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Full text of "Urban 4 und Manfred (1261-1264)"

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Hampe,  Karl 
Urban  IV 


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$ur  mittleren  «nfc  neueren  ©efd}i4)te 
^ct-ausgcgcbcn  r»on  3$arl  ^ampe,  >J£rid>  UTarcfö  unb  3Dtetrid>  Sd>äfer 

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Urban  IV.  unb  HTanfreb 

(1261— 1264) 

von 

Karl  ^ampe 


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*******    ^ciöelberg  J905     ******* 
Carl  Winter' s  Uiti»erfttätsbud>bartblung. 


t>erIags=2IrijiD  Hr.  34. 


iTurl  tüitttcr'e  Unir>crfität3bud)l)anblung  in  />cibclbcrg. 


Heidelberger  ?(bl>anMungen 

;ur  mittleren  tmt)  neueren  ©efd>id>te 
herausgegeben  oon  2£arJ  »>ampc,  >J£rtd>  Ularcfe  unb  SDictrtd)  ©d> 
i.  Beft: 


Cilienfcin,  ^etnrid},  SMc  "Hnfcbauungcn  r>on  ©taat  unb 
'Ixircbc  im  Ivcid-»  ber  Karolinger,    gr.  8".  geheftet  .... 

2.  lieft:  7X>iitidfen,  ßxiebxid)  Karl,  Preußen  unb  UJuglanb  in  ber 

curopäiffcen  potitit  1785 -]7$S.    gr.  8°.  geheftet  .    .    .    . 

3.  lieft:  U">tefc,  (Ernft,  JDic  Politik  ber  XTicbcrlänbcr  iväbrcnb  bes 

Babnarfriegs  (J*3JI  —  J$J3)  unb  ihr  -Bünbnis  mit  Bdnvebcn 
k\H)    unb    ben   ^anfeftäbten    (J<?J<$).     ITTtt    einer    Karte. 

gr.  8°<  geheftet 

;.  lieft:  Hott,    ijart«,    Jfricbrtd)   II.  r>on   bei*   PM3  unb   bic  T\c- 
formation.     gr.  *".  geheftet 

5.  lieft:  2lgats,    Jlrtlmr,    &er   banftfa)e   Baicnbanbcl.     Ittit   orci 

Karten,     gr.  8°.  geheftet 

6.  lieft:  5al3er,  <£rnft,  &er  Übertritt  bes  <&vo$in  fturfürften  r>on 

ber  fcbrocbifAcn  auf  bic  polnifcbc  Bcitc  iväbrenb  bes  erften 
norbifeben  2\ricgcs  in  pufenborfs  „Carl  <5ufrat>"  unb 
,rVfficbficf)  Wilhelm",    gr.  8°.  geheftet 

7.  Qeft:  (Earteütert,  ©tto,  Peter  r>dt  2lragon  unb  bic  St3ilianif<$c 

"Defper.     gr.  8".  geheftet ... 

8.  f^eft:  XOilb,  Karl,  ilotbac  vfran3  r>on  ^cbönborn,  23ifd>of  r>on 

Bamberg  unb  '^i^bifcbof  r>on  Hlainj,  J»5Ö3— \12§.  gr.  8°. 
geheftet 

9.  lieft:  ÜEIfan,   Gilbert,   3Die  publruitir'  ber  23artboIomäU3nad>t 

unb  Utornays  „Vindiciae  contra  Tyrannos".    Iltit  einem 

■Sricf  Itlornays.    gr.  8n.  gehaftet       

lieft:  tjafenclerer,  Ztbolf,   2\urpfäl3ifd>c  Politik  in  ben  3eitcn 

bes  fd)malr,albifd)en  Krieges  (^anuat  J5-f*5bis  3anuac  j5-f7). 

gr.  8°.  geheftet 

lieft:  trampe,  Karl,    Urban  IV.  unb  Htanfrcb   (\26\  —  \26^)) 

gr.  8°.  geheftet 


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Soeben  erfaßten : 

Bismard?  in  bei  inneren  Politik 

7\ebe  bei  bev  von  bev  ©tabt  <$eibelbevg  au&  2(nlaß  bee 
9o.  (Beburtötacjcs  bes  dürften  23t8tnarcP  vetanftalteten  Seiet 

von 

£berl>art>  (B»otI>ein 

o.  ö.  prefeffot  an  bet  ÜnioerfTtät  ^eioelberg. 

60  pfg. 

l\ebe  bei  bev  <£ntfyüüxm$  bee  Äatfetfbenftnalß  ^u  «octbclba-ct 
am  5.  iDejember  l9ol 

gehalten  ron 

i£vid>  HTarcfö. 

2.  Auflage  *   1902  *  60  pfg. 


Heidelberger  Abhandlungen 

zur  mittleren  und  neueren  Geschichte 

Herausgegeben  von 

Karl  Hampe,  Erich  Marcks  und  Dietrich  Schäfer 

ii.  Heft. 


Urban  IV.  und  Manfred 

(1261— 1264) 


von 


Karl  Hampe 


fr  fr  fr  fr  Heidelberg  1905  -♦'*'»** 
Carl  Winter's  Universitätsbuchhandlung 


VerlagE-AxohiT  Nr.  34. 


Alle  Rechte,  besonders  das  Recht  der  Übersetzung  in  fremde  Sprachen,  werden 

vorbehalten. 


5  Car- 


97LSU 


Dem  Andenken  meines  Lehrers 

Paul  Scheffer-Boichorst 

gewidmet. 


Vorwort. 

Die  vorliegende  Darstellung  ist  aus  einem  schon  vor 
mehreren  Jahren  gehaltenen  Vortrage  erwachsen,  der  aber 
bei  der  jetzt  vorgenommenen  Ausarbeitung  stark  verän- 
dert, erweitert  und  mit  begründenden  Anmerkungen  ver- 
sehen ist. 

Trotz  der  kurzen  Dauer  seines  Pontifikats  gehört 
Urban  IV.  zu  den  weltgeschichtlich  bedeutenden  Päpsten. 
Wesentlich  seiner  energischen  Tätigkeit  ist  die  endgültige 
Bezwingung  der  Staufer  und  die  Herstellung  der  engen 
Verbindung  des  Papsttums  mit  Frankreich  zuzuschreiben. 
Eine  erneute  Behandlung  dieser  wichtigen  Vorgänge  be- 
darf keiner  eingehenderen  Rechtfertigung,  wenn  sie,  wie 
ich  es  von  der  hier  gebotenen  Darstellung  hoffe,  mannig- 
fach in  Auffassungen  und  Einzelzügen  zu  Ergebnissen 
gelangt,  die  von  der  bisherigen  Forschung  abweichen  oder 
sie  ergänzen.  Nicht  wenig  haben  dazu  die  ungedruckten 
Briefe  beigetragen,  die  ich  aus  der  Formelsammlung  des 
Richard  von  Pofi  im  Anhang  zum  ersten  Male  veröffent- 
liche. Ich  habe  es  stets  dankbar  empfunden,  daß  mir 
seinerzeit  in  meiner  Stellung  als  Mitarbeiter  der  Monumenta 
Germaniae  durch  deren  damaligen  Leiter  Ernst  Dümmler 
neben  meinen  besonderen  Aufgaben  Gelegenheit  zur  Be- 


VI  Vorwort. 

schäftigung  mit  den  Briefsammlungen  des  dreizehnten 
Jahrhunderts  gewährt  wurde,  und  möchte  diesem  Gefühl 
auch  hier  Ausdruck  geben. 

Auch  meinem  Kollegen,  Herrn  Privatdozenten  Dr.  Otto 
Cartellieri  bin  ich  für  die  Mitteilung  des  von  ihm  für  die 
Monumenta  Germaniae  vorbereiteten  gereinigten  Textes 
der  Chronik  des  Saba  Malaspina,  sowie  für  einzelne 
sonstige  Hinweise  zu  lebhaftem  Dank  verpflichtet. 

Heidelberg,  Mai  1905. 

K.  Hampe. 


VII 


Inhaltsübersicht. 


Seite. 

Vorwort V 

I.  Einleitung 1 

Änderung  des  kirchenpolitischen  Kampfes  unter  Fried- 
rich II.  S.  1.  Fortdauer  desselben  nach  seinem  Tode 
S.  2.  Urteile  über  Urban  IV.  und  Manfred  S.  2—4. 
Darstellungen  und  Quellen  S.  4—6. 

II.  Verhandlungen 7 

Aufstandsversuche  im  Königreich  Sizilien  S.  7—10. 
Sicherung  des  Reiches  für  Manfred  S.  10.  Ausdehnung 
seiner  Macht  S.  11—13.  Die  allgemeine  Lage  beim 
Tode  Alexanders  IV.  S.  13.  Wahl  und  Ziele  Urbans  IV. 
S.  14.  Hinneigung  zu  Frankreich  S.  15.  Änderungen 
im  Kardinalskolleg  S.  16.  Erste  Beziehungen  zu  Frank- 
reich und  Manfred  S.  17.  Einleitung  von  Scheinver- 
handlungen mit  Manfred,  um  den  Wünschen  Ludwigs 
des  Heiligen  Genüge  zu  tun  S.  18—23.  Äußerer  Ver- 
lauf und  Inhalt  derselben  S.  23-28.  Abbruch  S.  28, 
29.  Gewinnung  König  Ludwigs  für  die  Pläne  der  Kurie 
S.  29—32.  Verdienste  des  Kardinals  Simon  von  S.  Cae- 
cilia  S.  32.  Verhandlungen  der  Kurie  mit  Karl  von 
Anjou  S.  33.  Schwierigkeiten  betreffs  der  römischen 
Senatur  S.  33,  34.  Stockung  während  der  Sedisvakanz 
S.  34,  35.    Abschluß  erst  durch  Klemens  IV.  S.  35,  36. 

III.  Kampf 36 

Zähigkeit  Urbans  auch  im  Kampfe  S.  36.  Reorgani- 
sation des  Kirchenstaats  S.  37—40.  Finanzpolitik  des 
Papstes  S.  40—43.  Vordringen  der  Päpstlichen  in  An- 
cona  und  Spoleto  S.  43.  Rückschlag  seit  Abbruch  der 
Verhandlungen  mit  Manfred  S.  43.  Verschiebung  des 
Kriegsschauplatzes  ^in  das  Patrimonium  S.  44.  Man- 
freds Angriffsplan  S.  45—48.    Änderung  desselben   in- 


VIII  Inhaltsübersicht. 

Seite. 
folge  der  Bedrängnis  Peters  von  Vico  S.  48.  Befreiung 
Peters  durch  Bedrohung  Roms  von  zwei  Seiten  her 
S.  49-53.  Wiederaufnahme  des  früheren  Kriegsplanes 
gegen  Orvieto  S.  53.  Gegenmaßregeln  Urbans  S.  54—56. 
Scheitern  des  Angriffes  S.  56.  Rückschlüsse  auf  Man- 
freds Charakter  S.  57—59.  Gefährdung  Urbans  in  Or- 
vieto S.  59.  Aufbruch  und  Tod  des  Papstes  S.  60,  61. 
Weltgeschichtliche  Bedeutung  und  Beurteilung  seiner 
Politik  S.  62,  63. 

IV.  Anhang:  Papstbriefe  zur  Geschichte  Urbans  IV.  und 
Manfreds  aus  der  Formelsammlung  Richards  von 
Pofi 64 

Notwendigkeit  einer  Ausgabe  der  vollständigen  Samm- 
lung S.  64.  Ihr  historischer  Wert  S.  65.  Vorkommen 
unausgefertigter  Entwürfe  in  derselben,  an  einem  Bei- 
spiel zur  Geschichte  Konradins  erläutert,  S.  65—69. 
Bemerkungen  zu  den  einzelnen  Briefen  S.  70—79.  Ab- 
druck der  Briefe  S.  79-96. 

V.  Namen-  und  Ortsregister 97 


I.  Einleitung. 

Während  des  letzten  Jahrzehntes  der  Regierung 
Kaiser  Friedrichs  II.  erhob  sich  noch  einmal  der  alte 
Kampf  zwischen  Sacerdotium  und  Imperium  zu  furcht- 
barer Höhe,  und  bei  oberflächlicher  Betrachtung  mag 
man  darin  lediglich  eine  Wiederholung  jenes  Streites  um 
die  oberste  Leitung  der  Christenheit  sehen,  wie  ihn 
Heinrich  IV.  mit  Gregor  VII.,  Friedrich  Barbarossa  mit 
Alexander  III.  geführt  hatten.  In  der  Tat  sind  im  Kampfes- 
eifer die  alten  Schlagworte  von  den  Parteien  wieder  hervor- 
geholt, die  universalen  Ansprüche  aufs  neue  erhoben, 
und  der  letzte  Grund  des  Gegensatzes,  „der  uralte  Macht- 
streit zwischen  Königtum  und  Priestertum",  wie  ihn 
Bismarck  genannt  hat,  stand  auch  hinter  diesem  gewaltigen 
Ringen.  Aber  die  näheren  Ziele,  die  man  zu  erreichen 
strebte,  waren  wenigstens  auf  kaiserlicher  Seite  andere  ge- 
worden, hat  doch  Friedrich  II.  nicht  mehr  versucht,  das 
Papsttum  durch  die  Aufstellung  von  Gegenpäpsten  in  Ab- 
hängigkeit von  sich  zu  bringen.  Nicht  die  Unvereinbar- 
keit kirchenpolitischer  Ansprüche  im  Reiche  hatte  zum 
Bruch  geführt,  sondern  das  rein  politische  Streben  nach 
der  Beherrschung  Italiens,  und  weniger  war  es  der  Kaiser, 
dem  ein  Zusammengehen  mit  dem  Papste  in  kirchlichen 
Fragen  unbequem  oder  gar   unmöglich  geworden  wäre, 

H  a  m  p  e ,  Urban  IV.  und  Manfred.  1 


2  I.  Einleitung. 

als  vielmehr  der  König  von  Sizilien,  der  die  selbständigen 
Rechte  seines  straff  organisierten  Staates  gegen  die  über- 
greifenden Ansprüche  der  Kurie  glaubte  verteidigen  zu 
müssen. 

Mit  dem  Erlöschen  des  Kaisertums  hörte  darum  auch 
der  Kampf  nicht  auf;  selbst  dann  nicht,  als  die  Usurpa- 
tion Manfreds  doch  gerade  die  Trennung  Siziliens  vom 
deutschen  Reiche  zu  gewährleisten  schien.  Denn  es  blieb 
das  Hinübergreifen  nach  Mittel-  und  Oberitalien  und  damit 
die  Umklammerung  des  Kirchenstaats,  es  blieben  die  inner- 
sizilischen  Konflikte  mit  der  Kurie.  Beinahe  zwei  Jahr- 
zehnte hindurch  konnte  noch  nach  Friedrichs  Tode  — 
ohne  die  Macht  seiner  Persönlichkeit  und  seines  Namens 
—  der  Kampf  gegen  den  Papst,  zeitweise  mit  den  günstig- 
sten Aussichten,  fortgeführt  werden:  das  scheint  mir  das 
gewichtigste  Argument  zu  sein  gegen  jene  Ansicht,  nach 
welcher  Friedrich  schon  zu  seinen  Lebzeiten  von  seinen 
Widersachern  endgültig  zu  Boden  geschlagen  sein  soll. 
Sein  Tod  bedeutet  zwar  einen  tiefen  Einschnitt  in  den 
großen  Streit,  aber  nicht  dessen  Abschluß.  Die  Kämpfe 
Konrads  IV.,  Manfreds  und  Konradins  sind  nicht  etwa 
belanglose  Nachspiele,  sondern  bringen  erst  die  volle  Ent- 
scheidung, und  kaum  zu  Friedrichs  Zeiten  hat  sich  die 
Kurie  in  solcher  Bedrängnis  befunden,  wie  während  des 
Pontifikates  Urbans  IV.,  als  Manfred  auf  der  Höhe  seiner 
Macht  stand. 

Aber  eben  dieser  Papst  hat  auch  den  entscheidenden 
Umschwung  herbeigeführt  dadurch,  daß  er  die  unge- 
schwächten französischen  Streitkräfte  wider  den  Staufer 
ins  Feld  rief.  „Daß  nun  Urban  IV.  diese  Kombination 
zustande  gebracht  hatte",  so  urteilt  Ranke  in  seiner  Welt- 
geschichte,   „stellt    ihn    in    die    Reihe    der    bedeutenden 


I.  Einleitung.  3 

Päpste."1  Er  tritt  damit  in  scharfen  Gegensatz  zu 
früheren  Darstellern  dieser  Epoche,  insbesondere  zu 
Gregorovius,  der  über  Urban  das  folgende  Urteil  fällt2: 
„Seine  Regierung  war  ohne  Größe  gewesen,  wie  seine 
Politik  ohne  wahrhaften  Erfolg;  sein  höchstes  Ziel,  den 
Fall  Manfreds  und  die  Erhebung  Karls  von  Anjou  auf 
den  Thron  Siziliens,  hatte  er  nicht  erreicht".  Eine  ge- 
nauere Betrachtung  der  Ereignisse  während  seines  Ponti- 
fikats  zeigt  uns,  wie  Ranke  mit  seinem  selten  trügenden 
Scharfblick  für  das  Wesentliche  auch  ohne  eingehende 
Einzelstudien  das  Richtige  erkannt  hat. 

Und  wie  über  Urban,  so  schwanken  auch  die  Urteile 
über  Manfred.  Von  den  Lobeshymnen,  die  ihm  Schirr- 
macher3 gesungen  hat,  ist  die  Forschung,  wenigstens  so- 
weit es  sich  um  Sicherheit  des  staatsmännischen  Vorgehens 
und  kriegerische  Energie  handelt,  mehr  und  mehr  ab- 
gekommen und  hat  auf  Böhmers  Ansicht  zurückgegriffen.4 
Neuerdings  fehlt  es  sogar  nicht  an  sehr  harten  oder 
gar  völlig  verdammenden  Beurteilungen  seines  Gesamt- 
charakters.5 Mir  scheint  die  Natur  unseres  Quellen- 
materials, das  vor  allem  für  die  Zeit  von  Manfreds  König- 
tum überaus  dürftig  ist,  eine  gewisse  Zurückhaltung  zur 
Pflicht  zu  machen.    Wir  wissen  wenig  über   die   inneren 


1  Bd.  8,  Kap.  19  (Textausgabe  IV,  292). 

2  Geschichte  der  Stadt  Rom  im  Mittelalter  V3,  S.  341. 

3  Die  letzten  Hohenstaufen,  Göttingen  1871,  im  folgenden 
stets  als  „Schirrm."  angeführt. 

4  Vgl.  etwa  Rodenberg,  Innozenz  IV.  und  das  Königreich  Si- 
zilien, S.  176. 

5  Vgl.  die  Auffassungen  von  Doeberl,  Berthold  von  Hohen- 
burg  in  Deutsche  Ztschr.  f.  Geschichtswiss.  Bd.  12  und  Karst, 
Geschichte  Manfreds  vom  Tode  Friedrichs  II.  bis  zu  seiner  Krö- 
nung, Berlin  1897.  Dazu  meine  Besprechung  in  der  Hist.  Ztschr. 
Bd.  84,  S.  86  ff. 


4  I.  Einleitung. 

Zustände  Siziliens  während  seiner  Regierung,  —  sind  doch 
seine  Verfügungen  nicht,  wie  die  der  früheren  Staufer,  von 
Karl  von  Anjou  anerkannt  worden  und  daher  meist  zu- 
grunde gegangen.  Wir  können  auch  schwer  den  Einfluß 
abschätzen,  den  die  Lancia  und  andere  große  Barone 
etwa  damals  noch  auf  seine  Politik  geübt  haben.  So 
möchte  ich  denn  aus  seinem  Verhalten  gegen  Urban  IV. 
nur  einige  Züge  zu  seinem  Charakterbilde  gewinnen,  nicht 
ein  Gesamturteil  fällen. 

Daß  man  auch  sonst  in  der  Auffassung  und  vielen 
Einzelheiten  über  die  Darstellungen  von  Schirrmacher 
und  Gregorovius  heute  hinauskommen  kann,  unterliegt 
wohl  keinem  Zweifel.  Capassos  Historia  diplomatica 
regni  Siciliae  (1250 — 1266)  und  besonders  Fickers  Neu- 
bearbeitung der  Böhmer'schen  Regesten1  haben  seitdem 
das  Quellenmaterial  vollständiger  zusammengefaßt  und 
besser  gesichtet. 

Weitaus  von  der  größten  Wichtigkeit  sind  darunter 
die  Papstbriefe.  Was  sich  aus  den  päpstlichen  Register- 
bänden noch  für  unsere  Zwecke  gewinnen  ließ,  hat  schon 
Rodenberg  in  den  dritten  Band  seiner  Epistolae  Pontificum 
Romanorum  selectae2  aufgenommen.  Die  französische 
Publikation  bietet  demgegenüber  kaum  etwas  Neues.  Über- 
haupt sind  ja  die  Hoffnungen,  die  man  für  die  politische 
Geschichte  auf  die  vollständige  Veröffentlichung  der  päpst- 
lichen Register  des  13.  Jahrhunderts  gesetzt  hat,  nur  in 
sehr    bescheidenem    Maße    erfüllt    worden.3     Wichtigere 


1  Reg.  Imp.  V;  unten  zitiert  B.-F.  und  B.-F.-W.  (=  Winkelmann). 

2  Unten  angeführt  als  „Ep.  sei.". 

3  Wie  viel  bedeutender  erscheinen  in  dieser  Hinsicht  die 
63  Briefe  Urbans  IV.,  die  von  Martene  und  Durand  im  Thesaurus 
novus  anecdotorum  II,  1  ff.  veröffentlicht  sind!    Im  folgenden  sind 


I.  Einleitung.  5 

politische  Briefe  sind  selten  eingetragen  und  dann  auch 
fast  immer  schon  von  Kardinal  Raynald  für  seine  Annales 
ecclesiastici  ausgebeutet. 

Viel  bedeutsamer  sind  in  dieser  Hinsicht  die  aus  der 
päpstlichen  Kanzlei  hervorgegangenen  Formelsammlungen, 
die  der  Forschung  leider  noch  so  wenig  zugänglich  sind. 
Für  den  Pontifikat  Urbans  IV.  kommt  vor  allem  die  des 
Richard  von  Pofi  in  Betracht.  Daraus  haben  Simonsfeld1 
und  Jordan2  einzelne  Stücke  veröffentlicht;  ich  selbst  habe 
ein  leider  unvollständiges  Exemplar  der  Sammlung  ab- 
geschrieben3; aber  schon  darin  finden  sich  mehrere  für 
die  Politik  der  Kurie  zu  jener  Zeit  wichtige  päpstliche 
Schreiben,  deren  Echtheit  durch  die  Überlieferungsquelle 
gut  verbürgt  erscheint,  wenn  auch,  was  ihren  histo- 
rischen Wert  nicht  allzu  sehr  mindern  würde,  die  Mög- 
lichkeit nicht  ausgeschlossen  ist,  daß  es  sich  bei  den 
Stücken  .der  Sammlung  hier  und  da  um  un ausgefertigte 
Entwürfe  handelt.4 

Neben  den  Papstbriefen  treten  die  zeitgenössischen 
Schriftsteller  sehr  zurück.    Unter  ihnen  bedarf  Saba  Mala- 


sie  als  „Mart."  angeführt.    In  den  Registerbänden  hat   man  sich 
nur  allzu  oft  durch  öde  Strecken  hindurchzuarbeiten. 

1  Fragmente  von  Formelbüchern,  Sitzungsber.  der  Münch. 
Ak.,  phil.-hist.  Kl.  1892,  S.  456  ff. 

2  Etudes  d'histoire  du  moyen  äge  dediees  ä  Gabriel  Monod, 
Paris  1896,  S.  329  ff. 

3  Aus  dem  Cod.  C  IV,  24  der  Durhamer  Kathedralbibliothek, 
vgl.  Neues  Archiv  XXII,  609;  XXIV,  505. 

4  Vgl.  Näheres  darüber  im  Anhang.  War  Richard  von  Pofi 
selbst  in  der  päpstlichen  Kanzlei  als  Konzipient  tätig,  so  können 
die  Worte  seiner  Einleitung,  in  denen  er  ankündigt  „litteras  —  ex 
ingenii  mei  parvitate  confectas"  nicht  mit  Simonsfeld  S.  459  als 
Beweismoment  für  frei  erfundene  Stilübungen  verwandt  werden, 
zumal  da  es  heißt:  „litteras  —  ex  mandato  superioris  et  in- 
genii mei  parvitate  confectas". 


6  I.  Einleitung. 

spina1  vielfach  einer  kritischeren  Benutzung,  als  ihm  bisher 
zuteil  geworden  ist,  und  die  metrische  Lebensbeschreibung 
Urbans  von  Thierricus  Vallicolor2,  die  in  ihren  erbarmungs- 
würdig schlechten  Distychen  und  der  dunklen,  geschraubten 
Ausdrucksweise  sehr  vertraute  und  zuverlässige  Kenntnisse 
mehr  verbirgt  als  enthüllt,  liefert  noch  einige  nicht  ge- 
bührend berücksichtigte  Einzelheiten. 

Von  neueren  Monographien  endlich  bietet  das  Buch 
Sternfelds:  „Karl  von  Anjou  als  Graf  der  Provence"  (1888) 
eine  ausgezeichnete  Darstellung  von  dessen  Verhandlungen 
mit  der  Kurie,  und  die  fleißige  Dissertation  von  Tenckhoff : 
„Der  Kampf  der  Hohenstaufen  um  die  Mark  Ancona  und 
das  Herzogtum  Spoleto  von  der  zweiten  Exkommunikation 
Friedrichs  II.  bis  zum  Tode  Konradins"  (1893)  gibt,  wenn 
sie  auch  zu  sehr  an  den  Einzelheiten  haftet  und  den 
großen  Zusammenhang  der  Dinge  nicht  überall  gebührend 
berücksichtigt,  doch  eine  zuverlässige  Zusammenstellung 
des  Stoffes  für  die  dortigen  Kämpfe  in  den  Jahren 
1261—1264. 


1  Muratori  Script,  rer.  Ital.  VIII,  785  ff. 

2  Gedruckt  bei  Papirius  Massonus,  Libri  sex  de  episcopis 
urbis,  Paris  1586,  S.  227  ff.  (daraus  bei  Muratori  Script,  rer.  Ital.  III  b, 
Kol.  405  ff.).  Im  folgenden  angeführt  als  „Vallicolor".  Daß  sich 
dieser  Beiname  auf  die  Stadt  Vaucouleurs  im  Dep.  Meuse  bezieht, 
möchte  ich  nicht  bezweifeln.  —  Die  andre  Prosavita  des  Gregor 
von  Segni  (oder  von  Neapel)  bei  Massonus  S.  223  ff.  ist  nahezu 
wertlos.  Über  beide  Viten  vgl.  Sievert,  Rom.  Quartalschr.  XII, 
152  ff.  Beide  sucht  man  bei  Potthast,  Bibl.  hist.  med.  aevi  ver- 
geblich. 


II.  Verhandlungen. 

II.  Verhandlungen. 


Es  gab  nach  dem  Tode  Konrads  IV.  für  Innozenz  IV. 
einen  Augenblick,  in  dem  er  glauben  durfte,  am  Ziele 
seines  Strebens  angelangt  zu  sein;  aber  noch  kurz  vor 
seinem  Ende  erlebte  er  die  Erhebung  Manfreds,  und 
während  des  Pontifikats  seines  Nachfolgers,  des  für 
politische  und  kriegerische  Aufgaben  wenig  geeigneten 
Alexander  IV.,  ging  es  mit  der  weltlichen  Macht  der  Kirche 
reißend  bergab.  Manfred  eroberte  das  gesamte  sizilische 
Reich  und  ließ  sich   die  Königskrone  aufs  Haupt  setzen. 

Die  Kurie  hat  darauf  mehrmals  versucht,  dem  Usur- 
pator in  seinem  Reiche  innere  Feinde  zu  erwecken.  In 
der  Hoffnung  auf  päpstliche  Hülfe  und  mit  Betonung  ihrer 
kirchlichen  Ergebenheit  haben  bald  nach  Manfreds  Krönung 
die  Bewohner  des  kürzlich  erst  gegründeten,  nicht  fern 
von  der  Grenze  des  Kirchenstaates  gelegenen  Aquila  gegen 
den  königlichen  Usurpator  den  Aufstand  gewagt1,  der  im 
Sommer  1259  von  Manfred  an  der  Spitze  seines  Heeres 
niedergeschlagen  wurde.2 

Ein  Jahr  darauf,  im  Mai  12603,  brach  eine  neue 
Rebellion   an  der  Westspitze  der  Insel  Sizilien  los.     Die 


1  Vgl.  Saba  Mal.  799:  „Sperabat  enim  (civitas)  in  praesumtae 
libertatis  statu  contra  eorum  dominos  apostolicae  sedis  auxilio 
confoveri.  Et  ideo  contra  Manfredum  etiam  post  suae  coronatio- 
nis  tempora  pertinax  in  rebellione  iam  facta  sub  velamine  devo- 
tionis  ecclesiae  regi  parere  contumaciter  contemnebat". 

2  B.-F.  4701  b.  Vgl.  auch  E.  Gothein,  Die  Kulturentwicklung 
Süditaliens,  Breslau  1886,  S.  167  ff. 

3  In  den  chronologischen  Angaben  muß  man  sich,  wie  schon 
Schirrm.  tat,  an  die  Annales  Siculi  (M.  G.  SS. XIX,  499)  halten,  freilich 
nur  an  die  Indiktionsangabe,  da  die  Inkarnationsjahre  sich  verschoben 
haben;  vgl.  Ficker,  Forschungen  zur  Reichs-  und  Rechtsgesch.  Ita- 
liens 1, 357  Anm.2.  In  den  Einzelheiten  ist  SabaMal.803  ausführlicher. 


8  II.  Verhandlungen. 

Bewohner  von  Monte  S.  Giuliano,  dem  alten  Eryx  bei 
Trapani,  hatten  im  Vertrauen  auf  die  Unzugänglichkeit 
ihrer  Bergfeste  schon  seit  längerer  Zeit  eine  sehr  selb- 
ständige und  trotzige  Haltung  eingenommen  und  keinem 
königlichen  Beamten  Zugang  verstattet.  Als  Graf  Friedrich 
Maletta,  der  Kapitän  von  Sizilien,  herbeikam,  um  Manfreds 
Herrschaft  bei  ihnen  zur  Anerkennung  zu  bringen,  ist  es 
ihnen  offenbar  gelungen,  einen  seiner  nächsten  Vertrauten, 
den  Marschall  seiner  Deutschen1,  für  sich  zu  gewinnen2, 
der  mit  einigen  Helfershelfern  den  Kapitän  ermordete,  sich 
in  die  Bergfeste  zurückzog  und  gemeinsam  mit  den  Be- 
wohnern derselben  monatelangen  Widerstand  leistete,  bis 
der  neue  Kapitän  Friedrich  Lancia  mit  starkem,  auf  des 
Königs  Kosten  geworbenen  Heere  die  Empörer  im 
Oktober  zur  Unterwerfung  zwang,  einen  Teil  von  ihnen 
aufknüpfen,    blenden   oder  mit  anderen   Martern   strafen 


1  Man  hat  zu  wählen  zwischen  den  Namen  Goblus  (Saba 
Mal.),  Gelbus  (Contin.  Iamsillae),  Gobbanus,  Gobbannus  (Ann.  Sic), 
die  in  dieser  Form  alle  sehr  undeutsch  klingen,  und  ganz  ab- 
weichend: Theobaldus,  was  richtig  sein  könnte,  aber  nur  in  der 
sonst  dürftigen  Contin.  des  Cod.  3  der  Ann.  Sic.  überliefert  ist 
und  die  Übereinstimmung  des  anlautenden  Gob-  bei  Saba  Mal. 
und  Ann.  Sic.  nicht  erklären  würde.  Daß  er  bei  Saba  Mal.  als  ein- 
stiger naher  Vertrauter  des  Markgrafen  Berthold  von  Hohenburg 
bezeichnet  wird,  weist  vielleicht  auf  ältere  Beziehungen  zur  rö- 
mischen Kurie. 

2  Daß  nicht  die  Mordtat  der  zufällige  Anlaß  der  Rebeilion 
war,  kann  man  schon  der  Darstellung  des  Saba  Mal.  entnehmen. 
Denn  Friedrich  Maletta  begibt  sich  „versus  montem  Trapani,  de 
cuius  habitatoribus  aliquod  forte  contrarium  fama  referente  prae- 
senserat".  Die  Mordtat  wird  vollführt,  als  eben  zehn  Abgeordnete 
von  Monte  S.  Giuliano  mit  dem  Kapitän  verhandeln,  und  der 
Mörder  und  seine  Spießgesellen  finden  sofort  „una  cum  praedictis 
nuntiis"  in  der  Bergfeste  Zuflucht.  Die  Widersetzlichkeit  der  Be- 
wohner ist  also  das  Primäre,  und  nur  damit  ist  auch  die  vorherige 
Einwirkung  der  römischen  Kurie  in  Einklang  zu  bringen. 


II.  Verhandlungen.  9 

ließ  und  den  Rest  in  andere  Gegenden  verpflanzte.  Man 
konnte  diese  Erhebung  bisher  als  eine  rein  lokale  und 
mehr  zufällige  Aufwallung  des  Trotzes  und  der  Leiden- 
schaft betrachten.  Erst  ein  Brief  aus  der  Sammlung  des 
Richard  von  Pofi  belehrt  uns,  daß  auch  hier  die  Kurie 
ihre  Hand  im  Spiele  hatte,  daß  die  Rebellen  wegen  ihrer 
Ergebenheit  gegen  die  römische  Kirche,  deren  Herrschaft 
sie  erstrebten  \  und  auf  direkte  Aufforderung  des  Papstes 
Alexander  IV.  hin  die  Fahne  der  Empörung  erhoben.2 

Eine  noch  ernstere  Gefahr  erwuchs  Manfred  —  dies- 
mal im  Innern  der  Insel  — ,  als  etwa  im  Spätherbst  1261 3 
ein  halb  betrügerischer,  halb  betrogener  Greis4,  der  erste 
in  der  Reihe  der  Pseudofriedriche,  sich  für  den  tot- 
geglaubten  Kaiser,  der  viele  Jahre  auf  einer  Pilgerfahrt 
verborgen  geblieben  sei,  ausgab  und  bedrohlichen  Anhang 
bei  leichtgläubigen  Gemütern  und  weniger  gläubigen,  aber 
die  Gelegenheit   gewissenlos   ausnutzenden  Widersachern 


1  Man  wird  dabei  stets  im  Auge  behalten  müssen,  daß  Inno- 
zenz IV.  1254,  also  erst  vor  wenigen  Jahren,  gerade  die  Insel  Si- 
zilien als  Domanium  der  Kirche  erklärt  hatte  (vgl.  Ep.  sei.  III,  299 
vom  20.  Okt.  1254),  daß  die  kirchliche  Herrschaft  dort  1255  nahezu 
gesichert  schien,  und  erst  seit  1256  wieder  ein  allgemeiner  Um- 
schwung zugunsten  Manfreds  eingetreten,  1257  der  letzte  Wider- 
stand der  Päpstlichen  erloschen  war. 

2  Vgl.  Anhang,  Brief  Nr.  2. 

3  Vgl.  Capasso  S.  216  N.  3. 

4  Johann  von  Cocleria  bei  Saba  Mal.  (Calcaria,  Cont.  Iam- 
sillae).  Das  Nähere  bei  Saba  Mal.  804 ff.;  Barthol.  de  Neocastro 
Mur.  SS.  XIII,  1021;  Salimbene  (Mon.  hist.  ad  prov.  Parm.  et  Plac. 
pert.  III)  S.  57,  der  die  Initiative  bei  dem  ganzen  Vorgehen  einigen 
Großen  und  Baronen  Siziliens  und  Apuliens  zuschreibt;  Chronica 
minor  in  Monumenta  Erphesfurtensia  ed.  Holder-Egger  S.  667 
zum  Jahre  1262.  Auch  Kampers,  Die  deutsche  Kaiseridee  in  Pro- 
phetie  und  Sage,  München  1896,  S.  85  versetzt  noch  das  Auftreten 
des  Pseudofriedrich  in  das  Jahr  1262. 


10  II.  Verhandlungen. 

Manfreds  fand. 1  Und  zu  diesen  letzten  hat  nun 
wiederum  die  römische  Kurie  gehört.  Gleich  auf  die 
ersten  Nachrichten  von  dem  „wunderbaren  Wirken  der 
Hand  des  Herrn"  hat  der  Papst,  damals  schon  Urban  IV., 
einen  geheimen  Bevollmächtigten  nach  dem  Aufstands- 
gebiete gesandt,  um  die  Wahrheit  der  Gerüchte  zu  er- 
kunden und  den  Empörer  zu  weiterem  Widerstand  an- 
zuspornen; ja  er  hat  kein  Bedenken  getragen,  dem  Neben- 
buhler Manfreds,  den  er  in  Wahrheit  doch  nur  für  einen 
feilen  Betrüger  halten  konnte,  da  einem  wiedererstandenen 
Friedrich  am  allerwenigsten  die  päpstliche  Hülfe  zuge- 
sichert worden  wäre,  den  er  aber  trotzdem  einen  Knecht 
Gottes  und  ergebenen  Sohn  der  Kirche  nannte,  die  tat- 
kräftige Unterstützung  der  Kurie  anzubieten,  „auf  daß 
sein  Name  erhöht  werde  unter  den  Völkern".  So  glaube 
ich  wenigstens  einen  anderen  noch  ungedruckten  Papst- 
brief, den  Richard  von  Pofi  überliefert,  auslegen  zu 
müssen.2 

Aber  Manfred  gelang  es  im  folgenden  Jahre,  auch 
dieses  Aufstandes  Herr  zu  werden  und  den  Frieden  im 
ganzen  Königreiche  zu  sichern.  Die  neuerdings  ange- 
knüpften Beziehungen  zwischen  der  Kurie  und  dem  wahren 
Erben  Siziliens,  dem  jungen  Konradin,  und  seinem  Vormund, 
dem  Herzog  Ludwig  II.  von  Bayern,  hätten  ihm  wohl  ge- 
fährlich werden  und  ihn  im  ruhigen  Besitz  seines  Reiches 
stören  können.  Aber  nachdem  einer  der  an  den  Papst 
gesandten   deutschen  Bevollmächtigten  im  Sommer  1260 

1  Daß  unter  den  Anhängern  des  Pseudofriedrich  von  Saba 
Mal.  die  Neffen  des  Pietro  Ruffo  genannt  werden,  weist  schon  auf 
kirchliche  Verbindungen  und  erklärt  die  sofortige  freudige  Unter- 
stützung des  Papstes.  Offenbar  war  der  Pseudofriedrich  nur  eine 
Puppe  in  der  Hand  dieser  alten  Gegner  Manfreds. 

2  Vgl.  Anhang,  Brief  Nr.  3. 


II.  Verhandlungen.  11 

—  nicht  ohne  Zutun  Manfreds,  wie  seine  Gegner  be- 
haupteten —  auf  kirchlichem  Gebiete  überfallen  und  er- 
mordet worden  war1,  scheinen  die  Verhandlungen  trotz 
der  Bereitwilligkeit  der  Kurie  zu  weiterer  Fortführung2 
vorläufig  abgebrochen  zu  sein,  und  bald  genug  machten 
die  erneuten  Bestrebungen,  Konradin  auf  den  deutschen 
Thron  zu  heben,  eine  Verständigung  völlig  unmöglich.3 
Auch  die  sizilische  Kirche  vermochte  nicht,  sich  als 
ein  Bollwerk  des  päpstlichen  Einflusses  zu  behaupten. 
Ihre  Verhältnisse  unter  Urban  IV.  ähnelten  durchaus  denen 
in  den  letzten  Zeiten  Kaiser  Friedrichs  IL  Wohl  fehlte  es 
der  Kurie  nicht  an  treu  ergebenen  Anhängern  unter  den 
sizilischen  Prälaten,  aber  soweit  sie  als  solche  hervor- 
traten oder  irgend  von  Bedeutung  waren,  finden  wir  sie 
im  Auslande,  in  Rom  oder  am  Sitz  der  Kurie,  untätig,  zu 
vorübergehenden  Aufträgen  verwandt,  vereinzelt  auch  wohl 
in  andere  Bistümer  transferiert,  ihre  Kirchen  im  König- 
reiche aber  vakant  oder  mit  intrudierten  Gegnern  besetzt. 
Die  Kurie  mußte  alle  Hoffnung  aufgeben,  etwa  durch  sie 
eine  kirchliche  Gegenbewegung  im  Königreiche  hervor- 
zurufen.4 

Und  schon  hatte  Manfred  über  dessen  Grenzen  hin- 
übergegriffen   in    den    Kirchenstaat.      Dort    hatte    Papst 


1  Vgl.  meine  Geschichte  Konradins  S.  24  ff.  Dazu  jetzt  auch 
Cronica  pont.  et  imp.  S.  Bartholomaei  in  Insula  Romani  SS.  XXXI, 
225:  „[Manfredus]  solempnem  nuncium  eiusdem  C[onradi]  de 
curia  accedentem  ad  Urbem  procuravit  occidiu. 

2  Das  geht  aus  dem  ungedruckten  Brief  Alexanders  IV.  im 
Anhang  Nr.  1  hervor. 

3  Vgl.  Gesch.  Konradins  S.  44  ff. 

4  Das  ist  etwa  der  Eindruck,  den  man  aus  den  sorgfältigen 
Zusammenstellungen  Rodenbergs,  Ep.  sei.  III,  561  N.  2  gewinnt. 
Dazu  vgl.  die  allgemeine  Schilderung  Urbans,  Ep.  sei.  III,  484  vom 
26.  April  1262. 


12  II.  Verhandlungen. 

Alexander  die  Zeit  der  Ruhe  schlecht  genutzt.1  Durch 
unnötige  Strenge  hatten  seine  Rektoren  allgemeine  Un- 
zufriedenheit hervorgerufen.  Jetzt  (seit  1258)  ging  die 
südliche  Hälfte  der  Mark  Ancona  auf  den  ersten  Ansturm 
verloren,  und  auch  im  nördlichen  Teile  und  im  Herzog- 
tum Spoleto  fand  Manfred  Anhänger.  Der  Untätigkeit 
Alexanders  IV.  haben  die  Bolognesen  damals  die  Haupt- 
schuld an  diesen  Verlusten  beigemessen.2 

Dazu  gestalteten  sich  im  übrigen  Italien  für  Manfred 
die  Verhältnisse  überaus  günstig.  Bei  Cassano  wurde  1259 
sein  Gegner  Ezzelin  gefangen  und  tötlich  verwundet,  und 
ein  Jahr  später  brach  bei  Montaperto  die  Macht  der  Guelfen 
in  Tuszien  zusammen.  Hier  wie  dort  fochten  Truppen 
Manfreds  auf  Seiten  der  Sieger3,  und  mit  Pallavicini  sowohl, 
dem  Hauptmachthaber  Oberitaliens,  als  mit  dem  Ghibellinen- 
bunde  Tusziens  stand  er  in  der  engsten  Verbindung. 

Daneben  hatte  er  die  alte  Mittelmeerpolitik  der 
sizilischen  Könige  aufgenommen,  mit  Genua  und  Venedig 
stand  er  in  den  freundschaftlichsten  Beziehungen4;  bald 
knüpfte  er  verwandtschaftliche  Bande  mit  dem  Könige 
von  Aragonien  und  dem  Fürsten  von  Epirus.5  Der  Emir 
von  Tunis  zahlte  ihm  den  üblichen  Tribut.6  Das  König- 
reich Torres  auf  Sardinien  war  in  seinem  Besitz7;  schon 

1  Vgl.  dafür  die  angeführte  Schrift  von  Tenckhoff. 

2  Tenckhoff  S.  78. 

3  Vgl.  B.-F.  4709  a,  4720  a. 

4  Vgl.  betreffs  Genuas  B.-F.  4664, 4692, 4732;  betreffs  Venedigs 
B.-F.  4704.  Eingehend  über  diese  Dinge  G.  Caro,  Genua  und  die 
Mächte  am  Mittelmeer  1257-1311,  Halle  1895  ff.,  I,  S.  44  ff.,  98  ff. 

5  Vgl.  B.-F.  4734  a,  4732  a. 

6  Vgl.  B.-F.  4760. 

7  Es  spricht  für  die  Dürftigkeit  unserer  Überlieferung  über 
Manfred,  daß  keinerlei  eingehendere  Kunde  darüber  vorliegt.  Ab- 
gesehen  von  der  einzigen  Berufung  Manfreds  auf  seinen  sardi- 


II.  Verhandlungen.  13 

hatte  er  in  lilyrien  festen  Fuß  gefaßt,  fern  in  Mazedonien 
kämpften  seine  Hülfstruppen.1 

Nun  wurde  er  in  den  letzten  Tagen  Alexanders  IV. 
auch  noch  in  Rom  von  der  ghibellinischen  Partei  zum  Sena- 
tor gewählt.2  Wir  wissen,  daß  imperialistische  Hoffnungen 
Manfred  und  seinen  Anhängern  keineswegs  fernlagen.3 

Wahrlich,  es  war  keine  begehrenswerte  Erbschaft, 
die  Alexander  seinem  Nachfolger  hinterließ,  als  er  am 
25.  Mai  1261  starb:  der  Kirchenstaat  von  Süden  und 
Norden  bedroht,  ein  großer  Teil  bereits  verloren,  andere 
Gebiete  mit  Rebellen  durchsetzt,  in  Rom  selbst  eine  starke 
Partei  für  den  Erbfeind  der  Kirche  gewonnen,  in  Italien 
und  zur  See  Manfreds  Einfluß  herrschend.  Nehmen  wir 
dazu  die  sonstigen  Bedrängnisse  der  Christenheit:  die 
Gefahren,  die  dem  heiligen  Lande  aus  der  Wiederver- 
einigung Syriens  mit  Ägypten  in  der  Hand  der  Mamelucken- 
sultane erwuchsen,  die  Bedrohung  der  gesamten  euro- 
päischen Ostgrenze  durch  die  Mongolen,  die  Alexander  IV. 
noch  kurz  vor  seinem  Tode  veranlaßt  hatte,  Bevoll- 
mächtigte aller  europäischen  Fürsten  und  Prälaten  an  die 
Kurie  zur  Beratung  zu  laden4,  den  1260  ausgebrochenen 

nischen  Besitz  in  seinem  Manifest  an  die  Römer  (B.-F.  4760  a 
vom  24.  Mai  1265)  erfahren  wir  davon  nur  aus  einem  Briefe  Ur- 
bans  IV.  vom  14.  Juli  1263  (Ep.  sei.  III,  528),  wo  es  von  dem  Richter 
von  Arborea  heißt,  er  rüste  sich  „ad  eripiendum  regnum  Turrita- 
num  de  manibus  Manfredi  quondam  principis  Tarentini,  qui  occu- 
pavit  illud  et  detinet  occupatum".  Über  das  Zusammengehen  Man- 
freds mit  den  genuesischen  Doria  in  dieser  Sache  vgl.  G.  Caro  a. 
a.  O.  II,  S.21ff.,  wo  man  noch  einige  weitere  Hinweise  findet. 

1  Vgl.  B.-F.  4669  a,  4701  a,  4732  a.  4709. 

2  B.-F.  4730  a. 

3  B.-F.  4707,  4760.  Vgl.  auch  4667a  Matthaeus  Paris:  „qui 
ad  imperium  anhelabat". 

*  B.-F.-W.  9246;  dazu  Neues  Archiv  XXIV,  517  und  unten 
im  Anhang  den  Brief  Nr.  4. 


14  II.  Verhandlungen. 

allgemeinen  Preußenaufstand,  der  die  Errungenschaften 
des  Deutschen  Ordens  in  Frage  stellte,  endlich  den  noch 
während  derSedisvakanz  erfolgenden  Sturz  des  lateinischen 
Kaisertums  und  damit  die  Erneuerung  des  alten  Schismas. 

Es  bedurfte  einer  entscheidenden  Wendung  der  päpst- 
lichen Politik  und  eines  Mannes  von  ungewöhnlicher  Energie 
und  Klugheit,  um  die  Kurie  aus  dieser  Fülle  der  Gefahren 
zu  erretten.  Ein  solcher  Mann  war  Jakob  Pantaleon, 
der  Sohn  eines  Schusters  aus  Troyes,  der  im  August  1261 
zur  päpstlichen  Würde  erhoben  wurde  und  den  Namen 
Urban  IV.  annahm. 

Ich  will  hier  nicht  im  einzelnen  auf  sein  Vorleben1 
eingehen.  Bedeutsam  war  es  gewiß,  daß  er  als  Patriarch 
von  Jerusalem  die  Verhältnisse  des  heiligen  Landes  aus 
eigener  Anschauung  hatte  kennen  lernen.  Er  hat  seinen 
Papstnamen,  wie  es  scheint,  besonders  in  Verehrung  des 
Märtyrers  Urban  I.  gewählt2,  aber  es  ist  kaum  denkbar, 
daß  ihm  dabei  nicht  auch  die  Erinnerung  an  den  großen 
Urheber  des  ersten  Kreuzzuges  vorgeschwebt  haben  sollte, 
der,  wie  er  selbst,  Franzose,  sogar  sein  engerer  Champagner 
Landsmann  gewesen  war.  Trotzdem  möchte  ich  die 
Ranke'schen  Worte:  „Er  lebte  und  webte  in  den  orien- 
talischen  Verhältnissen"    nur    mit    Einschränkung   gelten 


1  Vgl.  darüber  die  Arbeit  von  W.  Sievert  in  der  Römischen 
Quartalschrift  X,  451  ff.;  XII,  127ff.  Ältere  Litteratur  dort  und  bei 
Baumgarten,  Rom.  Quartalschr.  III,  44  angeführt.  Ergänzungen 
zu  der  Zeit  seines  Kanonikats  in  Laon  und  derjenigen  seines 
Patriarchats  von  Jerusalem  bieten  unten  im  Anhang  die  bisher  un- 
gedruckten Briefe  Urbans  Nr.  9 — 12. 

2  Am  Gedächtnistage  Urbans  I.  (25.  Mai)  war  Alexander  IV.  ge- 
storben; bald  nach  seinem  Amtsantritt  faßte  Urban  IV.  den  Plan, 
an  der  Stelle  seines  Elternhauses  in  Troyes  eine  Kollegiatkirche  zu 
Ehren  Urbans  I.  zu  erbauen.  Vgl.  Rom.  Quartalschr  X,  452;  XII, 
151;  Mart.  II,  4  und  Gregorü  Vita  Urbani  IV.  ed.  Massonus  S.  226. 


II.  Verhandlungen.  15 

lassen.  Das  letzte  Ziel  seines  Strebens  mag  allerdings 
die  Errettung  Palästinas  gewesen  sein.  Wenn  er  aber 
später  einmal  der  französischen  Geistlichkeit  gegenüber 
ausgesprochen  hat,  die  Sache  des  heiligen  Landes  und 
des  lateinischen  Kaisertums  hänge  größtenteils  ab  von  der 
Unternehmung  gegen  Sizilien1,  so  war  das  nicht  nur  ein 
geschickter  Zug,  um  den  Opfermut  der  widerstrebenden 
Prälaten  anzustacheln,  sondern  es  wird  auch  des  Papstes 
innerste  Überzeugung  gewesen  sein.  Und  bewunderungs- 
würdig ist  es  nun,  wie  er  sofort  alle  Kräfte  auf  die  Er- 
reichung dieses  näheren  Zieles  gerichtet  und  unablässig 
mit  eiserner  Energie  darauf  hingearbeitet  hat. 

Da  war  es  von  hoher  welthistorischer  Bedeutung, 
daß  mit  Urban  zum  ersten  Male  wieder  seit  langer  Zeit 
ein  Franzose  den  Stuhl  Petri  bestieg,  der  bald  genug  ganz 
von  dieser  Nation  beherrscht  werden  sollte. 

Daß  die  Kurie  nicht  mehr  aus  eigener  Kraft  die  Ver- 
nichtung der  Staufer,  durchführen  könne,  stand  nun  schon 
seit  Jahren  fest.  Urbans  Vorgänger  hatte  von  England 
Hülfe  erhofft  und  Edmund,  dem  Sohne  Heinrichs  III.,  die 
sizilische  Krone  in  Aussicht  gestellt.  Aber  schon  in  den 
letzten  Zeiten  Alexanders  IV.  scheint  eine  Entfremdung 
zwischen  der  Kurie  und  England,  mindestens  eine 
Stockung  in  den  gegenseitigen  Beziehungen  eingetreten 
zu  sein.2  Mochte  die  Uneinigkeit  der  Kardinäle  in  der 
Personenfrage  und  die  Rücksicht  auf  die  Not  des  heiligen 
Landes  auf  die  Erhebung  des  außerhalb  des  Kollegiums 


1  Ep.  sei.  III,  588,  591  vom  3.  Mai  1264. 

2  Vgl.  darüber  namentlich  H.  Otto,  Mitt.  d.  Inst.  f.  öst. 
Gesch.  XXII,  89  ff.  Eine  Kardinalsgruppe  hielt  freilich  an  den  eng- 
lischen Sympathien  fest.  Vgl.  auch  Maubach,  Die  Kardinäle  und 
ihre  Politik  um  die  Mitte  des  XIII.  Jahrhunderts,  Bonn  1902,  S.  81. 


16  II.  Verhandlungen. 

stehenden  Patriarchen  von  Jerusalem  stark  eingewirkt 
haben,  —  darüber  wird  man  doch  kaum  im  Zweifel  ge- 
wesen sein,  daß  sie  in  der  politischen  Hauptfrage  einen 
Systemwechsel  bedeutete.  Denn  daß  ein  französischer 
Prinz,  wenn  es  irgend  zu  erreichen  war,  mit  Sizilien  be- 
lehnt werden  sollte,  ohne  Rücksicht  auf  die  Abmachungen 
mit  England,  das  stand  bei  Urban  von  vornherein  fest; 
wir  finden  bei  ihm  keine  Spur  mehr  von  Unsicherheit. 

Wenn  die  Politik  seines  schwächeren  Vorgängers 
nicht  zum  wenigsten  durch  die  gegensätzlichen  Strömungen 
in  dem  stark  zusammengeschmolzenen  Kardinalskollegium 
ihren  unsicher  schwankenden  Charakter  erhalten  hatte,  so 
hat  Urban  gleich  in  den  beiden  ersten  Jahren  seines  Ponti- 
fikats  durch  umfassende  Neuernennungen  diese  Behörde 
gründlich  umgewandelt  und  seinem  Herrscherwillen  da- 
durch einen  anderen  Resonanzboden  geschaffen.  Diese  Er- 
nennungen vom  Dezember  1261  und  1262  sind  politisch 
dadurch  charakterisiert,  daß  neben  acht  Italienern  nicht 
weniger  als  sechs  Franzosen  berufen  wurden,  unter  ihnen 
drei  frühere  staatsmännische  Beamte  Ludwigs  des  Heiligen.1 

Künftighin  hatte  Urban,  der  das  Verhältnis  der  Kardi- 
näle zum  Papste  ausdrücklich  als  das  einer  straffen  Unter- 
ordnung bezeichnete2,  wohl  noch  gelegentliche  Reibungen 
zu  überwinden,  aber  im  Ernstfalle  konnte  er  doch  seinen 
Willen  stets  durchsetzen,  während  schon  sein  Nachfolger 
sich  öfter  auf  Kompromisse  einlassen  mußte.  Urban  war 
ein  ungewöhnlich  zäher  Politiker,  der  das  einmal  gefaßte 
Ziel  unverrückbar  festhielt,  aber  die  Mittel,  dahin  zu 
kommen,  je  nach  dem  Gange  der  Ereignisse  wechselte. 
Den  Gegner  mit  Scheinmanövern  hinzuhalten  und  zu  über- 


1  Für  das  Einzelne  vgl.  Maubach  a.  a.  O.  S.  91  ff. 

2  Vgl.  die  von  Maubach  S.91  angeführte  Äußerung  des  Papstes. 


II.  Verhandlungen.  17 

listen  hat  er  meisterhaft  verstanden,  gelegentlich  auch  Mittel 
nicht  gescheut,  die  vom  sittlichen  Standpunkt  betrachtet, 
mindestens  bedenklich  genannt  werden  müssen.  Wir  lern- 
ten schon  seine  Unterstützung  des  Pseudofriedrich  kennen. 
Gleich  nach  seinem  Amtsantritt  hat  er  Ludwig  dem 
Heiligen  von  Frankreich  für  einen  seiner  Söhne  die  sizi- 
lische  Krone  angeboten,  und  als  Ludwig  ablehnte1,  knüpfte 
er  im  Frühjahr  1262  mit  dessen  Bruder  Karl  von  Anjou 
Verhandlungen  an.2  Weitgehende  Anerbietungen,  die  Man- 
fred im  Januar  desselben  Jahres  durch  Boten  gemacht 
hatte,  waren  als  „delusoria  nee  digna  relatu"  rundweg  ab- 
gewiesen3; der  Vermählung  seiner  Tochter  Konstanze 
mit  Peter  von  Aragonien  suchte  man  an  der  Kurie  nach 
Kräften,  wenn  auch  vergeblich,  entgegenzuarbeiten.4 


1  Aus  dem  späteren  Schreiben  B.-F.-W.  9426  bekannt;  vgl. 
Sternfeld  S.  167. 

2  Potthast  Reg.  Pont.  18256  a  vom  23.  März  1262;  vgl.  B.-F.-W. 
9324,  wo  die  Angliederung  an  die  Instruktion  vom  17.  Juni  1263 
die  irrige  Vorstellung  erweckt,  als  sei  die  bei  Muratori  erwähnte 
mit  jener  identisch  und  mit  falscher  Datierung  versehen,  wovon 
indes  keine  Rede  sein  kann. 

3  In  der  letzten  Zeit  Alexanders  scheinen  die  Verhandlungen 
ganz  abgebrochen  gewesen  zu  sein;  vgl.  Ep.  sei.  III,  485:  „(Man- 
fredus)  traetatus  omnes,  quamquam  eos  non  aeeeptasset  ecclesia, 
sicuti  nee  debebat,  prorsus  omisit".  Über  die  Wiederaufnahme 
durch  Manfred  nach  dem  Papstwechsel  am  18.  Januar  1262  vgl. 
B.-F.  4733  a,  Ep.  sei.  III,  485.  Ob  die  bestimmten  von  Manfred  an- 
gebotenen Summen,  die  ein  englischer  Kleriker  seinem  Könige 
mitzuteilen  weiß,  auf  Wahrheit  beruhen,  läßt  sich  nicht  sagen.  Daß 
für  die  Anerkennung  seines  Königtums  hohe  finanzielle  Angebote 
teils  als  einmalige  Vergütung,  teils  zu  dauernder  Lehenszinszahlung 
von  Manfred  gemacht  worden  sind,  ist  nur  wahrscheinlich.  —  Die 
Nachricht  des  Chron.  rythm.  Austr.  (M.  G.  SS.  XXV,  365),  daß  Man- 
fred Kardinäle  bestochen  habe,  muß  ebenfalls  dahingestellt  bleiben. 

4  Vgl.  B.-F.-W.  9280  v.  26.  April  1262.  Dazu  ein  Brief  des 
Kardinaldiakons  Ottobonus,  Neues  Archiv  XXII,  361. 

H  a  m  p  e ,  Urban  IV.  und  Manfred.  2 


18  II.  Verhandlungen. 

Wie  ist  es  nun  zu  erklären,  daß  Urban  trotzdem  am 
6.  April  1262  einen  neuen  Prozeß  gegen  Manfred  er- 
öffnet, ihn  zur  Rechtfertigung  vor  sich  geladen1  und  ihm 
weiterhin  die  Möglichkeit  neuer  Verhandlungen  geboten 
hat?  Glaubte  er  wirklich  noch  mit  dem  Staufer  zur  Ver- 
ständigung gelangen  zu  können,  und  hatte  er  seine  Mei- 
nung bereits  wieder  geändert,  daß  das  Heil  allein  von 
Frankreich  zu  erwarten  sei? 

Eine  genügende  Antwort  auf  diese  Frage  geben  die 
bisherigen  Darstellungen  nicht.  In  der  Tat  sind  auch  die 
diplomatischen  Verhältnisse  außerordentlich  verwickelt;  an 
vier  Stellen  verhandelt  Urban  damals  gleichzeitig  über 
die  sizilische  Frage:  mit  Manfred,  mit  Ludwig  dem  Heiligen, 
mit  Karl  von  Anjou  und  Heinrich  von  England.  Die  Er- 
gebnisse dieser  Verhandlungen  haben  sich  gegenseitig  be- 
einflußt, manche  andere  Faktoren  spielen  hinein,  und  es 
würde  hier  daher  zu  weit  führen,  wenn  ich  auf  alle  Einzel- 
heiten eingehen  wollte. 

Der  Kernpunkt  der  ganzen  Verhandlungen  bis  zum 
Frühjahr  1264  scheint  mir  die  Zustimmung  Ludwigs  des 
Heiligen  zu  sein,  die  Urban  für  seinen  Plan  um  jeden 
Preis  gewinnen  mußte.  Das  aber  war  um  deswillen  nicht 
leicht,  weil  Ludwig  in  seiner  ehrenfesten  Gediegenheit 
ernste  Gewissensbedenken  hegte,  ob  denn  das  Erbrecht 
der  Staufer  wirklich  erloschen  sei,  und  ob  die  dem  eng- 
lischen Prinzen  Edmund  erteilte  Belehnung  einfach  zurück- 
genommen werden  könne2.     Die  Kurie  setzte  sich  dar- 


1  Am  Gründonnerstag,  vgl.  B.-F.  4737a. 

2  B.-F.-W.  9297,  wohl  im  Sommer  1262  geschrieben,  schwer- 
lich mit  Winkelmann  später  als  9296  zu  setzen,  da  der  Notar 
Albert,  der  Ludwigs  Bedenken  zerstreuen  soll,  diesen  nach  9296 
bereits  verlassen  hat  und  mit  Karl  von  Anjou  in  der  Provence 
verhandelt. 


II.  Verhandlungen.  19 

über  leicht  hinweg,  und  es  geschah  sicher  nur  zur  Be- 
ruhigung Ludwigs  und  zur  formellen  Liquidation  der 
Angelegenheit,  wenn  noch  mit  dem  englischen  Hofe  Ver- 
handlungen in  Aussicht  genommen  wurden,  um  entweder 
den  freiwilligen  Verzicht  auf  die  früheren  Abmachungen 
zu  erlangen  oder  die  Lösung  durch  ein  Rechtsverfahren 
an  der  Kurie  zu  erzwingen.1 

Aber  Ludwig,  der  ja  in  seiner  eigenen  Politik  allen 
Widersachern  außer  den  Mohammedanern  gegenüber  Aus- 
gleich und  Versöhnung  der  kriegerischen  Entscheidung 
vorzog,  mochte  überhaupt  den  Gedanken  nicht  aufgeben, 


i  Vergl.  die  päpstlichen  Erlasse  B.-F.-W.  9339—9343  vom 
25.— 30.  Juli  1263;  Ep.  sei.  III,  533-537;  dazu  Martene  II,  31.  Der 
bevollmächtigte  Erzbischof  Bartholomäus  von  Cosenza  wurde  zu- 
nächst an  den  französischen  Hof  geschickt  und  sollte  erst,  wenn 
dort  eine  Entscheidung  erfolgt,  seine  englischen  Aufträge  zur 
Ausführung  bringen.  Heinrich  III.  von  England  hat  in  der  Tat 
die  französischen  Verhandlungen  des  Papstes  sehr  übelgenommen 
(„tu,  fili  rex,  hoc  intelligens  id  grave  tulisti  —  et  molestum",  Ep. 
sei.  III,  536).  Der  Papst  mußte  davon  ungünstige  Wirkungen  auf 
das  Gemüt  Ludwigs  IX.  befürchten.  Offenbar  auf  diesen  gemünzt 
ist  die  an  Heinrich  III.  und  Edmund  gerichtete  Forderung:  „non 
solum  permittatis  nos  —  libere  de  regno  ipso  tractare  — ,  verum 
etiam  et  verbis  ostendatis  et  litteris,  quod  vobis  non  displicet, 
immo  placet,  si  dicta  ecclesia  super  ipsius  regni  negotio  tractet 
cum  aliquibus  mundi  principibus".  Die  zweite  Ausfertigung  von 
B.-F.-W.  9341  sollte  nicht,  wie  Winkelmann  meint,  die  Möglichkeit 
einer  neuen  Anknüpfung  mit  England  offen  lassen,  sondern  durch 
einen  Prozeß  an  der  römischen  Kurie  die  Lösung  auch  gegen  den 
englischen  König  durchführen,  wenn  er  sich  nicht  freiwillig  füge 
(„pace  vel  iudicio"  Mart.  II,  31).  Vgl.  die  auf  Karl  von  Anjou 
bezüglichen  Worte,  Mart  II,  31 :  „nee  timeat  negotium  regni  Angliae, 
quod  adeo  trivimus,  tarn  attente  discussimus,  ut  nihil  supersit 
penitus,  nisi  sola  sententia  seu  potius  declaratio  notae  pluribus 
vel  notoriae  veritatis.  Ad  quam  si  rex  et  eius  filius  ad  terminum 
sibi  praefigendum  venerint  sive  non  venerint,  ineunetanter  et  libere 
procedemus." 

2* 


20  H.  Verhandlungen. 

daß  ein  friedliches  Übereinkommen  zwischen  dem  Papste 
und  Manfred  der  Christenheit,  insbesondere  der  Sache 
des  heiligen  Landes  förderlicher  sei  als  die  kriegerische 
Unternehmung  seines  Bruders,  und  so  drang  er  wieder- 
holt auf  Wiederaufnahme  der  Verhandlungen.  Noch  im 
Anfang  von  Urbans  Pontifikat  hat  er  dem  Papste  sogar 
seine  diplomatische  Vermittlung  zu  diesem  Zwecke  an- 
geboten: der  französische  Gesandte,  den  er  an  die  Kurie 
schickte,  sollte  von  Urban  bevollmächtigt  werden,  solche 
Ausgleichsverhandlungen  mit  dem  sizilischen  Könige  zu 
führen.  Nichts  konnte  dem  Papste  unerwünschter  sein: 
das  bedeutete  für  ihn  nur  einen  völlig  aussichtslosen  Ver- 
such und  eine  unwillkommene,  ja  bei  der  bedrohlichen 
Lage  geradezu  gefährliche  Verzögerung  seiner  französischen 
Pläne.  Man  glaubt  seine  Mißstimmung  zu  erkennen  in 
den  sauersüßen  Dankesworten,  mit  denen  er  Ludwigs 
zarte  Fürsorge  für  die  Kirche  rühmt,  und  in  der  ge- 
wundenen Art,  in  der  sein  Anerbieten  zwar  nicht 
schroff  abgewiesen,  aber  auch  nicht  angenommen,  also 
schließlich  doch  höflich  abgelehnt  wird.  Die  mannigfachen 
Verhandlungen  seiner  Vorgänger  mit  Manfred  hätten  zur 
Genüge  dessen  Trotz  und  Unversöhnlichkeit  erwiesen,  so 
daß  es  eine  unnütze  Bemühung  des  französischen  Ge- 
sandten sein  würde,  dem  er  daher  jene  Vollmacht  weder 
erteile,  noch  verweigere,  indem  er  dessen  eigenem  Gut- 
dünken das  weitere  überlassen  wolle.1 

Damit  aber  ließ  sich  König  Ludwig  doch  nicht  ab- 
speisen, und  da  die  französischen  Pläne  des  Papstes  am 
Ende   doch    nicht   ohne    seine    Genehmigung    zur    Reife 


1  Alles  das  geht  aus  dem  unten  im  Anhang  Nr.  4  zum  ersten 
Male  veröffentlichten  Briefe  Urbans  IV.  an  Ludwig  von  Frankreich 
hervor. 


II.  Verhandlungen.  21 

kommen  konnten,  so  ließen  sich  seine  Wünsche,  an  denen 
er  zäh  festhielt,  auf  die  Dauer  nicht  umgehen.  Noch 
war  er  weit  von  dem  Punkte  entfernt,  auf  dem  Urban  ihn 
zu  sehen  wünschte.  Einen  Augenblick  schöpfte  man 
Ende  Juli  1262  an  der  Kurie  neue  Hoffnung,  als  die 
Kunde  eintraf,  Ludwig  habe  die  Verhandlungen  über  eine 
Eheschließung  seines  Erstgeborenen  Philipp  mit  der  ara- 
gonesischen  Prinzessin  Isabella  abgebrochen,  als  er  die 
Vermählung  von  deren  Bruder  Peter  mit  Manfreds  Tochter 
erfahren  habe,  und  sogleich  wurde  ein  kunstvoll  stilisiertes 
Schreiben  voll  Dankesjubel  an  den  König  gesandt. i  Indes 
die  Hoffnung  erwies  sich  als  trügerisch,  der  Dank  war 
verfrüht.  Beruhigende  Versprechungen  des  Königs  Jakob 
von  Aragonien  hatten  bereits  Ludwigs  Bedenken  be- 
schwichtigt und  seine  Zustimmung  zum  Vollzug  der  Ehe 
erzielt.2  Die  so  hergestellten  verwandtschaftlichen  Be- 
ziehungen zwischen  dem  französischen  Königshofe  und 
der  Familie  des  sizilischen  Usurpators  konnten  leicht  zu 
einer  neuen  Stütze  für  Manfreds  Herrschaft  werden 
und  mußten  Ludwig  in  seinen  schon  geäußerten  Friedens- 
wünschen nur  noch  mehr  befestigen. 

Offenbar  hat  er  sie  inzwischen  noch  einmal  geltend 
gemacht  und  einen  erneuten  ernstlichen  Ausgleichsversuch 
mit  Manfred  geradezu  als  Vorbedingung  für  etwaige  Ab- 
machungen mit  Karl  von  Anjou  in  der  sizilischen  An- 
gelegenheit hingestellt,  und  dieses  Verlangen  war  es, 
dem  Urban  endlich  wohl  oder  übel  Rechnung  trug,  als 
er    sich    in    neue    Verhandlungen    mit   Manfred    einließ. 


1  B.-F.-W.  9291 ;  vgl.  den  Entwurf  dieses  Briefes  im  Anhang 
Nr.  5  und  die  dazu  vorausgeschickten  Bemerkungen. 

2  Vgl.  O.  Cartellieri,  Peter  von  Aragon  und  die  sizilianische 
Vesper,  Heidelberg  1904,  S.  7. 


22  II.  Verhandlungen. 

Daß  das  in  der  Tat  lediglich  auf  den  dringenden  Wunsch 
Ludwigs  geschah,  darüber  gibt  uns  ein  späterer  Brief 
Urbans  in  der  Sammlung  Richards  von  Pofi,  dessen  Echt- 
heit Simonsfeld  ohne  Grund  angezweifelt  hat1,  die  bündigste 
Auskunft.  „Nachdem  Du  die  sizilische  Angelegenheit 
sorgfältig  erwogen  hattest,"  so  schreibt  er  dem  Könige, 
„schien  es  Dir  förderlich,  daß  wir,  soweit  es  die  Ehre  der 
Kirche  zuließ,  zur  Herstellung  des  Friedens  mit  Manfred, 
dem .  ehemaligen  Fürsten  von  Tarent,  in  Unterhandlung 
träten,  wie  es  uns  von  Deiner  Seite  nahegelegt  ist." 

Aber  auch  das  scheint  sich  mir  unzweifelhaft  aus 
dem  Gange  der  Verhandlungen  zu  ergeben,  daß  das  Be- 
streben der  Kurie  einzig  dahin  ging,  Manfred  in  den 
Augen  Ludwigs  ins  Unrecht  zu  setzen,  daß  sie  einen  Aus- 
gleich mit  ihm  unter  keinen  Bedingungen  mehr  wollte, 
und  das  Ganze  also  lediglich  ein  Scheinverfahren  war. 
Trotzdem  ist  Manfred  darauf  eingegangen.  Vermutlich 
hat  er  wirklich  noch  Hoffnung  auf  Verständigung  gehabt. 
Sorgfältig  enthielt  er  sich  während  dieser  Zeit  aller 
kriegerischen  Unternehmungen  gegen  den  Kirchenstaat. 
Seine  Anerbietungen,  deren  Inhalt  wir  im  einzelnen  nicht 
kennen,  gingen  sehr  weit;  er  selbst  hat  später  aus- 
gesprochen, daß  er  den  Frieden  mit  der  Kirche  damals 


i  Sitzungsber.  d.  Münch.  Akad.  1892,  S.  466.  Die  S.  464,  465 
geäußerten  chronologischen  Bedenken  sind  durch  Rodenbergs 
Edition  der  Bulle  vom  11.  November  1262  aus  dem  Register  (Ep. 
sei.  III,  496)  völlig  gegenstandslos  geworden.  Vgl.  B.-F.-W.  14920 
vom  April  1263  und  unten  im  Anhang  Nr.  6.  Vgl.  auch  im  Schreiben 
Kaiser  Balduins  II.  an  Manfred  (Mart.  II,  24)  die  Stelle:  „tractatus 
pacis,  qui  inter  vos  et  ecclesiam  tractabatur,  de  quo  idem  rex 
rogaverat"  etc.  Ebenda  wird  Manfred  aufgefordert,  dem  franzö- 
sischen Könige  zu  danken,  „quod  circa  factum  vestrum  laborare 
dignatus  est  et  dominum  papam  super  hoc  deprecari." 


II.  Verhandlungen.  23 

ernstlich  gewollt  habe.1  Wir  mögen  ihn  heute  als  Politiker 
tadeln,  daß  er  seinen  Gegner  so  lange  verkannt  hat,  daß  er 
sich  solchen  Selbsttäuschungen  hingab,  anstatt  zu  handeln; 
aber  es  ist  doch  fraglich,  ob  er  wirklich  viel  anders  hätte 
vorgehen  können.  Auch  für  ihn  war  es  geboten,  sich 
die  Neutralität  Ludwigs  nicht  durch  Schroffheit  zu  ver- 
scherzen. Er  ist  dann  freilich  in  diesem  diplomatischen 
Kampfe  völlig  unterlegen. 

Der  Verlauf  desselben  war  kurz  folgender.  Am 
1.  August  1262  weilten  Boten  Manfreds  beim  Papste;  die 
Verhandlung  wurde  auf  den  18.  November  verschoben.2 
Um  dieselbe  Zeit  waren  an  der  Kurie  zwei  Männer,  die 
in  ihrem  eigenen  Interesse  auf  einen  friedlichen  Austrag 
der  sizilischen  Angelegenheit  hinwirkten:  der  lateinische 
Exkaiser  Balduin  II.  und  Johann  von  Valenciennes,  ein 
Abgesandter  des  heiligen  Landes.3    Die  Wiederherstellung 


1  Vgl.  Manfreds  Brief  an  Urban  vom  Sommer  1264  (Mart.  II, 
92):  „reconciliationis  optatae  gratiam,  quam  multifarie  multisque 
modis  expetii". 

2  Vgl.  B.-F.  4737a.  Als  Grund  für  die  Verschiebung  wird 
Ep.  sei.  III,  497  die  Abwesenheit  mehrerer  Kardinäle  von  dem 
Sommeraufenthalt  der  Kurie  in  Montefiascone  angegeben,  wozu 
der  Brief  des  Kardinals  Ottobonus,  Neues  Archiv  XXII,  363  gut 
stimmt.  Daneben  wird  auf  Seiten  Manfreds  der  Wunsch  nach  per- 
sönlicher Zusammenkunft  mit  dem  Papste  mitgewirkt  haben,  wie 
der  Geschäftsträger  des  Königs  von  England  berichtet. 

3  Vgl.  die  Stellen  bei  Schirrm.  S.  499  Anm.  47,  dazu  Potthast 
18350  vom  5.  Juni  1262  und  die  betreffende  Stelle  im  Schreiben 
Balduins  an  Manfred,  Mart.  II,  25,  wonach  Balduin  und  Johann 
mit  Boten  Manfreds  zusammen  an  der  römischen  Kurie  weilten, 
und  Johann  dort  schon  im  Sinne  eines  Ausgleichs  für  Manfred 
tätig  war.  Wenn  Johann  als  Überbringer  eines  päpstlichen 
Schreibens  an  den  König  von  Navarra  vom  23.  Juli  1262  genannt 
wird  (Guiraud,  Registre  came'ral  d'Urbain  IV.  Nr.  144),  so  ist  er 
doch  jedenfalls  erst  nach  dem  1.  August  von  der  Kurie  abgereist. 


24  II.  Verhandlungen. 

des  lateinischen  Kaisertums  sowohl  wie  der  ersehnte 
Kreuzzug  schien  ihnen  durch  kriegerische  Verwicklungen 
im  Abendlande  nur  in  die  Ferne  gerückt  zu  werden. 
Beide  finden  wir  bald  darauf  am  Hofe  Ludwigs  wieder 
und  sehen  sie  auch  dort  im  Interesse  Manfreds  wirken.1 
Des  Königs  Bedenken  waren  bereits  halb  überwunden 
gewesen.2  Jetzt  rief  er  den  päpstlichen  Bevollmächtigten, 
der  schon  auf  dem  Wege  zu  Karl  von  Anjou  war,  zurück 
und  befahl  ihm,  von  weiteren  Unterhandlungen  vorläufig 
abzustehen,  und  als  der  auf  den  ausdrücklichen  Befehl 
des  Papstes  hinwies,  machte  er  ihm  wenigstens  zur  Pflicht, 
nichts  abzuschließen.  Das  war  etwa  im  September  1262. 3 
Es  ist  klar:  eben  waren  die  Nachrichten  von  dem  Beginn 
der  Verhandlungen  Manfreds  mit  Urban  eingetroffen.4 
Ihren  Ausgang  glaubte  der  gewissenhafte  König  abwarten 
zu   sollen,  während  die  Kurie,  der  dieser  Ausgang  von 


1  Mart.II,  23  ff. 

2  Das  geht  daraus  hervor,  daß  der  päpstliche  Unterhändler 
Albert  sich  nach  der  Antwort  des  Königs  auf  die  Reise  zu  Karl 
von  Anjou  machen  konnte  und  dann  über  die  neuen  Bedenken 
Ludwigs  höchst  erstaunt  ist  („ex  hiis,  que  idem  rex  tibi  de  novo 
dixerat,  vehementer  admirans");  vgl.  Ep.  sei.  III,  494. 

3  Nach  dem  päpstlichen  Briefe  vom  25.  Oktober  1262  zu 
schließen. 

4  Die  Rückberufung  Alberts  durch  Ludwig  erfolgte  erst,  nach- 
dem dieser  aus  der  Hand  Johanns  von  Valenciennes  ein  päpst- 
liches Schreiben  erhalten  hatte,  dessen  Inhalt  er  Albert  nicht  mit- 
teilen wollte,  das  ihm  aber  weitere  Verhandlung  untunlich  er- 
scheinen ließ,  ehe  er  nicht  durch  besonderen  Boten  neue  Erkun- 
digung vom  Papste  eingezogen  hätte.  Die  Person  des  Überbringers 
und  der  Zeitpunkt  weisen  darauf  hin,  daß  in  jenem  päpstlichen 
Schreiben  der  Beginn  der  Verhandlungen  mit  Manfred  gemeldet 
wurde.  Johann  von  Valenciennes  wird  das  seinige  dazu  getan 
haben,  sie  bei  dem  weitgehenden  Entgegenkommen  Manfreds  als 
aussichtsvoll  für  den  Frieden  hinzustellen. 


II.  Verhandlungen.  •  25 

vornherein  feststand,  ein  Doppelspiel  nicht  scheute.  Man- 
freds Entgegenkommen  hatte  bei  Ludwig  wenigstens  einen 
vorläufigen  Erfolg  davongetragen. 

Inzwischen  verhandelte  er  mit  dem  Papste  über  eine 
persönliche  Zusammenkunft  auf  kirchlichem  Gebiete.1  Es 
scheint,  daß  sie  an  dem  gegenseitigen  Mißtrauen  und  der 
Meinungsverschiedenheit  über  die  Stärke  des  Geleites  ge- 
scheitert ist.2  Aber  Manfred  blieb  einstweilen  nahe  der 
Grenze,  und  die  Verhandlungen  wurden  den  Winter  über 
durch    Boten   geführt.3    Wir  sind   darüber   sehr   unvoll- 

1  Bitte  Manfreds  durch  Gesandte  um  sicheres  Geleit  kurz 
vor  dem  11.  November  1262  (Ep.  sei.  III,  497).  An  der  Kurie 
rechnete  man  zeitweise  wirklich  mit  seinem  Kommen  (Neues  Ar- 
chiv XXII,  364).  Das  Vorgehen  des  Papstes  gegen  Manfreds  An- 
hänger wurde  übrigens  durch  diese  Verhandlungen  nicht  zum 
Stillstand  gebracht,  vgl.  Ep.  sei.  III,  560  N.  3. 

2  Der  Grund  des  Scheiterns  ist  nirgends  genannt,  vgl.  B.-F. 
4738  b.  Aber  nach  Saba  Mal.  806  kam  Manfred  „cum  maxima  equi- 
tum  et  peditum  comitiva"  an  die  Grenze,  damit  er  „si  expediret, 
non  solum  curiales,  sed  et  posset  terrigenas  casu  accidente  viribus 
superare".  Außerdem  bat  er,  daß  der  Papst  ihn  „Je  securo  et 
habili  loco,  in  quo  cum  familia  et  gente  sua  posset  commode 
iuxta  suae  dignitatis  exigentiam  hospitari,  —  provideret".  Er  dachte 
wohl  an  einen  Ort  nicht  allzuweit  von  der  Grenze.  Der  Papst 
war  am  11.  Nov.  (Ep.  sei.  III,  496  ff.)  zwar  entgegenkommend  in 
dem  Umfange  des  zugestandenen  Trosses  (800  Personen  und  700 
Wagen),  aber  nur  100  Mann  sollten  Waffen  tragen  dürfen.  Dabei 
wurde  das  ziemlich  entlegene  Orvieto,  dessen  Entfernung  von  der 
sizilischen  Grenze  Urban  auf  acht  Tagereisen  bemaß,  als  Ort  fest- 
gehalten. Bei  dem  geringsten  Verstoß  gegen  die  Abmachungen 
sollte  Manfred  der  Sicherheit  des  Geleites  sofort  verlustig  gehen. 
Bei  dem  berechtigten  Mißtrauen  gegen  den  Papst  wäre  die  An- 
nahme dieser  Bedingungen  für  Manfred  zum  mindesten  äußerst 
gefährlich  gewesen.  Der  Papst  hätte  mit  Leichtigkeit  einen  Ver- 
stoß feststellen  oder  auch  seine  Untergebenen  —  scheinbar  wider 
seinen  Willen  —  handeln  lassen  können. 

3  Die  Ahnahme  Fickers  (B.-F.  4739a),  daß  Manfred  noch  vor 
Ende  des  Jahres  und  überhaupt  längere  Zeit  vor  dem  März  1263 


26  II.  Verhandlungen. 

kommen  unterrichtet.  Der  Darstellung  des  Saba  Mala- 
spina folgend,  nimmt  man  allgemein  an,  zuerst  habe  sich 
die  Kurie  entgegenkommend  gezeigt;  aber  ihre  Forderung, 
daß  die  verbannten  Sizilianer  wieder  in  den  Besitz  ihrer 
Güter  zu  setzen  seien,  habe  Manfred  auf  Einflüsterung 
seiner  Barone  hin  zurückgewiesen.  Später  habe  er  selbst 
in  einem  Paktum  weitgehende  Anerbietungen  gemacht, 
die  nun  von  der  Kirche  abgelehnt  seien.1  Die  Stelle  ist 
wohl  mißverstanden.2  Der  erste  Teil  bezieht  sich  offen- 
bar rückgreifend  auf  ein  viel  früheres  Stadium  der  Verhand- 
lungen  aus   der  Zeit  Innocenz'  IV.   oder  Alexanders  IV.3 


die  Stellung  nahe  der  Grenze  verlassen  habe  und  nach  Apulien 
zurückgekehrt  sei,  erscheint  durch  nichts  gerechtfertigt. 

1  Vgl.  B.-F.  4738  b,  Schirrm.  S.  221,  wo  über  diese  Verhand- 
lungen überhaupt  sehr  unklar  berichtet  wird.  Die  allgemeinen, 
päpstlich  tendenziösen  Worte  des  Vallicolor  236,  237  kommen 
nicht  weiter  in  Betracht. 

2  Zum  richtigen  Verständnis  muß  ich  sie  ganz  hierhersetzen: 
„Cumque  non  deceret  ecclesiam,  quae  processerant  de  labiis 
summi  pontificis  irritare,  qui  cum  comite  Provinciae  concessionis 
regni  oblatione  praeambula,  cui  super  hoc  non  expediebat  illudi, 
sollemnem  per  nuntios  faciebat  teneri  tractatum,  excusantium 
praedictorum  allegationes  pro  rege  idem  summus  pontifex  non 
admisit,  quia,  dum  ecclesia  voluit,  idemque  rex  potuit  sedi  se  re- 
conciliare  praedictae,  consilio  et  suasione  quorumdam  comitum, 
quos  ipse  rex  bonis  nobilium  exulum  non  iure  praefecerat,  qui- 
bus  exulibus  restitui  per  regem  integre  bona  sua  inter  alia  pacta 
ecclesia  contendebat,  rex  praedictus  ipsius  ecclesiae  beneplacita 
parvipendit  nee  annuit  postulatis.  Cum  autem  postmodum  visus 
est  velle  sub  exquisitis  cum  omni  diligentia  pactis  sedis  eiusdem 
se  subiieere  voluntati,  eius  humilitatem  tunc  repudiavit  ecclesia, 
quia  se  sibi  tempore  congruo  humiliare  neseivit.  Sicque  ipsum 
regem,  quem  novorum  comitum  reddebant  non  reeta  consilia  per- 
tinacem,  tamquam  iam  praescitum  ad  malum  summus  pontifex  ex- 
communicationis  vineulo  innodavit." 

3  Zuzugeben  ist  von  vornherein,  daß  Sabas  Stil  hier,  wie  so 
oft,  die  wünschenswerte  nüchterne  Klarheit  vermissen  läßt.   Aber 


II.  Verhandlungen.  27 

Saba  Malaspina  will  einfach  sagen:  Früher,  als  die  Kirche 
den  Ausgleich  wollte,  war  Manfred  störrisch ;  jetzt,  wo  er 
aus  Furcht  vor  den  Abmachungen  mit  Karl  zu  Kreuze 
kroch,  hat  ihn  die  Kirche  zurückgestoßen,  „weil  er  sich 
vor  ihr,  solange  es  Zeit  war,  nicht  hatte  demütigen  wollen". 
Das  Entgegenkommen  lag  also  damals  ausschließlich 
auf  Seiten  Manfreds;  auf  Seiten  Urbans  unerbittliche 
Zurückweisung.  Wenn  später  in  einem  Manifeste  Kon- 
radins  behauptet  ist,  der  Papst  sei  damals  zur  Verleihung 
des  Königreichs  an  Manfred  bereit  gewesen,  so  möchte 
man  an  eine  durch  Gedächtnisfehler  hervorgerufene  Ver- 
wechselung  oder   auch    eine  Verschiebung   in   antipäpst- 

so  viel  ist  doch  deutlich,  daß  Urban  damals,  weil  er  bereits  mit 
Karl  von  Anjou  in  Unterhandlungen  war,  die  von  Manfreds  Boten 
angeführten  Entschuldigungsgründe  nicht  mehr  gelten  ließ,  daß  er 
eine  Versöhnung  also  nicht  mehr  wollte.  Wenn  dann  fortgefahren 
wird:  „quia  dum  ecclesia  voluit"  etc.,  so  kann  dieser  Zeitpunkt, 
wo  die  Kirche  (so!  nicht  Papst  Urban)  ernstlich  die  Versöhnung 
mit  Manfred  wünschte,  nur  in  der  Vergangenheit  liegen.  Ich 
möchte  eine  Beziehung  auf  die  Verhandlungen  mit  Innocenz  IV. 
von  1254  (vgl.  z.  B.  die  Restitution  der  von  Friedrich  II.  und 
Konrad  IV.  Beraubten  am  20.  Oktober  1254,  Ep.  sei.  III,  299)  trotz 
des  dafür  unpassenden  Titels  „rex",  der  aber  einmal  die  geläufige 
Bezeichnung  Manfreds  ist,  für  nicht  ausgeschlossen  halten.  Aber 
auch  Alexander  IV.  hat  ja  mit  Manfred  unterhandelt,  ohne  daß 
wir  über  die  Einzelheiten  unterrichtet  wären  (vgl.  Ep.  sei.  III,  485, 
auch  B.-F.-W.  9191).  Auf  die  Verhandlungen  mit  Urban  im  Winter 
1262/63  bezieht  sich  jedenfalls  nur  das,  was  unter  „postmodum" 
folgt.  Manfred  will  sich  da  „exquisitis  pactis"  ganz  dem  Willen 
der  Kirche  unterwerfen,  erfährt  aber  völlige  Zurückweisung,  da  er 
sich  ..tempore  congruo"  (als  der  Papst  noch  nicht  dem  Abschluß 
mit  Karl  nahe  war)  nicht  hatte  beugen  wollen.  In  dem  bei  Saba 
folgenden  Satze  ist  der  Einschub  „quem  novorum  comitum  redde- 
bant  non  recta  consilia  pertinacem"  unter  allen  Umständen  höchst 
unpassend  und  unlogisch,  da  doch  Manfred  zuletzt  völlige  Unter- 
werfung angeboten  hatte.  Er  kann  daher  auch  nicht  gegen  meine 
Auffassung  sprechen. 


28  II-  Verhandlungen. 

licher  Tendenz  glauben.  Peter  von  Prece,  der  Verfasser 
des  Manifestes  war  in  jener  Zeit  Notar  Manfreds  ge- 
wesen1 und  mochte  sich  wohl  des  Paktums  erinnern, 
das  aller  Wahrscheinlichkeit  nach  in  der  Tat  eine  solche 
Verleihung  in  Aussicht  nahm,  und  das  nun  den  Verhand- 
lungen zugrunde  gelegt  wurde;  aber  dies  Paktum  wurde 
von  Urban  eben  abgelehnt. 

Verhandlungen,  bei  denen  der  eine  Teil  das  Äußerste 
bietet,  der  andere  alles  ablehnt,  können  sich  nicht  allzu 
lange  hinziehen.  Als  am  Gründonnerstage  dem  29.  März 
1263  der  Papst  ungeachtet  aller  Entschuldigungen  und  An- 
erbietungen die  Exkommunikation  gegen  ihn  erneuerte, 
haben  seine  Gesandten  offenen  Protest  gegen  das  Ver- 
fahren erhoben  und  dadurch  den  völligen  Abbruch  der 
Beziehungen  herbeigeführt.2  Manfreds  Geduld  hatte  ein 
Ende;  seine  Entrüstung  war  wohl  zu  begreifen.  Zu  der- 
selben Zeit,  in  der  er  sich  in  Unterwürfigkeiten  erschöpfte, 
nahmen  die  Verhandlungen  der  Kurie  mit  Karl  ihren  un- 
gestörten Fortgang;  während  er  die  Waffen  ruhen  ließ, 
nützte  der  Papst  seine  Untätigkeit  zur  Rückeroberung 
der  Mark  Ancona. 


1  Vgl.  meine  Geschichte  Konradins  S.  346  ff.  u.  S.  68. 

2  Vgl.  das  weiter  unten  zu  erwähnende  Schreiben  Urbans  an 
Ludwig  von  Frankreich  von  etwa  April  1263,  B.-F.-W.  14920.  Die 
Schlußbemerkung  Winkelmanns  dazu,  daß  „nun  erst,  nachdem  die 
Verhandlung  mit  Manfred  endgültig  abgebrochen  war,  ernstlich  der 
Abschluß  mit  Karl  von  Anjou  ins  Auge  gefaßt  wurde",  kann  ich 
mir  freilich,  wie  meine  Darstellung  zeigt,  nicht  zu  eigen  machen. 
Die  erneute  Exkommunikation  Manfreds  wird  in  den  Regesten 
nicht  vermerkt.  Aber  die  in  B.-F.-W.  14920  erwähnten  päpstlichen 
„Processus"  an  dem  üblichen  Exkommunikationstage  des  Grün- 
donnerstags, die  Manfreds  Gesandte  zu  „depravare"  versuchen,  be- 
deuten offenbar  nichts  anderes;  überdies  war  nach  B.-F.-W.  14182 
die  Exkommunikation  im  Sommer  1262  nur  für  die  persönlichen 


II.  Verhandlungen.  29 

Der  erneute  offene  Bruch  mit  dem  Papste  war  für 
ihn  nachgerade  zur  Notwendigkeit  geworden;  aber  der 
Kurie  konnte  nichts  erwünschter  sein.  Nun  hatte  man, 
was  man  wollte.  Sogleich  ging  ein  Schreiben  an  König 
Ludwig  ab,  in  dem  mit  dreister  Entstellung  der  Wahrheit 
alle  Schuld  auf  Manfred  geschoben  wurde.  Als  man 
schon  abschließen  wollte,  habe  er  in  seiner  trügerischen 
Gesinnung  plötzlich  das  ganze  Friedenswerk  zerstört. 
„Wir  erkennen  nun",  so  fuhr  Urban  fort,  „daß  jener  ver- 
stockte Tyrann,  der  von  Stufe  zu  Stufe  tiefer  sinkt,  die 
Brüste  der  Barmherzigkeit,  die  ihm  die  Güte  des  heiligen 
Stuhles  entgegenkommend  reichte,  undankbar  zurück- 
gestoßen hat  und  den  Weg  des  Heils  in  seinem  jeder 
Einsicht  verschlossenen  Sinne  verschmäht." 

Dieser  Brief  machte  auf  Ludwig  so  tiefen  Eindruck1, 
daß  Manfreds  Freunde  an  seinem  Hofe  in  ernste  Besorgnis 
gerieten.  Sogleich  sandte  Kaiser  Balduin  an  den  König 
von  Sizilien  ein  Schreiben,  in  welchem  er  die  bedenkliche 
Umstimmung  Ludwigs  schilderte  und  die  Notwendigkeit 
betonte,  ihn  schleunigst  durch  einen  wahrheitsgetreuen 
Bericht  über  die  Verhandlungen  von  Manfreds  Unschuld, 
an  die  der  kaiserliche  Absender  trotz  der  päpstlichen  Be- 


Verhandlungen aufgeschoben,  und  Saba  Mal.  807  sagt  ja  auch  aus- 
drücklich, daß  der  Papst  Manfred  am  Schlüsse  der  Winterverhand- 
lungen bannte.  Manfred  hatte  diesen  Ausgang  wohl  schon  eine 
Zeit  lang  vorhergesehen,  da  er  spätestens  Ende  Februar  1263  von 
der  Grenze  nach  Apulien  zurückkehrte  (B.-F.  4740  ff.).  An  dem- 
selben 29.  März  ging  der  Papst  auch  gegen  die  Florentiner  als 
Anhänger  Manfreds  vor  (Ep.  sei.  III,  529,  542).  Betreffs  der  Sie- 
nesen  vgl.  Guiraud,  Reg.  cam.  Nr.  161;  auch  Reg.  ord.  Nr.  175,  277 
und  sonst. 

1  Mart.  II,  24  „de  quibus  ipsum  valde  animo  motum  inveni- 
mus  et  gravatum". 


30  H.  Verhandlungen. 

hauptungen  unerschütterlich  glaubte1,  zu  überzeugen.  Er 
solle  den  französischen  König  bitten,  die  Wahrheit  in  dieser 
Sache  selbst  zu  untersuchen,  und  erklären,  daß  er  etwaige 
Fehler,  die  er  begangen,  nach  dem  Rate  jenes  gutmachen 
wolle  und  ihm  für  seine  bisherigen  freundschaftlichen 
Bemühungen  seinen  Dank  ausspreche. 

Unglücklicherweise  wurde  dies  wichtige  Schreiben  vom 
Papste  aufgefangen  und  sofort  für  seine  Zwecke  aus- 
genutzt. Der  Erzbischof  von  Cosenza  mußte  es  mit 
nach  Frankreich  nehmen,  damit  dort  der  päpstliche  Unter- 
händler Albert  nicht  nur  den  Grafen  Karl  von  Anjou  von 
seinem  Inhalt  unterrichte,  sondern  nach  Gutdünken  auch 
den  französischen  König  auf  die  Zettelungen  aufmerksam 
mache,  die  hinter  seinem  Rücken  von  Freunden  Manfreds 
an  seinem  Hofe  geübt  würden.2  Dadurch  wird  die  un- 
günstige Meinung  Ludwigs  noch  verstärkt  worden  sein, 
der  nun  auch  von  Manfred  über  die  Unwahrhaftigkeit  der 
päpstlichen  Darstellung  nicht  aufgeklärt  wurde.  Seine 
grundsätzliche  Abneigung  war  überwunden;  seit  dem 
Herbst  1263  finden  wir  ihn  an  den  Verhandlungen  der 
Kurie  mit  seinem  Bruder  eifriger  beteiligt.  Nicht  als 
wenn  er  sich  nun  in  allen  Punkten  nachgiebig  gezeigt 
hätte.  Im  Gegenteil!  Dieser  streng  kirchlich  gesinnte 
Fürst  hat  von  jeher  ein  lebhaftes  Gefühl  für  die  selbst- 
ständigen Hoheitsrechte  des  Staates  gezeigt,  und  es  will 
schon  etwas  sagen,  daß  er  in  einigen  Einzelheiten  selbst 
über  die  Forderungen   seines  doch  gewiß   nicht  beschei- 

1  „Nisi  vos  culpabiles  esse  noveritis,  quod  nullatenus  cre- 
deremus." 

2  B.-F.  9342  vom  28.  Juli  1263.  Träger  dieses  Schreibens 
war  offenbar  der  in  B.-F.  9343  Albert  empfohlene  Erzbischof  von 
Cosenza,  von  dessen  auf  England  bezüglichen  Aufträgen  schon 
oben  die  Rede  war. 


II.  Verhandlungen.  31 

denen  Bruders  Karl  hinausging.  Charakteristisch  ist,  daß 
er  sich  besonders  durch  die  Bestimmung  verletzt  fühlte, 
nach  der  die  sizilischen  Untertanen  der  römischen  Kirche 
den  Eid  der  Treue  alle  zehn  Jahre  erneuern  sollten.  Nie- 
mals wollte  er  dazu  seine  Zustimmung  geben.1 

So  waren  noch  manche  Bedenken  zu  heben.  Noch 
Ende  1263  konnte  der  päpstliche  Unterhändler  in  Frank- 
reich seinem  Herrn  nur  „probabiles  coniecturas"  über  die 
Gesinnung  Ludwigs  schreiben2,  dessen  offene  Entscheidung 
also  noch  nicht  erfolgt  war. 

Über  die  Anfangsmonate  des  Jahres  1264  sagt  nun 
Sternfeld3,  die  Verhandlungen  seien  nicht  wesentlich  vor- 
gerückt. Das  ist  richtig  nur  für  die  besonderen  Verhand- 
lungen mit  Karl  von  Anjou.  Hier  hatten  sich  aus  seiner 
Wahl  zum  römischen  Senator,  auf  die  ich  gleich  noch 
zurückkomme,  in  der  Tat  Schwierigkeiten  ergeben,  deren 
Lösung  sich  sehr  hinauszögerte.  Und  doch  ist  in  diese  Zeit 
für  das  sizilische  Unternehmen,  wie  mir  scheint,  geradezu 
die  entscheidende  Wendung  zu  setzen.  König  Ludwig  ist 
erst  damals  ganz  für  die  Sache  gewonnen,  wie  ein  Dank- 
brief des  Papstes  vom  7.  Mai  1264  an  den  Erzbischof 
von  Cosenza,  dessen  Klugheit  und  Takt  das  gelungen 
war,  klar  beweist.4    Und  dieser  Erfolg  ist  denn  auch  von 


1  Vgl.  die  trefflichen  Ausführungen  von  Sternfeld,  Karl  von 
Anjou  S.  187  ff. 

2  B.-F.-W.  9382  vom  9.  Januar  1263. 

3  A.  a.  O.  S.  199. 

4  Vgl.  Ep.  sei.  III,  593:  „Experimento  cognovimus,  quod  pro 
negotio  regni  Sicilie  in  personam  dilecti  filii  nobilis  viri  Caroli 
Andegavie  ac  Provincie  comitis  promovendo  apud  carissimum  in 
Christo  filium  nostrum  Ludovicum  Francorum  regem  illustrem 
adeo  multipliciter  et  efficaciter  laborasti,  quod  eiusdem  regis  ani- 
mum  sapienter  et  discrete  ad  dictum  negotium  attraxisti"  etc.   Es 


32  II.  Verhandlungen. 

Urban  in  vollem  Umfange  gewürdigt.  Jetzt  nennt  er  plötz- 
lich den  Traktat  Ludwig  gegenüber  „iam  pro  maiori 
parte  completum".1  Noch  zu  Beginn  des  Jahres  hatte 
er  die  von  Ludwig  gewünschte  Entsendung  von  Kar- 
dinälen nach  Frankreich  für  verfrüht  gehalten;  sie  könne 
erst  erfolgen,  wenn  der  Abschluß  in  sicherer  Aussicht 
stände,  damit  sich  die  Kurie  nicht  kompromittiere.2  Jetzt 
hat  er  keine  Bedenken  mehr  dagegen.3 

Der  Kardinal  Simon,  dem  der  Abschluß  der  Ver- 
handlungen übertragen  wurde,  war  ein  Vertrauter  Ludwigs, 
bis  vor  kurzem  sein  Siegelbewahrer  und  Kanzler  und 
Mitglied  des  französischen  Staatsrates4.  Mit  des  Königs 
Zustimmung  und  auf  ihn  gestützt,  sollte  er  die  noch  be- 
stehenden Meinungsverschiedenheiten  mit  Karl  von  Anjou 
zum  Austrag  bringen.5  Die  Verdienste,  die  sich  dieser 
geschickte  Unterhändler  dann  noch  um  das  Zustande- 
kommen des  Vertrages  erworben  hat,  braucht  man  darum 


folgt  Danksagung  und  Weisung,  zur  Vollendung  der  Aufgabe  an 
den  königlichen  Hof  zurückzukehren. 

1  Ep.  sei.  III,  591,  Schreiben  vom  3.  Mai  1264  an  den  franzö- 
sischen König. 

2  Mart.  II,  46  Urban  an  den  Unterhändler  Albert:  „Ex  hiis 
igitur  potes  colligere  manifeste  nondum  ad  illum  statum  venisse 
negotium,  de  quo  agimus,  ut  destinandi  fuerint  cardinales,  quos 
pro  sua  gravitate  non  expedit  currere  in  incertum." 

3  Die  „Pression",  die  Karl  durch  Sendung  einer  Galeere  nach 
Rom  auf  Urban  geübt  habe,  möchte  ich  für  den  päpstlichen  Ent- 
schluß nicht  so  hoch  bewerten,  wie  Sternfeld  S.  196,  199  es  tut. 
Maßgebend  war  die  Kunde  von  der  Gewinnung  Ludwigs. 

4  Vgl.  Sternfeld  S.  197;  Maubach,  Die  Kardinäle  etc.  S.  96,  97. 

5  Ep.  sei.  III,  594  „ad  modificationes  huiusmodi  faciendas  cum 
consilio  —  Ludovici  Francorum  regis".  Vgl.  auch  B.-F.-W.  9422 
bis  9425,  14951,  in  denen  überall  das  Vertrauen  des  Papstes  zur 
Mitwirkung  des  Königs  im  Interesse  der  Kurie  zum  Ausdruck 
kommt. 


II.  Verhandlungen.  33 

keineswegs  herabzusetzen;  selbst  nachdem  im  wesent- 
lichen Übereinstimmung  erzielt  war,  blieb  im  einzelnen 
ja  noch  viel  zu  tun. 

Ich  bin  auf  die  besonderen  Verhandlungen  der  Kurie 
mit  Karl  von  Anjou  bisher  nicht  eingegangen,  einmal, 
weil  gerade  der  Anteil  Ludwigs  des  Heiligen  mehr  betont 
zu  werden  verdiente,  als  bisher  geschehen;  dann  auch, 
weil  hierfür  die  durchgehends  befriedigende  und  sehr  ins 
einzelne  gehende  Darstellung  Sternfelds  vorliegt. 

Die  Hauptpunkte,  auf  die  es  dem  Papste  ankommen 
mußte,  sind  bekannt:  Anerkennung  der  unbedingten 
Lehenshoheit  der  Kurie  über  Sizilien,  Unabhängigkeit  des 
sizilischen  Klerus  von  der  weltlichen  Macht,  Garantien 
gegen  eine  Vereinigung  Siziliens  mit  dem  Imperium  oder 
mit  der  Herrschaft  über  Teile  des  übrigen  Italiens. 

Mit  der  letzten  Bedingung  war  nun  die  Senatur  un- 
vereinbar, die  Karl  im  August  1263  von  den  Guelfen 
Roms,  wo  der  zwei  Jahre  vorher  von  der  ghibellinischen 
Partei  gewählte  und  auch  jetzt  wieder  unterstützte  Manfred 
keinen  Eingang  gefunden  hatte,  auf  Lebenszeit  angeboten 
wurde.1  Das  führte  zu  ernsten  Differenzen.  Auch  die 
Meinungen  der  Kardinäle  waren  geteilt.  Die  italienische 
Minorität  glaubte  daran  festhalten  zu  müssen,   daß  Karl 


1  Für  das  Folgende  vgl.  Sternfeld  S.  182  ff.  An  sich  und  ab- 
gesehen von  den  besonderen  Bedingungen,  die  Urban  am  11.  Au- 
gust 1263  noch  nicht  kannte,  wurde  Karls  Senatur  vom  Papste 
im  Hinblick  auf  das  sizilische  Unternehmen  doch  wohl  aufrichtig, 
nicht  nur  scheinbar  freudig  begrüßt,  wie  Sternfeld  S.  184  meint, 
denn  Urban  hatte  schwerlich  Veranlassung,  an  seinen  Unterhänd- 
ler Albert  anders  zu  schreiben,  als  er  dachte;  vgl.  Mart.  II,  26.  — 
Für  die  Unruhen  in  England  und  Marseille,  die  für  die  Verhand- 
lungen als  verzögernde  Momente  in  Betracht  kommen,  aber  meiner 
Untersuchung  fern  liegen,  verweise  ich  auf  Sternfeld. 

H  a  m  p  e ,  Urban  IV.  und  Manfred.  3 


34  II-  Verhandlungen. 

das  Amt  nur  für  drei,  höchstens  fünf  Jahre  annähme;  die 
französische  Majorität  wollte  im  äußersten  Falle  zu- 
gestehen, daß  er  den  Römern  den  Eid  auf  Lebenszeit 
leiste,  aber  insgeheim  der  Kurie  verspreche,  das  Amt 
trotzdem  niederzulegen,  sobald  der  Papst  das  befehlen 
würde.  Sein  Eid  sollte  ihn  dann  nicht  binden.  Urban 
stand  auf  Seiten  der  Majorität.  Es  war  zu  erwarten,  daß 
auf  Grund  ihres  Vorschlags  der  Abschluß  mit  Karl  er- 
folgen würde.  Dieser  gab  im  April  1264  seiner  Über- 
zeugung von  der  nun  bevorstehenden  endgültigen  Regelung 
der  Angelegenheit  offenen  Ausdruck  durch  die  Entsendung 
eines  Vikars  mit  proven<;alischen  Truppen  nach  Rom.1 
Im  August  brachte  dann  Kardinal  Simon,  der  eine  Zeit- 
lang durch  Krankheit  behindert  worden  war2,  in  Boulogne 
wichtige  Abmachungen  zustande,  die  den  Vertrag  bis 
an  die  Schwelle  des  Abschlusses  heranführten.3  Ins- 
besondere erklärte  sich  Karl  betreffs  der  römischen  Senatur 
bereit,  die  ihm  entgegenkommende  Formel  der  Kardinals- 
majorität anzunehmen. 

Kurz  nachdem  die  heißersehnte  Kunde  davon  an  die 
Kurie  gelangt  war,  ist  Urban  IV.  gestorben.  Die  Voll- 
endung seines  Werkes  hat  er  also  nicht  mehr  erlebt,  ja, 
nach  seinem  Tode  schien  noch  einmal  alles  in  Frage  ge- 
stellt zu  werden. 

Denn  die  Kardinäle  haben  sich  über  die  Person  seines 
Nachfolgers  nicht  etwa  sogleich  geeinigt,  wie  man  auf 
Grund  einer  Textverderbnis  in  einer  älteren  Ausgabe  des 

1  Sternfeld  S.  202,  206. 

2  Mart.  II,  88. 

3  Mart.  II,  88  vom  4.  September  1264,  Urban  an  Simon:  „Cum 
igitur  memoratum  negotium  —  sub  tua  circumspectione  votivis 
iam  firmari  successibus  videatur"  etc.  Im  einzelnen  vgl.  Stern- 
feld S.  211. 


II.  Verhandlungen.  35 

Martin  von  Troppau  allgemein  angenommen  hat1,  sondern 
sie  sind  vier  Monate  lang  in  Zwiespalt  gewesen.2  Und 
ich  vermute,  daß  die  Meinungsverschiedenheit  in  der  Frage 
der  römischen  Senatur  nicht  die  geringste  Ursache  davon 
war. 3  Denn  wenn  der  endlich  erwählte  Papst  Klemens  IV. 
dann  wieder  auf  jene  Formel  zurückgekommen  ist,  nach 
der  Karl  die  Senatur  schon  nach  drei  (nicht  einmal  fünf) 
Jahren  niederzulegen  hatte4,  so  scheint  eben  die  Kardinals- 
minorität, deren  Stimmen  man  zu  der  für  die  Papstwahl 
erforderlichen  Zweidrittelmajorität  nicht  ganz  entbehren 
konnte,  ihren  Willen  durchgesetzt  zu  haben. 

Es  liegt  indes  nicht  im  Thema  meiner  Untersuchung, 
dem  Gange  der  diplomatischen  Beziehungen  noch  weiter 
zu  folgen.  Genug,  der  Abschluß  der  mehr  als  drei  Jahre 
geführten   Verhandlungen    ist   endlich    von   Klemens    IV. 


1  Vgl.  Neues  Archiv  XXII,  368,  Anm.  3  und  408.  Bis  Mitte 
Januar  1265  war  danach  noch  keine  Einigung  erzielt;  diese  erfolgte 
vielmehr  erst  unmittelbar  vor  der  Papstwahl  am  5.  Februar,  und 
damals  befand  sich  der  Erwählte  noch  auf  der  Reise  von  Frank- 
reich nach  Perugia.  Man  kann  daher  auch  nicht  mehr  sagen,  daß 
Klemens  IV.  mit  seiner  Weihe  und  der  erneuten  Anknüpfung  mit 
Karl  länger  als  nötig  gezögert  habe. 

2  Neues  Archiv  XXII,  408:  „fratres  ipsi  suos  defixerant  animos 
in  diversa".  Also  wohl  nicht  lediglich  Zwiespalt  in  der  Personen- 
frage, wie  Maubach  a.  a.  O.  S.  114  meint,  kommt  in  Betracht. 

3  Wenn  Kardinal  Guido  Fulcodii  (nicht  schon  als  designierter 
Papst,  wie  bisher  angenommen  wurde,  sondern  noch  als  einfacher 
Kardinal)  in  einem  Briefe  an  Karl  von  Anjou  vom  5.  Januar  1265 
noch  mit  der  Möglichkeit  rechnet,  dieser  könne  wegen  der  drücken- 
den Bedingungen  das  Angebot  Siziliens  ablehnen,  so  mag  auf  ihn 
schon  die  Kunde  gewirkt  haben,  daß  die  unter  Urban  überstimmte 
Kardinalsminorität  jetzt  während  der  Sedisvakanz  zu  um  so  größerer 
Geltung  gekommen  sei,  als  von  der  franzosenfreundlichen  Richtung 
mehrere,  wie  Simon  von  S.  Caecilia  und  Guido  selbst,  fern  vom 
Sitze  der  Kurie  weilten. 

*  Vgl.  Sternfeld  S.  223  ff. 

3* 


36  HI.  Kampf. 

vollzogen.  Ihm  war  vergönnt,  gleichsam  den  Kranz  an 
den  First  des  vollendeten  Hauses  zu  knüpfen  und  sich 
des  Erfolges  zu  freuen.  Aber  die  historische  Gerechtigkeit 
verlangt,  daß  wir  das  Verdienst  allein  dem  Meister  zuer- 
kennen, der  die  Pläne  entworfen,  das  Fundament  bereitet 
und  rastlos  unter  Sorgen  und  Mühen  den  Bau  bis  zum 
Dache  hinaufgeführt  hat.  Darum  werden  wir  nicht  mit 
Gregorovius  sagen,  daß  der  Pontifikat  Urbans  ohne  wahr- 
hafte Erfolge  gewesen  sei,  sondern  wir  werden  uns  an 
das  treffende  Urteil  Rankes  halten. 


III.  Kampf. 


Sternfeld  hat  dem  Papste  einmal  die  Zähigkeit  zum 
Vorwurf  gemacht,  mit  der  er  während  dieser  Verhand- 
lungen an  Einzelheiten  festgehalten  hat,  die  er  dann  doch 
nach  längerem  Sträuben  habe  aufgeben  müssen,  weil 
wohl  Karl  von  Anjou,  nicht  aber  die  Kurie  einen  Aufschub 
ertragen  konnte.1  Man  wird  immerhin  entgegnen  können, 
daß  bei  rascheren  Zugeständnissen  auch  die  Forderungen 
auf  der  Gegenseite  angeschwollen  wären,  und  daß  Urban 
ein  lebhaftes  Gefühl  für  die  Gefahren  hatte,  die  der  Kurie 
aus  einer  allzu  weit  bemessenen  Vollmacht  ihres  eigenen 
Vorkämpfers  erwachsen  mußten. 

Vergegenwärtigt  man  sich  aber  die  damalige  Lage 
des  Papstes  in  Italien,  so  ist  doch  kaum  begreiflich,  woher 
er  den  Mut  zu  solcher  Zähigkeit  nahm,  denn  seit  dem 
Abbruch   der  Beziehungen   zu  Manfred  waren  die  kriege- 


Sternfeld  S.  199. 


tl 


III.  Kampf.  37 

rischen  Unternehmungen  wieder  in  vollem  Gange,  und  es 
erschien  kaum  möglich,  daß  die  Kurie  sich  der  Übermacht 
ihres  Feindes  würde  erwehren  können. 

Hat  nun  Manfred  die  Verluste,  die  er  auf  diploma- 
tischem Gebiete  erlitten  hatte,  durch  rücksichtslose  An- 
wendung der  Gewalt  wieder  eingebracht,  oder  hat  Urban 
auch  im  Felde  die  nachhaltige  Energie  bewährt,  die  ihn 
als  Politiker  auszeichnet? 

Eine  oberflächliche  Betrachtung  wird  auch  hier  nur 
Mißerfolge  des  Papstes  sehen,  waren  doch  seine  Bedräng- 
nisse kurz  vor  seinem  Tode  derart  angewachsen,  daß  er 
sich  zur  Flucht  von  Orvieto  nach  Perugia  —  man  hat 
sogar  behauptet:  außer  Landes  —  entschließen  mußte. 
Eine  eingehende  Prüfung  führt  zu  dem  entgegengesetzten 
Ergebnis.  Auch  hier  kann  es  sich  für  uns  nur  darum 
handeln,  aus  der  Mannigfaltigkeit  der  Einzelvorgänge  die 
Hauptzüge  zu  erkennen. 

Die  allgemeine  politische  Lage  habe  ich  schon  vorhin 
gekennzeichnet  und  betont,  daß  auch  im  Kirchenstaate 
selbst  die  päpstliche  Macht  durch  die  unkluge  Politik 
Alexanders  IV.  stark  erschüttert  war.  Hier  hat  Urban 
nun  zuerst  Hand  angelegt.  Nicht  als  ob  er  sofort  und 
überall  mit  rücksichtsloser  Strenge  aufgetreten  wäre;  im 
Gegenteil  hat  er  anfangs  wohl  den  abtrünnigen  Städten 
ein  weises  Entgegenkommen  gezeigt,  um  ihnen  die  Um- 
kehr zu  erleichtern.1  Aber  mit  unermüdlicher  Energie 
und  unerschütterlicher  Folgerichtigkeit  hat  er  während 
seines  ganzen  Pontifikates  danach  gestrebt,  die  unter 
seinen    Vorgängern    durch    Verpfändung2,    Verlehnung, 


1  Vgl.  Tenckhoff  S.  85. 

2  Vgl.  Vallicolor  231  v. 


38  HI.  Kampf. 

sonstige  Vergabung  aller  Art1  oder  durch  Vernachlässigung 
in  Verlust  geratenen  unmittelbaren  Besitzrechte  der  Kirche 
wieder  einzubringen,  vor  neuer  Veräußerung  zu  schützen 
und  weiter  auszubauen.  Das  hat  ihn  freilich  in  unab- 
lässige Konflikte  mit  den  zu  weitgehender  Selbständigkeit 
erstarkten  Landadligen  gestürzt2  und  dadurch  die  ohne- 
hin vorhandenen  Schwierigkeiten  noch  vermehrt,  aber 
andererseits  auch  die  Kraft  und  Widerstandsfähigkeit  der 
Kirche  erhöht.  Denn  vor  allem  auf  die  festen  Burgen  an 
der  Grenze  und  im  Innern  hatte  Urban  es  abgesehen. 
Bedenkt  man  die  nur  dreijährige  Dauer  seines  Pontifikates, 
so  ist  die  Zahl  solcher  friedlich  oder  gewaltsam  durch- 
geführten Burgenrevokationen,  die  sich  in  diese  kurze 
Zeitspanne  zusammendrängt,  wahrhaft  staunenerregend.3 


1  Vgl.  etwa  die  Vergabung  Alexanders  IV.  an  seinen  Neffen 
Rainaldus  Rubeus,  Vallicolor  232. 

2  Nur  die  hervorstechendsten  aus  einer  großen  Reihe  ähn- 
licher Konflikte  sind  die  unten  zu  erwähnenden  Kämpfe  gegen  die 
Herren  von  Bisenzo  am  See  von  Bolsena,  gegen  Ricardus  Petri 
Anibaldi  und  Peter  von  Vico. 

3  Hier  einige  Zusammenstellungen  nach  den  päpstlichen  Re- 
gisterbänden, wobei  „G.  ord."  =  Guiraud,  Registre  ordinaire,  und 
„G.  cam."  =  Guiraud,  Registre  cameral.  Die  meisten  Revokatio- 
nen sind  auch  von  Rodenberg  in  den  Ep.  sei.  III  an  verschiedenen 
Stellen  vermerkt  und  vermittelst  des  Index  leicht  zu  finden.  Auch 
Vallicolor  (=  V.)  widmet  diesen  Dingen  ein  besonderes  Interesse, 
und  seine  Angaben  finden  in  den  Registern  größtenteils  Bestätigung, 
so  daß  auch  der  Rest  gut  verbürgt  erscheint.  —  Im  tuscischen 
Patrimonium:  Marta  (G.  cam.  199,  V.  233),  Bisenzo  (V.  244);  die 
Inseln  Martana  (G.  ord.  155,  V.  234)  und  Bisentina  (V.  234)  im 
See  von  Bolsena,  letztere  nun  „Urbana"  getauft,  vgl.  auch  Annales 
Urbevetani,  SS.  XIX,  270;  Valentano  (G.  ord.  307,  V.  234),  Otricoli 
(G.  ord.  844),  castrum  Arsi  [einen  modernen  Ort  des  Namens  finde 
ich  nicht]  (V.  235),  Versuch  betreffs  Acquapendente  (V.  236).  —  In 
der  Kampagna  und  Maritima:  Guarcino  (G.  cam.  238,  G.  ord. 
111,  278),  Lariano  (G.  cam.  189),  Giulianello  (G.  cam.  202),  Trevj 


III.  Kampf.  39 

Wo  die  Befestigungswerke  verfallen  waren,  wurden  um- 
fassende Herstellungsarbeiten  unternommen,  auch  mehrere 
Burgen  ganz  neu  erbaut.1  Besondere  Sorgfalt  verwandte 
Urban  auf  die  Einsetzung  tüchtiger  und  zuverlässiger 
Festungskommandanten,  insbesondere  in  den  Grenzburgen.2 
Es  ist  wohl  kein  Zufall,  daß  uns  nicht  weniger  als  drei 
Fälle  bekannt  sind,  in  denen  Tempelherren  die  Obhut  be- 
drohter Punkte  anvertraut  wurde3;  Urban  mochte  deren 
Tüchtigkeit  in  der  Verteidigung  fester  Plätze  als  Patriarch 
von  Jerusalem  kennen  gelernt  haben.    Gelegentlich  unter- 


(G.  cam.  126,  127,  G.  ord.  79,  V.  232),  Ferentino  und  Valle  Pietra 
(V.  232).  —  In  der  Sabina:  Octonelli,  die  Burg  des  Raullus 
Surdus,  der  1260  Konradins  Gesandten  Konrad  Bussarius  (vgl. 
Anhang,  Brief  Nr.  1)  ermordet  hatte  (G.  ord.  726).  —  Im  Spole- 
tanischen:  Cesi  (G.  cam.  59,  G.  ord.  2495,  2501,  2723),  Miranda 
(G.  cam.  147—149,  V.  236),  Stroncone  (G.  ord.  843),  castrum  Litaldi 
[auf  neueren  Karten  finde  ich  den  Ort  nicht,  schwerlich  —  Castelli 
Ritaldi,  nordwestlich  von  Spoleto]  (G.  ord.  314),  Perocchio  (G. 
ord.  315,  V.  235);  die  „terra  Arnulforum"  zwischen  Spoleto,  Terni, 
Narni  und  Todi,  wozu  Cesi  gehört  (G.  ord.  192,  V.  235).  —  Rück- 
forderungen von  Bologna:  G.  cam.  190.  Die  Mark  Ancona,  in  der 
es  sich  um  den  Kampf  mit  äußeren  Feinden  handelt,  bleibt  hier 
außer  acht.  Dazu  kommen  Verbote  von  Veräußerungen  betreffs 
Ariccia  (in  der  Maritima,  G.  cam.  58)  und  Arrone  (in  Spoleto,  G. 
ord.  339—341).    Vgl.  auch  die  Bemerkungen  von  Tenckhoff  S.  84. 

1  Vgl.  die  Herstellung  von  Montefiascone  (Vallicolor  233),  die 
Befestigung  der  Insel  Bisentina  (ebenda  234),  die  Erbauung  der 
Burg  Trevi  im  Spoletanischen  (ebenda  232),  die  Errichtung  einer 
Burg  in  S.  Gemino  im  Spoletanischen  (G.  ord.  328).  Vgl.  auch 
Tenckhoff  S.  84,  85. 

2  Vgl.  die  Einsetzung  von  Kommandanten  in  Orcla  (G.  ord. 
784)  im  tuscischen  Patrimonium  und  in  Collestatte  (G.  ord.  310), 
castrum  Litaldi  (G.  ord.  314)  und  Arrone  (G.  ord.  339—341)  im 
Spoletanischen. 

3  So  Cesi  (G.  cam.  59),  Perocchio  (G.  ord.  329)  und  Trevi 
(G.  cam.  126,  127). 


40  HI.  Kampf. 

stellte  er  auch  wohl  mehrere  Burgen  einheitlicher  Auf- 
sicht.1 

Noch  größeres  Gewicht  legte  er  natürlich  auf  die 
Besetzung  der  Rektorenstellen  mit  hervorragenden  Männern, 
zum  Teil  mit  Kardinälen,  vereinigte  auch  da  wohl  mehrere 
Provinzen  in  einer  Hand,  um  in  dieser  Zeit  der  Not  die  Ab- 
wehr einheitlicher  und  straffer  zu  gestalten.2  Dieselbe  zen- 
tralisierende Tendenz,  die  durch  diese  ganze  Verwaltung 
hindurchgeht,  spricht  sich  darin  aus,  daß  er  die  Städte  des 
tuscischen  Patrimoniums  und  des  Herzogtums  Spoleto 
zwang,  Appellationen  an  die  Rektoren  und  die  Kurie 
wieder  zuzulassen 3,  und  daß  er  die  Einsetzung  der  höchsten 
städtischen  Behörden  ängstlich  überwachte.4  Endlich 
suchte  er  durch  schärferes  Vorgehen  gegen  die  Straßen- 
räuber die  Sicherheit  des  Verkehrs  zu  heben.5 

Es  versteht  sich,  wie  sehr  durch  alle  diese  Maß- 
nahmen die  militärische  Macht  des  Kirchenstaates  zur  Ab- 
wehr der  Angriffe  von  außen  erhöht  werden  mußte,  wie 
nun  einem  eindringenden  Feinde  allenthalben  ein  trefflich 
organisierter  Widerstand  entgegengesetzt  werden  konnte. 
Aber  damit  allein  war  es  nicht  getan :  für  die  Kriegführung 
des  damaligen  Italiens  galt  doch  schon  der  Satz,  daß  Geld 
der  nervus  belli  sei.  An  sich  verfügte  nun  zwar  die 
römische  Kirche  über  ein  kunstvoll  entwickeltes  geld- 
wirtschaftliches System,  das,  wenn  irgendeines,  der  sizi- 
lianischen  Finanzkraft  sich  getrost  entgegenstellen  konnte, 


1  Collestatte  und  castrum  Litaldi  werden  an  denselben  Kom- 
mandanten gegeben,  eine  Reihe  von  Burgen  im  Spoletanischen 
der  Aufsicht  des  Bischofs  von  Terni  unterstellt  (G.  ord.  773,  774). 

»  Vgl.  Tenckhoff  S.  85,  86. 

3  Vgl.  B.-F.-W.  9359. 

4  Vgl.  z.  B.  Guiraud,  Reg.  cam.  Nr.  150  betreffs  Toscanella. 

5  Vgl.  Guiraud,  Reg.  cam.  Nr.  300. 


III.  Kampf.  41 

Indes  in  dem  mehr  als  zwei  Jahrzehnte  ohne  Unter- 
brechung geführten  Riesenkampf  gegen  die  Staufer  — 
ganz  abgesehen  von  den  anderen  großen  europäischen 
Aufgaben  —  begannen  nachgerade  die  Hülfsquellen  der 
Kurie  sich  zu  erschöpfen.  Es  ist  dafür  höchst  bezeichnend, 
daß  Urban  selbst  einmal  gegen  den  Übereifer  der  Kollek- 
toren von  Kreuzzugsgeldern  in  Frankreich  mit  Schärfe 
glaubte  einschreiten  zu  müssen,  damit  nicht  zum  Schaden 
für  das  heilige  Land  eine  völlige  Verweigerung  oder  doch 
Verminderung  der  Abgaben  erfolge. 1  Hier  lagen  die 
Hauptschwierigkeiten,  mit  denen  der  Papst  im  Kampfe 
gegen  Manfred  zu  ringen  hatte,  wie  er  selbst  oft  genug 
betont  hat,  denn  vor  allem  anderen  verschlang  die  Be- 
zahlung der  Soldtruppen,  deren  die  Kurie  zum  Schutze  des 
Kirchenstaates  benötigte,  Unsummen. 

Nur  im  Zusammenhang  einer  umfassenderen  Ge- 
schichte des  päpstlichen  Finanzwesens  ließe  sich  die  Frage 
entscheiden,  ob  Urban  in  dies  Gebiet  schöpferisch  ein- 
gegriffen, ob  er  hier  neue  Formen  gefunden,  neue  Quellen 
zur  Befriedigung  der  dringenden  Bedürfnisse  eröffnet  habe. 
Bei  der  Kürze  seines  Pontifikats  kann  das  von  vornherein 
nicht  eben  als  wahrscheinlich  gelten.  Aber  einen  großen 
Eindruck  gewinnt  man  doch  auch  in  dieser  Hinsicht  von 
seiner  Tätigkeit  als  Papst  und  Verteidiger  des  Kirchen- 
staates, denn  eben  nur  als  Kriegsmittel,  nicht  etwa  unter 


1  Vgl.  Guiraud,  Reg.  ord.  Nr.  375  vom  12.  März  1263:  „Cum  — 
nonnulli  executores  —  —  modum  in  colligendis  predictis  exce- 
dant  aliasque  in  talibus  perniciose  versentur,  nos  nolentes  ista  sub 
dissimulatione  transire,  ne  in  grave  (quod  absit)  vergant  eius- 
dem  terre  per  subtractionem  vel  diminutionem  prefati  subsidii 
detrimentum"  etc.  Zur  Stimmung  in  Frankreich  vergl.  auch  Lavisse- 
Langlois,  Histoire  de  France  III,  2,  S.  68. 


42  III.  Kampf. 

dem  wirtschaftlichen  Gesichtspunkte  kommen  seine  finan- 
ziellen Maßregeln  für  uns  in  Betracht. 

Ein  Neuling  war  Urban  auch  auf  diesem  Gebiete 
nicht,  ja  man  scheint  seine  Befähigung  gerade  dafür 
schon  früher  ganz  besonders  hoch  geschätzt  zu  haben; 
denn  als  es  1253  gegolten  hatte,  die  unhaltbaren  Zustände 
des  völlig  überschuldeten  Bistums  Verdun  zu  reformieren, 
hatte  Innocenz  IV.  geglaubt,  keinem  geschickteren  Finanz- 
mann die  Leitung  dieser  Kirche  übertragen  zu  können 
als  Urban,  dem  es  in  der  Tat  gelang,  während  eines 
einzigen  Jahres  die  Schuldenlast  des  Bistums  um  ein  volles 
Drittel  zu  verringern.1  Und  wie  er  damals  eine  große 
Summe  von  Einkünften,  die  von  seinen  Vorgängern  ver- 
äußert waren,  in  kurzer  Zeit  an  die  Verduner  Kirche 
zurückbrachte2,  so  tritt  auch  in  seinen  päpstlichen  Ur- 
kundenbänden, von  denen  namentlich  das  Kameralregister 
eine  große  Menge  finanzieller  Maßnahmen  aufweist,  höchst 
bedeutend  die  zähe  Energie  hervor,  mit  der  er  Rückstände 
aus  der  Zeit  Alexanders  IV.  einzieht3,  immer  neue  Forde- 
rungen in  der  ganzen  Christenheit  erhebt,  sie  dringend 
und  immer  dringender  mit  der  Not  des  heiligen  Landes, 
der  Lage  des  lateinischen  Kaisertums,  der  Bedrängnis  der 
Kirche  durch  Manfred  begründet,  ohne  Scheu  selbst  Bann 
und  Interdikt  anwendet,  um  die  Ausstände  der  Kurie  oder 
ihrer  sienesischen  und  florentinischen  Bankiers  einzu- 
treiben.4 Obwohl  seine  Klagen  gegen  den  Schluß  seines 
Pontifikats  immer  beweglicher  werden  und  endlich  die 
völlige  Erschöpfung  der  päpstlichen  Kasse  und  damit  die 


1  Vgl.  Sievert,  Rom.  Quartalschr.  XII,  133. 

2  Ebenda  135. 

3  Z.B.  Guiraud,  Reg.  cam.  Nr.  179. 

*  Z.  B.  Guiraud,  Reg.  cam.  Nr.  488  ff.    B.-F.-W.  9261. 


III.  Kampf.  43 

Unmöglichkeit  jedes  weiteren  Widerstandes  in  nahe  Aus- 
sicht stellen,  so  gewinnt  man  doch  den  Eindruck,  daß  es 
seiner  Finanzkunst  immerhin  noch  eine  Zeitlang  gelungen 
wäre,  neue  Mittel  flüssig  zu  machen,  hat  er  doch  auch  da 
die  Hände  nicht  in  den  Schoß  gelegt,  sondern  noch  im 
Jahre  1264  einen  umfassenden  Plan  zur  Ausbeutung  des 
wohl  noch  weniger  als  die  größeren  europäischen  Reiche 
ausgesogenen  Spaniens  entworfen.1 

Während  Urban  sich  so  die  militärischen  und  finan- 
ziellen Mittel  zum  Widerstände  schuf,  ging  er  selbst  in 
der  Mark  Ancona  und  dem  Herzogtum  Spoleto  zum  An- 
griff über.  Es  ist  bezeichnend,  daß  hier  eben  während 
der  Verhandlungen  Manfreds  mit  der  Kurie  die  Päpstlichen 
überall  im  Vordringen  waren.2  Aber  seit  dem  Abbruch 
jener  Beziehungen  erfolgte  ein  neuer  Rückschlag. 

Kaum  ist  Manfred  „schäumend  vor  Wut  und  auf  die 
Vernichtung  der  Kirche  bedacht",  wie  Saba  Malaspina 
schreibt,  von  der  Grenze  nach  Apulien  zurückgekehrt,  so 
zeigen  ihn  'uns  seine  Urkunden  in  lebhaften  Beziehungen 


1  Vgl.  Guiraud,  Reg.  cam.  Nr.  460  ff. 

2  In  der  Zeit  vom  6.  April  1262  bis  zum  29.  März  1263  finde 
ich  keine  Spuren  eines  aktiven  Vorgehens  Manfreds  oder  seiner 
Generalvikare  in  der  Mark  und  Spoleto.  Er  hat  also  soweit  als 
möglich  während  der  Verhandlungen  Waffenruhe  gehalten.  Da- 
gegen nutzt  Urban  gerade  diese  Zeit  zu  Erfolgen.  Schon  im 
Sommer  1262  wurde  in  der  Mark  ein  Umschwung  zugunsten  des 
Papstes  erzielt  (Tenckhoff  S.  86).  Manfreds  neuer  Generalvikar 
Konrad  Capece  kann  im  Mai  1263  von  rebellischen  Orten  in  der 
Mark  sprechen,  die  zum  Gehorsam  gegen  den  König  zurückzu- 
führen seien  (B.-F.-W.  14201).  Der  bisherige  Generalvikar  Konrad 
von  Antiochien  wurde  im  Sommer  1262  bei  Spoleto  von  den 
Päpstlichen  geschlagen  und  gefangen  (B.-F.-W.  14182;  Tenckhoff 
S-  87).  Im  Frühjahr  1263  schwuren  Spoleto  und  andere  Städte 
der  Kirche  Treue  (B.-F.-W.  14203). 


44  III.  Kampf. 

zu  der  Mark  Ancona.1  Einen  der  fähigsten  unter  seinen 
Beamten,  Konrad  Capece,  sandte  er  als  Generalvikar 
dorthin,  und  es  gelang  demselben  in  der  Tat,  die  kürzlich 
erlittenen  Verluste  wieder  einzubringen.2  Aber  erst  für 
das  folgende  Jahr  1264  wurden  größere  Unternehmungen 
vorbereitet. 

Denn  es  konnte  Manfred  natürlich  nicht  entgehen, 
daß  die  Verhandlungen  Urbans  mit  Karl  von  Anjou  sich 
mehr  und  mehr  ihrem  Abschluß  näherten.  Welch  un- 
mittelbare Gefahr  daraus  dem  Königreiche  erwachsen 
konnte,  wurde  plötzlich  klar,  als  Karl  zum  römischen 
Senator  gewählt  wurde,  fortgesetzte  Beziehungen  mit  Rom 
unterhielt  und,  wie  schon  oben  erwähnt,  im  April  1264 
gar  einen  Vikar  mit  zwar  nicht  zahlreichen,  aber  aus- 
erlesenen provenc;alischen  Rittern  dorthin  sandte.  Daraus 
ergab  sich  mit  Notwendigkeit  eine  Verschiebung  des  Krieg- 
schauplatzes. 

Wohl  behielten  auch  jetzt  die  Kämpfe  in  der  Mark 
ihre  volle  Wichtigkeit.  Es  war  ein  schwerer  Schlag  für 
die  Kurie,  daß  ihr  Rektor  und  Generalkapitän,  der  Er- 
wählte Manfred  von  Verona,  im  Frühjahr  1264  geschlagen 
und  gefangen  wurde3,  und  es  bedurfte  der  ganzen  Energie 


1  B.-F.  4740  ff. 

2  Tenckhoff  S.  89- 

3  Von  dem  neuen  Generalvikar  Manfreds  Jordan  von  Anglano, 
vgl.  Tenckhoff  S.  89.  Das  führte  noch  einmal  zu  einem  Brief- 
wechsel zwischen  Urban  und  Manfred:  einer  Bitte  des  Papstes  um 
Freilassung  der  Gefangenen,  die  von  Manfred  zwar  nicht  ohne 
Mißtrauen  aufgenommen,  aber  angesichts  der  Lage  doch  noch 
immer  erstaunlich  entgegenkommend  beantwortet  wurde:  er  wolle 
sich  bei  den  betreffenden  Großen  für  die  Freilassung  verwenden 
und  jedenfalls  für  ehrenvolle  Haft  sorgen.  Man  gewinnt  den  Ein- 
druck, daß  Manfred  mit  dem  Papste  bei  dem  gänzlichen  Mangel 
an  gleicher  Behandlung  von  dessen  Seite  viel  zu    anständig  und 


III.  Kampf.  45 

seines  Nachfolgers,  des  Kardinals  Simon   von  S.  Martin, 
um  den  Kampf  zum  Stehen  zu  bringen. 

Aber  das  Hauptinteresse  nimmt  doch  hinfort  das 
Ringen  der  Parteien  im  Patrimonium  in  Anspruch.  Es 
schien,  als  ob  dort  schon  im  Jahre  1264  die  Entscheidung 
fallen  sollte,  denn  Manfred  selbst  kam  vom  Süden  her  in 
die  Terra  di  Lavoro,  und  auf  einem  Parlamente  bei 
Neapel  wurden  nicht  nur  Vorkehrungen  zur  Verteidigung 
des  Königreiches  getroffen,  sondern  auch  ein  Angriffsplan 
festgestellt.1  Das  eigentliche  Ziel  desselben  war  Orvieto, 
der  Sitz  der  Kurie,  nicht  etwa  Rom,  wie  bisher  allgemein 
angenommen  ist.2    Ich  halte  es  für  vollkommen   richtig, 


glimpflich  verfahren  ist.  Vgl.  Mart.  II,  90,91 ;  B.-F.-W.  9437;  danach 
auch  B.-F.  4754  früher  anzusetzen.  Vgl.  auch  B.-F.-W.  9486.  Wei- 
tere Folgen  hatte  der  Briefwechsel  nicht;  am  8.  September  1264 
war  Manfred  von  Verona  noch  in  der  Gefangenschaft,  vgl.  Ep. 
sei.  III,  625. 

1  B.-F.  4752  b.  Da  Urban  am  3.  Mai  1264  offenbar  schon 
Kunde  von  dem  Angriffsplan  hat,  wird  das  Parlament  in  die  zweite 
Hälfte  des  April  fallen.  O.  Cartellieri,  Peter  von  Aragon,  S.  10,  11 
nimmt  vielleicht  mit  Recht  an,  daß  der  in  den  Akten  des  Prozesses 
gegen  die  Marseiller  Verräter  Karls  von  Anjou  Anfang  1264  öfter 
genannte  „princeps"  Manfred  sei.  Die  Flottensendung  desselben 
gegen  Marseille  freilich,  die  er  als  Beweismoment  verwendet,  fällt 
nach  der  Indiktionsangabe  und  dem  Zusammenhang  in  den  An- 
nales Siculi  (M.  G.  SS.  XIX,  499)  nicht  in  den  April  1264,  sondern 
in  den  April  1265  und  kann  hier  daher  nicht  in  Betracht  kommen. 
Die  geheimen  Beziehungen  zu  den  Aufrührern  in  Marseille  wären 
ein  weiterer  Beleg  dafür,  wie  Manfred  es  liebte,  mit  kleinen  Mitteln 
zu  arbeiten,  wie  er  dem  Gegner  gern  Unruhen  im  eignen  Lande 
erweckt  hätte,  aber  möglichst,  ohne  selbst  ernstlich  die  Hände 
zu  rühren,  die  heimlichen  Zusagen  zu  erfüllen  oder  sonst  dem 
Feinde  kraftvoll  zu  Leibe  zu  gehen. 

2  So  von  Schirrmacher  S.  241,  der  Rom  als  das  Ziel  des 
Angriffs  betrachtet  und  die  Angaben  des  Papstes  für  unglaub- 
würdig hält. 


46  HI.  Kampf. 

wenn  Urban  später  schrieb,  es  sei  Manfreds  Absicht  ge- 
wesen, ihn  von  Tuscien  und  vom  Königreich  her  in 
Orvieto  einzuschließen  und  samt  den  Kardinälen  durch 
Androhung  der  Gefangennahme  zu  einem  günstigen  Ver- 
trag zu  zwingen.1  Nur  das  scheint  mir  zweifelhaft,  ob 
der  König  je  persönlich  die  Führung  des  apulischen 
Heeres  hat  übernehmen  wollen.  Wenn  wir  aber  wissen, 
daß  in  Neapel  beschlossen  wurde,  den  Percival  Doria 
mit  starker  Truppenmacht  in  das  Herzogtum  Spoleto  ein- 
rücken zu  lassen2,  so  genügt  ein  Blick  auf  die  Karte,  um 
zu  erkennen,  daß  nicht  Rom,  sondern  nur  Orvieto  das 
Ziel  dieses  Marsches  sein  konnte. 

So  lagen  die  Dinge:  In  Rom  Jakob  Gantelmi,  der 
Vikar  Karls,  mit  seinen  proven^alischen  Rittern,  vorder- 
hand nicht  gefährlich,  zur  See,  wie  es  schien,  durch  Man- 
freds Flotte  von  seiner  Heimat  abgeschnitten.3     In  Orvieto 


1  Mart.  II,  85  vom  17.  Juli  1264:  „Ordinat  enim,  sicut  accepi- 
mus,  et  disponit  cum  Florentinorum,  Pisanorum,  Senensium, 
Pistoriensium,  Aretinorum  et  aliorum  suorum  fautorum  exercitibus 
et  cum  mille  militibus  Theotonicis,  quos  habet  in  Tuscia  ceteris- 
que  suorum  agminum  et  cohortum  praesidiis  et  cum  toto  etiam 
posse  suo  personaliter  ad  territorium  praedictae  Urbevetanae  civi- 
tatis accedere  ac  nos  et  fratres  nostros  in  ipsa  civitate  hostiliter 
obsidere  nosque  per  hoc  ac  fratres  ipsos  artare  ad  assentiendum, 
quod  absit,  suae  iniquae  libito  voluntatis.  Ähnlich  schildert  Urban 
bereits  am  3.  Mai  1264  dem  Könige  von  Frankreich  Manfreds  Ab- 
sicht, durch  Truppensendungen  von  Tuscien  und  Spoleto  her  die 
Kurie  gleichsam  wie  in  einem  Netz  zu  fangen  (vgl.  Raynaldi  Ann. 
eccl.  1264  §  13).  Völlig  übereinstimmend  damit  noch  am  10.  Juli 
1264  (Ep.  sei.  III,  616):  „intendit,  sicut  accepimus,  universas  suarum 
virium  copias  in  unum  congerere  et  suorum  agminum  undique 
coacervare  catervas  contra  nos  et  Romanam  ecclesiam  ac  civita- 
tem  Urbevetanam,  in  qua  cum  tota  nostra  curia  residemus". 

2  Saba  Mal.  809. 

3  Ep.  sei.  III,  600  oben  vom  21.  Mai  1264:  „sicque  nos  undi- 
que circumsepire  nititur  et  iam  pro  viribus  circumsepsit,  ut  nee 


III.  Kampf.  47 

die  Kurie,  das  Zentrum  des  wohlorganisierten  Widerstandes 
im  Kirchenstaat.  Genau  in  der  Mitte  zwischen  beiden  die 
Feste  Sutri,  und  es  gelang  nun  in  der  ersten  Hälfte  des 
Mai  12641  einem  mit  der  Kurie  durch  Besitzstreitigkeiten 
verfeindeten  römischen  Ghibellinen,  dem  Präfekten  Peter 
von   Vico'2,    diesen   Punkt  mit    Hülfe    deutscher   Söldner 


per  mare,  ad  hoc  etiam  inibi  navigio  deputato,  nee  per  terram 
alicui  ad  nos  securus  aditus  pateat  vel  a  nobis  reditus  concedatur". 
Dazu  vgl.  die  Besetzung  von  Ostia  durch  den  Römer  Ricardus 
Petri  Anibaldi,  gegen  den  der  Papst  wiederholt  durch  Erlasse  vor- 
ging; vgl.  Ep.  sei.  III,  579  N.  2;  Guiraud,  Reg.  ord.  Nr.  754,  755,  763. 
Eine  direkte  Verbindung  desselben  mit  Manfred  wird  zwar  nicht 
behauptet,  doch  heißt  es  Guiraud,  Reg.  cam.  Nr.  229  vom  15.  März 
1263  von  ihm:  „non  metuens  suam  cum  spoliatoribus  eiusdem 
ecclesie  ponere  portionem"  etc. 

1  Einen  sicheren  Punkt  für  die  chronologische  Bestimmung 
dieser  Ereignisse  gewinnt  man  m.  E.  daraus,  daß  bis  zum  15.  Mai 
(Mart.  II,  81)  die  verschiedenen  Vollmachten  für  den  Kardinal 
Simon  von  S.  Caecilia  datiert  sind,  derselbe  also  erst  kurz  nach 
diesem  Tage  abgereist  sein  wird.  Die  Neuigkeiten  also,  die  Ur- 
ban  ihm  am  19.  Juni  mitzuteilen  hat,  sind  später  als  Mitte  Mai 
anzusetzen;  was  er  als  bekannt  voraussetzt,  fällt  früher.  Danach 
kommt  man  noch  zu  kleinen  Abweichungen  von  der  von  Stern- 
feld S.  206  Anm.  1  angenommenen  Chronologie.  Andererseits 
sollen  nach  Saba  Mal.  808  sechshundert  deutsche  Ritter  unter 
Franz  Troghisio,  die  aus  der  Mark  erst  nach  der  Gefangennahme 
des  Manfred  von  Verona  (gegen  Ende  April,  Tenckhoff  S.  89,  Ep. 
sei.  III,  598  N.  1)  von  Montecchio  her  abgeschickt  waren,  an  dem 
Handstreich  auf  Sutri  teilgenommen  haben,  so  daß  dies  Ereignis 
nicht  mehr  ganz  im  Beginne  des  Mai  stattgefunden  haben  kann. 
—  Von  diesen  Deutschen  aus  der  Mark  ist  übrigens  eine  andre 
deutsche  Hülfsschar  Peters  von  Vico  zu  scheiden,  die  ihm  „de 
Tuscia"  geschickt  ist,  wie  der  Papst  schon  am  27.  März  1264  (Ep. 
sei.  III,  578)  erwähnt.  Diese  meint  er  wohl  auch  noch  am  3.  Mai 
(B.-F.-W.  9421,  9422).    Vgl.  auch  B.-F.-W.  14216. 

2  Vgl.  über  ihn  meine  Geschichte  Konradins  S.  342  ff.  Für 
seine  Verbindung  mit  Manfred  ist  die  bisher  unbeachtete  Nachricht 
des  Vallicolor  238  bemerkenswert,    daß  Manfred   einem    Sohne 


48  1H.  Kampf. 

für  Manfred  zu  besetzen  und  damit  die  Verbindung  zwischen 
Rom  und  Orvieto  zum  mindesten  stark  zu  gefährden.  Da 
lag  es  nun  doch  sehr  nahe,  von  zwei  Seiten  her  einen 
Vorstoß  gegen  Orvieto  zu  unternehmen,  d.  h.  den  Percival 
Doria  von  Südosten,  die  deutschen  Ritter  und  ghibelli- 
nischen  Verbündeten  Manfreds  in  Tuscien  von  Nordwesten 1 
gegen  den  Sitz  der  Kurie  vordringen  zu  lassen. 

Dieser  Plan  wurde  indes  durchkreuzt  dadurch,  daß 
der  römische  Vikar  Karls  Sutri  zurückeroberte2,  Peter 
von  Vico  in  seiner  Burg  Vico  einschloß  und  zu  vernichten 
trachtete.3  So  wäre  der  feindliche  Keil,  der  sich  zwischen 
Rom  und  Orvieto  geschoben  hatte,  beseitigt  worden.  So- 
gleich suchte  Manfred4  durch  eine  Bedrohung  Roms  seinem 
bedrängten  Bundesgenossen  Luft  zu  schaffen. 

Peters  das  Erzbistum  Cosenza  gegeben  habe,  während  der  päpst- 
liche Erzbischof  außer  Landes  weilte. 

1  Die  Ausführung  dieses  Vorstoßes,  der  aber  jedenfalls  von 
vornherein  beabsichtigt  war,  fällt  erst  in  den  Sommer  1264.  Daß 
aber  schon  vorher  dort  nicht  alles  zum  Besten  für  die  Kurie 
stand,  bewies  am  4.  Februar  des  Jahres  die  Ermordung  Guiscards 
von  Pietrasanta,  des  päpstlichen  Rektors  im  tuscischen  Patrimo- 
nium, durch  die  Herren  von  Bisenzo  am  Bolsenersee  und  der 
Schutz,  den  die  Mörder  im  südlichen  Tuscien  fanden;  vgl.  Ep. 
sei.  III,  570,  571;  auch  die  Angaben  unter  B.-F.-W.  9390  und  Ann. 
Urbev.  SS.  XIX,  270.  Nach  Vallicolor  238  bestand  übrigens  schon 
vor  der  Mordtat  ein  Bündnis  zwischen  den  Herren  von  Bisenzo  und 
Peter  von  Vico.  Beide  wurden  in  gleicherweise  durch  die  ausgrei- 
fenden Besitzansprüche  der  Kurie  in  die  Opposition  getrieben.  Im 
Mai  beginnt  das  Vordringen  der  Sienesen  gegen  Süden;  vgl.  unten. 

2  Jedenfalls  nach  Mitte  Mai,  da  der  Papst  sie  dem  erst  um  diese 
Zeit  abgereisten  Kardinal  Simon  mitteilt  (Mart.  II,  81  u.  83  oben). 

3  Gegen  Ende  Mai;  nach  dem  Briefe  Urbans  vom  30.  Mai 
war  die  Belagerung  noch  im  Gange  (B.-F.-W.  9443).  Mancherlei 
Einzelheiten,  die  aber  für  uns  nicht  bedeutsam  genug  sind,  um 
mitgeteilt  zu  werden,  bringt  über  diese  Ereignisse  Vallicolor  239,  240. 

4  Saba  Mal.  809  sagt  ausdrücklich,  Manfred  habe  in  Capua 
vofl  der  Bedrängnis   Peters  von  Vico  gehört   und  sofort  seinen 


III.  Kampf.  49 

Diese  Bedrohung  erfolgte  von  zwei  Seiten  her.  Ein- 
mal von  der  kampanischen  Grenze,  wo  Manfred,  vermut- 
lich bei  Ceprano1,  Truppen  zusammenzog.  Dort  hatte 
der  Papst  schon  seit  Monaten  eine  fieberhafte  Tätigkeit 
entfaltet,  um  den  Kirchenstaat  gegen  feindliche  Einfälle  zu 
sichern.  Burgen  und  Lehen  sollten  nur  an  Einheimische 
gegeben,  Eheschließungen  mit  Bewohnern  des  Königreiches 
nicht  geduldet  und  diejenigen  streng  bestraft  werden,  die 
etwa  in  den  Sold  Manfreds  treten  würden.2  Die  offenbar 
wichtige  Burg  Castro  in  der  Diözese  Veroli  hatte  er  der 
unbedingt  zuverlässigen  Leitung  des  Kardinals  Jordan  von 
SS.  Cosmas  und  Damian,  als  des  Rektors  der  Kampagna 
und  Maritima,   anvertraut.3    Wenn  nun  trotz  der  schein- 


Kriegsplan  geändert.    Auch  in  Urbans  Brief  vom  17.  Juli  (Mart.  II, 
83)  heißt  es  von  Manfred:  „volens  dicto  Petro  de  Vico  succurrere". 

1  Nur  dies  Aus-  und  Einfallstor  des  Königreichs  wird  in 
Betracht  kommen,  wofür  auch  die  päpstlichen  Gegenmaßregeln 
in  der  Diözese  Veroli  sprechen.  Vielleicht  glaubte  man  an  den 
dortigen  Besitzungen  des  Grafen  von  Acerra  eine  Handhabe  zu 
weiterem  Vordringen  zu  gewinnen  (Ep.  sei.  III,  613). 

2  Vgl.  Ep.  sei.  III,  526  vom  14.  Juli  1263  und  die  ebenda 
572  verzeichneten  Papstbriefe  aus  Februar  und  März  1264,  auch 
B.-F.-W.  9398,  9401  ;  Guiraud,  Reg.  ord.  Nr.  734,  758,  759,  782,  783, 
793,  794. 

3  Ep.  sei.  III,  614  N.  3  vom  13.  April  1264.  Vgl.  Guiraud,  Reg. 
cam.  496  vom  12.  Januar  1264.  Noch  am  8.  Juli  wird  ein  Platz  in 
der  Diözese  Veroli  vor  der  Möglichkeit  zu  schützen  versucht,  daß 
Graf  Thomas  von  Acerra  Truppen  Manfreds  dorthin  führe  (eben- 
da 613;  Guiraud,  Reg.  ord.  Nr.  853,  854).  Dagegen  ist  das  ebenda 
580  am  5.  April  1264  genannte  Rocca  de  Orcla  doch  offenbar 
nicht,  wie  angegeben,  nördlich  von  Subiaco  gelegen  (danach  auch 
B.-F.-W.  14949:  w.  Subiaco),  sondern  im  tuscischen  Patrimonium 
südwestlich  von  Viterbo,  wozu  sowohl  der  Kommandant  Rayner 
von  Viterbo  stimmt,  als  der  in  N.  2  erwähnte  Auftrag  an  den 
Rektor  des  tuscischen  Patrimo  n  iums,  ihm  die  Burg  zu  über- 
liefern. 

Hampe,  Urban  IV.  und  Manfred.  4 


50  MI.  Kampf. 

baren  Angriffsvorbereitungen  ein  Einmarsch  Manfreds  in 
die  römische  Kampagna  nicht  erfolgt  ist,  so  lag  es  für 
Urban  nahe,  das  Verdienst  daran  ausschließlich  der  Treue 
der  Grenzbewohner  zuzuschreiben1,  und  dieser  Ansicht 
hat  man  sich  auch  neuerdings  angeschlossen.*  Mir  ist 
indes  sehr  zweifelhaft,  ob  Manfred  einen  Kriegszug  gegen 
Rom  überhaupt  und  insbesondere  von  dieser  Seite  her 
ernstlich  beabsichtigt  hat.  Zuerst  ein  Aufgebot  aller  mili- 
tärischen Kräfte,  wie  es  der  Papst  schildert,  und  dann  ein 
Zurückweichen,  weil  die  kampanische  Bevölkerung  des 
Kirchenstaates  die  Forderung  sicheren  Durchzuges  und 
der  Lieferung  von  Futter  und  Lebensmitteln  ablehnt  und 
Widerstand  in  Aussicht  stellt,  das  scheint  mir  doch  selbst 
für  Manfreds  unkriegerische  Neigungen  gar  zu  kläglich, 
und  ich  glaube  daher  kaum,  daß  man  hier  den  Mit- 
teilungen Urbans,  aiso  doch  mehr  oder  weniger  unsicheren 
Erkundungen  aus  Feindeslager,  so  unbedingten  Vorzug 
vor  den  Angaben  des  Saba  Malaspina  zuteil  werden  lassen 
darf,  wie  bisher  geschehen  ist. 

Nach  diesem  hier  recht  gut  unterrichteten  Chronisten 
sammelte  sich  nicht  Manfreds  Hauptmacht  an  der  kam- 
panischen Grenze,  sondern  nur  ein  zweites,  wahrschein- 
lich kleineres  Heer  unter  dem  Befehle  des  Grafen  Richard 
Filangieri,  während  die  Hauptmacht  unter  Percival  Doria 
nach  dem  ursprünglichen  Plane  ja  ins  Spoletanische 
marschieren  sollte,  aber  nun  mit  verändertem  Entschlüsse 
Weisung  erhielt,  bei  Celle  di  Carsoli  an  der  marsischen 
Grenze    eine   Rom    bedrohende   Stellung    einzunehmen.3 

1  Brief  vom  17.  Juli  1264,  Mart.  II,  83. 

2  Schirrm.  S.  237;  B.-F.  4753a. 

3  Saba  Mal.  809:  „Cumque  rege  Manfredo  morante  Capuae 
haec  omnia  ad  ipsius  notitiam  pervenissent,  mutato  consilio  in- 
ccntinenti    memoratum   Percivallum   de   Oria,   qui    versus   partes 


III.  Kampf.  51 

Auch  hier  war  in  erster  Linie  wohl  nur  eine  Demon- 
stration beabsichtigt,  um  die  Römer  von  der  Belagerung 
Vicos  zurückzuschrecken1,  nebenher  auch  um  die  römischen 
Ghibellinen  zu  einem  Handstreich  zu  ermutigen.2 

Denn  noch  immer  hegte  er  die  Hoffnung,  dort  die 
Senatur  zu  erlangen,  waren  doch  noch  im  August  1263 
ghibellinische  Parteigänger  teils  für  ihn,  teils  für  seinen 
Schwiegersohn  Peter  von  Aragonien  eingetreten.3  Im 
Falle  der  Ablehnung  Karls  hatte  letzterer  sogar  Aus- 
sicht auf  allgemeine  Anerkennung  gehabt.4  Damals,  im 
Frühjahr  1264,  schien  es  bei  kräftiger  Einwirkung  von 
außen  keineswegs  unmöglich,  diese  in  den  Hintergrund 
gedrängte  Partei  ans  Ruder  zu  bringen.     Der  Papst  selbst 


ducatus  gressus  direxerat,  cum  exercitu  suo  versus  Vicum  in 
eiusdem  Petri  subsidium  propere  mandavit  accedere  aliumque  exer- 
citum  in  regni  confinibus  sub  magistratu  Richardi  Filangerii  iussit 
illico  congregari,  ut  Romanis  eisdem,  nisi  a  praedicti  castri  obsi- 
dione  discederent,  omni  quo  possent  hinc  inde  conamine  detri- 
menta  continuae  offensionis  inferrent. 

1  Die  Unfähigkeit  der  damaligen  Kriegskunst,  feste  Plätze  zu 
stürmen,  ist  ja  bekannt.  Sie  konnte  Manfred  wohl  von  einer  förm- 
lichen Belagerung  Roms  abschrecken.  Ein  beliebtes  Mittel  war 
dagegen  die  Verwüstung  der  Ernte  im  Gebiet  der  Städte.  Damit 
mochte  auch  Manfred  damals  den  Römern  drohen,  denn  die  Rück- 
sicht auf  die  schleunige  Einsammlung  der  Ernte  hat  sie  sowohl 
nach  Urbans  Schreiben  wie  nach  Saba  Malaspinas  Bericht  vor  allem 
bestimmt,  die  Belagerung  von  Vico  abzubrechen.  Vgl.  die  lehr- 
reichen Bemerkungen  Fickers  B.-F.  2481a,  die  sich  zunächst  auf 
die  Lombardei  beziehen,  aber  im  wesentlichen  auch  für  das 
römische  Gebiet  gelten. 

2  Auch  die  Haltung  von  Tivoli  konnte  Hoffnung  erwecken, 
gerade  auf  diesem  Wege  vorwärts  zu  kommen;  vgl.  Ep.  sei.  III, 
579  N.  2. 

3  Vgl.  B.-F.  4730  a. 

4  Vgl.  B.-F.-W.  9350. 

4* 


52  III.  Kampf. 

hegte  solche  Befürchtungen1  und  befahl  dem  Bischof 
Thomas  von  Bethlehem,  seinem  Vikar  in  Rom,  und  der 
übrigen  römischen  Geistlichkeit,  diesen  Bestrebungen  mit 
Aufbietung  aller  Kräfte  entgegenzuarbeiten.2  Die  Gefahr 
ging  glücklich  vorüber.  Aber  Manfred  hat  auch  ferner- 
hin geheime  Verbindungen  in  Rom  unterhalten,  und  je 
größer  die  Bedrängnis  der  provencalischen  Truppen  dort 
wurde,  desto  günstiger  schienen  wieder  seine  Aussichten 
zu  werden.  Im  Frühjahr  1265  ist  es  wirklich  zu  einem 
Handstreich  auf  die  Stadt  gekommen,  der  indes  mißlang. 3 
Nach  Saba  Malaspina  wurden  nun  die  beiden 
Demonstrationen  an  der  südlichen  und  östlichen  Grenze 
des  Kirchenstaats  etwa  gleichzeitig  von  verschiedenen 
Truppenkörpern  vorgenommen,  und  wir  würden  dann 
verstehen,  daß  das  Heer  bei  Ceprano  zwar  gern  zur  Ver- 
einigung mit  Doria  durch  die  Kampagna  hindurch- 
marschiert wäre,  aber  bei  dem  zu  erwartenden  Wider- 
stände der  Bevölkerung  davon  Abstand  nahm,  um  dann 
vermutlich  auf  dem  weiteren  Wege  durch  das  marsische 
Land  nachzurücken.4  Nach  Urbans  Bericht  dagegen  wäre 
die  Demonstration  hier  und  dort  nacheinander  mit  den- 
selben Truppen  ausgeführt  worden,  wobei  sich  indes  auch 
chronologische  Schwierigkeiten  ergeben.5 

1  Mart.  II.  83  vom  17.  Juli  1264  und  unten  Anhang  Nr.  7:  „ad 
regimen  Urbis  anelat". 

2  Vgl.  den  unten  im  Anhang  Nr.  7  veröffentlichten  Brief  Urbans. 

3  B.-F.-W.  14245. 

4  Daraus  würde  sich  vielleicht  auch  das  über  einen  Monat 
lange  Warten  Dorias  bei  Celle  erklären;  ebenso,  daß  Urban  Karls 
Vikar  nun  mit  200  kampanischen  Söldnern  unterstützen  konnte 
(Mart.  II,  84),  wie  endlich  überhaupt  die  irrige  Darstellung  des 
Papstes. 

6  Belagerung  von  Vico  gegen  Ende  Mai.  —  Nachricht  davon 
an  Manfred  nach  Capua.  Truppensammlung  bei  Ceprano,  Versuch 


III.  Kampf.  53 

Wie  man  sich  aber  auch  entscheiden  mag:  der  Haupt- 
zweck dieser  Truppenbewegungen  ward  sehr  bald  erreicht; 
die  Belagerung  von  Vico  wurde  von  den  Römern  aufge- 
geben1, und  Peter  von  Vico  beherrschte  bald  wieder  mit 
seinen  deutschen  Söldnern  jene  Gegend.2 

Und  nun  griff  Manfred  auf  den  früheren  Kriegsplan 
zurück.  Percival  Doria  nahm  wieder  seine  Richtung  auf 
das  Herzogtum  Spoleto,  also  in  letzter  Linie  gegen  Orvieto. 
Wir  kennen  nicht  die  Stärke  seines  Heeres;  unbedeutend 
ist  sie  gewiß  nicht  gewesen3,  wenn  wir  auch  den  Ein- 
druck gewinnen,  daß  die  eigenen  kriegerischen  Kräfte  des 

zum  Einmarsch  in  den  Kirchenstaat,  Änderung  des  Entschlusses 
und  Marsch  nach  Celle:  alles  das  würde  zum  mindesten  doch  die 
erste  Hälfte  des  Juni  gänzlich  ausfüllen.  —  Darauf  Verweilen 
Dorias  bei  Celle  „per  mensem  et  amplius"  (nach  Urbans  Bericht), 
also  bis  nach  Mitte  Juli.  —  Weiter:  Marsch  ins  Spoletanische,  Vor- 
rücken an  der  Nera  „diebus  aliquibus"  gehindert,  Tod  Dorias, 
Kunde  an  den  Papst  nach  Orvieto,  dessen  Gegenmaßregeln:  alles 
das  müßte  noch  vor  das  päpstliche  Schreiben  vom  17.  Juli  fallen. 
Schon  am  10.  Juli  erwartete  Urban  den  Einfall  von  Dorias  Heer 
in  das  Patrimonium  bei  Orta  (Ep.  sei.  III,  615).  Die  Schwierig- 
keiten beheben  sich,  wenn  die  Demonstrationen  bei  Ceprano  und 
Celle  etwa  gleichzeitig  in  den  Anfang  des  Juni  gesetzt  werden, 
wozu  der  Abbruch  der  Belagerung  von  Vico  vor  dem  19.  Juni 
stimmt. 

1  Vor  dem  19.  Juni,  vgl.  B.-F.-W.  9450.  Die  Kunde  vom 
Herannahen  Manfreds  selbst  war  nur  unsicheres  Gerücht;  Saba 
Mal.  809:  „et  rex  Manfredus  etiam  famose  dicebatur  iturus". 

2  Noch  am  19.  Juni  schreibt  Urban,  er  mache  die  äußersten 
Anstrengungen,  um  Peter  und  die  Seinen  niederzuzwingen  und 
den  Kirchenstaat  dort  zu  behaupten,  „quae,  ut  nosti,  parata  est  ad 
malum"  (Mart.  II,  82).  Am  17.  Juli  muß  er  schon  von  einem 
neuen  Siege  Peters  über  die  Getreuen  von  Toscanella  und  von 
Schädigungen  der  700  Söldner  berichten,  die  er  selbst  hier  gegen 
Peter  im  Felde  stehen  hat,  Mart.  II.  83. 

3  Saba  Mal.  809:  „cum  magna  militum  et  arceriorum  quan- 
titate". 


54  III.  Kampf. 

Königreiches  dazu  nur  unvollkommen  herangezogen 
worden  sind1,  und  daß  ein  wesentlicher  Teil  aus  fremden 
Söldnern  bestand.  Denn  außer  deutschen  Rittern  und 
sarazenischen  Bogenschützen2  werden  uns  Hülfstruppen 
aus  Aragonien3  und  Epirus4  genannt.  Im  Gebiete  von 
Rieti  konnte  man  auf  Anhang  rechnen.5  Unaufgehalten 
wälzte  sich  das  Heer  hindurch.6  Über  die  Haltung  der 
Bewohner  im  Spoletanischen  äußerte  sich  Urban  selbst 
mit  banger  Sorge.7  Wie  sehnlich  hat  er  den  Abschluß 
der  Verhandlungen  mit  Karl  und  dessen  Ankunft  in  Rom 
erhofft!8 

Aber  den  Glauben  an  den  endgültigen  Sieg  hat  er 
wohl  keinen  Augenblick  verloren;  eben  damals,  mitten 
unter    den    kriegerischen    Unternehmungen,    hat   er   die 


1  Daß  in  Neapel  ein  Lehensaufgebot  beschlossen  wurde,  er- 
wähnt Saba  Mal.  809. 

2  Mart.  II,  83;  die  von  Saba  Mal.  809  genannten  „arcerii" 
sind  wohl  als  Sarazenen  zu  betrachten. 

3  Vallicolor  242  nennt  „Catalanos".  Es  liegt  also  wohl  eine 
Verletzung  der  Versprechungen  vor,  die  Jakob  von  Aragonien  im 
Sommer  1262  dem  französischen  Könige  gemacht  hatte:  eine 
Unterstützung  Manfreds  im  Kampf  gegen  die  Kirche  in  keiner 
Weise  zu  gestatten.  Auch  eine  Sendung  des  Thronerben  Peter 
von  Aragonien  nach  Sizilien  zu  Manfred  war  im  Juli  1263  von 
König  Jakob  beabsichtigt  gewesen,  aber  nicht  zur  Ausführung  ge- 
kommen. Vgl.  O.  Cartellieri,  Peter  von  Aragon  und  die  sizilia- 
nische  Vesper  S.  7,  9,  236,  237. 

4  Als  solche  werden  mit  Schirrm.  S.  505  N.  26  die  vom  Papste 
(und  Vallicolor  242)  genannten  „Cumani"  zu  verstehen  sein. 

5  Das  ergibt  sich  aus  Ep.  sei.  III,  495,  496,  551—553  und 
namentlich  612;  auch  615  N.  3. 

6  Mart.  11,  84. 

7  Die  dorthin  entsandten  Kardinäle,  meint  er,  würden  schwer- 
lich viel  ausrichten  können  „propter  malitiam  et  perfidiam  inco- 
larum  (Mart.  II,  84). 

*  Vgl.  u.  a.  B.-F.-W.  9466,  9468. 


III.  Kampf.  55 

glänzendste  Feier  der  katholischen  Kirche,  das  Fronleich- 
namsfest eingesetzt.1  Und  seine  Energie  wuchs  mit  der 
Gefahr.  Die  Soldtruppen,  welche  die  Kurie  damals  sozu- 
sagen aus  der  Erde  stampfte,  werden  sich  ingesamt  auf 
annähernd  dreitausend  Mann  belaufen  haben2,  für  jene 
Zeit  keine  geringe  Zahl,  zumal  wenn  man  die  Burgenbe- 
satzungen und  die  Truppen  der  treu  gebliebenen  Städte 
und  Herren  hinzurechnet,  die  auf  allen  Kriegsschauplätzen 
zusammen  wohl  mindestens  ebensoviel  ausgemacht  haben 
werden.  Um  endlich  die  Zahl  und  Widerstandskraft  der 
Verteidiger  noch  zu  verstärken,  griff  Urban  zu  dem  letzten 
und  äußersten  Mittel  der  Kreuzpredigt  gegen  Manfred  in 
allen  Teilen  des  Kirchenstaates  mit  Zusicherung  derselben 
Indulgenzen   wie  für  die  Fahrt   ins   heilige   Land.3     Die 


1  Potthast  18998 (Guiraud,  Reg. ord.  Nr. 874)  vom  1 1 .  August  1 264. 

2  In  dem  Briefe  vom  17.  Juli  1264  nennt  Urban  700  Ritter 
im  tuszischen  Patrimonium,  800  Ritter  und  200  Baiistarier  in  Spo- 
leto,  500  Ritter  in  der  Mark.  Dazu  kämen  die  200  an  Karls  Vikar 
überlassenen  kampanischen  Söldner  und  wohl  noch  einzelne  andere 
(z.  B.  an  der  kampanischen  Grenze  zurückgelassene)  Truppenteile, 
die  uns  nicht  näher  bekannt  sind.  Lombardische  Ritter  hat  der 
Papst  z.  B.  im  August  dem  Grafen  von  Anguillara  zu  Hülfe  ge- 
sendet, die  wohl  von  den  oben  genannten  Truppen  zu  unterscheiden 
sind  (Saba  Mal.  810).  Im  Vorjahre  hatte  er  auch  Deutsche  anzu- 
werben versucht,  vgl.  unten.  Von  seinen  unausgesetzten  Werbe- 
bemühungen in  ganz  Italien  sagt  Urban  selbst  am  15.  Juli  1263 
(Ep.  sei.  III,  530):  „Nos  enim  —  nostris  et  predicte  ecclesie  non 
parcendo  sumptibus  stipendiare  milites,  ubicumque  per  Italiam 
strenuos  possumus  invenire,  et  alias  etiam  magnificum  congregare 
exercitum  non  cessamus".  —  In  der  Mark  ist  von  den  treu 
gebliebenen  päpstlichen  Anhängern  dieselbe  Zahl  gestellt  wie  vom 
Papste;  das  mag  auch  sonst  als  Norm  anzusehen  sein.  —  Die 
Kosten  der  Verteidigung  müssen  für  den  Papst  sehr  beträchtlich 
gewesen  sein.  Urban  berechnet  sie  am  17.  Juli  auf  200000  Pfund 
Sienesen. 

3  Der  früheste  Befehl  dazu  an  den  Bischof  Thomas  von  Beth- 


56  Ml.  Kampf. 

leidenschaftliche  Energie  des  Papstes  teilte  sich  seiner  Um- 
gebung mit;  an  der  Kurie  in  Orvieto  gab  es  damals  nur 
wenige,  die  nicht  das  Kreuz  genommen  hätten.1  Allein 
ins  Spoletanische  wurden  drei  Kardinäle  entsandt,  um 
persönlich  die  Kreuzpredigt  zu  betreiben  und  allerorten 
den  Widerstand  zu  organisieren.2  Dem  Heere  des  Percival 
Doria  aber  sandte  er  den  eben  erst  angeworbenen  päpst- 
lichen Marschall  Bonifaz  von  Canossa3  mit  tausend 
Mann  entgegen. 

Wie  hat  nun  Manfred  die  unvergleichlich  günstige  Lage 
ausgenutzt,  um  diese  letzte  Kraftanstrengung  seines  Gegners 
niederzuzwingen?  Er  selbst  war  bereits  vor  einiger  Zeit  zu 
seiner  Erholung  nach  Apulien  zurückgekehrt,  „suis  consuetis 
deliciis  potiturus",  wie  der  Papst  schrieb.4  Die  große 
Unternehmung  des  Percival  Doria  aber  konnte  an  einem 
Unglücksfall  scheitern  !  Gegen  Mitte  Juli  ertrank  der  Feld- 
herr selbst  beim  Überschreiten  des  Flüßchens  Nera  nicht 
weit  von  Arrone,  als  er  eben  in  das  Gebiet  von  Spoleto 
einmarschiert  war.5    Sein  Nachfolger  Johann  von  Maren, 

lehem  für  Rom  und  Umgebung  vom  27.  März  1264  (Ep.  sei.  III, 
578).    Vgl.  unten  im  Anhang  Brief  7. 

1  Vgl.  Vallicolor  243. 

2  Mart.  II,  84.  Vgl.  die  von  Rodenberg  Ep.  sei.  III,  616  N.  4 
zusammengestellten  päpstlichen  Erlasse. 

3  Über  ihn  vgl.  die  Ep.  sei.  111,570  N.  3  aufgezählten  Papstbriefe. 

4  Nach  Mart.  II,  83  schon  vor  dem  17.  Juli.  Die  zeitlichen 
Anknüpfungen  bei  Saba  Malaspina,  der  hier  erst  nach  dem  Tode 
Dorias  schreibt:  „post  modicum  vero  temporis  rege  in  Apuliam 
redeunte",  sind  meist  nicht  so  genau  zu  nehmen. 

5  Urban  (Mart.  11,84)  spricht  irrtümlich  von  einem  Flusse  Arro, 
ihm  folgend  Sternfeld  S.  206.  Da  die  Burg  Arrone  dem  Papste 
wohl  bekannt  sein  mußte  (vgl.  z.  B.  Guiraud,  Reg.  ord.  Nr.  339  ff.), 
so  ist  der  Irrtum  vielleicht  durch  den  Ausfall  einiger  Worte  im 
Texte  des  Papstbriefes  zu  erklären;  oder  es  liegt  Verwechslung 
mit  dem  Küstenflüßchen  Arrone  im  tuscischen  Patrimonium  vor. 


III.  Kampf.  57 

ein  Untertan  des  Papstes,  der  zu  den  Feinden  übergegangen 
war,  gewann  zwar  noch  das  nahe  Collestatte,  stieß  aber, 
als  er  weiter  auf  Terni  vorrückte,  auf  das  infolge  der 
Kreuzpredigt  noch  etwas  verstärkte  kleine  Heer  des  päpst- 
lichen Marschalls  und  ließ  sich  von  ihm,  ohne  daß  es, 
wie  es  scheint,  zu  einem  rechten  Kampfe  kam,  kläglich 
in  die  Flucht  schlagen  und  bis  Rieti  zurücktreiben.1 

Selten  ist  eine  Gunst  des  Schicksals  leichtfertiger  ver- 
scherzt worden  als  damals  von  Manfred.  Es  scheint  doch, 
daß  er  den  Ernst  seiner  Lage  nicht  gebührend  gewürdigt 
hat.  Bisher  vom  Glücke  getragen,  dünkte  er  sich  sicher 
im  Besitze  seines  Königreichs.  Er  glaubte  mit  kleinen 
Mitteln  und  ohne  besonderen  Kraftaufwand  zum  Ziele 
kommen  zu  können  und  verkannte  die  Energie  seiner 
Gegner.  Anstatt  ernstlich  gegen  die  geringe  Schar  der 
Provengalen  in  Rom  vorzugehen,  hoffte  er,  daß  ihm  die 
Stadt  ohne  sein  Zutun  überliefert  werden  würde;  anstatt 
den  Plan  der  Einschließung  des  Papstes  in  Orvieto  kraft- 
voll selbst  an   der  Spitze  seiner  Truppen  durchzuführen, 


1  Die  Vita  Urbans  von  Thierricus  Vallicolor,  sonst  hier  offen- 
bar nur  eine  metrische  Umschreibung  der  betreffenden  Papstbriefe, 
bietet  doch  auch  einige  originale  Nachrichten.  Johann  von  Mareri 
(südöstlich  von  Cittä  Ducale),  der  nach  Ep.  sei.  III,  615  N.  3  mit 
anderen  Großen  der  Gegend  zusammen  das  Heer  Dorias  in  das 
päpstliche  Gebiet  geführt  hatte,  und  der  noch  späterhin  bei  dem 
Unternehmen  Konradins  eine  bemerkenswerte  Rolle  spielen  sollte, 
wurde  danach  vom  Heere  selbst  als  Anführer  gefordert  und  ge- 
wann Eingang  in  Collestatte.  Heißt  es  dann  weiter  S.  242v  (auch 
von  Muratori  unverbessert  übernommen):  „Inter  Apuensem  cum 
militibus  petit  urbem",  so  ist  natürlich  zu  lesen  „Interampnensem" 
=  Terni.  Die  Verfolgung  geht  bis  Rieti,  und  Collestatte  wird  von 
den  Päpstlichen  genommen  und  zerstört.  Über  diese  der  Kirche 
gehörige  Burg  (an  der  Nera,  oberhalb  Terni)  vgl.  Ep.  sei.  III,  532. 
Urban  hatte  dort  am  23.  Juli  1263  einen  Kommandanten  eingesetzt 
(Guiraud,  Reg.  ord.  Nr.  310-312,  370,  773). 


58  Hl.  Kampf. 

schickte  er  einen  Feldherrn  und  ließ  nach  dessen   unver- 
hofftem Tode  die  Unternehmung  versanden. 

Bei  den  verhältnismäßig  dürftigen  Nachrichten,  die 
uns  vorliegen,  würde  man  vielleicht  nach  andern  Gründen 
für  sein  Verhalten,  die  außerhalb  seines  Charakters  liegen, 
suchen,  wenn  nicht  die  Ereignisse  der  nächsten  beiden 
jähre  dieselben  Erscheinungen  zeigten.  Ungenutzt  läßt 
er  die  viermonatliche  Sedisvakanz  verstreichen,  den  Gegner 
in  Rom  festen  Fuß  fassen,  erstarken,  in  das  Königreich 
einmarschieren,  und  —  es  klingt  kaum  glaublich  —  nach 
so  langer  Zeit  findet  ihn  der  Feind  unvorbereitet!  Da 
wird  man  doch  zu  der  Überzeugung  geführt,  daß  eine 
erst  jüngst  bekannt  gewordene  zeitgenössische  Charakte- 
ristik Manfreds,  die  sich  gleich  weit  entfernt  hält  von  den 
bewundernden  Lobeserhebungen  seiner  Anhänger  wie  von 
den  aus  Furcht  und  Haß  geborenen  Tyrannenschilderungen 
aus  dem  päpstlichen  Lager,  trotz  einer  gewissen  einseitigen 
Schärfe  viel  Wahres  enthält.  Sie  lautet1:  „Von  eitler 
Ruhmesliebe  erfüllt,  schlau  und  umsichtig,  hat  er  doch 
nur  eine  kleinliche  Sinnesart.  Treibt  ihn  der  Wind  des 
Ruhmes  vorwärts,  so  strebt  er  wohl  nach  hohen  Dingen, 
aber  von  dem  Verharren  auf  dieser  Bahn  hält  ihn  die 
Schwäche  seines  Charakters  zurück,  die  er  freilich  so  ge- 
schickt zu  bemänteln  weiß,  daß  er  von  der  Mehrzahl  so- 
gar für  einen  starken  Charakter  gehalten  wird.  Stets  ist 
er  nur  da  ruhmgekrönt  gewesen,  wo  er  es  mit  furcht- 
samen Gegnern  zu  tun  hatte.  Wenn  er  standhafte  Wider- 
sacher  findet,  wird  sein  Angriff  leicht  zurückgeschlagen. 

1  Vgl.  den  von  einer  Hand  des  dreizehnten  Jahrhunderts  ge- 
machten und  erst  von  Holder-Egger  richtig  gedeuteten  Zusatz 
zu  der  Cronica  pont.  et  imp.  S.  Bartholomaei  in  Insula  Romani, 
SS.  XXXi,  221,  sowie  den  Hinweis  darauf  von  0.  Cartellieri,  Hist. 
Ztschr.  Bd.  91  S.  102. 


III.  Kampf.  59 

Nicht  im  Kampfe  ist  er  mächtig,  nur  im  Drohen.  Wo 
er  durch  heftige  Drohungen  nicht  zum  Ziele  kommt, 
sucht  er  durch  Ausgleichsverhandlung  etwas  zu  erreichen, 
damit  er  nur  nicht  wider  Willen  zu  kämpfen  braucht. 
Durch  Verdienste  der  Freigebigkeit  soll  er  sich  auszeichnen, 
die  indes  bei  ihm  stark  von  der  Tugend  abartet,  da  er 
Wohltaten  einzig  und  allein  nur  zu  dem  Zwecke  spendet, 
damit  er  die  Schmeicheleien  der  Volksgunst  und  des  ge- 
meinen Lobes  erwirbt.  Durch  die  Wünsche  seiner  Ge- 
mahlin läßt  er  sich  lenken  und  gibt  ihren  Launen  nach, 
und  ihrer  Natur  hat  er  sich  selbst  angepaßt,  denn  unstät 
und  schwankend  erzeigt  er  sich  in  allen  Dingen.  Seine 
Brust  wird  von  wechselnden  Empfindungen  durchstürmt, 
aber  mehr  hält  ihn  die  Furcht  zurück,  als  ihn  die  Herrsch- 
begierde vorwärts  treibt." 

Kehren  wir  zu  Urban  zurück!  Es  war  nicht  Manfreds 
Verdienst,  daß  dessen  Lage  in  Orvieto  allmählich  doch 
unhaltbar  wurde.  In  Tuszien  hatte  eben  im  August 
Lucca,  der  letzte  Zufluchtsort  der  Guelfen,  kapituliert1; 
so  wurden  die  ghibellinischen  Kräfte  dort  vollkommen 
frei,  und  bald  bereitete  man  von  Siena  her  den  Angriff 
auf  Orvieto  vor.-  Im  Süden  trug  eben  Peter  von  Vico 
mit  seinen  Deutschen  einen  neuen  Sieg  bei  Vetralla  über 
die  vereinigten  päpstlichen  und  römischen  Truppen  davon.3 

1  Vgl.  B.-F.-W.  14226  vom  H.August  1264;  B.-F.  4754  a. 

2  Vgl.  die  Urkunden  vom  16.  und  17.  Oktober  1264,  B.-F.- 
W.  14234  und  14235;  auch  9481.  Das  Vordringen  der  Sienesen 
gegen  den  Süden  beginnt  aber  schon  früher.  Am  29.  Mai  1264 
nahmen  sie  Campiglia  und  bedrohten  dann  die  päpstliche  Enklave 
Radicofani,  vgl.  Ep.  sei.  III,  606  ff. 

3  Die  Einzelheiten  interessieren  uns  hier  nicht  weiter.  Der 
Sieg  fand  jedenfalls  vor  dem  9.  August  1264  statt,  da  der  Wechsel 
im  Rektorat  des  tuszischen  Patrimoniums  (Ep.  sei.  III,  619)  be- 
reits eine  Folge  davon  ist;  auch  vor  dem  6.  August,  da  an  diesem 


60  III.  Kampf. 

Wie  sehr  mußte  sich  Urban  gerade  durch  diese  deutschen 
Söldner  Manfreds,  die  er  selbst  im  vorigen  Jahre,  wie  es 
scheint  vergeblich,  anzuwerben  versucht  hatte l,  bedroht 
fühlen,  wenn  er  damals  den  völlig  aussichtslosen  und  nach 
allem,  was  geschehen,  doch  reichlich  beschämenden  Ver- 
such machte,  die  Hülfe  des  jungen  Konradin  zur  Rück- 
berufung derselben  in  ihre  Heimat  zu  erbitten.2  Als  end- 
lich in  Orvieto  selbst  Spaltungen  entstanden,  und  eine 
Adelspartei  sich  mit  Peter  von  Vico  und  den  Sienesen  in 
Verbindung  setzte3,  wurde  es  für  den  Papst  hohe  Zeit, 
der  äußersten  Gefahr  durch  schleunigen  Aufbruch  zu  ent- 
gehen.4 Seine  Absicht  war  doch  wohl  nur,  den  Sitz  der 
Kurie  nach  Perugia  zu  verlegen.  Hatte  er  in  Briefen  nach 
Frankreich  wohl  von  der  Notwendigkeit  einer  völligen 
Preisgabe  des  Kirchenstaates  und  einer  Flucht  ins  Aus- 
land geredet,  da  er  den  zur  Verteidigung  nötigen  Aufwand 
nicht  länger  zu  leisten  vermöge5,  so  wird  das  immerhin 


Tage  der  Kardinaldiakon  Matthäus,  der  neue  Rektor,  schon  als 
solcher  bezeichnet  wird  (Ep.  sei.  111, 618).  B.-F.-W.  9472  ist  übrigens 
zu  streichen,  als  identisch  mit  9473.    Vgl.  auch  Vallicolor  243  v. 

1  Vgl.  Ep.  sei.  III,  525  vom  11.  Juli  1263. 

2  Vgl.  meine  Geschichte  Konradins  S.  54;  Schreiben  des 
Papstes  vom  13.  August  1264,  B.-F.-W.  9474. 

3  Vgl.  darüber  namentlich  Vallicolor  244.  Gegen  den  Willen 
des  Papstes  wird  die  Burg  Bisenzo  am  Bolsenersee  nicht  zer- 
stört, sondern  von  einer  Orvietaner  Adelspartei  („nobilium  vis  — 
statt  ius  —  quorundam")  im  Einverständnis  mit  den  Herren  von 
Bisenzo,  den  Mördern  des  Guiscard  von  Pietrasanta,  befestigt, 
mit  Hülfe  Peters  von  Vico  und  der  Sienesen  genommen  und  mit 
deutschen  Truppen  besetzt. 

4  Am  9.  September,  vgl.  Vallicolor  244  und  Baumgarten, 
Rom.  Quartalschr.  III,  44. 

8  Vgl.  Mart.  II,  85,  87.  In  letzterem  Schreiben  vom  28.  Juli 
1264,  in  dem  Urban  Karl  von  Anjou  von  angeblichen  Giftmord- 
versuchen Manfreds  gegen  ihn  und  den  Papst  Mitteilung  macht, 


III.  Kampf.  61 

nicht  ohne  die  Absicht  geschehen  sein,  damit  Eindruck 
zu  machen  und  die  Verhandlungen  zu  beschleunigen. 
Für  den  äußersten  Notfall  hat  man  das  auch  wohl  ins 
Auge  gefaßt l,  aber  ganz  so  weit  war  man  vorerst  noch 
nicht,  konnte  doch  Urban  noch  zu  derselben  Zeit  sagen, 
daß  er  von  dem  Kirchenstaat,  wie  er  ihn  von  seinem  Vor- 
gänger übernommen  hatte,  noch  nichts  verloren  habe.2 
Also  Perugia  wird  das  Ziel  der  Reise  gewesen  sein3,  aber 
nur  als  Todkranker  hat  es  der  damals  schon  hochbetagte4 
Papst  erreicht5;   am  2.  Oktober   ist   er  dort   gestorben. 


ist  bemerkenswert,  daß  Urban  Beziehungen  mit  einigen  „de  maiori- 
bus  familiaribus"  Manfreds  zu  unterhalten  behauptete,  es  also  schon 
damals  nicht  an  Verrätern  in  dessen  Umgebung  gefehlt  zu  haben 
scheint.  Die  Giftmordversuche  selbst  dürften  auf  derselben  Stufe 
stehen  wie  die  sonstigen  Mordanklagen  Urbans  gegen  Manfred. 
Wenn  der  Papst  glaubte,  daß  dieser  seinen  eigenen  Vater  und 
Bruder  umgebracht  habe  (Ep.  sei.  111,  497),  so  kann  man  sich 
freilich  nicht  wundern,  daß  er  jede  ihm  zugetragene  Nachricht  von 
einer  Schlechtigkeit  seines  Gegners  gläubig  und  ohne  Prüfung 
hinnahm. 

1  Am  3.  Mai  1262  hält  Urban  eine  Verlegung  der  römischen 
Kurie  vielleicht  für  nützlich,  aber  zur  Zeit  nicht  ausführbar 
(B.-F.-W.  9281). 

2  Mart.  II,  87  vom  28.  Juli  1264:  „de  qua  per  Dei  gratiam 
nihil  amisimus". 

3  Dort  konnte  ja  in  der  Tat  die  Kurie  weiter  residieren; 
warum  sollte  es  Urban  bei  längerem  Leben  nicht  vermocht  haben? 
Auch  die  bestimmte  Angabe  des  in  allen  diesen  Dingen  vorzüglich 
unterrichteten  Vallicolor  244:  „Urbem  Perusii  motus  adire  parat" 
fällt  schwer  ins  Gewicht. 

4  Vgl.  Sievert,  Rom.  Quartalschr.  III,  454. 

5  Einzelheiten  der  Reise  vgl.  bei  Vallicolor  244  ff.  Wenn 
Urban  die  Absicht  hatte,  das  etwas  abliegende  Assisi  zu  berühren 
(„Assisium  post  haec  accelerare  volens"),  so  gedachte  er  dort  offen- 
bar finanzielle  Verhandlungen  mit  tuscischen  Bankiers  zu  führen, 
denn  am  18.  Juli  1264  hatte  er  alle  der  Kirche  ergebenen  Kauf- 
leute in  den  tuscischen  Städten  aufgefordert  sich  nach  Assisi  zu 


62  III.  Kampf. 

In  den  kriegerischen  Unternehmungen  so  wenig  wie 
auf  diplomatischem  Gebiete  hat  er  den  Abschluß  seiner 
Bemühungen  erlebt.  Hier  noch  weniger,  als  dort,  war 
das  Ende  abzusehen,  und  ohne  die  Energie,  die  Feldherrn- 
kunst und  das  Glück  Karls  von  Anjou,  ohne  die  Schlaff- 
heit Manfreds  und  den  Wankelmut  seiner  Untertanen  wäre 
der  Ausgang  wohl  ein  anderer  gewesen.  Aber  auch  hier 
gebührt  doch  Urban  das  Verdienst,  den  Widerstand  organi- 
siert, in  der  schlimmsten  Not  stand  gehalten  und  die 
späteren  Erfolge  vorbereitet  zu  haben. 

Die  endgültige  Besiegung  der  staufischen  Macht  durch 
die  Verbindung  der  Kurie  mit  Frankreich,  also  die  Her- 
stellung jener  Kombination,  die  für  das  nächste  Jahr- 
hundert die  Geschicke  Europas  bestimmt  hat,  wird  man 
darum  mit  Recht  an  den  Namen  Urbans  IV.  knüpfen. 
Unzweifelhaft  eine  weltgeschichtliche  Tat!  Aber  unwill- 
kürlich drängt  sich  doch  die  Frage  auf,  ob  sie  denn  einer 
weiter  schauenden  Betrachtung  überhaupt  als  ein  Verdienst, 
auch  nur  im  Sinne  der  päpstlichen  Politik,  erscheinen  darf. 
Ist  nicht  bald  genug  von  Frankreich  her  alles  Elend  über 
die  Kurie  gekommen? 

Ich  möchte  hier  die  Vorbereitung  der  Erwerbung 
Siziliens  durch  Friedrich  Barbarossa  zum  Vergleich  heran- 
ziehen. Gewiß  ist  sie  eine  Quelle  des  Unglücks  für  die 
Staufei  geworden,  aber  sie  war  darum  nicht  minder  ein 
politischer  Erfolg  ersten  Ranges,  und  wer  möchte  Friedrich  I. 
tadeln,  daß  er  nicht  vorahnend  die  Entwicklung  der  Zu- 
kunft überschaut  hat?  So  lag  es  auch  mit  der  Über- 
tragung Siziliens  an  Karl  von  Anjou.  Die  Kurie  bedurfte 
einer  auswärtigen  Hülfe,   um  den  großen    Kampf  gegen 


begeben,  „ibidem,  quamdiu  de  nostra  voluntate  processerit,  conti- 
nuo  moraturi;"  Ep.  sei.  III,  617. 


III.  Kampf.  63 

die  Staufer,  von  denen  sie  ein  tiefes  und  gewiß  nicht  un- 
berechtigtes Mißtrauen  selbst  bei  ihrer  damaligen  Zer- 
splitterung schied,  zum  glücklichen  Ende  zu  führen,  und 
daß  sie  einen  so  tatkräftigen  Vorkämpfer  wie  Kar!  fand, 
war  ein  Erfolg,  den  kein  Staatsmann  im  Hinblick  auf  die 
Möglichkeit  künftiger  Gefahren  zurückweisen  konnte.  Wer 
hätte  schon  von  dem  Frankreich  Ludwigs  des  Heiligen  er- 
wartet, was  unter  Philipp  dem  Schönen  geschah? 

Urban  IV.  war  eben  ein  Politiker  und  kein  Prophet, 
wie  jener  joachitische1  Verfasser  des  berühmten  Jeremias- 
kommentars,  der  schon  vor  einer  Reihe  von  Jahren  die 
Kurie  warnte,  die  Macht  Frankreichs  gegen  das  Imperium 
auszuspielen,  und  ihr  zurief2:  „Siehe  zu,  Kapitel  von 
Rom,  daß  das  Können  der  Welschen  dir  nicht  zum  Dorn- 
stabe werde,  der  dem  die  Hand  durchbohrt,  welcher  sich 
darauf  stützet",  und:  „Du  wirst  an  Ägypten  zuschanden 
werden,    wie   du   an  Assur  zuschanden    geworden   bist". 


1  Zu  dieser  Wortform  (statt  joachimitisch)  vgl.  Holder-Egger 
Neues  Archiv  XXX,  323  Anm.  2. 

2  Vgl.  Winkelmann,  Otto  IV.  S.  33,  wo  aber  noch  Joachim 
von  Fiore  selbst  für  den  Verfasser  des  Kommentars  gehalten  wird. 
Zur  zeitlichen  Ansetzung  vgl.  Kampers,  Kaiserprophetien  und 
Kaisersagen  im  Mittelalter,  München  1895  S.  240  ff.  und  in  Fest- 
gabe für  K.  Th.  von  Heigel,  München  1903  S.  117.  Ähnliche  Be- 
urteilung auch  in  dem  in  die  Zeit  kurz  vor  1266  gesetzten  Jesaias- 
kommentar,  ebenda  S.  HS. 


64 


Anhang. 

Papstbriefe  zur  Geschichte  Urbans  IV.  und  Manfreds 
aus  der  Formelsammlung  Richards  von  Pofi. 

Mit  der  Formelsammlung  Richards  von  Pofi  habe  ich  mich 
schon  mehrfach  beschäftigt  und  habe  gelegentlich  kurze  Mit- 
teilungen darüber  gemacht.1  Mein  ursprünglicher  Plan,  die  wich- 
tigeren Stücke  daraus  mit  Benutzung  einiger  guter  Handschriften 
herauszugeben,  mußte  auf  die  Ankündigung  von  E.  Jordan 2,  daß 
er  eine  ähnliche  Edition  vorbereite,  zurückgestellt  werden.  Ob 
freilich  diese  Aufgabe  als  eine  Nebenarbeit  und  Beilage  zur  Heraus- 
gabe der  Register  Urbans  IV.  und  Klemens'  IV.,  wie  sie  in  Aus- 
sicht genommen  zu  sein  scheint,  in  wünschenswerter  Weise  gelöst 
werden  kann,  darf  billig  bezweifelt  werden.  Obwohl  jene  Register 
von  Richard  von  Pofi  hie  und  da  benutzt  sind,  so  haben  sie  doch 
direkt  mit  seiner  Sammlung  nichts  zu  tun,  eine  Sonderung  etwa 
der  Stücke,  die  Urban  und  Klemens  zuzuschreiben  sind,  müßte  in 
zweifelhaften  Fällen  zu  Willkürlichkeiten  führen,  würde  das  Gefüge 
der  Sammlung  zersprengen  und  den  Rest  sonstiger  Briefe  unberück- 
sichtigt lassen.  Vielmehr  ist  eine  vollständige  Herausgabe  der 
ganzen  Sammlung  mit  Regestierung  nur  derjenigen  Stücke,  die 
aus  den  Registern  entlehnt  oder  etwa  sonst  an  leicht  zugänglicher 
Stelle  gedruckt  sind,  diejenige  Forderung,  die  sich  mit  immer 
zwingenderer  Notwendigkeit  ergibt,  je  mehr  man  sich  in  den 
reichen  Inhalt  vertieft.  Dafür  aber  freilich  wäre  es  nun  eine  Vor- 
bedingung und  wesentliche  Erleichterung,  daß  endlich  die  Ausgaben 
der  Register  Urbans  IV.  und  Klemens'  IV.,  namentlich  auch  die 
Indices  dazu,  vollendet  vorlägen,  und  diese  Fertigstellung  sollte 
lieber   nicht    durch   die   keineswegs   notwendige    oder   auch    nur 

1  Vgl.  Neues  Archiv  XXII,  609;  XXIII,  378,  615 ff.,  779;  XXIV, 
505.  Deutsche  Zeitschrift  f.  Gesch.  Neue  Folge  II,  Monatsbl. 
S.  289. 

2  Etudes  d'hist.  du  moyen  äge  ded.  ä  G.Monod  (1896),  S.  329ff. 


Anhang.  65 

wünschenswerte  Verquickung  mit  einer  andern  mühevollen  Auf- 
gabe verzögert  werden. 

Die  geschichtliche  Forschung  kann  aber  inzwischen  an  den 
zum  Teil  wichtigen  Briefen,  welche  die  Sammlung  enthält,  nicht 
vorbeigehen,  und  so  möchte  ich  hier  denn  eine  Anzahl  bedeut- 
samerer, bisher  ungedruckter  Stücke,  die  mit  dem  Thema  meiner 
Arbeit  im  Zusammenhang  stehen  und  größtenteils  auch  für  die 
obige  Darstellung  verwertet  werden  konnten,  zum  Abdruck  bringen. 
Hätte  ich  ein  vollständiges  Exemplar  des  Richard  von  Pofi  ab- 
geschrieben, so  würde  ich  vielleicht  noch  dies  oder  jenes  hierher- 
gehörige Stück  mehr  bringen  können;  aber  umfangreichere  hand- 
schriftliche Studien  zur  Ergänzung  meines  Materials  würden  mich 
jetzt  doch  weiter  führen,  als  die  mir  zur  Verfügung  stehende  Zeit 
gestattet.    So  soll  das  Bessere  nicht  des  Guten  Feind  sein. 

Um  noch  ein  Wort  über  den  historischen  Wert  der  von 
Richard  von  Pofi  gesammelten  Briefmuster  vorauszuschicken,  so 
wird  man  sich,  je  mehr  von  ihnen  bekannt  werden,  um  so  mehr 
davon  überzeugen,  daß  wir  es  fast  ausnahmslos  mit  echten  Stücken 
zu  tun  haben.  Einige  Privatbriefe  Richards  sind  aufgenommen, 
und  einzelne  stilistische  Versuche  mögen  da  mit  untergelaufen 
sein;  die  Papstbriefe  indes,  auf  die  es  uns  vor  allem  ankommt, 
halte  ich  sämtlich  für  echt.  Nur  die  Möglichkeit  wird  man  sich, 
wie  ich  schon  oben  andeutete,  stets  vor  Augen  halten  müssen, 
daß  sich  hie  und  da  einmal  ein  Entwurf  darunter  befindet,  der 
entweder  überhaupt  nicht  oder  nicht  in  dieser  Form  zur  Aus- 
fertigung gelangt  ist.  Daß  in  der  Tat  mit  diesem  Falle  gerechnet 
werden  muß,  möchte  ich  an  einem  Beispiel  zeigen,  das  zwar 
inhaltlich  nicht  hierhergehört,  das  aber  deswegen  besonders  lehr- 
reich ist,    weil   da   Entwurf  und  Ausfertigung   aufeinanderfolgen. 

Es  handelt  sich  um  einen  Beitrag  zur  Geschichte  Konradins. 
Ich  setze  die  beiden  Stücke  nebeneinander. 


Entwurf.1 

(CommendanturCremonen- 

ses,  quod   viriliter  se   ha- 

buerunt  contra  hostes,   et 

confortantur.) 

Inter  alia,   que   de  novis  ru- 


Ausfertigung.2 

(CommendanturCremonen- 
ses    de    constantia    contra 
hostes  et  aliter  confortan- 
tur.) 
Novi  rumores  de  vestrorum 


moribus  partium  vestrarum   ad  I  felicitate  successuum,   de    hos- 

»  Cod.  Dunelm.  C  IV,  24  fol.  23  col.  1.  —  2  Cod.  Dunelm.  C  IV, 
24fol.  23  col.  2. 

H  a  m  p  e ,  Urban  IV.  und  Manfred.  5 


66 


Anhang. 


nostram  notitiam  pervenerunt1, 
accepimus,  quod  hostes  vestri, 
qui  contra  vos  in2  hostilitatis 
conamine3  movebantur,  ut4  ad 
dcpressionem  et  excidium  ves- 
trum  fraudulenta5  astutia  pro- 
perarent,  tandem  fraudem  eorum 
vestra  prudentia  collidente  ac  ip- 
sorum  prudenter  obviante  cona- 
tibus,  reperti  sunt  spe  concepta 
frustrati  et  coacti  a  nephando 
resilire  proposito,  quod  in  effec- 
tum  per  Dei  gratiam  producere 
nequiverunt.  Sed  ne  fraus  sie 
perniciose  concepta  sine  pena 
coneipientium  pertransiret,  iusto 
Dei  iudicio  contigit6,  quod  in 
manus  fidelium  regredientes  im- 
pii  corruerunt,  penam  in  se  ip- 
sis  digna  ultione  ferentes,  quam 
infligere  forsan  aliis  intendebant. 
Profecto  rumores  huiusmodi 
grandi  mentem  nostram  perfu- 
dere  letitia7,  licet  nequaquam 
in  hominum  strage  letemur,  ti- 
mentes  in  ea  periculum  ani- 
marum,  nisi  cum  iustus  iudex 
in  excercenda  iustitia  potentiam 
sue  maiestatis  ostendit. 


tium  videlicet  depressione,  quos 
in  manibus  vestris  divini  iudicii 
virga  conclusit,  ad  auditum  nos- 
trum 


non  sine  grandi  mentis  letitia 
pervenerunt,  licet  nunquam  in 
hominum  strage  letemur,  timen- 
tes  in  ea  periculum  animarum, 
nisi  cum  iustus  iudex  in  excer- 
cenda iustitia  potentiam  sue 
maiestatis  ostendit.  Profecto 
talis  iudicis  dexteram  vobiscum8 
arbitramur  fecisse  virtutem,  dum 
videmus  casu  corruisse  mutabili, 
qui  duris  conatibus  ad  ruinam 
vestramet  excidium  properabant, 
quique  devotionem  in  vobis 
collidere  nitebantur,  qua  Dei  et 


1  pervenerint  Hs.  —  2  folgt  vobis  Hs.  —  3  inutili  fügt  eine 
spätere  Hd.  am  unteren  Rande  hin%u.  —  4  Fehlt  Hs.  —  5  Von  d.  spät. 
Hd.  horr.  aus  fraudulenti  und  hinzugefügt  nimis.  —  6  contingit  Hs. 
—  7  licencia  Hs.  —  8  nobiscum  Hs. 


Anhang. 


67 


Arbitramur  enim  supernam 
pati  providentiam  noluisse,  quod 
suos  fideles  et  filios  quasi  no- 
vam  prolem  dominicam  gladius 
perimeret  iniquorum,  aut  illorum 
perversa  nequitia  tantam  et  ta- 
lem  civitatem  perverteret  ac  tra- 
heret  per  consequens  in  errorem. 


Debet  igitur  vestra  gaudere 
sinceritas,  dum  pensatis,  quod 
qui  a  via  veritatis  erraveratis 
longi  spatio  temporis  ac  multa 
pertuleratis  in  devio  rerum  dis- 
pendia  etdiscrimina  personarum, 
ad  illum  animos  ducti  saniori 
consilio  convertistis,  qui  et  Cor- 
pora benigna  salutatione  guber- 
nat  et  animabus  ipsum  diligen- 
tibus  salutis  gratiam  impertitur. 
Ideo  rogamus  mandantes,  qua- 
tinus  filiali  zelo  paternos  susci- 
pientes  affectus  et  mentes  vestras 
virtute  constantie  roborantes, 
concessum  vobis  locum  in  apos- 


ecclesie  matris  beneplacitis  ad- 
heretis. 

Non  enim  pati  superna  Pro- 
videntia voluit,  quod  suos  fide- 
les et  filios  quasi  novam1  pro- 
lem dominicam  gladius  perimeret 
impiorum  aut  quevis  maligna 
seductio  illorum  corda  perver- 
teret ac  traheret  per  consequens 
in  errorem,  sed  sie  fidelibus  as- 
titit,  quod  eos  in  fidei  puritate 
constantes  viribus  depressis 
hostilibus  exaltavit.  Hoc  siqui- 
dem,  filii,  dissimulari  non  con- 
venit,  quin  immo  concessam 
vobis  in  hac  parte  victoriam  po- 
tius  debetis  potentie  superne 
virtutis  ascribere,  quam  humane, 
cum  bellorum  eventus  non  ab 
hominum  strenuitate  dependeat, 
sed  in  illius,  qui  docet  manus 
ad  prelium2  dispositione  con- 
sistant.  Gaudeat  itaque  talium 
filiorum  devota  sinceritas,  qui 
cognoscentes  a  via  salutis  se 
per  longa  spatia  temporum3  de- 
viasse  ac  multa  personarum  et 
rerum  in  devio4  dispendia  per- 
tulisse,  ad  illum  suos  animos 
ducti  saniori  consilio  conver- 
terunt  et  cet.  sicut  in  proxima 
supra.5 


1  novem  Hs.  —  2  Psalm  143,  1.  —  3  spacium  tempora  Hs.  — 
4  Korr.  aus  devideO  Hs.  —  5  So  Hs. 


68 


Anhang. 


tolice  benevolentie  gremio  per 
continuationem  fidelitatis  et  fi- 
dei  conservetis  nee  quorumvis 
sinistrorum  fictione  relatuum 
puritas  vestre  constantie  ter- 
reatur,  nam  prompta  est  et  pa- 
rata  prepotens  manus  ecclesie 
contra  quoslibet  temerarios  pre- 
sumptores,  si  qui  fuerint,  de 
oportunis  presidiis  vobis  et  ce- 
teris  fidelibus  superna  favente 
dementia  providere.  Pro  qui- 
bus  ad  partes  Lumbardie  gene- 
ralem  decrevimus  in  brevi  des- 
tinare  legatum,  qui  potenter  et 
prudenter  vices  nostras  in  Om- 
nibus, sicut1  expediet,  ad  laudem 
Dei  vestrumque  statum  pros- 
perum  excercebit. 


Die  Beziehung  dieser  Stücke,  die  sich  damit  als  Briefe  Kle- 
mens'  IV.  herausstellen,  auf  den  Überfall  Kremonas  durch  Mastino 
della  Scala  von  Verona  mit  Boso  von  Doara  und  deutschen 
Rittern  Konradins  am  20.  Juni  1267 2  kann  nicht  zweifelhaft  sein. 
Betrachten  wir  zunächst  den  Entwurf,  so  sind  unter  den  „novi 
rumores"  insbesondere  auch  die  Gerüchte  von  der  Ankunft  Kon- 
radins zu  verstehen,  die  in  den  Papstbriefen  jener  Zeit  öfter  er- 
wähnt werden.  Die  genannten  Feinde  Kremonas  hatten  gehofft, 
sich  der  Stadt  durch  einen  kühnen  Handstreich  bemächtigen  zu 
können,  mußten  aber  vor  den  Toren  umkehren;  ihre  „astutia" 
wurde  also  durch  die  „prudentia"  der  Städter  zuschanden  ge- 
macht. Aber  das  Unternehmen  blieb  nicht  „sine  pena";  auf  der 
Rückkehr  („regredientes")  fielen  die  „impii"  „in  manus  fidelium", 
d.  h.  beim  Übergang  über  den  Chiese  fügten  ihnen  brescianische  und 
mantuanische3  Bauern  erheblichen  Schaden  zu.4  Diese  Schlappe 
fiel   nach  den  Ann.  Plac.   Ghib.   in  die  Woche  vom   26.  Juni  bis 


1  sieud  Hs.  —  2  Vgl.  meine  Geschichte  Konradins  S.  166.  — 

3  Ein  offenbar  an  die  Mantuaner  gerichtetes  Schreiben,  zum  Teil 
mit  denselben  Wendungen,  geht  in  der  Hs.  unmittelbar  vorauf.  — 

4  Ann.  Plac.  Ghib.,  Mon.  Germ.  SS.  XV11I,  522. 


Anhang.  69 

zum  2.  Juli.  Die  Bezeichnung  der  Kremonesen  als  „nova  proles 
dominica"  erklärt  sich  durch  ihren  erst  vor  kurzem  nach  langem 
Irregehen  erfolgten  Übertritt  zur  guelfischen  Partei.  Sie  werden 
ermahnt,  in  dieser  Stellung  zu  verharren  und  sich  nicht  „sinistro- 
rum  fictione  relatuum"  (die  drohende  Ankunft  Konradins  und  die 
ghibellinische  Gärung  in  ganz  Italien)  beirren  zu  lassen,  denn  in 
kurzem  wird  ein  päpstlicher  Legat  in  die  Lombardei  entsandt 
werden:  Erzbischof  Philipp  von  Ravenna,  der  seine  Vollmacht  am 
8.  Juli  erhielt.1  Etwa  um  dieselbe  Zeit  wird  der  Entwurf  ge- 
schrieben sein.  Er  konnte  offenbar  so  nicht  abgeschickt  werden, 
weil  inzwischen  neue  Nachrichten  eingetroffen  waren,  die  ihn  als 
teilweise  veraltet  erscheinen  ließen.  Auf  den  Handstreich  der 
Ghibellinen  war  der  Gegenschlag  erfolgt;  von  den  verbündeten 
guelfischen  Streitkräften  wurde  Boso  seit  dem  7.  Juli2  in  seiner 
Burg  belagert,  bald  darauf  wird  die  Kunde  davon  an  die  Kurie  nach 
Viterbo  gelangt  sein.  Dem  gegenüber  mußte  nun  die  unbedeutende 
Schlappe  am  Chiese  völlig  zurücktreten  und  verdiente  keine 
weitere  Erwähnung.  Daher  ist  in  der  Umarbeitung  diese  Stelle 
fortgelassen,  dagegen  wird  nun  im  Anfang  von  den  Feinden  ge- 
sagt „quos  in  manibus  vestris  divini  iudicii  virga  conclusit",  was 
sich  auf  die  Belagerung  von  Doara  bezieht,  und  der  kriegerische 
Erfolg  wird  nun  in  höheren  Tönen  gepriesen.  Die  beiden 
Fassungen,  die  etwa  als  verschiedene  Bearbeitungen  eines  Stil- 
künstlers in  den  der  fortschreitenden  Entwicklung  angepaßten 
Einzelheiten  sehr  auffällig  sein  würden,  .  finden  so  eine  voll- 
kommen ungezwungene  Erklärung,  die  uns  zugleich  darauf  hin- 
weist, daß  die  Sammlung  Richards  von  Pofi,  der  ja  selbst  Beamter 
der  päpstlichen  Kanzlei  war,  nicht  aus  den  Registerbänden  ge- 
schöpft ist,  was  sie  für  uns  heute  ziemlich  wertlos  machen  würde, 
sondern  im  wesentlichen  aus  aufbewahrten  Konzepten  entstanden 
sein  wird,  an  deren  Abfassung  er  zum  guten  Teil  selbst  beteiligt 
war.  —  Ein  ganz  ähnliches  Beispiel  von  Entwurf  und  Ausfertigung 
werden  wir  unter  Nr.  5  kennen  lernen. 

Alles  das  aber  trägt  gewiß  dazu  bei,  unser  Zutrauen  zu  den 
intimen  Kenntnissen  Richards  von  Pofi  zu  erhöhen.  Bei  den 
folgenden  Briefen  glaube  ich  daher  auch  nicht  in  jedem  Einzel- 
falle die  Echtheitsfrage  aufwerfen  zu  brauchen;  doch  schicke 
ich  zu  ihrer  Bestimmung  und  Erläuterung  einige  kurze  Be- 
merkungen voraus. 

i  B.-F.-W.  9797.  -  2  B.-F.-W.  14351  a. 


70  Anhang. 

1)  Der  Vorgang,  von  dem  das  Schreiben  Alexanders  IV.  handelt, 
fällt  zwar  zeitlich'  vor  die  oben  geschilderten  Ereignisse,  ist  aber 
für  Manfreds  Geschichte  von  Bedeutung  und  spielt  auch  in  den 
Briefen  Urbans  IV.  noch  eine  Rolle.  Obwohl  die  hier  überlieferte 
Namensform  „Buscanus"  von  der  sonst  bekannten,  aber  dem 
deutschen  Namen  auch  kaum  völlig  entsprechenden  „Bussarius" 
oder  „Bussarus"  abweicht,  kann  die  Beziehung  auf  diesen  Ge- 
sandten Konradins  und  seines  Vormunds  Ludwig  II.  von  Bayern 
kaum  zweifelhaft  sein.  Entstellungen  sind  bei  diesen  deutschen 
Namen  ja  überaus  häufig.  Auch  in  einem  Schreiben  Klemens'  IV. 
(Potthast  Reg.  Pont.  19  747)  findet  sich  die  abweichende  Form 
„Busardus",  in  einem  andern  Schriftstück  gar  „Bursim"  \  bei  Saba 
Malaspina  797 :  Bonscianus,  bei  Nicolaus  de  Carbio,  Vita  Inno- 
centii  IV.  c.  39:  Bursarius  (höchstwahrscheinlich  dieselbe  Persön- 
lichkeit). Einige  Pariser  Handschriften  des  Richard  von  Pofi  habe 
ich  daraufhin  eingesehen.  Zwei  von  ihnen  Codd.  Paris,  lat.  4166 
und  4168  haben:  „Tuscan.",  aber  die  viel  bessere  Handschrift  des 
Cod.  Paris,  lat.  14766  vom  Jahre  1286  bietet  „Ruscarii".  Hält  man 
das  mit  der  Durhamer  Überlieferung  zusammen,  so  darf  man  wohl 
vermuten,  daß  der  Name  in  der  Sammlung  ursprünglich  gelautet 
hat:  „Buscarius".  —  Hätten  wir  es  übrigens  mit  einer  andern  Per- 
sönlichkeit zu  tun,  so  müßte  es  befremden,  daß  sich  von  dieser 
offenbar  aufsehenerregenden  Mordtat  keine  Spur  in  den  uns 
bekannten  Papstbriefen  findet.  Was  sonst  in  dem  vorliegenden 
Schreiben  gesagt  wird,  spricht  durchaus  für  die  Annahme  der 
Identität.  Der  Mörder,  der  Römer  „Raullus  dictus  Surdus"  wird 
auch  in  einem  Briefe  Urbans  IV.  vom  31.  Oktober  12633  ebenso 
wie  hier  als  „vir  sanguinum"  bezeichnet.  In  letzter  Linie  wurde  die 
Schuld  freilich  von  Urban  IV.3,  den  tuscischen  Guelfen4,  Saba  Mal.  und 
der  Cron.  S.  Barthol.  (vgl.  oben  S.  1 1)  Manfred  beigemessen.  Bussarius 
war  eben  von  der  Kurie  zurückgekehrt;  dazu  paßt  vortrefflich  der 
Ausdruck  „quasi  de  nostris  sublatum  brachiis".  Auffallen  könnten 
die  warmen  Worte,  mit  denen  der  Papst  diesen  Todesfall  als  einen 
schweren  Schlag  für  ihn  selbst  und  die  Kirche  betrauert,  wenn  wir 
nicht  gerade  aus  dem  eben  genannten  Briefe  Urbans  IV.  wüßten,  daß 
der  Mörder  durch  seine  Tat  „ecclesiam  graviter  offendisse  et  im- 
mensam  eidem  iniuriam  intulisse  dinoscitur".    Derselbe  Brief  be- 


1  Vgl.  meine  Geschichte  Konradins  S.  25  Anm.  1.  —  2  Guiraud, 
Reg.  ord.  Nr.  726.  -  3  Vgl.  Ep.  sei.  III,  485  vom  26.  April  1262.  - 
4  Vgl.  B.-F.-W.  14142. 


Anhang.  71 

weist,  daß  die  Kurie  die  auch  hier  in  Aussicht  gestellte  Bestrafung 
an  dem  Täter,  dem  angeblichen  Werkzeuge  Manfreds,  nach  Kräften 
durchzuführen  suchte.1  —  Da  das  Schreiben  Alexanders  IV.  an 
mehrere  Personen  gerichtet  ist,  so  kann  es  nicht,  wie  die  ober- 
flächliche Überschrift  des  Stückes  will,  für  einen  „consanguineus" 
bestimmt  sein.  Die  Worte  am  Schlüsse:  „in  vestris  et  dominorum 
vestrorum  negotiis  feliciter  promovendis"  zeigt  vielmehr,  daß  es 
an  die  überlebenden  Gesandten,  etwa  nach  Florenz,  geschickt  ist. 
Von  diesen  Gesandten  ist  zwar  nur  einer  „Konrad  Kroff"  als 
solcher  bekannt,  daß  aber  in  dessen  Begleitung  noch  ein  oder 
mehrere  Edle  waren,  deren  Namen  etwa  in  der  über  die  Ermordung 
des  Bussarius  an  den  Papst  gesandten  Mitteilung  einen  Platz  fanden, 
ist  nur  wahrscheinlich;  die  in  dem  Schreiben  der  Florentiner 
Guelfen  genannten  Graf  Heinrich  von  Sparvaria  und  Roger  von 
Dragone  könnten  da  in  Betracht  kommen.2  Gerade  aber,  daß 
von  mehreren  „domini"  die  Rede  ist,  spricht  für  unsre  Annahme, 
denn  wie  viele  Gesandte  gibt  es,  die  im  Auftrage  mehrerer  Herren 
handeln?  In  unserm  Falle  aber,  auf  Konradin  und  Ludwig  II.  be- 
zogen, ist  die  Mehrzahl  durchaus  sachgemäß.  — 

Der  so  bestimmte  Brief  zeigt  uns,  daß  auch  nach  jener  Ge- 
sandtenermordung, wenigstens  auf  seiten  der  Kurie,  anscheinend 
volle  Geneigtheit  bestand,  die  Verhandlungen  mit  Konradin  wohl- 
wollend fortzuführen.  Für  die  Persönlichkeit  des  Bussarius,  den 
man  noch  nicht  recht  hinzubringen  weiß,  ist  das  „generis  nobili- 
tate  preclarum"  im  Anfang  bemerkenswert.  Übrigens  hatte  Richard 
von  Pofi  wohl  ein  besonderes  Interesse  daran,  hier  einmal  aus- 
nahmsweise einen  Brief  Alexanders  IV.  seiner  Sammlung  einzu- 
verleiben. Denn  sonstige  Privatbriefe  zeigen  ihn  uns  in  nahen 
Beziehungen  zu  den  römischen  Anibaldi,  wie  eine  genauere  Kenntnis 
seiner  Sammlung  ergeben  wird.  Raullus  Surdus  aber  war  nach 
Saba  Malaspina  ein  Neffe  Richards  Anibaldi,  des  Kardinaldiakons 
von  S.  Angelus. 

2)  Ein  Gebot  an  einen  päpstlichen  Legaten,  sizilische  Be- 
wohner, die  unter  der  kirchenfeindlichen  Regierung  des  letzten 
Herrschers  zu  leiden  hatten,  der  Gunst  des  jetzigen  Königs  zu 
empfehlen,  kann,  wenn  man  den  Bestand  der  Sammlung  in  Be- 
tracht zieht,  nur  von  Klemens  IV.  an  Radulf,  den  Bischof  von 
Albano,  gerichtet  sein,  der  am  15.  Februar  1266  zum  Legaten  für 


1  Vgl.  oben   S.  38  Anm.  3  betreffs  Octonelli.  -   -  B.-F.-W. 
14142. 


72  Anhang. 

das  Königreich  Sizilien  bestellt  wurde1  und  ibald  nach  Karls 
Eroberung  dort  eine  umfassende  Restitutionstätigkeit2  zugunsten 
aller  bisher  Verfolgten  oder  Verbannten  begann.  Da  diese  ihre 
Wünsche  bald  nach  dem  Regierungswechsel  vorgebracht  haben  wer- 
den, so  wird  auch  dies  Schreiben  noch  in  das  Jahr  1266  zu  setzen 
sein.  Die  darin  behandelten  Vorgänge  des  Aufstandes  von  Monte 
S.  Giuliano  bei  Trapani  von  1260  habe  ich  schon  oben  berührt. 

3)  Gerüchte  von  dem  wunderbaren  Auftreten  eines  Neben- 
buhlers Manfreds  in  Sizilien  weiß  ich  nicht  anders  als  auf  den 
Pseudo-Friedrich  zu  deuten,  da  etwa  an  die  Nachrichten  von  den 
ersten  Erfolgen  Karls  von  Anjou  nach  der  ganzen  Fassung  des 
Schreibens  gar  nicht  zu  denken  ist.  Der  Brief  wird  in  die  letzten 
Monate  des  Jahres  1261  fallen  und  gehört  dann  Urban  IV.  an,  da 
die  Sammlung  ja  vorwiegend  Papstbriefe  enthält,  und  Form  wie 
Inhalt  auf  einen  Papst  als  Absender  deuten.  Der  Empfänger  wird 
sich  nicht  bestimmen  lassen.  Beziehungen  des  Papstes  zu  Piazza, 
südlich  von  Castrogiovanni,  also  in  der  Nähe  des  sizilischen  Auf- 
standsgebietes, lassen  sich  aus  den  päpstlichen  Registern  zum 
25.  Oktober  1261  nachweisen3,  wie  auch  der  Bischof  von  Catania 
ein  Anhänger  des  Papstes  war.  Daß  Beziehungen  der  Auf- 
ständischen zur  römischen  Kirche  auch  sonst  wahrscheinlich  zu 
machen  sind,  habe  ich  oben  bereits  dargetan.  Jedenfalls  aber  hat 
die  durch  unser  Schreiben  "nachgewiesene  Unterstützung  des 
Pseudo-Friedrich  durch  Urban  IV.  einen  pikanten  Beigeschmack  und 
bringt  dem  Papste  unter  dem  moralischen  Gesichtspunkte  eben 
keinen  Ruhmestitel  ein. 

4)  Der  folgende  Brief  ist  in  dem  unvollständigen  Durhamer 
Kodex  nicht  enthalten;  ich  benutze  eine  alte  Abschrift  Thom.  D. 
Dolliners  (f  1839)  für  die  Monumenta  Germaniae  aus  einer  Wiener 
Handschrift4  mit  Kollation  einer  andern5,  die  mit  der  ersten  auf 
eine  gemeinsame  Quelle  zurückzugehen  scheint.  Daß  das  Stück 
an  Ludwig  den  Heiligen  von  Frankreich  gerichtet  ist,  leuchtet  ohne 
weiteres  ein.  Dieser  hat  sich  offenbar  beklagt,  daß  von  einem 
Aufruf  des  päpstlichen  Vorgängers  bezüglich  der  Tatarengefahr 
keine  Ausfertigung  in  seine  Hände  gelangt  sei.  Damit  ist  das 
Rundschreiben  Alexanders  IV.  an  die  Fürsten  und  Prälaten  Euro- 
pas vom  17.  November  1260  gemeint,  das  sie  zur  Entsendung  von 


1  B.-F.-W.  9643.  —  2  Vgl.  über  die  Bevollmächtigung  dazu  B.-F.- 
W.9652.  —  3  Guiraud,  Reg.ord.Nr.  18,19.  —  »Wiener Hofbibliothek 
Cod.  404  (Phil.  69)  s.  XIV.  -  5  Ebenda  Cod.  481  (Phil.  153)  s.  XIV. 


•' 


Anhang.  73 

Machtboten  an  die  Kurie  wegen  der  Tatarennot  auffordert1,  und 
das  u.  a.  auch  an  Ludwig  von  Frankreich  gerichtet  ist,  so  daß  Ur- 
ban  wohl  mit  Recht  Versehen  oder  Nachlässigkeit  der  über- 
mittelnden Boten  vermutet.  Durch  den  Tod  des  Papstes  fiel  der 
Plan  ins  Wasser,  das  Kardinalskollegium  mochte  mit  den  spärlichen 
Bevollmächtigten,  die  eintrafen,  nichts  Ernstliches  unternehmen.2 
Die  Klage  Ludwigs  führt  uns  jedenfalls  in  die  ersten  Zeiten  des 
Nachfolgers,  Urbans  IV.,  bald  nach  den  ersten  offiziellen  Be- 
grüßungen. Die  vorhandenen  Briefe  Urbans  an  Ludwig  aus  dieser 
Zeit  (Potth.  18135  ohne  Dat.,  18155  und  18156  vom  20.  und  21.  No- 
vember, 18196  vom  27.  Dezember  1261,  18202  undatiert)  geben 
uns  keinen  sicheren  Anhaltspunkt,  doch  wird  die  Bezeichnung 
„gegen  Ende  1261"  etwa  das  richtige  treffen.  Unter  allen  Um- 
ständen muß  der  Brief  vor  dem  5.  Juni  1262  (Potth.  18350)  ge- 
schrieben sein,  weil  damals  bereits  die  Sorgen  um  den  Untergang 
des  lateinischen  Kaisertums  und  dessen  mögliche  Wiederaufrich- 
tung die  Tatarengefahr,  wenn  sie  auch  in  den  päpstlichen  Briefen 
noch  gelegentlich  erwähnt  wird,  in  den  Hintergrund  geschoben 
hatten.  Im  weiteren  Verlaufe  berührt  das  Schreiben  auch  den 
Thronstreit  im  deutschen  Reiche  und  namentlich  die  Bemühungen 
Ludwigs  für  einen  Ausgleich  zwischen  der  Kurie  und  Manfred. 
Diese  Ausführungen  habe  ich  in  meiner  obigen  Darstellung  bereits 
verwendet  und  brauche  darum  hier  nicht  darauf  zurückzukommen. 
5)  Die  Durhamer  Handschrift  befindet  sich  auf  der  Rück- 
seite von  fol.  49  in  arger  Verwirrung.  Vermutlich  hat  in  der  Vor- 
lage ein  Blatt  gefehlt,  wodurch  Teile  von  zwei  Briefen  sinnlos 
zusammengefügt  sind.  Nur  der  Schluß  des  unter  Nr.  5  gedruckten 
Schreibens  ist  hier  deshalb  zu  finden.  Eine  ergänzende  Abschrift 
des  Stückes  aus  dem  Cod.  der  Pariser  Nationalbibliothek  lat.  14766 
(=  S.  Victor  273)  v.  J.  1286  besorgte  mir  Herr  L.  Pajot  in  Paris. 
Inhaltlich  deckt  sich  dieser  Brief  fast  vollständig  mit  dem  von  Kar- 
dinal Raynald  aus  einer  Handschrift  der  Vallicellana  in  seinen 
Annales  ecclesiastici  1262  §  17  herausgegebenen  Schreiben  Ur- 
bans an  König  Ludwig  von  Frankreich  von  etwa  Ende  Juli  12623, 
in  dem  der  Papst  dem  Könige  für  den  ihm  gemeldeten  Abbruch 
der  französischen  Heiratsverhandlungen  mit  Aragonien  nach  Be- 
kanntwerden der  Vermählung  Peters  mit  Manfreds  Tochter  jubeln- 
den  Dank   sagt.    Aber  bei  durchgehender   inhaltlicher   und   zum 


i  B.-F.-W.  9246.    -    2    Vgl.   Neues  Archiv  XXIV,   517 ff.  - 
Vgl.  B.-F.-W.  9291. 


74  Anhang. 

Teil  auch  wörtlicher  Übereinstimmung  bemerken  wir  in  der  Form 
doch  auch  starke  Abweichungen.  Es  ist  weder  ein  Auszug  aus 
dem  im  allgemeinen  volleren  und  pomphafteren  Texte  Raynalds, 
denn  es  finden  sich  einzelne  nicht  unwichtige  Zusätze,  noch  kann 
von  der  Umarbeitung  eines  Stilkünstlers  die  Rede  sein,  auch  nicht 
etwa  bei  Raynalds  Text  gegenüber  dem  unsrigen,  denn  dafür  er- 
scheinen die  mannigfachen  Umstellungen  und  Abänderungen  viel 
zu  planmäßig  und  sinnvoll.  Vielmehr  ist,  wie  ich  schon  oben  an- 
deutete, allein  die  Annahme  berechtigt,  daß  Richard  von  Pofi  uns 
auch  hier  einen  ersten  Entwurf  aufbewahrt  hat,  der  für  die  Aus- 
fertigung noch  einer  starken  Umarbeitung  unterzogen  wurde.  Im 
Verkehr  mit  dem  französischen  Könige  bedurfte  man  damals  einer 
ganz  besonders  gewählten  und  klug  bemessenen  Ausdrucksweise; 
da  wird  nicht  jeder  Entwurf  gleich  die  Zustimmung  des  Papstes 
gefunden  haben.  Durch  einen  Vergleich  der  beiden  Texte  gewinnen 
wir  so  einen  lehrreichen  Einblick  in  die  politischen  und  stilistischen 
Erwägungen,  die  der  Fertigstellung  eines  solchen  Schriftstückes 
an  der  römischen  Kurie  voraufgingen.  Wenn  es  etwa,  um  nur 
Wichtigeres  hervorzuheben,  in  unserm  Texte  heißt:  „nee  volebas, 
quod  idem  M[anfredus]  pretextu  talis  affinitatis  sibi  regium  fa- 
vorem  in  aliquo  vendicaret",  so  war  damit  die  geheime  Besorgnis 
des  Papstes:  politische  Stärkung  Manfreds  durch  irgendwelche, 
wenn  auch  nur  indirekte  verwandtschaftliche  Beziehungen  zum 
französischen  Königshause,  wohl  allzu  deutlich  zum  Ausdruck  ge- 
bracht. Ludwig  konnte  zu  leicht  aus  dieser  Wendung  entnehmen, 
wie  sehr  in  dem  Verhältnis  der  Kurie  zu  Manfred  die  weltlich-poli- 
tischen Interessen  die  rein  kirchlichen  überwogen,  und  das  im 
übrigen  ganz  auf  die  religiöse  Gemütsverfassung  des  Königs  be- 
rechnete Schreiben  konnte  schon  durch  eine  so  geringe  Ent- 
gleisung um  seine  Wirkung  gebracht  werden.  Daher  ist  die  Stelle 
in  der  Ausfertigung  fortgelassen  und  statt  dessen  die  wiederholte 
Exkommunikation  Manfreds,  die  irgendwelche  Beziehungen  zu  ihm 
verbiete,  besonders  hervorgehoben.  Außerdem  war  in  dem  Ent- 
wurf die  schmeichelnde  Lobpreisung  Ludwigs  als  des  einzigen 
Hortes  der  Kirche  noch  nicht  kräftig  genug  aufgetragen.  Die  Aus- 
fertigung ist  um  einen  ganzen  Abschnitt  derartigen  Inhalts  be- 
reichert, der  in  einem  Vergleich  Ludwigs- mit  Jesus  gipfelt:  wie  die 
Jünger  bei  der  Verklärung  Christi  (Matth.  17),  als  sie  ihre  Augen 
aufhüben,  niemand  sahen  denn  Jesum  allein,  so  spähen  Papst  und 
Kardinäle,  von  den  Sturmeswogen  umbrandet,  aufwärts  und  er- 
blicken nur  Ludwig  als  den  einzigen  kraftvollen  Schirmer  der  Kirche. 


Anhang.  75 

Das  mußte  auf  den  frommen  König  Eindruck  machen!  Indessen, 
wie  ich  bereits  oben  in  meiner  Darstellung  ausgeführt  habe,  schon 
zu  der  Zeit,  als  man  sich  so  in  der  päpstlichen  Kanzlei  mit  der  fein 
berechneten  Stilisierung  dieses  Schreibens  abmühte  und  sich  ge- 
wiß den  besten  Erfolg  davon  versprach,  hatte  Ludwig  nach  kurzem 
Schwanken,  das  eben  dem  Papste  zu  Ohren  gekommen  war,  auf 
die  beruhigenden  Versicherungen  des  aragonesischen  Königs  hin 
trotzdem  seine  Einwilligung  zum  Vollzuge  der  Ehe  gegeben.  So 
war  alle  Mühe  eitel. 

6)  Das  folgende  Schreiben,  auf  das  ich  in  meiner  Darstellung 
besonderes  Gewicht  lege,  steht  mit  dem  oben  besprochenen  vierten 
Briefe  in  so  naher  Beziehung,  und  Simonsfelds  Herausgabe1,  die 
nicht  jedem  gleich  zur  Hand  sein  wird,  ist  in  Bestimmung,  Da- 
tierung und  Beantwortung  der  Echtheitsfrage  so  unsicher,  dazu  auch 
textlich  noch  verbesserungsfähig,  daß  ich  das  Stück  hier  noch 
einmal  zum  Abdruck  bringen  möchte.  Unzweifelhaft  ist  es  der- 
selbe Brief,  dessen  Inhalt  in  einem  Schreiben  des  Exkaisers  Bal- 
duin  an  Manfred  vom  2.  Juli  1263 2  treffend  charakterisiert  wird 
mit  den  Worten :  „Excellentiae  vestrae  volumus  esse  notum,  quod 
cum  nos  redeuntes  de  Hispania  ad  partes  Franciae  venissemus, 
invenimus,  quod  dominus  rex  Franciae  receperat  a  curia  Romana 
litteras  et  rumores  querulos  de  vobis  plurimum  onerosos,  et  eidem 
domino  regi  mandaverant  aliqui,  quod  tractatus  pacis,  qui  inter 
vos  et  ecclesiam  tractabatur,  de  quo  idem  rex  roga/erat  et  pro 
bono  totius  christianitatis  laboraverat  erga  ipsos,  per  vos  reman- 
serat,  et  totum  illud,  quod  tractatum  fuerat,  ruperatis.  Manda- 
verunt  etiam,  quod  nee  voluntatem  habebatis,  quod  pax  fieret  nee 
affectum  et  quiequid  super  traetatu  praedicto  videbamini  facere, 
faciebatis  fraudulenter,  et  haec  erat  vestra  intentio,  ut  ecclesiam 
ipsam  possetis  deeipere,  et  mala  voluntas,  quam  habebatis  circa 
ecclesiam,  satis  fuerat  manifesta."  Unter  dem  unbestimmten  „ali- 
qui" verbirgt  sich  eben  der  Papst,  den  Balduin  nicht  offen  nennen 
will.  Das  Schreiben  ist  vermutlich  schon  im  April  1263  von  der 
Kurie  abgegangen.3  Daß  die  Bedenken  Simonsfelds  gegen  seine 
Echtheit  leicht  zu  beheben  sind,  und  der  Wortlaut  des  Stückes 
uns  über  die  Beziehungen  Urbans,  Manfreds  und  Ludwigs  noch 
wichtige  Aufschlüsse  gewährt,  wird  sich  aus  meiner  Darstellung 
ergeben  haben. 

'  Münchener  Sitzungsber.  1892,  S.  509.  -  2  B.-F.-W.  14204.  — 
3  So  auch  B.-F.-W.  14920. 


76  •  Anhang. 

7)  Ein  Verfolger  der  Kirche,  gegen  den  das  Kreuz  gepredigt 
wird,  ein  Sohn  Belials,  der  nach  der  römischen  Senatorvvürde 
strebt,  das  kann  in  jener  Zeit  nur  Manfred  sein.  Sein  Streben 
nach  der  Senatorwürde  tritt  seit  dem  Jahre  1261  hervor,  die  Kreuz- 
predigt aber  wird  erst  in  der  Not  des  Frühjahrs  1264  von  Urban  IV. 
im  ganzen  Kirchenstaate  angeordnet.  Einen  Auftrag  dazu  für  Rom 
und  seine  Umgebung  erhielt  am  27.  März  1264 l  der  Bischof  Thomas 
von  Bethlehem,  der  päpstliche  Vikar  in  der  Stadt,  und  mit  ihm 
diejenigen,  welche  er  für  geeignet  dazu  halten  würde  („ac  per 
alios,  quos  ad  hoc  ydoneos  esse  cognoveris").  Dieser  Auftrag 
ist  offenbar  das  im  Eingang  unseres  Schreibens  erwähnte  „man- 
datum  apostolicum".  Seitdem  trat  etwa  Anfang  Juni  1264  durch 
die  Truppendemonstrationen  Manfreds  an  der  kampanischen  und 
marsischen  Grenze  des  Kirchenstaats  aufs  neue  und  drohender 
als  je  die  Gefahr  eines  Umschwungs  im  Innern  Roms  hervor,  wo 
stets  eine  Partei  für  die  Senatur  des  sizilischen  Königs  gewirkt 
hatte.  Urban  schreibt  selbst  am  17.  Juli  1264  (Mart.  II,  83):  Man- 
fred habe  damals  an  die  Stadt  herankommen  wollen,  „ad  cuius 
turbationem  vehementius  aspirabat,  prout  ab  aliquibus  sibi  fuerat 
damnabili  praesumtione  promissum".  Diese  Gefahr  hat  ihn  nun, 
wohl  noch  im  Juni,  veranlaßt,  an  den  Bischof  von  Bethlehem  und 
die  andern  Kreuzprediger  in  der  Stadt,  über  deren  lobenswerte 
Tätigkeit  er  inzwischen  Bericht  erhalten  hatte,  die  dringende 
Mahnung  zu  richten,  diesem  inneren  Umschwünge  und  der  Sena- 
tur Manfreds  mit  allen  Kräften  entgegenzuarbeiten.  Daß  dies  die 
richtige  Deutung  des  Schreibens  ist,  geht  ferner  aus  der  Er- 
wähnung der  Angriffe  Manfreds  auf  den  Kirchenstaat  hervor,  die 
in  eben  diese  Zeit  fallen,  und  aus  einer  gewissen  Ähnlichkeit  der 
Ausdrücke  mit  dem  genannten  Mandat  an  den  Bischof  von  Beth- 
lehem. 

8)  Auf  das  Königreich  Sizilien,  das  unter  dem  Joche  der 
Tyrannei  seufzt,  also  zur  Zeit  Manfreds,  bezieht  sich  das  folgende 
Stück.  Ein  Großer  hat  einem  mächtigen  Edlen,  einem  Verwandten, 
wie  es  scheint,  des  Königs,  notgedrungen  und  aus  Furcht  be- 
wogen, seine  Besitzungen  verkaufen  müssen.  Vom  Papste  erbittet 
und  erlangt  er  nun  die  Kassierung  dieses  Verkaufs,  die  ihm  frei- 
lich wenig  nützen  wird,  solange  Manfreds  Herrschaft  dauert.  Nach 
dem  Bestände  der  Sammlung  ist  Urban  IV.  wohl  am  wahrschein- 
lichsten als  dieser  Papst  anzunehmen,  doch  kann  auch  Klemens  IV. 

1  Ep.  sei.  III,  578. 


Anhang.  77 

während  seines  ersten  Jahres  noch  in  Betracht  kommen,  und 
selbst  Alexander  IV.  in  seiner  letzten  Zeit  ist  nicht  völlig  aus- 
geschlossen. Das  Fehlen  aller  Namen  hindert  hier  leider  die  volle 
Verwertung  des  Stückes,  und  auch  eine  bestimmtere  Datierung 
würde  nur  dann  möglich  sein,  wenn  sich  etwa  eine  Ähnlichkeit 
des  Diktates  mit  anderen  Papstbriefen  finden  lassen  würde. 

9)  Die  folgenden  Briefe  habe  ich  hier  aufgenommen,  weil 
sie  uns  neue  Belehrung  über  das  Vorleben  Urbans  IV.  bieten ; 
durch  solche  Rückverweise  sind  sie  ohne  weiteres  als  Schreiben 
dieses  Papstes  kenntlich.  Zunächst  eine  Erinnerung  an  seine 
Tätigkeit  als  Kanonikus  in  Laon1,  wie  sie  ähnlich  und  mit  beson- 
derer Liebe  noch  öfter  in  seinen  Papstbriefen  wiederkehrt;  hier 
aber  besonders  deswegen  bemerkenswert,  weil  sie  auf  eine  da- 
malige Reise  des  Jakob  Pantaleon  an  den  französischen  Königs- 
hof anspielt,  von  der  bisher  nichts  bekannt  war.  Es  mochte  sich 
dabei  um  den  Streit  des  Kapitels  von  Laon  mit  dem  Grafen  En- 
guerran  III.  von  Coucy  handeln,  wegen  dessen  Urban  in  jener  Zeit 
zwei-  oder  dreimal  nach  Rom  gesandt  wurde.  Auch  zu  der  Zeit, 
in  die  unser  Schreiben  fällt,  befand  sich  das  Kapitel  von  Laon 
wieder  in  einem  Streit,  diesmal  mit  der  Bürgerschaft  von  Laon. 
Urban  suchte  alte  Beziehungen  zu  einer  einflußreichen  Persön- 
lichkeit bei  Hofe  zu  nutzen,  um  dem  Kapitel,  dessen  Sache  er, 
wie  er  sagt,  als  seine  eigene  betrachtete,  bei  König  Ludwig  und 
seinen  Räten  zum  Rechte  zu  verhelfen.  Diese  Persönlichkeit,  ein 
erwählter  Bischof  oder  Erzbischof,  dessen  Konsekration  noch  zur 
Entscheidung  stand,  ließe  sich  vielleicht  bei  weiterem  Nachspüren 
in  den  Registerbänden  noch  mit  einiger  Wahrscheinlichkeit  er- 
mitteln, doch  liegt  das  meiner  Aufgabe  zu  fern,  um  viel  Zeit  darauf 
zu  verwenden.  Indes  kann  man  den  Brief  zeitlich  mit  annähernder 
Sicherheit  bestimmen.  Denn  was  den  Kardinal  betrifft,  der  den 
Erwählten  von  den  ehrlichen  Bemühungen  des  Papstes  in  seiner 
Sache  überzeugen  soll,  so  könnte  man  zwar  an  den  Kardinal- 
bischof Guido  von  Sabina  denken,  der  am  22.  November  1263 
(Potth.  18718)  als  Legat  nach  England  geschickt  wurde  und  seinen 
Weg  natürlich  über  Frankreich  nehmen  mußte.  Wahrscheinlicher 
aber  ist  doch  die  Beziehung  auf  den  Kardinalpriester  Simon  von 
S.  Caecilia,  dessen  Entsendung  an  den  französischen  Königshof  im 
Mai  1264  in  meiner  obigen  Darstellung  berührt  worden   ist.    Der 


i  Vgl.  darüber  im  einzelnen  Sievert,    Rom.  Quartalschr.  X, 
458  ff. 


78  Anhang. 

Brief  würde  danach  in  die  letzten  Monate  Urbans:  Mai  bis  Sep- 
tember 1264  fallen. 

Es  folgen  drei  Briefe  Urbans,  die  sich  auf  seine  uns  nur 
wenig  bekannte  Tätigkeit  als  Patriarch  von  Jerusalem  (1255 — 1261) 1 
zurückbeziehen  und  alle  in  die  erste  Zeit  seines  Pontifikates  zu 
setzen  sind: 

10)  Das  Schreiben  an  die  Äbtissin  und  den  Konvent  von 
S.  Lazarus  zu  Bethanien  wird  annähernd  mit  dem  17.  September 
1261  zu  datieren  sein  und  findet  durch  den  Hinweis  auf  die  an 
diesem  Tage  in  gleicher  Angelegenheit  erlassene  und  in  das  Re- 
gister eingetragene  Urkunde  bei  Guiraud,  Reg.  ord.  Nr.  15  sowie 
die  Bemerkungen  von  Sievert  S.  145  ff.  darüber  völlig  ausreichende 
Erklärung. 

11)  Nach  dem  Fortsetzer  der  Kreuzzugsgeschichte  des  Wil- 
helm von  Tyrus  war  die  von  Alexander  IV.  vollzogene  Über- 
tragung jenes  Klosters  an  den  Johanniterorden  für  den  Patriarchen 
Jakob  mehr  nur  ein  Vorwand  für  seine  Reise  an  die  römische 
Kurie.  Der  wahre  Grund  sei  die  Spannung  mit  dem  eigentlich 
unter  ihm  stehenden,  aber  als  Legat  ihm  übergeordneten  Bischof 
Thomas  von  Bethlehem  gewesen.2  Sievert  läßt  diese  Angabe  auf 
sich  beruhen,  da  eine  urkundliche  Bestätigung  dafür  fehle.  Diese 
erhalten  wir  nun  in  dem  unten  mitgeteilten  Briefe  Urbans,  der 
zweifellos  bald  nach  seinem  Amtsantritt  an  Bischof  Thomas  von 
Bethlehem  gerichtet  ist,  um  diesem  zu  versichern,  daß  er  ihm  die 
alte  Zwietracht  und  die  Reibungen  zwischen  ihnen  nun  in  keiner 
Weise  mehr  nachtrage;  denn  damals  sei  er  der  Vertreter  der  Rechte 
einer  besonderen  Kirche  gewesen,  jetzt  aber  sei  er  der  Richter 
aller  geworden,  der  jedem  einzelnen  sein  Maß  von  Gerechtigkeit 
zukommen  lasse. 

12)  Handelt  es  sich  hier  um  das  Auslöschen  alter  Feindschaft, 
so  wird  in  einem  dritten  auf  Urbans  Patriarchatszeit  bezüglichen 


1  Vgl.  darüber  Sievert,  Rom.  Quartalschr.  XII,  137  ff. 

2  Vgl.  Contin.  Guil.  Tyr.  bei  Migne  Patrol.  lat.  201  col.  1044: 
„Apres  cele  guerre  vint  en  Acre  legat  frere  Thomas  de  Lantil 
evesque  de  Bethleem,  et  par  despit  de  ce  que  eil  qui  devoit  (de- 
voient,  Migne)  estre  desous  lui  vint  legat  de  sor  lui,  s'en  parti  il 
de  Surie  et  s'en  ala  ä  la  cour  de  Rome,  mes  il  trouva  aueune 
autre  achaison.  Car  il  fist  entendant  as  gens,  qu'il  s'en  aloit  por 
faire  rapeller  le  don  que  le  pape  Alixandre  avoit  fait  de  S.  Lazare 
de  Bethanie  ä  l'Ospital  S.  Johan." 


Anhang.  79 

Briefe  die  Erinnerung  an  frühere  wertvolle  Dienste  sowohl  im 
heiligen  Lande  als  an  der  römischen  Kurie  lebendig  erhalten,  und 
die  Empfänger  —  denn  der  Plural  der  Anrede  weist  auf  eine 
kirchliche  Gemeinschaft  (etwa  einen  der  Ritterorden?)  hin,  nicht 
auf  einen  „amicus",  wie  die  Überschrift  will  —  werden  nun  der 
besonderen  Gunst  des  Papstes  versichert.  Daß  auch  dies  Schreiben 
ganz  in  den  Anfang  von  Urbans  Pontifikat  zu  setzen  ist,  geht  aus 
den  Worten  hervor:  „quibus  hactenus,  cum  regimini  Jerosoli- 
mitanae  preeramus  ecclesie,  —  (nos)  obsequiis  honorastis".  Eine 
genauere  Bestimmung  ist  mangels  aller  Anhaltspunkte  vorderhand 
leider  nicht  möglich. 

13)  Zum  Schluß  füge  ich  noch  einen  Brief  hinzu,  der  nur 
durch  seinen  Absender  Papst  Urban  IV.,  nicht  seinem  Inhalt  nach, 
hierher  gehört,  der  aber  wegen  seiner  Beziehung  auf  deutsche, 
insbesondere  kölnische  Angelegenheiten  immerhin  willkommen 
sein  wird.  Es  ist  das  Schreiben  an  den  Erzbischof  Engelbert  II. 
von  Köln,  das  in  einem  Mandat  Urbans  IV.  vom  27.  Januar  1264 
(Ep.  sei.  III,  563)  mit  den  Worten  „Unde  nos  eidem  archiepiscopo 
nostris  dedimus  litteris  firmiter  in  preceptis"  etc.  erwähnt  wird 
und  bisher  nicht  bekannt  war.  Da  das  Schreiben  mit  jenem  ge- 
druckten zum  großen  Teile  wörtlich  übereinstimmt,  so  bedarf  es 
nur  eines  Hinweises  auf  die  von  Rodenberg  dort  in  den  An- 
merkungen hinzugefügten  Erläuterungen.  Trotz  Empfang  dieses 
Schreibens  hat  Engelbert  II.  dem  päpstlichen  Befehl  nicht  ge- 
horcht, ist  von  dem  Bischof  von  Lüttich  für  suspendiert  erklärt, 
und  der  vom  Papste  begünstigte  Propst  Arnold  hat  sich  nun  an 
die  Kurie  gewandt  und  Urbans  Mandat  vom  27.  Januar  1264  er- 
wirkt. Der  Befehl  an  den  Erzbischof  wird  daher  geraume  Zeit 
vor  diesem  Datum  erlassen  sein. 


1. 

Papst  Alexander  IV.  spricht  den  überlebenden  Gesandten  Konradins 
und  Ludwigs  II.  von  Bayern  sein  Beileid  ^u  der  Ermordung  des  Konrad 
Bussarius  aus,  stellt  strenge  Bestrafung  des  Tälers  und  für  fernere  Ver- 
handlungen geneigtes  Entgegenkommen  in  Aussicht. 

Subiaco  (?),  etwa  August  1260. 

Cod.  Dunelm.  C  IV,  24  fol.  46*  col.  2} 

1  Überschrift:  Turbatur  dominus  papa  scelus  commissum  de 
occisione  cuiusdam  et  consolatur  consanguineum. 


80  Anhang. 

De  nefando  scelere  nuper  in  personam  quondam  Buscarii1 
a  ßelial  filio,  viro  sanguinum,  perpetrato  gravi  sunt  viscera  nostra 
commotione  turbata  et  multiplicis  doloris.  acerbitate  commota, 
dum  in  eo  magne  devotionis  filium,  generis  nobilitate  preclarum, 
virtute  preditum  strenuitatis  ac  industrie  titulis  decoratum  conspi- 
cimus  quasi  de  nostris  sublatum  brachiis2  perdidisse.  Licet  autem 
ex  vi  doloris,  nee  mirum,  casum  eius  miserabilem  defleamus,  dum 
tarnen  nostram  et  ecclesie  confusionem  attendimus,  in  quorum 
obprobrium  perfidus  ille  Sathan  tarn  horrendi  sceleris  immanitatem 
exereuit,  graves  in  animo  punetiones  meroris  immensitate  senti- 
mus.  lllud  etiam  mentem  nostram  quam  plurimum  incitat  ad  do- 
lendum,  quod  dum  tantum  virum  deploratis  amissum  et  in  patrati 
mali  iuxta  condicionis  humane3  morem  severitate  pensatis,  qua- 
dam  non  modica,  immo  multa  iacere  desolatione  prostrata  vestra 
precordia  contemplamus.  In  quo  siquidem  paterno  vobis  com- 
patientes  affectu,  vobiscum  ydemptitate  doloris  affligimur4  et  eadem, 
qua  lesi  estis,  offensa  reputamus  nos  similiter  esse  lesos.  Ad 
quam  utique,  sicut5  decet  ac  expedit,  ulciscendam  sie6  intendimus 
apponere  manum  apostolice  potestatis,  ut7  dinoscatur  apertius 
sceleris  acerbitatem  nos  acerrime  pupugisse8  usque  interius  ad 
medullas.  Quocirca,  dilecti  in  Domino  filii,  considerantes  non 
esse  quomodocumque9  reparandum  dolore,  quod  aeeidit,  providam 
gerite,  quesumus,  modestiam  in  lamentis,  habituri  tanquam  viri 
prudentes  consolamen  in  illo,  qui  potenter  aufert,  quod  liberaliter 
exhibet,  et  qui  nonnunquam  de  non  expeetata  salute  solet  in  se 
sperantibus  clementi  consilio  providere.  Confortemini  igitur  et 
habete  dignam  in  adversitate10  constantiam;  erigantur  animi  vestri 
merore  depressi,  vigorem  solitum  resumpturi,  nam  sedem  aposto- 
licam  in  vestris  et  dominorum  vestrorum  negotiis  feliciter  promo- 
vendis  invenietis  propitiam,  favorabilem  et  benignam. 

2. 

Papst  Klemens  IV.  trägt  dem  Kardinalbischof  Radulf  von  Albano, 
seinem  Legaten  für  das  Königreich  Sizilien,  auf,  er  möge  das  Anliegen 
der  noch  überlebenden  einstigen  Bewohner  von  Monte  S.  Giuliano  bei  Tra- 
pani,  die  nach  ihrem  auf  Anregung  Papst  Alexanders  IV.  unternommenen, 
aber  mißglückten  Aufstande  von  1260  von  Manfred  in  ungesunde  Gegen- 

1  Buscani  Hs.  —  2  Vgl.  oben  S.  70.  —  3  humanum  Hs.  — 
4  aifligimus  Hs.  —  5  sieud  Hs.  —  6  sieud  Hs.  —  7  am  Rande  v.  spät. 
Hd.  —  8  pupigisse  Hs.  —  9  quomodoque  Hs.  —  10  adversitatem  Hs. 


Anhang.  81 

den  verpflanzt  seien,  nunmehr  aber  in  ihre  Heimal  zurückzukehren  wünschten, 

bei  König  Karl  I.  von  Sizilien  befürworten. 
Viterbo(7),  etwa  1266. 
Cod.  Dunelm.  C  IV,  24  fol.  13  col.  i.1 

Legato.  Nuper  universitas  hominum  devota  nobis  insi- 
nuatione  monstrarant,  quod  ipsi  dudum  positi  sub  servili  iugo 
quondam  [Manfredi]  persecutoris2  ecclesie  propter  devotionem, 
quam  gerebant  ad  ipsam,  ipsius  dominium  affectantes,  ad  requisi- 
tionem  [Alexandri]  predecessoris  nostri  potenter  contra  persecu- 
torem  eundem  rebellare  curarunt,  eidem  ecclesie  devotis  animis 
adherendo.  Propter  quod  idem  persecutor  exercitu  congregato 
ipsos  obsedit  et  longi  spatio  temporis  dira  tenuit  obsidione  con- 
strictos,  et  tandem  ipsi  resistere  nequeuntes,  cum  nullum  eis  auxi- 
lium  preberetur,  fuerunt  miserabiliter  expungnati.  Quorum  non- 
nullos  dictus  persecutor,  non  parcens  sexui,  ordini  vel  etati,  sus- 
pendi  patibulo,  quosdam  orbari  lumine,  multos  vero  ex  aliis 
diversorum  generibus  fecit  tormentorum  affligi  nee  hiis  contentus 
reliquos  eorum,  quos  illius  immanitas  morti  non  tradidit,  ad  di- 
versa  et  infima  loca  transmisit3.  Quorum  quamplures  propter  in- 
temperiem  aeris  sunt  ibidem  humanis  rebus  exempti.  Cum  autem 
residui  predictorum  hominum,  quos  de  huiusmodi  periculis  mise- 
ratio  divine  pietatis  eduxit,  ad  solum  et  bona  propria  redire  desi- 
derent  et  sperent  in  hac  parte  sedis  apostolice  presidiis  adiuvari, 
mandamus,  quatinus  regi  premissa  prudenter  exponens  interponas 
apud  eum,  sicut4  honeste  poteris,  partes  tuas,  ut  super  hoc  desi- 
deriis  predictorum  hominum  regium  prebeat  clementer  assensum, 
sicut4  viderit  expedire. 

3. 

Urban  IV.  teilt  einem  Geistlichen  die  Gerüchte  von  der  Erhebung  des 
Pseudo-Friedrich  in  Sizilien  gegen  Manfred  mit  und  befiehlt  ihm,  sich  per- 
sönlich von  der  Wahrheit  derselben   {u  überzeugen,  den  Empörer  %u  fer- 


1  Überschrift:  Quod  habeat  commendatos  homines  Montis 
Trapani.  —  2  persequtoris  hier  u.  sonst  Hs.  —  3  Siba  Mal.  804  schreibt 
darüber:  De  cuius  minutis  (andre  Lesart:  montis)  incolis  iussit  rex 
construi  civitatem  novam,  quae  vocatur  Regalis  prope  Bonreparium, 
in  loco  videlicet,  ubi  veteris  civitatis  Apollinis  vestigia  subsiste- 
bant.  Eine  sichere  Bestimmung  dieser  Örtlichkeit  ist  mir  noch  nicht  ge- 
lungen. —  4  sieud  Hs. 

H  a  m  p  e ,  Urban  IV.  und  Manfred.  6 


82  Anhang. 

nerem  Widerstände  %u  ermuntern  und  ihm  die  Unterstützung  der  Kirche 
in  Aussicht  %u  stellen. 

Viterbo,  Ende  1261. 

Cod.  Dunelm.  C  IV,  24  fol.  40  col.  1. ' 

De  Scicilie  partibus  novi  respersi  rumores  ad  nostrum  per- 
venerunt  auditum,  in  quibus  percepimus,  quod  in  eisdem  partibus 
manus  Domini  mirabiliter  operatur.  Cum  enim  iniquitatis  filius 
Manfredus  quondam  princeps  Tarentinus,  qui  fedus  cum  Belial  pe- 
pigisse  dinoscitur,  ecclesiam  multipliciter  offenderit  nisusque  fuerit 
libertatem  ecclesiasticam2  conculcare,  divina  Providentia  Dei  fa- 
mulum,  ecclesie  devotum,  dicti  Manfredi  emulum3  in  Scicilia  sus- 
citavit,  qui  Christi  causam  amplectens  et  ecclesie4  negotium  per 
se  ipsum  assumens  gerit  prelia  seque  liberaliter  et  ferventer  ex- 
ponit  pro  Dei  reverentia  et  conservatione  libertatis  eiusdem  circa 
dictum  negotium  promovendum.  Unde  cum  ex  hoc  letemur  et 
exultemus  in  domino  Deo  nostro,  a  quo  miraculose  factum  est 
istud,  volumus  et  mandamus,  quatinus  ad  easdem  partes  te  per- 
sonaliter conferens  inquiras  et  videas,  si  premissa  veritate  nitan- 
tur,  et  si  ea  sie  esse  compereris,  ut  feruntur,  predictum  studiosis 
induetionibus  exorteris,  ut  ipsum  negotium,  quod  tarn  laudabiliter 
inchoavit,  salubriter  prosequatur.  Nos  enim  intendimus  sibi  fer- 
venter assistere  ac  de  celeri  et  oportuno  auxilio  dante  Domino 
providere,  ita  quod  nomen  eius  exaltetur  in  gentibus  et  quieun- 
que  ipsum  imitati  fuerint,  quietis  optate  gratia  perfruantur. 

4. 

Papst  Urban  IV.  entschuldigt  es  dem  Könige  Ludwig  IX.  von  Frank- 
reich gegenüber  als  ein  Versehen,  wenn  jener  kein  Schreiben  seines  Vor- 
gängers Alexander  IV.  in  Sachen  der  Tatarengefahr  erhalten  habe,  weist 
auf  seine  und  der  Kardinäle  Bemühungen  %ur  Erledigung  des  deutschen 
Thronstreites  hin,  und  lehnt  des  Königs  Erbieten  \u  einer  Friedensvermitt- 
lung ^wischen  der  Kirche  und  Manfred  höflich  ab. 

Viterbo,  etwa  Ende  1261. 

Cod.  bibl.  Caes.  Vinddbon.  404  (philol.  6y)  fol.  ji  (=  1);  Cod. 
bibl.  Caes.   Vindobon.  481  (philol.  153)  fol.  iyov  (=  2j.b 

Plenis  in  Domino  gaudiis  exultamus  et  plenitudinem  tibi  gra- 
tiarum  exolvimus,  quod  te6  seeundum  cor  nostrum  filium  devo- 

1  Überschrift:  Committitur,  ut  inquiratur  de  rumoribus,  qui 
feruntur.  —  2  ecclesiam  Hs.  —  3  ennulum  Hs.  —  4  eclesie  Hs.  — 
6  Überschrift:  Scribitur  regi,  quod  opponat  (apponat  1)  se  contra 
Tartaros.  —  6  fehlt  2. 


Anhang.  83 

tionis  habentes,  ubi  pro  quieto  statu  fidelium  profundis  cogitationi- 
bus  in  continuas  vigilias  excitamur,  in  te  secure  quiescimus  ve- 
lut  in  alto  robustoque  matris  ecclesie  membro  ac '  stabili  fidei 
firmamento.  Tu  quidem  orthodoxe  religionis  cultor  eximius,  tu 
pugil  ecclesie  strenuus,  tu  ipsam  odientium2  vel  non  reverentium 
emulus,  tu3  pacis  amator  inclitus,  pacis  cultor  egregius  et  pacem 
persequentium  inimicus.  Sic  progenitorum  tuorum  gesta  recolenda 
prosequeris  et  eorum  vestigia  meritorum  studiis  imitaris,  quod 
singularis  haberis  inter  ceteros  principes  orbis  terre  catholicos4 
habentes  ad  Deum  et  sedem  apostolicam  reverentiam  filialem. 
Seimus  enim,  quod  a  tue  primordio  iuventutis,  dum  patrie  suberas 
potestati,  exaltationem  ecclesie  velut  eius  specialis  alumpnus  pro- 
movere  sollicite5  studuisti,  et  tandem  positus  extra  ipsius  limites6 
potestatis,  iuvando  dietam  ecclesiam  et7  fideles  Dei,  eius  negotium 
agi  desiderans,  ferventi  animo,  potenti  brachio  et  frequenti8  exer- 
citio,  nullis  parcendo  laboribus,  propriam9  et  tuorum  exposuisti 
personas  pro  defensione  fidei  et10  ecclesie  libertatis.  Numquid 
taliadissimulanda  sunt11  etperempni  memorie  nonhabenda12?  Sunt 
eure  minoris  opera,  quod  ea  diligenter  apostolica  Providentia  non 
attendat?  Et  an  tepescit  pie13  matris  affectus  circa  predilectum 
filium  intra14  materna  precordia  recumbentem?  Absit,  fili  karis- 
sime15,  ut  oblivionis  deleantur16  ineuria,  que  scribi  perempniter 
in  paterni  pectoris  sacrario  meruerunt. 17  Et  ideo,  quesumus,  fuisse 
non  arbitreris18  omissum,  quod  [Alexander]  predecessor  noster 
tibi,  dum  ageretur  de  Tartarorum  negotio,  non  scripsisset,  immo 
forsitan  fuit  in  culpa,  quod  magis  credendum  est,  impedimentum 
vel  negligentia  nuntiorum,  per  quos  regie  serenitati  super  hoc 
apostolice  littere  mittebantur.  Nam  ad19  resistendum  eorum  cona- 
tibus  eras  tanto  specialius  requirendus  et  efficacius  exhortandus20, 
quanto  potius  in  te,  qui  primos  hostium21  reprimebas  insultus, 
vires  conflari22  fidelium  oportebat.  Ideoque  rogamus,  quatenus 
pro23  reverentia  redemptoris  contra  feritatem  Tartaricam,  qua 
patria  celestis  offenditur  et  orbis  versatur  angustiis,  regia  magna- 


1  et  2.  —  2  inobedientium  /.   —  3  fehlt  i.  —  4  orb.  t.  cath. 
princ.  i.  —  6  solicite  1,2.  —  6  limina  /.  —  7  fehlt  2.  —  8  ferventi  2. 

—  9  tuam  2.  —  10  nee  non  2.  —  n  fehlt  1.  —  12  hier  kein  Satz- 
schluß 1.  —  13  fehlt  1.  —  u  inter  /.  —  15  Absit  enim  kar.  fili  2.  — 
16  deleatur  2.  —  17  ineuria  —  meruerunt  fehlt  2.  —  1S  arbitraberis  2. 

—  19  si  2.  —  20  et  efficacius  exhortandus  fehlt  in  1.  —  21  hodie  /. 

—  22  So  1,2;   in  2  am  Rande  mit  and.  Tinte:  confortari.  —  23  fehlt  1. 

6* 


84  Anhang. 

nimitate  consurgens,  gregem  dominicum,  populum  videlicet  Chri- 
stiane professionis,  a  tante  cladis  casibus,  Christi  pietate  previa, 
tuearis,  ut1  te  murum  inexpugnabilem  sub  divine  velamento  dex- 
tere  constitutum  nequeant  hostiles  incursus  abrumpere,  quin  immo 
sub  tue  virtutis  potentia2  divina  faciente  3  dementia  deprimantur. 
Super  quo4  nos  et  fratres  nostri,  si5  fuerit  ex  alto  permissum,  in- 
tenta  sollicitudine6  cordis  et  animi  auxilium  et  consilium  appo- 
nemus7. 

Circa  negotium  autem  imperii,  de  quo  fecerunt  tue  littere 
mentionem,  nostra  et  eorundem  fratrum  intentio  cotidiana  versa- 
tur,  curas  assiduas  agimus  et  vigiles  operas  adhibemus,  ut  ipsum 
feliciter  ad  divini  nominis  laudem  et  gloriam8,  honorem  sancte 
matris  ecclesie,  pacem  catholicorum  principum  et  statum  fidelium 
prosperum  iuxta9  desideria  Deo  propitio  consummetur.10 

Super  eo  vero,  quod  tanquam  rex  pacificus  et  princeps  de- 
votissimus2  ad  reformandum  pacem  inter  ecclesiam  et  M[anfre- 
dum]  olim  principem11  Tarentinum  interponere  partes  tuas  effica- 
citer  intendebas,  supplicans,  ut  habendi 12  super  hoc  tractatum  .  . 
nuntio  tuo  licentiam  preberemus,  multe  laudis  attolli  preconio 
meruisti,  et  nos13  tue  mentis  intima  cognoscentes  condignas  gra- 
tiarum  tibi  referimus  actiones,  cum  affectu  filiali  desideres14,  que- 
cunque  consideras15  ecclesie  profutura.  Verum  quia  diversis  et 
variis  tractatibus  habitis  illius  dure  cervicis  acerbitas  et  asperitatis 
nodose  protervitas  nullius  potuit  aspersione  dulcedinis  emolliri16, 
sed  tanquam  obstinatus  de  malo  labens  in  peius,  quanto  dicte  sedis 
benignitas17  affluentis  ubera  misericordie  sibi  liberalius  obtulit,  tanto 
factus  rigidior  viam  salutis  obtusis  intelligentie  sensibus  aspernatur 1S, 
non  putantes  verisimiliter  utile  dictum  nuntium  huiusmodi  tractatibus 
fatigari,  sibi  licentiam  in  hac  parte  non  dedimus,  nee  denegavimus 
postulatam 19,  sed  id  sue  probitatis  arbitrio  duximus  relinquendum. 

5. 

Papst  Urban  IV.  belobt  den  König  Ludwig  IX.  von  Frankreich  da- 
für, daß   er,  wie   er   nach   seiner  Übersiedlung   von  Viterbo   nach  Monte- 


1  et  2.  —  -  fehlt  2.  —  8  So  i,  2 ;  vgl.  S.  92.  -  4  Insuper  2.  — 
5  quanto  /.  —  6  solic.  1,2.  —  7  opponemus  /.  —  8  gloriam  et  2.  — 
9  folgt  nostra  2.  —  10  consumetur  1,2.  —  "  principem  olim  /.  — 
12  huiusmodi  1.  —  13  nos  et  2.  —  14  consideres  2.  —  15  desideras  /; 
consideres  am  Rande  v.  and.  Hd.  verbessert  in  fuerint  in  posterum  2. 

—  16emoliri  1,2.  —  17  benignitatis  /.  —  18  Vgl.  dieselben  Worte  in  Nr.  6. 

—  19  postulatum  /. 


Anhang.  85 

fiascone  vernommen  habe,  die  Verhandlung  über  die  Verheiratung  seines 
Sohnes  Philipp  mit  einer  Tochter  des  Königs  Jakob  I.  von  Aragonien  so- 
gleich abgebrochen  habe,  als  er  hörte,  daß  dieser  eine  Tochter  Manfreds 
mit  seinem  Sohne  Peter  verheiratet  hätte. 

Moniefiascone,  bald  nach  dem  24.  Juli  1262  (Entwurf). 

Cod.  Dunelm.  C  IV,  24  fol.  49  V  coi  If  en(j}äU  nur  den  Schluß 
(=  D);  Cod.  Paris,  lat.  14766  fol.  244^  (=  P).  Vgl.  die  inhaltlich 
übereinstimmende,  in  der  Form  stark  abweichende  Ausfertigung  bei  Ray- 
nald,  Ann.  eccl.  1262  §  ij  (B.-F.-W.  9291);  die  Übereinstimmungen  mit 
ihr  sind  durch  Sperrdruck  gekennzeichnet. * 

Estivi2  caumatis  aliquandiu  [vitaturi3]  calorem  ad  cas- 
trum  Montisflasconis,  quod  est  ecclesie  Romane  speciale 
demanium4,  ubi  serenis5  aure  flatibus  aeris  temperies  enutritur, 
recedere  de  Viterbio  proponentes6,  per  [dilectum  filium]  nobi- 
lem  [virum  Johannem  de  Valencenis7]  quasdam  litteras,  ut  in 
eis  mentis  nostre  considerares  affectum8,  tibi  cum  desiderio 
mittebamus.  Delectamur  enim,  cum  tue  serenitati  scripta  diri- 
gimus  nostra  aut9  cum  nos  contingit  tuarum  litterarum  oraculis 
visitari.  Illud  quidem  ex  utrisque  consurgit,  quod  animus  noster, 
qui  circa  tui  contemplationem  assidua  meditatione  versatur,  sie 
contemplando  maiori  nimirum  ioeunditate  repletur.  Cum  autem 
ad  idem  castrum  nos  divina  dementia  perduxisset,  felices  audi- 
vimus  de  tua  sospitate  rumores,  ingenti  exultatione  letantes, 
quod  honoribus  matris  ecclesie  tamquam  filius  benedic- 
tionis10,  zelator  eximius  maternis  affectibus  verbi,  cordis 
et  operis  promptitudine  te  conformas11,  dirigens  ad  omnia 
seeundum  ipsius  matris  beneplacitum  vota  tua.  Ex  eo  12  namque 
plus  animo  psallimus13  quam  litteris  exprimamus,  quod, 
cum  de  contrahendo  matrimonio  inter  .  .  natum  tuum14  et 
filiam15  regis16  Aragonum  traetaretur  tuque  personaliter  ad 
certum  locum  ob  id  specialiter,  ut  aeeepimus,  te  transferres,  com- 
perto,  quod  idem  rex  filium  suum  nate  M[anfredi]  quon- 
dam    prineipis  Tarentini,   persecutoris   ecclesie   mani- 


1  Überschrift:  Significatur  recessus  pape  de  certo  loco  et  tran- 
situs  ad  certum  locum  P;  fehlt  D.  —  2  Extivi  P.  —  3  So  oder  ähnlich 
wird  man  ergänzen  müssen.  —  4  demandamentum  P.  —  s  So  wohl 
statt  terrenis  P.  —  6  folgt  et  P.  —  7  So  nach  der  Ausfertigung  ^u  er- 
gänzen. —  8  affatim  P.  —  9  aliter  P.  —  10  benedicationis  P.  — 
11  reconformans  statt  te  conformas  P.  —  I:  ea  P.  —  13  psalimus  P. 
—    14  Philipp.  —  is  Isabella.  —   16  Jakob  I. 


86  Anhang. 

festi,  matrimonialiter  copularat,  ab  huiusmodi  tractatu 
resiliens  hoc  salubre  verbum,  hoc  acceptum  Deo  et  nobis 
eloquium  in  medium  produxisti,  quod  nunquam  alicui  velles 
amicitia  vel  affinitate  coniungi,  qui1  tantum  persecutorem2 
et  inimicum  ecclesie  amicum3  sibi  fecerit  vel  affinem,  nee  vole- 
bas,  quod  idem  M[anfredus]  pretextu  talis  affinitatis  sibi  regium4 
favorem  in  aliquo  vendicaret.  Utinam  scires,  fili  carissime,  cum 
quanta  verbum  huiusmodi  fuit  a  nobis  et  fratribus  nostris 
ioeunditate  suseeptum!  Profecto  exultares  in  Domino,  quod 
nobis  et  eis  tante  letitie  gloriam  attulisti5,  quod  in  te  secure 
quieseimus  velut6  in7  alto  robustoque  membro  matris  eiusdem  et 
stabili  fidei8  firmamento.  Tu  quidem  ex  hoc9  non  solum  quon- 
dam10  tuorum  progenitorum  gesta  recolenda  prosequeris 
et  eorum  vestigia  grandium,  immo  sublimium  operum  studiis 
imitaris11,  verum  etiam  illos,  sicut  evidentibus 12  patet  indieiis,  vir- 
tute  meritorum13excedis.  Super  hiis  igitur  condignas  gratia- 
rumactionestuecelsitudinireferentes,  quesumus,  utsem- 
per  intenta  mente  consideres  et  solitam  sollicitudinem14 
constanter  adhibeas,  ut  ad  laudem  Dei  et  salutem  fidelium 
Status  ecclesie  de  bono  in  melius  exaltetur  nee15  quiequam, 
ubi  posse  tuum  aderit16,  fabricari17  permittas,  quod  in  eius  posset 
dispendium  redundare,  cum  ipsa  inter  omnes  prineipes  orbis 
terre  catholicos  filialem  reverentiam  ad  Deum18  et  apostolicam 
sedem  habentes  te  sibi  reputet  filium  singularem. 

6. 

Papst  Urban  IV.  teilt  dem  Könige  Ludwig  IX.  von  Frankreich  mit, 
daß  auf  dessen  Rat  hin  von  der  Kurie  schon  seit  längerer  Zeit  Friedens- 
verhandlungen mit  Manfred  geführt,  diese  aber  am  letzten  Gründonnerstag 
d.  2g.  März  an   der   Verstocktheit  des  Gegners  endgültig  gescheitert  seien. 

Orvieto,  bald  nach  dem  2<).  März  126}. 

Cod.  Jjunehn.  C  IV,  24  fol.  401'  col.  1  (—  DJ;  Druck  von  Simons- 

1  quum(?)  P.  —  2  Mit  diesem  Worte  beginnt  der  mit  einem  andern 
Stücke  irrtümlich  zusammengeschweißte  Text  in  D.  —  3  amictum  D.  — 
*  regni  P.  -  5  folgt  et  D.  —  6  velud  P.  —  7  fehlt  P.  —  8  fehlt  P. 
—  9  ex  hoc  fehlt  P.  —  10  So  vielleicht  zu  verbessern  statt  quod  P,  D; 
oder  quod  ist  ganz  Ku  Mgen'  wlc  *n  ^er  Ausfertigung.  —  n  immitaris 
P.  —  12  euntibus  P.  —  1?  multorum  P.  —  u  consuetudinem  D.  - 
15  me  P.  —  16  adherit  D.  —  ,7  frabicari  P.  —  18  eum  P. 


Anhang.  87 

feld,   Münchener   Sitzungsberichte ,   phil.-hist.  Kl,    1892  S.  joy,   aus  Cod. 
Bernensis  166  fol.  83  (=  B).  * 

Quia  tamquam  princeps  christianissimus  Studium  providentie 
salutaris  amplecteris,  sie  vigilem  in  rebus  agendis  diligentiam  ad- 
hibes,  sie  circa2  cautelam  in  futuris  aciem  circumspecte  mentis 
apponis,  ut  procedant  saiubriter,  que  tui  maturitate  consilii  diri- 
guntur.  Hanc  itaque  considerationem  habentes,  te8,  quem  erga 
Deum  et  Romanam  ecclesiam  novimus  clare  devotionis  titulis  in- 
signitum,  super  negotiis  eiusdem  ecclesie,  cuius  inter  ceteros  prin- 
cipes  orbis  terre  catholicos  zelator  honoris  et  exaltationis  ipsius 
preeipuus  amator4  existis,  et  maxime  super  facto  regni  Sicilie5, 
quod  in  precordiis  ipsius  ecclesie  geritur,  olim  duximus  cum  fiducia 
consulendum,  ut  regio  libratum  et  discussum  examine  procedere 
posset  utiliter  et  felicibus  auspieiis 6  Christi  pietate  previa  promo- 
veri.  Tu  vero  ipsius  negotii  condicione7  pensata  fore  videbas 
expediens,  quod  ageremus  cum  honore  ipsius  ecclesie  ad  refor- 
mationem  pacis  cum  Manfredo8  dudum  principe  Tarentino,  sicut 
ex  parte  tua  nobis  extitit  intimatum.  Nos  igitur  attendentes,  quod 
ferventer  animum  dirigis  ad  ea,  que  nostrum  et  ecclesie9  memorate 
respiciunt10  commodum11  et  honorem12,  haberi  cum  ipso  feeimus 
expressum  diutius  de  huiusmodi  pace  reformanda  traetatum,  et 
cum  ipsum  speraretur13  negotium  per  ea,  que  traetata  fuerant14, 
debere  ad  honorem  ecclesie  prefate  feliciter  consummari 15,  dictus 
M[anfredus],  nobis  et  eidem  ecclesie  more  solito  tamquam  vir 
deeeptionis  illudens,  in  die  cene  Domini  proximo  preterito16,  as- 
tante  coram  nobis  et  fratribus  nostris  apud  Urbem  Veterem  fidelium 
de  diversis  mundi  partibus  multitudine  congregata,  quosdam  non 
pro  consummanda,  sed  pro  dissipanda  potius  pace  predieta  nuntios 
ad  sedem  apostolicam  destinavit,  qui17  exprimentes  verbo,  quod 
idem  M[anfredus]  gestabat  in  pectore,  non  solum,  quod  non  ad 
pacis  consummationem18  intenderent,  immo19  nitebantur  nostros 


1  Überschrift:  Significantur  rumores  D.  Commendat  papa 
regem,  qui  diligit  ecclesiam,  et  signat  quedam  de  adversario  ec- 
clesie B.  —  2  fehlt  D.  —  3  in  te  B.  —  4  amotor  D.  —  5  seilt,  mit 
Strich  über  t  D.  —  6  auspieibus  D.  —  7  condictione  B.  —  8  Manffre- 
do  D.  -  9  fehlt  B.  —  10  respiciant  B.  —  n  comodum  D.  — 
12  com.  et  hon.  resp.  D.  —  13  sper.  ips.  B.  —  14  fuerunt  B.  — 
15  consumari  B,  so  stets.  —  16  preterio  D.  —  )7  Das  folgende  ad  pre- 
Sentes  in  B  unterstrichen  und  dadurch  getilgt.  —  18  COnsumationem  D. 
—  19  imo  B. 


88  Anhang. 

Processus  contra  dictum  M[anfredum]  habitos  depravare.  Profecto 
conspicimus1,  quod  obstinatus  ille  tyrampnus,  de  malo  labens  in 
peius,  quanto  dicte  sedis  benignitas2  affluentis  ubera3  misericordie 
sibi  liberalius  obtulit,  tanto  factus  ingratior  viam  salutis  obtusis 
intelligentie  sensibus  aspernatur4.  Quapropter5,  fili  karissime, 
premissa  tue  serenitati  significare  decrevimus,  cupientes  regiam 
non  latere  notitiam,  que  nos  et  eandem  ecclesiam  vel  statum  eius 
precipue  talium  arduitate  gestorum  contingere  dinoscantur6. 

7. 

Papst  Urban  IV.  belobt  den  Bischof  Thomas  von  Bethlehem,  päpstlichen 
Vikar  in  Rom,  und  die,  welche  ihm  bei  der  Kreu^predigt  gegen  Manfred 
und  seine  Anhänger  geholfen  haben,  wegen  ihres  Eifers  und  ermahnt  sie, 
Manfreds  Streben  nach  der  römischen  Senatorivürde  auch  ferner  entschlosse- 
nen Widerstand  %u  leisten. 

Orvieto,  etwa  Juni  1264. 

Cod.  Dunelm.  C.  IV,  24  fol.  2iv  col.  2.1 

Zelus  devotionis  et  obedientie  plenitudo,  Studium  efficax  et 
experientie  laudabilis  opera,  que  tamquam  precones  fidei  circa 
predicationem  crucis  contra  [Manfredum]  et  fautores  suos  iuxta 
mandatum  apostolicum  adhibere  sollicite  studuistis8,  sunt  in  con- 
spectu  sedis  apostolice  presentata,  illaque  Dei  filius  dominus  Jesus 
Christus  in  eius9  humilitatis  honore  clementer  advertit  et  suscipit 
digno  premio  compensanda.  Per  hoc  siquidem  ipse  Jesus  defen- 
ditur,  quem  filii  Belial  iterum  crucifigere  voluerunt,  per  hoc  viscera 
nostra  doloribus  lacessita  sanantur,  per  hoc  etiam  universalis 
ecclesie  statui,  quem  impii  subvertere  satagunt,  providetur  necnon 
et  Urbis  discrimini  aliorumque  filiorum  ecclesie  dispendiis  imminen- 
tibus  obviatur.  Dum  enim  ille  fidei  persecutor,  instigantibus  eum, 
qui  cum  Dathan  et  Abyron  maledictionis  premia  meruerunt10,  ad 
regimen  Urbis  anelat,  quid  intendit,  nisi  ecclesiam  ledere  et  liber- 
tatem  ecclesiasticam  enervare?  Quidnam  de  tali  tenebitur,  qui  se 
hostem  veritatis  constituit,  qui  more  lupi  rapacis  nititur  aulam  do- 
minici  gregis11  infringere,  qui  vineam  Domini  Sabaoth,  ubi  violen- 
tas  potest  manus  inicere,  lacerat,  dissipat  et  conculcat12.    Ad  im- 


1  conspeximus  B.  —  2  benignitatis  B.  —  3  verba  B.  —  *  Vgl. 
dieselben  Worte  oben  in  Nr.  4.  —  5  Quare  B.  —  6  dinoscuntur  D.  — 
7  Überschrift:  Commendantur  (-datur  Hs.)  predicatores  crucis  et  in- 
ducuntur  ad  bene  prosequendum  officium.  —  8  studuisti  Hs.  — 
9  cuius  Hs.  —  10  Vgl.  Num.  c.  16.  —  «  regis  Hs.  —  12  Vgl.  Manfreds 
damalige  Angriffe  auf  den  Kirchenstaat. 


Anhang.  89 

pediendos  itaque  dampnabiles  conatus  ipsius  tanto  sollertius1 
cogitamus  tantoque  curam  affectiorem  inpendimus,  quanto  gravius 
in  ovium  offensione  Domini  doleremus,  quas  permissione  superna 
custodiendas  suscepimus  et  pascendas.  Quare  rogamus,  in  re- 
missionem  vobis  peccaminum  iniungentes,  quatinus  opponentes 
vos  murum  contra  prefatum  Dei  et  ecclesie  inimicum  et  quoslibet2 
fautores  suos  vel  nomen  invocantes  eiusdem,  stetis  et  laboretis 
pro  testamento  Dei  et  conservatione  libertatis  ecclesie3,  sicut* 
viriliter  et  efficaciter  incepistis,  ut,  qui  spiritum  Dei  habent,  ad  iu- 
vandam  causam  eius  opportuna9  semper  magnanimitate  consurgant 
et  in  principium5  adversariorum  prava  molimina  devolvantur.  Ex 
huiusmodi  profecto  divina  Providentia  vobis  salutis  pollicetur  aug- 
mentum,  nosque  sollicitudines  et  labores  vestros  retributionis  con- 
dignis  premiis  curabimus  dante  Domino  conpensare. 


Papst  Urban  IV.  oder  Klemens  IV.  (Alexander  IV.?)  kassiert  auf 
Bitten  eines  si%ilischen  Großen  den  Verkauf  der  Besitzungen ,  den  jener  mit 
einem  mächtigen  Verwandten  Manfreds  nur  aus  Furcht  vor  dessen  Einfluß 
vollzogen  hat. 

(1258—1266.) 

Cod.  Dunelm.  C  IV,  24  fol.  9  col.  2.6 

Intuentes  regnum  Sicilie  positum  peccatis  exigentibus  in  ma- 
ligno,  non  possumus  eius  incolas  miserabilibus  depr^ssos  angustiis 
pia  compassione  non  prosequi  ac  interdum  non  vertere  circa  eos 
paterne  compassionis  intuitum7,  sed  illos  nimirum  sereniori  vultu 
respicimus,  pro  quibus  filialis  devotio  probabiliter  intercedit.  Cum 
igitur  ipsius  regni  populus  artatus  iugo  tyrampnice8  servitutis  adeo 
severa  depopulatione  vastetur,  quod  nonnulli  rerum  cogantur  non 
vitare  dispendia,  ut  fugientes  a  facie  persequentis  vitent  pericula 
personarum,  pium  arbitramur  et  congruum,  ut  perplexis  opportunis9 
adesse  remediis  iuxta  sollicitudinis10  apostolice  providentiam  stu- 
deamus.     Ad   nostrum   siquidem11   pervenit  auditum,  quod  cum 


1  solercius  Hs.  —  2  quodlibet  Hs.  —  3  So  doch  wohl  statt  huius- 
modi Hs.  —  *  sicud  Hs.  —  s  So  wohl  richtig  im  Gegensatz  etwa  %u 
2.  Mac.  6,  1$:  Peccatis  nostris  in  finem  devolutis.  Sonst  wäre  an 
praecipitium  od.  dgl.  %u  denken.  —  6  Überschrift:  Restitutio  castrorum 
exulum  regni  Sycilie.  —  7  ituitum  Hs.  —  8  Also  wohl  jedenfalls  nach 
Manfreds  Usurpation.  —  9  oport.  Hs.  —  10  solic.  Hs.  —  "  So  wohl 
statt  quidem  Hs. 


90  Anhang. 

talis1  in2  castra  et  possessiones  huiusmodi3  oculos  aviditatis 
iniecit  et  fultus  talis4  presidio  intento  procüravit  studio,  quod  ad 
ipsum  bona  predicta  saltem  sub  emptionis  specie  pervenirent,  tu 
super  hoc  indempnem  servare  te  metuens,  ne  rerum  indempnitas 
personarum  pareret  lesionem,  prefata  possessiones  et  castra  eidem 
nobili  designata  certa  quantitate  pecunie5  vendidisti  sicque  predic- 
tum  regnum  fuisti  exire  compulsus  quasi  bonis  propriis  destitutus. 
Unde  cum  ea  detineat  occupata8,  nos  attendentes,  quod  ad  ven- 
dendum  eadem  bona  predicto  nobili,  qui  apud  eundem7  ratione 
consanguinitatis  et  officii  magnus  habebatur  et  potens,  timor  te, 
non  voluntas  induxit,  cum  non  sit  verisimile,  quod  ipsa  bona,  de 
quibus  cum  familia  tua  poteras  honorifice  vivere,  voluntarie  de- 
struxisses,  venditionem  ipsam  penitus  revocamus,  cassamus,  cassam 
et  irritam  nuntiamus  ac  decernimus  nullius  prorsus  existere  fir- 
mitatis. 

9. 
Papst  Urban  IV.  ersucht  einen  französischen  Erwählten,  der  einst- 
mals ihn,  den  Kanonikus  der  Kirche  von  Laon 8,  am  französischen  Königs- 
hofe freundlich  gefördert  hat,  die  Sache  der  Laoner  Kanoniker  in  ihrem 
Streite  mit  den  Bürgern  von  Laon  im  Gerichte  des  Königs  Ludwig  IX. 
von  Frankreich  wirksam  %ii  unterstützen,  und  verspricht  tunlichst  günstige 
Erledigung  seiner  Wahlangelegenheit. 


1  Ein  Verwandter  Manfreds,  vgl.  unten.  —  2  fehlt  Hs.  —  s  So  an 
Stelle  der  Namen  Hs.  —  4  Manfreds?  —  8  peccunie  Hs.  —  6  Der  Name 
des  nobilis  ist  wohl  als  Subjekt  ausgefallen.  —  7  Manfredum  \u  ergänzen? 
—  8  Die  ebenfalls  auf  diese  Laoner  Zeit  bezügliche  Arenga  eines,  so  viel 
ich  sehe,  ungedruckten  Briefes  Urbans  IV.,  aber  nur  die  Arenga,  bringt 
Richard  von  Pofi  im  Durhamer  Codex  auf  f 61.  jo  col.  i  unter  der  Über- 
schrift: Rememorat  dilectionem,  quam  semper  habuit  ad  quamdam 
ecclesiam.  Das  Stück  lautet:  Celare  nolumus,  tacere  non  possumus, 
immo  fateri  compellimur,  quod  dudum  Laudunensis  ecclesia  debi- 
tores  sibi  constituit  nos  in  multis.  Quapropter  multe  sollicitudinis 
excitamur  instantia,  ut  apostolicis  muneribus  tanta  debita  compen- 
santes  thesaurum  nostri  favoris  et  gratie  circa  eam  liberaliter 
effundamus.  Recolimus  enim,  quod  sue  dulcedinis  ubera  suximus 
a  nostre  primordio  iuventutis,  quod  ipsa  nos  provexit  in  virum, 
in  ipsa  suscepimus  (suscipimus  Hs.)  nostrarum  primitias  dignitatum 
quodque  se  primum  gradum  nostris  subiecit  ascensibus,  et  demum 
(devium  Hs.)  ascendendo  pervenimus  ad  specula  preeminentie  pa- 
storalis.    Hiis  igitur  etc. 


Anhang.  91 

Orvieto  (?),  Mai  bis  September  1264  (?). 

Cod.  Dunelm.  C  IV,  24  fol.  i2v   col.  i.1 

De  libro  nostre  memorie  nunquam2  delevit  oblivio,  qualiter 
nos  olim,  dum  essemus  canonicus  ad  curiam  regis  pro  quibusdam 
negotiis  ecclesie  Laudunensis  accessimus,  et  qualiter  tu,  quem  ibi- 
dem invenimus,  causam  eiusdem  ecclesie  ad  requisitionem  nostram 
sub  tuo  patrocinio  cum  omni  promptitudine  et  attentione  suscipiens, 
illam  opportunis3  munisti  favoribus  et  presidiis  efficacibus  defendisti. 
Cum  igitur  extunc  ad  personam  tuam  pro  eo,  quod  te  vidimus  nobis 
et  ipsi  ecclesie  in  eadem  causa  fideliter  et  laudabiliter  astitisse, 
affectum  conceperimus4  specialem  ac  semper  ex  hoc  speraverimus8 
et  speremus,  quod  debeas  pro  eadem  ecclesia  eiusque  agendis 
stare  constanter  et  obfirmare  vultum  adversus  omnes,  qui  eam  in 
suis  iuribus  prosequuntur,  rogamus,  quatinus,  cum  inter  burgenses 
Laudunenses,  sicut6  scire  te  credimus,  ex  parte  una  et  canonicos 
ipsius  ecclesie  super  iustitia  servientium7  canonicorum  ipsorum, 
quam  idem  burgenses  ad  se  spectare  asserant,  ex  altera  in  foro 
eiusdem  regis  questio8  ventiletur,  sie  eorumdem  canonicorum  cau- 
sam, quam  nos  propriam  reputamus,  ob  persone  nostre  reverentiam 
favore  benevolo  et  prompto  auxilio  prosequaris,  illam  apud  eundem 
regem  eiusque  consiliarios  iuxta  datam  tibi  a  Deo  prudentiam 
efficaciter  promovendo,  quod  dicti  canonici  tue  in  hoc  sibi  dili- 
gentie  Studium  sentiant  multipliciter  profuisse,  nosque  videntes  et 
recognoscentes9,  quod  libenter  nostris  beneplacitis  te  coaptes,  red- 
damur  exinde  tibi  ad  benevolentiam  promptiores  et  grata  respon- 
dere  vicissitudine10  teneamur. 

Ad  hec  licet  expeditio  negotii  electionis  de  te  in  ecclesia  — 
celebrate  fuerit  exigente  iustitia,  in  qua  seeundum  apostolum  su- 
mus  insipientibus  et  sapientibus  debitores  u,  per  non  modicum  tem- 
poris  spatium  retardata,  ad  hoc  tarnen,  ut  idem  negotium  finem 
sortiretur  optatum,  nos  illam,  quam  seeundum  Deum  possumus, 
inpendimus  diligentiam  et  cautelam,  sicut  per  cardinalem12,  tui 
honoris  fervidum 13  zelatorem  14  poteris  plenius  edoceri.    Tu  igitur 


1  Überschrift:  Quod  promoveat  causam  ecclesie.  —  2  nunc- 
quam  Hs.  —  3  oport.  Hs.  —  4  coneepimus  Hs.  —  5  speravimus  Hs. 
—  6  sieud  Hs.  —  7  servientum  Hs.  —  8  quando  Hs.  —  9  recon- 
gnoscentes  Hs.  —  10  viciscitudine  Hj.  —  «  Rom.  1,  14.  —  12  wahr- 
scheinlich Simon  von  S.  Caecilia,  vgl.  oben  S.  77.  —  13  fidum,  über  dem 
i  noch  ein  u  Hs.  —   u  folgt  existere,  von  spät.  Hd.  getilgt,  Hs. 


92  Anhang. 

de  nobis  sicut1  de  benigno  et  benevolo  patre  confidens,  ad  nos 
in  cunctis2  tuis  et  ecclesie  tue  opportunitatibus3  secura  prompti- 
tudine  ac  prompta  securitate  recurras.  Inveniemur  enim  secun- 
dum  Deum  prompti  et  parati  ad  omnia,  que  salubria  tui  et  ecclesie 
tue  Status  respiciant  incrementa. 

10. 

Papst  Urban  IV.  teilt  der  Äbtissin  und  dem  Konvent  des  Benediktiner- 
klosters vom  h.  Lazarus  %u  Bethanien  mit,  daß  er  die  von  seinem  Vorgänger 
Alexander  IV.  vollzogene  Schenkung  des  Klosters  an  den  Johanniter  or  den, 
die  er  schon  als  Patriarch  von  Jerusalem  an  der  römischen  Kurie  eifrig 
bekämpft  habe,  nun,  nachdem  er  selbst  zum  Papsttum  erhoben,  für  nich- 
tig erkläre,  und  bittet,  ihn  in  die  Gebete  einzuschließen. 

Viterbo,  etwa  ij.  September  1261. 

Cod.  Dunelm.  C  IV,  24  fol.  ]8V  col.  2.i 

Olim  ecclesie  Jerosolimitane  regimini  presidentes,  circa  mo- 
masterium  [S.  Lazari  de  Bethania,  ord.  S.  Benedicti]  tunc  nobis 
specialiter  eiusdem  ecclesie  ratione  subiectum,  ut  protegeretur  a 
noxiis  et  proficeret  salubribus  incrementis,  intentum  animum  gere- 
bamus  sicque  in  oneribus  eius  humeri  nostri  quasi  mole  magni 
gravaminis  premebantur,  quod  illis  inminentibus  precordia  nostra 
langoris  vexabat  anxietas8  eisque  vix  poterat  quietis  paucitas  in- 
dulgeri.  Sane  cum  inter  cetera  desiderabilia  cordis  nostri,  de 
quibus  felicem  expectabamus  eventum,  pro  revocanda  collatione 
de  ipso  monasterio  facta  magistro  et  fratribus  [hospitalis  S.  Johan- 
nis  Jerosolimitani]  non  minus  inportune  quam  opportune6  studia 
nostra  laboriosas  et  vigiles  operas  diutius  inpendissent,  nee  fuisset 
tunc  temporis  ex  alto  permissum,  quod  optatum  super  hoc  vota 
nostra  sortirentur  effectum,  postmodum  non  nostris  suffragantibus 
meritis,  sed  illius  faciente  dementia,  qui  ponit  humiles  in  sublimi, 
ad  summi  apostolatus  apicem  evocati,  de  sursum  nobis  potestate 
tradita,  negotii  meritis  plene  discussis  de  fratrum  nostrorum  con- 
silio  revoeavimus  omnino  collationem  eandem  dictumque  monaste- 
rium  in  eum  statum,  quo  fuerat  collationis  predicte  tempore,  duximus 
reducendum,  sicut  in  litteris  nostris  inde  confectis7  videbitis  plenius 


1  sieud  Hs.  —  2  euntis  Hs.  —  3  oport.  Hj.  —  4  Überschrift:  Ab- 
batisse  et  conventui  scribit  papa,  quod  revoeavit  collationem  ec- 
clesie faetam  in  preiudicium  earum  et  rogat,  quod  habeant  eum  in 
orationibus  commendatum.  —  5  anexitas  Hs.  —  8  oport.  Hs.  — 
7  Guiraud,  Reg.  ord.  Nr.  ij  vom  ij.  September  1261. 


Anhang.  93 

contineri.  Quesumus  igitur,  dilecte  in  Domino  filie,  ut  corda 
vestra  sursum  habentes  ad  Dominum  et  eidem,  qui  vos  de  tantis 
fluctuationibus  tempestatum  per  ministerium  nostrum  clementer 
eripuit,  laudes  et  gratias  referentes,  devotis  apud  eum  supplicationi- 
bus  insistatis,  ut  in  administratione  commissa  nobis  dignetur  sua 
misericordia  nostrum  supportare  defectum  et  actus  per  suorum 
dirigere  semitas  mandatorum. 

11. 

Papst  Urban  IV.  versichert  dem  Bischof  Thomas  von  Bethlehem,  daß 
er  ihm  die  %ur  Zelt  seines  Patriarchats  von  Jerusalem  ^wischen  Ihnen  ob- 
waltenden Zwlstigkellen  jet^t  als  Papst  in  keiner  Weise  nachtragen  -wolle, 
und  erbittet  sein  volles   Vertrauen. 

Vlterbo,  etwa  Herbst  1261. 

Cod.  Dunelm.  C  IV,  24  fol.  49V  col.  2. 1 

Faciens  misericordiam  cum  servo  suo  Dei  filius  dominus  Jesus 
Christus,  ut  in  eius  beneplacito  feramus  iugum  apostolice  servitutis, 
nobis  viam  humilitatis  edocuit  nosque  suorum  doctrinis  manda- 
torum instruxit,  ut  etiam  in  offensis  patientiam  habeamus.  Ad  hoc 
enim  voluit2  nos  in  specula  eminentis  apostolatus  assumi,  quod 
gerentes  licet  inmeriti  vices  eius  in  terris,  ipsius,  qui  patiens,  hu- 
milis  est  et  misericors,  vestigia,  quantum  patitur  humana  fragilitas, 
imitemur3.  Hiis  itaque  paterna  consideratione  pensatis  scribere 
tue  fraternitati4  decrevimus,  ut  de  nobis  plena  securitate  confidas 
et  illius5  turbationis  pretextu,  qua,  dum  eramus6  in  minori  officio 
constituti,  videlicet  ecclesie  Jerosolimitane  regimini  presidentes, 
alterutrum  vexabamur,  cum  simus  huiusmodi,  nichil  hesitationis 
in  te  remaneat  vel  rancoris.  Tunc  enim  in  spiritualibus  causis 
nostram  iustitiam  fovebamus,  nunc  in  singulis  tanquam  universalis 
omnium  iudex  libram  appendimus  equitatis.  Tunc  eiusdem  ecclesie 
specialiter  curabamus  iura  tueri,  nunc  autem  ex  commisso  pastorali 
nobis  officio  tenemur  profectibus  intendere  singulorum.  Cum  igitur 
de  memoria  nostra  sit  prorsus  abolitum,  quicquid  esse  poterat 
discordie  enutritum,  et  te  resumpserimus  ad  debite  reconciliationis 
amplexus  nostreque  intentionis  existat  te  gerere  in  caritatis  vis- 
ceribus  et  favoribus  prosequi  gratiosis,  voluimus,  quod  in  tuis  et 
ecclesie  tue  negotiis  ad  nos  recurrere  non  formides.    Nam  tanto 

1  Überschrift:  De  misericordia,  quam  habet  papa  in  alios.  - 
2  noluit  Hs.  —  3  imitetur  Hr.  —  4  facultati  Hs.  —  5  von  spät.  Hd.  korr. 
In  nullius  Hu  —  6  erramus  Hs. 


94  Anhang. 

magis  favorem  apostolicum  promptum  etbenignum  invenies,  quanto 
gratius  habebimus,  ut  beneplacitis  nostris  devotus  et  securus  ad- 
herens  in  effectu  percipias,  que  tibi  presentibus  offeruntur. 

12. 

Papst  Urban  IV.  erinnert  sich  gern  der  freundlichen  Dienste,  tvelche 
ihm  eine  kirchliche  Gemeinschaft  \ur  Zeit  seines  Patriarchats  von  Jerusalem 
dort  und  an  der  römischen  Kurie  geleistet  hat,  und  versichert  dieselbe  seiner 
besonderen  Gunst. 

Viterbo,  etwa  Herbst  1261  (?). 

Cod.  Dunelm.  C  IV,  24  fol.  36  col.  2.1 

Licet  multiplici  negotiorum  varietate  distracti  circa  multa 
diversa,  que  nostris  incumbunt  humeris,  onera  continuis  occu- 
pationibus  intendamus,  preteritorum  tarnen  inmemores  esse  non 
possumus,  quin  illorum,  quos  nobis  devotos  et  gratiosos  amicos 
in  minori  officio  constitutis  reperimus,  assidue  recordemur.  Absit 
enim,  quod  labenter  ingrata  tollat  oblivio,  que  conscribi  perhen- 
niter  in  libro  memorie  meruerunt,  quodque  percepta  dudum  obse- 
quia  preminentia  gradus  aboleat  vel  incompensata  relinquat.  Pro- 
cedunt  enim  ex  intime  caritatis  affectu,  que  scribimus,  ut  certiori 
vobis  notitia  pateat  a  nostra  non  excidisse  memoria,  quibus  hactenus, 
dum2  regimini  Jerosolimitane  preeramus  ecclesie,  tarn  in  partibus 
Ulis,  quam  etiam  apud  sedem  apostolicam  obsequiis  nos3  honorastis 
et  quante  liberalitatis4  promptitudine  nostra  beneplacita  prosequi 
cum  opportunis5  effectibus6  operum  non  sine  filiali  benevolentia 
studuistis7.  Hec  siquidem  in  animo  recolentes8  et  zelum  intime 
puritatis,  quam  semper  ad  ecclesiam  Romanam  habuistis  et  inces- 
santer  habetis,  intenta  consideratione  pensantes,  vos  meruisse 
conspicimus,  ut  apud  eam  inter  electos  et  predilectos  ipsius  vobis 
locum  favoris  precipui  vendicetis.  Grandium  siquidem  meritorum 
claritate  conspicui  sunt  grandibus  preveniendi  muneribus  et  dignis 
honoribus  attollendi,  quia  virtutum  studia  interdum  lentescerent, 
nisi  laudis  commendata  preconio  preconiorum  fomenta  sentirent. 
Quare    devota   mente    suscipite,   quesumus,  paterne   benignitatis 


1  Überschrift:  Amico  super  eodem.  Das  vorhergehende  Stück, 
vielleicht  auch  von  Urban  IV.  aus  derselben  Zeit,  aber  ohne  deutliche  Be- 
ziehung, trägt  die  Überschrift:  Scribit  papa  verba  benevola  illi,  qui 
fuit  amicus  suus  in  minori  officio.  —  2  So  wohl  statt  cum  Hs.  — 
3  fehlt  Hs.  —  *  libertatis  Hs.  —  5  oportunnis  Hs.  —  6  affectibus  Hs. 
—  7  studuisti  Hs.  —  8  revolentes  Hs. 


Anhang.  95 

affectum,  quo  datur  eiusdem  sedis  alumpnis  de  sue  gratie  plenitu- 
dine  certitudo,  ut  fervore  maioris  devotionis  accensi  reddamini  de 
bono  in  melius  circa  prefate  sedis  et  nostra  servitia  promptiores. 
Nos  enim  prosperum  statum  vestrum  plenis  desideriis  affectantes, 
illum  manutenere  proponimus  et  promovere  divina  favente  dementia 
felicibus  incrementis. 

13. 

Papst  Urban  IV.  befiehlt  dem  Er^bischof  Engelbert  II.  von  Köln,  seinem 
Kaplan  Arnold,  dem  Sohne  des  Grafen  von  Loo\,  die  ihm  rechtmäßig  ver- 
liehene Kölner  Dompropstei,  in  deren  Genuß  aber  der  Erzbischof  den 
Kanonikus  Heinrich  von  Heinsberg  gesetzt  habe,  \ii  überlassen. 

Orvieto,  etwa  zweite  Hälfte  1263  (längere  Zeit  vor  dem  27.  Januar 
1264J. 

Cod.  Dunelm.  C  IV,  24  fol.  10  col.  2.1 

Causa  nobis  admirationis  ingeritur  et  de  te  materiam  turbationis 
habemus,  quod  cum  sis  nobile  membrum  ecclesie  Romane  teque 
facturam2  eius  recognoscere  tenearis,  in  aliquo  factis  suis  obviam3 
inveniris,  cum  omnia,  que  per  eam  fieri  contingunt,  tamquam  sibi 
placita  deberent  tuis  affectibus  inherere.  Sane  talis4  prepositus 
nobis  significare  curavit,  quod  licet  olim  preposituram  talis5  ecclesie, 
quam  promotionis  tue  tempore  obtinebas6,  confirmata  electione 
de  te  in  eadem  ecclesia  celebrata7,  sibi  contulerimus  ac  decreveri- 
mus  irritum  et  inane,  si  secus  de  ipsa  contingeret  atremptari,  non 
obstante,  quod  nondum  erat  decursum  tempus8  de  consecrandis 
episcopis  a  canonibus  diffinitum9,  dictusque  [Arnoldus]  in  nostra 
presentia  tibi  exibuerit  homagium  et  fidelitatis  iuramentum,  quod 
a  Coloniensi  preposito  Coloniensi  solet  archiepiscopo  exiberi,  tu 
tarnen  tali 10  eiusdem  ecclesie  canonico,  quem  ipsius  ecclesie  capi- 
tulum  post  collationem  huiusmodi  de  facto,  cum  de  iure  nequi- 
verint,  in  suum  prepositum  elegisse  et  cuius  electionem  vicarius 
tuus  confirmasse  dicuntur,  contra  prefatum  [Arnoldum]  super  hoc 
favorem  inpendis,  asserens,  quod  idem  nee  homagium  nee  iuramen- 
tum  huiusmodi  tibi  exiberi  curavit.     Volentes   igitur  super  hoc 


1  Überschrift:  Quod  amoveatur  detentor  et  detur  possessio. 
—  2  Zum  Ausdruck  vgl.  Eph.  2,  10.  —  i  So  oder  obvius  statt  obvium 
Hs.  —  4  Arnoldus.  Er  war  ein  Verwandter  Wilhelms  von  Holland 
(Ep.  sei.  III,  346).  —  5  Coloniensis.  —  6  optinebas  Hr.  —  7  Am 
31.  Dezember  1262,  vgl.  Ep.  sei.  III,  502  N.  1.  -  8  tepus  Hs.  —  9  Vgl. 
Ep.  sei.  III,  j6ß  N.  7.  -  ,0  Henrico  de  Hinsebergue. 


96  Anhang. 

apostolica  sollicitudine  providere,  ne  idem  prepositus  eo,  quod  per 
nos  gratiose  actum  esse  dinoscitur,  a  te  vel  quovis  alio  contempti- 
biliter  defraudetur,  mandamus,  quatenus  amoto  ab  eadem  preposi- 
tura  dicto  [Henrico]  seu  quolibet  alio  detentore  facias  prefatum 
[Arnoldum]  ipsius  prepositure  pacifica  possessione  gaudere  ac  sibi 
tamquam  Coloniensi  preposito  intendi  ac  de  iuribus1  et  proven- 
tibus  ipsius  prepositure  responderi.  Alioquin  [venerabili  fratri 
nostro  Leodiensi  episcopo  et  abbati  Sancti  Trudonis  Leodiensis 
diocesis]2  damus  nostris  litteris  in  mandatis,  ut  te  ad  id  monitione 
premissa,  sublato  appellationis  obstaculo,  auctoritate  nostra  com- 
pellant3,  non  obstante,  si  tibi  a  sede  apostolica  sit  indultum,  quod 
interdici  vel  excommunicari  nequeas  aut  suspendi. 


1  viribus  Hs.  —  2  Vgl.  Ep.  sei.  III,  564:  Heinrich  III.  von  Lüttich  und 
Wilhelm  von  S.  Tronä.  —  3  compellat  Hs. 


97 


Namen-  und  Ortsregister. 


Acerra,  Graf  von:  Thomas. 

Acquapendente  38. 

Ägypten  13. 

Akkon  78. 

Albano,  Bischof  von:  Radulf. 

Albert,  Notar,  päpstlicher  Unter- 
händler 18.  24.  30—33. 

Alexander  III.,  Papst  1. 

Alexander  IV.,  Papst  7.  9. 12.  13. 
15—17. 26.27. 37. 38. 42. 70—73. 
77—82.  83.  89.  92. 

Ancona,  Maf*k  12.  28.  39.  43.  44. 
47.  55. 

Anglano,  von:  Jordan. 

Anguillara,  Graf  von  55. 

Anibaldi,  römisches  Adelsge- 
schlecht 71 ;  s.  Richard,  Ricar- 
dus  Petri  A. 

Anjou,  Graf  von:  Karl. 

Antiochien,  von:  Konrad. 

Apollinis  civitas  81. 

Apulien  9.  26.  29.  43.  56. 

Aquila  7. 

Aragonien  54.  73;  s.  Isabella, 
Jakob  I.,  Peter. 

Arborea,  Richter  von  13. 

Aretiner  46. 

Ariccia  39. 

Arnold,  Sohn  des  Grafen  von 
Looz,  päpstlicher  Kaplan,  Köl- 
ner Dompropst  79.  95.  96. 

Arnulforum  terra  39. 

Arrone,  Burg  39.  56. 

Hampe,  Urban  IV.  und  Manfred. 


Arrone,  Flüßchen  56. 
Arsi  castrum  38. 
Assisi  61. 

Balduin  II.,  lateinischer  Kaiser 
22.  23.  29.  75. 

Bartholomäus,  Erzbischof  von 
Cosenza  19.  30.  31.  48. 

Bayern,  Herzog  von:  Ludwig  II. 

Berthold,  Markgraf  von  Hohen- 
burg  8. 

Bethanien  s.  S.  Lazarus. 

Bisentina,  Insel  38.  39. 

Bisenzo  38.  60;  Herren  von  38. 
48.  60. 

Bologna,  Bolognesen  12.  39. 

Bolsener  See  38.  48.  60. 

Bonifaz  von  Canossa,  päpst- 
licher Marschall  56.  57. 

Bonreparium  81. 

Boso  von  Doara  68.  69. 

Boulogne  34. 

Brescianer  68. 

Bussarius,  Bussarus,  Buscarius 
etc.  s.  Konrad. 

Calcaria  von:  Johann. 
Campiglia  59. 
Canossa,  von:  Bonifaz. 
Capece,  von:  Konrad. 
Capua  48.  50.  52. 
Carsoli  s.  Celle. 
Cassano  12. 


98 


Namen-  und  Ortsregister. 


Castro,  Diözese  Veroli,  49. 
Castrogiovanni  72. 
Catania,  Bischof  von  72. 
Celle  di  Carsoli  50.  52.  53. 
Ceprano  49.  52. 
Cesi  39. 
Champagne  14. 
Chiese,  Fluß  68.  69. 
Cocleria,  von:  Johann. 
Collestatte  39.  40.  57. 
Cosenza,    Erzbistum    48;    Erz- 
bischof von:  Bartholomäus. 
Coucy,  Graf  von:  Enguerran. 

Deutsches  Reich  2.  73.  82.  84; 

deutscher  Orden  14;  deutsche 

Söldner,    Ritter     8.    46—48. 

53-55.  59.  60.  68. 
Doara,  Burg  69;  von:  Boso. 
Doria,  genuesische  Familie   13; 

s.  Percival. 
Dragone,  von:  Roger. 

Edmund,  Sohn  König  Hein- 
richs III.  von  England  15. 18. 19. 

Engelbert  II.,  Erzbischof  von 
Köln  79.  95.  96. 

England  15.  16.  33.  77. 

Enguerran  III.,  Graf  von  Coucy 
77. 

Epirus  54;  Fürst  von  12. 

Eryx  8. 

Ezzelin  III.  von  Romano  12. 

Ferentino  39. 

Filangieri:  Richard. 

Fiore,  Abt  von:  Joachim. 

Florenz,  Florentiner  29.  42.  46. 
71. 

Frankreich,  Franzosen  2.  15.  16. 
18.  30.  32.  35.  41.  60.  62.  63. 
75.  77.  90;  König  von:  Lud- 
wig IX. 

Franz  Troghisio  47. 

Friedrich  I.,  Kaiser  1.  62. 


Friedrich  II.,  Kaiser  1.  2.  9—11. 

27.  61. 
Friedrich   Lancia,   Kapitän    von 

Sizilien  8. 
Friedrich  Malerta,  Graf,  Kapitän 

von  Sizilien  8. 
Fulcodii:  Guido. 

Gantelmi:  Jakob. 

Gelbus  s.  Goblus. 

S.  Gemino  39. 

Genua  12. 

Giulianello  38. 

Gobbanus  s.  Goblus. 

Goblus  (Gelbus,  Gobbanus, 
Theobaldus)  Marschall  8. 

Gregor  VII.,  Papst  1. 

Gregor  von  Segni  (oder  von 
Neapel)  6. 

Guarcino  38. 

Guido  Fulcodii,  Kardinalbischof 
von  Sabina  s.  Klemens  IV. 

Guiscard  von  Pietrasanta,  päpst- 
licher Rektor  im  tuszischen 
Patrimonium  48.  60. 

Heiliges  Land  13-15.  20.  23.  41. 
42.  55.  79;   s.  auch  Palästina. 

Heinrich  IV.,  Kaiser  1. 

Heinrich  III.,  König  von  Eng- 
land 15.  17-19.  23. 

Heinrich  von  Heinsberg,  Kölner 
Kanonikus  95.  96. 

Heinrich  III.,  Bischof  von  Lüttich 
79.  96. 

Heinrich,  Graf  von  Sparvaria  71. 

Heinsberg  von:  Heinrich. 

Hohenburg,  Markgraf  von:  Ber- 
thold. 

Hubert  Pallavicini,  Markgraf  12. 

ällyrien  13. 

Innozenz  IV.,  Papst  7.  26.  27.  42. 

Isabella,  Tochter  Jakobs  I.  von 

Aragonien  21.  85. 
Italien,  Italiener  1.  2.  12.  13.  16. 

33.  40.  55.  69. 


Namen-  und  Ortsregister. 


99 


Jakob  I.,  König  von  Aragonien 

12.  21.  54.  75.  85. 
Jakob  Gantelmi,  römischer  Vikar 

Karls  von  Anjou  34.  44.  46.  48. 

52.  55. 
Jakob  Pantaleon  s.  Urban  IV. 
Jerusalem,    Patriarch    von,    s. 

Urban  IV. 
Joachim,  Abt  von  Fiore  63. 
Joachiten  63. 
Johann  von  Cocleria  (Calcaria) 

s.  Pseudofriedrich. 
Johann  von  Mareri  56.  57. 
Johann  von  Valenciennes  23.  24. 

85. 
Johanniterorden  78.  92. 
Jordan  von  Anglano,  General- 
vikar Manfreds  44. 
Jordan,  Kardinaldiakon  von  SS. 

Cosmas  und  Damian  49. 
Kampagna  49.  50.  52.  55.  76. 
Kardinäle  15-17.  23.  32-35.  40. 

46.  54.  55.  73.  74.  82.  84.  86. 
Karl,  Graf  von  Anjou,  Provence 

etc.  3.  4.  17-19.21.24.26-28. 

30—36.  44.  45   54.  58.  60.  62. 

63;  König  von  Sizilien  72.81. 
Katalanen  54. 
Kirchenstaat  2.    7.    11-13.    22. 

37_41.  47.  49.  50.  52.  53.  55. 

60.  61.  76.  88;  s.  auch  Patri- 
monium. 
Klemens  IV.,   Papst  =   Guido 

Fulcodii,  Kardinalbischof  von 

Sabina  35.  36.  64.  68.  70.  71. 

76.  77.  80.  89. 
Köln    79.   95:   Erzbischof   von: 

Engelbert  II. 
Konrad  IV.,  deutscher  König  2. 

7.  27.  61. 
Konrad  von  Antiochien,  General- 
vikar Manfreds  43. 
Konrad    Bussarius,    Gesandter 

Konradins  10.   11.  39.  70.  71. 

79.  80. 


Konrad    Capece,     Generalvikar 

Manfreds  43.  44. 
Konrad    Kroff   von    Flüglingen, 

Gesandter  Konradins  71 .  79. 80. 
Konradin  von  Hohenstaufen  2. 

10. 1 1 .  27.  39.  57.  60. 65.  68—71 . 

79.  80. 
Konstanze,    Tochter    Manfreds 

17.  21.  73.  85. 
Kremona,  Kremonesen  65—69. 
Kroff  s.  Konrad. 
Kumanen  54. 

Lancia,  Familie  4;  s.  Friedrich. 

Lantil,  de:  Thomas. 

Laon  77.  90.  91;    Kanonikus  s. 

Urban  IV. 
Lariano  38. 
Lateinisches  Kaisertum  14. 15. 24. 

42. 73;  lateinischer  Kaiser:  Bal- 

duin  II. 
S.  Lazarus  zu  Bethanien,  Äbtis- 
sin und  Konvent  78.  92. 
Litaldi  castrum  39.  40. 
Lombardei  51.  68.  69. 
Looz,  Graf  von  95. 
Lucca  59. 
Ludwig  IX.  der  Heilige,   König 

von  Frankreich  16—25.28—33. 

46.  54.  63.  72-75.  77.  82-88. 

90.  91. 
Ludwig  II.,  Pfalzgraf  bei  Rhein, 

Herzog  von  Bayern  10.  70.  71. 

79.  80. 
Lüttich,  Bischof  von:  Heinrich  III. 

Malaspina:  Saba. 

Maletta:  Friedrich. 

Mamelucken  13. 

Manfred,  König  von  Sizilien, 
Fürst  von  Tarent,  mehr- 
fach ;  zur  Beurteilung  von 
Politik  und  Charakter  nament- 
lich 3.  4.  57.  58. 

Manfred,  erwählter  Bischof  von 
Verona  44.  47. 


100 


Namen-  und  Ortsregister. 


Mantuaner  68. 

Mareri,  von:  Johann. 

Maritima  49. 

Marseille  33.  45. 

Marsisches    Land,      marsische 

Grenze  50.  52.  76. 
Marta  38. 
Martana,  Insel  38. 
Mastino  della  Scala  68. 
Matthäus,    Kardinaldiakon    von 

S.  Maria  in  Porticu  60. 
Mazedonien  13. 
Miranda  39. 
Mohammedaner  19. 
Mongolen  s.  Tataren. 
Montaperto  12. 
Montecchio  47. 
Montefiascone  23.  39.  84.  85. 
Monte  S.  Giuliano,  Mons  Tra- 

pani  8.  72.  80.  81. 

Navarra,  König  von  23. 
Neapel   45.   46.   54;    s.    Gregor 

von  Segni. 
Nera,  Fluß  53.  56.  57. 

\ 
Octonelli  39.  71. 
Orcla  39.  49. 
Orta  53. 
Orvieto  25.  37.  45.  46.  48.  53.  56. 

57.  59.  60.  86.  87.  91.  95. 
Ostia  47. 
Otricoli  38. 
Ottobonus,  Kardinaldiakon  von 

S.  Adrian  23. 

Palästina  15;  s.  auch  heiliges 
Land. 

Pallavicini:  Hubert. 

Pantaleon:  Jakob. 

Patrimonium  Petri  45.  53;  s. 
auch  Kirchenstaat,  tuszisches 
Patrimonium. 

Percival  Doria,  Feldherr  Man- 
freds 46.  48.  50.  52.  53.  56—58. 


Perocchio  39. 

Perugia  35.  37.  60.  61. 

Peter,  Infant  von  Aragonien  17. 

21.  51.  54.  73.  85. 
Peter  von  Prece  28. 
Pietro  Ruffo,  Neffen  des  10. 
Peter,  Präfekt  von  Vico  38  47. 

48.  51.  53.  59.  60;  Sohn  47. 
Philipp  (III.   der  Kühne),   Sohn 

des   Königs   Ludwig  IX.   von 

Frankreich  21.  85. 
Philipp  IV.  der  Schöne,   König 

von  Frankreich  63. 
Philipp,  Erzbischof  von  Ravenna 

68.  69. 
Piazza  72. 

Pietrasanta,  von:  Guiscard. 
Pisaner  46. 
Pistojesen  46. 
Pofi,  von:  Richard. 
Prece,  von:  Peter. 
Preußen  14. 
Provence     18;     provencalische 

Truppen  34.   44.   46.   52.   57; 

Graf  von:  Karl  von  Anjou. 
Pseudofriedrich     (Johann     von 

Cocleria  oder  Calcaria)  9.  10. 

17.  72.  81.  82. 
Radicofani  59. 
Radulf,  Kardinalbischof  von  Al- 

bano,  päpstlicher  Legat  71.  80. 

81. 
Rainaldus  Rubeus,  Neffe   Papst 

Alexanders  IV.  38. 
Raullus  Surdus  39  70.  71.  79.  80. 
Ravenna,  Erzbischof  von:   Phi- 
lipp. 
Rayner  von  Viterbo  49. 
Regalis  civitas  81. 
Richard  Anibaldi,  Kardinaldiakon 

von  S.  Angelus  71. 
Richard  Filangieri,  Graf  50.  51. 
Ricardus  Petri  Anibaldi  38.  47. 
Richard  von  Pofi  5.  9.  10.  22.  64. 

65.  69.  71.  74. 


Namen-  und  Ortsregister. 


101 


Rieti  54.  57. 

Roger  von  Dragone  71. 

Rom,  Römer  11.  32.  34.44    46. 

48.  50-54.  56—59.  63.  76.  77. 

88;    römische  Senatur  13.  31. 

33-35.  44.  51.  76.  88. 
Rubeus:  Rainaldus. 
Ruffo:  Pietro. 

Saba  Malaspina,  zur  Beurteilung 

namentlich:  5.  26.  27.  50.  52. 
Sabina,    Kardinalbischof    von: 

Guido  Fulcodii. 
Sarazenen  54. 
Sardinien  12. 
Scala,  della:  Mastino. 
Segni,  von :  Gregor. 
Siena,  Sienesen  42.  46.  48. 59. 60. 
Simon,    Kardinalpriester  von  S. 

Caecilia  32.  34.  35.  47.  48.  77. 

91. 
Simon,    Kardinaldiakon  von    S. 

Martin  45. 
Sizilien    mehrfach ;       sizilische 

Kirche  11. 
Spanien  43.  75. 
Sparvaria,  von:  Heinrich. 
Spoleto,   Stadt   43;   Herzogtum 

12.  40.  43.  46.  50.  53—56. 
Staufer  4.  15.  18.  41.  62.  63. 
Stroncone  39. 
Subiaco  79. 
Surdus:  Raullus. 
Sutri  47.  48. 
Syrien  13.  78. 

Tarent,  Fürst  von:  Manfred. 

Tataren  (=  Mongolen)  13.  72. 
73.  82.  83. 

Tempelherren  39. 

Terni  57;  Bischof  von  40. 

Terra  di  Lavoro  45. 

Theobaldus  s.  Goblus. 

Thierricus  Vallicolor,  zur  Beur- 
teilung namentlich :  6.  57. 

Thomas,  Graf  von  Acerra  49. 


Thomas  (de  Lantil),  Bischof 
von  Bethlehem,  päpstlicher 
Vikar  in  Rom  52. 55. 76.78. 88. 93. 

Tivoli  51. 

Torres,  Königreich  12.  13. 

Toscanella  40.  53. 

Trapani  8.  72.  80. 

Trevi  (i.  d.  Kampagna)  38.  39. 

Trevi  (i.  Herz.  Spoleto)  39. 

Troghisio:  Franz. 

S.  Trond,  Abt  von:  Wilhelm. 

Troyes  14. 

Tunis,  Emir  von  12. 

Tuszien,  tuszische  Städte,  tus- 
zische  Guelfen  etc.  12.46—48. 
59.  61.  70;  tuszisches  Patri- 
monium 40.  48.  49.  55.  56.  59. 

Urban  1.,  Papst  14. 

Urban  11.,  Papst  14. 

Urban  IV.,  Papst,  mehrfach;  zur 
Beurteilung  von  Persönlich- 
keit und  Politik  namentlich  2. 
3.  16.37-43.62.63;  als  Jakob 
Pantaleon,  Kanonikus  in  Laon 
14.  77.90.91;  als  Bischof  von 
Verdun  42;  als  Patriarch  von 
Jerusalem  14. 16.39.78.79.92-94. 

Valenciennes,  von:  Johann. 

Valentano  38. 

Valle  Pietra  39. 

Vallicolor:  Thierricus. 

Vaucouleurs  6. 

Venedig  12. 

Verdun,  Bistum  42;  Bischof  von 
s.  Urban  IV. 

Veroli  49. 

Verona  68;  erwählter  Bischof 
von  :  Manfred. 

Vetralla  59. 

Vico,  48.  51-53;  von:  Peter. 

Viterbo  69.  81.  82.  84.  85.  92.  93; 
von :  Rayner. 

Wilhelm  von  Holland,  deutscher 
König  95. 

Wilhelm,  Abt  von  S.  Trond  96. 


Carl  Winter's  Universitätsbuchhandlung,  Heidelberg. 

Historische  Werke. 

Peter  P.  .4//.  Die  Geschichts-  und  Altertumsvereine  Badens.  1903. 
80  Pf. 

Ä".  Beyerle.  Die  Konstanzer  Ratslisten  des  Mittelalters.  Lex.-8°. 
brosch.  8  M.     1898. 

Badische  Biographien.  V.  Teil.  1891 — 1901.  Herausgegeben  von 
Fr.  v.  Weech  \m&  A.  Krieger.   Heft  1 — 8.    brosch.    16  M.    8°.    1904/05. 

/«/««  Cahn.  Der  Rappenmünzbund.  Eine  Studie  zur  Münz-  und  Geld- 
geschichte des  oberen  Rheintales.     1902.     Mit  vier  Tafeln.     7  M. 

B.  Erdmannsdörffer  und  K.  Obser.  Politische  Korrespondenz  Karl 
Friedrichs  von  Baden.  1783-1806.  Bd.  I— V.  I.  1783  — 1792. 
16  M.  II.  1792— 1797.  20  M.  III.  1797 — 1801.  16  M.  IV.  1801 
bis  1804.  20  M.   V.  1804— 1806.  25  M.    Lex.-8°.  brosch.   1888— 1901. 

Festschrift  des  fünfzigjährigen  Regierungsjubiläums  Seiner  Königlichen 
Hoheit  des  Großherzogs  Friedrich  von  Baden  ehrerbietigst  gewidmet 
von  dem  Grh.  General-Landesarchiv  in  Karlsruhe.  1903.  203  Seiten. 
Mit  einer  genealogischen  Tafel.     2  M.     Gebunden  3  M. 

Mit  Arbeiten  von  F.  v.  Weech,  Eine  Schweizerreise  des  Markgrafen  Karl  Friedrich  von 
Baden  1775;  K.  Obser,  Voltaires  Beziehungen  zu  der  Markgräfm  Luise  von  Baden-Dur- 
lach;  K.  Brunner,  Die  Erziehung  des  Markgrafen  Georg  Friedrich  von  Baden-Durlach; 
O.  K.  Roller,  Zur  Charakteristik  des  Großherzogs  Karl  Friedrich,  ein  genealogischer  Versuch. 

Ernst  Fischer.  Die  Münzen  des  Hauses  Schwarzburg.  Ein  Beitrag 
zur  Landesgeschichte  der  Fürstentümer  Schwarzburg-Sondershausen 
und  Schwarzburg-Rudolstadt.    1904.    Mit  16  Lichtdrucktafeln.    12  M. 

M.  Immich.  Zur  Vorgeschichte  des  Orleans'schen  Krieges.  Nuntiatur- 
berichte  aus  Wien  und  Paris  1685— 1688.  Mit  einem  Vorwort 
von  Fr.  von   Weech.     Lex. -8°.  brosch.  12  M.     1898. 

K.  Knies.  Karl  Friedrichs  von  Baden  brieflicher  Verkehr  mit  Mira- 
beau  und  du  Pont.     2  Bde.     Lex. -8°.  brosch.  25  M.     1892. 

A.  Krieger.  Topographisches  Wörterbuch  des  Groliherzogtums  Baden. 
2.  Auflage.    Bd.  I  u.  Bd.  II,  1.     Lex.-8°.  brosch.  31  M.     1904. 

Heinrich  Neu.  Geschichte  der  evangelischen  Kirche  in  der  Grafschaft 
Wertheim.     1903.     4  M. 


tiäin  wiifi  rt|jp  *Mip  ttMf*  iMIfi  Hilf*  tMtfi  tMIff  ttfifi  g^p  tMy»  t^fi  p^^  tWff  >Mfi  tWf*  ■Mtf*  *M^  »Mp  ^>r^ 

Carl  Winter's  Universitätsbuchhandlung,  Heidelberg. 

Neujahrsblätter  der  Badischen  Historischen  Kommission.  Neue 
Folge,     gr.  8°.    brosch.  je  1,20  M.     1898  ff. 

1.  (1898.)  Fr.  von  IVeech.  Römische  Prälaten  am  deutschen  Rhein 
1761  — 1764. 

2.  (1899.)     E.  Gothein.     Joh.  G.  Schlosser  als  badischer  Beamter. 

3.  (1900.)  K.  Beyerle.  Konstanz  im  dreißigjährigen  Kriege. 
Schicksale  der  Stadt  bis  zur  Aufhebung  der  Belagerung  durch 
die  Schweden  1628— 1633. 

4.  (1901.)  P.  Albert.  Baden  zwischen  Neckar  und  Main  in  den 
Jahren  1803  — 1806. 

5.  (1902.)  E.  Kilian.  Samuel  Friedrich  Sauter.  Ausgewählte  Ge- 
dichte.    Mit  einem  Titelbild. 

6.  (1903.)     H.  Finke.     Bilder  vom  Konstanzer  Konzil. 

7.  (1904.)     Fr.  Panier.     Deutsche  Heldensage  im  Breisgau. 

8.  (1905.)  E.  Fabricins.  Die  Besitznahme  Badens  durch  die  Römer. 
Mit  einer  Karte. 

Quellen  und  Forschungen  zur  Geschichte  der  Abtei  Reichenau. 
Bd.  I.  K.  Brandt.  Die  Reichenauer  Urkundenfälschungen. 
Mit  17  Taf.  in  Lichtdruck.  40.  brosch.  12  M.  Bd.  II.  K.  Brandt. 
Die  Chronik  des  Gallus  Öhem.  Mit  27  Taf.  in  Lithographie. 
40.    brosch.  20  M.     1890— 1893. 

O.  K.  Roller.  Ahnentafeln  der  letzten  regierenden  Markgrafen  von 
Baden-Baden  und  Baden-Durlach.  1902.  Ein  Textband  in  8° 
von  214  und  153  Seiten  mit  einem  Atlas  in  40  mit  12  genealogischen 
Tafeln  in  groß  Folio.     20  M. 

A.  Schulte.  Markgraf  Ludwig  Wilhelm  von  Baden  und  der  Reichs- 
krieg gegen  Frankreich  1693— 1697.  2  Bde.  Bd.  I.  Darstellung 
mit  einem  Bild  in  Heliogravüre.  Bd.  II.  Quellen  mit  9  Tafeln  in 
Lichtdruck.    Zweite  billige  Ausgabe.    Lex.-8°.    brosch.   12  M.    1901. 

Siegel  der  badischen  Städte  in  chronologischer  Reihenfolge.  Der  er- 
läuternde Text  von  Fr.  von  IVeech,  die  Zeichnungen  von  Fr.  Held. 
2  Hefte.  1.  Die  Siegel  der  Städte  in  den  Kreisen  Mosbach,  Heidel- 
berg, Mannheim,  Karlsruhe.  Mit  290  Siegelreproduktionen  auf 
51  Tafeln  und  32  Seiten  Text.  2.  Die  Siegel  der  Städte  in  den 
Kreisen  Baden  und  Offenburg.  Mit  202  Siegelreproduktionen  auf 
41  Tafeln  und  16  Seiten  Text.    Lex. -8°.    brosch.  18  M.    1899— 1903. 


Carl  Winter's  Universitätsbuchhandlung,  Heidelberg. 

Oberrheinische  Stadtrechte.  I.  Abteilung.  Fränkische  Rechte 
i.— 6.  Heft.  i.  Wertheim,  Freudenberg  und  Neubronn,  bearb. 
von  R.  Schröder.  2  M.  2.  Der  Oberhof  Wimpfen  mit  seinen 
Tochterrechten  Eberbach,  Waibstadt,  Oberschefflenz,  Bönnigheim 
und  Mergentheim,  bearb.  von  R.  Schröder.  5,50  M.  3.  Mergent- 
heim, Lauda,  Ballenberg  und  Krautheim,  Amorbach,  Walldürn, 
Buchen,  Külsheim  und  Tauberbischofsheim,  bearb.  von  R.  Schröder. 
6  M.  4.  Miltenberg,  Obernburg,  Hirschhorn,  Neckarsteinach,  Wein- 
heim, Sinsheim  und  Hilsbach,  bearb.  von  R.  Schröder  und  C.  Koehne. 
6  M.  5.  Heidelberg,  Neckargemünd  und  Adelsheim,  bearb.  von 
Carl  Koehne.  7  M.  6.  Ladenburg,  Wiesloch,  Zuzenhausen,  Bretten, 
Gochsheim,  Heideisheim,  Zeutern,  Boxberg,  Eppingen,  bearb.  von 
Carl  Koehne.      5  M.     Lex.-8°.     brosch.    1895  — 1902. 

Julius  Werner.  Johann  Eberlin  von  Günzburg.  Ein  reformatorisches 
Charakterbild  aus  Luthers  Zeit.  Für  die  Gegenwart  dargestellt. 
Zweite  völlig  umgearbeitete  Auflage.     1905.     1  M. 

Erich  Wild.  Mirabeaus  geheime  diplomatische  Sendung  nach  Berlin. 
1901.     4,80  M. 

Karl  Wild.  Tagebuch  Joseph  Steinmüllers  über  seine  Teilnahme 
am  russischen  Feldzuge  1812.  Herausgegeben  von  Karl  Wild. 
Mit  vier  Abbildungen  und  einer  Übersichtskarte.     1904.     1,20  M. 

—  Johann  Philipp  von  Schönborn,  genannt  der  deutsche  Salomo,  ein 
Friedensfürst  zur  Zeit  des  dreißigjährigen  Krieges.  1896. 
Mit  einem  Bildnis  Schönborns.     4  M. 

Jakob  Wille.  Bruchsal.  Bilder  aus  einem  geistlichen  Staat  im  18.  Jahr- 
hundert. Zweite  vielfach  umgearbeitete  und  vermehrte  Autlage. 
Mit  8  in  den  Text  gedruckten  Abbildungen.     1900.     2  M. 

/.  A.  Zehnter.  Geschichte  des  Ortes  Messelhausen.  Ein  Beitrag  zur 
Staats-,  Rechts-,  Wirtschafts-  und  Sittengeschichte  von  Ostfranken. 
1901.     XII.  355  S.     6  M. 

Zeitschrift  für  die  Geschichte  des  Oberrheins.  Neue  Folge.  Bd.  I  bis 
XIX.  8°.  brosch.  228  M.  1886 — 1904.  Einzelne  Bände  soweit  vor- 
handen 12  M. 

Mitteilungen  der  Badischen  Historischen  Kommission.  Nr.  1 — 26. 
Beigabe  zu  den  Bänden  36—39  der  älteren  Serie  und  Band  I-XIX 
der  Neuen  Folge  der  obigen  Zeitschrift.     1883  — 1904. 

C.  F.  Winter'sche  BuchJruckerei. 


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toxi  Winter'«  Unit>erftr«rsbu<&t)att&[ujtg  in  /^cibclbcrrt. 

n  crfanenen : 

^4ii,ic  ö'd>nftm  511t  (Bcfcbicbrc  bev  Pfatj.  I. 

♦JrltjVvberh, 

Königin  von   Bobinen, 
Äurfürftin  von  bev  pfal;  in  ihren  legten  £cbcnejabrcn 

DO  II 

Dr.  2UrI  ^au  er. 
:  IttF.     Ittit  einem  2Silbnis. 

Ü>berbafcifd)es  <5cfd)Icd)tetbud)- 

^crauegcgtcbcn  von  t>cr  23at>ifd>en  #ftorifd>etj  Äommifflioti 

bearbeitet  von 

3-  2\inMer  ron  2\noblod% 

Banb  II.     Siefernng  7.    Seiner  — £yffer. 

preis  für  bic  Subffnbenten  bes  aan^en  IPerfes  5.50  Ulf. 

Somit  ftnb  bic  beioeit  crfteit  23änbe  abgefdjloffen : 

Ob.    I.    21- üa.    (898.      IV,    öui  feiten.     Hut  '1:5  ö?appenbilbem.     111.  43.—. 

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iDie  £cftQnal>mc  Ba&ens 
butd)  bk  Uömet 

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8°.     88  feiten.      J.20  Ulf. 

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3Die  £ntftel>ung$gcfd)id)tc 

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lirrörtert  im  Sufammcnbang 
mit  t>er  ^ntttMcHimgegcfcbicbte  ber  fceutfeben  ^Kcnaiffcncc 

Don 
<Ebeet>or  %\t. 

gr.  8°.     200  feiten,     llüt  Jlbbtlbungen.     *.80  Ulf. 


(Carl  Winter'»  Unir>crfttät»bud)banblung  in  ^eibclbcrg. 

(5to$>ct:$og  Srieötid)  von  Ibaben 

aie  SLanbe&fyevv  unb  fceutfd>er  ßütft 
von  Dr.  2Ufret>   3Dot>e, 

Profeflfbf  ber  neueren  <5cf4>i4>tc  an  ber  UnipcrfTtät  in  Sreiburg  i.  23. 

Joe  Seiten  £crt,    mit  einem  23ilbnis  be»  <5ro£r)cr$og»   in   lid)tbrud'.    gr.  8°. 
geheftet  in  Umfcblag   mit  3cid)nung  r>on  iE.  21.  Weifj  \  Hl.  20  PI,  gebunben 

2  HI.  20  Pf. 

Unter  oen  rüelen  Schriften,  melcbe  aus  21nlafe  bes  öOjd'fyrigen  Hegierungsjubiläums  Seiner 
Jäöniglicfyen  föobeit  besf&roftberjogs  bereits  erfd?ienen  finb  unb  noch  erfd?einen  roerben,  roirb  of?ne 
ömeifel  bie  erfte  Stelle  2Ufreb  Dones  „©roftfyer^og  Sriebrid?"  einnehmen.  Die  mitte  baltenb  jroifcfjen 
23iograpbie  unb  Eanbesgefcbicbtc,  beruht  bies  ebenfo  fleißige  unb  forgfame  als  auch  formnoüenbete 
unb  geiftwolle  TDerf  bes  Sreiburger  profeffors  ber  neueren  (Befcbicbte,  neben  ber  oerftä'nbigen  unb 
objektioen  23enütjung  ber  einfeblägtgen  Citeratur,  auf  ber  bem  üerfaffer  von  bem  £anbesJ?errn  gnä= 
big.fi  verftatteten  (Einficbtnabme  ber  2lfcten  unb  ber  .ßorrefponbenjen  bes  ffkonheraoglichen  Samilien^ 
arebins,  fornie  bes  <Broftber,3oalid?en  fcaus=  unb  Staatsarcbips.  2luf  cSrunb  btejer  teotyen  ttrmdcbjtgung 
mar  es  bem  Derraffer  mcglid?,  in  emer  Heil?e  tpid?ttger,  bie  tanbes=  roie  bie  Reicbsgefcbicbte  betreffen^ 
ber  Sragen  Heues  mitzuteilen,  juroeiten  beftebenbe  2tuffaffungen  unb  Trteinungen  richtig  3U  ftellen, 
in  manchen  zaden  über  bie  perfönlicbc  Stellung  Seiner  Jäö'niglicben  üobeit  bes  ©rofefyer.jogs  ju 
foleben  Sragen  aufjufUd'ren,  teilroeife  wnt  erftenmal  autbentiiebe  rtlitteilunacn  ju  machen.  .  .  . 

(Sarlsruffer  getrung.) 

Scftfd>aft 

3tun  fünfzigjährigen  ^eenerungsjubtläum  ©einer  Rönigl. 
*oOt)ett  bes  (Brof&erjogs  Svkbvid)  von  23afcen. 

CErjrerbictigft  gerpibmet  von  bem 

<5tof?b,et:3ogIi$en  <5cncral=£anbe»ar(I)ir)  in  jRarI»rut)e. 

3nrjalt:  I.  (Eine  Scbroei3crrci|'e  bes  ITlarfgrafen  Karl  ,f riebrief)  von  8aben  im  3ab,re  (775.  Kuf* 
jeicfinungen  bes  profeffors  3°bann  Corenj  Sötfmann,  mitgeteilt  pon  ,j riebrid)  pon  ir>ecch.  II.  Doltaires 
Schiebungen  ju  ber  ITlarfgräfin  Karoline  £uife  pon  23aben=I>urIad)  unb  bem  Karlsruher  £?ofe,  pon 
Karl  ©bfer.  III.  Sie  Demiät)Iung  bes  ITlarfgrafen  ^riebridi  illagnus  pon  8aben:Z>urIad)  unb  ber 
prinjeffm  Uugufie  ITlarie  pon  Scb[esrüig=8oIftein,  pon  Ulbcrt  Krieger.  IV.  Die  (Eiterung  bes  iUarf= 
grafen  (Peorg  ^riebrief)  pon  Saben=Dur[ad),  pon  Karl  Srunner.  V.  <?jur  CEbarafterifhf  bes  ©rofjtie^ogs 
Karl  ^riebrid),  ein  genealogtfeber  Dcrfucb  pon  ©tto  Konrab  Holler. 

£er.=8°.    gerjeftet  mit  Hmfd)lag3eid)nung  pon  ^ermann  C5öt)Ier  2  ffl.,  fein  Ceinrpanbbanb  5  1TI. 


Silber  axw  einem  geiftlid>en  Btaat  im  J8.  3al>rl>iwt>ert. 
von  Dr.  3aJob  Wille, 

(Dberbibliotbefar  unb  ProfctTor  an  ber  UniuerfTtät  in  ^eibelberg. 

ITTtt  adjt  in  ben  üert  gebrueften  2lbbilbungen. 

3n>eite  oielfact)  umgearbeitete  unb  oermebrte  Auflage. 

£er.s8°.    fein  gerjeftet  2  ITT. 


©taatsminiftet  Dr.  tPilbelm  Hott. 

ron  ^riefcrict)  von  XVeedy. 

Xflit  einem  Porträt  in  £td)tbrucf.     8°.  gerjeftet  \  X\X. 
Piefe  erfte  Qusfürjrlid^c  ll^ürbigung  bes  r/errorragenben  HTannes  unb  IHiniftcrs 
barf   einer  freubigen   Aufnahme   in    allen  Krctfen  bes  babifctien  £anbes  unb  über 
feine  (5rett3eu  rjinaus  fidjer  fein. 

<L.  5.  TDinter'fcbe  23ucbbrudierei. 


DG 

Hampe,  Karl 

847 

Urban  IV 

.168 

H24 

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