und der Begriffe von
accidens et substantia sorgsam zu enthalten, auch an Wochentagen den
Communicanten nach angehörter Beichte die Absolution zu ertheilen und
das hochw. Sacrament des Altars zu spenden, die Copulationen nach
der Agenda zu verrichten, bei Begräbnissen den Conduct zu leisten,
sich aller Disputation zu enthalten und „sich in Lehre, Leben und
Wandel so zu verhalten, daß er zu keinem Ärgernisse Anlaß gebe. Dafür
erhält er freie Wohnung- und 1 fl. wöchentlich, Collectur des Getraides
sammt Accidenzen, jedoch so, daß Niemand, besonders nicht die Armen,
überhalten oder beschwert werden.
Danach hatte sich H. Georg den Horner Vereinbarungen,
an denen er selbst mitgewirkt, angeschlossen und bemühte sich
auch hier alle gehässigen Streitigkeiten hintanzuhalten, Selbst der
kathol. Pfarrer Leop. Weber anerkannte diesen Revers »als den
vollen schriftlichen Ausdruck des in Marmor portraitierten frommen
und ernsten Freiherrn Joh. Georg von Kuefstain«.
Einen weiteren schönen Beweis von pietätvoller Religiosität
gab er durch die Stiftung der Familiengruft unter dem Hochaltare
von Maria Laach, von der noch die Rede sein wird.
!) N.-ö. Topographie, V, 6n.
299
f) Andere Herrschaften.
Schließlich wollen wir auf die anderen Akquisitionen, die
zumeist nur vorübergehend bei Haus blieben, einen kurzen Blick
werfen. Die in möglichst chronologischer Ordnung aufgeführten
Kauf- und Tauschverträge bieten nicht uninteressante Bilder der
damalieen Wirtschafts- und Kulturverhältnisse wie auch der alt-
österreichischen Rechtsgewohnheiten.
Schon i. J. 1561 erkaufte Hans Georg von Hans Wilhelm Edelbach,
Freiherrn v. Rogendorff, Obristen Erblandhofmeister, dessen etc
frei eigene Zehenten zu Edelbach, Stiechsendorf, Winkel,
Tautendorf, Germans etc., dabei auch deren von Jacob Land- Beil. 104.
siedl zum Schauenstain, dann andere, die unter dem 30. August
1564 zur Versteuerung angemeldet wurden.1)
Dann finden wir eine Tauschurkunde v. 1563 mit Barbara St. Bernhard.
Grüeberin, Äbtissin zu St. Bernhardt im Peugreich, über Beil. 105.
Untertanen zu Neunkirchen, Frauenhofen u. Frankenreuth.
Im J. 1567 am 12. Dezemb. wurde der »öde Purgstall Primersdorf.
Primersdorf« bei Geras dem Leopold Hauser zu Kharl- Beil. 106.
stain abgekauft. Der sehr eingehende Vertrag bietet ein anschau-
liches Bild dafür, wie hoch man die Giebigkeiten und Rechte
erkauft hat, die später durch die Grundentlastung so ungünstig
abgelöst wurden. Am 2. Septemb. 1568 kamen andere freieigene
Güter von L. Hauser bei Aigen, Alberndorf, Großau etc.
hinzu. Im J. 1574 verkaufte Hans Georg diesen Besitz an Ni-
kolaus von Puchaimb auf Raabs.2)
Leop. Hauser war ein Enkel des berühmten Feldhauptmannes
Jobst Hauser, der für K. Friedrich IV. manche Burgen unruhiger
Ritter erobert und auch Schauenstein gebrochen hatte. Der Kaiser
verlieh ihm nach dem Aussterben der Trugsess die Herrschaft Karl-
stein, mit der Primersdorf vereint war.3) Dieses liegt in der Nähe
von Nieder-Dumbritz, wo Jörg Fraunhofer, der i. J. 1452 seinen
Hof zu Feinfeld dem Wilhelm Kuffsteiner verkauft hatte, ansässig
war. 4)
Bereits anläßlich der Heirat des H. Georg mit Radigund Hagenberg
von Neuhaus ist davon gesprochen worden, daß er deren p^J^^ *
Familie die Herrschaften Hagenberg und Hagendorf samt
Prinzendorf abgekauft hat. Die Aufsandung Baltasars, des Vz. 253 u. 254.
Bruders der Radigund, ist v. 13. Septb. 1568. Nach dessen
Fassion v. 24. Septb. 1561 bestand in Hagenberg ein befreiter
Edelmannshof und in Hagendorf außer Losdorf ein öder Purg-
') LA. Giltb. Greillenstein, 168.
-) Ldsk. Monatsbl. 1902, p. 151, also nicht an Hochberg, wie die »Darstellung«
1 c. 94 sagt. — LA. Giltb. Greillenstein, 1. c.
3) N.-ö. Topographie, V, 47.
4) C. Kuefstein, Studien, I, 200.
300
Weinern
nnd
Dorf Grassan
Vz. 261.
stall.1) Hagendorf wurde schon 157 1 an Franz von Gera
wieder verkauft.2)
Im J. 1 5 7 1 bestätigt in einer schön ausgefertigten Urkunde
Wolf Seyfriedt von Trenbach zu St. Merten etc., Passauer
Rat und Pfleger zu Oberhaus, den schon i. J. 1567 von seinem
Vetter Veith Rudolf von Trenbach abgeschlossenen Verkauf
der Veste Weynern mit dazu gehörendem Hof Lindau und
Beil. 107. Dorf Grassau an Hans Georg Khuefstainer. Lt. Anzeige v.
15. Jänner 1568 war der Kauf durch Vermittlung des Passauer
Pflegers Haymeran Goldt zu Mautern abgeschlossen worden.
Am 8. Juni kamen noch Untertanen zu Sp eisen dorf hinzu.3)
Den Edelmannssitz Weinern verkaufte Hans Georg bald wieder
an Leonh. Neuhoffer, wie aus seiner Eingabe v. 20. Februar
1572 hervorgeht.4) Die »5 Schreiben des Wolffarten Pern-
storffer meistentheils den Zehndt zu Limberg und das Gut
Weinern so gedachter Pernstorffer von dem Hn. Khuefstainer
erkauft bffd.« dürften sonach nur auf eine Intervention des Perner-
storffer hindeuten.
Der Zehent zu Limberg war lt. Anzeige v. 1. April 1571 dem
Pernstorffer abgekauft worden, wobei es erwähnt zu werden
verdient, daß der Dreiling5) Wein nur auf 3 fl. angeschlagen wurde,
»denn die Weine derselben Orten sind schlecht«. Wir erfahren
aus derselben Notiz, daß das Eggenburger Getreidemaß größer
war als das Wiener, denn der Zehent ergab nach ersterem 5,
nach letzterem aber 7V2 Metzen.6)
Einige Monate nach dem Ankauf von W einem samt dem
Dorfe Grassau erwarb H. Georg von Jerg Grassauer von
Grassa7) und seiner Frau Katharina von Riedtschitz deren
lehenbare Veste Grassa mit allen Zugehörungen »bei Verpündung
des gemainen Schadenbundts in Österreich u. d. E.«.
Dies zeigte Jerg Grassauer unter dem 2. März 1572 der
Landschaft an mit der Bitte, seinen Vater Leopold vom Gilt-
buche abzuschreiben und an dessen Stelle den H. G. Khuffstainer
einzutragen.8) Dieser verkaufte aber schon am 23. Novb. 1574
(12. Mai 1575 der Landschaft gemeldet) u. 23. Septb. 1575 die
öden Vesten Grassa und Primersdorf samt den von der
Limberg.
Veste
Grassan.
Beil. 108.
') LA. Giltbuch. Einlage Greillenstein, 168.
2) LA. Einl. Greill., 1. c. — N.-ö. Topographie, IV, 37. Bei Hagenberg jedoch er-
wähnt diese weder die Neuhauser noch die Kuefsteiner.
3) LA., 1. c.
4) LA., 1. c.
5) 24 Eimer; vgl. p. 20.
6) LA., 1. c.
7) Also nicht, wie die N.-ö. Topographie, III, 706, sagt, von den Lampel-Hoyos, die
Grassau erst ein Jahrhundert später besaßen.
8) LA. Giltb. Greillenstein, 1. c. am 25. Aug. 1574 zugeschrieben.
301
Herrschaft Weinern und Hn. Hauser auf Karlstain erworbenen
Untertanen und einer Reihe teils belehnter, teils frei eigener
Stücke, Gülten und Güter zu Taures, Reith, Nondorf, Raabs,
Grassau, Primersdorf und Drosendorf an Nicolaus von
Puechaimb zu Raabs.1)
Dagegen erwarb er im Juni 1578 zusammen mit Erasm Alt-Pölla
Leysser zu Ydolsperg von Adam Mayr zu Zettenreuth dessen
von Sebastian von Windischgrätz erkaufte Gülten, Zehnten
u. Giebigkeiten zu Alt-Pölla und Umgebung.2)
Von demselben Mayr von Zettenreudt und Margaretha, Pernschlag.
seiner ehelichen Hausfrau, geb. Grienpeckhin zum Ottenberg,
erkaufte Hans Georg, welcher damals Verordneter war, am
23. August 1578 Dorf und Dorfobrigkeit zu Pernschlag, welche Beil. 109.
im Vertrage3) wiederholt samt Untertanen und Grund und Boden
als von jeher frei eigen4) ausdrücklich bezeichnet werden. Georgs
Sohn Hans Jacob verkaufte sie wieder i. J. 161 1 um 6000 fl. an
Bernhard von Puechaimb.5)
Im J. 1580 kaufte Hans Georg von Hans Moßner von Erdberg.
Khlam den Sitz Erdberg, an den er sich am 5. Mai schreiben
ließ.") Auf diese Erwerbung beziehen sich »vier Schreiben von Vz. 268 u. 269.
Helmhardt Kirchberger, Christof von Mamming u. Haupt-
mannn Sigmund Hager« sowie ein Bericht von Peter Fraun-
schild, Pfleger zu Erdberg, um fernere Befehle.
Ferner wurden in demselben Jahre Gülten zu Mestreichs
erworben, welche, von Volkhardt Freiherrn zu Auersperg her-
rührend, zu Wildberg zugeschrieben waren, deren Richtigstellung
aber erst i. J. 1648 erfolgte.7)
In den Jahren 1588, 1589 u. 1590 folgten noch andere Käufe Mestreichs.
von Sigmund Laglberger zu Mestreichs, von Wolf Christof
von Mamming aus dem Schlickenwesperischen Grundbuche,
und aus der Pöttingerschen Einlage, von welch letzterer dem
H. Georg zwei Zehnten vom Landmarschall. Gerichte zuge-
sprochen worden waren, nachdem er die Schulden seines Neffen
Christof von Pötting beglichen hatte.8)
Im J. 1591 löste H. Georg die kaiserl. Pfandherrschaft Schloß Eppenberg.
u. Dorf Eppenberg bei Albrechtsberg a. d. großen Krems
von Paul Präntel ab. Nach dem Ableben H. Georgs i. J. 1603
1902,
1) LA.
p. 151.
Einlage Nr. 109, O. M.
LA. Giltb. Greillenstein, 1. c. — Ldsk., Monatsbl.
Darstellung, 1. c. V, 162.
-) LA., 1. c.
3) Ein Exemplar in d. Landmarschall. Urkunden Nr. 54.
4) Ldsk. Monatsbl. 1902, p. 94 sagt lehenbar.
5) Ldsk. Monatsbl. 1902, p. 95.
6) LA., 1. c.
7) LA., 1. c.
8) LA. Giltb. Greillenstein, 1. c.
302
ging- die Herrschaft an dessen Sohn Wilhelm, dann an des
letzteren Bruder Lorenz und von diesem i. J. 1615 an Georg
Bernhard von Neuhaus, Neffen der Radigundt, über.1)
Pazmanns- Zu erwähnen ist noch des Caspar Schallenberger Ein-
Vz°270 la§"e der Zehnten zu Pazmansdorf und Rueperstall, welche
jedenfalls gekauft worden waren, während das den Kauf von
Vz. 271. Purgschleinitz betreffende Aktenkonvolut in die Zeiten des
Hans Jakob gehört und leider nicht mehr vorhanden ist.
Zum Schlüsse dieser Aufzählung von Besitzerweiterungen,
denen noch manche andere zuzugesellen sein werden, über welche
keine Notizen sich erhalten haben, dürfte das Verzeichnis des
Beil. 111. Schloß Ottensteiner Kodex v.J. 1584, welcher im ganzen genaue
Daten über den damaligen Herrschaftsbesitz in Niederösterreich
liefert, für jenen des Hans Georg einen interessanten, wenn
auch nicht vollständigen Überblick gewähren, bei dem jedoch die
schon 1576 u. 1578 erworbenen Herrschaften Schauenstein und
Puechberg fehlen.
Haus in In der noch zu besprechenden Korrespondenz mit Mitgliedern
der Familie Harrach wird ein Kuefsteinsches Haus in Wien
erwähnt. Im Laufe der Jahrhunderte besaß unsere Familie eine
Vz. 381. ganze Reihe von Häusern in Wien in verschiedenen Straßen und
Stadtteilen. Das hier in Rede stehende dürfte jenes sein, welches
in der Nähe des heutigen Mehl- oder Neuen Marktes stand.
Auf einem Stiche aus d. J. 1 600, der diese Ansicht darstellt,
findet man den Garten des Grafen Kuefstein angegeben neben
dem Schaunberger, Sekkauer und Altenburger Hofe, an
deren Stelle bald das Kapuzinerkloster mit der Kaisergruft er-
baut werden sollte.
Wie Schimmers Chronik sagt, besaß am Anfange des
17. Jahrhunderts Jacob Freiherr von Kuffstein dort ein Haus,
welches aber i. J. 162 1 dem Kloster Altenburg für sein an die
Kapuziner überlassenes Haus abgetreten wurde. Auch der »große
gräflich Kuefstein sehe Garten« scheint letzteren zugekommen zu
sein, ohne daß Andeutungen über den Verkauf oder die Zession
vorliegen.2)
Joh. Jakob von Kuefstein hatte das Haus und den Garten
vermutlich von seinem Vater überkommen, dessen Bezeichnung
mit dem Grafentitel der späteren Entwicklung nur etwas vorgreift.
1) N.-ö. Topographie, II, 659. — Darstellung, 1. c. IV, 131.
2) Häuserchronik v. CA. Schimmer. Wien 1849. Titelbild u. pag. 195, Nr. 1020
und pag. 204, Nr. 1056
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10. Gerhabschaften, Korrespondenzen und
Rechnungssachen.
a) Gerhabschaften.
ie durch die ausgebreitete Geschäftstätigkeit genügend
gekennzeichnete Geschicklichkeit u. Sachkenntnis Hans
Georgs trug ihm allseitiges Vertrauen, namentlich bei
seinen Verwandten, ein. Es ist also ganz begreiflich, daß er viel-
fach um Rat gefragt und mit Gerhabschaften betraut wurde.
So war die Verwandtschaft durch seine Großmutter Püch- Püchler.
lerin von Riekers offenbar dafür ausschlaggebend, daß ihm
i. J. 1562 vom Landmarschall Joachim von Schönkirchen Vz. 275.
die Vormundschaft der Erhardt Püchlerschen Kinder aufge-
tragen ward. Daraufhin nahm er unter dem 14. Febr. 1563 für
seinen Pupillen Ehrenreich, Sohn des Erhardt, die Belehnung
mit Zehenten zu Waldhaimb, Dorf Gerbach, Jäckhenbach Vz. 276-
und Rückers.1) Nach vollendeter Gerhabschaft erhielt er vom
Landmarschall den Raitbrief und eine gleiche Entlastung von
Ehrenreich samt einer Quittung über bezahlte 900 fl. (1575 Vz. 277— 279.
u. 1576). Und noch i. J. 1583 sandte ihm Frau Constantia
Püchlerin »ein Ladtschreiben auf ihrer Frl. Tochter Anna Maria Vz. 280.
u. ihrer Frau Maimb Magdalena von Rämming Hochzeit« —
eine Doppelheirat, über die nichts weiter bekannt ist.
Zu den Akten über Ehrenreich, welcher nicht als letzter Mehlmeisl.
seines Stammes gestorben sein kann, wie behauptet wird2), weil
wir noch spätere Sprossen kennen3), dürften auch jene gehört
haben, welche die seinem Vater Erhard anvertraut gewesene
Mehlmeisische Gerhabschaft betrafen, nämlich der »Raitbrief
von Hn. Andreen von Puechaimb, Landmarschalk, dem Er- Vz. 244.
harden Püchler und Sigmunden Laglwerger als gewesten
Mehlmeiselschen Gerhaben ertheilt A°. 1552« und ein anderer
»Raitbrief vom Landmarschall Joachim von Schönkirchen an-
statt des Hn. Hansen Melmaissl sei. hinterlassenen Kindern Vz. 245.
an derselben verordnete Gerhaben Dat. 1562«. — Mehr ist
weder über diese Angelegenheit noch auch über die dem alten
Österreich. Ritterstande angehörige Familie bekannt.
x) LA. Orig. -Lehnbrief Nr. 3772 u. 3773.
-) Wis grill, Mskpt.
3) C. Kuefstein, Studien, I, 266 ff.
304
Volkra. Besser orientiert sind wir über die Volkrasche Verwandt-
er schaft, durch welche dem Hans Georg eine andere Gerhab-
Zinzendorf. schaft auferlegt wurde.
Wie wir wissen, hatte Wolfgang Volkra, der Bruder der
Barbara Khuefstein, drei Söhne hinterlassen, von denen unser
Hans Lorenz Greillenstein erkaufte. Joachim, der älteste,
war einer der Gerhaben des jungen Hans Georg gewesen und
jetzt übernahm letzterer die Sorge über dessen mit seiner zweiten
Frau Anna von Lappitz erzeugte Töchter Christina und
Susanna.
Hierauf bezieht sich eine »Fürschrift von Kay ß er Maximi-
Vz. 281. liano II für Herrn Hansen von Prösing an die Volkraschen
Befreundten und Gerhaben wegen Jungfrauen Christina Vol-
krain so gedachter Herr von Prösing gern ehelichen gehabt
hätte, aber nicht erlangt, sondern sie hat Herrn Wolff Dietrich
von Trautmansdorf genommen. A°. 1565«.
Die Werbung- des Kaisers, welche ein schönes Zeugnis für die
väterliche Fürsorge ablegt, mit welcher dieser sich für die von ihm Be-
gnadeten einsetzte, hatte stattgefunden, als die Jungfrau erst 14 Jahre
zählte. Sie scheint aber damals schon ihren Willen gehabt zu haben
und hat ihn auch durchgesetzt. Denn i. J. 1567 fand wirklich die Ver-
Vz. 282. mählung des nun 16jährigen Mädchens mit dem Auserwählten Wolf
Dietrich von Trautmansdorf zum Tozenbach, kgl. Rath und Land-
untermarschall, im Wiener Ständehause1) statt, wie aus dem »Heiraths-
contract und Vergleich«, der hier inventarisiert war, hervorgeht.
Vz. 283. Aus dem J. 1573 stammte noch eine »Quittung des Trautmans-
dorf umb 620 fl. so ihm Herr Erasm Leisser, Einnehmber an stadt
Hn. Hans Georgen Khuefstainer richtig gemacht«. Und in noch
spätere Zeit fällt »ain recht teutsches Schreiben von Hn. Wolff
Dietrich von Trautmansdorf an Hn. Hans Georgen Khuef-
Vz. 284. stainer fürnehmblich ain Rathsfragung btrff. wegen Herrn Hannibal
Beckenn von Leopoldsdorf Heurath midt gedachteß Herrn von
Traudtmansdorff Dochter Jungfrau Anna Ameley«. Die Tochter war
also mittlerweile auch schon heiratsfähig geworden. Es dürfte sich um
die Frage des Religionsunterschiedes gehandelt haben, wie bei einer
anderen anläßlich der Heirat Teufl-Puchaimb erwähnten ähnlichen
Konsultation.2)
Susanna, die zweite Tochter des Joachim Volkra, vermählte
sich laut des hier vorhanden gewesenen Heiratsbriefes xwei Jahre nach
Vz. 285. ihrer Schwester mit Alexander von Zinzendorf, dem Sohne jenes
Hans v. Zinzendorf, welcher den Hans Lorenz, Vater unseres Hans
Georg, so dringend eingeladen hatte, nur in seinem Zelte abzusteigen,
wenn er in das Feldlager zum König ziehen würde.
Im Jahre 1570 erhielt Hans Georg vom Landmarschall
Hans Wilhelm Freiherrn von Rogendorff »den Gerhab-
Vz. 286. schafts-Raitbrief weilandt Hn. Jocham Volkras hinderlassenen
') Hoheneck, II, 743.
2) Abschnitt ga dieses Kapitels XX.
305
ungevogten Döchtern nahmenß Cristina undt Susanna« und
außerdem noch einen Schluß-Raitbrief. Ferner von den beiden
Gatten »anstatt ihrer beider Gemahll gebornen Volkrainn ob-
benannte Pupillen einen Schadlosbrief gestellt wegen 3000 fl. die
Er für die tritte Schwester Frauen Barbara von Althan bey
dem Herrn von Entzersdorff entlehnen müssen«, und eine Ver-
schreibung, in welcher sie den Hans Georg »anstatt ihrer Haus-
frauen seiner Gerhabschafthandlung ledig zählen und ohne
Schaden zu halten versprechen«, dann des Alex. v. Zinzendorf
»Bekenntniß im Namen seiner Gemahel daß Er all ihr fahrend
Hab empfangen hab«, und wieder von beiden Schwägern ein
»Bekhändtniß daß sie des Ueberrest der 1596 fl. 1 ß 24V2 * so
ihnen Hr. Hans Georg Khuefstainner in seiner Beschluß-
Gerhabschafts-Raitung verblieben, vergnügt sein«.
Hiermit war zwar die verantwortliche Aufgabe gut abge-
schlossen, nicht aber die Familienbeziehungen.
Susan na schritt nach dem frühen Tode des Alex. v. Zinzen-
dorf, dessen Grabschrift im Schlosse Schönpüchel a. d. Donau
zu lesen ist, i. J. 1578 zu einer neuen Ehe mit Ott Heinrich
von Losenstein. Auf dem Heiratskontrakte ist außer den
Losensteins nur noch Friedr. Zinzendorf und Hans Georg
Khueffstainer unterschrieben. ')
Sie blieb in regem Verkehr mit diesem, wie die Rubrik be-
weist: »In ainem Paquedt beisammen etliche vertrauliche Hand-
lungen zwischen Frauen Ott Hainrichen von Losenstein undt
ihrem Vedtern Hn. Hans Georgen Kuefstainner, dabei copien
gedachter Frauen Heuratsabredt undt der Kauff um die Herr-
schaft Gschwendt.« Auf letztere bezog sich auch »ein Khauf-
libell«. Es ist jedoch nicht ersichtlich, ob dieser Kauf von Hans
Georg abgeschlossen oder nur darüber gesprochen wurde.
In diese Zeit dürfte auch fallen der »Bevehllich von Hn. von
Rogendorff, Landmarschall an Hn. Hans Georg Khuefstainner
die Aufnehmung der Rauberischen Gerhabschaft btffd.«
Die schon bei der Schwester Barbara2) des Hans Georg
eingehend behandelte Gerhabschaft desselben über die Pöttinger-
schen Kinder bedarf hier nur mehr einfacher Erinnerung-.
Vz. 287.
Vz. 288.
Vz. 289.
Vz. 290.
Vz. 291.
Vz.292u.293.
Vz. 294.
Vz. 295.
Rauber.
Vz. 296.
Pöttinger.
Beil. 110.
Vz. 330 ff.
*
') Archiv Greillenstein. Orig.-Pap.
2) Dieses Bandes Kap. XIX.
C. Kuefstein. II.
20
306
Harrach.
Vz. 381.
Helmhart
Jörger.
b) Korrespondenzen und sonstige Beziehungen.
Von anderen Familienbeziehungen des Hans Georg
gibt
Kunde eine Rubrik, deren schon besprochener erster Teil ein
aus d. J. 1490 stammendes Schreiben des Sigmundt Harracher
an Georg Khuefstainer, den Großvater des Hans Georg, ver-
zeichnet, während der zweite Teil aus der Zeit um das Jahr 1580
her stammt. Er spricht von einem »vertraulichen Handbrieffl
dem Mittleren an Hans
nahende Verwandtschaft
• 5 Schreiben, das Khuef-
zuletzt aber ein >Ladt-
von Hn. Lienhardten von Harrach
Georg in welchem Er beider Herrn
deducirt«. Dann kamen von demselben
stainerische Hauß in Wien betrffd.«,
schreiben auf seiner Frl. Tochter Frl. Anna so Er midt seiner
ersten Gemahel ainer Gräfin von Hohenzollern, von der Mutter
aber eine Marggräfin von Baden erzeugt, Hochzeit. Mehr ain
Schreiben von Hn. Lienharten von Harrach dem Eltern (recte
Mittleren) auf seines Sohns Hn. Carl von Harrach Hochzeit.
Letzlichen 2 Schreiben von Hn. Helmbharten Jörger den
Herrn von Harrach und daß Hauß in Wien bffd.«.
Bezüglich der erwähnten Harr achschen Schreiben ist schon
oben ad Georg II. auf die doppelte Verwandtschaft durch die
Klingen und die durch die Verbindung des Hans Lorenz von
Kuffstein mit der Barbara Volkra neu hinzutretende hinge-
wiesen worden. ')
Denn Lionhard (oder Leonhard V.) von Harrach der
Mittlere, Gatte der Gräfin von Hohenzollern, welcher den
zur Hochzeit ihrer beider Tochter Anna und dann
zu jener seines Sohnes Carl einlud, ist ein Urenkel des
Hans Georg
auch
oben schon erwähnten Bernhardt IL von Harr ach und der
Dorothea von Volkra.2) Möglich, daß noch eine andere Ver-
wandtschaft hinzukam.
Anna von Harrach heiratete den Ferdinand Grafen Nogarola
zu Ernstbrunn. Der weiters erwähnte Sohn Carl des Leonhard V.,
welcher das Geschlecht fortpflanzte, feierte seine Hochzeit mit der Maria
Elisabeth von Schrattenbach i. J. 1591 in der Erzherzoglichen Burg
zu Graz.3)
Der Hofkammerpräsident Helmhardt Jörger d. Ä., der
unter den Korrespondenten des Hans Georg genannt wird, war
ein Vetter der Harrachs, als Sohn des Christof von Jörger
und der Barbara von Harr ach und unterhielt vielfache Be-
') C. Kuefstein, Studien,
Bucellin, III, 246.
I, 253. — Hoheneck, I, 325. — Wisgrill, IV, 154fr.
-) Vide oben XVI-
3; Hoheneck, 1. <
Wisgrill, 1. c.
307
Ziehungen zu Hans Georg, dem er das oben besprochene ehren-
volle Zeugnis anläßlich der Führung des Vizedomamtes ausstellte.
Bereits i. J. 1572 erscheint Hans Georg, Ihr kais. Maj. Rath
und Vizedomb, neben Alexander von Zinzendorf als Zeuge
für einen Grundtausch zwischen Jörger dem Besitzer der Herr-
schaft Walpersdorf und Franz von Zinzendorf zu Karl-
stetten.1) Zwei Jahre darauf finden wir Helmharts Namen als
ersten auf dem Heiratsvertrage des Hans Georg mit seiner
zweiten Frau Anna von Kirchberg zu Viehofen.2)
Etwas später kommt er wieder mit ihm zusammen. Nach
dem Ableben des Feldmarschalls Hans Rueber, des Neffen
jenes Wolfgang Rueber, der die Schwester Anna unseres
Hans Georg geheiratet hatte3), wurde von Erzherzog Ernst
eine Kommission niedergesetzt, um die Rueb ersehen Kinder mit
den Ansprüchen des Helmhart Jörger zu vergleichen. Als des
letzteren Beistand fungierte Hans Georg Khuefstainer mit
Wolfgang Jörger und Joachim Sinzendorf, während für den
Vormund Georg Gilleis die Herren Eust ach von Althaimb, Hans
Stockhorner, W. B. Friedesheim und Christof von Eck ein-
traten. Die Kommissäre waren der Landmarschall Wilh. v. Roggen-
dorf, Gf. S. Hardegg, Gf. E. v. Ortenburg und Gabriel Strein.
Da die unmündigen Erben nicht imstande waren, die an Helm-
hart Jörger verpfändete Herrschaft Judenau samt Rohr u. a.
wieder einzulösen, überkam sie dieser unter den im diesfälligen
Vertrage festgesetzten und von K. Rudolf unter dem 23. Mai
1586 genehmigten Bedingungen.4)
Helmhart Jörger hatte durch seine Heirat mit Elisabeth Grab-
nerin5) die seitdem in Kuefsteinschen Besitz übergegangene Herr-
schaft Zagging erworben und führte in dem dortigen stattlichen Schlosse
eine prächtige Hofhaltung. Als er nach dem Ableben der Grabnerin
i. J. 1579 die Judith von Liechtenstein ehelichte, wandte er sich an
den Stadtrat von Traismauer um Überlassung von möglichst viel
Doppelsoldnern und Hakenschützen, um einen stattlichen Einzug von
Reitern und Fußvolk anordnen zu können, da viele Grafen und Herren
von Adel erscheinen würden, denen er alle Ehre und Freundschaft an-
gedeihen lassen wollte. Der Rat gewährte 100 Mann mit roten und
weißen Feldzeichen.6) Helmhart verschaffte der neuen Lehre rasch das
Übergewicht in der Gegend. Doch brachen bald heftige Feindseligkeiten
zwischen seinem Prädikanten in Hain und jenem von Viehofen aus,
gegen welche sich ersterer auf der Kanzel verteidigen mußte, um nicht
als Papist zu gelten.7) Im J. 1622 wurde Zagging von Sr. Maj. Kriegs-
l) Wisgrill, IV, 503.
-) V. oben XX, 4.
3) V. oben Kap. XIX.
4) Geschieht!. Beil , III, 28g über Judenau.
5) Wisgrill, IV, 503.
6) Geschichtl. Beil., V, 584.
7) Wiedemann, IV, 147.
20*
308
Grabner-
Jörger.
Vz. 383.
volk erobert, später aber dem Besitzer wieder restituiert. l) Von der ehe-
maligen Herrlichkeit ist nichts mehr zu sehen als der Graben, der das
einstige Schloß umfing.
Eine andere Notiz verzeichnet »ain Scarteken, doch Herrn
Leopolden Grabners aigne Handschrift, darinnen Er Herrn
Christoffen Jörger für unehrlich schildt, ohne Datum und Unter-
schrift«.
Damals lebten wohl einige jüngere Jörger des Namens Christof,
von denen hier kaum die Rede sein kann. Man müßte also an jenen
Christof denken, der den ersten evangelischen Prädikanten nach Öster-
reich brachte und mit Luther in Briefwechsel stand. Er war 1543 Regi-
mentsrat, 1556 Ausschuß der Stände für den gemeinsamen Landtag der fünf
Länder. 1570 wurde er mit dem Erblandhofmeisteramte belehnt und die
Familie in den Freiherrnstand erhoben (f 1578). Leop. Grabner seiner-
seits ist uns bereits bekannt. Beide waren Gesinnungsgenossen als
eifrige Mitglieder der evangelischen Stände, beide besaßen deren Ver-
trauen und beide konnten sich zuzeiten der Gnade ihres Landesfürsten
rühmen. Außerdem standen sie in doppelter verwandtschaftlicher Be-
ziehung. Christof Grabner, ein älterer Bruder des Leopold, war mit
der Tochter des von diesem so wenig freundlich behandelten Jörger
verschwägert.2) Eine Ironie des Schicksals wäre es, wenn wirklich
diese sonst so gleichgestimmten Verwandten so scharf aneinander-
geraten wären.
Nicht ohne Pikanterie ist auch die einfache Anführung von
»zwei Schreiben von Virgilio Kähless an seinen gnädigen
Herrn Hans Georgen Khuefstainer, dessen Diener er gewesen«
mit dem Beisatze: »weillen die Kähless nunmehr Landleute auf-
zuheben«. Doch ist ihr Name in keinem Verzeichnisse der Ritter-
schaft zu finden.
Die »Beschreibung des zugetragenen Eingangs eines Saales
Tscheraembl. auf des Hn. Reichardt Strein Hochzeit besehenen im Schloß
Freydegg« gibt Zeugnis von einem unglücklichen Ereignisse,
welches sich i. J. 1 58 1 zutrug und damals ziemlich viel Aufsehen
erregte, außerdem auch noch zu Verdächtigungen der auf Seite der
Evangelischen stehenden Hochzeitsteilnehmer führte. Aus diesen
Gründen fand sich Strein veranlaßt, eine authentische Darstellung
zu verfassen und zu verteilen. Obwohl unser Exemplar nicht mehr
vorhanden ist, kennt man die Darstellung, welche mit Rücksicht auf
das Interesse, das sie vom Standpunkte der Kultur- und Sozial-
geschichte bietet, kurz erwähnt werden darf.3)
Der bekannte Staatsmann Reichard Freiherr von Strein, ein
gleichalteriger Zeitgenosse unseres Hans Georg, eine der bedeutendsten
Persönlichkeiten aus den alten n.-ö. Geschlechtern der damaligen Zeit4),
verlobte sich 1581 auf dem Schlosse Carlsbach bei dem Grafen Ernst
') Wisgrill, IV, 508. — Kerschbaumer, Gesch. d. Bist. St. Polten, I, 328.
2) Wisgrill, III, 369 ff.; IV, 500 ff. — Hoheneck, I, 462 fr.
3) Hoheneck, III, pag. VIII u. Ldsk., II, 6.
4) Dr. Haselbach in Ldsk., II, 89.
Kähless.
Vz. 384.
Hochzeit
Strein-
Vz. 382.
309
von Ortenburg mit Regina von Tschernembl, Tochter des Frei-
herrn Hans von Tschernembl und der Barbara von Starhem-
berg. Der Bräutigam, der langes Zögern nicht zu lieben schien, schlug
gleich vor, zur Verhütung größerer Unkosten und da die nächst Be-
freundten gerade so schön beisammen wären, auch die Hochzeit > gleich
vor die Hand zu nehmen«.
Die Braut und die übrige Gesellschaft waren derselben Ansicht
und so wurde sogleich nach der Werbung »das christliche Zusammen-
geben ins Werk gesetzt und hat Jeder denselben Abend in Ehren bei
guter Tractation friedlich und fröhlich zugebracht, ebenso den folgenden
Tag, nachdem man zuvor die christliche Hochzeitspredigt angehört«.
Dann wurden die Neuvermählten nach ihrem neuen Wohnsitze auf
Schloß Freydegg mit vielem Aufwände an Karossen, Pferden und Ge-
folge begleitet. Dort angelangt, ging das Mahl »also vertraulich und
lieblich ab, daß weder Fluchen noch unziemliche Reden von Jemand
gehört worden, auch kein übermäßiger Trunk oder Zumuthung desselben
geschehen, so wie man sich männiglich über die große Vertraulichkeit und
liebliche Beiwohnung der Herren und der Frauenzimmer verwundert hat«.
»Als der Landmarschall Hans Wilhelm von Roggendorf, der
vom Erzherzog Ernst als Überbringer des Hochzeitsgeschenkes ge-
sendet worden war, das Zeichen zum Schlüsse der Tafel gibt und alles
von den Sitzen sich erhebt, da fängt plötzlich der Boden unter ihren
Füßen an zu wanken und die Hochzeitsgesellschaft mit Tischen und
Stühlen und allem, was darauf war, sinkt unter furchtbarem Krachen in
das untere Geschoß hinab. Es sei«, sagt der Berichterstatter, »Mehreren
wie das jüngste Gericht und die Auferstehung der Todten vorgekommen.
Doch kamen die Meisten ohne großen Schaden davon.«
Diese Katastrophe erinnert an jenen analogen Einsturz eines Saal-
bodens im Schlosse Persenbeug bei der Gräfin Ebersberg i. J. 1045,
durch welchen Kaiser Heinrich III. verletzt, der Bischof v. Würzburg
aber tödlich getroffen wurde.1)
Ursula von Herberstein, welche den Hans Georg um Testamente
Fertigung ihres Testamentes bat, eine Tochter des Andreas von Herberstein.
Neydegg und der Veronica Euphrosina von Aham, war die vz. 385.
zweite Gattin des Jacob Franz Freiherrn von Herberstein,
Chefs der sogen, jüngeren Österreich. Linie.
Ursulas Vater Andreas von Neydegg war ein Bruder der
Brigitta, verehelichten Kirchberg, Großmutter der Gattin Anna
unseres H. Georg2), deren Gerhab Servatius, der Neffe des Andreas
von Neydegg, gewesen.
Der irrtümlich »Wenckl« geschriebene Verfasser eines hier Enenkl.
vorhanden gewesenen Testamentes ddt°. Albrechtsberg 1595 Vz. 386.
ist Leonhardt Enenckl, ein Bruder des gelehrten Georg
Achatz und des Job Hartmann, dem wir die häufig konsul-
tierten historischen und genealogischen Aufzeichnungen zu ver-
l) Ldsk., VIII, 227 u. X, 28. — Meynert, Gesch. Österreichs, I, 29.
3) Wisgrill i. »Adler« 1873, p. 19.
310
danken haben. Die Enenckl waren Freiherren zu Albrechts-
berg a. d. Pielach und Leonhardt starb vor dem letztgenannten
Bruder, mit dem i. J. 1627 der Mannesstamm des alten berühmten
Geschlechtes erlosch. ])
Schaunberg. Die weiters als Testatorin genannte Barbara Schaun-
bergerin war die Tochter Reinprechts V., des letzten Wall-
Vz. 388. seers, und Witwe nach dem Grafen Sigmund von Schaun-
berg, dem i. J. 1498 verstorbenen dritten Sohne des Grafen
Johann, des bekannten Hofmeisters und Rates des Kaisers Al-
brecht, mit dem Johann auch durch seine an Hermann IL
von Cilly verehelichte Tante Anna von Schaunberg, die
Mutter der Gemahlin Barbara des Kaisers Sigismund, nahe
verwandt war. Eine andere Barbara von Wallsee, Tochter
Reinprechts IL, hatte den Nicolaus von Frangipan geheiratet,
mit welchem unser Gilg von Kuefstein i. J. 1428 in Verbindung
genannt wurde.2)
Wenn nicht durch andere Beziehungen, die nicht bekannt
sind, so wäre der Besitz des Testamentes der Barbara von
Schaunberg schon durch die Auseinandersetzungen des H.Lorenz
Khuffsteiner mit dem Grafen Georg III. von Schaunberg
über die Pflegschaft von Senftenberg genügend erklärt.
Kirchberg. Dasselbe gilt von den Testamenten des Ludwig und der
Euphemia von Kirchberg. Letztere, eine geb. Lamberg, war
Vz.260u.388. die Gattin des Hans Helmhart von Kirchberg, des i. J. 1593
verstorbenen Bruders der Anna von Kuffstein, also eine
Schwägerin des Hans Georg.3) Und Ludwig war ihr Großoheim
gewesen.
Puechaimb. Um mit der Notiz über Georg Ehrenreich von Puech-
aimb zu schließen, dessen Lebenslauf größtenteils noch in die
Vz. 387. Zeiten des Hans Georg fällt, wenn auch sein Testament erst
dem J. 1 6 1 2 angehört, so ist nur kurz zu sagen, daß er ein rich-
tiger Vetter der schon erwähnten Schwestern Puechaimb, der
Schwiegertöchter des Hans Georg, war.4)
Georg Ehrenreich war der älteste Sohn des eifrigen Evangeli-
schen Nicolaus von Puechaimb, welcher i. J. 1591 wegen Gefangen-
nehmung zweier Hofkirchenschen Bediensteten von seinem Verwandten
H. Adam v. Hofkirchen und Ferd. v. Schönkirchen nächtlicher-
weile in seinem Schlosse Raabs ermordet wurde, als er den ihm fälsch-
lich angemeldeten Oberststallmeister Cavriani u. Obersthofmeister
Montecucoli der Königin Elisabeth von Frankreich, entgegen-
ging. Dieses traurige Ereignis ließ Ehrenreich auf einer Gedenktafel
i) Wisgrill, II, 413 ff.
2) Dr. Stülz, Die Schaunberg i. Bericht, d. Altert.-Vereines, X" ff. — Dr. Dob-
linger, Die Herren von Wallsee, p. 259. — C Kuefstein, Studien, I, 44.
3) Vide dieses Bandes p. 151 und Wisgrill, V, 154.
4) Wisgrill i. »Adlerc, 1887, Stammtafel V.
311
im Schlosse verzeichnen. Er kämpfte siegreich in Ungarn und im
Bauernkriege und starb als Generalfeldzeugmeister. Seine schwarze
Rüstung wurde in die Ambraser Sammlung aufgenommen. '•)
Außer den vorgenannten Schriften waren noch vorhanden »viele Varia.
Schreiben an Lorenz u. H. Georg Khueffstainer, alte Testamente,
Stiftbriefe, Verträge, Schuldbriefe«, »unterschiedliche Scarteken so
nicht der Mühe werth zu registriren aber um künftigs willen beigelegt
sein«, eine »Uhralte Lehenregistratur über vielerlei Lehen, Kaufcontracte, Vz. 405—411.
Revers und Uebergabsbriefe unterschiedliche alte Geschlechter, auch
dero gehabte Güter bffd.« und zum Schlüsse »ain altgeschriebenes
Khaufmannsbüchl in Stand so hernach für ein Handt- u. Schuldbüchl
gebraucht worden«. Interessanter mag gewesen sein die »Verschreibung
von Michael Kobmann, Bürger zu Straßburg, daß er Hans Georgen
Khuefstainer gegen Erlegung einer Summe Geldes bewilligt, auf "Vz. 267.
allen seinen Schlössern und allen seinen Untertanen seine, Kobmanns
Holzkunstersparung anzurichten. Wien 1573«. Leider weiß man weder
worin diese bestand, noch ob sie wirklich angewendet wurde.
c) Ständische Rechnungssachen.
Wir wissen, daß Hans Georg- nicht nur sich mit den anderen Vz. 378,
Anli Tl
Verordneten für ständische Darlehen verbürgen mußte, sondern
ihnen auch seinerseits mit Vorschüssen zu Hilfe kam.2)
Als Dankesbezeigung wurden ihm einmal »umb daß er sich
im Verordnetenamt gutwillig und vleyßig gebrauchen lassen, auch
in anderweg mit Gelddarlehen gedient«, 1000 fi. Rh. verehrt,
um die Hans Viereggl, sein Diener, eingekommen war. Das Anh. I7 u. u.
Verzeichnis seiner Bezüge als Verordneter sowie seiner Steuer
ist leider nicht mehr vorhanden. Wir erfahren nur von einem
»Bescheidt in welchem denen HHn. Verordneten die Besoldung
mit 300 fi., 60 Klafter Holz und freier Wohnung gebessert« wurde.
Auf ständische Abrechnungen bezieht sich ein Amtsbekenntnis
von Martin Hilleprandt auf H. G. Khuefstainer um 400 fl. Anü- I17-19-
und ein Schreiben von Georg Halbmaier, dem schon erwähnten
Einnehmer, v. J. 1580, darinnen er auf das untertänigste suppli-
ziert, »Hr. Khuefstainer als sein geweste Obrigkeit wolle ver-
mitteln, daß er der Gefängniß bei dem Provosen von denen
HHn. Verordneten bemüssigt und auf freien Fuß gelassen werde.
1594.« Der gewesene Buchhalter Hochenwarter schrieb von
ihm und seiner Bürgverschreibung. Es mag sich um mangelhafte
Verrechnung gehandelt haben.
*) Ldsk., XI, 248. — Wisgrill i. »Adler«, 1887, p. 201 ff.
2) V. oben p. 214 u. p. 291.
312
Vz. 305. Es ist erklärlich, daß ganze Faszikel vorhanden waren mit
»kais. Befehlen, Decreten, Schreiben der Verordneten unterschied-
Vz. 375. liehe fürnehmbe Sachen, theils Religion, theils Amtssachen btffd.«,
sodann »Landschaftsschreiben, Abraittungen, Verzeichnisse u. An-
bringen an Hn. Georgen Khuefstainer«.
Vz. 262— 266 Im Zusammenhange mit diesen Agenden stehen noch: Quittung
273^274 ^es -Leop. Grabner auf der Rosenburg um iooo fl., Schadlosbrief
des Georg Ehrenreich v. Roggendorf um geleistete Bürgschaft
gegen Ludwig Behaimb von Friedeshaimb um iooo fl. v. J. 1565,
Bürgverschreibung Joachim Stockhorners an dessen Frau über das
zugebrachte Heiratsgut dt0. Rastenfeld 1569, und Schuldschein des
Wolf Christof von Enzersdorf auf H. Georg Khueffstainer per
12730. ex A°. 1576. Ferner Quittungen der Frau Dotzin, geb. Goldin
betreffd. vermeintliche Ansprüche ihres ersten Hauswirtes Ludw. Oern-
berger. Ein Schuldschein v. 1. Jänner 1588 per iooo fl. an Amalia
Römer, geb. Leisser, welchen diese am 13. März 1592 d'°. Grienau
an Wolf Strein von Schwarzenau zedierte1), stand vielleicht in Zu-
sammenhang mit den von H. Georg selbst gewährten Darlehen an die
Stände oder den Kaiser.
Im Anschlüsse an diese Geschäftsnotizen sei nur noch kurz
erwähnt, daß H. Georgs Verrechnungen mit den Ständen auch
seinen Erben mühsame Stunden bereiteten. Wir haben schon von
einem Vorschlage Croys gehört, der ihnen 10.000 fl. Schaden
brachte.2) Fernere Verhandlungen betrafen ihre Eingaben v. 16.
u. 17. März 1604, nach welchen die Ausschüsse Erkundigungen
bei der Kanzlei über die Sachlage einzogen.3) Am 6. August4)
stellten die Verordneten eine Forderung v. 8000 fl. auf, von denen
nach Abzug einer Gegenschuld noch 4308 fl. 6 ß 8 & restieren
sollten, wogegen die Kuefsteiner einen Anspruch v. 888 fl. 17 kr.
gegen die Landschaft begründeten. Über das Schlußresultat fehlen
weitere Nachrichten.
*) LA. B. 537.
-) Abtig. 8d. p. 211 dieses Bandes.
3) LA. Ldtsshdlg. 1604.
4) Das i. Vz. angeführte Datum 1614 soll offenbar 1604. heißen.
11. Freiherrn- und Herrenstand.
loch kurz vor seinem Ende wurde Hans Georg, der, wie
wir gesehen haben, vielfach mit dem Vertrauen des
Kaisers Rudolf II. beehrt war, durch einen neuen Be-
weis der Gnade ausgezeichnet, der um so höher anzuschlagen
ist, als er ohne Rücksicht auf die konfessionelle Haltung des Be-
gnadeten erfolgte.
Die Erhebung in den Freiherrnstand, welche zum Übergang Beil- 112
der Familie auf die Herrenbank führte, erfolgte durch kaiserliches
Dekret dd'°. Prag am Lichtmeßtag (2. Februar) 1602, dessen Vz. 379.
Hauptstellen in den Urkundenanlagen wiedergegeben werden.
Hier sei nur erwähnt, wie Se. Majestät besonders hervorhebt,
das »uralt adelig Geschlecht und Herkommen der Khueff-
stainer zu Greillenstain, darinnen sie als Landleut des
Ritterstandes in Oesterreich und sonsten bei männiglich
wohl bekannt«, und betont, daß »für ihre von unvordenklichen
Jahren her erwiesenen angenehmen, getreuen, nützlichen und er-
sprießlichen Dienste in Tragung unterschiedlicher vornehmer
Aemter und Dienste, insonderheit aber nit allein Unseres Raths
und getreuenlieben Hans Georgen Khuefstainers zu Greillen-
stein Vater weil. Lorenz Khueffstainer Unserem geliebten
Ahnherrn Kaiser Ferdinanden als I. M. Rath und Land-
untermarschall in Oe., als auch Er Hans Georg fast von
Jugend auf in vielen wichtigen und geheimen Sachen,
ansehnlichen Commissionen und Verrichtungen gehorsamb-
lich erzeigt und bewiesen hat, noch täglich thut«, der
Familie die Verleihung des sogen, alten Herrenstandes . . . »als
ob sie von ihren vier Ahnen . . . recht geborene Frey-
herren und Freylein wären . . .« erteilt wird.
Wie wir schon gesehen haben, hatte Lorenz niemals irgend-
eine kais. Gunstbezeigung erhalten.
Infolge der Erhebung in den Freiherrnstand haben »die Vz. 380.
HHn. Khuefstainer sofort bei den Ständen der Übung gemäß
um die Aufnahme in den Herrenstand angehalten«. Die
darauf bezüglichen Schriften sind leider, wie so vieles andere,
verschwunden. Doch beginnt die Führung im Herrenstande, die
zwar keine wesentliche Vermehrung der politischen Rechte, wohl
aber eine höhere Stellung mit sich brachte, noch in demselben
Jahre 1 602, in welchem die Verleihung des Freiherrnstandes er-
folgte. ')
\) LA. Polheimsches Libell u. a.
Hans Georgs Grabschild.
12. Hans Georgs Testamente. Ableben. Denkmale.
Vz. 389.
Vz. 390.
Vz. 391.
Vz. 392.
Vz. 393.
Vz. 394.
Vz. 395.
Beil. 113
u. 114.
ahrscheinlich durch öftere Krankheiten infolge der vielfach
von ihm beklagten Leibesschwachheit veranlaßt, setzte
Hans Georg mehrere Testamente auf, die dem wech-
selnden Familien- und Vermögensstande Rechnung trugen.
Schon in jüngeren Jahren, i. J. 1572, als er erst 36 Lenze
zählte, schrieb er zum ersten Male seinen letzten Willen nieder.
Dieses Testament wurde durch spätere kassiert, von denen eines
zu Spitz am 13. Dezember 1595, das andere zu Greillenstein
am 3. Jänner 1603, also wenig Monate vor seinem am 5. Juli
1603 erfolgten Ableben, errichtet wurde.
Beide sind mitgefertigt von Adam von Puechaimb, Frei-
herrn zu Rabs und Krumpach, auf Carlstain, kais. Rat und
Verordneten, und Hector von Sonderndorff zu Kirchberg am
Wald und Ilmau, worüber die Petzettel noch vorhanden waren.
Das Konzept des letzten Testamentes wurde von Hans Ludwig
von Kirchberg, dem Schwager des Hans Georg, konzipiert, der
es letzterem von Zwettl aus mit Schreiben v. 4. Juni 1603 zurück-
sandte. Obwohl zwei Abschriften hier vorhanden waren, sind nur
Bruchstücke desselben aus der Familienchronik von 1 7 1 4 bekannt.
»Zwo Leichpredigten wailandt Hn. Hans Georgen und
seines Sohnes Hans Wilhelm, beide selig, so aber nunmehr
in truck verfertigt« sind leider gleichfalls nicht mehr vorhanden.
Dagegen besitzen wir das Testament von 1595 im Original
und können aus dem Vergleiche desselben mit den erhaltenen
Stellen desjenigen von 1603 konstatieren, daß dieses mit jenem
315
insoweit gleichgeblieben ist, als nicht Modifikationen durch den
veränderten Familienstand notwendig geworden waren.
Denn mittlerweile war i. J. 1601 der jüngste Sohn Er asm
gestorben, die anderen hatten ihre Vogtbarkeit erreicht und die
Tochter Eva um 1600 geheiratet. Nachdem Anna in einem
Schreiben »ihn umständlich vermandt und bidt derselben mit ein-
ander erzeuchten Döchter mit ainem braelegat und mehrerem als Vz- Anl1- Ei-
sernst landsbreuchig zu bedenken, ist dieser Bitte entsprochen und
den Töchtern mehr noch, als begehrt, vermacht worden, wie
denn sein jüngstes Testament ausweiset«, welches deren Legate
von 1000 auf 3000 fl. erhöhte.
Aufrecht erhalten blieben die Hauptpunkte, nämlich jeden-
falls die sub 2 gestellte Bitte um »ein ehrliches Begräbniß und
Errichtung eines Epitaphiums in der Kirche zu Maria La ach,
über welche er Lehen-, Vogt- und Grundherr ist in der Gruft die
er neuerliche Zeit daselbst machen lassen u. in welcher schon
2 seiner Kinder und andere Befreundte ruhen«, dann die Erb-
einsetzung der Söhne und das Legat von Puechberg als Witwen-
sitz für Anna sowie die Bedingungen für den Fall, als sie es
vorzöge, anstatt dessen auf den Heiratsansprüchen zu bestehen.
Punkt 3, welcher die Erbeinsetzung der Söhne enthält, ist Bei1- l*4-
aus mehreren authentischen Abschriften1) bekannt und unter den
Urkunden abgedruckt. Er wiederholt nahezu wörtlich die Bestim-
mungen des gleichen Artikels des früheren Testamentes, fügt
aber eine sehr wichtige Vervollständigung hinzu, welche die
Intention einer Fideikommißstiftung bekundet, ein Jahrhundert,
bevor eine solche wirklich ins Leben trat. Er verordnet nämlich,
daß bei der baldmöglichst vorzunehmenden Teilung die Söhne,
welche allbereits ihre Vogtbarkeit erreicht hätten (2 1 Jahre), dahin
bedacht sein sollen, »daß die Herrschaft Greillenstein in
Gülten und Gütern und derselben Zugehörung ungeteilt
beisammen gelassen und bei dem Namen und Stamme
der Herren Khuefstainer erhalten werde«.
Diese Anordnung wurde auch gewissenhaft befolgt, bis i. J.
1699 die formelle Fideikommißstiftung sie definitiv besiegelte.
Über Punkt 6 erfährt man nur aus dem Vertrage, welchen
die Kinder des H. Georg nach dem Ableben ihrer Mutter Anna
unter dem 10. März 1615 abschlössen2), daß von gewissen 3500 fl.
die drei Brüder jeder der vier Schwestern 200 fl. geben und den
Rest teilen sollten.
') Gräfl. Thürhelm vormals Kuefsteinsches Archiv Schwertberg, jetzt in Greillen-
stein samt französischer Übersetzung. — Deutsch. Ordensarchiv v. Nedopil, Nr. 3360.
•) Archiv Greillenstein.
316
Ganz gleich geblieben sind die schonen, von tiefster Reli-
giosität getragenen Worte, mit denen Hans Georg sein Testa-
ment beginnt.
Nachdem er mit dem Propheten David gerufen: »Herr, lehre mich
bedenken, daß ich sterben muß!« fährt er fort: Nachdem das Reich
Gottes vor allen Dingen zu suchen, die Seel auch viel köstlicher als
der Leib und Alles zergängliches Gut ist, so glaube und bekenne ich
hiemit aus Grund meines Herzens Gott meinem himmlischen Vater, der
heil, unwandelbaren Dreifaltigkeit, daß ich — leider — in Sünden emp-
fangen und geboren, auch außer Christo soviel die Seligkeit belangt, ver-
mög und nach Anklag des Gesetzes vor Gott selbst Sünder, d. i. ungerecht
und verdammt bin und daß mich von solchen meinen Sünden und damit
wohlverdienten ewigen Tod und Verdammnuß Niemand, dann allein die
grundlose unaussprechliche Güte, Gnadt und Barmherzigkeit, auch das
bittere Leiden und Sterben Jesu Christi unseres einigen Heilands erlösen
kann, sage beinebens derselben Hochgelobten Trinität diemietiglich und
von Herzen Lob und Dank für alle derselben Gnaden und Gaben, so ich
in diesem zeitlichen Leben von seiner göttlichen Güte aus lauter Gnadt und
Barmherzigkeit empfangen hab, und setze darauf meinen Willen in den
gnädigen Willen Gottes meines himmlischen Vaters und bin bereit welche
Stundt mich sein Allmacht erfordern wird, seinem göttlichen Willen gern
zugehorsamben, begehre auch nichts Mehreres dann von diesem Jammer-
thal aufgelöst zu werden und bei Ihme meinem Herrn Schöpfer und
Erlöser zu sein. Befiehl derowegen hiemit aus einem wahren rechten
vesten Glauben und herzlichen Vertrauen jezo und zu allen Zeiten, be-
sonders aber in der Stund und Augenblick meines letzten Abschidts
mein arme Seel in seine göttlichen Hände und in das unschuldig bitter
Leiden und Sterben Jesu Christi als in meines einigen Erlösers Genug-
tuung, der mein und der ganzen Welt Sünde auf sich genommen und
durch seinen unschuldigen Tod verschlungen, dagegen mir sein Gerech-
tigkeit geschenkt und gegeben hat. Derselbe wolle und wird mich nach
seiner Zusage und Barmherzigkeit ungezweifelt am Jüngsten Tage wieder
auferwecken und mit allen Auserwählten in die ewige Freudt u. Selig-
keit zu sich nehmen. Amen.
Diese erhebenden Worte, welche sein Glaubensbekenntnis
wiedergeben, bestätigen aufs neue das, was über die Glaubens-
stärke des Hans Georg gesagt wurde und beweisen, daß bei
ihm die innere Überzeugung nicht dem äußeren Vorteile hintan-
gesetzt wurde, indem sein kirchlicher mit dem politischen Glauben
übereinstimmte.
Ableben. . Wenige Monate nach der Errichtung dieses letzten Willens
wurde Hans Georg aus dieser Welt abberufen und in der von
ihm gegründeten Familiengruft in der Kirche zu Maria Laach
beigesetzt. Auf seinem Grabschilde, welches, schön in Holz ge-
schnitzt, links vom Hochaltare angebracht ist, gibt die um das
Wappen herumlaufende Legende den Moment seines Ablebens
317
mit aller Genauigkeit an: »Hier ruht in Gott der hochwohlge-
borene Herr Hans Georg Khuffstainer, Freiherr zu Greillen-
stain etc. kais. Maj. Rath welcher gestorben A°. 1603 den 5. Juli,
seines Alters 67 Jahr, 4 Monat 5 Tag, dem der Allmächtige Gott
ein fröhliche Auferstehung verleihen wolle.«
Diese Angabe der Lebensdauer führt auf das Geburtsdatum
vom 28. Februar 1536 zurück, wie es in der Familienzusammen-
stellung angegeben wird.1) Dann wird aber der letzteren Berech-
nung in Ansehung der Monate und Tage hinfällig, die auch mit
ihren eigenen Daten nicht übereinstimmt, wie eine einfache Rück-
rechnung ergibt. In beiden Fällen hat man die i. J. 1583 aus-
geschalteten 10 Tage übersehen.
*
Außer diesem Wappenschilde errichteten ihm seine dank- Denkmale,
baren Söhne Jacob, Wilhelm, der schon 1604 vor Gran den
Heldentod fand, Lorenz und Ludwig, eingedenk des von ihm
ausgesprochenen Wunsches, ein prächtiges Monument aus Marmor,
welches eine der schönsten Zierden der Kirche bildet und von
Kunstkennern zu den besten Werken der Epoche gezählt wird.
In einer jüngst erschienenen Monographie bezeichnet es Dr. Hans
Tietze als ein Werk des berühmten Alexander Colins, des
Schöpfers der Grabstatue des Kaisers Maximilian I. in Inns-
bruck, und steht nicht an, dieses hier nach seiner Aufnahme re-
produzierte Grabmal des Hans Georg samt jenem seiner Gattin
Anna, geb. v. Kirchberg, welches er gleichfalls dem AI. Colins
zuschreibt, zu den bedeutendsten Werken der Renaissanceskulptur
in Innerösterreich zu rechnen. In der prächtigen Kunsttopographie
der Zentral-Kommission für Kunst und historische Denkmale haben
diese und die anderen bemerkenswerten Schöpfungen in Maria
La ach eingehende fachmännische Würdigung gefunden.2)
Das Monument steht frei im Schiffe der Wallfahrtskirche
zwischen der rechten Pfeilerreihe und besteht aus einer Tumba
von rotem Marmor auf einem imposanten Postamente mit Tafeln
von gelbem Marmor, an denen Kriegsembleme und Trophäen en
relief zu sehen sind. Darüber ist eine um den ganzen Unterbau
herumlaufende schmale Attika mit Bibelsprüchen angebracht. Auf
der Tumba kniet auf einem Kissen der Ritter in voller Rüstung,
den Helm vor sich und etwas darunter nach vorn sein Wappen.
»Die Gestalt des knienden Ritters«, sagt der hochkompetente
l) Dieses Bandes p. 135.
'-) Dr. Hans Tietze, Monographie. Jahrbuch d. Zentral-Kommission f. K. u. h. D.,
IIP, 1905. — Österreich. Kunsttopographie, I, 283.
318
Freiherr Ed. v. Sacken, »ist offenbar Porträt und sehr lebendig
und ausdrucksvoll. Der Kopf hat etwas ungemein Edles und
Würdevolles und die ruhige Andacht, der fromme Ernst in den
männlichen kriegerischen Zügen machen einen eigenen Eindruck«.1)
In der Tat kann man das Monument nicht ohne Bewunderung
betrachten. Man fühlt, daß man vor dem Werke eines großen
Künstlers steht.
Die Legende auf der Tumba lautet:
Tumulum hunc 111° ac generosissimo Dno Johanni Georgio
Kuefstainer Libero Baroni in Greilenstein Dom0, in Spitz, D° in
Feinfeld, Zaissing et Buechperg, hypothecario Baronat. Schauen-
stein etc. Divis RR. Ipps. Maximiliano 2do et Rudolfo 2do quondam
a consiliis pie in Christo defuncto filialis debitaeque observantiae
ergo atque in tot. inclytae familiae honorem quatuor post mortem
superstites filii Dns. Johannes Jacobus, Joh. Laurentius, Joh. Guilel-
mus et Joh. Ludovicus Liberi Bni. Kuefstaineri fieri fecere. A°.
MDCVII.
Porträt. Ein lebensgroßes Porträt in Greillenstein zeigt uns Hans
Georg in den kräftigsten Jahren in voller Statur als einen Mann
von energischem, ernstem Gesichtsausdrucke in offener, loyaler
Erscheinung. Das Bild trägt die Inschrift: Hanns Georg Herr
von Kuefstainer, N.-ö. Verordneter und Regiments-Rath. Aetatis
43. A°. 1578. Damals waren es vier Jahre nach seiner zweiten
Vermählung. Die hierneben gegebene Abbildung dürfte die Be-
urteilung besser erleichtern als jede Beschreibung.
Im Zusammenhalte mit dem Grabmonumente in Maria La ach
ist eine Ähnlichkeit des Gesichtes unverkennbar. Doch ist sehr
wohl auf jenem das höhere Alter zu unterscheiden. Auch sind
die Gesichtszüge dort weit edler und ernster, wie überhaupt
die ganze Gestalt des betenden Ritters von einem undefinier-
baren Hauche von Würde und Höhe umsponnen erscheint, welche
sowohl für den Wert des Dargestellten spricht als auch einen
augenscheinlichen Beweis für die hohe Stufe, auf welcher die
Kunst des Darstellers stand, liefert. In dem Ausdrucke liest man
gewissermaßen aus der Seele des Knienden die unwandelbare
Treue, mit welcher er an seinen politischen und religiösen Über-
zeugungen bis an das Ende festhielt.
*) Ed. Freih. v. Sacken, Die Kunstdenkmale in Ma. Laach. In: Quellen u. For-
schungen. Wien 1849, p. 301.
Denkmal Hans Georgs III. Freiherrn von Khuefstain
in der Kirche von Maria-Laach auf dem Jauerling, errichtet i. J. 1607
(von Alex. Colins).
13. Hans Georgs Kinder.
|m Schlüsse unseres Archivverzeichnisses, welches uns bis-
her als treuer Führer begleitete, finden wir noch einige
Notizen aus der Jugendzeit der Kinder des Hans
Georg, welche bezeugen, welch treuer Vater er ihnen gewesen
und wie er namentlich auf ihre intellektuelle Ausbildung sorgsam
bedacht war.
Nach dem leider verloren gegangenen »Verzeichnis H. Georgs Vz. 397— 400.
Kinder, wann sie geboren worden« ist zu erwähnen die »Bestal-
lung u. Instruction v. I. Septb. 1590 für Johann Hetzner«, der
die vier Söhne H. Jacob, Lorenz, Wilhelm u. Ludwig nach
Böhmen begleiten sollte, und wieder eine solche für Johann
Milius v. 21. April 1593, als Lorenz, Wilhelm und Ludwig
nach Böhmen gesendet wurden (als letzterer erst sechs Jahre alt
war!). Ferner »unterschiedliche Instructionen der Präceptoren so-
wol allerhand Schreiben von denselben und uns Gebrüdern weiln
wir in Mähren und zu Jena studirt haben 1594 — 1597«.
Dann wurden die italienischen Universitäten besucht, welche
zur Zeit der Rezeption des Römischen Rechtes den Höhepunkt
wissenschaftlicher Bildung den damaligen zeitgemäßen Anforderun-
gen gemäß boten. Schon am 17. August 1599 finden wir den
22jährigen Hans Jacob in Siena, und v. 21. Jänner 1600 bis
9. Octob. 1601 inPadua inskribiert, während der jüngere 13jährige
Bruder H. Ludwig am 4. August 1600 in Padua, 9. April 1601
in Bologna und 21. April 1601 in Siena erscheint.1) Daran
schloß sich wieder eine Prag er Reise, von welcher des Hans Vz 401-
Jacob Wochenzettel v. J. 1601 stammten.
Hans Georg ließ also seinen strebsamen Söhnen eine sorg-
fältige wissenschaftliche Bildung an den berühmten Universitäten
zu Prag, Jena, Padua, Bologna und Siena angedeihen.
Bald darauf treffen wir die Jünglinge in Kriegsdiensten.
Lorenz und Wilhelm berichten in zwei Schreiben v. 11. März
1602, »was Gestalt sie sich im künftigen Feldzuge ihrem Obersten Vz- 402-
zu dienen anboten haben«; wozu jedenfalls Geldvorschüsse benötigt
wurden, wie Quittungen des Ulrich Hoffmayr, kais. Hofkriegs- Yz- 403-
rats-Türhüter, an Jacob über 400 fl. schließen lassen.
l) Luschin, Inskriptionslisten. Ldsk., XV. 84 u. XVII, 493.
320
Hans Georg hatte die Befriedigung, noch zu Lebzeiten die
Hochzeit von zweien seiner Kinder zu erleben.
Vz. 404. Eva, deren »Heiratsbrief sammt Schein um empfangnes
Heirathsgut und sonstigen Urkunden in einem Püschl« beisammen
waren, vermählte sich um 1600 mit Balthasar Christoph Thon-
rädl, Freiherrn zu Ternberg und Rechberg, einem Bruder des
Andreas, des Helden einer dramatischen Legende, welcher
weniger die Dampierre-Kürassiere als eine gewissenhaftere
Geschichtsforschung ein Ende bereitet hat. ') So wäre er seines
im Gedenkbuche der Teufl zu Guntersdorf eingetragenen
Spruches: »Tuess nicht, Gott sichts« doch nicht so unein-
gedenk geblieben, wie man gemeiniglich annimmt. 2)
Bald nach ihr verehelichte sich der älteste Sohn Hans
Jacob mit Clara von Puechaimb, Tochter des zu beiden
Testamenten H. Georgs als Zeuge zugezogenen Freiherrn Adam
von Puechaimb und der Anna von Tannhausen, in feierlicher
Weise im Schlosse Greillenstein am 15. Jänner 1601.3) Einige
Jahre später, am 1 . März 1 604, also bald nach dem Ableben des
Vaters, verband sich der zweite Bruder Hans Lorenz mit deren
Schwester Anna Maria von Puechaimb, und erst i. J. 1631
heiratete die jüngste Tochter Justina Concordia Claudia den
Veit Benno Freiherrn, späteren Grafen von Brandis.1) Da sie
im Testamente von 1595 nicht genannt ist, muß sie erst später
zur Welt gekommen sein.
Hans Jacob, der älteste der Brüder, setzte unsere Greillen-
steiner Linie fort, während der jüngste, Hans Ludwig, der
Stifter der oberösterreich. Linie ward, die sich zahlreich ver-
zweigte, aber schon i. J. 1750 ausstarb.
') Gindely, 3ojähr. Krieg, I-, 77. — Ad. Wolff, Gesch. Bilder, I, 250.
2) Gedenkb. d. Teufl. Schrauf, 55.'
3) Heiratsvertrag. Archiv Greillenstein.
4) Brandissches Familienbuch, p. 114.
Garsch
^iss^^-r*
14. Hans Georgs Witwe.
nna, geborene von Kirchberg, wurde durch ihren Gatten
schon in seinem vorletzten Testament, welches in diesem
Punkt keine Veränderung erfuhr, mit der lebenslänglichen
freien Nutznießung der Herrschaft Puechberg am Kamp be-
dacht, i)
Die auf ihren Besitz bezüglichen Notizen finden sich in dem Anh. n.
durch Nr. 396 des Archivverzeichnisses angerufenen Separat-
anhange Nr. II, aus welchem nachstehende Daten zu entnehmen sind.
Nach dem Ableben ihres Gemahls wurde zu Puechberg
am 18. September 1603 zwischen ihr und den vier Söhnen ein
Vergleich über die Übergabe und Einantwortung des Schlosses
Puchberg errichtet, nachdem schon am 13. ein Verzeichnis der
ihr eingehändigten brieflichen Urkunden aufgesetzt worden war,
und Eva von Thonradl bestätigte der Mutter den Empfang ihres
Bettgewandes.
Anna beschäftigte sich dann mit der Administration des Gutes.
Schon unter dem 7. April 1604 schloß sie zu Greillenstein mit
Thomas Winkelmüller einen Kaufkontrakt über dessen Mayers-
mühle bei Puchberg um 1300 fl. und 20 Dukaten Leitkauf ab,
der durch einen Kaufbrief des Winkelmüller d° Puechberg,
7. Mai 1605 bestätigt wurde.
Nach dreijähriger Witwenschaft verheiratete sie sich zum
zweiten Male mit Mathäus Teufel'2), dem Besitzer der benach-
barten Herrschaft Gars, dessen Frau Praxedis von Kirchberg
am 1. Dezb. 1605 verschieden war. So fanden sich die beiden
verwitweten Besitzer der benachbarten Herrschaften und diese
selbst wieder zusammen.
»Zwo gefertigte Heuratsnotl zwischen Hn. Mathesen Teuffl, Anh. IP.
Freiherrn und Frau Anna Khuefstainerin, Freiherrin, Wittib,
Anh. II».
Anh. II3*.
Anh. II16.
Ann n12.
Anh. II13.
Anh. II".
') V. oben p. 293.
•) Starzer, D. n.-ö. Statthalterei, p. 242 ff.: Die Teuffl.
C. Kuefstein. II.
21
322
geb. Khirchbergerin dt0. Puechberg 4. Juli 1606« geben Zeug-
Anh. IIG. nis hiervon. Noch am Tage der Heirat stellte er seiner Frau
das übliche Bekenntnis über ihr zugebrachtes Heiratsgut von
1500 fl. zu Gars aus.
Auch der neue Gatte trug das Seinige zur Ausdehnung der
Anh. II3 n.44. Herrschaft Puechberg bei, indem er unter dem 3. Juli 1607 mit
der Witwe Apollonia Laufferin einen Kontrakt über die der
Herrschaft dienstbare Aumühle am großen Kamp abschloß.
Bald aber machte sein Ableben die Anna zum zweiten Male
zur Witwe und durch sein Testament dt0. Schloß Gars, 23. April
1608 erhielt sie einen zweiten Witwensitz. Doch scheint sie ver-
schiedenen Anfechtungen seitens der Erben ihres letzten Gatten
Anh. II9. ausgesetzt gewesen zu sein. Dessen Neffe Georg Teufl d. J.
bestätigte am 5. April 1609, Schuldbriefe und Testament sowie
Pfandbriefe über die Herrschaft Gars erhalten zu haben, wogegen
Anh. II10. er ihr unter dem 9. des folgenden Monats die Versicherung er-
teilte, »daß sie Frau Wittib vor allen anderen Creditoren ehist
Anh. II5. contentirt soll werden«. Die Pfandbriefe erhielt sie zurück, und
am 24. Juni 1609 wurde sie von Maximilian u. Georg Teufl
Anh. II7. zu einer Tagsatzung nach Wien geladen »zu völliger Abhand-
lung der Frauen Spruch«. Die Erbansprüche der Teufel scheinen
Anh. II ». nicht ganz sicher gewesen zu sein. Denn anläßlich des Vergleiches
mit ihnen werden sie als »angemaßte Erben« des Mathäus be-
zeichnet. Schließlich stellte sie ihnen eine Versicherung über emp-
fangene 3000 fl. aus, offenbar Heiratsgut samt Widerlage btffd.
Anh. II15. Dann kommen noch untergeordnete Wirtschaftssachen vor, wie
über den Zehent zu Tautendorf, Empfangscheine über geliehenes Korn
Anh. II18-"5. zu Thuenau, das jährlich nach Laach gespendete Getraide, Schuld-
Ann. II35 u.3C. scheine von Freiherrn Bernhard von Schieffer, Ruprecht Liechten-
stainer, dem Pfarrherrn Joh. Wacker zu Schönberg, den Untertanen
zu Puchberg über geliehenes Getraide u. eine Quittung vom Pfleger
L. Schwingenschlegl. Auch das Verzeichnis der Getreidefechsung
von Puechberg für das J. 1608 war vorhanden sowie das Testament
des Pfarrherrn Blasius Schweintzer von Puechberg. Der Pfleger
Christof Staudinger hatte i. J. 1612 eine Besoldung von 40 fl.
Durch die Pfandbewilligungen auf die Herrschaft Gars waren
die Verhältnisse für Anna offenbar etwas kompliziert geworden.
Der Vater des Mathäus Teufl, Georg der Ältere, erster Frei-
herr zu Guntersdorf, hatte von Ferdinand I., bei dem er als
Hof kammerrat und Hofkriegsrats Präsident in hohen Gnaden stand,
obwohl er ein eifriges Mitglied der evangelischen Stände und ihr
Gesandter zum Reichstag von Augsburg i. J. 1547 *) war, als Dank
*) LA., Kart. 8. — Hoheneck, II, 6oS.
323
für die gegen die Türken geleisteten ausgezeichneten Dienste die
Pfandherrschaft Gars unter günstigen Bedingungen erhalten. Von
ihm ging sie auf Mathäus über, und als dieser starb, dürften die
Ansprüche seines Bruders Maximilian, und Georgs d. Jüngeren1),
eines Sohnes des anderen Bruders Michael, es der Anna nahe-
gelegt haben, den ihr von Kg. Matthias angebotenen Vergleich
für die Ablösung der Herrschaft anzunehmen. Mittels desselben
leistete sie i. J. 1609 gegen Erlag von 52.884 fl. Verzicht auf ihr
Recht, die Herrschaft noch vier Jahre lang zu besitzen, wonach sie
sich auf ihren ersten Witwensitz Puechberg zurückziehen konnte.2)
In Gars war ihr und des Hans Georg Töchterlein Vero-
nica am 24. Juli i. Alter v. 18 Jahren gestorben, jedenfalls im
Laufe ihres Besitzes dieser Herrschaft zwischen 1606 u. 1609
und nicht etwa i. J. 1555, wie eine offenbar undiplomatische Kopie
ihrer verschwundenen Grabschrift in Maria Laach behauptet3),
nach welcher sie gestorben wäre, bevor noch ihre leibliche Mutter
(geb. 1559) das Licht der Welt erblickt hatte. Im Familienvertrage
v. 161 5 wird erwähnt, daß sie noch im Testament ihres Vaters,
also 1603, bedacht wurde, aber seitdem verstorben sei.
Auch der Aufenthalt in Puechberg wurde nach wenig Jahren Anh. II37.
wieder aufgegeben. Unter dem 20. März 161 2 schloß Anna mit
ihrem Sohne Hans Ludwig einen Vertrag über die Fruchtnießung Anh. II17.
der Herrschaft, worauf sich wohl auch dessen Empfangschein
über Schuldscheine von Gars er Untertanen bezieht.
Während Hans Ludwig im Laufe seiner bekannten, später zu
besprechenden Teilnahme an den politischen Ereignissen in Puch-
berg seinen Hauptsitz hatte, den er liebevoll pflegte und ver-
schönerte, finden wir von Anna nur mehr Mietkontrakte in Wien vor.
So mit Hans Wattenbach, laut dessen Quittung der Miet- Anh. II26n. 27,
zins 320 fl. betrug, dann mit Doct. Guilielmo Rechberger
wegen des Hauses beim Schwarzen Adler unter den Tuchlauben
per 325 fl. v. 4. April 161 3 und 2 mal per 167 fl. Rhein, i. J. 16 14. Anh. II23—30.
Endlich mit Sebastian Bischoff wegen seines Hauses per 200 fl. Anh. II31u. 32,
zu Georgi 1614. Der letzte Empfangschein dieses Hausherrn ist
um den halben Hauszins, so daß also die Miete mit 161 5, dem
Todesjahre der Anna, abschloß. Verschiedene Sendschreiben an Anh. II30 u.43,
sie und eine Quittung von Jungfrau Stieb er in über 100 fl. ihres
Vetters donation werden erwähnt.
11 Starzer, Die n.-ö. Statthalterei, p. 242, mit Stammtafel der Teufl. — Bibl,
Die n.-ö. Stände i. 17. Jahrhdt., p. 104. — Wiedemann, I, 576, 629, 662; II, 520, 526.
Gedenkb. d. Teufl, p. 54, v. Dr. Schrauf.
'-) N.-ö. Topographie, III, 318.
3) Ber. d. Altert.-V., III1, in.
21*
324
Anh. II38. Schon in Puechberg hatte sie ihr Testament aufgesetzt
samt einem Kodizill, welches die Fräulein Khuefstainer in
Händen hatten. Hierzu kamen spätere Verordnungen mit Erläute-
rungen, »was sie durch Hn. Job. Hartmann Enenkl geändert
und er auf Ansprechen schriftlich relationirt, neben 13 Hand-
schriften von wolgedachtem Hn. Enenkl an Hn. Hans Jacob
Khuefstainer, das Conduct seiner Frauen Mutter selig btffd.«.
Anh. n40u. 41. Auf diese Beisetzung in Laach sowie auf die während ihrer
Krankheit »zur Ausblaittung« gemachten Auslagen bezogen sich
verschiedene Ausweise.
Anna verschied zu Wien am 17. Februar 161 5 umgeben
von ihren Kindern und Enkeln mit gottergebenem Gemüt und, wie
das Epitaphium sagt, »mit schöner Vernunft und betendem Mundt«.
* *
*
Grabmal. Diese sämtlich von ihr und ihrem ersten Gatten Hans
Georg von Kuffstein abstammenden Nachkommen — da sie
aus der kurzen zweiten Ehe keine Kinder hatte — errichteten
ihr in der Kirche von Maria Laach, unweit des schönen Monu-
mentes ihres Gatten, das bereits erwähnte, gleichfalls künstlerisch
vollendete Grabmal, *) welches hierneben reproduziert erscheint.
Im oberen Teile desselben steht der Spruch: »Christus ist
mein Leben, Sterben ist mein Gewinn.«
Unten folgt die Grabschrift: »Weiland der wolgebornen
Frauen Anna einer gebornen Khirchpergerin, erstlich ein Ge-
machel des wolgeb. Hn. Hans Georgen Hn. Khuefstainers
Freiherrn, mit dem Sie sich in dem XV. Jahr ihres Alters ver-
ehelicht, auch bei XXVI (recte 29) Jahr ehelich gelebt, XVI
lebendige Kinder erzeugt und deren VII hinter sich verlassen,
auch XVII Enickhel erlebt, und dann nach drei Jahren ihrer Ver-
wittibung ein Gemachel des auch wolgeb. Hn. Mathessen Teuffei,
Freiherrn, dem Sie bei zweien Jahren ehelich beigewohnt aber
keinen Leibserben erworben: so, nachdem sie bei VII Jahren
zum andermal ein Wittib geblieben, auch das LV. Jahr IV Monat
III Tag2) ihres Alters erreicht, i. J. 161 5 den XVII. Febr. in Wien
sei. mit schöner Vernunft und betendem Mundt sanft verschieden.
In Gegenwart aller ihrer in erster Ehe erzeugten damalen noch
lebenden Hn. Söhn und Frau u. Fräul. Töchter: haben derselben
als Ihrer Liebsten Frauen Muetter diß Epitaphium zu schuldiger
Ehrengedächtniß machen und neben diese Grüften darinnen der
sei. Leichnam ruhet, aufrichten lassen.«
*) Dr. H. Tietze, Jahrb. d. k. k. Zentral-Komm., IIP, 1905.
2) Die Schrift auf dem Sarge sagt, offenbar unrichtig, 5 Monate. 29 Tage und
3 Stunden und gibt den 18. Februar als Sterbetag an.
Denkmal der Anna Freifrau vpn Khuefstaiii
in der Kirche von Maria-Laach auf dem Jauerling, errichtet i. J. 1615
(von Alex. Colins).
aitenhaslach
Magdalena X I49°
:idre der Zebinger zu
Graz
org Ehrenreich
t 1584
Konstantinopel
aet. 24
[ustinaConcordia
Claudia
\m Testament ihres
Vaters v. 1595 nicht
erwähnt, also erst
nachher geboren)
■\ 1660
Hoffräulein der
Erzherzogin Claudia
15. Juli 1631 X
Veit Benno
Graf Brandis
Anna f 1555
X 1544 Wolf-
gang Frh. Rueber
zu Pixendorf
und Grafenwörth
Tochter X.
X Melchior
Maschko
Regina f 1561 Veronica f 1595
X 1550 Wolf ; 1555 Leopold
Benedict
Kornfail zu
Arnsdorf und
Würmla
Steger
zu Ladendorf
und
Obergreitzstetten
Elisabeth
X 1585 Hector
von Senderndorf
Barbara
| 1. Sept. 1563
X 3 Juni !562
Leopold
von Pötting
zu Persing
und Murstetten
1 I571
Maria Salome
Polixena
X Ferdinand
von Schifer
Hans Christof
geb. io. Mai 1563
Franz Adam
Graf Brandis
(Verfasser des
Ehrenkränzleins
von Tyrol)
genannt.
schalteten Tage die Berechnungen unsicher machten.
Kuefsteinsche Stammtafel bis zum Ende des 16. Jahrhunderts.
1180 Sigihart de Kuofstein in Kufstein
1205 Engelprecht de Chuifstein
1209 Sigehardus de Chuifstein in Passau
1268 Dominus Engelbertus de Chufstein
ngelpertus miles de Chufstein
1271 — 1330 Hans Kuffstainer in Spitz, ux. Elisabeth Dachbeckin
1340 — 1390 Hans Georg, ux. Veronica von Missendorf
1330— 13S0 Georgius Chucstainer in Kaitenhaslach
1397 Conrad der Kuffstainer (Efferdi
1424 Kunradt Kuffstainer der Erbar
1409—1432 Konrad von Kufstain in Wien
14 15 Jakob, ux. Anna von KufTstain in Wien
Gilg von Kuffstain (mit Niclas
von Frangepanl
1375 — '433 Hans Jacob in Feinfeld X Kathrey Frawnhofferin I 1458 Georg 1396, 1440 1470'
1497 Heinrich von Kuffstein, Ecriptor in Lilienfeld 1430 Erasm Kuefstainer in Salzl
iicth Magdalena
1430 mar. Caspar der Schober von Lemberg 1447 u. 1152 mar Andre von Oedt
1410 — 14S0 Wilhelm Hans
| Katharina von Frawnhofen
Tybalt
Georg
Engclhart
lard Oetler Agnes
Geistlicher mar. Fe\ i ■
1446-1528 Hans Georg II- Elisabeth, 1472 und [4 Elspet, 1464
UX J4S9 Agatha Schadtnerin, geb. Widhoplin | , Hans \<m Leoprechting X Caspar der Schober von
ux. 1495 Katharina Klingin. geb. Püchlerin von Rieckers Lemberg
Magdalena 1490
Andre der Zebinger zu
Graz
1512 Andre h
1496 — 1547 Hans Lorenz \ 24. April, ux. 1524 Barbara Volkrain | 1554
Euphemia >,' 152S 1. liernh. Steger zu Obi
2. 1532 Acbatzius Tannicher Katha
i'erl Annerl) 1542 Hü
3. 1536 Christoff Kietenthaler Statzendorf-Pelndorf
zu Kietenthal
l Alex Martin von Wiernitz
Johannes f jung
Lorenz j unverheiratet
1536 — 1603 Hans Gcor; III. X '• 2(i Juni '558 Kadigundt von Neuhaus I 1573
geb. i.S. Februar 1536 nder ] 1
I 5. Juli 1603 in Greillenstein
L.)
2. 157t Anna von Kirchberg, geb. ca. 14. Okt, 1559
I 17 Februar 1615 115 Kinder) iM.L Epitaph)
Maria
lund vier juni;
»rbene
Georg Ehrenreich
I >
zu Konstantinopel
aet. 24
Helmhardt
geb. 1576. | 159t
(W.)
Hans Ja ,
geb. 26. Mai 1577
1 31. August 1633
(gel s6J.,aMon ,5 Tage
Epitaph in der 1
Kirche in V
X 160' 1 Clara
Freiin v. Puechhaim
geb. 13. März 1579
t 5. Oktober 1618
M I. |
2 Maria Veronica
Freiin v. Urschenbeck
+ 2. Dezember 1639
(L'nivk. Wien Epit)
Altere n.-ö. Linie
zu Greillenstein
Hans Lorenz II.
geb. 1579
1 2. Mai ll
im 50. Jahr
iM. L. Epi!
1 März 1604 ux. Anna
Freiin v Puechaimb
geb. 9. Sept. 1 5S3
auf Schloß Karlstein.
! 6. Dezember 1645
(M. L. Sargschr.)
Jüngere n.ö. Linie
erloschen
1645.
Hans Wilhelm
geb. 14. Dez 1581
| 20. Oktobei
alt 22 Jahre,
i" Monate, 4 Tage
M L Epita]
Hans Ludwig
geb. 11. Juli
f 26. Sept. 1657
ux. 1. 2. De/
Grabnerin
v. Rosenberg
1(123 I (Grabschrift
2. 27. November 1623
Susanna F.leonora
v. Stubenberg
geb. 12. Sept. 1602
(Gral
Jüngere o.-ö. Linie
erloschen
"75"
Hans Ei
geb. 1589
t 1601 (W.)
Maria Anna
geb. 1576
' ledig
,W,
Radigundt Eva nica
geb. 26. Okt. 1579 geb [580 W.i 1 i8jährig in Schloß
1 November [580 Baltaaar Christof Gars zwischen 1606
zu Allentsteig Frh. v. Thonrädl und
auf Ternberg und
Rechberg
um 1600 (Fam.)
| als Witwe in
Ödenburg
Anas:
1 ledig
(noch 9. Dez ioiS
in Hans Jacobs
Testament als
Gerhabin instituiert)
Georg Christof
v. Thonrädl
und Wolf Christof
und drei nicht genannte Kinder
JustinaConcordia
Claudia
im Testament ihres
Vaters v. 1595 nicht
erwähnt, also erst
nachher geboren»
| 1660
Hoffräulein der
Erzherzogin Claudia
15. Juli 16
Veit Benno
Graf Brandis
Franz Adam
Graf Brandis
(Verfasser des
Ehrenkränzleins
von I
Anna ' 1555
1544 Wolf-
gang Frh. Rueber
zu l'ixendorf
und ürafenworth
Tochter X
X Melchior
hko
Regina + 1561 Veronica
X 155" Wolf X 1555 Leopold
Benedict Steger
Kornfail zu zu Ladendorf
Arnsdorf und und
Würmla Obcrgreitzstetten
Elisabeth
llector
von Senderndorf
Maria Salome
Pob.xena
X Ferdinand
von Schifer
Barbara
1 1. Sept. 1563
X 3 J"ni '3f>-
Lcopold
von Pol
zu Persing
und Murstetten
' 1571
geb. 10. Mai 1563
Hans Georgs Söhne H. Jacob. Lorenz. Wilhelm und Ludwig überlebten den Vater, sowie die Töchter Eva. Veronica, Anastasia, Sara und Justina Concordia. Sie sind in der Reihenfolge des tVstamentes von t595 genannt.
Die abgekürzten Zitate heißen: M. L. = Maria Laach. Epitaphium oder Sareschrift; W. = Wisgrill; Vz. = Kuefsteinsches Archivver/.eichnis: Fam. = Familiengeschichte von 1714 oder Stammtafel.
Aus der. auf den Epitaphien und Sargschrif.en vorkommenden Berechnung der Lebensdauer konnte das Datum der Geburt nur annähernd berechnet werden, da die Ziffern vielfach ungenau und undeutlich und, auch »schal hui 1 ige d,e Berechnungen unsicher machten.
URKUNDEN.
BEILAGEN Nr 62—114
AUS DEN JAHREN
1529—1603.
NOTIZ.
Die Nummern schließen sich jenen des I. Bandes an.
Jene Aktenstücke, deren Aufbewahrungsort nicht speziell erwähnt ist, befinden
sich im Familien-Archiv in Greillenstein.
Jene Stellen, welche sich gleichförmig wiederholen oder zu geringes Interesse
bieten, wurden, um den Umfang nicht übermäßig auszudehnen, fortgelassen und durch
Punkte markiert.
Transumpt über die Thalhaim'schen Güter. Hans Lorentz
Kliuefstainer.
1529, Mai 1.
Wir Gallus von Gotes genaden abtt zu Allttenburckh bekhennen,
das uns der edel vest Larentz Khuefstainer zu Fainfeltt ain papyeren
spruch- und verttragsbrieff mit fumff auffgedrukhten insiglen fuerpracht,
darneben uns gepetten, weill sollich brieff durch wasser, füer, dueptstall,
raub oder über landt zu fueren pallt schaden entpfachen khundt, wir
wolten dissem brieff und sigel allenthalben nach natturft besichtingen
und ime ein transsumpt oder glaublich urkhundt darüber machen lassen,
hiemit dem transumpt oder unserm urkhundt gleich wie dem rechten
haupbrieff glauben geben werden mechte, wellich brieff von wordt zu
wordt allso lautt:
Wir die hernachbennanten erbeten und zu beder seitt willkuerlich
angenomen unnd bewilligt spruchleut, nemblich Veitt herr zu Zelking,
Hanns herr von Starchenberg unnd Erasm von Greisennegkh
zu Rattnnegkh, anbalt disser zeitt der haupmanschafft in Östereich
ob der Enns, bekennen unnd thun kundt menigklich den disser spruch-
und verttragsbrieff zu sehen, hören oder welher ort der fuerkumen, das
an Suntag am tag der heilligen frauen San dt Anna alhie zu Linntz fuer
uns kumen der edl unnd vesst Larenntz Kuefstainer zu Fainffeld
anstatt unnd von wegen seiner hausfrauen Barbara, weihend des
edlen vesten Steffan Volkra eeleibliche tochter, von der er dann ain
volkumen genuegsamen gwallt, das er alles, so vil in fuer guett ansehen,
in nam unnd anstatt ir zu handien, ze thun unnd zu lassen, antzenemen,
zu pewilligen und nachtzugeben, fueg und macht haben, fuergelegt. Da
enntgegen ist erschinn die edl frau Margreth, weilendt des edlen
vessten Wolfgangen Thalhaimers zu Hilterachting verlasne wittib,
unnd des edlen vesten Veittn Sallichingers eeleibliche tochter per-
sönndlich, unnd erstlich stellett der edl unnd vestt Larentz Khuef-
stainer anstat und von wegen seiner hausfraun obvermelt sein klag
unnd forderung unnd sprach an alles das guet ann ligundt unnd
varundt, nichtz außgeschlosen, so weillenndt Wollfgang Talhaimer
hinder sein verlasen, welliches dann seiner, Khuefstainer, ellichen haus-
328
fraun alls dem negst gesybt unnd pluterben Talhaimers erstlich zue-
steenndt, und sein anzaigen versechlich gehörig wer, welliches aber alles
Wollfgang Talhaimers verlasne wittib, Margredt genandt, nach
absterb iers hausbiertz sich unnderfangen, auch noch bisher in innhabung
und geprauch wer, derhalb bed sy daran zu weissen, solhes alles guetz
abzesten, und seiner, Khuefstainer, hausfrauen, Barbara genandt,
lassen zuesten unnd verfolgen sambtt mit widerkher der abgenumen
nutzung. Hierbider weillendt Wolffgang Thalhaimers verlassne wittib,
Margredt genandt, anzaiget und zu versten gab, sy wer nit ablaugnen,
daz sy sych ieres hauswiertz selligen verlassen hab unnd guetter nach
absterb sein underfangen, dan sy solhes aus rechtmesigenn guettem
titl unnd gnuegsamen brieflichen urkhunden, so sy von Wollfgangen
Talhaimer, ierem hauswiert selligen, hett, solliches getthan, derhalb
sich versech unnd gewis vertröst, das ier derhalb niemandt pillich
ainich unfueg oder unpillicher handlung zuemessen, der ursach halb
auch disser zeitt Kuefstainer beger anstatt seiner haussfrauen gethan
nach ausweis brief unnd sigel zu billigen nitt pillich noch schuldig, unnd
aber ierer anzaig zu merer bericht, der sach zu fuerdrung, Kuefstainer
hausfrauen, auch im zu frantschafft, well sy ierem beruemen nach die
brieff von Wolfgang Talhaimer selligen, ierem hauswierdt, ier zue-
gestelt und gegeben fuerlegen, darauß voliger unnd lauter verstandt
genumen mug werden, was sy gehandelt, das solliches durch sy pillich
beschehen, mit bitt, Khuefstainer anstatt seiner hausfrauen seines fuer-
nemen und vorhaben abzesten guettlich zu weissen. Hierauf Larenz
Khuefstainer alls gwalthaber seiner hausfrauen wider antburt gab, die-
weill er in fuerlegung der Thalhaimerin vermaintlich brieff lieh urkhundt
befundt, das erstlich der brieff zwen, anfangs ain heiratbrief, so sich
mit zuepringen der frauen heiratguet, das dan dreuhundert phundt
phening wer, sambt der Widerlegung, so auch dreuhundert phundt
phening machet, unnd darzue die morgengab, so ainhundert phundt
phening, das alles sibenhundert phundt phening guetter landes ob der
Enns berung bringen, wellich benandte stugkh gult gueter zehent inn
heyratbrief gesteh si dan biß so lang, das von seyn negsten erben
umb die sibenhundert phundt phening gelost wierden(?) sy in dan
yedes jars zu Liechtmesen vierzehen tag vor oder hinach statham, in-
haben, stifften, nutzen und nyesen sol sambt das alle forundt hab bey
dem lebendigen tail beleiben, in sich halten und begriffen buer; der
ander brief, darauf sy sich nun dere stugkh, gult, guetter, zehett, sovil
Wolfgang Thalhaimer hinder sein verlasen unnd nit in ersten heirat-
brief gesteh, auch zu haben und als nach vermüg dyses letzten brieffes alle
gueter in ersten heyratbrief benandt auch der andern aller yer leben
lang ze nutzen und niessen vermaint zu pehelffen, und dieweil aber
solher letzter briefe erstlich in der vorundt hab ierem ersten heiratbrief,
329
der ier alls dem lebentigen beliben tau sollich alle geben, solliches
niemant und allain sambt andern stukh, gult, guet, zehent etc. solh
vorundt hab ier leben lankh ze nutzen bestimbt, so beger er von der
frauen zu versten, bey welhem brieff, dem ersten oder andern, sy be-
leiben, dan baidt hab si zu erwegen ier nit zuelessig ierem vorhaben
dem ersten heiratbrief gleich mit vorundt guet ze handien und aller
guetter leibgeding sych zu geprauchen, nach dem andern ieres ver-
standz, und so er ieres willens erfor, allso dann sich weiter vernemen
lassen. Darauf die wittib Margreth Talhaimerin wider zu versten gab,
sy wolt sich kains brieffs verzeihen, sonder sich sollicher beder betragen,
dann der letzt neimb das vorundt guett halbm ier nicht ab, ursach das
im peschlus desselben mit ausstrugkhten wortten vermelt unnd bestimbt
wierdt, das sollich vermecht dem heyratbrieff, ir vor durch ierem haus-
biertt selligen Wolfgangen Talhaimer aufgericht und gegeben, an allen
seinen arttigklen, clausen und punkhten ganz unschedlich sein, derhalb
wie vor Khuefstainer seines vorhaben abzesten guettlich zu weissen
peitt etc. Da enntgegen Khuefstainer bider anzaigt, dasTha[l]haimerin
vorhaben, sich beder brief zu behelfen, khunt nit fueg oder statthaben,
dan als sie selbs vermeldet, das der letzt brief machet beschlus in sich
helt, daz das erst gemecht in allen artiklen, clausen, punkhten khrefftig
sein, so hiet sy auch nach ausbeis des ersten die gueter ier leben lang
nit zu nyessen, sonder jerlich aines jeden jars ieres hausbiert selligen
negst erben die lassung zu bestimbter zeit verfolgen muest lassen, der-
halb ier fuernemen an grünt wer, mit ander ferer erindrung und merung,
wie dan solhs im spruch hernach zum tail so vil von neten nit unan-
zaigt, sonder wie derselben unnd hie vorig fuerkhumen handlung er-
tragen, lautter verstanndt khumen wiert.
Exzerpt des Spruches vide im Texte p. 12.
Geben zu Linntz, Mantags nach sandt Annaentag der gepererin
der jungkfraun Marie ain muter Gotes im fünfzenhundertisten unnd
achtundzwainzigisten jar.
Weill wier denn dissen spruch und vertragswriff an der geschafft
unnd siglen darauf gedrugkt nach genuegsamer besichtigung auch an
ainich mangl und geprechen befunden unndt erkanndt, haben wier ime
ditz transumpt unnd glaublich urkhundt mit unserm aufgedruckhten
innsigl pesiglen lassen, doch unns und unsser nachkemen an schaden.
Geben zu Alttennburckh an sandt Filybtztag des heilling zwelyffpottn
im fünfzenhundert unnd im neun[und]zwainzigissten jar.
Orig. Pap. mit aufgedrücktem, stark beschädigtem, rotem Wachssiegel.
330
63. Confirmation und Lehenbrief von Ferdinand I. über den Vergleich
zwischen Wilhelm Schürf Rittern und Lorenz von Kueff stein zu Fain-
feldt wegen der Talheimerischen Gütter.
1530, Mai 9.
Wür Ferdinand etc. bekhennen, das für uns khomen ist unser
getreuer Lorenz Kueffstainer und gäbe uns unterthäniglichen zuer-
kennen, wie er sich und sein Hausfrau Barbara durch unsers getreuen,
lieben Wolffgangen Volkräen, unsers Raths und Hoff-Marschalls
ihres Brueders und Schwagers als ihres vollmächtigen Gewalthabers
güettlichen Unterhandlung mit unsern getreuen lieben Wilhalben
Schur ff en, unserm Rathe und Pfleger zu Ombras umb die hernach
geschriben Lehen und Güetter von weylandt Wolffgangen Thal-
heimber, in unserm Ertzherzogthumb Össterreich ob der Enns gesessen,
herrührend, die weylandt Kayser Maximilian etc. unser lieber Herr
und Anherr hochlöblichster Gedächtnus nach dem dieselben ihrer Mt.
von gedachten Thalheimber, der ohne Leibserben abgangen, haimb-
gefallen und bemelten Schurffen und unsern getreuen, lieben Bal-
thasarn Meichsner, unsrem Auflager im Canal aus Genaden zugestelt
und wür demselben Schurffen, als der solch Lehen und Gütter nach-
mahlen alle allein an sich gebracht, jüngstlichen auch verliehen, darzue
die obbenant Barbara als negster Freund und Erb des Thalheimbers,
Spruch gehabt, veraint und vertragen hette, lauth berührter kayser-
lichen Majestätt Gab und unsers Lehenbriefs auch Übergaab und Auf-
sandung, so mehr bemelter Schürf ihme dem Kueffstainer zuegestelt
und uns derselb Kueffstainer darumben fürbracht, darauf uns nun die
vorbenant Barbara ihr Gerechtigkeit auf angezeigten Lehen und Güettern
ferrer an ihrem ofen besigelten Brief auch aufgesandt und diemüettig-
lichen gebetten, die vüllgedachten Kueffstainer, ihrem Hauswürth, zu
Lehen gnädiglichen zuverleihen. Das haben wir gethan und die be-
stimbten Lehen Stuckh und Güetter jezt bemelten Kuffstainer zu Lehen
verliehen, etc Und sein das dieselben Lehenstuckh und Gütter,
etc
Geben in unser Statt Wienn am neunten Tag des Monnaths May
nach Christj unsers lieben Herren Geburde fünffzehen hundert und im
dreyssigsten, unser Reiche im vierten Jahre.
Commissio Domini Regis in Consilio.
Alte Abschrift.
64a. Pflegbrief über Senftenberg.
Efferding 1533, Januar 2.
Wir Georg grave zu Schaunberg, oberster erbmarschalh in
Österreich unnd Steyr, bekennen hiemit für unns unnd unnsere erben,
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das wir unnserm lieben getreuen Lorenntzn Kuefstainer zu Fain-
felld unnser geschloß Sennfftnberg im landt Österreich gelegen, in
phlegweiß von unnsernwegen treulich innen zu haben hernach volgunder
maynung genedigclichen unnd wissentlichen verlassen unnd bevolhen haben,
also das er gemelt unnser schloß sambt aller seiner zuegehorung, wildpandt,
landtgericht, obrigkaitn unnd herligkaytn allerding unnd allain zu
unnsern hannden unnd niemants annderm inhalt dises unnsers im uber-
geantwortn phlegbrieffs treulichen inhaben, dasselb bey tag unnd nacht
allenthalben solhermassen versehen, bewaren und verhueten, auch sich
daraus noch darein weder krieg, vehd oder annder dergeleichen Sachen,
haimblich noch offennlich verfahn, auch on unnsern willen, erlauben
unnd sonnder werhafftigs zaichen in gemelts geschloß niemants unns
widerwertig unnd schedlich bey tag oder nacht haimblich noch offenn-
lich lassen, behausen oder halten soll, damit unns noch im kain uneer
schimpff, spott, nachtl unnd schaden noch ichts annders, so wider unns
wäre oder sein möcht, daraus ervolge, als er dann des unns unnd im
selbs sein eren, treuen unnd aydespfiichten nach ze thun schuldig ist.
Ob aber, das Got vor sey, ain gewaltiger anzug in das landt beschech
unnd im solhs geschloß unnd phleg mit gewaltiger that aberobert wurd,
solhs soll im an seiner hernach begriffen purckhut an schaden sein, unnd
nachdem unns gemelter Kueffstainer auf unnsern ime gegeben schuld-
brieff negst verschiner pfingssten funffhundert gülden reinisch in munß
bar unnd berait geliehen hat, von welicher suma gelts wegen wir ime
auff sein ansinnen gedachte phleg unnd schloß dreu ganntze jar von
yetzkomenden sannd Jörgentag hernachvolgunder jarzall biß widerumb
darauf, wann man schreiben wiert nach Cristi gebuert funffzehenhundert
unnd im sechsunddreissigisten jähr unauffgeschriben hiemit in crafft diß
briefs verlassen, deshalben er unns entgegen zuegesagt gemelter suma
gelts innerhalb der zeit nicht zu begern noch aufschreiben, derhalben
sol ime aber an der Verzinsung nichts benomen sein, sonnder von unns
sambt hernachvolgunder purekhuet järlich geraicht werden. Wann unns
aber zu solher zeit der verschinen dreyer jar fuegen oder gelieben
wur[de], gemelts schlos widerumben von ime über- und einzunemen,
oder er der ennde zu beleiben nit willens wäre, so soll solhs ain tail
dem andern albegen ain halb jar vor wissentlich verkhundtn unnd auf-
sagen unnd nach verscheinung gemelter verkhundten zeyt, so soll er
willig, beraidt unnd gehorsam sein gemelts schloß sambt aller seiner
zuegehorung, auch allem zeug, sovill im des laudt des inventariumbs
eingeantwort ist, oder hinfuro eingeantwort würde, zu unsern hannden
unnd gewaltsam widerumben unverwidert abtreten und darinen kainen
auszug noch verrer w-ägrung suechen oder haben, auch sich solhs ab-
tretens in kain weyß noch weg setzen; ob er aber nit enwär, so soll
er bey seiner hausfrauen, seinen kindern, knechten, dienern unnd allen
332
dennen, die nach seinem abganng gemelts schloß innhabn, mit ganntzem
vleiß ernstlich verlassen unnd bestellen, solhem allem, wie obstet unnd
hernach voligt, also treulich nachzekomen und volziehung ze thuen,
sein hausfrau, kinder, knecht, diener unnd inhaber sollen auch schuldig
unnd verpunden sein, unns solh geschloß obgemelter massen unnd
sonnst niemants annderm vor menigclich abzetreten unnd einzuantwortn
on all arglist unnd vortayll, unnd ob wir, darvor Got lanng sein wolle,
mit todt abgienngen, so soll er mergemelts schloß sambt allem seinem
zuegehorn, wie obstet, unnsern sönen, ob die nit warn, unnsern döchtern,
unnd ob dieselben auch nit wären, alsdan dem namen von Schaunberg
negsten erben, so von sipt unnd gebuert die rechten sein, abtretn unnd
kainswegs vor sein, treulich on all geverd. Darumb haben wir ime,
dieweyll er villgemelts schloß phlegsweyß von unns innhat, järlich von
der hanndt zu puerkhuet ain hundert pfundt pfening lanndts Österreich
werung, desgeleichens ainen dreyling wein zu geben zuegesagt. Wir
haben im auch unnser landtgericht zu gemeltem unnserm schloß gehörig
der maynung unnd gestalt verlassen unnd bevolhen, dasselb in unnserm
namen unnd von unnsern wegen so lanng er der ennde unnser phleger
ist, allerding treulich, vleissigclich zu verwesn, zu verwalten bey altem
herkomen, zuegehorn unnd gerechtigkaitn ze hanndthabn unnd davon
nichts enziehn zu lassen, sonnder was dasselb beruert, neben unnd mit
unnserm richter unnd vorgeern unnsers marckhts Senfftnberg inhalt
der Instruction, die wir ime unnd gemainem marckht zwo in gleicher laut
zuegestelt, treulichen hanndeln, auch von den fallen unnd zuestennden
desselben solhs an unnsern entgelt, was malafitz beruert, ausrichten soll.
Mer so haben wir im unnser vischwasser unnd jhaidt treulich unnd
vleissigclich zu verwalten, auch nichts davon schmeldern noch enziehen
zu lassen, sonnder die bey altm herkomen ze haltn unnd ze hanndthaben
bevolhen, yedoch obe wir der ennde selbs jagen oder vischen lassen
wolten, das sol auf unnsern cossten unns vorbehalten sein. Er sol auch
das wißmadt, so albegen die phleger gehabt, unnd die gewondlich wacht,
wie von alter herkomen, haben unnd halten, unnd über die obbegriffen
purckhuet sein wir ime der phleg halben nichts mer zu geben schuldig,
unnd nachdem wir aber Cristoffen Mennter, unnserm yetzigem phleger,
in die dritthalbs hundert gülden Reinisch nach vermugen aines schuldt-
briefs, die er Wolfgangen Tanredl von unsern wegen bezalt, schuldig
sein, dieselb suma soll gedachter Lorentz Kuefstainer dem Menter
gegen dem schuldtbrief bezallen unnd ain quittung empfachen, solh gelt
soll er unns on ainichen zynnß biß zu abtretung der phleg unangevordert
innen lassen, derhalben wellen wir ime gegen uberantwortung des
Menters schuldbrief unnd quittung in gleicher laut wie dem Menter
ain schuldbrief zuestellen unnd überantworten lassen. Auch so wellen
wir unns hiemit gegen im dem Kuefstainer gewilligt haben, nachdem
333
sein schuldtbrief der vorngemeltn funffhundert Gulden Reinisch die
bezallung albegen auf pfingsten steet, das wir im dieselben mitsambt
der gemeltn drithalbhundert gülden Reinisch, wan er der phleg ab-
treten ist, sambt davon geburennden zynns, auch purckhut genädigclich
bezallen wellen. Item was ainem unnserm marckhtrichter zu Sennfftn-
berg bevolhen, auch dasselb marckhtgericht das Aygen unnd die von
Zebing all leut und in woner derselben sambt andern unnsern under-
thanen, über die all gedachter richter von unsern wegen zu bieten, be-
rueren unnd betreffen ist, damit sol er an unnsern bevelch allain, was
im die gemelt Instruction zueläst, gar nichts ze schickhen noch ze hannd-
len haben, wenig oder vil, sonnder sich in allen obgenanten artickheln
unnd sachen, auch der instruckhtion nach allerding treulich, erberlich
unnd solhermassen halten, wye dan ainem fromen edlen unnd gebornem
man gebuert, auch er des seinen eren, treuen unnd aides plichten nach
ze thuen schu[l]dig unnd phlichtig ist inhalt seins unns übergeantwortm
reverßbrief treulich an all arglist unnd geverde. Des zu warem urkhundt
haben wir unser secret insigel hier fürgedruckht, bescheen unnd geben
zu Eferding am pfintztag nach dem neuen jarstag nach Cristi gepuert
funffzehenhundert unnd in dem dreu und dreissigisten jar.
Drauf versprich ich obgenanter Lorenntz Kuefstainer zu Fain-
felld für mich unnd all mein erben bey meinen waren treuen an recht
geschworner aidstat, gedachtem meinem genädigen herrn grave Jörgen
von Schaunberg unnd allen seinen erbenn unnd nachkomen, dasselbig
schloß unnd phleg Sennfftenberg in allen punckhten unnd artikhln wie
gedachter phleg brive vermag innezuhaben, unnd alles dasjenig zu halten,
das der brieff mitpringt unnd vermag an geverde. Des zu warem urkhundt
hab ich obgedachter Lorentz Kuefstainer für mich unnd mein erben
mein aigen insigil auf dissen reverßbrief gedruckht, mich auch mit
aigner hanndt untherschriben. Geschehen unnd geben zu Eferding am
pfintztag nach dem neuen jarstag nach Cristi gepuert funffze[hen]hundert
unnd in dem dreuunddreissigisten jar.
Larentz Khuefstainer m. p.
Ori'g. Papier. 4 Bll. fol.
64b. Lorenz Khueffstainer an Hn. Jörgen Grafen zu Schaunberg, Obrister
Erbmarschallk in Österreich und Steier etc.
Senftenberg, Unser Frauen Lichtmeßtag 1533.
Ew. Gn. mein schuldig und unterthenig Dienst zuvor. Wie ich ver-
standen als solt des Mentter abtrettung der phleg Senftenberg als
heutt zu unser Frauen Lichtmeßtag geschehen sein, wol ich von Ew. Gn.
seit ich herab khumb kain weiter pericht wie ich mich derhalb halten
sol vernumen, den durch den Richter hir zu Senftenbergk pericht worden,
334
als sol E. Gn. dem Mentter bai Im ein Schreiben zuegesennt haben,
und verstanden als sol er im dem Richter an mich antburt geben haben,
daß nit peschehen, lass ich E. G. wißen auf das zusteen das ich E. G.
gethan von E. G. wegen dem Mennter die Summa Gelt nemlich in die
iij c ic so er Tanredl von E. G. wegen ausgericht und pezalt, auch ihm
zuestellen und raichen wollen, als heut hie deshalb mit diesem Geld
gefaßt erschienen und als wie gemelt ausrichten wollen, aber Menter
nit dagebest, u. wie ich vergeblich begern läßt sich Menter merken er
trete das Gschloß nit ab, sundern E. G. soll ihm ein merers schuldig
sein, Er hab den allenthalben sein Geld u. soliches hab ich E. G. sun-
derlich daß ich Menter mit pemelter Summa geltz nit hingehalten noch
gesamt hab, und deshalb er von E. G. nit peschwer haben khan, nit
verhalten wollen. E. Gn. mag selbst annemben das mir gleich schwer
das ich nun nit wißen soll wenn mir das Gschloss der Zeit vor St. Jorgen-
tag überantburt werd, daß ich mich zum Haushalt da allerdings darzu
schicken werd, den Menter nicht da laßen u. gar schon umgerembt
hat u. fileicht auch da nicht gefunden, trag gleichwol saring (Sorge)
wiert E. G. nit wen herab verordnen, ich u. Menter werden uns lang
nit der Abtrettung halber vergleichen. E. Gn. wolns in pesten Gedenken
das ich mich gegen E. G. u. in allen ganz underthennigklich gefellig thue.
Lorenz Khuefstainer.
Orig. im Fürstlich Starhembergschen Archiv zu Ejferding.
64c. Lorentz Khueffstainer an Georgen Grafen v. Schaunberg
20. Febr. 1533
gibt den Rat, falls Menter noch eine Zeitlang die Übergabe hinhalten
sollte, Befehle zu geben, daß auf die Wildbahn und anderes Aufsehen
gehalten werde, wozu er sich nicht ermächtigt fühle, solange ihm die
Pflege noch nicht übergeben sei. Den Brief Schaunbergs, welcher
angeblich vom Richter von Senftenberg jenem von Zebing zur Zu-
stellung übergeben worden sei, habe er nicht erhalten.
Orig. im Fürstlich Starhembergschen Archiv zu Efferding.
65. 1533, Juni 3.
Ich Wolf von Scherffenberg etc. bekenn für mich unnd all meine
erben öffentlich m[it dem brief], nachdem ich von dem edln und vessten
Larenntzen Kuefstainer zu Fainfeld anstat unnd von wegen alls
gwalt [ ] hausfrauen Barbara weilennd des edln und vessten
Steffan Volkra seling eeleiblichen tochter etlich ir erb[ ] auen,
höltzern, wisen, agkheren, göllten, guettern und zehenden, die sy, die
335
obernennt Barbara Khuefstainerin von [....] irem vetteren dem
edlen und vessten Wolfgangen Talhaimer zu Hilprechting seling
ererbt hat, umb achtundzwanzig hundert pfund pfening erkaufft und des-
selben kauffs, darumben ich und meine erben ain aufrichtigen redlichen
kauffbrieff haben, dem Kuefstainer anstat seiner hausfrauen und irn
erben vierundzwaintzigkh hundert phund phening laudt seiner mir ge-
gebnen quittung in barem gellt bezallt hab, und aber in disem kauff
auff den vertrag, so etwan zwischen gedachtem Kueffstainer anstat
seiner hausfrauen Barbara und der edln tugenthafften Margrethen,
weilend des obgenennten Wolffgangen Talhaimers seling witib, er-
ganngen gerech gemacht und beschlossen worden, das die vierhundert
pfund phening alls letzte fryst obgestimbter ganntzer kauffsumma byß
nach genennter Margrethen Talhaimerin witib absterben bey mir
und mein erben one verzynsung warten und stilligund beleiben und
dann erst nach ir, der Talhaimerin, absterben ich oder meine erben
derselben vierhundert pfund pfening auf obgemellten kauff zu völliger
bezalung, außrichtung und bezalung thuen sollen, und ich es auch also
angenomen und gewilligt hab, so gerede ich demnach für mich und all
meine erben nach der gemellten witib Margrethen Talhaimerin ab-
sterben, wover sy die ainhundert phund pfening ir freye morgengab nit
verschafft, inhallt des Vertrags zwischen vermellter Talhaimerin und
Kueffstainers hausfrauen erganngen, one abganng zu verrichten
Mit urkhund des brieffs besiglt mit mein obgenents Wolfen von
Scherffenberg aigen anhangunden insigl, und des umb merer gezeug-
khnus willen hab ich mit vleys gebetten den edln und vessten Wilhalmen
Sidelsperger zu Greisenperg pfleger zu Windegkh, das er sein
insigl, doch im, sein erben on schaden, auch neben mir an den brieff ge-
hangen hat. Geben und besehenen an erichtag der heiligen pfingstfeyren
den dritten tag des monats Juny nach Christi des heren geburdt fünff-
zehenhundert und im dreuunddreissigisten jaren.
Orig. JPerg. Die zwei angellängt gewesenen Siegel feilten.
66. Kaufbrief über Greillenstein.
1534. Januar 17.
Ich Barbara geporne Hellin, weillent des edlen unnd gestrenngen
ritters herrn Wolfganngen Volkra zu Stainenprunn, Romischer,
Vnngrischer unnd Behaimischer khü. Mt. ratt unnd öbrister hoff-
marschallich selling verlassn wittib, unnd ich Joachim Volkra
obbenentzs herrn Wolfganngen Volkra unnd seiner bemelten haus-
frauen eelicher sun, bekhennen fö.r unns selbs unnd anstat unnd vonn
wegenn Anndreen unndAgapitus der Volkra, die noch nit vogtper
336
unnser sun und brueder, für die wir unns ganntz volmacht angenummen,
unnd unnser aller erben unverschaidenlich mit disem offen brieff, wo
der furkhomet unnd gehört wirt, das wir nach rat unnser nägster freundt
der zeit, als wir sölchs an menigclich widersprechen unnd des rechtlich
thain mochten, die vesstn Grellenstain im Peugkhreich in Rem-
pacher pfarr gelegen mit allen ier rechtlichen ein- unnd zuegehorung,
denn mairhoff dapey mit sambt allen ekhern, wisen, gertten, heltzern,
haiden, waiden, wilpan, teichtlen, vischwaiden an der Täffen, preuhaus,
müll an Grellenstainer täffen, alle phening gült von behaust unnd über-
lendt grünten, traidt und haberdienst unnd zehet, gestifften unnd
ungestifften, besuecht oder unbesuecht, hierinnen benendt oder un-
benent, nindert noch gar nichts ausgenummen, wie wir unnd unnser
vorfodern des alls genutzt, praucht unnd genossen oder geniessen
heften mügen, unnd das alles freis aigen unnd neben disem kaufbrieff
in ainem versigelten register unnd urbar nach lengs geschriben unnd
benent ist, recht unnd redlich ains steten ewigen khauffs hingeben unnd
verkhaufft haben, geben unnd verkhauffen auch hiemit wissentlich in
crafft des brieffs, dem edlen unnd vessten Larenntzn Khüfstainer zu
Fainfelt unnd phleger auf Semfftenberg, unnsern lieben schwagern,
unnd Barbara, geborne Volkrain, unnser lieben schwegerin unnd maimen,
seiner hausfrauen, unnd allen iren erben, umb ain summa gelts, der wir
von innen zu rechter zeit vergnuegt unnd an allen abganng unnd schaden
petzalt sein, auch wir unnd unser erben albeg genuegig sein sollen
unnd welln, es mügen nun ietzt unnd füran albeg die ermelten Larenntz
Khuefstainer, Barbara sein hausfrau unnd ier erben die vorbenent
vessten Grellenstain mit aller ier in- unnd zuegehorung und wie die-
selbing in dem versigelten register begriffen, als ier erkhaufft unnd
betzallt guet, wie wir den des alles offtbemelten Larenntzn Khuef-
stainer, seiner hausfrauen, ieren erben in ir nütz unnd gwer einantburt
unnd derselben habhafft gemacht, wie sölchs stetten khauff, au ch über
antwurtung der nütz unnd gwer unnd sunderlich des lands Österreich
unnder der Enns recht ist, nutzen, niessen, in albeg damit hanndln unnd
geprauchen, wie sy wellen, die verschaffen, vermachen, verkhauffen,
verkhumern nach alln iern gefalln, alls wie annder mit irem frey aigen
guetern, ann unns unnd unnser erben unnd menigclich vonn unnser
wegen ierung, Verhinderung alles widersprechen. Wir dickh ernent
Barbara, herrn Wolfganng Volkra selling verlassen wittib, unnd ich
Joachim Volkra alls der elter für uns, unnser selb, auch unnser vor-
genanten sun unnd brueder, all unnser erbern, sein des vill ernennten
Larenntzn Khuefstainer, Barbara seiner hausfraun unnd alln iern
erben des obermelten khaufs der vesstn Grellnstain mit alln bemelten
schtückhen, hültzen unnd guetern unnd wie die im versigelten register be-
schriben unnd verstannden, alles für frey aigen, nichts ausgeschlossen, recht
337
gwer scherm unnd fürstandt sein für all ansprach mit dem rechtn darumb
zu vertretn, versprechen unnd verantwurten, wie, wan unnd alls offt
inne des not beschiecht unnd wie solchs khaufs unnd darüber gewer-
schafft zu thain des lannds Österreich für freyaigen verkhaufft gueter
recht unnd geprauch ist an gever; gienng in aber daran icht ab, oder
das inn icht krieg oder ansprach daran aufferstiendt, das sy das schaden
nemen mit recht, wie der wer, denselben schaden unnd abganng solln
und wein wir inne genntzlich ablegenn, erstat und richtig machen, sy
sollen auch das alles haben und habhafft werden auffaller unnser unnd
unnser erben hab und gueter, wie die namen und gelegen inder oder
ausser lannde, ligundt oder varundt, darauff inne unnser genedigister herr
unnd lanndsfürst seiner fürstlich gnaden und under was öbrikhaiten die
gelegen unnd anstat derselbigen macht gwalt auff ier erst ersuechen an
weitter wegerung, klag unnd fürpot in über- unnd einantwurten, hab-
hafft und geweitig mach[en] sich derselbing solang zu geprauchen, bis sy
für abgang unnd scheden, was sy der erlitten, an alln abganng vernuegt,
gewert und betzalt werden und sein, dawider wir khainerlay pehelff,
freyhait noch fartl, wie die erdacht khunden oder mochten werden,
geniessen noch haben solln noch wellen, alles treulich unnd ungeferlich.
Mit urkhundt des brieffs, der auf mein obenenter Barbara Hellin fleissig
bitt mit des edlen und vesstn Leo vonn Schnekhenreit alls dem, der
von obenanten herrn Wolfganngen Volkra selling zu ainem mit testa-
mentare verornt ist, aigen anhangen insigl verfertigt ist, so hab ich
offtgemelter Joachim Volkra mein aigen insigl an den brieff gehangen,
und auf unser beder mueter unnd sun bitt sein auch getzeugen die edlen
unnd gestrengen herrn Ambrosien Wisent ritter, Rö. khu. Mt. etc.
ratt unnd lanndtunndermarschalh inn Österreich under Enns, unnd
Oswoldt Mar zu Michlstetn, die auch ir aigen insigl angehangen
haben, doch inn, irn erben und insigl an schaden. Geben zu Wienn,
am sübentzehenden tag Januarii als man zalt nach Cristi gepurde im
funffzehennhundertisten und vierunddreissigisten.
Orig. Perg. Alle vier Siegel sind abgerissen.
Von außen: Kaufbrief lieber Scliloss und Herrschaft Greillenstein. Ao.
1534. Nr. 37.
67. Vermachtnussbrief Frauen Barbara von Khueffstain geb. Volkrain.
Grellenstein 1535, Febr. 21.
Ich Barbara weilenndt des edln unnd vesstn Steffan Volkhra
zum Greillnstain und Barbaran gebornnen Thalhammerin, seiner
elichen hausfrauen, baider eeleibliche tochter, jetz des edlen unnd vessten
Larenntzn Kuefstainer zum Greillenstain eeliche hausfrau, bekhenne
für mich und all mein erben unverschaidenlich und thue khundt, menigk-
C. Kuefstein. II. 2-1
338
liehen offennlich mit disem brief, wo der furkhumbt, das ich mit gueter
vorbetrachtung, zeitlichem rat, aufrichtiger muesswilliger zeit unnd unn-
bezwungenlich frey, willkhürlich und zuvor, die weil Got der almachtig
die Ordnung der heilligen kanschafft des elichen wesen umb merung
wegen desselben glauben selbst aufgesetzt und gemacht, hab ich für
das erst und höchst der götlichen mitgesatzt und Ordnung aus cristen-
licher pflicht gewegen, zum anndern gerait den überflussigen hochen
getreuen willen und freundtschafft, darinnen der gemellt mein lieber
hauswirt, den mir Got aus sonndern genaden genadigklichen zum ge-
machl zuegeordent hat, bisher in täglicher vleissiger Ordnung, getreues
eelichen wesen gegen mir erschinen ist und angezweiflt aus gottlichen
gnaden, auch angeborner erberkhait seines herkhumen und stannds
und sonnderlich der taglichen getreuen uebung nach zu grundten furan
an nachlässigkhait gern thuen wirdet; demnach und aus solhen hie ver-
schribnen angetzaigtn Ursachen, cristennlicher und naturlicher gesatz
und Ordnung, auch berurter kanlicher freundtschafft ubergib, orden,
verschaff, vermach und verschreib ich hiemit wissenndlich und in crafft
ditz briefs obvermeltem meinem lieben hauswirt Larenntzen Kuefstainer
all mein ligunt und varundt erb, hab und guet, belehenndt und freies
aygen, nynndert nichts ausgeslossn, so mir von obemelter meiner lieben
mueter undierem bruedern Wolfganngen Talhaimer zu Hilprechting,
meinem lieben vettern, denen Got baiden genedig sein welle, anerstorben
und erblich zuegefallen, derzeit hab noch zuesten möht, also vil und
berurter mein hauswirt anstat und in namen mein emphanngen oder
noch emphaen mag, unnd sonnderlich dieweil ich und menigklich un-
gezweifelt guet wissen tragen, das mein lieber hauswirt Kuefstainer
alles das, so er von meinen wegen bis auf dise zeit mueterlichs und
von meinem vettern erblichen gefells emphanngen und eingenomen, alles
an dem kauf der vesstn Grellnstain sambt seiner ein- und zuegehörung
angelegt und mich auch neben ime in demselben kaufbrief in allen
puneten und articlen stellen lassen nichts ausgesundert noch hindan-
gesetzt, als nach volgunder maynung und beschaidenhait verstannden
wirdet, nämlich ob sich aus dem willen Gottes schickhet, das ich vor
berürtem meinem lieben hauswirt mit tod, das sein gottlich genad lanng
verhueten welle, abgienng, und nicht kinder, so wir mit ainannder
hetten erobert, in leben wem, alsdann soll all mein oberürt belehennt
und freis aygen, ligundt, varundt, hab und gueter, wie die namen haben
sollen und mögen, und wo sy gelegen, gar durchaus nicht hindan ge-
setzt, so von offternennten meiner lieben mueter und veter dem Dhal-
haimer saligen erblich an mich khomen, offternenntem meinem lieben
hauswiert Larentzn Kuefstainer und seinen erben frey ledigklich
nachvolgen und ir aigenthumb sein, nachvolgunder maynung, wie obge-
dacht, ob kain kindt nach meinem absterben, so wir mit einannder er-
339
obert, in leben wäre, das bemelter mein lieber hauswirt Kuefstainer
von allen meinen ligundn und varundn hab und guettern, wie oben
offtmals erzellt, meinem nägstn und beweisten pluetfreunndtn nicht mer
als funftzig phundt phening-, die ich innen hiemit verordent und ver-
schafft haben will, in jarsfrist nach dem vall hinauszugeben schuldig
und phlichtig sein. Alsdann soll und mag mein lieber hauswirt Kuef-
stainer mit allen anndern meinen guettern, wie zu mermallen benennt,
eben gleich als mit anndern seinen aigenthafften guettern hanndlen,
thuen und lassen, mit verkauffen, versetzen, vermachen, verschaffen,
wie ime solchs gevellig und gelegen sein wil, an meiner erben und
menigklichs von iren wegen irrung, hindernuß und widersprechen. Vnnd
ob sich begab, das ich nach meinem absterben lebenndig kinder, die
ich aus den gnaden Gottes bey meinem lieben hauswirt Kuefstainer
erzeugt verlassen würdt, so soll offternennter mein lieber hauswirt
Larenntzn Kuefstainer ainem yeglichem khindt von meinen hierinn
angetzaigtn verlassen hab und guettern, so von obermelten meiner lieben
muetter und vetter erblich an mich khumen, auch von meinen wegen
ainhundert phundt phening, doch so sy erst zu ieren vogtpern jarn
khomen und ee nicht, raichen und geben, und welches seine vogtbare
jar auch nicht erraicht hat, soll mein lieber hauswirt an menigklichs
einredt des[s]elbenn unvogtparn kindt geburunden tayll unntzt zu vogt-
barn zeit innen behallten und das kindt als ain vatter, wie er zu thuen
woll wais, betreuen, und soll also yeglichs kindt an bemelter suma der
hundert phundt phening ersettigt, vergnuegt und mein lieber hauswirt
deshalb, weil er im leben, inne der zeit weiter zu anntwurtten oder zu
thuen nicht schuldig sein. Vnd dieweil mir mein lieber hauswirt zu
freier morgengab innhalt des heirats abredt ain hundert phundt phening
zuegesagt unnd verschriben, dieselben ain hundert phundt phening orden,
schaff und vermach ich hiemit aus sonnder kanlicher lieb und treu
widerumb meinem lieben hauswirt Larenntzn Kuefstainer, also das er
seinem willen und gevallen nach damit hanndlen, thuen und lassen soll
und mag, auch derhalb von meinen wegen gar niemantz nicht davon
schuldig sein sol inn khainerlay weis noch wege. Es sollen und mugen
auch meine verlassen kinder, erben oder menigklich von meinen wegen
wider ditz mein frey übergab, geschafft und Ordnung, so von punct zu
articlen hierinnen verschriben und begriffen, weder mit noch an, geist-
lich oder weltlich, gericht recht oder weiblichen freyhaitn, so man nent
jus velleianum, wTas lanndes, gerichts, Satzung, gebreuch und obrig-
khaittn die wären, in kain weg, gestallt noch maß und inn suma wie
solchs menschliche vernufft begreiffen, dawider hanndlen, schmelerung
oder abruch, irrung oder eintrag thuen mochten oder suechen macht
haben noch sollen, und wil auch solh mein frey i\bergab, geschafft,
Ordnung unnd enntlichen willen mit allen geistlichen und weltlichen
22*
68.
340
Satzungen und gebreichen, als ob die von wort zu wort, von articl zu
articl da begriffen, stuenndn, bekrefftigt, auch jetz als dann und dann
als jetz in sein crafft und würckhung gesetz haben. Doch behallt ich
mir zuvor, dise verschreibung in meinem leben zu veranndern, zu mynn-
dern oder meren nach meinem gevallen oder ganntz zu vernichten oder
cassieren. Das alles, so dise verschreibung in sich hellt, ist mein freier
und guetter wil und maynung, alles treulich an all geverde. Des zu
urkhundt, dieweil ich selber mit aigen gegraben innsigl diserzeit nit
versehen bin, so hab ich mit allem vleiß den edlen und vesstn Leopoltn
Pernennstorffer zum Popen, meinen freunndtlichen lieben vettern,
erbetten, das er an meiner stat und in meinen namen sein innsigl
an disen brief gehanngen hat, und zu merer gezeugnuß und besser
sicherhait willen hab ich auch sonnderlich mit vleis erbetten die edln
und vessten Wilhalben Ruttn zu Grueb und Virgily Wasser-
berger zu Tumeritz, das sy auch irre innsigl neben gedachts meines
lieben vetern Leopoldtn Pernennstorffers innsigl an disen brief ge-
hanngen haben, doch in samentlich, irrn erben und innsigln un vergriffen
und an schaden. Geben zu Grellenstain am Sonntag Reminiscere in
der vassten, der genannt wirt der ainundtzwaintzig tag des monnats
Februarii nach Cristy unnsers lieben herrn geburt funffzehennhundert
unnd im funffunddreissigisten jarrn.
Orig. Perg. Alle drei Siegel abgefallen.
Von außen: Testaments-Übergabbrief Ao. 1535. XXI. Nr. 33.
1535, April 23.
Ich Cristof von Greysnnegg zum Sighardtz Rom. khu. Mt. etc.
e
unnsers allergenedigisten herrn beysitzer des lanndßrechten in Osterreich
unnder der Enns, bekhenn anstat unnd von wegen meiner eelichen
lieben hausfrauen Veronica gebornnen Dachpekhin, der volmächtigen
gwallt ich mich hierinn angenomen hab, für all ir erben unnd thue
khundt menigclich mit disem offen brieve, das ich recht unnd redlich
mit bewilligung unnd beysein vorbemelter meiner lieben hausfrauen
als rechter principalin dem edlen vessten Larenntzen Kuefstainer zu
Grellnnstain unnd seinen erben in wechslßvveiss verwechslet, geben unnd
zuegestellt hab angezaigter meiner lieben hausfrauen holden zu Fainfellt
gelegen, die dann freys ledigs aigen sein, unnderschiedlich was, wievil
unnd zu welcher zeyt ain yeder das, so er seiner obrigkhayt schuldig
järlich diennen soll unnd muess, hernach geschriben: Erstlich Sanndt
Michelsdiennst von behaussten guettern daselbst zu Fainfellt. Item ....
(Reytner, Swertzennbeckh, Fuerer, Schmidt, Weyss, Dionisy, am Ort,
Heuss hauer, Zwickhel, Tröstl, Scheitlich, Schlosser, Weittennhoffer,
Weber, Bröbbstl, Schuester, von der öden padstuben, wann die gepaut
341
war, so gibt man davon vier Schilling phening)1). Bringt die Summa
der obgeschriben behaussten guetter Sannd Michaeldiennsts siben phundt
e
vier Schilling funffundzwaintzig phening. Uberlenndt, so zu Sannd
Georgentag gedienndt unnd hierinnen von deswegen, das man der allten
nämen, weill sich die neuen offt verkheren, guet wissen hat, denselben
alten nämen nach geschriben werden: Item Schon Anndre diennt von
ainem ackher hinder der khirchen zu Rörmpach zwen phening. Item . . .
(Beckh, Weyttnhoffer von ainem ackher, haisst der Pränntl, Katherina
Männdlin von ainer tumpfelwysen zwen phening, Rottel, Wagner,
Scheitlich. Item Margreth von Sanndt Marein, Caspar Nagl ain agkher
in der taffen vier phening, Pauli Schmidt, Hanns Hofpaur von Fukla,
Georg Weittennhofer von ainem ackher im Spitzfeldt, haist der Pränndtl,
Pauli Weittennhofer von ainem ackher haist der Paungarten). *) Der über-
lenndtdiennst hievor vermeldet bringt in summa drey Schilling zwaintzig
phening. Mer dienn bemelte holden zu Fainfeldt vierunddreissig
hennen oder für aine syben phening. Item der richter zu Fainfeldt
gibt järlich von acht tagwerch wismadt, haist die edlwisen, sechs phundt
phening; umb sein des Kuefstainers holden zuAlmus, so auch freys
ledigs aigen sein, welche holden obberuerte mein liebe hausfrau von im
Kuefstainer laut ains verferttigten briefs darumben ausganngen in ir
gwallt bracht, hab darauf anstat meiner eegemelten hausfrauen im
beruerte holden zu Fainfeldt irer zuegehörung aus meiner hausfrauen
unnd irer erben gwallt, nutz unnd gwer in sein, aller seiner erben
gwallt, nutz unnd gwer hiemit wissenntlich unnd in crafft ditz briefs ein-
geanntwort, also das er Des zuwarem urkhundt hab ich ob-
bestimbter Christoff von Greysennegg anstat vilberürter meiner
lieben hausfrauen mein aigen innsigl hierangehanngen unnd zu merer
becrefftigung hat obbemelte Veronica, mein liebe hausfrau, den edlen
unnd vessten Sebastian Hager zu Allanntsteig als in diser Sachen iren
erbeten unnderhanndler mit vleissiger bitt angelanngt, das er sein aigen
innsigl, doch im, seinen erben unnd innsigl on schaden, neben mir
hieranhenngen thuet, darunder ich mich von wegen obbestimbter meiner
lieben hausfrauen unnd irer erben verpinnde allen innhallt obgeschriben
brieves war unnd stät zu halten. Beschehen an sannd Georgen des
heilligen ritters tag nach Cristi unnsers lieben herren geburde funff-
zehennhundert unnd im funffunddreissigisten jar.
Orig. Perg. Beide Siegel abgefallen.
Von außen: Tauschlcontrakts - Urkund über verschiedene Gülten und
Unterthanen besonders zu Feinfeld. Ao. 1535. Nr. 31.
*) Zwischen den Klammern auszugsweise Aufzählung der Namen der Pflichtigen
und einiger Lokalbezeichnungen zum Vergleiche mit den heutigen in der nächsten Um-
gebung von Greillenstein.
342
69. 1538, Sept. 29.
Ich Wilhalbm Ruth vonn Tirnne unnd auff Grueb bekhenn
für mich unnd mein erbenn unnd thue khunndt aller menigklichen mit
disem brieff, das ich recht unnd redlich mit muesweilligen unnd guetten
willenn, auch in peisein, wissenn unnd pewilligung Warbera gepornne
Wentzelickhin, meiner liebenn hausfrau, dem edlenn unnd vestenn
LorenntzennKhuefstainerzumGrellnstain unnd allen seinenn erbenn
in wegseiweis verwegstelt, gebenn unnd zuegestellt hab zu Parestorff ain
halb gestifft lehenn, darauff yetzt Mert Perger sitzt, yerlich davon diennt
drey Schilling zwen phenning umb gemeltz Khuefstainer ain hofstat,
darauff yetzt Wolffganng Prugkl zu Weidenn sitzt, jerlich davon diennt
neunundfunfftzigkh phening ain heller, unnd zwo vaschinghenn, so auch
frey aigenn ist, also habe sambt gemelter meiner hausfrau genant guet
unnd holdenn seiner zuekerung aus unns unnd unnser erbenn nutz unnd
gber in ier nutz unnd gber hiemit wissenntlich eingeantbort, also das
sy unnd ir erbenn Zu warrer urkhundt hab ich mergemelter
Wilhalbm Ruth mein aigenn hanndtgeschrifft hierunder auff denn
brieff gestellt und fi\r mich, auch ermelt mein hausfrau mein aigenn
insigel hieran angehanngen unnd auch ich Wilhalbm Ruth unnd
Warbera mein ellich hausfrau habenn mit fleis erpettenn denn edlenn
unnd vestenn Ludwig Weltzer, das er sein insigel zu gezeugenn auch
an dissenn brieff angehanngen, das im, sein erbenn insigel an schaden.
Peschehenn an sanndt Michelstag nach Cristi unnsers liebenn herrenn
gepurt taussent funffhunndert unnd im achtunddreisigisten jaren.
Wilham Ruth m. p.
Orig. Perg. Beide Siegel abgefallen. Archivvermerk von außen: Wegsl-
bripf von Wilhalbmen Ruth ain holden zu Parestarf gelangend ao. 1538.
70. 1539, Mai 26.
Ich Wolfganng Meyresser bekhenn für mich, all mein erben, unnd
thue khundt unverschaidenlich mit disem offnen brief, wo der furkhumbt
unnd vernomen wiert, das ich mit guetem muetwilligen Zeiten rat unnd
bedacht unnd das ich solches an menigclich widersprechen unnd des
rechtlich thuen macht, die vessten Fainfeld mit seinen gemehen, wie
die mit graben umb fangen, ainen garten unnd mairhof dabei, unge verlieh
dartzue sechsunddreyssigekh jeuch ackher, funffthalb tagwerch wismadt,
zunn hof genannt, ain holtz, die Wutznleut, item ain gestifft lehen zu
Frannckhenreit, da jetzt Vitzenntz Behaim aufsytzt, davon man järlich
diennt funff Schilling phening, vaschanng hennen zwo; solich bemelt vesten
unnd stuckh, holtz unnd grundt sein von dem wolgebornen herren
Hannsen von Puchaim, herren zu Hörn, erbdruchsas in Osterreich
lehen, unnd die hernach gemelten grundt sein freißaigen: item in die
343
funffzehen jeuch ackher, ain khrautgarten, item ain garten genannt der hof-
garten, mer ain clainß gartl zunegst des heußhauer hauß gelegen; dise
frein aigen grundt sein all zu Fainfeld gelegen. Item drey jeuch ackher
auf der Wutzenleutten sein dem herren von Altennburg zu freyem
purckhrecht mit sechs phening diennstpar, die bemelten stuckh gueter
unnd grundt mit seinem ein- unnd zuekherung, wie von alter herkhomen,
unnd wie ich des alles von dem edlen vessten Wolfganngen Meindln
erkhaufft unnd an mich khomen, unnd vermung unnd inhallt ainß
khaufsbriefs, welich mir der edl unnd vesst LarenntzKhuefstainerzum
Greillnstain von wegen gemelts Meindlens zuegestelltunnduberantwort
hat, alles erstermelten Larenntzen Khuefstainer, allen seinen erben recht
unnd rechtlich aines stäten, ewigen khauf hingeben unnd verkhaufft, gib
auch das innen hiemit wisentlich unnd in crafft dits briefs umb ain
suma gellts, der ich von innen zu rechter zeit vergnuegt unnd an allen
abganng unnd schaden betzallt bin, auch ich unnd mein erben albeg
genuegig sein soll unnd wellen, es mugen nun jetzt unnd f&ran albeg
dieermelten Larenntzen Khuefstainer unnd sein erben die vorbenennten
vestenn Fainfeld, stuckhen unnd grünten, aller derselben zuegeherung
als ir erkhaufft unnd betzalt guet, wie ich dan des alles Larenntzen
Khuefstainer, all seinen erben, in ir nutz unnd gwer eingeantwort unnd
derselben habhafft gemacht, nutzen, niessen unnd alles das mit hanndlen
unnd sich geprauchen, wie sy wellen, die verschaffen, vermachen, ver-
khauffen, verkhumern, nach allem iren gefallen, als annder mit iren
pelehennden unnd frey aignen guetern, an mein und meiner erben unnd
menigclich von unnsern wegen irung unnd Verhinderung, an alles wider-
sprechen, auch ich anfanng ernenter Wolfganng Meyreser, all mein
erben, sein mergemelten Larenntzen Khuefstainer, allen seinen erben
dickh ermelter vessten Fainfeld mitsambt allen hierinnen angetzaigten
stuckhen, guetern unnd grundten, pelehenndt oder freyßaigen, recht
gwer schermb unnd furstanndt für all ansprach, so ime derhalben und
von meinentwegen auferstuendt, mit dem rechten zu vertreten, ver-
sprechen unnd zu verantworten, wie, wann unnd als offt innen des not
beschicht, unnd wie soliches khaufs unnd darüber gwerschafft zu thain
des lanndts Österreich pelehet unnd frei aigen verkhaufft guet recht
unnd geprauch ist; gienng aber vermeltem Larenntzen Khuefstainer
oder seinen erben ycht ab, es were der vesten gueter, grundt oder
der lehennschafft betreffennt, nichts davon gesundert noch davon gesetzt,
khrieg oder ansprach daran auferstünde, des sy schaden nemben, wie
der wäre, denselben schaden unnd abgang sollen unnd wellen ich unnd
mein erben innen genntzlich ablegen, erstaten unnd richtig machen. Sy
sollen auch des alles haben und habhafft werden auf aller meiner unnd
meiner erben hab und guet, wie die namen unnd gelegen, inner oder
ausser lanndts, sein varundt, ligundts, parschafft, verpriefft und annder
344
schulden, des ich unnd mein erben jetzo haben oder khun fftigclich uber-
khemen, nichts ausgeschlossen, sein hierinn benennt oder unbenenndt,
darauf ine unnser allergenedigister herr unnd lanntzfurst seiner fürst-
lichen genaden und oder unnder was oberigkhait solich stuckh, hab und
gueter gelegen unnd anstat derselbigen oberigkhait lanndtmarschalhen,
haubtleut und Verwaltern, auf ir erstes ansuechen on weitter waigerung,
clag unnd f&rpot, in über- unnd einantwurten, habhafft unnd geweitig
machen, sy derselben so lanng geprauchen, biß sy für abganng haubt-
guet, ausgaben und erliten schaden on ir volligs benuegen genntzlich
entricht und betzallt sein, darwider gedachter Larenntz Khuefstainer,
all sein erben, wider uns nichts freyen, fristen noch schermen soll noch
möge, wie das gedacht mecht werden, alles treulich und unge verlieh.
Mit urkhundt des briefs hab ich anfang ermelter Wolfganng Meyreser
mein angeboren innsigl hieran gehanngen und mein hanndgeschrifft
hierunder gestellt, unnd zu merer sicherhait und getzeugnus hab ich
mit vleis gepeten die edlen vessten Gerweckhen Auer von Hern-
khirchen und Leopolden Inprugger zum Neuheysl, mein freundt-
lich lieb schwäger und vettern, das sy ir innsigl neben mein hier an-
gehangen haben, doch inen, iren erben unnd insigl on schaden. Geben
zu Wienn am Monntag in phingstfeyrtagen den sechsundzwaintzigisten
tag des mannats Maii von Christi unnsers lieben herren geburde funft-
zehenhundert unnd im neununnddreyssigisten jare
W. M.
(Unterschrift des Wolfg. Meyresser.)
Orig. Perg. Die drei Siegel sind abgefallen.
Von außen: Von Meyras haufbrief auf L. Khuefstainer lautend Fain-
feld petrejfend a. 1539. Nr. 36.
71. 1540, März 11.
Ich Joachim Volkra zu Staynaprun bekenn für mich unnd on
statt meiner gebrueder Anndre unnd Agapitus, dere ich volmehtiger
gewalttrager bin, all unnser erben unnd nahkomen offennlih mit dem
brieff, nah dem sich die edlen und vesten Laurenntz Kueffstainer
zum Greilnstain unnd Hanns Funffkirher zu Stainaprun, meine
fruntlihe liebe schwäger unnd guet fr&ndt, sament unnd sunderlich, aus
sonnder fruntschafft unnd auff mein vleissigpitte für mich unnd bemelte meine
gebrueder unnd unnsere erben umb zwaytausennt gülden in munß gueter
lanndeswerung in Osterreich, so mir der edl und vest Georg von Kinds-
perg zu Schonnberg zu meinen grossen notdurfften furgestrekt unnd
dargelihen hatt, selbs bekenner purgen, selb Schuldner unnd bezaller
verschriben haben nah innhalt desselben schultbriefs von inen aus-
ganngen, darauf gelob unnd versprih ich für mih unnd vorbemelte
345
meine gebrueder unnd unnsere erben hiemit unnd in chrafft dits briefs,
das ich nah innhalt des schuldbriefs vest, war unnd statt volziehung
thun will unnd vorbemelten Laurenntzen Kueffstainer als purgen, selb
Schuldner unnd bezaller unnd seine erben derhalben on allen schaden
unnd nachtail halten unnd zu gezeugnus der sahen hab ih mit
vleis erbeten den edlen und gestrenngen herrnn Ambrosien Wisannt
zu Gransegkh ritter, Rö. khu. Mt. etc. ratt unnd lanndunntter-
marschalh in Osterreich unntter der Enns, meinen fruntlihen lieben
schwagern, das er sein aigen innsigl auh hieneben mein angehanngen
hatt (doh demselben, ime unnd seinen erben on schaden), daruntter ih
mih für bemelte meine gebrueder unnd unnsere erben verbinde alles statt
und unzerbrohen ze halten all innhalt dits briefs. Geben unnd gescheen
zu Wienn phintztags den aindlefften des monats Marti unnd nah der
geburt Cristi im funffzehenhundertunndviertzigistem jarr.
Jocham Volkra m. p.
Orig. Perg. Beide Siegel sind abgerissen.
Von außen: Schadloßbrief vom Joaliim Volkra etc. 1540. Nr. 34.
72. I540, März 1.
Lehenbrief von Georg Strein Herrn zu Schwarzenau Ritter an
den edl vest Lorentz Kueffstainer zu Greillenstain, über die von
Joachim Volckrä zu Stainaprunn als dem eitern und Vormundt
seiner Brüder Andreen und Agapitus erkauften drey Lehen zu
Thauras in dem dorff in Pöllinger Pfarr.
Schwarzenau am Montag nach Oculi in der Vasten nach Christj
Geburth fünffzehen Hundert und im vierzigsten Jahr.
Alte Abschrift.
73. *540i Sept. 6.
Ich Wilhalbm R&tt von Tirne und Grueb und ich Warbara
gebornne Wenczelicin von Serabycz sein elliche hausfrau, bekennen
offenlich mitt dissem brieff das wir unsser ledigs und freyen
aigenhafften gueth erblich zu Parenstarff alles fuer freys aigen
recht und unbiderrueflich zu ainem stetten ebigen khauff, wie der vor
aller und ieder obrikhaitn und gerichtn am pestn und pestendigstn guett
crafft und macht haben soll, khan oder mag, verkhaufft und zu khauffen
geben haben, thayn auch das hyemit wissentlich zu crafft diess briefs
dem edlen und festen Larenczen Khuefstainer zum Grellnstain
und allen seinen erben Des zu warer vesten urkhundt geben wier
für uns und all unser erben mer vermeltn Khuefstainer und allen
seinen erben disen auffrichtigen kauffbrieff verfertigt mit meim obge-
melcz Ruthen aigen anhangundn insigl und gebendlichen hantzaichn,
346
und weil ich vorernente sein hausfrau mit aigen gegraben insigl nit
vorsechen, hab ich mich mit aigner handt underschriben und mit merer
sicherhayt mit fleis erpetten den edln vesten Ludbig Welczer von
Spiglvelt, das er sein insigl an meiner stat an disen brieff gehangn,
doch ime, sein erben und insigl an schaden. Peschechen zu Grueb, den
segstn tag des manez September nach Crist unsers liben hernn gepurtt
im funfczehenhundertisten um im firczigisten jarn.
Wilhalm Ruth m. p.
Barbara Rüthin m. p.
Orig. Perg. Beide Siegel abgerissen.
Von außen: Kaufbrief ueber verschiedene Gülten zu Parestorf Anno
1553 (sie).
74. 1541, April 28.
Ich Wilhalbn Rutt zu Diernna unnd ich Warbara des wol-
gepornen herrn Matheusen Wenntzelickhen, herrn auf Serawitz
unnd auf Triesch, eliche tochter, bemelts Wilhalbm Ruthen eeliche
gemachl, bekennen mein obbenannter Barbara enndtlich erb-
guett von weyllanndt herrn Hannsen von Matschach, meinnes liebn
enns salligen herr&rnndt unnsers ledigen unnd frey aigenhafften guets,
erstlich zu Franckhenreitt . . . ., von Winckhel . . . ., zu Weyden . . . .,
zu Sanndt Pernhardt .... recht unnd redlich unwyderruefflich zu
ainem staten ewigen kauff, wie der vor aller unnd jeden obrickhaiten
unnd gerichten am pesten unnd bestandigisten guett khrafft unnd macht
haben soll, khan oder mag, verkhaufft unnd zu khauffen geben haben,
thain das auch hiemit wissentlichen in khrafft disses brieffs dem edlen
unnd vesten Larenntzen Khuefstainer zum Greilnstain unnd allen
seinen erben aller massen unnd gestalt, wie wir das selben alles frey
ledigs unferkhumertz aigen guets mit ir jedes rechten unnd aller
zi\kherung, besuechts unnd unpesuechts, gestifft unnd ungestifft, wie des
von allter her darzü gehört unnd gehörn soll, wie wir pis her das in
rueblichen gebrauch ingehabt unnd besessen haben .... Des zu warn
urkhunt unnd zu merer sicherhait wegen haben wier gemelte
khanleut die edlen unnd vesten Assam von Schneckhenreytt zö. Hoff-
lein unnd Casper Peyrdlen, derzeit phleger zu Rossenwerg mit
guetten vleiss erpetten, das sy auch ir aigen insigll an dissen khauff-
brieff gehanngen haben, doch innen, iren erben unnd insigll an allen
schaden. Geben zu Grueb des phinstag nach sanndt Jörgentag nach Cristi
unnsers lieben herrn gepurtt tausennt funffhundert unnd in dem ains
unnd fartzigisten jarn.
Orig. Perg. Alle vier Siegel abgefallen.
Von außen: Kaufbrief über verschiedene Gülten zu Franlcenreith etc.
Ao. 1541.
347
75. Gerichtlicher Befelch.
Von Herrn Lorenz Khuefstainer, Landtundermarschallen an die
Restanten inbemelder Landesanlagen, dass Sie gem. etc. Landtschafft
Rändtmaister vnd der Landtmarschallischen Weisspoth in Fihrung
der Ansäz statt geben, vnd die angesetzte Güetter inner Sechs Wochen
ausslössen sollen. Wienn den 1. Decemb. 1541.
Ich Larenntz Khuefstainer zum Greillenstain Römischer
Khuniglicher Maiestät etc. Rat vnnd Lanndundermarschalch
des Ertzhertzogthumbs Österreich vnnder der Enns, Embevvt
den hochwirdigen Fürsten, Ersamen, geistlichen Wolgebornnen Ge-
strenngnn hochgelerntnn Edlnn vessten fiirsichtigen Erbern weisen
meinem genedigen freundtlichen vnd gönnstigen Herren vnnd gueten
Freundtn, u. allen vnd yedlichen Fürsten, Prelaten vnd Briesterschafften,
Grauen, Freyenherren, Rittern, Edlen, Stetten vnd Märckten gemelts
Ertzhertzogthumbs Osterreich so diser Briue furkhumbt vnd angetzaigt
wirdet mein guetwillig diennst Freundtschafft vnd gueten willen
zuuor. — Wiewol euch vnuerborgen welchermassen ein yeder umb
betzallung der ausstenndt Als nemblichen der Ainunnddreissigistn,
Zwaiunddreissigistn, vierunddreissigistn, Sechsunddreissigistn, Siben-
unddreissigistn, Achtunddreissigistn, Neununddreissigistn, Viertzigistn
vnd Ainundviertzigistn Jaren in Zeit weillent Herren Wilhalm
von Puechaim zum Haidenreichstain, hochgedachter Kuniglicher
maiestät Laudtmarschalchs Ambtsverwaltung durch offen Generalmandat
vnd nachgeeundts durch ordennlich Ansatzbrieff zumermals hefftig an-
gesucht. So ist doch denselben Generalnn vnd beschechen Ansätzen
bisher durch euch die schuldig gehorsam allein nicht gelaist sondern
dartzue in disem laufenndnn Ainundviertzigistn Jar der Zechennt be-
willigt gemain man geen Prugg an die Leuta zu dem Zuetzug auch die
gerüstn Pherdt für Ofen zu dem anndern Zuezug nicht geschickht noch
das gelt geraicht, desgleichen auch ander schulden die sonnst gemainer
Lanndtschafft gehörig vnnd ausstenndig nicht betzallt, dardurch ainer
gemainen Ersamen Lanndtschafft verordennt und Einnember abermalen
verursacht werden, auf obsteenndt Eur bisheer ertzaigt ungehorsam in
Namen der Rö. Khu. mt. und von ambtswegen nach vmbermastliche
einsechung auch hanndthabung und würcklicher voltziechung vor-
beschechner ansatz dergleichen die straff gegen den ungehorsamen fur-
zenemen, und gegen denselben nicht weniger als gegen den anndern
mit dem Ansatz furzegeen. — Und die weil dan eur vilfeltige ungehorsam,
daraus ainer Ersamen gemainen Lanndtschafft grosser nachtail erfolgt
sogar vor äugen, auch wissennt das zu gemaines Lanndts unvermeidenlich
notdurfft ain ansechenliche suma gelts auf hoch und schwer Innteresse
aufbracht, welche diserzeit widerumb und onvertzug laut der Verschrei-
348
bungen zu bezallen zuegesagt, auch solch ungehorsam nicht annders
mit sich bringen, als den gehorsamen zu gleichformigignn widerspennig-
kait ursach geben und zum vorderisten in Raichung der bewilligten
hilf und Steur ain ungeleichait und alle Zerrutlichait geberen, dartzue
das solches ainer Ersamen Lanndtschafft und gemaines Lanndts augen-
scheindlich obligennde notdurfft groslichen ervordert auch den beschluf3,
nach sonnyetzt gehalten Lanndtag zu Khrembs bescheen, und auch
durch merberürt ainer Ersamen Landschafft verordent und Einnemer
vermug au sganngner Generalbrief verkhundt worden. Solchem nach vnnd
auss erzelten bewegnusen wil mir von ambtswegen gebürn, Zuerhaltung der
gleichait vnnd schuldiger gehorsam obbemelter verordentn und Einnemern
begern billichen stat zethuen. Hab auch deshalbn hiemit gegenwirtigen
Iren in disen sachen geordenten weispoten abgefertigt mit Instruction unnd
unnderricht, so der Edl vnnd Ernvest Gerweckh Awer von Herren-
kirchen als von ainer Lanndschafft der dreyer Stand zw einvorderung
obberürter ausstanndt schulden und verfallen straffen furgenomer Rännt-
maister beyhenndig hat, aller der Stänndt so der bestimbten Erben
Ainunddreissigistn, Zwayunddreissigistn, vierunddreissigistn, Sechsund-
dreissigistn, Sibenunddreissigistn, Achtunddreissigistn, Neununddreissigistn,
Viertzigistn und Ainundviertzigistn Jarn, derglaichen den Zechentn ge-
mainen man geen Prugg an die Leuta zu dem Zuezug auch die gerüsten
Pherdt für Ofen; zw dem anndern Zuetzug nicht geschickht noch das
gelt darfür geraicht habn und annder schulden die sonnst gemainer
Lanndtschafft zuegehörig und ausstenndig sein ains oder gar schuldig
beleiben, sambt dem anschlag verschines ains undviertzigistn Jars, zw
welches bezallung den aufgesetzten Zwaien termin auch nicht gelebt
worden noch voltziehung beschechn wil, Gült und gueter zu ainer
Lanndtschafft Hannden vnnd nutz auf widerlösung Innhalt derselbn
beschluß doch gegen unnachläslicher bezallung, Straff vnnd abtrag der
Cosst und schaden so vnntzth er darauf geloffen und noch hierüber geen
wirdet zw Spänen Speren vnnd anzesetzen.
Befelch vnnd gebeut hierauff in Namen hochernennter Khu. mt.
vnd von ambtswegen euch allen yeden in sonnderhait das Jr gemainer
Lanndtschafft Räntmaister vnnd gegenwirtigen Weispotten so von ge-
melter gemainer Lanndtschafft wegen wie vor gemelt hiemit geschickht
wirdet, in solchem Annsatz vnd handlungen stat vnd dhain Irrung noch
eingriff thuet, sonnder dermassen haltet damit sy disem meinen bevelch
nachkumen vnd voltziechnn mügen, dan wer solches nit thuen vnnd sich
dawiderzehandln vnnd einzegreiffen vnndersteen würde, der solle für
Straffmessig nach gelegenhait aines yeden Verbrechen vnnd ungehorsam
geacht vnnd darzue in seinem viertl wider Ine durch meinem Bevelch
und voltziechung das aufpot geen und was gueter euch als gespannt
gespert vnd angesetzt werden, das Ir dieselben ausser weiter vermannen
349
vnd Warnung gewisslichen Inner Sechs wochen darauß erlöset. Nemb-
lichen mit eurem gebürenden tail, der ausstanndt schulden auch Straff
samt den Cossten zuraichen. — Wo Jer solchen auch nicht nachkumen
vnnd weiter saumig erscheinen, würde Ich auf ainer Ersamen Lannd-
schafft oder derselben verordenntn vnd Einnemer weyter anlanngen von
ambtswegen durch gerichtsgebreuchig anbot und urlawbrieff anschlachen
vnnd solchen eur angesetzte gueter tail prechen vnnd verkaufen lassen.
Darnach wist euch aigenntlich zu richten vnnd hierüber selbst vor schaden
vnnd nachtail zu verhuetten.
Geben zu Wienn den Ersten tag des monnats Decembris Anno
fünfzechenthundert vnnd im Ainundviertzigistn.
Orig. Perg. Landesarchiv.
76. 1542, 21, Juni.
Wir Gallus von Gottes gennaden abt zu Altenburg unnd das
convendt daselb bekhennen für uns, all unnser nachkhemen unnd thain
khundt aller mennigkhlich, wo disser brieff furkhumet, das wier mit freyen
wolpedachten muet, rechten guetten wissen, unser unnd aller unnser nach-
khemen pessers nutz unnd frumen wegen, zu der zeyt, das wier auch
soliches wol gethann machten, als wier der Römischen, zu Ungern
und behaimischer khunigclicher majestat unsern allergennedigisten
herrn und lanndsfuersten ain suma gelts auff ir Romischen khunigkh-
lichen majestat gennedigist begern zu hilff wider den cristenlichen erb-
veindt den Turckhen zu khriegs noturfft zu ain anlechen zu geben und
raichen unß bewilligt haben, ir khunigclich majestat unß genadigclich
auff soliches zu verkhauffen zuegeben und erlaubt und des bewilligt
haben unser aigenhafft guett und jarlicher gültt auff gestifften holden
zu Hasslwerg: alles für freis aigen, recht unnd redlich und un-
widerrueflich zu ainem staten ewigen khauff, wie der vor allen unnd
jeden obrigkhait unnd gerichten am pesten crafft unnd macht haben soll,
khan oder mag, zu khauffen geben haben, thuen daß auch hiemit wissend-
lich in khrafft ditz brieffs dem edlen unnd vesten Larenntzen Khuef-
stainner zum Greillnstain, der Römischen khünigclichen maje-
stat etc. radt unnd lannduntermarschalch in Österreich unnder
der Enns, und allen seinen erben mit iren jedeß rechten unnd zuegehörung,
nichts davon gesundert noch davon gesetzt oder ausgeschlossen, umb
ain suma gelts, der wier an abgang zu rechter weill und zeyt par unnd
peraidt in guetter lanndtgabinger munß zu unserm und aller unsser nach-
khemen guetten penuegen auffrecht unnd redlich entricht unnd betzalt
worden sein, darauff wier solich stuckh guetter auß unnser, aller unnsser
nachkhemen in ermeltz Larenntzen Khueffstainner unnd aller seinner
erben posses, gwalt, hanndnutz unnd gvver übergeben, eingeantwurt und
abgetretten und auch dero jetzo unnd khunfftigclichen auff ain stäts
350
ebigs enndt gänntzlichen entschlachen, verzeichen unnd begeben haben,
unß auch daran von den wenigisten piß auff des maisten nichts vor-
behalten, also daß nun füran ermelter Larentz Khuefstainer unnd all
sein erben solich stuckh unnd guetter mit allen iren zuegehörrungen als
ir frey ledigs aigen erkhaufft, betzalt unnd aygenhafft guett inhaben,
geniessen und gebrauchen, auch allen iren pesten frumen betrachten,
versetzen, verschaffen, verkhauffen, verwegslen, machen und geben, auch
in gemain annders damit hanndlen, thuen und lassen sollen und mugen,
wie in daß jederzeytt am pestem fueglich unnd gelegen sein will unnd
wie lanndts in Österreich under der Enns, darinnen solich guetter ge-
legen, rechter gebrauch, sidt und gewonhaidt ist, .... alles treulich sonnder
all arglist und gefarde, unnd deß zu ainem vesten warn urkhundt geben
wier für unnß und all unnsser nachkhemen mergemeltem Larentz Khuef-
stainner unnd all seinnen erben dissen auffrichtigen khauffbrieff ver-
fertigt mit unsser Abt Gallus und des convendt dasselb hier angehan-
gunden insiglen, und zu merer sicherhaidt haben wir mit sundern vleiß
gebetten die edlen unnd vesten Sebastian Hager zu Allentsteig und
Wilhalbm Pernstarffer zum Poppen, unsern freundtlich lieb nachperrn,
daß si zu getzeugen ire insigll hierunder neben unnß on dissen brieff
gehangen haben, doch inen, irenn erben und insigl an allen schaden.
Beschechen zu Altenburg am mitichen vor san n dt Johanns Gotstauffers-
tag, da man zeit nach Cristi unnsers lieben herrn geburdt funfftzechen
hundert unnd im zwayundviertzigisten jars.
Orig. Perg. Die drei Siegel fehlen.
Von außen: Kaufbrief von dem Stift Altenburg über verschiedene Unter-
thanen zu Baselberg anno 1542.
77. 1542, Juli 1.
Ich Veronnica gebornne Dachpeckhin, weillendt des edlen herrn
Cristoffen von Greisneckh gelassen wittib, bekhen unnd thue khundt
aller mennigclich für mich unnd all mein erben unverschaidenlich, dass
ich mit freien wolbedachten muett, meines ledigen freien aigen-
hafft guett und jarlicher gult unnd einkhemen zu Leubenreit
zu Neukhierchen, zu Sumerein, zu Fraunhoffen von ainer herberg,
ain wissen zwai tagberch underhalb Franckhenreit neben deß weg, pey
der khuewampen genandt, gelegen, alles für freiß aigen, recht unnd
redlich und unwiderruefflich zu ainem staten ebigen khauff, verkhaufft
und zu khauffen geben haben, thuen auch daß hiemit wissentlich in
khrafft ditz brieffs dem edlen unnd vesten Larenntzen Khuefstainer,
Rom. khun. Mt. radt unnd lanndundermarschalch in Österreich unnder
der Enns, und allen seinen erben umb ain summa geltz, der ich
an abgang zu rechter weill unnd zeit par unnd peraidt in landtgabinger
351
munß zu mein und aller meiner erben guetten genuegen auffrecht und
redlich betzalt und entricht worden sein, darauff wir solich stuckh und
guetter grünt aus unser und aller unser erben in ermeltz Laren ntzen
Khuefstainner, aller seinner erben posses, gwalt, handtnutz und gwer
übergeben und eingeantwurt, unnd wollen wir ermelten Khuef-
stainner, allen seinen erben, on all ir müe, zerrung, raissen, uncosten,
abtragen, erstaten unnd widerkheren, si sollen unnd mugen auch daß
alles haben unnd bekhemen auff unsern anligunden unnd varunden
guettern, wo die jetzo unnd khunffrigclich im lanndt Österreich oder
andern enden eraischt unnd betretten werden, deß si dan ain jede obrig-
khait derselben herschafften sunder all khlag unnd recht dem ersten
furkhumen dits brieffs iren schlechten vvortten deßhalben zu glauben,
einsetzen unnd geweitig machen, dan dieselben inhaben, nutzen unnd
niessen soiln unnd mugen, biß si aller schaden unnd haubtguett ver-
gnuegt unnd betzallt sein, vertzeichen auch uns darwider aller geist-
lichen unnd weltlichen freihaitten, gnaden unnd aller gemainner behelff,
so unns hierunder schermen unnd schützen mechten. Deß zu warer
vesten urkhundt, nachdem ich anfanng vermelte Veronnica geborne
Dachpeckhin etc. aigen gegraben insigll nit hab, hat mein lieber sun
Ludwig Weltzer von Spieglveldt anstat und von wegen mein mit
seinem hieranhangen insigl dissen brieff verfertigt und sein aigen hannd-
geschrifft hierunder gesteh, und zu getzeugen hab ich mit sundern
vleiß gebetten die edlen unnd vesten Sebastian Hager zu Allentsteig
unnd Gerbeckhen Aur von Herrnkhierchen, daß si ire insigl auch an
dissem brieff gehangen haben, doch inen unnd iren erben unnd insigl
an allen schaden. Geben zu Wien, den ersten tag des manetz Julius
nach Khristi unnsers lieben hern gepurt tausenntt fünfhundert unnd im
tzbayundfierzigisten jaren.
Ludwig Welltzer m. p.
Orig. Perg. Die drei Siegel fehlen.
Von außen: Kavfbrief ueber verschiedene Gälten zu Labenreitli, Sum-
merein, Frankenreith etc. Anno 1542.
78. Verzichtbrief Barbaras auf H. Lorenz.
1546, März 3.
Ich Warbara weilendtdes edlnunnd vestn Steffan Volkhra ellich
tachter und jetzt des edln und vestn Larenzen Khuefstainer zum
Grellnstain, Rom. khün. Majestät etc. ratt, eelich hausfrau, bekhen unnd
thue khunt allermeniglich für mich unnd mein erben, als mein lieber haus-
wiertt aus sunderem fieis unnd fursichtigkhait zu erhaltung seines er-
lichen herkhemens, namens und stamens, auch sonder mein unnd unserer
paider liebn khinder, zu ern unnd guetem gar treulich pemuet, und als
352
er jetzt neulicher zeit des verschinen funfundfiertzigistn jar ain suma
gelt, so im durch erbschafft, auch seiner dienstn unnd auf Schuldver-
schreibung im zuegestanden und aufbracht hatt, dem wolgepornen herrn
Cristoffen herrn von Hochnfelt etc. auf das schlos Schawnstain der-
selben zuekherung underschiedlich auf ein zeit fünfhundert phundt phennig
geliehen unnd auch sunst fünfhundert phundt phening auf ein schuldt-
verschreibung und gewenlichen zins furgestegkht hat, und mein lieber
hausvviert, wie mir dan wol wissen, auch entgegen schuldig ist, unnd
mein erstgemelter lieber hauswiert füran mit dem herrn von Hohenfelt
oder andern meniglich, gegen wem das ist, dergleichen erer in hand-
lung, auf versatzung oder zins, fürphandt, mit ausleichen geiz, wenig
oder vil, wie das sein furnemen und sein sach stellen unnd einlassen
mag, in pebegung, wie gemelt, des unnd anders wie dem alln, obs zu
velln khem oder mein lieber hauswiert vor mein mit dodt abgieng,
solliches alles, was auf versazung, verphandung, zins etc. unnd all der-
gleichen und ander verpriefft schulden were, mir oder mein erben nit
fuer vorund hab zuesten oder dafuer geacht und verstanden wem sol,
in khainerley weg mein wil und mainung ist, sunder mich gegen offc-
gemelten meinem lieben hauswiert und sein erben das untispitierlich
gegen der heirazperedung zwischen mein und meines lieben hauswiert
aufgericht, auch von im das meinem habunden vermehzbrief sein soll
freywillkhierlich pegib, thue auch des hiemit volkhumenlich in khrafft
ditz briefs und in gantzen rechten, treuen und ungeferlich, und dagegen
auch pegib ich mich auch hierin in khrafft ditz briefs in sunderheit der
weiplichen freihait, so uns weiplichen swachen gemuetz wTiln peschriben,
wie ich solher gar wol nun erindert waren, hierin zuwider nichz zu
pehelfen noch zue geprauchen wil. Zu warer urkhundt hab ich, wail ich
selber nit schreiben khan, auch aigen gegraben insigl nich hab, mit
fleis den edl unnd vesten Wolfgangen Schadner zu Egnwurg, meinem
fertrauten lieben frandt mundlich und durch mein im gegeben petzedl
gepetten, das er sein handgeschrifft hierinder an mein statt gesteh und
diese verschreibung mit seinem insigl verfertigt, auch zu gezeugen der
sach dem edl und gestrengen ritter herrn Cristof von Lamberg zu Dig-
dolzperg1), meinem lieben herrn swagern mit fleis gepetn, das er
diesen prieff auch verfertigt hat, doch in paiden und irn erbn, auch
insigl an schadn sein. Actum Grellnstain den drittn tag des manetz
Marci im segsundtfuertzigistn jar der minderen zall.
Wolfgang Schadner zu Egenburkh
mein handgeschrift.
Orig. Papier. Die beiden aufgedrückten Wachssiegel sind bis auf geringe
Spuren abgefallen.
Y) Idolsberg.
353
79. H. Lorenz an die Stände. 1546, Juli 17.
Erwierdige wolgepornn edl und gestrenng gnädig lieb herrn und
franndt euch sein mein geflissen und gantz willig dienst jeterzeyt pe-
raydtt. Es ist der edl vest Ludwig Welltzer zum Sighartz nach der
musterung zu Hörn jungist zu mir khemen und mich pericht, als er
vernomen, wie er auf der musterung zu Hörn mit aim pherdt gerüstt
und dort erscheinen, sein auch von seiner muetter selligen sonnderlich
verlassen guet auch ain pherdt zu hallten vermeldt und im muster-
register pegriffen, weyll er und seine geschwistret gethaylt und seiner
muetter seligen verlassen guet in für tayll khemen und yedes sein
sunder einleg gethon und richtig gestellt, solle pillich von seiner mueter
selligen verlassen guet khain pherdt Im angeschlagen pegriffen sein,
das auch Im Welltzer ain pherdt angeschlagen, Im aber frembdt, weyll
er hundert phundt geltz nit hab, wie er aber seine Steuer- und anschlag-
brieff recht ersechen, das er pey guetem glauben anzaigt,' nit verstann-
den, das Im ain pherdt aufgelegt, aber nun findet, das Im zu hilff geben,
er mich auffs hegst pettenn, gegen euch, seine gnädige herrn, zu ent-
schuldigen, mit dem erpieten er mit seinem pherdt gefast sein will,
und ich hab selb gwiß gemerckht, das ers nit verstanden, er auch mit
seiner ristung woll gefast; genueg derhalben pit Weltzer für sich selb
und seinen geschwistret, das von seiner muetter wegen anschlag des
pherdt inhallt gemelter Ursachen aufgehebt und abgestellt wer, auch
er sich vertrest für unkhorsam pey euch, seine gnädige herrn, nyt er-
khendt wiert, will auch meine gnädige herrn selbst petten haben, mit
khainer straff gegen im zu verfarn, weyls ungeferlich sichs also zu-
tragen. Thue mich pevelhen. Actum Grellnstain 17. Juli A°. i. 46.
Orig. Papier mit Pap. Siegel. Larenz Khuefstainer m. p.
80. Lehenbrief. 1455, 25. Juni. Greillenstein.
Engelprecht Dachpek. Hat zulehen die hernach genanten vessten,
stukh, gult und guter, wan die sein erb wer: Von erst die vesst zu
Harmanstorf mitsambt dem dorff dabei, dem pawhof, dem pawmgarten,
wismad, holcz und ekhern und auch zway tail zehents daselbs mitsambt
dem wildpan auch daselbs, und ainem mutt vogthabern auf ainem holden
zu Reinprechtspölan, das alles zu der egenanten vestn gehört. Item
die vessten Grellenstain (etc., wie im Kontexte pag. 96). Geben zu
Wienn an mittichen nach Johannis Waptiste.
Staats- Archiv. Cod. 44, Fol. 54h, K. Ladislaus' Lehenbuch.
81a. Hindergangsbrief. Wien, Pfingstag vor Oculi A°. 1500.
Wir hernachbenennt mit Namen Ruedolf von Hohnfeld anstat
mein selbs. Vnd Sebastian von Hohnfeld meins Bruedern ains. Vnd
Christoff Grabmer zuZekhing vnd Wigeleus Velabruner anstatt
C Kuefstein. II. 23
354
vnser selbs. vnd Steffan Mülbannger zu Wolfstain vnsers mituer-
wontn annders tails. Bekennen all offenlich mit dem brief, Als sich
zwischn vnser von der vesstn Grellenstain. Irer Zugehorung vnd
annderer Lehnguter wegn ausgenomen Harmonstorf. So weilend
Hanns Dachpek von der Römischn. ku. Maiestat u zu lehn gehabt,
vnd hinder sein verlassn. Nach lautt ains Lehnbrief vnd ainer Zetl. So
ich genannter Grabmer bey meinen hannd hab. Vnd nach abganng
des gemeltn Dachpekhn die kunigelich Maiestat. Dem wolgebornnen
Herrn Hrn Eytel Fridrichn grauen zu Zollern seiner kunigelichn
gnadn Rat vnd Camrer. halb. Vnd halb vns obgemeltn von Hohnfeld
gebrudern von genadn verlihn. Irrung vnd Zwitracht hattn. Vnd so wir
aber vorgenant Grabmer Mulbannger vnd Velabruner. vns vmb
den ainen halbn tail. Der berurtn vesstn Irer Zugehorung vnd anndern
Lehnguter mit dem yetzgemelten graf Eytl fridichn vertragn. Das
wir all obgenant Partheyen von solcher Irrung vnd Zwitrecht wegn So
wir noch vmb den anndern halbn tail. der vorberurtn Vesstn. Irer Zu-
gehorung vnd annder Lehnguter in dem bestimbtn Lehnbrief vnd Zetln
begriffn. geneinannder gehabt, veraintlich vnd genntzlich veranlasst habn
und hindergenngig wordn sein. Auf die Wolgebornen Herrn Hern Wolf-
ganngn Strewn zu Swartznaw Hern Hannsn von Puchaim zu
Hörn. Vnd die Edln gestrenngn vnd vestn Herrn Sigmundn Hager
Vndermarschallen in Österreich vnd pauln Stodelekh. Also das die
yetzgemeltn. unc Herrn Ritter vnd Knecht auf Eritag in den heilign
Phingstfeyrtagn schiristkunftig sich daselbshin gen Grellenstain fugn.
Dieselbn vesstn mit Ir Zugehorungn vnd anndern Lehngutern. Aigent-
lichn besichtn wes dieselbn werdt sein, schetzn. vnd vns obgemeltn
Grabmer Mulbannger vnd Velabruner halbn tail an derselbn vesstn
Irer Zugehorung vnd anndern Lehngutern. Darinn wir vns wie obbe-
stimbt ist mit dem genantn Grafn von Zollern vertragn habn. Vnd
darnach aus dem anndern halbn tail Veronica weilennd des gemeltn
Dachpekhn gelassen tochter ainen virtl in craft der Instruction
So die kunigelich Maiestat g mainer Lanndschaft vber disn arttigkl ge-
gebn hat. an all Irrung vnd eintrag zuuor zuesten vnd volign lassn.
Vnd alsdann vollmacht vnd gewalt habn. auf die beschehn Schätzung
vmb die Vbrign drey tail an dem yetz gemeltn halbn tail gutlich
oder mit Irm Spruch zuentschaidn. Wo sy sich aber solhs Spruchs
nicht verainen möchtn. oder darinn geleichstossig wordn. Habn wir der-
sachn zu ainem vnwiderrufflichn Obman erweit vnd furgenomen. den
Wolgebornen Herrn Hern Gorign von Rattal Freyherrn zu Tal-
berg Römisch kunigelich Maiestat Rate dem die vorgemeltn vir Spruch-
lewt Ir hanndlung zuerkennen gebn. Darauf er alsdann das getreuist
vnd pesst nach seinem versten darinn Hanndln sprechn vnd vns vmb
die obberurten drey tail auf das fürderlichist enntlich enntschaidn sol.
355
Dadurch wir zu bederseit vil mue Cosst vnd Zerung. so vns darauf geen
mochtn. Vermeyden. Vnd was die vorgenantn vir Spruchlewt oder auf
Ir Irrung der yetzgemelt Obman hierinnen Sprechn erkennen vnd abs-
schaidn. gelobn wir zu bederseit wissenntlich in craft ditzs briefs stet
vnd vnzerbrochn zehaltn vnd denselbn an verer Waigrung nachzukumen.
Strafsanktion und Siegelung. Orig. LA. B. 28, L. Nr. 3461.
81b. Spruchbrief. Hörn, Sonntag Quasimodogeniti 1501.
Vermerkt den Spruch vnd Vertrag durch vnns hernach bestimbt.
Wolfgann Strein zue Swartznaw Hanns von Puchaim Erbdrug-
sess In Österreich Zw Hörn an ainez tayl von wegn Hern Ruedolffn
vnd Herrn Sebastian gebrueder von Hohenfeld, Leopold von
Neydegk von Ranna, Hanns Pernesdorffer zum poppen, von
wegn Cristoffen Grabner weiglend Velabruner Steffan Mul-
bannger zum wolffram an Stat Frainca weylennd Hannsen Dach-
pektgn säling gelassener Tochter die sew als gerhaben mit Irm
Leyb vnd gut Innehaben. Anders tayls von wegn der Zuspruch vnd
voderung so die vorgemeltn von Hohennfeld vmb die Haymgefalln
lehen der Römischn kuniglichn Maiestat etc., die In vorlihen sein Ires
halben tails gehabt habn, so durch vnns obestimbt lawt aines ver-
setztungten Anlaß So des halber aufgericht, vnd von den partteien fue-
bracht, Anfennklich gesprochn vnd beredt das die Vesten Grellen-
stain (vide im Texte pag. 96) die vorgemelten Christoffen Grabner
Weigilew Velabruner vnd Steffan Mulbannger anstat bemelter
Frainca die sew in Gerhabweis wie obn stet innehabn von den von
Hohenfeld volign sol der halbtayl So sie von Römischer kunigelicher
Maiestat etc. Zw lehen gehabt haben mit der nachlassung des vierden
tayl wie dann die kuniglich Maiestat etc. in seiner ynstruction ainer
Lanndschaft zw geben hat, wan sein den halbm tayl von Graf Eytl-
fritzn von Zollern kuniglicher Maiestat etc. Rat vnd Kamerer, der
in in der gestalt zw lehen genomen het, abgelöst habn, sprechenn wir
das die bemelten Grabner Velabruner vnd Mulbannger, den offt-
gemeltn gebrueder von Hohenfeld, an stat berirrter Frainca für
solh ir gerechtikait der Lehen so sy von kungklicher Maiestat etc. ge-
habt vnd erlanngt habn wie oben begriffen ist geben sullen funffhundert
Reinisch gülden oder souil gutter lanndesraittung in Österreich zw dem
nagstkumenden sand Michelstag vnd zwayvnndreissig phunt phennig in
den nagstuolgenden vierzehn tagen aufrichten vnd bezallen schuhen an
allen schaden, Auch sprechen wir das die von Hohenfeld den be-
nannten Gerhaben ain aufsannd an die kunigklich Mayestat etc. vber
solhew Lehen geben sulln. In ainem Moned nagst voligend, vngeuerlich,
verrers sprechen wir das die von Hohenfeld vber die vor angezaigten
vnd benennten Lehen was er füren das Lehen weren soll Item in disem
23*
356
vnnsern Spruch nicht genehm sein, sunder sy muge demselbing nach
lawtt vnd anzaign des Anlaß der dann solhes klerliche ausweist näch-
sten wie darinnen begriffen ist dem allen gennzliche zw loben vnd nach-
zukonnen haben vnd ped parttey, Her Ruedolff von Hohenfeld an
stat sein vnd Hern Sebastian seinen Brueder Cristoff Grabner Wi-
gilews Velabruner vnd Steffan Mulbannger von wegn Frainca
des bemelten Dachpekhn seling Tochter zwgesagt vnd gelobt solhn
Spruch vnd vertrag war vnd stet zw haltn, den wir yedem tail ainen
gebn in geleichs lawt etc.
Orig. im N.-ö. Landesarchiv, B. 28, L. Nr. 3482.
82. Verzicht von Eufemia von Kueffstain. 1528, Februar 8.
Ich Eufemia weyland Georgen Kuffstainer seeligen und Ca-
therina seines ehelichen Gemahl eheleibliche Tochter, jezo des edlen,
vösten Bernharden Steger zu Obergreitzstetten ehelich Gemahl
bekhenne für mich, mein Erben unverschaidenlich und thue zu khundt
öffentlich mit dem Brief allemäniglich die ihn sehen oder hören lesen,
das ich mich mit wohlbedachten Mueth, mit Wissen, Willen und nach
Rath vorgemelts meines lieben Hauswürths und seiner nechsten Freündt,
aller meiner vätterlichen und müetterlichen Spruch und Erbthails, so
ich an der Vesten Fainfeldt, seiner Zugehörung, Nuzen, Gülten,
Diensten, Zinsen, nichts ausgenohmen, sonder alles hereingezogen, ge-
habt hab oder gehaben het mögen, gegen dem edlen, vesten Lorenzen
Kuffstainer meinen lieben Bruder auf ewig fürzicht und verziehen
hab, etc. Mit Urkhundt des Briefs und nachdem ich nit aigen Insigl
gehabt, hab ich erbetten obbemelten meinen lieben Hauswürth Bern-
harden Steger, das er an meiner statt sein aigen insigl an den
Brief gehangen hat; Des ist Gezeug: die edlen und vösten Michael
Aunburger und Mert Stainberger etc. Alte Abschrift.
83. Eufemias Gewaltbrief an ihren Bruder Lorenz. Wien, 28. Juni 1536.
Ich Eufemia des edlen Georgen Kuffstainer zu Fainfeldt seeligen
ehelich Tochter und des edlen und vesten Christophen Riettenthaller
zu Riettenthall eheliche Hausfrau, bekhenn für mich, alle meine
Erben, thue khundt allermäniglich mit dem offen Brieff : Nachdem ich von
weylandt dem edlen Achaz Tenichler seeligen, meinem vorigen
lieben Hauswürth ain Gemächt-Brieff umb mein ihme zuebracht zue-
bringen und Heyrathsgueth und Widerlegung auf alle sein verlassen an -
ligend Güetter, nyndert noch nichts ausgenohmen . . . nehmlich zwen Hoff
undetlichüberlendt zu Kirchberg, frey Aigen; itemainHofzuRennestorff,
so abbrunnen; item ain öedes Güetl, genant in Gruben, so Lehen mir und
zuvor meinem lieben Töchterlen, Anndien genant, welches ich bey
meinem lieben Hauswürth Tenichler erobert etlichen Ursachen,
357
nehmblich der Lehen, die weill männlich Stamb der Tenichler nimmer
und zum Theill in Verendtung kommen, und der orthen weith gelegen,
im Rath mein und meines gedachten Kindts negsten Freunds erfinde,
das solch Güttl zu verkhauffen und gelegener anzulegen . . . habe ich
derhalb mit Vleis erbetten und Vollmachtgewalt geben und auch hierin
in Crafft dits Brieffs gebe und bevelch dem edlen und vesten Lorenz en
Kuffstainer zum Greillenstein, meinen freundlichen, lieben Brüdern,
also nachfolgender Maynung . . . und was mein lieber Bruder in be-
rührter Sachen der Güetter belanget, handlet oder lasset, ist alles mein
gueter will und Mainung etc. Zu Urkund etc. Mitsiegler Hans Haidt-
pichl, Hofmeister zu d. Schotten in Wien. Alte Abschrift.
84. 153^, Juli 1.
Ich Euffemia weilennd des edlen vestn Achatzy Tanichner
seling gelassne wittib, bekhen und thue khundt offenlich mit dem brieff,
das ich mit guettem willen und wolbetachten muet, auch umb merer
gedachts meines hausbiertzs und meiner kinnder nutz und frumen willen
die hernach bestimbten galt unnd gueter . . . gantz ledig und frey umb
ain suma gelts, der ich za hannden meiner kinder gentzlich vergniegt,
bezalt und zu. ir merer nutz und frumb gewendt und angelegt uber-
gebent und zuegestelt hab dem edlen unnd vestn Laren tz Kuef-
stainer zum Greilnstain, meinem frandlichen lieben bruedern und
seinen Erben etc. Das zu warn urkhunt nab ich mit erböden den
edlen und vesten Cristoff Riettentaller von Riettental, mein
jezigen lieben hauswiert, das er sein insigel fuer mich und meiner
kinnder an disen brieff gehangen hat, des ist auch gezeug der edl und
vest Maxmilian von Kienwurg etc. Geben zu Greilnstain den erstn
tag des manats Julius i. 1536. Jar. Orig. Perg. Siegel fehlen.
85. Anna's Heyrathsabrede mit W. v. Rueber. 27. November 1544. Anna.
Außer dem im Texte pag. 119 wiedergegebenen Bestimmungen
wird noch beredet zum sechsten, daß genanten Rueber seiner ver-
sprochen Gemahl auf sein Freyhaus zu Tulln mit allen seinen Gemächen
und Zuegehörung ihr Wittibstull seye, des alles ungeirret von männig-
lich, obs dahin kemb und zu fällen erraichet ungeirret auch des genug-
samb Verschreiben und haben solt auch dieweil sy Wittib so lang zu
ihren Wittibstuehl verordnen und genuegsamb versichern jährlich zween
Muth Khorn, zween Muth Habern, ain Dreyling Wein; zum siebenten,
das gedachte Jungfrau Anna Wolfgangen Rueber als zusamen vesprochen
Persohnen auf den Sontag des heylligen zwelf Pötten Sandt Andre nach
christlicher Ordnung und Aufsazung der heylligen christlichen Kirchen
zusammen geben und der Beyschlaff auf dasselb mahl im Schloss zum
Greilenstain seyn soll. Des zu wahren Uhrkhundt etc. Alte Abschrift.
358
Regina. 86. Verschreibung von Wolff Benedict Kornfaill. 7. Januar 1550.
Die Bedingungen vide Text pag. 123. Außerdem soll, falls sie von
Arnsdorff wegzieht, die Ablösung zu keiner anderen Zeit als zwischen
unser Frauen Lichtmessen und aller Man Vaschingtag statt haben. Zu
dem Haus in Hörn oder Eggenburg sollen ihr jährlich zu Unterhaltung
desselben für Wain und Getraidt zu ihren Handten gegeben werden
fünffzig Pf. Pfg., halb Georgen und halb Michaeli: wan sye aber ihren
Wittibstandt verkhert, soll den Erben das Haus und die fünffzig Pfundt
Pfening frey, ledig widerumben heimfallen. Alte Abschrift.
87. I550> Jan. 7.
Ich Sigmundt von Khlum zu Terespurg unnd ich Jocham
Hausmannstetter zu Stöcznndorff bekhennen für unns unnd all
unnser erben, alls der edl vest Wollff Benedict Kornnfaill zu Arnn-
dorf zu der edln tugennthafften jungkhfrauen Regina, weillenndt des
edlnn unnd vesten Lorenntzen Khuefstainers zum Grellnstain unnd
Barbara seiner gemahell eelichenn tochter sich eelich beheurat . . . das
wier demnach auff berürtts Kornnfaills vleissig pitten seine rechte für-
stanndt unnd purgen worden sein etc. Orig. Perg. Beide Siegel abgefallen.
Veronica. 88. Verschreibung von Leopold Steger. Seeveldt, 26. Mai 1555.
Vide Text pag. 125. Leopold Steger verschreibt gegen das Zu-
bringen der Veronica von 500 Pfd. Pfg. gleichfalls 500 (nicht 300,
wie im Texte irrig gedruckt ist) als Widerlage und 250 als Morgengabe
und Ehrung. Im Falle seines Ablebens bestimmt er, es »soll ihr aus aller
vahrunden Haab der viertl Theill daraus volgen, und zuestehen, doch
Mannswehr, als Ross, Harnisch, Püchsen, Kugeln und Pulffer ausge-
schlossen sein, dergleichen sollen meiner Hausfrauen ihre weibliche
Kleider, Cleinodien, Frauenzierd auch enndt und gebendt, so ihr zue-
gehörig bevorstehen, wo es sich auch zuetrug, das gedachte mein liebe
Hausfrau, so alles in dem Willen Gottes stehet, mich überlebte, und zu
den Wittibstuhel raichet, und so sye ihres vermächts Heyrathsguetts,
Widerleg und Morgengaab von meinem nechsten Erben abgelöst wolt
werden, so soll solche Ablösung zu keiner andern Zeit dan zwischen
Weynachten und Liechtmessen beschehen« etc. Alte Abschrift.
Barbara. 89. Heyrathsbrief Leopold Pöttinger's v. Persing. 1. Februar 1562.
Vide Text pag. 128. Außerdem wurde beredet, »daß Jungfrau Bar-
bara gegen ihren Bruedern Hanns Georgen Khueffstainer und allen
seinen männlichen Leibserben für und für zu raithen alles und jedes
vätterlichen Guets halben, allerdings inmassen durch die Frau Veronica
Stegerin auch gebohrne Khueffstainerin, und ihr eheleibliche Schwester,
359
beschehen, genugsamb verzeihen, doch das solche Verzicht zwischen
dato der Beredung und des Beyschlaffs aufgericht auch geferttiget, und
zu Händen Hanns Georgen Khueffstainer geraicht werde, entgegen
solle gedachter Kueffstainer seiner Schwestern einen landtleuffigen Schuldt-
brieff hinauszugeben schuldig seyn. . . . Zum dritten ist auch beredt,
dass offtgedachter Leopoldt Pettinger ehegenante Jungfrau Barbara sein
versprochene Gemahl der ain Tausent zwey Hundert und fünffzig Gulden
reinisch auf seinen Ambt Nussdorff an der Traysen gelegen, nindert
noch nichts darvon gesezt wie er dasselb von seiner vorigen Haus-
frauen seeligen Frauen Barbara gebohrne Hauserin an sich gebracht,
und als vill ihn dasselb Ambt gehörig. . . . verweisen, auch derohalben
zwischen dato und eines Monnaths Frist einen genuegsamben und landt-
leuffigen Vermächtsbrieff aufrichten solle, darine alle Stuckh Gült und
Einkommen specifice sollen benent werden, . . . der vahrunden Haab halben
ist beredt, und beschlossen, dass er Pettinger sein vahrunde Haab gleich
halbe seiner künfftigen Gemahl zuebringt und vermacht was also des-
selben alles sein wird, und sye künfftiglich miteinander erobern, damit
solle es also gehalten werden, welches unter genanten beeden Chonn-
leüthen vor dem andern mit Todt vergehet, soll dieselb vahrundt Haab
gleich halbe dem lebendigen Thaill nachfolgen, und der übrig halbe
Thaill des abgestorbenen negsten Erben beleiben, doch Mannswehr als
Ross, Harnisch, Püchsen, und Pulffer ausgeschlossen, desgleichen sollen
der Jungfrau alle ihre Kleyder, Klainodien, auch Enndt und Gependt
und was Frauenzierd genant mag werden, auch was wissentlichen, so
ihr durch ihren lieben Hauswürth, oder in ander Weeg geschencket
werden möchte, in allweg bevorstehen«. . . . Wenn ihr der Wittibstuhl
auf dem Hofe zu Persing nicht gefällt, soll ihr zu ihrer Behausung in
Tulln oder St. Polten »jährlichen zu Underhalt an allen ihren Entgeldt
gegeben und geraicht werden zween Muth Guts schwers Traidt, zween
Muth Haabern, und ain dreyling Wein aigens Gewächs nit den besten,
auch nit den begigen, auch auf zwo Kühe Hey und Strey, sambt
Notturfft des Holz zu Brennen, trug es sich aber zue, dass jezt ge-
dachte Jungfrau Barbara ihren Wittibstandt verkheret, so soll das Haus
sambt der jährlichen Underhalt des Pettingers nechsten Erben wider-
umben frey ledig haimbfallen etc.« Alte Abschrift.
90. Barbaras Testament (vide pag. 130). 1563, 1. April.
Nachdem ich Barbara Pöttingerinn, gebornne Khuefstainerin
von Greyllnstain, mit höchster erwegung bedacht unnd zu gemueth,
auch hertzen gefuert die sterbligkhait unnser der mennschen, nemb-
lichen daß ainen jedem von Got nichts gewissers dann die ableibung
unnd nichts ungewissers alls die stundt des todts, inn sonndern
bedennckhen, daß die zeit anjezt allso gefärlich unnd so geschwindt
360
khrannckhaiten vor äugen, daß wer anheut frisch und gesundt, morgen
khrannckh unnd todt, . . . Damit aber, so ich die zeit meiner tag mit
schickhung Gottes beschleuß, meines zeitlichen güetleins halber nit khrüeg,
irrung unnd Widerwillen von meinen nächsten erben erwachse, hab ich
mit zeitlichem rath, guettem freyem willenn unnd inn Gott benüegter
vernunfft . . . diß mein geschafft, Ordnung unnd lessten willenn auf-
gericht . . . Anfenngkhlichen als ich von meinen freundtlichen lieben
bruedern Hannß Georgen Khuefstainer zum Greilnstain für vätter-
lich heuratguet zwayhundert phundt phening emphangen, dieselben
meinem lieben hauswirdt Leopolden Pöttinger vermächtweiß zue-
gebracht, mit denselben solle es allermassen vermüg unnsers heuratstytl,
wie der aufgericht, bleiben und gehanndlt werden. Soverrn ich auch
durch den willen Got des allmechtigen bei gedachten meinem lieben
hauswirt khinder überkhäm und verließ, ains oder mer, die noch jung
unnd unerzogen, so bit ich hiemit gemelten meinen lieben hauswirt
durch Got und unser ehelichen lieb wegen, er welle ir gethreuer
vatter und gerhab sein, dem ich dann wissentlich hiemit inn crafft
diß meines testament darzue ordne und setze, allen müglichen vleiß
furzu wenden, damit dieselben khinder zu der ehr Gottes und aller
erberkhait auferzogen und unserm standt gemäß underhalten werden.
Darzue soll gemelter mein lieber gemahel Leopol dt Pöttinger all
mein guet, ligundt oder varundt, wie daß namen habe, nichts davon
außgeschlossen, innen haben, und zu underhaltung unserer khinder un-
verrait gebrauchen, doch alles unverthainlichen, damit gedachte unsere
khinder dasjhenig, so inen von mir gefallen, welches ir mueterlich guet
sein und verstanden werden solle, wann sy ir vogtberkhait erraichen,
on abgang von ime oder seinen erben zu emphahen wissen etc.
Barbara Pettingerin geborene Khueffsteinerin handschrifft.
Orig. Papier. Die drei aufgepreßten Verschlußsiegel abgefallen.
Hans Georg. 91. 1551,16. April.
Ich Sebastian Hager zu Allentsteig bekhenn hiemit fuer mich,
al mein erben unnd thue khundt allermenigcklichen mit dissem offnen
brieffe, das ich Hannssen Jorigen Khuefstainer, meinem lieben
phlegvettern, zum Greilnstain, inn rechten aufrichtigen wechssel-
weis funff Schilling funffundzwaintzig phening gelts frey aigen auf den
hernach benanndten zwaien gestifften holden, ainer zu Opff eisen wen dt,
der annder zu Vellssenperg, so jetzo aufsitzen, der zu Opffelschwendt
haist Colman Pernhardter, ain lechen dient Jorgii vier Schilling phening,
unnd der annder zu Velssenperg haist Wolffganng Schmidt, so auch
Jorgii diennt ain Schilling funffundzwaintzig phening gelts oder ain
phundt wachs, ist auch ain lechen, zu veldt unnd dorff, die ich ime
zuegesteldt hab umb des obgemeldten Hanns Jorigen Khuefstainers
361
zwaier holden, paidt seshafft im dorff Merckhenprechts, ainer genanndt
Anndre Schenfeller, so jarlichen Michaelli diennt drei Schilling, unnd
der annder Hanns Mendl, so auch jarlichen Michaelli diennt zwen
Schilling funffundzwaintzig phening, welliche paide diennst auch pringen
funff Schilling funffundzwaintzig phening, darumb ich auch in namen von
obgemelts Hanns Jorigen Khuefstainers gerhaben, als den edlen
unnd ernvesten Joachim Volkhra zu Stainaprun unnd auf Leibm,
Wilhalm Pernnstorffer zum Poppm unnd Wolffganngen
Schadner zu Egenwurg, unnder ierer ferdigung ain gegenwech[s]el-
prieff zu meinen hanndten emphanngen hab . . . unnd zu zeugnis unnd
merer sicherhaidt der sachen, so hab ich mit vleiß erpetten die edl
unnd vesten Wilhalm Pernnstorffer zum Poppen, mein freuntlichen
lieben schwager, unnd Ludtwigen Weltzer zum Sighardts, meinen
freuntlich lieben gefadtern unnd nachtpern etc. . . . Datum Allentsteig
den sechzechenten tag mannats Apprillis nach der gepuerdt Cristy taussent
funffhundert im ainundfunffzigisten jare.
Orig. Perg. Die 3 Siegel fehlen. Sebastian Hager handtgeschrifft.
02. Rädigund von Neyhaus. Verzicht. 23. 12. 1572.
Ich Rädigund weylandt des edlen und vesten Caspar Neu-
hausers zu Rüettling, und Maria ein gebohrne Schreiberin
seiner Hausfrauen beeder seeligen eheliche Tochter, bekhenn für
mich all mein Erben und thue khundt allermäniglich mit diesem offen
Brief, wo der fürkhumbt, nach deme mich nach Abgang jezt gedachtes
meines lieben Herrn Vattern die edlen und vösten Georg, Ennoch, und
Balthasar die Neuhauser, meine freundliche liebe Brüeder, mit meiner
Bewilligung, dem edlen und ehrn vesten Herrn Hanns Georgen Khueff-
stainer zu Greillenstain und Fainfeldt nach christlicher Sazung
ehelich verpfiicht und mir für all und jeglich mein vatterlich Angefohl,
die mir von gemelten meinen lieben Vattern seeligen erblich gefallen,
darzue auch für all und jegliche erbliche Angefohl souill mir dessen
durch Ableiben ernenter meiner lieben Muetter seeligen erblich zuge-
standen sein möchte, mit einer benenten Summa Gelts undt ehrlicher
Ausförtigung, der mich darfür wohl benüeget, und mich sambt meinen
Erben hinfüran wohl benüegen solle, vergnüegt gänzlich abgeferttiget
und zu friden gestellt haben, das ich demnach aus wohlbedachten Mueth,
und freyen guetten Willen unangelehrnt auch unbezwungen mit Rath
Gunst und Willen des obgemelten meines lieben Gemahl, mich und all
mein Erben solches vorangezeügten erblichen Angeföhls vätterlicher und
müetterlicher Erbschaft in allen anligenden und vahrunden Stückhen,
gülten und Güettern gegen den mehr genanten meinen lieben Brüdern
und allen ihren männlichen Leibserben, das Sünn seyn, als lang das in
absteigender Linie von Sünnen zu Sünnen gereicht und raichen mag,
362
ganzlichen verziehen hab, verzeich mich und meine Erben, auch dessen
alles hiemit, wissentlich und wohlbedächtlich, in Crafft dis Briefs, wie
das nach Sazung der Recht und gemeines Landts Gebrauch ist in Öster-
reich ob der Enns am allercräfftigsten und beständigsten seyn soll, kan
und mag, also, das ich noch meine Erben zu denselben meinen lieben
Brüedern, ihren männlichen Leibs-Erben das Söhne sein, solang das von
Söhnen zu Söhnen geraicht, nun hinfüran umb solch vätter- und müetter-
lich Angeföhl gar kein Ansprach noch Vorderung suchen, oder üben
sollen noch wollen, weder mit noch an Recht, und sonsten gar in
keinerley Weise, darvvider ich obgenante Rädigundt Neühauserin mich
noch meine Erben keinerley Genadt noch Freyheit, die den Frauen zu
Vorthl durch gemaine Recht gegeben sein, und sonderlich die da sprechen
das Frauen Personen gemaine Verzichten nit zu schaden kommen, Sye
sein dan der Freyheit die ihnen gegeben vorhin genugsamb Unterricht,
und haben sich deren sonderlich begeben, nit gebrauchen mügen, sollen
noch wollen, dan ich deren nit allein vorher zeitlich und genugsamblich
Unterricht worden, sonder hab mich derselben auch allerdings gänzlich
begeben, allergestalt, als ob solches vor offenen Gericht und mit anderer
Zierlichkeit die nach Sazung der Recht darüber gebührte, nottürfftiglich
besehenen wäre, also das ich, und wo ich nit wäre, meine Erben diese
Verzicht eräfftig würdig und statt halten wollen, die obgemelten meine
liebe Brüder und ihre männliche Leibserben des Sohn seyn mügen auch
darauf mit allen obangezeigten meinen vätterlich und müetterlichen erb-
lichen Gerechtigkeiten, anligender, und vahrunder Gütter, es sey Eigen
oder Lehen nichts ausgenohmen, was mir dessen rechtlich zuestehen
mechte mügen, wohl allen ihren Nuzen und frumben Betrachten, selbst
Innhaben, Nuzen, Nüessen, Versezen, Verkhauffen, Schaffen, Machen und
Geben, wem Sye wollen, und wohin Sye verlust ohne mein aller meiner
Erben, und mäniglichs von unsertwegen Irrung und Widersprechen, wo
nun ich oder meine Erben hierwider gegen Ihnen meinen lüeben Brüdern
und Ihren absteygenden männlichen Leibserben von Vatter: und müetter-
licher Erbschafft wegen einigerley fürnehmen, kriegen oder rechnen
wolten, das alles bekhennen wür Ihnen an aller statt Recht behabt und
gewungen, mir und meinen Erben ganz unrecht und verlohren, wo das
fürkhumbt. Wann sich aber durch Schickung des Allmächtigen begäbe,
das viell ernente meine liebe Brüder ihre eheliche Söhne, und derselben
ehelich Leibserben in absteigender Linj von Söhnen zu Söhnen zuraithen,
all Todts vergiengen, und die verlassenen Gütter von diesem Stammen
und Nahmen herrührendt, mit Erbschafft an die Töchter und weiblichen
Stammen fallen wurdten, als dan soll ich und meine Leibserben Söhne
und Töchter nach Einwerffung jez empfangener Haimbsteuer und Heürath-
guts, neben dem weiblichen Stammen rechtlicher Erbschafft onverzügen
sein, treulich und ongefehrlich des zu wahren uhrkhundt gib ich ob-
363
gemelte Rädigundt Neuhauserin den vorgenanten meinen lieben
Brüdern Georgen, Ennoch und Balthasarn den Neuhausern diesen
Verzichtsbrieff, der mit des edlen und ehrnvesten Ehrharten Geyers
zu Osterberg meines lieben Herrn Bruedern und Schwägern hier-
anhangenden Insigl verferttigt ist, den ich auch weill ich derzeit kein
gegraben Insigl gehabt, mit sondern Fleis darumb gebetten, doch ihme
seinen Erben und Insigl ohne Schaden.
Darauf so bekhenn ich obgemelter Hanns Georg Khuffstainer,
das die benante mein liebe Gmahl diese Verzicht mit meinem Wissen
und guetten Willen gethann hat, das ich dan alles Innhalts gelob statt
und vest zuhalten, und hab des zu uhrkhundt der Wahrheit mein aigen
Insigl auch hieran gehangen. Verbünden uns hiemit bey guettem Thrauen,
allen Innhalt des Brieffs wahr und statt zuhalten, der geben ist den drey
und zwanzigsten Tag Decembris nach Cristj Geburth zu Ausgang des
fünffzehen Hundert zwey und siebenzigsten Jahrs. Alte Abschrift.
93. Hans Georg und Anna von Kirchberg. Heiratsbrief. g. 5. 1574.
Zu wissen das anheunt dato den neynten May nach Christj unsers
Erlöser und Seeligmachers Geburth in Tausent fünff Hundert, vier und
Sibenzigisten Jahr ein chrüstlich wüllkührliche und wohlbedachtliche
eheliche Heürathsabredt zwischen (wie im Kontexte pag. 147 und 148).
Am änderten ist durch beede Thail und derselben erbettene
Herrn Beyständt beredt und beschlossen, ds genante Jungfrau Kirch-
bergerin ermelten Herrn Khuffstainer ihren versprochenen ehelichen
Gemahl ain Tausent Gulden Reinisch zu Rechten Heürathgutt zu bringen,
dieselben Herr Khuffstainer mit ain Tausent Gulden landtleüffiger Wehrung
widerlegen, auch zu freyer Morgengaab fünff Hundert Gulden reinisch
vermachen, und umb solche zugebracht Heürathguet, Widerleg, und
Morgengaab so in einer Summa zwey Tausent fünff Hundert Gulden
bringet, auf seinen freys aigen Güettern vergwissen, und versichern,
auch derwegen vor dem Beyschlaff einen landtsbräuchigen Vermächts
od Heyrathsbrief dieser Abredt gemäss aufrichten, und zu Handten der
Jungfrau Gerhaben verferttigter gegen Empfangung eines landtleüffigen
Schuldtbriefs wegen des Heyrathguts, das sye ihme dasselb in Jahres-
frist wellen erlegen, überantwortten solle. Wann sich dan begäbe, das er
Herr Khuffstainer vor ermelter seiner versprochenen Gemahl mit Todt
abgieng, (das bey dem gnädigen Willen Gottes stehet) so sollen ihr und
ihren Erben die benanten ain Tausent Gulden zugebracht Heyrathguett,
und die fünffhundert Gulden Morgengaab widerumb frey ledig werdten,
und haimbgefallen sein, damit verner nach ihr und ihrer Erben Gefallen
zu handeln haben, und die ain Tausent Gulden Widerlag, mag sye ihr
Lebenlang nach seinem Todt (doch unverthunlichen) inhaben, nuzen und
niessen, als Leibgedings Recht ist, aber nach ihren Todt sollen ange-
364
regte ain Tausent Gulden Widerleg hinwider auf des Herrn Khuffstainer
negste Erben fallen, dahin sye dann von Recht und Landtbrauch wegen
erben und fallen mögen. Begab es sich aber, das offtermelten Herrn
Khuffstainer versprochene Gemahl vor ihm mit Todt abgieng, das zugleich
in dem Willen Allmächtigen stehet, so sind ebenfahls die ain Tausent
Gulden sein Widerleg ihme frey ledig worden, und haimbgefallen, die
andern ain Tausent Gulden zuebringen aber, mag er auch sein Leben-
lang unuerkhümert innhaben, nuzen, und niessen, und folgent nach seinem
tödlichen Abgang, sollen dieselben ain Tausent Gulden auch auf der
Verstorbenen negste Erben fallen, wie Leibsgedings Gebrauch und
hieeben vermeldet ist. Der vahrundten Haab halber, ist es dahin beredt
und beschlossen worden, wan Herr Khuffstainer vor seiner versprochenen
Brauth und zuekünfftigen Gemahl mit Todt abgieng, Sye hetten Künder
miteinander erzeugt, oder nicht, so solle ihr für alle vahrunde Haab,
darinen nichts, dan ihr der Jungfrauen Leibklaider, Clainodien, Ketten,
Ring und Gepändt, und was sonsten ihr Frauen Zier billich genent,
oder jez; und hernach geschenckht mag worden, so alles ihr beuor
bleiben soll, ausgenohmen, durch sein Herrn Khuffstainers Erben acht
Hundert Gulden, neben anderer ihrer Abfertigung, sambt ainem Frauen-
waagen und vier Rossen geraicht und zugestellt werden. Was dann dem
Wittibstuhl und wittibliche Unterhaltung betrifft, da soll es also
gehalten werden: Wann viell gedachter Herr Khuffstainer vor offt-
ernenter seiner versprochenen Gemahl mit Todt abgehet, das alles in
dem gnädigen Willen Gottes stehet: sollen durch seine Erben ihr der
Wittib jährlichen, und jedes Jahr besonder, solang sie Wittib bleibt, und
dem Nahmen Khuffstainer nicht verkheret, für die Wohnung und alle
wittibliche Unterhaltung in baaren Gelt zweyhundert fünffzig Gulden zu
zwo underschiedlichen Fristen, als halben Theill Georgj und den andern
halben Theill Michaelj geraicht und zuegestellt werden, doch sollen er-
nentes Herrn Khuffstainer Erben beuorstehen, ihr der Wittib selbst
ain Behausung darin sye ihren Standt gemäss wohnen möge, zu bestehen
oder zu erkhauffen, und ihr darzue für die Unterhaltung zwey Hundert,
oder aber die obbenennten 250 Gulden für alles, zuraichen, sye solle auch
wan es wie oben gemelt zu Fahl kämme, ihres Herrn und Hauswürths ligende
noch vahrunde Güetter abzutretten nicht schuldig seyn, Sye sey dan zuvor
verstandenermassen allerdings abgeferttiget, und der Billichkeit nach ver-
gnüegt, die Abfertigung solle auch zu keiner andern Zeit im Jahr, als zwischen
Weynachten und Liechtmessen beschehen. Auf dem Fahl auch offt ge-
dachte sein versprochene Brauth ihme über das Heyrathguet ichtes in
sein Gewalt bringen wurde, darumb soll er sye gleichfalls genuegsamb
versichern. Es solle auch vor dem Beyschlaff die Jungfrau Brauth dem Herrn
Gerhaben ain landtleüffige Verzicht auf ihre Brüeder lauthend, mit sein
Herrn Khuffstainers Ferttigung zuestellen. Der Hochzeithaltung halber
365
ist es dahin veranlast, das Herr Khuffstainer dieselb selbst zuhalten
sich verwilliget, dagegen und dafür sollen die Herrn Gerhaben ihme
Herrn Khuffstainer in Jahrsfrist neben dem Heyrathgut erlegen und zue-
stellen ain Tausent Gulden reinisch, des Tags halben werden sich ge-
dachte Herrn Gerhaben, und der Herr Khuffstainer mit einander ver-
gleichen, alles gethreulich und ungefehrlich, zu uhrkhundt sein dieser
Abredt zwo aines Innhalts aufgericht, auch zu mehrerer Bekräfftigung
durch den Herrn Khuffstainer als Breütigamb, und anstatt der Jung-
frauen Brauth derselben geordneten Herrn Gerhaben, auch zu beeder-
seiths erbettene Herrn und Beyständt als gezeügen Handtschrifft und
Pettschafft verferttiget, und jeden Theill eine zuhanden gegeben worden,
doch solle ernenten Herrn Beyständten solche ihr Förttigung ohne allen
Nachtheill und Schaden seyn. Actum Viechofen ut supra.
Unterschriften der eingangs Genannten. Alte Abschrift.
94. Hans Georg Khueffstainers Bestallung zum Vizedom. 2. 1. 1566.
Wir Maximilian der annder etc. (Anfang wie im Texte pag. 159)
also das er Khuefstainer . . . von allen unnd yeden unnsern urbarß guetern,
pflegern, exempt unnd anndern unnsern ambtleuten sambt seinem zu-
geordnetem gegenschreiber getreulich unnd vleissig einnemben unnd
darumben, wie sich gebürt, quittiern, dasselb ferrner auf unnser selbs
oder unnserer niderösterreichischen camer rät bevelch unnd ervordern
widerumb außgeben unnd von solchem seinem emphanng unnd außgab
allennthalben guete ordenliche raittung thuen unnd halten, auch die
außzüg alspald zu außgang ainer yeden quottember auf unnser nider-
osterreichische camer überanntwurten, unns auch von unnsern urbarn,
pflegen unnd ämbtern. nichts enntziehen lassen unnd das selbs auch nit
thuen, sonnder dieselben unnsere urbar, pflegen und ämbter, auch urbars-
leut bey alter billichait unnd heerkhumen bis an unns vesstigclich
hanndhaben unnd halten, alles innhalt der Instruction, so ime verfertigter
zuegestelt worden. Was ime aber ye zu zeiten darinnen beschwärlichs
fürfielle oder begegnet, solches alzeit an gedachte unnsere verordnete
niderösterreichisch camerrät gelanngen lassen unnd in solchem ires
ferrnern beschaidts erwarten, demselben gemäß geleben unnd volg thuen,
auch in disem unnd allem annderm unnsern nuz unnd frumen betrachten,
schaden warrnen unnd wennden unnd in gemain dasjenig hanndlen unnd
thuen solle, des ein getreuer vizdomb unnd ambtman seinem herrn zu
thuen schuldig unnd verpfiicht, er unns auch darumben gelobt unnd ver-
schoben ist. Für solche sein muehe unnd amtsverrichtung haben wir ime
über die alt vizdombambtsbesoldung unnd unnderhaltung der järlichen
fünfhundert gülden, auch der vier dreiling wein, ain markh silber unnd
zwelf fueder muessalz sambt den gehabten zuestannden noch zwayhundert
366
gülden unnd ain dreiling wein, doch nur als ain extraordinari gnaden-
unnd zuepueßgelt, auch ain markh silber unnd noch drey fueder salz
raichen zu lassen genedigclich bewilligt, also das er Khuefstainer
allermassen wie der nächstgewesen vizdomb Christoph Haimer ge-
habt, allennthalben sibenhundert gülden unnd fünf treiling wein, den
halben tail pauwein, auch halb pergkhrecht unnd zehennd des mittern
gewächs, nit des bessten noch des schlechtist en, ain markh silbers, funf-
zehen fueder salz sambt freyer wonung in unnserm vizdombambthaus
hie, dann auch dise nachvolgende zuestännd, unnd nemblich: ain stukh
vischwasser an der Schwechat, unnd ain ort vom khaltengang, deß-
gleichen am Fraunbach unnd an der Triesting, zu versteen, so weit die
vorigen vizdomb solche örter vischwasser ruebig innengehabt unnd ge-
nossen, doch one abbruch der genachtbaurten lanndleut unnd unnder-
thonen habenden alten heerkhumenen billichen gerechtigkhaiten, unnd
das die yezigen oder khunfftigen bstanndleut oder innhaber berürter visch-
wasser, so wie bemelt zu dem vizdombambt geherig, wider die gebür
unnd altes heerkhumben nit beschwärt werden ; mer zwayunndsechzig
ain halb phunt ynnslit von dem markht Pettersdorf; item von den wiß-
maden zu Himperg zway fueder hey, doch gegen seiner selbs bezallung
des fuerlons, dann auch die notturft prennholz aus dem Khirchlinger
wald unnd Herrnau, gleichsfals gegen bezallung des hakher- und fuer-
lons, lezlich von den zwayen dorffern Hohen-Ruepperßdorf unnd Lassee
von yedem järlich ain khalb zu seiner unnderhaltung haben solle, welcher
diser bestimbten unnderhaltung er Khuefstainer sich (ausserhalb des salz,
des er aus unnserm salzambt hie zu emphahen, dann auch der zue-
stänndt, die auch ir außgezaigte ort haben) von dem ersten tag Januarii
diz gegenwürtigen sechßunndsechzigisten jars, als er in solch ambt ansteen
wirdet, anzuraitten unnd dann hinfüran järlichen unnd aines yeden jars
besonnder von unnd aus den einkhumben bemelts vizdombambts selbst
bezallen unnd innen behalten mag, die ime auch in denselben seinen
vizdombambts raittungen yederzeit für richtig unnd guet außgaben an-
genumen unnd passiert werden sollen; er Khuefstainer sol auch der
commission sachen, die das ambt nit anlanngen, zu dessto statlicherer
Verrichtung des ambts gännzlich erlassen werden, wie dann solche er-
lassung unnserer niderösterreichischen regierung unnd camer also ver-
khündt worden ; wann sich aber ye zuetriege, das er vizdomb in unnsern
aignen unvermeidlichen geschafften ausser des ambts extraordinarie auß-
zuraisen hete, soll ime auf drey phardt das gewondlich livergelt unnd
nemblich auf yedes roß unnd man, tag unnd nacht, zwainzig khreuzer
passiert werden, alles genedigclich unnd one geverde. Mit urkhunt diz
briefs ime durch unnsere niderösterreichische camerrät auf unnsern sonn-
dern vom anndern tag Novembris verschines funfunndsechzigisten jars
an sy außgangnen bevelch mit unnsern anhanngundem insigl verfertigt.
367
Geben in unnser stat Wienn, den anndern tag- Januarii nach Cristi
unnsers lieben herrn unnd seligmachers geburt im funfzehenhundert unnd
sechßunndsechzigisten, unnserer reiche des Römischen im vierten, des
Hunngerischen im dritten, unnd des Behaimischen im sibenzehenden
jaren. Commissio Domini electi Imperatoris in consilio Camerae.
Auf der Plica: Hannß Georgen Khuefstainers bestallung umb das viz-
dombambt in Osterreich unndter der Enns. A. 1566. Orig. Perg. ohne Siegel.
95. H. Georg bittet um Erlassung des Vizedombamtes. 17. 6. 1572.
Allergenedigister herr, euer römisch khayserliche mayestät etc.
werden sich one zweifl allergenedigist zu erindern haben, welchermassen
auf die durch euer khayserlichen mayestät niederösterreichische cammer
räth mit mir gepflegte handlung ich mich noch mit eingang des ver-
wichnen 66isten jars (gleichwoll gott waiss mit etwas sonderer ungelegen-
heit, jedoch zu erzaigung meiner underthanigisten gehorsamb) zu disem
vizdomb ambt hab geprauchen lassen und demselben bishero in das
sibent jar meinem bösten vermigen und verstehen nach beygevvonndt.
Wie ich dann auch (da ich änderst eurer khayserlichen mayestät etc.
darzue teuglich oder geföllig, und mich nicht sondere erhöbliche Ursachen
daran verhintreten), mich hinfüro in andern euer mayestät etc. diensten
underthanigist geprauchen zu lassen verbiettig. Weill mich aber, wie
euer khayserliche mayestät etc. genedigist wissen haben möchten der
allmechtig gott mit seiner genedigen und vatterlichen straf haimbge-
suecht, also, dass ich ain guette zeit her etwas fast schwach gewest;
und ob es sich woll gottlob etwas wenigs zu bösserung schickht, doch
besorgen muess, dass ich hardt oder in guetter zeit nicht wiederumben
allerdings zu meinem gsunt und crefften werde khomen mögen. Dero
und anderer etlicher meiner habenden erhöblichen ursach halben ich mir
nit getraw, disem ambt, so allain grosse sorg, müe, gfär und verandt-
wortung auf im tregt, in die leng vorzusteen. Demnach gelangt an euer
römisch kayserliche mayestät etc. mein underthanigist bitten, die ge-
ruechen mich solches meines dienst mit ausgang diz gegenwiertigen
72istenjars, daran sich one das mein jars zeit endet, allergenedigist zu
erlassen. Und damit euer mayestät etc. derselben genedigisten gefallen
nach das ambt desto bequember widerumb ersezen möge, hab ich solches
mein underthanigs anpringen bey euer khayserlichen mayestät etc. desto
zeitlicher thuen sollen und wollen, und sodann eur römisch khayserliche
mayestät meines underthanigisten verhoffens, bey sich selbst und in
anderer erkhundigung genedigist befinden werden, dass ich one rumb
zu melden disem ambt bishero meinem bösten verstehen und vermügen
nach fleissig, treulich und erbarlich vorgestandten und mich nit allain
in dem ambts, sondern auch andern villen commissionsachen (wiewol
ich deren vermig meiner Instruction und bstallung aller erlassen het
368
sein sollen, und sonderlichen in jetz beschehner pfandtschaft bereuttungen)
gehorsamblich hab geprauchen lassen. Neben dem auch nit allain die
ambts gföll soweit sich dieselben erstreckht, an die orth, dahin sy ver-
orndt, verwendet, sonnder auch mein eigen gelt, sovil in meinem ver-
migen, unangesehen, dass ich selbst anderer orten schuldig, und das-
selbig gelt verzinsen muess, in fürfalleten unumbgangnen ausgaben, an
ainiges interesse treuherzig dargestreckht hab. Wie dann in allen meinen
raittungen von meinem selbst dargelichnen, oder durch mich anderer
örtterer aufgeprachten gelt ainiges interesse nit befunden, und dennocht
die gar unvermeidtlichen ausgaben verricht worden, auch mit meinen
raittungen dermassen und zu rechter zeit fürkhomen, als etwo durch die
vorige vizdomb beschehen sein möcht. Dessen ich mich alles wie ob-
erzelt in euer mayestät etc. nederösterreichische Cammerräth, als auf
die ich ambts halben gewisen zugleich in des ambts gegenschreiber auch
vorgewesene meine Verwalter will gezogen haben.
Dem allen nach, so bin ich der underthanigisten ungezweifelten
hoffnung euer römisch khayserliche mayestät etc. werden hierinen nit
allain meine in disem ambt und als hie vor gewesner beysizer, sonder
auch meines lieben vattern selligen, welcher sich in eurer mayestät
etc. geliebsten herrn vattern khayser Ferdinando löblichister und
seliger gedachtnus lebzeiten erstlich als ein beysizer, dann als land-
untermarschalch und auch sonsten in wuchtigen commissionen
inner und aussers landts etlich jar gehorsamblich hat geprauchen
lassen, aber ainige gnadt, ja auch sein völlige landuntermar-
schalchs besoldung nit empfangen hat etc. getreue dienst aller-
genedigist bedenkhen und mich neben genedigister erlassung dises meines
diensts dermassen mit gnaden abfertigen, damit nit allain ich, sonder
auch meine nachkhomen uns dessen zu erfreyen und euer mayestät etc.
gnadt und milde desto mehrers rüemben ursach haben etc.
Orig. Papier. R. k. Hof kammer- Archiv. N.-ö. Herrsch.- Akt. V. 4.
95a Der Ritterstand ersucht Hans Georg Khueffstainer, das Verordneten-
amt anzunehmen. Konzept im L.-A. A. II, 3 — 5.
Wien, 7. Martii 1577.
Von den im gegenwärtigen Landtag Versammelten Herrn Hans
Georgen Khueffstainer anzuzeigen, »Ehr wisse sich zu erinnern,
wasgestalt er auf gemelts Ritterstands frdl. Ansuchen vor ainem Jar
im vergangenen Landtag sich gutwillig erboten, anstatt Hn. Wolf
Christof von Enzerstorff zu ainem Verordneten gutwillig gebrauchen
zu lassen. Inmaßen daß dieserwegen einem ansehnlichen Ausschuß voll-
mächtige Gewalt gegeben, in Aufrichtung der HHn. Verordneten In-
struction mit Ime Hn. Khuefstainer schließlich zu handeln, sintemalen
369
sich aber die Sachen bis gegenwärtigen Landtag verzogen und inzwischen
nichts verhandelt worden, der Hr. v. Enzerstorff jetzo aber auf sein
verner Suppliciren u. Anhalten seines Verordnetendienstes albereits er-
lassen, So will sich der Ritterstandt versehen und Ime Hn. Khuefstainer
hiemit nochmalen frdl. ersucht haben, Er werde nunmehr auf die mit
Ime geschlossene weitere mündliche Handlung unweigerlich in mer-
vermeltes Verordneten ambt eintreten u. neben den andern Mitverwandten
zu gemainer Landschaft fürfallenden Ambtssachen seine Person Um-
standen nach getreulich gebrauchen lassen, Wie der ofternennte Ritter-
stand in sonderes Vertrauen zu Ime setzte.
Und ob wol die Notturft gewest, daß auf Ime u. die andern Ver-
ordneten ain Instruction an gefertiget hätte werden sollen, die weil aber
hierin noch nit geschlossen und doch die Stell so durch gedachts Hn.
v. Enzerstorff Abtreten sich erledigt, nit unbesetzt zu lassen ist, so
soll Er Hr. Khuefstainer seinen Dienst auf die alte Instruction, bis
die neue aufgericht, allermaßen wie der Hr. v. Enzerstorff dies Ver-
ordnetenambt bishero gehabt, anjetzo antreten, Ihme doch darauf seine
Besoldung von dem ersten gegenwärtigs Monats angehen. Doch alles
mit dieser Bescheidenheit, zum Fall Ime alsdann umb die neue In-
struction zu dienen nit gelegensamb wäre, das Er diesfalls unverpunden
sein sollte. Inmaßen Er auch mit dem Hn. v. Mamming seinen Mit-
verwandten eben diese Meinung hat. Danach wirdet er Hn. Khuef-
stainer sich zu richten haben. Und der Ritterstand will sich bei Ime
aller guten Willfahrung versehen. Gedenk auch solches umb Ime
wiederumb dankbarlich zu beschulden. Actum etc.«
96. Hans Georg an die Verordneten. Greillenstein, 9. Juni 1578.
Erwürdig, wolgeborn, edle, gestrenge, insonder gnedige und liebe
herrn! Denen herrn seindt samendt und sunders mein freundtlich und
willig dienst zuvor und hab derselben mir vom 7. dits gethan schreiben
an nechten zwischen neun und zehen uhr nachts empfangen, auch den
inhalt, alles die zehen tausent gülden, so die frau Schwendin ins ein-
nemerambt als ein depositum richtig gemacht und hernach der Rom.
kays. Ml. übergeben hat, betreffent, nach lengs vernomen, wais mich
auch, wie starckh hegstgetacht ir kays. Ml. umb richtigmachung be-
melter 10000 fl. anhalten lassen, guetes tails zu erindern. Nun solten die
herrn mir wol glauben, khan es auch mit warhait schreiben und reden,
das ich nicht weniger (als sy sovil an mir ist) dahin genaigt und be-
ging bin, zuvorderist der Rom. kays. M'. in dem und anderm nach aller
mügligkhait underthenigist zu wilfahren und also sowol für mein person
als der verordnten samentlich, bevorab ainer ganzen landtschaft, irer
kays. M*. kayserliche genadt zu erhalten und dagegen das widerwertig
C KuefEtein. II. 24
370
als irer M'. ungnadt, müßgunst einer landtschaft und der verordnten
schaden, schimpf und spodt, auch merers ubl, wie es die herrn zu be-
schluß ires Schreibens nennen, gern verhieten helfen wolt und will. Ob
aber eben das darzue ein mitl, das man mir das gelt, so mit sonderer
beschwer zu der kriegsbezalung erhandlt worden, und ich alberaidt in
Hungerischer werung empfangen und darumen quittiert, widerumen
(welches hievor unerhert) nemen und die muster und bezalung des kriegs-
folckh noch lenger als alberaidt in die 16 monat beschehen, aufziehen will,
das gib ich den herren als mer verstendigen wol zu erwegen. Ich für
mein person khanns zwar nicht darfür halten.
Dann erstlichen wissen sich die herrn ungezweifelt zu berichten,
wie häftig und ernstlich die kays. M'. und fürstl D'. etc., erzherzog
Ernnst, in gehalten landtägen und hernach die zeit herumen wegen
öfter und fürderlicher bezalung des khriegsfolckh zum öftermalen ange-
halten, was auch die ständt und hernach die verordnten für vertrestung
und jungstlich sowol dem kriegsfolckh als zuvorderist der kays. M£. und
fürstl. D1. etc. einzuesagen gethan, nemblich das die bezalung über dises
monadt gar nicht aufzogen werden solt.
Dass nun der herrn vermainen nach von dem gelt, so ich, wie
oben vermelt, alberait auf der kriegsbezalung empfangen und ohne das
noch zu völliger bezalung über die zwelf tausendt gülden abgehn, solte
genumen werden, so ist gewißlichen nicht zu hoffen, das man so baldt
widerumben mit der bezalung werde aufkhumen mügen, sunder dieselb
noch auf ein zwai monat, wo nicht lenger eingestelt werden müssen,
was nun der kays. Mf. sowol auch einer ganzen landtschaft, sunderlich
in dem das man an denen maisten gränüzfleckhen wol zway oder
300 husarn, also auch das fuesfolckh ein so lange zeit, da doch khaum
der drite tail dient, bezalen mueß und hierdurch die gränizfleckhen vast
ploß und in gefahr stehn, hieraus für ein schadt auch den kriegsleiten
ein sundere hohe beschwerung und denen verordnten sunderlich über
die beschehen vertrestung für ein schimpf erfolgen wurde, das ist leicht-
lich zu ermessen.
Beinebens auch das zu bedenckhen, da man bemelte 10000 fi. von
disem gelt in talern, wie es dann nicht anders sein khündt, nemen solt,
das an yedem fünf khreizer und also in ainer suma 666 fl. 40 kr. müesten
alspaldt verloren werden. Ob nun auch hierdurch ainer landtschaft wol
gehaust, das verstee ich nicht, will dises orts meiner als der ich mich
nun zum triten mal und seit vergangen monat augusti auf die empfangen
vertrestung und häftig von hof beschehen vermanen mit übrigem gesindt
und rossen, deren ich sunsten nicht bedurfte, beladen und bishero mit
schwerem unchosten erhalten, geschweigen, aber dennocht den herrn,
da es ir ainem in ainem und dem andern also widerfüre, wie es inen
zu muet were, zu bedenckhen haimbgestelt haben, das die herrn under
37
anderm auch in irem schreiben vermelden, zum vall ich ye noch über
das bedenckhen haben wolt, bemelte zehen tausent gülden dar zue geben,
wissen sy zu irer endtschuldigung kheinen andern weg, allain diß an
die anwesenden herrn und landtleit beder ständt gelangen zu lassen, die
dann die verner notturft zu bedenckhen haben wurden. Da hette ich
mich solches gleichsam Troens gleichwol nicht versehen; dann mich
gedeicht, die herrn hetten dessen gar khaine, ich aber wol merere (des
ich mir doch zuthain nicht gedacht) ursach; dann, wie oben verstanden,
es meines wissens nie erhert, das man ainen, an dem die bezalung ge-
west, das gelt, so er alberaidt in sein gwaldt empfangen, widerumben
genumen oder darein griffen hette, und müesse also bei mir schliessn,
es wer mir sunsten nicht zum pesten angesehen, welches ich doch meines
verhoffens nicht verschuldt, jemalen noch will ich die herrn nochmalen
hiemit freundtlichen vermanendt und ersuecht haben, sy wolten die sachen
dahin richten, damit mir ins gelt nicht griffen, sunder die kays. M'. bei
gnaden erhalten und in ander weg zufriden gesteh, auch anders, so
daraus ervolgen m echte und zum tail obenvermeldt worden, verhiet
werde. Da aber (des ich mich doch nicht versiech) die herrn über das
alles bei irer mainung verharren und ye die vilgemelten ioooo fl. von
der khriegsbezallung zu nemen bedacht und die kays. Ml. in andern weg
nicht zu contendiern wissen, so mueß ichs meines tails auch gesehen
lassen und das übrig dem lieben got bevelhen ; und weiln ich ye derzeit
von hie nicht abkhumen, noch mich persondlich hinabverfüegen khan,
aus ursach, das die kays. comissari, so zu bereitung und schäzung der
herrschaft Schaunstain, meiner yezigen pfandtinhabung verordnt, alhie.
Dann ich sunsten sunderlich derzeit von Wien nicht wolt weckhzogen
sein, ich auch anyezo mit leiten, so ich hinabschickhen und die sachen
vertrauen mechte, nicht versehen, so hab ich meiner hausfrauen hieneben
geschriben und ir bevelch geben, wann die herrn selbst oder durch dero
secretari die schlissln zum gelt begern wurden, das sy inen dieselb als-
paldt zuestellen solte; da mögen alsdann die herrn das gelt zu irem
gefallen herausnemen lassen, welches ich den herrn zu begerter wider-
antwort freundtlichen zueschreiben sollen, und was denselben sunsten
von mir yederzeit lieb und dienst ist. Gottes genediger segen mit
uns allen.
Orig. Pap. Dienstwillig H. G. Kh.
97 Wien 1578, März 24.
Schadlosbrief der drey Stänndt von Prelaten, herrn unnd
der ritterschafft des Erzherzogthumbs Össterreich unnder der Enns
für ihre im Texte pag. 214 genannten Verordneten. Unterzeichnet von
den HHn. Hanß Wilhalm Freiherr zu Rogendorff, Landtmarschalch;
24*
372
Urban Abbt zu Mölckh, Michael Abbt auf Göttweig; Ulrich Abbt
zu Heylig Creuz; Georg Abbt zu Alttenburg; Georgius Abbt zu
Lillienfeldt; Gabriel Strein etc.; V. A. H. von Puecheim; Ludwig
zu Schenkhirchen, Anger und Prellenkirchen; Nicklas von
Pucham, Freyherr; Achatz Herr zu Losenstain; H. Friedreich
Herr von Zinzendorff; Cristoff von Oberhaimb, Landuntermar-
schalch; Leopold Kainacher zu Reupoldenpach; Maximilian von
Maming; Bern. Leo Gall; Hans Stockharner; Hanns Thomas
vonFridesheim. Orig. mit 18 Papiersiegeln. Pap.
98. Hans Georg an die Verordneten. Allentsteig, 12. Jänner 1580.
Denen herrn seindt samendt und iedem insonders mein freundtlich
willige dienst iederzeyt zuvor. Derselben mier vom 5. dits aus Wien
gethon schreyben, ales die widerersezung des einnemberambts betreffendt,
hab ich emphangen und seines inhalts nach lengs vernumen. Bedanckh
mich für das erste gegen denen herrn ganz dienstlich und freundlich,
das dieselben mich als gleichwol denen wenigisten ieres mitln hierüber
auch vernemen und meines gemiets und guedtachtes inen dasselb hierinen
verthreilichen zu erclärn begern; wolt inen auch hierauf zu begerter und
freundtlicher antwort sovil guetmainendt anfiegen, das ich mich zu
meinem thail der mit dem Halbmer wegen bemeltes einnemerambt
gepflegten handtlung, und das es maistes thails auch vast nuer allain
an der begerten generalburgschaft, das er mit derselben nicht aufkhumen
khine, bis auf mein iungst von Wien verraisen und, wie ich verstech,
noch auf dato erwunden hat, gar wol zu erinndern, war auch für mein
person noch der mainung, das der Halbmer. . . zu disem dienst doch nuer
verwalthungsweiß möchte befuerdert werden, das aber die durch ine
Halbmair oder seine benente bürgen furgeschlagne und conditionierte
burgschaft von ime oder auch ainem andern solt angnumen werden, des
khunte ich meines thails gar durchaus nicht raten, wie mier dan nit
zweifelt, die herrn als mer verständig wuerden ohnedas ein solche
burgschaft, die warlich gefährlich und misslich wäre, nicht annemen.
Sovil dan den Khelhamer belangt, da hielt ich in in warhait zu solchen
dienst auch gar nicht für unteiglich. . . Doch werden ime die herrn
ierem beywoneten verstandt und der sachen notturft nach wol zu thain
wissen, und ich hab es allain, wie vorgemeldet, auf der herrn begern
zu freundtlicher antwort inen anfiegen, benebens mit denselben ganz
dienstlich und uns alle dem getreuen gott bevelhen wollen.
Orig. Pap. Dienstwillig H. G. Kh.
373
99 Kayser Rudolfs Creditiv für Landtmarschall Roggendorff u. Cammer-
praesident Jörger an Hs. Georgen Khueffstainer. Prag 1 1 . Juli 1 58 1 .
Wir Rudolff der Ander etc. Getreuer Lieber! Wir haben den
edlen Unsern Räthen, und lieben getreuen Hanns Wilhalben Frey-
herrn zu Rogendorf und Mollenburg Erbhoffmaistern und Landt-
marschallen Unsers Ertzherzogthumbs Österreich und Helbenhardten
Jörger zu Tollet Koppach und Zäckhing Freyherrn auf Kreys-
bach, Obristen Erblandt Hoffmaistern in Österreich ob der Enns, Unserm
Niderösterreichischen Cammerpraesidenten auferlegt und befohlen, in
Unserm Nahmen, und Unser statt, bey dir Anbringens und Wer-
bung zu thuen, wie du von ihnen vernehmen würdest, gnädiglich
befehlendt, du wollest gedachten Unsern Räthen in demselben ihren
Anbringen, als Uns selbst, nit allein vollkhommen Glauben geben und
zuestellen, sonder auch darauf also willfährig und gehorsamb erzeugen,
wie es der Sachen Notturfft erfordert, und Unser gnädigist entlich Ver-
trauen zu dir gestelt ist. Das raicht Uns von dir zu sondern angenehmen
gehorsamben Gefallen, in Gnaden (damit Wir dir ohne das wolgewogen)
andern werths zuerkhennend. Geben auf Unsern königlichen Schloss
zu Prag. Ad Mand. S. C. Maj. propr.
Rudolff. v. Sviehenser. D.
Alte Abschrift.
100. Kayser Rudolf an Hs. Georgen Khueffstainer. Prag 13. Sept. 1581.
Wir Rudolff der Ander etc. Getreuer Lieber! Du weist dich
gehorsamblich zu erinnern, aus was hochbewegenten Ursachen, fürnehmb-
lich diesem dem Erbfeindt negst angränzenden Landt desselben Inn-
wohnern und in gemain allen Unsern Underthannen, zu Schutz, Trost, und
Gueten, Wür vergangenen Monnaths Marty durch den durchleuchtigen
hochgebohrnen Ernsten Ertzherzogen zu Österreich Unsern freundlich
geliebten Brüdern und Fürsten ain Landtag halten zu lassen, darinen
Wür neben andern die Continuation der doppelten Gült, wie die von
villen Jahren mit sondern Nutz geraicht, zu noch lenger Erhaltung der
Grenitz auf dis ain und achtzigiste Jahr, gnädigist begehrt, die Landt-
leüth aber des Herrn und Ritterstandts damahlen in Landt-Tag gegen-
werttig, aus etlichen fürgewendten Ursachen, allein einen Termin, das
ist auf ein halbes Jahr bewilligt, mit dem gehorsamben Erbietten, es als
dan an dem überigen halben Jahr, auch nit erwinden zu lassen. . . Die-
weill aber sich angezogene der Landtleüth halbjährige Bewilligung mit
Ausgang nechst verloffenen Monaths Augustj geendet, und nit umb-
gegangen werden kann, die Gränitz zu unterhalten, zu bezahlen, und
das Kriegsvolckh derselben Bezahlung zu vergwissen. . . so haben Wür
Uns mit Gnaden resolvirt die Landleüth beeder Ständt von Herrn und
374
Ritterschafft deshalben auf den 20isten Tag, nechskommenden Monnaths
Octobris in Unserer Statt Wienn zusam zu beschreiben. . . ersuchen dich
hierauf, gnädigist befehlend, das du auf den neünzehenten Tag nechst-
kommenden Monnaths Octobris in Unser Statt Wienn einkhommen, den
vollgenden Tag von wohl ermelts Unsers freundlichen geliebten Bruders
Liebden Unser Begehren anhören, und dich deines Theils, mit willfähriger
gehorsamber Antwortt und Bewilligung also erzeugen wollest, wie es
von Alters Herkhommen, durch Uns gemainen Weesen zum Besten, mit
Gnaden gemeint, und dir und allen andern unvermeidlich vonnothen ist,
darmit thuest du Uns angenehmbs guts Gefallen gegen dir zu Für-
fallenheit hinwider in Gnaden zu erkhennen.
Rudolff. Ad Mand. S. C. Maj. propr.
Alte Abschrift. V: Unverzagt.
101. Kayser Rudolf an Hans Georg Khuefstainer. Prag i. Mai 1584.
Wir wollen Dir gnedige Mainung nit bergen daß Wir Dich zu
Bereut- und Taxirung der Herrschaften u. d. E. so vermög der mit
unseren frdl. geliebten Brüdern u. Fürsten Ernesten, Mathias und
Maximiliano Erzherzogen zu Oesterreich getroffenen brüderl. Ver-
gleichung zu Ihr. Lbd. Fstl. Residenzen eingeraumbt werden sollen, neben
andern zu einem Commissari deputirt und fürgenommen. Und bevehlen
Dir darauf gnediglich Du wollest Dich also gefaßt und in Bereitschaft
halten, wann Dir derowegen der Tag u. Stell benannt wird, welches
dann nit lang anstehen soll, damit Du alsdann auf dieselb unser weiter
Erinerung und Empfahung der Instruction gleichfalls bald anziehen, der
Sachen neben den andern Deinen Mit Commissarien beiwohnen und abwarten
mögest, wie wir dann gdgst unzweifliger Zuversicht sein, weil Uns und
Unsern geliebten Brüdern sonders daran gelegen, Es auch im Land u.
in wenig Tagen zu errichten ist, Du als Unser Rat u. Unterthan werdest
Dich diesfalls außer einiger Difficultät unterthänigst u. gutwillig befinden
laßen. Daran vollbringst Du Unsern gnädigen Willen und Mainung.
Hofk.- Archiv. Gedenkbuch 145 pro 1584, Fol. 263.
102. Schauenstein. Kaufbrief. Wien, Hl. Dreikönigstag 6. 1. 1576.
Ich Jacob Lanndsidl etc. bekhenn für mich unnd all mein erben
mit disem brieff unnd thue khundt allermenigchlich, das ich auf vor-
geenden der Römischen khays Majestät etc. unnsers allergnedigisten
herrn etc. consens dem edlen gestrenngen herren Hannß Georgen
Khuefstainer zum Greillenstain unnd Fainfelden, irer Majestät
etc. Rath unnd Regenten der niderössterreichischen lannde,
das schloß unnd herrschafft Schaunstain im ertzherzogthumb
Össterreich unnder der Enns gelegen, so mier nach weillendt Khaiser
Ferdinandt hochlöblichister gedächtnus auf mein leben lanng pfanndt-
375
weiß eingeben, mit allen seinen unnderthonen ein- und zuegehörungen,
nutzungen unnd geföllen, umb die mier darauf verschribnen pfannde,
gnaden und pausuma, so laut der verschreibungen, die ime herren
Khuefstainer hieneben originaliter zuegestelt werden, in ainer suma
zusamen gerechnet benenntlichen funftaussendt zwayhundert fünf gülden
unnd neunzehen Khreutzer bringen, darunder aber die zwaydaussendt
gülden, so mier aus der mautt zu Stain jerlich mit ainhundert gülden
verzinst von ir Majestät etc. auf Schaunstain geschlagen unnd versichert
worden, auch geraidt unnd verstannden werden sollen, wie dann ir
Majestät etc. soliche Versicherung auf mein gehorsambiste bith auf ge-
dachten herren Khuefstainer unnd seine erben umbgeförttigt haben, auß
meiner gwaldt und nutzung frey ledigclich übergeben unnd die Schaun-
stainischen unnderthonen aus meiner pfanndts glubd verrer an ine ge-
wissen hab, tbue das auch hiemit wissentlich unnd in khrafft dits briefs
also unnd dergestaldt, das er herr Khuefstainer oder seine erben be-
melten pfanndtschilling Schaunstain inn aller dermassen unnd beschaiden-
hait nun hinfüron wie ich halten, nutzen unnd brauchen, auch von jetzt
vorbemelten zwaydaussendt gülden, die jerlichen hundert gülden zinß
aus der maut zu Stain von einganng des jetzverschinen funfundsibenzi-
gisten jar, wie durch mich beschehen mögen, nun auf khunfftig so lanng
einnemen solle unnd mag, biß die von ime, seinen erben oder wem sy
es ferrer übergeben werden mit bezallung angezaigter darauf geschlagner
zwaydaussendt gülden haubt- und gnadengelt sambt anndern darauf
habenten pfanndtschilling abgelest werden, one meine unnd der meinigen
irung unnd einträg etc. Unterschrieben von Cristoff von Oberhaimb
zu Winckhlberg khays. Rath unnd lanndtuntermarschall, unnd Eras-
mus Leysser zu Jedoltsperg lanndtschaffts Einnehmer.
Orig. Perg. Die drei Siegel fehlen.
103. Bestallung f. Maria Laach. Greillenstein, 15. Mai 1600.
Heut dato den funffzehenten tag May im aintausent und sechs-
hundersten jar hab ich Hannß Georg Khuefstainer zum Greiln-
stain und Fainfelt auf Spiz, Zaissing und Puechberg, Pfandt-
inhaber der Herrschaft Schaunstain am Camp etc. Rom. khays.
Ml. etc. Ratt, den erwierdigen und wolgelerten Herrn Magister
Georgium Hoeschell von Augspurg zu ainem Seelsorger und Pfarr-
herr auf die Pfarr zu Laach, so mir mit grundt-, vogdtey und Lehen-
schaft zuegehörig, bestöldt und aufgenomben, darneben auch mit ihme,
wie er sich in seinem Ambt, Lehr und Leben verhalten, und was dar-
gegen sein järliche Underhalt- und Besoldung sein solle etc. volgender-
massen geschlossen.
Anfenglich und für das erste solle ernanter Herr Magister alle
und jede Son- und gewönhliche Fesst- und Feyrtäg die Predig göttliches
376
Worths den biblischen Schrifften, dreyen Symbolis, der lieben Aposteln,
Concilii Niceni und S. Athanasii, der Augspurgischen Confession und
darüber ervolgten Apologiae, auch den Schmalekhaltischen Articuln, der
doctrinae Lutheri und desselben grossen und khlainen Cathechismo
gemäß etc. alda zu Laach in der Pfarrkhirchen verrichten und allerdings
im Predigen und sonnst andern Colloquiis der beiden Schuell- und philo-
sophischen Wörther Substantiae et accidentis und der darauß hin- und
wider erwachsenden irrigen Disputationen in der Lehr von der Erb-
sünnde etc. muessig stehen und sich zu kheiner Parthey machen; da
ihme aber dergleichen von andern zuegemuth und ichtes moviert werden
wuerde, mag er solches gegen denselben privatim und ausser der Canzl
mit gebuerlichen Beschaidenhait veranthworthen.
Darnach und zum andern solle gemelter Herr Magister alle Son-
täg nach Essens die cristliche Khinderlehr halten und in derselben den
Catechißmum Lutheri, auch sonnst andere einem jeden Cristen zu wissen
notwendige Fragstuckh mit den Khindern exercieren.
Dritten, wan sich an denen Son- oder Feyrtagen, auch sonnst in
der Wochen Communicanten anmelden, solle mehrgedachter Herr Magister
dieselben orndlich wie der cristlichen Khirchen Gebrauch ist, nach an-
gehörter Beicht absolvieren und ihnen darüber das hochwierdige Sacra-
ment des Altars nach Einsezung unsers Herrn und Heylants Jesu Cristy
raichen. Dan auch die heilige Tauf, wie solche von Gott verorndt und
in beruerten baiden Catechismis Lutheri, auch der durch die zween löb-
lichen Ständt von Herrn und Ritterschaft des Erzherzogthumbs Öster-
reich under und ob der Ennß etc. überraichten Khirchen-Agenda be-
griffen ist, verrichten und erthaillen, gleichermassen es auch mit der
Copulation neuer Eheleuth halten.
Fuer das Viertte: wann ein Leich vorhanden, solle Herr Magister
dieselb mit Gesang und Gebeth christlich zue Erden bestatten, und das
Conduct verrichten, auch da es begert wierdt, ein Vermahnung oder
Leichpredig thuen, und in Summa alles das halten und verrichten, wie
es jederzeit bey angeregter Pfarr zu Laach der Gebrauch gewest, bey-
nebens auch das thuen, was einem frommen, getreuen und cristlichen
Seelsorger zu Fortpflanzung des lieben Evangelii und hailsamen unver-
fälschten Wortt Gottes woll ansteet und gebuerth, auch seiner under-
gebnen Pfarkhinder und anderer Zuehörer Seelen Seligkhait fuerder-
samb und nüzlich ist, sonderlich aber auch inn und ausserhalb der
Khirchen allerhandt irrigen Disputationen mit den Catholischen und
andern genzlich muessig gehen und sich sonnst in Lehr, Leben und
Wanndl unsträflich und sovil müglich dermassen verhalten, damit er zu
ainicher Ergernuß nit Ursach gebe.
Auf solches, wann es beschiecht, und Herr Magister disem allem,
wie vorstehet, als er sich vermitist göttlicher Gnaden und Beistehung
377
des heyl. Geistes zu thuen erbothen, gehorsamblich nachkhombt, hab
ich ime für solch sein Ambt und Verrichtung erstlich ein freye Wohnung
daselbst zu Laach zu verordnen und geben, dann für alles und jedes
neben der alda von Alters herkhomenen Collectur des schwären und ringen
Getraidts, sowol denen gebreuchigen accidentalibus (doch das niemants,
sonderlich die Armen wider die alt Gerechtigkhait oder ihr Vermügen
nit übersezt oder beschwärth werden) auch in parem Geldt wechentlich
ain Gulden zu raichen zuegesagt und verwilligt, und solle sich solche
Bestallung nechst khoment Petri unnd Pauli dis Jahrs anfahen und ihme
entzwischen der wöchentlich Gulden für alles, wie bißhero bschechen,
geraicht werden. Wann ime aber das durch die Herrn Grabmerischen
dorthin gehn Laach gestifftes Beneficium sambt dem Einkhomben richtig
gemacht und verliehen wuerdte, soll dise Bestallung allerdings gefallen
und aufgehebt sein und es bey dem verbleiben, wie es mit denen vorigen
Pfarherrn, sonderlich jüngst abgestorbnen Herrn Khrölln seligen gehalten
worden ist, treulich ohn geverde. Deß zu Urkhundt seindt diser Bestal-
lung zwo aines Inhalts under meiner angepornen Fertigung aufgericht,
die aine ime Herrn Magister angehendigt, die ander aber mit seiner
auch darunter gestölten sonderlichen Hanndtschrift unnd Obligation, das
er disem allem gehorsamlich wöll nachkhomben, durch mich aufgehebt
und behalten worden. Actum Greilnstain wie im Eingang vermeldt.
L. S.
Ich M. Georgius Hoeschelius gelobe mit Verleyhung göttlicher
Gnaden disem allem wie vorsteth also getreu, erbar und gehorsamlich
nachzukommen. Zu Urkund habe ich diß in mangel eigen Pettschaffts
mit eigner Hand hierunter gestallt und geschriben. Actum Greilnstein
wie im Eingang der Bestallung gemeldt. Orig. Pap. mit Pap. Siegel.
104. 3- Juli 1561.
Hans Wilhelm Freiherr zu Rogen dor ff, obrister Erblandhof-
meister in Oe. u. d. E. verkauft seine freieigenen Zehnte zu Edlpach und
Stiechsendorf an den edlen und vesten Hanns Georgen Kuef-
stainer zum Grellenstain. Zeuge der edle u. veste Georg Schau-
hinger zu Limb erg. Orig. Perg. Die zwei Siegel f etilen.
105. St. Bernhard, 14. Juni 1563.
Barbara Grueberin abbtesin zu Sanct Bernhardt im Peug-
reich und der Convent tauscht von Hans Georg Khuefstainer zu
Greylnstain 2 Unterthanen zu Neunkirchen und Fraunhoven ein
gegen 2 andere zu Frankenreuth um von dem dem Kloster resul-
tirenden Uebermaße die versetzten Unterthanen des Gotteshauses zu
Doberndorf, Hauspach, Dietmans und Moidrautz wieder zurück-
lösen zu können. Orig. Pap. mit zwei Papier siegeln.
378
106. 12. Decemb. 1567.
Der edle und gestrenge Hr. Leopold Hauser zu Kharlstain
verkauft dem Hans Jorigen Khuefstainer zum Greillenstain und
Fainfeldt, R. Kais. Maj. Rath und Vitzdomb in Oe. u. d. Enns den öden
Purkstall Primmestorff sammt ödem Teich u. Kalkofen und Gerech-
tigkeiten um 400 Pfd. -8-, Wiesmahd 600 fl., Fisch wasser 2750., Gehölz
12 fl. p. Joch, Dorfobrigkeit 31 Pfd., die Robot außerhalb derselben
ioo$f. {> etc. Zeugen: Christof von Oberhaimb zu Winckhlburg,
R. K. M. Rath u. Landuntermarschall, Christof Rueber zu Pichsen-
dorf, Christof von Sonderndorf zu Khirchberg a. Wald u. Leon-
hardt Neuhofer zu Pergau u. Poppen.
Orig. Pap. mit sechs Siegeln i. N.-ö. Landesarchiv, B. 32 de 1567.
107. Wien, 25. Mai 1571.
Wolf Seyfridt von Trenbach zu St. Merten, Purckhart und
Neupaw, Fstl. Passauischer Rath und Pfleger am Oberhauss be-
kennt. Nachdem sein f. 1. Vetter Veith Ruedolf von Trenbach zu
Parsenprun sei. die Vesten Weynern laut Kaufsabrede v. 10. August
1567 noch in seinem Leben dem edlen, gestrengen Hn. Hans Georgen
Khuefstainer zum Greilnstain und Fainfeldt, R. K. M. Rath und
Vizdomb in Oe. u. d. E. verkauft, Seyfrid aber nach dem Tode V.
Rudolfs als nächster Erb u. Blutsfreund seine Erbgüter mit Gerichts-
handen eingenommen hat, so bestätigt er den Verkauf des frei eigenen
Edelmannssitzes Weynern sammt allen Ein u. Zugehörungen, darunter
der Hof Lindaw und das Dorf Grassaw, beide 1. f. Lehen etc. für
seinen frdl. 1. Schwägern H. Georg Khueffstainer. Zeugen: die edlen,
hochgelehrten u. veßten Hn. Sigmund von Oedt, beder Rechten Dr.,
R. K. M. Rath und Regent der N.-ö. Lande, auch Obrister kais. Super-
intendent der löbl. Universität zu Wien, Hr. Sebastian Pöttinger
zum Wasen, Fstl. Rath und Hofmeister zu Passau, Hr. Lorenz Saurer
von Saurburg, K. M. Rath u. Landschreiber in Oe. u. d. E.
Orig. Perg. Die vier angehängt gewesenen Siegel fehlen.
108. Wien, 7. März 1572.
Jerg Grassauer von Grassa und Catharina Grassauerin ein
geb. von Riedtschitz, Chonleute, verkaufen dem edlen gestrengen Hn.
Hann ss Jerg en Khuefstainer zu Greilenstainu. Fainfeldt R. K.M.
Rath u. Vizdomb bei Verwendung des gemeinen Schadenbundts ihre
Vesste Grassa welche zu Lehen rührt vom Erzhzgthumb Oesterreich
u. d. E. Siegler: Wilhalmb von Hofkirchen, Freiherr, Hofkriegsrath
(anstatt der Catharina), dann: Christof von Oberhaimb auf Winckhl-
berg, Rath u. Landuntermarschall, Wolf Christof von Enzestorff
zu Enzestorff im Langenthai, Rath u. Beisitzer der Landrechte,
auch Verordneter. Orig. Perg. Die vier Siegel fehlen.
379
109. Wien, 23. April 1578.
Adam Mayr zu Zettenreuth und Margaretha sein eheliche
Hausfrau geb. Grienpeckhin zum Ottenperg verkaufen dem edl.
u. gestr. Hanns Georgen Khuefstainer zum Greillnstain und
Fainfeldt R. K. M. Rath u. Verordneter, ihr Dorf und Dorfobrigkeit
zu Pernschlag, so frei eigen ist, sammt allem Zubehör u. Gerechtig-
keiten. Siegler: anstatt der Margaretha deren frdl. 1. Schwager Bern-
hard Amstetter zum Zvvehrenwach u. Pirhah.
Orig. Perg. mit drei aufgepreßten Papiersiegeln.
110. Wien, 3. Septemb. 1573.
Kaiser Maximilians IL Lehenbrief auf seinen Rath den Ge-
treuen Lieben Hans Georg Khuffstainer als geordneten Gerhaben und.
Lehentrager weil. Leopoldten Pöttingers nachgelaßenen ungevogten
Sohnes mit Namen Hans Christoph als Erben seines Vaters, über den
Prüelhof, die Pruelpoint 13 Tagwerk Wysmath und ain Mühl ge-
nannt die Laynkhos. Gezeichnet: Os. Frh. v. Eyzing, Statthalter,
v. Kürchhammer, Kanzler, Hans von Haym z. Reichenstein, Sigm.
von Oedt, Dr. Alte Abschrift.
lila. Codex v. J. 1584. ') Hans Georg von Khuffstein.
Greillenstein und Feinfeld. Unterthänige Häuser: Ramsau 2,
Tautendorf 13, Röhrenbach 18, Gobelsdorf 9, Fainfeld 21, Wutzen-
dorf 13, Frankenreuth 9, Waiden 11, Aepfelgschwendt 1, Kreusen-
berg oder Kienberg 221), Alt-Pölla 10, Schmerbach 1, Wetzlas 3,
Loibenreuth 12, Atzlasdorf 1, Scheiddorf 4, Flachau 1, Kühbach 2,
Pertnschlag od. Bernschlag 23, Daiss 2. Warling 1, Diehlsdorf 1;
Unter Manhartsberg: Matzlsd orf 3, Alberndorf 9, Haugsdorf 2.
Item wegen der Herrschaft Spitz unterthänige Häuser: Blizen-
dorf 2, Schlanberg 5, Laach 15, Zaissing 13, Thalhaim 4. Kefering ig,
Krussbuch 6, Wilndorf 27, Schwallenbach 22, Markt Spitz 157; Ob d.
Wiener Wald: Arnsdorf 12. Wegen Eppenberg: Eppenberg 20,
Altenreuth 1. — Summa: 497.
111b. H. Georgs Einlage v.J. 1558 über Greillenstein und Feinfeld.3)
Erstlichen was zu der Vesten Greillenstain jährlich zugehörig.
Behauster Güter Dienst zu Loibenreuth, Taures, Rernbach, Tautendorf,
Weczles, Aczlestorff, von öden Gütern zu Leobenreyt und Taures, Über-
landdienst darauf keine Steuer geschlagen zu Peugen, Faschunghennen
jährlich zu Leobenreyt 12, Rernbach 34, Tautendorf 26.
') Schloßarchiv Ottenstein, Codex 1584.
2) Wahrscheinlich Felsenberg. Ldsk. Monatsbl. 1902, p. 142.
») L.-A. 168. O. M.
380
Was ich Vischwasser und Einsetz auf Zehnlecz hab, brauch ich zu
Haus Nohturff.
Was zu der Vesten Feinfeit gehört wie volgt:
Im Dorf daselbst von behaustem Gut Dienst sambt der Mühl dabei,
zu Weiden, Velsenberg, Wuczendorf, Marchrstorf, Frankenreut, Neu-
kirchen, Summarein, Dieterstorff, Goblestorff, von öden Gütern zu
Velsenberg, von Überlandten zu Velsenberg, zu Feinfeld, Traidtdienst
zu Gosselsdorf, Faschunghennen zu Feinfeld 34, Weiden 22, Wutzen-
dorf, Frankenreyt, Weingarten zu der Vesten Feinfeld gehörig zu
Diernbach Viertl, ain Viertl zu 8 Thlr., zu Markerstorff ain Viertel.
Das zu Urkundt etc.
Die Summe der taxierten Gült betrug XL Villi Pfd. IUI ß III ft.
Nachträgliche Eintragungen bis 1575.
112. Freiherrn-Diplom. Prag, 2. Februar 1602.
Wir Rudolff der Ander etc. . . . Weillen wir dann gnädig-
lich wahrgenohmen und betrachthet, das uhralt adelich Geschlecht
und Herkhommen der Khueffstainer zu Greillenstain, darinnen
Sye als Landtleüth des Ritterstandts Unsers Ertzherzogthumbs Öster-
reich, und sonsten bey männiglich wohl bekhant, des gleichen die
ritterlichen und adenlichen Tugenten und Thatten, deren sye sich und
allwegen vor unvordenckhlichen Jahren hero beflissen, wie auch die
angenehmen getreuen nuzlichen und ersprüsslichen Dienste,
so sye Unsern löbl. Vorfahren am Reich römischen Kaysern und Königen,
in Tragung vieller unterschiedlicher vornember Ambter und
Dienst, insonderheit aber nit allein Unsers Raths und getreuen Lieben,
Hanns Georgen Khuffstainers zu Greillenstein Vatter, weylandt
Lorenz Khuffstainer Unserm geliebten Anherrn Kayser Ferdi-
nanden als Ihrer Maytt. Rath und Landtuntermarschall, in
Osterreich, sonder auch er Hanns Georg Khuffstainer fast von
Jugend auf, weylandt Unsern geliebten Herrn Vattern Kayser Maxi-
milian dem Andern etc. bayder hochlöblicher Gedächtnus, als Ihrer
Maytt Rath und Dienner, wie auch vill Jahr hero Uns und Unsern löbl.
Haus Österreich in villen wichtigen und geheimben Sachen, an-
sehnlichen Commissionen und Verrichtungen, gehorsamblich er-
zeigt, und bewisen hat, noch täglichs thuet, und hinführo zusambt seinen
Söhnen, zu erzaigen sich gehorsamblich erbiettet, auch wohl thuen kan,
und soll, so haben Wür demnach mit wohlbedachten Mueth und gueten
Rath, rechter Wissen, und aus selbst aigener Bewegnus bemelten Hanns
Georgen Khuffstainer zu Greillenstain diese besondere Gnadt gethan,
und ihne auch seine eheliche Leibserben, und derselben Erbens Erben,
ihres Nahmens, und Stammens, Mann- und Frauenpersohnen, aus römi-
scher kayserlicher Macht und Vollkhomenheit, in den Standt, Ehr, Würde,
381
Gemainschafft, Schar und Gesellschafft der gebohrnen Freyherrn und
Freylein erhebt, gefreyet, gewürdiget, und gesezt, und andern Unsern
und des heyl. Reichs, auch Unserer Königreich, erblichen Fürstenthumb
und Lande gebohrnen Freyherrn und Freylein gegleücht, zugefüegt, und
zugesellet, allermassen als ob sye von ihren vier Anen, Vatter,
Mutter, und Geschlechten zu baiden Seithen recht gebohrne
Freyherrn und Freylen wären; thuen das erheben, befreyen, wir-
digen, sezen, gleichen, zuefüegen, und gesellen sie auch also in dem
Standt, Gradt, Ehr, Würde, Gemainschafft, Schar und Gesellschafft
Unserer und des heyligen Reichs auch Unserer Königreich, erblichen
Fürstenthumb und Lande Freyherrn und Freylen. Und meinen, sezen
und wollen von derselben Unser Kays. Macht, das obgenanter Hanns
Georg Khueffstainer zu Greillenstain, auch seine eheliche Leibserben
und Nachkommen, in absteigender Linien ihres Stammens und Nahmens
Manns- und Frauenpersohnen für und für ewiglich Freyherrn und Frey-
lein sein, und sich hinführe Freyherrn zu Greillenstain und Herrn
zu Spitz, nennen, haissen und schreiben, von Uns, Unseren Canzleyen
und sonst männiglich also genent, geschriben, und darfür gehalten
werden, auch alle und jegliche Gnadt, Freyheit, Privilegien, Herrlich-
keiten, alt Herkhommen, Statuten, Gewohnheiten, Gesellschafft, Ehr,
Würde, Vortheile, Recht undt Gerechtigkeit haben, mit Beneficien auf
Thumstüfften hochen und niedern, auch andern ehrlichen Ambtern, geist-
lichen und weltlichen, und insonderheit Herrn-, auch Panner und Frey-
herrn-Lehen und Affterlehen zu empfangen und zu tragen.
Desgleichen in Versamblungen, Gesellschafften und Gemainschafften,
und sonst inner und ausserhalb Gerichts in allen und jeglichen ehrlichen
redlichen Sachen, und Geschafften zuegelassen, Standt, Session, und Zue-
gang haben, und darzue tauglich geschickht, und gueth seyn, und sich
solches Freyherrnstandts nach ihren Ehren, Nottürfften Willen und Wol-
gefallen freuen und gebrauchen, sollen und mögen, wie andere unsere,
und des heyl. Reichs, auch Unserer Königreich, erblichen Fürstenthumb
und Landen gebohrne Freyherrn und Freylein, solches alles haben, sich
dessen freuen, gebrauchen und geniessen, von Rechts oder Gewohnheit,
von aller männiglich unverhindert; doch solle diese Unsere Erhebung
und Befreyung, aus dem heyligen Reiche Unsern Königreichen und
löbl. Haus Österreich an desselben Freyheiten, Rechten, Gerechtigkeiten,
Erb und Lehenpflichten unverlezlich und ohne Schaden. Auch mehr-
gedachter Hanns Georg Khueffstainer Freyherr zu Greillenstain seine
Erben und Nachkhomben jederzeit schuldig und pflichtig sein ihrer
Güetter halben, so sye in Unsern Königreichen, Fürstenthumb und Erb-
landen haben, oder könfftiglich überkhommen möchten, neben andern
getreuen und verpflichten Landleüthen und Underthannen mit Gehor-
samb, Steyer Raysen, und andern gemainen Bürden, Gaaben und
382
Handtreichungen in allweeg zuheben, und zulegen, und neben dem
schuldigen Gehorsamb gebührliches Mitleyden zutragen ohne Gefährde.
Und gebietten darauf allen und jeden Churfürsten, Fürsten, geistlichen
und weltlichen, Praelaten, Graffen, Freyherrn, Rittern, Knechten, Landts-
haubtleüthen, Landtmarschallen, Landtvogten, Haubtleüthen, Vicedomen,
Vögten, Pflegern, Verweesern, Ambtleüthen, Landtrichtern, Schuldt-
heissen, Burgermaistern, Richtern, Räthen, Burgern, Gemainden, und
sonst allen andern Unsern, und des Reichs, auch Unserer Königreiche,
erblichen Fürstenthumb und Landte Underthannen und Getreuen, was
Würden, Standts oder Weesens die seyn, ernstlich und vestiglich
mit diesem Brieff. und wollen, das sye mehrgedachten Hanns Georg
Khueffstainer Freyherrn zu Greillenstain, auch seine eheliche Leibs-
erben, und derselben Erbens Erben, baider Geschlechts für und für
in Ewigkeit Freyherrn und Freylein zu Greillenstain, und Herrn zu Spitz
schreiben, und nennen, und also in allen und jeglichen ehrlichen, ritter-
lichen Sachen, Handlungen Versamblungen, Ämbtern, geistlichen und
weltlichen, auch auf Thumbstüfften und sonsten an allen andern Orthen
und Endten nichts ausgenohmen zuelassen, darfür achten, erkhennen,
ehren und halten; auch aller und jeder Ehr, Würde, Praeminenz Vor-
theil, Recht, und Gerechtigkeiten freuen, gebrauchen und geniessen, und
an dem allen nit hindern noch irren, sondern sye darbey gänzlich bleiben
lassen, hiewider nit thuen, noch des jemandt andern gestatten in kein
Weis noch Weege als Lieb ainem jeden seye Unser und des Reichs
schwere Ungnadt und Straff, und darzue ein Pöen nemblich Hundert
March lediges Golts zu vermayden, die ein jeder so offt er freventlich
hiewider thette; Uns Halb in Unser und des Reichs Cammer, und den
andern halben Theill villgedachten Hanns Georg Kueffstainer Freyherrn
zum Greillenstain seinen Erben und Nachkhomben unnachl esslich zu be-
zahlen verfallen seyn solle; mit Uhrkhundt dis Briefs besigelt mit Unsern
Kayserlich en anhangenden Insigl. Der geben ist auf Unserem könig-
lichen Schloss zu Prag am heyligen Liechtmess Tag, nach Christj Unsers
lieben Herrn und Seeligmachers Geburth sechzehen Hundert und im
änderten, Unserer Reiche des römischen in siben undt zwainzigisten,
des hungarischen im dreyssigsten, und des böhaimbischen auch in siben
und zwainzigisten Jahren. Ad Mand. S. C. Maj. propr.
Rudolff. J. Engelhoffer.
Alte Abschrift.
NB. Im J. 1622 wurde der Freiherrnstand nochmals bestätigt und 1624
der Titel Wohlgeboren dazu verliehen.
113. Hans Georgs erstes Testament. Spitz, 13. December 1595.
Im Namen der heiligen und unzertrenten Tryfaltigkheit Gottes des
Vaters, des Sohns und Gottes des heyligen Geistes Amen. Alß ich
383
Hannß Georg- Khuefstainer zum Greilnstain und Fainfeldt, auf Spiz,
Zaissing und Puechperg, Pfan dt- Inhaber der Herrschafft Schaunstain am
Campp etc. Rom. Khays. Majestät Rath etc., bei mir erwogen und be-
dacht, wie muesehlig und betruebt diser Zeit Weldtlauf geschaffenn,
auch wie offt Unainigkheit und Stritt zwischen den Eltern und Khindern
in Verlassung der zeitlichen Gueter sich erheben, auch dass auf diser
zergenglichen Weldt nichts gewissers alß der Todt, hergegen nichts un-
gewissers alß die Stundt, so hab ich demnach, auch in Ansehung der
vilfeltigen und väterlichen Haimbsuechung Gottes des Allmechtigen, so
er mit Schickhung Leibsschwacheit an mir erzaigt, auch billich bedacht
mit dem Propheten Davidt zu bettenn: Herr! lehre mich bedenckhen,
das ich sterben mueß. Damit aber meiner verlaßnen Gueter halber nach
meinem Todt nit Irrung fürfallenn möchte, so hab ich mit gueter und
gesundter Vernunfft und Verstandt dise meine Disposition und letzten Willen
wie es nemblich nach meinem Absterben mit Verlassung meiner Gueter
soll gehalten werden, hiemit aufgericht, unnd da an den requisitis so-
lemnitatibus testamenti meiner Leibßschwacheit halber was übersehen
oder außgelassen worden, so getrösst ich mich doch, es werden meine
hinterlaßne Erben solches im wenigisten nicht disputiern, sondern alß
mein lezten Willen vesst und statt haltenn.
Anfänglich und zum ersten (vide im Texte pag. 116).
Darnach und für das ander, so nun mein Seil von meinem Leib
durch Gott abgefordert und weggenomen ist, alßdann solle mein todter
Cörper nach erbarn christlichem und gott wolgefelligem Gebrauch,
meinem Standt gemäß, zu der Erden, von dannen er genohmen ist, ge-
bracht und zu Laach in die Khirchen, darüber ich Lehen- Vogt- und
Grundtherr bin, in die Grufft, so ich neulicher Zeit daselbst machen
lassen, darinnen dann alberait zwei meiner Khinder und andere mein
und meines liebenn Weibß Befreundte ruehen, gelegt, mir auch ein ehr-
liches Epitaphium (darumb ich sonderlich meine liebe Khinder und mein
liebes Weib, dasselb nit anzustöllen, bitten thue) gemacht und aufge-
richt werde.
Zum dritten so will ich hiemit zu allen meinen verlaßnen Haab und
Guetern in ligundten und varundten, zur rechten natürlichen Leibßerben
investiert und benent haben meine liebe Söhn, so ich bey meinem
jezigen lieben Gemahell Anna Khuefstainerin, ain gebornne Khirch-
pergerin, im heiligen Ehestandt erzeugt und überkhomben und hinder
mir verlassen wirdt, alß Mannsstamen, deren jeziger Zeit fünff mit
Namen: Hannß Jacob, Hannß Lorenz, Hannß Wilhelbm, Hannß
Ludtwig und Hannß Eraßm im Leben seindt, die sollen nach meinem
Todt und Erraichung Hannß Jacobs Vogtbarkheit, die sich under ain-
undzwainzig Jaren nit verstehen soll, mit Rath ihrer Frau Mueter und
der nechsten Bluetsfreundt bruederlich und erbarlich (ausser Puechperg,
384
so nachfolgenden Legats halber derzeit in khein bruederliche Theillung
zu verstehenn) under ihnen Bruedern in gleiche Theill getheilt werdenn.
Und da ich also vor des Hannß Jacobs Vogtbarkheit mit Todt
abgehen würde, solte mein liebe Gemahel all meine verlaßne Haab und
Gueter (ausser Puechperg, dar von hernach Meldung beschiecht) ohn
alle Raithung mit Rath und HilfF der nechst Befreundten mueterlich
und treulich, wie das Vertrauen in sie gesezt wirdt, regiern und denen
Khindern zum bessten haußen, nach Erraichung aber Hannß Jacobs
Vogtbarkheit und beschehener bruederlicher Theillung solte jedes Theill
vleissig und orndlich inventiert und beschriben und durch gedachten
meinen Sohn Hannß Jacoben alß den eltisten, der. unvogtparen Ge-
brueder gebuerendten Theill mit Rath, Wissen und Guetachten obge-
dachter meiner lieben Gemahel und derer Befreundten bruederlich und
treulich verwalthet, auch jedem Brueder das seinig (unverwendet das
Aigenthumb) zum bössten angelegt und verantworth werden.
Zum vierten, nachdem mein jüngster Sohn Hannß Eraßm noch
khlein und unerwachßen, die andern aber alberait durch Gottes Gnaden
sovil zu ihren Jaren khomben, das mit Verlegung auf den Schuelen,
Hof- und Khriegswesen nit wenig Uncosten aufgeloffen, auch noch vor
bruederlicher Theilung auflauffen möchte, so seze und ordne ich dem-
nach meinem jüngsten Sohn Hannß Eraßm zu einem Vorauß aintausent
Gulden, die sollen ihme durch die andern seine Gebrueder ohne Ab-
bruch seiner Erbportion zu jedes gebuerenten Theill zuegestöldt und
geraicht oder bevorgelassen werdenn.
Also und zum fünfften, weiln ich auch vier Töchter mit Namen:
Eva, Veronica, Anastasia und Sara, so ich bei gedachter meiner
lieben Gemahell in ehelichem Standt neben andern mehr Söhn unnd
Töchtern erzeugt, noch im Leben habe, zum Fall nun aine oder die
ander ihr Vogtbarkheit erraichen und sich mit Rath und Vorwissen ihrer
Frau Mueter, Brueder und andern nechst Befreundten ehrlichen ver-
heurathen wurden, so sollen alßdann obgedachte meine liebe Söhn, deren
jeder zum väterlichen Heuratgueth neben gebuerlicher Hochzeithaltung
und anderer Aussteurung ihrem adelichen Standt gemäß gegen landts-
breuchiger Verzicht aintausent Gulden Reinisch, jeden zu 15 Pazen oder
60 Kreuzer gerechnet, hinauß zu geben und zu erlegen schuldig sein.
Zum sechsten, demnach ehegedachte mein liebe Gemahel über die
etlich und zwainzig Jar in Treu und Ehrn mit mir gehausst, mir in
solcher ehelichen Beywohnung, alß einer christlichen und ehrlichen Ge-
mahel gebuert, in meinen zuegestandtnen Leibsschwacheiten und in
anderweg alle conliche Treu und Lieb ertzaigt, auch mein Gueth zum
bössten vermehren helffen, so hab ich sie auß sonderbarer Lieb und Treu,
auch dass sie meiner zum bössten gedenckh, mit nachvolgendtem Legat
zu betreuen Ursach gehabt, schaffe und verordne demnach gedachter
385
meiner lieben Gemahel alle Nuz- und Niessung meines frei aigen-
thumblichen Gueths Puechperg, inmassen ich solches erkhaufft,
seithero gebessert und noch zu ermeltem Puechperg erkhauffen und
wibmen möchte, sambt aller varunden Haab daselbst, sovil derselben
zur Zeit meines Absterbens aldorten vorhanden sein und gefunden wirdt,
diß alles soll gedachte mein Gemahel alßbaldt nach meinem Todt an-
treten, nuzen und geniessen alß ihr frei aigenthumbliches Gueth, doch
ungeschmöllert und unverwendet des Aigenthumbs, auf ihr Leibß leben-
lang, darvon sie ihren Khindern ainige Raittung und Verantworthung
oder ichtes zu leisten nit schuldig sein solle, doch soll hergegen ge-
dachte meine liebe Gemahel meinen jüngsten Sohn Hannß Eraßm sambt
den Töchtern mit täglicher Speiß und Tranckh, auch gebürlicher und
notwendiger Claidung underhalten und zu aller Gottesfurcht auf-
erziehenn.
Da aber gedachter Sohn erwachßen und zu dem Studiern auf die
Schuellen oder sonnsten verschickht würde, sol aller auflauffender Un-
costen ohn Entgeldt meiner lieben Gemahel auß seinem angefalnem Theill
genommen; ebnermassen da ainer oder der andern Tochter Ehrenkhlaider
inmithlst oder zur Zeit der Verheurathung angeschnitten, solte gleichs-
falß ohn Entgeldt meiner lieben Gemahel derselb Uncosten von meinen
Söhnen bezalt werden.
Zum sübenten soll auch offtgedachte mein liebe Gemahel geg-en
vorangedeutem Legat die ihr verschribne järliche wittibliche Underhal-
tung fallen, auch die ihr in Heuratgueth, Widerlag, Morgengab und
für die Varnuß verschribne dreitausent und fünffhundert Gulden, in
Bedenckhung, dass es meinen Söhnen sonsten vast unerschwinglich gegen
fünff per Cento (es wäre dann Sach, dass ihnen solche Verzinßung durch
sie, mein Gemahel guetwillig nachgelassen würdte) stilligen zu lassen
schuldig sein.
Zum achten, da aber wolgedachte mein liebe Gemahel auch durch
den zeitlichen Todt abgefordert würde (deß der Allmechtig Gott lang
verhueten wolle), soll das Aigenthumb bemelten Guets Puechperg
meinen mannlichen Leibserben mit diser Condition und Gestaldt haimb-
fallen, das sie den Werth desselben, was nach treulicher Schätzung be-
funden wirdt, hergegen legen und bezallenn. Zu solchem erlegten Werth
solten neben den Töchtern auch die mannlichen Leibßerbert alß einem
mueterlichen legierten Gueth hinwiderumb zu gleicher Erbschafft pro
rato jedes Theilß stehen und gelassen; ebnermassen soll es mit der
varundten Haab (ausser dessen, so denen Töchtern ohne das billich be-
vorbleibt und durch gedachte mein liebe Gemahel verschafft oder in
anderweg verorndt wirdt) gehalten werden. Da aber offt- und vilgedachte
mein liebe Gemahel bei disem meinem Testament und lezten Willen,
deß ich mich doch gar nit versieche, nicht, sondern bei ihrem Heurat-
C. Kuefstein. II. 25
386
vermächt bleiben wolte, solt ihr dasselb bevorstehen und hiedurch nichts
benohmen, doch auch hiergegen das vorgedacht Legat mit Puechperg
gefallen sein.
Und nachdem ich etliche meine Diener, Underthanen und andere
zu betreuen und zu begaben Ursach und Willens hab, aber umb etlicher
Bedenckhen willen noch zur Zeit und in diß Testament in specie nit
sezen oder vermelden khan und doch mit Verleihung gütlicher Gnaden
derentwegen ein sonderbare Verzeichnuß oder Notel under meiner Handt-
schrifft und Pedtschafft zu fertigen und hie zuezulegen Willens bin, oder
.da auch solches vor meinem Abscheiden durch mich in Beysein glaub-
wierdiger Personen mündtlich beschähe, so ist demnach auch mein end-
licher Will und Mainung, dass solchem allem durch meine liebe Söhn
alß instituierte Erben sotvol alß andern in disem Testament begriffnen
Inhalt ein endliches und aigentlichs Volziehen bschehe und solche Legata,
so ich verstandtnermassen verordnen möchte, unwaigerlich außrichten
und einem jeden das seinig treulich ervolgen lassen wollenn.
Hiemit will ich also auf dißmal disen meinen lezten Willen be-
schlossenn, doch mir in albeg bevorgehalten habenn, jezo und hinfüro
denselben zu mindern, mehrarn, verkheren oder gar aufzuheben, wie
und wann es mich verlusst und mir gefellig ist, alles getreulich, erbar-
lich und ohn Geferde. Zu Urkhundt hab ich solch mein Testament mit
aigner Handt underschriben und meinem angebornen Insigl verschlossen,
auch zu mehrer Becrefftigung und Gezeugnuß der Sachen mit sonderm
Vleiß erbettenn den wolgebornnen Herrn, auch edlen und gestrengen
Herrn Adamen von Puechaimb Freyherrn zu Raabß und Khrum-
pach auf Carlstain, Erbtruckhsäß in Ossterreich, Rom. Khays. Majestät
etc. Rath und Beysitzern der Landtsrechten in Ossterreich unnder der
Ennß etc. und Herrn Hector von Sonderndorf zu Khirchperg am
Waldt auf Ylmau etc., das sie auch ihre angebornne Insigl gegen
Empfahung gebürlicher Betzettl neben mir aufgetruckht haben, doch
ihnen, ihren Erben und Fertigung ohne Nachtl unnd Schadenn. Be-
schehenn zu Spiz, den dreyzehenten Monathstag Decembris des neuen
Calenders nach Christi unsers Seligmachers Geburth im aintausentfünff-
hundertfunffundneunzigisten Jars. H. Georg Khuefstainer m. p.
Orig. Pap. 3 rote Wachssiegel abgefallen.
114. Hans Georgs letztes Testament. Greillenstein, 3. Januar 1603.
Eingang und Punkt 1 dem Testamente v. 1595 wörtlich gleich-
lautend, nur mit Hinzufügung des Titels Freiherr zum Greillenstein
und Herr zu Spitz, etc.
Punkt 2 nicht erhalten, wahrscheinlich auch unverändert.
Zum Dritten. So will Ich hiemit zu allen meinen Verlassenen
Haab- vnd Guettern In Ligundten vnd Vahrund. zu rechten Natürlichen
387
Leibs Erben investirt, vnd benennet haben, Meine Liebe Söhn, so Ich
bey meiner iezigen Lieben Gemahl Anna Kueffstainerin Ein gebohrne
Kirchpergerin im Heylligen Ehestandt erzaigt, vnd Bekhommen, auch
hinter mir verlassen werd, als Mannsstammen, deren Jezig Zeit Vier
mit Nahmmen Hannß Jacob; Hannß Lorenz, Hannß Wilhelmb,
vnd Hannß Ludwig, Im leben seyn, dieselben nach meinem Todt mit
Rath Ihrer Frau Muetter, vnd der negst Befreunden, Bruederlich, vnd
Ehrbahrlich (wofehr ich nit selbst noch in meinem Leben ein anschlag
vndt abtheilung meiner ligendten Güetter schieisen, vnd machen wuerde)
ausser Puechbergg, so nachuolgenten Legats halber der Zait in Kheine
Brüederliche Thaillung zu verstehen, Vnter ihnen Bruederlich In gleiche
Thaill abthaillen, und solle solche Abthaillung weil sye meine Söhne
alberaits Ihre Voggtbahre Jahr alle erraicht, nach meinen Todt Ehest
fürgenohmmen werden, doch sollen gedachte meine Söhn dahin bedacht
seyn, daß die Herrschafft Greilnstain in Güldt, vnd Güettern,
vnd derselben Zugehörung Vnzertheilter beysamben gelassen,
vnd bey dem Nammen, vnd stammen der Herren Kueffstainer
erhalten werde.
Punkt 4 — 6 nicht erhalten, von Punkt 7 nur das Ende: ». . . nichts
benommen, doch auch hergegen das vorgedacht Legat mit Puechberg
gefallen sein« (in Übereinstimmung mit Punkt 8 des ersten Testamentes).
Zum achten, so ist mein endlicher Will daß obgedachte meine
liebe Söhn in allen obbemelten Legatis treuliche Vollziehung leisten und
nit allein meine liebe Gemahel sondern auch meine liebe Töchter vor
ihrer brüderlichen Vertheilung genugsam versichern, es soll auch meiner
lieben Gemahel nach meinem Tod ichtes in vahrundten oder ligenden
verspert oder einige Spörr und Inventur gegen ihr vorgenohmen werden,
wie dann mein liebe Gemachel vor genügsamer Versicherung u. Voll-
ziehung dieses meines letzten Willens, so mein liebe Gemachel u. liebe
Töchter auch andere Legata betreffen thuet, ainiges guett abzutreten
oder aus ihren Händen zu laßen nit schuldig sein soll.
»Und nachdem ich etliche meiner Diener, Unterthanen und andere
zu betreuen und zu begaben Ursach und Willens hab« etc. bis zum
Schlüsse wörtlich dem Schlüsse des Testamentes v. 1595 gleich, nur daß
Adam von Puechaimb anstatt als Beisitzer als N.-ö. Verordneter be-
zeichnet wird.
Geschehen zu Greilnstain den 3. Monatstag Januar ii des Neuen
Kauender nach Christi unseres Seligmachers Geburt im 1603. Jahr.
2i*
NAMEN-REGISTER.
A.
Aachen 59.
Adrianopel 66.
Ärndorf (Abbildung) 123.
Aggstein, Burg 55.
Ahaim, Amalia v., vereh. Neuhaus 144.
Aham, Veronika Euphrosina v. 309.
Aichenprunn 10.
Aigen 299.
Alberndorf 299.
Albrecht L, Herzog 50.
Albrecht IL, Herzog 150.
Albrecht III., Herzog 282.
Albrecht IV., Herzog 146, 283.
Albrecht V., Herzog 22, 283, 310.
Albrechtsberg 30g.
Allentsteig, Altenstaig 127, 137, 139, 226,
231, 250, 265, 289—292, 294, Abb. 289;
s. Hager.
d'Almazor 208.
Almegg, Schloß und Herrschaft 150.
Almus (Almosen bei Göpfritz) 22.
Altdorf, Universität 241.
Altenburg, Äbte: Andreas 268, 269, 270,
274; Gallus 11, 12, 269; Georg 372;
Honorius Burger 72, 187, 273; Leopold
268, 269, 274, 278; Placidus 105; Tho-
mas 268, 269, 273, 274, 275, 276.
— 23, 24, 35, 73, 82, 86, 87, 90, 92, 99,
113, 187, 257, 267, 268, 269, 270, 271,
272, 273, 279, 293, 302.
Altenpölla, Altpölla 29, 34, 284, 301.
Altgevöl im Tal 82.
Althaimb, Eustach v. 307.
Althan 220; Barbara v. 305; Juliana v. 291;
Wolf v. 25.
Amann Ruprecht 271.
Ambras 12.
Amstetter zum Zwehrenwach, Bernh. 379.
Apfelgschwendt 92, 139.
Ardtstetten, Oberstleutnant 272.
Arnsdorf, Veste 123.
Arterius 149.
Au, Sitz zu 8.
Auer, Franz 32; Gerwelk 32, 202, 348;
zu Herrenkirchen 22.
Auersperg, Volkhardt Freih. v. 301; Wil-
helm v. 67, 284; Wolf Sigmund v. 255.
Augsburg 59, 161, 189, 190, 195, 196;
Reichstag zu 60, 188, 243, 322.
Aumühle 322.
B.
Backmeister, Lucas 191, 204, 222, 227, 228,
229, 230, 231, 232, 241.
Balderndorf 112.
Bamberg 143. '
Barbarossa. Sultan 44.
Bayerler, Caspar 33.
Bayern 191, 192; Albrecht Herzog von 207,
213, 225; Wilhelm Herzog von 243.
Beck, Hieronymus, v. Leopoldsdorf, 206,
247; Hannibal 304.
Becker, Konrad 232, 241.
Becher Lorenz 203, 204, 227.
Behaimb v. Friedeshaimb, Bernhardt 31;
Ludwig 179, 312; Thoma 31.
Berlichingen, Reinhard v. 7 u. Abb. S. 11.
Berthaimb, Georg v. 58, 60 vide Perckheirm
Bisamberg, Schloß 201.
Bischoff, Sebastian 323.
Böhmen 39, 44, 45, 193, 245, 255.
Bologna, Universität 319.
Brandenburg, Joachim v. 63.
Brandiß, Veith Benno Graf v. 137, 320.
Breitenfeld 14.
Bresnicerus 227.
Breuner 142; Christof 161; Philipp v. 168
390
Brück 168, 234, 238.
Brück, Kanzler 184.
Brunn gg, 146, 16g.
Bucellinus 8, g7, g8, 141, 143, 144, 146,
150, 151, 152.
Buchberg am Kamp viele Puchberg.
Buchheim vide Puchhaim.
Bucholtz 158.
Budweis 100.
Bugen, Gotfridus de 86.
Buquoy 2g4.
Burchardt, Joh., Pfarrer 267; Margaret 267.
Burger, Honorius, Abt zu Altenburg 72,
187, 273.
Burgschleinitz 31, 302.
Burgstaller, Hans 53.
Camerarius 201.
Canisius 242.
Carlowitz, Chiistof von 201.
Carlsbach, Schloß 308.
Carlstatt 70.
Caspar Johann, Bischof 235.
Cavriani 310.
Chemnitzius 202, 204, 227.
Chünring vide Khuenring.
Chunigsveld, die 87 ; Otto v. 87.
Chytraeus, Dr. David, 151, 191, 201, 202,
204, 205, 227, 228, 241, 295.
Cilly, Hermann II. v. 310.
Citard 193.
Cölestinus, Dr. J. 203, 204.
Colins, Alexander 317.
Commendone, Kardinal 200.
Concin, Chr. 255.
Crell, Weifgang 296, 298.
Crembsdorf 150.
Croy, Jobst an, 312.
Cusa, Kardinal, Nikolaus v. 243.
D.
Dachbeck s. auch Dappach, Familie 81, 82,
83, 84, 86 — 89, 102, 295; Elisabeth (Ge-
mahlin Georgs I. v. Kuefstein) 92 — 96;
Engelbrecht 82, 83, 84, 94, 99; Engil-
bertus 86, 92; Hans 22, 2g, 82, 83, 84,
92, 93, 94, 102, 103; Heinrich 82, 86,
88, 92; Katharina (Gemahlin Heinrichs
v. Dachbeck) 86; Martha (Gemahlin
des Hans Missingdorfer) 85; Petronilla
(Gemahlin des Sebastian Grabner) g3;
Veronika (Gemahlin des Ruprecht
Welzer v. Spiegelfeld) 22, 23, 29, 69,
92, 93. 94, 95; Wulfing 82, S3, 84:
-Volkra (Übergang) 92— g6.
Dachsner, Wolfgang g2.
Dalheim auf dem Gau 7.
Dappach u. Dachpeck, die 81, 84, 86— go.
Daun, Wilhelm Graf 11 1.
Daut zu Oberndorf, Bartholomäus 231, 28g.
Degenpoeckh, Hans 65.
Delphinus, Nuntius ig2.
Dombach 14g.
Dominitsch(Domilitsch)i68, 27g; Familie 67.
Dotzin, geb. Goldin 312.
Drosendorf 301.
Dürnteufel 146.
Dürrenstein vide Thürnstein.
Dürrnpach, Johann igg.
E.
Ebenberg, Georg, Hauptmann 137.
Ebenzweyer g.
Ebersberg, Gräfin 30g.
Ebersdorf (Eberstorf) 45, 16g, 173, 174, 21g;
Familie 112; Benusch v. 49; Rein-
precht v. 30, 60; Sigmund v., Graf zu
Thierstein 56, 57, 115; Wolfgang v, 114.
Eberstein, Grafen v. 140; Praxedis 31.
Ebreichsdorf, Schloß 206.
Eck, Christof von 307.
Eckart zum Hammer, Joh. Paul 145.
Eckh, Magnus v. 29; Regina v. 132.
Eckher, Thomas, Pfarrer von Gars 275.
Edelbach 282, 2gg.
Eder, G. 225, 242.
Efferding 21, 144, 241; Starhemb.-Arch. 20.
Eggen, Sekretär 210, 211.
Eggenburg (Egenwurkh) 123, 12g, 300:
Egkstain v. 43.
Einburger, Michael 5.
Einern, die 53.
Eisenreich, Th., Pfarrer von Gars 276.
Eisenstadt 167, 246.
Enenkl, Familie 191, 310; Albrecht 148,
293; Emerenziana 129, 131; Georg
Achatz 309; Job Hartmann 6, 8, 309,
324; Leonhard 128, 148, 215, 225, 227,
295. 309, 310; Marx 32; Sophia 93.
Engelmann, Gallus 231, 266.
Enns 246, 247.
391
Enzersdorf (Entzesdorf), Familie 205; Ort
68, 140; Herr v. 90, 217, 305; Stephan
v. 82; Wolf Christoph 128, 191, 201,
203, 3'2, 378.
Eppenberg, Schloß und Dorf 301.
Erdberg 174, 175, 301.
Erla 69, 90.
Ernestorff 92.
Ernst, Erzherzog 122, 172, 206, 209, 212,
217, 219, 222, 223, 225, 226, 227, 237,
238, 239, 240, 241, 244, 245, 246, 248,
249, 250, 251, 253, 254, 255, 281, 297,
3°7, 309.
Ernstbrunn 114.
Essegg 41, 63.
Exenbach 289.
Eytzing, Familie 53, 175, 203; Christof
Freiherr v. 43, 49, 60, 65, 66, 121; Os-
wald v. 268; Paul v. 141, 142, 255;
Stephan v. 89; Ulrich Freiherr v. 26.
66, 189.
F.
Faber, Bischof von Wien 69, 70, 187:
Christof 277.
Falckenberg in Schlesien 168.
Falkenstein, Struno v. 50.
Fauber v. Randegg 7.
Federer Georg 269.
Feinfeld 13, 18, 19, 20, 21, 22, 64, 269.
Feldsberg, Schloß 241, 249, 261.
Fels 63.
Felsenberg 139.
Ferdinand, Erzherzog 37, 188, 222.
Ferdinand I., Kaiser 3, 12, 23, 27, 29, 30,
3i. 37. 38, 39. 41. 43. 45. 53, 54- 58,
59, 60, 61, 62, 63, 64, 66, 67. 69, 76,
99, 115, 121, 136, 142, 157, 158, 160, 166,
174, 183, 186, 190, 191, 192, 193, 194,
195. 197. 198, 206, 242, 248, 280, 285,
322.
Ferdinand IL, Kaiser 58, 100, 145.
Ferdinand III., Kaiser 151.
Feuchtinger 267.
Feyertager, Stephan, auf Hasendorf 249.
Fischamend 169.
Fischer, A. 72.
Fischersberg 47.
Flacianer, die 122, 191, 213.
Flacius (Vlacich), Mathias 205.
Frangipan, Nikolaus v. 310.
Forchtenstein 167, 246, 247.
Frankenreuth 22, 23, 299.
Frankreich, Franz I. von 38; Karl IX. von
167, 202, 207.
Frauenhofen 22, 105, 299: Agnes v. 145;
Dorothea v. 278; Jörg 299; Margarete
67, 284; Sifridus v. 87.
Frauenschild, Peter 301.
Freitag, Elias 234, 235.
Freydegg, Schloß 308, 309.
Freysinger, Hans 68.
Friedesheim 115; H. Thomas 372, W. B. 307.
Friedrich, Herzog 149.
Friedrich III., Kaiser 9, 35, 52.
Friedrich IV., Kaiser 299.
Friedrich V. 283.
Fünfkirchen 63, 260; Hans 28, 155; H.Bern-
hard 255.
Fürnwald 82.
Fürth, Wolf 246, 247.
Fugger, Raymund, Freih. 30; Sybilla 30, 31.
Fuglau 22, 34, 85, 267, 274, 283.
Fuklaberg 273.
G.
Galata 137, 141, 142.
Gall 220; Bernh. Leo 372.
Gars 137, 161, 229, 275, 279, 293, 204, 321,
322; Abb. 321.
Gatterburg 174, 176.
Gatterhölzl 173.
Gattermayer, Egid 174.
Gattermühle 168, 174.
Geispitz, H. v. 146.
Gera, Franz v. 251, 300.
Geras, Abt von 272.
Gerbach 303.
Germans 299.
Gertrud, Herzogin 267.
Geyer, Familie Geier, Geyr 203, 216; 253.
in Hernais 206, 213; Wilhelm 219, 225;
zu Osterberg, Adam v. 141, 144; Erhard
141; Hector 140.
Geymann 260; Elisabeth 150; Potentiana 145.
Gföller Wald 168, 279.
Gienger, Cosman 246; Jacob 168.
Gilleis, Anna 32; Georg 307.
Gjaidhof 168.
Glantz, Th. 43.
Gleich, Pfarrer von Alt-Pölla 285.
Gneussin, Dorothea 92.
392
Göllersdorf 26, 54.
Göttinger, Sebastian 378.
Göttweig, Abt von 73, 119; Leopold 95,
120, 121; Michael 372; Stift 230.
Goldt zu Mautern, Haymeran 300; von
Lampering, Sebastian 141.
Gorian (Zorian) 41, 76.
Gottfritz v. Göpfritz 82.
Grabner auf Rosenburg, die 72,93, 187, 227;
Christoph 93,94; Elisabeth 307; Leopold
128, 148, 191, 201, 203, 214, 217, 229,
295< 3°8, 312; Maria 191; Petronella
(Gemahlin Hans Dachbecks) 92, 93, 102,
103; Sebastian 5, 37, 72, 93, 187, 264,
272; Veronika 103; Wappen 103.
Grafenegg 230; Ulrich v. 283, 284.
Grafenwerth 229.
Gral, Chunrad der 88.
Gran 63, 64, 192, 317; Johann von, Erz-
bischof 284.
Gransegkh 345.
Granvella 61.
Grassa, Grassau, Grossau 293, 299, 300, 301.
Grassauer, Georg 169, 300; Leopold 300.
Gravenberg 86
Graz 41, 54, 306.
Gregor XII., Papst 243.
Gregorotzky, Peter 68; Vinzenz 67, 68,
168, 254.
Greifenfels, die Freiherren von 143.
üreill, Veit 37, 39.
Greillenstein, Schloß und Herrschaft 15, 16
17, 18, 19, 22, 23, 24, 25, 68, 79—105
113, 120, 125, 126, 129, 136, 139, 191
211, 231, 257, 264, 274, 277, 278, 294
295, 298, 314, 315, 318, 320, 321; s
Abb. 15, 81; Archiv 6, 20, 179: Berg
werk zu 27; Namensformen 84, 88
-Röhrenbach, Familiengruft 105.
Greiß, Christoph v. 168; Familie 67; Se-
bastian v. 276, 277; Sigmund v. 259.
Grellen oder Greillen, die 81, 82, 84, 85,
86, 88, go; Namensformen 86 — 90;
Stammbaum der 91; Heinrich der Grell
92; Leonhard 88.
Grello, Ditiricus 86, 87.
Grille, Leutwin 87.
Greßler, Greffler 89.
Greyl, Adam, de Neuberg 152; Veit 37, 39.
Greysenegg, Christof v. 22,92; Erasm v. 11.
Grienau 312.
Grienpeckhin z. Ottenberg, Margareta 301.
Grillenstein 274.
Gritti 38.
Groß, Veste g8.
Großau vide Graßau.
Grueb 230.
Grueberin, Barbara 2gg.
Gruebmühle am Kamp 279.
Grüner, Bischof von Wiener-Neustadt 208.
Gschwend, Herrschaft 305.
Güns 38.
Gumpoldskirchen 169.
Gurk, Diözese 192.
Gutt, H. 247.
H.
Haberbuschen, Martin 274.
Habsburg, Rudolf von 50, 149.
Hagenberg, Herrschaft 143, 29g, Abb. 140.
Hagendorf, Herrschaft 143, 299, 300.
Hager zu Allentsteig 155, 280; Barbara 25,
28, 100, 28g; Euphemia 25, 93, 289, 290,
291, 292, 301; Familie 67,72. 105, 245;
Hans 37, 289; Karl 292; Sebastian 22,
24, 25, 26, 31,56, 6g, 119, 128, 139, 28g;
Sigmund 25, g3, 28g, 2go, 291, 292, 301;
Veit 65; Wolf 5. 10, 37.
Haid, Carl 209.
Haidtplichler, Hans 357.
Haidtpöckh, Hans 113.
Hain 307.
Haindrichsburg 31.
Halbmayer, Georg 232, 311.
Hann, Hans 171.
Hardegg 30, 245; Ehrenreich 255; Fer-
dinand 255; Julius Graf v. 31, 113, 115;
Sigm. Gf. 214, 218, 222, 246, 247, 307.
Harmanstorf, Veste 83, 93.
Harrach 302; Anna v. 306; Barbara v. 306;
Bernhard II. v. 306; Carl v. 306; Hansv.
37; Leonhard v. 44, 65, 168, 169, 206,
214, 217, 221, 306; Sigmund v. 204, 306.
Harrasser, Johann der 98; Leonh. Ritter 150.
Hartenstein 145; Schad v. 82.
Hasendorf 22g.
Haseneck, Veste 115.
Hasslwerg 23.
Hauenschild, David, Pfarr. v. Allentsteig 231,
28g.
Haugsdorf 30, 150
Hauser, Barbara 131; Jobst 2r, 283, 299.
Leopold 29g, 301.
393
Hausmanstetter 28; Joh. z. Stoizendorf 124.
Haym, Stephan 277.
Haymer, Christoph 154, 161.
Heilbronn 143.
Heiligenkreuz, Abt Ulrich von 372.
Heinrich I Jasomirgott, Herzog 149.
Heinrich HL, Kaiser 172, 30g.
Heinrich IV., Kaiser 263.
Hellin, Barbara 17.
Helmstadt z. Wagenbach, Michel und Maria
Margareta 7.
Hepflgswennt (Äpfelgschwendt) 92, 139.
Herberstein, Georg v. 60; Sigmund v. 142;
Ursula u. Jakob Franz Freiherr v. 3og.
Hernais 213, 216, 241; Kirche 216.
Hernkirchen, Marckwarth Auer v. 18.
Hessar, Hans 21c.
Hessen, Wilhelm Landgraf von 243.
Heß!, Hofrat 68.
Hetzner, Johann 31g.
Hildprechting 9, 13.
Hillamair 227.
Hilleprandt, Martin 311.
Hirlaß, Wolf 277.
Hochenwar:er 311.
Hoeschelius, Georgius 298.
Hoffer, Barthne 41, 42.
Hoffmayr, Ulrich 31g.
Hofkirchen 203, 222, 260; zu Aigen, H. v.
227; zu Vesendorf, G. Andr. 255, 259;
H.Adam v. 310.; Watzlav v. 31, 43, 65.
Wenzeslaw v. 68; Wich. 37S; Wolf-
gang v. 263.
Hohenberger, Hans 4g, 202.
Hohenburg, Adelheid v. g2; Markgrafen von
S7; Friedrich Graf v. 86.
Hoheneck 6, 8, g, 10, 28, g7, gg, 100, 101,
127, 141, 144, 146, 150; Georg 17g;
Herr zu 113; Maria Susanna v. 2g2;
Regina v. 144; Scholastica v 145.
Hohenfeld, Familie 67, 94, 278; Christof v.
21,22,42,285; Raichard v. 2S5; Rudolfv.
22, 93, 94, 285; Sebastian v. g3.
Hohenzollern, Gräfin von 306.
Holenburg 22g.
Holtzmann, Hans, Pfarrherr zu Greillen-
stein 231, 266, 267.
Hornberger 244.
Hörn 23. 26, 53, 54, 123, 204, 227, 22g,
23°. 231, 25g, 267, 290, 2g4.
Hradek, Anna Zazima v. 147, 151.
Hübner, S., Prediger 229.
Hundt, Dr. Vigulaeus 21.
Hurlacher, Maximilian 277.
I.
Iglau 146.
Ingelheim 143.
Innsbruck 5g, 70, 18g, igi.
Inprugger, Bernhard 146; Dorothea 146;
Leopold 18; Vespasianus 145.
Inzersdorf 222, 241, 253.
Isabella v. Polen, Gattin Zapolyas 63.
J-
Jäckhenbach 303.
Jahjaogli, Mohamed, Pascha 41.
Jajus, Claudius .242.
Jena, Universität 31g.
Jörger, Bernhard 240; Christof v. 186, 187,
306, 308; Dorothea v. 184, 186; Helm-
hart, zu Tollet i2i, 148, 165, 172, 206,
214, 218, 21g, 221, 222, 229, 236, 246,
247, 306, 307; Wolf 208; Wolfgang 307.
Jordan, Johann 161.
Josef II. 180.
Judenau, Pfarre 122.
K.
Kadauer, Wilhelm 384.
Kähless, Virgilio 308.
Kahn, Martin, zu Echsenbach 231.
Kainacher, Leop. 372.
Kallibolis 142.
Kanischa, Festung 261.
Karl, Erzherzog 167, 168, 197, 202.
Karl V., Kaiser 37, 195.
Karling, Hans 167, 168; Wolfg. 31, 167.
Karlstein, Herrschaft 299.
Katzianer, Hans 40, 41, 42, 46.
Kelhaimer, Joh. 210, 211, 112.
Kettler, Georg 209.
Khelchgrueber, Friedrich 271.
Khevenhüller 111.
Khlesl, Melchior 235, 23g, 242, 244, 254,
256, 263, 276.
Khrabat von Lappitz, Andre 283.
Khreitzenstötien, Abb. von 10g.
Khröll, Pfarrherr 377.
Khuen, Rudolf 217, 221.
Khuenring, Familie 50, 223; Georg 3t, 4g;
Hademarus de 86; Heinrich v. 50; Heinr.
394
v. Veldsberg u. Gislec 145; Marquardt
30, 31» 53- 7i; Wilhelm 30.
Kienwurg, Kuenburg, Maximilian v. 113.
Kifringer, Michael, Domherr 71.
Kindsperg, Georg v. 28.
Kintzberg, Ulrich v. 25g.
Kirchberg, Anna v.(Gemahlin Hans Georgs III.
v. Kuefstein) 136, 147—153, 290, 307;
Albertus 150; Bernhard v. 150, 295 ;
Cadelochus 150; Conrad v. 150, 152;
Euphemia 310; Familie 48, 89, 149 — 151,
296; Franziska Polyxena v. 150; Georg
150; Georg Achaz zu 151; Georg Bern-
hard 151; Hans 31; Hans Adam 151;
Hans Helmhart 151, 310; Hans Ludwig
151, 314; Helmhardt 301; Henricus de
149; Hermann 150: Johann 295; Johann
150; Josef Ignaz 150; L'eonhard v. 295:
Leutold v. 150; Ludwig v. 47, 71, 150,
151, 310; Otto Ehrenreich v. 151; Otto
Josef v. 151; Ottokar 150; Praxedis v.
268, 293, 294, 296, 321; Sigmund v. 150,
152; Stammbaum der 153; Tobias v.
295, Ulrich 149, 150; Veste 48, 150;
Wernher 150; Wilfingen 150; Wil-
helm v. 150.
Klamm, Herrschaft 246, 247.
Klingen, die 48.
Klosterneuburg 175; Thomas Abt 277.
Khlum, Sigmund v , zu Terasburg 124.
Kneschke 101.
Knotzer, Hans 172.
Koblstorff, Freiherr v. 65.
Kobmann, Michael 311.
Kölnpöck, Nikolaus 9.
Königsberg, Justina 151; Margaretha 93.
Kolm, Martin 289.
Kolmincz, Freiherr v. 43, 65.
Kollonitsch, Anna Freiin v. 131; Ernst v.
132; Georg Seyfried v. 131, 167; Leo-
pold v. 132; Maria Franziska 132.
Konstantin, Kaiser 38.
Konstantinopel 35, 38, 63, 66, nr, 126, 141,
142, 190.
Kopper, Johann 274.
Korneuburg 49, 214.
Kornfail, Andreas 229; Hans 37; Regina v.,
geb. v. Kuefstein 123, 124, 126, 129;
Wolf Benedikt, zu Arnsdorf 123, 124.
Kraig, Anna v. 283; Jan v. 283; Konrad v.
283; Leopold v. 283; Wilhelm v. 226.
Krems 36, 40, 41, 43, 110, 229
Krug 279, 285.
Krumau am Kamp 67, 68, 168, 254,279, 2S4.
Kuefstein, die, zu Greillenstein 72, 84, 187,
313; Anastasia v. 137; Anna v. (Tochter
des H. Lorenz, vermählte Rueber)
119 — 122: Anna v. (Gemahlin des H.
Georg III. v. Kuefstein) 265, 268, 293,
3!5> 3X7> 321 — 324; Anna Elisabeth v.
(Gemahlin Ernst v. Kollonitsch') 132;
Barbara v. (Gemahlin des Hans Lorenz
v. Kuefstein) 3, 11, 22, 25, 28, 29, 33,
74- 75> 104- i'9, 125, 139, 289, Abb. 5;
Barbara (vermählte Poetting, Tochter des
H. Lorenz) 126, 128 — 132; Euphemia
(Gemahlin des Bernh. Steger) 28, 107 bis
115, 125; Eva v. 137, 315, 320; Franz
Graf v. 75; Georg I. v. 6, 92; Georg II.
v. 3, 4, 6, 20, 24, 25, 71, 95, 306; Georg
Ehrenreich v. 137, 141, 142, 145; Gig v.
310; Hans v. 105; Hans Georg II. v. 28;
Hans Georg III. v. (Sohn des H. Lorenz)
3. 74> 75- 76. 77. 85. 105, 119, 122, 124,
126, 127, 128, 129, 130, i3r, 135 — 224;
Hans Georgs III. Grabschild, Abb. 314;
Hans Georgs III, Denkmale 317—318;
Hans Georgs III., Porträt 318; Hans
Georgs III., Testament 314—316; Hans
Jacob Freiherr v. 137, 267, 276, 302,
317. 319. 320, 324; Hans Jörgen v. 26;
Hans Lorenz v. 1—77, 81, 92, 97, 100,
102, 104, 105, 109, 112, 113, 119, 120,
123, 135, 187, 189, 264, 277, 297, 306,
310, 311, s. auch Abb. 5; Helmhardt v.
I37'> 63; Jacob Freiherr v. 31, 302;
Johannes v. (Sohn des H. Lorenz")
1:9; Johann Erasmus v. 137; Johann
Ferdinand IL, Graf v. 265; Johann Georg
Graf v. 105, 277; Johann Georg Adam
Graf v. 145; Johann Leopold Graf v.
105, 132; Johann Ludwig v. 25, 57, 60,
72, in, 137. 191. 264. 277, 317, 319,
320, 323; Johann Sigmund v. 63; Johann
Wilhelm v. 137, 314, 317, 319; Justina
Claudia v. 137, 320; Katharina v. 145.
Konrad v. 158; Lora v. 137; Lorenz v.
302, 317, 3J9. 320; Maria v. 137, 141:
Maximilian Lobgott Graf v. 101; Radi-
gundt v. (Tochter des H. Georg) 137,
290; Regina v. (Tochter des H. Lorenz,
vermählte Kornfail) 123 — 124, 126, 129.
Stammbaum der, Abb. 10; Susanna
Eleonora Gräfin v. 127; Veronika (Toch-
395
ter des Hans Lorenz, vermählte S'.eger)
6,28, 105,110, 125 — 127; Veronika (Toch-
ter des H. Georg) 137, 323; Wappen der
75, 104; Wilhelm v. 214, 278, 299, 302.
Kunitz, Johanna Magdalena v. 145.
L.
Laa 168.
Ladendorf 28, 110, Abb. 125.
Ladislaus, König 83. 84, 283.
Läsberger zu Rässing, Michael 148.
Laglberger (Laglw.), Sigm. 25, 69, 301, 303.
Lamberg, Christof v. 14, 31, 32; Ger-
hardt v. 32; Hans v. 32, 284; Josef v.
142; Melchior v. 31, 44, 67, 68; -Otten-
stein, Caspar III. v. 179; Sigmund v.
179, 254, 255.
Lampfritzheim, Dorothea v. 144.
Landau 260; Achatius v. 128, 229.
Landenberg, Hermann v. 51.
Landersdorf in.
Landsidl, Jacob 278, 279, 280, 281, 285,
299; Philipp 285; Rosalia 285.
Langenlebarn, Pfarre 122.
Langenlois 229.
Lapitz, Anna v., zu Seyseneck 100, 121,304.
Lasperger, Gebrüder 229.
Laßberg zu Ochsenburg, Hans v. 93.
Lauffenn, Apollonia 322
Laxenburg 167, 173. 266.
Lazius, W. 158.
Leippa, Pertold von der 146.
Leiser, Sigmund 210, 211, 223.
Leisser, Erasmus 148, 179, 304, 301.
Lembach, die 53.
Leopold VI., Herzog 86.
Leutwein, gen. der Grille 87.
Lieber, Zimprecht 31.
Liechtenstein, Erasmus v. 10; Familie 10,
55, 187, 203, 227; Hartmann v. 142,
212, 214, 215, 220, 222, 241; Hein-
rich v. 142; Johann v. 208; Judith v.
307; Karl v. 259. 261; Ott v. 60; Rup-
recht v. 322.
Lilienfeld, Abt 214; Georg 340, 372; Stift 89.
Limberg 300.
Limpauer, Hermann, Richter 89.
Lindachberg, Gehölz am 110.
Lindau 300.
Lindegg, Caspar v. 296.
Linz 4, 37, 43, 44, 45, 64, 127, 214.
Litschau, Herrschaft 226.
Lobkowitz, Poppel v. 226.
Lodron 41.
Loibenmühle 22.
Lookirchner 13.
Loosdorf 259, 299.
Losenstein, Achaz 372; G. A. v. 227;
H. W. v. 223, 225, 257; Ott Hein-
rich v. 305.
Lothringen, Kardinal von 191.
Luther, Martin 21, 70, 72, 184, 187, 267,
292, 308.
M.
Madrusi, L., Kardinal 243.
Magdeburgius 230, 241.
Mahrersdorf 267.
Maidburg, Michael v. 99.
Mairesser, Wolfgang 119.
Maltitz, Benedictus de 99.
Maming, Anastasia v. 147, 148, 151; (Mäm-
ming), Familie 48, 220; Georg v., zu
Kirchberg 43, 47, 49, 61, 147, 15 t;
Maximilian v., zu Kirchberg 148, 274.
295, 372; Viktor v. 148; Wolf Christof
148, 179, 201, 210, 214, 216, 217, 220,
221, 227, 228, 229, 230, 301.
Mandtl, Wolfgang 34.
Mangis, Philipp v., Propst 65.
Maria Laach, Kirche und Familiengruft 135,
136, 137, 294, 295, 296, 298, 315, 316.
317, 318, 323, 324, 348.
Maria Theresia, Kaiserin 180.
Markersdorf, Veste vide Mahrersdorf.
Marragschi v. Noskau, Wenzel 226.
Marschalch, Jochamb 53.
Martin zu Wieritz, die 114 — 115
Maschko, Melchior 120.
Masco 227.
Matthias, Erzherzog 245, 246, 248, 253, 255.
256, 257, 259, 261, 263; Kaiser 277,
283, 284, 323.
Matschach, Hans v. 23.
Matseber, Apollonia 122; Barbara 6; Georg
Achaz 29, 293, 294, 296; Hans 120;
Maria 29; Margaretha 29 . Wolfgang 5, 99.
Mauerbach, Prior Cornelius von 40, 73.
Maur 88.
Mautern 229.
Maximilian, Erzherzog 173, 217, 236, 238,
245, 246, 258.
Maximilian I., Kaiser 12, 28, 36, 58, 92, 95,
158. 160, 180, 185, 186, 296.
396
Maximilian II., Kaiser 29, 131, 135, 136,
138, 158, 159, 171, 172, 173, 175, 182,
194—207, 213, 219, 238, 239, 278, 280,
304» 317-
Mayersmühle bei Puchberg 321.
Mayr v. Zettenreuth, Adam u. Margar. 301.
Mayresser, Wolfgang 18.
Medicis, Katharina v. 192.
Meggau, Graf v. 271.
Megiser, Hieron. 151.
Mehlmeisl, Hans, Familie 303.
Meichsner, Balthasar 12.
Meindl, Wolfgang 18.
Meißauer, die 50; Meißau, Ott v. 289;
Stephan v. 48.
Mekkau, Helfried v. 31.
Melanchthon 201, 204.
Melk, Abt 202, 214, 254; Johann 114; Ur-
ban von 372; Stift 55, 88.
Mendlein, Konrad 98.
Mennter, Christof 20.
Merckenbrecht 139.
Merckh, Ad. 271.
Merkenstein 165.
Mestreichs 301.
Michelhausen 122.
Michelstetten, Oswald Mar zu 17.
Milius, Johann 319.
Missendorf (Missingdorf), Familie 4, 28, 29;
Hans v., zu Dobra 99; Johann 28;
Kathrei v. 29 ; Martha v. (Gattin des
Stephan Volkra) 6, 7, 8, 100; Wappen
100, 104; Wilhelm v., zu Dobra 29;
Wolfgang v. 6, 28.
Mistelbach 90, 259.
Mödling 169.
Molt 230.
Montecuccoli, Obersthofmeister 310.
Morovonczo 40.
Moser, Jörg der 99.
Moßner v. Khlam, Hans 301.
Mülböckin, Katharina 8, 9.
Mülwanger zu Wolfstein, Stefan 93.
Münsterer 13.
Muerer, Hans 273.
Murstetten, Herrschaft 132, Abb. 128.
N.
Nalb, Nieder- 90: Ober- 87; Unter- 87.
Neidegg, Andreas v. 309; Brigitta v. 309;
(Neydegg), F. v. 280; Thoman v. 82;
Wilhelm v. 25, 69.
Neuhaus, Baltasar v. 140, 299; Balthauser,
v. Ruetting und Prinzersdorf 128]; Caspar,
zu Ruetting 140, 144; Elisabeth v. 141;
Ennoch v. 140; Eva Christina (Gattin
des Grafen Georg Adam v. Kuefstein) 143,
145, 146; Familie 143 146; Georg v.,
Herr zu Plumau 140, 143, 144, 246;
Georg Bernhard v. 145, 302; Georg
Caspar v. 142, 145; Georg Christof v.
143; Georg Gundacker v. 145; Gilpe v.
144; Hans v. 143; Heinrich v. 145, 146;
Johann v. 144, 146; Katharina Gräfin v.
145; Lamprecht v. 144; Leonhard v.,
zu Ruetting 144; Margaretha 114; Maria
Elisabeth v. 145; Martha v. 141; Ma-
rusch v. 141; Radigund v. 105,135,136,
137, 140—146, 299; Reinhard v. 143;
Sebastian 10, 144; Susanna v. 141; Walt-
hauser v. 140; Wappen 146; Wilhelm v.
143; Wolf v. 143; Wolfgang v. 143.
Neuhofer, L., z. Weinern 226, 278; Bern-
hard 179.
Neunkirchen 22, 246, 299.
Neupeckhen, Egidius 33.
Neusiedl 169.
Neustadt, Burg zu 246.
Niederalteich 297.
Nieder-Edlitz, Dorf 95.
Nizer, Ferdinand, zu Cattau 277.
Nogarola, Ferdinand Graf v. 306.
Nondorf 301.
Nova Domo, Dominus Ulricus de 145.
Nürnberg 58, 59, 6o, 61, 66, 184, 189.
Nußdorf a. d. Traisen 129, 229.
O.
Obergreizenstetten 110, 125.
Oberhaimb, Christof, v. Winkelberg 49, 94,
130, 131, 215, 216, 280, 372, 378.
Oberhämmer 26.
Oberndoif 99, 289.
Obern Retzbach 82.
Ober-Ramsau 279.
Ochsenpeckh, Peter 94.
Oecolampadius 70.
Oedt, Achaz v. 168; Familie 53; Georg v.
37, 141; Heinrich v. 229; Sigmund v.
130, 201, 274, 378; Wernhardt v. 112.
Oernberger, Ludwig 312.
Österreich 35, 58, 143, 149, 243; Gertrud
Herzogin v. 267.
397
Österreicher, Wenzeslaus 65.
Ofen 59, 63, 258.
Ollstorff 13, 98.
Opitius 220.
Opitz, Josua 203, 204. 218, 219, 221, 225.
Opperstorff 170.
Ortenburg, Ernst G. v. 307, 309; Gabr. 120.
Ottenstein 68, 302.
Ottokar, König 149.
Otweinsdorf bei Eggenburg 96.
P.
Padua, Universität 319.
Pannitz, Freiherr v. 151.
Papa 209.
Pappenheim, Conrad 218.
Parstorff (Parenstorff) 23.
Passau 62, 69, 70; Bischof 71, 243, 260;
Leonhard Bischof 267; Urban Bischof 244.
Patzmansdorf 302.
Pehmb von Greizstetten 112.
Perger 32 u. Pergerin, Margaretha 159.
Perckheim, Georg v., zu Wiesing u. Rosseck
60, 72, 189; Agnes 150; Praxedis (Gattin
d. Lor. Steger) 110.
Perneck, Chunrad v. 113.
Pernerstorffer 260; Leopold, zum Poppen 16.
Wilhelm, zum Poppen 24, 119, 139;
Wolffart 300.
Pernfuesser, Hans 98.
Pernschlag 301.
Persenbeug, Schloß 309.
Persing, Hof zu 129.
Pettau 149.
Peygarten 146.
Peyrdln, Caspar 23.
Pfauser, Hofprediger 194.
Phaffern bei Ravelsbach 96.
Pilch, Andreas 269.
Pirchenstein 55.
Pirkhaimer, Kanzler 277.
Pitten, Herrschaft 296.
Pius IV., Papst 192.
Pius V., Papst 192.
Pixendorf, Abb. 119.
Planckenstein, Freiherr v. 112.
Plesser 68.
Pobinn, Margareth 98.
Pölla 345.
Poetting, Barbara, geb. Kuefstein 128 — 132;
Caspar 128; Christof 301; Andre 128;
Hans Christof 129, 130, 131, 132; Leo-
pold v., zu Persing 128, 129, 130—132;
Sebastian, zum Wasen 128, 132; Schloß
132; Wappenbuch 132; Wolfgang 132.
Pold, Michael 31.
Polen 243.
Polheim, Familie 187, 203, 253; Sigmund v.
60; Susanna Barbara Freiin v. 127:
Weickard Achilles v. 127.
Polt, Christof 71.
Popel v. Stein, Hofjägermeister 100.
Poszekin, Ursula 9, 100.
Potendorf, Rudolfus de 86.
Pottenbrunn, Apollonia v. 93; Elisabeth v.
25, 289; Herrschaft 187, 295.
Präntel, Paul 301.
Prag 4, 64, 65, 66, 189, 192, 193, 220, 222,
223, 225, 233, 251, 252, 254, 260, 319;
Freiherr, v. Windhag 226.
Prandt zu Greizenstetten, Sebastian 125.
Prassian, Johann Ludwig 33.
Prater 173, 174.
Praun 168; Erasm 210.
Preiner vide Breuner.
Prenner S. 247.
Preßburg 63, 169, 193, 217, 261.
Preuenhuber, Valentin 8.
Primersdorf 299, 300, 301.
Prinzendorf 143, 299.
Prösing, Hans v. 304.
Prunn, Zehent zu 92.
Puchau, Elisabeth (Gattin des Leopold
Steger) 110, 126.
Puchberg (Puechberg) am Kamp 270, 273,
274, 275, 293, 302, 321, 322, 323, 324;
Abb. 293.
Puchhaim, Adam v. 31, 231, 251, 267, 276,
314, 320; Albrecht v. 204; Andreas v.
25, 31, 48, 49, 67, 68, 69, 245, 303;
Anna v. (Gemahlin des Hans v. Puch-
heim) 123; Anna Maria v. 31, 267, 320;
Barbara v. 26; Bernhard v. 277, 301;
Clara v. (Gemahlin des Joh. Jacob v.
Kuefstein) 320; Dietrich v. 231, 290;
Elisabeth v. 267; Erasmus v. 100, 130;
Familie 67, 187, 289; Georg v. 13, 49,
70, 170; Georg Ehrenreich v. 310;
Hans v. 18, 23, 26, 30, 38, 49, 54, 55,
59> 92, 93» 95 5 Johann VIII. v. 54;
Johann IX. v. 26, 54; Margarethe v. 95.
Michael Ludwig v. 26, 53; Niclas v. 272;
398
Nikolaus v. 227, 228, 231, 234, 299, 301,
310; Pilgram v. 60; Sigmund v. 216;
Veit Albrecht v. 216, 217, 223, 225, 227,
231; V. A. H. 372; Wilhelm III. v. 27,
30, 31, 48, 49. 535 Wolfgang v., zu
Gellerstorff 65.
Püchler (Pichler), Anna Maria 303; Catha-
rina 3, 4, 48, 289, 303: Constantia 303;
Ehrenreich 303; Erhardt 303; Franz 56;
Hans 38.
Pückhler, Caspar, v. Gaditz 168.
Puelacher, v. Puelach, Sigmund 289.
Pürching, Maria v. 144.
Putten 168.
Purgschleinitz 302.
Purgstaller, Mathes 279, 280.
R.
Raab 169, 209, 246, 258.
Raabs 31, 259, 301, 310; Freiherr zu, und
Khrumbach 130.
Rädelsprunner, Lorenz 68.
Rämming, Magdalena v. 303.
Raiger, Pangratz 53.
Rainarigl 168.
Rainoldin v. Babenweil, Barbara 100.
Rannasdorf 112, 113.
Rapottenstein 90.
Rastenfeld 312.
Rauber, Bernhard 28; Familie 67; Georg 30;
Gregor 28; Niklas 112.
Raupach 232, 267.
Rechberger, Dr. G. 323.
Regensburg 38, 59, 60, 61, 70, 145, 189,
207, 208, 255, 263.
Regerer Pfarre 13.
Regiomontanus 243.
Reiffenstein, Freiherr v. 167.
Reigkher zum Thurn, Merth 125.
Reinprechtspölla 353.
Reith 301.
Renerstorff 25.
Retzbach 90.
Reutter, Matthäus 231, 266; Christoph 191,
201, 204, 227, 228, 229; Michael 191;
Wolf 48.
Riedtschitz, Katharina 300.
Riettenthal, Christoph 112, 113; Dominus
Wichardus miles de 113; Familie 113,
114, Gottschalch v. 113; Hans, zu Ernst-
brunn 114; Heinrich v. 113; Jobst 113,
114; Magdalena 113; Martin v. 113. 114;
Peter v. 113; Sixtus v. 113, 114.
Ringk, Kaspar 284.
Rodaun 230, 259.
Röhrenbach 3, 22, 34, 75, 102-105, 141»
265, 266, 267, 270, 271, 273.
Römer, Amalie, geb. Leisser 312.
Rotz, Herrschaft 168.
Roggendorf, Familie 67, 203; Freiherr v.
279; Georg Ehrenreich v. 312; Hans
Wilhelm v. 130, 131, 198, 201, 203,
204, 205, 206, 218, 219, 221, 229, 230,
231, 236, 241, 245, 254, 299, 304, 307,
309, 371; Maria Salome v. 30; Wilhelm
Freiherr v. 49; Wolfgang v. 216.
Rohr oder Ror, Herrschaft 307; Kloster 87;
Albrecht v. 282; Andreas 282; Matthias
v. 282; Tobias 283.
Roidilechus 149, 150.
Römer 33.
Rosenberg, Chr. G. 210.
Rosenburg 33, 191, 202, 264.
Rosenhart, Barbara 29; Stephan v. 29.
Rostock 232; Universität 201, 204.
Rottal zu Talberg, Freiherr 94.
Rottenegkh, s. Greisenegkh n.
Rottenhaus 297.
Rudolf II., Kaiser 135, 136, 142, 166, 171,
174, 182, 212—226, 237, 245, 255, 263,
269, 307, 3!3-
Rudolf IV., Herzog 50, 51, 132.
Rueber, Anna v., geb. Kuefstein, 119 — 122,
129; Christoph v., zu Püchsendorf 37,
119, 120, 122. 148, 229, 378; Familie
121 — 122; Ferdinand Freiherr v. 122;
Leopold v., zu Püchsendorf 34, 121, 122;
Wappen 122; Wolfgang, zu Püchsendorf
119, 120, 122.
Rückers 303.
Rueperstall 302.
Rumpf, Wolf, Freiherr v. Wielroß 168, 260.
Rutt oder Rudt, Barbara 23; Wilhelm, v.
Tirna 23. 34; Wappen 53.
Ruttenstein, Schloß 23.
Sachsen, August Churfürst von 207, 243;
Christian Churfürst von 263.
Sachwenitz oder Sahowitz, Ernst 68.
Sacken, Ed. Freiherr v. 318.
Salchinger, Margaretha 10; Veith 10, 11,
31, 68.
399
Salm, die 203: Niclas v. 41, 142, 166, 216,
217, 220.
Salzburg 69, 192; Erzbischof von 71; Kloster
St. Peter zu 149.
Saurer. L. 201.
Saurer v. Saurburg, Lorenz 378.
Schad zu Lengenfeld, Christof 283; Her-
mann 283; v. Hartenstein 82.
Schadtner, Agathe 4; Wolfgang zu Eggen-
burg 14, 119, 139.
Schallaburg, Schloß 252, 257.
Schallantzer, Hans 43.
Schallenberg, Caspar, zu Luftenberg 11, 302;
Christof Ehrenreich Graf v. 150.
Scharffeneck 168, 246, 247.
Scharos, Herrschaft 166.
Schaubinger, Georg 377.
Schauenstein, Abb. von 278; am Kamp 21,
136, 179, 211, 274, 278—288, 294, 299,
302; Herren v., die 282; Otto v. 282;
Sage von 285—288.
Schaull, Benedikt 25, 26; zu Mold, Caspar 94.
Schaunberg, Anna v. 310; Barbara v. 310;
Burg 21; Familie 187; Georg Graf v.
20, 21, 310; Graf v. 31, 151; Johann
Graf v. 310; Sigmund Graf v. 310.
Schawenstein (Schauenstein), Konrad Burg-
graf v. 282; Wulfing v. 282.
Schemnitz 169.
Schenkirchen, Ludwig 372.
Scherer, P. 242.
Scherffenberg 14; Erasmus v. 279 ; Wolf v. 14.
Scherpecken, Abraham 172.
Schifer oder Schieffer 170; Bernhard v. 322;
Benedikt Theodor Freiherr v. 127;
Eva v. 127; Ferdinand Freiherr v. 127;
Sophie, zu Freyling 144.
Schimmer 302.
Schleinitz 245.
Schmalkalden 61.
Schneckenreit, Assam v. 23; Christoph v. 31;
Erasm v., zu Breiteneich 53; Familie
39, 187; Leo v. 17.
Schnötta 174.
Schönbrunn (s. Gatterburg) 174, 176.
Schöngrabern 90.
Schönkirchen 165; Ferdinand v. 310; Joa-
chim v. 49, 53, 303.
Schönpüchel, Schloß 305.
Schonner, Wolfgang 31.
Schottenkloster zu Wien 26, 100.
Schotten, Georg Abt zu den 269; Johann
Abt zu den 214, 222; Konrad Abt zu
den 69, 73; Wolfgang Abt zu den 56.
Schottwien, Herrschaft 246.
Schrattenbach, Maria Elisabeth v. 306.
Schreiberin zu Dorff, Maria 140, 144.
Schröter, Dr. Johann 74, 138.
Schurff, Ritter 10; Wilhelm 12, 13.
Schwallenbach 294, 295.
Schwarzenreidter Feld 279
Schweinfurt 143.
Schweintzer, Pf. v. Puechberg, Blasius 322.
Schwingenschlegel, L., 293, 322.
Sebarn 289.
Sechscho baro de Bohemia 145.
Seefeld 30, 125.
Seewalchen 13.
Seisenegg, Christof v. 33.
Senftenberg 17, 18, 20, 21, 31, 33, 145;
Abb. 20.
Seyterndorf, Wolfram v. 113.
Siena, Universität 319.
Sighardts 22, 23.
Siklos 63.
Simmering 193.
Sinzendorf 45, 247, 249; Hans v. 169, 180;
Joachim v. 111, 126, 142, 148,307; Pil-
gram v. 155; Twurzius v. 179; Wolf
Lienhard v. 68.
Sixtus IV., Papst 243.
Sixtus V., Papst 242.
Snaidpeck, Ritter Sigmund 114.
Soliman, Sultan 37, 38, 62, 63, 193.
Sonderndorf, Christoph v. 179, 378; Elisa-
beth v. 126, 137; Hektor v. 126, 127,
314 ; Maria v. (Gemahlin des Wolf Steger)
in, 127; Paris v. 127, 290, 291; Poli-
xena v. 126, 127; Salome v. in, 127.
Soyerin v. Soß, Elisabeth 144.
Spanien, König Philipp II. von 173, 200,
202, 207, 208, 233, 245.
Spann, Christoph v. 25; Leopold 31.
Spauer, Christof v. 113.
Speermeister, Katharina v. 97.
Speisendorf 300.
Speratus, Paul 186.
Speyer 174, 202, 220.
Spitz a. d. Donau 150, 151, 179, 201, 257,
294, 295, 296, 297, 314; Abb. 295.
Staatz 90.
Stadelkiichen 145.
400
St. Andrae 122.
Stätz, Ritter Drugsaß zu 10.
Stanecker, Zacharias 210.
Stangl, Joachim 246.
Staphylus 184.
Starhemberg, Bartholomäus 186; Barbara v.
309; Erasmus v. 60; Gotthard v. 98:
Hans v. 11 ; Rüdiger v. 191, 201, 203,
205. 215, 216.
Staudinger, Christoph 322.
St. Bernhardt 34, 87, 88, 89, 278, 299;
Äbtissin v. 73.
St. Christofen Bruderschaft 7.
St. Dorothea, Georg Propst von 214. 222;
Franz Pichler Propst v. 56, 57; Propst
von 73, 234.
Steger zu Ladendorf, Bernhard 28, 109,
110, 125; Elisabeth v. 126, 127; Eva
Susanna v. 145; Familie 109 — in; Ka-
tharina (Gemahlin des Hans v. Rätzen-
dorf) 109; Katharina Veronika (Gemahlin
des Freiherrn Ferdinand Schifer) 111, 127;
Leopold 28, 219, 121, 125—127, 128, 148;
Sigmund v. 126, 127 ; Veronika 125—127,
129, 139; zu St. Veit, die in.
Stegmühle am Kamp 267.
Steiermark 38, 234, 244.
Stein 43, 168, 202, 204, 229, 280, 281.
Steinabrunn 28, 100.
Steinberger 46.
Steinpeiß, Ehrenreich 210.
Steyer 43, 59, 189, 246.
Stiebar, Freiherr v 68.
Stieberin 323.
Stiefl, Michael 187.
Stixendorf. Ort 278, 279, 285, 299.
St. Jakob, Kloster zu Wien, Oberin gg.
St. Marein 22, 27.
Stockhorner, Hans 217, 221. 231, 307, 372;
Joachim 312.
Stockius 227.
Stodelik, Eustach 31; Paul 93.
St. Polten 12g, 22g, 246.
Straßer, Christof 54.
Strein 230; Gabriel 202, 203, 216, 253, 307,
372; Georg, zu Schwarzenau 24, 56, 58;
Reichard, zu Schwarzenau 166, 179, 216,
220. 221, 308; Richard 214, 225, 260;
Wolffard 31; Wolfgang 24, 26, 93, 312.
Streynin, Margaretha, Priorin 112.
Stülz 21.
Stuhlweißenburg 63, 262.
Stuttgart 143.
Stützer, Chr. 167. .
St. Veit 282.
Sunberger oder Sonnberger, Hadmar der,
zu Schawenstein 282; Kraftl v. 282:
Vinzenz v. 282.
Suttinger 48, 49.
Szigeth 199.
Tafinger 253.
Tanner, Leopold 31; Stephan der 283.
Tannhausen, Anna v. 320; Wilhelm v. 209.
Tannicher, Achaz (Gemahl der Euphemia
v. Kuefstein) 112, 113; Anndl (Tochter
des Achaz Tannicher) 112.
Taures 301.
Tautendorf 2gg, 322.
Teufl 53; Andre 208; Erasm 46; Georg
168, 18g, 221, 267, 322, 323; Jörg 40.
41, 59; Mathäus Freiherr v. 29, 40, 43,
46, 272, 2g3, 294, 296, 321, 322, 323;
Maximilian 322, 323; Michael 268, 274;
Susanna v. 168, 202, 295, 2g7; zu
Guntersdorf 320.
Teuffenbach, Christof v. 110; Herr v. 69.
Thalheim oder Thalbamh, Affra v. 144;
Apollonia v. 7; Barbara 3, 4, 6, 7, 8,
9, 97; Christian 222, 230, 231, 232; die
Thalheimer zu 9 — 10; Güter 6, 7, 13,
14, 18, 19; Ludwig v. 7; Margarethe n,
13, 14; Wappen 7; Wolfgang v. 7, 11,
12, 13, 14. 15 ; s. Abb. 11.
Thauras 24.
Thiemynger zu Haindorf, Hans gg.
Thonrädl, Andreas 320; Balthasar (Gemahl
der Eva v. Kuefstein) 137, 17g, 320:
Eva v., geb. v. Kuefstein 321 ; Wolf-
gang 20.
Thuenau 322.
Thüringen a. d. Saale 151.
Thurn oder Thuernn, Veidt v. 27.
Thürnstein, Herrschaft 168, 177, 178. 179.
Tietze, Dr. Hans 317.
Tirna, Wappen 53 vide Rudt.
Totis, 16g, 258; Hauptmann von 210.
Traismauer 122, 307.
Tratzberg, Georg Ilsung v. 167.
Trautson, Hans v. 217, 221, 260.
401
Trauttmansdorff 220; Anna Ameley 304;
Hiob Hartmann v. 148; Job H. 223;
Wolf Dietrich v 148, 154, 3°4-
Trenbach zu St. Merten, Wolf Seyfried 300;
Veit Rudolf v. 300.
Trient 191, 243.
Trier 132.
Tschemembl 143; Hans Freiherr v. 309;
Regina v. 309.
Tucher, Hans 167.
Tübingen, Universität 204.
Tulln 129.
Tumpritz s. Wasserberger 16.
Turczi, Bernhard Freiherr v. 230.
Turzo v. Bethlenfalva, Katharina 30.
Tyerstein, Graf v. 46.
Tyrol 189, 193.
u.
Ungarn 35, 38, 39, 41, 64, 136, 159, 189,
193, 208, 245, 255, 311.
— Matthias König von 35, 206, 216.
Ungarisch-Altenburg 166, 168, 169.
Ungnad, Barbara v. 27; David 142; Hans
Freiherr 54, 60, 63.
Unverzagt 217, 256.
Velabrunner, Vigulaeus 93 94.
Velebrun, Ulricus de 113.
Velsenburg 136.
Vesendorf 253, 268.
Veszprim 131, 209.
Vendorf, Wolfhardus de 113.
Venedigerau 175, 176.
Venusberg 122.
Vetaw, Albert v. 146.
Viechter, Caspar 167.
Viehofen, Abb 147; Herrschaft 150, 307.
Viereggl, Hans 311.
Vihofarius, Ulricus 149.
Volkersdorf, Caspar v. 49, 58.
Volkra Agapitus 17, 24, 27, 28, 100, 119,
154; Andreas v. 17, 24, 27, 28, 100, 119,
128; Anna, geb v. Lappitz 121, 129;
Anna Margaretha Gräfin v. 101; Bar-
bara 3, 5—10. 11, 13 14. 15, 16, 28, 72,
97, 119, 306; Bernhard v. 82, 84; Chri-
stine 304, 305; Christoph Ferdinand 101;
Dorothea v. 306; Eberhard 98; Erhard
99; Familie 82, 83, 84, 89,97 — IOI> I02i
Ferdinand v. 101, 111; Friedrich 98;
C. Kuefstein. II.
Georg 98; Hans 5, 25, 27, 28, 83, 100,
289; Joachim 17, 24, 27, 28, 98, 100,
119, 121, 139, 304; Jochamb 40, 100;
Lorenz 98; Otto Christof 101; Otto Fer-
dinand v. 101 ; Raimburt 82, 98 ; Simon 98:
Stammbaum 100; Stephan, zu Donach
3 6, 8, 9, 16, 29. 83, 84, 95, 98, 99,
100, 102; Susanna 304, 305; Ursula 82,
99; Veronika v. 100; Wolf 5, 13, 32;
Wolf Christof 100, 101; Wolfgang 12,
16, 17, 27, 82, 83, 100, 110, 304.
Volmarius, M. 229.
Volpo 63.
Vorlauf, Chunrad der 98.
Vronhoven, Gotschalcus de 113, s. Fraun-
hofer
W.
Wachau 168.
Wacker zu Schönberg, Joh. 322.
Waidhofen a. d. Thaya 27, 168.
Waldhaimb 303.
Waller, Veit 226.
Wallsee, Barbara v. 310; Reinprecht V. v.
310.
Walpersdorf, Herrschaft 307.
Walterskirchen, Graf Otto 48, 49; Georg
39, 202.
Wardein 258.
Wasserberger, Virgil 16.
Wasserburger, Erasm. 68.
Wattenbach, Hans 323.
Weber, Dr. J. B. 202, 214, 217, 221; Leo-
pold 29S.
Wehem, Georg 40.
Weher, Johann 65.
Weidenholz in O.-Öst. 60.
Weinern, Veste 300, 301.
Weiß, Salomon 296, 297.
Weißenburg, Schloß 37.
Weißpriach, Hans v. 65, 167; Herr v. 199;
Susanna 295.
Weitzendorf 82.
Weixelberger 142.
Weitra 168, 246; Spital 226.
Weizenkirchen 136.
Wels 246, 247.
Welsberg, Maria Anna v. 122.
Welzer, Rosina 29; Ruprecht, zu Spiegel-
feld, 22, 29, 92; Veit 23; v. Spiegelfeld,
Ludwig 22, 23, 69, 119, 139; (Weltzer)
45; zu Prinzendorf, Gebhardt 65, 68.
26
402
Wenczelickh v. Serabicz, Mathaeus 23.
Wenzesdorf 114.
Werde, Chunrad v. 113.
Werdenberg, Hugo Graf v. 283. 284.
Wertheimb, Georg v. 60, vide Perckheim.
Wessprim 209.
Wiedemann 296.
Wielroß, Wolf Rumpf Freiherr v. 168.
Wien 3. 4, 36, 37. 38, 39, 41, 44, 45- 46> 47.
55. 59, 60, 65, 67, 88, 99, 112, 113. 132.
169, 170, 175, 189, 190, 192, 193. 199,
200, 202, 204, 209, 214. 217, 218, 224,
229, 230, 231, 219, 252, 255, 258, 261,
273, 323 Bischof v. 71, 234; Bürger-
meister v. 214. 235; Kuefsteinsches Haus
in 302. 306; Minoritenkirche in 47;
Stephanskirche in 192; St. Michael 187;
St. Ulrich, Vorstadt in 150.
Wiener-Neustadt 37, 41, 42, 43, 54; Bischof
Grüner von 208.
Wieritz, Alex. Martin v. 114, 115.
Wildberg 230, 301; Wildberger, die 87.
Wildon 149.
Wilfersdorf 259.
Wilhering, Kloster 150
Windhag und Weitra, Christof v. 245.
Windischgraetz,Pankraz v. 167; Sebast, 301.
Windischland 40. 41, 42.
Winkel 82, 279, 299.
Winkelmüller, Thomas 321.
Wisandt (Wisendt), Ambrosius 5, 10. 17,
28, 46, 47, 48, 49, 289.
Wisen bei Stockerau 199.
Wisgrill 4, 8, 27, 47, 49, 89, 93, 103, 109.
110, 114, 115, 127, 131, 132, 135, 141,
143, 144, 145, 146, 149, 152, 179.
Wittenberg 204, 231.
Wolff, Adam 72, 187.
Wolffenreidt, Georg v. 31.
Wolkersdorf 149, 168.
Worms 37.
Wretschko 49, 51.
Wültlingen, Sebastian v. 7.
Würmla 229.
Würnitz, Herrschaft 115.
Würzburg, Bischof von 309.
Wurmbrandt 47, 48, 97, 98, 99, 143, 146,
150, 152.
Z.
Zacking oder Zagging 187, 229, 307.
Zaising 294, 296.
Zapolya 38, 41, 63 ; I>abella 63.
Zebing 333, 334.
Zelking, Carl Ludwig v. 210; Familie 9,
53, 187; Frau v. 245; Hans Christof v.
210; Margarethe v. 30; Veit zu 11;
Wilhelm v. 43.
Zellerndorf 96, 113.
Zettes 209.
Zinzendorf 34, 170, 187; Alexander v. 100,
304, 305, 307; Barbara v. 222; Elisabeth
Christina v. 101; Franz v., zu Karlstetten
307; Friedrich v. 305, 372; Hannibal v.
167; Hans v. 30, 53, 56, 63, 72; Hans
Adam v. 121; Hans Christof v., auf
Wasserburg 143.
Zips 41.
Znaym 146
Zogelsdorf 28.
Zollern, die Grafen v. 296; Eitel Friedrich
Graf v. 94, 295; Johann Graf v. 150, 295.
Zorian (Gorian) 41, 76.
Zrinyi 199; Gebrüder 42.
Zürich 143
Zwentendorf 122.
Zwettl 145, 149, 245, 282, 314; Abt von
272, 278; Otto Grillo, Abt von 87.
Zwingli 70
B{jl(3HAM YOUNG UNIVERSITY
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DRUCK VON FRIEDRICH JASPER IN WIEN