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Full text of "Studien zur Familiengeschichte"

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KARL  GRAF  KUEFSTEIN 


STUDIEN 


ZUR 


FAMILIENGESCHICHTE 


II.  TEIL 

16.  JAHRHUNDERT 


WIEN  UND  LEIPZIG 

WILHELM  BRAUMÜLLER 

K.  U.  K.  HOF-  UND  UNIVERSITÄTS-BUGHHÄNDLER 

1911 


HANS  LORENZ  KHUKFSTAINER.  RITTER. 
Landuntennarachal]  v.   1541      15. 

Abbildung  in  H<»l/  v.  J.   1536. 

(Zll 


KARL  GRAF  KUEFSTEIN 

K.  U.  K.  GEHEIMER  RAT,  A.  O.  GESANDTER  U.  BEV.  MINISTER  A.  D. 


STUDIEN 


ZUR 


FAMILIENGESCHICHTE 


IL  TEIL 
16.  JAHRHUNDERT. 


WIEN  UND  LEIPZIG 
WILHELM   BRAUMÜLLER 

K.  U.  K.  HOF-  UND  UNIVERSITÄTS-BUCHHÄNDLER 

1911 


MUCK  VON  IKMDKICM  JASPER  IN  WEN. 


HABOLDT  RT 

>ITY 


INHALTSVERZEICHNIS. 


Seite 

Addenda  et  Corrigenda V 

Benützte  Werke  und  Dokumente VII 

Vorwort XI 

Kap.  XVI.  Hans  Lorenz  1.  1496  - 1547 i 

i.  Geburt  und  Mutter.  —  Personalia 3 

2.  Vermählung  mit  Barbara  von  Vol  k  ra.  Die'Ihalhaim   und  Missendorf  5 

3.  Die  Thal heimschen  Güter 9 

4.  Kauf  von  Greillenst ein 15 

5.  Andere  Käufe  und  Transaktionen.  Senftenberg.  —  Parsdorf.  —  Thaures  20 

6.  Gerhabschaften  und  Interventionen.  —  Hager.  —  Puchhaim.  — 
Meggau.  —  Lamberg.  —  Khuenring.  —  Volkra.  —  Matseber.  —  Hardegg. 
Gilleis.  —  Auer.  —  Enenkl 25 

7.  Korrespondenzen  und  Allgemeines 33 

S.  Hans  Lorenz'  politische  Tätigkeit  1525  — 1547 35 

A.  Politica  1525  — 1541.  —  Die  Landtage.  —  Kriegszahlherr  der  Stände. 

—  Katzianers    Schlacht    bei    Zorian.    —     Ständeversammlungen    in 
Wiener-Neustadt,  Wien  und  Linz.  —  Ausschußmitglied 35 

B.  Landuntermarschall  1541  — 1543.  Die  Landmarschälle  und  Unter- 
marschälle. —    Das  Landmarschallamt.  —   Kgl.  Rath.  —  Amtliches. 

—  Inventarisierung  des  Landesarchives.  —  Landtage 46 

C.  Missionen   1543     1.  Zum  Reichstag    in    Nürnberg.    —    2.   Im  Feld- 
lager des  Königs.  ■ — ■  3.  Generallandtag  in  Prag.  —  4.  Nach  Wien    .  58 

D.  Politica  1544— 1547 66 

E.  Religionssachen.    Kirchenvisitationen.    —    Die  Religionsbewegung  69 
9.  Familie.  Monument.  Bild.  Schluß 74 

Kap.  XVII.  Greillenstein.  Geschichte 79 

1.  Name  und  Besitz Si 

2.  Die  Grellen,  Greillen,  Dappach  und  Dach p eck 86 

3.  Übergang  Dach  p  eck -Volkra 92 

4.  Die  Volkra.  —  Stammtafel 97 

5.  Die  Monumente  in  der  Kirche  von  Röhrenbach 102 

Kap.  XVIII.  Euphemia,  Schwester  des  H.  Lorenz 107 

1.  Gemahl  Bernhard  Steger  von  Obergreizstetten.  —  Die  Steger  109 

2.  Gemahl  Achaz  Tannicher.  —  Die  Tannicher 112 

3.  Gemahl  Christof  von  Riettenthal.  —  Die  Riettenthaler     ....  112 

4.  Gemahl  Martin  von  Wieritz.  —  Die  Wieritz 114 

Kap.  XIX.  Die  Kinder  des  H.  Lorenz .  117 

1.  Anna  v.  Rueber  zu  Püchsendorf  u.   Grafenwörth.  —  Die  Rueber  119 

2.  Regina  von  Kornfail    zu  Arnsdorf  und  Würmb.  —  Die  Kornfail  123 

3.  Veronica  von  Steger  zu  Ladendorf.  —  Die  Steg  er,  v.  oben  .     .     .  125 

4.  Barbara  von  Pöttingzu  Persing  undMurstetten.  —  DiePöttinger  128 

I* 


IV 

Seite 

Kap.  XX.  Hans  Georg  III.  1536-1603 133 

1.  Allgemeines 135 

2.  Mutter  und  Minderjährigkeit 138 

3.  Vermählung  mit  Radigunda   von  Neuhaus 140 

Die  Neuhaus.  —  Stammtafel. 

4.  Vermählung  mit  Anna  von  Kirchberg 147 

Die  Kirchberger.  —  Stammtafel. 

5.  Beisitzer  der  Landrechte  und  Ausschuß  für  die  Landesordnung     .     .  154 

Ständisches  Einstandsrecht. 

6.  Vizedom,  Kammermeister  und  Generaleinnehmer,  kais.  Rath      ....  158 

Reorganisationsvorschläge.   —    Einzelnes.   —  Jägerei.  —  Tiergärten.  — 
Gatterburg.  —  Schönbrunn.  —  Anlage  der  Jägerzeile. 

7.  Regent  des  Regiments  der  n.-ö.  Lande 180 

8.  Hans  Georg  und  die  Ständische  Bewegung 182 

a)  Allgemeines.  —  Religionsbewegung.  —  Die  Stände 182 

b)  Ständische  Bewegung  unter  Ferdinand  I.  1524 — 1564 188 

c)  Unter  Maximilian  II.  1564  — 1576.  —  Die  Religionskonzession  und -Asse- 

kuration.  —  Die  Flacianer.  —  Landtafelordnung.  —  Kais.  Befehl  an 

H.  Georg 194 

d)  Verordneter  und  Oberster  Kriegszahlherr  der  Stände  1577  und  1578    .  208 

e)  Die  Stände  unter  Rudolf  II.  1576— 1579 212 

f)  Die  Horner  Konferenzen  1580 22Ö 

g)  Die  Stände  1580 — 1585.  —  Kais.  Schreiben  an  H.  Georg.   —  Die  erste 

Instanz.  —  Finanzkommission 233 

h)  H.  Georg  und  der  neue  Kalender  1585 242 

i)  K.  Rudolfs  Erbteilung  mit  seinen  Brüdern  1585 245 

h)  Ständische  Bewegung  1586 — 1603  —  Pönfall.  —  Berufung  z.  Kaiser     .  249 

9.  Herrschaften 264 

aj  Greillenstein.   —  Prädikanten.  —  Altenburger  Fehden 264 

b)  Schauenstein  —  Erwerbung.  —  Geschichte  und  Sage       .....  278 

c)  Allentsteig  1572-1585    :...., 289 

d)  Puechberg  am  Kamp.  —  Erwerbung  1578 293 

c)  Spitz,  Zaising  und  Maria-Laach.  —  Geschichte.  —  Prädikanten    .  294 
f)  Andere  Herrschaften  —  Edelbach.  —  Primersdorf.  —  Hagenberg. 

—  Hagendorf.  —  Prinzendorf.  —  Weinern.  —  Grassau.  —  Erdberg.  — 
Pernschlag.  —  Eppendorf.  —  Pazmansdorf.  —  Rueperstall    ....  299 

,57  Haus  in  Wien 302 

10.  a)  Gerhabschaften.    —    Püchler.   —   Mehlmeisel.  —  Volkra.  —  Traut- 

mansdorf.  —  Zinzendorf.  —   Losenstein.  —  Rauber.  —  Pöttinger       .  303 

b)  Korrespondenzen  und  Notizen.  —  Harrach.  —  Helmhard  Jörger. 

—  Grabner-Jörger.  —  Kähless.  —  Hochzeit  Strein-Tschernembl.  — 
Testamente:  Herberstein.  —  Enenkl.  —  Schaunberg.  —  Kirch- 
berg. —  Puechaimb.  —  Varia 306 

c)  Ständische  Rechnungssachen      . 311 

11.  Freiherrn-  und  Herrenstand.  —  Diplom 313 

12.  Hans  Georgs  Testamente  und  Ableben.  —  Denkmale.  —  Porträt  .  314 

13.  Hans  Georgs  Kinder.  —  Jugend.  —  Studien 320 

14.  Hans  Georgs  Witwe.   —   Puechberg.   —  Gars.  —  Wien.  —  Monument  321 

Urkunden-Beilagen 325 

Namen-Register 3^9 

Kuefsteinsche  Stammtafel  bis  Anfang  des  17.  Jahrhunderts. 


ADDENDA  ET  CORRIGENDA. 


Zum  I.  Bande. 

Ad  pag.  36;   Zur   Tabelle  III    hinzuzufügen:    1497.    Heinrich    von    Kufstein,  Skriptor 

im  Stifte  Lilien fe Id. 
»     pag.  43:    Das   Regest    Enenkls    über    Conradt   den   Kuefsteiner    lautet:    »1397. 

Reinprecht  von  Wallsee,   Hauptmann  ob  der  Enns,   bekommt  Spilberg  leib- 

gedingsweis.    Georg    Wisbach,    Amtmann   zu    Gmunden,    Conradt    der    Kuef- 

stainer.« 
»     pag.  44:  Das   Regest   Enenkls   über  Gilg  vonKuefstein  lautet:   »Frau  Barbara, 

Hn.  Reinprechten  (sc.  II.)  von  Walsee  Tochter.    Niclas  der  Jüngere,  Graf  zu 

Urgel  und  Modrusz,  Ihr  Gemahel. 

1428.  Niclas  von  Frangeben,  der  Eitere  Graf  zu  Urgel  und  Modrusz, 

Banus  in  Dalmatien  und  Crobathen. 

Gilg  von  Kuefstein,   Jacob   der  Rannacher,    die   geehrten  lieben  Ge- 
treuen.« 

NB.   Jener    Reinprecht   von  Walsee,    welcher    sich   mit    seinem   Bruder 

Wolfgang  i.  J.  1464  noch  im  Besitze  von  Duino  etc.  befand,  war  Reinprecht  V. 
*     pag.  75:    Heinrich   der   Dachpeck    kommt    mit   Heinrich  Haenzelin,   genannt 

der  Grelle,    vor    auf  Urkunden    von    1299  u.  1300.    Vide    Zusatz   zu  pag.  86   des 

II.  Bandes  u.  Starzer,  Archiv  f.  N.-Ö.,  Heft  1,  pag.  61. 
»     pag.  81:  Wolfgang  Dachpeck  war   mit  Greillenstein,  Harmansdorf  u.  Dap- 

pach  belehnt.  Ad  Anmerkung  2  zu  zitieren:  Lehenb.  d.  Kg.  Ladislaus,  Cod.  XLIV, 

Fol.  54 b.  Staatsarchiv. 
»     pag.  82:  Ad  Anmerkung  1:    Im  J.  1482    berichtet    Wolfgang    Dachbeck   über  die 

ihm  durch  in  Brandlegung  seiner  Maierhöfe  in  Harmanstorff  und  Greillenstein 

zugefügten  Schäden,  die  er  auf  1100  Pfd.  Pfg.  bewertet.    Geschichtl.  Beil.,  IX,  75. 

—  Staatsarchiv.  Repertorium,  I  (vide  Zusatz  ad  pag.  83  des  II.  Bandes). 
»     pag.  158:    Für  d.  J.  1497   wird  noch   Heinrich  von  Kufstein  genannt   als  Skriptor 

im    Stifte   Lilienfeld    und    Verfasser     eines    Compendium    theologicae    veritatis. 

N.-ö.  Topogr.  V,  894. 
»     pag.  214:  Vorletzter  Absatz  hinzuzufügen:  Ein  Brief  des  Matthias  an  die  Österreich. 

Landleute    in  betreff   der  Amnestie   ist   datiert:    Oedenburg,   St.  Bartolomäustag 

(4.  Decb.)  1472.  L.-Archiv  B.  3,  1  u.  Exz  -Buch. 
»     pag.  272:    Der  Strich   unter  d.  Namen   der  Agatha  Schadtnerin   zu  streichen,    da 

nicht  sie,  sondern  Katharina  Püchlerin,  die  zweite  Gattin  des  Georg  Knuff- 
st ain  er,  die  Mutter  des  Hans  Lorenz  war. 
»     pag.  272:  In  d.  Stammtafel  Püchler  ist  Erhardt  Püchler  (1552)  als  Vater  des 

Ehrenreich  (1562 — 1576)  zu  markieren. 
>     pag.  289:  Stammtafel  Kuefstein.   Einzuschalten:    1497.    Heinrich   von   Kufstein. 

Skriptor  im  Stifte  Lilienfeld. 

Zum  II.  Bande. 

Ad  pag.  49,  Zeile  22:  Roggendorf  war  Landmarschall  von  1565  — 1590.  Schönkirchen 
von  1560— 1565.  Denn  der  Bericht  der  Buchhalterei  an  die  Kammer  v.  20.  Febr. 
1592  sagt,  daß  Hans  Wilhelm  Freiherr  von  Roggendorf  1.  Jänner  1565  mit 
jährlich  700  fl.  zum  Landmarschall  fürgenommen  wurde  und  im  go.  Jahre  in 
diesem  Amte  mit  Tod  abgegangen  ist.  —  Hofk.-Arch.  Famil  -Akt.  L.  Vide  auch 
pag.  254,  Anmerkung  6. 


VI 

Ad  pag.  83:  Am  30.  Jänner  1482  berichtet  Wolfgang  Dachpeck  aus  Greillenstein 
an  Kaiser  Friedrich  über  die  ihm  von  Waczlaw  Wultzschko,  Andre 
Weisspriach  und  anderen  kais.  Hauptleuten  bei  Egenburg  angerichteten 
Schäden,  daß  die  von  Purgksleincz  mit  dem  Rottmeister  Albrecht  Aigner 
ihm  seinen  Meierhof  in  Harmansdorf  mit  dem  Dorfe  in  der  Nacht,  als  der  Friede 
auf  acht  Tage  einging,  ausgebrannt  und  am  Sonntag  vor  dem  neuen  Jahr  auch 
seinen  Meierhof  zu  Grellnstain  mit  Getreide  und  Pferden  verbrannt  haben,  wo- 
durch er  und  seine  Untertanen  wenigstens  1100  Pfd.  Pfg.  Schaden  erlitten.  — 
Gesch.  Beil.  IX,  75.  Staatsarchiv  Wien.  Repertorium  I. 
»  pag.  86,  Anmerkung  2:  9.  Februar  1299  erscheint  bei  einem  Verkaufe  des  Almar 
genannt  von  Speisendorf  neben  Gottschalk  von  Vronhoven  als  Bürge: 
Heinrich  genannt  der  Dachpechen  und  Haentzelin  genannt  der  Grelle.  — 
Star z er,  Archiv  f.  N.-Ö.  1.  Heft,  pag.  61. 

>  pag.  91:  Auf  Tafel  d.  Grellen  z.  J.  1299  diesen  Grellen  einzufügen. 

>  pag.  93:  Wolfg.  Dachpeck   war   belehnt   mit   Harmansdorf   u.  Greillenstein 
»     pag.  103:  Abbildung  des  Dachpeck-Gemäldes  findet  sich  im  I.  Bande  dieser  Studien. 
»     pag.  125:  Zeile  13  von  oben  lies  500  Pfd.  (anstatt  300). 

»  pag.  (110  u.)  1256°.:  Veronicas  Heirat  muß  schon  einige  Zeit  vor  d.  J.  1555  statt- 
gefunden haben.  Denn  im  Testament  v.  20.  Aug.  dess.  Jahres  spricht  Leopold 
Steger  schon  von  ihren  gemeinsamen  Kindern.  Er  sagt  ausdrücklich,  daß  er  von 
seiner  ersten  Frau  Elisabeth  von  Puchau  zehn  Kinder  gehabt,  von  denen  nur 
mehr  drei  am  Leben.  Dann  zählt  er  die  Söhne  Christof,  Leopold,  Hans,  Sig- 
mund und  Hans  Lorenz  auf,  wonach  es  klar  ist,  daß  die  beiden  letzteren  von 
der  Veronica  stammten.  Ihr  Bruder  H.  Georg  wurde  zu  einem  Gerhaben  der 
Kinder  ernannt,  dürfte  aber  kaum  zu  aktiver  Ausübung  dieses  Amtes  gelangt  sein, 
da  Leopold  Stegers  Kinder  bei  dessen  Ableben  i.  J.  1573  schon  großjährig  ge- 
wesen sein  dürften  (vgl.  pag.  110).  —  Testament  d.  Leopold  Steger.  Nr.  116 
d.  Landmarschall.  Gerichtes  im  Landesgericht  Wien. 

»     pag.  137,  Zeile  10  von  oben  bei  29.  Okt.  1604  hinzuzusetzen:  recte  20.  Oktober. 

»     pag.  137,  Anmerkung  1  zu  setzen:  Abteilung  14  (anstatt  Cap.  16). 

»  pag.  159:  Der  Vizedomb  Kuffstein  hatte  ebenso  wie  sein  Vorgänger  Christof 
Haimer  an  Besoldung  700  fl.  Die  von  Gf.  Otto  Walterskirchen  (Die  Walters- 
kirchen. I,  220)  angegebenen  200  fl.  repräsentierten  nur  eine  Erhöhung  über  die 
Grundziffer  von  500  fl.,  die  jener  der  Hofkammerräte  entsprach. 

»  pag.  168:  Über  die  Agenden  in  Ungar. -Altenburg  u.  Weitra  u.  Zahlung  von  40  fl.  an 
Christof  Walterskirchen  für  Beschreibung  des  Getreides  i.  V.  U.  W.  W.  vide 
auch:  Die  Walterskirchen.  I,  59,  62,   170,  202,  203  u.  273. 

»     pag.  206,  Anmerkung  1  lies  pag.  155  (anstatt  Cap    5). 

«  pag.  208.  Ein  nachträglich  aufgefundenes  Schreiben  des  Ritterstandes  vom  7.  März  1577, 
durch  welches  Hans  Georg  dringend  ersucht  wird,  das  Verordnetenamt  anzu- 
nehmen, bezeugt  den  Wert,  welcher  vom  Ritterstande  auf  die  Annahme  gelegt 
wurde  und  markiert  die  Zeit  des  Beginnes  der  Verordnetenlaufbahn.  Es  wurde 
noch  in  die  Urkunden  sub  Nr.  95a  eingeschaltet. 

»     pag.  212,  233,  256  u.  268:  Bei  den  Zitaten  lies  Ldsk.  Jahrb.  1909  (anstatt  1910). 

>  pag.  212,  Anmerkung  1,  letzte  Zeile  lies:  Vancsa,  1.  c.  —  Ldsk.,  Jahrb.  1909.  Bibl, 
Die  Briefe  Eders. 

»     pag.  240,  Anmerkung  5  lies:  vide  pag.  248. 

»     pag.  268,  Anmerkung  3,  lies:  Abteilung  14   (anstatt  15). 

»     pag.  268:  Marginalrubrik  lies  Altenburg  (statt  Altenburgica). 

»  pag.  313:  Über  d.  Entwicklung  des  Ritter-  u.  des  Herrenstandes  u.  ihr  gegenseitiges 
Verhältnis  gibt  Graf  Otto  Walterskirchen  (Die  Walterskirchen.  I,  156  ff.)  eine 
mustergültige  historische  Darstellung. 


BENÜTZTE  WERKE  UND  DOKUMENTE. 


St.  A. 
Hk.-A. 
LA. 
Ltghdlg. 

H.-Bibl. 

Statth.-A. 

Ldsk. 

Adler 

Quellen  Wien 

Geschichtl.   Beil. 

Mon.  Bo. 

Fontes 

Greillenstein 


K.  u.  k.  Haus-,  Hof-  u.  Staatsarchiv  in  Wien. 

K.  k.  Hofkammer-Archiv  i.  k.  u.  k.  Reichs  Finanzministerium. 

Nied. -Österreich.  Landesarchiv. 

Landtagshandlungen  i.  N.-ö.  Landesarchiv. 

K.  k.   Hofbibliothek. 

Archiv  für  Niederösterreich  in  d    k.  k.  Statthalterei. 

N.-ö.  Verein  f.  Landeskunde,  Blätter  u.  Jahrbücher. 

K.  k.  Herald.  Gesellsch.,  Blätter  u.  Jahrbücher. 

Quellen  zur  Geschichte  der  Stadt  Wien.  Altert.-Verein. 

Zu  d.  Konsistorialkurrenden  d.  Diözese  St,  Polten   1878  — 1910. 

Monumenta  Boica. 

Fontes  rerum  Austriacarum 

Archiv  Greillenstein. 


Akademie  der  Wissenschaften,  Publikationen. 

Alt-Pölla,  Pfarre,  Gedenkbuch. 

Amtskalender,  Niederösterreichischer. 

Archiv  des  k.  u.  k.  Kriegsministeriums. 

Archiv  f.  Nied. -Ost.,  Mitteilungen  dess. 

Becker  A.,  Der  Tod  Maximilians  II.  (Ldsk.). 

Besolt,  Beschreibung  der  Liechtensteinschen  Missionsreise  nach  Konstantinopel  in  Leven- 

klau  v.  Annelbeuerns  Türkischer  Chronik.  Frankft.  1590. 
Bibl,  Dr.  V.,  Organisation  des  evang.  Kirchenwesens  unter  Maximilian  II. 

—  Katholische  Gegenreformation  unter  K.  Rudolf  IL 

—  Die  kathol.  u.  Protestant.  Stände  in  N.-Ö.  im  17.  Jahrhundert. 

—  Briefe  d.  Rhofr.  Eder  an  d.  Herzöge  v.  Bayern.  Jahrb.  f.  Ldsk    1909. 

—  Denkschrift  Khlesls  v.  1590  in:  Jahrb.  f.  Ldsk.  1909. 
Bidermann  H.  J.,  Die  Österreich.  Gesamtstaatsidee.  1867. 
Brandis,  Graf  Ferdinand,  Familienbuch  der  Brandis. 

Bucellinus  Gabriel,  Germania  Topo-chrono-Stemmatographica.  Aug.  Vind.  1662. 

Bucholtz,  F.  B.  v.,  Geschichte  Ferdinands  I.  Wien  1831. 

Buckisch  Godfried,  Schlesische  Religionsakten.  Mskpt.  1728 

Burger  Honorius,  Prälat,  Geschichte  d.  Stiftes  Altenburg  und  Urkundenbuch. 

Capefique,  Histoire  de  la  Reforme,  de  la  Ligue  etc.  Paris  1831. 

Codex  Austriacus. 

Diesterweg,  Astronomie. 

Deutsch-Ordens-Archiv. 

Doblinger  Max,  Die  Herren  von  Wallsee.  1906. 


VIII 

Encyclopedie,  Diderot  et  d'Alembert.  Lausanne  1781  ff. 

Endl,  Pater  Friedr.,  Die  Burgen  d.  Horner  Bodens.  I.  Greillenstein. 

Enenkl,  Joh.  Hardtn.  Freiherr  v.,  Manuskript  im  Ldsarchiv. 

Fischer  A.,  k.  k.  Bezirksvorsteher,  Vortrag  über  Hörn  in  d.  Ldsk. 

Fischer,  P.  Aug.,  Gmisch-Gmasch.  Gedenkbuch  der  Pf.  Spitz.  Mskpt.  1734. 

Fischer,  P.  Jos.,  Die  Erbteilung  Kaiser  Rudolfs.  Feldkirch. 

Fischerberg,  Adelsspiegel  i.  Landesarchiv. 

Flammarion,  Camille,  Astronomie  populaire. 

Fridesheims  Wappenbücher  im  Landesarchiv  u.  i.  Statth. -Archiv. 

Frieß,  Die  Herren  von  Kuenring. 

Fuhrmann,  P.  Matth.,  Alt-  u.  Neues  Wien.  1739. 

Gerlach  Steph.,  Tagebuch.  Frankf.  a.  M.   1674. 

Gevay,  A.  v.,  Itinerar  Kais.  Ferdinand  I. 

Gindely  Anton,  Rudolf  II. 

—  Geschichte  des  30Jähr.  Krieges.  1869. 

Hammer-Pur gstall,  Jos.  v.,  Geschichte  d.  osmanischen  Reiches.  Pesth  1840. 

—  Khlesl's  Leben.  Wien  1847. 

Hammerl,  P.  Benedikt,  Schloßarchiv  Weitra.  Ldsk. 

Haselbach,  Dr.,  in  den  Blättern  für  Landeskunde. 

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Heider,  Die  Kirche  von  Schöngrabern. 

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Schimmer  K.  A.,  Häuserchronik.  Wien  1849. 

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Schödler.  Buch  der  Natur. 

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Scriptores  rerum  Austriacarum,  ed.  Pez.   1721  — 1745. 

Siebmacher- Fürst,  Wappenbuch.  Nürnberg   1699. 

Sporschil  Joh  ,  Geschichte  des  Entstehens  etc.  der  österr.  Monarchie.   1844. 

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Strein,  Reichard  v.  Mskpt.   1599  i.  Greillenstein. 

Steinherz  S.,  Nuntiaturberichte.  Histor.  Kommiss.  d.  Akad.  d.  Wissensch. 
Stülz  Jodocus,  Die  Herren  und  Grafen  von  Schaunberg  in  d.  Ber.  d.  Altert. -V. 
Suttinger  J.  ßapt,  Jus  consuetudinarium  collectum.  Mskpt.   1661   in  Greillenstein. 
Tietze,  Dr.  Hans,  Jahrbuch  der  Zentr.-Komm.  f.  K.-  u.  h.  D. 
Terke  Moriz,  Der  Engel  von  Laxenburg.  Wien   1861. 

Uffenbach.  Biblioth.  Mskpt.  Part.  V,  vol.  XLVI1I.  Korrespondenz  Joh.  Ludw.  v.  Kuff- 
stein  mit  Rat  Purgoldt. 


X 

Topographie,  Niederösterr.  Ldsk. 

Universitätsmatrikel  Wien. 

Vancsa  Max,  Geschichte  Nieder-  u.  Oberösterreichs.  1905. 

—  Politische  Geschichte  der  Stadt  Wien. 

Vehse  E.,  Gesch.  d.  Österreich.  Hofs  und  Adels.  1851. 

Walterskirchen,  Otto  Graf,  Die  Walterskirchen  zu  Wolfsthal. 

Weiß,  Pater,  A.  M.,  u.  H.  Denifle,  Luther  und  Luthertum. 

Weiß,  Joh.  Bapt.  v.,  Weltgeschichte  1892. 

Wiedemann,  Dr.  Theod.,  Gesch.  d.  Reformation  u.  Gegenref.  u.  d.  E.  Prag  1879. 

Winter  Gustav,  Niederösterreich.  Weisthümer.   1896. 

Wisgrill  F.  K.,  Schauplatz  d.  landsäss.  n.-ö.  Adels.  1804,  u.  Forts,  i.   »Adler«. 

Wolff  Adam,  Geschichtliche  Bilder  aus  Österreich 

Wretschko,  Alfred  Ritter  v.,  Das  österr.  Marschallamt  i.  Mittelalter.  1897. 

Wurmbrandt,  Graf  Wilh.,  Collectanea.  1705. 

Wurzbach,  Konst.  v,  Biograph.  Lexikon.   1856—90. 

Zetsche  Eduard,  Aus  den  Umgebungen  Wiens.   1894. 


In   nccessariis  unitas,   in  dubiis  libertas, 
In  omnibus  Caritas. 


VORWORT. 


lie  freundliche  Aufnahme,  welche  der  I.  Teil  der  vorliegenden 
Studien  nicht  nur  im  Kreise  der  Näherstehenden,  sondern 
auch  bei  unseren  hervorragendsten  wissenschaftlichen 
Autoritäten  zu  finden  so  glücklich  war,  ermutigt  mich,  nunmehr 
an  die  Publikation  des  II.  Bandes  heranzutreten.  Dabei  darf  ich 
mich,  um  bereits  Gesagtes  nicht  zu  wiederholen,  auf  die  ein- 
leitenden Worte  zu  dem  i.  J.  1906  herausgegebenen  Archiv- 
verzeichnisse und  dem  vor  zwei  Jahren  erschienenen  I.  Bande 
beziehen.  Man  wird  freundlichst  begreifen,  daß  eine  in  den  letzten 
Lebensjahren  auf  ungewohntem  Boden  in  Angriff  genommene 
Arbeit  kaum  hoffen  darf,  die  Spuren  des  Dilettantismus  ganz  ab- 
zustreifen, wenn  es  auch  an  redlichem  Bemühen,  den  schwierigen 
Stoff  in  wissenschaftlich  sachgemäßer  Weise  zu  bewältigen,  nicht 
gemangelt  hat. 

Der  IL  Band  behandelt  die  Zeiten  des  Hans  Lorenz  Khuef- 
stainer  und  seines  Sohnes  Hans  Georg  III.  Die  Rolle,  welche 
beide  in  den  politischen  Ereignissen  des  Landes  gespielt  haben, 
brachte  es  naturgemäß  mit  sich,  daß  in  aller  Kürze  entsprechende 
Ausblicke  auf  die  innere  Geschichte  unseres  engeren  Vaterlandes 
geworfen  werden  mußten,  wobei  namentlich  kulturhistorische 
Momente  sich  von  selbst  zur  Berücksichtigung-  darboten. 

Die  Anteilnahme  Hans  Georgs  an  der  ständischen  Be- 
wegung in  der  zweiten  Hälfte  des  16.  Jahrhunderts  war  so  innig 
mit  diesen  Ereignissen  verflochten,  daß,  um  dessen  Lebensgange 
gerecht  zu  werden,  auf  Grund  der  Akten  des  Haus-,  Hof-  und  Staats- 
archives,  des  N.-ö.  Landesarchives,  des  Hof-Kammerarchives, 
der  Hofbibliothek  u.  a.  sowie  unserer  eigenen  Dokumente  eine 
eingehendere  Entwicklung  dieses  interessanten  Zeitabschnittes 
sich  imperativ  aufdrängte.  Weit  entfernt,  sich  zum  Range  einer 
systematischen  Geschichte  aufschwingen  zu  wollen,  möchte  diese 
Darstellung  wenigstens  als  Aneinanderreihung  einzelner  Kultur- 
bilder   aus   bewegter    Zeit    einiges    Interesse   darbieten.     Die  vor- 


XII 

handenen  Behelfe  durften  nicht  unberücksichtigt  bleiben,  wenn 
sie  auch  durch  die  Anlehnung  an  das  Archivverzeichnis  und  die 
Familienchronik,  die  uns  bisher  als  treue  Helfer  begleiteten,  aber 
mit  dem  J.  1615  schließen,  zu  einer  anfänglich  nicht  beabsichtigten 
Ausdehnung  des  Stoffes  führten. 

Der  Charakter  einer  hauptsächlich  für  die  Familie  bestimmten 
Geschichte,  welche  sich  auf  einer  Reihenfolge  von  oft  ineinander- 
greifenden Biographien  aufbaut,  wie  sie  mir  freundlichst  von 
kompetenter  Seite  als  zweckentsprechende  Anlage  bezeichnet  wurde, 
bedingt  zwar  zuweilen  Wiederholungen,  die  für  das  Verständnis 
des  Lesers,  namentlich  wenn  er  nur  einzelne  Teile  herausgreift, 
unentbehrlich  sind,  schließt  aber  an  sich  schon  eine  allzu  weite 
Entfernung  vom  Hauptthema  aus.  Nur  was  mit  den  einzelnen  Per- 
sönlichkeiten in  näherem  Zusammenhange  steht,  kann  eingehenderer 
Behandlung  nicht  entraten,  wie  —  abgesehen  von  den  politischen 
Momenten  —  das  Landmarschall-  und  das  Vizedomamt,  die  Horner 
Religionskonferenzen,  die  Auseinandersetzung  Kaiser  Rudolfs  mit 
seinen  Brüdern,   Beziehungen  zu   anderen  Familien  u.  a.  m. 

Um  die  beiden  Hauptvertreter  des  Hauses  und  Träger  seiner 
geschichtlichen  Entwicklung  gruppieren  sich  die  weiblichen  Mit- 
glieder, die  angeheirateten  Gattinnen  Barbara  von  Volkra, 
Radigund  von  Neuhaus  und  Anna  von  Kirchberg,  dann 
Euphemia,  die  vielumworbene  Schwester  des  Hans  Lorenz, 
sowie  dessen  Töchter  Anna  von  Rueber,  Regina  von  Korn- 
fail,  Veronica  von  Steger  und  Barbara  von  Pötting. 

Die  Bedeutung,  welche  der  Erwerbung  und  dem  Besitze 
der  Herrschaft  und  späteren  Baronie  Greillenstein  beizumessen 
ist,  brachte  es  mit  sich,  daß  der  Geschichte  derselben  und  der 
uns  dort  vorangegangenen,  längst  ausgestorbenen  Geschlechter 
der  Grellen,  Dachbeck  und  Volkra  ein  eigenes  Kapitel  ge- 
widmet wurde. 

Ebenso  folgerichtig  wird  es  erscheinen,  daß  im  Anschlüsse 
an  die  Darstellung  des  mit  d.  J.  1603  beendigten  Lebensganges 
des  Hans  Georg  III.  noch  der  in  seine  Zeit  fallenden  Belange 
seiner  Kinder  gedacht  und  auch  die  vorhandenen  Notizen  über 
seine  allerdings  erst  i.  J.  1 6 1 5  verstorbene  Witwe  hereinbezogen 
wurden,  welche  dem  ganzen  Charakter  nach  noch  in  diese  Periode 
gehören.  Denn  trotz  ihrer  zweiten  Vermählung  mit  Math  aus 
von  Teufel  wurde  Anna  immer  noch  als  zur  Familie  ihres  ersten 
Gatten  gehörig  betrachtet,  indem  ihre  gemeinsamen  Kinder  sie 
bis  zu  ihrem  Ableben  umgaben  und  sie  auch  neben  Hans  Georg 
in   der  von  ihm  gestifteten  Gruft  zu  Maria  Laach  ruht. 

Bei  Besprechung  der  neuerworbenen  Besitzungen  fand  die 
Geschichte  der  bedeutendsten  dieser  Herrschaften,  wie  Schauen- 


XIII 

stein,  Allentsteig,  Spitz,  Puechberg  etc.,  soweit  es  die  auf- 
zufindenden Daten  erlaubten,  Berücksichtigung-,  wobei  sich  manche 
neue  Ausblicke  eröffneten,  nicht  ohne  auch  allgemeineres  Interesse 
zu  bieten. 

Dieselbe  freundlich  anerkannte  strenge  Objektivität,  welche 
bisher  zur  Richtschnur  diente,  soll  auch  dem  Gange  dieses  Bandes 
vorschweben,  namentlich  bei  Besprechung  der  kirchenpolitischen 
Dissensionen.  Hans  Georg  war  ein  überzeugter  Bekenner  der 
neuen  Lehre  bis  an  sein  Ende  und  genoß  trotzdem  das  Vertrauen 
der  Kaiser  Maximilian  und  Rudolf,  welch  letzterer  ihn  sogar  in 
den  Freiherrnstand  erhob.  Erst  später  traten  zwei  seiner  Söhne 
zum  alten  Glauben  zurück,  während  der  dritte,  gleichfalls  in 
kaiserl.  Diensten  seine  Kaisertreue  bewahrend,  sein  evangelisches 
Glaubensbekenntnis  samt  seiner  ganzen  Familie  beibehielt. 

Der  in  die  nächste  Periode  fallende  Glaubenswechsel,  der 
sonach  erst  später  zur  Sprache  kommen  sollte,  ist  nicht  etwa  ■ — 
wie  ein  gütiger  Kritiker  schon  heute  erwähnt  —  eine  Merkwürdig- 
keit unseres  Geschlechtes,  sondern  eine  sehr  verbreitete  Folge 
der  Reformbewegung,  bei  welcher  es  sich  in  sehr  zahlreicher  und 
guter  Gesellschaft  befand.  Denn  ganz  abgesehen  von  den  re- 
gierenden Häusern  des  Deutschen  Reiches,  hatten  sich  auch  in 
allen  habsburgischen  Landen  die  Stände  der  evangelischen 
Strömung  angeschlossen,  welche  sie  von  Anfang  an  nicht  als 
einen  Abfall  vom  alten  Glauben  betrachteten,  so  daß  —  wie  in 
den  nachfolgenden  Darstellungen  sich  zeigen  wird  —  speziell  in 
Niederösterreich  nur  mehr  verschwindend  wenige  Familien  davon 
unberührt  blieben.  Nachdem  die  Glaubensspaltung  unüberbrückbar 
geworden  war  und  sogar  zum  Kampfe  gegen  den  Landesfürsten 
ausartete,  führte  der  Umschwung  den  größten  Teil  der  Kaiser- 
treuen unter  der  Einwirkung  der  überzeugenden  Beredsamkeit 
begeisterter  Vorkämpfer  auch  zum  alten  Glauben  zurück,  was 
gewiß  begreiflicher  war  als  der  Abfall.  Besonders  erfolgreich 
wirkte  P.  Lamormain,  unter  dessen  Konvertiten  sich  die  Namen 
Nassau,  Kuefstein,  Mansfeld,  Schwarzenberg,  Starhem- 
berg,  Tieffenbach  u.  a.  befinden.  Wahrscheinlich  war  es  Joh. 
Ludwig  von  Kuefstein1)  den  er  zu  gewinnen  verstand.  Die 
Wahrheit  ist,  daß  Joh.  Ludwig,  der  Stifter  unserer  seitdem  längst 
ausgestorbenen  jüngeren  oberösterreichischen  Linie,  welchen  Kaiser 

l)  Joh.  Ludwig's  Schreiben  an  den  Rat  Valentin  Purgoldt  zeugen  von  den 
zwingenden  theosophischen  und  dogmatischen  Argumenten,  die  ihn  nach  reiflicher  Über- 
legung zu  der  Überzeugung  »vom  geringen  Grunde  der  Lutherischen  gegen  die  uralte 
katholische  Kirchec  führten.  Es  bedarf  also  keiner  anderen  Motive,  wie  sie  sonderbarer- 
weise gerade  kathol.  Schriftsteller  unterschieben,  wie  Wiedemann  und  Baronin  Handel, 
während  der  Protestant  Raupach,  aus  dem  diese  schöpften,  sich  einfach  darauf  be- 
schränkt, pragmatisch  die  Tatsachen  samt  den  theologischen  Gründen  anzuführen. 


XIV 

Ferdinand  schon  gleich  bei  seinem  Regierungsantritte  als  red- 
lichen und  loyalen  Vermittler  zwischen  ihm  und  den  evangelischen 
Ständen  hochschätzen  gelernt  hatte,  lange  nach  seinem  Übertritte, 
und  natürlich  nicht  für  diesen,  sondern  für  seine  mit  o-roßem  Auf- 
wände  eigenen  Vermögens  als  Botschafter  und  dann  als  Landes- 
hauptmann geleisteten  langjährigen  ausgezeichneten  Dienste  in 
den  Grafenstand  erhoben  wurde.  Sein  älterer  Bruder  Joh.  Jacob, 
unser  direkter  Ahnherr,  der  noch  vor  ihm,  angeblich  durch  den 
Einfluß  seiner  zweiten  Frau  konvertiert  worden  war,  erhielt  über- 
haupt nicht  diese  Rangserhöhung,  sondern  erst  sein  Sohn  Georg 
Adam  für  dessen  während  des  Dreißigjährigen  Krieges  ge- 
leistete Dienste. 

Auch  sonstige  Irrtümer  und  Uno-enaui£fkeiten  über  unsere 
Familie,  die  sich  in  die  so  gründlichen  Werke  von  Wie  de  mann, 
Wisgrill,  auch  Ad.  Wolf,  Hurter  und  sogar  Gindely  ein- 
geschlichen haben  und  nach  ihnen  sich  von  Buch  zu  Buch  fort- 
schleppen, sollen  in  dem  vorliegenden  und  dem  nächsten  Bande 
authentische  Richtigstellung  finden. 

Auf  Grund  der  vorhandenen  dokumentarischen  Behelfe  war 
es  jetzt  möglich,  dem  Reiche  bloßer  Vermutungen,  welches  für 
die  ältesten  Zeiten  nach  manchen  Richtungen  hin  positive  Be- 
hauptungen ausschloß,  zu  entsteigen  und  feste  Resultate  zu  er- 
reichen. Wo  nur  mit  ziemlich  schwankenden  Koeffizienten  ge- 
rechnet werden  konnte,  wäre  die  Aufstellung  einer  nicht  ge- 
nügend begründeten  Hypothese  gefährlich  gewesen.  Um  so  ein- 
gehender mußte  damals  der  schwer  aufgefundene  Bestand  be- 
handelt werden,  und  es  liegt  ein  Widerspruch  darin,  gleichzeitig 
eine  weniger  ausführliche  Darstellung  und  doch  ein  positives 
Resultat  zu  verlangen,  welches  in  diesem  Falle  der  geschicht- 
lichen Wahrheit  kaum  näherkommen  würde  als  das  lovale  Offen- 
lassen  der  Frage. 

Wie  dem  I.  Bande  sind  auch  dem  vorliegenden  Urkunden- 
texte  beigegeben,  welche  manche  für  die  Kulturgeschichte  und 
die  Entwicklung  des  ungeschriebenen  altösterreichischen  Rechtes 
nicht  unwichtige  Notizen  bieten.  In  den  Text  des  Werkes  wurden 
von  diesen  Dokumenten  ebenso  wie  von  dem  alten  Archivver- 
zeichnisse diejenigen  Stellen  übernommen,  welche  mit  Rücksicht 
auf  das  durch  sie  gebotene  Interesse  und  für  das  Verständnis 
des  Lesers  besondere  Erwähnung  verdienten.  In  den  Marginalien 
sind  erstere  mit   »Beil.«,  letztere  mit   »Wz.«   bezeichnet. 

Was  die  Zitate  betrifft,  so  sind  sie  auch  diesmal  überhaupt 
zumeist  zur  Selbstkontrolle  notiert  worden.  Um  jedoch  anderen, 
die  sich  dafür  interessieren,  eine  leichtere  Handhabe  zu  gewähren, 
wird    ein  Verzeichnis    der    benützten   Werke    vorangeschickt.     Es 


XV 

möge  entschuldigt  werden,  wenn  auch  ältere  Ausgaben  sich 
darunter  befinden.  Nicht  jeder  ist  so  glücklich  jede  Auflage  jeder 
Publikation  zu  besitzen.  Es  bietet  gerade  einen  besonderen  Reiz, 
die  eigenen  Werke  aus  der  altüberkommenen  Bibliothek  in  ihrer  ur- 
sprünglichen Form  zu  benützen  und  mit  ihrem  authentischen  alten 
Titel  zu  zitieren,  der  —  wie  bei  der  Reimchronik  —  noch  nicht 
einmal  vollgültig  ersetzt  werden  konnte.  Die  Wahl  mulj  also  frei- 
stehen, wenn  nur  die  Beziehung  richtig  und  nicht  nur  dem 
Kenner  verständlich  ist. 

Schließlich  sei  noch  erwähnt,  daß,  wie  früher,  die  Eigen- 
namen zumeist  in  jener  Schreibweise  wiedergegeben  wurden, 
welche  sie  in  dem  gerade  besprochenen  Dokument  oder  in  der 
betreffenden  Periode  erhielten,  besonders  unser  eigener  Familien- 
name,  der  so  verschiedenartigen  Wandlungen  unterlag. 

Die  eingefügten  Vignetten  und  Bilder  zeigen  einige  der  alten, 
mit  der  Familie  in  Verbinduno-  o-estandenen  Schlösser  nach  G.  M. 
Vischer  v.  1672,  —  Greillenstein,  Schauenstein,  H.  Georgs 
Grabschild  und  Porträt  nach  eigener  Aufnahme,  —  dessen  Monument 
sowie  jenes  seiner  Gattin  in  Maria  La  ach  nach  freundlichst  zur 
Disposition  gestellten  Aufnahmen  des  Hn.  Dr.  Hans  Tietze. 

Noch  erübrigt  mir  die  angenehme  Pflicht,  allen  jenen  Per- 
sönlichkeiten, welche  mir  durch  freundliches  Entgegenkommen 
auch  diesmal  wieder  meine  Arbeit  erleichtert  haben,  besonders 
Herrn  Dr.  Oskar  Freiherrn  von  Mitis  im  Staatsarchive,  Dr.  Max 
Vancsa  im  Landesarchive,  Dr.  A.  Daubrawa  in  der  Hof- 
bibliothek, Sektionsrat  Franz  Kreyczi  im  Hofkammerarchive  u.  a. 
meinen  besten  Dank  zu  wiederholen. 

Unter  dem  Benefizium  der  vorstehenden  Bemerkungen  über- 
gebe ich,  selbst  der  strengste  Beurteiler  des  eigenen  Werkes,  den 
zweiten  Teil  meiner  Studien  vertrauensvoll  der  Öffentlichkeit, 
welche  darin  wenigstens  das  aufrichtige  Bestreben  erkennen 
wolle,  nach  Möglichkeit  Beiträge  zur  Kenntnis  der  Geschichte 
nicht  nur  der  Familie,  sondern  auch  ihrer  Beteiligung  an  jener 
unseres  teuren  engeren  Vaterlandes  zu  liefern  und  dabei  jene  Ob- 
jektivität und  von  keiner  vorgefaßten  Meinung  getrübte  allge- 
meine Auffassung  zu  betätigen,  ohne  welche  wahrhaft  Gutes  nicht 
zutage  gefördert  werden  kann. 

Greillenstein,  im  Oktober   1910. 

KARL  GRAF  KUEFSTEIN. 


XVI. 

HANS  LORENZ 

1496—1547. 


C.  Kuefstein.  II. 


ALTE  AUFZEICHNUNG. 


HERRN  LORENZ  VON  KHUEFFSTAIN 

ZU  GREILLENSTAIN  UND  FRAUEN  BARBARA 

VOLKRAIN  SEINER  GEMAHLIN  SECHZEHN 

VÄTERLICHE  UND  MÜTTERLICHE  AHNEN. 


JACOB   VON  KHUEFFSTAIN 

CATHARINA    VON    FRAUN- 
HOVEN 

WOLFGANG  FRAUNHOFER 


MARGARETHA 
INNBRUCKER 

CHRISTOF  PICHLER 
VON  RIEGERS 

ANNA  VON  KIRCHBERG 

CONRAD  HAGER 
VON  ALLENTSTEIG 

URSULA  VOLKRAIN 
VON  DORNACH 


SIMON  VOLKRA 

CATHARINA 
SPERMAISTERIN 

REINHARD  WALCH 
VON  PRANDECK 

GERTRAUD  VON  TIRNA 


HANS  VON  MISSENDORF 

AGNES  GRABNERIN 
BERNHARD  MATSEBER 

CHRISTINA  JÖRGERIN 


LORENZ  VON  KHUEFFSTAIN 

ZU  GREILLENSTAIN 

UND  FAINFELD 

RITTER 


BARBARA  VOLKRAIN 

ZU  GREILLENSTAIN 

SEINE  GEMAHLIN 


1.  Geburt  und  Mutter. 


|juf  Hans  Lorenz,   den,  soviel  bekannt  ist,   einzigen  Sohn  Hans  Lorenz. 
Georgs    IL,    übergehend,    soll    vorerst    zitiert    werden, 
was  unsere  Quellen1)  von  ihm  sagen,   unter  gleichzeitiger 
Berichtigung  einiger  Irrtümer. 

»Laurenz  oder  Hans  Lorenz  Khueffstainer  auf  Greillen- 
stein  und  Fainfeld,  Georg  von  Khueffstain  und  Frawen 
Catharina  Pichlerin  von  Riegers  eheleiblicher  Sohn,  war 
Kaisers  Ferdinand!  I.,  Rath  erschien  auf  dem  niederösterreichi- 
schen Landtage  zu  Wien  am  Montag  nach  St.  Martini  1524, 
war  darauf  Verordneter  des  Ritterstandes  vom  Jahre  1537  — 1540, 
auch  1538  und  1539  Ausschuß,  wie  auch  Deputierter  zum  Kon- 
greß der  österreichischen  Erblande  in  Linz  und  Wien,  und  von 
A°i54i  — 1543  niederösterreichischer  Landuntermarschall  und  dann 
Regierungsrat.  Er  kaufte  von  denen  Volkra'schen  Erben  die  Veste 
und  Herrschaft  Greillenstein  V.  O.  M.  B.  im  Jahre  1534.  Er  hat 
der  Erste  die  Dokumente  und  Nachrichten  von  seinem  Geschlechte 
aufgesammelt  und  im  Jahre  1547  das  Zeitliche  gesegnet  und 
auch  in  der  Pfarrkirche  zu  Röhrenbach  seine  Grabstatt  erhalten, 
wo  noch  sein  Epitaphium  zu  sehen  ist.  Seine  Gattin  Barbara 
von  Volckra,  Stephan  des  Älteren  von  Volckhra  zu  Dornach 
und  Barbara  Thalhamerin  Tochter,  gebar  in  ihrer  Ehe  den  Sohn 
Johann  Georg  III.   und  vier  Töchter.«1) 

Diese  Notizen  bedürfen  einiger  Vervollständigung  schon  am 
Anfange   der  Besprechung. 

Die  ständischen  Akten  über  die  Landtagshandlungen  sind 
gerade  für  die  Jahre  1543 — 1562  sehr  lückenhaft.  Dagegen  geht 
aus  unserem  Archivverzeichnisse  hervor,  daß  Lorenz  i.  J.  1537 
Kriegszahlherr  der  Stände  in  Windischland,  dann  Beisitzer  des 
Landrechtes  war  und  durch  das  Vertrauen  seiner  Standesgenossen 
mit  vielfachen  Missionen  betraut  wurde,  wie  zum  General-Landtage 

1)  Familienzusammenstellung  von  1714.  —  Wisgrill,  V.  301.  —  Fischerbergs 
Aclelsspiegel  im  Landesarchiv. 

1* 


nach  Prag  und  zum  Reichstage  nach  Nürnberg.  Sein  Name  er- 
scheint speziell  auf  den  Landtagen  von  1524,  1536,  1538,  1539, 
1540,  1 541,  1543  verzeichnet  und  als  ständischer  Gesandter 
wurde  Lorenz  in  den  Ausschuß  für  die  General-Landtage  zu 
Linz  1538,  zu  Wien  1538  und  1540  und  zu  Prag  1543  entsendet. 
Nun  taucht  die  Frage  nach  des  Lorenz  Geburtsjahr  auf, 
die  in  diesem  Falle  um  so  bedeutsamer  auch  für  dessen  Nach- 
kommen ist,  als  von  ihrer  Beantwortung  auch  die  weitere  abhängt, 
welche  von  den  zwei  Frauen  Georgs  als  seine  Mutter  anzusehen  ist. 

Wie  erinnerlich,  hat  die  Zusammenstellung  von  17 14  ein 
verwirrendes  ootepov  7upa>Tepov  begangen,  indem  sie  die  erste  Frau 
des  Hans  Georg  IL  zur  zweiten  und  diese  zweite  zur  ersten 
machte,  die  er  schon  im  Jahre  1460  geheiratet  haben  sollte,  als 
er  noch  ein  14J ähriger  Knabe  war!  Und  Hans  Lorenz,  dessen 
Sohn,  sollte  nach  Wisgrill  1483,  nach  dem  Stammbaum  i486, 
dem  Jahre  der  Krönung  Maximilians  I.  zum  Römischen  Könige, 
geboren  sein,  also  in  diesem  Falle  mehrere  Jahre  bevor  sein  Vater 
nach  den  weiter  oben  zitierten  dokumentarischen  Angaben1)  über- 
haupt das  erste  Mal  geheiratet  hatte,  wenn  man  nicht  etwa  an- 
nehmen will,  daß  dieser  vor  der  Verehelichung  mit  der  Witwe 
Agatha  Schadtner  schon  eine  bisher  nirgends  genannte  Frau 
gehabt  habe,   also  dreimal  verheiratet  gewesen  wäre. 

Die  Heirat  mit  der  Agatha  erfolgte  1489,  jene  mit  der 
Katharina  Püchlerin  wahrscheinlich  1494  oder  1495,  wie  bereits 
oben  nachgewiesen  ward,  jedenfalls  vor   1498. 

Es  ist  nun  aus  denselben  Dokumenten  erwiesen,  daß  letztere 
des  Lorenz  Mutter  war.  Dieser  konnte  also  nicht  i486  geboren 
werden,  sondern  erst  nach  1494.  Es  ist  wahrscheinlich  anzunehmen, 
daß  sich  der  Stammbaum  ■ —  wie  auch  in  anderen  Fällen  schon 
vorgekommen  —  in  der  Rubrik  der  Zehner  geirrt  hat,  wohl  in- 
folge eines  Schreib-  oder  Druckfehlers,  und  daß  das  Geburtsjahr 
des  Lorenz  auf  1496  anzusetzen  ist. 

Da  er  sonach  nicht  1483,  sondern  1496  geboren  war,  und  nicht 
1546,  sondern  1547  starb,  so  wurde  er  nicht  63,  sondern  leider  nur 
51  Jahre  alt,  so  daß  sein  im  Jahre  1536  geborener  Sohn  bei  seinem 
Ableben  noch  minorenn  war  und  einer  Gerhabschaft  bedurfte. 

Daß  schließlich  die  Mutter  seiner  Frau  von  Haus  aus  nicht 
Missingdorfferin,  sondern  Thalhamerin  hieß,  wird  weiter  unten 
dokumentarisch  nachgewiesen  werden. 


>)  C.  Kuefstein,  Studien,  I,  261  ff. 


Hans  Lorenz. 


Porträt- 
Medaillons 
des  Grabmals. 


Barbara. 


2.  Vermählung  mit  Barbara  Volkra. 


jach  vorstehenden  Ausführungen  hatte  Lorenz  bei  seiner 
im  Jahre  1524  stattgehabten  Vermählung,  welche  kurz 
vor  dem  Ableben  seines  Vaters  erfolgte,  längst  das 
erforderliche  Alter  erreicht,  um  der  Familie  vorzustehen  und  die 
Interessen  derselben  wirksam  zu  vertreten.  Daß  dies  ohne  Ver- 
zug in  äußerst  energischer  und  wirksamer  Weise  geschah,  wird 
aus  dem  Nachstehenden  zur  Genüge  hervorgehen. 

Denn     mit     Hans    Lorenz    tritt    eine    kräftige, 
Persönlichkeit    auf  den  Plan,    welcher    nicht    nur  die 
zu    verdanken    hat,    sondern    auch    das    Land,    dem 
aller    ihm    zu    Gebote    stehenden    Tatkraft    widmete, 


mit 
ihm 

auch  das  Vertrauen  seiner  Landsleute  in  und  aui3erhalb  des 
ständischen  Kollegiums  sowie  die  Anerkennung  des  Landesherrn 
nicht  fehlte. 

Bevor  auf  seine  politische  Tätigkeit  eingegangen  wird,  seien 
vorerst  die  uns  näher  berührenden  Familienverhältnisse  dargelegt. 

Er  vermählte  sich,  wie  bereits  oben  erwähnt,  im  Jahre  1524 
mit  Barbara  Volckra  in,  wie  es  scheint,  besonders  feierlicher 
Weise.  Die  Heiratsabrede  war  unterschrieben  von  Wolff  und 
Hans  Volckra  —  seinen  künftigen  Schwägern  — ,  von  Am- 
brosius  Wisandt,  dem  damaligen  Landuntermarschall,  von  dem 
schon  früher  die  Rede  war,  von  Wolff  Matseber,  Sebastian 
Grabner  von  Rosenberg,  Wolf  Hager  von  Allentsteig  und 
Michael  Einburger,  lauter  Mitglieder  altberühmter  Geschlechter, 
mit  denen  wir  damals  in  verwandtschaftlichen  und  freundschaft- 
lichen Beziehungen  standen. 


Vermählung 

mit  Barbara 

Volkra. 


bedeutende 
Familie  viel 
er    sich 
wofür 


Vz.  61. 


6 

Leider  ist  das  Original  der  Heiratsabrede  ebenso  wie  jenes 
des  Heiratsbriefes  nicht  mehr  vorhanden.  Nur  die  Notiz  im  Register 
vermittelt  uns  spärliche  Kunde. 

Barbara  war  die   Tochter  des  Stephan  Volkra  zu  Dorn- 

ach    und    Greillenstein,    welcher    schon    15 19    verstorben  war, 

und  der  Barbara,  geborenen  Thalhamerin. 

Stephan  Bezüglich    dieser    Gemahlin    des    Stephan,     dessen    Tochter 

Bartara1    unseren    Hans  Lorenz    1524    heiratete,    besteht    jedoch    wieder 

von  Thalham  eine    ähnliche   widerspruchsvolle  Auffassung    wie    bei    der    oben1) 

von  BBssen-  eingehend  besprochenen  Frage   der  Reihenfolge   der  Gemahlinnen 

dorf.        cles  Georg  II. 

Alle  (Duellen  stimmen  darin  überein,  daß  Martha  von 
Missendorf,  Tochter  des  Wolff  oder  Christof  von  Missen- 
dorf und  der  Margaretha  oder  Barbara  Matseberin,  im 
Jahre  1479  die  Gemahlin  des  Stephan  Volkra  ward,  was  auch 
von  Missingdorfscher  Seite  bestätigt  wird.2)  Vielfach  wird  gesagt, 
daß  beider  Tochter  Barbara  den  Johannes  Laurentius  Kueff- 
steiner  heiratete,  und  Hoheneck  spricht  gleichzeitig  auf  Grund 
des  Manuskriptes  von  Ennenkl,  Tom  I,  Folio  354  und  660  von 
der  späteren  Übertragung  der  Thalhamerischen  Güter  und 
der  Einverleibung  des  Wappens  des  uralten  Missendorfschen 
Geschlechtes,  dem  schon  die  Gemahlin  Veronica  des  Georg  I. 
von  Kueffstein  angehört  hatte. 

Nun  aber  wird  in  den  hierorts,  d.  i.  im  Greillensteiner 
Familienarchive,  erliegenden  Dokumenten  die  Mutter  der  Bar- 
bara als  eine  geborene  Thalhamerin,  gleichfalls  des  Namens 
Barbara,   bezeichnet,   also  nicht  als  eine  Missendorf. 

Barbara  Lassen  wir  die  Tochter  selbst  sprechen,  von  der  man   doch 

vonKnefstam.  anne|imen  mußt   c|aß  s[e   den   Geburtsnamen  ihrer  eigenen  Mutter 

gfenau  gekannt  habe. 

Ihr  vom  Jahre  1535  datierter  Vermachtsbrief  an  ihren  Ehe- 
gemahl Lorenz  Kueffstein  er  in  betreff  all  ihres  wie  immer 
Namen  habenden  Gutes,  beginnt  mit  den  Worten:  »Ich  Barbara, 
weiland  des  edlen  und  veßten  Steffan  Volkhra  zum  Greillnstain 
und  Barbara,  geborenen  Thalhammerin,  seiner  ehelichen  Haus- 
Beil.  67.  frawen,  Beider  Eheleibliche  Tochter,  jetz  des  edlen  und  vessten 
Vz.  69.  Lawrentzen  Kuefstainer  zum  Greillenstain  Eheliche  Haus- 
fraw  bekhenn  für  mich  und  all  mein  Erben  etc.« 

Eine  Abschrift  dieses  schön  geschriebenen  und  wohl  erhal- 
tenen Pergamentes,  welches  vom  Verzeichnisse  von  161 5  mit 
Recht    als   »ein  ausführlich  specificirtes   zu  lesen  würdiges  Testa- 


*)  C    Kuefstein,  Studien,  I,  265. 
-)  Wisgrill,  Adler  1872,  S.  153. 


ment  und  Übergabsbrief  weil.  Frauen  Barbara  Kuefstainerin  auf 
ihren  Herrn  Hn.  Lorentzen  Khuefstainer«  bezeichnet  wird,  be- 
findet sich  auch  in  der  Zusammenstellung  von  17 14,  welche 
sonderbarerweise  den  Widerspruch  nicht  bemerkt  hat,  der  zwischen 
diesen  völlig  klaren  Worten  und  der  Überschrift  besteht,  in 
welcher  die  Mutter  der  Barbara  als  eine  geborene  Missendorf 
aufgeführt  wird,  allerdings  mit  deren  richtigem  Taufnamen  Bar- 
bara,  woraus  ebenfalls  der  offenbare  Irrtum  hervorgeht.  Denn, 
wie  wir  gesehen  haben,  hieß  die  geborene  von  Missendorf 
nicht  Barbara,  sondern  Martha,  und  ersterer  Taufname  war 
jener  der  geborenen  Thalhamerin.  Außerdem  aber  liegt  ein 
weiterer  unumstößlicher  Beweis  in  der  Schrift  auf  dem  prächtigen 
Grabmal  des  Hans  Lorenz  und  seiner  Gattin,  welche  diese  aus- 
drücklich als  eine  geborene  Thalhamerin  bezeichnet. 

Mit  Rücksicht  auf  den  oben  wörtlich  wiedergegebenen  eigenen 
Ausspruch  der  Tochter  und  jenen  der  Grabschrift,  die  von  ihr 
selbst  herrühren  dürfte,  da  sie  ihren  Mann  überlebte,  müssen  wir 
alle  gegenteiligen  Annahmen  als  unrichtig  ablehnen. 

Auch  die  später  zu  berührenden,  vielfachen  Mühen  und  Ver- 
handlungen in  den  Erbschaftsangelegenheiten  betreffs  der  Thal- 
hamerschen  Güter,  die  Barbara  von  ihrem  Vetter  Wolf- 
gang Thalhamer  überkam,   erhärten  diese  Verwandtschaft. 

Zu  dem  eben  erwähnten  Widerspruche  gesellt  sich  ein  anderer 
nicht  minder  auffallender  in  den  Stammtafeln  von  1728,  welche 
die  Mutter  der  Barbara  als  Missendorfferin  anführen,  während 
der  daneben  abgedruckte,  auf  einer  Darstellung  aus  der  Mitte 
des  17.  Jahrhunderts  beruhende  Stammbaum  für  dieselbe  Mutter 
das  Thalheimsche  Wappen  bringt,  dessen  Abbildung  hier  bei- 
gegeben wird.  Dieses  ist  vollkommen  identisch  mit  dem  im  Buche 
der  St.  Christ ofori- Bruderschaft  für  den  Herrn  Ludwig  von 
Talheim,  Pfarrer  zu  Graz  und  Chorherrn  zu  Freising,  von  zirka 
1396  gegebenen  Wappen1),  sowie  mit  jenen  derApollonia  von 
Thalheim,  Gattin  des  H.  Reinhard  von  Berlichingen,  der 
Maria  Margaretha,  Gattin  des  Michel  von  Helmstadt  zu 
Wagenbach  und  der  Gattin  des  Sebastian  von  Wültlingen, 
welche  in  der  obersten  Ahnenreihe  der  Proben  von  Berlichingen 
und  Fauber  von  Randegg  erscheinen2),  also  in  das  Ende  des 
15.  und  Anfang  des  16.  Jahrhunderts  hinaufreichen  dürften.  Auch 
das  Ober-Badische  Geschlechtsbuch  zeigt  das  gleiche  Wappen 
für  die  Dalheim  auf  dem  Gau.3) 


')  Staatsarchiv.  St.  Christofori  a.  Arlberg -Bruderschaftsbuch,  Fol.  22gb- 
:)  Deutsch.  Ordensarchiv,  Nedopil,  Nr.   108  u.  434. 

3)  Ober-Badisches  Geschlechtsbuch  von  Kindler  v.  Knobloch,  p.  192.  —  Sieb- 
macher, I,  112. 


8 

Es  wäre  nun  noch  die  Frage  zu  erörtern,  in  welcher  Weise  die 
erwähnte,  mißverständliche  Auffassung-  entstanden  und  in  die  genauesten 
genealogisch-historischen  Werke  übergegangen  sein  konnte. 

Zwei  Dinge  stehen  unbestreitbar  fest:  einmal,  daß  Barbara  Thal- 
hamerin  Gattin  des  Stephan  Volkra  und  Mutter  der  Barbara 
Kuefstainerin  war,  und  sodann,  daß  Martha  von  Missendorf  gleich- 
falls eine  Gattin  des  Stephan  gewesen. 

Da  gibt  es  nur  entweder  eine  Aufeinanderfolge  der  Frauen  des 
Stephan  oder  —  die  Barbara  hatte  zuerst  einen  Missendorf  ge- 
heiratet und  dann  als  Witwe  den  Volkra.  Im  ersten  Falle  ist  sie  jeden- 
falls dessen  letzte  Gattin  gewesen,  da  sie  ihn  überlebte.  Denn  er  ist 
im  Jahre  15 19  gestorben,  wie  sein  Grabstein  in  der  Pfarrkirche  von 
Röhrenbach  ausweist,  und  in  oberwähntem  Vermachtsbriefe  der  Tochter 
Barbara  spricht  diese  von  ihm  als  »selig«,  während  die  Mutter  ohne 
dieses  Epitheton  genannt  wird. 

Nach  Hoheneck  hatte  Stephan  allerdings  zweimal  geheiratet, 
und  zwar  zuerst  die  mehrgenannte  Martha  von  Missendorf,  in  zweiter 
Ehe  aber  eine  Katharina  Mülböckin,  während  die  Barbara  Thal- 
hamer  in  auf  Grund  des  Baron  Ennenklschen  Manuskriptes  im  Jahre  1423 
als  Gattin  seines  Großvaters,  der  gleichfalls  Stephan  hieß,  erscheint, 
welcher  dieser  nach  Valentin  Preuenhubers  Manuskript  im  Jahre  1496 
den  Sitz  zu  Au  vermacht  haben  soll.1)  Auch  diese  Daten,  welche  eine 
73jährige  Ehe  voraussetzen  würden,  lassen  gelinde  Zweifel  an  ihrer 
Richtigkeit  auftauchen. 

Daß  diese  Aufstellung  unrichtig  ist  oder  doch  nicht  auf  die  hier 
in  Rede  stehende  Barbara  anwendbar  sein  kann,  geht  schon  aus  dem 
um  etwa  zwei  Generationen  auseinanderliegenden  Zeitunterschiede  hervor. 
Es  ist  auch  nicht  notwendig,  die  in  den  oberen  Reihen  der  Volkra- 
schen Genealogie  zwischen  den  Angaben  Hohenecks  und  Bucellini's 
schwebenden  Differenzen 2),  durch  welche  Töchter  zu  Müttern  und  Gattinnen 
zu  Großmüttern  erhoben  werden  oder  vice-versa,  je  nachdem  dem  einen 
oder  dem  anderen  recht  gegeben  wird,  auflösen  zu  wollen.  Es  genügt, 
daß  in  diesem  Falle  die  Angaben  Bucellini's  mit  den  in  unserem 
Besitze  befindlichen,  unbestreitbar  authentischen  Daten  und  den  oben 
daraus  gezogenen  logischen  Konsequenzen  übereinstimmen. 

In  der  Tat  bezeichnet  die  Stammtafel  Bucellini's  die  Martha 
von  Missendorf  als  erste  und  die  Barbara  von  Thalhaim  als  zweite 
Gemahlin  des  Stephan  Volkra  und  die  letztere  als  Mutter  der  Bar- 
bara Kuefsteinerin,  wodurch  alles  bestätigt  wird,  was  oben  schon 
als  Resultat  meiner  unabhängigen  Forschungen  niedergelegt  wurde. 

Die  erste  Gattin,  Martha  von  Missendorf,  welche  Stephan 
Volkra  nach  den  übereinstimmenden  Angaben  von  Wisgrill 
und  Hoheneck  im  Jahre  1479  geheiratet  hatte,  während  Bucel- 
lini's Angabe  von  1462  jedenfalls  unrichtig  ist,  muß  um  i486 
schon  gestorben  gewesen  sein,  da  der  Sohn  Hans  der  zweiten 
Frau  schon  im  Jahre  1507  in  einer  Stegerschen  Aufsandung 
als  Zeuge  geführt  wurde,   also  damals  mindestens  schon  2 1  Jahre 

')  Hoheneck,  III,  729. 

'-)  Hoheneck,  II,  736—742  (vom  Jahre  1732).  —  Bucellinus,  III,  246  (vom 
Jahre  1672). 


9 

alt  gewesen  sein  muß,  und  noch  in  demselben  Jahre  sich  mit  der 
Ursula  Poszekin  verehelicht  haben  soll.1)  Ob  die  zweite  Frau 
des  Stephan  die  Catharina  von  Mühlböch  auf  Mühlbach, 
von  der  Hohen  eck  spricht,  gewesen,  ist  irrelevant,  aber  nicht 
unmöglich,  wonach  dann  die  Barbara  von  Thalhaim  die  dritte 
gewesen  wäre.  Jedenfalls  war  sie  die  letzte,  da  sie  ihn,  wie 
bereits  oben  nachgewiesen,   überlebte. 

Ihr  Name  wird  von  ihrer  eigenen  Tochter  als  Thalhamerin 
geschrieben,  sonst  aber  verschieden,  als  Thalhaimb,  Thal- 
heimer,   auch  Thalhammer  oder  Thalhamber. 

Der  obenerwähnte  Irrtum  in  der  Familienzusammenstellung  von 
17 14  hat  die  weitere  Folge  gehabt,  daß  in  den  Wappentafeln  der  Ahnen 
des  Hans  Georg  III.  für  dessen  Großmutter  anstatt  der  Thalhaimer- 
schen  Filiation  jene  der  Missendorffer  aufgenommen  wurde.  So  kommt 
es,  daß  über  die  Aszendenten  der  Barbara  von  Thalhaim  hierorts 
keine  Daten  vorliegen. 

Da  trotz  allem  eine  Verwandtschaft  der  Barbara  auch  mit  den 
Missendorffern  in  aufsteigender  Linie  vorhanden  war,  so  erübrigte 
nichts  als  die  bei  uns  nun  einmal  vorhandene  Filiation  in  den  beiliegenden 
Stammbaum  unter  Klammer  aufzunehmen. 


Die  Thalhaimer  zu  Thalhaim  waren  ein  altes  Geschlecht,  welches 
schon  von  Hoheneck  als   »längst  abgestorben«   bezeichnet  wird. 

Sein  Ursprung  ist  in  Schwaben  zu  suchen,  von  wo  offenbar  ein 
Zweig  nach  Oberösterreich  gekommen  ist.  Die  weiter  oben  über  die 
Identität  der  Wappen  gegebenen  Daten  lassen  keinen  Zweifel  darüber, 
daß  es  diese  Familie  ist,  welcher  die  Mutter  unserer  Barbara  angehörte.2) 

Ulrich  Thalhaimer  ist  durch  eine  1361  ausgestellte  Urkunde 
bekannt.  Ludwig,  Pfarrer  zu  Graz  und  Chorherr  zu  Freising,  er- 
scheint 1396.  Barbara  soll  im  Jahre  1423  den  Stephan  Volkra — also 
den  älteren  —  geheiratet  haben3),  worüber  schon  oben  in  Verbindung 
mit  der  sicherer  gestellten  Heirat  des  jüngeren  Stephan  mit  der  Bar- 
bara von  Thalhaim  vom  Jahre   i486  näher  gesprochen  wurde. 

Die  Thalhaimer  besaßen  die  Edelsitze  Thalhaim  und  Hildprech- 
ting  in  Oberösterreich,  die  später  zu  Ebenzweyer  vereint  wurden, 
von  welchen  Teile  an  die  Freiherren  von  Zelking  übergingen  und  von 
diesen  im  Jahre  1555  an  Nicolaus  Kölnpöck  aus  einem  alten,  aus 
Bayern  eingewanderten  Geschlechte  verkauft  wurden.4) 

Wolfgang  Thalhaymer  zu  Thalhaim  und  Hildprechting,  der 
Oheim  unserer  Barbara,  war  unter  dem  20.  März  1481  von  Kaiser 
Friedrich  III.    mit  den  oberösterreichischen  Gütern    belehnt   worden.5) 

*)  Hoheneck,  II,  742.  —  Wisgrill  im  »Adler«  1872,  pag.  153.  —  Bucellinus, 
III,  246. 

2)  Ober-Badisches  Geschlechtsbuch  I.e.  —  St.  Christo  fori -Bruderschaftsbuch  I.e. 
—  Deutsch.  Ordensarchiv  1.  c.  —  Siebmacher  1.  c. 

3)  Hoheneck,  III,  729. 

*)  Hoheneck,  I,  517;  II,  401;  III,  865. 
5)  Quellen  z.  Gesch.  Wiens.  V1,  5102. 


10 


Anno 


Er  war  vermählt  mit  Margaretha  Salchingerin,  Tochter  des  Veith 
Salchinger,  die  ihm  300  Pfund  Pfennig  Heimsteuer  mitgebracht  hatte 

und  ihm  einen  Sohn  Hans  schenkte.')  Dieser 
muß  bald  gestorben  sein,  da  die  Güter  auf  die 
Nichte  der  Margaretha  übergingen  und  diese 
letztere  sogar  schon  einen  Teil  derselben  an  den 
Ritter  Schurff  übertragen  hatte. 

Dennoch  werden  noch  andere  Familien- 
glieder genannt.  So  Oswald  und  dessen  Sohn 
Baltasar,  für  welchen  Sebastian  von  Neu- 
haus als  Gerhab  im  Jahre  1506  Liechten- 
steinsche  Lehen  empfängt.  Derselbe  Sebastian 
Neuhauser,  gesessen  zu  Hagkenberg,  derzeit 
Pfleger  daselbst,  heiratete  »die  Edle  Jungfrau 
Affra,  weil,  des  edlen  Oswald  Talhaimers 
sei.  Tochter«  mit  100  Pfund  Pfennig  Heiratsgut, 
die  auf  ihren  eigenhaften  Gütern  zu  Aichen- 
prunn  zu  versichern  waren.  Der  Heiratsbrief 
von  1510  ist  gesiegelt  von  Erasm  von  Liechten- 
stein zu  Nicolspurg,  Ritter  Drugsaß  zu 
Stätz  und  Ambrosy  Wysent,  Hofmeister  von 
Kloster-Neuburg.'2)  Johann  von  Thalhaim 
war  kgl.  Rat  und  Stallmeister.  Vom  Stammhause 
Thalhaim  waren  schon  zu  Hohenecks  Zeit 
kaum  mehr  Ruinen  zu  sehen.3) 

In  Wien  finden    sich    auch   Personen    des- 
selben Namens  als  ansässige  Bürger  und  Siegler, 
jedoch    ohne  Zusammenhang    mit  der  oberöster- 
reichischen    Familie.     So     auch     der     aus     den 
Religionswirren  bekannte  Landschaftssekretär  Christian  Thalhaim  er, 
welcher   einer  Tiroler  Familie    entstammt,    die   1586   mit  ihm  ausstarb.4) 


Kuefstein'scher  Stammbaum. 


')  Hoheneck,  III,  730. 

-)  Ldsarchiv,  Ldmarschallsgericht  Fase.  B.  Nr.  75. 

3)  Hoheneck,  III,  730. 

4)  Quellen   z.  Gesch.  Wiens,    I\    IP  u.  3,   V1.     —    Ldsk.,    VIII,    33, 
Raupach,  Forts.  II,  3650°.  —  Fridesheimbs  Wappenbuch  i.  Ldsarchiv. 


XV,  253- 


Hans    Reinhardt 

von  Berlichingen 

auf  Rossach. 


Apollonia 
geb.  von'fallhcim. 


Nach   1500. 


3.  Die  Thalhaim'schen  Güter. 


ußer  den  eben  erwähnten  Besitzungen  aber,  die  anscheinend  Die  Thalhaim- 

frei  eigen  waren,   befanden  sich  im  Nachlasse  des  Wolf-  s(Lei!„  u  er' 

gang  Thalhaimer  von  Thalhaim  und  Hildprechting        Und 

noch  eine  Reihe  lehenbarer  Gülten  und  Güter,   über  welche   sich  Margarethe 
.,  ,  i-i  a  r     1  1  iT.ii      von  Thalhaim. 

Abmachungen  verschiedener  Art  vorfinden,   da  er  der  Bruder  der 

Barbara    Volkra,    folglich    Oheim    oder,    nach    dem    damaligen 

Sprachgebrauche,   Vetter  der  Barbara  Kuef stein  war  und  diese 

als  Erbin  nach  ihm  und  ihrer  Mutter  den  Thalhaim'schen  Nachlaß 

in  Anspruch  nahm. 

Es  trat  hierbei  aber  eine  Kollision  mit  den  Ansprüchen  ein, 
welche  Margareth,  die  Witwe  des  Wolfgang  Thalhaimer  und 
Tochter  des  edlen  und  vesten  Veith  Salchinger,  auf  Grund  eines 
Heiratsbriefes  ihres  Gatten,  der,  wie  es  scheint,  zwei  abweichende 
Briefe    gegeben  hatte,    zu  erheben   ein  Recht    zu    haben  glaubte. 

Aus  einem  sogenannten  »Transsumpt«,  welches  im  Namen 
des  Abtes  Gallus  von  Altenburg  im  Jahre  1529  ausgefertigt 
wurde,  um  auf  Ansuchen  des  Lorenz  Khuefstain  zu  Fainfeldt 
den  zu  seinen  Gunsten  ergangenen  Spruch  von  1528  zu  authen-  Beil.  62. 
tisieren,  geht  hervor,  daß  er  und  die  obengenannte  Margareth, 
Witwe  nach  dem  Oheim  seiner  Frau,  sich  geeinigt  hatten,  ihre 
Differenzen  einem  Schiedssprüche  zu  unterwerfen. 

Die  freiwillig  gewählten  drei  Spruchleute  waren:  Veit  Herr 
zu  Zelking,  Hans  Herr  von  Starhemberg  und  Erasm  von 
Greisenegkh  zu  Rottenegkh,  derzeit  Anwalt  der  Haubtmann- 
schaft  in  Osterreich  ob  der  Enns.  Außerdem  intervenierte  als  Mit- 
siegler  der  edle  veste  Caspar  Schallenbergk  zu  Luftenberg. 


12 

Am  Sonntag,  Tag  der  hl.  Anna,  fand  vor  diesem  Spruch- 
kollegium in  Linz  die  kontradiktorische  Einvernehmung  beider 
Teile  statt  und  am  nächsten  Tage  schon  erging  der  Schiedsspruch, 
dem  sich  die   Gegner  zu  unterwerfen  feierlich  versprachen. 

Margareth,  deren  Heiratsgut  300,  die  Widerlage  ebensoviel  und 
die  Morgengabe  100  Pfund  Pfennig  betrug,  soll  die  im  ersten  Heirats- 
briefe ihres  seligen  Hauswirts  von  i486  begriffenen- Güter  und  Gülten 
nutzen  und  genießen  bis  zu  ihrem  Ende,  nach  welchem  sie  von  Lorenz 
um  400  Pfund  Pfennig  eingelöst  werden  können.  Doch  soll  Margareths 
Morgengabe,  ebenso  wie  aller  übrige  im  ersten  Heiratsbriefe  nicht  be- 
nannte Besitz  unverändert  an  Barbara  und  Lorenz  fallen.  Die  brief- 
lichen Urkunden  sollen  in  Linz  beim  Bürgermeister  vorgelegt  werden 
behufs  eventueller  Abschriftnahme,  und  Lorenz  wird  ermächtigt,  jene 
Stück  Zehenten,  welche  Margareth  an  Wilhelm  Schurff  zu  Lehen 
gegeben,  »um  ihn  zum  Ritter  vom  Haus  Österreich  zu  machen«,  zu 
revindizieren.  Das  Haus  zu  Gmunden  auf  der  Grueb,  welches  ihr  und 
ihrem  Gemahl  zu  je  halbem  Teil  gehört  habe,  soll  durch  Vertrauens- 
personen geschätzt  und  der  Wert  von  den  obgenannten  400  Pfund  Ab- 
lösungsgeldern der  Barbara  abgezogen  werden. 

Wie  groß  die  Geschäftstüchtigkeit  und  Vorsicht  Lorenz' 
war,  beweist  der  Umstand,  daß  er  sich  von  diesem  Spruche 
durch  den  Abt  Gallus  von  Altenburg  eine  vidimierte  Abschrift 
ausstellen  ließ  in  der  Befürchtung,  das  Original  könnte  verloren 
gehen  oder  beschädigt  werden.  Diese  Befürchtung  erfüllte  sich 
tatsächlich,  denn  es  ging  sogar  beides  verloren  und  beim  Rück- 
kauf von  einem  Antiquar  durch  meinen  Bruder  Franz  zeigte  es 
sich,  daß  vom  Originale  nur  ein  paar  Blätter  vorhanden  waren, 
die  Abschrift  aber  ganz  erhalten. 

Wolfgang  Thalhaimer  muß  noch  zu  Zeiten  des  Kaisers 
Maximilian  I.  gestorben  sein,  da  die  nach  seinem  Ableben  dem 
Lehensherrn  heimgefallenen  Lehensstücke  noch  vom  genannten 
Monarchen  selbst  weiterverliehen  worden  waren,  und  zwar  an 
»Unsern  getreuen  lieben  Wilhalmb  Schurffen,  unsern  Rath 
und  Pfleger  zu  Ambras  und  Unsern  getreuen  lieben  Balthasarn 
Meichsner,   unsern  Auflager  im  Canal«. 

Aus  dem  leider  nur  mehr  in  Abschrift  vorhandenen  Lehen- 
briefe König  Ferdinands  I.  vom  Jahre  1530  geht  hervor,  daß, 
nachdem  im  Auftrage  und  Vertretung  der  Barbara  deren  Bruder, 
»unser  getreuer  lieber  Wolfgang  Volkra,  unser  Rath  und  Hof- 
marschall«, sich  mit  obengenanntem  Schurff,  welcher  die  in 
Rede  stehenden  Güter  »nachmalen  alle  allein  an  sich  gebracht«, 
jüngst  vereint  und  vertragen  hatte,  und,  »nachdem  Barbara«, 
wie  in  genanntem  Dokumente  ausdrücklich  betont  wird,  »ihre 
Gerechtigkeit  auf  angezeigte  Lehen  und  Güter  nachgewiesen  hat, 
auf  ihre  Bitte    und    infolge    ihrer   Aufsandung    diese   Güter    dem 


13 

Lorenz  Kueffstainer  als  ihrem  Gatten  nach  Lehenrecht  ver- 
liehen wurden«. 

Diese  Güter  und  Lehen  lagen  in  Münsterer,  Lookirchner, 
Seewalcher,  Regerer  und  Ollstortfer  Pfarren  in  Oberöster- 
reich, zumeist  in  der  Nähe  von  Hildprechting  und  Ollstorff 
und  an  der  Traun  und  sind  offenbar  auf  Grund  der  auch  in 
Oberösterreich  von  den  Ständen  nach  und  nach  erlangten  Lehen- 
gnaden, durch  welche  die  Lehen  dem  Allodialbesitze  —  wie 
bereits  früher  erwähnt  wurde  —  nahezu  äquivalent  geworden 
waren  und  an  die  Frauen  im  Erbgange  übergehen  konnten,  mit 
Erfolg  reklamiert  worden,  was  jedoch,  da  sie  schon  einem  anderen 

—  ohne  daß  man  der  Margareth  einen  kleinen  Roman  anzu- 
dichten brauchte  —  als  wahrscheinlich  erstem  Anzeiger  der  Vakanz 
verliehen  gewesen,  wohl  schwerlich  ohne  irgendwelche  Abferti- 
gung zu  erreichen  war. 

Auffallend  ist  dabei,   daß,   nachdem  Wolfgang  Thalhaimer 

—  wie  schon  erwähnt  —  noch  zu  Lebzeiten  des  Kaisers  Maxi- 
milian I.  verstorben  ist,  also  vor  15 19,  die  Verhandlungen  mit 
Schurff  erst  im  Jahre  1530  zu  Ende  geführt  waren,  was  sich 
allenfalls  durch  das  zeitraubende  Aufsuchen  und  Konstatieren  der 
Lehenstücke  erklären  läßt,  sowie  dadurch,  daß  der  Vergleich  mit 
der  Wittib  Margareth  erst  im  Jahre  1528,  also  mindestens 
zehn  Jahre  nach  dem  Ableben  ihres  Gatten,  zustande  kam. 

Allerdings  hat  Lorenz  erst  im  Jahre  1524  die  Barbara 
geheiratet,  wodurch,  für  seine  Aktion  wenigstens,  der  Zwischen- 
raum um  einiges  verkürzt  erscheint. 

Die  Thalhaimer'schen  Güter,   welche  we^en  ihrer  entfernten     Barbara 
Lage    im   oberen   Kronlande    von    Feinfeld    aus    ohnehin    nicht  der  Ve];kauf 
leicht  zu  administrieren  waren,   blieben  nicht  lange  in  der  Familie. 

Barbara    hatte    sie    schon    unter    dem    3.    Mai    1530    ihrem 
Gatten  überantwortet,  worauf  auch  in  der  oben  erwähnten  könig-      Vz.  63. 
liehen  Konfirmation  und  Belehnung  vom  9.  desselben  Monats  hin- 
gewiesen wird. 

Darauf  bezieht  sich  auch  wohl  die  im  Verzeichnisse  von  161 5 
angeführte  »Generalquittung  und  Schadlosbrief  des  Wolff  Volkra, 
königl.  Rath  und  Obersthofmarschalck  auf  seinen  Schwager 
Lorenz  Khuefstainer  wegen  unterschiedlicher  Schulden  und  Vz.  64. 
Abraittung«  aus  demselben  Jahre  1530  und  vielleicht  auch  schon 
der  im  Jahre  1526  erzielte  »Befehl  Georgs  von  Puchhaimb, 
Landmarschalls«   für  Lorenz  gegen  denselben   seinen  Schwager.      Vz.  62. 

In  wohlverstandener  Würdigung  der  Verhältnisse  ließ  Lorenz 
es  sich  angelegen  sein,  die  ererbten  wertvollen,  aber  entlegenen 
Güter  zu  veräußern. 


14 

Er  fand  auch  bald  eine  passende  Gelegenheit,  ebenso  einen 
guten  Käufer  in  der  Person  des  Wolf  von  Scherffenberg  aus 
der  bekannten  mächtigen,   alten  Dynastenfamilie.1) 

Eine  Notiz  des  Verzeichnisses  von  1615  besagt,  daß  dieser 
bestätigte,   von   Lorenz  im  Jahre   1532    einen   Gewalt-  und  Kauf- 

Vz.  65.  brief  über  Wolfgang  Thalhaimers  nachgelassene  Güter  emp- 
fangen zu  haben  und  dazu  die  Versicherung  gegeben  habe,  diesen 
Brief  im  Falle  des  Bedarfes  jederzeit  herauszugeben. 

Ob    hierin    schon    ein    wirklicher  Kauf  verstanden  war    oder 

nur  eine  Vollmacht  zum  Verkaufe,   ist  nicht  bestimmt  zu  erkennen. 

Jedenfalls  aber  beweist  der  Kaufbrief  vom  3.  Juni  1533,   daß 

Scherffenberg    wenigstens    einen    Teil    der    Thalhaimer'schen 

Beil.  65.  Güter,  die  Barbara  von  ihrem  Vetter  Wolfgang  zugefallen 
waren,  selbst  gekauft  hat,  indem  er  sich  verpflichtete,  die  nach 
geleisteter  Abzahlung  von  2400  Pfund  Pfennig  noch  am  Kauf- 
schilling restierenden  weiteren  400  Pfund  vertragsmäßig  nach  dem 
Ableben  der  Margareth  zu  entrichten,  da  diese  Zahlung  mit 
ihrer  Morgengabe  in  irgendwelcher  Verbindung  stand. 

Vz.  66.  Ein  Schadlosbrief  des  obengenannten  Wolf  von  Scherffen- 

berg über  200  Gulden  an  Lorenz  Kuefsteinerex  1533  steht 
mit  dieser  geschäftlichen  Abwicklung  natürlich  auch  im  Zu- 
sammenhange. 

Hiermit  waren  jedoch  die  Transaktionen  über  die  Thal- 
haim ersehen  Güter,   die  offenbar  noch  nicht  alle  verkauft  waren, 

Vz.  71.  nicht  erschöpft.  Denn  noch  im  Jahre  1538  erteilte  Barbara  ihrem 
»Herrn«  eine  »Gewalt  umb  etliche  ererbte  Güter  in  Österreich 
ob   der  Enß«    und    aus    demselben  Jahre    stammte   ihr  Verzichts- 

Vz.  72.  brief  an  ihren  Gemahl  wegen  »ihres  Erbtheils  so  von  Wolfgang" 
Thalhamer  herrührt«. 

Es    muß    also    noch    ein    spezielles    Geschäft    abgeschlossen 

Beil.  67.     worden  sein,    welches  diese  Dokumente    erforderlich  machte,  ob- 

Vz.  69.  wohl  schon  unter  dem  21.  Februar  1535  Barbara  ihrem  Ehe- 
gemahl, dem  sie  von  Herzen  ergeben  war,  ihr  ganzes,  wie  immer 
Namen  habendes  Vermögen  übertragen  hatte. 

Endlich  um  ihrem  geliebten  Gatten  die  völlig  zweifellose 
Verfügung  über  ihr  Hab  und  Gut  nochmals  kräftigst  zu  wieder- 
holen und  zu  bestätigen,  stellte  sie  noch  am  3.  März  1546,  im 
Jahre    vor   dem  Ableben    des   Lorenz,    eine   »Cession   oder  Ver- 

Vz.  73.  zieht  auf  ihren  Herren  Lorentzen«  aus,  »darinnen  sie  sich  aller 
ihrer  Spruch  und  Einspruch  begibt,  wenn  sich  ihr  Herr  verschreibt. 
Haben  gefertigt  ihr  Schwager  der  Edl  und  gestrenge  Ridter 
llerr    Christoff   von    Lamberg    und    Wolfgang    Schadtner. 


Datirt  zu  Greilnstain 


«, 


l)  Hoheneck,  II,  290.  —  Bucellinus,  I,  153 


Nach  G.   M.   Vischer  v.  1672. 


4.  Kauf  von  Greillenstein. 


us   vorstehenden  Vermögensübertragungen    der   Barbara    Barbaras 


ersehen  wir,  daß  sie  ihr  ganzes  persönliches  und  ererbtes 
Vermögen  ihrem  Gatten  zur  Verfügung  gestellt  hatte,  und 
daß  dieser  in  Absehung  auf  die  Vergrößerung  und  Sicherung  des 
Besitzes  einen  sehr  ersprießlichen  Gebrauch  zugunsten  der  ganzen 
Familie  davon  zu  machen  verstand. 

Von  hauptsächlicher  Wichtigkeit  für  uns  ist  es,  daß  dadurch 
die  Erwerbung  der  Veste  Greillenstein  von  den  Volk  raschen 
Erben  ermöglicht  wurde. 

In  dem  einzigen  im  Originale  erhaltenen  Exemplare  jener 
Übertragungen  wird  speziell  darauf  hingewiesen. 

Der  » Vermachtsbrief «  umfaßt  »all  mein  liegend  und  fahrend 
Erb,  Hab  und  Gut,  belehnt  und  freies  Eigen  nindert  nichts  aus- 
geschlossen, so  mir  von  obbemelter  meiner  lieben  Mutter  und 
ihrem  Bruder  Wolfgangen  Thalhaimer  zu  Hilprechting, 
meinem  lieben  Vetter,  anerstorben  und  erblich  zugefallen,  der 
zeit  habe  noch  zustehen  möcht,  also  viell  Mein  Hauswirth  emp- 
fangen hat  oder  noch  empfangen  wird«   etc. 

Im  weiteren  Verlaufe  dieser  für  uns  sehr  wichtigen  Urkunde 
wird  als  ein  Hauptgrund  dieser  Schenkung  angeführt,  daß  es 
wohl    bekannt    sei,    wie    Hans  Lorenz    dieses    ganze  Vermögen 


Über- 
tragungen. 


Beil.  67. 


Vz.  69. 


16 

Beil.  66.     als    einen    Beitrag    zum    Ankaufe    der    »Veste   Greillenstein 
sammt  ihrer  Ein-  und  Zugehörung- «    angelegt  und  verwendet  habe. 

Wir  stehen  hier  also  vor  einem  folgenreichen  Wechsel  der 
Geschicke,  durch  welchen  die  Lebensbedingungen  unserer  Familie 
eine  fundamentale  Veränderung  erfuhren. 

Fortan  bildet  die  Veste  Greillenstein  den  Mittelpunkt  ihrer 
Existenz  und  ist  als  Stammschloß  bis  zum  heutigen  Tage  der 
Hauptbesitz  geblieben. 

Bevor  hierauf  näher  eingegangen  wird,  muß  noch  auf  den 
Vermachtbrief  Barbaras  zurückgegriffen  werden,  um  der  Voll- 
ständigkeit halber  anzuführen,  daß  er  gleichzeitig  testamentarische 
Verfügungen  enthielt,  indem  sie  all  ihr  Hab  und  Gut  ihrem  Ehe- 
gatten auf  den  Todesfall  vermachte.  Nur  solle  er,  wenn  sie  ohne 
Kinder  abberufen  würde,  ihren  nächsten  und  »beweißten«  Bluts- 
freunden 50  Pfund  Pfennig  in  Jahresfrist  auszahlen,  wenn  aber 
Kinder  vorhanden,  jedem  derselben  100  Pfund  Pfennig  bei  er- 
langter Vogtbarkeit,  wogegen  sie  ihm  auch  die  von  ihm  erhaltene 
Morgengabe    von    100  Pfund    gleichfalls    wieder    zurückvermacht. 

Daß  ausdrücklich  verordnet  ist,  die  Blutsfreunde  sollen  als 
solche  erwiesen  sein,  läßt  darauf  schließen,  daß  sie  nur  mehr 
entfernte  Verwandte  gehabt  habe  und  ihre  mütterliche  Familie 
wirklich  schon  ausgestorben  gewesen  sein  mag. 

Ihr  Dokument,  das  erste  von  unseren  Vorfahren  in  dem 
neuen  Sitze  ausgestellte,  welches  erhalten  blieb,  ist  vom  Sonntag 
Reminiscere  in  der  Vasten,  21.  Februar  1535  datiert  und  unter- 
schrieben respektive  gesiegelt  von  Barbaras  »freundlich  lieben 
Vettern,  dem  Edlen  und  vesten  Leopoldn  Pernerstorffer  zum 
Poppen1)  sowie  den  Edlen  vesten  Wilhalmb  Rutter  zu  Grueb 
und  Virgil  Wasserberger  zu  Tumpritz«. 

Es  ist  ein  würdiger  Anfang,  der  in  schöne  Worte  gekleidete, 
edle  Gedanken  wiedergibt,  in  denen  wir  ein  treues  Zeugnis  des 
hohen  Sinnes  und  der  tief  religiösen  Gefühle  unserer  verehrungs- 
würdisren  Stammutter  zu  finden  erfreut  sind. 

*  * 


Ankauf  von  Der  Ankauf  der  Veste  Greillenstein   hat  im  Jahre    1534 

Greillenstein.  stattgefunden. 

Nach  dem  im  Jahre  15 19  erfolgten  Ableben  des  Stephan 
Volkra,  Vaters  der  Barbara,  war  sie  an  dessen  ältesten  Sohn 
erster    Ehe,    Wolfgang  Volkra    zu    Steinaprunn,    kaiserlichen 

')  Ihre  Halbschwester  Apollonia  aus  des  Vaters  erster  Ehe  mit  Martha  von 
Missendorf  hatte  den  Hans  Pernstorffer  zu  Poppen  geheiratet,  laut  Hoheneck, 
II,  742. 


17 

Rat  und  Obersthofmarschall,  von  dem  bereits  oben  die  Rede 
gewesen,  übergegangen  und  von  diesem  nach  dessen  1 53 t  er- 
folgten Tode  an  seine  Söhne  Joachim,  Andreas  und  Agapitus, 
in  deren  Namen  seine  Witwe  Barbara,  geborene  Hellin  (Tochter 
des  Georg  Haill  von  Mainburg)  die  Veste  samt  dem  dazu- 
ofehörio-en  Besitze  an  ihren  Schwagrer  Hans  Lorenz  Kuffstainer 
verkaufte. J) 

Der  Kaufbrief  besagt,  daß  Barbara  Hellin  »die  Veste 
Grellenstein  in  Peugkhreich  in  Rernpacher  Pfarr  gelegen,  mit 
allen  ihren  rechtlichen  Ein  und  Zugehörungen  den  Mayrhof  dabei, 
mitsammt  allen  Eckern,  Wiesen,  Gärten,  Hölzern,  Haiden,  Weiden,  Beil.  66. 
Wildpahn,  Teichten,  Vischwaiden  an  der  Taffa,  Preuhaus,  Mühl  an 
Greillenstainer  Taffen,  alle  Pfennig  Gült  von  behausten  und  Ueber- 
land  Gründen  Traidt  und  Haberdienst  und  Zehent,  gestiften  und 
ungestiften,  besucht  oder  unbesucht,  hierinnen  genannt  oder  unge- 
nannt, nindert  noch  gar  nichts  ausgenommen  wie  wir  und  unser 
Vorvodern  dies  alles  genützt  und  braucht  und  genoßen  oder  ge- 
nießen hätten  mögen  und  das  Alles  freies  Aigen  und  neben 
diesem  Kaufbrief  in  einem  versiegelten  Register  und  Urbar2)  nach 
lengs  geschrieben  und  benennt  ist  recht  und  redlich,  einen  steten 
ewigen  Kauf  hingeben  und  verkauft  dem  Edlen  und  Vesten 
Lorentzen  Khufstainer  zu  Fainfeld  und  Pfleger  auf  Senfften- 
berg  ihrem  lieben  Schwager  und  Barbara,  gebornen  Volkrain, 
ihrer  lieben  Schwägrin  und  Maimen  (sc.  als  Tante  der  Söhne), 
seiner  Hausfrauen  und  allen  ihren  Erben,  um  eine  Summa  Geldts, 
der  wir  von  Ihnen  zu  rechten  Zeit  vergnügt  und  ohn  allen  Schaden 
und  Abgang  bezahlt  sain«. 

Dieser  Kaufbrief  enthält  im  übrigen  die  damals  üblichen 
weitschweifigen  Formeln  in  betreff  der  Schadloshaltung  gegen 
etwaige  andere  auftretende  Ansprüche  bei  Appell  an  den  Landes- 
fürsten und  die  neuerliche  Bestätigung,  daß  alles  verkaufte  Gut 
frei  eigen  ist,  also  ohne  jedes  Lehensband,  wie  es  auch  bis 
heute  geblieben  ist.  Als  Siegler  und  Zeugen  wurden  genannt 
»der  Edle  und  Veste  Leo  von  Schneckhenreit,  als  der  von 
obgenanntem  Wolfgang  Volkra  selig  zu  einem  Mittestamentar 
Verordnete,  und  obgenannter  Joachim  Volckra  im  Namen 
seiner  noch  nicht  vogtbaren  Brüder,  ferner  die  Edlen  und  ge- 
strengen Herrn  Ambrosius  Wisendt,  Kaiserlichen  Majestät 
Rath  und  Landuntermarschall  in  Österreich  unter  der  Enns  und 
Oswald  Mar  zu  Michelstetten.  Datum  Wien,  17.  Januar  1534«. 

Welches  Gewicht  auf  diesen  Ankauf  gelegt  wurde,  der  sich 
in    der    Folge    als    eine    große    Wohltat    für    die    Familie    erwies, 

1)  Hoheneck,  II,  743. 
•)  Nicht  mehr  vorhanden. 

2 

C.   Kuefstein.  II. 


18 

geht  daraus  hervor,  daß  —  wahrscheinlich  zur  Erreichung  dieses 
Zweckes  —  der  alte  Sitz  Feinfeld  verkauft  worden  war,  nachdem 
offenbar  die  aus  den  Thalhaim ersehen  Gütern  erlösten  Gelder 
nicht  ausreichend  waren.  Wenigstens  liegt  ein  Kaufbrief  ddo.  Wien 
vom  26.  Mai  1539  vor,  mittels  dessen  »Wolfgang  Mayresser 
dem  Lorenzen  Khuefstainer  zum  Greillenstain  die  Veste 
Beil.  70a.  Fainfeld  mit  ihren  Gemarken,  wie  sie  mit  Graben  umfangen, 
sammt  Mayrhof,  ein  Holz  zu  Wutzenleiten  genannt  etc.,  welche 
von  Hans  von  Puechaim  zu  Lehen  geht,  sammt  36  Joch  Aecker, 
5V2  Tagwerk  Wiesen  etc.  sowie  eine  Reihe  frei  eigener  Stücke 
und  Gülten  wie  er  Alles  vom  Edlen  vesten  Wolfgang  Mein  dl 
erkauft  hatte,  wiedrum  zu  kaufen  gibt,  um  ein  Summe  Geldes«, 
deren  Empfang  er  bestätigte,  ohne  daß  der  Betrag  genannt 
wurde,  was  überhaupt  nicht  üblich  war.  Gesiegelt  vom  Edlen 
und  vesten  Marckwarthen  Auer  von  Hernkirchen  und  Leo- 
polden Imprugger  zum  Neuheysel,  seinen  freundlich  lieben 
Schwägern  und  Vettern. 

Ein  Hinweis  auf  einen  Kaufbrief,  welchen  ihm  der  edle  und 
veste  Lorenz  Khuefstainer  zum  Greillenstain  von  wegen 
des  genannten  Meindlers  zugestellt  und  überantwortet  hat,  be- 
zieht sich  auf  den  damaligen  Stand  der  Güter.  Wie  daraus  zu 
schließen,  hat  also  Lorenz  die  Veste  Feinfeld  samt  ihren  Zu- 
gehörungen an  Meindien  verkauft,  dieser  sehr  bald  an  Mayr- 
esser, von  welchem  sie  wieder  durch  Lorenz  zurückerworben  wurde. 

Nur  sehr  kurze  Zeit  kann  sie  in  fremder  Hand  geblieben 
sein.  Denn  der  eine  Sitz  dürfte  nicht  früher  hintangegeben  worden 
sein,  als  bis  der  andere  erworben  war,  und  es  ist  klar,  daß  nur 
die  Exspektanz  auf  die  Erwerbung  Greillensteins  das  Verlassen 
des  bisherigen  Familiensitzes  hinreichend  motivieren  konnte. 

Allerdings  hatte  Lorenz  damals  die  Pflegschaft  der  Veste 
Vz.  67.  Senfftenberg  übernommen,  wie  sein  Revers  vom  Jahre  1533 
Beil.  64  a.  erweist,  und  es  ist  nicht  undenkbar,  daß  er  für  einige  Jahre  dort 
seinen  Sitz  aufgeschlagen  haben  könnte.  Allein  in  demselben 
Dokumente,  dem  Kaufbriefe  über  Greillenstein  vom  Jahre  1534, 
in  welchem  er  als  Pfleger  von  Senfftenberg  bezeichnet  wird, 
findet  sich  gleichzeitig  als  erste  Besitzbezeichnung  die  alte  »zu 
Fainfeld«.  Erst  im  folgenden  Jahre  1535,  im  Übergabs-  und 
Vermachtsbriefe  seiner  Frau,  fällt  diese  hinweg  und  erscheint 
zum  ersten  Male  durch  jene  »auf  Greillenstain«  ersetzt,  welche 
fortan  an  die  Stelle  der  früheren,  bis  dahin  in  allen  Dokumenten 
festgehaltenen  tritt. 

Sonach  war  1534  Feinfeld  noch  in  Lorenz'  Besitze, 
welcher  es  nur  zwischen  dem  Jänner  des  genannten  Jahres  und 
dem  Februar    des  darauffolgenden,    mit    welchem    das   Epitheton 


19 

»zu  Feinfeld«  durch  jenes  »zum  Greillenstein«  ersetzt  wurde, 
veräußert  haben  kann.  Schon  zu  Pfingsten  1539  gelangte  es 
wieder  in  seine  Hand,  war  dieser  also  kaum  fünf  Jahre  lang  ent- 
zogen gewesen. 

Ob  es  sich  etwa  nur  um  einen  Scheinverkauf  gehandelt  hat, 
um  einen  momentan  benötigten  Geldvorschuß  zum  anderweitigen 
Ankaufe  zu  erhalten,  kann  man  dahingestellt  lassen. 

In  der  damaligen  Epoche  war  die  ökonomische  Entwicklung 
noch  lange  nicht  auf  jener  kapitalistischen  Basis  angelangt,  die 
heute  den  Verkehrsverhältnissen  gebietet.  Es  war  auch  mit 
größeren  Schwierigkeiten  verbunden,  bares  Geld  zu  bekommen, 
so  daß  der  Ausgleich  sich  durch  andere  Werte,  namentlich  Grund 
und  Boden,  Gülten,  Zehenten,  Holden  und  sonstige  Untertans- 
abiraben effektuieren  mußte. 

Wir  sehen  einen  regen  Austausch  von  Besitzungen,  einen 
leichten  Wechsel  der  Güter  im  allgemeinen,  der  es  mehr  viel- 
leicht als  heutzutage  ermöglichte,  durch  gute  Wirtschaft  die 
eigenen  Lebensbedingungen  zu  verbessern. 

In  dieser  Richtung  war  Lorenz  nicht  nur  ungemein  tätig, 
sondern  auch  sehr  geschickt,  wie  seine  zahlreichen  Trans- 
aktionen beweisen. 

Vor  allem  war  es  ihm  begreiflicherweise  darum  zu  tun,  den 
neugewonnenen  Besitz  zu  festigen,  zu  vermehren  oder  zu 
konsolidieren,  was  wir  heute  arrondieren  nennen  würden,  obwohl 
dieser  Ausdruck  auf  die  damaligen  Verhältnisse  nicht  paßt,  indem 
die  Gründe  der  Untertanen,  auf  denen  eine  Abgabenpflicht  ruhte, 
meist  keinen  geschlossenen  Besitz  bildeten,  sondern  in  verschie- 
denen, zuweilen  recht  entlegenen  Orten  verstreut  waren,  nament- 
lich jene,   die  einem  Lehen   angehörten. 

Als  Besitz  war  die  neue  Erwerbung  jedenfalls  wertvoller 
und  entwicklungsfähiger  als  Feinfeld.  Daß  Lorenz  sich  die 
Verbesserung  und  Vergrößerung  der  Herrschaft  eifrig  an- 
gelegen sein  ließ,  ist  schon  aus  seinen  Bemühungen  um  die 
Thalhaimerschen  Erbgüter  seiner  Frau  ersichtlich. 

Wenn  diese  glücklich  ausfielen,  so  ist  es  außer  seinem  Eifer 
und  der  rechtlichen  Begründung  ihrer  Ansprüche  auch  dem  un- 
bedingten Vertrauen,  welches  sie  ihm  für  alle  seine  Geschäfte 
entgegenbrachte,  zu  verdanken.  Die  Selbstlosigkeit,  mit  welcher 
sie  ihm  auch  ihr  eigenes  Vermögen  zu  Gebote  stellte,  machte 
es   ihm   möglich,    sehr  vorteilhafte  Verwendung    dafür   zu    finden. 


2* 


SENFTENFERG 


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^  /. 


5.  Andere  Käufe  und  Transaktionen. 


Pflegschaft  R  IFm^urch  solches  Entgegenkommen  war  es  Lorenz  schon  zur 
Senfftenberg.  |  RB  1  Zeit,  als  er  noch  in  F  ein  fei  d  saß,  möglich,  Darlehen  von 
BaJafSdi  einer  für  die  damalige  Zeit  bedeutenden  Höhe  an  ihm  nahe- 
stehende Personen  zu  gewähren.  So  hatte  er  dem  Grafen  Georg 
von  Schaunberg  die  damals  beträchtliche  Summe  von  500  Gulden 
Rheinisch  vorgestreckt  —  die  erste  Erscheinung  dieser  Währung 
in  unseren  Familiendokumenten  an  Stelle  der  alten  Pfund  Pfennig  — 
wofür  ihm  die  Pflegschaft  von  Senfftenberg  übergeben  ward. 
Beil.  64a.  Nach  dem  am  Pfintztag  nach  Neujahr  1533  vom  Grafen  Georg 
zu  Efferding  ausgestellten  und  übergebenen  Pflegbriefe,  der  sich, 
mit  der  Unterschrift  des  Lorenz  versehen,  im  Greillensteiner 
Archive  befindet,  sollte  er  jedoch  außerdem  noch  den  bisherigen 
Pfleger  Christoff  Mennter  mit  dritthalbhundert Gulden  Rheinisch, 
die  ihm  der  Graf  für  eine  Zahlung  an  Wolfgang  Tanrädl  schuldig 
war,  abfertigen,  dagegen  er  selbst  100  Pfund  Pfennig  und  einen 
Dreiling  (24  Eimer)1)  Wein  jährlich  erhalten.  Der  Vertrag  war 
auf  drei  Jahre  abgeschlossen,  bis  zu  Georgi  1536,  nach  welcher 
Zeit  Lorenz  auch  die  Darlehenssummen  zurückerhalten  sollte. 

Die  Übernahme  der  Burg  ging  jedoch  nicht  ohne  Schwierig- 
keit vor  sich,  da  der  abtretende  Pfleger  behauptete,  der  Graf 
sei  ihm  mehr  als  die  im  Vertrage  benannten  350  Gulden  Rhein, 
schuldig,  die  Hans  Lorenz  ihm  pünktlich  überbracht  hatte.  Doch 
wollte  er  vor  völliger  Befriedigung  nicht  weichen.  Hans  Lorenz 
mußte  sich  daher  noch  an  den  Grafen  wenden.  Zwei  Schreiben 
von  ihm,  die  sich  im  fürstl.  Starhemberg' sehen  Archive  zu 
Efferding  befinden,  und  in  denen  er  auch  Ratschläge  für  die 
Beil.  64  bu.c.  Aufsicht  über  die  Wildbahn  und  anderes  gibt,  werden  nach  der 


')  Codex  Austr.  II,  330.  —  Tätz-  und  Zapfenmaßordnung  von  1659. 


21 

gütigst    zur    Disposition    gestellten  Abschrift    unter   den  Beilagen 
wiedergegeben. 

Bekanntlich  gehörten  die  Pfleger  im  Mittelalter  zumeist  ritter- 
bürtigen  Geschlechtern  an,  was  noch  im  1 6.  Jahrhundert  ziemlich  fest- 
gehalten wurde,  wo  die  Mitglieder  sehr  mächtiger  Geschlechter  (C hu en- 
ringer,  Wallseer  u.  a.)  Pflegschaften  gern  übernahmen,  natürlich 
neben  ihrem  sonstigen  Besitzstande. 

Senfftenberg  gehörte  damals  dem  durch  seine  Verschwendung 
bekannten  Grafen  Georg  III.  aus  dem  alten  Dynastengeschlechte  der 
Schau nberg,  welches  erst  nach  langem  Streite  dazu  gebracht  werden 
konnte,  seine  Besitzungen,  die  sich  von  der  bayerischen  Grenze  bis 
gegen  Linz  hin  ausdehnten,  von  den  Landesfürsten,  den  Habsburgern, 
zu  Lehen  zu  nehmen. 

Georg  führte  auf  seiner  Burg  Schaunberg,  mehr  noch  zu  Ef- 
f  er  ding,  ein  verschwenderisches  Leben,  welches  ihn  in  Geldverlegen- 
heiten brachte,  so  daß  er  häufig  zu  Darlehen  seine  Zuflucht  nehmen 
mußte.  Der  Graf,  welcher  sich  nach  dem  Beispiele  des  größten  Teiles 
seiner  Standesgenossen,  wie  Stülz  sagt,  der  neuen  Lehre  zugewendet 
hatte  und  auch  mit  Luther  in  brieflichen  Verkehr  getreten  war,  starb 
im  Jahre  1554  zu  Efferding  im  82.  Lebensjahre.  Seine  Hofhaltung  zu 
Efferding  sei  damals  —  so  erzählte  der  bayerische  Kanzler  Dr.  Vigulaeus 
Hundt  von  Sulzenmoos,  welcher  zwei  Jahre  vorher  mit  seinem  Herzog 
Albrecht  V.  dem  Grafen  einen  Morgenbesuch  abgestattet  hatte  —  »die 
hohe  Schule  zu  Efferding  genannt  worden,  allda  man  jährlich  etlich 
viel  Dreiling  Wein  ausgeleert«.') 

Nachdem  Lorenz,  welcher  Feinfeld  damals  noch  besaß, 
solchermaßen  die  Burghut  in  Senfftenberg  treulich  übernommen 
hatte,  muß  er  wenigstens  eine  Zeitlang  seinen  Wohnsitz  dort  auf- 
geschlagen haben,  wie  dies  nach  seinen  Schreiben  ausdrücklich 
beabsichtigt  war.  Übrigens  ist  Senfftenberg,  dessen  schöne 
Ruine  man  heute  noch  im  Tale  der  Krems  bewundert,  nur  einige 
Stunden  von  F  ein  fei  d  entfernt,  so  daß  es  ganz  wohl  zu  Pferde 
auch   in   einem  Tage  besucht  werden  konnte. 

Ob  vielleicht  bei  der  Bewerbung  um  diese  Pflege  Senfften- 
bergs  schon  gewisse  Projekte  aufgetaucht  waren,  die  dessen 
Erwerbung  zum  Gegenstande  hatten,  muß  dahingestellt  bleiben. 
Jedenfalls  erhielten  sie  durch  den  im  nächsten  Jahre  erfolgenden 
Ankauf  Greillensteins  eine  andere  Richtung. 

Auch  dem  Besitzer  des  kaiserlichen  Pfandschlosses  Schauen- Sckaaenstein. 
stein    am    Kamp,    welches    nach    der    Zerstörung    durch    Kaiser 
Friedrichs  Feldhauptmann  Job  st  Hauser  im  Jahre  1476  nach- 
träglich   wiederhergestellt  worden  war  und  dem  Herrn  Christof 
von  Hohenfeldt  pfandweise  gehörte,  hatte  Lorenz    1000  Pfund     Beil.  78. 
Pfennig   auf   die    besagte    Herrschaft    vorgestreckt,    wie    aus    der 

l)  Hundt  von  Sulzenmoos.  —  Probst  Stülz,  Die  Herren  und  Grafen  von 
Schaunberg.  Bericht,  d.  Alterth.-V.  Wien.  X.  17.  —  Akad.  d.  Wissensch.,  philos.-histor. 
Klasse    XII.  —  Vgl.  auch  Hoheneck,  III,  648. 


22 

darauf  bezüglichen  Entlastungsurkunde,  die  Barbara  ihrem  Gatten 
noch  im  Jahre  1546  ausstellte,  hervorgeht.  Wahrscheinlich  war 
diese  Summe,  welche  die  spätere  Akquisition  der  Herrschaft 
durch  den  Sohn  des  Hans  Lorenz  vorbereitete,  aus  den  Thal- 
hamerschen  Erbschaftsgeldern  zur  besseren  Fruktifizierung  ent- 
nommen. Auf  dieses  Geschäft  dürften  sich  auch  die  im  Verzeich- 
Vz.  70.      nisse    erwähnten    sechs  Briefe  des  Hohenfeldt    bezogen    haben. 

Rudolf  und  Sebastian,  Brüder  des  Christof  von  Hohenfeldt, 
hatten  im  Jahre  1500  mit  den  Gerhaben  von  Hans  Dachbecks  hinter- 
lassener  Tochter  Veronica  einen  Rechtsstreit  wegen  des  Schlosses 
Greillenstein  und  dessen  anderer  Güter,  auf  welchen  bei  der  Vor- 
geschichte Greillen steins  näher  eingegangen  werden  wird.1) 


Dach 
beck'sche 


Von  der  Veronica  Dachbeck  und  ihrem  Gatten  Greysen- 
Holden.^  egg  erwarb  Lorenz  im  Jahre  1535  zu  Georgi,  also  bald  nach 
dem  Antritte  des  Besitzes  von  Greillenstein,  und  vermutlich 
schon  mit  Hilfe  der  Thalhaimschen  Erbschaft,  zu  den  bereits 
seinem  Vater  vom  Hans  Dachpeckh  vermacht  gewesenen  Gütern 
die  Dachpeckhschen  Holden  zu  Feinfeld,  Röhrenbach,  Fuglau 
etc.  im  Tauschwege  oder  —  wie  das  Original  sagt  —  »wechsel- 
weis verwechselt«  gegen  die  Kuefsteinschen  Holden  zu  Almus 
(Almosen  bei  Göpfritz). 

Der  Verkaufsbrief  ist  ausgefertigt  von  Christof  von  Greysen- 
egg  zum  Sighartz  »im  Namen  seiner  ehelichen  lieben  Hausfrau 
Beil.  68.  Veronica,  geborenen  Tachpeckhin«,  unter  Mitsieglung  des 
Edlen  und  vesten  Sebastian  Hager  zu  Allentsteig  als  ihres 
erbetenen  Unterhändlers  in  dieser  Sache.  Greysenegg  war  »der 
Rom.  kgl.  Majestät  Beisitzer  des  Landrechten  in  Oesterreich  unter 
der  Enns«  und  hatte,  wie  aus  dieser  Urkunde  hervorgeht,  zur 
Gemahlin  die  Veronica  Tachpeckhin,  welche  vor  ihm  mit  dem 
Ruprecht  Weltzer  von  Spiegelveldt  vermählt  gewesen  war. 

Einige  Jahre  darauf,  1542,  vervollständigte  Lorenz  den  in 
seiner  Hand  schon  befindlichen  Dachpeckhschen  Besitz,  indem 
Beil.  77.  er  von  Veronica,  die  mittlerweile  zum  zweiten  Male  Witwe 
geworden  war,  noch  die  Holden  zu  Loibenreuth,  St.  M arein, 
Neukirchen,  Fraunhofen,  Frankenreuth,  alles  frei  eigen, 
erkaufte.  Leider  hat  Veronica  selbst  weder  gesiegelt  noch  unter- 
schrieben, sondern  an  ihrer  statt  ihr  Sohn  Ludwig  Weltzer 
von  Spiegelveldt,  ferner  als  Zeugen  wie  früher  Sebastian 
Hager  zu  Allentsteig  und  noch  Gerbeck  Aur  von  Herren- 
kirchen. 

Ludwig  Weltzer  folgte  seiner  Mutter  im  Besitze  von 
Sighardts.     Er    wird    von    Lorenz    in    einem    Schreiben    »zum 

*)  Ldsarchiv.,  B.  28,  Nr.  3461  u.  3382.  —  Gedenkbuch  der  Pfarre  Alt-Pölla.  — 
Wisgrill,  II,  184,  und  Forts-,  »Adler«,  1873,  pag.  17. 


23 


Sighartz«  genannt.  Lorenz  hatte  sich  nämlich  im  Jahre  1546  in 
einem  Schreiben,  datiert  von  Grellenstain,  bei  den  Ständen  dafür 
verwendet,  daß  dem  Weltzer  —  welcher  bei  der  Pferdemusterung 
in  Hörn  sich  beschwerte,  daß  ihm  zu  viel  Pferde  in  Anschlag 
gebracht  wurden,  da  sie  vier  Geschwister  den  Nachlaß  ihrer 
Mutter  geteilt  und  ohnehin  jedes  ein  Pferd  veranschlagt  hätten  — 
kein  Unrecht  geschehe. 

Veronica    war    also  mittlerweile   auch  gestorben    und  hatte 
Weltzer  vier  Kinder  hinterlassen. 


Beil.  79. 


(Die  Weltzer  oder  auch  Welser  sind  eine  damals  häufig  genannte 
Familie  gewesen.  Veit  Weltzer  war  im  Jahre  J525  Landeshauptmann 
von  Kärnten. ') 

Andere  Kauf-  und  Tauschverträge  schloß  Lorenz  mit  Hans 
von  Puechaimb  zu  Hörn,  dem  er  schon  im  Jahre  1533  vier 
Joch  Acker  verkaufte2),  dann  mit  Wilhelm  Rutt  von  Tirna 
und  dessen  Ehegattin  Barbara,  Tochter  des  Mathaeus  Wencze- 
lickhen  von  Serabicz  und  auf  Triesch,  über  Lehen  und 
Holden  zu  Parrstorff  oder  Parenstorff  in  zwei  Urkunden  von 
1538  und  1540,  beide  mit  dem  obgenannten  Ludwig  Weltzer 
vonSpiegelveldt  als  Siegler.  Ein  dritter  Kauf  von  denselben  Ehe- 
leuten betrifft  Häuser  und  Abgaben  zu  Frankenreuth,  welche  sie, 
die  Frau  Wenczelickhin,  als  von  ihrem  lieben  Ehemann  sei.  Hn. 
Hannsen  von  Matschach3)  herrührend  bezeichnet,  ist  gesiegelt 
von  den  Edlen  und  vesten  Assam  von  Schneckenreytt  zu 
Höfflein  und  Caspar  Peyrdln,  derzeit  Pfleger  zu  Rossen- 
werg  (Rosenburg).  Geben  zu  Grueb.  Pfinstag  (Donnerstag)  nach 
St.  Jörgentag    1541. 

Im  Verzeichnisse  werden  erwähnt  drei  Schreiben,  von  Herrn 
Wilhelmb  Rudten  mit  dem  Bemerken:  »Bemische  Geschlecht 
und  so  viel  wißend  nunmehr  abgestorben.«  Der  Name  der  Frau 
deutet  allerdings  ziemlich  klar  auf  deren  Nationalität,  die  jedoch 
nicht  hindern  würde,  daß  die  Vorfahren  des  Gatten  mit  dem 
festen  Schlosse  Ruttenstein  in  Oberösterreich  in  Verbindung 
gestanden  haben  könnten. 

Ferner  Kaufverträge  mit  dem  Stifte  Altenburg,  von 
welchem  Lorenz  Güter  und  Gülten  zu  Hasslwerg  etc.  erstand. 
Das  Stift  hatte  zum  Behufe  des  Darlehens,  welches  es  anläßlich 
der  Türkengefahr  auf  Begehren  Ferdinands  I.  bewilligte,  diese 
Güter    und    Gülten    zu    verkaufen   beschlossen,    und    Lorenz    sie 


!)  Strein,  Msc,  VIII,  65. 

:)  Wisgrill  i.  Adler,  1890,  p.   162. 

3)  Aus  der  alten  Familie  der  Matsc  hacher,  welche  auch  dem  Matschak  erhof 
in  Wien  den  Namen  gegeben,  der,  den  meisten  unverständlich,  zu  einem  bekannten 
Wiener  Witzworte  Anlaß  gab. 


Parrstorff. 
Beil.  69. 

Beil.  73. 


Beil.  74. 


Vz.  165. 


Haslberg. 


24 

solchermaßen  an  sich  gebracht.  Die  darüber  ausgestellte  Verkaufs- 
urkunde,   welche  mit  besonders  feierlichen  Formeln  umgeben   ist, 

Beil.  76  wurde  mitgesiegelt  von  den  Edlen  und  vesten  Sebastian  Hager 
zu  Allentsteig  und  Wilhalmb  Pernstorffer  zum  Poppen, 
dto.  Altenburg   1542. 

Thaures.  Während  alle  bisher  erwähnten  Erwerbungen  in  freieigenem 

Besitze  bestanden,  erkaufte  Lorenz  auch  Lehenstücke,  so  z.  B. 
von  dem  schon  obenerwähnten  Joachim  Volkra,  von  dem  auch 

Beil.  72.  Greillenstein  erkauft  worden  war,  und  dessen  (nach  dem  Ableben 
der  Mutter)  noch  unter  seiner  Vormundschaft  stehenden  Brüdern 
Andre  und  Agapitus  drei  Lehen  zu  Thauras,  die,  nach  dem 
Lehenbriefe  von  1540,  dem  Georg  Strein  zu  Schwarzenau 
zustanden,  mit  dessen  Vorgänger,  wahrscheinlich  Vater,  Woll- 
gang Strein,  unser  Georg  IL,  der  Vater  des  Lorenz,  schon 
Geschäftsverbindungen  hatte,  von  denen  ein  Wiesenkauf  von  1507 
bereits  oben  erwähnt  wurde. 


6.  Gerhabschaften  und  Interventionen. 

[ielfach    waren   namentlich    die    Agenden,    die    dem   Hans 
Lorenz    für    Gerhabschaften    auferlegt    wurden,    teils 
vom  Landmarschall  gewissermaßen  offiziell,    teils  infolge 
testamentarischer  Verfügungen. 

Die  Gerhabschaft  seines  Vaters  Georg  IL  über  die  Spann 
war  wohl  die  Ursache  der  im  Jahre  1545  von  Lorenz  dem 
Christoffen  von  Spann  gegebene  Aufsandung  über  den  Hof 
zu  Renerstorff,  der  wahrscheinlich  auf  Grund  von  einschlägigen 
Abmachungen  an  die  Spanns  zu  übergeben  war.  Der  Akt  ist 
datiert  Greillenstein,   25.  August   1545. ') 

Wie  üblich,  wurden  ihm  meist  solche  Gerhabschaften  an- 
vertraut, die  sich  auf  Verwandte  oder  Gesippte  bezogen.  So  be- 
züglich des  Sebastian  Hager,  welcher  später  seinerseits  Gerhab  Hager, 
des  in  minderjährigem  Alter  hinterlassenen  Sohnes  Georg  des  Hans 
Lorenz  wurde.  Dieser  erhielt  vom  Landmarschall  Andreas  von 
Puechaimb  den  Auftrag,  im  Vereine  mit  Benedikt  Schaulln,  Vz.  134. 
Herrn  Laglwerger  und  Wilhelm  von  Neudegg  die  Gerhab- 
schafts-Raittung  des  Sebastian  Hager  und  Wolf  von  Althann 
aufzunehmen. 

Mit  den  Hagers  von  Allentsteig  war  unsere  Familie  damals 
durch  Volkras  nahe  verwandt.  Hans  Volkra,  Bruder  der  Bar- 
bara Kuefstainerin,  hatte  die  Barbara  Hagerin  von  Allent- 
steig zur  zweiten  Gemahlin.2)  Sie  war  die  Schwester  des  Sebastian 
Hager,  des  von  Sigmund  Hager  mit  Elisabeth  von  Potten- 
brunn  erzeugten  achten  Sohnes,  folglich  Lorenz  der  rechte 
Schwager  des  Sebastian  Hager. 

Sebastian  hatte  auch  in  politischen  Geschäften  viel  mit  Lorenz 
zu  tun,  da  er  gleichfalls  kaiserlicher  Rat  und  Verordneter  war.  Er  ge- 
hörte einer  mit  Nachkommenschaft  gesegneten  Familie  an.  Sein  Vater 
Sigismund  hatte  17  Söhne  und  7  Töchter,  er  selbst  15  Kinder  und  sein 
Sohn  Sigismund,  der  bekannte  Reisende,  von  dem  später  die  Rede  sein 
wird,  21  Kinder,  womit  jedoch  der  Rekord  des  Johann  Ludwig  Kuef- 
stein  des  folgenden  Jahrhunderts  mit  32  Kindern  von  zwei  Frauen  noch 
nicht  erreicht  ist. 


')  Enenkls  Mskrpt. :  Ldsarchiv.,  I,  793. 

•)  Bucellinus,  III,  246.  —  Hoheneck,  II,  742. 


26 

Von  Sebastian  Hager  waren  auch  mehrere  Schreiben  an 
Vz.  135.  Lorenz,  seinen  Vettern,  vorhanden.  Doch  nur  von  seinem  Über- 
gabsbrief an  seinen  lieben  Pflegevettern  Hans  Jörgen  Khuef- 
stainer  ist  das  Original  ex  1552,  welches  schon  in  die  Lebens- 
zeit des  Hans  Georg  fällt  und  dort  zu  besprechen  sein  wird, 
noch  erhalten. 
Puechaimb.  Laut  Testament  von    1543    hatte    der   oben    schon   erwähnte 

Vz.  136.     Johann   IX.  von  Puechaimb  den  Hans  Lorenz  zum  Gerhaben 
seiner  Kinder  ernannt. 

Hierauf  bezieht  sich  die  Notiz:  »Herrn  Ulrichen  Freiherrn 
von  Eytzing,  Wolffarten  Strein,  Michael  Ludwig  von 
Vz.  137.  Puechaimb  und  Lorentzen  Khueffstainer,  Weillandt  Herrn 
Hansen  von  Puechaimb  geordnete  Gerhaben,  gegen  einander 
Verschreibung,  wie  sie  sich  in  ihrer  Gerhabschaft  gegen  einander 
verhalten  wollen.«  Diese  Vereinbarung  trägt  das  Datum:  Hörn 
1547,  am  10.  März,  also  sonderbarerweise  fast  volle  zwei  Jahre 
nach  dem  am  9.  April  1545  erfolgten  Hinscheiden  des  Hans, 
während  schon  in  demselben  Jahre  einer  der  Gerhaben  oder  wahr- 
scheinlich alle  einen  Streit  mit  dem  Stifte  Schotten  in  Wien 
wegen  einiger  Lehen  hatten. ') 

Damit  im  Zusammenhange  steht  das  Schreiben  des  Michael 
Vz.  100.  Ludwig  von  Puechaimb  »in  betreff  der  Horner  Gerhab- 
schaft« und  wohl  auch  der  »Schadlosbrief  von  Hans,  Michael 
Ludwig  und  Jochamb  von  Puechaimb  auf  Lorenz  Khueff- 
Vz.  138.  stainer  und  Benedikt  Schaull  lautend,  welche  für  obgedachten 
Hansen  von  Puechaimb  bei  der  Frauen  Oberhämmerin  umb 
600  Gulden  Bürg  worden.   A°.  1546.« 

Das  Verhältnis  ist  nicht  ganz  klar.  Denn  Michael  Ludwig 
und  Joachim  ebenso  wie  ein  Johann,  der  schon  als  Kind  ge- 
storben sein  soll2),  was  aber  mit  Rücksicht  auf  dessen  vorstehende 
Erwähnung  unrichtig  scheint,  waren  die  Söhne  des  obenerwähnten 
Hans  VIII. ,  Stifters  der  älteren  Linie  zu  Göllersdorf,  der  schon 
1522  verschieden  war.  Lorenz  aber  war  Gerhabe  der  Kinder  des 
Johann  IX.,   des  Neffen  des  Frühergenannten. 

Wenn  Lorenz  sich  auch  noch  der  Vetter  seiner  Pflegebefohlenen 
angenommen  hat,  die  damals  schon  großjährig  gewesen  sein 
müssen,  so  ist  das  ein  schöner  Beweis  seiner  Aufopferungsfähig- 
keit, zu  dem  im  weiteren  Verfolge  noch  andere  hinzukommen 
werden. 

Zum  Belege  darf  auf  das  Zeugnis  der  Barbara  Puech- 
aimb,   Witwe    des    im  Jahre    1542    verstorbenen    Landmarschalls 


1)  Abt  Hauswirth,  Geschichte  des  Stiftes   Schotten,  S.  62.  —  Wisgrill  i.  Adler. 
1890,  S.  162. 

2)  Wisgrill  i.  Adler  1890.  Stammtafel  Puechaimb,  II  u.  III. 


27 

Wilhelm  III.  von  Puechaimb  hingewiesen  werden.  Von  dieser 
Barbara,  geborenen  von  Ungnadt,  gewesenem  Kammerfräulein 
der  Erzherzogin  Anna,  Gemahlin  Ferdinands  L,  für  welche 
ihrem  Gatten  die  Herrschaft  Waidhofen  a.  d.  Thaya  pflegweise 
anvertraut  wurde,  waren  fünf  Schreiben  vorhanden,  »in  welchen  Vz.  139. 
sie  unterschiedlich  vermeldt,  daß  sie  und  ihre  Kinder  keinen 
treueren  Freund  haben  als  gedachten  Herrn  Khuefstainer,  ihm 
auch  sich  und  ihre  Kinder  als  ein  hülflose  und  verlassene  Wittib 
bevihlcht«.  Ex  1545  und  1546.  Da  sie  von  Kindern  in  der  Mehr- 
zahl spricht,  so  kann  es  nicht  richtig  sein,  wenn  ihr  Wisgrill 
nur  eine  Tochter  vergönnt. 

Am  meisten  scheinen  ihn  neben  seiner  politischen  Wirksam-  Volkra. 
keit  die  Angelegenheiten  der  ihm  allerdings  sehr  nahestehenden 
Volkras  in  Anspruch  genommen  zu  haben.  Wenigstens  finden 
sich  darüber  die  meisten  schriftlichen  Aufzeichnungen,  von  denen 
ein  Teil  bereits  oben  aus  Anlaß  seiner  Verehelichung  besprochen 
wurde. 

Außer  den  allgemeinen  Rubriken    »verschiedene  Volk  rasche     Vz.  141. 
Heiratsbrief,   Verzicht    und  Quittungen,    dat.  1532«    und    »Etliche 
Sendschreiben  von  Herrn  Johann  Volkra«  finden  sich  noch,   ohne     Vz.  142. 
Datum,    »zwei  Schreiben    von    Herrn    Wolff  Volckra,    Obristen 
Hoffmarschalck    an    seinen    Schwägern    Lorentz    Khuefstainer 
neben    einer    Beilag    eines    Schreibens    an    Herrn    Veidten    von 
Thuernn,    königl.    Majestät    Rath    und    Schatzmaister,    sein    gar     Vz.  143. 
vertrauliche  Schreiben,    unter  andern    auch    ain  Bergkwergk  zu 
Greillenstain  betreffd«.    Da  Wolfgang  Volkra,   wie  wir  oben 
gesehen,    schon    1531    gestorben   und   bei  den  Schotten    in  Wien 
beerdigt  ist,  so  stammt  sein  Schreiben  noch  aus  der  Zeit  vor  der 
Erwerbung   von   Greillenstein    durch  Lorenz,    der    es  erst   von 
seiner  Witwe   und  deren  Kindern  angekauft  hat. 

Schade,  daß  nicht  gesagt  wird,  welche  Art  von  Bergwerk  da  ge- 
meint ist.  Es  soll  einmal  bei  St.  Marein  Graphit  gegraben  wrorden 
sein.  Sonst  ist  es  bisher  nicht  gelungen,  unter  dem  sehr  ausgiebigen 
Felsgestein  mineralreichen  Grund  zu  entdecken.  Nach  der  geologischen 
Karte  von  Österreich  laufen  gerade  in  der  hiesigen  Gegend  übereinander- 
gelagerte  Schichten  aus,  von  denen  keine  irgendwelche  edle  Metalle  oder 
sonst  verwertbare  Produkte  zutage  förderte.  Nur  ein  heute  auch  schon 
wieder  verlassener  Marmorbruch,  der  eine  hübsche,  aber  mindere  Quali- 
tät enthielt,  gab  eine  Zeitlang  Gelegenheit  zu  einer  übrigens  sehr  mäßigen 
Ausbeutung. 

Von  den  drei  Söhnen  Wolfgangs  von  Volkra,   Jochamb,     Vz.  144. 
Andre*  und  Agapitus  war  ein  Schreiben  vorhanden,    worin    sie 
ihren  Schwager  (d.  h.  eigentlich  Oheim)  bitten,    ihnen  einen  Bei- 
stand  zu  tun,    und   von  den   beiden  Erstgenannten    12   Schreiben 


28 

Vz.  146.     an  Hans  Lorenz,  welche  sich  zumeist  auf  den  Kauf  von  Laden- 
dorf bezogen. 

Ladendorf  war  eine  Besitzung  der  alten  Familie  der  Steger. 
Euphemia,  die  vielumworbene  Tochter  des  Hans  Georg  IL,  also 
Schwester  des  Hans  Lorenz,  hatte  in  erster  Ehe  den  Bernhard 
Steger  zu  Ober-Greitzstetten  zum  Gemahl,  und  Veronica,  die 
Tochter  des  Hans  Lorenz,  heiratete  im  Jahre  1555  gleichfalls  ein  Mit- 
glied dieser  Familie,  den  Leopold  Steger  zu  Ladendorf.  Über  dieses 
Geschlecht  und  seine  Besitzungen  wird  also  später  Gelegenheit  sein,  zu 
sprechen. 

Ferner  hatte  Lorenz  im  Vereine  mit  Hans  Fünffkircher 
Beil.  71.  zu  Stainaprunn  für  den  Joachim  Volkra  die  Bürgschaft  über 
2000  fl.  übernommen,  die  Letzterem  »zu  dessen  großen  Not- 
Vz.  145.  durfften«  von  Georg  von  Kindsperg  vorgestreckt  worden 
waren,  worüber  Joachim  für  sich  und  seine  Gebrüder  Andre 
und  Agapitus  dem  Lorenz  einen  von  Ambrosius  Wisandt, 
k.  Rat  und  Landuntermarschall  seinem  frdl.  lieb.  Schwager  o-e- 
siegelten  Schadlosbrief  im  Jahre    1540  ausstellte. 

Schwager  bedeutet,  wie  wir  schon  gesehen  haben,  nicht  immer 
die  eig-entliche  Schwägerschaft  im  heutigen  Sinne,  sondern  überhaupt 
die  Verschwägerung  der  Familien,  welche  also  hiernach  damals  bestand 
zwischen  uns  und  den  Volkra,  Fünffkirchnern,  Wisandt,  Lamberg, 
Hager  und  anderen.  Daß  Hans  Fünffkircher  auch  zu  Stainaprunn 
genannt  wird,  welches  Prädikat  gleichzeitig  auch  die  Volk  ras  fort- 
führten, dürfte  in  der  bekannten  Übung  des  geteilten  Besitzes  Erklärung 
finden. 

Auf  Volkrasche  Belange  weist  auch  hin  ein  »Schreiben  von 
Vz.  147.  Herrn  Gregor  Rauber,  Ridter,  an  seinen  Schwager  Lorentz 
ain  Geldt,  bei  Frawen  Hausmansteterin  ligendt,  betreffd.«. 

Veronica  Volkra,  Schwester  der  Barbara  Kuefstain, 
hatte  einen  Hausmanstetter  geheiratet1)  (bei  Hoheneck  irrig 
Hausmanstorffer  genannt2),  war  also  die  Schwägerin  des  Hans 
Lorenz.  (Dieses  Geschlecht,  welches  Zogeisdorf  besaß,  ist  in 
den  ersten  Jahren  des    17.  Jahrhunderts  ausgestorben.3) 

Hans  Volkra,  ein  Bruder  der  Barbara,  also  Schwager 
des  Lorenz,  hatte,  wie  schon  erwähnt,  die  Barbara  Hagerin 
von  Allentsteig  zur  Frau,  deren  Bruderstochter  des  Gregor 
Rauber  Ehegattin  war.  So  hatte  der  Rauber  doppelten  Anlaß, 
den  Hans  Lorenz   als  Schwager  nach  damaliger  Sitte  anzureden. 

Missing-  Auch    durch    die    Missingdorffer    bestand    eine    Schwägerschaft, 

dorffer.       indem  eine  Kathrei  von  Missendorf  den  Bernhard  (oder  Leonhard) 

Rauber,    des  Kaisers  Maximilian  I.    Rat    und   Oberhofmarschall   und 

ersten  Freiherrn    der  Familie,    geheiratet   hatte.    Ihr  Grabstein   steht   in 


')  Bucellinus,  III,  246. 

-)  Hoheneck,  II.  Stammtafel  Volkra,  S.  737. 

=)  Wisgrill,  IV,  223. 


29 

der  Pfarrkirche  von  Altpölla  und  gibt  als  ihr  Todesjahr  1517  an. 
Gegenüber  neben  dem  Hochaltare  steht  der  Grabstein  des  Wilhelm 
von  Alissendorf  zu  Dobra  und  der  Elisabeth  mit  der  Jahreszahl  1487. 
In  welchem  Verwandtschaftsgrade  dieser  Wilhelm  zu  Wolfgang 
von  Missendorf,  dem  Gatten  der  Margareta  Matseberin  stand, 
ist  nicht  bekannt.  Sie  dürften  Brüder  gewesen  sein.  Wolfgang  war 
der  Vater  der  Martha,  ersten  Gattin  (1479)  des  Stephan  Volkra, 
welche  vielfach  irrigerweise  als  die  Mutter  der  Barbara  genannt  wird. 
Da  der  Sohn  Johann  schon  15 13  starb,  war  mit  ihm  das  Geschlecht 
erloschen. 1) 

Johann  von  Missingdorff  hatte  1488  die  Barbara  von 
Rosenhart  geheiratet,  Schwester  des  Stephan  von  Rosenhart. 
Beide  alten  Geschlechter  starben  kurz  nacheinander  aus,  nach- 
dem Johanns  Ehe  kinderlos  blieb2),  und  Hans  von  Rosenhart, 
Sohn  oder  Bruder  des  Stephan,  gleichfalls  ohne  Nachkommen 
im  Jahre    1546   die  Augen  schloß. 

Dies  geht  hervor  aus  den  kurzen  Notizen  über  die  im  Be- 
sitze des  Lorenz  befindliche  »Abschrift  des  Testamentes  Herrn 
Hansen  von  Rosenhart  auf  Weierburg  und  Puechberg,  so Vz.l48u.149. 
der  letzte  dieses  Nahmen  gewesen.  Datirt  23.  September  1546«. 
Die  Tatsache,  daß  die  einzig  überlebende  Missendorferin  die 
erste  Frau  des  Vaters  der  Barbara  Kuefstein  gewesen,  erklärt 
zur  Genüge  den  Besitz  dieses  Testamentes  des  letzten  Sprossen 
der  mit  ihm  erloschenen  Familie. 

Von  zwei  anderen  ausgestorbenen  Geschlechtern,   mit  denen      Eggkh, 
gleichfalls  Verschwägerung  bestand,  gibt  Kunde   »ein  Brieffl  von    MatsSer, ' 
Herrn  Mango  von  Eggkh  an   Herrn  Lorentzen  Khuefstainer       TenA- 
bidt  ihn  zu  erinnern,  zu  was  Zeit  Hans  Dachpeckh  gestorben«.     Vz-  15°- 

Daß  dies  im  Jahre  1499  erfolgte,  haben  wir  früher  schon 
erfahren,  ebenso  daß  Veronica,  die  Tochter  des  Hans,  in  erster 
Ehe  mit  Herrn  Ruprecht  Welzer  zu  Sighardts  vermählt  war. 
Ihre  Tochter  Rosina  von  Welz  heiratete  den  obenerwähnten 
Fragesteller  Freiherrn  Magnus  von  Eckh  auf  Hungersbach, 
kaiserlichen  Reichshofrat  unter  Karl  V.,  Ferdinand  I.  und  Maxi- 
milian II.  Dessen  erste  Frau  war  Maria  Matseberin,  also  auch 
hier  eine  Missendorfsche  Verwandtschaft. 

Auch  die  Matseber  starben  bald  darauf  aus  mit  Georg 
Achatz,  Herrn  zu  Goldeck  und  Puechberg,  das  den  Rosen- 
harts  gehört  hatte.  Dessen  Witwe  heiratete  den  Mathaeus  Frei- 
herrn von  Teufl  zu  Garsch,  mit  dessen  Familie  die  unserige 
gleichfalls  in  Verschwägerung  stand  und  später  noch  näher  ver- 
bunden werden  sollte. 


;)  Wisgrill,  Adler.   1872,  S.   153. 
-)  Wisgrill,  1.  c. 


30 

Doch    auch    dieses    alte    bedeutende    Geschlecht    ist    seither 
vom  Schauplatze  abberufen  worden. 
Klmenringer.  Ebenso  jenes   der  allerdings   weit  hervorragenderen  Khuen- 

ringer,  von  denen  die  Gebrüder  Wilhelm  und  Marquardt  - — 
mit  dessen  Söhnen  die  in  unserer  Landesgeschichte  eine  so  her- 
vorragende Rolle  spielende  Familie  ausstarb  —  mit  unserem 
Hans  Lorenz    in  vielfachen  näheren  Beziehungen  standen. 

Auf  diese  deutet  der  »Pedtzettl  von  Marquardt  von  Khün- 
Vz.  98.     ring  und  Hansen  von  Zinzendorff  auf  Lorentzen'Khuefstainer, 
R.  k.  M.  Rath  und  Landt-Untermarschalckh«   vom  St.  Georgen- 
tag A°.  1542,  ferner  ein  paar  Jahre  später  ein  neuerliches  Schreiben 
Vz.  131.     des  Marquardt  v.J.  1546,  in  welchem  er  den  H.  Lorenz  bittet, 
ihm  in  einer  Kommission  einen  Beistand  zu  leisten. 

Vielleicht  bezieht  sich  dieses,  von  Haugsdorff  datierte  Er- 
suchen auf  einen  undatierten   »Commissionsbevehllich   von  Kaiser 
Vz.  132.     Ferdinando    an    Lorenz    sowie    Reinprecht    von  Eberstorff, 
Hansen  von  Puechaimb  und  Georgen  Rauber,    Herrn  Mar- 
quardten  vonn  Khüenring  betreffend«. 

Welcher  Art  diese  Kommission  gewesen,  ist  nicht  angegeben.  Sie 
kann  sich  auf  einen  der  vielfachen  Tausch-  und  Kaufakte  des  Mar- 
quardt beziehen  oder  auch  auf  dessen  angegriffene  Vermögensverhält- 
nisse, welche  den  Verkauf  seiner  meisten  Güter  nach  seinem  Ableben 
nötig  machten.  Wahrscheinlicher  aber  auf  die  Ansprüche,  welche  seine 
Schwägerin  Sybilla,  Witwe  seines  Bruders  Wilhelm,  auf  die  vom 
Grafen  Hardegg  zu  Lehen  rührende  Veste  Seefeld  erhob,  worüber 
Kaiser  Ferdinands  Spruch  1543  und  jener  der  niederösterreichischen 
Regierung  im  Jahre  1549  erfloß,  der  ihr  ein  Kapital  von  14.000  Gulden 
auf  Grund  ihrer  Mitgift  zusprach.  *) 

Auf   letztere    Abmachungen    bezog    sich    wohl    der    Vertrag 
Vz.  151.      »zwischen  Herrn  Wilhelm   von  Khüenring    und    die  Fuggeri- 
schen Befreundten,  wegen  Ihrer  Ihme  verheuradten  Schwester  und 
waß    sich    mit   derselben   vor  gebührender  Zeit    verloffen  betffd.« 


ö 


Es  wäre  interessant  gewesen,  zu  erfahren,  was  sich  mit  dieser 
Schwester  »verloffen«  hatte.  Allein  unsere  Neugier  wird  wohl  unbe- 
friedigt bleiben.  Wir  wissen  nur,  daß  sie  Sibylla  hieß,  die  Tochter  des 
Raymund  Freiherrn  von  Fugger  und  der  Catharina  Turzo  von 
Bethlenfalva  war2),  den  Wilhelm  Herrn  von  Khüenring  zu  Seefeld 
heiratete  und  ihm  ebensowenig  Nachkommenschaft  gewährte  wie  seine 
erste  Frau  Maria  Salome  von  Roggendorf,  so  daß  er  1541  kinderlos 
starb.  Nach  seinem  Ableben,  wie  es  scheint,  noch  in  demselben  Jahre3), 
heiratete  sie  den  Wilhelm  III.  von  Puechaimb,  der  in  erster  Ehe 
die  Margaretha  von  Zelking  gehabt  hatte  und  gleichfalls  keine  Nach- 


')  Wisgrill,  II,  76  u.  77. 
~)  Wisgrill,  II,  75. 


3 


)  Wisgrill,  Adler.  1890,  S.  195. 


31 


kommenschaft  hinterließ.  Sein  jüngerer  Bruder  Andreas,  der  die  Pra- 
xedis  Gräfin  von  Eberstein  hatte,  war  der  Vater  des  Adam,  dessen 
Töchter  Clara  und  Anna  Maria,  die  Brüder  Jakob  und  Lorenz 
Freiherrn  von  Kuefstein,  Enkeln  desHans  Lorenz,  1601,  resp.  1604 
heirateten.  Sibylla  starb  15511),  wie  ihr  Grabstein  in  Raabs  ausweist. 
Marquardt  Khuenring,  welcher  die  evangelische  Lehre  ange- 
nommen hatte  und  mit  unserem  Hans  Lorenz  in  freundschaftlichen 
Beziehungen  gestanden  zu  haben  scheint,  war  der  Urenkel  des  Georg 
Herrn  von  Khuenring  zu  Seefeld,  Burgschleinitz  etc.,  welch'  letz- 
teres bald  in  unsere  Familie  kommen  sollte. 

Besonders    häufig-    wurde    die    Dazwischenkunft     des     Hans     Hardegg. 
Lorenz    durch    die    Schlichtung    von    Streitigkeiten    des    Grafen 
Julius  von  Hardegg  in  Anspruch  genommen.    Schon  i.  J.  1535 
erhielt   er    von  Wilhelm2)  von    Puechaimb    den    Auftrag,     mit 
Watzlav    von    Hofkirchen,     Eustach     Stodelik,     Zimprecht 
Lieber  und  Michael  Pold  eine  Kundschaft  und  Beschau  einzu- 
nehmen zwischen  dem  genannten  Grafen    und  Leopold  Spann.      Vz.  74. 
Dann    wieder    mit    Wolfgang    von    Karling    und    Zimprecht 
Lieber  in  der  Irrung  mit  Leopold  Tanner  wegen  eines  Ungelds      Vz.  75. 
bei    der    Herrschaft    Haindrichsburg.     Endlich    über    speziellen 
Auftrag  des  Königs  Ferdinand  an  H.  Lorenz  und  Wolffard 
Strein  die  Beilegung  der  Irrungen   desselben  Grafen   mit  Georg     Vz.  127. 
von  Wolffenreidt. 

Auf  diese  Hardegg'schen  Belange    bezog    sich    ein  ganzes     Vz   152. 
Schriftenpacket    und    neun    Schreiben    des    Grafen     Julius.    Die     Vz.  140. 
dabei     erwähnten    Schreiben     des    Grafen     von     Schaunberg 
dürften     sich     auf    die    Pflegschaft     von     Senftenberg    bezogen 
haben. 

Eine  andere  gerichtliche  Intervention  bringt  ein  »Commissions-     Meggau. 
bevehllich    vom    Landmarschall   Wilhelm    von    Puechaimb    auf 
Lorenz  Khuefstainer,   E.  Stodelick  und  Hans  Kirchperger«      Vz.  76. 
auf  Zeugenvernehmung    zwischen    »Helfried    von    Mekkau    und 
Pernhard  undThoma  Behaimb  itzo  von  Friedeshaimb.  1536«. 

Auch    mit    den    benachbarten   Lambergs    hatte  Lorenz   zu     Lamberg. 
tun.     Zusammen    mit    Sebastian  Hager,   Wolfgang  Schonner 
und   Veit  Sahlinger    hatte    Lorenz    für  Zustandekommen  eines     Vz.  125. 
Vergleiches    zwischen    Melchior   von  Lamberg    und    Christoff 
von  Schneckenreidt  zu  wirken. 

Denselben    Melchior    von  Lamberg    sollte    er    im  Vereine 
mit    Christoff  von  Lamberg,    Ritter,    bewegen,    sich    mit    dem 
Sebastian    Hager,    Ritter,    über    einen   Wasserfluß    oder    Pächl     Vz.  126. 
zu  vergleichen,    wobei  nicht  unerwähnt  bleiben  darf,    daß  die  im 
Verzeichnisse  angegebene  Jahreszahl  1496  unmöglich  richtig  sein 

')  Wisgrill,  Adler.  1890,  S.  195  u.  199  u.  Stammtafel  V. 
-)  Im  Vz.  irrig  Andre  genannt. 


32 


Vz.  153. 
Vz.  154. 

Vz.  155. 

Gilleis. 
Vz.  156. 

Auer. 


Vz.  157. 
Vz.  158. 

Enenkl. 

Vz.  159. 


kann,  sondern  auf  einem  Kopierfehler  beruhen  muß.  1536  oder 
1546  kann  angenommen  werden. 

Durch  Lamberg'sche  Angelegenheiten  waren  noch  veranlaßt: 
Drei  Schreiben  von  Gerhardt  von  Lamberg,  um  Rat  einzu- 
holen, sieben  von  Hans  von  Lamberg,  um  »etliche  Irrungen, 
so  sie  als  Benachbarte  miteinander  gehabt«,  zehn  »vertraute 
Schreiben  von  Christoffen  von  Lamberg  an  seinen  Schwager 
Lorentz«.  Andere  Schreiben  sind: 

»ein  kleines  Handbrieffl  von  Frawen  Anna  Gileisin  an 
ihren  Vedtern  Lorentz,  bidt  ihn  zu  einem  Beystandt  ihres  Sohnes 
halber.« 

In  zwei  Schreiben  wenden  sich  Franz  und  Gerbelch  Auer 
an  Lorenz  in  betreff  einer  Interzession,  wahrscheinlich  in  Ver- 
bindung mit  der  separat  verzeichneten  »Quittung  von  einem  Auer 
undt  Perger  auf  Flerrn  Wolffen  Volkra  undt  Lorentzen  Khuef- 
stainer  lautend,  so  sonst  wenig  nutz  als  erstbemeldter  beider 
Wappen  zu  sehen«. 

Zwei  Schreiben  von  Herrn  Marxen  Enennckell  beziehen 
sich  auf  eine  Gerhabschaftsraittung.  Welche  es  sei,  ist  nicht  be- 
kannt, da  dieser  Enennckell,  zwar  in  verwandtschaftlichen  Bezie- 
hungen zu  unserer  Familie  stehend,  bei  den  speziell  angeführten 
Gerhabschaften  nicht  erwähnt  wird. 

Es  mögen  deren  noch  manche  gewesen  sein,  bei  denen 
Lorenz  mitzuwirken  hatte,  ohne  daß  Notizen  davon  erhalten  ge- 
blieben wären. 


7.  Korrespondenzen  und  Allgemeines. 

eber    alle    diese    ziemlich    umfangreiche   Inanspruchnahme 
verfaß  Lorenz  seine  Privat-  und  Familienangeleo-en- 
heiten  nicht,  wie  seine  Geschäftskorrespondenz  beweist, 
soweit  Notizen  darüber  vorhanden  sind. 

Schon  aus  dem  Jahre  1535  stammt  »eine  gefertigte  Gewalt 
von  Lorentzen  Khuefstainer  und  seiner  Haußfrawen  Frawen  vz.  68- 
Barbara,  gebornen  Yolkrain,  auf  den  wohlgelehrten  Meister 
Egidiusn  Neupeckhen,  Prokuratoren  zu  Wien,  ain  Klag  wider 
Herrn  Christ  offen  von  Seisenegg,  Freyherrn  wegen  gelihener 
300  fl.  zu  führen«. 

Von    einem    anderen    Prokurator    langte    im  Jahre    1545    ein 
Schreiben  ein    »an  Herrn  Lorentzen  Khuefstainer  von  seinem 
Procurator    Johann    Ludwig    Prassian,    Doctor,    darinnen    er     Vz-  16° 
sich    entschuldigt,    daß    eine    Supplication    nicht   gestellt,    Ursach 
seines   Uebelauffsein « . 

Die    Administration     betrafen     verschiedene    Schreiben     von 
Pflegern,  von  denen  jedoch  nur  fünf  erwähnt  werden,   außerdem     Vz-  161- 
eines    »von  Caspar  Bayerler,    Pfleger  zu  Rosenberg  (Rosen- 
burg),   an    seinen  Schwägern    Herrn   Lorentzen  Khuefstainer,     Vz-  162- 
daraus  zu  sehen,    daß  vor  Zeiten   mehrertheils  Edle  Geschlechter 
Pflegdienst  verwalt«. 

Dieser  letztere  Umstand  ist  heute  sehr  bekannt  und  auch 
früher  schon  eingehender  besprochen  worden.  Die  gewissenhaften 
Registratoren  von  1 6 1 5  hätten  einen  noch  näher  liegenden  Beleg 
dafür  in  der  von  Lorenz  übernommenen  Pflegschaft  von  Senften- 
berg  finden  können;  auch  damals  schon  berühmtere  Geschlechter, 
wie  die  Puchaimbs,  Khuenringer,  Wallseer  u.  a.,  scheuten 
sich  keineswegs,  solche  Ämter  zu  übernehmen,  die  aber  schon 
am  Ende  des  Jahrhunderts  mehr  und  mehr  in  die  Hände  neu  auf- 
kommender nicht  mehr  ritterlicher  Geschlechter  übergingen,  so 
daß  man  am  Anfange  des  17.  Jahrhunderts  wohl  Ursache  hatte, 
den  erwähnten  Usus  speziell  hervorzuheben. 

Andere   Geschäftsschreiben    stammen    in  bezug    auf  die  Ad- 
ministration der  Güter  und  Leitung  der  Herrschaft   »von  Michael     Vz.  163. 
Römer,    Tüechler  zu  Waithoffen«,    etliche   verkaufte  Tücher   be- 
treffend,   ferner    »ain    klain    Brieffl    von    ainem    Schulmaister    zu 

C.  Kuefstein.  II.  3 


34 

Vz.  164.  Fuggla  bitt  Herrn  Lorentzen  Khuefstainer  ihm  ein  Passbrieffl 
zu  erteilen  midt  dem  Schluß  qualis  avis  talis  cantus.  A°.  1547.« 
Dann    die    schon    erwähnten    »Schreiben    von    Herrn    Wilhelm b 

Vz.  165.  Rudten  und  einige  andere  Schreiben,  zumeist  von  geistlichen 
Herren,  die  beweisen,  daß  die  Beziehungen  trotz  der  Religions- 
wirren ganz  gute  waren. 

Vorerst  ein  Dankschreiben,  welches  Herr  Leopold  Rueber, 

Vz.  166.  Pfarrherr  zu  Röhrenbach,  an  seinen  gebietenden  Herrn  Lo- 
rentzen Khuefstainer  richtete,  »darinnen  er  seinen  unterth. 
Dank  sagt  umb   ain  gelittenes  getraidt«. 

Daß    ein    andermal    ein   Vikarius    zu    Altenpölla    sich    »bei 

Vz.  167.  seinem  genedigen  Herrn  Hn.  Lorentzen  Khueffstainer  be- 
schwärt wie  daß  dessen  Unterthann  seinen  Knecht  mit  einem 
Sack  über  das  Roß  abgeworffen«  sub  dato  1546,  gehört  wohl 
nur  in  den  Rahmen  zeitgenössischer  Kulturbilder,   ebenso  wie  ein 

Vz.  168.  anderes  Schreiben  von  Wolfgang  Mandtll  an  Herrn  Lorentzen 
Khueffstainer,  um  sich  zu  entschuldigen,  »warumb  er  dessen 
Unterthan  geschlagen«,  mit  einer  hinzugefügten  »seltsamen  com- 
paratio  einer  Maultaschen«. 

Ebenso    kann    ein  Schreiben    der  Äbtissin   zu  St.  Bernhart, 

Vz.  169.  etliche  Irrungen  zwischen  ihnen  beiden  betreffend,  keine  weitere 
Bedeutung  haben,  als  eben  nachbarlichen  Auseinandersetzungen 
zu  allen  Zeiten  zukam. 

Wie  bedeutend    die  Korrespondenz    des   Hans  Lorenz  ge- 

Vz.  170.  wesen,  beweisen  die  Rubriken:  »Etlich  zusammengebundene 
Schreiben  und  Suppliziren  Herrn    von    Zinzendorf  bffd.«,    dann 

Vz.  171.  »Unterschiedliche  Pedtzettel  auf  weil.  Hn.  Lorentzen  gestellt, 
darinnen    unser   Voreltern    Stylus    zu    sehen « ,    ferner   »178   unter- 

Vz.  175.  schiedliche  Pedtzettel,  die  meisten  auf  wailandt  Hn.  Georgen 
und  Lorentzen  Khuffstainer  lautend,  von  unterschiedlichen 
Geschlechtern,  Grafen,  Herrn  und  Ritterstands,  von  auch  unter- 
schiedlichen Jahren  ausgehend«.  Man  kann  nur  lebhaft  bedauern, 
daß  nicht  wenigstens  ein  Teil  dieser  vom  kulturhistorischen,  landes- 
geschichtlichen und  auch  genealogischen  Standpunkte  aus  jeden- 
falls interessanten  Korrespondenzstücke  auf  uns  gekommen  ist. 


8.  Hans  Lorenz'  politische  Tätigkeit 

1525—1547. 


ie  Zeiten,  in  welche  die  Wirksamkeit  des  Hans  Lorenz  A. 
fällt,  waren  in  betreff  der  inneren  Verhältnisse  schon  Politi^1 
weniger  düster  und  unerfreulich  als  bei  seines  Vaters 
Leben.  Die  Staatswesen  konsolidierten  sich  allmählich,  und  wenn 
auch  die  österreichischen  Länder  noch  nicht  stabil  in  einer  Hand 
vereinigt  waren,  so  war  doch  schon  der  Kern  für  ein  großes, 
imposantes  Reich  gegeben,  welches  durch  das  Ansehen  seiner 
Herrscher  noch  über  seine  ohnehin  schon  bedeutende  innere  Macht 
hinausgehoben  ward. 

Allerdings  begann  sich  schon  die  Bewegung  zu  zeichnen, 
die  später  zur  Glaubenstrennung  führte.  Doch  war  sie  während 
der  Lebenszeit  des  Hans  Lorenz  noch  nicht  bis  zu  dem  Punkte 
der  Gefährlichkeit  gelangt,  wo  die  Hoffnung  auf  eine  friedliche 
Vereinigung  aufgegeben  werden  mußte. 

Dagegen  drohte  namentlich  seit  der  Eroberung  Konstan- 
tinopels durch  die  Türken  die  dem  Christentum  feindliche  Os- 
manen macht  mit  nahezu  ununterbrochenen  Einfällen,  gegen  die 
schon  Friedrich  III.  und  seine  Kriegsleute  sowie  die  Ungarn 
unter  König  Matthias  heldenmütig  angekämpft  hatten,  bis  letztere 
infolge  innerer  Zwistigkeiten  sogar  ihre  Alliierten  und  andernteils 
von  ihnen  unterjocht  wurden. 

So  hatte  denn  Osterreich  als  die  Vorhut  der  Christenheit 
stets  den  ersten  Anprall  nicht  nur  auszuhalten,  sondern  auch  die 
Verteidigung  sehr  oft  allein  zu  übernehmen  und  nicht  bloß  die 
Türken  zurückzuschlagen,  sondern  auch  ihnen  Ungarn,  unser 
.Bruderland,  wieder  zu  entreißen,  was  allerdings  erst  nach  jahr- 
hundertelangem Ringen   erreicht  wurde. 

Daher  die  vielen  Geldbewilligungen,  zu  denen  sich  die  Land- 
tage immer  wieder  verstehen  mußten,  und  von  denen  wir  eine 
anläßlich  der  Altenburger  Ankäufe  vom  Jahre  1542  schon 
kennen  gelernt  haben. 

Die    Stände    hatten    in    der    schweren    Zeit    der    drohenden  Die  Stände. 
Gefahr    nicht  nur  Geldmittel    zu  bewilligen,    sondern    auch  selbst 

3* 


36 


ins  Feld  zu  ziehen,  Truppenkontingente  zu  stellen  und  für  deren 
Verpflegung  zu  sorgen  zur  Verstärkung  der  damals  noch  ganz 
unzulänglichen  kaiserlichen  oder  königlichen  Armeen,  die  den 
zahlreichen  Horden  der  wilden  Feinde  nur  sehr  selten  gewachsen 
waren.  Sie  mußten  kräftig  mitwirken,  wollten  sie  das  Land  nicht 
ohne  Schutz  und  Wehr  preisgeben.  Die  unausgesetzten  Einfälle 
der  Türken  sprachen  allen  Verträgen  und  Waffenstillständen  Hohn 
und  erforderten  eine  um  so  gespanntere  konstante  Aufmerksamkeit, 
als  die  Gefahr  immer  näher  rückte  und  schon  bis  knapp  an  die 
österreichischen  Lande  herangedrungen  war. 

So  ist  denn   die  ganze  Lebenszeit  unseres  Hans  Lorenz  hin- 
durch die  Aufmerksamkeit    der  Stände    hauptsächlich    durch    den 
Blick  nach  Osten  in   Anspruch  genommen  gewesen. 
H.  Lorenz  Über  die  Teilnahme   des  Hans  Lorenz  an  diesen  Aktionen 

Landtage,  und  seine  sonstige  politische  Tätigkeit  bringen  die  Notizen  des 
Verzeichnisses  von  1 6 1 5  wertvolle  Andeutungen,  die  im  Zu- 
sammenhalte mit  den  Aufzeichnungen  über  die  Landtagsverhand- 
lungen einiges  Material  für  die  Beurteilung  seines  Wirkens 
liefern  1)  und  ihn  uns  als  eine  bedeutende  und  interessante  Per- 
sönlichkeit darstellen. 

WTir  haben  schon  früher  gesehen,  daß  in  diesen  Aufzeich- 
nungen, die  noch  nicht  den  Charakter  von  Protokollen  besitzen, 
die  Namen  der  einzelnen  Mitglieder  nur  selten  erwähnt  werden. 
In  der  gegenwärtigen  Periode  kommen  jedoch  schon  einige  Ver- 
zeichnisse der  Anwesenden  bei  den  Landtagen  vor  und  in  den 
Gewaltbriefen  der  Stände  an  ihre  gewählten  Ausschüsse  zu  den 
Verhandlungen  der  fünf  Erblande  werden  diese  mit  Namen 
genannt. 

Sonst    aber    sind    alle    »Fürträge«     des    Königs    und    seiner 
»Kommissarien«,   die  für  jeden  Landtag  speziell  ernannt  und  vor 
gestellt   wurden,    sowie    die  Antworten  und  Repliken   der  Stände 
unpersönlich  gehalten,  so  dalj  unser  Archivverzeichnis  für  unsere 
Zwecke  zuweilen  besseren  Aufschluß  gibt. 

In  ziemlich  jungen  Jahren  schon  begann  Hans  Lorenz  sich 
mit  den  öffentlichen  Angelegenheiten  zu  beschäftigen  nach  dem 
Beispiele  seines  Vaters  und  noch  zu  dessen  Lebzeiten.2) 

So  erschien  er  auf  dem  niederösterreichischen  Landtage  zu 
Wien  1524,  möglicherweise  auch  schon  mit  seinem  Vater  auf 
jenem  von  152 1,  der,  zu  Krems  abgehalten,  nicht  vermochte, 
die  nach  dem  Tode   des  Kaisers  Maximilian  I.   ausgebrochenen 


J)  Bis  1534  viele  Landesarchiv,  Karton  Nr.  2,  und  Landtage  1519  — 1534. 
2)  Ldsarchiv.  1.  c.    —    Wisgrill,    V,    301.   —    Adelsspiegel    v.    Fischerberg   i. 
Ldsarchiv. 


37 

inneren  Zwistigkeiten  beizulegen,  denen  erst  im  folgenden  Jahre 
durch  Ferdinands  I.  Gericht  in  Wiener-Neustadt  unter  Auf- 
rechthaltun«; der  alten  Regenten  und  Verurteilung  der  von  den 
Ständen  eingesetzten  Gegenregierung  ein  Ende  bereitet  wurde.  l) 

In  unseren  Notizen  kommen  wiederholt  Erwähnungen  des 
nach  Neustadt  einberufenen  Landtages  vor,  und  tatsächlich  fand  Vz.  88  u.  93. 
auch  dort  ein  solcher  im  Jahre  1 5  2 1  statt,  von  der  Regentin 
Anna  einberufen,  nachdem  Kaiser  Karl  von  Worms  aus  die 
Freiheiten  der  Stände  bestätigt  (24.  Februar)  und  deren  Aus- 
schüsse mit  dem  Landesherrn  Erzherzog  Ferdinand  in  Linz, 
wo  dieser  eben  seine  Hochzeit  gefeiert  hatte,  zusammengekommen 
waren  (15.  Juni).  Es  handelte  sich  in  Neustadt  um  Hilfe  gegen 
die  Türken,  die  Schloß  Weißenburg  schon  eingenommen  hatten 
und  über  die  Donau  gegen  Ofen  rückten.2) 

Die  Listen  der  auf  diesem  Landtage  Erschienenen  sind  jedoch 
offenbar  unvollständig  und  geben  ebensowenig  Aufschluß  wie  die 
Daten  über  den  gleichfalls  zu  Neustadt  abgehaltenen  Landtag 
vom  3.  Juli  1523  gegen  »den  tyrannischen  und  pluetgierigen 
Türkhen  « . 

Es  dürfte  in  den  oberwähnten  Notizen  unseres  Archivver- 
zeichnisses eher  der  im  Jahre  1 54 1  wieder  in  die  Neustadt  zu- 
sammenberufene Landtag  gemeint  sein. 

Dagegen  findet  sich  in  der  Liste  der  auf  dem  Wiener 
Landtage  vom  14.  November  1524  zahlreich  erschienenen  Ritter- 
schaft Laurenz  Khufstainer  neben  einer  Reihe  uns  schon  be- 
kannter Standesgenossen  angeführt,  wie  des  Veit  Greill,  Chri- 
stof Rueber,  Sebastian  Grabner,  Georg  Oedter,  Wolfgang 
und  Hans  Hager,   Hans  Harrach,   Hans  Kornfail  etc. 

Es  handelte  sich  um  Bewilligung  der  vom  Kaiser  verlangten 
50.000  Gulden  Rheinisch  zum  »gewaltigen  Zug  mit  Hülfe  des 
Reiches  gegen  den  viehischen  Türken«. 

Die  Türkengefahr,  die  immer  drohender  gegen  die  Erblande 
heranrückte,  spornte  diese  zur  Gegenwehr  an.  So  folgten  sich  in 
den  nächsten  Jahren  die  ständischen  Zusammenkünfte  in  rascher 
Aufeinanderfolge.  Die  gemeinsame  Gefahr  trieb  die  Länder  an, 
sich  zusammenzuschließen  und  auf  wiederholten  Gesamt-Landlagen 
der  fünf  Erblande  sich  zu  beraten  und  die  Mittel  zur  Verteidigung 
der  Grenzen  zu  bewilligen. 

Der  Übermut  Solimans  kannte  keine  Grenzen  mehr.  Seine 
hochfliegenden  Pläne  zielten  auf  nichts  Geringeres  als  die  Christen- 
heit   zu    vernichten    und    sich    das    Deutsche    Reich    Untertan    zu 


!)  Bucholtz,  I,  186.    —    Dr.  F.  M.  Mayer,  I,  404.    —    Sporschil,  III,  383.    — 
Meynert,  V.   18  ff.  —  Janitsch,  Gesch.  d.  Österreich.  Monarchie.  V,  16. 
8)  Ldsarchiv,  1.  c.  —  Bucholtz,  I,  184. 


38 

machen,  denn  als  Nachfolger  des  Kaisers  Konstantin  habe  er 
Anspruch  auf  die  deutsch-römische  Kaiserkrone.  Daß  die  Intrigen 
Franz  I.  von  Frankreich  mitgewirkt,  ist  wohl  sicher,  weniger, 
daß  —  wie  es  damals  behauptet  wurde  —  die  lutherisch  gesinnten 
Reichsstände  in  demselben  Sinne  agitiert  hätten. 1)  Die  Eroberungs- 
lust des  von  Zapolya  hereingerufenen  Sultans  und  der  Expansiv- 
geist des  jugendlichen  Osmanentums  genügten. 

Der  neue  Feldzug  So  lim  ans  unterwarf  ihm  den  größten  Teil 
von  Ungarn,  dessen  Hauptstadt  fortan  durch  mehr  als  andert- 
halb Jahrhunderte  in  den  Händen  der  Osmanen  blieb,  und  führte 
ihn  endlich  vor  Wien.  Die  heldenmütige  Verteidigung  der  Stadt, 
die  mit  einer  geringen  Besatzung  von  12.000  bis  16.000  Mann 
dem  Belagerungsheere  von  270.000  Mann  nicht  nur  standhielt, 
sondern  es  auch  schließlich  nach  sechswöchentlicher  Belagerung 
(21.  September  bis  14.  Oktober  1529)  zum  Abzüge  zwingen  konnte, 
lebt  in  dankbarer  Erinnerung. 

Die  vom  Landtage  von  Ober-  und  Niederösterreich  geleisteten 
Bewilligungen  wurden  auf  etwa  80.000  Gulden  geschätzt.2) 

Nur  wenige  Jahre  darauf  drohte  eine  neue  Invasion.  Wieder 
mußten  die  Lande  Bewilligungen  votieren  und  sich  zum  Kampfe 
rüsten.  Der  Landtag  vom  Jahre  1532  beschäftigte  sich  mit  dieser 
dringenden  Frage. 

(Im  Ausschusse  der  fünf  inner-  und  niederösterreichischen  Länder, 
die  200.000  Gulden  bewilligten,  erscheint  Hans  von  Puechaimb  für 
Niederösterreich  und  Hans  Püchler,  also  ein  Verwandter  der  Mutter 
unseres  Hans  Lorenz,  für  Krain. 

Derselbe  Puechaimb  war  auch  als  Gesandter  der  niederöster- 
reichischen Stände  zum  Reichstage  in  Regensburg  gesendet  worden, 
den  Ferdinand  in  Vertretung  des  Kaisers  im  Mai  1532  verabschiedete, 
nachdem  er  dort  eine  Reichshilfe  von  48.000  Mann  erhalten  hatte,  zu 
denen  die  vom  Generaltage  der  innerösterreichischen  Länder  bewilligten 
Völker  samt  anderen  stießen,  so  daß  sich  über  80.000  Mann  bei  Wien  ver- 
sammeln konnten.  Dieses  Heer,  obwohl  gegenüber  jenem  des  Sultans  an 
Zahl  weit  zurückstehend,  imponierte  ihm  doch  genügend,  um  nach  den  in 
Ungarn,  besonders  vor  Güns  gemachten  Erfahrungen,  auf  den  Weiter- 
marsch zu  verzichten  und  sich  auf  einem  gewöhnlichen  Raubzuge  durch 
Steiermark  zurückzuziehen.)^) 

Im  Jahre  1534  fanden  drei  Landtage  in  Wien  statt.  Der 
mit  den  Türken  durch  Gritti  in  Konstantinopel  endlich  zu- 
stande gekommene  zweifelhafte  Frieden  wurde  den  Ständen  ver- 
kündigt, worauf  diese  Muße  fanden,  sich  den  inneren  Angelegen- 
heiten zuzuwenden,    »Fürsehung  des  Landmarschallamtes,  Abhal- 

l)  Godfried  Buckisch,  Schlesische  Religionsakten.  Manuskript  pag.  19S  in  der 
Greillensteiner  Bibliothek. 

-)  Hub  er,  Geschichte  Österreichs.  IV,  18. 

")  Hub  er,  1  c    IV.  40  fr.  —    Bucholtz,  III,  285  ff.  —  Landesarchiv,  I.e.  Karion  2. 


39 


tung  des  Landrechtes  und  Errichtung  der  Landtafel«  zur  Siche- 
rung der  Rechtspflege  und  des  Besitzstandes  zu  erbitten  und  eine 
Reihe  von  83  daran  anknüpfenden  Beschwerdepunkten  vorzu- 
bringen. 

Hans  Lorenz  treffen  wir  wieder  auf  dem  Wiener  Land- 
tage vom  24.  November  1536.  Es  erschienen  damals  sehr  zahl- 
reiche Teilnehmer,  und  zwar  34  vom  Herrenstande  und  125  von 
der  Ritterschaft,  auf  welche  jetzt  auch  die  Bezeichnung  »Adel«, 
die  früher  nur  dem  Herrenstande  gegeben  wurde,  angewendet 
erscheint.  Neben  Laurenz  Khuefstainer  werden  genannt:  Georg 
Walterskircher,    drei    Schneggenreuter,    von    Greyll    etc.1) 

Der  Friede  war  von  den  Türken  nicht  gehalten  worden. 
Ein  neuer  großer  Feldzug  wurde  vorbereitet  und  für  die  notwen- 
digen Rüstungen  waren  die  Ausschüsse  der  fünf  Erblande  nach 
Wien  berufen  worden.  Die  Verhandlungen  nahmen  einen  bewegten 
Verlauf.  Es  erhoben  sich  Klagen  gegen  die  nicht  aufhörenden 
beschwerlichen  Kriegslasten,  die  durch  die  Besitzergreifung  von 
Böhmen  und  Ungarn  hervorgerufen  wurden,  so  daß  Ferdinand 
sich  zu  der  bemerkenswerten  Erklärung  veranlaßt  sah,  »daß  er 
nicht  nach  dem  Besitze  beider  Königreiche  unrechtmäßig  gestrebt, 
sondern  sie  auf  rechtmäßigem  Wege  durch  Erbschaft  von  seinem 
Schwiegervater  erworben  habe«.2)  Die  niederösterreichischen  Stande 
bewilligten  endlich  800  schwere  und  2000  leichte  Reiter,  1400 
deutsche  Landsknechte  und  800  italienische  Hakenschützen,  an- 
geschlagen auf  nahe  an  200.000  Gulden,  und  außerdem  den 
Zuzug  des  Adels.3) 

Auf  diesen  Auszug  bezieht  sich  ohne  Zweifel  die  »Getruckte 
Ordnung,  wie  sich  ein  jeder  Landmann  zu  dem  Aufbot  verhalten      Vz.  77. 
solle.  A°.    1536«. 

Der  mit  so  großer  Anstrengung  ins  Werk  gesetzte  Feldzug 
brachte  nicht  die  erhofften  Resultate  und  selbst  die  sogenannte 
heilige  Liga  mit  dem  Papste  und  Venedig  löste  sich  bald 
wieder  auf. 

Im    nächsten   jähre    1  s  3  7    wurde    ein    neuer    Kriesszugf    vor-  Kriegszahl- 

j  •     o  ..     1  1  .         herr  der 

bereitet,  zu  welchem   die  Stände  Truppen  sandten  und  selbst  mit-      stände. 

zogen. 

In  Ermangelung  von  Verzeichnissen  der  Verordneten  vor 
dem  Jahre  1595  kann  nicht  bestimmt  werden,  wann  Hans  Lorenz 
zuerst  zu  ihnen  gehörte.  Es  ist  aber  außer  Zweifel,  daß  er  im 
Jahre  1537  Verordneter  war,  indem  er  gleichzeitig  mit  dem  Amte 


')  Ldsarchiv.  1.  c,  Karton  3  u.  4,  u.  Buch  III  u.  IV,  bis  1540. 
2)  Ldsarchiv.    Exzerptenbuch  ad  1536. 
:1)  Huber,  1    c,  S.  58. 


40 

des  Kriegszahlherrn   der  Stände   für  den  Feldzug  im   Windisch- 
land betraut  ward. 

Darauf    bezieht    sich    wohl    ein    »Erinnerungsschreiben     von 

Vz.  86.      Cornelio,    Prior    zu    Mauerbach,    und  Matthaeus  Teuffl    an 

Herrn  Lorentzen  Khueffstainer,   in  welchem  sie  begehren,   daß 

er  wegen  des  Katzianerischen  Kriegsvolkes    auf  Wien  kommen 

solle,   denn  sie  ohne  ihn  nichts  fürnehmben  können«. 

Es  dürfte  sich  da  um  Maßnahmen  zur  Anwerbung  der  für 
den  Kriegsobersten  und  erprobten  Feldherrn  Hans  Katzianer 
zusammenzubringenden  Mannschaften  und  die  Übertragung  des 
Mandates  des  Kriegszahlherrn  an  Hans  Lorenz  gehandelt  haben. 
Zu  den  auf  diese  Episode  bezüglichen  Notizen  ist  jedenfalls 
auch  eine  Instruktion  zu  rechnen,  welche  von  den  Verordneten 
an  der  Stände  Kommissarien  Lorenz  Khufsteiner,  Jochamb 
Vz.  78.  Volkra  und  Georg  Wehem  gerichtet  wurde,  um  ihnen  vorzu- 
schreiben, wie  sie  sich  »bei  Musterung  der  geringen  HulJaren- 
pferde  zu  verhalten  hätten«. 

Gleichfalls  in  betreff  der  leichteren  Pferde  richteten  die 
Stände  im  Februar  1537  ein  Schreiben  an  Katzianer  und  ein 
anderes  an  Jörg  Teuffl,  »beider  Erzherzogthümer  Gesandten«  — 
wie  die  ständischen  Delegierten  zu  den  vereinigten  Landtagen 
genannt  wurden  —  wegen  Musterung  der  Knechte  u.  a.  m.  *) 

Es  handelte  sich  also  um  die  dem  bewährten  Kriegsmanne 
Katzianer  anzuvertrauenden  ständischen  Hilfsvölker.  Als  oberster 
Feldhauptmann  schreibt  dieser  aus  dem  Feldlager  bei  Moro- 
vonczo  an  den  im  August  1537  in  Krems  zur  Entgegennahme 
weiterer  königlicher  Postulate  vereinigten  Landtag  sowie  »an  die 
Kriegsräte  und  anderen  Herren  und  Landleute,  die  auf  dem  Zuge 
ins  Windischland  am  14.  September  versammelt  sein  werden«, 
um  über  die  ihm  anvertrauten  niederösterreichischen  Mann- 
schaften und  die  durch  dieselben  verursachten  Unkosten  zu 
referieren. 

Ferner  bezieht  sich  auf  dieselbe  Mission  ein  nach  dem  Ende 
des  Feldzuges  ergangenes   »Schreiben  von  denen  Herrn  Verord- 

Vz.  87.  neten  an  ihren  Mitverwandten  und  Zahlherrn  in  Windischlandt, 
Lorenz  Kuefstainer,  in  welchem  sie  ihm  andeuten,  denen  Jenigen, 
so  von  der  Katzianerischen  unglückseligen  Schlacht  entrunnen, 
mit  Geld  beizuspringen,  auch  Sie  den  Verlauff  dieser  Handlung 
zu  berichten«. 

Sodann  ein  weiteres   »Schreiben    an   Herrn  Lorentzen  von 

Vz.  88.      Khueffstainer,    Verordneten    und    Zahlherrn  inn  Windisch- 


*)  Ldsarchiv  ,  Karton  3  der  Landtagshdlgen. 


41 

landt,   von  Bar  Urne  Hoff  er,   datirt  Neustadt,   erinnert,   dal]  die 
Königl.  Maj.  viel  Landleuth  zusammenfodert«. 

Diese  Zuschriften  stehen  sonach  im  Zusammenhange  mit  den 
Kriegszügen  Katzianers  und  deren  unglücklichem  Ende  im 
Dezember    1537. 

Katzianer  war  einer  der  tüchtigsten  Feldherren  Ferdinands  I.  Katzianers 
An  der  Seite  des  Niklas  von  Salm  beteiligte  er  sich  in  hervorragender  Schlacht  be 
Weise  an  der  Verteidigung  Wiens  gegen  die  Türken  im  Jahre  1529, 
operierte  dann  mit  Glück  gegen  die  Ungarn  und  Zapolya  sowie  auch 
gegen  die  Türken  und  wurde  vom  König  für  die  Eroberung  der  Zips 
mit  dem  Wappen  der  vertriebenen  Grafen,  als  A^ermehrung  des  seinigen, 
belohnt. 

Im  Vertrauen  auf  seine  bewährte  Kriegstüchtigkeit  wurde  ihm  auch 
der  Oberbefehl  über  die  Truppen  anvertraut,  welche  im  Jahre  1537  zur 
Zurückweisung  der  trotz  des  geschlossenen  Friedens  fortdauernden  türki- 
schen Einfälle  in  Kroatien  und  den  benachbarten  Gebieten  von  Krain, 
Kärnten  etc.  zusammengezogen  worden  waren  und  das  rechte  Ufer  der 
Drave  gegen  den  zu  Essegg  befindlichen  Statthalter  von  Semendria 
Mohammed  Pascha  Jahjaogli  besetzt  hielten. 

Sie  bestanden  aus  mehreren  Abteilungen  verschiedener  Nationali- 
täten, die,  wie  es  scheint,  keinen  rechten  Zusammenhang  unter  sich  be- 
saßen. Bevor  es  zum  eigentlichen  Kampfe  kam,  war  schon  infolge  von 
Mangel  an  Verpflegung  in  der  durch  die  früheren  Raubzüge  ausgesogenen 
Gegend  und  durch  stete  Beunruhigungen  Entmutigung  eingerissen,  so 
daß  keine  Aussicht  auf  Erfolg  winkte  und  der  Rückzug  angetreten 
werden  mußte.  Eine  Reihe  von  unvorhergesehenen  Unglücksfällen  im 
Vereine  mit  unglücklichen  Gefechten  einzelner  Teile  übten  so  peinlichen 
Druck  aus,  daß  infolge  einer  Panik  einige  Heeresteile  und  Katzianer 
mit  ihnen  über  Nacht  verschwanden.  Die  Österreicher  unter  Kuen- 
ring  und  Georg  Teuffl,  die  Tiroler  unter  Lodron  samt  Kärnt- 
nern und  Böhmen  hielten  jedoch  aus  und  trotz  ihres  tapferen  Wider- 
standes entgingen  nur  wenige  dem  grausamen  Gemetzel. 

»Ein    Packet,    darinnen    der    ganze    Verlauf   der   Niederlage 
bei    Zorian    (Gorian)    in    Windischlandt    unter    dem    General      Vz.  89. 
Katzianer  besehenen,   ordentlich  beschrieben  worden«,   ist  leider 
nicht    mehr    hier    vorhanden.    Doch    sind    anderwärts    eingehende 
Schilderungen   des  Ereignisses  und  seiner  Folgen  zu  lesen.  ') 

Nach  der  erlittenen  schmerzlichen  Niederlage  wurde  Kat- 
zianer seines  auffallenden  Benehmens  wegen  vom  Könige  nach 
Graz  vorgeladen,  und  da  er  dort  nicht  erschien,  zum  Landtage 
nach  Krems  auf  den    14.  Dezember   1537. 

Mittlerweile  wurde  er  in  Wien  in  Haft  gesetzt,  aus  der  es 
ihm  durch  weibliche  Hilfe  zu  entkommen  gelang.  Der  zu  Wien 
am    26.  März    1538    zusammengetretene    Landtag    hatte    sich    mit 


')  Bucholtz,  Geschichte  Ferdinands  I.  V,  101  ff.  —  Meynert.  Gesch.  d.  Österreich. 
Monarchie.  V,  138 ff.  —  Sporschil,  Gesch  d.  Österreich.  Monarchie.  IV,  20.  —  Hammer, 
Gesch.  d.  osman.  Reiches.  II,  144. 


42 

seiner  Angelegenheit  zu  befassen.  Die  bezüglichen  Akten  wurden 
dort  verlesen  und  im  Archive  hinterlegt.  Das  dabei  befindliche 
Verzeichnis  »der  Landleute,  so  bei  dieser  Handlung  und  Beschluß 
gewest,  so  auf  den  1 1 .  Mai  durch  gemainer  Landschaft  Verord- 
neten hieher  gen  Wien  ervördert«,  enthält  unter  den  20  Delegierten 
der  Ritterschaft  zu  dieser  speziellen  Versammlung  auch  den  Namen 
des  Hans  Lorenz  Kuefstainer. ') 

Was  mit  Katzianer  weiter  geschehen,  ist  bekannt.  Wenn  er 
durch  ein  mit  seiner  ruhmvollen  Vergangenheit  so  traurig  kontrastieren- 
des Benehmen  den  schwer  erworbenen  Kriegsruhm  über  Nacht^  ein- 
büßte und  bald  darauf  auch  sein  Leben  als  Strafe  für  seine  politische 
Abtrünnigkeit  durch  die  Hand  der  Gebrüder  Zrinyi  verlor,  so 
darf  auch  nicht  vergessen  werden,  daß  die  ihm  unterstellten  Truppen 
mehr  einen  zusammengewürfelten  Verein  von  verschiedenartigen  Ele- 
menten als  einen  einheitlichen  Körper  darstellten,  der  mit  Erfolg  hätte 
benützt  werden  können,  um  die  fanatisierten  Scharen  der  Feinde  zu  be- 
siegen. Das  Ausharren  des  kleinen  zurückgelassenen  Häufleins  war  wohl 
im  höchsten  Grade  heldenmütig  und   bewundernswert. 

Die  ständischen  Truppen  aus  Niederösterreich,  welche 
sich  so  tapfer  gehalten  hatten,  wurden  von  den  Ständen  direkt 
bezahlt,    da  —  wie  aus  dem  obenzitierten  Schreiben   hervorgeht 

ein  eigener  Zahlherr   für  dieselben    in    der  Person    des  Hans 

Lorenz  nach    »Windischland«   geschickt  worden  war. 

Da  er  kein  Kommando  zu  führen  hatte,  so  ist  es  nicht 
sicher,  ob  er  in  der  Schlacht  selbst  sich  befunden  hat,  was 
immerhin  möglich  ist,  oder,  als  Delegierter  der  Stände,  nicht 
aktiv  daran  teilnehmen  konnte,  weil  er  doch  die  Kasse  bei  sich 
zu  führen  hatte. 

Jedenfalls    befand  er  sich   in  der  Nähe,    da  die  Stände  ihm 
Vz.  87.      schrieben,    sich    der    Entronnenen    anzunehmen,    und    ihn    bevoll- 
mächtigten, ihnen  mit  Geldmitteln  auszuhelfen.  Von  der  anderen 
Vz.  88.      Seite  wurde  ihm  von  Bartlme  Hoffer  aus  Neustadt  geschrieben, 

daß  Seine  Majestät  viel  »Landleute«   zu  sich  fordere. 
Stände-  Ob  dies  jene  Ständeversammlung  in  Wiener-Neustadt  ist, 

YnStadt  zu  welcher    Hans  Lorenz    auch    mit  einem  speziellen  Schreiben 
aufgefordert  wurde,   muß  vorläufig  dahingestellt  bleiben. 

'  Es    ist    das    »Schreiben    von    denen    Herrn   Verordneten    an 

Vz.  93.      Herrn   Lorentzen    Khueffstainer,    demnach    von    der    khünigl. 

Maj.    ihnen    bevohlen  worden,    daß    die  Fürnembsten    aus    den 

Ständen  zur  Neustadt  erscheinen  sollen,   er  ja  gewiß  auch  dahin 

khombe  und  nicht  außenbleib«. 

Es  ist  gewiß  sehr  bedauerlich  und  oben  bereits  als  schwer 
empfunden    bezeichnet,     daß    diese    interessanten    Notizen    nicht 


l)  Ldesarchiv,  Ldtagshdl^n.  Buch  Nr.  3. 


43 

datiert  sind.  Es  ist  leicht  möglich,  daß  die  Schreiben  selbst, 
denen  sie  entnommen  wurden,  kein  Datum  trugen,  oder  auch,  daß 
dieses  nicht  mehr  deutlich  zu  entziffern  war. 

Nach  dem  Itinerar  Ferdinands  I.  von  Gevay  befand  sich  der 
Monarch  —  abgesehen  von  den  hier  nicht  in  Betracht  kommenden 
Jahren  1522  und  1523  —  nur  in  den  Jahren  153g  (3. — 14.  Juli),  1540 
(29.  August  bis  31.  Dezember)  und  1541  (1.  Jänner  bis  22.  Februar  und 
5. — 30.  August)  in  Wiener-Neustadt  zu  längerem  Aufenthalte.  Es 
könnte  sich  also  hier  um  jenen  des  Juli   1539  handeln.1) 

In  diesen  Jahren  häuften  sich  die  Sorgen  um  die  Verteidi- 
gung des  Landes  und  des  Reiches.  Es  folgten  sich  schon  1538 
eine  ganze  Reihe  von  Landtagen,  durch  welche  auch  die  politi- 
sche Tätigkeit  des  Hans  Lorenz  in  ausgiebiger  Weise  in  An- 
spruch genommen  ward. 

So    wurde    Lorenz    von    denen    Herrn   Verordneten    zitiert,   ständischer 
damit  er   »als  ein  Ausschuß  und  Gewaltträger  der  Stände  zu  der      US3Clm  • 
Zusammenkunft,    so    von    König  Ferdinanden    Königreich,    Erb      Vz.  79. 
und  anderen  Landen  angestellt,   neben  anderen  Deputierten  gewiß 
erscheinen  soll.  D°.  Wien,    17.  Mai   1538«. 

Aus  demselben  Jahre  stammt  ein  alter  Schuldbrief  der 
Ständischen  Verordneten  » auf  gewiße  Parteien  lautend,  so  anders 
nichts  nuz«  —  sagt  die  Notiz  —  »als  zu  sehen,  zu  waß  Zeidten  Vz.  80. 
Her  Lorenz  Khuefstainer  Verordneter  gewesen,  nemblich 
A°.  1538«,  was  natürlich  nicht  ausschließt,  daß  er  es  auch  schon 
vorher  und  nachher  war,  wie  dies  ja  auch  tatsächlich  der  Fall 
gewesen. 

Am  16.  Juni  des  Jahres  1538  fanden  Schriftenwechsel  mit 
den  Gesandten  der  Ausschüsse  von  Steyer  und  Krain  statt 
und  am  12.  Juli  traten  die  Gesandten  und  Ausschüsse  der  fünf 
niederösterreichischen  Lande  samt  der  Grafschaft  Görz  in 
Linz  zusammen. 

In  den  Instruktionen  sind  die  Namen  der  Ausschußmitglieder 
für  das  Erzherzogtum  unter  der  Enns  genannt.  Nach  den  Prälaten 
kommen:  Wilhelm  von  Zelcking,  Waczlaw  von  Hofkirchen, 
Freiherr  von  Kolmincz,  Christof  Freiherr  von  Eytzing, 
Herr  Mathes  Teuffl,  Georg  Mämingen  zu  Kirchberg,  Lau- 
rentz  Khuefstainer  zum  Greillenstain,  Hans  Schallantzer, 
Bürgermeister  der  Stadt  Wien,  Egkstain  von  Eggenburg, 
Th.   Glantz,  Rat  der  Städte  Stain  und  Krembs. 

Das  Schwergewicht  der  Landstädte  des  Erzherzogtums  unter 
der  Enns  scheint  damals  auf  dem  linken  Ufer  der  Donau  gelegren 
gewesen    zu   sein.    Die    Neustadt    war    noch    nicht    inkorporiert 


')  A.  v.  Gevay.  Itinerar  K.  Ferdinands  I. 


44 

und  die  anderen  waren  zu  wenig  entwickelt  oder  nicht  in  die 
reformierende  Geistesrichtung  eingetreten. 

Die  Instruktion  an  die  Gesandten  der  Stände  ist  sowohl 
wegen  der  Beteiligung  des  Hans  Lorenz  als  auch  ihrem  Inhalte 
nach  für  die  damaligen  Verhältnisse  charakteristisch  genug,  um 
derselben  einige  Worte  zu  widmen. 

Es  wird,  wie  begreiflich  in  dieser  schweren  Zeit,  über  die 
Not  des  Landes  und  das  Elend,  welches  die  Einfälle  der  Türken 
über  die  Einwohner  gebracht,  geklagt,  aber  doch  die  Bereit- 
willigkeit kundgegeben,  sich  den  Anforderungen  der  königlichen 
Majestät  entgegenkommend  zu  zeigen  und  mit  den  Gesandten 
der  anderen  Erblande  sowie  der  Krone  Böhmen  —  mit  welcher 
stets  Missive  ausgetauscht  wurden  —  ins  Benehmen  zu  setzen. 
Hauptverhandlungsobjekt  ist  natürlich  wieder  die  Kriegshilfe, 
Beistellung  von  Mannschaften  und  Geldsubventionen  sowie  die 
Art  der  Umlage  der  letzteren. 

Die  Instruktionen  der  einzelnen  Gesandtschaften  finden  sich  im 
Landesarchive  zusammengestellt  mit  »Kundschaften«  aus  Venedig, 
Kreta,  Korcyra,  Konstantin opel  etc.  über  Rüstungen  der  Türken 
und  einen  neuen  Zug  des  Abenteurers  Sultan  Barbarossa. 

Die  niederösterreichischen  Gesandten  hatten  auch  noch  eine  zweite 
geheime  Instruktion,  in  welcher  sie  ermächtigt  wurden,  sich  außer  der 
jährlichen  bestimmten  Hilfe  auf  sechs  Jahre  noch  auf  40.140  Gulden 
Rheinisch  einzulassen,  zu  dem  Zuzug  von  100  Pfund  Pfennig  Geld  je  ein 
gerüstetes  Pferd  zu  stellen,  vom  gemainen  Mann  den  Zehnten  bis  an 
die  Grenze  von  Niederösterreich,  »so  es  aber  weiter  geht,  das  Geld  so 
viel  darauf  gebührt«. 

In  ihren  Antworten  auf  die  Fürträge  der  königlichen  Majestät 
dringen  die  Ausschüsse  und  Gesandten  auf  ein  einverständliches  Vor- 
gehen der  fünf  Erblande  untereinander  und  mit  der  Krone  Böhmen 
sowie  mit  Tirol,  sie  bitten,  der  König  möge  sich  bei  seinem  kaiser- 
lichen Bruder  für  Abhaltung  eines  Reichstages  zur  Hilfe  wider  »den 
Türken«  sowohl  als  Herstellung  eines  Reichsfriedens  verwenden,  wie 
auch  zur  Beilegung  der  Religionsstreitigkeiten. 

Am  16.  September  war  wieder  ein  Landtag  nach  Wien  ein- 
berufen, bei  welchem  »Lorentz  Khuefstainer«  neben  Leon- 
hart von  Harrach,  Melchior  von  Lamberg  u.  a.  als  anwesend 
genannt  wird.  Und  am  5.  November  trat  gleichfalls  in  Wien  neuer- 
lich der  vereinigte  Landtag  der  fünf  Erblande  zusammen.  Auch  hier 
tungierte  Lorenz  mit  denselben   Kollegen  wieder  als  Ausschuß. 

Seine  Majestät  rügte  in  seinem  »Fürtrage«  an  die  Stände, 
daß  diese  die  Vollmachten  ihrer  Gesandten  nach  Linz  auf  die 
Zusammenkunft  aller  erblichen  Fürstentümer  und  Länder  aus- 
gestellt hatten,  wogegen  die  Stände  sich  darauf  beriefen,  daß 
die  ganzen  Verhandlungen  auf  Erzielung  eines  gemeinsamen  Vor- 
gehens   basiert    waren,    ohne    welches    kein    Erfolg    zu    erwarten. 


45 

Der  König  replizierte,  daß  er  sich  die  Verhandlungen  mit  den 
Ländern,  deren  Vertreter  etwa  nicht  erscheinen  würden,  selbst  vor- 
behalten habe. 

Danach  waren  Seine  Majestät  ungehalten,  daß  sich  die  Ge- 
sandten der  Erblande  aus  eigener  Macht  zu  Linz  versam- 
melt hatten.  Solche  freiwillige  Vereinigungen  aus  Initiative  der 
Stände  wurden  zwar  von  oben  nicht  gerne  gesehen,  stellten  sich 
aber  angesichts  der  Not  der  Zeiten  als  unvermeidliche  Mittel  für 
das  Wohl  der  Länder  und  die  gemeinsame  Verteidigung  der- 
selben dar  und  liefern  den  Beweis,  wie  tief  die  Überzeugung 
der  Zusammengehörigkeit  in  den  Ländern  selbst  wurzelte. 

Der  Landesfürst  konnte  sich  auch  der  schon  von  Maximilian  I. 
i.  J.  15081)  erkannten  Notwendigkeit  nicht  entschlagen  und  er- 
teilte —  wie  er  auch  schon  selbst  den  Generallandtag  von  1536 
einberufen  hatte  —  im  Jänner  1539  den  Gesandten  der  Erb- 
lande die  Erlaubnis,  zusammenzukommen  und  mit  dem  Land- 
tage in  Böhmen,  aber  nur  für  die  zwei  Artikel  wegen  der 
gegenseitigen  Hilfe,  zu  verhandeln,  wovon  später  die  Rede  sein 
wird.-i)  Offenbar  herrschte  die  Befürchtung,  daß  bei  den  Ver- 
handlungen auch  Religionssachen  berührt  werden  würden  und  eine 
Kräftigung  der  evangelischen  Sache  herbeigeführt  werden  könnte. 

Am  14.  April  1539  fand  wieder  ein  Landtag  in  Wien  statt. 
In  dem  Verzeichnisse  der  Anwesenden,  welches  Herren  und  Ritter 
promiscue  aufzählt,  findet  sich  Lorenz  nicht  genannt,  wohl  aber 
in  einer  Spezialrubrik  als  »der  kleinen  Stadt  und  Markt  Ein- 
nember«  neben  Eberstorff,  Sinzendorff,  Weltzer,  Neydegg 
etc.  und  sodann  als  Teilnehmer  am  Landtage  vom  17.  September 
desselben  Jahres. 

In  die  Zwischenzeit,  vielleicht  in  bezug  auf  den  letztgenannten 
Landtag,  fällt  unter  dem  27.  Juli  1539  eine  in  unserem  Register 
verzeichnete  »Citation  vom  König  Ferdinand  an  Hn.  Lorentzen 
Khuefstainer,  Verordneten,  darinnen  Er  von  Ihr.  Majestät 
ganz  gnädig  und  aus  beweglichen  Ursachen  nach  Wien  citirt,  vz.  81. 
ihm  auch  nicht  außen  zu  bleiben  auf  das  Höchste  insinuirt 
wird  « . 

Und  wieder  im  folgenden  Jahre  wurde  Lorenz  von  den 
Verordneten  nach  Wien  zitiert  »zu  einer  Beratschlagung  wegen 
des  Türken«,  jedenfalls  anläßlich  des  Landtages  vom  25.  Jänner 
1540,  dem  er  beiwohnte.  Es  ist  der  erste,  von  dem  ein  separates  Vz.  82. 
Protokoll  —  wenn  man  es  so  nennen  darf  —  über  die  Verhand- 
lungen des  Ritterstandes  erhalten  geblieben  ist.3) 


!)  Dr.  Haselbach  i.  d.  Ldsk.   IV,  72. 

2)  Vide  sub  Kap.  8.  C.  3  dieses  Bandes. 

3)  Landesarchiv,  Ldtgshdlung-Buch  4,  1538  — 15  \z  und  Karton  4,  1541  — 1542 


46 

Daß  Lorenz  damals  als  Kommissär  zur  »Beraitung  der  Landt- 
gült  und  Güter«   mit  anderen  deputiert  worden  war,  geht  aus  dem 

Vz.  83.  Vorhandensein  der  Notiz  hervor,  daß  ihnen  das  bewilligte  Warte- 
geld auf  ihre  Pferde  wiederum   abgekündet  wurde.    1541. 

Von  den  nicht  datierten  Notizen  unseres  Verzeichnisses  sind 
dieser  Epoche  noch  zuzuschreiben: 

Vz.  84.  »2   Zuschriften  der  Verordneten  an  ihre  Mitverwandten,   auf 

Wien  in  der  Verordneten  Rath  zu  nothwendiger  Berathschlagung 
zu  kommen«,    dann  drei  andere,    aus  welchen  —  wie  der  Regi- 

Vz.  85.  strator  hinzufügt  —  »zu  sehen  ist,  daß  die  Verordneten  zugleich 
Einnehmer  gewesen«,  was  uns  schon  von  früher  her  bekannt  ist, 
durch  Steinberger    vom    Jahre    1396    und  Wisendt   von   15 10. 

Vz.  92.  Weiters  »Schreiben  von  denen  Hn.  Verordneten  an  ihren  Mit- 
verwandten Lorenz  Khuefstainer,  Fertigung  eines  Schuldbriefes 

Vz.  91.  und  des  Türken  Einfall  bffd.«  Endlich  »2  Schreiben  von  Hn.  Ma- 
thesen  Teuffl,  Hn.  Erasm  TeuffPs  Hn.  Vaters,  einen  gefangenen 
Türken  und  andres  bffd.« 

(Dieser  Matthäus  war  derselbe,  welcher  den  Hans  Lorenz  — 
wie  oben  erwähnt  —  in  Gemeinschaft  mit  dem  Prior  von  Mauerbach 
wegen  des  Katzianerischen  Kriegsvolkes  so  dringend  nach  Wien  ge- 
Vz.  90.  beten  hatte,  da  sie  ohne  ihn  nichts  machen  könnten.  Vom  Sohne  Erasmus, 
der  landständischer  Hauptmann  über  400  Pferde  war,  ist  das  Muster- 
register vom  Jahre   153g  zwar  zitiert,  aber  nicht  mehr  vorhanden.) 


B-  Wenn  wir    die  Tätigkeit    des    Hans  Lorenz    an    der  Hand 

Marschall    der  leider  nur  lückenhaften  Daten  der  ersten  Jahre  seines  politi- 
1541—1543.  sehen    Lebens   bis  hierher    zusammenzustellen   bemüht   waren,    so 
gelangen    wir    jetzt    zu    der    Periode    seines  Wirkens    als    Land- 
untermarschall, über  welche  schon  etwas  ausgiebigeres  Material 
vorliegt. 

Vor  allem  muß  versucht  werden,  diese  zeitlich  zu  umschreiben. 
Vz.  95.  Die  erste  Erwähnung  dieser  Würde  in  unserem  Verzeichnisse 

stammt  aus  dem  Jahre  1541   und  die  letzte  muß  in  das  Jahr  1543 
verlegt  werden. 

Im  ständischen  Archive  befindet  sich  ein  im  Originale  er- 
haltenes Dokument,  welches  unter  den  Beilagen  abgedruckt  wird 
Beil.  75.  und  als  die  erste  heute  noch  vorhandene  Emanation  des  Hans 
Lorenz  in  seiner  Eigenschaft  als  Landuntermarschall  anzu- 
sehen ist.  Es  ist  ein  »Gerichtlicher  Befelch«  vom  5.  Dezember 
1541,  dessen  Eingang  lautet:  »Ich  Larentz  Khuefstainer  zum 
Greillenstain,  Rom.  Khünigl.  Majestät  Rat  und  Landunter- 
marsch alch  des  Erzherzogthums  Oesterreich  unter  der  Enns  em- 


47 

biedt  den  Hochwürdigen  Fürsten,  Ersamen,  geistlichen,  Wol- 
geborenen,  gestrengen,  Hochgelernten,  Edlen,  Vesten,  Fürsichtigen, 
Erbarn,  Weisen,  genedigen,  Freundlichen  und  günstigen  Herrn 
und  gueten  Freundten,  und  all  und  jedlichen  Fürsten,  Prälaten 
und  Priesterschaften,  Graven,  Freyherrn,  Ritter,  Edlen,  Stätte 
und  Märkte  etc.  mein  gutwillig  Dienst,  Freundtschaft  und  guten 
Willen«  etc.  Daran  schließt  sich  die  Aufforderung:  die  Restanten 
von  den  Landesanlagfen  einzuzahlen.  Dieses  Dokument  wird  von 
Fischersberg  in  seinem  Adelsspiegel  speziell  zitiert,  also  für 
besonders  bemerkenswert  gehalten. 

Die  Erhebung  des  Lorenz  zu  der  genannten  Würde  hat 
sonach  im  Laufe  des  Jahres    1 541    stattgefunden. 

(Sein  Vorgänger  war  der  in  unseren  Archivregesten  oft  genannte 
Ambrosi  Wisent,  der  schon  im  Jahre  1510— 1523  als  Einnehmer  der 
Stände  vorkommt,  dann  1524  als  Landuntermarschall.  Über  das  Datum 
seines  Rücktrittes  oder  Ablebens  ist  nichts  angegeben.  Das  letzte  auf- 
findbare Datum  ist,  daß  er  im  Jahre  1539  mit  seiner  Gattin  Euphemia, 
Tochter  des  Sigmund  Hager  von  Allentsteig  (des  Alteren)  ein  Ge- 
mälde im  Chor  der  Minoritenkirche  in  Wien  stiftete.1)  Seine  Amtsdauer 
von  17  Jahren  war  eine  besonders  lange  und  lieferte  den  Beweis  von 
außerordentlicher  Tüchtigkeit.) 

Wenn  sonach  der  Beginn  der  Amtsperiode  des  Hans  Lorenz 
annähernd  fixiert  werden  konnte,  muß  dies  nun  auch  für  das 
Ende  derselben  geschehen. 

Ein  im  ständischen  Archive  befindliches  Verzeichnis  weist 
ihm  die  Jahre  1 541  — 1544  zu.  Dies  stimmt  wohl  für  den  Beginn, 
nicht  aber  für  das  Ende.  Denn  schon  im  Jahre  1543  wird  Georg 
von  Mämmingen  in  einer  Urkunde  vom  7.  April  als  Land- 
untermarschall bezeichnet.  Es  ist  dies  der  »Gewaltbrief  der 
Stände  an  ihre  Ausschüsse  zu  den  Verhandlungen  der  5  Erb- 
lande in  Wien«.2) 

Da  Lorenz  noch  im  Dezember  1542  an  der  Inventarisierung 
des  Landesarchives  teilnahm,  ist  der  Mämmingen  als  sein  un- 
mittelbarer Nachfolger  zu  betrachten,  obwohl  dieser  sowohl  vom 
Codex  Austriacus  von  1704  als  von  Wurmbrandts  Collectanea 
von  1705  in  deren  Listen  ganz  übergangen  wird.  Nach  Hans 
Lorenz  sind  überhaupt  keine  Jahresdaten  mehr  angegeben.  Es 
wird  nur  gesagt,  daß  ihm  Ludwig  Kirchberger  folgte,  dem 
ganz  richtig  von  demselben  Wurmbrandt  im  Kapitel  der  Ba- 
rones  de  Kirchberg  das  Jahr  15493)  und  von  Wisgrill  die 
Zeit  von  1549 — 1556  zugewiesen  wird.  Der  letztere  Autor  führt, 
gleichfalls  richtig,   Georg  von  Mämmingen  für  die  Jahre  1543 

*)  Hoheneck,  I,  255. 

2)  Landesarchiv,  Landtagshdlg.  1543. 

:!)  Codex  Austriacus.  I,  757.  —  Wurmbrandt,  Collectanea,  288  u.  10. 


48 

bis    1549   an,  welcher  später,  von  1559   an,  Landeshauptmann  in 
Oberösterreich  war.1) 

Der  Irrtum  bei  Wurmbrandt  und  im  Codex  Austriacus 
dürfte  daher  rühren,  daß  die  M  am  min  gen  damals  im  Besitze  der 
Veste  Kirchberg  an  der  Pielach  standen  und  deren  Beinamen 
führten,  wodurch  die  Verwechslung  mit  dem  Kirchberger  er- 
möglicht wurde.  Dieses  Kirchberg  war  niemals  in  den  Händen 
der  Kirchberger.2)  Es  soll  einst  im  Besitze  der  Klingen  ge- 
wesen sein,  denen  der  erste  Mann  unserer  Katharina  Püchlerin 
angehörte. :i) 

Überhaupt  sind  die  älteren  Listen  sowohl  der  Landuntermar- 
schälle als  auch  der  Landmarschälle  selbst  nicht  genau  oder  doch 
nicht  vollständig-.  So  ist  während  der  ganzen  Zeit  des  Hans  Lorenz 
fast  nur  von  Wilhelm  und  Andre  von  Puechheim  als  Landmar- 
schällen die  Rede,  von  welchen  der  erstere  von  1533 — 1542,  der  letztere 
von  1544 — 1558  tatsächlich  das  Amt  führte,  während  ihnen  im  Suttin- 
gerschen  Consuetudinarium  ebenso  wie  im  Codex  Austriacus  und  bei 
Wurmbrandt  nur  die  Jahre  1540  respektive  1556  zugewiesen  werden4,', 
wonach  Andre,  mit  welchem  Lorenz  in  jener  Eigenschaft  zu  tun  hatte, 
erst  neun  Jahre  nach  dem  Tode  des  letzteren  Landmarschall  geworden 
wäre,  w7as  den  bekannten  Tatsachen  widerspricht. 


Die  Land- 
marschälle 
und  Land- 
unter- 
marschälle. 


Die  eben  erwähnten  Unrichtigkeiten  werden  es  berechtigt  er- 
scheinen lassen,  einige  Worte  über  die  dadurch  angeregte  Frage  der 
Reihenfolge  der  Landmarschälle  und  ihre  Funktionen  einzuflechten. 
Offenbar  sind  in  jenen  Verzeichnissen  die  Jahreszahlen  nur  gewisser- 
maßen als  Stichproben  gemeint,  daher  wohl  auch  weder  Anfang  noch 
Ende  der  Funktionen  gegeben  werden  wollten.  Sonst  wären  die  Daten 
bei  der  Gewissenhaftigkeit  der  drei  Kompilationen  nicht  erklärlich.  Sie 
weichen  untereinander  auch  darin  ab,  daß  bei  Suttinger  die  ersten 
zwei  Landmarschälle  der  beiden  anderen  Listen  (Liechtenstein  von 
1204  und  Puechaimb  von  1231)  nicht  vorkommen,  wohl  aus  guten 
Gründen,  so  daß  Stephan  von  Maißau  vom  Jahre   1292   der  erste  ist. 

Die  Landuntermarschälle  kommen  im  Konsuetudinarium  gar 
nicht  vor,  im  Codex  Austriacus  beginnt  die  Liste  erst  mit  Ambrosi 
Wisandt,  dem  bereits  erwähnten  unmittelbaren  Vorgänger  unseres 
Hans  Lorenz,  während  sie  Wurmbrandt  bis  auf  Wolff  Reutter 
vom  Jahre   1423  zurückführt. 

Eine  von  den  drei  erwähnten  Listen  teilweise  abweichende  Zu- 
sammenstellung gibt  Graf  Otto  von  Walterskirchen,  der  sich  auch 
der  schweren,  aber  um  so  verdienstvolleren  Mühe  unterzog,  als  wert- 
volle Beigabe  seines  schönen  Werkes  eine  Liste  der  Landuntermarschälle 
aufzustellen. 5) 


1)  Wisgrill,  Forts    i.  Adler  1872,  S.  93 

2)  N.-ö.  Topographie.  V.   115  ff.  —  Wisgrill  i.  Adler,  1872,  S.  93. 

3)  C.  Kuefstein,  Studien.  I,  262  ff.  u.  270. 

4)  Suttinger,  Juris  cons.  coli.  I.  —   Cod.  Austr.  I,  742.  —    Wurmbrandt,  I.  c. 

5)  Walterskirchen,  II,  142. 


49 

Und  noch  eine  andere,  leider  nur  auf  das  Mittelalter  beschränkte 
rindet  sich  in  von  Wretschkos  grundlegender  Arbeit  über  das  öster- 
reichische Marschallamt. ') 

Auch  diese  stimmen  nicht  überein,  wenn  auch  im  allgemeinen 
dieselben  Namen,  aber  mit  verschiedenen  Daten,  vorkommen.  Es  liegt 
nicht  in  unserer  Aufgabe,  die  Widersprüche  zu  lösen,  deren  Aus- 
gleichung der  weiteren  Forschung  anheimgegeben  bleiben  muß. 

Aus  den  hier  zu  Gebote  stehenden  Dokumenten  kann  immerhin 
ein  allerdings  nur  sehr  bescheidener  Beitrag  zur  teilweisen  Vervoll- 
ständigung entnommen  werden.  So  wäre  der  Liste  der  Landmarschälle 
der  von  Suttinger  gar  nicht  angeführte  Georg  von  Khuenring2), 
welcher  1461  dem  Landtage  zu  Korneuburg  präsidierte,  von  1460 — 1462 
hinzuzufügen.    Ferner: 

Benusch  von  Eberstorff  wird  schon  1498  Verwalter  des  x\mtes 
und  von    1502  — 1509  Landmarschall  genannt. 

Caspar  von  Volkersdorf  1512  —  1515. 

Georg  von  Puchaimb   1526  und  nach  Suttinger  auch  noch  1527. 

Wilhelm    von    Puchheim    (nach  Walterskirchen    schon    1533) 

1534— 1542. 

Andre  Freiherr  von  Puchheim   1544 — 1558. 

Joachim  von  Schönkirchen,   1560  — 1562. 

Wilhelm  Freiherr  von  Roggendorff  1566  bis  nach  1589. s) 

Hier  sind  nur  jene  Namen  angeführt,  für  welche  in  den  zur  Ver- 
fügung stehenden  Akten  vervollständigende  Daten  zu  den  bisherigen 
Listen  sich  von  selbst  ergaben. 

In  bezug  auf  die  Landuntermarschälle  ist  schon  die  Amtszeit 
des  HansLorenz  von  1541  — 1543  präzisiert  worden,  mit  welchem  Jahre 
Georg  von  Mämmingen  zu  Kirchberg  ihn  ersetzte. 

Sein  Vorgänger  Ambrosius  Wisandt  kommt  nach  den  hier- 
ortigen  Daten  i.  J.  15 18  zugleich  mit  Hans  von  Puchheim  noch 
als  Einnehmer,  also  Verordneter  vor,  was  nicht  hindern  würde,  daß  er, 
wie  Walterskirchen  sagt,  noch  in  demselben  Jahre  Landuntermarschall 
geworden  wäre,  welches  er,  zeuge  der  hiesigen  Notizen,  im  Jahre  1524 
gewesen.  Für  das  Jahr  1570  ist  Hans  Hohenberger  zu  nennen.4) 
Christof  vonOberhaimb  endlich  erscheint  schon  1571  als  Landunter- 
marschall und  war  es  noch  im  Jahre  1580. 5) 

Die  angeführten  Perioden  für  die  Amtierung  der  beiden  Puch- 
heims,  Wilhelm  und  Andreas  als  Landmarschalle,  stimmen  übrigens 
mit  den  von  Wis grill  gegebenen  überein. 

Von  dem  zwischen  ihnen,  i.  J.  1544,  eingeschobenen  Christof 
Freiherrn  von  Eytzing  sagt  der  gelehrte  Verfasser  des  Artikels 
Puchaimb  im  Jahrbuch  des  heraldischen  Vereines  »Adler«,  daß  Andre 
nach  dessen  Ableben  sein  Nachfolger  im  Landmarschallamte  geworden 
sei,  während  Wisgrill  den  Eytzing  erst  1547  Statthalter  werden  und 
noch    bis    zum   Jahre    1563    am    Leben    bleiben   läßt. li)    Tatsächlich    war 


')  Wretschko,    187. 

•)  Wisgrill,  II,  72  u.  78.  —  Frieß,  Die  Herren  von  Kuenring,  S.  2205,  u.  Reg.,  943. 

:;)  Hofbibl    cod.  8314.  Fol.  703. 

4)  Hofbibl.  cod.  8314.  Fol.  9. 

5)  Dr.  V.  Bibl,  Gegenreformation  unter  Rudolf  II.,  p.   177. 
°)  Wisgrill,  II,  388,  u.  Forts.  Adler  1890,  S.   196. 

4 

C    Kuefstem.  II. 


50 

er  Statthalter  von  1544 — 1551  und  starb  1563. l)  Man  sieht  aus  den 
vorstehenden  Beispielen,  wie  viele  Widersprüche  noch  zu  lösen  und 
Lücken  auszufüllen  sind  und  wie  mühsam  und  unsicher  die  darauf  ge- 
richtete Arbeit  bleibt. 


Das  Land- 

marschall-  Die  Schwierigkeiten    derselben    sind     nicht    zu    unterschätzen.    Sie 

amt.  liegen  für  die  älteren  Zeiten  namentlich  in  der  nahezu  unvermeidlichen 
Verwechslung  der  verschiedenen,  voneinander  getrennt  zu  haltenden 
Bedeutungen  des  Marschallstitels,  in  den  Umwandlungen,  die  seine  von 
Anfang  an  ziemlich  schwankend  umgrenzten  Funktionen  erlitten,  je  nach- 
dem das  Hofamt  oder  die  politische  Würde  in  Frage  kommt. 

Das  Amt  des  Landmarschalls2)  wie  auch  der  Name  hat  sich 
erst  allmählich  aus  jenem  des  Marschalls  oder  Obersten  Marschalls 
herausgebildet,  welches  ursprünglich  ein  frei  verliehenes  Amt  bei  der 
Person  des  Landesfürsten  war,  dann  in  der  Hand  der  Ministerialen- 
Familien  der  Kuenringer  und,  nach  deren  Aussterben,  derMeißauer 
erblich  wurde  und  schließlich  auf  reine  Repräsentation  beschränkt  blieb, 
indem  die  Funktionen  geschäftlicher  Art  von  eigenen  Beamten  ver- 
sehen wurden. 

Die  älteste  Erwähnung  verdanken  wir  einer  Urkunde  Herzog 
Leopolds  IV.  von  1141,  und  von  den  ersten  Trägern  des  Amtes  kennt 
man  nur  die  Vornamen  bis  zu  Struno  von  Falkenstein,  nach  dessen 
noch  vor  Leopolds  VI.  Tode,  im  Jahre  1230  erfolgten  Ableben  dieser 
das  Amt  an  Heinrich  von  Kuenring  verlieh,  womit  es  gleichzeitig 
die  Eigenschaft  eines  lehenbaren  Erbamtes  gewann.  Die  anderen  Mar- 
schälle, denen  man  neben  ihnen  zuweilen  begegnet,  sollen  den  obersten 
Träger  des  Titels  in  dessen  amtlichen  Funktionen,  denen  er  fernblieb, 
zu  ersetzen  gehabt  haben,  während  jener  selbst  durch  die  Aufgaben 
der  ihm  anvertrauten  Verwaltung  des  Landes,  auf  die  er  immer  mehr 
Einfluß  gewonnen  hatte,  als  nächster  Ratgeber  des  Herzogs  in  Anspruch 
genommen  wurde. 

So  bildete  sich  eine  Zweiteilung  zwischen  dem  Hof-  und  dem  politi- 
schen Amte  heraus,  welche  in  den  Titeln  nicht  immer  genügend  aus- 
einandergehalten wurden,  um  spätere  Verwechslungen  in  der  Beurteilung 
zu  verhindern. 

Unter  den  ersten  Nachfolgern  Rudolfs  von  Habsburg,  nament- 
lich Albrecht  I.  und  Rudolf  IV.,  die  der  kräftigen  Organisation  des 
Verwaltungsdienstes  erleuchtete  Aufmerksamkeit  widmeten,  trat  ganz 
erklärlicherweise  das  Bestreben  hervor,  die  staatliche  Gewalt  gegenüber 
der  namentlich  in  den  Zeiten  des  Interregnums  angewachsenen  Macht 
der  zum  großen  Teil  ausländischen  Dynastenfamilien  angehörigen  Land- 
herren mehr  und  mehr  zur  Geltung  zu  bringen.  Zu  diesem  Behufe  bot 
sich  in  der  Person  des  dem  Landesfürsten  nahestehenden  Marschalls 
eine  geeignete  Handhabe.  So  gewann  dieser  einen  oft  überwiegenden  Ein- 
fluß auf  die  Regierung  des  Landes,  die  ihm  zuzeiten  ganz  übertragen  wurde, 
ebenso  wie  die  Aufrechterhaltung  des  Landfriedens  und  sogar  gewisse 
richterliche  Funktionen,  die  wohl  als  erste  Anläufe  für  die  spätere  Aus- 

l)  N.-ö.  Amtskalender  u.  Starzer,  N  -ö.  Statthalterei,  p.  183. 
3)  Wretschko,  Das  österr.  Marschallamt.  —    M eil ler,  Geschichte  der  Ob.  Hof- 
ämter i.  Adler,  1871. 


51 

gestaltung  der  landmarschallischen  Gerichtsbarkeit  betrachtet  werden 
dürfen. 

Die  Trennung  des  Marschallamtes  von  jenem  des  Hofmarschalls 
kennzeichnet  sich  auch  durch  den  veränderten  Namen.  So  viel  bekannt, 
war  es  zuerst  Hermann  von  Landenberg-,  der  von  Rudolf  IV.  in 
einer  Urkunde  von  135g  als  Landmarschall  in  Österreich  bezeichnet 
wurde. 

Durch  die  ihm  übertragene  Ingerenz  auf  die  inneren  Angelegen- 
heiten des  Landes  gewann  er  eine  besondere  Autorität  über  seine  Standes- 
genossen, in  deren  Händen  die  eigentliche  Verwaltung  der  verschiedenen 
Teile  ihrer  Besitzungen  lag.  Seitdem  sich  aus  den  in  die  Babenberger 
Zeit  zurückreichenden  formlosen  Beratungen  der  alten  Landherren,  aus 
deren  Mitte  der  Marschall  genommen  wurde,  die  Anfänge  einer  eigent- 
lichen ständischen  Verfassung  entwickelt  hatten,  konzentrierte  sich  bei 
ihm  auch  die  Einwirkung  auf  die  Stände,  und  mit  der  zunehmenden 
Entwicklung,  die  durch  das  Nachrücken  zahlreicher  ritterlicher  Ge- 
schlechter in  die  nach  und  nach  sich  lichtenden  Reihen  der  alten  Land- 
herren begünstigt  wurde,  betrachtete  man  ihn  bald  als  das  Haupt  der 
ganzen  Landschaft. 

Seitdem  durch  die  Neuorganisationen  des  Kaisers  Maximilian 
auch  die  landschaftliche  Verwaltung  eine  präzisere  Gestaltung  erhielt, 
gewann  auch  die  Stellung  des  Landmarschalls  eine  sicherere  Grundlage. 
Er  führte  von  nun  an  in  stabiler  Weise  den  Vorsitz  bei  den  Landtagen 
und  sonstigen  ständischen  Versammlungen  und  leitete  die  Präsidial- 
geschäfte. 

Auf  die  früher  erwähnten,  dem  Marschall  zeitweise  zugeteilt  ge- 
wesenen Attributionen  ist  wohl  auch  sowohl  seine  gerichtliche  Kom- 
petenz als  Vorsitzender  des  landmarschallischen  Gerichtes,  aus  dem  sich 
das  Landrecht  und  sodann  das  heutige  Landesgericht  entwickelte,  als 
auch  seine  Stellung  als  Herzoglicher  Rat  zurückzuführen.  Es  oblag  ihm 
sonach  die  doppelte,  oft  schwer  zu  vereinbarende  Aufgabe,  die  Inter- 
essen des  Landesfürsten  gegenüber  den  Ständen  sowohl,  als  jene  der 
letzteren  gegenüber  dem  Monarchen  zu  vertreten. 

Nach  den  vorstehenden  Ausführungen,  die  sich  vorzugsweise  an 
die  grundlegenden  Studien  Wretschkos1)  lehnen,  ist  es  erklärlich,  daß 
die  Stände  sehr  bald  eine  Mitwirkung  bei  der  Wahl  dessen,  den  sie 
als  ihren  Vertrauensmann  ansehen  sollten,  verlangten  und  auch  durch- 
setzten. Ihr  Rat  oder  Vorschlag  wurde  zumeist  berücksichtigt  sowohl 
bei  der  Wahl  des  Landmarschalls,  der  gewohnheitsmäßig  dem  Herren- 
stande zu  entnehmen  war,  als  auch  des  dem  Ritterstande  angehörenden 
Landuntermarschalls. 

In  betreff  des  letzteren,  der  erst  später,  gegen  Ende  des  14.  Jahr- 
hunderts bekannt  wird  und  damals  erst  hinzugetreten  sein  dürfte,  als 
der  Ritterstand  mehr  und  mehr  hinaufstrebte  und  zahlreicher  an  den 
Angelegenheiten  des  Landes  teilnahm,  vielleicht  nicht  ohne  Konnivenz 
der  Regierung,  die  sich  seiner  gegen  den  überwiegenden  Einfluß  der 
alten  Landherren  bedienen  konnte,  besteht  derselbe  Mangel  an  Überein- 
stimmung bei  Aufzählung  der  Inhaber  dieses  Amtes. 


')   Wretschko,  1.  c.  —  Meiller,  Gesch.  d.  Ob.  Hofämter  im  Adler.  1871. 

4* 


52 

Es    möge    genügen,    hier    die    Zeit    des    unmittelbaren    Vor- 
gängers   des    Hans    Lorenz    und    seines    Nachfolgers    präzisiert 
und  auf  diese  Weise  seine  eigene  Amtsführung  genau  umschrieben 
zu  haben. 
Kgl.  Rat.  Die  Ernennung  zum  Königlichen  Rate    ging   Hand  in  Hand 

mit  jener  zum  Landuntermarschall.   Sie  erfolgte  unter  dem  4.  De- 
Vz.  94.      zember  1 54 1    und  am  5.   erging-  bereits  der  obenerwähnte,  in  der 
Beil.  75.     Anlage  abgedruckte    »Gerichtliche   Befelch«,    mit  dem  Hans  Lo- 
renz   seine  neue  Tätigkeit  als  Landuntermarschall  eröffnete    und 
in  dessen  Eingang    er    sich  bereits    des  Ratstitels    bediente.    Die 
Jahreszahl  1545   in  unserem  Archivverzeichnisse  beruht  daher  auf 
einem  Kopierfehler. 
Ritter.  Gleichzeitig    mit   dem  Titel    des  Landuntermarschalls    taucht 

jener  des  Ritters  auf,  der  Hans  Lorenz  auch  nach  Nieder- 
legung seines  Amtes  gegeben  wurde.  Da  diese  Benennung  weder 
vor  noch  nach  ihm  mehr  vorkommt,  obwohl  seine  Vorfahren  von 
jeher  dem  Ritterstande  angehörten,  so  muß  sie  bei  Hans  Lo- 
renz eine  eigene  Bedeutung  gehabt  haben,  entweder  als  Folge 
eines  formellen  Ritterschlages  oder  der  Zugehörigkeit  zu  einem 
der  damals  entstandenen  Ritterorden,  wie  z.  B.  des  von  Fried- 
rich III.  bei  seiner  Anwesenheit  in  Rom  im  Jahre  1468  gestifteten 
Georgs-Ordens.1)  Auch  in  anderen  Familien  werden  einzelne  Mit- 
glieder speziell  als  »Ritter«  genannt,  namentlich  jene,  welche  als 
equites  aureati  den  feierlichen  Ritterschlag  bei  der  Königskrönung 
erhalten  hatten. 


* 


* 


* 


Amtliches.  In  seiner  neuen  Stellung  hatte  Lorenz  natürlich  mehr  als  früher 

alle  ständischen  Agenden  mitzuführen  und  den  Funktionen  des 
aus  dem  Herrenstande  gewählten  Landmarschalls,  als  Präsidenten 
der  Ständeversammlung  und  des  mit  den  Attributen  eines  Ge- 
richtes erster  Instanz  ausgestatteten  landmarschallischen  Gerichtes,, 
der  Landrechte,  denen  besonders  Entscheide  in  Lehensachen 
zustanden,  seine  Unterstützung  zu  leihen. 

Sonderbarerweise  geben  die  »Landtagshandlungen«  über  die 
amtliche  Tätigkeit  des  Hans  Lorenz  als  Landuntermarschall  nur 
wenig  Auskünfte.  Und  selbst  bezüglich  der  auf  den  18.  Februar 
1541  nach  der  Neustadt  einberufenen  Zusammenkunft,  zu  wel- 
cher Hans  Lorenz  speziell  geladen  wurde,  ist  es  zweifelhaft,  ob 
er  damals  schon  diese  Würde  bekleidete.  In  den  Ladeschreiben 
vom    1.  Februar,    deren    Adressaten    eng    umgrenzt    waren,    wird 


1)  Dr.  A.  Mayer  in  Gesch.  d.  Stadt  Wien,  II-,  p.  932. 


53 

nur  sein  Name  genannt  neben  Zelking,   Eytzing,  Teuffl,  Oedt, 
Lembach,   Einern  und  zwei  Prälaten.1) 

In  den  Akten  der  Familie  jedoch  kommen  einige  nützliche 
Indizien  vor,   die  seine  amtliche  Tätigkeit  zu  beleuchten  beitragen. 

So  gleich  aus  dem  Jahre  1 541  »Drey  ernste  Bevehllich  von 
Kayser  Ferdinando  an  Dero  Rath  und  Landtuntermarschalck  Vz.  95. 
Herrn  Lorentzen  Khuefstainer.«  Ferner  »Zwo  unterschiedliche 
Instructionen  von  Khönig  Ferdinand  seinen  inserirten  Räthen  Vz.  96 
eingehändigt,  darauf  solche  in  gehaltenen  Landtag  von  Ihnen 
denen  gesambten  Ständen  fürgetragen  werden«.  Diese  Instruktionen 
waren  offenbar  auf  bestimmte  Landtage  ausgefertigt.  Ihr  Zweck 
kann  aber  mangels  einer  Datieruno-  und  da  über  den  Inhalt  keine 
Andeutungen  erhalten  sind,   nicht  mehr  ergründet  werden. 

Dann:    »Commission  Bevehllich  von  K.  Ferdinand  an  Dero 
Rath  Hn.  Lorentzen  Khuefstainer  und  Pangratzen  Raiger,      Vz.  97. 
erkhundigung  etlicher  verfallener  Lehen    betreff«    und   der  schon 
erwähnte   »Pedtzedtl    von    Hn.    Marquart    von    Khünring    und 
Hn.   Hansen   von   Zinzendorff«.  Vz.  98. 

Ferner  finden  wir  in  der  Reihenfolge  der  Aufzeichnungen  ein 
Schreiben    von    Erasm  von  Schneckenreuth    zu    Breitenaich 
mit  einer  Klage    »gegen  Wilhelm  von  Puechaimb  Fürkommen      Vz.  39. 
bei  Herrn  Lorentzen  Khuefstainer,  Landuntermarschall«.  Ferner 
Schreiben  von  Michael  Ludwig  von  Puechaimb    betreffs  der    Vz.  100. 
Horner   Gerhabschaft,    von    Wilhelm    von    Puechaimb    und     Vz.  101. 
L.  von  Lembach,   die  bitten,   sie  zu  entschuldigen  wegen  Nicht- 
erscheinens,  ersterer  auf  die  Zitationen  des  Hans  Lorenz,    letz- 
terer wegen  Ausbleibens  vom  Landtage.  —  Dann  drei  Schreiben 
von  Herrn  Jochamb  Marschalck  an  Herrn  Lorentzen  Khueff-     Vz.  102. 
stainer,   Landuntermarschall,   sein  Marschalck  Rechtsführung  be- 
treffend. 

Joachim  Marschalch  von  und  zvi  Reichenau,  welcher  das 
Tiernasche  Geschlechtswappen  von  König  Ferdinand  1527  erhalten 
hatte,  war  1527  — 1545  kaiserlicher  Rat  und  niederösterreichischer  Kammer- 
prokurator2) und  wohl  als  solcher  hatte  er  an  Lorenz  zu  referieren. 

Ein    anderes    Schreiben    stammt    »von    Herrn    Jochamb    zu     Vz.  103. 
Schönkirchen,   an  Lorentz,  Ridter,   kay.  May.  Rath  undt  Landt- 
untermarschalch,    einen    Ansatz    betreffend«,    also    wahrscheinlich 
eine  Schätzung,  vielleicht  in  Lehensachen  vor  dem  landmarschalli- 
schen  Gerichte. 

Hans    Burgstaller,    Verwalter    zu    Grienburg,    bittet    Lo-     Vz.  104. 
renz,   ihm  als  Landuntermarschall  eine  Tagsatzung  zu  erstrecken, 


1)  Landesarchiv,  Ldtgshdlg.  Karton  5. 
-)  Wisgrill,  Forts,  i.  Adler  1872,  S.  100. 


54 

das  einzige  Gesuch  dieser  Art,  was  noch  nicht  beweist,  daß 
Fristgesuche  damals  seltener  waren  als  heutzutage.  Die  Gerichts- 
praxis betreffen  auch  die  »vier  Schreiben  von  Christoff  Strasser, 

Vz.  105.  Landtschreiber  an  seine  Obrigkeit  Landuntermarschall  Herrn  Lo- 
renz Khuefstainer,  die  angestellten  Landtsrechten  —  also 
die  Gerichtssession   —  und  anderes  betreffend«. 

Mit  Schreiben  aus  Gratz  von  1542  zeigte  Freiherr  Hans 
Ungnad  den  Ständen  in  Österreich  an,  »daß  er  von  Ihrer  Majestät 

Vz.  106.  als  Statthalter  in  Österreich  angenommen  und  wie  es  des  Erb- 
feindes halber  beschaffen,  neben  Communicirung  etlicher  Avisen«, 
worunter  wohl  Nachrichten  über  die  feindlichen  Bewegungen  ver- 
standen waren. 

Eine  wenig  angenehme  und  verantwortliche  Aufgabe  während 
seiner  Amtsführung  wurde  dem  Hans  Lorenz  dadurch  auferlegt, 
daß  er  von  seinen  Standesgenossen  beauftragt  wurde,  ein  Gut- 
achten auszuarbeiten,  welches  seitens  der  Regierung  dem  Ritter- 

Vz.  107.  stände  abgefordert  worden  war  »wegen  Verbrechens  Herrn  Han- 
sens von  Puechaimb,  welches  doch  nicht  namhaft  gemacht 
wird,  im  ersten  und  fürnembsten  Punkten,  aber  .im  anderen  Punkt 
erscheint,  daß  gedachten  Herrn  von  Puechaimb  seine  Unter- 
thanen  beklagt  und  aufrührisch  gewesen,  darinnen  sich  dann  der 
Ritterstand  sein  Herrn  von  Puechaimb  wider  die  Unterthanen 
angenommen.  Zum  Bschluß  ist  angehengt  ein  Zugk  wider  den 
Türeken  etc.« 

Das  Verbrechen,  dessen  sich  Hans  von  Puechaimb  schuldig 
gemacht  hatte,  wird  nicht  näher  bezeichnet.  Es  gab  in  der  damaligen 
Zeitperiode  zwei  Angehörige  dieser  Familie  mit  demselben  Vornamen. 
Johann  VIII.,  Stifter  der  älteren  Linie  zu  Göllerstorff,  und  Johann  IX., 
von  dem  die  Horner  Linie  abstammt.  Nur  von  jenem  ist  das  Verbrechen 
bekannt,  für  welches  er  auch  als  eines  der  Häupter  der  aufständischen 
Regenten  der  alten  Partei  im  Jahre  1522  in  Wiener-Neustadt  ent- 
hauptet   wurde.    Von    diesem    kann    hier    keine  Rede    sein. 

Der  andere,  Hans  IX.,  Neffe  des  Frühergenannten,  war  zwar  ein 
recht  unruhiger,  sogar  auch  streitsüchtiger  Herr,  stand  aber  in  Gnaden 
bei  Ferdinand  L,  den  er  als  Gesandter  der  niederösterreichischen  Stände 
zum  Reichstage  in  Regensburg  im  Jahre  1532  begleitet  hatte1),  und 
hat  sich  gewiß  in  acht  genommen,  verbrecherische  Handlungen  zu  be- 
gehen. Es  ist  auch  bisher  keine  bekannt  gewesen.  Es  scheint  nach 
dem  Nachsatze  der  obenzitierten  Notiz,  daß  es  sich  um  eine  vielleicht 
unbegründete  Anklage  der  aufrührerischen  Bauern  handelte.  Sonst  würde 
auch  der  ganze  Ritterstand  nicht  seine  Partei  zu  nehmen  imstande  ge- 
wesen sein. 

Die  Ausarbeitung  dieses  Gutachtens,  welches  in  copia  vor- 
handen war,  ist  für  Lorenz  gewiß  eine  heikle  Aufgabe  gewesen, 


l)  Wisgrill,  Adler.  1890,  S.  162. 


55 

da  er  mit  den  Puechaimbs,  wie  seine  Vorfahren,  in  guten  nach- 
barlichen Beziehungen  stand.  Ob  dies  derselbe  Hans  von 
Puechaimb  war,  dem  er,  wie  wir  schon  gesehen,  im  Jahre  1533 
Grundstücke  verkauft  hatte  und  der  ihn  in  seinem  Testamente 
vom  Jahre  1543  zum  Gerhaben  seiner  Kinder  auf  den  Todesfall  Vz.  136. 
einsetzte,  kann  dahingestellt  bleiben. 


Endlich    aber    gelangen    wir  zu  jener  Wirksamkeit  Lorenz',  Landesarchiv 


Inventari- 
sierung. 


welche  in  den  Räumen  des  Landhauses,  und  speziell  des  darin 
befindlichen  Niederösterreichischen  ständischen  Archives  die  nach- 
haltigsten Spuren  einer  segensvollen  Fürsorge  zurückgelassen  hat. 

Wie  Lorenz    der  erste    seiner  Familie  war,    der   über  diese 
Nachrichten  sammelte    und  ein  Inventar    über   die  von  ihm  be- 
sessenen brieflichen  Urkunden  hinterließ,    so    nahm  er    auch  den     Vz.  108 
lebhaftesten  Anteil    an    der    ersten  Inventarisierung    der    bei    den 
Ständen  befindlichen  Dokumente. 

Hierüber  gibt  der  um  das  Niederösterreichische  Landes- 
archiv und  unsere  Spezialgeschichte  überhaupt  hochverdiente 
Landesarchivar  und  -Bibliothekar  Dr.  Anton  Mayer  höchst  inter- 
essante, aus  den  authentischesten  Quellen,  an  deren  Ursprung  er 
sitzt,   geschöpfte  Daten. ') 

Durch  den  Ankauf  des  den  Gebrüdern  Liechtenstein  gehöri- 
gen Hauses  in  der  Herrengasse  im  Jahre  1 5  1 3  wurde  der  Anstoß  ge- 
geben, die  ständischen  Privilegien,  Urkunden  und  sonstigen  Schriften, 
die  bis  dahin  auf  den  festen  Schlössern  eines  Ständemitgliedes, 
meistens  des  jeweiligen  Landmarschalls2)  aufbewahrt  wurden, 
dort  unterzubringen,  um  sie  in  einem  dazu  geschaffenen  Räume 
in  eigene  Obhut  zu  nehmen. 

Nach  Beendigung  der  notwendigen  Adaptierungsarbeiten 
wurde  es  15 18  den  Ständen  anheimgestellt,  ihre  Urkunden  und 
Schriften  im   »Briefgewölbe«   zu  deponieren. 

Auch  hier  hielt  man  sie  nicht  für  sicher  genug,  als  die  Türken- 
scharen sich  gegen  Wien  heranwälzten.  So  wurden  sie  im  Jahre 
152g  nach  dem  festen  Kloster  Melk  und  1532  auf  die  Burg 
Aggstein  gebracht,  1543  sogar  bis  nach  Pirchenstein  an  der 
Mühl  im  oberösterreichischen  Mühlviertel. 

In  der  Zwischenzeit  hatte  —  wie  Dr.  Mayer  auf  Grund  der 
Aufzeichnungen  des  Landesarchives  darstellt  —  am  13.  Dezember 
1542,  die  erste  urkundlich  beglaubigte  Inventarisierung  »gemainner 
Landtschaft    des    Erzherzogthums    Oesterreich    unnder    der    Enns 

1)  Dr.   A.  Mayer,  Das  Archiv  u.  d.  Registratur  der  n.-ö.  Stände  von   1518  — 1848. 

2)  N -ö.   Landesarchiv,  Codex  provincialis.  III,  pag.  15 11  ff. 


56 

Brieftlicher  Urkhunden  und  Freyhaiten«  stattgefunden.  Auf  wessen 
Veranlassung,   wird  nicht  gesagt. 

Zu  deren  Vornahme  war  eine  eigene  Kommission  nieder- 
gesetzt worden,  die  aus  den  damaligen  Verordneten  Wolfgang, 
Abt  zu  den  Schotten,  Hans  von  Zinzendorf  (dem  oben  erwähnten 
Freunde  des  Lorenz)  und  Sebastian  Hager  zu  Allentsteig 
(seinem  Schwager),  dann  dem  Franz  Pich ler,  Propst  zu  St.  Doro- 
thea, dem  Oberst-Erblandkämmerer  Sigmund  von  Ebersdorf, 
Grafen  von  Tyerstein  und  Laurenz  Kuefstain  aufGreillen- 
stein,  Rom.   Kay.   May.  Rath    und  Landuntermarschall,    bestand. 

Diese  Kommissionsmitglieder  nahmen  ihre  Sache  ernst.  Sie 
versahen,  wie  es  in  der  Einleitung  zum  Inventar  heißt,  jede  Ur- 
kunde mit  einem  Buchstaben  und  außerdem  noch  mit  einem  be- 
sonderen Zeichen,  die  beide  auch  in  das  Inventar  übertragen 
wurden,  worauf  jeder  »Brieff«  den  Verordneten  wieder  zur  Auf- 
bewahrung übergeben  wurde.  Diese  Bezeichnung"  mit  Buchstaben 
und  Zeichen  erinnert  an  die  vielleicht  schon  von  Hans  Lorenz 
in  Angriff  genommene  und  zwei  Generationen  später  zum  Ab- 
schlüsse gebrachte  Inventarisierung  unseres  Familienarchives. 

Die  Arbeit  der  Kommission  war  erstaunlich  rasch  beendet. 
Die  Herren  müssen  Tag  und  Nacht  gearbeitet  haben.  Denn 
schon  am  14.  Dezember  1542,  also  am  nächsten  Tage,  wurde  das 
Inventar  von  den  Kommissären  unterfertigt  und  mit  ihren  Siegeln 
versehen.  Es  umfaßte  68  Stücke,  von  denen  heute  noch  61  vor- 
handen sind,  eine  sehr  anerkennenswerte  Proportion. l) 

Die  erste  Grundlage  zur  Konservierung  der  ältesten  und 
wichtigsten  Dokumente  war  nun  gelegt  und  konnte  als  Ausgangs- 
punkt für  die  mehrfachen  späteren  analogen  Aufnahmen  sowie 
die  seitherigen  Kompilationen,  namentlich  des  Strein  von  Schwar- 
zenau  vom  Jahre    1599  benützt  werden. 

Zum  Schlüsse  heißt  es:  »Dieser  Inventarj  sein  zvvay  in 
gleicher  Laut  aufgericht,  mit  unser  obbemelten  dreier  Commis- 
sarj  hiefür  gedrugkhten  Pedtschaften  und  Hanndtschriften  ver- 
fertigt und  den  Herrn  Verordneten  also  zuegestellt  worden.  Actum 
Wien  den  XIII  Decembris  Anno  etc.  im  Zwai  und  vierzigsten.« 

Daraus  würde  hervorgehen,  daß  die  eigentliche  Inventari- 
sierungskommission nicht  aus  sechs  Mitgliedern  mit  den  Verord- 
neten, sondern  lediglich  aus  den  speziell  dazu  designierten  drei 
Mitgliedern  bestand. 

Ein  Exemplar  dieses  Inventars  ist  offenbar  dem  Lorenz  wie 

seinen  Mitkommissarien  überlassen  worden.  Denn  unser  Verzeichnis 

Vz.  109.     registriert:    »Original  specificirt  Verzaichnuß  gemainer  N.  O.  Land- 


')  Das  Tnventar  vide  im  N.-ö.  Landesarchiv,   Mscr.  Nr.  224,   Exemplar   des  Ritter- 
standes. Jenes  des  Herrenstandes  ist  nicht  vorfindlich. 


57 

schafft  brieflichen  Urkunden,  gefertigt  durch  Herrn  Franciscum, 
Probsten  zu  S.  Dorothea,  Herrn  Sigmunden  Graffen  von 
Eberstorff  und  Herrn  Lorentzen  Khueffstainer,  Landunter- 
marschalck.« 

Dieses  hier  »Original«  genannte  Exemplar  scheint  nach  einer     Vz.  110. 
späteren  Notiz    einfach    eine  Abschrift   gewesen  zu  sein,    wie  sie 
wahrscheinlich  nach  vollendeter  Zusammenstellung  jedem  Mitgliede 
der  Kommission  übergeben  worden  sein  wird. 

Hiermit  war  die  erste  Inventarisierung  des  Landesarchives, 
welche  dieses  auf  eine  feste  Basis  stellte,  zum  Segen  der  Sache 
abgeschlossen,  und  es  gereicht  unserem  Hans  Lorenz  zur  hohen 
Ehre,  in  so  hervorragender  Weise  daran  mitgearbeitet  zu  haben. 
Es  war  auch  seine  letzte  größere  Tätigkeit  im  Amte,  das  er  bald 
verlassen  sollte. 


Außer  dieser  internen  Tätigkeit  hatte  Lorenz  in  seiner  Eigen-    Landtage, 
schaft  als  Landuntermarschall  und  Königlicher  Rat  naturgemäß  den 
zahlreichen  Landtagen  beizuwohnen,   die  in  damaliger  Zeit  abge- 
halten wurden,  hauptsächlich  um  ihnen  gegenüber  mit  den  anderen 
Königlichen  Räten  die  landesfürstlichen  Vorlagen  zu  vertreten. 

Im  J,  1542  allein,  während  der  Amtsführung  des  H.  Lorenz, 
wurden  vier  Landtage  und  ebensoviele  Ausschußhandlungen  ab- 
gehalten. Nach  der  Vereinbarung  mit  den  böhmischen  Ständen 
sollten  die  Stände  von  ihren  Gütern  den  100.  Pfennig  geben. 
»Eine  große  Herrschaft  war  angeschlagen  mit  2000  fl.  Rhein.,  eine 
mittlere  oder  Schloß  mit  1000,  item  die  gar  gemeinen  Edelmanns- 
gesäß  auf  100  —  300  fl.«1) 

Wenn  man  die  lange  Reihe  der  Schadlosbriefe  in  Betracht 
zieht,  die  der  Landesfürst  den  Ständen  für  die  verlangten  Geld- 
bewilligungen gewohnheitsmäßig  auszustellen  hatte,  so  muß  man 
annehmen,  daß  neben  den  verzeichneten  Landtagen  noch  andere 
Verhandlungen  spielten.  Es  ist  auch  ersichtlich,  wie  schwer  sich 
der  Landesfürst  zuweilen  die  Mithilfe  erkaufen  mußte.  Denn  einer 
großen  Anzahl  von  Bewilligungen  stehen  Konzessionen  desselben 
gegenüber. 

Ein  charakteristisches  Schlaglicht  auf  die  damaligen  Verhält- 
nisse wirft  einerseits  der  direkte  Verkehr  des  Kaisers  oder  Königs 
mit  den  Ständen  und  den  einzelnen  Mitgliedern  derselben  in  den 
laufenden  Geschäftssachen,  der  noch  bis  tief  in  das  17.  Jahr- 
hundert hinein  bestand,  wie  die  später  zu  besprechenden  Ver- 
handlungen   des    Hans    Ludwig    von    Kuefstein    mit    Kaiser 


')  Ldsarchiv,  Ldtgshdlgen,  1542. 


58 

Ferdinand  IL  dartun  werden.  Anderseits  berührt  es  uns  heute 
eigentümlich,  wenn  Strein  bei  der  Erteilung-  der  zweiten  Lehen- 
gnade durch  Ferdinand  I.  im  Jahre  1518  hinzufügen  kann:  »so 
aber  die  Stände  nit  angenommen«1),  und  wenn  in  seinem  Ver- 
zeichnisse ein  Vidimus  des  Landmarschalls  Caspar  von  Volckers- 
dorff  (15 14  ff.)  angeführt  wird,  nach  welchem  »Kaiser  Maxi- 
milian I.  bei  den  Landschaften  etliche  Kleinodien  versetzt  hat«. 
Dies  war  im  Jahre  15 15  für  die  anläßlich  der  bekannten  soge- 
nannten »Doppelhochzeit«  seiner  Enkelkinder  von  den  nieder- 
österreichischen Ständen  bewilligten    100.000  Gulden  geschehen.2) 

Die  Not  der  Zeiten  mag  diese  damals  übrigens  nicht  auf- 
fallenden Vorgänge  erklären.  Seitdem  haben  die  Stände  genügende 
Beweise  von  Opferwilligkeit  gegeben.  Kaiser  Ferdinand  selbst, 
in  hohem  Gerechtigkeitssinne,  stellte  ihnen  das  ehrenvolle  Zeugnis 
aus,  »daß  seine  Erblande  schon  mehr  thäten,  als  sie  vermöchten, 
aber  auf  das  Reich  nicht  zu  rechnen  sei«.:J) 

Hans  Lorenz,  der  während  seiner  Amtsführung  redlich  mit- 
gewirkt hat,  bewies  auch  nachher,  daß  sein  patriotischer  Eifer 
nicht  erlahmt  war. 

* 

c.  Das    Jahr    1543     war    ein    besonders    bewegtes    für    Hans 

Mil543nel1    Lorenz. 
1.  Reichstag  Wir  kommen  zuerst  zu  seiner  Sendung  zum  Reichstage  in 

Nürnberg  Nürnberg,  über  die  wir  nur  zwei  Notizen  unseres  Archiv  Verzeich- 
nisses besitzen. 

»Drei  Citationsschreiben    von    denen   Herrn  Verordneten    an 

Vz.  111.  Herrn  Lorentz  Khuefstainer,  Ausschuß  zu  dem  Reichstag, 
Türkenzug  und  Anderes  betreffd.«    und   »Avisa  von  dem  Reichs- 

Vz.  112.  tag  zu  Nürnberg  von  Georgen  von  Berthaimb  an  die  Herrn 
Verordneten  in  O es ter reich,  darunter  auch  H.  Lorentz  Khuef- 
stainer gewesen«. 

Aus  der  ersten  dieser  Notizen  ist  zu  schließen,  daß  Hans 
Lorenz  zum  Reichstage  delegiert  wurde.  Nach  der  zweiten  scheint 
er  zwar  in  jenem  Momente  noch  nicht  dort  gewesen  zu  sein, 
jedenfalls  aber  bald  darauf,  da  seine  Dienste  im  Auslande  von 
seinem  Sohne  dem  Kaiser  gegenüber  ausdrücklich  hervorgehoben 
wurden. 

(Es  liegt  auf  der  Hand,  daß  es  sich  hier  nicht  um  eine  formal- 
zeremonielle Abordnung  handelte,    wie   bei    den  großen  Anlässen,   z.  B. 

')  Wovon  —  nebenbei  gesagt  —  weder  Heinke  noch  Kremer  in  ihren  vorzüg- 
lichen Werken  über  das  österreichische  Lehenrecht  etwas  erwähnen. 

•)  Landtagshdlgen,   1506— 1518,   Ldsarchiv.  —  C.  Kuefstein,  Studien.  I,  246. 
3)  Bucholtz,  V,  196. 


59 

der  Belehnung-  Ferdinands  mit  den  österreichischen  Erblanden,  die  in 
sehr  feierlicher  Weise  im  Jahre  1530  bei  Augsburg1)  »in  freiem  Felde« 
erfolgt  war,  seiner  Wahl  zum  Römischen  König  deutscher  Nation  in 
Köln  und  seiner  Krönung  als  solcher  in  Aachen.2)  Keine  dieser  großen 
Zeremonien  fand  in  Nürnberg  statt. 

Angesichts  der  stets  in  Frage  kommenden  Reichshilfe  gegen  die 
Türken  und  der  Religionswirren  lag  es  immer  mehr  in  der  Natur  der 
Sache,  daß  mit  Ferdinand  I.  auch  Gesandte  der  niederösterreichischen 
Stände  zu  Reichstagen  mitzogen,  wie  z.  B.  Hans  von  Puechaimb  im 
Jahre  1532  nach  Reg'ensburg,  der  jedoch  —  wie  Ferdinand  selbst 
an  die  niederösterreichische  Landschaft  schrieb  —  wegen  der  Reichs- 
hilfe gegen  die  Türken  und  der  Erledigung  der  ständischen  Gravamina 
in  Innsbruck  nichts  erreichen  konnte3),  dann  im  Jahre  1547  nach 
Augsburg  die  Abgeordneten  der  fünf  Lande  unter  der  Führung  des 
Georg  von  Teuffl4)  und  andere. 

Anhaltspunkte  für  diese  Delegierungen  finden  sich  in  den  wenigen 
erhaltenen  Instruktionen  für  die  ständischen  Gesandten.  Eine  solche  liegt 
bei  den  Landtagshandlungen  von  Steyer  vom  ig.  September  1547. 
Da  sie  vom  Jahre  1542  datiert  ist,  so  scheint  sie  als  Grundlage  auch 
für  die  späteren  Delegationen  gedient  zu  haben,  namentlich  für  jene 
von  1543.5) 

Auf  dem  Wiener  Landtage  vom  i.  Mai  1542  wurde  tatsächlich 
am  3.  Juni  im  Namen  des  Königs  ein  Entwurf  der  Instruktion  für  die 
Ausschüsse  der  fünf  niederösterreichischen  Erblande  zum  Reichstage 
vorgelegt.  Danach  sollten  sie  sich  im  Namen  der  Gesamt-Erblande  für 
die  Reichshilfe  bedanken,  die  Eroberung  Ofens  durch  die  Türken  dem 
Reichstage  anzeigen  und  das  Ersuchen  stellen,  daß  die  auf  drei  Jahre 
zugesicherte  Reichshilfe  ehestens  in  Stand  gesetzt  werde.0) 

Welches  war  nun  jener  Reichstag,  zu  dem  Hans  Lorenz 
delegiert  war? 

Vom  Jahre  1521  an  fand  in  Nürnberg  eine  ganze  Reihe 
von  wichtigen  Versammlungen  statt.  152 1  über  die  Erbfolge  von 
Geschwisterkindern,  1522  den  Landfrieden,  Gravamina  der  Reichs- 
stände gegen  den  Römischen  Stuhl,  eilende  Hilfe  gegen  die 
Türken,  1523  Religionsedikt  und  Kammergerichtsordnung,  1524 
Kammergericht  und  Türkenhilfe,  1532  Religionsfriede,  1538 
katholischer  Gegenbund,    1542   und    1543   Türkenhilfe.'') 

Ein  gewisser  Fingerzeig  dürfte  in  dem  Namen  der  Persön- 
lichkeit gefunden  werden,  welche  dem  Hans  Lorenz  in  betreff 
des  Reichstages  geschrieben  hat. 


')  Des  Haus  Österreich  Privilegia,  Fol.  234.  Mskrpt.  Archiv  Greillenstein.  —  Auch 
Meynert,  Österreich.  Geschichte.  V,  105. 

2)  Lünig,  Deutsches  Reichs- Archiv. 

3)  Wisgrill,  Fortsetzung  i.  Adler  1890,  S.  162. 
*)  Hoheneck,  II,  607. 

5)  Ldsarchiv.,  Ldtgshdlg.,  Karton  8. 

6)  Ldsarchiv.,  Exzerptenbuch  1542. 

7)  Lünig,  Deutsches  Reichsarchiv,  continuatio  I,  S.  38g,  391,  405,  408,  433,  437, 
439)  445)  454)  589,  694,  706  u.  Pars  spec,  pag.  252.  —  Hartleder,  Der  deutsche  Krieg. 
I,  S.  64,  u.  1518. 


60 

In  den  »Avisa  von  dem  Reichstage  in  Nürnberg«  ist 
gesagt,  daß  sie  von  Herrn  Georgen  von  Berthaimb  ausge- 
gangen, dessen  Name  jedenfalls  fehlerhaft  geschrieben  wurde. 

Nun  findet  sich  unter  den  zahlreichen  Unterschriften  der 
Reichsstände  auf  dem  Reichstagsabschiede  vom  April  1524,  der 
den  Reichstag  von  1523  in  Nürnberg  beschloß,  die  Signatur 
des  Grafen  Georg  von  Wertheimb,  namens  des  schwäbischen 
Grafenkollegiums.1)  Einerseits  ist  es  nicht  klar,  in  welcher  Eigen- 
schaft der  deutsche  Graf  veranlaßt  gewesen  sein  könnte,  die 
österreichischen  Delegierten  zum  Reichstage  zu  laden.  Anderseits 
war  Hans  Lorenz  damals  wohl  noch  zu  jung  in  den  politischen 
Geschäften.  Es  scheint  schon  aus  diesem  Grunde  davon  abgesehen 
werden  zu  müssen,   die  frühere  Zeit  ins  Auge  zu  fassen. 

Für  den  ungenau  geschriebenen  Namen  stellt  sich  besser 
eine  andere  Lesart  dar,  welche  der  Wahrheit  näherkommen 
dürfte  und  uns  in  ziemlich  sicherer  Weise  zum  Reichstage  von 
1543  geleitet.  Die  Schreibweise  »Berthaimb«  kann  ebensowohl 
in  »Perckhaimb«  korrigiert  werden  und  trifft  dann  auf  den 
durch  seine  eifrige  Tätigkeit  für  die  evangelische  Bewegung  be- 
kannten Georg  von  Perckhaimb  zu. 

Georg  von  Perckhaimb  zu  Wiesing-  und  Rosseck  gehörte 
dem  oberösterreichischen  Ritterstande  an,  erschien  auf  dem  Landtage 
zu  Linz  im  Jahre  1529  und  war  öfters  Gesandter  der  Stände,  zuletzt 
noch  auf  dem  Reichstage  zu  Augsburg  1547.  Er  erlangte  1553  den 
Herrenstand.2)  Bald  nach  ihm  starb  das  Geschlecht  aus.3)  Seine  Herr- 
schaft Weidenholz  in  Oberösterreich  wurde  im  Jahre  1635  von 
Johann  Ludwig  Graf  Kuefstein  erworben,  der  dort  eine  vielzitierte 
Inschrift  anbringen  ließ,  die  dem  ersten  Teil  dieses  Werkes  voran- 
gestellt ist.4) 

Perckhaimbs  Unterschrift  steht  neben  jener  von  Pilgram  von 
Puechaimb,  Christoff  Eytzinger,  Sigmund  von  Polhaimb,  Eras- 
raus  von  Starhemberg,  Hans  Ungnadt,  Reinprecht  von  Ebers- 
dorff,  Ott  von  Liechtenstein,  Georg  von  Herberstein  usf.  als 
Ausschüsse  der  N.  ö.  Lande  unter  der  Supplikation,  welche  im  Namen 
der  gesamten  N.  ö.  Stände  und  Städte  dem  König  Ferdinand  in  Prag 
im  Jahre  1541  durch  eine  zahlreiche  Deputation  für  die  evangelische 
Religionsfreiheit  überreicht  wurde.5) 

Bei  den  Akten  des  ständischen  Archives  über  den  Wiener  Landtag 
vom  16.  November  1545  liegt  auch  eine  Instruktion  der  oberösterreichi- 
ii'Chen  Stände  an  ihren  Gesandten  Georg  von  Perckhaimb,  »was  er 
neben  den  anderen  Erbländer- Gesandten  auf  dem  Reichstage,  der  auf 
den  Hl.  Drei  Königstag   1546    nach    Regensburg    ausgeschrieben   ist, 


*)  Lünig,  Deutsches  Reichsarchiv.  Continuatio  S.  454. 
3,i  Landesarchiv.  —  Hoheneck,  III,  506. 

3)  Wisgrill,  Forts,  i.  Adler.   1874,  S.  145 

4)  Hoheneck,    I,    546.    —    Zetsche,    Umgebung    Wiens,    S.   15.    —    Ad.  Wolf. 
Bilder  aus  Österreich.  1,  303. 

:)  Raupach,  Evangel.  Österreich,  S.  35,    u.  Forts.  T,   82.  u    S.  75  ff.  d.  Beilagen. 


61 

von  wegen  der  ausländischen  Fürsten  und  Prälaten,  die  in  den  N.  Ö. 
Landen  Gülten  und  Güter  haben,  wegen  der  Steuern  handeln  soll.  Er 
möge«  —  so  wird  ihm  noch  speziell  empfohlen  —  »auf  dem  Tage  auch 
wirklich  erscheinen  und  sein  Anliegen  vorbringen«.1) 

Er  war  also  wiederholt  Gesandter  der  Stände  in  diesen  Zeiten,  wo 
es  sich  für  uns  nur  um  einen  der  Reichstage  in  Nürnberg,  also  jene 
von   1542   und   1543,  handeln  kann. 

Der  erstere,  welcher  am  26.  August  1542  verabschiedet  wurde, 
fällt  noch  ganz  in  die  Periode  der  Amtsführung  des  Lorenz  als  Land- 
untermarschall, der  andere  wurde  am  2$.  April  1543  geschlossen.  Am  7. 
desselben  Monats  war  schon  Georg  von  Mämmingen  Landunter- 
marschall. Da  nun  in  den  Notizen  unseres  Verzeichnisses  dieser  Titel 
dem  Hans  Lorenz  nicht  mehr  gegeben  wird,  außerdem  aber  Hans 
Lorenz  unter  den  pro  1542  Delegierten  nicht  genannt  wird-),  so  ist 
es  ziemlich  sicher,  daß  der  Reichstag  von  1543  es  war,  zu  welchem 
ihn  das  Vertrauen  seiner  Standesgenossen  delegiert  hatte. 

Dieser  Reichstag,  zu  welchem  der  König  am  17.  Jänner 
1543  in  Nürnberg  eingetroffen  war,  begann  im  Februar  unter 
Beteiligung  Granvellas,  ohne  daß  namentlich  der  Kurfürst  von 
Sachsen  der  direkten  Einladung  Ferdinands  nachgekommen 
wäre.  Die  Verhandlungen  waren  verurteilt,  erfolglos  zu  bleiben, 
weil  die  gegenseitige  Erbitterung  der  katholischen  und  der  pro- 
testantischen Reichsstände  alle  wohlgemeinten  Bemühungen  Fer- 
dinands und  Granvellas  zur  Erhaltung  des  Friedens  mit  den 
Evangelischen  illusorisch  machte.  Die  von  den  letzteren  verlangte 
Aufnahme  der  ihnen  günstigen  kaiserlichen  Deklaration  zum 
Regensburger  Reichsabschied  in  den  von  allen  Ständen  zu 
bestätigenden  Rezeß  konnte  nicht  durchgebracht  werden,  weshalb 
sie  gegen  den  Rezeß  protestierten,  die  Gravamina  in  betreff  des 
Reichskammergerichtes,  die  sich  nun  schon  durch  so  viele  Reichs- 
tage hinschleppten,  erneuerten  und  das  Dekret  über  die  Türken- 
hilfe verwarfen.  König  Ferdinand  ließ  in  seiner  Milde  die  Pro- 
testation zu,  und  sagte,  es  sei  nicht  seine  Schuld,  daß  die  kaiser- 
liche Deklaration  in  den  Abschied  nicht  aufgenommen  worden 
wäre.  Nachträglich  erst  entsandte  der  Konvent  zu  Schmalkalden 
eine  Deputation  an  den  Kaiser  zur  Entschuldigung  und  An- 
erbieten der  Türkenhilfe.3) 

Man  sieht,  wie  gerecht  und  versöhnlich  König  Ferdinand 
gesinnt  war,  ohne  günstigen  Boden  für  seine  redlichen  Bemühungen 
zu  finden  und  das  Mißtrauen  der  evangelischen  Fürsten  über- 
winden zu  können. 

Daß  es  sich  wirklich  um  diesen  Reichstag  handelte,  findet 
eine  Bestätigung    noch    dadurch,    daß    in    dessen  Abschied    vom 


1)  Ldsarchiv,  Ldtgshdlungen  1544 — 1546,  Karton  7. 

'-)  Bucholtz,  V,  195. 

3)  Bucholtz,  V,  17.  —   Meynert,  Österr.  Gesch.    V,  134. 


02 

23.  April  ausdrücklich  darauf  hingewiesen  wird,  daß  die  Stände 
des  Königreiches  Ungarn  und  der  niederösterreichischen 
Lande  mit  Rücksicht  auf  die  drohenden  Einfälle  der  Türken  »ihre 
Botschaft  zu  gemeinen  Reichsständen  allhier  abgefertigt  und  ihnen 
ihr  beschwärlich  Obligen,  Betrangnuß  und  vorstehende  Noth  er- 
öffnet und  umb  ferner  Rath  und  Hülff  unterthäniglich  und  freund- 
lich angesucht  und  gebeten«. 

Diese  Botschaft,  welche  sehr  eindringlich  vorgebracht  worden 
sein  muß,  wurde  auch  von  den  Ständen  des  Reichstages  ebenso 
»freundlich  und  gütlich«  aufgenommen,  angehört  und  vom  König 
unterstützt.  Ein  allgemeiner  großer  Zug  wider  die  Türken  wurde 
zwar  noch  nicht  für  tunlich  gehalten,  die  Verhandlungen  darüber 
aber  weiteren  Zusammenkünften  in  Pas  sau  und  andernorts  bis 
zu  der  erhofften  Ankunft  des  Kaisers  vorbehalten,  dagegen  eine 
Reihe  anderer  Vorkehrungen,  Befestigungen  an  der  Donau,  Aus- 
rüstungen, Beiträge  u.  dgl.  bewilligt,  wobei  auch  auf  die  stets 
wiederholten  Klagen  wegen  zu  geringer  Heranziehung  der  in 
Österreich  begüterten  ausländischen  Fürsten  und  Prälaten  Rück- 
sicht genommen  wurde. 1)  Diese  sehr  berechtigten  alten  Klagen 
suchte  man  durch  den  Hinweis  darauf  zu  beschwichtigen,  dal.» 
diese  Fürsten  für  die  Reichshilfe  um  so  mehr  beitragen  könnten. 

Leider  ging  auch  dieser  Reichstag  ziemlich  resultatlos  aus- 
einander, wie  so  viele  vor  und  nach  ihm.  Die  Religionssachen 
fanden  keine  Lösung,  das  Reichskammergericht  wurde  zwar  einer 
Visitation  unterzogen,  die  aber  zu  keiner  Einigung  führte,  und 
die  Kriegshilfe  war  ganz  illusorisch  angesichts  der  vom  Osten 
herannahenden  Gefahr,  wo  sich  die  Türken  schon  im  Besitze  des 
größten  Teiles  von  Ungarn  befanden,  die  Grenzen  Österreichs 
unsicher  machten  und  das  Deutsche  Reich  wie  den  ganzen  Westen 
Europas  immer  ernstlicher  bedrohten. 

* 

2.  Im  Unentwegt    jedoch    verfolgte    Ferdinand    das    Projekt    des 

Feldlager  des  diesjährigen  Feldzuges  in  Ungarn.  Es  war  die  Zeit,  wo  es 
sich  darum  handelte,  ob  Ungarn  ein  türkisches  Paschalik 
bleiben  oder  im  Anschlüsse  an  die  habsburgische  Macht 
eine  der  westlichen  Zivilisation  zugewendete  staatliche 
Existenz   gewinnen  sollte. 

Sultan  Soli  man  betrachtete  es  damals  schon  als  seinen  recht- 
mäßigen Besitz  und  ließ  Ferdinand   durch  dessen  Botschafter,    den  er 


')  Lünig,  Deutsch.  R.-Archiv.  Contin.  gen.,  pag.  706.  -  Schönwetter,  Reichstage, 
S.  403. 


03 

monatelang  gefangen  hielt,  sagen,  daß  es  sein  Reich  sei,  »was  komme 
er  in  dasselbe?«  Nach  dem  Tode  Zapolyas  hatte  dessen  Partei  gegen 
den  Vertrag  mit  Ferdinand  den  eben  geborenen  Sohn  Johann  Sig- 
mund zum  Könige  erhoben  und  dessen  Mutter  Isabella  als  Regentin 
anerkannt.  Ferdinand  wahrte  seine  Rechte  und  sendete  Truppen  zur 
Besitzergreifung  seines  Gebietes.  Leider  waren  sie  ganz  ungenügend. 
Namentlich  mißlangen  nach  einigen  kleineren  Erfolgen  die  Versuche 
der  Rückeroberung  von  Ofen  unter  Fels  im  Jahre  1540  und  Roggen- 
dorf im  Jahre  1541.  Isabella  rief  den  Sultan  zu  Hilfe,  der  ihrem 
Sohne  das  Königreich  Ungarn  für  einen  Tribut  von  50.000  Dukaten 
jährlich  verliehen  hatte,  und  Soliman  zögerte  nicht,  das  arme  Land 
neuerlich  verheerend  zu  durchziehen  und  von  Ofen  definitiv  Besitz  zu 
ergreifen. 

Auch  der  nächstjährige  Vorstoß  gegen  Ofen  unter  dem  Kurfürsten 
Joachim  von  Brandenburg  und  Hans  Ungnad  hatte  infolge  ver- 
schiedener mißlicher  Zwistigkeiten  unter  den  Hilfsvölkern  nicht  den 
gewünschten  Erfolg.  Die  Türken  blieben  im  Besitze  ihrer  Eroberungen. 

Ferdinand,  ungebrochenen  Mutes,  setzte  alle  Mühe  daran,  für 
das  kommende  Jahr  ein  genügendes  Heer  zusammenzubringen.  Er 
wandte  sich  vorerst  an  die  Hilfe  des  Reiches,  die  stets  nur  mit 
großen  Schwierigkeiten  zu  erreichen  war.  Der  eben  besprochene  Reichs- 
tag von  1543  brachte  neue  Enttäuschungen,  wie  wir  eben  gesehen 
haben.  Die  Hilfe  war  ganz  ungenügend.  Doch  der  König  blieb  standhaft 
und  bereitete  alles  für  den  neuerlichen  ungarischen  Krieg  vor.  Denn 
Soliman  hatte  bereits  seinen  zehnten  Feldzug  eröffnet  und,  trotz 
mancher  tapferen  Gegenwehr,  in  unaufhaltsamen  Zuge  eine  Reihe  fester 
Plätze,  wie  Volpo,  Essegg,  Siklos,  Fünfkirchen  eingenommen,  zu- 
letzt auch  noch  Gran  und  Stuhlweißenburg. 

Die  Kriegsvorbereitungen  nahmen,  wie  immer,  geraume  Zeit  in 
Anspruch.  Aber  schon  vor  ihrer  Beendigung  erzielten  sie  den  guten 
Erfolg,  daß  Suleiman,  durch  seine  Eroberungen  befriedigt  —  vielleicht 
mit  Rücksicht  auf  die  seit  Jahren  immer  noch  sich  hinziehenden  diplo- 
matischen Verhandlungen  —  eine  Hauptschlacht  und  einen  Winterfeld- 
zug vermeidend,  sich  nach  Konstantinopel  zurückzog,  während 
Ferdinand  nur  zwei  Tage  vorher,  am  19.  September,  in  Preßburg, 
wo  das  Heer  zusammengezogen  wurde,  eingetroffen  war,  um  sich  in 
Person  an  die  Spitze  desselben  zu  stellen.1) 

Hier  ist  es,  wo  wir  Hans  Lorenz  wiederfinden.  Allerdings 
ist  es  nur  eine  einzige  Notiz,  die  uns  einen  Fingerzeig  gibt,  daß 
jedenfalls  die  Teilnahme  am  Feldzuge  beabsichtigt  war.  Und  es 
ist  auch  alle  Wahrscheinlichkeit  vorhanden,  daß  sie  ausgeführt 
wurde,  da  die  Vertreter  der  Stände  mit  ihren  Truppen  des  Königs 
Gefolge  bildeten.  Das  »Schreiben  von  Herrn  Hansen  von  Zinzen-  Vz.  114. 
dorf  an  Herrn  Lorentzen  Khuefstainer,  Ritter,  bidt,  daß  Herr 
Khuefstainer,  wann  Er  in  ihr  Mayestät  Lager  zu  Veldt  zeucht, 
inn  kainen  andern  Zeldt  alß  bei  ihme  einzihen  wolle.  A°.  1543« 
beweist   außer  den   intimen  Beziehungen  zum  Zinzendorfer,    von 


l)  Hammer,  Gesch.  d.  osman.  Reiches.  2.  Aufl.,  1840,  II,  S.  184  ff.   —  Bucholtz, 
Gesch.  Ferdinands  I.  V,   192  fr.  —  Meynert,  V,  153  ff. 


04 

dem  noch  die  Rede  sein  wird,  daß  Hans  Lorenz'  Reise  ins 
Feldlager  des  Königs  eine  beschlossene  Sache  war,  obwohl  über 
die  Ausführung  derselben  keine  weiteren  Daten  vorliegen.  Man 
sieht  auch,  welche  Anziehungskraft  der  persönlichen  Gegenwart 
des  Königs  zuzuschreiben  war  und  wie  recht  damals  der  treu- 
gebliebene Teil  der  Ungarn  hatte,  dringend  zu  wünschen,  daß 
er  persönlich   die  Führung  übernehme. 

Leider  war  in  diesem  Jahre  nichts  mehr  auszurichten,  und  selbst 
die  Absicht,  nur  Gran  zurückzuerobern,  mußte  aufgegeben  werden. 
Denn  die  Hilfsvölker,  darunter  auch  die  Böhmen  und  einige  Reichs- 
truppen, zogen  ab,  bevor  es  zu  einer  ordentlichen  Aktion  kommen 
konnte. 


3.  General-  Wir  haben  früher  schon  davon  gesprochen,   daß  die  nieder- 

?r&i  1U  un(l  innerösterreichischen  Länder  angesichts  der  gemeinsamen 
Interessen  an  der  Verteidigung  gegen  den  äußeren  Feind  von 
jeher,  und  namentlich  vom  15.  Jahrhundert  an,  die  stets  wachsende 
Tendenz  zeigten,  in  näheren  gegenseitigen  Anschluß  zu  treten  und 
zu  diesem  Zweck  vereinigte  Ausschuß-Landtage,  nicht  immer  mit 
Genehmhaltung  des  Landesfürsten,  abhielten,  auf  denen  die  De- 
legierten von  Nieder-  und  Oberösterreich,  Steiermark,  Kärnten, 
Krain  und  Görz  erschienen  und  mit  Tirol  und  Böhmen  Fühlung 
suchten.  *) 

Bald  war  es  Ferdinand  selbst,  der  kürzlich  erst,  im  Jahre  1532, 
sein  erstes,  von  der  Idee  des  Gesamtstaates  getragenes  Testament  verfaßt 
hatte,  der  die  allgemeinen  Ausschuß-Landtage  begünstigte.  Der  General- 
Landtag  in  Prag  von  1537  bot  ihm  den  Anlaß,  die  Einberufung  einer 
Delegiertenversammlung  aus  den  ständischen  Vertretungen  aller 
seiner  Gebiete  vorzubereiten,  nachdem  selbst  die  Ungarn,  von  der 
Zeiten  Not  gedrängt,  darum  gebeten  hatten.2)  So  wurde  für  das  Jahr 
1541  eine  allgemeine  ständische  Delegiertenversammlung  wieder  nach 
Prag  —  anstatt  nach  Linz,  wohin  die  Böhmen  nicht  kommen  wollten 
—  zusammenberufen,  zu  welcher  auch  die  Ausschüsse  aus  Tirol  und 
Ungarn  erschienen.  Wenn  auch  diese,  wie  es  scheint,  an  den  Verhand- 
langen selbst  nicht  teilnahmen,  so  konformierten  sie  sich  den  Beschlüssen 
des  sogenannten  Prager  Vergleiches,  der  am  n.  Jänner  1542  zu- 
standekam.3) Die  Ungarn  bewiesen  durch  ihr  Erscheinen,  wie  sehr 
auch  bei  ihnen  die  Überzeugung  von  der  Gemeinsamkeit  der  Interessen 
mit  den  übrigen  Ländern  Wurzel  geschlagen  hatte,  wohl  fühlend,  daß 
nur  durch  enges  Zusammenschließen  mit  diesen  ihre  Errettung  aus  dem 


1)  Viele  oben  sub  SA  u.    C    Kuefstein,  Studien.  I,  20g  ff.  und  241  ff. 

2)  Bidermann,  D.  Österreich.  Gesamtstaats-Idee,  I.  8  ff . 

3)  N.-ö.  Landesarchiv,  Landtagshandlungen,  Karton  4. 


türkischen  Joche  möglich  würde.  Bei  diesem  Anlasse  überreichten  auch 
die  niederösterreichischen  Stände  eine  dringende  Religionspetition. 

Die  in  Prag  erfolgten  Bewilligungen  mußten  sodann  noch  verhält- 
nismäßig repartiert  werden,  wofür,  wie  auch  für  Regelung  anderer  damit 
im  Zusammenhange  stehender  Fragen  noch  mehrere  Ausschußhandlungen 
und  Landtage  stattfanden.  ') 

An  dem  eben  besprochenen  allgemeinen  Tage  von  1541 
bis  1542  scheint  Lorenz  nicht  teilgenommen  zu  haben,  wohl  aber 
erschien  er  als  einer  der  Gesandten  der  Stände  bei  der  auf  den 
Dezember  1543  nach  Prag  berufenen  Zusammenkunft  mit  den 
Vertretern  der  Länder  der  böhmischen  Krone. 

In  dem  auf  dem  General-Landtage  der  fünf  niederöster- 
reichischen Lande  vom  5.  November  zu  Wien  am  12.  November 
gegebenen  Gewaltbriefe  der  niederösterreichischen  Stände  sind 
als  Gesandte  genannt:  »Leopold,  Abt  zu  Göttweig,  Philipp 
von  Mangis,  Propst  zu  Herzogenburg,  Christoff  Freiherr  von 
Eyzing,  I.  k.  M.  Rath  und  Landmarschall  in  Oe.  u.  d.  E.,  Waczlaw 
von  Hofkirchen,  Freih.  zu  Kolmüntz,  Wolfgang  von  Puechaim 
zu  Gellerstorff,  Erbtruchseß  in  Oesterreich,  Hans  von  Weiss- 
priach,  Freih.  zu  Koblstorff,  Veit  Hager  zu  Allentsteig, 
Lorenz  Khuefstainer  zu  Greilnstain,  beede  I.  k.  M.  Räth, 
Lionhardt  von  Harrach  zu  Rorau,  Gebhardt  Welzer  zu 
Prinzendorf,  Wenzeslaus  Oesterreicher,  des  Innern  Rats 
und  Bürger  zu  Wienn,  Jörg  Weher,  des  Äußern  Rats  und 
Bürger  daselbst  zu  Wienn,  und  Hans  Degenpoeckh,  des  Rats 
beeder  Stet  Khrembs  und  Stein.« 

Es  handelte  sich  um  Hilfe  gegen  die  Türken,  wie  immer, 
und  Beisteuer  der  Stände,  die  schon  auf  dem  vorjährigen  ge- 
meinsamen Landtage  zu  Wien  300.000  Gulden  Rheinisch  be- 
willigt hatten.  Jetzt  sollte  die  Umlage  bewerkstelligt  werden, 
wobei  verschiedene  Bedenken  und  Gravamina  auftauchten,  und 
die  niederösterreichischen  Stände  z.  B.  das  Schäfflgeld  verwei- 
gerten, dagegen  eine  andere  Art  der  Umlage  verlangten.2)  Von 
böhmischer  Seite  wurden  innere  Fragen,  wie  namentlich  die  An- 
legung der  Landtafel,  urgiert.3) 

Die  Zusammenkunft  der  Gesandten  der  österreichischen 
Stände  mit  den  Böhmen  konnte  nicht  ohne  Einfluß  auf  die  weitere 
Entwicklung  bleiben.  Die  Landtage  von  1544  bewilligten  neuer- 
dings Hilfstruppen  und  Gelder  und  auch  der  Reichstag  von 
Speyer  ließ  sich  für  den  Kaiser  30.000  Mann  Hilfstruppen  ab- 
ringen, von  denen  dieser  einen  Teil  seinem  Bruder  gegen  die  Türken 


L)  Bucholtz,  V,  195. 

'-')  Landesarchiv,  Karton  1543. 

3)  Bucholtz,  1.  c.  VI,  346. 


C  Kuefstein.  It. 


G6 

senden  sollte. ')  Was  aber  konnten  alle  diese  wahrhaft  kleinlichen 
Hilfen  zum  großen  Ziele  der  Verteidigung  der  ganzen  Christen- 
heit nützen!  Man  muß  den  Mut  und  die  zähe  Unverdrossenheit 
Ferdinands  bewundern,  der  es  trotz  allem  verstand,  den  Krieg 
wenigstens  zur  Verteidigung  der  Grenzen  nicht  ruhmlos  weiter- 
zuführen. 

Glücklicherweise  kam  bald  ein  seit  mehreren  Jahren  ver- 
handelter Waffenstillstand  in  Adrian opel  1545,  und  dann  im 
Jahre  1557  trotz  der  hochgespannten  türkischen  Ansprüche  und 
der  fortgesetzten  Gegenwirkung  von  Frankreichs  und  Venedigs 
Botschaftern  in  Konstantinopel  ein  sogenannter  Friede  auf  fünf 
Jahre  zustande,   den  auch  der  Kaiser  mit  abschloß. 

Auch  die  österreichischen  Stände  konnten  sich  sagen,  ihrer- 
seits alles  getan  zu  haben,  die  Fortführung  des  Krieges  durch 
i  Geld  und  Mannschaften  zu  ermöglichen,  was  Ferdinand  in  hohem 
Gerechtigkeitsgefühl  dankend  anerkannte. 

4. NachWien.  Aus  demselben  Jahre  1543   datiert  noch    »ain  sehr  beweg- 

Vz.  113.  liches  Schreiben  von  denen  HHn.  Verordneten  an  Hn.  Lo- 
rentz  Khuefstainer,  daß  derselbe  alsbald  zu  ainer  Berat- 
schlagung, welche  der  Feder  nicht  zu  vertrauen,  ohne 
alle  Entschuldigung  erscheinen  solle  und  ja  nicht  außen- 
bleiben.  A°.  1543.« 

Diese  Notiz  verdient  speziell  hervorgehoben  zu  werden. 
Denn  sie  zeigt,  wie  stark  das  Vertrauen  war,  das  in  Lorenz 
gesetzt  wurde,  und  welchen  Wert  man  darauf  legte,  seinen  Rat 
und  seine  Mithilfe  für  den  nicht  genannten  Gegenstand  der  Be- 
ratschlagung zu  gewinnen.  Es  liegt  nahe,  an  eine  der  oben 
besprochenen  Missionen  dieses  Jahres  zu  denken.  Sowohl  für 
Nürnberg  als  für  Prag  mußten  vertrauliche  Besprechungen  den 
Delegierten  die  Wege  ebnen,  um  sie  mit  dem  Geiste  der  Ab- 
sendung völlig  zu  erfüllen. 


* 


p.  Im  Archiv-Index  findet  sich  eine  Notiz  über:    »zwei  Schreiben 

1544—1547   von  ^n-   ^hristoff  von  Eitzing,    Statthalter,    dabei    auch  eines 

Vz.  115.     von  Hn.  Ulrich  von  Eitzing.«     Man  weiß,   daß  Christoff  von 

Eitzing  Landmarschall  war,  bis    er    im  Jahre    1544    von   Andre 


l)  Bucholtz,  1.  c.  VI,  346.   —  Meynert,  1.  c.  V,  152. 


67 

von  Puechaimb  abgelöst  wurde  und  den  Statthalterposten  an- 
trat. Diese  Schreiben  müssen  also  frühestens  dem  Jahre  1544  zu- 
geschrieben werden  und  können  sich  ebenso  auf  die  noch  zu  be- 
sprechende Angelegenheit  der  Klostervisitationen  als  auf  andere 
ständische  Kommissionssachen  bezogen  haben.  Sie  beweisen  jeden- 
falls, daij  Hans  Lorenz  auch  nach  seinem  Rücktritte  im  geschäft- 
lichen  Verkehre  mit   den  Regierungsbehörden  geblieben  war. 

Einen  besonderen  Vertrauensbeweis  seitens  des  Landesfürsten 
erhielt  er    durch  einen    »Bevehlich  von  König  Ferdinando,   daß     Vz.  120. 
er  sich  neben   anderen  Deputierten  zur  Beratschlagung  des  Male- 
fiz-Rechtes  auf  Wien  verfügen  solle.   a°.  1544«. 

Hieraus  erhellt,  daß  Lorenz  auch  als  Rechtskundiger  ge- 
schätzt wurde,  welchem  Umstände  er  es  auch  zu  verdanken  hatte, 
als  Beisitzer  zu  den  Landrechten1)  gezogen  zu  werden.  Offenbar 
war  dieses  Amt  infolge  des  dadurch  veranlaßten  längeren  Auf- 
enthaltes in  Wien  eine  ziemlich  kostspielige  Ehre.  Denn  gleich- 
zeitig schreibt  der  Landmarschall  Andre  von  Puechaimb  an  Vz.  121. 
Lorenz,  er  möge  wiederum  bei  den  Landrechten  erscheinen, 
»weihen  Ihro  kgl.  Majestät  wegen  hinfüro  richtiger  Bezahlung 
sich  erboten«.  Dieser  Inzidenzfall  ist  nicht  uninteressant,  da  er 
ein  eigenes  Streiflicht  auf  unsere  damaligen  Verhältnisse  wirft. 

In  denselben  Ordre  d'idees  gehört  der  »Commissionsbevehllich 
von  Khünig  Ferdinando  an  Herrn  Melchiorn  von  Lamberg 
und  Hn.  Lorentzen  Khuefstainer,  Beide  Ihr  Maj.  Räthen,  da-  Vz.  122. 
rinnen  ihnen  auferlegt  wird,  ernstliche  Inquisition  zu  halten,  wie 
das  Landtgericht  zu  Crumau  administrirt  werde,  weihen  daselbst 
kein  Mannszucht  gehalten  und  die  Thäter  unbestraft  ausgelaßen 
werden  a°.  1545,  ist  ein  Beck  Kanzler  gewesen.« 

Charakteristisch  ist  der  Nachsatz,  den  der  Verfasser  dieser 
Notiz,  unser  Vorfahr  vom  Jahre  161 5,  hinzusetzte:  »Ein  gleich- 
mäßige Commission  wehr  für  den  Gregorotzky  jetzo  wiederumben 
sonderst  noth.« 

Es  handelt  sich  hier  um  die  Veste  Kruraau  am  Kamp,  mit  wel- 
cher wir  schon  als  einem  der  letzten  Besitze  der  Frauenhofer  Bekannt- 
schaft gemacht  haben.2)  Wir  hatten  damals  die  Geschichte  dieser  Herr- 
schaft bis  zum  Jahre  1470  verfolgt,  zu  welcher  Zeit  sie  an  Wilhelm 
von  Auersperg,  den  »Reichen«,  Gemahl  der  Margaretha  Frauen- 
hof erin,  übergegangen  war. 

Kr  um  au  blieb  jedoch  herzogliche  Pfandherrschaft  und  ging  durch 
viele  Hände,  jene  der  Roggendorfer,  Hohenfeld,  Rauber,  Puch- 
heim  (1537  — 1546),  Hager,  Greissen  und  Dominitsch  bis  Vinzenz 
Gregorotzky  —  aus  einer  im   15.  Jahrhundert  angeblich  aus  Bosnien 


')  Das  Gericht  I.  Instanz  hieß  noch  bis  zum  Jahre  1849  das  Landrecht. 
2)  C.  Kuefstein,  Studien,  I,  174. 

F.* 


68 

nach  Kroatien,  sodann  nach  Krain  gekommenen  und  1568  in  den 
niederösterreichischen  Ritterstand  aufgenommenen  Familie  —  an  die 
Reihe  kam. ') 

Die  offenbar  nicht  sehr  ertragreiche  Herrschaft  in  einem  ver- 
lassenen Winkel  des  weltabgeschiedenen  Waldviertels  scheint  stets  über 
ihren  Wert  verpfändet  worden  zu  sein,  so  daß  niemand  sich  lange  dort 
zu  behaupten  vermochte.  Daher  wohl  die  mangelhafte  Administration 
und  Justizpfiege,  über  die  mehrfache  Klagen  sich  erhoben,  die  schließ- 
lich zu  dem  Einschreiten  des  Kaisers  durch  die  Vermittlung  seiner  Kom- 
missäre Kuffstein  und  Lamberg  führten. 

Oberstleutnant  Vinzenz  Gregorotzky  hatte  später  noch  wegen 
Jagd  und  Zapfenmaß  mit  Hans  Georg,  dem  Sohne  des  Lorenz, 
Streitigkeiten.  Sein  Sohn  Peter  wurde  im  Jahre  1620  als  Rebell  er- 
klärt und  die  Herrschaft  Krumau  zur  niederösterreichischen  Kammer 
eingezogen,  also  bald  nach  der  abfälligen  Bemerkung  in  unserem  Archiv- 
verzeichnisse. 

Krumau  am  Kamp,  dessen  Administration  in  beiden  Jahrhun- 
derten also  nicht  exemplarisch  gewesen  zu  sein  scheint,  liegt  unweit 
von  Greillenstein  auf  dem  Wege  gegen  Ottenstein,  so  daß  es  der 
topographischen  Disposition  vollkommen  entsprechend  war,  die  Herren 
dieser  beiden  benachbarten  Herrschaften  mit  der  Herstellung  der  Ord- 
nung zu  betrauen. 

Dem  malerisch  gelegenen  alten  Schlosse  verlieh  der  Aufenthalt 
der  Witwe  Margarete  des  Römischen  Königs  Heinrich  und  i.  J.  1262 
verstoßenen  Gattin  Ottokars  von  Böhmen,  Schwester  Friedrichs 
des  Streitbaren,  historische  Weihe.2) 

Im  vorigen  Jahrhundert  wurde  Krumau  auch  eine  Zeitlang  von 
Greillenstein  aus  administriert,  weil  beide  vom  fürstlich  Sinzen- 
dorf sehen  Hofrat  Heßl  gepachtet  waren,  mit  noch  anderen  Besitzungen 
verschiedener  Herren.  Fürst  Sinzendorf  hatte  Krumau  nach  der 
Topographie  181 5  von  Freiherrn  von  Stiebar  gekauft.  Nach  Plesser 
jedoch  hatte  er  schon  181 1  in  betreff  eines  Kalkbruches  bei  Enczers- 
dorf  nächst  Alt-Pölla,  als  Grundherr  desselben,  ein  Protokoll  in 
Greillenstein,  welches  Landgericht  war,  überreichen  lassen.3) 

In  demselben  Jahre  1545,  wie  die  eben  besprochene  Kom- 
mission, wurde  eine  andere  denselben  beiden  Nachbarn  im  Ver- 

Vz.  123.  eine  mit  Lorenz  Rädelsprunner,  Hans  Freysinger,  Gebhart 
Weltzer,  Hans  Wolff  Lienhart  von  Sinzendorff  und  Ernst 
Sachwenitz  anvertraut,  in  betreff  einer  Weisungssache  in  einer 
Differenz  zwischen  Veit  Salhinger  und  Wenczeslaw  von  Hof- 
kirchen, Freiherrn. 

Im    nächsten    Jahre    1546    hatte    Lorenz    gleichfalls    wieder 

Vz.  124.  einem  Auftrage  des  Landmarschalls  Andre  von  Puechaimb 
seinen  Arm  zu  leihen,  indem  er  in  Gemeinschaft  mit  Er  asm 
Wasserburg  er  die  stets  bedenkliche  Aufgabe  erfüllen  sollte, 
einen  Herrn  mit  seinen  Untertanen  in  Güte  zu  vergleichen.  Dies 


!)  Wisgrill,  III,  386.  —  Topogr.  V,  541. 
-)  Topogr.  V,  533. 
3)  Ldsk.  1902,  S.  7. 


69 


betraf  die  Streitigkeiten  des  edlen  Sigmund  Laglwerger,  welche 
in  Güte  zu  lösen  waren. 

Nach  einer  anderen  Richtung  hin  wurde  er  von  den  Ver- 
ordneten in  Anspruch  genommen,  die  ihn  1546  ersuchten,  gemein- 
sam mit  Sebastian  Hager  als  Musterherr  für  die  Gültpferde 
aus  dem  Viertel  ober  dem  Manhartsberge  zu  fungieren. 

Über  die  Verwendung  für  den  Ludwig  Weltzer  zum  Sig- 
hardts,  Sohn  der  Veronica  von  Dachbeck,  in  einer  Pferde- 
stellungsangelegenheit ist  bereits  oben  gesprochen  worden. 

Eine  andere  Vergleichshandlung  wurde  ihm  durch  ein  Privat- 
ansuchen des  Wilhelm  von  Neidegg  auferlegt,  welche  Bitte 
neben  den  vielen  sonstigen,  an  ihn  herantretenden,  analogen  An- 
suchen beweist,  welch  hohes  Vertrauen  ihm  von  seinen  Standes- 
genossen entgegengebracht  wurde.  So  z.  B.  auch  vom  Abt  Kon- 
rad zu  den  Schotten  in  Wien,  der  ihn  behufs  Aufrichtung 
»eines  Gewalts  und  Instruction«   zu  kommen  bat. 

Endlich  stammen  aus  der  Zeit  nach  1544,  als  Andre  von 
Puechaimb  schon  Landmarschall  war,  zwei  Schreiben  desselben, 
die  sich  jedenfalls  auf  Lorenz'  politische  Tätigkeit   bezogen. 


Vz.  133. 


Beil.  79. 


Vz.  128. 


Vz.  129. 


Vz.  130. 


* 


* 


Wir  müssen  nun  unseren  Hans  Lorenz  auf  ein  Terrain 
begleiten,  auf  dem  es  nicht  immer  leicht  ist,  das  Ausgleiten  zu 
vermeiden. 

Die  kirchlichen  Angelegenheiten  waren  infolge  der  schon 
vor  der  Reformationsbewegung  eingetretenen  Bestrebungen  in 
einen  Zustand  der  Unsicherheit  geraten,  der  zu  manchen  Unzu- 
kömmlichkeiten geführt  hatte.  Es  war  nur  begreiflich,  daß  der 
Landesfürst  bestrebt  war,  geregelte  Verhältnisse  zu  sichern  und 
den  geistlichen  Besitzstand  festzustellen,  zu  welchem  Behufe  zeit- 
weise sogenannte  geistliche  Visitationen  verfügt  wurden. 

Eine  Notiz  unseres  Archivverzeichnisses  erwähnt  schon  eine  Inven- 
tarisierung- v.J.  1524.  So  erschien  i.J.  1525  der  kgl.  Rat  Faber.  später 
Bischof  von  Wien,  mit  Herrn  von  Teuffenbach  in  Erla,  um  das 
Kirchensilber  zu  inventarisieren,  wobei  aber  nichts  anderes  als  ein  silbernes 
Becherlein  gefunden  wurde.  Es  handelte  sich  um  Kontributionen  zu  den 
Kriegskosten,  zu  welchem  Behufe  die  Kirchenschätze  in  ein  langes 
Verzeichnis  gebracht  wurden,  namentlich  jene,  die  zu  ausländischen  Ordi- 
nariaten, wie  Passau  und  Salzburg,  gehörten.1) 

Erst  von  1528  an  scheinen  die  Visitationen  einen  kirchlich- 
konfessionellen Einschlag  erhalten  zu  haben.  In  diesem  Jahre  ver- 
fügte   König   F  erdin  and    die    Abhaltung   einer    allgemeinen   Visitation 


E. 
Religions- 
sachen, 
Kirchen- 
visitationen. 


Vz.  119. 


l)  Geschichtl.  Beilagen.  VI.  142. 


70 

auf  Drängen  des  Bischofs  Faber.  In  dem  königlichen  Patente  von 
24.  März  wird  speziell  die  Untersuchung  angeordnet,  wie  weit  die  Irr- 
lehren von  Luther,  Carlstatt,  Zwingli,  Oecolampadius  u.  a.  ein- 
gedrungen und  wTelche  sonstigen  Mängel,  Beschwerden  und  Unzu- 
kömmlichkeiten zu  finden  seien,  sowie  auch  welche  Abhilfe  dagegen 
vorzuschlagen. ') 

Daß  hierbei  mit  aller  Milde  vorgegangen  werden  sollte,  wurde  in 
einer  nachträglichen  Erklärung  zu  der  Instruktion  an  den  Statthalter 
Georg  von  Puchhaimb  ausdrücklich  ausgesprochen.  Nicht  eine  heim- 
liche Inquisition  von  Person  zu  Person  sei  gemeint,  sondern  Anfragen 
bei  jedem  Kloster  über  den  Stand  des  Gottesdienstes,  der  allerdings 
schon  vielfache  Abweichungen  erlitten  hatte.  Den  königlichen  Kom- 
missären, welche  die  Huldigung  abzunehmen  und  eine  Türkensteuer  ein- 
zuziehen hatten,  wurden   »Visitatoren  der  neuen  Sekten«   beigegeben. 

Aus  den  nur  teilweise  erhaltenen,  recht  betrübenden  Berichten  läßt 
sich  zur  Genüge  beurteilen,  wie  notwendig  die  Visitation  gewesen  und 
wie  dringend  eine  Reform  der  Geistlichkeit  sich  erwies  gegenüber  dem 
Überhandnehmen  der  neuen  Lehre.2)  Das  beste  Bild  der  damaligen  Zu- 
stände gewinnt  man  durch  die  von  den  Ständen  auf  dem  Ausschuß- 
Landtage  zu  Innsbruck  i.J.  15 1 8  vorgebrachten,  sehr  eingehenden  Be- 
schwerden quoad  temporalia,  und  in  bezug  auf  die  kirchliche  Seite  und 
die  Haltung  des  Klerus  durch  die  auf  Grund  der  Regensburger 
Fürsten-Vereinbarungen  erlassene  Ordnung  vom  1.  September  1524.3) 
Aus  dem,  was  man  für  nötig  hielt,  besonders  zu  verbieten,  geht  nur 
allzu  deutlich  hervor,  in  welchen  Richtungen  am  meisten  gefehlt  wurde. 
Damals  schon  wurde  eine  jährliche  Visitation  durch  die  Bischöfe  in 
Aussicht  gestellt. 

Wenn  die  Kirche  durch  die  starke  Hinneigung  des  Klerus,  nament- 
lich des  niederen,  zu  der  neuen  Lehre  zu  leiden  hatte,  so  wurden  ihr 
auch  von  anderer  Seite  gerade  damals  schwere  Lasten  auferlegt.  Aller- 
dings waren  solche  durch  die  Bedürfnisse  des  Staates  und  die  eigene 
Sicherheit  geboten.  So  wurde  den  Kirchen  und  Klöstern  der  vierte 
Teil  ihrer  Güter  als  Türkensteuer  i.  J.  1529  mit  Bewilligung  des 
Bischofs  Faber  abverlangt  und  sodann  ihnen,  gewissermaßen  als  Sicher- 
stellung für  die  Zukunft,  1534  untersagt,  von  ihrem  Besitze  etwas  zu 
entfremden,  ohne  vorherige  Bewilligung  des  Landesfürsten.  Mittlerweile 
hatten  die  Stände  am  11.  Juni  1 53 1  Ihrer  Majestät  von  der  begehrten 
Einlieferung  der  überflüssigen  Kirchenkleinodien  abgeraten,  »da  Ihr. 
Maj.  hiedurch  in  üblen  Geruch  kämen«.4) 

Dies  ist  hier  zu  erwähnen,  da  die  besprochenen  Inventarisierungen 
und  Visitationen  einen  gewissen  Ausgangspunkt  für  die  zunehmende 
Machtentfaltung  der  königlichen  Autorität  gegenüber  dem  geistlichen 
Besitze  boten,  welcher  bekanntlich  zum  größten  Teil  der  Pfarren  dem 
reichsunmittelbaren  Bistum  Passau  unterstand,  von  dem  auch  eine 
ganze  Reihe  weltlichen  Lehenbesitzes  abhängig  war. 

Visitation  Es  ist  also   auch  von  diesem  Standpunkte  erklärlich,  welches 

von        *    Interesse    die  Staatsgewalt    hatte,    ihrerseits   zur   Herstellung    der 


*)  Raupach,  Evangel    Österreich,  Forts.  I,  47,  und  Beil  ,  69.  —  Th.  Wiedemann, 
Reformation  in  Ost.  I,  52.  —  Codex  Austr.  I,  646. 
~)  Raupach,  Forts.  I,  49. 

3)  Wiedemann,  1.  c.  I,  7  u.  40. 

4)  Landtagshandlung.,  Repertorium,  2,  33. 


71 

Ordnung    zu    wirken    und  die  darauf  hinzielenden  Visitationen  zu 
unterstützen  oder  zu  veranlassen. 

So  wurde  gegen  Ende  des  Jahres  1543  eine  neuerliche  Visi- 
tation anbefohlen,  welche  angesichts  der  zunehmenden  religiösen 
Bewegung  und  dadurch  eingerissenen  Verwirrung  hauptsächlich 
die  faktisch  bestehenden  Zustände  konstatieren  und  die  Daten 
für  die  Beurteilung  der  Sachlage  liefern  sollte.  Da  keine  geist- 
lichen Delegierten  der  aufgeforderten  Bischöfe  von  Passau, 
Salzburg  und  Wien  daran  teilnahmen,  konnte  auch  eine  Reme- 
dur  in  dogmatischer  Richtung  weder  bezweckt  noch  erwartet 
werden. 

Der  Auftrag  der  Visitatoren,  welche  für  Österreich  unter 
der  Enns  Hans  Lorenz  Khuffstainer,  Ludwig  Kirchberger, 
Michael  Kifringer,  Domherr,  und  der  Vicedomb  Christof 
Polt  waren,  ging  dahin,  vor  allem  den  Klerus  zu  mahnen,  im 
geistlichen  Berufe  standhaft  zu  sein,  »denn  man  lebe  der  Hoff- 
nung, Gott  werde  seine  Gnade  verleihen,  die  Spaltung  in  der 
heil.  Religion  auf  ordentlichem  Wege  und  durch  ordentliche  Mittel 
zu  einem  christlichen  Vergleiche  zu  bringen « .  Dann  war  eine  ganze 
Liste  von  Fragen  aufgestellt,  welche  bezüglich  der  einzelnen 
Kirchen,   Klöster,  Pfarreien  etc.  zu  beantworten  waren.1) 

Es  handelte  sich  also  lediglich  um  eine  informative  Mission, 
deren  objektive  Durchführung  durch  den  Charakter  der  gewählten 
Kommissäre  verbürgt  erschien. 

In  unserem  Verzeichnisse  beziehen  sich   darauf:    »ain  Citation 
an  die  Geistlichen  in  Oesterreich  u.  d.  E.   von  Hn.  Lorenz  Khuef-     Vz.  116. 
stainer  undt  andern   2   seiner  midt-Commissären,   deren  Wappen 
ich    nicht    khennen    khann,     die    neben    gedachtem    Hn.   Khuef- 
stainern    zu  Visitatorn    der   geistlichen  Gueter   geordnet.    6.  Mai 

Die   Vorarbeiten    reichten    noch    in    das    Jahr    1543    zurück, 
wie    ersichtlich    aus    dem    »Paket,    beisammen    etliche  Handlung, 
aine  gaistliche  Visitation  btff.,   dazu  Hr.  Lorentz  Khuefstainer     vz.  117. 
neben  andern   Commissarius  gewesen.   1543.«    Außerdem  war  vor- 
handen   die     »Instruction    sammt    andern    hiezugehörigen    Sachen     Vz.  118. 
wegen    der    angestellten    gaistlichen    Visitation    in    Oesterreich«. 
Endlich    dürfte    auch  die  bereits  bei  Georg  IL   erwähnte   »Spezi-     Vz.  119. 
fication  d!°.  1524«    benützt  worden  sein. 

Die  zitierten  Akten  sind  leider  nicht  mehr  vorhanden.  Aber 
auch  aus  dem  »Visitations-Buch« 2)  ist  zu  entnehmen,  daß  das 
Hauptgewicht  der  Aktion  darin  lag,   dem  wirtschaftlichen  Nieder- 


x)  Wiedemann,  1.  c    I,  91. 

•)  Staatsarchiv.     Geistl.    Klöster   u.   Pfarren.  Visitationsbuch  ex  1543  u.   1544.    Hs. 
Suppl.  415. 


72 

gange  abzuhelfen,  sodann  auch  die  Seelsorge  zu  heben,  aber 
nicht  in  einem  gegen  die  neue  Lehre  direkt  gerichteten  Sinne, 
der  auch  den  Dispositionen  der  gewählten  Visitatoren  nicht  ent- 
sprochen haben  würde. 

Die  gemachten  Beobachtungen  lauteten  nicht  sehr  erbaulich 
und  veranlaßten  einige  Maßregeln  in  betreff  der  Besetzung  der 
vielen  vakanten  Pfarren,  der  Ordnung  der  Benefizien,  der  Ein- 
schränkung der  Vögte  u.  dgl.,  sowie  der  Reformation  der  dem 
Verfalle  nahen  theologischen  Fakultät  an   der  Wiener  Universität. 

Eine  gründliche  Besserung  konnte  im  Hinblicke  auf  die  Zeit- 
verhältnisse schwerlich  erwartet  werden.  Bis  zu  den  Zeiten  der 
Gegenreformation  blieben  die  Zustände  zweifelhaft.  Man  hoffte 
immer  noch  auf  eine  endliche  Vereinigung  der  Gegensätze. 


=;= 


* 


H.  Lorenz' 

persönliche 

StelluDg. 


In  diesem  Sinne  dürfte  auch  die  Stellung  des  Hans  Lorenz, 
der  das  Vertrauen  sowohl  des  Kaisers  als  auch  seiner  Standes- 
genossen besaß,  aufzufassen  sein.  Jedenfalls  zählte  er  zu  den 
Gemäßigten  und  scheint  seine  eifrige  Tätigkeit  mehr  auf  dem 
Gebiete  pragmatischer  Interessen  als  religiöser  Spekulation,  zum 
Wohle  des  Landes  entfaltet  zu  haben. 

Wohl  sagt  Adam  Wolff  in  jener  seiner  ausgezeichneten 
Monographien,  die  er  dem  Johann  Ludwig  von  Kuffstein, 
Enkel  des  Hans  Lorenz,  widmet,  daß  Männer  und  Frauen 
unserer  Familie  vom  1 6.  Jahrhundert  herauf  eifrig  protestantisch 
gewesen  sind1),  und  Abt  Honorius  Burger  von  Altenburg 
bestätigt,  daß  alle  Gutsbesitzer  der  Umgegend  gleich  nach  dem 
Auftreten  Martin  Luthers  sich  zu  dessen  Religion  bekannten.2) 
Auch  A.  Fischer  bezeichnet  neben  diesen  noch  die  Kuef- 
steiner  in  Greillenstein  und  die  Grabner  in  der  Rosenburg 
als  starke  Stützen  der  Reformation.3) 

Die  intimen  Beziehungen,  in  denen  Hans  Lorenz  mit 
einigen  bekannten  Evangelischen  stand,  wie  Hans  von  Zinzen- 
dorf,  der  ihn  einlud,  sein  Zelt  im  Kriegslager  des  Königs  mit 
ihm  zu  teilen,  Marquardt  von  Kuenring,  Georg  Perkhaim, 
Sebastian  Grabner,  sowie  seine  Heirat  mit  Barbara  Volkra 
und  die  Hagersche  Verwandtschaft  etc.  lassen  allerdings  kaum 
zweifeln,  daß  auch  er  den  neuen  Ideen  zugänglich  gewesen. 
Anderseits    hielt  er    sich    in  gutem  Einvernehmen    mit  der  hohen 


')  Adam  Wolff.  Geschichtl.  Bilder  aus  Österreich,  I,  246. 

2)  H.  Burger,  Altenburg,  S.  6z. 

3)  Ldsk.  V,  159.  A.  Fischer,  k.  k.  Bezirksvorsteher,  Vortrag  über  Hörn. 


73 

Geistlichkeit,  mit  Stift  Altenburg,  mit  dem  er  Transaktionen 
hatte,  dann  seinem  »Schwager«  Rueber,  dem  bekannten  Abt  von 
Göttweig,  mit  dem  er  eifrigen  Briefwechsel  pflog,  ebenso  wie 
mit  dem  Prior  Cornelius  von  Mauerbach,  Abt  Conrad  von 
den  Schotten,  der  Äbtissin  von  St.  Bernhard  und  dem  Propst 
von  St.  Dorothea,  mit  dem  er  gemeinsam  an  der  Inventarisierung 
der  Urkunden  der  Stände  arbeitete. 

Jedenfalls  darf  gesagt  werden,  daß  er  in  allen  seinen  Hand- 
lungen von  derselben  tiefen  Religiosität  getragen  war,  die  auch 
alle  Enunziationen  seiner  Gattin,  namentlich  deren  »Vermacht- 
brief«  durchweht. 


9.  Schluß. 


Familie     fljo^fflachdem  wir  nun  Hans  Lorenz  auf  seinem  politischen  und 

Schluß  UilsC'u!  .?esc^äftlichen  Leben  an  der  Hand  der  vorhandenen  Auf- 
IKffig^H:  Zeichnungen  begleitet  haben  und  ihm  in  die  weitere  und 
dann  die  nähere  Verwandtschaft  gefolgt  sind,  wodurch  wir  einen 
kleinen  Einblick  in  die  Familienbeziehungen  einiger  der  damals 
bedeutendsten  Geschlechter  gewinnen  konnten,  müssen  wir  jetzt 
den  Kreis  noch  enger  ziehen  und  in  seine  nächste  Familie  zu- 
rückkehren. 

Viel  ist  nicht  mehr  zu  sagen.  Denn  schon  anläßlich  seiner 
Verehelichung  und  der  darauffolgenden  Familienarrangements 
haben  wir  gesehen,  mit  welch'  unbedingtem  Vertrauen  Barbara 
ihrem  Ehegatten  alle  ihre  Angelegenheiten  zu  besorgen  überlassen 
hatte.  Mit  welcher  Liebe  sie  an  ihm  hing,  ist  aus  ihrem  Ver- 
machtsbriefe,  der  den  Charakter  eines  Testamentes  trägt,  zu  ent- 
nehmen, und  wenn  sie  in  einer  dieser  Urkunden  ihm  auf  den 
Todesfall  ihre  Kinder  empfiehlt  und  ihn  bittet,  sie  zu  pflegen, 
»wie  er  es  so  gut  verstehe«,  so  liegt  darin  ein  unwiderleglicher 
Hinweis  darauf,  daß  er  auch  ein  guter  und  zärtlicher  Vater  war. 
Leider    sind    die  Schreiben   der  Ehegatten,    von   denen  übri- 

Vz.  173.  gens  nur  zwei  Briefe  der  Barbara  im  Verzeichnisse  notiert  sind, 
nicht  erhalten.  Doch  zeigt  ein  »Schreiben  von  D.  Johann  Schröter, 
der    Ständt    adelichen    Kinder    Praeceptor    in    Wien,     relationirt 

Vz.  174.  Herrn  Lorentz  Khuffstainer  wegen  seines  Sohnes  Herrn  Hanns 
Georgen.  Datirt  1547«,  daß  er  noch  kurz  vor  seinem  Tode  sich  mit 
der  später  zu  besprechenden  Erziehung  seines  Sohnes  beschäftigte, 
den  er  in  die  ständische  Erziehungsanstalt  gegeben  hatte,  von 
welcher  aus  er  die  Universitätskollegien  hörte. ') 

Schon  in  frühen  Jahren  wurde  er  aus  dem  Leben  abberufen. 
Es  scheint,  daß  er  etwa  ein  Jahr  vor  seinem  Tode  bereits  an 
sein  Ende  dachte,  vielleicht  von  Krankheit  heimgesucht,  da  man 
im  letzten  Jahre  auch  nichts  mehr  von  ihm  erfährt.  Sein  Testament 
trägt  das  Datum   des  14.  Juni  1546  und  ist  im  Inventar  bezeichnet 

Vz.  178.  als  »Original  christliches  undt  erbareß  Testament  waillandt  Hn. 
Lorentzen  Khuefstainers.  Datum  Greilnstain«. 


*)  Wiener  Universitätsmatrikel  pro  1546. 


75 

Auch  das  Testament  seiner  Gemahlin,  von  welchem  sowohl  Vz.  176. 
das  Original,  datiert  von  demselben  Jahre  1546,  als  auch  eine 
Abschrift  nach  dem  Verzeichnisse  vorhanden  sein  sollte,  ist  seit-  Vz.  177. 
dem  abhanden  gekommen.  Aber  aus  dem  Vermachtsbriefe  der 
Barbara  vom  Jahre  1535  haben  wir  schon  ersehen,  mit  welch' 
tiefer  Religiosität  und  festem  Glauben  sie  ihre  Schriftstücke  zu 
verfassen  pflegte. 

Das  schöne  Grabmal,  welches  ihm  und  seiner  Frau  kind- 
liche Pietät  in  der  Pfarrkirche  zu  Röhrenbach  gesetzt  hat,  läßt 
keinen  Zweifel  über  das  genaue  Datum  seines  Ablebens,  welches 
auf  den  24.  April  1547  angesetzt  wird,  und  zwar  sowohl  auf 
der  oberen   als  der  unteren  Legende. 

Das  Todesjahr  der  Barbara,  die  ihn  überlebte  und  dem 
jungen  Sohne  Hans  Georg  eine  sorgliche  Vormünderin  wurde, 
ist  leider  nicht  angegeben. 

Am  Postament  des  Grabmals,  welches  in  Verbindung  mit 
den  übrigen  Monumenten  der  Pfarrkirche  von  Röhre nbach  im 
nächsten  Kapitel  näher  besprochen  wird,  befinden  sich  zwei 
schöne  vergoldete  Medaillons  en  relief,  welche  offenbar  die  Por- 
träts des  Hans  Lorenz  und  der  Barbara  in,  allem  Anscheine 
nach,  charakteristischer  Ähnlichkeit  darstellen.  Eine  Aufnahme 
derselben  ist  hier  beigegeben. 

Wir  Nachkommen  müssen  dankbar  sein,  daß  gerade  im 
Cinquecento  schon  das  Gefühl  lebendig  war,  dem  viel  später 
Goethe  in  den  »Wahlverwandtschaften«  bei  Besprechung  der 
Frage  der  Grabmonumente  so  tief  empfundene  Worte  lieh:  »Doch 
bleibt  immer  das  schönste  Denkmal  des  Menschen  eigenes  Bildnis. 
Dieses  gibt  mehr  als  irgend  etwas  anderes  einen  Begriff  von 
dem,  was  er  war,  es  ist  der  beste  Text  zu  vielen  oder  wenigen 
Noten.« 

Um  so  freudiger  begrüßen  wir  es,  daß  es  meinem  Bruder 
Franz  kürzlich  gelungen  ist,  ein  schön  in  Holz  geschnitztes 
Bildnis  zu  akquirieren,  welches,  der  Zeit  und  den  Umständen 
nach,  nur  den  Hans  Lorenz  darstellen  kann. 

Es  zeigt  einen  in  prächtiger  Rüstung  zu  Pferde  sitzenden 
Ritter  in  ruhiger,  edler  Haltung.  Reiter  und  Roß  treten  in  hohem, 
sorgfältig  künstlerisch  ausgearbeitetem  Relief  vom  Hintergrunde 
heraus,  auf  welchem  links  oben  das  Kuefsteinsche  Wappen  in 
der  richtigen  damaligen  Form  mit  dem  unbekleideten  Mohren- 
könige, rechts  oben  die  Jahreszahl  1536  mit  der  Chiffre  I  und  B 
aufweist.  Von  bewährten  Kunstkennern  ist  der  Meister,  auf  den 
das  Monogramm  hinweisen  soll,  zwar  nicht  entdeckt,  aber  die 
ganze  Darstellung  als  unzweifelhaft  echt  befunden  worden. 


76 

Zweck  oder  Veranlassung  derselben  kann  möglicherweise 
ein  Kriegszug  gewesen  sein,  vor  welchem  der  Ausziehende 
der  Gattin,  die  ihm  eben  seinen  Sohn  Hans  Georg"  geschenkt 
hatte,  sein  Bildnis  zurücklassen  wollte.  In  der  Tat  haben  wir 
gesehen,  daß  Hans  Lorenz  im  Jahre  1537  als  Kriegszahlherr 
der  Stände  gegen  die  Türken  zog  und  wohl  nur  mit  knapper 
Not  von  den  Folgen  der  mörderischen  Schlacht  bei  Gorian  be- 
hütet wurde.  Vielleicht  auch  sollte  das  Bild  an  den  Ritterschlag 
erinnern,  der  dem  Lorenz  zuteil  geworden  sein  muß,  wie  oben 
schon  erwähnt  wurde. 

Die  photographische  Abnahme  des  Kunstwerkes  gibt  es 
getreu  wieder.  So  weit  man  das  Profil  auszunehmen  vermag, 
kann  mit  dem  Medaillon  des  Grabmonumentes  eine  gewisse 
Übereinstimmung  gefunden  werden. 


Ä 


* 


Mit  Lorenz  schloß  ein  bewegtes  Leben,  dessen  Mühen  und 
Sorgen  dem  Wohle  der  Familie  und  des  Vaterlandes  in  vollem 
Maße  gewidmet  waren,  nur  auf  Rechtlichkeit  und  Charakterfestig- 
keit basiert,  ihn  zu  hohem  Ansehen  führten  und  sein  Andenken 
in   der  Erinnerung  seiner  Nachkommen  gesegnet  sein  lassen. 

Wenn  die  vielfachen  Kommissionen,  welche  Lorenz  von  den 
Ständen  anvertraut  wurden,  seine  Bestimmung  als  Kommissarius 
und  dann  als  Verordneter  und  Ausschuß,  deutliche  Zeichen 
des  Vertrauens  sind,  das  ihm  von  seinen  Standesgenossen  nicht 
nur  im  Ritter-,  sondern  auch  im  Herrenstande  entgegengebracht 
wurde,  ein  Vertrauen,  welches  auch  in  den  zahlreich  an  ihn 
herantretenden  Ansuchen  um  Rat  und  Beistand  unverkennbaren 
Ausdruck  findet,  so  fehlte  ihm  auch  die  Anerkennung  und  Zu- 
neigung seines  Landesherrn  nicht.  Die  häufigen,  von  König 
Ferdinand  direkt  an  Lorenz  gerichteten  Zitationen  zu  drin- 
genden und  wichtigen  Beratschlagungen  und  die  von  Seiner 
Majestät  selbst  ausgehenden  Aufträge  reden  eine  genügend  klare 
Sprache,  welche  durch  Ernennung  zum  Landuntermarschall 
sowie  Verleihung  des  Titels  eines  Rathes  Ihro  königlichen 
Majestät  und  später  die  Berufung  in  den  Regimentsrat  noch 
mit  äußerlichen  Ehrenmerkmalen  bekräftigt  erscheint. 

Wie  hoch  sein  Wirken  auch  nach  seinem  Scheiden  noch 
geehrt  und  von  der  höchsten  Stelle  anerkennend  gewürdigt  wurde, 
zeigt  das  seinem  Sohne  im  Jahre  1602  erteilte  Diplom  der  Er- 
hebung in  den  Freiherrnstand,  in  welchem  der  Kaiser  ausdrücklich 
hinweist  auf  »die  angenehmen,  getreuen,  nützlichen  und  er- 
sprießlichen Dienste«,  die  seine  Vorfahren  »Unseren  löbl.  Vor- 


77 

fahren  am  Reich  in  Tragung  unterschiedlicher  vornehmer 
Amter  und  Dienste,  insonderheit  aber  weil.  Lorenz  Khueff- 
stainer  Unserem  geliebten  Ahnherrn  Kaiser  Ferdinanden 
als  Ihr.  Maj.  Rath  und  Landuntermarschall  in  Österreich 
in  vielen  wichtigen  und  geheimen  Sachen,  ansehnlichen 
Kommissionen  und  Verrichtungen  erwiesen«,  eine  Aner- 
kennung, die  den  Spender  ebenso  ehrt  wie  den  damit  Begnadeten, 
und  im  Zusammenhange  mit  allem  früher  Gesagten  die  Vermutung 
nicht  zu  gewagt  erscheinen  läßt,  daß  Hans  Lorenz,  wäre  er  nicht 
so  früh  abberufen  worden,  selbst  noch  die  Erhebung  zum  Freiherrn 
und  Aufnahme  in  den  Herrenstand  erlangt  haben  würde.  Ein  ehren- 
volles Zeugnis  stellte  ihm  auch  sein  Sohn  H.  Georg  aus,  der  in 
seinem  Rücktrittsgesuche  an  den  Kaiser  erwähnte,  daß  sein  Vater 
trotz  seiner  vielfachen  im  In-  und  Auslande  geleisteten 
Dienste  niemals  irgendeiner  Gnadenbezeigung  teilhaft 
geworden  sei,  und  nicht  einmal  seine  volle  Besoldung 
als  Landuntermarschall  bezogen  habe. 


XVII. 


GREILLENSTEIN. 


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Alte  Einfahrt. 


1.  Greillenstein  die  Veste. 


inserem  Vorfahr  Hans  Lorenz  verdanken  wir  die  Erwer- 
bung von  Greillenstein,  welches  seitdem  als  Stammsitz 
!  bei  der  Familie  geblieben  ist  und  für  diese  den  Beginn 
einer  neuen  Ära  bedeutete. 

Es  ist  also  hier  der  Platz,  einen  kurzen  historischen  Rück- 
blick auf  diese  Veste  und  deren  frühere  Besitzer  zu  werfen. 

Der  Name,  welcher  in  älterer  Zeit  vielfach  Grellenstein 
geschrieben  wurde,  deutet  auf  eine  Verbindung  mit  dem  alten 
Geschlechte  der  Grellen  oder  Greillen  hin,  welches  in  dieser 
Gegend  ansässig  war  und  bis  in  das  15.  Jahrhundert  zahlreiche 
Mitglieder  aufzuweisen  hatte. 

Von  bewährten  Autoritäten1)  wird  angenommen,  daß  aut 
dieses  die  Gründung  der  Veste  und  deren  Namensgebung  zurück- 
zuführen sei.  Es  ist  kein  Grund,  dieser  Voraussetzung  entgegen- 
zutreten. Sie  ist  die  wahrscheinlichste  oder  vielmehr  die  einzige 
ernste,  die  überhaupt  bisher  aufgestellt  wurde.  Im  Zusammen- 
hange damit  steht  die  weitere  Annahme,  daß  die  Grellen  mit 
den  Rittern  von  Dappach  oder  Dachpeckh  in  eine  Stammes- 
verbindung zu  bringen  sein  könnten,  auf  welche  hier  sowohl  wegen 
unserer  Verwandtschaft  mit  den  letzteren,   als  weil  sie  die  Besitzer 


*)  P.  Friedr.  Endl  über  Greillenstein.  —  Prälat  Burger  i.  Altenburger  Urkundenbuch 


C.  Kuefstein.  II. 


82 

Greillensteins  vor  den  Volkra  waren,  noch  ein  Blick  zu  werfen 
sein  wird.  Dieses  ist  bisher  —  wenn  man  die  Hypothese  der 
Grellen  akzeptiert  —  seit  seinem  Entstehen  nur  im  Besitze  des 
letztgenannten  Geschlechtes,  dann  der  Dachpeck  und  der  Volkra 
gewesen,  bevor  es  an  unsere  Familie   überging. 

Die  erste  Erwähnung  der  Veste  findet  sich  —  soweit  dies 
bisher  zu  ergründen  war  —  in  dem  bei  der  ersten  Besprechung 
der  Familie  der  Dachpeckh1)  schon  angeführten  Kaufbriefe, 
durch  welchen  die  Gebrüder  Hans  und  Wulfing  Dachpeckh 
zu  Greillinstain  dem  Ritter  Thoman  dem  Neydecker  zwei 
Höfe  zu  Altgevöl  im  Thal  verkaufen,  die  ehedem  der  Schad 
von  Hartenstein  gehabt.  Der  Brief  ist  ausgestellt  »zu  Greillin- 
stain am  Sambstag  vor  Trinitatis  A°.  137 1«,  bezeugt  und  be- 
siegelt von  ihrem  Vetter  Hainrich  Dachpeck  und  Stephan 
von  Entzesdorff. 2)  Dieselben  Gebrüder  Johann  und  Wulfing 
der  Dachpeckh  von  Grenstain  gaben  im  Jahre  1384  dem 
Stifte  Altenburg  Gülten  zu  Gottfritz,  Fürnwald  und  Weitzen- 
dorf  gegen  andere  zu  Winckhel.3) 

Da  die  Dachpeck  s  urkundlich  im  Jahre  137  1  Besitzer  der  Veste 
waren,  so  darf  man  von  dieser  ersten  Erwähnung  des  Besitzes  an 
üblichermaßen  mindestens  um  eine  Generation  zurückrechnen  und 
annehmen,  daß  sie  schon  in  der  ersten  Hälfte  des  Jahrhunderts 
dort  saßen.  Wird  aber  von  der  Voraussetzung  ausgegangen,  dal.» 
vor  ihnen  die  Grellen  im  Besitze  standen,  so  muß  die  Gründung 
der  Veste  wohl  schon  im  13.  Jahrhundert  stattgefunden  haben. 
Auf  jeden  Fall  nicht  später  als  am  Beginne  des  14.  Jahrhunderts. 

Sie  blieb  im  Besitze  der  Dachpecks  bis  zu  deren  Aus- 
sterben. Im  Jahre  1388  soll  Raimbert  von  Volkra  sie  vorüber- 
gehend mit  Pfand  belegt  haben.4)  Doch  1404  finden  wir  Wulfing 
den  Dachpeck  von  Grellenstain.5) 

Am  S.Dezember  1 45 1  wurde  zu  Grellenstayn  die  zweite 
bekannte  von  dort  datierte  Urkunde  ausgestellt,  beinahe  ein  Jahr- 
hundert nach  der  ersten.  Bernhard  Volkra  verzichtet  darin  für 
sich  und  seine  Geschwister  Wolfgang  und  Ursula,  Frau  des 
Egidius  des  Greyll  unter  Vermittlung  des  edlen  vesten  Ritters 
Herrn  Engelbrecht  des  Dachpecken  auf  Gründe  zu.  Obern- 
Reczbach,  welche  Egidius  seiner  Frau  zur  Morgengabe  ver- 
schrieben hatte,  zugunsten  des  Stiftes  Altenburg.  Gesiegelt  vom 
Dachpeck  für  den  Bernhard  Volkra.6) 


!)  C   Graf  Kuefstein,  Studien.  I,  77. 

-)  Wisgrill,  II,  183.  —  Preuenhuber.  Mskpt.  177. 

3)  Altenburg.  Urkunden,  S.  273. 

4)  N.-ö.  Topographie.  IN,  665. 

5)  Altenburg.  Urkunden,  S.  291. 
t;)  Altenb.  Urk.,  S.  329. 


83 

Hier  haben  wir  nun  auf  derselben  Urkunde  alle  Namen 
vereinigt,  die  uns  interessieren,  und  es  tritt  bereits  zu  jenen 
der  oben  besprochenen  Greyll  und  Dachpeck  auch  jener  der 
Volkra,   die  deren  Nachfolger  werden  sollten. 

Auffallend  ist  es,  daß  keine  von  den  drei  Parteien  sich  das 
Prädikat  zu  Greillenstein  auf  der  dortselbst  ausgestellten  Urkunde 
beizulegen  für  gut  befand. 

Es  ist  ganz  natürlich,  daß  der  dort  zustandegekommene  Ver- 
zicht unter  der  Patronanz  des  Dachpeckh  stand,  welcher  auch 
für  den  Volkra  als  Siegler  fungierte  und  jedenfalls  auch  als 
Hausherr  für  beide  Parteien,  während  anderseits  der  Hofmeister 
von  Altenburg    für  das  Stift  gegenwärtig  war    und  mitsiegelte. 

Im  Jahre  1455  wurde  Engelprecht  Dachpeck  von  König 
Ladislaus,  dessen  Partei  er  mit  seinem  Sohne  Wolfgang  er- 
griffen hatte,  mit  den  Vesten  Greillenstein  und  Harmanstorff 
und  dem  Hause  Dappach  etc.  belehnt.1)  Da  bis  dahin  von  der 
Lehenbarkeit  Greillensteins  nichts  zu  hören  war,  ist  es  möglich, 
daß  sie  durch  Auftragung  an  den  König2),  die  in  den  bewegten 
Zeiten  mehr  Sicherheit  bot,  entstanden  war,  um  schon  mit  dem 
im  Jahre  1499  gestorbenen  Sohne  Hans  des  Wolfgang  wieder  Beil.  80. 
zu  enden.  Der  Text  des  Lehenbriefes,  welcher  das  älteste  Ver- 
zeichnis des  Greillensteiner  Besitzes  darstellt,  wird  pag.  96  wieder- 
gegeben. 

Nach  dem  Ableben  des  Hans  Dachpeck  und  der  Beendi- 
gung der  sogleich  zu  besprechenden  Auseinandersetzungen  durch 
den  Spruchbrief  von  1501  ging  Greillenstein  an  die  mit  den 
Dachpecks  schon  verschwägerten  Volkra  über. 

Man  erinnert  sich,  daß  Martha,  die  Schwester  des  letzten 
Dachbeck,  Hans,  den  letzten  Missingdorfer,  gleichfalls  Hans 
genannt,  geheiratet  hatte,  dessen  Schwester,  wieder  eine  Martha, 
die  Gattin  des  Stephan  Volkra  war,  letzterer  also  mit  dem  Dach- 
peck verschwägert. 

Stephan  Volkra  ist  es,  der  als  Erwerber  Greillensteins 
genannt  wird,  und  sich  schon  im  Jahre  1504  mit  dessen  Namen 
bezeichnete.3)  Er  starb,  wie  sein  Grabstein  ausweist,  im  Jahre  15 19, 
seine  Söhne  Hans  i.  J.  1526  und  Wolfgang  1 5 3 1 ,  und  schon 
1534  ging  die  Besitzung  auf  uns  über,  so  daß  also  die  Volkra 
hier  nicht  länger  als  ein  Menschenalter  ansässig  waren. 

Auf  Grund  der  vorstehenden  Darstellungen  erweist  sich  nun  Reihenfolge 
die  Reihenfolge  der  Besitzer  von  Greillenstein  folgendermaßen: 


der  Besitzer. 


*)  Staatsarchiv,   Lehenbuch   d.  Kg.  Ladislaus,    Cod.   44,   Fol.  54b.    —    N.-ö.  Topo- 
graphie. III,  665.  —  Notubl.  IV,  17. 

'-')  Heinke,  N.-ö.  Lehenrecht.  I,  §  51. 
3)  Geschichtl.  Beil.  III,  278. 

6* 


84 

Wenn  die  Grellen  Greillenstein  gegründet  haben,  muß 
ihnen  als  ersten  Besitzern  der  erste  Gruß  zukommen. 

Von  1 37 1  an,  und  wohl  schon  etwas  vorher,  waren  die 
Dachpeck  die  authentisch  konstatierten  Herren  ununterbrochen 
bis  1499  oder  1500,  bald  nachher,  jedenfalls  vor  1504,  die  Volkra 
bis  1534,    und   seitdem, bis   zum   heutigen  Tage    die   Kuefstein. 

Name  der  Ob    nun    die    seit    dem    12.    Jahrhundert    genannten    Ritter 

von  Dappach  —  Dachpeck,  oder  die  Grellen,  oder  beider 
Stammväter  als  Gründer  der  Veste  zu  betrachten  sind,  so  liegt 
doch  zwischen  dieser  Zeit,  und  wenn  man  erst  mit  Ditiricus 
Grello  vom  Jahre  12101)  beginnen  will,  von  diesem  an  bis  zur 
urkundlich  festgestellten  Epoche  der  Dachpecks  von  137 1  und 
etwas  früher,  eine  genügende  Zeitperiode,  um  darin  die  Gründung 
und  die  Namensgebung  der  Veste  zu  suchen. 

Ihr  richtiger  Name  wird  von  Anfang  an  auch  jener  der 
Gründer  gewesen  sein,  also  Grellnstain,  wie  er  seit  der  Urkunde 
von    1451    geschrieben  wurde. 

Wie  die  Grell  sich  in  Greyl  oder  Grewl  umschrieben,  so 
fügte  sich  auch  in  den  Namen  ihrer  früheren  Burg  bald  die  neue 
Form  des  ihrigen  ein,  und  seitdem  sie  in  unserem  Besitze  ist, 
wird  sie  zuerst  Grellenstein  und  dann  Greillenstain  geschrieben. 

Also: 

Bis   1371   G-reillinstain.  Hans  und  Wulffing  Dachpeckh.2) 
1384  Grenstain.  Wulfing  der  Dachpeckh.3) 
1390  Hans  des  Dachpecks  Siegel:  De  Grallenstain.4) 
1404  Wulffing  der  Dachbeck  zu  Grellenstain.5) 
1451   zu  Grellenstain.    Engelprecht    der    Dachpeckh    und    Bern- 
hard Volkra.6) 
1455  Grellenstain.  Lehenbrief  des  Königs  Ladislaus. ') 
1499  Grabstein  des  Hans  Dachpeckh  zum  Gralnstain.s) 
1501   Spruchbrief  über  Grellenstain.9) 
1519  Grabstein  des  Steffan  Volkra  zum  Grallnstein. 10) 

1534  Grellenstain  im  Peugkreich  1[) 

1535  zu  Grellnstain  datiert  und  am  Anfang-  Greillnstain.12) 


!)  M eil ler,  Babenb.  Reg.  104,  Nr.  85  u.  86.  —  Altenburg.  Urkund.,  S.  5  u.  6. 
-)  Wisgrill,  II,  183.  —  Preuenhuber,  Mskpt.   177. 
;))  Altenb.  Urk.,  S.  273. 

4)  Quellen  Wien,  II,   r,  1199.  —  Siegler,  p.  448. 

5)  Altenburg.  Urk.,  291. 

6)  Altenburg.  Urk.,  329. 

'')  Staatsarchiv.  Lehenbuch  d.  Kg.  Ladislaus,  Cod.  44,  Fol.  54b. 
8)  u.  10)  In  d.  Kirche  von  Röhrenbach. 
°)  Ldsarchiv.,  B.  28.  Nr.  3482. 
ll)  Kaufbrief,  Archiv  Greillenstein,  Beil.  66. 
")  Vermachtsbrief  der  Barbara  Kuefstein-Volkra,  Archiv  Greillenstein,  Beil.  67. 


85 

Noch  bis  in  die  zweite  Hälfte  des  16.  Jahrhunderts  kommt  die 
Form  Grellnstain  abwechselnd  mit  Greillenstain  vor.  Auch  Grillen- 
stein erscheint  sporadisch  und  ein  Grillenberg,  der  noch  1592  an- 
läßlich eines  Jagdstreites  in  dem  zu  Greillenstein  gehörigen  Walde 
bei  Fuglau  genannt  wurde,  scheint  an  diese  Form  zu  erinnern. 

Wir  verfolgen  hier  den  Kampf  der  neuen  mit  den  alten  Formen, 
die  hier  eingehender  wiedergegeben  wurden,  um  an  der  Hand  derselben 
die  natürliche,  ungezwungene  Wandlung  vor  Augen  zu  stellen,  die  sich 
jener  des  Namens  der  Grellen  trotz  der  damaligen  Entfernung  ihrer 
neuen  Sitze  parallel  entwickelt  hat,  in  analoger  Weise,  wie  auch  die 
alte  Schreibweise  Chueffstayn  sowohl  bei  der  Stadt  wie  bei  der  Familie 
trotz  der  großen  Entfernung  und  des  Mangels  an  äußerem  Zusammen- 
hange gleichmäßig  in  die  neuere  Form  hinüberglitt. 

Nach  allem  Vorhergehenden  scheint  also  die  Annahme  ganz 
berechtigt,  daß  das  heutige  Greillenstein  wirklich  seinen  Namen 
und  wohl  auch  seine  Entstehung  den  alten  Grellen  zu  verdanken 
hat,  deren  älteste  Namensform  bis  tief  in  das  16.  Jahrhundert 
es  sich  nicht  rauben  lassen  wollte,  bis  es  sich  auch  ihrer  modi- 
fizierten neueren  definitiv  anbequemte. 

Wenn  wir  im  Vorstehenden  den  immerhin  nicht  ganz  leichten 
Versuch  unternommen  haben,  die  Zeit  der  Entstehung  der  Burg, 
ihrer  Namensbildung  und  die  Reihenfolge  ihrer  Besitzer  wenig- 
stens in  allgemeinen  Umrissen  der  ungefähren  Zeitperioden,  doch 
auch  mit  ganz  positiven  authentischen  Daten  und  bestimmten 
Jahreszahlen  festzustellen,  so  darf  sie  unbedenklich  als  einer  der 
ältesten  festen  Sitze  der  Gegend,  nach  jenen,  die  bereits  völliger 
oder  teilweiser  Zerstörung  anheimgefallen  waren,  bezeichnet  werden. 

Natürlich  hatte  sie  nicht  die  heutige  Gestalt.  Der  alte  Bau, 
der  von  Lorenz'  Sohn  und  Nachfolger  Hans  Georg  III.  in  der 
zweiten  Hälfte  des  Jahrhunderts  gänzlich  umgeändert  und  im 
Sinne  der  Renaissance  modernisiert  wurde,  war  wohl  weniger 
ausgedehnt  und  luxuriös-künstlerisch  gehalten,  dagegen  fester  und 
in  sich  geschlossener,  noch  für  die  Verteidigung  und  die  Sicherung 
der  Existenz  bestimmt. 


2.  Die  Grellen  und  Greillen,  Dappach  und 

Dachpeck. 

Die  Grellen,  ly^^^fj61"^611  w^r   nun  emen  Blick    auf  jene   Geschlechter,    welche 

dem  unserigen  im  Besitze  von  Greillenstein  voran- 
gingen. 

Wir  müssen  natürlich  mit  jenem  beginnen,  dem  die  Gründung 
der  Veste  und  ihr  Name  zugeschrieben  wird,  wofür  allerdings 
authentische  Daten  bisher  nicht  aufgefunden  werden  konnten. 

Die  Grellen  oder  Greyl  erscheinen  schon  ziemlich  früh  in 
unserer  Landesgeschichte.  Ditiricus  Grello  ist  als  Zeuge  genannt 
in  der  schon  früher  erwähnten  Bestätigung  des  Herzogs  Leo- 
pold VI.  für  eine  Schenkung  des  Grafen  Friedrich  von  Hohen- 
burg  an  das  Stift  Altenburg  vom  Jahre  1210  und  in  deren 
Wiederholung  in   demselben  Jahre.  <) 

Auf  derselben  Urkunde  erscheinen  auch  die  Gebrüder  Hen- 
ricus  et  Engilbertus  de  Dachbach  neben  Gotfridus  de  Bugen, 
Hademarus  de  Kunringe,   Rudolfus  de  Potendorf  u.   a. 

Es  ist  auffallend,  daß  beide  Namen,  die  Grellen  und  die 
Dachbeck,  zu  derselben  Zeit  gleichzeitig  zum  ersten  Male  in 
dieser  Gegend  auftauchen,  und  sogar  in  demselben  Jahre  und 
auf  denselben  Urkunden  von    12 10. 

Auch  später  finden  sich  vielfache  Verknüpfungen  zwischen 
beiden  Familien,  die  so  auffallend  sind,  daß  sie  unverkennbar 
auf  nahe  Beziehungen  hinweisen.  Wie  es  die  Dachpeck  von 
Grellenstain  gab,  so  haben  wir  auch  umgekehrt  einen  oder 
mehrere  Grell  von  Dachpach. 

Heinrich  der  Grell  ist  mit  Heinrich  dem  Dachpeck 
Zeuge  auf  Urkunden  von  1299  und  13002)  und  nennt  sich  der 
Grell  von  Dachpach  auf  einer  Urkunde  von  131 1,  in  welcher 
Hainreich  Dachpeck  mit  seiner  Frau  Kathrein  und  seinem 
Bruder  Chunrat  dem  Stifte  Altenburg  »durch  großer  Notdurft 
willen«  eine  Gülte  zu  Gravenberg  um  30  Pfund  Wiener  Pfennig 
verkauft. 3) 


1)  C.  Kuefstein,  Studien.  I,  75.  —    Meiller,  Babenberg.  Reg.  104,  Nr.  85  u.  86. 
—  Altenburg.  Urk.,  S.  4  u    5. 

2)  Altenburg.  Urkundenbuch,  S.  91,  94,  96. 
*)  Altenbg.  Urk.,  S.  126  u.  127. 


87 

Auf  einer  anderen  von  1 3 1 2  nennt  sich  offenbar  derselbe 
Hainrich  der  Grell  von  Dachpach  neben  dem  Dachpeck 
nur  von  Dappach1)  und  weiter  im  Jahre  13 13  nur  Heinrich 
der  Grell.2)  Es  ist  wohl  kein  Zweifel,  daß  dieser  Hainrich  der 
Grell  derselbe  ist,   der  sich  oben  Grell  von  Dachpach  nannte. 

Das  vielfache  Zusammentreffen  der  Namen  und  namentlich 
die  vice  versa  Nennung  der  Dachpecke  von  Grellenstain  und 
der  Grellen  von  Dappach  genügt,  um  zu  der  Hypothese  zu 
führen,  daß  beide  demselben  Stamme  entsprossen  sein  könnten, 
oder  die  Grell  von  Grellenstein  nach  Dappach  übersiedelt, 
wie  umgekehrt  die  Dappach  von  dort  hierher  gekommen  wären. 

Das  Geschlecht  der  Grellen  allein  betreffend  ist  noch  zu 
erwähnen,  daß  auf  Urkunden  vom  Jahre  1237  Heinricus  Grello 
nicht  nur  als  Zeuge  gleich  nach  den  Wiltpergern  und  den 
Chunigsveldern,  sondern  auch  neben  Otto  von  Chunigsveld 
als  Ratgeber  für  eine  Schenkung  der  Markgrafen  von  Hohen- 
burg  an  das  Stift  Altenburg  angeführt  wird,  also  bereits  eine 
höhere  Stellung,  als  der  Ditiricus  von  12 10  eingenommen  zu 
haben  scheint.3) 

Ob  die  nachbenannten  Grell,  Grill  und  Greill  im  Zusammen- 
hange mit  jenen  von  12 10  und  1237  stehen  oder  ob  diese  in 
die  Dappach  übergegangen  sind,  muß  dahingestellt  bleiben. 
Jedenfalls  muß  ihnen  Aufmerksamkeit  geschenkt  werden. 

Im  Jahre  1237  wird  auf  einer  Urkunde  des  Klosters  Rohr  noch 
ein  Chunradus  Grille  mit  Sifridus  von  Fraunhofen  erwähnt.4) 
Bald  darauf,  1281,  erscheint  Leutwein,  genannt  der  Grille,  Bruder 
des  Konrad  von  Grabarn,  als  Zeuge  bei  einem  Verkaufe  des  Lehens 
Unter- Nalb  seitens  der  in  bedrängten  Vermögensverhältnissen  befind- 
lichen Nonnen  von  St.  Bernhard.') 

Etwas  später  stellte  Rudger  Grelle  eine  Zession  an  das  Kloster 
St.  Bernhard  aus  i.  J.  1302  und  1306  verkaufte  denselben  Nonnen 
Ortolf,  genannt  der  Grille,  seinen  Hof  zuOber-Nalb,  gleichfalls  aus 
Not.  Er  erwähnt  dabei  seines  verstorbenen  Vaters  Heinrich,  seiner 
Geschwister  Reichgart,  Leukart  und  Margret,  sowie  seiner  Kinder 
Leutwin,  Ulrich,  Heinrich  und  Ortolfsrad.  Ein  anderer  Ortolf  und 
Hilprant  Grille  erscheinen  als  Zeugen.0) 

Bis  1327  kommen  noch  einige  Grillen  vor,  und  1335  wurde  Otto, 
cognomine  Grillo,  zum  Abte  von  Zwettl  gewählt.  Doch  sagt  der 
Chronist  von  ihm,  daß  er  dessen  eigentlichen  Namen  nicht  habe  finden 
können.7) 


1)  Altenbg.  L'rk.,  S.   131. 

2)  Altenbg.  Urk.,  S.  132. 

3)  Altenbg.  Urk.,  S.  9  u.  10. 

4)  Mon.  Hoica.  XVI,  121. 

:)  Heider,  Schöngrabern.  21,  Nr.  24. 

°)  Geschichtl.  Beil.,  II,  43  u.  44.  —  Fontes.  VI,  278,  und  IV,  202.  —  Heider,  1.  c. 

'')  Link,  I,  698. 


88 

Wir  haben  gesehen,  daß  diese  Grill  und  Greill  viel  mit  St.  Bern- 
hard beschäftigt  waren,  und  auch  daß  die  Dachbecks,  namentlich 
Heinrich,  in  den  Jahren  131 1  und  1316  Lehen  dorthin  teils  geschenkt, 
teils  verkauft  hatten.  Man  bemühte  sich  offenbar,  diesem  Kloster,  mit 
dem  auch  wir  in  nähere  Beziehungen  treten  sollten,  möglichste  Unter- 
stützung angedeihen  zu  lassen. 

Ob  der  i.  J.  1380  als  Marktrichter  von  Lewbs  (Langenlois)  er- 
scheinende Leonhard  der  Grell1)  hierher  gehört,  mag  dahingestellt 
bleiben,  ebenso  wie  auch  Chunrad  der  Gral,  welcher  mit  seiner  Haus- 
frau Elspet  und  den  Söhnen  Hans,  Görg  und  Peter  i.  J.  1367  dem 
Kloster  Molk  einen  Hof  zu  Maur  verkaufte,  nur  im  Vorübergehen 
genannt  wird.2) 

Während  wir  oben  konstatiert  haben,  daß  131 1,  131 2  und  1313  ein 
Grell  von  Dachpach  erscheint,  treten  bald  die  Greyll  oder  Grewll 
von  Obern- Retzpach  auf:  Rüdiger  —  dessen  Name  an  jenen  von 
1302  anschließt — -und  seine  Hausfrau  Bertha  samt  Tochter  Elisabeth 
i.  J.  1364,  Michael  und  Katharina  1403,  Johann  und  Margaret 
1403,  und  endlich  Agidius  und  Ursula  1440  und  145 1.  In  letzterem 
Jahre  stellten  die  Gebrüder  Wolfgang  und  Bernhard  Volkra  zu 
Greillenstein  für  sich  und  ihre  Schwester  Ursula,  die  Frau  des 
Agidius  des  Greyll,  einen  später  noch  zu  erwähnenden  Verzicht  aus.3) 

Mit  diesen  Greill  und  Grewl  von  Obern-Retzpach  stehen 
andere  in  Verbindung.  Von  1413  — 1430  kommt  Jorig  der  Grewl  als 
Pfleger  zu  Rapottenstein  in  Wreitraer  Urkunden  vor,  in  denen  er 
auch  Grefel  geschrieben  wird.4)  Und  i.  J.  1432  vererbt  derselbe  an 
seine  Tochter  Diemuth  und  deren  Gatten  Jörg  den  Eybensteiner 
Lehen    zu    Rapottenstein.5) 

Auch  in  Wien  war  der  Name  vertreten.  Im  Jahre  1371  verkaufen 
Michel  und  Gertrud  Grewl  ihr  Haus  in  der  Katerluken,  Rueger 
und  Margaretha  das  ihrige  am  Chlarawege  um  130  Talente,  und  1380 
vermacht  Engl,  Hausfrau  des  Niklas  Grewl  diesem  ihr  Haus  in  der 
Walichstraße.6) 

1379 — 1398  finden  sich  Grillen  zu  Grinzing7).  Chunrat  der 
Greul  wird  1392  als  einer  der  Beschauleute  für  einen  Weingarten  in 
Pötzleinsdorf  genannt.8)  1439  erscheint  der  edle  Wolfgang  Greil 
zvi  Enczesdorf  als  Siegler,  1491  der  edle  Sigmund  Greil  zu  Enczes-. 
dorf  als  Pfleger  zu  Mistelbach  und  Siegler,  1497  derselbe  als  Greyll 
zu  Enzersdorf  unter  Staatz  gleichfalls  als  Siegler.9)  1445  kommt 
Kristan  Grawl,  der  in  derselben  Urkunde  auch  Granl  geschrieben 
wird,  als  W7eingartenbesitzer  an  der  Sandleiten  (bei  der  Türken- 
schanze) vor,  dann  1447  Jörg  und  Dorothea  Grel  und  1459  Jörg 
Greyl  (dem  Zusammenhange  nach  derselbe)  als  Haus-  und  W^eingarten- 
besitzer    zu  Nußdorf,  endlich   1453  Thoman   Grewl  für  offenbar  den- 


>)  Geschichtl.  Beil.,  I,  469. 

2)  Hueber,  Ann.  Mel ,  87. 

3)  Altenburg    Urkunden,  S.  250,  288,  316,  329. 

4)  Ldsk    1903.  Schloßarchiv  Weitra  v.   P.  Hammerl,  Nr.  43,  49,  54,  56,  60. 

5)  Geschichtl.  Beil.  VI,  362.  —  Notizbl.  1858,  S.  467.  —  Topogr  ,  II,  516.  —  (Wis- 
grill,  II,  370.) 

c)  Quellen  Wien.  III1,  399,  400,  1272. 

7)  Quellen  Wien.  F,  1737. 

8)  Quellen  Wien.  IT,  1245 

9)  Quellen  Wien.  II2,  2703;  II3,  5429;  V,  5180. 


89 

selben    Besitz. ')    Hier    ist    deutlich    ersichtlich,    wie    die    verschiedenen 
Schreibweisen    für    denselben    Familiennamen    ineinander    verschmelzen. 

Es  scheint  ziemlich  wahrscheinlich,  daß  mindestens  die  letztgenannten 
mit  den  Rapottensteinern,  den  Grinczingern  und  auch  den  Enczers- 
dorfern  auf  einen  Stamm  zurückzuführen  sind. 

Dies  wird  auch  dadurch  bekräftigt,  daß  der  Wiener  »Mitwohner« 
Peter  Gewi,  auch  Greyl  genannt,  als  er  im  Jahre  1463  dem  Her- 
mann Limpauer,  Richter  zu  Vitis,  verschiedene  lehenbare  und  frei- 
eigene Güter  zedierte,  die  bald  darauf  an  den  Stefan  von  Eizing  über- 
gingen, dabei  auch  Briefe,  die  er  von  Peter  sowie  Ruger  Greyl  von 
Retzbach  besaß,  mitgab.2) 

Die  verschiedene  Schreibweise  des  Namens  darf  nicht  irreführen. 
Sie  kommt  sogar,  wie  wir  gesehen  haben,  in  derselben  Urkunde  zu- 
weilen für  denselben  Namen  vor.  Unser  eigener  Name  bietet  dafür  zahl- 
reiche Beispiele.  Ein  solches  liefert  auch  die  eben  erwähnte  Diemuth 
und  deren  Vater.  In  den  Geschichtlichen  Beilagen  und  dem  Notizblatt 
heißt  er  Greuel,  in  der  N.  ö.  Topographie  Gressler  und  bei  Wis- 
grill  Grefflein3),  und  doch  kann  kein  Zweifel  obwalten,  daß  es  sich 
um  dieselbe  Person  handelt. 

Wisgrill  spricht  nur  von  den  Greill  von  Siebenhirten  als 
einem  der  ältesten  Rittergeschlechter,  von  dem  Ulrich  schon  1285, 
dann  Konrad  und  Rudger  die  Gerülle  1289  in  Urkunden  des  Stiftes 
Lilienfeld  erscheinen.4)  Wenn  diese  demselben  Stamme  angehören,  so 
müssen  sie  sich  bald  abgezweigt  haben.  Der  Name  Rudger  könnte  auf 
den  oben  bei  St.  Bernhard  genannten  Grelle  deuten. 

Greills  oder  Greylls  kommen  auf  einer  ganzen  Reihe  von  Land- 
tagen bis   1536  vor  und  sind  dann  ausgestorben.5) 

Auch  in  Oberösterreich  finden  sich  Spuren  einer  Familie  Grill 
oder  Grüll,  die  aber  hier  wohl  außer  Betracht  bleiben  muß.  Ebenso 
die  in  Bayern  als  Vasallen  der  Kirchberger  im  14.  Jahrhundert  ge- 
nannten  Greil  oder  Gräul.() 

Daß  aber  die  verschiedenen  Linien  unserer  Greillen,  Greyll, 
Grewl  auf  einen  gemeinsamen  Urstamm  zurückzuführen  sind,  kann 
wohl  vorausgesetzt  werden.  Das  Ineinandergreifen  der  im  Vor- 
stehenden dargelegten  Beziehungen  scheint  darauf  hinzuweisen 
und  die  wechselnde  Schreibweise  des  Namens,  welche  ganz  analog 
auch  ihrer  alten  Veste  zuteil  ward,  betrifft  nur  solche  Abweichungen, 
denen  kein  Gewicht  beizulegen  ist.  Es  wäre  wirklich  schwer,  anzu- 
nehmen, daß  die  Grelle,  die  im  gegenteiligen  Falle  sehr  bald 
ausgestorben  sein  müßten,  sofort  durch  eine  von  diesen  ver- 
schiedene Familie  Greille  in  ihren  Beziehungen  zu  den  Dach- 
pecks  und  Volkras  ersetzt  worden  wären. 


1)  Quellen  Wien.  P,  1S35;  I3,  2393,  2645,  2402. 

2)  Geschichtl.  Beil.,  II,  363. 

3)  Geschichtl.  Beil.    VI,    362.    —    Notizbl.    1858,  S.  467.    —    Topogr.   II,   516.    — 
Wisgrill,  II,  370. 

4)  Wisgrill,  III,  392. 

5)  Landtagsakten. 

")  Mon.  Boica.  XV,  424  ff. 


90 

Die  beigeschlossene  Tabelle  gibt  —  natürlich  ohne  jeden 
Versuch  einer  Filiation  —  eine  Übersicht  über  die  dokumentarisch 
bekannten  Glieder  der  zahlreichen  Familie,  die  verschiedene  Wohn- 
sitze innegehabt,  die  aber  außer  Wien  fast  alle  auf  dieselbe 
Gegend  hinweisen,  und  in  die  älteste  Besiedlungsperiode  der 
ersten  Babenberger  zurückreichen.  Nieder-Nalb,  Schön- 
grabern,  Erla,  Retzbach,  Enzersdorf,  Staatz,  Mistelbach, 
auch  Siebenhirten  sind  im  geringen  Umkreise  derselben,  mit 
Weingebirgen  gesegneten  Gegend  im  Viertel  unter  dem  Manharts- 
berge,  zu  finden.  Nur  Rapottenstein  liegt  im  Oberen  Wald- 
viertel. Und  fast  überall  finden  sich  Beziehungen  zum  Stifte 
Altenburg,  aus  dem  auch  die  ältesten  Nachrichten  über  die 
Familie  stammen. 


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3.  Übergang  Dachpeck-Volkra. 

Ausgang  der  ||F|||  |j  [nläßüch  der  Besprechung  der  Heirat  unseres  Stammvaters 
Daclipeck. 


Georg  I.  mit  der  Elisabeth  Dachpeckhin  ist  bereits 
dieses  Geschlechtes  näher  gedacht  und  ein  Abriß  dessen 
gegeben  worden,  was  über  seine  Geschichte  bekannt  ist. l)  Wir 
fanden  zuerst  den  Engelschalk  von  Dahepach  in  einer  Urkunde 
der  Adelheid  von  Hohenburg  zu  Wildberg  vom  Jahre  1 1 35, 
dann  Henricus  et  Engilbertus  de  Dachbach  auf  der  öfters 
genannten  Urkunde  von  12 10,  ferner  Heinrich  den  Grell  von 
Dappach  im  Jahre  131 1  und  sahen  von  da  an  eine  stattliche 
Reihe  von  angesehenen  Vertretern  des  alten  Stammes  an  unserem 
Auge  vorüberziehen,   bis  wir  zu  seinem  Ausgange  gelangten. 

Den  Schluß  der  Reihe  bildete  Hans  Dachpeckh,  der  1496 
als  Siegler  erscheint  auf  dem  Kaufbriefe,  mit  welchem  Wolfgang 
Dachsner,  gesessen  zu  Dachsen,  dem  Stifte  Altenburg  »sein 
Vest  oder  Geschlos,  genannt  Markchersdorff,  die  Zeit  zer- 
brochen sammt  allen  Zugehörungen,  wie  sie  Hn.  Hansen  von 
Puechaim  zu  Lehen  gewesen,«  verkaufte2)  und  der  in  demselben 
Jahre  von  K.  Maximilian  I.  mit  Zehnten  zu  Hepflgswennt, 
Prunn  und  Ernestorff  belehnt  wurde.3) 

Dieser  Hans  Dachpeckh  ist  i.  J.  1499  als  letzter  seines 
Stammes  gestorben.  Seine  Gattin  Petronella  Grabnerin  zu 
Rosenburg  und  Pottenbrunn  folgte  ihm  schon  im  darauf- 
folgenden Jahre  in  das  Grab  mit  Hinterlassung  einer  Tochter, 
namens   Veronica,   auch  Frainca  oder  Vroni  genannt. 

Diese  wurde  um  das  Jahr  1 5 1 5  die  Gattin  des  Ruprecht 
Welzer  von  Spiegelfeld  —  für  dessen  Sohn  unser  Hans 
Lorenz  sich  später  verwendete4)  —  und  heiratete  nach  dessen 
Ableben  i.  J.  1532  den  Christoph  von  Greysseneck,  auf  dessen 
Söhne  das  von  ihr  erblich  besessene  Gut  Sigharts  später 
überging. 


x)  C.  Kuefstein,  Studien.  I,  74  ff. 
•)  Altenburger  Urkunden,  S.  360. 

3)  Ldsarchiv.,  Orig.-Pergament  v.  1496.  Im  Lehenbrief  v.  1455  heißt  es:  »Etzleins- 
dorf«  (Hötzleinsdorf). 

4j  Kapitel  XVI  dieser  Studien. 


93 

Wisgrill  und  nach  ihm  die  N.  ö.  Topographie1)  verleihen  dem 
Hans  Dachpeckh  noch  eine  zweite  Tochter,  Petronilla,  wie  ihre 
Mutter  genannt,  welche  des  Sebastian  Grabner  des  älteren  auf 
Pottenbrunn  und  Judenau  Gattin  geworden  sein  soll. 

In  der  Wisgrillschen  Darstellung  der  Familie  Grabner  jedoch 
kommt  weder  die  Mutter  noch  die  Tochter  Petronilla  von  Dachbeck 
vor.  Dem  Sebastian  Grabner,  welcher  die  letztere  geheiratet  haben 
soll,  werden  von  demselben  Autor  dort  zwar  drei  Frauen,  nämlich  die 
Apollonia  von  Pottenbrunn,  die  Margaretha  von  Königsberg 
und  schließlich  die  Sophia  Enenklin  zugeschrieben,  aber  keine  Dach- 
beck. Und  seine  Tochter  Petronilla  aus  dritter  Ehe  wird  dem  Hans 
von  Lassberg  zu  Ochsenburg  beigesellt.2) 

Im  Wisgrillschen  Manuskripte  dagegen  steht  ausdrücklich11),  im 
Gegensatze  zu  seinem  gedruckten  Texte,  daß  Hans  Dachbeck  nur 
eine  einzige  Tochter  Veronica  gehabt  habe.  Und  mit  dieser  Einen, 
die  auch  in  den  nachstehenden  Urkunden  allein  genannt  ist,  wird  man 
sich  wohl  begnügen  müssen. 

Die  Mutter  Petronella,  Gattin  des  Hans  Dachbeck,  konnte 
wohl  die  Schwester  des  Christoph  Grabner  (Vaters  des  Seba- 
stian) gewesen  sein,  wodurch  es  naheliegend  begründet  wäre, 
daß  ihm,  dem  Oheim,  die  gleich  zu  besprechende  Gerhabschaft 
über  seine  Nichte  anvertraut  wurde. 


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In   den  Auseinandersetzuneen    über  den  Nachlaß    des  Hans 


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Dachbeck  finden  sich  so  interessante  Aufklärungen  über  Greillen-  seteangübe^ 
stein  und  die  dasselbe  berührenden  Verhältnisse,  daß  hier  in Greillenstein. 
möglichster  Kürze  darauf  eingegangen  werden  muß.1) 

Es  liegt  vor  ein  »Hindergangsbrief«  vom  Jahre  1500,  in 
welchem  die  Gebrüder  Rudolph  und  Sebastian  Hohenfeldt 
ihre  Ansprüche  auf  die  Veste  Greillenstein  darlegen  und  mit 
Christof  Grabner  zu  Zakhing,  Vigulaeus  Velabrunner  und 
Stefan  Mülwanger  zu  Wolfstein  (als  den  Gerhaben  der  Vero- 
nica Dachbeck)  sich  vereinbaren,  die  Entscheidung  den  gewählten 
Kompromissarien  Wolfgang  Strein  zu  Schwarzenau,  Hans  von 
Puchaim  zu  Hörn,  Sigmund  Hager,  Untermarschall,  und  Paul 
Stodelik  anheimzugeben. 

Der  Streit  betraf  die  »Veste  Greillenstein,  ihre  Zugehörung 
und    andere  Lehngüter    —    ausgenommen  Harmansdorf  —    so 


')  Wisgrill,  II,  184. —  N.-ö.  Topographie.  III,  665. 

2)  Wisgrill,  III,  369. 

3)  Wisgrill,  Mskpt.  Ldsarchiv. 

4)  Ldsarchiv.  B.  28,  Nr.  3461  u.  34S2.    —    Gedenkbuch    der   Pfarre   Alt  Pölla.    — 
Wisgrill.  II,  184. 


9t 

weil.  Hans  Dachp eck  von  der  Rom.  Ku.  Majestät  zu  Lehen  gehabt, 
nach  einem  Lehenbrief  und  einem  Zettel,  den  Grab n er  bei  sich 
hatte,  und  welche  die  kgl.  Majestät  dem  Grafen  Eitel  Friedrich 
zu  Zollern,  kgl.  Rath  und  Kammerer,  halb  verliehen  hat  und 
halb  den  Gebrüdern  Hohenfeld«. 

Nachdem  sich  die  drei  genannten  Gegner  der  letzteren  mit 
dem  Zollern  über  den  diesem  verliehenen  halben  Teil  vertragen 
haben,  betrifft  der  Streit  nur  den  anderen,  den  Hohenfelds  ver- 
liehenen Teil.  Die  Spruchleute  sollen  sich  daher  —  Herren,  Ritter 
und  Knechte  —  auf  Eritag  in  den  heiligen  Pfingstfeiertagen 
nach  Grellenstein  begeben  und  die  Schätzung  vornehmen.  Aus 
dem  strittigen  halben  Teile  soll  zuvor,  nach  der  von  Seiner  könig- 
lichen Majestät  der  gemeinen  Landschaft  gegebenen  Instruktion 
der  Veronica  ein  Viertel  zukommen  und  dann  der  Spruch  über 
die  übrigen  drei  Teile  an  der  in  Rede  stehenden  Hälfte  ergehen. 
Falls  aber  der  Spruch  bestritten  würde,  soll  der  Freiherr  Rottal 
zu  Talberg,  kgl.  Rat,  als  Obmann  entscheiden.  Welcher  Teil 
aber  sich  nicht  fügen  wollte,  der  soll  400  Gulden  Rheinisch  er- 
legen, zur  Hälfte  für  die  königl.  Majestät,  zur  anderen  Hälfte  für 
die  anderen  Teile. 

Gesiegelt  anstatt  Rudolf  Hohenfeld's  von  Christof  Ober- 
haimb,  von  Caspar  Schaull  zu  Mold  anstatt  des  Velabrunner 
und  für  Christof  Grabner  von  Peter  Ochsenpeckh.  Wien 
15001)   am  Pfinstag  vor  Oculi. 

Also  ist  Greillenstein,  mit  welchem  i.  J.  1455  Engelprecht 
und  nach  ihm  dessen  Enkel  Hans  Dachpeck  belehnt  war,  nach 
dem  mit  des  Letzteren  Ableben  erfolgten  Erlöschen  des  Stammes 
als  apertes  Lehen  zur  Hälfte  dem  Grafen  Eitel  Fritz  von  Zollern 
verliehen,  von  diesem  jedoch  sofort  an  die  Dachp  eckschen  Ger- 
haben wieder  im  Wege  des  Kaufes  oder  Tausches  abgetreten  worden. 

Die  gewählten  Spruchleute  entschieden,  daß  die  genannten 
Beil.  81b.  Gerhaben  den  Hohenfelds  500  Gulden  Rheinisch  zu  Michaeli 
und  t>2  Pfund  Pfennig  innerhalb  14  Tagen  auszuzahlen  haben. 
Dagegen  sollen  die  Hohenfeld  den  genannten  Gerhaben  eine 
Aufsandung  an  die  königliche  Majestät  über  die  Lehen  in  einem 
Monate  geben.   Hörn,   am  Sonntag  Quasimodo  geniti   1501.2) 

Aus  diesem  Dokumente  ist  ersichtlich,  daß  Veronica  nun- 
mehr im  Besitze  des  ganzen  Greillenstein  war,  nachdem  die 
eine  Hälfte  dem  Zollern,  die  andere  den  Hohenfelds  abgelöst 
worden  war,  mit  Ausnahme  des  der  Veronica  vorweg  gehören- 
den Viertels  resp.  Achtels. 


1)  Ldsarch.  B.  28,  Nr.  3461. 

2)  Ldsarch.  B.  28,  Nr.  3482. 


95 

So  wenig  vor  dem  Jahre  1455  von  der  Lehenbarkeit  Greillen- 
steins  etwas  zu  hören  war,  so  wenig  ist  nach  1501  jemals  davon 
die  Rede.  Mit  den  obigen  Ablösungen  war  offenbar  auch  das 
Lehenband  gelöscht  worden,  von  dem  in  den  Lehenbüchern  über- 
haupt nichts  mehr  zu  finden  ist,  auch  keine  Berufung  auf  eine 
frühere  Belehnung. 

(Die  sogenannte  erste  Lehengnade,  nach  welcher  den  Töchtern  des 
letzten  Besitzers  eines  heimgefallenen  Lehens  der  vierte  Teil  zuerkannt, 
und  die  billige  Ablösung  der  drei  übrigen  Viertel  bewilligt  wurde,  ist 
erst  unter  dem   10.  März  1509  von  Kaiser  Maximilian  erteilt  worden.1) 

Jedoch  schon  vorher  war  es  den  Ständen  gelungen,  eine  vorbe- 
reitende Konzession  zu  erlangen,  welche  im  Mainzer  Libell  am  Montag 
nach  Quasimodo  geniti  149g  dahin  fixiert  wurde,  daß  »wo  ain  Lehen- 
mann kein  frei  aigen  Gut  hat  ...  so  soll  von  dem  Lehen  den  Töchtern 
ein  ziemlich  Heirat  Gut    ihrem   Herkommen    gemäß    gegeben   werden«. 

Offenbar  konnten  sich  die  Gerhaben  im  Jahre  1500  nur  auf  diese 
Bewilligung  berufen,  wobei  es  auffallend  ist,  daß  sie  nicht  vom  Heirats- 
gut, sondern  direkt  schon  vom  vierten  Teile,  allerdings  nur  des  halben 
Lehens  sprechen.  Es  muß  also  noch  eine  spezielle  Instruktion  ergangen 
sein.  Diese  findet  sich  ebensowenig  wie  obiges  Libell  im  Codex 
Austriacus.  Auch  in  der  Frage  der  Ablösung  des  übrigen  Teiles  scheint 
die  spätere  Konzession,  die  wohl  schon  in  der  Luft  lag,  bereits  eskomp- 
tiert  worden  zu  sein.  So  wäre  also  Greillenstein  schon  vor  der  defini- 
tiven Gewähr  derselben  zugunsten  der  Dachbeckschen  Erbtochter  lehen- 
frei geworden.) 

Sonach  ist  es  erklärlich,  daß  in  den  Lehenbüchern  nichts 
mehr  über  Greillenstein  vorkommen  konnte,  welches  Veronica 
bald  veräußert  zu  haben  scheint,  da  Stephan  Volkra  sich  schon 
1504  davon  schrieb.2) 

Ein  Jahr  vorher  hatten  dieselben  oben  genannten  Gerhaben 
für  die  Veronica,  vielleicht  von  dem  dafür  eingenommenen  Kauf- 
preise, von  Hans  von  Puchaimb  und  seiner  Frau  Margaretha, 
geb.  von  Eyzing,  das  Dorf  Nieder-Edlitz  in  der  Rapser 
Pfarre  a.  d.  Thaya,  welches  eine  bedeutende  Besitzung  gewesen 
zu  sein  scheint,  mit  allen  Rechten,  Landgerichts-  und  anderen 
Gerechtigkeiten,  samt  der  Dorf-  und  Prückmühl  gekauft.3) 

Weiter  oben,  zur  Zeit  des  Georg  II.,  haben  wir  bereits  eine 
»Attestation«  derselben  Gerhaben  vom  Jahre  1505  kennen  gelernt, 
nach  der  der  verstorbene  Dachpeckh  dem  Jörg  Kuffstainer 
etliche  Güter,  die  frei  eigen  waren,  geschafft  oder  vermacht  hatte. 
Auch  hier  wird  lediglich  von  einer  einzigen  Tochter,  der  Fronica, 
und  ihren  Gerhaben  gesprochen.4) 

')  Codex  Austr.  I,  761.  —  Kremer,  D.  longobard. -Österreich.  Lehenrecht.  I,  26. 
—  Heinke,  N.-ö.  Lehenrecht.  II,  116. 

2)  Geschichtl.  Beil.  III,  278,  u.  Archiv  Judenau. 

3)  Ldsarchiv,  Ldmarschallgericht,  Fase.  B,  Nr.  63.  Kaufbrief  Zwettl,  1503. 

4)  C.  Kuefstein,  Studien,  I,  255,  u.  Beil.,  53. 


96 

Aus  dem  obenerwähnten  Lehenbriefe  von  1455  und  dem  wört- 
lich gleichen  Spruchbriefe  von  1501  erfahren  wir  ganz  genau 
den  Umfang  des  damaligen  Besitzes: 

Beil,  80.  »Die  vesten  Grellenstain    laut    des  Lehnbrief   mit    dem   Mairhof 

und  irer  Zugehörung  und  fünfthalb  Pfund  Pfg.  Gelts  zu  Rornpach, 
hundert  und  sechs  und  dreißig  Jeuch  Ackers  und  das  Wismad  vor  den 
Ackern,  in  hundert  Jeuch  Holz  mit  den  Weyden  und  das  Vischwaßer 
in  der  Tafenn,  Item  ein  Holcz,  genannt  die  Ober  Au,  und  liegt  under 
der  landstraß,  die  von  Hörn  gen  Polann  (Pölla)  get.  Item  7  Pfd.  26  Pfg. 
gelts  auf  behausten  gut  und  Oberlende  zu  Tauttendorf  in  Polin ger 
Gericht,  Item  drew  Pfd.  3  Schilling  u.  23  Pfg.  gelts  zu  Lewbenrewt 
auf  Schawsten  gut  und  oberlende  in  Pol  in  ger  Gericht,  Item  6  Pfd. 
30  Pfg.  gelt  zu  Phaffern  bei  Ravelspach  auf  behausten  gut  und 
oberlenden,  ain  Weingarten  zu  Zellerndorf  an  dem  Wartperg  gelegen, 
das  Haus  Dachpach  mit  dem  Mayrhof,  einem  Paumgarten  und  Acker 
und  ein  Wiltpan  daselbs  und  ander  sein  Zugehörung,  ein  Lehen  zu 
Etzleinstorf,  Item  ein  Mül  zu  Pewgen  bei  dem  Munichhof,  2  Pfd. 
7  Pfg"-  gelts  zu  Pewgen  auf  Oberlenden  und  1  Pfd.  Pfg.  gelts  zu  Zellern- 
dorf Item  das  Dorf  Otweinsdorf  mit  aller  seiner  Zugehörung  gelegen 
in   Egenburger  Gericht.« 

Diese  genaue  Aufzählung  ist  für  uns  besonders  interessant, 
weil  sich  vorher  und  lange  hinaus  auch  nachher  kein  ähnliches 
Verzeichnis  mehr  findet,  und  außerdem,  weil  dadurch  konstatiert 
wird,  daß  die  Greillensteiner  Dachpecks  bis  zu  deren  Aus- 
sterben im  Besitze  nicht  nur  von  Greillenstein,  sondern  auch  der 
alten  Stammveste  derDappach  oderDachbeck  geblieben  sind, 
welche  sich  bis  zur  Grundentlastung  noch  in  unseren  Händen 
befand. 


Die   Volkru  zu   Dornach,   Greillenstein  etc. 


1317  Fridericus  Volkra 
1331  Simon  der  Volkra  u* 


13G5  Ottokar  Hermann 

Margareta 


Simon 


Eberhard 


Eras 


1 37  *  —  '374  Fiiederich  Volkra  zu  Pach  im       Margareta  Kynast 
Machland,   der   ehrbare  Mann 


Hans     Margareta 
Forsterin 


Nicolaus  od.  Conrad 


Catharina  Seybolt 
v.  Schweinsbeck 


1395  Lorenz    Dorothea     Wolf  gang 


[386  Stephanus  Volkra     1  Barbara  Thal- 
de  Koppenberg  haimb)  1396 

14:4  zu  Dornach.  4,    1452 


1426  Achazius     1411  Georg 


Jörg  f  1494    Magdalena  Sol- 
mansleutner  in 


Magdalena  Urban   |   1460     1435   Der  Edle  1413  Catharina  Jörg   1456  I415-i435    Der    edle    Erhart    von 

1.  Jörg  Oberheimer  Simon  Volkra  Speer-  Barbara  Krösshn;-  Volkra  zu    Volkrahof  u. 

2.  Georg  Kueber  1  1  de  Dorn  ach m  a  1  s  t  e  r  i  n  zu  Dorff  Pottendorf 


Stephanus  jun      Dorothea 

de  Gneus 


Simon  jun.    1455  A  gnes  Walchin  de 
V  randegg 


0 


Erasmus       Ottilie 

Heubergerir. 


I43i 


1 45  1  Johann      X 


Wolfgang       Margaretha 


Bernard     Wolfgang       Ursula 

1440-145"       Egidius  der 
Grewl  von 
Ober-Ketz- 
bach 


Ursula        Stephan  v.  Volkra  zu  Greillenstein  f   1519 
1.  Martha    v.   Missen-       3.  Barbara  v.  Thal' 
dorf  haimb 


(z.    Catharina  Mühl-i 
^bück  v  o  n  M  ü  h  1  b  a  c  h  J 


Hans 
Martha 
Zach  in 

Barbara 

Janco  v. 

Radau 


Pongraz      Georg 


Apollonia,   geb.  1482 
Joh.  v.  Pernstorff 
1508 


Margarita,geb.i486(?)       Wolfgang,  X  Barbara   Haill  Catharina     Dorothea     Ursula 

Philippe  Reschan  Obersthof-  von  Maimburg 

de  Medntz  marschall 

geb.  1480, 

^est    1531 


Barbara 

X  1524 
Lorenz 
v.  Kuffstein 


Hans  1526  f  Veronica 

1.  Ursula  Ruprecht  Haus- 
Poszekin  manstetter 

2.  Barbara  1522 
v    Hager 

Wolf-angX  Barbara 

Georg     Ursula  v. 

Kottenstain 

mund     Eiis.  Fuchsin 

Georg     Margaretha 
v.  Eglsee 


1.  Barbara  Ra.  noldin  v.  Baber 


1534  Joachim 
geiler  u.  Veldkirch 


154S   Anna  v.   Lappitz 


Andreas  zu  Stainaprunn,  \   1562 
Catharina    von    Liechtenstein    zu 
Carreidt 


Agapitus 
0 


Barbara  1548 

Simon 

Christina 

S 

usanna,  \    1613, 

1.  Math,  v,  Neydeck 

2.  Hs    Ad.  v.  Zinzendorf 

3.  Wolf  Wilh.  v    Althan 

11 

1567   Wolf  Dietr. 
v.  Trautmans- 
dorff,  Landunter- 
marschall 

1.  1569    Alex.   v. 
Zinzendorf 

2.  Ott.  Heinr.  v. 
Losenstein 

Susanna 

1.  Seb.  v.  Lassberg 

1.  Wilh.  v.  Sittichhausen 


Wolf  Erasm 


Hs.  Adam 


Ferdinand     zu    Staina-     15S8     Maximiliana  Wagner 

prunn  auf  Ladendorf  von  Wagensperg 

geb.  1555  1    1604 


Maximiliana 

1620  Frz.  Adam  v.  Neydeck 


Polixena,  f   16 18 
Marc.  v.  Hohen  fcld 


Wolff  Christoff  von  Volkra  zu  Elisabetha  Christine 

Haidenrcichstein  und  Ladendorf  v    Zinzendorf 


Judith 

1.  Tiburtius   v.   Sinzendorf 

2.  Hartman    v.    Puechaimb 

3.  Christof     Baltasar     von 
der  Dörr 


Maxim.  Adam 
Sidonia  v.  Kainach 


Georg  Andreae 
+   171 1 


Otto  Ferdinand,    1670  Graf  Volkra,  \  1673 
1.  Maria  Rosina  Suttinger  2.  Ma.  Clara   Gräfin  Trautmansdorff 


Christof  Ferd.  Ernst      Max  Anna  Margaretha.    1724 

Ferdinand,  |  Bernhard,  des       Maximilian       Lob- 

bhnd   |    1741  Soc   Jes.  gott     Graf    v.     Kuffstein 

als  Letzter  des  auf    Hartham.     Schwert* 

Stammes  berg.     Windeck.      |     1746, 

2.  Gemahlin,  \  1750 


Otto  Christof }  1734     Otto  Joh. Bapt  ,    Ma.  Benigna 
>    Eleonora  Keb-   l666  Valer   Graf 

Gräfin  v  *    l>2l< 

Mollard.  Bischof  v. 

\  eszprim 


1        e  r  e  1 1  i 


Otto  Ignaz, 
kais.  Haupt- 
mann, I  in 
Italien 


Otto  Ferd  Ma.  Theresia, 

als  Fähnrich   |  Klosterfrau 


4.  Die  Volkra. 


1. 


Sra  Besitze  Greillensteins  schließt  sich  an  die  Dachbeck 
das  Geschlecht  der  Volkra,  dem  wir  eine  verehrte  Ahn- 
frau und  gleichzeitig  die  neue  Heimat  unserer  eigenen 
Familie  zu  verdanken  haben,  daher  einige  Worte  der  Erinnerung 
widmen  müssen. 

Leider  sind  die  Genealogen  gerade  über  dieses  Geschlecht 
nicht  durchwegs  gleichmäßig  unterrichtet,  so  daß  es  zuweilen  un- 
durchführbar ist,  das  Richtige  zu  eruieren.  Von  den  Hauptautoren 
Wurmbrandt,  Bucellinus  und  Hoheneck  gibt  ersterer  nur 
einzelne  dokumentarisch  festgestellte  Notizen,  der  zweite  nur  die 
Stammtafel,  letzterer  aber  eine  wirkliche  Geschichte  mit  Angabe 
der  Quellen  (Enenkl,  Preuenhuber,  Strein  etc.).  Man  kann  ihn 
also  als  Grundlage  benützen,  trotz  vielfacher  Irrtümer  und  Wider- 
sprüche. Für  die  Zeiten  unserer  Stammutter  Barbara  Volkra 
stehen  uns  Familiennotizen  zu  Gebote,  die  allen  anderen  Angaben 
vorzuziehen  sind  und  die  uns  schon  anläßlich  der  Verehelichung 
des  Hans  Lorenz  in  die  Lage  setzten,  die  von  Hoheneck  in 
betreff  der  Mutter  der  Barbara  Volkra  angerichtete  Konfusion 
zu  korrigieren,  nach  welcher  er  die  Barbara  Thalhamer  ihrem 
Urgroßvater  zur  Frau  gab.. 

Überhaupt  hat  er  eine  Generation  weniger  als  Bucellinus, 
der  gerade  in  dieser  Epoche  richtigere  Daten  enthält  und  zwischen 
Simon  und  Stephanus,  Vater  der  Barbara,  noch  einen  Ste- 
phanus  einschiebt.  Es  ist  ganz  erklärlich,  daß,  wenn  eine  Gene- 
ration ausbleibt,  Verlegenheiten  in  betreff  der  eigentlich  hinein- 
gehörenden Gattinnen  entstehen  müssen,  und  man  schließlich  nicht 
weiß,  wem  sie  zuzuteilen  sind,  wenn  schon  ihre  Existenz  nicht 
weggeleugnet  werden  kann. 

Auch  die  Vornamen  sind  nicht  zweifellos  festgestellt.  So  wird 
der  Großvater  des  Stephanus,  dessen  Tochter  unsere  Barbara 
gewesen,  hier  Simon  und  dort  Stephan  genannt  und  ihm  hier 
die  Katharina  von  Speermaister,  dort  aber  die  Barbara 
Thalhamer  und  die  Dorothea  Gneussin,  die  hier  die  Frau 
seines  zweiten  Sohnes  ist,  zur  Gattin  gegeben.  Unsere  eigene 
Liste    nennt  ihn  Simon,    seine  Frau,   die  eben  genannte  Katha- 

C.  Kuefstein.  II.  ? 


98 

rina,    als   einzige,    und    steht    sonach    mit    Bucellinus    in    dieser 
Beziehung  in  Übereinstimmung. 

Nach  den  vorangedeuteten  Gesichtspunkten  ist  auch  die  hier 
folgende  geschichtliche  Darstellung  sowie  der  Versuch  eines  Ent- 
wurfes des  Stammbaumes  zu  beurteilen,  wobei  natürlich  die  auf 
Grund  unserer  eigenen  Dokumente  notwendigen  Ergänzungen  und 
Korrekturen  angebracht  wurden. 

* 

Historischer  Fridericus  Volkra  in  Pach  lebte  im  Jahre  1317,  wie  aus  seinem 

Rückblick.  im  g  Str einschen  Manuskripte,  X,  195,  angeführten  Siegel  zu  ent- 
nehmen ist. 1) 

Um  1331  wird  Simon  Volkra  erwähnt,  der  sechs  Söhne  hatte, 
welche  137 1  und  1374  als  Zeugen  vorkommen,  wobei  Friedrich  der 
ehrbare  Mann  genannt  wird.1)  1386  wird,  wie  Wurmbrandt  sagt, 
in  alten  Dokumenten  Stephanus  Volckrah  de  Koppenberg  hervor- 
gehoben, celebratur.2)  Ein  Reimbert  Volkra  soll  1388  die  Veste 
Greillenstein  gepfändet  haben,  die  im  Besitze  der  Dachbecks  jedoch 
verblieb.3) 

141 1  hat  nach  dem  obenzitierten  Str  einschen  Manuskript  Georg 
Volkra  ein  Siegel  hinterlassen.4)  Wurmbrandt  druckt  deren  ab: 
1426  (mit  einer  Krähe)  von  Achatzius,  1451  (schon  mit  zwei  Krähen) 
von  Johanes  Volkrah  und  1534  (mit  der  Vermehrung  durch  das  Missen- 
dorf sehe  Wappen,  von  der  schon  die  Rede  war),  von  Joachim  Volkrah. 
Gleichzeitig  führt  er  an  für  1426  den  Schardinus  Volckrah  als  Castel- 
lanum  in  Werbenstein.  1431  verkaufte  Johannes  seinen  Weinberg 
in  Groß  und  1432  Grundstücke,  die  zur  Veste  Groß  gehörten,  an 
Johann  den  Harrasser.5) 

Lorenz  Volkra  empfing  1395  von  Herzog  Albrecht  Lehenstücke 
in  der  Ollstorffer  Pfarre  in  Oberösterreich,  derselben  Gegend,  wo 
die  Thalhamschen  Güter  lagen,  ebenso  sein  Sohn  Georg  1456 — 1459 
und  nach  ihm  1494  seine  Vettern  Wolf  und  Hans.  Noch  1489  stellte 
die  Witwe  des  Georg  einen  gerüsteten  Mann  zu  Pferd  und  zwei  zu 
Fuß  zu  den  Mannschaften  Gotthards  von  Starhemberg  gegen  die 
Ungarn.") 

Dies  deutet  alles  noch  auf  Oberösterreich  hin.  Doch  schon  in 
den  Jahren  1415 — 1435  finden  wir  einen  Erhardt  oder  Eberhardt  den 
Volkra  in  Wien  und  Umgebung,  1415  als  Landrichter  der  geistlichen 
Herren  zu  Gern  nie  kh,  als  Siegler  auf  einem  Vergleiche  des  Hans 
Pernfuesser  mit  Konrad  dem  Mendlein  über  eine  Erbschaft,  1418 
als  Siegler  bei  einem  Verkaufe  des  neben  weiland  Chunrad  des  Vor- 
lauf Haus  gelegenen  Hauses  seiner  Schwägerin  Margareth  der  Pobinn 
in  Wien  und  als  Verkäufer  für  seine  Tochter  Jungfrau  Dorothea,  der 


1)  Hoheneck,  II,  736  u.  738  ff. 

2)  Wurmbrandt,  Coli.,  Cap.  XXXVII,  pag.  93,  u.  Wappentafel. 

3)  Topogr.  III,  665. 
*)  Hoheneck,  1.  c. 

l)  Wurmbrandt,  1.  c. 
6)  H  oheneck,  1.  c. 


99 

Güter  bei  Brunn.  1435  siegelt  der  edle  Erhardt  der  Volkra  als  Pfleger 
zu  Chülb  oder  Külben  einen  Ausgleich  über  Güter  bei  Oberndorf 
und  bei  einem  Dokument,  worin  >Jörg  der  Moser,  geseßen  zu  Obern- 
dorf, von  der  Oberin  zu  St.  Jacob  auf  der  Hülben  zu  Wien  die 
Auwiesen  besteht«.1)  Nach  Hoheneck  war  er  1429  Pfleger  zu  Werfen- 
stein und  empfing  1440  als  Lehen  den  nach  ihm  benannten  Volkrahof 
bei  Amstetten. 

Damals  ungefähr  werden  die  Volkras  schon  als  Lehensleute  des 
Grafen  Michael  von  Maidburg  genannt2)  und  kommen  auch  in  der 
hiesigen  Gegend  vor,  wie  die  Urkunde  von  1440  beweist,  in  welcher 
Ursula,  Tochter  des  Johann  des  Volkra  und  Frau  des  Egidius 
des  Grewl  von  Ober-Reczbach  als  Teil  ihrer  Haimsteuer  und 
Morgengabe  einen  Weingarten  erhalten  zu  haben  erkennt,  von  welchem 
sie  dem  Stifte  Altenburg  zinspflichtig  sei.3) 

Und  im  Jahre  1451  wird  zu  Greillenstein  »unter  Vermittlung 
des  edlen  vesten  Ritters  Herrn  Engelbrecht  des  Dachpekchen«  der 
schon  früher  besprochene  Verzicht  des  »Bernhard  Volkra  für  sich 
und  seine  Geschwister  Wolfgang  und  Ursula,  Frau  des  Egidius 
des  Greyll,«  ausgestellt.4)  Auch  nach  Wurmbrandt  war  Bernhard 
ein  Bruder  des  Wolfgang  und  muß  bald  gestorben  sein,  da  Wolf- 
gang anno  15 13  vom  Kurator  seiner  Kinder  Benedicto  de  Maltitz 
pecuniae  summam  mutuam  accepit. 

Dieser  aus  den  Urkunden  von  1440  und  1451  sichergestellte  Stamm 
des  Johann  —  der  auch  von  Wurmbrandt  als  Siegler  erwähnt  wird 
—  und  dessen  Kinder  Bernhard,  Wolfgang  und  Ursula  werden  von 
Hoheneck  ganz  ignoriert,  während  Bucellin  wenigstens  den  Johann 
als  Sohn  des  Stephanus  II.  anführt.  An  des  Letzteren  Neffen  Stephan 
ging  Greillenstein  nach  dem  Ableben  des  letzten  Dachbeck,  mit 
dem  er,  wie  wir  schon  gesehen  haben,  verschwägert  war,  über.  Er 
nannte  sich  schon  davon  auf  einem  Vertrage  vom  29.  Jänner  1504,  durch 
welchen  Hans  von  Missingdorf  zu  Dobra  verschiedene  Güter  an 
seinen  lieben  Vetter  Wolfgang  Matseber  zu  Judenau  verkaufte. 
Bezeugt  von  Hans  Thiemynger  zu  Haindorf,  seinem  Schweher,  und 
Stephan  Volkra  zu  Greillenstein,  seinem  Schwager.5)  Und  im 
Jahre  1508  wird  er  als  zu  Greillenstain  unter  der  auf  dem  Landtage 
zu  Krems  erschienenen  Ritterschaft  verzeichnet. 6) 

Auch  Hoheneck  nennt  erst  den  Stephan  als  Besitzer  von  Greillen- 
stein, sagt  aber  kein  Wort  davon,  wie  und  wann  es  akquiriert  wurde, 
während  er  andere  Güter,  wie  die  Thalham ersehen,  sehr  breit  be- 
handelt. 

Zu  der  bereits  erfolgten  Richtigstellung  über  die  Gattinnen  des 
Stephan  Volkra  und  die  Mutter  unserer  Barbara  gesellt  sich  eine 
andere. 

Als  Beweis  für  die  ansehnliche  Stellung  der  Familie  Volkra  führt 
Hoheneck  den  Umstand  an,  daß  ihr  von  König  Ferdinand  das  Privi- 
legium erteilt  wurde,  mit  blauem  Wachs  zu  siegeln  (was  in  der  da- 
maligen Farbentonleiter  sonst  nicht  genannt  wird),  gleichzeitig  mit  der 

')  Quellen  Wien.  I4,  4033,  4472,  4651;  I-,  1802;  II2,  2096. 
*)  Ldsk.,  XI,  165,  v.  Kopal. 

3)  Altenburger  Urkundenbuch,  S.  316. 

4)  Altenbg.  Urk.,  329. 

5)  Urk. -Archiv  Judenau.  Geschichtl.  Beil.  III,  278. 
°)  Ldsarchiv.  Wis grill,  Mskpt. 

7* 


100 

Ermächtigung,  das  alte  Wappen  der  Missendorfer  demjenigen  der 
Volkra  einzuverleiben,1)  was  schon  aus  unseren  Stammtafeln  und  dem 
Grabmonumente  des  H.  Lorenz  ersichtlich  ist. 

Beides  ist  an  sich  richtig.  Allein  im  Jahre  1525  kann  diese  Ver- 
leihung nicht  an  Stephan  erfolgt  sein,  da  dieser  schon  im  Jahre  1519 
gestorben  war.  Sie  kann  also  nur  seinem  ältesten  Sohne  Wolf  gang 
zuteil  geworden  sein,  welcher  ein  wirklicher  Sohn  der  Martha  von 
Missendorf  war,  also  Halbbruder  unserer  Barbara.  Er  besaß  Staina- 
prunn,  empfing  1506  Melker  Lehen  zu  Purgstall  für  sich  und  seine 
Brüder  Wilhelm  und  Joachim,*2)  wurde  kais.  und  königl.  Majestät 
Rat  und  Obersthofmarschall.  Erstarb  1531  zu  Budweis  und  sein  Grab- 
stein ist  bei  den  Schotten  zu  Wien  heute  noch  zu  sehen. 

Seine  Witwe  Barbara,  geb.  Hellin  oder  Haillin  von  Maim- 
burg,  und  deren  Söhne  Joachim,  Andreas  und  Agapitus  waren  es, 
von  denen  bald  darauf  Hans  Lorenz  die  Burg  und  Herrschaft  Greille n- 
stein  erkaufte. 

Außer  jenem  Wolfgang  hatte  Stephan  noch  mehrere  Söhne,  die 
bald  dahingingen  und  den  Hans  zu  Greillenstein,  welcher  nach 
Hoheneck  der  Mühlböckin,  nach  Bucellinus  aber  der  Thalhaim- 
berin  zuzuschreiben  ist.  Er  wäre  also  ein  rechter  Bruder  unserer  Bar- 
bara gewesen.  Seine  erste  Frau  war  Ursula  Pozeskin,  Herrn  Pozi- 
byck  Pozeskes  Tochter,  die  zweite  Barbara  Hagerin,  des  Sig- 
mund Hager  des  Älteren  und  der  Elisabeth  von  Pottenbrunn 
Tochter,  welche  als  ehemalige  >der  Durchlauchtigsten  Erzherzogin 
Elisabeth,  Tochter  weil.  Kaiser  Ferdinands  L,  geweste  Leibwarterin 
jährliche  60  Pfd.  Pfg.  Pension  auf  der  Maut  zu  Ybbs  angewiesener 
hatte.«  Hans  starb   1526. 

Veronica,  Schwester  dieses  Hans  Volkra,  war  1522  mit  Rup- 
recht Haussmannstötter  verehelicht,  was  erwähnt  wird,  weil  später 
neben  den  Volkraschen  Belangen  auch  von  dieser  Familie  noch  An- 
gelegenheiten   unseren  Lorenz    und    dessen  Sohn   beschäftigen   sollten. 

Von  den  früher  erwähnten  Söhnen  des  ältesten  Bruders  Wolf- 
gang war  Joachim  zuerst  mit  Barbara  Rainoldin  von  Babenweil 
und  dann  mit  Anna  von  Lapitz  zu  Seyseneck  vermählt  und  hinter- 
ließ eine  zahlreiche  Nachkommenschaft.  Seine  Tochter  Susanna  heiratete 
den  noch  öfters  zu  erwähnenden  Alexander  von  Zinzendorf.  Andre 
verehelichte  sich  mit  Katharina  von  Liechtenstein-Carreid  und 
ward  der  Stammvater  der  letzten  ausgestorbenen  Linie.  Agapitus  ward 
»der  Rom.  kaisl.  Majestät  Fürschneider«  und  1537  »der  kgl.  Würdt  zu 
Böhaim  Obrister  Kuchelmeister«.3) 

Erasmus  von  Puechaimb,  in  seinem  interessanten  Tagebuche, 
erzählt  mit  besonderem  Behagen  als  Freund  der  Jagd,  daß  er  »mit 
paiden  Jägern,  Popel  von  Stain,  Hofjegermaister,  und  Andre  Volkra, 
lantyegermaister,  gegeßen  habe«.  Anno   1557. 4) 

Wieder  anläßlich  der  Jagdangelegenheit  wurde  einige  Zeit  später 
Wolf  Christoph  Volkra  in  den  Ausschuß  der  Stände  gewählt,  welcher 
infolge   des  Mandates  des  jagdfreundlichen  Ferdinand  IL  von  1628  die 


l)  Hoheneck,  II,  741  ff.  —  Kneschke,  I.e. 

~)  Hueber,  Ann.  Mel.,  161. 

3)  Hoheneck,  1.  c. 

*)  Ldsk.,  XII,  32,  v.  A.  Becker. 


101 

Revidierung  der  Jagdberechtigungen  im  Lande  vorzunehmen  hatte  und 
auch  ihre  Aufgabe  ziemlich  ernst  auffaßte.1) 

Die  Söhne  dieses  Wolf  Christoph,  Herrn  zu  Haidenreichstein, 
auf  Ladendorff  und  Streittdorff,  verehelicht  mit  Elisabeth  Chri- 
stina von  Zinzendorf,  wurden  in  den  Herrenstand,  1670  in  den  Grafen- 
stand erhoben  und  mit  dem  Obersten  Erbland- Falkenmeisteramte  in 
Niederösterreich  belehnt. 2) 

Wolff  Christoff  war  der  Großvater  der  Anna  Margareta 
Gräfin  von  Volkra,  welche  im  Jahre  1724  die  zweite  Gemahlin  des 
Maximilian  Lobgott  Grafen  von  Kuefstein  von  der  oberöster- 
reichischen Linie  wurde. 

Daß  die  Volkras  an  der  geistigen  Bewegung  lebhaften  Anteil 
nahmen,  geht  daraus  hervor,  daß  mehrere  von  ihnen  zu  jenen  öster- 
reichischen Adeligen  gehörten,  die  sich  auf  italienischen  Universitäten, 
speziell  jener  von  Padua,  allgemeine  Bildung  erwarben,  wie  Ferdi- 
nand, Otto  Ferdinand,  Wolf  Christoph.3) 

Nach  Hoheneck  und  Kneschke  war  der  letzte  dort  angeführte 
Graf  Otto  Christoph  Volkra  zu  Haidenreichstein  Kammerpräsi- 
dent in  Schlesien,  Oberst-Erblandfalkenmeister  und  damaliger  (also 
1732)  Landmarschall-Amtsverwalter  in  Österreich  unter  der  Enns, 
mit  welchem  i.  J.   1734  die  Familie  ausgestorben  sein  soll.4) 

Wisgrill  aber  nennt  noch  den  Christoph  Ferdinand,  der 
i.  J.    1741    erblindet  zu  Rotz  starb.5) 


1)  Ldsk.,  XIV.  220,  v.  J.  Newald. 

2)  Hoheneck,  II,  736fr.  —  Wisgrill,  Mskpt. 

3)  Ldsk.,  XV. 

4)  Hoheneck,  1.  c.  —  Kneschke,  Deutsches  Adelslexikon,  IX,  ad  Volkra. 

5)  Wisgrill,  Mskpt. 


5.  Die  Monumente  in  der  Kirche  von  Röhrenbach. 

em  Andenken  der  letzten  Sprossen  der  im  Besitze  von 
Greillenstein  uns  vorangegangenen  Familien  Dach- 
peck  und  Volkra,  mit  denen  wir  uns  eben  beschäftigt 
haben,  sind  in  der  Pfarrkirche  von  Röhrenbach  einige  Grab- 
monumente gewidmet,  die  ebenso  wie  jenes  des  Hans  Lorenz, 
ihrer  Ausführung  wie  ihres  Alters  wegen  interessant  genug  sind, 
um  hier  einige  Worte  der  Erwähnung  zu  verdienen. 

In  chronologischer  Folge  ist  zuerst  der  Grabstein  des  Hans 
Dachpeck  zu  nennen. 

Aus  demselben  schönen,  roten  Marmor  wie  jener  der 
Missendorfer  in  Alt-Pölla  aus  derselben  Zeit,  mit  gut  heraus- 
gearbeitetem Wappen  und  deutlichen  Schriftzeichen,  lag  dieser 
bisher  auf  dem  Ehrenplatze  vor  den  zum  Hochaltare  hinauf- 
führenden Stufen.  Obwohl  seit  vier  Jahrhunderten  über  ihn  weg- 
gegangen werden  mußte,  ist  er  nicht  wesentlich  beschädigt,  wurde 
aber  doch  kürzlich  anläßlich  einer  Kirchenrestaurierung  behufs 
besserer  Erhaltung  auf  meine  Veranlassung  gehoben  und  in  die 
Mauer  links  vom  Hochaltare  eingefügt. 

Er  trägt  die  Inschrift:  >Hier  ligen  begraben  der  edle  und 
veste  Hans  Dachpeckh  zum  Grallnstein,  der  letzte  dies  Namens 
und  Geschlechts,  und  Petronella  Grabnerin,  sein  Hausfraw. 
Der  seelig  Dachpeckh  ist  gestorben  am  Montag  nach  S.  Matheus 
Tag  des  heiligen  zwölf!  Pötten.  a°.  1499.«  Unter  dieser  Schrift 
befinden  sich  die  Wappen  Dachpeck  und  Grabner. 

Neben  diesem  größeren  Steine  steht  jetzt  der  etwas  weiter 
unterhalb  des  ersten  gelegene  und  gleichzeitig  mit  diesem  ge- 
hobene Grabstein  des  Stephan  Volkra,  Vaters  der  Barbara, 
Gattin  des  Hans  Lorenz.  Die  wohlerhaltene  Inschrift  des  schön 
gearbeiteten,  roten  Marmors  lautet:  »Hye  litt  pehraben  der  edl 
vest  Steffan  Volkra  zu  Grelnstain  und  ist  gestorben  an  der 
Faschingnacht  A°.  MCCCCC  £t)  IUI  Jar.  Dem  Gott  gnadt.«  Darunter 
erscheint  das  Volkrasche  alte  einfache  Wappen  mit  den  zwei 
Krähen  als  Armes  parlantes. 

An  der  Wand  über  jener  Stelle,  wo  der  Grabstein  Dach- 
pecks  niedergelegt  worden  war,  wurde  gleichzeitig  ein  heute 
noch    dort  befindliches  Gemälde    angebracht,    welches    mit    einer 


Das  Dachbeck-Bild  v.  1499. 

Reproduktion  aus  dem   I.   Bd. 


103 

vielleicht    etwas  später    hinzugefügten  Inschrift    versehen  ist,    die 
jener  auf  dem  Grabsteine  wörtlich  gleichlautet. 

Das  Gemälde,  auf  Holz,  ist  noch  ziemlich  gut  erhalten. 
Nur  gehen  leider  zwei  übrigens  nur  in  der  Nähe  bemerkbare 
Sprünge  längs  der  Holzfaser.  Die  Farben  sind  merkwürdig  frisch 
geblieben.  Die  Zeichnung  der  Figuren  ist  natürlich,  wenn  auch 
von  Verzeichnungen  nicht  ganz  frei.  Die  Köpfe  jedoch  sind  fein 
und  sehr  ausdrucksvoll,  besonders  jene  der  beiden  Apostel. 

In  der  Mitte  erblickt  man  in  großer  Gestalt  die  Mutter 
Gottes,  welche  das  Christuskindlein  auf  dem  Arme  hält.  Ein 
breiter  Mantel  umwallt  sie,  der  auf  der  einen  Seite  vom  Apostel 
Johannes,  auf  der  anderen  von  Andreas  zurückgeschlagen  wird, 
so  daß  unter  den  Falten  auf  jeder  Seite  eine  Reihe  von  An- 
dächtigen hervortreten,  die  wahrscheinlich  die  Vorfahren  des  im 
Vordergrunde  betenden  Ehepaares  darstellen  sollen. 

Auf  einem  Plane,  der  den  unteren  Teil  der  Figur  der  hl.  Jung- 
frau verdeckt,  kniet  links  vom  Beschauer  Hans  Dachpeck  in 
ritterlicher  Rüstung,  mit  einer  Helmhaube  bedeckt,  und  sein 
Wappen  vor  sich.  Ihm  gegenüber  kniet  Petronella  mit  ihrer 
Tochter  Veronica  und  dem  Grabnerschen  Wappen. 

Bei  näherer  genauer  Betrachtung  findet  man  in  der  Mitte 
des  Bildes,  knapp  unter  dem  Ende  des  Mantels  Maria,  auf  dem 
ebenen  weißen  Plane  eine  fast  nicht  mehr  erkennbare  Ziffer, 
welche  gleichfalls  auf  das  Jahr  1499  hinweist. 

Von  der  gewöhnlichen  Tradition  abweichend,  hat  der  Künstler 
sowohl  den  Mantel  als  auch  das  Kleid  der  heiligen  Jungfrau 
anstatt  in  Blau  in  ein  schön  abgetöntes,  mildes  Rot  getaucht. 
Ihre  Haltung  ist  edel,  das  Antlitz  wenig  ausdrucksvoll,  aber 
nicht  ohne  Hoheit.  Die  Gesichter  der  Betenden  zeugen  von  guter 
Charakteristik,  sowohl  jenes  des  bartlosen  Ritters  als  seiner  Gattin, 
beide  noch  in  den  besten  Jahren  stehend,  und  der  jugendlichen 
Tochter.  Die  mit  weißer  Pelzhaube  koiffierte  Mutter  blickt  auf 
die  vor  ihr  kniende,  vielgenannte  Vroni,  die,  in  ein  rötlich- 
braunes, mit  Pelz  eingefaßtes  Kleid  gehüllt,  einen  gewissen  kind- 
lich-schelmischen Ausdruck  in  ihrem  von  reichen  blonden  Haar- 
zöpfen umrahmten  Gesichte  zeigt. 

Das  pelzverbrämte  Kleid  der  Petronella  ist  grün  und  scheint  von 
Anfang  an  so  gewesen  zu  sein,  während  die  blaue  Farbe  im  Grabner- 
schen Wappen  entweder  durch  die  Zeit  oder  einen  zeitgenössischen 
Irrtum  grün  geworden  ist.  Es  ist  das  bekannte  mit  dem  blauen  Schräg- 
balken. Jenes  der  Dackpeck,  schwarz-weiß-rot  geständerte,  welches  von 
Wisgrill,  offenbar  nur  auf  Helmsiegel  gestützt,  abweichend  beschrieben 
wird,1)    ist    in  Wahrheit  völlig    identisch    mit    den  im  St.  Christofori- 

l)  Wisgrill,  II,  188. 


104 

Buche,1)  das  i.  J.  1396  begonnen  wurde,  wiedergegebenen  kolorierten 
Wappen  mehrerer  Mitglieder  dieses  Geschlechtes  aus  der  ersten  Hälfte 
des  15.  Jahrhunderts,  so  daß  kein  Zweifel  an  der  Authentizität  der  Dar- 
stellung auf  dem  Grabstein  und  dem  Gemälde  bestehen  kann. 

An  die  Denkmäler  der  Dachpeck  und  des  Stephan 
Volkra  schließt  sich  in  zeitlicher  Reihenfolge  jenes  seiner  Kinder, 
der  Barbara  und  des  Hans  Lorenz  von  Khuffstein.  Es  stellt 
sich  als  ein  prächtiges  Monument  dar,  welches  sich  stilistisch  an 
die  Frührenaissance  anlehnt,  aber  auch  mit  späteren  Motiven  durch- 
setzt ist.  Barbara  hat  bekanntlich  ihren  Gatten  um  einige  Jahre 
überlebt.  Es  ist  wahrscheinlich,  daß  sie  noch  selbst  die  Er- 
innerung für  beide  aufrichten  ließ,  um  so  mehr  als  von  ihrem 
Todesjahre  in  der  ihren  Namen  enthaltenden  Legende  keine 
Meldung  geschieht. 

Das  in  die  Mauer  gefügte  Postament,  welches  den  ganzen 
mittleren  Teil  der  linken  Wand  des  Längsschiffes  einnimmt,  ruht 
auf  schwarzen  Marmorsäulen  und  ist  auch  im  Fond  dunkel  ge- 
halten, während  die  Wappen  und  der  darüber  angebrachte,  in 
Holz  geschnitzte  Schild  mit  dem  alten  Kuefsteinschen  Mohren 
in  Farben  ausgeführt  sind. 

Dasselbe  Wappen  steht  darunter  neben  dem  Volkraschen, 
welches  schon  das  Missen dorfsche  in  sich  aufgenommen  hat.  Jenes 
zeigt  die  zwei  an  einem  Baumstamme  hackenden  schwarzen  Krähen 
auf  goldenem  Grunde,  letzteres  den  Missendorfschen  Querbalken, 
welcher  golden  auf  grünem  Felde  war,  jedoch  auf  dem  Wappen 
des  Monumentes  irrtümlicherweise,  wahrscheinlich  infolge  unrich- 
tiger Restaurierung,  rot  auf  schwarz  geworden  ist.2) 

Unten  am  Postamente  sind  links  und  rechts  die  bereits  im 
vorigen  Abschnitte  erwähnten  vergoldeten  Porträtmedaillons  von 
Lorenz  und  Barbara  en  relief  in  feiner  Arbeit  angebracht. 

Oben  steht  ein  ausgreifender  stilisierter  Löwe,  der  in  der 
einen  Pranke  einen  Totenkopf  zur  Erde  drückt.  Darüber  schließt 
sich  das  in  Holz  geschnitzte  Wappenschild  mit  der  Legende: 
»Hir  ligt  begraben  der  edle  Ritter  Lorenz  Khueffstainer 
zum  Greillenstain,  Rom.  kaj.  Maj.  Rath.  Ist  gestorben  den 
24.  Aprilis    1547   Jar.« 

Die  Grabschrift  auf  der  Tumba  unter  den  beiden  in  Marmor 
haut  relief  geschnittenen  Wappen  der  Kuefstein  und  Volkra 
lautet:  »Hir  ligt  begraben  der  Edel  und  Gestreng  Ritter  Hans 
Lorenz  Kuefstainer  zu  Greilnstain,  Rom.  Khay.  Mu.  Rat, 
welcher  gestorben  ist  den  24.  April  im  1547.  Jar,  und  Barbara, 


1)  Staatsarchiv,    St.    Christofori    am    A  rlberg-Bruderschaft-Buch,    Fol.  58,  61, 
234  u.  235. 

2)  Vide  Wappentafel    und    das  Volkra'sche  Wappen    im  Ldsarchive   im   Fr  1  des- 
heim'schen  Buche. 


Grabmal  des  Hans  Lorenz  Kliuefstainer.  t  1547 


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4) 


Epitaphium  in  der  Kirche  von  Röhrenbach. 


105 

ein  o-eborne  Volckrain  von  der  Mueter  aine  von  Talham.  Den 
Gott  gnedig  und  barmhertzig  sey.« 

Diesem  schönen  Monumente  gegenüber,  an  der  rechten 
Längswand,  ist  in  gleicher  Größe  und  ganz  ähnlicher  stilistischer 
Ausführung  ein  anderes  Epitaphium  errichtet,  welches  unserer 
ganzen  Familie  gewidmet  und  im  I.  Teil  dieses  Werkes  abge- 
bildet ist.  Es  gibt  eine  Art  von  Stammtafel  von  Hans  Kuff- 
stainer  an  bis  zum  Errichter  und  diese  ist  von  da  an  bis  in  die 
neuere  Zeit  fortgesetzt  worden,  indem  sie  mit  dem  Tode  meines 
Großvaters  im  Jahre  1818  schließt,  womit  auch  der  Platz  gänz- 
lich ausgefüllt  war. 

Das  Monument  ist  gleichfalls  aus  imitiertem  schwarzem  Mar- 
mor und  weist  als  Krönung  zwischen  den  oberen  Gesimsen  die 
schön  ausgeführten  kolorierten  Wappen  unserer  ältesten  Ver- 
bindungen neben  dem  unserigen:  der  Fraunhofen,  Püchler  und 
Hager.  Jakob  und  Wilhelm  hatten  Fraunhoferinnen,  Georg  II. 
die  Katharina  Püchlerin  zur  Frau.  Die  Mutter  der  letzteren 
war  eine  geborene  Hager  von  Allentsteig.  Da  es  Sitte  war, 
neben  den  Aszendenten  der  männlichen  Linie  die  mütterliche 
Großmutter  durch  ihr  Wappen  vertreten  zu  lassen,  würde  dieser 
Umstand  auf  die  Zeit  des  Hans  Lorenz  deuten.  Über  dem  Ganzen 
steht  zwischen  zwei  Voluten  ein  Knabe  als  Saturn  mit  Hippe  und 
Sanduhr. 

Im  Jahre  1721  wurde  die  ganze  Kirche  vom  Prälaten  Pla- 
cidus  des  benachbarten  Stiftes  Altenburg,  wohin  die  Pfarre 
gehört,  im  Vereine  mit  Graf  Johann  Leopold  von  Kuefstein 
renoviert  und  bei  dieser  Gelegenheit  auch  das  Epitaphium  restau- 
riert. Die  Schrift  der  Legende,  die  verschiedenen  Epochen  an- 
gehört, wurde  offenbar  gleichfalls  ergänzt  und  fortgesetzt.  Eine 
alte  Abschrift  des  Epitaphiums,  wie  es  allem  Anscheine  nach 
vor  der  Renovierung  in  der  Pfarre  angefertigt  wurde,  zeigt,  wie 
der  alte  Text  nach  und  nach  generationsweise  entstanden  ist. 

Seit  Hans  Lorenz  und  —  wahrscheinlich  der  ersten  Frau 
seines  Sohnes  —  Radigund  von  Neuhaus,  ist  keiner  seiner 
Nachkommen  mehr  in  der  Pfarrkirche  beigesetzt  worden.  Schon 
sein  Sohn  Hans  Georg  gründete  die  Familiengruft  in  Maria- 
Laach,  welche  mit  dessen  Tochter  Veronica  im  Jahre  1595  ein- 
geweiht wurde,  und  ein  Jahrhundert  später  trat  an  deren  Stelle 
jene  in  Greillenstein-Röhrenbach,  wo  Graf.  Johann  Georg  IV. 
vor  1699  die  heute  noch  bestehende  mit  der  dazugehörigen  Kapelle 
erbaute,   die  uns  allen  eine   letzte  Ruhestätte  gewährt. 


XVIII. 

EUPHEMIA, 

TOCHTER  GEORGS  IL  UND  SCHWESTER  DES 

HANS  LORENZ. 


KhreTsenstöttcn 


Euphemia,  Tochter  Georgs  II. 


ußer  dem  Sohne  Hans  Lorenz  hinterließ  Georg"  IL  eine  Euphemia. 
Tochter  Euphemia,  die  im  Stammbaum  und  auch  bei 
Wisgrill  Susanna  genannt  wird  und  der  auch  ver- 
schiedene Ehegatten  zugeschrieben  werden,  welche  von  den  ein- 
zelnen Quellen  nicht  mit  übereinstimmenden  Namen  bezeichnet 
erscheinen. 

Wir  können  auch  hier,  wie  nach  allen  anderen  Richtungen 
hin,  nur  aktenmäßig  vorgehen,  und  da  finden  wir  eine  Reihe  ganz 
authentischer  Dokumente,  die  den  Lebensgang  der  Euphemia 
genügend  klar  beleuchten. 

Vor  allem  ist  zu  bemerken,  daß  der  Name  Susanna  darin 
kein  einziges  Mal  vorkommt,  daher  höchstens  ein  zweiter,  ge- 
wöhnlich nicht  gebrauchter  Name  gewesen  sein  kann. 

Das  erste  von  ihr  vorliegende  Dokument  ist  ihr  Verzicht  auf 

weitere    Ansprüche    gegenüber    ihrem    Bruder    Lorenz    anläßlich 

ihrer  Vermahlung:    mit    dem    Edlen    vesten    Bernharden  Steger211  Obergreiz- 

.  .  stetten 

zu  Obergreizstetten  im  Jahre  1528,   als  dessen  ehelich  Gemahl     Beil.  82. 

sie  sich  darin  bereits  bezeichnet.  Mit  Bernhard  Steger  zu  Ober-  vz.  I8lu.  182. 
greizstetten,  ihrem  ersten  Gatten,  hatte  Euphemia  eine  Tochter 
Katharina,    welche  i.  J.    1542    den    edlen    Hans    von   Rätzen- 
dorf  zu  Pelndorff  heiratete.    Der  Heiratsbrief  wird  im  Archiv-     Vz.  192. 
Verzeichnisse    angeführt  als   »von  vielen  ansehnlichen  Leuten  ge- 
fertigt«. Im  J.  1530  erteilte  Euphemia  noch  als  Stegerin  ihrem     Vz.  183. 
Bruder  einen  Gewaltbrief. 


1.  Gemal 
Bernhard 

Steger 


(Die  Steger  sind  eine  alte  österreichische  Adelsfamilie,  welcher  Die  Steger 
Wurmbrandt  ein  eigenes  Kapitel  widmet.  Er  geht  auf  Johann  Steger  vonHl^den" 
v.  J.   1435    zurück1),    offenbar  denselben,    den  Lazzius    als    Ritter    und 


dorf. 


l)  Wurmbrandt,  Collectanea,  Cap.  LV,  und  Wappentafel. 


110 

Bürgermeister  von  Wien  anführt1)  und  der  nach  Wisgrill  diese  Würde 
in  den  Jahren  1438 — 1449  zu  dreien  Malen  bekleidete.  Vielleicht  wieder 
derselbe  ist  es,  der  als  Ritter  Hans  Steger  zu  Hergetstetten  (Hirsch- 
stetten)  in  Urkunden  zwischen  1442  und  1447  vorkommt.2)  Lorenz 
Steger  kommt  1459  und  1463  als  Gatte  der  Praxedis  von  Perck- 
heim  vor.3)  Dieser  oder  ein  anderer  Lorenz,  der  richtiger  zu  Dürn- 
bach  genannt  wird,  erscheint  auf  dem  Landtage  zu  Krems  i.  J.  1508, 
und  Wolfgang,  gleichfalls  zu  Dürnbach,  i.  J.  1524  auf  jenem  zu 
Wien.  Martin  und  Bernhard  zu  Creuzenstätten  werden  i.  J.  1534 
genannt.4)  Letzterer  ist  offenbar  jener  Steg  er  zu  Obergreizstetten, 
welchen  1528  unsere  Euphemia  geheiratet  hatte.  Ihre  Nichte  Veronica, 
Tochter  des  Hans  Lorenz  von  Kuffstein,  vermählte  sich  1555  mit 
dem  auch  von  Wisgrill  genannten  Leopold  Steger  auf  Ladendorf 
und  auf  Niederdürnbach,  geboreni5io,  welcher  in  erster  Ehe  die 
Elisabeth  Puchau  gehabt  und  von  seinen  Gattinnen  22  Kinder  er- 
langt hatte.  Dieser  war  mit  Creuzenstätten  und  Wolfgang  1550  mit 
Härmansdorff  begütert.  Daß  Leopold  Obergreizstetten  besaß, 
stimmt  mit  unseren  Familienurkunden  überein. 

Weniger  aber,  wenn  Wisgrill  weiter  ad  vocem  Steger  behauptet, 
Leopold  habe  die  Veste  und  Herrschaft  Ladendorf  im  Jahre  1587  — 
vielleicht  1537?  —  von  den  Christoff  von  Teuffenbachschen  Erben 
erkauft,  während  derselbe  Autor  ad  vocem  Teuffenbach  kein  Wort 
davon  sagt.5)  Denn  nach  seinem  später  zu  besprechenden  Heiratsbriefe 
v-  I555  besaß  Leopold  damals  schon  diese  Herrschaft,  indem  er  seiner 
Beil.  88.  zukünftigen  Gattin  Veronica  für  den  Witwenfall  die  Wahl  ließ  zwischen 
Vz.  210.  seiner  Veste  Ladendorf  und  dem  Sitze  zu  Obergreizstetten.  Er 
konnte  also  unzweifelhaft  über  beide  schon  damals  verfügen.  Dagegen 
ist  es  vollkommen  berechtigt,  wenn  es  als  Irrtum  bezeichnet  wird,  daß 
schon  dem  Lorenz,  der  die  Praxedis  von  Perckheim  heimführte, 
wie  auch  dem  Bernhard,  dem  Gemahl  der  Euphemia  von  Kuff- 
stein, das  Prädikat  von  Ladendorf  gegeben  wird,  welche  Herrschaft 
noch  den  Wähingern  und  einem  anderen  Geschlechte  von  Ladendorf 
gehörte. e) 

Daß  im  Jahre  1528  oder  1548  das  Schottenstift,  mit  dem  es  häufig 
Besitzirrungen  gab,  sein  Gehölz  am  Lindachberg  zwischen  Greizen- 
stetten  und  Ladendorf  dem  Wolfgang  Volkra,  kgl.  Maj.  Rat 
und  Hofmarschall,  und  dessen  Erben  verkaufte,  könnte  immerhin  — 
wie  die  Topographie  meint  —  mit  einem  beabsichtigten  Ankauf  der 
ganzen  Herrschaft  durch  die  Volkhra  in  Zusammenhang  stehen7),  der 
nicht  zustande  kam,  da  sonst  Leopold  unmöglich  seiner  Gattin  beide 
Sitze  für  den  Witwenfall  noch  1555  hätte  zusagen  können.  Diese  Ver- 
Vz  146  handlungen,  auf  welche  sich  wohl  die  bereits  obenerwähnten  12  Briefe 
der  Volkraschen  Erben  Jochamb  und  Andre  an  ihren  Schwager 
Lorenz  Khuefstainer  beziehen,  müßten  dann  zwischen  1531  und 
1547,  das  Todesjahr  des  Wolfgang  Volkra  und  jenes  des  Lorenz 
Khuefstainer,  fallen. 


1)  Lazzius,  IV,  36. 

2)  Wisgrill,  Mscpt.  ad  vocem  Steger  i.  Ldsarchiv. 

3)  N.-ö.  Topographie.  V,  627.  —  Hoheneck,  III,  503.  —  Wisgrill,  1.  c. 

4)  Wisgrill,  1.  c. 

5)  Wisgrill,  Mscpt.  ad  vocem  Steger  u.  Teuffenbach  i.  Ldsarchiv. 
°)  N.-ö.  Topographie.  V,  627.  —  Hoheneck,  III,  503. 

7)  N.-ö.  Topographie.  V,  629. 


111 

Nach  den  Akten  des  Giltbuches  war  Leopold  Paltram  Steger 
von  Ladendorf  in  den  Jahren  1560 — 1571  eifrig  bemüht,  sein  Gut  zu 
vermehren.1)  In  unserem  Archivverzeichnisse  erscheint  für  das  Jahr  1573  Vz.  214. 
ein  Empfangschein  des  Leopold  Steger,  Gatten  unsere  V er onica,  über 
eine  goldene  Kette.  Er  wird  als  Vater  von  Hans  Lorenz  und  Wolf- 
gang2), gleichzeitig  auch  als  jener  des  Sigmund  bezeichnet3),  der  im 
Jahre  1577  den  Joachim  von  Sintzendorf,  Botschafter  Maximilians  IL, 
nach  Konstantinopel  begleitete.4)  Als  Sohn  des  Leopold  und  der 
Veronica  war  es  ganz  erklärlich,  daß  dieser  an  seinen  Vetter  Hans  Vz.  218. 
Georg  Khueffstainer  von  dort  aus  das  später  noch  zu  erwähnende 
»Handbrieffl«  schrieb. 

Hans  Lorenz,  der  gleichfalls  als  Sohn  des  Leopold  angegeben 
wird,  im  Jahre  1602,  und  Wolf  Sigmund,  1627 — 1636,  erweiterten 
ihren  Besitz.5)  Letzterer  kaufte  1627  von  Hans  Ludwig  Freiherrn 
von  Kuffstein  Gülten  zu  Landersdorf  und  wurde  im  Jahre  1636  mit 
seinem  Neffen  Wolf  Steger  von  Ladendorf  als  Freiherr  in  den 
Herrenstand  aufgenommen.6)  Seine  Gattin  war  Maria  von  Sondern- 
dorf und  ihre  Tochter  Katharina  Veronica  Stegerin  von  Laden- 
dorf heiratete  im  Jahre  1662  den  Freiherrn  Ferdinand  von  Schifer, 
der   in  erster  Ehe    die   Salome    von  Sonderndorf    geheiratet  hatte.7) 

Bis  hierher  werden  die  Steger  immer  »zu  Laden dorf«  genannt. 
Mittlerweile  aber  kommtauch  Ferdinand  Volckhra  zu  Stainaprunn 
und  Ladendorf  mit  diesem  Prädikate  vor,  ebenso  wie  nach  seinem  im 
Jahre  1604  erfolgten  Ableben  sein  Sohn  Wolf  Christoff  zu  Haiden- 
reichstein.8)  Und  im  Jahre  1656  wurde  die  Herrschaft  an  Wilhelm 
Graf  Daun  verkauft9)  und  gelangte  nach  1746  an  die  fürstliche  Linie 
der  Khevenhüller.10) 

Das  Geschlecht  der  Steger  von  Ladendorf  war  mit  den  vor- 
nehmsten Familien  verschwägert,  wendete  sich  aber  später  zum  Nieder- 
gange und  starb  1723  mit  Seyfried  Leonhard  aus.  Es  soll  mit  den 
oberösterreichischen  Steger  zu  St.  Veit,  deren  Herrschaft  1586  durch 
die  Erbtochter  Hedwig  mit  dem  Sternwappen  an  die  Hager  von 
Allentsteig  übergegangen  war,  in  keinem  Zusammenhange  gestanden 
haben.11)  Doch  wird  in  unserer  Stammtafel  Leopold  Steger,  der  Gatte 
der  Veronica,  zu  St.  Vito  und  Ladendorf  genannt. 

Um  die  Steger  sehen  Belange  nicht  auseinanderreißen  zu  müssen, 
schien  es  zweckmäßiger,  gleich  hier  bei  der  ersten  Erwähnung  dieser 
Familie  anläßlich  der  Verehelichung  der  Euphemia  eine  gedrängte 
Übersicht  zusammenzustellen,  welche  auch  für  die  spätere  Heirat  ihrer 
Nichte  Veronica  brauchbare  Daten  liefert  und  gleichzeitig  die  Besitz- 
frage von  Ladendorf  beleuchtet,  soweit  unsere  Dokumente  darüber  Auf- 
schluß geben.) 


')  N.-ö.  Topographie.  V,  630. 

2)  Wisgrill,  Mscpt.,  Ldsarchiv. 

3)  N.-ö.  Topographie.  V,  630. 

4)  Ho  he  neck,  II,  438. 

5)  N.-ö.  Topographie.  V,  630. 

6)  Wisgrill,  1.  c. 

7)  Hoheneck,  II,  346. 

8)  Hoheneck,  II,  745  u.  747. 

9)  Wisgrill,  1.  c. 

l0)  N.-ö.  Topographie.  V,  631. 
n)  Wisgrill,  1.  c. 


112 

Tannicher  Zwei  Jahre  nach  Erteilung  des  obenerwähnten  Gewaltbriefes 

vom  Jahre  1530  war  Euphemias  Gatte  schon  gestorben  und 
—  wie  aus  dem  im  Verzeichnisse  zitierten  Original-Heiratsbriefe 
hervorgeht  —  vermählte  sie  sich  mit  Achatzius  Tannicher. 
Vz.  I84u.  185.  Gefertigt  war  dies  Dokument  von  einem  Pöttinger,  Domherrn  zu 
Passau  und  Pfarrherrn  zu  Nußbach  und  einem  Herrn  von  Ebers- 
torf sowie  einem  Pehmb  von  Greizstetten,    1532. 

Von  beiden  ersteren  auf  dem  erwähnten  Heiratsbriefe  unter- 
schriebenen Zeugen  finden  sich  Schreiben  an  Hans  Lorenz  ver- 
zeichnet,   die    aller  Wahrscheinlichkeit    nach    auf   die   Euphemia 

Vz.  187.  und  deren  Kinder  Bezug  haben.  Jenes  des  Hn.  von  Eberstorff 
an  Hn.  Lorenzen  Khueffsteiner,  Ritter,  seiner  Schwester  Kinder 

Vz.  186.  btffd.,  trägt  das  auffallende  Datum  1548,  während  Lorenz  schon 
1547   gestorben  war. 

Im  Jahre    1535    erteilte    Euphemia    noch    als   Tannicherin 

Vz.  188.  ihrem  Bruder  Lorenz  wieder  einen  Gewaltbrief  in  einem  Streite 
gegen  Herrn  Niklas  Rauber,  Freiherrn  von  Planckenstain, 
gefertigt  von  einem  Wernhardt  Oeder.  Dieser  Streit,  welcher 
schon  im  Jahre  1533  spielte,  betraf  einen  Hof  zu  Rannasdorf, 
der  noch  erwähnt  werden  wird. 

(Martin  Danickhler  seu  Tanikler  war  auf  dem  Landtage  zu 
Wien  im  Jahre  1479  anwesend.1)  Achatz  Tannicher  war  offenbar 
identisch  mit  jenem,  welcher  im  Jahre  1505  an  einer  Stiftung  teilnahm, 
welche  Wolfgang,  Sebastian  und  Achatz,  Vettern  und  Gebrüder 
Tannicher,  der  Frau  Margaretha  Streynin,  als  Priorin  des  Klosters 
zur  Himmelpforten  in  Wien,  von  ihrer  Besitzung  in  Balderndorf  per 
60  Pfund  für  zwei  Messen  machten.'2) 


3.  Christof  Bald  darauf  muß  Achaz  Tannicher  das  Zeitliche  gesegnet 

V0I1thal        haben.     Laut    Heiratsbrief    v.     22.    Juli     1536     verehelichte    sich 

Euphemia  zum  dritten  Male,  als  Witwe  weiland  Herrn  Achatzius 

Tannichers    mit  dem  Edlen    vesten  Christoph  Riettenthaller 

Vz.  189.     zu  Riettenthal  in  Wien. 

Und  am  28.  desselben  Monats  gewährte  sie  ihrem  Bruder 
Lorenz  ein  neues  Zeichen  ihres  unbedingten  Vertrauens,  indem 
sie  ihm  die  allem  Anscheine  nach  nicht  leichte  Aufgabe  übertrug, 
Beil.  83.  das  Erbgut  ihres  Töchterchens  Ann  dl,  welches  sie  »bei  ihrem 
lieben  Hauswirth  Tannicher  selig  erobert«,  zusammenzuhalten 
Vz.  190.  und  der  entfernten  Lage  der  Orte  wegen  zu  verkaufen,  vorher 
aber,   da  der  Mannesstamm  der  Tannicher  erloschen,   die  dabei 


r)  Wisgrill,  Mscpt.  Ldsarchiv. 
-)  Quellen  Wien.  P,  1948. 


113 

befindlichen  Lehen  zu  nehmen  und  nach  Möglichkeit  zu  ver- 
werten. Als  Zeugen  und  Siegler  wurden  gebeten  zuerst  ihr 
Hauswirt  Christoph  Riettenthaller  und  sodann  der  Edle  und 
veste  Hans  Haidtpöckh,  Hoffmeister  des  Gotteshauses  zu  den 
Schotten  in  Wien. 

Endlich  vom  i.  Juli  desselben  Jahres  1536  ist  datiert,  dies- 
mal von  Greillenstein  —  welches  kürzlich  von  Lorenz  gekauft 
worden  war  —  ein  Verkaufspergament  an  ihren  Bruder  Lorenz 
über  eine  Reihe  »Güter  und  Gülten,  welche  zu  Lehen  rühren 
von  Graf  Julius  zu  Hardegkh,  Oberst  Erbschenk  in  Österreich,  Beil-  84- 
und  Herrn  Christoph  von  Spauer,  Herrn  zu  Hoheneckh  und  Vz-  191- 
Erbschenk  zu  Tiroll«.  Dies  Dokument,  in  welchem  sie  zuerst  nur 
als  Witwe  nach  Achatz  Tannicher  sich  nennt,  bezeichnet  doch 
im  Kontext  den  Christoph  Riettenthaller  »als  ihren  jetzigen 
lieben  Hauswirth  und  Mitsiegler«,  sowie  als  Zeugen  den  edlen 
und  vesten  Maximilian  von  Kienwurg. 

Die  Aufzählung  dieser  Güter  und  Gülten  stimmt  nicht  ganz 
überein  mit  jener  des  vorletzten  Dokumentes.  Nur  ein  Hof  zu 
Rannasdorf  —  offenbar  der  obengenannte,  von  den  Tannichers 
herstammende  —  scheint  in  beiden  identisch  zu  sein,  so  daß  es 
sich  also  wohl  so  darstellt,  daß  Lorenz  einen  Teil  der  Tannicher- 
schen  Güter  selbst  gekauft,  andere  aber  anderweit  verkauft  haben 
dürfte.  Im  Verkaufsbriefe  wird  übrigens  von  den  Kindern  der 
Euphemia  überhaupt  als  Erben  gesprochen,  während  in  der 
vorher  erteilten  Vollmacht  an  Lorenz  lediglich  die  Tochter  Anna 
erwähnt  wurde. 

(Die  Riettenthaler  waren  ein  sehr  altes  Geschlecht,  das  bald  Die  Rietten- 
nach  der  hier  in  Rede  stehenden  Zeit  ausgestorben  sein  muß.  Schon  thaler. 
i-  J-  I235  findet  sich  Dominus  Wichardus,  miles  de  Rietental, 
vor  Ulricus  de  Velebrun,  Gotschalcus  de  Vronhoven  etc.  als 
Zeuge  bei  einem  Verkaufe  des  Wolfhardus  de  Vendorf  an  das  Stift 
Altenburg,  über  ein  Beneficium  in  Zellerndorf,  und  1361  Peter 
von  Rietental  als  Siegler.1) 

Auf  einem  Lehenbriefe  des  Chunrad  von  Werde  von  1300  er- 
scheint als  Zeuge  Herr  Gottschalch  von  Riedenthal,  der  an  erster 
Stelle  genannt  wird,  und  nach  ihm  erst  Chunrad  von  Perneck, 
Wolfr-am  von  Seyterndorf  u.  a.  m.2)  Und  1393  empfängt  Heinrich 
von  Riedenthal  Melker  Lehen  für  sich  und  zwei  Brüder.3) 

In  den  Jahren  14540°.  erscheint  der  edle  Jobst  Rietenthaler  als 
Siegler  und  um  1458  ist  die  Stadt  Wien  diesem  und  seinen  Erben 
300  Dukaten  schuldig.4)  1468  stiftete  dessen  Witwe  Magdalena,  ge- 
borene Dachsenpeck,  für  dessen  Seelenheil  Güter  zum  Himmelpfort- 
kloster  in  Wien    und    1467    erscheinen    Sixt    und    Mertt    die    Rieten- 

')  Altenburger  Urk.,  35  u.  243. 

2)  H ueber    Austria,  33. 

3)  Ldsk.  XV,  200  u.  201,  u.  Hueber,  155. 

4)  Ldsk.  XV,  117.  —  Quellen  Wien.  IP,  3578  u.  a. 

C  Kuefstein.  II.  8 


114 

thaler.1)  Und  1471  belehnt  Abt  Johann  von  Molk  den  Christoph 
von  Rietenthai  mit  21  Lehen  und  7  Hofstätten  zu  Breitenfeld,  die 
von  seinem  Vetter  Job  st  an  ihn  gekommen  waren.  Bald  fielen  sie  dem 
Martin  von  Rietenthai  zu,  der  sie  1481  seinem  Vetter  Sixtus  ver- 
kaufte. Dessen  Nachfolger  Martin  oder  Mertt  von  Rietenthai  ver- 
kaufte sie  1496  an  den  Ritter  Sigmund  Snaidpeck  und  sandete  sie 
daher  dem  Stifte  auf.2)  Noch  1523  erscheint  Hans  Rietenthaler  zu 
Ernstbrunn  als  Siegler.3)  Deri.J.  1536  die  Euphemia  Khuffstainerin 
heimführende  Edle  veste  Christoph  Riettenthaler  zu  Riettenthal 
dürfte  ein  Sohn  des  obenerwähnten  Christoph  gewesen  sein. 

Es  kann  hier  natürlich  nicht  der  Anspruch  erhoben  werden,  von 
den  Rietenthalern,  die  im  Aichenschen  Verzeichnisse  der  uralten 
Ritterschaft  als  zu  Ernstbrunn  bezeichnet  werden,  eine  genealogisch 
richtige  Filiation  aufzustellen,  zu  welcher  die  Materialien  fehlen.  Es 
kommt  nur  darauf  an,  einen  flüchtigen  Blick  auf  dieses  längst  aus- 
gestorbene Geschlecht  zu  werfen,  von  dem  auch  die  N.  ö.  Topographie 
1369  einen  Hans  als  edlen  Ritter  anführt.  Dort  wird  weiters  erwähnt, 
daß  sie  den  alten  Lehenhof  verloren  und  einen  zweiten  besessen  hätten, 
der  nicht  lehenbar  gewesen.  Allein  gleichzeitig  wird  gesagt,  daß  Chri- 
stoph i.  J.  1537  um  die  Bewilligung  einschritt,  das  Heiratsgut  seiner 
Ehefrau  Euphemia  von  Kuffstein  auf  seinem  Lehenhofe  zu  Ernst- 
brunn versichern  zu  lassen,  und  ihm  diese  anstandslos  erteilt  wurde. 
Erst  später,  nach  dem  Tode  des  Christoph,  der  vor  1555  eingetreten 
wäre,  soll  die  Kommission  entdeckt  haben,  daß  der  Hof,  der  eine  öde 
Stätte  war,  aber  einen  nicht  unbedeutenden  Grundbesitz  hatte,  dem 
Herrn  von  Eberstorff  dienstbar  sei. 4)  Wisgrill,  der  dieses  Geschlecht 
nur  sehr  kurz  behandelt,  spricht  von  einem  Verkaufsbriefe  der  Marga- 
rethe  Neuhauserin  an  Wolfgang  von  Ebersdorf  vom  Jahre  1527 
über  Güter  bei  Wenzesdorf,  bei  welchem  ein  Hans  Riedenthaler 
als  Zeuge  mitwirkte. 5) 

Christoph  wird  bei  uns  von  seiner  Frau  immer  Riettenthaller 
zu  Riettenthal  genannt.) 

*  * 

* 

4.  A.  Martin  Ob  Euphemia,  welche   auch   ihren  dritten  Mann   überlebte, 

von  "Wientz.  noc\l  zur  vierten  Heirat  geschritten  ist,  darüber  liegen  keine 
eigentlichen  Beweisstücke  vor.  Die  Vermutung  spricht  allerdings 
dafür. 

Wenigstens  wird  die  Angabe  des  Stammbaumes  von  einer 
Vz.  193.  Verehelichunof  mit  einem  Alexander  Martin  von  Wieritz  durch 
Nichts  widerlegt,  sondern  dadurch  plausibel  gemacht,  daß  sich  in 
unserem  Archiv  ein  Faszikel  befand  von  »etlichen  zusammen- 
gebundenen Sachen  zwischen  Alexander  Martin  und  Euphemia 
Riettenthallers  seel.  verlaßener  Wittib«,    außerdem    aber    auch 

i)  Quellen  Wien.  I2,  V1. 

-)  Ldsk.  XV,  200  u.  201,  u.  Hueber,  155. 

s)  Quellen  Wien.  I3. 

4)  N.-ö.  Topographie.  IP,  713. 

5)  Wisgrill,  Mscpt.  Ldsarchiv. 


115 

noch    eine    »Confirmation    und    Verbeßerungsabschrift    eines    ein- 
geschloßenen  gemalten  uralten  Wappens,  auf  Alexander  Martin     Vz-  194- 
und    seine  [Erben    lautend,    von    König   Ferdinand    ausgehend, 
dat.   a°.  1532«. 

Es  ist  also  wohl  wahrscheinlich,  daß  diese  vierte  Verehe- 
lichung wirklich  stattgefunden  hat. 

(Alexander  Martin  zuWürnitz,  des  Grafen  Julius  von  Hard- 
eck  Hauptmann  zu  Rotz,  war  von  diesem  im  Jahre  1539  mit  der  Veste 
Haseneck  zu  drei  Vierteln  belehnt  worden  und  hatte  1552  mit  Graf 
Sigmund  von  Eberstorff-Thierstein  einen  Streit  wegen  Grundstücken 
bei  Würnitz.  Nachkommenschaft  scheint  er  nicht  gehabt  zu  haben. 
Seine  Erben  zahlten  noch  1572  Steuer  für  die  Herrschaft  Würnitz.  Die 
Familie  soll  nach  Friedesheim  noch  vor  Ende  des  16.  Jahrhunderts 
ausgestorben  sein.1)  Allein  Siebmacher-Fürst  bringt  noch  im  Jahre 
1699  die  Wappentafeln  von  den  Martins  und  Würnitz,  letztere  als 
brandenburgische  Familie.) 

Auffallend  ist,  daß  der  in  den  Stammtafeln  gebrachte  Name 
Wieritz,  den  Wisgrill  von  Würnitz  schreibt,  in  den  hierortigen 
Aufzeichnungen  nicht  vorkommt,  sondern  nur  der  Name  Ale- 
xander Martin.  Außerdem  muß  erwähnt  werden,  daß  das  alte 
österreichische  Rittergeschlecht  der  Martin  genau  dasselbe  Wappen 
führte  wie  die  Mark  Brandenburgische  Familie  von  Wirniz2)  — 
gold-blauer  Stern  auf  blau-goldenem  Grund.  Es  muß  da  ein  vor- 
läufig noch  nicht  ganz  aufgeklärter  Zusammenhang  bestanden 
haben. 

Daß  also  die  Anführung  in  der  Stammtafel  und  Wisgrills 
von  nur  zweimaliger  Verheiratung  der  Euphemia  ihrem  Lebens- 
laufe nicht  vollständig  gerecht  wird,  geht  aus  den  vorstehenden 
dokumentarischen  Nachweisen  zur  Genüge  hervor,  ebenso  auch, 
daß  der  dritte  Gatte,  der  im  Stammbaum  Sebastian,  bei  Wis- 
grill Veith  genannt  wird,  Christoff  hieß  und  auch  nicht  Rieden- 
thaler, sondern  Riettenthaler  von  Riettenthal. 

Hiermit  ist  alles  erschöpft,  was  über  den  Lebenslauf  der 
Euphemia,  die  jedenfalls  eine  interessante  Erscheinung  war,  auf- 
gefunden werden  konnte. 


')  Wisgrill,  Forts.  Adler.  1872,  S.  115. 

2)  Siebmacher-Fürst,  Wappenbuch.  Nürnberg  1699,  V,  33,  u.  I,  178. 


8* 


XIX. 


DIE  KINDER  DES  H.  LORENZ 

SÖHNE: 
JOHANNES,  LORENZ  UND  H.  GEORG  III. 

TÖCHTER: 
i.  ANNA  VON  RUEBER  ZU  PIXENDORF 

2.  REGINA  VON  KORNFAIL  ZU  ARNSDORFF 

3.  VERONICA  VON  STEGER  ZU  LADENDORF 

4.  BARBARA  VON  PÖTTING  ZU  PERSING. 


PbCENDoRf 


T?f^^|*;W^  .^liti^"^- — ' 


Die  Kinder  des  Hans  Lorenz. 


noch   zu  Leb-  1. 
Püchsendorf 


Töchter. 

Anna  von 
Rueber. 


fach  der  Familienzusammenstellung  und  den  sonstigen  vor- 
handenen Notizen  hatte  Lorenz  außer  dem  die  Familie 
fortpflanzenden  Hans  Georg  noch  zwei  ältere  Söhne,  Söhne, 
von  denen  Johannes  als  jung  gestorben,  Lorenz  als  unverheiratet 
geblieben  bezeichnet  wird.  Wahrscheinlich  ist  auch  dieser  bald 
abberufen  worden. 

Bevor  wir  auf  Georg,  der  beim  Ableben  seines  Vaters  noch 
minderjährig  war,  übergehen,  sei  es  erlaubt,  die  Schicksale  der 
vier  Töchter  des  Hans  Lorenz  zu  skizzieren. 

Anna  ehelichte  schon  im  Jahre  1544,  also 
zeiten  des  Vaters,  den  Wolfgang  Rueber  zu 
und  Graffenwörth. 

Der  Heiratsbrief  ist  in  ziemlich  förmlicher  Weise  verfaßt, 
indem  er  eine  ganze  Reihe  von  Verwandten,  lauter  alte  Bekannte, 
als  Mitabschließende  aufzählt,  und  zwar  »die  Edlen  und  vesten 
Herrn  Joachim  und  Agapitus  die  Volkhra  zu  Steinabrunn, 
Gebrüder,  Herrn  Sebastian  Hager  zu  Allentsteig,  Wilhelmb 
Pernstorffer  zum  Poppen,  Leopolden  Steger  und  Wolf- 
gang Schadner  zu  Eggenburg  auf  des  Edlen  und  ehrenfesten 
Herrn  Lorenzen  Kueffstainer  zum  Greillenstein,  Rom.  Königl.  Beil.  85. 
Mayst.  Rat  und  Beisitzer  der  Landrechten  in  Oesterreich  u.  d.  E. 
und  der  Edlen  tugendhaften  Frauen  Barbara,  einer  geborenen  Vz.  196. 
Vollkhrain,  seiner  Ehelichen  hausfrauen  Tochter  Jungfrau  Anna 
eines  Teils  und  des  ehrwürdigen  Geistlichen  und  Edlen  Herrn 
Leopolden  Rueber,  Abt  zu  Göttweigg,  Christoffen  Rueber 
zu  Püchsendorff,  Lionhardten  Kelbershardter  zu  Graven- 
wörth,  Ludwigen  Welzer  zum  Sighardts,  Wolfgang  Maires- 
ser  und  Wolfgangen  Rueber  von  Püchsendorf  anderntheils 
alß  von  Baiden  Theillen  erbetten  Heurathsleuth«. 

Lorenz  gab  ihr  als  Heiratsgut  für  väterlich  Erbteil  200  Pf.  Pfg., 
zu  welchen  jene   »100  Pfd.  Pfg.,  so  ihr  weiland  der  wohlgeborne 


120 

Herr  Gabriel  Graf  zu  Ortenburg  in  seinem  Testamente,  nach- 
dem sie,  die  Jungfrau,  bei  seiner  Gemahl  eine  Zeit  lang  gedient, 
verordnet  hat«,  geschlagen  wurden.  Diese  300  Pfund  hatte 
Rueber  mit  wieder  300  Pfund  zu  widerlegen  und  dazu  andert- 
halbhundert Pfund  als  Morgengabe.  Da  er  aber  nicht  genügend 
Güter  besaß,  um  die  850  Pfund  Pfennig  darauf  zu  versichern, 
Vz.  195.  sollte  er  innerhalb  Jahresfrist  solche  in  Österreich  unter  der 
Enns  ankaufen  und  vorher  Bürgschaft  geben,  was  durch  eine 
»Pürg-Verschreibung«  seines  Bruders  Christ  off  und  Schwagers 
Hans  Matseber  geschah.  Auf  den  Todesfall  wird  ihr,  wenn 
sie  Kinder  haben,  die  halbe  fahrende  Habe  —  »außer  Büchsen, 
Pulver  und  was  zu  der  Wöhr  gehört«  —  und  wenn  keine  Kinder 
vorhanden,  die  ganze  Habe  zugesagt,  ferner  als  Wittibstuhl  sein 
Freihaus  zu  Tulln. 

Endlich  sollte  gedachte  Jungfrau  Anna  Wolfgangen 
Rueber  als  zusammen  versprochene  Personen  auf  den  Sonntag 
des  heiigen  zwölf  Boten  St.  Andre  nach  christlicher  Ordnung  und 
Aufsatzung  der  hl.  christlichen  Kirche  im  Schlosse  zum  Greillen- 
stein  zusammengegeben  werden.    »27.  November   1544.« 

Rueter'sche  »Sieben  Schreiben    von  seinem  Schwager   Abt  Leopold  zu 

Göttweig  von  Geschlecht  einem  Rueber  unterschiedliche  Sachen 
betffd.«    geben  Zeugnis    von    einer    fleißigen   Korrespondenz    des 

Vz.  197.  Hans  Lorenz  mit  dem  Abte,  wohl  als  Folge  der  Heirat  der 
Anna. 

Später  findet  sich  noch  eine  Korrespondenz  der  beiden  ge- 
nannten Christoff  und  Wolff  von  Rueber  vor,  und  zwar  von 

Vz.  198.  dem  ersten  an  seinen  Schwager  und  dem  anderen  an  seinen 
Schwehern  Lorenz  »unterschiedliche  Begehren  betreffend,  zu- 
sammen eilf  Schreiben « ,  sine  dato.  Da  Wolff  den  Lorenz  seinen 
Schwehern,  also  Schwiegervater,  nennt,  stammt  dieser  Briefwechsel 
aus  der  Zeit   nach  der  Hochzeit  der  Anna. 

Daß  diese  Familie  auch  noch  zur  Zeit  des  Hans  Georg  in 
guten  Beziehungen  mit  der  unserigen  stand,  geht  daraus  hervor, 

Vz.  199.  daß  dieser  der  Tochter  seiner  Schwester  Anna  Rueberin,  als 
sie  Herrn  Melchior  Maschko  heiratete,  zur  Verbesserung  ihres 
Heiratsgutes  200  Gulden  in  großmütiger  Weise  spendete,  worüber 
die  Quittung  des  genannten  Gatten  hier  vorlag.  Alles  ohne 
Datum. 

Vz.  200.  Mit   »ainem  Paquet  beisammen  etliche  Rueberische  Sachen 

darinnen,  die  maisten  die  Heurath  zwischen  Hn.  Melchiorn 
Maschko  undt  seiner  haußfrauen  gebornen  Rueberin  betrffd.« 
sind  auch  die  dabei  zitierten  Originalien  des  Heiratsbriefes  und  der 
Abrede  abhanden  gekommen. 


121 

Im  Jahre  1 56 1  hatte  Anna  ebenso  wie  ihre  Schwester  Bar- 
bara, ein  Legat  erhalten,  das  für  sie  Leopold  Steger,  ihr 
Schwager,  in  Empfang  nahm.  Seine  »Quittung  umb  etliche  emp-  Vz.  201. 
fangene  Sachen,  so  Frau  Anna  Volkrain,  geborene  vonLappitz, 
ihrer  Maimb  Jungfrawen  Anna  Kueffstainerin  verschafft  gehabt, 
auf  Herrn  Hans  Adam  von  Zinzendorff  als  Volkraischen  Ger- 
haben lautend«,  findet  sich  im  Verzeichnisse  angeführt. 

Diese  Gattin  des  Joachim  Volkra,  von  dem  schon  öfters 
die  Rede  war,  ist  seine  zweite  Frau  gewesen  und  hieß  von  Haus 
aus  Anna  von  Lappitz.  Auch  durch  die  spätere  Heirat  der 
Schwester  Barbara  der  Anna  mit  Leopold  von  Pötting  ent- 
stand wieder  eine  Lappitzsche  Verwandtschaft. 

Im  übrigen  kam  hier  nichts  mehr  über  die  Anna  Rueber  vor. 
In  der  Familienzusammenstellung  findet  sich  als  Notiz,  daß  sie 
1555  gestorben  sei,  was  durch  obiges  nicht  widerlegt  wird,  und 
erklären  würde,  warum  das  erwähnte  Legat  von  ihrem  Schwager, 
wahrscheinlich  im  Namen  ihrer  Erben,  übernommen  wurde. 

*  * 

(Die  Rueber  sind  ein  altes  Geschlecht,  welches  in  den  Freiherrn-  Die  Rueber. 
stand   erhoben   wurde   und   in  Verwandtschaft   zu   den    besten    Familien 
stand,    wie    den    Volkra,    Traun,    Sinzendorf,    Schallenberg,    Pol- 
haim,  Gera,  Jörger,  Geyer  von  Osterburg  etc. 

Leopold  Rueber  zu  Pichsendorf,  wohl  derselbe,  welcher  früher 
Pfarrherr  in  Röhrenbach  gewesen,  und  seinem  »gebietenden  Herrn  Vz.  166. 
Lorenzen  Khuefstainer«  für  geliehenes  Getreide  gedankt  hatte,  wie 
wir  oben  gesehen,  war  Abt  von  Göttweig  v.  1543 — 1556.  Anläßlich 
seiner  Wahl  sagt  der  Catalogus  Abbatum  Gotwicensium,  es  sei  der 
Dominus  Leopoldus  aus  dem  adeligen  Geschlechte  der  Rueber  ge- 
wählt und  bestätigt  worden.1)  Er  regierte  13  Jahre  in  solcher  Weise, 
daß  ihm  als  Zeichen  der  Dankbarkeit  ein  prächtiges  Grabmal  er- 
richtet wurde,  dessen  künstlerische  Vollendung  man  heute  noch  in  dem 
Stifte  bewundern  kann. 

Seine  Regierungszeit  verlief  nicht  ohne  manche  betrübende  Inzi- 
denzfälle. Er  mußte  es  erleben,  daß  auf  Stiftspfarren  die  Geistlichen 
vertrieben  und  durch  evangelische  Prädikanten  ersetzt  wurden.  Über 
einen  dieser  Fälle,  der  sich  im  Jahre  1549  ereignete,  erstattete  Rueber 
einen  recht  drastischen  Bericht  an  König  Ferdinand  mit  heftigen 
Klagen  über  Christof  und  Helmhart  Jörgers  Übergriffe.2) 

Namentlich  die  wirtschaftlichen  Angelegenheiten  des  Stiftes  be- 
reiteten ihm  schwere  Sorgen.  Er  hatte  die  Leitung  unter  schwierigen 
Verhältnissen  angetreten,  die  sogar  zu  dem  Projekte  geführt  hatten,  den 
elfjährigen  Sohn  des  reichen  Landmarschalls  Christof  von  Eizing  zum 
Vorsteher  zu  machen,   was  jedoch   durch  die  Wahl  Leopolds  vereitelt 


')  H.  Pez,  Script,  rer.  Austr.  II,  285. 
-)  Wiedemann,  IV,  172,  Anm.  2. 


122 

wurde.  Doch  vermochte  dieser  nicht  weitere  Verpfändungen  und  Ver- 
äußerungen zu  verhindern  und  die  Lage  des  Stiftes  auf  die  frühere  Höhe 
zu  bringen. *) 

Auch  seine  eigenen  Familienmitglieder  gaben  Anlaß  zu  Klagen. 
Christoff,  der  Bruder  des  Wolfgang  Rueber,  dessen  Heirats- 
kontrakt mit  der  Anna  Kuefstein  Abt  Leopold  an  erster  Stelle  mit- 
unterzeichnet hatte,  war  evangelisch  und  hatte  ebenso  wie  später  sein 
Sohn  Hans  vielfache  Auseinandersetzungen  in  betreff  der  Pfarren 
Judenau  und  Langenlebarn.  Christoff,  Herr  zu  Püchsendorf, 
hatte  wahrscheinlich  durch  seine  Heirat  mit  Apollonia  Matseberin 
von  Judenau  letztere  Herrschaft  überkommen2)  und  führte  dort  auch 
die  evangelische  Lehre  ein.  Schon  1551  hatte  er  Zehentstreitigkeiten 
mit  der  Pfarre  St.  Andrae.3)  Doch  erst  nach  dem  Ableben  des  Abtes 
Leopold  erfolgte  die  Installation  eines  lutherischen  Prädikanten  im  öden 
Schlosse  zu  Judenau,  im  Jahre  1578,  wogegen  von  Erzherzog  Ernst 
Abstellungsbefehle  ergingen,  auf  welche  wieder  von  Rueber  repliziert 
wurde,  der  —  wie  man  ihm  vorwarf  —  schon  drei  Pfarren,  Judenau, 
Zwentendorf  und  Michelhausen,  an  sich  gezogen  hatte  und  bis  zu 
seinem  Ableben  im  Jahre  1581  die  Prädikanten  dort  hielt.4)  Sein 
Sohn  Hans  trat  besonders  in  den  Zwistigkeiten  mit  den  Flacianern 
hervor. 5) 

Daß  nichtsdestoweniger  die  Religionsfrage  auf  die  Anerkennung 
von  Verdiensten  nicht  immer  jenen  Einfluß  hatte,  den  man  ihr  unter- 
schiedslos zuschreiben  möchte,  beweist  auch  hier  —  wie  wir  es  bei 
unserem  Hans  Georg  noch  erfahren  werden  —  die  Würdigung,  welche 
dem  Hans  Rueber  von  seinem  Kaiser  zuteil  wurde,  indem  er  nicht 
nur  zum  Kaiserlichen  Rat  angenommen,  sondern  auch  für  seine  ruhm- 
vollen Leistungen  im  Kriege  in  Ungarn  zum  Feldmarschall  erhoben 
und  mit  dem  Freiherrntitel  begnadet  wurde.  Er  hatte  die  Maria  Anna 
von  Welsberg  zur  Frau  und  starb   1585. 6) 

In  seinen  Vermögensangelegenheiten  war  er  nicht  glücklich  ge- 
wesen. Schon  im  Jahre  1583  sah  er  sich  genötigt,  die  Veste  Judenau 
samt  Rohr  und  anderen  Stücken  an  Helmhart  Jörger  zu  verpfänden, 
auf  den  sie  nach  dem  Ableben  des  Rueber  definitiv  übergingen.  Da 
dessen  un vogtbare  Kinder  die  Pfandsummen  nicht  aufbringen  konnten, 
wurde  auf  Befehl  des  Erzherzogs  Ernst  eine  später  noch  zu  erwäh- 
nende Kommission  niedergesetzt,  welcher  auch  Hans  Georg  Khuef- 
stainer   als  Beistand  des  Jörger  angehörte.7) 

Von  den  Ruebers  wird  noch  im  Jahre  1641  Freiherr  Ferdinand 
zu  Nußdorf  in  dem  Streite  zwischen  Markt  und  Pfarre  Traismauer 
um  das  Schankrecht  am  Venusberg  genannt.8) 

Das  in  unserer  Familienzusammenstellung  abgebildete  Wappen  der 
Rueber  zeigt  eine  silberne  Rübe  auf  Gold-Querbalken  in  rotem  Felde.) 


1)  N.-ö.  Topographie.  III,  567. 

2)  Hoheneck,  II,  440.  —  Geschichtl.  Beil.  III,  279  u.  286. 

3)  Geschichtl.  Beil.  I,  39. 

«)  Geschichtl.  Beil.  III,  281  ff. 

5)  Raup  ach,  III,  14.  —  N.-ö.  Topographie.  III,  653. 

6)  Hoheneck,  I,  143.  —  Geschichtl.  Beil.  III,  2S8. 
')  Geschichtl.  Beil.  III,  289. 

8)  Geschichtl.  Beil.  V,  603. 


ARNDORP-r 


egina,  die  zweite  Tochter  des  Hans  Lorenz,  vermählte    2-  Regina 
sich  im  Jahre  1550,   also  bald  nach  seinem  Ableben,   mit 
Wolff  Benedikt  Kornfaill  zu  Arnsdorff  und  Würmb, 
Sohn  des  Georg  und  der  Katharina,   geb.   Lamberg.  *) 

Die  Heiratsabrede  ist  nach  dem  Verzeichnisse  datiert  anno 
1550,  der  Heiratsbrief  des  Kornfaill  aber,  welcher  nach  der 
Hochzeit  ausgestellt  wurde,  da  sie  darin  schon  als  des  Korn-  Vz.  202. 
faill  Hausfrau  bezeichnet  ist,  stammt  vom  7.  Jänner  desselben 
Jahres.  Die  Hochzeit  muß  also  in  den  ersten  Tagen  des  genannten 
Monats  stattgefunden  haben. 

Der  Heiratsbrief  war  im  Index  des  Landmarschallgerichtes 
sub  Nr.  214  einregistriert,  ist  aber  auch  dort  nicht  mehr  vor- 
handen.2) Jedoch  eine  Kopia  lautet  dahin,  daß  dem  Kornfaill 
»die  Edle  tugendhafft  Jungfrau  Regina,  Tochter  etc.,  im  Beisein 
ehrlicher  Leute  zu  einer  ehelichen  Hausfraw  gegeben  und  ver-  Beil.  86 
heyrath  worden  und  zu  rechten  väterlichen  Heiratsgut  200  Pf.  Pfg. 
zugebracht  hat,  die  er  mit  200  Pf.  Pfg.  widerlegt  und  sie  dazu 
mit  100  Pf.  Pfg.  bemorgengabt  hat  und  außerdem  75  Pf.  gegen  Vz.  203. 
die  50  Pf.,  welche  ihr  die  Frau  Anna  Weil.  Hansen  von 
Puechaimb3)  zu  Hörn  sei.  gelaßene  Wittfrau,  geb.  Seeberg, 
umb  ihr  gethane  Dienst  verehrt  hat«.4)  Diese  Gesamtsumme  von 
625  Pfund  wird  auf  seiner  Veste  zu  Arnsdorff  versichert  und 
diese  ihr  zum  Wittibstuhl  zugesprochen.  Wäre  ihr  aber  »dieser 
länger  nicht  gelegen,  so  sollten  ihr  seine  Erben  ein  Haus  gen 
Ebenburg  (Eggenburg)  oder  Hörn,  an  welches  Ort  ihr  gefälliger, 
umb    100  Pf.  Pfg.    erkaufen  etc.«    Signiert  von   »Sigmundt  von 


Wien. 


')  Wisgrill,  V,  259. 

-)  Index  der  Verträge    des  Landmarschallamtl.  Gerichtes   Nr.  214  i.  Landesarchiv 

3)  I  I545- 

4)  H.  Lorenz  war  der  Gerhab  ihrer  Kinder  (vgl.  oben  sub  Kap.  6). 


124 

Klum  zu  Teraspurg  und  Johann  Hausmannstetter  zu  Stoizen 
dorff,   sein  gewesten  Gerhaben.   7.  Januar  1550.«  Nachdem  Wolf 
Kornfaill  kein  anderes  Gut  als  Arn  dorff  gehabt  hat,  dieses  aber 
ein  Lehen  war,  mußten   sich    für    die  Ansprüche    seiner  Frau   die 

Beil.  87.  obgenannten  Zeugen  für  ihn  verbürgen,  falls  das  zugesagte  Ein- 
schreiten bei  dem  Lehensherrn  um  die  Bewilligung  der  Verschreibung 

Vz.  204.     von  Arn  dorff  nicht  binnen  Jahresfrist  genehmigt  worden  wäre. 

Vz.  205.  Der  nicht  mehr  vorhandene  Verzichtsbrief  der  Regina  ihrem 

Bruder  Hans  Georg  gegenüber  war  von   1555   datiert, 

Regina  ließ  ihren  Gatten  bald  verwitwet  zurück.  Denn 
schon  im  Jahre  1 56 1  fand  eine  »Vergleichung  Herrn  Hans 
Georgen   Kueffstainers    mit    seinen    zwei    Schwestern    Frawen 

Vz.  206.  Veronica  Stegerin  und  Jungfrawen  Barbara«  —  die  erst  im 
darauffolgenden  Jahre  heiratete  —  statt,  » umb  das  ihnen  von 
ihrer  Schwester  Frawen  Regina  Kornfaillin  angestorbene  Gut«. 
Da  hierbei  von  der  ältesten  Schwester  Anna  Rueber  keine  Er- 
wähnung mehr  vorkam,  so  bestätigt  dies  die  Angabe  der  Familien- 
geschichte, wonach  sie  damals  schon  gestorben  war.  Ein  anderer 
Vergleich  fand  in  dem  Ableben  der  Regina  seine  Veranlassung. 

Vz.  207.  Derselbe  wurde  mit  den  Kornfaillschen  Erben  wegen  ihres  Nach- 
lasses geschlossen,  über  den,  wie  es  scheint,  verschiedene  Rechts- 
streitigkeiten entstanden,  nachdem,  wie  bekannt,  keine  Kinder  vor- 
handen waren. 

Hierher  gehörte  wohl  auch  der  im  Verzeichnisse  erwähnte 
Faszikel:   »Etlich  zusammengebundene  Testamente   und  Urkunden 

Vz.  208.     Christian  o    Jungwirth,    gewesten    Vikari    und    Hoffmeister    zu 

Arnsdorff  bffd.«    Dies    war    das  Kornfaillsche  Schloß    an    der 

Donau,    in    der    Wachau    gelegen,    welches    den   Witwensitz    der 

Regina    bilden  sollte,  wenn  sie  den  Gatten  überleben  würde. 

Auch  noch  von  einem  Verzeichnisse    ist   die  Rede,    welches 

Vz.  209.  die  Sachen  aufzählt,  die  dem  Hans  Georg  von  seiner  Schwester 
Frawen  Kornfaillin  wegen  überantwortet  wurden,  wohl  auch 
nach  ihrem  Ableben,  und  vielleicht  infolge  des  obenerwähnten 
Vergleiches. 

Die  Kornfaill  stammen  angeblich  aus  der  Schweiz,  wo  sie  noch 
am  Anfange  des  14.  Jahrhunderts  ansässig  gewesen  sein  sollen,  und  zwar 
auf  dem  Edelsitze  Weinfelden  im  Thurgau.  Sie  gehören  seit  dem 
15.  Jahrhunderte  dem  N.-ö.  Ritterstande  an  und  wurden  später  in  den 
Freiherrn-  und  Grafenstand  erhoben,  sind  aber  seit  etwa  dem  Ende  des 
18.  Jahrhunderts   ausgestorben. 


LADEN  DORJ^, 


3.  Veronica 
Steger  zu 
Ladendorf. 


Beil.  88. 
Vz.  210 


||eronica,  die  dritte  Tochter  des  Hans  Lorenz,  verehelichte 
sich  im  Jahre  1555  mit  Leopold  Steger  zu  Laden- 
dorf und  Obergreizstetten,  über  den  schon  oben  bei 
der  Tante  Euphemia,  die  den  Bernhard  Steger  zu  Ober- 
greizstetten geheiratet  hatte,   eingehend  die  Rede  war. 

Auch  über  die  Ehe  der  Veronica  liegt  der  Heiratsbrief 
nicht  im  Originale  vor.  Dagegen  eine  Abschrift  der  Gegenver- 
schreibung  des  Leopold  Steger  zu  Ladendorff,  welche  datiert 
ist  von  Seeveld,  den  26.  Mai  1555.  Der  Bräutigam  bekennt 
sich  zum  Empfange  des  Heiratsgutes  der  Veronica  von  zwei- 
hundert Pfund  Pfennig  und  des  mütterlichen  Erbteiles  von  der 
Vesten  Greillenstein  per  300,  zusammen  also  500  Pfund  Pfennig. 
Dementgegen  widerlegt  er  gleichfalls  300  Pfund  und  als  Morgen- 
gabe 250  Pfund.  Die  Gesamtsumme  soll  auf  seiner  Veste  Laden- 
dorff mit  1250  Pfund  verschrieben  bleiben.  Als  Wittibstuhl  wird 
ihr  das  genannte  Schloß  oder,  nach  ihrer  Wahl,  der  Hof  zu 
Ober-Greizenstetten  angewiesen  »mit  jährlich  zwei Muth  schwar- 
zem Getreide,  zwei  Muth  Haber,  ein  Dreiling  Wrein  und  auf  zwei 
Kühe  Heu  und  Streu,  samt  Notdurft  das  Holz  zum  Brennen«. 
Als  Zeugen  haben  gesiegelt  die  Edlen  und  vesten  Sebastian 
Prandt  zu  Greizenstetten,  Merth  Reigkher  zum  Thurn  und 
Michlstetten. 

Aus  diesem  Dokumente  ist  ersichtlich,  daß  die  Mutter  Bar- 
bara Kueffstain  mittlerweile  verstorben  war,  da  zum  ersten 
Male  vom  mütterlichen  Erbteil  gesprochen  wird  und  sie  als  selig 
bezeichnet  erscheint.  Der  Verzichtsbrief  der  Veronica  ist  gleich- 
falls aus  dem  Jahre   1555. 

Aus  dem  Jahre  1 56 1  jedoch  stammt  noch  ein  Verzichtsbrief 
der  Veronica  Stegerin.  Durch  welche  Umstände  er  veranlaßt 
wurde,  ist  nicht  ersichtlich,    vielleicht  durch  Erbschaftsfragen  an-     Vz  212- 


Vz.  211. 


126 

läßlich  des  Ablebens  ihrer  Schwester  Regina  Kornfaill.  Es  war 
jedoch  eine  spezielle  Quittung  der  Veronica  vorhanden  über  die 

Yz.  213,  empfangenen  70  Gulden  Erbschaft  von  weilandt  Frawen  Regina 
Kornfaillin.  Diese  Quittung  war  eine  Folge  des  Vergleiches, 
den  Hans  Georg  mit  seinen  Schwestern  Veronica  und  Bar- 
bara über  die  Erbschaft  oder  die  Legate  nach  ihrer  Schwester 
Regina  abgeschlossen  hatte,  wovon  schon  oben  bei  der  letzteren 
die  Rede  war.  Über  die  Erbschaft  nach  der  Mutter  hatte  er  sich 
gleichfalls  mit  seinen  Schwestern  und  ihrer  Kinder  Gerhaben  aus- 
geglichen, worauf  jedoch  erst  später  reflektiert  werden  soll,  da 
der  Hinweis  auf  die  Kinder  der  Schwestern  einen  späteren  Zeit- 
punkt für  dieses  Arrangement  voraussetzt. 

Yz.  214.  Vielleicht  in  Zusammenhang  damit  steht  eine  Quittung  vom 

23.  November    1573    von    Herrn    Leopold    Steger    auf    Hans 
Georgen  umb  eine  güldene  Kette  per   700  Gulden. 

Veronica  war  nicht  kinderlos  wie  ihre  Schwester  Regina. 
Wie  wir  oben  bei  der  Übersicht  über  die  Familie  der  Steger 
gesehen,  hatte  Leopold  mit  seinen  zwei  Frauen,  deren  erste  die 
Elisabeth  von  Puchau  war,  im  ganzen  22  Kinder.  Doch  fehlt 
es  an  einer  Angabe  über  die  Zugehörigkeit  zu  dieser  oder  jener 
Mutter.    Wir    kennen    mit  Bestimmtheit    nur    zwei  Kinder   unserer 

Vz.  215.     Veronica,    einen   Sohn  Sigmund   und  eine  Tochter  Elisabeth. 

Yz.  216.  Letztere  wurde  im  Jahre  1585  an  Herrn  Hektor  von  Sondern- 
dorf verheiratet.  Die  laut  unseres  Verzeichnisses  vorhanden  ge- 
wesene Heiratsabrede,  worauf  sich  wohl  auch  der  Petzettel  des 
Hans  Georg  an  den  Hektor  von  Sonderndorf  bezieht,   liegt 

Yz.  217.  leider  nicht  mehr  vor.  Von  dieser  Verbindung  rühren  wohl  auch 
her:  »ain  Comission  zwischen  Herrn  Hectorn  von  Sonderndorff 
und  denen  Herrn  Stegern,  Gebrüdern,  wegen  deroselben  Maimb 
Jungfrau  Pollixena  von  Sonderndorff  ihr  Erbschaft  von  Ihrer 
Frawen  Muttern,  gebornen  Stegerin«.  Diese  Polyxena  war 
sonach  die  Tochter  der  Elisabeth  von  Sonderndorf,  geborenen 
Stegerin,   daher  Enkelin  unserer  Veronica. 

Sigmund  von  Steger,  Sohn  des  Leopold  und  der 
Veronica,  und  derselbe,  von  dem  schon  oben  erwähnt  wurde, 
daß  er  als  Botschaftskavalier  den  Joachim  von  Sinzendorff 
im  Jahre  1577    nach  Konstantinopel  begleitete1),  hat    von  dort 

Vz.  218.  an  seinen  Vettern  Hans  Georg  von  Kuffstein  »ain  kleinß 
Handbrieffl«  geschrieben,  das  leider  nicht  mehr  vorhanden  ist. 
Er  kann  damals  kaum   20  Jahre  alt  gewesen  sein. 

Im    Jahre    1595     machte    Veronica    ihr    Testament,     dessen 

Vz.  219.     Original  in  Greillenstein  gewesen,   aber  auch  verschwunden  ist. 


*)  N.-ö.  Topographie.  V,  630.  —  Hoheneck,  II,  438. 


127 

Sie  starb  i.  J.    1597.1)   Auf   sie    bezog    sich    ein  eigenes  Faszikel 
mit   »viell  oricnnalien  Ouittunsf  und  cassirter  Schuldbrief  zwischen 
Hans    Georg    und    seiner    Schwester    Veronica    Stegerin    von     Vz-  22°- 
unterschiedlichen  Jahren«. 

Nach  unseren  Dokumenten  steht  es  fest,  daß  Veronica  einen  Sohn 
Sigmund  und  eine  Tochter  Elisabeth  gehabt  hat,  was  natürlich  das 
Vorhandensein  anderer  Kinder  nicht  ausschließt,  ferner  daß  die  Tochter 
Elisabeth  den  Hektor  von  Sonderndorf  geheiratet,  endlich  daß  sie 
mit  diesem  eine  Tochter,  namens  Polyxena,  hatte. 

Außerdem  aber  wird  ihr  eine  Tochter  Maria  Salome  von  Son- 
derndorf zugeschrieben,  welche  im  Jahre  1631  den  Freiherrn  Ferdi- 
nand von  Schifer  heiratete,  und  deren  Tochter  Eva  den  Weickard 
Achilles  von  Polheim  zum  Gatten  nahm,  so  daß  in  der  obersten 
Ahnenreihe  der  Tochter  der  letzteren,  der  Susanna  Barbara  Freiin 
von  Polheim,  unsere  Veronica  aufgezählt  erscheint,  wie  die  Stamm- 
tafel Hohenecks  bei  den  Polheims  ausweist.'2) 

Derselbe  Autor  jedoch  gibt  einige  Seiten  weiter  bei  der  Stamm- 
tafel Schifer  derselben  Maria  Salome  von  Sonderndorf,  welche 
denselben  Ferdinand  von  Schifer  ehelichte,  den  Paris  von  Son- 
derndorf —  älteren  Bruder  des  Hektor  —  und  dessen  Gattin  Maria 
Praunin  zu  Eltern,  so  daß  die  ganze  Filiation  verschoben  wird.3) 

Auch  Wisgrill  nennt  sie  als  Tochter  des  Paris.4)  Es  könnte  nun 
sowohl  dieser  als  sein  Bruder  Hektor  je  eine  Tochter  mit  Namen 
Salome  gehabt  haben.  Allein  da  überall  übereinstimmend  angegeben 
wird,  daß  die  Salome  die  Gattin  jenes  Ferdinand  von  Schifer  ge- 
worden, welcher  in  zweiter  Ehe  die  Katharina  Veronica  Stegerin, 
Tochter  der  Maria  von  Sonderndorf  vom  Stamme  des  Paris  und 
des  schon  früher  genannten  Wolf  Sigmund  Steger,  also  die  direkte 
Nichte  seiner  Frau  geheiratet  hat,  so  kann  es  sich  auch  nicht  um  einen 
zweiten  Ferdinand  von  Schifer  handeln  —  der  übrigens  nirgends 
vorkommt  —  und  es  bleibt  nur  die  Wahl,  anzunehmen,  daß  dieser 
hintereinander  zwei  Cousinen  Salome  von  Sonderndorf  geheiratet, 
was  leicht  möglich  ist,  da  seine  letzte  Ehe  mit  der  Stegerin  erst  im 
Jahre  1662  erfolgte,  oder  aber  es  liegt  eine  Verwechslung  mit  seinen 
Brüdern  vor,  indem  damals  drei  Brüder  Schifer  drei  Schwestern  Son- 
dern dorf  heimführten,  von  denen,  als  den  letzten  ihrer  Linie,  der 
Name  Sonderndorf  auf  die  Schifer  überging.5)  Paris  von  Sondern- 
dorf wird  später  anläßlich  des  Kaufes  von  Allentsteig  mit  unserem 
Hans  Georg  III.  wieder  genannt  werden. 

Von  der  weiterblühenden  oberösterreichischen  Linie  heiratete 
später  Benedikt  Theodosianus  Freiherr  von  Schifer  zu  Taxberg 
die  Susanna  Eleonora  Gräfin  von  Kuefstein,  mit  welcher  er  am 
11.  Jänner  1728  zu  Linz  seine  goldene  Hochzeit  in  feierlicher  Weise 
beging. 6) 


')  Stammbaum.  Bucellin.  III,  108.  Wisgrill,  V,  301. 
!)  Hoheneck,  II,   in. 

3)  Hoheneck,  II,  346. 

4)  Wisgrill,  Mscpt.  ad  Sonderndorf,  Ldsarchiv. 

5)  Wisgrill,  Mscpt.  ad  Schifer,  Ldsarchiv. 
°)  Hoheneck,  II,  356. 


4.  Barbara 
von  Poetling. 


Beil.  89. 
Xz.  221. 


arbara  jun.  endlich,  die  vierte  Tochter  des  Hans  Lorenz, 
die  mit  dem  Namen  ihrer  Mutter  begabt  ward,  vermählte 
sich  als  die  jüngste  erst  im  Jahre  1562. 
Die  Heiratsabrede,  datiert  vom  1.  Februar  1562,  wurde  dies- 
mal zwischen  Leopold  von  Pötting  zu  Persing  und  Mur- 
stetten  und  dem  Hans  Georg  Khufstainer  im  Namen  seiner 
eheleiblichen  Schwester  Jungfrau  Barbara  direkt  abgeschlossen, 
mit  dem  Beistande  einer  Reihe  von  beiden  Teilen  speziell  ersuchter 
Zeugen,  als  welche  genannt  werden:  »die  Gestrengen,  Edlen  und 
Ehrenvesten  Sebastian  Pöttinger  zum  Wasen,  fürstlich  Pas- 
sauischer  Rendtmaister  zu  Königstetten,  auch  Caspar  und 
Andre  die  Pöttinger,  Gebrüder,  dann  Leopold  Grabner  zu 
Rosenberg  und  Pottenbrunn,  Leonhardt  Eninckl  von 
Albrechtsberg  auf  Pielach,  für  den  Pöttinger  —  sodann 
Sebastian  Hager  zu  Altensteig,  Ritter,  Herr  Andre  Volkhra 
zu  Stainaprunn,  Rom.  Kais.  Majestät  Rat,  Wolff  Christoff 
Enzerstorff  zu  Enzerstorff  im  Tal,  Leopold  Steger  zu  Laden- 
dorff,  Rom.  Kais.  Majestät  Rat,  Beisitzer  der  Landrechten,  und 
Balthauser  Neuhauser  von  Ruetting  zu  Prinzerstorff  für 
Hans  Georg  Kueffstainer  anstatt  seiner  Schwester«. 

»Erstlich  ist  beredt,  daß  ernennter  Hans  Georg  Khuff- 
stainer  sein  Schwestern  Jungfrau  Barbara  benannten  Leopolden 
Pöttinger  vermög  christlicher  Ordnung  und  selbst  Stifftung  zu 
einem  ehelichen  Gemahl  geben  und  zuelegen  soll.  Zum  andern 
ist  auch  beredt,  daß  er  ihr  zu  Heimbsteuer  und  rechten  väter- 
lichen Heiratsgute  sammt  ehrbarer  Abfertigung,  wie  es  sein 
Vater  Herr  Lorenz  sei.  verordnet  und  bishero  mit  den  anderen 
Schwestern  gehalten  worden,  vermög  des  Landesbrauch  in  Jahres- 
frist geben  und  reichen  soll  200  Gulden  Rheinisch.«  Dagegen 
soll    sich    Barbara    gänzlich     gegen     ihren     Bruder    verzichten, 


129 

Pöttinger  aber  die  mit  ihrem  mütterlichen  Erbteile  von   300  fl., 

der  Widerlage    und  Morgengabe    1250  fl.    ausmachende  Gesamt-     Vz.  222 

summe  versichern.   Als  Wittibstuhl  wird  ihr  sein  Hof  zu  Persing 

angewiesen,   oder  wenn  es  ihr  dort  nicht  gefällt,  eine  Behausung  in 

der  Stadt  Tulln  oder  St.  Polten  um    150  Gulden  Rhein,   erkauft. 

Über  seine  Verehelichung  schreibt  Leopold  von  Pötting  in  Vz.  240. 
seinem  Tagebuche1):  »Nach  Absterben  meiner  lieben  Hausfrawen 
Emerenziana,  geborenen  Enenckhlin,  hab  ich  mich  mit  Rath 
meiner  nägsten  Freundt  und  auß  sonder  Schickung  des  Allmächtigen 
wider  zu  der  Edlen  und  tugendhafften  Junckhfrawen  Barbara 
Kueffstainerin,  Herren  Lorenz  Kueffstainer  zu  Greylnstain, 
Rom.  Kais.  Maj.  Rath  und  Landuntermarschallk  in  Oesterreich, 
und  Frawen  Barbara,  gebornen  Volkhrain,  Seiner  Gemahll 
Ehlichen  Tochter  verheyrat.  Die  Hochzeit  und  Beyligen  ist  zu 
Egenwurkh  in  der  Statt  den  ersten  Tag  Februari  im  zweiund- 
sechzigsten Jar  gehalten  und  vollzogen  worden.  Der  Allmächtige 
Ewig  Gott  geb  uns  seinen  heiligen  Segen.   Amen.« 

Barbara  hatte  ihrem  Bruder  schon  im  vorhergehenden  Jahre 
einen  Verzichtsbrief   über    ihre    mütterliche  Erbschaft    ausgestellt, 
und    bereits    als    Gattin     des    Pöttineer    gibt    sie    wieder    einen     Vz.  223. 
Verzicht,    wahrscheinlich    über    das    empfangene   Heiratsgut,    und     Vz.  224. 
Pöttinger  i.  J.    1563    eine   Quittung,    sowie    die    stipulierte  Ver-     Vz.  225. 
Sicherung  auf  das  Amt  Nußdorf  a.  d.  Traisen.  Vz.  226. 

Gleich  ihrer  Schwester  Veronica  Steger  hatte  auch  sie  aus     Vz.  227. 
der  Erbschaft  der  Regina  70  Gulden  erhalten.   Ebenso    kam  ihr 
mit  ihrer  anderen  Schwester  Anna  ein  Legat  von  ihrer  Maimben 
Frau  Anna  Volkrain,  gebornen  von  Lappitz,  i.  J.    1562   zu.  Vz.  228. 

Die  »Vergleichung  Herrn  Hans  Georgen  Khueffstainers  Vz.  229. 
mit  seinen  Schwestern  und  ihrer  Kinder  Gerhaben  umb  das 
mütterliche  Gut,  welches  sie  auf  Greilnstein  suchen  wollen«, 
muß  in  die  Jahre  1562  — 1563  fallen,  da  von  den  Gerhaben 
ihrer  Kinder  die  Rede  ist,  und  Anna  Rueber  schon  i.  J.  1555, 
Regina  Kornfaill  um  1 561  und  Barbara  Pöttinger  1563 
abberufen  wurde,  während  Veronica  Steger  bis    1595   lebte. 

Leopold  und  Barbara  von  Pötting  erlebten  bald  das 
Glück,  die  Geburt  eines  Sohnes  begrüßen  zu  können.  Das  oben- 
erwähnte Tagebuch  Pöttingers  sagt  darüber:  »Den  neunzehnten 
Tag  May  des  jetzt  entschwunden  63er  Jahres  um  12  Uhr  in  der 
Nacht  ist  vorgeschriebene  meine  liebe  Hausfraw  ihrer  Geburt  mit 
großen  Gnaden  des  Allmächtigen  ganz  glücklich  erfreut  worden 
und  ain  Sun  auff  die  Welt  pracht,  welcher  in  göttlicher  heiliger 
Tauff,    so    den    dritten  Tag    hernach    gehalten,    Hans    Christoff 

')  Geschlecht  und  Wappenbuch  der  Pöttinger.  Archiv  Greillenstein. 

0 
C.  Kuefstein.  II. 


130 

genennt    worden.    Der  Allmächtig    Ewig    Gott  gebe  dem  Khindt 
und  uns  allen  seinen  hl.   Sögen.  Amen.« 

Das  Glück  der  Ehegatten  währte  jedoch  nicht  lange.  Schon 
früher  muß  Barbara  sich  leidend  gefühlt  haben.  Denn  bereits 
am    i.  April    desselben  Jahres    hatte  sie    ihr  Testament    errichtet. 

Dieses  schöne  Dokument,  dessen  Original  erhalten  ist  und  die  eigen- 
händige Fertigung  der  Barbara  trägt,  beginnt  mit  der  Anrufung  der 
heiligen  und  ungeteilten  Dreifaltigkeit  und  ist  durchweht  vom  tiefsten 
religiösen  Empfinden,  Gottvertrauen  und  glaubensvoller  Ergebung.  Die 
Beil.  90.  Errichtung  fällt  in  die  letzten  Wochen  vor  der  Geburt  ihres  Sohnes  Hans 
Vz  239.  Christof,  der  am  ig.  Mai  zur  Welt  kam,  und  sie  scheint  geahnt  zu 
haben,  daß  ihre  Tage  gezählt  seien. 

Denn  sie  spricht  von  der  gefährlichen  Zeit,  in  welcher  so  geschwind 
die  »Krankheiten  vor  Augen  kommen,  daß  wer  anheunt  frisch  und 
gesund,  morgen  krank  und  todt,  bevorab  den  schwangeren  und  ge- 
bärenden Frawen  allerlei  gefährliche  Mißraten  in  dieser  Zeit  zustehen«. 

Im  weiteren  Verlaufe  ordnet  sie  ihre  vermögensrechtlichen  Ver- 
hältnisse, setzt  ihren  Mann  zu  ihrem  Erben  und  Gerhaben  ihrer  etwa 
noch  ihnen  geschenkten  Kinder,  trägt  auch  Sorge  für  die  noch  minder- 
jährigen ihrer  Vorgängerin  Em  er  enzi  an  a  und  trifft  Bestimmungen  über 
ihre  Beisetzung  »an  dem  Orte,  wo  sie  erfordert  wird,  ohne  alles  Ge- 
präng  und  sondere  bäbstische  Ceremonien<. 

Unterschrieben  ist  dies  Testament  auf  ihre  Bitte  von  ihrem  Schwager 
Christoff  von  Oberhaim  zu  Winkelberg,  Kais.  Rat  und  Land- 
untermarschall in  Österreich  u.  d.  E.  Ferner  als  Zeugen  von  Erasm 
von  Puchaim,  Freiherrn  zu  Raabs  und  Khrumbach,  und  dem  edlen 
hochgelehrten  Herrn  Sigmunden  von  Oedt,  der  Rechten  Doktor  — 
beide  Kais.  Regimentsräte. 

Ihre  Ahnungen  hatten  die  Barbara  nicht  getäuscht.  Wenige 
Monate  darauf,  am  i.  August,  wurde,  wie  ihr  Gemahl  in  seinem 
obenerwähnten  Tagebuche  schreibt,  seine  »herzliebe  Hausfraw 
Vz.  240.  unversehens  durch  die  Krankheit  und  Gelbsucht  angegriffen, 
darauf  leider  die  Infektion  erfolgt,  also  von  Tag  zu  Tag  schwächer 
und  kränker  worden,  da  allerlei  Mittel  und  Ärzte,  so  viel  mensch- 
lich und  möglichen,  zu  Helff  und  Rettung  versucht.  Aber  der 
Will  des  Allmächtigen  muß  geschehen  und  also  mit  großem 
meines  Herzen  Leidt  und  Betrübung,  auch  mit  endtlichen  Ver- 
derben mein  und  meiner  Khinder,  den  1 2l.  in  Gott  seligklichen 
endschlaffen.  Der  allmächtig  ewig  barmherzige  Gott  helff  uns 
durch  Christum,  seinen  lieben  Sun,  für  welchen  mit  Frewden  wider 
zusammen.  Amen,  daß  geschehe«. 
Pöttinger-  Leopold  überlebte  seine  geliebte  Barbara  um  einige  Jahre, 

sc  e  eanse-muß  aber  um  1 57 1  schon  gestorben  gewesen  sein1),  weil  unser 
Hans  Georg  damals  als  Gerhab  seiner  Kinder  fungierte.  Der 
»Original-Gerhabbrief  von  Herrn  Hans  Wilhelm  von  Roggen- 
dorf,    Landmarschall,     darinnen     des    verstorbenen    Leopolden 

*)  Wis grill,  Adler  1883,  p.  45,  sagt  1579. 


131 

Pöttin  gers    Kindern,    neben    andern  Herr  Hans  Georg  Kueff-     Vz.  23° 
stain  zu  einem  Gerhaben  verordnet  worden«,  ist  zwar  ohne  Datum 
notiert  worden,   allein  das  Jahr  1 57 1    findet  sich  als  Zeitpunkt  der 
Gerhabschaft  markiert,   durch  die  von  diesem  Jahre  datierte   »Ge- 
richtsurkunde von  Hr.  Christoffen  von  Oberhaimb,  Landunter-     Vz.  231. 
marschall,   auf  Herrn  Georg  Khueffstainer,   daß  er  wegen  der 
Pöttingerschen  Gerhabschaft  nicht  Raittung  zu  tun  schuldig  sei«. 
Und    i.  J.     1572    erhielt    er    vom    Landmarschall    Wilhelm    von     Vz.  232. 
Rosfgrendorff  eine  Ratifikation  des  zwischen  ihm  und  den  Leo- 
pold  Pöttingerschen  Kreditoren  aufgerichteten  Vertrages.   Auch 
nahm  er  noch  i.  J.  1573   an  Stelle  seines  »Vettern  und  Pupillen«      Vz.  233. 
Hans    Christof  Pöttinger    die  Belehnung    um    den   Pruellhof     Vz.  237. 
und    die    dazu    gehörigen    Stücke.    Im    Lehenbriefe     des    Kaisers 
Maximilian  II.    an    seinen   Rat    Hans    Georg    von    Kuefstein    Beil-  110 
wird     dieser    ausdrücklich    als    »geordneter    Gerhab    und    Lehen- 
träger   weiland    Leopolden    Pöttingers    nachgelaßenen    unge- 
vogten  Sohnes,  mit  Namen  Hans  Christoph«   bezeichnet. 

Leopold  Pöttinger  war  Ferdinands  I.,  Maximilians  IL  und 
Rudolfs  IL  Rat,  Landrechtsbeisitzer  und  Regimentsrat.  Er  hatte 
geheiratet:  1545  die  Barbara  Hauser,  deren  Mutter  eine  Lap- 
pitz  gewesen  (f  1553),  ein  Jahr  nach  deren  Ableben,  1554  die 
Emerenziana  Enenckhlin,  deren  Mutter  eine  geborene  Poppen- 
bergerin  war  (nicht  Lappitz,  wie  Wisgrill  sagt)  (f  1561),  end- 
lich, wieder  in  Jahresfrist,  die  Barbara  Kuefstein,  die,  wie  wir 
gesehen,  nur  noch  zwei  Jahre  lebte.  Von  der  vierten  Frau  Anna 
Freiin  von  Kollonitsch')  schweigt  zwar  das  Familienbuch,  aber 
wohl  nur  aus  dem  Grunde,  daß  diesmal  der  Gatte  es  war,  der 
zuerst  den  Tribut  der  Natur  entrichten  mußte. 

An  seinem  Neffen  Christoph  Pöttinger  scheint  Hans 
Georg  keine  besondere  Freude  erlebt  zu  haben,  wenn  man  dem 
Urteile  seiner  Kriegskameraden  trauen  darf.  Denn  Georg  Sey- 
friedt  von  Kollonitsch  richtete  ein  Schreiben  an  den  Hans 
Georg,  in  welchem  »er  sich  hoch  über  ihr  beider  Vettern,  den 
Pöttinger,  beschwert,  daß  derselbe  kein  gut  tun  und  seinem  Vz.  234. 
Obersten  nicht  folgen  wolle,  auch  zu  nichts  Lust  als  Essen, 
Trinken  und  schönen  Weibern  hab«.  Er  soll  als  Fähnrich  vor 
Veszprim  ermordet  worden  sein.2) 

Seyfried  von  Kollonitsch,  Sohn  jenes  Georg  Seyfried,  der 
sich  bei  der  Belagerung  Wiens  durch  die  Türken  i.  J.  1529  besonders 
hervorgetan  hatte,  wurde  durch  die  Heirat  seiner  Schwester  Anna 
ein  direkter  Oheim  des  Christof  von  Pöttin g.  Er  war  Haupt- 
mann   zu  Forchtenstein   und  Eisenstadt,  später   General-Kriegskom- 


i)  Wisgrill,  V,  185  u.  Forts,  i.  Adler,   1883,  S.  45. 

9* 


2)  Wisgrill,  1.  c. 


132 

missär  in  Ungarn,  wo  ihm  offenbar  der  junge  Pöttinger  anvertraut  worden 
war.  Er  wurde  der  Stifter  der  heute  erloschenen  österreichischen  Linie 
der  Kollonitsch,  von  welcher  Ernst  im  Jahre  1625  die  Anna  Elisa- 
beth von  Kuefstein,  Mutter  des  berühmten  Kardinals  Leopold 
von  Kollonitsch  und  im  Jahre  1702  die  Maria  Franziska  den 
Johann  Leopold  Grafen  von  Kuefstein  heiratete.1) 

Vz.  236.  E)ie    den    Pöttinger    und    seine     Hausfrauen    betreffenden 

Dokumente,  ein  Testament  von  Christoph,  ohne  Datum,  und 
Vz.  235.  ein  anderes  von  Emerenziana  Pöttingerin  vom  Jahre  1554 
Vz.  238.     sind  leider  nicht  mehr  vorhanden. 

Die  Das   obenerwähnte  Geschlecht-  und  Wappenbuch    der  Pöttinger 

Pöttinger.  wurde  begonnen  von  Leopold,  als  dem  ältesten  des  Namens,  am  1.  Mai 
1559  und  geht  zurück  auf  Wolfgang,  welcher  das  dort  in  Abschrift 
wiedergegebene  Privilegium  Rudolfs  IV.  für  die  Stadt  Wien  als  dessen 
Stallmeister  mit  unterschrieben  hat  im  Jahre  1364.  Nach  Wisgrill  ge- 
hören die  Pöttinger  zum  alten,  in  Niederösterreich  seßhaften  Adel 
und  führen  ihren  Namen  von  dem  alten  Schlosse  Pötting  bei  der  gleich- 
falls der  Familie  gehörenden  Herrschaft  Murstetten.  Bereits  i.  J.  1019 
erschien  ein  Wolfgang  von  Pötting  auf  dem  Turnier  zu  Trier. 

Der  Bruder  Sebastian  hatte  die  Regina  von  Eckh  zur 
Frau.2)  Er  wurde  der  Stammvater  der  heute  noch  blühenden  Linie 
des  alten,  berühmten  Geschlechtes  der  Grafen  von  Pötting, 
dessen  Fortbestehen  um  so  freudiger  begrüßt  wird,  als  es  eine 
angenehme  Empfindung  ist,  endlich  wieder  einmal  mit  einer  noch 
bestehenden  Familie  zu  tun  zu  haben,  während  die  meisten  uns 
damals  verwandten  Geschlechter  zu  den  längst  verschwundenen 
gehören,  von  denen  oft  kaum  mehr  der  Name  in  der  Erinnerung 
bewahrt  blieb. 


!)  Wisgrill,  V,  S.  1S8,   194  und  197. 

!)  Wisgrill,  II,  327  u.  Forts.  Adler,  1883,  S.  45. 


XX. 

HANS   GEORG  III. 

1536—1603. 


<sn  tfeWSS* 


Hanns  Georg  Herr  von  Khuefstain, 
N.-Ö.  Verordneter  u.  Regimentsrath,   aetatis  43   A?   1578. 

(Vide  Seite  318.) 


1.  Allgemeines. 


iachdem  nunmehr  den  vier  Töchtern  des  Hans  Lorenz 
und  deren  angeheirateten  Familien  die  schuldige  Er- 
innerung gewidmet  wurde,  kehren  wir  zu  dem  Haupt- 
stamme zurück. 

In  Hans  Georg  III.,  dem  Sohne  des  H.  Lorenz,  werden 
wir  bald  eine  bedeutende  Persönlichkeit  erkennen,  welcher  die 
Familie  besonderen  Glanz  und  Ehre  verdankt,  sowohl  durch 
seine  politische  und  kriegerische  Tätigkeit,  sein  Ansehen  bei  den 
Kaisern  Maximilian  II.  und  Rudolf  II.  als  durch  die  unter  ihm 
erfolgte  Erhebung  der  Familie  in  den  Freiherrnstand  und  ihren 
Übergang  vom  Ritter-  zum  Herrenstand  der  n.-ö.  Stände. 

Bevor  wir  die  hier  vorhandenen  Dokumente  und  dann  andere 
Notizen  besprechen,  die  über  seinen  Lebensgang  Licht  verbreiten 
können,  soll  vor  allem  sein  Zivilstand  festgestellt  werden,  was 
hoffentlich  nicht  zu  bureaukratisch  erscheint. 

An  Taufscheinen  mangelt  es  noch  für  jene  Zeit.  Doch  gibt 
sein  Epitaphium  in  der  Kirche  von  Maria  Laach,  wo  sein 
prächtiges  Monument  steht,  ganz  präzis  seine  Geburt  auf  12  Uhr 
nachts,  den  28.  Februar  1536  an  und  seinen  Tod  auf  Samstag 
nachmittags  um  1  Uhr  den  5.  Juli  1603,  aetatis  67  Jahre,  5  Monate, 
1 1  Tage. *)  Dies  ist  das  richtige  Datum  gegenüber  der  ungenauen 
Angabe  von  1630,  die  sich  von  Wisgrill  an  durch  alle  anderen 
genealogischen  und  historischen  Schriften  hinzieht  und  sogar  in 
unsere  Stammtafeln  eingeschlichen  hat. 

Die  nachfolgende  Skizze  möge  kurz  den  Lebenslauf  des 
Hans  Georg  darstellen  und  gleichzeitig  einige  irrige  Daten 
korrigieren. 

Wir  wissen,  daß  er  im  Juni  1558  die  Radigunda  von 
Neuhaus  heiratete.  1559  schon  soll  er  Beisitzer  der  Landrechte 
gewesen  sein.  Doch  war  nur  seine  Beeidigung  als  solcher  vom 
12.  Dezb.  1564  zu  konstatieren.  Im  folgenden  Jahre  war  er  Aus- 
schuß zur  Beratung  der  neuen  Landesordnung.  Bald  nachher  wurde 
er  Vizedom  von  Niederösterreich  (2.  Jänner  1566  bis  Ende    1572) 


])  Grabschriften  auf  dem  schönen  Monumente  und  dem  Wappenschilde  in  Maria 
Laach  und:  Berichte  d.  Altertumvereines  zu  Wien,  Bd.  III,  Abtlg.  i,  pag.  in.  Wien  1859. 
—  Maria  Laach  am  Jauerling  von  Johann  Lichtenberger. 


136 

und  kais.  Rat  (25.  Jänner  1566).  Im  J.  1568  wurde  ihm  die  Er- 
nennung zum  Kammerrate  angetragen,  welche  er  jedoch  aus- 
schlug. Am  13.  Juni  1574  verehelichte  er  sich  zum  zweiten  Male 
mit  Anna  von  Kirchberg.  Vom  22.  Dezb.  1573  bis  Juli  1576 
saß  er  im  »Regiment  der  Regierer  der  N.  ö.  Lande«.  Er  ge- 
hörte sodann  dem  ständischen  Verordnetenkollegium  an,  vom 
J.  1577  bis  über  1585.  Im  J.  1577  fungierte  er  als  Oberster  Kriegs- 
zahlherr der  Stände  in  Ungarn,  von  welcher  Stelle  er  1578 
zurücktrat.  Dann  ward  er  oft  in  ständische  Ausschüsse  gewählt. 
So  1580  für  die  Religionsbesprechungen  in  Hörn,  dann  noch 
bis  1591.  In  den  J.  1584  bis  1586  fungierte  er  als  Kommissär  für 
die  Taxierung  der  erzherzoglichen  Residenzen  in  Ausführung  des 
Erbvergleiches  Rudolfs  II.  Mit  Dekret  v.  2.  Februar  1602  wurde 
er  mit  dem  Titel  Freiherr  zu  Greillenstein  u.  Herr  auf  Spitz  mit 
gesamter  Deszendenz  in  den  Freiherrnstand  erhoben.  Im  J.  1560 
hat  er  das  —  wie  die  N.-ö.  Topographie  sagt  —  prächtige  Schloß 
Greillenstein  von  Grund  aus  umgebaut.  Ferner  soll  er  wider 
den  Erbfeind  auf  eigene  Kosten  einige  Kompagnien  Soldaten  ge- 
worben haben,  an  deren  Spitze  er  in  Ungarn  zu  Felde  zog,  und 
dann  zum  Obersten  und  Inhaber  eines  Regimentes  zu  Fuß  ernannt 
worden  sein. ') 

H.  Georg  ward  in  der  von  ihm  gegründeten  Familiengruft 
in  Maria  Laach  auf  dem  Jauerling  bestattet,  wo  sein  schönes 
Marmordenkmal  ihn  als  knienden  Ritter  verewigt. 

Obwohl  er  ein  eifriger  Anhänger  der  evangelischen  Lehre  war, 
eenoß  er  das  Vertrauen  sowohl  Maximilians  IL  als  Rudolfs  IL 
Auch  muß  er  schon  unter  Ferdinand  I.  Dienste  geleistet  haben, 
weil  er  sich  in  einem  späteren  Schreiben  auf  alle  drei  Kaiser  beruft. 

In  der  geschichtlichen  Zusammenstellung  v.  17  14  wird  Johann 
Georg  genannt:  »  Herr  v on  Khuf fs t ain,  Freiherr  zu  Gr eil lenst ein, 
Herr  zu  Zässing,  Neuhauss,  Weizenkirchen,  Spitz,  Fein- 
feld, Puchberg  und  Velsenberg,  Pfandinhaber  der  Herrschaft 
Schauenstain,  kaiserl.  Rath  und  Regent  des  Regimentes  der 
N.-Oe.  Landen,  hernach  Hoff-Cammerrath  und  Vize-Dom  nicht 
weniger  der  unterÖsterreich.  Landstände  Verordneter  und  Ausschuß. 
Ein  Stammvater  aller  jetzo  lebenden  Graffen  und  Herrn  von 
Khuffstain.  Erzeugte  von  2  Frauen  22  Kinder.  Ligt  zu  Lach  in 
der  Kirchen  begraben.  Seine  erste  Gemahlin  war  Frau  Rädigunda, 
Herrn  Caspar  von  Neuhauss  und  Maria  Schreiberin  von 
Dorff  Tochter,  hatte  mit  ihr  sechs  Kinder,  welche  alle  jung 
gestorben.  Die  andere  Gemahlin  ist  gewesen  Frau  Anna,  Herrn 
Wilhelmb  von  Kirchberg  und  Anna  von  Mamming  Tochter, 

')  Wisgrill,  V,  301.  —  N.-ö.  Topographie,  III,  666a.  —  Starzer,  Die  n.-ö.  Statt- 
halterei,  p.  427.    —  Wurzbach,  XIII,  315. 


137 

mit  welcher  er  sechzehn  Kinder  erzeuget.  Sye  starb  Anno  1615. 
Von  seinen  in  beiden  Ehen  erzielten  Kindern  hat  man  nach- 
folgende aufgezeichnet  gefunden: 

Maria  f  ledig;  Georg  Ehrnreich  f  zu  Constantinopel 
1584  aetatis  24,  liegt  zu  Galeta  in  der  Christen  Begräbnuß; 
Maria  f  ledig;  Veronica;  Helmhardt  f  ledig;  Johann  Jakob 
Johann  Lorenz;  Eva  verheiratete  sich  an  Balthassar  Thon- 
rädl,  Freiherrn;  Johann  Ludwig;  Johann  Wilhelm,  kais.  Haupt- 
mann, natus  zwischen  4  u.  5  Uhr  11.  Xbris  1581,  wurde  vor 
Gran  vom  Hauptmann  Georg  Ebenberg  den  29.  Oktober  1604 
in  einem  Zweikampf  aet.  22  und  10  Monat  4  Tag  erstochen; 
Justina  Claudia  verheiratete  sich  an  Veith  Benno  Grafen  von 
Brandiss;  Johannes  Erasmus  f  1601;  Sara  f ;  Anastasia  f.« 

Von  diesen  Kindern  überlebten  den  Vater  vier  Söhne  und 
zwei  Töchter.  Von  den  früher  verstorbenen  wurde  in  der  Familien- 
gruft zu  Maria  Laach  nur  der  Sarg  der  Veronica  aufgefunden, 
aus  dessen  Grabschrift  hervorgeht,  daß  sie  die  Tochter  der  zweiten 
Frau  des  Hans  Georg  war  und  (wahrscheinlich  um  1609)  im 
Alter  von  18  Jahren  im  Schlosse  zu  Gars  verschieden  ist.1) 
Außerden  hatte  er  von  seiner  zweiten  Frau  Anna,  geb.  Kirch- 
bergerin,  noch  ein  in  der  obigen  Liste  nicht  aufgenommenes 
Töchterchen,  Radigundt  genannt,  offenbar  in  Erinnerung  an 
seine  erste  Gattin.  Von  ihr  sagt  das  Verzeichnis:  »Abschrift  des 
Epitaphij  Hn.  Hans  Georgen  Khuefstainers  Töchterl  Radi-  Vz-  259- 
gundt  seel.  so  den  26.  Xbris  A°.  1579  zue  Altensteig  geboren 
undt  im  November  A°.  80  daselbst  wiederumben  gestorben  undt 
begraben  ist.« 


1)  Ber.  d.  Altertumv.  a.  a.  O.  u.  Grabschrift  in  Maria  Laach  u.  unten  Cap.  16. 


2.  Mutter  und  Minderjährigkeit. 


ans  Georg  war  bei  dem  Ableben  seines  Vaters  Lorenz 
i.  J.  1547  erst  11  Jahre  alt,  sonach  noch  minderjährig. 
Wie  es  scheint,  wurde  er  wenigstens  eine  Zeitlang 
in  der  i.  J.  1525  erst  neugegründeten  ständischen  Erziehungs- 
anstalt in  Wien  in  die  damals  üblichen  Disziplinen  geistiger  und 
körperlicher  Ausbildung  eingeweiht.  Die  von  Maximilian  IL 
später  ins  Leben  gerufene  kaiserliche  Landesschule  bestand  noch 
nicht.  Es  kann  also  nur  deren  von  den  Ständen  erhaltene  Vor- 
gängerin gemeint  sein,  wenn  das  Verzeichnis  von  161 5  meldet 
von  dem  bereits  früher  erwähnten  »Schreiben  von  D.  Johann 
Vz.  174.  Schröter,  der  Ständt  adelichen  Kinder  Praeceptor,  an  Hn.  Lo- 
rentz  Khuffstainer  wegen  seines  Sohnes  Hn.  Hans  Georgen« 
v.  1547.  Dies  stimmt  mit  der  Wiener  Universitätsmatrikel  überein, 
welche  für  das  Wintersemester  1546  die  Notiz  enthält:  Ex  ludo 
Provinciae  nobilis  Joannes  Georgius  Khuofstayner  4  sol.  *)  oder 
Pfd.,   wie   sie  von   hochgestellten  Scholaren  gefordert  wurden. 

Wenn  gesagt  wird,  daß  diese  Schule  gern  benützt  wurde, 
um  zu  verhindern,  daß  die  jungen  Leute  ins  Ausland  gehen,  von 
wo  sie  mit  Anschauungen  zurückkehren  könnten,  die  protestanti- 
sche Einflüsse  mitbrächten,  so  hat  sie  diesmal  ihren  Zweck  ziem- 
lich ungenau  erfüllt.  Denn  Hans  Georg  wurde,  ohne  im  Aus- 
lande gewesen  zu  sein,  einer  der  eifrigsten  Verfechter  der  neuen 
Lehre,  die  übrigens  im  Inlande  schon  so  festen  Grund  gefaßt 
hatte,  daß  man  sich  gar  nicht  über  die  Grenzen  hinaus  zu  be- 
mühen brauchte,  um  in  den  Ideenkreis  derselben  gezogen  zu 
werden,  der  sich  damals  den  Gebildeten  nahezu  imperativ  auf- 
drängte. 

Es  ist  auch  mit  Rücksicht  auf  die  eigene  Richtung  des  Hans 
Lorenz  nicht  anzunehmen,  daß  er  seinen  Sohn  einer  mit  den 
oben  skizzierten  Tendenzen  geleiteten  Schule  anvertraut  hätte,  die 
zur  politischen  Haltung  und  religiösen  Überzeugung  der  großen 
Mehrzahl  der  Stände  im  Gegensatze  gestanden  wären.  Gelehrt 
wurde    Rechtswissenschaft,    Philosophie,    Geschichte,    Mathematik, 


')  Wiener  Universitätsmatrikel  pro  1546. 


139 

Sprachen,  Fechten  und  Tanzen.  Die  Zöglinge  waren  gut  gehalten 
und  gut  genährt.1) 

Nicht  unmöglich  ist  es,  daß  die  Mutter  einen  bestimmenden 
und  angesichts  ihrer  eigenen  tief  religiösen  und  charaktervollen 
Geistesanlage  jedenfalls  segensreichen  Einfluß  auf  die  Ausbildung 
der  Talente  des  Sohnes  genommen  habe. 

Im  J.  1 55 1  schloß  sie  noch  einen  »Vertrag  mit  ihres  Sohnes  Vz.  242. 
Gerhaben,  unterschiedliche  Punkte  betreffend«.  Wenn  auch  bei 
Abgang  jeder  Notiz  über  den  Inhalt  des  Vertrages  und  selbst 
die  Namen  der  Gerhaben,  die  uns  erst  durch  ein  späteres  Doku- 
ment bekannt  werden,  über  die  Sache  selbst  nichts  gesagt  werden 
kann,  so  ist  doch  die  Abschließung  des  Vertrages,  welche  nicht 
etwa  das  Ende  der  Gerhabschaft  markierte,  da  er  sonst  mit  dem 
aus  der  Vormundschaft  Entlassenen  direkt  abgeschlossen  worden 
wäre,  ein  Beweis  für  die  Sorgfalt,  mit  welcher  Barbara  sich  der 
Interessen  ihres  Sohnes  annahm,  der  damals  bereits  1 5  Jahre  alt 
war.  Die  Namen  der  Gerhaben  werden  aus  einem  Kaufbriefe  des 
schon  mehrfach  genannten  Sebastian  Hager  bekannt.  Es  sind 
dies  die  Edlen  und  Ehrenvesten  Joachim  Volkra  zu  Staina- 
prunn  und  aufLeitten,  Wilhelm  Pernnstorffer  zum  Poppen 
und  Wolfgang  Schadner  zu  Egenwurg.  Daß  auch  Sebastian 
Hager  dazugehörte,  geht  daraus  hervor,  daß  er  den  Hans 
Georg  seinen  lieben  Pflegevettern  nennt,  dem  er  kraft  dieses  von 
Allentsteig,  16.  April  155  1,  datierten  Kauf-  oder  Wechselbriefes  Beil.  91. 
Holden  zu  Apfelgschwendt  und  Felsenberg  abtritt  gegen  andere 
zu  Merckenbrechts,   die  er  von  Hans  Georg  übernimmt. 

Das  Dokument  ist  von  Sebastian  Hager  untersiegelt  und 
unterschrieben  und  weiters  gesiegelt  von  den  erbetenen  Zeugen, 
seinem  »freundlich  lieben  Schwager  Wilhelm  Pernstorffer  zum 
Poppen«  (also  einem  der  Gerhaben)  und  seinem  »geliebten  Gevadtern 
Ludtwig  Weltzer  zum  Sighardts«;  wieder  lauter  alte  Bekannte. 

Die  Mutter  Barbara  muß  bald  darauf  die  Augen  geschlossen 
haben.  Denn  im  Ehevertrage  der  Veronica  von  Steger  vom 
J-  1555  wird  vom  mütterlichen  Heiratsgute  gesprochen,  welches  ihr  Vz.  211. 
»von  Frauen  Barbara  Khueffstainerin,  gebohrnen  Volkrain, 
Ihrer  Mutter  seligen  von  der  Vesten  Greillenstain  verordnet 
und  geschafft«   worden. 

Leider  ist  Barbaras  schon  i.  J.  1546  errichtetes  Testament  nicht 
erhalten,  welches  in  Ur-  und  Abschrift   vorhanden  gewesen    und  Vz.  241  u.  213. 
gewiß    in    ebenso    erhebenden  Gedanken    abgefaßt    war    wie    der 
erste,    bald  nach  ihrer  Heirat   errichtete  Vermachtsbrief,    welcher 
bereits  oben  eingehend  gewürdigt  wurde. 

r)  G.  Wolf,  Ldsk.,  XII,  1. 


.-HAaSEMSTfifc 


3.  Vermählung  mit  Kadigunda  von  Neuhaus. 

26.  Juni  1558. 


ans  Georg  schritt  schon  in  ziemlich  jungen  Jahren  zur 
Ehe.  Während,  soweit  es  sich  überhaupt  mit  einiger 
Sicherheit  konstatieren  läßt,  seine  Vorfahren  zumeist  nicht 
vor  dem  überschrittenen  30.  Jahre  geheiratet  hatten,  im  Gegen- 
satze zu  den  Mädchen,  die  sehr  jung  an  den  Mann  gebracht 
wurden,  war  Hans  Georg  erst  22  Jahre  alt,  als  er  sich  mit 
Radigunda  von  Neuhaus  vermählte. 
VZ   248  24?'  ^n  ^re*  verscmedenen  Dokumenten,   die  im  Verzeichnisse  an- 

geführt werden,  nämlich  der  »Originalheiratsabrede  zwischen  Herrn 
Hans  Georg  Kuefstainer  und  seiner  ersten  Gemahl  Frawen 
Radigundt,  geborene  Neuhausserin«,  dann  einer  »Copi«  dieser 
Heiratsabrede  und  einer  nochmaligen  Erwähnung  derselben,  wird 
übereinstimmend  das  Jahr  1558,  und  in  den  beiden  ersteren  noch 
das  genaue  Datum  des   26.  Juni  angegeben. 

Schon  in  dem  auf  die  Verehelichung  folgenden  Jahre  hatte 
eine  Bürgschaft  für  Walthauser  Neuhauser  bestanden,  für 
welche  Gräfin  von  Eberstain  einen  Revers  ausstellte  »auf 
Vz.  249.  Georgen  Neuhauser,  Hans  Georgen  Khueffstainer  und 
Hectorn  Geiern,  so  Bürgen  für  Walthauser  Neuhauser 
worden,  lautdend.  Datirt  Enzersdorff  im  langen  Thall.    15.  Martii 

A°.  1559«. 

*  * 


Radigunda. 


Beil.  92. 


Radigunda  war  die  Tochter  des  Edlen  und  Vesten  Caspar 
Neuhauser  zu  Ruetting  und  seiner  ersten  Frau  Maria  Schrei- 
berin zu  Dorff.  Ihre  Brüder  waren  Georg,  Ennoch  und  Baltasar, 
denen  sie  unter  dem  23.  Dezb.  1572  einen  Verzichtsbrief  über  ihr 
ausgefolgtes  väterliches  und  mütterliches  Erbteil  mit  Bewilligung 
»ihres  lieben  Gemahls  des  Edlen  und  Ehrenvesten  Hans  Georg 
Khueffstainer    zu    Greillenstein    und    Feinfeldt«     ausstellte, 


141 

mit  Bezug  auf  Recht  und  Landesbrauch  in  Osterreich  ob  der 
Enns.  Nur  für  den  Fall  des  Aussterbens  des  Mannesstammes 
werden  die  weiblichen  Ansprüche  vorbehalten. 

Dieser  Verzicht,  welcher  erst  vierzehn  Jahre  nach  der  Ver- 
mählung ausgestellt  wurde,  ist  mit  einer  Zustimmungsklausel  des 
Hans  Georg  als  Gatten  versehen  sowie  mit  Unterschrift  und 
Siegel  ihres  »lieben  Herrn  Bruedern  und  Schwägern  des  Edlen 
und  Ehrenvesten  Erharten  Geyers  zu  Osterberg«. 

Nicht  lange  nach  Ausstellung  dieser  Urkunde,  wahrschein- 
lich i.  J.  1573 '),  muß  Radigund  ihrem  Gatten  entrissen  worden 
sein,  da  dieser  schon  i.  J.  1574  zu  einer  neuen  Ehe  schritt.  Ihr 
Grabstein  ist  nicht  erhalten.  Wahrscheinlich  liegt  sie  in  der  Pfarr- 
kirche von  Röhrenbach  bei  den  Vorfahren  ihres  Gatten. 

Radigund  wird  von  Bucellinus  sub  Neuhaus  richtig,  sub 
Kuffstein  aber  Secunda,  vonHoheneck  und  Wisgrill  bei  den  Neu- 
haus sonderbarerweise  gar  nicht  genannt.  Der  von  ihr  als  Schwager 
erwähnte  Erhard  Geyer  kann  nur  der  sonst  Hector  genannte  Gatte 
ihrer  älteren  Schwester  Martha  sein,  da  dessen  Neffe  Adam  Geyer 
die  dritte  Schwester  Marusch  erst  später  heiratete.  Von  den  anderen 
Schwestern  ehelichte  Elisabeth  den  Sebastian  Goldt  von  Lam- 
pering und  Susanna  den  Georg  von  Oedt,  dessen  Vorfahr  Andre 
um   1447  die  Magdalena  von  Kuffstein  heimgeführt  hatte.2) 


Radigund  schenkte  ihrem  Gatten,  nach  der  Familien- 
zusammenstellung v.  17  14,  sechs  Kinder,  die  alle  in  noch  jugend- 
lichem Alter  wieder  abberufen  wurden.  Namentlich  angeführt 
werden  nur  Maria,  welche  ledig  starb,  und  Georg  Ehrenreich. 
Von  diesem  wird  mitgeteilt,  daß  er,  erst  24  Jahre  alt,  i.  J.  1584 
in  Konstantinopel  verschieden  und  »zu  Galata,  in  der  Christen 
Begräbniß«,  beigesetzt  worden  sei. 

Es  ist  nicht  unmöglich,  daß  er  bei  einem  der  Raubzüge, 
welche  gerade  in  diesem  Jahre  die  Türken  trotz  des  geschlossenen 
Friedens,  für  dessen  Ratifikation  Paul  von  Eytzing  schon  in 
Konstantinopel  eingetroffen  war,  in  Krain  unternahmen3),  ge- 
fangengenommen und  mitgeschleppt  worden  wäre.  Wahrschein- 
licher jedoch  ist  es,  daß  er  einer  der  meist  mit  großem  Gefolge 
ausgestatteten  Botschaften,  welche  wißbegierigen  jungen  Adeligen 
die  erwünschte  Gelegenheit  boten,  das  noch  mit  mystischem  Nimbus 
umgebene  Morgenland  zu  besuchen  und  ihre  Kenntnisse  zu  er- 
weitern, beigegeben  war. 


*0  Wisgrill,  V,  302. 

2)  Bucell.,  III,  2,   108  u.  IV,  2,  183.  —   Hoheneck,  III,  449.    —  Wisgrill,  III, 
290,  u.  »Adler«,  1873,  p.  22. 

3)  Khevenhüller,  Annal.  Ferd.  II.,  328. 


Kinder. 


Georg 
Ehrenreich. 


142 


Vz.  250. 


Seit  den  ersten  von  Ferdinand  I.  i.J.  1521  entsendeten  Missionen 
folgten  deren  in  fast  ununterbrochener  Reihe.  Wir  dürfen,  jene  des 
Jos.  Lamberg  v.  1530,  des  Niclas  Salm  und  Sigismund  Herber- 
stein v.  1541  sowie  ihrer  Nachfolger  übergehend,  kaum  noch  an  jene 
des  David  Ungnad  (1574— 1578),  dem  als  abschreckender  Salut  de 
joyeuse  entree  der  Triumphzug  mit  den  Köpfen  der  als  Helden  gefal- 
lenen Auersperg  und  Weixelberger  vorgeführt  wurde1),  denken. 
In  dessen  Gefolge  kommt  der  Name  des  G.  Ehrenreich  Kuffsteiner 
ebensowenig  vor2)  wie  in  jenem  des  Joachim  von  Sinzendorff3), 
durch  welchen  Kaiser  Rudolf  IL  i.J.  1577  dem  Sultan  Murad  III.  seinen 
Regierungsantritt  notifizieren  ließ,  und  mit  dem  auch  Georg  Caspar 
von  Neuhaus,  ein  Neffe  unserer  Radigund,  gezogen  war. 

Es  käme  sonach  eher  die  darauffolgende  Mission  des  Preiner 
(1580 — 1583),  der  infolge  eines  Sturzes  vom  Pferde  dort  starb4),  dann 
jene  der  Brüder  Heinrich  und  Hartmann  von  Liechtenstein  (1584), 
in  deren  Gefolge  G.  Ehrenreich  jedoch  nicht  genannt  wird5),  und  des 
Paul  von  Eytzing6)  (1584)  in  Betracht. 

Diese  Botschafter  waren  zumeist  der  evangelischen  Lehre 
zugetan7)  und  führten  ihre  Prediger  für  den  Gottesdienst  mit 
sich.  Als  Hartmann  von  Liechtenstein  1584  dem  Auf- 
enthalte in  Konstantinopel  erlag,  wie  schon  manche  seiner  Vor- 
gänger, verweigerten  ihm  die  Mönche  zu  Galata  die  Beerdi- 
gung, weshalb  sein  Bruder  Heinrich  ihn  nach  Kallipolis  bringen 
ließ,  wo  Jener  selbst  verschied  und  christlich  beerdigt  ward. 8)  Da- 
gegen ist  offenbar  für  die  Aufnahme  des  Georg  Ehrenreich 
Kuffsteiner  in  die  geweihte  Erde  kein  Hindernis  bereitet  worden, 
obwohl  auch  er  ohne  Zweifel  ein  Anhänger  der  neuen  Lehre  gewesen. 

Von  ihm  handelte  »ein  Schreiben  von  Hn.  Georg  Neu- 
haus er,  einen  vermeinten  Wiederfall  oder  Erbschaft  von  seiner 
Schwester  Sohn  Hn.  Georg  Ehrenreich  Khuefstainer,  so  zu 
Constantinopel  Todes  verblichen,   betreffd.,   d'°.  1587«. 


* 


* 


Neuhauser-  Auf  die  Familie  der  Radigund  bezogen  sich  verschiedene, 

aktionen.  im  Archivverzeichnisse  angeführte  Aktenstücke,  aus  deren  Auf- 
zählung allein  schon  hervorgeht,  wie  Hans  Georg  durch  mannig- 
fache Transaktionen  mit  seinen  angeheirateten  Verwandten  in 
Anspruch  genommen  war. 


772 


reise 


D. 


')  Hammer,  Gesch.  d.  osman.  Reiches,  II,  452  (2.  Auf  1.).  —  Hoheneck,  II,  772. 
'-)  Steph.  Ger  lach  s  Tagebuch.    Frankft.  a.  M.    1674,   pag.  5.    —    Hoheneck,   II, 
—  Hammer,  II,  450  ff. 

3)  Hoheneck,  II,  438.  —  Hammer,  II,  457  ff. 

4)  Hammer,  II,  512  u.   534.  —  Wisgrill,  I,  381. 

5)  Hammer,   II,  535.  —  Besolt,   Beschreibung  der  Liechtensteinschen    Missions- 
in  Lewenklau  v.  Amelbeuern's  Neue   türkische  Chronik.    Frankft.  1590,  pag.  515  ff. 

6)  Hammer,   II,  535.  —  Wisgrill,    II,    389.  —  Bei  Hammer,  1.  Aufl.   IX,  311. 
Verzeichnis  der  Missionen. 

7)  Hammer,  II,  458. 

8)  Hammer,  II,  535. 


143 

Eine  Originalquittung  des  Georg  Christofi  von  Neuhaus  Vz-  251. 
über  1500  fl.,  die  ihm  Hans  Georg  Khuefstainer  schuldig 
geworden,  samt  verschiedenen  anderen  Quittungen  und  Schreiben, 
dann:  »allerlei  Neuhausserische  Actionen  und  fürgeloffene Vz>  ^52,  253, 
Handlungen«,  wegen  Haggenberg  und  Haggendorf,  wie  solche 
an  Hn.  Hans  Georgen  Khuefstainer  khäuflich  khomen«,  sowie 
Prinzendorf  btfd.  weisen  darauf  hin,  daß  Hans  Georg  den 
Neuhausern  diese  bedeutenden  Herrschaften  abgekauft  hat. 

Mit  der  Neuhauserischen  Verwandtschaft  hatte  noch  zu 
tun  das  »Ladschreiben  von  Hn.  Hans  Christof  von  Zinzen-  vz.  255. 
dorf  auf  sein  Hochzeit  alß  er  sich  mit  Jungfrau  Anna  Neu- 
hauserin  verehelicht«.  Letztere  war  die  Tochter  erster  Ehe  des 
Bruders  Georg  unserer  Radigundt  und  heiratete  i.  J.  1580  den 
Oberst-Erblandjägermeister  Hans  Christof  von  Zinzendorf  auf 
Wasserburg,  von  dem  etliche  Schreiben  an  Hans  Georg,  seinen 
»sonderß  vertrauten  Vedtern  und  Vadtern«,  aus  dem  J.  1584  von  Vz-  256. 
ihrem  guten  Verhältnisse  Zeugnis  ablegten.  Noch  i.  J.  1588  sendete 
Anna  ihrem  Oheim  Hans  Georg  Khuefstainer  einen  »Petzettl, 
ihren  Verzicht  um'b   das  väterliche  Guet  betrfd.«.  Vz-  257. 


* 

* 


Über    die  Neuhauser    säet    Wurmbrandt    und    nach    ihm         Die 


"o 


Wisgrill1),  daß  es  drei  verschiedene  Familien  desselben  Namens 
gegeben  habe:  die  ausgestorbenen  Freiherren  zu  Greifenfels  in 
Kärnten,  die  in  Krain  und  Görz,  welche  eines  Stammes  mit 
den  Tschernembl  sein  sollen,  und  die  Freiherren  von  Neuhaus 
zu  Ruetting  und  Härtenstein,  Hoheneck  etc.,  die,  wie  so 
viele  andere,  aus  Bayern  eingewandert  sind.  Bucellinus  gibt  fünf 
Tafeln,  von  denen  IV,  183  die  richtigsten  Daten  über  die  zwei 
Töchter  des  Geschlechtes  enthält,  die  in  unsere  Familie  geheiratet 
haben:  die  Radigund  und  deren  Nichte  Eva  Christina,  Gattin 
des  Georg  Adam  Graf  Kuefstein. 2) 

Ein  Neuhaus  zu  Ruetting  erschien  schon  auf  dem  zehnten 
Turniere  zu  Zürich  i.  J.  1165,  Wilhelm  1296  in  Schweinfurt, 
Wolfgang  1337  zu  Ingelheim,  Hans,  Georg  und  Wolff  1408 
zu  Heilbronn,  Reinhard  und  Georg  in  Stuttgart  und  Bam- 
berg  i486  und   1487. 

Sie  kamen  im  Anfange  des  15.  Jahrhunderts  nach  Oster- 
reich,   wo  sie   mehrere  Linien  gründeten,    indem   die  Söhne   des 


Neuhaus. 


1)  Wurmbrandt,  coli.,  cap.  LIV.  —  Wisgrill  i.  Adler,  1873,  pag.  21  ff. 

2)  Bucellin.  I,  4,  240.    —    III,  2,  351   u,  IV,  2.  183   für  unsere   Neuhaus.    III,  2, 
140  u.  141  betreffen  andere  Linien. 


144 

i.  J.  1396  noch  am  Leben  befindlichen  Leonhard  Neuhauser 
zu  Ruetting  und  seiner  Gemahlin  Amalia  von  Ahaim,  nämlich 
Johann,  Caspar,  Sebastian  und  Gilge,  hierland  ansässig  wurden. 
Caspar,  der  zweite  Sohn,  pflanzte  den  älteren  Ast  in  Öster- 
reich fort. 

Aus  seiner  um  1425  geschlossenen  Ehe  mit  Dorothea,  Tochter 
des  Wolfgang  von  Lampfritzheim  und  der  Elisabeth  von  Schön- 
burg, entstammten  drei  Söhne,  von  denen  Lamprecht  (oder  Leonhard) 
um  1456  die  Elisabeth  Soyerin  von  Soß  ehelichte.  Der  aus  dieser 
Verbindung  entsprossene  Sohn,  der  mit  dem  Namen  seines  Großvaters 
Caspar  beteilt  wurde,  heiratete  die  Maria  Schreiberin  zu  Dorff 
und  Erding  und  ward  der  Vater  der  Radigundt.  Er  war  zuerst 
Pfleger  der  Grafen  von  Schaunberg  zu  Peuerbach,  dann  fürstlich 
Passauscher  Pfleger  und  Hauptmann  zuEbersperg  und  erscheint  als 
Zeuge  auf  mehreren  Urkunden.  Von  Sebastian,  Pfleger  zu  Haggen- 
berg, der  i.  J.  1510  die  Tochter  Affra  des  Oswald  von  Talhaim 
heiratete,  ist  schon  oben  gesprochen  worden. l) 

Die  Genealogie  stellt  zuweilen  eigene  Zumutungen  an  unseren  In- 
tellekt. Abgesehen  davon,  daß  Hoheneck  und  Wis grill  die  Radi- 
gund  gänzlich  ignorieren,  soll  Caspar,  welcher  1550  starb,  92  Jahre 
erreicht  haben,  wie  auf  Grund  seiner  heute  unleserlich  gewordenen 
Grabschrift  in  Efferding  angeführt  wird.2)  Dann  hätte  Radigund 
1558  gerade  100  Jahre  nach  der  Geburt  ihres  Vaters  geheiratet,  was, 
an  sich  schon  phänomenal,  dadurch  noch  weniger  akzeptabel  wird,  daß 
sie  ihrem  Gatten  noch  eine  Reihe  Kinder  schenkte  und  der  22jährige 
Mann  sicher  keine  ältere  Frau  geheiratet  hätte.  —  Ein  anderes  Rätsel 
bietet  die  Grabschrift  der  Maria  von  Pürching  in  Ebersberg,  nach 
welcher  diese  1538  als  zweite  Gattin  des  Caspar  gestorben  sein  soll.3) 
Dann  müßten  die  älteren  der  zahlreichen  Kinder  der  ersten  Frau,  Maria 
von  Schreiber  1558  schon  bei  ziemlichen  Jahren  gewesen  sein  und  es 
wird  die  Angabe  des  Bucellin,  daß  Radigundt  die  Zweitgeborene 
war4),  unglaubwürdig.  Selbst  als  Letztgeborene,  bei  Annahme  des  Todes 
ihrer  Mutter  auf  1536,  hätte  sie  schon  22  Jahre  bei  ihrer  Verehelichung 
gezählt  und  ihre  Geburt  fiele  in  das  78.  Jahr  ihres  Vaters!  —  Endlich 
wird  auch  Hohenecks  Angabe  d.  J.  1594  für  die  Heirat  der  dritten 
Tochter  Caspars  mit  Adam  von  Geyer  durch  denselben  Autor  selbst 
widerlegt,  indem  er  ad  vocem  Geyer  dasselbe  Jahr  für  die  Heirat  ihrer 
Tochter  nennt.6) 

Radigundas  ältester  Bruder  Georg,  Herr  zu  Plumau, 
Stadelkirchen  und  Senftenberg  im  V.  O.  M.  B.,  kais.  Rat, 
Landesanwalt  in  Oberösterreich,  Landeshauptmannschaftsverwalter, 
ständischer  Verordneter  und  Ausschuß,  pflanzte  die  Familie  fort. 

Von  seiner  ersten  Frau  Regina  von  Hoheneck  hatte  er  nur 
einen  Sohn  Caspar,,  der  ohne  Nachkommen  starb,  und  die  schon  er- 
wähnte Tochter  Anna.    Seine   zweite  Gemahlin   war   Sofie   Schiferin 


*)  V.  oben  pag.  10. 

2)  Hoheneck,  III,  449.  —  Wisgrill,  >Adler«,  1873,  p.  22. 

3)  Hoheneck,  I.e.  ad  Neuhaus  u.  III,  535  ad  Pirching. 
*)  Bucell.,  IV,  2,  183. 

5)  Hoheneck,  1.  c.  u.  I,  169.  —  Wisgrill,  III,  236  u.  34. 


145 

zu  Freyling,  deren  Söhne  von  Ferdinand  II.  auf  dem  Reichstage 
zu  Regensburg  1623  in  den  Freiherrenstand  erhoben  und  darauf  in 
den  n.-ö.  Herrenstand  aufgenommen  wurden. 

Der  älteste  derselben,  Georg  Caspar,  Fürschneider  des  Erzh.  Ernst, 
dann  Hofrat  und  Oberstsilberkämmerer,  hatte  noch  i.  J.  1623  Harten- 
stein, Senftenberg  und  Hohenegg.  Georg  Ehrenreich  soll  1655 
Hartenstein  verloren  haben,  obwohl  Wisgrill  ihn  schon  1648  sterben 
läßt.1)  Der  zweite  Sohn  Georgs,  namens  Georg  Bernhard,  hatte  zur 
Frau  die  Potentiana  Geymann  und  nur  Töchter,  von  denen  Maria 
Elisabeth,  wie  wir  schon  gesehen,  um  162 1  den  Vespasianus  In- 
prugker  zur  Ehe  nahm.2)  Wir  erinnern  uns,  daß  sie  eine  Tochter  des 
Neffen  unserer  Radigundt  war,  und  daß  die  Agnes  von  Frauen- 
hoffen,  Mutter  der  Katharina  von  Kuffstein,  eine  geborene  von 
Inprugk  gewesen. 

Von  den  Söhnen  Georgs  hatte  nur  der  jüngste,  Georg 
Gundaker  auf  Hartenstein,  Hoheneck  etc.,  mit  seiner  Gattin 
Scholastica  von  Hohenegg  bleibende  Nachkommenschaft.  Ihre 
Tochter  Eva  Christina  ward  die  Gemahlin  des  Johann  Georg 
Adam  Freiherrn,  dann  Grafen  von  Kuefstein,  Enkels  des  Hans 
Georg.  Auch  deren  Bruder  Georg  Christof  ging  eine  ver- 
wandtschaftliche Ehe  ein,  mit  der  Eva  Susanna,  Tochter  des 
Wolf  Sigmund  Freiherrn  von  Steger  auf  Ladendorf,  über 
dessen  Familie  oben  des  Näheren  gesprochen  wurde.  Sie  lebten 
1665  zu  Regensburg,  wohin  sie  (ebenso  wie  ihre  angeheiratete 
Tante  Anna,  geb.  Puechhaimb,  Witwe  des  Johann  Lorenz  II. 
von  Kuefstein)  wahrscheinlich  der  Religion  wegen  gezogen 
waren,  nachdem  sie  Stadelkirchen  an  die  HHn.  von  Eckart 
zum  Hammer  verkauft  hatten,  von  denen  Joh.  Paul  die  Johanna 
Magdalena  von  Kunitz,  deren  Mutter  Ludwiga  die  Tochter 
unseres  Joh.  Ludwig  gewesen,  heiratete.3) 

Die  Hauptlinie  der  Neuhaus  blühte  in  Österreich  bis  zu 
ihrem  Aussterben  in  der  zweiten  Hälfte  des    17.  Jahrhunderts. 

Auch  der  längst  ausgestorbene  Zweig  jenes  alten  böhmischen 
Wittigonen-  Geschlechtes,  das  einst  in  Neuhaus  herrschte  und  dessen 
Güter  an  die  Slavata  übergingen,  hat  öfters  nach  dem  Waldviertel 
herübergegriffen,  wenn  auch  nicht  immer  in  angenehmer  Weise. 

Das  erste  allerdings,  was  diesfalls  zu  verzeichnen  ist,  besteht  in 
der  Teilnahme  an  einer  segensreichen  Stiftung,  indem  Dominus  Ul- 
ricus  de  Nova  Domo  im  Jahre  1266  als  erster  Zeuge  für  eine  Schen- 
kung des  Sechscho  Baro  de  Bohemia  und  Gislec  de  Chünring 
an  das  Stift  Zwettl  figuriert.4)  Gräfin  Catharina  von  Neuhaus  wird 
als  Gattin  des  Heinrich  von  Chünringen-Veldsberg  1286  genannt.5) 

Ein  Jahrhundert  später  aber,  a°.  1401,  hat  sich  Heinricus  von 
Neuhaus  den  großen  Unruhestiftern  und  Verwüstern   von  Niederöster- 

')  N.-ö.  Topographie.  IV,  97.  —  Wisgrill  i.  Adler.  1873,  pag.  23. 

2)  Wisgrill,  IV,  494,  u.  Forts.  Adler.  1873,  pag.  23. 

3)  Hoheneck,  I,  73. 

4)  Link,  Annal.  Clara  Vall.  I,  379. 

5)  Link,  Annal.  Clara  Vall.  I,  452. 

C.  Kuefstein.  II.  ^ 


146 

reich,  dem  H.  v.  Geispitz,  dem  Dürnteufel  samt  Brüdern  und  dem 
Albert  von  Vetavv  angeschlossen,  gegen  welche  Albert  IV.  ein  Heer 
aussenden  mußte,  um  sie  über  die  Grenzen  zurückzuwerfen.  Trotz  ihrer 
Unterwerfung  schlössen  sie  sich  später  wieder  dem  Procopius  von 
Mähren  an1)  und  leiteten  gewissermaßen  die  verheerenden  Einfälle  der 
Hussiten  ein.  Im  Jahre  1444  wird  Johann  von  Neuhaus  von  dem 
Städtebunde  Brunn,  Znaym,  Iglau  unter  dem  überstmarschall  von 
Böhmen  Pertold  von  der  Leippa  zum  Kriegsobersten  bestellt2)  und 
i.J.  1481  verkaufte  ein  Heinrich  von  Neuhaus  den  Besitz  Peygarten 
an  Bernhard  Inprugger  und  dessen  Frau  Dorothea.3) 
Wappen.  Wurmbrandt    bringt   aus  den  Jahren   1390,   1409,   1473  und  1512 

fünf  voneinander  gänzlich  abweichende  Neuhauser  Wappen.4)  Jenes 
des  Caspar  aus  dem  letzteren  Jahre  hat  die  gekreuzten  Rechen,  welche 
auch  den  in  Greillenstein  angebrachten  Wappen  unserer  ersten  wie 
auch    der  zweiten  Neuhauserin    das  charakteristische  Merkmal  leihen. 

Zu  bemerken  ist,  daß  ein  Hainrich  der  Newnhauser  zu  Un- 
goltin,  welcher  i.J.  1407  in  den  Aufzeichnungen  des  Klosters  S.  Ulrich 
in  Augsburg  vorkommt,  in  seinem  dort  abgedruckten  Siegel  gleich- 
falls die  gekreuzten  Rechen  führte,  wodurch  dessen  Stammverwandtschaft 
außer  Zweifel  gestellt  ist.5) 

Wisgrill  gibt  ganz  richtig  diese  gekreuzten  goldenen  Rechen 
auf  rotem  Felde  als  das  alte  Neuhaussche  Stammwappen  an6),  welches 
später  als  Herzschild  in  der  Mitte  der  hinzugefügten  Schilder  der  Stadler 
von  Stadelkirchen  und  Plumau  —  ein  Vorhängschloß  in  silbernem 
Felde  —  und  der  Soyer  —  drei  grüne  Blätter  —  geführt  wurde.  Bei 
Siebmacher  und  Hoheneck  ist  es  korrekt  dargestellt.7)  Die  Ab- 
bildungen Bucellinis  sind  unvollständig.  Nur  I,  240  ist  bis  auf  die 
Rechen  richtig.8) 

Seit  dem  17.  Jahrhundert  ist  von  dem  alten  berühmten  Ge- 
schlechte der  Neuhaus  in  Österreich  nichts  mehr  zu  hören  ge- 
wesen, welches  mit  den  Brüdern  der  Eva  Christina,  Gattin 
unseres  Georg  Adam,   ausgestorben  sein  dürfte. 

Die  beigeschlossene  Stammtafel  soll  nur  den  Versuch 
bilden,  eine  Übersicht  über  das  uns  so  nahe  angehende  Geschlecht 
zu  bieten. 


1)  Link,  Annal.  Clara  Vall.  II,   11. 

2)  Kollar,  II,  1214. 

3)  Geschichtl.  Beil.  VII,  308. 

4)  Wurmbrandt,  coli.,  Wappentafeln. 

5)  Monumenta  Boica.  XXII,  394. 

6)  W  isgrill,  1.  c.  23. 

")  Siebmacher-Fürst,   1699,  I,  34.  —  Hoheneck,  III,  445. 
8)  Buc ellin  1.  c. 


Die  Neuhauser  auf  Rüetting  und  Neuhaus. 


1165  Neuhaus.  Turnier  Zürich  mit  Herzog  Weif  von  Bayern 

Wilhelm.  Turnier  der  Fränkischen  Kitterschaft  zu  Seh  wein  fürt 
A  olfgang.  Turnier  zu  Ingelheim 
Hans  Georg  u.  Wolf  zu  Heilbronn 

i486  Reinhard  u.  Georg  zu  Stuttgart  u.  Bamberg 


Waldpurgis  X   1420 

Ulrich  d.  Eybesprunner 


1396  Leonhard  Neuhaus  zu  Rütting 
(Amalia  ab  Ahairn)  in  Bayern 


Johann  1409  Caspar  \   1457  Wolfgang  L.  X  Elia.  Schönburg 

in  Österreich  X  1425  Dorothea  Lampfritzheim 


Pankraz  1422 

(1407  Hainrich  der  Newnhauser 

zu  Ungoltin) 
148t   Heinrich  zu  Pey garten 

Sebastian 


1441  Johann,  Pfleger  d.  bayr.  Herzoge  zu  Hornbach 

1443  Erasmus,  Hof-  u    Landrichter  zu  Landsberg 

1476  Johann,  Dr.  theol.,  Hofkanzler  Albrechts  v.  Bayern 


1427  Gilg  auf  Wildeck   X   1422  Dorothea  Wertragerin-Greyseneck 


Lamprecht  X  I45D  Elisab    Soyerin 
(Leonhard)  vonSoß 


Christof       Georg 


Anna   Mundhaimer         Margareta  nürnberger 


1439  Thomas  1534  Caspar  Johann 

Kathrey  Oechserin  auf  Hagendorf        Anna  Kürnbergerin 

1484  Matthias  Corvinus'Rat 
kauft  1499  Hartenstein 


Wilhelm   1459 


Caspar.  +   1550  Sebastian    1510      X      Afra    von  Thalhaim 

X   «    Maria  Schreiberin  2.  Maria  Pärching,         J  2.  Barbara  Füllensack     1   ? 
zu  Dorff  +  1558        ?  1  3-  Cordula  v.  Lagelbergf 

'  ^    1550  auf  Haggenberg 


Georg 
Ursula  von 

Lengenfeld 

1512 


anha 


Barbara         1527  Margareta 


8 


Radigundt  \   1573 
(Seeundina) 

[558 

Hans  Georg  III.  v.  Kuefstein 


Georg,    l    1593.  o.-ö.  Ld. -Hauptmann.  Caspar 

zu   Rüttig,  riumau,  Stadikirchen  (j 

u.  Senftenberg 


1.    1552    Regina  v. 
Hoheneck- 
Stadler 


2.  1558  Sofie 
Schiferin  zu 
Freyling 


Enoch 

verkauft     Küetting    u. 

Neuhaus      in      Bayern 

kauft    Arbing    in    Ob.* 

österr.   1561 
Maria  Magdalena 

Geyerin  v.  Osterburg 


Baltasar 

1550  auf  Haggenberg 
1561   Prinzendorf 

1.  Caecilia  v.  Grossau 

2.  Emerentiana  v.  Pürching 

1568  auf  Michelstätten  14  Männer) 


Martha  X  Geyer 
(Erhard  Hector) 


Marusch  Susanna       Anna  Maria    Elisabeth 

1.  Geyer,  Adam       Georg  v-  Rohr- 


2.  Oberhaim 


von  Oedt 


bach 


Lam  pritz 


Georg   Caspar,  geb.   1553,   '    i6ji,   zu 
Hartenstein,    Hoheneck,    Höllen- 
stein, Senftenberg,  Arbesbach 
1.  Justina  v    Königsberg  1585 
1    Margareta    v    Teuffenbach    1624 


Anna 

1.  Hs.  Christof  v.  Zin- 
zendorf  zu  Wasser* 
berg 

2.  Johann  v    Kittsee 


Georg    Bernhard    *    1635,    2u 
Plumau,   Stadikirchen  u. 
Bggenbi  ■ 

1596  Potentiana   v.  Geymann 


Georg    Gundakker    auf    Harten- 
stein, Hoheneck,  Greissen- 
b  e  r  g 

1599  Scholastica  von  Hoheneck 

\    1624  auf  Greissenberg 


Marusch 
Georg  Frh.  v. 
Kollonitsch 


Sofia 

1600  Nütz 
zu    K  a  d  a  u 


Ursula 

Georg  Salomo 
von  Mamming 


Regina  15S0 

Hans  Ludwig  v.  Kirchberg  zu 
Seussenberg  u.  Viehofen, 
Bruder  der  Anna  v.  Kuff- 
stein,  geb    Kirchberg 


Georg  Ehrenreich 

1    1648 
Rosina  v   Wurmbrandt 


Ma.  Elisab. 

1.  Vespasian  Imprucker 

2.  Räch  wein  zu  Wetzdorf 


Herzen  laut 


Eva  Justina 

Iderndorf 
2.  Panichner 


Georg  Christof 

Eva  Susanna  Freiin  von 
Steger  auf  Ladendorf, 
1665  in  Regensburg 


Georg  Adam    +   1642 
vor  der  Festung 
Wo  Hau  i    Schlesien 


Georg  Engelbrecht 


Eva  Christina  t    '> 
Georg  Adam  Freiherr  v.  Kuef' 
stein  auf  Greillenstein 

Hans  Georg  IV. 
Graf  v.  Kuefstein 


Elisab. 


Magdalene  Salomc 


VlCHOFE-N 


4.  Vermählung  mit  Anna  von  Kirchberg. 

13.  Juni  1574. 

'ans  Georg,  dem  als  Haupt  der  Familie  an  deren  Fort- 
pflanzung gelegen  sein  mußte,  zögerte  nicht,  nach  der 
gewöhnlichen  Trauerzeit  um  die  dahingegangene  Gattin 
zu  einer  neuen  Ehe  zu  schreiten. 

Schon  in  dem  hinter  uns  liegenden  Zeiträume  der  Besprechung 
haben  wir  gesehen,  daß  es  zu  den  häufigsten  Erscheinungen  gehörte, 
Frauen  wie  Männer  nicht  nur  zu  wiederholten,  sondern  zu  dritten 
und  vierten  Verbindungen  schreiten  zu  sehen,  ja,  es  darf  fast  als  eine 
Seltenheit  angesehen  werden,  wenn  nach  dem  Verluste  des  einen 
Gatten  der  überlebende  Teil  nicht  eine  neue  Ehe  schloß,  wobei  nur 
zu  verwundern  ist,  daß  gerade  damals  der  Stamm  so  vieler  unserer 
ältesten  und  hervorragendsten  Geschlechter  die  letzten  Blüten  trieb. 

Hans  Georgs  Auserwählte  war  Anna,  die  noch  minder- 
jährige Tochter  des  eifrigen  Protestantenführers  Wilhelm  von 
Kirchberg  und  seiner  ersten  Frau  Anastasia  von  Mämming, 
(Tochter  des  Georg  von  Mämming,  kais.  Rates  und  Landeshaupt- 
mannes in  Oberösterreich,  und  der  Anna  Zazima  von  Hradek). 
Beide  Eltern  unserer  Braut  waren  schon  verstorben,  daher  der 
Heiratskontrakt  mit  deren  Gerhaben  abgeschlossen  wurde,  da  auch 
ihre  Brüder  gleichfalls  noch  nicht  die  Großjährigkeit  erreicht  hatten. 

Die  Heiratsabrede  ward  in  Viehofen  am  9.  Mai  1574  abge- 
schlossen und  führt  uns  in  eine  brillante,  aus  hervorragenden  Ver- 
tretern der  damaligen  evangelischen  Stände  gebildete  Gesellschaft. 

Sie  ist  zwischen  »dem  Edlen  und  gestrengen  Herrn  Hanns 
Georgen  Kuffsteiner  zum  Greillenstein  und  Feinfeld,  Rom. 
kais.  Maj.  Rat  und  Regent  des  Regimentes  der  N.  Oe.  Lande, 
und  der  Edlen  und  tugendhaften  Jungfrau  Anna,  weiland  des 
Edlen  und  gestrengen  Herrn  Wilhelmen  Kirchberger  zu  Seise.n- 

10* 


Beil.  93. 
Vz.  258. 


148 

bürg  und  Viehofen  und  der  Edlen  und  tugendhaften  Frauen 
Anastasia,  gebornen  von  Mämming  zu  Kirchberg  an  der 
Pielach,  beider  sei.  eheleiblichen  Tochter,  im  Beisein  beider  Theilen 
nächster  Befreundten  und  erbetenen  Herrn  Beiständen,  als  auf  Herrn 
Kuffstainers  Teil  der  Wohlgebornen,  gestrengen,  Edlen  und  Ehren- 
vesten  Herrn  Helmharden  Jörger  zu  Tollett  und  Koppach, 
Freiherr  auf  Krusspach,  Erblandhofmeister  in  Oesterreich  ob  der 
Enns,  Rom.  khais.  Maj.  Rath  und  Präsident  der  N.  Oe.  Cammer, 
Hansen  von  Sinzendorff  zu  Goggitsch  und  Feueregkh, 
N.  Ö.  Cammer-Rath,  Joachim  von  Sinzendorff  zu  Goggitsch 
und  Feueregkh,  Rom.  kais.  Maj.  Rath  und  Regent  der  N.  Ö. 
Landen,  Wolf  Dietrich  von  Trautmansdorff  zu  Totzenbach 
auf  Weidenegg  und  Loiben,  Rom.  kais.  Maj.  Beisitzer  in  Oester- 
reich u.  d.  E.,  Christofen  Rueber  zu  Püchsendorff,  Leopolden 
Steger  zu  Ladendorff,  Erasm.  Leysser  von  Römizhof  zu 
Ydolzberg,  einer  Ehrsamen  Landschaft  des  Erzherzogthums  Oester- 
reich u.  d.  E.  bestellten  Einnehmer,  Adamen  Geyern  von  Oster- 
berg zu  Wieselburg  und  Michaeln  Läsberger  zu  Rässing, 
dann  auch  der  Wohlgebornen,  gestrengen,  Edlen  und  Ehrenvesten 
Herrn  Servatien  von  Neydegg  zu  Rastenberg  und  Wild- 
egg, Maximilian  von  Mäming  zu  Kirchberg  a.  d.  Pielach 
als  Weiland  des  Edlen  und  gestrengen  Wilhelmb  Kirchb erger 
zu  Seissenburg,  Viehofen  und  Spitz  sei.  gelaßenen  Kinder 
von  Gericht  verordnete  Gerhaben  und  derselben  erbetene  Herrn 
Beiständt,  Achazien  von  Landau,  Freiherrn  zum  Hauss  und 
Rapottenstein,  Leopolden  Grabnern  zu  Rosenberg  und 
Pottenbrunn,  Rom.  kais.  Maj.  Rath,  einer  ehrsamen  Landschaft 
Verordneter  und  Beisitzer  in  Oesterreich  u.  d.  E.,  Leonharden 
Enigkhl  zu  Albrechtsberg  undOber  Pielach,  Hiob  Hartmann 
von  Trautmanstorf  zu  Tozenbach,  Wolff  Christoffen  von 
Mämming  zu  Nussdorf  a.  d.  Traisen,  Victorn  von  Mämming 
zu  Kirchberg  a.  d.  Pielach  auf  Sizenthal,  und  Albrechten 
Enigkl  zu  Albrechtsberg  und  Ober  Pielach,  auf  der  Jung- 
frawen  Anna  Theil,  verglichen,  beschloßen  und  aufgericht  worden«. 

»Und  erstlichen  ist  ernennten  Herrn  Khuffstainer  auf  sein 
Ehrlich  und  Christlich  Ersuchen  vorgedachte  Jungfrau  Anna 
Kirchbergerin  durch  derselben  Herrn  Gerhaben  und  andere 
Befreundte  mit  Ihr  der  Jungfrauen  freien  guten  Willen  und  weihen  sie 
sambt  derselben  Freundschaft  an  sein  Herrn  Khuffstainers  Person, 
Namen  und  Herkhomben,  auch  Thun  und  Wesen  ein  gut  Gefallen 
und  sondere  Neigung  zu  ihm  gehabt,  bis  auf  des  Priesters  Handt 
zu  einen  Ehelichen  Gemahl  bewilliget  und  versprochen  worden.« 

Heiratsgut  und  Widerlage  von  je  iooo  fl.  sowie  die  Morgen- 
gabe   von   500  fl.    werden    auf   des  Mannes   frei    eigenen  Gütern 


149 

versichert.  Der  Witwe  bleibt  der  Genuß  des  Heiratsgutes.  Für 
die  fahrende  Habe  außer  den  ihr  verbleibenden  »Leibkleidern, 
Kleinodien,  Ketten,  Ringen  und  Gepändt  und  sonstiger  Frauen- 
zier« sollen  die  Erben  des  Gatten  ihr  einen  Betrag  von  acht- 
hundert Gulden  ausfolgen  samt  einem  Frauenwagen  und  vier  Rossen, 
und  »als  wittibliche  Unterhaltung,  solange  sie  den  Namen  Kuffstain 
nicht  verkehrt«,   alljährlich   250  fl.    sowie  eine  eigene  Behausung. 

Die  Hochzeit  hat  Kuefstein  selbst  zu  halten  sich  bereit 
erklärt,  wofür  die  Gerhaben  ihm  innerhalb  Jahresfrist  neben  dem 
Heiratsgut   1000  fl.  Rhein,  ausfolgen  sollten. 

So  sah  die  alte  Veste  des  Ulricus  Vihofarius,  welcher 
sich  mit  denen  von  Wolkersdorf,  Pettau  und  Wildon  dem 
K.  Rudolf  von  Habsburg  zugewendet  hatte1),  drei  Jahrhunderte, 
nachdem  sie  von  K.  Ottokar  belagert  und  gebrochen  worden 
war,  in  ihren  wiedererstandenen  Mauern  am  13.  Juni  1 5 7 4 2)  eine 
brillante  Vermählung,  die  für  uns  doppeltes  Interesse  bietet,  weil  Beil-  93- 
wir  ihr  eine  Stammutter  zu  verdanken  haben,  deren  schöne  Herr- 
schaft etwa  zwei  Jahrhunderte  später  in  unseren  Besitz  überging 
und  noch  heute  einen  Teil  des  Familienfideikommisses  bildet, 
welcher  der  Lieblingssitz  unserer  guten  Eltern  geworden  und  innig 
mit  unser  aller  Jugenderinnerungen  verwoben  ist. 

*  * 

* 

Das  nunmehr  ausgestorbene  Geschlecht  der  Kirchberger  gehörte  Die 
zu  den  ältesten  in  Österreich.  Wie  so  viele,  um  nicht  zu  sagen  die  Kirchberger. 
meisten  unserer  alten  Familien,  sowohl  der  Dynasten  als  der  späteren 
Ministerialen,  sind  auch  die  Kirchberger  der  Tradition  nach  aus  Bayern 
eingewandert.  Ihr  Stamm  soll  jener  der  alten  Grafen  von  Kirchberg- 
gewesen sein,  welche  auf  den  i.  J.  1045  als  einem  alten  Geschlechte 
entsprossen  genannten  Helden  Roidilechus3),  ja  sogar  auf  den  von 
Karl  dem  Großen  geschätzten  Arterius4)  —  vielleicht  mit  einem  An- 
klänge an  die  Artussage  —  zurückgeführt  werden. 

Urkundlich  wird  bei  uns  angeführt  Henricus  de  Chürichperg, 
welcher  des  Herzogs  Heinrich  I.  Jasomirgott  Schenkungsbrief  über 
einen  Wald  bei  Dornbach  an  das  Kloster  St.  Peter  in  Salzburg 
v.  J.  11 50  als  Zeuge  unterschrieb5),  ferner  Ulrich  als  Guttäter  des 
Stiftes  Zwettl6),  dann  der  Magister  Ulricus  de  Kirchberg,  Archi- 
diakon  Austriae,  dessen  Name  1240 — 1243  auf  einer  Urkunde  des  Herzogs 
Friedrich7)   und   anderen   Urkunden   erscheint.8)    Wenn  Wisgrill   be- 

l)  Lichnowsky,  Gesch.  d.  H.  Habsburg.  1,133,  u-  Anmkg.  88.  —  Lind  i.  d.  Ber. 
d.  Altert.-V.  IIP,  192.  —  Vancsa,  Ö.  Gesch.  I,  543. 
•)  Wisgrill,  V,  302. 

3)  Bucellinus,  Stemmatogr.  IIP,  99,  100  u.  332. 

4)  Monum.  Mallerst.  in  Mon.  Boica,  XV,  427  fr-. 

5)  Wisgrill,  V,  142  ff.  nach  Pez.,  cod.  Diplom.  I,  354. 

6)  Annales  Clara  Vall.  I,  240. 

')  Wurmbrandt,  Collect.,  cap.  V. 
s)  Wisgrill,  V,  1421T. 


150 

hauptet,  daß  diese  Kirchberg  nicht  diejenigen  seien,  die  noch  später 
hier  verbreitet  waren,  so  steht  er  im  Widerspruche  sowohl  mit  Wurm- 
brandts als  auch  des  Bucellini  Angaben,  und  sogar  mit  seinen 
eigenen. 

Denn  jene  beiden  gehen  offenbar  von  der  Einheitlichkeit  des 
Stammes  aus,  indem  ersterer  den  obenerwähnten  Ulricus,  sodann  den 
Hermann  1274,  Albertus  1310,  Conradus  134g,  Conrad  von  Kirch- 
berg, Ritter,  1360,  Sigismundus  Castellanus  in  Mistelbach  a°.  1442 
als  erste  anführt  und  mit  dem  Landuntermarschall  Ludwig  154g  schließt, 
während  Bucellinus  nach  dem  Roidilechus  (1045)  dem  Cadalochus 
(iog4),  dessen  Sohn  Wernher  (1 148),  Joannes  (123g),  Wilfingen  (1281), 
auf  den  auch  von  Wisgrill  genannten  Odoacer  (1301  — 1325),  dessen 
Enkel  Johann  1347  Landrichter  in  Oberösterreich  war,  den  Conrad 
v.  J.  1312  resp.  134g  und  dann  Sigismund  1442 — 1474,  endlich  auf 
Margarita  Pergerin  amb  Perg  in  Viehofen  gelangt,  deren  Gatte 
Georgius  (1454)  Stifter  der  jüngeren  Linie  wurde. 

Dies  sind  doch  unzweifelhaft  unsere  Kirchberger,  was  Wisgrill 
selbst  dadurch  anerkennt,  daß  er  als  Ausgangspunkt  seiner  Stammreihe 
denselben  Ottokar  oder  Odoacer  annimmt,  den  auch  Bucellinus, 
allerdings  als  Abkömmling  des  Roidilechus,  voransetzt.1) 

Von  diesem  Ottokar,  der  von  1301  — 1325  genannt  wird,  kann 
man  also  ganz  einverständlich  weiter  vorgehen.  Nur  daß  Hoheneck 
und  Wisgrill  Oberösterreich  als  das  Stammland  der  Familie  annehmen, 
wo  sie  den  alten  »Burgstall«  Kirchberg  als  Stammsitz  besessen  haben 
soll,  welcher  unweit  der  landesfürstl.  Waldung,  am  Kiernberg  genannt, 
in  der  Pfarre  Schönering  liegt. 

Ottokar  war  mit  Agnes  von  Perckhaim  vermählt.  Nach  ihm  wird 
Johann,  der  ehrbare  Ritter,  für  das  Jahr  1347  oder  1370  als  Landrichter 
in  Oberösterreich  angeführt,  welcher  Güter  an  der  Traun  und  bei 
Crembsdorf  kaufte  und  durch  seine  Frau  Elisabeth  von  Geymann 
Schloß  und  Herrschaft  Alm  egg  überkam.  Leutold  wird  als  Guttäter 
des  Klosters  Wilhering  genannt  i3g8.  Sigismund  war  des  Kaisers 
Alb  recht  IL  Rat  und  führte  bei  dessen  prächtigem  Leichenzuge  1439 
mit  dem  Ritter  Leonhard  dem  Harasser  das  Trauerpferd  wegen 
des  Herzogtums  Krain.  Er  war  Herr  zu  Egenburg  und  Mistelbach, 
wo  er  vorher  Pfleger  des  Grafen  von  Schaunberg  gewesen  war. 

Mit  seinen  beiden  Söhnen  teilte  sich  das  Geschlecht  in  zwei  Linien, 
von  denen  die  ältere,  von  Wolfgang  abstammende,  mit  Josef  Ignaz 
i.  J.  1698  erlosch. Dessen  Witwe  Franziska  Polyxena,  geborene  Freiin 
vonSchöneschall,  die  den  Grafen  Christof  Ehrenreich  von  Schallen- 
berg in  zweiter  Ehe  heiratete,  hatte  einen  Rechtsstreit  über  die  Lehen 
mit  der  jüngeren  Linie  und  machte  i.  J.  1706  eine  Stiftung  für  die  Er- 
ziehung adeliger  armer  Knaben,  für  welche  sie  die  Herrschaft  Haugs- 
dorf  und  ihr  Haus  »zum  goldenen  KandL  in  der  Vorstadt  St.  Ulrich 
in  Wien  widmete. 

Die  jüngere,  bedeutendere  Linie  stammt  von  Sigismunds  zweitem 
Sohne  Georg  ab,  welcher  um  1478  lebte  und  mit  Margaretha  Per- 
gerin amb  Perg  zu  Viehofen  verehelicht  war.  Dessen  Sohn  Bern- 
hard zu  Seissenburg  erkaufte  1508  die  Herrschaft  Viehofen,  wie 
sie  vorher  die  Walseer  besaßen,  und  1518  Spitz  von  Johann  Graf 
von   Zollern. 


1)  Bucellinus,  III-,  99,   100  u.  332 


151 

Sein  älterer  Sohn  Ludwig  war  kaiserl.  Rat  und  von  1549 — 1556 
N.  Oe.  Landuntermarschall,  also  nach  Georg  von  Mämming  der  zweite 
Nachfolger  unseres  Hans  Lorenz  in  dieser  Würde.  Er  wird  als  ein 
berühmter  und  gelehrter  Herr  geschildert,  welchem  Hieron.  Megiser 
das  Lob  spendet,  daß  er  Vir  legum  civilium  et  patriae  consuetudinum 
peritissimus  gewesen,  das  Zivil-  und  Gewohnheitsrecht  in  außergewöhn- 
licher Weise  beherrscht  habe.  Seine  zweite  Gattin  war  die  Barbara, 
Tochter  des  Georg  von  Mämming  und  der  Anna  Zezima  von 
Hradek,  also  Schwester  der  Anastasia,  der  auf  diese  Weise  zur  Nichte 
ihrer  Schwester   gewordenen   Mutter   unserer  Anna. 

Sein  Neffe  und  Nachfolger  Wilhelm  machte  sich  als  eifriger 
Lutheraner  bekannt.  In  Spitz  hatte  er  den  berühmten  lutheranischen 
Theologen  und  Prediger  David  Chytraeus  bei  sich,  welcher  dort  die 
Agenda  verfaßte.  Auch  sein  Sohn  Georg  Bernhard,  Besitzer  von 
Meidling  im  Thal,  war  eifriger  Protestant  und  einer  der  Mitunter- 
zeichner des  Horner  Bündnisses  von  1608.  Seine  Söhne  sind  noch 
1629  bei  der  dem  Erzherzog  und  König  Ferdinand  III.  von  den  n.-ö. 
Ständen  geleisteten  Erbhuldigung  evangelisch  gewesen. 

Hans  Ludwig  war  1596 — 1600  Verordneter  und  Hans  Helm- 
hart 1589  des  Erzherzogs  Matthias  Truchseß.  Georg  Achaz  wurde 
1623  in  den  Freiherrnstand  zu  Ennseck  und  Viehofen  mit  seinem 
Vetter  Otto  Joseph  und  der  ganzen  Familie  erhoben  sowie  in  den 
n.-ö.  Herrenstand  aufgenommen. 

Hans  Adam,  der  vierte  Sohn  des  obgenannten  Wilhelm  und 
dessen  zweiter  Frau  Justina  von  Königsberg,  sonach  ein  Halbbruder 
unserer  Anna,  pflanzte  die  Familie  fort.  Er  war  Protestant  wie  seine 
Brüder  und  emigrierte  deshalb  1620  nach  Ungarn,  wo  er  bei  Öden- 
burg  lebte.  Erst  sein  Enkel  Otto  Ehrenreich  kehrte  wieder  zur 
katholischen  Religion  zurück  und  erwarb  infolge  von  Adoption  seitens 
des  Freiherrn  von  Pannitz  dessen  Namen  und  Besitzungen.  Mit  dessen 
Enkel  Nikolaus  Joseph,  k.  k.  Leutnant,  starb  im  J.  1747  auch  die 
letzte  Linie  des  alten  Stammes  aus.  ') 

*  * 

Was  die  Wappen  frage  betrifft,  so  ist  schon  öfters  erwähnt  worden,     Wappen, 
daß   diese    keine    absolute    Sicherheit    bietet.    Die    von   Bucellinus  be- 
sprochenen und  dargestellten  Kirchberger,  von  denen  eben  die  Rede 
war  und  die  wir  die    unserigen  nennen,    haben    auf  beiden  Stammtafeln 
die  bekannten  gekreuzten  Morgensterne  gelb  oder  gold  auf  Rot.2) 

Allerdings  aber  bringt  derselbe  Gelehrte  in  seinem  bewunderns- 
werten Bienenfleiß  auch  noch  andere  Stammtafeln  von  Kirchbergern, 
die  als  Burggrafen  aus  Thüringen  an  der  Saale  bezeichnet  werden 
und  als  Wappen  zwei  schräg  gekreuzte  Balken  führen,  gleichfalls  gelb 
oder  weiß    auf  rotem  Felde,  und  schwarz  auf  Blau.3) 

Siebmacher  in  seinem  Wappenbuche  bringt  auch  verschiedene 
Wappen,  u.  zw.  bei  den  Grafen  den  Löwen,  dann  die  sechs  Eisenhütlein, 
endlich  eine  stehende  Frauengestalt  und  bei  den  Freiherren  die  oben- 
erwähnten gekreuzten  Morgensterne.4) 

»)  Wisgrill,  V,  isoff. 

:)  Bucellin.,  II»,  186;  IIP,  99,  100  u.  332. 

3)  Bucellinus,  P,  149;  IP  u.  IIP,  225. 

4)  Siebmacher-Fürst,  Wappenbuch  ex  1699,  I,  18,  II,  8  u.  21  u.  IV,  15. 


152 

Jenes  Wappen  mit  dem  steigenden  Löwen  wird  einer  Familie 
Kirchberg,  auch  Kirchburg,  zugeschrieben  und  könnte  auf  das  von 
Wisgrill  angeführte  hindeuten,  während  jenes  mit  den  Eisenhütlein 
sich  im  vermehrten  Wappen  unserer  Kirchberger  wiederfindet.  Jenes 
aber,  welches  Bucellinus  den  Burggrafen  gibt,  kommt  bei  Siebmacher 
gar  nicht  vor. 

Nach  den  oben  gegebenen  Andeutungen  der  Wappen  könnte  wohl 
eine  Fusion  resp.  Übergang  von  einer  Linie  in  die  andere  stattgefunden 
haben. 

Bei  Wurmbrandt  finden  sich  auch  ganz  verschiedene  Siegel  von 
Mitgliedern  derselben  Familie,  so  von  Conradus  de  Chirchperg  ex 
1349  ein  solches  mit  einem  Widderkopf  und  von  Sigismund  Kirch- 
perger ex   1442  jenes  mit  den  beiden  Streitkolben. 

Auf  den  Wappentafeln  der  Monum.  Mallerstorff,  die  auch  eine 
Genealogie  der  Kirchberger  bringen,  kommen  nebeneinander  sieben 
verschiedene  Wappen  derselben  vor,  keines  aber  mit  den  Morgensternen. 
Dagegen  wird  für  das  Jahr  1483  die  Grabschrift  eines  Adam  Greyl 
de  Neuberg  wiedergegeben,  dessen  Wappen  die  sechs  Fingerhüte  oder 
Berge  der  Kirchberger  aufweist,  was  etwa  dadurch  zu  erklären  wäre, 
daß  die  Gräul  als  ihre  Vasallen  genannt  werden. ') 


Stammtafeln.  jn    Anlehnung    an    die    vorstehende    kurze    Darstellung    der 

Geschichte  des  Hauses  Kirchberg  ist  die  hier  angefügte  Stamm- 
tafel entworfen  worden. 

Sie  mußte  aus  den  von  Bucellinus  und  Wisgrill  aufge- 
nommenen Daten,  die  häufige  Widersprüche  enthalten,  zusammen- 
gestellt und  teilweise  auch  korrigiert  werden. 

Von  Odoacer  oder  Ottokar  an  gehen  beide  ineinander 
über.  Die  Filiation  weiter  hinauf  muß  dem  Bucellinus  geglaubt 
werden,  die  herabsteigende  eher  dem  mit  eingehenderen  Daten 
und  Belegen  ausgerüsteten  Landsmann  Wisgrill.  Natürlich  wurde 
das  Hauptgewicht  darauf  gelegt,  die  für  unsere  Verwandtschaft 
ausschlaggebenden  Linien  in  Evidenz  zu  stellen,  die  übrigens 
ohnehin  die  Hauptstämme  des  Geschlechtes  bilden. 


*)  Mon.  Boica,  XV.  Mauerst,  427  ff. 


Die  Kirchberger. 


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Von   Odoacer  an  nach  Bucellinus  und  Wisgrill 


1045  Roidilcchus  de  Kirchberg,  vetusti  generis  heros 
1094-1135  Cadalochus  de  Kirchberg 
(1150  Henricus  de  Chirichperg) 
1148  Wernherus,  eques 
1200—1239  Joannes,  eques 
12S1   Wilfingen 

1301-1325  Odoacer  de  Kirchberg,  eques  clarissimus 


Agnes  de  Perckhaim 


1321  Kudolfus        1325  Leuioldus,  der  edjare  Mann        Leichardus  1330         1312  Hartneidus  et  Conradus  /  Heilka  ab 
Adelheid  Catharina  Adelheid  Hambek 


1347  Joannes,  der  erbare  Ritter,  Landrichter  in  Österreich  o.  d.  Enns 
136S  X  El  isabeta  Gay  mann 


und  mehrere  Brüder    , 


1387  — 1405  Luitholdus 

X  Clara  Anhangerin  ab  Harbach 


und  mehrere  Brüder 


1442  — 1475  Sigismundus 

und  Brüder  und  Schwestern 

1.  Barbara  Gaymann 

1467  2.  Dorothea  de 

de  GaWspach 

Sinzend  orf 

Rüger  Perger  a.  Perg  X  Siguna  v.  Neydegg 


Nach     Wie-    1464-1498    Wolfgangus    zu    Egenberg,    Kirch- 
grill altere,                          berg,  Peerwarth 
nachBucel-  x  Barbara  ab  Hohenfeld 
1  in    jüngere 


M54— 1493  Georg 


Linie 


Barbara,  Äbtissin 
v.  Traunkirchen 


A  ndreas 

M  e  c  h  t  i  I  d   v.  B  Ö  c  k  i  n  g  e  n 
1527  nach  Schwaben 

Georg 

Anna  v.  Hohen  Endringen 

Georg 

Susanna  v.  Lindenfels 


Otto  Josef,   1623  Freiherrnstand  u.  N.-ö.   Herrenstand    zu  Ennseck 
1.  Anna  Maria   v.  Königsfeld  (2.   Ma.  Jacobäa  v.  Hoyos) 


Christof  Sigismd.  aufHaugs- 

dorf 
Eva  Catha  Lamplin 

v.  Frohnsburg 

Jos.    Ignaz     1679,    t     I008    als 

Letzter  der  älteren  Linie 
Polixena  v.  Schöneschall 


Otto  Ludwig  auf  Ennseck 

u.  Viehofen  4   1647 
Regina  v.  Hoyos 


Margareta  Pergerin  obm  Perg        Petronella  Matseberin 
v.  Viehofen 


Ottilia  Kienberger 


Sebastian 

Rosina  v.  Missendorf 


Bernhard  t  1531  kauft  Viehofen  und 

Spitz 
Siguna  Purk staller 


Leonhard 

Euphrosina  Fernbergerin 

Tobias,  f  Pottenbrunn 
a.  d.  Pest 


Ludwig  t+  1563)  zu  Viehofen,  Johann  zu  Viehofen 

Hoheneck,  Rossatz,  Brunn  u.  Spitz 

1549  — 1556  Landuntermarschall  1539  Brig  ittav.Neyd- 

1.  Elisabetha  v.  N'eycleck  egg  zu  Rosenburg 

2.  Barbara  v.  Mämming  *                                          ' 


Anna 

1572  Hans  Paul  v.  Mäm- 
ming 

Katharina 

157 4  Achaz   v.  Hohenfeld 


Regina  Elisabeth   1571  I5°8  Siguna 

1569   Job    Hartmann    v.       Albrecht    Enenkl       Georg  v.Neydegg 

Trautmansdorf 

Praxedis,  f  1605  zu  Puchberg 

1574  Achaz  Matseber,  letzter  des  Namens 

1587  Mathaeus  Teuffl  zu  Garsch 


1573  Wilhelm,  1564  Lutherisch   in   Spitz 
1.  Anastasia  v.  Mämming 

2.  Justina  v,  Königsberg 


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Anna  f  1615,  13    Juni  1574  Hans  Ludwig  Hs.  Helmhart,  f  1593         Georg  Bernhard  (160S  Horner  Bündnis) 

1.  Joh.  Georg   v.   Kuffstein    zu  1    Regina  v.  Neuhaus,    Nichte  1586  Eufemia    v.    Lam-     1590  Radegundt  Jägenreuterin 
Greillenstein  der  Radigundt,  X   1580                  berg 

2.  Mathaeus    Frh.    v.    Teuffl,  2.  Eleonora  v.  Schallenberg     *■ 

X  1606.  +  1608  1599 

Georg  Ludwig       Hs.  Achaz  Hs.  Bernhard          Wolf  Adam  Heinrich 


Wilhelm     Georg  Rudolf,  Caspar,  Sigismd.,  Christof, 
Georg  Achaz,  1623  Freiherr,  f  1627, 
X  Ma.  Ursula  v,  Grünthal 


Achaz  Rudolf  1647 

X  Maximiliana    v.  Heyssberg 

Ma.  Isabella 

X  Marinus   v.  Andlau 


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X  Steger 

v.  Laden- 
dorf 


Vide  Bucellin  III.  2.  99  u.  100;  Wisgrill,  V,  145  ff.  —  Für  die  älteste  Zeit  wurden  die  Tafeln  Bucellinis,  für  die 
Zeit  vom  14.  Jahrhundert  an  Wisgrill  zugrunde  gelegt.  Sie  unterscheiden  sich  hauptsächlich  darin,  daß  ersterer  den  Georg  (1454)1 
letzterer  den  Wolfgang  (1464)  als  Stifter  der  alteren  Linie  betrachtet,  so  daß  deren  Mitglieder  etwas  durcheinandergeworfen  er- 
scheinen. Im  Zweifel  dürfte  Wisgrill,  der  in  Landesarchiven  geforscht  hat,  mehr  Vertrauen  verdienen. 


Hans  Adam 
Maria   Salome   v. 

Kollonitsch 
emigriert  1620  nach 

Ungarn 

Erasm  ,  Ehrenreich    Georg  Caspar 
Ma.  Rosina 

v.  Wurmbrandt 


Otto    Ehrenreich  v. 

Kirchberg-Pannitz 
Ma    Barbara  v.  Brassi- 

can 
1689  auf  Lanzendorf 


Ma.    Christina  Joha.  Elisabeth 

X  Georg  v.  X  Rud.  Sigism    v. 

Zinzendorf  Auersperg    1670 

und  Gottfried 


Carl    Friedrich    Ehren-    Michael  PeterVir  gilius       Ma     Magda.    Bar 


reich 
Catharina  Reisserin 

Ma    Anna       Susanna 

Theresia 

Klosterfrauen 


Ma.    Rosalia    v.  Hohen- 
feld 1721 


bara,  Klosterfrau 


Maria  Josefa 


Nikolaus  Joseph      Maria 

geb.   1724,   I    1747        Catharina         /Frh. v.BruggA 
/Gf.  Schallend    ^     lach  ) 

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ala  Letzter   des 
Mannsstammes 


ach 
nach   1800 


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Aus  der  Familienchronik  v.    17 14. 


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5.  Beisitzer  der  Landrechte  und  Ausschuß  für  die 

Landesordnung. 

12.  Dezember  1564—1576. 


Beisitzer 

der 

Landrechte. 


ans  Georg  begann  seine  politische  Laufbahn  als  Bei- 
sitzer der  Landrechte  in  Ober-  und  Unteröster- 
reich. Es  wird  zwar  gesagt,  er  habe  dieses  Amt  schon 
i-  J-  1559  angetreten.1)  Allein  zu  konstatieren  war  nur,  daß  die 
Regierung  unter  dem  14.  Dezember  1564  die  Meldung  erstattete, 
es  seien  mit  ihm  Verhandlungen  gepflogen  worden,  nach  denen 
er  sich  bereit  erklärte,  diese  Stelle  anzunehmen,  während  Aga- 
pitus  Volkra  sich  entschuldigt  hatte,  weshalb  Wolff  Dietrich 
Trautmansdorf  als  sehr  tauglich  vorgeschlagen  wurde.  Aus 
einem  Erlaß  der  Kammer  vom  31.  Dezember  1565  geht  hervor, 
daß  Hans  Georg  zwar  seine  Eidespflicht  am  12.  Dezember 
1564  abgelegt  hatte,  daß  ihm  aber  seine  Besoldung,  die  über  ein 
Jahr  rückständig  blieb,  aus  Versehen  nicht  ausgefolgt  worden 
war.  Der  Vicedom  Haymer  erhielt  also  den  Auftrag,  sie  bis  zu 
seinem  Rücktritte  flüssig  zu  machen,  was  auch  im  Jänner  1566 
geschah.2)  Dieser  Rücktritt  erfolgte  wahrscheinlich  wegen  seiner 
Ernennung  zum  Viz dorn  und  General-Einnehmer  in  Österreich. 


* 


* 


Neue  Landes 
Ordnung. 


In  das  Jahr  1565  fällt  die  erste  bekannte  Betätigung  Hans 
Georgs  an  den  ständischen  Arbeiten,  indem  er  in  den  Ausschuß 
zur  Beratung  der  neuen  Landesordnung,  unter  welchem  Aus- 
drucke verschiedene  Materien    subsumiert  wurden,  gewählt  ward. 

In  den  kais.  Propositionen  v.  19.  Juni3)  heißt  es  darüber: 
»Dann,  so  weiß  sich  auch  eine  ersame  Landschaft  zu  erinnern, 
daß  vor  diesem  für  gut  und  nützlich  angesehen  worden  zu  Be- 
förderung der  Justiziell  und  Abwicklung  unnothwendigen  Auf- 
schubs und  Verlängerung  Rechtens  eine  neue  Landsordnung 
darin  ein  gewisser  beständiger  Landsgebrauch  begriffen  sein  solle, 
zu  berathschlagen  und  aufzurichten,  weil  dann  Se.  Maj.   dasselbe 


l)  Wisgrill,  V,  301. 

3)  Hofk  -Archiv.  Ged.-Bch. 

3)  LA.  Ltg.  1565. 


99,  Fol.  32  u.  33  u.  E.  R.  70  ex  1566,  Fol.  45. 


155 

sich  gnediglich  gefallen  lassen,  so  waren  Sie  mit  Gnaden  bedacht 
zu  dieser  Beratschlagung  zu  ordnen.«  Folgen  darauf  die  Namen 
der  Ausschüsse,  mit  denen  sich  die  Stände  einverstanden  er- 
klärten (28.  Juni)  und  nur  baten,  daß  aus  jedem  Stande  eine 
gleiche  Anzahl  delegiert  werde.  Der  Ritterstand  verlangte  außer- 
dem, daß  die  Sache  »desto  förderlicher  und  unveränderlich  ins 
Werk  gesetzt  werde,  wie  denn  gemainer  Landschaft  an  schleuniger 
Abhandlung  sehr  und  viel  gelegen«.  Demnach  schlägt  er  vor, 
»zur  Fürsorge  noch  zwei  fürzunehmen,  da  etwa  einer  oder  zwei  der 
Commissarien  verhindert  wäre,  da  Hr.  Hager  sehr  alt  und  wie 
auch  Pilgram  v.  Sinzendorff  mit  Leibsschwachheiten  beladen, 
daß  alsdann  Einer  der  Jetztbenannten  einberufen  werde,  benennen 
deshalb  Hn.  Hansen  Fünfkircher  und  Hans  Georgen  Khuef- 
stainer«.1)  Dieser  wurde  nach  der  Notiz  unseres  Verzeichnisses  Vz.  306. 
auch  wirklich  einberufen. 

Die  Verhandlungen  scheinen  sich  längere  Zeit  hinausgezogen 
zu  haben,  wahrscheinlich  infolge  der  Kriegsereignisse.  Mittlerweile 
wurde  für  die  von  Sr.  Maj.  herausgegebene  Malefizordnung  eine 
andere  Kommission  niedergesetzt,  bezüglich  deren  die  Stände  am 
6.  Juli    1565   sich  äußerten. 

Aber  für  die  Beratung  »einer  Landtafel  oder  Ordnung  eines 
guten  beständigen  Landbrauches«  reichten  die  Stände  am  21.  De- 
zember 1566  anstatt  der  früheren  eine  neue  Liste  ein,  die  unter 
dem  24.  Dezember  vom  Kaiser  genehmigt  wurde.2)  Diese  ist 
nicht  mehr  vorhanden. 

Im  Dezember  1573  zeigten  die  Stände  an,  daß  die  Kom- 
mission das  Konzept  der  Landtafel  fertiggestellt  habe  und  be- 
züglich der  Landgerichtsordnung,  welche,  wie  es  scheint,  vom 
Kaiser  genehmigt  worden  war,  baten  sie,  daß  das  Konzept  vor 
der  Drucklegung  ihnen  vorgelegt  werde.3)  Es  kam  aber  noch 
nicht  zu  einem  Definitivum. 

Denn  in  den  Landtagspropositionen  v.  10.  Februar  1576  wird  vom 
Kaiser  auf  neuerliche  Vorstellung  der  Stände  gestattet,  daß  für  die  Ge- 
richtsordnung die  Regiments-  und  Kammerräte  zugezogen  werden,  unter 
denen  von  der  Ritterschaft  H.  Georg  Khufstainer  vorgeschlagen 
wurde.  Aus  dem  Landtagschluss  v.  10.  April  1576  ersieht  man  die 
Kautelen,  mit  welchen  diese  Bewilligung  mit  Rücksicht  auf  die  anderen 
wichtigen  Agenden  der  vielbeschäftigten  Räte  umgeben  wird,  von  denen 
der  Kaiser  ausdrücklich  sagt,  daß  sie  zu  diesen  wichtigen  Sachen  ganz 
tauglich  und  gut  seien.  Ebenso  ist  die  Ausdehnung  der  Agenden  der 
Kommission  daraus  zu  entnehmen,  daß  sie  jetzt  sowohl  eine  neue  Land- 
tafel als  auch  Landgerichts-  und  Polizeiordnung  zu  beraten  hatte.4) 

')  LA.  Ltg.  1565. 

2)  LA.  Ltg.  1566. 

3)  LA.  Ltg.  Buch  8.  Fol.  17. 

4)  LA.  Ltg.  1576  u.  1578. 


156 

In  den  Propositionen  v.  21.  Februar  1578  kommt  der  Kaiser 
wieder  darauf  zurück  mit  dem  Bemerken,  »daß  die  Stände  wissen,  wie 
das  Land  mit  keiner  richtigen  Landtafel  oder  gschriebenen  Land- 
brauch versehen  sei,  ebenso  auch  in  heimlichen  und  Malefizsachen 
kein  gewisser  Brauch  erhalten,  als  was  sich  bisher  theils  nach  K.  Carl's  V. 
Halsgerichtsordnung  theils  nach  den  gemeinen  geschriebenen  Rechten 
sich  gerichtet  worden«.  Trotz  vielfacher  gegenseitiger  Mahnungen  zog 
sich  die  Sache,  die  ebenso  wie  die  Defensionsordnung  fast  in  jedem 
Landtage  wieder  berührt  wurde,  noch  längere  Zeit  hinaus.1) 

* 

Ständisches  wie  man  sieht,   war  die  Bewegung  für  Kreierung  geordneter 

recht.  Zustände  im  Schöße  der  Stände  eine  ebenso  lebhafte  wie  beim 
Landesfürsten.  Die  Bemühungen  der  verschiedenen  wechselnden 
Kommissionen  flössen  ineinander,  wie  der  Begriff  der  Landes- 
ordnung die  mannigfachsten  Materien  umfaßte.  Auch  die  Defen- 
sionsordnung wurde  mit  diesem  Namen  bezeichnet  ebenso  wie 
auch  das  für  die  Stände  hochwichtige  Landmanns-Einstands- 
recht.  Schon  i.  J.  1559  war  bestimmt  worden,  daß  zum  Ankaufe 
von  Besitzungen  der  Landleute  die  Bewilligung  der  Regierung 
notwendig  sei.  Auf  wiederholte  dringende  Bitten  der  Stände 
wurde  diese  Anordnung  durch  Generale  v.  20.  August  1565 
dahin  vervollständigt,  daß  auch  die  Bewilligung  der  Landschaft 
hinzutreten  müsse.  Angesichts  des  trotzdem  überhandnehmenden 
Eindringens  fremder  Emporkömmlinge  beschwerten  sich  die  drei 
Stände  bald  wieder  darüber,  daß  »allerlei  in-  und  ausländische 
Personen  mit  Kaufung  der  Landgüter  unbefugt  der  Landstände, 
auch  wider  deren  Willen  und  Untersagen  im  Land  eindringen, 
die  Landtags  und  anderen  Versammlungen  und  Zusammenkünfte 
besuchen  und  denen  alten  Herren-  und  adelichen  Geschlechtern 
gleich  machen  wollen,  .  .  .  die  Inländer  mit  ihrem  übermäßigen 
Geld  allgemach  auskaufen  und  sich  im  Land  allerlei  Neuerungen 
und  Veränderungen  der  alten  löblichen  Gewohnheiten  unterstehen«. 
Daher  hätten  sich  die  Stände  über  eine  Ordnung  verglichen,  »daß 
forthin  unter  dem  Herrn-  und  Ritterstand  Keiner,  der  nicht  ein 
alter  bekannter  und  wißentlicher  Landmann  und  Adelsperson,  von 
ehrlichen  Landleuten  herkommen  ist,  mit  einigem  Gut  ins  Gült- 
buch nicht  einverleibt  werden  soll,  er  sei  denn  auch  auf  sein 
sonder  Anlangen  von  den  beiden  Ständen  der  Herrn  und  Ritter- 
schaft zu  einem  Landmann  angenommen«.  Er  soll  dann  einen 
Revers  ausstellen,  daß  er  sich  über  die  älteren  Landleute  nicht 
erheben  und  den  landesgebräuchigen  Rechten  und  Gewohnheiten 
unterwerfen  wolle. 


i)  LA.  Ltg.  1578. 


157 

Diese  von  der  Kommission  der  Stände  ausgearbeitete  neue 
Ordnung,  welche  die  schon  um  1540  angelegte  Matrikel  er- 
gänzte, wurde  von  Sr.  Majestät  »zu  Erhaltung  der  alten  Geschlechter 
Herkommen,  Stand  und  Reputation«  ')  genehmigt,  mit  den  Land- 
tagspropositionen v.  18.  Jänner  1572  als  Resolution  übergeben  und 
unter  dem  10.  Februar  1572  promulgiert.2)  Auch  diese  Verhand- 
lungen fielen  in  die  Zeit,  in  welcher  H.  Georg  zur  Beratung  der 
Landesordnung  einberufen  ward. 

Im  J.  1579  wurde  es  für  notwendig  befunden,  wieder  be- 
stimmte Normen  darüber  aufzustellen,  welche  jedoch  für  den  Über- 
gang der  alten  Geschlechter  vom  Ritter-  in  den  Herrenstand 
keine  Anwendung  zu  finden  hatten.3)  Und  am  30.  Sptb.  1583 
noch  erklärte  der  Herren-  und  Ritterstand,  nur  solche  Personen 
als  neue  Landleute  aufnehmen  zu  wollen,  welche  ihres  Standes 
würdig  sind  und  keine  bürgerlichen  Pflichten   zu  leisten   haben.4) 

Alle  drei  Stände  gingen  einig  gegen  die  namentlich  während 
der  Regierung  Ferdinands  I.  emporgekommenen  Ausländer  vor, 
die,  stolz  auf  die  ihnen  gewordene  Begünstigung,  sich  über  die 
alten  Geschlechter  erheben  zu  dürfen  glaubten. 


1)  LA.  Expt.-B.  I. 

2)  Das  Haus  Österreich.  Privilegia  Mskpt,  p.  578.  —  Cod.  Austriacus,  I,  737.  — 
E.  Vehse,  Österreich.  Hof  u.  Adel,  II,  269,  betrachtet  es  als  Neukonstituierung  eines 
Corpus. 

3)  LA.  A.  1.  6.  7. 
*)  LA.  Excpt.-B.  I. 


6.  Vizedom,  Kammermeister  und  General- 
Einnehmer. 

1566—1573. 


Vizedom. 


Das  Amt. 


ei  der -Darstellung  des  Lebensganges  des  Konrad  von 
Kufstein  in  Wien,  welcher  in  den  Jahren  1419 — 1421 
das  Österreich.  Huebmeisteramt  zu  führen  hatte,  haben 
wir  schon  darauf  hingewiesen,  daß  diese  Behörde  später  in  das 
Vizedombamt  übergegangen  ist  oder  doch  ihren  wesentlichsten 
Attributen  nach  hinübergeführt  wurde  und  anderthalb  Jahrhunderte 
später  auch  wieder  von  einem  Träger  desselben  Namens  geleitet 
werden  sollte.1) 

Hans  Georg  Kuffstainer  wurde  tatsächlich  durch  das 
Vertrauen  des  Kaisers  Maximilian  IL  dazu  berufen  und  führte 
es  von    1566  bis  Ende    1572. 

Das  von  K.  Maximilian  I.  neu  begründete  Amt  fügte  sich 
trefflich  in  den  Kreis  der  später  von  K.  Ferdinand  I.  instruierten 
Zentralämter  —  das  Ratskollegium,  die  allgemeine  Hofkanzlei  und 
die  allgemeine  Hofkammer  —  denen  die  gleiche  Idee  der  Gemein- 
samkeit zugrunde  lag,  wie  den  immer  wieder  in  Momenten 
gemeinsamer  Gefahr  betriebenen  Zusammenkünften  der  Stände  aus 
den  österreichischen  Ländern.2) 

Der  Hofkammer  war  der  Vitzdomb  adjungiert,  über  dessen 
Amt  schon  Lazius,  der  Zeitgenosse  Ferdinands  I.,  eine  ein- 
gehende Darstellung  gibt3),  aus  welcher  zu  ersehen  ist,  welchen 
Umfang  die  Agenden   des  Vizedombs  oder  Vitztums  besaßen. 

Er  war,  wie  Bucholtz  in  unzulänglicher  Kürze  sagt,  der 
Verwalter  des  ursprünglichen  Domanialvermögens,  hatte  den 
Grundzins  aus  den  noch  landesfürstlichen  Städten,  Märkten  und 
Schlössern  zu  erheben  und  zu  verrechnen,  Pensionen  auszuzahlen 
und  zugleich  die  an  den  Hof  gelangenden  Streitigkeiten  solcher 
Orte  und  der  Bürger  und  Einwohner  derselben  im  Namen  des 
Landesfürsten  zu  schlichten.4) 

Wie  wir  sehen  werden,  kamen  zu  diesen  Aufgaben  des 
Vizedombs,   der  als  ein  Administrator  des  persönlichen  und  Haus- 

1)  C.  Kuefstein,  Studien.  I,  152. 

2)  Bidermann,  Gesamtstaatsidee,  p.  4  ff. 

3)  W.  Lazius,  ed.  Abermann.  III,  82. 

4)  Bucholtz,  Ferdinand  I.  VIII,  25. 


159 

Vermögens  oder  Privatfinanzminister  des  Fürsten  bezeichnet 
werden  kann,  noch  andere  Funktionen,  die  in  das  Räderwerk 
der  Staatsadministration  eingriffen,  wie  die  Einhebung  des  Un- 
geldes  und  sonstiger  Abgaben  die  damals  zu  den  persönlichen 
Einkünften  der  Krone  gerechnet  wurden,  dann  das  Jagdwesen, 
Fürsorge  für  Festungsbauten  und  Ausrüstungen  u.  dgl.  m. 

Die  nachstehenden  aus  den  Büchern  der  Hofkammer  und 
des  Vizedoms  geschöpften  Notizen  dürften  ein  anschauliches  Bild 
der  Funktionen  des  Amtes  und  der  Tätigkeit  seines  Leiters  bieten. l) 

Hans  Georg  war  ein  entschiedener,  tatkräftiger  Charakter,  Übernahme 
der  keinen  Kampf  scheute  und  weder  vor  dem  Feinde  im  Kriege 
noch  vor  friedlicheren  Gegnern  in  den  inneren  Zwistigkeiten  zurück- 
zuweichen gewohnt  war.  Schon  vor  dem  Antritte  des  ihm  vom 
Kaiser  angebotenen  Vizedombamtes  hatte  er  Proben  seiner  Festig- 
keit abzulegen.  Die  Verhandlungen  gingen  nicht  ganz  leicht  von- 
statten. Man  hatte  ihm  seitens  der  kaiserl.  Kammer  die  Über- 
nahme dieses  Amtes  angetragen,  zu  welcher  er  auch  nicht  ab- 
geneigt gewesen  zu  sein  scheint.  Doch  war  ihm  eine  geringere 
Entschädigung  zugedacht  worden,  als  sein  Vorgänger  Haimer 
erhalten  hatte.  Er  bestand  begreiflicherweise  auf  völliger  Gleich- 
stellung mit  diesem,  ohne  welche  er  das  schwierige  Amt  nicht 
übernehmen  könnte.  Der  Kaiser  sah  die  Billigkeit  dieses  Begehrens 
ein  und  genehmigte  die  Besoldung  mit  den  bisherigen  sieben- 
hundert Gulden  und  5  Dreiling  Wein  samt  der  freien  Wohnung 
im  Vizedombhaus,  jedoch  mit  der  Bedingung,  daß  die  Differenz 
von  200  fl.  und  1  Dreilins:  Wein  nicht  als  »ordinari  Besoldung: «, 
sondern  als  ein  »extraordinari  Gnaden  und  zuepueß  Geld«  ge- 
reicht werden  solle. 

Auf  dieser  Basis  sind  mit  Befehl  und  Resolution  Maximi- 
lians II.  v.  2.  November  1565  die  Kammerräte  der  N.-ö.  Lande 
angewiesen  worden,  »mit  Hans  Georgen  Khuefstainer  der- 
gestalt abzuschließen,  damit  Er  auf  den  1.  Tag  Januarii  schierist 
kommend  gewiß  in  das  Amt  anstehe«.  Dieser  Befehl  ist  dem 
Khuefstainer  nach  der  darauf  angebrachten  Notiz  am  5.  November 
vorgelesen  worden,  worauf  er  sich  erboten  hat,  das  Amt  wirk- 
lich zu  übernehmen.2)  Also  ein  förmlicher  Vertrag! 

Hierauf  wurde  er  mit  Dekret  v.  2.  Jänner  1566  zu  Sr.  Majestät 
Vizedomb  in  Österreich  ernannt.  Es  heißt  darin: 

»Wir  Maximilian  der  annder  etc.  bekennen,   daß  wir  unsern     Beil.  94. 
getreuen    lieben    Hans    Georgen    Khuefstainer    in   Ansehung 


')  Hofk.-Archiv.  Ged.-B.  102—136.  E.  R.  69—116.  Farn. -Act.  Ku.  4.  Herrsch.-Act. 
Lit.  V.  4.  u.  Fasz.  Jägerzeile. 

•)  Hofk.-Archiv.  Ged.-B.  102.  A°.  1566  u.  67,  Fol.  4,  u.  Kuefstein.  Famil.-Akt., 
Lit.  Ku,  Nr.  4. 


160 

seiner  erbar  und  Schicklichkeit  dafür  er  uns  berüembt  worden  zu 
Vz.  307.     unserm  Vizdomb    in    Oesterreich    bis    auf  unser  Wolgefallen   und 

Widerrufen  gnediglich  bestellt  und  aufgenommen  haben also 

daß  er  nit  allein  das  Vizdomb,  sondern  auch  das  General- 
Einnemberamt  handeln,  unsere  Rändt,  nutz  und  Gült,  auch 
in  gemain  all  unser  andre  ordinari  und  extraordinari  Gefäll  all 
unserer  benennter  Ambter  nichts  ausgenommen  usw. «  *)  Das  Nähere 
über  diese  Funktionen  ist  aus  dem  Texte  nach  dem  Originale 
besser  zu  entnehmen. 

Die  Instruktion  v.  2.  Jänner  15662),  welche  anläßlich  des 
Amtsüberganges,  offenbar  in  weiterer  Ausbildung  der  in  fort- 
laufender Bewegung  befindlichen  Organisation  der  Zentralbehörden, 
Vz.  310.  neu  ausgearbeitet  und  vervollständigt  wurde,  stellt  wiederum  in 
sehr  genauer  Weise  alle  Funktionen  zusammen,  »wie  unser  ge- 
treuer lieber  Hans  Georg  Khuffsteiner  als  angehender,  und 
ein  jeder  künftiger  unser  Vitzdomb  in  Oesterreich  u.  d.  E.  sambt 
einem  jeden  gegenwärtigen  und  künftigen  Im  zugeordneten  Gegen- 
schreiber angeregt  unser  Vitzedomb  —  desgl.  das  Cammer- 
meister-  und  General-Einnemberamt,  welche  diese  drei  Aemter 
gleichwol  unterschiedlich,  aber  all'  miteinander  in  aines  Vitze- 
dombs  Verwaltung  stehen  —  handien  und  verrichten  soll«. 

Das  Vitzdömbambt  wieder  bestand  aus  zwei  »Artikeln«, 
nämlich  der  ^Obrigkeit  über  die  Urbarsholden  u.  Untertanen 
und  das  Einnehmen  und  Ausgeben  der  in  das  Vitzdomb- 
und  Huebamt  gehörigen  Gefälle. 

Bei  Rumor-  oder  Fechthändeln  im  Huebhaus,  welches 
zur  landesfürstlichen  Freiheit  gehört,  hat  der  Vizedomb  ohne 
andere  Mittelsperson  das  Recht  zu  sprechen,  die  Täter  gefangen- 
zusetzen  und  der  N.-ö.  Kammer   Bescheid  einzuholen. 

Die  dem  Vizedom  gleichfalls  anvertrauten  Ämter  des  Kammer- 
meisters und  des  General-Einnehmers  greifen  durch  die  in 
der  Instruktion  ihnen  zugewiesenen  Funktionen,  die  Fürsorge  für 
die  ungarischen  Dreißigerämter  und  deren  Einnahmen  u.  dgl.,  über 
die  Grenzen  von  Niederösterreich  hinüber,  wie  auch  schon  ein- 
zelne Agenden  des  Vizedomamtes,  wodurch  ein  neuer  Beleg  für 
das  seit  Maximilian  I.  schon  bestehende  und  unter  Ferdinand  I. 
stärker  ausgesprochene  Bestreben  nach  einer  gewissen  Zentrali- 
sierung wenigstens  einiger  Funktionen  auch  für  die  anderen 
Kronländer  geliefert  wird. 

Die  perennierenden  Geldverlegenheiten  der  Landesfürsten 
hatten  längst  zu  dem  Auskunftsmittel  geführt,  ihnen  gehörige 
Herrschaften,    heimgefallene    Lehen,    gebrochene    Burgen    wider- 

')  Hofk.-Arch.,  1.  c.  Fol.  5,  u.  Archiv  Greillenstein. 
2)  Hofk.-Arch.,  Fol.  7,  1.  c. 


161 

spenstiger  Edlen  als  Pfandherrschaften  gegen  Darlehen  hinaus- 
zugeben. Dies  war  zu  einer  förmlichen  Institution  geworden  und 
der  Vizedom  hatte  die  Evidenz  zu  führen.  Daher  hatte  sich  Hans 
Georg  bei  seinem  Antritte  »ain  ausführliches  Verzeichnuß«  geben 
oder  anfertigen  lassen,  »waß  A°.  1566  für  Pfandschilling  in  Oester- 
reich  u.  u.  o.  d.  Enns,  wer  die  Pfandinhaber  und  wie  viel  die  Vz.  311. 
Pfandsummen  gewesen«.  Letztere  erreichten  die  Höhe  von 
1,280.000  fl. l) 

Unter  dem  4.  Jänner  1566   erging  sodann  der  Gehorsambrief 
an  die  Vizedomamtsleute  und  Untertanens  eitens  des  Kaisers  .... 
»Daß  Wir  unseren  getreuen  lieben  Hans  Georg  Kueffstainer  zu     Vz.  308. 
unserem    Yitzdomb    und    General-Einnember    bestellt    und    aufge- 
nommen haben,    demnach  bevehlen  wir  Allen    und  Jedem 

daß  Ihr  gedachten  .  .  hinfüro  für  unsern  Vitzdomb    als  Eure  für- 
gesetzte Obrigkeit  ehren  und  halten  sollt  .  ,«2) 

Tags  darauf  erfloß  ein  Kommissionsdekret  an  den  Salzamt- 
mann Johann  Jordan  und  an  Sr.  Maj.  Raitrat  bei  der  N.-ö. 
Kammer  Christophen  Pruener,  daß  sie  als  Kommissäre  »das 
Vitzdombamt  vom  Hn.  Christophen  Haymer  übernehmen  und 
dem  Khuefstainer  mit  den  Inventarien,  die  in  duplo  auszufertigen 
sind,  eingeben  sollen«. b)  Auf  das  gefertigte  Verzeichnuß  und  In-  Vz.  309. 
ventari  verweist  eine  Notiz  in  unserem  Archivverzeichnis. 

Schon  am   25.  Jänner    ernannte    der  Kaiser   von  Augsburg    Kais.  Rat. 
aus  den  Hans  Georg  zu  Seinem  Rathe,    indem  der  kais.  Be- 
fehl an   die  N.-ö.  Kammer  und  den  Landmarschall  erging,    »daß 
wir    unserem    getreuen    lieben    etc.    den    Rathstitel    zu    geben 
gnädiglich  bewilligt  haben«.4) 

Daß    er    das  übernommene  Amt    sehr    ernst    nahm,    beweist   Reorganis.- 
sein  Verhalten  von  Anfang  an.   Es  schwebte  ihm  sofort  eine  Re-  Vorschlase- 
Organisation  vor,    durch  welche    es,    wenn    seinen  Vorschlägen 
Gehör    geschenkt  worden  wäre,    eine   wesentliche  Hebung  seiner 
Bedeutung  und  seiner  Aktionsfähigkeit  gewonnen  hätte. 

Schon  gleich  nach  seinem  Antritte  hatte  er  über  die  Unzu- 
länglichkeit der  Mittel  zu  klagen.  Mit  Bericht  v.  26.  Jänner  war 
er  genötigt,  darauf  aufmerksam  zu  machen,  daß  das  Amt  über- 
laden sei  und  somit  die  angesuchte  Besoldung  der  neuaufgenom- 
menen Marinari  nicht  tragen  könne,  worauf  resolviert  wurde,  daß 
diese  auf  das  Kriegszahlamt  zu  überwälzen  sei. 6) 

Ähnliche  Mißlichkeiten  mögen  die  Veranlassung  gewesen 
sein,   daß  Hans  Georg,    nachdem  er,    der  Verabredung  gemäß, 

l)  Hofk -Arch.  P.  12,  Verzeichniß  ex  1569. 
3)  Hofk. -Arch.,  Ged.-B.  102,  Fol.  7. 

3)  Hofk.-Arch.,  1.  c.  Fol.  5. 

4)  Hofk.-Arch.,  1.  c.  Kuefstein-Faszikel,  Lit.  Ku,  Nr.  4. 

5)  Hofk.-Arch.  E.  R.,  vol.  71  ex  1566. 

C.   Kuektein.  II. 


162 

das  Amt  auf  ein  Jahr  provisorisch  übernommen  und  versuchs- 
weise geführt  hatte,  eine  eingehende  Darstellung  mit  Vorschlägen 
zur  Verbesserung  zu  unterbreiten  sich  genötigt  fühlte,  unter  denen 
die  Bitte  des  freien  Zutrittes  zum  Kaiser,  also  des  direkten  Vor- 
trages, als  Symptom  eines  vorhandenen  Bedürfnisses  hervor- 
gehoben zu  werden  verdient. 

In  seinem  Berichte  an  den  Kaiser ')  begann  er  damit,  daran  zu  er- 
innern, daß  Se.  Maj.  ihn  im  verschiedenen  65.  Jahr  gen  Wien  gnädigst 
erfordert,  um  mit  ihm  wegen  der  Übernahme  des  Amtes  Handlung 
pflegen  zu  lassen.  Er  sei  gehorsamblich  erschienen  und  habe  auf  ge- 
pflegte Handlung  das  Amt  auf  ein  Jahr  und  Versuchen,  »aber  Gott  weiß 
mit  etwas  meiner  sundern  Ungelegenheit,  doch  zu  erzaigung  meines  ge- 
horsamb  in  Unterthänigkeit  angetreten.  Und  wiewol  ich  dasselb  bishero 
ohne  Ruhm  zu  melden  nüczlichst  Vleiß  nach  meinem  besten  Verstehen 
gehandelt  u.  an  mir  nichts  erwidern  laßen,  auch  hoffentlich  dieses  Jahr 
herum  wie  es  sich  ob  Gott  will  im  Werich  befunden  u.  noch  befinden 
wird,  getreulich  u.  nüczlich  gedienet.  So  befindt  ich  doch  in  solcher 
Amtshandlung  dermaßen  etlich  beschwerliche  Sachen.  .  .  da  dieselbe 
nicht  geändert,  ich  mir  nicht  allein  nit  getrau  gemeltes  V.  D.  Ambt 
für  meine  Person  u.  Notturft  noch  hinfüro  zu  verrichten,  sundern  auch 
gänzlich  darfür  daß  es  durch  andere,  als  künftige  V.  D.  dergestalt  mit 
gebürlichem  Ansehen  u.  Nutzen  Ew.  R.  Khayz.  Maj.  nicht  khunt  ge 
handlet    oder  verricht   werden.« 

Folgen  nun  seine  Remedurvorschläge. 

1.  D.  Vitzdomb  u.  Cammmerats-Einnahmen  u.  Ausgaben  sind  an 
sich  so  schwer  u.  geben  so  viel  zu  schaffen  daß  Einer  allein  damit 
genug  zu  thun  hat  u.  nichts  anderes  mehr  übernehmen  kann.  2.  Auch 
geben  d.  gerichtl.  u.  Parteisachen  dem  V.  D.  »fast«  viel  zu  thun.  3.  Hat 
er  auch  d.  Unterthanen  so  in  das  Castenamt  gehörig  mit  Haltung  der 
Panthaiding  und  in  anderweg  zu  verwalten,  —  welcher  Unterthanen 
eine  ziemliche  Anzahl  ist.  Zudem  soll  d.  V.  D.  der  Instruction  gemäß 
über  die  20  Panthaiding  jährlich  persönlich  besuchen.  Dann  kommen  fast 
täglich  von  N.  Ö.  Cammer  u.  d.  Regierung  so  viel  Geschäfte,  welche  unver- 
züglich zu  erledigen  u.  beantworten  sind,  daß  er  überhäuft  ist  u.  den 
anderen  Gegenständen  die  persönl.  Betheiligung  erfordern  würden,  als 
d.  Wirtschaft,  Taiche,  Getraidt,  Au,  Pauzehent  und  Pergrecht,  Wein  u.  a.  m. 
nicht  d.  nöthige  Vleiß  u.  Sorgfalt  zuwenden  könnte. 

Dann  hat  er  d.  Vitzdombs-Obrigkeit  zu  üben,  ob  von  1.  f.  Grund, 
Pfarr  u.  Vogtholden,  Diensten,  Steuern,  Roboten,  Aemtern  u.  a.  dgl. 
nichts  entzogen  werde.  Namentlich  wäre  es  unmöglich  daneben  d. 
Geldhandlung  genau  zu  verrichten.  Sogar  dem  Salzamtmann  zu  Gmunden, 
dessen  Geschäfte  sich  mit  jenen  des  V.  D.  Amtes  nicht  vergleichen  laßen, 
ist  ein  Einnehmer  beigegeben.  Er  bittet  also  um  Zugabe  eines  solchen, 
um  so  mehr  als  deßen  Kosten  aus  den  durch  anderweitige  nützliche 
Verwaltung  erreichten  Mehreinnahmen  leicht  hereingebracht  werden 
könnten. 

Der  V.  D.  soll  sich  bei  d.  V.  D.  Urbarien  u.  anderen  brieflichen 
Urkunden  über  d.  Urbar  u.  andere  Gerechtigkeiten  informieren,  auf  Grund 
der  ihm  übergebenen  Inventarien.  Nun  sind  ihm  aber  keine  solchen  über- 

*)  Hofk.-Arch.  Vitzedombakten,  Lit.  V.  4  ex  1567. 


163 

geben  worden  u.  auch  der  Gegenschreiber  weiß  nichts  über  d.  gegen- 
wärtigen Stand  der  aus  den  ganz  veralteten  Büchern,  die  allein  ihm 
übergeben  wurden,  nicht  zu  entnehmen  ist.  »  Hieraus  erwachsen  offenbare 
Gefahren  f.  d.  Rechte  EwMaj.  sowie  auch  für  die  andern  Parteien  die 
oft  unverrichteter  Dinge  wieder  nach  Hause  gehen  müßen,  weil  der 
allerdings  mit  d.  Kelleramt  beschäftigte  Grundschreiber  Hiersch  nicht 
zugegen,  oder  aber  der  Vitzedomb  durch  seine  anderweitigen  Amts- 
geschäfte verhindert  ist.«  Die  Vitzdomb'schen  Grundbücher  seien  also  in 
Hinkunft  einem  Einnehmer  zu  übergeben,  wogegen  d.  Grundschreiber 
erspart  werden  könnte. 

Ferner,  trotz  des  ihm  übergebenen  kais.  Gehorsambriefes  an  die 
Amtsleute  u.  sonstigen  Untergebenen,  leisten  sie  keinen  instructions- 
gemäßen  Gehorsam,  sondern  wenden  sich  mit  ihren  Abgaben  u.  sonstigen 
Handlungen  oft  direct  an  d.  Cammer  wodurch  dem  Amte  eine  Ver- 
ringerung droht.  D.  Gefahr  einer  Rechtsführung  gegen  d.  Unbotmäßigen 
könnte  —  wie  bei  den  vorigen  Vitzedomben  —  wieder  eintreten.  Daher 
bittet  er  den  Gehorsambrief  scharf  wiederholen  zu  laßen  u.  auch  den 
Cammer-Räthen  zu  befehlen  die  in  d.  Vitzedomamt  gehörigen  Anliegen 
an  dieses  zu  weisen  u.  nicht  anzunehmen. 

Da  es  sodann  viel  einfacher  ist  als  vielfältige  Schreiben  in  com- 
plicirten  Angelegenheiten,  bittet  er,  daß  d.  V.  D.,  wie  es  auch  früher 
geschehen,  bei  Sr.  Maj.  zu  mündlichem  Vortrage  erscheinen  dürfe. 

Endlich  betreffs  des  Bestallbriefs,  deßen  Entwurf  ihm  zur  Einsicht 
vorgelegt  wurde,  habe  er  kein  Bedenken,  als  nur  das  Eine,  daß  ihm 
für  Reisen  in  Angelegenheiten  Sr.  Maj.  auf  3  Pferd  auf  jedes  Roß  u. 
Mann  Tag  u.  Nacht  20  kr.  passirt  werden,  womit  bei  diesen  theuren 
Zeiten  d.  Auskommen  nicht  möglich  sei.  Es  möge  also  die  Verrechnung 
der  Unkosten  ihm  u.  künftigen  Vitzedomben,  wie  sie  selbst  geringeren 
Aemtern  bewilligt  sei,  gewährt  werden,  ohne  welches  er  die  Bestallung 
nicht  annehmen  könne. 

Dieser  Bericht,  welchen  Hans  Georg  nach  einjähriger 
Führung  des  Amtes  erstattete,  wurde  vom  Kaiser  ddto.  Troppau 
4.  Februar  1567   an  die  Kammer  zur  Begutachtung  übersendet. 

Der  hierauf  erstattete  Bericht  der  Buchhaltung  und  der  Raiträthe 
an  die  Kammerräthe  v.  15.  April  1567  spricht  sich  eingehend  und  zu- 
meist ablehnend  aus,  indem  auf  d.  Instruction  verwiesen  wird  u.  darauf, 
daß  der  Vitzedomb  dort,  wo  er  selbst  verhindert  ist,  sich  vertreten  lassen 
könne. 

Der  Erlaß  des  Kaisers  an  die  Kammer  v.  7.  Septb.  1567  (deren 
Bericht  nicht  vorliegt)  sagt,  daß  die  Abhaltung  der  Pantaidinge  und 
strittigen  Handlungen  der  in  d.  Kastenamt  gehörigen  Unterthanen 
wohl  dem  V.  D.  zukomme,  aber  der  von  ihm  angeführten  Ursachen 
halber  dem  Kastner,  wie  früher,  anvertraut  werde  unter  des  V.  Ds. 
Aufsicht.  Wenn  gegen  d.  Gehorsambrief  gehandelt  werde,  möge  der 
V.  D.  seine  Beschwerde  vorerst  an  d.  Kammer  bringen.  Ein  besonderer 
Einnehmer  u.  Umgestaltung  des  Amtes  wird  nicht  bewilligt,  dagegen 
dem  V.  D.  versichert,  daß  seiner  mit  Reisen  u.  Commissionen  soviel  mög- 
lich geschont  werden  soll.  Bz.  der  Grundbücher  soll  ihm  zugestellt 
werden,   was  er  braucht,  nach  d.  Antrage  der  Kammer. 

»Des  freien  Zugangs  halber  bei  unser  kais.  Person,  da  soll 
es  mit  Ihm  wie  mit  andern  gewesten  Vitzedomben  gehalten  werden,  und 

11* 


164 

was  Er  bei  uns  anzubringen,  darumben  wird  er  umb  Audienz  anzuhalten 
wißen.« 

Betreffs  d.  Bestallung-  soll  den  Amtsleuten  d.  Ordinari,  den  andern 
d.  Zehrung  gegen  Particulare  gegeben  werden. 

Offenbar  eine  Folge  dieser  Auseinandersetzungen  war  es,  daß  am 
15.  Octb.  1567  ein  Rundschreiben  der  Kammer  alle  Ämter  anwies,  an- 
gesichts der  steigenden  Bedürfnisse  genau  zu  den  Einnahmen  zu  sehen, 
und  am  4  Decb.  wurden  eingehende  Instruktionen  über  die  Verrech- 
nungen  und   namentlich  die  Raitreste  erteilt. 

Wenn  auch  die  von  Hans  Georg  geplante  Reorganisation 
im  ganzen,  namentlich  aber  der  direkte  Vortrag  beim  Kaiser,  der 
das  Amt  allerdings  der  Kammer  gegenüber  wesentlich  ge- 
hoben hätte,  keine  genehmigende  Aufnahme  fand,  so  waren  doch 
einige  der  Vorschläge  nicht  fruchtlos  gewesen  und  hatten  zum 
mindesten  das  erreicht,  daß  der  Kaiser  sowohl  als  die  Hofkammer 
die  Einsicht  nicht  von  sich  weisen  konnten,  wie  untunlich  eine 
weitere  Belastung  wäre,  so  daß  Hans  Georg  in  seinem  Wirkungs- 
kreise sicherer  gestellt  war. 

Eine  kaiserl.  Resolution  d.  d.  Preßburg,  2.  Septemb.  1569  über 
das  ganze  Wesen  der  beiden  Vizedomämter  in  Ob-  u.  Unter- 
österreich anerkannte  sogar  die  von  der  N.-ö.  Kammer  in  einem 
Berichte  v.  15.  August  1568  neuerdings  vorgebrachten  Bedenken, 
»daß  das  Vitzedomambt  thatsächlich  höchlich  beschwert  ist  und 
es  wohl  vonnöthen  war,  demselben  mit  mehreren  Einkommen  zu 
helfen,  dafür  aber  diesmal  kein  ander  Mittel  als  die  Steigung 
oder  Ablösung  der  Ungelt,  worüber  die  Verhandlungen  mit  der 
Landschaft  jedoch  noch  längere  Zeit  in  Anspruch  nehmen 
werden«.  Es  möge  vorläufig  um  eine  Summe  Geldes  gegen 
geringes  Interesse  gehandelt  werden,  um  die  Hauptsumme  ab- 
ledigen zu  können. 

Daher  wurde  auch  das  Vizedomamt  mit  Erlaß  v.  1.  September 
beauftragt,  für  die  Herabminderung  der  auf  dem  Amte  liegenden  Inter- 
essen gegen  5,  6  oder  höchstens  7%  bedacht  zu  sein.  Man  konnte  sich, 
wie  man  sieht,  auch  damals  nicht  anders  als  durch  Anlehensoperationen 
helfen,  die  das  Amt  selbständig  einzugehen  hatte,  und  deren  Abwicklung 
nicht  immer  leicht  war. 

Im  Mai  war  er  genötigt,  zu  melden,  daß  sein  Amt  dermaßen  er- 
schöpft sei,  daß  die  Besoldungen  und  Zinsen  nicht  ausgezahlt  werden 
können.  Die  Kammer  beantragte  infolgedessen  Abhilfe,  worauf  Erz- 
herzog Carl  mit  Dekret  v.  16.  Juni  erkannte,  daß  eine  solche  wirk- 
lich vonnöten  sei.  »Aber  wegen  des  beschwerten  obligenden  Kriegs- 
wesens und  desselben  täglichen  unvermeidlichen  Auslagen«  könne  der- 
zeit nicht  mit  einer  baren  Summe  an  die  Hand  gegangen  werden. 
Man  möge  auf  die  Urbarien  und  das  Ungelt  von  Wien  Antizipationen 
nehmen.  Das  Vitzedombamt  aber  soll  mit  weiteren  Auflagen  verschont 
werden. 


1C5 

Daß  dieses  nicht  ungeschickt  gewirtschaftet  hat,  beweist  das 
gewiß  gewichtige  Zeugnis  des  Hofkammerpräsidenten  Helmhardt 
von  Jörger  in  seinem  Berichte  v.  8.  August  1571.  Nach  diesem 
beliefen  sich  die  Einnahmen  auf  1 1 1.43  1  fl.  2  ß  24'/2  0-,  die  Ausgaben 
auf  101.640  fl.  4  ß  9V2  Ö". 

»Mit  dem  Rest  hat  er,  Vitzedomb,  durch  Ausgabe  auf  Bau 
und  Jägerei  und  Uebertragung  nit  allein  gut  gemacht,  sondern 
auch  seine  Besoldung  nicht  einmal  hinausgenommen,  und 
noch  dazu  Geld  aufgebracht  und  ins  Amt  gelegt.  Er  hat 
also  keinen  Ueberschutö  zur  Verfügung.« 

Ein  schönes  authentisches  Zeugnis  für  die  richtige  und  auf- 
opfernde Gebarung  unseres  Hans  Georg.1) 

Wenn  man  die  lange  Liste  der  stehenden  Besoldungen,  ganz 
abgesehen  von  den  Extraausgaben,  betrachtet,  kann  man  die  An- 
erkennung nicht  versagen,  daß  es  trotz  der  stets  unzureichenden 
Mittel  gelungen  ist,  den  laufenden  Dienst  ohne  Störung  aufrecht- 
zuhalten. Die  Aufzeichnungen  des  Jahres  1568  geben  eine  genaue 
Liste  der  auszuzahlenden  Gehalte.2)  Der  Statthalter  von  Schön- 
kirchen erhielt  1500  fl.,  die  Regierungs-  und  Kammerräte 
400 — 500  fl.,  der  Kammerpräsident  Helmhard  Jörger  600  fl.,  die 
übrigen  Herren  absteigende  Beträge  sowie  Salz  und  1  Mark  Silber, 
dann  kommt  die  Kanzlei  und  Buchhalterei,  die  Salz-,  Zeug-  und 
Artillerieämter  usw. 

Außer  diesen  stabilen  Zahlungen  waren  noch  eine  ganze 
Reihe  anderer  zu  leisten  und  Agenden  zu  führen,  deren  Viel- 
seitigkeit eine  geordnete  Übersicht  kaum  ermöglicht.  Zu  den  Auf- 
trägen für  Kommissionen,  Bauten,  Anschaffungen  für  Kriegsaus- 
rüstungen kamen  namentlich  Beraittungen  der  landesfürstlichen 
Besitzungen,  der  Pfandherrschaften,  der  ungarischen  Grenzfesten 
und  Dreißigstämter  und  einige  wenige  für  den  Hof  selbst  hinzu.3) 

Gleich  eine  der  ersten  Aufgaben  H.  Georgs  betraf  eine 
Fürsorge  für  die  Hofburg,  in  welche  das  in  Merkenstein  ge- 
schlagene Röhrenholz  für  die  Einleitung  des  Brunnens  zu  trans- 
portieren war.  Später  kommen  die  »zu  Khuefstein  für  Se.  Ma- 
jestät gemachten  Schiffungen«  vor,  dann  Ausgaben  für  das  Bett- 
gewand in  der  Burg  —  50  Stück  Leinwand  und  40  Decken  — , 
für  die  10  Torsteher  das  Gnadenkleid  aus  schwarzem  Tuch  mit 
gelbem  Barchentfutter  und  für  die  Wiederherstellung  des  Augustiner- 
ganges, welcher  i.  J.  1568  durch  Feuer  zerstört  worden  war. 
Auch  mußten  die  Zimmer  der  Kaiserin  wegen  Baufälligkeit  restau- 
riert werden. 


')  Hofk  -Arch  ,  Vizd.-Akt.  1569— 1571. 

-)  Hofk. -Archiv.  E    R.   1568  —  69,  vol.  107. 

:)  Hofk. -Archiv,  Ged.-B.   102  — 119,  u.  E.  R.,  Nr.  69  —  99. 


166 

Für  den  Kaiser  selbst  finden  sich  keine  Ausgaben,  außer 
etwa  die  200  fl.  für  Einbindung  von  »allerlei  Büchern  in  Sr.  Maj. 
Liberei«,  und  die  separat  zu  besprechenden  Jagd-  und  Gartenaus- 
lagen. Dagegen  war  Se.  Majestät  für  Seine  Söhne  und  deren  Hof- 
haltung väterlich  besorgt  durch  Zuwendung  von  15  Emer  Most 
für  Herstellung  von  »Kräutlweinen«.  »Des  Erzherzogs  Friedrichs 
unseres  lieben  Sohnes  Saugambel«  begnadet  er  mit  einem  Studien- 
gelde  von  32  fl.  für  ihren  Sohn.  Für  die  zwei  älteren  Erzherzoge, 
Rudolf  und  Ernst,  wurde  die  Erbauung  »einer  Küche  aus  Ziegel 
und  Holz  zunächst  unserer  Burg«  bewilligt,  eine  Kombination, 
welche  die  heutigen  sorgsamen  Leiter  des  Hofstaates  mit  einem 
gewissen  Schaudern  erfüllen  würde.  Überhaupt  befanden  sich  die 
Baulichkeiten  in  der  Burg  noch  in  einem  etwas  patriarchalischen 
Zustande,  der  aus  der  Einfachheit  der  Lebensführung  der  Landes- 
fürsten und  dem  Mangel  an  Mitteln  erklärlich  ist.  Für  diese  Bau- 
führungen wurden  namentlich  die  Erträgnisse  des  Ober- Dreißiger- 
amtes zu  Ungarisch- Altenburg,  der  Maut  in  Stein  u.  a.  heran- 
gezogen, von  denen  H.  Georg  berichten  konnte,  daß  sie  richtig 
eingegangen  und  gleich  für  die  Burg,  die  »Gatterburg  und  die 
Lusthäuser  auf  dem  Wall«   verwendet  worden  sind. 

Wenn  auch  die  Nachfolger  Ferdinands  I.  nicht  mehr  in 
so  weitem  Maße  wie  dieser  für  den  Ausbau  der  Burg  sorgen 
konnten1),  so  fehlte  es  doch  nicht  am  guten  Willen,  wohl  aber 
an  den  nötigen  Mitteln.  Daher  mußte  sich  Rudolf  II.  später  an 
die  Stände  wenden,  die  auch  i.  J.  1589  40.000  fl.  bewilligten, 
zu  denen  bald  24.000  und  i.  J.  1603  weitere  8000  hinzugefügt 
wurden.2) 

Trotz  der  Beschränktheit  der  Mittel  verstand  es  der  Kaiser, 
seine  Großmut  walten  zu  lassen.  Die  adelige  Landschule  in  Wien, 
welche  er  in  Ausführung  der  Absichten  seines  Vaters  i.  J.  1566 
ins  Leben  gerufen  hatte,  erhielt  1000  fl.,  jedoch  vom  Salzamte 
zu  Stein,  weil  des  Vizedomamtes  Mittel  nicht  ausreichten3),  und 
alljährlich  200  Emer  Wein  in  guten,  beständigen,  frischen,  ge- 
ringen Bau-  und  nicht  Zehent-  oder  Bergrechtsweinen.  Studierende 
erhielten  Stipendien  und  verdiente  Persönlichkeiten,  wie  Niclas 
von  Salm,  Reichard  Strein,  Hans  Rueber,  wurden  mit  be- 
deutenden Geschenken  begnadet.  Letzterer  erhielt  als  Feldoberster 
in  Ungarn  die  Herrschaft  Scharos,  bis  ihm  die  für  seine  treuen 
und  ersprießlichen  Kriegsdienste  gewährten  10.000  fl.  ausgezahlt 
sein  würden,  wogegen  er  25  wohlgeübte  und  vertraute  Kriegs- 
leute als  Ordinari-Besatzung  halten  sollte. 


')  Kiscli,  Die  alten  Straßen  Wiens,  p.  234. 

J)  Starzer  i.  Archiv  f.  N.-Ö.,  I,  201  ex  1908. 

3)  Ldsk.,  XII,  1  ff.  —  Hofk.-Arch.  Ged.-B.  99,  Fol.  146. 


167 

Nach  damaliger  Sitte  sendete  der  Kaiser  zu  Hochzeiten  der 
Herrenstandsmitglieder  Geschenke  in  Gestalt  von  Trinkgeschirren, 
so  für  Pankraz  von  Windischgraetz  u.  Chr.  Stutzer  zu  70  fl. 
und  für  Caspar  Viechter  um    100  fl. 

Der  Bürgermeister  von  Wien  erhielt  zur  Erbauung  eines 
Lazaretts  die  sehr  gelegen  gekommenen  Pöngelder  v.  500  Talern 
des  Freiherrn  von  Reiffenstein.  Andere  Gnaden  bestanden  in 
der  Erteilung  von  Pflegschaften  ohne  Abgaben.  So  befand  sich 
damals  auch  Laxenburg  in  Gnadenpflege. 

Für  alle  diese  Liberalitäten  genügten  die  regelmäßigen  Ein- 
nahmen keineswegs.  Die  Verpfändung  landesfürstlicher  Herrschaften 
nahm  häufig:  den  Charakter  von  wirklichen  Darlehen  an.  So 
streckte  Hannibal  von  Zinzendorf  i.  J.  1572  zur  Ablösung 
der  Grafschaft  Forchtenstein  und  Eisenstadt,  welche  drei 
Jahre  vorher  Hans  von  Weispriach  für  20.890  fl.  erhalten  hatte, 
20.000  fl.  vor,  die  ihm,  solange  er  dort  Hauptmann  wäre,  mit 
5%,  später  mit  7%  verzinst  werden  sollten.  Sein  Nachfolger  war 
Georg   Seyfried  von  Kollonitsch. 

Aber  auch  zu  wirklichen  Anlehen  sah  sich  der  Kaiser  bei 
außerordentlichen  Anlässen  genötigt.  Für  die  Hochzeit  seiner 
Tochter  Elisabeth  mit  Carl  IX.  von  Frankreich  i.  J.  1570  hatte 
»Unser  und  des  Reichs  lieber  getreuer  Hans  Tucher  zu  Augs- 
burg ein  Diamantkreuz  um  1000  Thaler  und  ein  Kleinod  um 
750  Thaler  geliefert,  welches  Geld  durch  unsern  Landvogt  in 
Ober-  und  Nieder-Schwaben  Georg  Ilsung  von  Tratzberg 
hätte  gezahlt  werden  sollen,  aber  nicht  geschehen,  .  .«  schreibt 
der  Kaiser,  und  verordnet,  daß  dem  Tu  eher  jetzt  die  Zinsen 
verschrieben  werden  sollen. 

Eine  andere  Hochzeits-  und  Darlehensangelegenheit  wird  in 
unserem  Archivverzeichnisse  berührt  durch  »ain  Eilländt  kais. 
Decret  an  Hans  Georgen  Khuefstainer  umb  daß  er  neben  Vz.  316. 
I.  M.  ungar.  Kammer-Rath  Hansen  von  Karling  ain  Sachen 
so  zweiffelohne  gehaimb  und  wichtig  gewesen,  berathschlagen 
soll.   A°.  1569«. 

Hans  von  Karling  war  ein  Sohn  des  zuzeiten  unseres  Hans 
Lorenz  erwähnten  Wolfgang-  von  Karling,  Pflegers  zu  Stein  und  Vz.  75. 
kgl.  Rathes,  und  war  Pfandherr  von  Stein,  Domherr  zu  Passau,  dann 
N.-ö.  Hofkammer-Rath,  auch  ungar.  Kammer-Rath  und  Administrator 
der  kgl.  Bergkammer  zu  Neu  sohl.  Im  J.  1570  hatte  er  das  Kommissariat 
bei  den  kais.  Armeen  in  Ungarn  zu  führen  und  verehrte  dem  Erzherzog 
Carl  von  Steyermark  bei  dessen  Vermählung  zu  Wien  die  ihm 
vorher  geliehenen  600  Dukaten.1) 


')  Wisgrill,  V,  22. 


168 

Die  wichtige  Angelegenheit,  welche  Hans  Georg  mit  ihm  berat- 
schlagen sollte,  kann  also  die  kais.  Pfandherrschaft  Stein,  die  Eingänge 
von  Neusohl,  Armeeausrüstungen  oder  das  dem  Erzherzog  Carl  zu 
offerierende  Hochzeitsangebinde  gebildet  haben.  Das  Begehren  auf  Be- 
ratschlagung war  von  Karling  ausgegangen  und  auch  Jacob  Gienger 
zugezogen.  *) 

Die  Aufsicht  und  Übergabe  der  Pfandherrschaften  war  der 
einzuhebenden  Erträgnisse  halber  eine  sehr  wichtige  Aufgabe. 
Im  Schlosse  Brück  a.  d.  Leitha,  welches  Leonard  d.  Ä.  v.  Har- 
rach als  Pfandherrschaft  besaß,  waren  ebenso  wie  in  Laa  und 
Scharffeneck  die  Gebäude  zu  restaurieren,  Krumau  a.  Kamp 
war  dem  Caspar  Domilitsch  i.  J.  1569  einzugeben,  und  zwei 
Jahre  später  dem  Vincenz  Gregorotzky,  Ungarisch- Alten- 
burg dem  Praun,  dem  Caspar  Pückhler  von  Graditz  die 
Herrschaft  Falckenberg  in  Schlesien,  und  dem  Achaz  von 
Oedt  die  Pflegschaft  von  Rainarigl.  Ferner  wurde  die  »Be- 
ratung« des  Gföller  Waldes  und  die  Untersuchung  der  Bau- 
fälligkeit des  von  Christoph  von  Greiss  pfandweise  besessenen 
Gjaidhofes  notwendig  befunden,  wie  auch  die  Lösung  der 
Irrungen  zwischen  Susanna  von  Teufel  als  Pfandinhaberin  von 
Putten  mit  den  benachbarten  Neustädtern.  Ebenso  sollte  eine 
zwischen  Georg  Teufl  und  der  kais.  Herrschaft  Gars  schwe- 
bende geistliche  Sache  unter  Zuziehung  einer  geistlichen  Person 
geregelt  werden. 

Dann  waren  in  Wolkersdorf,  Waidhofen  a.  d.  Thaya 
Vz.  312.  Kommissionen  abzuhalten,  die  Pfandherrschaft  Weitra  i.  J.  1570 
trotz  der  herrschenden  Infektion  zu  inspizieren  und  einem  Eisen- 
bergwerke nachzuforschen.  Weitra  war  i.  J.  1552  dem  Hofkammer- 
Präsidenten  Philipp  von  Breuner  für  26.500  fl.  übergeben 
worden,  von  dessen  Erben  sie  Christoph  v.  Greiss  um 
27.088  fl.  ablöste.2)  Nach  ihm  erhielt  sie  Wolf  Rumpf  Freiherr 
von  Wielross,  der  bekannte  Günstling  Rudolfs  IL,  an  Stelle 
des  ihm  angewiesenen  Gnadengeldes  von  40.000  fl.3) 

Auch  für  die  Ablösung  der  Herrschaft  Rotz  hatte  H.  Georg 
Vz.  326.  die  Kommission  zu  übernehmen  sowie  für  die  Pfandherrschaft 
Thürnstein  und  Thal  Wachau,  ferner  für  die  Gattermühle, 
das  Ungeld  zu  Kremsmünster  und  die  Verrechnung  des  »ge- 
meinen Anlehens-Restes«,  welche  speziell  vom  Kaiser  genehmigt 
wurde. 

Daß    die   Agenden    des    Vizedomamtes    sich  nicht  streng  in 
den    Österreich.     Grenzen     hielten,     haben     wir     schon    gesehen. 


')  Hofk.-Arch.  R.,  vol.  269  ff.,  1569,  Fol.  74. 

2)  Wisgrill,  I,  380,  u.  III,  395. 

3)  Schloßarchiv  Weitra.  —  Jahrb.  d.  Ldsk.  v.  N.-Ö.  1903,  p.  369. 


169 

Namentlich  hatte  es  mit  den  ungarischen  Grenzfestungen  und 
den  Dreißigstämtern  zu  tun,  so  daß  es  auch  für  diese  als  Zentral- 
behörde, wenigstens  für  die  in  die  Finanzgebarung  einschlägigen 
Handlungen  zu  fungieren  hatte.  In  Raab  u.  Ungarisch- Alten- 
burg waren  Baulichkeiten  zu  veranlassen,  für  welche  H.  Georg 
die  vom  Pfleger  von  Eberstorff  abgelieferten  700  fl.  verwen- 
dete, und  die  von  den  N.-ö.  Ständen  für  die  dortigen  Notgebäude 
vorgestreckten  3000  fl.  sollten  von  den  Urbarsanlagen  zurück- 
gezahlt, dagegen  die  aus  dem  Ober-Dreißigeramt  zu  Ungarisch- 
Altenburg  erhaltenen  500  fl.  dem  Kriegszahlmeister  für  das 
Arsenal  überwiesen  werden.   Später  liefen  von  dort   1200  fl.   ein. 

Eine  Kommission  hatte  wegen  Unterbringung  der  Unter- 
tanen aus  Szighet,  das  im  Herbst  1566  gefallen  war,  an  den 
Neusiedler  See  abzugehen  und  den  Leonhard  v.  Harrach 
mit  Sr.  Majestät  Untertanen  zu  Neusiedl  auszugleichen.  Auch 
für  die  Artillerie  in  Totis  waren  die  nötigen  Anschaffungen  zu 
bestreiten.  Und  wenn  Hans  von  Sinzendorf  nach  Schemnitz 
und  dann  nach  Preß  bürg  gesendet  wurde,  »um  die  ungarische 
Kammer-Raitung  einzunehmen«,  so  ist  wiederum  ersichtlich,  daß 
diese  zur  N.-ö.  Kammer  gezogen  wurde.  Der  Fuhrlohn  für  diese 
Reise  nach  Preßburg  betrug  hin  und  zurück  6  fl.,  das  Früh- 
mahl in  Fischamendt  für  3  Personen  45  kr,  während  für  die 
Reise  des  Georg  Grassauer  von  Grassau  nach  Wien  »für 
3   Personen  und  3   Klepper«    1 1  fl.   5  ß  bezahlt  wurden. 

Daß  es  bei  diesen  verschiedenen  Funktionen  nicht  ohne 
Schwierigkeiten  abging,  liegt  auf  der  Hand.  Von  dem  Kriegs- 
zahlamte fiel  es  zuweilen  schwer,  die  Zahlungen  zu  erhalten, 
z.  B.  für  die  Presse  im  Arsenal.1)  Bei  der  Mitteilung  der  kais. 
Hofkriegskanzlei  über  einen  im  Arsenal  erledigten  Platz  wird 
Hans  Georg  irrtümlich  mit  dem  Namen  Sigmund  bezeichnet2), 
wobei  wir  auch  erfahren,  daß  er  ein  Haus  in  der  Renngasse 
besaß,  welches  Anlaß  zu  einer  Korrespondenz  gab,  wahrschein- 
lich wegen  Steuerbefreiung  o.  dgl. 3) 

Namentlich  die  Weinzehnten  in  Brunn,  Mödling  etc.  gaben 
viel  zu  schaffen.  In  Gumpoldskirchen  beklagte  sich  der  Kom- 
tur des  Deutschen  Ordens,  daß  ihm  der  Vizedom  den  Zehent 
der  1.  f.  Weingärten  nicht  höher  als  1  fl.  den  Emer  bezahlen 
wolle.  Auf  den  Bericht  Kuffsteiners  resolvierte  der  Kaiser,  daß 
gar  kein  Zehent  gebüre,  er  möge  also,  »wie  Ihr  zu  thun  wißt«, 
den  Anspruch  gänzlich  abweisen. 


l)  Kriegsarchiv.  Hofkzl.-Exped.,  prot.  149  ex  1569,  Fol.   17. 
-)  Kriegsarchiv.  Hofkriegskanzlei,  Register  Nr.  154  ex  1571,  Fol.  25. 
n)  Kriegsarchiv,   Hofkriegskanzlei-Expedit,    Nr.  155,  Fol.  48.  Registr.  prot.  Nr.  156, 
Fol.  39  ex  April  1572. 


170 


Differenzen 
mit  den 
Wienern. 


Vz.  313. 


Vz.  314. 


Andere 
Vorsorgen. 


Auch  an  anderen  Streitfällen  fehlte  es  nicht.  Bald  nach 
seinem  Amtsantritte  hatte  H.  Georg  einen  Kompetenzkonflikt  mit 
»denen  von  Wien«  in  betreff  der  Jurisdiktion  über  die  Juden, 
welche  der  Vizedom  dort  zu  üben  hatte,  wo  dem  Landesfürsten 
die  Grundobrigkeit  zustand.  Sie  galten  als  Kammergut  des  Landes- 
fürsten, dem  das  Recht  des  Judenschutzes  schon  seit  den  Baben- 
bergern')  gebürte,  und  hatten  als  »Kammerknechte«  ihre  Steuern 
an  die  Kammer  zu  entrichten. 

Unser  Archivverzeichnis  hat  nur  folgende  Notiz:  »Etliche 
Ahnruffen,  Ratschlag  und  Einschluß  wegen  ainer  Irrung  zwischen 
H.  G.  Khuefstainer  damalen  gewesenen  Vitzthumb  und  dem 
Stadtrichter  zu  Wien,  umb  daß  dieser  der  Obrigkeit  über  die 
Juden  sich  anmaßen,  Herr  Khuefstainer  aber  solches  ihm  nicht 
gestehen  wollen.  Fürgeloffen  A°.  1567.«  Der  Ausgang  der  der 
Kammerprokuratur  zugewiesenen  Angelegenheit  ist  nicht  angegeben. 

In  einer  anderen  Streitsache  war  H.  Georg  genötigt,  sich 
an  Se.  Majestät  zu  wenden,  wie  aus  dem  Konzept  eines  Suppli- 
zierens  hervorgeht  »umb  bstraffung  der  Wienerischen  Wacht, 
so  vor  dem  Huebhaus  ainen  bösen  Rumorhandel  angefangen, 
dabei  Herr  Georg  von  Fuechaimb,  Opperstorff,  Zintzen- 
dorff,   Schieffer  und  andere  interessirt  gewesen.   A°.  1569«. 

Auch  hierüber  kommt  nichts  weiter  vor. 

Dagegen  sind  längere  Verhandlungen  über  die  Wassermaut 
beim  Roten  Turm  bekannt,  deren  nicht  unbedeutende  Einnahmen 
häufig  zu  Verpfändungen  für  Barvorschüsse  benützt  wurden. 
Auch  hier  war  es  die  Aufgabe  H.  Georgs,  die  Rechte  des 
Landesfürsten  auf  die  Jurisdiktion,  die  ihm  die  Wiener  bestritten, 
zu  wahren.  So  wurde  über  seinen  und  der  anderen  Kommissions- 
mitglieder Antrag  resol viert,  »denen  von  Wien  die  Nothdurft 
aufzuerlegen«.  Auf  die  Remonstrationen  der  letzteren  antwortete 
der  Vizedom  mit  seinem  Gutdünken  wegen  der  Einantwortung 
des  Stübls  im  Mauthause  und  Auszeichnung  der  Plätze  für  die 
Handelsleute  beim  Wasser  (1572).  Er  scheint  also  ein  vermittelndes 
Abkommen  getroffen  zu  haben,  worauf  die  von  ihm  gemachten 
Vorschläge  von  Abänderungen  hindeuten. 

In  unermüdlicher  Sorge  für  die  Ausbildung  seines  Amtes,  in 
welchem  er  Verstöße  streng  ahndete,  begehrte  er  der  Sicherheit 
des  Ganges  der  Geschäfte  wegen,  daß  ihm  alle  Zustellungen 
durch  den  Türhüter  gesendet  werden.  Dann  schlug  er  vor,  das 
Ungeld  und  sonstige  Abgaben  zur  Kammer  einzuziehen,  worüber 
der  Gegenschreiber  einvernommen,  und  dann  der  Vizedom,  »da 
er  so  stark«,    selbst  Rat  und  Gutdünken  zu  erstatten  aufgefordert 


')  Dr.  Vancsa,  Ost.  Gesch.  I,  388  u.  470. 


171 

ward.  Dem  Handgrafen    wurde    eingeschärft,  zur  Verhütung    der 
Konterbande   und   Einhebung  der  Dreißigist-Mautzölle   die    Über- 
reiter   ordentlich    auszurüsten.    Auch  eine  neue  Mühlordnung  war     Vz.  324. 
im  Werke  i.  J.  157 1. 

Die  einschneidendste  Maßregel  aber  scheint  die  Erhöhung 
des  Salzaufschlages  repräsentiert  zu  haben,  die  auch  nicht  ohne 
Beschwerden  abging.  Er  betrug  für  ein  Fuder  Salz  20  &,  ein 
Fuder  zu  zehn  kleinen  Khueffeln  gerechnet,  und  sollte  auch  vom 
sogen.  Gottsheilsalze  der  Stifte  entrichtet  werden,  wohl  unter 
Bezug  auf  das  Generale  v.  157 1,  welches  später  in  jenem 
Rudolfs  II.   v.  J.  1603   Erwähnung  fand.') 

Daß  H.  Georg  für  die  Vorräte  seines  Amtes  einen  Stadel 
vor  dem  Stubentore  errichten  ließ  und  noch  Zehnten  vom  Getreide- 
bau vor  dem  Burg-  und  Schottentore  eingehoben  wurden,  gibt 
Zeugnis  vom  ländlichen  Zustande  jener  Gründe,  auf  denen  sich 
später  das  Glacis  ausdehnte  und  heute  die  schönste  Straße  der 
Welt  ihren  glänzenden  Ring  um  die  alte  Stadt  zieht. 

*  * 


Der  vorstehende  knappe  Auszug  aus  den  offiziellen  Büchern  Allgemeines. 
der    Hofkammer    und    des  Vizedomamtes    möge    eine   Ergänzung 
durch    die    in    unserem    Archive    vorhanden    gewesenen    Notizen 
finden,   die   »viel  Decrete  und  kais.  Auflagen  so  manchelei   theils     Vz.  325. 
denkwürdige  Sachen  betreffen.   1566 — 77«  zitieren,  dann  »Instruc- 
tionen   der  Pflastermauth   zu    Wien    ausgangen    tempore    Ferdi-     Vz.  330. 
nandi.    1524«,    der   »kais.  Wechsler  und  Gegenschreiber.    1552«,     Vz.  331. 
»der  Ueberreiter    wegen    des  Weingartbau.    1552«,    des   »Land-     Vz.  332. 
provosen  in  Oesterreich^  von   Kaiser  Maximiliano   aufgericht«,     Vz.  333 
der   »Holtzbeschauer    bei    der  Stadt  Wien   von  Kaiser  Maximi-     Vz.  334. 
liano    II.    1564«,    endlich    für    »Versicherung    der   Landstraßen.     Vz.  335. 
A°.  1565«. 

Eine  wenig  populäre  Veranstaltung  dürfte  jene  gewesen  sein, 
welche  ersichtlich  ist  aus  dem  »Ausschreiben  undt  anschlags-Copi  Vz.  320. 
an  die  neugeadleten  in  Oesterreich,  was  sie  an  das  Vitzthumb- 
amt  erlegen  sollen«.  Diese  Taxe  muß  damals,  wo  mit  zahl- 
reichen Nobilitierungen  vorgegangen  wurde,  ziemlich  einträglich 
für  die  Hofkasse  gewesen  sein. 

Von  den  Unterbehörden  und  Angestellten    werden    nur    ge- 
nannt: »Die  Originalbestallung  so  H.  Hans  Georg  Khuefstainer     Vz.  321. 
mit    seinem  Vitzthumbamtsverwalter    Hansen  Hann    auffgericht.     Vz.  322. 


*)  Cod.  Austr.,  II,  272. 


172 

A°.  1570«,   dann  die  Bestallung  mit  Hansen  Knotzer  aus  dem- 
Vz.  323.     selben  Jahre    und    »ain  zu  Ständen    auf  Pergament  geschriebene 
aber  ungefertigte  Quittung    auf  Abrahamb  Scherpecken,  umb 
daß  er  2   Jahr  sein   Vitzthumbamtsverwalter  gewesen.  A°.  1572«. 
Auf  die  begreiflicherweise  etwas  komplizierte  Schlußverrech- 
nung,   welche    die    ganze    Dienstzeit    des    Hans    Georg    in  toto 
betraf,    beziehen  sich    »Sechs  unterschiedliche  kais.   pergamenene 
Vz.  328.     Raitbrieff   von    Maximiliano    2     auff   seinen    Rath,    Vitzthumb 
und    General-Einnehmber    in    Oesterreich     Hn.  Hans    Georgen 
Khuefstainer    umb   seinen  völligen  Empfang   undt  Ausgab   von 
Vz.  329.     A°.  1566  bis  1572   sich  erstreckendt  auf  915.091  fl.  Reinisch«   und 
ein  Schreiben    von  der  Kammer    an   ihn,    seinen  Vitzedombamts- 
Rest  betreffend  v.  J.  1574.   So  betrug  also  das  jährliche  Virement 
des  Amtes  rund    130.000  fl.,   eine  für  die  damalige  Zeit  ganz  be- 
trächtliche Summe. 

Wir  haben  bereits  oben  gesehen,  in  welch  ehrender  Weise 
sich  der  Hofkammer-Präsident  Helmhard  Jörger  über  die  Rech- 
nungslegung des  Hans  Georg  aussprach,  der  nicht  nur  seine 
Besoldung  nicht  herausgenommen,  sondern  noch  aus  eigenem 
Gelder  dargeliehen  hatte.  Auch  später  noch  streckte  er  deren 
vor.  Im  Hofkammer- Archiv  findet  sich  die  Abschrift  eines  Empfang- 
scheines des  Kaisers:  »Wir  Rudolf  etc.  Nachdem  unter  dem 
23.  Juli  1576  des  Kaisers  Maximilians  und  unser  Rath  u.  ge- 
treuer lieber  Hans  Georg  Khuefstainer  auf  Ihr  Majestät  gnädiges 
Begehren  zu  Derselben  hochangelegenen  Notturften  fürnemblich 
aber  der  Polnischen  Sachen  1000  fl.  auf  2  Jahre  ohne  Verzinsung 
gehorsamblich  dargeliehen«.  .  .  »das  haben  wir  nit  allein  gnädig- 
lichst  vermerkt,  sondern  auch  versprochen,  nach  2  Jahren  zurück- 
zustellen.«  Wien,   2.  September   1577. ') 

Bekanntlich  hatte  Maximilian  nach  dem  Tode  Sigismund 
Augusts  und  dem  Abgange  des  Königs  Heinrich  III.  mit  aller 
Kraft  auf  die  Erlangung  der  polnischen  Königskrone  für  Erz- 
herzog Ernst  und  dann  für  sich  selbst  gewirkt.  Das  Darlehen 
des  Hans  Georg  bildete  nur  ein  kleines  Scherflein  zu  den 
großen  Auslagen,    die  dieses  weitausholende    Projekt   verschlang. 

*  * 


Gärten.  Neben  allen   diesen  verschiedenartigen  Aufgaben,  von  denen 

hier  nur  eine  kleine  Blumenlese,   die  für  die  damalige  Administra- 
tion sowohl  in  politischer    als  in  kulturhistorischer  Richtung  cha- 


*)  Hofk.-Arch.,  vol.  132,  Fol.  150,  u.  vol.  133,  Fol.  136  u  Herrsch.-Akt    Schauen- 
stein 1579. 


173 

rakteristische  Momente  darbietet,  gegeben  werden  konnte,  ziehen 
sich  jene  Veranstaltungen  hin,  welche  der  Vorliebe  des  Kaisers 
dienen  sollten.  Maximilian  II.  war  bekanntlich  ein  großer  Natur- 
freund, liebte  es,  tagelang  im  Freien  sich  zu  bewegen,  und 
suchte  namentlich  im  Jagdvergnügen  Erholung  von  den  anstren- 
genden Regierungsgeschäften,  denen  er  sich  mit  großer  Gewissen- 
haftigkeit widmete. 

So  wurden,  wie  aus  den  Kammerbüchern  ersichtlich  ist,  viel- 
fache Auslagen  für  die  Gärten  bei  der  Burg,  in  Ebers dorf, 
Simmering,  Laxenburg,  in  dem  Gatterhölzl  und  für  den 
Prater  gemacht. 

Der  Natursinn  des  Kaisers  umfaßte  überhaupt  das  Interesse    Exotische 
für    die  Naturwissenschaften,    die    noch    auf   ziemlich    tiefer  Stufe       Tiere- 
standen,    für  welche    aber    doch    durch    den  regeren  Kontakt  mit 
Spanien  und  dessen  überseeischen  Besitzungen   Interesse  geweckt 
worden  war,    indem    die    exotischen  Tiere    der  Neuen  und  Alten 
Welt  neue  Anschauungen  boten. 

Die  Wiener  konnten  sich  nicht  sattsehen,  als  bei  dem  festlichen 
Empfange,  welchen  sie  dem  Erzherzog  Maximilian  und  seiner  jungen 
Frau  Maria,  der  Tochter  seines  Onkels  Karl  V.,  i.  J.  1552  bereiteten, 
der  künftige  Kaiser  nicht  nur  die  ihm  von  Philipp  IL  verehrten  farben- 
prächtigen »indianischen  Raben«  und  andere  seltene  Tiere  der  Neuen 
Welt,  sondern  auch  aus  der  Alten  ein  bis  dahin  ihnen  noch  unbekanntes 
schwarzes  Ungetüm  paradieren  ließ,  auf  welches  sogar  als  den  ersten 
hierher  gelangten  Elefanten  Verse  und  Sprüche  in  Zirkulation  kamen. 
Dieser  wurde  zuerst  in  einer  Scheune  untergebracht,  dann  aber  in  der 
k.  Menagerie  beim  »Neugebäude«,  wo  das  schaulustige  Publikum  sich 
an  dem  ungewohnten  Anblicke  weiden  konnte. *) 

»Andere  wilde  Tiere,  Löwen,  Tigerthier,  Luxen,  Indian.  Katzen, 
Straußen  und  Bären«,  zu  deren  Fütterung  10  fl.  etwa  für  einen  Monat 
reichten,  und  bei  denen  ein  Tigertürwärter  angestellt  war,  wurden  auf 
der  Burgbastei  gehalten  und  es  erscheinen  in  den  Kammerbüchern 
eigene  Posten  sogar  für  die  »Purgirung  der  Löwen,  Wölfe  und  Tiger« 
und  die  Wartung  der  »7  Piber«  aut  dem  nach  ihnen  benannten 
Basteiteile. 


Das  hauptsächlichste  Interesse  konzentrierte  sich  jedoch  auf 
die  »Jägerei«,  für  welche  der  Kaiser,  in  gleicher  Weise  wie  seine 
unmittelbaren  Vorfahren,  besonders  passioniert  war.  Die  mancher- 
lei Ausgaben  für  die  Tiergärten,  für  die  Jägerbuben,  die  engli- 
schen Hunde,  Geflügel  von  Prag,  Einrichtungen  in  den  Tiergärten 
etc.  geben  Zeugnis  hiervon. 

')  P.  Math.  Fuhrmann,  Alt.  u.  Neues  Wien.  1739,  II,  801.  —  K.  A.  Schimmer, 
Wien.   1847,  I,  87. 


Jägerei. 


174 

Hans  Georg  hat  auch  eine  Reform  des  Jagdwesens  ins 
Auge  gefaßt  und  ist  dafür  mit  des  Kaisers  Intentionen  vertraut 
gewesen,  wie  aus  der  Notiz  unseres  Archivverzeichnisses  hervor- 
geht:   »Etliche  kais.  Decreta  und  andere  Sachen  an  und  von  Hn. 

Vz.  317.  Hans  Georgen  Khuefstainer  die  Reformation  der  Jägerei  in 
Österreich  betreff,  fürgeloffen  A°.  1570.«  Dieser  Plan  dürfte  unter- 
stützt worden  sein  durch  den  Hinweis  auf  die  von  derselben 
bisher    verursachten   großen   Kosten,    welche   dem  Kaiser  signali- 

Vz.  318.  siert  wurden.  Dazu  diente  wohl  das  »Verzaichnuß  des  Traidts 
so  auff  die  kais.  Jaghundt  nur  auf  einem  Jägerhaus  zu  Erdtperg 
in  dreyen  Jahren  auffgegangen  so  sich  verloffen  auff  172  Muth 
traidt,    10V2  Muth    Gersten  und  Habern   203V2  Muth«1)    und    der 

Vz.  319.     »Auszug    deßen    so    von  A°.  1567   bis  70    also  vier  Jahr    in  den 
kais.  Fasangarten  zu  Wien  verbaut  worden«. 
Tiergärten.  Die  Einrichtung  von  Tiergärten  ging  Hand  in  Hand  mit  der 

Jagdpassion.  Schon  Ferdinand  I.  hatte  den  heute  noch  bestehen- 
den großen  Tiergarten  in  der  Umgegend  von  Wien  anlegen  lassen. 
Sein  Sohn  zog  seine  Erholungsstätten  näher  heran  bis  knapp  an 
die  Peripherie  der  Stadt,  indem  er  außer  den  schon  bestehenden 
den  Prater  und  die  Gegend  der  Gatterburg  dazu  ausersah.  Ein 
eigener  Erlaß  des  Kaisers  aus  Speyer  v.  28.  Juni  1570  bezog  sich 
auf  die  »Zurichtung  des  Thiergartens  zur  Gatterburg«  —  dem 
heutigen  Schönbrunn  —  und  die  dadurch  verursachten  Kosten. 
Wohl  zur  Deckung  auch  dieser  Auslagen  erhielt  Hans 
Georg  den  Auftrag  v.  12.  Februar  1 5 7 1 ,  das  Darlehen  v.  4066  fl., 
welches  auf  Unterhaltung  der  Stall-  und  Jägerparteien,  auch  der 
wilden  Tiere  aufgenommen  worden  war,  sich  vom  Kriegszahl- 
meister Schnötta  zurückzahlen  zu  lassen,  den  er  schon  im  März 
des  vorhergegangenen  Jahres  vergeblich  darum  angegangen  hatte. 
»Und  Schulden  einkassieren  ist  gewiß  auch  kein  Geschäft,  das 
merklich  fördert«,   sagt  Nathan  der  Weise. 

Da  damals  schon  mehrfach  die  Gatterburg  und  die  Gatter- 
mühle, die  einem  Pfleger  anvertraut  war,  erwähnt  wird,  kann 
die  öfters  vorgebrachte  Meinung,  daß  dieser  Name  erst  vom 
Kriegszahl  meister  Egid  Gattermayer  herrühre,  dem  Kaiser 
Rudolf  II.  sie    i.  J.  1592    geschenkt  habe,    nicht   begründet  sein. 

Hier  einige  Posten  aus  dem  J.  1570,  die  vielleicht  Interesse  bieten: 
Bezahlung  des  Jägermeister,  Forstmeister,  der  Jäger  etc.  5018,  Gjaidt 
über  Land  2251,  Gärten  und  Au  im  Prater  774,  Bau  und  Zurichtung 
des  Fasangarten  7310,  Schloß  und  Lustgarten  zu  Ebersdorf  1415,  Bau 
und  Zurichtuug  der  Khatterburg  531,  auf  Wolf-  und  Luchsköpfe 
113  fl.  u.  s.  f.2) 


')  Ein  Muth  hielt  30  Metzen. 
2)  Hofk.-Arch.  Fasz.  lit.  V.  4. 


175 


Endlich  aber  führte  die  Jagdleidenschaft  Maximilians  zu 
einer  Schöpfung,  welche  den  Wienern  in  so  hohem  Maße  zu- 
gute kam,  daß  sie  ihm  heute  noch  dafür  dankbar  sein  müssen. 
Er  erwarb  die  Auen  an  der  Donau  von  ihren  damaligen  Besitzern, 
der  Stadt  Wien,  dem  Stifte  Klosterneuburg,  den  Klosterfrauen 
der  Himmelspforte,  den  Dorotheern  und  Jesuiten,  um  daraus  ein 
zusammenhängendes  großes  Jagdrevier  zu  schaffen,  welches  auch 
das  notwendige  Holz  für  »unsers  Hof  Nothdurft«  liefern  mußte. 
Ein  Teil  mag  wohl  schon  dem  Hofe  gehört  haben,  ein 
anderer  blieb  lange  strittig  mit  der  Stadt  Wien.  Die  Eyzinger 
von  Röhrenberg,  welche  die  Venedigerau  als  Viehweide  inne- 
hatten, verkauften  sie  i.  J.  1497  an  die  Stadt  Wien,  welche 
darüber  Gewähr  empfing.  Doch  hatte  schon  i.  J.  1304  der  Landes- 
fürst Grundrecht  auf  dem  Äulein  Venedig  und  15 16 — 1521 
wurden  im   Namen  desselben  dort  Ländereien  vergeben.  *) 

Als  nun  der  Vizedom  Hans  Georg  Khuffstainer  im 
Auftrage  des  Kaisers  i.  J.  1570  den  Jägern  und  Piachenknechten 
Häuser  für  ihre  Unterkunft  errichten  ließ2),  wollten  die  Wiener 
sich  widersetzen  und  den  Bau  verhindern.  Doch  bestand  der 
Vizedom  auf  der  Ausführung  des  begonnenen  Werkes,  wobei 
er  sich  darauf  berufen  konnte,  daß  in  der  jAu  enthalb  der 
Schiagbrucken,  die  Venedig  er  Au  genannt,  umb  welche  das 
Waßer  rinnt«,  das  Holz  und  Gras  jederzeit  von  seinem  Amte 
bezogen  worden  war.  Und  am  letzten  Mai  1 57 1  erging  an  die 
Wiener  ein  Dekret  der  Hofkammer,  »warum  sie  sich  solches 
Grunds  unterstehen  und  solches  widerlich  berichten,  und  nichts 
weniger  die  Jägerpartei  bauen  laßen  sollen«.  Hierauf  langte  kein 
Bericht  ein,  dagegen  wurden  die  Häuser  ruhig  weitergebaut  und 
erhielten,  da  sie  in  einer  Linie  errichtet  waren,  den  Namen  »Jäger- 
zeile«,  der  den  Wienern  bald  populär  ward. 

A°.  1580  baten  die  Jäger  der  Venedigerau,  daß  ihnen  zu 
den  vom  Vizedom  zu  ihren  Häusern  gewidmeten  Grundstücken 
die  Gewähr  ausgefertigt  werde,  ungeachtet  des  Widerspruches 
derer  Herren  von  Wien,  der  nicht  berechtigt  sei.  Bald  kamen 
Klagen  wegen  Wildschaden,  der  durch  das  vermehrte  Wild  an- 
gerichtet wurde,  und  die  Gemeinde  Erdberg  a.  d.  Donau  ver- 
langte  dafür  Holz  als  Entschädigung   i.  J.   1581. 

Auch  die  Wiener  gaben  ihre  Reklamationen  nicht  auf. 
Memorial  aus  dem  J.  1623  zeigt,  daß  die  Sache  damals  neuer- 
lich zur  Sprache  kam  und  untersucht  wurde.  »Doch  sind  die 
Jägerhäuser  bis  auf  jetzo,  da  sie  sich  wieder  zu  erwehren  unter- 
stehen wollen,  gebaut  worden.« 


Prater 

und 

Jägerzeile. 


Ein 


l)  Dies  und  das  folgende  v.  Hofkammerarchiv,  Fasz.  Jägerzeil. 

:)  Cf.  auch  Rud    Kars  »Jagd  in  Alt- Wien«.  Wiener  Ztg.  v.  27.  März  1900,  Abdbl. 


Kücktritt. 


176 

In  einer  späteren  Information  heißt  es:  »Weilen  nun  das  kais. 
Vicedomamt  die  Renovirung  der  Gewähr  (der  Wiener)  nit  weiter 
ertheilen  wollen,  haben  die  Wiener,  da  die  Au  zu  einer  Völlig- 
keit erwachsen,  sie  dem  Bürgerspital  cedirt,  welches  A°.  1650 
neue  Gewähr  empfangen  hat.  Was  nun  in  80 — 90,  ja  über 
100  Jahr  vor  schöne  Häuser  erbaut,  das  giebt  der  Augenschein, 
und  hat  das  Vicedombamt  oder  Grundstuben  weiter  nichts  als 
die  bloßen  Dienst  von  der  Jägerzeil  und  6  #  von  der  übrigen 
ganzen  Au,  wo  so  viel  schöne  Häuser  und  Gärten,  ja  die  ganze 
Judenstadt  stehet.« 

Und  in  der  Tat  sind  die  Jägerhäuser  stehen  geblieben 
und  haben  ihre  alten  Freiheiten  behalten.  Dies  wird  bestätigt 
durch  das  »Geschäftsbuch  des  kais.  Vicedomamtes  v.J.  1657  über 
die  gesammten  Jäger  unter  denen  Feibern  die  Jägerzeil  genannt, 
denen  das  Leitgeben  wie  von  altersher  verwilligt  wird«,  gegen 
den  neuerlich  versuchten  Einspruch  der  Wiener. 

Im  J.  1702  erscheint  auch  die  Bezeichnung  »Grüner  Anger 
vulgo  Jägerzeil  genannt«.  Letzterer  Name  hat  sich  bis  in  die 
Neuzeit  erhalten,  die  ihn  mit  Beiseitesetzung  des  sonst  so  aus- 
geprägten historischen  Sinnes  einem  banaleren  Ausdrucke  zum 
Opfer  brachte,  während  die  Erinnerung  an  die  Venediger  Au 
in   anderer  Form  wieder  aufgetaucht  ist. 

Es  ist  daher  nicht  überflüssig,  an  die  Entstehungsgeschichte 
des  ganzen  Stadtteiles,  der  schon  i.  J.  1650  zu  so  lobpreisenden 
Worten  begeisterte,  sowie  an  die  wesentliche  Mitwirkung  des 
Khuffstainers  zu  erinnern,  dem  dessen  Gründung  und  wahr- 
scheinlich auch  die  Idee  derselben  zu  verdanken  ist,  ebenso  wie 
auch  jene  des  Tiergartens  bei  der  Gatterburg,  jetzt  Schön- 
brunn, also  beide  heute  noch  florierende  Schöpfungen  in  un- 
mittelbarer Umgebung  der  Donaustadt. 

* 

Wie  wir  gesehen  haben,  war  Hans  Georg  von  hohem 
Ernste  für  seine  schwierige  Aufgabe  erfüllt,  der  er  mit  dem 
regsten  Eifer  und  der  größten  Gewissenhaftigkeit  nachzukommen 
bestrebt  war.  Beweis  dafür  sind  die  Reorganisationsvorschläge, 
die  er  bald  nach  seinem  Antritte  vorlegte,  sowie  die  übrigen  Re- 
formen, die  er  einzuführen  versuchte.  Diese  Bemühungen  im 
Vereine  mit  den  alltäglichen  Anforderungen  mögen  auf  seinen 
Gesundheitszustand  nicht  ohne  Einfluß  geblieben  sein  und  das 
Bedürfnis  nach  einiger  Ruhe  geweckt  haben.  So  trug  er  sich 
schon  im  Laufe  des  Jahres  1572,  dem  siebenten  seiner  Amtsführung, 
mit  Rücktrittsgedanken,   denen  er  in  seiner  Supplik  v.   17.  Juni    an 


177 

den  Kaiser  durch  die  Bitte,  ihn  seines  Amtes  zu  entlassen,  deut- 
lich Ausdruck  lieh. ') 

Er  erinnert  zuerst  daran,  daß  er  nur  mit  Überwindung  vieler 
Bedenken  sich  entschlossen  habe,  als  Se.  Majestät  durch  Dero 
Kammer-Räthe  mit  ihm  verhandeln  ließ,  das  Vitzedomamt  zu 
übernehmen,  daß  er  es  nun  in  das  7.  Jahr  nach  bestem  Ver-  Beil-  95. 
mögen  geführt  habe  und  auch  für  andere  Dienst  erbötig  sei, 
nun  aber  von  Gott  dergestalt  heimgesucht  wurde,  daß  er  fast 
schwach  gewesen  und  nur  langsam  wieder  zu  Kräften  komme. 
Deshalb  und  anderer  Ursachen  halber  getraue  er  sich  nicht,  dem 
Amt,  welches  große  Sorge,  Mühe,  Gefahr  und  Verantwortung 
auf  sich  trage,  in  die  Länge  vorzustehen.  Er  bittet  sonach,  ihn 
mit  Ausgang  des  72er  Jahres,  mit  dem  sich  ohnehin  seine  Jahrs- 
zeit endige,  A.  gn.  zu  entlassen.  Er  stelle  seine  Bitte  so  recht- 
zeitig, damit  Se.  Majestät  um  so  bequemer  für  seine  Ersetzung 
sorgen  könne,  und  er  hoffe,  daß  dann  befunden  werde,  wie  er 
das  Amt  nach  besten  Kräften  nicht  nur  treulich  versehen  habe, 
sondern  auch  über  die  eigentlichen  Pflichten  hinaus  sich  habe 
zu  Kommissionssachen  und  Pfandschaftsberaitungen,  die  nach 
seiner  Bestallung  ihm  nicht  auferlegt  werden  sollten,  gebrauchen 
lassen.  Auch  habe  er  nicht  allein  die  Amtsgefälle  an  den  Orten, 
wohin  sie  verordnet  waren,  verwendet,  sondern  auch  von  seinen 
eigenen  Geldern,  obwohl  er  deren  dafür  selbst  aufnehmen  und 
verzinsen  mußte,  dem  Amte  für  unaufschiebbare  Ausgaben  ohne 
Zinsen  vorgestreckt.  So  habe  er  allen  Verpflichtungen  des  Amtes 
ohne  eigenen  Nutzen  von  den  geleisteten  Vorschüssen  pünktlich 
Genüge  leisten  können,  wie  die  Kammerräte,  Gegenschreiber  und 
Verwalter  bezeugen  können. 

Dem  allen  nach  gibt  er  sich  der  Hoffnung  hin,  Se.  Majestät 
werden  nicht  nur  seiner  in  diesem  Amte  und  als  vorher  gewesener 
Beisitzer  geleisteten  Dienste  eingedenk  sein,  sondern  auch  jener 
seines  Vaters  (H.  Lorenz),  welcher  sich  zu  Lebzeiten  des  Kaisers 
Ferdinand  als  Beisitzer,  dann  als  Landuntermarschall  und 
auch  sonst  in  wichtigen  Kommissionen  im  In-  und  Aus- 
lande etliche  Jahre  gehorsamlich  hat  gebrauchen  lassen,  aber  nie 
einige  Gnade,  ja  auch  seine  völlige  Besoldung  als  Land- 
untermarschall nicht  empfangen  hat.  Er  bittet  daher  um 
Abfertigung  mit  Gnaden,  damit  nicht  allein  er,  sondern  auch 
seine  Nachkommen  sich  der  kaiserlichen  Milde  dankbar  erfreuen 
mögen. 

Nachdem  nun  die  Ablösung  der  Herrschaft  Türnstain  be- 
vorstehe,   so    möge  sie   ihm  für    sein     und    seines    Sohnes  Leben 


l)  Hofk.-Arch.,  Herrschaftsakten,  Lit.  V,  4. 


C.  Kuefstein.  II.  ^ 


178 

lang  bewilligt,  und  wenn  S.  Maj.  diese  Herrschaft  verkaufen  oder 
sonst  veräußern  wollten,  ihm  oder  seinen  Erben  der  Vorzug  ge- 
wahrt werden. 

Auf  dieses  Gesuch  hin  berichtete  die  Kammer  am  20.  Juni 
an  den  Kaiser,  daß  Hans  Georg  »wegen  seiner  Erfahrenheit 
und  Schicklichkeit  wohl  im  Amte  zu  erhalten  wäre«,  welche  ihm 
die  Führung  desselben  noch  ermöglichen  würde,  wenn  nicht  seine 
Leibesschwachheit  es  ihm  untunlich  erscheinen  ließe.  Seine  An- 
gaben über  Türnstain  werden  bestätigt  und  sein  diesfälliges  An- 
suchen befürwortet. 

Unter  dem  4.  Juli  antwortete  der  Kaiser  hierauf  mit  dem  Be- 
fehle, auf  Personen,  die  geeignet  wären,  ihn  zu  ersetzen,  aus- 
zusehen, wobei  das  zur  Berücksichtigung  empfohlen  wird,  was  er 
selbst  gleich  beim  Amtsantritte,  aber  damals  ohne  Erfolg,  be- 
merklich gemacht  hatte,  daß  nämlich  das  Amt  zu  überladen  sei, 
daher  ein  eigener  Einnehmer  stabilisiert  werden  müsse,  damit  der 
Vizedomb  mit  der  Raittung  nichts  zu  tun  habe,  wie  es  auch 
schon  früher  geordnet  gewesen  war. 

Die    Kammer,    deren    bureaukratisches    Wesen  dem    Hans 

Georg    von  Anfang  an  unsympathisch    gewesen  zu  sein  scheint, 

erhob  auch  hier  wieder  Bedenken,  stellte  es  aber  Sr.  Majestät 
besserem  Wissen  anheim. 

Mit  Erlaß  vom  18.  September  an  das  Vizedomamt  erklärte 
Maximilian,  daß  »Wir  dem  jetzo  unserem  Rath,  Vitzthumb  in 
Oesterreich  u.  d.  E.  und  getreuen  lieben  Hans  Georg  Khuef- 
stainer  auf  sein  unterthäniges  Bitten  auch  daneben  fürgebrachten 
Ursachen,  sonderlich  aber  um  seiner  zugestandenen  Leibsschwach- 
heit seiner  jetzigen  Verwaltung  des  Vitzthumbamtes  mit  Ausgang 
d.  J.  mit  Gnaden  erlaßen.  Das  wir  daneben  gnädiglich  angesehen 
und  bedacht  die  mühsamen  getreuen  und  aufrichtigen  Dienst, 
welche  uns  erstgemeldeter  Khuefstainer  in  solchem  Vitzthumb- 
amt,  auch  sonsten  in  andern  anbefohlenen  Sachen  und  Geschäften 
seinem  besten  Vermögen  nach  zu  unserm  gnädigsten  Gefallen  mit 
soliderem  Gehorsam,  willigem  Fleiß  erzaigt  und  bewiesen  hat  .  .  . 
diese  gnädigist  Bewilligung  gethan  .  .  .  daß  wir  ihm  hinfüro  sein 
Leben  lang  jährlich  .  .  .  200  fl.  Rh.  in  Münz,  jeden  zu  60  kr.  ge- 
rechnet, als  ein  Provision  aus  den  Gefällen  unseres  Vitzdomamtes  .  . . 
gewißlich  raichen  laßen  sollen « 

Ein  ähnlicher  Erlaß  ging  am  19.  September  an  die  Kammer, 
mit  dem  Beifügen  »Was  aber  die  Herrschaft  Türnstain  betrifft, 
mit  derselben  haben  wir,  wie  Euch  bewußt,  in  anderweg  allbereits 
Verordnung  gethan«.  Und  am  14.  Oktob.  wurde  Hans  Georg 
von  der  a.  gn.  Erlassung  seines  Amtes  verständigt. 


179 

Aus  der  Eingabe  Khuffstains  wissen  wir,  daß  Türnstein  damals 
von  den  Lambergschen  Erben  innegehabt  wurde,  wodurch  die  An- 
gaben Seh  weickhardts  Bestätigung  finden1),  daß  es  von  Caspar  III. 
von  Lamberg-Ottenstein  besessen  gewesen,  welcher  mit  elf  Kindern 
gesegnet  war.  Allein  er  starb  nach  Wisgrill  schon  i.  J.  1544.  Sein 
Sohn  Sigismund  war  erst  i.  J.  1536  geboren2),  also  noch  längere 
Zeit  unter  Vormundschaft.  Er  klagte  später,  daß  er  als  Vater  von 
18  Kindern  mit  der  Landmarschallsbesoldung  v.  600  fl.  nicht  auskommen 
könne,  dürfte  also  die  Ablösungssumme  gern  begrüßt  haben.  Im  J.  1573 
verlieh  der  Kaiser  die  Herrschaft  seinem  neuen  Hofkammerpräsidenten, 
dem  bekannten  Staatsmanne  Reichard  Strein  von  Schwarzenau, 
einem  der  Protestantenführer,  dessen  Stern  im  Aufsteigen  begriffen  war, 
als  erbliches  Lehen.  Khuffstain  mußte  also  seinem  begünstigteren 
Konkurrenten,  mit  dem  er  übrigens  in  guten  Beziehungen  stand,  weichen. 

Als  Nachfolger  wurden  in  Erwägung  gezogen  Christof  von  Son- 
derndorf, Erasm  Leisser,  Bernh.  Newhofer,  Tivurzius  von  Sin- 
zendorf  sowie  auch  Balth.  Christ.  Thonrädl,  Georg  Hohenecker, 
Ludw.  Behaimb  und  Wolf  Christof  Mamming,  von  denen  der 
Sonderndorf  mit  Erlaß  v.  22.  Dezb.  vom  Kaiser  ernannt  wurde. 

Die  auf  den  Rücktritt  des  Hans  Georg  bezüglichen  Akten 
befanden  sich  auch  im  Greillensteiner  Archive  in  einem  Faszikel,     Vz  327- 
welches  leider  nicht  mehr  vorhanden  ist.   Man  war  also  für  diese 
Darstellung  hauptsächlich   auf  die  Daten  des  Hofkammerarchives 
angewiesen. 3) 

Wenn  Hans  Georg  in  seinem  Gesuche  auf  seine  Leibes- 
schwachheit hinweist  und  die  Hofkammer  sie  bestätigt,  muß  man 
annehmen,  daß  der  kaum  36jährige  Mann  von  einer  nicht  unbe- 
deutenden Krankheit  heimgesucht  worden  sein  muß.  Auch  in 
späteren  Schriftstücken  beklagt  er  sich  über  solche  Schwäche. 
Sein  Lebenslauf  aber  legt  in  der  Folge  Zeugnis  von  ungebrochener 
geistiger  Kraft   ab. 

Wir  werden  auch  sehen,  daß,  wenn  er  für  Türnstain 
seinem  gefährlichen  Konkurrenten  weichen  mußte,  er  bald  darauf 
eine  andere  kais.  Pfandherrschaft  abzulösen  vermochte,  nämlich 
Schauenstein,  und  auch  die  in  früheren  Zeiten  mit  Türnstein 
in  den  Händen  der  Kuenringer  vereinigt  gewesene  Herrschaft 
Spitz,   gleichfalls  in  der  Wachau  gelegen,  zu  erwerben. 


')  N.-ö.  Topographie.  I,  385. 
»)  Wisgrill.  V,  383  u.  384. 
3;  Hof k. -Archiv,  vol.  118  u.   119  ex  1572,  u.  Familienakt  Kuefstein,  Ku,  Nr.  4. 


12* 


7.  Regent  des  Regimentes  der  Niederöster- 
reichischen Lande. 

22.  Dezember   1573   bis   1.  Juli   1576. 


Kammerrats- 
antrag. 


Vz.  315. 


Regiments- 
rat. 


Jans  Georg,  dem  schon  i.  J.  1568  während  seiner  Amts- 
führung als  Vizedom  die  Stelle  eines  N.-ö.  Kammer- 
rates angeboten  worden  war,  hatte  sich  damals  in  »einem 
Supplizieren  an  den  Kaiser  des  N.-ö.  K  ammerrathsdienst,  zu 
welchem  man  mit  ihm  gehandelt,  entschuldigt«.  Daraufhin  wurde 
Hans  v.  Sinzendorf  ernannt,  »weihen  Hr.  Khuffstainer  zu 
einem  Kammerrath  sich  nicht  gebrauchen  lassen  will«.1) 

Doch  nahm  er  nach  seinem  Rücktritte  vom  Vizedomamte 
die  Stelle  eines  Regenten  des  Regimentes  der  N.  ö.  Lande,, 
kürzer  Regimentsrat  genannt,  an  und  wurde  am  22.  Dezember 
1573   in   das  Kollegium  eingeführt.2) 

Diese  Behörde  hatte  sich  aus  dem  von  Maximilian  I. 
i.  J.  1501  für  die  Niederösterreichischen  Länder  —  unter 
denen  man  bis  zur  Reorganisation  Maria  Theresias  und  Josefs  II. 
Ober-  und  Unterösterreich,  Steiermark,  Kärnten,  Krain,  Isterreich 
und  Karst  begriff  —  eingesetzten  »Regimente«  nach  vielfachen. 
Modifikationen  der  Funktionen  und  des  Namens  entwickelt.  Zu- 
erst Regiment,  Landregiment,  auch  Hofrath  der  N.-ö.  Lande,, 
später  Repräsentation,  Kammer,  Landesregierung  und  Landes- 
stelle genannt,  gelangte  sie  endlich,  nachdem  jedes  Land  seine 
eigene  Regierungsbehörde  erhalten  hatte,  zu  ihrem  heutigen 
Namen  Statthalterei. 

Infolge  des  Widerstandes  der  Stände  wurde  das  Regiment 
nach  Wien  verlegt  und  erhielt  eine  Zeitlang  ständischen  Einschlag, 
bis  Ferdinand  I.  bald  nach  Antritt  der  Regierung  sich  wieder 
die  volle  Freiheit  der  Wahl  seiner  Berater  zu  wahren  wußte.3) 
Mit  der  Kreierung  der  Zentralbehörden  und  speziell  des  Hofrates 
i.  J.  1527  verlor  die  Regierung  die  Stellung  als  oberste  Instanz. 
Sie  sollte  fortan  wieder  Regiment  heißen,  behielt  aber  die  frühere 
Zusammensetzung  unter  dem  Vorsitze  des  Statthalters,  dem  der 
Kanzler  als  nächstwichtige  Persönlichkeit  zur  Seite  stand,  mit  9  bis  1 3,. 

*)  Hofk.-Arch.  E.  R.  77,  Fol.  122. 

8)  Starzer,  Die  N.-ö.  Statthalterei,  p.  427.  —  Wisgrill,  V,  301. 

3)  Starzer,  1.  c.  4 — 40  u.  Vorrede,  IX. 


»«fftaüwr. 


i. 


% 


4  *) 


f ,  **) 


Nach  der  übereinstimmenden  Darstellung  in  Frideshaims  Wappenbüchern:  »der 
Regierungsräthe«  ex  1577  (im  Statthalterei-Archive)  und  »der  adelichen  Geschlechter 
oder  Graven,  Herrn  u.  Ritterschaft,  welche  im  Endt  Kaiser  Ferdinandi  oder  um 
den  Anfang  K.  Maximiliani  IL  Regierung  sonderlich  aber  im  großen  Feldzug 
wider  den  Türken  A?  1566  u.  d.  E.  noch  wesentlich  gelebt  u.  demselben  maisten- 
theils  selbst  auf  aignen  bewilligten  Unkosten  beigewohnt  haben  auch  für  wissentliche 
Landleut  allda  erkennt  worden.  Übergeben  zu  Wien  unter  der  Landtagsversamm- 
lung im   Monat  Februar  A°   1599«.  —   (N.-ü.  Landesarchiv,   Kasten  A,   Karton  49, 

Nr.  5.) 


;:)  I.   B.   G.   =   Ich  bevehligs  Gott. 
**)  Vielleicht:   Ew.   Maj.  treuer  Diener. 


181 

zum  Teil  juristisch  gebildeten  Räten.  Diese  vom  Landesfürsten 
Ernannten  sollten  sich  nennen,  »Statthalter,  Kanzler,  Regenten 
und  Räthe  des  Regimentes  der  N.-ö.  Lande«.  Die  Kompetenz 
derselben  umfaßte  sowohl  Zivil-  als  Justizsachen,  später  auch 
Religionsangelegenheiten  sowie  die  Abgabe  von  Voten  in  ver- 
schiedenen Richtungen. ') 

Die  Haupttätigkeit  lag  wohl  in  den  kollegialen  Beratungen 
und  Erledigungen  der  beiden  Sektionen.  Es  ist  daher  begreiflich, 
daß  über  das  Wirken  der  einzelnen  Mitglieder  nur  sporadische 
Notizen  übrig  blieben,  so  z.  B.  in  betreff  des  H.  Georg  der  im 
Januar  1576  an  ihn  ergangene  Auftrag,  die  Supplikanten  in  Gain- 
farn  zu  bezahlen'2)  u.  dgl.  m.  Er  hatte,  wie  die  anderen  Räte, 
jährlich  400  fl.  Sold.  Am  5.  März  1577  wurde  ihm  auf  der 
N.-ö.  HHn.  Kammerräte  Ratschlag  »der  ihm  gebührende  Rest 
bis  zum  letzten  Juni  verschienenes  76er  Jahres,  in  welchem 
er  des  Dienstes  abgestanden«,  ausgefolgt.  Daraus  erfahren  wir 
genau  das  Datum  seines  Rücktrittes.3)  Das  Dekret  über  die  »Er-  Vz-  376> 
laßung  des  Regimentsdienstes  sammt  Copi  des  Supplicirens«  ist 
nicht  mehr  vorhanden.  Es  war  nur  zwei  Monate  vor  dem  Ab- 
leben seines  kaiserl.  Herrn,  dem  er  sonach  während  dessen  ganzer 
Regierungszeit  treu  gedient  hatte. 

Dies    wurde    bald  darauf  von  Kaiser  Rudolf  anerkannt,    der  R^  j*e?fK- 
ihn  mit  Dekret  v.   30.  Juli    1577    »umb  seiner  bei  K.  Maximiliano     vz.  337. 
geleisteten  treuen  Dienste  willen«    auch  zu  Dero  Rath  gnädigst 
würdigte,  wie  am   3.  August  an  Regierung  und  Kammer  erlassen 
wurde.4) 

Wir  finden  Hans  Georg  nunmehr  als  Mitglied  des  Ver- 
ordnetenkollegiums  sich  den  ständischen  Angelegenheiten 
widmen,  welche  gerade  in  eine  bedeutungsvolle  Phase  getreten 
waren. 


')  Dr.  Starzer,  1.  c.  21  ff. 

2)  Hofk.-Arch.,  Exp.-B.  110,  Fol.  52. 

3)  Hofk.-Arch.    Vizedom-B.    1577,    Fol.    76.    —    Vgl.    Starzer,    1.    c.    427,    nach 
Friedesheim. 

4)  Hofk.-Arch.  Lit.  Ku,  4. 


Hans  Georg. 
Politica. 


8.  Hans  Georg  und  die  ständische  Bewegung.1) 

a)  Allgemeines  und  Rückblick. 

ians  Georg  war  eine  impulsive  Natur  von  kräftiger  Initia- 
tive, unermüdlicher  Tatkraft  und  eisernem  Willen.  Mit 
jugendlichem  Feuereifer  ergriff  er  die  aufkeimenden  Ideen 
seines  Jahrhunderts  und  wurde  ein  ebenso  eifriger  Vorkämpfer  der 
politischen  Rechte  seines  Standes  als  des  mit  diesen  damals  eng 
verknüpften  Strebens  nach  Religionsfreiheit. 

Nach  beiden  Richtungen  hin  trat  er  mit  der  seinem  Cha- 
rakter entsprechenden  Entschiedenheit  hervor  und  während  er 
sich  das  Vertrauen  seiner  Standesgenossen  zu  erwerben  wußte, 
fehlte  ihm  auch  nicht  anerkennende  Zuneigung  der  Kaiser  Maxi- 
milian II.  und  Rudolf  II.   für  geleistete  treue  Dienste. 

Ein  tiefreligiöser  Sinn  durchzieht  sein  ganzes  Lebenswerk 
und  verbindet  sich  mit  der  Wahl  der  strengsten  Färbung  der 
evangelischen  Konfession. 

In  dieser  Periode  ist  die  Politik  dergestalt  mit  der  kirchlichen 
Frage  vermischt,  daß  die  ständischen  Eingaben  oft  eher  dogmati- 
schen Disputationen  glichen  und  nur  beide  vereint  behandelt  und 
verstanden  werden  können. 

Um  die  politische  Tätigkeit  des  Hans  Georg  richtig  er- 
fassen und  würdigen  zu  können,  erscheint  es  unvermeidlich,  jene 
Momente,  in  denen  sie  hervortritt,  durch  eine  möglichst  kurze 
Übersicht  über  den  Gang  der  ständischen  Bewegung  zu  einer 
zusammenhängenden  Anschauung  zu  bringen.  Ein  noch  in  die 
Zeiten  des  Hans  Lorenz  zurückgreifender  Rückblick,  welcher  bei 
des  Letzteren  Besprechung  vermieden  wurde,  um  hier  die  Ein- 
heitlichkeit der  Darstellung  zu  wahren,  wird  auch  den  spezifischen 
Charakter,  den  die  Bewegung  in  Österreich  annahm,  besser  her- 
vortreten lassen. 

*  * 


Die  Ebenso  wie  in  den  übrigen  Teilen  des  hl.  Römischen  Reiches 

Religions-    deutscher  Nation   war  man  auch   in  den  österreichischen  Landen 
Österreich.   und  speziell  in  Niederösterreich  durch  den  geistigen  Aufschwung 

*)  Neben  den  zitierten  Archivsakten  im  Allgemeinen  Bucholtz,  Huber,  Krones, 
Raupach,  Wiedemann,  Vancsa,  Polit.  Gesch.  d.  Stadt  Wien  und  die  speziell  zitierten 
Werke  von  Bibl,  Otto,  Hopfen  etc. 


183 

der  Renaissance  für  neue  Ideen,  von  denen  man  sich  Heilung 
mancher  fühlbarer  Übelstände  versprach,  aufnahmsfähig  geworden. 
»Die  Keime  zur  Reformation  waren«,  wie  der  gelehrte  P.  A.  M. 
Weiß  sagt,  »seit  gut  einem  halben  Jahrhundert  in  üppiger  Fülle 
gesät.  Ihre  Wiege  ist  das  15.  Jahrhdt.  mit  all  seinen  religiösen, 
theologischen  und  sittlichen  Übelständen,  durch  welche  der  Glaube 
an  das  Papsttum,  die  Achtung  vor  den  Konzilien  und  die  Rück- 
sicht auf  die  Autorität  der  Kirche  untergraben  wurde.«1)  Die  Ver- 
hältnisse waren  so  unhaltbar  geworden,  daß  es  nur  eines  Hauches 
bedurfte,  um  die  glimmende  Glut  zur  Flamme  zu  entfachen.  So 
konnten  die  reformatorischen  Tendenzen  namentlich  im  herrschenden 
Teile  der  Bevölkerung,  dem  Herren-  und  Ritterstande,  den  Höher- 
gebildeten, der  Universität  und  dem  Bürgerstande  nicht  nur,  son- 
dern auch  im  Klerus  selbst  bald  zahlreiche  Anhänger   gewinnen. 

Es  kann  nicht  Aufgabe  dieser  Zeilen  sein,  die  große  Be- 
wegung von  ihrer  religiösen  Seite  in  den  Rahmen  der  vor- 
liegenden Spezialarbeit  hereinzuziehen.  Nur  die  politischen  Wir- 
kungen derselben  müssen  berührt  werden,  um  an  ihrer  Hand  das 
Lebenswerk  unseres  Hans  Georg  zum  Verständnisse  zu  bringen. 
Es  möge  genügen,  die  Bewegung  zu  charakterisieren,  wie  sie 
sich  speziell  bei  uns  herausgebildet  hat.  Von  Anfang  an  wurde 
sie  zwar  als  eine  längst  ersehnte  Reform,  nicht  aber  schon  als 
Begründung  einer  neuen  Religion  noch  auch  einer  eigentlichen 
Kirchentrennung,  eines  Abfalles  vom  alten  Glauben  aufgefaßt. 
Allseitig  war  die  Hoffnung  lebendig,  daß  eine  Reform  zustande 
kommen  werde,  in  welcher  sich  die  alte  Kirche  mit  der  neuen 
Richtung  zusammenfinden  könnte. 

Der  Kaiser  selbst,  mehr  noch  dessen  Bruder,  sogar  auch 
Rom  waren  sich  nicht  sofort  des  richtigen  Weges  bewußt  und  so 
wurde  durch  unsicheres  Herumtasten  vieles  verdorben,  wie  die 
späteren  Bestrebungen  Ferdinands  deutlich  erweisen. 

Es  bildete  sich  ein  Zwitterzustand  heraus,  den  sehr  treffend 
ein  in  den  Geist  jener  Zeit  tief  eingedrungener  Gelehrter  schil- 
dert: »Was  die  neue  Lehre  von  den  kirchlichen  Satzungen,  den 
Fasten,  Festen,  Riten  und  Zeremonien  dozierte,  gefiel  außer- 
ordentlich und  wurde  begierig  eingesogen.  .  .  Fragen  wir  aber 
nach  der  Lehre  von  der  Kirche,  dem  Primate,  der  kirchlichen 
Autorität,  Schrift  und  Tradition,  von  den  Sakramenten  etc.,  so 
begegnet  uns  ein  entsetzlicher  Wirrwarr.  Die  zur  neuen  Lehre 
übergetretenen  Priester  waren  in  dieser  Stunde  katholisch,  in 
jener  akatholisch,  in  der  dritten  keines  von  beiden.  Es  lagerte 
sich  über  den  Klerus  ein  derartiger  Nebel,   daß  die  Offiziale  mehr 


l)  Pater  A.  M.  Weiß,  Luthertum,  II,  6,  7  u.  81. 


184 

als  einmal  erklärten,  sie  wüßten  nicht,  ob  dieser  oder  jener  Pfarr- 
herr katholisch  oder  sektisch  sei.«1)  »Die  alte  und  neue  Lehre 
flössen  so  durcheinander,«  —  wie  Staphylus  sagt  —  »daß  der 
eine,  trotzdem  er  Sektierer  war,  sich  für  einen  Katholiken  aus- 
geben, der  andere,  der  alten  Kirche  zugetan,  versichern  konnte, 
er  gehe  mit  der  neuen  Lehre.  Man  war  tatsächlich  halbkatholisch 
und  halblutherisch.« 

Luther  selbst  schrieb  darüber  an  den  kursächsischen  Kanzler 
Brück  i.  J.  1541:  »Es  sind  gottlob  unsere  Kirchen  in  den  Neu- 
tralibus so  zugericht,  daß  ein  Laie  oder  ein  Spanier,  der  unser 
Predigt  nicht  verstehen  könnte,  wenn  er  sähe  unsre  Meße,  Chor, 
Orgeln,  Glocken,  Caseln  etc.,  würde  er  eine  recht  päbstische 
Kirche  (glauben)  und  kein  Unterschied  oder  gar  wenig  gegen  die, 
so  sie  selbs  untereinander  haben.«2) 

Wenn  man  die  Berichte  über  die  geistlichen  Visitationen 
liest,  so  erkennt  man,  wie  sehr  unser  Klerus  einer  solchen  Ver- 
mischung offen  stand,  und  daß  gerade  der  Zustand  der  katholi- 
schen Geistlichkeit  eines  der  wesentlichsten  Momente  war,  um 
auch  bei  den  Laien  der  neuen  Lehre  die  Pfade  zu  ebnen.  Sie 
war  nicht  widerstandsfähig  zufolge  ihrer  zumeist  geringeren  Bil- 
dungsstufe, welche  es  jedem  fremden  Prädikanten,  so  unwissend 
er  selbst  sein  mochte,  ermöglichte,  den  Kampf  mit  Erfolg  zu  führen. 

Die  Visitation  von  1590  ergab,  daß  der  Klerus  entweder 
die  neue  Lehre  aufgenommen  hatte  oder,  das  katholische  Be- 
kenntnis nach  außen  hin  beibehaltend,  von  ihr  nahm,  was  ihm 
zusagte,  wobei  der  Zölibat  am  schlechtesten  wegkam.  Die  ganz 
katholisch  gebliebenen  Geistlichen  wurden  als  rühmliche  Aus- 
nahme bezeichnet.3) 

Es  ist  also  nicht  erstaunlich,  daß  die  neuen  Ideen  bei  den 
Laien  noch  leichteren  Eingang  fanden  und  daß  sie  namentlich 
von  den  oberen  Ständen  mit  Begier  eingesogen  wurden.  So  war 
ihr  eigentlicher  Vorkämpfer  der  Adel,  von  dem  die  niedere  Geist- 
lichkeit abhängig  war,  und  dem  sich  nach  und  nach  die  bürger- 
lichen Kreise  anschlössen,  während  die  Prälaten  selbst  ziemlich 
passiv  die  Bewegung  sich  entfalten  sahen. 

Alle  Stände  wirkten  zusammen  und  es  kann  ohne  Unbillig- 
keit keinem  allein  die  Verantwortung  aufgebürdet  werden.  Luther 
selbst,  der  die  Bewegung  angefacht  hatte,  klagt  über  einzelne  Aus- 
wüchse derselben  in  einem  Schreiben  an  Dorothea  von  Jörger 
und  stellt  »Adel,  Bauern  und  Bürger«    auf  eine  Stufe.4)  Niemand 


l)  Wiedemann,  I,  325  u.  326. 

-)  v    Otto,  Reformation.  Jahrb.  d.  Protestantismus,  1880,  p.  15. 

3)  Geschichtl.  Beil.  I,  189,  von  Prälat  Lux. 

4)  Raupach,  Forts.  I,  63. 


185 

konnte  sich  der  Strömung  der  Zeit  entziehen,  die  widerstandlos 
alles  mit  sich  fortriß,  bis  sie  von  einer  entgegengesetzten  zurück- 
gedrängt ward. 


In  Österreich  waren  es,  wie  gesagt,  hauptsächlich  die  weit-  Die  Stände, 
liehen  Adelsstände,    welche    die   neuen  Ideen    in    kirchlicher    und 
politischer  Hinsicht  lebhaft  aufnahmen. ') 

Nach  beiden  Seiten  hin  dominierte  das  Verhältnis  zum 
Landesfürsten. 

Durch  keine  bestimmten  gesetzlichen  Normen  festgelegt, 
sehen  wir  die  Grenzlinien  der  gegenseitigen  Kompetenzen  in 
stetem  Hin-  und  Herschwanken  begriffen  und  namentlich  die 
Bestrebungen  des  Kaisers  Maximilian  I.  zur  Reorganisation  der 
Zentralbehörden,  die  zur  Kräftigung  der  Regierung  führen  sollten, 
mußten  naturgemäß  Besorgnisse  für  die  auf  althergebrachter  Übung 
beruhenden  Befugnisse  der  Stände,  in  deren  Händen  ein  wesent- 
licher Teil  der  Administration,  der  Finanzen  und  der  Justiz  sowie 
auch  des  Kriegswesens  lag,   erwecken. 

Wenn  wir  in  einem  früheren  Abschnitte  gesehen  haben,  daß 
es  gerade  die  Stände  waren,  die  in  den  trüben  Zeiten  schwacher 
Regierungen  und  abnehmender  Autorität  des  Landesfürsten  an 
diesen  mit  einer  langen  Reihe  von  Vorschlägen  für  Verbesserun- 
gen im  Staatswesen  und  Herstellung  von  Ruhe  und  Ordnung 
aus  eigener  Initiative  herantraten  und  sogar  die  Gemeinsamkeit 
der  Interessen  mit  den  übrigen  Kronländern  herzustellen  suchten, 
ohne  oben  immer  genügendes  Entgegenkommen  zu  finden,  so 
trat  nach  und  nach  eine  Wendung  im  gegenseitigen  Verhältnisse 
ein,  indem  jetzt  die  von  oben  herabkommenden  Neuerungen 
im  Schöße  der  Stände  Unbehagen  und  Mißtrauen  erweckten.  Je 
sichtlicher  das  Bestreben  des  Landesfürsten  auf  Kräftigung  seiner 
Gewalt  hinausging,  desto  mehr  mußte  für  die  Macht  der  Stände 
gefürchtet  werden. 

So  ist  es  begreiflich,  daß  diese  bedacht  waren,  ihre  Rechte 
ebensowohl  wie  ihren  Einfluß  möglichst  aufrechtzuhalten.  Man 
darf  sagen,  daß  die  neuen  Ideen  nicht  nur  ihres  religiösen  frei- 
heitlichen Inhaltes  wegen  eifrig  aufgenommen  wurden,  sondern 
auch,  weil  man  die  politische  Verwendbarkeit  derselben  sehr  bald 
mit  feinem  Sinne  erkannte.  Diese  Motive  mögen  es  gewesen  sein, 
welche  die  schnelle  Aufnahme  der  neuen  Lehre  bei  uns  zu  erklären 
vermögen.  Dabei  behielt  jedoch  das  religiöse  Moment  seine  Be- 

')  Krones,  Geschichte  Österre'chs,  III.  242  ff.  —  A.  Hub  er,  Geschichte  Österreichs, 
IV,  93  ff.  —  Vancsa,  Polit.  Gesch.  d.  Stadt  Wien. 


186 

deutung  zum  Unterschiede  vom  Heil.  Römischen  Reiche,  wo  es 
sehr  bald  gegen   den  politischen  Gegensatz  zurückgedrängt  ward. 

Bei  uns  bewegte  sich  alles  in  bescheideneren  Grenzen.  Man 
muß  die  Bewegung  als  das  auffassen,  was  sie  war:  ein  ernster 
Kampf  der  Stände  um  ihre  religiöse  und  politische  Freiheit.  Der 
historischen  Gerechtigkeit  huldigt  Dr.  Bibl,  wenn  er  sagt:  »Die 
protestantischen  Stände  traten  zu  ihrem  Landesherren  in  Oppo- 
sition, nicht  weil  sie  Protestanten,  sondern  weil  sie  Stände  waren, 
die  durch  ihre  ganze  historische  Entwicklung  zu  dem  geworden, 
was  sie  waren,  große,  eigenmächtige  Herren,  die  eifersüchtig  auf 
ihre  Freiheiten  und  Rechte  sahen,  sich  als  die  eigentlichen  Hüter 
des  Landes  betrachteten  und  unter  deren  Freiheiten  die  Religions- 
freiheit als  ihr  größter  Seelenschatz,  ihr  höchstes  Kleinod  einen 
ersten  Platz  einnimmt.«1) 

Auch  heute  läßt  sich  keine  Vertretung  ihre  Rechte  ohne 
Kampf  entwinden. 

Eine  objektive  Auffassung-  würde  manches  ungerechte  Urteil  und 
retrospektive  Rekriminationen  erspart  haben,  die  selbst  gewiegte  Schrift- 
steller verleiteten,  Persönlichkeiten  zu  verwechseln,  längst  Verstorbene 
für  Lebende  verantwortlich  zumachen,  Perioden,  die  halbe  Jahrhunderte 
auseinanderliegen,  zu  verschmelzen  und  das  post  hoc  mit  dem  propter 
hoc  zu  identifizieren.2) 


Entwicklung  Fragen  wir  uns  nun,  wann  die  neue  Lehre  zuerst  nach  Öster- 

Österreich  re^cn  gedrungen  ist  und  von  den  Ständen  aufgenommen  wurde, 
so  ist  es  schwer,  einen  bestimmten  Zeitpunkt  anzugeben.  Pro- 
testantische Schriftsteller  zeigen  nicht  übel  Lust,  schon  Maxi- 
milian I.  als  ihr  nicht  abgeneigt  hinzustellen.3)  Man  kennt  auch 
seine  phantasiereichen  Projekte  in  betreff  des  Papsttums.  Jeden- 
falls blieb  die  Bewegung  nicht  lange  fern.  Nachdem  sich  der 
Kaiser  gegen  den  Ablaßhandel  gewendet,  trat  auch  die  Wiener 
theologische  Fakultät  mit  Bedenken  hervor  und  schon  1522  pre- 
digte Paul  Speratus  im  Stephansdom,  mit  Erlaubnis  des  kgl. 
Vizedombs  und  des  Bischofs.  Als  Ferdinand  I.  sich  i.  J.  1524 
auf  dem  Reichstage  in  Nürnberg  befand,  sollen  schon  30  Per- 
sonen seines  Gefolges  das  Abendmahl  unter  beiderlei  Gestalten 
genommen  haben.4)  Ständemitglieder,  wie  Bartholomäus  Star- 
hemberg,  Christof  Jörger,  Sohn  des  oberösterreich.  Landes- 
hauptmannes Wolfgang,    sowie  des  letzteren   Witwe  Dorothea, 


')  Dr.  Bibl,  Die  kathol.  u    protest.  Stände  i.  N.-Ö.  i.  17.  Jahrhdt ,  p.  5. 
•)  Wiedemann,  I,  614  ff  ;  II,  548  ff.,  626.  —  H.  Burger,  Altenburg,  150  ff. 
3)  Raup  ach,  Evangelisches  Österreich,  p.  6  ff. 
*)  Bucholtz,  VIII,  135. 


^> 


187 

geb.  v.  Rämming,  standen  mit  Luther  in  Briefwechsel  und 
Christof  brachte  den  ihm  von  letzterem  empfohlenen  Michael 
Stiefl  als  ersten  Prädikanten  nach  Österreich  auf  sein  Schloß 
Tollet  i.  J.  1525. *)  Sebastian  Grabner  hielt  schon  i.  J.  1534 
evangel.  Prädikanten  auf  seinen  Herrschaften  Pottenbrunn  und 
Zacking.2)  Bald  folgten  andere  große  Geschlechter  (Puechaimb, 
Zelking,  Schaunberg,  Zinzendorf,  Volkra,  Liechtenstein, 
Polhaimb  etc.),  und  wenn  auch  die  Ausübung  vorerst  noch  heim- 
lich blieb,  gab  sich  doch  Bischof  Faber  einer  Illusion  hin,  wenn 
er  i.  J.  1535  anläßlich  seiner  Rechtfertigung  gegen  den  ihm  von 
den  Barfüßern  gemachten  Vorwurf,  ein  halber  Lutheraner  zu  sein, 
sich  rühmen  zu  dürfen  glaubte,  daß  sich  in  Wien  und  Umgebung 
kein  einziger  Evangelischer  mehr  befinde.3)  Gerade  zu  derselben 
Zeit  schrieb  der  Erzbischof  von  Lund  an  den  Kaiser,  daß  es 
am  Hofe  des  Königs  nur  wenige  gebe,  »welche  nicht  nach  dem 
Lutherthume  röchen«,  dem  fast  alle  Großen  und  Adeligen  an- 
hingen.4) 

Im  J.  1549  konnte  in  Wien  die  Fronleichnamsprozession  nicht 
mehr  abgehalten  werden.  268  Ortschaften  waren  evangelisch, 
200  Pfarren  unbesetzt  i.  N.  Ö.5)  Bei  St.  Michael  erschienen  1559 
nur  mehr  1000  Kommunikanten  anstatt  des  Zehnfachen,  weil  bei 
den  Schotten  unter  beiderlei  Gestalten  gespendet  wurde.0)  Die  ka- 
tholische Minderheit  im  Herrenstande  schmolz  angeblich  bis  auf 
fünf  Mitglieder  zusammen. 

Auch  unsere  Familie  konnte  sich  der  Anziehungskraft  der 
neuen  Ideen  nicht  entziehen.  Nach  Adam  Wolff  und  Prälat 
Burger  soll  sie  bald  nach  dem  Auftreten  Luthers  sich  seiner 
Lehre  zugewendet  haben7),  wie  dies  schon  bei  Besprechung  des 
Hans  Lorenz  erwähnt  wurde.  Das  Stift  Altenburg  beklagte 
sich  schon  v.J.  1523  an  über  Vexationen  seitens  der  Grund- 
besitzer der  Umgegend,  die  sich  alle  ebenfalls  der  Bewegung 
angeschlossen  hatten,  namentlich  die  Puechaimbs  zu  Hörn,  die 
Grabner  auf  der  Rosenburg,  die  Schneckenreuter  zu  Breiten- 
aich  etc.,  und  A.  Fischer  bezeichnet  neben  diesen  die  Kuef- 
steiner  in  Greillen stein    als  starke  Stützen    der  Reformation.8) 

!)  Raupach,  Foits.,  I,  35. 
■)  Wisgrill,  III,  369. 
3)  Wiedemann,  II,  5. 
*)  Hub  er,  1.  c  IV,  95. 
5)  Krones  1.  c,  III,  245. 
c)  Wiedemann,  II,  95. 

7)  Adam  Wolff,  Hans  Ludwig  v.  Kuffstein  in  Geschichtl.  Bilder  aus  Öster- 
reich, I,  246.  —  H.  Burger,  Altenburg,  p.  62. 

H)  A.  Fischer,  k.  k.  Bezirksvorsteher  in  Hörn  in  Ldsk.  V,  159. 

*  * 


188 

b)  Ständische  Bewegung  unter  Ferdinand  I.  1524 — 1564. 

Ständische  Schon  von    1524   an    brachten    die   Stände    vielfache  Grava- 

Petitionen.  mjna  jn  Religionssachen  vor,  namentlich  über  die  geringere 
Steuerzahlung  der  fremden  Landherren  sowie  der  geistlichen  Be- 
sitzer, für  deren  Güter  sie  die  Stabilisierung  entsprechender  Gült- 
anlagen forderten.  Sie  bitten  wiederholt  um  Einberufung  eines 
allgemeinen  Konzils  zur  Beilegung  der  unseligen  Religionswirren. 
Zwar  verdammen  sie,  in  Übereinstimmung  mit  dem  Landesfürsten, 
alle  ketzerischen  Sekten  und  Meinungen,  bestehen  aber  auf  der 
Geltung  und  Verkündigung  des  reinen  Wortes  Gottes,  ohne  mensch- 
liche Zutat,  und  dem  Predigen  des  Evangeliums  in  der  auf  dieser 
Grundlage  fußenden  Auslegung. x) 

In  der  Instruktion  vom  20.  Oktober  1525  an  ihre  Deputierten 
zum  kaiserl.  Statthalter  Erzherzog  Ferdinand  auf  dem  Reichstage 
zu  Augsburg  wird  diesen  aufgetragen,  Ihre  Durchlaucht  um  Hilfe 
gegen  die  Türken  und  Beilegung  der  Religionsspaltung  zu  bitten, 
welche  nicht  wenig  zur  Verhinderung  eines  nachdrücklichen  Wider- 
standes gegen  den  Erbfeind  beigetragen  habe.  Sie  sollen  ferner 
den  Bedenken  der  Landschaft  Ausdruck  geben,  daß  Ihro  Durch- 
laucht sich  der  päpstlichen  Partei  zuwende,  und  auf  die  Nachteile 
aufmerksam  machen,  die  hierdurch  dem  Reiche  und  den  Erb- 
landen erwachsen  möchten. 

»Ihre  Durchlaucht  wolle  sich  dieser  geistlichen  Sachen  aus  der 
Hl.  Schrift  des  wahren  Wortes  Gottes  unterweisen  laßen,  dem 
Geiste  und  Worte  Gottes  statt  geben,  gnediglichen  zulaßen,  das  Evan- 
gelium alten  und  neuen  Testamentes frei,  clar  und  lauter  zu  predigen, 

Nit  der  Maynung  der  Päpste  und  Väter  Tradition,  Lehr  und  Gebrauch 
zu  schimpfen  und  zu  verwerfen,  doch  auch  Niemand  damit  zu  ver- 
dammen, noch  mit  Gewalt  daran  zu  pinden Und  Ihr  Fürstl.  Durch- 
laucht, als  aine  neben  andern  von  Gott  geordnete  Obrigkeit,  wolle  sich 
desselben  Befehles  über  die  Weltlichkeit,  Leib  und  Gut  zu  re- 
gieren, begnügen  ....  auch  nit  mer  zugeben,  daß  manige  Geistliche, 
Prediger  von  Ihrer  Predigt  und  Handlung  nit  verpoten  noch  darum  für- 
gefordert werden  ....  bis  doch  Gott  der  Allmächtige  in  solchen  Irrungen 
in  einem  gemeinen  Concilio  oder  anderer  Weis  durch  seinen  göttlichen 
Geist  seinen  Willen  zuerkennen  geben  und  damit  fürbrechen  werde.«2) 

Hier  finden  wir  also  schon  eine  ziemlich  deutliche  Sprache, 
jedoch  verbunden  mit  der  Beteuerung  des  Respektes  vor  den 
Traditionen   und  Gebräuchen  der  alten  Kirche. 

In  der  hierauf  basierten  Vorstellung  v.  11.  November  wird 
»die  Speise,  so  allein  das  Wort  Gottes  ist,«   erbeten,  wie  sie  der 


*)  LA.  Rel.  Exzpt.-B. 

2)  LA.  Exz.-B.  Reg.  B    3.  1. 


189 

Grafschaft  Tyrol  bereits  zugestanden.  Doch  finden  sich  dabei 
die  stärksten  Stellen  der  Instruktion  nicht  wiedergegeben.1) 

Ähnliche  Petitionen  wurden  immer  wieder  vorgebracht.  Zu- 
nächst i.  J.  1532  auf  dem  Ausschußlandtage  in  Innsbruck.  Dann 
in  Wien  auf  den  bereits  anläßlich  der  Teilnahme  des  Hans 
Lorenz  erwähnten  Ausschußtagen  v.  1538  und  1539,  worauf  sie 
auf  den  Abschied  von  Augsburg  und  den  Stillstand  von  Nürn- 
berg verwiesen  wurden.  Endlich  auf  dem  Generallandtage  von 
1541  in  Prag,  von  dem  auch  schon  gesprochen  wurde.  Wenn 
auch  die  Antwort  des  Königs  v.  Jänner  1542  wieder  dilatorisch 
war,  traf  sie  mit  den  Ständen  noch  im  Wunsche  des  endlichen 
Ausgleiches  zusammen. 2) 

Daß  den  hierbei  fortwährend  von  beiden  Teilen  gebrauchten 
Anrufungen  des  »alten  Glaubens  und  wahren  Wortes  Gottes« 
verschiedenartige  Deutung  beigelegt  wurde,  hat  bereits  Erwähnung 
gefunden.  Denn  auch  die  Majestät  erklärte,  das  reine  Wort  Gottes 
nicht  verkümmern  zu  wollen.3) 

So  zogen  sich  die  Sachen  bis  zur  Unterbrechung  des  Tri- 
dentiner  Konzils  hin,  welche  mit  dem  Ableben  unseres  Hans 
Lorenz  i.  J.  1547   ungefähr  zusammenfällt. 


* 


Der  Generallandtag  zu  Steyer,  welcher  i.  J.  1547  folgte, 
war  einer  von  jenen,  zu  denen  die  Stände,  im  Bewußtsein  der 
Notwendigkeit  gemeinsamer  Verteidigung  gegen  den  Erbfeind, 
eigenmächtig  sich  zusammenberufen  hatten. 

Den  Hauptgegenstand  ihrer  Instruktion  an  die  Gesandten 
bildete  das  Ansuchen  um  Hilfe  seitens  der  Reichsstände  und  des 
Kaisers  zur  Verteidigung  der  östlichen  Grenzen.  Dies  war,  um 
die  Gefährlichkeit  der  Lage  zu  kennzeichnen,  mit  einer  eingehen- 
den langen  Liste  der  Städte,  Schlösser,  Märkte,  Flecken  und 
Inseln  belegt,  welche  seit  dem  Regensburger  Reichstage  d.  J. 
1541   von  den  Türken  in  Ungarn  eingenommen  worden  waren.4) 

Der  vom  Kaiser  auf  den  1.  September  1547  nach  Augs- 
burg ausgeschriebene  Reichstag,  der  besonders  zahlreich  von 
hohen  Fürstlichkeiten  und  Prinzessinnen  besucht  und  von  vielen 
Festlichkeiten  begleitet  war,  zog  sich  bis  Ende  Juni   1548  hin. 

Die  Gesandten  der  Österreich.  Stände  (Ulrich  v.  Eytzing 
u.   Georg  Teuffl  für  Niederösterreich  u.   Georg  v.  Perckheim 

')  LA.  Rel    Exz.-Buch.  u.  B.  3.  1 

2)  Bucholtz,  VIII,  153  ff.  —  Raupach,  E.  Ö.,  p.  27  u.  35.  —  Dr.  Bibl,  Org.  d. 
evang.  Kirchenwesens,  p.  8. 

3)  Raupach,  1.  c.  p.  38  u.  I.   Forts.,  82,  u.  Beil.,  p.  75  —  82 

4)  LA.  Ltg.  Karton  8. 


190 

für  Oberösterreich),  welche  am  20.  Oktober  dort  auf  Befehl  des 
Königs  Ferdinand  eingetroffen  waren,  konnten  sich  kaum  größerer 
Erfolge  rühmen  als  alle  ihre  Vorgänger.  Der  Reichstag  bewilligte 
wohl  einen  Anschlag  für  Erbauung  und  Verstärkung  von  Festun- 
gen an  den  ungarischen  Grenzen,  berief  sich  aber  im  übrigen 
auf  den  mit  der  Türkei  kürzlich  abgeschlossenen  5 jähr.  Waffenstill- 
stand. *) 

Der  Reichstag  war  mit  anderen  Fragen,  namentlich  den 
kirchenpolitischen  Angelegenheiten,  die  das  Reich  schon  so  lange 
spalteten  und  seiner  Kraft  beraubten,  vollauf  in  Anspruch  genommen. 
Er  führte  schließlich  zu  einem  neuen  Interim,  welches  ebenso- 
wenig den  Frieden  und  die  Übereinstimmung  wiederherzustellen 
imstande  war  wie  sein  Regensburger  Vorgänger.2)  Die  Ge- 
sandten waren  beauftragt,  die  oft  wiederholte  Bitte  um  Zulassung 
des  wahren  Wortes  Gottes  wieder  vorzubringen.  Jedenfalls  hatten 
sie  für  ihre  Mission  genügende  Mittel.  Denn  sie  berichteten,  »die- 
weil  alle  Förderung  in  den  Landtssachen  durch  den  Hn.  Canczler 
beschehen  müße,«  hätten  sie  befunden,  »ihm  und  seiner  Haus- 
frauen einen  güldenen  Khopff  (Pokal)  beide  zusammen  zu  200  fl. 
Rhein,   zu  geben«. 

Gewiß  ein  billiges  Abkommen,  wenn  die  Reichshilfe  auch  nur 
annähernd  jenen  Opfern  entsprach,  welche  die  niederösterreich. 
Stände  zum  Schutze  der  Christenheit  Europas  zu  bringen  nicht 
müde  wurden  und  die  sich  im  Laufe  von  20  Jahren  auf  etwa 
5  Millionen  Gulden  belaufen  hatten,  wie  in  einer  Eingabe  von 
1566  hervorgehoben  wurde.3) 

Der  Waffenstillstand  brachte  keine  merkliche  Besserung  der  Dinge. 
Die  Einfälle  und  Kämpfe  an  den  Grenzen  begannen  bald  wieder  und 
brachten  nur  das  Gute,  daß  die  beschämende  Abgabe  von  30.000  Dukaten 
an  den  Sultan  mit  vollem  Grunde  eingestellt  werden  konnte,  bis  sie 
nach  dem  über  die  Siebenbürgischen  Händel  wieder  ausgebrochenen 
Kriege  in  dem  auf  acht  Jahre  geschlossenen  Frieden  v.  1562,  welchem 
die  erste  ständige  Gesandtschaft  in  Konstantinopel  folgte,  wiederher- 
gestellt ward.4) 

Immer  entschiedener  aber  brachten  die  Stände,  auf  welche 
der  Kaiser  mehr  und  mehr  angewiesen  war,  ihre  Forderungen 
zu  Gehör.  Auch  erwirkten  sie  auf  dem  Ausschußlandtage  der 
fünf  Länder  in  Wien  i.  J.  1556  nach  dem  Augsburger  Reli- 
gionsfrieden v.  1555  die  Zurücknahme  des  Verbotes  des  Laien- 
kelches.6) Und  i.  J.  1562   beriefen  sie  sich  wieder  darauf,   daß  sie 

i)  Lünig,  D.  Reichsarchiv.  P.  gen.  cont    p.  756. 

2)  Krones,  Gesch.  Ost,  III,  210.  —  Bucholtz,  VIII,  169. 

3)  LA.  Ltg.  1566.  —  Otto,  Reformation  unter  Maximilian  II.,  p.   16. 

4)  Bucholtz,  VII,  237  u.  357.  —  Hammer,  Gesch.  d.  Osman.  Reiches,  II,  203 
bis  280. 

5)  v.  Otto  im  Jahrb.  d.  Protestantismus.   1880,  p.  18.  —  Huber,  IV,  143. 


191 

schon  vor  30  Jahren  auf  dem  Innsbrucker  Tage  sich  Ihrer 
Majestät  gegenüber  für  das  wahre  Wort  Gottes  erklärt  hatten 
bis   zur  Herstellung    der  Einheit    durch    ein   allgemeines  Konzil. ') 

In  dieses  Jahr  fallt  die  Verwendung  der  Stände  für  den  in  Un- 
gnade gefallenen  Leopold  Grabner  zu  Rosenburg,  der  für  uns  be- 
sonderes Interesse  hat,  weil  er  in  vielfachen  Beziehungen  mit  Hans  Georg 
stand  und  der  Großvater  der  Maria  Grabnerin  war,  die  des  letzteren 
Sohn  Hans  Ludwig  v.  Kuffstein  ehelichte.  Er  hatte  mit  den  Brüdern 
Enenkl  als  erste  in  Niederösterreich  den  Prädikanten  Christof  Reutter 
aus  der  Pfalz  als  Hofprediger  in  die  Rosenburg  berufen,  welche  ein 
Hauptagitationsplatz  für  die  evangelische  Propaganda  wurde.  Reutter 
hatte  sich  durch  Veröffentlichung  eines  eigenen  Glaubensbekenntnisses, 
dem  sich  seine  Herren  anschlössen,  gegen  den  von  seinen  eigenen 
Glaubensgenossen  erhobenen  Vorwurf  der  Irrlehre  verteidigt,  den  auch 
die  Stände  in  ihrer  Eingabe  zu  widerlegen  bemüht  waren.2)  Er  schloß 
sich  dann  einer  scharfen  Schrift  gegen  das  Konzil  an,  zog  sich  aber 
von  der  i.  J.  1566  von  Magdeburgius  herausgegebenen  Konfession 
d.  evangelischen  Prediger  wieder  zurück.  Er  war  ein  ausgezeichneter 
Redner  und  genoß  großes  Ansehen  bei  den  Ständen,  so  daß  er  neben 
Chyträus  für  die  Einrichtung  des  Kirchenwesens  und  die  Agenda  be- 
rufen und  später  auch  dem  Backmeister  für  die  Kirchen  Visitation  von 
1580  beigeordnet  wurde.  Seine  unentschiedene  Haltung  im  Streite  der 
Flacianer  trug  ihm  Vorwürfe  von  beiden  Teilen  ein.3) 

Daß   die   Bedeutung   dieses   gefährlichen  Streiters   von  Anfang   an 
erkannt  und  seinen  Herrschaften  die  ihm  gewährte  Protektion    verübelt 
wurde,  kann  niemand  wundernehmen.  Auch  in  Greillenstein  war  ein      Vz   301. 
Reutter,  namens  Michael,  als  Hofprediger  angestellt. 

Grabner  selbst,  Verordneter  und  Ausschuß  der  Stände,  wurde 
mit  Rüdiger  von  Starhemberg  und  W.  Chr.  von  Enzersdorf  zu 
den  Konferenzen  mit  Chyträus  abgeordnet,  erlangte  doch  wieder  die 
A.  H.  Gnade  und  wurde  Hof  kammerrat. 

*  * 

Tatsächlich  blickte  man  wieder  hoffnungsvoller  auf  das  Kon- 
zil, welches  eben  neuerdings  in  Trient  zusammengetreten  war. 
K.  Ferdinand  selbst  war  der  erste,  die  Hoffnung  auf  eine 
Wiedervereinigung  der  divergierenden  Meinungen  zu  nähren  und 
gab  sie  bis  zu  seinem  Ende  nicht  auf.  Von  ihr  getragen,  scheute 
er  sich  nicht,  Vorschläge  zu  formulieren,  die  er  in  seiner  recht- 
lichen Denkungsweise  geeignet  hielt,  eine  segensreiche  Reform 
herbeizuführen,  ohne  welche  ihm  die  Wiedergewinnung  der  Se- 
zessionisten  ausgeschlossen  erschien.  So  vertrat  er  im  Vereine  mit 
Bayern  und  Frankreich  und  dem  Kardinal  von  Lothringen4) 

*)  LA.  Ltg.  Buch  V,  fol.  7.  —  Raup  ach,  E.  Ö.,  p.  60.  —  Otto,  Gesch.  d.  Re- 
formation in  Österreich,  p    8. 

*)  LA.  Ltg.  1562,  Buch  V. 

3)  Raupach,  E.  Ö.,  58,  Beil.,  p.  23,  u.  Presbyterologia,  148.  —  Wiedemann, 
!>  334-  —  Bucholtz,  VIII,  213. 

4)  Im  Reformationslibell  v.  1562. 


192 

Konzessionen,  die  sogar  die  strenge  Katharina  vonMedicis  gleich- 
falls empfohlen  hatte,  Modifikationen,  unter  denen  der  Laienkelch 
und  die  Priesterehe  besondere  Wichtigkeit  besaßen.  Papst  Pius  IV., 
dem  das  Konzil  die  Bewilligung  des  Laienkelches  anheimgegeben 
hatte,  entschied  im  Sinne  der  Bejahung,  »damit  nicht  gesagt 
werden  könne,  wir  hätten  nichts  getan,  um  die  Wankenden  zu 
befestigen,  die  Gefallenen  aufzurichten,  die  Irrenden  auf  den  Weg 
des  Heiles  zurückzuleiten«.  Am  17.  April  1564  erging  das  Breve, 
welches  in  der  Stephanskirche  in  Wien  verlesen  wurde.  Be- 
züglich der  Priesterehe  wurde  weder  abgeschlagen  noch  bewilligt, 
da  der  Gegenstand  längere  Untersuchung  erfordere.  So  erlebte 
Ferdinand  kurz  vor  seinem  Tode  noch  die  Befriedigung,  seine 
persönlichen  Bemühungen  wenigstens  nach  einer  Richtung  hin, 
allerdings  nur  für  die  von  ihm  bezeichneten  Diözesen  Wien, 
Salzburg,  Prag,  Gurk,  Gran  etc.,  denen  Bayern  und  die 
geistlichen  Kurfürstentümer  beizufügen  sind,  erfolgreich  zu  sehen. J) 

Wirklich  scheint  die  Konzession  am  Anfange  wenigstens  gute 
Früchte  getragen  zuhaben.  Der  Nuntius  Delphinus  berichtete,  daß  da- 
durch zwei  Drittel  der  Abgefallenen  wieder  der  Mutterkirche  zurück- 
gewonnen worden  seien.  Der  Erfolg  aber  war  nicht  bleibend.2)  Die 
Kautelen,  mit  denen  die  Konzession  umgeben  war,  konnten  ihre  An- 
ziehungskraft nur  abschwächen  und  wirkten  auch  infolge  ihrer  ver- 
schiedenartigen Anwendung  bald  abstoßend.  Pius  V.,  mit  der  Ver- 
söhnungspolitik seines  Vorgängers  unzufrieden,  nahm  das  Gewährte 
wieder  zurück  und  überließ  die  Entwicklung  dem  weiteren  Ringen  wider- 
strebender Kräfte. 

K.  Ferdinand,  der  traurigen  Gemütes  erkennen  mußte,  wie 
seine  edelsten  Bemühungen  schließlich  doch  vergebens  waren, 
indem  die  Gegensätze  sich  immer  mehr  verschärften  und  auch 
vom  Konzile,  auf  das  er  alle  seine  Hoffnungen  gesetzt  hatte, 
keine  Erfüllung  derselben  mehr  zu  erwarten  war,  nachdem  die 
protestantischen  Fürsten  nicht  zur  Teilnahme  zu  bewegen  waren, 
so  daß  es  schon  dadurch  einen  anderen  Charakter  gewann,  soll 
den  Gedanken  gehabt  haben,  zurückzutreten,  verzweifelte  aber 
doch  noch  nicht  daran,  für  seine  Erbländer  wenigstens  einen  Zu- 
stand herbeizuführen,  der  demjenigen  entspräche,  der  ihm  für  das 
Reich  vorgeschwebt  hatte,  und  doch  in  den  engeren  Grenzen 
einen  ruhigeren  Ausblick  für  die  Zukunft  durch  Verschmelzung 
der  auseinanderstrebenden  Tendenzen  zu  gewinnen. 

Die  zu  diesem  Zwecke  veranstalteten  Religionsbesprechungen 
kamen  jedoch  nicht  mehr  zur  eigentlichen  Ausführung,  da  Fer- 
dinand schon  mit  62  Jahren  am  25.  Juli  1564,  tief  betrauert,   die 

1)  Bucholtz,  VIII,  470  u.  682.  —  Wiedemann,  I,  237  u.  310.  —  v.  Otto  i. 
Jahrb.  d.  Protest.,  19.  —  Raupach,  E.  Ö.,  62,  u.  Forts.  I,  155.  —  Capefique,  Histoire 
de  la  Reforme,  IT,  184  ff.  —  Huber,  IV,  149  fr. 

2)  Bucholtz,  VIII,  686.   —  Huber,  IV,   153. 


193 

Augen  schloß,  am  Tage  des  Apostels  Jakobus,  wie  er  es  selbst 
gewünscht  hatte.  In  wahrhaft  christlicher  Gottergebung  und  De- 
mut befahl  er  seinem  Beichtvater  Citard,  ihn  bloß  einfach  an- 
zureden: »Ferdinand,  mein  Bruder,  sei  Deinem  Herrn  bis  in 
den  Tod  getreu. « l) 

Er  war  es  in  vollem  Maße.  Ebenso  auch  seinem  Lande  und 
seinen  Untertanen.  Seine  lange  Regierungszeit  gibt  Zeugnis 
von  dem  Eifer,  der  Aufopferung  und  Weisheit,  mit  denen  er 
bestrebt  war,  dem  ihm  anvertrauten  Länderkomplexe  die  um- 
fassendste Fürsorge  angedeihen  zu  lassen.  Unter  seiner  Regierung 
wurden  die  Kronen  von  Böhmen  und  Ungarn  mit  jenen  der 
übrigen  Habsburger  Gebiete  vereinigt  und  Ungarn,  das  sich 
zumeist  zu  den  Türken  geschlagen  hatte,  diesen  wenigstens  zum 
Teile  wieder  abgenommen. 

*  * 


Leider  hat  gerade  der  so  voraussichtige  Monarch,  dessen  geistigem 
Auge  schon  eine  festere  Zusammenfügung,  eine  einheitlichere  Ge- 
staltung des  noch  ziemlich  lockeren  Gefüges  zu  einem  Gesamtstaate 
als  Ideal  vorgeschwebt,  schließlich  es  vorgezogen,  der  alten  Familien- 
tradition treu  zu  bleiben,  um  keinen  seiner  Söhne  durch  Konzentrierung 
der  Macht  in  der  Hand  eines  einzigen  zu  kränken.  So  kam  es  wieder 
zu  der  unglücklichen  Gewohnheit  der  Teilung  in  mehrere  Ländergebiete, 
deren  keines  stark  genug  war,  der  immer  drohender  anwachsenden  Macht 
des  östlichen  Feindes  einen  Damm  entgegenzustellen. 

Allerdings  hatte  er  schon  im  Testamente  v.  1532,  welches  er  an- 
gesichts des  bevorstehenden  großen  Kampfes  mit  Solyman  und  der  er- 
warteten Entscheidungsschlacht  verfaßte,  Bestimmungen  aufgenommen, 
welche  von  der  ihn  erfüllenden  Idee  der  Gemeinsamkeit  aller  unter 
seinem  Zepter  vereinigten  Länder  unbestreitbares  Zeugnis  ablegten,  in- 
dem er  eine  für  alle  geltende  Regentschaft  vorsah,  in  welche  aus 
Ungarn  3,  Böhmen,  Mähren  u.  Schlesien  4,  den  niederösterreich. 
Landen  3,  Tyrol,  den  Vorlanden  und  Württemberg  4  Delegierte 
zu  entsenden  wären,  die  unter  sich  einen  Präsidenten  zu  wählen  und 
alternativ  in  Preßburg,  Prag  und  Wien  zu  residieren  hätten.  Schon 
1543  folgte  ein  neues  Testament,  1547  ein  Kodizill  und  1554  das  Haus- 
ordnungslibell,  welches  unter  Rückkehr  zur  altgewohnten  Teilung  der 
Länder  dem  ältesten  der  Söhne,  der  die  Reichslehen  zu  nehmen  hatte, 
gewisse  Vorrechte  auf  die  Gesamtheit  zugestand.2) 

In  einer  Richtung,  die  ihm  wirksamer  erscheinen  mochte  als  der 
Versuch  der  Zusammenfassung  durch  die  Stände,  verfolgte  Ferdinand 
den  nie  ganz  vernachlässigten  Gedanken  der  Einheitlichkeit  in  der  Re- 
gierung durch  die  Verfügungen  auf  dem  Gebiete  der  von  ihm  leichter 
zu  beherrschenden  administrativen  Maßnahmen,  indem  er  in  dem  Geheim- 
ratskollegium,   der  allgemeinen  Hofkanzlei    und    der  Hofkammer   sowie 

l)  Bucholtz,  VIII,  757. 

•)  Bucholtz,  1.  c.  VIII,  740  ff.  —  Bidermann,  Die  Österreich.  Gesamtstaats-Idee, 
I,  6  ff.  —  Lustkandl,  Der  Kaiser  u.  König,  56  ff. 

C.  Kuefstein.  II.  13 


194 

dem  Hofkriegsrate  Zentralstellen  kreierte,  welche  ihre  Agenden  immer 
mehr  über  alle  Länder  auszudehnen  in  der  Lage  waren,  je  näher  sie 
der  Person  des  Kaisers  standen,  dessen  spezielle  Organe  oder  Hilfs- 
dikasterien  sie  wurden.1) 

An  die  Hofkammer  waren  die  Vitzdomämter  gewissermaßen  an- 
gelehnt. Wir  haben  bei  Besprechung  desjenigen  von  Niederösterreich  zur 
Zeit,  in  welcher  Hans  Georg  Khuffsteiner  ihm  vorstand,  gesehen, 
daß  auch  dieses  in  Verbindung  mit  der  Hofkammer  Agenden  zu  er- 
ledigen hatte,  die  über  die  Grenzen  des  niederösterreichischen  Wir- 
kungskreises hinausgriffen. 

So  hat  Ferdinand,  dem  in  politischer,  administrativer  und 
kirchlicher  Hinsicht  die  Sammlung  aller  Kräfte  zu  einer  gedeihlichen 
Gesamtheit  als  Richtschnur  seines  Handelns  vorschwebte,  wenn  er 
auch  nicht  sein  Ziel  vollständig  erreichte,  doch  einige  Grundlagen 
gefestigt,  auf  denen  der  große  Bau  des  Habsburgischen  Reiches 
einer  sicheren  Zukunft  entgegengeführt  werden  konnte,  in  der  es 
aus  den  erschütterndsten  Stürmen  immer  wieder  zu  neuem  Glänze 
sich  emporzuschwingen  vermochte. 

*  * 

* 

c)  Unter  Maximilian  II.   1564— 1576. 2) 

Allgemeines.  Als  Maximilian  II.    von    seinem  Vater    die    schwere    Bürde 

des  Reiches  überkam,  war  das  Selbstbewußtsein  der  Stände  in- 
folge der  erkämpften  Konzessionen  und  der  Machtlosigkeit  der 
Regierung,  das  zu  verhindern,  was  über  die  erteilten  Bewilligungen 
hinaus  tatsächlich  ziemlich  allgemein  geübt  wurde,  wesentlich  ge- 
hoben. Man  erwartete  auch  vom  neuen  Landesherrn,  dessen  durch 
den  Hofprediger  Pfauser  genährte  Hinneigung  zur  neuen  Lehre 
man  kannte,    noch  weitere  Zugeständnisse  zu  erlangen.3) 

Es  handelte  sich  aber  den  Ständen  nicht  lediglich  um  die 
Religionsfrage,  sondern  zum  mindesten  ebensosehr  um  die  Auf- 
rechthaltung ihrer  eigenen  Rechte  und  die  Einflußnahme  auf  die 
Gesetzgebung  und  innere  Verwaltung  angesichts  des  immer  deut- 
licheren Hervortretens  der  Bestrebungen  des  Landesfürsten  zur 
Konzentrierung  der  Macht  in  den  Händen  von  Hof-  und  Zentral- 
behörden. 

Schon  auf  dem  Landtage  v.  i.  März  1564  trat  ein  bemerkens- 
wertes Moment  ein.3)  Bei  der  Besprechung  über  die  bevorstehende 

1)  Bidermann.,  I.e.  I,  uff.  —  Bucholtz,  VIII,  22  ff. 

2)  Krones,  1.  c.  III,  268  ff.  —  Huber,  1.  c.  IV,  226  ff.  —  Dr.  V.  Eibl,  Evangel. 
Kirchenwesen,  568—76.  —  Wiedemann,  I.  351  ff.  —  v.  Otto,  D.  Reformation  unter 
Maximilian  II.  —  O.  H.  Hopfen,  Maximilian  II.  u.  d.  Kompromißkatholizismus.  — 
Vancsa  1.  c. 

3)  LA.  Ltg.,  Buch  V,  Fol.  157.  u.  Exzp.-B.  I. 


195 

Erbhuldigung  an  Maximilian  verwahrten  sich  die  Stände  gegen 
den  ihnen  abverlangten  Eid,  indem  sie  sich  auf  das  alte  Her- 
kommen beriefen,  nach  welchem  der  Landesfürst  zuerst  ihnen 
das  gebräuchliche  Gelöbnis  der  Aufrechthaltung  ihrer  Rechte  ab- 
legen müsse,  worauf  erst  sie  das  ihrige  zu  leisten  hätten,  jedoch 
ohne  eigentlichen  Eid,  anstatt  dessen  der  Kaiser  sich  mit  dem 
einfachen   »Glübd«   begnügte.1) 

Auf  dem  Landtage  v.  11.  Dezember  1564  erfolgte  die  Mit- 
teilung von  der  durch  Ferdinand  I.  angeordneten  Teilung  seiner 
Staaten  unter  seine  drei  Söhne,  wonach  Osterreich  u.  d.  E.  dem 
Kaiser  Maximilian  untergeben  sei.  Gleichzeitig  wurden  die  Rechte 
und  Freiheiten  des  Landes  und  der  Stände  bestätigt.  In  ihrer 
Antwort  erinnern  die  drei  evangelischen  Stände  daran,  daß  sie  sich 
»mit  den  Ausschüssen  und  Gesandten  der  anderen  N.-ö.  Länder 
schon  vor  30  Jahren  und  seither  öfters  —  wie  erst  am  10.  Juli  d.  J.  — 
sammt  und  sonderlich  einhellig  und  lauter  gegen  Sr.  Majestät 
hochlöbl.  Gedächtnisses  zu  der  wahren  evangelischen  Religion 
nach  Ausweisuno-  der  Konfession,  so  Kaiser  Karl  V.  im  ver- 
schienen  30er  Jahr  durch  die  Reichsstände  zu  Augsburg  über- 
antwortet, ausdrücklich  erklärt  —  seitdem  in  betreff  derselben 
demütigst  angehalten  und  fern  von  Abgötterei,  Sektenwesen, 
Schwärmerei  und  Ketzerei  geblieben«.2) 

In  der  hierauf  erfolgten  Erledigung  des  Kaisers  wird  diese 
Erklärung  gnädigst  angenommen,  aber  unter  den  fremden  Sekten 
nicht  nur  die  Wiedertäufer  und  Schwenkfelder,  sondern  auch 
»Zwinglische,  Calvinische  und  dergl.  falsche  Opinionen«  an- 
geführt. 

In  betreff  des  Verlangens  der  Reichung  des  Sakramentes 
unter  beiderlei  Gestalten  bezieht  sich  Se.  Majestät  auf  das,  was 
von  seinem  Vater  begonnen  wurde,  und  verspricht,  dahin  zu 
wirken,  daß  »sonderlich  der  Kommunion  halber  unter  beiderlei 
Gestalt  durch  das  ganze  Land  aus  kein  Mangel  erscheine,  und 
die  Sache  durch  christliche  Ordnung  dahin  zu  richten,  damit  die 
Religion  in  einen  guten,  gottgefälligen,  einhelligen  Verstand  ge- 
bracht werde,    damit  man  friedlich  nebeneinander  leben  könne«. 3) 

Man  sieht  also,  daß  Maximilian,  keineswegs  noch  gewillt 
die  Religionstrennung  anzuerkennen,  von  dem  freilich  utopistischen 
Ideal  erfüllt  war,  wie  sein  Vater,  durch  gegenseitige  Konzessionen 
bei  aufrichtigem  Entgegenkommen  die  definitive  Spaltung  hintan- 
zuhalten und  zu  einem  nach  beiden  Seiten  hin  befriedigenden  Aus- 


')  LA.,  1.  c. 

•)  LA.  Kel.  B.  III,  26,  u.  Buch  VI,  Fol.  23  u.  45.  —  Otto,  1.  c.  p.  7. 

3)  LA.  Ltg.  Buch  VI,  Fol.  23  u.  45. 

13* 


196 

gleiche  unter  Aufrechthaltung  der  Gemeinsamkeit  des  Glaubens 
zu  gelangen. 

Diese  Überzeugung  hielt  er  trotz  aller  sich  darbietenden 
Schwierigkeiten,  gegen  die  er  gewiß  nicht  blind  war,  fest  und 
dieses  Ziel  war  es,  welches  ihn  in  seiner  Haltung  dergestalt 
leitete,  daß  er  den  Anhängern  der  alten  Religion  als  ein  Ab- 
trünniger erschien,  die  Neuerer  aber,  die  allzu  sanguinische  Hoff- 
nungen auf  seinen  Regierungsantritt  gebaut  hatten,  sich  einiger- 
maßen enttäuscht  fühlten. 

In  dem  Bewußtsein,  als  Kaiser  über  den  beiden  Parteien  zu 
stehen,  von  denen  er  sich  keiner  unbedingt  anschließen  konnte* 
ließ  er  nie  die  Hoffnung  aus  den  Augen,  sie,  wenigstens  in  seinen 
Erbstaaten,  doch  noch  zu  einer  endlichen  Einigung  zu  bringen, 
für  welche  er  allerdings  die  Augsburger  Konfession,  wie  sie 
dem  Reichstage  i.  J.  1530  überreicht  worden  war,  als  die  geeig- 
netste Ausgangsbasis  betrachtete.  Mit  derselben  schienen  eine 
ganze  Reihe  der  katholischen  Zeremonien  als  sogen.  Adiaphora 
ganz  wohl  verträglich  und  so  bildete  sich  eine  gewisse  mittlere 
Richtung,  eine  Art  von  Diagonale  der  divergierenden  Linien 
heraus,  die  man  als  Kompromißkatholizismus  bezeichnet  hat.1) 

*  * 

* 

Die  Stände.  Hans  Georg  Khuffstainer,  welcher  dem  Kaiser  zuerst  als 

Vizedom  (1566  — 1572),  dann  als  Mitglied  des  Regimentsrates 
(22.  Dezember  1573  bis  1.  Juli  1576)  nahestand,  nahm  dieselben 
Ideen  in  sich  auf  wie  die  Mehrzahl  seiner  Standesgenossen. 

Auch  bei  diesen  war  eine  Wendung  in  ihrem  Verhalten  ein- 
getreten, indem  sie  im  Banne  der  immer  weitere  Kreise  ziehenden 
Bewegung  und  der  auf  die  bekannten  Gesinnungen  des  Kaisers 
gebauten  Erwartungen  in  ihren  Vorstellungen  immer  dringender 
wurden  und  diesen  um  so  größeres  Gewicht  zu  verleihen  imstande 
waren,  je  sicherer  gerade  damals  wegen  des  beabsichtigten  großen 
Schlages  gegen  die  Türken  auf  ihre  Willfährigkeit  für  die  not- 
wendigen Bewilligungen  gerechnet  werden  mußte. 

In  ihrer  neuerlichen  Supplik  v.  Juli  1565  wiesen  sie  darauf 
hin,  daß  Gott  dem  Kaiser  Heil  und  Segen  verleihen  werde,  wenn 
er  die  Verkündigung  des  wahren  Wortes  Gottes,  welches  in  der 
Augsburgischen  Konfession,  in  der  sie  die  katholische  und 
apostolische  Religion  erkennen,  zum  Ausdrucke  komme,  freigebe 
und  ihre  Bitten  gewähre,    unter  denen  sich  die  Einführung   eines. 


*)  Hopfen,  K.  Maximilian  II.  und  der  Kompromißkatholizismus. 


197 

gleichmäßigen  Gottesdienstes  in  offenen  Kirchen  und  Anerkennung 
ihrer  Prädikanten  befand.1) 

Das  Verlangen  trat  so  dringend  'auf,  daß  der  Kaiser  sich 
bewogen  fand,  den  Ständen  darüber  Vorwürfe  zu  machen  und 
daran  zu  erinnern,  daß  den  Untertanen  die  freie  Religionswahl 
nicht  zustehe,  sondern  nur  dem  Landesfürsten.2)  Doch  war  das 
»Cujus  Regio  ejus  Religio«  in  Österreich  nicht  durchführbar.  Bei- 
nahe wäre  der  gegenteilige  Gang  zu  befürchten  gewesen.  Nur 
wollte  der  Kaiser  nicht  seinem  eigenen  Pazifizierungswerke  vor- 
greifen lassen.  Daher  wurde  immer  wieder  auf  dieses  vertröstet 
und  mittlerweile  mehr  toleriert  als  zugestanden.  Allerdings  ward 
den  Bischöfen  anempfohlen,  auf  reine  Verkündigung  des  gött- 
lichen Wortes  zu  achten,  den  Evangelischen  aber  der  erbetene 
Landschaftsprediger  abgeschlagen,  anderseits  den  Jesuiten  die 
ihnen  von  Ferdinand  I.  übergebene  Landschaftsschule,  der  die 
Stände  ihre  Söhne  nicht  mehr  anvertrauen  wollten,  wieder  ab- 
genommen und  von  der  Publikation  des  Tridentinums  abgesehen. 

*  * 


In  dieses  Jahr   1565    fällt    die    erste    sichere  Nachricht   über      Landes- 
die  Beteiligung    unseres   Hans  Georg,    der    schon    Beisitzer    der  or  nungei1- 
Landrechte  war,   an  den  ständischen  Arbeiten,    indem  er   in  den 
Ausschuß  für  die  neue  Landesordnung  berufen  wurde.  Wir  haben 
bereits  von  dieser  Tätigkeit    gesprochen    und   gesehen,    daß    der     Vz.  306. 
komplizierte  Begriff  der  Landesordnung  sowohl  das  Justizwesen, 
die  Landgerichts-  und  Polizeiordnung,   den  Landbrauch  als 
auch  die  Defension    sowie  die  Landtafel    und    das  Gültbuch 
umfaßte,   für   welche  Gegenstände    im   Laufe    der  Verhandlungen 
verschiedene  Ausschüsse    eingesetzt   wurden,    die    auch    mit    dem 
Landmanns-Einstandsrechte  sich  beschäftigten,  welches  durch 
das  Patent  v.    10.  Februar  1572   definitiv   ausgestaltet  wurde,  wie 
oben  dargelegt  worden  ist.3) 


In  dem  besonders  lebhaften  Schriftenwechsel    der  Landtage    ReliSions- 
v.  J.   1566,   zuerst  mit  Erzherzog  Carl  und  dann  mit  dem  Kaiser,        1566. 
wurde  wiederholt  auf  die  von  den  Ständen  stets  willig  gewährten 
Subsidien  —  fünf  Millionen  in  20  Jahren  —  und  die  persönlichen 


1)  LA.  Rel.  Exz.-Buch  u.  Ltg.,  Buch  V,  373,  u.  VI,  Fol.  117. 

2)  LA.  Ltg.,  Buch  V,  381. 

3)  V.  oben  Kap.  5.  —  LA.  Ltg.  1565  u.  1566.  —  Vehse,  Österreich.  Hof,  II,  269. 


198 

Zuzüge  hingewiesen,  das  Vertrauen  in  die  Vereinigungsbestrebungen 
Sr.  Majestät  ausgesprochen,  dem  Gott  Glück,  Heil  und  Segen  ver- 
leihen werde,  gleichzeitig  aber  bis  zu  deren  Erfolge  ihre  Bitten 
neuerlich  dringend  anempfohlen,  da  die  häufigen  Einfälle  der 
Türken  als  Strafe  Gottes  für  die  in  der  Kirche  eingerissenen  Miß- 
bräuche anzusehen  seien.1) 

Wie  sehr  Maximilian  bedacht  war,  seine  Autorität  zu 
wahren  und  seiner  eigenen  Initiative  die  endliche  Religionsreforma- 
tion vorzubehalten,  beweisen  nicht  nur  seine  Antworten,  in  denen 
immer  wieder  die  Rechte  des  Landesfürsten  in  betreff  der  Reli- 
gion betont  wurden,  sondern  auch  das  Verbot  an  die  Städte, 
mit  dem  Adel  zusammenzugehen,  der  diese  durch  den  Land- 
marschall von  Roggendorf  —  wie  vordem  —  dazu  aufgefordert 
hatte.2)  Die  Städte  und  Marktflecken  wurden  von  jeher  als  Kammer- 
gut des  Landesfürsten  betrachtet.  Es  ist  begreiflich,  daß  ihre 
engere  Verbindung  mit  den  oberen  Ständen  als  Versuch  der 
Emanzipation  Bedenken  erweckte,  während  der  Landesfürst  dort 
am  ehesten  noch  seinen  persönlichen  Willen  zur  Geltung  zu 
bringen  imstande  war. 

Daher  wurde  auch  gegenüber  der  Beschwerde  der  Stände 
über  diesen  Ausschluß  der  Städte  auf  dem  gefaßten  Entschlüsse 
mit  Festigkeit  bestanden  und  weitere  Vorstellungen  darüber  ver- 
beten. Im  übrigen  werde  das  von  K.  Ferdinand  begonnene 
Reformationswerk  möglichst  bald  vollendet  und  eine  neue  Kirchen- 
ordnung in  bezug  auf  Lehre,  Spendung  der  Sakramente  und  die 
Zeremonien  beschlossen  werden.  Bis  dahin  möge  man  sich  ge- 
dulden, sich  der  bisherigen  Diözesanordnung  unterwerfen  und 
keine  neuen  Prädikanten  aufstellen  noch  Kirchen  verändern.3) 

Letztere  Verfügungen  schon  beweisen,  daß  die  Bewegung 
in  vollem  Gange  war  und  durch  alle  landesfürstlichen  Befehle 
nicht  mehr  aufgehalten  werden   konnte. 

Nach  Einreichung  der  Bittschrift  v.  7.  Dezb.  1566  verlangte  der 
Kaiser  die  Namen  aller  derjenigen  Ständemitglieder,  die  sich  —  außer 
den  acht  Ausschüssen  —  zu  deren  Inhalte  bekannten.  Sie  war,  wie 
üblich,  im  Namen  der  zwei  Stände  ohne  Unterschrift  übergeben  worden. 
Der  Landmarschall  aber  antwortete,  daß  alle,  welche  bei  der  Verlesung 
anwesend  waren,  einverstanden  gewesen.  Seitdem  seien  viele  abgereist, 
die  erst  wieder  einberufen  werden  müßten,  da  er  ohne  deren  Zustimmung 
kein  Namensverzeichnis  anfertigen  könne.  Er  und  die  Anwesenden  seien 
übrigens  erbötig,  die  Schrift  zu  unterfertigen,  wenn  Se.  Majestät  sie 
wieder  herausgeben  wolle.  So  blieb  die  Sache  unerledigt.4) 


l)  LA.  Ltg.,  Buch  VII,  p.  90.  —  Otto,  1.  c.  p.  19. 
-)  v.  Otto,  1.  c  p.  17. 

3)  v.  Otto,  1.  c.  20. 

4)  LA.  Ltg.  VII  (1566—72),  Fol.  99,  u.  Exz.-B.  v.  13.  Dzb.  1566,  Fol.  33. 


199 

Die  Stände  hatten  die  von  ihnen  verlangten  Subsidien  ohne 
große  Schwierigkeit  bewilligt.  Nachdem  aber  dieser  Feldzug  re- 
sultatlos verlaufen  war  und  nur  durch  die  von  Körner  so  schön 
verherrlichte  heldenmütige  Verteidigung  Szigeths  durch  Zriny 
einen  glänzenden  Abschluß  gefunden  hatte,  bedurfte  es  neuer 
Rüstungen  und  neuer  Zuschüsse  nicht  nur,  sondern  um  so  be- 
deutenderer Bewilligungen  als  die  Schuldenlasten  schon  zu  einer 
bedenklichen  Höhe  angewachsen  waren.  Die  Reparation  betrug 
für  Niederösterreich  allein   2 'A  Millionen  Gulden.1) 

Auch  zu  diesen  Opfern,  die  das  erschöpfte  Land  schwer 
trafen,  zeigten  sich  die  Stände  bereit,  als  der  Landtag  im  August 
1568  in  Wien  zusammentrat  und  bewilligten  2V2  Millionen,  wo- 
gegen sie  sich  der  Hoffnung  hingaben,  auch  auf  der  anderen 
Seite  Entgegenkommen  zu  finden. 

*  * 

Der  Kaiser  selbst  hatte  schon  vorher  die  Überzeugung  ge-        Die 

.  Reliffions- 

wonnen,    daß  er  dem  Andrängen    der  Stände,    die   in  dieser  Be-  Konzession. 

ziehung  mit  den  übrigen  n.-ö.  Erblanden  einig  gingen,  auf  die 
Dauer  nicht  würde  widerstehen  können.  Daher  hatte  er  schon 
vorbereitende  Beratungen  von  Theologen  veranstalten  lassen  und 
auch  Vorbesprechung  mit  den  Ständen  gehalten. 

So  konnte  ihnen  gleich  bei  Eröffnung  des  Landtages  am 
18.  August  15682)  die  vielfach  besprochene  Religionskonzession 
erteilt  werden,  in  welcher  man  häufig  eine  Schwenkung  der  kaiser- 
lichen Politik  erkennen  wollte.  In  der  Tat  hatten  die  Bemühungen 
Maximilians  bisher  wenig  Erfolge  gezeitigt.  In  Rom  hatte  seine 
Verwendung  keine  willfährige  Aufnahme  gefunden.  Auf  der  an- 
deren Seite  suchten  die  Evangelischen  sich  immer  mehr  von  der 
römischen  Suprematie  und  den  alten  Gebräuchen  zu  emanzipieren 
und  hörten  nicht  auf,   den  Kaiser  zu  bestürmen. 

Wie  weit  sogar  die  Frechheit  einzelner  Prädikanten  ging,  dafür  Vz-  298. 
liefert  eine  Notiz  unseres  Archivverzeichnisses  einen  sprechenden  Beweis. 
Sie  erwähnt  ein  »Suppliciren  an  Ihr.  Majestät  von  einem  Evangelischen 
Pfarrherrn,  genannt  Johann  Dürrnpach,  darinnen  Er  sich  Ihre  May. 
zu  bekheren  mit  scharfen  Worten  unterstehdt,  dabei  abschriften  anderer 
Mißiven,  darauß  zu  spüren,  daß  ainn  Herr  von  Weißpriach  ain  Fantor 
dißes  Pfarrherrn  gewesen,  welcher  Pfarrherr  zu  Lohn  in  ain  schwehr 
gefangnuß  geworffen  worden.  A°.  1568«. 

Dieser  Pfarrherr  von  Wisen  bei  Stockerau  war  der  Meinung, 
daß  Maximilian,    der    von  der  Wahrheit    überzeugt  gewesen  sei,    sich 

')  LA.  Ltg.  Exz.-Buch  I  u.  Buch  VII,  Fol.  191  ff.  —  Bibl,  Evangel.  Kirchen- 
wesen,  p.  11. 

•)  LA.  Rel.  Exz.-Buch.  Notiz.  —  Dr.  Bibl,  1.  c.  p.  13  ff.  —  v.  Otto,  1.  c. 
p.  23  ff.  —   Raupach,  Ev.  Ost.,  86. 


200 

dem  Papst  hätte  öffentlich  widersetzen  und  durch  Einberufung  eines 
freien  Konzils  im  Reiche  die  evangelische  Lehre  überall  einführen  lassen 
sollen.  Raupach  druckt  die  »in  heiligem  Eifer«  Sr.  kais.  Majestät  in 
Wien  persönlich  überreichte  Supplikation  wörtlich  ab  und  fügt  hinzu, 
daß  deren  Autor  nicht  nur  gefänglich  eingezogen,  sondern  auch  bald 
darauf  des  Landes  verwiesen  wurde. !)  Wenigstens  hat  der  Über- 
eifrige nicht  gar  zu  lang  geschmachtet.  Die  Sache  muß  Aufsehen  gemacht 
haben  und  zu  den  ständischen  Verordneten  gelangt  sein,  weil  H.  Georg 
die  darauf  bezüglichen  Schriften  besaß. 

Nichtsdestoweniger  scheint  der  Kaiser  doch  nur  durch  die 
Not  gedrängt  worden  zu  sein  und  die  Idee  einer  Vereinigung 
nicht  aufgegeben  zu  haben.  Die  an  die  Konzession  geknüpfte 
Bedingung  der  vorherigen  Feststellung  einer  allgemeinen  Agenda 
und  die  Ausschließung  der  ihm  direkt  unterstehenden  Städte  be- 
weist, daß  er  das  Heft  noch  in  der  Hand  behalten  wollte,  um 
die  wirkliche  Trennung  zu  vermeiden. 

Es  war  keine  unbedingte  Freigebung.  Sie  war  einerseits  auf 
die  von  Maximilian  immer  ins  Auge  gefaßte  Augsburger 
Konfession  beschränkt,  anderseits  auf  die  Schlösser,  Häuser  und 
Gebiete  der  Mitglieder  des  Herren-  und  Ritterstandes  und  auch 
dies  nur  »bis  eine  allgemeine  Vergleichung  der  Glaubenssachen 
im  Hl.  Rom.  Reiche  Deutscher  Nation  gottselig  erlangt  oder 
I.  M.  wohl  angefangen  Werk  einer  vollkommenen  und  gänz- 
lichen Universalreligion,  Ordnung  für  Ihre  Königreiche,  Erbfürsten- 
tum und  Land  zu  gewünschter  Vollendung  zukünftig  bringen 
möge«.2)  Eine  ähnliche  Formel  wurde  auch  in  der  definitiven 
Assekuration  v.  14.  Jänner  1 5 7  1  aufgenommen15),  beweist  also 
gewiß  das  Festhalten  an  dem  allerdings  immer  mehr  in  die  Ferne 
entschwindenden  Ideale  des   »Ein  Hirt  und  Eine  Herde«. 

Mit  dieser  Auffassung  der  Konzession  stimmen  auch  die  be- 
ruhigenden Versicherungen,  welche  Maximilian  sowohl  dem  durch 
Kardinal  Commendone  ihn  drängenden  Papste  als  auch  seinem 
Schwager  Philipp  IL  über  seine  andauernde  kathol.  Gesinnung 
erteilte.  Er  habe  nur  etwas  geben  müssen,  um  eine  größere 
Spaltung  hintanzuhalten  und  werde  keine  weiteren  Neuerungen 
gewähren.4) 

In  ihrer  Dankeseingabe  v.  21.  August  1568  erklärten  die 
Stände,  die  Konzession  dahin  aufzufassen,  daß  sie  die  Augs- 
burger Konfession  v.  1530  frei  und  ungehindert  in  ihren  Schlössern, 
Häusern  und  Gebieten  ausüben  können.  Aus  der  Resolution  v.  23. 
hatten  sie  sodann  zu  entnehmen,   daß  diese  Ausübung  erst  nach 


1)  Raup  ach,  Presbyterologia,  26. 

2)  Dr.  Bibl,  1,  c.  p.  16. 

3)  LA.  Rel.  ß.  III,  26,  u.  Exz.-Buch,  Fol.  38. 

4)  v.  Otto,  1.  c.  p.  28.  —  Hopfen,  1.  c.  147. 


201 

der    Annahme    einer    neu    auszuarbeitenden    Kirchenordnung"    er- 
folgen dürfe. ') 

Die  Ausarbeitung  dieser  allgemeinen  Agenda  über  das  Kirchen  wesen, 
das  Rituale  und  die  Zeremonien,  welche  die  Bedingung  für  das  Insleben- 
treten  der  Konzession  bildete,  wurde  einer  Kommission  anvertraut,  in  welche 
vom  Kaiser  und  von  den  Ständen  je  sechs  Deputierte  zu  ernennen  waren. 
Die  kaiserlichen  waren:  Der  Bischof  von  Wiener-Neustadt,  Dr.  Sig- 
mund von  Oedt,  L.  Saurer,  der  berühmte  sächsische  Geheimrat  und 
Minister  Christoph  von  Carlowitz,  der  gleichfalls  aus  Sachsen  berufene 
gelehrte  milde  Camerarius,  Freund  Melanchthons,  und  der  zum  Vor- 
sitzenden bestimmte  kais.  Geheimrat  Dr.  J.  B.  Weber.  Die  Stände 
wählten  den  Landmarschall  H.Wilhelm  von  Roggendorf,  Rüdiger 
von  Starhemberg,  Leopold  von  Grabner  —  denselben,  von  dem 
wir  bereits  mehrfach  gesprochen  haben  —  und  Wolf  Christoph  von 
Enzersdorf.  Außerdem  als  Theologen  den  Christoph  Reuter,  Grab- 
ners  Prädikanten  auf  der  Rosenburg,  und  den  gemäßigten  Rostocker 
Universitätsprofessor  Dr.  David  Chyträus,  der  von  Wolff  Christoph 
von  Mamming,  einem  Verwandten  des  Landuntermarschalls  Georg, 
Nachfolgers  unseres  Hans  Lorenz  in  diesem  Amte,  abgeholt  wurde, 
nachdem  der  Kaiser  selbst  sich  an  die  Herzoge  von  Mecklenburg 
und  die  Universität  Rostock  bezüglich  seiner  Überlassung  gewendet 
hatte.2) 

Um  gegen  die  Kurie  möglichste  Rücksicht  zu  betätigen,  sollten 
die  Verhandlungen  der  Kommission  geheim  geführt  werden,  der  den 
Ständen  als  Mitschöpfer  des  ihnen  zu  papistisch  gefärbten  Leipziger 
Interims  ohnehin  nicht  genehme  Camerarius  reiste  ab  und  Chyträus, 
der  erst  nachher  ankam,  zog  sich  in  die  Einsamkeit  nach  Spitz  an  der 
Donau  zurück,  wo  er  als  Gast  des  Wilhelm3)  von  Kirchberg  (Vaters 
der  Anna  von  Kuefstein)  im  Vereine  mit  Reuter  dessen  ersten, 
vom  Kaiser  nicht  genehmigten  Entwurf  umarbeitete.  Auch  dieses  Operat 
wurde,  bevor  es  den  Ständen  vorgelegt  wurde,  zuerst  geheim  dem 
Kaiser  mitgeteilt,  der,  nachdem  es  ihm  am  29.  April  1569  von  den 
ständischen  Deputierten  und  anderen  Landleuten  mit  einer  Reihe  von 
100  Bogen  ausfüllenden  Bedenken  überreicht  worden  war,  am  26.  Juli 
verfügte,  daß  es  durch  erfahrene  Theologen  und  andere  Personen  geprüft 
werden  solle.4)  Von  oben  wurde  ausgesetzt,  daß  die  Agenda  nur  ein 
Zeremonial-  und  nicht  ein  Doktrinalbuch  sein  solle,  und  als  die  Stände 
dagegen  Beschwerde  führten,  wurde  ihnen  anheimgegeben,  letzteres 
separat  zu  verfassen.  Auch  das  neuerlich  auf  Schloß  Bisamberg  um- 
gearbeitete Operat  wurde  nicht  genehmigt  und  ebenso  das  eigene  Kon- 
sistorium mit  einem  Superintendenten  sowie  die  offene  Kirche  ver- 
weigert, doch  die  Berufung  eines  gelehrten  Predigers  gemäßigter  Rich- 
tung zur  Prüfung  der  Predigtamtskandidaten  freigestellt.  Der  evangeli- 
sche Privatgottesdienst    in    Wien    in   den    Häusern    der    Stände    wurde 


*)  LA.  Rel.  B.  III,  26. 

•)  LA.  Rel.  B.  III,  26.  —  Bibl,  I.e.  21.  —  Wiedemann,  I,  358  ff.  —  Raupach, 
E.  Ö.,  88  ff. 

3)  Wisgrill,  V,  153.  —  Geschichtl.  Beil.,  IV,  279.  —  Wiedemann,  III,  19.  — 
Krones,  Bibl,  Otto  etc.  nennen  dessen  Oheim  Leonhardt,  der  schon  vor  1564  gestorben 
war.  —  Vide  Cap.    XVI.  9.  dieses  Bandes  sub  Spiz. 

<)  LA.  B.  III,  26.  —  Raupach,  E.  0.,  94  ff.  —  Dr.  Bibl.  1  c.  28  ff.  —  Wiede- 
mann, I,  361  ff.  —  Otto,  1.  c.  32  ff. 


202 

übrigens  geduldet  und  angeblich  sogar  schon  die  Messe  nach  der  neuen 
Agenda  abgehalten. 1) 

Der  Kaiser  mußte  zu  dem  nach  Speyer  einberufenen  Reichs- 
tage, den  er  am  13.  Juli  1570  eröffnete,  und  konnte  unmöglich 
angesichts  der  im  November  bevorstehenden  Vermählung  seiner 
Töchter  mit  Philipp  IL  von  Spanien  und  Karl  IX.  von  Frank- 
reich den  Zeitpunkt  für  passend  halten,  einen  der  Richtung 
dieser  Monarchen  so  entgegengesetzten  Schritt  zu  tun,  wie  der- 
jenige, der  sie  schon  im  voraus  beunruhigt  hatte,  von  den  n.-ö. 
Ständen  aber  mit  Sehnsucht  erwartet  wurde.2) 

Mittlerweile  war  durch  Dekret  des  Erzherzogs  Carl  dt0.  Korneu- 
burg, 7.  Septb.  1570,  der  Landuntermarschall  Hans  Hohenberger  be- 
auftragt worden,  die  Druckerei  am  Scheibenhofe  bei  Stein  zusperren.3) 
Die  Religionsdeputierten  protestierten  unter  Berufung  auf  ihre  Befug- 
nisse hiergegen  sowohl  als  gegen  die  Hinwegführung  der  bereits  ge- 
druckten Exemplare  der  Agenda4),  scheinen  aber  für  den  Moment  nichts 
anderes  ausgerichtet  zu  haben  als  die  Freilassung  der  sechs  Regens- 
burger Buchdrucker.  Denn  später,  nach  der  Bewilligung  der  Agenda, 
wurde  sie  aller  Wahrscheinlichkeit  nach  in  der  Rosenburg  gedruckt, 
von  wo  sie,  wie  aus  den  Verrechnungen  Grabners  und  seines  Sohnes 
(1592)  hervorgeht,  an  die  Stände  versendet  wurde,  i.  J.  1571  in  409  Exem- 
plaren (an  den  Abt  von  Molk,  Susanna  Teuflin,  Gerwelk  Auer, 
Georg  Walterskirchen  etc.).5) 


Die  Endlich    am   14.  Jänner   1 57 1    war    Gabriel  Strein   in  der 

Assekuration. Lage>  den  Deputierten  die  gefertigte  Religionsassekuration 
zu  übersenden6),  welche  vom  Kaiser  nur  mit  Widerstreben  be- 
willigt wurde,  weil  er  darin  schon  einen  Schritt  weiter  zu  jener 
Trennung  sah,  deren  Verhinderung  ihm  so  sehr  am  Herzen  lag. 
Er  hielt  fest  daran,  nicht  weiterzugehen  als  in  der  zum  Ausgangs- 
punkte dienenden  Konzession  v.  1568.  Daher  waren  die  Stände 
nicht  durchwegs  befriedigt.  Sie  beschlossen  am  16.  Februar  1572, 
die  Beratungen  mit  Chemnitzius  und  Chyträus  fortzusetzen 
und  die  Agenda  nur  dann  definitiv  anzunehmen  und  den  Revers 
darüber  auszustellen,  wenn  sie  nichts  gegen  das  Gewissen  ent- 
hielte.7) Gleichzeitig  baten  sie  wieder  um  eine  offene  Kirche  in 
Wien  samt  einem  Landhausprediger  und  schalteten  in  den  Revers 
v.  4.  Februar  einen  Zwischensatz   mit  der  Ausdehnung   der  Kon- 


1)  Wiedemann,  I,  363. 

-)  Otto,  1.  c.  p.  43.  —  Dr.  Bibl,  1.  c.  p.  40. 

3)  K.  k.  Hofbibl.  Mskpt.  cod.  8314,  Fol.  9. 

4)  K.  k.  Hofbibl.  Mskpt.  cod.  8314,  Fol.  10. 

5)  LA.  Rel.  B.  III,  27.  —  Exzpt.-ß.,  zitiert:  B.  II,  7.  —  Bibl,  1.  c.  69. 

c)  K.  k.  Hofbibl.  cod.  cit.  Fol.  1.  —  LA.  B.  III,  26,  u.  Relig.  Expt.-B.  Fol.  38. 
7)  LA.,  1.  c,  u.  Wiedemann,  I,  382. 


203 

Zession  auf  ihre  Häuser  in  den  Städten ')  ein,  der  jedoch,  ebenso 
wie  die  übrigen  Forderungen,  verweigert  wurde.  Die  Bewilligung 
blieb  beschränkt  auf  den  Wortlaut  der  Konzession  und  wieder 
mit  dem  Zusätze  »bis  zu  einer  allgemeinen  christlichen  Reformation 
und  gottseligen  Vergleichung  der  Religion  in  Teutscher  Nation«. 
In  demselben  Jahre  wurde  auch  in  Steyermark  dem  Erzherzog 
Carl  die  Religionskonzession  v.   24.  Februar  abgerungen.2) 

*  * 


Trotz  der  ausdrücklichen  Einschränkung  der  Religionsbewilli-  weitere 
gung  wurde  diese  von  den  Ständen,  die  nicht  erlahmten,  ihre  handlangen, 
weitergehenden  Wünsche  immer  wieder  vorzubringen,  in  exten- 
sivem Sinne  aufgefaßt.  Im  April  1574  erteilten  sie  dem  Josua 
Opitzius  die  Bestallung  zu  ihrem  Prediger  in  Wien  durch  ihre 
Religionsdeputierten  Roggendorf,  Starhemberg,  Grabner  und 
Enzersdorf,  und  unter  dem  27.  Juli  sendeten  sie  eine  neuerliche 
Supplik  um  eine  offene  Kirche  nach  Prag  an  Gabriel  Strein, 
der  jedoch  de  modo  praesentandi  Bedenken  trug.  Die  Relation  der 
Deputierten  an  die  Stände  v.  8.  März  1575  konstatiert,  daß  diese 
Bitte  schon  öfters  erfolglos  gestellt  worden  war.3)  Auch  jetzt  wurde 
sie  abgelehnt,  jedoch  durch  Vermittlung  Streins  der  Landhaussaal 
bewilligt  unter  der  ausdrücklichen  Bedingung,  daß  die  Predigten 
in  den  Häusern  der  Adeligen  —  Roggendorf,  Salm,  Pol- 
heim, Auersperg,  Liechtenstein,  Hofkirchen,  Eitzing,  En- 
zersdorf, Geyer  u.  a.  —  welche  durch  den  Zulauf  der  Bürger 
Anlaß  zu  Bedenken  gegeben  hatten,  eingestellt  würden.  Doch 
eine  Kirche  sollte  der  Landhaussaal  nicht  werden.4) 

Als  erste  Landschaftsprediger  fungierten  die  Flacianer  Josua 
Opitz  —  der  schon  vor  einem  Jahre  angestellt  worden  war  — 
und  Lorenz  Becher,  denen  für  die  Ordination  der  Prediger 
J.  Fr.  Cölestinus  beigeordnet  ward,  während  die  Religionsdepu- 
tierten der  Stände  unter  dem  Landmarschall  als  Konsistorium 
funktionierten.5) 

Diese  aus  Laien  zusammengesetzte  Kirchenbehörde  konnte 
nicht  genügen,  so  sehr  auch  damals  die  Bekenner  des  neuen 
Glaubens  in  religiösen  und  dogmatischen  Lehren  bewandert  und 
in  den  auftauchenden   Streitfragen  bemüht  waren,  zu  zeigen,  daß 


M  LA.  B.  III,  26. 

:)  Hurter,  Gesch.  Ferd.  IL,  I,  250. 

3)  Cod.  cit.  Fol.  76,  87  u.  92  ff. 

4)  Bibl,  1.  c.  p.  60  ff. 

5)  Raupach,  Forts.,  I,  254  u.  283.  —  Wiedemann,  I,  367.  —  Bibl,  1.  c.  81  u.  85  ff. 


204 

»im  Ständehause  in  Wien   mehr  Theologie  stecke   als  im  Kopfe 
des  Theologen  Chyträus«.1) 

Jedenfalls  legten  sie  unermüdlichen  Eifer  an  den  Tag,  um 
durch  Organisation  des  Konsistoriums,  Errichtung  der  Land- 
schaftsschule, Ernennung  der  Präzeptoren  und  Vereinbarung  des 
Doktrinales  das  Kirchenwesen  zu  konsolidieren.2) 

Schon  seit  Jahren  fahndete  man  nach  einer  geeigneten  Persönlich- 
keit für  das  Amt  des  Superintendenten.  Doch  kam  es  bis  zum  Ableben 
des  Kaisers  zu  keiner  definitiven  Gestaltung  des  Konsistoriums,  indem 
die  vorgeschlagenen  Persönlichkeiten  bald  von  diesem,  bald  von  jenem 
Teile  der  Stände  teils  als  Calviner,  teils  als  Flacianer  beanstandet 
wurden,  oder  auch  wegen  bekannter  Streitsucht  und  anderer  Gründe 
auf  die  kais.  Bestätigung  nicht  hoffen  durften.3) 

Mit  der  bereits  im  Werden  befindlichen  evangelischen  Landschafts- 
schule ging  es  ebenso  ungünstig,  so  daß  auch  diese  während  der  Lebens- 
zeit des  Kaisers  nicht  mehr  aktiviert  werden  konnte. 

Doch  wurde  auf  dem  Landtage  von  1575  noch  die  im  Juni  1574 
in  Stein  von  einer  Kommission  von  Prädikanten  (Reuter,  Cölestinus, 
Chemnitzius,  Backmeister)  unter  dem  Vorsitze  des  aus  Steiermark 
zurückgekehrten  Chyträus  ausgearbeitete  Norma  doctrinae  einem 
Ausschusse  zugewiesen,  um  dann  der  kais.  Bestimmung  gemäß  den 
Universitäten  Tübingen,  Wittenberg  und  Rostock,  welche  die  von 
Melanchthon  inspirierte  gemäßigtere  Richtung,  der  auch  Chyträus  an- 
gehörte, beibehalten  hatten,  zur  Begutachtung  vorgelegt  zu  werden.4) 
Auch  gaben  die  Religionsdeputierten  ihre  Anstrengungen  nicht  auf,  in 
den  zwischen  den  Prädikanten  herrschenden  Meinungsverschiedenheiten 
durch  in  Wien  und  Hörn  veranstaltete  Kolloquien,  die  namentlich 
von  Sigmund  Harrach,  Albrecht  Puchaimb  und  Landmarschall 
Roggendorf  betrieben  wurden,  zu  vermitteln,  und  es  gelang  endlich, 
eine  Formula  concordiae  zustandezubringen,  wonach  namentlich  die 
von  Opitz,  Cölestin,  Becher  vertretenen  Flacianischen  Divergenzen 
wenigstens  auf  der  Kanzel  unberührt  bleiben  sollten.5)  Die  Deputierten 
hatten  richtig  erkannt,  daß  diese  Streitigkeiten  das  ganze  evangelische 
Kirchenwesen  in  Österreich  zu  erschüttern  drohten  und  daß  es  höchste 
Zeit  sei,  Ordnung  zu  schaffen. 

*  * 


„,  D.ie  Die  Zustände  waren  wenig  erhebend.  Die  im  Reiche  in  der 

H1 1  fl.ftl  fl.1l  BT 

neuen  Lehre  aufgetauchten  Spaltungen  waren  bald  über  die  Grenzen 
gedrungen  und  hatten  hier  in  den  Köpfen  der  wenig  unterrichteten 
Geistlichkeit  sowie  der  Laien,  die  sich  mit  den  höchsten  theologi- 
schen Problemen  ohne  die  nötige  Vorschulung  eifrig  befaßten,  eine 

*)  Wiedemann,  1.  c.  I,  378. 

2)  Cod.  cit.  Fol.  108  u.  134. 

3)  Bibl,  1.  c.  81  ff.  —  Raupach,  Ev.  Ö.,  133 ff.  —  Wiedemann,  1.  c.  367  ff. 

4)  Cod.  cit.  108  ff.  —  Bibl,  1.  c.  p.  80  u.  97.  —  Wiedemann,  1.  c.  382.  —  Otto, 
1.  c.  p.  52. 

5)  Bibl,  1.  c.  p.  91  ff.  —  Wiedemann,  1.  c.  I,  385.  —    Raupach,  E.  Ö.,  141  ff., 
u.  Forts.,  I,  254. 


205 

ziemliche  Konfusion  angerichtet.  Nach  dem  synergistischen  Streite 
über  die  Wirksamkeit  der  guten  Werke  und  den  freien  Willen 
war  es  ganz  besonders  jener  über  die  Erbsünde  und  die  Recht- 
fertigung, der  die  Gemüter  in  Aufregung  versetzte.  Matthias 
Flacius  (Vlacich),  ein  istfianischer  Mönch,  hatte  die  Thesis  auf- 
gestellt, daß  im  gefallenen  Menschen  die  Erbsünde  die  Substanz 
desselben  bilde,  während  die  Gegner  sie  als  Akzidens  betrach- 
teten. Die  beiden  Parteien  befehdeten  sich  aufs  heftigste,  und 
wie  die  Lutheraner  die  Calvinisten  heißer  haßten  als  selbst  die 
Katholiken,  so  wurden  von  den  Flacianern,  die  die  heftigsten  Eiferer 
stellten,  die  Akzidenzler  unbarmherzig  verketzert  und  verfemt.  Ihre 
aus  Deutschland  ausgetriebenen  Prädikanten  zogen  nach  Öster- 
reich, wo  sie  bei  der  Not  an  Geistlichen  mit  offenen  Armen  auf- 
genommen wurden  und  bei  den  Ständen  willige  Beschützer  fanden. 
Namentlich  unter  den  Deputierten  hatten  sie  mächtige  Freunde, 
wie  Roggendorf  und  Starhemberg,  während  die  Majorität  der 
Stände  der  milderen  Richtung  zuneigte  und  daher  mit  ihren  De- 
putierten zuweilen  in  Konflikt  geriet.')  Selbst  Chyträus  klagte, 
daß  die  Religionsfreiheit  in  Österreich  übermäßig  sei,  denn  es 
strömten  hierher  ungehindert  alle,  die  aus  irgendeinem  Grunde 
aus  anderen  Gegenden  Deutschlands  fortgeschickt  worden  waren, 
und  er  sprach  die  Befürchtung  aus,  es  werde  bei  der  herrschenden 
Anarchie,  wo  ein  jeder  Prediger  Papst  und  Kaiser  in  seiner 
Kirche  sein  wolle,  schwer  fallen,  die  in  betreff  der  Doktrin  ge- 
faßten Beschlüsse  durchzuführen.0) 

Mag  sein,  daß  sich  die  Weiterverfolgung  in  die  äußersten 
Konsequenzen  einer  unrichtig  aufgefaßten  Idee  in  denkenden 
Köpfen  vielleicht  leichter  festsetzen  konnte  als  die  unbestimmten 
Mittelformen,  doch  man  muß  anerkennen,  daß  der  Eifer,  mit  dem 
auch  die  Laien  sich  in  theologische  Fragen  zu  vertiefen  suchten, 
ein  unverkennbares  Zeugnis  für  das  damals  vorhandene  innere 
Bedürfnis  nach  Schaffung  eines  religiösen  Inhaltes  an  Stelle  des 
in  den  Wirren  der  neu  auftauchenden,  oft  widerspruchsvollen  Ideen 
momentan  zurückgedrängten  alten  Glaubens,   ablegt. 


Die  kaiserlichen  Landtagspropositionen  v.   10.  Februar  15763)    Landtafel- 
haben  die  von  den  Ständen  wieder  in  Anregung  gebrachte  Korn-     Ordnung, 
mission     zur    Beratung    der    Landtafel-,     Landgerichts-     und 
Polizeiordnung    genehmigt    und    auch   gestattet,    daß  die  kais. 

*)  Raupach,  E.  Ö.,  13g  ff.,   u.   Forts,   I,  247  fr.    —    Wiedemann,    1.  c.   I,  384  ff. 
2)  Wiedemann,  1.  c.  I,  381  u.  383.  —  Raupach,  E.  Ö.,  137. 
»)  LA.  Ltg.  1576. 


206 

Regiments-  und  Kammerräte  zugezogen  werden.  Unter  den  von 
den  Ständen  Vorgeschlagenen  befand  sich  —  wie  schon  oben 
erwähnt  —  auch  Hans  Georg  Khuffstainer,  auf  den  sonach 
das  Zeugnis  des  Kaisers,  daß  diese  HHn.  »zu  solchen  wichtigen 
Sachen,  daran  dem  Lande  trefflich  gelegen,  ganz  tauglich  und 
gut  seien«,  gleichfalls  ehrende  Anwendung  findet.1) 

*  * 

Kaiserlicher  In  das  letzte  Lebensjahr  Maximilians  fällt  sein  Befehl   »an 

Haas Geere  ^n*  Hans  Georgen  Khuefstayner,  daß  er  eilends  nach  Wien 
kommen  solle,  Sachen  halber,  so  er  durch  drei  Abgeord- 
nete, als  Hn.  Landmarschall,  Helmhart  Jörger  und  Hie- 
Vz.  336.  ronymus  Becken  vernehmen  werde.  Ist  vermuthlich  ain 
wichtige  Sachen  gewest,  in  maßen  bei  I.  M,  gedachter 
H.  Khuefstayner  in  sondern  großen  Gnaden  und  Ansehen 
gewesen,  wie  aus  vielen,  sonderlich  beiliegenden  Bevehlen  er- 
scheint. A°.  1576«.  Die  Namen  und  Stellungen  der  genannten 
Delegierten  beweisen  zur  Genüge,  daß  es  sich  um  eine  bedeu- 
tende Angelegenheit  handelte,  etwa  die  Ausgestaltung  des  Kirchen- 
wesens oder  der  Landesschule,   die  damals  gerade  im  Werke  war. 

Der  Landmarschall  Roggen dorf  war  ein  eifriger  Beschützer  der 
Flacianer,  Jörger  ein  Hauptführer  der  Akatholischen  und  Gesinnungs- 
genosse des  Hans  Georg,  übrigens  bei  Hof  wohl  angesehen  als  Rat 
und  Präsident  der  Hofkammer.  Hieronymus  Beck  von  Leopolds- 
torf war  unter  Ferdinand  I.  und  Maximilian  kaiserl.  Hofkammerrat 
und  Proviantkommissär  in  Ungarn,  ein  gelehrter  Herr,  der  wertvolle 
Reisewerke  verfaßte  und  eine  Bibliothek  mit  Manuskripten  hinter- 
ließ, die  K.  Matthias  kaufte  und  der  Hofbibliothek  inkorporierte. 
Auch  erbaute  er  das  Schloß  Ebreichsdorf.  Er  war  mit  L.  von  Harrach, 
dem  Alteren,  gegenwärtig,  als  Erzherzog  Ernst  i.J.  1585  den  Ständen 
den  Standpunkt  in  betreff  ihrer  Prediger,  namentlich  jener  des  Geyer 
in  Hernais,  die  sistiert  werden  sollten,   klar  zu  machen  bemüht  war.2) 


Maximilian  IL  Der  Kaiser,  so  sehr  die  religiösen  Fragen  ihn  erfüllten,  bis 

er  erkennen  mußte,  daß  seine  edlen  Bemühungen  zur  Herstellung 
des  Friedens  erfolglos  zu  bleiben  verurteilt  waren,  konnte  nicht 
übersehen,  daß  ihm  auf  der  Höhe,  die  er  einzunehmen  berufen 
war,  als  Oberhaupt  der  Christenheit,  auch  höhere  Rücksichten 
und  Pflichten  oblagen,  die  es  ihm  verwehrten,  frei  zu  wählen 
wie  die  ihm  untergebenen  Fürsten  und  Untertanen. 


0  v.  Cap.  5. 

2)  Wisgrill,  I,  329.  —  Khevenhüllcr,  Ann.  Ferd.  II.,  377. 


207 

Das  Haus  Habsburg  stand  auf  der  Höhe  seiner  Weltmacht. 
Es  galt,  sie  ungeschwächt  zu  erhalten,  was  nur  durch  das  Zu- 
sammenstehen beider  Linien  und  Aufrechthaltung  wenigstens  nicht 
unfreundlicher  Beziehungen  zum  Papsttum  möglich  war. 

Schon  zu  Lebzeiten  seines  Vaters  mußte  Maximilian  im 
Hinblicke  auf  die  Nachfolge  im  Reiche  und  besonders  vor  der 
Wahl  zum  Römischen  Könige  das  Opfer  bringen,  den  mit  jugend- 
lichem Eifer  erfaßten  Ideen  wenigstens  nach  außen  hin  weniger 
freien  Ausdruck  zu  leihen.  Wie  aus  den  Berichten  des  Kardinals 
Morone  hervorgeht,  hatte  er  bereits  i.  J.  1562  seinem  Vater 
eidlich  gelobt,  katholisch  zu  bleiben. ')  Die  Kaiserkrone  legte  ihm 
weitere  Schranken  auf,  sowohl  den  Reichsfürsten  als  auch  dem 
hl.  Stuhle  gegenüber,  dessen  gute  Stimmung  angesichts  der  euro- 
päischen politischen  Konstellation,  namentlich  gegenüber  den 
im  Osten  drohenden  Gefahren,  wesentlich  war.  Die  engen  Familien- 
beziehungen zu  Philipp  IL,  seinem  Schwager,  der  auch  noch 
sein  Schwiegersohn  wurde,  sowie  zu  Karl  IX.,  der  seine  zweite 
Tochter  heiratete,  endlich  weitere  Heiratsprojekte  für  seine  Kinder 
traten  zu  den  übrigen  Konsiderationen  hinzu,  die  ihn  von  einem 
entschiedenen  Umschwünge  abhalten  mußten,  selbst  wenn  er  dazu 
geneigt  gewesen  wäre.  Auch  der  Einfluß  der  weiblichen  Familien- 
mitglieder, namentlich  der  ihm  innig  zugetanen  frommen  Gattin, 
darf  nicht  allzu  gering  angeschlagen  werden. 

Angesichts  des  traurigen  Zustandes,  den  der  in  immer  zu- 
nehmende Sekten  zerfallende  Protestantismus  und  dessen  durch 
dogmatische  und  politische  Streitigkeiten  verfeindete  Anhänger 
boten,  konnte  er  wohl  niemals  sich  verlockt  fühlen,  dort  einen 
Stützpunkt  zu  suchen,  von  wo  dem  traditionellen  Bestände  des 
alten  Reiches  unvermeidlicher  Untergang  gedroht  hätte.  Der  von 
ihm  gewählte  Mittelweg  war  ihm  also  nicht  nur  durch  die  Situa- 
tion vorgezeichnet,  sondern  entsprach  auch  seiner  inneren  Über- 
zeugung, die  ihm  bis  zu  seinem  Ende  die  ideale  Lösung  durch 
eine  gemeinsame  Vereinigung  vorschweben  ließ. 

So  konnte  es  kommen,  daß  nach  seinem  am  12.  Oktober  1576 
zu  Regensburg  erfolgten  Ableben  beide  Teile  ihn  für  sich  in 
Anspruch  nahmen.  Nach  allen  hierüber  geführten  Kontroversen 
dürfte  wohl  das  richtigste  Urteil  von  Alb  recht  V.  von  Bayern, 
dem  Schwager  Maximilians,  in  seinem  Schreiben  an  den  Kur- 
fürsten August  von  Sachsen  in  Antwort  auf  dessen  Anfrage 
gegeben  worden  sein:  ».  .  .  hat  sich  ihre  Majestät  in  Ihrem  letzten 
Ende  gehalten  wie  im  Leben  zuvor,  daß  also  Niemand  eigent- 
lich wissen  mögen,  ob  Ihre  Majestät  katholisch  oder  konfessionisch 

1)  S.  Steinherz,  Nuntiaturberichte. 


208 

sei,  hat  sich  auch  weder  auf  die  eine  noch  die  andere  Meinung 
erklärt,  sondern  er  ist  ohne  ein  wenig"  Redens  verschieden.«  Da 
er  sich  immer  als  katholisch  —  allerdings  in  seinem  Sinne  — 
bekannt  hatte,  widerspricht  es  dem  nicht,  wenn  Bischof  Grüner  von 
Wiener-Neustadt,  der  seiner  letzten  Stunde  in  Regensburg 
beiwohnte,  sagt,  daß  er  plenus  in  Deum  fiducia  obiit.  Und  Phi- 
lipps Botschafter  d'Almazor  berichtet,  der  Kaiser  sei  gestorben, 
wie  er  gelebt  hatte. ]) 


d)  Hans  Georg  als  Verordneter  und  Obrister  Kriegszahlherr 
der  Stände,  23.  Mai  1577  bis  1578. 

Verordneter  Kaum  hatte  Hans  Georg  seine  Stellung  im  Regimente  der 

Ä,   ™d.        N.-ö.  Lande  verlassen,  als  er  von  den  Ständen  zum  Verordneten 
zählherr.     gewählt  und  gleich  mit  der  verantwortlichen  Mission  ihres  Ober- 
sten Kriegszahlherrn    in  Ungarn    betraut    wurde,    wo    er   der 
Tradition  nach  einige  Kompagnien  auf  eigene  Kosten    geworben 
und  dann  ein  Regiment  erhalten  haben  soll. 
Vz.  Anh.  I.  Jedenfalls  finden  wir  ihn  schon  am   23.  Mai   1577,  und  aller 

Wahrscheinlichkeit    nach    auch    früher,    in   seiner   Wirksamkeit    in 
Ungarn. 

Die  einzige  im  k.  k.  Kriegsarchiv  hierüber  aufzufindende 
Nachricht  betrifft  »ein  v.  7.  Juni  1578  datiertes  Schreiben  des 
Hofkriegsrathes  an  die  Hofkammer-Räthe  über  die  Notwendig- 
keit der  Ernennung  eines  Oberst-Proviantzahlmeisters  in 
Ungarn,  dessentwegen  man  an  Hn.  Johann  von  Lichtenstein, 
dann  auf  Hn.  Wolf  Jörger  und  den  Khuefstainer  gangen. 
Steht  dort  noch  auf  Bedenken.«2)  Diese  Bedenken  scheinen  den 
letzteren  abgehalten  zu  haben,  sich  auch  noch  dieses  zweite, 
offenbar  nicht  übermäßig  ambitionierte  Amt  aufbürden  zu  lassen, 
welches  sowohl  Jörger  als  Lichtenstein,  dessen  Sohn  später 
der  Nachfolger  Hans  Georgs  im  ständischen  Amte  des  Kriegs- 
zahlherrn wurde,   abgelehnt  hatte. 

Über  diese  Mission  H.  Georgs  sind  wir  sonach  lediglich 
auf  unsere  eigenen  Notizen  angewiesen.  Diese  beginnen  mit  »drei 
bevehllich  von  der  Fstl.  Durchl.  Erzherzog  Ernst  an  die  HHn. 
Verordneten,  bewilligt  Gnadengeld  auf  unterschiedlichen  Grenz- 
Vz.  339.  häusern  in  Ungarn  etc.,  welches  zu  bezahlen  Hn.  Hans  Georgen 
Khuefstainer    als    Obristen    Zahlherrn    von     denen    HHn.   Ver- 


!)  Becker,   Der  Tod  Maximilians  II.   Ldsk.,  XI,  308  ff.    —    Otto,  1.  c.   p.  60.    — 
Hopfen,  I.e.  p.  174.  —  Krones,  III,  287.  —  Raupach,  E.  Ö.,  148,  u.  Forts.,  I,  26iff. 
-)  K.  k.  Hofkriegsarchiv  1579.  Regist.-Prot.  156.  Kriegswesen  in  Ungarn,  i/a. 


209 

ordneten  anbefohlen  worden.  1577«.  Dieser  Geschäftsgang  ge- 
währt einen  interessanten  Einblick  in  die  damalige  Organisation 
des  Kriegswesens  und  erklärt  manche  Enttäuschungen,  die  schon 
deshalb  nicht  ausbleiben  konnten,  weil  es  stets  an  Geld  gebrach 
und  die  ohnehin  nicht  leicht  zu  behandelnden  Söldner  sich  nur 
dann  willig  zeigten,  wenn  sie  mit  Verpflegung  und  Zahlung  zu- 
frieden waren,  ganz  ähnlich  wie  die  ihnen  gegenüberstehenden 
Janitscharen. 

So  beklagt  sich  Hans  Georg    zu  wiederholten  Malen    »alß 
Verordneter  und  Obrister  Zahlherr  in  Ungarn  aus  Raab  an  die     Vz.  340. 
Fürstl.  Durchl.  Herrn  Ernestum    über    das    Kriegsvolk,    welches 
sich  außer  völliger  Bezahlung  nicht  wolle  mustern  lassen«. 

Glücklicherweise  ging  der  Widerstand  nicht  so  weit,  wie 
moderne  Ereignisse,  die  sich  wenigstens  für  den  Beginn  der 
Meuterei  ein  Vorbild  an  diesen  Zuständen  genommen  zu  haben 
scheinen.  Ob  die  passive  Resistenz  in  diesem  Falle  durch  die  An- 
kunft eines  eigenen  Delegierten  hervorgerufen  worden  war  oder 
mit  Hilfe  desselben  besänftigt  wurde,  ist  nicht  gesagt.  Erzherzog 
Ernst  hatte  »den  Hn.  Carl  Haiden,  kais.  Mustermaister,  als 
Muster-Commissarius«  zur  Musterung  auf  den  Grenzhäusern  dem 
Hans  Georg  zugegeben,  neben  welchem  dieser,  wie  der  Erz-  Vz.  341. 
herzog  ihm  schreibt,  etliche  Mängel  an  dem  ungarischen  Kriegsvolke 
reformieren  sollte. 

Die  Aufgabe    dürfte    nicht  ganz  leicht   gewesen  sein.    Denn 
eine    weitere    Korrespondenz    des   Erzherzogs    mit    den    beiden     Vz.  371. 
Delegierten   sprach  von  der   »inquisition  wegen  der  beschwährung 
so  die  Kriegsleuthe    zu  Wessprim    über  ihre  Hauptleuth    haben     Vz.  342. 
d°.  Wien    1578«.     Sonach    hat  man    sich    aktiv   der  Sache   ange- 
nommen und  auch  Schulden    der    Kriegsleute    bezahlt.    Denn    es 
lagen      »der    Kriegsleut    von    Wessprim,     Papa,     Zettes     und 
Raab  Schuldbriefverzeichniß,  so  sie  Georg  Kettler,  Bürger  und     Vz.  343. 
Handelsmann  in  Wien,    schuldig  sein,    Er  einer  Ersamben  Land- 
schaft u.  d.  E.  übergeben,«    vor,    sowie  auch  Drey  Dekrete    von 
Erzherzog  Ernst   und  dem  Kriegsrath  zu  Wien    an    die  Hn. 
Verordneten    »die  Musterung    der  Hußaren    undt  Bezahlung  der-     Vz.  344. 
selben  betreffd.«.   Schließlich  ist  auch  der  Mustermeister  Haiden 
nach  Wien  zurückgekehrt  und  hat  über  seine   »Raiß  in  Ungarn«     Vz.  345. 
an  Hans  Georg  geschrieben,  wohl  auch  seine  Zahlung  verlangt. 

Die  Auszahlungen  an  die  Hn.  Offiziere,  denen  auch  öfters 
Vorschüsse  gewährt  wurden,  veranlaßten  viele  Arbeit  und  Sorge 
wie  auch  Schriftwechsel,  wie  aus  zahlreichen  angeführten  Schreiben 
hervorgeht,  deren  Nichtdatierung  den  im  Felde  stehenden  Kriegern 
billig  nachgesehen  werden  kann.  So  von  Wilhelm  von  Tann- Vz- 34ß— 355- 
hausen    und  Andre  Teuffln,    Obristen    zu  Raab,    Oberst  Carl 

C.  Kuefstein.  II.  14 


210 

Ludwig  und  Hans  Christoff  von  Zelkhing,  Ch.  G.  Rosen- 
berg, Hauptmann  zu  Thotess,  sowie  Ehrenreich  Steinpeiß 
und  vielen  anderen,  dann  von  Jochaimb  Khelhaimer,  Ein- 
nehmberamtsverwalter,  über  Kriegsbezahlung  und  andere  amtliche 
Dinge,  endlich  von  Hans  Hessar  und  Zacharias  Stanecker 
in  Betreff  »etlicher  Püxenmaister  Bstallung  auf  den  Gränitz- 
heusern  « . 

Den  oben  angeführten  Bitten  dürfte  dadurch  entsprochen 
worden  sein,  daß  Hans  Georg  dem  Einnehmer  Sigmundt 
Leiser  den  Auftrag  erteilte,  »den  Betrag  von  14.000  fl.  etlichen 
ungarischen  Hauptleuten  zu  erlegen«. 

Mitten  in  diesen  Sorgen  hielt  H.  Georg  begreiflicherweise 
darauf,  mit  Wien  in  Verbindung  zu  bleiben,  indem  er  natürlich 
in  vielen  Dingen,  namentlich  aber  in  bezug  auf  die  Gewährung 
und  Flüssigmachung  des  Geldes,  die  nicht  immer  glatt  abge- 
gangen zu  sein  scheint,  auf  die  Willfährigkeit  seiner  Kommittenten 
angewiesen  war. 

Von    Hn.  Wolff   Christoff  von  Mamming    kamen    >zwey 
Vz.356u.357.  Schreiben,   darinnen  er  Herrn  Khuefstainer    waß  in  seinem  ab- 
wesen  zu  Wien  fürgeloffen,   erindert«   und  zwei  andere   »von   Se- 
cretari  Egenn  aus  Wien  darinnen  er  bericht   waß  sich  in  Herrn 
Vz.  Anh. I13.  Khuefstainers  abweßen  zu  Wien  verloffen«,  sowie  über  »unter- 
schiedliche Sachen  und  eine  Maragsische  Execution«. 

Wolf   Christoff   von    Mamming    gehörte    von     1575  —  79 
dem  Verordnetenkollegium  an,  war  also  am  besten  in  der  Lage, 
seinen   »Mitverwandten«    in  der  authentischesten  Weise   zu  infor- 
mieren. 
Vz.  358.  Daß  das  Schreiben,  mit  welchem    »Herr  Erasm  Praun  aus 

Totess  für  seine  Ritterschaft  bei  Hans  Georg  intercedirt«,  mit 
dessen  Aufenthalt  in  Ungarn  in  Verbindung  steht,  ist  wohl  nicht 
zu  bezweifeln  und  beweist  das  bestehende  Vertrauen  auf  dessen 
Einfluß  bei  Hof  und  bei  den  Ständen. 


Differenzen  Wenn  schon  die  Stellung    des  Hans  Georg    in    bezug    auf 

mit  den         ...  . 

Verordneten,  die  finanzielle  Seite  seiner  Aufgabe  nicht  leicht  war,   so  bereiteten 

ihm    seine   Auftraggeber    selbst,    deren  Vertrauensmann    er    war, 

Verlegenheiten.  Einmal  begehrten  sie,   »daß  er  aus  seinem  Kriegs- 

Vz.  359.  zahlgeld  10.000  fl.  ihnen  herausgeben  soll,  damit  eine  kaiserl. 
Schulden  abzuledigen,  welches  Er  aber  zu  thun,  wie  sein  Concept 
mit  aigener  Hand  geschrieben  hiebei  ausweißt,  sich  stark  erwidert 
und  mit  sonderlicher  Außführung  der  darauß  entstehenden  Schäden 

Beil.  96.     dawider  protestirt«.  Das  Original  dieses  Schreibens  v.  9.  Juni  1578, 


211 

kürzlich   aufgefunden   und   zurückgekauft,    wird   in    den  Urkunden 
beigeschlossen. 

Natürlich,  wenn  man  die  mühsam  zusammengebrachten  Kriegs- 
gelder zu  anderen  Dingen  verwendete,  mußte  ja  Mangel  eintreten, 
was  Hans  Georg  sehr  wohl  voraussah  und  sich  nicht  gefallen 
lassen  wollte.  Doch  mußte  er  gehorchen  und  —  da  er  sich  wegen 
der  Schätzung  von  Schauenstein  in  Greillenstein  befand  —  be- 
auftragte er  seine  in  Wien  befindliche  Gattin,  die  Kassenschlüssel 
den  Herren  auszufolgen. 

Ein  andermal  wurde  ihm  ein  Schuldschein  anstatt  baren 
Geldes  gesendet,  wogegen  er  sich  gleichfalls  zur  Wehre  setzte. 
Denn  es  betrafen  »zwei  Schreiben  von  Sigmund  Leisser  und 
Jobst  Croy  eine  schädliche  partido  so  Croy  denen  Verordneten 
fürgeschlagen,  welches  aber  Hr.  Khuffstainer  als  Obrister  Zahl-  Vz.  360. 
herr  in  Ungarn  nicht  annehmen  wollen,  inmaßen  sein  Schreiben, 
dessen  Concept  hiebei,  ausweist.  Ist  aber  in  seinem  Abwesen 
durch  die  andern  HHn.  Verordneten  beschloßen  worden,  welches 
denen  HHn.  Khueffstainers  Erben  nahend  in  die  iom  flor.  zu 
Schaden  geraicht«. 

Schon  am  2$.  Mai  1577  hatten  die  Verordneten  einen  Für-  Vz.  Anh.  I4. 
schlag  von  Jobsten  Croyen  an  Hans  Georg  als  damaligen  Grenz- 
zahlherrn übermittelt.  Offenbar  bezog  sich  dieser  auf  jenes  »Amts- 
bekenntniß«  des  Einnehmers  Joh.  Kelhaimer  auf  Jobst  Croy 
über  4000  Thaler,  welches  die  Verordneten  dem  Hans  Georg 
anstatt  bar  Geld  übersendeten  und  gegen  dessen  Annahme  er  Vz.  Anh.  I8. 
Bedenken  geäußert,  da  ihm  doch  mit  im  Kriege  schwer  realisier- 
baren Papieren  für  die  zu  leistenden  Auszahlungen  an  die  Truppen 
nicht  gedient  sein  konnte.  Ein  noch  im  Originale  erhaltenes 
Schreiben  H.  Georgs  an  den  obenerwähnten  Sekretär  Eggen, 
sagt:  »Es  erfordert  die  Notturft,  daß  wegen  des  Croien  eine 
ordentliche  Abraittung  seiner  Schulden  an  die  Landschaft  bis 
auf  jetzt  kommenden  Georgi  gemacht  werde.«  Daher  möge 
darauf  bedacht  werden,  daß  die  Ordnung  geschehe.1)  Auch  von  Vz.  Anh.  I9. 
einem  Schreiben  des  Croy  v.  18.  August  1 58 1  ist  noch  kurz 
die  Rede. 

Offenbar  diese  Angelegenheit  ist  es,   die  sich  später  in  jener     Vz.  375 
Summe  v.  7840  fl.    widerspiegelt,    welche    von    den   Ständen   i- J- Anh.P  5n.-. 
1582   u.    1594  mit  Interessen  per  1882  und  5880  fl.  verlangt  und 
auch  gezahlt  wurden,   da  der  Tödtschein  darüber  vorlag. 


v)  Original.  Archiv  Greillenstein. 

14* 


212 

Rücktritt.  Unter    solchen    Umständen    war    es    begreiflich,    daß    Hans 

Georg  schon  im  Laufe  des  J.  1578  sein  Amt  als  Oberster  Zahl- 
herr in  Ungarn  niederlegte.  Er  übergab  die  Agenden  seinem 
Nachfolger  Hartmann  von  Liechtenstain,  für  welchen  er  auch 
schon  Zahlungen  an  die  Kriegsleute  vorschußweise  geleistet  hatte, 
um  die  regelmäßige  Funktionierung  des  Amtes  keiner  Stockung 
auszusetzen. 

Vz.  361.  »Die  ausführliche  specification  waß  Er  anstatt  des  Hn.  Hart- 

mann von  Liechtenstain  welcher  nach  Ihme  Oberst-Kriegs- 
zahlmeister ist  worden,  für  Völckher  bezalt  hat,«  wurde  dem  Ver- 
ordnetenkollegium  übersendet  und  von  diesem  in  einem  Schreiben 

Vz.  362.  bestätigt.  Zweimal  wendete  sich  genannter  Liechtenstein  noch 
an  ihn,  um  Auskünfte  über  die  Beide  angehenden  Geldangelegen- 
heiten zu  erlangen. 

Ein  eigentümliches  Ansinnen   steht  wohl  mit  dem  Rücktritte 

Vz.  363.  des  Hans  Georg  in  Verbindung,  indem  nämlich  »Ernst,  Her- 
zog zu  Oesterreich,  ihm  wegen  seiner  Behausung  schreibt  daß 
Er  solche  Hn.  von  Lamberg  solte  einräumben,  damit  Er  ein 
rechtes  Wohnzimmer  habe«. 

Mehrere  Gesamtfaszikel  enthielten  Schreiben  über  verschiedene  An- 
gelegenheiten, die  mit  den  Funktionen  des  Obersten  Zahlherrn  in  Ungarn 

Vz.  364.     in   Verbindung    standen,     »Etliche    Sachen    die    ungar.    Grenzbezahlung 

Vz.  365.  als  Hr.  Hans  Georg  Khuffstainer  Obrister  Kriegszahlmeister  und 
nach  ihm  Hr.  Hartman  von  Liechtenstein  worden.  A°.  1578.« 

Die    Schlußabrechnung    über   die    »Kriegsraittung«     erfolgte 
Vz.  Anh.  I10.  erst  i.  J.  1583,  indem  der  Einnehmer  Khelhaimer  den  von  Hans 
Georg    erlegten    Raitrest    mit    2000  fl.   unter   dem   24.  März    ab- 
quittierte. 

#  * 

* 

e)  Die  Stände  unter  Rudolf  II.1)  1576—1579. 

Rudolf  II.  erweckte  wie  sein  Vater  bei  seinem  Regierungs- 
antritte neue  Hoffnungen,  nur  in  entgegengesetzter  Richtung. 
Man  kannte  seine  durch  die  Erziehung  in  Spanien  begründete 
strengkatholische  Überzeugung  und  erwartete  derselben  ent- 
sprechende Maßregeln.  Diese  Voraussetzungen  trafen  jedoch  nicht 
gleich  ein.  Auch  Rudolf  zeigte  vorerst  weniger  Neigung  zu  ener- 
gischem Eingreifen,  als  man  erwartet  hatte,  sondern  suchte  sich 
auf  der  Mittellinie  zu  erhalten,  allerdings  mit  einer  ausgesprochenen 
Vorliebe  für  die  katholische  Sache  in  Verbindung  mit  der  Staats- 
autorität. 


l)  Krones.    1.  c.  III,  292  u.  314  ff.    —    Huber,    1.  c.  IV,  283  ff.    —    D.  V.  Bibl, 
Kathol.  Gegenreformation  1576— 1580.    —    Raupach,   E.  Ö.,    152  ff.,   u.  Forts.,  I,  271  ff. 

—  Wiedemann,  I,  386  ff.  — J.  Loserth,  Acten  u.  Correspondenzen  z.  Gesch.  d.  Gegen- 
reformation (Fontes  L)  und  Briefe  u.  Acten  z.  Steiermark.  Geschichte  unter  Erzh.  Carl  II. 

—  Vancsa,  1.  c.  Ldsk.,  Jahrb.   1910.  —  V.  Bibl,  Die  Briefe  G.  Eders. 


213 

So  begann  er  damit,  die  von  seinem  Vater  erteilten  Kon-  1&77- 
Zessionen  in  restriktiverem  Sinne  auszulegen  und  sein  sehr  bald  mit 
der  Statthalterschaft  im  Erzherzogtum  Österreich  betrauter  Bruder 
Ernst  ließ  es  sich  angelegen  sein,  die  bisher  tolerierte  leichtere 
Übung  auf  den  strikten  Wortlaut  der  aufrechterhaltenen  Bewil- 
lio-unsr  zurückzuführen.  Natürlich  wurde  der  Friede  dadurch  nicht 
gefördert.  Die  Stände  glaubten  sich  in  ihren  erworbenen  An- 
sprüchen verletzt  und  beharrten  darauf,  indem  sie  ihren  For- 
derungen, zuweilen  in  recht  ungestümer  Weise,  immer  aufs  neue 
Ausdruck  verliehen.  Die  Bewegung  schlug  immer  höhere  Wogen 
und  artete  vielfach  in  Eigenmächtigkeiten  und  Übergriffe  aus, 
die  namentlich  auf  den  Besitzungen  der  Stände  nicht  ver- 
hindert werden  konnten,  um  so  weniger,  als  diese  sich  auf  eine 
langjährige,  wenn  auch  nur  stillschweigend  tolerierte  Übung 
stützen  durften. 

Sie  hatten  von  Anfang  an  die  nur  ihnen  und  nur  für  ihre 
Häuser  und  Kirchen  erteilte  freie  Religionsübung  in  extensivem 
Sinne  aufgefaßt  und  zur  Anwendung  gebracht,  so  daß  auf  dem  Lande 
gegen  die  übrigens  ziemlich  gelichtete  und  laue  katholische  Geist- 
lichkeit zuweilen  rücksichtslos  vorgegangen  und  auch  Ortsfremde 
zum  Gottesdienste  zugelassen  wurden.  In  Wien  selbst  strömten 
die  Bürger  in  die  Häuser  der  Adeligen  und  die  Landschafts- 
geistlichen, namentlich  der  Fla  cianer,  predigten  sogar  öffent- 
lich in  den  Kirchen,  wie  bei  den  Minoriten.  Besonderes  Ärger- 
nis erregten  die  Predigten  in  Hernais,  einem  Besitze  des  Hn. 
von  Geyer,  wohin  die  Bürger  der  Nähe  wegen  leicht  gelangen 
konnten. 

Gegen  solche  und  ähnliche  Vorgänge  war  es  um  so  schwerer 
einzuschreiten,  als  der  größte  Teil  der  höheren  Beamten  und 
Funktionäre  selbst  zu  den  Evangelischen  gehörten.  Die  ernsten 
Befehle  des  Kaisers  blieben  auch  vorerst  —  wie  er  an  Herzog 
Albrecht  von  Bayern  sich  beschwerte  —  bei  den  Bürgern  wie 
den  Predigern  nicht  nur  unberücksichtigt,  sondern  »diese  wurden 
immer  frecher  und  mutiger«.1)  In  Wien  drohte  ein  Aufstand 
und  die  Stände  zeigten  sich,  wie  schon  im  Landtage  v.  1564, 
widerwillig  in  betreff  der  Erbhuldigung,  die  sie  wieder  nicht 
eher  vornehmen  wollten,  als  bis  nicht  nur,  wie  üblich,  ihre 
alten  Landesfreiheiten  und  -Privilegien  bestätigt,  sondern  auch 
die  von  Maximilian  gewährte  Religionskonzession  erneuert 
worden  wäre.2) 

Nichtsdestoweniger    bewilligten    sie    die    doppelte    Gült    der 
138.000  fl.   samt  dem  persönlichen  Kriegszuge    sowie    100.000  fl. 

J)  Bibl,  1.  c.  13 — 20    —  Wiedemann,  1.  c.  p.  387.   —    Raupach,  E.  Ö.,   152  ff. 
-)  LA.  Ltg.  1577  u.  Buch  8,  Fol.  113. 


214 

Grenzbaugelder.  Doch  ging  es  mit  dem  Antizipieren  schwer  und 
die  Verordneten  mußten  sich  selbst  obligieren.  *)  Daher  ersuchten 

Vz.  338.  diese  noch  in  demselben  Jahre  1577  auch  den  Hans  Georg  als 
ihren  Mitverordneten,  den  Schuldschein  mitzufertigen,  worüber 
dann  die  Stände  den  Verordneten  Johann  Abt  zu  den  Schotten, 
Georg  Propst  zu  St.  Dorothea,  Hartmann  von  Liechtenstein, 
Vz.  Anh.  I2.  Sigmund  Gf.  Hardeck,  W.  Christ,  von  Mamming  und  Hans 
Georg  Khuefstainer  einen  Schadlosbrief  »umb  etliche  hundert- 
tausend Gulden    anticipirte   und  durch  sie  die  HHn.  Verordneten 

Beil.  97.  mit  Insigl  und  Handschrift  verobligirte  Schulden  lautend«  am 
24.  März  1578  ausstellten.  In  dem  Schadlosbriefe  ist  ausdrück- 
lich gesagt,  daß  die  Landschaft  diese  Summe  »auf  Ihr.  Maj. 
a.  gn.  Begehren  zur  Abzahlung  Ihr.  Maj.  obliegender  Schulden- 
last« bewilligt  hatte.  Also  genau  ein  Jahrhundert  nach  jener  Be- 
willigung von  gleichfalls  100.000  n\,  zu  welcherWilhelm  Khuff- 
stainer  zu  den  Zeiten  des  Kaisers  Friedrich  für  König  Matthias 
beizutragen  hatte,  war  sein  Urenkel  Hans  Georg  an  einer 
gleichen  Leistung  beteiligt. 

Wir  sehen  auch,  wie  Hans  Georg  trotz  der  durch  das 
verantwortliche  Amt  des  Obersten  Kriegszahlherrn  der  Stände  ihm 
auferlegten  beschwerlichen  Tätigkeit  auch  jene  als  Verordneter 
mit  gleichem  Eifer  auszuüben  verstand. 


* 

Als  es  sich  nach  dem  Eintreffen  des  Kaisers  in  Wien  im 
Herbste  darum  handelte,  endlich  die  Erbhuldigung  vornehmen  zu 
lassen,  wiederholten  die  Stände  ihre  Begehren  nach  vorheriger 
Bestätigung  ihrer  Freiheiten  und  Privilegien  durch  ihre  politischen 
Deputierten,  die  Äbte  von  Melk  und  Lilienfeld,  Richard 
Strein,  Helmhart  Jörger,  Leopold  Grabner,  Christof 
Mamming  sowie  die  Bürgermeister  von  Wien  und  Korneu- 
burg, die  mit  den  Vertretern  des  Hofes  Leonhard  von  Harrach 
und  Dr.  Weber  zu  verhandeln  hatten. 

Die  zwei  Adelsstände  verlangten,  daß  auch  die  Religions- 
konzession in  die  Urkunde  aufgenommen  werde.  Sie  brachten  ihr 
Verlangen  durch  ihre  Religionsdeputierten  vor,  welche  beauftragt 
waren,  sich  auf  das  vom  Kaiser  in  Linz  gegebene  mündliche  Ver- 
sprechen zu  berufen  und  »mit  treuherzigen  Glimpfen  zu  verstehen 
zu  geben,  wie  hoch  die  Stände  ihnen  dies  Werk  angelegen  sein 
lassen«.  Die  Instruktion  v.  24.  Septb.  ist  unterschrieben  von  Hans 


')  LA.  Ltg.  1577. 


215 

Georg  Khuefsteiner  neben  Rogendorf,  H.  v.  Liechtenstein, 
Starhemberg,  Oberhaimb  etc.  Se.  Majestät  ließ  hierauf  ant- 
worten, daß  die  Erbhuldigung  alle  Stände  angehe,  dies  aber  eine 
davon  gesonderte  Sache  sei.  Sie  mögen  sie  später  durch  geeignete 
Deputierte  vorbringen  und  die  Huldigung  nicht  »verziehen«.  Dem- 
entgegen erinnerten  die  Delegierten  daran,  daß  in  die  Urkunde 
über  die  Privilegien  nicht  nur  allgemeine,  sondern  auch  einzelne 
Stände  speziell  betreffende  Angelegenheiten  aufgenommen  würden, 
und  gerade  die  in  Frage  stehende  sei  eine  solche,  welche  sie  als 
ihren  höchsten  Schatz  ansähen.') 

Hierüber  referierten  sie  an  die  zwei  Stände,  die  eine  ein- 
gehende Supplik  beschlossen,  in  welcher  sie  baten,  Se.  Majestät 
möge  sie  aus  der  Ungewißheit  heben  und  ihnen  entweder  die 
Konzession  in  einer  eigenen  Urkunde  bestätigen  oder  zusagen, 
daß  dies  später  geschehen  solle,  worauf  sie  in  allem  Vertrauen 
die  Erbpflicht  leisten  würden.2)  Diese  Petition  sollte  in  einer 
Audienz,  zu  der  sie  möglichst  zahlreich  erscheinen  würden,  über- 
reicht werden. 

Nach  der  zweiten  Relation  derselben  Delegierten  wurde  für 
den  28.  Septb.  eine  Audienz  erlangt.  »Als  aber  Se.  Maj.  ver- 
merkte, daß  eine  so  große  Anzahl  erschienen  —  angeblich 
250  —  haben  Sie  durch  den  Vizekanzler  sagen  lassen,  das  sei 
nicht  der  rechte  Weg,  denn  solcher  Menge  der  Personen  wegen 
werde  er  weder  mehr  noch  weniger  thun,  es  möchte  auch  allerlei 
Mißverständnisse  geben.  Seine  Meinung  aber  wäre  gar  nicht,  den 
Ständen  die  Concession  in  Religionssachen  zu  cassiren  oder  auf- 
zuheben, sondern  sie  dabei  vielmehr  handzuhaben,  allein  daß  es 
durch  gebürliche  Wege  geschehe  und  versucht  werde.«  Die  drei 
früheren  Deputierten  mögen  sich  beraten.  Diese  konnten  nur 
ihren  Auftraggebern  referieren.  Der  Landmarschall  ging  darauf 
mit  den  Ständen  in  das  Landhaus,  wo  sie  beschlossen,  wenn 
ihnen  Se.  Maj.  die  obigen  Worte  durch  die  Geh.  Räte  wieder- 
holen lasse,  wollten  sie  sich  für  diesmal  damit  bescheiden.  Es 
wurden  nun  als  Delegierte  noch  der  Landmarschall  und  Leon- 
hard  Enenkl  gewählt.  Diese  begaben  sich  nachmittags  wieder 
in  die  Burg,  wo  ihnen  die  Geh.  Räte  in  Gegenwart  Sr.  Maj. 
die  obige  Versicherung  der  Abrede  gemäß  formell  wiederholten. 
Allein  da  Übergriffe  vorgekommen,  sollen  darüber  vertrauliche 
Kolloquien  gehalten  werden,  damit  jeder  Teil  wisse,  was  ihm 
gebühre.3) 


i 

l)  Hofbibl.   Cod.    cit.   8314,    Fol.  159   u.    163.    —    LA.  Rel.,    B.  III,  26.    —    Bibl, 
25fr.  —  Kaupach,  Forts.  I,  274. 
a)  Cod.  cit    Fol.  164. 
3)  LA.  Rel.  B.  III.  26.  u.  Cod.  cit.  Fol.  164,  165  u.  167.  —  Bibl,  1.  c.  30  ff. 


216 

Die  Erbhuldigung  erfolgte  nun  am  i.  Oktober  1577  ohne 
weiteren  Anstand.  Doch  war  wohl  zu  fühlen,  daß  ein  anderer 
Wind  wehe,   der  eine  schärfere  Tonart  anzeigte. 


1578.  Was  dem  Kaiser  am  meisten  Unmut  erregte,  war  das  Über- 

handnehmen des  evangelischen  Gottesdienstes  in  den  landesfürst- 
lichen Städten,  welche  als  Kammergut  von  Maximilian  aus- 
drücklich von  der  Religionskonzession  ausgenommen  worden  waren. 
Besonders  in  WTien  waren  die  Übergriffe  auffallend.  Die  zumeist 
schon  der  neuen  Lehre  gewonnenen  Bürger  wohnten  im  Land- 
hause und  bei  benachbarten  Ständemitgliedern,  namentlich  in 
Hern  als,  wo  später  und  noch  lange  hinaus  die  Jörgerschen 
wie  früher  die  Geverschen  Prediger  ein  beliebtes  Zentrum  bil- 
deten,  dem  Gottesdienste  bei,  beriefen  auch  die  Prädikanten  in 
ihre  Häuser  zu  Hochzeiten  und  Begräbnissen  und  mieden  die 
katholischen  Kirchen. 

Gegen  diese  Ausdehnung  der  Religionsübung  wurden  nun 
die  ersten  Angriffe  gerichtet,  indem  im  März  die  Stände  den  Auf- 
trag erhielten,  die  Kirche  in  Hernais,  welche  sie  den  Gebrüdern 
Geyer  abgelöst  hatten,  zu  sperren.  Der  Zulauf  der  Bürger  zum 
Landhause  wurde  untersagt  und  auch  auf  dem  Lande  einige 
ständische  Prädikanten  abgeschafft.1) 

Von  diesem  energischen  Vorgehen  betroffen,  fühlten  sich  die 
Stände  in  den  ihnen  bisher  zugestandenen  Rechten  gekränkt  und 
setzten  eine  sehr  eingehende  Beschwerdeschrift  auf,  in  welcher 
alle  einzelnen  Punkte  der  Divergenzen  besprochen,  um  Abhilfe 
gebeten  und  schließlich  die  dringende  Bitte  um  Aufrechterhaltung 
ihrer  Religionsprivilegien  gestellt  wurde.  Namentlich  führten  sie 
Klage  darüber,  daß  in  mehreren  Fällen  das  Patronatsrecht  ver- 
letzt wurde,  daß  die  eingesetzten  Pfarrherren  eigenmächtig  von 
der  Regierung  und  dem  Bischöfe  abgeführt  und  durch  katholische 
ersetzt  wurden  und  einem  zum  Tode  Verurteilten  die  Beiziehung 
des  von  ihm  erbetenen  Prädikanten  verweigert  worden  war,  ein 
Fall,  der  viel  böses  Blut  gemacht  und  schon  zu  separaten  Peti- 
tionen und  Verwendungen    ohne  Resultat    Anlaß   gegeben  hatte. 

Die  Schrift,  abgefaßt  am  22.  März  in  Gegenwart  des  Land- 
marschalls und  des  Wolfg.  von  Roggendorf,  Niclas  Salm, 
Gabriel  und  Reichard  Strein,  Rüdiger  Starhemberg,  Veit 
Albrecht  und  Sigmund  von  Puchaimb,  Landuntermarschall 
Christoph  von  Oberhaimb,  Wolf  Christoph  von  Mamming, 


i)  Bibl,  1.  c.  46  ff.  —  Raupach,  E.  Ö.,  155,  u.  Forts.  I,  280  ff. 


217 

Hans  Georg  Khuefsteiner,  Leop.  Grabner  u.  a.  m.,  im  ganzen 
von  19  Mitgliedern,  wurde  am  25.  März  von  den  Ständen  appro 
biert  und  am   26.   dem  Erzherzog   Ernst   an  Stelle  des  in  Preß- 
burg befindlichen  Kaisers  übergeben.1) 

An  demselben  26.  März  erhielt  Hans  Georg  einen  neuen 
Beweis  des  Vertrauens  seiner  Standesofenossen  durch  die  Wahl 
in  den  Ausschuß  zur  Schließung  der  Wienerischen  Stadtord- 
nung mit  vier  anderen.  Die  Gewählten  wurden  dem  Kaiser  be- 
nannt.2) 

Nach  seiner  Rückkehr  ließ  der  Kaiser  die  vor  dem  Aus- 
einandergehen des  Landtages  von  diesem  gewählten  Ausschüsse 
für  den  Religionstraktat  vor  sich  fordern.  Es  erschienen  am 
6.  Mai:  Salm,  V.  A.  Puchheimb,  Enzersdorf,  Mamming  und 
Stockhorner. 

In  Gegenwart  der  Erzherzoge  Ernst  und  Maximilian,  von 
Trautson,  Leonhard  Harrach,  Rud.  Khuen,  Weber  und  Un- 
verzagt teilte  ihnen  Rudolf  mit,  daß  er  den  Neuerungen  länger 
zuzusehen  nicht  gewillt,  sondern  bedacht  sei,  die  Predigten,  Ad- 
ministration und  Sakramente,  Kondukt  und  Schulen  alsbald  ab- 
zustellen, wovon  sie  ihre  Kommittenten  zur  Darnachachtung  ver- 
ständigen mögen. 

Die  von  dieser  Äußerung  überraschten  Ausschüsse  baten, 
mit  ihrer  Antwort  warten  zu  dürfen,  bis  die  Stände  wieder  ver- 
sammelt wären,  ohne  welche  kein  Beschluß  in  dieser  wichtigen 
Sache  gefaßt  werden  könnte.3)  In  der  Tat  ging  der  kaiserliche 
Entschluß  weiter,  als  zu  erwarten  gewesen  war.  Denn  er  impli- 
zierte nicht  nur  die  Abhaltung  der  Bürger  vom  Gottesdienste, 
sondern  auch  die  Rücknahme  der  Konzession  für  das  Landhaus. 

Die  in  Wien  anwesenden  Ständemitglieder  überreichten 
mittlerweile  schon  am  7.  Mai  eine  provisorische  Petition,  dahin- 
gehend, der  Kaiser  möge  vorerst  die  Stände  hören  und  nichts 
vornehmen,  bevor  der  nächste  Landtag  zusammengetreten  sei. 
Auf  dem  Konzepte  dieser  Schrift  sind  außer  dem  Hans  Georg 
Khuefstainer  nur  noch  zwölf  Mitglieder  mit  eigenhändiger  Unter- 
schrift als  jene  vertreten,  vor  denen  sie   abgehört  wurde.4) 

Der  Kaiser,  welcher  am  9.  Mai  den  Ausschluß  der  Städte 
resolvierte5),  ließ  hierauf  sagen,  die  Konzession  habe  mit  seinen 
Rechten  in  betreff  der  als  Kammergut  auch  in  der  Assekuration 
reservierten  Städte    nichts    zu  tun.    Er    wolle    aber    den   Ständen 


1)  LA.  Rel.,  B.  III,  26.  u.  Exz.-Buch  u.  Ldtg.  1578. 

2)  LA.  Ltg.,  Buch  VIII.  Fol.  170. 

3)  LA.  Rel.  Exzpt-Buch.    —    Hofbibl.  Cod.  cit.  Fol.  180—196.    —    Bibl,  1.  c.  49. 
—  Raupach,  Forts.  I,  280  ff.  —  Wiedemann,  I,  388. 

4)  LA.  Rel.,  B.  III,  26. 

5)  LA.  Rel.  Exzpt.-Buch.  1578. 


218 

nicht  verwehren,  ihre  »Notturft  wegen  der   bei   der  Erbhuldigung 
gemachten  Zusagen«   vorzubringen.1) 

Dies  geschah  in  einer  Schrift,  welche  von  den  offenbar 
schleunigst  hereinberufenen  Ständemitgliedern,  36  an  der  Zahl, 
unterschrieben  war  und  am  10.  Mai  von  29  derselben  Seiner 
Majestät  nach  dem  Frühmahle  überreicht  wurde.  Sie  erinnern 
daran,  daß  die  verstorbene  kais.  Majestät  ihnen  die  Religions- 
übung sowohl  in  Wien  als  anderwärts  gestattet  haben,  und 
bitten  Ihre  Majestät,  sich  nicht  zu  übereilen,  sondern  vorerst  der 
Stände  Bericht  abzuwarten.  Unter  den  Unterzeichnern  fieurieren 
noch  neben  den  früher  Genannten  Conrad  Pappenheim,  Sig- 
mund Graf  Hardegg  und  Helmhart  Jörger.  Hans  Georg 
Khuefsteiner  befand  sich  sowohl  unter  den  Unterzeichnern  als 
auch  bei  den  in  der  Burg  Erschienenen.2) 

Mittlerweile  waren  auch  die  Prädikanten,  Opitz  voran,  vor- 
geladen worden.  Auf  die  dagegen  erhobene  Vorstellung  des 
Landmarschalls,  nach  dessen  eingehender  Relation  an  die  Stände 
v.  10.  Mai,  erwiderte  der  Kaiser,  es  werde  ihnen  nichts  geschehen, 
wenn  sie  sich  ruhig  verhielten  und  das  Religionswesen  unterließen, 
worauf  wieder  Roggen dorf  sich  beschwerte,  daß  die  Stände  in 
ihren  Predigern  angegriffen  würden  und  unverdient  Ungemach 
leiden  müßten,  ohne  gehört  zu  werden.  Der  Kaiser  möge  wenig- 
stens bis  zum  Landtage  warten. 

Doch  mußten  die  Landhausprediger  gleich  vor  den  Kaiser, 
wobei  sie  sich  ziemlich  trotzig  benahmen.  Es  berührt  eigentüm- 
lich, zu  sehen,  wie  der  mächtige  Monarch  zwei  Stunden  lang  mit 
ihnen  unterhandelte  und  trotz  alles  milden  Mahnens  und  stärkeren 
Drohens  nicht  mit  ihnen  zu  einem  guten  Ende  gelangen  konnte. 
Er  mußte  sie  schließlich  entlassen.  Nachdem  es  ruchbar  geworden 
war,  daß  nicht  nur  die  Stände  im  Landhause  auf  ihre  Rückkehr 
warteten,  sondern  sich  auch  noch  eine  Zusammenrottung  vor  der 
Burg  gebildet  hatte,  schien  es  geratener,  nicht  weiter  gegen  sie 
vorzugehen.3)  Die  Verordneten  und  anwesenden  Stände  verwei- 
gerten sogar  die  von  den  Predigern  angebotene  Demission,  über 
die  nur  von  der  Gesamtheit  der  Stände  beschlossen  werden 
könnte.  Auf  dem  betreffenden  Erlasse  v.  10.  Mai  ist  auch  Hans 
Georg  Khuefsteiner  mit  18  anderen  unterschrieben,  und  als 
die  Stände  zahlreicher  geworden  waren,  am  1.  Juni,  verschoben 
es  diese  wieder,  da  sie  sich  immer  noch  nicht  für  vollzählig  genug 
hielten.4) 


')  LA.  Rel.,  Exz.-Buch,  B.  III,  26.  —  Bibl,  1.  c.  soff. 

2)  LA.  Rel.,  B.  III,  26  u.  Exzpt.  Buch.  —  Cod.  cit,  Fol.  196. 

3)  LA    Rel.  Exzpt.-Buch.   —  Bibl,  1.  c.  52  ff.  —  Raupach,  Forts.,  I,  289. 

4)  LA.  Rel.  B.  III,  26. 


219 

Der  Gottesdienst  im  Landhause  wurde  am  darauffolgenden 
Sonntage  trotz  allem  abgehalten  und  Opitz  erhöhte  die  Miß- 
stimmung, die  hauptsächlich  er  hervorgerufen  hatte,  durch  weiteres 
heftiges  und  taktloses  Auftreten.  Es  war  also  sehr  erklärlich,  daß 
man  hohenorts  recht  unmutig  wurde.  Der  Kaiser  berief  sich 
unter  dem  12.  Mai  neuerdings  auf  seine  Rechte  über  die  Städte 
und  daß  er  schon  wiederholt  zugesichert  habe,  die  Stände  in 
betreff  der  Religionskonzession  zu  hören  und  nichts  gegen  diese 
zu  tun.  Sie  sollen  Gehorsam  leisten.  Übrigens  gewärtige  er,  daß 
sie  ihr  Anliegen  bis  zum    19.  vorbringen.1) 

Hierauf  wurde  in  einer  zweiten  Eingabe  v.  13.  Mai  geant- 
wortet, welche  Ihrer  Majestät  zu  Eberstorff  durch  den  Land- 
marschall Roggendorf,  Helmhart  Jörger  und  Wilhelm  Geyer 
abends  übergeben  wurde.  Auf  dem  Konzepte  sind  alle  damals 
anwesenden  24  Landschaftsmitglieder  des  Herren-  und  Ritter- 
standes, auch  Hans  Georg  Khufsteiner,  als  Abhörende  ange- 
schrieben.2) 

Die  Petition  dankt  dem  Kaiser  dafür,  daß  er  sich  den 
Ständen  auf  ihre  letzten  Bitten  hin  erboten  habe,  ihnen  ent- 
gegenzukommen, nämlich  in  den  hochwichtigen  Religionssachen, 
bevor  etwas  anderes  vorgenommen  werde,  ihre  »Nothdurft«  gnä- 
digst anzuhören.  Sie  beteuern  ihre  Anhänglichkeit,  und  daß  sie 
sich  keine  Eingriffe  haben  znschulden  kommen  lassen.  Sie  wünschten 
nichts  sehnlicher,  als  der  Erlaubnis  gemäß  ihre  Anliegen  baldigst 
vorzubringen,  bitten  aber,  da  nur  wenige  Landleute  noch  an- 
wesend seien,  den  Termin  etwas  zu  verlängern,  denn  die  herein- 
gebetenen Mitglieder  könnten  nicht  früher  als  am  23.  d.  M.  ein- 
treffen. Am  24.  wurde  die  eigenmächtige  Einberufung,  wie  ge- 
wöhnlich, gerügt,  aber  der  Termin  bewilligt  mit  dem  Bemerken, 
sie  mögen    dann    wenigstens    die  Sache    rasch  zu  Ende  führen.  s) 

Erst  am  27.  Mai  waren  die  Stände  in  der  Lage,  ihre  Vor- 
stellung zu  überreichen,  mit  welcher  sie  wieder,  43  Herren  und 
43  Ritter,  in  der  Burg  erschienen.  Sie  beriefen  sich  darauf,  daß 
ihnen  von  K.  Maximilian  zuerst  der  Privatgottesdienst  in  ihren 
Häusern,  dann  anstatt  dessen  im  Hause  des  Landmarschalls  und 
endlich  im  Landhaussaale,  ferner  die  Einsetzung  eines  Superinten- 
denten mit  Konsistorium  gestattet  worden  sei,  wofür  sie  jetzt  die 
Minoritenkirche  und  das  Kloster  verlangten.4)  Auch  die  Prediger 
habe  Erzherzog  Ernst  nach  erfolgter  Aussprache  nicht  mehr  be- 
anstandet. Weil  die  Städte  Kammergut  seien,  folge  daraus  nicht, 


!)  LA.  Rel.  B.  III,  26.  —  Hofbibl.,  Cod.  cit.  Fol.  201. 

8)  LA.  Rel.  B.  III,  26.  —  Kopie:  Archiv  Greillenstein. 

3)  LA.  Rel.  B.  III,  26. 

4)  LA.  Rel.,  Exz.-Buch. 


220 

daß  sie  in  ihren  Interessen  gekränkt  werden  müßten.  Der  ganze 
Adel,  mit  geringen  Ausnahmen,  sowie  der  größte  Teil  der  Bürger- 
schaft bekenne  sich  zur  Augsburger  Konfession.  Es  würde  daher 
großen  Mißmut  erzeugen,  wenn  gegen  diese  vorgegangen  würde, 
und  die  so  notwendigen  Geldbewilligungen  könnten  schwerlich 
hereingebracht  werden. !) 

Am  2.  Juni,  früh  7  Uhr,  wurde  Sr.  Maj.  eine  neuerliche 
dringende  Supplik  von  einer  Deputation  übergeben,  welcher  auch 
Hans  Georg  Khuefsteiner  angehörte,  neben  Salm,  Lichten- 
stein, Auersperg,  Althan,  Mamming,  Gall  und  Trautmans- 
dorf.  Sie  bedauern,  daß  Se.  Maj.  lieber  nichts  mit  der  Religions- 
bewilligung zu  tun  haben  möchte,  während  sie  doch  darin  für 
alle  Zeiten  gesichert  zu  sein  dachten,  beziehen  sich  auf  das  ihnen 
auf  dem  Lande  zugesprochene  Recht  und  die  bewilligte  Übung 
in  der  Stadt,  für  welche  die  Religionsdeputierten  sich  schon  gleich 
nach  der  ersten  Assekuration  eingesetzt  und  durch  Reichardt 
Strein  eine  Korrektur  in  der  zweiten  Ausfertigung  erhalten  hätten. 
Auch  seien  von  der  kais.  Maj.  Vater  Handschriften  und  Dekrete 
vorhanden.  Das  Konsistorium  und  Schulwesen  gehe  mit  dem 
Exerzitium  von  selbst  zusammen.  Übrigens  erwarten  sie  auch  die 
Erledigung  ihrer  sonstigen  Religionsgravamina.2) 

Hierauf  wurde  am  3.  Juni  resolviert,  daß  ihnen  nichts  ent- 
zogen werden  solle,  doch  müsse  das  Recht  des  Kaisers  auf  die 
Städte  gewahrt  bleiben.  Die  drei  Jahre  nach  der  Konzession  ge- 
fertigte Assekuration  sei  keine  neue,  sondern  schon  im  Mai  1570 
an  die  Stände  adressiert  gewesen,  aber  während  der  Kaiser  in 
Speyer  war,  liegen  geblieben  und  erst  nachher  vom  Kaiser  zu 
Prag,  ohne  jede  Änderung  als  nur  des  Datums,  unterschrieben 
worden. 3) 

Auf  eine  neuerliche  Eingabe  v.  6.  wurde  unter  dem  7.  Juni 
derselbe  Standpunkt  aufrechterhalten.  Der  Kaiser  will  sich  über 
die  erste  und  andere  Assekuration  und  die  von  seinem  Vater  an 
R.  Strein  geschriebenen  drei  Zettel  »in  kein  Disputat«  einlassen, 
bewilligt  aber,  daß  die  Sache  bis  zum  Landtage  reserviert  bleibe. 
Doch  soll  bis  dahin  das  Exerzitium  eingestellt  und  Opitius  samt 
Gefährten  abgeschafft  werden.1) 

Die  Deputierten,  welche  aus  der  Haltung  des  Kaisers 
schließen  mochten,  daß  er  über  die  angerufenen  Zettel  seines 
Vaters  doch  nicht  ganz  sicher  sei,  protestierten  dagegen,  daß 
ihnen    ihre    eigene    Religionsübung  eingestellt    werden    solle.    Sie 

!)  LA.  Rel.,  Exz-Buch.  —  Cod.  cit.  210.  —  Bibl,  1.  c.  59  ff. 

2)  Hofbibl.  Cod.  cit.,  Fol.  225. 

3)  Hofbibl.  Cod.  cit,  Fol.  229. 

4)  Hofbibl.  Cod.  cit.,  Fol.  238.  —  LA.  Rel.,  B.  III,  26.  —  Bibl,  1.  c.  69.  — 
Raupach,  Forts.  I,  290  ff. 


221 

könnten  für  sich  selbst  das  Ministerium  nicht  abschaffen,  bäten 
also,  es  bis  zum  Landtage  zu  belassen  und  mittlerweile  einem 
Ausschusse  die  Beratung  zu  überantworten,  was  der  Kaiser 
schließlich  am    ii.Juni  zugab. 

In  diesen  Ausschuß  wurden  sofort  gewählt:  Landmarschall 
Hans  Wilhelm  Roggendorf,  Reichard  Strein,  Helmhart 
Jörger,  Hans  Rueber,  Wolf  Chr.  Mamming,  Hans  Stock- 
horner.  Ihnen  gegenüber  standen  die  Geheimen  Räte  Hans 
Trautson,  Leonhard  Harrach,  Georg  Teufel  (d.  Ä.),  Rudolf 
Khuen  und  Dr.  Weber. 

Die  Besprechungen,  welche  in  der  Burg  stattfanden,  verliefen 
resultatlos,  ohne  eine  Annäherung  hervorzubringen.  Die  zwischen 
Weber  und  Roggendorf  geführten  langwierigen  und  sich  oft 
in  ganz  untergeordnete  Fragen  verlierenden  Diskussionen  finden 
sich  von  Dr.  Bibl  in  dessen  schon  zitierter  Schrift  in  vorzüglicher 
Weise  zusammengefaßt. ') 

Wenn  man  sie  verfolgt,  muß  man  sich  überzeugen,  wie  viel 
Entgegenkommen  seitens  des  Kaisers  geübt  wurde.  Schritt  für 
Schritt  ließ  er  von  den  anfangs  festgehaltenen  Bedingungen  nach 
und  auch  Roggendorf  zeigte  sich  geneigt,  bis  er  am  Schlüsse 
die  schon  zugegebene  Ausweisuno-  der  Prädikanten  und  das  Ver- 
bot  für  deren  Nachfolger,  den  Bürgern  die  Sakramente  zu  admini- 
strieren und  ihnen  religiösen  Beistand  überhaupt  zu  leisten,  nicht 
mehr  akzeptieren  wollte,  obschon  über  die  Transferierung  des 
Gottesdienstes  aus  dem  Landhause  in  das  Schulhaus  mit  Wegfall 
gewisser  beschwerender  Bedingungen,  wie  Ausschließung  des  Zu- 
laufes etc.,  auf  die  der  Kaiser  verzichtet  hatte,  bereits  Einigkeit 
erzielt  worden  war. 

Diese  Weigerung  führte  den  Abbruch  herbei  und  hatte  die 
üble  Folge,  daß  die  Prädikanten  des  Landhauses  angewiesen 
wurden,  noch  an  demselben  Tage  »bei  scheinender  Sonne«  Wien 
zu  verlassen  und  das  ganze  Kirchen-  und  Schulwesen  aufgehoben 
wurde.2)  Gegen  die  am  21.  Juni  den  Ständen  mitgeteilte  lange 
ausführliche  Hauptresolution,  welche  auch  den  Ausschluß  der 
Städte  wiederholte,  legten  sie  begreiflicherweise  wieder  Protest 
ein,  indem  sie  neuerlich  auf  die  Verletzung  ihrer  Rechte  hin- 
wiesen und  um  Verschiebung  bis  zum  Landtage  baten. 

Die  ziemlich  kräftig  gehaltenen  Vorstellungen,  daß  sie  sich 
ihr  Religionsexerzitium  nicht  nehmen  lassen  wollen,  erzielten  nichts, 
als  daß  vorläufig  die  zwei  Prädikanten  —  außer  Opitz  —  im 
Lande  bleiben  durften.  In  den  gleichmäßig  angehauchten  Ant- 
worten   des   Kaisers    wurde    immer    wieder    betont,    daß   er  sich 


!)  Cod.  cit.,  Fol.  246.  —  Bibl,  1.  c.  72  ff.  —  Raupach,  1.  c.  u.  Beil.  XX. 
2)  LA.  Rel,  Exzpt-B.  —  B.  III,  26,  u.  Cod.  cit,  Fol.  271. 


222 

innerhalb  seiner  Rechte  auf  die  Städte  als  Kammergüter  gehalten 
habe,   ohne  den  wirklichen  Befugnissen  der  Stände  nahezutreten. ') 

Wenn  er  in  dieser  Haltung  durch  die  vor  kurzem  bei  Herzog 
Albrecht  in  Bayern  und  Erzherzog  Ferdinand  in  Graz  ein- 
geholten Ratschläge  beeinflußt  gewesen  sein  mag,  so  konnten 
sich  die  Stände  wenigstens  das  zu  ihrem  Ruhme  vindizieren,  daß 
sie  eigentlich  auf  Gefahr  ihrer  eigenen  Interessen  jene  des  vierten 
Standes,   der  Bürgerschaft,    vertreten  hatten. 

Dies  ist  es  auch,  was  oben  Anstoß  erregte,  und  in  der  Re- 
solution v.  25.  Juni  wird  ausdrücklich  darauf  hingewiesen,  daß  es 
nicht  Sache  der  Herren  und  Ritter  sei,  sich  des  vierten  Standes 
anzunehmen,  der  lediglich  unter  die  Autorität  des  Landesfürsten 
gehöre.2)  Die  oberen  Stände  mußten  erkennen,  daß  sie  anstatt 
die  gehoffte  Stärkung  ihrer  eigenen  Stellung  zu  finden,  diese 
schwächten  und  das  verloren,  was  sie  schon  nahezu  gewonnen  hatten. 

Backmeister  selbst  beklagte  die  starre  Haltung  der  Depu- 
tierten in  einem  Schreiben  an  den  Obersekretär  der  Stände 
Christian  Thalhammer,  weil  mit  etwas  Nachgiebigkeit  das 
Religionswesen  hätte  erhalten  werden  können.3) 

Wie  wenig-  mit  dem  Resultat  gedient  war,  beweisen  die  weiteren 
Vorfälle.  Die  Wiener,  unzufrieden  gemacht,  suchten  sich  anderweits  zu 
helfen  und  zogen  scharenweise  nach  Inzersdorf  zu  dem  Geyerschen 
Prediger.  Auch  begannen  wieder  Hausoffizien,  wie  bei  dem  Hofkriegs- 
rate Hofkirchen  und  Helmhard  Jörger,  Präsidenten  der  Hofkammer, 
und  evangelische  Beerdigungen,  wie  jene  der  Schwägerin  Jörgers  und 
der  Barbara  von  Zinzendorf,  veranlaßten  Verbote  des  Erzherzogs 
Ernst,  so  daß  die  Stände  erklärten,  letztere  unbeerdigt  zu  lassen  bis 
zum  Landtage,  ebenso  auch  später  betreffs  der  Witwe  Kuenring. 

Unter  dem  6.  Dezember  wurde  eine  neuerliche  Eingabe  an  den 
Erzherzog-  gerichtet,  bei  deren  Abhörung  Hans  Georg  mitwirkte,  und 
am  20.  Dezember  wieder  eine  Deputation  nach  Prag  abgeordnet.  Trotz 
mehrfacher  Versuche  kehrte  diese  mit  einem  abvveislichen  Bescheide 
des  Kaisers  heim  und  weitere  Schritte  beim  Erzherzog-Statthalter  hatten 
den  gleichen  Erfolg.4) 

* 
Im  J.  1578  wurde  den  Verordneten  eine  neue  Instruktion 
vom  Landmarschall  und  den  gegenwärtigen  Landrechtsbeisitzern 
vorgelegt,  über  welche  die  im  Konzepte  der  Beratung  genannten 
Äbte  von  den  Schotten  und  von  St.  Dorothea,  H.  v.  Lichten- 
stein, Gf.  Sigm.  Hardegg  und  H.  Georg  Khuefstainer  eine 
Reihe  von  Bedenken  und  Vorschlägen  vorbrachten.5) 

* 


l)  LA.  Rel.,  Exz.-Buch  u.  Cod.  cit.  297. 
•)  Bibl,  1.  c.  p.  94. 

3)  Raupach,  Forts.  I,  301. 

4)  Hofbibl.  Cod.  cit.,  Fol.  304  u.  312.  —  Bibl,  I.e.  p.  101. 
»)  LA.  Ltg.  1578. 


223 

Trotz  aller  Verbote    verband    sich    der   vierte   Stand    wieder       1579- 
mit  den  beiden  Adelsständen  und  den  Oberösterreichern  um  die 
Freigebung   der  Augsburger  Konfession,    welche  sie  schon   seit 
Jahren    in    Übung    hätten,    neuerdings    zu    verlangen,    was    ihnen 
jedoch   unter  dem   27.  Jänner   1579  heftig  verwiesen  wurde.1) 

Anläßlich  des  am  19.  März  1579  von  Erzherzog  Ernst  feier- 
lich eröffneten  Landtages,  verfaßten  die  Stände  ohne  Verzug  eine 
Schrift  v.  22.  März,  in  welcher  sie  sich  über  die  Einstellung  des 
Religionswesens  in  Wien,  verhinderte  Hauspredigten,  Taufen  etc. 
beklagten  und  daran  erinnerten,  daß  die  Religionsfrage  vom  Kaiser 
dem  Landtage  reserviert  worden  sei  und  es  sonach  gezieme,  diese 
vor  allem  anderen  zu  besprechen2),  und  als  Erzherzog  Ernst  der 
ihm  erteilten  eingehenden  Instruktion  gemäß  darauf  verwies,  daß 
mit  den  allgemeinen  Propositionen  begonnen  werden  sollte,  nicht 
mit  den  speziellen  Anliegen  der  beiden  Stände,  beriefen  sie  sich 
darauf,  es  seien  immer  erst  die  Beschwerden  vorgenommen  worden. 
Übrigens  würden  sie  sich  an  den  Kaiser  direkt  wenden.  Wirk- 
lich sandten  sie  wieder  eine  Deputation  nach  Prag.  Die  übrigen 
Ständemitglieder  reisten  angesichts  der  Osterfeiertage  ab  und 
ließen  sich  beim  Erzherzog  entschuldigen,  der  jedoch  ihren  Ver- 
tretern bemerklich  machte,  daß  es  nur  dem  Kaiser  zustehe,  den 
Landtag  zu  vertagen.3) 

Die  Gesandten  V.  A.  Puchheim,  H.  W.  Losenstein,  Job 
H.  Trautmansdorf  und  S.  Leiser  hatten  sich  in  Prag  keiner 
günstigen  Aufnahme  zu  erfreuen.  Außer  dem  kais.  Unmute  über 
das  eigenmächtige  Auseinandergehen  konnten  sie  trotz  zweimaliger 
Vorstellung  nichts  als  eine  ablehnende  Antwort  heimbringen.  Auch 
die  Bitte,  die  Sache  auf  einen  neuen  Landtag,  zu  welchem  mit 
speziellem  Schreiben  eingeladen  würde,  zu  vertagen,  fand  keine 
Erhörung.  Doch  hielt  man  es  geratener,  wegen  des  Fronleich- 
namsfestes, bei  welchem  die  Prozession  wieder  zu  Unordnungen 
Anlaß  geben  könnte,  den  Landtag  erst  auf  den  28.  Juni  als  Fort- 
setzung wieder  einzuberufen. 

Der  Schritt  der  Stände  hatte  den  Erzherzog  gegen  sie  auf- 
gebracht und  auch  gegen  die  Städte  wurde  ernster  vorgegangen. 
Die  gegenseitige  Erbitterung  nahm  zu  und,  wie  oft  in  ähn- 
lichen Situationen,  entstanden  falsche  Gerüchte  und  Paniken. 
Man  fürchtete  sogar  eine  Bartholomäusnacht  und  die  ständischen 
Delegierten  scheuten  sich  nicht,  dem  Erzherzoge  offen  zu  sagen, 
daß  man  ihn  mit  solchen  Gerüchten  in  Verbindung  brinee,  was 
dieser  natürlich  mit  Entrüstung  von  sich  wies.  Die  Unruhen  wurden 


')  Raupach,  E.  Ö.,  157,  u.  Forts.,  I,  315. 

2)  Cod.  cit,  Fol.  315.  —  Bibl,  1.  c.  p.  122. 

3)  Cod.  cit.,  Fol.  335.  —  Bibl,  1.  c.  124  fr.   -    Raupach,  Forts.  I,  314. 


224 

beschwichtigt  und  der  Bürgermeister  beauftragt,  die  Urheber  der 
Gerüchte  und  der  früher  von  den  Bürgern  dem  Rate  überreichten 
Petition  auszuforschen.  Diese  bekannten  sich  unumwunden  alle 
dazu  und  erklärten  mutig,  sie  könnten  sich  dem  Befehle,  sich 
der  evangelischen  Seelsorge  zu  enthalten,  in  ihrem  Gewissen 
nicht  fügen.  Die  Zünfte  petitionierten  beim  Erzherzoge  gleichfalls 
um  Freigabe  der  Religion,   natürlich  vergebens. 

Die  zweite  Landtagssession  wurde  am  3.  Juli  mit  ziem- 
lich ungnädigen  Vermahnungen  eröffnet  wegen  der  Verzögerung 
der  Beratungen  über  die  Rüstungen  gegen  den  Erbfeind.  Die 
Prälaten  hätten  sich  der  religiösen  Bewegung  gegenüber  teilnahms- 
los gehalten,  die  adeligen  Stände  sollen  sich  auf  ihre  Konzession 
beschränken  und  nicht  mit  dem  vierten  zusammengehen,  und  dieser 
sich  nicht  von  der  landesfürstlichen  Einflußnahme  emanzipieren 
wollen,   die  allein  für  ihn  maßgebend  sei. ]) 

Die  Herren  und  Ritter  überreichten  am  8.  Juli  wieder  eine 
Bittschrift,  auf  welche  sie  bis  nach  Erledigung  der  Propositionen 
vertröstet  wurden,2)  die  sodann,  Dank  der  festen  Haltung  des 
Erzherzogs,   eine  unerwartet  rasche  Annahme  fanden. 

Die  vom  Erzherzoge  angeordnete  Nachforschung  nach  den 
Autoren  der  früher  erwähnten  Petition  der  Bürger  hatte  böses 
Blut  gemacht  und  es  war  zu  stürmischen  Szenen  zwischen  dem 
der  Majorität  nach  aus  Katholiken  bestehenden  inneren  und  dem 
äußeren  Rate  der  Stadt  Wien  samt  den  Bürgern,  die  sich  an 
diesen  um  Hilfe  gewendet  hatten,  gekommen.  Die  Erregung  wuchs 
und  am  19.  Juli  sammelte  sich  vor  der  Burg  eine  auf  5000  Köpfe 
geschätzte  Menschenmenge,  die  trotz  alles  Parlamentierens  nicht 
eher  wich,  als  bis  der  Erzherzog  ihr  sogen.  Bürgerlibell  entgegen- 
genommen und  versprochen  hatte,  es  dem  Kaiser  vorzulegen. 
Die  Menge  war  auf  die  Knie  gefallen  und  hatte  mit  aufgehobenen 
Händen  um  Erhörung  gefleht.3) 

Tags  darauf  konnten  die  evangelischen  Stände  dem  Erz- 
herzoge die  bis  dahin  zurückgehaltene  Religionspetition,  auf  welche 
schon  bei  der ,  Bewilligung  der  Landtagspropositionen  trotz  des 
Widerspruches  der  Prälaten  angespielt  worden  war,  separat  über- 
reichen und  unter  Bezugnahme  auf  die  ihnen  gewährte  Konzes- 
sion mündlich  unterstützen.  Sie  wiesen  darauf  hin,  daß  der  Land- 
hausgottesdienst ohne  ihre  Einvernahme  abgeschafft  worden  sei, 
daß  die  Auswanderungen  wegen  der  Religion  überhandnähmen, 
die  Gewerbe  stockten  usf.  und  erbaten  die  Interzession  des  Erz- 


1)  LA.  Rel.  B.  III,  26.  —  Bibl,  1.  c.   136. 

2)  Cod.  cit.  340  ff. 

3)  Bibl,  1.  c.  159  ff.    —    Khevenh.,  I,  73  ff.    —    Huber,  IV,  291.   —   Raupach, 
E.  0.,  159.  —  Fuhrmann,  Alt-  u.  Neues  Wien,  II,  815.  —  Eder  sagt  6000.  Ldsk.  1.  c. 


225 

herzogs  beim  Kaiser,  damit  er  die  Gründe  erwäge,  welche  dafür 
sprächen,  daß  ihnen  das  Religionsexerzitium  auch  in  den  Städten 
und  in  offenen  Kirchen  bewilligt  werde. ') 

Beide  Petita  waren  samt  einem  an  höchster  Stelle  ungnädig 
aufgenommenen  verstärkenden  Satze  von  den  Vertretern  des  vierten 
Standes  gleichfalls  votiert  worden.2)  Diese  blieben  also  trotz  aller 
Abmahnungen  dabei,  mit  den  zwei  oberen  Ständen  vereint  zu 
gehen. 

Ungeachtet  der  ihnen  und  den  Wienern  hierfür  und  auf  die 
Sturmpetition  zugegangenen  Ablehnungen  und  Verweise  ließen  sie 
sich  nicht  abschrecken,  und  die  Stände  glaubten  sogar  auf  eine 
mildere  Auffassung  des  Kaisers  hoffen  zu  dürfen.  In  diesem  Sinne 
wählten  sie  nach  der  dem  Erzherzoge  kundgegebenen  und  nicht 
widersprochenen  Absicht  neuerlich  Gesandte,  welche  dem  Kaiser 
in  Prag  ihre  Anliegen  vorbringen  sollten:  Richard  von  Strein, 
V.  A.  v.  Puchhaim,  H.  W.  v.  Losenstein,  Leonh.  Enenkl, 
Hans  Georg  Khueffstainer  und  Wilh.  Geyer.3) 

Diese  Gesandtschaft  scheint  jedoch  nicht  dazu  gekommen  zu 
sein,  ihre  Reise  anzutreten.  Ihre  Anfrage  blieb  unerledigt.  Man 
mußte  sich  darauf  beschränken,  für  die  Vorbereitungen  zu  der 
noch  immer  erhofften  Religionstraktation  zu  arbeiten  und  einen 
Dankbrief  an  den  auf  Befehl  des  Kaisers  entlassenen  Opitzius 
zu  schreiben.4) 

Die  Stände  ließen  sich  bei  ihren  immer  wiederholten  direkten 
Versuchen  bei  dem  Kaiser  von  der  Idee  leiten,  daß  dieser  zu  einem 
kräftigeren  Widerstände  gegen  ihre  Forderungen  nur  durch  die  Rat- 
schläge des  Erzherzogs  Ernst  und  des  von  G.  Eder  beeinflußten 
Herzogs  Albrecht  von  Baiern  ermuntert  werde.  Letzterer  wies 
darauf  hin,  daß  der  Kaiser  sich  selbst  überzeugen  könne,  wohin 
seine  Milde  führe.  Wenn  man  »diesen  Leuten«  einen  Finger  gebe, 
wollten  sie  die  ganze  Hand  nehmen.  Auch  mit  dem  Erzherzog 
war  er  nicht  zufrieden.  Er  meinte,  dieser  sei  wohl  ein  erfahrener 
Fürst  der  seines  Gleichen  suche,  allein  doch  ein  Herr  von  Öster- 
reich, die  insgemein  in  dem  Rufe  stünden  allzu  nachgiebig  zu 
sein.5)  Er  ahnte  nicht  wie  er  mit  diesem  vermeintlichen  Tadel 
in  Wirklichkeit  nur  ein  Lorbeerblatt  der  Humanität  mehr  in  den 
Ruhmeskranz  des  Erzhauses  einzuflechten  vermochte. 


!)  Bibl,  1.  c.  144. 

:)  Bibl,  1.  c.  143.  —  Khevenh.,  I,  89. 

3)  Cod.  cit.,  Fol.  354  u.  355.  —  Bibl,  1.  c.  147. 

*)  LA.  Rel.,  B.  III,  26  u.  Expt.-B. 

5)  Hurter,  Gesch.  Ferdinands  IL,  I,  464  u,  II,  378.  —Vgl.  auch  Loserth,  1.  c. 

C.  Kuefstein.  II.  1" 


226 

Kaiserl.  Hans   Georgs    entschiedene    Parteistelluno-    und    standhafte 

AufträffB  an  • 

Hans  Georg.  Betätigung    an   der   ständischen  Bewegung    warf  indessen    keinen 

Schatten  auf  das  Vertrauen  des  Landesherrn  in  seine  Geschäfts- 
tüchtigkeit und  Verläßlichkeit.  Gerade  in  diesem  Jahre  1579 
wurde  er  von  ihm  mit  mehreren  Kommissionen  betraut.  So  am 
10.  Oktober  mit  L.  Neuhofer  zum  Weinern,  um  die  Unter- 
tanen des  Spitales  zu  Weitra  mit  jenen  des  Freiherrn  Prag 
von  Windhag,  des  Besitzers  der  Herrschaft,  wegen  des  Wie- 
Vz.366u367. lander  Gemeindeholzes  auszugleichen.1)  Ferner  zweimal  für  die 
Herrschaft  Litschau,  »die  in  diesem  Jahre  an  die  HHn.  Mar- 
ragschi  kommen«,  und  mit  der  er  schon  als  Vizedom  zu  tun 
gehabt  hatte. 

Litschau  war  als  kais.  Pfandherrschaft  nach  dem  Ableben  des 
Wilhelm  von  Kraig  dem  Wenzel  Maragschi  von  Noskau  —  der 
1598  der  Bewältiger  des  Bauernaufstandes  ward2)  —  für  die  von  ihm 
vorgeschossenen  30.000  fl.  am  14.  November  1579  verliehen  worden. 
Poppel  von  Lobkowitz  als  Gerhab  der  Kraigschen  Erben  wollte 
die  Übergabe  verhindern,  die  aber  am  24.  Dezemb.  ungeachtet  der  gegen 
das  Schloß  und  die  Stadt  aufgebotenen  Schützen  erfolgte.3)  Hans 
Georgs  Aufgabe  war  sonach  nicht  gerade  leicht  gewesen. 

Weitere  Vertrauensbeweise  des  Kaisers  werden  wir  in  den 
folgenden  Jahren  kennen  lernen. 

Die  Stände   ihrerseits  konsultierten  Hans  Georg    über  die 
Beil.  98.     Wiederbesetzung  des  Einnehmeramtes,   worauf  er  aus  All  ent- 
steig unter  dem    12.  Jänner  1580  sich  für  den  bereits  früher  er- 
Vz.  374.     wähnten    Khelhamer     aussprach.    Bei     einem    anderen    Anlasse 
zeigte  ihm  Veit  Waller  an,    es  sei  ihm  dieses  Amt  angetragen 
worden. 

*  .  * 

* 

f)  Die  Horner  Konferenzen  und  die  Flacianer 
März  bis  Oktober  1580. 

Wenn  man  einen  Rückblick  auf  die  geschilderten,  von  beiden 
Seiten  mit  bewundernswerter  Mühe  und  Geduld  geführten  Ver- 
handlungen wirft,  die  sich  gewissermaßen  im  Kreise  drehten,  so 
kann  man  nicht  verkennen,  daß  die  Stände  ihren  Zweck,  die 
Ausdehnung  ihres  Gottesdienstes  auf  die  Städte,  nicht  erreichten, 
sondern  um  einen  Schritt  zurückgeschlagen  wurden.  Ein  weniger 
starres  Verhalten  würde  ein  günstigeres  Resultat  erzielt  haben,  wie 
aus  den  von  Erzherzog  Ernst  dem  Kaiser  angeratenen  Lavierungen 
zu  schließen  ist.  Von  dieser  Seite  hatte  man  gleichfalls  wenig  Ent- 

J)  Geschichtl.  Beil.,  VI,  543. 

2)  Huber,  IV,  307.  —  Wisgrill,  i.  Adler.  1S72,  p.  100. 

3)  N.-ö.  Topographie,  V,  1015  a. 


227 

gegenkommen    gezeigt    und   konnte  mit  Befriedigung  auf  das  er- 
zielte Resultat  blicken. 

Allein  in  der  Sache  selbst  war  nicht  viel  gewonnen.  Die  neue 
Lehre  war  schon  zu  tief  eingewurzelt.  Die  Bürger  zogen  nach 
wie  vor  zu  den  evangelischen  Predigten  auf  den  Gütern  der 
Adeligen,  die  in  und  außerhalb  der  Stadt  trotz  aller  Abmahnungen 
und  Verbote  abgehalten  wurden.  Nur  die  Erbitterung  war  ge- 
stiegen, und  auf  den  Gütern  der  Stände  auf  dem  Lande,  wo 
ihr  Recht  keine  Einschränkung  erfahren  hatte,  wurde  um  so 
eifriger  pastorisiert. 

Es  konzentrierte  sich  nun  das  Bestreben  auf  die  Herstellung 
eines  fest  basierten  Kirchenregimentes,  welches  nach  Aufhebung 
des  Landhauswesens  doppelt  dringend  geworden  war.  Die  Dis- 
sensionen  unter  den  Prädikanten  selbst  hatten  zu  solchen  Aus- 
wüchsen geführt,  daß  die  Zerfahrenheit  in  den  Lehren  die  Exi- 
stenz der  neuen  Kirche  zu  untergraben  drohte. 

Die  bisherigen  Versuche,  von  denen  schon  früher  gesprochen 
wurde,  hatten  wohl  die  Norma  doctrinae  und  die  Formula  con- 
cordiae  zustande  gebracht,  konnten  aber  diesen  keine  allgemeine 
Annahme  sichern.  Wieder  mußte  man  sich  nach  Deutschland 
wenden,  um  eine  geeignete  autoritative  Persönlichkeit  für  die 
Anbahnung  einer  Verständigung  zu  gewinnen.  Die  Konferenzen, 
die  Erzherzog  Ernst,  obwohl  ohne  dessen  Vorwissen  eingeleitet, 
nicht  mißbilligte,  sollten  in  Hörn  in  Verbindung  mit  einer  Kirchen- 
visitation stattfinden.1) 

Nach  verschiedenen  Vorbesprechungen  mit  Chyträus  und 
Chemnitzius  nahm  der  Rostocker  Professor  der  Theologie 
Lucas  Backmeister  den  Ruf,  für  einige  Monate  als  Superinten- 
dent zu  fungieren,  an  und  wurde  von  Wolf  Christoph  von 
Mamming,  der  schon  früher  den  Chyträus  hereingebracht  hatte, 
abgeholt.  Die  Reisekosten  der  HHn.,  die  am  13.  Februar  1580 
wohlbehalten  in  Hörn  eintrafen,  beliefen  sich  nach  Enenkls 
Notizen  auf  2360  fl.   2  ß  5  $.2) 

Aus  jedem  Viertel  wurde  ein  Prediger  einberufen:  Bresni- 
cerus  des  Hn.  v.  Liechtenstein  zu  Veldsperg,  Masco  des 
G.  A.  v.  Losenstein  zu  Losdorf,  Hillamair  des  Hn.  v.  Hof- 
kirchen zu  Aigen  und  Stockius  der  Frau  Teufflin  zu  Kloster 
Kazelstorff.  Außerdem  L.  Becher  zu  Hörn  und  Christof 
Reuter  des  Grabner  zu  Rosenburg. 

Die  Delegierten  der  Stände  waren  Nicolaus  und  Veit 
Albrecht    von    Puchaim,    der    Besitzer    von   Hörn,    in    dessen 


J)  Raupach,  Forts.  II,  i  -376.  —  Wiedemann,  I,  392  —  428.  —  Bibl,  I.e.  171— 175. 
2)  LA.  —  Enenkl,  pag.  122  (2.  Paginierung).    —    Bei   Kaupach,  Forts.  II,  16  ff. 
d.  ganze  Reisebeschreibung. 

15* 


228 

Schlosse  die  Politici  wohnten  und  die  Sitzungen  stattfanden,  aus 
dem  Herrenstande,  und  vom  Ritterstande  Hans  Georg  Khuff- 
steiner  und  Wolf  Christ,  v.  Mamming,  der  Reisemarschall 
Backmeisters.  Nicolaus  v.  Puchaim  und  H.  G.  Kuffsteiner 
gehörten  zu  den  ständischen  Religionsdeputierten. 

Die  Geladenen  trafen  am  17.  März  1580  ein,  nur  Khuff- 
steiner  tags  darauf  und  Reuter  war  durch  Podagra  verhindert. 

Die  vom  Obersekretär  der  Stände  vorgelesene  Proposition 
präzisierte  die  Mission  Backmeisters  und  der  Konferenz  dahin, 
»sich  christlich,  freundlich  und  vertraulich  zu  unterreden,  wie  bei 
der  zwei  der  Augspurgischen  Confession  verwandten  Ständen 
Kirchen  und  Kirchendienern  sowohl  in  der  Lehre  christlicher 
Religion  jetzgemeldter  Augspurgischen  Confession  gemäß  als 
auch  in  den  christlichen  Ceremonien  und  Kirchengebräuchen  ein 
gottseliger  gleicher  Verstand,  rechtschaffener  Consens  und  Ein- 
helligkeit mit  guter  Ordnung  und  Bescheidenheit  ohne  mannig- 
lichs  billige  Beschwerung  erkundigt,  erlangt,  zu  Werk  gericht 
und  erhalten  werden  möcht«.  Dazu  sei  ein  Superintendent  und 
Kirchenrat  notwendig,  alles  mit  Ratifikation  beider  Stände  aus- 
zuführen. ]) 

Es  wurde  auf  die  von  Chyträus  ausgearbeitete  Agenda 
und  darauf  orefolsrte  Norma  doctrinae  hingewiesen  und  die  Visi- 
tation  durch  das  Examen  der  einzelnen  Prädikanten  vorgeschlagen. 

Die  auf  Grund  der  Besprechungen  bei  der  ersten  Zusammen- 
kunft von  Backmeister  ausgearbeiteten  Vorschläge  in  betreff 
der  Doktrin  und  der  Visitation,  dann  der  Ämter,  Zeremonien  und 
Gebräuche  und  schließlich  der  Bestellung  des  Superintendenten 
und  des  Kirchenrates  wurden  bei  der  zweiten  Zusammentretung 
vorgelegt  und  zur  Diskussion  gestellt.  Es  resultierte  auch  eine 
von  den  Geistlichen  einverständlich  abgegebene  und  unterzeich- 
nete Erklärung  der  Annahme  mit  einigen  Reservaten  in  betreff 
der  Formula  concordiae. 

Man  hatte  die  versuchte  Aufwerfung  des  odiosen  Erbsünden- 
streites schließlich  zu  verhindern  vermocht.  Nur  in  einer  separaten 
Zusammenkunft  bei  Backmeister  hatten  die  Theologen  sich 
darüber  ausgesprochen,  scheinen  aber  bald  wieder  heftig  an- 
einander geraten  Zu  sein.  Denn  Backmeister  fand  sich  veran- 
laßt,  sich  an  die  Dazwischenkunft  Mammings  und  Khuffsteiners 
zu  wenden,  um  die  geistlichen  Herren  am  Fortgehen  zu  ver- 
hindern. Bei  den  Verordneten  jedoch,  zu  denen  diese  daraufhin 
zitiert  wurden,  erhielten  sie  die  Mahnung  an  die  gleich  zu 
Anfang    gesetzte  Bedingung,    daß    diese   Kontroverse    ausgesetzt 

*)  Raupach,  1.  c.  31.  —  Wiedemann,  1.  c.  396.  —  Bibl,  1.  c.  172. 


229 

bleibe.  Worauf  Backmeister  antwortete,  sie  hielten  sich  dies  auch 
vor  Augen  und  wollten  nur  eine  ganz  freundschaftliche  gegen- 
seitige Aussprache  halten,  die  dann  auch  ziemlich  ruhig  verlief. ') 
Über  den  Fortgang  dieser  Angelegenheiten  stand  man  in 
dauernder  Fühlung  mit  den  zum  Landtage  in  Wien  versammelten 
Ständen,  bei  denen  die  unruhigen  Flacianer  Prediger,  die  sich  für 
die  echten  Lutheraner  hielten,  gegen  die  anderen  und  die  in  Hörn 
zutage  getretene  vermittelnde  Strömung  heftige  Beschwerden  vorge- 
bracht hatten,  die  aber  dort  keinen  Erfolg  erzielten.  Die  Majorität 
der  Stände  scheint  keineswegs  ihnen  günstig  gesinnt  gewesen 
zu  sein.  Einige  hervorragende  Mitglieder,  wie  der  Landmarschall 
Roggendorf  und  Helmhart  Jörger  standen  wohl  auf  ihrer 
Seite  und  andere  hielten  ihre  Prediger  —  obwohl  sie  ihnen  nicht 
durch  Dick  und  Dünn  folgten  —  weil  eben  keine  anderen  zu 
haben  waren. 

Dies  zeigt  die  ganz  unterhaltende  Relation  Backmeisters  über 
seine  kleine  Erholungsreise  nach  der  zweiten  Session.2)  Er  fuhr  zuerst 
nach  Gars,  wo  er  mit  Reuter  zusammentraf,  der  schon  sehr  gemäßigt 
geworden  war,  dann  über  Langenlois  nach  Krems,  wo  der  evangeli- 
sche Prediger  von  Stein  sich  weigerte,  ihn  zu  sehen,  und  endlich  über 
Mautern  nach  Nußdorf  a.  d.  Traisen,  wo  er  bei  seinem  früheren 
Reisebegleiter  W.  Ch.  von  Mamming  die  freundlichste  Aufnahme 
fand.  Bei  einem  Besuche,  den  er  in  Begleitung  des  Stephan  Feyer- 
tager  auf  Hasendorf  bei  dem  gelehrten  Leopold  Grabner  in 
Pottenbrunn  machte,  traf  er  außer  dessen  Schwiegersohn  Achatius 
von  Landau  zum  Haus  und  Rappottenstein  und  den  Gebrüdern 
Lasperger  auch  den  Prediger  S.  Hübner,  der  seines  Flacianismus 
wegen  mit  Grabner  zerfallen  war.  Auf  der  Rückfahrt  über  St.  Polten 
kamen  sie  nach  Zagging,  »einem  kostbaren  und  fast  königlich  ge- 
zierten Schlosse  des  Helmhart  Jörger«  (heute  Kuefstein'scher  Be- 
sitz, v.  Abt.  10).  B.  kam  dann  zu  Feyertager  nach  Hasendorf,  zu 
Andreas  Kornfail  (dessen  Vetter  die  Schwester  Regina  unseres 
H.  Georg  geheiratet  hatte)  nach  Würmla,  zu  Heinrich  von  Oedt 
nach  Oedenthal  und  zu  Christoph  Rueber  auf  Püxendorf,  einem 
Schwager  des  H.  Georg.  Hier  traf  er  den  »groben  M.  Volmarius, 
einen  Erzfiacianer«,  der  den  Dr.  Backmeister  sofort  mit  dem  Substanz- 
und  Akzidensstreite  ankrakehlte,  zum  großen  Verdrusse  aller  der  hier 
genannten  Herren,  die  gegenwärtig  waren  und  den  hetzenden  Prädikanten 
ebenso  wenig  billigten,  wie  Grabner  den  seinigen,  den  er  aber  wegen 
des  Widerstrebens  seiner  Untertanen  schwer  loswerden  konnte. 

Die  Rückreise  »wurde  über  Holenburg  angetreten,  wo  sie  unter 
großer  Gefahr  über  die  Donau  setzten  und  von  einem  grausamen  Ge- 
witter« überrascht  wurden.  In  Grafenwerth,  welches  »nicht  allein  wegen 
des  ansehnlichen  und  prächtigen  Gebäudes  und  des  von  einem  gefan- 
genen Türken  (deren  viele  da  waren)  angelegten  schönen  Gartens,  sondern 
auch  wegen  der  zierlichen  Rüstkammer«  mit  dem  Feinde  abgenommenen 
Trophäen  etc.  sehenswürdig  war,  trafen  sie  wieder  einen  hitzigen  Flacianer, 

')  Raupach,  1.  c.  p.  74. 
2)  Raupach,  1.  c.  96 ff. 


230 

den  J.  Magdeburgius,  der  nachträglich  seine  Galle  an  Backmeister 
ausließ.  Über  das  dem  Freih.  Bernhard  Turczi  gehörige  Grafenegg 
kam  man  nach  Hörn  zurück. 

Für  die  dritte  Session  der  Konferenz  waren  Strein  und 
Mamming  von  den  Ständen,  die  über  die  Vorschläge  der  früheren 
Zusammenkunft  beschlossen  hatten,  beauftragt,  mit  den  Theologen 
zu  verhandeln  und  hauptsächlich  die  Visitation  vorzubereiten. 
Nach  einer  Predigt,  in  welcher  die  Notwendigkeit  des  Gebetes  und 
brüderlicher  Liebe  und  Eintracht  eingeschärft  wurde,  und  nach- 
dem der  Segen  Gottes  von  der  ganzen  Gemeinde  von  Hörn  er- 
fleht worden  war,  ging  man  im  Schlosse  an  die  Beratung  des 
Examens  mit  den  Theologen  und  führte  diese  über  verschiedene 
Diskussionen  hinweg  zu  einer  Übereinstimmung  und  Unterschrift 
durch  die  speziell  vorgeladenen  Vertreter  der  Prediger. 

Um  den  Erbsündenstreit  womöglich  aus  der  Welt  zu  schaffen, 
wurde  Backmeister  ersucht,  eine  Deklarationsschrift  darüber 
zu  verfertigen,  welche  den  Ständen  vorgelegt  wurde. 

Mittlerweile  waren  seine  Hausherren  bemüht,  ihm  den  Aufenthalt 
so  angenehm  als  möglich  zu  machen,  indem  sie  ihn  auf  ihren  Besitzung-en 
Molt,  Wiltperg,  Grueb  herumführten,  wobei  wieder  eines  Gewitters 
Erwähnung  geschieht,  durch  welches  auch  das  Stift  Göttweig  in  Asche 
gelegt  wurde. 

• 

Am  i.Juni  begab  sich  Backmeister  nach  Rodaun,  wohin 
er  von  den  Ständen  berufen  worden  war,  um  noch  einige  Auf- 
klärung über  seinen  Standpunkt  in  betreff  der  schon  von  den 
Ständen  angenommenen  Deklaration  und  ihrer  Anwendung  auf 
die  Examination  zu  geben. 

Bemerkenswert  ist  des  Sekretärs  Thalhammer  Äußerung, 
daß  in  den  jetzigen  Kirchensachen  unter  den  Ständen  eine  solche 
Einigkeit  und  Übereinstimmung  gesehen  werde,  dergleichen  nie- 
mals vordem  gewesen. *)  Man  war  wohl  des  Streites  etwas  über- 
drüssig und  sah  die  Notwendigkeit  der  Einigung  im  Kirchen- 
wesen ein,  über  welche  auch  mit  Backmeister  gehandelt  wurde. 
Als  dieser  nach  Wien  kam  und  mit  Roggendorf  konferierte, 
schien  selbst  dieser  an  den  neuerlichen  Umtrieben  und  verhetzenden 
Schriften  der  extremen  Prädikanten  wenig  Gefallen  zu  finden.  Back- 
meister  überreichte  ihm  eine  eingehende  Rechtfertigung  gegen 
die  ihn  verletzenden  Angriffe. 

Viel  nützte  es  nicht.  Denn  seine  Gegner  ließen  nicht  nach 
und  wurden  immer  heftiger.  Gleich  die  erste  Visitation,  welche 
auf  Grund  der  beschlossenen  Deklaration  in  Hörn  für  das  Viertel 
ob    d.  Mannhartsberge    abgehalten    wurde,    zeitigte    einen    neuen 


1)  Raupach,  1.  c.  123. 


231 

Vorstoß  der  Flacianer.  Sie  begann  am  11.  Juli  im  Beisein  der 
von  den  Ständen  dafür  Delegierten  V.  A.  Puchheim  und  Hans 
Stockhorner  zu  Starein.1)  Es  zeigte  sich  bei  vielen  der  ver- 
nommenen Prediger  ein  Widerstand  gegen  die  zu  große  Hin- 
neigung zum  Standpunkte  der  Akzidenzler.  Um  es  zu  keiner  Ver- 
weigerung der  Unterschriften  kommen  zu  lassen,  hatten  die  Direc- 
tores  politici  bald  den  Versuch  gemacht,  die  Theologici  zu  einer 
Modifikation  der  Formel  zu  bewegen.  Hauptsächlich  war  es  Stock- 
horner, der  auf  Backmeister  —  wie  dieser  an  Thalhammer 
schrieb  —  einredete,  während  Puchheim  mehr  zurückhielt.  Schließ- 
lich wurde  nach  Wien  an  die  Deputierten  referiert  und  der 
Landm arschall  begab  sich  selbst  nach  Hörn.  Das  mit  ihm 
schon  verabredete  Formular  wurde  von  Backmeister  erst  an- 
genommen, nachdem  ihm  seine  Erklärung  vom  Landmarschall 
sowie  von  Veit  Albrecht,  Niclas,  Adam  und  Dietrich  von 
Puechaim,  Hans  Georg  Khuffsteiner  und  Hans  Stockhorner 
bestätigt  worden  war.2)  Er  benützte  diesen  Anlaß,  um  die  Stände 
in  einem  Schreiben  darauf  aufmerksam  zu  machen,  wie  notwendig 
ein  Konsistorium  sei,  ohne  welches  die  bestehenden  Differenzen 
nicht  ausgeglichen  werden  könnten.  Sogar  Roggendorf  war 
ärgerlich  über  seinen  Prädikanten,  dessen  Hetzereien  die  Gemeinde 
in  zwei  Parteien  gespalten  hatte.  Einer  Reihe  anderer  Theologen 
und  Prediger  war  die  Modifikation  in  der  Deklaration  nicht  ge- 
nehm, so  daß  diese  anstatt  Versöhnung  nur  neuen  Zündstoff 
brachte. 

Das  Examen  zeigte  eine  ziemliche  Diversität  der  Auffassun- 
gen und  ebenso  auch  des  Bildungsgrades.  Unser  Hans  Georg 
als  damaliger  Patronatsherr  von  Allentsteig  hatte  seine  drei 
Prediger  gesendet:  den  David  Hauenschild,  Pfarrer  von  All  ent- 
steig, den  Martin  Kahn  zu  Echsenbach  und  den  Bartholo- 
mäus Dauth  zu  Oberndorf.  Diesem  letzteren  wurde  aufgetragen, 
die  Symbola  auswendig  zu  lernen,  und  dem  Kahn,  die  Augs- 
burger Konfession  zu  kaufen  und  zu  lesen.  Beide  hatten  in 
Wittenberg  studiert,  wie  viele  andere,  die  auch  nicht  besser 
davon  profitiert  hatten.  Hauenschild  hingegen  stand  auf  einer 
höheren  Stufe  und  vertrat  seine  Bedenken  gegen  die  Unterschrift 
sowohl  Backmeister  als  Puchaimb  gegenüber  mit  den  ge- 
wohnten theologischen  Dialektiken  der  Flacianer.3) 

Von  Greillenstein  war  keiner  der  dortigen  Prädikanten 
Mathäus    Reuter,    Holtzmann   und  Engelmann    erwähnt,    die 


')  Raupach,  I.  c.  176.  —  Wiedemann,  1.  c.  40S. 

2)  Raupach,  1.  c.  201  u.  202. 

3)  Raupach,  1.  c.  184,  193  u.  195  u.  Presbyt.  24,  57  u.  74.  —  Wiedemann, 
II,  625,  626  u.  629.  —  N.-Ö.  Topographie,  II,  448.  —  Geschichtl.  Beil.,  IV,  121  u.  455 
u.  V,  444. 


232 

sich  auch  in  den  Raup  achschen  Verzeichnissen1)  nicht   vorfinden, 
also  einer  späteren  Zeit  angehören  dürften. 

In  den  Vierteln  Ober  und  Unter  dem  Wiener  Wald,  wo 
manche  Vorgeladene  nicht  erschienen,  fiel  die  Visitation  ziemlich  ruhig 
aus.  Dagegen  hatten  die  Visitatoren  über  das  Viertel  unter  dem 
Mannhartsberge  bitter  zu  klagen,  wo  mehr  als  zehn  der  zanksüchtigsten 
Flacianer  durch  den  gewohnten  Streit  den  ärgsten  Jammer  anrichteten. 

Die  Ausbreitung  der  Evangelischen  war  schon  ziemlich  weit  ge- 
diehen: Bei  200  Herrschaften,  300  Städte,  Märkte  und  Dörfer  mit  bei 
200  Predigern.  Davon  Ober  d.  Mannhartsberge  allein  53  Herrschaften, 
an   100  Städte,  Märkte  und  Dörfer  mit  80  Predigern. 

Die  Evangelischen  waren  also  der  Zahl  nach  stärker  als 
durch  Einigkeit.  Backmeister  verfehlte  nicht  in  seiner  Schluß- 
relation  an  die  Stände  auf  letztere  mit  dringenden  Worten  hin- 
zuarbeiten und  die  Errichtung  des  Konsistoriums  anzuempfehlen. 
Die  Stelle  eines  Superintendenten  wollte  er  nicht  annehmen,  wohl 
aber  veranlaßte  er  Konrad  Becker  aus  Braunschweig  i.  J.  1582, 
nach  Wien  zu  kommen.  Er  selbst  hatte  genug  des  Streites  und 
verteidigte  sich  noch  in  der  erwähnten  Schrift  gegen  die  auf  ihn 
niederhagelnden  Vorwürfe  wegen  der  Deklaration  und  deren 
Modifikation.  Er  schloß  daher  seine  obenerwähnte  Protestation  bei 
samt  Wiederholung  der  unterschriebenen  Namen,  unter  denen 
sich,  wie  wir  gesehen,  auch  jener  des  Hans  Georg  Khuffsteiner 
als  vermittelnden  Vertrauensmannes  der  Stände  befand. 2) 

Dieser  war  es  auch,  dem  die  Aufgabe  zufiel,  dem  Dr.  Back- 
meister vor  seiner  am  14.  Oktob.  1580  in  Gesellschaft  des  Thal- 
hammer erfolgenden  Rückreise  nach  Rostock  den  Dank  der 
Stände  auszusprechen  und  ihm  »im  Namen  der  löblichen  Land- 
schaft ein  Ehrengeschenk  von  450  ungar.  Ducaten  und  einer 
vergüldeten  Scheuren«  (Pokal)  zu  überreichen,  worüber  eine 
v.  8.  Oktob.  datierte  »Quittung  des  Christian  Thalhammer,  einer 
Vz.  Anh.  I11.  löbl.  Landschaft  Obersecretari,  und  Georgen  Halbmayer,  Ein- 
nehmeramts-Verwalters,  im  Namen  Hn.  Hans  Georgen  Khuef- 
stainers  als  Verordneten«   in  unserem  Archive  erlag. 

* 

Die  Teilnahme  Hans  Georgs  an  den  Horner  Konferenzen, 
die  von  den  Quellen  gewiß  nicht  im  vollen  Umfange  wiedergegeben 
wird,  brachte  es  mit  sich,  daß  dieser  Episode  etwas  mehr  Auf- 
merksamkeit zu  widmen  war,  wobei  es  sorgfältig  vermieden 
wurde,  in  die  dogmatischen  Streitfragen,  die  zu  den  abstrusesten 
Folgerungen  verbohrter  Dialektik  führten,  einzugehen. 

!)  Raupach,  1.  c.  172. 

-)  Raupach,  1.  c.  355  u  357,  74  u.  Beil.  VIII.  —  Wiedemann,  I,  417.  —  Bibl, 
lc.  175. 


233 

Wenn  man  mit  Erstaunen  sieht,  wie  auch  die  Laien  sich 
dafür  erhitzten  und  in  die  Irrgänge  theosophischer  Spitzfindig- 
keiten sich  verloren,  um  an  der  Konstruktion  einer  religiösen 
Basis  herumzumodeln,  kann  man  ihnen  doch  die  Bewunderung 
nicht  versagen,  daß  sie  sich  in  die  höchsten  Probleme  mensch- 
licher Erfassuno-skraft  zu  erheben  suchten  und  mit  tiefrelioiösem 
Ernste  sich  durch  alle  entgegenstehenden  Schwierigkeiten  in  der 
Hoffnung  nicht  erschüttern  ließen,  endlich  die  Wahrheit  heraus- 
zukristallisieren. 

*  * 

* 

g)  Die  Stände.  1580— 1585. l) 

Man  war  hohenorts  offenbar  noch  im  Zweifel  über  den  ein-  1580. 
zuschlagenden  Weg.  Die  Haltung  der  evangelischen  Stände,  die 
ohne  sich  abschrecken  zu  lassen  immer  wieder  auf  die  ebenso 
oft  abgeschlagenen  Bitten  zurückkamen,  und  ihre  trotz  aller  Ver- 
bote festgehaltene  Verbindung  mit  dem  vierten  Stande,  die  kräf- 
tige Sprache  der  Wiener  Bürgerschaft  und  die  Erregung  in  den 
Städten,  die  an  die  Ereignisse  in  den  Niederlanden  anklang,  gab 
zu  denken.  Der  Erzherzog  hatte  dem  Kaiser  vorgestellt,  daß  der 
größte  Teil  der  Bevölkerung  protestantisch  sei  und  man  auf  die 
gleichen  Verhältnisse  in  den  übrigen  Erblanden  rechnen  müsse, 
deren  Zusammenwirken  bedrohlich  sei.  Man  könne  auch  weder 
vom  Papst  noch  von  Philipp  II.  Hilfe  ernsterer  Art  erhoffen. 
Daher  sei  es  vorsichtiger,  vorerst  mit  den  Ständen  durch  ver- 
mittelnde Haltung  fertig  zu  werden  und  sie  namentlich  von  der 
Bürgerschaft  zu  trennen. 

Es  überwogen  jedoch  —  wohl  auf  bayrische  Ermutigungen 
hin  —  die  schärferen  Ratschläge.  Die  Beamten,  welche  das 
Bürgerlibell  unterschrieben  hatten,  wurden  gemaßregelt,  Wien 
durch  eine  verstärkte  Garnison  beruhigt  und  den  Städten  aufs 
neue  eingeschärft,  sich  aller  Religionshandlung  zu  enthalten 
(18.  April   1580). 

Die  Stände  urgierten  neuerdings  auf  dem  am  29.  April  1580 
eröffneten  Landtage  den  vorgeschlagenen  Religionstraktat 
und  die  Erledigung  der  Bitten  für  welche  im  vorigen  Jahre  die 
Deputation  nach  Prag  gewählt  worden  war,  der  auch  Hans 
Georg  angehörte.  Sie  wiesen  auf  ihre  hohe  Schuldenlast  hin, 
die  es  ihnen  in  Verbindung  mit  der  durch  die  ungeordneten 
Religionsverhältnisse  verursachten  Geschäftsunsicherheit  immer 
schwerer    mache    Geld    aufzutreiben,    weshalb    auch   alle    Bewilli- 


')  Im  allgemeinen:  Krones,  III,  314  ff.  —  Huber,  IV,  293  ff.  —  Wiedemann, 
I,  390 ff.  —  V.  Bibl,  Gegenreformation,  isoff.  — Raupach,  E.  Ö.,  263  ff.  und  Forts.  III.  — 
Vancsa  1.  c.  —  Ldsk.  Jahrb.  1910.  V.  Bibl,  Die  Berichte  G.  Eder's. 


234 

gungen  nichts  nützten.  Sie  wurden  bis  zu  der  demnächstigen  An- 
kunft des  Kaisers  vertröstet,  worauf  sie  die  Propositionen  er- 
ledigten. Doch  suchten  sie  Sicherheit  zu  erlangen  und  ließen  den 
Erzherzog  ihr  Mißtrauen  in  seine  Absichten  unverhohlen  erkennen. 
Sie  fügten  daher  in  die  Schlußantwort  des  Landtages  vom  12.  Juni 
die  Bitte  um  Wiederherstellung  des  abgeschafften  Religionswesens 
ein.  Gegen  diesen  Passus  legten  die  vom  Erzherzoge  energisch 
aufgemunterten  Prälaten,  die  sich  endlich  ermannten,  einen  scharfen 
Protest  ein,  während  die  Städte  gleichzeitig  unerschrocken  er- 
klärten, mit  den  zwei  oberen  Ständen  ungetrennt  bei  der  Augs- 
burger Konfession  verbleiben  zu  wollen.1)  Doch  wurden  sie 
durch  die  schon  berührten  strengen  Maßregeln  bald  abgelenkt 
und  auch  jene  fühlten,  daß  ihre  Verbindung  das  ganze  Religions- 
wesen zu  gefährden  drohe. 

Auch  in  Steiermark  wurden  die  gewährten  Konzessionen,  die 
auf  dem  Brucker  Landtage  v.  1578  erneuert  worden  waren,  restriktiv 
ausgelegt,  wogegen  die  Stände  auf  dem  Landtage  v.  1580  die  Unter- 
stützung der  Unter-  und  Oberösterreicher  anriefen 2J,  die  aber  nicht  mehr 
versammelt  waren  und  schwerlich  einen  besseren  Erfolg  als  für  sich 
selbst  hätten  erzielen  können. 


Bnchladen 

im 
Landhaus. 


Vz.  299. 


Ein  Hauptaugenmerk  wurde  der  Säuberung  der  Buchläden, 
namentlich  desjenigen  des  Landhauses  zugewendet.  Elias  Frei- 
tag hatte  diesen  von  der  Witwe  seines  Vorgängers  i.  J.  1577 
übernommen  und  von  den  Ständen  die  Konzession  erhalten,  unter 
der  Bedingung  keine  Bücher  zu  führen  die  der  Augsburgi- 
schen Konfession  zuwiderliefen.  Am  19.  Novb.  1580  beschwerte 
er  sich,  daß  der  Bischof  von  Wien  mit  dem  Propst  von 
St.  Dorothea  und  zwei  Stadträten  seinen  Laden  inspiziert  und 
ihm  befohlen  habe,  das  Geschäft  zu  sperren  und  die  Bücher  Augs- 
burger Konfession  wegzuführen.  Dies  war  auf  Grund  eines 
kais.  Dekretes  v.  6.  Novbr.  geschehen,  nach  welchem  allen  Buch- 
führern die  der  katholischen  Religion  zuwideren  Bücher  abge- 
nommen werden  sollten.3)  Wie  heftig  dieser  Vorgang  die  Evan- 
gelischen berührte,  zeigt  der  Umstand,  daß  schon  am  Tage 
nach  demselben,  am  20.  Novb.,  Niclas  von  Puechaimb  ein 
vertrauliches  Schreiben  an  seinen  Mitverordneten  Hans  Georg 
Khuefstainer  richtete,  um  ihm  mitzuteilen,  daß  »ein  geistlicher 
Verordneter,  der  Probst  von  St.  Dorothea,  neben  dem  Bischof 
von  Wien    den    Buchladen    im  Landhaus    besucht    und    gesperrt 

1)  LA.,  B.  III,  26.  —  Bibl,  1.  c.  167.   —  Raupach,  Forts.  I,  327. 

2)  Hurter,  1.  c.  I,  440. 

3)  LA.,  Rel.  Exzpt.-B.  1577.  cod.  cit.  Fol.  382-406.  —  Raupach,  Forts.  I,  328 
u.  III,  9. 


235 

hat,  daher  die  politischen  Verordneten  neben  ihm  nicht  weiter 
sitzen  wollen«.  Diese  begnügten  sich  nicht  mit  einer  platonischen 
Mißbilligung,  sondern  suspendierten  sein  Mandat.  Zur  Rede  ge- 
stellt, wie  er  sich  als  Verordneter  eines  solchen  Vorgehens  an- 
maßen konnte,  entschuldigte  sich  der  Propst  wegen  seiner  Un- 
wissenheit, da  er  erst  kürzlich  gewählt  worden  sei,  und  bat,  es 
ihm  nicht  nachzutragen,  was  auch  angenommen  wurde.  Auch  der 
Prälatenstand  verwies  ihm  sein  eigenmächtiges  Vorgehen  und  bat 
die  Verordneten  (19.  Dezb.),  welche  ihn  aus  ihrer  Mitte  ausstoßen 
wollten,  sie  mögen,  obwohl  er  nicht  recht  getan,  »die  Sache  ein 
gut  Ding  sein  lassen  und  ihn  in  ihrer  Mitte  behalten«,  worauf 
geantwortet  wurde,  sie  müßte  den  anderen  Landleuten  vorge- 
tragen werden.  Dem  Buchführer  wurde  empfohlen  den  Laden 
wieder  aufzumachen.  Gleichzeitig  ergingen  scharfe  Dekrete  der  Ver- 
ordneten  an  den  Bürgermeister  von  Wien  und  den  Bischof  Joh. 
Caspar,  wie  sie  dazu  kämen  in  das  befreite  Landhaus  einzu- 
dringen und  dort  Amtshandlungen  vorzunehmen,  worauf  diese 
sich  auf  den  erzherzogl.  Befehl,  die  Religionspflicht  und  den  Um- 
stand beriefen,  daß  der  Buchhandel  als  bürgerliches  Gewerbe 
durch  die  Exemtion  nicht  berührt  werde.  Beiden  wurde  repliziert, 
sie  würden  auf  dem  Landtage  Gelegenheit  haben,  »sich  ihres 
Unfuges  zu  erweisen «. 

Mit  Dekret  v.  1.  Februar  1 58 1  wurde  sodann  dem  Propste 
die  erbetene  Verzeihung  gewährt  und  dem  Prälatenstande  dies  zur 
befriedigenden  Kenntnis  mitgeteilt.  Allein  im  Gegensatze  zu  seiner 
früheren  Haltung  antwortete  dieser,  wahrscheinlich  von  Khlesl 
aufgemuntert,  nach  Eröffnung  des  Landtages  mit  einem  feierlichen 
Proteste     gegen    die   erfolgte  Ausschließung    seines   Verordneten. 

Die  Stände  verwahrten  sich  natürlich  ihrerseits  bei  dem  Erz- 
herzoge gegen  die  Verletzung  ihrer  Immunität,  worauf  sie  am 
20.  März  dahin  verständigt  wurden  »daß  allerdings  im  Landhause 
von  alters  her  auf  dem  Saale  und  im  Hofe  allerlei  Kramerei  feil- 
gehalten werde,  doch  nur  während  des  Landtages  und  des  Land- 
rechtes«. Übrigens  wurden  ihnen  die  an  den  Bischof  und  den 
Bürgermeister  gerichteten  scharfen  Dekrete  verwiesen.1) 

Frey  tag  erhielt  am  27.  Mai  1581  den  von  ihm  selbst  er- 
betenen Abschied,  womit  diese  Episode  ihren  Abschluß  fand. 

*  * 

* 

Nicht  ohne  Schwierigkeit    war    der    eben   erwähnte   Landtag     Landtag 
zustandegekommen.  Die  Verordneten,   unter  denen  Hans  Georg    von 
angeführt  erscheint,    schrieben  am    1.  Februar   1581    an  den  Erz- 

')  Ldsk.  1.  c,  Briefe  Eder's,  p.  119. 


236 

herzog  Maximilian,  daß  sie  die,  wie  es  scheint,  vorläufige  Mit- 
teilung über  die  Absicht  den  Landtag  auf  den  20.  Februar  ein- 
zuberufen erst  am  30.  Jänner  spät  nachts  erhalten  hätten,  und 
zweifelten,  daß  es  möglich  sein  würde,  die  Landleute,  die  meistens 
nicht  so  gar  nahe  in  den  vier  Vierteln  des  Landes  wohnten,  so 
rechtzeitig  zu  verständigen,  daß  sie  zu  dem  bestimmten  Termin 
auch  eintreffen  könnten,  da  viele  nicht  umgehend  die  Reise  an- 
zutreten vermöchten.  Es  sei  ratsam,  die  Stände  in  Gutem  zu  er- 
halten, daher  den  Termin  zu  verlängern.1)  Dies  geschah  jedoch 
nicht.  Der  Landtag  wurde  mit  kais.  Schreiben  v.  10.  auf  den 
20.  Februar  einberufen,  was  die  natürliche  Folge  hatte,  daß  die 
Stände  sich  unter  dem  13.  März  darüber  beklagten  und  für 
künftig  um   längeren  Termin  baten. 

Am  10.  März  fand  eine  Ausschußsitzung,  bei  welcher  H.  Georg 
genannt  wird,  mit  den  Abgeordneten  der  Städte  statt  und  darauf- 
hin erfolgte  die  Mitteilung  der  Beschlüsse  der  Ständeversammlung 
an  die  Prälatenbank  und  die  Städte,  bei  welchen  beiden  Anlässen 
Hans  Georg  als  Ausschuß  intervenierte.  Die  Bewilligung  der 
doppelten  Gült  erfolgte  zwar,  aber  nur  auf  ein  halbes  Jahr.  Weitere 
Verhandlungen  betrafen  die  ständischen  Gravamina  sowohl  als 
die  Erbhuldigung. 

Kaiserl  Durch    diese    dürften    auch   die  zwei  Schreiben    des  Kaisers 

Schreiben  TT  _  ,  .  .  .  . 

an         an    Hans  Georg    hervorgerufen    worden   sein,    aus  deren    einem 

Hans  Georg.  >>zu  sehen,  in  was  Gnad  und  Ansehen  gedachter  Herr  bei  Ihro 
Vz.  368.  Maj.  gewesen«.  Ein  ganz  besonderes  Vertrauen  muß  es  gewesen 
sein  welches  den  Kaiser  veranlaßte  den  damaligen  Landmarschall 
Freiherrn  von  Roggendorf  und  den  Kammerpräsidenten  Frei- 
herrn Helmhart  von  Jörger  an  Hans  Georg  Kueffstainer 
mit  dem  Auftrage  zu  senden,  »bei  Dir  Anbringens  und  Werbung 
zu  thun,  wie  Du  von  Ihnen  vernehmen  würdest,  gnädiglich  be- 
fehlendt  Du  wollest  gedachten  unsern  Räthen  in  demselben  Ihren 
Beil.  99.  Anbringen  alß  unß  selbst  nit  allein  vollkhomen  glauben  geben 
und  zuestellen  sondern  auch  darauf  also  willfährig  und  gehor- 
samb  erzeugen,  wie  es  der  Sachen  Notturfft  erfordert  und  unser 
gnädigist  entlich  Vertrauen  zu  Dir  gestellt  ist«.  Dto.  Prag, 
1 1.  Juli    1 58 1 . 

Der  ganze  Tenor  und  die  feierliche  Form  dieses  huldvollen 
Dekretes  läßt  ebenso  wie  die  Zusicherung  gnädiger  Gegenerkennt- 
lichkeit keinen  Zweifel  darüber,  daß  es  sich  um  eine  sehr  wich- 
tige Sache  handelte,  in  welcher  der  Kaiser  selbst  sich  herabließ, 
sich  an  seinen  Rat  durch  eigene  sehr  hochstehende  Bevollmäch- 
tigte zu  wenden. 


»)  LA.,  Ltg.  15S1. 


237 

Es  kann  sich  um  eine  Verhandlung  in  den  brennenden  Reli- 
gionssachen gehandelt  haben,  Übernahme  einer  Mission  oder  Ein- 
wirkung auf  die  Standesgenossen  anläßlich  der  im  Oktober  1 58 1 
wieder  bevorstehenden  Landtagssession. 

Auf  diese  bezieht  sich  das  andere  Schreiben,  welches  Kaiser 
Rudolf  II.  an  seinen  »getreuen  lieben  Hans  Georgen  Kueff- 
stainer,  unsern  Rath«  ddto.  Prag,  13.  September  1581  rich- 
tete, um  ihn  aufzufordern,  zu  dem  auf  den  20.  Oktober  nach  Beil-  10°- 
Wien  einberufenen  Landtage  wegen  Bewilligung  der  doppelten 
Gült  bestimmt  zu  erscheinen. 

Dieses  Schreiben  zeigt  so  recht  die  milde  Art  und  Weise, 
mit  welcher  der  Herrscher  zu  seinen  Untertanen  und  Ständen  zu 
sprechen  gewohnt  war,  aber  auch  die  Kraft  des  Willens  ist  ge- 
nügend hervorgekehrt,  um  namentlich  von  seinen  Räten  nicht 
mißverstanden  zu  werden,  was  gerade  angesichts  der  religiösen 
Irrungen  auf  der  einen,  der  drohenden  Türkengefahr  auf  der 
anderen  Seite  nicht  überflüssig  gewesen  sein  mag. 

*  * 

* 

Nichtsdestoweniger  setzten  die  zwei  Stände  den  kais.  Pro-  Religions- 
positionen v.  26.  Oktober  zuerst  einigen  Widerstand  entgegen,  bestätigt, 
indem  sie  sich  mit  ihrer  geringen  Anzahl  infolge  der  Weinlese 
entschuldigten  und  baten  daß  der  Kaiser  endlich  wieder  selbst 
im  Lande  erscheinen  möge,  bis  zu  welchem  freudigen  Zeitpunkte 
die  Sache  aufgeschoben  werden  solle.  Erzherzog  Ernst  machte 
auf  die  dringende  Not  aufmerksam,  man  habe  die  erbetene  schrift- 
liche Einladung  an  die  einzelnen  Stände  ergehen  lassen,  sie  mögen 
nun  das  Votum  nicht  weiter  verziehen.  Daraufhin  ließ  man  wieder 
ein  Rundschreiben  mit  der  nochmaligen  Aufforderung  zum  Erscheinen 
ergehen.  Unter  den  Adressaten  ist  bei  18  Herren  und  30  Rittern 
auch  Hans  Georg  verzeichnet.  Die  schon  anwesenden  9  Herren 
und  14  Ritter  votierten  aber  gleichzeitig  den  zweiten  Termin  der 
doppelten  Gült,  wofür  sowohl  der  Erzherzog  als  der  Kaiser  den 
Ständen  dankte  und  die  Beratschlagung  ihrer  Gravamina  ver- 
sprach. Auch  wurde  ihnen  unter  dem  16.  November  1 58 1  die 
bisherige  Religionskonzession  bestätigt,  indem  der  Kaiser 
ausdrücklich  wiederholte,  daß  über  das  bereits  Bewilligte  nicht 
hinausgegangen  werden  könne,  doch  mögen  sie  dies  ruhig  exer- 
zieren, so  daß  auch  die  Katholischen  mit  dem  Ihrigen  unbeleidigt 
bleiben.  Es  habe  bei  der  von  ihm  zugesagten  und  von  seinem 
dahingeschiedenen  Vorgänger  erteilten  Konzession  ein  für  alle- 
mal sein  Verbleiben.1) 


l)  LA,  Ltg.  1581  u.  Rel.  Exzpt.-Buch. 


238 

1582-  Daraufhin    wurde    am    2.  Jänner  1582    um   9  Uhr  früh    dem 

Kaiser,  der  am  23.  Dezb.  in  Wien  angekommen  war,  wieder  eine 
lange  Supplik  übergeben,  um  Wiederherstellung  des  i.  J.  1578 
abgeschafften  Religions-Exercitii  zu  erbitten,  was  jedoch  wieder 
als  nicht  tunlich  erklärt  ward.1) 

Dennoch  verloren  die  Stände  den  Mut  nicht.  Ein  »ungefär- 
liches  Notl  welcher  Gestalt  es  auf  der  kais.  Maj.  gnädigstes  Zu- 
lassen mit  dem  Exercitio  religionis  der  beiden  Stände  in  der  Stadt 
Wien  gehalten  werden  solle«  brachte  das  Resultat  der  auf  Be- 
fehl des  Kaisers  mit  den  Erzherzogen  Ernst  und  Maximilian 
gepflogenen  Unterhandlungen  in  einen  von  den  Ausschüssen  am 
24.  Mai  1582  angenommenen  Vorschlag,  wonach  das  Exerzitium 
in  das  Haus  der  Stände,  wo  zuvor  die  neue  Schule  gewesen 
transferiert  und  mit  Bescheidenheit  ausgeübt  werden  sollte,  ohne 
daß  sie  genötigt  wären,  die  Bürger  auszuschließen.  Doch  auch 
dies  half  nicht  weiter.  Denn  am  30.  Mai  erfolgte  die  Resolution, 
nach  welcher  Se.  Maj.  das  »Notl«  ersehen  habe,  aber  da  es 
über  die  Konzession  hinausgehe,  könne  es  nicht  bewilligt  werden. -i) 

Nicht  glücklicher  waren  die  Stände  in  Steiermark.  In  einer  von 
78  Landleuten  unterschriebenen  Eingabe  beschwerten  sie  sich  gegen 
den  Nuntius  und  die  Jesuiten.  Der  Erzherzog  habe  ihnen  bei  der  Hul- 
digung verheißen,  der  Religion  wegen  niemand  zu  kränken,  hierauf 
1572  und  1576  eine  Religionspazifikation  gegeben,  dann  1578  den  Vertrag 
von  Brück  eingegangen  und  nun  wolle  er  Alles  aufbieten,  das  Land 
wieder  katholisch  zu  machen,  verweise  die  Prädikanten  etc.  Nichts- 
destoweniger hatten  diese  Proteste  keinen  Erfolg  und  hier  wie  in  Öster- 
reich wurden  die  Städte  und  Märkte  als  Krongut  stets  reserviert.3) 


Die  Außer  den  Religionsfragen  war  es  namentlich  die  Entziehung 

1      T      + 

1.  Instanz.  (jer  ers^en  Instanz  und  die  Überstellung  der  kirchlichen  Sachen 
nach  Hofe,  welche  die  Stände  bewegte.  Nach  dilatorischen  Ant- 
worten des  Erzherzogs  Ernst  auf  deren  Beschwerden  erfolgte 
erst  am  14.  Mai  1582  eine  eingehende  kais.  Resolution  dahin, 
die  Regierung  habe,  außer  in  ganz  besonderen  Fällen  oder  auf 
A.  H.  Befehl,  keine  Sachen  an  sich  gezogen.  Auch  könne  sich 
Se.  Maj.  nicht  erinnern,  daß  etwas  vor  die  Regierung  oder  das 
Landmarschallsgericht  gehörendes  nach  Hof  gezogen  worden  wäre, 
außer  Immediat-,  Religions-  oder  geistlichen  Sachen.  In  diesen 
stehe  die  Disposition  allein  Sr.  Maj.  als  Landesfürsten  zu,  nach- 
dem sie  schon  K.  Maximilian  dorthin  geordnet  habe,  wo  sie  in 
Beratung  mit  den  Geheimen  und  Reichshofräten  behandelt  werden. 

J)  Cod.  cit.  Fol.  428—439. 

2)  Cod.  cit.  Fol.  448  ff. 

3)  Hurter,  1.  c.  I,  455. 


239 

Hierbei  soll  es  verbleiben  und  nach  dieser  Resolution  vorgegangen 
werden,  welche  präzisiert  was  zur  Regierung  und  was  nach  Hof 
gehört.  Nach  einem  der  wesentlichsten  Privilegien  des  Hauses 
Österreich  dürfe  auch  keine  Appellation  anderswohin  gehen  als 
lediglich  an  den  Landesfürsten.  Dieser  Resolution  liegt  ein  Memorial 
Khlesls  bei,  der  sich  gegen  die  von  den  Ständen  wider  ihn 
erhobenen  Beschwerden  verteidigte.1) 

*  * 

Die  Antwort  der  Stände  v.  29.  März  1583  auf  die  Landtagspro-  1583- 
Positionen  erinnert  daran,  daß  die  Schulden  schon  auf  1,700.000  fl. 
gestiegen  seien,  unter  K.  Maximilian  allein  hätten  sie  5  Millionen 
kontribuiert.  Jetzt  seien  den  Verordneten  wegen  ihrer  Bürgschaft 
schon  Güter  exequiert  worden  und  der  Kredit  des  Landes  ge- 
sunken. Die  Landtagsbewilligungen  seien  eine  willkürliche  Gabe, 
die  größtenteils  aus  der  drei  oberen  Stände  eigenem  Säckel  ge- 
leistet werde,  etc. 

Hierauf  wurde  mit  Befremden  und  Bedauern  von  Erzhzg.  Ernst 
erwidert,  die  A°.  1568  übernommene  Hofschuld  von  2V2  Millionen 
sei  nicht  am  Sinken  des  Kredites  schuld.  Alle  kais.  Kammergüter 
und  Kleinodien  seien  schon  in  der  Stände  Besitz,  Se.  Maj.  und 
Dero  Brüder  müßten  Mangel  leiden  und  doch  hätten  seine  Vor- 
fahren schon    17  Millionen  für  das  Land  ausgegeben. 

Schließlich  wurde  die  doppelte  Gült  bewilligt  und  in  der  dafür 
bestimmten  Landtagsfortsetzung  v.  20.  Aug.,  zu  welcher  Hans 
Georg  mit  66  anderen  speziell  von  den  Anwesenden  geladen 
wurde,  auch  das  »Deputat«  für  die  Brüder  des  Kaisers  und  noch 
das  10.  Pfund  aus  eigenem  Säckel,  nachdem  der  Kaiser  die  am 
14.  Sptb.  vor  ihm  erschienenen  Delegierten  gemahnt  hatte  sich 
zu  beeilen,  da  er  wegen  der  Kölnischen  Sache  sich  in  das  Reich 
begeben  müsse.2) 


Unseren  Hans  Georg  finden  wir  auf  der  Liste  des  am  Finanz- 
?5.  März  ,5.83.  von  den  ständen  eingesetzten  Ausschusses  von  *-"-■ 
je  sechs  Mitgliedern  jedes  der  drei  oberen  Stände.  Er  und  die 
anderen  Verordneten  hatten  den  Ständen  ihre  Resignation  ein- 
gereicht, da  sie  für  die  von  ihnen  verbürgte  Summe  von  536.000  fl. 
Landesschulden  geklagt  und  mit  Exekution  bedroht  worden  waren, 
daher  von  den  Ständen  entlastet  werden  wollten.   Die  ad  hoc  ge- 

')  LA.,  B.  II,  4.   —  Khevenh.,  I,  225.   —    Wiedemann,   I,  418.   —    Raupach, 
E.  Ö.,  167. 

2)  Cod.  cit.  Fol.  470  ff.   —  LA.  Ldtg.  1583  ., 


240 

wählte  Kommission  hatte  die  Aufgabe,  die  noch  unerledigten 
Artikel  der  Schuldenlast  und  der  Wirtschaftssachen,  der  neuen 
Aufschlagsordnung  und  der  Korrekturen  der  Verordneteninstruktion 
etc.  zu  bereinigen,  also  eine  Art  von  Sanierung  der  Landesfinanzen, 
eine  mit  Rücksicht  auf  die  damalige  Lage  der  letzteren  nicht 
ganz  einfache  Arbeit. ') 
1584—85.  Noch  im  September  1584  sahen  sich  die  Verordneten  Georg, 

Abt  zu  Lilienfeld,  Bernhard  Jörger  und  Hans  Georg  Khuef- 
stainer,  welche  von  sieben  Parteien  wegen  etlicher  unentrichteter 
namhafter  Geldposten  mit  Exekution  bedroht  wurden,  genötigt 
um  Commissarios  von  Hof  zur  Erhandlung  eines  längeren  Termins 
zu  bitten.  Erzherzog  Ernst  bestimmte  daraufhin  unter  dem 
12.  Jänner  1585  »angesichts  der  schweren  Schuldenlast  der  Stände 
und  zur  Verhütung  eines  allgemeinen  Bruchs,  Schaden  und  Ge- 
fahr« die  Verordneten  zu  Kommissären,  welche  die  Parteien  vor- 
laden und  mit  ihnen  bezüglich  weiteren  Stillstandes  verhandeln 
sollten,  wodurch  jenen  ein  schöner  Vertrauensbeweis  zuteil  ward.-) 
Außerdem  erging  ein  strenger  Befehl  des  Erzherzogs  an  die 
säumigen  Landleute,  im  Landhause  zu  erscheinen  und  nicht  eher 
abzureisen  als  bis  sie  ihre  rückständigen  Landesanlagen  bezahlt 
hätten,  bei   2000  Dukaten  Pönfall.3) 

Nach  den  oberwähnten  bedeutenden  Bewilligungen,  nament- 
lich jener  zugunsten  der  Brüder  des  Kaisers,  erlangten  die  Stände 
schon  am  3.  Oktob.  1583  die  vierte  Lehengnade,  durch  welche 
die  Lehen  nahezu  dem  Allod  gleichgestellt  erschienen,  und  unter 
dem  20.  Juli  1585  eine  allgemeine  Bestätigung  sämtlicher  Lehen- 
gnaden der  früheren  Landesfürsten4)  sowie  das  Versprechen  der 
erbetenen  Assekuration  über  die  Nichtteilung  des  Landes.5) 

Trotz  der  immer  steigenden  Ansprüche  mußten  die  Mittel 
zur  Verteidigung  des  Landes  bewilligt  werden.  Es  ist  interessant, 
zu  vergleichen,  was  dieses  im  Interesse  der  Sicherheit  Europas 
geleistet  hat.  Die  Bewilligungen  der  N.-ö.  Stände  beliefen  sich 
während  der  14  Kriegsjahre  1592 — 1606  auf  8  Millionen,  also 
mehr  als  dem  Kaiser  während  40  Jahren  vom  gesamten  Deutschen 
Reiche  zufloß.  Dabei  gingen  unsere  Stände  nie  so  weit,  die  Be- 
willigung zu  verweigern,  wie  dies  i.  J.  1599  von  den  Ständen  von 
Steiermark,  Kärnten  und  Krain  geschah,  die  dabei  gegen  ihre 
Benennung  als   »Unterthanen«   protestierten.6) 

*  * 

»)  LA.,  Ldtg.  1583. 

*)  LA.,  Ldtg.  1584  u.  1585. 

3)  LA.,  Ldtg.  1585. 

4)  LA.,  A.  8.  10.  Repertorium  1583—85.  —  Heinke,  Lehenrecht,  II,  119.  — 
Kremer,  Lehenrecht,  I,  30.  —  Ldsk.  1.  c,  Eder's  Briefe. 

5)  Vide  Abschn.  9. 

6)  Hurter,  1.  c.  III,  97  u.  IV,  193. 


241 

In  den  Religionssachen  ging  es  wenig  vorwärts.  Die  Stände 
hatten  die  Organisation  des  Konsistoriums  nicht  aus  den  Augen  gelassen 
und  in  Ausführung  der  Horner  Beschlüsse  an  Stelle  des  nach  Hause 
zurückgekehrten  Backmeister  den  von  Chyträus  empfohlenen  Ver- 
fasser der  Norma  doctrinae,  Becker,  als  Superintendenten  hereinberufen. 
Doch  bei  dessen  im  Jänner  1582  erfolgten  Ankunft  wurde  er  durch  den 
hell  lodernden  Streit,  den  die  von  den  meisten  Prädikanten  unterschrie- 
bene Horner  Deklaration  nicht  zu  beschwichtigen  vermocht  hatte, 
abgeschreckt,  fand  keinen  Boden  der  Verständigung  und  kehrte  irn  Juli 
wieder  heim '),  wodurch  das  ganze  Unternehmen  in  Schwebe  geriet.  Die 
vom  Starhembergschen  Prädikanten  Magdeburgius  in  Efferding 
aufgeworfene  Streitfrage  über  die  Rechtfertigung  in  den  Leibern  der 
frommen  Geister  nach  ihrem  Ableben  brachte  die  leidige  Kontroverse  über 
die  Erbsünde  auf  den  Höhepunkt.  Durch  zahlreiche  Konfessionsschriften 
bestürmt,  ließen  sich  nun  die  Stände2),  selbst  geteilt,  Bekenntnisschriften 
von  beiden  Teilen  vorlegen  und  sandten  sie  zur  Begutachtung  an  die 
Universität  Altdorf.  Nachdem  diese  die  Lehrsätze  der  Flacianer  ver- 
warft), war  deren  Anhängern  der  Boden  abgegraben.  Doch  fanden 
sie  bis  zum  J.  1604  noch  Potektoren  unter  den  Ständen.4) 

Die  Prädikanten  in  Inzersdorf  und  Hernais  fuhren  fort  einen 
großen  Zulauf  der  Wiener  und  gleichzeitig  auch  erneuerte  Verbote  ihres 
Gottesdienstes  hervorzurufen.  Die  evangelischen  Stände  sahen  sich  ver- 
anlaßt, dem  Kaiser  durch  den  Landmarschall  von  Roggendorf  vorzu- 
stellen, daß  sie  ihren  Gottesdienst  auf  Grund  der  Assekuration  hielten 
und  in  ihrem  Gewissen  anderen  nicht  verwehren  könnten,  das  Wort 
Gottes  zu  hören.  Auf  den  abweislichen  Bescheid  v.  24.  Jänner  1585  und 
die  Drohung  mit  der  Entziehung  der  Konzession  baten  sie  (21.  Juni),  den 
Anschuldigungen  ihrer  Gegner  (Khlesl)  kein  Gehör  mehr  zu  schenken. 5) 
Nun  wurde  neuerdings  ihnen  das  Recht  abgesprochen,  für  den  vierten 
Stand  zu  interzedieren,  die  Religionsübung  in  den  Städten  und  Märkten 
verboten  und  die  Prädikanten  von  Inzersdorf  und  Hernais  abge- 
schafft.6) Auch  die  Zusammenkunft  von  Deputierten  auf  dem  Schlosse 
Feldsberg  desHartmann  von  Liechtenstein  stellte  ein  erzherzogliches 
Dekret  v.  5.  August  1585  trotz  ihres  vermittelnden  Zweckes  ein.7) 

Diesem  konstant  fortgesetzten  festen  Widerstände  gegenüber 
bot  der  Zustand  der  Evangelischen  ein  beklagenswertes  Bild  der 
Zerfahrenheit.  Je  offensichtlicher  der  Zersetzungsprozeß  innerhalb 
der  neuen  Lehre  durch  ihre  eigenen  Vertreter  zunahm,  desto  mehr 
Aussicht  bot  deren  Bekämpfung  in  Wort  und  Schrift  und  die 
immer  kräftiger  auftretende  Werbung  für  die  Rückkehr  zum  alten 
Glauben  konnte  ihre  Wirksamkeit  im  Verhältnisse  des  Eifers  und 
der  Geschicklichkeit  ihrer  Vorkämpfer  ausdehnen,  die  ihren  Geg- 
nern unstreitig  an  Einheit  des  Gedankens  und  des  Zieles  über- 
legen waren.  Unterstützt  von  dem  Rückhalte,   den  sie  an  höchster 

>)  Raupach,  Forts.  III,  32    —  Wiedemann,  I.  424. 

2)  LA.    Ritterstandsarchiv,  R.  r.  r.  I.  —   Raupach,  Fcrts.  III,  17. 

3)  Raupach,  Forts.  II f,  34fr.  u.  Beil.,  III.  —  Wiedemann,  I,  426. 
*)  Raupach,  Forts.  III,  64.  —  Khevenh.,  Ann.,  VI,  2788. 

5)  LA.,  Rel.  Exzpt.-B.  —  Cod.  cit.  Fol.  534. 

6)  LA,  Rel.  Exzpt.-B.  —  Khevenh.,  II,  360.  —  Raupach,  E.  ö.,  169  ff. 

7)  Cod.  cit.  Fol.  528.  —  Wiedemann,  I,  426. 

C.  Kuefstein.  II.  16 


242 

Stelle  fanden,  der  Aktion  des  Klosterrates  und  des  Erzherzogs 
erzielten  neue  geistliche  Orden,  vornehmlich  die  schon  von  Fer- 
dinand I.  hereinberufenen  Jesuiten,  durch  ihre  talentvollen  Schüler, 
zuerst  Canisius  und  Claudius  Jajus,  dann  vor  allem  P.  Scherer 
und  dessen  Konvertit  Melchior  Khlesl,  überraschende  Resul- 
tate. Papst  Sixtus  V.  gab  dem  Erzherzog  Ernst  ein  Zeichen 
der  Billigung  und  der  Aufmunterung,  deren  es  kaum  mehr  be- 
durft hätte,  durch  die  Übersendung  des  geweihten  Degens  und 
Hutes1)  und  der  vom  Erzherzog  schon  1585  mit  Vollmachten 
versehene  Khlesl  konnte  sich  rühmen,  schon  eine  große  Anzahl 
von  Städten  und  Märkten  —  von  denen  einige  kürzlich  sogar 
keinen  Katholiken  mehr  in  den  Rat  gelangen  lassen  wollten  — 
zum  alten  Glauben  zurückgeführt  zu  haben.2)  Wie  es  aber  mit  der 
inneren  Überzeugung  der  auf  solcher  Parforcejagd  Bekehrten  aus- 
gesehen haben  mag,  dafür  liefert  die  weitere  Entwicklung  lehrreiche 
Illustrationen.  Noch  kurz  vorher  schrieb  Eder:  In  Religionssachen 
macht  Jeder  was  er  will,  und  dadurch  herrscht  ziemlicher  Friede.3} 

*  * 

* 

h)  Hans  Georg  und  der  neue  Kalender. 

Zu  den  vielen  Fragen,  welche  die  Geister  bewegten,  gesellte 
sich  jene  der  Kalenderreform,  von  welcher  man  hätte  meinen 
können,  daß  sie  den  konfessionellen  und  politischen  Streitigkeiten 
entrückt  bleiben  konnte.  Und  doch  wurde  ihr  eine  politisch-reli- 
giöse Bedeutung  gegeben,  da  man  mit  Freuden  jeden  Vorwand 
ergriff,   auf  den  eine  Opposition  gebaut  werden  konnte.4) 

Vielleicht  war  der  Augenblick  nicht  günstig  gewählt,  um  in 
die  noch  hohe  Wellen  schlagende  Bewegung  der  Geister  einen 
neuen  Zankapfel  zu  werfen.  Allein  gerade  darin  zeigt  sich  die 
moralische  Macht  des  Papsttums,  daß  sie  nie  heller  strahlte  als 
inmitten  der  wildesten  Brandung. 

So  einleuchtend  die  richtige  Lösung  des  wissenschaftlichen 
Problems  uns  heute  erscheint  und  so  einfach  logisch  die  Ratio 
legis  der  darauf  gebauten  Verfügungen,  so  wenig  konnte  auf  das 
Verständnis  der  großen  Massen  und  die  sofortige  Willfährigkeit 
der  Gebildeten,  namentlich  jener  denen  alles  was  von  Rom  kam 
verdächtig  erschien,  gerechnet  werden. 

Tatsächlich  war  gerade  die  Epoche  der  großen  Astronomen  und 
Mathematiker  wie  keine  andere  berufen,  die  schon  lange  als  wünschens- 
wert erkannte  Reform   des  Julianischen  Kalenders    ins  Leben    zu  rufen,. 

1)  Wiedemann,  I,  475.  —  Raupach,  Forts.,  III,  83. 

2)  Wiedemann,  I,  427  u.  483.  —  A.  Kerschbaumer,  Kardinal  Khlesl,  pag.  39. 

3)  Eder,  ad  1584  in  Ldsk.  1.  c. 

4)  Raupach,  Forts.,  III,  42.  —  Wiedemann,  I,  pag.  429—458. 


243 

nachdem  sich  der  Eintritt  der  Frühjahrsgleiche  von  dem  durch  das  Kon- 
zilium von  Nikäa  i.  J.  325  akzeptierten  Datum  des  21.  März  immer  mehr 
entfernt  hatte,  so  daß  sie  i.  J.  1582  schon  auf  den  11.  März  fiel. 

Die  Wichtigkeit  eines  fester  stehenden  Ausgangspunktes  für  den 
Zyklus  der  beweglichen  Kirchenfeste  hatte  schon  im  15.  Jahrhundert 
den  bekannten  Kardinal  Nikolaus  von  Cusa  zum  Studium  dieses 
Problems  bewogen  und  Papst  Sixtus  IV.  veranlaßt,  den  Regio- 
montanus  zur  Ausarbeitung  von  Vorschlägen  zu  beauftragen,  die  aber 
infolge  dessen  Ablebens  nicht  mehr  zustande  kamen.  Im  darauffolgenden 
Jahrhundert  wurde  die  Frage  auf  dem  Tridentiner  Konzil  angeregt 
und  Gregor  XIII.  betraute  im  Einvernehmen  mit  den  christlichen  Re- 
genten und  Universitäten  eine  Kommission  von  Gelehrten  mit  der 
wissenschaftlichen  Arbeit. 

Nach  deren  Vorschlägen  wurde  das  Julianische  System  durch  ein 
anderes,  welches  sich  der  wahren  Umlaufszeit  der  Erde  von  365  Tagen 
5  Stunden  48  Minuten  46  Sekunden  besser  anschloß,  ersetzt  und  die  seit  zwölf 
Jahrhunderten  entstandene  Differenz  durch  Ausschaltung  von  zehn  Tagen 
ausgeglichen.  Daher  verordnete  Gregor  XIII.  mit  der  Bulle  v.  24.  Februar 
1582,  daß  nach  dem  4.  Oktober  d.  J.  gleich  der  15.  zu  zählen  sei.1) 

*  * 

* 

Der  Vorschlag  zur  Kalenderreform  wurde  dem  Kaiser  und 
den  anderen  Staatsoberhäuptern  mitgeteilt  mit  dem  Ersuchen 
um  Einführung  desselben  in  ihren  Staaten.  An  den  Kaiser  war 
noch  speziell  der  Kardinal-Bischof  von  Trient,  L.  Madrusi,  ge- 
sendet worden.  In  Italien,  Spanien,  Frankreich,  Polen  und 
teilweise  in  den  Niederlanden  erfolgte  die  Annahme.  Auf  dem 
Reichstage  zu  Augsburg  aber,  wo  der  Kaiser  sie  proponierte, 
entstanden  Schwierigkeiten.  Der  Kurfürst  August  von  Sachsen 
und  Landgraf  Wilhelm  von  Hessen,  welcher  sich  eifrig  mit 
Astronomie  befaßte  und  in  seinen  Schreiben  an  die  Kurfürsten 
von  der  Pfalz  und  von  Sachsen  sowie  an  den  Herzog  Wilhelm 
von  Bayern  ausführte,  die  Neuerung  würde  im  Handel  und  Ver- 
kehr Verwirrung  hervorrufen,  stellten  sich  dagegen.2) 

In  Österreich  hatte  der  Bischof  von  Passau  der  päpst- 
lichen Bulle  zufolge  schon  am  23.  September  1582  die  Einführung 
verkündet,  mußte  sie  aber  wieder  zurücknehmen,  weil  die  Autori- 
sation  des  Kaisers  fehlte. 

Diese  erfolgte  erst  im  nächsten  Jahre.  Die  kaiserliche  Ver- 
ordnung v.  1.  Oktober  1583  besagt,  »nachdem  sich  im  alten 
Kalender  allerlei  Mängel  befinden,  derentwegen  nicht  allein  mit 
kaiserl.  Vorwissen,  sondern  auch  auf  etlicher  kaiserlicher  als  auch 
anderer  christlicher  Potentaten  vornehmer  Mathematicorum  fleißiges 
Nachdenken  und  Gutachten    ein  neuer  Kalender  verfaßt   und  für 

*)  Diesterweg,  Astronomie.  —  Schödler,  Buch  der  Natur.  —  Littrow,  Flam- 
marion, Brockhaus  etc. 

-)  LA.,  Mskpt.  B.  III,  26. 

16* 


244 

gut  befunden  wurde  und  in  anderen  Ländern  schon  in  Gebrauch 
steht,  so  wäre  er  auch  im  Hl.  Rom.  Reiche  und  den  Erblanden 
zu  verwenden,  um  keine  Ungleichheit  in  Handel  und  Gewerbe 
bestehen  zu  lassen«.  Man  sieht,  wie  mit  aller  Vorsicht  voree- 
gangen  und  der  Name  des  Papstes  sorgfältig  vermieden  wurde. 
Ebenso  auch  in  dem  zweiten  Generale  v.  20.  Jänner  1584,  welches 
den  neuen  Kalender  in  bestimmterer  Weise  vorschrieb,  indem  der 
alte  unter  Strafe  der  Ungnade  gänzlich  verboten  und  abgeschafft 
wurde. *) 

Die  Durchführung  ging  jedoch  nicht  ganz  glatt  vor  sich. 
Wie  im  Hl.  Rom.  Reiche  die  evangelischen  Fürsten  mit  Eifer  die 
»papistische  Erfindung«  zu  politischer  Opposition  verwerteten,  so 
konnten  auch  ihre  Gesinnungsgenossen  in  Österreich  sich  nicht 
sofort  damit  befreunden.  Die  Prädikanten,  namentlich  Hornberger 
in  Steiermark,  suchten  in  langstieligen  Ausführungen  die  Ge- 
fahren sündhafter  Unterwerfung  zu  beweisen. 

Aber  auch  abgesehen  von  dem  Ursprünge  der  neuen  Ein- 
führung konnte  sie  nur  mit  einer  gewaltigen  Umwälzung  in  den 
Angelegenheiten  des  täglichen  Lebens  ins  Werk  gesetzt  werden, 
so  daß  nicht  nur  der  gemeine  Mann  sondern  auch  die  Höher- 
stehenden die  Bedenken  teilen  konnten,  die  in  betreff  der  volks- 
wirtschaftlichen Schwierigkeiten  und  sonstigen  Mißlichkeiten  der 
plötzlichen  Ausscheidung    von  zehn  Tagen    zu  befürchten  waren. 

Es  ist  also  gar  nicht  erstaunlich,  die  Bewegung  gegen  den 
neuen  Kalender  entstehen  und  unseren  Hans  Georg  mit  den 
übrigen  evangelischen  Ständen  daran  teilnehmen  zu  sehen. 

Darüber  findet  sich  in  unserem  Archivverzeichnisse  nur  die 
Notiz:  »In  ainem  Packet  beisammen  etliche  kaiserliche  und  erz- 
herzogliche Bevehllich,  Decret  und  Sendschreiben  an  Herrn  Hans 
Vz.  300.  Georgen  Khuefstainer  die  Annehmung  des  neven  Calenders, 
dessen  sich  Herr  Khuefstainer  neben  andern  ain  Zeitlang  ge- 
weigert betffd.  beschehen  im  Jahr  1585.« 

Die  Grundherrschaften  wurden  seit  1583  öfters  aufgefordert, 
die  Reform  anzunehmen,  und  die  Dekanate  erhielten  den  Auftrag, 
zu  berichten,  wo  noch  der  alte  Kalender  gehalten  werde.  Auf 
die  von  Khlesl  diesfalls  ergangene  Zirkularweisung  im  Auftrage 
des  Erzherzogs  Ernst  und  des  Bischofs  Urban  von  Passau 
v.  26.  Jänner  1585  kamen  Berichte  ein,  die  nicht  sehr  zufrieden- 
stellend lauteten.  An  einigen  Stellen  wurde  der  neue,  an  anderen, 
namentlich  von  den  Prädikanten  und  evangelischen  Grundherr- 
schaften, der  alte  Kalender  beobachtet.  Die  Konfusion  beim  Volke 
war  groß  und  an  vielen  Orten  wurden   die  Feiertage,  namentlich 

')  Codex  Austr.,  I,  241  u.  II,  50. 


245 

das  hl.  Weihnachtsfest  doppelt  gehalten.  Unter  denjenigen,  die 
den  alten  Kalender  beibehielten,  wurde  vom  Dekanate  Zwettl 
Hans  Georg  Kuefstainer  zu  Allentsteig,  die  Prädikanten  des 
Andre  von  Puchaim,  des  Christoph  von  Windhag  in  Weitra, 
dann  im  Dekanate  am  Kamp  und  Schleinitz  der  Landmarschall 
Roggendorf,  beim  Pisamberg  Frau  Grabner,  Frau  v.  Zelking, 
Witwe  v.  Hardegg  etc.  genannt.1) 

Trotz  alles  Widerstandes  drang  die  astronomische  Wahrheit  doch 
schließlich  durch,  wenn  auch  nur  nach  und  nach,  und  wir  können  uns 
rühmen,  dem  Norden  Deutschlands,  welcher  erst  um  1710  nachfolgte, 
um  mehr  als  ein  Jahrhundert  vorausgeeilt  zu  sein.  Ein  letzter  kleiner 
Unterschied  wurde  in  Preußen  erst  von  Friedrich  dem  Großen  be- 
seitigt. 1752  folgte  England  (von  dem  jedoch  die  Encyclopedie  von 
1781  sagt,  daß  es  damals  noch  den  alten  Kalender  hielt)2),  1753 
Schweden  und  1798  endlich  als  letzte  die  Protestanten  in  Graubündten. 

Man  sieht  also,  daß  Hans  Georg  in  seinem  Widerstände 
recht  ansehnliche  Gesinnungsgenossen  hatte,  bis  er  sich  nach  drei 
Jahren  endlich  fügte. 

*  * 

* 

i)  Kaiser  Rudolfs  Erbteilung  mit  seinen  Brüdern. 

Um  dieselbe  Zeit  wurde  dem  Hans  Georg  ein  neuer  Beweis 
des  A.  H.  Vertrauens    zuteil,    indem    der    Kaiser    ihm    ein    »sehr 
gnädiges  Decret  und  bevehllich«    sandte,    »in  welchem    umstand-    Beil.  101. 
lieh  begehrt  wird,   daß  er  sich  gutwillig  zu  einem  Commissari  in     Vz.  369. 
Beraitung  und  Taxirung  der  Herrschaften  und  Güter,  welche  den 
Fürstl.  Durchl.    Ernesto,    Matthia  und  Maximiliano    zu   deren 
Fürstlichen  Residenzen  eingeräumt  werden  sollen,  wolle  gebrauchen 
lassen«.  Auf  diese  brüderliche  Teilung  der  Söhne    Maximilians     Vz.  370. 
bezog    sich    noch    ein    Paket    unterschiedlicher    Schriften    zumeist 
aus  d.  J.  1585. 

Bekanntlich  hatte  Rudolf  II.  mit  seinen  fünf  Brüdern  am 
10.  April  1578  einen  Erbteilungsvertrag  abgeschlossen.  Die  Ver- 
handlungen hatten  Mitte  Dezember  1577  begonnen  und  schon 
am  22.  Dezb.  war  man  darüber  einig,  daß  die  vom  Erbfeinde 
bedrohten,  gänzlich  überschuldeten  Erzherzogtümer  Ober-  und 
Unterösterreich  ungeteilt  bleiben  und  von  Rudolf  übernommen 
werden  müßten,  der  schon  zu  Lebzeiten  des  Vaters  Böhmen 
und  Ungarn  samt  den  inkorporierten  Landen  erhalten  hatte.  Am 
30.  September  hatten  die  Erzherzoge  im  eigenen  Namen  und 
jenem  Philipps  IL   die  Vollmacht  für  Rudolf  erteilt,   die  Huldi- 

l)  Wiedemann,  I,  438.  —  Geschieht!.  Beil.,  IV,   123. 
:)  Encyclopedie.  Paris  1781,  V,  8o5. 


245 

gung  der  N.-ö.  Stände  allein  anzunehmen,  und  Rudolf  hatte 
diesen  den  Revers  für  die  Huldigung  gegeben.1)  Nach  dem  Texte 
des  Vertrages2)  verpflichtete  sich  Rudolf  jedem  der  Brüder  aus 
Eigenem  20.000  fl.  jährlich  zu  geben,  die  mit  400.000  fl.  ver- 
sichert werden  sollten,  und  außerdem  je  5000  fl.  auf  Ämter  und 
Gefälle  in  Österreich.  Nach  drei  Jahren  sollten  sie  auf  gewisse 
Güter  eigentümlich  gesetzt  werden,  als  welche  Steyer,  Vogtei 
Wels,  Herrschaft  und  Burgvogtei  zu  Enns  samt  Mauthausen 
und  die  Herrschaften  St.  Polten  und  Weytra  bezeichnet  wurden. 
Diese  sollten  durch  je  zwei  von  Rudolf  und  den  Erzherzogen 
ernannte  Räte  ordentlich  beritten  und  geschätzt  und  der  zu  5"/0 
angeschlagene  Wert  vom  jährlichen  Deputat  von  5000  fl.  abge- 
rechnet werden.  Die  Brüder  erklärten  jedoch  damit  nicht  aus- 
kommen zu  können,  und  so  einigte  man  sich  schließlich  auf  je 
45.000  fl.  Zu  Residenzen  waren  bestimmt:  Steyer,  Wels,  Enns, 
Haus  und  Stadt  St.  Polten  und  Wevtra.  Eine  Reihe  näherer 
Bedingungen  waren  festgesetzt  und  dürften  die  Sache  dergestalt 
hinausgezogen  haben,  daß  die  Beraitung  und  Taxierung  der 
Herrschaften  erst  i.  J.  1584  in  Angriff  genommen  werden  konnte. 
Zu  dieser  Mission  nun  wurde  Hans  Georg  durch  kais.  Erlaß 
ddto.  Prag,  i.Mai  1584  ausersehen,  neben  dem  Vitzedom  Wolf 
Fürth  und  dem  Landmarschall  Helmbardt  Jörger,  sodann  den 
oberösterreichischen  HHn.  Cosman  Gienger,  Georg  Neuhauser 
und  Joachim  Stangl. 3)  Mit  Kommissionsschreiben  v.  16.  Juni 
wurde  die  obige  Schätzungsweise  mit  Wertanschlag  zu  5%  vor- 
geschrieben und  zur  Beraitung  genannt  die  Grafschaft  For cht en- 
stein  und  Eisenstadt,  lebenslängliche  Wohnung  in  der  Burg 
zu  Neustadt  und  die  Herrschaft  Scharffenegg,  die  Zehnten 
des  Bistums  Raab  etc.4)  Gleichzeitig  erging  an  die  Untertanen 
und  Inwohner  dieser  Herrschaften  ein  Gehorsampatent  für  die 
Deputierten.5)  Diese  sollten  sich  unter  Vorsitz  des  Landmarschalls 
mit  jenen  der  Erzherzoge  vereinigen,  welche  durch  eigenen 
A.  H.  Erlaß  v.  2.  August  für  diese  Angelegenheit  ihres  Eides 
entbunden  wurden. 

Mit  Erlaß  v.  3.  August  wurden  die  Kommissäre,  zu  denen 
Sigmund  von  Hardegg  an  Stelle  Jörgers  getreten  war,  ver- 
ständigt, sie  sollen  die  Herrschaft  Clam  und  Schottwien  taxieren, 
welche  an  Stelle  der  zur  Neustadt  gehörigen  Ämter  zu  Neu- 
kirchen den  Brüdern  Ernst,  Matthias  und  Maximilian  ge- 
geben werden  sollten.6) 

*■)  LA.,  Repert.  pag.  38. 

2)  Des  Haus  Österreich  Privilegien.  Mskpt,  Greillenstein,  pag  581.  —  Hofk.- 
Archiv.  Reichstagsakten  Nr.  18.503.  —  P.  Jos.  Fischer  S.  J.,  Feldkirch:  Die  Erbteilung 
K.  Rudolfs  etc. 

3)bis°)  Hof k. -Archiv..  Ged.-B.  145,  Fol.  263,  346,  349,  447. 


247 

Die  Arbeiten  scheinen  nicht  übermäßig  schnell  vor  sich  ge- 
gangen zu  sein,  da  der  Kaiser  unter  dem  i.  März  1585  die  Be- 
schleunigung derselben  zu  urgieren  sich  veranlaßt  sah.1)  An 
Hans  Georg  Khuefstainer  erging  im  November  eine  eigene 
Aufforderung,  sich  zur  Beratschlagung  der  wegen  der  Herrschaft 
Schar  ff  enegg  und  Clam  gemachten  Gegenvorschläge  gen 
Hardegg  zu  verfügen2),  worauf  der  Vizedom  am  13.  Dezb.  be- 
richtete, er  habe  sich  »nach  Hardegg  verfügt  und  in  Abwesen- 
heit des  Herrn  Khuefstainers,  der  sich  inhalt  seines  Schreibens 
zu  uns  zu  erscheinen  entschuldigt,  zu  zweien  den  Gegenanschlag 
der  Fstl.  Commissari  geprüft,  aber  eine  große  Differenz  mit  dem 
ihrigen  gefunden«.  Gleichzeitig  wird  erinnert,  daß  dieser  Bericht 
dem  Hn.  Khuefstainer  um  sein  Gutachten  überschickt  wurde 
und  dieser  »hat  Ime  denselben  laut  seines  Schreibens  allerdings 
gefallen  lassen«. 

Andere  Berichte  und  Erlässe  ohne  Anführung  von  Namen 
betreffen  noch  Forchtenstein,  Enns,  Wels  etc.,  da  für  jede 
Herrschaft  noch  separate  Aufträge  ergingen. 

Hans  Georg  scheint  sich  von  dieser  Mission  zurückgezogen 
zu  haben.  Sein  Name  ist  nicht  mehr  genannt,  weder  im  Urga- 
torium  v.  15.  Oktb.  1586  noch  in  der  Instruktion  vom  15.  Juni 
15883),  welche  Jörger,  Sinzendorf  und  Fürth  erinnern,  daß 
die  Stände  schon  i.  J.  1583  die  über  den  Herrschaftsertrag  hinaus 
jedem  der  drei  noch  übrigen  Brüder  zu  zahlenden  20.000  fl.,  auf 
20  Jahre  bewilligt  haben.  Für  den  ungenügenden  Ertrag  der  Herr- 
schaften  müßten   andere  Gelder   oder  Deputate    gesucht   werden. 

*  * 


Die  Verhandlungen  über  die  brüderliche  Teilung  hatten  die 
für  die  Integrität  des  österreichischen  Gebietes  besorgten  Stände 
veranlaßt,  schon  am  1.  Oktob.  1583  die  Mitteilung  des  Erbver- 
trages und  eine  Assekuration  wegen  ewiger  Nichtteilung 
der  österreichischen  Lande  zu  erbitten.  Hierauf  wurde  vom 
Kaiser  die  Einsetzung  eines  Ausschusses  verlangt,  welcher  mit 
den  kaiserl.  Vertretern  S.  Prenner,  Hier.  Beck  und  H.  Gutt  den 
Text  der  Assekuration  in  der  Burg  vereinbaren  sollte.  Die  Stände 
erklärten  sich  mit  dem  Vorschlage  Sr.  Maj,  einverstanden  und 
bestimmten  die  am  1.  Dezb.  zusammentretenden  Ausschüsse  für 
die  Landtafel,  Landgerichts-  und  Polizeiordnung  auch  zu 
dieser    Angelegenheit.    Die    Stände    hatten    mittlerweile    die    ver- 


')  Hofk -Archiv,  Ged.B.  148,  Fol.  61. 

:)  Hofk.-Archiv,  Registr.  399. 

3)  Hofk.-Archiv,  Ged.-B.  148,  Fol.  456  ff.  u.  B.  150,  Fol.  415. 


248 

langten  50.000  fl.  für  die  Erzherzoge,  dann  Gelder  für  die  De- 
fension  und  sonstige  Vorlagen  bewilligt  und  die  Assekurätion 
war  beim  Landtagsschlusse  neuerdings  versprochen  worden. ') 

Ob  Hans  Georg  als  damaliger  Verordneter  auch  an  diesen 
Ausschüssen  beteiligt  war,  ist  nicht  bekannt.  Diese  berieten  am 
15.  August  1584  und  man  scheint  sich  über  einen  Text  geeinigt 
zu  haben,  der  das  Datum  v.  18.  August  trägt,  aber  nicht  mehr 
von  den  Erblanden,  sondern  lediglich  von  Unterösterreich  spricht.2) 
Am  3.  März  1585  stellte  Erzherzog  Ernst  einstweilen  ein  »Re- 
cepisse«  darüber  aus,  worauf  die  Stände  beim  Landtagsschlusse 
am  13.  März  sich  beschwerten,  daß  ihnen  die  definitive  Ausferti- 
gung der  vereinbarten  Textierung  noch  nicht  zugekommen  sei.3) 

Dagegen  wurde  eine  in  feierlicher  Form  gehaltene  Urkunde 
am  10.  Juli  1585  ausgefertigt,  in  welcher  unter  Darlegung  des 
Vertrages  v.  10.  April  1578  die  nach  dem  Verzichte  der  Erz- 
herzoge auf  Teilung  der  Länder  festgesetzte  Erbfolge  präzisiert 
wurde.  Rudolf  allein  hat  die  Erzherzogtümer  Österreich  ob  und 
unter  der  Enns  und  nach  ihm  Jener  der  älteren  Linie  allein  se- 
cundum  successionem  linealem  in  ordine  primogeniturae  nach 
Maßgabe  der  Anordnung  Ferdinands  I.  v.  1.  Juni  1543.  Diese 
Assekurätion  wolle  Se.  Maj.  »zur  Verhinderung  der  durch  die 
Österreich.  Privilegien  verbotenen  Teilung  des  Erzherzogtums  auf 
ewige  Zeiten  bestätigt  und  bekräftigt  haben,  welche  Verordnung 
auch  mit  der  Stände  Ausschüssen  verabredet  und  verglichen 
worden,  dergestalt,  daß  diese  die  jährlichen  50.000  fl.  für  des 
Kaisers  Brüder  auf  die  nächsten  4  Jahre  verschreiben  wollen.« 
Diese  provisorische  Urkunde  trägt  in  den  »Privilegien  des  Haus 
Österreich«   das  Datum  v.  10.  Juli  1578.4) 

Im  J.  1596  jedoch  war  die  definitive  Ausfertigung  noch 
immer  nicht  erfolgt,  was  Erzherzog  Matthias  gegenüber  einer 
neuerlichen  Urgierung  der  Stände  am  15.  Februar  damit  ent- 
schuldigte, »daß  es  bishero  an  völliger  Vollziehung  des  Brüder- 
lichen Vertrages  gemangelt  habe,  womit  man  aber  nahe  an  ein 
Ort  (komme),  alsdann  wirdt  Ihnen  das  so  zugesagt,  erfolgen.« 
Übrigens  »habe  es  damit  seine  Wege«.5)  Allerdings  hat  die 
veränderte  politische  Situation  diese  Sache,  als  weniger  aktuell 
geworden,    in  den  Hintergrund    gedrängt. 


')  LA.,  Ldtgshdlg.  1583,  Buch  9,  Fol.  84  u.  87;  Exzpt.-B.  I. 

2)  LA.,  Ldtgshdlg.   1584. 

s)  LA.,  Ldtgshdlg.  1584  u.  Exzpt-B.  I. 

*)  Des  Haus  Österreich  Privilegien.  Mskpt.  Greillenstein,  pag.  652.  —  LA.,  A.  8,  10. 

5)  LA.,  Ldtg.  1596  u.  Exzpt.-B.  I. 


249 

k)  Ständische  Bewegung  1586— 1603.  i) 

Auf  den  Besitzungen  der  Stände  war  der  evangelische  Gottes-  1586. 
dienst  auf  vollkommen  legaler  Basis  zu  Recht  bestehend.  Daher 
fanden  sie  sich  durch  die  gegen  sie  gerichteten  strengen  Maß- 
regeln beschwert  und  begannen  ernster  vorzugehen.  Im  Landtage 
v.  8.  März  1586,  zu  dessen  Vorbereitung  Hans  Georg  als  Mit- 
glied des  Spezialausschusses  mitzuwirken  berufen  war2),  verwei- 
gerten sie  die  Einsicht  des  Giltbuches,  die  erbetenen  Beiträge 
zum  Aufbaue  der  Hofburg  und  das  Recht  der  freien  Disposition 
des  Erzherzogs  über  die  bewilligten  Kriegsgelder.  Am  23.  März 
überreichten  sie  diesem  durch  eine  Deputation  eine  Vorstellung 
mit  den  politischen  Beschwerden  und  am  26.  eine  andere  mit 
neun  Religionsgravaminis. 3) 

Hans  Georg  Kuffsteiners  Name  findet  sich  bei  beiden 
Konzepten  mit  30  anderen,  als  dritter  nach  Mamming  und 
Sinzendorf.  Daß  er  gerade  in  diesen  Jahren  regen  Anteil  an 
der  politischen  Bewegung  nahm,  beweist  die  Notiz:  »Zwei  Schreiben 
von  den  HHn.  Verordneten  begehren  sich  auf  Wien  als  ein  De-  vz.  372. 
putierter  Ausschuß  und  sonst  als  ainer  der  fürnembsten 
Mitglieder  zu  stellen  und  den  Berathschlagungen  beizuwohnen. 
A°.  1586  u.  1587.« 

Er  dürfte    also    auch    der  Deputation    zur  Überreichung  der 
Gravamina  angehört  haben. 


Diese  richteten  sich  hauptsächlich  gegen  die  schon  i.  J.  1582 
verfügte  Entziehung  der  ersten  Instanz  vom  Landmarschallgerichte, 
das  Verbot  von  Zusammenkünften,  wie  jener  in  Feldsberg,  da 
solche  von  alters  her  gehalten  worden  seien,  die  Ausdehnung 
des  Ausschlusses  der  Mitglieder  des  vierten  Standes  vom  Gottes- 
dienste auch  auf  die  Landbesitzungen  etc.  —  Diese  Verfügungen 
wurden  jedoch  in  der  kaiserl.  Resolution  v.  3.  November  1586, 
welcher  eine  ausführlichere  des  Erzherzogs  Ernst  unter  dem  17. 
folgte,  aufrechterhalten.  Nach  der  Resolution  v.  1582  werde 
niemand  ohne  erhebliche  Ursache  seiner  Instanz  entzogen,  vor 
der  Regierung  seien  fast  nur  geistliche  Sachen,  die  ohnehin  dahin 
gehören.  Also  bleibe  es  dabei,  ebenso  bei  der  Ausweisung  der 
Flacianer,   da  sie  die  Assekuration  übertreten,  und  bei  dem  Ver- 


Y)  Im  allgemeinen:  Krones,  III,  356  ff.  —  Huber,  IV,  293  ff.  —  Wiedemann, 
I.  498  ff.  —  Raupach,  E.  Ö.,  176  fr.;  Forts.  III,  81  ff.  —  Ldsk.  1.  c,  Briefe  Eder's.  — 
Vancsa,  1.  c. 

•)  LA.,  Ltg.  1586,  Konzept  u.  Verzeichnis  v.   18.  Oktober. 

3)  LA.,  Ltg.  1586.  Rel.,  B.  II,  4.  -  Exzpt.-B.  I,  Fol.  65.  —  Cod.  cit.  Fol.  546 
u.  557.  —  Khevenh.,  II,  526  ff. 


250 

böte  der  Zusammenkünfte  und  des  evangelischen  Gottesdienstes 
in  den  Städten  und  Märkten.  Übrigens  wurde  vom  Erzherzoge 
versprochen,  daß  die  Landleute  vor  anderen  zu  vornehmen 
Diensten  und  Ämtern  ohne  Unterschied  der  Religion  verwendet 
werden  sollen.  Nur  sei  es  sehr  mißlich,  daß  sie  immer  nur  so 
kurz  im  Amte  blieben.1) 

Gerade  diese  Maßregeln  und  die  allmähliche  Besetzung  der 
höheren  Stellen  mit  Katholiken  und  Fremden  bildeten  einen  Haupt- 
bestandteil der  eingeschlagenen  Reformpolitik.  Die  Bitten  um 
Abstellung  waren  also  von  vornherein  verurteilt,  resultatlos  zu 
bleiben,  wodurch  die  Erbitterung  begreiflicherweise  nicht  ge- 
mildert wurde. 
1587.  Wenn   die  Stände  durch  solche  ablehnende  Haltung  sich  zur 

Freigebigkeit  in  ihren  Bewilligungen  nicht  gerade  aufgemuntert 
fanden,  so  mußte  auch  die  Lage  ihrer  Finanzen  zu  einigen  Be- 
denken berechtigen.  Aus  Verzeichnissen  des  J.  1587  ist  ersicht- 
lich, daß  eine  große  Anzahl  von  Ständemitgliedern  zu  der  ge- 
meinsamen Kasse  Vorschüsse  gewährt  hatten  und  andere  wieder 
mit  den  Umlagen  im  Rückstande  sich  befanden.  Hans  Georg 
als  Gläubiger  figuriert  mit  8000  fl.  und  dann  wieder  unter  den 
»gnädigsten  Posten«  mit  9000  fl.,  die  zu  Pfingsten  verfallen 
waren,  »darumben  ihm  der  Hausgulden  in  specie  verschrieben 
und  bisher  (sc.  die  9000  fl.)  nit  bezahlt  werden  müssen«.  —  In 
einem  Extrakt  der  Raittungen  A°.  1584 — 1587  wird  erwähnt,  daß 
dem  H.  Georgen  Khuefstainer  A°.  86  zu  seiner  Abfertigung 
1000  fl.  gereicht  wurden.  A°.  1585  findet  er  sich  unter  einer 
langen  Reihe  mit  8000  fl.  zu  7%  am  1.  Juni  notiert.  Item  i.  J. 
1588  ist  H.  Jerg  Khuefstainer  wegen  seiner  Gegenlehen  mit 
6%  noch  schuldig  7840  fl.  Es  haben  also  fortwährende  gegen- 
seitige Verrechnungen  mit  den  Ständen  stattgefunden,  aus  denen 
zu  ersehen  ist,  wie  schwer  es  mit  den  Anlehen  und  sonach  auch 
den  Bewilligungen  ging. 2)  Gerade  im  Laufe  dieser  Jahre,  beson- 
ders 1585,  war  H.  Georg,  der  damals  noch  Verordneter  war, 
in  der  Lage,  den  Ständen  durch  Darlehen  und  Belassung  der- 
selben zur  wesentlichen  Erleichterung  ihrer  Lasten  beizutragen, 
wie  wir  auch  aus  der  Korrespondenz  über  All  entsteig  später 
sehen  werden.3) 

1588-  Obwohl  Erzherzog  Ernst  die  Stände  mehrmals  ersucht  hatte, 

den  Kaiser,  der  wegen  der  polnischen  Sache  und  anderer  un- 
glücklicher Zustände    ohnehin    schon    Ungelegenheiten    habe,    mit 


')  LA.,  B.  III,  26;  B.  II,  4  u.  Rel.  Exzpt.-Buch  Fol.  66.  —  Ltg.  1586. 

2)  LA.,  Ltg.  1587  u.  1588. 

3)  Vide  unten  Abteiig.  9  u.   LA.,   Kuefsteinsche   u.  Paris    von  Sonderndorf- 
sche  Geldhandlung. 


251 

Religionsgravaminis  zu  verschonen,  konnten  sie  die  mehrfachen 
strengen  Maßregeln  gegen  ständische  Prediger  (Inzersdorf, 
Vesendorf  etc.)  und  die  Städte  (Waidhofen)  nicht  unberührt 
lassen  und  protestierten  am  23.  Juli  1588  auch  gegen  die  Zu- 
mutung, die  Fremden  vom  Gottesdienste  abzuschaffen.  Es  könnten 
sich  daraus  leicht  Ungelegenheiten  ergeben,  wie  in  Oberöster- 
reich, wo  sich  schon  etliche  Tausende  eidlich  verbunden  hätten, 
alle  für  Einen  zu  stehen.  »Das  Unheil  könnte  auch  uns  vor  die 
Thüre  kommen  und  was  ein  Feuer  sich  daraus  entzünden!«  Es 
möge  dem  Ministerium  sein  Lauf  gelassen  werden  wie  bisher. 
In  dieser  Hoffnung  seien   die  Landtagsbewilligungen  erfolgt.1) 

Am  3.  August  wurden  die  Landleute  laut  Liste,  auf  der 
auch  Hans  Jerg  Khuefstainer  vorkommt,  zur  Anhörung  der 
Relation  der  Verordneten  einberufen  und  von  ihnen  eine  Supplik  an 
die  Majestät  beschlossen  samt  der  Instruktion  für  die  gewählten  Ge- 
sandten nach  Prag,  Adam  v.  Puechaimb  und  Franz  von  Gera, 
die  dort,  nachdem  sie  längere  Zeit  hingehalten  worden  waren,  vom 
Kaiser  zwar  wohlwollend  empfangen,  aber  auf  die  weitere  Unter- 
suchung und  Resolution  vertröstet  wurden.  Aus  der  Supplik  v. 
17.  Novb.  geht  hervor,  daß  die  Verordneten  die  kais.  Resolu- 
tion uneröffnet  gelassen  hatten,  um  sie  dem  ohnehin  für  wichtige 
Wirtschaftsgegenstände  einberufenen  Ausschusse  vorzulegen.  Bei 
Eröffnung  derselben  am  25.  Novb.  war  Hans  Georg  anwesend2) 
und  hat  auch  am  26.  »mit  den  völligen  HHn.  Verordneten  u. 
Ausschüssen«  eine  Schrift  an  Erzherzog  Ernst  übergeben,  in 
welcher  gesagt  wird,  sie  hätten,  obwohl  sie  eigentlich  nur  für 
Wirtschaftssachen  zusammengekommen,  doch  das  kais.  Dekret 
eröffnet,  fühlten  sich  durch  dessen  Inhalt  in  ihrem  Gewissen  be- 
schwert und  könnten  an  ihre  Beratungen  nicht  eher  gehen,  als 
bis  ihnen  in  ihrem  Seelenheile  geholfen,  zumalen  Se.  Maj.  selbst 
an  Erhaltung  des  lieben  Vaterlands  nicht  weniger  als  den  getreuen 
Ständen  gelegen. 

Die  Antwort  darauf  wurde  ihnen  unverzüglich  um  10  UhrVm. 
in  öffentlicher  Audienz  erteilt.  Die  freiwilligen  Zusammenkünfte 
wurden  streng  verwiesen,  auch  dürften  jene  in  Wirtschafts- 
sachen nicht  auf  die  Religion  ausgedehnt  werden.  WTo^eo-en 
wieder  Protest  eingelegt  wurde,  da  die  Zusammenkünfte  zum 
Wohle  des  Ganzen  auch  mit  den  anderen  Ländern  stets  abge- 
halten worden  seien  und  sonst  nur  gegen  Rebellen  verboten 
wurden,  als  welche  sie  doch  nicht  behandelt  zu  werden  ver- 
dienten. Ernst  replizierte  am  7.  Dezb.,  er  hätte  wohl  Anlaß  auf 
diese  Schrift    zu    antworten    die    »allerlei  ziemlich  starke  und  un- 


')  Cod.  cit.  Fol.  594.  —  Raupach,  E.  Ö.,  178.  —  Khevenh.,  III,  613. 
•)  Cod.  cit.  Fol.  627. 


252 

gewöhnliche  Einführungen  in  sich  hält«,  will  es  aber  unterlassen, 
weil  sie  ohnehin  die  Meinung  Sr.  Maj.  kennen.1) 
1589.  Die  kais.  Resolution  v.  6.  Jänner  1589  lautete  ganz  im  Sinne 

des  Erzherzogs.  Doch  wurde  alles  auf  den  Landtag  aufgehoben, 
zu  welchem  die  Stände  von  den  Verordneten  speziell  {27.  Februar) 
aufgefordert  wurden  sicher  zu  erscheinen,  da  es  dringend  sei 
in  Ansehung  der  gemachten  Schwierigkeiten  zu  einem  Abkommen 
mit  Sr.  Maj.  zu  gelangen.  In  politicis  verlangten  und  erhielten 
sie  die  Anerkennung,  daß  sie  zu  keinen  Landesanlagen  verbunden 
seien,  sondern  ihre  Bewilligungen  frei  und  willkürlich  gewähren. 
Ferner  erklärten  sie  den  vierten  Stand  als  ein  zu  ihnen  gehöriges 
Corpus,  welches  in  betreff  der  Steuern  und  Exekution  gleichge- 
halten werden  müsse,  und  ersuchten,  kein  Mißtrauen  gegen  sie 
zu  hegen,  da  ihre  Handlungsweise  stets  so  sei,  daß  sie  sie  vor 
Gott,  dem  Landesfürsten  und  dem  Vaterlande  verantworten 
könnten.2) 

In  bezug  auf  die  Religion  überreichten  am  3.  Mai  1589 
103  Herren  und  Ritter  dem  Erzherzoge  eine  Supplik,  worin  sie 
sich,  gestützt  auf  ihre  geleisteten  Dienste  und  Bewilligungen,  auf 
die  bei  der  Erbhuldigung  erhaltene  Vertröstung  beriefen,  trotz 
welcher  das  Exerzitium  in  Wien,  welches  schon  bestanden,  wieder 
eingestellt  worden  und  auch  auf  dem  Lande  gefährdet  sei.  Die  Ab- 
schaffunsr  der  fremden  Andächtigen  —  über  welche  sie  in  Schalla- 
burgf  theologische  Konferenzen  der  Prädikanten  veranstaltet 
hatten  —  sei  ihrem  Gewissen  zuwider,  wofür  Bibelstellen  zitiert 
wurden.  Sie  bitten  daher  um  Schutz  für  das,  was  ihnen  durch 
das  kais.  Wort  Sr.  Maj.  u.  AH.  dessen  Vaters  versprochen  worden 
sei  und  ohne  welches  sie  nicht  nützlich  an  die  Beratungen  gehen 
könnten.  Erzhg.  Ernst,  durch  den  angeschlagenen  Ton  wenig  an- 
gemutet, antwortete  wieder  in  offener  Audienz,  sie  hätten  aus  der 
letzten  Resolution  ohnehin  des  Kaisers  Willen  ersehen,  könnten 
aber  selbst  wieder  Abgesandte  nach  Prag  entsenden.  Doch 
würde  das  gute  Einvernehmen  dadurch  nicht  gefördert  werden, 
nachdem  die  Stände,  denen  auch  die  Vereinbarung  mit  jenen 
von  Oberösterreich  und  Steiermark  verübelt  wurde,  sich  hätten 
vernehmen  lassen,  daß  sie  ohne  genügende  Zufriedenstellung  die 
Propositionen  nicht  bewilligen  könnten,  also  das  gemeine  Wohl 
den  Privatsachen  nachsetzen  wollten,  während  der  Landtag  doch 
nicht  für  die  Religion,  sondern  für  die  Verteidigung  der  Grenzen 
einberufen  sei.  Dagegen  konnten  sie  sich  mit  dem  Hinweise 
darauf  verwahren,  daß  sie  die  Propositionen  schon  vorgenommen 
hätten,    und   sandten   wieder  eine  Gesandtschaft  nach  Prag,    be- 


*)  Cod.  cit.  Fol.  642  ff. 

-)  LA.,  Kel.  Expt.-ß.  u.  Exzpt.-B.  I. 


253 

stehend  aus  Puechaimb,  Polhaimb,  Geyr  und  Kirchberger, 
mit  der  Instruktion,  eine  Verweisung  an  Erzherzog  Ernst  nicht 
mehr  anzunehmen,  sondern  auf  eine  direkte  Erledigung  des  Kaisers 
zu  dringen.  Dieser  empfing  sie  endlich,  nahm  die  Gratulationen 
gnädig  an,  vertröstete  sie  aber  auf  eine  schriftliche  Antwort, 
die  Puechaimb  nach  Abreise  seiner  Kollegen,  welche  die  Geduld 
verloren  hatten,  am  18.  August  erhielt,  die  aber  wieder  nur  — 
wegen  Notwendigkeit  der  Überlegung  —  eine  Erledigung  an  den 
Erzherzog  in  Aussicht  stellte.  Dieser  bestritt  am  8.  Dezb.  den 
Verordneten,  welche  von  der  Gesamtheit  der  Stände  für  ihre 
Wirtschaftssachen  gewählt  worden  seien,  das  Recht,  sich  der 
Relioqonssachen  der  Au^sbur^er  Konfession  anzunehmen,  wo- 
gegen  sie  sich  unter  Berufung  auf  die  alte  Übung  und  ihre 
Deleoieruns:  durch  die  Stände  ernstlich  verwahrten.  Doch  war 
wenigstens  ein  Aufschub  für  die  Prädikanten  erreicht.1) 

* 

Dasselbe  Spiel  mit  Protesten  und  Sendungen  an  den  Kaiser  1590. 
sowie  Verweisung  an  den  Erzherzog  wiederholte  sich  im  folgenden 
Jahre  1590.  Weder  Gabriel  Strein,  der  sich  gegen  den  Vor- 
wurf, seine  Sendung  zu  privaten  Angelegenheiten  ausgenützt  zu 
haben,  verwahren  mußte,  noch  der  Kanzleibeamte  Täfinger 
richteten  etwas  aus.2)  Im  Gegenteile  verbitterte  sich  die  Stimmung. 
In  dem  am  15.  Jänner  1590  in  Gegenwart  beider  Erzherzoge 
Ernst  und  Matthias  eröffneten  Landtage  wurde,  da  wegen  der 
fortdauernden  französischen  und  niederländischen  Kriege  jede 
Reichshilfe  ausgeschlossen  war,  wieder  die  doppelte  und  halbe 
Gült  verlangt,  aber  letztere  abgelehnt,  worauf  Matthias  den 
Ständen  vorhielt,  daß  die  Armut  des  Landes  nicht  so  arg  sei, 
und  sie  zu  besserer  Wirtschaft  und  Ablegung  des  Luxus  in 
Kleidern  und  Gelagen  ermahnte.  Über  diese  ungewohnte  Sprache 
beschwerten  sich  die  Stände  (20.  März)  und  erlangten  vom  Erzh. 
Ernst  eine  vermittelnde  Erklärung.3)  Als  nun  dieser  die  Prediger 
von  Inzersdorf  und  Vesendorf,  um  die  sich  jetzt  der  ganze 
Streit  drehte,  vor  sich  gefordert  hatte  und  diese,  als  sie  es  mit 
ihrem  Gewissen  nicht  vereinbaren  konnten,  sich  fremder  Seel- 
sorge zu  enthalten,  gefänglich  eingezogen  und  dann  ausgewiesen 
wurden,  beriefen  die  Verordneten  im  höchsten  Unmute  eigen- 
mächtig die  Stände,  unter  diesen  auch  Hans  Georg,  zusammen4), 
wofür  sie  wieder  gerügt  wurden.  Mit  einem  am  7.  Juli  ihnen  mit- 

>)  Cod.  cit.  Fol.  693  u.728.  —  Khevenh.,  III,  699  ff.  —  Raupach,  E.  Ö.,  181  ff. 

-)  Cod.  cit.  Fol.  728  ff. 

3)  LA.,  B.  II,  5  u.  Exzpt.-B.  I. 

*)  Cod.  cit.  Fol.  761. 


254 

geteilten  Dekrete  v.  16.  April  ward  die  im  Namen  der  Stände 
erfolgte  Ausfertigung  der  letzten  Supplik  und  der  Kredentialien 
der  Gesandten  nach  Prag  neuerdings  verwiesen  und  die  Schriften 
zur  Korrektur  zurückgegeben,  da  die  Verordneten  nicht  als  Re- 
ligionsdeputierte anerkannt  seien. ')  Besonders  schmerzlich  wurde 
es  empfunden,  daß  die  Prädikanten  als  Sektierer  und  ihre  Sakra- 
mente als  vermeintliche  bezeichnet  wurden.  Neuerliche  Proteste 
und  Suppliken  durch  Losenstein  und  Mamming  brachten  nichts 
zuwege,  als  daß  wieder  mit  der  Entziehung  der  Konzession  ge- 
droht wurde.2)  In  betreff  der  ersten  Instanz  wurde  in  einem  nicht 
zu  publizierenden  Dekrete  v.  13.  März  jenes  v.  1582  aufrecht- 
erhalten und  Khlesl  ward  zum  Generalreformator  ernannt.3) 
1591.  Die  Stände  überzeugten  sich    endlich   von  der  Nutzlosigkeit 

der  Missionen  nach  Prag,  die  sie  als  fruchtlos  und  kostspielig 
künftighin  zu  unterlassen  beschlossen.  Der  Landtag  v.  1 59 1 ,  für 
welchen  nach  einem  Konzepte  v.  25.  Februar  Hans  Georg  wieder 
zum  Mitgliede  des  Vorbereitungsausschusses  gewählt  wurde, 
war  damit  einverstanden,  die  Religionsgravamina  vorläufig  nicht 
zu  urgieren,  aber  Versammlungen  zur  Erhaltung  der  ständischen 
Rechte  abzuhalten.  Da  die  zwei  Prädikanten  abgeschafft  wurden, 
solle  keiner  mehr  nach  Hof  gestellt  werden,  sondern  sein  Herr  für 
ihn  eintreten  und  nur  solche  der  Augsburger  Konfession  an- 
gestellt werden.4) 

In  dieses  Jahr  fällt  eine  Beschwerde  des  H.  Georg  über  die  Ein- 
griffe, die  sich  der  Besitzer  von  Krumau,  Vinzenz  Gregoroczki, 
Oberstlieutenant  zu  Raab,  gegen  seinen  von  den  Ständen  gepachteten 
Zapfenmaßbestand  erlaubte. 5) 

Von  Bedeutung  war  der  Übergang  des  Landmarschallamtes 
in  die  Hände  eines  Mitgliedes  der  katholischen  Minorität.  Der 
eifrige  Lutheraner  Wilhelm  von  Roggendorff  war  schon  i.  J. 
1590  verstorben,  ohne  sofort  ersetzt  worden  zusein.  Auf  Vorschlag 
des  Erzherzogs  Ernst  wurde  am  7.  Jänner  1592  der  katholische 
Sigmund  von  Lamberg,  bis  dahin  Landeshauptmann  von  Ober- 
österreich, zum  Landmarschall  von  Niederösterreich  ernannt.6) 

In  demselben  Jahre  wurde  der  vom  Prälatenstande  zum 
Verordneten    gewählte  Abt    von    Molk    von    den    zwei    anderen 

0  Cod.  cit.  Fol.  767.  —  Ldsarchiv,   B.  II,  4. 

2)  Khevenh.,  III.  790  ff.  —  Raupach,  E.  Ö,  183. 

3)  Raupach,  E.  Ö.,  184  u.  Forts.  III,  95.   —  Wiedemann,  I,  471  u.  479. 

4)  LA  ,  Rel.  Exz.-B.  u.  Exzpt.-B.  I. 
b)  Archiv  Greillenstein:  Or.  Pap. 
GJ  Hofk.-Arch.    Famil.-Act.  L.  71.  Bericht  der  Buchhalterei    an    die  Kammer  vom 

20.  Fbr.  1592  sagt,  daß  Hans  Wilhelm  Frh.  von  Roggendorf  den  1.  Januar  1565 
mit  jährlichen  700  fl.  zum  Landmarschall  fürgenommen  wurde  und  im  90.  Jahr  in  diesem 
Amt  mit  Tod  abgegangen  ist.  Also  war  er  Landmarschall  von  1565  bis  1590,  wonach  die 
im  Kap.  XVI,  Abt.  8,  pag.  49  gegebenen  Daten  wie  auch  jene  in  Wisgrills  Manu- 
skript ad  vocem  Roggendorf  zu  rektifizieren  sind. 


1592. 


255 

Ständen  abgelehnt,  da  er  Klosterratspräsident  war  und  sie  nach 
ihrer  Instruktion  keinen  als  Verordneten  annehmen  durften,  der 
ein  kaiserl.  Amt  bekleidete.1) 

*  * 


1593. 


Erzherzog  Mathias,  welcher  den  zur  Übernahme  der  Statt- 
halterschaft in  den  Niederlanden  zum  großen  Bedauern  des  Kaisers 
abgegangenen  Erzherzog  Ernst  in  Österreich  ersetzte,  hatte  schon 
vorher  die  Stände  durch  scharfen  Ton  verletzt.  Die  Korrespondenz 
mit  ihm  gestaltete  sich  dementsprechend  bald  etwas  spießig.  Auf  die 
Mahnung  zur  Erledigung  der  Propositionen  antworteten  die  Stände, 
daß  alle  Bewilligungen  nichts  nützten,  wenn  nicht  durch  Einführung 
guter  Zucht  und  Ordnung,  Anwesenheit  des  Kaisers  im  Lande, 
Ausschreibung  eines  allgemeinen  Reichstages,  ordentliche  Ab- 
haltung der  Landtage  in  Ungarn  und  Böhmen  und  den  übrigen 
Erblanden,  Zusammenkommen  der  Erblandausschüsse  zur  gegen- 
seitigen Unterstützung,  Beisteuern  vom  Papste,  Spanien  und  den 
italienischen  Fürsten,  Abstellung  der  Landesbeschwerden,  der  über- 
mäßigen Aufschläge  und  der  schlechten  Münze,  Bestrafung  des 
Wuchers  etc.  dem  Lande  für  immer  geholfen  würde.2)  Dieses 
lange  Sündenregister  hielten  die  durch  die  abfälligen  Äußerungen 
des  Erzherzogs  über  ihre  eigene  Wirtschaft  gekränkten  Stände 
nunmehr  ihm  vor  die  Augen. 

In  einem  Berichte  v.  15.  August  an  den  Kaiser  hob  Jener  dann 
hervor,  daß  auch  in  anderen  Städten  als  Wien  die  Bürger  den 
evangelischen  Prädikanten  zulaufen  und  diese  verkleidet  in  die 
Stadt  kommen,  um  ihres  geistl.  Amtes  zu  walten.  So  ließen  Wolf 
Sigmund  Auersperg,  Paul  Eyzing,  G.  Andr.  Hofkirchen, 
Ehrenreich  und  Ferdinand  Hardegg,  Chr.  Concin,  dann 
H.  Bernhard  Fünfkirchen  ihre  Kinder  in  Wien  taufen.  Sie 
wurden  dafür  teils  vermahnt,  teils  bestraft,  wogegen  die  Stände 
natürlich  wieder  remonstrierten.3)  1594 

K.  Rudolf,  der  am  2.  Juni  1594  den  Reichstag  in  Regens- 
burg eröffnet  hatte,  um  Hilfe  gegen  die  Türken  zu  erhalten,  die 
wieder  einmal  friedensbrüchig  geworden  waren,  schrieb  nach  seiner 
Rückkehr  einen  neuerlichen  Büß-  und  Bettag  anläßlich  der  Kriegs- 
gefahr aus.  Die  zum  Landtage  versammelten  Stände  benützten 
diesen  Umstand,  um  im  Landhause  einen  evangelischen  Gottes- 
dienst abzuhalten,  wofür  sie  in  einem  eigenen  Erlasse  v.  1595 
scharfe  Bemerkungen  zu  hören  bekamen,  die  namentlich  dem  Land- 
marschall Sigmund  Lamberg  galten,    weil  er   als  Katholik   das 

»)  LA.,  Rel.  Exz.-B. 

2)  LA.,  Exz.-B.  I. 

3)  LA.,  Ltg.  B.  II,  4.  —  Khevenh.,  1.  c.  IV,  1074  ff.  —  Raupach,  E.  Ö,  188  ff. 


1595. 


1596. 


256 

zugelassen  was  sein  evangelischer  Vorgänger  angeblich  nie  getan 
hätte.  Die  Stände  remonstrierten  dagegen  wie  gewöhnlich  resul- 
tatlos, indem  sie  darauf  hinwiesen,  daß  Se.  Maj.  sie  in  den  Land- 
tagspropositionen so  ernstlich  zu  Buße  und  Gebet  habe  ermahnen 
lassen,  daß  sie  gehorsamblich  dem  nachzukommen  bestrebt  waren, 
und  hätten  dabei  nur  eine  Lesung  durch  eine  weltliche  Person 
und  dann  ein  »christliches  Türkengebet«  und  Vaterunser  für  den 
Kaiser  etc.  vornehmen  lassen. ') 

Am  12.  August  1596  erschien  ein  neues  Religionsdekret, 
welches  die  früheren  Normen  verschärfte  und  besonders  sich  auf 
die  Instanz  in  Religionssachen  und  die  Pastorierune  der  Bürger 
durch  die  Prädikanten  der  Adeligen  bezog.  Wieder  betrachteten 
diese  es  als  einen  Eingriff  in  ihre  Rechte  und  baten  den  Kaiser, 
den  Khlesl  und  den  Unverzagt,  deren  Ratschlägen  sie  nicht 
mit  Unrecht  die  Strenge  zuschrieben,  in  ihren  Angelegenheiten 
nicht  mehr  zu  konsultieren.2) 

Übrigens  hatten  sie  wohl  Anlaß  zur  Klage.  Denn  die  Re- 
gierung des  Landes  in  den  unteren  Instanzen  war  ja  in  den 
Händen  der  Grundherrschaften  und  der  Stände.  Wenn  deren 
landmarschallischem  Gerichte  durch  einfache  Verordnung  ein  Teil 
seiner  althergebrachten  Funktionen  entzogen  wurde,  konnte  das 
allerdings  als  ein  Eingriff  empfunden  werden. 

Nichtsdestoweniger  votierten  die  Stände,  die  sich  im  Hin- 
blicke auf  die  Not  und  das  Elend  der  armen  Bevölkerung  nur 
schwer  dazu  entschließen  konnten,  bedeutende  Summen  zur  Ab- 
wehrung des  Feindes,  denn  Matthias  hatte  ihnen  vorgehalten, 
es  gebe  nur  Sieg  oder  Untergang.  Dagegen  rechneten  sie  auf 
die  Erledigung  ihrer  Gravamina  und  die  zugesagte  Assekuration 
wegen  Unteilbarkeit  des  Landes.3) 

*  * 

1597.  Neben  der  von  Osten  heranrückenden  Feindesgefahr  erstand 

Bauernkrieg,  jetzt  im  Innern  des  Landes  eine  nicht  minder  drohende  Bewegung, 
welche  die  ganze  Sorge  der  Stände  auf  sich  lenkte.  Schon  längst 
fühlte  sich  der  Bauernstand  durch  die  stets  wachsenden  Anfor- 
derungen für  Kriegsrüstungen  und  andere  Abgaben  gedrückt 
und  durch  die  konfessionellen  Wirren  beunruhigt.  So  wurde  der 
glimmende  Funke  der  Unzufriedenheit  durch  die  strengeren  Maß- 
nahmen gegen  die  evangelischen  Prädikanten  zur  lodernden 
Flamme  angefacht  und  der  in  Oberösterreich    entstandene  Brand 

1)  Khevenh.,  IV,  1357  ff.  —  Wiedemann,  1.  c.  I,  484  ff.  u.  499.  —  Raupach, 
E.  ö.  190. 

2)  Khevenh.,  IV,  1557.  —  Wiedemann,  I.e.  1,502.  —  Raupach,  E.  Ost.,  20off. 
—  In  Ldsk.  Jahrb.  1910  veröffentlicht  V.  Bibl  die  Denkschrift  Khlesl's. 

3)  LA.,  Ltg.  1596  u.  Exz.-B.  I. 


257 

griff  auch  nach  Niederösterreich  über,  wo  er  sich  nicht  nur 
gegen  den  Klerus  und  die  Klöster,  sondern  überhaupt  gegen 
die  bestehende  Obrigkeit,  die  Grundherrschaften,  richtete.1)  Im 
Waldviertel  wurde  Stift  Altenburg  stark  in  Mitleidenschaft  ge- 
zogen.'2) Über  die  Verhältnisse  in  Greillenstein,  Spitz  und  den 
übrigen  Herrschaften  des  Hans  Georg  sind  keine  Aufzeichnungen 
vorhanden.  Es  ging  in  den  zwei  oberen  Vierteln  ziemlich  bedenk- 
lich her,  weshalb  auch  Erzherzog  Matthias  den  dortigen  Stände- 
mitgliedern erlaubte  vom  Landtage  früher  nach  Hause  zu  reisen. 
Die  Stände  hatten  auf  die  mit  den  kais.  Propositionen  v. 
14.  Jänner  1597  an  sie  gerichtete  Frage,  wie  dem  Bauernauf- 
stände gegenüber  Abhilfe  zu  bringen  sei,  darauf  hingewiesen, 
daß  trotz  des  mit  dem  Bauernbunde  zu  Gmünd  Ende  1596  ge- 
schlossenen Friedens,  von  dem  den  Verordneten  durch  den  Herold 
Mitteilung  gemacht  worden  war,  keine  Ruhe  eingetreten  sei,  viel- 
mehr mit  Aufwiegelung  der  Bauern  und  Bürger  fortgefahren  werde. 
Die  Verordneten  hätten  schon  den  Frieden  ohne  kais.  Ratifikation 
der  gänzlichen  Amnestie  für  bedenklich  gehalten,  doch  da  es 
schon  geschehen,  sollte  man  es  dabei  lassen.  Die  Oberösterreicher 
mögen  aufgefordert  werden,  die  Vereinigung  ihrer  Aufrührer  mit 
den  hiesigen  zu  verhindern.  Die  von  der  Regierung  beantragte 
Aussetzung  von  Preisen  auf  Köpfe  der  Rebellen  sei  eine  un- 
würdige Maßregel.  Man  solle  in  anderer  Weise  zu  einem  Er- 
folge kommen  und  sie  mit  dem  Aufgebote  verschonen,  welches 
eine  Hauptursache  des  Aufstandes  sei,  ebenso  wie  auch  die  Ab- 
wesenheit des  Kaisers  die  Unbotmäßigkeit  ermutige.  Sie  hätten 
schon  alle  ihre  Mittel  und  Kleinodien  zur  Unterdrückung  des  Auf- 
standes geopfert.  Trotz  der  militärischen  Erfolge  wurden  noch 
Verhandlungen  auf  Schloß  Schalaburg  bei  Hn.  v.  Losenstein, 
wie  dieser  den  Ständen  am  27.  Novb.  anzeigte,  12  Wochen  lang 
trotz  allen  Entgegenkommens  ohne  Resultat  geführt.3) 

Anderseits  wurde  am  30.  Juli  (1597)  eine  Erneuerung  des 
Bußgenerales  für  notwendig  gehalten,  dessen  Verschärfung  vom 
Landmarschall  und  den  Verordneten  selbst  beantragt  wurde,  mit 
Rücksicht  auf  das  »Überhandnehmen  des  liederlichen  Lebens,  von 
Müßiggang  und  Ehebruch  besonders  bei  den  Weibern,  deren  fast 
jede  ihren  Galan  hat«.  Gleichzeitig  wurde  um  taugliche  Priester  er- 
sucht und  Belassung  der  Evangelischen  bei  ihrer  Religionsübung.4) 

*  * 


!)  Krones,  III,  316.  —  Huber,  IV,  306. 

2)  H.  Burg  er,  Altenburg,  70. 

3)  LA.,  Exz.-B.  I. 

<)  LA.,  Rel.  Exz.-B.  B.  II,  5. 

C.  Kuefstein.  II.  17 


258 

1598-  Ungeachtet  der  durch  die  inneren  Unruhen  verursachten  Hemm- 

nisse und  obwohl  selbst  mit  der  Hilfe  von  Papst  und  Reich  kein 
Erfolg  gegen  die  Türken  hatte  erzielt  werden  können,  bewilligten 
die  Stände  wieder  die  doppelte  Gült  im  Landtage  des  nächsten 
Jahres  1598.  Gleichzeitig  aber  erinnerten  sie  an  ihre  Gravamina 
und  baten  durch  einen  Gesandten  den  Kaiser  ganz  einfach  um 
völlige  Religionsfreiheit  sowohl  in  den  Städten  und  Märkten 
als  auch  auf  dem  Lande,  was  natürlich  sehr  ungnädig  mit  dem 
gewöhnlichen  Hinweise  auf  den  Wortlaut  der  Assekuration  be- 
antwortet wurde.  Es  wurde  auch  verfügt,  daß  die  Besitzer  von 
Pfarren  ihr  Recht,  sie  mit  Evangelischen  zu  besetzen,  nachweisen 
sollten,  widrigens  sie  mit  einer  Pön  bis  zu  3000  Dukaten  bedroht 
wurden. ')  Auch  fand  man  es  an  der  Zeit,  das  vertrauliche  Dekret 
v.  1590  in  betreff  der  ersten  Instanz  zu  veröffentlichen,  um  dem 
Einwände,  man  habe  keine  Kenntnis  davon,  zu  begegnen2),  was 
begreiflicherweise   die  Stimmung  nicht  friedlicher  machte. 

Die  durch  dieses  Vorgehen  ohnehin  schon  unmutig  gemachten 
Stände  wurden  außerdem  noch  von  Erzherzog  Maximilian  auf- 
gefordert, sich  auf  den  persönlichen  Zuzug  gefaßt  zu  machen, 
da  es  wieder  nur  Sieg  oder  Untergang  zu  wählen  gebe.  Er  ver- 
tröstete auch  auf  den  bevorstehenden  Reichstag,  der  wirklich 
eine  mäßige  Beihülfe  zum  Kriege  und  einige  unbestimmte  Be- 
schlüsse über  die  von  den  Ständen  erbetene  gleichmäßige  Be- 
stallungs-  und  Bankbezahlungsordnung  im  Nachhange  zu  jener 
v.  J.  1596  zustande  brachte  und  am  6.  April  1598  verabschiedet 
ward.3)  Mit  diesem  Reichstage  hat  Hans  Georg  Kuffstainer 
zu  tun  gehabt,  entweder  als  Delegierter  der  Stände  oder  für  die 
Vorberatungen  der  Abordnung  derselben.  Denn  eine  Notiz  unseres 
Vz.  373.  Verzeichnisses  erwähnt:  »Etlich  zusammengebundene  Sachen  so 
in  gehaltenem  Reichstag  A°.  98  gehandelt  und  beschlossen  worden.« 

1599.  Angesichts    neuerlicher  Invasionsgefahr    seitens    der  Türken, 

die  in  der  Absicht  vor  Wien  zu  ziehen  außerordentliche  Vor- 
bereitungen trafen,  konnten  die  wiederholten  Anfeuerungen  unter 
Berufung  auf  die  erzielten  Erfolge,  die  Eroberung  von  Raab, 
Totis,  der  Wasserstadt  Ofens,  die  40tägige  Verteidigung  von 
Wardein  gegen  100.000  Türken,  nicht  ungehört  verhallen.  Die 
Stände  bewilligten  das  Ansuchen  des  Kaisers  v.  20.  Jänner  1599, 
seinem  General  die  Disposition  über  ihr  Kriegsvolk  gänzlich  zu 
überlassen,  und  es  wurde  beim  Papst  und  dem  Reiche  neuerlich 
um  Beihülfe  gebeten.4) 

*)  LA.,  B.  II.  4  u.  5;  Exzpt.-B.  I.  —  Raupach,  E.  Ö.,  202  u.  204.  —  Khevenh., 
V,  1887  ff.  —  Wiedemann,  I,  503. 
-)  Raupach,  Forts.  III,  J23. 

3)  LA.,    Expt.-B.    I.    —    Lünig,    Deutsch.   Reichsarchiv.    Pars   gener.,    I,    364    u. 
Contin.,  I-,  375. 

4)  LA.,  Exzpt.-B.  I. 


259 

Inmitten  dieser  Sorgen  fand  man  Zeit,  das  Reformationswerk  Pönfall. 
eifrig  zu  betreiben,  wodurch  die  in  einzelnen  Punkten  persönlich 
gekränkten  Stände  zu  neuerlichen  Protesten  sich  veranlaßt  sahen. 
Sie  sandten  wieder  eine  Deputation  ab.  Unter  den  von  Ulrich 
von  Kintzberg  und  Sigmund  von  Greiß  dem  Kaiser  über- 
reichten  acht  Klagepunkten  war  der  erste,  daß  dem  Georg 
Andre  von  Hofkirchen  zu  Vesendorf  und  dem  Hans  Georg 
Kuffstainer  zu  Spitz  aufgetragen  worden  war  ihre  Untertanen 
von  der  Predigt  abzuschaffen,  der  zweite,  daß  der  Gottesdienst 
in  der  Spitalkirche  des  dem  Carl  von  Liechtenstein  gehörigen 
Marktes  Mistelbach  eingestellt  wurde  usf.  Daher  die  Bitte,  zur 
Verhütung  einer  größeren  Verbitterung  der  Gemüter  in  solchem 
Vorgehen  einzuhalten  und  von  den  angedrohten  Strafen  und  Pön- 
fällen  abzusehen.  Gleichzeitig  wurden  auch  durch  eine  Eingabe 
v.  18.  März  1599  die  schon  am  11.  Sptb.  1595  dem  Erzherzog 
Matthias  übergebenen  politischen  Gravamina  moniert  und  ge- 
sagt, daß  künftig  Bewilligungen  vor  Erledigung  derselben  nicht 
beschlossen  werden  könnten. l) 

Erzherzog  Matthias,  dem  diese  Beschwerden  zur  Begut- 
achtung übersendet  wurden,  äußerte  sich  sehr  ungehalten,  da  er 
übergangen  worden  war,  und  die  Antwort  des  Kaisers  fiel  dem- 
entsprechend ungnädig  aus.  Die  Resolution  v.  15.  Juni  15992) 
beginnt  mit  der  Erinnerung,  daß  Auslegung  und  Verstand  der 
Religionskonzession  allein  dem  Kaiser  zustehe,  der  sie  bloß  den 
Ständen  in  ihren  Schlössern  und  Häusern  für  sie  und  ihre  Haus- 
genossen auf  dem  Lande,  sowie  bei  ihren  Kirchen  und  Lehen- 
schaften auch  für  ihre  Untertanen  zugelassen  habe.  Er  könne 
nicht  dulden,  daß  sie  ihm  und  den  Katholischen  ihre  pfarrlichen 
Rechte  entziehen  und  ihre  Prädikanten  an  Orten  wo  sie  keine 
eigentümlichen  Pfarren  haben  sich  einer  neuen  Religion  unter- 
stehen. »So  hätten  wir  — -  fährt  der  Kaiser  fort  —  Anlaß  Euch 
der  Konzession  zu  privieren  um  uns  und  den  Unserigen  Ruhe  zu 
schaffen.«  Daher  soll  es  bei  den  von  den  Erzhgl.  Brüdern  er- 
lassenen Verboten  verbleiben  und  wer  zuwider  handelt  nach  Un- 
gnaden gestraft  und  als  Betrüber  des  Vaterlandes  gar  aus  dem 
Land  geschafft  werden.  Niemals  sei  ein  Konsistorium  bewilligt 
sondern  wo  ein  solches  eingerichtet  wurde,  zu  Raabs,  Hörn 
und  Rodaun,  immer  abgeschafft  worden.  Trotzdem  habe  man 
wieder  zu  Loosdorf,  Wilfersdorf,  Hörn  solche  aufgerichtet. 
»Dafür  wollen  wir  Euch  strafen,  inmaßen  wir  auch  die  um  so 
großen  Ungehorsams  und  Despectes   willen    mehr   als  überflüssig 


')  LA.,  B.  II,  5  u.  Rel.  Exzpt.-B.  u.  Khevenh,  V,  2080. 

-)  LA..  B.  II,  4  u.  5.  —  B.  III,  27.  —    Relig.  Exzpt.-B.    —    Khevenh.,  V,  2091. 
Raupach,  E.  Ö,  205.  —  Wiedemann,  I,  50+— 507. 

17* 


1600. 


260 

bisher  verwirkten  Pönfälle  an  dem  von  Hofkirchen,  Liechten- 
stein, Landau,  Khueffstainer,  Geymann,  Pernstorffer,  Fünf- 
kircher  u.  a.   einzufordern  verordnet.« 

Über  die  Verhängung  und  Einzahlung  dieser  Pön  findet  sich 
trotz  deren  bedeutender  Höhe  in  unserem  Archivverzeichnisse 
keinerlei  Notiz.  Da  Hans  Georg  dem  Kaiser  seinerseits  Gelder 
vorgestreckt  hatte,  dürfte  ein  annehmbarer  Ausgleich  sich  dar- 
geboten haben.  Wie  es  mit  solchen  Pönfallen  herging,  zeigt  eine 
Liste  von  Prälaten,  Herren  und  Rittern  aus  dem  J.  1585  mit 
der  charakteristischen  Überschrift:  »so  hievor  von  Hof  bei 
2000  Ducaten  Pönfall  in  Arrest  erfordert,  aber  die  Bezahlung  nit 
gethan,  viel  weniger  in  Arrest  gestellt.«  ') 

Damals  stand  es  wohl  schwieriger  um  das  Hereinbringen 
als  zur  Zeit,  wo  Hans  Georg  Vize  dorn  war  und  mit  Freuden 
eingezahlte  Strafgelder  dem  Amte  zufließen  sah.  Die  Verhältnisse 
hatten  sich  geändert  und  der  Kaiser  Anlaß  schonend  vorzugehen. 
Denn  er  war  angesichts  der  unaufhörlichen  Kriegsgefahr  auf  die 
Bewilligungen  der  Stände  angewiesen,  die  übrigens  trotz  aller 
Drohungen  schließlich  nie  verweigert  wurden. 

In  den  Propositionen  v.  10.  Februar  1600  erklärte  der  Kaiser, 
er  habe  für  den  Krieg  schon  sein  ganzes  Vermögen  geopfert. 
Die  Stände  erkannten  die  Notwendigkeit  der  verlangten  Bewilli- 
gungen namentlich  mit  Rücksicht  auf  die  in  der  Türkei  ausge- 
brochenen Zwistigkeiten.  Es  möge  daher  der  Streit  mit  Spanien 
und  der  Krieg  in  den  Niederlanden  beigelegt  werden.  Eine  Kon- 
ferenz der  Erblande  wurde  für  die  Defension  verlangt  und  der 
persönliche  Zuzug  bewilligt,  falls  der  Kaiser  oder  ein  Erzherzog 
auszieht.  Gleichzeitig  beschweren  sie  sich,  daß  die  Erledigung  der 
politischen  Gravamina  auch  durch  ihre  eigenen  ansehnlichen  Ge- 
sandten in  Prag  nicht  zu  erreichen  war.2) 

Erst  am  8.  Oktober  erfolgte  die  Replik  der  Stände  auf  das 
Religionsdekret  v.  1599.  Von  Richard  Strein  verfaßt,  bezog  sie 
sich  auf  die  Assekuration,  aus  welcher  sie  den  vorgeschlagenen 
Passus:  »darinnen  wir  nicht  Häuser  haben«  zu  interpretieren 
suchte3),  wie  wir  dies  schon  früher  gesehen. 

In  Prag-  war  Wolf  Rumpf  und  P.  S.  Trautson  wohl  vom  Hofe 
entfernt  worden  und  der  Kaiser  trug-  sich  gegen  den  Rat  seiner  Mutter 
mit  Heiratsgedanken. 4)  Mittlerweile  war  auch  der  evangelische  Gottes- 
dienst im  Landhause  zu  Linz  wieder  eingestellt  worden  und  Erzherzog- 
Leopold,  für  dessen  Wahl  zum  Bischof  von  Passau  sich  die  Stände 
selbst  eingesetzt  hatten,  fand   es  an  der  Zeit  in  seiner  Diözese,    die  den 


i)  LA.,  Ltg.  1585. 

2)  LA.,  Ltg.  1600  u.  Exzpt.-B.  II. 

3)  Wiedemann,  I,  510. 

4)  Khevenh.,  V,  2222. 


1601. 


261 

größten  Teil  von  Ober-  und  Niederösterreich  umfaßte,  den  für  die  Katho- 
liken noch  gestatteten  Laienkelch  abzuschaffen,  obwohl  selbst  Erzherzog 
Matthias  diese  Maßregel  noch  für  verfrüht  erachtete.') 

Ein  versöhnendes  Moment  bietet  die  charakteristische  Tat- 
sache, daß  von  den  Ständen  dem  Carl  von  Liechtenstein  die 
Subvention  für  die  evangelische  Schule  in  Feldsberg  auf  seine 
Bitte,  »da  sich  in  allen  Liechtensteinschen  Gebieten  —  gott- 
lob —  eine  Mutation  der  Religion  zugetragen,  so  mögen  sie 
nun  den  Katholischen  den  gleichen  Anteil  gönnen  wie  früher 
diese  den  Evangelischen«,  der  nunmehr  katholischen  Schule  be- 
lassen wurde.2) 

In  den  nächsten  Jahren  wiederholten  sich  einerseits  die 
schärferen  Einschreiten  gegen  die  Evangelischen,  anderseits  die 
Beschwerden  dagegen.  Die  Stände  beklagten  zwar  in  Beant- 
wortung der  Propositionen  v.  ig.  Februar  1601  den  Fall  der 
Festung  Kanischa,  bemerkten  aber,  sie  hätten  ebenso  wie  der 
Kaiser  das  Ihrige  getan  und  könnten  vor  der  Antwort  auf  ihre 
Gravamina  keine  Bewilligungen  tun.  Diese  erfolgten  jedoch,  als 
die  Erledigung  versprochen  wurde,  mit  dem  daran  geknüpften 
Wunsche,  der  Kaiser  möge  nach  Wien  kommen,  wo  sein  Auf- 
enthalt nützlicher  wäre.  Dem  Erzherzoge  gegenüber  erklärten  die 
vier  Stände  i.  J.  1602,  daß  das  Verbot  Fremde  zu  Amt  und 
Predigt  zuzulassen  der  Religionskonzession  zuwiderlaufe  und  auf 
die  zwei  oberen  Stände  nicht  angewendet  werden  könne.  Am 
30.  Mai  beantragten  die  in  geringer  Anzahl  noch  anwesenden 
Mitglieder,  daß  dem  Viertel  o.  d.  Manhartsb.,  welches  bisher  von 
allen  Durchzügen  verschont  geblieben,  die  Proviantzufuhr  aufge- 
tragen werde.5) 

*  * 

In  demselben  Jahre  1602   wurde  Hans  Georg  Kuffsteiner    Berufung 
zu  dreien  Malen   durch  Befehl  des  Kaisers    oder    des  Erzherzogs  Kuffsteiners- 
nach  Wien  oder  Preßburg  berufen.    Es  ist  leider  nicht  ersicht- 
lich,   um    welche   Angelegenheiten    es    sich    handelte.    Entweder     Vz.  377. 
waren  es  Kriegs-  oder  Religionssachen,  wenn  nicht  etwa  die  an- 
fangs des  Jahres  erfolgte  Erhebung  in  den  Freiherrnstand,  welche 
gewiß    beweist,    daß    seine    entschiedene  Haltung,     die    sogar    zu 
einem  bedeutenden  Pönfalle  geführt  hatte,  ihm  vom  Kaiser  nicht 
zum  Schaden  angerechnet  worden  war. 


1602. 


l)  Khevenh..  V,  2226  u.  Raupach,  Forts.  III,  143. 
■)  LA.,  Rel.  Exzpt.-B.  1597. 
3)  LA  ,  Exzpt.-B.  II. 


262 

1603-  Für  den  20.  Jänner   1603    war  ein  Landtag  ausgeschrieben, 

der  nicht  zustande  kam  und  auf  den  13.  März  verschoben  wurde. 
Auf  Bitte  der  Verordneten  wurden  die  kais.  Propositionen  nicht 
mehr  in  der  Hofburg,  sondern  dem  alten  Gebrauche  gemäß  im 
Landhause  vorgetragen.  Hauptgegenstand  derselben  war  das 
Verlangen  neuer  Kriegskredite  unter  dem  Hinweise  auf  den  Ver- 
lust Stuhlweißenburgs,  die  Eroberung  von  Pest,  wodurch  das 
Bündnis  mit  dem  Wajda  von  der  Moldau  und  dem  Tataren- 
khan paralysiert  worden  sei  usw.  Es  war  gerade  keine  wirksame 
Unterstützung  der  Bereitwilligkeit  der  Stände,  daß  in  einer  Addi- 
tionalproposition  v.  18.  März  das  Verbot  der  Abhaltung  von  Land- 
tagen ohne  Vorwissen  des  Kaisers  erneuert  und  von  ihnen  nicht 
nur  verlangt  wurde,  daß  ihre  Kriegsoberste  auch  katholische  Seel- 
sorger anstellen  sollten,  was  keinem  Anstände  begegnete,  sondern 
auch,  daß  zu  Verordneten  aus  dem  Herren-  und  Ritterstande 
auch  Katholische  gewählt  werden  mögen.  Hierauf  erfolgte  am 
24.  März  die  Antwort,  daß  die  Katholiken  ohnehin  durch  die 
zwei  Prälaten  unter  den  Verordneten  vertreten  seien,  die  Wahl 
geschehe  per  majora  ohne  Abteilung  nach  der  Religion.  Die 
Evangelischen  würden  übrigens  auch  für  Erlangung  höherer  Stellen 
bei  Hofe  zurückgesetzt.  Gegen  das  Verbot  der  Zusammenkünfte 
wurde  wie  stets  unter  Berufung  auf  das  alte  Herkommen  pro- 
testiert und  hinzugefügt,  Se.  Maj.  möge  böswilligen  Einflüsterungen 
kein  Gehör  schenken,  sondern  vielmehr  seine  ihm  bis  in  den  Tod 
ergebenen  Stände  vertreten  und  schützen.  Die  doppelte  Gült 
wurde  bewilligt,  nicht  aber  die  darüber  hinaus  verlangte  Hälfte 
mit  Rücksicht  auf  die  Armut  des  Landes.1) 

Man  darf  es  den  Ständen  wohl  zum  Guten  rechnen,  daß  sie 
die  verlangten  Opfer  zur  Verteidigung  des  Landes  zu  bringen 
bereit  waren,  ungeachtet  aller  Bedrängnisse  denen  die  evangeli- 
sche Majorität  ausgesetzt  war.  Es  mußte  sie  mit  Bitterkeit  er- 
füllen, die  Glaubensgenossen,  für  die  sie  nicht  ermüdeten  sich 
einzusetzen,  Schritt  für  Schritt  zurückgedrängt  zu  sehen  und  es 
kann  ihnen  gewiß  nicht  vorgeworfen  werden,  sie  verlassen  zu 
haben.  Sie  konnten  sich  selbst  nicht  helfen  und  empfanden  es 
schwer,  daß  ihr  Gottesdienst  auch  auf  dem  Lande,  wo  sie  bald 
75  Kirchen  verloren,  so  sehr  eingeengt  wurde,  daß  sie  für  die 
ganze  so  hoch  gehaltene  Konzession  fürchteten.  Immer  schärfer 
spitzten  sich  die  Gegensätze  zu  und  drängten  zu  einer  ent- 
schiedenen Abrechnung. 

Die  Stände  mußten  einsehen,  daß  ihre  direkten  Schritte  beim 
Kaiser    fruchtlos   zu  verlaufen   verurteilt  waren    so  lange    er    den 


!)  LA.,  Ltg.  1603.  —  Rel.  Exzpt.-B.  u.  Exzpt.-B.  II. 


263 

Ratschlägen  des  unter  dem  Einflüsse  Khlesls  stehenden  Erz- 
herzogs Matthias,  dessen  Übereifer  sie  die  Schuld  an  allem 
Widrigen  gaben,  folgen  zu  müssen  glaubte.  Sie  suchten  daher 
einen  anderen  Weg,  indem  sie  sich  mit  den  Evangelischen  im 
Reiche  in  Verbindung  setzten  und  die  Reichsfürsten  ins  Auge 
faßten,  von  denen  ihnen  namentlich  der  vom  Kaiser  wohlgelittene 
Kurfürst  Christian  von  Sachsen  als  geeignete  Mittelsperson 
erschien. 

Wolfgang  von  Hofkirchen,  der  »protestantische  Papst«, 
wurde  ausgewählt  und  im  April  1603  mit  empfehlenden  Kreditiven 
an  die  evangelischen  Reichsfürsten  abgesendet,  jedoch  ohne  Nutzen. 
Hofkirchen  fiel  in  Ungnade  und  den  Fürsten,  deren  Interzession 
äußerlich  rücksichtsvoll  aufgenommen  worden  war,  diente  die  Er- 
folglosigkeit ihrer  Schritte  als  Vorwand  für  ihre  reservierte  Haltung 
auf  dem  Reichstage  zu  Regensburg,  der  unter  dem  Vorsitze 
des  Erzherzogs  Matthias  abgehalten  wurde.1)  Zudem  bedurfte 
es  nicht  einmal  des  mißtrauischen  Wesens  Rudolfs,  um  ihm  in 
der  Hereinziehung  des  Reiches  eine  gewisse  Anlehnung  an  den 
Heidelberger  Konvent  in  Verbindung  mit  den  hochfliegenden 
Plänen  Heinrichs  IV.  vorzuspiegeln. 

Die  von  den  Ständen  nunmehr  im  Vereine  mit  den  Ober- 
österreichern neuerlich  vorgebrachten  Religions-  und  politischen 
Beschwerden  fanden  sonach  keinen  günstigen  Boden.  Die  Stände 
betrachteten  die  ausweichende  Erledigung  vom  Oktober  als  eine 
Ablehnung  und  beantworteten  diese  im  folgenden  Jahre  mit  der 
folgenschweren  Erklärung,  »daß  sie  demjenigen,  was  Ihro  Majestät 
ihnen  bisher  in  Religionssachen  befohlen,  Gewissens  und  Ehren 
halber  nicht  könnten  nachkommen,  auch,  wenn  sie  demselben 
nachlebten,  in  den  wissentlichen  Zorn  Gottes  fallen  würden.  Daher 
sie  eher  alles,  was  ihnen  darüber  begegnen  möchte,  ausstehen, 
ja  lieber  das  Leben  selbst  verlieren  wollten«.2) 

Doch  haben  wir  hiermit  schon  die  Lebensgrenze  unseres 
Hans  Georg  überschritten,  der  am  5.  Juli  1603  abberufen  worden 
war,  ohne  daß  es  ihm  gegönnt  gewesen  wäre,  sich  des  baldigen 
Sieges  der  standhaft  verfochtenen  Ideen  zu  erfreuen. 


')  Starzer,  Die  n.-ö.  Statthalterei,  p.  201.  —  Raupach,  Forts.  III,  149  fr.  — 
Wie  de  mann,  I,  513.  —  Hofkirchen  wurden  2000  Thaler  und  1000  fl.  für  die  Reise 
bewilligt,  dem  kurfürstl.  Brandenburgschen  Rat  und  Hofprediger  eine  goldene  Kette  im 
Werte  von  200  französ.  Kronen,  dann  3041  fl.  für  »Wein  für  den  Churfürsten  von  Sachsen«. 
Ldsarchiv.,  Relig.  Exzpt.-B.  (1603  u.   1604). 

'-)  Raupach,  E.  Ö.,  223.  —  Wiedemann,  I,  513.  —  Khevenh.,  VI,  2782. 


9.  Herrschaften. 

a)  Greillenstein. 

jls  Hans  Georg  durch  das  Ableben  seines  Vaters  berufen 
wurde,  dessen  Nachfolger  im  Besitze  zu  werden,  bestand 
dieser  aus  den  Herrschaften  Greillenstein  und  Feinfeld, 
welche  fortan  als  ein  Ganzes  geführt  wurden. 

Wenn  wir  dem  Hans  Lorenz  die  Erwerbung  vpn  Greillen- 
stein verdanken,  so  sind  wir  dessen  Sohne  zu  nicht  minderer 
Erkenntlichkeit  und  pietätvoller  Erinnerung  verpflichtet,  da  er  es 
war,  welcher  dem  Schlosse  durch  einen  fundamentalen  Umbau 
die  im  ganzen  heute  noch  erhaltene  Gestalt  und  ausgezeichnete 
Wohnlichkeit  gab,  die  es  zu  einem  der  anerkannt  schönsten  alten 
Herrensitze  machte.  Ende  des  17.  und  anfangs  des  18.  Jahr- 
hunderts sind  prächtige  Skulpturen  und  sonstige  Verschönerungen 
im  Geiste  der  Zeit  hinzugekommen,  wie  z.  B.  die  i.  J.  1722  ab- 
geschlossene, reizend  geschmackvolle  Barockfassade,  die  sich  aber 
dem  alten  Baue  so  kunstgerecht  anschmiegen,  daß  dessen  Wesen 
dadurch  in  nichts  beeinträchtigt  erscheint. 

An  anderem  Orte  wird  des  näheren  davon  gehandelt  werden. 
Hier  müssen  wir  uns  darauf  beschränken,  den  allgemeinen  Cha- 
rakter zu  fixieren  und  die  Zeit  des  Umbaues  näher  zu  bestimmen. 

Daß  dieser  der  zweiten  Hälfte  des  Cinquecento  angehört, 
braucht  keinem  Kenner  gesagt  zu  werden.  Auf  den  ersten  Blick 
fällt  die  Ähnlichkeit  aller  architektonischen  Details  mit  jenen  der 
nahegelegenen  berühmten  Rosenburg  auf,  welche,  von  Sebastian 
Grabner  schön  umgebaut,  bald  durch  die  glänzende  Vermählung 
seiner  Tochter  mit  Hans  Georgs  Sohn  Hans  Ludwig  die  Ver- 
einigung der  Kinder  der  beiden  Erbauer  der  benachbarten  Burgen 
sehen  sollte. 

Der  Umbau  Greillensteins  erfolgte  so  »von  Grund  auf«, 
daß  von  dem  älteren  Mauerwerke  sogar  in  den  Untergrundräumen 
kaum  mehr  sichere  Spuren  zu  entdecken  sind. 

Möglich  jedoch,  daß  der  hohe  Turm,  an  den  vier  Ecken 
von  sog.  Ghibellinentürmchen  flankiert,  der  dem  schönen,  regel- 
mäßigen, von  einem  breiten  Graben  umgebenen  Gebäude  einen 
imposanten  Charakter  verleiht,   noch  auf  den  alten  Burgfried  zu- 


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265 

rückzuführen  ist,  indem  Anzeichen  dafür  vorhanden  sind,  daß  das 
heute  durch  denselben  führende  obere  Einfahrtstor  erst  später 
eingebaut  wurde. 

Die  Zeit  des  Umbaues  wird  sowohl  in  der  Genealogie  als 
auf  dem  Epitaphium  in  der  Kirche  von  Röhrenbach  und  in 
anderen  Behelfen  auf  das  Jahr  1560  angegeben.1) 

Daß  ein  so  bedeutendes,  nicht  nur  in  der  Gesamtanlage, 
sondern  auch  in  allen  Details  mit  der  größten  Sorgfalt  und  Ge- 
nauigkeit stilgemäß  ausgeführtes  Gebäude  —  welches  damals  »als 
soo-ar  zu  eines  Fürsten  Wohnsitz  oreeisrnet«  bezeichnet  wurde  — 
nicht  in  der  kurzen  Frist  von  wenig  Jahren  zur  Vollendung  gebracht 
werden  konnte,  liegt  um  so  klarer  auf  der  Hand,  als  auch  alle 
dazugehörigen  Wirtschaftsbaulichkeiten  und  sonstigen  Dependenzen 
gleichfalls  neu  hergestellt  wurden.  Es  ist  also  ganz  erklärlich, 
daß  Hans  Georg  eine  Zeitlang  seine  Residenz  nach  dem  be- 
nachbarten Allentsteig  verlegte,  das  er  von  1572 — 1585  besaß 
und  mit  seiner  Gattin  Anna  bewohnte. 

In  den  Jahren  1566  — 1572  führte  er  das  Amt  des  Vicedoms, 
welches  ihn  aller  Wahrscheinlichkeit  nach  zumeist  in  Wien  zurück- 
hielt, wo  er  auch  zu  diesem  Behufe  eine  Amtswohnung  hatte.  So 
war  er  von  1566  bis  zum  J.  1585,  in  welchem  er  Allentsteig 
an  die  Hager  zurückverkaufte,  mit  anderweitigen  Wohnsitzen 
versehen. 

Leider  finden  sich  im  Schlosse  nur  wenig  Jahreszahlen,  die 
als  Merkzeichen  dienen  können.  Der  Umstand,  daß  auf  ver- 
schiedenen Skulpturen,  einem  Doppelsteine,  der  über  einem  Tore 
angebracht  gewesen  sein  dürfte,  dann  an  den  schlanken  Pfeilern 
der  schönen  dreistöckigen  Arkadenreihe  des  inneren  Hofes  die 
Wappen  der  beiden  Frauen  des  Hans  Georg  neben  dem  seinigen 
sich  angebracht  finden,  beweist  schon,  daß  der  Bau  erst  nach 
seiner  Heirat  mit  Anna  von  Kirchberg  beendigt  wurde,  deren 
Wappen  allein  an  dem  kunstreich  geschnitzten  Altar  der  Kapelle 
vorkommt,  der  nach  der  darauf  befindlichen  Jahreszahl  erst  im 
J.  1604  vollendet  worden  zu  sein  scheint,  obwohl  der  evangelische 
Gottesdienst  dort  schon  längst  von  den  berufenen  Hofpredigern 
gehalten  wurde. 

Einen  sicheren  Anhaltspunkt  bieten  die  nach  altem  Usus  in 
dem  Turmknauf  bei  dessen  Vollendung  verwahrten  Gedenkzeichen, 
die  aufgefunden  wurden,  als  i.  J.  1769  eine  Renovierung  sämt- 
licher Schloßgebäude  unter  Graf  Joh.  Ferdinand  II.  erfolgte.  In 
dem  zur  Neuvergoldung  herabgenommenen  Turmknopfe  wurde, 
wie    es    in    der   Aufzeichnung   heißt,    in   einer   silbernen  Schachtel 


l)  Wisgrill,  V,  302,  sagt  unrichtig  1605. 


266 

mit    einem    silbernen  spanischen  Kreuz  und  anderen  hl.  Reliquien 
nachstehende  Denkschrift  gefunden: 

Anno  salutis  nostrae    1588. 

»Den  10.  Tag  des  Monats  Juli  im  obbemelten  Jahr  ist  dieser 
Knopf  auf  Befehl  des  Edlen  und  gestrengen  Herrn  Hanns 
Georg  Kuefstainer  zu  Greillenstein  und  Feinfeld,  auf  Spitz, 
Zaising  und  Erdberg,  Bestandinhaber  der  Herrschaft  Schauen- 
stein wie  auch  der  Rom.  Kais.  Königl.  Majestät  Rath,  durch 
welchen  das  Schloß  vom  Grund  aus  neu  aufgebaut,  auf  diesen 
Thurm  gesetzt  worden.  —  Zu  diesen  Zeiten  ist  der  Eymer  Wein 
um  2  fl.  30  kr.,  der  Metzen  Waitzen  1  fl.  und  Metzen  Korn  30  x 
in  Kauf  gegangen.« 

Es  ist  also  erwiesen,  daß  die  Aufsetzung  des  Turmknopfes 
i.  J.  1588   das  Werk  des  Umbaues  gekrönt  hat. 

Hiermit  waren  die  Verschönerungen  noch  nicht  vollendet. 
Ein  getäfelter,  mit  phantastischen  Arabesken  in  Raffaelischer 
Manier  kunstvoll  bemalter  Plafond  weist  die  Jahreszahl  1590  auf, 
ein  anderer  1601,  und  die  Sonnenuhr  im  Hofe  1594. 

Aus  derselben  Zeit  müssen  die  prachtvollen,  geschnitzten 
Plafonds  herrühren,  welche  anfangs  des  vorigen  Jahrhunderts  als 
Huldigung  für  den  Kaiser  in  die  Laxenburger  Ritterburg  über- 
tragen wurden,  wo  sie  den  Habsburger-  und  Lothringer-Saal 
zu  schmücken  gewürdigt  werden. 


Über  die  Vorgänge  in  Greillenstein  sind  aus  H.  Georgs 
Zeit  fast  nur  konfessionelle  Angelegenheiten  zu  berichten. 
Prädikanten.  Dort  waren  in  der  Reformationszeit   auf  Grund  der  Religions- 

konzession   v.    1568    evangelische    Geistliche    angestellt.     Wir    er- 
sehen   dies    aus    einigen    leider    nicht    datierten    Notizen    unseres 
Archivverzeichnisses.  Diese  führen  an:    »ain  ungefertigte  Bstallung 
Vz.  301.     midt  Hn.  M.  Matthaeo  Reutrio,   Hofprediger  zu  Greilnstain«, 
Vz.  302.      »Hn.  Hansen  Holtzmann,  gewesten  Pfarrherrn  zu  Greillnstain 
bstallung    unterschiedliche    Schein,    Sendschreiben,    vocation    auf 
Vz.  303.     Wildtberg  und  dann  auch  sein  Bekändtnus  von  der  Erbsündt« 
und   »Supplicirn  von  Gallo  Englmann  umb  die  Pfarr  zu  Greiln- 
stain«. 

Es  hat  also  hier  neben  der  Pfarrkirche  von  Röhrenbach 
eine  evangelische  Pfarre  bestanden,  für  welche  der  Gottesdienst 
wohl  in  der  Schloßkapelle  gehalten  wurde,  vielleicht  sogar  in  der 
heutigen  Gruft-  oder  Spitalkapelle,  die  möglicherweise  schon  da- 
mals existierte  und  deren  Garten  evangelischer  Friedhof  gewesen 


267 

sein  soll.  Die  Auffindung  von  Gebeinsresten  bei  dem  letzten 
Umbau  beweist  wenigstens,  daß  Beerdigungen  einst  dort  statt- 
gefunden haben. 

Von  den  genannten  Pfarrherren  wird  keiner  bei  Raupach 
erwähnt,  wohl  aber  Greillenstein  unter  jenen  Ortschaften  ge- 
nannt, in  denen  die  evangelische  Lehre  öffentlich  betrieben  wurde. 1) 

Auch  in  der  benachbarten  Pfarre  Fuglau  wurde  evangelischer 
Gottesdienst  gehalten.  Von  1576 — 1579  predigte  dort  der  in  Mahrers- 
dorf  niedergelassene  apostasierte  Mönch  Feuchtinger,  dem  Raupach 
das  Zeugnis  ausstellte,  daß  er  eine  elende  Besoldung  hatte,  aber  auch 
ein  elender  Prediger  war.2) 

Die  Pfarre  für  das  zur  Herrschaft  Greillenstein  untertänige  Dorf 
Röhrenbach,  welche  von  der  Herzogin  Gertrud  von  Österreich 
i.  J.  1251  dem  Stifte  Altenburg  geschenkt  und  ihm  zur  Entschädigung 
der  durch  die  Hussiten  erlittenen  Verwüstungen  i.  J.  1448  durch  Bischof 
Leonhard  von  Passau  nochmals  inkorporiert  worden  war3),  blieb  als 
Stiftspfarre  immer  katholisch.  Nur  hört  man  1594  von  einem  Pfarrer 
Joh.  Burchardt,  der  seine  Haushälterin  Margaretha  ehelichte  und 
seinen  drei  Kindern  die  Stegmühle  am  Kamp  vermachte,  welche  ihnen 
das  Stift,  da  sie  gesittet  und  tugendhaft  waren,  großmütig  gegen  eine 
mäßige  Entschädigung  überließ.4) 

Übrigens  gab  es  in  der  Gegend  schon  vor  dem  Auftreten  Luthers 
verheiratete  Geistliche.  Im  J.  1505  verordnete  ein  Pfarrer  von  Hörn 
testamentarisch  ein  Epitaphium  für  sich  und  sein  Weib  unter  dem 
Predigtstuhle,  »worauf  die  historia  vom  Hl.  Stephan  lustig  u.  schön 
gemalet  werden  solle«.5) 

Von  der  starren  Intoleranz  der  genannten  Prädikanten  zeugen 
die  »ausführlichen  Ursachen  warum  fromme  Eltern  der  evaneeli- 
sehen  Confession  ihre  Kinder  keinem  Papisten  ohne  Verletzung  Vz  297 
ihres  Gewissens  nicht  geben  können,  gestellt  auf  Begehren  durch 
Hn.  Johann  Holzmann,  als  man  Frewlein  Elisabeth  von 
Puechaimb  Herrn  Georg  Teuffl  zu  geben  im  Werk  gewesen«. 

Elisabeth  und  ihre  Schwestern  Clara  und  Anna  Maria,  von 
denen  erstere  den  Joh.  Jacob  von  Kuefstein,  die  zweite  dessen  Bruder 
Lorenz  heiratete,  waren  Töchter  des  Adam  von  Puechaimb,  welcher 
der  evangelischen  Lehre  eifrig  zugetan  war.  Die  Heirat  des  Georg 
Teufel  fand  am  12.  Septemb.  1602  statt,  nachdem  die  Nupturienten 
sich  gelobt  hatten,  die  Augsburger  Konfession  zu  bekennen.0)  Dem 
eifernden  Prädikanten  mag  der  Bräutigam  nicht  ganz  fest  erschienen 
sein.  Tatsächlich  trat  Georg  nicht  lange  darauf  zum  alten  Glauben  zu- 
rück.7)   Er  spielte  eine  bedeutende  politische  Rolle    und   starb   1642  als 


'')  Raupach,  Forts.  II,  170  ff.  und  Presbyter. 

2)  Raup  ach,  Presbyt.,  37,  u.  Wiedemann,  II,  548. 

3)  Burger,  Altenburg,  149. 

4)  Burger,  Altenburg,  153.  —  Wiedemann,  II,  548. 

5)  Burger,  Altenburg,  179. 

°)  Wiedemann,  III,  403.  —  Wisgrill  i.  »Adler«   1890,  pag.  200. 
:)  V.  Bibl,   D.  Stände  i.   17.  Jahrhdt.,   pag.  104.    —    Starzer,    N.-ö.  Statthalterei, 
pag-  243. 


268 

n-ö.  Statthalter.1)  Beide  Ehegatten  haben  sich  i.J.  1630  im  Gedenkbuche 
der  Teufel  verewigt.  —  Als  Kuriosum  möge  hier  erwähnt  werden, 
daß  auch  Georgs  Vater  Michael  schon  mit  Heiratsschwierigkeiten  zu 
kämpfen  gehabt  hatte.  Damals  verbanden  sich  drei  Teufel  mit  drei 
Töchtern  des  Statthalters  Oswald  von  Eitzing.  Dieser  gewährte  die 
Potentiana  dem  noch  katholisch  gebliebenen  Michael  nur  unter  der 
Bedingung  einer  evangelischen  Trauung.  Auch  die  Vermittlung  des  Erz- 
herzogs blieb  erfolglos,  so  daß  dieser  den  nächst  der  Burg  schon  auf- 
gerichteten Turnierplatz  wieder  abbrechen  ließ,  für  den  dann  der  Pranger 
neben  dem  Neuen  Markt  hergerichtet  wurde,  während  die  Kopulation 
in  Vesendorf  durch  den  dortigen  Prädikanten  unter  dem  Hochgerichte 
stattfand.2)  —  Michael  war  ein  Bruder  des  Matthäus  Teufel  zu  Gars, 
welcher  nach  dem  Ableben  der  Praxedis  von  Kirchberg  i.  J.  1606 
deren  Base  Anna,    Witwe  des  H.  Georg  von  Kuefstein,  heiratete.3) 


AI        rgica.  Die  konfessionellen  Gegensätze    brachten    unvermeidlich   mit 

sich,  daß  die  Beziehungen  zu  dem  benachbarten  Stifte  Alten- 
burg, die  bis  dahin  ganz  gute  gewesen  waren,  sich  mehr  und 
mehr  trübten  und  zu  Situationen  führten,  welche  die  letzten  Jahre 
des  Hans  Georg  mit  Unruhe  erfüllten. 

Eine  ganze  Reihe  von  gerichtlichen  Aktenstücken  gibt 
Kunde  von  langwierigen  Prozessen,  über  welche  jedoch  in  dem 
jüngst  veröffentlichten  Archivverzeichnisse,  das  sonst  so  genau 
ist,  nichts  gefunden  wird.  Wahrscheinlich  waren  sie  in  dem  leider 
nicht  erhaltenen  zweiten  Teile  rubriziert,  in  den  sie  schon  deshalb 
gehörten,  weil  die  meisten  dieser  übrigens  untergeordneten  Streitig- 
keiten noch  nach  dem  Ableben  des  Hans  Georg  fortspielten. 
Sonderbarerweise  betrifft  fast  keine  derselben  andere  Nachbarn 
als  gerade  nur  Altenburg.  Diesem  gegenüber  beginnen  sie 
ernstlich  erst  vom  Jahre  1587  an  und  erfüllen  gerade  die  Zeiten 
der  nicht  aus  den  eigenen  Konventualen  des  Stiftes  hervor- 
gegangenen fremden  Äbte  Andreas  und  Thomas,  während  die 
Beziehungen  zu  dem  letzten  der  einheimischen,  Leopold,  noch 
ganz  gute  waren,  wie  aus  allen  Andeutungen  und  den  eigenen 
Berufungen  Hans  Georgs  hervorgeht  und  auch  das  Interregnum 
des  einheimischen  Martin  Schachenhuber  ziemlich  ruhig  verlief. 

Nur  mit  Widerstreben  unterzieht  man  sich  der  Notwendig- 
keit, unsere  Konflikte  zu  berühren.  Nachdem  sie  vom  verehrten 
Historiker  Altenburgs  eingehend  behandelt  wurden*),  ist  es 
eine  Pflicht  der  Pietät,  die  vorhandenen  Behelfe   nicht  unbenutzt 


1)  Starzer,  1.  c,  pag.  242  ff.  —  Wiedemann,  I  u.  II. 
8)  Eders  Briefe  v.  J.  1580:  Ldsk.  Jahrb.  1910. 

3)  V.  Abtlg.  15  dieses  Kapitels. 

4)  Burger,  Altenburg,  pag.  150  ff. 


269 


zu  lassen,  um  die   allzu  streng  beurteilte  Haltung   unseres  Hans 
Georg  durch  einen  freundlicheren  Lichtstrahl  zu  erhellen. 


* 


Die  Visitation  v.  J.  1544  hatte  sehr  günstigen  Bericht  über 
Altenburs:  erstattet.  Abt  Gallus  sowie  seine  neun  Konventualen 
wurden  mit  großem  Lob  erwähnt.  Besonders  hervorgehoben  zu 
werden  verdient,  daß  dort  an  bestimmten  Tagen  reichliche  Spenden 
ausgeteilt  wurden,  an  denen  an  die  tausend  Menschen  partizipierten. 
Man  gab  jedem  eine  Halbe  Wein,  einen  Laib  Brot  und  ein  Stück 
Fleisch.  Gewiß  ein  hohes  Vorbild  von  Großmut  und  Humanität. 
Leider  wandte  sich  das  Blatt  später,  offenbar  unter  den  Ein- 
wirkungen der  neuen  Lehre.  Denn  bei  der  Visitation  i.  J.  1 56 1 
wurden,  wie  überall,  beweibte  und  sonst  nicht  belobte  Konven- 
tualen vorgefunden.1) 

Das  Stift  befand  sich  in  einer  wenig  günstigen  Lage.  Die 
Anzahl  der  Konventualen  war  bedenklich  zusammengeschmolzen, 
so  daß  Geistliche  aus  anderen  Stiften  zu  Prälaten  postuliert 
werden  mußten.  Schon  nach  dem  Ableben  des  Abtes  Leopold 
i-  ]•  1575  kam  Georg  von  den  Schotten,  1583  Kaspar  aus 
Melk  und,  nachdem  dieser,  wie  sein  Vorgänger,  im  eigenen 
Stifte  zum  Prälaten  gewählt  worden  war,  i.  J.  1588  Andreas 
Pilch  an  die  Spitze.  Letzterer  jedoch  nicht  durch  Wahl,  sondern 
durch  Einsetzung  des  Kaisers  Rudolf  gegen  den  Willen  des 
Stiftes.  Nach  einem  Interregnum  von  vier  Jahren  folgte  ihm  i.  J. 
1600  Thomas  Ziener  aus  Molk  bis  1618  und  erst  nach  dem 
Ableben  seines  Nachfolgers  Jonas  i.  J.  1622  wurde  wieder  ein 
Interner  des  Stiftes,  Georg  Federer,  gewählt,  der  die  Uner- 
schrockenheit  gehabt  hatte,  unter  den  das  Stift  verwüstenden 
Feinden  allein  auszuharren  und  den  Gottesdienst  zu  verrichten.2) 

Diese  fremden  Äbte  hatten  wohl  eine  schwierige  Aufgabe 
zu  erfüllen,  um  die  wirtschaftliche  Lage  des  Stiftes,  die  durch 
die  inneren  Zwistigkeiten,  Kriegssteuern  infolge  der  Türkengefahr 
u.  dgl.  m.  sehr  geschwächt  worden  war,  möglichst  zu  heben  und 
hauptsächlich  die  durch  die  Verbreitung  der  evangelischen  Lehre 
gefährdeten  internen  Zustände,  die  einer  kräftigeren  Hand  be- 
durften,  zu  verbessern. 

Daß  hierbei  zuweilen  des  Guten  zu  viel  getan  wurde,  kann 
für  die  damaligen  Zeitverhältnisse  kaum  Wunder  nehmen.  Doch 
leistete  Abt  Thomas  ganz  Besonderes  in  »freundnachbarlicher« 
Richtung.  Nicht  nur,   daß   er  seit  Jahren  ruhende  alte  Differenzen 


:)  Wiedemann,  II,  546. 
2)  Burger,  1.  c.  64—80. 


270 

immer  wieder  hervorsuchte,  daß  er  in  seinen  Erwiderungen  Höf- 
lichkeit durch  Vehemenz  und  Schmähungen  vergalt,  daß  er  die 
wehrlosen  Hof  breite  von  Puchberg  mit  einer  Schar  Bewaffneter 
überfiel,  so  gab  er  auch  seinen  Untergebenen  die  später  zu  be- 
sprechenden Instruktionen,  die  mit  der  christlichen  Milde  schwer 
in  Einklang  zu  bringen  sind. 


# 


Jene  Differenz,  welche  von  den  geistlichen  Herren  am  miß- 
günstigsten beurteilt  wird,  betrifft  das  Kirchensilber  der  Pfarre 
Röhrenbach,  welches,  aus  einer  silbernen  Monstranz,  zwei  Kelchen 
und  einem  Kruzifix  bestehend,  schon  seit  langer  Zeit  im  Schlosse 
Greillenstein  aufbewahrt  wurde,  weil  es  dort  sicherer  war  als 
in  dem  halbverlassenen  Pfarrhofe,  wo  sich  damals  kein  Pfarrer 
befand,  so  daß  der  Gottesdienst  jeweilen  von  Altenburg  aus 
versorgt  werden  mußte.  Die  dazu  nötigen  Gerätschaften  wurden 
infolgedessen  immer  fallweise  abgeholt  und  dann  wieder  zur 
Aufbewahrung  in  das  Schloß  zurückgebracht. l) 

Einstmals  i.  J.  1592  scheint  sich  bei  dieser  Ausfolgung  ein 
Zwischenfall  ereignet  zu  haben,  der  offenbar  von  den  dabei  be- 
teiligten untergeordneten  Personen  ganz  ungebührlich  aufgebauscht 
wurde  und  dann  zu  einem  langwierigen  Rechtsstreit  führte,  der 
sich  bis  nach  dem  Ableben  der  beiden  Parteien  hinzog-. 

Die  Altenburger  Darstellung  behauptet:  »Als  Abt  An- 
dreas dem  damaligen  Pfarrer  auftrug,  die  Kirchengefäße  einige 
Zeit  vor  dem  Fronleichnamsfeste  von  Herrn  von  Khuefstainer 
abzufodern,  gab  dieser  die  Monstranze  und  einen  Kelch  heraus, 
sagend,  da  hätten  sie  alles  Gaukelwerk  beisammen,  sollten 
es  aber  nach  gemachtem  Gebrauche  ihm  wieder  zurückbringen. 
Da  aber  dieses  nicht  geschah  und  Khuefstainer  dieserwegen 
eines  der  Pfarrkinder,  welches  bei  der  Abholung  gegenwärtig 
gewesen,  mit  Arrest  belegte,  sich  auch  die  Vogteiherrlichkeit 
über  die  Pfarre  Röhrenbach  zueignen  wollte,  leugnend,  daß  sie 
dem  Stifte  gehöre,  daher  auch  der  Abt  daselbst  nichts  zu  be- 
fehlen habe  etc.,  kam  es  zur  Klage  und  wollte  Khuefstainer 
behaupten,  Monstranze,  Kelch  etc.  gehören  ihm  und  er  habe 
sie  der  Kirche  nur  zu  jedesmaligem  Gebrauche  geliehen.« 

Aus  der  Rechtfertigung  Hans  Georgs  gegen  diese  An- 
klagen ist  zu  ersehen,  daß  der  größte  Teil  derselben  unbegründet 
war,  wie  auch  schon  der  Widerspruch  in  die  Augen  springt,  daß 
von  einem    seit  40  Jahren    in    Röhrenbach   befindlichen   Pfarrer 


l)  Burger,  1.  c.  pag.  150  ff. 


271 

gesprochen  wird,  während  kurz  vorher  gesagt  wurde,  daß  längere 
Zeit  überhaupt  keiner  dort  gewesen,  wodurch  sich  die  Unter- 
brechung der  Prozessionsabhaltuno-  von  selbst  erklärt. 

Das  an  die  Regierung  gerichtete  Schreiben  Hans  Georgs1) 
führt  aus:  »Zu  erinnern  kann  ich  unvermeidlich  nit  umbgehen, 
obwol  nit  allein  in  der  Zeit  meines  Inhabens  des  Gutes  Greilen- 
stain  (welche  Inhabung  sich  nun  nahet  in  die  40  Jar  erstreckt) 
sondern  auch  bei  allen  meinen  Voreltern  und  noch  den  vorigen 
Inhabern  dieses  Guetes  von  unerdenklichen  Zeiten  hero  ge- 
bräuchig gewesen  und  also  ruebig  erhalten  worden,  daß  etliche 
Kirchenklainodien,  als  ein  silberne  Monstranzen,  zwei  Khelch  und 
ein  Crucifix  allwegen  alhie  im  Schloß  verwahrt  behalten  und  so 
oft  man  derselben  bei  der  Pfarrkirche  Rörenbach  bedürftig  ge- 
wesen, durch  die  Zechleute  darumb  gebeten  und  wenn  dieselben 
Ihnen,  wie  ichs  doch  niemalen  verweigert,  geliehen  worden,  Sie 
solche  alsobaldig  desselben  Tags,  stracks  nach  Verrichtung  des 
Kirchendienstes  wiedrumben  alher  geantwortet  und  nie  über  Nacht, 
geschweig  länger  außen  behalten,  Sich  auch  derselben  weder 
dieser  noch  voriger  Abbt  zu  Altenburg  zu  begehren  und  zu 
behalten,  —  wie  sie  denn  auch  damit  nichts  zu  thun,  —  zuvor 
nie  undterstandten,  auch  einem  Pfarrer  zu  Rörnpach  jederzeit 
nur  ein  Kelch  zu  täglichem  Gebrauch  herfür  gelassen  worden, 
—  So  hat  doch  solchem  zuwider  jetziger  Abt  zu  Alten- 
burg im  nächstverschienen  o,2st  Jahr  zur  Zeit  Corporis  Christi 
zween  aus  der  Pfarrmeine  darunter  gleichwol  der  eine  mit  Namen 
Ruprecht  Amann  mehrgemeltem  Hn.  Abt  v.  Altenburg,  der 
andere  Friedrich  Khelchgrueber  dem  Hn.  Abt  zu  Zwettl  zu- 
gehörig, zu  mir  geschickt,  mit  Vermelden  wie  daß  der  Conven- 
tual  Ad.  Merckh  genannt,  welchen  der  von  Altenburg,  weil 
der  vorige  Pfarrer  zu  Rörenbach  gestorben,  dahin  zu  setzen 
bedacht  willens  wäre,  den  Umbgang  (weil  es  am  achtesten  Tage 
geregnet)  zu  halten,  derwegen  sie  von  dem  einen  Zechmann 
herabzugehn  und  bemelte  Monstranzen  sambt  dem  Khelch  bei 
mir  auszubitten  und  heraufzubringen  wären  erbeten  worden,  mit 
dem  zum  öftern  Malen  gethanen  Erbieten  daß  sie  solches  alsbald 
nach  verrichten  Umbgang,  inmaaßen  zuvor  auch  jederzeit  ge- 
schehen, wiederumb  anher  antworten  wollen  etc.  Und  ich  dann 
ihnen  auf  solch  ihr  Vermelden,  bittlich  Ersuchen  und  zum  öfter- 
malen gethanen  Erbieten,  sonderlich  weil  gedachter  Ammann 
solches  zuvor  wol  öfter  von  mir  empfangen,  aber  jederzeit  wieder 
ordenlich  geantwortet  (Dessen  ich  sonsten  weil  Ihrer  khainer 
khein   Zechmann,    zu    thun    bedenken    gehabt    hätt)    vielberührte 


*)  Archiv  Greillenstein,  III,  21,  Akt  1. 


272 

Monstranz  und  Kelch  zugestellt  und  nit  anders  verhofft,  sie 
würden  mir  dieselbe  ihrem  Erbieten  und  altem  Gebrauch  nach 
alsbald  wiederumb  bringen,  unverstanden  solche  angeregte  Mon- 
stranz und  Kelch  durch  ungebürliche  und  strafmäßige  Mittel, 
welche  keinem  andern,  geschweige  einem  Geistlichen  gebühren, 
zu  seinen  Händen  und  ins  Kloster  Altenburg  zu  nehmen,  auch 
dadurch  mir  und  absonderlich  einer  ganzen  Pfarrmainge  eine 
hoch-  und  fürsetzliche  Gewalt  zu  beweisen,  dazue  mir  dann  still- 
zuschweigen gar  nicht  geziemen  will.  Wann  ich  aber  diese  Zeit 
Leibsschwachheit  halber  nicht  von  Haus  auskhomben  und  daher 
gegen  Ihn  die  Notturft-Initiative  nicht  fürnehmben  khan,  damit 
nun  dieser  Verzug  meinem  Rechte  nicht  präjudiciren  möge,  will 
ich  mich  hiemit  bei  Ew.  Gn.  gehorsamlich  angemeldet,  beinebens 
als  zierlich  protestirt  haben  etc.« 

Außer  dieser  Verantwortung  findet  sich  eine  ganze  Reihe 
von  Schreiben,  in  denen  Hans  Georg  hauptsächlich  dem  Abte 
die  Schuld  gibt,  daß  er  die  vom  Kaiser  zur  Austragung  der 
Sache  angeordnete  Kommission  hinausschiebe  —  zu  der  einmal 
der  Graf  von  Meggau  und  der  Abt  von  Zwettl,  dann  wieder 
dieser  letztere,  der  Abt  von  Geras,  Mathaeus  Teuffei  und 
Sebastian  Grabner  delegiert  waren. 

Ferner  weist  er  die  Anklage,  er  habe  den  Altenburger 
Untertan  in  schweres  Gefängnis  werfen  lassen,  als  ungerecht  zu- 
rück, da  dieser  einfach  im  Schlosse  gehalten  werde  und  frei 
darin  herumgehe.  Auf  den  kais.  Befehl  hin  habe  er  ihn  gegen 
Bürgschaft  entlassen,  verlange  nun  aber,  da  ihm  mit  einer  Pön 
von  50  Dukaten  gedroht  werde,  daß  auch  dem  Hn.  Abten  eine 
solche  von  200  Dukaten  auferlegt  werde,  wenn  er  das  frühere 
Begehren  nicht  erfülle  und  unbilligerweise  auf  die  Sache  wieder 
zurückkomme. 

Tatsächlich  kann  das  Mißtrauen  gegen  Hs.  Georg  nicht  gar 
so  groß  gewesen  sein.  Denn  das  Kirchensilber  wurde  ihm  doch 
wieder  anvertraut  und  nach  seinem  Ableben  auch  seinem  Sohne 
Hans  Jakob,  der  im  Jahre  1606  einmal  wegen  Vorenthaltung 
geklagt  wurde.  Doch  ist  es  seiner  Vermittlung  zu  danken,  daß 
i.  J.  1606  Kelche  und  Ornate  samt  anderen  Paramenten,  die  vom 
Oberstlieutenant  Ardtstetten  geraubt  worden  waren,  dem  Stifte 
zurückgegeben  wurden. *) 

Es  finden  sich  keine  Anhaltspunkte  für  die  Behauptung,  daß 
Hans  Georg  das  Eigentum  der  Kirchengefäße,  die  Vogtei  über 
die  Pfarre  u.  dgl.  beansprucht  hätte.  Auch  von  den  ihm  in  den 
Mund  gelegten  irreverenziösen  Äußerungen  über  die  gottesdienst- 


')  Burger,  1.  c.  77. 


273 

liehen  Zimelien  ist  keine  Andeutung  in  unseren  Akten  zu  ent- 
decken. Wenn  überhaupt  Ähnliches  in  einem  etwa  durch  pro- 
vokatorisches Auftreten  des  Delegierten  hervorgerufenen  Unmute 
gesprochen  worden  sein  sollte,  so  steht  dies  weit  zurück  hinter 
der  mit  voller  Überlegung  vom  Abte  Thomas  von  Wien  aus 
unter  dem  8.  Sptb.  1609  an  den  damaligen  Hofmeister  des  Stiftes, 
Hans  Muerer,  geschriebenen  Aufforderung1):  »Daß  man  Euch 
von  dem  Khuefstainer  tröllich  (drohlich)  ist,  terft  Ihr  Euch 
nichts  anfechten  lassen  und  wollet  Euch  allezeit  mit  einem  guten 
Paar  Pistolen  versehen,  den  Khuefstainer  aber  zum  Ersten 
vermanen  und  für  solches  protestiren,  da  Ihr  hernach  weiter  an- 
getastet werdet,  wollet  Ihr  Khuefstainer  oder  Khuefstainers 
Muetter  über  die  Merch  herabschießen,  doch  wollet  Ihr  zum 
Ersten  auch  khain  Ursach  geben,  und  soviel  möglich,  wann  nicht 
in  unsers  Gotteshaus  Sachen  etwas  daran  gelegen,  anhaimbs  bei 
Hauß  verbleiben,  zum  Fall  auch  Khuefstainer  wider  Euch  un- 
billigerweis etwas  tentiren  würde,  habt  Ihr  all  Unterthanen,  wollet 
auch  dieselbige  vermanen,  und  khönt  dem  Khuefstainer  stark 
genug  sein.«  Eine  Folge  dieses  guten  Rates  war  vielleicht  die 
Begegnung,  welche  später  Hans  Jacob  Khuffsteiner  mit  dem 
Pfarrer  von  Röhrenbach  hatte,  wobei  er  den  Dolch  und  sein 
Diener  das  Rapier  gezogen  haben  soll.2) 

Daß  bei  solcher  Stimmung  die  verschiedenen  von  Hans 
Georg  vorgeschlagenen  Ausgleichskommissionen  keinen  Erfolg 
haben  konnten,  begreift  sich. 

Er  konnte  füglich  eine  seiner  letzten  Klagen  im  Puchberger 
Streite  mit  dem  einige  Jahrhunderte  später  von  Schiller  so  schön 
poetisch  eingekleideten  alten  Spruche  einleiten:  »Es  bleibt  das 
gemeine  Sprichwort,  daß  khainer  lenger  Fridt  haben  khan  alß 
sein  Nachbar  will,  noch  immerfort  wahr.  Und  können  oftmals  die 
Geistlichen,  welche  doch  andern  zum  guten  Exempel  am  fried- 
sambsten  sein  sollten,  weniger  Ruhe  als  die  weltlichen  Personen 
geben,  inmaßen  nit  wenig  an  dem  jetzigen  Hn.  Abten  zu  Alten- 
burg erscheint. « 3) 

* 

Die  meisten  der  sonstigen  Streitigkeiten,  die  kurz  erwähnt  werden 
müssen,  weil  Prälat  Burger  sie  besprochen  hat,  betreffen  das  leidige 
Jagdwesen,  welches  die  größten  Stöße  prozessualischen  Materiales 
lieferte. 4) 

Die  Hauptdifferenz  entstand  durch  die  Jagd  auf  dem  sogen.  Fukla- 
berge,    welche  das  Stift   offenbar  beanspruchte,   weil  es  die  Herrschaft 

x)  Burger,  1.  c.  pag.  151. 
;)  Burger,  1.  c.  152. 

3)  Archiv  Greillenstein,  III,  22s. 

4)  Archiv  Greill.,  III,  21,  2—7. 

C.  Kuefstein.  II.  18 


274 


Zehent. 

Gerichtsbar- 
keit. 


über  die  dort  liegende  Ortschaft  Fug-lau  besaß.  Die  Abgrenzung-  scheint 
nicht  genau  beobachtet  worden  zu  sein.  In  der  Tat  gehörte  der  größte 
Teil  dieser  Waldungen  zu  der  von  Hans  Georg  pfandweise  innegehabten 
kaiserlichen  Herrschaft  Schauenstein  mit  ihren  Forstrevieren,  von 
denen  nur  der  Grillenberg  heute  nicht  mehr  bekannt  ist,  aber  wegen 
des  an  Greillenstein  anklingenden  Namens  Erwähnung  verdient. 

Hans  Georg  konnte  darauf  hinweisen,  daß  früher  niemals  von 
einem  Zweifel  die  Rede  gewesen,  wie  am  besten  dadurch  erhelle,  daß 
ihm  der  frühere  Abt  Leopold  selbst  Hunde  und  Knechte  zur  Ab- 
jaidung  dieses  Gebietes  geliehen  habe.  Erst  dessen  Nachfolger  Kaspar 
und  namentlich  Andreas  und  Thomas  wurden  Kläger  und  Geklagte. 
Die  Sache  zog  sich  von  1587 — 1612  hin  und  war  de  facto  wahrschein- 
lich längst  gelöst,  als  sie  auch  formell  beendigt  wurde.  1592  hatten  die 
Kommissäre  Mich.  Teufl,  Sigm.  v.  Oedt,  M.  v.  Mamming  dem  Abte 
die  Beweislast  auferlegt    und    seitdem    wurden    Prozeßakten  gewechselt. 

Eine  andere  Differenz  kam  bald  hinzu,  indem  i.  J.  1593  der  Pfleger 
von  Greillenstein  mit  einem  Reitknecht  den  mit  gespannter  und  ge- 
ladener Büchse  über  die  Felder  gehenden  Schulmeister  Joh.  Kopp  er 
des  Pfarrers  von  Röhrenbach  wegen  Jagdfrevels  anhielt,  ihm  die 
Büchse  wegnahm  und,  wie  dieser  behauptete,  ihn  tätlich  angriff.  Zur 
Entschuldigung  wurde  gesagt,  der  Pfarrer  Martin  Haberbuschen, 
dem  eine  Mauer  seines  Meierhofes  eingefallen  war,  die  in  der  schweren 
Winterszeit  nicht  ausgebessert  werden  konnte,  habe  aufgetragen,  mit 
einer  Büchse  die  sich  zeigenden  Wölfe  und  Füchse  abzuschrecken. 

Diese  Sache  wurde,  nachdem  sie  einige  Jahre  anscheinend  geruht 
hatte,  vom  Abte  Thomas  i.  J.  1601  neuerdings  wieder  aufgegriffen, 
obwohl  mittlerweile  sowohl  sein  Vorgänger  als  auch  der  Pfarrer  und 
der  Schulmeister  das  Zeitliche  gesegnet  hatten. 

Fast  gleichzeitig  brachte  der  Abt  eine  Beschwerde  wegen  Jagens 
und  Netzeziehens  auf  den  Pfarrgründen  ein,  welche  Hans  Georg  als 
eine  ganz  mutwillige  und  unbegründete  Behelligung  der  Behörden  be- 
zeichnete, und  die  auch  keine  andere  Folge  gehabt  zu  haben  scheint, 
als  daß  beide  Teile  zu  gütlichem  Ausgleiche  aufgefordert  wurden. 

Andere  Streitfälle  entstanden  aus  den  sehr  komplizierten  Zeh  ent- 
rechten1), die  von  beiden  Teilen  beansprucht  wurden. 

Ebenso  gab  die  doppelte  Nachbarschaft  hier  wie  in  Puechberg 
Anlaß  zu  Differenzen  in  der  Ausübung  der  Zivil-  und  Strafgerichts- 
barkeit.2) 

Diese  untergeordneten  Streitsachen  entziehen  sich  der  näheren  Er- 
örterung schon  wegen  der  Unklarheit  der  einschlägigen  Momente,  die 
auch  kein  besonderes  Interesse  zu  bieten  geeignet  erscheinen.  Sie  sind 
erst  in  den  letzten  Lebensjahren  des  Hans  Georg  aufgetaucht,  als  er  schon 
krank  und  wenig  aktionsfähig  war,  wurden  von  dessen  Erben  fortgesetzt 
und  durch  den  Vergleich  v.  1612  mit  allen  anderen  Differenzen  bereinigt. 


Puchberger  Eine  der  letzten  und  gleichzeitig  heitersten  Episoden  dieser 

Fehde.      nanezu    30jährigen    Fehde    nahm    noch  i.  J.   1600    ihren  Anfang, 

dank     einer    Eigenmächtigkeit     des     Pfarrers    Thomas    Eckher 

1)  Archiv  Greill.,  III,  218  u.  9. 

2)  Archiv  Greill.,  III,  22  <-4. 


275 

von  Gars  und  des  Abtes  Thomas  von  Altenburg,  die  in 
Abwesenheit  des  Hans  Georg  mit  bewaffneter  Hand  den  von 
ihm  gepachteten  Zehent  auf  seiner  Hof  breiten  in  Puechberg 
nächtlicherweile  gewaltsam  fortführten.1) 

Zur  Charakterisierung  mögen  dem  daraufhin  erhobenen 
Klagebegehren  in  Kürze  einige  Worte  entnommen  werden.2) 

Hans  Georg  beginnt  damit,  zu  versichern,  daß  er  die  Re- 
gierung nur  ungern  behellige  »und  auch  ich  in  meinem  hohen 
Alter  und  immerwährender  langwieriger  Leibesschwachheit  eins- 
mals  Ruhe  zu  schaffen  befleißen  thue,  Je  weniger  khan  ich  von 
meinen  benachbarten  sonderlichentheils  Geistlichen,  welche  doch 
sonsten  ihrem  Beruf  und  Amt  nach  vor  den  weltlichen  zur  Einig- 
keit geneigt  sein  und  männiglich  mit  gutem  Exempel  vorgehen 
sollen,  Fried  und  Ruhe  haben  .  .  .«  »erinnere  gehorsamblich,  daß 
sich  ermelter  Pfarrherr  durch  seinen  Caplan  den  12.  Augusti  ver- 
schienen  1600.  Jahres  um  3  Uhr  vor  Tags  neben  jetzigen  Hn. 
Abten  zu  Altenburg  ....  in  die  80  Personen  stark  zu  Roß 
und  Fuß,  mit  Büchsen,  Spießen  und  Hellebarden  als  zu  einem 
öffentlichen  Feldzuge  wohlarmirt  sammt  1 3  Wägen,  darunter  der  eine 
jetzterzählte  arma  geführt,  auf  meine  zum  Schloß  Puechberg 
gehörige  eigenthümliche  Hofbreiten  zu  kommen  und  mir  davon 
an  zweien  Zeilen  nacheinander  21  Mandl  Waiz  ganz  gewaltthätig 
und  landfriedbrüchiger  Weis  wegzuführen  unterstanden  hat«. 

Aus  den  näheren  Ausführungen  der  zweiten  Klage  und  der 
Weisartikel  geht  hervor,  daß  die  ganze  Expedition  sich  um  Mitter- 
nacht vor  dem  Pfarrhof  zu  Gars  versammelt  hat,  dann  zu  einer 
untertänigen  Mühle,  und  mit  den  Waffen  und  Munitionswägen 
vor  Tages  Anbruch  durch  den  Kamp  zu  der  genannten  Hof- 
breiten gefahren  ist,  wo  sie  trotz  des  Einspruches  des  herbei- 
geeilten Pflegers,  der  von  einem  berittenen  Kaplan  von  Alten- 
burg mit  der  Pistole  bedroht  wurde,  »in  ihrem  unbefugten  Für- 
nehmen fortgefahren.  Welches  mir  alterlebten  Mitglied  des  Landes, 
der  ich  mein  übrige  Zeit  des  Lebens  allein  im  Pett  schwach  und 
kranker  zubringen  muß  und  daher  das  so  in  solchen  Fällen  von- 
nöthen  und  wohl  mit  Fug  entgegen  könnte  fürgenommen  werden, 
nit  thun  oder  ins  Werk  setzen  richten  kann,  zu  höchster  Beschwur 
und  nit  geringen  Spott  geraichen  thut.  .  . «  In  einer  Replik  ist 
er  genötigt,  sich  gegen  die  ehrenrührigen  Antastungen  seiner 
Gegner  zu  verwahren  und  kann  sich  darauf  berufen,  »daß  er 
sich  —  ohne  Ruhm  zu  schreiben  —  in  dreier  Rom.  Kaiser 
Diensten  und  Aemtern,  auch  sonsten  dem  Vaterland  in  allen 
Wegen  getreulichen  Fleißes    gehorsamst    gebrauchen   lassen    und 

')  Burger,  1.  c.  72. 

2)  Archiv  Greill.,  III,  22,  6. 

18* 


276 

jederzeit  von  männiglich  in  Ehren  erkannt  worden«,  also  nicht 
verdiene,  von  diesen  unbilligen  Gegenteilen  angegriffen  zu  werden. 

Der  streitbare  Prälat  leugnete  gar  nicht  die  Tatsache,  nannte 
sie  nur  ein  defensives  Vorgehen  und  behauptete,  keine  80,  son- 
dern nur  40  Mann  gehabt  zu  haben  —  die  übrigen  hatte  offen- 
bar der  Pfarrer  gestellt  —  obwohl  erstere  Zahl  auf  Grund  des 
sofort  erstatteten  Berichtes  des  Pflegers  aufgenommen  wurde. 
Da  letzterer  erst  herbeigeholt  werden  mußte,  ist  auch  die  andere 
Gegenbehauptung,  daß  die  Leute  des  Khuffsteiners,  gleichfalls 
an  60 — 80  Mann  stark,  die  Nacht  über  hinter  den  Mandeln  ge- 
legen sein  sollen,  was  doch  zum  Kampfe  geführt  haben  müßte, 
widerlegt. 

Als  Grund  des  Überfalles  wurde  ein  Zehentpachtverhältnis 
mit  den  Pfarrern  von  Gars  und  Stiefern  angegeben. 

Den  heftigen  Invektiven  seiner  geistlichen  Gegner  konnte  H.  Georg 
entgegenhalten,  daß  der  frühere  Pfarrer  von  Gars,  Th.  Eisenreich, 
selbst  kein  gutes  Beispiel  gab,  indem  er,  dreimal  verheiratet,  von  Khlesl 
suspendiert  werden  mußte.1) 


Von  dem  nunmehr  angerufenen  Kaiser  wurde  beiden  Parteien 
aufgetragen,  sich  weiterer  Übergriffe  zu  enthalten  und  die  defini- 
tive Entscheidung  ruhig  abzuwarten,  was  um  so  mehr  Aussicht 
auf  Erfolg  versprach,  als  mittlerweile  sowohl  der  Pfarrer  von 
Gars  als  auch  Hans  Georg  aus  dieser  Zeitlichkeit  abberufen  ward. 
Daß  die  Versöhnung  nicht  früher  zustande  kam,  war  am 
wenigsten  des  Hans  Georg  Schuld.  Im  Gegenteile  hatte  er  schon 
seit  Jahren  in  seinen  Repliken  und  Klagen  die  Bereitwilligkeit 
ausgesprochen,  es  mögen  die  unerledigten  Fragen,  deren  Anzahl 
er  auf  fünf  angab,  durch  eine  vom  Kaiser  zu  ernennende  General- 
kommission einem  endlichen  Ausgleiche  zugeführt  werden.  Wieder- 
holt berief  er  sich  auf  sein  Alter  und  »Leibesschwachheit«,  die 
ihm  den  Wunsch  nahelegten,  endlich  in  Ruhe  zu  kommen.  Noch 
in  der  »gehorsamsten  Bitte«  v.  8.  März  1602  wendet  er  sich  an 
die  Regierung  behufs  Verständigung  der  Kommissäre,  der  Äbte 
von  Zwettl  und  Geras,  des  Freihn.  Adam  v.  Puchhaimb  und 
des  Sebastian  Greiß,  welche  vom  Kaiser  den  Auftrag  erhalten 
hatten,  die  Parteien  in  Güte  zu  vergleichen.2) 
Definitiver  Die    Verhandlungen    zogen    sich    bis    zum    J.  1 6 1 2    hin,    in 

verg  eic  .    wejc]iem  endKch  zwischen  Hans  Jakob  Freiherrn  von  Kuffstein, 
dem  Sohne  und  Nachfolger  Hans  Georgs  und  dem  Abte  Thomas 


1)  A.  Kerschbaumer,  Kardinal  Khlesl,  pag.  18. 
-)  Archiv  Greill.,  III,  225. 


277 

von  Altenburg  ein  allgemeiner,  von  K.  Matthias  feierlich  be- 
stätigter Vergleich  über  alle  strittigen  Angelegenheiten  zustande 
kam  und  ewiger  Friede  und  Freundschaft  gelobt  wurde. 

Obwohl  dieser  Vergleich  schon  in  die  Zeit  des  Nachfolgers 
des  H.  Georg  fällt,  möge  er,  da  er  die  früheren  Dinge  betrifft, 
gleich  verzeichnet  werden,  um  die  trübe  Periode  der  Dissonanzen 
durch  einen  harmonischen  Akkord  abzuschließen. 

Die  in  besonders  feierlicher  Form  ausgefertigte  Urkunde1) 
ist  im  Namen  Matthias'  kurz  vor  dessen  Kaiserwahl  libelliert 
und  zählt  die  Facta  litis  objektiv  auf,  indem  sie  es  diploma- 
tisch vermeidet,  eine  Partei  zu  bezeichnen,  welcher  ein  Über- 
griff zur  Last  gelegt  würde.  Alle  übrigen  auch  nicht  genannten 
Differenzen  sollen  aufgehoben  und  abgetötet  sein,  ferner  auf- 
tauchende aber  auf  gütlichem  Wege  ausgeglichen  werden.  Als 
Zeugen  fungierten  Thomas  Abt  von  Klosterneuburg,  N.-ö.  Ver- 
ordneter, Bernhard  von  Puechaimb  zu  Haidenreichstein, 
Oberststallmeister  des  K.  Matthias,  Sebastian  Freiherr  von  Gre iß 
zum  Waldt,  Kgl.  Rath  und  Regent  der  N.-ö.  Lande,  Hans 
Lorenz  Khuefsteiner,  Freiherr  zu  Greillenstein  und  Herr  zu 
Spitz,  kaiserl.  Oberst-Lieut*,  Hans  Ludwig  Khuefstainer,  Frei- 
herr zu  Greillenstein,  Herr  zu  Spitz,  auf  Zeising  und  Puech- 
berg,  der  Edle  und  gestrenge  Herr  Ferdinand  Nizer  zu  Cattau. 
Das  Instrument  ist  ausgefertigt:  Wien,  12.  Dezemb.  161 1  und 
mit  der  königl.  Ratifikation  versehen  unter  dem  24.  Mai  161 2 
durch  Wolf  Hirlaß,  Christof  Faber,  Maxim.  Hurlacher,  Ste- 
phan Haym  und  Kanzler  Pirkhaimer. 

Den  Mitgliedern  der  Ausgleichskommission  darf  man  Dank 
sagen,  ein  für  die  damaligen  Zeitverhältnisse  nicht  ganz  leichtes 
Werk  endlich  zustande  gebracht  und  den  »30jährigen  Krieg« 
durch  Versöhnung  zum  Frieden  geführt  zu  haben. 

Seitdem  erhielten  sich  die  freundnachbarlichen  Gesinnungen 
nicht  nur  in  fortdauernder  Gegenseitigkeit  bis  zum  heutigen  Tage, 
sondern  fanden  noch  am  Ende  desselben  Jahrhunderts  durch  das 
Abkommen  zwischen  Abt  Raimund  und  Joh.  Georg  Graf 
Kuefstein  über  die  Messenstiftung  in  der  Kuefsteinschen  Gruft- 
kapelle eine  in  der  Gegenwart  noch  nachwirkende,  pietätvolle 
Bekräftigung,  die  von  ununterbrochenem  freundnachbarlichen  Zu- 
sammenhange dankenswerte  Kunde  gibt. 


* 


')  Archiv  Greillenstein,  Orig. 


b)  Schauenstein. 

Wir  gelangen  nun  zu  jener  Erwerbung, 
welche  vom  Standpunkte  der  Arrondierung 
der  Herrschaft  Greillenstein  als  die  wich- 
tigste bezeichnet  werden  darf,  weil  sie  mit 
dieser  noch  heute  vereinigt  ist  und  nament- 
lich    zum    Waldbesitze     den     Hauptbestandteil 
liefert.     Es   ist    dies   Schloß    und    Herrschaft 
Schauenstein    am  Wald    über   dem  Kamp, 
kaiserliche    Pfandherrschaft,    welche    i.  J.    1576 
dem  Jakob  Landsidl  abgelöst  wurde. 

Im  Schicksalsbuche  stand  geschrieben,  daß 
die  beiden  benachbarten  Besitzungen,  die  sich 
durch  ihre  Lage  ausgezeichnet  ergänzten,  end- 
lich in  einer  Hand  vereinigt  werden  sollten.  Es 
war,  als  ob  sie  sich  geheimnisvoll  aneinander- 
gezogen  fühlten.  Denn  schon  vor  nahezu  einem 
Jahrhundert,  als  die  Hohenfeld  im  Begriffe 
standen  Schauenstein  zu  erwerben,  erhoben 
sie  der  letzten  Dachbeckin  gegenüber  An- 
sprüche auf  Greillenstein,  die  durch  den  bereits  mitgeteilten 
Schiedspruch  von  1501  erledigt  wurden.  Seitdem  letzteres  an 
unseren  Hans  Lorenz  übergegangen  war,  scheint  umgekehrt 
dieser  schon  nach  Schauenstein  Ausblick  gehalten  zu  haben. 
Wir  wissen,  daß  er  zu  wiederholten  Malen  den  dortigen  Besitzern 
nicht  unbedeutende  Vorschüsse  bewilligte,  die  eine  Verpfändung 
einzuleiten  schienen. *) 

Andere,  weniger  friedliche  Beziehungen  traten  hinzu.  Hans 
Georg  war  ein  eifriger  Gefolgsmann  St.  Huberti,  der  ihn  und 
den  Nachbar  zuweilen  auf  strittigen  Boden  führte. 

Ein  solcher  war  namentlich  das  Gebiet  des  zu  Schauen- 
stein gehörigen  Ortes  Stixendorf.  Dieser  hatte  kurz  vorher 
zu  Differenzen  mit  dem  Kloster  St.  Bernhard  Anlaß  gegeben, 
welches  Georgs  Großvater  Wilhelm,  Vetter  der  damaligen 
Äbtissin  Dorothea  von  Fraunhofen,  um    1473  verwaltete. 

Zu  wiederholten  Malen,  i.  J.  1563  und  1566,  mußte  infolge 
von  Aufträgen  des  K.  Maximilian  II.  Abt  Leopold  von  Alten- 
burg und  der  Abt  von  Zwettl  als  Visitator  der  Nonnen  zwischen 
Jakob  Landsidl  auf  Schauenstein,   der  Äbtissin  von  St.  Bern- 


])  pag.  21  u.  93  dieses  Bandes. 

NB.  Zu  obigem  nach  eigener  Aufnahme  angefertigten  Bildchen  kommen  andere 
mit  der  Fortsetzung  im  nächsten  Bande.  Architektonische  Beschreibung  mit  Detail- 
ansichten bei  Piper,  Österreich.  Burgen,  Teil  8. 


279 

hard  und  Hans  Georg  Kuffstainer  über  die  Stiftung-  des  öden 
Ortes  Stixendorf  intervenieren.1) 

Über  diesen  Ort  heißt  es  im  Urbar  von  1653,  welches  auf  jenem 
v.  1499  fußt:  »Ist  vor  Alter  ein  ganzes  Dorf  gewest,  hernach  auf  6  Höf 
reducirt,  haben  zwei  13,  die  andern  vier  jeder  12  Joch  Aecker  und  ein 
halben  Tag  Wißmath  gehabt.  Hernach  sind  aus  obgedachten  6  Höfen 
zwei  gemacht  worden.  Seithero  des  Behaimischen  Kriegs  sind  auch 
diese  zwei  Höf  abkhumben.«  Ein  anderes,  ungefähr  derselben  Zeit  an- 
gehöriges Urbar2)  bestätigt,  daß  das  Dorf  Stiexendorf,  ebenso  wie 
Ober-Ramsau  mit  21  Lehen  und  die  Gruebmühle  am  Kamp  seit 
dem  Böhmischen  Kriege  verödet  war.  Aber  schon  vorher,  als  i.  J.  156 1 
H.  Georg  von  Frhn.  v.  Rogendorff  Zehent  zu  Stiechsendorf  kaufte, 
befanden  sich  die  Pflichtigen  Gründe  in  auswärtigem  Besitze.  Heute 
gibt  nur  noch  der  vereinsamte  Stixenhof  Zeugnis  von  beiden  ehe- 
maligen Ansiedlungen,  deren  Reste  durch  die  barbarischen  Verwüstungen 
der  Schweden  schwer  gelitten  haben,  der  lebendigen  Volkslegende  nach 
aber  in  den  Sümpfen  versunken  wären. 

Da  Landsidl  sich  beschwerte,  daß  Hans  Georg  auf  den 
Stixendorfer  Gründen  jage,  wurde  dieser  am  9.  Februar  1567 
nochmals  aufgefordert,  sich  darüber  zu  äußern.  Sein  früherer 
Bericht,  endlich  wieder  aufgefunden,  wurde  dem  Landsidl  zur 
Gegenäußerung  übersendet,  die  Nachbarn  zu  Altenburg,  Gars, 
Krug  etc.  einvernommen  und  sogar  die  Kammerprokuratur  be- 
fragt.3) Die  ganze  umständliche  Prozedur  brachte  nichts  zustande, 
die  Sache  wurde  zu  unbedeutend  für  einen  Rechtsstreit  befunden 
und  die  Parteien  durch  kais.  Befehl  angewiesen,  sich  in  Güte  zu 
vergleichen,  »so  daß  Jeder  dies  Gjaid  ungeirrt  des  andern  ge- 
brauchen möge«.4) 

Landsidl  hatte  i.  J.  1569  andere  Jagdkontestationen  mit  Kaspar 
Dominitsch,  Pfandhaber  des  benachbarten  Krumau  am  Kamp,  der 
auch  dem  Hans  Georg  das  Reisgejaid  bei  Winkel  im  Forst  und 
im  Schwarzenreidter  Felde  bestritt.5)  Da  nach  dem  alten  Schauen- 
steiner  Urbar  v.J.  T499  »ein  Herr  mag  Jagen  auf  dem  Gföller  Wald, 
auch  das  Holz  nehmen  für  das  Schloß«,  wären  genug  Anlässe  zu 
Streitigkeiten  darüber  gegeben  gewesen.  Aber  es  verlautet  nichts  von 
solchen  mit  Erasm  von  Scherffenberg,  dem  Oberstjägermeister  und 
Inhaber  des  zu  Gföll  gehörigen  Gjaidhofes,  curia  venatorum.6) 

Bald  darauf  scheint  Landsidl  keinen  Gefallen  mehr  an 
seinem  Besitze  gehabt  zu  haben,  den  er,  mit  Bewilligung  des 
Kaisers  v.  16.  Oktober  1 57  1 ,  dem  Mathes  Purkstaller  auf  seine 
und  seiner  Frau  Lebenszeit  abtrat. 


l)  Link,    Ann.  Clara-Vall.,   II,  453.    —    Burger,   Altenburg,    pag.  63.    —    Regest. 
St.  Bernhard.  Geschichtl.  Beil.,  II,  57. 

-)  Urbar  Schauenstein  u.  Anschlag,  i.  Archiv  Greillenstein,  II,  13*. 

3)  Hofk.-Archiv.  E.  R.,  72—75. 

4)  Hk.-Archiv,  vol.  105,  Fol.  237,  u.  E.  R.,  Nr.  78. 

5)  N.-Ö.  Topogr.,  V,  543a. 
°)  Ann.  Clar.-Vall.,  II,  477. 


280 

Mittlerweile  hatte  Hans  Georg,  der  noch  Vicedom  war, 
am  5.  Februar  1572  die  Bewilligung  des  Kaisers  erhalten,  den 
Schauensteiner  Pfandschilling  an  sich  zu  lösen,  demzufolge  der 
Hauptmann  Purkstaller  beauftragt  wurde,  »noch  heute  oder 
spätestens  morgen«  zu  berichten,  ob  er  sich  dieses  Pfandschillings 
entschlage  und  seine  Bewilligung  dem  Khuffstainer  zediere. 
Hierauf  berichtete  Purkstaller  offenbar  negativ  zur  Vorlage  an 
Se.  Majestät.1)  Zwar  wurde  die  Handlung  am  21.  März  1572  ein- 
gestellt, mangels  der  Steigerungssumme,  die  aber  von  Purk- 
staller doch  endlich  zusammengebracht  worden  sein  muß.  Denn 
am  11.  Dezember  d.  J.  wurden  die  Kommissäre  F.  von  Neidegg 
und  A.  Hager  beauftragt,  ihm  die  Herrschaft  sowie  den  kaiserl. 
Gehorsambrief  an  die  Untertanen  zu  übergeben,  und  Landsidl 
erhielt  den  Abtretungsbrief  sowie  den  Tödtschein  über  seinen 
abhanden  gekommenen  Revers. 

Die  Beraittung  der  Herrschaft  ergab  damals,  daß  die  Ein- 
nahmen auf  3044  fl.    12  &  gebracht  werden  könnten.2) 

Schauenstein  kam  bald  wieder  an  Landsidl  zurück,  von 
dem  es  Hans  Georg  endlich  direkt  ablösen  konnte.  Es  wurde 
ihm  am    17.  November   1574  eingeantwortet. u) 

Unter  dem  18.  März  1575  berichtete  Hans  Georg  an  die 
Kammer,  daß  ihm  zwar  die  Herrschaft  Schauenstein  nunmehr 
eingeantwortet  worden  sei,  er  aber  noch  wegen  der  2000  fl.,  die 
auf  der  Maut  zu  Stein  liegend,  ihm  mit  100  fl.  zu  verzinsen 
seien,  Bedenken  habe.  Daraufhin  wurde  infolge  eines  Majestäts- 
gesuches des  Landsidl  v.  12.  Dzb.  1575,  in  welchem  er  sich 
darauf  berief,  »daß  er  mit  AH.  Konsens  im  verschienen  74er 
Jahre  seine  Pfandgerechtigkeit  an  den  Regiments- Rath  H.  G. 
Khuefstainer  verkauft«  habe,  die  Überschreibung  der  Mautpost 
Beil.  102.  verfügt.  Jetzt  erst  wurde  der  Vertrag  mit  Landsidl  (6.  Jänner 
1576)  abgeschlossen.  In  diesem  erklärt  Landsidl,  daß  er  dem 
Hans  Georg  Khuefstainer,  S.  Maj.  Rath  und  Regenten  der 
N.-ö.  Landen  für  sich  und  seine  Erben  Schloß  und  Herrschaft 
Schauenstein,  »so  ihm  noch  K.  Ferdinand  aufsein  Leben  lang 
pfandweis  eingegeben,  um  die  darauf  verschriebene  Pfand-Gnaden- 
und  Bausumme  von  5205  fl.  19  kr.  abgetreten  hat«.  Als  Siegler 
wirkten  der  Landuntermarschall  Christof  von  Oberhaimb  und 
der  Landschafts-Einnehmer  Leysser  von  Idolsperg  mit.  Am 
10.  März  1576  ward  ihm  »durch  Diener  eingegeben«  das  Dekret 
Maximilians,  womit  ihm  die  Herrschaft  gegen  die  Pfandsumme 
von   5075  fl.   2  ß   und   130  fl.  Bausumme    sowohl  als  die   2000  fl. 


i)  Hk.-Arch.,  E.  R.,  96,  Fol.  161  u.  172. 

2)  Hk.-Arch.,  vol.   117,  pag.  350  ff.  u.  E.  R.,  99. 

3)  Hk.-Arch.  Herrsch. -Akten.  Kammerbericht  v.  26.  Febr.  1604. 


281 

der  Stainer   Maut    dergestalt    verliehen    werden,    daß    er    davon 
vor  Ableben  des  Landsidl   nicht  kann  abgelöst  werden.1) 

Sofort  jedoch  begannen  weitere  Verhandlungen  für  eine  Er- 
höhung der  Pfandsumme.  Im  Juni  1576  erklärte  Hans  Georg, 
der  zu  einer  Zusammentretung  v.  5.  Juni  nicht  erscheinen  konnte, 
er  sei  bereit,  von  seinen  Pfandherrschaften  dasselbe  zu  geben 
wie  andere.  Er  sollte  jetzt  noch  2081  fl.  erlegen,  wogegen  er 
unter  Hinweis  auf  die  Baufälligkeit  des  Schlosses  und  die  zu  hohe 
Schätzung  protestierte.  Infolgedessen  sollte  eine  neue  Beraittung 
vorgenommen  werden.  Nachdem  diese  Verhandlungen  zu  keinem 
Resultate  führten,  erhielt  die  Kammer  im  Septemb.  1577  den 
Auftrag,  den  Khuefstainer  zu  vernehmen,  was  er  über  die  be- 
reits darauf  liegende  Pfandsumme  noch  geben  wolle,  wenn  ihm 
die  Herrschaft  auf  zehn  Jahre  bewilligt  würde,  worauf  dieser  am 
20.  Dezb.  bat,  sie  ihm  in  Ansehung  seiner  13  Jahre  lang  ge- 
leisteten Dienste  und  dabei  erlittenen  Einbußen  um  den  darauf 
eingezahlten  Betrag,  von  dem  er  des  geringen  Ertrages  halber 
keine  5%  haben  könne,   eigentümlich  und  erblich  zu  überlassen.2) 

Hierüber  äußerte  die  Hofkammer  am  16.  Juli  1578,  daß  die 
Herrschaft  wohl  nur  einen  geringen  Wert  habe,  es  aber  doch 
besser  sei,  solches  Eigentum  zu  behalten.  »Solltens  Majestät  dem 
Khuefstainer  dergestalt  vergeben,  so  hätten  Sy  keinen  Nutzen 
davon  und  er  hielt  die  Genad  dennoch  für  nix.  Derohalben  ist 
es  alweg  besser,  Ew.  Maj.  lassens  bei  jetzigem  Stand  verbleiben.« 
Die  Schätzung  hatte  allerdings  7845  fl.,  also  2640  über  die  Pfand- 
summe ergeben,  war  aber  als  zu  hoch  protestiert  worden.3) 

Die  N.-ö.  Hofkammer  erhielt  zwar  am  16.  Aug.  den  Auftrag, 
den  Hans  Georg  »mit  Glimpfen«  negativ  zu  bescheiden.4)  Allein 
sein  neues  Gesuch  befürwortete  sie  am  14.  Sept.  1579,  nach- 
dem sie  schon  die  frühere  Bitte  gegen  die  Hofkammer  vertreten 
hatte,  mit  dem  Hinweise  darauf,  daß  Hans  Georg  vor  drei  Jahren 
Sr.  Maj.  für  die  Polnische  Sache  1000  fl.  auf  zwei  Jahre  ohne 
Interesse  dargeliehen  und  jetzt  um  deren  Bezahlung  angehalten 
habe,  da  er  sie  anderwärts  habe  aufnehmen  müssen,  wolle  sie 
aber  in  Händen  lassen,  wenn  ihm  der  erbliche  Kauf  genehmigt 
würde.  Die  Kammer  könne  nicht  finden,  was  Sr.  Maj.  an  der 
Herrschaft  gelegen.  Die  Zugehörung  sei  schlecht  und  geringe, 
das  Schloß  ein  baufälliges  Haus,  welches  Baukosten  ohne  Nutzen 
verursachen  würde.  Besser  also,  es  verkaufen,  dann  bleibt  noch 
ein  Rest    für  Se.  Majestät.    Jedoch    über   Antrag    des  Erzherzogs 

l)  Hk.-Arch.,  Herrsch.-Akt. 

'-)  Hk.-Arch.,  Exped.-Bch.  Nr.  112,  Fol.  125;  Nr.  113,  Fol.  286,  428  und  251; 
Nr.  114,  Fol.  3  u.  498;  Nr.  115.  Fol.  4,  46  u.  377. 

3)  Hk.-Arch.,  Herrsch.-Akt.  M 

4)  Hk.-Arch.,  Exp.-Bch.,  117,  Fol.  70. 


282 

Ernst  erfolgte  eine  Ablehnung,  da  dem  Kaiser  sonst  nur  1600  fl. 
bleiben  würden  (6.  November   1579). ') 

Im  J.  1581  war  die  allgemeine  Steigerung  der  Pfandherr- 
schaften auf  Schauenstein  samt  Lichtenfels,  die  früher  zu- 
sammen verliehen  waren,  sowie  Starnberg  noch  nicht  angewendet 
und  i.  J.  1584  beschwerte  sich  Hans  Georg  unter  Einsendung 
eines  abverlangten  Extraktes,  daß  der  Ertrag  die  Zinsen  der  in- 
vestierten Beträge  nicht  einmal  decke.  Krug  gebe  jährlich  nicht 
mehr  als  je  10  Metzen  Waiz  und  Korn  und  V2  Muth  Haber  an 
Zehenten.  Die  zu  180  fl.  angeschlagenen  9  Viertel  Weingärten  zu 
Nieder-Dirnbach  sollten  lieber  verkauft  werden,  da  sie  die 
Baukosten  nicht  bringen,  und  in  den  Wilhalmser  Teich  könne 
man  nicht  mehr  als  5  Schock  Brut  setzen.  Die  letzten  Jahre  habe 
er  überhaupt  nichts  getragen.2) 

Die  definitive  Erwerbung  erfolgte  schließlich  dennoch,  aber 
erst  unter  dem  Nachfolger  des  Hans  Georg. 

*  * 

* 

Geschichte.  Über    den  Zeitpunkt    der    Erbauung    der  Veste    ist    begreif- 

licherweise nichts  bekannt.  Ihre  Gründer  dürften  die  länest  aus- 
gestorbenen  Herren  von  Schauenstein  gewesen  sein.3) 

Die  erste  dokumentarische  Erwähnung  stammt  aus  d.  J.  1275, 
da  Hadmar  der  Sunberger  zu  Schowenstain  dem  Stifte 
Zwettl  Güter  bei  Edelbach  überließ.4)  Weiters  sind  zu  finden: 

1282   Otto  von  Schauenstein,   dessen  Sohn.5) 

1301   Wulfing    von    Scheuenstein    in    einer    St.   Bernharder 

Urkunde.6) 
1320 — 1323   Hadmar  der  Sunberger  zu  Schowenstein.7) 
1328   Konrad,  Burggraf  von  Schäwenstein.8) 
1377   Wulfing  von  Schäwenstein,   Siegler.9) 
1380  Vincenz  und  Kraft  von  Sunberg  von  Albrecht  III.  mit 

der  Veste  Schowenstein  nebst  dem  Hofe  belehnt.10) 
141 1   Albrecht  IV.  erteilt  dem  Matthias  von  Ror  die  Belehnung 

über  die  zwei  Teile   an  der  Veste  Seh.,   die  er  von  seinen 

Brüdern   Andreas   und  Albrecht  v.  Ror    erkauft  hatte.11) 

*)  Hk.-Arch.,  Herrsch.-Akt.  u.  Ged.-B.,  132,  Fol.  150. 

2)  Hk.-Arch.,  Herrsch.-Akt. 

3)  F.  Reil,  Wanderer  im  Waldviertel,  pag.  132. 

4)  Link,  Ann.  Clar -Vall.,  I,  409. 

5)  Gesch.  Beil.,  IV,  448,  u.  Ldsk.,  XVII,  198. 

6)  Fontes,  VI,  195. 

'')  Altenbg.  Urk.,  pag.  150,  154—157  u.  161. 

8)  Ldsk.,  XVII,  198.  St.  Neill.  —  Fontes,  VI,  245. 

9)  N.-ö.  Topographie,  V,  105  b. 

1C)  Hk.-Arch.,  Herrscht-Akt.  —  Lehnbuch  Herzog  Albrechts  III.,  pag.  1. 
u)  Hk.-Archiv.  —  Lehnb.  Albrechts  IV.,  Fol.  21. 


283 

1427   Albrecht  V.    belehnt  Tobias    den  Rorer    mit  der  Veste 

als  seinem  väterlichen  Erbe1)  und 
1430  Leopold  und  Anna  von  Krayg  mit  dem  Haus  Seh.,  das 

sie  von  Tobias  von  Ror  gekauft2),  dann 
1432   Konrad    und  Jan   von  Kreyg    mit    der    ererbten  Veste,3) 
1446  Hermann  Schad  zu  Lengenfeld,  Besitzer  des  Hofes   zu 

Fukla,    und    Stephan    der    Tanner    dessen    Burggraf   zu 

Schaunstain.4) 
1456  Ladislaus    Posthumus    verleiht    den    Brüdern    Hermann 

und  Christoph  Schad  die  Veste  Schawnstain.5) 
1467   Ulrich  v.  Grafenegg.") 
1475  kauft  Andre  Khrabat  von  Lappitz    die   Herrschaft    von 

den  Haidlbergschen  Erben. 7)  u- s) 

Über  den  i.  J.  1476  gegen  die  Veste  Schauenstein  ge- 
führten Kriegszug  enthalten  die  Zwettler  Annalen  die  einzige 
bekannte  Darstellung: 

»Um  den  Verwüstungen,  die  von  einigen  rebellischen  öster- 
reichischen Edlen  in  Verbindung  mit  den  dem  ungarischen  Matthias 
anhängenden  Böhmen,  durch  Gefangennehmungen,  Erpressung  von 
Lösegeldern,  Räubereien,  mit  Feuer  und  Schwert  dem  österreichi- 
schen Lande  zugefügt  wurden,  ein  Ziel  zu  setzen,  hob  der  Kaiser 
2000  Reiter  und  1000  Fußgänger  aus.  Nachdem  dieses  Heer  zu- 
sammengezogen und  geordnet  war,  ernannte  er  zum  Hauptmann  des- 
selben den  Hugo  Grafen  von  Werdenberg  und  von  Heiligen- 
berg, welcher  unverzüglich  im  Namen  der  kaiserlichen  Majestät 
allen  und  jedem  der  in  der  Provinz  ober  dem  Manhardtsberge 
ansäßigen  Herren  (Regulis),  Prälaten,  Bürgern  und  Städten  die  Auf- 
forderung sandte,  schleunigst  mit  allen  ihnen  zu  Gebote  stehenden 
Kräften  zum  Jobst  Hauser  zu  stoßen,  welcher  auf  kaiserlichen 
Befehl  die  Veste  Schawnstein  belagerte,  und  ihm  in  Allem  zu 
Befehl  zu  stehen,  damit  er  die  gedachte  Veste  in  die  Gewalt 
des  Kaisers  bringe.  Er  wolle,  daß  ohne  Verzug  die  Reiter  so- 
wohl als  die  Fußtruppen  in  das  Lager  kommen  und  dies  sei  der 
ernste  Wille  der  kais.  Majestät.«9) 

Wie  man  sieht,  war  Schauenstein  eine  besonders  starke 
Veste,  da  zu  deren  Bezwingung  ein  so  mächtiges  Aufgebot  er- 
forderlich schien.  In  der  Tat  wurde  sie  gebrochen. 


l)  bis  3)  Ldsk..  1.  c.  199.  —  Gesch.  Beil.,  IV,  448. 

4)  Altenb.  Urk.,  pag.  320,  u.  N.-ö.  Topographie,  V,  755. 

5)  u.  7)  Ldsk.,  1.  c.  199. 

G)  Gedenkb.  d.  Pfarre  Alt-Pölla  u.  Wisgrill,  III,  381. 

8)  Die  v.  Notizbl.  1851,  344  herüberbezogene  Veste  Schaernstein,  welche  Rein- 
precht  v.  Wallsee  i.  J.  1350  besaß,  ist  nicht  Schauenstein,  sondern  liegt  in  Ober- 
österreich a.  d.  Lautach.  Doblinger,  Die  HHn.  v.  Walsee,  p.  71. 

8)  Link,  Ann.  Cl.-Vall.,  II,  247. 


284 

Leider  fehlen  Daten    über    den  Hergang    der  Belagerung,    die  an- 
scheinend   nur    durch    die  Hilfe    des    allzerstörenden  Feuers    zum    Ziele 
führte.    Auffallend    ist    der   große  Aufwand    an  Reiterei   gegen    die  nur. 
von  einer  Seite  zugängliche  Bergveste. 

Die  Burg  war  zerstört!  Doch  —  »neues  Leben  blüht  aus 
den  Ruinen«.  Im  nächsten  Jahre  schon  war  sie  nicht  nur  wieder- 
erstanden, sondern  auch  wehrfähig  gemacht. 

Schauenstein  wird  unter  jenen  Vesten  genannt,  welche 
Kaiser  Friedrich  seinem  Obersten  Feldhauptmann  Ulrich  von 
Graveneck  anvertraut  hatte  und  die  ihm  dieser,  der  sich  i.  J. 
1472  mit  König  Matthias  gegen  ihn  verbündet  hatte,  nach  der 
durch  Vermittlung  des  Erzbischofs  Johann  von  Gran  herbei- 
geführten Versöhnung  i.  J.  1477  gegen  50.000  ungar.  Goldgulden 
wieder  zurückstellte.1)  Dies  stimmt  mit  der  Angabe  des  Gedenk- 
buches von  Alt-Pölla,  welches  den  Gravenegger  für  das 
J.  1467  als  Besitzer  von  Schauenstein  nennt.  Dann  wird  es 
erklärlich,  weshalb  der  Kaiser  so  großes  Gewicht  auf  die  Ein- 
nahme dieser  Veste  legte,  welche  nicht  sowohl  von  räuberischen 
Edelleuten,  wie  es  gemeinhin  heißt,  sondern  von  Parteigängern 
des  Graveneckers  und  der  Ungarn  in  offener  Fehde  verteidigt 
wurde. 

Der  Kaiser  vertraute  die  Burghut  der  wiedergewonnenen 
Veste  vorerst  Pflegern,  i.  J.  1478  dem  Kaspar  Ringk  und  1479 
dem  Wilhelm  Kadauer.2) 

Über  den  ersteren  führte  Wilhelm  von  Auersperg  Klage,  daß 
er  sich  Eingriffe  in  sein  Landgericht  Krumau  —  welches  er  durch 
die  Margaretha  von  Frauenhofen  überkommen  hatte  —  erlaube  und 
»den  Leuten  drohlich  werde«.  Der  Kaiser  beauftragte  den  Obersten 
Hauptmann  Gf.  Werdenberg  »darob  zu  sehen *,  daß  solche  Eingriffe 
nicht  mehr  vorkommen.3) 

Etwa  ein  Dezennium  später  hatte  Schauenstein  wieder 
eine  Belagerung  auszustehen  und  wurde  von  den  Ungarn  oder 
deren  österreichischen  Verbündeten  eingenommen,  mußte  jedoch 
zufolge  des  Friedens  v.  6.  Dezemb.  1491  mit  den  anderen  ge- 
nommenen Burgen  zurückgestellt  werden.4) 

So  gelangte  Schauenstein  zum  zweiten  Male  in  die  Hände 
des  Kaisers  zurück,   der  es  von  nun  an  als  Pfandherrschaft  verlieh. 

Um  das  J.  1500  wird  Johann  von  Lamberg  als  Besitzer 
genannt  und  bis  etwa  1564  werden  Mitglieder  der  Familie  als 
Freiherrn  von  Schauenstein  bezeichnet.6) 


i)  Ldsk.,  XIII.  7.  —  Wisgrill,  III,  381. 

2)  Ldsk.,  XVII,  200.  —  AI.  Plesser,  i.  Waldviertier  Boten  1903. 

3)  C.  Kuef stein,  I,  175.  —  Ldsk.,  XVII,  200.  —  Gesch.  Beil.,  IV,  449. 

4)  N.-ö.  Topographie,  V,  149. 

5)  Ldsk.,  XVII,  200.  —  Link,  Ann.  Clar.-Vall.,  II,  454.  —  Wisgrill,  V,  366  f. 


285 

Allein  tatsächlich  hatte  schon  i.  J.  1525  —  vielleicht  auch 
von  15 10  an  —  Rudolf  von  Hohenfeld  die  Herrschaft  pfand- 
weise inne1),  dann  dessen  Bruder  Sebastian,  dem  sie  Ferdi- 
nand I.  am  14.  Juli  1535  gegen  1695  fl.  8  kr.  auch  für  seine 
Söhne  Reichard  und  Christoph  verschrieb2)  und  der  die  Er- 
laubnis erhielt,  Baulichkeiten  vorzunehmen3),  die  jedenfalls  nicht 
überflüssig  waren. 

Nach  dem  Aussterben  der  Hohenfeld  wurde  dem  Jakob 
Landsidl,  kais.  Rat  und  Hofkammersekretär,  laut  Befehl  an  die 
N.-ö.  Kammer  dt0.  Augsburg  7.  Febr.  1 55 1,  die  Ablösung  der 
Pfandherrschaft  bewilligt  und  am  1.  Oktober  1552  der  Übergang 
auf  dessen  Witwe  Rosalia  und  den  Sohn  Philipp.  Die  darauf 
liegenden  1000  fl.  Gnadengeld  sollten  bei  der  Ablösung  mit  dem 
Pfandschilling  und  Baugeld  bezahlt  werden.  Dann  scheint  eine 
neue  Schätzung  stattgefunden  zu  haben.  Denn  nach  einem  Akt 
v.  4.  Mai  1553  wurde  Schauenstein  dem  Jakob  Landsidl 
Vater  und  Sohn  neuerdings  um  5075  fl.  2  ß  16  kr.  und  130  fl. 
Baugeld  verschrieben.4) 

In  das  J.  1566  fällt  der  Stixendorfer  Streit,  dem  1567 
ein  anderer  mit  dem  Pfarrer  Gleich  von  Alt-Pölla  wegen  des 
Kruger  Zehents5)  folgte  und  1569  wurde  Landsidl  zu  einem 
der  Kommissäre  für  die  Prüfungen  der  Klosterrechnungen  er- 
nannt.6) 

Hiermit  schließt  sich  der  Ring,  der  uns  zurückführt  zum  Aus- 
gangspunkte, dem  Übergange  auf  Hans  Georg  Khuefsteiner 
i.  J.  1574. 

*  * 


Reils  Wanderer  im  Waldviertel  schreibt  i.  J.  1823  über  Sage  und 
Schauenstein:  »So  weit  und  breit  die  Rosenburg  von  allen  Romantik. 
Seiten  den  Wanderern  entgegenwinkt,  so  rückgezogen,  fast  ver- 
borgen steht  der  hohe  Schauer  stein,  besonders  von  der  Berg- 
seite, an  die  er  sich  wie  angelehnt  hält  und  die  man  die  Thulmans 
(recte  Schloß)-Leiten  nennt.  Von  der  Flußseite  war  der  Veste 
gar  nicht  beizukommen,  so  stehen  die  Mauern  mit  der  Felsenwand 
bis  an  den  Fluß  fast  in  senkrechter  Linie  hinab.  Von  der  Land- 
seite ist  sie  von  drei  Mauern  umrungen,  bis  zur  felsigen  Brustwehr 
selbst,   die  freilich  keiner  Mauer  mehr  bedarf  und  gegen  die  Tiefe 


1)  Ldsk.,  1.  c.  —  Plesser,  1.  c.  —  Wisgrill,  IV,  403. 
3)  Hfk.-Arch.,  Herrsch.-Akt.  Hofged.-B.,  Fol.  86. 

3)  AI.  Plesser,  1.  c. 

4)  H.-K.-Arch.,  Herrsch.-Akt. 

5)  Gedenkb.  d.  Pfarre  Alt-Pölla. 

6)  Wiedemann,  I,  198. 


286 

des  Kamptales  steht.  Nach  der  Bauart  scheint  die  äußere  Mauer 
viel  jünger  zu  sein,  das  Schloß  selbst  aber  und  der  schauerhaft 
hohe,  breite  Turm  haben  bis  hinauf  oft  klafterlange  und  zwei 
Schuh  breite  Steine.  Und  dennoch  liefen  sie  so  gerade  und 
gleich  übereinander,  daß  man  sieht,  ihre  Aufschlichtung  sei  mit 
der  Schnur  gemessen.  Der  Turm  hat  von  außen  fünf  und  von 
innen  vier  Ecken  und  seine  Mauer  ist  klafterdick.  Schauerlich 
ist  die  Tiefe,  in  welche  von  da  oben  der  Blick  sich  schwin- 
delnd verliert.  .  .  Einzeln  steht  der  Schloßturm  in  der  Einsenkung 
zwischen  den  zwei  höheren  Berggipfeln  dies-  und  jenseits  des 
Kamps,  und  luget,  ein  wahrer  Schauen-  und  Schauerstein  durch 
die  Tallücke  weit  hinüber  auf  die  Mördersdorfer  Bergstraße.« 
Von  dort  nimmt  man  ihn  auch  sehr  gut  aus,  wie  einst  die  Feuer- 
zeichen beim  Nahen  des  Feindes. 

In  dem  übrigen  Gemäuer  konnte  Reil  noch  die  Stelle  der 
Kapelle  erkennen.  Jene  der  Wohnzimmer,  Säle,  Vorräume  sind 
bis  heute  sichtbar  und  der  Turm  dürfte,  abgesehen  von  der  durch 
das  Feuer  erlittenen  Beschädigung  des  brennbaren  Materiales, 
die  durch  Menschenhände  fortgesetzt  wurde,  unverändert  ge- 
blieben sein. 

Nach  einer  Beschreibung  vom  J.  1610  war  das  alte  Berg- 
schloß Schauenstein  hinter  dem  Gföhler  Walde  damals  noch 
bewohnbar,  so  daß  es  mit  wenig  Kosten  hergerichtet  werden 
konnte,  »daß  ein  Herr  gut  Wohnung  darin  haben  möchte  und  bei 
Feindesgefahr  die  Untertanen  ihre  Zuflucht  dort  nehmen  konnten«. 
Hans  Jakob  Khuefsteiner  hat  noch  161 1  zeitweise  dort  ge- 
wohnt. 1) 

Im  Gedenkbuche  der  Pfarre  Alt-Pölla  wird  die  Vermutung 
ausgesprochen,  daß  die  letzten  dezisiven  Zerstörungen  gegen  Ende 
des  30Jähr.  Krieges  durch  die  Schweden  geschehen  seien,  die  in 
den  Jahren  1645 — 1646  das  ganze  Viertel  Ob  d.  Mannharts- 
berge  grausam  heimsuchten.  Eggenburg,  Hörn,  St.  Bern- 
hard, Pernegg,  Breiteneich,  Wildberg,  Rosenburg,  Puch- 
berg,  Altenburg,  Greillenstein  usw.  wurden  von  ihnen  be- 
setzt und  geplündert  oder  gebrandschatzt.  Alt-Pölla  und  dessen 
Umgegend  hatte  besonders  schwer  zu  leiden,  und  es  werden 
sogar  greuliche  Vandalismen  berichtet.  Wie  dort  gehaust  wurde, 
zeigen  die  Grundbücher  jener  Zeit,  nach  denen  die  Häuser  und 
Wirtschaften  der  Bauern  infolge  der  eingetretenen  Verödung  um 
Spottpreise  verkauft  wurden.  Da  wird  das  Schloß  schwerlich  ver- 
schont geblieben  sein.2) 


*)  HK.-Arch.,  Herrsch.-Akten. 

2)  Pfarre  Alt-Pölla.  Gedenkbuch.  —  Ldsk.,  XVII,  191,  nach  Schweickhardt,  II, 
266.  V.  O.  M.  B. 


287 

Trotz  des  sehr  bewegten  romantischen  Lebens,  welches  sich 
um  die  Veste  abspielte,  haben  sich  keine  interessanten  Sagen  er- 
halten. Denn  daß  der  Teufel  dort  Geld  bleicht,  Hirtenknaben 
Tonnen  mit  Gold  gesehen  haben  und  daß  ein  geheimer  Gang 
durch  den  Felsen  in  die  Tiefe  zum  Flusse  hinabführte,  ist  nichts 
als  ein  häufiges  Erbteil  alter  Burgen. 

Dagegen  bildet  Schauenstein  samt  seinen  Rittern  den 
Hintergrund  von  ein  paar  hübsch  geschriebenen  vaterländischen 
Romanen,  die  spannendes  Interesse  wecken,  wenn  sie  auch  nicht 
als  historisch  betrachtet  werden  dürfen.  *) 

Der  eine,  »Der  Segen  des  vierten  Gebotes«  von  Josef 
Maurer,  behandelt  die  Schicksale  des  Ritters  Engelbert  von 
Schauenstein,  der  am  Kreuzzuge  v.J.  1190  teilnahm,  um  ein 
Gelöbnis  seines  Vaters  Friedrich  einzulösen.2) 

Bekannter  ist  Moritz  Terkes'  »Der  Engel  von  Laxenburg«3), 
über  welchen  Dr.  Theodor  Wiedemann  schreibt4):  »Dieser  Roman 
spielt  am  Anfange  des  15.  Jahrhunderts  zur  Zeit  der  Doppel- 
regierung der  beiden  Herzoge  Albrecht  IV.  und  seines  Vetters 
Wilhelm  von  Osterreich.  Es  war  eine  unglückselige  Zeit.  Öster- 
reich litt  an  den  Folgen  der  Länderteilung  und  Mitregentschaften. 
Ein  wildes  Fehdewesen  erhob  ungestraft  das  freche  Haupt.  Von 
allen  Seiten  fielen  ungarische,  böhmische,  mährische  Räuberhorden 
ins  Land.  Herzogliche  Hauptleute,  Burggrafen  und  Pfleger  fein- 
deten, je  nachdem  sie  zu  den  Anhängern  eines  der  beiden  Regenten 
zählten,  jene  des  anderen  an.  Es  war  jene  traurige  Zeit,  die  ein 
einheimischer  Geschichtsschreiber  mit  den  Worten  schildert:  Der 
Himmel  möge  ein  jedes  Land  vor  zwei  Regenten  und  ein  jedes 

Hauswesen  vor  zwei  Hausherren  zugleich  bewahren Bruno, 

der  Letzte  des  Namens  und  Stammes  derer  von  Schauenstein, 
liebte  in  reiner,  keuscher  Minne  die  Tochter  eines  berüchtigten 
Fischers,  des  schwarzen  Simeon.  Dieser  war  der  Helfershelfer 
des  Freiherrn  Scheck  im  Wald  auf  Aggstein,  den  das  Volk 
wegen  seiner  Greueltaten  »Schreck  im  Wald«  nannte.  Scheck 
im  Wald  hatte  die  Burg  des  jungen  Schauensteiners  erobert 
und  in  Besitz  genommen,  und  suchte  auch  seiner  Person  habhaft 
zu  werden.  Der  schwarze  Simeon  veranlaßte  dessen  Gefangen- 
nehmung. Bruno  wurde  auf  das  Felsennest  Aggstein  geschleppt, 
auf  einen  schmalen  Felsvorsprung  (d.  Rosengärtlein)  dicht  an 
der  Mauer,   durch  die  ein  eisernes  Pförtchen  führte,  gestoßen  und 


1)  AI.  Plesser,  1.  c. 

2)  Kremser  Preßvereinsbote,  1884. 

3)  Moriz   Terke,    Der  Engel   von   Laxenburg,  Wien  1861.    —  Berichte  d.  Altert.- 
Vereines,   1864,  VII,  52. 

4)  Kathol.  Literatur-Ztg.,  Wien,  VIII,  1861. 


■n 


288 

ihm  die  Wahl  gelassen,  entweder  Hungers  zu  sterben  oder  durch 
einen  freiwilligen  Sprung  in  den  grauenvollen  Abgrund  zu  enden. 
Ein  Steinadler,  gewohnt,  hier  seinen  Fraß  zu  finden,  wollte  auch 
an  Bruno  seinen  Hunger  stillen.  Dieser  aber  hing  sich  mit  den 
Armen  an  den  Nacken  des  Riesenvogels,  drückte  sein  Gesicht 
an     das    Brustgefieder    des    Tieres    und    stürzte    mit    dem    Adler 

sinkend    in    den    tiefen  Abgrund,    wo   er  Rettung    fand Er 

kam  an  den  herzoglichen  Hof  nach  Laxenburg,  an  welchem 
die  Herzogin -Witwe  Beatrix  erhaben,  ruhevoll  und  friede- 
zaubernd waltete  und  der  Engel  von  Laxenburg  genannt  wurde. 
Scheck  im  Wald  wurde  von  seiner  Buhlerin  Blutnelke  ver- 
raten und  von  zwei  Köhlern  in  einen  flammenden  Scheiterhaufen 
geworfen.  Bruno  erstürmte  seine  väterliche  Burg,  fand  dort 
seinen  alten  Gegner,  den  schwarzen  Simeon,  und  dessen  Tochter, 
die  wonnigliche  Maid.  Simeon,  der  sich  als  der  letzte  Freiherr 
von  Falgenried  entpuppte,  fiel  im  Kampfe.  Anna,  die  Tochter, 
kam  an  den  herzoglichen  Hof  nach  Laxenburg,  starb  aber  an 
beigebrachtem  Gifte.  Bruno  wurde  Karthäuser  in  Aggsbach 
und  starb  als  Prior  in  einem  Alter  von  105  Jahren.  Der  Faden 
der  Erzählung  ist  angenehm  durchgeführt,  in  geschickter  Durch- 
webung  mit  fesselnden  Episoden  und  legt  Zeugnis  von  genauer 
Kenntnis  des  Landes  ab.« 

Nur  schade!    an    der  schönen  Sage    ist    nichts   Historisches! 

Trotz  des  düsteren  Hintergrundes,  dessen  diese  romantischen 
Erzählungen  bedurften,  und  des  dräuenden  Eindruckes,  den  die 
Veste  machte,  gehört  ihre  Lage  und  Umgebung  zu  den  an- 
ziehendsten und  malerischesten  Partien  des  an  sich  schon  so 
schönen  Kamptales,  und  verdient  keineswegs  den  Vorwurf  einer 
»förmlich  verrufenen«  Stelle,  der  ihr  in  dem  Prachtwerke  »Die 
ö.-u.  Monarchie  in  Wort  und  Bild« ')  auf  unerfindlicher  Grund- 
lage gemacht  wird,  vielleicht  nach  Berichten  von  Personen,  die 
gewiß  nicht  von  den  weniger  schreckhaft  veranlagten  alten  Be- 
herrschern der  Gegend  abstammten.  Das  Tal  ist  im  Gegenteile, 
wenn  auch  einsam,  doch  voll  poetischen  Reizes,  weshalb  es  auch 
die  Lieblingsexkursion  vieler  Hunderte  von  Touristen  bildet,  von 
denen  noch  keiner  dem  Bösen  in  die  Klauen  geriet. 


l)  Die  ö.-u.  Monarchie  in  Wort  u.  Bild,  II:  Nied. -Österreich,  pag.  54. 


ALLE5TSTE1G 


c)  Allentsteig.   1572—1585. 

Vom  Hauptbesitze  gehen  wir  zu  den  nächstwichtigeren  Er- 
werbungen über  und  beginnen  mit  der  ersten  derselben,  dem  be- 
nachbarten Allentsteig.  Dessen  früherer  Besitzer  Sebastian 
Hager  war  bekanntlich  ein  Pflegevetter  oder  Gerhab  seines 
minderjährigen  Neffen  Hans  Georg  Khuffsteiner  gewesen. 
Denn  des  Sebastian  Schwester  Barbara  war  die  Gattin  des 
Hans  Volkra,  Bruders  der  Barbara  Kuffstein,  der  Mutter  des 
Hans  Georg.  Außerdem  entstammte  auch  des  Letzteren  Groß- 
mutter Katharina    Püchlerin    dem    Hagerschen   Geschlechte.1) 

Die  Veste  »Alozsteig«  war  an  Hans  den  Hager  schon  von 
Ott  von  Meißau  verschrieben  worden  und  sollte,  nach  dessen  Ver- 
machtsbrief  von  141 9  von  den  Puechhaimbs,  seinen  Erben,  um  400  Pfd. 
Wiener  Pfg.  d.  schwarzen  Münze  wieder  eingelöst  werden.2)  Dies  ge- 
schah jedoch  nicht,  sondern  Sigismund  Hager  der  Ältere,  Vater  des 
ebenerwähnten  Sebastian,  erkaufte  —  da  dem  Meißauer  nur  die 
Hälfte  der  Herrschaft  gehört  hatte  —  i.  J.  1499  die  andere  Hälfte  der- 
selben dazu  um  600  Pfd.  Pfg  von  Sigmund  Puelacher  von  Puelach, 
nachdem  er  seine  alte  Besitzung  Sebarn  i.  J.  1497  an  Ambrosius 
Wisandt  verkauft  hatte.  So  befanden  sich  die  Hager  nun  im  vollen 
Besitze  der  ganzen  Herrschaft. 3)  Sigismunds  Sohn  von  seiner  zweiten 
Frau  Elisabeth  von  Pottenbrunn  war  der  obenerwähnte  Sebastian, 
Gerhab  unseres  Hans  Georg.  Sebastian  starb  i.  J.  1565.  Erst  sein 
Sohn  Sigismund  d.  j.,  geb.  1547,  kann  Allentsteig  an  unseren  Hans 
Georg  verkauft  haben. 

Jedenfalls  schon  von  1572  an  übte  dieser  Herrschaftsrechte 
in  Allentsteig  aus,  indem  er  die  Patronatspfarren  mit  evangeli- 
schen Prädikanten  besetzte.  So  ernannte  er  i.  J.  1572  den  Martin 
Kohn  nach  Exenbach,  1575  den  Bartholomäus  Dauth  nach 
Oberndorf   und   1577    den  David  Hauenschild   nach  Allent- 

')  C.  Kuefstein,  Studien,  I,  237  ff.  u.  Tafel,  p.  272. 

2)  C.  Kuefstein,  Studien,  I,  203  u.  204.  —  Pölzl,  Die  Meißauer.  Ldsk.,  XV, 
51  u    Reg.  32. 

3)  N.-ö.  Topographie,  II,  36.  —  Hoheneck,  I,  254.  —  Wisgrill,  IV,  42. 

C.  Kuefstein.  II.  ^ 


290 

Vz.  259.  steig.1)  Im  J.  1579  war  dort,  wie  wir  schon  wissen,  H.  Georgs 
Tochter  Radigund  geboren,  die  im  nächsten  Jahre  starb,  aus 
welchem  auch  noch  ein  Schreiben  von  ihm  aus  Allentsteig 
datiert.2)  Er  hatte  also  in  den  ersten  Zeiten  seiner  zweiten  Ehe 
mit  Anna  von  Kirchberg  seinen  Wohnsitz  dort  aufgeschlagen. 
Auch  die  Berichte  über  die  Horner  Konferenzen  bestätigen, 
daß  er  diese  Herrschaft  damals  innehatte.  Er  verkaufte  sie  erst 
i.  J.  1585,  bis  zu  welchem  von  seinen  dortigen  Veranstaltungen 
gesprochen  wird3),  besaß  sie  sonach  von    1572   bis   1585. 

Auf  diesen  Verkauf  bezieht  sich  eine  Reihe  im  N.-ö.  Landes- 
archive erliegender  Akten.4) 

Mit  Schreiben  v.  22.  Februar  1585  wendeten  sich  die  N.-ö. 
Verordneten  an  Hans  Georg  mit  der  Bitte,  jene  14.000  fl., 
welche  Paris  von  Sonderndorf  bei  der  Landschaft  erliegen 
habe  und  ihm  schuldig  sei,  auf  ein  Jahr  dort  stilliegen  zu  lassen. 
Unter  dem  26.  Februar  antwortete  Hans  Georg  aus  Greillen- 
stein:  »Nun  kann  ich  mich  zu  meinem  Theil  gar  nicht  erinnern, 
daß  Hr.  Paris  von  Sonderndorff  mit  mir  meines  Gutes 
Allentsteig  halber  einige  Handlung  gepflogen,  geschweige 
Ichtes  geschlossen  habe  oder  mir  derentwegen  eine  Summe  Gelds 

zu  erlegen  schuldig  wäre.   Gleichwohl ist  es  daran,   daß  ich 

Herrn  Sigmundten  Hager  auf  die  zwischen  uns  gepflegte  Unter- 
handlung meine  von  ihm  erkauften  zwei  Theil  an  Allent- 
steig vermög  derwegen  aufgerichteten  Verträge  gegen  Wieder- 
bezahlung meines  ausgegebenen  Kaufschillings  und  Voll- 
ziehung anderer  mehr  in  gemeldten  Verträgen  einverleibten  Ar- 
tikeln und  Conditionen  auf  negstkumbenden  letzten  Mai  wiedrumb 
abzutreten  mich  gutwillig  erboten  habe.  .  .  Ob  aber  ernannter 
von  Sonderndorff  solch'  Geld  und  bemelte  14.000  fl.  an  den 
Hn.  Hager  zu  leihen  oder  sich  mit  ihm  in  andere  Handlungen 
einzulassen  willens,  ist  mir  eigentlichen  nicht  bewußt.  Ich  aber 
gewärtige  meines  Gelds  von  vorgedachtem  Hn.  Hager.«  Er 
fügt  hinzu,  daß  er  solches  Geld  —  da  er  von  denen,  die  ihm 
schuldig  sind,  nichts  hereinbringen  könne  —  zu  seinen  eigenen 
Zahlungen  benötige.5) 
Vz.  Anh.  l6.  Nachdem    es    auch    versucht    wurde,    durch    Dietrich    von 

Puechaimb,  der  mit  dem  Ausgleiche  der  Hinterlassenschaft  seines 
Bruders  beschäftigt  war,   ein  Arrangement  mit  Khuffsteiner  zu- 


*)  Raupach,  Presbyter.,  74,  24  u.  57,  u.  Forts,  II,  193,  184,  u.  Beil.,  IV,  16.  — 
Geschichtl.  Beil.,  IV,  121  u.  V,  444.  —  Wiedemann,  II,  625  u.  626.  —  Vide  auch 
dieses  Kapitels  Abtlg.  8,  pag.  231. 

2)  Vide  dieses  Capitels  Abtlg.   1,  p.  137. 

3)  N.-ö.  Topographie,  II,  36.  —  Wiedemann,  I,  438. 

4)  LA.  Fasz.  Kuffsteinsche  Geldhandlung.  G.  10,  Nr.  7  (all  243). 

5)  Originalschreiben  des  H.  Georg  an  die  Stände.  Ebendort. 


291 

standezubringen  und  die  Stände  sich  mit  Schreiben  v.  23.  Mai 
neuerdings  an  diesen  gewendet  hatten,  erklärte  sich  Hans 
Georg  schließlich  doch  bereit,  von  dem  Betrage,  den  Paris 
von  Sonderndorff  dem  Sigismund  Hager  für  den  Ankauf 
von  Allentsteig  schuldig  wurde  und  dessen  größter  Teil  ihm, 
dem  Kuffsteiner  als  erstem  Verkäufer  vom  Hager  zukommen 
sollte,  eine  Summe  von  8000  fl.  auf  ein  Jahr  lang  bei  den 
Ständen  liegen  zu  lassen,  die  sie  nun  ihm  anstatt  dem  Paris 
schuldig  wurden. 

Der  Schuldschein  wurde  unter  dem  1.  Juni  1585   von  den  Vz.  Anh.  I1. 
Verordneten  ausgestellt  und  mit  Schreiben   von  demselben  Tage 
dem  Einnehmeramte    aufgetragen,    von    dem  dafür   verpfändeten 
neubewilligten  Gefälle  des  Hausguldens  dem  Hans  Georg  so  viel 
zu  entrichten,  bis  seine  Interessen  gedeckt  seien. 

Hans  Georg  hatte  also  seine  zwei  Teile  an  Allentsteig, 
zu  denen  das  Schloß  gehörte,  dem  Sigismundt  Hager  um  den 
Ankaufspreis  wieder  zurückgegeben  und  dieser  sie  gleich  wieder 
an  den  Paris  von  Sonderndorf  weiter  verkauft.  Es  scheint, 
daß  die  14.000  fl.  des  Sonderndorff  den  Kaufpreis  für  die 
zwei  Drittel  der  ganzen  Herrschaft  gebildet  hatten,  was  eine 
wesentliche  Steigerung  im  Verhältnisse  zu  dem  Werte  der  ganzen 
Herrschaft  zu    1000  Pfd.  Pfg.  im  J.  1499  repräsentierte. 

Der  Kaufkontrakt  zwischen  Sigismund  Hager  und  Sondern- 
dorff ist  vom  7.  Februar  1585  datiert,  also  muß  derjenige  zwischen 
ihm  und  Hans  Georg  etwas  vorher  abgeschlossen  sein.  Bis  1590 
wurde  von  Allentsteig  auch  noch  das  letzte  Drittel  an  Sondern- 
dorff verkauft. 

Die  geistlichen  Lehenschaften  waren  getrennt  gehalten 
und  beim  Verkaufe  für  die  Hag  ersehe  Familie  reserviert,  woraus 
sich  erklären  könnte,  daß  Hans  Georg  sie  vielleicht  schon  vor 
dem  Ankaufe  der  Herrschaft  ausgeübt  hätte.  Denn  mit  den 
Hager,  namentlich  dem  sehr  eifrig  evangelischen  Sigismund  jun. 
verbanden  ihn  die  gemeinsamen  religiösen  Überzeugungen.  Es 
wäre  nicht  undenkbar,  daß  dieser  anläßlich  seiner  langen  Ab- 
wesenheit den  H.  Georg  provisorisch  mit  der  Ausübung  der 
kirchlichen  Lehenschaft  betraut  hätte,  bis  dieser  durch  den  An- 
kauf der  Herrschaft  hiefür  eigenberechtigt  wurde.1) 

Sigismund  ist  durch  die  abenteuerlichen  Reisen  bekannt, 
die  er  bald  nach  seiner  i.  J.  1568  erfolgten  Verehelichung  mit 
Juliana  von  Althan  antrat  und  von  denen  er  erst  i.  J.  1587 
zurückkehrte.  Ein  phantasiereicher  Schriftsteller  hat  dem  »treuen 
Ritter«     einen    hübschen    Roman    gewidmet,    in    welchem    er    zu 

*)  Geschichtl.  Beil.,  IV,  121— 124.  —  Winter,  Weisthümer,  II,  270.  —  Hoheneck, 
I,  261.  —  Wisgrill,  IV,  46  u.  47. 

19* 


292 

Martin  Luther  und  von  dort,  ohne  im  kathol.  Glauben  wankend 
geworden  zu  sein,  zurückgeführt  wird.1)  Nur  schade,  daß  Luther 
schon  in  demselben  Jahre  gestorben  war,  als  Sigismund  das 
Licht  der  Welt  erblickte,  und  dieser  dem  evangelischen  Be- 
kenntnisse »getreu  bis  ans  Ende«  blieb.  Ob  selbst  in  Romanen 
die  Licentia  poetica  so  weit  ausgedehnt  werden  darf,  geschicht- 
liche Figuren  in  ihr  gerades  Gegenteil  zu  verkehren,  darf  man 
kaum  fragen. 

Sigismund  Hager,  dessen  dritte  Gattin  Maria  Susanna 
von  Hoheneck  war  —  die  der  obenerwähnte  Roman  zu  dessen 
Mutter  erhebt  —  hatte  von  seinem  Vetter  Carl  Hager  den 
älteren  Familiensitz  St.  Veit  geerbt,  für  den  er  Allentsteig  auf- 
gab, und  starb  1617,  nachdem  er  von  seinen  drei  Gemahlinnen 
21  Kinder  erhalten  hatte.2)  Hoheneck  dürfte  gerade  über  diese 
Hagerschen  Belange,  bei  denen  seine  eigene  Großtante  beteiligt 
war,    als    die  autoritativste  Ouelle  zu  betrachten  sein. 


l)   W.  Meinhold,    Der   getreue  Ritter  Sigismund  Hager   zu   Allentsteig.    Regens- 
burg  1852. 

*j  Hoheneck,  I,  264  ff.  —  Wisgrill,  IV,  47. 


d)  Puechberg  am  Kamp. 

Die  Herrschaft  Puechberg  am  Kamp  kann  als  eine  der 
schönsten  und  bestgelegenen  Akquisitionen  Hans  Georgs  be- 
zeichnet werden.  Er  kaufte  sie  vom  Freiherrn  Mathäus  Teuffl 
auf  Guntersdorf  angeblich  i.  J.  1578,  also  demselben  Jahre,  in 
welchem  dieser  durch  das  Ableben  seines  Vaters  Georg  d.  ä. 
am  4.  Dezemb.  1578  in  den  Besitz  der  benachbarten  Herrschaft 
Gars  gelangte.1) 

Mathäus  soll  Puechberg  i.  J.  1564  von  den  Matseber- 
schen  Erben  erkauft  haben.2)  Allein  Georg  Achatz  Matseber, 
welchem  Puechberg  aus  der  Rosenhartschen  Erbschaft  zuge- 
fallen war3)  und  der  sich  1574  mit  Praxedis  von  Kirchberg 
vermählte,  wird  noch  bis  zu  seinem  i.  J.  1585  erfolgten  Ableben 
Herr  zu  Goldegg  und  Puechberg  genannt4)  und  nach  einer 
Erklärung  Albrecht  Enenkls  v.  24.  April  1588  hatte  G.  A. 
Matseber,  Herr  auf  Goldegg,  Spitz,  Puechberg  und  Zaising, 
erst  kurz  vor  seinem  Ableben  Puechberg  an  Mathäus  Teuffl 
verkauft.  Daher  kommt  nun  Enenkl,  welcher  »auf  dringendes 
Bitten  der  Praxedis  und  ihrer  nächsten  Befreundten  wegen  großer 
Schuldenlast  sich  der  Erbschaft  unterwunden  hat«,  um  An- 
schreibung  des  Teufl  gleichzeitig  mit  diesem  selbst  ein.  Bei  den 
bezüglichen  Akten  findet  sich  eine  Aufsandung  des  Mathäus 
an  H.  Georg  Khuefstainer  v.  24.  April  1592.5)  Man  sieht,  wie 
wenig  man  sich  mit  der  Eintragung  in  das  Gültbuch  beeilte  und 
wie  unsicher  dessen  Daten  dadurch  wurden. 

In  Puechberg  war  es,  wo  sich  i.  J.  1600  die  bereits  dar- 
gestellte Fehde  zwischen  H.  Georg  und  dem  Stifte  Altenburg 
abspielte,  auf  welche  sich  die  Berichterstattung  des  Puechberger 
Pflegers  L.  Schwingenschlegel  beziehen  dürfte.6)  Diese  Herr- 
schaft war  H.  Georgs  Gattin  Anna  als  Witwensitz  bestimmt, 
wie  wir  bald  sehen  werden. 


1)  N.-ö.  Topographie,    II,    251.    —    III,    318.    —    Kerschbaumers    Angaben    in 
Gesch.  d.  Bist.  St.  Polten,  I,  333,  danach  zu  berichtigen. 

2)  N.-ö.  Topogr.,  II,  251.    —    Darstellung  d.  Erzhzgt.  Österreich  u.  d.  E.,   IV,  34. 

3)  LA.  Einlage  Nr.  157.  O.  M. 

4)  Wisgrill,  »Adler«,  1872.  p.  118. 

5)  LA.  Einlage  Nr.  157.  O.  M. 

6)  V.  oben  p.  275. 


Vz.  272. 


294 

e)  Spitz,  Zaising  und  Maria  Laach. 

Noch  vor  der  Veräußerung  von  Allentsteig  erwarb  Hans 
Georg  die  bedeutende  Herrschaft  Spitz  a.  d.  Donau  mit 
Schwallenbach,  Zaising  und  Maria  Laach,  dem  schon  im 
I.  Bande  besprochenen  Wallfahrtsorte  auf  dem  J  au  erlin  g.  Über 
das  genaue  Datum  des  Ankaufes  liegen  auch  hier  keine  Doku- 
mente vor,  da  das  Archiv  bei  dem  Brande  unterging,  als  im  J.  1620 
B u quo y sehe  Kriegsvölker  angeblich  aus  Rache  an  dem  Besitzer 
Hans  Lorenz  Freiherrn  von  Kuefstein  für  die  Schlappe,  die 
er  ihnen  als  Befehlshaber  ständischer  Truppen  bei  Hörn  bei- 
gebracht hatte,  Schloß  und  Markt  Spitz  in  Schutt  und  Asche 
legten. l)  Nur  das  Datum  der  Eintragung  in  das  Giltbuch  kennen 
wir,  die,  wie  gewöhnlich,  erst  einige  Zeit  nach  der  Erwerbung 
erfolgte.  Unter  dem  2.  November  1589  stellte  aus  Gars  die 
Praxedis  von  Kirchberg  im  Vereine  mit  ihrem  zweiten  Gatten 
Mathäus  Teufl  die  Bitte,  daß  die  Herrschaft  Spiz,  »welche 
nach  Ableben  ihres  1.  Gemahls  Georg  Achaz  Matseber  durch 
Kauf  und  theils  durch  Übergabe  ihrer  wittiblichen  Abfertigung 
auf  sie  gekommen,  im  Giltbuche,  wo  sie  noch  auf  ihren  Vater 
(recte  Vetter)  Wihelm  Kirchberger2)  einverleibt  sei«,  auf  sie 
und  ihren  jetzigen  Gemahl  zugeschrieben  werde.  »Dann,  weil  wir 
beede  solche  Herrschaft  ferner  dem  Edl  u.  gestreng  Hn.  Hans 
Georg  Khuefstainer  zum  Greilnstain  u.  Feinfeld,  Pfand- 
inhaber der  Herrschaft  Schauenstein,  k.  Rath,  käuflich  ein-  und 
übergeben  haben,  unser  beeder  Namen  wieder  abgethan,  und  da- 
gegen ermelter  H.  Khuefstainer  eingeschrieben  werde.«  Darunter 
mit  demselben  Datum  steht  der  Vermerk:  »Also  begehre  ich  mir 
Hans  Georgen  Khuefstainer  diese  obbeschriebene  Herrschaft 
und  Gülten  zuzuschreiben.   Hans  Georg  Khuefstainer.«3) 

Wenn  auch  die  erbetene  Umschreibung  sonach  erst  i.  J.  1590 
bewerkstelligt  werden  konnte,  hatte  Hans  Georg  lange  vorher 
Beil.  111.  den  Besitz  erworben  und  angetreten.  Denn  schon  i.  J.  1584  wird 
er  mit  genauer  Beschreibung  der  untertänigen  Ortschaften  als 
Besitzer  angeführt4),  i.  J.  1587  bezüglich  der  Kirche  von  Spitz 
genannt5)  und  i.  J.  1588  bezeichnet  er  sich  auf  dem  im  Turm- 
knopfe von  Greillenstein  deponierten  Dokumente  gleichfalls  als 
Herrn  von  Spiz  und  Zaising.6)  Er  war  sonach  Besitzer  von  Spitz 
von  etwa  1584  an  bis  zu  seinem  1603  erfolgten  Ableben.  Diese 
Zeitumgrenzung  muß  hier  mit  Rücksicht  auf  die  unrichtigen  An- 
gaben einiger  Schriftsteller  genau  festgehalten  werden. 

1)  Gedenkbuch  d.  Pfarre  Spitz  v.  P.  Aug.  Fischer.  III11. 

2)  Praxedis  wird  überall  als  Tochter  d.  Ludwig  v.  Kirchberg,  also  Geschwisterkind 
mit  Wilhelm,  angegeben. 

a)  LA.  Giltbuch.  Alt.  Einl.  Spitz.  V.  O.  M.  B.  87. 

4)  Schloßarchiv  Ottenstein.  Codex  ex  1584. 

5)  Wiedemann,  III,  20.  —  Geschichtl.  Beil.,  IV,  279. 

6)  Archiv  Greillenstein. 


Es  dürfte  von  Interesse  sein,  einen  kurzen,  dokumentarisch  belegten 
Rückblick  auf  die  dem  Ankaufe  vorhergehenden  Besitzverhältnisse  im 
Anschlüsse  an  die  im  I.  Bande  enthaltenen  Daten1)  zu  werfen. 

Spitz  war  bekanntlich  i.  J.  1507  vom  Grafen  Eitel  Fritz  von 
Zoll  er  n  —  demselben,  welchem  wir  schon  anläßlich  seiner  Ansprüche 
auf  Greillenstein  nach  dem  Aussterben  der  Dachbeck  begegneten2) 
—  erworben  worden.  Dessen  Sohn  Johann  (oder  Joachim)  verkaufte 
die  Herrschaft  1518  an  Bernhard  von  Kirchberg,  von  welchem  sie 
an  dessen  ältesten  Sohn  Leonhard  (1531)  und  dann  an  des  letzteren 
Bruder  Johann  (1542),  von  diesem  aber  an  seinen  Sohn  Wilhelm  (1568) 
überging.  Diese  Jahreszahlen,  welche  die  Eintragungen  in  das  Giltbuch 
bezeichnen3),  beweisen  gleichzeitig,  daß  nicht  Leonhard,  sondern  Wil- 
helm es  war,  der  den  David  Chyträus  1568  u.  1569  in  Spitz  be- 
herbergte. Wilhelm  starb   1573. 

Seiner  Erben  Gerhaben  Servatius  von  Neydegg  zu  Rasten- 
berg und  Maximilian  von  Mamming  zu  Kirchberg  a.  d.  Pielach, 
reichten  am  30.  März  1575  u.  2.  März  1576  Giltbuchseingaben  wegen 
Laach  und  Schwallenbach  ein4)  und  am  25.  Feb.  1576  erteilten  Leop. 
Grabner  und  Leonh.  Enenkl  zu  Albrechtsberg,  welche  vom  Ge- 
denkbuche der  Pfarre  Spitz  irrtümlich  Inhaber  genannt  werden5),  als 
ehemalige  Gerhaben  der  Erben  des  Leonh.  Kirch  berger,  nachdem 
dessen  Sohn  Tobias  in  Pottenbrunn  an  der  Pest  gestorben  und  daher 
von  Wilhelm  beerbt  worden  war,  ihre  Zustimmung,  daß  Spitz  zu- 
gunsten der  Erben  des  letzteren  einverleibt  werde.6)  Noch  bevor  dies 
geschah,  ward  die  Herrschaft  an  Susanna,  geb.  Weispriach,  Witwe 
des  bekannten  Christof  von  Teufl,  verkauft,  welche  als  Pfandinhaberin 


1)  C.  Kuefstein,  Studien,  I,  69. 

2)  Kap.  XVII,  pag.  94  dieses  Bandes. 

3)  LA.  Giltbuch.  Besitzbogen  Spitz. 

4)  LA.  Giltb.  Spitz,  86  u.  87. 

5)  Ged.-B.  Spitz.  III,  6. 

°)  LA.  Giltb.  Alt.  Einl.  Spitz,  86  u.  Schwallenbach,  86. 


296 

der  Herrschaft  Pitten  zahlreiche  Konflikte  mit  den  benachbarten  Neu- 
städtern hatte.1)  In  einer  leider  nicht  datierten,  aber  offenbar  der 
zweiten  Hälfte  der  70er  Jahre  entsprossenen  Beschwerde  an  den  N.-ö. 
Kammerpräsidenten  gegen  ein  von  Caspar  v.  Lind  egg  eröffnetes  Berg- 
werk —  das  ihr  Pfleger  zu  Zaising  Befehl  erhalten  habe,  bis  auf  kais. 
Entschließung  ungestört  zu  lassen  —  sagt  sie  ausdrücklich,  sie  habe  »die 
Herrschaft  Spitz  mit  allen  ihren  Ein-  und  Zugehörungen  ob  u.  unter 
der  Erde,  wie  sie  die  Kirchbergerischen  i.  J.  15 18  von  denen  Grafen 
von  Zollern  mit  Bewilligung  K.  Maximilians  I.  an  sich  gebracht, 
von  des  Kirchbergers  Erben  Gerhaben  erkauft«.2) 

Noch  i.  J.  1580  wird  sie  als  Herrin  der  Prädikanten  in  Spitz  u.  Maria 
Laach  genannt.3)  Trotzdem  kommen  die  Kirchbergschen  Erben  noch 
1588  mit  einer  Ritterstandssteuer  v.  271  fi.  für  Spitz  vor4)  und  der 
verstorbene  Wilhelm  selbst  blieb  an  der  Gewähr  bis  zur  Eintragung 
des  Hans  Georg  Khuefstainer  i.  J.  15905),  also  ohne  Erwähnung 
der  Besitzzeit  der  Susanna  noch  auch  der  Praxedis,  trotzdem  diese 
die  Herrschaft  mit  ihrem  Gatten  Matseber  von  jener  erworben  und 
mit  ihrem  zweiten  Gatten  Mathäus  Teufl  dann  besessen  hatte.6) 


Patronate.  Besonders  bittere  Klagen    werden    von  späteren,   namentlich 

geistlichen  Geschichtsschreibern  über  das  Vorgehen  des  Hans 
Georg  in  Spitz  und  Maria  Laach  geführt,  von  denen  jedoch 
gerechterweise  sofort  gesagt  werden  muß,  daß  sie  zum  größten 
Teile  unbegründet  sind,  indem  ihm  von  Wiedemann  und  nach 
diesem  von  Anderen  Geschehnisse  zur  Last  gelegt  werden,  die 
gar  nicht  in  seine  Besitzzeit  fallen.7) 

So  ist  es  ganz  unrichtig,  daß  er  den  Protestantismus  dort 
eingeführt  habe.  Denn  in  Ma.  Laach  fungierte  bereits  seit  1562 
der  Prädikant  Wolfgang  Crell,  und  in  Spitz  gar  schon  von 
1559  oder  sogar  1550  an  Salomon  Weiß  als  Schloßprediger8), 
also  ein  ganzes  Menschenalter  bevor  Hans  Georg  nur  eine 
Ahnung  davon  haben  konnte,  daß  er  jemals  etwas  dort  zu  tun 
haben  würde.  Ebenso  phantastisch  ist  es,  daß  das  Pfarrbuch  von 
Spitz  die  Lehens-  und  Vogtherrlichkeit  der  Kuefsteiner  bis 
zum  J.  1551  zurückführen  will.9)  Die  Herrschaft  gehörte  damals 
den  Kirchbergern  und  diese  waren  es,  welche  die  Prädikanten 
angestellt  hatten,   also  weder  Hans  Georg  noch  auch,    wie  von 


')  H.-K.-A.  Ged.B.  Vol.   117  ex  1572,  Fol.  6  u.  a. 

2)  H.-K.-A.  Herrsch.-Akt.  Spitz,  Lit.  S,  13,  14. 

3)  Raup  ach,  Forts.,  II,  208.  —  Gesch.  Beil.,  IV,  295. 
*)  LA.   Ldtg.  1588. 

5)  LA.  Giltbuch  Spitz. 
°)  Gesch.  Beil.,  IV,  286. 
"^  Wiedemann,  III,  28  u.  29. 

8)  Raupach,    II,    208    u.  Presbyterol.,    22   u.  202.    —    Wiedemann,    III,  19. 
Geschichtl.  Beil.,  IV,  279. 

9J  Gedenkb.  d.  Pfarre  Spitz,  III,  6  u.  14. 


297 

einigen  behauptet  wird1),   Susanna  Teufl,   welche  erst  viel  später 
die  Herrin  der  Herrschaft  und  der  Prediger  ward. 

Als  Hans  Georg  um  1584  folgte,  fand  er  beide  Herr- 
schaften schon  gänzlich  von  der  neuen  Lehre  eingenommen.  Die 
Angabe,  daß  er  i.  J.  1587  die  Kirche  von  Spitz  gesperrt  habe,2) 
um  sie  seinem  zu  Rottenhaus  gehaltenen  Prädikanten  zu  über- 
geben, steht  im  Widerspruch  zu  der  von  denselben  Verfassern 
kurz  vorher  gebrachten  Mitteilung,  daß  der  Prädikant  Salomon 
Weiß  schon  von  1559  an  Pfarrherr  dort  gewesen  und  den  ka- 
tholischen Pfarrer  verdrängt  habe.  Jedenfalls  wäre  Hans  Georg 
i.  J.  1587  Herr  gewesen,  es  zu  tun.  Wenn  die  Spitzer  unum- 
wunden erklärten,  daß  sie  keine  »Irrlehre  des  ihnen  widrigen 
Kaplans«  mehr  hören  wollten,  so  muß  man  sich  fragen,  was 
dieser  wohl  in  der  ihm  von  H.  Georg  angeblich  gesperrten 
Kirche  hätte  wirken  können.  Wie  sie  sagten,  befand  sich  in  der 
ganzen  Pfarrei  nicht  ein  einziger  Mensch,  der  einer  anderen  als 
der  Augsburger  Konfession  anhängig  sei  und  sie  wollten 
dabei  bis  an  ihr  Ende  verbleiben.  Werde  ihnen  das  Exerzitium 
verwehrt,  so  werde  wohl  niemand  die  Kirche  besuchen  noch  auch 
die  Sakramente  vom  Kaplan  empfangen,  denn  sie  seien  Gott 
mehr  Gehorsam  schuldig  als  den   Menschen.3) 

Doch  erhielt  Hans  Georg,  nachdem  das  von  ihm  bestrittene 
Patronat  des  Klosters  Nieder-Altaich  unter  dem  26.  September 
1597  anerkannt  worden  war,  vom  Erzhzg.  Ernst  den  Auftrag, 
die  Kirche  dem  kathol.  Pfarrer  wieder  einzuräumen.4)  Daß  er 
nun  eine  eigene  Kirche  gebaut  haben  soll,  ist  ein  Hysteron  pro- 
teron,  welches  den  Vater  an  Stelle  seines  vierten  Sohnes  Hans 
Lorenz  setzt,  der  erst  viel  später  dieses  Gotteshaus,  welches  in 
Spitz  unter  dem  Namen  Judentempel  bekannt  ist,  errichtete. 
Wenn  sogar  so  hochstehende  Gelehrte,  wie  die  eben  zitierten, 
die  Personen  nicht  genügend  auseinanderhalten  und  dem  ge- 
wissermaßen als  eisernen  Bestand  fixierten  »Gutsherrn«  Hans 
Georg  alle  Übergriffe  anderer  Besitzer  zur  Last  legen,  kann 
man  sich  weniger  über  den  hitzigen  Eifer  des  Verfassers  des 
übrigens  mit  staunenswertem  Fleiß  zusammengestellten  Memora- 
bilienbuches  der  Pfarre  Spitz  wundern,  der  mehr  als  ein  Jahrhundert 
nach  diesen  Ereignissen  den  Gutsherrn,  auch  ohne  Unterschied 
der  Person,  in  die  höllischen  Flammen  wünschte5),  denen  mit 
Gottes  Gnade  hoffentlich  beide  entgangen  sein  werden. 

*  * 


!)  Geschichtl.  Beil.,  IV,  278.  —  N.-ö.  Topographie,  V,  611  a. 

2)  Wiedemann,  III,  20.  —  Gesch.  Beil.,  IV,  279. 

3)  Wiedemann,  III,  20.  —  Gesch.  Beil.  IV,  280. 

4)  Wiedemann,  III,  21.  —  Gesch.  Beil.,  IV,  280. 

5)  Gedenkb.  d.  Pfarre  Spitz  v.  P.  Augustin  Fischer.  1734.  III,  p.  11  u.  83. 


298 

In  Maria  Laach  pastorisierte  der  i.  J.  1562  berufene  W.  Crell 
bis  1599.  Es  ist  also  unrichtig,  daß  Hans  Georg  ihn  eingesetzt 
habe,  und  es  kann  auch  von  keiner  Anmaßung  des  Patronats- 
rechtes  die  Rede  sein,  da  es  ihm  gebührte.1)  Erst  mit  Bestallungs- 
dekret d°.  Greillenstein  15.  Mai  1600  setzte  Hans  Georg  den 
Mag.  Georgius  Hoeschelius  von  Augsburg  ein.  Das  Dekret, 

Beil.  103.  in  welchem  er  die  Pfarre  als  mit  Grund-,  Vogtei-  und  Lehenschaft 
ihm  zugehörig  bezeichnet,  verdient  des  kulturhistorischen  Inter- 
esses   wegen    wiedergegeben  zu  werden   und  auch  weil   aus   den 

Vz.  304.  ernsten  gottesfürchtigen  Worten  der  beste  Beweis  der  tiefreligiösen 
Gesinnung  des  Hans  Georg  und  seiner  milden,  humanen  Auf- 
fassung im  Gegensatze  zu  den  so  unbilligen  posthumen  Anfein- 
dungen hervorleuchtet. 

Der  Pfarrherr  wird  dringend  ermahnt,  den  Gottesdienst  an  Sonn- 
und  Feiertagen  nach  der  approbirten  Agenda  u.  den  symbola  regelmäßig 
abzuhalten,  sich  des  Streites  über  die  Erbsünde  und  der  Begriffe  von 
accidens  et  substantia  sorgsam  zu  enthalten,  auch  an  Wochentagen  den 
Communicanten  nach  angehörter  Beichte  die  Absolution  zu  ertheilen  und 
das  hochw.  Sacrament  des  Altars  zu  spenden,  die  Copulationen  nach 
der  Agenda  zu  verrichten,  bei  Begräbnissen  den  Conduct  zu  leisten, 
sich  aller  Disputation  zu  enthalten  und  „sich  in  Lehre,  Leben  und 
Wandel  so  zu  verhalten,  daß  er  zu  keinem  Ärgernisse  Anlaß  gebe.  Dafür 
erhält  er  freie  Wohnung-  und  1  fl.  wöchentlich,  Collectur  des  Getraides 
sammt  Accidenzen,  jedoch  so,  daß  Niemand,  besonders  nicht  die  Armen, 
überhalten  oder  beschwert  werden. 

Danach  hatte  sich  H.  Georg  den  Horner  Vereinbarungen, 
an  denen  er  selbst  mitgewirkt,  angeschlossen  und  bemühte  sich 
auch  hier  alle  gehässigen  Streitigkeiten  hintanzuhalten,  Selbst  der 
kathol.  Pfarrer  Leop.  Weber  anerkannte  diesen  Revers  »als  den 
vollen  schriftlichen  Ausdruck  des  in  Marmor  portraitierten  frommen 
und  ernsten  Freiherrn  Joh.   Georg  von   Kuefstain«. 

Einen  weiteren  schönen  Beweis  von  pietätvoller  Religiosität 
gab  er  durch  die  Stiftung  der  Familiengruft  unter  dem  Hochaltare 
von  Maria  Laach,  von   der  noch  die  Rede  sein  wird. 


!)  N.-ö.  Topographie,  V,  6n. 


299 

f)  Andere  Herrschaften. 

Schließlich  wollen  wir  auf  die  anderen  Akquisitionen,  die 
zumeist  nur  vorübergehend  bei  Haus  blieben,  einen  kurzen  Blick 
werfen.  Die  in  möglichst  chronologischer  Ordnung  aufgeführten 
Kauf-  und  Tauschverträge  bieten  nicht  uninteressante  Bilder  der 
damalieen  Wirtschafts-  und  Kulturverhältnisse  wie  auch  der  alt- 
österreichischen  Rechtsgewohnheiten. 

Schon  i.  J.  1561    erkaufte  Hans  Georg  von  Hans  Wilhelm    Edelbach, 
Freiherrn    v.   Rogendorff,     Obristen    Erblandhofmeister,     dessen        etc 
frei    eigene    Zehenten    zu    Edelbach,    Stiechsendorf,    Winkel, 
Tautendorf,  Germans  etc.,   dabei  auch  deren  von  Jacob  Land-    Beil.  104. 
siedl  zum  Schauenstain,   dann  andere,   die  unter  dem  30.  August 
1564  zur  Versteuerung  angemeldet  wurden.1) 

Dann   finden  wir  eine  Tauschurkunde  v.   1563   mit  Barbara  St.  Bernhard. 
Grüeberin,    Äbtissin    zu    St.   Bernhardt   im   Peugreich,    über    Beil.  105. 
Untertanen  zu  Neunkirchen,   Frauenhofen   u.  Frankenreuth. 

Im  J.  1567  am  12.  Dezemb.  wurde  der  »öde  Purgstall  Primersdorf. 
Primersdorf«  bei  Geras  dem  Leopold  Hauser  zu  Kharl-  Beil.  106. 
stain  abgekauft.  Der  sehr  eingehende  Vertrag  bietet  ein  anschau- 
liches Bild  dafür,  wie  hoch  man  die  Giebigkeiten  und  Rechte 
erkauft  hat,  die  später  durch  die  Grundentlastung  so  ungünstig 
abgelöst  wurden.  Am  2.  Septemb.  1568  kamen  andere  freieigene 
Güter  von  L.  Hauser  bei  Aigen,  Alberndorf,  Großau  etc. 
hinzu.  Im  J.  1574  verkaufte  Hans  Georg  diesen  Besitz  an  Ni- 
kolaus von  Puchaimb   auf  Raabs.2) 

Leop.  Hauser  war  ein  Enkel  des  berühmten  Feldhauptmannes 
Jobst  Hauser,  der  für  K.  Friedrich  IV.  manche  Burgen  unruhiger 
Ritter  erobert  und  auch  Schauenstein  gebrochen  hatte.  Der  Kaiser 
verlieh  ihm  nach  dem  Aussterben  der  Trugsess  die  Herrschaft  Karl- 
stein, mit  der  Primersdorf  vereint  war.3)  Dieses  liegt  in  der  Nähe 
von  Nieder-Dumbritz,  wo  Jörg  Fraunhofer,  der  i.  J.  1452  seinen 
Hof  zu  Feinfeld  dem  Wilhelm  Kuffsteiner  verkauft  hatte,  ansässig 
war. 4) 

Bereits  anläßlich  der  Heirat   des  H.  Georg    mit  Radigund    Hagenberg 
von    Neuhaus    ist    davon    gesprochen    worden,    daß    er    deren  p^J^^   * 
Familie    die    Herrschaften    Hagenberg    und    Hagendorf    samt 
Prinzendorf    abgekauft    hat.    Die    Aufsandung    Baltasars,    des  Vz.  253  u.  254. 
Bruders    der   Radigund,    ist  v.    13.  Septb.    1568.     Nach    dessen 
Fassion  v.  24.  Septb.  1561   bestand  in  Hagenberg  ein    befreiter 
Edelmannshof  und  in  Hagendorf  außer  Losdorf  ein  öder  Purg- 

')  LA.  Giltb.  Greillenstein,  168. 

-)  Ldsk.  Monatsbl.  1902,  p.  151,  also  nicht  an  Hochberg,  wie  die  »Darstellung« 
1    c.  94  sagt.  —  LA.  Giltb.  Greillenstein,  1.  c. 

3)  N.-ö.  Topographie,  V,  47. 

4)  C.  Kuefstein,  Studien,  I,  200. 


300 


Weinern 

nnd 

Dorf  Grassan 


Vz.  261. 


stall.1)  Hagendorf  wurde  schon  157 1  an  Franz  von  Gera 
wieder  verkauft.2) 

Im  J.  1 5  7 1  bestätigt  in  einer  schön  ausgefertigten  Urkunde 
Wolf  Seyfriedt  von  Trenbach  zu  St.  Merten  etc.,  Passauer 
Rat  und  Pfleger  zu  Oberhaus,  den  schon  i.  J.  1567  von  seinem 
Vetter  Veith  Rudolf  von  Trenbach  abgeschlossenen  Verkauf 
der  Veste  Weynern  mit  dazu  gehörendem  Hof  Lindau  und 
Beil.  107.  Dorf  Grassau  an  Hans  Georg  Khuefstainer.  Lt.  Anzeige  v. 
15.  Jänner  1568  war  der  Kauf  durch  Vermittlung  des  Passauer 
Pflegers  Haymeran  Goldt  zu  Mautern  abgeschlossen  worden. 
Am  8.  Juni  kamen  noch  Untertanen  zu  Sp eisen dorf  hinzu.3) 
Den  Edelmannssitz  Weinern  verkaufte  Hans  Georg  bald  wieder 
an  Leonh.  Neuhoffer,  wie  aus  seiner  Eingabe  v.  20.  Februar 
1572  hervorgeht.4)  Die  »5  Schreiben  des  Wolffarten  Pern- 
storffer  meistentheils  den  Zehndt  zu  Limberg  und  das  Gut 
Weinern  so  gedachter  Pernstorffer  von  dem  Hn.  Khuefstainer 
erkauft  bffd.«  dürften  sonach  nur  auf  eine  Intervention  des  Perner- 
storffer  hindeuten. 

Der  Zehent  zu  Limberg  war  lt.  Anzeige  v.  1.  April  1571  dem 
Pernstorffer  abgekauft  worden,  wobei  es  erwähnt  zu  werden 
verdient,  daß  der  Dreiling5)  Wein  nur  auf  3  fl.  angeschlagen  wurde, 
»denn  die  Weine  derselben  Orten  sind  schlecht«.  Wir  erfahren 
aus  derselben  Notiz,  daß  das  Eggenburger  Getreidemaß  größer 
war  als  das  Wiener,  denn  der  Zehent  ergab  nach  ersterem  5, 
nach  letzterem  aber  7V2  Metzen.6) 

Einige  Monate  nach  dem  Ankauf  von  W einem  samt  dem 
Dorfe  Grassau  erwarb  H.  Georg  von  Jerg  Grassauer  von 
Grassa7)  und  seiner  Frau  Katharina  von  Riedtschitz  deren 
lehenbare  Veste  Grassa  mit  allen  Zugehörungen  »bei  Verpündung 
des  gemainen  Schadenbundts  in  Österreich  u.  d.  E.«. 

Dies  zeigte  Jerg  Grassauer  unter  dem  2.  März  1572  der 
Landschaft  an  mit  der  Bitte,  seinen  Vater  Leopold  vom  Gilt- 
buche abzuschreiben  und  an  dessen  Stelle  den  H.  G.  Khuffstainer 
einzutragen.8)  Dieser  verkaufte  aber  schon  am  23.  Novb.  1574 
(12.  Mai  1575  der  Landschaft  gemeldet)  u.  23.  Septb.  1575  die 
öden    Vesten    Grassa    und    Primersdorf    samt     den    von     der 


Limberg. 


Veste 
Grassan. 

Beil.  108. 


')  LA.  Giltbuch.  Einlage  Greillenstein,  168. 

2)  LA.  Einl.  Greill.,  1.  c.  —  N.-ö.  Topographie,  IV,  37.  Bei  Hagenberg  jedoch  er- 
wähnt diese  weder  die  Neuhauser  noch  die  Kuefsteiner. 

3)  LA.,  1.  c. 

4)  LA.,  1.  c. 

5)  24  Eimer;  vgl.  p.  20. 

6)  LA.,  1.  c. 

7)  Also  nicht,  wie  die  N.-ö.  Topographie,  III,  706,  sagt,  von  den  Lampel-Hoyos,  die 
Grassau  erst  ein  Jahrhundert  später  besaßen. 

8)  LA.  Giltb.  Greillenstein,  1.  c.  am  25.  Aug.  1574  zugeschrieben. 


301 


Herrschaft  Weinern  und  Hn.  Hauser  auf  Karlstain  erworbenen 
Untertanen  und  einer  Reihe  teils  belehnter,  teils  frei  eigener 
Stücke,  Gülten  und  Güter  zu  Taures,  Reith,  Nondorf,  Raabs, 
Grassau,  Primersdorf  und  Drosendorf  an  Nicolaus  von 
Puechaimb    zu  Raabs.1) 

Dagegen    erwarb    er    im    Juni    1578    zusammen    mit    Erasm    Alt-Pölla 
Leysser  zu  Ydolsperg  von  Adam  Mayr  zu  Zettenreuth  dessen 
von  Sebastian    von  Windischgrätz    erkaufte  Gülten,    Zehnten 
u.   Giebigkeiten  zu  Alt-Pölla  und  Umgebung.2) 

Von  demselben  Mayr  von  Zettenreudt  und  Margaretha,  Pernschlag. 
seiner  ehelichen  Hausfrau,  geb.  Grienpeckhin  zum  Ottenberg, 
erkaufte  Hans  Georg,  welcher  damals  Verordneter  war,  am 
23.  August  1578  Dorf  und  Dorfobrigkeit  zu  Pernschlag,  welche  Beil.  109. 
im  Vertrage3)  wiederholt  samt  Untertanen  und  Grund  und  Boden 
als  von  jeher  frei  eigen4)  ausdrücklich  bezeichnet  werden.  Georgs 
Sohn  Hans  Jacob  verkaufte  sie  wieder  i.  J.  161 1  um  6000  fl.  an 
Bernhard  von  Puechaimb.5) 

Im  J.  1580    kaufte    Hans  Georg    von    Hans   Moßner   von     Erdberg. 
Khlam  den  Sitz  Erdberg,  an  den  er  sich  am   5.  Mai  schreiben 
ließ.")     Auf  diese  Erwerbung    beziehen    sich    »vier  Schreiben  von Vz. 268 u. 269. 
Helmhardt  Kirchberger,   Christof  von  Mamming  u.  Haupt- 
mannn  Sigmund  Hager«    sowie   ein  Bericht   von   Peter  Fraun- 
schild,    Pfleger  zu  Erdberg,  um  fernere  Befehle. 

Ferner  wurden  in  demselben  Jahre  Gülten  zu  Mestreichs 
erworben,  welche,  von  Volkhardt  Freiherrn  zu  Auersperg  her- 
rührend, zu  Wildberg  zugeschrieben  waren,  deren  Richtigstellung 
aber  erst  i.  J.  1648   erfolgte.7) 

In  den  Jahren  1588,  1589  u.  1590  folgten  noch  andere  Käufe  Mestreichs. 
von  Sigmund  Laglberger  zu  Mestreichs,  von  Wolf  Christof 
von  Mamming  aus  dem  Schlickenwesperischen  Grundbuche, 
und  aus  der  Pöttingerschen  Einlage,  von  welch  letzterer  dem 
H.  Georg  zwei  Zehnten  vom  Landmarschall.  Gerichte  zuge- 
sprochen worden  waren,  nachdem  er  die  Schulden  seines  Neffen 
Christof  von  Pötting  beglichen  hatte.8) 

Im  J.  1591  löste  H.  Georg  die  kaiserl.  Pfandherrschaft  Schloß   Eppenberg. 
u.  Dorf  Eppenberg    bei  Albrechtsberg    a.   d.  großen  Krems 
von  Paul  Präntel  ab.  Nach  dem  Ableben  H.  Georgs  i.  J.  1603 


1902, 


1)  LA. 
p.   151. 


Einlage  Nr.  109,  O.  M. 


LA.  Giltb.  Greillenstein,  1.  c.  —  Ldsk.,  Monatsbl. 
Darstellung,  1.  c.  V,  162. 
-)  LA.,  1.  c. 

3)  Ein  Exemplar  in  d.  Landmarschall.  Urkunden  Nr.  54. 

4)  Ldsk.  Monatsbl.  1902,  p.  94  sagt  lehenbar. 

5)  Ldsk.  Monatsbl.  1902,  p.  95. 

6)  LA.,  1.  c. 

7)  LA.,  1.  c. 

8)  LA.  Giltb.  Greillenstein,  1.  c. 


302 

ging-    die    Herrschaft    an    dessen    Sohn    Wilhelm,    dann    an    des 
letzteren  Bruder  Lorenz    und    von  diesem  i.  J.  1615    an  Georg 
Bernhard  von  Neuhaus,   Neffen  der  Radigundt,  über.1) 
Pazmanns-  Zu  erwähnen    ist  noch    des    Caspar    Schallenberger    Ein- 

Vz°270  la§"e  der  Zehnten  zu  Pazmansdorf  und  Rueperstall,  welche 
jedenfalls    gekauft   worden    waren,    während    das    den    Kauf   von 

Vz.  271.  Purgschleinitz  betreffende  Aktenkonvolut  in  die  Zeiten  des 
Hans  Jakob  gehört  und  leider  nicht  mehr  vorhanden  ist. 

Zum  Schlüsse  dieser  Aufzählung  von  Besitzerweiterungen, 
denen  noch  manche  andere  zuzugesellen  sein  werden,  über  welche 
keine    Notizen    sich    erhalten    haben,    dürfte    das  Verzeichnis    des 

Beil.  111.  Schloß  Ottensteiner  Kodex  v.J.  1584,  welcher  im  ganzen  genaue 
Daten  über  den  damaligen  Herrschaftsbesitz  in  Niederösterreich 
liefert,  für  jenen  des  Hans  Georg  einen  interessanten,  wenn 
auch  nicht  vollständigen  Überblick  gewähren,  bei  dem  jedoch  die 
schon  1576  u.  1578  erworbenen  Herrschaften  Schauenstein  und 
Puechberg  fehlen. 


Haus  in  In  der  noch  zu  besprechenden  Korrespondenz  mit  Mitgliedern 

der  Familie  Harrach  wird  ein    Kuefsteinsches   Haus    in  Wien 
erwähnt.    Im  Laufe    der  Jahrhunderte    besaß  unsere  Familie   eine 

Vz.  381.  ganze  Reihe  von  Häusern  in  Wien  in  verschiedenen  Straßen  und 
Stadtteilen.  Das  hier  in  Rede  stehende  dürfte  jenes  sein,  welches 
in    der  Nähe  des  heutigen  Mehl-  oder  Neuen  Marktes  stand. 

Auf  einem  Stiche  aus  d.  J.  1 600,  der  diese  Ansicht  darstellt, 
findet  man  den  Garten  des  Grafen  Kuefstein  angegeben  neben 
dem  Schaunberger,  Sekkauer  und  Altenburger  Hofe,  an 
deren  Stelle  bald  das  Kapuzinerkloster  mit  der  Kaisergruft  er- 
baut werden  sollte. 

Wie  Schimmers  Chronik  sagt,  besaß  am  Anfange  des 
17.  Jahrhunderts  Jacob  Freiherr  von  Kuffstein  dort  ein  Haus, 
welches  aber  i.  J.  162 1  dem  Kloster  Altenburg  für  sein  an  die 
Kapuziner  überlassenes  Haus  abgetreten  wurde.  Auch  der  »große 
gräflich  Kuefstein  sehe  Garten«  scheint  letzteren  zugekommen  zu 
sein,  ohne  daß  Andeutungen  über  den  Verkauf  oder  die  Zession 
vorliegen.2) 

Joh.  Jakob  von  Kuefstein  hatte  das  Haus  und  den  Garten 
vermutlich  von  seinem  Vater  überkommen,  dessen  Bezeichnung 
mit  dem  Grafentitel  der  späteren  Entwicklung  nur  etwas  vorgreift. 


1)  N.-ö.  Topographie,  II,  659.  —  Darstellung,  1.  c.  IV,  131. 

2)  Häuserchronik  v.  CA.  Schimmer.  Wien  1849.  Titelbild  u.  pag.  195,  Nr.  1020 
und  pag.  204,  Nr.  1056 


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10.  Gerhabschaften,  Korrespondenzen  und 

Rechnungssachen. 

a)  Gerhabschaften. 

ie  durch  die  ausgebreitete  Geschäftstätigkeit  genügend 
gekennzeichnete  Geschicklichkeit  u.  Sachkenntnis  Hans 
Georgs  trug  ihm  allseitiges  Vertrauen,  namentlich  bei 
seinen  Verwandten,  ein.  Es  ist  also  ganz  begreiflich,  daß  er  viel- 
fach um  Rat  gefragt  und  mit  Gerhabschaften  betraut  wurde. 

So    war  die  Verwandtschaft    durch  seine  Großmutter  Püch-     Püchler. 
lerin    von    Riekers    offenbar    dafür    ausschlaggebend,    daß    ihm 
i.  J.    1562     vom    Landmarschall    Joachim     von     Schönkirchen     Vz.  275. 
die    Vormundschaft    der    Erhardt    Püchlerschen    Kinder    aufge- 
tragen ward.    Daraufhin    nahm    er  unter  dem    14.  Febr.  1563   für 
seinen  Pupillen  Ehrenreich,   Sohn  des  Erhardt,    die  Belehnung 
mit   Zehenten    zu  Waldhaimb,    Dorf    Gerbach,    Jäckhenbach     Vz.  276- 
und  Rückers.1)    Nach    vollendeter  Gerhabschaft    erhielt   er   vom 
Landmarschall    den    Raitbrief   und    eine    gleiche    Entlastung    von 
Ehrenreich    samt    einer    Quittung    über    bezahlte    900   fl.   (1575  Vz.  277— 279. 
u.    1576).    Und    noch    i.  J.    1583    sandte    ihm    Frau    Constantia 
Püchlerin   »ein  Ladtschreiben  auf  ihrer  Frl.  Tochter  Anna  Maria     Vz.  280. 
u.  ihrer  Frau  Maimb  Magdalena  von  Rämming  Hochzeit«   — 
eine  Doppelheirat,   über  die  nichts  weiter  bekannt  ist. 

Zu  den  Akten    über  Ehrenreich,    welcher    nicht   als  letzter   Mehlmeisl. 
seines  Stammes  gestorben  sein  kann,  wie  behauptet  wird2),    weil 
wir    noch  spätere  Sprossen    kennen3),    dürften    auch  jene    gehört 
haben,    welche    die    seinem  Vater    Erhard    anvertraut    gewesene 
Mehlmeisische    Gerhabschaft    betrafen,    nämlich    der    »Raitbrief 
von    Hn.  Andreen  von  Puechaimb,    Landmarschalk,    dem  Er-     Vz.  244. 
harden  Püchler    und    Sigmunden  Laglwerger    als    gewesten 
Mehlmeiselschen  Gerhaben  ertheilt  A°.  1552«    und   ein  anderer 
»Raitbrief  vom  Landmarschall  Joachim  von  Schönkirchen  an- 
statt   des    Hn.  Hansen    Melmaissl    sei.    hinterlassenen    Kindern     Vz.  245. 
an    derselben    verordnete    Gerhaben    Dat.    1562«.     —     Mehr    ist 
weder  über  diese  Angelegenheit    noch    auch  über  die  dem  alten 
Österreich.   Ritterstande  angehörige  Familie  bekannt. 

x)  LA.  Orig. -Lehnbrief  Nr.  3772  u.  3773. 

-)  Wis grill,  Mskpt. 

3)  C.  Kuefstein,  Studien,  I,  266  ff. 


304 

Volkra.  Besser  orientiert    sind    wir    über  die  Volkrasche  Verwandt- 

er       schaft,    durch  welche    dem    Hans   Georg    eine    andere    Gerhab- 
Zinzendorf.  schaft  auferlegt  wurde. 

Wie  wir  wissen,  hatte  Wolfgang  Volkra,  der  Bruder  der 
Barbara  Khuefstein,  drei  Söhne  hinterlassen,  von  denen  unser 
Hans  Lorenz  Greillenstein  erkaufte.  Joachim,  der  älteste, 
war  einer  der  Gerhaben  des  jungen  Hans  Georg  gewesen  und 
jetzt  übernahm  letzterer  die  Sorge  über  dessen  mit  seiner  zweiten 
Frau  Anna  von  Lappitz  erzeugte  Töchter  Christina  und 
Susanna. 

Hierauf  bezieht  sich  eine  »Fürschrift  von  Kay ß er  Maximi- 
Vz.  281.  liano  II  für  Herrn  Hansen  von  Prösing  an  die  Volkraschen 
Befreundten  und  Gerhaben  wegen  Jungfrauen  Christina  Vol- 
krain so  gedachter  Herr  von  Prösing  gern  ehelichen  gehabt 
hätte,  aber  nicht  erlangt,  sondern  sie  hat  Herrn  Wolff  Dietrich 
von  Trautmansdorf  genommen.  A°.  1565«. 

Die  Werbung-  des  Kaisers,  welche  ein  schönes  Zeugnis  für  die 
väterliche  Fürsorge  ablegt,  mit  welcher  dieser  sich  für  die  von  ihm  Be- 
gnadeten einsetzte,  hatte  stattgefunden,  als  die  Jungfrau  erst  14  Jahre 
zählte.  Sie  scheint  aber  damals  schon  ihren  Willen  gehabt  zu  haben 
und   hat  ihn    auch  durchgesetzt.    Denn  i.  J.  1567    fand  wirklich   die  Ver- 

Vz.  282.  mählung  des  nun  16jährigen  Mädchens  mit  dem  Auserwählten  Wolf 
Dietrich  von  Trautmansdorf  zum  Tozenbach,  kgl.  Rath  und  Land- 
untermarschall, im  Wiener  Ständehause1)  statt,  wie  aus  dem  »Heiraths- 
contract  und  Vergleich«,  der  hier  inventarisiert  war,  hervorgeht. 

Vz.  283.  Aus  dem  J.  1573    stammte   noch    eine  »Quittung   des  Trautmans- 

dorf umb  620  fl.  so  ihm  Herr  Erasm  Leisser,  Einnehmber  an  stadt 
Hn.  Hans  Georgen  Khuefstainer  richtig  gemacht«.  Und  in  noch 
spätere  Zeit  fällt  »ain  recht  teutsches  Schreiben  von  Hn.  Wolff 
Dietrich    von    Trautmansdorf    an    Hn.    Hans    Georgen    Khuef- 

Vz.  284.  stainer  fürnehmblich  ain  Rathsfragung  btrff.  wegen  Herrn  Hannibal 
Beckenn  von  Leopoldsdorf  Heurath  midt  gedachteß  Herrn  von 
Traudtmansdorff  Dochter  Jungfrau  Anna  Ameley«.  Die  Tochter  war 
also  mittlerweile  auch  schon  heiratsfähig  geworden.  Es  dürfte  sich  um 
die  Frage  des  Religionsunterschiedes  gehandelt  haben,  wie  bei  einer 
anderen  anläßlich  der  Heirat  Teufl-Puchaimb  erwähnten  ähnlichen 
Konsultation.2) 

Susanna,  die  zweite  Tochter  des  Joachim  Volkra,  vermählte 
sich  laut  des  hier  vorhanden  gewesenen  Heiratsbriefes  xwei  Jahre  nach 

Vz.  285.  ihrer  Schwester  mit  Alexander  von  Zinzendorf,  dem  Sohne  jenes 
Hans  v.  Zinzendorf,  welcher  den  Hans  Lorenz,  Vater  unseres  Hans 
Georg,  so  dringend  eingeladen  hatte,  nur  in  seinem  Zelte  abzusteigen, 
wenn  er  in  das  Feldlager  zum  König  ziehen  würde. 

Im    Jahre    1570    erhielt    Hans    Georg    vom    Landmarschall 

Hans    Wilhelm    Freiherrn    von    Rogendorff    »den    Gerhab- 

Vz.  286.     schafts-Raitbrief    weilandt    Hn.  Jocham  Volkras   hinderlassenen 

')  Hoheneck,  II,  743. 

2)  Abschnitt  ga  dieses  Kapitels  XX. 


305 


ungevogten  Döchtern  nahmenß  Cristina  undt  Susanna«  und 
außerdem  noch  einen  Schluß-Raitbrief.  Ferner  von  den  beiden 
Gatten  »anstatt  ihrer  beider  Gemahll  gebornen  Volkrainn  ob- 
benannte  Pupillen  einen  Schadlosbrief  gestellt  wegen  3000  fl.  die 
Er  für  die  tritte  Schwester  Frauen  Barbara  von  Althan  bey 
dem  Herrn  von  Entzersdorff  entlehnen  müssen«,  und  eine  Ver- 
schreibung,  in  welcher  sie  den  Hans  Georg  »anstatt  ihrer  Haus- 
frauen seiner  Gerhabschafthandlung  ledig  zählen  und  ohne 
Schaden  zu  halten  versprechen«,  dann  des  Alex.  v.  Zinzendorf 
»Bekenntniß  im  Namen  seiner  Gemahel  daß  Er  all  ihr  fahrend 
Hab  empfangen  hab«,  und  wieder  von  beiden  Schwägern  ein 
»Bekhändtniß  daß  sie  des  Ueberrest  der  1596  fl.  1  ß  24V2  *  so 
ihnen  Hr.  Hans  Georg  Khuefstainner  in  seiner  Beschluß- 
Gerhabschafts-Raitung  verblieben,  vergnügt  sein«. 

Hiermit  war  zwar  die  verantwortliche  Aufgabe  gut  abge- 
schlossen,  nicht  aber  die  Familienbeziehungen. 

Susan  na  schritt  nach  dem  frühen  Tode  des  Alex.  v.  Zinzen- 
dorf, dessen  Grabschrift  im  Schlosse  Schönpüchel  a.  d.  Donau 
zu  lesen  ist,  i.  J.  1578  zu  einer  neuen  Ehe  mit  Ott  Heinrich 
von  Losenstein.  Auf  dem  Heiratskontrakte  ist  außer  den 
Losensteins  nur  noch  Friedr.  Zinzendorf  und  Hans  Georg 
Khueffstainer  unterschrieben. ') 

Sie  blieb  in  regem  Verkehr  mit  diesem,  wie  die  Rubrik  be- 
weist: »In  ainem  Paquedt  beisammen  etliche  vertrauliche  Hand- 
lungen zwischen  Frauen  Ott  Hainrichen  von  Losenstein  undt 
ihrem  Vedtern  Hn.  Hans  Georgen  Kuefstainner,  dabei  copien 
gedachter  Frauen  Heuratsabredt  undt  der  Kauff  um  die  Herr- 
schaft Gschwendt.«  Auf  letztere  bezog  sich  auch  »ein  Khauf- 
libell«.  Es  ist  jedoch  nicht  ersichtlich,  ob  dieser  Kauf  von  Hans 
Georg  abgeschlossen  oder  nur  darüber  gesprochen  wurde. 

In  diese  Zeit  dürfte  auch  fallen  der  »Bevehllich  von  Hn.  von 
Rogendorff,  Landmarschall  an  Hn.  Hans  Georg  Khuefstainner 
die  Aufnehmung  der  Rauberischen  Gerhabschaft  btffd.« 

Die  schon  bei  der  Schwester  Barbara2)  des  Hans  Georg 
eingehend  behandelte  Gerhabschaft  desselben  über  die  Pöttinger- 
schen  Kinder  bedarf  hier  nur  mehr  einfacher  Erinnerung-. 


Vz.  287. 

Vz.  288. 

Vz.  289. 

Vz.  290. 
Vz.  291. 


Vz.292u.293. 


Vz.  294. 


Vz.  295. 


Rauber. 
Vz.  296. 


Pöttinger. 
Beil.  110. 
Vz.  330  ff. 


* 


')  Archiv  Greillenstein.  Orig.-Pap. 
2)  Dieses  Bandes  Kap.  XIX. 

C.  Kuefstein.  II. 


20 


306 


Harrach. 


Vz.  381. 


Helmhart 
Jörger. 


b)  Korrespondenzen  und  sonstige  Beziehungen. 

Von    anderen    Familienbeziehungen    des    Hans  Georg 


gibt 


Kunde  eine  Rubrik,  deren  schon  besprochener  erster  Teil  ein 
aus  d.  J.  1490  stammendes  Schreiben  des  Sigmundt  Harracher 
an  Georg  Khuefstainer,  den  Großvater  des  Hans  Georg,  ver- 
zeichnet, während  der  zweite  Teil  aus  der  Zeit  um  das  Jahr  1580 
her    stammt.     Er    spricht    von    einem    »vertraulichen    Handbrieffl 


dem   Mittleren    an   Hans 

nahende    Verwandtschaft 

•  5  Schreiben,   das  Khuef- 

zuletzt    aber    ein   >Ladt- 


von  Hn.  Lienhardten    von  Harrach 

Georg    in    welchem    Er    beider    Herrn 

deducirt«.  Dann  kamen  von  demselben 

stainerische  Hauß    in  Wien    betrffd.«, 

schreiben    auf  seiner  Frl.  Tochter    Frl.  Anna    so    Er    midt   seiner 

ersten  Gemahel  ainer  Gräfin  von  Hohenzollern,  von  der  Mutter 

aber  eine  Marggräfin  von  Baden  erzeugt,   Hochzeit.  Mehr  ain 

Schreiben  von  Hn.  Lienharten  von  Harrach  dem  Eltern  (recte 

Mittleren)    auf  seines  Sohns    Hn.    Carl   von    Harrach  Hochzeit. 

Letzlichen    2    Schreiben    von    Hn.    Helmbharten    Jörger    den 

Herrn  von  Harrach  und  daß  Hauß  in  Wien  bffd.«. 

Bezüglich  der  erwähnten  Harr  achschen  Schreiben  ist  schon 
oben  ad  Georg  II.  auf  die  doppelte  Verwandtschaft  durch  die 
Klingen  und  die  durch  die  Verbindung  des  Hans  Lorenz  von 
Kuffstein  mit  der  Barbara  Volkra  neu  hinzutretende  hinge- 
wiesen worden. ') 

Denn  Lionhard  (oder  Leonhard  V.)  von  Harrach  der 
Mittlere,    Gatte    der    Gräfin    von    Hohenzollern,    welcher    den 


zur  Hochzeit  ihrer  beider  Tochter  Anna  und  dann 
zu   jener    seines  Sohnes  Carl    einlud,    ist    ein   Urenkel   des 


Hans  Georg 


auch 

oben  schon  erwähnten  Bernhardt  IL  von  Harr  ach  und  der 
Dorothea  von  Volkra.2)  Möglich,  daß  noch  eine  andere  Ver- 
wandtschaft hinzukam. 

Anna  von  Harrach  heiratete  den  Ferdinand  Grafen  Nogarola 
zu  Ernstbrunn.  Der  weiters  erwähnte  Sohn  Carl  des  Leonhard  V., 
welcher  das  Geschlecht  fortpflanzte,  feierte  seine  Hochzeit  mit  der  Maria 
Elisabeth  von  Schrattenbach  i.  J.  1591  in  der  Erzherzoglichen  Burg 
zu  Graz.3) 

Der  Hofkammerpräsident  Helmhardt  Jörger  d.  Ä.,  der 
unter  den  Korrespondenten  des  Hans  Georg  genannt  wird,  war 
ein  Vetter  der  Harrachs,  als  Sohn  des  Christof  von  Jörger 
und    der    Barbara    von    Harr  ach    und    unterhielt    vielfache  Be- 


')  C.  Kuefstein,  Studien, 
Bucellin,  III,  246. 


I,  253.   —  Hoheneck,  I,  325.  —  Wisgrill,  IV,  154fr. 


-)  Vide  oben  XVI- 
3;  Hoheneck,  1.   < 


Wisgrill,  1.  c. 


307 

Ziehungen  zu  Hans  Georg,  dem  er  das  oben  besprochene  ehren- 
volle Zeugnis  anläßlich  der  Führung  des  Vizedomamtes  ausstellte. 

Bereits  i.  J.  1572  erscheint  Hans  Georg,  Ihr  kais.  Maj.  Rath 
und  Vizedomb,  neben  Alexander  von  Zinzendorf  als  Zeuge 
für  einen  Grundtausch  zwischen  Jörger  dem  Besitzer  der  Herr- 
schaft Walpersdorf  und  Franz  von  Zinzendorf  zu  Karl- 
stetten.1)  Zwei  Jahre  darauf  finden  wir  Helmharts  Namen  als 
ersten  auf  dem  Heiratsvertrage  des  Hans  Georg  mit  seiner 
zweiten  Frau  Anna  von  Kirchberg  zu  Viehofen.2) 

Etwas  später  kommt  er  wieder  mit  ihm  zusammen.  Nach 
dem  Ableben  des  Feldmarschalls  Hans  Rueber,  des  Neffen 
jenes  Wolfgang  Rueber,  der  die  Schwester  Anna  unseres 
Hans  Georg  geheiratet  hatte3),  wurde  von  Erzherzog  Ernst 
eine  Kommission  niedergesetzt,  um  die  Rueb ersehen  Kinder  mit 
den  Ansprüchen  des  Helmhart  Jörger  zu  vergleichen.  Als  des 
letzteren  Beistand  fungierte  Hans  Georg  Khuefstainer  mit 
Wolfgang  Jörger  und  Joachim  Sinzendorf,  während  für  den 
Vormund  Georg  Gilleis  die  Herren  Eust ach  von  Althaimb,  Hans 
Stockhorner,  W.  B.  Friedesheim  und  Christof  von  Eck  ein- 
traten. Die  Kommissäre  waren  der  Landmarschall  Wilh.  v.  Roggen- 
dorf, Gf.  S.  Hardegg,  Gf.  E.  v.  Ortenburg  und  Gabriel  Strein. 
Da  die  unmündigen  Erben  nicht  imstande  waren,  die  an  Helm- 
hart Jörger  verpfändete  Herrschaft  Judenau  samt  Rohr  u.  a. 
wieder  einzulösen,  überkam  sie  dieser  unter  den  im  diesfälligen 
Vertrage  festgesetzten  und  von  K.  Rudolf  unter  dem  23.  Mai 
1586  genehmigten  Bedingungen.4) 

Helmhart  Jörger  hatte  durch  seine  Heirat  mit  Elisabeth  Grab- 
nerin5)  die  seitdem  in  Kuefsteinschen  Besitz  übergegangene  Herr- 
schaft Zagging  erworben  und  führte  in  dem  dortigen  stattlichen  Schlosse 
eine  prächtige  Hofhaltung.  Als  er  nach  dem  Ableben  der  Grabnerin 
i.  J.  1579  die  Judith  von  Liechtenstein  ehelichte,  wandte  er  sich  an 
den  Stadtrat  von  Traismauer  um  Überlassung  von  möglichst  viel 
Doppelsoldnern  und  Hakenschützen,  um  einen  stattlichen  Einzug  von 
Reitern  und  Fußvolk  anordnen  zu  können,  da  viele  Grafen  und  Herren 
von  Adel  erscheinen  würden,  denen  er  alle  Ehre  und  Freundschaft  an- 
gedeihen  lassen  wollte.  Der  Rat  gewährte  100  Mann  mit  roten  und 
weißen  Feldzeichen.6)  Helmhart  verschaffte  der  neuen  Lehre  rasch  das 
Übergewicht  in  der  Gegend.  Doch  brachen  bald  heftige  Feindseligkeiten 
zwischen  seinem  Prädikanten  in  Hain  und  jenem  von  Viehofen  aus, 
gegen  welche  sich  ersterer  auf  der  Kanzel  verteidigen  mußte,  um  nicht 
als  Papist  zu  gelten.7)    Im  J.  1622    wurde  Zagging  von  Sr.  Maj.  Kriegs- 

l)  Wisgrill,  IV,  503. 
-)  V.  oben  XX,  4. 

3)  V.  oben  Kap.  XIX. 

4)  Geschieht!.  Beil ,  III,  28g  über  Judenau. 

5)  Wisgrill,  IV,  503. 

6)  Geschichtl.  Beil.,  V,  584. 

7)  Wiedemann,  IV,  147. 

20* 


308 


Grabner- 
Jörger. 

Vz.  383. 


volk  erobert,  später  aber  dem  Besitzer  wieder  restituiert. l)  Von  der  ehe- 
maligen Herrlichkeit  ist  nichts  mehr  zu  sehen  als  der  Graben,  der  das 
einstige  Schloß  umfing. 

Eine  andere  Notiz  verzeichnet  »ain  Scarteken,  doch  Herrn 
Leopolden  Grabners  aigne  Handschrift,  darinnen  Er  Herrn 
Christoffen  Jörger  für  unehrlich  schildt,  ohne  Datum  und  Unter- 
schrift«. 

Damals  lebten  wohl  einige  jüngere  Jörger  des  Namens  Christof, 
von  denen  hier  kaum  die  Rede  sein  kann.  Man  müßte  also  an  jenen 
Christof  denken,  der  den  ersten  evangelischen  Prädikanten  nach  Öster- 
reich brachte  und  mit  Luther  in  Briefwechsel  stand.  Er  war  1543  Regi- 
mentsrat, 1556  Ausschuß  der  Stände  für  den  gemeinsamen  Landtag  der  fünf 
Länder.  1570  wurde  er  mit  dem  Erblandhofmeisteramte  belehnt  und  die 
Familie  in  den  Freiherrnstand  erhoben  (f  1578).  Leop.  Grabner  seiner- 
seits ist  uns  bereits  bekannt.  Beide  waren  Gesinnungsgenossen  als 
eifrige  Mitglieder  der  evangelischen  Stände,  beide  besaßen  deren  Ver- 
trauen und  beide  konnten  sich  zuzeiten  der  Gnade  ihres  Landesfürsten 
rühmen.  Außerdem  standen  sie  in  doppelter  verwandtschaftlicher  Be- 
ziehung. Christof  Grabner,  ein  älterer  Bruder  des  Leopold,  war  mit 
der  Tochter  des  von  diesem  so  wenig  freundlich  behandelten  Jörger 
verschwägert.2)  Eine  Ironie  des  Schicksals  wäre  es,  wenn  wirklich 
diese  sonst  so  gleichgestimmten  Verwandten  so  scharf  aneinander- 
geraten wären. 

Nicht  ohne  Pikanterie  ist  auch  die  einfache  Anführung  von 
»zwei  Schreiben  von  Virgilio  Kähless  an  seinen  gnädigen 
Herrn  Hans  Georgen  Khuefstainer,  dessen  Diener  er  gewesen« 
mit  dem  Beisatze:  »weillen  die  Kähless  nunmehr  Landleute  auf- 
zuheben«. Doch  ist  ihr  Name  in  keinem  Verzeichnisse  der  Ritter- 
schaft zu  finden. 

Die  »Beschreibung  des  zugetragenen  Eingangs  eines  Saales 
Tscheraembl.  auf  des  Hn.  Reichardt  Strein  Hochzeit  besehenen  im  Schloß 
Freydegg«  gibt  Zeugnis  von  einem  unglücklichen  Ereignisse, 
welches  sich  i.  J.  1 58 1  zutrug  und  damals  ziemlich  viel  Aufsehen 
erregte,  außerdem  auch  noch  zu  Verdächtigungen  der  auf  Seite  der 
Evangelischen  stehenden  Hochzeitsteilnehmer  führte.  Aus  diesen 
Gründen  fand  sich  Strein  veranlaßt,  eine  authentische  Darstellung 
zu  verfassen  und  zu  verteilen.  Obwohl  unser  Exemplar  nicht  mehr 
vorhanden  ist,  kennt  man  die  Darstellung,  welche  mit  Rücksicht  auf 
das  Interesse,  das  sie  vom  Standpunkte  der  Kultur-  und  Sozial- 
geschichte bietet,  kurz  erwähnt  werden  darf.3) 

Der  bekannte  Staatsmann  Reichard  Freiherr  von  Strein,  ein 
gleichalteriger  Zeitgenosse  unseres  Hans  Georg,  eine  der  bedeutendsten 
Persönlichkeiten  aus  den  alten  n.-ö.  Geschlechtern  der  damaligen  Zeit4), 
verlobte  sich  1581   auf  dem  Schlosse  Carlsbach  bei  dem  Grafen  Ernst 

')  Wisgrill,  IV,  508.  —  Kerschbaumer,  Gesch.  d.  Bist.  St.  Polten,  I,  328. 

2)  Wisgrill,  III,  369  ff.;  IV,  500  ff.  —  Hoheneck,  I,  462  fr. 

3)  Hoheneck,  III,  pag.  VIII  u.  Ldsk.,  II,  6. 

4)  Dr.  Haselbach  in  Ldsk.,  II,  89. 


Kähless. 


Vz.  384. 


Hochzeit 
Strein- 


Vz.  382. 


309 

von  Ortenburg  mit  Regina  von  Tschernembl,  Tochter  des  Frei- 
herrn Hans  von  Tschernembl  und  der  Barbara  von  Starhem- 
berg.  Der  Bräutigam,  der  langes  Zögern  nicht  zu  lieben  schien,  schlug 
gleich  vor,  zur  Verhütung  größerer  Unkosten  und  da  die  nächst  Be- 
freundten  gerade  so  schön  beisammen  wären,  auch  die  Hochzeit  >  gleich 
vor  die  Hand  zu  nehmen«. 

Die  Braut  und  die  übrige  Gesellschaft  waren  derselben  Ansicht 
und  so  wurde  sogleich  nach  der  Werbung  »das  christliche  Zusammen- 
geben ins  Werk  gesetzt  und  hat  Jeder  denselben  Abend  in  Ehren  bei 
guter  Tractation  friedlich  und  fröhlich  zugebracht,  ebenso  den  folgenden 
Tag,  nachdem  man  zuvor  die  christliche  Hochzeitspredigt  angehört«. 
Dann  wurden  die  Neuvermählten  nach  ihrem  neuen  Wohnsitze  auf 
Schloß  Freydegg  mit  vielem  Aufwände  an  Karossen,  Pferden  und  Ge- 
folge begleitet.  Dort  angelangt,  ging  das  Mahl  »also  vertraulich  und 
lieblich  ab,  daß  weder  Fluchen  noch  unziemliche  Reden  von  Jemand 
gehört  worden,  auch  kein  übermäßiger  Trunk  oder  Zumuthung  desselben 
geschehen,  so  wie  man  sich  männiglich  über  die  große  Vertraulichkeit  und 
liebliche  Beiwohnung  der  Herren  und  der  Frauenzimmer  verwundert  hat«. 

»Als  der  Landmarschall  Hans  Wilhelm  von  Roggendorf,  der 
vom  Erzherzog  Ernst  als  Überbringer  des  Hochzeitsgeschenkes  ge- 
sendet worden  war,  das  Zeichen  zum  Schlüsse  der  Tafel  gibt  und  alles 
von  den  Sitzen  sich  erhebt,  da  fängt  plötzlich  der  Boden  unter  ihren 
Füßen  an  zu  wanken  und  die  Hochzeitsgesellschaft  mit  Tischen  und 
Stühlen  und  allem,  was  darauf  war,  sinkt  unter  furchtbarem  Krachen  in 
das  untere  Geschoß  hinab.  Es  sei«,  sagt  der  Berichterstatter,  »Mehreren 
wie  das  jüngste  Gericht  und  die  Auferstehung  der  Todten  vorgekommen. 
Doch  kamen  die  Meisten  ohne  großen  Schaden  davon.« 

Diese  Katastrophe  erinnert  an  jenen  analogen  Einsturz  eines  Saal- 
bodens im  Schlosse  Persenbeug  bei  der  Gräfin  Ebersberg  i.  J.  1045, 
durch  welchen  Kaiser  Heinrich  III.  verletzt,  der  Bischof  v.  Würzburg 
aber  tödlich  getroffen  wurde.1) 


Ursula  von  Herberstein,    welche    den    Hans  Georg    um   Testamente 
Fertigung  ihres  Testamentes  bat,   eine  Tochter  des  Andreas  von  Herberstein. 
Neydegg  und  der  Veronica  Euphrosina  von  Aham,  war  die     vz.  385. 
zweite    Gattin     des    Jacob    Franz    Freiherrn    von   Herberstein, 
Chefs  der  sogen,  jüngeren  Österreich.   Linie. 

Ursulas  Vater  Andreas  von  Neydegg  war  ein  Bruder  der 
Brigitta,  verehelichten  Kirchberg,  Großmutter  der  Gattin  Anna 
unseres  H.  Georg2),  deren  Gerhab  Servatius,  der  Neffe  des  Andreas 
von  Neydegg,  gewesen. 

Der  irrtümlich    »Wenckl«   geschriebene   Verfasser  eines  hier     Enenkl. 
vorhanden    gewesenen    Testamentes    ddt°.  Albrechtsberg   1595     Vz.  386. 
ist    Leonhardt    Enenckl,     ein    Bruder     des    gelehrten    Georg 
Achatz    und    des  Job  Hartmann,    dem    wir    die   häufig  konsul- 
tierten   historischen   und  genealogischen  Aufzeichnungen    zu    ver- 

l)  Ldsk.,  VIII,  227  u.  X,  28.  —  Meynert,  Gesch.  Österreichs,  I,  29. 
3)  Wisgrill  i.  »Adler«   1873,  p.  19. 


310 

danken    haben.    Die  Enenckl    waren    Freiherren    zu  Albrechts- 
berg a.  d.  Pielach  und  Leonhardt  starb  vor  dem  letztgenannten 
Bruder,  mit  dem  i.  J.  1627   der  Mannesstamm  des  alten  berühmten 
Geschlechtes  erlosch. ]) 
Schaunberg.  Die    weiters     als    Testatorin     genannte    Barbara    Schaun- 

bergerin   war  die  Tochter  Reinprechts  V.,    des  letzten  Wall- 

Vz.  388.  seers,  und  Witwe  nach  dem  Grafen  Sigmund  von  Schaun- 
berg, dem  i.  J.  1498  verstorbenen  dritten  Sohne  des  Grafen 
Johann,  des  bekannten  Hofmeisters  und  Rates  des  Kaisers  Al- 
brecht, mit  dem  Johann  auch  durch  seine  an  Hermann  IL 
von  Cilly  verehelichte  Tante  Anna  von  Schaunberg,  die 
Mutter  der  Gemahlin  Barbara  des  Kaisers  Sigismund,  nahe 
verwandt  war.  Eine  andere  Barbara  von  Wallsee,  Tochter 
Reinprechts  IL,  hatte  den  Nicolaus  von  Frangipan  geheiratet, 
mit  welchem  unser  Gilg  von  Kuefstein  i.  J.  1428  in  Verbindung 
genannt  wurde.2) 

Wenn  nicht  durch  andere  Beziehungen,  die  nicht  bekannt 
sind,  so  wäre  der  Besitz  des  Testamentes  der  Barbara  von 
Schaunberg  schon  durch  die  Auseinandersetzungen  des  H.Lorenz 
Khuffsteiner  mit  dem  Grafen  Georg  III.  von  Schaunberg 
über  die  Pflegschaft  von  Senftenberg  genügend  erklärt. 

Kirchberg.  Dasselbe    gilt    von  den  Testamenten    des  Ludwig    und  der 

Euphemia  von  Kirchberg.  Letztere,  eine  geb.  Lamberg,  war 
Vz.260u.388.  die  Gattin  des  Hans  Helmhart  von  Kirchberg,  des  i.  J.  1593 
verstorbenen  Bruders  der  Anna  von  Kuffstein,  also  eine 
Schwägerin  des  Hans  Georg.3)  Und  Ludwig  war  ihr  Großoheim 
gewesen. 
Puechaimb.  Um    mit   der  Notiz    über   Georg   Ehrenreich  von  Puech- 

aimb  zu  schließen,    dessen  Lebenslauf   größtenteils    noch    in   die 

Vz.  387.  Zeiten  des  Hans  Georg  fällt,  wenn  auch  sein  Testament  erst 
dem  J.  1 6 1 2  angehört,  so  ist  nur  kurz  zu  sagen,  daß  er  ein  rich- 
tiger Vetter  der  schon  erwähnten  Schwestern  Puechaimb,  der 
Schwiegertöchter  des  Hans  Georg,  war.4) 

Georg  Ehrenreich  war  der  älteste  Sohn  des  eifrigen  Evangeli- 
schen Nicolaus  von  Puechaimb,  welcher  i.  J.  1591  wegen  Gefangen- 
nehmung zweier  Hofkirchenschen  Bediensteten  von  seinem  Verwandten 
H.  Adam  v.  Hofkirchen  und  Ferd.  v.  Schönkirchen  nächtlicher- 
weile in  seinem  Schlosse  Raabs  ermordet  wurde,  als  er  den  ihm  fälsch- 
lich angemeldeten  Oberststallmeister  Cavriani  u.  Obersthofmeister 
Montecucoli  der  Königin  Elisabeth  von  Frankreich,  entgegen- 
ging.  Dieses  traurige  Ereignis   ließ  Ehrenreich   auf  einer  Gedenktafel 

i)  Wisgrill,  II,  413  ff. 

2)  Dr.  Stülz,  Die  Schaunberg  i.  Bericht,  d.  Altert.-Vereines,  X"  ff.  —  Dr.  Dob- 
linger,  Die  Herren  von  Wallsee,  p.  259.  —  C  Kuefstein,  Studien,  I,  44. 

3)  Vide  dieses  Bandes  p.  151  und  Wisgrill,  V,  154. 

4)  Wisgrill  i.  »Adlerc,  1887,  Stammtafel  V. 


311 

im  Schlosse  verzeichnen.  Er  kämpfte  siegreich  in  Ungarn  und  im 
Bauernkriege  und  starb  als  Generalfeldzeugmeister.  Seine  schwarze 
Rüstung  wurde  in  die  Ambraser  Sammlung  aufgenommen.  '•) 


Außer  den  vorgenannten  Schriften   waren    noch    vorhanden    »viele       Varia. 
Schreiben   an  Lorenz  u.  H.  Georg  Khueffstainer,    alte   Testamente, 
Stiftbriefe,    Verträge,     Schuldbriefe«,     »unterschiedliche    Scarteken     so 
nicht  der  Mühe  werth  zu  registriren  aber  um  künftigs  willen   beigelegt 
sein«,  eine  »Uhralte  Lehenregistratur  über  vielerlei  Lehen,  Kaufcontracte,  Vz.  405—411. 
Revers    und    Uebergabsbriefe   unterschiedliche    alte    Geschlechter,    auch 
dero    gehabte    Güter    bffd.«    und    zum    Schlüsse    »ain    altgeschriebenes 
Khaufmannsbüchl   in  Stand    so  hernach    für   ein  Handt-  u.  Schuldbüchl 
gebraucht  worden«.  Interessanter  mag  gewesen  sein  die  »Verschreibung 
von  Michael  Kobmann,  Bürger  zu  Straßburg,  daß  er  Hans  Georgen 
Khuefstainer    gegen    Erlegung    einer    Summe    Geldes    bewilligt,    auf     "Vz.  267. 
allen  seinen  Schlössern  und  allen  seinen  Untertanen  seine,    Kobmanns 
Holzkunstersparung    anzurichten.    Wien   1573«.    Leider   weiß  man  weder 
worin  diese  bestand,  noch  ob  sie  wirklich  angewendet  wurde. 


c)  Ständische  Rechnungssachen. 

Wir  wissen,   daß  Hans  Georg-  nicht  nur  sich  mit  den  anderen     Vz.  378, 

Anli      Tl 

Verordneten    für  ständische  Darlehen   verbürgen  mußte,    sondern 
ihnen   auch  seinerseits  mit  Vorschüssen  zu  Hilfe  kam.2) 

Als  Dankesbezeigung  wurden  ihm  einmal  »umb  daß  er  sich 
im  Verordnetenamt  gutwillig  und  vleyßig  gebrauchen  lassen,  auch 
in  anderweg  mit  Gelddarlehen  gedient«,  1000  fi.  Rh.  verehrt, 
um  die  Hans  Viereggl,  sein  Diener,  eingekommen  war.  Das  Anh.  I7  u.  u. 
Verzeichnis  seiner  Bezüge  als  Verordneter  sowie  seiner  Steuer 
ist  leider  nicht  mehr  vorhanden.  Wir  erfahren  nur  von  einem 
»Bescheidt  in  welchem  denen  HHn.  Verordneten  die  Besoldung 
mit  300  fi.,  60  Klafter  Holz  und  freier  Wohnung  gebessert«  wurde. 

Auf  ständische  Abrechnungen  bezieht  sich  ein  Amtsbekenntnis 
von  Martin  Hilleprandt  auf  H.  G.  Khuefstainer  um  400  fl.  Anü- I17-19- 
und  ein  Schreiben  von  Georg  Halbmaier,  dem  schon  erwähnten 
Einnehmer,  v.  J.  1580,  darinnen  er  auf  das  untertänigste  suppli- 
ziert,  »Hr.  Khuefstainer  als  sein  geweste  Obrigkeit  wolle  ver- 
mitteln, daß  er  der  Gefängniß  bei  dem  Provosen  von  denen 
HHn.  Verordneten  bemüssigt  und  auf  freien  Fuß  gelassen  werde. 
1594.«  Der  gewesene  Buchhalter  Hochenwarter  schrieb  von 
ihm  und  seiner  Bürgverschreibung.  Es  mag  sich  um  mangelhafte 
Verrechnung  gehandelt  haben. 


*)  Ldsk.,  XI,  248.  —  Wisgrill  i.  »Adler«,  1887,   p.  201  ff. 
2)  V.  oben  p.  214  u.  p.  291. 


312 

Vz.  305.  Es  ist  erklärlich,    daß    ganze  Faszikel  vorhanden  waren    mit 

»kais.  Befehlen,  Decreten,   Schreiben  der  Verordneten  unterschied- 

Vz.  375.  liehe  fürnehmbe  Sachen,  theils  Religion,  theils  Amtssachen  btffd.«, 
sodann  »Landschaftsschreiben,  Abraittungen,  Verzeichnisse  u.  An- 
bringen an  Hn.  Georgen  Khuefstainer«. 

Vz.  262— 266  Im  Zusammenhange    mit    diesen   Agenden    stehen    noch:    Quittung 

273^274  ^es  -Leop.  Grabner  auf  der  Rosenburg  um  iooo  fl.,  Schadlosbrief 
des  Georg  Ehrenreich  v.  Roggendorf  um  geleistete  Bürgschaft 
gegen  Ludwig  Behaimb  von  Friedeshaimb  um  iooo  fl.  v.  J.  1565, 
Bürgverschreibung  Joachim  Stockhorners  an  dessen  Frau  über  das 
zugebrachte  Heiratsgut  dt0.  Rastenfeld  1569,  und  Schuldschein  des 
Wolf  Christof  von  Enzersdorf  auf  H.  Georg  Khueffstainer  per 
12730.  ex  A°.  1576.  Ferner  Quittungen  der  Frau  Dotzin,  geb.  Goldin 
betreffd.  vermeintliche  Ansprüche  ihres  ersten  Hauswirtes  Ludw.  Oern- 
berger.  Ein  Schuldschein  v.  1.  Jänner  1588  per  iooo  fl.  an  Amalia 
Römer,  geb.  Leisser,  welchen  diese  am  13.  März  1592  d'°.  Grienau 
an  Wolf  Strein  von  Schwarzenau  zedierte1),  stand  vielleicht  in  Zu- 
sammenhang mit  den  von  H.  Georg  selbst  gewährten  Darlehen  an  die 
Stände  oder  den  Kaiser. 

Im  Anschlüsse  an  diese  Geschäftsnotizen  sei  nur  noch  kurz 
erwähnt,  daß  H.  Georgs  Verrechnungen  mit  den  Ständen  auch 
seinen  Erben  mühsame  Stunden  bereiteten.  Wir  haben  schon  von 
einem  Vorschlage  Croys  gehört,  der  ihnen  10.000  fl.  Schaden 
brachte.2)  Fernere  Verhandlungen  betrafen  ihre  Eingaben  v.  16. 
u.  17.  März  1604,  nach  welchen  die  Ausschüsse  Erkundigungen 
bei  der  Kanzlei  über  die  Sachlage  einzogen.3)  Am  6.  August4) 
stellten  die  Verordneten  eine  Forderung  v.  8000  fl.  auf,  von  denen 
nach  Abzug  einer  Gegenschuld  noch  4308  fl.  6  ß  8  &  restieren 
sollten,  wogegen  die  Kuefsteiner  einen  Anspruch  v.  888  fl.  17  kr. 
gegen  die  Landschaft  begründeten.  Über  das  Schlußresultat  fehlen 
weitere  Nachrichten. 


*)  LA.  B.  537. 

-)  Abtig.  8d.  p.  211  dieses  Bandes. 

3)  LA.  Ldtsshdlg.  1604. 

4)  Das  i.  Vz.  angeführte  Datum  1614  soll  offenbar  1604.  heißen. 


11.  Freiherrn-  und  Herrenstand. 

loch  kurz  vor  seinem  Ende  wurde  Hans  Georg,  der,  wie 
wir  gesehen  haben,  vielfach  mit  dem  Vertrauen  des 
Kaisers  Rudolf  II.  beehrt  war,  durch  einen  neuen  Be- 
weis der  Gnade  ausgezeichnet,  der  um  so  höher  anzuschlagen 
ist,  als  er  ohne  Rücksicht  auf  die  konfessionelle  Haltung  des  Be- 
gnadeten erfolgte. 

Die  Erhebung  in  den  Freiherrnstand,  welche  zum  Übergang    Beil-  112 
der  Familie  auf  die  Herrenbank  führte,   erfolgte  durch  kaiserliches 
Dekret    dd'°.  Prag    am    Lichtmeßtag    (2.   Februar)    1602,    dessen     Vz.  379. 
Hauptstellen  in  den  Urkundenanlagen  wiedergegeben  werden. 

Hier  sei  nur  erwähnt,  wie  Se.  Majestät  besonders  hervorhebt, 
das  »uralt  adelig  Geschlecht  und  Herkommen  der  Khueff- 
stainer  zu  Greillenstain,  darinnen  sie  als  Landleut  des 
Ritterstandes  in  Oesterreich  und  sonsten  bei  männiglich 
wohl  bekannt«,  und  betont,  daß  »für  ihre  von  unvordenklichen 
Jahren  her  erwiesenen  angenehmen,  getreuen,  nützlichen  und  er- 
sprießlichen Dienste  in  Tragung  unterschiedlicher  vornehmer 
Aemter  und  Dienste,  insonderheit  aber  nit  allein  Unseres  Raths 
und  getreuenlieben  Hans  Georgen  Khuefstainers  zu  Greillen- 
stein  Vater  weil.  Lorenz  Khueffstainer  Unserem  geliebten 
Ahnherrn  Kaiser  Ferdinanden  als  I.  M.  Rath  und  Land- 
untermarschall in  Oe.,  als  auch  Er  Hans  Georg  fast  von 
Jugend  auf  in  vielen  wichtigen  und  geheimen  Sachen, 
ansehnlichen  Commissionen  und  Verrichtungen  gehorsamb- 
lich erzeigt  und  bewiesen  hat,  noch  täglich  thut«,  der 
Familie  die  Verleihung  des  sogen,  alten  Herrenstandes  .  .  .  »als 
ob  sie  von  ihren  vier  Ahnen  .  .  .  recht  geborene  Frey- 
herren  und  Freylein  wären  .  .  .«   erteilt  wird. 

Wie  wir  schon  gesehen  haben,  hatte  Lorenz  niemals  irgend- 
eine kais.  Gunstbezeigung  erhalten. 

Infolge  der  Erhebung  in  den  Freiherrnstand  haben  »die  Vz.  380. 
HHn.  Khuefstainer  sofort  bei  den  Ständen  der  Übung  gemäß 
um  die  Aufnahme  in  den  Herrenstand  angehalten«.  Die 
darauf  bezüglichen  Schriften  sind  leider,  wie  so  vieles  andere, 
verschwunden.  Doch  beginnt  die  Führung  im  Herrenstande,  die 
zwar  keine  wesentliche  Vermehrung  der  politischen  Rechte,  wohl 
aber  eine  höhere  Stellung  mit  sich  brachte,  noch  in  demselben 
Jahre  1 602,  in  welchem  die  Verleihung  des  Freiherrnstandes  er- 
folgte. ') 

\)  LA.  Polheimsches  Libell  u.  a. 


Hans  Georgs  Grabschild. 


12.  Hans  Georgs  Testamente.  Ableben.  Denkmale. 


Vz.  389. 

Vz.  390. 
Vz.  391. 


Vz.  392. 
Vz.  393. 

Vz.  394. 


Vz.  395. 


Beil.  113 
u.  114. 


ahrscheinlich  durch  öftere  Krankheiten  infolge  der  vielfach 
von  ihm  beklagten  Leibesschwachheit  veranlaßt,  setzte 
Hans  Georg  mehrere  Testamente  auf,  die  dem  wech- 
selnden  Familien-  und  Vermögensstande  Rechnung  trugen. 

Schon  in  jüngeren  Jahren,  i.  J.  1572,  als  er  erst  36  Lenze 
zählte,  schrieb  er  zum  ersten  Male  seinen  letzten  Willen  nieder. 
Dieses  Testament  wurde  durch  spätere  kassiert,  von  denen  eines 
zu  Spitz  am  13.  Dezember  1595,  das  andere  zu  Greillenstein 
am  3.  Jänner  1603,  also  wenig  Monate  vor  seinem  am  5.  Juli 
1603   erfolgten  Ableben,   errichtet  wurde. 

Beide  sind  mitgefertigt  von  Adam  von  Puechaimb,  Frei- 
herrn zu  Rabs  und  Krumpach,  auf  Carlstain,  kais.  Rat  und 
Verordneten,  und  Hector  von  Sonderndorff  zu  Kirchberg  am 
Wald  und  Ilmau,  worüber  die  Petzettel  noch  vorhanden  waren. 
Das  Konzept  des  letzten  Testamentes  wurde  von  Hans  Ludwig 
von  Kirchberg,  dem  Schwager  des  Hans  Georg,  konzipiert,  der 
es  letzterem  von  Zwettl  aus  mit  Schreiben  v.  4.  Juni  1603  zurück- 
sandte. Obwohl  zwei  Abschriften  hier  vorhanden  waren,  sind  nur 
Bruchstücke  desselben  aus  der  Familienchronik  von  1 7 1 4  bekannt. 

»Zwo  Leichpredigten  wailandt  Hn.  Hans  Georgen  und 
seines  Sohnes  Hans  Wilhelm,  beide  selig,  so  aber  nunmehr 
in  truck  verfertigt«   sind  leider  gleichfalls  nicht   mehr  vorhanden. 

Dagegen  besitzen  wir  das  Testament  von  1595  im  Original 
und  können  aus  dem  Vergleiche  desselben  mit  den  erhaltenen 
Stellen  desjenigen  von    1603  konstatieren,    daß  dieses  mit  jenem 


315 

insoweit  gleichgeblieben    ist,    als  nicht  Modifikationen  durch    den 
veränderten  Familienstand  notwendig  geworden  waren. 

Denn  mittlerweile  war  i.  J.  1601  der  jüngste  Sohn  Er  asm 
gestorben,  die  anderen  hatten  ihre  Vogtbarkeit  erreicht  und  die 
Tochter  Eva  um  1600  geheiratet.  Nachdem  Anna  in  einem 
Schreiben  »ihn  umständlich  vermandt  und  bidt  derselben  mit  ein- 
ander erzeuchten  Döchter  mit  ainem  braelegat  und  mehrerem  als  Vz-  Anl1-  Ei- 
sernst landsbreuchig  zu  bedenken,  ist  dieser  Bitte  entsprochen  und 
den  Töchtern  mehr  noch,  als  begehrt,  vermacht  worden,  wie 
denn  sein  jüngstes  Testament  ausweiset«,  welches  deren  Legate 
von    1000  auf  3000  fl.   erhöhte. 

Aufrecht  erhalten  blieben  die  Hauptpunkte,  nämlich  jeden- 
falls die  sub  2  gestellte  Bitte  um  »ein  ehrliches  Begräbniß  und 
Errichtung  eines  Epitaphiums  in  der  Kirche  zu  Maria  La  ach, 
über  welche  er  Lehen-,  Vogt-  und  Grundherr  ist  in  der  Gruft  die 
er  neuerliche  Zeit  daselbst  machen  lassen  u.  in  welcher  schon 
2  seiner  Kinder  und  andere  Befreundte  ruhen«,  dann  die  Erb- 
einsetzung der  Söhne  und  das  Legat  von  Puechberg  als  Witwen- 
sitz für  Anna  sowie  die  Bedingungen  für  den  Fall,  als  sie  es 
vorzöge,    anstatt  dessen  auf  den  Heiratsansprüchen  zu  bestehen. 

Punkt  3,  welcher  die  Erbeinsetzung  der  Söhne  enthält,  ist  Bei1-  l*4- 
aus  mehreren  authentischen  Abschriften1)  bekannt  und  unter  den 
Urkunden  abgedruckt.  Er  wiederholt  nahezu  wörtlich  die  Bestim- 
mungen des  gleichen  Artikels  des  früheren  Testamentes,  fügt 
aber  eine  sehr  wichtige  Vervollständigung  hinzu,  welche  die 
Intention  einer  Fideikommißstiftung  bekundet,  ein  Jahrhundert, 
bevor  eine  solche  wirklich  ins  Leben  trat.  Er  verordnet  nämlich, 
daß  bei  der  baldmöglichst  vorzunehmenden  Teilung  die  Söhne, 
welche  allbereits  ihre  Vogtbarkeit  erreicht  hätten  (2 1  Jahre),  dahin 
bedacht  sein  sollen,  »daß  die  Herrschaft  Greillenstein  in 
Gülten  und  Gütern  und  derselben  Zugehörung  ungeteilt 
beisammen  gelassen  und  bei  dem  Namen  und  Stamme 
der  Herren  Khuefstainer  erhalten  werde«. 

Diese  Anordnung  wurde  auch  gewissenhaft  befolgt,  bis  i.  J. 
1699   die  formelle  Fideikommißstiftung  sie  definitiv  besiegelte. 

Über  Punkt  6  erfährt  man  nur  aus  dem  Vertrage,  welchen 
die  Kinder  des  H.  Georg  nach  dem  Ableben  ihrer  Mutter  Anna 
unter  dem  10.  März  1615  abschlössen2),  daß  von  gewissen  3500  fl. 
die  drei  Brüder  jeder  der  vier  Schwestern  200  fl.  geben  und  den 
Rest  teilen  sollten. 


')  Gräfl.  Thürhelm  vormals  Kuefsteinsches  Archiv   Schwertberg,  jetzt  in  Greillen- 
stein samt  französischer  Übersetzung.    —    Deutsch.  Ordensarchiv    v.  Nedopil,  Nr.  3360. 
•)  Archiv  Greillenstein. 


316 

Ganz  gleich  geblieben  sind  die  schonen,  von  tiefster  Reli- 
giosität getragenen  Worte,  mit  denen  Hans  Georg  sein  Testa- 
ment beginnt. 

Nachdem  er  mit  dem  Propheten  David  gerufen:  »Herr,  lehre  mich 
bedenken,  daß  ich  sterben  muß!«  fährt  er  fort:  Nachdem  das  Reich 
Gottes  vor  allen  Dingen  zu  suchen,  die  Seel  auch  viel  köstlicher  als 
der  Leib  und  Alles  zergängliches  Gut  ist,  so  glaube  und  bekenne  ich 
hiemit  aus  Grund  meines  Herzens  Gott  meinem  himmlischen  Vater,  der 
heil,  unwandelbaren  Dreifaltigkeit,  daß  ich  —  leider  —  in  Sünden  emp- 
fangen und  geboren,  auch  außer  Christo  soviel  die  Seligkeit  belangt,  ver- 
mög  und  nach  Anklag  des  Gesetzes  vor  Gott  selbst  Sünder,  d.  i.  ungerecht 
und  verdammt  bin  und  daß  mich  von  solchen  meinen  Sünden  und  damit 
wohlverdienten  ewigen  Tod  und  Verdammnuß  Niemand,  dann  allein  die 
grundlose  unaussprechliche  Güte,  Gnadt  und  Barmherzigkeit,  auch  das 
bittere  Leiden  und  Sterben  Jesu  Christi  unseres  einigen  Heilands  erlösen 
kann,  sage  beinebens  derselben  Hochgelobten  Trinität  diemietiglich  und 
von  Herzen  Lob  und  Dank  für  alle  derselben  Gnaden  und  Gaben,  so  ich 
in  diesem  zeitlichen  Leben  von  seiner  göttlichen  Güte  aus  lauter  Gnadt  und 
Barmherzigkeit  empfangen  hab,  und  setze  darauf  meinen  Willen  in  den 
gnädigen  Willen  Gottes  meines  himmlischen  Vaters  und  bin  bereit  welche 
Stundt  mich  sein  Allmacht  erfordern  wird,  seinem  göttlichen  Willen  gern 
zugehorsamben,  begehre  auch  nichts  Mehreres  dann  von  diesem  Jammer- 
thal aufgelöst  zu  werden  und  bei  Ihme  meinem  Herrn  Schöpfer  und 
Erlöser  zu  sein.  Befiehl  derowegen  hiemit  aus  einem  wahren  rechten 
vesten  Glauben  und  herzlichen  Vertrauen  jezo  und  zu  allen  Zeiten,  be- 
sonders aber  in  der  Stund  und  Augenblick  meines  letzten  Abschidts 
mein  arme  Seel  in  seine  göttlichen  Hände  und  in  das  unschuldig  bitter 
Leiden  und  Sterben  Jesu  Christi  als  in  meines  einigen  Erlösers  Genug- 
tuung, der  mein  und  der  ganzen  Welt  Sünde  auf  sich  genommen  und 
durch  seinen  unschuldigen  Tod  verschlungen,  dagegen  mir  sein  Gerech- 
tigkeit geschenkt  und  gegeben  hat.  Derselbe  wolle  und  wird  mich  nach 
seiner  Zusage  und  Barmherzigkeit  ungezweifelt  am  Jüngsten  Tage  wieder 
auferwecken  und  mit  allen  Auserwählten  in  die  ewige  Freudt  u.  Selig- 
keit zu  sich  nehmen.  Amen. 

Diese  erhebenden  Worte,  welche  sein  Glaubensbekenntnis 
wiedergeben,  bestätigen  aufs  neue  das,  was  über  die  Glaubens- 
stärke des  Hans  Georg  gesagt  wurde  und  beweisen,  daß  bei 
ihm  die  innere  Überzeugung  nicht  dem  äußeren  Vorteile  hintan- 
gesetzt wurde,  indem  sein  kirchlicher  mit  dem  politischen  Glauben 
übereinstimmte. 


Ableben.  .  Wenige  Monate  nach  der  Errichtung  dieses  letzten  Willens 
wurde  Hans  Georg  aus  dieser  Welt  abberufen  und  in  der  von 
ihm  gegründeten  Familiengruft  in  der  Kirche  zu  Maria  Laach 
beigesetzt.  Auf  seinem  Grabschilde,  welches,  schön  in  Holz  ge- 
schnitzt, links  vom  Hochaltare  angebracht  ist,  gibt  die  um  das 
Wappen    herumlaufende  Legende    den   Moment    seines   Ablebens 


317 

mit  aller  Genauigkeit  an:  »Hier  ruht  in  Gott  der  hochwohlge- 
borene  Herr  Hans  Georg  Khuffstainer,  Freiherr  zu  Greillen- 
stain  etc.  kais.  Maj.  Rath  welcher  gestorben  A°.  1603  den  5.  Juli, 
seines  Alters  67  Jahr,  4  Monat  5  Tag,  dem  der  Allmächtige  Gott 
ein  fröhliche  Auferstehung  verleihen  wolle.« 

Diese  Angabe  der  Lebensdauer  führt  auf  das  Geburtsdatum 
vom  28.  Februar  1536  zurück,  wie  es  in  der  Familienzusammen- 
stellung angegeben  wird.1)  Dann  wird  aber  der  letzteren  Berech- 
nung in  Ansehung  der  Monate  und  Tage  hinfällig,  die  auch  mit 
ihren  eigenen  Daten  nicht  übereinstimmt,  wie  eine  einfache  Rück- 
rechnung ergibt.  In  beiden  Fällen  hat  man  die  i.  J.  1583  aus- 
geschalteten   10  Tage  übersehen. 

* 

Außer  diesem  Wappenschilde  errichteten  ihm  seine  dank-  Denkmale, 
baren  Söhne  Jacob,  Wilhelm,  der  schon  1604  vor  Gran  den 
Heldentod  fand,  Lorenz  und  Ludwig,  eingedenk  des  von  ihm 
ausgesprochenen  Wunsches,  ein  prächtiges  Monument  aus  Marmor, 
welches  eine  der  schönsten  Zierden  der  Kirche  bildet  und  von 
Kunstkennern  zu  den  besten  Werken  der  Epoche  gezählt  wird. 
In  einer  jüngst  erschienenen  Monographie  bezeichnet  es  Dr.  Hans 
Tietze  als  ein  Werk  des  berühmten  Alexander  Colins,  des 
Schöpfers  der  Grabstatue  des  Kaisers  Maximilian  I.  in  Inns- 
bruck, und  steht  nicht  an,  dieses  hier  nach  seiner  Aufnahme  re- 
produzierte Grabmal  des  Hans  Georg  samt  jenem  seiner  Gattin 
Anna,  geb.  v.  Kirchberg,  welches  er  gleichfalls  dem  AI.  Colins 
zuschreibt,  zu  den  bedeutendsten  Werken  der  Renaissanceskulptur 
in  Innerösterreich  zu  rechnen.  In  der  prächtigen  Kunsttopographie 
der  Zentral-Kommission  für  Kunst  und  historische  Denkmale  haben 
diese  und  die  anderen  bemerkenswerten  Schöpfungen  in  Maria 
La  ach  eingehende  fachmännische  Würdigung  gefunden.2) 

Das  Monument  steht  frei  im  Schiffe  der  Wallfahrtskirche 
zwischen  der  rechten  Pfeilerreihe  und  besteht  aus  einer  Tumba 
von  rotem  Marmor  auf  einem  imposanten  Postamente  mit  Tafeln 
von  gelbem  Marmor,  an  denen  Kriegsembleme  und  Trophäen  en 
relief  zu  sehen  sind.  Darüber  ist  eine  um  den  ganzen  Unterbau 
herumlaufende  schmale  Attika  mit  Bibelsprüchen  angebracht.  Auf 
der  Tumba  kniet  auf  einem  Kissen  der  Ritter  in  voller  Rüstung, 
den  Helm  vor  sich  und  etwas  darunter  nach  vorn  sein  Wappen. 
»Die    Gestalt    des    knienden    Ritters«,    sagt    der    hochkompetente 

l)  Dieses  Bandes  p.  135. 

'-)  Dr.  Hans  Tietze,  Monographie.  Jahrbuch  d.  Zentral-Kommission  f.  K.  u.  h.  D., 
IIP,  1905.  —  Österreich.  Kunsttopographie,  I,  283. 


318 

Freiherr  Ed.  v.  Sacken,  »ist  offenbar  Porträt  und  sehr  lebendig 
und  ausdrucksvoll.  Der  Kopf  hat  etwas  ungemein  Edles  und 
Würdevolles  und  die  ruhige  Andacht,  der  fromme  Ernst  in  den 
männlichen  kriegerischen  Zügen  machen  einen  eigenen  Eindruck«.1) 
In  der  Tat  kann  man  das  Monument  nicht  ohne  Bewunderung 
betrachten.  Man  fühlt,  daß  man  vor  dem  Werke  eines  großen 
Künstlers  steht. 

Die  Legende  auf  der  Tumba  lautet: 

Tumulum  hunc  111°  ac  generosissimo  Dno  Johanni  Georgio 
Kuefstainer  Libero  Baroni  in  Greilenstein  Dom0,  in  Spitz,  D°  in 
Feinfeld,  Zaissing  et  Buechperg,  hypothecario  Baronat.  Schauen- 
stein etc.  Divis  RR.  Ipps.  Maximiliano  2do  et  Rudolfo  2do  quondam 
a  consiliis  pie  in  Christo  defuncto  filialis  debitaeque  observantiae 
ergo  atque  in  tot.  inclytae  familiae  honorem  quatuor  post  mortem 
superstites  filii  Dns.  Johannes  Jacobus,  Joh.  Laurentius,  Joh.  Guilel- 
mus  et  Joh.  Ludovicus  Liberi  Bni.  Kuefstaineri  fieri  fecere.  A°. 
MDCVII. 
Porträt.  Ein  lebensgroßes  Porträt  in  Greillenstein  zeigt  uns  Hans 

Georg  in  den  kräftigsten  Jahren  in  voller  Statur  als  einen  Mann 
von  energischem,  ernstem  Gesichtsausdrucke  in  offener,  loyaler 
Erscheinung.  Das  Bild  trägt  die  Inschrift:  Hanns  Georg  Herr 
von  Kuefstainer,  N.-ö.  Verordneter  und  Regiments-Rath.  Aetatis 
43.  A°.  1578.  Damals  waren  es  vier  Jahre  nach  seiner  zweiten 
Vermählung.  Die  hierneben  gegebene  Abbildung  dürfte  die  Be- 
urteilung besser  erleichtern  als  jede  Beschreibung. 

Im  Zusammenhalte  mit  dem  Grabmonumente  in  Maria  La  ach 
ist  eine  Ähnlichkeit  des  Gesichtes  unverkennbar.  Doch  ist  sehr 
wohl  auf  jenem  das  höhere  Alter  zu  unterscheiden.  Auch  sind 
die  Gesichtszüge  dort  weit  edler  und  ernster,  wie  überhaupt 
die  ganze  Gestalt  des  betenden  Ritters  von  einem  undefinier- 
baren Hauche  von  Würde  und  Höhe  umsponnen  erscheint,  welche 
sowohl  für  den  Wert  des  Dargestellten  spricht  als  auch  einen 
augenscheinlichen  Beweis  für  die  hohe  Stufe,  auf  welcher  die 
Kunst  des  Darstellers  stand,  liefert.  In  dem  Ausdrucke  liest  man 
gewissermaßen  aus  der  Seele  des  Knienden  die  unwandelbare 
Treue,  mit  welcher  er  an  seinen  politischen  und  religiösen  Über- 
zeugungen bis  an  das  Ende  festhielt. 


*)  Ed.  Freih.  v.  Sacken,  Die  Kunstdenkmale   in  Ma.  Laach.    In:   Quellen  u.  For- 
schungen. Wien  1849,  p.  301. 


Denkmal  Hans  Georgs  III.  Freiherrn  von  Khuefstain 

in   der  Kirche  von   Maria-Laach   auf  dem  Jauerling,    errichtet   i.  J.    1607 

(von  Alex.  Colins). 


13.  Hans  Georgs  Kinder. 

|m  Schlüsse  unseres  Archivverzeichnisses,  welches  uns  bis- 
her als  treuer  Führer  begleitete,  finden  wir  noch  einige 
Notizen  aus  der  Jugendzeit  der  Kinder  des  Hans 
Georg,  welche  bezeugen,  welch  treuer  Vater  er  ihnen  gewesen 
und  wie  er  namentlich  auf  ihre  intellektuelle  Ausbildung  sorgsam 
bedacht  war. 

Nach  dem  leider  verloren  gegangenen  »Verzeichnis  H.  Georgs  Vz.  397— 400. 
Kinder,  wann  sie  geboren  worden«  ist  zu  erwähnen  die  »Bestal- 
lung u.  Instruction  v.  I.  Septb.  1590  für  Johann  Hetzner«,  der 
die  vier  Söhne  H.  Jacob,  Lorenz,  Wilhelm  u.  Ludwig  nach 
Böhmen  begleiten  sollte,  und  wieder  eine  solche  für  Johann 
Milius  v.  21.  April  1593,  als  Lorenz,  Wilhelm  und  Ludwig 
nach  Böhmen  gesendet  wurden  (als  letzterer  erst  sechs  Jahre  alt 
war!).  Ferner  »unterschiedliche  Instructionen  der  Präceptoren  so- 
wol  allerhand  Schreiben  von  denselben  und  uns  Gebrüdern  weiln 
wir  in  Mähren  und  zu  Jena  studirt  haben   1594 — 1597«. 

Dann  wurden  die  italienischen  Universitäten  besucht,  welche 
zur  Zeit  der  Rezeption  des  Römischen  Rechtes  den  Höhepunkt 
wissenschaftlicher  Bildung  den  damaligen  zeitgemäßen  Anforderun- 
gen gemäß  boten.  Schon  am  17.  August  1599  finden  wir  den 
22jährigen  Hans  Jacob  in  Siena,  und  v.  21.  Jänner  1600  bis 
9.  Octob.  1601  inPadua  inskribiert,  während  der  jüngere  13jährige 
Bruder  H.  Ludwig  am  4.  August  1600  in  Padua,  9.  April  1601 
in  Bologna  und  21.  April  1601  in  Siena  erscheint.1)  Daran 
schloß  sich  wieder  eine  Prag  er  Reise,  von  welcher  des  Hans  Vz  401- 
Jacob  Wochenzettel  v.  J.  1601    stammten. 

Hans  Georg  ließ  also  seinen  strebsamen  Söhnen  eine  sorg- 
fältige wissenschaftliche  Bildung  an  den  berühmten  Universitäten 
zu  Prag,  Jena,  Padua,   Bologna  und  Siena  angedeihen. 

Bald    darauf    treffen    wir    die    Jünglinge    in    Kriegsdiensten. 
Lorenz  und  Wilhelm    berichten    in  zwei  Schreiben  v.  11.  März 
1602,    »was  Gestalt  sie  sich  im  künftigen  Feldzuge  ihrem  Obersten     Vz-  402- 
zu  dienen  anboten  haben«;  wozu  jedenfalls  Geldvorschüsse  benötigt 
wurden,  wie  Quittungen  des  Ulrich  Hoffmayr,  kais.  Hofkriegs-     Yz-  403- 
rats-Türhüter,  an  Jacob  über  400  fl.  schließen  lassen. 

l)  Luschin,  Inskriptionslisten.  Ldsk.,  XV.  84  u.  XVII,  493. 


320 

Hans  Georg  hatte  die  Befriedigung,   noch  zu  Lebzeiten  die 
Hochzeit  von  zweien  seiner  Kinder  zu  erleben. 
Vz.  404.  Eva,    deren    »Heiratsbrief   sammt    Schein     um    empfangnes 

Heirathsgut  und  sonstigen  Urkunden  in  einem  Püschl«  beisammen 
waren,  vermählte  sich  um  1600  mit  Balthasar  Christoph  Thon- 
rädl,  Freiherrn  zu  Ternberg  und  Rechberg,  einem  Bruder  des 
Andreas,  des  Helden  einer  dramatischen  Legende,  welcher 
weniger  die  Dampierre-Kürassiere  als  eine  gewissenhaftere 
Geschichtsforschung  ein  Ende  bereitet  hat. ')  So  wäre  er  seines 
im  Gedenkbuche  der  Teufl  zu  Guntersdorf  eingetragenen 
Spruches:  »Tuess  nicht,  Gott  sichts«  doch  nicht  so  unein- 
gedenk  geblieben,  wie  man  gemeiniglich  annimmt.  2) 

Bald  nach  ihr  verehelichte  sich  der  älteste  Sohn  Hans 
Jacob  mit  Clara  von  Puechaimb,  Tochter  des  zu  beiden 
Testamenten  H.  Georgs  als  Zeuge  zugezogenen  Freiherrn  Adam 
von  Puechaimb  und  der  Anna  von  Tannhausen,  in  feierlicher 
Weise  im  Schlosse  Greillenstein  am  15.  Jänner  1601.3)  Einige 
Jahre  später,  am  1 .  März  1 604,  also  bald  nach  dem  Ableben  des 
Vaters,  verband  sich  der  zweite  Bruder  Hans  Lorenz  mit  deren 
Schwester  Anna  Maria  von  Puechaimb,  und  erst  i.  J.  1631 
heiratete  die  jüngste  Tochter  Justina  Concordia  Claudia  den 
Veit  Benno  Freiherrn,  späteren  Grafen  von  Brandis.1)  Da  sie 
im  Testamente  von  1595  nicht  genannt  ist,  muß  sie  erst  später 
zur  Welt  gekommen  sein. 

Hans  Jacob,  der  älteste  der  Brüder,  setzte  unsere  Greillen- 
steiner  Linie  fort,  während  der  jüngste,  Hans  Ludwig,  der 
Stifter  der  oberösterreich.  Linie  ward,  die  sich  zahlreich  ver- 
zweigte,  aber  schon  i.  J.  1750  ausstarb. 


')  Gindely,  3ojähr.  Krieg,  I-,  77.  —  Ad.  Wolff,   Gesch.  Bilder,  I,  250. 

2)  Gedenkb.  d.  Teufl.  Schrauf,  55.' 

3)  Heiratsvertrag.  Archiv  Greillenstein. 

4)  Brandissches  Familienbuch,  p.  114. 


Garsch 


^iss^^-r* 


14.  Hans  Georgs  Witwe. 


nna,  geborene  von  Kirchberg,  wurde  durch  ihren  Gatten 
schon  in  seinem  vorletzten  Testament,  welches  in  diesem 
Punkt  keine  Veränderung  erfuhr,  mit  der  lebenslänglichen 
freien  Nutznießung  der  Herrschaft  Puechberg  am  Kamp  be- 
dacht, i) 

Die  auf  ihren  Besitz  bezüglichen  Notizen  finden  sich  in  dem      Anh.  n. 
durch    Nr.  396    des    Archivverzeichnisses    angerufenen    Separat- 
anhange Nr.  II,  aus  welchem  nachstehende  Daten  zu  entnehmen  sind. 

Nach  dem  Ableben  ihres  Gemahls  wurde  zu  Puechberg 
am  18.  September  1603  zwischen  ihr  und  den  vier  Söhnen  ein 
Vergleich  über  die  Übergabe  und  Einantwortung  des  Schlosses 
Puchberg  errichtet,  nachdem  schon  am  13.  ein  Verzeichnis  der 
ihr  eingehändigten  brieflichen  Urkunden  aufgesetzt  worden  war, 
und  Eva  von  Thonradl  bestätigte  der  Mutter  den  Empfang  ihres 
Bettgewandes. 

Anna  beschäftigte  sich  dann  mit  der  Administration  des  Gutes. 
Schon  unter  dem  7.  April  1604  schloß  sie  zu  Greillenstein  mit 
Thomas  Winkelmüller  einen  Kaufkontrakt  über  dessen  Mayers- 
mühle bei  Puchberg  um  1300  fl.  und  20  Dukaten  Leitkauf  ab, 
der  durch  einen  Kaufbrief  des  Winkelmüller  d°  Puechberg, 
7.  Mai  1605   bestätigt  wurde. 

Nach  dreijähriger  Witwenschaft  verheiratete  sie  sich  zum 
zweiten  Male  mit  Mathäus  Teufel'2),  dem  Besitzer  der  benach- 
barten Herrschaft  Gars,  dessen  Frau  Praxedis  von  Kirchberg 
am  1.  Dezb.  1605  verschieden  war.  So  fanden  sich  die  beiden 
verwitweten  Besitzer  der  benachbarten  Herrschaften  und  diese 
selbst  wieder  zusammen. 

»Zwo  gefertigte  Heuratsnotl  zwischen  Hn.  Mathesen  Teuffl,     Anh.  IP. 
Freiherrn    und    Frau  Anna  Khuefstainerin,    Freiherrin,  Wittib, 


Anh.  II». 
Anh.  II3*. 
Anh.  II16. 


Ann  n12. 
Anh.  II13. 

Anh.  II". 


')  V.  oben  p.  293. 

•)  Starzer,  D.  n.-ö.  Statthalterei,  p.  242  ff.:  Die  Teuffl. 

C.  Kuefstein.  II. 


21 


322 

geb.  Khirchbergerin  dt0.  Puechberg  4.  Juli  1606«  geben  Zeug- 

Anh.  IIG.  nis  hiervon.  Noch  am  Tage  der  Heirat  stellte  er  seiner  Frau 
das  übliche  Bekenntnis  über  ihr  zugebrachtes  Heiratsgut  von 
1500  fl.  zu  Gars  aus. 

Auch  der  neue  Gatte  trug  das  Seinige  zur  Ausdehnung  der 
Anh. II3 n.44.  Herrschaft  Puechberg  bei,  indem  er  unter  dem  3.  Juli  1607  mit 
der  Witwe  Apollonia  Laufferin  einen  Kontrakt  über  die  der 
Herrschaft  dienstbare  Aumühle  am  großen  Kamp  abschloß. 
Bald  aber  machte  sein  Ableben  die  Anna  zum  zweiten  Male 
zur  Witwe  und  durch  sein  Testament  dt0.  Schloß  Gars,  23.  April 
1608  erhielt  sie  einen  zweiten  Witwensitz.  Doch  scheint  sie  ver- 
schiedenen Anfechtungen   seitens  der  Erben  ihres  letzten  Gatten 

Anh.  II9.  ausgesetzt  gewesen  zu  sein.  Dessen  Neffe  Georg  Teufl  d.  J. 
bestätigte  am  5.  April  1609,  Schuldbriefe  und  Testament  sowie 
Pfandbriefe  über  die  Herrschaft  Gars  erhalten  zu  haben,  wogegen 

Anh.  II10.  er  ihr  unter  dem  9.  des  folgenden  Monats  die  Versicherung  er- 
teilte,   »daß    sie  Frau  Wittib    vor   allen  anderen  Creditoren  ehist 

Anh.  II5.  contentirt  soll  werden«.  Die  Pfandbriefe  erhielt  sie  zurück,  und 
am   24.  Juni  1609    wurde    sie    von  Maximilian   u.  Georg  Teufl 

Anh.  II7.  zu  einer  Tagsatzung  nach  Wien  geladen  »zu  völliger  Abhand- 
lung der  Frauen  Spruch«.  Die  Erbansprüche  der  Teufel  scheinen 

Anh.  II ».  nicht  ganz  sicher  gewesen  zu  sein.  Denn  anläßlich  des  Vergleiches 
mit  ihnen  werden  sie  als  »angemaßte  Erben«  des  Mathäus  be- 
zeichnet. Schließlich  stellte  sie  ihnen  eine  Versicherung  über  emp- 
fangene  3000  fl.   aus,   offenbar  Heiratsgut   samt  Widerlage  btffd. 

Anh.  II15.  Dann    kommen    noch    untergeordnete   Wirtschaftssachen    vor,    wie 

über  den  Zehent  zu  Tautendorf,  Empfangscheine  über  geliehenes  Korn 
Anh.  II18-"5.  zu  Thuenau,  das  jährlich  nach  Laach  gespendete  Getraide,  Schuld- 
Ann.  II35  u.3C.  scheine  von  Freiherrn  Bernhard  von  Schieffer,  Ruprecht  Liechten- 
stainer,  dem  Pfarrherrn  Joh.  Wacker  zu  Schönberg,  den  Untertanen 
zu  Puchberg  über  geliehenes  Getraide  u.  eine  Quittung  vom  Pfleger 
L.  Schwingenschlegl.  Auch  das  Verzeichnis  der  Getreidefechsung 
von  Puechberg  für  das  J.  1608  war  vorhanden  sowie  das  Testament 
des  Pfarrherrn  Blasius  Schweintzer  von  Puechberg.  Der  Pfleger 
Christof  Staudinger  hatte  i.  J.  1612  eine  Besoldung  von  40  fl. 


Durch  die  Pfandbewilligungen  auf  die  Herrschaft  Gars  waren 
die  Verhältnisse  für  Anna  offenbar  etwas  kompliziert  geworden. 
Der  Vater  des  Mathäus  Teufl,  Georg  der  Ältere,  erster  Frei- 
herr zu  Guntersdorf,  hatte  von  Ferdinand  I.,  bei  dem  er  als 
Hof  kammerrat  und  Hofkriegsrats  Präsident  in  hohen  Gnaden  stand, 
obwohl  er  ein  eifriges  Mitglied  der  evangelischen  Stände  und  ihr 
Gesandter  zum  Reichstag  von  Augsburg  i.  J.  1547  *)  war,  als  Dank 


*)  LA.,  Kart.  8.  —  Hoheneck,  II,  6oS. 


323 

für  die  gegen  die  Türken  geleisteten  ausgezeichneten  Dienste  die 
Pfandherrschaft  Gars  unter  günstigen  Bedingungen  erhalten.  Von 
ihm  ging  sie  auf  Mathäus  über,  und  als  dieser  starb,  dürften  die 
Ansprüche  seines  Bruders  Maximilian,  und  Georgs  d.  Jüngeren1), 
eines  Sohnes  des  anderen  Bruders  Michael,  es  der  Anna  nahe- 
gelegt haben,  den  ihr  von  Kg.  Matthias  angebotenen  Vergleich 
für  die  Ablösung  der  Herrschaft  anzunehmen.  Mittels  desselben 
leistete  sie  i.  J.  1609  gegen  Erlag  von  52.884  fl.  Verzicht  auf  ihr 
Recht,  die  Herrschaft  noch  vier  Jahre  lang  zu  besitzen,  wonach  sie 
sich  auf  ihren  ersten  Witwensitz  Puechberg  zurückziehen  konnte.2) 
In  Gars  war  ihr  und  des  Hans  Georg  Töchterlein  Vero- 
nica  am  24.  Juli  i.  Alter  v.  18  Jahren  gestorben,  jedenfalls  im 
Laufe  ihres  Besitzes  dieser  Herrschaft  zwischen  1606  u.  1609 
und  nicht  etwa  i.  J.  1555,  wie  eine  offenbar  undiplomatische  Kopie 
ihrer  verschwundenen  Grabschrift  in  Maria  Laach  behauptet3), 
nach  welcher  sie  gestorben  wäre,  bevor  noch  ihre  leibliche  Mutter 
(geb.  1559)  das  Licht  der  Welt  erblickt  hatte.  Im  Familienvertrage 
v.  161 5  wird  erwähnt,  daß  sie  noch  im  Testament  ihres  Vaters, 
also  1603,  bedacht  wurde,   aber  seitdem  verstorben  sei. 


Auch  der  Aufenthalt  in  Puechberg  wurde  nach  wenig  Jahren    Anh.  II37. 
wieder  aufgegeben.    Unter  dem   20.  März  161 2   schloß  Anna  mit 
ihrem  Sohne  Hans  Ludwig  einen  Vertrag  über  die  Fruchtnießung    Anh.  II17. 
der    Herrschaft,    worauf   sich    wohl    auch    dessen    Empfangschein 
über  Schuldscheine  von  Gars  er  Untertanen  bezieht. 

Während  Hans  Ludwig  im  Laufe  seiner  bekannten,  später  zu 
besprechenden  Teilnahme  an  den  politischen  Ereignissen  in  Puch- 
berg  seinen  Hauptsitz  hatte,  den  er  liebevoll  pflegte  und  ver- 
schönerte, finden  wir  von  Anna  nur  mehr  Mietkontrakte  in  Wien  vor. 

So  mit  Hans  Wattenbach,  laut  dessen  Quittung  der  Miet- Anh. II26n. 27, 
zins    320  fl.    betrug,     dann    mit    Doct.   Guilielmo    Rechberger 
wegen  des  Hauses  beim  Schwarzen  Adler  unter  den  Tuchlauben 
per  325  fl.  v.  4.  April  161 3   und   2 mal  per  167  fl.  Rhein,  i.  J.  16 14.  Anh. II23—30. 
Endlich  mit  Sebastian  Bischoff  wegen  seines  Hauses  per  200  fl.  Anh. II31u. 32, 
zu  Georgi  1614.    Der  letzte  Empfangschein  dieses  Hausherrn  ist 
um  den  halben  Hauszins,    so  daß  also  die  Miete  mit   161 5,   dem 
Todesjahre  der  Anna,   abschloß.  Verschiedene   Sendschreiben  an  Anh.  II30  u.43, 
sie  und  eine  Quittung  von  Jungfrau  Stieb  er  in  über  100  fl.  ihres 
Vetters  donation  werden  erwähnt. 


11  Starzer,  Die  n.-ö.  Statthalterei,  p.  242,  mit  Stammtafel  der  Teufl.  —  Bibl, 
Die  n.-ö.  Stände  i.  17.  Jahrhdt.,  p.  104.  —  Wiedemann,  I,  576,  629,  662;  II,  520,  526. 
Gedenkb.  d.  Teufl,  p.  54,  v.  Dr.  Schrauf. 

'-)  N.-ö.  Topographie,  III,  318. 

3)  Ber.  d.  Altert.-V.,  III1,  in. 

21* 


324 

Anh.  II38.  Schon    in    Puechberg    hatte    sie    ihr    Testament    aufgesetzt 

samt  einem  Kodizill,  welches  die  Fräulein  Khuefstainer  in 
Händen  hatten.  Hierzu  kamen  spätere  Verordnungen  mit  Erläute- 
rungen, »was  sie  durch  Hn.  Job.  Hartmann  Enenkl  geändert 
und  er  auf  Ansprechen  schriftlich  relationirt,  neben  13  Hand- 
schriften von  wolgedachtem  Hn.  Enenkl  an  Hn.  Hans  Jacob 
Khuefstainer,  das  Conduct  seiner  Frauen  Mutter  selig  btffd.«. 
Anh.  n40u. 41.  Auf  diese  Beisetzung  in  Laach  sowie  auf  die  während  ihrer 

Krankheit  »zur  Ausblaittung«  gemachten  Auslagen  bezogen  sich 
verschiedene  Ausweise. 

Anna  verschied  zu  Wien  am  17.  Februar  161 5  umgeben 
von  ihren  Kindern  und  Enkeln  mit  gottergebenem  Gemüt  und,  wie 
das  Epitaphium  sagt,  »mit  schöner  Vernunft  und  betendem  Mundt«. 

*  * 

* 

Grabmal.  Diese    sämtlich    von    ihr    und    ihrem    ersten    Gatten    Hans 

Georg  von  Kuffstein  abstammenden  Nachkommen  —  da  sie 
aus  der  kurzen  zweiten  Ehe  keine  Kinder  hatte  —  errichteten 
ihr  in  der  Kirche  von  Maria  Laach,  unweit  des  schönen  Monu- 
mentes ihres  Gatten,  das  bereits  erwähnte,  gleichfalls  künstlerisch 
vollendete  Grabmal, *)    welches    hierneben    reproduziert    erscheint. 

Im  oberen  Teile  desselben  steht  der  Spruch:  »Christus  ist 
mein  Leben,  Sterben  ist  mein  Gewinn.« 

Unten  folgt  die  Grabschrift:  »Weiland  der  wolgebornen 
Frauen  Anna  einer  gebornen  Khirchpergerin,  erstlich  ein  Ge- 
machel  des  wolgeb.  Hn.  Hans  Georgen  Hn.  Khuefstainers 
Freiherrn,  mit  dem  Sie  sich  in  dem  XV.  Jahr  ihres  Alters  ver- 
ehelicht, auch  bei  XXVI  (recte  29)  Jahr  ehelich  gelebt,  XVI 
lebendige  Kinder  erzeugt  und  deren  VII  hinter  sich  verlassen, 
auch  XVII  Enickhel  erlebt,  und  dann  nach  drei  Jahren  ihrer  Ver- 
wittibung  ein  Gemachel  des  auch  wolgeb.  Hn.  Mathessen  Teuffei, 
Freiherrn,  dem  Sie  bei  zweien  Jahren  ehelich  beigewohnt  aber 
keinen  Leibserben  erworben:  so,  nachdem  sie  bei  VII  Jahren 
zum  andermal  ein  Wittib  geblieben,  auch  das  LV.  Jahr  IV  Monat 
III  Tag2)  ihres  Alters  erreicht,  i.  J.  161 5  den  XVII.  Febr.  in  Wien 
sei.  mit  schöner  Vernunft  und  betendem  Mundt  sanft  verschieden. 
In  Gegenwart  aller  ihrer  in  erster  Ehe  erzeugten  damalen  noch 
lebenden  Hn.  Söhn  und  Frau  u.  Fräul.  Töchter:  haben  derselben 
als  Ihrer  Liebsten  Frauen  Muetter  diß  Epitaphium  zu  schuldiger 
Ehrengedächtniß  machen  und  neben  diese  Grüften  darinnen  der 
sei.  Leichnam  ruhet,   aufrichten  lassen.« 


*)  Dr.  H.  Tietze,  Jahrb.  d.  k.  k.  Zentral-Komm.,  IIP,  1905. 

2)  Die  Schrift  auf  dem  Sarge   sagt,    offenbar   unrichtig,    5  Monate.    29  Tage    und 
3  Stunden  und  gibt  den   18.  Februar  als  Sterbetag  an. 


Denkmal  der  Anna  Freifrau  vpn  Khuefstaiii 

in   der  Kirche  von  Maria-Laach   auf  dem  Jauerling,   errichtet  i.  J.    1615 

(von  Alex.   Colins). 


aitenhaslach 


Magdalena  X   I49° 
:idre  der  Zebinger  zu 
Graz 


org  Ehrenreich 

t   1584 
Konstantinopel 
aet.  24 


[ustinaConcordia 

Claudia 

\m  Testament  ihres 

Vaters  v.  1595  nicht 

erwähnt,     also     erst 

nachher  geboren) 

■\   1660 

Hoffräulein  der 

Erzherzogin  Claudia 

15.  Juli  1631  X 

Veit  Benno 

Graf  Brandis 


Anna  f   1555 

X   1544  Wolf- 

gang  Frh.  Rueber 

zu  Pixendorf 
und  Grafenwörth 


Tochter  X. 

X  Melchior 

Maschko 


Regina  f   1561    Veronica  f  1595 
X    1550   Wolf       ;  1555  Leopold 

Benedict 

Kornfail  zu 

Arnsdorf  und 

Würmla 


Steger 

zu  Ladendorf 

und 


Obergreitzstetten 


Elisabeth 

X   1585  Hector 

von    Senderndorf 


Barbara 
|    1.  Sept.  1563 

X  3  Juni   !562 

Leopold 

von  Pötting 

zu  Persing 

und  Murstetten 

1    I571 


Maria  Salome 

Polixena 
X  Ferdinand 
von  Schifer 


Hans  Christof 
geb.  io.  Mai  1563 


Franz  Adam 

Graf  Brandis 

(Verfasser  des 

Ehrenkränzleins 

von  Tyrol) 


genannt. 


schalteten  Tage  die   Berechnungen  unsicher  machten. 


Kuefsteinsche  Stammtafel  bis  zum  Ende  des  16.  Jahrhunderts. 


1180  Sigihart  de  Kuofstein  in  Kufstein 
1205  Engelprecht  de  Chuifstein 
1209  Sigehardus  de  Chuifstein  in  Passau 
1268  Dominus  Engelbertus  de  Chufstein 
ngelpertus  miles  de  Chufstein 


1271  —  1330  Hans  Kuffstainer  in  Spitz,  ux.  Elisabeth  Dachbeckin 


1340  —  1390  Hans  Georg,  ux.  Veronica  von  Missendorf 


1330— 13S0  Georgius  Chucstainer  in  Kaitenhaslach 


1397  Conrad  der  Kuffstainer  (Efferdi 
1424  Kunradt  Kuffstainer  der  Erbar 
1409—1432  Konrad  von   Kufstain  in  Wien 


14 15  Jakob,  ux.  Anna  von  KufTstain  in  Wien 
Gilg  von  Kuffstain  (mit  Niclas 
von  Frangepanl 


1375  — '433  Hans  Jacob  in  Feinfeld  X  Kathrey  Frawnhofferin   I   1458         Georg    1396,  1440    1470' 


1497  Heinrich  von  Kuffstein,  Ecriptor  in  Lilienfeld       1430  Erasm  Kuefstainer  in  Salzl 


iicth  Magdalena 

1430  mar.  Caspar  der  Schober  von  Lemberg       1447  u.   1152  mar    Andre  von  Oedt 


1410  —  14S0  Wilhelm  Hans 

|   Katharina  von   Frawnhofen 


Tybalt 


Georg 


Engclhart 


lard  Oetler  Agnes 

Geistlicher  mar.  Fe\  i  ■ 


1446-1528  Hans  Georg  II-  Elisabeth,    1472   und    [4  Elspet,   1464 

UX    J4S9    Agatha  Schadtnerin,    geb.  Widhoplin    |      ,  Hans  \<m  Leoprechting         X  Caspar  der  Schober  von 

ux.   1495  Katharina  Klingin.  geb.  Püchlerin  von  Rieckers  Lemberg 


Magdalena  1490 

Andre  der  Zebinger  zu 

Graz 


1512  Andre    h 


1496  —  1547  Hans  Lorenz  \  24.  April,  ux.  1524  Barbara  Volkrain  |  1554 


Euphemia   >,'    152S   1.  liernh.  Steger  zu  Obi 

2.  1532    Acbatzius    Tannicher  Katha 

i'erl  Annerl)  1542   Hü 

3.  1536   Christoff  Kietenthaler       Statzendorf-Pelndorf 

zu  Kietenthal 
l       Alex  Martin  von  Wiernitz 


Johannes  f  jung 


Lorenz  j  unverheiratet 


1536  —  1603   Hans  Gcor;   III.  X   '•  2(i   Juni   '558  Kadigundt    von  Neuhaus   I    1573 

geb.  i.S.  Februar  1536  nder  ]  1 

I   5.  Juli  1603   in  Greillenstein 

L.) 


2.  157t  Anna  von  Kirchberg,  geb.  ca.  14.  Okt,  1559 
I   17    Februar  1615  115  Kinder)     iM.L  Epitaph) 


Maria 

lund  vier  juni; 
»rbene 


Georg  Ehrenreich 

I    > 
zu  Konstantinopel 
aet.  24 


Helmhardt 
geb.  1576.   |   159t 
(W.) 


Hans  Ja , 
geb.  26.  Mai   1577 

1  31.  August  1633 
(gel  s6J.,aMon  ,5  Tage 
Epitaph    in    der    1 

Kirche  in  V 

X  160'   1    Clara 

Freiin  v.  Puechhaim 

geb.  13.  März    1579 

t  5.  Oktober   1618 

M    I.  | 

2  Maria  Veronica 
Freiin  v. Urschenbeck 
+  2.  Dezember  1639 
(L'nivk.  Wien  Epit) 

Altere   n.-ö.  Linie 
zu   Greillenstein 


Hans  Lorenz  II. 

geb.   1579 

1    2.  Mai    ll 

im  50.  Jahr 

iM.  L.  Epi! 

1  März  1604  ux.  Anna 

Freiin  v   Puechaimb 

geb.  9.  Sept.   1  5S3 

auf  Schloß  Karlstein. 

!   6.  Dezember  1645 

(M.  L.  Sargschr.) 

Jüngere  n.ö.  Linie 
erloschen 

1645. 


Hans  Wilhelm 

geb.   14.  Dez    1581 

|    20.  Oktobei 

alt  22  Jahre, 

i"  Monate,  4  Tage 

M   L   Epita] 


Hans  Ludwig 
geb.  11.  Juli 
f  26.  Sept.    1657 
ux.    1.   2.  De/ 

Grabnerin 

v.  Rosenberg 

1(123   I  (Grabschrift 

2.  27. November  1623 

Susanna  F.leonora 

v.  Stubenberg 
geb.  12.  Sept.  1602 

(Gral 

Jüngere  o.-ö. Linie 

erloschen 

"75" 


Hans  Ei 
geb.   1589 
t  1601  (W.) 


Maria  Anna 
geb.  1576 

'    ledig 
,W, 


Radigundt  Eva  nica 

geb.  26.  Okt.  1579         geb    [580    W.i         1    i8jährig  in  Schloß 

1   November   [580  Baltaaar  Christof   Gars  zwischen  1606 

zu  Allentsteig  Frh.  v.  Thonrädl  und 

auf  Ternberg  und 

Rechberg 

um  1600  (Fam.) 

|   als  Witwe  in 

Ödenburg 


Anas: 
1   ledig 


(noch  9.  Dez    ioiS 
in  Hans  Jacobs 
Testament  als 

Gerhabin  instituiert) 


Georg  Christof 

v.  Thonrädl 

und  Wolf  Christof 


und  drei  nicht  genannte  Kinder 


JustinaConcordia 

Claudia 

im  Testament  ihres 

Vaters  v.  1595  nicht 

erwähnt,     also    erst 

nachher  geboren» 

|    1660 

Hoffräulein  der 

Erzherzogin  Claudia 

15.  Juli  16 

Veit  Benno 

Graf  Brandis 

Franz  Adam 

Graf  Brandis 

(Verfasser  des 

Ehrenkränzleins 

von    I 


Anna  '    1555 

1544   Wolf- 
gang Frh.  Rueber 

zu  l'ixendorf 
und  ürafenworth 

Tochter  X 
X  Melchior 
hko 


Regina  +  1561  Veronica 

X    155"  Wolf  X  1555  Leopold 
Benedict  Steger 

Kornfail  zu         zu  Ladendorf 
Arnsdorf  und  und 

Würmla  Obcrgreitzstetten 


Elisabeth 

llector 
von   Senderndorf 

Maria  Salome 

Pob.xena 
X  Ferdinand 
von  Schifer 


Barbara 
1    1.  Sept.  1563 

X  3  J"ni   '3f>- 

Lcopold 

von  Pol 

zu  Persing 

und  Murstetten 

'    1571 

geb.  10.  Mai  1563 


Hans  Georgs  Söhne  H.  Jacob.  Lorenz.  Wilhelm  und  Ludwig  überlebten  den  Vater,  sowie  die  Töchter  Eva.  Veronica,  Anastasia,  Sara  und  Justina  Concordia.  Sie  sind  in  der  Reihenfolge  des   tVstamentes  von  t595  genannt. 

Die  abgekürzten  Zitate  heißen:  M.  L.  =  Maria  Laach.  Epitaphium  oder  Sareschrift;  W.  =  Wisgrill;  Vz.   =  Kuefsteinsches  Archivver/.eichnis:  Fam.  =  Familiengeschichte  von   1714  oder  Stammtafel. 

Aus  der. auf  den  Epitaphien  und  Sargschrif.en  vorkommenden  Berechnung  der  Lebensdauer  konnte  das  Datum  der  Geburt  nur  annähernd  berechnet  werden,  da  die  Ziffern  vielfach  ungenau  und  undeutlich  und,  auch  »schal     hui  1  ige  d,e  Berechnungen  unsicher  machten. 


URKUNDEN. 


BEILAGEN  Nr   62—114 

AUS  DEN  JAHREN 

1529—1603. 


NOTIZ. 


Die  Nummern  schließen  sich  jenen  des  I.  Bandes  an. 

Jene  Aktenstücke,  deren  Aufbewahrungsort  nicht  speziell  erwähnt  ist,  befinden 
sich  im  Familien-Archiv  in  Greillenstein. 

Jene  Stellen,  welche  sich  gleichförmig  wiederholen  oder  zu  geringes  Interesse 
bieten,  wurden,  um  den  Umfang  nicht  übermäßig  auszudehnen,  fortgelassen  und  durch 
Punkte  markiert. 


Transumpt  über  die  Thalhaim'schen  Güter.  Hans  Lorentz 

Kliuefstainer. 

1529,  Mai   1. 

Wir  Gallus  von  Gotes  genaden  abtt  zu  Allttenburckh  bekhennen, 
das  uns  der  edel  vest  Larentz  Khuefstainer  zu  Fainfeltt  ain  papyeren 
spruch-  und  verttragsbrieff  mit  fumff  auffgedrukhten  insiglen  fuerpracht, 
darneben  uns  gepetten,  weill  sollich  brieff  durch  wasser,  füer,  dueptstall, 
raub  oder  über  landt  zu  fueren  pallt  schaden  entpfachen  khundt,  wir 
wolten  dissem  brieff  und  sigel  allenthalben  nach  natturft  besichtingen 
und  ime  ein  transsumpt  oder  glaublich  urkhundt  darüber  machen  lassen, 
hiemit  dem  transumpt  oder  unserm  urkhundt  gleich  wie  dem  rechten 
haupbrieff  glauben  geben  werden  mechte,  wellich  brieff  von  wordt  zu 
wordt  allso  lautt: 

Wir  die  hernachbennanten  erbeten  und  zu  beder  seitt  willkuerlich 
angenomen  unnd  bewilligt  spruchleut,  nemblich  Veitt  herr  zu  Zelking, 
Hanns  herr  von  Starchenberg  unnd  Erasm  von  Greisennegkh 
zu  Rattnnegkh,  anbalt  disser  zeitt  der  haupmanschafft  in  Östereich 
ob  der  Enns,  bekennen  unnd  thun  kundt  menigklich  den  disser  spruch- 
und  verttragsbrieff  zu  sehen,  hören  oder  welher  ort  der  fuerkumen,  das 
an  Suntag  am  tag  der  heilligen  frauen  San  dt  Anna  alhie  zu  Linntz  fuer 
uns  kumen  der  edl  unnd  vesst  Larenntz  Kuefstainer  zu  Fainffeld 
anstatt  unnd  von  wegen  seiner  hausfrauen  Barbara,  weihend  des 
edlen  vesten  Steffan  Volkra  eeleibliche  tochter,  von  der  er  dann  ain 
volkumen  genuegsamen  gwallt,  das  er  alles,  so  vil  in  fuer  guett  ansehen, 
in  nam  unnd  anstatt  ir  zu  handien,  ze  thun  unnd  zu  lassen,  antzenemen, 
zu  pewilligen  und  nachtzugeben,  fueg  und  macht  haben,  fuergelegt.  Da 
enntgegen  ist  erschinn  die  edl  frau  Margreth,  weilendt  des  edlen 
vessten  Wolfgangen  Thalhaimers  zu  Hilterachting  verlasne  wittib, 
unnd  des  edlen  vesten  Veittn  Sallichingers  eeleibliche  tochter  per- 
sönndlich,  unnd  erstlich  stellett  der  edl  unnd  vestt  Larentz  Khuef- 
stainer anstat  und  von  wegen  seiner  hausfraun  obvermelt  sein  klag 
unnd  forderung  unnd  sprach  an  alles  das  guet  ann  ligundt  unnd 
varundt,  nichtz  außgeschlosen,  so  weillenndt  Wollfgang  Talhaimer 
hinder  sein  verlasen,  welliches  dann  seiner,  Khuefstainer,  ellichen  haus- 


328 

fraun  alls  dem  negst  gesybt  unnd  pluterben  Talhaimers  erstlich  zue- 
steenndt,  und  sein  anzaigen  versechlich  gehörig  wer,  welliches  aber  alles 
Wollfgang  Talhaimers  verlasne  wittib,  Margredt  genandt,  nach 
absterb  iers  hausbiertz  sich  unnderfangen,  auch  noch  bisher  in  innhabung 
und  geprauch  wer,  derhalb  bed  sy  daran  zu  weissen,  solhes  alles  guetz 
abzesten,  und  seiner,  Khuefstainer,  hausfrauen,  Barbara  genandt, 
lassen  zuesten  unnd  verfolgen  sambtt  mit  widerkher  der  abgenumen 
nutzung.  Hierbider  weillendt  Wolffgang  Thalhaimers  verlassne  wittib, 
Margredt  genandt,  anzaiget  und  zu  versten  gab,  sy  wer  nit  ablaugnen, 
daz  sy  sych  ieres  hauswiertz  selligen  verlassen  hab  unnd  guetter  nach 
absterb  sein  underfangen,  dan  sy  solhes  aus  rechtmesigenn  guettem 
titl  unnd  gnuegsamen  brieflichen  urkhunden,  so  sy  von  Wollfgangen 
Talhaimer,  ierem  hauswiert  selligen,  hett,  solliches  getthan,  derhalb 
sich  versech  unnd  gewis  vertröst,  das  ier  derhalb  niemandt  pillich 
ainich  unfueg  oder  unpillicher  handlung  zuemessen,  der  ursach  halb 
auch  disser  zeitt  Kuefstainer  beger  anstatt  seiner  haussfrauen  gethan 
nach  ausweis  brief  unnd  sigel  zu  billigen  nitt  pillich  noch  schuldig,  unnd 
aber  ierer  anzaig  zu  merer  bericht,  der  sach  zu  fuerdrung,  Kuefstainer 
hausfrauen,  auch  im  zu  frantschafft,  well  sy  ierem  beruemen  nach  die 
brieff  von  Wolfgang  Talhaimer  selligen,  ierem  hauswierdt,  ier  zue- 
gestelt  und  gegeben  fuerlegen,  darauß  voliger  unnd  lauter  verstandt 
genumen  mug  werden,  was  sy  gehandelt,  das  solliches  durch  sy  pillich 
beschehen,  mit  bitt,  Khuefstainer  anstatt  seiner  hausfrauen  seines  fuer- 
nemen  und  vorhaben  abzesten  guettlich  zu  weissen.  Hierauf  Larenz 
Khuefstainer  alls  gwalthaber  seiner  hausfrauen  wider  antburt  gab,  die- 
weill  er  in  fuerlegung  der  Thalhaimerin  vermaintlich  brieff  lieh  urkhundt 
befundt,  das  erstlich  der  brieff  zwen,  anfangs  ain  heiratbrief,  so  sich 
mit  zuepringen  der  frauen  heiratguet,  das  dan  dreuhundert  phundt 
phening  wer,  sambt  der  Widerlegung,  so  auch  dreuhundert  phundt 
phening  machet,  unnd  darzue  die  morgengab,  so  ainhundert  phundt 
phening,  das  alles  sibenhundert  phundt  phening  guetter  landes  ob  der 
Enns  berung  bringen,  wellich  benandte  stugkh  gult  gueter  zehent  inn 
heyratbrief  gesteh  si  dan  biß  so  lang,  das  von  seyn  negsten  erben 
umb  die  sibenhundert  phundt  phening  gelost  wierden(?)  sy  in  dan 
yedes  jars  zu  Liechtmesen  vierzehen  tag  vor  oder  hinach  statham,  in- 
haben,  stifften,  nutzen  und  nyesen  sol  sambt  das  alle  forundt  hab  bey 
dem  lebendigen  tail  beleiben,  in  sich  halten  und  begriffen  buer;  der 
ander  brief,  darauf  sy  sich  nun  dere  stugkh,  gult,  guetter,  zehett,  sovil 
Wolfgang  Thalhaimer  hinder  sein  verlasen  unnd  nit  in  ersten  heirat- 
brief gesteh,  auch  zu  haben  und  als  nach  vermüg  dyses  letzten  brieffes  alle 
gueter  in  ersten  heyratbrief  benandt  auch  der  andern  aller  yer  leben 
lang  ze  nutzen  und  niessen  vermaint  zu  pehelffen,  und  dieweil  aber 
solher  letzter  briefe  erstlich  in  der  vorundt  hab  ierem  ersten  heiratbrief, 


329 

der  ier  alls  dem  lebentigen  beliben  tau  sollich  alle  geben,  solliches 
niemant  und  allain  sambt  andern  stukh,  gult,  guet,  zehent  etc.  solh 
vorundt  hab  ier  leben  lankh  ze  nutzen  bestimbt,  so  beger  er  von  der 
frauen  zu  versten,  bey  welhem  brieff,  dem  ersten  oder  andern,  sy  be- 
leiben, dan  baidt  hab  si  zu  erwegen  ier  nit  zuelessig  ierem  vorhaben 
dem  ersten  heiratbrief  gleich  mit  vorundt  guet  ze  handien  und  aller 
guetter  leibgeding  sych  zu  geprauchen,  nach  dem  andern  ieres  ver- 
standz,  und  so  er  ieres  willens  erfor,  allso  dann  sich  weiter  vernemen 
lassen.  Darauf  die  wittib  Margreth  Talhaimerin  wider  zu  versten  gab, 
sy  wolt  sich  kains  brieffs  verzeihen,  sonder  sich  sollicher  beder  betragen, 
dann  der  letzt  neimb  das  vorundt  guett  halbm  ier  nicht  ab,  ursach  das 
im  peschlus  desselben  mit  ausstrugkhten  wortten  vermelt  unnd  bestimbt 
wierdt,  das  sollich  vermecht  dem  heyratbrieff,  ir  vor  durch  ierem  haus- 
biertt  selligen  Wolfgangen  Talhaimer  aufgericht  und  gegeben,  an  allen 
seinen  arttigklen,  clausen  und  punkhten  ganz  unschedlich  sein,  derhalb 
wie  vor  Khuefstainer  seines  vorhaben  abzesten  guettlich  zu  weissen 
peitt  etc.  Da  enntgegen  Khuefstainer  bider  anzaigt,  dasTha[l]haimerin 
vorhaben,  sich  beder  brief  zu  behelfen,  khunt  nit  fueg  oder  statthaben, 
dan  als  sie  selbs  vermeldet,  das  der  letzt  brief  machet  beschlus  in  sich 
helt,  daz  das  erst  gemecht  in  allen  artiklen,  clausen,  punkhten  khrefftig 
sein,  so  hiet  sy  auch  nach  ausbeis  des  ersten  die  gueter  ier  leben  lang 
nit  zu  nyessen,  sonder  jerlich  aines  jeden  jars  ieres  hausbiert  selligen 
negst  erben  die  lassung  zu  bestimbter  zeit  verfolgen  muest  lassen,  der- 
halb ier  fuernemen  an  grünt  wer,  mit  ander  ferer  erindrung  und  merung, 
wie  dan  solhs  im  spruch  hernach  zum  tail  so  vil  von  neten  nit  unan- 
zaigt,  sonder  wie  derselben  unnd  hie  vorig  fuerkhumen  handlung  er- 
tragen, lautter  verstanndt  khumen  wiert. 

Exzerpt  des  Spruches  vide  im  Texte  p.   12. 

Geben  zu  Linntz,  Mantags  nach  sandt  Annaentag  der  gepererin 
der  jungkfraun  Marie  ain  muter  Gotes  im  fünfzenhundertisten  unnd 
achtundzwainzigisten  jar. 

Weill  wier  denn  dissen  spruch  und  vertragswriff  an  der  geschafft 
unnd  siglen  darauf  gedrugkt  nach  genuegsamer  besichtigung  auch  an 
ainich  mangl  und  geprechen  befunden  unndt  erkanndt,  haben  wier  ime 
ditz  transumpt  unnd  glaublich  urkhundt  mit  unserm  aufgedruckhten 
innsigl  pesiglen  lassen,  doch  unns  und  unsser  nachkemen  an  schaden. 
Geben  zu  Alttennburckh  an  sandt  Filybtztag  des  heilling  zwelyffpottn 
im  fünfzenhundert  unnd  im  neun[und]zwainzigissten  jar. 

Orig.    Pap.    mit    aufgedrücktem,    stark    beschädigtem,    rotem    Wachssiegel. 


330 

63.  Confirmation  und  Lehenbrief  von  Ferdinand  I.   über   den  Vergleich 
zwischen  Wilhelm  Schürf  Rittern  und  Lorenz  von  Kueff stein  zu  Fain- 
feldt  wegen  der  Talheimerischen  Gütter. 

1530,  Mai  9. 

Wür  Ferdinand  etc.  bekhennen,  das  für  uns  khomen  ist  unser 
getreuer  Lorenz  Kueffstainer  und  gäbe  uns  unterthäniglichen  zuer- 
kennen, wie  er  sich  und  sein  Hausfrau  Barbara  durch  unsers  getreuen, 
lieben  Wolffgangen  Volkräen,  unsers  Raths  und  Hoff-Marschalls 
ihres  Brueders  und  Schwagers  als  ihres  vollmächtigen  Gewalthabers 
güettlichen  Unterhandlung  mit  unsern  getreuen  lieben  Wilhalben 
Schur  ff  en,  unserm  Rathe  und  Pfleger  zu  Ombras  umb  die  hernach 
geschriben  Lehen  und  Güetter  von  weylandt  Wolffgangen  Thal- 
heimber,  in  unserm  Ertzherzogthumb  Össterreich  ob  der  Enns  gesessen, 
herrührend,  die  weylandt  Kayser  Maximilian  etc.  unser  lieber  Herr 
und  Anherr  hochlöblichster  Gedächtnus  nach  dem  dieselben  ihrer  Mt. 
von  gedachten  Thalheimber,  der  ohne  Leibserben  abgangen,  haimb- 
gefallen  und  bemelten  Schurffen  und  unsern  getreuen,  lieben  Bal- 
thasarn  Meichsner,  unsrem  Auflager  im  Canal  aus  Genaden  zugestelt 
und  wür  demselben  Schurffen,  als  der  solch  Lehen  und  Gütter  nach- 
mahlen alle  allein  an  sich  gebracht,  jüngstlichen  auch  verliehen,  darzue 
die  obbenant  Barbara  als  negster  Freund  und  Erb  des  Thalheimbers, 
Spruch  gehabt,  veraint  und  vertragen  hette,  lauth  berührter  kayser- 
lichen  Majestätt  Gab  und  unsers  Lehenbriefs  auch  Übergaab  und  Auf- 
sandung, so  mehr  bemelter  Schürf  ihme  dem  Kueffstainer  zuegestelt 
und  uns  derselb  Kueffstainer  darumben  fürbracht,  darauf  uns  nun  die 
vorbenant  Barbara  ihr  Gerechtigkeit  auf  angezeigten  Lehen  und  Güettern 
ferrer  an  ihrem  ofen  besigelten  Brief  auch  aufgesandt  und  diemüettig- 
lichen  gebetten,  die  vüllgedachten  Kueffstainer,  ihrem  Hauswürth,  zu 
Lehen  gnädiglichen  zuverleihen.  Das  haben  wir  gethan  und  die  be- 
stimbten  Lehen  Stuckh  und  Güetter  jezt  bemelten  Kuffstainer  zu  Lehen 

verliehen,  etc Und  sein    das   dieselben   Lehenstuckh   und  Gütter, 

etc 

Geben  in  unser  Statt  Wienn  am  neunten  Tag  des  Monnaths  May 
nach  Christj  unsers  lieben  Herren  Geburde  fünffzehen  hundert  und  im 
dreyssigsten,  unser  Reiche  im  vierten  Jahre. 

Commissio  Domini  Regis  in  Consilio. 

Alte  Abschrift. 

64a.  Pflegbrief  über  Senftenberg. 

Efferding  1533,  Januar  2. 
Wir    Georg   grave    zu    Schaunberg,    oberster    erbmarschalh   in 
Österreich  unnd  Steyr,    bekennen   hiemit  für  unns    unnd  unnsere  erben, 


331 

das  wir    unnserm    lieben  getreuen  Lorenntzn   Kuefstainer    zu   Fain- 
felld   unnser  geschloß  Sennfftnberg   im   landt  Österreich   gelegen,    in 
phlegweiß  von  unnsernwegen  treulich  innen  zu  haben  hernach  volgunder 
maynung  genedigclichen  unnd  wissentlichen  verlassen  unnd  bevolhen  haben, 
also  das  er  gemelt  unnser  schloß  sambt  aller  seiner  zuegehorung,  wildpandt, 
landtgericht,    obrigkaitn     unnd    herligkaytn    allerding     unnd    allain    zu 
unnsern  hannden  unnd  niemants  annderm  inhalt  dises  unnsers  im  uber- 
geantwortn  phlegbrieffs  treulichen  inhaben,  dasselb  bey  tag  unnd  nacht 
allenthalben  solhermassen  versehen,   bewaren  und  verhueten,    auch  sich 
daraus  noch  darein  weder  krieg,  vehd  oder  annder  dergeleichen  Sachen, 
haimblich    noch   offennlich    verfahn,    auch   on   unnsern    willen,    erlauben 
unnd   sonnder   werhafftigs   zaichen    in  gemelts   geschloß    niemants   unns 
widerwertig  unnd  schedlich  bey  tag  oder  nacht  haimblich  noch  offenn- 
lich lassen,  behausen  oder  halten  soll,    damit   unns  noch   im  kain  uneer 
schimpff,  spott,  nachtl  unnd  schaden  noch  ichts  annders,  so  wider  unns 
wäre  oder  sein  möcht,   daraus  ervolge,    als   er    dann    des  unns   unnd  im 
selbs  sein  eren,  treuen   unnd  aydespfiichten    nach    ze  thun   schuldig  ist. 
Ob  aber,  das  Got  vor  sey,  ain  gewaltiger  anzug  in  das  landt  beschech 
unnd  im  solhs  geschloß  unnd  phleg  mit  gewaltiger  that  aberobert  wurd, 
solhs  soll  im  an  seiner  hernach  begriffen  purckhut  an  schaden  sein,  unnd 
nachdem  unns  gemelter  Kueffstainer  auf  unnsern  ime  gegeben  schuld- 
brieff  negst  verschiner  pfingssten  funffhundert   gülden  reinisch   in  munß 
bar  unnd  berait  geliehen  hat,   von  welicher  suma   gelts   wegen  wir  ime 
auff  sein  ansinnen   gedachte   phleg   unnd   schloß    dreu    ganntze  jar   von 
yetzkomenden  sannd  Jörgentag  hernachvolgunder  jarzall  biß   widerumb 
darauf,  wann  man  schreiben  wiert  nach  Cristi  gebuert  funffzehenhundert 
unnd  im  sechsunddreissigisten  jähr  unauffgeschriben  hiemit  in  crafft  diß 
briefs  verlassen,  deshalben  er   unns  entgegen  zuegesagt   gemelter  suma 
gelts   innerhalb  der  zeit   nicht   zu  begern   noch   aufschreiben,    derhalben 
sol  ime  aber  an  der  Verzinsung  nichts  benomen  sein,  sonnder  von  unns 
sambt  hernachvolgunder  purekhuet  järlich  geraicht  werden.  Wann  unns 
aber    zu    solher    zeit    der    verschinen    dreyer   jar   fuegen    oder    gelieben 
wur[de],    gemelts    schlos   widerumben   von   ime   über-   und   einzunemen, 
oder  er   der  ennde   zu  beleiben   nit   willens  wäre,    so  soll   solhs   ain  tail 
dem  andern  albegen  ain  halb  jar  vor  wissentlich  verkhundtn  unnd  auf- 
sagen  unnd   nach  verscheinung   gemelter  verkhundten  zeyt,    so   soll  er 
willig,  beraidt   unnd  gehorsam    sein   gemelts   schloß   sambt   aller    seiner 
zuegehorung,    auch  allem  zeug,   sovill   im    des  laudt    des    inventariumbs 
eingeantwort  ist,    oder  hinfuro   eingeantwort  würde,   zu  unsern  hannden 
unnd  gewaltsam  widerumben  unverwidert  abtreten    und  darinen  kainen 
auszug  noch  verrer  w-ägrung   suechen   oder  haben,    auch   sich  solhs  ab- 
tretens    in  kain  weyß   noch  weg  setzen;    ob  er  aber   nit    enwär,    so  soll 
er  bey  seiner  hausfrauen,  seinen  kindern,  knechten,  dienern   unnd  allen 


332 

dennen,  die  nach  seinem  abganng  gemelts  schloß  innhabn,  mit  ganntzem 
vleiß  ernstlich  verlassen  unnd  bestellen,  solhem  allem,  wie  obstet  unnd 
hernach  voligt,  also  treulich  nachzekomen  und  volziehung  ze  thuen, 
sein  hausfrau,  kinder,  knecht,  diener  unnd  inhaber  sollen  auch  schuldig 
unnd  verpunden  sein,  unns  solh  geschloß  obgemelter  massen  unnd 
sonnst  niemants  annderm  vor  menigclich  abzetreten  unnd  einzuantwortn 
on  all  arglist  unnd  vortayll,  unnd  ob  wir,  darvor  Got  lanng  sein  wolle, 
mit  todt  abgienngen,  so  soll  er  mergemelts  schloß  sambt  allem  seinem 
zuegehorn,  wie  obstet,  unnsern  sönen,  ob  die  nit  warn,  unnsern  döchtern, 
unnd  ob  dieselben  auch  nit  wären,  alsdan  dem  namen  von  Schaunberg 
negsten  erben,  so  von  sipt  unnd  gebuert  die  rechten  sein,  abtretn  unnd 
kainswegs  vor  sein,  treulich  on  all  geverd.  Darumb  haben  wir  ime, 
dieweyll  er  villgemelts  schloß  phlegsweyß  von  unns  innhat,  järlich  von 
der  hanndt  zu  puerkhuet  ain  hundert  pfundt  pfening  lanndts  Österreich 
werung,  desgeleichens  ainen  dreyling  wein  zu  geben  zuegesagt.  Wir 
haben  im  auch  unnser  landtgericht  zu  gemeltem  unnserm  schloß  gehörig 
der  maynung  unnd  gestalt  verlassen  unnd  bevolhen,  dasselb  in  unnserm 
namen  unnd  von  unnsern  wegen  so  lanng  er  der  ennde  unnser  phleger 
ist,  allerding  treulich,  vleissigclich  zu  verwesn,  zu  verwalten  bey  altem 
herkomen,  zuegehorn  unnd  gerechtigkaitn  ze  hanndthabn  unnd  davon 
nichts  enziehn  zu  lassen,  sonnder  was  dasselb  beruert,  neben  unnd  mit 
unnserm  richter  unnd  vorgeern  unnsers  marckhts  Senfftnberg  inhalt 
der  Instruction,  die  wir  ime  unnd  gemainem  marckht  zwo  in  gleicher  laut 
zuegestelt,  treulichen  hanndeln,  auch  von  den  fallen  unnd  zuestennden 
desselben  solhs  an  unnsern  entgelt,  was  malafitz  beruert,  ausrichten  soll. 
Mer  so  haben  wir  im  unnser  vischwasser  unnd  jhaidt  treulich  unnd 
vleissigclich  zu  verwalten,  auch  nichts  davon  schmeldern  noch  enziehen 
zu  lassen,  sonnder  die  bey  altm  herkomen  ze  haltn  unnd  ze  hanndthaben 
bevolhen,  yedoch  obe  wir  der  ennde  selbs  jagen  oder  vischen  lassen 
wolten,  das  sol  auf  unnsern  cossten  unns  vorbehalten  sein.  Er  sol  auch 
das  wißmadt,  so  albegen  die  phleger  gehabt,  unnd  die  gewondlich  wacht, 
wie  von  alter  herkomen,  haben  unnd  halten,  unnd  über  die  obbegriffen 
purckhuet  sein  wir  ime  der  phleg  halben  nichts  mer  zu  geben  schuldig, 
unnd  nachdem  wir  aber  Cristoffen  Mennter,  unnserm  yetzigem  phleger, 
in  die  dritthalbs  hundert  gülden  Reinisch  nach  vermugen  aines  schuldt- 
briefs,  die  er  Wolfgangen  Tanredl  von  unsern  wegen  bezalt,  schuldig 
sein,  dieselb  suma  soll  gedachter  Lorentz  Kuefstainer  dem  Menter 
gegen  dem  schuldtbrief  bezallen  unnd  ain  quittung  empfachen,  solh  gelt 
soll  er  unns  on  ainichen  zynnß  biß  zu  abtretung  der  phleg  unangevordert 
innen  lassen,  derhalben  wellen  wir  ime  gegen  uberantwortung  des 
Menters  schuldbrief  unnd  quittung  in  gleicher  laut  wie  dem  Menter 
ain  schuldbrief  zuestellen  unnd  überantworten  lassen.  Auch  so  wellen 
wir  unns  hiemit  gegen  im  dem  Kuefstainer  gewilligt  haben,  nachdem 


333 

sein  schuldtbrief  der  vorngemeltn  funffhundert  Gulden  Reinisch  die 
bezallung  albegen  auf  pfingsten  steet,  das  wir  im  dieselben  mitsambt 
der  gemeltn  drithalbhundert  gülden  Reinisch,  wan  er  der  phleg  ab- 
treten ist,  sambt  davon  geburennden  zynns,  auch  purckhut  genädigclich 
bezallen  wellen.  Item  was  ainem  unnserm  marckhtrichter  zu  Sennfftn- 
berg  bevolhen,  auch  dasselb  marckhtgericht  das  Aygen  unnd  die  von 
Zebing  all  leut  und  in  woner  derselben  sambt  andern  unnsern  under- 
thanen,  über  die  all  gedachter  richter  von  unsern  wegen  zu  bieten,  be- 
rueren  unnd  betreffen  ist,  damit  sol  er  an  unnsern  bevelch  allain,  was 
im  die  gemelt  Instruction  zueläst,  gar  nichts  ze  schickhen  noch  ze  hannd- 
len  haben,  wenig  oder  vil,  sonnder  sich  in  allen  obgenanten  artickheln 
unnd  sachen,  auch  der  instruckhtion  nach  allerding  treulich,  erberlich 
unnd  solhermassen  halten,  wye  dan  ainem  fromen  edlen  unnd  gebornem 
man  gebuert,  auch  er  des  seinen  eren,  treuen  unnd  aides  plichten  nach 
ze  thuen  schu[l]dig  unnd  phlichtig  ist  inhalt  seins  unns  übergeantwortm 
reverßbrief  treulich  an  all  arglist  unnd  geverde.  Des  zu  warem  urkhundt 
haben  wir  unser  secret  insigel  hier  fürgedruckht,  bescheen  unnd  geben 
zu  Eferding  am  pfintztag  nach  dem  neuen  jarstag  nach  Cristi  gepuert 
funffzehenhundert  unnd  in  dem  dreu  und  dreissigisten  jar. 

Drauf  versprich  ich  obgenanter  Lorenntz  Kuefstainer  zu  Fain- 
felld  für  mich  unnd  all  mein  erben  bey  meinen  waren  treuen  an  recht 
geschworner  aidstat,  gedachtem  meinem  genädigen  herrn  grave  Jörgen 
von  Schaunberg  unnd  allen  seinen  erbenn  unnd  nachkomen,  dasselbig 
schloß  unnd  phleg  Sennfftenberg  in  allen  punckhten  unnd  artikhln  wie 
gedachter  phleg  brive  vermag  innezuhaben,  unnd  alles  dasjenig  zu  halten, 
das  der  brieff  mitpringt  unnd  vermag  an  geverde.  Des  zu  warem  urkhundt 
hab  ich  obgedachter  Lorentz  Kuefstainer  für  mich  unnd  mein  erben 
mein  aigen  insigil  auf  dissen  reverßbrief  gedruckht,  mich  auch  mit 
aigner  hanndt  untherschriben.  Geschehen  unnd  geben  zu  Eferding  am 
pfintztag  nach  dem  neuen  jarstag  nach  Cristi  gepuert  funffze[hen]hundert 
unnd  in  dem  dreuunddreissigisten  jar. 

Larentz  Khuefstainer  m.  p. 
Ori'g.  Papier.  4  Bll.  fol. 

64b.  Lorenz  Khueffstainer  an  Hn.  Jörgen  Grafen  zu  Schaunberg,  Obrister 

Erbmarschallk  in  Österreich  und  Steier  etc. 

Senftenberg,  Unser  Frauen  Lichtmeßtag  1533. 
Ew.  Gn.  mein  schuldig  und  unterthenig  Dienst  zuvor.  Wie  ich  ver- 
standen als  solt  des  Mentter  abtrettung  der  phleg  Senftenberg  als 
heutt  zu  unser  Frauen  Lichtmeßtag  geschehen  sein,  wol  ich  von  Ew.  Gn. 
seit  ich  herab  khumb  kain  weiter  pericht  wie  ich  mich  derhalb  halten 
sol  vernumen,  den  durch  den  Richter  hir  zu  Senftenbergk  pericht  worden, 


334 

als  sol  E.  Gn.  dem  Mentter  bai  Im  ein  Schreiben  zuegesennt  haben, 
und  verstanden  als  sol  er  im  dem  Richter  an  mich  antburt  geben  haben, 
daß  nit  peschehen,  lass  ich  E.  G.  wißen  auf  das  zusteen  das  ich  E.  G. 
gethan  von  E.  G.  wegen  dem  Mennter  die  Summa  Gelt  nemlich  in  die 
iij  c  ic  so  er  Tanredl  von  E.  G.  wegen  ausgericht  und  pezalt,  auch  ihm 
zuestellen  und  raichen  wollen,  als  heut  hie  deshalb  mit  diesem  Geld 
gefaßt  erschienen  und  als  wie  gemelt  ausrichten  wollen,  aber  Menter 
nit  dagebest,  u.  wie  ich  vergeblich  begern  läßt  sich  Menter  merken  er 
trete  das  Gschloß  nit  ab,  sundern  E.  G.  soll  ihm  ein  merers  schuldig 
sein,  Er  hab  den  allenthalben  sein  Geld  u.  soliches  hab  ich  E.  G.  sun- 
derlich  daß  ich  Menter  mit  pemelter  Summa  geltz  nit  hingehalten  noch 
gesamt  hab,  und  deshalb  er  von  E.  G.  nit  peschwer  haben  khan,  nit 
verhalten  wollen.  E.  Gn.  mag  selbst  annemben  das  mir  gleich  schwer 
das  ich  nun  nit  wißen  soll  wenn  mir  das  Gschloss  der  Zeit  vor  St.  Jorgen- 
tag  überantburt  werd,  daß  ich  mich  zum  Haushalt  da  allerdings  darzu 
schicken  werd,  den  Menter  nicht  da  laßen  u.  gar  schon  umgerembt 
hat  u.  fileicht  auch  da  nicht  gefunden,  trag  gleichwol  saring  (Sorge) 
wiert  E.  G.  nit  wen  herab  verordnen,  ich  u.  Menter  werden  uns  lang 
nit  der  Abtrettung  halber  vergleichen.  E.  Gn.  wolns  in  pesten  Gedenken 
das  ich  mich  gegen  E.  G.  u.  in  allen  ganz  underthennigklich  gefellig  thue. 

Lorenz  Khuefstainer. 

Orig.  im  Fürstlich  Starhembergschen  Archiv  zu  Ejferding. 


64c.  Lorentz  Khueffstainer  an  Georgen  Grafen  v.  Schaunberg 

20.  Febr.   1533 

gibt  den  Rat,  falls  Menter  noch  eine  Zeitlang  die  Übergabe  hinhalten 
sollte,  Befehle  zu  geben,  daß  auf  die  Wildbahn  und  anderes  Aufsehen 
gehalten  werde,  wozu  er  sich  nicht  ermächtigt  fühle,  solange  ihm  die 
Pflege  noch  nicht  übergeben  sei.  Den  Brief  Schaunbergs,  welcher 
angeblich  vom  Richter  von  Senftenberg  jenem  von  Zebing  zur  Zu- 
stellung übergeben  worden  sei,  habe  er  nicht  erhalten. 

Orig.  im  Fürstlich  Starhembergschen  Archiv  zu  Efferding. 

65.  1533,  Juni  3. 

Ich  Wolf  von  Scherffenberg  etc.  bekenn  für  mich  unnd  all  meine 
erben  öffentlich  m[it  dem  brief],  nachdem  ich  von  dem  edln  und  vessten 
Larenntzen    Kuefstainer  zu   Fainfeld    anstat   unnd  von  wegen  alls 

gwalt    [ ]    hausfrauen    Barbara    weilennd    des    edln    und    vessten 

Steffan  Volkra    seling    eeleiblichen  tochter  etlich   ir  erb[ ]  auen, 

höltzern,    wisen,  agkheren,    göllten,  guettern  und  zehenden,    die  sy,    die 


335 

obernennt  Barbara  Khuefstainerin  von  [....]  irem  vetteren  dem 
edlen  und  vessten  Wolfgangen  Talhaimer  zu  Hilprechting  seling 
ererbt  hat,  umb  achtundzwanzig  hundert  pfund  pfening  erkaufft  und  des- 
selben kauffs,  darumben  ich  und  meine  erben  ain  aufrichtigen  redlichen 
kauffbrieff  haben,  dem  Kuefstainer  anstat  seiner  hausfrauen  und  irn 
erben  vierundzwaintzigkh  hundert  phund  phening  laudt  seiner  mir  ge- 
gebnen quittung  in  barem  gellt  bezallt  hab,  und  aber  in  disem  kauff 
auff  den  vertrag,  so  etwan  zwischen  gedachtem  Kueffstainer  anstat 
seiner  hausfrauen  Barbara  und  der  edln  tugenthafften  Margrethen, 
weilend  des  obgenennten  Wolffgangen  Talhaimers  seling  witib,  er- 
ganngen  gerech  gemacht  und  beschlossen  worden,  das  die  vierhundert 
pfund  phening  alls  letzte  fryst  obgestimbter  ganntzer  kauffsumma  byß 
nach  genennter  Margrethen  Talhaimerin  witib  absterben  bey  mir 
und  mein  erben  one  verzynsung  warten  und  stilligund  beleiben  und 
dann  erst  nach  ir,  der  Talhaimerin,  absterben  ich  oder  meine  erben 
derselben  vierhundert  pfund  pfening  auf  obgemellten  kauff  zu  völliger 
bezalung,  außrichtung  und  bezalung  thuen  sollen,  und  ich  es  auch  also 
angenomen  und  gewilligt  hab,  so  gerede  ich  demnach  für  mich  und  all 
meine  erben  nach  der  gemellten  witib  Margrethen  Talhaimerin  ab- 
sterben, wover  sy  die  ainhundert  phund  pfening  ir  freye  morgengab  nit 
verschafft,    inhallt    des  Vertrags    zwischen    vermellter  Talhaimerin    und 

Kueffstainers  hausfrauen  erganngen,  one  abganng  zu  verrichten 

Mit  urkhund  des  brieffs  besiglt  mit  mein  obgenents  Wolfen  von 
Scherffenberg  aigen  anhangunden  insigl,  und  des  umb  merer  gezeug- 
khnus  willen  hab  ich  mit  vleys  gebetten  den  edln  und  vessten  Wilhalmen 
Sidelsperger  zu  Greisenperg  pfleger  zu  Windegkh,  das  er  sein 
insigl,  doch  im,  sein  erben  on  schaden,  auch  neben  mir  an  den  brieff  ge- 
hangen hat.  Geben  und  besehenen  an  erichtag  der  heiligen  pfingstfeyren 
den  dritten  tag  des  monats  Juny  nach  Christi  des  heren  geburdt  fünff- 
zehenhundert  und  im  dreuunddreissigisten  jaren. 

Orig.  JPerg.  Die  zwei  angellängt  gewesenen   Siegel  feilten. 

66.  Kaufbrief  über  Greillenstein. 

1534.  Januar   17. 

Ich  Barbara  geporne  Hellin,  weillent  des  edlen  unnd  gestrenngen 
ritters  herrn  Wolfganngen  Volkra  zu  Stainenprunn,  Romischer, 
Vnngrischer  unnd  Behaimischer  khü.  Mt.  ratt  unnd  öbrister  hoff- 
marschallich  selling  verlassn  wittib,  unnd  ich  Joachim  Volkra 
obbenentzs  herrn  Wolfganngen  Volkra  unnd  seiner  bemelten  haus- 
frauen eelicher  sun,  bekhennen  fö.r  unns  selbs  unnd  anstat  unnd  vonn 
wegenn  Anndreen  unndAgapitus  der  Volkra,  die  noch  nit  vogtper 


336 

unnser  sun  und  brueder,  für  die  wir  unns  ganntz  volmacht  angenummen, 
unnd  unnser  aller  erben  unverschaidenlich  mit  disem  offen  brieff,  wo 
der  furkhomet  unnd  gehört  wirt,  das  wir  nach  rat  unnser  nägster  freundt 
der  zeit,  als  wir  sölchs  an  menigclich  widersprechen  unnd  des  rechtlich 
thain  mochten,  die  vesstn  Grellenstain  im  Peugkhreich  in  Rem- 
pacher  pfarr  gelegen  mit  allen  ier  rechtlichen  ein-  unnd  zuegehorung, 
denn  mairhoff  dapey  mit  sambt  allen  ekhern,  wisen,  gertten,  heltzern, 
haiden,  waiden,  wilpan,  teichtlen,  vischwaiden  an  der  Täffen,  preuhaus, 
müll  an  Grellenstainer  täffen,  alle  phening  gült  von  behaust  unnd  über- 
lendt  grünten,  traidt  und  haberdienst  unnd  zehet,  gestifften  unnd 
ungestifften,  besuecht  oder  unbesuecht,  hierinnen  benendt  oder  un- 
benent,  nindert  noch  gar  nichts  ausgenummen,  wie  wir  unnd  unnser 
vorfodern  des  alls  genutzt,  praucht  unnd  genossen  oder  geniessen 
heften  mügen,  unnd  das  alles  freis  aigen  unnd  neben  disem  kaufbrieff 
in  ainem  versigelten  register  unnd  urbar  nach  lengs  geschriben  unnd 
benent  ist,  recht  unnd  redlich  ains  steten  ewigen  khauffs  hingeben  unnd 
verkhaufft  haben,  geben  unnd  verkhauffen  auch  hiemit  wissentlich  in 
crafft  des  brieffs,  dem  edlen  unnd  vessten  Larenntzn  Khüfstainer  zu 
Fainfelt  unnd  phleger  auf  Semfftenberg,  unnsern  lieben  schwagern, 
unnd  Barbara,  geborne  Volkrain,  unnser  lieben  schwegerin  unnd  maimen, 
seiner  hausfrauen,  unnd  allen  iren  erben,  umb  ain  summa  gelts,  der  wir 
von  innen  zu  rechter  zeit  vergnuegt  unnd  an  allen  abganng  unnd  schaden 
petzalt  sein,  auch  wir  unnd  unser  erben  albeg  genuegig  sein  sollen 
unnd  welln,  es  mügen  nun  ietzt  unnd  füran  albeg  die  ermelten  Larenntz 
Khuefstainer,  Barbara  sein  hausfrau  unnd  ier  erben  die  vorbenent 
vessten  Grellenstain  mit  aller  ier  in-  unnd  zuegehorung  und  wie  die- 
selbing  in  dem  versigelten  register  begriffen,  als  ier  erkhaufft  unnd 
betzallt  guet,  wie  wir  den  des  alles  offtbemelten  Larenntzn  Khuef- 
stainer, seiner  hausfrauen,  ieren  erben  in  ir  nütz  unnd  gwer  einantburt 
unnd  derselben  habhafft  gemacht,  wie  sölchs  stetten  khauff,  au  ch  über 
antwurtung  der  nütz  unnd  gwer  unnd  sunderlich  des  lands  Österreich 
unnder  der  Enns  recht  ist,  nutzen,  niessen,  in  albeg  damit  hanndln  unnd 
geprauchen,  wie  sy  wellen,  die  verschaffen,  vermachen,  verkhauffen, 
verkhumern  nach  alln  iern  gefalln,  alls  wie  annder  mit  irem  frey  aigen 
guetern,  ann  unns  unnd  unnser  erben  unnd  menigclich  vonn  unnser 
wegen  ierung,  Verhinderung  alles  widersprechen.  Wir  dickh  ernent 
Barbara,  herrn  Wolfganng  Volkra  selling  verlassen  wittib,  unnd  ich 
Joachim  Volkra  alls  der  elter  für  uns,  unnser  selb,  auch  unnser  vor- 
genanten sun  unnd  brueder,  all  unnser  erbern,  sein  des  vill  ernennten 
Larenntzn  Khuefstainer,  Barbara  seiner  hausfraun  unnd  alln  iern 
erben  des  obermelten  khaufs  der  vesstn  Grellnstain  mit  alln  bemelten 
schtückhen,  hültzen  unnd  guetern  unnd  wie  die  im  versigelten  register  be- 
schriben  unnd  verstannden,  alles  für  frey  aigen,  nichts  ausgeschlossen,  recht 


337 

gwer  scherm  unnd  fürstandt  sein  für  all  ansprach  mit  dem  rechtn  darumb 
zu  vertretn,  versprechen  unnd  verantwurten,  wie,  wan  unnd  alls  offt 
inne  des  not  beschiecht  unnd  wie  solchs  khaufs  unnd  darüber  gewer- 
schafft  zu  thain  des  lannds  Österreich  für  freyaigen  verkhaufft  gueter 
recht  unnd  geprauch  ist  an  gever;  gienng  in  aber  daran  icht  ab,  oder 
das  inn  icht  krieg  oder  ansprach  daran  aufferstiendt,  das  sy  das  schaden 
nemen  mit  recht,  wie  der  wer,  denselben  schaden  unnd  abganng  solln 
und  wein  wir  inne  genntzlich  ablegenn,  erstat  und  richtig  machen,  sy 
sollen  auch  das  alles  haben  und  habhafft  werden  auffaller  unnser  unnd 
unnser  erben  hab  und  gueter,  wie  die  namen  und  gelegen  inder  oder 
ausser  lannde,  ligundt  oder  varundt,  darauff  inne  unnser  genedigister  herr 
unnd  lanndsfürst  seiner  fürstlich  gnaden  und  under  was  öbrikhaiten  die 
gelegen  unnd  anstat  derselbigen  macht  gwalt  auff  ier  erst  ersuechen  an 
weitter  wegerung,  klag  unnd  fürpot  in  über-  unnd  einantwurten,  hab- 
hafft und  geweitig  mach[en]  sich  derselbing  solang  zu  geprauchen,  bis  sy 
für  abgang  unnd  scheden,  was  sy  der  erlitten,  an  alln  abganng  vernuegt, 
gewert  und  betzalt  werden  und  sein,  dawider  wir  khainerlay  pehelff, 
freyhait  noch  fartl,  wie  die  erdacht  khunden  oder  mochten  werden, 
geniessen  noch  haben  solln  noch  wellen,  alles  treulich  unnd  ungeferlich. 
Mit  urkhundt  des  brieffs,  der  auf  mein  obenenter  Barbara  Hellin  fleissig 
bitt  mit  des  edlen  und  vesstn  Leo  vonn  Schnekhenreit  alls  dem,  der 
von  obenanten  herrn  Wolfganngen  Volkra  selling  zu  ainem  mit  testa- 
mentare  verornt  ist,  aigen  anhangen  insigl  verfertigt  ist,  so  hab  ich 
offtgemelter  Joachim  Volkra  mein  aigen  insigl  an  den  brieff  gehangen, 
und  auf  unser  beder  mueter  unnd  sun  bitt  sein  auch  getzeugen  die  edlen 
unnd  gestrengen  herrn  Ambrosien  Wisent  ritter,  Rö.  khu.  Mt.  etc. 
ratt  unnd  lanndtunndermarschalh  inn  Österreich  under  Enns,  unnd 
Oswoldt  Mar  zu  Michlstetn,  die  auch  ir  aigen  insigl  angehangen 
haben,  doch  inn,  irn  erben  und  insigl  an  schaden.  Geben  zu  Wienn, 
am  sübentzehenden  tag  Januarii  als  man  zalt  nach  Cristi  gepurde  im 
funffzehennhundertisten  und  vierunddreissigisten. 

Orig.  Perg.  Alle  vier  Siegel  sind  abgerissen. 

Von  außen:  Kaufbrief  lieber  Scliloss  und  Herrschaft  Greillenstein.  Ao. 
1534.  Nr.  37. 

67.  Vermachtnussbrief  Frauen  Barbara  von  Khueffstain  geb.  Volkrain. 

Grellenstein   1535,  Febr.  21. 

Ich  Barbara  weilenndt  des  edln  unnd  vesstn  Steffan  Volkhra 
zum  Greillnstain  und  Barbaran  gebornnen  Thalhammerin,  seiner 
elichen  hausfrauen,  baider  eeleibliche  tochter,  jetz  des  edlen  unnd  vessten 
Larenntzn  Kuefstainer  zum  Greillenstain  eeliche  hausfrau,  bekhenne 
für  mich  und  all  mein  erben  unverschaidenlich  und  thue  khundt,  menigk- 

C.  Kuefstein.  II.  2-1 


338 

liehen  offennlich  mit  disem  brief,  wo  der  furkhumbt,  das  ich  mit  gueter 
vorbetrachtung,  zeitlichem  rat,  aufrichtiger  muesswilliger  zeit  unnd  unn- 
bezwungenlich  frey,  willkhürlich  und  zuvor,  die  weil  Got  der  almachtig 
die  Ordnung  der  heilligen  kanschafft  des  elichen  wesen  umb  merung 
wegen  desselben  glauben  selbst  aufgesetzt  und  gemacht,  hab  ich  für 
das  erst  und  höchst  der  götlichen  mitgesatzt  und  Ordnung  aus  cristen- 
licher  pflicht  gewegen,  zum  anndern  gerait  den  überflussigen  hochen 
getreuen  willen  und  freundtschafft,  darinnen  der  gemellt  mein  lieber 
hauswirt,  den  mir  Got  aus  sonndern  genaden  genadigklichen  zum  ge- 
machl  zuegeordent  hat,  bisher  in  täglicher  vleissiger  Ordnung,  getreues 
eelichen  wesen  gegen  mir  erschinen  ist  und  angezweiflt  aus  gottlichen 
gnaden,  auch  angeborner  erberkhait  seines  herkhumen  und  stannds 
und  sonnderlich  der  taglichen  getreuen  uebung  nach  zu  grundten  furan 
an  nachlässigkhait  gern  thuen  wirdet;  demnach  und  aus  solhen  hie  ver- 
schribnen  angetzaigtn  Ursachen,  cristennlicher  und  naturlicher  gesatz 
und  Ordnung,  auch  berurter  kanlicher  freundtschafft  ubergib,  orden, 
verschaff,  vermach  und  verschreib  ich  hiemit  wissenndlich  und  in  crafft 
ditz  briefs  obvermeltem  meinem  lieben  hauswirt  Larenntzen  Kuefstainer 
all  mein  ligunt  und  varundt  erb,  hab  und  guet,  belehenndt  und  freies 
aygen,  nynndert  nichts  ausgeslossn,  so  mir  von  obemelter  meiner  lieben 
mueter  undierem  bruedern  Wolfganngen  Talhaimer  zu  Hilprechting, 
meinem  lieben  vettern,  denen  Got  baiden  genedig  sein  welle,  anerstorben 
und  erblich  zuegefallen,  derzeit  hab  noch  zuesten  möht,  also  vil  und 
berurter  mein  hauswirt  anstat  und  in  namen  mein  emphanngen  oder 
noch  emphaen  mag,  unnd  sonnderlich  dieweil  ich  und  menigklich  un- 
gezweifelt  guet  wissen  tragen,  das  mein  lieber  hauswirt  Kuefstainer 
alles  das,  so  er  von  meinen  wegen  bis  auf  dise  zeit  mueterlichs  und 
von  meinem  vettern  erblichen  gefells  emphanngen  und  eingenomen,  alles 
an  dem  kauf  der  vesstn  Grellnstain  sambt  seiner  ein-  und  zuegehörung 
angelegt  und  mich  auch  neben  ime  in  demselben  kaufbrief  in  allen 
puneten  und  articlen  stellen  lassen  nichts  ausgesundert  noch  hindan- 
gesetzt,  als  nach  volgunder  maynung  und  beschaidenhait  verstannden 
wirdet,  nämlich  ob  sich  aus  dem  willen  Gottes  schickhet,  das  ich  vor 
berürtem  meinem  lieben  hauswirt  mit  tod,  das  sein  gottlich  genad  lanng 
verhueten  welle,  abgienng,  und  nicht  kinder,  so  wir  mit  ainannder 
hetten  erobert,  in  leben  wem,  alsdann  soll  all  mein  oberürt  belehennt 
und  freis  aygen,  ligundt,  varundt,  hab  und  gueter,  wie  die  namen  haben 
sollen  und  mögen,  und  wo  sy  gelegen,  gar  durchaus  nicht  hindan  ge- 
setzt, so  von  offternennten  meiner  lieben  mueter  und  veter  dem  Dhal- 
haimer  saligen  erblich  an  mich  khomen,  offternenntem  meinem  lieben 
hauswiert  Larentzn  Kuefstainer  und  seinen  erben  frey  ledigklich 
nachvolgen  und  ir  aigenthumb  sein,  nachvolgunder  maynung,  wie  obge- 
dacht,  ob  kain  kindt  nach  meinem  absterben,   so  wir  mit  einannder  er- 


339 

obert,  in  leben  wäre,  das  bemelter  mein  lieber  hauswirt  Kuefstainer 
von  allen  meinen  ligundn  und  varundn  hab  und  guettern,  wie  oben 
offtmals  erzellt,  meinem  nägstn  und  beweisten  pluetfreunndtn  nicht  mer 
als  funftzig  phundt  phening-,  die  ich  innen  hiemit  verordent  und  ver- 
schafft haben  will,  in  jarsfrist  nach  dem  vall  hinauszugeben  schuldig 
und  phlichtig  sein.  Alsdann  soll  und  mag  mein  lieber  hauswirt  Kuef- 
stainer mit  allen  anndern  meinen  guettern,  wie  zu  mermallen  benennt, 
eben  gleich  als  mit  anndern  seinen  aigenthafften  guettern  hanndlen, 
thuen  und  lassen,  mit  verkauffen,  versetzen,  vermachen,  verschaffen, 
wie  ime  solchs  gevellig  und  gelegen  sein  wil,  an  meiner  erben  und 
menigklichs  von  iren  wegen  irrung,  hindernuß  und  widersprechen.  Vnnd 
ob  sich  begab,  das  ich  nach  meinem  absterben  lebenndig  kinder,  die 
ich  aus  den  gnaden  Gottes  bey  meinem  lieben  hauswirt  Kuefstainer 
erzeugt  verlassen  würdt,  so  soll  offternennter  mein  lieber  hauswirt 
Larenntzn  Kuefstainer  ainem  yeglichem  khindt  von  meinen  hierinn 
angetzaigtn  verlassen  hab  und  guettern,  so  von  obermelten  meiner  lieben 
muetter  und  vetter  erblich  an  mich  khumen,  auch  von  meinen  wegen 
ainhundert  phundt  phening,  doch  so  sy  erst  zu  ieren  vogtpern  jarn 
khomen  und  ee  nicht,  raichen  und  geben,  und  welches  seine  vogtbare 
jar  auch  nicht  erraicht  hat,  soll  mein  lieber  hauswirt  an  menigklichs 
einredt  des[s]elbenn  unvogtparn  kindt  geburunden  tayll  unntzt  zu  vogt- 
barn  zeit  innen  behallten  und  das  kindt  als  ain  vatter,  wie  er  zu  thuen 
woll  wais,  betreuen,  und  soll  also  yeglichs  kindt  an  bemelter  suma  der 
hundert  phundt  phening  ersettigt,  vergnuegt  und  mein  lieber  hauswirt 
deshalb,  weil  er  im  leben,  inne  der  zeit  weiter  zu  anntwurtten  oder  zu 
thuen  nicht  schuldig  sein.  Vnd  dieweil  mir  mein  lieber  hauswirt  zu 
freier  morgengab  innhalt  des  heirats  abredt  ain  hundert  phundt  phening 
zuegesagt  unnd  verschriben,  dieselben  ain  hundert  phundt  phening  orden, 
schaff  und  vermach  ich  hiemit  aus  sonnder  kanlicher  lieb  und  treu 
widerumb  meinem  lieben  hauswirt  Larenntzn  Kuefstainer,  also  das  er 
seinem  willen  und  gevallen  nach  damit  hanndlen,  thuen  und  lassen  soll 
und  mag,  auch  derhalb  von  meinen  wegen  gar  niemantz  nicht  davon 
schuldig  sein  sol  inn  khainerlay  weis  noch  wege.  Es  sollen  und  mugen 
auch  meine  verlassen  kinder,  erben  oder  menigklich  von  meinen  wegen 
wider  ditz  mein  frey  übergab,  geschafft  und  Ordnung,  so  von  punct  zu 
articlen  hierinnen  verschriben  und  begriffen,  weder  mit  noch  an,  geist- 
lich oder  weltlich,  gericht  recht  oder  weiblichen  freyhaitn,  so  man  nent 
jus  velleianum,  wTas  lanndes,  gerichts,  Satzung,  gebreuch  und  obrig- 
khaittn  die  wären,  in  kain  weg,  gestallt  noch  maß  und  inn  suma  wie 
solchs  menschliche  vernufft  begreiffen,  dawider  hanndlen,  schmelerung 
oder  abruch,  irrung  oder  eintrag  thuen  mochten  oder  suechen  macht 
haben  noch  sollen,  und  wil  auch  solh  mein  frey  i\bergab,  geschafft, 
Ordnung   unnd   enntlichen    willen    mit    allen    geistlichen    und    weltlichen 

22* 


68. 


340 

Satzungen  und  gebreichen,  als  ob  die  von  wort  zu  wort,  von  articl  zu 
articl  da  begriffen,  stuenndn,  bekrefftigt,  auch  jetz  als  dann  und  dann 
als  jetz  in  sein  crafft  und  würckhung  gesetz  haben.  Doch  behallt  ich 
mir  zuvor,  dise  verschreibung  in  meinem  leben  zu  veranndern,  zu  mynn- 
dern  oder  meren  nach  meinem  gevallen  oder  ganntz  zu  vernichten  oder 
cassieren.  Das  alles,  so  dise  verschreibung  in  sich  hellt,  ist  mein  freier 
und  guetter  wil  und  maynung,  alles  treulich  an  all  geverde.  Des  zu 
urkhundt,  dieweil  ich  selber  mit  aigen  gegraben  innsigl  diserzeit  nit 
versehen  bin,  so  hab  ich  mit  allem  vleiß  den  edlen  und  vesstn  Leopoltn 
Pernennstorffer  zum  Popen,  meinen  freunndtlichen  lieben  vettern, 
erbetten,  das  er  an  meiner  stat  und  in  meinen  namen  sein  innsigl 
an  disen  brief  gehanngen  hat,  und  zu  merer  gezeugnuß  und  besser 
sicherhait  willen  hab  ich  auch  sonnderlich  mit  vleis  erbetten  die  edln 
und  vessten  Wilhalben  Ruttn  zu  Grueb  und  Virgily  Wasser- 
berger  zu  Tumeritz,  das  sy  auch  irre  innsigl  neben  gedachts  meines 
lieben  vetern  Leopoldtn  Pernennstorffers  innsigl  an  disen  brief  ge- 
hanngen haben,  doch  in  samentlich,  irrn  erben  und  innsigln  un vergriffen 
und  an  schaden.  Geben  zu  Grellenstain  am  Sonntag  Reminiscere  in 
der  vassten,  der  genannt  wirt  der  ainundtzwaintzig  tag  des  monnats 
Februarii  nach  Cristy  unnsers  lieben  herrn  geburt  funffzehennhundert 
unnd  im  funffunddreissigisten  jarrn. 

Orig.  Perg.  Alle  drei  Siegel  abgefallen. 

Von  außen:  Testaments-Übergabbrief  Ao.  1535.  XXI.  Nr.  33. 

1535,  April  23. 
Ich  Cristof  von  Greysnnegg  zum  Sighardtz  Rom.  khu.  Mt.  etc. 

e 

unnsers  allergenedigisten  herrn  beysitzer  des  lanndßrechten  in  Osterreich 
unnder  der  Enns,  bekhenn  anstat  unnd  von  wegen  meiner  eelichen 
lieben  hausfrauen  Veronica  gebornnen  Dachpekhin,  der  volmächtigen 
gwallt  ich  mich  hierinn  angenomen  hab,  für  all  ir  erben  unnd  thue 
khundt  menigclich  mit  disem  offen  brieve,  das  ich  recht  unnd  redlich 
mit  bewilligung  unnd  beysein  vorbemelter  meiner  lieben  hausfrauen 
als  rechter  principalin  dem  edlen  vessten  Larenntzen  Kuefstainer  zu 
Grellnnstain  unnd  seinen  erben  in  wechslßvveiss  verwechslet,  geben  unnd 
zuegestellt  hab  angezaigter  meiner  lieben  hausfrauen  holden  zu  Fainfellt 
gelegen,  die  dann  freys  ledigs  aigen  sein,  unnderschiedlich  was,  wievil 
unnd  zu  welcher  zeyt  ain  yeder  das,  so  er  seiner  obrigkhayt  schuldig 
järlich  diennen  soll  unnd  muess,  hernach  geschriben:  Erstlich  Sanndt 
Michelsdiennst  von  behaussten  guettern  daselbst  zu  Fainfellt.  Item  .... 
(Reytner,  Swertzennbeckh,  Fuerer,  Schmidt,  Weyss,  Dionisy,  am  Ort, 
Heuss  hauer,  Zwickhel,  Tröstl,  Scheitlich,  Schlosser,  Weittennhoffer, 
Weber,  Bröbbstl,  Schuester,   von  der  öden  padstuben,    wann  die  gepaut 


341 

war,  so  gibt  man  davon  vier  Schilling  phening)1).  Bringt  die  Summa 
der  obgeschriben  behaussten  guetter  Sannd  Michaeldiennsts  siben  phundt 

e 

vier  Schilling  funffundzwaintzig  phening.  Uberlenndt,  so  zu  Sannd 
Georgentag  gedienndt  unnd  hierinnen  von  deswegen,  das  man  der  allten 
nämen,  weill  sich  die  neuen  offt  verkheren,  guet  wissen  hat,  denselben 
alten  nämen  nach  geschriben  werden:  Item  Schon  Anndre  diennt  von 
ainem  ackher  hinder  der  khirchen  zu  Rörmpach  zwen  phening.  Item  .  .  . 
(Beckh,  Weyttnhoffer  von  ainem  ackher,  haisst  der  Pränntl,  Katherina 
Männdlin  von  ainer  tumpfelwysen  zwen  phening,  Rottel,  Wagner, 
Scheitlich.  Item  Margreth  von  Sanndt  Marein,  Caspar  Nagl  ain  agkher 
in  der  taffen  vier  phening,  Pauli  Schmidt,  Hanns  Hofpaur  von  Fukla, 
Georg  Weittennhofer  von  ainem  ackher  im  Spitzfeldt,  haist  der  Pränndtl, 
Pauli  Weittennhofer  von  ainem  ackher  haist  der  Paungarten).  *)  Der  über- 
lenndtdiennst  hievor  vermeldet  bringt  in  summa  drey  Schilling  zwaintzig 
phening.  Mer  dienn  bemelte  holden  zu  Fainfeldt  vierunddreissig 
hennen  oder  für  aine  syben  phening.  Item  der  richter  zu  Fainfeldt 
gibt  järlich  von  acht  tagwerch  wismadt,  haist  die  edlwisen,  sechs  phundt 
phening;  umb  sein  des  Kuefstainers  holden  zuAlmus,  so  auch  freys 
ledigs  aigen  sein,  welche  holden  obberuerte  mein  liebe  hausfrau  von  im 
Kuefstainer  laut  ains  verferttigten  briefs  darumben  ausganngen  in  ir 
gwallt  bracht,  hab  darauf  anstat  meiner  eegemelten  hausfrauen  im 
beruerte  holden  zu  Fainfeldt  irer  zuegehörung  aus  meiner  hausfrauen 
unnd  irer  erben  gwallt,  nutz  unnd  gwer  in  sein,  aller  seiner  erben 
gwallt,  nutz  unnd  gwer  hiemit  wissenntlich  unnd  in  crafft  ditz  briefs  ein- 

geanntwort,    also    das    er Des    zuwarem    urkhundt    hab    ich    ob- 

bestimbter  Christoff  von  Greysennegg  anstat  vilberürter  meiner 
lieben  hausfrauen  mein  aigen  innsigl  hierangehanngen  unnd  zu  merer 
becrefftigung  hat  obbemelte  Veronica,  mein  liebe  hausfrau,  den  edlen 
unnd  vessten  Sebastian  Hager  zu  Allanntsteig  als  in  diser  Sachen  iren 
erbeten  unnderhanndler  mit  vleissiger  bitt  angelanngt,  das  er  sein  aigen 
innsigl,  doch  im,  seinen  erben  unnd  innsigl  on  schaden,  neben  mir 
hieranhenngen  thuet,  darunder  ich  mich  von  wegen  obbestimbter  meiner 
lieben  hausfrauen  unnd  irer  erben  verpinnde  allen  innhallt  obgeschriben 
brieves  war  unnd  stät  zu  halten.  Beschehen  an  sannd  Georgen  des 
heilligen  ritters  tag  nach  Cristi  unnsers  lieben  herren  geburde  funff- 
zehennhundert  unnd  im  funffunddreissigisten  jar. 

Orig.  Perg.  Beide  Siegel  abgefallen. 

Von     außen:     Tauschlcontrakts - Urkund    über    verschiedene     Gülten    und 
Unterthanen  besonders  zu  Feinfeld.  Ao.  1535.  Nr.  31. 


*)  Zwischen  den  Klammern  auszugsweise  Aufzählung  der  Namen  der  Pflichtigen 
und  einiger  Lokalbezeichnungen  zum  Vergleiche  mit  den  heutigen  in  der  nächsten  Um- 
gebung von  Greillenstein. 


342 

69.  1538,  Sept.  29. 
Ich   Wilhalbm  Ruth  vonn  Tirnne    unnd  auff  Grueb  bekhenn 

für  mich  unnd  mein  erbenn  unnd  thue  khunndt  aller  menigklichen  mit 
disem  brieff,  das  ich  recht  unnd  redlich  mit  muesweilligen  unnd  guetten 
willenn,  auch  in  peisein,  wissenn  unnd  pewilligung  Warbera  gepornne 
Wentzelickhin,  meiner  liebenn  hausfrau,  dem  edlenn  unnd  vestenn 
LorenntzennKhuefstainerzumGrellnstain  unnd  allen  seinenn  erbenn 
in  wegseiweis  verwegstelt,  gebenn  unnd  zuegestellt  hab  zu  Parestorff  ain 
halb  gestifft  lehenn,  darauff  yetzt  Mert  Perger  sitzt,  yerlich  davon  diennt 
drey  Schilling  zwen  phenning  umb  gemeltz  Khuefstainer  ain  hofstat, 
darauff  yetzt  Wolffganng  Prugkl  zu  Weidenn  sitzt,  jerlich  davon  diennt 
neunundfunfftzigkh  phening  ain  heller,  unnd  zwo  vaschinghenn,  so  auch 
frey  aigenn  ist,  also  habe  sambt  gemelter  meiner  hausfrau  genant  guet 
unnd  holdenn  seiner  zuekerung  aus  unns  unnd  unnser  erbenn  nutz  unnd 
gber   in  ier  nutz   unnd  gber  hiemit  wissenntlich   eingeantbort,    also   das 

sy    unnd    ir    erbenn Zu    warrer    urkhundt    hab    ich    mergemelter 

Wilhalbm  Ruth  mein  aigenn  hanndtgeschrifft  hierunder  auff  denn 
brieff  gestellt  und  fi\r  mich,  auch  ermelt  mein  hausfrau  mein  aigenn 
insigel  hieran  angehanngen  unnd  auch  ich  Wilhalbm  Ruth  unnd 
Warbera  mein  ellich  hausfrau  habenn  mit  fleis  erpettenn  denn  edlenn 
unnd  vestenn  Ludwig  Weltzer,  das  er  sein  insigel  zu  gezeugenn  auch 
an  dissenn  brieff  angehanngen,  das  im,  sein  erbenn  insigel  an  schaden. 
Peschehenn  an  sanndt  Michelstag  nach  Cristi  unnsers  liebenn  herrenn 
gepurt  taussent  funffhunndert  unnd  im  achtunddreisigisten  jaren. 

Wilham  Ruth  m.  p. 

Orig.  Perg.    Beide  Siegel   abgefallen.    Archivvermerk   von  außen:    Wegsl- 
bripf  von    Wilhalbmen  Ruth  ain  holden  zu  Parestarf  gelangend  ao.  1538. 

70.  1539,  Mai  26. 

Ich  Wolfganng  Meyresser  bekhenn  für  mich,  all  mein  erben,  unnd 
thue  khundt  unverschaidenlich  mit  disem  offnen  brief,  wo  der  furkhumbt 
unnd  vernomen  wiert,  das  ich  mit  guetem  muetwilligen  Zeiten  rat  unnd 
bedacht  unnd  das  ich  solches  an  menigclich  widersprechen  unnd  des 
rechtlich  thuen  macht,  die  vessten  Fainfeld  mit  seinen  gemehen,  wie 
die  mit  graben  umb  fangen,  ainen  garten  unnd  mairhof  dabei,  unge  verlieh 
dartzue  sechsunddreyssigekh  jeuch  ackher,  funffthalb  tagwerch  wismadt, 
zunn  hof  genannt,  ain  holtz,  die  Wutznleut,  item  ain  gestifft  lehen  zu 
Frannckhenreit,  da  jetzt  Vitzenntz  Behaim  aufsytzt,  davon  man  järlich 
diennt  funff  Schilling  phening,  vaschanng  hennen  zwo;  solich  bemelt  vesten 
unnd  stuckh,  holtz  unnd  grundt  sein  von  dem  wolgebornen  herren 
Hannsen  von  Puchaim,  herren  zu  Hörn,  erbdruchsas  in  Osterreich 
lehen,  unnd  die  hernach   gemelten  grundt   sein  freißaigen:    item   in    die 


343 

funffzehen  jeuch  ackher,  ain  khrautgarten,  item  ain  garten  genannt  der  hof- 
garten, mer  ain  clainß  gartl  zunegst  des  heußhauer  hauß  gelegen;  dise 
frein  aigen  grundt  sein  all  zu  Fainfeld  gelegen.  Item  drey  jeuch  ackher 
auf  der  Wutzenleutten  sein  dem  herren  von  Altennburg  zu  freyem 
purckhrecht  mit  sechs  phening  diennstpar,  die  bemelten  stuckh  gueter 
unnd  grundt  mit  seinem  ein-  unnd  zuekherung,  wie  von  alter  herkhomen, 
unnd  wie  ich  des  alles  von  dem  edlen  vessten  Wolfganngen  Meindln 
erkhaufft  unnd  an  mich  khomen,  unnd  vermung  unnd  inhallt  ainß 
khaufsbriefs,  welich  mir  der  edl  unnd  vesst  LarenntzKhuefstainerzum 
Greillnstain  von  wegen  gemelts  Meindlens  zuegestelltunnduberantwort 
hat,  alles erstermelten  Larenntzen  Khuefstainer,  allen  seinen  erben  recht 
unnd  rechtlich  aines  stäten,  ewigen  khauf  hingeben  unnd  verkhaufft,  gib 
auch  das  innen  hiemit  wisentlich  unnd  in  crafft  dits  briefs  umb  ain 
suma  gellts,  der  ich  von  innen  zu  rechter  zeit  vergnuegt  unnd  an  allen 
abganng  unnd  schaden  betzallt  bin,  auch  ich  unnd  mein  erben  albeg 
genuegig  sein  soll  unnd  wellen,  es  mugen  nun  jetzt  unnd  f&ran  albeg 
dieermelten  Larenntzen  Khuefstainer  unnd  sein  erben  die  vorbenennten 
vestenn  Fainfeld,  stuckhen  unnd  grünten,  aller  derselben  zuegeherung 
als  ir  erkhaufft  unnd  betzalt  guet,  wie  ich  dan  des  alles  Larenntzen 
Khuefstainer,  all  seinen  erben,  in  ir  nutz  unnd  gwer  eingeantwort  unnd 
derselben  habhafft  gemacht,  nutzen,  niessen  unnd  alles  das  mit  hanndlen 
unnd  sich  geprauchen,  wie  sy  wellen,  die  verschaffen,  vermachen,  ver- 
khauffen,  verkhumern,  nach  allem  iren  gefallen,  als  annder  mit  iren 
pelehennden  unnd  frey  aignen  guetern,  an  mein  und  meiner  erben  unnd 
menigclich  von  unnsern  wegen  irung  unnd  Verhinderung,  an  alles  wider- 
sprechen, auch  ich  anfanng  ernenter  Wolfganng  Meyreser,  all  mein 
erben,  sein  mergemelten  Larenntzen  Khuefstainer,  allen  seinen  erben 
dickh  ermelter  vessten  Fainfeld  mitsambt  allen  hierinnen  angetzaigten 
stuckhen,  guetern  unnd  grundten,  pelehenndt  oder  freyßaigen,  recht 
gwer  schermb  unnd  furstanndt  für  all  ansprach,  so  ime  derhalben  und 
von  meinentwegen  auferstuendt,  mit  dem  rechten  zu  vertreten,  ver- 
sprechen unnd  zu  verantworten,  wie,  wann  unnd  als  offt  innen  des  not 
beschicht,  unnd  wie  soliches  khaufs  unnd  darüber  gwerschafft  zu  thain 
des  lanndts  Österreich  pelehet  unnd  frei  aigen  verkhaufft  guet  recht 
unnd  geprauch  ist;  gienng  aber  vermeltem  Larenntzen  Khuefstainer 
oder  seinen  erben  ycht  ab,  es  were  der  vesten  gueter,  grundt  oder 
der  lehennschafft  betreffennt,  nichts  davon  gesundert  noch  davon  gesetzt, 
khrieg  oder  ansprach  daran  auferstünde,  des  sy  schaden  nemben,  wie 
der  wäre,  denselben  schaden  unnd  abgang  sollen  unnd  wellen  ich  unnd 
mein  erben  innen  genntzlich  ablegen,  erstaten  unnd  richtig  machen.  Sy 
sollen  auch  des  alles  haben  und  habhafft  werden  auf  aller  meiner  unnd 
meiner  erben  hab  und  guet,  wie  die  namen  unnd  gelegen,  inner  oder 
ausser  lanndts,  sein  varundt,  ligundts,  parschafft,  verpriefft   und    annder 


344 

schulden,  des  ich  unnd  mein  erben  jetzo  haben  oder  khun  fftigclich  uber- 
khemen,  nichts  ausgeschlossen,  sein  hierinn  benennt  oder  unbenenndt, 
darauf  ine  unnser  allergenedigister  herr  unnd  lanntzfurst  seiner  fürst- 
lichen genaden  und  oder  unnder  was  oberigkhait  solich  stuckh,  hab  und 
gueter  gelegen  unnd  anstat  derselbigen  oberigkhait  lanndtmarschalhen, 
haubtleut  und  Verwaltern,  auf  ir  erstes  ansuechen  on  weitter  waigerung, 
clag  unnd  f&rpot,  in  über-  unnd  einantwurten,  habhafft  unnd  geweitig 
machen,  sy  derselben  so  lanng  geprauchen,  biß  sy  für  abganng  haubt- 
guet,  ausgaben  und  erliten  schaden  on  ir  volligs  benuegen  genntzlich 
entricht  und  betzallt  sein,  darwider  gedachter  Larenntz  Khuefstainer, 
all  sein  erben,  wider  uns  nichts  freyen,  fristen  noch  schermen  soll  noch 
möge,  wie  das  gedacht  mecht  werden,  alles  treulich  und  unge verlieh. 
Mit  urkhundt  des  briefs  hab  ich  anfang  ermelter  Wolfganng  Meyreser 
mein  angeboren  innsigl  hieran  gehanngen  und  mein  hanndgeschrifft 
hierunder  gestellt,  unnd  zu  merer  sicherhait  und  getzeugnus  hab  ich 
mit  vleis  gepeten  die  edlen  vessten  Gerweckhen  Auer  von  Hern- 
khirchen  und  Leopolden  Inprugger  zum  Neuheysl,  mein  freundt- 
lich  lieb  schwäger  und  vettern,  das  sy  ir  innsigl  neben  mein  hier  an- 
gehangen haben,  doch  inen,  iren  erben  unnd  insigl  on  schaden.  Geben 
zu  Wienn  am  Monntag  in  phingstfeyrtagen  den  sechsundzwaintzigisten 
tag  des  mannats  Maii  von  Christi  unnsers  lieben  herren  geburde  funft- 
zehenhundert  unnd  im  neununnddreyssigisten  jare 

W.  M. 

(Unterschrift  des  Wolfg.  Meyresser.) 

Orig.  Perg.  Die  drei  Siegel  sind  abgefallen. 

Von  außen:    Von  Meyras  haufbrief  auf  L.  Khuefstainer  lautend  Fain- 
feld  petrejfend  a.  1539.  Nr.  36. 

71.  1540,  März  11. 

Ich  Joachim  Volkra  zu  Staynaprun  bekenn  für  mich  unnd  on 
statt  meiner  gebrueder  Anndre  unnd  Agapitus,  dere  ich  volmehtiger 
gewalttrager  bin,  all  unnser  erben  unnd  nahkomen  offennlih  mit  dem 
brieff,  nah  dem  sich  die  edlen  und  vesten  Laurenntz  Kueffstainer 
zum  Greilnstain  unnd  Hanns  Funffkirher  zu  Stainaprun,  meine 
fruntlihe  liebe  schwäger  unnd  guet  fr&ndt,  sament  unnd  sunderlich,  aus 
sonnder  fruntschafft  unnd  auff  mein  vleissigpitte  für  mich  unnd  bemelte  meine 
gebrueder  unnd  unnsere  erben  umb  zwaytausennt  gülden  in  munß  gueter 
lanndeswerung  in  Osterreich,  so  mir  der  edl  und  vest  Georg  von  Kinds- 
perg  zu  Schonnberg  zu  meinen  grossen  notdurfften  furgestrekt  unnd 
dargelihen  hatt,  selbs  bekenner  purgen,  selb  Schuldner  unnd  bezaller 
verschriben  haben  nah  innhalt  desselben  schultbriefs  von  inen  aus- 
ganngen,    darauf   gelob    unnd    versprih    ich    für    mih    unnd    vorbemelte 


345 

meine  gebrueder  unnd  unnsere  erben  hiemit  unnd  in  chrafft  dits  briefs, 
das  ich  nah  innhalt  des  schuldbriefs  vest,  war  unnd  statt  volziehung 
thun  will  unnd  vorbemelten  Laurenntzen  Kueffstainer  als  purgen,  selb 
Schuldner   unnd   bezaller   unnd  seine  erben   derhalben   on   allen  schaden 

unnd  nachtail  halten unnd   zu    gezeugnus    der  sahen   hab    ih    mit 

vleis  erbeten  den  edlen  und  gestrenngen  herrnn  Ambrosien  Wisannt 
zu  Gransegkh  ritter,  Rö.  khu.  Mt.  etc.  ratt  unnd  lanndunntter- 
marschalh  in  Osterreich  unntter  der  Enns,  meinen  fruntlihen  lieben 
schwagern,  das  er  sein  aigen  innsigl  auh  hieneben  mein  angehanngen 
hatt  (doh  demselben,  ime  unnd  seinen  erben  on  schaden),  daruntter  ih 
mih  für  bemelte  meine  gebrueder  unnd  unnsere  erben  verbinde  alles  statt 
und  unzerbrohen  ze  halten  all  innhalt  dits  briefs.  Geben  unnd  gescheen 
zu  Wienn  phintztags  den  aindlefften  des  monats  Marti  unnd  nah  der 
geburt  Cristi  im  funffzehenhundertunndviertzigistem  jarr. 

Jocham  Volkra  m.  p. 
Orig.  Perg.  Beide  Siegel  sind  abgerissen. 

Von  außen:  Schadloßbrief  vom  Joaliim   Volkra  etc.  1540.   Nr.  34. 

72.  I540,  März   1. 
Lehenbrief  von  Georg  Strein  Herrn  zu  Schwarzenau  Ritter  an 

den  edl  vest  Lorentz  Kueffstainer  zu  Greillenstain,  über  die  von 
Joachim  Volckrä  zu  Stainaprunn  als  dem  eitern  und  Vormundt 
seiner  Brüder  Andreen  und  Agapitus  erkauften  drey  Lehen  zu 
Thauras  in  dem  dorff  in    Pöllinger   Pfarr. 

Schwarzenau  am  Montag  nach  Oculi  in  der  Vasten  nach  Christj 
Geburth  fünffzehen  Hundert  und  im  vierzigsten  Jahr. 

Alte  Abschrift. 

73.  *540i  Sept.  6. 
Ich  Wilhalbm  R&tt  von  Tirne  und  Grueb   und  ich  Warbara 

gebornne  Wenczelicin  von  Serabycz  sein  elliche  hausfrau,  bekennen 

offenlich  mitt  dissem  brieff das  wir unsser  ledigs  und  freyen 

aigenhafften  gueth  erblich  zu  Parenstarff alles  fuer  freys  aigen 

recht  und  unbiderrueflich  zu  ainem  stetten  ebigen  khauff,  wie  der  vor 
aller  und  ieder  obrikhaitn  und  gerichtn  am  pestn  und  pestendigstn  guett 
crafft  und  macht  haben  soll,  khan  oder  mag,  verkhaufft  und  zu  khauffen 
geben  haben,  thayn  auch  das  hyemit  wissentlich  zu  crafft  diess  briefs 
dem    edlen    und    festen    Larenczen    Khuefstainer   zum  Grellnstain 

und  allen  seinen  erben Des  zu  warer  vesten  urkhundt  geben  wier 

für  uns  und  all  unser  erben  mer  vermeltn  Khuefstainer  und  allen 
seinen  erben  disen  auffrichtigen  kauffbrieff  verfertigt  mit  meim  obge- 
melcz   Ruthen    aigen  anhangundn  insigl   und   gebendlichen   hantzaichn, 


346 

und   weil   ich    vorernente    sein    hausfrau    mit    aigen    gegraben   insigl   nit 

vorsechen,  hab  ich  mich  mit  aigner  handt  underschriben  und  mit  merer 

sicherhayt   mit   fleis    erpetten    den    edln    vesten   Ludbig  Welczer  von 

Spiglvelt,    das    er    sein    insigl   an  meiner  stat  an  disen  brieff  gehangn, 

doch  ime,  sein  erben  und  insigl  an  schaden.  Peschechen  zu  Grueb,    den 

segstn  tag  des  manez  September    nach  Crist  unsers  liben  hernn  gepurtt 

im  funfczehenhundertisten  um  im  firczigisten  jarn. 

Wilhalm  Ruth  m.  p. 

Barbara  Rüthin  m.  p. 
Orig.  Perg.   Beide  Siegel  abgerissen. 

Von    außen:    Kaufbrief  ueber    verschiedene    Gülten    zu    Parestorf  Anno 

1553  (sie). 

74.  1541,  April  28. 

Ich  Wilhalbn  Rutt  zu  Diernna  unnd  ich  Warbara  des  wol- 
gepornen  herrn  Matheusen  Wenntzelickhen,  herrn  auf  Serawitz 
unnd  auf  Triesch,  eliche  tochter,  bemelts  Wilhalbm  Ruthen  eeliche 

gemachl,    bekennen mein    obbenannter   Barbara    enndtlich    erb- 

guett  von  weyllanndt  herrn  Hannsen  von  Matschach,  meinnes  liebn 
enns  salligen  herr&rnndt  unnsers  ledigen  unnd  frey  aigenhafften  guets, 
erstlich  zu  Franckhenreitt  .  .  .  .,  von  Winckhel  . . . .,  zu  Weyden  . . . ., 
zu  Sanndt  Pernhardt  ....  recht  unnd  redlich  unwyderruefflich  zu 
ainem  staten  ewigen  kauff,  wie  der  vor  aller  unnd  jeden  obrickhaiten 
unnd  gerichten  am  pesten  unnd  bestandigisten  guett  khrafft  unnd  macht 
haben  soll,  khan  oder  mag,  verkhaufft  unnd  zu  khauffen  geben  haben, 
thain  das  auch  hiemit  wissentlichen  in  khrafft  disses  brieffs  dem  edlen 
unnd  vesten  Larenntzen  Khuefstainer  zum  Greilnstain  unnd  allen 
seinen  erben  aller  massen  unnd  gestalt,  wie  wir  das  selben  alles  frey 
ledigs  unferkhumertz  aigen  guets  mit  ir  jedes  rechten  unnd  aller 
zi\kherung,  besuechts  unnd  unpesuechts,  gestifft  unnd  ungestifft,  wie  des 
von  allter  her  darzü  gehört  unnd  gehörn  soll,  wie  wir  pis  her  das  in 
rueblichen    gebrauch    ingehabt   unnd  besessen  haben  ....    Des  zu  warn 

urkhunt unnd    zu    merer    sicherhait    wegen    haben    wier    gemelte 

khanleut  die  edlen  unnd  vesten  Assam  von  Schneckhenreytt  zö.  Hoff- 
lein unnd  Casper  Peyrdlen,  derzeit  phleger  zu  Rossenwerg  mit 
guetten  vleiss  erpetten,  das  sy  auch  ir  aigen  insigll  an  dissen  khauff- 
brieff  gehanngen  haben,  doch  innen,  iren  erben  unnd  insigll  an  allen 
schaden.  Geben  zu  Grueb  des  phinstag  nach  sanndt  Jörgentag  nach  Cristi 
unnsers  lieben  herrn  gepurtt  tausennt  funffhundert  unnd  in  dem  ains 
unnd  fartzigisten  jarn. 

Orig.  Perg.  Alle  vier  Siegel  abgefallen. 

Von   außen:    Kaufbrief  über   verschiedene    Gülten    zu    Franlcenreith   etc. 
Ao.  1541. 


347 


75.  Gerichtlicher  Befelch. 

Von  Herrn  Lorenz  Khuefstainer,  Landtundermarschallen  an  die 
Restanten  inbemelder  Landesanlagen,  dass  Sie  gem.  etc.  Landtschafft 
Rändtmaister  vnd  der  Landtmarschallischen  Weisspoth  in  Fihrung 
der  Ansäz  statt  geben,  vnd  die  angesetzte  Güetter  inner  Sechs  Wochen 
ausslössen  sollen.  Wienn  den  1.  Decemb.  1541. 

Ich  Larenntz  Khuefstainer  zum  Greillenstain  Römischer 
Khuniglicher  Maiestät  etc.  Rat  vnnd  Lanndundermarschalch 
des  Ertzhertzogthumbs  Österreich  vnnder  der  Enns,  Embevvt 
den  hochwirdigen  Fürsten,  Ersamen,  geistlichen  Wolgebornnen  Ge- 
strenngnn  hochgelerntnn  Edlnn  vessten  fiirsichtigen  Erbern  weisen 
meinem  genedigen  freundtlichen  vnd  gönnstigen  Herren  vnnd  gueten 
Freundtn,  u.  allen  vnd  yedlichen  Fürsten,  Prelaten  vnd  Briesterschafften, 
Grauen,  Freyenherren,  Rittern,  Edlen,  Stetten  vnd  Märckten  gemelts 
Ertzhertzogthumbs  Osterreich  so  diser  Briue  furkhumbt  vnd  angetzaigt 
wirdet  mein  guetwillig  diennst  Freundtschafft  vnd  gueten  willen 
zuuor.  —  Wiewol  euch  vnuerborgen  welchermassen  ein  yeder  umb 
betzallung  der  ausstenndt  Als  nemblichen  der  Ainunnddreissigistn, 
Zwaiunddreissigistn,  vierunddreissigistn,  Sechsunddreissigistn,  Siben- 
unddreissigistn,  Achtunddreissigistn,  Neununddreissigistn,  Viertzigistn 
vnd  Ainundviertzigistn  Jaren  in  Zeit  weillent  Herren  Wilhalm 
von  Puechaim  zum  Haidenreichstain,  hochgedachter  Kuniglicher 
maiestät  Laudtmarschalchs  Ambtsverwaltung  durch  offen  Generalmandat 
vnd  nachgeeundts  durch  ordennlich  Ansatzbrieff  zumermals  hefftig  an- 
gesucht. So  ist  doch  denselben  Generalnn  vnd  beschechen  Ansätzen 
bisher  durch  euch  die  schuldig  gehorsam  allein  nicht  gelaist  sondern 
dartzue  in  disem  laufenndnn  Ainundviertzigistn  Jar  der  Zechennt  be- 
willigt gemain  man  geen  Prugg  an  die  Leuta  zu  dem  Zuetzug  auch  die 
gerüstn  Pherdt  für  Ofen  zu  dem  anndern  Zuezug  nicht  geschickht  noch 
das  gelt  geraicht,  desgleichen  auch  ander  schulden  die  sonnst  gemainer 
Lanndtschafft  gehörig  vnnd  ausstenndig  nicht  betzallt,  dardurch  ainer 
gemainen  Ersamen  Lanndtschafft  verordennt  und  Einnember  abermalen 
verursacht  werden,  auf  obsteenndt  Eur  bisheer  ertzaigt  ungehorsam  in 
Namen  der  Rö.  Khu.  mt.  und  von  ambtswegen  nach  vmbermastliche 
einsechung  auch  hanndthabung  und  würcklicher  voltziechung  vor- 
beschechner  ansatz  dergleichen  die  straff  gegen  den  ungehorsamen  fur- 
zenemen,  und  gegen  denselben  nicht  weniger  als  gegen  den  anndern 
mit  dem  Ansatz  furzegeen.  —  Und  die  weil  dan  eur  vilfeltige  ungehorsam, 
daraus  ainer  Ersamen  gemainen  Lanndtschafft  grosser  nachtail  erfolgt 
sogar  vor  äugen,  auch  wissennt  das  zu  gemaines  Lanndts  unvermeidenlich 
notdurfft  ain  ansechenliche  suma  gelts  auf  hoch  und  schwer  Innteresse 
aufbracht,  welche  diserzeit  widerumb  und  onvertzug  laut  der  Verschrei- 


348 

bungen  zu  bezallen  zuegesagt,  auch  solch  ungehorsam  nicht  annders 
mit  sich  bringen,  als  den  gehorsamen  zu  gleichformigignn  widerspennig- 
kait  ursach  geben  und  zum  vorderisten  in  Raichung  der  bewilligten 
hilf  und  Steur  ain  ungeleichait  und  alle  Zerrutlichait  geberen,  dartzue 
das  solches  ainer  Ersamen  Lanndtschafft  und  gemaines  Lanndts  augen- 
scheindlich  obligennde  notdurfft  groslichen  ervordert  auch  den  beschluf3, 
nach  sonnyetzt  gehalten  Lanndtag  zu  Khrembs  bescheen,  und  auch 
durch  merberürt  ainer  Ersamen  Landschafft  verordent  und  Einnemer 
vermug  au  sganngner  Generalbrief  verkhundt  worden.  Solchem  nach  vnnd 
auss  erzelten  bewegnusen  wil  mir  von  ambtswegen  gebürn,  Zuerhaltung  der 
gleichait  vnnd  schuldiger  gehorsam  obbemelter  verordentn  und  Einnemern 
begern  billichen  stat  zethuen.  Hab  auch  deshalbn  hiemit  gegenwirtigen 
Iren  in  disen  sachen  geordenten  weispoten  abgefertigt  mit  Instruction  unnd 
unnderricht,  so  der  Edl  vnnd  Ernvest  Gerweckh  Awer  von  Herren- 
kirchen als  von  ainer  Lanndschafft  der  dreyer  Stand  zw  einvorderung 
obberürter  ausstanndt  schulden  und  verfallen  straffen  furgenomer  Rännt- 
maister  beyhenndig  hat,  aller  der  Stänndt  so  der  bestimbten  Erben 
Ainunddreissigistn,  Zwayunddreissigistn,  vierunddreissigistn,  Sechsund- 
dreissigistn,  Sibenunddreissigistn,  Achtunddreissigistn,  Neununddreissigistn, 
Viertzigistn  und  Ainundviertzigistn  Jarn,  derglaichen  den  Zechentn  ge- 
mainen man  geen  Prugg  an  die  Leuta  zu  dem  Zuezug  auch  die  gerüsten 
Pherdt  für  Ofen;  zw  dem  anndern  Zuetzug  nicht  geschickht  noch  das 
gelt  darfür  geraicht  habn  und  annder  schulden  die  sonnst  gemainer 
Lanndtschafft  zuegehörig  und  ausstenndig  sein  ains  oder  gar  schuldig 
beleiben,  sambt  dem  anschlag  verschines  ains  undviertzigistn  Jars,  zw 
welches  bezallung  den  aufgesetzten  Zwaien  termin  auch  nicht  gelebt 
worden  noch  voltziehung  beschechn  wil,  Gült  und  gueter  zu  ainer 
Lanndtschafft  Hannden  vnnd  nutz  auf  widerlösung  Innhalt  derselbn 
beschluß  doch  gegen  unnachläslicher  bezallung,  Straff  vnnd  abtrag  der 
Cosst  und  schaden  so  vnntzth er  darauf  geloffen  und  noch  hierüber  geen 
wirdet  zw  Spänen  Speren  vnnd  anzesetzen. 

Befelch  vnnd  gebeut  hierauff  in  Namen  hochernennter  Khu.  mt. 
vnd  von  ambtswegen  euch  allen  yeden  in  sonnderhait  das  Jr  gemainer 
Lanndtschafft  Räntmaister  vnnd  gegenwirtigen  Weispotten  so  von  ge- 
melter  gemainer  Lanndtschafft  wegen  wie  vor  gemelt  hiemit  geschickht 
wirdet,  in  solchem  Annsatz  vnd  handlungen  stat  vnd  dhain  Irrung  noch 
eingriff  thuet,  sonnder  dermassen  haltet  damit  sy  disem  meinen  bevelch 
nachkumen  vnd  voltziechnn  mügen,  dan  wer  solches  nit  thuen  vnnd  sich 
dawiderzehandln  vnnd  einzegreiffen  vnndersteen  würde,  der  solle  für 
Straffmessig  nach  gelegenhait  aines  yeden  Verbrechen  vnnd  ungehorsam 
geacht  vnnd  darzue  in  seinem  viertl  wider  Ine  durch  meinem  Bevelch 
und  voltziechung  das  aufpot  geen  und  was  gueter  euch  als  gespannt 
gespert  vnd  angesetzt  werden,  das  Ir  dieselben  ausser  weiter  vermannen 


349 

vnd  Warnung  gewisslichen  Inner  Sechs  wochen  darauß  erlöset.  Nemb- 
lichen  mit  eurem  gebürenden  tail,  der  ausstanndt  schulden  auch  Straff 
samt  den  Cossten  zuraichen.  —  Wo  Jer  solchen  auch  nicht  nachkumen 
vnnd  weiter  saumig  erscheinen,  würde  Ich  auf  ainer  Ersamen  Lannd- 
schafft  oder  derselben  verordenntn  vnd  Einnemer  weyter  anlanngen  von 
ambtswegen  durch  gerichtsgebreuchig  anbot  und  urlawbrieff  anschlachen 
vnnd  solchen  eur  angesetzte  gueter  tail  prechen  vnnd  verkaufen  lassen. 
Darnach  wist  euch  aigenntlich  zu  richten  vnnd  hierüber  selbst  vor  schaden 
vnnd  nachtail  zu  verhuetten. 

Geben  zu  Wienn  den  Ersten  tag  des  monnats  Decembris  Anno 
fünfzechenthundert  vnnd  im  Ainundviertzigistn. 

Orig.  Perg.  Landesarchiv. 

76.  1542,   21,  Juni. 

Wir  Gallus  von  Gottes  gennaden  abt  zu  Altenburg  unnd  das 
convendt  daselb  bekhennen  für  uns,  all  unnser  nachkhemen  unnd  thain 
khundt  aller  mennigkhlich,  wo  disser  brieff  furkhumet,  das  wier  mit  freyen 
wolpedachten  muet,  rechten  guetten  wissen,  unser  unnd  aller  unnser  nach- 
khemen pessers  nutz  unnd  frumen  wegen,  zu  der  zeyt,  das  wier  auch 
soliches  wol  gethann  machten,  als  wier  der  Römischen,  zu  Ungern 
und  behaimischer  khunigclicher  majestat  unsern  allergennedigisten 
herrn  und  lanndsfuersten  ain  suma  gelts  auff  ir  Romischen  khunigkh- 
lichen  majestat  gennedigist  begern  zu  hilff  wider  den  cristenlichen  erb- 
veindt  den  Turckhen  zu  khriegs  noturfft  zu  ain  anlechen  zu  geben  und 
raichen  unß  bewilligt  haben,  ir  khunigclich  majestat  unß  genadigclich 
auff  soliches  zu  verkhauffen  zuegeben  und  erlaubt  und  des  bewilligt 
haben  unser  aigenhafft  guett    und  jarlicher   gültt    auff  gestifften  holden 

zu  Hasslwerg: alles  für  freis  aigen,  recht  unnd  redlich  und  un- 

widerrueflich  zu  ainem  staten  ewigen  khauff,  wie  der  vor  allen  unnd 
jeden  obrigkhait  unnd  gerichten  am  pesten  crafft  unnd  macht  haben  soll, 
khan  oder  mag,  zu  khauffen  geben  haben,  thuen  daß  auch  hiemit  wissend- 
lich in  khrafft  ditz  brieffs  dem  edlen  unnd  vesten  Larenntzen  Khuef- 
stainner  zum  Greillnstain,  der  Römischen  khünigclichen  maje- 
stat etc.  radt  unnd  lannduntermarschalch  in  Österreich  unnder 
der  Enns,  und  allen  seinen  erben  mit  iren  jedeß  rechten  unnd  zuegehörung, 
nichts  davon  gesundert  noch  davon  gesetzt  oder  ausgeschlossen,  umb 
ain  suma  gelts,  der  wier  an  abgang  zu  rechter  weill  und  zeyt  par  unnd 
peraidt  in  guetter  lanndtgabinger  munß  zu  unserm  und  aller  unsser  nach- 
khemen guetten  penuegen  auffrecht  unnd  redlich  entricht  unnd  betzalt 
worden  sein,  darauff  wier  solich  stuckh  guetter  auß  unnser,  aller  unnsser 
nachkhemen  in  ermeltz  Larenntzen  Khueffstainner  unnd  aller  seinner 
erben  posses,  gwalt,  hanndnutz  unnd  gvver  übergeben,  eingeantwurt  und 
abgetretten    und    auch    dero  jetzo    unnd    khunfftigclichen    auff    ain  stäts 


350 

ebigs  enndt  gänntzlichen  entschlachen,  verzeichen  unnd  begeben  haben, 
unß  auch  daran  von  den  wenigisten  piß  auff  des  maisten  nichts  vor- 
behalten, also  daß  nun  füran  ermelter  Larentz  Khuefstainer  unnd  all 
sein  erben  solich  stuckh  unnd  guetter  mit  allen  iren  zuegehörrungen  als 
ir  frey  ledigs  aigen  erkhaufft,  betzalt  unnd  aygenhafft  guett  inhaben, 
geniessen  und  gebrauchen,  auch  allen  iren  pesten  frumen  betrachten, 
versetzen,  verschaffen,  verkhauffen,  verwegslen,  machen  und  geben,  auch 
in  gemain  annders  damit  hanndlen,  thuen  und  lassen  sollen  und  mugen, 
wie  in  daß  jederzeytt  am  pestem  fueglich  unnd  gelegen  sein  will  unnd 
wie  lanndts  in  Österreich  under  der  Enns,  darinnen  solich  guetter  ge- 
legen, rechter  gebrauch,  sidt  und  gewonhaidt  ist,  ....  alles  treulich  sonnder 
all  arglist  und  gefarde,  unnd  deß  zu  ainem  vesten  warn  urkhundt  geben 
wier  für  unnß  und  all  unnsser  nachkhemen  mergemeltem  Larentz  Khuef- 
stainner  unnd  all  seinnen  erben  dissen  auffrichtigen  khauffbrieff  ver- 
fertigt mit  unsser  Abt  Gallus  und  des  convendt  dasselb  hier  angehan- 
gunden  insiglen,  und  zu  merer  sicherhaidt  haben  wir  mit  sundern  vleiß 
gebetten  die  edlen  unnd  vesten  Sebastian  Hager  zu  Allentsteig  und 
Wilhalbm  Pernstarffer  zum  Poppen,  unsern  freundtlich  lieb  nachperrn, 
daß  si  zu  getzeugen  ire  insigll  hierunder  neben  unnß  on  dissen  brieff 
gehangen  haben,  doch  inen,  irenn  erben  und  insigl  an  allen  schaden. 
Beschechen  zu  Altenburg  am  mitichen  vor  san n dt  Johanns  Gotstauffers- 
tag,  da  man  zeit  nach  Cristi  unnsers  lieben  herrn  geburdt  funfftzechen 
hundert  unnd  im  zwayundviertzigisten  jars. 

Orig.  Perg.  Die  drei  Siegel  fehlen. 

Von  außen:  Kaufbrief  von  dem  Stift  Altenburg  über  verschiedene  Unter- 
thanen  zu  Baselberg  anno  1542. 

77.  1542,  Juli  1. 

Ich  Veronnica  gebornne  Dachpeckhin,  weillendt  des  edlen  herrn 
Cristoffen  von  Greisneckh  gelassen  wittib,  bekhen  unnd  thue  khundt 
aller mennigclich   für  mich   unnd   all  mein  erben  unverschaidenlich,    dass 

ich  mit  freien  wolbedachten  muett, meines    ledigen    freien    aigen- 

hafft    guett   und   jarlicher  gult  unnd  einkhemen zu  Leubenreit 

zu  Neukhierchen,  zu  Sumerein,  zu  Fraunhoffen  von  ainer  herberg, 
ain  wissen  zwai  tagberch  underhalb  Franckhenreit  neben  deß  weg,  pey 
der  khuewampen  genandt,  gelegen,  alles  für  freiß  aigen,  recht  unnd 
redlich  und  unwiderruefflich  zu  ainem  staten  ebigen  khauff,  verkhaufft 
und  zu  khauffen  geben  haben,  thuen  auch  daß  hiemit  wissentlich  in 
khrafft  ditz  brieffs  dem  edlen  unnd  vesten  Larenntzen  Khuefstainer, 
Rom.  khun.  Mt.    radt  unnd  lanndundermarschalch   in   Österreich   unnder 

der  Enns,  und  allen  seinen  erben umb   ain  summa  geltz,  der  ich 

an  abgang  zu  rechter  weill  unnd  zeit  par  unnd  peraidt  in  landtgabinger 


351 

munß  zu  mein  und  aller  meiner  erben  guetten  genuegen  auffrecht  und 
redlich  betzalt  und  entricht  worden  sein,  darauff  wir  solich  stuckh  und 
guetter  grünt  aus  unser  und  aller  unser  erben  in  ermeltz  Laren ntzen 
Khuefstainner,  aller  seinner  erben  posses,  gwalt,  handtnutz  und  gwer 
übergeben  und  eingeantwurt, unnd  wollen  wir  ermelten  Khuef- 
stainner, allen  seinen  erben,  on  all  ir  müe,  zerrung,  raissen,  uncosten, 
abtragen,  erstaten  unnd  widerkheren,  si  sollen  unnd  mugen  auch  daß 
alles  haben  unnd  bekhemen  auff  unsern  anligunden  unnd  varunden 
guettern,  wo  die  jetzo  unnd  khunffrigclich  im  lanndt  Österreich  oder 
andern  enden  eraischt  unnd  betretten  werden,  deß  si  dan  ain  jede  obrig- 
khait  derselben  herschafften  sunder  all  khlag  unnd  recht  dem  ersten 
furkhumen  dits  brieffs  iren  schlechten  vvortten  deßhalben  zu  glauben, 
einsetzen  unnd  geweitig  machen,  dan  dieselben  inhaben,  nutzen  unnd 
niessen  soiln  unnd  mugen,  biß  si  aller  schaden  unnd  haubtguett  ver- 
gnuegt  unnd  betzallt  sein,  vertzeichen  auch  uns  darwider  aller  geist- 
lichen unnd  weltlichen  freihaitten,  gnaden  unnd  aller  gemainner  behelff, 
so  unns  hierunder  schermen  unnd  schützen  mechten.  Deß  zu  warer 
vesten  urkhundt,  nachdem  ich  anfanng  vermelte  Veronnica  geborne 
Dachpeckhin  etc.  aigen  gegraben  insigll  nit  hab,  hat  mein  lieber  sun 
Ludwig  Weltzer  von  Spieglveldt  anstat  und  von  wegen  mein  mit 
seinem  hieranhangen  insigl  dissen  brieff  verfertigt  und  sein  aigen  hannd- 
geschrifft  hierunder  gesteh,  und  zu  getzeugen  hab  ich  mit  sundern 
vleiß  gebetten  die  edlen  unnd  vesten  Sebastian  Hager  zu  Allentsteig 
unnd  Gerbeckhen  Aur  von  Herrnkhierchen,  daß  si  ire  insigl  auch  an 
dissem  brieff  gehangen  haben,  doch  inen  unnd  iren  erben  unnd  insigl 
an  allen  schaden.  Geben  zu  Wien,  den  ersten  tag  des  manetz  Julius 
nach  Khristi  unnsers  lieben  hern  gepurt  tausenntt  fünfhundert  unnd  im 
tzbayundfierzigisten  jaren. 

Ludwig  Welltzer  m.  p. 
Orig.  Perg.  Die  drei  Siegel  fehlen. 

Von  außen:  Kavfbrief  ueber  verschiedene  Gälten  zu  Labenreitli,  Sum- 
merein, Frankenreith  etc.  Anno  1542. 

78.  Verzichtbrief  Barbaras  auf  H.  Lorenz. 

1546,  März  3. 

Ich  Warbara  weilendtdes  edlnunnd  vestn  Steffan  Volkhra  ellich 
tachter  und  jetzt  des  edln  und  vestn  Larenzen  Khuefstainer  zum 
Grellnstain,  Rom.  khün.  Majestät  etc.  ratt,  eelich  hausfrau,  bekhen  unnd 
thue  khunt  allermeniglich  für  mich  unnd  mein  erben,  als  mein  lieber  haus- 
wiertt  aus  sunderem  fieis  unnd  fursichtigkhait  zu  erhaltung  seines  er- 
lichen  herkhemens,  namens  und  stamens,  auch  sonder  mein  unnd  unserer 
paider  liebn  khinder,  zu  ern  unnd  guetem  gar  treulich  pemuet,  und  als 


352 

er  jetzt  neulicher  zeit  des  verschinen  funfundfiertzigistn  jar  ain  suma 
gelt,  so  im  durch  erbschafft,  auch  seiner  dienstn  unnd  auf  Schuldver- 
schreibung im  zuegestanden  und  aufbracht  hatt,  dem  wolgepornen  herrn 
Cristoffen  herrn  von  Hochnfelt  etc.  auf  das  schlos  Schawnstain  der- 
selben zuekherung  underschiedlich  auf  ein  zeit  fünfhundert  phundt  phennig 
geliehen  unnd  auch  sunst  fünfhundert  phundt  phening  auf  ein  schuldt- 
verschreibung  und  gewenlichen  zins  furgestegkht  hat,  und  mein  lieber 
hausvviert,  wie  mir  dan  wol  wissen,  auch  entgegen  schuldig  ist,  unnd 
mein  erstgemelter  lieber  hauswiert  füran  mit  dem  herrn  von  Hohenfelt 
oder  andern  meniglich,  gegen  wem  das  ist,  dergleichen  erer  in  hand- 
lung,  auf  versatzung  oder  zins,  fürphandt,  mit  ausleichen  geiz,  wenig 
oder  vil,  wie  das  sein  furnemen  und  sein  sach  stellen  unnd  einlassen 
mag,  in  pebegung,  wie  gemelt,  des  unnd  anders  wie  dem  alln,  obs  zu 
velln  khem  oder  mein  lieber  hauswiert  vor  mein  mit  dodt  abgieng, 
solliches  alles,  was  auf  versazung,  verphandung,  zins  etc.  unnd  all  der- 
gleichen und  ander  verpriefft  schulden  were,  mir  oder  mein  erben  nit 
fuer  vorund  hab  zuesten  oder  dafuer  geacht  und  verstanden  wem  sol, 
in  khainerley  weg  mein  wil  und  mainung  ist,  sunder  mich  gegen  offc- 
gemelten  meinem  lieben  hauswiert  und  sein  erben  das  untispitierlich 
gegen  der  heirazperedung  zwischen  mein  und  meines  lieben  hauswiert 
aufgericht,  auch  von  im  das  meinem  habunden  vermehzbrief  sein  soll 
freywillkhierlich  pegib,  thue  auch  des  hiemit  volkhumenlich  in  khrafft 
ditz  briefs  und  in  gantzen  rechten,  treuen  und  ungeferlich,  und  dagegen 
auch  pegib  ich  mich  auch  hierin  in  khrafft  ditz  briefs  in  sunderheit  der 
weiplichen  freihait,  so  uns  weiplichen  swachen  gemuetz  wTiln  peschriben, 
wie  ich  solher  gar  wol  nun  erindert  waren,  hierin  zuwider  nichz  zu 
pehelfen  noch  zue  geprauchen  wil.  Zu  warer  urkhundt  hab  ich,  wail  ich 
selber  nit  schreiben  khan,  auch  aigen  gegraben  insigl  nich  hab,  mit 
fleis  den  edl  unnd  vesten  Wolfgangen  Schadner  zu  Egnwurg,  meinem 
fertrauten  lieben  frandt  mundlich  und  durch  mein  im  gegeben  petzedl 
gepetten,  das  er  sein  handgeschrifft  hierinder  an  mein  statt  gesteh  und 
diese  verschreibung  mit  seinem  insigl  verfertigt,  auch  zu  gezeugen  der 
sach  dem  edl  und  gestrengen  ritter  herrn  Cristof  von  Lamberg  zu  Dig- 
dolzperg1),  meinem  lieben  herrn  swagern  mit  fleis  gepetn,  das  er 
diesen  prieff  auch  verfertigt  hat,  doch  in  paiden  und  irn  erbn,  auch 
insigl  an  schadn  sein.  Actum  Grellnstain  den  drittn  tag  des  manetz 
Marci  im  segsundtfuertzigistn  jar  der  minderen  zall. 

Wolfgang  Schadner  zu  Egenburkh 
mein  handgeschrift. 

Orig.  Papier.  Die  beiden  aufgedrückten  Wachssiegel  sind  bis  auf  geringe 
Spuren  abgefallen. 

Y)  Idolsberg. 


353 

79.  H.  Lorenz  an  die  Stände.  1546,  Juli  17. 

Erwierdige  wolgepornn  edl  und  gestrenng  gnädig  lieb  herrn  und 
franndt  euch  sein  mein  geflissen  und  gantz  willig  dienst  jeterzeyt  pe- 
raydtt.  Es  ist  der  edl  vest  Ludwig  Welltzer  zum  Sighartz  nach  der 
musterung  zu  Hörn  jungist  zu  mir  khemen  und  mich  pericht,  als  er 
vernomen,  wie  er  auf  der  musterung  zu  Hörn  mit  aim  pherdt  gerüstt 
und  dort  erscheinen,  sein  auch  von  seiner  muetter  selligen  sonnderlich 
verlassen  guet  auch  ain  pherdt  zu  hallten  vermeldt  und  im  muster- 
register  pegriffen,  weyll  er  und  seine  geschwistret  gethaylt  und  seiner 
muetter  seligen  verlassen  guet  in  für  tayll  khemen  und  yedes  sein 
sunder  einleg  gethon  und  richtig  gestellt,  solle  pillich  von  seiner  mueter 
selligen  verlassen  guet  khain  pherdt  Im  angeschlagen  pegriffen  sein, 
das  auch  Im  Welltzer  ain  pherdt  angeschlagen,  Im  aber  frembdt,  weyll 
er  hundert  phundt  geltz  nit  hab,  wie  er  aber  seine  Steuer-  und  anschlag- 
brieff  recht  ersechen,  das  er  pey  guetem  glauben  anzaigt,'  nit  verstann- 
den,  das  Im  ain  pherdt  aufgelegt,  aber  nun  findet,  das  Im  zu  hilff  geben, 
er  mich  auffs  hegst  pettenn,  gegen  euch,  seine  gnädige  herrn,  zu  ent- 
schuldigen, mit  dem  erpieten  er  mit  seinem  pherdt  gefast  sein  will, 
und  ich  hab  selb  gwiß  gemerckht,  das  ers  nit  verstanden,  er  auch  mit 
seiner  ristung  woll  gefast;  genueg  derhalben  pit  Weltzer  für  sich  selb 
und  seinen  geschwistret,  das  von  seiner  muetter  wegen  anschlag  des 
pherdt  inhallt  gemelter  Ursachen  aufgehebt  und  abgestellt  wer,  auch 
er  sich  vertrest  für  unkhorsam  pey  euch,  seine  gnädige  herrn,  nyt  er- 
khendt  wiert,  will  auch  meine  gnädige  herrn  selbst  petten  haben,  mit 
khainer  straff  gegen  im  zu  verfarn,  weyls  ungeferlich  sichs  also  zu- 
tragen.  Thue  mich  pevelhen.    Actum  Grellnstain   17.  Juli  A°.  i.  46. 

Orig.  Papier  mit  Pap.  Siegel.  Larenz  Khuefstainer  m.  p. 

80.  Lehenbrief.  1455,  25.  Juni.      Greillenstein. 

Engelprecht  Dachpek.  Hat  zulehen  die  hernach  genanten  vessten, 
stukh,  gult  und  guter,  wan  die  sein  erb  wer:  Von  erst  die  vesst  zu 
Harmanstorf  mitsambt  dem  dorff  dabei,  dem  pawhof,  dem  pawmgarten, 
wismad,  holcz  und  ekhern  und  auch  zway  tail  zehents  daselbs  mitsambt 
dem  wildpan  auch  daselbs,  und  ainem  mutt  vogthabern  auf  ainem  holden 
zu  Reinprechtspölan,  das  alles  zu  der  egenanten  vestn  gehört.  Item 
die  vessten  Grellenstain  (etc.,  wie  im  Kontexte  pag.  96).  Geben  zu 
Wienn  an  mittichen  nach  Johannis  Waptiste. 

Staats- Archiv.    Cod.  44,  Fol.  54h,  K.  Ladislaus'  Lehenbuch. 

81a.  Hindergangsbrief.  Wien,  Pfingstag  vor  Oculi  A°.  1500. 

Wir  hernachbenennt  mit  Namen  Ruedolf  von  Hohnfeld  anstat 
mein  selbs.  Vnd  Sebastian  von  Hohnfeld  meins  Bruedern  ains.  Vnd 
Christoff  Grabmer  zuZekhing  vnd  Wigeleus  Velabruner  anstatt 

C  Kuefstein.  II.  23 


354 

vnser  selbs.  vnd  Steffan  Mülbannger  zu  Wolfstain  vnsers  mituer- 
wontn  annders  tails.  Bekennen  all  offenlich  mit  dem  brief,  Als  sich 
zwischn  vnser  von  der  vesstn  Grellenstain.  Irer  Zugehorung  vnd 
annderer  Lehnguter  wegn  ausgenomen  Harmonstorf.  So  weilend 
Hanns  Dachpek  von  der  Römischn.  ku.  Maiestat  u  zu  lehn  gehabt, 
vnd  hinder  sein  verlassn.  Nach  lautt  ains  Lehnbrief  vnd  ainer  Zetl.  So 
ich  genannter  Grabmer  bey  meinen  hannd  hab.  Vnd  nach  abganng 
des  gemeltn  Dachpekhn  die  kunigelich  Maiestat.  Dem  wolgebornnen 
Herrn  Hrn  Eytel  Fridrichn  grauen  zu  Zollern  seiner  kunigelichn 
gnadn  Rat  vnd  Camrer.  halb.  Vnd  halb  vns  obgemeltn  von  Hohnfeld 
gebrudern  von  genadn  verlihn.  Irrung  vnd  Zwitracht  hattn.  Vnd  so  wir 
aber  vorgenant  Grabmer  Mulbannger  vnd  Velabruner.  vns  vmb 
den  ainen  halbn  tail.  Der  berurtn  vesstn  Irer  Zugehorung  vnd  anndern 
Lehnguter  mit  dem  yetzgemelten  graf  Eytl  fridichn  vertragn.  Das 
wir  all  obgenant  Partheyen  von  solcher  Irrung  vnd  Zwitrecht  wegn  So 
wir  noch  vmb  den  anndern  halbn  tail.  der  vorberurtn  Vesstn.  Irer  Zu- 
gehorung vnd  annder  Lehnguter  in  dem  bestimbtn  Lehnbrief  vnd  Zetln 
begriffn.  geneinannder  gehabt,  veraintlich  vnd  genntzlich  veranlasst  habn 
und  hindergenngig  wordn  sein.  Auf  die  Wolgebornen  Herrn  Hern  Wolf- 
ganngn  Strewn  zu  Swartznaw  Hern  Hannsn  von  Puchaim  zu 
Hörn.  Vnd  die  Edln  gestrenngn  vnd  vestn  Herrn  Sigmundn  Hager 
Vndermarschallen  in  Österreich  vnd  pauln  Stodelekh.  Also  das  die 
yetzgemeltn.  unc  Herrn  Ritter  vnd  Knecht  auf  Eritag  in  den  heilign 
Phingstfeyrtagn  schiristkunftig  sich  daselbshin  gen  Grellenstain  fugn. 
Dieselbn  vesstn  mit  Ir  Zugehorungn  vnd  anndern  Lehngutern.  Aigent- 
lichn  besichtn  wes  dieselbn  werdt  sein,  schetzn.  vnd  vns  obgemeltn 
Grabmer  Mulbannger  vnd  Velabruner  halbn  tail  an  derselbn  vesstn 
Irer  Zugehorung  vnd  anndern  Lehngutern.  Darinn  wir  vns  wie  obbe- 
stimbt  ist  mit  dem  genantn  Grafn  von  Zollern  vertragn  habn.  Vnd 
darnach  aus  dem  anndern  halbn  tail  Veronica  weilennd  des  gemeltn 
Dachpekhn  gelassen  tochter  ainen  virtl  in  craft  der  Instruction 
So  die  kunigelich  Maiestat  g mainer  Lanndschaft  vber  disn  arttigkl  ge- 
gebn  hat.  an  all  Irrung  vnd  eintrag  zuuor  zuesten  vnd  volign  lassn. 
Vnd  alsdann  vollmacht  vnd  gewalt  habn.  auf  die  beschehn  Schätzung 
vmb  die  Vbrign  drey  tail  an  dem  yetz  gemeltn  halbn  tail  gutlich 
oder  mit  Irm  Spruch  zuentschaidn.  Wo  sy  sich  aber  solhs  Spruchs 
nicht  verainen  möchtn.  oder  darinn  geleichstossig  wordn.  Habn  wir  der- 
sachn  zu  ainem  vnwiderrufflichn  Obman  erweit  vnd  furgenomen.  den 
Wolgebornen  Herrn  Hern  Gorign  von  Rattal  Freyherrn  zu  Tal- 
berg Römisch  kunigelich  Maiestat  Rate  dem  die  vorgemeltn  vir  Spruch- 
lewt  Ir  hanndlung  zuerkennen  gebn.  Darauf  er  alsdann  das  getreuist 
vnd  pesst  nach  seinem  versten  darinn  Hanndln  sprechn  vnd  vns  vmb 
die  obberurten    drey  tail  auf  das  fürderlichist    enntlich  enntschaidn  sol. 


355 

Dadurch  wir  zu  bederseit  vil  mue  Cosst  vnd  Zerung.  so  vns  darauf  geen 
mochtn.  Vermeyden.  Vnd  was  die  vorgenantn  vir  Spruchlewt  oder  auf 
Ir  Irrung  der  yetzgemelt  Obman  hierinnen  Sprechn  erkennen  vnd  abs- 
schaidn.  gelobn  wir  zu  bederseit  wissenntlich  in  craft  ditzs  briefs  stet 
vnd  vnzerbrochn  zehaltn  vnd  denselbn  an  verer  Waigrung  nachzukumen. 
Strafsanktion  und  Siegelung.   Orig.  LA.  B.  28,  L.  Nr.  3461. 

81b.  Spruchbrief.  Hörn,  Sonntag  Quasimodogeniti  1501. 

Vermerkt  den  Spruch  vnd  Vertrag  durch  vnns  hernach  bestimbt. 
Wolfgann  Strein  zue  Swartznaw  Hanns  von  Puchaim  Erbdrug- 
sess  In  Österreich  Zw  Hörn  an  ainez  tayl  von  wegn  Hern  Ruedolffn 
vnd  Herrn  Sebastian  gebrueder  von  Hohenfeld,  Leopold  von 
Neydegk  von  Ranna,  Hanns  Pernesdorffer  zum  poppen,  von 
wegn  Cristoffen  Grabner  weiglend  Velabruner  Steffan  Mul- 
bannger zum  wolffram  an  Stat  Frainca  weylennd  Hannsen  Dach- 
pektgn  säling  gelassener  Tochter  die  sew  als  gerhaben  mit  Irm 
Leyb  vnd  gut  Innehaben.  Anders  tayls  von  wegn  der  Zuspruch  vnd 
voderung  so  die  vorgemeltn  von  Hohennfeld  vmb  die  Haymgefalln 
lehen  der  Römischn  kuniglichn  Maiestat  etc.,  die  In  vorlihen  sein  Ires 
halben  tails  gehabt  habn,  so  durch  vnns  obestimbt  lawt  aines  ver- 
setztungten  Anlaß  So  des  halber  aufgericht,  vnd  von  den  partteien  fue- 
bracht,  Anfennklich  gesprochn  vnd  beredt  das  die  Vesten  Grellen- 
stain  (vide  im  Texte  pag.  96)  die  vorgemelten  Christoffen  Grabner 
Weigilew  Velabruner  vnd  Steffan  Mulbannger  anstat  bemelter 
Frainca  die  sew  in  Gerhabweis  wie  obn  stet  innehabn  von  den  von 
Hohenfeld  volign  sol  der  halbtayl  So  sie  von  Römischer  kunigelicher 
Maiestat  etc.  Zw  lehen  gehabt  haben  mit  der  nachlassung  des  vierden 
tayl  wie  dann  die  kuniglich  Maiestat  etc.  in  seiner  ynstruction  ainer 
Lanndschaft  zw  geben  hat,  wan  sein  den  halbm  tayl  von  Graf  Eytl- 
fritzn  von  Zollern  kuniglicher  Maiestat  etc.  Rat  vnd  Kamerer,  der 
in  in  der  gestalt  zw  lehen  genomen  het,  abgelöst  habn,  sprechenn  wir 
das  die  bemelten  Grabner  Velabruner  vnd  Mulbannger,  den  offt- 
gemeltn  gebrueder  von  Hohenfeld,  an  stat  berirrter  Frainca  für 
solh  ir  gerechtikait  der  Lehen  so  sy  von  kungklicher  Maiestat  etc.  ge- 
habt vnd  erlanngt  habn  wie  oben  begriffen  ist  geben  sullen  funffhundert 
Reinisch  gülden  oder  souil  gutter  lanndesraittung  in  Österreich  zw  dem 
nagstkumenden  sand  Michelstag  vnd  zwayvnndreissig  phunt  phennig  in 
den  nagstuolgenden  vierzehn  tagen  aufrichten  vnd  bezallen  schuhen  an 
allen  schaden,  Auch  sprechen  wir  das  die  von  Hohenfeld  den  be- 
nannten Gerhaben  ain  aufsannd  an  die  kunigklich  Mayestat  etc.  vber 
solhew  Lehen  geben  sulln.  In  ainem  Moned  nagst  voligend,  vngeuerlich, 
verrers  sprechen  wir  das  die  von  Hohenfeld  vber  die  vor  angezaigten 
vnd  benennten  Lehen  was  er  füren  das  Lehen  weren  soll  Item  in  disem 

23* 


356 

vnnsern  Spruch  nicht  genehm  sein,  sunder  sy  muge  demselbing  nach 
lawtt  vnd  anzaign  des  Anlaß  der  dann  solhes  klerliche  ausweist  näch- 
sten wie  darinnen  begriffen  ist  dem  allen  gennzliche  zw  loben  vnd  nach- 
zukonnen  haben  vnd  ped  parttey,  Her  Ruedolff  von  Hohenfeld  an 
stat  sein  vnd  Hern  Sebastian  seinen  Brueder  Cristoff  Grabner  Wi- 
gilews  Velabruner  vnd  Steffan  Mulbannger  von  wegn  Frainca 
des  bemelten  Dachpekhn  seling  Tochter  zwgesagt  vnd  gelobt  solhn 
Spruch  vnd  vertrag  war  vnd  stet  zw  haltn,  den  wir  yedem  tail  ainen 
gebn  in  geleichs  lawt  etc. 

Orig.  im  N.-ö.  Landesarchiv,  B.  28,  L.  Nr.  3482. 

82.  Verzicht  von  Eufemia  von  Kueffstain.  1528,  Februar  8. 

Ich  Eufemia  weyland  Georgen  Kuffstainer  seeligen  und  Ca- 
therina  seines  ehelichen  Gemahl  eheleibliche  Tochter,  jezo  des  edlen, 
vösten  Bernharden  Steger  zu  Obergreitzstetten  ehelich  Gemahl 
bekhenne  für  mich,  mein  Erben  unverschaidenlich  und  thue  zu  khundt 
öffentlich  mit  dem  Brief  allemäniglich  die  ihn  sehen  oder  hören  lesen, 
das  ich  mich  mit  wohlbedachten  Mueth,  mit  Wissen,  Willen  und  nach 
Rath  vorgemelts  meines  lieben  Hauswürths  und  seiner  nechsten  Freündt, 
aller  meiner  vätterlichen  und  müetterlichen  Spruch  und  Erbthails,  so 
ich  an  der  Vesten  Fainfeldt,  seiner  Zugehörung,  Nuzen,  Gülten, 
Diensten,  Zinsen,  nichts  ausgenohmen,  sonder  alles  hereingezogen,  ge- 
habt hab  oder  gehaben  het  mögen,  gegen  dem  edlen,  vesten  Lorenzen 
Kuffstainer  meinen  lieben  Bruder  auf  ewig  fürzicht  und  verziehen 
hab,  etc.  Mit  Urkhundt  des  Briefs  und  nachdem  ich  nit  aigen  Insigl 
gehabt,  hab  ich  erbetten  obbemelten  meinen  lieben  Hauswürth  Bern- 
harden Steger,  das  er  an  meiner  statt  sein  aigen  insigl  an  den 
Brief  gehangen  hat;  Des  ist  Gezeug:  die  edlen  und  vösten  Michael 
Aunburger  und  Mert  Stainberger  etc.  Alte  Abschrift. 

83.  Eufemias  Gewaltbrief  an  ihren  Bruder  Lorenz.      Wien,  28.  Juni  1536. 

Ich  Eufemia  des  edlen  Georgen  Kuffstainer  zu  Fainfeldt  seeligen 
ehelich  Tochter  und  des  edlen  und  vesten  Christophen  Riettenthaller 
zu  Riettenthall  eheliche  Hausfrau,  bekhenn  für  mich,  alle  meine 
Erben,  thue  khundt  allermäniglich  mit  dem  offen  Brieff :  Nachdem  ich  von 
weylandt  dem  edlen  Achaz  Tenichler  seeligen,  meinem  vorigen 
lieben  Hauswürth  ain  Gemächt-Brieff  umb  mein  ihme  zuebracht  zue- 
bringen  und  Heyrathsgueth  und  Widerlegung  auf  alle  sein  verlassen  an  - 
ligend  Güetter,  nyndert  noch  nichts  ausgenohmen  .  .  .  nehmlich  zwen  Hoff 
undetlichüberlendt  zu  Kirchberg,  frey  Aigen;  itemainHofzuRennestorff, 
so  abbrunnen;  item  ain  öedes  Güetl,  genant  in  Gruben,  so  Lehen  mir  und 
zuvor  meinem  lieben  Töchterlen,  Anndien  genant,  welches  ich  bey 
meinem      lieben    Hauswürth     Tenichler     erobert     etlichen    Ursachen, 


357 

nehmblich  der  Lehen,  die  weill  männlich  Stamb  der  Tenichler  nimmer 
und  zum  Theill  in  Verendtung  kommen,  und  der  orthen  weith  gelegen, 
im  Rath  mein  und  meines  gedachten  Kindts  negsten  Freunds  erfinde, 
das  solch  Güttl  zu  verkhauffen  und  gelegener  anzulegen  .  .  .  habe  ich 
derhalb  mit  Vleis  erbetten  und  Vollmachtgewalt  geben  und  auch  hierin 
in  Crafft  dits  Brieffs  gebe  und  bevelch  dem  edlen  und  vesten  Lorenz en 
Kuffstainer  zum  Greillenstein,  meinen  freundlichen,  lieben  Brüdern, 
also  nachfolgender  Maynung  .  .  .  und  was  mein  lieber  Bruder  in  be- 
rührter Sachen  der  Güetter  belanget,  handlet  oder  lasset,  ist  alles  mein 
gueter  will  und  Mainung  etc.  Zu  Urkund  etc.  Mitsiegler  Hans  Haidt- 
pichl,  Hofmeister  zu  d.  Schotten  in  Wien.  Alte  Abschrift. 

84.  153^,  Juli   1. 
Ich    Euffemia    weilennd    des    edlen    vestn    Achatzy  Tanichner 

seling  gelassne  wittib,  bekhen  und  thue  khundt  offenlich  mit  dem  brieff, 
das  ich  mit  guettem  willen  und  wolbetachten  muet,  auch  umb  merer 
gedachts  meines  hausbiertzs  und  meiner  kinnder  nutz  und  frumen  willen 
die  hernach  bestimbten  galt  unnd  gueter  .  .  .  gantz  ledig  und  frey  umb 
ain  suma  gelts,  der  ich  za  hannden  meiner  kinder  gentzlich  vergniegt, 
bezalt  und  zu.  ir  merer  nutz  und  frumb  gewendt  und  angelegt  uber- 
gebent  und  zuegestelt  hab  dem  edlen  unnd  vestn  Laren tz  Kuef- 
stainer  zum  Greilnstain,  meinem  frandlichen  lieben  bruedern  und 
seinen  Erben  etc.  Das  zu  warn  urkhunt  nab  ich  mit  erböden  den 
edlen  und  vesten  Cristoff  Riettentaller  von  Riettental,  mein 
jezigen  lieben  hauswiert,  das  er  sein  insigel  fuer  mich  und  meiner 
kinnder  an  disen  brieff  gehangen  hat,  des  ist  auch  gezeug  der  edl  und 
vest  Maxmilian  von  Kienwurg  etc.  Geben  zu  Greilnstain  den  erstn 
tag  des  manats  Julius  i.    1536.  Jar.  Orig.  Perg.  Siegel  fehlen. 

85.  Anna's  Heyrathsabrede  mit  W.  v.  Rueber.  27.  November  1544.         Anna. 

Außer  dem  im  Texte  pag.  119  wiedergegebenen  Bestimmungen 
wird  noch  beredet  zum  sechsten,  daß  genanten  Rueber  seiner  ver- 
sprochen Gemahl  auf  sein  Freyhaus  zu  Tulln  mit  allen  seinen  Gemächen 
und  Zuegehörung  ihr  Wittibstull  seye,  des  alles  ungeirret  von  männig- 
lich,  obs  dahin  kemb  und  zu  fällen  erraichet  ungeirret  auch  des  genug- 
samb  Verschreiben  und  haben  solt  auch  dieweil  sy  Wittib  so  lang  zu 
ihren  Wittibstuehl  verordnen  und  genuegsamb  versichern  jährlich  zween 
Muth  Khorn,  zween  Muth  Habern,  ain  Dreyling  Wein;  zum  siebenten, 
das  gedachte  Jungfrau  Anna  Wolfgangen  Rueber  als  zusamen  vesprochen 
Persohnen  auf  den  Sontag  des  heylligen  zwelf  Pötten  Sandt  Andre  nach 
christlicher  Ordnung  und  Aufsazung  der  heylligen  christlichen  Kirchen 
zusammen  geben  und  der  Beyschlaff  auf  dasselb  mahl  im  Schloss  zum 
Greilenstain  seyn  soll.  Des  zu  wahren  Uhrkhundt  etc.     Alte  Abschrift. 


358 

Regina.     86.  Verschreibung  von  Wolff  Benedict  Kornfaill.  7.  Januar  1550. 

Die  Bedingungen  vide  Text  pag.  123.  Außerdem  soll,  falls  sie  von 
Arnsdorff  wegzieht,  die  Ablösung  zu  keiner  anderen  Zeit  als  zwischen 
unser  Frauen  Lichtmessen  und  aller  Man  Vaschingtag  statt  haben.  Zu 
dem  Haus  in  Hörn  oder  Eggenburg  sollen  ihr  jährlich  zu  Unterhaltung 
desselben  für  Wain  und  Getraidt  zu  ihren  Handten  gegeben  werden 
fünffzig  Pf.  Pfg.,  halb  Georgen  und  halb  Michaeli:  wan  sye  aber  ihren 
Wittibstandt  verkhert,  soll  den  Erben  das  Haus  und  die  fünffzig  Pfundt 
Pfening  frey,  ledig  widerumben  heimfallen.  Alte  Abschrift. 

87.  I550>  Jan.  7. 

Ich  Sigmundt  von  Khlum  zu  Terespurg  unnd  ich  Jocham 
Hausmannstetter  zu  Stöcznndorff  bekhennen  für  unns  unnd  all 
unnser  erben,  alls  der  edl  vest  Wollff  Benedict  Kornnfaill  zu  Arnn- 
dorf  zu  der  edln  tugennthafften  jungkhfrauen  Regina,  weillenndt  des 
edlnn  unnd  vesten  Lorenntzen  Khuefstainers  zum  Grellnstain  unnd 
Barbara  seiner  gemahell  eelichenn  tochter  sich  eelich  beheurat  .  .  .  das 
wier  demnach  auff  berürtts  Kornnfaills  vleissig  pitten  seine  rechte  für- 
stanndt  unnd  purgen  worden  sein  etc.      Orig.  Perg.  Beide  Siegel  abgefallen. 

Veronica.    88.  Verschreibung  von  Leopold  Steger.  Seeveldt,  26.  Mai  1555. 

Vide  Text  pag.  125.  Leopold  Steger  verschreibt  gegen  das  Zu- 
bringen der  Veronica  von  500  Pfd.  Pfg.  gleichfalls  500  (nicht  300, 
wie  im  Texte  irrig  gedruckt  ist)  als  Widerlage  und  250  als  Morgengabe 
und  Ehrung.  Im  Falle  seines  Ablebens  bestimmt  er,  es  »soll  ihr  aus  aller 
vahrunden  Haab  der  viertl  Theill  daraus  volgen,  und  zuestehen,  doch 
Mannswehr,  als  Ross,  Harnisch,  Püchsen,  Kugeln  und  Pulffer  ausge- 
schlossen sein,  dergleichen  sollen  meiner  Hausfrauen  ihre  weibliche 
Kleider,  Cleinodien,  Frauenzierd  auch  enndt  und  gebendt,  so  ihr  zue- 
gehörig  bevorstehen,  wo  es  sich  auch  zuetrug,  das  gedachte  mein  liebe 
Hausfrau,  so  alles  in  dem  Willen  Gottes  stehet,  mich  überlebte,  und  zu 
den  Wittibstuhel  raichet,  und  so  sye  ihres  vermächts  Heyrathsguetts, 
Widerleg  und  Morgengaab  von  meinem  nechsten  Erben  abgelöst  wolt 
werden,  so  soll  solche  Ablösung  zu  keiner  andern  Zeit  dan  zwischen 
Weynachten  und  Liechtmessen  beschehen«   etc.  Alte  Abschrift. 


Barbara.    89.  Heyrathsbrief  Leopold  Pöttinger's  v.  Persing.  1.  Februar  1562. 

Vide  Text  pag.  128.  Außerdem  wurde  beredet,  »daß  Jungfrau  Bar- 
bara gegen  ihren  Bruedern  Hanns  Georgen  Khueffstainer  und  allen 
seinen  männlichen  Leibserben  für  und  für  zu  raithen  alles  und  jedes 
vätterlichen  Guets  halben,  allerdings  inmassen  durch  die  Frau  Veronica 
Stegerin  auch  gebohrne  Khueffstainerin,  und  ihr  eheleibliche  Schwester, 


359 

beschehen,  genugsamb  verzeihen,  doch  das  solche  Verzicht  zwischen 
dato  der  Beredung  und  des  Beyschlaffs  aufgericht  auch  geferttiget,  und 
zu  Händen  Hanns  Georgen  Khueffstainer  geraicht  werde,  entgegen 
solle  gedachter  Kueffstainer  seiner  Schwestern  einen  landtleuffigen  Schuldt- 
brieff  hinauszugeben  schuldig  seyn.  .  .  .  Zum  dritten  ist  auch  beredt, 
dass  offtgedachter  Leopoldt  Pettinger  ehegenante  Jungfrau  Barbara  sein 
versprochene  Gemahl  der  ain  Tausent  zwey  Hundert  und  fünffzig  Gulden 
reinisch  auf  seinen  Ambt  Nussdorff  an  der  Traysen  gelegen,  nindert 
noch  nichts  darvon  gesezt  wie  er  dasselb  von  seiner  vorigen  Haus- 
frauen seeligen  Frauen  Barbara  gebohrne  Hauserin  an  sich  gebracht, 
und  als  vill  ihn  dasselb  Ambt  gehörig.  .  .  .  verweisen,  auch  derohalben 
zwischen  dato  und  eines  Monnaths  Frist  einen  genuegsamben  und  landt- 
leuffigen Vermächtsbrieff  aufrichten  solle,  darine  alle  Stuckh  Gült  und 
Einkommen  specifice  sollen  benent  werden,  .  .  .  der  vahrunden  Haab  halben 
ist  beredt,  und  beschlossen,  dass  er  Pettinger  sein  vahrunde  Haab  gleich 
halbe  seiner  künfftigen  Gemahl  zuebringt  und  vermacht  was  also  des- 
selben alles  sein  wird,  und  sye  künfftiglich  miteinander  erobern,  damit 
solle  es  also  gehalten  werden,  welches  unter  genanten  beeden  Chonn- 
leüthen  vor  dem  andern  mit  Todt  vergehet,  soll  dieselb  vahrundt  Haab 
gleich  halbe  dem  lebendigen  Thaill  nachfolgen,  und  der  übrig  halbe 
Thaill  des  abgestorbenen  negsten  Erben  beleiben,  doch  Mannswehr  als 
Ross,  Harnisch,  Püchsen,  und  Pulffer  ausgeschlossen,  desgleichen  sollen 
der  Jungfrau  alle  ihre  Kleyder,  Klainodien,  auch  Enndt  und  Gependt 
und  was  Frauenzierd  genant  mag  werden,  auch  was  wissentlichen,  so 
ihr  durch  ihren  lieben  Hauswürth,  oder  in  ander  Weeg  geschencket 
werden  möchte,  in  allweg  bevorstehen«.  . .  .  Wenn  ihr  der  Wittibstuhl 
auf  dem  Hofe  zu  Persing  nicht  gefällt,  soll  ihr  zu  ihrer  Behausung  in 
Tulln  oder  St.  Polten  »jährlichen  zu  Underhalt  an  allen  ihren  Entgeldt 
gegeben  und  geraicht  werden  zween  Muth  Guts  schwers  Traidt,  zween 
Muth  Haabern,  und  ain  dreyling  Wein  aigens  Gewächs  nit  den  besten, 
auch  nit  den  begigen,  auch  auf  zwo  Kühe  Hey  und  Strey,  sambt 
Notturfft  des  Holz  zu  Brennen,  trug  es  sich  aber  zue,  dass  jezt  ge- 
dachte Jungfrau  Barbara  ihren  Wittibstandt  verkheret,  so  soll  das  Haus 
sambt  der  jährlichen  Underhalt  des  Pettingers  nechsten  Erben  wider- 
umben  frey  ledig  haimbfallen  etc.«  Alte  Abschrift. 

90.  Barbaras  Testament  (vide  pag.  130).  1563,  1.  April. 

Nachdem  ich  Barbara  Pöttingerinn,  gebornne  Khuefstainerin 
von  Greyllnstain,  mit  höchster  erwegung  bedacht  unnd  zu  gemueth, 
auch  hertzen  gefuert  die  sterbligkhait  unnser  der  mennschen,  nemb- 
lichen  daß  ainen  jedem  von  Got  nichts  gewissers  dann  die  ableibung 
unnd  nichts  ungewissers  alls  die  stundt  des  todts,  inn  sonndern 
bedennckhen,    daß    die  zeit    anjezt    allso    gefärlich   unnd    so    geschwindt 


360 

khrannckhaiten  vor  äugen,  daß  wer  anheut  frisch  und  gesundt,  morgen 
khrannckh  unnd  todt,  .  .  .  Damit  aber,  so  ich  die  zeit  meiner  tag  mit 
schickhung  Gottes  beschleuß,  meines  zeitlichen  güetleins  halber  nit  khrüeg, 
irrung  unnd  Widerwillen  von  meinen  nächsten  erben  erwachse,  hab  ich 
mit  zeitlichem  rath,  guettem  freyem  willenn  unnd  inn  Gott  benüegter 
vernunfft  .  .  .  diß  mein  geschafft,  Ordnung  unnd  lessten  willenn  auf- 
gericht  .  .  .  Anfenngkhlichen  als  ich  von  meinen  freundtlichen  lieben 
bruedern  Hannß  Georgen  Khuefstainer  zum  Greilnstain  für  vätter- 
lich  heuratguet  zwayhundert  phundt  phening  emphangen,  dieselben 
meinem  lieben  hauswirdt  Leopolden  Pöttinger  vermächtweiß  zue- 
gebracht,  mit  denselben  solle  es  allermassen  vermüg  unnsers  heuratstytl, 
wie  der  aufgericht,  bleiben  und  gehanndlt  werden.  Soverrn  ich  auch 
durch  den  willen  Got  des  allmechtigen  bei  gedachten  meinem  lieben 
hauswirt  khinder  überkhäm  und  verließ,  ains  oder  mer,  die  noch  jung 
unnd  unerzogen,  so  bit  ich  hiemit  gemelten  meinen  lieben  hauswirt 
durch  Got  und  unser  ehelichen  lieb  wegen,  er  welle  ir  gethreuer 
vatter  und  gerhab  sein,  dem  ich  dann  wissentlich  hiemit  inn  crafft 
diß  meines  testament  darzue  ordne  und  setze,  allen  müglichen  vleiß 
furzu wenden,  damit  dieselben  khinder  zu  der  ehr  Gottes  und  aller 
erberkhait  auferzogen  und  unserm  standt  gemäß  underhalten  werden. 
Darzue  soll  gemelter  mein  lieber  gemahel  Leopol  dt  Pöttinger  all 
mein  guet,  ligundt  oder  varundt,  wie  daß  namen  habe,  nichts  davon 
außgeschlossen,  innen  haben,  und  zu  underhaltung  unserer  khinder  un- 
verrait  gebrauchen,  doch  alles  unverthainlichen,  damit  gedachte  unsere 
khinder  dasjhenig,  so  inen  von  mir  gefallen,  welches  ir  mueterlich  guet 
sein  und  verstanden  werden  solle,  wann  sy  ir  vogtberkhait  erraichen, 
on  abgang  von  ime  oder  seinen  erben  zu  emphahen  wissen  etc. 

Barbara  Pettingerin  geborene  Khueffsteinerin  handschrifft. 
Orig.  Papier.   Die  drei  aufgepreßten  Verschlußsiegel  abgefallen. 

Hans  Georg.     91.  1551,16.  April. 

Ich  Sebastian  Hager  zu  Allentsteig  bekhenn  hiemit  fuer  mich, 
al  mein  erben  unnd  thue  khundt  allermenigcklichen  mit  dissem  offnen 
brieffe,  das  ich  Hannssen  Jorigen  Khuefstainer,  meinem  lieben 
phlegvettern,  zum  Greilnstain,  inn  rechten  aufrichtigen  wechssel- 
weis  funff  Schilling  funffundzwaintzig  phening  gelts  frey  aigen  auf  den 
hernach  benanndten  zwaien  gestifften  holden,  ainer  zu  Opff eisen  wen  dt, 
der  annder  zu  Vellssenperg,  so  jetzo  aufsitzen,  der  zu  Opffelschwendt 
haist  Colman  Pernhardter,  ain  lechen  dient  Jorgii  vier  Schilling  phening, 
unnd  der  annder  zu  Velssenperg  haist  Wolffganng  Schmidt,  so  auch 
Jorgii  diennt  ain  Schilling  funffundzwaintzig  phening  gelts  oder  ain 
phundt  wachs,  ist  auch  ain  lechen,  zu  veldt  unnd  dorff,  die  ich  ime 
zuegesteldt  hab  umb  des  obgemeldten  Hanns  Jorigen  Khuefstainers 


361 

zwaier  holden,  paidt  seshafft  im  dorff  Merckhenprechts,  ainer  genanndt 
Anndre  Schenfeller,  so  jarlichen  Michaelli  diennt  drei  Schilling,  unnd 
der  annder  Hanns  Mendl,  so  auch  jarlichen  Michaelli  diennt  zwen 
Schilling  funffundzwaintzig  phening,  welliche  paide  diennst  auch  pringen 
funff  Schilling  funffundzwaintzig  phening,  darumb  ich  auch  in  namen  von 
obgemelts  Hanns  Jorigen  Khuefstainers  gerhaben,  als  den  edlen 
unnd  ernvesten  Joachim  Volkhra  zu  Stainaprun  unnd  auf  Leibm, 
Wilhalm  Pernnstorffer  zum  Poppm  unnd  Wolffganngen 
Schadner  zu  Egenwurg,  unnder  ierer  ferdigung  ain  gegenwech[s]el- 
prieff  zu  meinen  hanndten  emphanngen  hab  .  .  .  unnd  zu  zeugnis  unnd 
merer  sicherhaidt  der  sachen,  so  hab  ich  mit  vleiß  erpetten  die  edl 
unnd  vesten  Wilhalm  Pernnstorffer  zum  Poppen,  mein  freuntlichen 
lieben  schwager,  unnd  Ludtwigen  Weltzer  zum  Sighardts,  meinen 
freuntlich  lieben  gefadtern  unnd  nachtpern  etc.  .  .  .  Datum  Allentsteig 
den  sechzechenten  tag  mannats  Apprillis  nach  der  gepuerdt  Cristy  taussent 
funffhundert  im  ainundfunffzigisten  jare. 

Orig.  Perg.  Die  3  Siegel  fehlen.      Sebastian  Hager  handtgeschrifft. 

02.  Rädigund  von  Neyhaus.  Verzicht.  23.  12.  1572. 

Ich  Rädigund  weylandt  des  edlen  und  vesten  Caspar  Neu- 
hausers  zu  Rüettling,  und  Maria  ein  gebohrne  Schreiberin 
seiner  Hausfrauen  beeder  seeligen  eheliche  Tochter,  bekhenn  für 
mich  all  mein  Erben  und  thue  khundt  allermäniglich  mit  diesem  offen 
Brief,  wo  der  fürkhumbt,  nach  deme  mich  nach  Abgang  jezt  gedachtes 
meines  lieben  Herrn  Vattern  die  edlen  und  vösten  Georg,  Ennoch,  und 
Balthasar  die  Neuhauser,  meine  freundliche  liebe  Brüeder,  mit  meiner 
Bewilligung,  dem  edlen  und  ehrn vesten  Herrn  Hanns  Georgen  Khueff- 
stainer  zu  Greillenstain  und  Fainfeldt  nach  christlicher  Sazung 
ehelich  verpfiicht  und  mir  für  all  und  jeglich  mein  vatterlich  Angefohl, 
die  mir  von  gemelten  meinen  lieben  Vattern  seeligen  erblich  gefallen, 
darzue  auch  für  all  und  jegliche  erbliche  Angefohl  souill  mir  dessen 
durch  Ableiben  ernenter  meiner  lieben  Muetter  seeligen  erblich  zuge- 
standen sein  möchte,  mit  einer  benenten  Summa  Gelts  undt  ehrlicher 
Ausförtigung,  der  mich  darfür  wohl  benüeget,  und  mich  sambt  meinen 
Erben  hinfüran  wohl  benüegen  solle,  vergnüegt  gänzlich  abgeferttiget 
und  zu  friden  gestellt  haben,  das  ich  demnach  aus  wohlbedachten  Mueth, 
und  freyen  guetten  Willen  unangelehrnt  auch  unbezwungen  mit  Rath 
Gunst  und  Willen  des  obgemelten  meines  lieben  Gemahl,  mich  und  all 
mein  Erben  solches  vorangezeügten  erblichen  Angeföhls  vätterlicher  und 
müetterlicher  Erbschaft  in  allen  anligenden  und  vahrunden  Stückhen, 
gülten  und  Güettern  gegen  den  mehr  genanten  meinen  lieben  Brüdern 
und  allen  ihren  männlichen  Leibserben,  das  Sünn  seyn,  als  lang  das  in 
absteigender  Linie   von  Sünnen    zu  Sünnen    gereicht   und   raichen   mag, 


362 

ganzlichen  verziehen  hab,  verzeich  mich  und  meine  Erben,  auch  dessen 
alles  hiemit,  wissentlich  und  wohlbedächtlich,  in  Crafft  dis  Briefs,  wie 
das  nach  Sazung  der  Recht  und  gemeines  Landts  Gebrauch  ist  in  Öster- 
reich ob  der  Enns  am  allercräfftigsten  und  beständigsten  seyn  soll,  kan 
und  mag,  also,  das  ich  noch  meine  Erben  zu  denselben  meinen  lieben 
Brüedern,  ihren  männlichen  Leibs-Erben  das  Söhne  sein,  solang  das  von 
Söhnen  zu  Söhnen  geraicht,  nun  hinfüran  umb  solch  vätter-  und  müetter- 
lich  Angeföhl  gar  kein  Ansprach  noch  Vorderung  suchen,  oder  üben 
sollen  noch  wollen,  weder  mit  noch  an  Recht,  und  sonsten  gar  in 
keinerley  Weise,  darvvider  ich  obgenante  Rädigundt  Neühauserin  mich 
noch  meine  Erben  keinerley  Genadt  noch  Freyheit,  die  den  Frauen  zu 
Vorthl  durch  gemaine  Recht  gegeben  sein,  und  sonderlich  die  da  sprechen 
das  Frauen  Personen  gemaine  Verzichten  nit  zu  schaden  kommen,  Sye 
sein  dan  der  Freyheit  die  ihnen  gegeben  vorhin  genugsamb  Unterricht, 
und  haben  sich  deren  sonderlich  begeben,  nit  gebrauchen  mügen,  sollen 
noch  wollen,  dan  ich  deren  nit  allein  vorher  zeitlich  und  genugsamblich 
Unterricht  worden,  sonder  hab  mich  derselben  auch  allerdings  gänzlich 
begeben,  allergestalt,  als  ob  solches  vor  offenen  Gericht  und  mit  anderer 
Zierlichkeit  die  nach  Sazung  der  Recht  darüber  gebührte,  nottürfftiglich 
besehenen  wäre,  also  das  ich,  und  wo  ich  nit  wäre,  meine  Erben  diese 
Verzicht  eräfftig  würdig  und  statt  halten  wollen,  die  obgemelten  meine 
liebe  Brüder  und  ihre  männliche  Leibserben  des  Sohn  seyn  mügen  auch 
darauf  mit  allen  obangezeigten  meinen  vätterlich  und  müetterlichen  erb- 
lichen Gerechtigkeiten,  anligender,  und  vahrunder  Gütter,  es  sey  Eigen 
oder  Lehen  nichts  ausgenohmen,  was  mir  dessen  rechtlich  zuestehen 
mechte  mügen,  wohl  allen  ihren  Nuzen  und  frumben  Betrachten,  selbst 
Innhaben,  Nuzen,  Nüessen,  Versezen,  Verkhauffen,  Schaffen,  Machen  und 
Geben,  wem  Sye  wollen,  und  wohin  Sye  verlust  ohne  mein  aller  meiner 
Erben,  und  mäniglichs  von  unsertwegen  Irrung  und  Widersprechen,  wo 
nun  ich  oder  meine  Erben  hierwider  gegen  Ihnen  meinen  lüeben  Brüdern 
und  Ihren  absteygenden  männlichen  Leibserben  von  Vatter:  und  müetter- 
licher  Erbschafft  wegen  einigerley  fürnehmen,  kriegen  oder  rechnen 
wolten,  das  alles  bekhennen  wür  Ihnen  an  aller  statt  Recht  behabt  und 
gewungen,  mir  und  meinen  Erben  ganz  unrecht  und  verlohren,  wo  das 
fürkhumbt.  Wann  sich  aber  durch  Schickung  des  Allmächtigen  begäbe, 
das  viell  ernente  meine  liebe  Brüder  ihre  eheliche  Söhne,  und  derselben 
ehelich  Leibserben  in  absteigender  Linj  von  Söhnen  zu  Söhnen  zuraithen, 
all  Todts  vergiengen,  und  die  verlassenen  Gütter  von  diesem  Stammen 
und  Nahmen  herrührendt,  mit  Erbschafft  an  die  Töchter  und  weiblichen 
Stammen  fallen  wurdten,  als  dan  soll  ich  und  meine  Leibserben  Söhne 
und  Töchter  nach  Einwerffung  jez  empfangener  Haimbsteuer  und  Heürath- 
guts,  neben  dem  weiblichen  Stammen  rechtlicher  Erbschafft  onverzügen 
sein,    treulich  und  ongefehrlich    des    zu    wahren  uhrkhundt    gib   ich    ob- 


363 

gemelte  Rädigundt  Neuhauserin  den  vorgenanten  meinen  lieben 
Brüdern  Georgen,  Ennoch  und  Balthasarn  den  Neuhausern  diesen 
Verzichtsbrieff,  der  mit  des  edlen  und  ehrnvesten  Ehrharten  Geyers 
zu  Osterberg  meines  lieben  Herrn  Bruedern  und  Schwägern  hier- 
anhangenden Insigl  verferttigt  ist,  den  ich  auch  weill  ich  derzeit  kein 
gegraben  Insigl  gehabt,  mit  sondern  Fleis  darumb  gebetten,  doch  ihme 
seinen  Erben  und  Insigl  ohne  Schaden. 

Darauf  so  bekhenn  ich  obgemelter  Hanns  Georg  Khuffstainer, 
das  die  benante  mein  liebe  Gmahl  diese  Verzicht  mit  meinem  Wissen 
und  guetten  Willen  gethann  hat,  das  ich  dan  alles  Innhalts  gelob  statt 
und  vest  zuhalten,  und  hab  des  zu  uhrkhundt  der  Wahrheit  mein  aigen 
Insigl  auch  hieran  gehangen.  Verbünden  uns  hiemit  bey  guettem  Thrauen, 
allen  Innhalt  des  Brieffs  wahr  und  statt  zuhalten,  der  geben  ist  den  drey 
und  zwanzigsten  Tag  Decembris  nach  Cristj  Geburth  zu  Ausgang  des 
fünffzehen  Hundert  zwey  und  siebenzigsten  Jahrs.  Alte  Abschrift. 

93.  Hans  Georg  und  Anna  von  Kirchberg.  Heiratsbrief.  g.  5.  1574. 

Zu  wissen  das  anheunt  dato  den  neynten  May  nach  Christj  unsers 
Erlöser  und  Seeligmachers  Geburth  in  Tausent  fünff  Hundert,  vier  und 
Sibenzigisten  Jahr  ein  chrüstlich  wüllkührliche  und  wohlbedachtliche 
eheliche  Heürathsabredt  zwischen  (wie  im  Kontexte  pag.  147   und   148). 

Am  änderten  ist  durch  beede  Thail  und  derselben  erbettene 
Herrn  Beyständt  beredt  und  beschlossen,  ds  genante  Jungfrau  Kirch- 
bergerin  ermelten  Herrn  Khuffstainer  ihren  versprochenen  ehelichen 
Gemahl  ain  Tausent  Gulden  Reinisch  zu  Rechten  Heürathgutt  zu  bringen, 
dieselben  Herr  Khuffstainer  mit  ain  Tausent  Gulden  landtleüffiger  Wehrung 
widerlegen,  auch  zu  freyer  Morgengaab  fünff  Hundert  Gulden  reinisch 
vermachen,  und  umb  solche  zugebracht  Heürathguet,  Widerleg,  und 
Morgengaab  so  in  einer  Summa  zwey  Tausent  fünff  Hundert  Gulden 
bringet,  auf  seinen  freys  aigen  Güettern  vergwissen,  und  versichern, 
auch  derwegen  vor  dem  Beyschlaff  einen  landtsbräuchigen  Vermächts 
od  Heyrathsbrief  dieser  Abredt  gemäss  aufrichten,  und  zu  Handten  der 
Jungfrau  Gerhaben  verferttigter  gegen  Empfangung  eines  landtleüffigen 
Schuldtbriefs  wegen  des  Heyrathguts,  das  sye  ihme  dasselb  in  Jahres- 
frist wellen  erlegen,  überantwortten  solle.  Wann  sich  dan  begäbe,  das  er 
Herr  Khuffstainer  vor  ermelter  seiner  versprochenen  Gemahl  mit  Todt 
abgieng,  (das  bey  dem  gnädigen  Willen  Gottes  stehet)  so  sollen  ihr  und 
ihren  Erben  die  benanten  ain  Tausent  Gulden  zugebracht  Heyrathguett, 
und  die  fünffhundert  Gulden  Morgengaab  widerumb  frey  ledig  werdten, 
und  haimbgefallen  sein,  damit  verner  nach  ihr  und  ihrer  Erben  Gefallen 
zu  handeln  haben,  und  die  ain  Tausent  Gulden  Widerlag,  mag  sye  ihr 
Lebenlang  nach  seinem  Todt  (doch  unverthunlichen)  inhaben,  nuzen  und 
niessen,    als  Leibgedings  Recht  ist,    aber   nach  ihren  Todt   sollen  ange- 


364 

regte  ain  Tausent  Gulden  Widerleg  hinwider  auf  des  Herrn  Khuffstainer 
negste  Erben  fallen,  dahin  sye  dann  von  Recht  und  Landtbrauch  wegen 
erben  und  fallen  mögen.  Begab  es  sich  aber,  das  offtermelten  Herrn 
Khuffstainer  versprochene  Gemahl  vor  ihm  mit  Todt  abgieng,  das  zugleich 
in  dem  Willen  Allmächtigen  stehet,  so  sind  ebenfahls  die  ain  Tausent 
Gulden  sein  Widerleg  ihme  frey  ledig  worden,  und  haimbgefallen,  die 
andern  ain  Tausent  Gulden  zuebringen  aber,  mag  er  auch  sein  Leben- 
lang unuerkhümert  innhaben,  nuzen,  und  niessen,  und  folgent  nach  seinem 
tödlichen  Abgang,  sollen  dieselben  ain  Tausent  Gulden  auch  auf  der 
Verstorbenen  negste  Erben  fallen,  wie  Leibsgedings  Gebrauch  und 
hieeben  vermeldet  ist.  Der  vahrundten  Haab  halber,  ist  es  dahin  beredt 
und  beschlossen  worden,  wan  Herr  Khuffstainer  vor  seiner  versprochenen 
Brauth  und  zuekünfftigen  Gemahl  mit  Todt  abgieng,  Sye  hetten  Künder 
miteinander  erzeugt,  oder  nicht,  so  solle  ihr  für  alle  vahrunde  Haab, 
darinen  nichts,  dan  ihr  der  Jungfrauen  Leibklaider,  Clainodien,  Ketten, 
Ring  und  Gepändt,  und  was  sonsten  ihr  Frauen  Zier  billich  genent, 
oder  jez;  und  hernach  geschenckht  mag  worden,  so  alles  ihr  beuor 
bleiben  soll,  ausgenohmen,  durch  sein  Herrn  Khuffstainers  Erben  acht 
Hundert  Gulden,  neben  anderer  ihrer  Abfertigung,  sambt  ainem  Frauen- 
waagen und  vier  Rossen  geraicht  und  zugestellt  werden.  Was  dann  dem 
Wittibstuhl  und  wittibliche  Unterhaltung  betrifft,  da  soll  es  also 
gehalten  werden:  Wann  viell  gedachter  Herr  Khuffstainer  vor  offt- 
ernenter  seiner  versprochenen  Gemahl  mit  Todt  abgehet,  das  alles  in 
dem  gnädigen  Willen  Gottes  stehet:  sollen  durch  seine  Erben  ihr  der 
Wittib  jährlichen,  und  jedes  Jahr  besonder,  solang  sie  Wittib  bleibt,  und 
dem  Nahmen  Khuffstainer  nicht  verkheret,  für  die  Wohnung  und  alle 
wittibliche  Unterhaltung  in  baaren  Gelt  zweyhundert  fünffzig  Gulden  zu 
zwo  underschiedlichen  Fristen,  als  halben  Theill  Georgj  und  den  andern 
halben  Theill  Michaelj  geraicht  und  zuegestellt  werden,  doch  sollen  er- 
nentes  Herrn  Khuffstainer  Erben  beuorstehen,  ihr  der  Wittib  selbst 
ain  Behausung  darin  sye  ihren  Standt  gemäss  wohnen  möge,  zu  bestehen 
oder  zu  erkhauffen,  und  ihr  darzue  für  die  Unterhaltung  zwey  Hundert, 
oder  aber  die  obbenennten  250  Gulden  für  alles,  zuraichen,  sye  solle  auch 
wan  es  wie  oben  gemelt  zu  Fahl  kämme,  ihres  Herrn  und  Hauswürths  ligende 
noch  vahrunde  Güetter  abzutretten  nicht  schuldig  seyn,  Sye  sey  dan  zuvor 
verstandenermassen  allerdings  abgeferttiget,  und  der  Billichkeit  nach  ver- 
gnüegt,  die  Abfertigung  solle  auch  zu  keiner  andern  Zeit  im  Jahr,  als  zwischen 
Weynachten  und  Liechtmessen  beschehen.  Auf  dem  Fahl  auch  offt  ge- 
dachte sein  versprochene  Brauth  ihme  über  das  Heyrathguet  ichtes  in 
sein  Gewalt  bringen  wurde,  darumb  soll  er  sye  gleichfalls  genuegsamb 
versichern.  Es  solle  auch  vor  dem  Beyschlaff  die  Jungfrau  Brauth  dem  Herrn 
Gerhaben  ain  landtleüffige  Verzicht  auf  ihre  Brüeder  lauthend,  mit  sein 
Herrn  Khuffstainers  Ferttigung  zuestellen.  Der  Hochzeithaltung  halber 


365 

ist  es  dahin  veranlast,  das  Herr  Khuffstainer  dieselb  selbst  zuhalten 
sich  verwilliget,  dagegen  und  dafür  sollen  die  Herrn  Gerhaben  ihme 
Herrn  Khuffstainer  in  Jahrsfrist  neben  dem  Heyrathgut  erlegen  und  zue- 
stellen  ain  Tausent  Gulden  reinisch,  des  Tags  halben  werden  sich  ge- 
dachte Herrn  Gerhaben,  und  der  Herr  Khuffstainer  mit  einander  ver- 
gleichen, alles  gethreulich  und  ungefehrlich,  zu  uhrkhundt  sein  dieser 
Abredt  zwo  aines  Innhalts  aufgericht,  auch  zu  mehrerer  Bekräfftigung 
durch  den  Herrn  Khuffstainer  als  Breütigamb,  und  anstatt  der  Jung- 
frauen Brauth  derselben  geordneten  Herrn  Gerhaben,  auch  zu  beeder- 
seiths  erbettene  Herrn  und  Beyständt  als  gezeügen  Handtschrifft  und 
Pettschafft  verferttiget,  und  jeden  Theill  eine  zuhanden  gegeben  worden, 
doch  solle  ernenten  Herrn  Beyständten  solche  ihr  Förttigung  ohne  allen 
Nachtheill  und  Schaden  seyn.  Actum  Viechofen  ut  supra. 

Unterschriften  der  eingangs  Genannten.  Alte  Abschrift. 

94.  Hans  Georg  Khueffstainers  Bestallung  zum  Vizedom.        2.  1.  1566. 

Wir  Maximilian  der  annder  etc.  (Anfang  wie  im  Texte  pag.  159) 
also  das  er  Khuefstainer  .  .  .  von  allen  unnd  yeden  unnsern  urbarß  guetern, 
pflegern,  exempt  unnd  anndern  unnsern  ambtleuten  sambt  seinem  zu- 
geordnetem gegenschreiber  getreulich  unnd  vleissig  einnemben  unnd 
darumben,  wie  sich  gebürt,  quittiern,  dasselb  ferrner  auf  unnser  selbs 
oder  unnserer  niderösterreichischen  camer  rät  bevelch  unnd  ervordern 
widerumb  außgeben  unnd  von  solchem  seinem  emphanng  unnd  außgab 
allennthalben  guete  ordenliche  raittung  thuen  unnd  halten,  auch  die 
außzüg  alspald  zu  außgang  ainer  yeden  quottember  auf  unnser  nider- 
osterreichische  camer  überanntwurten,  unns  auch  von  unnsern  urbarn, 
pflegen  unnd  ämbtern.  nichts  enntziehen  lassen  unnd  das  selbs  auch  nit 
thuen,  sonnder  dieselben  unnsere  urbar,  pflegen  und  ämbter,  auch  urbars- 
leut  bey  alter  billichait  unnd  heerkhumen  bis  an  unns  vesstigclich 
hanndhaben  unnd  halten,  alles  innhalt  der  Instruction,  so  ime  verfertigter 
zuegestelt  worden.  Was  ime  aber  ye  zu  zeiten  darinnen  beschwärlichs 
fürfielle  oder  begegnet,  solches  alzeit  an  gedachte  unnsere  verordnete 
niderösterreichisch  camerrät  gelanngen  lassen  unnd  in  solchem  ires 
ferrnern  beschaidts  erwarten,  demselben  gemäß  geleben  unnd  volg  thuen, 
auch  in  disem  unnd  allem  annderm  unnsern  nuz  unnd  frumen  betrachten, 
schaden  warrnen  unnd  wennden  unnd  in  gemain  dasjenig  hanndlen  unnd 
thuen  solle,  des  ein  getreuer  vizdomb  unnd  ambtman  seinem  herrn  zu 
thuen  schuldig  unnd  verpfiicht,  er  unns  auch  darumben  gelobt  unnd  ver- 
schoben ist.  Für  solche  sein  muehe  unnd  amtsverrichtung  haben  wir  ime 
über  die  alt  vizdombambtsbesoldung  unnd  unnderhaltung  der  järlichen 
fünfhundert  gülden,  auch  der  vier  dreiling  wein,  ain  markh  silber  unnd 
zwelf  fueder  muessalz  sambt  den  gehabten  zuestannden  noch  zwayhundert 


366 

gülden  unnd  ain  dreiling  wein,  doch  nur  als  ain  extraordinari  gnaden- 
unnd  zuepueßgelt,  auch  ain  markh  silber  unnd  noch  drey  fueder  salz 
raichen  zu  lassen  genedigclich  bewilligt,  also  das  er  Khuefstainer 
allermassen  wie  der  nächstgewesen  vizdomb  Christoph  Haimer  ge- 
habt, allennthalben  sibenhundert  gülden  unnd  fünf  treiling  wein,  den 
halben  tail  pauwein,  auch  halb  pergkhrecht  unnd  zehennd  des  mittern 
gewächs,  nit  des  bessten  noch  des  schlechtist en,  ain  markh  silbers,  funf- 
zehen  fueder  salz  sambt  freyer  wonung  in  unnserm  vizdombambthaus 
hie,  dann  auch  dise  nachvolgende  zuestännd,  unnd  nemblich:  ain  stukh 
vischwasser  an  der  Schwechat,  unnd  ain  ort  vom  khaltengang,  deß- 
gleichen  am  Fraunbach  unnd  an  der  Triesting,  zu  versteen,  so  weit  die 
vorigen  vizdomb  solche  örter  vischwasser  ruebig  innengehabt  unnd  ge- 
nossen, doch  one  abbruch  der  genachtbaurten  lanndleut  unnd  unnder- 
thonen  habenden  alten  heerkhumenen  billichen  gerechtigkhaiten,  unnd 
das  die  yezigen  oder  khunfftigen  bstanndleut  oder  innhaber  berürter  visch- 
wasser, so  wie  bemelt  zu  dem  vizdombambt  geherig,  wider  die  gebür 
unnd  altes  heerkhumben  nit  beschwärt  werden  ;  mer  zwayunndsechzig 
ain  halb  phunt  ynnslit  von  dem  markht  Pettersdorf;  item  von  den  wiß- 
maden  zu  Himperg  zway  fueder  hey,  doch  gegen  seiner  selbs  bezallung 
des  fuerlons,  dann  auch  die  notturft  prennholz  aus  dem  Khirchlinger 
wald  unnd  Herrnau,  gleichsfals  gegen  bezallung  des  hakher-  und  fuer- 
lons, lezlich  von  den  zwayen  dorffern  Hohen-Ruepperßdorf  unnd  Lassee 
von  yedem  järlich  ain  khalb  zu  seiner  unnderhaltung  haben  solle,  welcher 
diser  bestimbten  unnderhaltung  er  Khuefstainer  sich  (ausserhalb  des  salz, 
des  er  aus  unnserm  salzambt  hie  zu  emphahen,  dann  auch  der  zue- 
stänndt,  die  auch  ir  außgezaigte  ort  haben)  von  dem  ersten  tag  Januarii 
diz  gegenwürtigen  sechßunndsechzigisten  jars,  als  er  in  solch  ambt  ansteen 
wirdet,  anzuraitten  unnd  dann  hinfüran  järlichen  unnd  aines  yeden  jars 
besonnder  von  unnd  aus  den  einkhumben  bemelts  vizdombambts  selbst 
bezallen  unnd  innen  behalten  mag,  die  ime  auch  in  denselben  seinen 
vizdombambts  raittungen  yederzeit  für  richtig  unnd  guet  außgaben  an- 
genumen  unnd  passiert  werden  sollen;  er  Khuefstainer  sol  auch  der 
commission  sachen,  die  das  ambt  nit  anlanngen,  zu  dessto  statlicherer 
Verrichtung  des  ambts  gännzlich  erlassen  werden,  wie  dann  solche  er- 
lassung unnserer  niderösterreichischen  regierung  unnd  camer  also  ver- 
khündt  worden ;  wann  sich  aber  ye  zuetriege,  das  er  vizdomb  in  unnsern 
aignen  unvermeidlichen  geschafften  ausser  des  ambts  extraordinarie  auß- 
zuraisen  hete,  soll  ime  auf  drey  phardt  das  gewondlich  livergelt  unnd 
nemblich  auf  yedes  roß  unnd  man,  tag  unnd  nacht,  zwainzig  khreuzer 
passiert  werden,  alles  genedigclich  unnd  one  geverde.  Mit  urkhunt  diz 
briefs  ime  durch  unnsere  niderösterreichische  camerrät  auf  unnsern  sonn- 
dern  vom  anndern  tag  Novembris  verschines  funfunndsechzigisten  jars 
an  sy  außgangnen  bevelch  mit  unnsern  anhanngundem  insigl  verfertigt. 


367 

Geben  in  unnser  stat  Wienn,  den  anndern  tag- Januarii  nach  Cristi 
unnsers  lieben  herrn  unnd  seligmachers  geburt  im  funfzehenhundert  unnd 
sechßunndsechzigisten,  unnserer  reiche  des  Römischen  im  vierten,  des 
Hunngerischen  im  dritten,  unnd  des  Behaimischen  im  sibenzehenden 
jaren.  Commissio   Domini  electi  Imperatoris  in  consilio  Camerae. 

Auf  der  Plica:  Hannß  Georgen  Khuefstainers  bestallung  umb  das  viz- 
dombambt  in  Osterreich  unndter  der  Enns.  A.  1566.     Orig.  Perg.  ohne  Siegel. 

95.  H.  Georg  bittet  um  Erlassung  des  Vizedombamtes.  17.  6.   1572. 

Allergenedigister  herr,    euer    römisch    khayserliche    mayestät    etc. 
werden  sich  one  zweifl  allergenedigist  zu  erindern  haben,  welchermassen 
auf  die  durch  euer  khayserlichen  mayestät  niederösterreichische  cammer 
räth    mit  mir  gepflegte  handlung    ich    mich   noch   mit  eingang    des  ver- 
wichnen  66isten  jars  (gleichwoll  gott  waiss  mit  etwas  sonderer  ungelegen- 
heit,  jedoch  zu  erzaigung  meiner  underthanigisten  gehorsamb)  zu  disem 
vizdomb  ambt    hab    geprauchen  lassen    und    demselben    bishero    in    das 
sibent  jar    meinem  bösten  vermigen   und   verstehen  nach   beygevvonndt. 
Wie  ich  dann  auch    (da  ich    änderst    eurer   khayserlichen  mayestät   etc. 
darzue  teuglich  oder  geföllig,  und  mich  nicht  sondere  erhöbliche  Ursachen 
daran  verhintreten),    mich  hinfüro  in  andern  euer  mayestät  etc.  diensten 
underthanigist    geprauchen    zu  lassen   verbiettig.    Weill    mich  aber,    wie 
euer  khayserliche    mayestät   etc.    genedigist   wissen  haben  möchten    der 
allmechtig  gott    mit    seiner   genedigen    und    vatterlichen   straf  haimbge- 
suecht,    also,    dass   ich    ain  guette  zeit  her    etwas   fast  schwach    gewest; 
und  ob  es  sich  woll  gottlob  etwas  wenigs   zu  bösserung  schickht,    doch 
besorgen  muess,    dass  ich  hardt  oder  in  guetter  zeit  nicht  wiederumben 
allerdings  zu  meinem  gsunt   und    crefften    werde    khomen  mögen.    Dero 
und  anderer  etlicher  meiner  habenden  erhöblichen  ursach  halben  ich  mir 
nit  getraw,    disem  ambt,    so  allain  grosse  sorg,    müe,  gfär  und  verandt- 
wortung  auf  im  tregt,  in  die  leng  vorzusteen.   Demnach  gelangt  an  euer 
römisch  kayserliche  mayestät    etc.    mein    underthanigist    bitten,    die  ge- 
ruechen    mich    solches    meines   dienst    mit    ausgang    diz    gegenwiertigen 
72istenjars,    daran  sich    one    das    mein  jars  zeit    endet,    allergenedigist  zu 
erlassen.  Und  damit  euer  mayestät  etc.    derselben  genedigisten  gefallen 
nach  das  ambt  desto  bequember  widerumb  ersezen  möge,  hab  ich  solches 
mein  underthanigs  anpringen  bey  euer  khayserlichen  mayestät  etc.  desto 
zeitlicher  thuen  sollen  und  wollen,  und  sodann  eur  römisch  khayserliche 
mayestät    meines    underthanigisten    verhoffens,    bey    sich    selbst    und    in 
anderer  erkhundigung   genedigist   befinden  werden,    dass   ich   one  rumb 
zu  melden  disem  ambt  bishero  meinem  bösten  verstehen  und  vermügen 
nach  fleissig,  treulich    und  erbarlich  vorgestandten    und   mich    nit  allain 
in    dem  ambts,    sondern   auch    andern   villen  commissionsachen   (wiewol 
ich  deren    vermig    meiner   Instruction    und   bstallung    aller    erlassen  het 


368 

sein  sollen,  und  sonderlichen  in  jetz  beschehner  pfandtschaft  bereuttungen) 
gehorsamblich  hab  geprauchen  lassen.  Neben  dem  auch  nit  allain  die 
ambts  gföll  soweit  sich  dieselben  erstreckht,  an  die  orth,  dahin  sy  ver- 
orndt,  verwendet,  sonnder  auch  mein  eigen  gelt,  sovil  in  meinem  ver- 
migen,  unangesehen,  dass  ich  selbst  anderer  orten  schuldig,  und  das- 
selbig  gelt  verzinsen  muess,  in  fürfalleten  unumbgangnen  ausgaben,  an 
ainiges  interesse  treuherzig  dargestreckht  hab.  Wie  dann  in  allen  meinen 
raittungen  von  meinem  selbst  dargelichnen,  oder  durch  mich  anderer 
örtterer  aufgeprachten  gelt  ainiges  interesse  nit  befunden,  und  dennocht 
die  gar  unvermeidtlichen  ausgaben  verricht  worden,  auch  mit  meinen 
raittungen  dermassen  und  zu  rechter  zeit  fürkhomen,  als  etwo  durch  die 
vorige  vizdomb  beschehen  sein  möcht.  Dessen  ich  mich  alles  wie  ob- 
erzelt  in  euer  mayestät  etc.  nederösterreichische  Cammerräth,  als  auf 
die  ich  ambts  halben  gewisen  zugleich  in  des  ambts  gegenschreiber  auch 
vorgewesene  meine  Verwalter  will  gezogen  haben. 

Dem  allen  nach,  so  bin  ich  der  underthanigisten  ungezweifelten 
hoffnung  euer  römisch  khayserliche  mayestät  etc.  werden  hierinen  nit 
allain  meine  in  disem  ambt  und  als  hie  vor  gewesner  beysizer,  sonder 
auch  meines  lieben  vattern  selligen,  welcher  sich  in  eurer  mayestät 
etc.  geliebsten  herrn  vattern  khayser  Ferdinando  löblichister  und 
seliger  gedachtnus  lebzeiten  erstlich  als  ein  beysizer,  dann  als  land- 
untermarschalch  und  auch  sonsten  in  wuchtigen  commissionen 
inner  und  aussers  landts  etlich  jar  gehorsamblich  hat  geprauchen 
lassen,  aber  ainige  gnadt,  ja  auch  sein  völlige  landuntermar- 
schalchs  besoldung  nit  empfangen  hat  etc.  getreue  dienst  aller- 
genedigist  bedenkhen  und  mich  neben  genedigister  erlassung  dises  meines 
diensts  dermassen  mit  gnaden  abfertigen,  damit  nit  allain  ich,  sonder 
auch  meine  nachkhomen  uns  dessen  zu  erfreyen  und  euer  mayestät  etc. 
gnadt  und  milde  desto  mehrers  rüemben  ursach  haben  etc. 

Orig.  Papier.  R.  k.  Hof kammer-  Archiv.  N.-ö.  Herrsch.- Akt.    V.  4. 

95a   Der  Ritterstand  ersucht  Hans  Georg  Khueffstainer,  das  Verordneten- 
amt  anzunehmen.  Konzept  im  L.-A.  A.  II,  3  —  5. 

Wien,   7.  Martii   1577. 

Von  den  im  gegenwärtigen  Landtag  Versammelten  Herrn  Hans 
Georgen  Khueffstainer  anzuzeigen,  »Ehr  wisse  sich  zu  erinnern, 
wasgestalt  er  auf  gemelts  Ritterstands  frdl.  Ansuchen  vor  ainem  Jar 
im  vergangenen  Landtag  sich  gutwillig  erboten,  anstatt  Hn.  Wolf 
Christof  von  Enzerstorff  zu  ainem  Verordneten  gutwillig  gebrauchen 
zu  lassen.  Inmaßen  daß  dieserwegen  einem  ansehnlichen  Ausschuß  voll- 
mächtige Gewalt  gegeben,  in  Aufrichtung  der  HHn.  Verordneten  In- 
struction mit  Ime  Hn.  Khuefstainer  schließlich  zu  handeln,  sintemalen 


369 

sich  aber  die  Sachen  bis  gegenwärtigen  Landtag  verzogen  und  inzwischen 
nichts  verhandelt  worden,  der  Hr.  v.  Enzerstorff  jetzo  aber  auf  sein 
verner  Suppliciren  u.  Anhalten  seines  Verordnetendienstes  albereits  er- 
lassen, So  will  sich  der  Ritterstandt  versehen  und  Ime  Hn.  Khuefstainer 
hiemit  nochmalen  frdl.  ersucht  haben,  Er  werde  nunmehr  auf  die  mit 
Ime  geschlossene  weitere  mündliche  Handlung  unweigerlich  in  mer- 
vermeltes  Verordneten ambt  eintreten  u.  neben  den  andern  Mitverwandten 
zu  gemainer  Landschaft  fürfallenden  Ambtssachen  seine  Person  Um- 
standen nach  getreulich  gebrauchen  lassen,  Wie  der  ofternennte  Ritter- 
stand in  sonderes  Vertrauen  zu  Ime  setzte. 

Und  ob  wol  die  Notturft  gewest,  daß  auf  Ime  u.  die  andern  Ver- 
ordneten ain  Instruction  an  gefertiget  hätte  werden  sollen,  die  weil  aber 
hierin  noch  nit  geschlossen  und  doch  die  Stell  so  durch  gedachts  Hn. 
v.  Enzerstorff  Abtreten  sich  erledigt,  nit  unbesetzt  zu  lassen  ist,  so 
soll  Er  Hr.  Khuefstainer  seinen  Dienst  auf  die  alte  Instruction,  bis 
die  neue  aufgericht,  allermaßen  wie  der  Hr.  v.  Enzerstorff  dies  Ver- 
ordnetenambt  bishero  gehabt,  anjetzo  antreten,  Ihme  doch  darauf  seine 
Besoldung  von  dem  ersten  gegenwärtigs  Monats  angehen.  Doch  alles 
mit  dieser  Bescheidenheit,  zum  Fall  Ime  alsdann  umb  die  neue  In- 
struction zu  dienen  nit  gelegensamb  wäre,  das  Er  diesfalls  unverpunden 
sein  sollte.  Inmaßen  Er  auch  mit  dem  Hn.  v.  Mamming  seinen  Mit- 
verwandten eben  diese  Meinung  hat.  Danach  wirdet  er  Hn.  Khuef- 
stainer sich  zu  richten  haben.  Und  der  Ritterstand  will  sich  bei  Ime 
aller  guten  Willfahrung  versehen.  Gedenk  auch  solches  umb  Ime 
wiederumb  dankbarlich  zu  beschulden.  Actum  etc.« 

96.  Hans  Georg  an  die  Verordneten.  Greillenstein,  9.  Juni  1578. 

Erwürdig,  wolgeborn,  edle,  gestrenge,  insonder  gnedige  und  liebe 
herrn!  Denen  herrn  seindt  samendt  und  sunders  mein  freundtlich  und 
willig  dienst  zuvor  und  hab  derselben  mir  vom  7.  dits  gethan  schreiben 
an  nechten  zwischen  neun  und  zehen  uhr  nachts  empfangen,  auch  den 
inhalt,  alles  die  zehen  tausent  gülden,  so  die  frau  Schwendin  ins  ein- 
nemerambt  als  ein  depositum  richtig  gemacht  und  hernach  der  Rom. 
kays.  Ml.  übergeben  hat,  betreffent,  nach  lengs  vernomen,  wais  mich 
auch,  wie  starckh  hegstgetacht  ir  kays.  Ml.  umb  richtigmachung  be- 
melter  10000  fl.  anhalten  lassen,  guetes  tails  zu  erindern.  Nun  solten  die 
herrn  mir  wol  glauben,  khan  es  auch  mit  warhait  schreiben  und  reden, 
das  ich  nicht  weniger  (als  sy  sovil  an  mir  ist)  dahin  genaigt  und  be- 
ging bin,  zuvorderist  der  Rom.  kays.  M'.  in  dem  und  anderm  nach  aller 
mügligkhait  underthenigist  zu  wilfahren  und  also  sowol  für  mein  person 
als  der  verordnten  samentlich,  bevorab  ainer  ganzen  landtschaft,  irer 
kays.  M*.  kayserliche  genadt  zu  erhalten   und  dagegen   das  widerwertig 

C  KuefEtein.  II.  24 


370 

als  irer  M'.  ungnadt,  müßgunst  einer  landtschaft  und  der  verordnten 
schaden,  schimpf  und  spodt,  auch  merers  ubl,  wie  es  die  herrn  zu  be- 
schluß  ires  Schreibens  nennen,  gern  verhieten  helfen  wolt  und  will.  Ob 
aber  eben  das  darzue  ein  mitl,  das  man  mir  das  gelt,  so  mit  sonderer 
beschwer  zu  der  kriegsbezalung  erhandlt  worden,  und  ich  alberaidt  in 
Hungerischer  werung  empfangen  und  darumen  quittiert,  widerumen 
(welches  hievor  unerhert)  nemen  und  die  muster  und  bezalung  des  kriegs- 
folckh  noch  lenger  als  alberaidt  in  die  16  monat  beschehen,  aufziehen  will, 
das  gib  ich  den  herren  als  mer  verstendigen  wol  zu  erwegen.  Ich  für 
mein  person  khanns  zwar  nicht  darfür  halten. 

Dann  erstlichen  wissen  sich  die  herrn  ungezweifelt  zu  berichten, 
wie  häftig  und  ernstlich  die  kays.  M'.  und  fürstl  D'.  etc.,  erzherzog 
Ernnst,  in  gehalten  landtägen  und  hernach  die  zeit  herumen  wegen 
öfter  und  fürderlicher  bezalung  des  khriegsfolckh  zum  öftermalen  ange- 
halten, was  auch  die  ständt  und  hernach  die  verordnten  für  vertrestung 
und  jungstlich  sowol  dem  kriegsfolckh  als  zuvorderist  der  kays.  M£.  und 
fürstl.  D1.  etc.  einzuesagen  gethan,  nemblich  das  die  bezalung  über  dises 
monadt  gar  nicht  aufzogen  werden  solt. 

Dass  nun  der  herrn  vermainen  nach  von  dem  gelt,  so  ich,  wie 
oben  vermelt,  alberait  auf  der  kriegsbezalung  empfangen  und  ohne  das 
noch  zu  völliger  bezalung  über  die  zwelf  tausendt  gülden  abgehn,  solte 
genumen  werden,  so  ist  gewißlichen  nicht  zu  hoffen,  das  man  so  baldt 
widerumben  mit  der  bezalung  werde  aufkhumen  mügen,  sunder  dieselb 
noch  auf  ein  zwai  monat,  wo  nicht  lenger  eingestelt  werden  müssen, 
was  nun  der  kays.  Mf.  sowol  auch  einer  ganzen  landtschaft,  sunderlich 
in  dem  das  man  an  denen  maisten  gränüzfleckhen  wol  zway  oder 
300  husarn,  also  auch  das  fuesfolckh  ein  so  lange  zeit,  da  doch  khaum 
der  drite  tail  dient,  bezalen  mueß  und  hierdurch  die  gränizfleckhen  vast 
ploß  und  in  gefahr  stehn,  hieraus  für  ein  schadt  auch  den  kriegsleiten 
ein  sundere  hohe  beschwerung  und  denen  verordnten  sunderlich  über 
die  beschehen  vertrestung  für  ein  schimpf  erfolgen  wurde,  das  ist  leicht- 
lich  zu  ermessen. 

Beinebens  auch  das  zu  bedenckhen,  da  man  bemelte  10000  fi.  von 
disem  gelt  in  talern,  wie  es  dann  nicht  anders  sein  khündt,  nemen  solt, 
das  an  yedem  fünf  khreizer  und  also  in  ainer  suma  666  fl.  40  kr.  müesten 
alspaldt  verloren  werden.  Ob  nun  auch  hierdurch  ainer  landtschaft  wol 
gehaust,  das  verstee  ich  nicht,  will  dises  orts  meiner  als  der  ich  mich 
nun  zum  triten  mal  und  seit  vergangen  monat  augusti  auf  die  empfangen 
vertrestung  und  häftig  von  hof  beschehen  vermanen  mit  übrigem  gesindt 
und  rossen,  deren  ich  sunsten  nicht  bedurfte,  beladen  und  bishero  mit 
schwerem  unchosten  erhalten,  geschweigen,  aber  dennocht  den  herrn, 
da  es  ir  ainem  in  ainem  und  dem  andern  also  widerfüre,  wie  es  inen 
zu  muet  were,  zu  bedenckhen  haimbgestelt  haben,   das  die  herrn  under 


37 

anderm  auch  in  irem  schreiben  vermelden,  zum  vall  ich  ye  noch  über 
das  bedenckhen  haben  wolt,  bemelte  zehen  tausent  gülden  dar  zue  geben, 
wissen  sy  zu  irer  endtschuldigung  kheinen  andern  weg,  allain  diß  an 
die  anwesenden  herrn  und  landtleit  beder  ständt  gelangen  zu  lassen,  die 
dann  die  verner  notturft  zu  bedenckhen  haben  wurden.  Da  hette  ich 
mich  solches  gleichsam  Troens  gleichwol  nicht  versehen;  dann  mich 
gedeicht,  die  herrn  hetten  dessen  gar  khaine,  ich  aber  wol  merere  (des 
ich  mir  doch  zuthain  nicht  gedacht)  ursach;  dann,  wie  oben  verstanden, 
es  meines  wissens  nie  erhert,  das  man  ainen,  an  dem  die  bezalung  ge- 
west,  das  gelt,  so  er  alberaidt  in  sein  gwaldt  empfangen,  widerumben 
genumen  oder  darein  griffen  hette,  und  müesse  also  bei  mir  schliessn, 
es  wer  mir  sunsten  nicht  zum  pesten  angesehen,  welches  ich  doch  meines 
verhoffens  nicht  verschuldt,  jemalen  noch  will  ich  die  herrn  nochmalen 
hiemit  freundtlichen  vermanendt  und  ersuecht  haben,  sy  wolten  die  sachen 
dahin  richten,  damit  mir  ins  gelt  nicht  griffen,  sunder  die  kays.  M'.  bei 
gnaden  erhalten  und  in  ander  weg  zufriden  gesteh,  auch  anders,  so 
daraus  ervolgen  m echte  und  zum  tail  obenvermeldt  worden,  verhiet 
werde.  Da  aber  (des  ich  mich  doch  nicht  versiech)  die  herrn  über  das 
alles  bei  irer  mainung  verharren  und  ye  die  vilgemelten  ioooo  fl.  von 
der  khriegsbezallung  zu  nemen  bedacht  und  die  kays.  Ml.  in  andern  weg 
nicht  zu  contendiern  wissen,  so  mueß  ichs  meines  tails  auch  gesehen 
lassen  und  das  übrig  dem  lieben  got  bevelhen ;  und  weiln  ich  ye  derzeit 
von  hie  nicht  abkhumen,  noch  mich  persondlich  hinabverfüegen  khan, 
aus  ursach,  das  die  kays.  comissari,  so  zu  bereitung  und  schäzung  der 
herrschaft  Schaunstain,  meiner  yezigen  pfandtinhabung  verordnt,  alhie. 
Dann  ich  sunsten  sunderlich  derzeit  von  Wien  nicht  wolt  weckhzogen 
sein,  ich  auch  anyezo  mit  leiten,  so  ich  hinabschickhen  und  die  sachen 
vertrauen  mechte,  nicht  versehen,  so  hab  ich  meiner  hausfrauen  hieneben 
geschriben  und  ir  bevelch  geben,  wann  die  herrn  selbst  oder  durch  dero 
secretari  die  schlissln  zum  gelt  begern  wurden,  das  sy  inen  dieselb  als- 
paldt  zuestellen  solte;  da  mögen  alsdann  die  herrn  das  gelt  zu  irem 
gefallen  herausnemen  lassen,  welches  ich  den  herrn  zu  begerter  wider- 
antwort  freundtlichen  zueschreiben  sollen,  und  was  denselben  sunsten 
von  mir  yederzeit  lieb  und  dienst  ist.  Gottes  genediger  segen  mit 
uns  allen. 

Orig.  Pap.  Dienstwillig  H.   G.  Kh. 

97  Wien   1578,  März  24. 

Schadlosbrief  der  drey  Stänndt  von  Prelaten,  herrn  unnd 
der  ritterschafft  des  Erzherzogthumbs  Össterreich  unnder  der  Enns 
für  ihre  im  Texte  pag.  214  genannten  Verordneten.  Unterzeichnet  von 
den  HHn.  Hanß  Wilhalm  Freiherr  zu  Rogendorff,  Landtmarschalch; 

24* 


372 

Urban  Abbt  zu  Mölckh,  Michael  Abbt  auf  Göttweig;  Ulrich  Abbt 
zu  Heylig  Creuz;  Georg  Abbt  zu  Alttenburg;  Georgius  Abbt  zu 
Lillienfeldt;  Gabriel  Strein  etc.;  V.  A.  H.  von  Puecheim;  Ludwig 
zu  Schenkhirchen,  Anger  und  Prellenkirchen;  Nicklas  von 
Pucham,  Freyherr;  Achatz  Herr  zu  Losenstain;  H.  Friedreich 
Herr  von  Zinzendorff;  Cristoff  von  Oberhaimb,  Landuntermar- 
schalch;  Leopold  Kainacher  zu  Reupoldenpach;  Maximilian  von 
Maming;  Bern.  Leo  Gall;  Hans  Stockharner;  Hanns  Thomas 
vonFridesheim.  Orig.  mit  18  Papiersiegeln.  Pap. 


98.  Hans  Georg  an  die  Verordneten.  Allentsteig,  12.  Jänner  1580. 

Denen  herrn  seindt  samendt  und  iedem  insonders  mein  freundtlich 
willige  dienst  iederzeyt  zuvor.  Derselben  mier  vom  5.  dits  aus  Wien 
gethon  schreyben,  ales  die  widerersezung  des  einnemberambts  betreffendt, 
hab  ich  emphangen  und  seines  inhalts  nach  lengs  vernumen.  Bedanckh 
mich  für  das  erste  gegen  denen  herrn  ganz  dienstlich  und  freundlich, 
das  dieselben  mich  als  gleichwol  denen  wenigisten  ieres  mitln  hierüber 
auch  vernemen  und  meines  gemiets  und  guedtachtes  inen  dasselb  hierinen 
verthreilichen  zu  erclärn  begern;  wolt  inen  auch  hierauf  zu  begerter  und 
freundtlicher  antwort  sovil  guetmainendt  anfiegen,  das  ich  mich  zu 
meinem  thail  der  mit  dem  Halbmer  wegen  bemeltes  einnemerambt 
gepflegten  handtlung,  und  das  es  maistes  thails  auch  vast  nuer  allain 
an  der  begerten  generalburgschaft,  das  er  mit  derselben  nicht  aufkhumen 
khine,  bis  auf  mein  iungst  von  Wien  verraisen  und,  wie  ich  verstech, 
noch  auf  dato  erwunden  hat,  gar  wol  zu  erinndern,  war  auch  für  mein 
person  noch  der  mainung,  das  der  Halbmer.  .  .  zu  disem  dienst  doch  nuer 
verwalthungsweiß  möchte  befuerdert  werden,  das  aber  die  durch  ine 
Halbmair  oder  seine  benente  bürgen  furgeschlagne  und  conditionierte 
burgschaft  von  ime  oder  auch  ainem  andern  solt  angnumen  werden,  des 
khunte  ich  meines  thails  gar  durchaus  nicht  raten,  wie  mier  dan  nit 
zweifelt,  die  herrn  als  mer  verständig  wuerden  ohnedas  ein  solche 
burgschaft,  die  warlich  gefährlich  und  misslich  wäre,  nicht  annemen. 
Sovil  dan  den  Khelhamer  belangt,  da  hielt  ich  in  in  warhait  zu  solchen 
dienst  auch  gar  nicht  für  unteiglich.  .  .  Doch  werden  ime  die  herrn 
ierem  beywoneten  verstandt  und  der  sachen  notturft  nach  wol  zu  thain 
wissen,  und  ich  hab  es  allain,  wie  vorgemeldet,  auf  der  herrn  begern 
zu  freundtlicher  antwort  inen  anfiegen,  benebens  mit  denselben  ganz 
dienstlich  und  uns  alle  dem  getreuen  gott  bevelhen  wollen. 

Orig.  Pap.  Dienstwillig  H.  G.  Kh. 


373 

99   Kayser  Rudolfs  Creditiv  für  Landtmarschall  Roggendorff  u.  Cammer- 
praesident  Jörger  an  Hs.  Georgen  Khueffstainer.    Prag  1 1 .  Juli  1 58 1 . 

Wir  Rudolff  der  Ander  etc.  Getreuer  Lieber!  Wir  haben  den 
edlen  Unsern  Räthen,  und  lieben  getreuen  Hanns  Wilhalben  Frey- 
herrn zu  Rogendorf  und  Mollenburg  Erbhoffmaistern  und  Landt- 
marschallen  Unsers  Ertzherzogthumbs  Österreich  und  Helbenhardten 
Jörger  zu  Tollet  Koppach  und  Zäckhing  Freyherrn  auf  Kreys- 
bach,  Obristen  Erblandt  Hoffmaistern  in  Österreich  ob  der  Enns,  Unserm 
Niderösterreichischen  Cammerpraesidenten  auferlegt  und  befohlen,  in 
Unserm  Nahmen,  und  Unser  statt,  bey  dir  Anbringens  und  Wer- 
bung zu  thuen,  wie  du  von  ihnen  vernehmen  würdest,  gnädiglich 
befehlendt,  du  wollest  gedachten  Unsern  Räthen  in  demselben  ihren 
Anbringen,  als  Uns  selbst,  nit  allein  vollkhommen  Glauben  geben  und 
zuestellen,  sonder  auch  darauf  also  willfährig  und  gehorsamb  erzeugen, 
wie  es  der  Sachen  Notturfft  erfordert,  und  Unser  gnädigist  entlich  Ver- 
trauen zu  dir  gestelt  ist.  Das  raicht  Uns  von  dir  zu  sondern  angenehmen 
gehorsamben  Gefallen,  in  Gnaden  (damit  Wir  dir  ohne  das  wolgewogen) 
andern  werths  zuerkhennend.  Geben  auf  Unsern  königlichen  Schloss 
zu  Prag.  Ad  Mand.  S.  C.  Maj.  propr. 

Rudolff.  v.  Sviehenser.  D. 

Alte  Abschrift. 

100.  Kayser  Rudolf  an  Hs.  Georgen  Khueffstainer.      Prag  13.  Sept.  1581. 

Wir  Rudolff  der  Ander  etc.  Getreuer  Lieber!  Du  weist  dich 
gehorsamblich  zu  erinnern,  aus  was  hochbewegenten  Ursachen,  fürnehmb- 
lich  diesem  dem  Erbfeindt  negst  angränzenden  Landt  desselben  Inn- 
wohnern  und  in  gemain  allen  Unsern  Underthannen,  zu  Schutz,  Trost,  und 
Gueten,  Wür  vergangenen  Monnaths  Marty  durch  den  durchleuchtigen 
hochgebohrnen  Ernsten  Ertzherzogen  zu  Österreich  Unsern  freundlich 
geliebten  Brüdern  und  Fürsten  ain  Landtag  halten  zu  lassen,  darinen 
Wür  neben  andern  die  Continuation  der  doppelten  Gült,  wie  die  von 
villen  Jahren  mit  sondern  Nutz  geraicht,  zu  noch  lenger  Erhaltung  der 
Grenitz  auf  dis  ain  und  achtzigiste  Jahr,  gnädigist  begehrt,  die  Landt- 
leüth  aber  des  Herrn  und  Ritterstandts  damahlen  in  Landt-Tag  gegen- 
werttig,  aus  etlichen  fürgewendten  Ursachen,  allein  einen  Termin,  das 
ist  auf  ein  halbes  Jahr  bewilligt,  mit  dem  gehorsamben  Erbietten,  es  als 
dan  an  dem  überigen  halben  Jahr,  auch  nit  erwinden  zu  lassen.  .  .  Die- 
weill  aber  sich  angezogene  der  Landtleüth  halbjährige  Bewilligung  mit 
Ausgang  nechst  verloffenen  Monaths  Augustj  geendet,  und  nit  umb- 
gegangen  werden  kann,  die  Gränitz  zu  unterhalten,  zu  bezahlen,  und 
das  Kriegsvolckh  derselben  Bezahlung  zu  vergwissen.  .  .  so  haben  Wür 
Uns   mit  Gnaden  resolvirt   die  Landleüth  beeder  Ständt  von  Herrn  und 


374 

Ritterschafft  deshalben  auf  den  20isten  Tag,  nechskommenden  Monnaths 
Octobris  in  Unserer  Statt  Wienn  zusam  zu  beschreiben.  .  .  ersuchen  dich 
hierauf,  gnädigist  befehlend,  das  du  auf  den  neünzehenten  Tag  nechst- 
kommenden  Monnaths  Octobris  in  Unser  Statt  Wienn  einkhommen,  den 
vollgenden  Tag  von  wohl  ermelts  Unsers  freundlichen  geliebten  Bruders 
Liebden  Unser  Begehren  anhören,  und  dich  deines  Theils,  mit  willfähriger 
gehorsamber  Antwortt  und  Bewilligung  also  erzeugen  wollest,  wie  es 
von  Alters  Herkhommen,  durch  Uns  gemainen  Weesen  zum  Besten,  mit 
Gnaden  gemeint,  und  dir  und  allen  andern  unvermeidlich  vonnothen  ist, 
darmit  thuest  du  Uns  angenehmbs  guts  Gefallen  gegen  dir  zu  Für- 
fallenheit   hinwider  in  Gnaden   zu  erkhennen. 

Rudolff.  Ad  Mand.  S.  C.  Maj.  propr. 

Alte  Abschrift.  V:  Unverzagt. 

101.  Kayser  Rudolf  an  Hans  Georg  Khuefstainer.  Prag  i.  Mai  1584. 

Wir  wollen  Dir  gnedige  Mainung  nit  bergen  daß  Wir  Dich  zu 
Bereut-  und  Taxirung  der  Herrschaften  u.  d.  E.  so  vermög  der  mit 
unseren  frdl.  geliebten  Brüdern  u.  Fürsten  Ernesten,  Mathias  und 
Maximiliano  Erzherzogen  zu  Oesterreich  getroffenen  brüderl.  Ver- 
gleichung  zu  Ihr.  Lbd.  Fstl.  Residenzen  eingeraumbt  werden  sollen,  neben 
andern  zu  einem  Commissari  deputirt  und  fürgenommen.  Und  bevehlen 
Dir  darauf  gnediglich  Du  wollest  Dich  also  gefaßt  und  in  Bereitschaft 
halten,  wann  Dir  derowegen  der  Tag  u.  Stell  benannt  wird,  welches 
dann  nit  lang  anstehen  soll,  damit  Du  alsdann  auf  dieselb  unser  weiter 
Erinerung  und  Empfahung  der  Instruction  gleichfalls  bald  anziehen,  der 
Sachen  neben  den  andern  Deinen  Mit  Commissarien  beiwohnen  und  abwarten 
mögest,  wie  wir  dann  gdgst  unzweifliger  Zuversicht  sein,  weil  Uns  und 
Unsern  geliebten  Brüdern  sonders  daran  gelegen,  Es  auch  im  Land  u. 
in  wenig  Tagen  zu  errichten  ist,  Du  als  Unser  Rat  u.  Unterthan  werdest 
Dich  diesfalls  außer  einiger  Difficultät  unterthänigst  u.  gutwillig  befinden 
laßen.  Daran  vollbringst  Du  Unsern  gnädigen  Willen  und  Mainung. 

Hofk.- Archiv.   Gedenkbuch  145  pro  1584,  Fol.  263. 

102.  Schauenstein.  Kaufbrief.  Wien,  Hl.  Dreikönigstag  6.  1.   1576. 

Ich  Jacob  Lanndsidl  etc.  bekhenn  für  mich  unnd  all  mein  erben 
mit  disem  brieff  unnd  thue  khundt  allermenigchlich,  das  ich  auf  vor- 
geenden  der  Römischen  khays  Majestät  etc.  unnsers  allergnedigisten 
herrn  etc.  consens  dem  edlen  gestrenngen  herren  Hannß  Georgen 
Khuefstainer  zum  Greillenstain  unnd  Fainfelden,  irer  Majestät 
etc.  Rath  unnd  Regenten  der  niderössterreichischen  lannde, 
das  schloß  unnd  herrschafft  Schaunstain  im  ertzherzogthumb 
Össterreich  unnder  der  Enns  gelegen,  so  mier  nach  weillendt  Khaiser 
Ferdinandt  hochlöblichister   gedächtnus   auf  mein  leben  lanng    pfanndt- 


375 

weiß  eingeben,  mit  allen  seinen  unnderthonen  ein-  und  zuegehörungen, 
nutzungen  unnd  geföllen,  umb  die  mier  darauf  verschribnen  pfannde, 
gnaden  und  pausuma,  so  laut  der  verschreibungen,  die  ime  herren 
Khuefstainer  hieneben  originaliter  zuegestelt  werden,  in  ainer  suma 
zusamen  gerechnet  benenntlichen  funftaussendt  zwayhundert  fünf  gülden 
unnd  neunzehen  Khreutzer  bringen,  darunder  aber  die  zwaydaussendt 
gülden,  so  mier  aus  der  mautt  zu  Stain  jerlich  mit  ainhundert  gülden 
verzinst  von  ir  Majestät  etc.  auf  Schaunstain  geschlagen  unnd  versichert 
worden,  auch  geraidt  unnd  verstannden  werden  sollen,  wie  dann  ir 
Majestät  etc.  soliche  Versicherung  auf  mein  gehorsambiste  bith  auf  ge- 
dachten herren  Khuefstainer  unnd  seine  erben  umbgeförttigt  haben,  auß 
meiner  gwaldt  und  nutzung  frey  ledigclich  übergeben  unnd  die  Schaun- 
stainischen  unnderthonen  aus  meiner  pfanndts  glubd  verrer  an  ine  ge- 
wissen hab,  tbue  das  auch  hiemit  wissentlich  unnd  in  khrafft  dits  briefs 
also  unnd  dergestaldt,  das  er  herr  Khuefstainer  oder  seine  erben  be- 
melten  pfanndtschilling  Schaunstain  inn  aller  dermassen  unnd  beschaiden- 
hait  nun  hinfüron  wie  ich  halten,  nutzen  unnd  brauchen,  auch  von  jetzt 
vorbemelten  zwaydaussendt  gülden,  die  jerlichen  hundert  gülden  zinß 
aus  der  maut  zu  Stain  von  einganng  des  jetzverschinen  funfundsibenzi- 
gisten  jar,  wie  durch  mich  beschehen  mögen,  nun  auf  khunfftig  so  lanng 
einnemen  solle  unnd  mag,  biß  die  von  ime,  seinen  erben  oder  wem  sy 
es  ferrer  übergeben  werden  mit  bezallung  angezaigter  darauf  geschlagner 
zwaydaussendt  gülden  haubt-  und  gnadengelt  sambt  anndern  darauf 
habenten  pfanndtschilling  abgelest  werden,  one  meine  unnd  der  meinigen 
irung  unnd  einträg  etc.  Unterschrieben  von  Cristoff  von  Oberhaimb 
zu  Winckhlberg  khays.  Rath  unnd  lanndtuntermarschall,  unnd  Eras- 
mus  Leysser  zu  Jedoltsperg  lanndtschaffts  Einnehmer. 

Orig.  Perg.  Die  drei  Siegel  fehlen. 

103.  Bestallung  f.  Maria  Laach.  Greillenstein,   15.  Mai  1600. 

Heut  dato  den  funffzehenten  tag  May  im  aintausent  und  sechs- 
hundersten  jar  hab  ich  Hannß  Georg  Khuefstainer  zum  Greiln- 
stain  und  Fainfelt  auf  Spiz,  Zaissing  und  Puechberg,  Pfandt- 
inhaber  der  Herrschaft  Schaunstain  am  Camp  etc.  Rom.  khays. 
Ml.  etc.  Ratt,  den  erwierdigen  und  wolgelerten  Herrn  Magister 
Georgium  Hoeschell  von  Augspurg  zu  ainem  Seelsorger  und  Pfarr- 
herr auf  die  Pfarr  zu  Laach,  so  mir  mit  grundt-,  vogdtey  und  Lehen- 
schaft zuegehörig,  bestöldt  und  aufgenomben,  darneben  auch  mit  ihme, 
wie  er  sich  in  seinem  Ambt,  Lehr  und  Leben  verhalten,  und  was  dar- 
gegen  sein  järliche  Underhalt-  und  Besoldung  sein  solle  etc.  volgender- 
massen  geschlossen. 

Anfenglich  und  für  das  erste  solle  ernanter  Herr  Magister  alle 
und  jede  Son-  und  gewönhliche  Fesst-  und  Feyrtäg  die  Predig  göttliches 


376 

Worths  den  biblischen  Schrifften,  dreyen  Symbolis,  der  lieben  Aposteln, 
Concilii  Niceni  und  S.  Athanasii,  der  Augspurgischen  Confession  und 
darüber  ervolgten  Apologiae,  auch  den  Schmalekhaltischen  Articuln,  der 
doctrinae  Lutheri  und  desselben  grossen  und  khlainen  Cathechismo 
gemäß  etc.  alda  zu  Laach  in  der  Pfarrkhirchen  verrichten  und  allerdings 
im  Predigen  und  sonnst  andern  Colloquiis  der  beiden  Schuell-  und  philo- 
sophischen Wörther  Substantiae  et  accidentis  und  der  darauß  hin-  und 
wider  erwachsenden  irrigen  Disputationen  in  der  Lehr  von  der  Erb- 
sünnde  etc.  muessig  stehen  und  sich  zu  kheiner  Parthey  machen;  da 
ihme  aber  dergleichen  von  andern  zuegemuth  und  ichtes  moviert  werden 
wuerde,  mag  er  solches  gegen  denselben  privatim  und  ausser  der  Canzl 
mit  gebuerlichen  Beschaidenhait  veranthworthen. 

Darnach  und  zum  andern  solle  gemelter  Herr  Magister  alle  Son- 
täg  nach  Essens  die  cristliche  Khinderlehr  halten  und  in  derselben  den 
Catechißmum  Lutheri,  auch  sonnst  andere  einem  jeden  Cristen  zu  wissen 
notwendige  Fragstuckh  mit  den  Khindern  exercieren. 

Dritten,  wan  sich  an  denen  Son-  oder  Feyrtagen,  auch  sonnst  in 
der  Wochen  Communicanten  anmelden,  solle  mehrgedachter  Herr  Magister 
dieselben  orndlich  wie  der  cristlichen  Khirchen  Gebrauch  ist,  nach  an- 
gehörter Beicht  absolvieren  und  ihnen  darüber  das  hochwierdige  Sacra- 
ment  des  Altars  nach  Einsezung  unsers  Herrn  und  Heylants  Jesu  Cristy 
raichen.  Dan  auch  die  heilige  Tauf,  wie  solche  von  Gott  verorndt  und 
in  beruerten  baiden  Catechismis  Lutheri,  auch  der  durch  die  zween  löb- 
lichen Ständt  von  Herrn  und  Ritterschaft  des  Erzherzogthumbs  Öster- 
reich under  und  ob  der  Ennß  etc.  überraichten  Khirchen-Agenda  be- 
griffen ist,  verrichten  und  erthaillen,  gleichermassen  es  auch  mit  der 
Copulation  neuer  Eheleuth  halten. 

Fuer  das  Viertte:  wann  ein  Leich  vorhanden,  solle  Herr  Magister 
dieselb  mit  Gesang  und  Gebeth  christlich  zue  Erden  bestatten,  und  das 
Conduct  verrichten,  auch  da  es  begert  wierdt,  ein  Vermahnung  oder 
Leichpredig  thuen,  und  in  Summa  alles  das  halten  und  verrichten,  wie 
es  jederzeit  bey  angeregter  Pfarr  zu  Laach  der  Gebrauch  gewest,  bey- 
nebens  auch  das  thuen,  was  einem  frommen,  getreuen  und  cristlichen 
Seelsorger  zu  Fortpflanzung  des  lieben  Evangelii  und  hailsamen  unver- 
fälschten Wortt  Gottes  woll  ansteet  und  gebuerth,  auch  seiner  under- 
gebnen  Pfarkhinder  und  anderer  Zuehörer  Seelen  Seligkhait  fuerder- 
samb  und  nüzlich  ist,  sonderlich  aber  auch  inn  und  ausserhalb  der 
Khirchen  allerhandt  irrigen  Disputationen  mit  den  Catholischen  und 
andern  genzlich  muessig  gehen  und  sich  sonnst  in  Lehr,  Leben  und 
Wanndl  unsträflich  und  sovil  müglich  dermassen  verhalten,  damit  er  zu 
ainicher  Ergernuß  nit  Ursach  gebe. 

Auf  solches,  wann  es  beschiecht,  und  Herr  Magister  disem  allem, 
wie  vorstehet,    als   er   sich  vermitist  göttlicher  Gnaden   und   Beistehung 


377 

des  heyl.  Geistes  zu  thuen  erbothen,  gehorsamblich  nachkhombt,  hab 
ich  ime  für  solch  sein  Ambt  und  Verrichtung  erstlich  ein  freye  Wohnung 
daselbst  zu  Laach  zu  verordnen  und  geben,  dann  für  alles  und  jedes 
neben  der  alda  von  Alters  herkhomenen  Collectur  des  schwären  und  ringen 
Getraidts,  sowol  denen  gebreuchigen  accidentalibus  (doch  das  niemants, 
sonderlich  die  Armen  wider  die  alt  Gerechtigkhait  oder  ihr  Vermügen 
nit  übersezt  oder  beschwärth  werden)  auch  in  parem  Geldt  wechentlich 
ain  Gulden  zu  raichen  zuegesagt  und  verwilligt,  und  solle  sich  solche 
Bestallung  nechst  khoment  Petri  unnd  Pauli  dis  Jahrs  anfahen  und  ihme 
entzwischen  der  wöchentlich  Gulden  für  alles,  wie  bißhero  bschechen, 
geraicht  werden.  Wann  ime  aber  das  durch  die  Herrn  Grabmerischen 
dorthin  gehn  Laach  gestifftes  Beneficium  sambt  dem  Einkhomben  richtig 
gemacht  und  verliehen  wuerdte,  soll  dise  Bestallung  allerdings  gefallen 
und  aufgehebt  sein  und  es  bey  dem  verbleiben,  wie  es  mit  denen  vorigen 
Pfarherrn,  sonderlich  jüngst  abgestorbnen  Herrn  Khrölln  seligen  gehalten 
worden  ist,  treulich  ohn  geverde.  Deß  zu  Urkhundt  seindt  diser  Bestal- 
lung zwo  aines  Inhalts  under  meiner  angepornen  Fertigung  aufgericht, 
die  aine  ime  Herrn  Magister  angehendigt,  die  ander  aber  mit  seiner 
auch  darunter  gestölten  sonderlichen  Hanndtschrift  unnd  Obligation,  das 
er  disem  allem  gehorsamlich  wöll  nachkhomben,  durch  mich  aufgehebt 
und  behalten  worden.  Actum  Greilnstain  wie  im  Eingang  vermeldt. 
L.  S. 

Ich  M.  Georgius  Hoeschelius  gelobe  mit  Verleyhung  göttlicher 
Gnaden  disem  allem  wie  vorsteth  also  getreu,  erbar  und  gehorsamlich 
nachzukommen.  Zu  Urkund  habe  ich  diß  in  mangel  eigen  Pettschaffts 
mit  eigner  Hand  hierunter  gestallt  und  geschriben.  Actum  Greilnstein 
wie  im  Eingang  der  Bestallung  gemeldt.        Orig.  Pap.  mit  Pap.  Siegel. 

104.  3- Juli  1561. 
Hans  Wilhelm  Freiherr  zu  Rogen dor ff,  obrister  Erblandhof- 
meister in  Oe.  u.  d.  E.  verkauft  seine  freieigenen  Zehnte  zu  Edlpach  und 
Stiechsendorf  an  den  edlen  und  vesten  Hanns  Georgen  Kuef- 
stainer  zum  Grellenstain.  Zeuge  der  edle  u.  veste  Georg  Schau- 
hinger zu  Limb  erg.                               Orig.  Perg.  Die  zwei  Siegel  f etilen. 

105.  St.  Bernhard,   14.  Juni   1563. 
Barbara  Grueberin    abbtesin   zu    Sanct  Bernhardt   im  Peug- 

reich  und  der  Convent  tauscht  von  Hans  Georg  Khuefstainer  zu 
Greylnstain  2  Unterthanen  zu  Neunkirchen  und  Fraunhoven  ein 
gegen  2  andere  zu  Frankenreuth  um  von  dem  dem  Kloster  resul- 
tirenden  Uebermaße  die  versetzten  Unterthanen  des  Gotteshauses  zu 
Doberndorf,  Hauspach,  Dietmans  und  Moidrautz  wieder  zurück- 
lösen zu  können.  Orig.  Pap.  mit  zwei  Papier  siegeln. 


378 

106.  12.  Decemb.   1567. 
Der    edle    und   gestrenge    Hr.  Leopold   Hauser   zu  Kharlstain 

verkauft  dem  Hans  Jorigen  Khuefstainer  zum  Greillenstain  und 
Fainfeldt,  R.  Kais.  Maj.  Rath  und  Vitzdomb  in  Oe.  u.  d.  Enns  den  öden 
Purkstall  Primmestorff  sammt  ödem  Teich  u.  Kalkofen  und  Gerech- 
tigkeiten um  400  Pfd. -8-,  Wiesmahd  600  fl.,  Fisch wasser  2750.,  Gehölz 
12  fl.  p.  Joch,  Dorfobrigkeit  31  Pfd.,  die  Robot  außerhalb  derselben 
ioo$f.  {>  etc.  Zeugen:  Christof  von  Oberhaimb  zu  Winckhlburg, 
R.  K.  M.  Rath  u.  Landuntermarschall,  Christof  Rueber  zu  Pichsen- 
dorf, Christof  von  Sonderndorf  zu  Khirchberg  a.  Wald  u.  Leon- 
hardt  Neuhofer  zu  Pergau  u.  Poppen. 

Orig.  Pap.  mit  sechs  Siegeln  i.  N.-ö.  Landesarchiv,  B.  32  de  1567. 

107.  Wien,  25.  Mai  1571. 
Wolf  Seyfridt  von  Trenbach  zu  St.  Merten,   Purckhart  und 

Neupaw,  Fstl.  Passauischer  Rath  und  Pfleger  am  Oberhauss  be- 
kennt. Nachdem  sein  f.  1.  Vetter  Veith  Ruedolf  von  Trenbach  zu 
Parsenprun  sei.  die  Vesten  Weynern  laut  Kaufsabrede  v.  10.  August 
1567  noch  in  seinem  Leben  dem  edlen,  gestrengen  Hn.  Hans  Georgen 
Khuefstainer  zum  Greilnstain  und  Fainfeldt,  R.  K.  M.  Rath  und 
Vizdomb  in  Oe.  u.  d.  E.  verkauft,  Seyfrid  aber  nach  dem  Tode  V. 
Rudolfs  als  nächster  Erb  u.  Blutsfreund  seine  Erbgüter  mit  Gerichts- 
handen  eingenommen  hat,  so  bestätigt  er  den  Verkauf  des  frei  eigenen 
Edelmannssitzes  Weynern  sammt  allen  Ein  u.  Zugehörungen,  darunter 
der  Hof  Lindaw  und  das  Dorf  Grassaw,  beide  1.  f.  Lehen  etc.  für 
seinen  frdl.  1.  Schwägern  H.  Georg  Khueffstainer.  Zeugen:  die  edlen, 
hochgelehrten  u.  veßten  Hn.  Sigmund  von  Oedt,  beder  Rechten  Dr., 
R.  K.  M.  Rath  und  Regent  der  N.-ö.  Lande,  auch  Obrister  kais.  Super- 
intendent der  löbl.  Universität  zu  Wien,  Hr.  Sebastian  Pöttinger 
zum  Wasen,  Fstl.  Rath  und  Hofmeister  zu  Passau,  Hr.  Lorenz  Saurer 
von  Saurburg,  K.  M.  Rath  u.  Landschreiber  in  Oe.  u.  d.  E. 
Orig.  Perg.   Die  vier  angehängt  gewesenen  Siegel  fehlen. 

108.  Wien,  7.  März   1572. 
Jerg  Grassauer  von  Grassa  und  Catharina  Grassauerin  ein 

geb.  von  Riedtschitz,  Chonleute,  verkaufen  dem  edlen  gestrengen  Hn. 
Hann ss  Jerg en  Khuefstainer  zu  Greilenstainu.  Fainfeldt  R.  K.M. 
Rath  u.  Vizdomb  bei  Verwendung  des  gemeinen  Schadenbundts  ihre 
Vesste  Grassa  welche  zu  Lehen  rührt  vom  Erzhzgthumb  Oesterreich 
u.  d.  E.  Siegler:  Wilhalmb  von  Hofkirchen,  Freiherr,  Hofkriegsrath 
(anstatt  der  Catharina),  dann:  Christof  von  Oberhaimb  auf  Winckhl- 
berg,  Rath  u.  Landuntermarschall,  Wolf  Christof  von  Enzestorff 
zu  Enzestorff  im  Langenthai,  Rath  u.  Beisitzer  der  Landrechte, 
auch  Verordneter.  Orig.  Perg.  Die  vier  Siegel  fehlen. 


379 

109.  Wien,  23.  April  1578. 
Adam  Mayr    zu  Zettenreuth    und    Margaretha    sein    eheliche 

Hausfrau  geb.  Grienpeckhin  zum  Ottenperg  verkaufen  dem  edl. 
u.  gestr.  Hanns  Georgen  Khuefstainer  zum  Greillnstain  und 
Fainfeldt  R.  K.  M.  Rath  u.  Verordneter,  ihr  Dorf  und  Dorfobrigkeit 
zu  Pernschlag,  so  frei  eigen  ist,  sammt  allem  Zubehör  u.  Gerechtig- 
keiten. Siegler:  anstatt  der  Margaretha  deren  frdl.  1.  Schwager  Bern- 
hard Amstetter  zum  Zvvehrenwach  u.  Pirhah. 

Orig.  Perg.  mit  drei  aufgepreßten  Papiersiegeln. 

110.  Wien,   3.  Septemb.   1573. 

Kaiser  Maximilians  IL  Lehenbrief  auf  seinen  Rath  den  Ge- 
treuen Lieben  Hans  Georg  Khuffstainer  als  geordneten  Gerhaben  und. 
Lehentrager  weil.  Leopoldten  Pöttingers  nachgelaßenen  ungevogten 
Sohnes  mit  Namen  Hans  Christoph  als  Erben  seines  Vaters,  über  den 
Prüelhof,  die  Pruelpoint  13  Tagwerk  Wysmath  und  ain  Mühl  ge- 
nannt die  Laynkhos.  Gezeichnet:  Os.  Frh.  v.  Eyzing,  Statthalter, 
v.  Kürchhammer,  Kanzler,  Hans  von  Haym  z.  Reichenstein,  Sigm. 
von  Oedt,  Dr.  Alte  Abschrift. 

lila.  Codex  v.  J.  1584. ')  Hans  Georg  von  Khuffstein. 

Greillenstein  und  Feinfeld.  Unterthänige  Häuser:  Ramsau  2, 
Tautendorf  13,  Röhrenbach  18,  Gobelsdorf  9,  Fainfeld  21,  Wutzen- 
dorf  13,  Frankenreuth  9,  Waiden  11,  Aepfelgschwendt  1,  Kreusen- 
berg  oder  Kienberg  221),  Alt-Pölla  10,  Schmerbach  1,  Wetzlas  3, 
Loibenreuth  12,  Atzlasdorf  1,  Scheiddorf  4,  Flachau  1,  Kühbach  2, 
Pertnschlag  od.  Bernschlag  23,  Daiss  2.  Warling  1,  Diehlsdorf  1; 
Unter  Manhartsberg:  Matzlsd orf  3,  Alberndorf  9,  Haugsdorf  2. 
Item  wegen  der  Herrschaft  Spitz  unterthänige  Häuser:  Blizen- 
dorf  2,  Schlanberg  5,  Laach  15,  Zaissing  13,  Thalhaim  4.  Kefering  ig, 
Krussbuch  6,  Wilndorf  27,  Schwallenbach  22,  Markt  Spitz  157;  Ob  d. 
Wiener  Wald:  Arnsdorf  12.  Wegen  Eppenberg:  Eppenberg  20, 
Altenreuth   1.  —  Summa:  497. 

111b.  H.  Georgs  Einlage  v.J.  1558  über  Greillenstein  und  Feinfeld.3) 

Erstlichen  was  zu  der  Vesten  Greillenstain  jährlich  zugehörig. 
Behauster  Güter  Dienst  zu  Loibenreuth,  Taures,  Rernbach,  Tautendorf, 
Weczles,  Aczlestorff,  von  öden  Gütern  zu  Leobenreyt  und  Taures,  Über- 
landdienst  darauf  keine  Steuer  geschlagen  zu  Peugen,  Faschunghennen 
jährlich  zu  Leobenreyt   12,  Rernbach  34,  Tautendorf  26. 

')  Schloßarchiv  Ottenstein,  Codex  1584. 

2)  Wahrscheinlich  Felsenberg.  Ldsk.  Monatsbl.  1902,  p.  142. 

»)  L.-A.   168.  O.  M. 


380 

Was  ich  Vischwasser  und  Einsetz  auf  Zehnlecz  hab,  brauch  ich  zu 
Haus  Nohturff. 

Was  zu  der  Vesten  Feinfeit  gehört  wie  volgt: 

Im  Dorf  daselbst  von  behaustem  Gut  Dienst  sambt  der  Mühl  dabei, 
zu  Weiden,  Velsenberg,  Wuczendorf,  Marchrstorf,  Frankenreut,  Neu- 
kirchen, Summarein,  Dieterstorff,  Goblestorff,  von  öden  Gütern  zu 
Velsenberg,  von  Überlandten  zu  Velsenberg,  zu  Feinfeld,  Traidtdienst 
zu  Gosselsdorf,  Faschunghennen  zu  Feinfeld  34,  Weiden  22,  Wutzen- 
dorf,  Frankenreyt,  Weingarten  zu  der  Vesten  Feinfeld  gehörig  zu 
Diernbach  Viertl,  ain  Viertl  zu  8  Thlr.,  zu  Markerstorff  ain  Viertel. 
Das  zu  Urkundt  etc. 

Die  Summe  der  taxierten  Gült  betrug  XL  Villi  Pfd.  IUI  ß  III  ft. 
Nachträgliche  Eintragungen  bis  1575. 

112.  Freiherrn-Diplom.  Prag,  2.  Februar  1602. 

Wir  Rudolff  der  Ander  etc.  .  .  .  Weillen  wir  dann  gnädig- 
lich  wahrgenohmen  und  betrachthet,  das  uhralt  adelich  Geschlecht 
und  Herkhommen  der  Khueffstainer  zu  Greillenstain,  darinnen 
Sye  als  Landtleüth  des  Ritterstandts  Unsers  Ertzherzogthumbs  Öster- 
reich, und  sonsten  bey  männiglich  wohl  bekhant,  des  gleichen  die 
ritterlichen  und  adenlichen  Tugenten  und  Thatten,  deren  sye  sich  und 
allwegen  vor  unvordenckhlichen  Jahren  hero  beflissen,  wie  auch  die 
angenehmen  getreuen  nuzlichen  und  ersprüsslichen  Dienste, 
so  sye  Unsern  löbl.  Vorfahren  am  Reich  römischen  Kaysern  und  Königen, 
in  Tragung  vieller  unterschiedlicher  vornember  Ambter  und 
Dienst,  insonderheit  aber  nit  allein  Unsers  Raths  und  getreuen  Lieben, 
Hanns  Georgen  Khuffstainers  zu  Greillenstein  Vatter,  weylandt 
Lorenz  Khuffstainer  Unserm  geliebten  Anherrn  Kayser  Ferdi- 
nanden als  Ihrer  Maytt.  Rath  und  Landtuntermarschall,  in 
Osterreich,  sonder  auch  er  Hanns  Georg  Khuffstainer  fast  von 
Jugend  auf,  weylandt  Unsern  geliebten  Herrn  Vattern  Kayser  Maxi- 
milian dem  Andern  etc.  bayder  hochlöblicher  Gedächtnus,  als  Ihrer 
Maytt  Rath  und  Dienner,  wie  auch  vill  Jahr  hero  Uns  und  Unsern  löbl. 
Haus  Österreich  in  villen  wichtigen  und  geheimben  Sachen,  an- 
sehnlichen Commissionen  und  Verrichtungen,  gehorsamblich  er- 
zeigt, und  bewisen  hat,  noch  täglichs  thuet,  und  hinführo  zusambt  seinen 
Söhnen,  zu  erzaigen  sich  gehorsamblich  erbiettet,  auch  wohl  thuen  kan, 
und  soll,  so  haben  Wür  demnach  mit  wohlbedachten  Mueth  und  gueten 
Rath,  rechter  Wissen,  und  aus  selbst  aigener  Bewegnus  bemelten  Hanns 
Georgen  Khuffstainer  zu  Greillenstain  diese  besondere  Gnadt  gethan, 
und  ihne  auch  seine  eheliche  Leibserben,  und  derselben  Erbens  Erben, 
ihres  Nahmens,  und  Stammens,  Mann-  und  Frauenpersohnen,  aus  römi- 
scher kayserlicher  Macht  und  Vollkhomenheit,  in  den  Standt,  Ehr,  Würde, 


381 

Gemainschafft,  Schar  und  Gesellschafft  der  gebohrnen  Freyherrn  und 
Freylein  erhebt,  gefreyet,  gewürdiget,  und  gesezt,  und  andern  Unsern 
und  des  heyl.  Reichs,  auch  Unserer  Königreich,  erblichen  Fürstenthumb 
und  Lande  gebohrnen  Freyherrn  und  Freylein  gegleücht,  zugefüegt,  und 
zugesellet,  allermassen  als  ob  sye  von  ihren  vier  Anen,  Vatter, 
Mutter,  und  Geschlechten  zu  baiden  Seithen  recht  gebohrne 
Freyherrn  und  Freylen  wären;  thuen  das  erheben,  befreyen,  wir- 
digen,  sezen,  gleichen,  zuefüegen,  und  gesellen  sie  auch  also  in  dem 
Standt,  Gradt,  Ehr,  Würde,  Gemainschafft,  Schar  und  Gesellschafft 
Unserer  und  des  heyligen  Reichs  auch  Unserer  Königreich,  erblichen 
Fürstenthumb  und  Lande  Freyherrn  und  Freylen.  Und  meinen,  sezen 
und  wollen  von  derselben  Unser  Kays.  Macht,  das  obgenanter  Hanns 
Georg  Khueffstainer  zu  Greillenstain,  auch  seine  eheliche  Leibserben 
und  Nachkommen,  in  absteigender  Linien  ihres  Stammens  und  Nahmens 
Manns-  und  Frauenpersohnen  für  und  für  ewiglich  Freyherrn  und  Frey- 
lein sein,  und  sich  hinführe  Freyherrn  zu  Greillenstain  und  Herrn 
zu  Spitz,  nennen,  haissen  und  schreiben,  von  Uns,  Unseren  Canzleyen 
und  sonst  männiglich  also  genent,  geschriben,  und  darfür  gehalten 
werden,  auch  alle  und  jegliche  Gnadt,  Freyheit,  Privilegien,  Herrlich- 
keiten, alt  Herkhommen,  Statuten,  Gewohnheiten,  Gesellschafft,  Ehr, 
Würde,  Vortheile,  Recht  undt  Gerechtigkeit  haben,  mit  Beneficien  auf 
Thumstüfften  hochen  und  niedern,  auch  andern  ehrlichen  Ambtern,  geist- 
lichen und  weltlichen,  und  insonderheit  Herrn-,  auch  Panner  und  Frey- 
herrn-Lehen  und  Affterlehen  zu  empfangen  und  zu  tragen. 

Desgleichen  in  Versamblungen,  Gesellschafften  und  Gemainschafften, 
und  sonst  inner  und  ausserhalb  Gerichts  in  allen  und  jeglichen  ehrlichen 
redlichen  Sachen,  und  Geschafften  zuegelassen,  Standt,  Session,  und  Zue- 
gang  haben,  und  darzue  tauglich  geschickht,  und  gueth  seyn,  und  sich 
solches  Freyherrnstandts  nach  ihren  Ehren,  Nottürfften  Willen  und  Wol- 
gefallen  freuen  und  gebrauchen,  sollen  und  mögen,  wie  andere  unsere, 
und  des  heyl.  Reichs,  auch  Unserer  Königreich,  erblichen  Fürstenthumb 
und  Landen  gebohrne  Freyherrn  und  Freylein,  solches  alles  haben,  sich 
dessen  freuen,  gebrauchen  und  geniessen,  von  Rechts  oder  Gewohnheit, 
von  aller  männiglich  unverhindert;  doch  solle  diese  Unsere  Erhebung 
und  Befreyung,  aus  dem  heyligen  Reiche  Unsern  Königreichen  und 
löbl.  Haus  Österreich  an  desselben  Freyheiten,  Rechten,  Gerechtigkeiten, 
Erb  und  Lehenpflichten  unverlezlich  und  ohne  Schaden.  Auch  mehr- 
gedachter Hanns  Georg  Khueffstainer  Freyherr  zu  Greillenstain  seine 
Erben  und  Nachkhomben  jederzeit  schuldig  und  pflichtig  sein  ihrer 
Güetter  halben,  so  sye  in  Unsern  Königreichen,  Fürstenthumb  und  Erb- 
landen haben,  oder  könfftiglich  überkhommen  möchten,  neben  andern 
getreuen  und  verpflichten  Landleüthen  und  Underthannen  mit  Gehor- 
samb,    Steyer  Raysen,     und     andern    gemainen    Bürden,     Gaaben    und 


382 

Handtreichungen    in    allweeg    zuheben,    und    zulegen,    und    neben    dem 
schuldigen  Gehorsamb  gebührliches  Mitleyden  zutragen  ohne  Gefährde. 
Und  gebietten  darauf  allen   und  jeden   Churfürsten,  Fürsten,  geistlichen 
und  weltlichen,  Praelaten,  Graffen,  Freyherrn,  Rittern,  Knechten,  Landts- 
haubtleüthen,  Landtmarschallen,  Landtvogten,  Haubtleüthen,  Vicedomen, 
Vögten,    Pflegern,    Verweesern,    Ambtleüthen,    Landtrichtern,    Schuldt- 
heissen,    Burgermaistern,    Richtern,    Räthen,    Burgern,   Gemainden,  und 
sonst  allen  andern  Unsern,   und  des  Reichs,  auch  Unserer  Königreiche, 
erblichen  Fürstenthumb   und  Landte   Underthannen   und   Getreuen,    was 
Würden,    Standts     oder    Weesens    die    seyn,     ernstlich     und    vestiglich 
mit    diesem  Brieff.    und  wollen,    das    sye   mehrgedachten  Hanns    Georg 
Khueffstainer    Freyherrn    zu    Greillenstain,    auch    seine    eheliche   Leibs- 
erben,   und    derselben   Erbens    Erben,    baider    Geschlechts    für    und   für 
in  Ewigkeit  Freyherrn  und  Freylein  zu  Greillenstain,  und  Herrn  zu  Spitz 
schreiben,  und  nennen,  und  also  in  allen   und  jeglichen  ehrlichen,  ritter- 
lichen   Sachen,    Handlungen  Versamblungen,    Ämbtern,    geistlichen    und 
weltlichen,  auch  auf  Thumbstüfften  und  sonsten  an  allen  andern  Orthen 
und  Endten    nichts    ausgenohmen    zuelassen,    darfür   achten,    erkhennen, 
ehren  und  halten;    auch    aller   und  jeder    Ehr,  Würde,  Praeminenz  Vor- 
theil,  Recht,  und  Gerechtigkeiten  freuen,  gebrauchen  und  geniessen,  und 
an  dem  allen  nit  hindern  noch  irren,  sondern  sye  darbey  gänzlich  bleiben 
lassen,    hiewider   nit  thuen,    noch    des  jemandt  andern   gestatten  in  kein 
Weis  noch  Weege    als  Lieb    ainem  jeden    seye    Unser   und    des  Reichs 
schwere  Ungnadt   und  Straff,    und    darzue    ein  Pöen    nemblich  Hundert 
March  lediges  Golts  zu  vermayden,    die  ein  jeder    so  offt  er  freventlich 
hiewider  thette;  Uns  Halb  in  Unser  und  des  Reichs  Cammer,    und  den 
andern  halben  Theill  villgedachten  Hanns  Georg  Kueffstainer  Freyherrn 
zum  Greillenstain  seinen  Erben  und  Nachkhomben  unnachl esslich  zu  be- 
zahlen verfallen  seyn  solle;  mit  Uhrkhundt  dis  Briefs  besigelt  mit  Unsern 
Kayserlich en  anhangenden  Insigl.    Der    geben    ist    auf  Unserem   könig- 
lichen Schloss  zu  Prag  am  heyligen  Liechtmess  Tag,  nach  Christj  Unsers 
lieben  Herrn    und   Seeligmachers    Geburth   sechzehen    Hundert    und    im 
änderten,   Unserer  Reiche    des   römischen    in   siben    undt   zwainzigisten, 
des  hungarischen  im  dreyssigsten,  und  des  böhaimbischen  auch  in  siben 
und  zwainzigisten  Jahren.  Ad  Mand.  S.  C.  Maj.  propr. 

Rudolff.  J.  Engelhoffer. 

Alte  Abschrift. 

NB.  Im  J.  1622  wurde  der  Freiherrnstand  nochmals  bestätigt  und  1624 
der  Titel  Wohlgeboren  dazu  verliehen. 

113.  Hans  Georgs  erstes  Testament.  Spitz,  13.  December  1595. 

Im  Namen  der  heiligen  und  unzertrenten  Tryfaltigkheit  Gottes  des 
Vaters,    des    Sohns    und    Gottes    des    heyligen    Geistes    Amen.    Alß    ich 


383 

Hannß  Georg-  Khuefstainer  zum  Greilnstain  und  Fainfeldt,  auf  Spiz, 
Zaissing  und  Puechperg,  Pfan dt- Inhaber  der  Herrschafft  Schaunstain  am 
Campp  etc.  Rom.  Khays.  Majestät  Rath  etc.,  bei  mir  erwogen  und  be- 
dacht, wie  muesehlig  und  betruebt  diser  Zeit  Weldtlauf  geschaffenn, 
auch  wie  offt  Unainigkheit  und  Stritt  zwischen  den  Eltern  und  Khindern 
in  Verlassung  der  zeitlichen  Gueter  sich  erheben,  auch  dass  auf  diser 
zergenglichen  Weldt  nichts  gewissers  alß  der  Todt,  hergegen  nichts  un- 
gewissers alß  die  Stundt,  so  hab  ich  demnach,  auch  in  Ansehung  der 
vilfeltigen  und  väterlichen  Haimbsuechung  Gottes  des  Allmechtigen,  so 
er  mit  Schickhung  Leibsschwacheit  an  mir  erzaigt,  auch  billich  bedacht 
mit  dem  Propheten  Davidt  zu  bettenn:  Herr!  lehre  mich  bedenckhen, 
das  ich  sterben  mueß.  Damit  aber  meiner  verlaßnen  Gueter  halber  nach 
meinem  Todt  nit  Irrung  fürfallenn  möchte,  so  hab  ich  mit  gueter  und 
gesundter  Vernunfft  und  Verstandt  dise  meine  Disposition  und  letzten  Willen 
wie  es  nemblich  nach  meinem  Absterben  mit  Verlassung  meiner  Gueter 
soll  gehalten  werden,  hiemit  aufgericht,  unnd  da  an  den  requisitis  so- 
lemnitatibus  testamenti  meiner  Leibßschwacheit  halber  was  übersehen 
oder  außgelassen  worden,  so  getrösst  ich  mich  doch,  es  werden  meine 
hinterlaßne  Erben  solches  im  wenigisten  nicht  disputiern,  sondern  alß 
mein  lezten  Willen  vesst  und  statt  haltenn. 

Anfänglich  und  zum  ersten  (vide  im  Texte  pag.  116). 

Darnach  und  für  das  ander,  so  nun  mein  Seil  von  meinem  Leib 
durch  Gott  abgefordert  und  weggenomen  ist,  alßdann  solle  mein  todter 
Cörper  nach  erbarn  christlichem  und  gott  wolgefelligem  Gebrauch, 
meinem  Standt  gemäß,  zu  der  Erden,  von  dannen  er  genohmen  ist,  ge- 
bracht und  zu  Laach  in  die  Khirchen,  darüber  ich  Lehen-  Vogt-  und 
Grundtherr  bin,  in  die  Grufft,  so  ich  neulicher  Zeit  daselbst  machen 
lassen,  darinnen  dann  alberait  zwei  meiner  Khinder  und  andere  mein 
und  meines  liebenn  Weibß  Befreundte  ruehen,  gelegt,  mir  auch  ein  ehr- 
liches Epitaphium  (darumb  ich  sonderlich  meine  liebe  Khinder  und  mein 
liebes  Weib,  dasselb  nit  anzustöllen,  bitten  thue)  gemacht  und  aufge- 
richt werde. 

Zum  dritten  so  will  ich  hiemit  zu  allen  meinen  verlaßnen  Haab  und 
Guetern  in  ligundten  und  varundten,  zur  rechten  natürlichen  Leibßerben 
investiert  und  benent  haben  meine  liebe  Söhn,  so  ich  bey  meinem 
jezigen  lieben  Gemahell  Anna  Khuefstainerin,  ain  gebornne  Khirch- 
pergerin,  im  heiligen  Ehestandt  erzeugt  und  überkhomben  und  hinder 
mir  verlassen  wirdt,  alß  Mannsstamen,  deren  jeziger  Zeit  fünff  mit 
Namen:  Hannß  Jacob,  Hannß  Lorenz,  Hannß  Wilhelbm,  Hannß 
Ludtwig  und  Hannß  Eraßm  im  Leben  seindt,  die  sollen  nach  meinem 
Todt  und  Erraichung  Hannß  Jacobs  Vogtbarkheit,  die  sich  under  ain- 
undzwainzig  Jaren  nit  verstehen  soll,  mit  Rath  ihrer  Frau  Mueter  und 
der  nechsten  Bluetsfreundt  bruederlich  und  erbarlich  (ausser  Puechperg, 


384 

so  nachfolgenden  Legats  halber  derzeit  in  khein  bruederliche  Theillung 
zu  verstehenn)  under  ihnen  Bruedern  in  gleiche  Theill  getheilt  werdenn. 

Und  da  ich  also  vor  des  Hannß  Jacobs  Vogtbarkheit  mit  Todt 
abgehen  würde,  solte  mein  liebe  Gemahel  all  meine  verlaßne  Haab  und 
Gueter  (ausser  Puechperg,  dar  von  hernach  Meldung  beschiecht)  ohn 
alle  Raithung  mit  Rath  und  HilfF  der  nechst  Befreundten  mueterlich 
und  treulich,  wie  das  Vertrauen  in  sie  gesezt  wirdt,  regiern  und  denen 
Khindern  zum  bessten  haußen,  nach  Erraichung  aber  Hannß  Jacobs 
Vogtbarkheit  und  beschehener  bruederlicher  Theillung  solte  jedes  Theill 
vleissig  und  orndlich  inventiert  und  beschriben  und  durch  gedachten 
meinen  Sohn  Hannß  Jacoben  alß  den  eltisten,  der.  unvogtparen  Ge- 
brueder  gebuerendten  Theill  mit  Rath,  Wissen  und  Guetachten  obge- 
dachter  meiner  lieben  Gemahel  und  derer  Befreundten  bruederlich  und 
treulich  verwalthet,  auch  jedem  Brueder  das  seinig  (unverwendet  das 
Aigenthumb)  zum  bössten  angelegt  und  verantworth  werden. 

Zum  vierten,  nachdem  mein  jüngster  Sohn  Hannß  Eraßm  noch 
khlein  und  unerwachßen,  die  andern  aber  alberait  durch  Gottes  Gnaden 
sovil  zu  ihren  Jaren  khomben,  das  mit  Verlegung  auf  den  Schuelen, 
Hof-  und  Khriegswesen  nit  wenig  Uncosten  aufgeloffen,  auch  noch  vor 
bruederlicher  Theilung  auflauffen  möchte,  so  seze  und  ordne  ich  dem- 
nach meinem  jüngsten  Sohn  Hannß  Eraßm  zu  einem  Vorauß  aintausent 
Gulden,  die  sollen  ihme  durch  die  andern  seine  Gebrueder  ohne  Ab- 
bruch seiner  Erbportion  zu  jedes  gebuerenten  Theill  zuegestöldt  und 
geraicht  oder  bevorgelassen  werdenn. 

Also  und  zum  fünfften,  weiln  ich  auch  vier  Töchter  mit  Namen: 
Eva,  Veronica,  Anastasia  und  Sara,  so  ich  bei  gedachter  meiner 
lieben  Gemahell  in  ehelichem  Standt  neben  andern  mehr  Söhn  unnd 
Töchtern  erzeugt,  noch  im  Leben  habe,  zum  Fall  nun  aine  oder  die 
ander  ihr  Vogtbarkheit  erraichen  und  sich  mit  Rath  und  Vorwissen  ihrer 
Frau  Mueter,  Brueder  und  andern  nechst  Befreundten  ehrlichen  ver- 
heurathen  wurden,  so  sollen  alßdann  obgedachte  meine  liebe  Söhn,  deren 
jeder  zum  väterlichen  Heuratgueth  neben  gebuerlicher  Hochzeithaltung 
und  anderer  Aussteurung  ihrem  adelichen  Standt  gemäß  gegen  landts- 
breuchiger  Verzicht  aintausent  Gulden  Reinisch,  jeden  zu  15  Pazen  oder 
60  Kreuzer    gerechnet,    hinauß   zu  geben   und   zu  erlegen  schuldig  sein. 

Zum  sechsten,  demnach  ehegedachte  mein  liebe  Gemahel  über  die 
etlich  und  zwainzig  Jar  in  Treu  und  Ehrn  mit  mir  gehausst,  mir  in 
solcher  ehelichen  Beywohnung,  alß  einer  christlichen  und  ehrlichen  Ge- 
mahel gebuert,  in  meinen  zuegestandtnen  Leibsschwacheiten  und  in 
anderweg  alle  conliche  Treu  und  Lieb  ertzaigt,  auch  mein  Gueth  zum 
bössten  vermehren  helffen,  so  hab  ich  sie  auß  sonderbarer  Lieb  und  Treu, 
auch  dass  sie  meiner  zum  bössten  gedenckh,  mit  nachvolgendtem  Legat 
zu   betreuen  Ursach    gehabt,    schaffe   und  verordne    demnach   gedachter 


385 

meiner  lieben  Gemahel  alle  Nuz-  und  Niessung  meines  frei  aigen- 
thumblichen  Gueths  Puechperg,  inmassen  ich  solches  erkhaufft, 
seithero  gebessert  und  noch  zu  ermeltem  Puechperg  erkhauffen  und 
wibmen  möchte,  sambt  aller  varunden  Haab  daselbst,  sovil  derselben 
zur  Zeit  meines  Absterbens  aldorten  vorhanden  sein  und  gefunden  wirdt, 
diß  alles  soll  gedachte  mein  Gemahel  alßbaldt  nach  meinem  Todt  an- 
treten, nuzen  und  geniessen  alß  ihr  frei  aigenthumbliches  Gueth,  doch 
ungeschmöllert  und  unverwendet  des  Aigenthumbs,  auf  ihr  Leibß  leben- 
lang, darvon  sie  ihren  Khindern  ainige  Raittung  und  Verantworthung 
oder  ichtes  zu  leisten  nit  schuldig  sein  solle,  doch  soll  hergegen  ge- 
dachte meine  liebe  Gemahel  meinen  jüngsten  Sohn  Hannß  Eraßm  sambt 
den  Töchtern  mit  täglicher  Speiß  und  Tranckh,  auch  gebürlicher  und 
notwendiger  Claidung  underhalten  und  zu  aller  Gottesfurcht  auf- 
erziehenn. 

Da  aber  gedachter  Sohn  erwachßen  und  zu  dem  Studiern  auf  die 
Schuellen  oder  sonnsten  verschickht  würde,  sol  aller  auflauffender  Un- 
costen  ohn  Entgeldt  meiner  lieben  Gemahel  auß  seinem  angefalnem  Theill 
genommen;  ebnermassen  da  ainer  oder  der  andern  Tochter  Ehrenkhlaider 
inmithlst  oder  zur  Zeit  der  Verheurathung  angeschnitten,  solte  gleichs- 
falß  ohn  Entgeldt  meiner  lieben  Gemahel  derselb  Uncosten  von  meinen 
Söhnen  bezalt  werden. 

Zum  sübenten  soll  auch  offtgedachte  mein  liebe  Gemahel  geg-en 
vorangedeutem  Legat  die  ihr  verschribne  järliche  wittibliche  Underhal- 
tung  fallen,  auch  die  ihr  in  Heuratgueth,  Widerlag,  Morgengab  und 
für  die  Varnuß  verschribne  dreitausent  und  fünffhundert  Gulden,  in 
Bedenckhung,  dass  es  meinen  Söhnen  sonsten  vast  unerschwinglich  gegen 
fünff  per  Cento  (es  wäre  dann  Sach,  dass  ihnen  solche  Verzinßung  durch 
sie,  mein  Gemahel  guetwillig  nachgelassen  würdte)  stilligen  zu  lassen 
schuldig  sein. 

Zum  achten,  da  aber  wolgedachte  mein  liebe  Gemahel  auch  durch 
den  zeitlichen  Todt  abgefordert  würde  (deß  der  Allmechtig  Gott  lang 
verhueten  wolle),  soll  das  Aigenthumb  bemelten  Guets  Puechperg 
meinen  mannlichen  Leibserben  mit  diser  Condition  und  Gestaldt  haimb- 
fallen,  das  sie  den  Werth  desselben,  was  nach  treulicher  Schätzung  be- 
funden wirdt,  hergegen  legen  und  bezallenn.  Zu  solchem  erlegten  Werth 
solten  neben  den  Töchtern  auch  die  mannlichen  Leibßerbert  alß  einem 
mueterlichen  legierten  Gueth  hinwiderumb  zu  gleicher  Erbschafft  pro 
rato  jedes  Theilß  stehen  und  gelassen;  ebnermassen  soll  es  mit  der 
varundten  Haab  (ausser  dessen,  so  denen  Töchtern  ohne  das  billich  be- 
vorbleibt  und  durch  gedachte  mein  liebe  Gemahel  verschafft  oder  in 
anderweg  verorndt  wirdt)  gehalten  werden.  Da  aber  offt-  und  vilgedachte 
mein  liebe  Gemahel  bei  disem  meinem  Testament  und  lezten  Willen, 
deß  ich  mich  doch  gar  nit  versieche,  nicht,    sondern  bei  ihrem  Heurat- 

C.  Kuefstein.  II.  25 


386 

vermächt  bleiben  wolte,  solt  ihr  dasselb  bevorstehen  und  hiedurch  nichts 
benohmen,  doch  auch  hiergegen  das  vorgedacht  Legat  mit  Puechperg 
gefallen  sein. 

Und  nachdem  ich  etliche  meine  Diener,  Underthanen  und  andere 
zu  betreuen  und  zu  begaben  Ursach  und  Willens  hab,  aber  umb  etlicher 
Bedenckhen  willen  noch  zur  Zeit  und  in  diß  Testament  in  specie  nit 
sezen  oder  vermelden  khan  und  doch  mit  Verleihung  gütlicher  Gnaden 
derentwegen  ein  sonderbare  Verzeichnuß  oder  Notel  under  meiner  Handt- 
schrifft  und  Pedtschafft  zu  fertigen  und  hie  zuezulegen  Willens  bin,  oder 
.da  auch  solches  vor  meinem  Abscheiden  durch  mich  in  Beysein  glaub- 
wierdiger  Personen  mündtlich  beschähe,  so  ist  demnach  auch  mein  end- 
licher Will  und  Mainung,  dass  solchem  allem  durch  meine  liebe  Söhn 
alß  instituierte  Erben  sotvol  alß  andern  in  disem  Testament  begriffnen 
Inhalt  ein  endliches  und  aigentlichs  Volziehen  bschehe  und  solche  Legata, 
so  ich  verstandtnermassen  verordnen  möchte,  unwaigerlich  außrichten 
und  einem  jeden  das  seinig  treulich  ervolgen  lassen  wollenn. 

Hiemit  will  ich  also  auf  dißmal  disen  meinen  lezten  Willen  be- 
schlossenn,  doch  mir  in  albeg  bevorgehalten  habenn,  jezo  und  hinfüro 
denselben  zu  mindern,  mehrarn,  verkheren  oder  gar  aufzuheben,  wie 
und  wann  es  mich  verlusst  und  mir  gefellig  ist,  alles  getreulich,  erbar- 
lich  und  ohn  Geferde.  Zu  Urkhundt  hab  ich  solch  mein  Testament  mit 
aigner  Handt  underschriben  und  meinem  angebornen  Insigl  verschlossen, 
auch  zu  mehrer  Becrefftigung  und  Gezeugnuß  der  Sachen  mit  sonderm 
Vleiß  erbettenn  den  wolgebornnen  Herrn,  auch  edlen  und  gestrengen 
Herrn  Adamen  von  Puechaimb  Freyherrn  zu  Raabß  und  Khrum- 
pach  auf  Carlstain,  Erbtruckhsäß  in  Ossterreich,  Rom.  Khays.  Majestät 
etc.  Rath  und  Beysitzern  der  Landtsrechten  in  Ossterreich  unnder  der 
Ennß  etc.  und  Herrn  Hector  von  Sonderndorf  zu  Khirchperg  am 
Waldt  auf  Ylmau  etc.,  das  sie  auch  ihre  angebornne  Insigl  gegen 
Empfahung  gebürlicher  Betzettl  neben  mir  aufgetruckht  haben,  doch 
ihnen,  ihren  Erben  und  Fertigung  ohne  Nachtl  unnd  Schadenn.  Be- 
schehenn  zu  Spiz,  den  dreyzehenten  Monathstag  Decembris  des  neuen 
Calenders  nach  Christi  unsers  Seligmachers  Geburth  im  aintausentfünff- 
hundertfunffundneunzigisten  Jars.  H.  Georg  Khuefstainer  m.  p. 

Orig.  Pap.  3  rote  Wachssiegel  abgefallen. 

114.  Hans  Georgs  letztes  Testament.  Greillenstein,  3.  Januar  1603. 

Eingang  und  Punkt  1  dem  Testamente  v.  1595  wörtlich  gleich- 
lautend, nur  mit  Hinzufügung  des  Titels  Freiherr  zum  Greillenstein 
und  Herr  zu  Spitz,  etc. 

Punkt  2  nicht  erhalten,  wahrscheinlich  auch  unverändert. 

Zum  Dritten.  So  will  Ich  hiemit  zu  allen  meinen  Verlassenen 
Haab-  vnd  Guettern  In  Ligundten  vnd  Vahrund.  zu  rechten  Natürlichen 


387 

Leibs  Erben  investirt,  vnd  benennet  haben,  Meine  Liebe  Söhn,  so  Ich 
bey  meiner  iezigen  Lieben  Gemahl  Anna  Kueffstainerin  Ein  gebohrne 
Kirchpergerin  im  Heylligen  Ehestandt  erzaigt,  vnd  Bekhommen,  auch 
hinter  mir  verlassen  werd,  als  Mannsstammen,  deren  Jezig  Zeit  Vier 
mit  Nahmmen  Hannß  Jacob;  Hannß  Lorenz,  Hannß  Wilhelmb, 
vnd  Hannß  Ludwig,  Im  leben  seyn,  dieselben  nach  meinem  Todt  mit 
Rath  Ihrer  Frau  Muetter,  vnd  der  negst  Befreunden,  Bruederlich,  vnd 
Ehrbahrlich  (wofehr  ich  nit  selbst  noch  in  meinem  Leben  ein  anschlag 
vndt  abtheilung  meiner  ligendten  Güetter  schieisen,  vnd  machen  wuerde) 
ausser  Puechbergg,  so  nachuolgenten  Legats  halber  der  Zait  in  Kheine 
Brüederliche  Thaillung  zu  verstehen,  Vnter  ihnen  Bruederlich  In  gleiche 
Thaill  abthaillen,  und  solle  solche  Abthaillung  weil  sye  meine  Söhne 
alberaits  Ihre  Voggtbahre  Jahr  alle  erraicht,  nach  meinen  Todt  Ehest 
fürgenohmmen  werden,  doch  sollen  gedachte  meine  Söhn  dahin  bedacht 
seyn,  daß  die  Herrschafft  Greilnstain  in  Güldt,  vnd  Güettern, 
vnd  derselben  Zugehörung  Vnzertheilter  beysamben  gelassen, 
vnd  bey  dem  Nammen,  vnd  stammen  der  Herren  Kueffstainer 
erhalten  werde. 

Punkt  4 — 6  nicht  erhalten,  von  Punkt  7  nur  das  Ende:  ».  .  .  nichts 
benommen,  doch  auch  hergegen  das  vorgedacht  Legat  mit  Puechberg 
gefallen  sein«  (in  Übereinstimmung  mit  Punkt  8  des  ersten  Testamentes). 

Zum  achten,  so  ist  mein  endlicher  Will  daß  obgedachte  meine 
liebe  Söhn  in  allen  obbemelten  Legatis  treuliche  Vollziehung  leisten  und 
nit  allein  meine  liebe  Gemahel  sondern  auch  meine  liebe  Töchter  vor 
ihrer  brüderlichen  Vertheilung  genugsam  versichern,  es  soll  auch  meiner 
lieben  Gemahel  nach  meinem  Tod  ichtes  in  vahrundten  oder  ligenden 
verspert  oder  einige  Spörr  und  Inventur  gegen  ihr  vorgenohmen  werden, 
wie  dann  mein  liebe  Gemachel  vor  genügsamer  Versicherung  u.  Voll- 
ziehung dieses  meines  letzten  Willens,  so  mein  liebe  Gemachel  u.  liebe 
Töchter  auch  andere  Legata  betreffen  thuet,  ainiges  guett  abzutreten 
oder  aus  ihren  Händen  zu  laßen  nit  schuldig  sein  soll. 

»Und  nachdem  ich  etliche  meiner  Diener,  Unterthanen  und  andere 
zu  betreuen  und  zu  begaben  Ursach  und  Willens  hab«  etc.  bis  zum 
Schlüsse  wörtlich  dem  Schlüsse  des  Testamentes  v.  1595  gleich,  nur  daß 
Adam  von  Puechaimb  anstatt  als  Beisitzer  als  N.-ö.  Verordneter  be- 
zeichnet wird. 

Geschehen  zu  Greilnstain  den  3.  Monatstag  Januar ii  des  Neuen 
Kauender  nach  Christi  unseres  Seligmachers  Geburt  im   1603.  Jahr. 


2i* 


NAMEN-REGISTER. 


A. 

Aachen  59. 

Adrianopel  66. 

Ärndorf  (Abbildung)  123. 

Aggstein,  Burg  55. 

Ahaim,     Amalia    v.,    vereh.    Neuhaus    144. 

Aham,  Veronika  Euphrosina  v.  309. 

Aichenprunn   10. 

Aigen  299. 

Alberndorf  299. 

Albrecht  L,  Herzog  50. 

Albrecht  IL,  Herzog  150. 

Albrecht  III.,  Herzog  282. 

Albrecht  IV.,  Herzog  146,  283. 

Albrecht  V.,  Herzog  22,  283,  310. 

Albrechtsberg  30g. 

Allentsteig,  Altenstaig  127,  137,  139,  226, 
231,  250,  265,  289—292,  294,  Abb.  289; 
s.  Hager. 

d'Almazor  208. 

Almegg,  Schloß  und  Herrschaft  150. 

Almus  (Almosen  bei  Göpfritz)  22. 

Altdorf,  Universität  241. 

Altenburg,  Äbte:  Andreas  268,  269,  270, 
274;  Gallus  11,  12,  269;  Georg  372; 
Honorius  Burger  72,  187,  273;  Leopold 
268,  269,  274,  278;  Placidus  105;  Tho- 
mas 268,  269,  273,  274,  275,  276. 

—  23,  24,  35,  73,  82,  86,  87,  90,  92,  99, 
113,  187,  257,  267,  268,  269,  270,  271, 
272,  273,  279,  293,  302. 

Altenpölla,  Altpölla  29,  34,  284,  301. 

Altgevöl  im  Tal  82. 

Althaimb,  Eustach  v.  307. 

Althan  220;  Barbara  v.  305;  Juliana  v.  291; 
Wolf  v.  25. 

Amann  Ruprecht  271. 

Ambras  12. 

Amstetter  zum  Zwehrenwach,   Bernh.    379. 


Apfelgschwendt  92,  139. 

Ardtstetten,  Oberstleutnant  272. 

Arnsdorf,  Veste  123. 

Arterius  149. 

Au,  Sitz  zu  8. 

Auer,  Franz  32;  Gerwelk  32,  202,  348; 
zu  Herrenkirchen  22. 

Auersperg,  Volkhardt  Freih.  v.  301;  Wil- 
helm v.  67,  284;  Wolf  Sigmund  v.  255. 

Augsburg  59,  161,  189,  190,  195,  196; 
Reichstag  zu  60,  188,  243,  322. 

Aumühle  322. 

B. 

Backmeister,  Lucas  191,  204,  222,  227,  228, 

229,  230,  231,  232,  241. 
Balderndorf  112. 
Bamberg  143.  ' 

Barbarossa.  Sultan  44. 
Bayerler,  Caspar  33. 
Bayern  191,  192;  Albrecht  Herzog  von  207, 

213,  225;  Wilhelm  Herzog  von  243. 
Beck,    Hieronymus,    v.    Leopoldsdorf,    206, 

247;  Hannibal  304. 
Becker,  Konrad  232,  241. 
Becher  Lorenz  203,  204,  227. 
Behaimb    v.    Friedeshaimb,    Bernhardt    31; 

Ludwig  179,  312;  Thoma  31. 
Berlichingen,   Reinhard   v.  7  u.  Abb.  S.  11. 
Berthaimb,  Georg  v.  58,  60  vide  Perckheirm 
Bisamberg,  Schloß  201. 
Bischoff,  Sebastian  323. 
Böhmen  39,  44,  45,  193,  245,  255. 
Bologna,  Universität  319. 
Brandenburg,  Joachim  v.  63. 
Brandiß,  Veith  Benno  Graf  v.  137,  320. 
Breitenfeld  14. 
Bresnicerus  227. 
Breuner  142;  Christof  161;  Philipp  v.   168 


390 


Brück  168,  234,  238. 

Brück,  Kanzler  184. 

Brunn  gg,  146,  16g. 

Bucellinus    8,    g7,   g8,    141,    143,    144,   146, 

150,  151,  152. 
Buchberg  am  Kamp  viele  Puchberg. 
Buchheim  vide  Puchhaim. 
Bucholtz  158. 
Budweis  100. 
Bugen,  Gotfridus  de  86. 
Buquoy  2g4. 

Burchardt,  Joh.,  Pfarrer  267;  Margaret  267. 
Burger,    Honorius,    Abt    zu   Altenburg    72, 

187,  273. 
Burgschleinitz  31,  302. 
Burgstaller,  Hans  53. 


Camerarius  201. 

Canisius  242. 

Carlowitz,  Chiistof  von  201. 

Carlsbach,  Schloß  308. 

Carlstatt  70. 

Caspar  Johann,  Bischof  235. 

Cavriani  310. 

Chemnitzius  202,  204,  227. 

Chünring  vide  Khuenring. 

Chunigsveld,  die  87  ;  Otto  v.  87. 

Chytraeus,  Dr.  David,    151,    191,   201,  202, 

204,  205,  227,  228,  241,  295. 
Cilly,  Hermann  II.  v.  310. 
Citard   193. 

Cölestinus,  Dr.  J.  203,  204. 
Colins,  Alexander  317. 
Commendone,  Kardinal  200. 
Concin,  Chr.  255. 
Crell,  Weifgang  296,  298. 
Crembsdorf  150. 
Croy,  Jobst  an,  312. 
Cusa,  Kardinal,  Nikolaus  v.  243. 

D. 

Dachbeck  s.  auch  Dappach,  Familie  81,  82, 
83,  84,  86 — 89,  102,  295;  Elisabeth  (Ge- 
mahlin Georgs  I.  v.  Kuefstein)  92 — 96; 
Engelbrecht  82,  83,  84,  94,  99;  Engil- 
bertus  86,  92;  Hans  22,  2g,  82,  83,  84, 
92,  93,  94,  102,  103;  Heinrich  82,  86, 
88,  92;  Katharina  (Gemahlin  Heinrichs 
v.  Dachbeck)  86;  Martha  (Gemahlin 
des    Hans  Missingdorfer)  85;    Petronilla 


(Gemahlin  des  Sebastian  Grabner)  g3; 
Veronika  (Gemahlin  des  Ruprecht 
Welzer  v.  Spiegelfeld)  22,  23,  29,  69, 
92,  93.  94,  95;  Wulfing  82,  S3,  84: 
-Volkra  (Übergang)  92— g6. 

Dachsner,  Wolfgang  g2. 

Dalheim  auf  dem  Gau  7. 

Dappach  u.  Dachpeck,   die   81,  84,  86— go. 

Daun,  Wilhelm  Graf  11 1. 

Daut  zu  Oberndorf,  Bartholomäus  231,  28g. 

Degenpoeckh,  Hans  65. 

Delphinus,  Nuntius  ig2. 

Dombach  14g. 

Dominitsch(Domilitsch)i68,  27g;  Familie 67. 

Dotzin,  geb.  Goldin  312. 

Drosendorf  301. 

Dürnteufel  146. 

Dürrenstein  vide  Thürnstein. 

Dürrnpach,  Johann  igg. 

E. 

Ebenberg,  Georg,  Hauptmann  137. 

Ebenzweyer  g. 

Ebersberg,  Gräfin  30g. 

Ebersdorf  (Eberstorf)  45,  16g,  173,  174,  21g; 
Familie  112;  Benusch  v.  49;  Rein- 
precht  v.  30,  60;  Sigmund  v.,  Graf  zu 
Thierstein  56,  57,  115;  Wolfgang  v,  114. 

Eberstein,  Grafen  v.  140;  Praxedis  31. 

Ebreichsdorf,  Schloß  206. 

Eck,  Christof  von  307. 

Eckart  zum  Hammer,  Joh.  Paul  145. 

Eckh,  Magnus  v.  29;  Regina  v.  132. 

Eckher,  Thomas,  Pfarrer  von  Gars  275. 

Edelbach  282,  2gg. 

Eder,  G.  225,  242. 

Efferding  21,  144,  241;  Starhemb.-Arch.  20. 

Eggen,  Sekretär  210,  211. 

Eggenburg  (Egenwurkh)  123,  12g,  300: 
Egkstain  v.  43. 

Einburger,  Michael  5. 

Einern,  die  53. 

Eisenreich,  Th.,  Pfarrer  von  Gars  276. 

Eisenstadt  167,  246. 

Enenkl,  Familie  191,  310;  Albrecht  148, 
293;  Emerenziana  129,  131;  Georg 
Achatz  309;  Job  Hartmann  6,  8,  309, 
324;  Leonhard  128,  148,  215,  225,  227, 
295.  309,  310;  Marx  32;  Sophia  93. 

Engelmann,  Gallus  231,  266. 

Enns  246,  247. 


391 


Enzersdorf  (Entzesdorf),  Familie  205;  Ort 
68,  140;  Herr  v.  90,  217,  305;  Stephan 
v.  82;  Wolf  Christoph  128,  191,  201, 
203,  3'2,  378. 

Eppenberg,  Schloß  und  Dorf  301. 

Erdberg  174,  175,  301. 

Erla  69,  90. 

Ernestorff  92. 

Ernst,  Erzherzog  122,  172,  206,  209,  212, 
217,  219,  222,  223,  225,  226,  227,  237, 
238,  239,  240,  241,  244,  245,  246,  248, 
249,  250,  251,   253,  254,  255,    281,  297, 

3°7,  309. 
Ernstbrunn  114. 

Essegg  41,  63. 

Exenbach  289. 

Eytzing,  Familie  53,  175,  203;  Christof 
Freiherr  v.  43,  49,  60,  65,  66,  121;  Os- 
wald v.  268;  Paul  v.  141,  142,  255; 
Stephan  v.  89;  Ulrich  Freiherr  v.  26. 
66,  189. 

F. 

Faber,    Bischof    von     Wien    69,    70,     187: 

Christof  277. 
Falckenberg  in  Schlesien  168. 
Falkenstein,  Struno  v.  50. 
Fauber  v.  Randegg  7. 
Federer  Georg  269. 

Feinfeld  13,   18,  19,  20,  21,  22,  64,  269. 
Feldsberg,  Schloß  241,  249,  261. 
Fels  63. 
Felsenberg  139. 

Ferdinand,  Erzherzog  37,  188,  222. 
Ferdinand  I.,  Kaiser   3,  12,  23,  27,  29,    30, 

3i.  37.  38,  39.  41.  43.  45.  53,  54-  58, 
59,  60,  61,  62,  63,  64,  66,  67.  69,  76, 
99,  115,  121,  136,  142,  157,  158,  160,  166, 
174,  183,  186,  190,  191,  192,  193,  194, 
195.  197.  198,  206,  242,  248,  280,  285, 
322. 

Ferdinand  IL,  Kaiser  58,  100,  145. 

Ferdinand  III.,  Kaiser  151. 

Feuchtinger  267. 

Feyertager,  Stephan,  auf  Hasendorf  249. 

Fischamend  169. 

Fischer,  A.  72. 

Fischersberg  47. 

Flacianer,  die  122,  191,  213. 

Flacius  (Vlacich),  Mathias  205. 

Frangipan,  Nikolaus  v.  310. 


Forchtenstein  167,  246,  247. 

Frankenreuth  22,  23,  299. 

Frankreich,  Franz  I.  von  38;  Karl  IX.  von 

167,  202,  207. 
Frauenhofen   22,  105,   299:    Agnes  v.    145; 

Dorothea  v.    278;    Jörg  299;    Margarete 

67,  284;  Sifridus  v.  87. 
Frauenschild,  Peter  301. 
Freitag,  Elias  234,  235. 
Freydegg,  Schloß  308,  309. 
Freysinger,  Hans  68. 

Friedesheim  115;  H.  Thomas  372,  W.  B.  307. 
Friedrich,  Herzog  149. 
Friedrich  III.,  Kaiser  9,  35,  52. 
Friedrich  IV.,  Kaiser  299. 
Friedrich  V.  283. 

Fünfkirchen  63,  260;  Hans  28,  155;  H.Bern- 
hard 255. 
Fürnwald  82. 
Fürth,  Wolf  246,  247. 

Fugger,  Raymund,  Freih.  30;  Sybilla  30,  31. 
Fuglau  22,  34,  85,  267,  274,  283. 
Fuklaberg  273. 

G. 

Galata  137,  141,  142. 

Gall  220;  Bernh.  Leo  372. 

Gars  137,  161,  229,  275,  279,  293,  204,  321, 

322;  Abb.  321. 
Gatterburg  174,  176. 
Gatterhölzl  173. 
Gattermayer,  Egid  174. 
Gattermühle  168,  174. 
Geispitz,  H.  v.  146. 
Gera,  Franz  v.  251,  300. 
Geras,  Abt  von  272. 
Gerbach  303. 
Germans  299. 
Gertrud,  Herzogin  267. 
Geyer,   Familie  Geier,  Geyr  203,  216;  253. 

in  Hernais  206,  213;  Wilhelm  219,  225; 

zu  Osterberg,  Adam  v.  141,  144;  Erhard 

141;  Hector  140. 
Geymann  260;  Elisabeth  150;  Potentiana  145. 
Gföller  Wald  168,  279. 
Gienger,  Cosman  246;  Jacob  168. 
Gilleis,  Anna  32;  Georg  307. 
Gjaidhof  168. 
Glantz,  Th.  43. 

Gleich,  Pfarrer  von  Alt-Pölla  285. 
Gneussin,  Dorothea  92. 


392 


Göllersdorf  26,  54. 

Göttinger,  Sebastian  378. 

Göttweig,  Abt  von  73,  119;  Leopold  95, 
120,  121;  Michael  372;  Stift  230. 

Goldt  zu  Mautern,  Haymeran  300;  von 
Lampering,  Sebastian  141. 

Gorian  (Zorian)  41,  76. 

Gottfritz  v.  Göpfritz  82. 

Grabner  auf  Rosenburg,  die  72,93,  187,  227; 
Christoph  93,94;  Elisabeth  307;  Leopold 
128,  148,  191,  201,  203,  214,  217,  229, 
295<  3°8,  312;  Maria  191;  Petronella 
(Gemahlin  Hans  Dachbecks)  92,  93,  102, 
103;  Sebastian  5,  37,  72,  93,  187,  264, 
272;  Veronika  103;  Wappen  103. 

Grafenegg  230;  Ulrich  v.  283,  284. 

Grafenwerth  229. 

Gral,  Chunrad  der  88. 

Gran  63,  64,  192,  317;  Johann  von,  Erz- 
bischof 284. 

Gransegkh  345. 

Granvella  61. 

Grassa,  Grassau,  Grossau  293,  299,  300,  301. 

Grassauer,    Georg    169,  300;    Leopold  300. 

Gravenberg  86 

Graz  41,  54,  306. 

Gregor  XII.,  Papst  243. 

Gregorotzky,  Peter  68;  Vinzenz  67,  68, 
168,  254. 

Greifenfels,  die  Freiherren  von  143. 

üreill,  Veit  37,  39. 

Greillenstein,  Schloß  und  Herrschaft  15,  16 
17,  18,  19,  22,  23,  24,  25,  68,  79—105 
113,  120,  125,  126,  129,  136,  139,  191 
211,  231,  257,  264,  274,  277,  278,  294 
295,  298,  314,  315,  318,  320,  321;  s 
Abb.  15,  81;  Archiv  6,  20,  179:  Berg 
werk  zu  27;  Namensformen  84,  88 
-Röhrenbach,  Familiengruft  105. 

Greiß,  Christoph  v.  168;  Familie  67;  Se- 
bastian v.  276,  277;  Sigmund  v.  259. 

Grellen  oder  Greillen,  die  81,  82,  84,  85, 
86,  88,  go;  Namensformen  86 — 90; 
Stammbaum  der  91;  Heinrich  der  Grell 
92;  Leonhard  88. 

Grello,  Ditiricus  86,  87. 

Grille,  Leutwin  87. 

Greßler,  Greffler  89. 

Greyl,  Adam,  de  Neuberg  152;  Veit  37,  39. 

Greysenegg,  Christof  v.  22,92;  Erasm  v.  11. 

Grienau  312. 


Grienpeckhin   z.  Ottenberg,  Margareta  301. 

Grillenstein  274. 

Gritti  38. 

Groß,  Veste  g8. 

Großau  vide  Graßau. 

Grueb  230. 

Grueberin,  Barbara  2gg. 

Gruebmühle  am  Kamp  279. 

Grüner,  Bischof  von  Wiener-Neustadt  208. 

Gschwend,  Herrschaft  305. 

Güns  38. 

Gumpoldskirchen  169. 

Gurk,  Diözese  192. 

Gutt,  H.  247. 

H. 

Haberbuschen,  Martin  274. 

Habsburg,  Rudolf  von  50,  149. 

Hagenberg,  Herrschaft  143,  29g,  Abb.  140. 

Hagendorf,  Herrschaft  143,  299,  300. 

Hager  zu  Allentsteig  155,  280;  Barbara  25, 
28,  100,  28g;  Euphemia  25,  93,  289,  290, 
291,  292,  301;  Familie  67,72.  105,  245; 
Hans  37,  289;  Karl  292;  Sebastian  22, 
24,  25,  26,  31,56,  6g,  119,  128,  139,  28g; 
Sigmund  25,  g3,  28g,  2go,  291,  292,  301; 
Veit  65;  Wolf  5.  10,  37. 

Haid,  Carl  209. 

Haidtplichler,  Hans  357. 

Haidtpöckh,  Hans  113. 

Hain  307. 

Haindrichsburg  31. 

Halbmayer,  Georg  232,  311. 

Hann,  Hans  171. 

Hardegg  30,  245;  Ehrenreich  255;  Fer- 
dinand 255;  Julius  Graf  v.  31,  113,  115; 
Sigm.  Gf.   214,    218,  222,  246,  247,  307. 

Harmanstorf,  Veste  83,  93. 

Harrach  302;  Anna  v.  306;  Barbara  v.  306; 
Bernhard  II.  v.  306;  Carl  v.  306;  Hansv. 
37;  Leonhard  v.  44,  65,  168,  169,  206, 
214,  217,  221,  306;  Sigmund  v.  204,  306. 

Harrasser,  Johann  der  98;  Leonh.  Ritter  150. 

Hartenstein  145;  Schad  v.  82. 

Hasendorf  22g. 

Haseneck,  Veste  115. 

Hasslwerg  23. 

Hauenschild,  David,  Pfarr.  v.  Allentsteig  231, 
28g. 

Haugsdorf  30,  150 

Hauser,  Barbara  131;  Jobst  2r,  283,  299. 
Leopold  29g,  301. 


393 


Hausmanstetter  28;  Joh.  z.  Stoizendorf  124. 

Haym,  Stephan  277. 

Haymer,  Christoph  154,  161. 

Heilbronn  143. 

Heiligenkreuz,  Abt  Ulrich  von  372. 

Heinrich  I    Jasomirgott,  Herzog  149. 

Heinrich  HL,  Kaiser  172,  30g. 

Heinrich  IV.,  Kaiser  263. 

Hellin,  Barbara  17. 

Helmstadt  z.  Wagenbach,  Michel  und  Maria 

Margareta  7. 
Hepflgswennt  (Äpfelgschwendt)  92,  139. 
Herberstein,  Georg  v.  60;  Sigmund  v.  142; 

Ursula   u.  Jakob  Franz  Freiherr  v.   3og. 
Hernais  213,  216,  241;  Kirche  216. 
Hernkirchen,  Marckwarth  Auer  v.  18. 
Hessar,  Hans  21c. 

Hessen,  Wilhelm  Landgraf  von  243. 
Heß!,  Hofrat  68. 
Hetzner,  Johann  31g. 
Hildprechting  9,  13. 
Hillamair  227. 
Hilleprandt,  Martin  311. 
Hirlaß,  Wolf  277. 
Hochenwar:er  311. 
Hoeschelius,  Georgius  298. 
Hoffer,  Barthne  41,  42. 
Hoffmayr,  Ulrich  31g. 
Hofkirchen  203,  222,  260;  zu  Aigen,  H.  v. 

227;    zu  Vesendorf,  G.  Andr.  255,  259; 

H.Adam  v.  310.;  Watzlav  v.  31,  43,  65. 

Wenzeslaw    v.    68;    Wich.    37S;    Wolf- 
gang v.  263. 
Hohenberger,  Hans  4g,  202. 
Hohenburg,  Adelheid  v.  g2;  Markgrafen  von 

S7;  Friedrich  Graf  v.  86. 
Hoheneck  6,  8,  g,  10,  28,  g7,  gg,  100,  101, 

127,    141,    144,    146,    150;    Georg   17g; 

Herr    zu    113;    Maria   Susanna  v.    2g2; 

Regina  v.  144;  Scholastica  v    145. 
Hohenfeld,  Familie  67,  94,  278;  Christof  v. 

21,22,42,285;  Raichard  v.  2S5;  Rudolfv. 

22,  93,  94,  285;  Sebastian  v.  g3. 
Hohenzollern,  Gräfin  von  306. 
Holenburg  22g. 
Holtzmann,    Hans,    Pfarrherr    zu    Greillen- 

stein  231,  266,  267. 
Hornberger  244. 
Hörn    23.    26,    53,   54,    123,   204,  227,  22g, 

23°.  231,  25g,  267,  290,  2g4. 
Hradek,  Anna  Zazima  v.  147,  151. 


Hübner,  S.,  Prediger  229. 
Hundt,  Dr.  Vigulaeus  21. 
Hurlacher,  Maximilian  277. 

I. 

Iglau  146. 

Ingelheim  143. 

Innsbruck  5g,  70,  18g,  igi. 

Inprugger,    Bernhard    146;    Dorothea    146; 

Leopold  18;  Vespasianus  145. 
Inzersdorf  222,  241,  253. 
Isabella  v.  Polen,  Gattin  Zapolyas  63. 

J- 

Jäckhenbach  303. 

Jahjaogli,  Mohamed,  Pascha  41. 

Jajus,  Claudius  .242. 

Jena,  Universität  31g. 

Jörger,  Bernhard  240;  Christof  v.  186,  187, 
306,  308;  Dorothea  v.  184,  186;  Helm- 
hart, zu  Tollet  i2i,  148,  165,  172,  206, 
214,  218,  21g,  221,  222,  229,  236,  246, 
247,  306,  307;  Wolf  208;  Wolfgang  307. 

Jordan,  Johann  161. 

Josef  II.  180. 

Judenau,  Pfarre  122. 

K. 

Kadauer,  Wilhelm  384. 

Kähless,  Virgilio  308. 

Kahn,  Martin,  zu  Echsenbach  231. 

Kainacher,  Leop.  372. 

Kallibolis  142. 

Kanischa,  Festung  261. 

Karl,  Erzherzog  167,  168,  197,  202. 

Karl  V.,  Kaiser  37,   195. 

Karling,  Hans  167,  168;  Wolfg.  31,   167. 

Karlstein,  Herrschaft  299. 

Katzianer,  Hans  40,  41,  42,  46. 

Kelhaimer,  Joh.  210,  211,  112. 

Kettler,  Georg  209. 

Khelchgrueber,  Friedrich  271. 

Khevenhüller  111. 

Khlesl,  Melchior    235,    23g,   242,   244,   254, 

256,  263,  276. 
Khrabat  von  Lappitz,  Andre  283. 
Khreitzenstötien,  Abb.  von  10g. 
Khröll,  Pfarrherr  377. 
Khuen,   Rudolf  217,  221. 
Khuenring,  Familie  50,  223;  Georg  3t,  4g; 

Hademarus  de  86;  Heinrich  v.  50;  Heinr. 


394 


v.  Veldsberg  u.  Gislec  145;  Marquardt 
30,  31»  53-  7i;  Wilhelm  30. 

Kienwurg,  Kuenburg,  Maximilian  v.   113. 

Kifringer,  Michael,  Domherr  71. 

Kindsperg,  Georg  v.   28. 

Kintzberg,  Ulrich  v.  25g. 

Kirchberg, Anna v.(Gemahlin  Hans  Georgs III. 
v.  Kuefstein)  136,  147—153,  290,  307; 
Albertus  150;  Bernhard  v.  150,  295  ; 
Cadelochus  150;  Conrad  v.  150,  152; 
Euphemia  310;  Familie  48,  89,  149  — 151, 
296;  Franziska  Polyxena  v.  150;  Georg 
150;  Georg  Achaz  zu  151;  Georg  Bern- 
hard 151;  Hans  31;  Hans  Adam  151; 
Hans  Helmhart  151,  310;  Hans  Ludwig 
151,  314;  Helmhardt  301;  Henricus  de 
149;  Hermann  150:  Johann  295;  Johann 
150;  Josef  Ignaz  150;  L'eonhard  v.  295: 
Leutold  v.  150;  Ludwig  v.  47,  71,  150, 
151,  310;  Otto  Ehrenreich  v.  151;  Otto 
Josef  v.  151;  Ottokar  150;  Praxedis  v. 
268,  293,  294,  296,  321;  Sigmund  v.  150, 
152;  Stammbaum  der  153;  Tobias  v. 
295,  Ulrich  149,  150;  Veste  48,  150; 
Wernher  150;  Wilfingen  150;  Wil- 
helm v.  150. 

Klamm,  Herrschaft  246,  247. 

Klingen,  die  48. 

Klosterneuburg  175;  Thomas  Abt  277. 

Khlum,  Sigmund  v  ,  zu  Terasburg  124. 

Kneschke  101. 

Knotzer,  Hans  172. 

Koblstorff,  Freiherr  v.  65. 

Kobmann,  Michael  311. 

Kölnpöck,  Nikolaus  9. 

Königsberg,  Justina  151;  Margaretha  93. 

Kolm,  Martin  289. 

Kolmincz,  Freiherr  v.  43,  65. 

Kollonitsch,  Anna  Freiin  v.  131;  Ernst  v. 
132;  Georg  Seyfried  v.  131,  167;  Leo- 
pold v.  132;  Maria  Franziska  132. 

Konstantin,  Kaiser  38. 

Konstantinopel  35,  38,  63,  66,  nr,  126,  141, 
142,  190. 

Kopper,  Johann  274. 

Korneuburg  49,  214. 

Kornfail,  Andreas  229;  Hans  37;  Regina  v., 
geb.  v.  Kuefstein  123,  124,  126,  129; 
Wolf  Benedikt,    zu  Arnsdorf    123,  124. 

Kraig,  Anna  v.  283;  Jan  v.  283;  Konrad  v. 
283;   Leopold  v.  283;    Wilhelm  v.  226. 

Krems  36,  40,  41,  43,  110,  229 


Krug  279,  285. 

Krumau  am  Kamp  67,  68,  168,  254,279,  2S4. 

Kuefstein,  die,  zu  Greillenstein  72,  84,  187, 
313;  Anastasia  v.  137;  Anna  v.  (Tochter 
des  H.  Lorenz,  vermählte  Rueber) 
119 — 122:  Anna  v.  (Gemahlin  des  H. 
Georg  III.  v.  Kuefstein)  265,  268,  293, 
3!5>  3X7>  321  —  324;  Anna  Elisabeth  v. 
(Gemahlin  Ernst  v.  Kollonitsch')  132; 
Barbara  v.  (Gemahlin  des  Hans  Lorenz 
v.  Kuefstein)  3,  11,  22,  25,  28,  29,  33, 
74-  75>  104-  i'9,  125,  139,  289,  Abb.  5; 
Barbara  (vermählte  Poetting,  Tochter  des 
H.  Lorenz)  126,  128 — 132;  Euphemia 
(Gemahlin  des  Bernh.  Steger)  28,  107  bis 
115,  125;  Eva  v.  137,  315,  320;  Franz 
Graf  v.  75;  Georg  I.  v.  6,  92;  Georg  II. 
v.  3,  4,  6,  20,  24,  25,  71,  95,  306;  Georg 
Ehrenreich  v.  137,  141,  142,  145;  Gig  v. 
310;  Hans  v.  105;  Hans  Georg  II.  v.  28; 
Hans  Georg  III.  v.  (Sohn  des  H.  Lorenz) 
3.  74>  75-  76.  77.  85.  105,  119,  122,  124, 
126,  127,  128,  129,  130,  i3r,  135  —  224; 
Hans  Georgs  III.  Grabschild,  Abb.  314; 
Hans  Georgs  III,  Denkmale  317—318; 
Hans  Georgs  III.,  Porträt  318;  Hans 
Georgs  III.,  Testament  314—316;  Hans 
Jacob  Freiherr  v.  137,  267,  276,  302, 
317.  319.  320,  324;  Hans  Jörgen  v.  26; 
Hans  Lorenz  v.  1—77,  81,  92,  97,  100, 
102,  104,  105,  109,  112,  113,  119,  120, 
123,  135,  187,  189,  264,  277,  297,  306, 
310,  311,  s.  auch  Abb.  5;  Helmhardt  v. 
I37'>  63;  Jacob  Freiherr  v.  31,  302; 
Johannes  v.  (Sohn  des  H.  Lorenz") 
1:9;  Johann  Erasmus  v.  137;  Johann 
Ferdinand  IL,  Graf  v.  265;  Johann  Georg 
Graf  v.  105,  277;  Johann  Georg  Adam 
Graf  v.  145;  Johann  Leopold  Graf  v. 
105,  132;  Johann  Ludwig  v.  25,  57,  60, 
72,  in,  137.  191.  264.  277,  317,  319, 
320,  323;  Johann  Sigmund  v.  63;  Johann 
Wilhelm  v.  137,  314,  317,  319;  Justina 
Claudia  v.  137,  320;  Katharina  v.  145. 
Konrad  v.  158;  Lora  v.  137;  Lorenz  v. 
302,  317,  3J9.  320;  Maria  v.  137,  141: 
Maximilian  Lobgott  Graf  v.  101;  Radi- 
gundt  v.  (Tochter  des  H.  Georg)  137, 
290;  Regina  v.  (Tochter  des  H.  Lorenz, 
vermählte  Kornfail)  123  —  124,  126,  129. 
Stammbaum  der,  Abb.  10;  Susanna 
Eleonora  Gräfin  v.  127;  Veronika  (Toch- 


395 


ter  des  Hans  Lorenz,  vermählte  S'.eger) 
6,28, 105,110, 125  —  127;  Veronika  (Toch- 
ter des  H.  Georg)  137,  323;  Wappen  der 
75,  104;  Wilhelm  v.  214,  278,  299,  302. 
Kunitz,  Johanna  Magdalena  v.  145. 

L. 

Laa  168. 

Ladendorf  28,  110,  Abb.   125. 

Ladislaus,  König  83.  84,  283. 

Läsberger  zu  Rässing,  Michael   148. 

Laglberger  (Laglw.),  Sigm.  25,  69,  301,  303. 

Lamberg,  Christof  v.  14,  31,  32;  Ger- 
hardt v.  32;  Hans  v.  32,  284;  Josef  v. 
142;  Melchior  v.  31,  44,  67,  68;  -Otten- 
stein,  Caspar  III.  v.  179;  Sigmund  v. 
179,  254,  255. 

Lampfritzheim,  Dorothea  v.  144. 

Landau  260;  Achatius  v.  128,  229. 

Landenberg,  Hermann  v.  51. 

Landersdorf  in. 

Landsidl,  Jacob  278,  279,  280,  281,  285, 
299;  Philipp  285;  Rosalia  285. 

Langenlebarn,  Pfarre   122. 

Langenlois  229. 

Lapitz,  Anna  v.,  zu  Seyseneck  100,  121,304. 

Lasperger,  Gebrüder  229. 

Laßberg  zu  Ochsenburg,  Hans  v.  93. 

Lauffenn,  Apollonia  322 

Laxenburg  167,  173.  266. 

Lazius,  W.  158. 

Leippa,  Pertold  von  der  146. 

Leiser,  Sigmund  210,  211,  223. 

Leisser,  Erasmus  148,  179,  304,  301. 

Lembach,  die  53. 

Leopold  VI.,  Herzog  86. 

Leutwein,  gen.  der  Grille  87. 

Lieber,  Zimprecht  31. 

Liechtenstein,  Erasmus  v.  10;  Familie  10, 
55,  187,  203,  227;  Hartmann  v.  142, 
212,  214,  215,  220,  222,  241;  Hein- 
rich v.  142;  Johann  v.  208;  Judith  v. 
307;  Karl  v.  259.  261;  Ott  v.  60;  Rup- 
recht v.  322. 

Lilienfeld,  Abt  214;  Georg  340,  372;  Stift  89. 

Limberg  300. 

Limpauer,  Hermann,  Richter  89. 

Lindachberg,  Gehölz  am  110. 

Lindau  300. 

Lindegg,  Caspar  v.  296. 

Linz  4,  37,  43,  44,  45,  64,  127,  214. 

Litschau,  Herrschaft  226. 


Lobkowitz,  Poppel  v.  226. 

Lodron  41. 

Loibenmühle  22. 

Lookirchner  13. 

Loosdorf  259,  299. 

Losenstein,  Achaz  372;  G.  A.  v.  227; 
H.  W.  v.  223,  225,  257;  Ott  Hein- 
rich v.  305. 

Lothringen,  Kardinal  von  191. 

Luther,  Martin  21,  70,  72,  184,  187,  267, 
292,  308. 

M. 

Madrusi,  L.,  Kardinal  243. 

Magdeburgius  230,  241. 

Mahrersdorf  267. 

Maidburg,  Michael  v.  99. 

Mairesser,  Wolfgang  119. 

Maltitz,  Benedictus  de  99. 

Maming,  Anastasia  v.  147,  148,  151;  (Mäm- 

ming),    Familie  48,  220;    Georg    v.,    zu 

Kirchberg    43,    47,    49,    61,    147,    15  t; 

Maximilian  v.,    zu  Kirchberg    148,    274. 

295,  372;  Viktor  v.  148;   Wolf  Christof 

148,   179,   201,  210,  214,  216,  217,    220, 

221,  227,  228,   229,  230,  301. 
Mandtl,  Wolfgang  34. 
Mangis,  Philipp  v.,  Propst  65. 
Maria  Laach,  Kirche  und  Familiengruft   135, 

136,  137,   294,  295,  296,   298,   315,  316. 

317,  318,  323,  324,  348. 
Maria  Theresia,  Kaiserin  180. 
Markersdorf,  Veste  vide  Mahrersdorf. 
Marragschi  v.  Noskau,  Wenzel  226. 
Marschalch,  Jochamb  53. 
Martin  zu  Wieritz,  die  114  — 115 
Maschko,  Melchior  120. 
Masco  227. 
Matthias,  Erzherzog  245,  246,  248,  253,  255. 

256,    257,    259,    261,    263;    Kaiser    277, 

283,  284,  323. 
Matschach,  Hans  v.  23. 
Matseber,  Apollonia  122;  Barbara  6;  Georg 

Achaz   29,    293,   294,   296;     Hans    120; 

Maria  29;  Margaretha  29 .  Wolfgang  5, 99. 
Mauerbach,  Prior  Cornelius  von  40,  73. 
Maur  88. 
Mautern  229. 
Maximilian,  Erzherzog    173,   217,  236,  238, 

245,  246,  258. 
Maximilian  I.,  Kaiser  12,  28,  36,  58,  92,  95, 

158.   160,  180,   185,   186,  296. 


396 


Maximilian  II.,  Kaiser  29,  131,  135,  136, 
138,  158,  159,  171,  172,  173,  175,  182, 
194—207,  213,  219,  238,   239,  278,  280, 

304»  317- 
Mayersmühle  bei  Puchberg  321. 
Mayr  v.  Zettenreuth,  Adam  u.  Margar.  301. 
Mayresser,  Wolfgang  18. 
Medicis,  Katharina  v.  192. 
Meggau,  Graf  v.  271. 
Megiser,  Hieron.  151. 
Mehlmeisl,  Hans,  Familie  303. 
Meichsner,  Balthasar  12. 
Meindl,  Wolfgang  18. 
Meißauer,    die    50;     Meißau,    Ott    v.    289; 

Stephan  v.  48. 
Mekkau,  Helfried  v.  31. 
Melanchthon  201,  204. 
Melk,  Abt  202,  214,  254;    Johann  114;  Ur- 

ban  von  372;  Stift  55,  88. 
Mendlein,  Konrad  98. 
Mennter,  Christof  20. 
Merckenbrecht  139. 
Merckh,  Ad.  271. 
Merkenstein  165. 
Mestreichs  301. 
Michelhausen  122. 
Michelstetten,  Oswald  Mar  zu  17. 
Milius,  Johann  319. 
Missendorf  (Missingdorf),  Familie  4,  28,  29; 

Hans    v.,    zu    Dobra    99;    Johann    28; 

Kathrei    v.   29 ;    Martha  v.     (Gattin   des 

Stephan  Volkra)    6,  7,  8,  100;    Wappen 

100,    104;     Wilhelm   v.,    zu   Dobra    29; 

Wolfgang  v.  6,  28. 
Mistelbach  90,  259. 
Mödling  169. 
Molt  230. 

Montecuccoli,  Obersthofmeister  310. 
Morovonczo  40. 
Moser,  Jörg  der  99. 
Moßner  v.  Khlam,  Hans  301. 
Mülböckin,  Katharina  8,  9. 
Mülwanger  zu  Wolfstein,  Stefan  93. 
Münsterer  13. 
Muerer,  Hans  273. 
Murstetten,  Herrschaft  132,  Abb.  128. 

N. 

Nalb,  Nieder-  90:  Ober-  87;  Unter-  87. 
Neidegg,  Andreas  v.   309;    Brigitta  v.  309; 

(Neydegg),    F.  v.    280;    Thoman  v.   82; 

Wilhelm  v.  25,  69. 


Neuhaus,  Baltasar  v.  140,  299;  Balthauser, 
v.  Ruetting  und  Prinzersdorf  128];  Caspar, 
zu  Ruetting  140,  144;  Elisabeth  v.  141; 
Ennoch  v.  140;  Eva  Christina  (Gattin 
des  Grafen  Georg  Adam  v.  Kuefstein)  143, 
145,  146;  Familie  143  146;  Georg  v., 
Herr  zu  Plumau  140,  143,  144,  246; 
Georg  Bernhard  v.  145,  302;  Georg 
Caspar  v.  142,  145;  Georg  Christof  v. 
143;  Georg  Gundacker  v.  145;  Gilpe  v. 
144;  Hans  v.  143;  Heinrich  v.  145,  146; 
Johann  v.  144,  146;  Katharina  Gräfin  v. 
145;  Lamprecht  v.  144;  Leonhard  v., 
zu  Ruetting  144;  Margaretha  114;  Maria 
Elisabeth  v.  145;  Martha  v.  141;  Ma- 
rusch  v.  141;  Radigund  v.  105,135,136, 
137,  140—146,  299;  Reinhard  v.  143; 
Sebastian  10,  144;  Susanna  v.  141;  Walt- 
hauser  v.  140;  Wappen  146;  Wilhelm  v. 
143;  Wolf  v.  143;  Wolfgang  v.   143. 

Neuhofer,  L.,  z.  Weinern  226,  278;  Bern- 
hard 179. 

Neunkirchen  22,  246,  299. 

Neupeckhen,  Egidius  33. 

Neusiedl  169. 

Neustadt,  Burg  zu  246. 

Niederalteich  297. 

Nieder-Edlitz,  Dorf  95. 

Nizer,  Ferdinand,  zu  Cattau  277. 

Nogarola,  Ferdinand  Graf  v.  306. 

Nondorf  301. 

Nova  Domo,  Dominus  Ulricus  de  145. 

Nürnberg  58,  59,  6o,  61,  66,  184,  189. 

Nußdorf  a.  d.  Traisen  129,  229. 

O. 

Obergreizenstetten  110,  125. 

Oberhaimb,  Christof,  v.  Winkelberg  49,  94, 

130,  131,  215,  216,  280,  372,  378. 
Oberhämmer  26. 
Oberndoif  99,  289. 
Obern  Retzbach  82. 
Ober-Ramsau  279. 
Ochsenpeckh,  Peter  94. 
Oecolampadius  70. 
Oedt,  Achaz  v.  168;  Familie  53;  Georg  v. 

37,  141;    Heinrich  v.  229;    Sigmund  v. 

130,  201,  274,  378;    Wernhardt  v.    112. 
Oernberger,  Ludwig  312. 
Österreich    35,  58,  143,  149,  243;    Gertrud 

Herzogin  v.  267. 


397 


Österreicher,  Wenzeslaus  65. 

Ofen  59,  63,  258. 

Ollstorff  13,  98. 

Opitius  220. 

Opitz,  Josua   203,   204.    218,   219,  221,  225. 

Opperstorff  170. 

Ortenburg,  Ernst  G.  v.  307,  309;  Gabr.  120. 

Ottenstein  68,  302. 

Ottokar,  König  149. 

Otweinsdorf  bei  Eggenburg  96. 

P. 

Padua,  Universität  319. 

Pannitz,  Freiherr  v.  151. 

Papa  209. 

Pappenheim,  Conrad  218. 

Parstorff  (Parenstorff)  23. 

Passau    62,    69,    70;    Bischof  71,  243,  260; 

Leonhard  Bischof  267;  Urban  Bischof  244. 
Patzmansdorf  302. 
Pehmb  von  Greizstetten  112. 
Perger  32  u.  Pergerin,  Margaretha  159. 
Perckheim,  Georg  v.,  zu  Wiesing  u.  Rosseck 

60,  72,  189;  Agnes  150;  Praxedis  (Gattin 

d.  Lor.  Steger)  110. 
Perneck,  Chunrad  v.  113. 
Pernerstorffer  260;  Leopold,  zum  Poppen  16. 

Wilhelm,    zum    Poppen    24,    119,    139; 

Wolffart  300. 
Pernfuesser,  Hans  98. 
Pernschlag  301. 
Persenbeug,  Schloß  309. 
Persing,  Hof  zu  129. 
Pettau  149. 
Peygarten  146. 
Peyrdln,  Caspar  23. 
Pfauser,  Hofprediger  194. 
Phaffern  bei  Ravelsbach  96. 
Pilch,  Andreas  269. 
Pirchenstein  55. 
Pirkhaimer,  Kanzler  277. 
Pitten,  Herrschaft  296. 
Pius  IV.,  Papst  192. 
Pius  V.,  Papst  192. 
Pixendorf,  Abb.   119. 
Planckenstein,  Freiherr  v.   112. 
Plesser  68. 

Pobinn,  Margareth  98. 
Pölla  345. 
Poetting,  Barbara,  geb.  Kuefstein  128 — 132; 

Caspar  128;    Christof  301;    Andre   128; 


Hans  Christof  129,  130,  131,  132;  Leo- 
pold v.,  zu  Persing  128,  129,  130—132; 
Sebastian,  zum  Wasen  128,  132;  Schloß 
132;   Wappenbuch  132;    Wolfgang  132. 

Pold,  Michael  31. 

Polen  243. 

Polheim,  Familie  187,  203,  253;  Sigmund  v. 

60;    Susanna    Barbara    Freiin    v.     127: 

Weickard  Achilles  v.  127. 
Polt,  Christof  71. 

Popel  v.  Stein,  Hofjägermeister  100. 
Poszekin,  Ursula  9,  100. 
Potendorf,  Rudolfus  de  86. 
Pottenbrunn,  Apollonia  v.  93;    Elisabeth  v. 

25,  289;  Herrschaft  187,  295. 
Präntel,  Paul  301. 
Prag  4,  64,  65,  66,  189,  192,  193,  220,  222, 

223,  225,  233,  251,  252,   254,  260,  319; 

Freiherr,  v.  Windhag  226. 
Prandt  zu  Greizenstetten,  Sebastian  125. 
Prassian,  Johann  Ludwig  33. 
Prater  173,  174. 
Praun  168;  Erasm  210. 
Preiner  vide  Breuner. 
Prenner  S.  247. 

Preßburg  63,  169,  193,  217,  261. 
Preuenhuber,  Valentin  8. 
Primersdorf  299,  300,  301. 
Prinzendorf  143,  299. 
Prösing,  Hans  v.  304. 
Prunn,  Zehent  zu  92. 
Puchau,     Elisabeth     (Gattin     des    Leopold 

Steger)  110,  126. 
Puchberg  (Puechberg)  am  Kamp  270,  273, 

274,  275,  293,  302,  321,   322,  323,  324; 

Abb.  293. 
Puchhaim,  Adam  v.  31,  231,  251,  267,  276, 

314,  320;    Albrecht  v.  204;    Andreas  v. 

25,    31,   48,   49,    67,   68,   69,    245,    303; 

Anna  v.   (Gemahlin    des   Hans  v.  Puch- 

heim)  123;  Anna  Maria  v.  31,  267,  320; 

Barbara  v.    26;    Bernhard  v.    277,   301; 

Clara    v.    (Gemahlin    des   Joh.  Jacob  v. 

Kuefstein)  320;    Dietrich    v.    231,    290; 

Elisabeth  v.  267;  Erasmus  v.  100,  130; 

Familie  67,  187,  289;    Georg  v.   13,  49, 

70,     170;     Georg    Ehrenreich    v.     310; 

Hans  v.    18,  23,  26,   30,  38,  49,  54,  55, 

59>    92,    93»    95  5    Johann    VIII.    v.     54; 

Johann  IX.  v.  26,  54;  Margarethe  v.  95. 

Michael  Ludwig  v.  26,  53;  Niclas  v.  272; 


398 


Nikolaus  v.  227,  228,  231,  234,  299,  301, 
310;  Pilgram  v.  60;  Sigmund  v.  216; 
Veit  Albrecht  v.  216,  217,  223,  225,  227, 
231;  V.  A.  H.  372;  Wilhelm  III.  v.  27, 
30,  31,  48,  49.  535  Wolfgang  v.,  zu 
Gellerstorff  65. 

Püchler  (Pichler),  Anna  Maria  303;  Catha- 
rina  3,  4,  48,  289,  303:  Constantia  303; 
Ehrenreich  303;  Erhardt  303;  Franz  56; 
Hans  38. 

Pückhler,  Caspar,  v.  Gaditz  168. 

Puelacher,  v.  Puelach,  Sigmund  289. 

Pürching,  Maria  v.   144. 

Putten  168. 

Purgschleinitz  302. 

Purgstaller,  Mathes  279,  280. 

R. 

Raab  169,  209,  246,  258. 

Raabs  31,  259,  301,  310;  Freiherr  zu,  und 
Khrumbach  130. 

Rädelsprunner,  Lorenz  68. 

Rämming,  Magdalena  v.  303. 

Raiger,  Pangratz  53. 

Rainarigl  168. 

Rainoldin  v.  Babenweil,  Barbara  100. 

Rannasdorf  112,  113. 

Rapottenstein  90. 

Rastenfeld  312. 

Rauber,  Bernhard  28;  Familie  67;  Georg  30; 
Gregor  28;  Niklas  112. 

Raupach  232,  267. 

Rechberger,  Dr.  G.  323. 

Regensburg  38,  59,  60,  61,  70,  145,  189, 
207,  208,  255,  263. 

Regerer  Pfarre  13. 

Regiomontanus  243. 

Reiffenstein,  Freiherr  v.  167. 

Reigkher  zum  Thurn,  Merth  125. 

Reinprechtspölla  353. 

Reith  301. 

Renerstorff  25. 

Retzbach  90. 

Reutter,  Matthäus  231,  266;  Christoph  191, 
201,  204,  227,  228,  229;  Michael  191; 
Wolf  48. 

Riedtschitz,  Katharina  300. 

Riettenthal,  Christoph  112,  113;  Dominus 
Wichardus  miles  de  113;  Familie  113, 
114,  Gottschalch  v.  113;  Hans,  zu  Ernst- 
brunn 114;    Heinrich  v.  113;  Jobst  113, 


114;  Magdalena  113;  Martin  v.  113.  114; 
Peter  v.  113;  Sixtus  v.  113,  114. 

Ringk,  Kaspar  284. 

Rodaun  230,  259. 

Röhrenbach  3,  22,  34,  75,  102-105,  141» 
265,  266,  267,  270,  271,  273. 

Römer,  Amalie,  geb.  Leisser  312. 

Rotz,  Herrschaft  168. 

Roggendorf,  Familie  67,  203;  Freiherr  v. 
279;  Georg  Ehrenreich  v.  312;  Hans 
Wilhelm  v.  130,  131,  198,  201,  203, 
204,  205,  206,  218,  219,  221,  229,  230, 
231,  236,  241,  245,  254,  299,  304,  307, 
309,  371;  Maria  Salome  v.  30;  Wilhelm 
Freiherr  v.  49;  Wolfgang  v.  216. 

Rohr  oder  Ror,  Herrschaft  307;  Kloster  87; 
Albrecht  v.  282;  Andreas  282;  Matthias 
v.  282;  Tobias  283. 

Roidilechus  149,  150. 

Römer  33. 

Rosenberg,  Chr.  G.  210. 

Rosenburg  33,  191,  202,  264. 

Rosenhart,  Barbara  29;  Stephan  v.  29. 

Rostock  232;  Universität  201,  204. 

Rottal  zu  Talberg,  Freiherr  94. 

Rottenegkh,  s.  Greisenegkh  n. 

Rottenhaus  297. 

Rudolf  II.,  Kaiser  135,  136,  142,  166,  171, 
174,  182,  212—226,  237,  245,  255,  263, 
269,  307,  3!3- 

Rudolf  IV.,  Herzog  50,  51,  132. 

Rueber,  Anna  v.,  geb.  Kuefstein,  119 — 122, 
129;  Christoph  v.,  zu  Püchsendorf  37, 
119,  120,  122.  148,  229,  378;  Familie 
121  — 122;  Ferdinand  Freiherr  v.  122; 
Leopold  v.,  zu  Püchsendorf  34,  121,  122; 
Wappen  122;  Wolfgang,  zu  Püchsendorf 
119,  120,  122. 

Rückers  303. 

Rueperstall  302. 

Rumpf,  Wolf,  Freiherr  v.  Wielroß  168,  260. 

Rutt  oder  Rudt,  Barbara  23;  Wilhelm,  v. 
Tirna  23.  34;  Wappen  53. 

Ruttenstein,  Schloß  23. 


Sachsen,    August   Churfürst  von    207,  243; 

Christian  Churfürst  von  263. 
Sachwenitz  oder  Sahowitz,  Ernst  68. 
Sacken,  Ed.  Freiherr  v.  318. 
Salchinger,    Margaretha  10;    Veith   10,   11, 

31,  68. 


399 


Salm,  die  203:  Niclas  v.  41,  142,  166,  216, 
217,  220. 

Salzburg  69,  192;  Erzbischof  von  71;  Kloster 
St.  Peter  zu  149. 

Saurer.  L.  201. 

Saurer  v.  Saurburg,  Lorenz  378. 

Schad  zu  Lengenfeld,  Christof  283;  Her- 
mann 283;  v.  Hartenstein  82. 

Schadtner,  Agathe  4;  Wolfgang  zu  Eggen- 
burg   14,    119,  139. 

Schallaburg,  Schloß  252,  257. 

Schallantzer,  Hans  43. 

Schallenberg,  Caspar,  zu  Luftenberg  11,  302; 
Christof  Ehrenreich  Graf  v.   150. 

Scharffeneck  168,  246,  247. 

Scharos,  Herrschaft  166. 

Schaubinger,  Georg  377. 

Schauenstein,  Abb.  von  278;  am  Kamp  21, 
136,  179,  211,  274,  278—288,  294,  299, 
302;  Herren  v.,  die  282;  Otto  v.  282; 
Sage  von  285—288. 

Schaull,  Benedikt  25,  26;  zu  Mold,  Caspar  94. 

Schaunberg,  Anna  v.  310;  Barbara  v.  310; 
Burg  21;  Familie  187;  Georg  Graf  v. 
20,  21,  310;  Graf  v.  31,  151;  Johann 
Graf  v.  310;  Sigmund  Graf  v.  310. 

Schawenstein  (Schauenstein),  Konrad  Burg- 
graf v.  282;  Wulfing  v.  282. 
Schemnitz  169. 
Schenkirchen,  Ludwig  372. 
Scherer,  P.  242. 

Scherffenberg  14;  Erasmus  v.  279 ;  Wolf  v.  14. 
Scherpecken,  Abraham  172. 

Schifer  oder  Schieffer  170;  Bernhard  v.  322; 
Benedikt  Theodor  Freiherr  v.  127; 
Eva  v.  127;  Ferdinand  Freiherr  v.  127; 
Sophie,  zu  Freyling  144. 

Schimmer  302. 

Schleinitz  245. 

Schmalkalden  61. 

Schneckenreit,  Assam  v.  23;  Christoph  v.  31; 
Erasm  v.,  zu  Breiteneich  53;  Familie 
39,  187;  Leo  v.  17. 

Schnötta  174. 

Schönbrunn  (s.  Gatterburg)  174,  176. 

Schöngrabern  90. 

Schönkirchen  165;  Ferdinand  v.  310;  Joa- 
chim v.  49,  53,  303. 

Schönpüchel,  Schloß  305. 

Schonner,  Wolfgang  31. 

Schottenkloster  zu  Wien  26,  100. 


Schotten,  Georg  Abt  zu  den  269;  Johann 
Abt  zu  den  214,  222;  Konrad  Abt  zu 
den  69,  73;    Wolfgang   Abt   zu   den  56. 

Schottwien,  Herrschaft  246. 

Schrattenbach,  Maria  Elisabeth  v.  306. 

Schreiberin  zu  Dorff,  Maria  140,   144. 

Schröter,  Dr.  Johann  74,  138. 

Schurff,  Ritter  10;  Wilhelm   12,  13. 

Schwallenbach  294,  295. 

Schwarzenreidter  Feld  279 

Schweinfurt  143. 

Schweintzer,  Pf.  v.  Puechberg,  Blasius  322. 

Schwingenschlegel,  L.,  293,  322. 

Sebarn  289. 

Sechscho  baro  de  Bohemia  145. 

Seefeld  30,  125. 

Seewalchen  13. 

Seisenegg,  Christof  v.  33. 

Senftenberg  17,  18,  20,  21,  31,  33,  145; 
Abb.  20. 

Seyterndorf,  Wolfram  v.  113. 

Siena,  Universität  319. 

Sighardts  22,  23. 

Siklos  63. 

Simmering  193. 

Sinzendorf  45,  247,  249;  Hans  v.  169,  180; 
Joachim  v.  111,  126,  142,  148,307;  Pil- 
gram  v.  155;  Twurzius  v.  179;  Wolf 
Lienhard  v.  68. 

Sixtus  IV.,  Papst  243. 

Sixtus  V.,  Papst  242. 

Snaidpeck,  Ritter  Sigmund  114. 

Soliman,  Sultan  37,  38,  62,  63,  193. 

Sonderndorf,  Christoph  v.  179,  378;  Elisa- 
beth v.  126,  137;  Hektor  v.  126,  127, 
314 ;  Maria  v.  (Gemahlin  des  Wolf  Steger) 
in,  127;  Paris  v.  127,  290,  291;  Poli- 
xena  v.  126,  127;    Salome  v.    in,    127. 

Soyerin  v.  Soß,  Elisabeth  144. 

Spanien,  König  Philipp  II.  von  173,  200, 
202,  207,  208,  233,  245. 

Spann,  Christoph  v.  25;  Leopold  31. 

Spauer,  Christof  v.  113. 

Speermeister,  Katharina  v.  97. 

Speisendorf  300. 

Speratus,  Paul  186. 

Speyer  174,  202,  220. 

Spitz  a.  d.  Donau  150,  151,  179,  201,  257, 
294,  295,  296,  297,  314;  Abb.  295. 

Staatz  90. 

Stadelkiichen  145. 


400 


St.  Andrae  122. 

Stätz,  Ritter  Drugsaß  zu  10. 

Stanecker,  Zacharias  210. 

Stangl,  Joachim  246. 

Staphylus  184. 

Starhemberg,  Bartholomäus  186;  Barbara  v. 
309;  Erasmus  v.  60;  Gotthard  v.  98: 
Hans  v.  11 ;  Rüdiger  v.  191,  201,  203, 
205.  215,  216. 

Staudinger,  Christoph  322. 

St.  Bernhardt  34,  87,  88,  89,  278,  299; 
Äbtissin  v.  73. 

St.  Christofen  Bruderschaft  7. 

St.  Dorothea,  Georg  Propst  von  214.  222; 
Franz  Pichler  Propst  v.  56,  57;  Propst 
von  73,  234. 

Steger  zu  Ladendorf,  Bernhard  28,  109, 
110,  125;  Elisabeth  v.  126,  127;  Eva 
Susanna  v.  145;  Familie  109  — in;  Ka- 
tharina (Gemahlin  des  Hans  v.  Rätzen- 
dorf)  109;  Katharina  Veronika  (Gemahlin 
des  Freiherrn  Ferdinand  Schifer)  111,  127; 
Leopold  28,  219,  121,  125—127,  128,  148; 
Sigmund  v.  126,  127 ;  Veronika  125—127, 
129,  139;  zu  St.  Veit,  die  in. 

Stegmühle  am  Kamp  267. 

Steiermark  38,  234,  244. 

Stein  43,  168,  202,  204,  229,  280,  281. 

Steinabrunn  28,   100. 

Steinberger  46. 

Steinpeiß,  Ehrenreich  210. 

Steyer  43,  59,  189,  246. 

Stiebar,  Freiherr  v    68. 

Stieberin  323. 

Stiefl,  Michael  187. 

Stixendorf.  Ort  278,  279,  285,  299. 

St.  Jakob,  Kloster  zu  Wien,  Oberin  gg. 

St.  Marein  22,  27. 

Stockhorner,  Hans  217,  221.  231,  307,  372; 

Joachim  312. 
Stockius  227. 

Stodelik,  Eustach  31;  Paul  93. 
St.  Polten  12g,  22g,  246. 
Straßer,  Christof  54. 
Strein  230;  Gabriel  202,  203,  216,  253,  307, 

372;   Georg,  zu  Schwarzenau  24,  56,  58; 

Reichard,  zu  Schwarzenau  166,  179,  216, 

220.  221,  308;  Richard    214,    225,    260; 

Wolffard  31;  Wolfgang  24,  26,  93,  312. 
Streynin,  Margaretha,  Priorin  112. 
Stülz  21. 


Stuhlweißenburg  63,  262. 

Stuttgart  143. 

Stützer,  Chr.  167.     . 

St.  Veit  282. 

Sunberger   oder  Sonnberger,    Hadmar   der, 

zu    Schawenstein    282;     Kraftl    v.    282: 

Vinzenz  v.  282. 
Suttinger  48,  49. 
Szigeth   199. 


Tafinger  253. 

Tanner,  Leopold  31;  Stephan  der  283. 

Tannhausen,  Anna  v.  320;  Wilhelm  v.  209. 

Tannicher,  Achaz  (Gemahl  der  Euphemia 
v.  Kuefstein)  112,  113;  Anndl  (Tochter 
des  Achaz  Tannicher)  112. 

Taures  301. 

Tautendorf  2gg,  322. 

Teufl  53;  Andre  208;  Erasm  46;  Georg 
168,  18g,  221,  267,  322,  323;  Jörg  40. 
41,  59;  Mathäus  Freiherr  v.  29,  40,  43, 
46,  272,  2g3,  294,  296,  321,  322,  323; 
Maximilian  322,  323;  Michael  268,  274; 
Susanna  v.  168,  202,  295,  2g7;  zu 
Guntersdorf  320. 

Teuffenbach,    Christof  v.  110;    Herr  v.    69. 

Thalheim  oder  Thalbamh,  Affra  v.  144; 
Apollonia  v.  7;  Barbara  3,  4,  6,  7,  8, 
9,  97;  Christian  222,  230,  231,  232;  die 
Thalheimer  zu  9  —  10;  Güter  6,  7,  13, 
14,  18,  19;  Ludwig  v.  7;  Margarethe  n, 
13,  14;  Wappen  7;  Wolfgang  v.  7,  11, 
12,   13,  14.   15  ;  s.  Abb.   11. 

Thauras  24. 

Thiemynger  zu  Haindorf,  Hans  gg. 

Thonrädl,  Andreas  320;  Balthasar  (Gemahl 
der  Eva  v.  Kuefstein)  137,  17g,  320: 
Eva  v.,  geb.  v.  Kuefstein  321 ;  Wolf- 
gang 20. 

Thuenau  322. 

Thüringen  a.  d.  Saale  151. 

Thurn  oder  Thuernn,  Veidt  v.  27. 

Thürnstein,  Herrschaft   168,  177,    178.   179. 

Tietze,  Dr.  Hans  317. 

Tirna,  Wappen  53  vide  Rudt. 

Totis,  16g,  258;    Hauptmann  von  210. 

Traismauer  122,  307. 

Tratzberg,  Georg  Ilsung  v.  167. 

Trautson,  Hans  v.  217,  221,  260. 


401 


Trauttmansdorff   220;    Anna   Ameley    304; 

Hiob    Hartmann  v.    148;    Job    H.    223; 

Wolf  Dietrich  v    148,  154,  3°4- 
Trenbach  zu  St.  Merten,  Wolf  Seyfried  300; 

Veit  Rudolf  v.  300. 
Trient  191,  243. 
Trier  132. 
Tschemembl  143;    Hans    Freiherr   v.    309; 

Regina  v.  309. 
Tucher,  Hans  167. 
Tübingen,  Universität  204. 
Tulln  129. 

Tumpritz  s.  Wasserberger   16. 
Turczi,  Bernhard  Freiherr  v.  230. 
Turzo  v.  Bethlenfalva,  Katharina  30. 
Tyerstein,  Graf  v.  46. 
Tyrol   189,  193. 

u. 

Ungarn    35,  38,  39,   41,  64,   136,   159,  189, 

193,  208,  245,  255,  311. 
—  Matthias  König  von  35,  206,  216. 
Ungarisch-Altenburg  166,   168,  169. 
Ungnad,  Barbara  v.  27;    David  142;    Hans 

Freiherr  54,  60,  63. 
Unverzagt  217,  256. 


Velabrunner,  Vigulaeus  93    94. 

Velebrun,  Ulricus  de  113. 

Velsenburg  136. 

Vesendorf  253,  268. 

Veszprim   131,  209. 

Vendorf,  Wolfhardus  de  113. 

Venedigerau  175,  176. 

Venusberg  122. 

Vetaw,  Albert  v.   146. 

Viechter,  Caspar  167. 

Viehofen,  Abb    147;    Herrschaft    150,    307. 

Viereggl,  Hans  311. 

Vihofarius,  Ulricus  149. 

Volkersdorf,  Caspar  v.  49,  58. 

Volkra  Agapitus  17,  24,  27,  28,  100,  119, 
154;  Andreas  v.  17,  24,  27,  28,  100,  119, 
128;  Anna,  geb  v.  Lappitz  121,  129; 
Anna  Margaretha  Gräfin  v.  101;  Bar- 
bara 3,  5—10.  11,  13  14.  15,  16,  28,  72, 
97,  119,  306;  Bernhard  v.  82,  84;  Chri- 
stine 304,  305;  Christoph  Ferdinand  101; 
Dorothea  v.  306;  Eberhard  98;  Erhard 
99;  Familie  82,  83,  84,  89,97 — IOI>  I02i 
Ferdinand    v.    101,    111;    Friedrich  98; 

C.  Kuefstein.  II. 


Georg  98;  Hans  5,  25,  27,  28,  83,  100, 
289;  Joachim  17,  24,  27,  28,  98,  100, 
119,  121,  139,  304;  Jochamb  40,  100; 
Lorenz  98;  Otto  Christof  101;  Otto  Fer- 
dinand v.  101 ;  Raimburt  82,  98  ;  Simon  98: 
Stammbaum  100;  Stephan,  zu  Donach 
3  6,  8,  9,  16,  29.  83,  84,  95,  98,  99, 
100,  102;  Susanna  304,  305;  Ursula  82, 
99;  Veronika  v.  100;  Wolf  5,  13,  32; 
Wolf  Christof  100,  101;  Wolfgang  12, 
16,   17,    27,   82,   83,   100,  110,  304. 

Volmarius,  M.  229. 

Volpo  63. 

Vorlauf,  Chunrad  der  98. 

Vronhoven,  Gotschalcus  de  113,  s.  Fraun- 
hofer 

W. 

Wachau  168. 

Wacker  zu  Schönberg,  Joh.  322. 

Waidhofen  a.  d.  Thaya  27,  168. 

Waldhaimb  303. 

Waller,  Veit  226. 

Wallsee,  Barbara  v.  310;  Reinprecht  V.  v. 
310. 

Walpersdorf,  Herrschaft  307. 

Walterskirchen,  Graf  Otto  48,  49;  Georg 
39,  202. 

Wardein  258. 

Wasserberger,  Virgil  16. 

Wasserburger,  Erasm.  68. 

Wattenbach,  Hans  323. 

Weber,  Dr.  J.  B.  202,  214,  217,  221;  Leo- 
pold 29S. 

Wehem,  Georg  40. 

Weher,  Johann  65. 

Weidenholz  in  O.-Öst.  60. 

Weinern,  Veste  300,  301. 

Weiß,  Salomon  296,  297. 

Weißenburg,  Schloß  37. 

Weißpriach,  Hans  v.  65,  167;  Herr  v.  199; 
Susanna  295. 

Weitzendorf  82. 

Weixelberger  142. 

Weitra  168,  246;  Spital  226. 

Weizenkirchen   136. 

Wels  246,  247. 

Welsberg,  Maria  Anna  v.  122. 

Welzer,  Rosina  29;  Ruprecht,  zu  Spiegel- 
feld, 22,  29,  92;  Veit  23;  v.  Spiegelfeld, 
Ludwig  22,  23,  69,  119,  139;  (Weltzer) 
45;  zu  Prinzendorf,  Gebhardt  65,  68. 

26 


402 


Wenczelickh  v.  Serabicz,  Mathaeus  23. 

Wenzesdorf  114. 

Werde,  Chunrad  v.   113. 

Werdenberg,  Hugo  Graf  v.  283.  284. 

Wertheimb,    Georg  v.  60,  vide  Perckheim. 

Wessprim  209. 

Wiedemann  296. 

Wielroß,  Wolf  Rumpf  Freiherr  v.  168. 

Wien  3.  4,  36,  37.  38,  39,  41,  44,  45-  46>  47. 
55.  59,  60,  65,  67,  88,  99,  112,  113.  132. 
169,  170,  175,  189,  190,  192,  193.  199, 
200,  202,  204,  209,  214.  217,  218,  224, 
229,  230,  231,  219,  252,  255,  258,  261, 
273,  323  Bischof  v.  71,  234;  Bürger- 
meister v.  214.  235;  Kuefsteinsches  Haus 
in  302.  306;  Minoritenkirche  in  47; 
Stephanskirche  in  192;  St.  Michael  187; 
St.  Ulrich,  Vorstadt  in  150. 

Wiener-Neustadt  37,  41,  42,  43,  54;  Bischof 
Grüner  von  208. 

Wieritz,  Alex.  Martin  v.  114,  115. 

Wildberg  230,  301;  Wildberger,  die  87. 

Wildon  149. 

Wilfersdorf  259. 

Wilhering,  Kloster  150 

Windhag  und  Weitra,  Christof  v.  245. 

Windischgraetz,Pankraz  v.  167;  Sebast,  301. 

Windischland  40.  41,  42. 

Winkel  82,  279,  299. 

Winkelmüller,  Thomas  321. 

Wisandt  (Wisendt),  Ambrosius  5,  10.  17, 
28,  46,  47,  48,  49,  289. 

Wisen  bei  Stockerau   199. 

Wisgrill  4,  8,  27,  47,  49,  89,  93,  103,  109. 
110,  114,  115,  127,  131,  132,  135,  141, 
143,   144,  145,  146,  149,  152,   179. 

Wittenberg  204,  231. 

Wolff,  Adam  72,  187. 

Wolffenreidt,  Georg  v.  31. 

Wolkersdorf  149,  168. 


Worms  37. 
Wretschko  49,  51. 
Wültlingen,  Sebastian  v.  7. 
Würmla  229. 
Würnitz,  Herrschaft  115. 
Würzburg,  Bischof  von  309. 
Wurmbrandt    47,  48,  97,   98,  99,   143,   146, 
150,  152. 

Z. 

Zacking  oder  Zagging  187,  229,  307. 

Zaising  294,  296. 

Zapolya  38,  41,  63  ;  I>abella  63. 

Zebing  333,  334. 

Zelking,  Carl  Ludwig  v.  210;  Familie  9, 
53,  187;  Frau  v.  245;  Hans  Christof  v. 
210;  Margarethe  v.  30;  Veit  zu  11; 
Wilhelm  v.  43. 

Zellerndorf  96,  113. 

Zettes  209. 

Zinzendorf  34,  170,  187;  Alexander  v.  100, 
304,  305,  307;  Barbara  v.  222;  Elisabeth 
Christina  v.  101;  Franz  v.,  zu  Karlstetten 
307;  Friedrich  v.  305,  372;  Hannibal  v. 
167;  Hans  v.  30,  53,  56,  63,  72;  Hans 
Adam  v.  121;  Hans  Christof  v.,  auf 
Wasserburg  143. 

Zips  41. 
Znaym  146 
Zogelsdorf  28. 

Zollern,  die  Grafen  v.  296;  Eitel  Friedrich 
Graf  v.  94,  295;  Johann  Graf  v.  150,  295. 
Zorian  (Gorian)  41,  76. 
Zrinyi  199;  Gebrüder  42. 
Zürich   143 
Zwentendorf  122. 

Zwettl    145,   149,   245,  282,  314;    Abt    von 

272,  278;  Otto  Grillo,  Abt  von  87. 
Zwingli  70 


B{jl(3HAM  YOUNG  UNIVERSITY 


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DRUCK  VON  FRIEDRICH  JASPER  IN  WIEN