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Full text of "Vierteljahrsschrift für gerichtliche Medizin und öffentliches Sanitätswesen"

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Vierteljahrsschrift 



für 



gerichtliche nnd Öffentliche 



Medicin.^ 



Unter Mitwirkung 

der 

Königlichen wissenschaftlichen Deputation 

für das Medicinalwesen im Ministerium der geistlichen, Unter 

richts- und Medicinal- Angelegenheiten 

herausgegeben 

TOB 

Johann liudwigr €asper. 



Zweliindiwansigster Band. 



Berlin, 1862. 

Verlag ▼•■ Aagast lirsckwaMi 

UBt«r d«a LlndM No* 68. 



Inhalt 



SeiU 

1. Hexenwahn. Ober-Gatachten der medicinischen Faeul- 

tät in BerÜD. Erster Referent: Gasper 1 

2. Vergiftung mit weissem Arsenik. Vom Dr. Dorien zu Lyck. 
Mit einem Gutachten des KönigL Medicinal -Coilegii 

für die Provinz Prenssen 16 

3. Die Stellung nnd Wirksamkeit der Sachverständigen im Straf- 
verfahren. Vom Kreis-Physicos Dr. Walt her in Labiau. . 48 

4. Angeborner Mangel der Gebärmutter. Vom Dr. Lissner in 
Pleschen 79 

5. Die Sterblichkeit der Kinder im ersten Leben^ahre in Stettin. 
Vom Kreis-Wundarzt Dr. HermannWasserfuhr in Stettin 88 

6. Superarbitrium über die Zurechnungsfähigkeit des wegen 
vorsätzlicher Brandstiftung detinirten taubstummen W. 
Franke aus Harzgerode. Vom Regierungs- und Medicinal- 
Rathe Dr. Behr in Bernburg 136 

7. Die Ueberfruchtung gerichtlich- medicinisch betrachtet. Vom 
Stabs- und Bataillons-Arzt Dr. Seydeler in Luxemburg . 144 

8. Drei Schwurgerichtsfälle. 1. unerhörte Verletzung der weib- 
lichen Genitalien. Zeugungs -Unfähigkeit? — 2. Vierfacher 
Verwandtenmord. Zurechnungsfähigkeit? — 3. Nothzucht im 
Schlafe. Vom Ober-Stabs- und Regiments-Arzt Dr. Mets ch 

in Torgau 165 

9. Tod durch Ertränken nach vorausgegangener Einverleibung 
grosser Gaben Arsenik. — Experimente an Thieren. Vom 
Kreis-Physicus Dr. Walther in Labiau 185 

10. Ueber Vergiftung durch giftige Püze. Vom Dr. Roquette 

zu Rheden 199 

11. Luftblasen im Blute eines Erhängten. Vom Dr. Iwersen, 

auf der Insel Pellworm in Schleswig 226 

12. Zur Vergiftung durch Terpentindunst. (Terpentinanstrich.) 
Vom Dr. L. W. Liersch in Gottbus 232 

13. Beiträge zur gerichtsärztlichen Beurtheilung der Fälle, wo 
absichtliehe Entziehung von Nahrungsmitteln den Tod zur 
Folge hatte. Vom Dr. Wagner, Kreis-Wundarzt in Torgau 247 

14. Zur Reform der preussischen Medicinal-Taxe von 1815. Vom 

Dr. Dvrenfurth in Crossen 264 

15. Unheilbare Luxation. Aerztlicher Kunstfehler. Gerichtsärzt- 
liches Gutachten. Mitgetheilt vom KönigL Bezirks- und Ge- 
richtsarzt Dr. KönigadOrfer, in Oschatz im Königreich 
Sachsen 274 

16. Einige Bemerkungen, betreffend die Geisteskrankheiten der 
Gefangenen. Vom Kreis-Physicus, Sanltätsrath Dr. Moriz, 
Strafanstalts-Arzt in Graudenz 297 



S«ite 

17. Gerichtsärztliche Mittheilungen. Vom Prof. Dr. Maschka 
in Prag. 

1. Kopfverietaang. — Hydrocephalu» aeutu*. — Nicht bestimmt naeh- 

weiabarer Zosammenhaog. — Schwere Verietsang 319 

S. Im Walde aafgefandene Leiche. — Straogfurche am Halae. — Bestim- 
mung der Todesart SSO 

3. Zeichen des Stickflusses bei einer im Bette todt vorgefundenen, mit 
Epilepsie behaftet gewesenen Person. — Gewaltsame oder naturliche 
Todesartr 397 

18. Ob Kindermord oder MordV Nebst einigen Bemerkungen 
zum Regulativ. Mitgetheilt vom Kreis-Wundarzt Dr. Fr a e n - 

kel zu Neustadt O./S : 338 

19. War der Bauer W. b«i der am 18. März 18ßl abgeschlos- 
senen Punctation, den Verkauf seines Bauergntes betreffend, 
dispositionsföhig? Vom Dr. Pincus in Glogau 348 

20. Vermischtes : 

Begriff des Unternehmens einer Hellung. Behandlung von Kranken 
durch conoessionirte Besitzer einer Wasser • Heilanstalt ausserhalb 
derselben ohne sonstige ärztliche Approbation. (§. 199. des Straf- 
gesetcbuehs.) 174 

21. Amtliche Verfügungen: 

betreffisnd die Anwendbarkeit der f&r den Uilxbrand bestehenden 
gesetzlichen Bestimmungen auf die Blatseuohe der 

Schaafe 176 

den Handel m<t ehlrurgisehen Instrumenten und Ban- 
dagen 180 

den HandTcrkanf von Bandwurmmitteln durch die 

Apotheker 189 

das Reinigen ftbersehwemmt gewesener Wohnungen Tor 

deren Wiederbeziehen 189 

Qebtthren der Apotheker för Herstellung von erforder- 
lichen Keagentien bei den ihnen fibertragenen gericht- 
lich-chemischen Untersuchungen 360 

die Anwendung der Taxe der Gteburtshelfer Seitens 

der Hebammen .^61 

die Curen mittelst des elektrischen Inductions- Ap- 
parats 361 

die Kosten fiir Untersuchung der ersten FäUe anstek- 

kender. Krankheiten 369 

die halbj&hrlichen r»p. rierte^ihrlichen Berichte der 

Yeterlnair-Beamten 363 

die Verordnung ron Arzeneien und den Gebrauch von 
ArzeneigefSssen für aus Öffentlichen Mitteln behandelte 

Kranke 363 

denselben Gegenstand 364 

bleihaltiges Email gnsseisemer Kochgeschirre . . . 365 

die Blutseuche (Blutstaupe u. s. w.) der Schaafe . . 365 

22. Kritischer Anzeiger 367 

Th. Husemann nnd A. Husemann, Handbuch der Toxicolo- 
gie. — Lfibstorff, Beitrage zur Kenntniss des Gesundbeitzn- 
standes der Stadt Lfibeck. — Q. Tour des, De Vetueignement 
de la midecine legale ä la faeulti de medecine de ßtrcusbourg, 

— Brosius, Psychiatrische Abhandlungen. — Spengler und 
Löschner, Archiv für Balneologie. I. Bd. 1. Heft. — A. Tar- 
dieu, Etüde* mSdico- legale* »ur lea attentate aux moeura, 
4. 4d. — M. VernoiSf De la main de* ouvrier» et de» arti- 
»an* au point de tue de VHygiine et de la midecine Ugaie. — 
Hoffert, Ueber Noth- und Hausapotheken preussischer Aerste. 

— Brandes, Der Idiotismus und die Idioten -Anstalten» mit 
Rfleksicht auif die Verhältnisse im Königreich Hannover. — 
P. Betti, Studi di medicina pubblica. — J. M alr, Juristisch- 
medidatseher Commentar der neuen bayersöhen« preussisohen 
nnd Österreichischen Strafgesetsgebung. — A. 8. Taylor, Die 
Gifte in gerichtUch-medicinischer Beziehung. 



1. 

Hexenwahn. 

Ober- Gutachten der medicinischen Facaltät in Berlin. 

Erster Referent> Caii|ier* 



GescliichtserzäUiug 

des Falles. Am 6. November 1860 wurde die Wittwe S. 
im Hause des Aageschuldigten mit unzweifelhaften Spuren 
einer gewaltsamen T5dtung entseelt aufgefunden. Der Ver- 
dacht einer absichtlichen Tödtung lenkte sich sogleich auf 
die angeschuldigten Eheleute, namentlich auf den Ehemann, 
den 45 Jahre alten Zimmermann N,^ der auch alsbald im 
ersten gerichtlichen Verhör nach seiner, noch weiter zu be- 
leuchtenden Art und Weise, ein halbes Geständniss seiner 
Thätersohaft ablegte. Er sei, deponirte er, durch die unaus- 
gesetzten Zauberkünste der Wittwe &, krank gemacht worden, 
habe ganz furchterHch aushalten müssen, Stiche im Herzen 
gehabt und sei taumlich und ohnmächtig geworden. Die 
Aerzte hätten ihm gesagt, sein Blut sei durch die Sympa- 
thieen der & ganz yerdorben und in Schaum verwandelt. 
Nachdem er durch Sympathie geheilt worden, habe die &. 
aus ihrer gegenüberliegenden Wohnung ihn immer starr an- 
gesebn und darauf sei er wieder krank geworden. Er habe 
Heine Frau dann veranlasst, beim Gericht Hfilfe gegen die 

CiUf^t VjBchrft. f. ger. Med. XXU. 1. i 



2 Hexenwahn. 

bösen Künste der S. nachznsachen, dies sei aber nicht ge- 
lungen, und nun sei es ihm klar geworden, dass er nicht 
Ruhe bekommen werde, als bis die S, ans der Welt wäre^ 
wobei es ihm jedoch nieht einge&Ilen, dass er sie aus der 
Welt schaffen wolle. Kurze Zeit vor der That sei ihm wie- 
der so schlimm geworden, dass er sein Ende nahe geglaubt, 
' weshalb er seine Frau beauftragte, der £>., um sie zu ver- 
söhnen und damit sie von ihren Zaubereien ablasse, einen 
Korb mit Aepfeln anzubieten. Zwei Tage später besuchte 
ihn die S. Im Gespräche mit ihr habe er plötzlidi wieder 
seine Schmerzen in der Herzgegend und den Schwindel im 
höchsten Grade wieder bekommen. In der Aufregung und 
höchsten Gereiztheit sei er ihr, nachdem sie sich ans dem 
Zimmer entfernt, nachgegangen, und habe sie „in seiner 
Wuth nicht sachte bei der Kehle gepackt und hingeworfen^. 
Wir bemerken hier, dass die Sachverständigen an der Leiche 
der S. Erwurgungsspnren und als Todesursache einen Bruch 
„zwischen dem 5ten und 6ten Halswirbel^ aufgefunden 
haben. 

Gans anders äussert sich der Angeschuldigte im xwei- 
ten Verhör vom ISten ej. Am Tage vor dem Tode der &, 
deponirt er^ habe er gegen seine Frau geäussert, es werde 
ihm nichts Anderes übrig bleiben, wenn ihm noch geholfen 
werden sollte, als der S. das Leben zu nehmen, was ihm 
seine Frau ausgeredet Am folgenden Tage seien seine 
Schmerzen wieder so aig geworden, dass seine Frau die 
8. geholt habe, um Versuche zu machen, ihren bösen Wil-^ 
len zu beschwichtigen. Er schilderte nun, abweichend von 
seiner frühem Deposition, dass bei der Unterredung mit der 
& über ihre Zauberkünste und ihren frühem gegen ihn ver- 
übten Diebstahl ihn „die Wuth er&sst'^, und er sie an den 
Schultern gefasst und unter Schüttdn zur Rede gestellt 
habe, nicht aber habe er sie am Halse geJEUsst und die 



%. 



Treppe hiauntergeworfen, vielmehr sei es seine Ehefrau ge- 
wesen, welche die S. im Hausflur erwürgt, ihr den Hals 
abgedreht und sie dann die Treppe hinuntergeworfen habe, 
damit sie sagen könne, dass der Fall von der Treppe die 
S. getödtet habe. Am 24. December erklärt Inculpat wie- 
der, er habe die S. umgebracht, sie erwürgt und hingewor- 
fen, nimmt aber schon an demselben Tage dies Geständniss 
wieder zurück, mit der Aeusserung, dass er am Gehirn 
leide. Alsbald aber räumt er nach gehörigem Vorhalt die 
Thäterschaft wieder ein, während er drei Tage später wie- 
der Alles zurücknimmt, immer aber die Angaben von den 
Zauberkünsten der 8. festhaltend. Ein gleiches Verfahren 
hat N. fortgesetzt und bis zum jetzigen Stadium der Unter- 
suchung in den ungemein zahlreichen Verhören beobachtet. 
Es würde überflüssig sein, dies durch alle diese Verhöre 
hier zu verfolgen, und wollen wir als characteristisch nur 
hervorheben, dass es vorgekommen, dass er in einem und 
demselben Verhör bekannt, widerrufen und abermals be- 
kannt und widerrufen hat. Auf Vorhalten dieses ganz un- 
gewöhnlichen Benehmens bezog er sich wiederholt auf sei- 
nen „Gram, Schmerzen, Empfindungen und Angst^ als Ent- 
schuldigung und Entlastung. Dem entsprechend ist auch 
ein anderes Geständniss, dahin gehend, dass er die von ihm 
begangene That nicht als ein strafbares Verbrechen be^ 
trachtet habe; er sei nur seines Lebens vor den Zauber- 
künsten nicht sicher gewesen und habe sich schützen müs- 
sen. Doch hat er später eingeräumt, dass er nach der That 
gewusst, dass dieselbe bestraft werden könne, und wieder- 
holt gegen seine Frau den Wunsch ausgesprochen, dass die 
That ungeschehen geblieben sein möchte. 

Was den körperlichen und den Gemüthszustand des 
Angeschuldigten betriflt, so liegen darüber zahlreiche De- 
poBitionen in den Acten vor. Der Untersuchungsrichter 



4 Herenwahn. 

registrirt, dasfi von demselben in allen Verhören zusammen- 
h&ngende Antworten nicht zu erlangen gewesen, dass er 
diese Antworten stets nur halb murmelnd abgegeben habe, 
und dass er hin und her spreche. Nachdem er schon zehn 
Wochen in EsSt gewesen, erkUlrte N., die Zauberkünste der 
S, seien immer noch nicht zu Ende und wahrscheinlich übe 
sie jetzt nach ihrem Tode Jemand aus ihrer Familie aus, 
weshalb er auch immer Amulette an sich trage — derglei- 
chen wirklich später Eines bei ihm am Leibe aufgefunden 
worden. Ein andermal bat er den Richter, ihm die An- 
wendung von Sympathie zu gestatten. Auch der Gefangen- 
wärter bestätigt diesen bei ihm fortdauernden Glauben, der 
ihm gar nicht auszureden sei. Ein andermal äusserte N. 
seine Ueberzeugung, dass seine Frau todt sei, denn er habe 
über seinem Geföngqiss, wo seine Frau sitze. Nachts einen 
schweren Fall und ein heftiges Geschrei gehört. Es sass 
aber damals Niemand in der Gefangenzelle über ihm. 

Seine Ehefrau deponirt, dass er bereits seit sechs Jah- 
ren sehr krank gewesen, so dass er Nachts oft keine Vier- 
telstunde habe schlafen können, und sie bestätigt Alles, was 
ihr Mann über die Zauberkünste der S. gerichtlich ausgesagt 
hatte. Auch seine Schwester erklärt, von dieser Ueberzeugung 
des Angeschuldigten Kenntniss gehabt zu haben, die in ihm um 
so fester gewurzelt habe, als seine Frau und ganze Familie sie 
getheilt gehabt, ja in ganz F. man ziemlich allgemein 
der S. dergleichen Kunststücke zugetraut hatte. 
Wiederholt, zuletzt noch acht Tage vor der That, hatte er 
diese seine Schwester gebeten, bei dem Bürgermeister eine 
Gefängnissstrafe gegen die S. zu beantragen, wovon er sich 
Hülfe gegen sein Leiden versprach. Viele andere Zeugen 
bestätigen übereinstimmend, wie überzeugt der Angeschul- 
digte, und auch seine Ehefrau, von der Behexung durch die 
8. gewesen sei. Des Pastors M* Ermahnungen, diesen 



Aberglauben fahren zu lassen, waren vergebens. Wenige 
Tage vor dem Tode der S. hat dieser Zeuge den Ange- 
schuldigten krank, bettlägerig und jammernd darüber ange- 
troffen, dass jetzt auch sein Kind an derselben Erankheü; 
leide und dass er seine Quaalen nicht länger ertragen könne. 

Wichtig sind die Depbsitionen der behandelnden Aerzte, 
zunächst des Dr. (?., der beide Eheleute seit Jahren ge- 
kannt und ärztlich behandelt hat, die er f&r rechtschaffen 
und fleissig hält Vor anderthalb Jahren (vor der That) 
litt der Angeschuldigte an Beklemmungen, Beängstigungen, 
Congestionen nach der Brust, ein Zustand, den ein zweiter 
behandelnder Arzt „Hypochondrie^ nennt, welche Ansicht 
der Dr. R. und der Dr. /. theilt, der den N. zwei Jahre 
vor der That mit abdominellem Leiden, geschwollener Milz, 
Nachtschweissen und einer Neigung zur Melancholie gefun- 
den hat. 

Der Character des Angeschuldigten wird von allen ver- 
nommenen Zeugen, namentlich in Beziehung auf die Sitt- 
lichkeit, nichts weniger als ungünstig geschildert. Sein 
Schwager hält ihn ffir einen sonst braven^ aber feigen Men- 
schen, der nicht dabei sein möge, wenn ein Schwein ge- 
schlachtet wird. Eine Schwägerin hält beide ^.'sche Ehe- 
leute für brave, rechtschaffene Menschen, die sie nicht far 
fähig hält, gewaltthätige Handlungen gegen einen Menschen 
zu unternehmen. Sein ehemaliger Meister characterisirt ihn 
als einen friedliebenden, dabei feigen Menschen, dem er 
übrigens nur ein günstiges Zeugniss geben könne, welches 
Urtheil ein anderer Meister theilt. Dem Pastor M, machte 
N.^ den er sittlich nennt, den Eindruck grösserer geistiger 
Beschränktheit, als die Ehefrau ; er bezeichnet ihn als sicht- 
lich schlaff, energielos, träge und ganz unter der Herrschaft 
seines körperlichen Leidens stehend. 

Schliesslich erwähnen wir das Urtheil des interimisti- 



6 Sfxenwafan. 

sehen Physieus Dr. £ und dessen ausfahrlioh nnd grüad- 
lieh motivirtes Gutachten vom 11. December 1860, welches 
der Ankläger angefochten und dadurch Veranlassung zur 
Einholung dieses unseres Ober -- Gutachtens gegeben hat. 
Dr. £• schildert Inculpaten als einen grossen, magern Mann 
von starkem Knochenbau, fahler Gesichtsfarbe, mattem, 
düsterm Blick, trauriger Miene, schlechter, gebückter Hal- 
tung und schleppendem Gang. Die Hände hält er fortwäh- 
rend vor A&a Leib, über den er beständig klagt. £r un- 
terbricht seine langsamen Antworten durch häufiges Stöhnen 
und Bewegungen des Schmer:&es. Häufig tretw Gongestio- 
nen zu Kopf und Brust ein. Ein Herzfehler ist nicht, wohl 
aber tuberculöse Entartung der Lungen vorhanden. Doch 
ist bei alledem sein Organismus noch nicht ßo zerrüttet, 
wie er als Hypochonder glaubt, und kommt „der grösste 
Theil seiner vermeintlichen Leiden auf Rechnung der mit 
Melancholie verbundenen Hypochondrie**. Hiernach und 
nach den Resultaten seiner vielfachen Besuche bei dem N., 
bei welchen wiederholt diese ewigen Klagen, so wie die 
Beschwerden über die oft genannten Zauberkünste, die 
Bitte um Freilassung, imi Gewährung von sympathetischen 
Guren u. dgl. zum Vorschein kamen, entwickelt der Dr. K. 
der Sache und der ärztlichen Er&hrung gemäss sein ür- 
theil, das er schliesshch dahin formulirt: „dass des N. 
Geistes- und Gemüthsleiden, die Melancholie, mit seinem 
körperlichen Krankheitszustand, der Hypochondrie, in engster 
Verbindung stehe, und mit der Zunahme der letztern eine 
solche Höhe erreicht hat, auf welcher der Kranke für 
Handlungen, welclie aus einer, durch die Melancholie er- 
zeugten fixen Idee entspringen, nicht mehr verantwortlich 
gemacht werden kann.^ — Es liegt uns nun nach dem 
oben gedachten Requisitionsschreiben ob: zu prüfen, in wie 
weit das ürtheil des Dr. K. für begründet zu erachten, 



Hteenwahn. 7 

dem wir am zweckmässigsten zu genügen yermeinen, wenn 
wir im Nachfolgenden unser eigenes wohlerwogenes 

Gutachten 

erstatten. 

Der vorliegende Fall gehört zu den so wenig seltenen, 
dass, wenn der Yertheidiger aus der Literatur zwei Analoga 
daför beigebraeht hat, wir unsererseits aus unserer eigenen, 
wie aus der allgemeinen wissenschaftlichen Erfahrung viel- 
mehr eine ganze Reihe durchaus ähnlicher mittheilen könn- 
ten, wenn es dessen bedürfte. Bei so zahlreichen Beob- 
achtungen hat sich denn auch das wissenschaftliche ürtheil 
über diese Fälle längst festgestellt, namentlich in Beziehung 
auf die Zurechnungslehre, wenn auch die rein theoretisch- 
wissenschaäüche Deutung nach den verschiedenen psycho- 
logischen Systemen eine verschiedene gewesen ist, worauf 
es hier nicht ankommt. Die Angrifie, welche der Unter- 
suchungsrichter gegen das Physicats-Gutachten gerichtet hat, 
haben, worauf wir zunächst als auf den Ausgangspunkt un- 
serer Beurtheilung aufmerksam machen müssen, so weit 
nicht gehn können, zu bestreiten, was vier ärztliche Be- 
richte CjOnstatirt haben, dass N. ein tief körperlich erkrank- 
ter Mensch ist, und bereits seit langer Zeit gewesen ist. 
Wir haben so eben das Bild des fahlen, matt, gebückt ein- 
herschleichenden y mit häufigen Cnngestionen zu Brust und 
Kopf, Beklemmungen, Beängstiguugen, Milzanschwellung, 
„abdominellem Leiden^, ausserdem noch mit Lungentuber- 
culose behafteten Angeschuldigten nach den Acten wieder- 
gegeben, die in ihrem Zusammenhange eine so klare Dar- 
stellung des bedeutenden und allen Aerzten wohlbekannten 
Krankheifiszustandes liefern, dass sogar der gewissenhafteste 
Arzt nach einer blossen derartigen Relation und aus der 



8 Hexenwaho. 

Ferne kaum anstehn wurde, erforderlicheiiiaUs ein aUgemei- 
nes HeiWerfabr^ für den betreffenden Kranken iHizuordnen. 
Die alte, anch Ton den hier betheiligten Aerzten gebrauchte 
Erankheitsbenennung : „materielle Hypochondrie^ bezeichnet 
diesen Zustand allgemehiTerständlich. Eben so allgemein 
aber ist den Aerzten auch die Rückwirkung bekannt, welche 
dieser Erankheitszustand in den verschiedensten Abstufen- 
gen auf das geistige Leben solcher Eranken ausübt. Die 
allergewühnlichste und geringste ist noch die, dass sie, reiz- 
bar und erregt geworden, ihre wirklichen krankhaften Empfin«- 
dungen übertreiben und überschätzen und eine Quaal für sieh 
und Andere werden, jeden Augenblick zu sterben wihnen, 
u. s. w. Wie sehr dies ^.'s Fall, der auch sein Blut in 
Schäum und XJnrath verwandelt glaubt und unaufhörlich 
äussert, dass er seine Quaalen nicht ertragen könne, ist oben 
angef&hrt. Eine Cbaractereigenthümlichkeit, die aus solchem 
Zustande, der schon einen gewissen Grad von geistig-krank- 
hafter Verstimmung darstellt, nothwendig und sd^r erklär- 
lich folgt, und die man täglich bei derartigen Eranken wie- 
derfindet, ist ein, oft rücksichtsloser Egoismus, der die Be- 
haglichkeit des eigenen Lebens und jedes Augenblicks, so 
weit sie das körperliche Wohlbefinden befördern kaqn, allen 
andern Rücksichten voranstellt. Wenn der Untersuchungs- 
richter in seiner psychologischen Beurtheilung des Ange^ 
schuldigten bei Erwähnung von Thatsachen, wie die, dass 
N. bei der „herzergreifenden Scene** der Gonfrontation mä; 
seiner Ehefrau auf Verbesserung seiner Gefängnisskost durch 
Weissbrod u. s. w. überspringt, zu dem Ausspruch kommt, dass 
er „ein berechnender, kalter, gefühlloser Egoist sei, der nur 
Ekel und Verachtung verdiene^, so würde derselbe ^s Arzt 
zweifellos, durch Erfahrung belehrt, ein weniger hartes ür- 
theil geß^llt upd dem Verlangen nach Weissbrod u. s. w. eine 



HexeBwalm. 9 

ganE andere Deutung gegeben haben, abges^n daton, daes 
8ol(äie Aeusserungen des Ineulpsten noch einen ganz andern 
ScUttss bedingen, worsaf wir noch zurfidckommen. Allseitig 
wird N. yyfeige^ genannt. Es geht aus den Acten hervor, 
dass derselbe wahrscheinlich von je an diesen Character ge- 
zeigt habe. Gewiss aber ist, dass die Depres^on des Ner- 
Tensystems, die sich bei Hypochondrien mit eingewurzel- 
tem abdominellen Leiden, wie Angeschuldigter, stets ein** 
stellt, auch einen mutibigem, ibstern Gharacter niederdrfickt 
und, mn so mehr dnen von Hause aus schwachem Men- 
fidien, zum Feigimg stempelt.^ Eben dieser Mangel an Energie, 
diese Unmöglichkeit, sich zusammenzuraffen und der peini- 
genden EörperempfiBdungen wenigstens einigermaassen Mei^ 
ster zu werdai, dieses feige Insichversinken macht derglei- 
chen Kranke so unglü^lich und treibt sie so häufig zum 
feigen Selbstmorde« N* n^ählte ^einen andern Ausweg. Er, 
der Feige, von dem gesagt wird, dass er kein Schwein 
sehlachten sehn kann, erschlägt einen Menschen. Aber 
mehrl Er, der allseitig als „brav und sittUch^ geschildert 
wird, begeht auf anscheinend rohe und gefthllose Weise 
eine Tddtung, eine That, zu welcher man sich gewiss, wie 
auch mehrere Zeugen richtig bekundet halben, bei einem 
solchen Menschen nicht „versehn^ konnte. Hier also zeigt 
sieh eine psychologische anscheinende Lücke, die einzig und 
allein nur ausgeiftllt werden kann durch die Annahme einer 
wirklichen Geisteskrankheit, die Beherrscherin wurde des 
ganzen Tboiis und Treibens des Menschen. Wir braudien 
aber eine solche Krankheit .nicht etwa bloss v(»rauszusetzeii ; 
Erfahrung und die vorliegenden Acten über den concretra 
Fall geben die siebarsten Beweise f&r das thatsächliche Vor- 
handensein derselben. Jene oben bereits erwähnte krank- 
hafte Verstimmung der erheblicher abdominell Erkrankteif 



10 Sexeowahit. 

0te%ert sich hftiifig gen&g bei längerer Fortdauer der Hypo- 
^oiidrie und weiterer Steigerung der körperliehen Krank- 
heit SU wirklicher Geistesstörung, zum fixen, zum allgemei* 
neu, zum Schwermuthswahn. Die „Pr&eordialangst^, wie 
man gut bezeichnend sagt, giebt zuletzt oft dem Kranken 
die üeberzeugungi dass seine vermeintlich ganz unerhörten 
und ^dematurlichen körperlichen Quaalen nur eben so un- 
erhörten und widernatfirhchen Ursachen ihre Entstehung 
verdanken könnten; es bildet sich mehr und mohr in ihnon 
die UeberzeugUng aus, 4as8 sie Schlangen u. dgl. in ihrem 
Leibe beherbergen; Andere, und welcher erfahrene Irren- 
und Gerichtsarzt kennt nicht vielfiBkche derartige Kranke, 
vermeinen durch fortdauernde geheime mi^netische oder 
electrische Einwirkungen von unsichtbarer Hand in den be- 
lästigenden Zustand versetzt zu sein und darin erhatten zu 
werden, Dass dies gerade NJ^b Fall, der die, weiter von 
ihm nicht näher characterisirten „Zauberkünste^ d^ S. als 
fonzige Veranlassung seiner körperlichen Leiden ansieht, 
wovon ihn die wiederholten Vorhaltungen seiner Aerzte 
nichtr abzubringen vermögen, ist oft erwähnt. Von diesem 
wahngl&ubigen Standpunkt aus ist es als eine gewisse Logik 
anzuerkennen, wie sie häufig genug in ähnlichen Fällen be- 
obachtet wird, wenn derselbe, nach dem actenmässig erwie- 
senen längeren Kampfe mit sich, endlich zu der üeberzeu- 
gttBg gelangt, nachdem die Curen der befragten Quacksalber 
ihm so wenig Erleichterung versdiaift hatten, als die von 
vier oonsultirten Aerzten, dass nur allein mit dem Aufhören 
der krankmachenden Ursache die Wirkung aufhören werde, 
ia wdidier üeberzeugung er die Tödtung der S. beschliessf. 
Hieriuu^h verliert auch der Einwand seinen Werth, dass die 
That der psyehologisehen Unterlage einer cdusa fadnorü 
nicht ermangle^ e» Einwand^ den wir an sich als von hohem 



Hex^Awafaii. 11 

Werthe in allen Fällen von. zweifelhafter ZoxeehnttaKsfähig- 
keit ^aobten, da, wie gesagt, diese That hier lediglich ans 
Hass und Rachsucht gegen die Feindin, und um endlich sieb 
Bube vor ihr zu verschaffißn, entsprungen und ausgeffihrt 
worden. Denn, wie in so yielen ähnlichen Fällen, so war 
auch hier das Motiv zur That an und för sicdi ja ein irr* 
sinniges, und iV.'s Logik die Logik eines Wahnsinnigen. Deir 
Herr Untersuchungsrichter erhebt sich gegen diese Ansicht 
in seiner Kritik des Aehnliches a\isfuhrenden Physieats*Gut* 
achtens. „Wenn'*, sagt Derselbe, „die Verblendung iV.'s 
wegen der Zauberkünste der 8. seinen Verstand geiräbt 
haben sollte, so müsste dasselbe auch von seiner Ehefrau 
gelten, die in demselben Wahn befangen war.^ Aber, ab* 
gesehn davon, dass es nicht unsere Aufgabe ist, den Ge* 
müthszostand dieser Mitangeschuldigten zu prüfen, dessen 
Beschaffenheit wir dahingestellt sein lassen, so ist doch d^ 
wesentliche Unterschied zwischen beiden Eheleuten nicht zu 
verkennen. Die Frau war und ist nicht tief und unheilbar 
körperlich krank, wie der angeschuldigte Mann, und es v^rd 
nirgends von ihr ausgesagt, vrie von Letzterm, dass sie an 
Sinnestäuschungen , sogenannten Hallucinationen , gelitten 
habe, wie dieser. Wenn N. im Gefängniss in der, vm 
nachgewiesen, ganz imbewohnten Zelle über sich, seine Frau 
heftig schreien und niederstürzen hört und sie deshalb ge* 
sterben wähnt, so beweist er damit, dass er Hallttcinationen 
hat, ein neuer und sdrlagender Beweis ffir das Vorhanden- 
sein wirklichen Wahnsinns bei ihm. Je länger dersdbe an* 
dauert, desto tiefer vmr^elt er. in ihm,, und es ist erfahr 
rungsgemäss nicht zu verwundern, wenn N.^ nachdem die 
vermeinte Urheberin seiner Leiden beseitigt, diese sdbst 
natürlich ihn aber nun doch nicht verkssen haben, jetet 
die Verwandten der Feindin beschuldigt, jene Zauberkünste 
noch immer fortzusetzen. 



12 Hezeswahn. 

Ist nadi alle diesem ffir uns das Bestehen einer wahn- 
Btnikigen GeisteSTerwimmg bei drai Angeschuldigten zweifei* 
los, so ist auch damit die, hier schon oben berührte psy- 
chologische Lacke ausgefüllt, die der Vergleich des Characters 
i^/s, wie ihn übereinstimmend alle Zeugen schildern, mit 
der angeschuldigten Tbat darbietet. Wenn es schon sdir 
selten yorkommt, dass sittliche Menschen — und als ein 
solehar galt d^ Angeschuldigte allgemein — ^ im Vollbesitz 
äirer geistigen Er&fte urplötzlich durch irgend eine psycho- 
logische Veranlassung zu gesetzwidrigen Handlungen hin- 
gerissen werden, so war dies bei Inculpaten gewiss nicht 
der Fall, der vielmehr lais^e genug mit sich und seiner Fr^ 
ü)»er 4ie That zu Ratbe gegangen ist Die RechÜichkeit 
und Sittlichkeit seines Characters im Allgemeinen steht 
ausser Frage; eben so sehr aber auch seine Thäterschaft 
und das Entsetzliehe seiner That. Diese trägt sonach ganz 
«nzweifelhafk den Stempel der in seinem Gemüthe ganz 
iseüirt däiktehenden That, d. h. einer That, zu der Niemand 
bei einem solchen Menschen von Haus aus sich hätte „ver- 
sehn^ können, ein McHnent, auf welches mit Recht zu allen 
^ten der höchste Werth Ar die Beurtheflung der Zurech- 
aungsfthigkeit von Individuen mit zweifelhafter Gemüths- 
verfiussnng zur Zeit des Begehens gesetzwidriger Handlungen 
l^egt wordw ist. 

Wir können uns indess, so sehr schon das Bisherige 
die Frage zu ^schöpfen scheint, der Prüfung einiger, von 
dem Untersuchungsrichter wie von der Anklage anscheinend 
mit Re<^t erhobenen Bedenken nicht entziejm. Wir mei- 
nen den Einwand, dass die „Vernunft und üeberlegung, 
welche Inculpat in mehrfacher Weise gezeigt, die Annahme 
sanier Impntabilität rechtfertige^, dass derselbe „actenmässig 
mit dem klaren Bewusstsem seiner StrafftUigkeit gehandelt 



Helenwahn. 18 

habe^9 wie dies namentlich auch der wiederholte Widerrof 
seiner die Thätersehaft einräumenden Geständnisse beweisra 
soll. Die „Ueberlegung*' aber haben wir bereits ob« atta- 
reichend gewürdigt, indem wir die Genesis des Eatsohlnsses 
zur That dargelegt und den krankhaften Boden gezeigt hab^ 
auf welchem diese Ueberlegung hervorgewachsen war* Wie- 
der müssen wir hierbei auf den sichersten Leitstern bei die* 
sen Untersuchungen, auf die criminalpsychologische E^fs^rung^ 
verweisen, die es in ungemein vielen Fällen nachgewiesen 
hat, dass auch in der tiefsten Gemüthszerrüttung des Wabn^ 
Sinns, namentlich in der hier vorliegenden Form des Schwer" 
nmthswahns, die Kranken in mehr oder weniger ungestör- 
tem Combinationsvermögeii sehr wohl im Stande siad, den 
Plan, zu welchem sie durch ihre Wahnvorstellungen gelangt 
sind und über welchen sie unausgesetzt brüten ^ mit den 
zweckmässigsten Mitteln, oft genug sogar mit Aufwand voo 
List und Verschlagenheit, der Ausföhrnng entgegen zu bria'<- 
gen, wie es nicht einmal in dem Maasse bei N. der Fall 
gewesen, der endlich, allerdings nach längerer „Ueberlegungf , 
plötzlich, weil ihn, wie er sagte, die „Wuth" erfasst, Mir 
That schreitet. Dieselbe Erfahrung aber belehrt uns soieh 
in Betreff des „Bev^sstseins der StrafiäUigkeit^. Das Ua-- 
terscheidungsvermögeo , die Erkenntniss des Unterschiedes 
zwischen Gut und Böse, wurzelt so tief im Menschen, und 
ist so unabhängig von dem Bereiche der blossen Intelligenz, 
dass diese Erkenntniss auch b^ der weit vorgeschrittensten 
geistigen Verwirrung und Zerrüttung keinesweges immer ver- 
loren geht, mit ihr natürlich dann auch nicht das, (^ aller- 
dings nur noch unklar empfundene Bewusstsein der Straf- 
fälligkeit der unsittlichen That, und geht diese Erkenntniss 
vielmehr erst ganz und vollkommen bei geistigen Zuständen 
verloren, die eine völlige Negation aller geistigen Vermögen 



14 Hidxeiiwatiii. 

bedingen, s. B. im ächten Blödsinn, im Anfall des Tobsuchts- 
tmhns. Darum hat man oft genug anch andere geisteskranke 
Uebelthäter, als N.^ die ansgeftihrte gesetzwidrige That noch 
I&ugnen oder entschuldigen und beschönigen gesehn, und des 
Angeschuldigten desfallsiges Benehmen ist in keiner Weise 
auf%kllend. Was nun aber dies Benehmen insbesondere in 
Beziehung auf seine Geständnisse vor dem Richter betrifil, so 
ist die Art und Weise, wie er gerade diese Geständnisse 
abgelegt hat, ihrerseits fftr uns ein neuer Beweis der krank- 
haften Verdunkelung und Verwirrung seines Geistes. Nichts 
allerdings ist häufiger vorkommend bei zurechnungsfähigen 
Verbrechern sowohl, wie bei geisteskranken Gesetzfibertre- 
tem, als ein Widerrufen einmal abgelegter Bekenntnisse der 
Thäterschaft. Es ist auch wohl vorgekommen, dass ein sol- 
cher Widerruf in längerer Voruntersuchung seinerseits zu- 
rückgenommen und ein abermaliges Bekenntniss abgelegt 
wurde. Wir glauben aber mit Sicherheit behaupten zu dür- 
fen, dass ein so ganz zweckloses Spiel mit Bekenntniss und 
Widerruf, wie es diese Acten aufweisen, in welchen dar- 
gethan, dass der Angeschuldigte sogar in denselben Ver- 
hören gestanden und geläugnet, und dann wieder bekannt 
und abermals widerrufen hat, dass ein solches Verfahren 
eines Angeschuldigten, zumal eines etwa nicht geistes- 
gestörten Menschen, ohne analoges Beispiel dasteht. So 
vereinigt sich Alles, was wir im Vorstehenden beleuchtet 
haben: körperlicher Gesundheitszustand, Gharacter, Beneh- 
men nach der That und allgemeines geistiges Gebahren des 
Angeschuldigten, um das ürtheil zu rechtfertigen, das wir 
schliesslich mit Bezug auf obige Ausfahrungen dahin ab- 
geben: 

dass der Angeschuldigte, Zimmermann N. aus F., 
sowohl vor der Tödtung der Wittwe S., wie jetzt, 



Hexenwahn. 15 

Yon Schwermuthswahnsiün befallen, und för zurech- 
nungsfähig nicht zu erachten gewesen und es auch 
gegenwärtig nicht ist. 

Berlin, den 13. Februar 1862. 

Die medicinische Facultät der Königl. Friedrich- 
Wilhelms - Uniyersitäi 

(Unterschriften.) 



1« 



. 2. 

fergiftuDg mit wdssem Arsenik« 

Dr. Itorleii zu Lyek. 



lit einen fintachten des Kdoigl. MediciDal^Cotlegü für die ProTioz Preossen. 



Das Terbrechea des Giftmordes fiberhaupt, und beson- 
ders mit Arsenik, kommt leider immer noch häufig vor, 
und ist derselbe, was seine Eigenthümlichkeiten betrifft, 
bereits so gründlich erörtert, dass es fast überflässig er- 
scheinen könnte, die Zahl solcher Fälle noch durch einen 
zu vermehren. Auch bietet derselbe keine exquisite Seite 
an und für sich dar, wie es z. B. der im XIY. Bd. 1. Heft 
S. 80 ff. der Yierteljahrsschrift von Casper erzählte ist ; allein 
derselbe dürfte insofern ein besonderes Interesse erregen, 
als bei der schwurgerichtlichen Verhandlung des Falles sich 
verschiedene, und zum Theil ganz entgegengesetzte, An- 
sichten über Vergiftung mit Arsenik bei den dabei bethei- 
ligten Sachverständigen geltend zu machen suchten. Diese 
dissentirenden Ansichten waren aber vielleicht weniger durch 
den concreten Fall selbst, als durch die abweichenden Mei- 
nungen der Obducenten in ihrem ursprünglichen Gutachten 
in faro provocirt worden, worüber weiter unten das Nähere 
berichtet werden soll. — Der mitzutheilende Fall ist fol- 
gender. 



Ve^liftung mit weissem Arsenik. 17 

Der Wirtill Johann i., einige 40 Jahre alt, von klüftiger 
Eörperbeschafifenheit, lebte mit seiner dritten Ehefrau CAor- 
htte^ geb. T., welche 15 Jahre jünger war als er, in einer 
sehr ungläcklichen Ehe, wovon beide Eheleute die Schuld 
trugen, weil sie dem Trünke sehr ergeben waren, und in 
in diesem Zustande es häufig zu häuslichen Zwistigkeiten 
und selbst groben Thätlichkeiten kam. Dazu kam nun 
noch, dass die Frau /., als eine im Vergleich zu ihrem Ehe- 
mann noch junge Person, mehr um der äussern günstigen 
Verhältnisse wegen, als um inniger Liebe und Zuneigung, 
denselben geheirathet hatte ; dass sie als eine Frau von ge- 
ringer Bildung und sittlicher Grundlage über kurz oder lang 
es in Beobachtung ihrer ehelichen Pflichten gegen den Mann 
nicht so genau nahm, vielmehr ihm notorisch untreu wurde. 
Es war daher auch ganz natürlich, dass, da der Mann von 
der Untreue seiner Frau genaue Eenntniss hatte, er sie auch 
um so härter behandelte. 

Wenngleich nun die Frau /. die üble Lage ihrem Manne 
gegenüber grösstentheils sich selbst bereitet hatte, so mochte 
sie dieselbe doch nicht länger ertragen, beschloss vielmehr, 
derselben durch Giftmord an ihm sich zu entledigen. In 
diesem ihrem furchtbaren Vorsatze wurde sie durch stete 
Anreizung und thätige Mithülfe einer Hausfreundin, der Los- 
frau Charlotte K.^ sowohl bestärkt als auch erhalten. Diese 
Letztere trägt bei dem qu. Verbrechen unbedingt die grös- 
sere Schuld, nicht sowohl durch Ertheilung von Rath und 
That, sondern vorzüglich auch deshalb, weil ihr unversöhn- 
licher Hass gegen den Mann ihrer Freundin gar nichtige 
Motive hatte. Die K. war nämlich durch den /. deshalb 
ernstlich aus seinem Hause verwiesen, weil sie mit seiner 
Frau eine auffallende, geheimnissvolle Freundschaft pflegte, 
und weil er es auch nicht leiden mochte, dass deren Kin- 
der öfters in seinem Hause von seiner Frau Essen erhielten. 

Casper, VJschrft. f. ger. Med. XXTI. 1. o 



18 Vergiftang mit weiMem Anenik. 

Dieser nichtige Umstand an und für sich hatte die Fraa K. 
bestimmt, thätige Hand bei dessen Giftmord dansubieten! — 

Nachdem auf den Ratb dieser Person die Frau L einen 
vergeblichen Yersnch gemacht hatte, ihren Ehemann durch 
Vitriolol in einem Glase Branntwein und später in einem 
Eierkuchen zu vergiften, sannen beide Frauenzimmer ge* 
meinschaftlich nach, wie sie sich zur Ausführung ihrer schwär-- 
zen That anderes Gift verschaffen könnten. Der Ausweg 
war bald gefunden. Ein polnischer Jude, Namens L., der 
in jener Gegend einen Kleinhandel trieb, &nd sich auf Er- 
suchen der Frau /. bereit, Gift zu besorgen. Derselbe brachte 
denn auch bald eine feste, graulich weisse Masse von der 
Grösse einer kleinen Kartoffel, die von ihm als sicheres 
Gift bezeichnet wurde, und — so fagte der Jude hinzu — 
wenn man irgend an seiner Aussage zweifele, so möge man 
zur Probe einem Hunde davon etwas geben, dann würde 
man sich von der Richtigkeit seiner Angabe überzeugen. — 
Nun schritten die beiden genannten Personen schnell zu 
dem scheusslichen Verbrechen, wie? — darüber ergiebt der 
actenmässige Thatbestand Folgendes. 

Die Louüe L sagt : Mein Vater klagte ungefiLhr vier- 
zehn Tage vor seinem Tode, wie früher, über Leibsduner- 
zen; nach Aussage der Angeklagten häufig an Leibschmer* 
zen und vierzehn Tage vor seinem Tode an Blutspeien. Die 
Zeugin Marie S. aber bekundet, dass der verstorbene Wirth 
J. nur im letzten Winter einige Male an Kolik gelitten habe. 
Nach dem Geständniss der Angeklagten am Tage vor sei- 
nem Tode, den 23. April 1855, als /. wieder über Leib- 
schmerzen klagte, erhielt er zuerst einen Schnaps mit 2 bis 
3 Tropfen Tabakssaft, und einen Theil der vorher gepul- 
verten Masse, welche auf Verlangen der Angeklagten ihr 
der Jude L. als Gift gegeben hatte. Wie die K. bezeugt, 
hat die /. zwei Tage vor dem Tode ihres Mannes dem 



Yergiffcong mit weissem Arsenik. 19 

Jaden L. auf die Frage: „ob sie ihrem Manne schon das 
Gift gegeben habe^, erwiedert: ^a, etwas, aber nicht viel*, 
und nach Aassage der Kw. gestand ihr die Angeklagte, dass 
sie ihrem Manne am Sonntage, also zwei Tage vor seinem 
Tode, Gift gegeben habe. Das Geständniss, ihrem Manne 
Gift gegeben za haben, macht sie auch der Ks. Am Tage 
vor seinem Tode kam /. zur Kw. und klagte, den Leib mit 
der Hand haltend, heftig über Leibschmerzen, üeber das 
Verhalten des /. einige Tage vor seinem Tode, über die 
Krankheitserscheinungen, welche vor und nach dem Genüsse 
des dargereichten Giftes wahrgenommen wurden, und über 
welche der Verstorbene selbst klagte, enthalten die Acten 
die ungenauen Aussagen der Angeklagten. Nach denselben 
kam/. Sonnabend, den 21. April 1855, über Leibschmerzen 
klagend vom Felde nach Hause. Am Sonntage, den 22. April, 
war er aus dem Bett aufgestanden, hielt sich den Bauch 
und klagte fortwährend über Leibschmerzen, welche auch 
die Nacht anhielten. Am 22sten Mittags genoss er Fleisch 
mit Kartoffeln, Abends Milch mit Brod und am 23sten Mit- 
tags nur Erbsen. Am 2ästen Nachmittags, nach dem Aus- 
trinken eines Glases Schnaps, dem das Gift beigemischt war, 
trat keine Veränderung der bisherigen Krankheitserschemun- 
gen ein, die Schmerzen kamen nach wie vor pausenweise, 
jedoch bekam er Leibesöffiiung und musste einige Male zu 
Stuhle gehen. Derselbe Zustand fand am Dienstage, den 
24. April, Statt, und er verlangte eine Flasche Bier, die er 
austrank. An diesem Tage hatte er keine Leibesoifiiung, 
klagte jedoch über vermehrte Schmerzen und Krämpfe in 
Händen und Füssen. Er befriedigte seine natürlichen Be- 
dürfnisse auf dem Hofe, ging am 2 4:Sten Morgens in die 
Dorfversammlung, von der er bald nach Hause zurück- 
kehrte, und sprach die Befürchtung seines Todes aus. lieber 
Brennen im Halse hat er nicht geklagt. Ob er in den 

2* 



90 Yergtftang mit weissem Arsenik. 

leläßtesL Tagen seines Lebens kalt oder wann gewesen, ob 
er starken Durst gehabt, kann die Angeklagte sieh nicht 
besinnen. Er starb zur Mittagszeit den 24. April, nach der 
Aussage der Angeklagten ohne alle Zuckungen, nadi der 
Angabe der Kw.^ welche bei seinem Tode zugegen war, unter 
heftigen Schmerzen und Zuckungen. Nach dem Zeugnisse der 
Ma/rie S. fing der Verstorbene am Sonntage, den 22. April, 
über Leibschmerzen zu klagen an, welche am folgenden Tage 
immer heftiger wurden und von Stunde zu Stunde zunah- 
men, bis .er am Dienstage unter heftigen Schmerzen und 
Zuckungen verschied. Er hat kein Erbrechen gehabt, son- 
dern nur offenen Leib. 



unmittelbar nach dem Tode des Wirths Johann I. lief 
die Anzeige an das Ereisgericht zu M. über den plötzlichen 
Tod des kräftigen Mannes ein mit dem Beifügen: es gehe 
das Gerücht herum in dem Orte, dass L vergiftet sei. In 
Folge dessen wurde die gerichtliche Leichensection und 
Obduction des J. fünf Tage nach seinem Tode von den 
DD. Th. und B. aus M. vorgenommen, welche folgende, 
zur Beurtheilung des Todesfalls wesentliche Momente darbot. 

1) Die äussere Besichtigung zeigt einen männlichen 
Leichnam von 5 Fuss 6 Zoll GrOsse, von kräftigem, ziem- 
lich beleibtem EOrpe^bau, im Alter von 40 und einigen 
Jahren. Die Faibe des L^chnams ist die gewöhnliche 
blasse Leichen&rbe. 

2) Die Augäpfel sind trübe, nicht einge&llen, die Ober- 
haut überall fest, kein Leichengeruch vorhanden, demnach 
aAch keine Fäulniss. 

8) Die Gefässe der Schädelhaut zeigen etwas viel 
Blut. 

9) Nach Abnahme des Schädelgewölbes zeigt sich die 



Yergiftang mit weissem Arsenikw 21 

harte Hirnhaut in normaler bläulich-weisser Farbe ; ihre Ge- 
fässe enthalten viel Blut. 

10) Die Gefässe der weichen Hirnhaut und Spinnwebe- 
haut (?) sind ebenfalls stark mit Blut überfüllt, und zwischen 
beiden Hirnhäuten eine Ausschwitzung von ungefähr einer 
Drachme Serum. 

11) Die Oberfläche des Gehirns ist, wie die Häute, 
blutreich, auch im grossen sowohl, wie im kleinen Gehirn 
beim Durchschneiden reichliche Blutpunkte. Die Himhöhlen 
sind normal und enthalten die regelmässigen Gebilde. 

13) Die Schädelbasis zeigt die in ihr befindlichen Ge- 
fässe und Blutleiter reichlich gefüllt, ist sonst ganz normal. 

14) Beide Lungen zeigen sich in ihrer Lage normal, 
die vordere Fläche ist gesund gefärbt, ohne Knoten und 
mit Luft gefüllt. Die hintere Partie ist stark mit Blut über- 
füllt, auch in der Substanz theilweise fast leberartig entartet 
(hepatisirt), was als Folge längerer oder kürzerer Brust- 
beschwerden eintreten kann. 

16) Der Herzbeutel ist normal, in demselben etwa eine 
Drachme Serum. 

17) Das Herz etwas grösser als gewöhnlich, sehr fett. 
In den Höhlen desselben wenig, ganz flüssiges Blut. Eben 
so ist auch das Blut in den grossen Gefassen ganz flüssig, 
ohne Faserstofigerinnsel. 

18) Die Luftröhre ist regelmässig. 

20) In der Bauchhöhle fand sich eine ziemliche Quan- 
tität Wasser vor, etwa 10 bis 12 Unzen. 

21) Das Netz und die Leber sind völlig normal, auch 
die Substanz der Leber beim Einschneiden gesund. 

22) Die Milz ist klein, normal gefärbt, in ihrer Sub- 
stanz sehr mürbe. 

23) Der Magen und die Därme werden vorsohrifits- 
mässig unterbunden, herausgeschnitten und aufbewahrt. Die 



22 VergiftHng mit weisaem Arsenik. 

äussere Beschaffenheit Hess in Farbe nnd Stmctur nichts Auf- 
fallendes bemerken. Ebenso waren alle übrigen Organe des 
Unterleibes normal. 

29) Die aufgeschnittene Speiseröhre enthielt ausgekante 
Nahrungsmittel, Schleim und Grütze ; die Substanz selbst war 
normal, keine Entzündung vorhanden, das Epithelinm war 
leicht ablösbar. 

30) Der Magen war ungewöhnlich gross und enthielt 
3 Quart Flüssigkeit, war übrigens mit Luft ausgefüllt ; femer 
fanden sich darin 1| Quart Speisebrei, der etwas sauer 
reagirte. Seine äussere Fläche ist normal, die innere Fläche 
fast ganz gesund, nur an einzelnen Stellen fanden «ich 
einige geröthete Punkte; die Schleimhaut des Magens war 
tinyersehrt. 

31) Die äussere Fläche des Magens zeigte weder Ent- 
zündung, noch Reizung, noch irgend eine andere krankhafte 
Beschaffenheit ; die innere Fläche bot ebenfalls nichts Krank- 
haftes dar. 

32) Ebenso bot der Darmcanal nichts Krankhaftes dar. 
Das vorläufige Gutachten der Obducenten lautete 

dahin : 

„dass keine geeignete Todesursache und überhaupt 
kein bedeutendes organisches Kranksein aufgefunden 
werden könne; dass überhaupt kein Gutachten über 
den vorliegenden Fall sie abzugeben vermögen, be- 
vor die Eingeweide chemisch untersucht wären.* 
In Folge dessen wurde das Königl. Medicinal-CoUegium 
der Provinz von dem Kreisgerichte zu M. aufgefordert, die 
chemische Untersuchung der eingesandten Eingeweide, und 
zwar der Speiseröhre, des Magens, des Darmcanals und 
einer Flüssigkeit, welche aber zum grössten Theile aus dem 
unterweges zerbrochenen Glasgefässe ausgeflossen war und 
den Darminhalt vorstellen sollte, vorzunehmen. 



Vergiftung mit weissem Arsenik. 33 

Da die ehemische Procedor, in ihrer Vollständigkeit 
mitgethdlt, viel zu viel Raum einnehmen würde, so mOgen 
nur folgende Punkte hier Platz greifen. 

1) Es wurde zuerst der Inhalt des Magens, welcher auf 
Laemuspapier stark sauer reagirte, genau durchsucht. Es 
fand sich in demselben eine Quantität kleiner und weisser 
fester Körnchen vor, welche theils durch Aufnehmen, theils 
durch Schlämmen gesammelt wurden und an Gewicht fünf 
Gran betrugen. 

2) Der Magen und Darmcanal wurden ebenfalls durch- 
sucht und von der innem Magenfläche eine Anzahl kleiner 
weisser Körnchen, im Gewicht von f Gran, aufge- 
nommen. 

Yon diesen aus dem Inhalte des Magens und von dem 
Magen selbst aufgenommenen Körnchen wurden ein paar 
auf einem Platinblech erhitzt; sie verflüchtigten sich mit 
weissem Bauche und deutlich wahrnehmbarem knoblaucb- 
artigen Geruch und gaben sich schon so als weissen Arsenik 
(arsenige Säure) zu erkennen. — Um nun aber genau und 
sicher festzustellen, dass diese Körnchen wirklich Arsenik 
seien, wurden sie auf die bekannte Weise zu Arsenikmetall 
redttcirt und in Form eines glänzenden Metallspiegels dar- 
gestellt. — Einige dieser Körnchen wurden auch mit den 
wichtigsten Beagentien auf Arsenik geprüft, und zwar a) mit 
salpetersaurem Silberoxyd — man erhielt einen gel- 
ben Niederschlag oder arsenigsaures Silberoxyd; b) mit 
schwefelsaurem Kupferoxyd, wodurch man einen 
zeisiggrünen Niederschlag von arsenigsaurem Kupferoxyd 
(ScheeVsGheB Grün) erhielt; c) mit Schwefelwasser- 
stoffwasser — es zeigte sich ein reichlicher gelber Nie- 
derschlag von gelbem Schwefelarsenik; d) mit Kochen 
von Salpetersäure, Fällung der Kochung mit Ammoniak 
und Zusatz von salpetersaurem Silberoxyd — es zeigte sich 



24 Vergiftung mit weifis^m Anemk. 

ein braani^r Niederschlag von baAiQch-salpuleroaQrem Silber- 
oxyd. 

Obschon hieroach die Anwesenheit von Arsenik in deft 
nntersuehten Substanzen erwiesen war, so. wurde doch noch 
ein Xbeil des Mageninhaltes der 4far«A's0hen Probe unter- 
worfen, wodurch eine grosse Anzahl von Metallspiegeln -^ 
redueirtero Arsenik — erbalten wurde. 

Aus dieser Untersachnng ging mit Evidenz hervor, dass 
die aus dem Inhalte des Magens und von der innern Ma^ 
genfläche abgesonderten Körnchen weisser Arsenik waren, 
und dass „die au%efundene Quantität viel grösser sei, aU 
zur Tödtuttg eines Menschen erforderlich wäre^. 



Nadideni also der Nachweis geführt worden war, dass 
in dem Magen des Wirtbes Johann L „mehr als eine tödt* 
liehe Menge Arsenik^ vorhanden war, gaben die Obducen- 
ten Dr. Th- und Dr. B, ihr motivirtes Gutachten dahin ab, 
dass der Tod desselben ohne Zweifel durch Arsenik- Vergif- 
tung erfolgt sei. Sie gründen da^elbe auf folgende Momente 
(grösstentheils Leichenerscheinungen) : 

„1) Auf die Gongestionen nach dem Gehirn und die 
wässrigen Ausschwitzungen zwischen den Gehirnhäuten (Sect.- 
Prot. 9., 11., 13.), welche bei Arsenik - Vergiftungen cha- 
racteristisch wären. (Jl/arct^, Handb. der gerichtl. Arz- 
neiwissenseh. 2. Bd. §. 1790 — 2) Auf die starke üeber- 
fuUung der hintern Lungenpartie mit Blut, so dass di^er 
Theil fast hepatisirt erschien (14.). — 3) Auf das Flüssig- 
sein des Blutes in den Gefassen und den Herzhöhlen (17.), 
was far ein characteristisches Kennzeichen einer 
Vergiftung mit Arsenik von allen (?) Autoren gehalten 
werde. {Marcus -Conabruck^ Staatsarznejiwissensch. Bd. 2* 
S. 44, — Henke, gerichtl. Medic. §, 637.) — 4) Auf den 



V«¥giflttng mit weksem Arsesä. 25 

ümstond, dass in d«r Banehhöhle 10 — 12 Unzen Wasset 
sich vorfimden (20.)« Auf dieses Mcmient legen die Obducen- 
ten ein besonderes Gewicht, indem ^nestheils es &ich da- 
durch erklären lasse, wari^m der Arsenik seine corrosive 
Wirkung auf die Magenwände nicht habe entfalten könneo, 
andemtbeils aber auch die lange Krankheit des /. dadurch 
zu erklären sei und das Vorwalten der secundären Vergif- 
tungssymptome eben darin zu suchen wäre. Die Menge 
von, 10 — 12 Unzen wässriger Flüssigkeit in dem Magen sei 
nur durch den Arsenikreiz erzeugt; denn etwa ein wasser- 
süchtiger Zustand wäre bei dem kräftigen, wohlgenährten 
Aussehen des Verstorbenen nicht zu statuiren. — b!) Auf 
das Nichteingetretensein Ton Fäulniss der Leiche 5 Tage 
nach dem Tode des Verstorbenen (Sect.-Prot. 2.), — 6) Auf 
die Zeugen-Aussagen, nach denen es feststehe, dass der Ver- 
storbene am Sonntage, den 22. April 1855, heftige Leib- 
schmerzen bekommen habe, welche ihn bis zu seinem Ende 
nicht verliessen, und dass er den 24sten Mittags unter 
Zuckungen seinen Geist aufgab. Heftige Leibschmerzen 
während des Lebens ständen aber bei einer acuten Arsenik- 
Vergiftung obenan; und Zuckungen während des Krankseins 
und der Tod unter Zuckungen seien ebenfalls ein bekann- 
tes und von allen Schriftstellern beglaubigtes Zeichen einer 
Arsenik^Vergiftung." 

In Folge dieses Gutachtens der Obducenten vom 4. No- 
vember 1855 wurde von der hiesigen Königl. Staatsanwalt- 
schaft die Anklage wegen vorsätzlichen und mit Ueberlegung 
vollbrachten Giftmordes an dem Wirth /. durch seine Ehe- 
frau in Gemeinschaft mit der Losfrau K. erhoben und die 
beiden Verbrecherinnen vor das Schwurgericht gestellt. — 
Bei der schwurgerichtlichen Verhandlung am 14. Januar 1856 
gab Dr. TL sein Gutachten im Wesentlichen so ab, wie es 
in dem oben mitgetheilten genauen Resumö niedergelegt ist 



26 Vergiftung mit weissem Arseoik. 

Dr. B, jedoch, der dasselbe als zweiter Obducent mitunter- 
schrieben hatte, erklärte, dass, nachdem er von den Zeu- 
gen einige ihm frfiher unbekannt gewesene Thatsachen m 
foro gehört habe, er sein ürtheil ober den Torliegenden 
Vergiftungsiall Andern müsse, und könne er dasselbe jetzt 
nur dahin abgeben, dass der Tod des /. „höchst wahr- 
scheinlich^ durch Arsenik erfolgt sei. — Er glaubt sieh 
zur Aenderung seiner ursprünglichen Ansicht dadurch be- 
stimmt, dass er in dem Audienz - Termine Erscheinungen 
über die letzte Krankheit des /. erfuhr, welche nicht mit 
den gewöhnlichen Bildern solcher Vergiftungen congruiren, 
dass namentlich die localen Erscheinungen an der Leiche, 
als auch insbesondere die zu Lebzeiten des /. nicht der Art 
wären, welche iur eine Aufnahme des Arseniks ins Blut 
sprächen; — es fehlten namentlich alle und jede sensoriel- 
len Erscheinungen, die doch unbedingt durch eine Blutver- 
giftung hervorgerufen werden müssten. Der Kranke sei 
vielmehr völlig bei Bewusstsein gewesen, Lähmungen oder 
Krämpfe hätten sich nicht gezeigt; denn er wäre stets im 
Stande gewesen, zur Befriedigung der natürlichen Bedürf- 
nisse, das Bett zu verlassen, und endlich sich seines Endes 
bevnisst gewesen, indem er bis auf den letzten Augenblick 
mit seiner Frau gesprochen habe. — Schliesslich müsse er 
noch bemerken, dass, wenn die chemische Untersuchung 
der grössern parenchymatösen Organe des Unterleibs oder 
des Gehirns und der Lungen die Anwesenheit i^ii Arsenik 
nachweisen sollte, dann auch ihm die Tödtung durch Arsenik 
unzweifelhaft wäre. Diesen Widerspruch des einen Sach- 
verständigen in foro mit dem ursprünglichen Obductions- 
ProtocoUe benutzte natürlich die Vertheidigung dahin, dass 
sie den Antrag an den Schwurgerichtshof stellte, es möchten 
noch zwei andere Sachverständige in dieser so ernsten Sache 
zugezogen werden. — Demgemäss wurden wir, Dr. K. und 



Vergiftung mit weissem Arsenik. 27 

ich, zur schwurgerichtlichen Verhandlung geladen. Zuvör- 
derst beantragten wir die Verlesung des Sections- und Ob- 
ductions-ProtocoUs, und des auf dieses gestützten motivirten 
Gutachtens der Obdncenten, femer des Berichts des Eönigl. 
Medicinal-CoUegiums über den chemischen Befund der Ein- 
geweide des Verstorbenen. — Nachdem diesem unsern An- 
trage entsprochen war, gab Dr. K, ein beiden Obducenten 
vollständig entgegengesetztes Gutachten ab, indem er aus- 
zufahren suchte, dass zwar der Giftmord versucht, dass aber 
höchst wahrscheinlich der Tod in dem vorliegenden Falle 
durch Schlagfluss erfolgt sei. Er motivirt dieses sein Gut- 
achten im Wesentlichen folgendermaassen : 

„Der Wirth /. sei notorisch ein entschiedener Säufer 
gewesen, und habe dieses Laster störend auf seinen Gesund^ 
heitszustand eingewirkt, namentlich hätte es gastrische Be- 
schwerden und Kolikschmerzen erzeugt. Durch den über- 
mässigen Genuss von Spirituosen wäre denn auch bald das 
eheliche Verhältniss locker geworden und es zwischen den 
Eheleuten zu Streit und Zank gekommen, der leider auch 
zu oft in Schlägerei ausartete. Die Losfrau JT., welche mit 
der Frau /. auf vertrautem Fusse lebte und deren Manne 
feindlich gesinnt war, kam mit Letzterer überein, den /. zu 
vergiften, wozu ihnen ein Jude durch Beschafiung einer gif- 
tigen Substanz behülflich war. Am 21. April 1855 kam /. 
mit Leibschmerzen nach Hause, welche periodisch auftraten 
und mit Diarrhöe verbunden waren. — Er sei nun zwar in 
diesem Erankheitszustande zu Bette geblieben, habe jedoch 
immer aufstehen können, und zwar ohne Beschwerden, um 
sein Bedürfiiiss zu verrichten. Dazu habe er, wie er es 
sonst zu thun pflegte, reichlich Schnaps getrunken und, da 
dies gegen seine Beschwerden nichts habe helfen wollen, 
am 22. April einen Schnaps mit Pfefl^er und Tabakssaft ver- 
setzt. Dabei hätte er noch am selbigen Tage zu Mittag 



28 Vergiftung mit weissem Anenik. 

FleiBch und Kartoffeln gegessen, Abends Milch und Brod, 
und am 23. April Mittags grane Erbsen. An diesem Tage — 
also etwa 24 Standen vor seinem Tode — bekam er von 
seiner Frau einen Schnaps, welchem eine Prise von einer 
giftigen Substanz zugesetzt war, nach deren Genüsse sich 
aber die Krankheitserscheinungen weder veränderten, noch 
verschlimmerten, die Schmerzen wären nach wie vor pan- 
senweise gekommen und hätten die nächtliche Ruhe gänz- 
lich gestört. Er sei jedoch bei völliger Besinnung geblieben, 
habe die Befürchtung seines Todes ausgesprochen, verlangte 
und leerte am 24. April Morgens eine Flasche Bier und 
ging nach wie vor zur Befriedigung seiner Bedürfnisse auf 
den Hof, — besuchte an dem Vormittage die Dorfversamm- 
lung, kehrte jedoch sehr bald zurück und starb bald darauf 
unter den bisherigen Krankheitserscheinungen in den Armen 
seiner Ehefrau zur Mittagszeit. Ein Zeuge sagt, er sei unter 
Krämpfen oder vielmehr Zuckungen gestorben, und ein an- 
derer hätte sogar noch beim Abwaschen der Leiche Zuckun- 
gen im Gesicht bemerkt üeber die Zahl der Darmauslee«- 
rungen und Beschaffenheit derselben konnte nichts ermittelt 
werden. — Nachdem Dr. K. diese Vorbemerkungen und die 
Sections - Resultate voraufgeschickt hat, wendet er sich zur 
Kritik des Falles selbst. Er beleuchtet zunächst die Krank- 
heitserscheinungen des Verstorbenen, findet darin die Zeidien 
einer acuten und chronischen Arsenik- Vergiftung nicht,, son- 
dern vielmehr das Bild einer ausgeprägten Kolik, wozu /. 
als Säufer entschieden disponirt wäre, und auch nach Aus- 
sage der Zeugen daran gelitten habe. Zur Bekämpfung 
dieser Krankheit habe er geradezu schädliche Mittel, wie 
Schnaps mit Pfeffer und Tabakssaft vermischt, angewandt, 
die natürlich seinen Zustand ungleich bedenklich machten. — 
Er habe ausserdem an Diarrhöe gelitten, die jedoch nicht 
heftig gewesen zu sein scheint, weil der Kranke davon nie 



Vergiftmig mit weissem Arsenik. 28 

im Bette überrascht worden, 'Sondern das Bedftrfniss dratiSBen 
befriedigte; sie kaan also aaeh nicht gefährlich, viel weniger als 
Folge einer Arsenik- Vergiftung angesehen werden. — Etwa 
24 Stunden vor seinem Tode erhielt der Kranke eine Prise 
Arsenik, wonach sich aber sein Zustand nicht verändert 
habe, es blieben vielmehr die wesentlichen Symptome Ms, 
welche man von einer Arsenik -Vergiftung theoretisch und 
erfahrungsgemäss zu erwarten berechtigt ist, wie Corrosionen 
der Schleimhäute der Mundhöhle, Speiseröhre u. s. w» Auch 
die Wirkung des Arseniks auf das Nervensystem vermisse 
er hier gänzlich : Angst, Zittern der Glieder, heftige Krämpfe, 
selbst Starrkrämpfe, Besinnungslosigkeit u. dgl., welche doch 
bei einer acuten Arsenik -Vergiftung, wie im vorliegenden 
Falle, nicht ausbleiben könnten. — Auf die Aussage einiger 
Zeugen, dass /. unter Zuckungen gestorben wäre, sei nichts 
zu geben, da dieselben unzuverlässig seien; überdies ent- 
hielten diese Behauptungen gerade einen Widerspruch, da 
man im Gegentheü Lähmung des ganzen Nervensystems er- 
warten müsse. Ausserdem wäre denn doch zu bedenken, 
dass Krämpfe im Todeskampfe auch ohne Mitwirkung von 
Arsenik auftreten! 

Was nun die Sections-Resultate betrifft;, so hätten diese 
eben so wenig eine Arsenik- Vergiftung constatiren können: 
der ganze Darmcanal vom Munde bis zum After wäre nor- 
mal gefunden (4.), die leichte Ablösbarkeit des Epitheliums, 
die Färbung einiger kleiner Blutgefässe in der Schleimhaat 
der Speiseröhre (12.), die einzelnen gerötheten Punkte in 
der Schleimhaut des Magens (15.) seien ganz unwesentlich 
und mit dem Tode in keinem ursächlichen Gonnex stehende 
Erscheinungen. Die Wirkung des Arseniks sei chemisch 
und dynamisch zugleich. Es zeigen sieh aber in ersterer 
Hinsicht namentlich keine Corrosionen, Verdickung der 
Schleimhaut, Ecchymosen u. s. w. Die grosse Ausdehnung 



90 Vergiftung mit weissem Arsenik. 

des Magens darch Gas und Speisebrei könne diese Wir- 
kung nicht verhindern, höchstens die Wirkung des Arseniks 
schwächen, wogegen sowohl die primären wie secundären 
Sectionserscheinungen völlig bedeutungslos seien; nur der 
grosse Gongestivzustand der Geftsse des Kopfes und Gehirns 
und das seröse Exsudat auf der Gehirnoberfläche (6., 7., 
8., 9.) wären von hoher Bedeutung und die nächste Ur- 
sache des Todes — seien Erscheinungen des Schlagflusses, 
der jedoch nicht als Wirkung des in den Magen ingerirten 
Arseniks, die nur unter sehr günstigen Umständen und bei 
sehr grossen Gaben eintreten könnte, zu betrachten wäre. 
Dann zeigten sich auch stürmische Erscheinungen im Ner- 
vensystem, wovon im vorliegenden Falle nichts bekannt 
geworden. — Das Symptom des mangelnden Leichen- 
geruchs (3.), nach Angabe der Obducenten, hätte kein be- 
sonderes Gewicht, da im Gegentheil die Trübung der Horn- 
häute der Augen den Fäulnissprocess verkündigten, und 
Hüne/M gerade die Leichen der, durch Arsenik Vergifteten 
rasch in Fäulniss fibergehen sah, die erst später durch die 
Schimmelbildung und Mumificirung eingeschränkt werde. — 
Femer hätte ein erheblicher Congestionszustand nach den 
Bmstorganen (10.) und denen des Unterleibes (16.) nicht 
stattgefunden, weshalb die flüssige Beschaffenheit des Bluts 
in der Brusthöhle auch andern Krankheiten zugeschrieben 
werden könne. — Dagegen vermisse er die constantem 
Merkmale einer Arsenik- Vergiftung, namentlich Ecchymosen 
an der äussern Haut, namentlich den Geschlechtstheilen, 
Steifigkeit und Verkrümmung der Extremitäten, starke 
meteoristische Auftreibung des Unterleibs, Lockerwerden 
der Haare und heitere Gesichtszüge. Was die aufgefundene 
Quantität Arsenik von 5| Gran in dem Magen betriflt, so 
statuire er wohl dieselbe, beanstande jedoch die Behandlung 
des 3 Pfund enthaltenden Mageninhaltes nach der Marah- 



Verjüng mit weissem Arsenik. 31 

Bchen Methode, weil ihr Verfahren, welches viele Gautelen 
erfordere, nicht angegebea sei. Namentlich yermisse er die 
Beweisführung, dass die gewonnenen Metallspiegel durch 
Arsenikd&mpfe gebildet seien, indem auch Antimon, Eisen, 
Phosphor, Schwefel, Jod, Brom, selbst animalische Stoffe, 
dergleichen Flecke erzeugen. — Aber auch angenommen, 
flüirt Dr. K. fort, dass der Verstorbene 5f Gran weissen 
Arsenik etwa 20 Stunden vor seinem Tode genossen habe, 
so ist die Menge zwar hinreichend, unter gewissen ümstän^ 
den und in d^ angegebenen Frist einen Menschen zu tödten, 
doch ist dies noch nicht eine absolut genägende Menge; 
Alter, Organisation, vitale Stimmung im Allgemeinen und 
insbesondere des Magens, chemische Beschaffenheit und 
Quantität des Mageninhaltes und andere ümst&nde seien 

• 

hier von entschiedenem Einflüsse. Die meisten Aerzte neh- 
men eine ungleich grössere Menge als 5| Gran zur Tödtung 
eines Menschen als genügend an. In dem vorliegenden 
Falle aber sei der Magen zur Wirkung des Arseniks nicht 
günstig gewesen; denn derselbe wäre mit einem dicklichen 
Speisebrei gefüllt und hätte /. das Gift mit Branntwein 
genommen und vorher und nachher reichlich Branntwein 
und Bier getrunken« Diese Umstände mussten die ener- 
gische Wirkung des Arseniks sehr hemmen; femer musste 
auch das Geschlecht, Alter und die Constitution des Ver- 
storbenen die geringe Quantität Gift nicht zur tödtlichen 
Wirkung gelangen lassen, besonders da nach Artus in Jena 
dieselbe weder durch Salpetersäure noch salpetersaure Salze 
begünstigt wäre. (?I) 

Nach allen diesen Betrachtungen könne er den Tod des 
/. nicht fiir unbedingt vom Arsenik ableiten, sondern der- 
selbe sei höchst wahrscheinlich durch Schlagfluss erfolgt, 
als eine Folge der beabsichtigten Vergiftung, wozu 
dann noch die Trunksucht durch Unterhaltung eines Con- 



SS Yerc^ftang mit weissem Anenik. 

gestiTXästaAdes naeh dem Gehirn, ferner das iinvor8ich(%e 
Verhaltea des Kranken selbst vier Tage vor seinem Tode 
durch die G&nge aus dem Bette in die freie Luft — sogar 
noch einige Stunden vor seinem Tode — gan« hinreichende 
Veranlassung gegeben hätten.^ ^) 



So wie die Sachlage bis jetzt stand, war der vorlie- 
gende TergiftungsfaU nicht allein nicht aufgehellt den Ge* 
schwornen gegenüber, sondern in der That verdunkelt; denn 
es standen sich gerade zwei Ansichten — die des Dr. Th. 
und Dr. K. — schnurstracks entgegen ; die dritte hatte den 
Mittelweg eingeschlagen, näherte sich aber der erstem sehr, 
streifte also eigentlich an die Wahrheit — Wegen dieser 
Differenz musste schon immer eine höhere Instanz zur de- 
finitiven Entscheidung des Falles angetreten werden, und 
kam es nur darauf an, ob die Wissenschaft denn auch wirk- 
lich im Stande wäre, den Vergiftungsfall so aufzuhellen, dass 
er gerade den Geschwor nen unzweifelhaft erschien. — 
Ich schloss mich daher in meinem Gutachten dem des Dr. R 
an und versuchte nachzuweisen, „dass alle diejenigen Mo- 
mente, welche bei einer Arsenik- Vergiftung in Betracht kom- 
men, und zwar 1) die dem Tode des Vergifteten voraus- 
gegangenen Symptome, 2) die Veiftnderungen und Abnor- 
mittten im Innern der Leiche, 3) die äussern Erscheinungen 
an derselben — in dem gegenwärtigen Falle nicht mit 
Sicherheit auf eine solche schliessen liessen, dass dagegen 
zwei andere sehr wichtige Umstände allerdings ein bedeu- 
tendes Gewicht in die Waagschale legen müssten, nämlich: 
4) die Abwesenheit aller Anzeichen einer andern Todesart 
und 5) die chemische Nachweisung des im Magen gefimde- 



1) Bin sehr eigeuthfimliches Gutachten!! (7. 



Vergiftttng mit weissem Arsenik. 33 

nen Arseniks. Diese beiden Momente gemeinschaftlicli, und 
selbst das letztere allein, sind wohl im Stande, eine Arsenik - 
Vergiftung zu begründen, jedoch nicht ohne allen Zweifel, 
da dem Arsenik zwei ganz verschiedene Wirkungsweisen 
zukämen, nämlich eine rein chemische und eine dynamische. 
Im erstem Falle wirke er als ätzendes, corrodirendes Gift, 
errege Entzündung und deren Ausgänge in brandige Zer- 
störung des Magens und Darmcanals, im letztern durch 
Blutvergiftung und Lähmung des Centralnervenlebens und 
namentlich des MeduUarsystems. Da die erste Wirksamkeit 
weder an dem Lebenden noch in der Leiche nachgewiesen 
ist, so muss die zweite in unserm Falle stattgefunden haben, 
und es ist rein Sache der chemischen Untersuchung, den 
Nachweis davon zu Hefern. Eine chemische Untersuchung 
aber, wie sie in dem vorliegenden Falle gefuhrt worden ist, 
dürfte nach dem heutigen Standpunkte der Toxikologie nicht 
mehr genügen, weil gerade ein blutreiches Eingeweide, wie 
die Leber, Lungen u. s. w., nicht untersucht worden ist. — 
Wurde doch in einem von Legrotix^ Arzte am Hospitale 
Beaujon in Paris, beobachteten Falle von Arsenik- Vergiftung 
der Arsenik in dem Serum einer durch ein Vesicans er- 
zeugten Blase aufgefunden ; wie viel leichter müsste er dann 
nicht im Blute, wohin er durch seine chemisch-dynamische 
Kraft und mittelst der Absorption gelangt sein müsste, auf- 
gefunden werden können I — Würde daher die chemische 
Untersuchung den Arsenik als auch ins Blutleben überge- 
treten nachweisen, dann wäre es ausser allem und je- 
den Zweifel gesetzt, dass der Wirth /. den Tod durch 
Vergiftung mit Arsenik und zwar durch Lähmung des Blut- 
und Nervenlebens gefunden habe. — Die im Magen und 
Mageninhalte aufgefundene Menge Arsens von b\ Gran ist 
meiner Ansicht nach gewiss grösser als hinreichend, um 
einen Menschen zu vergiften, da nach der Ansicht bewähr- 

Catper, Vjachrft. f. ger.MecL XXII. 1. 3 



34 Yergiftang mit weiflMm Anenik. 

ter Autorit&tea man annehmen dfirfe, dass j bis 1^ Craa 
arseniger Säure als die kleinste Dosis angesehen werdea 
könne, die bei erwachsenen Personen noch den Tod naeb 
sich zu ziehen vermöge.^ 

In Folge dessen wurde die schwurgerichtliche Verhand- 
lung ausgesetzt und die Ausgrabung der Leiche vom KönigU 
Ereisgericht zu L. angeordnet. Dieselbe fand am 18. Ja- 
nuar 1856 Statt, und nachdem die Identit&t derselben als 
die dem Wirth /. angehörige gehörig festgestellt war, wurde 
dieselbe von den Obducenten besichtigt und dabei in den 
Acten bemerkt: ,,Der Leichengeruch ist im Allgemeinen 
nicht stark und die Verwesung des Körpers in Betracht zu 
der Zeit, durch welche er in der Erde gelegen hat (beinahe 
f Jahre) nur massig vorgeschritten. Das Gesicht eingeiallen, 
die Hautfarbe braun, die Haut hart, die Augäpfel ganz zer- 
flossen, die Kopfhaut weicher und die Haare leicht auszu- 
ziehen. Das Gehirn auf den dritten Theil reducirt und seine 
Substanz aufiallend fest. Die Haut des Körpers braun, fest 
und beinahe pergamentartig trocken.^ — £s wurden nun 
dem Leichnam folgende Eingeweide zu einer zweiten chemi-* 
sehen Untersuchung entnommen : das Herz, die Leber, N^-^ 
ren und das Gehirn; die Milz war nicht mehr zu finden. 
Die qu. Untersuchung erstreckte sich ausschliesslich auf diese 
Eingeweide, und es wurden dabei die drei besten Prüfungs- 
methoden in Anwendung gezogen, und zwar nach Mar eh 
durch Reduction des Arsenikmetalls aus erhaltenem Arsen- 
wasserstoifgas in dem bekannten Apparate ; nach PreaemuB 
durch Darstellung von Schwefelarsen und Reduction dessel- 
ben mittelst Cyankalium, wodurch gleichzeitig die Abwesen- 
heit von dem in vieler Beziehung mit dem Arsenikmetall 
ähnlichen und leicht zu verwechselnden Antimonmetall dar- 
gethan wird, und endlich nach einer erst neuerdings bekannt 
gewordenen Methode yovL Schneider in Wien durch Bil- 



Vergiftung mit weisdem Arsenik. 35 

düng Yoa Arsenchlorid bei Destillation der zu untersuchen- 
den Substanz bei Zusatz von Kochsalz und Schwefelsäure 
und Reduction des Destillats im Mir^Ä'schen Apparat. — 
In allen genannten Eingeweiden hatte das Königl. Medicinal- 
Collegium die bekannten Arsenmetallspiegel gefunden. Die 
Menge des anwesenden Arseniks betrag 17| Gran, so dass 
die Gesammtmasse desselben mit den im Magen und Ma- 
göniahalte ia dem verflossenen Jahre gefundenen 5| Gran 
23yV Gran betrug. — Gleichzeitig mit dem Ansuchen: die 
chemische Untersuchung mit den genannten Eingeweiden 
und Organen vorzunehmen, war auch das Königl. Medicinal- 
Collegium der Provinz ersucht, auf Grund der eingeschickten 
Untersuchungs - Acten und der in diesen niedergelegten vier 
Gutachten der Sachverständigen über die Todesart des Wirths 
Johann L das 

Sn^rarbitriui 

abzugeben. 

Nachdem dasselbe im Eingange die Wirksamkeit des 
Arseniks auseinandergesetzt und mehrere Beispiele angeführt 
bat, dass bei dem noch Lebenden die bekannten Krankheits- 
symptome fehlen könnten, und bei dem Leichname des Ver- 
gifteten die Sections-Resultate entweder gar keine Andeutung 
oder doch nur sehr geringfügige bei Vergiftungen mit Ar- 
senik zeigen, wie dies namentlich Christison, Chaussier^ 
MeUge^' und EttmüUer beobachtet hätten, fährt das Ober- 
Gutachten der genannten Behörde wörtlich also fort: 

„Der objective Thatbestand einer Arsenik- Vergiftung wird 
ermittelt: 1) aus den Krankheitserscheinungen, welche an 
der angeblich vergifteten Person während des Verlaufs des 
durch die angebliche Vergiftung herbeigeführten Krankheics- 
processes beobachtet werden; 2) aus den pathologischen 
Zuat&nden in der Leiche, und 3) aus der chemischen Un- 
tersuchung der im Körper befindlichen Substanzen. 



36 Yergiftnng mit weissem Arsenik. 

„Diese Beweismittel haben jedoch nicht eine gleiche 
Beweiskraft. Die Krankheitserscheinungen an dem Leben- 
den und die Ergebnisse der Section sind, wie wir oben 
nachgewiesen haben, häufig nicht so vollständig und cha- 
rakteristisch, dass man aus ihnen auch nur mit einiger 
Sicherheit auf eine Arsenik - Vergiftung schliessen kannte, 
ja, sie fehlen bisweilen sogar fast gänzlich, und es werden 
nicht selten Krankheitserscheinungen während des Lebens 
und in der Leiche wahrgenommen, welche mit den durch 
die Arsenik - Vergiftung bewirkten die grösste Aehnlichkeit 
haben. Die Auffindung des Arseniks in der Leiche und die 
Ausscheidung dieses Giftes in einer Quantität, welche er- 
Mrungsmässig den Tod herbeifahrt, giebt allein einen sichern 
Beweis f&r die stattgefundene Vergiftung; die Krankheits- 
erscheinungen und das Besultat der Section begründen nur 
den Verdacht derselben. Nach diesen Bemerkungen über 
die Wirkung des Arseniks und über die Beweismittel des 
objectiven Thatbestandes der Vergiftung durch Arsenik wen- 
den wir uns zur Beurtheilung des vorliegenden Falles. — 

„/., ein MaAn von einigen 40 Jahren und von kräfti* 
ger Körperconstitution, ein notorischer Säufer, klagte Sonn- 
abend, den 21. April 1855, über Leibschmerzen, an welchen, 
nicht selten bei Säufern, er auch in dem verflossenen Winter 
bisweilen gelitten haben soll. Diese Schmerzen hielten auch 
am Sonntage und die Nacht zum Montage an. Am Mon- 
tage, den 23. April, nach dem Verschlucken des angeblichen 
Giftes, stellten sich diese Schmerzen nach der Aussage der 
Angeklagten vor wie nach pausenweise ein, nach Aussage 
der Zeugin S. steigerten sie sich bis zu seinem Tode von 
Stunde zu Stunde, er bekam Leibesöfihuüg und ging einige 
Male zur Befriedigung seiner Bedürfnisse auf den Hof. Am 
Dienstage Morgens, den 24. April, scheint er heftigen Durst 
gehabt zu haben; denn er trank eine ganze Flasche Bier 



Vergiftung mit weissem Arsenik. 37 

aus. An diesem Tage war keioe Leibesöffaung, jedoch ver- 
mehrte Schmerzen, Krämpfe in Händen und Füssen, Todes* 
furcht. Er starb gegen 'Mittag, nach der Aussage zweier 
Zeugen unter heftigen Schmerzen und Zuckungen. — Wenn 
nun ein gesunder, kräftiger Mensch nach dem Verschlucken 
einer giftigen Substanz, ohne sonstige nachweisbare Ursache, 
von heftigen Leibschmerzen befallen wird, welche sich zwei 
Tage hindiurch, bis zu seinem Tode, von Stunde zu Stunde 
steigern; wenn sich zu diesen Schmerzen Durchfall, Durst 
und Krämpfe an Händen und Füssen hinzugesellen, und er 
nach Verlauf von zwei Tagen unter Zuckungen verscheidet, 
80 ist der Verdacht, dass er an Arsenik-Vergiftung verstor- 
ben sein könne, unbezweifelt begründet. — Dieser Verdacht 
wird durch die Ergebnisse der Section bestätigt. Man fand 
bei der fünf Tage nach dem Tode angestellten gerichtlichen 
Section keinen Leichengeruch und keine Fäulniss, bei der 
am 18. Januar 18&6, also beinahe neun Monate nach dem 
Tode, vorgenommenen Ausgrabung keinen starken Leichen- 
geruch, die Verwesung nur massig vorgeschritten, das Ge- 
sicht eingefallen, die Farbe der Haut und die Muskeln des 
Brustkastens braun ^ hart und ^t pergamentartig, das Ge- 
hirn ungefähr auf den dritten Their reducirt und die Sub- 
stanz auf&llend fest. Obgleich es zu bedauern ist, dass der 
Unterleib und die Extremitäten in Bezug auf den Grad ihrer 
Fäulniss nicht untersucht worden sind, so spricht dennoch die 
eben angeführte Beschaffenheit des Leichnams für die Ge- 
genwart von Arsenik, welcher bekanntlich die Kraft besitzt, 
die Fäulniss «uifzuhalten und allmähUg ein Eintrocknen, Mu- 
mificiren, der I/eiche zu bewirken. Daraus, dass der Ar- 
senik seiiie fäulnisswidrige Kraft nach Herausnahme des 
Magens, in welchem 23^^, Gran dieses Giftes vorgefunden 
wurden, noch neun Monate nach dem Tode bewahrte, lässt 
auf eine bedeutende Quantität Arsenik sehliessen, welche 



38 Vergiftong mit weissem Araeiiik. 

noch in der Leiche znrfickgeblieben sein musste. Blotreieb* 
thnm der Hirnhäute, des grossen und kleinen Gehirns, der 
Ge&sse and Blutleiter, Flüssigkeit des Blntes in den Höh- 
len und grossen Gefitosen des Herzens — das Blnt in den 
grossen GeßU$sen des Unterleibes ist nicht untersncht wor- 
den — seröse Ausschwitzangen in Folge dieser Congestio- 
nen, leichte Ablösbarkeit der Schleimhaut der Speiseröhre^ 
wie sie in der Leiche des /. gefunden wurde, trifft man 
h&uiig in Arsenik«Vergiftungen an. Auf die Blutfiberf&Uung 
der hintern Fläche der Lungen legen wir in diagnostischer 
Beziehung keinen Werth, da sie, auf diesen Theil der Lun- 
gen beschränkt, nur durch die Senkung des Bluts nach dem 
Tode in die am niedrigst gelegenen Theile (Leichenhypo- 
stase) entstanden sein kann ; die fast leberartige Beschaffen- 
heit dieses Organs aber (Hepatisation) müssen wir in Ab- 
rede stellen. Sie wird durch eine Lungenentzündung be- 
wirkt, deren Symptome während des Lebens des /. ni<^t 
wahrgenommen wurden, und die, wenn wir ihre Gegenwart 
nicht bezweifeln sollen, wenigstens anatomisch genau hätte 
beschrieben werden müssen. Es fanden sich mithin in der 
fieiche keine abnormen Zustände, welche nicht auf Arsenik- 
Vergiftung bezogen werden können. Irgend ein anderer 
Krankheitszustand, welcher den Tod veranlasst haben könnte, 
wird durch sie nicht nachgewiesen. Wenn nun auch nicht 
geläugnet werden kann, dass die Krankheitserscheinungen 
bei dem /. in Bezug auf ihre Mannigfaltigkeit nicht den 
Zufällen entsprechen, welche man in der Mehrzahl der FäUe 
tödtlicher Arsenik- Vergiftung beobachtet hat, wenn nämltek 
die Resultate der Section f&r sich allein wenig Werth f&r 
die Diagnose haben, so darf man doch nicht tberseheo, 
dass fast allein die unglaubwürdigen Aussagen der Ange- 
klagten, in deren Interesse es liegt, die Krankheit ihres 
Mannes so unvollkommen und so unbedeutend als möglich 



Vergiftung mit weissem Arsenik. 39 

darzustellen^ über die Erankheitserscheinungea Auskunft 
geben, und dass weder die Frau /., noch die Maria S. in 
den Verhören ober die einzelnen Krankheitserscheinungen, 
welche meistentheils die Arsenik - Vergiftung manifestiren, 
speciell und ausfuhrlich vernommen, sondern nur in den 
Schwurgerichts-Sitzungen über die etwaige Gegenwart eini- 
ger Symptome speciell befragt wurden. Man muss ferner 
wohl beachten, dass, wie wir nachgewieseir und durch Bei- 
spiele belegt haben, die constantesten , ja selbst fast alle 
Zeichen der Arsenik -Vergiftung bei den Lebenden und in 
den Leichen, in der letztern alle krankhaften AflFectionen 
des Nahrungscanais in den Fällen vermisst werden, in wel- 
chen nach grossen Gaben des Arseniks der Tod nicht mit- 
telbar durch Magen- und Darmentzündung und deren Aus- 
gang in Brand, sondern unmittelbar durch Lähmung des 
Blut- und Nervenlebens herbeigeführt wurde. Endlich müs- 
sen wir noch darauf aufmerksam machen, dass in dem vor- 
liegenden Falle die corrosive Wirkung des Arseniks auf den 
Magen durch die Menge des in demselben vorgefundenen 
Speisebreies, namentlich der schleimigen Grütze, verhindert 
wurde. 

^Die chemische Untersuchung des Herzens, der Lungen, 
der Leber, der Nieren, des Gehirns und des Magens hat 
nnzwetfelhaft Arsenik nachgewiesen, in dem letztem allein 
eine bedeutende Quantität, und die Gegenwart des Giftes 
in den genannten Organen beweist eben so unzweifelhaft, 
dass ein materieller Uebergang desselben in die Blutmasse 
stattgefunden hat, welcher nur während des Lebens möglich 
ist, dass also der Arsenik in sehr bedeutender Menge dem 
Lebenden einverleibt wurde. Der Tod musste unter diesen 
Umständen einteeten, und ist bei dem sonst gesunden Manne 
lediglich durch den Arsenik herbeigeführt. 

„Wenn wir die grosse Menge d^s in dem Körper vor- 



40 Vergiftung mit weiasem AfBenik. 

gefundenen Arseniks und seine Aufnahme in iast alle Haupt- 
organe des Körpers, selbst in das Gehirn, und das entschie- 
dene Auftreten der Krankheitserscheinungen bereits am 
Sonntage ins Auge fassen, so scheint es höchst wahrschein» 
lieh, dass der /., gegen die Aussage der Angeklagten, das 
Gift nicht erst am Montage, den 23sten, sondern wenigsteu 
bereits am Sonntage, den 22sten April, erhielt. 

„Schliesslich widerlegen wir noch die Einwurfe, welche 
Dr. B. und Dr. 2>. in ihrem Gutachten vom 15. Februiur 
und Dr. iT. in seinem Gutachten vom 10. März d. J. gegen 
die Arsenik - Vergiftung in diesem Falle erhoben haben. 
Dr. B. und Dr. D. geben nur die höchste Wahrscheinlich- 
keit der Arsenik -Vergiftung zu, Dr. K. stellt selbst die 
Möglichkeit derselben in Abrede, weil die Mehrzahl der 
Krankheitserscheinungen, welche nach einer Arsenik -Ver- 
giftung während des Lebens beobachtet und in der Leiche 
vorgefunden werden, fehlten. Dr. B. vermisst namentlich 
in diesem Falle, in welchem, wie er zugiebt, der Tod durch 
Lähmung des Gentralorgans des Nervensystems eintrat, die 
Zuckungen ausgenommen, die Symptome der Affectioa des 
Nervensystems, Trübung der sensoriellen Thätigkeit, Läh- 
mungen, Ohnmächten, grosse Hinfälligkeit. Diesen Einwarf 
glauben wir bereits durch den oben gegebenen Nachweis 
beseitigt zu haben, dass die constantesten Symptome, ja 
fast alle, bei einer Arsenik -Vergiftung fehlen können, und 
dass allein die Auffindung einer erfahrungsmässig tödtUchea 
Quantität Arsenik in dem Körper des Verstorbenen eine un- 
umstössliche Beweiskraft fär den Tod durch Arsenik hat* 

„Wir finden uns noch veranlasst, zu bemerken» dass 
Dr. EL in unserm Falle, in welchem der Tod durch Läh« 
mung des Blut- und Nervenlebens eintrat, aus der Abwesen- 
heit der Zeichen, welche die corrosive Einwirkung des Ar- 
seniks auf Magen und Gedärme manifestiren, Grunde gegen 



Yergiftvng mit weissem Arsenik. 41 

die Arsenik-Vergiftung nicht entnehmen kann. Wenn Dr. £ 
ferner das Besultat, welches wir durch die Untersuchung dier 
üfartfA'schen Melhode erhalten haben, in Zweifid zieht, weil 
dieses Verfahren, welches viele Cautelen erfordert, nicht aus* 
f&hrlich angegeben ist, und weil er die Beweisführung ver- 
misst, dass die gewonnenen Metallspiegel durch Arsenik-» 
dämpfe gebildet sind, so müssen wir entgegnen, dass die 
Prüfung auf Arsenik durch die ik/ar«A^sche Methode allger 
mein bekannt ist, und die Beschreibung derselben für den 
Nichtsachverst&ndigen ungenügend, für den Sachverständigen 
aber überflussig sein würde. Nach allen neuern Methoden sucht 
mmk den Arsenik in metallischer Gestalt darzustellen ; denn 
nur vorzüglich als Metall ist derselbe, selbst in den klein* 
sten, fast unwSigbaren Mengen, leicht und sicher zu erken- 
nen. Es ist dies jetzt audi so aligemein angenommen, dass 
bei gerichtlich «-(Gemischen Untersuchungen man nur. dana 
erst die Gegenwart de($ Arseniks sicher annimmt', wenn er 
als metallischer Arsenik dargestellt ist. In allen andern 
Formen und Verbindungen wird die Gegenwart des Arseniks 
als ni^ht vollkommen bevriesen betrachtet. Das eben Ge* 
sagte gilt far die gleiche Bemerkung auf S. 218 des Gut* 
achtens vom 10. März d. J., und was die weitere Bemerkung: 
„die Behandlung des sehr bedeutenden Mageninhalts von 
beinahe 3 Pfund bürgerlichen Gewichts auf Arsenikgehalt^, 
anbetrifft, so sind nach dem Gutachten vom 25. Mai v. J« 
bei dieser ersten Untersuchung nur vier Unzen des Magen« 
inhaltes auf Arsenik geprüft worden, wobei eine beträcht- 
liche Anzahl bedeutender Metallspiegd von Arsenik erbalten 
wurden, und von welchen drei in den GlasrOhrchen mit 
Nr. 8» bezeichnet und Eines mit Nr. 9. bezeichnet, worin 
der Arsenikspiegel dnrdi ErUtzea o;iydirt und in ar»^;iige 
Sämre umgewandelt war, als Probe zu den Acten gegeben 
sind. In Betreff der «vennisn^en Beweia&hrung, daas die 



42 Vergiftung mit weissem Arsenik. 

gewoAneneif Metallspiegel durch Arsenikdämpfe gebildet 
sind^, ist auf das Gataefaten vom 25. Mai pr. a. ad 3. zu 
verweisen, wonach der in dem Röhrchen Nr. 9. enthaltene 
Metallspiegel oxydirt und in arsenige Säure verwandelt wor- 
den war, und man sich bei einem andern von seiner leich- 
ten und vollständigen Flficbtigkeit beim Erhitzen fiberzeugte. 
Beides Proben, die das Arsen von dem ihm ähnlichen An- 
timonmetall hinlänglich und für diesen Fall genügend unter-^ 
scheiden, indem ein Antimonspiegel nur schwer flfichtig beim 
Erhitzen ist und sich nicht zu einem weissen Anfluge, wie 
das Arsenmetall zu arseniger Säure, oxydiren lässt. Die aus 
dem Mageninhalte und von den Magenwänden ausgesuchten 
5f Gfan weisser Arsenik lassen fibrigens den Schlug« nüM 
zu, dass diese die ganze Quantität des darin enthalten ge- 
wesenen Giftes gewesen sind, und lassen, wie es die aus 
dem Mageninhalte erhaltenen Metallspiegel beweisen, eine 
gr5i9sere Menge von Arsenik in dem Mageninhalte mit Sicher«^ 
hMt annehmen, was die in diesem Jahre fortgesetzte ünter<- 
snehnng auch bestätigt hat. Eisen, Phosphor, Schwefel, Jod, 
Brom, animalische Stofle und, wie noch hinzugesetzt werden 
mnss, Kohle geben zuweilen bei den Prfifungen auf Arsenik 
zwar Anflüge, aber von dem Arsen- und Antimonmetall von 
sehr verschiedener Att und Färbung, welche theilweise und 
h&chetens nur von üngeObten nicht richtig erkannt werden 
können, und welche sich von dem Arsen- und Antimon- 
metall schon durch das Aussehen sehr wesentlich unter- 
scheiden. 

„Dass endlich die bei beiden im vorigen und in diesem 
Jahre ausgeführten chemischen ünterimchungen, nach dieseiü 
und dem Gutachten vom 25. Mai v. J. erhaltenen sämmt- 
lichen Metallspiegel aus Arsenmetall bestehen, kann nach 
den damit angestelitM Prfiftmgen und Reaeüonen nicht in 
gesogen werden, so wie äit aus diesen Untersuchun- 



Vergiftung mit weissem Arsenik. 4S 

gen zu den Acten gegebenen Gläschen nnd Röhrchen mit 
Arsenik, den Metallspiegeln u. s. w. den Einwand vollstän- 
dig beseitigen, dass hier „aus unerheblichen Mengen von 
ArsenSc, die als Beimischung zu den organischen Stoffen^ 
vorhanden T¥aren, um dergleichen Metalls{>iegel zu erzeugen, 
die aufgefundenen und dem Gerichtshofe vorgelegten Quan*^ 
tttäten von Arsenik allein, welche durch eine Prüfung der 
nicht untersuchten Theile einzelner Organe noch hätten ver* 
mehrt werden können, zeugen von dem Gegentheil. 

„Am Schlüsse des Gutachtens spricht Dr. K. sich dahfti 
aus, dass der Tod des /. höchst wahrscheinlich durch Sehlag- 
fluss (BlH«schlagfluJ9S ?) erfolgt sei, fahrt jedoch Ar diese 
Ansicht keine positiven Gründe, Weder aus den Krankheits- 
erscheinungen, noch ans den Ergebnissen der Leichen- 
Seetton, an. 

„Nach dem, was wir tber die Wirkung des Arseniks, 
über die Krankheitserscheinungen und die Sections-Resultate 
bemerkt haben, und nach Auffindung von '29yV Gran Arsenik 
im Magen und Nachweis desselben in den Lungen, in dem 
Herzen, der Leber, in beiden Nieren und in dem Gehirn 
glauben wir einer ausführlichen Widerlegung dieser Ansidit 
des Dr. K. überhoben zu sein.^ 

„Das Resultat unseres Gutachtens ist: 

„„dass der in dem Körper des Johann L vorgefun- 
dene Arsenik unzweifelhaft die alleinige Ursache sei- 
nes Todes gewesen ist.*** 

Königsberg, den 9. Mai 1856. 

Königl« Medicinal-CollegiaH). 

(Unterschriften.) 



44 Vergiftvng mit weiasem Aiseiiik. 

Demgemtos wurde die Aoklage gegen die beiden Yer« 
brecherinnea von der EOnigL Staatsanwaltschaft aofredit er- 
balten and die Sache abermals vor dem hiesigen Schwär«- 
gerichte am 2. Jani 1856 verhandelt. Im Laufe der Ver- 
handlung gab die Frau /• zu, von dem Juden L. eia 
Geheimmittel) weissen Fischbein (os 9ep%ae) genannt ^\ 
verlangt und erhalten zu haben, dessen sie sich nach dem 
Bathe des Juden nur dazu bedient hätte, um die Liebe des 
Mannes sich wieder zu erwerben. — D^^elbe soll ihr — 
so Ittgt sie hinzu — ausdrficklich bei der Einhändigung des 
Geheimmittels gesagt haben: ,,wenn Du Deinem Manne da- 
von eingiebst, so wird er Dich nicht mehr schlagen, sondern 
lieben.^ — Diese ihre Ausrede konnte naturlich als eiae 
ungeschickte Erfindung der gegenwärtigen Sachlage gegen- 
über keine Berücksichtigung finden. Der Dr. Th. bleibt bei 
seinem ursprünglichen Gutachten stehen, erklärt jedoch auf 
Befragen, dass der Arsenik auch im todten Körper durch 
Ze^rsetzung in die dem Magen nahe liegenden Organe fiber- 
gefilhrt werden kOnne, aber in einer solchen Menge, wie 
dies bei /. der Fall gewesen, halte er es nicht för möglich, 
und eben so erkläre er es fär unmöglich, dass die entfern- 
tem Organe, wie namentlich das Herz und Gehini, durch 
die Zersetzung des Arseniks davon erfüllt werden können. 
Dr. B. schloss sich dem 2%.'sch6n Gutachten durchweg an, 
auch in Bezug auf die Yerbreitungsweise des Arseniks im 
todten Körper. — Ich erklärte, j^dass, da meiner Forderung 
in meinem frühem Gutachten an die chemische Untersuchung 
genügt wäre, ich es nun für unzweifelhaft halte, dass der 
Tod des /. durch Vergiftung mit Arsenik erfolgt sei. In 
Bezug auf die Verbreitung des Arseniks im Leichnam theile 



1) Die ans kohlensaurem Kalke bestehende knöcherne Stütze einer 
Mollnsken-Speeies •-» der Sepia officinalüj Tintenfisch. — Ist also 
sehr nnschädlieh. D. Y. 



Yergiftnng mit weissem Arsenik. 45 

ieh die Ansicliten der Obducenten. — Dagegen erklftrt 
Dr. K.\ „Es ist zwar wichtig, jetzt zu erfohren, dass eine 
grössere Quantität Gift im Leichnam gefunden worden, allein 
ich halte dafür, dass der grösste Theil des Arseniks 
ohne Zweifel durch den chemischen Zersetzungs- 
process auch im Tode durch den Körper sich ver- 
breitet haben könne. Ich halte es nämlich nicht für 
wahrscheinlich, dass, wenn der Arsenik in die allgemeine 
Blutmasse übergegangen sein sollte, der Mensch noch Tage 
oder Wochen lang leben könne. Durch die Ermittelung 
von einer grössern Quantität Arsenik in dem Leichnam des 
/. sei dessen Vergiftung zwar um Vieles wahrscheinlicher, 
es wäre jedoch nach seiner Meinung dadurch die Vergiftung 
nicht unzweifelhaft und apodictisch. — üebrigens — 
erklärt noch Dr. K. — habe ich meinem Gutachten die An- 
nahme zu Grunde gelegt, dass /. nur am Tage vor seinem 
Tode eine Dosis Arsenik erhalten habe; würde es dagegen 
bewiesen werden, dass er bereits in den letzten Tagen vor 
seinem Tode, also vielleicht schon am Sonnabend und den 
folgenden Tagen, mehrere Dosen Arsenik erhalten habe, 
dann erkenne ich an, dass der Tod des 7. durch Arsenik 
nach menschlicher Einsicht fax unzweifelhaft und gewiss zu 
erachten sei. — 

Der Medic.-Rath Dr. t?. T., als Vertreter des Medicinal- 
Collegiums zu der mündlichen Verhandlung dieses Falles 
hierher berufen, gab sein Gutachten so ab, wie solches oben 
ausführlich mitgetheilt worden ist. Er bemerkte nur auf 
die Mittheilung des Dr. £, „der Arsenik könne sich durch 
den ZersetzungsproceSB auch nach dem Tode durch den 
Körper verbreiten^, dass ihm dieselbe ganz neu wäre und 
sich gewiss in keiner Weise begründen Hesse. Dr. JC. blieb 
jedoch bei seiner Ansieht stehen und nannte dafür eine naja- 
hafte Autorität in dem bekannten Naturforscher C, Vogt 



^$ Y6r^ftun$ mit weissem Arsenik. 

Nachdem d|e scbwargerichtliohe Yerhandluag beendigt 
war, BpiEchea die Gescbworaen mit mebr als sieben Stirn* 
men das ^Schuldig'^ aber beide Angeklagten — über diä 
Frau /. auch in Bezug auf den erschwerenden Umstand des 
Gattenmordes — aus, und wurden sie in Folge dessen am 
27. Mai 1857 enthauptet. 



Zum Schlüsse möchte ich nun noch die Frage aufwer« 
fen: ob es nicht durchaus nothwendig wäre, dass in allen 
solchen Fällen, in denen sowohl bei den Leichen-Sectionen, 
als auch zu Lebzeiten eines Vergifteten alle und jede Spur 
einer Reaction des Arseniks vermisst wird — wie in dem 
vorstehenden Falle — , bei den chemischen Untersuchungen 
mindestens ein blutreiches Organ mit zu untersuchen? Es 
würde auf diese Weise gewiss aller etwanigen Oppositions- 
Inst — wie solche sich in diesem Falle viell^cht gezeigt 
hat — und der Unannehmlichkeit einer abermaligen gericht* 
liehen Verhandlung, so wie einem bedeutenden Kostenpunkte 
vorgebeugt werden! ') — Und ist es denn andererseits nicht 
auch denkbar, dass ein Mensch, der bereits durch irgend* 
welche Krankheit, die weder durch Zeugen (auf welche in 
dieser Beziehung wenig oder gar nichts zu geben ist), 3ach-: 
verständige, noch durch Sectionen nachgewiesen werden kann 
— und wie viele tödtlich abgelaufene Krankheiten körnten 
in der That durch Leichenöfinungen nicht constatirt wer- 
den 1 — , dem Tode unwiderruflich verfallen, jetzt noch Arsenik 
erhalten habe, entweder um denselben wirklich zu tödten, oder 
aber den Verdacht einer Vergiftung auf eine dritte Person zu 



1) Der Hr. Verf. scheint das neue Regulativ vom 15. November 
1858 noch nicht zu kennen, in welchem im §. 15. das von ihm ge- 
wftAsehte Verehren ausdrücklich vorgeschrieben ist. Oder, wie wahr- 
scheinlich, der Aufsatz ist vor 1858 geschrieben. C 



Vergiftung mit weissem Arsenik. A| 

wälzen? — Soll man sich in solchem Falle, wo der Arse- 
nik in der That za spät kam, also wo er weder seine 
mechanische noch dynamische Wirkung zu entfalten ver- 
mochte, begnfigen, in dem Magen und dessen Inhalte das 
Gift gefunden zu haben, und darauf hin den bestimmten 
Ausspruch thun : der Tod sei durch Vergiftung mit Arsenik 
erfolgt? — Es wäre ein solcher apodictischer Ausspruch 
ei)t^|;zlieh 1 — In eihem solchen Falle, selbst bei freiwilli- 
gem Geständnisse des Angeklagten, dass er das Gift Jeman- 
dem gereicht habe, könnte doch nur, falls dasselbe durch 
die chemische Untersuchung afas nicht in das Blut überge- 
treten nachgewiesen ist^ die Anklage wegen versuchten Mordes 
erhoben werden. (§. 32. des neuen Str.-G.) — Allen diesen 
Eventualitäten und Irrthümern entgehen aber die Obducenten, 
wenn sie ausser dem Magen, Mageninhalte u. s. w. stets 
noch wenigstens ein blutreiches Organ zur ehemischen Un- 
ti^rsuchung mit einsenden; denn wenn das Gift auch in dem 
Blute nachgewiesen ist, dann unterliegt es keinem Zweifel, 
dass der Mensch noch einige Zeit gelebt haben müsse, uof, 
dasselbe dorch die Circulation in alle Organe überzuführen^ 
und dass dessen Tod durch Blut- und Nervenlähmung er- 
olgt sei. 



4S 



3. 

Me Stellnog nod Wirksamkeit der Sacii' 
Terstftndigen im Strafyerfaliren. 

KreiB-Physicus Dr. MTalthep ia Labian. 



M ersten Bande des Archivs für preussisches £itrafrecht 
finden sich drei Beiträge vom Prof. Dr. Mittermaier fiber die 
Stellang und Wirksamkeit der Sachverständigen im Straf- 
verfahren , die gewiss zu vielfachen Bedenken, wenn auch 
vielleicht nicht bei den Juristen, so doch jedenfalls bei den 
Sachverständigen und vorzugsweise bei den ärztlichen Ver- 
anlassung gegeben haben. Es dürfte daher vielleicht von 
Interesse sein oder wenigstens gerechtfertigt erscheinen, wenn 
derselbe Gegenstand auch von der andern Seite her einer 
nähern Erörterung unterworfen wird. Wir wollen bei die- 
sem Unternehmen uns möglichst an jene Beiträge des Herrn 
Prof. Mittermaier halten, vorzugsweise aber nur die preussi- 
scben Einrichtungen im Auge halten. 

Der Hr. Verf. theilt zunächst das Historische über die 
Stellung der Sachverständigen in den vernchiedenen deut- 
schen Landen mit. Er hebt hervor, dass, während bei dem 
bisherigen schriftlichen, geheimen Verfahren das Gutachten 
als eine Beweisquelle in der Regel von dem Richter zu Grunde 
gelegt und nur ausnahmsweise, wenn das vorliegende Gut- 



Aerztliche Sachverständige. 49 

achten uayoUständig war oder Bonst erhebliche Mängel hatte, 
nach einer Art Instanzenzug das Ober-Gatachten des Medi* 
cinal-Gollegii, resp. der höchsten wissenschaftlichen Medici- 
nal- Behörde, eingeholt wurde, ein völlig neues Verhältniss 
eingetreten sei durch das eingeführte öffentliche, mfindliche 
Anklage* Verfahren, vorzfiglich durch das Schwurgericht. Er 
f&hrt demnächst die gesetzlichen Bestimmungen an, welche 
in Baden und Bayern sich auf die Stellung der Sachverstän- 
digen beziehen, und bemerkt in Betreff Preussens, dass hier 
die Criminal - Ordnung vom Jahre 1805, auch nachdem die 
Verordnung vom 3. Jan. 1849 erschienen war, in Betreff der 
Sachverständigen nach wie vor ihre Anwendung finde. Alle 
diese gesetzlichen Bestimmungen Hessen indess, so fährt der 
Verf. fort, so yiele Bedenken und Zweifel über die Stellung 
der Sachverständigen zu, und namentlich über die Frage, ob 
dieselben als Zeugen zu behandeln seien oder nicht, dass 
dadurch einerseits von Seiten der Aerzte oft eine Gereizt- 
heit und Unzufriedenheit mit dem neuen Verfahren zu Tage 
trat, wenn es sie mit den Zeugen gleichmässig behandelte, 
andererseits aber eine Menge von wissenschaftlichen Erörte- 
rungen über ihre Stellung im Strafprocess und Vorschläge in 
Bezug auf die Gesetzgebung und Rechtsübnng hervorgerufen 
wurde, die alle wenigstens darin übereinstimmen, dass die 
Sachverständigen nicht als Zeugen zu betrachten seien. Kurz, 
es herrsche noch in der Auffassung des Verhältnisses der 
Sachverständigen eine grosse Unklarheit, die namentlich in 
fünf Umständen ihren Grund habe: 1) in der irrigen Auffas- 
sung des Wesens der gerichtlichen Medicin ; 2) in dem Man- 
gel der richtigen Erkenntniss der Aufgabe, der Pflichten und 
der Eigenthümlichkeiten der Sachverständigen ; 8) in der un- 
richtigen Auffassung des Beamten- Verhältnisses in der An- 
wendung auf Gerichtsärzte und Mitglieder von Medicinal- 
CoUegien, so wie in dem Misskennen der Beweiskraft der 

Coiper, VJschrft. f. ger. Med. XXTI. 1. a 



50 Aerztliche SachverstSodige. 

Gutachten der Sachverständigen; 4) in der Weise, in welcher 
man nicht selten bei der Behandlung einzelner Fragen aber 
Beweis durch Sachverständige die verschiedenen Sachverstän- 
digen (daher die wissenschaftlich gebildeten Aerzte und Che- 
miker) mit andern Sachverständigen, bei denen es nicht auf 
Wissenschaft ankommt, zusammenwirft; 5) in dem Mangel 
an der Unterscheidung des Verhältnisses, in welchem Aerzte 
über Fragen, die den Thatbestand betreffen, aussagen im 
Gegensatz des Verhältnisses, wenn es auf Begutachtung der 
^urechnungsfähigkeit ankommt. 

Man kann in diesen Anfahrungen gewiss mit dem Verf. 
übereinstimmen und zugeben, dass viel Unklarheit herrscht 
über die Stellung der Sachverständigen zum Strafverfahren; 
man wird auch zugeben können, dass die Unklarheit in den 
fünf angefahrten Umständen wurzelt. Gleichwohl dürfte man 
bei näherer Beleuchtung jener fünf Punkte zu einem andern 
Resultat kommen, als der Verf., und finden, dass die Un- 
klarheit nicht auf Seite der Sachverständigen, sondern der 
Juristen liegt. In Betreff des ersten Punktes führt Verf. an, 
dass die Auffassung der geTichtlichen Medicin als einer eige- 
nen Wissenschaft zu einer Generalisirung der Angaben und 
Erfahrungen der Aerzte geführt habe, die man wie aus einem 
Gesetzbuche als wissenschaftlich anerkannte Sätze anführe, 
wodurch der Nachtheil entstanden sei, dass gewisse stereotype 
Behauptungen, mit Vernachlässigung der neuern Forschung 
und Erfahrung in der Wissenschaft, aufgestellt und die In- 
dividualisirung des Falles aus den Augen gelassen wurde. 
Man kann vorläufig es dahingestellt sein lassen, inwiefern 
der Verf. in Uebereinstimmung mit Beer^ v. WaWier, Zinmi 
und Abegg Recht hat, wenn er es rügt, von einer gericht- 
lichen Medicin als einer eigenen Wissenschaft zu sprechen, 
man wird gewiss gern zugeben, dass die Chemie, Medicin 
oder Geburtshfllfe dadurch keine Modificationen erleidet, wenn 



Aerztliche Sachverständige. 51 

sie zu gerichtlichen Zwecken benutzt wird; man kann es 
ferner dahin gestellt sein lassen, inwiefern der Verf. Grand 
zu dem Bedauern hat, dass die Juristen das Studium der 
gerichtlichen Medicin (also sämmtlicher medicinischer Wis- 
senschaften, da von einer eigenen gerichtlichen Medicin nicht 
die Rede sein soll) in der Regel vernachlässigen. Man 
möchte indess doch sehr zweifeln, ob, wenn dies Studium 
nicht vernachlässigt würde, d. h. wenn die richterlichen Per- 
sonen die sämmtlichen medicinischen Wissenschaften gründe 
lieh studirten, also tüchtige (wenigstens theoretisch gebildete) 
Aerzte wären, diese richterlichen Aerzte oder ärztlichen 
Richter jenen Vorwurf sich nicht würden zu Schulden kom- 
men lassen und rüstig den neuern Forschungen und Erfah- 
rangen in den medicinischen Wissenschaften folgen würden, 
was der Verf. an den Sachverständigen — ob mit Grund 
oder Ungrund, lassen wir dahingestellt sein — so sehr ver- 
misst. Es gehört in der That ein nicht geringer Grad von 
Ueberschätzung dazu, wenn man, wie der Verf., behauptet, 
es würden die mündlichen Verhandlungen besser geführt 
werden, wenn die betheiligten richterlichen Personen mehr 
mit den Forschungen der Naturwissenschaften bekannt wären. 
Welchen niedern Begriff muss der Verf. entweder von dem 
Studium jener Wissenschaften haben, wenn er glaubt, dass 
sie so nebenbei zu erfassen sind, oder welchen hohen Be- 
griff von den Juristen, welchen er zutraut, sie würden jenes 
Studium besser verwerthen, als Männer, die dasselbe zu 
ihrer Lebensäufgabe gemacht haben. 

Wenn der Verf. weiter die häufig vorkommenden Ueber- 
griffe der ärztlichen Sachverständigen bedauert, so können 
wir in dies Bedauern nicht einstimmen, weil die Thatsache 
als unmöglich bestritten werden muss. Der Sachverständige 
tbut nichts weiter und hat nichts weiter zu thun, als schrift- 
lich oder mündlich diejenigen Fragen zu beantworten, welche 

4* 



52 Aerztliche Sachverständige. 

ihm vofl dem Gerichte zur Beantwortung vorgelegt werden ; 
thut er ein Mehreres, geht er über diese Fragen hinaus, so 
geschiebt dies dann im Interesse der Sache und wird oft 
dankbar entgegengenommen, wenn es auf streng wissen- 
schaftlicher Basis ruhte; entstand es aber aus einem fidsch 
verstandenen Interesse oder fehlte die wissenschaftliehe Basis, 
so wird dieser Theil des Gutachtens, wenit es ein schrift- 
liches war, als nicht zur Sache gehörig, von dem Richter 
•unberücksichtigt gelassen werden, oder wenn dergleichen 
eigenmächtige, nicht zur Sache gehörige Deberschreitungen 
in einer mündlichen Verhandlung versucht werden sollten — 
was wohl etwas unglaublich — , so ist es dem Vorsitzenden 
ein Leichtes, dem Sachverständigen das Wort zu entziehen. 
Wenn dagegen den Sachverständigen Fragen vorgelegt wer- 
den, die dieselbea nicht durch ihre Wissenschaft beantwor- 
ten können, und so verleitet werden, „in das strafrechtliehe 
Gebiet überzugreifen^, so liegt die Schuld davon wahrlich 
mehr in der Unklarheit der fragestellenden Richter, als der 
Sachverständigen. Wenn also in dem vom Verf. gewählten 
Beispiele der Sachverständigen gefragt wird, ob eine Kör- 
perverletzung nach §. 188. des preuss. Strafgesetzbuchs eine 
schwere oder leichte sei, so wird ein verständiger Sachver- 
ständiger, den Fragesteller rectificirend, sich darauf beschrän- 
ken, die Verletzung genau zu beschreiben, ihre Folgen ge- 
nau anzugeben und es der weitern Entscheidung der Ricb- 
ter reep. der Geschwornen überlassen, ob sie danach die 
Verletzung unter die schweren oder leichten subsumiren, da 
es einen wissenschaftlichen Begriff von leichten und schwe- 
ren Verletzungen nicht giebt. Eben so wird - um ein wei- 
teres Beispiel anzufahren — der Sachverständige sich nicht 
darauf einzulassen haben, die Frage zu entscheiden, ob eine 
Verletzung eine Körperverstümmelung nach sich gezogen, 
da es auch für diesen, im Strafgesetzbuch gewählten Aus* 



Aerztliche Sachverständige. 53 

druck keine wissenschaftliche Definition giebt und , wenn 
es eine gäbe, diese vielleicht nicht mit der strafrechtlichen 
übereinstimmen dürfte. Auch hier wird der Sachverständige 
sich nur auf die genaue Beschreibung der Verletzung und 
ihrer Folgen einzulassen haben. Ein drittes Beispiel einer 
unrichtigen Fragestellung an die Sachverständigen betrifit 
die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten, über die zu ent- 
scheiden, vielleicht mit seltenen Ausnahmen, dem Sachver- 
ständigen anheim gegeben wird. Streng genommen, steht 
diese Entscheidung aber nicht dem Sachverständigen zu, 
vielmehr hat derselbe nur die Pflicht, ein klares Bild des 
Seelenzustandes zu entwerfen, während die Richter resp. 
die Geschwornen dann erst zu entscheiden haben, ob der 
Angeklagte die Folgen seiner Handlungen zu beurtheilen 
im Stande war. Kurz, man wird zugestehen, dass selbst- 
ständige Ueberschreitungen seitens der Sachverständigen 
durch irrige Auffassung des Wesens der gerichtlichen Me- 
dicin kaum vorkommen können. 

Den zweiten Punkt der Unklarheit über die Stellung 
der Sachverständigen findet der Verf. in dem Mangel der 
richtigen Erkenntniss der Aufgabe, der Pflichten und Eigen- 
thimlichkeiten der Sachverständigen, während er unerwähnt 
lässt, auf wessen Seite er diesen Mangel findet, ob auf Sei- 
ten der Sachverständigen oder der Juristen. 

Der Verf. rubricirt die verschiedenen Fälle, in wel- 
chen Sachyerständige vernommen werden, unter sieben 
Nummern. Er sagt, sie würden 1) „häufig wie andere 
Zeugen vernommen über die von ihnen gemachten Beob- 
achtungen, die sie mit gesunden Sinnen machen konnten- 
z. B., dass mao an den Kleidern des A. Blutflecken be, 
merkte, dass der Verwundete gewisse Angaben gemacht 
habe^ u. s. w. Abgesehen davon, dass bei der Angabe 
über das Vorhandensein von Blutflecken nur die microsco- 



54 Aerztliche Sachverständige. 

pische Untersuchung, also ein auf technische Kenntniss gtt- 
gründetes ürtheil, entscheiden kann, von einer gewöhn* 
liehen Zeugenaussage also gar keine Rede ist, so ist es 
allerdings möglich, ja sogar gewiss häufig, dass auch Per- 
sonen des ärztlichen, wie jeden andern Standes als Zea* 
gen vernommen werden; dann aber sind sie eben Zeugea 
und nicht Sachverständige, und es kann also auch von ihnen 
als solchen nicht die Rede sein. 

In andern Fällen, sagt der Verf., finde 2) ein ge- 
mischtes Verhältniss Statt; die Sachverständigen ßagten 
zwar auch über Tbatsachen aus, allein über solche, die sie 
nur durch Anwendung von Mitteln der Kunst oder mit 
kunstgeübtem Auge beobachten konnten, z. B. der Geburts* 
helfer über Zeichen der überstandenen Geburt seitens der 
Angeklagten, oder über Sugillationen, oder über die Farbe 
gewisser Verletzungen, oder über Tiefe einer Wunde. (I) 

Es ist .nicht einzusehen, worin hier das gemischte Ver* 
hältniss bestehen soll. Die Veränderungen der weibliehen 
Geschlechtstheile sind, wie die pathologischen Veränderun- 
gen, Mittel, auf welche der Sachverständige sein technisches 
Urtheil gründet, ob eine Geburt Statt gehabt oder nicht. 
Eben so ist die Angabe, ob Sugillationen vorhanden, ein 
wissenschaftliches Urtheil, gegründet auf die Beschaffenheit 
der Hautdecken. Will endlich der Richter weiter nichts 
wissen, als die Farbe einer Verletzung oder die Tiefe einer 
Wunde, so bedarf er hierzu keines Sachverständigen; will 
aber der Richter wissen, was diese pathologischen Erschei- 
nungen zu bedeuten haben — und das ist immer der Fall, 
denn mit der Farbe einer Verletzung und mit der Tiefe- 
angabe einer Wunde ist an sich nichts anzufangen — , dann 
verlangt er ein wissenschaftliches Urtheil, und jene Angaben 
bilden nur die nothwendigen Prämissen zu einem wissen- 
schaftlichen Schluss, wie alle andern pathologischen Er- 



AerzÜiche Sachverständige. 55 

scheinuagen. Kurz, wenn der Verf. in Betreff dießer Fälle 
sagt: die Sachverständigen seien hier zwar aueh Zeugen, 
insofern sie über Beobachtungen aussagen; es trete hier 
aber schon ein gemischtes Verhältniss ein, indem es dar- 
auf ankomme, ob die Sachverständigen die rechten Mittel 
zur Entdeckung einer Erscheinung anwendeten, z. B. bei 
Auffindung des Giftes, ob sie die Mittel auf die rechte 
Weise gebrauchten, z. B. in microscopischen Untersuchun- 
gen hinreichende Uebung hatten, oder bei geburtshülflichea 
Untersuchungen u. s. w., so kann wohl Niemand daraus^ 
dass diese nothwendigen Requisite zu einem sachverständi- 
gen Urtheile allerdings unzweifelhaft vorhanden sein müs- 
sen, den Schluss ziehen, dass die Stellung der Sachver- 
ständigen dadurch eine gemischte zwischen der eines Zeu- 
gen und eines Sachverständigen sei, vielmehr ist daraus nur 
der Schluss zulässig, dass derjenige, welchem jene Requisite 
fehlen, eben kein Sachverständiger sei. 

In Betreff der übrigen fanf Fälle, in welchen der Verf. 
das Verhältniss der Sachverständigen als ein reines, Urtheil 
abgebendes smerkennt, und die wir leicht noch vermehren 
konnten, sind wir völlig mit ihm einverstanden, so wie mit 
dem bei dieser Gelegenheit gethanen Ausspruch, dass bei 
jedem der Elemente, aus welchen ein sachverständiges Ur- 
theil construirt wird, „sehr viel von der sorgiältigen Prü- 
fung abhängt, dass in Bezug auf Erfahrungen viel darauf 
ankommt, ob der, welcher die Erfahrungen machte, die Ei- 
genschaften hatte, welche, zu treuen, Vertrauen erweckenden 
Beobachtungen erforderlich sind, ob nicht zu viel generali- 
sirt und aus wenigen, isolirten, vielleicht unter ausser- 
ordentlichen Umständen vorgekommenen Beobachtungen 
angeblich sichere Erfahrungen abgeleitet wurden^. Wenn 
der Verf. aber fortfährt: „wir würden unsem Gescbworiien 
ihr Geschäft sehr erleichtern und mehr selbstständige Wahr- 



56 Aerztliche Sachverständige. 

sprfiehe sichern, wenn Staatsanwälte und Yertheidiger nach 
den bezeichneten Rficksichten in ihren Vorträgen die Glaub- 
würdigkeit der Sachverständigen und die Elemente ihrer 
Gutachten prfifen wfirden (ü)^, so staunt man in der Tbat 
über diese beispiellose, hierin liegende Ueberschfttzung der 
jnridischen Kräfte, denn es liegt hierin nichts Geringeres, 
als das Verlangen, Staatsanwalt und Vertheidiger sollen 
die Elemente eines medicinischen Gutachtens nach ihrem 
materiellen (wissenschaftlichen) Inhalt prüfen und also nicht 
nur mit den Sachverständigen auf gleicher wissenschaftlicher 
Hdhe, sondern über ihnen stehen, um nöthigenfalls das Gut- 
achten verwerfen und nachweisen zu können, dass der Sach- 
verständige z. B* fremde Beobachtungen falsch benutzt hat 
oder zu eigenen Beobachtungen , auf welche er sein Gut- 
achten baute, nicht die nöthige, Vertrauen erweckende Be- 
fähigung besitzt. Würde übrigens diesem Verlangen des 
Verf. nachgegeben, so würden wir ein neues, höchst er- 
götzliches Schauspiel haben, nämlich Staatsanwalt oder Ver- 
theidiger in einer wissenschaftliche Discussion mit den Sach- 
verständigen verwickelt zu sehen, vorausgesetzt, dass diese 
sich darauf einliessen, mit einem Blinden über Farben zu 
streiten. Sollte aber nur der Wunsch ausgesprochen wer- 
den, dass die Gutachten der Sachverständigen nach ihrem 
logischen Inhalt geprüft werden möchten, so zweifeln wir, 
dass dieser Wunsch irgendwo unerfüllt bleibt, da diese Prü- 
fung nicht bloss im Bereiche, sondern auch in der Pflicht 
der Gerichte, der Staatsanwaltschaft, wie der Vertheidigung 
liegt. 

Nac^em nun der Verf. die Stellung der Sachverstän- 
digen den verschiedenen Fällen gegenüber, in welchen sie 
vernommen werden können, erörtert und auf die Wichtig- 
keit der Elemente hingewiesen hat, aus welchen das tech- 
nische Gutachten gebildet wird, fagt er hinzu, „dass sich 



Aerztliehe Sachverständige. 57 

ans der bisherigen Entwickeluag (?) ergebe, wie na6btbei]% 
die Aufistellung eines allgemeinen Gesichtepnnktes werden 
kann, unter welchem man gewöhnlich die Sachverständigen 
betrachtet, z. B. als judicee facti oder Gehülfen des Rich- 
ters oder als Zeugen, oder mit geistreichen S&tzen sich 
hilft, z. B., dass der Sachverständige das Auge des Richters 
oder der officiöse Vertreter i^t. Dieser Schluss dürfte wohl 
Wenigen klar sein , vielmehr wird jeder Unbefangene es 
gewiss für ganz gleichgültig halten, womit man die Sach*- 
verständigen vergleicht, und überzeugt sein, dass ihre Stel- 
lung durch einen Vergleich weder nachtheilig werden, noch 
überhaupt sich ändern kann und wird. Die wirklichen 
Sachverständigen, wenigstens die Kategorie, die wir vor- 
zugsweise im Auge haben und die wir weiter unten be- 
zeichnen werden, wissen sehr wohl, welche Stellung ^e 
einzunehmen haben; sie wissen, dass sie weder auf der Seite 
der Staatsanwaltschaft, noch auf der des Vertheidigers, son- 
dern lediglich auf der der Wahrheit stehen, und dass es 
nur ihre Aufgabe ist, diese, so weit ihre wissenschaftlichen 
Mittel reichen, zu eruiren und, wo dies unmöglich, es offen 
auszusprechen, unbekümmert, ob und wem ihr Ausspruch 
zum Nutzen oder Schaden gereicht. Aus diesem Gesichts- 
punkte betrachtet, kann man sich auch wohl nicht mit dem 
Verf. einverstanden erklären, wenn er meint, die Sachver- 
ständigen seien zwar nicht als Zeugen zu betrachten, indess 
in Bezug auf die Erhebung ihrer Aussagen, vorbehaltlich 
der nothwendigen Modificationen , mit den Zeugen zusam- 
menzustellen (?). Der Sachverständige gehört nicht, wie 
der Staatsanwalt und der Vertheidiger, einer Partei an, er 
steht vollständig über den Parteien; es kann also nur von 
Vortheil sein, wenn er den Verhandlungen vollständig bei- 
wohnt, da er in Fällen, wo sein Urtheil nicht bereits di^roh 
objeetive Wahrnehmung feststeht, aus den Zeugenaussagen 



58 Aerztliche Sachverständige. 

oft uhvorhergesebene Beweismittel fttr sein Ürtbeil gewin- 
nen kann, wftbrend in jedem andern Falle sein Ürtbeil, abs 
ein parteiloses, durcb die Verbandinngen nm so weniger 
beirrt werden kann, als er dasselbe stets auf wissenscbaft- 
liche Grfinde. stützen muss. 

Der Verf. geht nun zur Beleuchtung der Gründe über, 
auf welchen die Beweiskraft der Sachverständigen beruht, 
und es wird ihm gewiss Jeder darin beistimmen, wenn er 
diese 1) in der Persönlichkeit des Sachverständigen findet, 
insofern er gesunden Verstand, logischen Sinn, Klarheit in 
seinem Urtheil, Pflichttreue, Festigkeit des Charakters, mo- 
ralische Kraft, so wie technische Tüchtigkeit, gehörige Fach- 
kenntnisse, grosse Erfahrung und Gewandtheit in der An- 
wendung der rechten Mittel besitzen muss; 2) in der gröss- 
ten Genauigkeit und freien Unbefangenheit desselben; 3) in 
der Genauigkeit der Erhebung von Thatsachen; 4) in dem 
Vorhandensein aller Erfordernisse, um einem Zeugnisse 
Glaubwürdigkeit zu sichern ; 5) in der Stichhaltigkeit der 
angegebenen Gründe für das abgegebene Gutachten. 

Es wird gewiss, wie gesagt. Niemand daran zweifeln, 
dass die angegebenen Erfordernisse unerlässliche Bedingun- 
gen seien, um ein genügendes Gutachten zu erzielen; wenn 
aber der Verf. ad 4. und 5. sagt, es bezeichne das bis da- 
bin Angeitohrte zugleich die Pflicht derjenigen, welche die 
Untersuchung fuhren und welche die Interessen des Staats 
oder des Angeklagten vertreten, so wie derjenigen, welche 
das Urtbeil zu fUlen haben. Alles anzuwenden, nm die Ge- 
wissheit zu erlangen, dass das technische Zeugniss auf den 
besten Grundlagen ruht, so macht sich diese Forderung auf 
dem Papiere besser, als in der Wirklichkeit, die darin 
nichts weiter finden wird und kann, als ein pium deaiderium. 
Wir wollen gern zugeben, dass es den oben angegebenen 
richterlichen Kategorieen möglich sein wird, zu erkennen. 



Aerztliche Sachverständige. 59 

ob der Sachverständige gesunden Menschenverstand hat, ob 
er logisch richtig denkt und schliesst ; ob er aber technische 
Tüchtigkeit besitzt und Gewandtheit in der richtigen An- 
wendung der Mittel, das zu beurtheilen sind die bezeichne- 
ten Persönlichkeiten weder fähig noch berufen. Wie will 
der Jurist — und ihm müssen wir noch mehr zutrauen, als 
den Geschwornen — beurtheilen, ob der Sachverständige 
ein tüchtiger, theoretisch und practisch gebildeter Arzt oder 
Geburtshelfer oder Chirurg sei, ob er die nöthige Hebung 
in microscopischen Untersuchungen habe, ob der Chemiker 
seine Kunst verstehe oder nicht? Möge immerhin das ganze 
Richter-CoUegium sich mit den Fortschritten aller einschlä- 
gigen medicinischen Wissenschaften und den Naturwissen- 
schaften im engern Sinne vertraut zu machen bestrebt sein 
— abgesehen davon, dass, wer die Beschäftigung der practi- 
schen Juristen kennt und weiss, wie sehr sie mit practischen 
Arbeiten in der Regel überbürdet sind, wohl nicht glauben 
wird, dass sich dieselben in einer Menge von Wissenschaf- 
ten, die nur durch Autopsie zu verstehen und zu studiren 
sind, genügende Kenntnisse erwerben können — , der Sach- 
verständige wird und muss sie in theoretischer und practi- 
scher Beziehung weit überragen, und es wäre wahrlich 
traurig um jene Wissenschaften und ihre Jünger bestellt, 
wenn dem anders wäre. Und sollte es wirklich unter dem 
ärztlichen Personal Männer geben, die nicht auf der Höhe 
ihrer Wissenschaft stehen — und das werden sie sehr wohl 
am besten selbst wissen — , so werden sie sich wohl hüten, 
als Sachverständige zu erscheinen, was ja in ihrer freien 
Wahl liegt, wenn sie nicht vom Staate angestellte Sach- 
verständige sind; unter diesen dürften aber sich wohl we- 
nige finden, die mit den Fortschritten der Wissenschaft un- 
bekannt blieben. 

Wenn ferner ad 5. der Verf. sagt, es bescbleiche den 



60 Aerztliche S»chTei^tändige. 

Juristen ein eigenthumliches Gefahl, wenn zwischen den 
Ansichten der Aerzte ober wichtige Punkte die, grösste 
Verschiedenheit herrsche, so können wir dies Gefühl sehr 
wohl würdigen, wenn der Jurist, der es nur mit positiven 
Gesetzen zu thun hat und höchstens über deren Auslegung 
in Zweifel geräth, über welche er aber durch bestimmte 
Annahme dieser oder jener Erklärungsart hinwegkommen 
muss, da, wo es ihm um Gewissheit zu thun ist, auf oft 
nicht zu lösende Zweifel stösst. Es ist übrigens dies Ge- 
fahl dasselbe, was den Juristen bei allen sich widerspre- 
chenden Aussagen anerkannt glaubwürdiger Zeugen be- 
schleichen muss. Wir erinnern an die bekannte Erzählung 
von Walter Raleigh^ der, im Tower sitzend und mit der 
Ausarbeitung seines Geschichtswerkes beschäftigt, Zeuge 
eines Excesäes in dem Hofe des Tower wurde und bei sei- 
ner Yemehmung das stricte Gegentheil von dem beobachtet 
haben wollte, was ein anderer, ebenfalls glaubwürdiger 
Zeuge gesehen zu haben behauptete, worauf er sein Ge- 
schichtswerk den Flammen übergab. 

Man kann gleichwohl hierauf weder gegen die Sach- 
verständigen, noch gegen ihre Wissenschaft einen Vorwurf 
gründen. Alle Wissenschaften, sie mögen auf Beobachtung 
und Erfahrung beruhen oder speculativer Natur sein, haben 
zu ihrem Endziel stets und überall die Aufiindung der 
Wahrheit. Wo diese Wahrheit mit Gewissheit gefunden ist, 
da ist die Wissenschaft zum Abschluss gekommen, z. B. in 
einigen Zweigen der Mathematik, ein Erfolg, dessen sich 
ausser der Mathematik keine andere Wissenschaft rühmen 
kann; nächst dieser aber sind es gerade die Naturwissen- 
schaften — und im weitern Sinne kann man die medici- 
nischen Wissenschaften ebenfalls dahin zählen — , welche 
eines so umfangreichen Wissens sich rühmen können, wie 
keine andere. Eine grosse Masse von Naturgesetzen ist 



Aerztliche Sachverständige. 61 

gefundea worden, nach denen die Erscheinungen in der an- 
organischen Natur erklärt werden können. Die practische 
Anwendung der physikalischen Gesetze und der Gesetze der 
anorganischen Chemie liefert den unumstössliehen Beweis 
ihrer Richtigkeit; auch der organischen Natur die Gesetze 
ihres Wirkens abzulauschen, ist der rastlos thätigen Wissen- 
schaft in vielen Fällen bereits gelungen. Gleichwohl wol- 
len wir nicht den Werth dieser Gesetze überschätzen und 
bedenken, dass ein Naturgesetz nichts weiter enthält, als 
die Bedingungen, unter welchen ein bestimmter Erfolg mit 
Gewissheit eintritt und also im Voraus festgestellt werden 
kann; allein die eigentliche, wirkende Kraft, welche die 
Elemente zu ihrem Product verbindet, das Wie ? bleibt ewig 
uns verschleiert. Wir wissen wohl, dass, wenn wir einen 
zusammengesetzten Körper mit einem einfachen unter geeig- 
neten Bedingungen zusammenbringen, der erste nach dem 
Gesetz der sogenannten einlachen Wahlverwandtschaft zer- 
setzt wird, und schreiben diese Zersetzung beim Zusammen- 
tritt zweier Salze der sogenannten doppelten Wahlverwandt- 
schaft zu, das Wie? bleibt uns verborgen. Und doch wäre 
es ein unendlicher Fortschritt und Gewinn, wenn wir nur 
annäherungsweise mit derselben Zuverlässigkeit die Gesetze 
des organischen, namentlich des animalischen Lebens ge- 
funden hätten, wie die des anorganischen. Gleichwohl hat 
man zu allen Zeiten, je nach dem Stande der Wissenschstft, 
auch die Erscheinungen des organischen Lebens zu erklä- 
ren gesucht, d. h. nach den Gesetzen ihres Wirkens ge- 
forscht, die man dann so lange far wahr gehalten hat, bis 
die fortschreitende Wissenschaft durch neue Entdeckungen 
jene Gesetze als solche modificirte oder ganz verwarf und 
an ihre Stelle andere setzte, die dem Stande der Wissen- 
schaft entsprachen. Diesen Hergang haben übrigens die 
Wissenschaften, welche sich mit dem organischen Leben be- 



62 Aerztlichc Sachverständige. 

schMbigeii, nicht nur mit denen gemein, welche die im* 
organische Natur zu ihrem Ziele genommen haben, sondera 
mit allen Wissenschaften, vielleicht mit Ausnahme der rein 
mathematischen, das heisst, alle Wissenschaften sind nur 
berechtigt, nach dem jeweiligen Stande ihrer Entwicklung 
ihre sogenannten Wahrheiten als solche hinzustellen. Wir 
sehen dies deutlich in der Philosophie im Allgemeinen und 
der Religipns - Philosophie im Besondern, in sämmtlichea 
Naturwissenschaften, ja selbst in der Jurisprudenz. Ist es 
etwa der Rechtswissenschaft gelungen, ein absolutes Becht 
zvk finden, das für alle Zeiten und f&t alle Völker passt? 
Der Mord, der heute mit dein Tode bestraft wird, ist za 
Zeiten des Krieges Pflicht und eine verdienstliche Hand- 
lung; Hexen, die in frühern Zeiten durch Bichterspruch 
verbrannt wurden, kennt man heute nicht. Kurz, die Wis- 
senschaft hat ihren derzeitigen Forderungen genügt, wenn 
sie auf die an sie gestellten Fragen so antwortet, wie der 
gegenwärtige Stand der Wissenschaft es erfordert. Es kann 
daher vernünftigerweise weder bei den Bichtern, noch bei 
den Geschwornen, wie der Verf. meint, deshalb ein Miss- 
trauen gegen die Aussprüche der Sachverstandigen ent- 
stehen, weil man das, was man vor dreissig Jahren lur 
wahr hielt, gegenwärtig als unwahr verwirft, oder deshalb, 
weil möglicherweise nach weitern dreissig Jahren die An« 
sichten sich ändern können. Sehr wohl aber ist zu beden- 
ken, das8 da, wo der Ausspruch eines Sachverständigen 
zweifelhaft oder unbestimmt ausfällt, oder die Aussprüche 
mehrerer Sachverständigen divergiren, die Ursache hiervon 
nicht in der Mangelhaftigkeit der Wissenschaft, sondern in 
der Unzulänglichkeit des Materials zu suchen ist. Man gebe 
den Sachverständigen juridisch festgestellte Thatsachen, wie 
sie sie zu einem positiven wissenschaftlichen Urtheile brau- 
chen ^ und sie werden ein solches nicht schuldig bleibep. 



AerztUche Sachverstandige. 63 

Wo dasselbe anbestimmt bleibt, da haadett es sich meisteiis 
darum, zu entscheiden, ob ein objectiv festgestellter Erfolg 
Ton dieser oder jener möglichen Ursache abgeleitet werden 
kann. Es versteht sich von selbst, dass da, wo mehrere 
Ursachen concarriren können, die Atisichten aus einander 
gehen müssen und es oft sehr fraglich bleiben moss, fiär 
wessen Meinung die grösste Wahrscheinlichkeit spricht. Eine 
absolute Gewissheit wird trotz alles Strebens oft nicht 2a 
erzielen sein, und die Richter und resp. die Geschwornen 
werden sich oft in der Lage befinden, nach der Wahrsehein** 
lichkeit ihr Urtheil zu formiren. 

Wenn es daher einerseits gewiss richtig ist, dass mm 
strenge Forderungen an die Gutachten der Sachverständigen 
zu stellen hat, und um so mehr, wenn sich dieselben auf 
fremde Autoritäten berufen, so ist es andererseits wiederum 
eine grosse Ueberschätzung, wenn der Vert verlangt, der 
gewissenhafte Jurist habe zu prüfen: „ob jene Erfahrungen 
auch Glauben verdienen und ob sie nicht durch entgegea* 
gesetzte zweifelhaft gemacht sind, ob daher der jetzt begut- 
achtende Sachverständige vollständig und umfassend genug 
alle über den Gegenstand gemachten Erfahrungen sammelte, 
ob er ihren Werth und Voraussetzungen desselben (? un- 
verständlich) gehörig prüfte und richtige Folgerungen ab* 
leitete." Diese Forderungen erkennt gewiss jeder Sachver- 
ständige an, stellt sie an sich selbst und wird ihnen auf 
das gewissenhafteste zu entsprechen suchen. Wenigstens ist 
wahrlich der Richter weder berufen noch fähig, die etwaigen 
wissenschaftlichen Mängel eines medicinischea Gutachtens zu 
eruiren, wo jene Forderungen aus irgend einem Grande un« 
erfüllt blieben. 

Die beiden letzten Bedingungen, auf welchen nach des 
Verf. Meinung die Beweiskraft der Gutachten der Sachver^ 
ständigen beruht, nämlich: 



64 Aerztliclie Sachverst&ndige. 

6) in der Hera&ziehuag mehrerer Sachverständigen, um 
die Allseitigkeit der Benutzung aller Quellen der 
Wahrheit zu sichern, 

7) in dem persönlichen Auftreten der Sachverständigen 
zar Begründung ihrer Behauptungen, 

kann man mindestens als sehr gefährliche Mittel zur Aus- 
mittelung der Wahrheit betrachten, vorausgesetzt, dass die 
Heranziehung mehrerer Sachverständigen und ihr persOn- 
Uehes Auftreten bei den öffentlichen Verhandlungen, nament- 
lich bei den Schwurgerichts-Sitzungen, gemeint wird. 

In erster Beziehung sagt Verf., es müsse dem Verthei- 
diger die Beiziehung von Sachverständigen gestattet werden : 
,,iim das begreifliche Misstrauen zu beseitigen, dass der 
Staat durch die Beiziehung gewisser von ihm ausgewählter 
Männer diesen ein im Reiche der Wissenschaft grundloses 
Privilegium der Glauhwürdigkeit habe einräumen wollen.^ 

Zunächst können wir die Erfahrung nicht theilen, wo- 
nach das Bichter-CoUegium und die Geschwornen gegen die- 
jenigen Aerzte, welche vom Staate zu gerichtsärztlichen Ge- 
schäften ausgewählt sind (Medicinal-Beamte), ein besonderes 
Misstrauen hegen ; wenigstens findet dies in Preussen gewiss 
nicht Statt. Allerdings kann nicht gelälignet werden, dass 
in Ausnahmefällen dies Misstrauen besteht; indess dann gilt 
es der einzelnen Person und zwar nicht vermöge deren An- 
stellung, sondern wegen ihrer sonstigen erfahrungsmässigen 
Unzttverlässigkeit. Wir können diesen Ausspruch des Verf. 
übrigens nicht in Einklang bringen mit dem weiter unten 
gemachten: „Deutschland besitzt eine Einrichtung, welche 
unfehlbar eine weit bessere Bürgschaft für eine Vertrauen 
erweckende Ausübung der gerichtlichen Medicin und für 
grfindlicbe Gutachten liefert, als dies in andern Ländern 
der Fall ist. Wir meinen das Institut der Gerichtsärzte. ^ 

Es wird hier der eigentliche Ort sein, an welchem wir 



Aerztliche Sachverständige. 65 

aas über die Stellung der ärztlichen, vom Staate angestell- 
ten Gerichts&rzte auszasprechen haben, besonders in Bezie- 
hung auf die Ansichten des Verfassers. 

Derselbe ist der Meinung, dass, wenn auch durch die 
vom Staate angestellten Gerichtsärzte im Allgemeinen die 
Bfirgschaften verstärkt würden, dass tüchtig gebildete, mit 
den Bedürfnissen der gerichtlichen Medicin vertraute, durch 
gehörige üebung zu ihrem Amte befähigte und unpartheiiscbe 
Männer zur Abgabe technischer Gutachten verwendet wer- 
den, man doch zu weit gehen würde, wenn man den Satz 
aufstellen wollte, dass der angestellte Gerichtsarzt oder 
Chemiker far s^ne Aussprüche einen amtlichen Charakter 
in Anspruch nehmen könne; vielmehr erscheine der vom 
Staate als Gerichtsarzt oder als Mitglied des Medicinal-Col- 
legii angestellte Arzt in Bezug auf die Beweiskraft seines 
Gutachtens wie jeder andere Arzt. Was ferner das Ver- 
hältniss der Gerichtsärzte zu den Mitgliedern des Medicinal- 
Collegiums betrifft, so kann, meint der Verf., es nicht in Ab- 
rede gestellt werden, dass die Letztern mehr Vertrauen ver- 
dienen, „weil aus der Zahl der vorzüglich durch besondere 
Kenntnisse und längere Erfahrung ausgezeichneten Aerzte 
die Stellen höherer Medicinal - Beamten besetzt werden, so 
dass die Vermuthung begründet ist, dass die Mitglieder der 
Medicinal -CoUegien auch in reicherm Maasse die Eigen- 
schaften besitzen, welche dem Sachverständigen Vertrauen 
erwirken, dass sie vorzüglich Gelegenheit haben, eine grosse 
Masse gerichtsärztlicher Fälle zu beobachten, in grossen 
Städten leichter die Hülfsmittel gründlicher Forschung sich 
verschaffen und den Vortheil geniessen, mit ihren CoUegea 
über wichtige Fragen berathen zu können.^ „Da indess 
aus diesem Sachverhältniss zwar thatsächlich ein über^ 
wiegender Einfluss der hohem Medicinal - Beamten hervor- 
gehe, derselbe rechtlich aber nicht begründet sei, so müsse 

Catper, Vjschrft. f. ger. Med. XXII. 1. 5 



ßß Aerztliche SachverstftncUge. 

man Bieh auch gegen jeden Yorzug aassprecben, wel<^6ft 
das Gesetz den Gutachten höherer Sachverständigen geben 

wolle." 

Betrachten wir zun&chst die wissenschaftliche Stellung 
der vom Staate angestellten Medicinal- Beamten, so ist es 
weder in Betreff der Physiker, noch der Mitglieder des 
Medicinal*Collegii zutreffend, dass zu diesen Stellen immer 
die vorzugsweise befähigtsten und durch wissenschaftliche 
Leistungen ausgezeichnetsten Persönlichkeiten berufen wer- 
den, sondern es geht mit diesen Anstellungen, wie mit an- 
dern auch. Gleichwohl wollen wir zugeben, dass in vielen 
Fällen es auch der Tüchtigkeit gelingt, sich Geltung nnd 
Anstellung zu erringen. Soviel wenigstens ist gewiss, dasB 
die meisten der angestellten Medicinal-Beamten das eifrigste 
Bestreben haben, ihre Stellung würdig auszuftLllen, d. h. sich 
wissenschaftlich fortzubilden und den Fortschritten der Wis- 
senschaft unablässig zu folgen. Es kann nicht zugegeben 
werden, dass, wie der Verf. meint, es von dem Gerichts- 
arzte besonders in kleinen Städten nicht erwartet werden 
kann, dass er mit allen wissenschaftlichen Fortschritten sich 
vertraut mache, dass er die nöthigen Hülfsmittel und wis- 
senschaftlichen Werke besitze. Im Gegentheil, es muss be- 
hauptet werden, dass gerade die angestellten Gerichtsärzte 
in kleinen Städten in der Regel die bei weitem beschäftigt- 
sten sind und also auch eher die Mittel besitzen, sich mit 
den wissenschaftlichen Fortschritten vertraut zu machen, als 
die meisten Aerzte grosser Städte. Wir glauben daher auch 
nicht zu weit zu gehen, wenn wir behaupten, dass mit Auck 
nähme deijenigen Aerzte, welchen das reiche Material einer 
Klinik oder eines grossen Krankenhauses zu Gebote steht 
und ihnen mehr oder weniger gestattet, Specialisten zu sein, 
den Physikern kleiner Städte, als den meistentheils be- 
schäftigtsten Aerzten, gewiss eine eben so umfangreiche Er- 



Aerztüche Sachverständige. 67 

fahrang zu Gebote steht, als den meisten der beschäftigtsten 
Aerzte grosser Städte. Auch ist es sicher nicht zutreffend, 
wie wir aus 25jähriger Erfahrung wissen, dass die Physiker 
mit schriftlichen Arbeiten, Tabellen u. s. w. so überbürdet 
würden, dass ihnen nicht Zeit genug zu weitern Studien 
übrig bliebe. Wir können uns auch durchaus nicht der 
Ansicht des Prof. Beer anschliessen, welcher glaubt, die 
Stellung der Gerichtsärzte würde eine mehr Vertrauen er- 
weckende sein, wenn dieselben pecuniär so gestellt wür- 
den, dass sie auf Privatpraxis verzichten könnten. Wir 
halten es vielmehr far durchaus nothwendig, dass der Ge- 
richtsarzt eine möglichst weite Erfahrung in allen Zweigen 
der Arzneiwissenschaft sich bewahre; denn nur so wird er 
im Stande sein, die Fortschritte in den einzelnen Zweigen 
derselben zu würdigen. Gleichwohl ist es kein nothwendi- 
ges Erfordemiss, dass der Gerichtsarzt practisch gleich 
ausgezeichnet in der innern Medicin, Chirurgie, Geburtshülfe 
und Chemie und insbesondere auch ein erfahrener Irrenarzt 
sei. Die eigentlich curative Seite kommt bei der gericht- 
lichen Medicin nie in Frage, sondern nur das wissenschaft- 
liche Urtheil über forensische Fälle, welches durch gründ- 
liche wissenschaftliche Kenntnisse gebildet wird. 

Nach dem eben Angeführten können wir daher auch 
nicht die Behauptung des Verfassers zugeben, dass einem 
Hitgliede des Medicinal-CoUegii ein grösseres Vertrauen 
gebühre, als den Physikern, weil sie eine längere (?) Er- 
fahrung und besonders Gelegenheit besässen, eine grössere 
Menge gerichtsärztlicher Fälle zu beobachten. Ob sie eine 
längere Erfahrung besitzen, als der Physicus, hängt selbst- 
redend von dem Dienstalter ab ; die Behauptung aber, dass 
isie eiile grössere Menge gerichtsärztlicher Fälle zu beob- 
achten Gelegenheit haben, muss als völlig falsch bestritten 
werden, da im Gegentheil die Mitglieder des Medicinal- 



68 Aerztliche Sachverstftndige. 

CoUegii als solche nie Gelegenheit haben^ gerichtsärztliche 
Fälle ans eigener Anschauung zu beobachten, ihre Fanction 
vielmehr nur darin besteht, in zweifelhaften Fällen nach 
den Acten zn prüfen, ob das Gutachten des Physicos 
nach den von dem letztern festgestellten Thatsachen ein 
wissenschaftlich begründetes ist, oder nicht. 

Nichtsdestoweniger sind auch wir der üeberzeugung, 
dass in zweifelhaften Fällen den Mitgliedern des Medicinal- 
Gollegii eine grössere Glaubwürdigkeit zugestanden werden 
müsse, als den Physikern, indess aus einem andern Grunde. 
Der Physicus nämlich vertritt bei seinen Gutachten seine 
persönliche Ansicht und bei vorausgegangenen Sectionen 
die des mitsecirenden Chirurgus, falls dieser sich nicht ver- 
anlasst fühlt, seine etwa abweichende Ansicht in einem 
Separatvotum abzugeben (was gewiss, so lange die Chirur- 
gen nicht gleichzeitig promovirte Aerzte sind, sehr selten 
oder nie vorkommen wird). Die Mitglieder des Medicinal- 
CoUegii dagegen treten, sobald von ihnen ein Superarbitrium 
gefordert wird, zu einem Collegium zusammen. Wir müs- 
sen also ein solches Superarbitrium als den Ausfluss einer 
reiflichen Erwägung mehrerer Sachverständigen betrachten 
und demselben um so mehr eine grössere Glaubwürdigkeit 
vindiciren, wenn unter den Berathem sich für den Special- 
fall bezügliche Specialisten befanden. Es soll damit aber 
nicht behauptet werden, dass nicht auch selbst bei diesen 
collegialischen Gutachten Irrthümer möglich wären. Die Er- 
fahrung lehrt ja, dass, wenn das erste und zweite Gutachten 
verschiedener Ansicht sind, oft noch ein drittes bei der 
wissenschaftlichen Deputation eingeholt wird, was sich dann 
dem einen oder dem andern entweder anschliesst oder eine 
von beiden ganz oder theilweise abweichende Ansicht 
vertritt. 

Wenn wir nun aber fragen, welche Geltung haben diese 



Aerztliche Sachverständige. g9 

\erschiedeQ6ii Gutachten vor Gericht, so begegnen wir hier 
einer für die Rechtspflege sehr betrübenden Thatsache, dass 
nämlich keinem dieser Gutachten rechtlich vor dem an- 
dern eine grössere Glaubwürdigkeit zuerkannt wird, mit an- 
dern Worten, dass diet Richter renp, die Geschwornen an 
den Ausspruch dieses oder jenes Gutachtens nicht gebunden 
sind, ihnen vielmehr freisteht, sich jedem beliebigen, ja so- 
gar dem Gutachten eines dritten oder vierten Arztes, der 
etwa von dem Yertheidiger oder dem Staatsanwalt herbei- 
gezogen worden ist, anzuschliessen. Es ist im höchsten 
Grade zu verwundern, dass ein Mann wie Prof. Mittermaier 
dieser gefahrlichen Praxis das Wort redet, und man kann 
den Grund bierfür nur in der schon oft erwähnten thatsädi- 
lichen Ueberschätzung finden. „Nur eine irrige (?) Ausdeh- 
nung der Eigenschaften A^r publica ßdea , sagt er, welche 
das Gesetz einigen Beamten für gewisse innerhalb ihrer amt- 
lichen Wirkungskreise förmlich vorgenommene Handlun- 
gen (?) verleiht, auf (?) angestellte Medicinal - Personen 
konnte zu der Annahme führen, dass den Gutachten dieser 
Beamten eine amtliche Glaubwürdigkeit zugeschrieben wer- 
den müsse. Der von dem Staate als Gerichtsarzt oder als 
Mitglied eines Medicinal - Collegü angestellte Arzt erscheint 
in Bezug auf die Beweiskraft seines Gutachtens wie jeder 
andere Arzt. Es folgt dies daraus, dass die Beweiskraft 
eines Gutachtens von einer Reihe von Yermuthungen ab- 
hängt, deren Werth jedoch, wie bei allen Yermuthungen, 
welche nicht als gesetzliche aufgestellt sind, durch das ver- 
ständige Ermessen der Richter nach Erwägung aller 
Umstände des einzelnen Falles bestimmt wird^II Welche 
ungeheure Ueberschätzung! Also zweifelhafte Fälle, welche 
verschiedenen Aerzten und den höchsten wissenschaftlichen 
Collegien zu den grundlichsten Prüfungen vorgelegen haben, 
bevor sie ihren Ausspruch fällten, sollen lediglich durch ver- 



70 AentUehe SachveiBitedige. 

ständiges Ermessen der Richter entschieden werden. 
Es ist zwar bekannt, dass diese Praxis leider aberall, also 
auch in Preassen, geöbt wird, allein wahrlich nicht amm 
Yortheil der Rechtspflege. Und wenn der Verf. zur StAtse 
seiner Ansicht weiter sagt: „der Gerichtsarzt, der nicht an-- 
gestellte Arzt, wie das Mitglied höherer Medicinalstellen, 
bewegen sich auf dem Felde, wo es im Reiche der Wissen* 
schalt keine darch Anstellung und Titel zu verleihende^ 
Autoritäten giebt und Alles darauf ankommt, wer durch 
formelle und materielle Entwicklung am meisten Vertrauen 
zu erwecken weiss. Weon auf einer Seite der Vortrag der 
höhern Medicinalperson oft durch grössere Gelehrsamkeit, 
durch Eleganz und Gewandtheit in der Darstellung den 
Vorzug gewinnt, so wird auf der andern Seite oft der ein- 
fache, klare, den practiscben Sinn, die Beobachtungsgabe 
und den Reichthum von Erfahrungen bewährende Vortrag 
des Gerichtsarztes, besonders eines solchen, welcher in einer 
grössern Stadt wohnt und alle Mittel besitzt, mit der Wissen- 
schaft fortzuschreiten, den stärksten Eindruck machen^ 
—r ,)Seine 42jährige Erfahrung beweise dies^, so liegt zu* 
nächst in dieser Anfährung ein offenbarer Widerspruch ge- 
genüber der frühem Behauptung, dass dem Mitgliede eines 
Medicinal-CoUegii zwar nicht rechtlich, aber jthatsächlich 
vor dem Gerichtsarzte eine grössere Glaubwürdigkeit zuge« 
standen werden müsse. Abgesehen hiervon aber, so be- 
weist die Anführung dieser allerdings thatsächlichen 42jäh- 
rigen Erfahrung nicht, was sie beweisen soll, nämlich, dass 
durch das verständige Ermessen der Richter (i^nd Ge* 
schwornen) diesen verschiedenen Gutachten gegenüber am 
sichersten die Wahrheit ermittelt würde, sondern im Ge- 
gentheil, dass es lediglich dem Zufall, d. h. dem persön- 
lichen Auftreten des SachverstSuidigen und dem Eindrucke, 
den derselbe bei den Richtern (und Geschwornen) madit, 



Aentliche SachTentändige. 71 

anbeim gegeben ist, ob dieselben sein Gutachten als wahr 
annehmen oder nicht. Denn es wird doch schwerlich irgend 
Jemand behaupten wollen, dass deijenige, welcher am besten 
die Gabe des freien Worts besitzt, auch immer die Wahr- 
heit auf seiner Seite hat, und wenn auch zugegeben werden 
mnss, dass, wer diese Gabe besitzt, auf Richter und Ge- 
sehwome den stärksten Eindruck machen wird, so ist 
es eben dies rein Formelle und nicht die Macht der Wahr- 
heit, welches jenen Eindruck hervorbrachte. Ausserdem 
ist. es ja Jedem bekannt, dass oft die kenntnissreichsten 
Männer jeden Standes unfähig sind, ihre Ansichten in freier 
und unvorbereiteter Rede klar und überzeugend zu entwickeln. 
Dieser Thatsache gegenüber sind, wie wir schon mehrfach 
angeführt haben, weder die Richter, noch viel weniger die 
Geschwornen fähig, die Wahrheit zu finden. Es ergiebt 
sich zugleich hieraus, was von der sechsten und siebenten 
Bedingung, auf welcher die Beweiskraft der Gutachten der 
Sachverständigen nach der Ansicht des Verf. beruhen soll: 
dem Heranziehen mehrerer Sachverständigen und dem per- 
sönlichen Auftreten derselben, zu halten sei. In zweifel- 
haften Fällen, wo sich mehrere wissenschaftliche Gut- 
achten gegenüberstehen, sollen also die Richter (und Ge- 
schwornen!), gestützt auf das persönliche Auftreten der 
Sachverstlüidigen , durch verständiges Ermessen die 
Wahrheit finden. Wir glauben gezeigt zu haben, dass hierzu 
kein verständiges Ermessen ausreicht, vielmehr ein wissen- 
schaftliches erforderlich sei. Wenn aber schon ein ver- 
ständiges genügte, so möchten wir fast glauben, dass das 
Richter-Gollegium nirgend den Verstand als Monopol bean- 
spruchen, sondern zugeben wird, dass auch die wissenschaft- 
lichen Medicinal-GoUegira denselben besitzen. Wenn man, 
dies aber zugiebt,.so dürfte es gewiss geiathener sein, die 
Entscheidung^ über zweifelhafte wiss^ftschMtliche Fragen Col- 



72 Aerztliche SachversÜndige. 

legten zu öberlassen, in welchen verständiges und wissen- 
schaftliches Ermessen zu finden, als solchen, in denen nur 
das erste vertreteti, es sei denn, dass man dem Aasspmch 
des Dichters folgen will: 

V^as kein Verstand der Verständigen sieht, 
Das übet in Einfalt ein kindlich Oemfith. 

ein fär die W^issenschaft und Rechtspflege gewiss gefährlicher 
Grundsatz I 

Wenn man nun aber, wie bisher, fortfahren will, die 
Entscheidung wissenschaftlicher Fragen nicht dem wissen- 
schaftlichen, sondern nur dem verständigen Ermessen eines 
Laien-CoUegii zu überlassen, so ist nicht einzusehen, warum 
man dann noch Gericbtsärzte und wissenschaftliche CoUe- 
gien mit ihren Gutachten hört, warum man nicht entweder 
gar keinen, oder jeden beliebigen Arzt hinzuzieht. Und 
wenn die als Beamte vereidigten Sachverständigen, wie der 
Verf. behauptet, keine amtliche Glaubwürdigkeit beanspru- 
chen dürfen, so möchten wir wissen, worauf denn die weit 
bessere Bürgschaft far eine Vertrauen erweckende Ausübung 
der gerichtlichen Medicin, welche, wie Verf. weiter be-^ 
hauptet, die Einrichtung der Gerichtsärzte liefern soll, be- 
ruht; vielleicht nur darauf, dass, wie er sagt, „man durch 
diese Einrichtung die Sicherheit erhält, dass die amtlich 
verpflichteten Sachverständigen schnell der richterlichen Auf- 
forderung Folge leisten"? 

Ein vereidigter Beamter soll also in der Ausübung sei- 
ner amtlichen Thätigkeit keine amtliche Glaubwürdigkeit 
beanspruchen dürfen, seine Gutachten sollen aber eine grös- 
sere Bürgschaft; vor denen anderer Aerzte geben, alle ärzt- 
lichen Gutachten sollen aber auch pro foro gleichen Werth 
haben, so dass man mit Freuden den Ausspruch RutemamCf^ 
aeceptiren müsse: „von Experten uöd Ober-Experten kann 
{in foro) keine Rede sein. Wenn bei dem Hauptverfahren 



Aentliehe SacfaverBtändige. 78 

mehrere Sachverständige zugegen sind, so stehen sie neben, 
nicht fiber einander. Wer seine Sache am besten versteht, 
sidi am klarsten ansdr&ckt (? !), die grösste Unbefangenheit 
nnd Pflichttreue an den Tag legt, der wird Ober -Experte 
sein"! Welch eine Verwiming der Begrifiell 

Kurz, wir sind der entschiedensten Ansicht, dass der 
richterliche Wahrspruch die grösste Garantie dadurch er* 
hält, wenn demselben die amtlichen Gutachten über den 
objectiven Thatbestand seitens der Gerichtsärzte, der Medi- 
cinal - CoUegien und der wissenschafdtchen Deputation zu 
Grunde gelegt werden, und zwar der Art, dass das erste 
Gutachten der Gerichtsärzte so lange als ein thatsächliches 
s^ine feste Gültigkeit behalte und die Gerichte daran ge- 
bunden sind, bis es durch ein weiteres des Medicinal-Gol* 
legii, resp, der wissenschaftlichen Deputation etwa modifi- 
cirt wird. Es liegt in diesem Verlangen keine Inconsequenz; 
denn es wird durch dies Verfahren die amtliche Glaubwür- 
digkeit der gerichtlichen Aerzte und wissenschaftlichen Col- 
legien vollständig gewahrt, und nur ein wissenschaftlicher 
Instanzenzug, wie er überhaupt durch die bei uns noch nicht 
aufgehobene Griminal-Ordnung vorgesehrieben ist, beobachtet, 
der, wie wir gezeigt haben, eine grössere Garantie für die 
Wahrheit liefert, als wenn man die Entscheidung dem bloss 
verständigen Ermessen eines Laien-CoUegii überlässt. Wir 
wollen damit nicht behaupten, dass dadurch unter allen 
umständen die Wahrheit gefunden werde, sondern nur, dass, 
wenn sie überhaupt zu finden ist, sie nur auf diesem Wege 
gewonnen werden kann. 

Wir haben nun, nachdem wir die wissenschaftliche Stel- 
lung dcF Sachverständigen besprochen haben, noch einige 
Worte über die äussere Stellung derselben hinzuzuiftgen. 

Prof. Mittermaier spricht sich hierüber S. 23 (a. a. 0.) fol- 
gendermaassen aus: ,)Was die Fr^e betrifit, ob die Sach- 



74 AenstUehe Sftchyersländige. 

verstiadigeH unter die Kategorie der Zeugen zu stellen eiiid, 
so dfiifte die Trennung von (?) zwei Fragen sweeknUteldg 
sein, und zwar: 1) Sind die Sachverständigen ZeageftP 
2) sollen sie in Bezug auf die Erhebung ihrer Aussagen 
mit den Zeugen zusammengestellt werden, vorbehaltlich der 
Qiethwendigen Modificationen, welche aus ihrer Stellung sich 
ergeben, Urthefle über technische Fragen auszusprechen? 
Während wir die erste Frage verneinen, bejahen wir die letzte.^ 

Wir wollen über diese Entscheidung mit dem Verf. 
nicht rechten, da wir dieselbe nicht verstehen, d. h. nicht 
einsehen^ welcher practische Unterschied darin liegt, ob 
die Sachverständigen zur Kategorie der Zeugen gehören 
oder mit den Zeugen zusmnmengestellt werden; wir wollen 
aber gern glauben, dass, um den Sinn dieses Unterschiedes 
zu begreifen, juridische K^ntnisse gehören mögen, die uns 
maageln. 

Wir sind aber der Ueberzeugung, dass es ein^ solchen 
subtilen Distinction auch durchaus nicht bedarf, vidmehr 
fareten wir ganz der Ansicht unsers verdienstvollen Geh. R. 
Caaper bei, nach welcher der Sachverständige, also audii der 
sachverständige Arzt, „gar keiae^ Stellung zum Richter (Ge- 
richte) hat. 

Leider aber wird diese Ansicht nicht von den Gerichten 
geseilt, worauf es aber wesentlich ankommt, da die Medi* 
oinal- Beamten durch blosse theoretische Ansicht über ihre 
Stellung dieselbe noch nicht ändern und zu emer s<dcben 
machen, wie sie sein sollte. Die Gerichte aber — wenig- 
stens im diesseitigen Departement — behandeln alle Sach- 
verständigen , gleichviel, ob beamtete oder nicht beamtete, 
ganz wie Zeugen und laden sie demgemäss vor, d. h. unter 
Androhung von 20 Thlm. Strafe, Geftngniss u. s. w., also 
wie Personen, welche dem Gerichte subordinirt sind. Zwi- 
schen Sachverständigen überhaupt und den beamteten ins- 



AentUehe S^hrentiUidige. 75 

besoadere und zwischen Zeugen ist aber ein wesentiicber 
unterschied, der nämlich, dass die letzten unbedingt ¥or 
Gericht erseheinen missen, die ersten aber, wenn sie nicht 
angestellte Medidnal-Beamte sind, ihre Mitwirkung m foro^ 
abl^nen kftnnen. Gleichwohl würde man über diese Form 
hinweggehen können, wenn es eben nur eine leere Form 
wäre; sie hat aber einen Inhalt, es liegt darin nämlich die 
angemaasste Berechtigung des Gerichts, den. angestellten He- 
dicinal-Beamten bei seinem Ausbleiben ohne weiteres Ver- 
fahren in die angedrohte Strafe zu nehmen, ein Yer&hren, 
welches doch nur gegen Personen oder Beamte, welche dem 
Gerichte subordinirt sind, zulässig ist und welches sich die 
Gerichte gegen nicht beamtete Sachverständige, die als solche 
zu fung^ren nicht yerpfliehtet sind, nicht erlauben dürfen v). 
Der Medicinal - Beamte wird also seitens der Gerichte als 
ein denselben subordinirter Beamter betrachtet; ja, er wird 
auch als Zeuge behandelt, denn es wird bei den öffentlichen 
Verhandlungen erst jedesmal durch coUegialischen Beschlnss 
festgestellt, ob der Sachverständige den Verhandlungen bei- 
wohnen darf oder in das Zeugenzimmer zu verweisen sei. 
Endlich entblöden die Gerichte sich mitunter nicht, die amt- 



1) Vor einiger Zeit kam hier der Fall vor, dass der Unterzeich- 
nete gerade in dem Augenblicke, als er bei dem Öffentlichen Yerfiriiren 
als amtlicher Sachverständiger erscheinen sollte, zn einem unanüsehieb- 
baren ärztlichen Geschäfte (einer Entbindung) gerufen wurde. Der- 
8«&e reichte sogleich nachträglich schriftlich die Veranlassung seines 
Ausbleibens ein, das Gericht erkannte dasselbe für nicht motivirt und 
nahm denselben in eine kleine Strafe, zu unbedeutend, als dass Un- 
terzeichneter deshalb seine Zeit zu mner Beschwerde opiem wdlte. 
Es wäre interessant gewesen, zu erfahren, welche Entscheidung die 
hohem Justizbehörden getroffen hätten. — Auf eine Anfrage seitens 
des Unterzeichneten bei dem Ostpreussisehen Tribunal, ob die Gerichte 
berechtigt seien, die Medidnal- Beamten wie Zeugen vorzuladen, er- 
hielt derselbe den Bescheid, dass die sachverständigen Beamten sich 
allerdings diese Form der Vorladung gefallen lassen mfissten. 

Der Verf. 



76 AerztUehe Sachverstftadige. 

liehe Glaubwordigkeit der Medicinal- Beamten in Frage zn 
ßtellea ' ). 

Kurz, man wird sich überzeugen, dass, wie sehr auch ge- 
wiss alle Medicinal- Beamten die Co^/^e^^'sche Ansicht haben 
mdgen, dass sie ,, keine Stellung^ dem Gericht gegenüber ein- 
nehmen müBsten, und wie sehr sie auch von dem Wunsehe 
beseelt sein mögen, dass die Gerichte dieselbe Auffassung 
theilten, so ist doeh die Frage über die Stellung der Medi- 
cinal-Beamten so lange keine müssige, als die Gerichte diese 
Stellung zu einer subordinirten zu machen bestrebt sind. 

Es wäre hiemach also wohl an der Zeit, dass von ge- 
eigneter Stelle her, namentlich seitens Sr. Excellenz des 
Herrn Gultus-Ministers und des Herrn Justiz-Ministers Ex- 
cellenz, die geeigneten Schritte gethan würden, um die Stel- 
lung der beamteten Sachverständigen zu den Gerichten als 
eine völlig unabhängige, rein technische festzustellen. 



1) Vor einigen Jahren kam hier der Fall vor, dass seitens des 
Schwurgerichts, und zwar unter Vorsitz eines Tribnnals-Rathes , dem 
Unterzeichneten ein von ihm und dem Kreis-Chirurgus unterschriebe- 
nes und mit dem Physikatssiegel versehenes Obductions- Gutachten 
remittirt wurde, mit dem Ansinnen, eine amtseidliche Versicherung 
darunter zu setzen. Der Unterzeichnete weigerte sich dessen, da eine 
solche amtseidliche Versicherung schon deshalb unnöthig sei, weil die 
Abgabe eines motivirten Gutachtens eine Amtshandlung sei, weil fer- 
ner eine solche Beeidigung weder durch das seitens des Ministerii 
gegebene Reglement, noch durch den §. 170. der Criminal - Ordnung 
verlangt werde. Das Gericht beschwerte sich bei der Königl. Regie- 
rung zu Königsberg, und merkwürdigerweise wies dieselbe den Un- 
terzeichneten an, bei Ordnungsstrafe dem Verlangen des Gerichts zu 
willfahren. Derselbe reichte nun eine Beschwerde über die Königl. 
Regierung bei Sr. Excellenz dem Herrn Cultns-Minister ein, von wel- 
chem er den Beseheid erhielt, dass er, da die Zeit bereits drfoge, 
für diesmal dem Verlangen des Gerichts entsprechen, für die Folge 
aber, »wenn ein ähnliches Ansinnen an ihn gestellt werden sollte*, 
den Weg der Beschwerde einschlagen möge^ Ein Staatsanwalt in 
Königsberg war sogar so naiv gewesen, zu behaupten, man könne 
einen widerspenstigen Medicinal- Beamten durch Gefängniss znr Ab- 
gabe einer solchen amtseidlichen Versicherung zwingen. 

Der Verf. 



Aerztliche SacbversiSndige. 7Y 

Es würde dies Ziel, wie wir glauben, am einfachstwi 
auf zwei Wegen erreicht werden: 

1) Entweder dadurch, dass sämmtliche Gerichte ange- 
wiesen würden, sich den Medicinal - Beamten gegenftber 
überall des decretorischen Styles zu enthalten und sieh, wie 
bei allen andern Gorrespondenzen mit denselben, des höf- 
lichem Requisitionsstyles zu bedienen, ein Verlangen, das 
gewiss, wenn jene Vorladungen mit Strafandrohungen nur 
leere Form wäre, um so mehr ausführbar ist, als eine höf- 
liche Schreibart weder mehr Mühe, noch Zeit, noch Mate- 
rial kostet, als eine unhöfliche, und ausserdem die Zeit dodli 
wohl vorüber ist, in der die Behörden sich einbilden konn- 
ten, durch Unhöflichkeit zu imponiren. Sind jene Vorla- 
dungen aber keine leere Form, dann ist unser Verlangen 
nach ihrer Abschaifung ein um so gerechteres, als nur durch 
ihre Beseitigung die Unabhängigkeit der Medicinal-Beamten 
von den Gerichten erzielt werden kann. Es liegt in dieser 
Abschaffung aber keine Gefahr, da ja den Gerichten in Fäl- 
len, wo Medicinal-Beamte etwa den an sie ergangenen Re- 
quisitionen unmotivirt nicht folgen sollten, neben ihrer Re- 
gresspflichtigkeit, der Weg der Beschwerde an die vorge- 
setzte Regierung oflen stände. 

2) Sollte dieser Weg aber nicht zulässig und jene Form 
nicht zu beseitigen sein, d%nn wäre es wünschenswerth, dass 
die Physiker nur in Bezug auf die Sanitäts- und Medicinal- 
Polizei Beamte blieben und ihre amtliche Stellung den Ge- 
richten gegenüber ganz aufhörte, so dass sie in dieser Be- 
ziehung allen andern Sachverständigen gleichgestellt, d. h. 
für jeden Specialfall oder, um ihrer Thätigkeit stets gewiss 
zu sein, ein- für allemal bei dem zuständigen Gerichte ver- 
eidigt würden. Es ^ürde hierdurch zwischen dem vereidig- 
ten Sachverständigen und den betreffenden Gerichten ge- 
wissermaassen ein Contracts Verhältnis s eingeführt werden, 



78 AenÜich« Sachyenitindige. 

wie 68 ja fiictiflch in Beziehung auf andere Sachyerstlndige 
besteht, das um so weniger anangenehm ist, als es kein 
snbordinirtes und freiwillig geschlossenes ist, und auch wie- 
der getost werden kann. 

Wir sind überzeugt, dass nur auf einem dieser Wege 
die einzig wünschenswerthe, äussere unabhängige Stellung 
der Medioinal- Beamten, wie sie von Casper als wirklich 
Twhanden angegeben wird, die aber aus dem eigenen Wil- 
len der Sachverständigen nicht hervorgehen kann, erzielt 
«nd damit aller Streit über die Stellung der Sachverstän- 
digen und jede Gereiztheit der Letztern aufhören v^rde. 



79 



4. 

ADgeborner Mangel der debärmntter. 



Vom 

Dr. UmiBicv in JPlesehea. 



Durch die Arbeit von A, Kussmaul ist dfts Interesse 
fftt die angebomen Anomalieen des Uterus and seiner Ad^ 
nexa wieder in den Vordergrund getreten. Die Frage, ob 
und welche dieser Anomalieen schon am lebenden Weibe su 
erkennen sind, ist von eben so grossem klinischen, wie foren- 
sischem Ipteresse, und wir erinnern in Besug auf den letz- 
tern Gesichtspunkt an den ton J, Samter vor einigen Jah- 
ren in Gwuburg^s Zeitschrift veröffentlichten Fall, wo die 
Dia^ose von B. Langenbeck und dem Terstorbenen Btisa^ 
bestätigt wurde und, durch eine Aeusserung des sei. Busch 
veranlasst, der betreffende Ehemann die geridbtliche Schei- 
dung von seiner mit Uterus-D^kai bdiafteten Frau erzwang. 
Dieses Interesse veranlasst mich, den folgenden, vom Stabs- 
arzt Dr. Bethge und mir beobachteten Fall der OellentUch- 
keit zu übergeben. Ich werde in der Angabe der von uns 
Beiden angewandten Untersnchungs - Methoden absichtlich 
etwas umständlich sein, weil der Leser nur so, indem wir 
ihn gleichsam an der Untersuchung Theil nehmen lassen, 
zu einem bestimmten Urtheil fiber die Diagnose des schwie- 
rigen Falles gelangen kann. 



80 Angeborner Mangel der Gebftrmatter. 

Am 23. November 1860 forderte mich Hr. Dr. Beäige 
zu einer gemeinschaftliehen Untersachnng der Kranken 
freundlichst auf, und die folgenden Angaben sind ganz 
genau nach dem sofort bei der Untersuchung notirten Be- 
funde gemacht. 

Marianna Pyüak^ 35 Jahre alt. Die Mutter hat 13 Kin- 
der geboren, von denen 3 Schwestern der Martanna ver- 
heirathet sind und wiederholt geboren haben, üeber ihren 
Gesundheitszustand während der Kinderjahre weiss Patientin 
nichts Wesentliches anzugeben. MemeB haben sich nie ge- 
zeigt, dagegen leidet Patientin seit ihrem 17ten Jahre alle 
3 Wochen an schmerzhaften Empfindungen in den Hand- 
und Kniegelenken,^ an Kopf-, Magen- und Kreuzschmerzen 
mit Appetitlosigkeit. Diese Beschwerden dauern gewöhn- 
lich 8 Tage; enthält sich Patientin während dieser Zdt 
nicht aller Anstrengungen, dann werden die Beschwerden 
heftiger und ziehen sich oft durch 8 Tage hin. Im 22fiten 
Jahre verheirathete sich Patientin, in welcher Ehe sie fast 
Y6 Jahre lebte, bis zu dem vor einem halben Jahre erfolg- 
ten Tode ihres Mannes. Auch während dieser ganzen Zeit 
keine Spur von Menstruation, dagegen regelmässig periodi- 
sches Auftreten der oben angegebenen Beschwerden, d^ren 
Deutung als Molimina memtrualia zweifellos erscheint. Coilma 
sehr oft vollzogen , doch ohne rechtes WoUustgeföhl von 
Seiten der Frau, bei der sich die Ueberzeugung ausgebildet 
hatte, dass sie wegen „Verwachsung der Geburt" unfrucht- 
bar bleiben wfirde. 

Statm praesens am 23. November. Aussehen gut, weib- 
licher Gesichtsausdruck, blondes Haupthaar, keine Spur von 
Bartwuchs, Stimme weiblich, Kehlkopf nicht stark vorsprin- 
gend, Mammae gut entwickelt, fest, Warzen stark hervor- 
tretend. Mona pubis behaart. An der Innenseite der bj9i- 



Angebonier Mangel der Gebftrmutter. gl 

den Obersebeakel handtellergrosse marmorirte Stelle, flache 
Teleangectaffileen darstellend, die nach Angabe der PatientiB 
w&hrend der jedesmaligen Molimina men$trual%a mehr her- 
vortreten soUen. 

Bei der Inspection der Genitalien zeigt sich ein ans 
dem sonst normalen Introitus vagmae hervortretender lap- 
piger Wulst. Canmculae hymenales zahlreich vorhanden, 
CUtaria schwach entwickelt, etwas gelappt. Der explori- 
rende Finger schiebt den oben bezeichneten Wulst zurück, 
der sich nun als die vollständig vorgefidlene Scheide er- 
giebt. Der weiter eingeführte Finger stOsst oben an das 
Gewölbe, das sich spannt und dem Finger Widerstand ent- 
gegensetzt. Weder eine Portio vaginalia, noch ein Or^cium 
uteri sind bei wiederholter genauer Untersuchung zu finden. 
Die Entfernung vom Iniivitus vaginae bis zum Gewölbe be- 
trägt 3| Zoll. Das Speculum wird eingeführt, und es zeigt 
sich ziemlich in der Mitte des Gewölbes eine sechsergrosse 
Stelle etwas erhaben und rings umgeben von einem ver- 
tieften Rande. Wird das Speculum entfernt, so tritt sofort 
wieder die ganze VagitM als rother Wulst hervor, an dem 
sich jetzt die oben beschriebene Stelle (Andeutung des Mut- 
termundes?) linden lässt. Yaginal-Schleimbaut hart, trocken; 
an einzelnen Stellen hat man das Gefühl, als ob dünne, 
platte Knorpelschichten auf die Schleimhaut gelagert wären. 
Seit wann der Prolapeue besteht, lässt sich nicht feststellen. 
Urethra normal; ein männlicher, gekrümmter, fester Katheter 
lässt sich mit Leichtigkeit einfuhren. Ein zu gleicher Zeit 
in der Vagina befindlicher Finger kann dea Katheter von 
der Spitze bis hinab verfolgen, ohne auf einen dazwischen- 
liegenden festen Körper zu stossen. Führt man ferner, 
während der Zeigefinger der linken Hand in der Scheide 
liegt, den der rechten ins Rectum^ so f&hlt der im Rectum 

Caaptr, Vjrsohft. f. ger. Ifed. XXII. 1. q 



gS Angeborner ÜMgel der GebArmatter. 

befindliche Zeigefiag^ oberhalb der Scheide keinen fegten 
Eftr^r; der im Rectum befindliche Finger knnn die Spitne 
des in der Scheide liegenden deutlich berühren, was bei 
Yorhandensein eines Uterua nicht möglich wäre. Wird die 
Convexität des in der Blase befindlichen männlichen Ka- 
theters nach der Ereuzbeinhöhlung gerichtet and wiederholt 
hebelförmig nach hinten bewegt, so kann der im Reihum 
befindliche Finger den Katheter von der Spitze bis weit 
hinab verfolgen, ohne dass sich ein dazwischenliegender 
fester Körper zeigt Ferner werden, während ein Finger 
in der Vagina liegt, die Bauchdecken palpirt. Bei der 
grossen Schlaffheit derselben und der vollständig entleerten 
Blase berühren die Spitzen der das Abdomen palpirenden 
und des in der Scheide befindlichen Fii^ers einander sehr 
dentlioh. Sogar der ins Rectum eingefährte Finger wird 
durch Palpation der schlaffen Bauchdecken gefühlt und seine 
Bewegungen deutlich verfolgt. Dass die versuchte Einffih«- 
ruAg einer ITeertM-Sonde höher hinauf, als in den Blindsadc 
der Vagina^ nicht gelang, ist nach dem Gesagten selbstver- 
atäpdlich. 

Höhe der Symphyse 2| Zoll, Schaambogen auffallend 
i^itz, Entfernung der Spinae anteriores super, von einander 
8i Zoll, Neigung des Beckens sehr gering. 

Diagnose. 

Die Wichtigkeit und Seltenheit der angegebenen 
Anomalie lässt uns wenige Worte der Begründung in Be^ 
zug auf die Diagnose gerechtfertigt erscheinen. Wir wer^ 
den uns bei der Besprechung der diagnostisch widrigen 
Momente an die durch die Untersuchung eruirten Thatsachen 
halten und sie mit den Angaben, die Ad. Kussmaul in sei- 
nem Werke: „Vom Mangel, der Verkümmerung und Yer'- 



Ai^;eb(»rii6r Ifang^l der QtMaMktt. gS 

d^ppelvfig der Geb&rmutter IL s..w.% macht, vergleidiLai 
aad zasammenstellen ^). Die wichtigsten sind folgende: 

1) Patientin hat nie die Menses gehabt. Dagegen scheint 
die Deutung der oben geschilderten Besehwerden als A/o- 
liwina memium ganz unbedenklich, weil die Beschwerden 
seit dem 17tsn Lebensjahre der Patientin periodisch alle 
3 Wochen wiederkehrten und neben Ereuzschmwzen mit 
einem stärkern Hervortreten der an der Innenseite der bei*^ 
den Obersehenkel befindlichen tdeangiectatischen Geschwulst 
verbunden waren: eine Erscheinung, die sich naturgemäss 
nur durch reichlichem BlutzuAuss zu den Unterleibsorganen 
und zu dieser Neubildung ^klären lässt. Wenn Kussmatd 
a. a. 0. unter p. sagt: „Die Menstruation und deren Er- 
scheinungen (Molimina f) fehlten in der Regel gänzlich, 
aaeh wenn Eierstöcke mit draa/schen Bläschen vorhan* 
den waren'^, so deutrt der Zusatz: „in der Regel^, dar- 
auf hin, dass in einzelnen, gewiss seltenern Fällen diese 
Erscheinungen wirklich beobachtet worden ^nd. Ob in un- 
serm Falle Ovarien vorhanden sind, lässt sich wohl kaum 
mit Sicherheit feststellen. Doch spricht der Umstand^ da»s 
periodische Molimina vorhanden sind, för die Exis^nz von 
Ovarien, da bei Mangel der Eierstöcke das Auftrete jener 
Erscheinungen durchaus unerklärlich wäre, üebrigens sagt 
Kussmaul in Bezug auf diesen Punkt unter e : Ovarien sind 
bald vorhanden, bald nicht. 

2) Wenn auch der ganze Habitus der Kranken weib- 
lich ist und die Mammae gut entwickelt sind (was auch 
Kussmaul unter l und m anf&hrt), so zeigt doch das Becken 



1) loh halte es für meine Pflicht^ offen zu bekenaea, dasd mir 
das KvLSsmauV^Q^LQ Bach leider nicht zugänglich ist; ich bin genöthigt, 
mich an das Referat in der Monatsschrift fßr Geburtskunde XV. Bd. 
1. Hft. S. 73 zu halten. Der Verf. 



g4 ABgetK>nier Mangdl der Qebftniiatter. 

weBentliche Abweiehangen Yon der Nonn des Weibes. Die 
Entferoung der Spinae anteriores super. Yon einander ist 
sienüieh normal; dagegen beträgt die Entfernung vom 
Obern bis zum untern Rande der Schaambeinfhge. 2f Zoll, 
während sie normal 1 \ Zoll ist. Ausserdem ist der Schaam- 
bogen auffallend spitz; far letztern Befund können wir lei- 
der keine Zahlen angeben, doch ist es einleuehtend, dass 
auch hierin eine Annäherung zum männlichen Becken liegt. 

3) Dass zwischen Blase und Mastdarm kein die üterw 
Form darbietender Körper vorhanden ist, ist nach den An- 
gaben, die wir über die Untersuchungs- Methoden und ihre 
Ergebnisse gemacht, sicherlich nicht zweifelhafl;. Wmn 
Kussmaul unter b angiebt, dass der I7iC^rtM*Mangel am leben- 
den Weibe nicht mit Sicherheit zu erkennen ist, unter c, 
dass man sich vor Verwechslung mit männlicher Zwitter- 
bildung bei weiblichem Charakter der äussern Genitalien zu 
böten habe, und endlieh unter d^ dass viele FäUe von an- 
geblichem {7t«r«M-Mangel solche sind von rudimentairer Bil- 
dung : so glauben wir dennoch behaupten zu dürfen , dass 
bei der genauen, vielfach variirten, nach aUen möglichen 
Methoden vorgenommenen Untersuchung nicht anzunehmen 
ist, dass sich ein rudimentairer oder missbildeter Uterus 
unserer Wahrnehmung habe entziehen können. 

4) Die Scheide ist bei unserer Kranken normal gebil- 
det, denn wenn auch ein vollständiger Prohpsus vagmoe 
besteht, so haben wir doch um so weniger Grund, diese 
Anomalie auf einen Fehler der ersten Bildung zurückzufüh- 
ren, da die Kranke fiber die Entstehungszeit dieses Pro- 
lapsus Nichts anzugeben weiss. Wir mfissen also, wenn 
wir uns streng an den Befund in unserm Falle halten wol- 
len, Vagina und äussere Geschlechtstheile als normal an- 
nehmen. Leider befinden wir uns hier in Widerspruch 



Angebom^ Mangel der Gebärmtatter. 85 

gegea KusamauFs Angaben; es wird aber der Nachweis 
nicht schwer sein, dass dieser Widersprach nur em schein- 
barer ist. Kussmaul sagt a. a. 0. unter h: „In allen zu- 
verlässigen Fällen (von 27i(^t/a-Mangel) mangelt die Scheide 
ganzi oder zum Theil^, f&gt aber unter i sofort hinzu: „die 
äussern Genitalien können bei Mangel der innera normal 
beschaffen sein und umgekehrt.^ Der Widerspruch zwischen 
KussmauV^ Angaben und dem Befunde in unserm Falle 
lässt sich auf zweierlei Weise erklären: entweder rechnet 
Ktuismaul ganz so wie Naegele (s. 4. Aufl., herausgegeben 
von Greuser^ S. 56) die Vagina zu den innern Genitalien, 
wie auch Eyrü zuerst die Mutterscheide und dann getrennt 
davon die „äussere Schaam^ abhandelt — oder es finden 
sich ebensowohl Fälle von normaler wie abnormer Bildung 
der Vagina bei Defect des Uterus^ und wir wären zu der 
Annahme gezwungen, dass KussmauV^ obiger Satz (unter K) 
nicht so ganz exact ausgedrückt sei. Sehen wir nun von 
der Bildung der Scheide ab, und fassen wir diejenigen Mo* 
mente, auf die sich unsere Diagnose stützt, noch einmal 
kurz zusammen: 

1) Zwischen Blase und Mastdarm befindet sich kein 
die Üterm-Yorm darbietender Körper, noch „ein Uterus bi- 
pariittis, oder ein kleiner, hohler, dünnwandiger ütet^us ohne 
Hals und ohne Scheidentheil^. 

2) Menses sind nie vorhanden gewesen, und es wurde 
trotz der regelmässigen Molimina mensium keine Geschwulst 
oberhalb der Scheide gefunden (BaemcUometrä). 

3) Der männlichen sich annähernde Bildung des 
Beckens. 

4) Vollständig sackförmiger Verschluss der Vagina. 
Hieraus ergiebt sich ohne Weiteres die Diagnose auf 

vollständigen Defect des Uterus^ und wir glauben uns jeder 
nähern Begründung nach dem oben Gesagten enthalten zu 



g6 Angeboraer Mangel der Gebflnnutter. 

kftanen. Dagegen mAge es gestattet sein, mit einten 
Worten sof die gerichtsärztliohe Seite nnsers Falles einzn- 
gehen: eine Betrachtang > zu der die Folgen des toq J. 
Samter beschriebenen Falles noch besonders auffordern* Zn 
der Bestimmung des Allgem. Landrechts §. 697.: ^Ein 
Gleiches (d. h. Begrfindnng der Scheidung) gilt auch yon 
unheilbaren körperlichen Gebrechen, welche Ekel und Ab- 
scheu erregen oder die Erfüllung der Zwecke des 
Ehestandes gänzlich hindern^, bemerkt Ca#p^ (Hand- 
buch, Biologischer Theil, 1858, S. 106): „Ein Weib muss 
unfruchtbar sein, wenn die äussern oder innern Genitalien 
ganz fehlen.^ Dass aber der gesetzmässige Zweck der Ehe 
nicht in der (auch physiologisch nicht durchaus nothwendi- 
gen) Begattung, sondern in der Befruchtung besteht, 
geht aus §. 695. des Allgem. Landrechts klar hervor, wo 
von einem Ehegatten die Rede ist, welcher „durch sein 
Betragen bei oder nach der Beiwohnung die Erreichung 
des gesetzmäsßigen Zweckes derselben vorsätzlich hindert^, 
und es ergiebt sich hieraus die Folgerung, dass in Fällen 
wie der unsrige die Existenz der die Copulation ermögli- 
chenden Scheide in forensischer Beziehung gleichgültig ist, 
und dass es sich nur um die Möglichkeit der Gonception, 
also um den Uterus handelt. Lassen wir nun in unserm 
Falle selbst den allergrössten Skepticismus gelten und ge- 
statten wir selbst die (nach unserer Untersuchung durch- 
aus ungerechtfertigte) Annahme, dass über der vollständig 
blind endigenden Scheide sich noch irgend ein Rudiment 
des ütef^ss befinde, so ist es doch ganz klar, dass in sol- 
chem Falle der Arzt aus rein wissenschaftlichen Gründen 
die Möglichkeit einer Gonception mit aller Entschiedenheit 
negiren kann. So wenig wir aber Bedenken tragen vrur- 
den, der Behörde auf eine directe, positive Fri^e die aus 
solchem Befunde sich ergebenden Folgerungen klar anszu- 



ÄDgebomer Mangel der Gebftnnntter. 87 

sprechen, so halten wir es doch Ar Sache der Humanit&ti 
dem Nichts ahnenden Ehegatten die Sachlage nicht o£fen 
darzustellen. Wir gestehen, dass wir aas dem Dilemma, 
ob „Beförderung des gesetzmässigen Zweckes der Ehe^ 
oder Rücksichtnahme auf eine, moralisch vielleicht ange- 
trabte Ehe, keinen andern Ausweg finden, als diesen viel- 
leicht etwas sophistischen Mittelweg. 



8a 



ö. 

IMe Sterblichkeit der Kinder im ersten Lebens- 

Jahre in Stettin. 

Vom 

Kreis -Wundarzt Dr. Hermann HWmmmerfwiHr 

in Stettin. 



unter allen Umständen, welche die Sterblichkeit des 
Menschengeschlechts modificiren, übt keiner einen grossem 
Einfluss aus, als das Lebensalter. Für die wissenschaftliche 
BeTOlkerungskunde ist derselbe schon seit 1693, als der 
Astronom Eaüey aus den Mortalitäts-Listen von Breslau die 
erste Sterblichkeits - Tabelle entwarf, ein Gegenstand des 
Interesses gewesen ; er hat aber auch eine grosse practische 
Bedeutung. Die Lebens-Yersicherungs-Gesellschaften wür- 
digten letztere zuerst; sie erkannten in der möglichst ge- 
nauen Kenntniss der Sterblichkeit der verschiedenen Alters- 
klassen die unentbehrlichste Grundlage für die Berechnung 
der Lebensdauer der zu versichernden Personen, und ihrem 
Bedürfnisse, ihrer zunehmenden Verbreitung in Europa, ver- 
danken wir hauptsächlich die genauere Erforschung der 
hierauf bezüglichen statistischen Thatsachen. Von nicht ge- 
riogerer Wichtigkeit ist letztere für die Sanitäts - Polizei, 
welche überall nicht an theoretische oder historische Vor- 
aussetzungen, sondern an das reale Leben mit seinen Man- 



Kindersterblichkeit in Stettin. S9 

gehl and Forderung^i unmittelbar anzuknüpfen hat, und 
hierzu die exacte Grundlage, welche ihr allein die Statistik 
gewährt, nicht enthehren kann. Soll die sanit&tspolizeiliche 
Wissenschaft ihren Endzweck: Erhaltung des Lebens imd 
der Gesundheit der Menschen oder im engern Sinne: der 
Staatsbürger, nachdrucklich erf&Uen, soll sie etwas Höheres 
sein, als eine mehr oder weniger triviale Gesundheitslehre, 
so ist ihr die Kenntniss der Mortalitäts - Verhältnisse nach 
allen Seiten hin unerlässlich. Die blosse Aufteilung von 
Zahlenreihen freilich ist eben so langweilig als unfruchtbar. 
Es kommt darauf an, .dieselben zu beleben, mit Fleisch und 
Blut zu umgeben und zu erforschen, warum sie sich gerade 
so und nicht anders gruppiren. Dann erkennt man, dass, 
wenn auch alle Menschen ihrer irdischen Natur nach schliess- 
lich dem Tode verfallen sind, doch auf ihre Sterblichkeit 
und Lebensdauer eine Menge nicht nothwendiger, nur in 
den Mängeln des socialen Lebens und der staatliehen Ein- 
richtungen begründeter Umstände einwirken. Diese Mängel 
nachzuweisen, zu bekämpfen und zu vei4)es8ern ist die 
Pflicht und die Aufgabe der Sanitäts-PoHzei. 

In keiner Lebensepoche ist der Einfluss des Lebens- 
alters auf die Sterblichkeit grösser, als im Eindesalter und 
namentlich in den ersten Lebensjahren. Alle Statistiker 
sind darin einverstanden, und wenn die bezüglichen nume- 
rischen Angaben von Simpson^ St, Maur, cPAubenton^ Süss-^ 
milch^ Bufeland^ Burdach^ Benott de Chateauneufy Rau^ Bickes 
vielfach von einander abweichen, so liegt der Grund nicht 
sowohl in ungenauen Beobachtungen, als vielmehr in der 
verschiedenen und oft augenscheinlich nach fehlerhaften 
Principien vorgenommenen Berechnung der Sterblichkeits- 
Yerhältnisse. üeberall ist die Aussicht, am Leben zu blei- 
ben, für das neugebome Kind geringer, als für jede andere 
Altersstufe. Für Belgien hat Quetelet nach den Mortalitäts- 



90 



Kindenteiblichkeit in Stettin. 



LMen dreier Jahre berechnet, dam erst um das fti^ Le- 
bensjahr die Sterblichkeit, die bis dahin sehr gross war, 
mne h&lt und sehr schwach wird bis zam Alter der Mann* 
b«rkeit. Im ftnften Jahre ist die wahrscheinliche Lebens* 
daner (la vie probable) am grössten, d. h. der Mensch kann 
aaf ein l&ngeres Leben zählen, nämlich auf noch 48 bis 
51 Jahre. Das Maximum der Lebensaassicht (Ja mabükf)^ 
die Epoche, in der der Mensch am meisten auf seine wirk- 
Hebe Existenz rechnen und am sichersten sein darf, nicht 
im nächsten Tage zu sterben, fand Quetelet dagegen erst im 
ISten bis 14ten Jahre, kurz yor der Pubertäts-Entwicklnng. 
Man darf annehmen, dass in den übrigen civilisirten Län-> 
dem Europa's, fiir die es an eben so sidiem Berechnungen 
nodi fehlt, und namentlich in Deutschland, im Allgemeinen 
analoge Verhältnisse stattfinden. 

Wir haben es hier zunächst nur mit der Sterblichkeit 
der Kinder im ersten Lebensjahre, die wir kurzweg 
auch als Säuglinge bezeichnen dürfen, zu thun, und zwar in 
der Stadt Stettin. 



Die folgende Tabelle enthält die Sninmen der in den fünf Jah- 
ren 1854 bis 1858 vor Ablauf des ersten Lebensjahres hier Verstor- 
benen und zeigt, wais nach Bemoinüt*» klaren Auseinandersetzungen 
(Handb. der Populationistik S. 234 — 37) ohne Zweifel das Richtigste 
ist, ihr Verhältniss nicht zu den sämmtlichen Verstorbenen desselben 
Jahrgangs, sondern zu den. Gehörnen, mit Ausschluss der Todt- 
gebomen. 



Im Jahre 


Geborne 


Im ersten 

Lebensjahre 

starben 


unter 

100 Gebomen 

starben 


1854 
1855 
1856 
18Ö7 

1858 


1868 
1830 
1896 
1955 
2063 


309 
478 
424 
497 
710 


16,6 
26,2 
22,4 
25,6 
34,5 


1854-58 


9612 


2418 


25,2 



Rindersterblichkeit in Stettin. 91 

Es ergi^bt sich hierMs die erschreekende Thatsache, 
d«3S in Stettin in jenen ftnf Jahren dnrchschnitflich mehr 
als ein Viertel aller lebend gebornen Kinder vor Ablauf 
des ersten Lebensjahres verstarb. Eine ältere Bereohnang 
von Dr. Müller^ nach welcher in den 9 Jahren von 1833 
bis 1841 von allen Gebornen einschliesslich der Todt- 
gebornen 28,2 pGt. im ersten Lebensjahre verstarben, 
fahrte zu einem ähnlichen Resultate. Nach unserer Be- 
rechnung ist die wahrscheinliche Lebensdauer (la vie pro^ 
bable) eines neugebornen Kindes in Stettin nur 2ö Jahre, 
d. h. nur die Hälfte der Gebornen errdcht das 25ste Jahr. 
Dies Verhältniss entspricht vollkommen der durchschnitt- 
lichen Sterblichkeit der Säuglinge im Königreich Bdgien, 
wie^ sie von QueUlet geftinden ist. Auch hier erreichen nur 
drei Viertel der lebend Gebomen das zweite Lebensjahr. 
Es stimmt ferner im Wesentlichen mit dem betrefienden 
Verhältnisse in Berlin überein, wo (1835 bis 1844) unter 
100 Verstorbenen überhaupt nicht weniger als 23 bis 33 pCt. 
Kinder unter einem Jahre waren (WoUheirn)^ oder nach 
Casper^B Berechnung, welche das richtigere Verhältniss, 
nicht zu den Verstorbenen, sondern zu den Gebornen, aus- 
druckt: von 100 Gebornen starben 28 vor Ablauf des er- 
sten Leben^ahres, einschliesslich der Todtgebomen ^). 

Zur Würdigung der grossen Sterblichkeit der Säuglinge 
muss man sich vergegenwärtigen, dass das Leben nur durch 
Wechselwirkung der Organismen mit der Aussenwelt be- 
steht. Wird die regelmässige Wechselwirkung, in welcher *^ 
das organische Leben seine Eigentbümlichkeit der Aussen- 
welt gegenüber zu behaupten sucht, gestOrt, so erkranken 
die Organismen ; wird sie ganz angehoben, oder konnte sie 



1) Nachtraglich bemerke ich, dass in den 6 Jahren 1850— 55 in 
Berlin von den lebend gebornen Kindern nnr 21,1 pCt. im ersten Le- 
benegahre verstarben. D. Verf. 



93 Kindersterblichkeit in Stettin: 

ftberhanpt nicht zu Stande kommen, so erfolgt der Tod. 
Es giebt daher Ar Leben, Krankheit und Tod innere und 
inssere Bedingangen. . Ihre Beschaffenheit bei S&uglingen 
nnd damit deren Leben, Krankheit oder Tod hängt hanpt«- 
sSchlicb von der Beschaffenheit derselben bei ihren Eltern, 
namentlich von der Gesundheit, dem Vermögen und der 
geistigen und sittlichen Bildung der Letztem ab, so dass 
die Aussicht, am Leben zu bleiben, für ein neugebames 
Kind um so grösser ist, je mehr sich jene Eigenschaften 
bei seinen Eltern vereinigt finden , und um so geringer , je 
weniger dies der Fall ist. Da sich diese Vereinigung am 
häufigsten unter den wohlhabenden Klassen, seltner unter 
den mittlem, am seltensten unter den ärmern findet, so ist 
die Sterblichkeit der Säuglinge am geringsten unter den 
wohlhabenden, grösser unter den mittlem, am grOssten un- 
ter den armen Klassen, und namentlich unter den unehe- 
Kehen Kindern. Wir werden hierfür positive Beweise 
liefem. 

Dte innern Bedingungen zum Fortleben f&r das 
neugeborne Kind, welche man kurz unter dem Begriff der 
Lebensfähigkeit zusammenzufassen pflegt, entstehen im 
Mutterleibe. Ihre normale Entwicklung vom Augenblick 
der Conception bis nach der Geburt hängt ab von der Ge- 
sundheit der Eltern, zuweilen sogar der Grosseltern, und 
dem Verhalten der Mutter während der Schwangerschaft 
und der Geburt. Die Kinder gesunder, verständiger Eltern 
* in gfinstigen Lebensverhältnissen kommen daher gewöhnlich 
lebensfähig zur Welt, während die Kinder von ungesunden 
Eltern und von Müttern, die durch Armuth, Unwissenheit^ 
schädliche Lebensweise, Krankheit, Liederlichkeit oder un- 
glückliche Zufälle nachtheiligen Einflüssen während ihrer 
Schwangerschaft ausgesetzt waren, oft mit gänzlich man- 
gelnden oder doch unvollkommenen innern Bedingungen 



Kindersterblichkeit in Stetiia. 93 

zum Fortleben ihre ersten Athemzäge thun. Dieselben Ein* 
flfisse, weiche so häufig Todtgeburten zur Folge haben^ be* 
wirken daher auch die Production von Kindern, die zwar 
lebend, aber mit ausgesprochenen Krankheits- oder Todes^ 
keimen, zur Welt kommen. 

Die Beschaffenheit der äussern Bedingungen zum 
Fortleben sind für kein Lebensalter so wichtig, als fcir das 
Säuglingsalter, weil der Mensch einerseits in keiner andern 
Periode so absolut hülflos und zu seinem Leben durchaus 
auf den Beistand Anderer angewiesen ist, andererseits ver- 
möge seiner naturlichen zarten, schwachen Organisation 
gegen die schädlichen Einflüsse der Aussenwelt eine gerin- 
gere WiderstandsfiAiigkeit besitzt. Die nothwendigen äus- 
sern Lebensbedingungen bestehen für den Säugling in einer 
bestimmten Menge und Beschaflenheit von Luft, Wärme, 
Nahrung und Pflege. Diese zu beschaffen, ist Sache der 
Eltern und zunächst der Mutter. Wie schon die Beschaf* 
fenheit der innern Lebensbedingungen des Kindes durch die 
physischen und socialen Verhältnisse der Eltern und be- 
sonders der Mutter bedingt wird, so und noch in höherm 
Grade hängen auch die äussern und damit Gesundheit, 
Krankheit oder Tod des neugebornen, von einem bestimm^- 
ten Grade von Gesundheit, Vermögen, intellectueUer und 
moralischer Bildung der Eltern ab, Eigenschaften, die in den 
verschiedenen Klassen der menschlichen Gesellschaft zwar 
verschieden vertheilt sind^ am meisten aber durch die Ver- 
mögens-Verhältnisse beeinflusst werden, und daher vereinigt 
sich bei den wohlhabenden Klassen am häufigsten, bei den 
mittlem seltner, am seltensten bei den armen finden. 

Von diesen Gesichtspunkten aus, welche ich sanitäts- 
polizeilich für die practisch wichtigsten und wesentlichsten 
halte, kann man die nach der Geburt im ersten Lebensjahre 
sterbenden Kinder je nach den vorwaltenden Todesursachen 



94 Kindmtarblidikdt in Stottm. 

ia Tier groase Abtheilmogen bringen« Zur ersten ge- 
hören dkjienigen, welche an g&ndichem Mangel der innern 
Lebendl>eding«]igen sn Grunde gehen, also die Lebens-^ 
unfähigen, ein Begriff, der wissenschafüieh vollkommen 
berechtigt nnd durch die gerichtliche Mediein schon lange 
Banctionhrt ist. Lebenafthig ist ein Kind nur danu, wenn 
es im Stande ist, ausserhalb der Gebärmutter ein selbststftn* 
diges L^>en zu fuhren; hien&u gehdrt ein gewisses AUer 
und eine regelmässige Form und Bildung des Körpers. 
Nicht lebefisftbig sind — abgesehen yon den in d^i Am 
ersten Schwangerschafts-Monaten durch Abortus zu Grunde 
gehenden Frachten — diejenigen unreifen Kinder, welche 
vor dem Ende des 7ten Monats geboren . wurden (unter 
30 Wochen), ferner die reifen, aber mit bedeutenden 
pathologischen Veränderungen edler Organe (z. B» 
Krebs, Tubereulose, Hypertrophieen, Entzunduugsausg^ngen) 
behafteten, die mit bedeutenden Hemmungsbildungen 
^er Organe zur Welt kommenden* (z. B. mit Mangel der 
Oberhaut, des Mastdarms, der Blase, mit getheilten Bauch* 
decken, Spina bifida hohen Grades oder grossem Wolfsrachen, 
Nierencysten , ausgebildeter Lungenatelectase, bedeutenden 
Herzfehlern), endlich die meisten Missgeburten im eo* 
gern Sinne (monströse Hemmungsbildungen, abnorme Yer* 
bindungen und Verschmelzungen an der Frucht oder an zwei 
Früchten). Diese Kinder gehn m^astisch oder asphyctiseh 
bald nach der Geburt, grösstentheils ^hon in den ersten 
24 Stunden, zu Grunde. 

Ein zweiter Theil der Verstorbenen wurde zwar lebens* 
fähig, aber mit unvollkommenen innern Lebens^ 
bedinguagen, geboren. , Hierhin gehören die frühzeiti- 
gen Kinder, d. h. diejenigen, welche zwar naeh dem Tten 
Menate der Schwangerschaft, aber vor dem normalen Ende 
der letztem, geboren wurden, viele reife, aber schwäch^ 



j 



Kindmterblidikeit in 6Mtin. M 

lieh gebaute und solche, welche mit angebomen oder 
ererbten Krankheitszuständen (z; B. Tubercidose, Sero«- 
Mose, Syphilis, Rhachitis, Anämie, Himhyperimie, Schein- 
tod, Pemphigus, Erysipelas, Pocken, Scharlach u. s. w.X 
Verletzungen (z. B. Schädeleindrueken , Fissuren) odor 
organischen Fehlern und Hemmungsbildungen ge-^ 
ringern Grades, wohin manche hypertrophische und atro^ 
phische Zustände, die meisten Atresieen, manche Berzfehler, 
die Hasenscharten u. s. w. zu rechnen sind, zur Welt kom«» 
men. In solchen Fällen ist das Fortleben, wenigstens bis 
zum Ende des ersten Lebensjahres, nicht absolut ausge* 
schlösse, aber ernstlich gefährdet. 

Für die Kinder der ersten Kategorie, die lebensunfi^ 
gen, sind die äussern Lebensbedingungen, welche sie nach 
ihrer Geburt vorfinden, gleiche ultig. Sie sterben unter allen 
Umständen. Für die zweite Abtheilung, welche wohl lebmg*' 
fähig, aber mit unvollkommenen Innern Lebensbedingungen) 
d. h. mit ausgesprochenen Todeskeimen, zur Welt kommt, 
häiigt Leben oder Tod von der Beschaffenheit der äussern 
Bedingungen ab, welche das Geschick ihnen zu Theil'ww- 
den lässt Von den hierher gehörigen Kindern der Wohl* 
habenden wird ein namhafter Theil über das erste Lebens«- 
jähr hinaus am Leben erhalten, weil ihnen gewöhnlich grosse 
Sorgfalt, gute Pflege und ärztliche Hülfe zu Theil wird; bei 
den Kindern mit schwacher Lebensenergie aus dem Stande 
der Handwerker, kleinen Gewerbtreibenden und nied^m 
Beamten ist letzteres durchschnittlich weniger d^ Fidl^ 
daher ihre Sterblichkeit im ersten Lebenqahre eine weit 
grössere; unter den betreffenden Kindern aus dem Arbei- 
ter- und Gesellenstande stirbt aus Armuth der Eltern und 
daraus entspringender leozureichender Pflege die grosse 
Mehrzahl rasch dahin, und unter den unehelichen, bej 
deren Müttern zu der Armuth noch Noth, Leichtsini^ 



gC Kmdenterblk^keit in Stettin. 

Furelit TOT Sehande oder BOswüIigkek hnzukommt, bMbt 
kMNn eins am Leben. 

Die ürsaehen der fehleadeot oder onvollkommeiieii 
Lebeneftliigkeit siad bei den unreifen Kindern ünterbre- 
dittngen der Honnalen Zeitdaner der Schwangerschaft darch 
Bohwere Arbeit der Matter, durch ftassere GewaltthäüKkei- 
ton, dnreh Ers^ftttening beim Fahren oder Tanzen, dareh 
answeekmäflsige Kleidung, durdi Excesse in der Lebens* 
weise, durch Gemfitbsbewegungen , durch abeichtiiehe An- 
wendung von Ab(^Tmitteln, durch acute Krankheiten der 
Mutter oder durch chronische Leiden des Gesammtorganis- 
mus oder einzelner Organe, besonders der Gebärmutter, 
wodurch Blutungen, PlaoetOa praevia^ sympathische Nerven- 
aiectionen, Erbrechen, Eclampsie herrorgerufen wurden. 
Besonders disponiren dazu schnell auf einander folgende 
Schwangerschaften und yorau%egangene Torzeitige Entbin- 
dangen; in andern Fällen machen Beckenenge und Krank« 
heitszostände der Mutter (z. B. Pläeenta praevia^ Eclampsie) 
die kftnsiiiche Vornahme einer Torzeitigen Entbindung Sei- 
tens d^ Arztes und damit die Productioa unreifer lebens* 
schwacher Kinder notfa wendig. Zu grosse Schwäch- 
lichkeit reifer Kinder, die sie zum Fortleben nach der 
Geburt unfähig macht oder doch ihr Fortleben in Frage 
stellt, ist gewöhnlich Folge von allgemeiner Schwächlichkeit 
oder von Ernährungsstörungen und Blutkrankheiten des 
Vaters, der Mutter oder beider Eltern. Hemmungsbil- 
Ölungen und monströse Missgeburten kommen am 
häufigsten vor in Ehen unter nahen Verwandten, ferner bei 
Frauen, die zu jung oder vor vollendeter Geschlechtsent- 
wicklung niederkamen, und in Folge des sogenannten Ver- 
sehens. Letztere^ läugnen zu wollen, weil man den Causal- 
zusammenhang nicht genügend erklären kann, ist durchaus 
unwissenschaftlich, um so mehr, da es eine Menge von 



Kindersterbliciikeit ia Stettin. 97 

analogen Thatsaehen giebt, dareh welche das Zustandekom- 
men von materiellen organischen Veränderungen in Folge 
psychischer Einflüsse hinlänglich festgestellt ist. Ererbte 
Krankheiten, Fehler oder Krankheitskeime haben 
ihren Grund in gleichen oder doch ähnlichen Zuständen des 
Vaters, seltner der Mutter, zuweilen der Grosseltern. Der 
Grund muss in einer, freilich noch nicht nachgewiesenen, 
krankhaften Beschaffenhdt der Saamenfäden, der Omtla oder 
beider zugleich bei den Eltern gesucht werden. Die an- 
gebornen Krankheiten im engern Sinn entstehen theils 
Yor, theils während der Geburt. Im erstem Falle sind sie 
entweder Folgen vonAnomalieen in der Verbindung der Frucht 
mit dem ütei-us, oder sie werden aus dem Blute der Mutter 
durch die Uteringefässe auf den Foetus übertragen, oder sie 

• 

entstehen durch Verletzungen des Foetus durch die Bauch- 
deeken hindurch. Während der Geburt können ansteckende 
Krankheiten der mütterlichen Vagina (Blennorrhoeen, Syphi- 
lis) auf das Kind übertragen werden, oder dasselbe kann in 
Folge von Geburtshindernissen Hyperämie der Eingeweide, 
besonders des Gehirns, blutige oder abnorme seröse Ergüsse 
oder Verletzungen, erzeugt durch regelwidrige BeschaflFenheit 
des mütterlichen Beckens oder die Instrumente des Geburts- 
helfers, mit auf die Welt bringen. 

Eine dritte Kategorie der verstorbenen Kinder bil- 
den diejenigen, welche mit allen innem Lebensbedingungen, 
also reif, regelmässig und lebend geboren, an der schäd- 
lichen Beschaffenheit der äussern Lebensbedin- 
gungen unmittelbar zu Grunde gehen. Aus solchen 
Ursachen sterben manche Kinder, deren Mütter aus Noth, 
Leichtsinn, Unwissenheit oder Furcht vor Schande die nöthige 
Sorge for den normalen Verlauf ihrer Entbindung unterlas- 
sen hatten, und deren Lebensfähigkeit daher nicht in Wirk« 

Casper, VJsohrft. f. ger. Med. X3m. 1. 7 



9g Kindersterblichkeit in Stettin. 

samkeit treten konnte. Sie gehören grösstentheilß unver- 
ehelichten Mattern an, die heimlich niederkamen. An ab- 
gelegenen Orten thun diese Kinder ihre ersten Atbemsöge; 
keine sorgende Hand empfängt sie, erweckt sie zu kräfti- 
gem Leben, wenn sie scheintodt sind, hütet sie vor Ver- 
letzungen bei der Entbindung und sorgt für Wärme, Reini- 
gung, Bekleidung und Luft. Deshalb erfolgt bei den 
scheintodten schnell der wirkliche Tod; andere zerschmet- 
tern sich den Schädel bei dem Fall auf das Steinpflaster 
oder den harten Boden, ein Theil erstickt in Abtritten odisr 
unter den Betten und dem Körper der Mutter, einzelne ver- 
bluten sich aus der ununterbundenen Nabelschnur, and^e 
sterben apoplectisch oder su£Focatorisch in Folge der kalten 
Luft, welche die nackte Haut und die zarten Lungen trifit. 
Aber nicht bloss Unterlassungssünden der Mütter verschul- 
den den Tod mancher neugebornen unehelichen Kinder, 
einige werden vielmehr durch ihre Mütter absichtlich dem 
Tode zugeführt, ertränkt, erschlagen, ausgesetzt, erwüi^, 
erstickt oder auf andere Weise gemordet. Nach der Be- 
rechnung von Süssmäch sterben von unehelichen Kindern 
im ersten Monate fast 2| Mal so viele, als von den ehe- 
lichen ; in den letzten Monaten des ersten Jahres nur noch 
1^ Mal so viele. Nach Casper sterben in Berlin gegen 
10 Kinder in der Totalität im ersten Monate wenigstens 
24 uneheliche; später wird das Yerhältniss weniger ungün- 
stig. Endlich sterben auch manche eheliche Kinder^ meist 
aus den Arbeiterklassen, ausnahmsweise auch wohl aus den 
andern Ständen, gleich nach der Geburt, weil die Mütter 
in Folge eines unglücklichen Zufalls unerwartet und unvpr- 
bereitet ohne Beistand von einer präcipitirten Geburt 
überrascht wurden. An siß schliessen sich diejenjgea an, 
die im weitern Verlauf des ersten Lebensjahres durch a.n- 
dere Unglücksfälle gewaltsam enden. 



Kindersterblfchkeit ia St^ttia. 99 

Die abflolttte oder relative Lebensanfafaigkdit so vieler 
Neügeborner und der gänzliche Mangel oder die Edtzlehung 
nothwendiger äusserer Lebensbedingungen, welcher viele an 
sich lebensfähige bei der Geburt empfängt, erklären zur 
Genüge die statistisch festgestellte Thatsache, dass unter 
den verschiedenen Monaten des ersten Lebensjahres der 
erste Monat, unter den verschiedenen Tagen der erlste Tag 
überall die gr^sste Tpdtenzahl aufweist; an manchen Orten 
erreicht die Zahl der in den ersten 24 Stunden verstörbe- 
nen sogar die Zahl der Todtgeburten. Mit dem zunehmenden 
Alter nimmt, wie leicht erklärlich, die Sterblichkeit rasch 
von Monat zu Monat ab, aber in seht verschiedenen Pro- 
portionen in den verschiedenen Staaten und Gegenden. 

In Prenssen stsu'beu (1820—28) im ersten Vierteljahre ihres Le- 
bens eben so viele Kinder, als in den letzten drei Vierteljahren zu- 
sammengenommen (Hoffmarfn)^ in Frankreich (1802) etwas weniger, 
in Belgien bedeutend mehr, im Canton Genf (1814 — 33) sogar fast 
doppelt so viel. In Belgien stirbt der zehnte Theil aller lebend Ge* 
bornen im ersten Monate — eben so viele, als von den Üeberlebenden 
später ss>vischen dem 7ten und 24sten oder zwischen dem 24sten und 
40sten Lebensjahre sterben, und eben so viele, als Measchen das 
76ste Jahr überschreiten (Quetelet), Die Sterblichkeit ist daselbst im 
Isten Lebensmonate viermal so gross, als im 2ten, und fast eben so 
gross, als im 2ten und 3ten zusammengenommen. 

Natürlich kann man aus einer ungewöhnlich grossen 
Sterblichkeit der Kinder eines Ortes oder eines Landes im 
ersten Monate oder Jahre des Lebens keineswegs auf eine 
entsprechend grosse Sterblichkeit auch in den nächstfolgen- 
den Monaten oder Jahren schlieissen; es findet vielmehr 
häufig das Gegentheil Statt. 

Zur vierten Kategorie der verstorbenen rechnen wir 
diejenigen reifen und lebensfthigen Kinder, welche erst 
mittelbar an der schädlichen Beschaffenheit der 
nothwendigen äussern Lebensbedingungen, näm- 
Uch an Krankheitszuständen zu Grunde gingen, die 

7' 



100 KindersterbHehkeit in Stettin. 

sich ans scUeeblM Luft, aage&fisender oder unzweckmas- 
Biger Pflege, unpassender Ernährung oder specifisehen 
Krankheitsreizen entwickelten — Umstftnde, welche in 
den meisten F&llen sich in erster Reihe auf die Armuth, 
in zweiter auf die Unwissenheit und die Yorurtheile, zu- 
weilen auf die Böswilligkeit der Eltern zurückfahren lassen. 
Der grIVsste Theil aller, besonders der nach Ablauf der ersten 
Lebenswochen sterbenden S&uglinge muss hierher gerechnet 
werden. 

Die ihnen zum Leben nöthige Luft athmen S&uglinge 
wie Erwachsene in unserm Clima theils in geschlossenen 
Räumen, theils im Freien. Die Beschaffenheit der Luft in 
den erstem ist aber fBa Säuglinge noch yiel wichtiger, als 
för Erwachsene, weil sie ihrer zarten Organisation und ihres 
grossem Wännebedürfiiisses halber hauptsächlich auf den 
Aufenthalt in geschlossenen Räumen angewiesen sind. Ar* 
beiter und Gesellen bewohnen in Stettin massenhaft die 
Vorstädte Tornei, Fort Preussen, Kupfermühl, Oberwiek und 
in der Stadt selbst die Lastadie mit ihren grossen Hinter- 
häusern; in den übrigen Stadttheilen wohnen sie am zahl- 
reichsten, jedoch mehr mit den übrigen Klassen yermiseht, 
in der Unterstadt, der Pelzerstrasse, Fuhrstrasse, auf dem 
Altböterberge und den Hinteriiäusem des Rosengartens, der 
Breiten und der Luisenstrasse. Eine jenen Gesellschafts- 
klassen angehdrige Familie hat gegen monatliche Hiethe 
gewöhnlich eine Stube nebst kleiner Küche und einer Kam- 
mer inne ; letztere wird indessen in der Regel an unverhei- 
rathete Gesellen, Arbeiter oder Soldaten vermiethet. Im 
Winter gestatten die hohen Preise des Brennmaterials und 
der geringere Yerdiwst der armem Klasse nicht immer die 
regelmässige Heizung eines Ofens, obwohl man eine mög- 
lichst heisse Stube zu den Hauptgenüssen des häuslichen 



Kindersterblichki^ii in Stettin. 101 

Lebens in jener Jabresz^ rechnet. Oft beschränkt och die 
Erwärmung auf die vorfifoergehende Heiasung eines kleinea 
eisernen Kochofens beim Kochen des Cichonw-Kafiee^s and 
der Kartoffeln, der die Wärme schnell wieder £ihrea lässt, 
so wie auf die animalische Wärme, welche die m^r oder 
weniger zahlreichen Bewohner des engen Rasmes sich ge- 
genseitig mittheilen. Die Temperatur ist daher im Winter 
in* der Stube gewöhnlich zu kalt, aber sehr erheblich wedi^ 
selnd, je nach der äussern Lufttemperatur, dem Heizen oder 
Erkalten des Ofens und der Zahl der Bewohner, die Nachts 
viel grösser zu sein pflegt, als am Tage. Für einen Säug^ 
ling ist aber gerade eine gleiehmässige mittlere Wärme eine 
wichtige Gesundheitsbediogung. Durch dicke, schwere Fe^ 
derbetten, Wärmflaschen oder des Nachts durch die Wärme 
ihres eigenen Kölners wenden zwar die Mütter von der 
Haut ihres Kindes häufig die Nachtheile der Kälte ab, das 
Einströmen der zu kalten und zu ungleich t^oiperirten Luft 
in die Lungen desselben, wodurch oft tödtliche Krankheiten 
(Pneumonie, Bronchitis) erzeugt werden, vermögen sie in- 
dessen nicht zu verhindern. Schlimmer noch, als die durch-* 
schnittlich zu niedrige, dabei aber erhdi>Iieh wechselnde Tem- 
peratur, wirkt die Verunreinigung der Zimmerluft durch 
fremde Stoffe auf den Sängling ein. Jeder Arzt weiss, was 
für eine Atmosphäre, besonders Nachts, in jenen engen, 
mit Erwachsenen und Kindern überftLllten , sauerstoffarmen, 
mit Rauch, Wassergas, Torfdunst, Staub, Fett- und Tabaks- 
dampf und menschlichen Ausdünstungen von Kohlensäure, 
Ammoniak und Schwefelwasserstoflgas mehr oder weniger 
verpesteten Räumen herrscht. Tiefgreifende Störungen der 
Blutbildung, Scrofeln, Rhachitis, zuweilen auch Typhus und 
Scorbut, sind für Säuglinge die natürlichen Folgen davon. 
Im Sommer leiden die meisten Arbeiter- und Gesellen- 



102 KinderdterbHciikeit in Stettin, 

WohoHBg^a an Hkse, tbeils wegen ihrer dflnnen, filr die 
alanoßpii&riaehe. Luft leidit darcbgängigen Wände, tiieik 
wegen ihrer Lage in den obersten Stockwerken hoher Hän- 
ser, unter den Giebeln oder dicht unter den Dächern, theila 
weü die Bewohner aus Armuth sich durch passende Fen- 
ster-Vorhänge, Marquisen u. dgl. gegen die Sonne nicht 
schntseny theils weil sie zu gleichgültig und träge sind, um 
die Fenster zur rechten Zeit zu öffnen und zu schliesseni. 
Wenn auch im Sommer mehr gelüftet wird, und die Stuben- 
luft etwas freier von übelriechenden, blutvergiftenden Bei-^ 
mischungen ist, als im Winter, so erreicht dafür die Hitze 
in jenen engen, menschenbevölkerten Räumen oft einen un* 
erträglichen Grad. Kleine Kinder leiden am meisten hier- 
unter; namentlich werden durch die Hitze gefährliche Diar- 
rhoeen bei ihnen hervorgerufen, an denen im Juli und August 
viele zu Grunde geben. 

Die Keller -Wohnungen sind von den Naehtheilen zu 
niedriger, zu hoher und zu ungleichmässiger Temperatur im 
AUgemeinen frei. Dagegen ist die Luft in ihnen stets mehr 
oder, weniger dumpf und feucht, und alle entbehren des 
nöthigen Sonnenlichts. Rechnet man hinzu, dass die Ven- 
tilation in i,ea Keller- Wohnungen viel mangelhafter, als in 
den andern Wohnräumen ist, so darf man sich nicht wun- 
dem, daas die Kinder der in Kellern wohnenden Familien 
gewöhnlich mn bleiches, kränkliches Aussehen haben, und 
dass ein namhafter Tbeil von ihnen in Folge od^ doch 
unter wesentlicher Mitwirkung der Kellerluft an tiefgreifend 
den Emährungsatörungen und deren Folgen schon im ersten 
Lebea^abre zu Grunde geht. 

In der bessern Jahreszeit können manche Naehtheik 
der Stuben- und Kellerluft durch fleissiges Heraustragen der 
Kleinen gemildert werden* Letzteres kann indessen nur in 



Kindersterblichkeit in Stettin. 103 

denjemgen Familien geschehen, in denen sich halberwachsene 
M&dehen oder alte Grossmfitter befinden, weil die Mutter 
ihrer Arbeit nachgeben muss, und die altem Schwestern 
nach ihrer Einsegnung gewöhnlich das elterliche Haus ver- 
lassen, um in fremden Dienst zu treten. Auch die Zelt der 
halberwachsenen Mädchen ist gering, weil sie die Schule 
besuchen. Das Kind bleibt vielmehr den grössten Theil 
des Tages in seinem Lager und bekommt, wenn die Mutter 
es auf längere Zeit verlassen muss, einen mit Milch, Sem- 
melbrei und Zucker gefüllten Beutel in den Mund. Am 
schlimmsten sind natürlich die unehelichen Kinder daran, 
da sie meist der Aufsicht und Pflege nicht allein armer, 
sondern häufig gewissenloser Personen übergeben werden. 

Unter den selbstständigen Gewerbtreibenden bewohnen 
die armem, z. B. viele Schneider und Schuhmacher, gleich 
den Arbeitern, eine Stube oder Stube und Kammer in den 
Hinterhäusern oder den obersten Stockwerken der Vorder- 
häuser, meist mit der Arbeiterbevölkerung gemischt, die 
zum Theil besser gestellt ist wie sie. Yictualienhändler und 
kleine Krämer, zum Theil aus dem Arbeiter- und Gesellen- 
stande hervorgegangen und nebenher oft mit Holzhauen, 
Brettschneiden u. dgl. sieh ernährend, Pantoffelmacher^ 
Topfhändler, Bürstenbinder, lieben besonders die Keller- 
Wohnungen, in denen sie sich durch die ganze Stadt zer- 
streut finden. Die kleinen Kinder aus dieser Klasse athmen 
keine bessere Luft, als die aus dem Arbeiterstande im 
engern Sinn. Aber selbst die höhern und zum Theil wohl- 
habenden Klassen der Gewerbtreibenden, Bäcker*, Schläch* 
ter, Conditoren u. s. w., welche die Parterre -Wohnungen, 
am meisten der verkehrsreichen Mittelstadt, aufsuchen und 
die oft sehr elegant eingerichteten, mit grossen Schaufen^ 
stwn und Gai^flammen versehenen Yorderräume zu Läden 



X04 Kindeisterblicbkeit in Stettm. 

ofid. 6e8<^Sft8-Localen be0iite6O) bewohnen mit ihren 
Uen gewöhnlich erbärmliche Hinterstübchen , in die selten 
oder nie ein Sonpenstrahl dringt, und deren Loft nnr von 
den engen, sehr übelriechenden HOfen her erneuert wird. 
Indessen macht grössere Einsicht und Wohlhabenh^t,. bes- 
sere EmUhrung und Pflege der Säuglinge manchen ycm die- 
sen Wohnungs-Uebelständen wieder gut. Die Fenster wer- 
den häufiger und länger geöffnet, gute Oefen durohwärm^i 
im Winter die Zimmer und befördern die Lufterneuerung; 
Zugluft findet durch die Wände und besser verwahrten Fen- 
ster weniger Eingang ; von der Sommerhitze haben die vor* 
zugsweise in Parterre- Wohnungen hausenden Säuglinge die- 
ser Klasse nicht zu leiden; es sind gewöhnlich getrennte 
Banane zum Kochen, Schlafen und Wohnen vorhanden, und 
gemiethete Ammen oder Kindermädchen tragen die Säug- 
linge auf die freien Plätze und vor die Thore. Der Ein- 
fluss der schlechten, verdorbenen Stubenluft auf die Sterb- 
lichkeit der Letztern ist daher in diesen Klassen geringer, 
als. bei den ännern. 

Die Subalternbeamten der Behörden, der Actien-Gesell-* 
Schäften u. s. w. wohnen im Allgemeinen besser und ge- 
sunder, als selbst wohlhabende Gewerbtreibende. Viele haben 
sonnige, luftige und hinreichend geräumige Wohnungen in 
der Vorstadt Grünhof, die nur im Winter schwer zu heizen 
sind; die meisten lieben die obern Stockwerke an der ge- 
sund gelegenen Peripherie der Oberstadt, in der Nähe der 
Thore, an den Paradeplätzen und in der Neustadt, Obwohl 
es in diesen Klassen an Reinlichkeit und Ordnungsliebe nicht 
Mit, die Mütter auch hinreichend Zeit haben, sich mit der 
Pflege der Kinder zu beschäftigen^ welche mit Leichtigkeit 
in der guten Jahreszeit ins Freie getragen werden können, 
so wird doch zur Schlaf- und Kinderstube fast immer das 



Kindersterblichkeit in Stettin. 105 

sehlechteBte Zimmer gewählt, dessen Lüftung sehr mangel- 
haft geschieht. 

Am wenigsten haben natürlich von den Nacfatheilen 
schlechter Stubenluft die Säuglinge aus den wohlhabenden 
Klassen im engern Sinne zu leiden, welche . vorzugsweise 
die gesundesten Gegenden der Stadt, die Neustadt und Ober« 
Stadt, bewohnen. Obgleich diese Wohnungen im Durch- 
schnitt geräumig und gesund sind, so findet der Arzt auch 
hier sehr gewöhnlich Kinderstuben, welche hinter allen bil- 
ligen Ansprüchen zurückbleiben. Für die Kinder wird das 
dunkelste Zimmer nach dem Hofe hinaus gewählt, während 
das beste Yorderzimmer nur bei seltenen Gelegenheiten zu 
Gesellschaftszwecken benutzt wird. Die Lüftung der Kinder- 
stube ist schlecht aus ungegründeter Furcht vor Erkältung 
der Kleinen; aus gleichem Yorurtheil ist dieselbe im Win- 
ter oft überheizt, und nicht selten findet man den ammo- 
niakalischen Geruch nasser Windeln und Betten, die am 
Ofen getrocknet werden, in Familien, denen man ihrer 
socialen Lage nach eine grössere Einsicht und feinere Ge- 
ruchsnerven zutrauen sollte. Diese Mängel sind freilich 
nicht von der Art, um direct und far sich allein den Tod 
kleiner Kinder zu bewirken, um so weniger, da nichts im 
Wege steht, die Kinder viel ins Freie tragen zu lassen, 
müssen aber entschieden als nachtheilig für die Gssundheit 
bezeichnet werden. 

Die Lagerstellen der Kinder bestehen in Stettin 
überall in Wiegen. Dies Möbel ist einmal von einer deut- 
schen Kinderstube unzertrennlich, und obwohl das Wiegen 
für das zarte Gehirn vieler Kinder nachtheiUg ist, und die 
dem Säüglingsalter schon an sich eigene Disposition zu ge- 
fährlichen Gehirnleiden steigert, die Kinder auch, wenn sie 
älter werden, leichter aus der Wiege fallen, als aus einer 



106 Rindersterbliehkeit in Stettin. 

sweekniäarig construirten Bettstelle, so gQt es bei uns doch 
als Yermessenheit, gegen die geheiligte Tradition yoa der 
Kiaderwiege anzukämpfen. Sdilimmer als letztere ist die 
ibermässig warme und oft zu enge Bekleidung vieler 
kleiner Kinder ans allen Ständen, durch welche die freie 
Blutdrenlation und die Muskel- und Knochenentwicklnng 
gehraimt, und Congestionen nach dem Kopfe, den man bei 
Kindern aus den imtern Ständen besonders warm bekl^det 
findet, befordet werden ; femer der Missbrauch, welchen man 
mit Wärmflaschen treibt, and die Vorliebe der Mutter aus 
den armem und mittlem Klassen, die Wiege im Winter so 
dicht wie möglich an den geheizten Ofen zu stellen, dessen 
strahlender Wärme man das Kind mit Behagen aussetzt. 
Forscht man nach, wozu diese Erhitzung dienen solle, so 
erfahrt man auch in dieser Beziehung, dass es aus Besorg- 
niss geschieht, die Kinder möchten sich „erkälten^. Dass 
das angewandte Ver&hren das Gefässsystem anhaltend und 
übermässig erregt, namentlich aber die Haut in einer krank- 
haften Thätigkeit erhält, welche Schweisse und Hantaus- 
schläge erzeugt, dass gefährliche Congestionen nach Herz, 
Lungen und Gehim mit ihren Folgen hervorgebracht wer- 
den, dass fiBmer gerade das, was man verhüten will, näm- 
lich sogenannte Erkältungen, unter solchen Umständen aus- 
serordentlich begünstigt werden, wollen die meisten Mütter 
zum Schaden ihrer Kinder nicht einsehen. 

So lange die Hebamme und — bei Wohlhabenden — 
die Wartefrau in der Wochenstube erscheint, also in den 
ersten Wochen nach der Entbindung, werden die Kinder 
hinlänglich gebadet oder doch — wie bei Aermern —^ 
gewaschen. Die Pflege derjenigen, bei denen selbst letz- 
teres aus Trägheit, Rohheit, grosser Unreinlich keit und 
gtadieher Verarmung mangelhaft geschieht, ist stets auch 



Kindersterblichkeit in Stettin. 107 

in andern, noch wichtigern Beziehangen so nachlässig, dass 
nur wenige dem Tode und keines der Scrofulose in der 
einen oder andern Form entgeht. Die Mütter aus den wohl- 
habenden Klassen setzen das Baden und Waschen ihrer Ein-* 
der auch später in ausreichendem Maasse fort; in den Fa- 
milien aus dem Arbeiter- und Gesellenstande und selbst aus 
den Mittelklassen wird jedoch nach Ablauf der ersten Wochen 
die nothwendige Reinigung der Kinder gewöhnlich sehr man- 
gelhaft betrieben. Nicht minder wird die bei kleinen Kin- 
dern so nöthige häufige Erneuerung der Bett- und Leib- 
wäsche oft aus Unreinlich keit oder Armuth der Mütter 
oder aus beiden Gründen zugleich unterlassen; IMe Folgen 
der ünreinlichkeit jeder Art sind Verpestung der Luft, die 
das Kind athmet, Unterdrückung der Hautthätigkeit und 
Hautausschläge mit den hieraus sich ergebenden Krankheits- 
processen in edlen Organen. 

Von viel grösserm Einfluss noch auf die Sterblichkeit, 
als Wohnung, Luft, Wärme, Lager, Kleidung und Reinlich- 
keit, ist unter den nothwendigen äussern Lebensbedingungen 
der kleinen Kinder die Nahrung, welche sie erhalten. 
Die natürlichste und beste im ersten Lebensjahre ist be^ 
kanntlich gute Muttermilch. Am ungünstigsten sind auch 
in dieser Beziehung die unehelichen Kinder gestellt. Sie 
werden entweder gar nicht oder doch nur kurze Zeit von 
ihren Müttern gestillt. Von den verehelichten Müttern muss 
man zur Ehre der Stettinerinnen aus allen Klassen sagen, 
dass es sehr wenige giebt, die sich aus Bequemlichkeit oder 
um der vermeintlichen Erhaltung ihrer Reize willen der 
ersten Mutterpflicht entzögen, und nicht den lebhaften 
Wunsch hegten, ihr Kind selbst zu stillen; die Frivolität, 
mit welcher viele Französinnen aus den grössern Städten 
ihre neugebomen Kinder aufe Land an Bauerfirauen zum 



108 Kindenterbtichkeit in Stettin. 

Stillen geben, ist bei ans eben so unbekannt, wie im übri- 
gen Deutschland. Was indessen die Mütter aus den höhern 
Klassen unserer Stadt betriiR, so hat selbst der gesundere 
und kräftigere Theil derselben gewöhnlich so mangelhaft 
entwickelte Brüste und Brustwarzen, dass die Milch -Ab* 
und Aussonderung gewöhnlich nur unvollkommen erfolgt, 
und nach kurzer Zeit entweder von selbst oder in Folge 
von wunden Brustwarzen, Brustdrüsenentzundung und Eiter* 
abscessen im Dr&sengewebe wieder erlischt. Unter 45 mir 
bekannten Müttern aus den wohlhabenden Klassen (mit mehr 
als 1000 Thlr. Einkommen) fand ich nur 15, also gerade |, 
welche im Stande gewesen waren, ihre Kinder sfelbst zu 
stillen. Die Ursachen dieser beklagenswerthen Unfähigkeit, 
dem einfachsten Naturtriebe zu folgen, beruhen im Allge- 
meinen auf Abstammung der Wöchnerinnen von schwftch* 
liehen oder ungesunden Eltern, vernachlässigter Körper- 
erziehung in der Jugend, fehlerhafter Lebensweise und vor- 
zeitigen Ehen. 

Viel besser steht es mit den Frauen aus den übrigen 
Gesellschafts-Klassen. Zwar fand ich unter 32 Frauen von 
Beamten mit einem Einkommen unter 1000 Thlr. noch i, 
welches nicht selbst stillen konnte, aber unter 50 Frauen 
aus der gewerbtreibenden Klasse war nur eine, und 
unter 102 aus den arbeitenden Klassen im engern Sinn — 
Frauen von Gesellen, Arbeitern und unverehelichten Müt- 
tern — ebenfalls nur eine, welche dies nicht vermocht hätte. 
Die Frauen, welche dem Beamtenstande mit massigem oder 
geringem Einkommen angehören, scheinen demnach in Be- 
zug auf ihre Körper -Constitution und Nährfähigkeit eine 
Mittelstellung einzunehmen, welche ohne Zweifel mit ihrer 
BeirkuAft und Erziehung, je n^^hdem diese mehr den soge- 
nannten hohem Klassen, oder mehr den gewerbtreibenden 



Kindersterblichkeit in Stettin. 109 

und arbeitenden entspricht, zusammenhängt. Die Frauen 
aas den letztern nämlich, Ton Jugend auf an körperliche 
Arbeit bei grober, aber ausreichender Kost. gewöhnt, sind 
bei uns grösstentheils stark und kräftig gebaut, haben gut 
ausgebildete Brüste und heirathen erst nach vollendeter 
Körperreife. Während die Constitution der Frauen aus dem 
Kaufmanns-, OfScier- und höhern Beamtenstande yorherr- 
ßcbend den Charakter des Ereäiismus zeigt, überwiegt bei 
den Frauen der Gewerbtreibenden, Handwerker, ünteroffi- 
ciere, Juden, Arbeiter, Gesellen und den unverheiratheten 
Müttern das vegetative Leben, welches eine normale Milch- 
secretion weit mehr begünstigt, als da» schwache, überreizte 
Blut- und Nervenleben der Erstem, Es. kommt hinzu, dass 
ein Theil von ihnen in den Landstädten und Dörfern der 
Umgegend geboren und gross geworden ist, welche gün- 
stigere Bedingungen far die Körperentwicklung in sich 
schliessen als Stettin. In dem Stettin umgebenden Ran- 
dow'schen Landkreise untersuchte ich im verflossenen Som- 
mer bei Gelegenheit des öffentlichen Impfgeschäfts 98 Müt- 
ter und Kinder in Bezug auf die Nährfäbigkeit der Erstem 
und gleichzeitig in Bezug auf die Gesundheit ihrer Kinder, 
und fand auch hier sehr günstige Resultate. 89 stillten 
ihre Kinder selbst; nur 3 der Letztem waren theils schwäch- 
lich und schlecht genährt (2), theils scrofulös (1). Ein 
Kind unter den 89 bekam Kuhmilch neben der Mutterbmst. 
unter den übrigen 9, welche künstlich gefüttert wurden, 
war ein schwächliches und ein scrofulöses. In Bezug auf 
Nährfähigkeit in den ersten Wochen nach der Entbindung 
fanden sich unter jenen 98 Frauen mmdestens 93, welche 
selbst stillen konnten. 

Ich habe die von mir mühsam gesammelten statistischen Notizen 
in der folgenden Tabelle zusammenstellt, hebe aber ausdrücklich her- 



110 



Kindersterblichkeit in Stettin. 



Tor, dftss dieselbe sieh nnr anf die NShrfiUiigkeit , d» h. die in den 
ersten Wochen nach der Entbindung in normaler Weise in Gang ge- 
kommene Milchsecretion der Mutter, nicht etwa anf die Zahl der 
wirklich von ihren Mitten gesäugten Kinder besieht. Die liStm 
der Stettiner Frauen habe ich theils nach eigenen zuverlässigen, aus 
meiner ärztlichen Praxis entnommenen Beobachtungen, theils aus den 
OebnrtsUateD und mSndlichen speciellen Angaben zweier hiesigen 
Hebammen festgestellt Die Kenntniss der Letztem in Bezug der 
Nährfahigkeit der Mutter erstreckte sich indessen mit Sicherheit nur 
anf die ersten 4 bis 6 Wochen nach der Entbindung. 











-M 






Es 




OD 


Gesellschafts - Klasse 


Zahl 


konnten 


Es mussten 


i!l 


der 

Mfitter. 

* 


der 
Mütter. 


selbst 
stillen. 


Ammen künstlich 
miethen. fittem. 


Sum 

der nichi 

StiUei 


Unverheuathete 


17 


17 


,^.^ 


^^^^ 


■ -_ 


Frauen von Arbeitern . 


54 


54 


— 


— 




» , Gesellen . . 


31 


30 


— 


1 


1 


„ , Gewerbtrei- 












benden . . . 


50 


49 


— 


1 


1 


» » niedem und 












mittlem Be-' 












amten . . . 


32 


24 


5 


3 


8 


, „ Wohlhaben- 










* 


den 


45 


15 


29 


1 


30 


I4bid]i«he Bevdlkemng . 


98 


93 


•■^PB 


5 


5 


Summa . . 


827 


282 


34 


11 


45 



Eine Statistik der Art der firnähning der Säuglinge 
habe ich nur in Bezug der 98 im Randow'schen Kreise von 
mir untersuchten feststellen können. Die Resultate sind 
offenbar sehr gänstig. Für Stettin würde eine ähnliche Un- 
tersuchung ohne Zweifel ungünstige und gans andere Re- 
sultate ergeben, als diejenigen sind, welche sich, der obigen 
Tabelle zufolge, in Bezug auf die Nährfähigkeit der Mütter 
herausstellen. Denn nicht die letztere allein, namentlich 
wenn man sie nur nach den ersten der Entbindung folgen- 
den Wochen bemisst, bestimmt die wirklich stattgehabte 
Ernährung des Kindes während seiner ersten neun Lebens- 



Kiaderstorblichkeit in Stettin. 1 1 1 

moaate. Die 17 unverehelichten Mutter waren s&mmtlioh 
im Stande, ihre Kinder selbst zu stillen, aber Alle hatten 
aus Noth einen Ammendienst suchen müssen, und ihre 
Kinder wurden künstlich gefuttert. Bei andern Hüttern 
schwindet die Milch vorzeitig-, entweder spontan oder in 
Folge von Krankheit oder neuer Schwangerschaft; manche 
Mütter mit entwickelter Milchsecretion starben im Wochen- 
bette (in Stettin 23 im Jahre 1S60), oder im Yerlauf des 
ersten Lebensjahres ihres Kindes, bei andern geben die 
Brüste wohl Milch, aber in einer für das wachsende Kind 
unzureichenden Menge. In allen diesen Fällen geht Letz- 
teres der naturgemässen Ernährung durch die Mutterbrust 
mehr oder weniger verlustig. 

Die durch die körperlichen und socialen Verhältnisse 
der Mütter bedingten verschiedenen Ernähru&gsarten der 
Kinder sind für Gesundheit und Leben der Letztern ent- 
scheidend. Diejenigen Kinder aus allen Klassen, welche 
von ihren Müttern selbst gestillt werden, erhalten im 
Allgemeinen die ihrem Organismus entsprech^ide Nahmng, 
womit die Hauptbedingung ihres Gedeihens erfüllt wird. 
Dr. Breslau in Zürich, welcher 100 gesunde Kinder nnmit* 
telbar nach der Geburt und 5 bis 15 Tage nach derselben 
gewogen hat, fand, dass von den natürlich ernährten Kin- 
dern 41 pCt. an Körpergewicht zugenommen hatten, und 
zwar durchschnittlich um -^^ des Gesammtkörpergewichts, 
dass aber alle künstlich genährten ohn6 Ausnahme an Ge-* 
wicht (durchschnittlich um --^ des Gesammtgewiehts) abge^ 
nommen hatten. Dem entsprechend ist auch die, Sterbliche 
keit unter den natürlich genährten Kindern am geringsten. 
Ungünstig sind die Folgen des Selbststillens für die Kinder 
nur in denjenigen Fällen, in welchen ansteckeiide Krank-* 
beiten, oder erbliche, mit ^%m Genuss der Muttormilch auf 



112 Kindefbierbliehkeit io Stettin. 

M •betragen werden. Diese FftOe «md bei den Franen 
MB den wohlhabenden und nrittlern Khu»en selten, h&ufiger 
0iBd sie bei den Pinnen der arbeitenden Klassen, denen die 
einsieht in die traurigen Folgen des Selbststillens miter 
wichen Umstftnden gewöhnlich fehlt, 

Eine zweite Äbtheilung bilden die Kinder, deren Müt- 
ter nicht selbst stillen können oder wollen, die aber das 
beste Surrogat ftr die Milch ihrer Mutter erhalten, n&mlieh 
eine Amme. Ihnen wird durch die Darreichung der Am- 
menbrust eine offenbare Wohlthat erwiesen, eine Wohlthat 
freilich auf Kosten der Ammenkinder und die nur Kindern 
wohlhabender Eltern zu Gute kommt, von der aber die be- 
treffenden unehelichen Kinder und die aus den arbeitenden 
Klassen s&mmtlich, die aus den Mittelklassen grösstentheüs 
MStgesehlossen sind. Dennoch ist die Sterblichkeit unter 
den von Ammen gen&hrten Kindern grösser, als unter de* 
oen, Welche die eigene Mutter stillt. Nach Süssmileh ver- 
bftlt sie sich wie 5 : 8 und in Uebereinstimmung hiermit 
Iftbrt Chatsauneuf BXij dass in Paris von 100 Kindern, die 
die Ammenbrust erhalten, 29 bis 38,7, von 100, welche die 
eigene Mutter stillt, aber nur 18 bis 20 im ersten Lebeiis- 
jahre sterben. Manche anscheinend brauchbare Ammen sind 
in Wirklichkeit krank oder liederiicb, andern yersiegt in 
Folge ihrer plötzlich veränderten Lebensweise und Diät die 
Milch, bei andern entspricht das Datum ihrer Entbindung 
zu wenig dem Alter des Säuglings; die Kinder gedeihen 
nicht, verkümmern, erkranken, man wechselt die Amme, oft, 
ohne mit der neuen Amme einen bessern Griff zu thun, was 
nm so leichter möglich ist, als bei dem Mangel an-Ammen- 
in Stettin manche Eltern genöthigt sind, zweifelhafte Indi^ 
viduen zu miethen. 

Bei weitem unvoUkommner. ist die Ernährung derjenigeii 



KiüteitfitfbMehlBeU in SMtiD* 113 

Kiodet^ denen die MattertHrast kerne aasreielietide Hei^ von 
Mileh gewährt, und die deshalb eine sogenaa&te gemisebte 
Nahrung erhalten, d* h. künstliche Nahrung, besonders- Kuh** 
milch, neben^ der Muttermilch. Ihr Gedeihen hängt, nftehst 
der grössern oder geringern Lebedsenergie, wdche rie init^ 
auf die Welt brachten , wesentlich von der Beschaffenheit 
der nebenher gereichton Kuhmildh und der ihnen zu TiM»L 
werdenden Pflege und Auimerksamkeit ab. Da diese Be* 
dingungen häufig mangelhs^ sind, erkraidcen und sterben 
diese Kinder bei weitem zahlreicher, als dib ausschliesslich 
mit Mutter- oder Ammenmilch genährten. 

An sie schliessen sich diejenigen an, denen der mütter- 
liche Quell aus Mangel an Milch in der Brust, Krankheit^ 
neuer Schwangerschaft oder Tod der Mutt^ zu früh ver^* 
siegt, und die deshalb vorzeitig entwöhnt werden. Selbst- 
redend finden unter den vorzeitig entwöhnten Kkidern man- 
nigfache Abstufungen in Bezug auf ihr ferneres Gedeiheiii 
Statt. Man rechnet bekanntlich als die normale Zeit, in^. 
nerhalb welcher die Natur den Säugling auf den ausschliees^ 
liehen Genuss von Muttermilch hinweist, im Allgemeinen die 
ersten lieun Monate seines Lebens. Je näher der Termin 
des Entwöhnens an den zehnten Lebensmoaat fällt, je ent^ 
wickelter der Säugling ist, desto günstiger sind natürlich 
die Aussichten für seine Gesundheit und sein Leben; je 
kürzere Zeit er von der Mutter oder Amme gestillt wurde^ 
je zarter seine Körperconstitution ist, je weiter endlich die 
Beschafenheit der gereichten künstlichen Nahrung sich von 
der natürlichen entfernt, desto ungünstiger. Im Zusammen^ 
hange hiermit ist denn auch die durchschnittliche Sterblich'^ 
keit der' zu früh entwöhnten Kinder ohne Zweifel grossen, 
als die derjenigen , welche wenigstens neun • Monate die' 
Mutter- oder Ammenbrust erhielten. 

Coiper, Vjtchrft. f. ger. Ued. XXJL 1. g 



114 Eindersterbliehkeit in SteHin. 

Am übelsten ist es mit der grossen Anzahl derjenigeii 
Kinder bestellt, deren Mütter sie gar nicht stillen, noch 
Ammen miethen können oder wollen, und die deshalb von 
der Gebart an künstlich gefüttert werden — den sogenann** 
^n Päppelkindern. Da einerseits auch die beste künst- 
liche Nahrung nie der guten Frauenmilch gleichkommt, an- 
dererseits ihre Beschaffenheit und Bereitung einen Grad von 
Wohlhabenheit, Sorgsamkeit und verständiger Einsicht bei 
den Müttern voraussetzt, welche sich nur in wenigen Fäl* 
len findet, so gedeiht die Mehrzahl dieser Kinder nur sehr 
unvollkommen, und häufig fuhrt die mangelhsifke Assimili- 
mng der dem Organismus des Kindes nicht entsprechenden 
Kost zu Krankheiten der Yerdauungsorgane und Lymph- 
drüsen, zu Atrophie und secundären Gehirnaffectionen , an 
denen ein erheblicher Theil schon vor Ablauf des ersten 
Lebensjahres zu Grunde geht. * Da für die Erhaltung der 
künstlich gefütterten Kinder Alles auf die sociale Lage der 
Eltern ankommt, von welcher Geldmittel, Wohnung, Pflege 
und Einsicht durchschnittlich abhängen, so müssen sich hier 
die schrofisten Uoterschiede in den betreffenden Sterblich- 
keitsverhältnissen der verschiedenen Klassen der Bevölke- 
rung zeigen. 

Die Statistik hat bisher wenig gethan, um den grossen 
Einfluss der äussern Lebensverhältnisse auf die Sterblichkeit 
der Säuglinge bestimmter nachzuweisen. Nur in Bezug auf 
die unehelichen und die Findelkinder ist dies mehrfach 
geschehen. Von Letztern mit ihrer enormen Sterblichkeit 
sehen wir hier ab, da es in Stettin, wie in Preussen über- 
haupt, keine Findelhäuser giebt; aber die Sterblichkeit der 
unehelichen Kinder ausserhalb der letztern ist nicht minder 
gross. Im Preussischen Staate starben (1820—34) von 100 
lebend gebornen ehelichen Kindern 17, von 100 uneheliche 
25,2 im ersten Lebensjahre; in Berlin von Erstem 19,8, von 



Kittdersterbliclikeit in Stettin; 



115 



dM Letztem 36,2 (Hcjfinann). Ffir Stettin habe ich dlisf 
betreffeade Verh&ltniss für die foaf Jahre von 1854 bis 
1858 berechnet, und es während dieser Periode noch viel 
ongänstiger als in Berlin gefanden. Vor Ablauf des ersten 
Lebensjahres starben nämlich (ohne die Todtgeburten) : 



Im Jahre 


unter 

lOOOebornen 

überhaupt. 


unter 
100 ehelichen. 


unter 

100 

unehelichen. 


1854 
1855 
1856 
1857 

1858 . 


16,6 
26,2 
22,4 
25,5 
34,5 


13,9 

22,4 

21 

21,6 

31,9 


36,6 
54,4 
31,1 
53,6 

50,8 


1854-58 


25,2 


22,3 


45,1 



Wenn man bedenkt, dass ein nicht unbeträchtlicher 
Theil der unehelichen Kinder gleich nach der Geburt an 
äussern Schädlichkeiten unmittelbar zu Grunde geht, und 
dass bei den übrig bleibenden fast ohne Ausnahme ange- 
sunde Wohnung, schlechte Luft, Unreinlichkeit, künstliche 
Fütterung mit schädlicher Nahrung statt der Mutter- oder 
Ammenbrust und schlechte Pflege zusammenwirken, so ist 
jene enorme Sterblichkeit nicht zu verwundern. Für die 
meisten unverheiratheten Mütter ist ein Ammendienst der 
einzige Weg, sich und ihr Kind zu ernähren. Das Kind wird 
einer sogenannten Halte- oder Päppelfrau (in Berlin auch 
Engelmacherin genannt) überliefert, armen Weibern, welche 
das traurige Geschäft übernehmen, dasselbe, wie Casper^) 
sagt, für eine kleine monatliche Entschädigung „dem Tode 
„zuzuführen. Nur der Arzt kennt die Käfige und Winkel, 
„in welche diese verkümmerten Geschöpfe für ihre kurze 



1) Beiträge zur medicinischen Statistik und Staatsarzn ei künde. 
Berün 1825. 

8* 



116 



RinderBterblicbkeit io Stettia. 



„Lebenedaaer gesteckt werden, den Schmiitz, in dem aie 
^hausen, die Nabning, die ihnen gereicht wird, und die Be- 
„bandlong, die sie von den rohen Händen der Haltefrau 
,,erdalden, welche wohl weiss, dass sie in der Kundschaft 
„nichts verliert, wenn diese auch erfährt, dass gar viele 
„Kinder bei ihr sterben I" 

Um den Einfloss der socialen Verhältnisse der Eltern auf die 
Sterblichkeit ihrer Kinder während des ersten Lebensjahres noch 
deutlicher zu bestimmen, habe ich die Beschäftigung und theilweise 
die Wohlhabenheit der Eltern von 1113 in den Jahren 1858 und 1859 
hieraelbst verstorbenen Rindern unter einem Jahre, mit Ausschluss 
der Todtgebornen , nach den von den Geistlichen geführten Todten- 
Listen, näher erforscht und danach 6 Kategorieen unterschieden: un- 
verehelichte Mütter, Arbeiter {incL Matrosen, Bootsfahrer, 
Brettschneider, Comtoirboten, Kutscher, Packhofsdiener), Gesellen, 
kleinere Gewerbtreibende, Subalternbeamte und Wohl- 
habende. Zu Letztern habe ich ohne Unterschied des Berufs Alle 
gerechnet, deren Einkommen ich auf mindestens 1000 Thlr. glaubte 
veranschlagen zu können. Einzelne Willkfihrlichkeiten bei der Ein- 
schätzung in die verschiedenen Klassen waren natürlich nicht zu ver- 
meiden. Die Kinder von Juden, Dissidenten, einige, deren Alter 
zweifelhaft war, die unbekannten, im Wasser gefundenen oder heim- 
lich beerdigten Kindesleichen konnten hierbei nicht mit berücksichtigt 
werden, so dass die Zahl der in den beiden Jahren wirklich verstor- 
benen Kinder unter einem Jahre etwa um 100 grösser war, als 1113, 
ganz abgesehen von den aus der Militair - Gemeinde verstorbenen, 
welche in besondem, mir nicht zugänglichen Listen gefuhrt werden. 
Eine wesentliche Aenderung der Proportionen hätte indessen aus 
naheliegenden Gründen durch Hinzurechnung der weggelassenen Kin- 
der nicht herbeigeführt werden können. 

Unter jenen 1113, vor Ablauf des ersten Lebensjahres verstorbe- 
nen Kindern waren: 



Im Jahre. 


un- 
eheliche. 


von 
Arbei- 
tern. 


von 
Gesel- 
len. 


von klei- 
nern Ge- 
werbtrei- 
benden. 


von mitt- 
lem und 
niedern 

Beamten. 


von Wohl- 
habenden. 


Summa. 


1858 
1869 

« 


120 
149 


166 
166 


93 
73 


112 
112 


5f 
52 


14 
15 


55G 
557 


Summa 


269 


332 


166 


224 


103 


29 


1113 



Riodersterblichkeit in Stettin. 117 

• 

Wenngleich diese Ziffern für sich allein keine sichern 
Schlüsse auf die Verhältnisse der Kindersterblichkeit in den 
verschiedenen Klassen zu einander zulassen, da die Summen 
der jeder Klasse angehörenden Personen von mir nicht fest- 
gestellt werden konnten, so sprechen sie doch einigermaas- 
sen für sieh. Dass die gemachte Unterscheidung keine 
willkührliehe, sondern eine die Kindersterblichkeit wesent- 
lich bestimmende ist, wird dadurch best&tigt, dass in den 
Klassen der Arbeiter, der kleinern Gew erbtreibenden, der 
Beamten und der Wohlhabenden in jedem der beiden Jahre 
fast genau dieselbe Zahl yon Kindern starb, und nur die 
unehelichen und Gesellen - Kinder Differenzen zeigen. — 
Schlagender lässt sich der Einflnss der socialen Lage der 
Eltern indessen in anderer Weise nachweisen. Stettin 
zählte im Jahre 1858, mit Ausschluss der Militair- Ge- 
meinde, 53,000 Seelen; die Zahl der Einkommen -Steuer 
zahlenden Givilpersonen betrug 1065. Sieht man die Letz- 
tern als den wohlhabenden Theil der Bevölkerung an, und 
rechnet man ihre Familien -Mitglieder — die Familie zu 
6 Personen — mit, so darf man 6390 Seelen als zur wohl- 
habenden Bevölkerung und 46,610 als zur nicht wohlhaben- 
den gehörig bezeichnen. Es waren also 12,06 pCt. der 
Bevölkerung wohlhabend und 87,94 pCt. nicht wohlhabend, 
d. h. den mittlem und arbeitenden Klassen angehörend. 
Nichtsdestoweniger gehörten nur 2,52 pCt. der verstorbe- 
nen Kinder der wohlhabenden Klasse, dagegen 97,48 pGt. 
den übrigen Klassen an ^). 

Naturlich können auch bei der besten, allseitigsten 
Pflege durch einzelne Versäumnisse oder unvermeidliche 



1) Casper hat auf 700 Todesfälle ans den yornehmsten Familien 
hur 39 von Kindern nhter 5 Jahren gefunden , auf 700 von Berliner 
Annen hingegen 240. Der Verf, 



118 Kindersterblichkeit in Stettin. 

Zufälle, z. B. einzelne Diätfehler und Erkältungen, Krank- 
heiten entstehen, welche trotz zweckmässiger Behandlung 
den Tod auch eines ganz gesund gebomen Säuglings her- 
beif&hren (z. B. Group, Lungenentzündung). Aber nur eine 
yerhältnissmässig geringe Anzahl von Kindern im ersten 
Lebensjahre geht bei uns an jenen Krankheitsreizen zu 
Grunde, welche zur Verhütung ihrer schädlichen Einwir- 
kung mehr als gewöhnlicher Pflege und Schutzmaassregeln 
bedürfen, und welche man aus der Zahl der übrigen als 
vorzugsweise spedfisch herausgegriffen und als Miasmen 
und Contagien bezeichnet hat. Für das erste Kindes- 
alter kommen unter den hierher gehörigen Krankheits- 
Zuständen, den sogenannten Infections-Krankheiten, in Be- 
zug auf ihre Tödtlichkeit vornehmlich Pocken und Cholera, 
in zweiter Reihe Scharlach , Masern , Rötbein und Stick- 
husten in Betracht. Wie gering die Zahl der an diesen 
Uebeln verstorbenen Kinder im Verhältniss zur Summe der 
verstorbenen ist, und wie sehr selbst auf diesen Theil die 
sociale Lage der Eltern inflairt, wird eine Untersuchung der 
letzten Todesursachen lehren, nämlich eine statistische 
Betrachtung der Krankheits formen, welchen so viele 
Säuglinge in Stettin erliegen. 

Es ist freilich für die betreffende Statistik kaum der 
nothdürftigste Grund gelegt. Die amtlichen Preussischen 
Mortalitäts-Listen enthalten in Bezug auf die Todesursachen 
überhaupt nur folgende Rubriken: Selbstmord, allerlei Un- 
glücksfalle, bei der Niederkunft und im Kindbette, Pocken, 
Wasserscheu, innere hitzige Krankheiten, innere langwierige 
Krankheiten, schnell tödtliche Krankheitsfälle, äussere Krank- 
heiten und Schäden, und nicht bestimmte Krankheiten. Da 
aber innerhalb, dieser Rubriken keine Unterscheidung der 
verschiedenen Altersklassen stattfindet, ist das bezügliche. 



Kindersterblichkeit in Stettin. 119 

« 

Material far den Nachweis der letzten Todesursachen der 
S&i^linge nicht verwendbar. Man muss also auf die von 
den Geistlichen geführten namentlichen Verzeichnisse der 
Verstorbenen zurückgehen, welche auf Grund eines ärztlichen 
Todtenscheins auch die nähere Bezeichnung der Krankheit 
enthalten, welcher dieselben erlagen. Da in Stettin beson- 
dere Leichenschauärzte angestellt sind, welche allein die 
Befugniss haben, gültige Todtenscheine auszustellen, so 
könnte man glauben, dass unsere Todtenlisten eine sorgfäl- 
tigere und wissenschaftlichere Bezeichnung der tödtlichen 
Krankheiten darbieten wurden, als die anderer Orte, an 
welchen keine besondern Schauärzte fungiren. Dies ist aber 
nicht der Fall. Wie überall, linden sich auch in den Stet- 
tiner Listen für die Todesursachen Benennungen, wie: Zah- 
nen, Ausschlag, in Folge der Entbindung, Gehirnleiden, 
Brustkrankheit, Magenkrampf^ Verschleimung der Luftröhre, 
Geschwür, organischer Fehler, scheinbar ein organischer 
Fehler, Drüsenanschwellung, Scrofeln, Wassersucht, die so 
unbestimmt sind, dass man die allerverschiedensten Krank- 
heitsprocesse sich unter ihnen vorstellen kann, und die sich 
für die wissenschaftliche Pathologie nur ungenügend verwen- 
den lassen. Einzelne Todesursachen sind geradezu falsch 
angegeben; ich fand z. B. ein uneheliches Kind als ^an 
Schwäche^ verstorben bezeichnet, das ich selbst und zwar 
gerichtlich obducirt habe, das, wie durch die Section und 
die gerichtliche Untersuchung festgestellt wurde,- bald nach 
der heimlichen Entbindung der Mutter in deren Bette und 
unter deren Körper erstickt gefunden, und das an Lungen- 
und Hirn-Apoplexie verstorben war. Trotz aller dieser Män- 
gel führt eine massenhafte Zusammenstellung der letzten 
Todesursachen der Säuglinge auf Grund der Todtenlisten zu 
sehr lehrreichen Ergebmssen. Ich habe die 1113 in den 
Jahren 1858 und 59 verstorbenen Kinder, die ich bereits 



120 RindersterbUchkeit in Stotün. 

oben nach der socialen Lage ihrer Eltern unterschieden habe^ 
in jener Beziehung untersucht, und die Krankheitsformen, 
an welchen sie zu Grunde gegangen sind, mit gleichzeitiger 
Unterscheidung der Geschlechter und der socialen Lage der 
Eltern in der folgenden Tabelle zusammengestellt. In Be* 
zttg auf die Gruppirung wollte ich mich auf die officieUen 
zehn Eategorieen der Todesursachen nidit beschränken, da 
sie medicinischen Ansprächen nicht genügen. Auch das 
an diese Eategorieen sich anschliessende, von der Eönigl. 
wissenschaftlichen Deputation far das Medicinalwesen ent- 
worfene, vom Eonigl. Ministerium gebilligte und von Hrn. 
Geh. Med.-Rath Dr. Müller in Betreff der in Berlin Ver- 
storbenen seit zwei Jahren benutzte Schema schien mir för 
meinen Zweck nicht geeignet; namentlich erregte es mir 
ernste Bedenken, den gewöhnlich chronischen „DurchfoU 
der Einder^ unter die „innem acuten Erankheiten^ und 
selbstständigen Starrkrampf, Trismus, Tetanus und Eclampsie 
der Einder unter die „innern chronischen Erankheiten^ zu 
rubriciren. Ich hielt mich möglichst an die anatomische 
Grundlage. Man darf hierbei freilich nicht vergessen, dass, 
abgesehen von den oben angeführten, ganz unbestimmten 
Bezeichnungen, welche sidi überhaupt unter wissenschaft- 
liche Eategorieen nur schwer oder gar nicht bringen las- 
sen, sich aus den Todtenlisten fast immer nur die letzten 
Todesursachen ersehen lassen , aber nicht die ihnen zu 
Grunde liegenden Organ- oder Bluterkrankungen, auf 
welche es der wissenschaftlichen Pathologie hauptsächlich 
ankommen muss, dass also die anatomische Eintheilung 
sich hier nur auf die Organe beziehen kann, von welchen 
im Verlauf der verschiedenen Erankheitsprocesse der Tod 
auszugehen schien, und welche bekanntlich keineswegs die 
primär ergriffenen Erankheitsheerde zu sein brauchen. 



Kindersterbli^keit in Stettm. 



121 



Es starben 



Namen 



der 



tödtlichen Krankheiten. 



'S 

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- a 
B 






« 

^ 



ei 

a 

02 







§ S 



d 



:€ 






A Lebensschwäche bald 
nach der Geburt. 

Frühgeblirten . . . •. 

Schwäche 

In Folge der Entbindung (?) . 



Summa 



B, Organische Fehler. 



C. Krankheiten des Gehirns 
und Nervensystems. 

Krämpfe 

Kinnbackenkrampf 

Zahnen, Zahndurchbruch, Zahn- 
krampf (?) 

SchlagfluBB, Gehirnschlag . . . 

Gehirnentzündung 

Wasserkopf, Gehirnwassersucht 
Gehirnerweichung ........ 

Gehimleiden (?) 

Summa 



D. Krankheiten der Ver- 
daunngsorgane. 

Schwämme (?) 

Diarrhoe 

Magenerweichung (?) 

Dnterleibsentzündung , Magen- 
krampf (?) 

Gastrisch - nervöses Fieber . . . 

Leberleiden 

DrfisenanschwelluDg, Scrofeln . 

Darmverschlingung (?) 

Abzehrung 

Cholera 

Ruhr 

Typhus 

Summa 



22 

29 
4 



8 
16 



30 
45 

4 



5 

11 

2 



15 

19 

2 



10 
25. 



55 



24 



79 



211 
44 

ti4 

32 

9 

4 



364 



13 

6 

17 

4 
2 
1 
1 

45 

12 

1 

2 



104 



171 
33 

54 
44 
8 
2 
1 
1 



381 
77 

118 

76 

17 

6 

1 

1 



314 



677 



14 

4 

11 

3 
2 
2 
1 
1 
49 
22 
1 



27 

10 
28 

7 
4 
3 
2 
1 
94 
34 
2 
2 



110 



214 



18 



36 



25 



90 
26 

20 

14 

1 

3 

1 



169 
33 

62| 

36 

9 

3 



116 
15 

32 

14 

7 



156 



312 



13 
1 

7 



1 
1 

25 

13 
1 
1 



64 



11 

7 

13 

3 
3 
1 
1 
1 
32 
13 



86 



185 



2 

1 



2 
1 



29 
6 
1 



60 



7 
3 

4 
2 



16 



1 
1 
1 



8 
2 



14 



122 



Kindersterblichkeit in Stettin. 



Namen 



der 



tödtlichen Krankheiten. 



Es starben 



o 

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S 






B 



o 

a 



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TS 

d 



o 



J57. Hitzige Hautansschläge. 

Pocken 

Scharlach 

Masern ^ 

Ausschlage?) 

Rose . . 

Summa 



F. Krankheiten der Rfspi- 
rationsorgane. 

Brustkrankheit (?), Lungen- 
entzündung, Bronchitis . . . 

Bräune, Halsentzündung, Hals- 
bräune, Halsgeschwüre (?) . . 

Stickhusten 

Lungenschlag 

Lungenblutung (?)... ^ ... . 



Summa 



O. Krankheiten der Be- 
wegungsorgane. 

Rheumatismus (?) 

ff, Krankheiten der Harn- 
organe. 

Wassersucht 

I, Aeussere Krankheiten. 
Geschwüre 



K. Unglücksfälle (erstickt). 



L. Unbekannt 



35 

4 



26 
4 
6 
2 
3 



61 
4 
9 
2 
3 



16 
1 

2 

2 



37 
1 
4 



39 



40 



79 



21 



43 



15 

4 

10 

1 

1 



8 

5 
5 
3 



23 

9 

15 

4 

1 



2 

3 
2 



8 

3 
5 
4 



31 



21 



52 



8 



20 



8 
2 
3 



13 



11 

3 

7 



21 



Kindersterblichkeit in Stettin. 123 

Was zunächst die an Lebensschw&che bald nach 
der Geburt verstorbenen, also mit mangelnden oder un- 
vollkommenen innern Lebensbedingungen gebornen Kinder 
betrijilt, so können die betreffenden Ziffern der Tabelle zwar 
nicht als zuverlässig angesehen werden, weil wahrscheinlich 
manche der hierher gehörigen Kinder unter andere Rubri- 
ken, namentlich unter die vieldeutige Rubrik: „Krämpfe^, 
aufgenommen worden sind, es bleibt jedoch sehr bemerkens- 
werth, dass die Wohlhabenden gar kein Gontingent zu den 
79 Kindern dieser Kategorie geliefert haben. Man darf hier- 
aus mit Recht den Schluss ziehen, dass lebensscfa wache 
Kinder unter der wohlhabenden Klasse einerseits seltner, 
als unter den übrigen Klassen vorkommen, andererseits, 
wenn sie geboren sind, häufiger am Leben erhalten wer- 
den — wenigstens bis über das erste Lebensjahr hinaus. 
Dass über die Todesart von 4 Kindern, unter denen 2 un- 
eheliche waren (1858), sich in den Listen nichts Anderes 
findet, als dass sie „in Folge der Entbindung^ verstorben 
seien, ist auffallend. Abgesehen davon, dass die Statistik 
mit solchen Angaben nichts anzufangen weiss, widerspridit 
die Vieldeutigkeit derselben auch dem Interesse der Sicher- 
heits-Folizei und der Criminal-Justiz. 

Ob an organischen Fehlern wirklich nur 2 Kinder 
verstorben sind, muss ebenfalls dahingestellt bleiben. Auch 
hier fehlt in den Listen jede nähere Angabe, ja, bei dem 
einen Kinde, welches noch dazu wohlhabenden Eltern an- 
gehörte, ist sogar als Todesursache nur angefahrt „schein- 
bar (1) ein organischer Fehler". 

Die zahlreichsten Todesfälle unter den Erkrankungen 
der verschiedenen Organe liefern, wenn wir eben nur die 
letzten Todesursachen, und zwar vom anatomischen Ge- 
sichtspunkte aus, ins Auge fassen, die Krankheiten des 
Grehirns und Nervensystems, welchen nicht wenigec 



124 KiBderBterblichkeit in Stettin. 

als 677 Kinder, und zwar 49 Knaben mehr, als Mädchen, 
amm Opfer fielen. An Krämpfen verschiedener Art gingen 
allein 576 Kinder, also beinsdie die Hälfte aller im ersten 
Lebensjahre verstorbener , su Grande. Auffallend ist die 
grosse Zahl der unehelichen Kinder, welche an Kinnbacken- 
krampf verstarben; es starben von ihnen 9 Mal mehr, als 
eheliche aus den wohlhabenden Klassen. Nur gröbliche 
Vernachlässigungen in der Pflege können die Ursache die- 
ses Missverhältnisses sein. — Weiter gehende Schlüsse von 
pathologischem Werthe gestattet unsere Tabelle freilich nicht, 
theils weil auch hier die Listen eine Menge vulgärer Be- 
zeichnungen, z. B. Zahnen, Zahndurchbruch, Gehirnleiden, 
enthalten, theils weil Krämpfe überhaupt keine Krankheiten 
im. wissenschaftlichen Sinne, sondern nur Symptome von 
Krankheiten, und zwar entweder von Gehirn- oder Rücken- 
markskrankheiten (Gongestionen, Hyperämieen, Exsudaten, 
Anämie, Encefdialitis, Meningitis, Hydrocephalus, Tuberkeln 
u. s. w.) oder Reflexactionen , bedingt durch Reizung peri- 
pherischer Nerven in Folge von Erkrankungen anderer Or- 
gane, sind. Aehnlich, wie mit den Krämpfen, verhält es 
sieh mit dem Gehirnschlagfluss und Scblagfluss überhaupt; 
die erhebliche Zahl von 76 Todesfällen, welche unsere Ta- 
belle unter dieser Rubrik gesammelt hat, enthält gewiss 
verschiedenartige Krankheitszustände , in deren Kette ein 
Schlagfluss nur das letzte Glied war. 

Der Zahl nach schliesaen sich an die tödtlichen Gehirn- 
erkrankungen die tödtlichen Krankheiten der Yer- 
dauungsorgane an. Auch bei der Gruppirung dieser 
Krwkheitsformen war es nicht möglich, primäre und secun- 
dSre Processe zu sondern, und es konnten eben nur Todes- 
fälle, bei denen ein Ergriffensein der Yerdauungsorgane das 
hervorstechendste Symptom war, äusserlich an einander ge- 
reiht werden, gleichviel, ob ein primäres Leiden eines oder 



Rindersterbtiehkeit in Stettin. 125 

des andern Yerdaanngsorgans oder eine Blutinfection den 
Erankheitsbeerd ausmachte.^ So lange indessen selbst die 
wissenschaftliche Pathologie es nicht yennag, ein logisch 
gegliedertes System der verschiedenen Krankheitsprocesse 
aof exacter Grundlage herzustellen, sind solche Mängel an* 
Tenneidlich. Trotzdem bietet die Rubrik D. manches Lehr- 
reiche. Zunächst macht sich auch hier das Missverhältniss 
zwischen den unehelichen Kindern and denen aus den übri- 
gen Klassen in schreiender Weise geltend ; ja, an „Schw&m* 
men^ gingen fast eben so viele aneheliche Kinder als ehe- 
liche zu Grande. Gerade bei den Krankheiten der Ver- 
dauungsorgane kann die Ursache davon bestimmt und in 
erster Reihe nur in der schlechten Emäfarnng der unehe- 
lichen Kinder gesucht werden, ünreinlichkeit und Mangel 
an Pflege jeder Art thun dann das üebrige. Die Ziffer der 
an Diarrhoeen verstorbenen Kinder ist wahrscheinlich zu 
niedrig, da sich unter den an Krämpfen und Abzehrung zu 
Grunde gegangenen gewiss viele ursprflnglich mit Diarrhoe 
behaftete befinden. Bei einigen der an diesem .Uebel ver^ 
storbenen Kinder ist dasselbe in den Listen noch besonders 
als Zahndurchfall oder Zahnruhr bezeichnet. Auch die 
Rubrik: Magenerweichung, welche das ziemlich zahlreiche 
Contingent von 28 Todesfällen geliefert hat, lässt keine 
Schlüsse zu, da die Existenz dieser Krankheitsform höchst 
problematisch ist, und dieselbe gewiss verschiedenartige 
Krankheitszustände der Yerdauungsorgane in sich schliesst. 
An Leberleiden, nämlich, den Listen zufolge : Gelbsucht, Le- 
berverhärtung (?) und Leberleiden (?), starben nur 3 Kinder. 
Unter die 7 an ünterleibsentzündung "verstorbenen habe ich 
auch 3 den Listen zufolge an Magenkrampf (?) verstorbene 
aufgenommen. Ein Kind soll an Darmverschlingung, eins 
an Scrofeln und eins an Drüsenanschwellung verstorbea 
sein (?). — „Abzehrung^ (Atrophie) ist bekanntlich diejenige, 



126 KindeiBterbtichkeit in Stettio. 

hixi&g tAdÜk^e BrofthrungsstöniBg^, weldie sich bei Siof^ingea 
fast aasschliesslieb aas Erkrankungen der YerdaanngBOrgaae, 
des Magens, des Darmkanals, der Gekrösdrftsen, in Folge 
uusweckm&ssiger Kost entwickelt. Es verdient hervorge- 
hoben EU werden, dass beinahe der i2te Theil aller ver- 
storbenen Säuglinge hieran zu Grunde ging, dass sich unter 
ihnen ausnahmsweise mehr Mädchen als Knaben befanden, 
und dass der Einfluss der Wohlhabenheit der Eltern auf die 
Gesundheit und das Leben der Kinder hier besonders deut- 
lich hervortritt, indem aus der wohlhabenden Klasse kein 
einziges Kind atrophisch verstarb. Die Rubrik Cholera ent- 
hält Fälle von asiatischer Cholera, welche im Jahre 1858 
epidemisch, wenngleich nur in geringer Verbreitung, bei 
uns herrschte, vermischt mit Fällen von einheimischer Brech- 
ruhr. Es ist hervorzuheben, dass beinahe doppelt so viel 
Mädchen als Knaben starben, die unehelichen Kinder am 
zahlreichsten dahingerafll wurden, bei den ehelichen aber 
ein Einfluss der socialen Lage der Eltern nicht nachgewie- 
sen werden kann. An Ruhr, die überhaupt in Stettin zu 
den selten vorkommenden Krankheiten gehört, fanden sich 
nur 2 Todesfälle verzeichnet, an Typhus ebenfalls 2. Letz- 
terem verdient um so mehr Beachtung, als Typhus*£rkran- 
kungen 1858 in unserer Stadt zahlreich vorkamen. Die 
Ansiebt, dass Cholera Säuglinge häufig, Typhus dieselben 
s^r selten ergreift, findet durch unsere Tabelle Bestä- 
tigung. 

Auf die 214 unter hervorstechenden Krankheitserschei- 
nungen der Verdauung s Organe verstorbenen Kinder 
folgen der Zahl nach 79, bei denen die Haut vorwiegend 
ergrififonwar, nämlich die an sogenannten hitzigen Aus- 
schlägen verstorbenen. Mit Ausnahme der 3 an Erysi- 
pelas verstorbenen Mädchen, unter denen 2 uneheliche 
waren, muss freilich der Grund der Hauterkrankung bei 



Eindersterbliebkeit in Stettin. 127 

aUen ia einer primären Blntinfection gesucht werden, und 
sehliessen sich die sogenannten hitzigen Hautausschläge be-^ 
kanntlich hierin der Cholera, dem Typhus und der Ruhr 
an. Der bei weitem grösste Theil der verstorbenen dieser 
Kategorie, nämlich 61 (also der 18te Theil der Kinder- 
Mortalität), ging an Pocken zu Grunde. Diese furchtbare 
Seuche, welche in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhun- 
derts jährlich den 12ten bis lOten Theil aller Menschen in 
Europa hinwegraffte, so dass 8 bis 9 pCt. aller Gestorbenen 
Pockenkranke waren, hat freilich ihren schrecklichen Ein- 
fluss auf die Mortalität des Menschengeschlechts verloren, 
seitdem wir in der Kuhpocken - Impfung zwar kein absolut 
schützendes, aber doch jeden Geimpften fiir eine längere 
Reihe von Jahren sicherndes Präservativ besitzen. Da in 
45 Jahren (1814 bis 1860), Dank der Vaccination, in Stet- 
tin an den Pocken nicht mehr als 400 Menschen aus allen 
Altersklassen verstorben sind, kann man dieser Krankheit 
unter den Todesursachen der Säuglinge nur noch eine un- 
tergeordnete Bedeutung beimessen ^). Wenn nichtsdesto- 
weniger in den Jahren 1858 und 59 der 18te Theil aller 
gestorbenen Säuglinge an Pocken zu Grunde ging, so liegt 
der Grund davon theils in der ausnahmsweisen epidemischen 
Verbreitung, welche die Seuche in jenen Jahren in Stettin 
gewonnen hatte, theils in der Nachlässigkeit, Unwissenheit 
oder dem Vorurtheil der Eltern, welche die rechtzeitige 
Impfung ihrer Kinder unterliessen. Hieraus erklärt sich zur 
Genüge, warum 37 Kinder aus dem Arbeiter- und Gesellen- 
stande, 16 uneheliche, 7 aus dem Stande der kleinern Ge-^ 
werbtreibenden, aber nur eins aus dem Stande der mittlem 
und niedern Beamten, und gar keins aus der wohlhabenden 



1) Yergl. meinen Beitrag »zur nenem Geschichte der Pocken*" 
im Jahrgang 1859 der Pappmhetm'Bchen sanitätspolizeilichen Zeit- 
schriffc. Der Verf. 



128 Kiftdenterblkhk^ in Siettiii. 

Klasse an Poeken varstoibeft mA. Maa sUkt bwnuis, wk 
B^bst auf sokhe specifiscbe Erkrankmigen^ die ihrer Miatar 
naeh den Kindern aller Klassen gleich geAhrli^ sind^ die 
sociale Lage und die Bildung der > Eltern inflairt, und te 
auf den Verlauf der Pocken, wenn &ie erst den mensch- 
liehen Körp^ ergrifim haben, die änztUche Kunirt; von ge- 
ringem Einflüsse ist, muss man in der That die sehr gün- 
stigen Verh&Itnisse, welche der wohlhabende TheJl der Be- 
völkerung und die Beamten in Bezug auf die Pocken-Mor- 
talität der Siuglittge zeigen, der Sorgfalt zuschreiben, mit 
welcher diese Klassen die rechtzeitige Impfung ihrer Kinder 
zu veranlassen pflegen. Die Summe aller in den Jahren 
1858 und 59 an dm Pocken ohne Unterschied des Allers 
verstorbenen Personen betrug 210; es waren also mehr ale 
j- derselben Kinder unter einem Jahre. Auch aus dies^i 
den Sfintglingen so ungünstigen Verhältnisse darf man, da 
die Poeken keineswegs dem Kindesalter eigenthümlich, son~ 
dem an sieh jedem Lebensalter, vielleicht mit Ausnahme 
der Greise, gleich gefährlich sind^ einen Beweis sowohl Ar 
die Schutzkraft der Impfung, als für die traurigen Folgen 
der Unterlassung derselben an den Kindern entnehmen. — 
Was das Geschlecht betrifft, so starben mehr Knaben als 
Mädchen. 

An Scharlach und Masern starben nur 18 Säuglinge, 
<rii>wohl das Scharlachfieber Ende 1859 in grösserer Ver- 
breitung herrsehte, und zwar eben so viele Mädchen als 
Knaben. Ein Einfluss der Lebensstellung der Eltern ist 
bei diesen Todesfällen nicht erkennbar; es starb u. a. nur 
1 uneheliches Kind. Die betreffenden Zi&rn sind zwar 
nur klein, doch liegt die Vermiithang nahe, dass bei diesen 
Uebeln ein solcher Einfluss in der That nicht oder doch 
nicht erheblich stattfindet, weil das Scharlach- und Masem- 
gift allen Kindern, gesunden und kränklichen, reich- und 



KinderBterbliekkeit in Btetliii. 129 

ariBgeiiorbea an sieh gleidi^efMiriieh' ist, die Heflkonde aber 
gegen diese Gifte keim Mittel wie die Kuhpoeken-IiDpfaiq; 
beeitzt, dessen sieh Terständige, sorgsame Eltern reebtzeitig 
als Präservativ bedienen könnten. 

Zwei, noch dazu uneheliche Kinder finden sich in den 
Listen leider nur als an ,, Ausschlagt verstorben beseiehnet. 

In Bezug auf die Krankheiten der Athmungsorgane 
ist zu bemerken, dass sie nur den 2isten bis 22sten Theil 
der verstorbenen Kinder hinwegrafften, dass das Ueber^ 
gewicht der Knabensterblichkeit deutlich hervortritt, ein er^ 
heblicher Einfluss der socialen Verhältnisse aber nicht statin 
znünden scheint, sondern Krankheiten der Athmungsoi^ane 
S&uglinge alier Klassen ziemlich gleichmässig zu beiallen 
seheinen. Unter Lungenentzündung sind Fälle von PnetH 
monie und Bronchitis zusammengestellt, doch habe ich auch 
einen Fa.ll von „ Brustkrankheit ^ und einen von „Schleim«^ 
husten^ zu jenen entzündlichen AflFectionen rechnen zu müs- 
sen geglaubt. Unter „Bräune" sind die den Todtenlisteil 
zufolge an „Bräune**, „Halsentzündung", „Halsbräune" und 
„Halsg^schwür" verstorbenen zasammengefttsst. Es gehurt 
jedenfalls verschiedene Krankheitsprocesse hiei^er, namenrt^ 

lieh Angina membranacea und Angina faucium et toneülans 
nach Scharlach. Mehr vertrauenerweckend sind die 15 ¥^\h 
von Stickhusten, da die Zufälle dieses Uebels sehr charak- 
teristisch und auch vielen Laien hinlänglich bekannt sind. 
Lungenschlag, von welchem 4 Fälle notirt sind, bezeichnet 
sehr wahrscheinlich nur einen Ausgang acuter Lungenkrank- 
heiten. Dass ein uneheliches Kind an „Lungenblutung" ge>- 
sterben sein soll, ist schwer glaublich. 

Das unter Krankheiten der Harnorgane verzeichnete, 
an Wassersucht verstorbene Kind ist sehr wahrscheinlich 
nicht an einer primären Nierenaffection, sondern an AJorbm 
Biightii nach Scharlach verstorben. — Woran das angeblich 

CoBper, VjTBchft. f. ger. Med. XXII. 1. q 



130 Ki&dersterblicbkeit in Stottin. 

aa yjRheumatismus^ veiBtorbMe uoeheUche Kind und 
eia anderes, an einem „Geschwür^ verstorbenes Kind 
eigentlich . zu Grunde gingen, lässt sich auch nicht einmal 
errathen. Auch liegt kein Grund vor, warum sidi die To- 
desart der 5 andern Kinder, darunter 2 uneheliche, die als 
„unbekannt^ verzeichnet ist, nicht hätte sollen feststel- 
len lassen, da doch die Matter derselben bekannt waren. 
Unter die Unglücksfälle habe ich das nach heimlicher Ent- 
bindung durch Fahrlässigkeit der Mutter erstickte unehe- 
liche Kind gerechnet, dessen Leiche ich, wie oben erwälmt, 
gerichtlich obdncirte, das Aber in den Listen als an ^Schwäche^ 
verstorben bezeichnet steht; in den letzten selbst sind gar 
keine tödtlichen UnglücksiUlle von Säuglingen notirt. Man 
darf hierbei aber nicht ausser Acht lassen , dass di^nigen 
Kindesleichen, die man heimlich beerdigt oder in der Oder 
schwimmend findet, und deren Tod nicht selten ein gewalt- 
samer war, von den Geistlichen nicht registrirt zu werden 
pflegen. 

Der merkwürdige Einfluss des Geschlechts, der 
schon bei den Todtgeburten zu Ungunsten der Knaben statt- 
findet, macht sich auf die Sterblichkeit der Letztem auch, 
während des ersten Jahres nach der Geburt in Stettin, wie 
überall, bemerkbar. 

Im Preussischen Staate verhalten sich die im ersten Lebensjahre 
ventörbenen Knaben zu den Mädchen wie 71,4 : 58 oder wie 1,23 1 1 
(in den Jahren 1820 — 34). In Stettin waren unter 2215 in den Jaht 
ren 1833—44 im ersten Lebensjahre verstorbenen Kindern 1214 Kna- 
ben und 1001 Mädchen (Muiler) und in den Jahren 1858 und 59 
unter 1113 desselben Alters 599 Knaben und 514 M&dcben, das Ver- 
häUniss war demnach s= 100: 84,11 oder wie 1,26:1. Noch grösser, 
als für das ganze Jahr, ist der Geschlechtsunterschied unter den im 
ersten Monate und den am ersten Tage verstorbenen. Qftetdet be- 
rechnet für Belgien das Yerhältniss der verstorbenen Knaben zu den 
Mädchen: vor der Geburt ==3:2, während der beiden ersten Monate 
nach der Geburt =4:3, während der 3 folgenden =s5:4 und nach 
dem 8ten bis lOten Monate bb beinahe 0. 



KindeiBtwblKhldeit in dtottin. 131 

Der stattfindende üebersdiiiss der m&onUehen Gebur- 
ten (in Stettin 4,2 pCt.) über die weiblichen ist viel su 
gering, um jenes ffir die Knaben so nngnnstige Yerhältniss 
zn erklären. So feststehend die Thatsache ist, das» der 
Ueberschnss der Letztern über die Mädchen vor, bei und 
bald nach der Geburt erst schnell, dann langsamer wieder 
verschwindet, so dass er z. B, in Preussen bei den Gehör- 
nen äberhaupt 5,9 pGt., bei den lebend Gehörnen noch 
5,1, nach einem Jahre nnr 1,6 und nach 5 Jahren nur 
noch 1 pCt. beträgt, so dunkel sind die Ursachen, welche 
die grössere Knabensterblichkeit bedingen. Dass letztere 
gleich nach der Gelmrt grösser ist, erklärt sich freilich 
zum Theil aus denselben Ursachen, welche die grössere 
Zahl männlicher Todtgeburten herbeiführen. Unter Anderm 
ist statistisch erwiesen, dass Knabengeburten länger dauern 
als Mädchengeburten (Simpson) und dass Zangenentbindun- 
gen (Frankenhawer) und Craniotomieen (Simpson) bei er- 
stem häufiger stattfinden, als bei letztern. £inige weitere 
statistische Anhaltpunkte giebt unsere Tabelle, denn an 
„Lebensschwäche bald nach der Geburt^ starben mehr als 
doppelt so viel Knaben, als Mädchen (55 : 24), und zwar 
kamen anf 8 weibliche Frühgeburten 22 männliche, auf 16 
an Schwäche verstorbene Mädchen 29 Knaben, und als „in 
Folge der Entbindung^ verstorbene finden sich in den Listen 
4 Knaben, aber gar kdne Mädchen ^). Für das raschere 
Absterben der Knaben im weitern Verlaufe des ersten Le- 
ben^ahres aber fehlt uns jeder sichere physiologische Zu- 



1) Die Beobachtung von Dr. Breslau in Zfirich, welcher in den 
ersten 5 bis 15 Tagen nach der Geburt bei Mädchen eine raschere 
Gewichts -Zu- und Abnahme und somit raschern Stofihrechsel , als 
bei Knaben bemerkte, trägt nichts zum Aufschhiss bei, um so weni- 
ger, als diese Erscheinung nur bei Kindern an der Mutterbrust statt- 
haben soll, während künstlich genährte Mädchen und Knaben in jenem 
Zeiträume eine gleichmässige Abnahme zeigten. Der Verl 

9* 



{32 Kindenterbliehkeit ib Stettin. 

sttmmenhaQg. Nur das leimreiche Resultat gewährt unsere 
Tabelle in dieser Beziehuag, daes es Torzagsweise die Krank- 
heiten des Gehirns und der Lungen sind, welche die Kn»« 
ben bedrohen, während die Krankheiten der Verdauungs- 
Organe und die sogenannten Infectionskrankheiten ihnen, 
anch wenn man die absolute M^rzahl der lebenden Kna- 
ben mit veranschlagt, weniger gefährlich sind, als den Mäd« 
eben. Es starben nämlich 

an Knuikheiten des Gehinis 3€8 Knaben, 314 Mädchen, 

. » » der Verdauungsorgane 104 » 110 „ 

„ „ » Kespirationsorgane 31 » 21 » 

„ hitzigen Hautkrankheiten 89 „ 40 » 

Da sich unvollkommene innere und äussere Lebens- 
bedingungen der Säuglinge — unter den erstem nammt- 
lieh angeborne Schwächlichkeit und Kränkliehkeit , unter 
den letztern besonders schlechte Luft, Mangel der Mutter- 
brust und Darreichung schlechter Knhmileh — in Stetttti 
ohne Zweifel häufiger finden, als auf dem Lande in der 
Umgebung unserer Stadt, so ist auch die Sterblichkeit der 
Stettiner Säuglinge gewiss grösser, als unter der ländlichen 
Bevölkerung des benachbarten, Stettin umgebenden Randow- 
schen Kreises und des ganzen Regierungs - Bezirks Stettin, 
Da ich hierauf bezügliche bestimmte Zahlenverhältnisse nicht 
geben kann, so mache ieh wenigstens darauf aufmerksam, 
dass (18'20— 34) im ersten Lebensjahre in Berlin 0,23, in der 
ganzen Monarchie aber nur 0,198 starben (einschliesslich der 
Todtgebomen). Auch in Belgien &nd QueteUt unter lOOO 
Gebomen in den Städten 232, auf dem Lande nur 221 im 
ersten Lebensjahre sterbende. 

Der Einfluss des Klimans und der Jahreszeiten, 
welcher auf die allgemeine Sterblichkeit fast in allen Ge^ 
genden der Erde, namentlich aber in dem wechselnden Klima 
der gemässigten Zone, sehr gross ist, wird von dem reiz- 
baren Organismus der Säuglinge noch bei weitem lebhafttft 



K'initostttrblidikeit ia Sieitiii. 183 

empfanden, als von dem der Erwachsenen. Dennoch ist 

derselbe dem entscheidenden Einflasse der Lebensstellung 
der Eltern, ihrem Wohlstaade und ihrer Bildung unter- 
geordnet, weil natürlich diejenigen Kinder, deren Eltern si6 
am wenigsten gegen die klimatischen Schädlichkeiten zu. 
sehützen vermögen, dies^^ Schädlichkeiten am leichtesten 
und zahlreichsten erliegen. Sorgfältige Untersuchungen, 
welche theilweise sogar die einseinen Monate des ersten 
Lebensjahres besonders berücksichtigen, von Villm-mS, Milne 
Edwards^ Quetelet^ Lombard, Emerson^ Caaper und Andern, 
haben die Bedeutung der klimatischen Einflüsse für die 
Kinder - Mortalität vollkommen bestätigt, sind aber zu sehr 
verschiedenen Resultaten bezüglich der Gegenden und Orte 
gelangt, für welche ihre Untersuchungen gelten. 

Für das Königreich Belgien fand der unermüdliche Quetelety dass 
die Sterblichkeit der Säuglinge am grössten im Winter ist, im Früh- 
jahr abnimmt, während der Sommerhitze steigt, und eine abermalige 
Abnahme im Herbste erfahrt. Er kommt zu dem Schlüsse: ^qu^une 
y^tempSrature douce est celle^ qui convient le mieux ä la premüre en- 
jfance^ et que Vexc^s de la chuleur et surtout du froid lui sont pre- 
^ttdicictbles ^ sait que ces esccU inflaent directement sur une organi- 
y^sation tr^s faible encore, ou quHls offissent par Vintermidiaire de 
y^la mSre, qui sert de nourrice,^ 

Vülerme and Milne Edwards, welche den Einfluss der Jahres«- 
zeiten auf die Sterblichkeit der Pariser Kinder in den 3 ersten Le- 
bensmonaten untersuchten, fanden ebenfalls die zahlreichsten Todes- 
fälle im Winter, weniger zahlreiche im Sommer und die wenigsten im 
Frühjahr und Herbste; für Genf ermittelte Lombard, dass unter den 
im ersten Lebensmonate verstorbenen Kindern beinahe doppelt so 
viele im Winter, als im Sommer zu Grunde gegangen waren. Aber 
ein allgemeines Naturgesetz ist die grössere Sterblichkeit der Kinder 
im Winter keineswegs; denn für andere Orte angestellte Beobach- 
tungen lehren das gerade Gegentbeil. In Philad^phjia sterben die 
meisten Kinder im Sommer, die wenigsten im Winter (Emer8<m)', in 
Stockholm ist ihre Sterblichkeit im August am grössten (Wargen- 
thin), desgleichen in Montpellier (Mourgue), In Stuttgart und Berlin 
(Casper) fällt ihre gröBftte Mortalität auf den Sommer, die geringdte 
auf den Winter. Gewiss ist die Vorschrift des Cods NapoUon, nach 
welcher die Kinder in Frankreich und Belgien in den ersten drei Le- 
heQ9lii@e&tanf die Maiiie gebracht wwden m&sfteu, und die. Sitte der 



134 RiiiderBterbtichkeit in Stettiii. 

Käthölikeii, ihre Kincler sehr frühseitig zur Taufe in die Kirche .«a 
tragen, ftir die im Winter gebomen Kinder höchst gefährlich. Ab^ 
in diesem Umstände allein die Ursache der grossen Mortalität der 
tenzösischen und belgischen Kinder im Winter snchen zu wolleii, 
scheint mir sehr gewagt. Die erwähnten Uatersnchnngen von Mawrqu^ 
welcher für die doch ebenfalls französische and katholische Stadt 
Montpellier, die noch dazn ein mildes Winterklima hat, die grösste 
Ifoortalit&t nicht im Winter, Boodera im Sommer fuid, und Ton Lom- 
hard^ welcher in dem vorzugsweise der reformirten Gonfession ange- 
hörigen Genf dasselbe Yerhältniss ermittelte, welches Andere bloss 
dem katholischen und unter dem Code NapoUon stehenden Frank- 
reich und Belgien zuerkennen wollen , widersprecfafen jener Hypo- 
these. 

Es scheint mir viel näher zu liegen, die Differenzen 
der Sterblichkeit der Säuglinge in den einzelnen Jahreszei- 
ten an verschiedenen Orten in den abv^eichenden klimati- 
sehen und localen Verhältnissen, in den verschiedenen 
Breite- und Längegraden, der verschiedenen mittlem Tem- 
peratur der einzelnen Monate, der Verschiedenheit der herr- 
schenden Winde, der Bodenbeschaffenheit and der endemi- 
schen Krankheiten zu suchen, wobei man den localen Ge- 
setzen und Gebräuchen immerhin einen, wenngleich unter- 
geordneten Einfluss zuschreiben kann. Für Stettin gestatten 
mir die zugänglichen Listen es nicht, den Einfluss der 
Jahreszeiten auf die Kindersterblichkeit statistisch ausreichend 
nachzuweisen. Die allgemeine Sterblichkeit ist aber nach 
Untersuchungen, welche ich später zu veröffentlichen ge- 
denke, entschieden am grössten im August, am geringsten 
im Februar. Höchst wahrscheinlich finden bei uns ganz 
analoge Verhältnisse Statt, wie in Berlin. 

Hier starben nämlich nach Casper*B Forschungen unter 100 im 

ersten Lebensjahre verstorbenen Kindern: 

im Winter 20,80, im Sommer 32,74, 
im Frül^ahr 23,19, im Herbst 23,21, 

wonach zwischen dem Maximum im Sommer und dem Minimum im 

Winter eine Differenz von 11,94 pGt stattÜEuid. 

Die Ursache der grossem Kindersterblichkeit im Som- 
mer beruht meines Erachtens in den in dieser Jahresseit 



Kindersterblichkeit in Stettin. 1^35 

Yorherrsehenden Krankheiten der Yerdaaungsorgane der 
Säuglinge, und zwar namentlich den Diarrhoeen, welche 
iheils unmittelbar, theils durch Herbeiführung von Atrophie 
oder Krämpfen eine viel grössere Zahl von Kindern hin- 
wegraffen, als die in den Wintermonaten vorherrschenden 
Krankheiten der Athmungsorgane. Als ein Beleg hierfär 
darf mit Recht gelten, dass nach unserer Tabelle unter 1113 
an Krankheiten der Yerdauungsorgane 214 Kinder, an Krank- 
heiten der Athmungsorgane aber nur 52 gestorben waren. 

So gross die Kindersterblichkeit aber auch ist, so hat 
sie in Folge der Kuhpocken- Impfung, der vernünftigern Be- 
handlung der Kinder, der grössern Reinlichkeit, der gesun- 
dern Wohnungen, mit einem Worte, in Folge der Zunahme 
des allgemeinen Wohlstandes und der allgemeinen Bildung, 
gegen früher erheblich abgenommen. Denn während man 
nach einem aus verschiedenen grossen Städten gezogenen 
Durchschnitt vor 80 Jahren unter 1000 Todten noch 382 
Kinder unter 2 Jahren fand, betrug die Zahl der Letztern 
in unserm Jahrhundert nur 334 (Caaper). 

Welche Mittel der bürgerlichen Gesellschaft und dem 
Staate zu Gebote stehn, um die Sterblichkeit der Säuglinge 
herabzudrücken, soll Gegenstand einer spätem Betrachtung 
werden. 



196 



6. 

Snperarbitriinn über die Znrechniuigsflihig- 

keit des wegen Torsätzlicher Brandstiftung 

detinirten taubstummen ¥V, Fratze 

ans Harzgen»de. 

Vom 

RegiernngB- und Medicinal-Rathe Dr. Belir in Bernburg. 



ClesdiicktiseriäUiii^ 

Aus den mitgetheilten Gerichte-Aeten ergiebt sich, dass 
der gegenwärtig 24^ Jahre alte W. Franke taubstamm ge- 
boren wurde und von seinem 8ten bis 14ten Lebensjahre 
in der Taubstummen -Anstalt in Halle unterrichtet worden 
ist. £r lernte daselbst ziemlich gut lesen und schreibMi, 
ehielt Religions-Unterricht und wurde ihm das Abendmahl 
in der Markt -Kirche von dem Ober -Prediger Francke in 
Halle gereicht. Nach seiner Zurückkunft in das väterliche 
Haus in Harzgerode bis zur Zeit der Brandstiftung wurde 
F. als Acker- und Frachtfuhrkneeht beschäftigt und hat sich 
bei diesen, oft schweren Arbeiten körperlich vollkommen 
und kräftig ausgebildet. 

Nach Aussagen von Zeugen, mehr noch nach F.^s 
eigener Angabe, wurde er bei seinen schweren Arbeiten 
von seinem Vater nicht selten hart gesehlagen und nach 



TaubBtmame. 137 

der Memmig des Sohnes immer gegen seine zwei gesunden 
Schwestern vom Vater zurückgesetzt. 

Am 12. Mai 1858 Morgens, beim Kaffeetrinken, ge- 
rieth der Vater mit seinem Sohne in einen heftigen Wort- 
wechsel, wobei dieser seinem Vater eine Ohrfeige gab, seine 
ftUeste Schwester im Zimmer umherstiess und überhaupt sehr 
aufgeregt wurde. W&hrend der Vater in die Kammer ge- 
gangen war, nahm der Sohn in Gegenwart seiner Schwester 
einige Zündhölzer von dein Schranke, steckte sie in seine 
Westentasche und ging auf den Hof. Kurze Zeit darauf 
kehrte er wieder in das Zimmer zurück, und die Schwester 
bemerkte nun, dass Feuer auf dem Boden des Pferdestalls 
ausgebrochen sei, welches indessen später bald gelöscht 
wurde. Während des Feuers trat der Inculpat in die Haus- 
thür, klatschte in die Hände und rief öfter „gut, gut!" Bei 
seiner sofortigen Verhaftung gestand er sogleich, sowohl 
durch Gebehrden, als auch in schriftlicher Antwort auf 
sebriftlicb gestellte Fragen, dass er durch die Zündhölzer 
das Heu und den getrockneten Klee auf dem Boden ange- 
zündet habe. 

Die Untersuchung zur Erforschung des körperlichen 
und gei8%en Zustandes des taubstummen F. wurde von 
dem Kreis -Physictts mit lobenswerther Sorgfalt angestellt 
und gab diesem die Ueberzeugung , dass F. g^esunde, nur 
etwas schwerf&Uig agirende Geisteskräfte besitze, dass er 
im Stande sei, Recht von Unrecht, Gutes von Bösem u. s. w. 
zu unterscheiden, dass er gesetzliche und ungesetzliche 
Handlungen beurtheilen könne, dass er vor und nach der 
That der Brandstiftung von deren Strafbarkeit sich bewusst 
gewesen sei , und dass er bei Ausführung der That mit 
Ueberles^ng und Selbstfreiheit gehandelt habe. Der Kreis.- 
Physicus erklärt deshalb den F. für zurechnungsfähig. 
Dem Kreis-Physicus scheint aber der Umstand Berücksieb- 



13S Taubstumme. 

tigang m fordern, dass F. tanbstiimtn sei, und dass er ak 
solcher gar keinen Begriff eineB Brandes und dessen Folgen 
besitoe, weil er noch nie einen grossen Braud gesehen habe, 
nnd glaubt deshalb die volle Zureehnungsf&higkeit des 
F. nicht aussprechen zu dürfen. 

Dieses Gutachten wurde von dem Kreis-Phjsicus auch 
in dem Audienz-Termine aufrecht erhalten. 

Der Widerspruch in dem Gutachten, dass F. trotz sei- 
ner angebornen Taubstummheit fftr zurechnungsfähig zu er- 
achten sei, aber dass bei ihm wegen mangelnder Kenntniss 
von einem Brande und dessen Folgen und wegen seiner 
Eigenthümtichkeit als Taubstummer die volle Znrechnnngs- 
fthigkeit nicht vorhanden sei, veranlasste die Herzogliche 
Staatsanwaltschaft, zu dessen Lösung ein Ober-Gutachten zu 
verlangen. 

Mier-Clirtacliteii* 

Unter den Gründen, welche die Strafe ausschliessen 
oder mildem, wird des Zustandes der Taubstummheit in 
dem Strafgesetzbuche f&r das Herzogthum Anhalt-Bemburg * ) 
nicht gedacht (vergl. §§. 40— 44.), und eben so wenig ent- 
h&k; das deutsche Griminal-Recht gesetzliehe Bestimmungen 
über die ZurechnungsAhigkeit der Taubstummen. Die Frage, 
ob und in vne weit dem Franks die von ihm begangene Hand- 
lung nach den gesetzlichen Bestimmungen juristnch 
imputirt werden kOnne, muss deshalb dem Richter anheim- 
gestellt bleiben, und kann das Ober -Gutachten über üe 
ZureeknungsfUiigkeit des Franke nur von dem mediciniseh- 
teehnischen Standpunkte aus erstattet werden. 

Nach Caeper (Handb. der gerichtl. Med. Biolog. TU. 
Berl. 1958. S* 378) beruht der Begriff der Znrechnungs- 



1) tdentiBch mit dem PrettssiBcheD Strafgesetzbuch. C\ 



Taubstumme. 139 

ffthigkeit auf tinwandelbairen psychologischen Naturgesetzen, 
deren Erkenntniss im Bewusstsein jedes Menschen lebt. Die 
Erkenntniss des in jedem^ im naturgemässen Zustande sich 
befindenden Menschen wirkenden guten oder b5sen Princips 
wird ünterscheidungsyermögen, und die vollkommene 
Freiheit des gesunden Menschen, sich zu seinen Handlun- 
gen Yom guten wie vom bösen Principe leiten zu lassen, 
freie Willensbestimmung genannt. Jeder Mensch muss, 
trotz seiner Freiheit der Wahl, bei seinen Handlungen den 
Verlockungen des bösen Princips widerstehen und setzt sich, 
wenn er entgegengesetzt verf&hrt, den Strafen seines innern 
Richters, des Gewissens, aus. Jeder im gesellschaftlichen 
Verbände lebende Mensdi, tler zur normalen Entwick- 
lung seiner geistigen Kräfte gelangt ist, hat erfah- 
ren und weiss, dass die Gesellschaft sich bei jenem innern 
Richter nicht beruhigt und beruhigen kann, und dass sie, 
den Forderungen des eingebornen Sittengesetzes entspre- 
chend, auch äussere Strafen für ein, dem sittlichen entge- 
gengesetztes Handeln aufgestellt hat und vollstreckt. Hier- 
nach werden die Handlungen eines Menschen bemessen und 
zugerechnet werden ; so lange er sich im ungetrübten 
Besitze seiner geistigen Kräfte befand, um die Fol- 
gen seiner Handlungen, auch die fibeln, im Voraus zu ge* 
wärtigen, ist er zurechnungsfähig. 

Die gesetzwidrige Handlung des F. stand nicht isolift 
da, sondern die Anreizung zu ihr entstand allndhlig aus dem 
Missmuth ftber die häufigen, oft thitliehen Streitigkeiten mit 
seinem Vater und diente zur Befriedigung seines durch einen 
kurz vorhergegangenen Streit aufs neue erregten Zornes, 
der ihn jedoch nicht verhinderte, bei Ausftthrung der That 
mit Planmässigkeit zu handeln, der aber noch so rege war, 
dass F. nach gelungener Brandstiftung sieh laut darftber 
freute und, anstatt seine Thäterschaft zu verbergen, sich 



140 Taubstumme. 

sogleich als deren Urheber bekaante. Rene föhlte er erst 
spSter, als ihm die Folgen, welche seine That yeranlassen 
konnte, anseinandergesetzt worden waren. 

Diese summarischen Auszfige aus den Untersnchunga- 
Acten über die Brandstiftung des F. würden für seine toII- 
ständige Zurechnungsfähigkeit vor, während und 
nach der That im Allgemeinen zeugen, wenn nicht das 
beschränkte Maass der geistigen Kräfte, welche 
F. als geborner Taubstummer erlangt hat, berück* 
sichtigt werden müsste. 

Die meisten Taubstummen sind ursprünglich mit allen 
geistigen Fähigkeiten ausgestattet und können deshalb nicht 
nnr in einlachen mechanischen. Handthierungen Tüchtiges 
leisteo, sieb sehr gut ernähren nnd nützliche Mitglieder der 
Gesellschaft werden, sondern es findet sich sogar bei Ein- 
zelnen Talent, sie werden Künstler, von der einer wirk- 
lich hohem Begabung in einzelnen, allerdings höchst sel- 
tenen Fällen abzusehen. In der Regel aber werden die 
geistigen Fähigkeiten nicht entwickelt und bleiben auf der 
niedersten Stufe stehen, weil der belebende geistige Ver- 
kehr mit der Mitwelt, wie ihn der einfachste Bauerknabe 
genlesst, ihnen abgeschnitten oder auf das niedrigste Maass 
rj^ducirt ist. Alle Gesetze, alle Schriftsteller legen deshalb 
einen Werth auf den Unterricht, welchen Taubstumme ge- 
nossen haben, und es soll auch nicht in Abrede gestellt 
werden, dstös ein Special - Unterricht segensreich wirken 
könne und wirke, wenn er es nur dahin bringen kann, 
den Taubstummen einige Gewandtheit in den Elementar* 
Kenntnissen und einiges Yerständniss in religiösen und sitt- 
lichen Dingen beizubringen. Wie viel oder wie wenig aber 
selbst die besten Unterrichts - Anstalten für Taubstumme, 
seHmt die anerkanntesten Lehrer bei der Ausbildung dieser 
Unglücklicben vermögen, welche unüberwindliche Schranken 



Tanbotnmme. 141 

die natürliche Hftlfslosigkeit der Taabstammen ent« 
gegentibarmt, hnt Casper (vergl. S. 633) leider 1 bei den 
ihm fortwährend vorkommenden UntersttQhangen des Ge* 
mfithBsastandes von Taubstummen in sehr reichem Maasse 
2u er&hren Gelegenheit gehabt. Selbst wenn es bei den 
gut unterrichteten Taubstummen möglich ist, den Grad ihrer 
Ausbildung und ihrer Selbstbestimmungskrafk zu erforschen, 
so darf doch nach Siebenhaar (encycl. Handb. der gerichtl. 
Arzneikunde IL S. 599) in dem gerichtsftrztlichen Guta(^tea 
nicht ausser Acht gelassen werden, dass fiber den wahren 
Seelenzustudd derselben mit der grössten Mähe niemals die 
nimliche absolute Gewissheit, wie bei den Hörenden, er- 
langt werden kwn, .und dass in der Eigentbftmlichkeit des 
ganzen psychischen Lebens der Taubstummen ein sehr wicb* 
ttger Moment zu einer, im Gan;%en genommen, mildem Be*- 
ttvtheilung ihrer verbotenen Handlungen enthalten ist 

Wenden wir diese Erfahrungssfttze auf den vorliegenden 
Fidl an, so finden wir, dass Franke^ der als Hjfthriger 
Knabe ans der Taubstummen-Anstalt zu Halle in das väter- 
liche Haus zurückgekehrt war und sofort zur Ausfuhinuig 
landwirthschaftticher Geschäfte und später zum Frachtfhhr« 
werke benutzt wurde, wohl körperlich sich immerfort nor- 
mal ausbildete, aber in geistiger Hinsicht nicht denurtig 
fortgebildet wurde, so dass wir annehmen dürfen, er 3ti 
über den geistigen Standpunkt eines Hjäbrigen 
Knaben, den er in Halle erworben hatte, nicht 
weiter gelangt. 

Beweise fftr diese Annahme finden wir in seilen Antr 
Worten auf die ihm schriftlich gestellten Fragen, von denen 
er nicht selten die einfachsten missverstanden hat. Soantr 
wertete er auf die Frage: Wer hat das Feuer auf diem 
Boden angezündet? mit nein und eben so auf die Eragej 



Ii2 TaalHrtinBe. 

Won hab« Sie die Zfindköber gebraoelit? n. s. w. Bedit 
sdur viele -eeiner Antworten, ans denen hervorgdrt^ dasB F. 
den Sinn der Frage begrifien, zengen von seiner geringen 
Intettigena nnd machen den Eindmck, dass sie von einwi, 
ftr sein Alter nieht zur normalen Entwicklong der geisti- 
gen Kräfte gelangten Menschen, ja, von einem geistig sehr 
zarftckgebliebenen Kinde von 10 bis 14 Jahren herrühren 
mfissen. F. weiss, wie jeder nicht ganz geistesarme ün- 
mAndige von 12 bis 16 Jsdiren, das Gute von dem Bösen 
SB onterscheiden , weiss, dass Feneranlegen bestraft wird, 
nennt sogar d&s Wort: Strafgesetzbuch, ohne inde»Mii 
einen Begriff damit zu verbinden, will, weil ihn sein Vater 
sehlecht behandelt und ihm schlechte Kleider und kein Geld 
giebt, dieeen durch seine Brandstiftung erschrecken und be- 
wegen, gegen ihn (den Sohn) weniger hart zu sein, glaobt, 
dass das von ihm angelegte Feuer sich nicht weiter ver- 
breiten werde, weil er nur den Boden abbrennen wollte, 
n. s. w. Dass dem F. der Begriif des Brandes und des- 
sen Folgen abgehe, wie der Kreis-Physicus in seinem Gut- 
achten annimmt, und dass F. das Feuer als Yertilgungs- 
mittel von Stoffen gar nicht kenne (Erklärung des Kreis- 
Physicns in dem Audienz -Termin), geht aus den ganzen 
Verhandlungen nicht hervor; gegentheils ist wohl anzuneh- 
men, dass F. bei seiner Handthierung als Frachtfuhrmann 
nnd auch bei seinen Beschäftigungen im elterlichen Hause 
von dem Feuer als Vertilgangsmittel brennbarer Stoffe ge- 
nügende Kenntnisse erhalten hat. Auf diese Kenntnisse 
gest&tot, nahm er ja die Streiehschwefelhölzer, um, wie er 
•dibst angegeben, den Boden aber dem Pferdestalle zu ver- 
brennen. Auch beobachte F. das Feuer als Zerstörungs- 
mittol im Grossen, indem er einen Waldbrand bei Harz-» 
gerode sah (vergl. Oericbts<-Acten). 



Taubstamme. 143 

Aus diesen Erörterangen geht schliesslich hervor: 
dass der 24| j&hrige taabstamme Wüh. Franke ans Harz- 
gerode zur Zeit der von ihm verübten Brandstiftung 
vollständig körperlich ausgebildet, aber als Taubstum- 
mer nicht zur normalen Entwicklung seiner geistigen 
Kräfte gediehen war, demnach einem unmündigen 
von 14 bis 16 Jahren gleichzusetzen und ihm nur 
beschränkte Zurechnungsfähigkeit zuzuge- 
stehen ist. 



144 



7. 



Die üeberfniehtiuig geriehdich-iiiedieiiiiscli 

betrachtet 



Vom 



Stabs- und Bataillons -Arzt Dr. Seytleler 

in liuxemburg. 



Superfbtatioii ist nach den gangbarsten Annahmen die 
Befruchtung eines sich neu entwickelnden Keimes nach be- 
reits eingetretener Befruchtung ; es gelangen demnach zwei 
Früchte von verschiedenem Alter zur Entwicklung, die ent- 
weder todt oder lebend nach einander geboren werden. 
Die Möglichkeit der Superfötation ist theils angenommen, 
theils bestritten worden. In medicinisch-forensische Bezie- 
hung könnte diese Streitfrage nach unsern Gesetzen nur in 
dem Falle treten, wenn die Legitimität eines Spätlings, 
reap. Posthumua angezweifelt würde, und da fällt die Frage 
mit der über die Spätgeburt zusammen. Zwei Kinder- 
väter können nach den Gesetzen wegen Alimentation nicht 
belangt werden. Wie alles Abnorme, hat auch die Ueber- 
fruchtung in extenso in älterer Zeit die meisten und eifrig- 
sten Yertheidiger gefunden, während in der Neuzeit sceptische 
Kritik sie nur in beschränktem Maasse zugiebt. 

Die Befruchtung kann nur geschehen, indem ein keim- 
fähiges Eichen sich von seiner Brutstätte loslöst und mit 
dem männlichen Saamen in Berührung kommt. Dieser 



Deberfimehtung. 145 

Vorgang der Loslösung eines Eichens findet bekanntlich 
bei jeder Menstruation Statt, gewöhnlich in den ersten Ta- 
gen, also in den häufigsten Fällen alle 21 — 30 Tage {Ki- 
tffüch^ Geburtskunde u. s. w. Erlangen 1853. Thl. I. S. 84.). 
Es wird sich also fragen, ob noch nach der Empfangniss 
Loslösung Yon Eichen stattfindet? Wie documentirt sich 
aber letztere?? — Nach Heinrich Meckel (Jenaer Annalen 
L 2. S. 192 ff.) kann Berstung eines &/*aa^sGhen Follikels 
ohne Menstruation erfolgen, und häufiger soll es sogar um- 
gekehrt sein. Kesteven (Neue Zeitung für Medicin IL Nr. 16.) 
aber sagt: Eichen gehen in allen Perioden des Lebens der 
Frau ab, sowohl während der Menstruation, als in den Zei- 
ten zwischen zweien. So beobachtete Renaud (Citat in 
GraeveW^ Not, L S. 82) Berstung Graa/'scher Bläschen, un- 
abhängig von Gonception und Menstruation, in beiden Ova- 
rien durch die Section nachgewiesen. Wir haben demnach 
keinen Anhaltspunkt, wann überhaupt ein Eichen sich los- 
löst; immerhin wird aber nicht geläugnet werden können, 
dass die Menstruation zu der Loslösung von Eiern in einem 
gewissen Verhältnisse steht. Alle Geburtshelfer sind einig 
darüber, dass für gewöhnlich bei der Schwangerschaft keine 
Menstruation auftritt {Kussmaul^ Von dem Mangel, der Ver- 
kümmerung und Verdoppelung des Uterus u. s. w. Würz- 
burg 1859.). Ausserdem aber ist ein Blutabgang bei Schwan- 
gern gewiss nicht immer als Menstruation aufzufassen, ganz 
abgesehen die seltnen Fälle von fauase couche einer Zwil- 
lingsfrucht, und endlich ist sehr zu bezweifeln, ob eine 
wirkliche Menstruation Schwangerer auch mit Löslösung 
von Eichen einhergeht. Deswegen werden auch Fälle von 
fortdauernden Menses bei den Schwangern, eben wegen ihrer 
Seltenheit, sogleich Eigenthum der Literatur; so beobachtete 
Hohl (N. Zeitschrift für Geburtskunde 22. Bd. 3. S. 374) 
die Menstruation 7 Monate während der Schwangerschaft 

CoiptTt VJschrft. t ger. Med. XXIL 1. IQ 



146 UeberfirQchtang. 

und Busch in 5 Jahren (1836 — 41) 5 Fälle, einer 2 Mo- 
nate, zwei 4t Monate, einer 5 Monate (ebendas. Bd. 28. 
S. 77). Kussmaul aber sagt, es sei ihm unter 200 Beob- 
achtungen von GraMüas eatrauterma (I) sogar kein einzi- 
ger begegnet, welcher die fernere Ovulation zweifellos be- 
wiese, und zieht aus seinen interessanten Untersuchungen 
den Schluss, dass die Fortdauer der Ovulation wäh- 
rendderSchwangerschaft jedenfalls nur ein höchst 
seltnes Vorkommen sei. 

Die Eichen bedürfen circa 6 — 12 Tage, um die Tuba 
zu durchlaufen (Wapner^ Handbuch der Physiologie, Art. 
Schwangerschaft, S. 60). Die Saamenfaden bedürfen wahr- 
scheinlich mehr als 20 Stunden, um bis zum Eierstock zu 
gelangen, und erhalten sich circa 8 — 10 Tage zeugungs- 
fähig. Rechnen wir die längsten Termine zusammen: 
Wanderung des Eichens durch die Tuba . . 12 Tage, 
Wanderung und Möglichkeit der Zeugungs- 
fähigkeit der Saamenfaden .... . . 10 „ 

Summa 22 Tage, 
d. h. es würde eine Befruchtung des Eichens 22 Tage nach 
der Menstruation möglich sein. Dem entsprechend iült 
auch die überwiegende Anzahl der Conceptionen in die er- 
sten 14 Tage nach den Menses (ßvwisch^ S. 101; Wagner^ 
S. 38; Eichstedt^ Zeugung, Geburtsmechanismus u. s. w. 
Greifswald 1860.). Doch differiren die Angaben darüber: 
Leuckart (Bericht der 29sten Naturforscher -Versammlung. 
Wiesbaden 1853. S. 178.) nimmt die gewöhnliche Empfäng- 
nisszeit kurz vor der Menstruation an; Gr^n^^r (Beilage zur 
Wien. med. Wochenschr. 1856. Nr. 38.) 12 Tage lang vorher; 
Andere zu jeder Zeit (Hirsch^ in Henle und Pfeiffer'^ Zeit- 
schrift IL 2. S. 127ff.)(?). Noch vor dem Eintritt des Eies 
in den Uterus (Scanzoni^ Lehrb. der Geburtshülfe, Bd. 1. 
Wien 1849. S. 111.) und unabhängig von demselben — 



Ueberfrttchtnng. 147 

denn dasselbe geschieht auch, wiewohl nicht immer, bei 
Oraviditas eatrauterina und duplex -— findet auf der ihres 
Flimmerepitheliums beraubten Schleimhaut des menschlichen 
ütertia eine faserstoifige Exsudation Statt, die sich alsbald, 
mit den Gelassen des Uterus in Verbindung tretend, zur 
Membrana decidtsa organisirt (Wagner^ S. 80). Das Ei muss 
demnach diese Decidua umstülpen, um in den Uterus zu ge- 
langen. So ist Coste {Kiwiach^ S. 144) im Besitze zweier 
Präparate schwangerer Uteri ^ von welchen der eine einen 
20t&gigen, der andere einen 25tägigen Embryo, beide mit 
Decidua vera^ enthält. Einen Fall von 2monatlicher Gravi- 
ditaa ovarii mit Bildung der Membrana decidua erzählt ühde 
(Monatsschrift für Geburtskunde, X. 5.), eben so Decidua bei 
Smonatlichem Embryo Dr. Epting (Würtemb. Correspondenz- 
blatt, XXVm. 21.). 

Sobald die Decidua gebildet ist, findet ein neues Eichen 
keine Pflanzstätte im Uterus mehr, es ist demnach eine wei- 
tere Befruchtung ausgeschlossen. Bei jenem Präparat ist in 
20 Tagen eine Decidua da. Nach Krause (Theorie und 
Praxis der Geburtshülfe , Berlin 1853. Thl. I. S. 109.) bil- 
det sich indess schon circa 8 Tage nach stattgehabter 
Empfängniss die Decidua; also können nur während dieser 
Zeit Eichen befruchtet werden. Eine weitere Befruchtung 
über 20 Tage hinaus ist durch jenes Präparat als unwahr- 
scheinlich hingestellt; eine noch spätere ausserdem des- 
wegen nicht glaublich, weil der Mutterhals im 2ten Monat 
durch einen gallertartigen Pfropf, ein Secret der Ovula Na- 
bothi^ geschlossen ist {Hebenstreit^ Anthropolog. for. S. 208 ; 
Scanzoni^ S. 109; Wagner^ S. 80; Krause^ S. 109), was indess 
auch geläugnet wird (so Haller^ in Henkels gerichtl. Arznei- 
kunde, 1841, und Ploucquet, in Most, Encyclop. der Staats- 
Arzneikunde, 1840, S. 860). Die Zeitdauer, während wel- 
cher eine- zweite Befruchtung möglich wäre, wird meist auf 

10* 



148 Ueberfrachtang. 

einige Stunden, höchstens Tage, von den Schriftstellern re- 
dncirt. (Scanzom^ ebendas., sagt: die erneute Befruchtung 
müsse folgen: ^sehr schnell^ ; Metzger ^ i2^Äm^*'s gerichtliche 
Arzneikunde, Königsberg 1820: ,, wenige Stunden^; Casper^ 
Handbuch der gerichtlichen Medicin, ThL 2. S. 228: ^meh- 
rere Tage"). Folgt binnen einigen Stunden einer Befruch- 
tung eine zweite, so kann man wohl nicht anders, als eine 
Zwillings - Schwangerschaft annehmen. Spermatozoon be- 
wahrten nach Lampferhoff (Citat in Arthur Hill HassaVs 
Mikroskop. Anatomie, übersetzt von KoMschütter ^ Leipzig 
1852, Thl. 1. S. 128) in dem Saamen, entnommen den 
Saamenbläschen menschlicher Leichen, noch 20 Stunden 
ihre Beweglichkeit; Leemoenhoek zuerst und andere Beob- 
achter nach ihm, haben sie im Uterus und den Fallopischen 
Röhren einer Hündin 7 Tage nach der Begattung beweg- 
lich gesehen. Daraus folgt, dass der Coitm innerhalb 
7 Tagen, bei Menschen innerhalb 8 — 10 Tagen (s. oben), 
befruchten kann, so dass also ein Eichen nach wenigen 
Stunden, ein. anderes nach 7 — 10 Tagen durch „denselben" 
Coitus keimfähig werden können, und das kann man doch 
nicht anders, als Zwillings -Schwangerschaft nennen! Dies 
würde in Beziehung auf eine Üterua-Röhle gelten. Es 
befinde sich nun ein befruchtetes Eichen ausserhalb der 
Gebärmutter! Hier betheiligt sich der Uterus gleichfalls 
durch Bildung einer der Deddua ähnlichen Exsudatschicht 
(Scanzoni, S. 314, und der citirte Fall von Uhde). Ganz 
abweichend davon ist die „Ueberzeugung* des Dr. Lee 
(Schmidt^s Jahrb. 102. 4.), nach der die Decidua dem Ei 
angehören soll ; denn sie fehle im ütertis bei Tubenschwan- 
gerschaft. 

Bei Uterus mit doppelten Höhlen hat JBw<7Äo/ be- 
stimmt gesehen, dass nach dem Coßus sich beide Hörner 
mit Saamenfäden fällten (Krahmer, Lehrbuch der gerichtl. 



Ueberfrachtung. 149 

Medic. Halle 1851. S. 284.), also auch befruchten konnten 
(Scanzoni, S. 181); es wird demnach derselbe Coitus in 8 bis 
10 Tagen zwei Eichen nach einander befruchten, also Zwil- 
lings - Schwangerschaft erzeugen können. Ausserdem giebt 
aber, wie schon mehrere Beobachtungen vorliegen, die nicht 
geschwängerte üterus-EJklfte ihre Theilnahme sehr bald durch 
Bildung einer Deddua (ßcanzoni^ ebendas.) und durch Mas- 
senzunahme der ungeschwängerten Seite und des Septi kund 
(ßickely Schmidt'^ Jahrb. 1854. Bd. 84. Nr. 10. S. 59.). Es 
würden sonach auch hier dieselben Verhältnisse, wie bei 
einfachem Uterus^ obwalten. War ein einziger Coittts fähig, 
seine Befruchtung auf 10 Tage, auf 1, 2, 3 Eichen auszu* 
dehnen, so ist es klar, dass ein folgender Coitus durch den- 
selben oder verschiedene Männer binnen dieser 10 Tage 
eine zweite Befruchtung herbeiführen kann ; ob dann dieser 
Vorgang als Superfötation oder Zwillings -Schwangerschaft 
anzusprechen ist, muss die Wissenschaft noch feststellen. 
Fassten wir die Ueberfruchtung in den ersten 8 Tagen der 
Schwangerschaft als Zwillings-Schwangerschaft auf, so fragt 
es sich, ob bei weiterer Ausbildung der Frucht eine 
Nachempfangniss wahrscheinlich ? 

Bei einfacher, befruchteter üterus'B-Qhle gehen 
in derselben, durch Verdickung ihrer Wandungen, Bil- 
dung der Decidua, des Chorion u. s. w., Veränderungen 
vor sich, die eine erneute Befruchtung unmöglich machen. 
Der gelatinöse, bisweilen sogar bröckliche Pfropf im Cer- 
vicalcanal würde von seinem Bestehen (dem zweiten Mo- 
nat der Schwangerschaft) ab das Eindringen des Sperma in 
den üt&rifs verhindern ; den seltnen Fall seines Fehlens an- 
genommen, wie er sich ja auch gegen Ende der Schwan- 
gerschaft wieder auflockert (Kiwüch^ S. 205), verhindern 
doch andere Umstände eine erneute Conception. Am Schlüsse 
des zweiten Monats hat die im ersten Monat die Grösse 



1 50 Ueberfrnchtung. 

eines mittlern Apfels haltende Gebärmutter die einer klei- 
nen Orange, am Ende des dritten die eines einjährigen 
Kindskopfes, am Ende des vierten die eines kleinen Kopfes 
eines Erwachsenen u. s. w. (Kiwüch^ S. 204). Mit dieser 
Yergrösserung des XJtertis legen sich die Tuben an seine 
Seitenwände an, so dass ein Anpassen ihrer Fimbrien an 
die Ovarien nicht mehr möglich ist. Eben so wenig kön- 
nen die breiten Mutterbänder die Tuben dem Eierstocke 
nähern, da sie ja mit der Yergrösserung über ihn sich ent- 
falten (Hohl, Lehrbuch der Geburtshülfe, S. 131—33). Noch 
später verhindert die Frucht selbst einen Contact des Sperma 
mit dem Eichen. 

Bei Uterus mit zwei Höhlen nimmt in den ersten 
Monaten die nicht geschwängerte Höhle Antheil an der Gra- 
vidität der andern, in den spätem Monaten wird der Raum 
zur Entwicklung der Frucht gebraucht (Metzger; Raciborskij 
Vexpirience, 1843, Nr. 334.). Bei Extrauterinal-Schwan- 
gerschaft könnte in den spätem Monaten eine neue Be- 
fruchtung statthaben, wenn man Scanzoni^s (Lehrbuch der 
Geburtshülfe, Wien 1855, 3. Aufl., S. 376) Worte erwägt: 
Die Gebärmutterhöhle erscheint bei Extrauterinal- Schwan- 
gerschaft in der Mehrzahl der Fälle von einer vollkommen 
entwickelten Decidua ausgekleidet. Wenn man diese letz- 
tere in einzelnen Fällen vermisste, so hat dies gewiss darin 
seinen Gmnd, dass man es mit Schwangerschaften aus den 
spätem Monaten zu thun hatte, wo selbst bei der Lage- 
mng des Eies in der Ui^^rt^- Höhle die Decidua an Dicke 
bedeutend abninmit, was um so mehr dann der Fall sein 
muss, wenn der Säftezufluss, wie bei Extrauterinal-Scbwan- 
gerschaft, mehr nach andern Organen, als gegen den Uterus 
gerichtet ist. Wenn letzteres aber der Fall, so fehlt eben für den 
Uterus die zur Empfängniss nothwendige Congestion u. s. w. 

Ist die Frucht todt und in Lithopädienbildung über- 



UeberfruchtuDg. 151 

gegangen, oder auch nicht, so ist sie, sei sie intra- oder 
extranterinal, ein dem Organismus fremder Körper, und dann 
widerstreitet eine Empfängnis» den Ansichten der Physio- 
logie nicht, weil der Uterus nicht mehr als Brutstätte eines 
später von ihm getrennt leben sollenden Organismus functio- 
nirt, und sich eigentlich rehabilitirt hat. So berichtet Grosd 
(^Monthly Jownal qf the med. scienc. 1846, March) einen Fall, 
in welchem nach 14monatlicher Bauchschwangerschaft die 
Geschwulst sich verkleinerte und im Uebrigen die Frau nach 
3 Jahren sich wohl befand. Auch die Memes waren regel- 
mässig wiedergekehrt. Es hätte demnach Schwangerschaft 
erfolgen können. I)iamantopulos (Monatsschr. für Geburts- 
kunde, X. 5.) beobachtete eine 33monatliche Extrauterinal- 
Schwangerschail. Im 15ten und 16ten Monate erschienen 
die Menses wieder. Ist eine solche Frau wirklich schwan- 
ger? — Ist Superfötation „die Schwängerung einer Schwän- 
gern" ((Jasper^ S. 220) und Schwangerschaft eben nur „die 
Folge der Empfängnisse, so gebe ich hier die Superfatation 
zu. Wie ich nachträglich sehe, ist Kussmaul (S. 279) der- 
selben Ansicht (Superfoetatio spuria s. impropria). Solche 
Verhältnisse könnten nun namentlich bei doppelter Uterus- 
Höhle eintreten, obwohl sie, zumal in spätem Monaten der, 
dass ich so sage, „todten Schwangerschaft" wegen Mangels 
an Raum far die neue Frucht wenig Wahrscheinlichkeit für 
sich haben. Ist die Frucht extrauterinal und lebend, so 
sollte sie nach MeckeVs Ansicht längere Zeit zu leben im 
Stande sein ; aber der Fall von Schmidt, der bei einer 3- (?) 
jährigen Schwangerschaft ein lebendes Kind entwickelt haben 
will durch die Laparotomie, so wie die von Baüle und 
Patuna, sind nach Scanzoni (S. 377) so vieler Deutungen 
föhig, dass sie unmöglich als beweiskräftig anzusehen sind. 
Ist die erste Frucht aber lebend oder todt, so berührt das 
die Medicina forensis nicht, indem beide Verhältnisse krank- 



152 Ueberfrachtung. 

hafte sind und bei der Gebart eines lebenden Kindes die 
Bestimmungen über Spätgeburt Platz greifen. (Casper.) 

Die Geburt zweier Früchte in längerm oder kürzerm 
Zwischenräume hat zur Annahme der Superf5tation gefuhrt, 
während die Gegner derselben hier Zwillings-Schwan- 
^erschaft annehmen. Betrachten wir also letztere! Nach 
statistischen Zusammenstellungen kommt auf 70 — 80 Ge- 
burten eine Zwillingsgeburt (ßcamoni^ Wien 1849, S. 180; 
Levy^ Schmtdt's Jahrb. 1854, S. 327), und zwar kommt die- 
selbe in manchen Jahren ungleich häufiger vor, so 1834 
und 1846 {Krahmer^ S. 287; Scanzoni, S. 181). Das Ge- 
wicht eines Kindes von 10 Pfund ist schon etwas Ausser- 
ordentliches (Kiwisch^ S. 134), das Gesammtgewicht von 
Zwillingen durchschnittlich 11 Pfand (Kratise, S. 245), von 
Fünflingen 14| Pfand Civilgewicht (ßerlo^ Vereins -Zeitung 
XX. 51.) und selbst bloss 4 Pfd. 52 Lth. (Fleischer, Wien. 
Wochenschr. VI. Nr. 28.); gewöhnlich ist ein Kind stärker, 
bisweilen noch einmal so schwer, als das andere. Unter 
96 Fällen findet Levy (a. a. 0.) als grösste Differenz zwi- 
schen (lebenden?) Zwillingen 2 Pfund an Gewicht und 
2| Zoll an Länge. Sehr auffallend ist besonders diese Ent- 
wicklungs-Verschiedenheit bei Früchten, welche in den zwei 
Höhlen einer getheilten Gebärmutter gleichzeitig sich gebil- 
det haben (Kiwüch, S. 197; siehe später BiUengren). In 
der Regel zeigen beide Zwillingsfrüchte gleiches Geschlecht, 
unter 98 Fällen 76 Mal, und nie finden sich verschiedene 
Geschlechter, wenn nur eine Eihöhle vorhanden war, oder 
die Mutterkuchen anastomosirten (Levy, ebend.). Am Ende 
der Schwangerschaft werden meist beide Früchte gleich 
nach einander ausgestossen , durchschnittlich in \ Stunde 
unter 98 Fällen, unter 96 Fällen 1 Stunde 8 Min. (Levy)\ 
die längste Dauer war 7 Stunden (Scanzoni, Bd. IL S. 118) ; 
Krause (S. 345) macht folgende Zusammenstellung von Fällen : 



Deberfrachtnng. 153 

Rieke^ Geburtszwischenzeit .... 5 Tage, 

Guerui (Plllier 8 » 

Courtivron 10 „ 

Sonderland « 11 „ 

Janson (Dublin Joufm. 1842. Sptbr.) 7 Wochen; 
es wurde nach der Geburt ein^s auegetragenen Kindes eine 
todte 6monatliche Fracht geboren. Bemerkenswerth ist der 
Umstand, dass die eine Fracht im Verlaufe der Schwanger- 
schaft absterben (Levy^ S. 329) und die zweite ihre Ent- 
wicklung fortsetzen kann; so dass die todte Fruoht bis- 
weilen viele Monate im Uterus bleibt und eigenthümlich 
mumifieirt. Da nicht Maceration und nicht Ausstossung als 
fremder Körper erfolgt, so muss noch ein gewisser vegeta- 
tiver Process stattfinden, und wirklich fand Krause im Skelett 
den Verknöcherungsprocess viel weiter vorgeschritten, als 
mit der Grösse der Fracht übereinstimmte. Seanzoni beob- 
achtete diese Mumification in 3 Fällen und fand einmal da- 
von beide Früchte in einer Amnionhöhle, also Product einer 
und derselben Empfängniss. Einen deutlichem Beweis für 
die Zwillings-Schwangerschaft kann es nicht geben, als wenn 
beide Früchte, eine unreif, die andere lebend, in demselben 
Chorion gefunden werden. Zwei Fälle dafar citirt Kussmaul 
S. 296. In seitnern Fällen zieht sich die Gebärmutter nach 
Ausschluss des ersten Kindes wieder zusammen und verbleibt 
im Zustande der Ruhe, der selbst einige Tage dauern kann, 
ehe sie ihre Thätigkeit von Neuem äussert, so Dr. Clair 
(Schmidt'^ Jb. 1842. Bd. 34. Hft. 1. S. 67): Geburt eines 
3.5 monatlichen Fötus 8 Tage nach der Geburt eines ausge- 
tragenen Kindes. Bisweilen entledigt sich auch der Uterus 
vor vollendeter Schwangerschaft des einen Eies, natürlich 
des dem Muttermunde zunächst liegenden. Die zurückblei- 
bende Fracht reift dann vollkommen, und so kann es sich 
ereignen, dass eine Frau in Zeit von 2 — 3 Monaten zwei- 



154 Ueberfirachtang. 

mal von einer lebensfähigen Fracht entbunden wird. Ist 
die eine Frucht schwächer, so kann die Ursache davon in 
vielen Dingen liegen, di^ sich nach der Gebart selten wer- 
den ermitteln lassen, z. B. Druck auf die Nabelschnur. Die 
Analogieen von Hausthieren sind eben so deutlich; Jeder- 
mann weiss, dass das „Nesthäkchen^, wie man in Schle- 
sien sagt, das Kleinste ist. Das wäre demnach das Bild 
der Superfötation — und ist doch nur Zwillings-Schwanger- 
schafi; gewesen. (Yergl. auch Helfft^ Med. Yereins-Zeitung 
1860. Nr. 41. Beilage.) 

Die Vertheidiger der Superf5tation in allen Phasen d^ 
Schwangerschaft haben namentlich auf Thatsachen gefusst; 
denn der physiologische Boden wurde allmählig doch zu 
schwankend. Diese Streitart ist freilich sicherer, und wo 
Nichts Stand hält, kühn ein: „Ich habe es beobachtet^, 
oder ein : ofdroq iq>a hingeworfen, und der Gegner schweigt 
achselzuckend still oder kann besten Falls durch Zusam- 
menstellung der Un Wahrscheinlichkeiten, die die betref- 
fende Thatsache in sich birgt, auf ihre Bedeutungslosigkeit 
letztere zurückfahren. Ziemlich derb sagt Mädler (Von 
den Kometen): Die Berufung auf alte Autoritäten ist ein 
viel zu bequemes Faulbett, um nicht von mittelmässigen 
Köpfen zur möglichsten Schonung des eigenen Ideen -Yor- 
raths mit Freuden ergriffen zu werden. 

Von vom herein verlieren alle Fälle von SuperfÖtation 
viel an Glaubwürdigkeit dadurch, dass sie älterer Zeit an- 
gehören und in dieser besonders häufig beobachtet (oder 
eben nicht beobachtet) wurden; ja, die üeberfruchtung 
soll selbst einen epidemischen Charakter angenommen haben! 
(Afo/o, Ueber Epidemieen. 1841. S. 251.). Wenn die Ver- 
theidiger der Superfötation diese namentlich bei Abnormi- 
täten des Uterus und seiner Fruchtentwicklung annehmen, 
so sind die Frauen jener Superfötations - Blüthezeit sehr zu 



Ueberfrachtnng. 155 

bedanern, da die Beobachtungen angeblicher Superf5tation 
bei Weitem die von Vorkommen von Extrauterinal-Schwan- 
gerschaften und doppeltem Uterus überstdgenl 

Es wird Folgendes für die Superfotation geltend ge- 
macht: 

1) Die Analogie der Säugethiere. Natürlich 
würden dann die Thiere mit einfachem Üieru9 besonders in 
Betracht kommen. Ein Mutterpferd hat gleichzeitig ein 
Füllen und einen Maulesel geboren {Halleri Elem. PhysioL 
T. VIIL S. 467). Nach Kussmaul (Beispiele, S. 274) ist 
die Ueberschwängerung in der Thierwelt mit Bestimmtheit 
erwiesen. 

2) Beispiele von Conception r^«p. Schwanger- 
schaft bei schon vorhandener todter oder ver- 
knöcherter Leibesfrucht inner- oder ausserhalb 
des Uterus. Wie ich bereits oben ausfahrte, nehme ich für 
diesen Fall Ueberschwängerung an. Wir haben mehrere 
Beispiele dafür. Dr. Jardley (The americ. Joum, of med, 
Sciences, edit. by Hays^ 1846, April) erzählt einen Fall von 
15jähriger Extrauterinal-Schwangerschaft (1830—45), inter- 
currenter normaler Geburt (1834 ein ausgetragenes todtes 
Kind, nachher mehrmals Abortus) und schliesslich Abscedi- 
rung des Fötus durch das Rectum, Dr. Loew und Lumpe 
theilten in der Versammlung der k. k. Gesellschaft der 
Aerzte in Wien einen Fall von Extrauterinal-Schwanger- 
schaft; mit, welcher mit monströser Uterin -Schwangerschaft 
verbunden war. Die Frau hatte seit August ihre Menses 
verloren. Ende November heftige Schmerzen in der Uterus- 
Gegend. Im Januar Geburt eines monströsen Körpers, der 
sich als Acephalus darstellt. Von dieser Zeit an Störungen 
des Allgemeinbefindens und furchtbare Leiden der Frau. Im 
October, also 9 Monate pr, pr. danach, überzeugen sich die 
Referenten, so wie Oppolzer^ nachdem sie sich früher von 



156 Ueberfruehtong. 

dem Leben der extranterinalen Fracht Gewissheit verschafft 
hatten, dass selbige abgestorben sei. Seitdem Wohlbefinden 
der Frau (Wien. med. Wochenschr. IL Nr. 4.). Wodurch 
wurde Gewissheit gegeben, dass beide Früchte gleichzeitig 
vorhanden waren? und ist der Fall nicht eine Schwanger- 
schaft nach der andern? Bei einer Frau (Wien. Wochen- 
schrift VII. 45.) waren vor 10 Jahren während der ersten 
Schwangerschaft gegen das gewöhnliche Ende derselben 
heftige Schmerzen eingetreten, die, sammt den Bewegungen 
des Fötus, nach geringem Abgange von Schleim und Blut 
aus der Scheide, aufhörten. 8 Jahre später wurde sie wie- 
der schwanger und von einem gesunden Kinde entbunden; 
nach abermals 2 Jahren erfolgte wieder eine regelmässige 
Geburt. Drei Monate danach starb die Frau. In einer Cyste 
über dem Uterus fand sich ein lichtgelb gefärbter Fötus. 
Das linke Ovarium fehlte. Nebel (Henle und Pfeiffei^ Zeit- 
schrift, N. F. S. 293 Note) besitzt angeblich das schönste 
Lithopaedion, welches existire. Dasselbe wurde von seinem 
Gross vater im Jahre 1767 aus der Leiche einer Frau, die 
91 Jahre alt an Peritonitis starb, herausgenommen. Die- 
selbe hatte, nach glücklicher Geburt zweier Kinder, im Jahre 
1713 das Ende ihrer dritten Schwangerschaft erreicht. Die 
Hebamme fand beim Geburtsgeschäft ein Aermchen vorlie- 
gend; die Wendung gelang nicht, das Kind gelangte durch 
einen Riss der Gebärmutter in die Bauchhöhle, wo es dem- 
nach 54 Jahre verweilte. Drei Jahre nach jenem Ereignis» 
war die Frau wieder schwanger geworden, abortirte, eben 
so bei der nächsten Schwangerschaft u. s. w. — Einen an- 
dern Fall erzählt Eahn (Würtemberg. Corresp.-Bl. XXV. 
Nr. 36.). 39jährige Frau, August 1852 verheirathet, März 
1853 erste Kindsbewegungen, 14. August Geburt eines in 
Fäulniss übergegangenen Mädchens. Durch die Bauchdecken 
sind noch Kindstheile fahlbar; 4 Wochen danach blutiger 



üeberfrnchtang. 157 

Abgang ans der Scheide, nach 9 Wochen Menstruation. Bald 
trat nene Schwangerschaft ein, und Geburt eines lebenden 
Kindes. — Dies wären Fälle, wo bei Anwesenheit einer 
abgestorbenen Frucht ausserhalb der Gebärmutter neue Gon- 
ception erfolgte; wie verhält es sich, wenn eine intra- 
uterinale Frucht Vorhanden ist? In den Abhandlungen 
der k. k. Josephin. med.-chir. Akademie zu Wien 1788, 
Bd; I. S. 225, sind zwei Fälle notirt, wo ein Steinkind 
14| Jahre, im 2ten 26 Jahre im Uterus verweilte. Beide 
Frauen wurden nicht mehr schwanger. Ich habe trotz 
des eifrigsten Suchens überhaupt kein einziges Beispiel ge- 
funden, wo erwiesenermaassen bei Anwesenheit einer abge- 
storbenen Frucht im Uterus eine erneute Befruchtung statt- 
gefunden hätte I Und wenn dies wirklich der Fall, so wurde 
das doch nur eine Superfoetatio spwna darstellen. Die Fälle 
von Geburt von Früchten verschiedener Ausbildung in lan- 
gen Zwischenräumen werden wir, sogleich betrachtend, aus- 
scheiden. Warum nimmt nun der Uterus^ der ein Steinkind 
enthält, und der doch wieder als Brutstätte eines neuen Or- 
ganismus iunctioniren könnte, kein neues Eichen zur Ent- 
wicklung auf? Fehlt der Raum? oder was ist Ursache? 
Ich weiss es nicht. Wenn aber eine todte Frucht im Uterus 
schon eine zweite Empfängniss ausschliesst, so sollte man 
dies noch mehr von der lebenden glauben — so bleibt 
bloss die Wahrscheinlichkeit der Annahme einer Superföta- 
tion für doppelten Uterus übrig. 

3) Geburt von Kindern von verschiedener 
Ausbildung in verschiedenen Zeiträumen. Wie ich be- 
reits oben gezeigt, lassen sich nach den Darstellungen der 
Geburtshelfer alle diese Fälle als Zwillings-Schwangerschaf- 
ten auffassen. So beobachtete Percy (Henke ^ Zeitschr. für 
St.-A.-K. 1829, Utes Ergänzungsheft S. 283) gleichzeitige 
Geburt eines reifen Kindes und eines 4monatlichen, gut erhal- 



158 Ueberfrachtnng. 

tefiea Fötus; so Leopold (Monatsschrift för Geburtskimde 
X. 5.) gleichzeitige Gebart eines reifen Fötus und eines ab- 
gestorbenen, 4 — 5 Monate alten, pergamentartig vertrock- 
neten. Als Superfbtation (I) beschreibt Mounier (Oaz. mSd. 
e/dr. 1846, AvriC) eine Gebart von Zwillingen innerhalb 
9 Standen, wo der eine, todtgebome, ausgetragen, der 
zweite eine Fracht von 4| — 5 Monaten darstellte. Als 
Superfötation beschreibt Privat (in Bidarrieux^ Neue Ztg. f. 
Medic. u. s. w. I. 43.) folgenden Fall: Eine Frau von 
35 Jahren wird am 30. März 1848 vom fünften ausgetra- 
genen Mädchen entbunden. Nachgeburt folgt schaell. Der 
Umfang des Leibes bleibt. Keine Lochien. Durch Aus- 
cultation wird ein zweites Kind diagnosticirt. Die Wöch- 
nerin besorgt ihre Wirthschaft. Am 21sten Tage danach 
Gebart eines Knaben, den sie stillt. Jetzt treten Lochien 
ein und am 2ten bis 3ten Tage Febricula. Die Placmta 
normal, wie die erste. Einfacher Uterus. — Wer kann hier 
eine Zwillings-Schwangerschaft verkennen! Man sieht, dass 
Frankreich viele Fälle von Superfötation liefert; Deutsch- 
land früher pyromanische I — Nun noch einen Fall aus der 
Medic. Zeitung Russlands (1852. X. Nr. 50.). Bei einer 
25jährigen Multipara. Dieselbe hatte Ende Juni 1842 eine 
sehr reichliche Menstruation, welche in den folgenden Mo- 
naten sich viel sparsamer und zweimal im Monate einstellte; 
in der ersten Hälfte des Novembers fühlte sie deutliche 
Kindesbewegungen, anfänglich längere Zeit nur auf der 
rechten, später jedoch auch auf der linken Seite und nach- 
her oft auch gleichzeitig auf beiden Seiten. Am 27. März 
1853 gebar sie ein vollkommen ausgebildetes Mädchen. Die 
Lochien flössen sparsam und hörten schon nach einigen 
Stunden gänzlich auf; nach 4 Tagen fühlte sich die Wöch- 
perin stark genug, das Bett zu verlassen. Unterdessen 
dauerten die in der linken Seite bereits früher gefühlten 



Ueberfrachtang. 159 

Kindsbewegungen fort, und in den Brfisten zeigte sich so 
wenig Milch, dass dieselbe zur Sättigung des Kindes nicht 
ausreichte. Der Umfang des Leibes hatte sich nicht bedeu- 
tend yergrössert, und zwar nur in der rechten Seite. Am 
18. Mai, also 52 Tage nach der ersten Geburt, gebar sie 
unter den gewöhnlichen Erscheinungen ein zweites Mäd- 
chen. Dieses war weniger entwickelt und lebhaft, als das 
erste, saugte jedoch ganz gut, die Nachgeburt war Ton ge- 
ringerm Um&nge und weniger dick, als die erste; die 
Lochien flössen dieses Mal reichlich, und auch die Milch- 
absonderung vermehrte sich dermaassen, dass sie zur Er- 
nährung beider Kinder ausreichte. Das erste Mädchen hatte 
eine weisse Hautfarbe, die Länge beträgt 13^ Werschok 
und das Gewicht 12^ Civilpfiind. Es hat hellblonde Haare, 
blaue Augen und ein rundes Gesicht. Das zweite hat eine 
weniger weisse Hautfarbe, kastanienbraunes Haar, dunkle 
Augen und ein längliches Gesicht. Die Länge beträgt 
12* Werschok und das Gewicht 10^ Civilpfiind. — [Der 
ähnliche Fall von Moebua {Henke' % Ztschr. f. St.-A.-K. 
Bd. 31. H. 2. S. 443) war mir nicht zugänglich ').] Aber 
auch dieser Fall lässt sich ohne Annahme von Superfötation 
erklären; wenn wir sagen, dass das erste, wenn auch stärkere 
Kind ein frühreifes war (vergl. oben Partus praecox) ^ denn 
es ist bekannt, dass sich manche Frucht in kürzerer Zeit 
entwickelt, als eine andere, und sei im Anfange des 8ten 
Monats fax das Leben ausserhalb des üterue fähig gewesen, 
so konnte der zweite Zwilling immer noch 52 Tage im 
Uterus verweilen, ohne die gewöhnliche Schwangerschafts- 



1) Eine Frau, die viermal früher geboren hatte, gebar in 33 Ta- 
gen zwei „vollkommen auBgebildete« Mädchen. Nach der. ersten die- 
ser Entbindungen hatte sich weder Milchfieber, noch Milchsecretion 
eingestellt. C, 



ISO Ueberfrachtnng. 

daaer zu fiberschreiten (^ergl. Caspef^^s Kritik des JlfaWsehen 
Falles, dem Bergmam einigen Werth beilegt, S. 224). 

Alle diese Fälle scheinen dem einfachen Uterus anza- 
gehören. 

4) Geburt Ton Kindern verschiedener Race. 
Die Fälle von Gebart verschiedenfarbiger Zwillinge werden 
in neuerer Zeit entschieden selten. Wurden die Früchte zu 
gleicher Zeit oder in wenigen Tagen nach einander geboren, 
so liegt es nahe, die gleichzeitige Befruchtung zweier ge- 
reifter Eier durch verschiedene Väter anzunehmen, und sind 
die Belege dazu von Heiß (a. a. 0. S. 202) zusammenge- 
tragen, und doch läugnet in dem i>ü?£'schen Fall die Ne- 
gerin, die einen Mulatten und einen Neger gebiert, den ge- 
schlechtlichen Umgang mit einem Weissen! Die immer 
wiedererzählten Fälle finden in den gerichtlich-medicinischen 
Lehrbüchern, namentlich in Casper^B^ S. 225, ihre Würdi- 
gung. Ich will dem noch Einiges beifligen: Caeean (Re- 
cherches etc, sur lea cos (Tuterus double etc. Paris 1826. S. 55.) 
sah in Paris einen Neger geboren werden, der nur einen 
schwarzen Ring am Nabel und schwarz geiärbtes Scrotum 
hatte. Erst am dritten Tage färbten sich andere Haut- 
stellen; und eben so sagt ^a««a/ (Mikroskopische Anatomie, 
S. 183), dass die Haut der Kinder von schwarzen Müttern 
erst mehrere Tage nach der Geburt das volle Maass ihrer 
Färbung erreiche. Dies dürfte bei Betrachtung jener Fälle 
zu berücksichtigen sein, namentlich des Buf ort ^dhen. Ein 
zweiter Umstand ist der nicht abzuläugnende fortdauernde 
Einfluss — Inoculation, wie Harvey (Schmidt'^ Jb. 65. S. 289) 
sagt — des männlichen Saamens durch den Fötus auf den 
mütterlichen Organismus, den APOUlivray in diese These zu- 
sammenfasst: „Wird ein 'weibliches Thier von Race von 
einem männlichen verschiedener Race befruchtet, so verliert 



Debdrfraehiiiiig. 1^1 

es bierdarcli för immer die Reinheit des Blates.^ Der 
hübscheste Beweis ist ausser den ebendas. von Thieren er- 



zählten folgender : Ein junges Mädchen, erzeugt von weissen, 
schottischen Eltern, deren Mutter aber einige Zeit vorher 
von einem Neger ein Mulattenkind geboren hatte, entwickelte 
deutlich die Züge des Negers und dessen charakteristische 
Haare. — Im Einklänge damit steht auch StreleckC^ Erfah- 
rung, dass farbige Frauen, wenn sie einmal von einem Euro- 
päer geschwängert worden sind, hierdurch für immer die 
Fähigkeit verlieren, von Männern ihrer Race befruchtet zu 
werden. Das sind Gesichtspunkte, die, in Verbindung mit 
den vielfachen Deutungen reap. Täuschungen, denen jeder 
Fall speciell unterliegt, mich keinesweges zu der Annahme 
berechtigen, dass eine Ueberfruchtung später, als in der- 
selben Ovulations -Periode, wo die erste Empfangniss ge- 
schieht, stattfinden könne. 

5) Uterus duplex. Gewöhnlich ist nur eine Hälfte 
geschwängert {Joachim^ Gitat in Schmidts Jb. 1854. Bd. 84. 
Nr. 10. S. 59.); dass beide Hälften geschwängert werden, be- 
weist ausser altern Fällen der von Kaiman (Neue chir. med. 
Ztg. 1856. Nr. 26.). Die Frau hatte bereits früher 5 Kinder 
geboren, aber nie waren die beiden Gebärmütter zugleich 
geschwängert worden. Dr. Bülengren (ßchmidC^ Jb. 1842. 
Bd. 34. S. 66.): Geburt einer 3 --und einer Tmonatlichen 
Frucht; und Meckel (Baudehcque^^ Anleitung zur Entbin- 
dungskunst, Thl. 2. S. 497, Anmerk.) : Die eine Hälfte des 
Uterus enthielt ein vollständiges (?), die andere ein 4monat- 
liches Kind. — Ausser dem Ciwaon'schen Fall, der von Casper 
(S. 227.) beleuchtet ist, dürfte nur einer der Kritik würdig 
sein. [Was übrigens die Attestirung des Ca^^an'schen Falles 
betritt, so erinnert das sehr an das vom Bürgermeister und 
Superintendenten in Züllichau attestirte Froschbrechen : So- 



tarnen, eoehs habere er eduUtoHs.] Dumönipaplier (Ünum 
vtSdie. 1896. Nr. 40.) theüt folgenden von Barker beobach- 
teten Fall mit. 

Eine 34jährige Frau gebar den 10. Joli 1855, neun Monate und 
einige Tage nach ihrer Yerheirathong, einen wohlgebildeten, dem An- 
scheine nach ansgetragenen Knaben und stillte denselben ; das Wochen- 
bett verlief regelmässig, und 3 Wochen nach der Bntbindnng ging 
die Frau wieder ihren Geschäften nach; doch blieb ihr Leib stark, 
und sie glaubte in der linken Seite Kindsbewegungen zu fühlen. Am 
22. September, 74 Tage nach der Geburt des ersten Kindes ^ traten 
neue Wehen ein, und die Untersuchung ergab, dass der Kopf eines 
Kindes in der Beckenhöhle stand; ohne besondere Zwischenfölle war 
die Geburt eines Mädchens bald beendet. Die Mutter stillte nun 
beide Kinder, erholte sich aber ziemlich langsam. Am 24. October 
wurde eine genaue Untersuchung der Genitalien Yorgenommen, die 
Folgendes ergab: Vagina uud Vaginal -Portion des Uterus normal; 
die Z7i(6ru« -Sonde Hess sich leicht einföhreo, und es wurde ihre Spitze 
durch die Bauohwandungen hindurch in der linken Fossa üiaca, 
2 Zoll über dem Schaambein, gefühlt; die Länge der Gebärmutter- 
höhle betrug 4^ Zoll. Nach Zurückziehung und abermaliger Einfah- 
rung der Sonde gelang es," dieselbe mehr nach rechts in eine andere 
Höhle zu bringen, worauf die Spitze ^ Zoll über der Schaambeinver- 
bindung gefühlt wurde; diese Höhle hatte nur eine Länge Yon 3| ZolL 
Die Scheidewand beider Höhlen schien etwa 1 Zoll über dem äussern 
Muttwmunde zu beginnen. 

Aber auch dieser Fall sehliesst eine Erkläning ab 
Zwillings "'Schwangerschaft nicht aus, wenn wir annehmen, 
dass die erste Frucht zwischen dem 218ten bis 228sten Tage 
frühreif geboren wurde, die zweite zwischen dem 292steii 
bis 802ten Tage — so werden wir noch nicht mit den ge- 
setzlichen Gränzen in Zwiespalt gerathen. Wer damit nicht 
fibereinstimmt, muss Superfötation annehmen. Und hier, 
glaube ich, ist es gerade der Ort, daran zu erinnern, dass 
die Natur in ihren Erscheinungen so einfach ist und nur da 
dunkel, wo unser Verstand Ungewöhnliches in sie^ hinem- 
klfigelt. 

Ehe wir zu den Schlusssätzen kommen, sehdnt es 
nöthig, Einiges über den Begriff „Superiötation« zu sagen^ — 
Kussmaul (S. 278) definirt: „Superfttation ist die Näöh- 



DebaiftiidttBiif/ jjßXk 

^mifSkägom ^Mttirend eiaer iqpitera Otubtibiis« Periode ctor- 
Schwangem. Eine Ueberfrachtung findet erst Statt, wenn 
eine Fracht da ist. Ein befruchtetes Eichen ist noch keine 
Fracht.^ Dann fragt es sich, wann ist das befrachtete Ei- 
chen eine Fracht ? Wenn zwei Verschiedenfarbige eine Fraa 
in der Zeit zwischen zwei Af^rw«« schwängern, so nennt er 
dies üeberschwängerang. Wann ist es ueberfrachtung? 
Faner, ist ein abgestorbener Fötus eine Fracht? Wenn 
Snperffttation die Nachempfängniss während einer spätem 
Oyulation ist, so kann jedes Steinkind noch nach Jahren 
Gelegenheit zur Nachempfängniss geben. Man sieht, es feh^- 
len noch Begriffsbestimmungen! 

loh glaube mich zu folgenden Schlusssätzen be«> 
rechtigt: 

1) Superf5tation ist die Nacbempfängniss eines als Brut- 
stätte eines lebenden Organismus functionirenden Uterus wäh- 
rend irgend einer spätem Ovulation^ 

2) Superf&tation ist nur möglich während einer und 
derselben Ovulation, ihre äusserste Zeitgränze dürfte inner- 
halb 19 Tagen liegen. 

3) Die meisten Fälle lassen sich viel natürlicher durch 

« 

Zwülings-Schwangerschaft erklären. 

4) Die Annahme von SuperfÖtation bei vorgerückter 
Schwangerschaft lässt sich weder physiologisch, noch that- 
sächlich begründen, und hat 

5) selbst bei doppeltem ütertM ihre Un Wahrschein- 
lichkeit. 

6) Die meisten der für SuperfÖtation angefahrten That- 
sachen haben wenig Wahrscheinlichkeit für sich und sind 
entweder das Product von Selbsttäuschung oder Betrug *). 



1) So eben beschäftigt, die Arbeiten abzusenden, erhalte ich 
Taylor^n Medical Jurisprudence (Gerichtliche Medicin). Ed. VIL 

11 ♦ 



164 üeberfrnelitniig. 

IiondoB IdGl, nnd finde dtrin ein Ovriosvm verzeidmet, wm ich nicbt 
nnterlftssen kann» noch beizufügen: 

Ein ansserordentlicher Fall, der die Fragen über Snperfötatlon 
und Vaterschaft; berührt, ist, der Angabe nach, in Alexandrien in 
Aegypten Yorgekommen. Ein FeUahweib gebar anscheinend im 8ten 
Monate der Schwangerschaft ein zweiköpfiges Monstrum, dessen einer 
Kopf weiss nnd der andere schwarz war, in jeder Hinsicht die 
Negereonformation bewahrend, und dieser Kopf war vollständig ent- 
wickelt. Das Monstrum wurde todt geboren, und die Geburt kostete 
auch der Mutter das Leben. Die Farbenveränderung der Haut be- 
gann am Halse des schwarzen Kopfes, und wurde Ton Ih^uSj einem 
Arzte im Hafen Yon Alexandrien, der Existenz eines Farbstoffes zu- 
geschrieben, ähnlich dem, wie man ihn in der Haut des Negers findet 
Der Mann der Frau war ein Fellah, dessen Haut braun war. Im 
Hafen gab es Negerarbeiter, aber es konnte nicht festgestellt werden, 
ob das Weib mit einem derselben ein Verhältniss gehabt hatte. Es 
lässt sich daher unmöglich sagen, ob dies ein Fall von Schwängerung 
za derselben Zeit durch zwei Männer verschiedener Raee war, oder 
nicht Angenommen, dass letzteres der Fall war, so ist es schwer 
zu begreifen, warum sich die schwarze Färbung auf den Kopf allein 
begränzte. (Siehe V Union Midicale, 5 Aoüt 1848.) Taylor, S. 644—45. 



165 



8. 

Drei Schwnrgerichtsfälle. 



1. DnerhOite Terletxang der weiblichen Crenitalien. Zeagmgs- 

Unfllbigkeit? — 2. Vierfacher Terwandtenmord. ZvechDangs- 

fäbigkeit? — 3. Rothiacht im Schlafe. 

Vom 

Ober -Stabs- und Regiments -Arzt Dr. Jflet»cli in Torgau. 



1 . Der interessanteste der drei Fälle war folgende un- 
erhörte Seheusslichkeit. Ein nur massig kräftiges Mädchen 
von 21 Jahren wurde zu Himmelfahrt 1860, Nachts 2 Uhr, 
auf der Landstrasse nahe bei Wittenberg von einem er- 
wachsenen Burschen, nachdem dieser wider ihren Willen 
einige Schritte mit ihr gegangen war, zu Boden geworfen 
und eine halbe Stunde lang in der Weise gemartert, dass 
er ihr, unter Schlägen und Stdssen ins Gesicht, die 6e- 
schlechtstheile mit seinen Fingern zerriss und die Scheide 
mit Sand und Steinchen bis zur Grösse einer Haselnuss voll- 
ständig ausstopfte. Einige Schritte davon entfernt wurde 
die jüngere Schwester von zwei andern Burschen genoth- 
z&chtigt, d. h. abwechselnd von dem Einen festgehalten und 
vom Andern der Coitus versucht, und da derselbe wegen 
Mangels an Erectionen nicht gelang, ebenfalls mit Fingern 
und Sand, doch in minder roher Art, tractirt. Zuletzt wurde 
die ältere Schwester vofi ihrem Peiniger und dem einen 



.leg Drei SchwiirgerichtsfiUle. 

ihrer Schwester noch mit Rathen geschlagen. Die Folgen 
waren an der jfingem Schwester: nur geringe Einreissang 
des Hymen^ leichte Erosionen und nur fönftägige Krankheit. 
An der altem wurde am folgenden Tage, ausser den Zeichen 
Ton heftigen Schlägen und Quetschungen im Gesicht und 
am ganzen Körper, die vollgestopfte Scheide und nach der 
äusserst schmerzhaften Entfernung der fremden Körper eine 
totale Zerreissung des Pertnaeum mit zollhoher Einreissung 
der Mastdarm-Scheiden-Scheidewand sammt den Sphincteren 
gefunden. Es blieb Incontinentia alm und Entleerung der 
Faeees durch die Scheide zurück. Nach siebenmonatlichem 
Aufenthalt im Glinieum hat Herr Prof. Dr. L. mit seltnem 
Geschick und Glück die Heilung vollbracht. Es ist mittelst 
dreier plastischer Operationen (zum Theil Transplantationen) 
ein Perinaeum wieder hergestellt und die Communication 
zwischen Scheide und Mastdarm beseitigt. Aber das neue 
Perinaeum hat die zu einer normalen Entbindung nothwen- 
dige Fähigkeit, sich stark auszudehnen, eingebfisst. Eine 
Entbindung wird ohne Zerreissung der neu gebildeten Theile 
nicht möglich, diese neue Zerreissung dann schwerlif^ noch- 
mals heilbar sein, und die Person würde also zeitlebens 
unglücklich bleiben. 

Seitens der Staatsanwaltschaft wurde in Betreff der 
jungem Schwester die Anklage auf Nothzucht gestellt und 
bot auch keine Zweifel dar, aber in Betreff der altem 
Schwester lag die Sache nicht so einfitch; hier wurde die 
-Anklage 1) auf Nothzucht, 2) auf Verstümmelung und Be- 
raubung der Zeugungsfähigkeit, 3) auf Misshandlnng erho- 
ben. Es wurde darzuthun gesucht, dass, obgleich „auf Be- 
friedigung des Geschlechtstriebes gerichtete unzüchtige Hand- 
lungen^ anscheinend nicht verübt seien (übereinstimmende 
Aussage des Mädchens wie des Burschen: dass dieser den 
Pem$ nicht entblösst habe), dennoch die That nichts sei, 



Pra SchwargeriohtcifUle. ^^7 

als eine Rache für die aus dem Benehmen des Mädcliep» 
deutlich heryorgegangene Ablehnung des Coitus; dass fe^er 
das hier yerübte Verbrechen noch yiel scheusslicber sei, al» 
ein mit Gewalt yoUföhrter Coitua; dass drittens auch das 
wiederholte Hineingreifen in die Geschlechtstheile unbedingt 
als unzüchtige Hsmdlungen, die einen Versuch und Anfang 
zur Befriedigung des Geschlechtstriebes enthalten, anzusehen 
sei. Die Geschwornen sprachen auch in Betreff der Noth- 
zudit das Schuldig s^us. £ine Verstümmelung i\ahjQ(i der 
Staatsanwalt an, obschon beide requirirte Sachyerst^ndige 
eine solche nicht erwähnt hatten, und deduciite sehr ge- 
schickt, dass nach dem so eben gehaltei^en (sehr guten 
[Ref.]) Vortrage des Herrn Dr. W, das Mittelfleiscb ein fftr 
den Geburtsact höchst wichtiges Organ sei, welch^^ bei der 
Beschäd%ten so gut wie zerstört gewesen, durch Operation 
nur dürftig wiederhergestellt und zur Functionirung bei einer 
Entbindung unfähig geblieben sei. Die Verletzte sei al^o 
eines wichtigen Organs beraubt gewesen und die FuactioQ 
desselben f^r immer aufgehoben. Dies stimme ge^u m|t 
der Definition der wissenschaftlichen Deputation, für d^fi 
Medicinalw#sen yom 14. Januar 1857, dem BeschlDSse de^ 
Ober^Tribunals yom 16. Juli 1857 und dem dazu gehiörigei^ 
Antrage des General-Staatsanwalts, der nicht einini^l wirk* 
liehen Verlust eines Theils y erlange, überein. (Der Staats- 
anwalt las die betreffenden Schriftstücke yor.) I)ie Gq- 
pchwornen nahmen nachher den Thatbestand der Verstüuji- 
melung an. Ferner suchte der Staatsanwalt, gestüjizt ajoJf ^^ 
schriftliche Ober-Gutachten des Herrn Geb. Ober-Mßd.rBi?.JJ;iS 
Prof. Dr. Caaper *) und auf das mündliche des Herrn Dr. PF., 



1) Ich glaube hier beiperken ^u müssen, dass ich die gedachte 
Person, die mir unter Mittheilung der Acten behufs Erstattung mei- 
nes Gutachtens vorgeführt worden war, selbst genau untersucht hab^. 
Wäre der Herr Verf. in de^ Lage gewesjßn, ebenfalls, wie ich, die Be^ 



138 Drei Sdiwiirgeriditsfllle. 

dsnathun, dass die Person auch der Zeugimgsfähigkeit be* 
raubt sei. Er deducirte^ dass im Allgemeinen die weibliehe 
2^agangsfähigkeit bestehe in F&higkeit 1) zum Coüus, 2) zur 
Empf ängniss, 3) zum Aastragen, 4) zum natnrgemftssen Ge- 
bären eines Kindes, und dass da, wo eins dieser Requisite 
fehle, auch die Zeugungsfähigkeit nicht anzunehmen sei, dass 
in epecie hier zwar das Vorhandensein der drei ersten Fähig- 
keiten nicht bezweifelt werden könne, das vierte Requisit 
aber fehle, da eine Geburt nur mit abermaliger Zerreissung 
des Dammes und dann gar nicht wieder möglich sei, dass 
somit also eine Beraubung der Zeugungsfähigkeit voriian- 
den sei. Diese Deduction wurde von der Vertheidigung 
angegriffen, die da sagte, in ihr liege eine Contradictio in 
adjedo^ denn, wenn man zugebe, dass die Verletzte ein 
Kind gebären könne, so schliesse das gerade das Bestehen 
der Zeugungsfähigkeit in sich; es könne nicht in Betracht 
kommen, dass die Entbindung nur mit Nachtheü f&r die 
Gesundheit möglich sei, wenn sie nur überhaupt möglich 
sei. Er frage die Gescbwomen, ob sie einer Frau, welcher 
der Arzt den Rath gegeben, eine neue Schwangerschaft za 
vermeiden, um nicht Gesundheit und Leben auf das Spiel 
zu setzen, darum die Zeugungsfähigkeit absprechen würden ? 
Derselbe Fall liege hier vor. Endlich könne auch die Zeu- 
gungsfähigkeit nicht von der Zahl der Kinder abhängig ge- 
macht werden; die Fähigkeit, ein Kind zu gebären, genüge, 
um die Zeugungsfähigkeit festzustellen. Die Gescbwomen 
verneinten hierauf die Frage wegen der Beraubung der Zeu- 
gungsfähigkeit. Der Angeklagte wurde zu 12 Jahren Zucht- 



BchafiFenheit, nicht nur des Dammes, sondern auch des Mastdarms 
und der Sphincteren, ine sie sich jetzt, lange Zeit nach der Ope- 
ration, darstellen, selbst exploriren zu können, so würde er yielleicht 
den Fall anders beurtheilt haben. Es bleibt derselbe übrigens ein 
hOehst denkwürdiger f&r die Frage von der Zeugungsföhigkeit C. 



Brei SehwingmclitsMe. 169 

haus verurtheilt. Die beiden Andern erhielten 5 und 4 Jahre 
Znchthans. 

Dieser Fall bietet die seltene Ersebeinung dar, dass 
die Geschwomen eine von zwei Aersten angenommene De- 
dnetion verworfen und eine vom Staatsanwalt nen gebrachte 
angenommen haben. Referent erklärt sich mit dem ürtheil 
der Geschwomen einverstanden; auch er ist der Meinung, 
dass hier eine Verstümmelung, nicht aber eine Beraubung 
der Zeugungsfähigkeit vorliege. Nach Herrn G^h. Rath 
Caaper^^ eigener Definition der Yerstfimmelung hält er die 
Annahme einer solchen nicht für gezwungen in diesem Falle. 
Ich erlaube mir aber auch noch die Behauptung, dass die 
Verletzte nur einmal und dann nicht wieder gebären könne, 
welche Behauptung bei der Verhandlung Seitens der Ver- 
theidigung nicht angegriffen worden ist, anzugreifen. Ich 
kann nicht einsehen, warum eine Frau mit, wenn auch 
total, zerrissenem Damme nicht die Fähigkeit haben sollte, 
noch mehr Kinder zu gebären. Der Grund, dass mit einer 
solchen Person aus Ekel kein Mann den Beischlaf voUzie* 
hen würde, ist nach dem bekannten Spruche : De gustibua — 
nicht stichhaltig, somit also auch Empf ängniss und Schwan- 
gerschaft möglich, und was endlich die Geburt betrifit, so 
dürfte dieselbe durch den ungeheilten Dammriss nur er- 
leichtert werden. Frauen mit kleinern oder grossem un- 
geheilten Dammrissen sieht man häufig Kinder gebären. 
Aber selbst die Nothwendigkeit einer Wiederzerreissung 
des Dammes bei unserer Verletzten im Falle einer Ent- 
bindung wird vielleicht von Jahr zu Jahr geringer werden, 
da die Natur bei allen Verletzungen mit der Zeit Wunder 
zu thun pflegt Wie, wenn dieses Mädchen nach einer Reihe 
v^n Jahren sich verheirathen und Kinder gebären sollte 
trotz aller jetzigen üblen Voraussagen? Sehen wir nicht 
bisweilen, trotz erstaunlicher Enge nicht allein in den wei- 



I7Q IM Sdiwiiigeikliteflate. 

dNB, sofidam mich ia den kaftehernen Gebuttsvegen , wo 
instrumentale Hülfe anomgänglich nothwendig scheint^ den- 
AMh die Geburt ganz naturgemäfls Terlaofen? 

2. Der swttte wichtige Fall hat haapta&chlidi för die 
Grindaalistik Interesse, d|i er wohl in seiner Art neu ist 
Eine Mntter hat bei klarem Verstände sich nnd ihre 4 ge- 
liebten Kinder ins Wasser gestCirzt. Von Vätern sind ähn- 
liche Thaten schon öfters verübt; ob aber schon einmal 
eine Mutter, ohne wahnsinnig zu sein, ein solches vierfaches 
Verbrechen begangen hat, bezweifle ich. Der Mann, der 
Urheber dieses Unglücks, besass einst mehrere Güter, hat 
dieselben jedoch dnrch Trunk und Verschwendung dur^- 
gebracht und so sich und die Seinigen zu Bettlern gemacht 
Im Februar d. J. bewohnte die Familie in Süptitz bei 
Torgau ihr letztes Besitethum, ein Häuschen, und lagen der 
Mann und ein Kind krank. Da erschien der Executor in 
Begleitung des Gläubigers, um die Exmission va toU- 
fi4;recken, welche insofern unerwartet kam, als die Frau 
vom Gläulnger noch Tags zuvor Frist ausgewirkt ^u haben 
glaubte. Die Frau fahrt die 4 Kinder mit sich weg, indem 
sie eins auf dem Bücken mittelst eines Bandes befestig^ 
wi zweites auf den Arm nimmt, und von den beiden an^ 
dem sich am Rock anfassen lässt. Vom Vater nehmen 
Me dnrch Küsse Abschied, An ein Wasserlodi im Dorfe, 
^twa 2 Fuss tief, gekommen, fasst sie den Vorsatz, sich mit 
den Kindern. darin zn ertränken, und fragt die Kinder, ob 
sie mit hineingehen wollten, worauf das eine grössere Mäd- 
(Jien erwiedert : „Wo Du hingehst, gehe ich auch hin^, da3 
imdere aber lieber zur Pathe nach Herzberg gehen zu wqI- 
len angiebt. Darauf kniet sie mit den Kindern nieder, betet 
und stürvt sich dann mit ihnen ins Wasser. Bald darauf 
kommen Leute hinitu, und so werden alle 5 Personen wie- 
der herausgezogen. Dm Kinder sind todt, des jüngste «wird 



Dm SobwQTgttidiftflail^. ÜTl 

gerettet, weil: bqSd Köpfchen auf einer kleinen Eisscholfo 
Hegen geblieben ist, eben so wird die Mutter gerettet, nach- 
dem sie sich wiederholt gewaltsam hat losreisaen and wie- 
der ins Wasser stürzen wollen. Sie will erst nach einigen 
Standen die Besinnung wieder bekommen haben und sich 
nur an tyrei Mommte erinnern, einmal, dass sie, im Was- 
ser liegend, Reue empiimden, dann, dass sie daselbst ge- 
ffihlt und gehört habe, wie ein Kind sie kusste und fiber 
üebelkeit klagte. Alle Kinder-Leichen sollen naeh Aussage 
dreier Zeugen an der Mutter mittelst eines Bandes befestigt 
gewesen sein. Sie bestreitet hartnäckig, etwas Derartiges 
gethan zu haben. Die Obduetion der Leiehen hat Hirn- 
hyperämie und flüssiges Blut ergeben, sonst negative Be^ 
fände, nidit einmal Wasser im Magen oder ballonirte Lun- 
gen, also, wie Herr Kreis -Physicus Sanit&ts-Rath Dr. K. 
sehr richtig ausführte, die Beweise eines in Folge der grossen 
Kälte sehr rasch erfolgten Wassertodes. 

Der eben genannte Sachverständige fahrte dann in Be- 
treff der Zurechnungsfähigkeit aus, dass weder vor, notsh 
bei, noch nach der That ein Moment sich auffinden liesse, 
welches auf geistige Störung deute, dass das Beten vor der 
That ein Beweis für die Erkenntniss des Sündigen der That 
enthalte, dass die genaue Schilderung so vieler Umstände 
auch auf das klare Bewusstsein bei der That schUessen lasse, 

dass die Thäterin nur dem höchsten Grade des Affects er- 

• 

legen, den zu beherrschen eines Jeden Pflicht sei, und daiss 
Unzurechnungsfähigkeit zur Zeit der That absolut nicht an- 
zunehmen sei. Eben so plaidirte der Staatsanwalt. Die 
Tertheidigung behauptete, die That sei in einem vorüber- 
gehenden Wahnsinn geschehen, die in der Erinnerung der 
Thäterin gebliebenen zwei Momente seien lucida mtervaäa 
gewesen. Die That selbst ^sei derartig, dass sie von einem 
vemünfkigm Menschen nicht begangen sein könne. Die 



172 Diei SehwnrgerichtsiUle. 

Gescliwornen hitten ja die rährendsten Zeagmsse fiber di 
Liebe zwischen Matter und Kindern aus dem Hunde meh- 
rerer Zeugen gehört. Der Herr Sanit&ts-Rath habe selbst 
zagegeben, dass beim Affecte in einem, jedoch mit Schuld 
des Th&ters, willenlosen Momente eine bSse That wie dn 
Blitz aus der Hand des Thäters komme und sofort berent 
werde. In diesen Worten sehe er Zugeständnisse der Un- 
surechnungsf ähigkeit. Schliesslich appellirte er stark an das 
Mitleid der Geschwornen und sprach Tom bösen Gewissen 
als der härtesten und unausbleiblichen Strafe der Tiift- 
terin. 

Ffir die Frau sprach eine kalte Resignation bei der 
ganzen Verhandlung, die auch bei Publication des freispre- 
chenden ürtheils in ihrem Gesicht nicht einen Zug sich 
rfthren liess. Auch der Umstand stimmte sehr günstig f&r 
sie, dass alle Zeugen voll waren des Lobes über die aus- 
gezeichnete Erziehung, die Artigkeit, die saubere Kleidung 
der Kinder, endlich über die Liebe derselben zu ihrer 
Matter. 

Die Geschwornen bejahten die Thatfrage des dreifachen 
Todtschlags und des yersuchten Todtschlags und verneinten 
die Zurechnungsfähigkeitsfrage. So erfolgte die Frei- 
sprechung. 

3. Eine Anklage lautete auf Nothzucht im Schlafe. 
Das etwa 22jährige kräftige Mädchen beeidete, dass der 
Angeklagte schon die Immüsio pmis vollendet gehabt, als 
ne erwacht sei. Der verheirathete jugendliche Angeklagte 
behauptete, das Mädchen habe ihn, welcher auf Antrieb 
eines Dritten untersuchen wollte, ob nicht ein Mann bei 
ihr läge, umarmt und zu sich in das Bett gezogen. Es 
gelang demselben auch, den Beweis zu liefern, dass die 
Zeugin schon öfters Männern den Beischlaf gestattet habe. 
Eine ärztliche ' Untersuchung war weder an der Wäsche, 



Drei SohwiirgerichiaflQle. 178 

noch am Körper des MSdchens angeordnet worden. Der 
Staatsanwalt erklärte, er selbst sei überzeugt, dass im ge- 
sunden Schlafe ein Stuprum nicht unmöglich sei, und er- 
zählte als Beweis zwei Yon ihm erlebte Fäll^ erstens den, 
dass ein schlafendes Mädchen von etwa 13 Jahren, auf 
welches sich ein Mann gelegt und sie gebraucht habe, da- 
von nicht erwacht sei, zweitens den, dass man einem Mäd- 
chen im Schlafe sämmtliche Schaamhaare abgeschnitten habe. 
Trotzdem sprachen die Geschwomen, unter denen sich ein 
Arzt befand, das Nichtschuldig aus und gewiss mit Recht. 
Der Staatsanwalt erwiederte mir späterhin privatim, auf Be- 
fragen, ob das 13jährige Mädchen deflorirt oder sonst ver- 
letzt gewesen sei: nein. 

Es bedarf also wohl keiner weitern Ausführung, dass 
die zwei von der Staatsanwaltschaft angefahrten Fälle nichts 
beweisen können gegen den Satz, dass im normalen Schlafe 
ein Stuprum von einem Einzelnen im AUgemeiuen nicht 
volUuhrt werden kann. 



17« 



9. 

Termisehtes. 



Begriff des Unternehmens einer Heilung. Behandlung von Kran- 
ken durch concessionirte Besitzer einer Vasser- Heilanstalt 
ausserhalb derselben ohne sonstige Intliehe Approbation. 

(§. 199. des Strafgesetzbuchs.) 

Der Angeklagte hat eine Goncession zur Erriehtung und 
Yerwaltang einer Wasser* Heilanstalt, und er betreibt eine 
solche Heilanstalt« Dagegen besitzt er nicht die Approbation 
als practischer Arzt. Er hat nun ausserhalb seiner gedachten 
i^Mtah etBMft am Typhus Erkrankten ärztlich behandelt, das 
Au&chneiden von Geschwüren durch einen Wundarzt undv 
die Behandlung des Kranken nach seinem herausgegebenen 
Buche, welches der Vater des Kranken bereits besass und 
früher benutzt hat, angeordnet, endlich daiur Belohnung ge- 
fordert und erhalten. 

Er ist demgemäss aus §. 199. des Strafgesetzbuchs ver- 
urtheilt, weil er, ohne y o r schri ftsm&ssig approbirt zu sein, 
die Heilung einer innem Krankheit unternommen habe. *Denn 
die für die Wasser-Heilanstalt ertheilte Concession sei nicht 
als Approbation zur ärztlichen Praxis zu betrachten; die in 
jener Concession enthaltene Befiigniss zur Behandlung von 
Kranken sei örtlich auf die Anstalt beschränkt. Gleich- 
gültig sei es, ob der Angeklagte die Geschwüre selbst auf- 
geschnitten habe, oder nicht. 

Die Niehtigkeitsbeschwerde des Angeklagten fUirt aus : 
Die Concession für die Wasser-Heilanst^t enthalte auch zu- 
gleich eine ärztliche Approbation, denn jene enthalte das 
Anerkenntniss des Staats über die Befähigung zur Ausübung 
der wasserärztlichen Kunst. Der Untersdiied zwischen bei- 
den bestehe darin, dass die Concession eine beschränkte sein 
kOnne, während diese ihrer Natur nach eine allgemeine sei. 
Es sei aber unvereinbar, wenn anerkannt werde, der Ange-« 
klagte verstehe die Heilung in seiner Anstalt, und verneint 
werde, ^s er sie ausserhalb derselben verstehe. Die Hin- 



Vemdscliies. 'HS 

Weisung zur Behandlung des Kranken nach seinem gedruck- 
ten Buche, und die Erklärung, dass die Geschwüre durch 
einen Wundarzt aufgeschnitten werden müssten, sei kein^ 
Heilung; es gehöre mindestens der Nachweis dazu, dass dies 
auch wirklich geschehen sei. woran es hier gänzlich fehle. 
Die Beschwerde ist durch Urtel des K. Ober-Tribunals 
vom 10. Jan. 1861 wider Vieck (Nr. 833. 1.) zurückgewiesen. 

Gründe. 

Die Frage, ob der Angeklagte eine äussere oder innere 
Heilung unternommen habe, ist eine überwiegend thatsäch- 
liche, welche die vorigen Richter in ihrer Feststellung be- 
jaht haben. Ihrer Prüfung und Beurtheilung war es über- 
lassen, ob die Anordnungen, welche der Angeklagte bei dem 
N. tra^ nämlich die Geschwüre aufschneiden zu lassen, und 
mit der Cur nach Anleitung seines Buches fortzufahren, ate 
ein Unternehmen der Heilung zu betrachten seien, und der 
Appellations-Richter hat rechtlich nicht geirrt, wenn er den 
Umstand, ob die Geschwüre überhaupt und von einem Drit- 
ten aufgeschnitten worden, lur unerheblich erklärt, da der 
§. 199. nur voraussetzt, dass der Angeklagte die Heilung 
unternommen habe, was duroh seine Anordnungen geschieht, 
nicht aber, dass sie befolgt, werden oder einen Erfolg haben. 
Die thatsäohliehe Feststellung giebt femer au, dass der An- 
geklagte nicht approbirt ist, und auch hierbei findet eme 
Rechtsverletzung nicht $tatt. Denn unbestritten besitst der 
Angeklagte keine Approbation als practischer Arzt; er war 
daher zur Heilung irgend einer Eruikheit nicht befugt. Eine 
Ausnahme von dieser Regel macht das Reglement vom 
11. Juni 1842 (Gesetz -Samtnlung S. 241) för diejenigen 
Personen , welche die Goncession für die Errichtung und 
Verwaltung einer Wasser - Heilanstalt erhalten hi^n. Ob- 
gleich sie die ärztliche Qualifieation nicht besitzen, sind ste 
doch zur Curbehandlung der in die Anstalt au%enomm^ien 
Kranken befugt. Allein diese Ausnahme ist auf das In- 
nere der Anstalt nach §. 2. des Reglements attsdrüoküoh 
besdiränkt, und ausserhalb derselben bleibt es bei der Re^ 
gel. Für die Anwendung des §. 199. genügt der Gesichts- 
punkt, dass die far die Errichtung der Wasser« Heilanstalt 
ertheüte Concession nicht die Natur einer Approbation für 
die gesammte ärztliche Praxis hat. Dass der Angeklagte 
endlich Belohnung genommen hat, ist gleichfalls festgestellt. 
(Archiv far Preuss. Strafrecht, 1862, X. S. 139.) 



176 



10. 

Verfögiingeii. 



L Betreffend die Anwendbarkeit der für den BCilsbrand bestehen- 
den gesetzlichen Bestimmungen auf die Blntsenche der Schaafo. 

Auf den Bericht Tom . . . . , die Anwendbarkeit der för den Milz- 
brand bestehenden gesetzlichen Besimmnngen auf die Blutseuche der 
Schaafe betreffend, lasse ich der Kdnigl. Regierung das hi^ber tob 
dem Lehrer -Gollegium der Königl. Thierarzneischule erforderte Gut- 
achten Tom 3ten d. M. in der Anlage abschriftlich zugehen. 

Da nach den Ausführungen desselben, mit welchen ich durchweg 
einverstanden bin, die bereits im §. 97. Nr. 17. der zweiten Beilage 
twa Regulativ vom 8. August 1835 (Belehrungen über ansteckende 
Krankheiten) hervorgehobene Thatsache, dass die Blutsenche der 
Schaafe zu einer der acutesten Formen des Milzbrandes gehöre, als 
unzweifelhaft festgestellt angenommen werden muss, so sind zur 
reterinair ' polizeiliehen Behandlung di^er Krankheit die von dem 
.MUzbrand im Allgemeinen handelnden Bestimmungen der §§. 109. 
bis 118. des Regulativs vom 8. August 1835 im Wesentlichen als 
▼ollkomm«! ausreichend zu erachten. Es wird daher des Erlasses 
einer die Blntsenche der Schaafe betreffenden besondern Verordnung 
Seitens der Königl. Regierung für den Umfang Ihres Verwaltnngs- 
Bezirks nicht bedürfen. Zur Beseitigung der hierüber obwaltenden 
Zwdfel hat die KönigL Regierung vielmehr den Landräthen, so wie 
den Yiehbesitzem, die hierauf bezüglichen Bestimmungen des Regula- 
tivs von Neuem zur genauen Beachtung in Erinnerung zu bringen 
und in Bezug auf die hinsichtlich der Ortssperre u. s. w. beim Herr- 
schen dieser Krankheit unter den Schaafen in dem mitgetheilten Gut- 
ac^faten angegebenen Modificationen das Erforderliche anzuordnen. 

Berlin, den 26. Februar 1862. 

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medicinid* 

Angelegenheiten. 
Im Anftrage: Lehnen. 

Anlage A. 

Ew. Excellenz ermangeln vrir nicht, den uns mit der verehrlichen 
Marginal -Verfügung vom 20. December v. J. hochgeneigtest zugefer- 
tigten Bericht der KönigL Regierung zu N. vom 30. November v. J., 



ArnÜiehe YerfBgwigeai» ttt 

»betreffend die An^^ndbarkeft der fftr den Ißlebrand bestehenden 
gesetzlichen Bestimmungen auf die Blatseuche der Schaafe*', 
hiemeben ehrerbietigst zurückzureichen, und verfehlen wir nichts ins- 
besondere darüber: 
»ob die sogenannte Blutseuche der Schaafe für eine hinsichtlich 
ihrer Gontagiosität von dem Milzbrande an sich so abweichende 
Krankheit zu erachten sei, dass auf dieselbe die in den §§. 109. 
bis 118. des Regulativs vom 8. August 1835 zur yeterinair-polizei- 
liehen Behandlung des Milzbrandes vorgeschriebenen Maassregeln 
im vollen Umfange nicht Anwendung finden dürfen?"* 
unsere Ansicht in Folgendem ganz gehorsamst auszusprechen. 

Die sogenannte Blutseuche, Blntstaupe u. s. w. der Schaafe 
ist wissenschaftlich und durch Erfahrung als eine lachst acute und 
als die gewöhnlichste Form des Milzbrandes bei den Schaafen seit 
mehr als 50 Jahren anerkannt; und eben so steht es durch tBhh 
reiche Beobachtungen und durch Impfversuche unzweifelhaft fest, 
dass diese Krankheit einen Ansteckungsstoff erzeugt, welcher im 
Blute und in allen Theilen des kranken Thieres, selbst in den Se- 
und Excretionen desselben enthalten ist und sich in seinen Wirkun- 
gen dem Gontagium der übrigen Anthraxformen gleichartig zeigt, in- 
dem durch unmittelbare Berührung seiner Vehikel Menschen und 
Thiere inficirt werden und hierbei ein dem Milzbrande analoges Lei- 
den, am häufigsten aber die Milzbrandblatter, entsteht. In wie weit 
das Gontagium bei der Blutseuche flüchtiger und intensiver ist, als 
das bei dem Milzbrande des Rindviehes — lässt sich nach den bis 
jetzt hierüber gesammelten Beobachtungen nicht sicher angeben. 

Bei der wesentlichen üebereinstimmung der Blutseuche mit dem 
Milzbrande kann es kaum einem Zweifel unterliegen, dass, wenig* 
stens in genere, diese Krankheit derjenigen veterinair-polizeilichen 
3ehandlung vollständig unterworfen sein muss, welche in den gegen 
den Milzbrand bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, namentlich in 
dem Reguktiv vom 8. August 1835 §§. 109. bis 118. vorgeschrie- 
ben ist. 

Es dürfte hierüber um so weniger ein Bedenken bestehen, s^B 
in der zu dem eben allegirten Gesetz gegebenen Belehrung über die 
ansteckenden Krankheiten sub Nr. 17. nach der überschrifäiohen Be- 
nennung: »Milzbrand*, im §. 97. neben den verschiedenen andern 
Namen für die einzelnen Formen der Anthrax «-Krankheiten auch die 
Blutseuche, Blutstaupe angeführt sind, und daselbst am Schlüsse 
der Beschreibung des acuten Milzbrandes wjörtlich gesagt Ist: »We- 
gen dieses Blutausflusses aus der Nase, dem Maule u. s. w. 
wird diese Form der Krankheit bei Schaafen fast überall 
die Blutseuche oder die Blutstaupe genannt.'* . 

Wenn dennoch ~ wie dies in dem hier vorliegenden Antrag- 
schreiben der Königl. Regierung zu N. an Ew. Excellenz ausgesptot- 
chen ist, und wie wir ein Gleiches aus den Yeterinair-Berichteii der 
Kreis-Thierärzte mehrfaltig ersehen haben — im Regierungs-Betirk N. 
der Ausbruch der Blutseuche häufig nicht den Landräthen angezeigt 
wird, und wenn die Letztern in der Regel keine Anzeige über dies^ 
Krankheit an die Königliche Regierung machen, so liegt dies wohl 
nicht am Mangel der hierüber bestehenden Vorschriften, sondern nur 
an einer mangelhaften Anffassung und Befolgung derselben. Denn 
im §. 109. des Regulativs ist befohlen: dass, »wenn ein Thier vom 
Milzbrande befallen wird, bei Vermeidung einer Geldstrafe von 5 Thhm. 
oder Stägiger Gefängnissstrafe, sogleich der Polizei-Behörde hierüber 
Anzeige gemacht werden soll*". 

Catpert VjMhrft. f. g«r. Med. XXIL 1. 12 



)79 ijntlißhe Y^rlBgangeii. 

Es ist somit nicht angeordnet, dass die Anzeige nur fiber Milz- 
brand des Rindviehes geschehen soll; nach der vorausgegangenen Be- 
schreibung der Krankheit im §. 97. geht vielmehr hervor, dass dies 
von jeder Milzbrandkrankheit bei sämmtlichen Hausthieren und ins- 
besondere auch hinsichtlich 4er Blutsenche der Schaafe gilt. 

Eben so mfissen demnach bei dieser Milzbrandform, wie bei dem 
Milzbrande des Rindviehes, die §§. 113. und 114, betreffend das Ver- 
bot des Schlachtens, des Fleischverkaufs und des Abziehens der Haut, 
gleichmässig und allgemein zur Anwendung kommen. Wenn in dieser 
Hinsicht die Landräthe ungleich verfahren, so liegt dies wieder nur 
in mangelhafter Auffassung und Ausführung des Gesetzes. 

Ganz so anwendbar bei der Blutseuche sind auch die folgenden 
Paragraphen des Regulativs vom 8. August^ nämlich §§. 110. (die Ab- 
sonderung der kranken Thiere u. s. w.), — 111. (Verbot des Kurirens 
durch Personen, welche nicht approbirte Thierärzte sind), ^ 112. (Be- 
seitigung des Aderlassblutes u. s. w.), — 114. (Vergraben der Gadaver 
und Sectionen), — 115. (Reinigung der Ställe und Desinfection) , — 
116. (Abhaltung der Schweine, des Federviehes u. dgl. von den Ga- 
davern), — 117. und 118. (Vorschriften bei stattgefundener Infection 
eines Menschen). Denn in allen diesen Punkten besteht bei der Blut- 
senche kein Grund zu Abweichungen von den gegebenen Vorschriften 
des Regulativs. 

Diese Vorschriften sind jedoch, wie die Königl. Regierung zu N. 
in ihrem Antrage vom 30. November richtig bemerkt, för sich allein 
nicht vollständig genug; und sie können auch nicht passend durch 
die Bestimmungen des Viehseuchen-Patents vom 3. April 1803 Ga|). IV., 
den Milzbrand beim Rindvieh betreffend, ergänzt werden, weil diesel- 
ben theilweise zu weit gehen (§§. 131 — 133., 136 — 139., 141., 142.), 
theils durch das Regulativ vom 8. Aug. 1835 aufgehoben sind (§. 135.). 
Es dürfte aber nach unserer unvorgreiflichen Ansicht ausreichend sein, 
wenn: 

1) hinsichtlich der Sperre des Ortes oder des inficirten 
Gehöftes; 

2) hinsichtlich der Dauer der Maassregeln nach dem Aufhören der 
Krankheit, und 

3) hmsichtlich des ansnahmsweise zu gestattenden Schlachtens ge* 
sund scheinender Thieie im Seuchenorte, oder des Wegtreibens 
derselben aus ihm, entsprechende Vorschriften beständen» 

Wir bemerken hierüber: 

ad 1. Der §. 140. des Patents vom 3. April 1803 verbietet, 
Rindvieh, Rauchfutter und Dünger aus dem Orte und über die Grän- 
zen desselben zu bringen; und §. 141. verbietet den Ein- und Durch*- 
trieb in den Seuchenort auch aus andern Orten. 

Da nun die Blutseuche eine acute Milzbrandkrankheit ist, so 
müsste bei ihrem Herrschen in einem Orte consequent diese Maass- . 
regel auch in Betreff der Schaafe stattfinden. 

Die Königl. Regierung zu N. hat die Sperre mit Bezugnahme auf 
einen kürzlich in ihrem Bezirk vorgekommenen Fall, in welchem 
Schaafe ans einer mit Blutseuche inficirten Heerde aus der Gegend 
Ton Kyritz nach Berlin auf den Schlachtmarkt getrieben wurden, auf 
dem Marsch theilweise starben und den Treiber inficirten, beantragt; 
die Königl. Regierung zu N., in deren Bezirk die Blutseuche so häufig 
TcHrkommt, hat sich aber (nach Anführung des Schreibens der Köni|L 
Regierung zu N. vom 30. November) gegen die Sperre erklärt, theik 
wefl die Krankheit angeblich kein flüchtiges Oontagium entwickelt, 
theils weil sie dort in manchen Orten stationair und lan^edauemd 
ist^ also auch die Sperre sehr lange bestehen und sehr lästig werden 



Amiüelie Yerfllgangdii. If j| 

wfürde. Der erstere Griind ist ganz unbaltbar, ireil viele Beobach- 
tungen dafür sprechen, dass das Gontaginm nnter Umständen anch 
flüchtig ist; der letztere verdient dagegen einige Berücksichtigung; 
aber die grössere Rücksicht muss doch das Wohl des Publicums sein. 
Mit Rücksicht auf beide oben angedeutete Umstände erlauben wir 
uns Torzuschlagen: 
q) dass bei der Blutseuche der Schaafe, neben den übrigen Maass- 
regeln des Regulativs vom 8. August 1835, eine Sperre nur für 
die Schaafe des Orts und nur in der Art eintreten möge, dass 
auch gesund scheinende Schaafe während des Bestehens 
der Krankheit und bis 4 Wochen nach dem letzten Erkrankungs- 
falle nicht ohne besondere Erlaubniss in einen andern Ort ge- 
bracht und eben so auch nicht geschlachtet werden dürfen; 

b) dass dagegen fremde Schaafe durch den Sencheort und über 
dessen Feldmark, jedoch ohne sich daselbst auf Weiden anzu- 
halten, getrieben werden können, und 

c) dass der Verkauf des Rauchfutters von dem Verbot (der Sperre) 
ausgeschlossen bleibt. 

In dieser milden Weise wird der Sanitätszweck erreicht, ohne 
dass irgendwo durch die Maassregeln eine übermässige Belästigung 
entsteht. Denn der Verkauf und das Schlachten kranker Schaafe ist 
ohnedies schon • verboten ; und an den Orten, wo die Krankheit statio- 
nair ist oder alljährlich auf längere Zeit wiederkehrt, erleiden die 
Schäfereien so grosse Verluste, dass sie gewöhnlich aus Ueberfiuss 
keine Veranlassung zum Verkauf gesunder Schaafe haben, also auch 
die Sperre sehr ^enig oder gar nicht fühlen. 

Die speciellere Sperre der einzelnen Höfe vorzuschlagen, halten 
vnr nicht für zweckmässig, weil, wenn in einem Orte mehrere Schä- 
fereien bestehen, theils gleiche Ursachen auf dieselben einwirken und 
deshalb auch die Krankheit in ihnen mehren theils zugleich entsteht 
oder entstehen kann, und weil bei Beschränkung der Sperre auf ein- 
zelne Höfe im Orte die OontroUe sehr erschwert wird. Ist aber nur 
eine Schäferei im Orte, so trifft ja die Maassregel auch nur diese 
allein und berührt die Interessen anderer Einwohner gar nicht Wo 
indess die Oertlichkeit eine genügende Controlle der Sperre einer in- 
ficirten Heerde für sich gestattet, dürfte die letztere ihren Zweck wohl 
erfüllen. 

ad 2. Wie oben sub la. angedeutet, soll die Sperre bis zum 
Ablauf von 4 Wochen nach dem letzten ErkrankungsfaUe fortdauern. 
Dies ist conform wie beim Milzbrand des Rindviehes und erscheint 
deshalb als nöthig, weil die Blutseuche die Eigenthümlichkeit besitzt, 
dass sie oft in ihrem Herrschen kleinere oder grössere Intervallen 
macht, und weil somit das Ausbleiben neuer Erkrankungen während 
nur einiger Tage nicht als das Ende der Krankheit angesehen wer- 
den kann. Andererseits lehrt aber die Erfahrung: dass die Krank- 
heit, abgesehen von den Einwirkungen der Ausdünstungen des Erd- 
bodens und von der Beschaffenheit der Nahrungsmittel, hauptsächlich 
durch die Witterung ihre Entstehung findet, wie auch, dass eine 
gleiche Witterungs- und Luftbeschaffenheit selten über 4 Wochen 
n)rtbesteht und dass die Blutseuche in der Regel wirklich erloschen ist, 
wenn binnen 4 Wochen neue Erkrankungsfälle nicht eingetreten sind. 

ad 3. Es ist bereits oben svJb la. bei der Sperre darauf hin- 
gedeutet worden, dass die noch gesund scheinenden Schaafe im 
Seuchenorte oder mindestens aus den als inficirt zu betrachtenden 
Heerden ohne besondere Erlaubniss nicht geschlachtet und nicht aus 
ihm in einen andern Ort gebracht werden dürfen. Es kann aber sehr 
wohl der Fall vorkommen, dass z. B. in der Ritterguts -Heerde eines 

12* 



199 4AitIiche y^gniie^ilk 

(Mes die Blatseoeke besteht, nuter ien Schall» d« Benem ^r 
nicht, mvd daas doch das Bedürfniss von frischem Fleisch eintritt; 
oder dass ein Gutsbesitzer auf einer andern Feldmark ein Vorwerk 
iait gesander Weide besitzt, anf welche er seine gesund scheinenden 
Schsttfe bringen und sie hierdurch selbst gegen die Kranl^heit con- 
serviren kann. Unter diesen und ähnlichen Verhältnissen erseheint 
eine Ausnahme von der Sperrmaassregel bei gehöriger Vorsicht billig 
und ohne Gefahr auch zulässig. Eine solche Ausnahme darf aber 
stets nur mit Bewilligung der Polizei - Behörde und nur dann statt* 
finden, wenn das dringende Interesse der Einwohner, resp. der Schaaf- 
besitzer, bei der Behörde nachgewiesen und die Gesundheit der be- 
treffenden Scbaafe von einem approbirten Thierarzt bescheinigt wor- 
den ist. 

Berlin, den 3. Februar 1862. 
. Der technische Director und das Lehrer -Gollegium der Königl. 

Thierarzneischule. 



OL Betreffend den Handel mit chirurgischen Instramenten und 

Bandagen. 

Anf den Bericht vom .... erwiedere ich der Königl. Regierung, 
dass der Handel mit chirurgischen Instrumenten und Bandagen in 
gleicher Weise, wie das Verfertigen dieser Gegenstände, von einer 
Prüfung abhängig ist. Denn der §. 190. der Allgem. Gewe]i)e-Grd* 
nnng vom 17. Januar 1845 (Gesetz -Sammlung S. 78) hebt nur die 
Bestimmungen über Gegenstände auf, worüber das Gesetz dispönirt. 
Wird also angenommen, dass die Vorschriften der Gewerbe -Ordnung 
iU>er das Verfertigen chirurgischer Instrumente den Handel mit den- 
selben nicht treffen, so folgt, dass die altem Vorschriften über den 
letztem, insbesondere des Rescripts vom 7. December 1844, Anlage A., 
nach wie vor in Kraft sind. 

Berlin, den 11. März 1862. 
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal- 

Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Lehnert 
An die Königl. Regierung zu N. 

Anlage^. 

(Verfögung der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal- 
Angelegenheiten und des Innern, vom 7. December 1844 (Eichhorn, 

Graf V, Arnim). 

Mit den, in dem Berichte des Königl. Polizei -Präsidiums vom 
15. Juni d. J. in Betreff des unbeschränkten Handels mit im Auslande 
gefertigten chirurgischen Instrumenten und Bandagen ausgesprochenen 
Ansichten können wir uns nicht einverstanden erklären. 

Nach den bestehenden Bestimmungen dürfen chirurgische Instru- 
mente und Bandagen Imlnlande nur von geprüften Instrumentenmachern 
angefertigt werden, und nur ausnahmsweise dürfen Handschuhmacher 
auf besondere Bestellungen einzelne Bruchbandagen anfertigen; es ist 
ihnen aber nicht gestattet, dergleichen zum Verkauf feil zu halten, 
ohne zuvor ihre Qualification dazu durch eine Prüfung dargethan 2U 
haben. 



Etliche YerOgirngMi^ ISt 

Beiden Bestimmniigen würde die Freflassnng des Handels mt 
ansländiBclien Instramenten und Bandagen widersprechen. Dnrch die 
Prüfang der Instrumentenmacher soU nur die Sachkenntniss und tech- 
nische Geschicklichkeit derselben ermittelt werden, weshalb sie meh«- 
rere Instrumente und Bandagen in Gegenwart des Physicus und dee 
Gewerks- Altmeisters anzufertigen haben, welche von dem Ph^sica« 
und von dem Medicinal-CoUegium in Beziehung auf Zweckmässigkeit 
und Sauberkeit geprüft werden. Der Zweck dieser Einrichtung ist 
der, dem Publicum kenntnissreiche und geschickte Arbeiter in ein^m 
Gewerbszweige zu Gebote zu stellen, dessen Erzeugnisse nicht bloss 
für das Vermögen, sondern auch für das Gesundheitswohl der Ab- 
nehmer von Bedeutung sind. 

Das einzelne Fabricat dieser geprüften Instrumentenmacher kann 
zwar hinsichtlich des Materials und der Genauigkeit der Arbeit ganz 
verschieden ausfallen. Allein die Beurtheilung eines Instruments oder 
einer Bandage in dieser Beziehung kann sehr wohl dem Käufer übw* 
lassen bleiben, weil Material und Arbeit bei dergleichen Qegenst&n^ 
den auch von Laien leicht geschätzt werden kann. Letzteres ist aber 
nicht der Fall in Bezug auf Zweckmässigkeit des Verkaufs - Gegen- 
standes. Die Würdigung dieser Eigenschaft erfordert besondere 
Kenntnisse. Diese besitzt nur der Arzt und der hinsichtlich der er- 
forderlichen Special - Kenntnisse geprüfte Instrumentenmacher. Des 
Arztes kann sich der Laie bei dem Ankaufe von dergleichen Gegeiir 
ständen nicht immer bedienen, derselbe bedarf aber auch der Hülfe 
des Arztes dabei nicht unumgänglich, sobald dafür gesorgt ist, dass 
Leute vorhanden sind, welche dem Publicum zweckmässige Instru- 
mente oder richtig construirte Apparate vorlegen und demselben nur 
überlassen, Material und Sauberkeit der Arbeit zu prüfen und unter 
übrigens zweckmässigen Gegenständen nach Belieben zu wählen. 

Ob jene geprüften Leute aber Verfertiger oder Händler sind , ist 
für das Sanitäts-Interesse gleichgültig. Die Sicherung des Publicnms 
liegt darin, dass deijenige, welcher die fraglichen Gegenstände feit* 
bietet, im Stande ist, zu beurth eilen, ob er Zweckmässiges zum Ver* 
kauf stellt. Nur dann kann er auch verpflichtet werden, nur Zweck- 
mässiges zu verkaufen. Hiernach müssen die Behörden danach hin- 
streben, kenntnissreiche Verfertiger und Händler in einer Person m 
erlangen, denn es ist nicht in Abrede zu stellen, dass nur deijenige, 
welcher die Anfertigung versteht, ein volles Urtheil über die Zweck- 
mässigkeit hat. 

Wenn aber dem KönigL Polizei -Präsidium nach seinem Berichte 
noch keine dem Publicum widerfahrene Nachtheile aus dem unbe- 
schränkten Handel mit chirurgischen Instrumenten und Bruchbanda- 
gen bekannt geworden sind, so beweist dies nicht, dass solche nicht 
vorkommen, sondern nur, dass Fälle der Art nicht zur Kenntniss der 
Behörden gelangen. 

Wir machen in dieser Hinsicht nur auf die Nachtheile und Ge- 
fahren aufinerksam, welche nach ärztlicher Erfahrung nicht selten 
durch die Anlegung und das Tragen unzweckmässiger Bruchbandagen 
hervorgebracht werden. 

Wir erachten es daher für nothwendig, dass die bisher üblich 
gewesene Prüfung der Verfertiger chirurgischer Instrumente und Ban- 
dagen bestehen bleibe, und dass dem Handel mit im Auslande ange- 
fertigten Instrumenten und Bandagen zwar keine Beschränkung auf- 
erlegt, jedoch von denen, welche dergleichen feilzubieten beabsichtigen, 
gefordert werde, dass sie in einer von ihnen abzulegenden angemes- 
senen Prüfang diejenigen Kenntnisse von der Güte und Zweck" 
mässigkeit chirurgischer Instrumente und Bandagen nachweisen, weiche 



163 Amtliche Verfttgnngeii. 

im Allgemeineii von den inlftndisclieii Verfertigem derselben verlangt 
werden. 

Die hiesigen Alt- und Mitmeister der Verfertiger chirurgischer 
Instrumente haben wir auf Ihre Beschwerde in dieser Angelegenheit 
von dem Inhalte vorstehender Verfügung im Allgemeinen benach- 
richtigt. 



m. Betreffend den BandTerkanf ▼on Bandwarmmitteln durcli 

die Apotheker. . 

Es ist neuerdings vorgekommen, dass Apotheker mehrere Mittel, 
welche zu einem bestimmten Heilzwecke nur unter besondem, vom 
Arzte zu beurtheilenden Umständen und nach dessen specieller Ver- 
ordnung nutzbar werden können, im Handverkauf frei oder gar in 
bestimmter Form und Dosis dispensirt, mit einer Gebrauchs - Anwei- 
sung versehen, unter der Annahme verabfolgen, dass dieselben nicht 
zu den Drasticis gehören. Fälle der Art sind vorgekommen in Bezug 
auf den Verkauf von Bandwurmmitteln, die, wenngleich sie an sich 
der Klasse drastischer Arzneimittel nicht zu subsumiren sind, den- 
noch durch nnzeitigen Gebrauch nachtheilige Folgen herbeiführen 
können. 

Da ein solches Verfahren den Bestimmungen des Medidnal- 
Edictd von 1725 in §§. 5. und 7. des Abschnitts »von den Apothe- 
kern*, so wie der darauf sich gründenden Vorschrift des Titel IIL 
§. 2. LiW K. der revidirten Apotheker -Ordnung vom 11. October 
1801 widerstreitet, so werden auf Veranlassung des Königl. Ministerii 
der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal- Angelegenheiten sämmt- 
liche Apotheken -Besitzer des diesseitigen Verwaltungs- Bezirks hier- 
durch angewiesen, Bandwurmmittel, wie Kousso, Cortex rctdicia Otü' 
natorwnty Bad. Füieia und andere zu diesem Zweck verlangte Me- 
dicamente, nicht ohne ärztliches Recept zu verabfolgen, und wird der 
Handverkauf dieser Mittel bei Vermeidung der unter Litt 1. §. 2. 
Titel UI. der revidirten Apotheker -Ordnung angedrohten Strafen un- 
tersagt 

Berlin, den ao. März 1862. 

Königl. Polizei -Präsidium. 



IV. Beireffend das Reinigen aberschwemmt gewesener Wohnuiigen 

▼or deren Wiederbeziehen. 

Die an vielen Orten des hiesigen Regierungs- Bezirks stattgefun- 
dene Üeberschwemmnng der Wohnungen lässt von dem Wiederbezie- 
hen derselben grosse Nachtheile für die Gesundheit besorgen, indem, 
wenn dies ohne die nöthige Vorsicht geschieht, der Erfahrung ge- 
mäss, mancherlei zum Theil gefährliche Krankheiten, namentlich bös- 
artige Fieber, Nervenkrankheiten, Gicht, Drüsenübel, Wassersucht, 
insonderheit langwierige Kinderkrankheiten, dadurch entstehen können. 



Amtliche V^f&gnngeQ. l%$ 

Um diesen nachtheiligen Folgen möglichst vorzubengen, finden wir 
ans veranlasst, folgende Vorsichts-Maassregeln dringend für alle die- 
jenigen Fälle anzuempfehlen, wo die Nothwendigkeit es erheischt, die 
mit Wasser angefüllt gewesenen Wohnungen bald wieder zn beliehen. 
Worauf es hier zunächst ankommt, ist schleunige und vollständige 
Austrocknung der Wohnungen und Entfernung des in denselben ab- 
gesetzten Schlammes. Zu diesem Behuf ' 

1) müssen die Wände wenigstens so hoch, als das Wasser in den- 
selben gestanden hat, wie auch die FussbÖden, schleunigst mit 
reinem heissen Wasser abgewaschen werden, so lange sich noch 
Schlamm daran befindet. 

2) Sind die Fussböden gedielt, so ist es rathsam, die Dielen auf- 
zunehmen und ns^ch gehöriger Reinigung in der freien Luft 
trocknen zu lassen. Die darunter gelegene Erde muss entfernt 
und durch trockenen Sand oder andern trockenen Boden ersetzt 
werden. 

3) Das Austrocknen des Fussbodens wird durch das Aufstreuen 
von trocknem, möglichst heissem Sande beschleunigt; ist der 
Sand feucht geworden, so wird er erneuert. 

4) Ist das Reinigen auf die angegebene Weise geschehen, dann sind 
trockene Wärme und Zugluft die Hauptmittel, um das völlige 
Austrocknen zu bewirken. Man unterhalte daher im Ofen fort- 
während ein massiges Feuer, wobei man Fenster und Thüren 
von Zeit zu Zeit öffnet, um die in der Wärme stärker verdun- 
stende Feuchtigk^t durch Zugluft zu entfernen. 

Nachts ist es dagegen besser, die Fenster zu schliessen. 
5} Bildet sich dennoch ein modriger Geruch, so benutze man eine 
Auflösung von Chlorkalk (1 Pfund in einem Eimer Wasser), um 
damit die Wände und Fussböden mehrere Male mit starker, an 
. Stöcke gebundener Packleinwand zu überstreichen. Dies wieder- 
holt man, bis der Modergeruch sich verloren hat Die Anwen- 
dung des Chlorkalks muss jedoch ausgesetzt werden, sobald die 
Zimmer wieder bewohnt sind, weil längeres Einathmen von Chlor- 
dämpfen der Gesundheit nachtheilig ist. Auch das Deberstrei- 
chen mit Kalkwasser tilgt jenen Moderdunst. 

6) Auch die tiefern Räume, Keller, Gewölbe, sind aufs sorgfältigste 
von aller Feuchtigkeit und dem abgesetzten Schlamm zu be- 
freien, weil sich sonst daraus, wenngleich später, schädliche 
Dünste entwickeln, welche das ganze Haus durchziehen und auf 
lange Zeit hinaus nachtheilig auf die Gesundheit der Bewohner 
einwirken. 

7) Erlauben es die Verhältnisse nicht, das vollständige Austrocknen 
aller Theile der Wohnung abzuwarten, so suche man wenigstens 
für trockne Schlafstätten zu sorgen, und wenn man sich auch 
auf den Böden einrichten müsste. Will sich auch dies nicht 
thun lassen, so setze man die Bettstellen nicht dicht an die 



184 Amtliche VerftlgangeiL 

Wftnde, lasse vielmehr einen Zwischenraum, welchen man zur 
Nachtzeit mit trocknem Stroh ansfÜUt. Jeden Morgen mnss dies 
Stroh weggenommen nnd den Tag fiber gelüftet werden. Auch 
kann man die Wand in der Nähe der Lagerstätten während der 
Nacht mit trocknen Brettern besetzen oder mit wollenen Decken 
behängen, welche man am Tage wieder trocknet 

Dah letztere mnss auch mit den ßetten selbst nnd dem 
Bettstroh täglich geschehen. Nützlich ist es auch, die Bettstel- 
len auf hohe Unterlagen zu setzen, damit sie weiter Yom Fnss- 
boden entfernt sind. 

8) Auch die übrigen Geräthschaften und Möbeln im Zimmer setze 
man nicht dicht an die Wände, damit letztere fortwährend von 
der Luft bestrichen werden können. Ueberhaupt ist möglichst 
oft wiederholte gründliche Erneuerung der Luft in den Zimmern 
nnerlässlich. 

9) Kleidungsstücke nnd Nahrungsmittel dürfen nicht in noch feuch- 
ten Wohnungen aufbewahrt werden, sondern auf Böden oder in 
andern trocknen Behältnissen. 

10) Ueberschwemmt gewesene Brunnen müssen ausgeschöpft nnd vom 
Schlamme bestens gereinigt werden. 

11) Wer genöthigt ist, sich in noch feuchten Gemächern aufzuhalten, 
muss sich warm und trocken kleiden und eine erwärmende, nahr- 
hafte Kost gemessen. 

12) Auch überschwemmt gewesene Stallungen müssen, um Krank- 
heiten des Viehes zu verhüten, sorgfUltig gereinigt und gelüftet 
werden, nOthigen falls durch neue Oeffnungen in der Wand. Der 
fiberschwemmt gewesene Mist mnss baldmöglichst aus den Stal- 
lungen und von den Höfen fortgeschafft, feucht gewordenes 
Ranchfutter an der Luft getrocknet nnd mit Salz bestreut, ver- 
dorbenes aber gar nicht verfüttert werden. Ueberschwemmt ge- 
wesene Hütungen sind so lange zu meiden, bis aller Schlamm 
an den Gräsern durch den Regen abgespült und junges Gras 
hervorgewachsen ist 

Magdeburg, den 12. April 1845. 

KönigL Regierung. Abtheilnng des Innern. 



185 



11. 

Tod durch Ertränken nach vorausgegangener 

Einverleibung grosser Gaben Arsenik. — 

Experimente an Thieren. 

Vom 

Kreis - Physicus Dr. IWalther in Labiau. 



Die unverebelichte ö. lebte mit dem verheiratheten 
Schuhmacher St im Concubinat; St hatte der G. die Ehe 
versprochen, falls seine Frau sterben sollte. In Folge die- 
ses Versprechens hatte die G., wie es scheint nicht nur 
mit Vorwissen, sondern sogar mit Zustimmung des St^ die 
Ehefrau desselben zu tödten gesucht. 

Zu dem Ende hatte sie, nachdem sie sich von einem 
umherziehenden Juden eine Quantität Arsenik zu verschaf- 
fen gewusst, diesen in eine Flasche Branntwein gethan, 
hatte spät Abends am 14. November 1857 die Frau des 
St., von welcher sie wusste, dass sie den Branntwein liebte, 
aus dem Hause gelockt, war mit ihr in den Strassen der 
Stadt umhergegangen und hatte ihr bei dieser Gelegenheit 
den vergifteten Branntwein zu trinken gegeben. Mittler- 
weile waren Beide im Umhertreiben an eine mit einem so- 
genannten Wolm (Brüstung^ versehene Stelle des Flussufers 
(der Deime) gekommen und hatten sich auf den Wolm nie- 
dergesetzt, so dass sie dem Flusse den Rücken kehrten. 

Casper, VjscIiTft. f. ger. Meil. XXII. 2. |^3 



186 Arseoik-Yergiftong und Ertränken. 

Da nun nach der Meinung der G. schon eine sehr lange 
Zeit verstrichen war und sie vergeblich auf das Erscheinen 
von Vergiftungs-Symptomen bei der St. wartöte, so kam ihr 
der Gedanke, es wäre am kürzesten, die St zu ersäufen. 
Diesen Gedanken liess sie denn auch sofort zur That wer- 
den, und gab der St einen Stoss vor die Brust, so dass 
dieselbe rücklings in den Fluss stürzte und mit einem leisen 
Schrei versank. Am dritten Tage wurde die Leiche auf- 
gefunden und am 19. November die Legal -Section vorge- 
nommen. 

Die wesentlichen Ergebnisse derselben, welche wir dem 
Sections-ProtocoU entnehmen, waren folgende: 

Die Verwesung des Leichnams batike scheinbar noch nicht begon- 
nen, wenigstens waren nirgends Todtenflecke zu entdecken, die Ober- 
bauch- und Leistengegend, so wie die Intercostalgegend nicht grün 
geerbt, ja nicht einmal die Rückenfläche des Körpers geröthet, so 
wie auch jede Spur des Verwesungsgeruches fehlte. Die Haut der 
Hände, der Fnsse und der Kniee der Art zusammengeschrumpft, wie 
man sie bei Personen zu finden pflegt, welche die genannten Theile 
lange im Wasser gehabt haben (z. B. bei Wäscherinnen); die übrige 
Haut des Körpers war von dieser Schrumpfung frei. Das Gesicht 
war bläulich roth und etwas gedunsen; die Bindehaut der Augen 
etwas injicirt. Aus dem Munde und der Nase floss beim Aufheben 
ein schwach röthlicher Schaum und Jauche hervor. In den Weich- 
theilen des Schädels befanden sich 6 grössere und kleinere Ecchy- 
mosen; die Weichtheile übrigens nicht blutreicher, als gewöhnlich. 
Die Gefasse der harten Hirnhaut ungemein blutreich, besonders die 
Venen, so dass die Oberfläche der harten Hirnhaut dicht mit dunkeln 
Blutstropfen übersäet war. Die Simis der harten Hirnhaut von Blut 
strotzend. Das Gehirn selbst nicht blutreicher, als gewöhnlich. Die 
Farbe der Lungen war beiderseits dunkelblau und durchweg stark 
marmorirt. Beim Durchschneiden derselben drang überall eine Menge 
dunkeln, flüssigen Blutes unter zischendem Geräusch in die Schnitt- 
fläche; das Parenchym der Lungen war von dunkelblaurother Farbe, 
schwammiger Consistenz und durchweg mit dunkelem Blute durch- 
setzt. Das rechte Herz war von dunklem, flüssigem Blute strotzend, 
das linke leer. Die Luftröhre enthielt etwas röthlichen Schaum, der 
Kehldeckel stand in die Höhe, die Schleimhaut ' der Luftröhre nicht 
unnatürlich geröthet. Das Blut in den Gefassen der Brust vollkom- 
men flüssig. Der Magen war stark gefüllt und verbreitete einen star- 
ken Spirituosen Geruch. Der Tractus des Darmcanals normal, nament- 



* 



Arsenik-Vergiftung und Ertränken. 187 

lieh nirgends Gonrosionen oder Entzundungsstellen. Die Blutgefässe 
des Unterleibes, besonders die Venen, waren von Blut strotzend; das- 
selbe war in den Venen völlig flüssig, in den Arterien theilweise 
coagulirt. 

Der Magen mit seinem Inhalte, einige Stücke der Ge- 
hirnbasis und des kleinen Gehirns, die Milz, so wie ein 
Theil der Leber, waren behufs der chemischen Analyse asser- 
virt. Der Bericht über dieselbe vom 1. December 1857 
lautete folgendermaassen : 

Die den Unterzeichneten mittelst ProtocoUs vom 19* No- 
vember a. c. übergebenen Körpertheile, nämlich Theile des 
Gehirns (in einem versiegelten Töpfchen), ein Theil der Le- 
ber und die Milz (beides in einem andern versiegelten Töpf- 
chen), und endlich der Magen mit seinem Gesammtinhalte 
(in einer versiegelten Schweinsblase enthalten) wurden am 
20. November a. c, entsiegelt und gleichzeitig der chemi- 
schen Untersuchung unterworfen, deren Resultat wir nach- 
stehend vermerken: 

L Das Gehirn. Die entnommenen Theile wogen 
5 Unzen und 6 Drachmen. Zwei und eine halbe Unze wur- 
den in Arbeit genommen, und zwar wurde die Masse mit 
durch Chlorwasserstoflfsäure angesäuertem destillirten W^asser 
Übergossen, iiltrirt und mit Schwefelwasserstoftgas behan- 
delt. Die dadurch gebildeten geringen Flocken rührten nur 
von organischen Substanzen her, da weder im Mir^A'schen 
Apparate, noch durch salpetersaures Silber eine Reaction 
hervorgerufen wurde. Aus der alkalischen Lösung wurde 
durch Schwefelwasserstoflfgas nichts gefällt. Der geringe, 
durch Abdampfen erhaltene Rückstand gab nach dem Glü- 
hen geringe Reaction auf Phosphorsäure. 

IL Die Leber. Die zu vorliegendem Zwecke ent- 
nommene Masse wog 5 Unzen und 3 Drachmen. Dieselbe 
wurde mit destillirtem Wasser übergössen, mit Chlorwasser- 

stoffsänre angesäuert und einige Male aufgekocht. Die ab- 

13* 



188 Arsenik-Vergifhmg und Ertranken. 

geseihte Flüssigkeit war zähe und unfiltrirbar; deshalb wurde 
sie eingedampft und mit conceutrirter Salpetersäure bis zur 
vollständigen Oxydation der organischen Substanzen behan- 
delt. Die mit destillirtem Wasser verdünnte, klar tiltrirte 
Flüssigkeit zeigte nach längerm Behandeln mit Schwefel- 
wassefstoffgas eine stark gelbe Färbung, die sich nach mehr- 
stündiger Digestion als gelbes Präcipitat absetzte. Der auf 
dem Filter gesammelte, ausgewaschene Niederschlag wurde 
mit conceutrirter Salpetersäure bis zur Auflösung behandelt. 
Ein Theil wurde in den Marsh'^chen Apparat getragen und 
gab mehrere deutliche Arsenikspiegel, wovon die beiliegen- 
den Porzellanstückchen in dem Schä,chtelchen Nr. 1. den 
Beweis liefern. Ein zweiter Theil wurde mit salpetersau- 
rem Silberoxyd behandelt und lieferte den charakteristischen 
gelben Niederschlag, der durch Sättigung mit Ammoniak 
noch deutlicher hervortrat, sich aber im Ueberscliuss von 
Ammoniak und conceutrirter Salpetersäure schnell und 
leicht löste. 

Ein Zusatz von schwefelsaurem Kupferoxyd gab mit 
dem geringen Reste eine deutlich grüne Färbung, wodurch 
unzweifelhaft die Anwesenheit von Arsenik nachgewiesen 
war. Die von dem gelben Niederschlage klar abtiltrirte 
Flüssigkeit wurde alkalisch gemacht und gab mit Schwefel- 
wasserstoflFgas behandelt keine Reaction. Eingedunstet und 
geglüht, zeigten sich geringe Spuren von Kalk und Natrum. 

Die andere Hälfte wurde zur quantitativen Bestimmung 

• • • 

benutzt. Sie lieferte 3.^^ Gran Schwefelarsen = 2,801 As, 
in dem Glasröhrchen enthalten. 

Der durch destillirtes, mit Chlorwasserstoflfsäure ange- 
säuertes Wasser ausgezogene Rückstand wurde getrocknet, 
mit getrocknetem Salpeter gemengt, in einem Tiegel ver- 
pufft, und gab nach Behandeln mit Schwefelwasserstoff eine 
schwache Reaction auf Arsenik, wodurch wir veranlasst 



Arsenik- Verfi;iftiiüg nnd Ertränken. 189 

wurden, das Verbrennen des Rückstandes bei der quantita- 
tiven Untersuchung vorzunehmen, die gewonnenen Flocken 
zu sammeln und auf das für die quantitative Bestimmung 
bestimmte Filter zu sammeln. 

III. Die Milz wog 4 Unzen und 2^ Drachmen. 
Zwei Unzen wurden auf dieselbe, ad I. und II. angegebene 
Weise mit Schwefelwasserstoifsäure und concentrirter Sal- 
petersäure behandelt. Nach Zuleitung von Schwefelwasser- 
stoffgas wurde derselbe gelbe Niederschlag, wie bei der 
Leber, erhalten, der sich ebenso gegen die angegebenen 
Reagentien verhielt, d. h. er gab in dem i/a*Vi'schen Ap- 
parat den unzweifelhaften Arsenikspiegel (Porzellanstück- 
chen Nr. 2.) ; ein zweiter Theil, mit salpetersaurem Silber- 
oxyd behandelt, lieferte jenen charakteristischen gelben 
Niederschlag, der sich in Ammoniak und concentrirter Sal- 
petersäure (im Ueberschuss) schnell und leicht löste, wäh- 
rend schwefelsaures Kupferoxyd jenen grünen Niederschlag 
zeigte', wodurch die Anwesenheit von Arsenik unzweifelhaft 
nachgewiesen war. 

Bei der quantitativen Untersuchung wurden 1| Gran 
Schwefelarsen gewonnen, welches in dem Glasröhrchen 

■ • • 

Nr. 2. beiliegt. 1| Gran Schwefelarsen sind = 1,069 As. 

IV. Der Magen. Bevor derselbe zur chemischen 
Analyse in Arbeit genommen wurde, nahm der unterzeich- 
nete Physicus nach Entfernung der Contenta die genaue 
Untersuchung der innern Magenwand vor, wobei sich ergab, 
dass zwar sowohl in der Gegend der Cöwrfia, als des Pylo- 
ruB eine starke Gefässentwickelung sich durch stärkere Rö- 
thung deutlich erkennen liess, dass aber Corrosionen oder 
entzündete Stellen oder andere Abnormitäten nicht vorhan- 
den waren. 

Das Ergebniss der chemischen Untersuchung war fol- 
gendes : 



190 Arsenik-Vergiftniig nnd Ertränken. 

Der Magen nebst Inhalt wog 4 Pfand und 6 Unzen. 
Zwei Pfunde wurden in Arbeit genommen und wie oben 
mit GhlorwasserstofiBäure behandelt. Die zähe und uniil- 
trirbare Masse wurde iu eine Retorte getragen, mit concen- 
trirter Chlorwasserstoffsäure Übergossen und längere Zeit im 
Ghlorcalcium-Bade im Kochen erhalten, nachdem eine Vor- 
lage vorgelegt worden. Die Masse, welche durch diese 
Operation sich etwas geklärt hatte, wurde mit Hinzunahme 
des in der Vorlage gesammelten Destillats iiltrirt und wäh- 
rend 24 Stunden mit Schwefelwasserstoffgas behandelt. Der 
erhaltene umfangreiche Niederschlag wurde, nachdem die 
ganze Flüssigkeit während mehrerer Stunden in einem mas- 
sig erwärmten SandbaSe digerirt war, auf einem Filter ge- 
sammelt und nachstehende Operationen damit vorgenommen : 

Nachdem der auf dem Filter gesammelte Niederschlag 
mit Salpetersäure bis zur Abscheidung des Schwefels ge- 
kocht und filtrirt war, wurden nachstehende Versuche an- 
gestellt: 

1) Ein Theil wurde in den i/ar«A'schen Apparat ge- 
bracht, welcher sofort unzweifelhafte Arsenikspiegel lieferte, 
welche in dem Schächtelchen Nr. 3. beiliegen. 

2) Ein Theil, mit salpetersaurem Silber behandelt, gab 
den charakteristischen gelben Niederschlag, der sich sowohl 
im üeberschuss von Ammoniak, wie in Salpetersäure löste, 
als auch durch Schwefelwasserstoffgas daraus wieder fall- 
bar war. 

3) Ein Theil wurde mit schwefelsaurem Kupfer behan- 
delt und gab jenen eigenthümlichen grünen Niederschlag, 
nachdem einige Tropfen Ammoniak zugesetzt waren. In 
einem üeberschuss von Ammoniak und Salpetersäure löste 
er sich vollständig auf. 

4) Mit Kalk Wasser gemengt, entstand ein weisser, Jn 
Chlorammonium löslicher Niederschlag. 



Arsenik-Vergiftang und Ertränken. 191 

5) Essigsaures Blei gab ebenfalls einen weissen Nieder-, 
schlag nach der Sättigung mit Ammoniak. 

6) Der letzte Rest mit Ammoniumsulphhydrat, im üeber- 
schuss digerirt, löste sich vollständig auf und fiel nach Zu- 
satz von Ghlorwasserstoffsäure ein . Niederschlag mit der 
eigenthümlich gelben Farbe nieder. 

Behufs der quantitativen Analyse wurde 1 Pfund und 
1^ Drachmen in Arbeit genommen und in der schon mehr- 
fach angegebenen Weise mit Ghlorwasserstoffsäure extrahirt, 
der ungelöste Rückstand getrocknet und mit Salpeter ver- 
pufft. Sämmtliche Auszüge lieferten nach dem Behandeln 
mit Schwefelwasserstoffgas und Sammeln auf einem getrock- 
neten Filter 28,5 Gran Schwefelarsen (^ 22,905 As), d. h. 
es wurden in dem Magen 91,620 Gran Arsenik gefunden. 

Labiau, den 1. December 1857. 

Der Kreis -Physicus Der Apotheker 

Dr. Wahher. J, Schultz. 

Das Gutachten weist zunächst nach, dass die nächste 
Todesursache Erstickung, die entfernte Ertrinken gewesen, 
dass also hier ein Ertrinkungstod und nicht ein Yergiftungs- 
tod Statt hatte. 

Wir übergehen der Raumersparniss wegen diese Aus- 
führung, da das Thatsächliche klar aus den mitgetheilten 
Daten des Sections-ProtocoUs einleuchtet. 

Sodann fährt das Gutachten fort: 

Mit der Feststellung der nächsten und der entfernten 
Todesursache ist eigentlich die Aufgabe der unterzeichneten 
Sachverständigen gelöst, da ihnen specielle Fragen zur Be- 
antwortung nicht vorgelegt worden sind. Da indess in dem 
vorliegenden Falle nicht nur der Verdacht einer Vergiftung 
vorliegt, sondern das Gift auch factisch bei der chemischen 
Untersuchung, deren Resultat in dem Berichte vom 1. De- 
cember a. c, niedergelegt worden ist, als Arsenik nachge- 



192 Arsenik- Vergiftnng and Ertränken. 

wieseii »t, so halten wir es für unsere Pflicht, anch hier- 
über das Notbige anzufahren. 

Zwar versteht es sich yon selbst, dass in dem vorlie- 
genden Falle von einer wirklich eingetretenen Vergiftung 
dnrch Arsenik nicht die Rede sein kann, da eben der Tod 
nachgewiesenermaassen durch unzweideutige Merkmale sieh 
als Erstickungstod dargestellt hat, durch Merkmale, welche 
mit denen, die eine Arsenik-Vergiftung zurückzulassen pflegt, 
nichts gemein haben, als höchstens die Flüssigkeit der 
Blutmasse. Allein wir wollen zum nähern Verstandnisse 
und zur Erklärung des auflallend scheinenden Umstandes, 
dass der Tod hier, wo nachgewiesenermaassen eine sehr 
grosse Gabe Arsenik einverleibt wurde, nicht erfolgt ist, das 
Nöthige anfuhren. 

Es sind einmal Fälle bekannt, in denen der Tod trotz 
grosser Gaben von Arsenik erst nach verhältnissmässig lan- 
ger Zeit erfolgte; so fuhrt z. B. Wagner^) einen Fall an, 
in welchem, wiewohl fast 1 Theelöffel Arsenik genommen 
wurde, der Tod erst 24 Stunden nachher erfolgte; ferner 
erwähnt Orßla^) eines Falles, in welchem 3 Drachmen Ar- 
senik um 8 Uhr Morgens genommen wurden, die ersten 
Vergiftungs- Symptome aber erst um 1 Uhr und der Tod 
i Stunden später erfolgte. Sodann giebt es Fälle, in denen 
man diejenigen pathologischen Veränderungen im Nahrungs- 
canal, wie man sie bei dieser Intoxication gewöhnlich vor- 
aussetzt, bei der Section durchaus vermisst. So berichtet 
z. B; Metzger^) von einem Falle, in welchem bei völliger 
Unverletztheit des Magen^ und Darmcanals in dem ersten 
Organe ^ Unze Arsenik gefunden wurde. Einen ähnlichen 



1) Jahresbericht für die practische ünterrichtsanstalt für die 
8t.-A.-K. u. 8. w. 1834, S. 33, und 1836, S. 32. 

2) Archivoß gc'm^rales de mdd. 1823. ßd. 7, S. 14. 
8) Materialien für die St. - A. - K. Th. n., S. 95. 



Arsenik-Vergiftung und Ertränken. 193 

Fall erzählt Lacorde *), während in den oben angeführten 
Fällen von Wagner und Orßla gleichfalls keine Entzündüngs- 
spuren in den Digestionsorganen aufgefunden wurden. 

Vielfältige Erfahrungen und Versuche sprechen dafür, 
dass der Arsenik theils corrosiv, theils lähmend auf das 
MeduUarsystem wirke, und dass die corrosiven Erscheinun- 
gen, wenn sie überhaupt eintreten, besonders da erscheinen, 
wo die Einwirkung eine langsame war, während die Ner- 
venlähmung bei schneller Aufsaugung erfolgt; ob diese aber 
schnell oder langsam eintritt, das hängt von einer Menge 
concurrirender Umstände ab, theils von dem Einverleibungs- 
Organ, theils von der Quantität, theils und namentlich von 
der Löslichkeit des Giftes, d. h. davon, ob der Arsenik be- 
reits in Auflösung gereicht worden oder, wenn nicht, ob 
der Magen und sein Inhalt der Art war, dass er die Auf- 
lösung begünstigte. Jedenfalls erfolgt die Aufsaugung des 
nicht in aufgelöstem Zustande gereichten Arseniks um so 
langsamer, je mehr der Magen Eiweiss, Fette u. s. w. und 
je weniger Flüssigkeit er enthält. In dem vorliegenden 
Falle wog der Magen, wie in dem Berichte über die che- 
mische Untersuchung angegeben war, 4 Pfand und 6 Unzen, 
enthielt also eine Masse Speisebrei und im Verhältniss zur 
Löslichkeit des Arseniks wenig Flüssigkeit — 1 Theil ist 
in 66 Theilen löslich — , wenigstens zu wenig, um eine 
schnelle Lösung zu begünstigen. Gleichwohl hatte eine 
solche bereits factisch begonnen, da wir in der Leber 
2,801 As und in der Milz 1,069 As gefanden haben, und 
es bleibt deshalb auffallend, dass dessenungeachtet noch keine 
Vergiftungs- Symptome eingetreten gewesen zu sein schei- 
nen, was nur daraus zu_ erklären ist, dass in das Gehirn 



1) Journ. de medec. 1187, 



194 Arsenik-Yergiftiing und Ertränken. 

noch kein Arsenik übergegangen, das Central-Nervensystem 
also noch intact geblieben war. 

Es bleibt uns schliesslich nur noch die Bemerkung- 
übrig, dass bei der bedeutenden Masse von Arsenik, welche 
im Magen (91,620 Gran), in Milz (1,069. Gran) und Leber 
(2,801 Gran), also in Summa 95,480 Gran, gefanden wor- 
den ist, eine tödtliche Vergiftung jedenfalls eingetreten w&re, 
wenn man dem Organismus die nöthige Zeit zur Assimila- 
tion gelassen hätte, ohne seine Wirkung durch geeignete 
Mittel zu' neutralisiren. 

Fassen wir hiernach unser Gutachten kurz zusammen, 
so lautet dasselbe folgendermaassen : 

Die Defomcta ist jedenfalls an Erstickung im und durch 
das Wasser (Tod des Ertrinkens) gestorben; sie hat vor 
ihrem Tode eine solche Masse Arsenik (arsenige Säure) ver- 
schluckt, dass der Tod durch denselben zweifelsohne erfolgt 
wäre, wenn nicht vor dessen Eintritt der obige Ertrinkungs- 
tod herbeigeführt worden wäre, und vorausgesetzt, dass die 
Wirkung des Giftes nicht durch geeignete Mittel rechtzeitig 
neutralisirt worden wäre. 

(Unterschriften.) 



Bei der öffentlichen Verhandlung der vorliegenden Sache 
griff der Vertheidiger das Gutachten der Sachverständigen 
an, indem er nachstehendes Promemoria einreichte und ein 
Superarbitrium des Medicinal-GoUegii beantragte: 

„In der Untersuchungssache wider G. und St ist in 
dem Medicinal- Gutachten vom 13. December 1857 aufge- 
stellt, dass 

1) die Lösung des Arseniks in dem Körper der Defuncta 
bereits factisch begonnen hätte, als sie den Erstickungs- 



Arsenik-Yergiftang und Ertränken. 195 

tod durch Ertränken erlitt, da bei der Section in Le- 
ber und Milz Arsen gefimden worden; 
2) der Tod der Frau St. in Folge des genossenen Arse- 
niks nothwendig erfolgt wäre, wenn nicht vor des- 
sen Eintritt der Ertränkungstod herbeigeführt worden 
wäre. 
Diese beiden Sätze werden zur Entlastung des ange- 
klagten St^ beziehendlich der angeklagten 6. angefochten. 
Es wird behauptet: 

ad 1. dass im Allgemeinen es sich überhaupt nicht mit 
Bestimmtheit feststellen lässt, ob die Lösung des Arseniks 
schon vor dem Eintritt des Ertränkungstodes begonnen hatte, 
da die Lösung auch nach dem Ertränkungstode bis zum 
üebertritt des Arsens in Milz und Leber Statt gehabt haben, 
die Lösung also in dem Leichnam und nicht in dem leben- 
den Körper erfolgt sein könne, und dass im Bedondern im 
vorliegenden Falle in Berücksichtigung: 

a) der zwischen dem Genuss des Giftes und dem Er- 
tränkungstode resp. der Section verflossenen Zeit, 

b) der im Sections-ProtocoUe festgestellten Beschaffen- 
heit des Mageninhalts der De/uncta in quali et quanto^ 

c) des in dem Medicinal- Gutachten vom 13. December 
selbst beregten ümstandes, dass vor dem Ertränkungs- 
tode kein Yergiftungs - Symptom eingetreten zu sein 
scheine, 

es höchst wahrscheinlich, mindestens möglich ist, dass die 
Lösung des Arseniks bis zur Verbreitung über den Magen 
hinaus, also bis auf Milz und Leber, erst nach dem Er- 
tränkungstode, also im todten Körper der Frau St.y statt- 
gefunden hat. 

ad 2. wird behauptet (hier von keinem Interesse) u.s. w.* 

(Unterschrift.) 



196 Arsenik- Vergiftung und Ertränken. 

Der Gerichtshof stand, nachdem er den unterzeichneten 
Physicus, der das Gutachten vom 13. December aufrecht 
hielt, gehört hatte, von der Einholung eines Superarbitrii 
ab und wies somit die Vertagung der Sache zurück. Gleich- 
wohl trat diese dennoch ein, weil ein nach dem Beschluss 
des Gerichtshofes wichtiger Zeuge fehlte. 

.Die Zwischenzeit bis zur nächsten Sitzung benutzte nun 
der Unterzeichnete dazu, um auf dem Wege des Experi- 
ments festzustellen, ob der Arsenik in der hier in Rede 
stehenden Zeit, d. h. in 4{ Tagen, in einem todten, noch 
nicht verwesten Körper aus dem Magen in Leber und 
Milz übergeführt werden könne. Dass in Folge der Fäul- 
niss, wodurch die arsenige Säure in Arsenwasserstoffgas ver- 
wandelt wird, auch die Nachbarorgane durchtränkt werden, 
ist bekannt. Es liegen aber unseres Wissens keine Erfah- 
rungen vor, welche feststellen, von welchem Zeitpunkte ab 
nach erfolgtem Tode der vorher einverleibte Arsenik aus 
dem Magen auf dem Wege der Exosmose weiter geführt 
wird. 

Wir folgten bei unsern Experimenten ganz dem oben 
mitgetheilten Hergange. 

Zu dem Ende brachten wir drei Kaninchen gleiche 
Quantitäten Arsenik bei (jedem 2 Gran). Nach kurzer Zeit 
ersäuften wir dieselben, Hessen zwei von ihnen 4| Tage in 
kaltem Wasser liegen, während wir das dritte der Luft aus- 
setzten. Die beiden ersten wurden nach 4| Tagen ohne 
Verwesungsspur gefunden, geöffnet und Leber und Milz ganz 
nach der .im Bericht vom 1. December 1857 angegebenen 
Methode untersucht, aber keine Spur von Arsenik gefunden. 
Das dritte Kaninchen wurde, wie gesagt, der Verwesung 
anheimgegeben. Als diese eingetreten war, wurden die ge- 
dachten Organe auf Arsenik geprüft und sowohl in Leber 



Arsenik-Vergiftung und Ertränken. 197 

als Milz derselbe nachgewiesön. Einem vierten Kaninchen 
wurde nun eine sehr kleine Quantität Arsenik beigebracht, 
um es möglichst lange am Leben zu erhalten. Nach einer 
Stunde, als Erbrechen und taumelnder Gang eintrat, wurde 
es ersäuft und sofort Leber und Milz untersucht und. in bei- 
den Arsenik gefunden. 

Wir glauben nun aus diesen Experimenten, die aber 
jedenfalls bedeutend vervielfältigt werden müssten, um ihnen 
die nöthige Sicherheit zu geben, folgende Schlüsse ziehen 
zu können. 

1) Der Arsenik wird, wenn er dem lebenden Organis- 
mus einverleibt wird, sofort resorbirt, indess, wie natürlich, 
rascher oder langsamer, je nachdem die Bedingungen seiner 
Lösung günstiger oder ungünstiger sind. 

2) Die Resorption sistirt mit dem Augenblick des 
Todes, und erst mit dem Eintritt der Verwesung, wenn 
durch dieselbe die arsenige Säure in Arsenwasserstoff unl- 
ge wandelt wird, beginnt der Uebergang in die Nachbar- 
Organe auf dem Wege der Exosmose. 

3) Wenn man in einem noch nicht verwerten (ganz 
frischen) Leichnam in Leber und Milz Arsenik findet, so 
muss dieser bereits im Leben in diese Organe übergeführt 
worden sein. 

4) Wenn man in einem verwesten Körper in den ge- 
dachten Organen Arsenik findet, so kann er durch die 
Verwesung (Verwandlung des Arsens in Arsenwasserstoff- 
gas) in diese Organe gedrungen sein, er kann aber auch 
bereits im Leben dorthin gekommen sein unter Bedin- 
gungen, die sich nachträglich oft nicht feststellen lassen 
werden. 



198 Arsenik-Yergiftnog und Ertränken. 

Bei der demnächst folgenden Schwurgerichts -Sitzung 
nahm der Yertheidiger seine Einwendungen gegen unser 
Gutachten zurück, und die Angeklagte 6. wurde wegen 
Tödtung eines Menschen „mit Absicht, aber ohne üeber- 
legung*, und der Angeklagte St wegen Theilnahme an 
dem Verbrechen zu lebenslänglicher Zuchthausstr^e ver- 
urtheilt. 



199 



12. 

üeber Tergiflnng durch giftige Pilze. 

Vom 

Dr. Roqnette zn Rheden. 



Die Pilze, von denen eine giftige Einwirkung auf den 
thierischen Organismus nachgewiesen ist, gehören den Gat- 
tungen Againcus und Boletus an. 

Wir glauben die Beschreibung der Arten hier füglich 
umgehen zu dürfen, und wollen uns zunächst darauf be- 
schränken, die giftigen Erscheinungen anzufahren, welche 
an den einzelnen Arten nachgewiesen sind. 

Der unter allen Pilzen am meisten alß giftig bekannte 
ist wohl der 

Agaricus muscarius L., Fliegenpilz. 
Die schädliche Wirkung, welche er auf Fliegen ausübt, hat 
ihm den Namen gegeben, und ist es ein volksthümliches 
Mittel, den Pilz zerschnitten, mit Milch eingeweicht, als 
Fliegengift zu verwenden. Wissenschaftliche Experimente 
an Wirbelthieren haben folgende Resultate geliefert: 

Faulet (nach Orßa^ Lehrbuch der Toxicologie) brachte 
einem Hunde 3 Drachmen von diesem Pilze unter das Fut- 
ter. Es trat nach drei Stunden Zittern und Schwäche der 
Extremitäten ein; nach etwa vier Stunden verfiel er in 
Stupor, Die Respiration wurde langsam und tief; ab und 
zu liess er ein Wehgeheul hören. Während 8 bis 9 Stunden 



200 Vergiftung durch Pilze. 

dieses Zastandes traten keine Entleerungen ein. Eine Dosis 
Essig verschlimmerte die Symptome. 3 Gran Brechwein- 
stein, welche 1*2 Stunden nach Eintritt der ersten Symptome 
gegeben wurden, blieben ohne Erfolg. Zwei Stunden spä- 
ter erhielt er Olivenöl, und nach 5 Stunden erbrach er einen 
Theil der Pilze. Durch Milch wurde er binnen wenigen 
Tagen geheilt. 

Bulliard (nach Dr. Phoebua^ Deutschlands kryptoga- 
mische Giftgewächse) sah alle seine vergifteten Thiere bin- 
nen 6 bis 10 Stunden sterben. Die Hunde sollen den Pilz, 
wenn er mit Butter gebraten ist, begierig fressen. 

Roquea (Phoebus) hat drei Hunde mit dem Pilze ver- 
giftet. Einer wurde betäubt, schwach, erbrach sich nicht 
und starb. Die Hirngefässe wurden blutreich gefunden, die 
Magenhäute leicht entzündet. Ein anderer zeigte Schwin- 
del, krampfhafte Bewegungen; erbrach sich aber und er- 
holte sich bald. Ein dritter, grosser Hund reagirte auf 
mehrere Exemplare wenig. 

Genauere Beobachtungen theilt Krombholtz mit (Ä^, 
Naturgetreue Abbildung und Beschreibung der Schwämme. 
Prag 1831.). Diese betreffen Experimente an 10 Thieren, 
von denen eine Katze, zwei Hunde, zwei Finken, eine 
Taube, ein Coluber tesseUitus Mlkan, zwei Laubfrösche, ein 
Hecht, bis auf die beiden Finken, alle starben. Es wur- 
den ihnen die Pike in Milchabkochung dargereicht. Der 
Taube und einem Laubfrosche wurde der ausgepresst^ Saft 
in das Zellgewebe unter der Rückenhaut eingespritzt. Die 
Resultate der Versuche stellt Krombholtz folgendermaassen 
zusammen: Die Erscheinungen der Vergiftung zeigten sich 
bei allen Thieren sehr bald, höchstens nach \ Stunde, in 
den meisten Fällen schon während des Versuches selbst. 
Es stand der Grad ihrer Heftigkeit in Abhängigkeit von 
der Grösse der Gabe und dem Grade der Saturirung der 



Vergiftung durch Pilze. 201 

Abkochung. Die Warzen des Hates scheinen am heftigsten 
zu wirken, weniger der Hut selbst und am wenigsten der 
Stengel. Kleine oder sehr verdünnte Gaben veranlassten 
geringe Zuf&Ue. Die Thiere wurden trauvig, ihr Aussehn 
verrieth Missbehagen. Es folgte bei den meisten Erbrechen 
oder häufige Darmausleerung, auch beides zugleich, wonach 
die Thiere binnen \ bis 1 Stunde sich vollkommen erholten. 
Die Einspritzung des Saftes in das Zellgewebe rief die hef- 
tigsten Zufälle hervor. Gonstante Symptome waren : Unruhe, 
Streben zu entfliehen, Furcht, allgemeines Zittern, Schwin- 
del, erweiterte Pupillen, vermindertes Sehvermögen, Ex- 
ophthalmus, endlich Stumpfheit der Sinne, erschwertes 
Athmen, Zuckungen verschiedener Glieder und endlich Läh- 
mungserscheinungen, besonders des Hintertheils. Als we- 
niger constant werden die vermehrten und unwillkürlichen 
Evacuationen bezeichnet, wie Erbrechen, Durchfall, Harnen, 
Speichelfluss. Der Tod trat bald ruhig, bald unter Convul- 
sionen ein. Die Katze und die Hunde starben an allgemei- 
nen Zuckungen ; beim Hecht erschienen örtliche Zuckungen 
der Kiemendeckel, Kiemenbögen und Kiemenblättchen. Die 
Seetion ergab bei adlen BlutuberfuUung verschiedener Organe. 
Bei dem Frosche war das Herz blutleer. Bei den warm- 
blütigen Thieren war das Blut in halb geronnenem, bei den 
kaltblütigen in ganz flüssigem Zustande. Bemerkenswerth 
ist noch, dass Fliegen, welche einige Augenblicke an den 
Excrementen der vergifteten Taube verweilt hatten, bald 
darauf rings herum todt geftinden wurden. 

Von den Rennthieren erzählt iS^ZZ^ (Beschreibung von 
Kamtschatka), dass sie gern Pilze fressen, und dass sie 
durch den Genuss des Fliegenpilzes zuerst aufgeregt, dann 
aber betäubt werden und in tiefen Schlaf verfallen. Weiter 
soll* der Pilz keine Schädlichkeit ausüben. Wenn das Renn- 
thier aber in diesem Zustande getödtet und das Fleisch ge- 

Ca»ptr, Vjsehrft. L ger. Med. XXIL S. 14 



202 Veigiftiuig doreh Pike. 

noBsen irird, so soll dieselbe Wirkimg beim Mensdien eia- 
treten. 

In Betreff der Vw giftang durch Agaricus miuecariua bei 
Menschen theilt •Patl/^^ mehrere FUIe mit Die Symptome 
bestanden in Ekel, Erbrechen, Angst, einem zusammen- 
schnürenden Gefuhla im Halse. Sie fielen in Stupor. Auf 
eine Dosis Brechweinstein und heisses Wasser traten Ent* 
leerungen nach oben und unten ein, und die SchwSnune 
gingen ab. Einige litten an Ünterleibsschmerzen, und wur- 
den mit erweichenden Mitteln und Opiumpr&paraten be- 
handelt. 

Femer erzählt Vadrat (ObservatUma sur Vempaiaaimemeni 
par les Champignons etc. dies, inaug. Paris 1814.) nach 
Btoebus: Als das 2te Corps der grossen französischen 
Armee 1812 vor Polozk in der Nähe pilzreicher Nadelholz- 
wälder lagerte, ereigneten sich zahlreiche VergiftungsMe, 
welche der Verfasser dem Genüsse der . Fliegenpflze zu- 
schreibt. 

Krambholz erwähnt eines Falles von einem alten Tage- 
löhner, welcher eine wässerige Abkochung von 4 Fliegen- 
pilzen als Hausmittel gegen eine langwierige Odemat&se 
Fussgeschwulst getrunken hatte. Die Section ergab Blutreich- 
thum in der Haut, im Hirn und Rückenmark, auch in den 
Lungen. Die Hirnhöhlen und Schädelhöhle enthielten viel 
Serum. Schlund, Speiseröhre, Magen und Dünndarm waren 
etwas geröthet. Dieses Sections-Resultat wird aber zweifel- 
haft dadurch, dass besagter Tagelöhner schon anderweitig 
lange krank war. 

Nach Letellier sollen die Vergiftungserscheinungen 1 
bis 2 Stunden nach der Auftiahme des Pilzes, nach Andern 
erst 6 bis 12 Stunden eintreten. Eine der Haupterscheinungen 
soll die Narcose sein, der oft grosse geistige und körperliche 
Aufregung, Zuckungen vorhergehen. Entzündliche Erschei- 



Vergiftung durch Pilze. 203 

nangen, wie heftige Schmerzen im Unterleibe, violente Aus*- 
leeruDgen sollen zu den Seltenheiten gehören ; das Erbrechen 
namentlich ist keine constante Erscheinung, und soll sogar 
durch Brechmittel oft nur schwer oder gar nicht hervorge- 
rufen werden können. So soll eine Prinzessin Conti, durch 
Fliegenpilze vergiftet, 27 Gran Brechweinstein an einem 
Tage ohne Erfolg genommen haben, bis endlich ein Tabaks- 
klystier Ausleerungen nach oben und unten bewirkte. (Pau- 
lei; S. Orßa Tox. 384.) 

Der Tod scheint meist nach 12 bis 48 Stunden, und 
zwar bisweilen unter Gonvulsionen einzutreten. Die völlige 
Genesung soll sehr langsam erfolgen. 

Nicht uninteressant erscheinen uns die Notizen, welche 
Fhoebus aus Steller y Oeorgi^ Falk und v. Langsdorf zusam- 
menstellt, dass nämlich einige sibirische Völkerschaften sich 
des Fliegenschwammes bedienen, um sich zu erheitern, zu 
begeistern oder zu berauschen. Die Eamtschadalen sol- 
len die Fliegenpilze in den heissesten Monaten sammeln, 
und behaupten, dass diejenigen, welche auf dem Stiel und 
in der Erde von selbst vertrocknen, stärker narcotisch 
wirken, als diejenigen, welche man frisch sammelt und, auf 
eine Schnur gezogen , an der Luft trocknen lässt. . Femer 
sollen die kleinern, hochrothen, und mit vielen weissen 
Warzen bedeckten , narcotischer sein , als die grossem. 
Im frischen Zustande wird der Pilz selten genossen, sondern 
getrocknet und ungekaut verschluckt Gekaut soll er Ma- 
genbeschwerden verursachen. Die Wirkung soll weniger 
stark sein, wenn der Pilz frisch gekocht in Suppen oder 
Saucen genossen wird. Zum • Getränk werden Auszüge 
mit Milch oder Wasser gemacht. Auch wird der Pilz in 
den Saft ausgepresster Blaubeeren eingeweicht, und soll 
diese Zusammenstellung die Wirkung eines berauschenden 

Weines haben. Die Empfänglichkeit fär die Narcose soU 

14» 



204 Vergiftung durch Pilze. 

nicht nur bei yerschiedenen Individaen eine yerschiedeiie 
Mn, sondern es sollen bei denselben Menschen grosse Ab- 
weichnngen yorkommen, so dass oft ein Pilz eine sehr starke 
Wirkung erzielen kann, ein andermal 10 bis 20 Püze eine 
nnr geringe Beaction wahrnehmen lassen. 

Die Wirkung beginnt nach \ Stande bis 2 Standen, 
zuweilen mit Ziehen und Zucken in den Muskeln oder mit 
Sehnenhupfen. Es entsteht dann Lustigkeit, und wenn in 
erhöhtem Grade auch etwas Schwindel eintritt, so äussert 
sich im Allgemeinen doch eine ungewöhnliche Zunahme 
der körperlichen und geistigen Kräfte. Wie nach Spirituo- 
sen wird auch zuweilen eine traurige Stimmung beobachtet, 
und es kommt in manchen Fällen sogar zu Erbrechen, Durch- 
&11, Speichelfluss , starken Gongestionen nach dem Kopfe, 
zuweilen sogar zu Gonvulsionen. Es sollen manche Perso- 
nen gegen sich selbst wüthen, und soll diese Erscheinung 
jedesmal eintreten, wenn im berauschten Zustande der Bei- 
schlaf vollzogen wird. Die Nüchternen suchen deshalb die- 
ses zu verbäten. Nachdem der Zustand mehrere Stunden 
gedauert, — es wird die auffallende Länge von 12 bis 16 
Stunden angegeben, — tritt Schlaf ein. Nacd dem Schlafe ist 
eine grosse Ermattung ftihlbar, der Kopf ist schwer, das Ge- 
sicht aufgedunsen. Sie erinnern sich des im Rausche Vollfähr- 
ten nicht. Nur bei übermässigem Genüsse kann nach 6 bis 
8 Tagen der Tod unter Gonvulsionen erfolgen, in einem 
Zustande der ünbesinnlichkeit und Sprachlosigkeit. Viele 
der dortigen Leute behaupten, dass der massige Gebrauch 
niemals nachtheilig wirke, dass der Fliegenpilz den Vorzug 
vor dem Branntwein habe, dass er weniger Blutwallung 
mache, und kein Kopfweh, oder sonstiges üebelbefinden 
hinterlasse; doch stimmen die Schriftsteller, welche uns 
diese Mittbeilungen überbracht, darin überein, dass der häufige 
Genuss des Pilzes die Leute wenigstens im Alter stumpfsinnig 



Vergiftung durch Pilze. 205 

und dämm mache. Eine eigenthfimliche Erscheinung ist, 
dass der Harn der Berauschten eine berauschende Eigen- 
schaft erhält. Die Völker des ganzen kalten Klimans müssen 
die Pilze von den Russen und Eamtschadalen kaufen, und 
da der Artikel oft ein rarer ist, trinken sie die n&chsten 
Tage nach dem Genüsse der Pilze vom eigenen Harn, und 
wiederholen so den Rausch einige Tage hindurch. Auch 
trinken die Armen den Harn der Wohlhabendem, und soll 
sich auf diesem Wege die Berauschung bis auf die 4te oder 
5te Person übertragen lassen. Als Gegenmittel nach un- 
mftssigem Genuss gelten Fett, Thran, Oel. 

Nach der bisherigen Darstellung finden wir in der 
Wirkung des Agaricua muacartua grosse Aebnlichkeit mit 
der des Opiums ; aber mit dem Unterschiede, dass der Aga- 
ricus muscarivs mehr auf das Rückenmark wirkt. 

Die Versuche von Krombholzj betreffend die Einspritzung 
in das Zellgewebe unter der Rückenhaut, sprechen dalur, dass 
er schon durch die Berührung der Nervenausbreitung wirke; 
doch müssen wir die Hauptwirksamkeit in eine Vergiftung 
des Blutes legen, wofür die oft sehr langsam eintretenden 
Symptome beim Menschen sprechen, ferner die Beobach- 
tungen von dem Fleische der Rennthiere und dem Harne 
der Sibirier. 

Erwähnen müssen wir noch der verschiedenen Wirkung 
bei verschiedenen Thierarten. So wird von den Schaafen 
behauptet, dass sie den Pilz ohne Schaden fressen können, 
und ist diese Behauptung auch auf das ganze „weidende 
Vieh^ ausgedehnt worden. Der Fliegenpilz soll dem Rind- 
vieh, welches ihn sehr gern frisst, nur in grossen Quantitäten 
nachtheilig werden. Auch die Eichhörnchen fressen zuweilen 
davon. Lenz gab ihn mit Milch und Semmel vermengt 3 
Mäusen, ohne eine Wirkung zu sehen. Schaeffer (Vorle- 
sungen. Regensburg 1759.) theilt mit, es sei ihm als ztfver- 



206 Ye^lilhiiig durch Pilze. 

]img „erz&hlt worden, dass vor einigen Jahren eine Bande 
italienischer Comödianten diese Fliegenschwänune auf unse^ 
ren^ (Regensburg) „IMftrkten häufig eingekaoft, sie ohne 
den mindesten Schaden gegessen, and noch dazu als recht 
wohlschmeckend angerahmet habe. Sie hielten diesen Flie- 
genschwamm f&r den Kaiserschwamm {Agar, caesqr.). Und 
man sie gleich ihres Irrthoms za überfahren sachte, so blie- 
ben sie doch aiif ihrer Meinung, and speiseten ihn so oft, 
als sie denselben nur haben konnten.'' Diese Unschädlich- 
keit hat man später wohl mit Recht durch eine zweckmäs- 
sige, entgiftende Zubereitang erklärt. Wir werden sjAter 
auf diesen Punkt zurückkommen, der uns in den stark wider- 
sprechenden Angaben der Autoren über die grossere oder 
geringere toxische Potenz der Giftpilze im Allgemeinen 
einige Aufklärung verschafft. Dass das Virus auf verschie- 
dene Thierfamllien verschieden influirt, kann uns eben nicht 
so sehr befremden, da wir diese Erscheinung auch bei an- 
dern Giften sich wiederholen sehen. 

Ein zweiter Pilz, über welchen einige haltbare Experi- 
mente und Erfahrungen vorliegen, ist der 

Agaricua phalloldes. Es wird derselbe von Phoe^ 
buB mit dem HypophyUum albo^cärmum {Faulet) und Anumita 
venenosa (JPersoan) identificirt. Orfila scheint in diesen Spe- 
cialitäten nicht maassgebend zu sein, da er sich lediglich auf 
die Angaben von Persoon und Faulet bezieht, und die oben 
angegebenen, von den Autoren benannten Pilze als 2 ver- 
schiedene Arten untersdieidet, während es sich in der That 
nur um Yarietäten bandelt. In der Hauptsache unterschei- 
den sich die Varietäten nach der Farbe, und wechseln die 
Exemplare zwischen gelb, grau, grünlich und weiss. Fer^ 
eoon hat den mit grünem Hute auch Agaricua viaridie genannt. 
Mit der grünen und gelben Varietät hat Faulet an Hun- 
den experimentirt, und zwar haben diese den Pilz theils in 



Yergiftang dorch Pilze. 207 

Substanz erhalten, theils den aasgepressten Saft mit etwas 
Wasser verdünnt, oder auch im w&sserigen und Spirituosen 
Auszuge. Die Hunde starben nach einigen Scrupehi bis 
einigen Drachmen nach 24 bis 30 Stunden. 

Eine durch Destillation des ausgepressten Ss^es gewon- 
nene Flüssigkeit zeigte sich wirkungslos, wogegen der Rück- 
stand von der Destillation schon in kleinen Gaben tOdtUch 
war. Die Symptome der Intoxication stellten sich nach 10 
bis 12 Standen ein. Oft hatten die Thiere in der Zwischen- 
zeit noch gefressen. Es zeigten sich Erbrechen, DurchÜEdl, 
heftige Schmerzensäusserungen , Ermattung, Betäubung und 
Kr&mpfe, unter welchen bisweilen der Tod erfolgte. An den 
Leichen wurde Entzündung des Magens und Darmcanals 
bemerkt. 

Boques experimentirte mit der gelben Varietät an einer 
Katze, die nach einem Quentchen Krämpfe und Durchfall 
bekam. Eine andere Katze, die eine grössere Dosis erhielt, 
starb unter Zuckungen. 

Or/Ua erwähnt, dass man einem Hunde 3 Drachmen 
dieses Schwammes, den er „giftige Amanita** nennt, unter 
das Futter gab. Der Hund frass nach 5 Stunden wie ge- 
wöhnlich. Nach 20 Stunden bekam er Würgen, und 
Schwäche der Extremitäten. Er wurde schlaisüchtig , und 
starb bald unter Krämpfen. Magen und Darmcanal waren 
mit dickem gelblichen Schleim überzogen. Im Magen und 
Duodenum hatte er einige bläulichrothe Flecken. 

Faulet und Bullard erwähnen häu%er YergiftungsfiLlle 
bei Menschen. Es sollen die Symptome 10 bis 12 Stunden 
nach dem Genüsse der Pilze eingetreten sein, nachdem in 
der Zwischenzeit andere Speisen eingenommen waren. Eine 
heftige Narcose mit Entzündung der Bauch- und Schädel- 
böhle sollen die hauptsächlichen Phänomene sein. Der 
Tod soll nach 1 bis 2 Tagen entweder unter heftigen Kram- 



208 Yergiftoiig dweh Pilse. 

^D, oder nach tiefer BeOnbiing eingetreten sein. In 6e- 
nesungsfUlen soUm die Nachkrankheiten Monate lang ge- 
danert haben. 

Einen von Carren mitgetfaeflten Fall von- einem Kna- 
ben eitirt Phoebua. Carresi iand den Knaben am 3ten Tage 
der Krankheit, ,,harter, stossender, nnregelmässiger Pub, 
flammende Wangen, wild glänzende Angen^ Delirinm, hefti- 
ger Hnsten, Dyspnoe, ffirchterliche Convalsionen, Trismns, 
Tympanitis, Abdominalpnlsation; dann unter schreekUchem 
Heulen augenblicklicher Tod. Carren hatte nur die letzten 
Momente vor dem Tode beobachtet. Wenige Minuten na<»h 
dem Tode war die Leiche ganz mit dunklen Striemen und 
Flecken bedeckt. 

Die Section ergab den Verdauungscanal „entzündet, 
stellenweise brandig''. Die Luftwege, das Neurilem des 
Plexus cei^vico-acapularü und alle Theile in der Schidel- 
höhle waren „entzündet^. 

Orfila theflt folgende Krankengeschichten mit: 

Quäbert^ seinB Frau, seine Tochter, 2 Knaben und 1 
DienstmSdchen assen Mittags schwdelgelbe Anumita. 3 Uhr 
Nachts bekam die Frau Würgen, erbrach und fiel in Schlaf- 
sucht, die nur vom Würgen unterbrochen wurde. Auf eine 
Dosis Brechweinstein entleerte sie die SchwSmme, und fühlte 
sich erleichtert. Nach 3 Wochen war sie hergestellt. Ein 
Knabe und die Tochter, die keinen Brechweinstein bekom- 
men hatten, starben unter denselben Zufällen. Der andere 
Knabe und die Magd wurden in 3 Wochen hergestellt. 
Quübert bekam Cholera morbtie mit schmerzhaften Kr&mpfen, 
wurde aber gesund. Alle, mit Ausnahme von QuUbert^ hat- 
ten Stupor gehabt. Kein Fieber. 

Benoü, seine Frau und sein Kind assen um 6 Uhr 
Abends weisse giftige Amanüa. Am n&chsten Tage traten 
Würgen, Angst, h&ufige Ohnmächten ein. Yater und Kind 



VergiftttJig dttreb Pilze. 209 

erbrachen iiaeb einer starken Doste Breehweinstein. Das 
Sind starb am 2ten Tage and gleich darauf der Vater. 
Kurz vor seinem Tode hatte er grosse Angst und Sttqpor. 
Deir Unterleib war aufgetrieben, die Extremitäten kalt, der 
Puls klein und aussetzend. Die Frau hatte wegen emer 
Mutterblutung keinen Bi^echweinstein genommen, erbrach 
aber am 2ten Tage ganze Schwämme, die in gelblichem 
Schleime wie aufgelöst waren. Am 3ten Tage erhielt sie 
ein Abfahrmittel. Die Blutung trat wieder ein. Noch nach 
6 Monaten litt sie an Kopf- und Magenschmerzen. 

Ein Schwamm, den Faulet BypophyUum sanguineum 
nennt, kann nach der Beschreibung nur eine Varietät des 
Agaricua phallcüdes sein. OrJUa theilt davon folgende Kran- 
kengeschichte mit aus den Mimoires de la eociiti royale de 
mSdecme, 1780 u. 81. (Beobachtung von IHcco,) Eine 
Familie, bestehend aus Vater, Mutter, 3 Knaben und einem 
Mädchen, assen 2 Pfund dieses Schwammes mit Butter ge- 
kocht Ein 7 jähriges Kind empfindet zuerst Schmerzen im 
ünterleibe, und erhält Theriak; darauf die Mutter und der 
ältere Sohn Magenschmerzen, Erstickungszufälle und Würgen. 
Später in der Nacht erkrankte der Vater, der 2te Sohn ge« 
gen 9 Uhr, und das Mädchen, welches wenig gegessen hatte, 
erst Abends. Am nächsten Tage stiess das 7jährige Kind 
unter heftigen ünterleibssehmerzen von Zeit zu Zeit heftige 
Wehklagen aus, obgleich es in Lethargie lag. Der Un- 
terleib war aufgetrieben. Gegen Mittag traten Krämpfe 
ein, unter denen der Tod erfolgte. Magen und Gedärme 
waren corrodirt, nahe am Pylorue bläulichrothe Flecken. 
Das Colon enthielt lebende Würmer und einen Rest der 
Schwämme. 

Die Haupiklagen der Mutter bestanden in Angst und Gar- 
dialgie. Der Unterleib war krampfhaft zusammengezogen. 
Sie erbrach und bekam Suffocationen. Sie starb 18 Stun- 



210 Vergiftniig dnrch PQs6. 

den nach der Mahlzeit in tiefer Lethargie. * Die Unterleibs- 
Organe sollen ähnliche Yer&nderangen , wie bei dem Kinde 
gezeigt haben. Das ältere Kind starb nnter Krämpfen. 
Die Section wurde unterlassen. 

Bei der Tochter traten Ohnmacht, Erbrechen and zie- 
hende Schmerzen im Magen ein. Ein Brechmittel woUte 
sie nicht. In Pansen zeigte sich Schlnchzen. Ausserordent- 
lich starker Durst Nach einem Aderlass schien Erleichte- 
rung zu folgen; bald aber erschienen SuiFocationen, Schling- 
beschwerden, Delirien. Sie starb am 3ten Tage in Lethar- 
gie, nach iurchbarer Angst und Krämpfen. Die Section zeigte 
dieselben Veränderungen. Das älteste der Kinder und der 
Vater hatten dieselben Krankheitserscheinungen, wurden 
aber hergestellt 

Folgende Fälle sind von Otßa beobachtet und mit- 
getheilt: 

Die Gräfin Boy er und ihre Tochter, 40 und 20 Jahre 
alt, befinden sich auf dem Lande, finden Schwämme, welche 
dem gewöhnlichen Champignon sehr ähnlich sehen, und las- 
sen sie zubereiten. Ihre Mahlzeit bestand fast ausschliesslich 
aus diesen Schwämmen. Nach einigen Stunden bekommt die 
Tochter Schwindel, und klagt, es wäre ihr, als wenn sie 
Opium genommen hätte. Man gab ihr Kaffee, und die Nacht 
ging ruhig bis 3 Uhr Morgens Yorftber, wo sie von Kolik 
und Erbrechen befallen wurde. Zu derselben Zeit fingen 
ähnliche Erscheinungen bei der Mutter an. um 8 Uhr 
Morgens enthielten die Entleerungen keine Spur von Schwäm- 
men. Es wurde Brechweinstein gereicht- Nach starkem 
Erbrechen hatten die Symptome bis gegen 6 Uhr Abends 
nichts Beunruhigendes. Jetzt nahm der Durst auffiiUend zu. 
Das Erbrechen wurde angestrengter. Zwii^chen den Anfäl- 
len trat Erschlafiung und Ohnmacht ein. Die Extremitäten 
-vurden kalt, der Blick unsicher, die Lippen und Zunge 



Vergiftang darch Pilze. 211 

kalt. PetU^ der Abends 11 Uhr zur ünterstfitzung kam, verord- 
nete 30 Blutegel an den After, femer Eiswasser und Süss- 
mandelöl zu trinken. Während die Blutegel sogen, schien 
Ruhe einzutreten. Am Morgen, d. h. 36 Stunden nach der 
Mahlzeit, hörte bei der Mutter das Erbrechen auf; aber die 
Schmerzen schienen heftiger zu werden, und verlangte sie 
nach einem Vomitiv. Die Tochter erbrach anhaltend, und 
befand sich dabei ruhiger. Neue Symptome; traten während 
des Tages nicht ein, aber die vorhandenen nahmen zu. 
Die Gedanken der Tochter verloren den Zusammenhang, 
die Augen wurden trübe, und der Tod trat ein. JFforry, des 
Morgens schon gerufen, kam erst Abends nach dem Tode 
der Tochter. Die Mutter hatte hohle Augen, kalte und 
violette Lippen und Zunge. Der Puls war sehr klein. Erst 
6 Uhr Morgens trat der Tod nach langer Agone ein. 

Demselben Pilze ist wahrscheinlich der von Casper (Hand- 
buch der ger. Med. Bd. II. S. 466) mitgetheilte Fall zuzu- 
schreiben. Die Krankengeschichte ist nicht von Interesse^ 
Die Section ergab: „eine röthliche Farbe der Dünn-, nicht 
der Dickdärme, zahlreiche Ecchymosen unter der Magen- 
schleimhaut am Fundus und in der hintern Wand, und 
eine dunkle Farbe des sehr flüssigen Blutes. Der Magen 
enthielt 3 Loth röthlicher Flüssigkeit. Das rechte Herz 
war strotzend, das linke stark gefüllt. Alle übrigen Befunde 
waren durchaus normal. Die chemische Analyse ergab nur 
die Abwesenheit aller schädlichen metallische und erdigen 
Substanzen, und der auffindbaren vegetabilischen Gifte. 
Das etwa wirksam gewesene Pilzgift konnte natürlich nicht 
nachgewiesen werden; zweifelhaft musste es indessen blei- 
ben, ob Pilze, oder die genossenen Fische, oder Braten, 
oder irgend andere bei der Mahlzeit genossene Substanzen 
die giftigen Wirkungen hervorgerufen hatten.* 

Betrachten wir ferner die Beobachtungen, welche über 



212 Vergiftnng dorch Pilze. 

AgarieuB integer (Täubling) vorliegen. Es soll dersdbe 
h&ufig gegessen werden, and deshalb eben sollen nicht sel- 
ten Yergiftongsiälle beobachtet sein. v. Kramph (s. Phoe- 
bus) theilt folgendes Erlebniss mit. 

Im August 1 760 brachte v. Sramph's Köchin zu Triest 
auf besondere Empfehlung des Marktaufsehers rothe Täub- 
linge nach^Hause. Diese wurden mit Oel, Salz, gehackter 
Petersilie, gestossenem Pfeffer und Zwiebeln für das ganze 
Haus zubereitet. Kramph ass eine stärkere Portion als alle 
Hausgenossen zusammen. Nach einer viertel Stunde empfand 
er „eine grosse Schwäche und beschwerliche Beängstigung^ 
des Magens. Bald trat Schwindel ein, so dass £. zu Bette 
gebracht werden musste. Jetzt begann Erbrechen mit einer 
so schmerzhaften Empfindung, „als ob der Magen nur an 
einem Bindfaden hinge, der alle Augenblicke abreissen 
wollte^. Eiskalte Schweisstropfen fielen vom Gesicht. Ohn- 
macht folgte auf Ohnmacht. Der Puls war beschleunigt und 
sehr klein. Der Bauch war zu gleicher Zeit aufgebläht und 
angespannt. Es trat nach einem sehr peinlichen Zustande 
das Bedürfniss nach Eiswasser ein, wonach eine grosse Lin- 
derung eintrat. Das Erbrechen hörte nach wiederholt ge- 
nommenem Eiswasser ganz auf. Der Durchfall wurde sel- 
tener. Es trat Schlaf ein, der grosse Erquickung verschaffte. 
Während der folgenden 8 Tage blieb ein nagender Schmers 
im Bauche zurück. Die Frau v. K. kam mit Erbrechen 
und Durchfällen davon. Ebenso die Dienstboten. Es hatten 
viele andere Bewohner der Stadt an demselben Tage von 
den Täublingen gekauft und gegessen, und sollen 2 Perso- 
nen danach gestorben sein. 

Ganz ähnliche Symptome gieb Roques an, die er nach 
dem Genüsse eines thalergrossen Stückes empfunden. Die 
Täublinge sollen überhaupt schwer verdaulich sein, und 
man ist von jeher bemüht gewesen, ein Kriterien zur Un- 



Vergiftung durch Pilze. 213 

terseheidang der gifttgen und der essbaren aufirafinäen. Es 
scheint dieses darin gefunden zu sein, dass der milde Ge- 
schmack des rohen Pilzes f&r die Unschädlichkeit entscheid 
det. Alle andern Merkmale, namentlich die der Farbe — 
man hat oft die gelbblätterigen Exemplare für mild, die 
weissblätterigen fär scharf erklärt — , sind durchaus unzuver- 
lässig. 

Wir müssen schliesslich noch den BoletuB luridus 
als Giftpilz anfuhren. Er f&hrt die Namen Feuerpilz, Don- 
nerpilz, Hexenschwamm, Judenschwamm , Satanspilz. Die 
Giftigkeit ist durch Experimente von Faulet und Roquea an 
Thieren erprobt. Die Haupterscheinungen waren Erbrechen, 
Durchfall, Zuckungen. Die Section an einer vergifteten 
jungen Katze, die eine Unze bekommen hatte, zeigte ent- 
zündete Eingeweide, und hier und da bräunliche Flecken 
(Roques). Vergiftungen an Menschen werden nach Phoebua 
von Lenz (S. 60), Roques (S. 65) und Krombhoh berichtet. 
Phoebus theilt einen Versuch mit, den er an sich selbst 
gemacht hat: Phoebua ass mit einem Herrn Eicfder jeder ßin 
haselnussgrosses Stück ohne alle Folgen. Einige Tage spä- 
ter, am 16ten September, Nachmittags 4 Uhr wiederholten 
sie den Versuch ; doch ass Phoebus ein 6- bis 8mal grösseres 
Stück. Bald darauf genossen beide etwas Butterbrod und 
Liqueur, und machten sodann eine botanische Excursion. 
um 7 Uhr kam PA., von Herrn EicMer getrennt, nach Ilfeld. 
Kurz vor dem Orte trat üebelkeit und Erbrechen ein. 
Gleich nach der Ankunft Laxiren und Erbrechen in erhöh- 
tem Grade. Verschiedene Medicamente gaben keine Linde- 
rung. Die wiederholten Ausleerungen erschöpften die Kräfte, 
und um 8^ Uhr Wurden 2 andere Aerzte zu Hülfe gerufen. 
Diese erklärten den Zustand für eine ausgebildete Cholera 
„mit klonischen Krämpfen der Extremitäten, einem kaum 
ffihlbaren Pulse und starker allgemeiner Kälte^. Die Pro- 



214 Yergjftaag durch Filze. 

gDOse wurde sehr dubiös gestellt I^Mbus glaubte mit^e- 
stiinmtheit, die Naeht meht mehr m uberlebm, und liess 
eine Gerichtq^^rson konunen, welcher er seinen Willen dic- 
tirte. Hierbei zeigte sich ein hoher Gred von ünbesinnlieh-* 
keit. Ein heftiger Durst begann. Die Ausleerungen liessen 
etwas nach, und es trat Schlaf ein, der Anfongs durch Phan- 
tasieen, Gliederkrimpfe und Kältegefühl gestört wurde, um 
4 Uhr Morgens erwachte PA., f&hlte sich ganz zerschlagen, 
aber frei you lästigen Symptomen. Die Reconvalescenz 
war eine rasche. Am 18ten konnte er wieder ausgehen. 
Herrn EieUer hatte seine kleine Portion Nichts geschadet. 
FJl hält die Gliederkrämpfe, ^Ite und UnbesinnUchkeit 
(,, welche ich keineswegs Sapor nennen darf, sondern nur 
als einen Mittelzustand zwischen Schlafen und Wachen be- 
trachte^) bloss ^ y^synvptomata symptomatum^^ ,,f&r abhän- 
gig von den starken Ausleerungen, namentlich dem Erbre- 
chen, und dem dadurch nothwendig herbeigeführten unge- 
wöhnlich raschen Coüapsua der Kräfte''. 

Im Allgemeinen scheinen kleine Dosen^ sogenannte 
Kostestfickchen, gar keinen merkbaren Einfluss auszuüben. — 

Endlich finden wir bei Or/Ua noch Fälle mitgetheilt, 
bei welchen die Vergiftung durch mehrere Arten von Pilzen 
veranlasst worden ist. 

Ein Landmann, seine schwangere Frau und 3 Kinder 
hatten in einem Walde Yerschiedene Pilze gefunden, die 
sie sammelten und zu Hause gekocht verzehrten. Die Frau 
bekam in der Nacht Schmerzen im Eptgaatrium. Am an- 
dern Tage hatten Alle Erstickungszufälle, Cardialgie und 
häufiges Wfirgen. Bei dem Yater trat zuerst Erbrechen 
ein. Am 3ten Tage war eine Steigerung der Symptome: 
fortwährendes Würgen, galliges Erbrechen, Behinderung der 
Respiration, Tenesmus und Hambeschwerden. Am Abende 
starben 2 Kinder, das 3te am 4ten Tage. Vom 4ten bis 



VergiftQng durch Pilze. 2^15 

6ten Tagd stdigerten sich die Symptome bei den Eltern. 
Grosse Schmerzen im Magen, Meteorismns, grossere Hambe- 
schwerden, Tenesmus, schleimige, blutige Entleerungen nach 
oben und unten, Eopfschmers, trockene Zunge, ein unlösch- 
barer Durst, Angst, Kr&mpfe der Extremitäten, beim Manne 

9 

Nasenbluten. Am 6ten Tage zeigten sich bei der Frau Ode* 
matöse Anschwellungen der Hand* und Fussgelenke, beim 
Manne Frost, »als Vorbote des Darmbrandes^. Am 7ten 
Tage Schluchzen, Ohnmacht, aussetzender Puls, Delirien, 
Unterdrückung der Harn- und Stuhlausleerung, Eiskälte der 
Extremitäten, kalter Schweiss^ Unter diesen Erscheinungen 
starb . der Mann. Die Frau entleerte auf eine Oelmixtor 
mehrere unförmige Stucke von Schwämmen. 4 Tage später 
waren die Zufälle &st verschwunden; aber die Reconvar 
lescenz dauerte lange Zeit. (Joum. gin. de mid. Bd. XXY. 
S. 241.) 

Die letzte Beobachtung, welche einen Mann betrifit, 
hat in der Hauptsache ähnliche Erscheinungen, und wollen 
wir daher nur die Sections-flesultate angeben: Sehr starke 
Leichenstarre; die Arme auf der !ßrust gekreuzt, ein Zei- 
chen, dass der Tod nicht unter Krämpfen erfolgt war u. s. w. 
Rings um die Cardia eine 2\ Zoll lange und l^ Zoll breite 
Ecchymose. Die Magenschleimhaut hatte eine dicke Schicht 
weissen Schleimes. In der grossen Curvatur und an der 
vordem Fläche ein bläulich -rother Flecken von 8 Zoll im 
Durchmesser. In der Nähe des I)ihru9 starke Geftssver- 
zweigung. Die übrigen Erscheinungen nicht von Interesse, 
bis auf eine Bhitüberfolhmg der Hirnhäute und Himsub- 
stanz. 

Wir glauben nach Anführung, der vorliegenden Beob- 
achtungen fiber Agaricm muacariua^ der Varietäten von Aga-^ 
ricu8 phaUmde8 und integer^ und des Boletua sanguineus^ die 
verschiedenen andern Giftpüze, deren toxische Potenz zum 



216 Vergiftung durch Pilze. 

Theil anerkannt, zum Thefl gelhignet wird, nicht weiter oi- 
tiren zu dfirfen. Denn obwohl wir von dem Virus einer 
noch sehr grossen Anzahl Ton Pilzen überzeugt sind, so 
fehlt es hier an nähern Angaben der YergiftungsfUle, zu- 
mal beim Menschen ; andererseits spricht sich in den bekannt 
gewordenen Erscheinungen eine grosse Aehnlichkeit mit de- 
nen der angefahrten Giftpilze aus. 

Als eine auffallende Thatsache muss uns in der gege- 
benen Darstellung die verschiedene Wirkung derselben 
Pilzart entgegentreten. Wir erinnern an die italienischen 
Gomödianten in Regensburg, die den Agaricus muicarius ge- 
nossen, und an die berauschende Wirkung desselben Pilzes 
bei den Sibiriern. Es scheint uns hier zweierlei Veranlas- 
sung vorzuliegen. Einerseits ist es wohl möglich, dass der 
Agartcm muacarius in Sibirien eine nur schwächer wirkende 
giftige Potenz erlange, als der unter wärmerm Himmel ge- 
wachsene, und dürfen wir, wo, wie in diesem Falle, die sichern 
vergleichenden Experimente fehlen, zur Begründung dieser 
Annahme uns auf Analogie stützen, v. Bibra (Narcotische 
Genussmittel und der Mensch) sagt in der Abhandlung über 
Cannabis indica: ,,Den indischen Hanf kann man ftlglich so 
bezeichnen, dass er gerade so, wie der europäische ist, nur 
ganz anders! d. h., die botanischen Merkmale sind diesel- 
ben, aber die chemischen sind verschieden. Es treten Stoffe 
in ihm (Cann. indic.) auf, welche bei uns, in kSltem Klima- 
ten, nicht zur Reife kommen, oder sich nur in höchst ge- 
ringer Menge entwickeln konnten. Kurz, es ist ein ähnli- 
ches Verhältniss, wie mit dem Mohne, der bei uns nur gerin- 
ges Opium liefert, und wie mit den Rosen, aus welchen 
man bloss Spuren des Rosenöls gewinnen kann, während 
im Oriente bedeutende Quantitäten aus denselben gezogen 
werden.« 

Auf der andern Seite scheint die Zubereitungsweise der 



Vergiftung durch Pilze. 217 

Pilze TOB ganz entschiedenem Einfluss auf ihre grössere oder 
geringere toxische Kraft zu sein. Versuche von Pouchet 
(Orßa^ S. 539) beweisen, dass giftige Pilze, durch kochen- 
des Wasser ausgezogen, von Hunden ohne Nachtheil gefres- 
sen werden können und ihnen vollständige Nahrung liefern. 
Ferner finden wir bei Orßa^ dass Girard am 21. Novem- 
ber 1837, in Gegenwart mehrerer Mitglieder des Gesund- 
heitsrathes. Fliegenschwamm und giftige Amanita in ziemlich 
bedeutender Menge genossen hatte, ohne den geringsten 
Nachtheil zu verspüren. Er hatte die giftigen Bestandtheile 
folgendermaassen entfernt: „Auf ein Pfund Schwämme ge- 
„hören 2 Pfiind Wasser mit 2 bis 3 Esslöffel voll Essig, 
„oder 2 Lö&l Kochsalz. Hat man nur Wasser zu seiner 
„Verfügung, so muss man es ein- oder zweimal erneuern. Man 
„lässt die Schwämme 2 volle Stunden maceriren, wäscht 
„sie dann mit vielem Wasser, kocht sie 4 Stunde, oder 
„besser \ Stunde lang mit Wasser, wäscht sie, trocknet sie 
„ab, und bereitet sie in der Küche zu.^ {Journal des 
cofmaüaancea mMicales pratiques^ Die. 1851.) — Wie weit 
diese Experimente in der Folge wiederholt, und wie weit 
ein solches Verfahren, das füt arme, aber pilzreiche Gegen- 
den von unschätzbarem Werthe sein dürfte, in das gewöhn- 
liche Leben übergegangen ist, können wir leider nicht an- 
geben. 

Wir wollen demnächst versuchen, aus den oben ange- 
geführten Experimenten und Krankengeschichten eine allge- 
meine Darstellung der Symptome zu geben, welche die 
giftigen Pilze verursachen. 

Vorweg können vrir aber nicht umhin, gleich der Un- 
zulänglichkeit zu erwähnen, an welcher unsere citirten Fälle, 
obgleich aus den besten Quellen entnommen, zu leiden 
scheinen, sofern sie mit wenigen Ausnahmen altern Beobach- 
tungen angehören. Die neuere Zeit hat aber leider auf die- 

<kup^9 VJtohrft. f. ger. Med. ZXn. 2. X5 



218 Vergiftung durch Pilze. 

sem Terrain keine genügenden Resultate anfisaweisen, und ist 
dieser Mangel ganz besonders in Bezug auf Sections-Besnltate 
fühlbar. 

Die . allgemeine Darstellung der Symptome angehend, 
ist Devergie der Meinung, dass die giftigen Pilze nur 2 Ar- 
ten 70n Zufällen hervorrufen, dass die einen hauptsftchUoh 
auf das Herz und das Nervensystem, die andern auf den 
Darmcanal wirken. Orßa^ dem diese Anschauung nicht 
ansteht, weil er nach der Art und Menge der genossenen 
Schwämme eine grössere Yerschiedenartigkeit der Wirkung 
vermuthet, hält die Ausdrucks weise von Zevtani för viel 
genauer: „Das Gift der Schwämme vereinigt in sich die nach- 
„theiligen Eigenschaften aller Gifte, und erzeugt verschie* 
„dene und zahlreiche Wirkungen, je nachdem es in grösserer 
„oder geringerer Menge genommen und in die Venen ge- 
„langt ist.^ 

Wir müssen wohl zugeben, dass die von Devergie ge- 
fasste Eintheilung der Symptome zu eng gehalten ist, indem 
sie eine Strenge des Unterschiedes, eine gegenseitige Aus- 
schliessung der Symptome annimmt, wie sie in Wirklichkeit 
nicht anerkannt werden kann. Es scheint uns daher am 
richtigsten verfahren, wenn wir uns damit begnügen, die 
verschiedenen Zufälle als Einzelheiten zusammenzustellen. 

Die Erscheinungen der Intoxication treten beim Men- 
schen in der Regel erst nach einigen Stunden, seltener am 
Tage nach der Vergiftung ein. Es spricht dieser Umstand 
dafür, dass gewöhnlich nicht eine blosse Berührung der 
Nervenausbreitung mit dem Virus zur Intoxication genügt, 
sondern dass das letztere erst durch den Process der Ver- 
dauung isolirt und absorbirt werden muss. Gelingt es, bei 
Zeiten die Pilze mit ihrer schädlichen Potenz aus dem Or- 
ganismus zu entfernen, so pflegen erheblich schädliche Fol- 
gen nicht einzutreten. In den meisten Fällen einer Vergif- 



Vergiftung durch Pilze. • 219 

tang treten zun&ehst Magen- und ünterleibssdimerzen, sowie 
kalte Scbweisse ein. Der Organismus zeigt ein lebhaftes 
Bedürfniss, die ihm feindliche Substanz zu entfernen, üebel- 
keit, Erbrechen und Durchfall sind deshalb die ersten Sym* 
ptome. Es kann diese Reaction des Organismus so vehe- 
ment werden, dass er ihr unterliegt, bevor das Gift seine 
specifische Wirkung entfaltet hat. Ein furchtbarer Durst 
begleitet diese Erscheinungen, die bald heftiger werden, und 
dann Mattigkeit, einen sehr kleinen, harten Puls und behin- 
derte Respiration im Gefolge haben. Bald treten Krämpfe ein, 
die allgemein oder partiell sind ; Ohnmächten, bei denen oft 
Bewusstsein besteht und der Kranke die Annäherung des To- 
des unter den heftigsten Schmerzen fühlt; nach anderer Schil- 
derung ein Zustand zwischen Schlafen und Wachen, wie ihn 
Fhaebus empfanden. Nachdem durch Schmerzen und Gonvul- 
sionen die Kräfte erschöpft sind, tritt der Tod ein, nach einer 
Dauer von 2 bis 6 Tagen. Andrerseits treten nach den Er- 
scheinungen einer Gastrointestinalaffection sehr bald narcoti- 
sche und nervöse Symptome ein, Schwindel, dumpfe Delirien, 
Schlafsucht, C(yma, Plötzliche Schmerzen mit Erbrechen und 
Convulsionen unterbrechen diese Zustände. In einzelnen 
Fällen treten die nervösen Symptome ohne vorangegangene 
Gastroenteritis ein. Nach heftigen Convulsionen, starken De- 
lirien, furchtbaren Schmerzen entsteht ein comatöser Zustand, 
der bald lethal endet. 

Zuweilen wird die Haut plötzlich blass, kalt, und von 
einem eisigen Seh weisse bedeckt; es folgt ein convulsivischer 
Zustand, der sich durch convulsivische Respirationen, IHsmuSy 
Spannung und Härte des Unterleibes äussert, und sehr bald 
lethal endet. 

Zu den einzelnstehenden Erscheinungen gehören Icterus, 

Tenesmus^ Salivation, Dysurie, Strangurie und Ischurie. 

Wir dürfen uns wohl durch die etwas auilallende Yiel- 

16* 



220 * Vergiftuttg durch Pilze. 

seitigkeit der Symptome nicht irritiren lasse, da die vorhan- 
denen Beobachtungen von verschiedenen Pilzarten, einer 
verschiedenen Quantität des eingenommenen Stoffes herrüh- 
ren, der wiederum verschieden zubereitet genossen ^rurde, 
und an verschiedenen Individuen seinen Einfluss zur Geltung 
brachte. Jedenfalls sehen wir etwas Wahres in der Aus- 
drucksweise von Zeviani^ der in den Symptomen der Gift- 
pilze die nachtheiligen Eigenschaften aller Gifte wieder- 
erkennt. 

Diesen so vielseitigen Symptomen entsprechend, wird 
natürlich der Leichenbefund sehr variiren müssen, und wie 
hier ebenso die Pilzart, Menge, Zubereitungsweise, Indivi- 
dualität des Kranken von Einfluss sein. Orßa ist zwar der 
Meinung, dass die Leichenveränderungen weniger verschieden 
sind, als die Symptome; doch hält er sich darin vielleicht 
zu eng an den Bericht der medicinischen Gesellschaft zu 
Bordeaux, welcher am 26sten Juni 1809 abgestattet wurde. 
Es heisst dort: 

„Violette, sehr grosse und zahlreiche Flecken auf der 
Haut, stark aufgetriebener Unterleib, gleichsam* injicirte Con- 
junctivae zusammengezogene Pupillen. Der Magen und die 
Gedärme entzündet und mit gangränösen Flecken besäet. 
Sphacelua einiger Theile des Darmcanals, bedeutende Ver- 
engerung des Magens und der Gedärme, so dass sie durch 
ihre verdickten Membranen fast ganz obliterirt sind. Bei 
einem Individuum war der Oesophagus entzündet und bran- 
dig, bei einem andern das Ileuni in einer Länge von drei 
Zoll invaginirt, nur bei einem Individuum war der Darm 
mit Faeces angefüllt. Bei keinem £and man Spuren der 
Schwämme, sie waren vollkommen verdaut und entleert. 
Die Lunge war entzündet und mit schwarzem Blute ange- 
schoppt. Dieselbe Anschoppung fand fast in allen Venen 
der Unterleibsorgane, in der Leber, der Milz, dem Gekröse 



Vergiftang durch Pilze. 221 

Statt. Entzündete und brandige Stellen auf den H&aten 
und den Ventrikeln des Gehirns, auf der Pleura^ der Lunge, 
dem Zwerchfell, dem Mesenterium^ der Blase, dem üterusj 
and selbst dem Foetus einer schwangern Fran, deren Blnt 
sehr flüssig war. Bei Andern war das Blut fast geronnen. 
Die ausserordentliche Biegsamkeit der Extremitäten war 
nicht constant.'* 

Orßa fägt diesem Bericht hinzu, dass man später bei 
Kranken, die an sehr heftigen Symptomen gelitten hatten, 
die Hirngefässe angeschoppt fand, dass die Hirnsubstanz 
roth punktirt war, und die Ventrikel helles und sanguino- 
lentes Serum enthielten. Weitere Angaben finden wir bei 
Orfila nicht, müssen aber wohl einräumen, dass die Anga- 
ben des Berichtes von Bordeaux von den von Orßa citir- 
ten Sections-Bericbten in mancher Beziehung abweichen. Wir 
finden neben dem Wahren viele zufällige Nebensachen ' an- 
gegeben, die als' solche ohne jede Bedeutung sind. So die 
violetten Flecken der Haut, eine Invagination des Ileum, 
Im Widerspruch zu dem von Orfila citirten Falle, wo die 
Frau eines Landmannes am 7ten Tage noch Schwämme ent- 
leerte, werden hier nirgends Spuren von Schwämmen ent- 
deckt. 

Es mag der Mangel an Sections - Resultaten der Neu- 
zeit wohl darin zu suchen sein, dass Pilz - Vergiftungen bei 
uns nur selten vorkommen, indem das Publicum die schäd- 
lichen Pilze meist kennt, und dass die etwa vorkommen- 
den Fälle ärmere Landbewohner betreifen, und so nicht 
eine besondere Beachtung erlangen. Wir können aus den 
citirten Sections-Resultaten nur entnehmen, dass meist eine 
Blutüberfüllung der Schleimhaut des Magens und Dünn- 
darms, vorzüglich des Zwölffingerdarms, aufgefunden wor- 
den ist, dass an einzelnen Stellen der Schleimhaut grössere 
oder kleinere Ecchymosen und brandige Stellen vorgekom- 



222 Vergiftirag durch Pilze. 

men sind. Aber diese Erscheinnngea geben udh nichts Spe- 
eifisehes, aiutschliesslich einer Pilz* Vergiftung Eigenthüm- 
liches, eben so wenig wie die Anschoppungen der verschie- 
denen Organe, die nach allen acuten Krankheiten angetrof- 
fen werden, eben so wenig wie die dunkle Farbe des sehr 
flüssigen Blutes, welches Phänomen bei vielen andern To- 
desarten vorkommt. Genug, die pathologischen Verände- 
rungen in der Leiche bieten, für sich genommen, nur un- 
genügende Anhaltepunkte für eine aus ihnen festzustellende 
Diagnose der Pilz-Vergiftung. 

Es würde uns demnach in forensischer Hinsicht der 
Leichenbefund an sich nicht genügende Aufschlüsse geben, 
ausser in dem Falle, wo neben den angefahrten Leichen- 
erscheinungen Pilzreste voi^efunden werden sollten. Wir 
wollen demnächst zusehen, wie weit uns die Chemie zur 
Feststellung der Diagnose aus dem Magen- und Darminhalte 
an die Hand geht. 

Die chemischen Bestandtheile der Pilze werden als sehr 
verschiedene angegeben und können keineswegs zur Unter- 
scheidung der giftigen und nicht giftigen Arten dienen. Es 
enthalten die Pilze: ein wallrathartiges Fett, eine beson- 
dere stickstoffhaltige, in Alkohol auf lösliche Materie, und 
das stickstoffhaltige Fungin (ein faseriger, geschmackloser, 
chemisch indifferenter Stoff, der die Grundlage namentlich 
der grössern Pilze bildet) ; femer : Eiweiss, Zucker, Gallerte, 
Wachs, Harze, Schwammsäure, BenzoS- und Essigsäure, Kali 
und Kalksalze. 

„Die stickstoffhaltige, an das "fhierreich erinnernde Be- 
schaffenheit mehrerer Bestandtheile ist die Ursache, dass 
namentlich die grössern und fleischigem Pilze sehr nahrhaft 
sind, in- der galvanischen Kette sich thierischen Organen 
ähnlich verhalten (v. Humboldty Versuche über die «gereizte 
Muskel- und Nervenfaser), gleich Thieren auch im Licht 



Yergiftang durch Pilze. 223 

Sanerstoff verzehren und Kohlensäure aushauchen, und nach 
dem Tode meist rasch, mit einem an thierische Substanz 
erinnernden Gestank sich zersetzen.^ (PhoebtM.) 

Ausserdem hat LeteUier aus Agaricua phalloldea und 
mu8cariu8 das Amanitin hergestellt, und sollen alle giftigen 
Pilze eine scharfe, ausserordentlich flüchtige Substanz, die 
wenig bekannt ist, enthalten. Das Amanitin will LeteUier 
mit Kali- und Natronsalzen verbunden erhalten haben. Es 
soll in Wasser und allen wässerigen Flüssigkeiten löslich, 
unlöslich in Aether sein, unkrystallisirbar, geruch- und ge- 
schmacklos. Mit Säuren soll es krystallisirbare Salze bil- 
den. In das Zellgewebe des Rückens von Fröschen einge- 
spritzt, soll es fast wie Opium gewirkt haben. Es ist uns 
nicht bekannt, dass das Amanitin in der Folge von an- 
dern Chemikern aufgefunden worden ist, und ist nach Prü- 
fung aller Hülfequellen ein solches Resultat nicht anzuneh- 
men. So lange dies aber nicht der Fall ist, oder so lange 
die Chemie keinen den Giftpilzen eigenthümlichen Stoff dar- 
stellen kann, der auch aus der vergifteten Leiche zu er- 
mitteln ist, so lange fällt in forensischer Hinsicht ein ge- 
wichtiger Stützpunkt bei der vorliegenden Frage aus. 

Fassen wir kurz die Fundamente zusammen, welche 
dem Gerichtsarzte bei YergiftungsfäUen als Stützen zu Ge- 
bote stehen, so bleiben, — falls die Beibringung des Giftes 
dem Richter nicht schon anderweitig ausser Zweifel gesetzt 
ist, — ausser den angefahrten Criterien des Leichenbeftm- 
des und des Resultates der chemischen Analyse, ^jP^S^nde 
beiden Criterien übrig: die Krankheitserscheinungen des 
Verstorbenen und die Combination der äussern Umstände, 
die das Erkranken und Sterben des Denatus begleiteten. 

Prüfen wir nun die von uns angegebenen vielseitigen 
Vergiftungserscheinungen, welche Giftpilze veranlassen, nach 
ihrer forensischen Bedeutung, und erinnern wir uns dabei 



224 Yei^iftoiig daieh Pilse. 



der Aiundit Yon Zetnani, dass das Gift der Pihe die nadh- 
theiligen Eigenschaften aller Gifte in sich vereinigt, so mdehte 
nns das Criteriiun der Krankheitserscheinungen nicht son-* 
derlich fördern darfen. Wir müssen gestehen, dass die 
Diagnose einer Pilz -Vergiftung bei diesen för alle Yergif- 
taogen passenden Symptomen — die natürlich in einem 
vorliegenden Falle nicht combinirt sein werden — ohne be- 
stimmte Kenntniss der Antecedentien schlechterdings nicht 
zu stellen ist Aber selbst wenn wir das Urtheil von 
Zeviani mehr einengen und die Wirkung auf eine ätzende 
und narcotisirende beschränken, so wird unser Criterium, 
för sich bestehend, immer noch nicht im Stande sein, den 
Gerichtsarzt in seiner Diagnose zu sichern. Dieser Mangel 
betrifft indessen nicht lediglich die giftigen Pilze, sondern 
erstreckt sich auf eine grosse Anzahl von Giften, die alle 
annähernd dieselben pathologischen Erscheinungen hervor- 
rufen, als da sind: Erbrechen, Purgiren, Gollapsus, Gircnla- 
tionsstörungen, sensorielle und motorische Anomalieen. Wir 
werden vielmehr dem Criterium der Krankheitserscheinun- 
gen in der Beurtheilung der Pilz -Vergiftung völlige Aner- 
kennung zollen, wenn wir es nicht als för sich bestehendes 
Moment, sondern als Glied in der Kette der brauchbaren 
Criterien auffassen. 

Wir dürfen nicht vergessen, dass uns die Chemie voll- 
ständig verlässt, und dass der Leichenbefund nur die Er- 
scheinungen von Entzündung ^t^n^aZä^ Brand der Magen- 
und Da^schleimhaut, die Erscheinungen einer Hyperämie 
in Gehirn und Lungen bieten kann. Auch dieses Criterium 
ist ja, för sich bestehend, wenig oder gar Nichts sagend, 
da die besagten Erscheinungen von allen möglichen Ver- 
anlassungen herrühren können. Dennoch müssen wir zu- 
geben , dass im speciellen Falle auch diese Erscheinungen, 
mit den andern brauchbaren Momenten in Verbindung ge- 



Vergiftang durch Pilze. 225 

bracht, von einiger Bedeutung sein können. Eine ganz 
entschiedene Bedeutung würde freilich der Leichenbefund 
für den Fall gewinnen, wa in den Eingeweiden Reste von 
Pilzen vorgefunden werden sollten. 

Der letzte Punkt, der uns Unterstützung leisten kann, 
beruht auf der Erwägung der besondern äussern Umstände 
(Casper), Diese natürlich können hier von derselben Be- 
deutung sein, wie bei jeder andern Vergiftung. Durch 
Eventualitäten erzeugt, die als solche incommensurabel sind, 
können sie specieller nicht erörtert werden, und wollen wir 
beispielsweise nur erwähnen, dass bei bestehendem Vergif- 
tungs verdachte die Jahreszeit der Pilze und eben so die 
Nähe von Wäldern und andern Bodenverhältnissen, in denen 
Giftpilze wachsen, von einiger Bedeutung sind, da Pilze 
nicht lange frisch erhalten werden können. 

Sollten wir uns nun im einzelnen Falle in der glück- 
lichen Lage befinden, dass die oben angegebenen Krank- 
heitserscheinungen am Krankenbette beobachtet sind, dass 
der Leichenbefund die besprochenen Resultate geliefert hat, 
dass die äussern Umstände den Verdacht einer Vergiftung 
nahe gelegt, weicher Verdacht durch Auffindung in der Nähe 
befindlicher Reste von Giftpilzen, durch Aussagen von Zeu- 
gen !^ s. w. unterstfitzt wird, so werden wir der Combina- 
tion dieser Griterien, die, jedes für sich genommen, insnffi- 
cient sind, Hie Möglichkeit zur Feststellung der Diagnose 
einer Pilz- Vergiftung zugestehen müssen. 



226 



13. 

Luftblasen im BInte eines Erhftng;ten. 

Vom 

Dr. Inrerseii) auf der Insel Pellwonn in Schleswig. 



Mit Beziehung auf den Band XIX. Heft 1. S. 167 der 
Vierteljafarsschrift für gerichtliche und öffentliche Mediein 
erlaubt sich der oben Genannte, der Redaction derselben 
einen weitern Beleg zu dem dort erwähnten auffälligen Phä- 
nomen Yon ^Luftblasen im Blute^ kurze Zeit nach dem 
Tode gewaltsam ums Leben Gekommener zu unterbreiten. 

Mit Rücksicht darauf, dass ich ein unbekannter Arzt bin, 
und auf die anscheinende Wichtigkeit des Gegenstandes selbst, 
habe ich es für nöthig erachtet, durch einen Extract aus 
dem Obductions-ProtocoUedem Falle die vollste Glaubwür- 
digkeit zu ertheilen, und ftge, unter gleichzeitigem Anschluss 
eines Attestes Seitens des bei den Belebungsversuchen zu- 
fällig anwesenden Ortsgeistlichen, behufs näherer Erläuterung 
in aller Kürze Folgendes hinzu: 

1) Obwohl ich in einer reichlich zwanzigjährigen Praxis 
mehrmals Gelegenheit gehabt habe, Yenaesectionen bei plötz- 
lich oder gewaltsam Gestorbenen zu machen, so ist mir die 
gedachte Erscheinung doch bisher nicht yorgekommen. 

2) Es ward bei den Belebungsversuchen zuerst mit der 
Lancette in gewöhnlicher Weise die linke Mediana geöffnet, 



Luftblasen im Blute eines Erhängten. 227 

die Wände indess, da das Blut nicht recht flie^sen wollte, 
verbanden. Es ist möglich, dass auch hier schon sich einige 
Luftbläschen gezeigt haben, wie der Herr Pastor in seinem 
Atteste anfahrt; meinerseits sind dieselben dann übersehen 
worden , da überhaupt nur ein paar Fingerhüte voll Blut 
ausflössen. 

3) Das Blut aus der Mediana des rechten Arms — 
dunkel und flüssig — rieselte sofort nach Eröffnung der 
Ader ziemlich mächtig den Arm herab, war gleich und auf- 
feilend stark mit grössern und kleinern Luftblasen vermengt, 
welche durchaus mit dem Blute wirklich gemischt erschie- 
nen und mit diesem den Arm entlang rieselten, zuletzt 
platzend. Die im Pastorat -Atteste aufgefahrte, zeitweilig 
kurze Unterbrechung des Blutstromes war liur eine schein- 
bare, wenn nämlich eine grössere Luftblase aus der Venen- 
öffinung hervorquoll. 

4) Ich machte den bei den Belebungsversuchen anwe- 
senden Ortsgeistlichen auf diesen auffallenden Umstand auf- 
merksam, ohne demselben indess auf seine Frage: „was 
dies zu bedeuten habe ?^, eine andere Antwort geben zu kön- 
nen, als: dass ich dies Phänomen für ein verlässliches To- 
deszeichen zu halten mich berechtigt glaubte. Die Be- 
lebungsversuche, zuletzt auch Lufteinblasen, wurden indess, 
ohne Erfolg, fortgesetzt. 

5) Die mir zuständigen Lehrbücher über gerichtliche 
Medicin: Grüner, Ed. C. J. v. Siebold (1847), Bock, C. R, 
Sectionen, 4. Aufl. (1852), J. L. Caeper, Handb., 2. Aufl., 
sind von mir bezüglich der gedachten Erscheinung vergeb- 
lieh consultirt worden. 



228 Luftblasen im Blute eines Brhftsgten. 

A. 

Extractus protocoUi. 

ÄctuMj den 7. September 1861, Nachmittags 8 Uhr. 

Nachdem nunmehr das Zeugenverhör als geschlossen 
zu betrachten ist, giebt der Herr Doctor und Landschafts- 
Arzt Folgendes zu Protocoll: 

Auf Requisition der Eönigl. Landvogtei hierselbst, be- 
hufs legaler Besichtigung des Leichnams eines im Wirilis- 
haüse von J. J. BlohnC^ Wwe. beim Siehl hierselbst erhängt 
gefundenen jungen Mannes, verf&gte ich mich am heutigen 
Nachmittage (gleich nach Mittag) an Ort und Stelle, um vor 
der eigentlichen Leichenbesichtigung noch Belebungsver^ 
suche anzustellen. — Bei meiner Ankunft am Siehl erfuhr 
ich bei näherer Erkundigung, dass der Leichnam seit etwa 
zwei Stunden heruntergeschnitten, nachdem derselbe muth- 
maasslich 10 Minuten, vielleicht auch (etwas) länger, ge- 
hangen, so wie, dass auch bereits yergeblich einige Be- 
lebungsversuche waren angestellt worden. 

Ich fand den Leichnam im Bette liegend und bekleidet 
mit u. s. w. — Nachdem derselbe passend gelagert worden, 
Aderlässe an beiden Armen und gewöhnliche Belebungs- 
versuche nichts gefruchtet hatten, „wobei zu bemerken, 
dass aus der Aderlasswunde des rechten Armes stark mit 
Luftblasen vermischtes Blut ausfloss^, ward Seitens der Kö- 
niglichen Landvogtei das Zeugenverhör eröffnet und zu- 
gleich zur Besichtigung des Leichnams geschritten. 

Derselbe war der eines jungen Mannes etwa gegen 
Ende der Zwanziger, von reichlich 6 Fuss (?) Grösse, ziemlich 
robuster Leibesbeschaffenheit und wohlgebildeten Gliedern. 
Die Leiche fühlte sich am Rumpfe noch einigermaassen 
warm an, Todtenstarre war noch nicht eingetreten. Das 
mit einem röthlichen Kinnbarte versehene Gesicht erschien 



Luftblasen im Blute eines Erhängten. 229 

blass, etwas gelUich grau, die Haare waren dunkelblond, 
der Gesichtsausdruck ruhig, der Mund halb geöffnet, die 
Augenlider geschlossen; nach Eröffnung derselben erschie- 
nen die Augen hellblau, das Weisse war nicht geröthet, die 
Hornhaut des linken matt, des rechten noch glänzend, die 
Pupillen befanden sich im Zustande mittler Expansion, der 
Blick war starr, die Resistenz der Augäpfel et was vermin- 
dert. — Die Zähne, von welchen keine fehlten, waren 
schön erhalten; die Zunge lag hinter den Zähnen. In den 
natürlichen Höhlen war nichts Regelwidriges zu bemerken, 
auch hatte kein Ausfluss stattgefunden. 

Die Untersuchung des Halses ergab von dem einen 
Ohre bis zum andern eine leichte, etwa reichlich fingerbreite 
Strangulationsmarke, welche dicht über dem Adamsapfel, 
in der Länge von zwei Zollen eine dunkelbraune Färbung 
hatte und sich hier beim Einschnitt etwas lederartig ver- 
hielt, im übrigen Verlaufe war die Mark^ lichtbräunlich ; — 
die Ohren und der Nacken waren blauroth gefärbt. Ver- 
renkung der Halswirbel war nicht zu entdecken. 

Der ganze übrige Körper zeigte keine weitern Abnor- 
mitäten, namentlich war von äusserlich erkennbaren Ver- 
letzungen keine Spur zu entdecken. Am linken Unter- 
schenkel fand sich ein chronisches, atonisches, übelriechen- 
des, unregelmässiges Geschwür von der Grösse eines Thalers. 

Die Genitalien waren bläulich -roth, wohlerhalten. Es 
hatte Ejßfiulatio semmis stattgefunden. 

Die Nägel an den Fingern und Zehen waren nicht 
bläulich gefärbt. 

Die Farbe der ganzen Leiche, mit Ausnahme der etwas 
gelblich (offenbar icterisch) gefärbten Bauchdecken, erschien 
blass, Rücken und Gesäss indess durch Blutsenkung blau- 
röthlich gefärbt. 

Da aus dem mir mitgetheilten Verhörs-ProtocoUe Nichts 



230 Luftblasen im Blute eines Brhftngten. 

hervorgeht, was ein Verbrechen argwöhnen Hesse, noch ans 
der äusserlichen Besichtigung Zeichen sich ergeben haben, 
welche auf Gewaltthätigkeit durch fremde Hand oder auf 
Gegenwehr gegen eine solche hindeuteten, so erschien die 
innerliche Obduction des Leichnams als überflüssig '), und 
bleibt es dahingestellt, ob der Tod des Deßmctus durch 
Stick- oder Schlagfluss bewirkt worden sei. 



B. 

Mit Rücksicht auf den Drescher Johann Gottfried Thomson 
aus Horsbüll, welcher sich am 7. September d. J. im Wirths- 
hause der «/. J. Blohm's Wwe. beim Siehl hierselbst mittelst 
Erhängens das Leben nahm, wird auf Wunsch des hiesigen 
Landschafte -Arztes, Herrn Dr. Iwe^^sen^ Nachstehendes at- 
testirt. 

Ich war zufällig beim Siehl, als ich erfiihr, dass sich 
Jemand erhängt habe. Ich eilte nach dem Hause und fand 
die Leiche eben heruntergeschnitten. Da mir keine andere 
Mittel bekannt waren, ordnete ich, bis zur Ankunft des 
Arztes, Bürsten des Körpers, namentlich unter den Füssen, 
an. Nach circa zwei Stunden erschien der Arzt Dr. Iwer-- 
sen. Sofort nahm er Wiederbelebungsversuche vor, bei 
welchen ich zugegen war, und welche zuerst in Aderlass 
und, so viel mir erinnerlich, in Fussbad, Umkehren des 
Körpers, Einblasen von Luft in den Mund u. s. w.. bestan- 
den. Namentlich erinnere ich mich sehr deutlich, dass der 
Arzt zuerst am linken, dann, als das Blut, welches eine 
dunkle Farbe angenommen hatte, nicht fliessen wollte, am 
rechten Arme der Leiche zur Ader liess. Namentlich auch 
mächte der Arzt mich darauf aufmerksam, und habe ich 



1) was ich jetzt sehr bedaure, da sich vielleicht der suffocatorische 
Tod herausgestellt hätte. D. Vf. 



Luftblasen im Blute eines Erhftngten. ^ 291 

dies mit eigenen Angen gesehen, dass beim Aderlassen in 
raschen Intervallen auf einander der Blutfluss stockte und 
sich eine Menge Luftbläschen, sowohl aus dem einen, wie 
nachher aus dem andern Arme, zeigten, eine Erscheinung, 
wobei der Arzt bemerkte, dass dies ein sicheres Todes- 
zeichen sei, wenngleich derselbe annoch vergeblich mit an- 
dern Wiederbelebungsversuchen lange fortfuhr. 
Pellworm, den 18. December 1861. 



1) Unleserliche Unterschrift. C. 



232 



11. 

Zur Yergiftimg dareh Terpentindaiist. 

(Terpentinanstrieh.) 

Vom 

Dr. JL. 1¥. lilerscli in Cottbus. 



Erst in neuerer Zeit, und besonders durch Marchai de 
Calvi^ ist die Aufmerksamkeit der Sanitätspolizei auf die 
Schädlichkeit des Terpentindunstes, gelenkt worden. Bei 
der Seltenheit der Beobachtungen und bei der spärlichen Li- 
teratur über diesen Gegenstand dürfte es gerechtfertigt er- 
scheinen, MarchoTs Beobachtungen nach Referaten deutscher 
Journale hier voranzustellen. 

In der Medic. Gentral-Zeitung 2. 1856 hiess es: 
Marchai de Calvi beobachtete bei einer jungen Frau , welche 
seit mehrem Tagen ein frisch gemaltes Zimmer bewohnte, 
eine Vergiftung, welche er als durch Terpentindämpfe her- 
vorgebracht bezeichnet. . Das erste Symptom bestand in 
Kolikanfällen, zu denen sich bald ernstlichere Krankheits- 
erscheinungen gesellten. Die Kranke war in hohem Grade 
hinfällig, das Gesicht todtenbleich , die Augen eingesunken, 
mit tiefen blauen Rändern umgeben, die Lippen kaum be- 
weglich, der Athem kalt, die Stimme erloschen, die Glieder 
kalt und gelähmt, der Puls langsam, kaum zu fühlen, die 
Sehkraft getrübt, die Besinnung der Kranken, die sich ster- 



Vergiftnng durch Terpentindansi. 333 

bend glaubte, war unberührt. Der energische äussere und 
innere Gebrauch von Reizmittteln fährte diesen An&ll vor- 
über ; derselbe kehrte jedoch zu wiederholten Malen wieder, 
und erst nach Verlauf eines Monats konnte die Kranke ftr 
geheilt betrachtet werden.^ (Acad. de mid., Sitzung 10. De- 
cember 1855.) 

üeber einen zweiten, von demselben Beobachter -« 
Vünüm 150. 1857 — mitgetheflten Yergiftungsfall referirt 
Clarus in /ScAmtd^'s Jahrbchrn. Bd. 98. S. 31. — „Ein 
junges Mädchen von guter Constitution, ^econvalescentin 
von einem acuten Gelenkrheumatismus, schlief in einem Zim- 
mer, dessen Thüren und Fenster mit terpentin- und bleihal- 
tiger Oelfarbe gestrichen waren. Nach 3 Stunden erwachte 
sie mit heftigem Unwohlsein. Der hinzagerufene Arzt fand 
das Gesicht von ängstlichem Ausdruck, blass, Augen hohl, 
schwarz gerändert, Stimme erloschen, äusserste Erschöpfung, 
heftige andauernde Schmerzen in den Gelenken und im ünter- 
leibe, die Kranke krümmte sich hin und her, häufiges Ekelge- 
fahl, Respiration kurz, beschleunigt, angstvoll, Puls fadenf&rmig, 
kaum fiihlbar, kalter, klebriger Schweiss, Intelligenz ungestört. 
Sofortige Transferirung in ein anderes Haus,. Senfteige, Chamil- 
lenthee mit Branntwein und Dampfdouchen stellten die Kranke 
nach 8 Tagen her.^ Refer. setzt noch hinzu: „Verf. findet nicht 
in dem Blei, sondern lediglich in dem Terpentin die Ursache 
dieser Symptome und citirt den Fall eines jungen Menschen, der 
unter gleichen Umständen todt im Bette gefunden wurde. Er 
will den Terpentin ganz aus dem Anstrich verbannt wissen.^ 

Bei der so häufigen technischen Verwendung des Ter- 
pentins und des Terpentinöles, wobei Arbeiter Stunden, Tage, 
Monate lang den starkriechenden Dämpfen ausgesetzt sind, 
z. B. bei der Bereitung und Auftragung der Firnisse auf 
Holz, Eisenblech u. s. w., besonders aber bei der in neu- 
ster Zeit vielfach versuchten therapeutischen Anwendung der 

CatpfT, VJiohrft. L ger. Med. ZXIL 9. j^g 



234 Yergiftiuig durch T^rpentindiiiiat. 

Terpentind&mpfe, müssen diese varemselt dastehenden Yer- 
giftttügsfäUe wohl auffallen. Nach Senoeh (Suppl.-Bd. zu 
CamUxte^ Spec. Path. und Ther. S. 134) soll Skoda in einem 
günstig abgelaufenen Falle von Oamgraena pulmonum Inhala- 
tionen von Ol Terebinthinaey welches über siedendes Wasser 
gegossen wurde, angewendet haben. Pfeufer empfiehlt be- 
kanntlich bei Cholera, das Fenster- und Thürholz mit Terpen- 
tinöl 2u bestreichen. Abgesehen davon, ob sich diese Maass- 
regel bewährt, genügt es uns hier, dass Pfeufer sagt (Zum 
Schutze wider die Cholera, Heidelberg 1854, S. 37): „Ich 
lasse mit Papier überzogene Rahmen in die Zimmer stellen 
und dieselben mehrmals des Tages mit Terpentinöl bestrei- 
chen, der Versuch ist ebenso unschädlich, als wohl- 
feil.^ — Bekannt sind endlich die Terpentindampfbäder, 
deren treffliche Wirkung z. B. Macario (Schmidt^ s Jahrb. 
Bd. 94. S.284, nach UUnion 1857, 26.) rühmt, ohne von 
toxischen Wirkungen des sich stark verflüchtigenden Terpen- 
tinöles etwas zu erwähnen. — Bei einem jungen Manne mit 
unvollständiger Lähmung der untern Extremitäten (nach 
plötzlicher Unterdrückung habitueller Fusssch weisse) liess 
ich mit Erfolg mehr als 20 Terpentindampfbäder instituiren, 
indem ich den mit Decken eingehüllten Kranken auf einem 
Rohrstuhle über einem mfk heissem Wasser gefüllten Gefässe 
sitzen liess. Auf das Wasser wurde Terpentinöl gegossen, 
und zur bessern Dampfentwicklung wurden heisse Steine 
in dasGefass geworfen, so dass ein starker, mit Terpentin- 
dunst reichlich geschwängerter Wasserdampf aufstieg.^ Der 
Patient ertrug nicht nur in diesem Bade den Terpentinge- 
ruch \ bis I Stunde lang bequem, sondern wartete in dem- 
selben mit Terpentindunst reichlich erfüllten Zimmer die 
Diaphorese 8 bis 4 Stunden lang ab, ohne irgend wie Kopf- 
schmerzen, Uebelkeiten, noch weniger Kolik- oder Gelenk- 
sohmerzen zu empfinden. Die Transspiration war bedeutend, 



Vergiftang durch Terpentindanst. 235 

die Respiration blieb fast unverändert, der Puls bescblea- 
nigte sich etwas, die Digestion war gesteigert, der Appetit 
danach vermehrt, der Harn behielt &st den ganzen Tag über 
den charakteristischen Yeilchengerach. 

Die Literatur hat bisher nur spärliche Andeutungen über 
die toxischen Wirkungen des Terpentindunstes gebracht. In 
altern Werken finden wir wohl Notizen über die Gefähr- 
lichkeit, sich lange Zeit den sich stark verflüchtigenden 
ätherischen Oelen auszusetzen, z. B. bei Moat (Encyclop. d. 
Staatsarzneikunde, Th. I. S. 546), welcher Zuckungen, 
Schlafsucht, Scheintod, selbst Tod als Folgeerscheinungen 
angiebt. Selbst Orjüa erwähnt noch nicht des Terpentinöles, 
obwohl er von der toxischen Wirkung der sich leicht ver- 
flüchtigenden ätherischen Oele der Blumen spricht (Toaico* 
loffie. Uebers. von Krupp. Braunschweig 1854. S. 571.). 
In der 3. Auflage seiner Heilmittellehre berührt auch Oester- 
len die schädlichen Wirkungen der Ausdünstungen der Blu- 
men bei Besprechung der ätherisch-öligen Excitantien, ohne 
jedoch von einer toxischen Wirkung des Terpentindunstes 
etwas zu erwähnen, und zwar sagt er: „Man hat Kopf- 

• 

schmerz, Schwindel, Betäubung, selbst Convulsionen und 
asphyctische Zustände schon durch den blossen Geruch je- 
ner Blüthen entstehen sehen. Doch treten die höhern Grade 
dieser Wirkungen bloss bei besonders disponirten, bei hy- 
sterischen, sensiblen Personen ein.^ Clarua erwähnt natür^ 
lieh in seiner spec. Arzneimittellehre (Leipzig 1860. S. 1099) 
nach Marchai der toxischen Wirkung des concentrirten Ter- 
pentindunstes , wenn auch nur vorübergehend. Mehr£sich 
wird in dem neusten Handbuche der Sanitätspolizei von 
Pappenheim (Berlin 1858) der Terpentindämpfe gedacht, 
II. A. auf die Verschlechterung der Luft im Umkreise der 
Destillationsanstalten von Steinkohlentheer und besonders 

von Terpentin aufmerksam gemacht (Th. 11. S. 263); aaeh 

16^ 



236 Vergifhiiig durch Terpentandmiat* 

heisst es S. 418: „Fon««a^t?«^ hebt sehr angemessen die Sab- 
stitntion des Kalks in denSchiffsgem&chemfur die terpentinigen 
Bleianstriche hervor; er findet die Schädlichkeit der letz- 
tern mehr in dem ätherischen Oele, das so lange dampft, 
als in den mil^erissenen Bleipartikeln.^ Femer S. 142: 
^Die weingeistigen, ungefärbten oder &rbigen Finusse erhal- 
ten Tiel&ch Zusätze von Terpentinöl und Aether, deren Dämpfe 
unvermeidlich von den Arbeitern eingeathmet veerden und 
ihnen heftiges Kopfweh machen, ohne dass aber* bleibender 
Nachtheil einzutreten scheint.^ Ausfuhrlicher vrird aber die 
Intoxication durch Terpentindunst nicht besprochen. ^ 

Nach allem diesen kann es freilich nicht befremden, 
wenn schon in Frankreich Stimmen gegen Mofrchal sich er- 
hoben. So stellte Boumer^ welcher mehrere Jahre als Por- 
cellanmaler gearbeitet hatte und zwar in einem dichtge- 
drängten heissen, mit Terpentindämpfen fiberladenen Atelier, 
ohne je bei sich oder seinen Arbeitsgefährten irgend einen 
schädlichen Einfluss des Terpentins wahrzunehmen, die toa 
Marehal berichtete Vergiftung durch Terpentin -Inhalation 
gänzlich in Abrede. (Momtear des hopü. 22. Jan. 1856. 
Med! Central-Ztg. 1856 S. 134.) 

Seit ich Marchafs Beobachtungen gelesen, war ich be- 
müht, in meiner Praxis wie im weitem Verkehr Erkundi- 
gungen über das Verhalten des menschlichen Organismus 
g^en starken Terpentindunst einzuziehen. Von einer In- 
toxicaldon oder selbst von schlinmiem Zufällen wie Kolik- 
und Gelenkschmerzen und besonders von so bedeutendem 
CollapsttS, wie Marchai anfährt, habe ich weder etwas ge* 
sehen, noch gehört. Viele Personen, auch ich, können 
ziemlich starken Terpentingeruch in geschlossenen Zimmern 
Stunden lang vertragen ohne weitere Unbequemlichkeiten; 
Andere bekommen bald Kopfschmerz, Eingenommenheit, 
Schwindel, vornehmlich jugendliche Personen, schwächliche 



VergiftiiBg durch Terpentmditiist. 287 

Männer, sensible, anämische Frauen ^). Der Terpentingeruch 
wird im Ganzen wohl unangenehm gefunden, aber einen 
so heftigen Widerwillen, eine Idiosynkrasie, so dass alsbald 
Nervenzufälle auftreten, wie sie OrjUa z. B. bei den Blumen- 
gerüchen angiebt, habe ich nicht zu beobachten Gelegenheit 
gehabt. Techniker, welche Tag für Tag mit terpentinhalti- 
gen Lacken und Firnissen zu thun haben, wie Klempner, 
Tischler, Stubenmaler, Anstreicher u. s. w., hatten theilweise 
keine Beschwerden empfunden, theils hatten sie im Anfange 
der Beschäftigung Druck , Eingenommenheit und heftigen 
Schmerz im Kopfe verspürt, aber nie Ekel, Erbrechen, Ko- 
liken u. s. w.; mit der Zeit hatten sich auch diese an den 
intensivsten Terpentingeruch gewöhnt. Ebenso war es Apo- 
thekern gegangen, wenn sie viel mit Terpentinpräparaten zu 
thun gehabt hatten. Ein Anstreicher, der tagtäglich, selbst 
im Winter bei geschlossenen Thüren, mit weissen Firnissen 
(Leinölfirniss, Terpentinöl und Blei- und Zinkweiss) arbei- 
tete, hatte nur zuweilen des Abends über starkes Brennen 
der Augen zu klagen. Alle diese Personen befanden sich 
während ihres Aufenthaltes in den mit Terpentindunst ge^ 
füllten Zimmern mehr oder weniger in Bewegung ; in einem 
solchen Zimmer zu schlafen würde in unserer Gegend, nach 
den Aeusserungen des Publicums zu schliessen, nur die 
äusserste Noth wendigkeit veranlassen, da man gemeinsam 
dies für gefährlich hält. 

Wenn ich hiemach die Möglichkeit der Intoxication 
durch Terpentin-Inhalation, wie biq Marchai behauptet, auch 
nicht bezweifelte, so waren mir doch die von ihm angeführ- 
ten Symptome aufiäUig. Ich stellte daher einige Versuche 
an Thieren an, die mir allerdings noch andere Symptome 



1) In gewissen Beziehnng erinnert somit des Verhalten des mensch- 
lichen Organismus gegen Terpentindunst an das gegen- Tabak und 
Tabakqaahn. D. Vf. 



238 Vergiffcnng durch TerpentindmiBt. 

ergaben, als sie Marchai beim Menschen beobachtet ha- 
ben will. 

Zu diesen Yersttchen bediente ich mich eines 18 Zoll 
langen, 10 Zoll breiten und 9 Zoll hoben Holzkastens mit 
yerschiebbarem Deckel und strich ihn an seinen 6 innem 
Wänden mit rectificirtem Terpentinöl aus, wozu ungef&hr 
10 Drachmen hinreichten. Nachdem das Oel getrocknet 
war und ein starker Terpentindunst den Kasten erfüllte, 
setzte ich die Thiere in denselben und schloss den Deckel 
bis auf eine 1 Zoll breite Spalte, so dass sich jene frei bewegen 
konnten und noch reichlich atmosphärische Luft erhielten; 
ein in den soweit geschlossenen Kasten gesetztes Licht brannte 
ruhig fort. 

1. Am 4. Juni Abends 6 Uhr wurde ein gutgenährtes 
weibliches Kaninchen in den Kasten gesetzt. Nach einigen 
Minuten wurde dasselbe unruhig, wechselte öfters den Platz, 
streckte die Nase empor, einen Ausgang suchend, ohne sich 
jedoch unbändig zu geberden. Allmählig schlössen sich die 
Lider; die Physiognomie des ganzen Thieres wurde die eines 
betäubten. Nach 16 Minuten begann das Thier zu schwan- 
ken, die Hinterbeine versagten und wurden gelähmt. Mit 
den Vorderbeinen sich noch aufrecht haltend, reckte das Thier 
den Kopf stark nach oben und nach hinten, fiel aber end- 
lich um. Die Haare sträubten sich empor, die Athembe- 
wegungen waren langsamer geworden, der Herzschlag 
äusserst schnell. Koth ging ab, aber weder Würgen noch 
Erbrechen wurde bemerkt. Schon nach 25 Minuten stiess 
das Thier durchdringende Töne aus und schien dem Ver- 
scheiden nahe. Nun aus dem Kasten genommen und auf 
den Boden des Zimmers gelegt, athmete es sehr tief und 
langsam, die Haütsensibilität war geschwunden, die Pupillen 
mittelweit, ohne jede Keaction ; plötzlich traten Gonvulsionen 
ein, die das auf der Seite liegende Thier im Kreise umher- 



Vergiftung durch Terpentindiinsi 289 

schleuderten. Dieselben dauerten mit Unterbrechungen ^ 
Stunde an und hörten unter leichten Zuckungen allm&hUg 
wieder auf, die Eespiration wurde wieder leichter und schnel-r 
1er, die Augen öffneten sich, die Lider reagirten wieder auf 
Berührung, die Haare senkten sich, die Vorderfüsse erhielt- 
ten ihre Festigkeit wieder. Das noch halbgelähmte und 
halbbetäubte Thier wurde an das offene Fenster gebracht, 
und hier erholte es sich nach einer Stunde soweit, dass es 
wieder lief und frass; Abends 8 Uhr war es so munter als 
zuvor. 

2. Am 6. Juni setzte ich ein zweites gutgenährtes weib«- 
liches Kaninchen in denselben Kasten, dessen Wände von 
Neuem bestrichen waren. Anfänglich sass es ruhig, lief dann 
unruhig an den Wänden hin und her, bald zeigte sich 
aber an der Haltung des Kopfes und den sinkenden Augen* 
lidern zunehmende Betäubung. Die Respiration verlangsamte 
sich auch hier, Herzschlag viel schneller als sonst bei den frei* 
lieh so ängstlichen Thieren, fast zitternd. Nach 17 Minuten 
Convulsionen , welche das Thier heftig in dem Kasten umr 
herschleuderten. Lidef geschlossen, Ohren angelegt, das 
Thier zusammengefallen auf der Seite liegend. Nach 30 
Minuten aus dem Kasten genommen, erholte sich auch dies 
Thier innerhalb | Stunden und frass wie zuvor. 

3. Bei einem 3 Monate alten, männlichen Kaninchen 
(am 19. August) dieselben Erscheinungen nach 20 Minuten : 
Unruhe, allmählig zunehmende Betäubung, Schwanken, Läh- 
mung der Hinterbeine, Emporstrecken des Halses, tiefes^ 
schweres Athmen , endlich Liegen auf der Seite mit ausger 
streckten Gliedmaassen, häufig von allgemeinen Convulsio- 
nen unterbrochen. In diesem Stadium aus dem Kasten ge- 
nommen, erholte sich das Thier nach 1| Stunde. Eigen- 
thümlich hier das starke Aufsträuben der Haare und die 
lange andauernde Parese der Hinterbeine. 



240 Vergiftang durch Terpentindiiiist 

4. Ei&e kleine Eatse (20. August) machte sehr ener- 
gische Yersuehe zu entrinnen^ indem sie die stark gerCthete 
Schnauze durch die schmale Oefihung zu pressen suchte 0» 
speichelte sehr viel und zeigte erst nach 20 Minuten Sym- 
ptome der Bet&ubui^. Allm&hlig auch hier Wanken und 
Nachlass der Energie der Bewegungen, der sich aber nicht 
wesentlich auf die ffinterbeine erstreckte ; vielmehr richtete 
sich das Thier bald mit den Hinter*, bald mit den Vorder- 
pfoten auf, sank aber sogleich wieder kraftlos zusammen. 
Endlich convulsivische Bewegungen, die das Thier heftig 
im Kasten umherschlenderten. Nach 35 Minuten lag die 
Katze wie todt auf der Seite, athmete sehr langsam nnd 
tie^ d^ Herzschlag blieb beschleunigt, wurde aber schwä- 
cher. Aus dem Kasten entfernt und in frische Luft ge- 
bracht, erholte sich auch dies Thier innerhalb einer Stunde, 
nur hielten die schwankenden, zitternden Bewegungen noch 
lange an. 

5. Dieselbe Katze wurde 2 Tage später in denselben 
neubestrichenen Kasten gesetzt. Die Erscheinungen wieder- 
holten sich, Unruhe, Betäubung, Läh'taiung der hintern Glied- 
maassen, Zuckungen einzelner Glieder (Scharren und Kratzen) 
bei dem auf der Seite liegenden Thiere, allgemeine Convul- 
sionen, langsames und tiefes Athmen. Auf der Seite und 
zusammengefallen, lag nun das schwerathmende Thier in der 

• 

Ecke des Kastens und wurde so belassen. Nach 3 Stunden 
lag es noch in demselben Zustande, nur schneller und nicht 
so tief und schwer athmend, wie schlafend; nach 5^ Stunden 
schien die Gehirnthätigkeit wieder freier, Pupille und Lider 



1) Hierbei erschienen die Polices an der Schnauze, lagen aber bald 
todt am Rande der Oeffiiung des Kastens und in diesem selbst. Bie 
tödtüche Einwirkung des Terpentinöls auf kleinere Insecten, auf Schmet- 
terlinge, Krätzmilben u. s. w. (Küchenmeister. Deutsche Klin. 1851. 
34.) ist bekannt D. Vf. 



Viergiftang durch TerpentiitdiiiiBt. 241 

reagirten deutlich und schnell, aber die Bewegangea wurden 
dem Thiere noch schwer. Nach 18 Stunden sass es wohl- 
behalten in seinem Eäfich, hatte aber bisher jegliche Nah- 
rung verschmäht. 

6. Ein weibliches Kaninchen von 3| llonaten, sehr 
munter und gutgen&hrt, erlag hingegen, nachdem es 34 Mi- 
nuten im Kasten gesessen hatte. Die Erscheinungen waren 
dieselben gewesen, wie in den andern Fällen. Einige Zeit 
lag das Thier auf der Seite, tief und schwer athmend, als 
es plötzlich unter Gonvulsionen verschied. Die Pupille war 
kurz nach dem Tode beträchtlich verengert. 

Bei der | Stunde nach dem Tode vorgenommenen Sec- 
tion war Todtenstarre noch vorhanden. Gehirnhäute stark 
hyperämisch, das Blut in den Himgeftssen wie in den 
grossen Gei&ssstämmen des Halses und Rumpfes dunkelroth 
und nicht geronnen. Lungen wie sonst beim Kaninchen 
hellroth, doch hier mit deutlichen dunklem Blutpunkten 
auf der Oberfläche. Rechtes Herz weich und schlaff, mit 
flüssigem, dunklem Blute gefallt; linkes zusammengezogen, 
fest und leer. Nieren reichlich mit Blut gefallt, wie auch 
die Leber. Harnblase stark von Urin ausgedehnt. 

7. Ebenso starb ein ausgewachsener starker Kater, nach- 
dem er 33 Minuten in einem etwas grOssem, ebenso zu- 
gerichteten Kasten, wozu beiläufig 23 Terpentinöl gebraucht 
waren , zurückgehalten worden war. Eine Spalte von 1^ 
Zoll Breite und 8 Zoll Länge war offen gelassen, und in diese 
Oefhung hatte das Thier längere Zeit die Nase eingepresst, 
bis es krafibloser wurde und im Kasten hin und her tau- 
melte. Ein reiner Erstickungstod ist demnach hier wie bei 
dem Kaninchen Nr. 6. nicht anzunehmen, wof&r auch die Lei- 
chenbefunde zumTheil sprechen. Die Erscheinungen waren bei 
dem Kater auch anfänglich grosse Unruhe, dann Schliessen 
der Lider, Taumeln und Schwanken, zitternde Bewegungen, 



842 Yergiftmig durch Terpentindiiiuii 

▼erlangBaoite und tiefe Reepiratioii, ZasammeiifeUen auf die 
Seite, eirdlieh ConTalsionen, in denen das Thier nach kor- 
stem Sebrei plötzlich erlag. — Die 1 Stande nach dem 
Tode Torgenommene Section des noch in Todtenstarre be- 
findlichen Thieres ergab in der Gehimhöhle reichliche An- 
follung der Hirngefässe mit dunklem flussigen Blute, die Pa- 
pille war enorm weit, die Bindehaut stark geröthet, das Auge 
erschien wie aus der Höhle herausgetreten, sehr glänzend. 
Vor der gerötbeten Schnauze viel Schaum, Zunge hinter 
den Z&hnen. Lungen hellroth, auch mit Blutaustrittspnnkten 
Yersehen; das rechte Herz weich und schlaff, reichlich mit 
flüssigem Blute gefüllt, das linke zusammengezogen, leer. 
Nieren, Leber, Milz blutreich, untere Hohlyene mit dunklem 
flüssigen Blute angefallt. Harnblase von Urin ausgedehnt, 
der aber nicht einen intensiven Veilchengeruch wahrneh- 
men Uess. 

8. Ein starkes weibliches, sonst träges Kaninchen wurde 
dreimal zu verschiedenen Zeiten in den gleich zubereiteten 
Kasten gesetzt. Betäubnngssymptome traten jedesmal nach 
15—20 Minuten ein, die Bewegungsfähigkeit der Hinter- 
beine wurde aufgehoben, es trat Schwanken und Taumeln 
und zitternde Bewegungen einzelner Muskelpartieen , z. B. 
der vordem Extremitäten, ein, zweimal ziemlich heftiger 
clonischer doppelseitiger Lidkrampf, selbst allgemeine 
Zuckungen. Dann sank das Thier ganz in sich zusammen, 
und während es bald nach dem Einsetzen in den Kasten 42 
bis 44 Bespirationszüge in der Minute gemacht hatte, machte 
es jetzt nur 30— 32. In allen drei Fällen blieb das Thier lang- 
sam und tief athmend, mit geschlossenen Lidern auf der 
Seite mit ausgestreckten Hinterpfoten liegend, stundenlwg 
sich ganz gleich ; nach 4 — 5 Stunden hatte es sich aber 
v^eder angerichtet, und nach 5—6 Stunden sass es, wenn 
auch träge und ohne Nahrung zu berühren, aufrecht' in dem 



Vergütung durch Terpentiiidiiiist 248 

unverändert gebliebenen Kasten. Es gelang nioht, das Thier 
in dieser Weise zu tödten, und die Intoxicationsverdiiche gin- 
gen ohne weitere bemerkbare Folgen vorfiber. — 
Aus diesen Versuchen scheint hervorzugehen: 

1) dass eine mit Terpentindunst reichlich erfüllte Luft 
niefat allein niedern Thieren (Insecten, Milben u. s. w.)» 
sondern auch kleinem Säugethieren gefährlich werden, 
selbst tödtlich auf sie einwirken kann; 

2) dass indessen nicht jedes Thier, selbst nicht gleicher 
Gattung, gleich davon af&cirt wird; 

3) dass die wesentlichsten Symptome der toxischen Wir- 
kung der Terpentin-Inhalationen bei Thieren sind : Un- 
ruhe, Betäubung, Schwanken und Taumeln, Bewegungs- 
störungen, selbst Lähmungen der Extremitäten, beson- 
ders der hintern, dann convulsivische Bewegungen 
theils einzelner Muskelpartieen, theils allgemeine; dabei 
anfänglich beschleunigte, bald aber verlimgsamte und 
tiefe, selbst schwere Respiration und sehr beschleunig- 
ter Herzschlag; 

4) dass die Einwirkung einer reichlich mit Terpentin- 
dunst vermischten Luft auf den thierischen Organis- 
mus viel Aehnliches darbietet wie die Einwirkung ei- 
ner Eohlendunst- Atmosphäre. Siebenhaar und Leh- 
mann (Die Kohlendunstvergiitung. Dresden 1858. 
Schmidt'8 Jahrb. Bd. 101. S. 274) geben u. A. für 
die Einwirkung von Kohlendunst auf Thiere folgende 
Zeichen an: ^Thiere, auf welche Eohlendunst einige 
Zeit eingewirkt hatte, fingen an, unruhig zu werden, 
wechselten öfters den Platz, liefen ängstlich an den 
Wänden des Kastens hin und her, nach einem Aus- 
gange suchend, ohne jedoch dabei unbändig zu wer- 
den, zu scharren oder irgendwie Schmerz zu verra- 
then.^ . . . „Bei allen Thieren, mit welchen Yei^uche 



244 Vergiftimg durch TeipMitiitdiinBt. 

angestellt wurden, Bchritt die Aufhebung des Wfllens- 
eiiAusses auf die Muskeln oder jene Paralyse über- 
haupt sichtlich von dem untern Thefle des Rficken- 
markes allmfthlig nach aufwärts fort, bis das Ganze 
mit der. vollständigsten Besinnungslosigkeit und Be- 
täubung endigte. Die Thiere verloren nämlich vor 
Allem zuerst die Gebrauchsfähigkeit ihrer Hinterfösse, 
brachen, nachdem sie mehrmals hin- und herge- 
schwankt, hier zusammen und vermochten sich nur 
auf dem Yordertheile noch aufrecht zu erhalten, das 
Hintertheil mühsam- nachschleppend, bis sie endlich 
auch vom zusammenbrachen und g^ewöhnlich nach 
einigen partiellen Zuckungen regungslos zur Seite 
fielen.^ • . . „Die Herzschläge werden (im Anfange) 
nicht nur kräftiger, sondern auch frequenter, arten 
selbst in heftige Palpitationen aus, wobei jedoch im- 
mer die Respiration zwar langsam, aber tief vor sich 
geht.<< ... 

5) dass der Tod durch Terpentindunst-Einathmung wahr- 
scheinlieh nicht allein ein asphyctischer, sondern viel- 
mehr ein neuroparalytischer ist Roche {Vünion 
1856. 36. Schm. Jahrb. Bd. 91. S. 30.) nahm beide 
Möglichkeiten an. 

6) dass Entfernung aus der betreffenden Terpentin- Atmo- 
sphäre und frische Luft das erste und Hauptmittel 
gegen etwaige Terpentin-Intoxication sein würde. > 

Nach diesen Versuchen und nach den oben angeführ- 
ten Symptomen bei Menschen, virie ich sie bis jetzt nur in 
Er&hrung bringen konnte, möchte aber anzunehmen sein, 
dass in den beiden Yergiftung^ällen MarchaVu und in dem 
oberflächlich erwähnten TodesfiEÜl eines jungen Mannes wohl 
noch andere Momente mit eingewirkt haben. In dem ei- 
nen Falle war die Betroffene zwar von guter Ck>nstitution, 



Vergiftoiig dnrch T^rpentiiiddiiBt 345^ 

aber BeconTaleseentia von einem aeuten Gelwlorbeumatifl- 
mus, und hier traten schon nach 3 Stunden heftig an^ 
dauernde Schmerzen in den Gelenken und im üaterleibe 
mit den Erscheinungen eines starken Gollapsus ein. In dein 
andern Falle traten als erstes Symptom Kolikschmersen auf 
und zwar erst nach tagelangem Aufenthalt in dem betreffen*- 
den Zimmer, und die Anf&lle wiederholten sich. Wenn es 
auch Marchai gerade widerstreitet und Fossangrivei 
und Pappenheim (Sanitätspolizei Th. 11. S. 145.) in ge« 
wisser Beziehung dagegen sind, so ksmn doch die Vermu- 
thung nicht unterdrückt werden, dass in diesem Falle die 
von dem sich schnell verflüchtigenden Terpentinöle mitge* 
rissenen Farben- resp. Blei-Theile mit zur Hervorrufung je- 
ner Symptome beigetragen haben können. Eigenthümlich 
ist wenigstens, dass^ Marchai „die Besinnung der Kranken 
unberührt^, „die Intelligenz ungestört^ &ttd und Nichts von 
Druck, Eingenommenheit, Schmerz im Kopfe, noch weniger 
von Betäubung, Taumeln, Zittern, von Convulsionen oder 
evidenter Lähmung bemerkt, da die Anßlle sich doch mehr- 
mals wiederholten, also die Kranke wi^rscheinlich nicht 
immer gerade in dem hohen Grade von Gollapsus gefunden 
wurde. 

Wenn wir somit auch die feste Entscheidung über die 
toxische Einwirkung des Terpentindunstes auf Menschen 
noch weitem Beobachtungen überlassen müssen, so glauben 
wir doch die Gefahr desselben nicht so gross ansehen zu 
können, wie Marchal^ der den Terpentinanstrich ganz ver- 
boten wissen will. Dass eine mit Terpentindunst sehr reich- 
lich angefftllte Luft in einem geschlossenen Zimmer auch 
Menschen wird gefährlich werden können, lässt sich nach 
allem Angefahrten nicht bezweifeln; indessen ist der Ter- 
pentingeruch so penetrant und der Terpentindunst nicht so 
heimtückisch wie der unmerklich einwirkende Kohlendunst, 



246 Yeigfftaiig darch Terpentindanat. 

80 dasB der Aufenthalt, zumal der ohne Bewegung, und be- 
sonders das Schlafen in einejr so überoAssig mit Terpentin- 
dunst erfftllten Atmosphäre wohl vermieden werden wird. 
Die von Marchai angenommene und gef&rchtete Idiosynkra- 
sie mancher Personen gegen Terpentindunst hfttte zwar in 
der gegen Blumengerfiche (Orßla), yielleicht in der mancher 
Individuen gegen Ghloroforln Analoga und i&nde sogar in 
den oben mitgetheilten Versuchen an Thieren eine gewisse 
Stfttze ; sie erscheint indessen doch noch nicht so unzweifel- 
haft, dass ihretwegen der Machtspruch der Sanitätspolizei 
gegen den Terpentinanstrich angerufen werden müsste. 



S47 



15. 

Beiträge znr geriehtsärztliehen Bearthcilnng 

der Fälle, wo absichtUehe Entziehung Ton 

Nahmngsmitteln den Tod znr Folge hatte. 

Vom 

Dr. IVaffuery Kreis -Wundarzt in Torgau. 



Die annatürliche Grausamkeit, Menschen durch Einsper- 
rung und Entziehung von Nahrungsmitteln einem langen 
^echthume und einem langsamen Tode zuzuweisen, gehört, 
Dank sei es der fortschreitenden Cultur und Humanität, 
gegenwärtig nur noch zu den seltenen Yerirrungen mensch- 
licher Bosheit Meistens sind es Rinder, die von unnatür- 
lichen Eltern, Mündel, die von ihren Vormündern ^ Gefan- 
gene, die von grausamen Kerkermeistern, Kranke und Greise 
und andere hülflose Personen, die von ihren Angehörigen 
aus Rache oder Eigennutz jenem traurigen Schicksal preis- 
gegeben werden. So selten solche Fälle auch noch ge- 
schehen mögen, so sind sie doch hin und wieder vorge- 
kommen und zur Beurtheilung einzelner Gerichtsärzte ge- 
langt, welche aber in Betracht der Mangelhaftigkeit der 
positiven Kennzeichen im Leichenbefunde gewiss stets ihre 
grosse Schwierigkeit in Bezug auf ihre Beurtheilung dar- 
boten. 

Im Monat August vorigen Jahres ereignete sich im hie- 
sigen Kreise ein solcher Fall. 



248 Hungertod. 

Der im Armenhaose zu Lebien wohnende Handarbeiter 
Schmidt fand bei seiner Rfickkehr aus der Corrections- An- 
stalt zu Halle nach achtjähriger Haft seine Familie um zwei 
Kinder, welche seine Frau während der Zeit geboren hatte, 
einen Knaben von 4 Jahren und einen andern im Alter 
von einem Jahre, unerwartet vergrössert, und je weniger 
dies Ereigniss ihm eben besonders erfreulich sein konnte, 
desto mehr bot es ihm Veranlassung, so oft er diese Kin- 
der zu sehen bekam, seine Frau auf die brutalste Weise zu 
misshandeln und stets mit der Androhung: dass er seinen 
Zorn durch die gewaltigsten Schläge an ihr auslassen würde, 
wenn sie die Kinder nicht bei Seite bringe. Bis dahin 
waren, wie Zeugen bekundeten, beide Kinder gesund und 
nach Kräften von der Mutter gut ernährt 

Yon nun an — . Anfangs Juli — wurden beide von 
derselben in einer verschlossenen Kammer auf dem Boden 
desselben Hauses, auf durchnässtem , halbverfaultem Stroh 
und Heu liegend und mit vermoderten Lumpen bedeckt, 
versteckt gehalten, ihnen anfänglich auch wohl von der 
llntt^ heimlicherweise noch einige Nahrungsmittel, welche 
jedoch nur in schwerem Brod, einem aus Brod gekauten 
Zulpe, Kartoffeln und andern, weniptens f)ir das jfingere 
Kind nicht passenden Stoffen bestanden, nach und nach 
aber seltener und endlich gar nichts mehr gereicht, sei es 
in der Absicht, sie dem Hungertode zu weihen, oder aus 
unverantwortlicher Nachlässigkeit. 

Der ältere, vierjährige Knabe, hatte durch ein Loch in 
der Wand aus der verschlossenen Kammer bald einen Aus- 
weg zu gewinnen gewusst und auf einem, selbst ftlr Er- 
wachsene beschwerlfchen und geflUirlichen Wege vom Boden 
herab und hinauf sich Lebensmittel aus der Nachbarschaft 
herbeigeholt und sieh auf diese Weise leidlich gesund und 
am Leben erhalten; sein jfingerer, einjähriger Brud^ aber 



Hnngiftod. 249 

war dem Siechthttme bereits so weit Terfidlen, als am 
22. August die Entdeckung und Auffindung der beiden 
Knaben Seitens eines Nachbarn und eines herbeigerufenen 
Gensdarmen gemacht wurde, dass er schon am folgenden 
Tage Yerschied« 

Erst am 1. September wurde Herrn Kreis-Physicus Dr. 
Koppe und mir Seitens des hiesigen Ereisgerichts aufgege- 
ben, die legale Obduction des Leichnams zu vollziehen. 

Der Leichnam war bereits beerdigt, hatte 7 Tage in der 
Erde gelegen und wurde in unserer Gegenwart ausgegraben. 

Aenssere Besichtigung. 

Das Süssere Ansehen des Knaben entsprach dem Alter von einem 
Jahre, er war 2 Fuss 3 Zoll rheinl. lang ; seine Fäulniss war schon be- 
deutend vorgeschritten, indem sich dunkelblaue grüne Färbung überall 
zeigte, die Oberhaut an vielen Stellen in abgelöste Lappen und beide 
Augäpfel gänzlich zusammengefallen erschienen. 

Die allgemeine Abmagerung des Körpers hatte aber einen so 
hohen Grad erreicht, dass die Haut wie ein dünner Ueberzug des 
Knochengerippes sich darstellte. Im Ober- und Unterkiefer befanden 
sich je zwei Zähne. Aeusserlich sonst nichts Bemerkenswerthes. — 

Bei der 

Innern Besichtigung 
wurde die Eröffnung der Bauchhöhle den übrigen vorgezogen. 

Wie im Aeussern regelmässige Bildung stattfand, so wurde diese 
auch bei allen Innern Organen wahrgenommen, und war nur die 
ausserordentliche Magerkeit auffallend; die durchschnittenen Bauch* 
decken waren sehr dünn und fettlos , das grosse Netz gleich einem 
Spinnengewebe, Magen und Darmcanal erschienen in schmutzig röth- 
Hcher Färbung, nach hinten dunkler, selbst schwarzblau. Eben so 
schwarzblan sahen die Gekröse aus, deren Drüsen nirgends krankhaft 
beschaffen waren. Der Magen war von Luft aufgetrieben, der Darm- 
canal weniger. Der Inhalt des Magens bestand in einer Unze dünner, 
jauchiger, röthlich-bnraner Flüssigkeit, die Schleimhaut überall ge- 
sund, ihre Färbung jener der äussern Oberfläche entsprechend. Der 
Dünndarm enthielt an verschiedenen Stellen Spulwürmer, von Nah- 
rungsstoffen aber keine Spur, nur hin und wieder etwas gelblichen 
Darmschleim auf der fiberall normalen Schleimhaut. Der Dickdarm 
war ebenfalls vollständig leer und im Uebrigen regelmässig beschaf- 
fen. Die Leber sah grünlich -braun aus, war blutleer, sonst ohne 
Fehler, obschon wenig erweicht Die Gallenblase erschien mit didc* 
flüssiger, dunkelbrauner Galle stark gefüllt. Auch die Milz war ohne 
Fehler, enthielt aber noch ziemlich viel dunkles, dünnflüssiges Blut, 

Cßap€r, Vj80hrft. f. ger. M«d. XXIL 2. ii 



welches Dach g^n^ettten ißinsi^Ditifli^ ^^» ibrem G^w^b« heryfurqiioUt 

Die Bauchspeicheldrüse erschien sehr klein und bereits erweicl^t, die 
beiden Nieren ebenfalls erweicht, blutleer, sonst aber gesand. Die 
•OFouUe Harnhlase enthielt eine halbe Unze stark ammoniakaUsch 
riechenden hellen Urin. Die grossen Gefässe der Bauchhöhle erschie- 
nen blutleer, eine Flüssigkeit fand sich in letztere nicht ergossen. 

In der Brusthöhle hatten die Eingeweide die normale Lage, wie 
in der Bauchhöhle. Die Lungen waren von Luft stark aulgetrieben, 
nirgends adhärent und enthielten noch Blut in ihrem normalen Ge- 
webe. Der Herzbeutel enthielt keine Flüssigkeit; das Herz aber, an 
welchem nichts Eninkhaftes bemerkt wurde, war in seinen Kammeni 
wie in seinen Vorkammern mit zum Theil geronnenem Blut stark ge- 
füllt, eben so die grossen Gefässstämme. Die Brustsäcke fanden sich 
leer. Die Thymusdrüse war verschwunden. Die Sehieimhaut des 
Kehlkopfes und der Luftröhre sah aschfarben aus. 

Kopf höhle. Der Durchschnitt der ungewöhnlich dünnen und 
blutleeren Kopfhaut liess nichts Regelwidriges erkennen, eben so 
wenig der Durchschnitt der festen Schädelknochen und ihrer äussern 
und innem Oberfläche. Dasselbe negative Ergfebniss hatte die Unter- 
suchung der Hirnhäute der grossen Blutleiter und der GefässgeQechte. 
Auffallend war nur die geringe Blutmenge in den Gelassen. Die Sub- 
stanz des grossen und, des kleinen Gehirns war in der Erweichung 
so weit vorgeschritten, dass eine genauere Untersuchung seiner ein- 
zelnen Theile nicht mehr stattfinden konnte; doch war dieselbe dem 
Anscheine nach normal beschaffen gewesen. 

Unser vorläufiges Gatachten lautete: 

^£s hat sich weder äusserlicfa am Kinde, noch in selt- 
nen innem Organen etwas gefunden, was eine gute Er- 
nährung und eine Fortdauer des Lebens hätte hindern kda* 
nen. Die im Darmcanale vorhandenen Spulwürmer waren 
kein Grund des Todes. Da das Kind dennoch in Abz^-* 
rung verfiel, so kann man nur f&r wahrscheinlieh und 
glaublich halten, dass es aus Mangel an passender und hin- 
reichender Nahrung und Pflege gestorben ist. 

Dr. Koeppe. Dr. Wagner,^ 

Fassen wir das Ergebniss obigen Leichenbefimdes wa^ 
sammen, so liegt auf der Hand, dass unser ürtheil nur auf 
Wahrscheinlichkeit beruhen konnte, da dasselbe nur aus 
negativen Kennseichen hervorging, wie dies gewiss auch in 
allen ähnlichen Fällen, wo durch Entziehung von Nahrungs- 



HmigwtDd. 251 

mittein der Tod erfolgt ist, niemals anders sein kann; eine 
positive Gewissheit konnte nur aus der Zusammenstellung 
der Ereignisse, welche dem Tode vorausgingen, begründet 
werden, wie sich denn solche im Verlaufe der gerichtlichen 
Verhandlungen auch ergab, weshalb die Eltern des verhun- 
gerten Kindes durch das hiesige Geschwornengericht am 
20. November v. J. als schitldig erkannt und verurtheilt 
wurden. 

Um einigermaassen ein Bild der an den Leichen Ver- 
huBgerter sich darbietenden Veränderungen zu entwerfen, 
^lanbe ich mir, diesem von uns beobachteten Falle noch 
zwei andere anzureihen, und zunächst einen von Wildberg 
(Magazin für die gerichtl. Arzneiwissenschaft, Bd. I. S. 424, 
Berlin 1832) mitgetheilten Obductions-Bericht eines Mannes 
hier wiederzugeben, der am 7ten Tage den Hungertod unter 
den Trümmern einer zusammengestürzten Scheune gefunden 
hatte. 

Der Leichaam des ungefähr 50jährigen Mannes war sehr abge- 
magert, welk und blaas, und obgleieh noch ganz frisch, so verbreitete 
er doeh einen eigenthümlichea, schaif stechenden, ron dem cadayer6^ 
sen ganz verschiedenen Geruch um sich; die Augen standen offen, 
die AUmgmea derselben war geröthet, wie mit Blut unterlaufen, die 
Zwige und die ganze Mundhöhle ungemein trocken; Brustkasten und 
Oliedmaaeeen stellten ein mit Haut überzogenes Gerippe dar, und der 
Bauch war so zusammengefallen, dass die Bauchdecken auf der Wir- 
b^&üle auflagen. Die Lungen füllten die Brust nicht aus, waren 
züsammengesohrumpft und weissgelb, das Herz klein, welk und bleich; 
in demselben befand sich wenig geronnenes Blut von scharf stinkendem 
Geruch. Noch weit stärker machte sich dieser Geruch bei Eröffnung 
der Ban^ihökle bemerkbar; in derselben fehlte jede Spur von Fett, 
der Magen war ganz »usammengeschrompft und enthielt eine geringe 
Menge dunkler, schleimiger Flüssigkeit, die Schleimhaut desselben er- 
sehian an d^ Cardia wie entsfindet, an dem Sacctbs coecm hin und 
wieder corrodirt. Die Gedärme fanden sich sehr verengert und blos 
die dünnen bis auf etwas der auch im Magen angetroffenen grünlichen 
Flüssigkeit ganz leer, in den dicken fanden sich einige vertrocknete 
E^exemente vor. Die Leber war bleich, die Galtonblage von wider- 
oatücUcher Grösse und von dicker, dunkelbrauner Galle strotzend, 
voa der auch alle naheliegendeu Theile gefärbt waren. Die übrigen' 

17* 



252 Hnogatod. 

Unterleibseingeweide waren klein, welk, zügammengegehnimpft, blut- 
leer. Die Harnblase enthielt eine geringe Menge eines dunkeln, scharf 
stinkenden Urins; die innere Haut derselben war entzündet. Bei Er- 
öffnung der Kopfhöhle wurden die Sinus der harten Hirnhaut nur 
wenig mit Blut angefüllt, zusammengefallen, das Qehim trocken und 
fast blutleer gefunden. 

Ein anderer, in HufelancCs Journal der practischen Heil* 
künde, Bd. X. S. 182, von Qerlach mitgetheilter Leichen- 
befund betrifPt einen Musketier, der während eines 4monat- 
liehen Aufenthalts im Lazareth überhaupt nur in 24 Tagen 
etwas genossen hatte und wiederholt bis zu 30 Tagen hin- 
ter einander alle Nahrungsmittel, ausser Wasser, sich Ter- 
sagte und endlich starb. 

Der Leichnam war äusserst abgemagert, das Os sacrum durch 
Decubitus blossgelegt, die Muskeln blass, dünn und aufgelöst, so dass 
sie beim blossen Anfassen sich trennten. Aeusserlich war am Kopfe 
nichts zu bemerken, nur dass die Hautbedeckongen wie angespannt 
über der Himschaale lagen, die Augen tief in ihre Höhlen zurückge- 
sunken erschienen. Aus den Ohren floss gelbliche Feuchtigkeit, die 
Zunge zeigte sich schwarz und trocken. Nach Entfernung des Schä- 
delgewölbes fand man die harte Hirnhaut grösstentheüs von derselben 
gelöst, die Blutleiter verengert und blutleer, die fbccAtonCschen Drü- 
sen gross und angesdiwollen. Das Gehirn selbst war zusammenge» 
fallen, eingesunken, an einzelnen Stellen einen halben Zoll von der 
harten Hirnhaut entfernt; die graue Himsubstanz erschien weniger 
dunkelgeförbt wie gewöhnlich, die Marksnbstanz gelblich, die Him- 
substanz tlberhaupt schlaff und trocken. Die Himventrikel enthielten 
gelbliches Serum, auch auf der Basis cranii befand sich eine An" 
Sammlung von Wasser. Bei der Untersuchung d^ Brusthöhle zdgten 
sich beide Lungen an die Rippen -Pleura, die linke ausserdem noch 
an den Herzbeutel durch alte Adhäsionen angeheftet, die linke Lunge 
war entzündet und vereitert, die rechte schlaff und zusammengefallen. 
(Dass dieser Befund in den Lungen mit der vorausgegangenen Ent- 
haltung von Nahrung nicht in Zusammenhang zu bringen und einem 
davon unabhängig ^tstandenen Lungenleiden angehört, versteht sich 
wohl von selbst.) Nach Eröffnung der Bauchhöhle wurde das Netz 
ganz ohne Fett gefunden und war fast ganz geschwunden. Die Leber 
zeigte sich verhärtet, weisslich, mit kleinen, schwärzlichen Flecken 
besetzt; die Oallenblase war nur zwei Drittheile grösser, als im nor- 
malen Znstande, und ragte mit ihrem Grunde an d^n untern schar- 
fen Rande der Leber in der Grösse einer Faust hervor. Die nahe 
liegenden dünnen Gedärme, so wie der Queerdann, waren von der 



Hnn^ertod. 253 

dnrchgeschwitsien Galle gelblich geftrbt, der Ductus ehohdockus ver- 
engert und einem Ligamente ähnlich; die Milz, mürbe, schwärzlich von 
Farbe, zerfloss beim Anfassen nnd war grösser als gewöhnlich. Der 
Magen war sehr klein, znsammengezogen , leer von Speisen und ent- 
hielt einen klebrigen weissen Saft; anderweitige Veränderungen und 
Fehler Hessen sich an demselben nirgends wahrnehmen. Die Gedärme 
waren schwarzbraun, wie brandig, das Colon descendens und das 
Rectum mit harten, stinkenden Excrementen angefällt und sehr aoB- 
gedehnt. Das Pancreas schien gesund, die Nieren hin und wieder 
mit gelblichen Flecken besetzt; in den Malpighi' sehen Pyramiden 
aeigten sich einzelne kleine Geschwüre. Die Urinblase ^nrar sehr gross 
und zur Hälfte mit sehr übelriechendem Urin angefüllt. 

Stellen wir die Ergebnisse dieser drei Leichenbefunde 
in Parallele, so sehen wir dieselben zmn grössten Theile 
sehr von einander abweichen und nur in einzelnen Punk- 
ton sich einander nähern, und diese wenigen sind auch die« 
selben, welche in den Lehrbflchem der gerichtlichen Me- 
dicin als Merkmale des Hungertodes namhaft gemacht 
werden. 

Die Leichen Yerhungertor sind im höchsten Grade ab- 
gemagert ; der Magen ist leer, zusammengezogen, an einzel- 
nen Stellen, YorzugUch am Magenmunde, geröthet, in Folge 
passiver renöser Congestionen , auch wohl wirklich entzftn- 
det, nach Einigen brandig, die Häute desselben nicht selten 
verdickt, die Schleimhaut erweicht, zuweilen corrodirt. Mit- 
unter werden im Magen blutige Massen oder eine scharfe, 
zersetzte Flüssigkeit angetroffen. Die Därme sind ebenÜEdls 
leer, zusammengefallen, verengt, von weisser, blasser Farbe, 
oft^ wie der Magen, an einzelnen Stellen geröthet, entzün- 
det, selbst brandig. In seltenen Fällen werden im Magen 
. üeberbleibsel von gänzlich ungeniessbaren Sachen, Erde, 
Sand, Leder, Lappen, womit der Hungernde seine Qualen 
^u stillen versucht hatte, angetroffen. Die Leber und Milz 
sind stark mit Blut überfüllt, die Gallenblase in der Regel 
von einer dunkeln Galle strotzend und stark ausgedehnt 
und die wgränzenden Organe von der übermässigen An- 



254 Haofertod. 

sammhing und AuBscfawiteaiig der Galle oft wefiftfn bTaün- 

gelb gefärbt. Die Muskeln sind sehr dann, welk und leicht 
zerreissbar, alles Fett unter der. Haut, im Netze und Ge^ 
kröse verschwunden. Die Blutgefässe erscheinen grössten- 
theils leer^ nur In den grossem Gefässstammen findet sich 
eine geringe Menge Blut angesammelt, welches, wie alle 
Säfte, Spuren der Zersetzung und Auflösung zeigt, daher 
auch die Leichen Verhungerter rasch in Fäolniss übergeheiu 
Die von Lucas und Collard de Martigny (s. Tiedemann^B 
Physiologie, Bd. 3.) an Thieren angestellten Yersuehe lie- 
ferten dieselben Resultate. Endlich ist noch zu bemerken, 
dass man zuweilen die Extremitäten, so weit sie mit den 
Zähnen erreicht werden konnten, angenagt gefimden hab^i 
will, indem Verhungernde wohl zuletzt sogar an sich selbst 
Hand anlegten, um den wüthenden Hunger zu beschwichtigen. 
Die Veränderungen, die bei den durch Hunger get5d<- 
teten Menschen nach dem Tode beobachtet werden, erleiden 
aber nothwendigerweise theils durch zufällige äussere um- 
stände, welche auf sie einwirkten, z. B. grosse Kälte, wo 
dann gleichzeitig Zeichen des Eririerens vorhanden sein 
können, theils durch die verschiedensten, während des Le- 
bens mehr oder minder unabhängig von der stattgehabten 
Entziehung der Nahrungsmittel entstandenen Krankheiten, 
theils durch hinzugetretene anderweitige Misshandlungen 
und Verletzungen, zahlreiche Modificationen. Es wird daher 
auch der Sections-Befond in den einzelnen Fällen, je nach 
der Individualität des Falles, sehr verschieden ausfallen. 
Namentlich werden da, wo dem Tode ausser der Entziehung, 
der Nahrung langwierige Einsperrung vorausging, die hier 
sich entwickelnden Dyskrasieen acute und chronische Leide^ 
an dem Leichnam, die ihnen eigenthümlichen materiellen 
Veränderungen neben den Erscheinungen, welche von dem- 
erlittenen Hunger herrühren, erkennen lassen. 



ttiiiig«ft6d. 355 

Stn YergUfiA der drei oben mitgetheüten OMuctioits- 
Berichte lehrt, dass die ällgemeineti Erseheiaungen, die Ab- 
ifiAgeraiig deB Körpers, die Blutleere, welche dureh die 
mangelhafte Ernährung und Blutbereituiig bedingt sind, so* 
wokl bei Itmgsam als bei rasch erfolgtem Hungertode die- 
selben sind, während die örtlichen Yeränderungen im Ma- 
gen und Darmcanal dagegen sich in beiden Fälleti ^er- 
sehieden darst^len. Fand nämlich eine aHmählige Entstehung 
der Nahrungsmittel Statt, die erst nach längerer Zeit zum 
Tode fiELhrte, so erseheinen meist der Magen und Dartncanal 
klein, zusammengesdirumpft^ leer, ihre Häute verdünnt, ohne 
Konstige Structurveränderung; war dagegeb die Entziehung 
der Speisen allein oder zugleich der Getränke eine voll- 
ständige, absolute^ und tritt sie mit einem Male ein^ so trifft 
man meist den Magen und Darmcanal im Zustande einer 
heftigen, stellenweise brandigen Entzündung oder Erwei- 
chung, lodess ist dieser Unterschied nicht constant, und 
kann daher in keiner Weise benutzt werden^ um daraus 
einen Schluss auf die Art und Weise, in welcher die Ent- 
ziehung der Nahrungsmittel stattgefttnden hat, zu ziehen. 
Ebenso geringen Werth hat die Beobachtung, dass bei den 
langsam durch Hunger getödteten Personen^ welche überhaupt 
mehr allmählig an Schwäche und Erschöpfung dahinwelken, 
die Fäulniss später eintritt und die Leichen mehr austrock- 
nen, während sonst die Fäulniss bei Verhungerten in Folge 
der schon während des Lebens entwickelten Säfteentmi- 
sehung sich sehr rasch einzustellen pflegt. Es hängt aber 
d^ Eintritt der Fäulniss wohl weniger von der Art und 
dem Grade der Entziehung der Nahrungsmittel, als vielmehr 
vcm dem Alter, der besondern Eörperbeschaffenheit des Ge-^ 
tödteten und anderer äusserer zufälliger Umstände ab, kann 
daher wegen seiner Unsicherheit nichts entscheiden. 

Prüfen wir nun die einzelnen, in den Leichen Yerhun- 



256 Hiiag«vloi* 

gerter uigetroffeaen Yerftndenuigeni genauer, so tbeneogea 
wir ans, dass keine einzige derselben dieser Todesart ans* 
schliesslich angehört und als ein charakteristisches Kenn- 
zeichen derselben gelten kann. 

Die allgemeinen, an den Leichen sich zeigendoi Ver* 
faiderangen, wie die grosse Abmagemng des Körpers, die 
Blutleere der grossen GeAsse, das Schwinden aller Organe, 
gehören allen demjenigen chronischen Krankheiten gemeinr 
Bchaftlicb an, in welchen der Tod ans Erschöpfung erfolgt, es 
möge dieser nim und die sie bedingende mangelhafte Ern&hnmg 
durch Vereiterung eines zum Leben nothwendigen Organs^ 
durch organische Pseudoproductionen, Tuberkel, Krebs^ Mark- 
schwamm, durch Alterschw&che, andauernde Skfteverluste al- 
ler Art, oder durch langwierige Nervenleiden berbeigef&hrt sein. 
Alle diese Zustände fuhren die höchste Abmagerung, Blutleere, 
wie sie nur je an Leiehen Verhungerter beobachtet werden 
kann, mit sich. Bei Schwindsuchten und Zehrk|;ankheiten, 
welche durch Vereiterung und organische Destruction be- 
dingt sind, werden freilich die materiellen Veränderungen 
in dem Organe oder Gewebe, welches der Sitz der destructi- 
yen Metamorphose ist, den Arzt aber die Ursache der Ab- 
magerung aufklären; jeden&lls wird er aber aus dem Sec- 
tions-Befimde allein sehr oft noch nicht entscheiden können, 
ob nicht neben der krankhaften Consumtion eine Entziehung 
der Nahrungsmittel eingewirkt und an der Herrorbringung 
der Abmagerung und Blutleere Antheil gehabt habe. Ner- 
venleidm, Tabes ^ Hectik in Folge von Säfteverlust, z. B. 
Onanie, geben sich an Leichen durch keine organischen Ver- 
änderungen zu erkennen ; solche Leichen sind daher denen Ver- 
hungerter nicht bloss äusserlich sehr ähnlich, sondern stimmen 
mit diesen auch in dem Mangel organischer Destructionen 
überein, besonders wenn der Hungertod durch allmählige Ent- 
ziehung der Nahrungsmittel herbeigef&hrt worden ist. 



Huagertod. 257 

Die feiiHge AuflSsiiiig und Zersetemig der Slfte, welche 
aa Leichen Yerhungerter, die durch plötzlich eingetretene 
g&Qzliche Entziehung der Nahrungsmittel rasch dem Tode 
anheimgefallen sind, bemerkt werden, ist nicht bloss y^> 
fi^iedenen chemisehen, auf die SSfteentmischung überhaupt 
und anomaler Blutmiscfaung insbesondere beruhenden Krank- 
heiten, z. B. dem Scorbut, der Blutfleckenkrankheit, eigen, 
scmdem auch bei Faulfiebem, den schlimmem Formen des 
Typhus eine wesentliche Erscheinung, sowohl w&hrend dea 
liObens, als auch nach dem Tode. Wenn nun aui^h eine be-* 
deutende Abmagerung des Körpers beün Scorbut und der 
mit ihm yerwandten Blutfleckenkrankheit nur durch ander- 
weitig hinzugetretene zufällige ümstimde herbeigeführt wird^ 
nicht wesentlich zu den Symptomen gehört, die Leidien 
solcher Kranken daher nur in seltenen Fällen äusserlioh 
eine Aehnlichkeit mit denen Verhungerter zeigen, so ist 
dies bei Leichen der an Typhus Verstorbenen um so mehr 
der Fall. Hier ist nicht bloss eine faulige Entmischung 
des Blutes und der Säfte, sondern auch oft, wenn der Tod 
nach längerer Dauer der Krankheit erfolgte, eine bedeutende 
Abmagerung des Körpers, Blutleere, namentlich aber auch 
Böthung, selbst Entzündung an yerschiedenen Stellen des 
Magens und Darmcanals vorhanden; häufig finden sich in- 
dess weder an diesen noch an andern Organen deutlich 
ausgesprochene krankhafte Veränderungen. 

Alle diese Zustände treffen wir auch bei den Leichen 
Verhungerter an, und es leuchtet hieraus ein, wie schwierig 
unter Umständen die Entscheidung werde, ob die an ei- 
ner Leiche wahrgenommenen Erscheinungen dem Hunger- 
tode oder dem Typhus beizumessen seien, wenn über die 
Verhältnisse während des Lebens sieh nichts ermitteln 
lässt. 

Wichtiger und in näherer Beziehung zu den Wirkun- 



358 HttngcffML 

gen des Hmigers etehen die in den Leioken Verhnbgerter 
wahigenommenen YerSadeningen des MagMS und Dann» 
caniüs. Die Leerheit des DraetuB inteatmalü^ das Znsam- 
mensebrompfen desselben, sind unter diesen die am wenigsten 
dem Hungertode aossdiliesfilidi angebftrenden Zeichen; man 
trifil sie überall an, wo l&ngere Zeit vor dem Tode, wie bei 
allen Zehrkrankbeiten, Hectik, Tabss^ Mara^musj die Thft- 
tbigkeit der Digestionsoigane daniederlag. Die SOtbnng 
«nzelner Stellen des Magens und Darmeanals, die Erosio* 
nen der Magensebleimbant, die gangrinOse Entzündung, 
Erweichung einzelner Partieen derselben, welche Erseheinun- 
gen J. Bunter von der chemischen Einwirkung des schar- 
fen Magensaftes auf die leeren W&nde des Magens herleitete 
und einer Selbstverdauung zuschrieb, sind zwar nicht con- 
stant, aber hftufig bei Yerhungerten wahrgencmmien wordM« 
Sie finden sich, wie bereits erwfthnt, besonders dann YOr, 
wenn ununterbrochen Mangel von Speise und Trank den 
Hungertod rasch herbeigef&hrt hat. Sie bieten fibrigms 
ebenfalls nichts Chari&teristisehes dar und unterscheiden 
sich in keiner Beziehung von den Veränderungen, welche 
durch Krankheiten des Magens und Darmcanals herbeige* 
föhrt werden. Die gleichzeitige grosse Abmagerung des 
Körpers wird freilich bei acuten Entzündungen dieser Ge- 
bilde, welche rasch tOdtlich endeten, vermisst werden. Bei 
chronischen Leiden der Digestionsorgane, chronischer Qa$trir 
tU^ langwieriger Cardialgie, chronischem Erbrechen aus ner- 
vöser Verstimmung, wie es wohl bei hysterischen Franen 
vorkommt, fehlt indess auch die Abmagerung nicht. Nach 
dem Tode treffen wir bei allen diesen Leiden ähnliche Stmc- 
turveränderungen, wie bei Verhungerten an; oft fehlen sie, 
wie bei diesen. Die eigentlichen organischen Krankheiten 
des Mundes, der Speiseröhre, des Magens und Darmcanals, 
Verhärtungen, Skirrhen, Fungo»täten vennögen zwar, indem 



^ Yerengenu^en des Speisecanals bediagea mid die Aaf^ 
nähme und Fortleitung der Nahrangsmittel meehaoisch Yer"- 
hindern, den Hungertod im eigentlichen Sinne des Worts za 
veranlassen, wie ein solcher Fall in Caaper's Handbuch der ge- 
richtlich medieinisehen-Leichendiagnostik (ger. Medicin Bd. I.) 
S. 374 beschrieben steht, werden aber immer durch die ihnen 
eigenthomlichen Structurveränderungen leicht erkennbar s^ 
und keinem Zweifel über die Veranlassung des Todes Raum 
geben. Noch verdient auf die Beschaffenheit des Magens 
bei Verhungerten die grosse Aehnlichkeit derselben mit dem 
Zustande erw&hnt zu werden, in welchem dieses Organ bei 
den an Marasmus senilis Verstorbenen angetroffen wird. 
Auch hier ist der umfang des Magens geschwundm, seine 
Häute zusammengezogen, verdichtet, die Schleimhaut oft ge- 
rötfaet, zuweilen an einzelnen Stellen erweicht (Schönlein'' ^ 
Vorlesungen über allgemeine und specielle Therapie Bd. L 
S. 91). Rechnet man hierzu, dass grosse Abmagerung, 
Blutleere auch heim Marasmus nm fehlen, dass hier wie bei 
Erhungerten Structurveränderungen in andern Organen ver- 
misst worden, so ergiebt sich eine völlige üebereinstimmung 
des Leichenbefundes. Nur das constatirte Alter des Gestor- 
benen kann in dieser Beziehung in zweifelhaften Fällen ei- 
nigen Aufecbluss gewähren. Ungleich beweisender für statt- 
gefundenen Hungertod möchte die Anwesenheit ungeniess- 
barer Dinge, wie Sand, Kalk, Steine, Leder, Bekjeidungs- 
material und dergleichen, welche der Hungernde in der 
Verzweiflung zu sich genommen, sein; allein abgesehen da- 
von, dass sie in den meisten Fällen gewiss fehlen wird, 
liefert auch sie an und für sich noch keinen positiven Be< 
weis des stattgefundenen Hungertodes, daderOenuss solcher 
Dinge in Folge eines besondern Gelüstes stattgefunden ha- 
ben kann. Bekannt ist es, dass anScrppheln oder Rhachi- 
tis leidende Kinder, bleichsüchtige Mädchen, schwangere 



360 Hungertod. 

Frauen nieht selten von solchen Gelüsten nach Erde, Sand, 
Kalk und dergL befallen werden, blödsinnige, in thierische 
Dummheit versunkene Indiyidnen die nngeniessbarsten, ekel- 
haftesten Gegenstftnde, ja sogar ihren eigenen Eoth verzeh- 
ren. Yon einigen Autoren wird anch den zuweilen an Lei- 
chen Erhungerter Yorgeiundenen Verletzungen, wenn diese 
nach Beschaffenheit und Sitz zu der Annahme berechtigen, 
dass der ünglflckliche sie sich mit den Zähnen aus Ver- 
zweiflung zugef&gt hat, ein grosser Werth hinsichts der Er- 
kenntniss des gewaltsam erlittenen Hungertodes beigelegt. 
In der Mehrzahl der F&lle werden aber dergleichen Ver- 
letzungen gewiss vermisst werden, da der Trieb der Selbst^ 
erhaltung selten in dem Grade und der Ausdauer vorhanden 
sein wird, dass ihm ohne Rücksicht auf so bedeutraden 
körperlichen Schmerz und auf Kosten des eigenen Körpers 
genügt wird. Ueberdies wird die Frage schwer zu beant- 
worten sein und aus den Erscheinungen an der Leiche allein 
nicht entschieden werden können, ob solche wirklich vor- 
gefiindenen Verletzungen der unglückliche sich selbst beige- 
bracht habe, oder sie ihm von Andern gewaltsam zugeftgt 
wurden, oder durch irgend einen Zufall entstanden sind. 

Beck (Elemente der gerichtlichen Medicin I. 518) rech- 
net zu den charakteristischen Merkmalen des Hungertodes 
offenstehende und entzündete Augen, wie sie in dem oben von 
WHdberg. erzählten Falle stattfanden. Andere Schriftsteller 
erwähnen dieses Zeichens gar nicht; auch lässt sich nicht 
einsehen, in welchem ursächlichen Zusammenhange diese Be- 
schaffenheit der Augen mit den physiologischen Wirkungen 
des Hungers stehen soll. 

Die reichliche Ansammlung von Galle, die Blutüberfll- 
lung der Leber und Milz, welche bei Erhungerten gemein- 
lich wahrgenommen wird, ist von den Stockungen der Di- 
gestionalthätigkeit während desHungems abzuleiten und würde 



Hongertod. 26^1 

als ein wesentliches Kennseichen des Hungertodes angese- 
hen werden können, wenn sie nicht bei den verschieden- 
artigsten Krankheitszuständen und unter den mannigfachsten 
YerhSltnissen TorkSmen, wodurch sie alle Beweiskraft för 
stattgefundenen Hungertod verlieren müssen. 

Nach dieser Ausemandersetzung gewinnen wir die üeber- 
zeugung, dass keine einzige in den Leichen Erhungerter 
wahrgenommene Erscheinung weder f&r sich allein noch in 
der Gesammtheit als charakteristisch fftr den Hungertod und 
demselben ausschliesslich eigenthümlich angesehen werden 
kann. Wie schon erwähnt, bieten die Sections-Resultate von 
Typhus-Leichen eine überraschende Aehnlichkeit mit den bei 
Erhungerten sich ergebenden Leichenbefunden dar; eine 
gleiche Uebereinstimmung herrscht zvdsohen diesen und den 
an Marasmus senäis, gewissen Krankheiten des Magens, an 
chronischen Nervenkrankheiten, an gewissen Formen der Ta- 
bes und Hectik Yerstorbenen. Die Resultate der Section kön- 
nen daher bei Ermittelung der Todesursache in Bezug auf 
den Hungertod keine positive Beweiskraft haben und den 
Gerichtsarzt nicht berechtigen, zu entscheiden, dass Hunger* 
tod stattgefunden habe. Die Ergebnisse des Leichenbefundes 
vermögen hier nur, indem sie die Abwesenheit einer an- 
dern Todesursache darlegen, die Yermuthung des Hunget- 
todes zu begründen, haben daher nur negativen Werth; sie 
beweisen nur, dass ein anderer deutlich sichtbarer Beweis 
einer andern Todesart nicht erhoben worden, und daher der 
Hunger eine der möglichen Ursachen des Todes sein könne« 
Zeigt eine Leiche grosse Abmagerung des Körpers, Zer- 
setzung und faulige Entmischung der Säfte, ohne das9 Spuren 
von solchen Krankheiten, die diese Erscheinungen herbeizu- 
führen pflegen, wie Vereiterungen, Dyskrasieen, colliquative 
Zustände, zugegen sind, kommen hierzu die Erscheiiiungen 
von Leere des Magens und der Gedärme, Mangel an Gbymus 



363 Hniigoiiod 

im (Aem, von KcA im uateni Theik des DaFmeaBals^ 
ÜeberfBIlHDg der GaDenblase mit Galle, Ausschwitnuig der* 
Beiben in die benachbarten Theile, Blutmangel Ha Herzen 
und d^i grossem Geftssen, sind der Magen und Darmoanal 
zusammengeschrumpft, stellenweise gerOthet, entzündet, so 
wird durch diese Gruppe von Ersoheinungen die Yermathung 
begründet, dass Mangel an Nahrungsmitteln den Tod her- 
beigeführt habe; zu einem hohem Grade von Wahrschein* 
Uchkeit oder Gewissheit kann sie aber erst dann erhoben 
werden, wenn die Umstände, unter welchen die Leiche g^ 
ftiaden wurde, oder die letzten Lebensverhältnisse von der 
Art sind, dass sie den stattgehabten Mangel an Nahnuigs- 
mittein unzweifelhaft machen. Bot der Ort, in dem sie «idi 
be&nd, keinen Ausweg, keine Möglichkeit, Nahrungsmittel 
zu erlangen, dar, werden weder Reste derselben noch Spu- 
ren, dass solche früher vorhanden gewesen, entdeckt, ma- 
chen die frühem Lebensverhältnisse, die Constitution, das 
Mhere körperliche Befinden des Verstorbenen, soviel dar- 
über zu ermitteln ist, es unwahrscheinlich, dass der Tod 
durch eine andere erschöpfende Krankheit herbeigeföhrt iet, 
so gewinnt die Annahme des Hungertodes eine weit grössere 
WahiBoheinlichkeit, als dies durdi den Leichenbeftind alleia 
möglich ist. 

Wenn nun schon der Leichenbefund allein nie die Ge- 
wissheit des erfolgten Hungertodes zu ergeben vermag, so 
kann derselbe doch noch viel weniger darüber An&tchltiss 
gewM^ren, ob dieser Tod ein freiwilliger oder gewaltsamer 
gewesen, durdi Selbstentschlnss oder durch Gewalt Anderer 
herbeigeführt sei. Auch stimmen alle Autoren mit Henke 
darüber überein , dasa dies aus der Leiche selbst und den 
an derselben wahrgenommenen Erscheinungen, soweit sie 
dem Httngertode angehören, sich nicht ermittela lasse. Wie. 



Hangertod. %f^ 

wahrend des Lebens, wird aach nach dem Tode der Arzt 
nur aus den begleitenden äussern umständen, den frAhern 
Lebensverhältnissen des Gestorbenen, sowie aus den etwa 
vorhandenen Spuren erlittener Gewaltthätigkeit^ sein Urtheil 
schöpfen, leider aber sehr häufig nicht im Stande sein, zu 
entscheiden, ob der Hungertod aus freier Wahl oder durdb 
fremde S<^uld erfolgt sei. 



AM 



16. 



Znr Reform der preussiseiien Medieinal-Taxe 

Ton 1815. 



Vom 

Dr. D^nrenfartli in Grossen. 



Die Berliner medicinische Gesellschaft hat, wie aus 
Nr. 80. der diesjährigen Central-Zeitung zu ersehen, in ihrer 
Sitzung Tom 9. April c. beschlossen, dem Gultus-Ministerium 
ein die Revision der Medicinal-Taxe von 1815 beantragen- 
des Gesuch zu überreichen, und demselben eine Reihe von, 
die Abschnitte 1 — 3. der Taxe umfassenden Abänderungsvor- 
schlägen beigefügt. 

Wohl muss unser einem das Herz im Leibe lachen, 
wönn er sich die goldnen Hesperidenäpfel vormalt, welche 
der Garten der neuen Taxe uns spenden soll! Bis 3 Tha- 
ler für einen ersten, bis anderthalb fär einen folgenden ärzt- 
lichen Besuch 1 3 — 5 Thaler f&r eine erste ärztliche Con- 
sultation, 8 — 6 iftr eine leichte natürliche Entbindung, bei 
Reisen über Land ein Friedrichsd'or Diäten I — Weihrauch- 
Säulen sollten, heiliger Oalen^ täglich auf deinen Altären 
dampfen, denn es ist keine Fabel mehr, dass du deinen 
Jüngern Schätze verleihest. Ja, in holdem Glänze leuchtet 
jetzt dem medicinischen Preussen der Stern einer neuen 



Reform der Medicinal- Taxe. 265 

Aera, dem zumal wir ärmsten kleinst&dtiseheii Proletarier 
der Heilknnde Hosiannah zurufen. Denn — mit Schaam- 
röthe gestehen wir es unsern vornehmen Berliner Vettern, 
— Ar uns war selbst die alte, jetzt als unzulänglich über 
Bord zu werfende Taxe von 1815 weit entfernt, jemals eine 
Wahrheit zu sein! Für glücklich und von allem Jammer 
erlöst priesen wir uns qoch heute, würde jeder ärztliche 
Besuch von unsern zahlungsfähigen Kunden mit — 5 Sil- 
bergroschen belohnt. Aber nun erglänzt uns, statt der Aus* 
sieht auf eine milde GoUecte nach unserm Tode, die Hoff- 
nung der neuen Taxe, welche uns erlösen soll von dem 
Uebel der Hungersnothl Doch - der Traum ist zu schön, 
und, die Wahrheit zu sagen, uns beschleicht ein leiser 
Zweifel, ob selbst mit der neuen Taxe, träte sie ins Le- 
ben, für unsere Lage etwas Erkleckliches errungen wäre. 

lieber die Nothwendigkeit einer Medicinal-Taxe über- 
haupt liesse sich freilich auch noch streiten. Es giebt grosse, 
mächtige und civilisirte Staaten, wo das Gesetz keinerlei Norm 
fär den Lohn ärztlicher Leistungen feststellt, und letzterer le- 
diglich von dem freien üebereinkommen beider Theile, wie 
der Preis einer Waare, abhängt. In vielen Gegenden wird 
jeder ärztliche Besuch in der Regel sofort, je nach den Um- 
ständen des Hülfesuchenden, honorirt. Wenn ein Warschauer 
College, von des Tages Last und Hitze ermattet, nach 
Hause kommt, und seine Tasche ausschüttet, so stürzt aus 
derselben ein ganzes Münzcabinet der verschiedensten Geld- 
sorten, von der Kopeke an bis zum Silberrubel und Im- 
perial, hervor. Was in England darauf Anspruch macht, fut 
einen Gentleman zu gelten, honorirt jeden ärztlichen Besuch 
mit einer Guinee. Wo solcher klingender Gebrauch herrscht, 
da erscheint eine besondere Medicinal-Taxe noch weniger 
nothwendig. 

Bei uns zu Lande herrschen nun andere Sitten. Nach 

Catpfr, VJiohrfu f. ger.Med. XXn. 9. ^g 



266 Reform der lfediciiial*Ttae. 

nnsera Aisehaniingin gesiemt qb siek oioht, mit Aoflnafaiiie 
der einmaligen Consnltationen, den Ärztlichen Radi gleieh 
baar ra bezahlen. Das Yerii&ltniss miBereB PaUicams dem 
Amt gegenüber ist ja nicht das kalte, geschSftliche von Lei- 
stang nad Zahlung, sondern mehr ein gemfithliches , ein 
FreandschaAsverh&Itniss, wobei das Yertranen die Haupt- 
sache aunnacht, die Geldrolle aber die Nebenrolle 
spielt. Daram lautet aach das ansterbliche Wort Ton Han- 
sematm, wonach in Geldsachen die Gemftthlkhkcit aoflitat, 
Ar den Arzt umgekehrt: in Gemftthssaehen hört das Geld- 
zahlen auf I Der Arzt soll nicht auf den ftassem, sondern 
anf den innern Lohn, aaf das Bewussteein einer guten Tbat, 
angewiesen sein; er ist, wie der ScAä/er^sche Poet, bei der 
Theilung der Erde zu sjAt gekommen, und deshalb mit 
einer Anwartschaft auf den Himmel abgespeist worden I 

Allein, da dieser erst im Jenseits ftUige Wechsd sich 
hienieden nicht versilbern lässt, so sind Collisionen zwisdien 
dem behandelnden und dem behandelten Theile — welcher 
jenem gegenüber nicht selten als ein schmutzig handela*- 
der und feilschender auftritt — an der Tagesordnung. Und 
für solche streitige F&lle hat denn unsere Gesetzgebung eine 
Medicinal-Taxe geschaffen, welche beiden Parteien ihre 
Rechte und ihre Schranken anweist 

Die Hedicinal-Taxe sieht von dem Erfolg und der Me- 
thode der brztKchen Behandlung vollkommen ab; sie unter- 
scheidet nur zwisdien innerer und äusserer (cblrurgi- 
sidier) Behandlung, und lässt bei ersterer in Bezug auf das 
Honorar es durchaas gleichgültig, ob der Kranke an emem 
einfachen Schnupfenfieber, oder an einem Blutsturz behan- 
delt worden sei. Sie fragt nicht, ob der Arzt semen Pa- 
tienten durchgebracht, oder in die Unterwelt be&^rdert, 
sondern wie viel Besuche er ihm während der Cur gemacht 
habe. Ebenso bemisst sie bei Operationen die Entschädi- 



Reform der Medioinal-Taxe. 267 

gang nur naeh dem grossem oder geringem Grade der 
speciell dabei obwaltenden technischen Schwierigkeit^ unbe- 
kümmert darum, ob z. B. der Steinkranke seinen Stein 
verloren, der Staarkranke sein Augenlicht wieder gewonnen 
habe. 

Nun hat sich im Allgemeinen eine Unzufriedenheit mit 
iea die chirurgische Behandlung betreffenden S&tzen der 
Taxe nicht gezeigt, obwohl auch diese wegra ihrer zahllosen 
L&cken dringend einer Durchsicht bedarf. (Sie schweigt 
z. B. YoUkommen Yon der Transfusion, vom Verband des 
gebrochenen Vorderarms, von den Operationen der Blasen- 
Scheidenfistel, der Mastdarmatresie, der Hamröhrenstrictur. 
Von den Augenoperationen kennt sie nur die des Staares, 
sie hat keine Ahnung von der kunstlichen Pupillenbildung, 
der Schieloperation, sie weiss nichts und konnte nichts wis- 
sen von den Triumphen der modernen plastischeii und or- 
thopädischen Chirurgie.) Ein eigentlicher Widersprach hat 
sich nur gegen die nicht mehr zeitgemässe Taxe für die 
innere Behandlung erhoben. — Hier fragt es sich aber: wo 
ist der Maassstab einer die Interessen des heilenden und 
des behandelten Publicums gleichm&ssig wahrenden Ent- 
schädigung zu suchen ? Offenbar bedarf es zu diesem Behuf 
einer eingehenden Würdigung der allgemeinen Wohlstands- 
verh&ltnisse des Landes überhaupt und der verschiedenen 
Bevölkerangsklassen und Landstriche insbesondere. 

Und da kann Niemand längnen, dass unsere Medicinal- 
Taxe, welche bald ein halbes Jahrhundert auf ihren Schul- 
tern tragen wird, während der Zeit ihres Bestehens einen 
vollkommenen Umschwung der Verhältiusse und nament- 
Udi des Volksreichthums erlebt hat. Wie überall, so ist 
auch im Preussisehen Staate Alles theurer, nur das Geld bil- 
•Uger geworden. Die Bedürfnisse der Wohnung, Nahrung und 

Kleidung, wie im Allgemeinen des ganzen Haushaltes, haben 

18» 



268 Refonn der Medieinal-Taze. 

neh betAchtlich vermehrt, und fmt dnrchj^afpg eine b^ 
deutende Preissteigerung erMren. Die theils nothwendigen, 
theils standesgem&ss erforderlichen Eraiehungs* ttn4 Luxus* 
ausg&ben verschlingen starke Summen. Gegenüber der nur 
langsam steigenden Bevölkerung ist — die von Jahr zu 
Jahr mehr emp6rwuchemde Quacksalberei ganz abgerechnet 
— die Zahl der Aerzte, d. h. der Bewerber um das Bis- 
chen Krankenbrod, Legion geworden. BndJix^h macht die 
best&ndig wachs^ide Ausdehnung der meisten SOdte, zumal 
der grossem, gleichzeitig die Praxis mühseliger und erfor- 
dert zu ihrer Bew&ltigung vermehrte Opfer. 

Andererseits hat sich der allgemeine Wohlstand unbe- 
dingt seit 1815 sehr gehoben. Damals lasteten die Bedräng- 
nisse eines vieljährigen Krieges noch schwer auf dem Volke, 
Handel und Gewerbe steckten noch in den Kinderschuhen, 
der Bauer war eben erst der Hörigkeit entronnen. Die 
Landwirthschaft ging noch in den Geleisen des alten, ererb- 
ten Schlendrians und träumte noch kaum von den Verbes- 
serungen, deren sie durch Anwendung der naturwissenschalitr 
lichen und nationalöconomischen Hül&mittel fiUiig war. 
Welchen Aufschwung hat gerade der Landbau durch die 
jetzt fost allenthalben durchgeführten Gemeindetheilungen, 
durch die so vervollkommnete Pferde- und Viehzucht ge- 
nommen, welchen Werth haben die l&ndlichen Grundstufe 
und Erzengnisse durch die Alles überallhin tragenden Kunst- 
strassen und Eisenbahnen erreicht 1 — 

Leider wird dieses lachende Bild allgemeiner Wohl&brt 
durch manche düstere Figur getrübt Neben den stolzen 
Palästen der reichen Industriekönige hockt das abgezehrte 
Proletariat der Fabrikarbeiter; aus den Th&lem, wo die 
schlesischen Leinwandmonarchen herrschen, dringt der ver«- 
zweiflungsvoUe Schrei der darbenden Weber^ gellen in 
unserer Erinnerung noch heute die Delirien des Hungerty^ 



Reform der Medicinal-Taxe; 269 

phns vob 1847. Aber diese Ausniahmen kfinnen deo Satz, 
dass das heutige Publicam im Grossen und Ganzen den 
Aerzten gegenüber eine weit grössere Leistungsfthigkeit dar- 
bietet, als das frfihere, nicht umstossen. 

Wenn wir demnach die Nothwendigkeit und Zuläseigkeit 
einer Reform der Medieinal-Taxe dai^ethan zu haben glau- 
ben, 80 sind wir doch weit davon entfernt, an die Einfüh- 
rung dieser Reform fiberschwängliohe Hoffnungen für das 
Gedeihen des ärztlichen Standes zu knüpfen. Die Taxe 
kann kein Stab sein, dessen wir uns zum täglichen GelHrauch 
bedienen, sondern eine Waffe, die in Nothf&llen uns ge- 
gen die Streiche des Undanks und der Böswilligkeit ver- 
theidigen soll. Wenn eine namhafte Anzahl unserer Kranken 
eine Erhöhung der Gurkosten ertragen kann, so beweist 
dies noch nicht, dass wir eine solche in allen Fällen zur 
Geltung bringen dürfen und — werden. Ueber die Taxe 
geht noch das Gewissen der Aerzte, welches nicht zulas- 
sen wird, dass das kostbare Gut der Gesundheit nur dem 
Reichen zugänglich sei, dem Dürftigen aber, dem es noch 
weit unschätzbarer, verschlossen bleibe. Wie viele Schich- 
ten der Gesellschaft — und daö keineswegs in den tiefeten 
Tiefen derselben — giebt es, fär welche' der gegenwärtig 
niedrigste Satz von 10 Sgr. auf den Besuch, namentlich bei 
einer längern Krankheit, als durchaus unerschwinglich gelten 
muss! Denken wir uns einen schlichten Handwerker, dem 
ausser dem Kindersegen jeder andere fehlt ; Krankheit über 
Krankheit reisst in der Familie ein, 60—100 ärztliche Be- 
suche sind in aller Geschwindigkeit gemacht — sie reprä- 
sentiren ein Capital von 20 — 30 Thalern. Schade nur, 
dass diese schöne Summe sich nicht so ganz leicht eintrei- 
ben lässt, da wohl kein Arzt von der Befugniss Gebrauch 
machen wird, welche ihm die unter diesen umständen ironische 
Freigebigkeit der Medioinal-Tai:e eiprUumt, von der Beftgi* 



270 Reform der Medicinal-Taxe. 

niBfl, eine Familie zu ruiniren, und die ärztliche Hfilfe in 
Fluch zu verwandeln! — 

Indessen einen Patienten giebt es, steinreich und stein- 
herzig, der die ihm geleisteten Dienste in den meisten Fäl- 
len wie ein rechter Knicker belohnt. Dieser Filz ist der 
Fiscus. Allerdings, formell steht er im Recht, denn er 
zahlt streng nach der Taxe. Warum schweigt die Petition 
der Berliner GoUegen so ganz und gar von dem Abschnitt 
der Taxe, welcher die Gebühren der gerichtlichen Aerzte 
behandelt? Und doch leistet die Oeconomie des Fiscus ge- 
rade auf diesem Felde das Erstaunlichste! Gutachten z. B. 
fiber Gesundheits-- oder Krankheitszustände oder Verletzun- 
gen betrachtet er lediglich als Atteste, wofür er (Absehn. 
V., Pos. 7. der Taxe) \ bis 1 Thlr. aussetzt. Nun haben 
diese Gutachten, welche in der Regel sich auf den streitigen 
Grenzgebieten der drei Yerletzungsgrade bewegen, oder in 
sonstige schwierige Kapitel der forensischen Medicin ein- 
schlagen, nicht selten höchst verwickelte Fragen zu lösen, 
und erfordern — was wollen die Herren Staatsanwälte vom 
Arzt nicht Alles erfahren! — viel Zeit, Fleiss und Nach- 
denken, wie denn Verf. schon wiederholt über eigenthüm- 
lich complicirte Fälle Gutachten zu liefern hatte, welche 
einen umfang von mehrern Bogen und eine Zeit von 8 
Tagen in Anspruch nahmen. Für diese Arbeiten — ein 
Schuhmacher hätte während ihrer Dauer das Zehnfache ver- 
dient — gab es nur den niedrigsten Satz von 20 Sgr., 
weil die Salarienkasse den höhern nur dann bewilligt, wenn 
ihr die Eintreibung desselben von dem zahlungspflichtigen 
— freilich nur in den allerseltensten Fällen zahlungsfähi- 
gen — Theile gelungen ist. — Gopialien ffir ein Gutachten 
werden nur bei nachweislich durch fremde Hand stattge- 
fnndenem Copiren vergütet; die vom Verfasser selbst auf 
die Reinschrift verwandte Zeit und Mühe würde nicht zählen. 



Reform der Medidiial-Taxe. 271 

Die Behsuidlaog der Kranken in den Kreic^riehtsgeftng- 
nissen überträgt der Fiscas in der Regel gegen ein höchst 
armseliges Pattscbquantom ; er hat gefiinden, dass er bei 
Liquidationen der Aerzte nach den einzelnen Besuchen we- 
niger gut wegkommt. Bis vor ganz Kurzem aber musste 
der Gerichtsarzt alle geleisteten Besuche genau in das Ge- 
fängnissbuch eintragen, weil sich Fiscus dieselben aus dem 
Vermögen jedes irgend bemittelten Gefangenen taxgemäss 
bezahlen liessl 

Als eigenttiches Opferlamm scheint aber die Medicinal- 
Taxe von 1815 sich vor allen andern den Kreis- Chirurgus 
suserkoren zu haben. Während sie dem Physicus für eine 
Obduction 4 Thaler zubilligt, speist sie den Kreis- Wundarzt, 
zum Lohn für seine saure, durchschnittlich doch mindestens 
4 Stunden erfordernde Arbeit^ für sein Schneiden, Scalpiren, 
Hämmern und Sägen mit Zwei Thalern ab! Sie zahlt 
fär den Obductions-Bericht dem Physiker doch wenigstens 
Zwei Thaler; der Chirurgus aber, der ihn mit jenem gemein- 
schaftlich ausarbeitet und verantwortet, geht ganz leer aus, 
und darf höchstens nur alle Rügen und Bemängelungen 
Seitens der hohem Instanzen mit in die Tasche stecken. 
Bei Reisen über Land empfangt der Physicus 2, der Kreis- 
Wundarzt nur 1^ Thaler Diäten, jener an Fuhrkosten für 
die Meile 1 Thaler, dieser (gleich dem Gerichtsschreiber) 
nur 1 5 Silbergroschen^ wobei der Fall leicht eintreten kann, 
dass er bei knappem Fuhrwerk, oder, wenn er die ganze 
Strecke allein zurücklegen muss, bei dem Geschäft noch 
Geld aus seiner eigenen Tasche zusetzt. (Diäten werden 
ülHigens nicht gezahlt, wenn am Tage der Operation die 
Hin- und Rückreise füglich erfolgen kann; sind dazu zwei 
Tage erforderlich, so werden Diäten nur für einen Tag er- 
stattet) 

Man sieht, die Taxe stammt von einer Zeit her, wo 



272 Refonn der Medkiiial-Ttte. 

der KreiB-Wundarzt noch halb als der veredelte Barbier, als 
der demfithige Famulns des hochgelahrten Physikers galt« 
Für ein Geschöpf, weldies, an Eenntniss nur wenig fiber dem 
heutigen Heildiener stehend, wesentlieh vom Barbierschaam, 
vom Haarschneiden and Blutlassen lebte, waren jene Ein- 
nahmen — and nan noch gar das Gehalt von 100 Thalern 1 
-— freilich eine sehr stattliche Zabassel — 

Diese Bemerkungen, sie gelten nar einer jetzt anterge* 
gangenen Generation, nicht dein ehrenwerthen Stande der 
heutigen Wundärzte I. Klasse, welcher in seiner grossen Mehr- 
heit täcbtig strebt und Tüchtiges leistet Allein auch über 
ihn ist der Stab gebrochen. Das fortschreitende ärztliche 
Bewusstsein begnügt sich nicht mehr mit einer einseitigen 
practischen Routine; es verlangt vom Arzte die Aneignung 
einer harmonischen, nicht bloss streng medicinischen, son* 
dern auch einer gediegenen classischen und naturwissen- 
schaftlichen Ausbildung. Der Unterschied, zwischen Voll- 
und Halbärzten hat aufgehört. Es giebt für die Aerzte 
jetzt nur noch ein Studium, eine medicinischo^ eine fo- 
rensiBche Prüfung. Dass alleinige Anrecht der Wundärzte 
erster Klasse auf die Erlangung des Ereischirurgen- Amtes ist 
erloschen, und immer grösser wird die Zahl der in dasselbe 
eintretenden promovirten Aerzte. Wenn aber der Kreis-Chi- 
rurg jetzt dieselbe Prüfung durchmachen muss, auf gleicher 
Stufe des Wissens, der practischen Beschäftigung und des 
gesellschaftlichen Ansehens steht, wie der Physiker, wenn 
ihm seine Zeit und sein Lebensunterhalt eben so theuer zu- 
gemessen sind, wie diesem, so muss ihm auch das Gesetz 
eine andere Stellung einräumen, so darf er auch nicht län- 
ger mit einem Bettelgelde abgelohnt werden! 

Allein auch die Taxe des Physikers erscheint als eine 
in manchen Punkten nicht mehr genügende. Für das Ge- 
halt von 200 Thalem muss er eine vollständig eingerichtete 



Reform der Medicinal-Taxe. 278 

Registratur halten, die ihm als Beamten der Medicinal- und 
Sanitäts-Polizei obliegenden Functionen verrichten, an seinem 
Wohnorte befindliche Privat-Krankenanstalten reyidiren, all- 
jährlich ein Drittheil der Hebammen seines Districts nach- 
prüfen, und die darüber aufgenommenen ProtocoUe der 
Regierung einsenden, auf amtliches Erfordern den Gesund- 
heitszustand von Staatsbeamten, von marschunfähig geworde- 
nen Soldaten behufs Gestellmig von Yorspannfdhren, ebenso 
den von Transportaten unentgeltlich untersuchen und attesti- 
ren u. s. w. 

Als der Schwierigkeit der Arbeit ganz und gar unange- 
messen müssen wir noch die Gebühr von 2 Thalem für ei- 
nen Obductions-Bericht bezeichnen. Wenn nicht schon der 
Gedanke, dass von seinem Gutachten Ehre, Freiheit und 
Leben eines Menschen abhängen, den Verfasser zur Aufwen- 
dung seiner vollen Geisteskraft anspornten, so müsste es 
schon die Rücksicht auf die scharfe Brille seiner Vorge- 
setzten, auf die Argusaugen der Staatsanwaltschaft und 
der Vertheidigung, auf das Urtheil der öffentlichen Meinung 
thun — und eine solche, mit oft wochenlangem Fleiss, mit 
Opfern an Beruf und Gesundheit ausgeführte Geistesarbeit 
meint die Taxe mit 2 Thalem belohnen zu können? — 

Noch gar Manches wäre über die Leiden und Freuden 
des gerichtlichen Arztes zu reden ; allein, was wir angeführt, 
reicht, wie wir glauben, hin, um den Wunsch nach einer 
Reform, wie der Medicinal - Taxe überhaupt, so der forensi- 
schen insbesondere, als gerechtfertigt erscheinen zu lassen. 



274 



17, 

ünlieillNire LiixAfti«]k Aerzdieher Kniist- 

fehler« 

Gerichtsärztliches Gutachten. 

]fitg«theUt Tom 

KönigL Bezirks- und Gerichtsarzt Dr. üSitiCMlSrfer, 
In Osehftts Im Königreleh SsoIimd. 



In der üntersuchang des Königl. Bezirksgerichtes zu 
0. wider den Dienstknecht ü-augott N. aus W. und Cons. 
wegen einer dem Dienstknechte Carl August B. ans S. in 
der Nacht vom 18/19. September vorigen Jahres zagef&g- 
ten Körperverletzung, — einer nach ärztlichen Gutachten 
unheilbaren Luxation des linken Oberarmes, — wurde 
von dem Anwalte der betreffenden Inculpaten zunächst die 
Frage erhoben: „ob diese Verletzung auch nach gegen wär- 
„tiger Sachlage einen bleibenden Nachthefl befürchten lasse 
„und ob die Ursache dieser Verletzung und namenflich die 
„Fortdauer ihrer Folgen wirklich allein oder doch hanpt- 
„sächlich in der erlittenen Misshandlung und nicht vielmehr 
„in umständen liege, die den Gausalzusammenbang zwischen 
„der That und dem jetzigen Erfolge aufheben, wie dies z. B. 
„bei offenbarer Vernachlässigung in der Behandlung jener 
„Luxation der Fall sein wurde ?^ 

In einem spätem Antrage suchte die Vertheidigung 



Unheilbare Lnxatioii. 275 

den ihr zur Kenntniss gelangten Umstand hervorzuheben, 
dass der zur Behandlung des verletzten B. zuerst herbeige- 
rufene Arzt hinreichende Versuche zur Beseitigung jener 
Luxation nicht angestellt, den Kranken vielmehr an den 
zur ärztlichen Praxis nicht berechtigten Schmidt B. in M. 
gewiesen und ihn späterhin von der angeblich erfolgten Re- 
position des ausgerenkten Gliedes zu überzeugen gesucht 
habe, so dass der zur Einrichtung geeignete Zeitpunkt ohne 
die erforderliche Hulfeleistung verstrichen und die Unmög- 
lichkeit eingetreten sei, eine Wiederherstellung des Oberarm- 
gelenkes bei dem verletzten B. selbst, unter Zuziehung meh- 
rerer anderer Aerzte und durch die Aufnahme desselbra in 
die chirurgische Klinik zu L., zu erlangen. — • 

Nachdem das Königl. Bezirksgericht zu 0. den Unter- 
zeichneten mittelst Requisition vom 25. Juni und 4. August 
laufenden Jahres ersucht hat, 
„die im Vorstehenden bemerkten Bedenken gutachtlich 
„zu beleuchten und zugleich auf die angestellten Erörte- 
„rungen Rücksicht zu nehmen, sowie auch die angeregte 
„Frage zu beantworten, ob der angenommene, ntdit 
„zu beseitigende Nachtheil für die Gesundheit des verletz- 
„ten B. nicht allein und hauptsächlich den erlittenen 
„thätlichen Misähandlung, sondern vielmehr einem etwai- 
„gen Kunstfehler oder einem positiv schädlichen Ver- 
„halten des Verletzten beizumessen sei?^ 
hat derselbe, nach vorausgegangener sorgfältigen Untersu- 
chung des betreffenden Vulneraten und nach genauer Prü- 
fung aller in den Acten enthaltenen, nähern Umstände, 
sein Urtheil auf den in Nachstehendem enthalteneB 
gegründet. 



276 . DnheilbMre LnxalioD. 

L 

GescliiditsenftUug. 

In der ersten Morgenstunde des 1 9. September vorigen 
Jahree wurde der 22 Jahre alte, bis dahin vdlHg gesunde 
Dienstknecht Carl Aftgtt$t B. aus S. auf dem von £. nach 
W. fthrenden Wege von sechs andern Dienstknechten im 
Alter von 19 bis zu 30 Jahren ^ in Folge eines im Wirtiis- 
hause zu £. w&hrend des Tanzes entstandenen Conflietes, 
thiäioh angegriffen, von dem einen seiner Verfolger auf das 
Schienbein getreten, an der Brust gepackt und dann der- 
gestalt fortgesohubt, dass er von dem Einen zum Andern der 
Reihe nach flog. 

Er wurde dann, während er sich an zweien seiner Geg- 
ner festzuhalten suchte, an beiden H&nden oder Armen ge- 
packt und seiner Stellung in der Weise beraubt, dass man 
ihm die Beine hinwegriss, wodurch er, von seinen Angrei- 
fem an den Armen empor gehalten , zu Boden stürzte, 
worauf ihn Letztere mit den husten, mit einem Stocke, 
einem Schlüssel und mit einem Steine 5 bis 6 Minuten lang 
misshandelten. 

Als er beim Hinfallen auf den Boden durch das Fest- 
hatten an den Armen eine starke Dehnung erlitt, wurde ein 
Ger&usch, em Knacken, gleich als ob sein Rockkri^en zer- 
rissen sei, vernommen. 

Der so gemisshandelte B. hatte sich, nachdem seine 
Gegner davongegangen waren, nngefkhr 50 Schritte von dorn 
Sehau]^atze der That wlfemt, blieb aber dort in einem 
jlnmerlichen Zustande liegen, laut jammernd fiber Sehmerzen 
und darftber kli^^end, dass ihm sein linker Arm ,, zerbro- 
chen^ worden sei, welcher an dem Körper herunterhing und 
nicht in die Höhe gehoben werden konnte; seine Kleider 



UBheübare Lnxatioii. 277 

waren ga&K nasB and schmutsig, sein Gesicht sah sehr blass 
ans und er war einer Ohnmacht nahe. 

Nachdem der so zugerichtete B.^ kaum vermögend zu 
gehen und von einem gewissen J?., in dessen Gesellschaft 
er sich befunden hatte, unterstützt und grössteiKtheils getra* 
gen, wobei der verletzte Arm gehalten werden mosste, ge- 
gen 3 Uhr nach der Wohnung seines Dienstherm zu £. 
gebrai^t worden war, schickte man zunächst zu dem be- 
kannten Schmidts, nach M., welcher jedodi zu erscheinen 
sich weigerte. Der nun herbeigerufene Arzt H. aus H. erschiM 
in der 9ten Yormittagsstimde des 19. Sq[>tember b^ dem 
Kranken, dessen Behandlung er auch übernahm. 

Derselbe fand nebst einer Wunde am Hinterhaupte und 
einer queer über beide Seitenwandbeine verlaufenden, wulst- 
ähnlichen sugillirten Anschwellung der Weichtheile^ eine 
erst vor kurzem entstandene frische Luxation des linkAn 
Oberarmes im Schultergelenke, wobei der Gelenkkopf naeb 
innen und vom neben dem rabenschnabelförmigen Fortsatze 
des Schulterblattes und unterhalb des grossen Brustmuskels, 
zu fühlen war und wobei nach dem Dafürhalten des genann- 
ten Arztes eine Zerreissung der Kapselmembran stattge- 
funden hatte. 

Als die unter Beihülfe von' 3 Personen angeblich län- 
gere Zeit hindurch, nach fi.'s Angabe ungefähr eine Stunde 
lang, angestellten Bepositionsversuche ein erfolgreiches 
£rgebniss nicht herbeigefQJirt hatten, erklärte der schön 
genannte Arzt, die Schulter werde keinen Halt bekommen, 
weil die Achselbänder (wohl Kapselband? Ref.) zerrissen 
sein müssten und rieth dem Verletzten, sich an jenen 
Schmidt B. in M. zu WMiden, der in solchen Fällen schon 
Andern gdiolfen habe. 

Zu diesem noch im Laufe desselben Yermittags mittelst 
Fuhre gebracht, wurde B. neuen Repositionsversuchen un- 



278 ünheiHiare LnzatioiL 

torzogen, welche B. Mn«, nnter AssisteBz Beines Sohnea, 
wohl ^ bis l Standen lang in derselben Weise aarteUte, 
als es TOrher der Arzt H. gethan hatte. — Als auch 
diese erfolglos blieben, wurde der verletzte B, von B. sen. 
mit dem Bedeuten entlassen, „dass er nichts weiter thnn 
kOnne; er mOge sich nur wieder an den Arzt H. wenden.^ 

Letzterm will der mehrgraannto Schmidt /^. auch seine 
Ansicht, dass das Achselband (?) zerrissen gewesm sei, 
persönlich mitgetheilt habra, wovon jedoch jener nichts habe 
wissen wollen. 

lieber die weitere Behandlung des verletzten &, der 
inzwischen noch am selbigen Tage zu seiner in S. wohnen- 
den Mutter zu Wagen gebracht worden war, vernehmen 
wie Folgendes: 

Der Arzt H. besuchte den Kranken nach dessen Aus- 
sage an einem der nächsten Tage und meinte, nachdem 
er die Luxation wieder untersucht hatte, „er könne nichts 
weiter tiiun, die Achsel bekäme keinen Halt^, während der 
genaiuite Arzt dagegen angiebt, dass er am 26. September 
wieder zu . dem Kranken gerufen worden und vorh^ der 
Meinung gewesen sei, derselbe habe einen andern Arzt rur 
fen lassen; auch habe er tm diesem T^oge wiederholte Re- 
positionsversuche angestellt. 

Einige Zeit nachher, unge&hr 3 Wochen nach dem 
nnglficklichen Ereignisse, wurde der Knmke von dem in 
M. wohnhaften Arzte L. , ohne diesen dazu au%^ordert zu 
haben, untersucht. Letzterer fand die Luxation noch in dem 
firnhem Zustande, vernahm auch, — was von K in Abrede 
gestellt wird, — dass dieser von der durch den „Doctor^ 
erfolgten Reposition überzeugt worden sei, indem dieser zu 
ihm gesagt habe, „es brauche bloss noch ein Bisdien Fleisdi 
^zu wachsen, was durch eine ihm gereichte Salbe gesche- 
„ben werde,* ^ 



Dnheilbare Laxation. 279 

Nachdem auch er durch diese üatersuchung und in 
Betracht der speciellen Bedchaffisnheit der Luxation die 
Ueberseugung gewonnen hatte, dass eine Zerreissung der 
Kapselmembran stattgefunden habe, rieth er dem Kranken, 
sich an den Bezirksarzt Dr. K. in L., oder an den Dr. H. 
in M. zu wenden. 

Bei dem erstgenannten Arzte erschien der Kranke, in 
Begleitung des Arztes H.^ ungefthr 8 Wochm nach der er* 
littenen Verletzung, im Monat Noyember, um sich auch hier 
erneuten Bepositions versuchen zu unterziehen, welche, wie 
die frühem, gleichfidls erfolglos blieben. Es wurde demsel- 
ben hierbei der Vorschlag gemacht, sich zur weitem Be^ 
handlang an die chirui^sche Klinik zu L. zu wenden, vor- 
her aber noch den Flaschenzug bei dem Dr. H. zu M., von 
welchem der Kranke auf Antrag seines Sachwalters bereits 
untersucht w<Nrden war, in Anwendung bringen zu lassen. 
Auch von dem Bezirksurzte Dr. K. wird eine Zerreissung 
der Kapselmembran angenommen und überdies behauptet, 
dass eine Behandlung des Kranken durch die Aerzte DD. 
H. und M. zu M. bereits 3—4 Tage vorher, ehe derselbe zu ihm 
gebracht worden sei, stattgefunden habe, was ^Ater B. selbst 
nicht mit Bestimmtheit anstreben vermag. 

In Uebereinstimmung mit den bereits angefthrten ärzt- 
lidien Ansichten hinsichtiich des Standes des luxirten Ober- 
armkopfes und der Zerreissung der Kapselmembran iossert 
sich auch Dr. H. zu M., sowie der Wundarzt Tf^ daselbst, welche 
in Verbindung mit dem nun verstorbenen Dr. M. den Kran- 
ken im Monat November, etwa 9 Wochen nach dem Un- 
fälle, gemeinschaftlich untersuchten und dessen Leiden sie durch 
die Anwendung des Flaschenzuges, wenn auch ohne irgend 
einen Erfolg, zu beseitigen suchten. 

Die endlid) in dw chimrgischen Klinik zu L. wShrend 
der Zeit vom 1.— -29. DecemMr angewandten Bemfihungen, 



280 Dnheilbftre Luxation. 

die selbst unter Cbloroformnarcose wiederholt angestellten 
Repositionsversnehe scheiterten nicht minder. 

Nach der gutachtlichen Aussage des dasigen Oberarztes, 
Prof. Dr. 6., soll der Stand des luxirten Oberarmes derselbe, 
schon vorbemerkte, gewesen, übrigens eine gegründete Aus- 
sicht zur Beseitigung der Luxation nicht vorhanden sein. 

Wir reihen an diese ärztlichen Beobachtungen das Re- 
sultat der eigenen Untersuchungen, welche an B. am 9. JuH 
und 23. August a. c. angestellt worden sind. 

Derselbe erscheint als ein regelmässig gestalteter und 
kräftig genährter, dem Alter von 23 Jahren vollkommen 
entsprechender Mann von etwa 71 Zoll Länge. 

Sein Aeusseres, namentlich die Farbe des Gesichts und 
der allgemeinen Hautbedeckungen, die Sprache, die Kör- 
perhaltung und der Gang deutet auf ein körperliches Leiden 
nicht hin, auch erweisen sich sämmtliche organische Yer- 
richtungea bei demselben in normalem Zustande, so dass 
seine Angabe, nach welcher er vor der erlittenen Verletzung 
niemals schwere Krankheiten zu überstehen hatte, Glauben 
verdient. 

Die Deformität der linken Schulter und die BeschAn- 
kung in der Bewegung des Oberarms fällt sofort in die Augen. 

Die betrefiende Schulter hat die natürliche Rundung 
und Wölbung verloren, sie ist leer, eckig durch den Vor- 
sprung der Schulterhohe, abgeflacht, der Deltamuskel her- 
abgezogen. 

Die verlängerte Achse des Armes geht von der Schul- 
terhOhe und dem Rabenschnabelfortsatz zum äussern Dritt- 
theile des Schlüsselbeines, wo man dicht an letzterm den 
Gelenkkopf fühlt, der deutlich den Bewegungen des Arms 
folgt, bedeckt von dem grossen und kleinen Brustmuskel. 

Der Richtung der Armachse zufolge steht der Ellenbo- 
gen nach hinten. GewOhnliSli steht der Arm vom Leibe et- 



Unheilbare Lnxatioiu 281 

was ab, doch kann er demselben genähert, aber nur sehr 
wenig abgezogen werden. 

Die Bewegungen des Arms sind in hohem Grade be- 
schränkt; die Erhebung desselben ist ganz unmöglich, nur 
der Yorderarm kann gebeugt werden, so dass der Kranke die 
Finger mühsam bis zum Munde, nicht aber die Hand auf den 
Kopf bringen kann. Der Arm ist nicht nach aussen rotirt. 

Die Achselhöhle ist von der ^phre des Oberarms aus- 
gefüllt, der Gelenkkopf aber kann von ihr aus nicht ge- 
fehlt werden. Von der Schulterhöhe aus gemessen ist der 
Arm verkürzt ; doch steht die vordere Achselfalte tiefer, als 
auf der gesunden Seite. 

Hieraus ergiebt sich eine vollkommene Uebereinstim* 
mung des Befundes mit dem Resultate der frühem ärztli* 
eben Beobachtungen und die Gewisßheit, dass B. noch ge- 
genwärtig an einer Verrenkung des Oberarmkopfes nach 
innen und vorn leidet, welche nicht allein den Gebrauch 
des Gliedes hemmt, sondern auch durch Druck und Reizung 
der umgebenden Theile, namentlich der Nerven, lästige, 
schmerzhafte Empfindungen erzeugt* 

n. 

Gntaehten. 

Wenden wir uns zu den von dem Königl. Bezirksge- 
richt uns vergelegten Fragen, so zerfallen sie nach ihrem 
wesentlichen Inhalte in folgende drei: 

1) Ist die dem pp. B. vpn Seiten ^.'s und Cons. zu- 
gefügte Luxation des linken Oberarmes von bleiben- 
dem Nachtheile und eventuell, ist dieser Nachtheil 
durch die'^atar der Luxation an sich bedingt worden? 

2) Sind Fehler in der ärztlichen Behandlung vorge- 
kommen? 

8 ) hi die Unheilbarkeit der Luxation durch andere 

Gtuptr, Vjsehrft. f. ger. M«d. XJÜL 2. i^ 



^82 Unheilbare Lax»tio& 

mitwirkende und Zwischenorsachen oder durch ge* 
wisse zufällige Umstände veranlasst worden? 

1. 

»Ist die dem pp. B. von Seiten iV.'s nnd Cons. zngef&gte Lnxa- 
«tioa de» linken Obenurmes von bleibendem Naehtheüe nnd even- 
»tnell, ist dieser Nachtheil durch die Natur der Luxation an sich 
.bedingt worden?" 

Bevor wir uns ixl einer Beantwortung der vorliegenden 
Frage wenden, erscheint es uns als eine unerlässliche Auf- 
gabe, einige erläuternde Bemerkungen über die anatomische 
Beschaffenheit und den Mechanismus des hier in Frage ste- 
henden Schulter- und Oberarmgelenkes zur Verständigung 
und leichtem Beurtheilung jener Verletzungen vorauszu- 
schicken« 

Der Oberarm bildet mit dem Schulterblatfce das freieste Gekak 

des ganzen Körpers, denn er soll sich nach allen Richtungen hin be- 
wegen und selbst um seine eigene Achse drehen. 

Daher findet er zu seiner Aufnahme am Schnlterblatte nieht eine 
tiefe pfannenartige Höhlung, durch welche er in der freien Bewegung 
zum Theil behindert werden würde, sondern nur eine kleine ovale, 
ziemlich flache Grube, an welche sich sein weit grösserer Gelenkkopf 
ungefähr nur mit k seines ümfanges ansehliesst ~ Selbstvent&ndlkh 
entsteht hieraus noch keineswegs die zur Gelenkverbindung erforder- 
liche Befestigung; hierzu werden besondere Vorkehrungen nöthig. 
Es bilden nämlich gewisse, vom Schnlterblatte ausgehende Knochen* 
Yorsprünge — die sogenannte Schulterhöhe und der Rabenschnabel- 
fortsatz — nebst einigen Bändern von oben ein schützendes Dach, so 
dass Verrenkungen des Oberarms nach dieser Richtung hin überhaupt 
nicht möglich sind 

Dann wird aber auch der Gelenkkopf mittelst einer häutigen ge- 
schlossenen Kapsel, mit welcher «sich eine Anzahl Sehnenenden zur 
bessern Bewegliehkeit und Befestigung verschmelzen, festgehalten. 

Leider ist nun aber der Umfang des Gelenkkopfes im Verhältniss 
zu seiner Gelenkhöhle zu gross, und die Gelenkkapsel namentlich an 
ihrer untern Partie zu dünn und schlaff, als dass Ausweichungen des 
Oberarms nach andern Richtungen hin vermieden werden könnten. 

Im Gegentheil, er ist bei diesem Mechanismus, sowie in Betracht 
seiner Lage und der häufigen Einwirkungen äusserer Gewaltthätigkeiten, 
mehr als jedes andere Glied am menschlichen Körper zn Anflrweichnn- 
|tn aus der natürlichen Gelenkverbindung geneigt und würde solchen 



Unheilbare LnxatioB, 28S 

noch mehr aoBgesetzt sein, wenn nicht das betreffende Gelenk, durch 
die angegebene Verschmelzang der Sehnen gewisser Muskeln, eine 
Unterstützung erhielte und wenn nicht durch eine grosse Beweglich- 
keit des Schulterblattes gewaltsame äussere Einwirkungen mehr oder 
weniger geschwächt und aufgehoben würden. 

Wir ersehen hieraus, dass eine so starke Gewalt, wie 
sie das Oberarmgeleok S.'s zu erleiden hatte, indem der- 
selbe von seinen Gegnern an dem nach aufwärts gerichte- 
ten Arme festgehalten wurde und mit dem vollen Gewichte 
«feines Körpers zu Boden stürzte, wohl vermögend war, den 
vertältnissmassig nur geringen Widerstand zu überwältigen, 
welchen der Gelenkapparat entgegenstellte und dass die 
durch das Festhalten am Arme und durch das Körpergewicht 
des Hinsturzenden doppelt verstärkte Kraft hinreichend war, 
jenen Gelenkapparat, namentlich das Kapselband, zu zer- 
reissen und den Oberarmkopf in der angegebenen Richtung 
nach innen und vorn mehrere Zolle weit von seinem ur- 
sprünglichen normalen Stande zu entfernen. 

Wir glauben hiermit zunächst jenen Zweifel beseitigen zu 
müssen, welcher in dem Fundberichte des Prof. Dr. G. aus- 
gesprochen wird, dass nämlich die Luxation bei B. von An- 
fang an eine vordere Stellung gehabt und die gegenwärtige 
erst späterhin secundär angenommen haben könne, wovon 
in den Mittheilungen sämmtlicher Aerzte eine Andeutung 
nicht gegeben wird und gegen welchen der zuerst herbei- 
gerufene Arzt wiederholt bezeugt, dass der Stand des aus- 
gerenkten Oberarmkopfes auch gegenwärtig noch ganz der- 
selbe sei, wie er ihn bei der ersten Untersuchung am Mor- 
gen des 19. September vorigen Jahres gefunden habe, eine 
Angabe, welche um so grössere Glaubwürdigkeit hat, als 
damals, wo die Verrenkung eben frisch entstanden war, eine 
genaue Feststellung der Diagnose wohl möglich sein musste. 

Hierzu bemerken wir, dass der Gelenkkopf eines luxir* 

tan Knochens im Ganzen genommen auf der Stelle st^eii 

19* 



284 Unheilbare LnxatioiL 

bleibt, auf die er gleich Anfangs gedi^ngt wurde, und dass 
namentlich grössere Veränderungen in der ursprünglichen 
Stellung desselben stets Folgen neuer äusserer Einwirkungen, 
namentlich unglücklicher Einrichtungsversuche, sind, welche 
Yor dem ersten Erscheinen des Arztes H. bei dem Kranken 
noch nicht angestellt worden waren. 

Hierbei ist noch anzuführen, dass die frühere, von 
Deaault herrührende Ansicht, nach welcher der Gelenkkopf 
nur in einer Richtung gerade nach unten soll ausweichen 
können (primäre Stellung), secundär aber durch die Mus- 
keln nach vom oder hinten bewegt werde, in neuerer Zeit 
durch zahlreiche Erfahrungen und anatomische Untersuchun- 
gen und Experimente an Leichen hinreichend widerlegt und 
beseitigt worden ist. — 

Eine andere Frage, deren Beantwortung sich uns auf- 
drängt, betrifft die von sämmtlichen zur Behandlung B.^s 
gerufenen Aerzten angegebene Zerreissung des Eapselbandes, 
welche als hauptsächliche Ursache der nicht erfolgten Re- 
position des ausgerenkten Oberarms bezeichnet wird. 

Eine solche Zerreissung der dünnen und schlaiFen Kap- 
selmembran war, wie wir bereits angeführt haben, unter den 
bekannten umständen nicht sowohl möglich, als vielmehr 
eine nothwendige Folge. Ueberhaupt erfolgt bei jeder Luxa- 
tion eine Zerreissung des Kapselbandes in grösserer oder 
geringerer Ausdehnung. 

Bei der anatomischen Untersuchung einer frischen Luxa-> 
tion findet man dasselbe queer über, meistens in grosser 
Ausdehnung, zerrissen und, wenn der Gelenkkopf weit weg, 
gänzlich ausser Berührung mit seiner Pfanne gerückt ist, 
selbst ringsum abgerissen. Ebenso pflegen die Seitenhülfe- 
bänder und die innem eigenthümlichen Bänder des Gelenkes 
zerrissen zu sein. Die Sehnen und Muskeln, welche sich 
in der Nähe des Gelenkee ansetzen, sind zum Theil dislo- 



Unheilbare LnxatioB. 29& 

oirt, gestreckt, ein- oder selbst gänzlich darchgerissen, sa 
dass der Gelenkkopf mitten in den eingerissenen Muskelfa-^ 
Sern stehen und von diesen eingeschnürt sein kann. — Wir 
wiederholen es: Verrenkungen fahren stets eine Zerreis- 
sung der Bänder mit sich, und solche mit unzerrissenen Bän- 
dern finden nur unter besondern Verhältnissen, z. B.. bei 
angebornea Luxationen, in Fällen, wo die Bänder vorher 
ausgedehnt waren u. s. w., Statt. 

Dadurch wird aber die Einrichtung eines ausgerenktem 
Gliedes keineswegs unmöglich, denn sie hat nicht gegen 
die zerrissenen Gelenkbänder zu kämpfen, sondern vielmehr 
gegen die benachbarten gereizton und abnorm gespannten 
Muskeln und gegen die durch vorstehende Enochenhöcker 
und Bänder erzengte Reibung. •-- 

Wenn nun im vorliegenden Falle einstimmig die An- 
sicht geltend gemacht wird, dass bei B.'s Luxation eine 
Zerreissung des Kapselbandes stattgefunden habe, so legen 
wir dieser Behauptung schon deshalb kein besonderes Gewicht 
bei, weil eine solche Oomplication zu den allgewöhnlichen und 
allbekaniiten Erso)ieinungen in der chirurgischen Pathologie 
gehört^ welche der ärztlichen Behandlung keine besondern 
Schwierigkeiten bereiten. — Will ipan jedoch dieser Zerreis- 
sung des Kapselbandes deshalb eine hohe Bedeutung bei- 
legen, weil dadurch allein die Reposition jener Luxation 
unmöglich geworden sei, so müssen wir dem, als einer der 
Wissenschaft und Erfahrung offenbar widerstreitenden Be* 
bauptung, entschieden entgegenstehen. 

Die Einrichtung eines verrenkten Gliedes besteht näm- 
lich zunächst in Ausdehnung und Gegenausdehnung, wobei 
der Zweck verfolgt wird, die Kräfte, welche den Gelenk* 
köpf in sefiner abnormen Stellung erhalten, zu überwinden, 
um ihn so der P&nne gegenüber zu bringen, in die er dann 
durch die Wirkung jäer Muskeln selbst mit einer raschen Be- 



28^ UBbeilbftre LnxatioiL 

wegang und deutlich hOrbarem Ger&usche hineingeschoben 
wird. — Wir sagen: ^durch die Wirkung der Muskeln*, al» 
der hier durch Contraction allein wirkenden Kraft, während 
das Eapselband schon wegen der erlittenen Zerreissnng an 
sich und ohne besondere Zwischenumst&nde nicht den ge- 
ringsten Widerstand leisten kann. 

Im vorliegenden Falle war aber dieser Widerstand gerade- 
so bedeutend, dass der luxirte Gelenkkopf zur GelenkhShl^ 
meht zurückgebracht werden konnte. Um so auffallender 
erscheinen deshalb die Aeusserungen : „die Reposition war 
unmöglich, weil das Kapselband zerrissen \var, die Schutz 
ter konnte keinen Halt bekommen* — u.s. w., da eine Aus« 
dehnung des Oberarmkopfes in d^r angegebenen Weise über- 
haupt nicht stattgefunden hatte, und da liian also auch noch 
nicht in Erfahrung hatte bringen können, ob derselbe in 
der Gelenkhöble Aufnahme und Haltbarkeit erlangen würde. 
Nach allen Erfahrungen waren im vorliegenden Falle 
schon wegen des von der Gelenkhöhle entfernt stehenden 
Gelenkkopfes gewisse Schwierigkeiten bei der Einrichtung 
zu überwinden, was auch der Fundbericht des Prof. Dr. 
6. in der Bemerkung hervorhebt: „Eine Luxation, wie sie 
„J3. hatte, als er in das Jacobs-Hospital aufgenommen wurde, 
„ist in der Regel schwer zurückzubringen.^ — Diese Schwie«- 
rigkeiten werden zuweilen durch Complicationen vermehrt, 
wie z. B. durch eine rasch eingetretene heftige Entzündung 
und Geschwulst der Gelenktheile, durch Enochenbrücbe und 
Wunden in der Nähe des Gelenkes, durch heftige Zerrung 
und Quetschung oder gar Zerreissung grösserer Gefässe und 
Nervenstämme, durch Einklemmung des Gelenkhalses in ei- 
nen zu engen Riss in der Kapsel oder zwischen abgerisse- 
nen Muskelfasern, endlich noch dadurch, dass Hie ^ehn& 
des zweiköpfigen Armmuskels über die Gelenkhöhle hinweg« 
gespannt oder ein Stück des zerrissenen Kapselbandes gleich* 



Uobeflbare Ltixfttion. $87 

wie ein Vorhang über dieselbe gelagert ist. — Wenn jedoch 
von solchen Hindernissen in den vorliegenden ärztlichen 
Berichten keine Erwähnung geschieht, namentlich von d* 
ner eingetretenen heftigen Entzündung und Anschwellung d4ä 
Gelenkes kein Wort gesagt wird, so werden wir b^ der 
Beurtheilung der fraglichen Luxation trotz ihrer anerkannten 
Schwierigkeit noch nicht auf eine absolute Unmöglichkeit 
ihrer Reposition verwiesen, vielmehr bestätigt es die Erfäh- 
rung hinreichend, dass die Einrichtung frischer Luxationen 
der bezeichneten Art selbst unter schwierigen Ümständ^in 
dennoch gelingt. — 

Gelangen wir endlich zum hauptsächlichsten Theile 4er 
vorliegenden Frage: „ob die Luxation R's von bleibendem 
Nachtheile sei?** so vermögen wir leider etwas Anderes nicht 
anzufahren, als was der mehrerwähnte Bericht des Prof. 
Dr. 6. ausspricht. Nach diesem ist eine gegründete Aus- 
sicht zur Beseitigung der Luxation nicht vorhanden, wes- 
halb auch der Kranke nach mehrwöchentlichem Aufenthalte 
in der chirurgischen Klinik zu L. als ungeheilt entlassen^ 
werden musste. 

Denn schon nach 4 bis 5 Tagen zeigen sich gewöhnlich' 
die Schwierigkeiten bei den Versuchen zu Wiedereinrichtung 
einer Schulterluxation beträchtlich und nach Ablauf von un«-: 
g^illhr 8 Tagen oft unüberwindlich. In späterer Zeit, wo 
dich der ausgetretene Gelenkkopf eine neue Gelenkhöbld' 
gebildet, und an seiner Ausgenfläche wesentlich verändert 
hat, während die frühere Gelenkhöhle mehr oder weniger 
unzugänglich geworden ist, sind Ei nrichtungs versuche ge-^ 
wohnlich ganz erfolglos, und geben selbst im Falle des Qe-- 
lingenB nicht immer solche Resultate, welche im Verhältniss 
zu den Opfern und Geiahren stehen, denen sich der Krankd^ 
dabei unterwirft. 

Gegenwärtig, nachdem bereits beinahe ein Jahr seit del^ 



288 Unheilbare Lnxation. 

YerletzuBg Terflossen ist, wird B. Yon jedem weitem Ein- 
riehtaBgsveraache absehen nnd sich in die traurige Noth- 
wendigkeit fögen müssen, den äusserst beschränkten und 
inangelhaften Gebrauch des luxirten linken Armes durch 
den gesunden rechten einigermaassen zu ersetzen und die 
vielfisu^hen Beschwerden mit Ergebung zu ertragen, welche 
ihm durch diese Yerkrüppelung für das ganze Leben berei- 
tet worden sind. 

Aus diesem ergiebt sich nun die Beantwortung der vor* 
liegenden Frage in Folgendem : 
„Die dem pp. B. von Seiten Ws und Cons. zugefügte 
«Luxation des linken Oberarmes ist yon bleibendem 
«Nachtheile, ohne dass sich solcher durch die Natur der 
«Verletzung an sich mit Bestimmtheit nachweisen lässt^ 

2. 

,tSind Fehler in der ärztlichen Behandlung vorgekommen?*' 

Nach den actenkundigen Mittheüungen beginnt die 
IrztUche Behandlung der Luxation B.^s mit dem ersten Be- 
suche des Arztes H. bei demselben in der 9ten Yormittags- 
stnnde des 19. September yorigen Jahres und endigt mit 
der Entlassung des ungeheilten Kranken aus der chirurgi- 
schen Klinik zu L. am 29. December. 

Ueber die während dieser Zeit dem Kranken zu Theil ge- 
wordene ärztliche Behandlung yemehmen wir nun Folgendes: 

Der genannte Arzt stellte, nachdem er die Behandlung 
B.*8 ftbemommen und sich yon dem Stande des Oberarm- 
kopfes unterrichtet hatte, unter Beihülfe yon 3 Personen 
Bepositionsy ersuche an, welche längere Zeit, nach £«'s An- 
gabe wohl eine Stunde lang, ohne Erfolg fortgesetzt wurden. 
Hierauf erklärte derselbe: «die Schulter werde keinen Halt 
bekonmien, weil die Achselbänder (worunter nichts Anderes, 
als das Kapselband gemeint sein kann) zerrissen sein mfiss- 



Unheilbare Lnxation. 28d 

ten Qud rieth dem Verletzten, sieb an jenen Schmidt R. in M. za 
wenden, der in solchen Fällen schon Andern greifen habe.^ 

Zu diesem Schmidt S. wurde auch der Kranke noch im 
Laufe desselben Vormittags gebracht. 

Die von dem betreffenden Arzte auf die Repositionsver- 
suche verwendete Zeit während dieses ersten Besuches bei dem 
Kranken war eine verhältnissmässig sehr kurze. Denn ni^-* 
menwir an, dass er nach seiner eigenen Angabe in d^9teii 
Vormittagsstunde bei dem Kranken ankam, dass er nunmehr 
erst eine genaue Befragung desselben und Untersuchung seiner 
Verletzungen anzustellen hatte, dass er gewisse Vorbereitungen 
zu den Repositionsversnchen treffen musste und dass während 
dieser Versuche wieder kleinere Pausen nothwendig wurden, 
so ist es fast räthselhaft, wie der Kranke noch i^i Laufe 
desselben Vormittags zu jenem B. nach dem mindestens 
I Stunden von £. entfernten M. gelangen konnte, zumal die 
Reise dahin, obgleich sie zu Wagen zurückgelegt wurde, wie* 
derum einige Vorbereitung erheischte und wohl auch aus 
Bficksicht gegen den Kranken mit grosser Schnelligkeit nicht 
zurückgelegt werden konnte. 

Nimmt man aber auch an, dass die auf die Reposition 
verwendete Zeit eine Stunde betragen habe, so ist dieser 
Zeitraum bei weitem nicht ausreichend^ um alle bei der au- 
genscheinlich schv^erigen Reposition eines in der angege- 
benen Weise luxirten Oberarmgelenkes erforderlichen, durch 
besondere Umstände bedingten Mittel in voll^ Ausdehnung 
anzuwenden und von einer beharrlichen und unverdrossenen 
Anwendungsweise für den Kranken die nöthige Hülfe zu er- 
warten. -- Diese Mittel bestanden theils in einer längere 
Zeit fortgesetzten Extension, bei welcher im Nothfalle die 
Beihülfe erfahrner nnd mit der Art lener Luxation vertran- 
ter CoUegen in Anspruch genommen und wobei zur langem 
Ausübung einer gleicbmässigen, allmählich sich steigern- 



$^ Unheilbare Ltilation. 

den Kraft der Flaschenzug oder doch mindestens em sol-* 
eher improtisirte sofort in Gebraach gezogen werden mussle, 
fteite aber auch in der innerlichen und äusserlichen An- 
wendung gewisser medicamentöser Stoffe, deren Wirkung 
auf eine Ersehlaflfung der Muskeln bis zu einem hohen Grade, 
lielbst bis zur Ohnmacht gerichtet war, — ein bei der kraf- 
tigen Museuiatur des B, höchst beherzigenswertber Umstand 1 
Hierzu diente unter mehrern andern Mitteln ein langibrt-* 
gesetztes Rad, ein starker Aderlass, der Brechweinstein, 
vor Allem aber das Chloroform, welches auch in der chir- 
urgischen Klinik zu L. , leider zu spät , in Anwendung ge- 
brächt wurde. 

Wenn wir schon bei der stattgefundeneti Unteriaseung 
, eines solchen Verfahrens die ärztliche Sorgsamkeit und Aus- 
dauer vOlÜg vermissen, so beklagen wir es in der That noch 
mehr, dass dem Kranken nach diesem einstündigen, unzu- 
reichenden ärztlichen ManOver jede weitere Hülfeleistung so 
gut wie abgeschnitten wurde. 

Denn er konnte eine solche weder von der Hand je^ 
nes wegen meiner Pfuscherei allbekannten und wegen der- 
selben schon oft bestraften Schmidts B, findet, noch von 
dem mtt der Behandlung beauftragten Arzte //.selbst, in- 
dem sieh dieser in der Meinung, B. habe einen andern Arzt 
holen lassen, nach seiner eigenen Aussage bis zum 26. Sep- 
tember gar nicht wieder um den Kranken bekümmerte! 

Wir enthalten uns über diese in hohem Grade auffäl- 
lige Vernachlässigung des Kranken, welcher zum Hohne der 
ärztliehen Wissenschaft von der Hand des Arztes zu d^n 
Pfascher wunderte und in den nächstfolgenden 7 Tagen ohne 
stichhaltigen Entschuldigungsgrund nicht einmal de& Besoeha 
für werth gehalten wurde, jeden Urtheils und wiederholen 
die schon oben ausgesprochene, durch die Erfahrung hin- 
r^ehend bestätigte lliatsache, dass namentlich bei der spe^ 



DnhdRmre Laxation. ^01' 

eiellen Art der in Rede stehenden Luxation jeder Au&chnb 
eine Yermefarang der Schwierigkeiten herbeifuhren und dass 
ein Zeitraum von 6-— 7 Tagen diese Schwierigkeiten bis zn 
einem unüberwindbaren Grade steigern musste. 

Daher erscheint auch das spätere Verfahren des ge-» 
nannten Arztes, von welchem in Ermangelung eines wei^ 
tem Berichtes durch die mündlichen Mittheilungen bei der 
Exploration B.'s Notiz genommen wurde, als gänzlich frucht- 
los, und die am 26. September angeblich angestellten Repo* 
sittons versuche konnten um so weniger erfolgreich werden, 
als auch bei ihnen eine ernste Ausdauer sowohl, als der 
erforderliche mechanische und dynamische Hfilfsapparat vftl-^ 
Kg vermisst wird. 

Die etwa 8—9 Wochen nach dem unglücklichen VoriUI 
in L. and M., hier selbst mit dem Flaschenzuge angestell- 
ten Einricbtungsversuche übergehen wir faglich schon deshalb, 
weil wir weder durch persönliche Gegenwart, noch durch 
den Acteninhalt zu einer Anschauung derselben gelangt sind 
und bemerken nur, dass zu dieser Zeit durch die Entzün- 
dung mit ihren Folgen der Einrichtung schon bedeutende 
Hindemisse entgegengestellt worden waren, dass namentlich 
durch me die Empfindlichkeit gesteigert, die Contractilüät 
der Muskeln angeregt, der Weg, den der Gelenkkopf genom- 
men hatte, mit Exsudat^ gefüllt, die alte Gelenkhöble aber 
von den yerschrumpften Resten des Kapselbandes TMlig 
überdeckt und ihr Knorpel bereits absorbirt war. 

Hindemisse der genannten Art konnten selbst bei der 
sachgemässen Behandlung des Kranken in der chirurgischen 
Klinik zu L., wo man durch die Arüher allenthalben ver- 
misste Ghloroformnarcose eine allgemeine Etsehlaffiing der 
Muskeln beabsichtigte, erfahrangsmässig nicht mehr besei^ 
tigt werden. 

Haben wir nun im Vorstehenden die negative Seite' 



392 Cnheilbire Loxstioo. 

der ftrztlicben Bohaadlang m beleuchten gesucht, so hloibt 
noch übrig, der positiven Einwirkungen zu gedenken, welchen 
der Kranke trzÜicberseits auHgesetzt wurde. 

Hier fehlen der Beurtbeilung die nöthigen Unterlagea 
gftnzlich, indem weder in den Acten eine speciell abgefasste 
Krankengeschichte, worin der Einriciitungsmetho^en näher 
gedacht worden wäre, enthalten ist, noch auch dem Refen 
dieses Gelegenheit geboten worden war, bei den ärztlichen 
Unternehmungen gegenwärtig zu sein. 

Das angeregte Bedenken aber, dass die fragliche Luxa- 
tion primär eine andere Stellung gehabt haben könne, haben 
wir bereits oben näher zu beleuchten gesucht und finden uns 
nach wissenschaftlicher Erfahrung nicht in d^B Stande, et- 
was hierüber anzugeben. 

Demgemäss beantworten wir die vorliegende Fr^ge dahin, 
^dass das passive Verhalten des zur Behandlung fi/s zu- 
,erst gerufenen Arztes weder der Wichtigkeit und Dring- 
jylichkeit des concreten Falles im Besondern, noch den 
„Forderungen der Erfahrung und Wissenschaft im All- 
^gemeinen entsprochen habe, dass aber der ärztlichen Be- 
„handlung überhaupt eine positive Veranlassung zu dem 
„bleibenden Nachtheile nicht nachgewiesen werden könne.^ 

3. 

»Ist die Unheilbarkeit der Luxation dnrch andere mitwirkende 
„nnd Zwischennrsachen, oder dareh gewisse zufällige Umetände yer^ 
„anlaset worden?** 

In das Gebiet dieser Frage würden zunächst alle die- 
jenigen Verhältnisse und Abweichungen im Körper des Ver- 
letzten selbst fallen, welche den Erfolg einer Verletzung 
wesentlich zu verändern im Stande sind und die man daher 
mitwirkende Ursachen zu nennen pflegt, -r- 

Dahin gehören gewisse Allgemeinleiden des Verletzten, 
welche zur Zeit der Verletzung bestanden, wichtige Locallei- 



Unheilbare Lnxatioii. 293 

den desselben, Fehler in der ersten Bildnng, endlich die 
Individualität des Verletzten, welche den Verlauf der Verlet- 
sung und ihre Folgen oft sehr modificiren kann. — 

Von allem diesen hat aber B. vor der erlittenen Luxa- 
tion und während der Zeit der ärztlichen Behandlung auf- 
fiedlende Erscheinungen nicht dargeboten, ebensowenig, als 
man in seiner männlichki^ftigen Körperbeschaffenheit ein 
unbesiegbares Hinderniss der Reposition finden kann, da hier- 
durch die Untersuchung der Luxation nicht unmöglich ge- 
macht wurde und der von den Muskeln geleistete Wider- 
stand durch ein geeignetes Verfahren wohl zu beseitigen war. 

Von den Zwischenursachen, welche nicht wie die vori- 
gen während der Verletzung schon vorhanden sind, sondern 
zwischen diese und die Endwirkung der Verletzung treten, 
wfirden wir insbesondere mehrere Krankheitsformen hervor- 
zuheben haben, wie z.B. den Wundstarrkrampf, die Eitervergif- 
tung, Eitersenkung, das Wunderysipel, das Delirium, manche 
fieberhafte Krankheiten u.s. w., welche durch ihren, vom Kran- 
ken verschuldeten oder nicht verschuldeten Eintritt dessen 
Zustand verschlimmem und unheilbar machen können. — 

Auch hiervon wird uns weder aus der ersten Periode 
der Verletzung noch aus dem spätem Verlaufe derselben 
irgend eine Mittheilung gegeben, es geht vielmehr aus Allem 
hervor, dass B. am Tage nach der Verletzung trotz der er- 
littenen Misshandlung und ungeachtet seiner Schmerzen das 
Bewusstsein vollständig gehabt hat, wie es auch an sich schon 
einleuchtend ist, dass die meisten der hier angefahrten 
Krankheiten ihn erst in der Folgezeit, wo der zur SepO'>> 
Bition geeignete Termin schon vorüber war, hätten befallen 
können. — 

Fragen wir endlich nach den zufälligen äussern Um- 
ständen, welche die Heilung B.^b verhindern konnten, so 
wflrde hier namentlich das Verhalten des Kranken unmit-» 



294 OnlMUhare Lnzatfoii. 

Uibv nach der Yerletoiuig, die nabefiigte BuunisehttiiK 
des Sehmidto B. in, die änfliche Behandimig imd der Eia* 
flnss des mit dem Kranken veraastalteten Traiaporto nach 
M. und von da nach S« in Betracht zu ziehen sein. 

Das Verhalten ß.'s unmittelbar nach der erlittenen 
Luxation war rein passiv; er musste grösstentbeils von 
seinem Begleiter getragen werden, während der herabge* 
fallene Arm unterstutzt wurde. Die geringste Bewegung 
desselben verursachte ihm heftige Schmerzen, daher die 
grSsste Schonung an sich schon beobachtet werden musste. 
— Zu Hanse angelangt und zu Bett gebracht, war aus dem* 
selben Grunde jede neue Bewegung und Anstrengung ver- 
mieden worden, denn der Arzt fand den Kranken noch vcdt- 
ständig bekleidet und nur mit seinem Rocke bedeckt in seinon 
Bette. Wir finden daher in jenem Verhalten keinen ta^ 
delnswerthen Eingriff, keinen nachtheiligen Einfluss, wel- 
cher einen Beitrag zur Unheübarkeit der Verletzung hatte 
liefern können. 

Was die vom Schmidt B. angestellten Repositionsver- 
suche anlangt, so waren dieselben, wie rftgenswerth und 
strafbar auch eine solche unbefugte Einmischung sein möge, 
völlig wirkungslos und daher fern von einem gewaltsamen, 
rohen Verfahren. 

Der bereits 77 Jahre alte Mann suchte den Arm da^ 
durch wieder einzurichten, dass er ihn mit der rechten 
Hand ausdehnte, während er mit der linken Faust die Ach- 
selhöhle fixirte, — unter diesen Umständen ein völlig nutz* 
loses Bestreben, welches nicht durch den jedenfalls unza* 
reichenden Kraftaufwand, sondern nur durch die Vernach* 
lässiguDg anderer zweckmässiger Hulfeleistung Nachtheil be- 
reiten konnte. — 

Wie wenig der Kranke hierbei angegrifien worden ist, 
bezeichnet er selbst mit den Worten, „B. ging ganz bebut- 



„sam mit mir um, ak er meine verletzte Schalter uater- 
„suchte und sie einzurichten suchte; ich habe weder w&h^ 
„rend dieser Versuche, noch nachher mehr Schmerzen im 
^der Achsel empfunden, als vorher.^ 

Dies konnte nach der Beschaffenheit der Yerletaujag 
dann nicht der Fall sein, wenn B, bei aahalt^aden £epa- 
sitionsversuchen jene Kraft ausgeübt hätte, welche vermO^ 
gend gewesen wäre, den primären Stand der Luxation zu 
verändern, den Gelenkkopf des luxirten Oberarmes an ei* 
nem andern Orte zu fixiren oder, neue Verletzungea des 
umgebenden Gelenkapparates herbeizufuhren , worauf weder 
in den Aussagen des Arztes £f., noch in den Mittheilungen 
der DD. K. und H. hingedeutet wird. — 

Gedenken wir endlich noch der Einflüsse, welchen 
der Kranke durch die Keise nach M. und 8. £^m Tage der 
Verletzung ausgesetzt wurde, so werden wir hierbei auf die 
erste und einfachste Regel der Chirurgie von selbst hinge- 
wiesen, nach welcher einem verletzten Gliede Ruhe und 
Schonung vor allen Dingen notb ist, — dies um so mehr, 
wenn einer drohenden Entzündung eines solchen Theiles 
vorgebeugt werden soll. — 

Eine solche konnte aber bei £.'s Luxation nicht aus- 
bleiben, sie musste bei dem Fahren nach dem | Stunden 
entfernten M. und nach dem von hier 2 Stunden entfernten 
S., in Folge der Erschütterung sowohl, als wegen der un- 
bequemen Lage des Kranken, dem zugleich die erforderli- 
chen entzündungs widrigen Mittel fehlten, nothwendig ver- 
mehrt werden. 

Die Bedeutung der demselben hierdurch erwachsenen 
Nachtheile tritt jedoch in den Hintergrund, wenn man er- 
wägt, dass sein Leiden im Laufe der nächstfolgenden sechs 
Tage eine Berücksichtigung von Seiten des behandelnden 
Arztes nicht gefunden hat, dass vielmehr die Luxation, sich 



296 Onheilbare Laxation. 

selbst fiberlassen, in dieser Zeit fflr sich aUein alle diejeni-^ 
gen Folgen mit sich bringen miisste, deren nnüberwindliche 
Nachtheile darzustellen wir im Obigen bemüht waren. — 

Was schliesslich die Aussage des Arztes L. betrifit, 
nach welcher B. von dem Arzte H. über seinen Zustand 
getäuscht worden sei, indem dieser ihn Von der wirklich 
erfolgten Reposition seiner Luxation zu überzeugen gesucht 
habe, so halten wir uns zu einem Drtheile hierüber um so 
weniger für competent, als durch die ersichtliche Befragung 
Bh von demselben eine hierauf bezügliche Aeusserung von 
Seiten Bh und des Schmidts B. in Abrede gestellt wird. 
Die Beantwortung der vorstehenden Frage lautet 
demnach : 

„Es sind solche mitwirkende und Zwischenursachen, 
«welche die Unheilbarkeit der Luxation bei dempp. B. 
„veranlasst haben, nicht bekannt und kann der bleibende 
„Nachtheil ebensowenig aus dem nicht zu billigenden 
„Transporte des Kranken hergeleitet werden.* 



Das Erkenntniss lautete, mit Bezugnahme auf Art. 47., 
166., 167. und 50., 51., auf Arbeitsbaus in der Dauer von 
4 Monaten bis zu (?) 1 Jahre mit theilweiser Sch&rfung nach 
Art. 171. 



297 



18. 

Einige Bemerkungen 

betreffend 

die Geisteskrankheiten der Gefangenen« 

Vom 

Kreis-Phjsicus, Sanitätsrath Dr. IHorlSy 
Strafaustalts-Arzt in Graudenz. 



Die Geisteskrankheiten der Verbrecher haben manches 
Eigenthümliche. In vielen Fällen lässt sich ein Zusammen- 
hang zwischen Irrsein und Verbrechen nachweisen. 
Nach einem Stadium grosser Reizbarkeit, mit welchem Selb st- 
anschttldigung wirklich begangener oder fingirter Verbre- 
chen, dann unmotivirte Arbeitseinstellung, Excesse 
gegen die Hausordnung, basirt auf die verkehrte Idee der 
Schuldlosigkeit, der ungerechten Verurt heil ung, oft 
Jahre lang Hand in Hand gehen, tritt constant ein gegen die 
Gefänguiss-Beamten und die nächste Umgebung gerichteter 
Verfolgungs-, seltener Vergiftungs-Wahn ein; nicht 
selten wähnen die Kranken, andere Personen zu sein, und hal- 
ten sich für das Opfer desselben Verbrechens, welches 
sie begangen haben. Diese Erscheinungen gehören charakte- 
ristisch den Geisteskrankheiten der Verbrecher an, während 
Hallucinationen — in den Gefängnissen häufiger desGe- 

Catper, Vjcchrft. f. ger. Med. XXIL 3. 20 



298 Geisteskrankheiten der Gefangenen. 

hörs als des Gesichtes — wohl bei allen Geisteskranken 
in gleicher Form auftreten möchten. 

Wo die Wahn - Vorstellungen mit dem Verbrechen in 
Zusammenhang stehen, was zumeist bei den Verbrechern 
aus Leidenschaft der Fall ist, wird ausserdem noch oft ein 
in ergreifender Weise in den Vordergrund tretendes, un- 
gestümes Verlangen nach Freiheit, besser üngebun- 
denheit beobachtet; dasselbe bezeichnet den Beginn der 
Seelenstörung, leitet die Handlungen in dem Wahn — wes- 
halb im Gefängniss die ganze Psychose sehr leicht als Si- 
mulation angesehen wird — und weicht nur allmählig, 
selbst noch im Stadium der Depression deutlich durch- 
blickend, dem unheilbaren consecutiven Wahnsinn, und dem 
paralytischen Zustande aller Seelenkräfte. 

In andern Fällen entwickelt sich der Wahnsinn aus 
ungunstigen Verhältnissen während der Haft und stehen 
die Wahn - Vorstellungen dann in keinem Zusammen- 
hange mit dem begangenen Verbrechen, während die übri- 
gen vorhin angegebenen charakteristischen Kennzeichen des 
Verbrecher* Wahnsinns nicht fehlen. 

Eine Simulation Yon Geisteskrankheit ist in den 
letzten 6 Jahren in der Zwangs-Anstalt zu Graud6nz, wirk- 
lichnachweisbar, nicht einmal versucht worden^), so sehr 
auch der Verdacht stets rege war, weil man voraussetzen 
zu können glaubt, dass ein Geisteskranker stets den An- 
blick eines Verruckten gewähren müsse und sich an den 
Umstand schwer gewöhnen kann, dass auch ein Geisteskran- 
ker seine Arbeiten noch mit Anhänglichkeit, wenn schon 
in eigener Manier, zu verrichten vermag ; im Gegentheil war 
die Beobachtung constant, dass mit Seelenstörung Behaftete 



1) Siehe jedoch die spater unten folgende Bemerkung aus neu- 
ster Zeit 



Oeisteskrankheiten der Gefangenen. 299 

im Beginn der Krankheit, wie in den spätem Stadien, sich stets 
gesand erklärten, und, wenn sie auch ab und zu um kalte 
Debergiessungen baten, sehr bald Entlassung aus dem La- 
zarethe verlangten, weil sie ganz gesund seien. Grleich- 
wohl führten sie dabei Beschwerde über allerlei krankhafte 
Körperzttstände , deren Existenz entschieden in Zweifel ge- 
zogen werden musste, während die Psychose sich schon voll- 
kommen ausgebildet hatte. 

Das Schweig-System, die strenge Disciplin, welche die 
ersten Anfänge der Seelenstörung in den Straf* Anstalten 
nicht selten übersehen lassen, die constante Annahme der 
Simulation bei excentrischem Wesen, die nothwendige Ab- 
führung solcher Individuen in die Straf- Isolirzellen — der 
alleinige Weg, um die Isolirung als Heilmittel zu ermögli- 
chen — , bilden im Verein mit dem Drucke des Schuldbe- 
wusstseins Momente genug, welche das Erkranken der Seele 
in den Gefängnissen begünstigen, wie die sitzende Lebens- 
weise und andere mit dem Gefängnissleben verbundene Ein- 
flüsse somatische Erkrankungen herbeiführen, die sich in 
viellen Fällen als die Basis der Seelenstörung deutlich nach- 
weisen lassen. 

In den Zwangs-Anstalten zu Graudenz, welche in den 
letzten 6^ Jahren durchschnittlich 1200 Züchtlinge in der 
Straf- Anstalt und 150 Häuslinge in der Besserungs - Anstalt 
beherbergten, wurden in der angegebenen Zeit überhaupt 4 8 
Geisteskranke beobachtet. Von diesen 48 Seelenstörun- 
gen gehörten 15 den leichtem Graden an; einmal wirk- 
liche, aber vorübergehende, kurze Zeit andauernde Gemüths- 
störung mit unzweifelhafter Sinn^täuschung, oder zweitens 
Zustände, bei denen es zweifelhaft blieb, ob sie die Zurech- 
nung aufzuheben wirklich ausreichend waren, und mögen 
hierher wohl die häufigen Fälle von Heilungen zu rechnen 
sein, vne solche in andern Straf- Anstalten beobachtet wer- 

20* 



300 Geisteskrankheiten der GefimgeneD. 

den« Individuen, welche durch ihr widersinniges Benehmen 
allgemein aofibllen, von denen es in der Zuchthaussprache 
heisst, sie haben den „ Zuchthaus - Knall ^ , eine von den 
Zfichtlingen gewählte Bezeichnung, der nicht selten wirk- 
liche Seelenstörung folgte, kamen ausserdem nicht selten 
zur Beobachtung. 

Von den 93 mit ausgebildeter Geisteskrankheit Behafteten waren 
13, darunter ö Hänslinge, bereits krank eingeliefert, und waren bei 
Einzelnen Umstände vorhanden, welche vermuthen Hessen, dass die 
Seelenstörung bereits aus der Zeit vor dem Verbrechen, um deswil- 
len dieselben eingeliefert waren, datirten. Von diesen 13, bereits 
krank Eingelieferten beenden sich 2 Männer und 3 Weiber in der 
Besserungs - Anstalt, 3 Männer und ö Weiber im Zuchthause. Zum 
richtigen Verständniss des Verhältnisses des Geschlechts sei bemerkt, 
dass sich in den Jahren 1856 bis 1860 unter 1,500 Köpfen circa 300 
Weiber, später unter circa 1,200 Köpfen fast 400 Weiber befanden. 
Von diesen 13 wurden in die Üeimath entlassen 5 nach Erkenntniss, 
und 4 nach Yerbüssung der Strafe; 2 und zwar nur aus der Hesse- 
rongs-Anstalt wurden der Provinzial-Irren-Anstalt direct aus der An- 
stalt übergeben, 2 verblieben in derselben. 

20, sämmtlich Sträflinge, erkrankten in der Anstalt und hier- 
unter nur 2 Weiber. Von diesen genasen 5, jedoch stellten sich bei 
dreien derselben noch ab und zu verdächtige Symptome ein, 5 star- 
ben, 2 wurden nach abgebüsster Strafe in die Heimath entlassen, eine 
Uebersiedelung in die Pro vinzial^rren- Anstalt war nicht zu erzielen, 
8 verblieben in der Anstalt und haben noch eine resp, 2, 3, 7, 8, 
zweimal 9jährige und einmal lebenswierige Strafe, bei einem noch ju- 
gentlichen Individuum, abzubtissen. 

Diese 20 Fälle gruppiren sieh nach den vorwaltenden Krankheits- 
firscheinungen in folgender Weise: 
5 litten an Tobsucht, davon 1 wegen Todschlags, 2 wegen Raubes, 2 

wegen Diebstahls eingeliefert, 
7 an Verwirrtheit, davon 2 wegen Mordes, 2 wegen Raubes, 3 wegen 

Diebstahls, 
7 an Melancholie, davon 1 wegen Todschlags, 1 wegen Mordversuchs, 
1 wegen Raubes, 1 wegen Brandstiftung, 3 wegen Diebstahls, 
1 an Blödsinn, wegen Diebstahls eingeliefert. 
Nach dem Alter und, der Zeit ihres Aufenthaltes in der 
Straf- Anstalt gruppiren sich diese 20 Erkrankungen, wie folgt: 
5 befanden sich in einem Alter von 20—25 Jahren und erkrankten 
4 nach 2jährigem, 
1 - 7 - Aufenthalt in der Anstalt; 



Geisteskrankheiten der Gefangenen. 301 

6 befanden sich in dem Alter yon 36—30 Jahren; es erkrankten 

1 nach Ijährigem, 

2 - 8 - 
2 - 9 . 

1 - 13 - Aufenthalt in der Anstalt; 

6 befanden sich in einem Alter von 30—40 Jahren; es erkrankten 

2 nach jährigem, 

3 - 4 - 

1 - 6 - , endlich 
3 in einem Alter von 50 Jahren nach circa ^jährigem Aufenthalte 
in der Anstalt, jedoch waren alle 3 mehrfach bestrafte Diebe, 
die nur eben ihre letzte Sitzzeit begonnen hatten. 

Eine Frage verdient nun wohl vom practischen Stand- 
punkte ans in den Vordergrund gestellt zn werden: 
Gehören geisteskranke Gefangene in die Gefäng- 
nisse, oder in die Irren-Anstalten? 

Die Irren- Anstalten sträuben sich zumeist, irre Verbre- 
cher aufzunehmen, weil sie einen nachtheiligen moralischen 
Einfluss auf ihre Kranken beftrchten, und behaupten, dass 
irre Verbrecher besser in den Zuchthäusern verwahrt wer- 
den können, als in den Irren- Anstalten, welche durchschnitt- 
lich für etwa 100 Kranke nur 12 Krankenwärter ^Lhlen. 
Gegen die Aufnahme geisteskranker Untersuchungsgefange- 
ner möchte sich wohl seitens der Irren-Anstalten nichts ein- 
wenden lassen. Aber auch irre Verbrecher, wenn deren 
Seelenstörung vollkommen ausgebildet und hin- 
länglich constatirt, die Krankheit deshalb mit dem 
Sehwinden jeder ZurechnungsfÜhigkeit voraussichtlich in das 
Stadium der Unheilbarkeit übergegangen ist, gehören, 
weil sie mit dem Erlöschen des Selbstbewusstseins kein Ge- 
f&hl f&r Schuld und Strafe, Reue oder Besserung haben, 
also Verbrecher zu sein aufgehört haben, nicht mehr 
in das Zuchthaus, sondern in die Irren-Anstalt. Eine Fort- 
setzung der Haft ist vollkommen zwecklos und erwächst 
aus derselben den Gefangenen- Anstalten, die nur das Noth- 
dürftigste an Raum und Warte-Personal besitzen, eine 



302 GeiflteskraBkheiteu der GeÜEUkgenen. 

Reibe von Üebelfitäaden, die hier viel naohtkeiliger einwir- 
ken können, als in den mit allen Mitteln zu menschlicher Be- 
handlung auch eines Irren so reichlich ausgestatteten Irren- 
Anstalten. Für die Lazarethe grösserer Straf - Anstalten, 
welche nicht selten 100 Kranke beherbergen, giebt es ge- 
wöhnlich nur 1 Lazareth-Aufsehidr und 1 Aufseherin, die 
vor Allem die Ordnung zu controliren verpflichtet sind, und 
die Verbindung des Lazarethes mit der Gesammt- Anstalt zu 
vermitteln haben. Einige Sträflinge werden zur Eranken- 
wartung verwandt. Die übrigen Aufseher, welche circa 1000 
bis 1200 oft sehr schwere und ränkevoUe Verbrecher za 
bewachen haben, können nur dadurch, dass ihren Befehlen 
unbedingt Folge gegeben werden muss, ihren Einfiuss und 
ihr Ansehen aufrecht erhalten. In der Nähe geisteskran- 
ker Verbrecher aber lockern sich diese Bande naturgemäss, 
und ist es deshalb den Straf- Anstalten sicherlich Bedürfniss, 
schon allein um der Sicherheit des Ganzen willen, sich die- 
ser Individuen zu entledigen. Unter zweien unvermeidlichen 
üebeln ist immer das geringere zu wählen, und wenn auch 
manchem irren Verbrecher übele Angewohnheiten und eine Nei- 
gung zu unerlaubte Handlungen aus seinem frühern ver- 
brecherischen Leben noch ankleben, Neigungen, die übrigens 
auch bei Geisteskranken beobachtet werde% die nie eines 
Verbrechens bezüchtigt waren, und deshalb vom psy- 
chiatrischen Standpunkte — Delbrück ^ mit trefflichen An- 
merkungen von Damerow in der Allgemeinen Zeitschrift flr 
Psychiatrie — die Forderung angestellt wird, dass für irre 
Verbrecher besondere Anstalten zu begründen seien, so 
müssten doch, so lange es solche Anstalten f&r irre Verbrecher 
nicht giebt, die vorhandenen resp. Pro vinzial-Irren-Anstalten 
gehalten sein, zur Vermeidung der erwähnten üebelstände 
auch geisteskranke Verbrecher, deren Absonderung von ih- 
ren andern Kranken ihnen überlassen bliebe, unter der 



GeiBteskrankheiten der Qe&ngenen. 303 

angegebenen Besdbrftnkung aufzunehmen, zumal sie die- 
selben, wenn sie ihre Strafe verbüsst haben, oder nach rich- 
terlichem Erkenntniss als Wahnsinnige aus der Straf-Anstalt 
entlassen werden lange vor Abbüssung ihrer Strafe, sobald 
sich deren Gemeingeföhrlichkeit oder die Unmöglichkeit, sie 
in der Heimatb entsprechend unterzubringen, herausgestellt 
hat, trotz alles Sträubens dennoch au&unehmen gezwun- 
gen sind. Zeitig müssen solche Individuen, wenn sie auch 
in der Isolir-Zelle zu viel lärmen, die Ordnung der ganzen 
Straf-Anstalt, die doch einmal auf die strengste Zucht ge- 
gründet ist, stören, innerhalb des abgesonderten Lazarethes 
an eine Kette gelegt werden, um so wenigstens die übrigen 
Kranken vor handgreiflichen Insulten zu schützen, bis end- 
lich das viel Zeit raubende Verfahren der gerichtlichen Wahn- 
sinnigkeitserklärung durchgef&hrt ist. Alsdann wird die 
heimathliche Commune, die ihre Beitrage zum Provinzial- 
Irrenhause regelmässig zu zahlen gehalten ist, durch 
Ueberweisung eines solchen Kranken in nicht gewöhnliche 
Verlegenheit gesetzt, bis nothgedrungen die Administrativ- 
Behörde nach langen Verhandlungep die Ueberfuhrung in 
das Provinzial-Irrenhaus durchsetzt. Im Interesse der all- 
gemeinen Humanität, deren höchste Potenz sich in den reich 
dotirten Irren- Anstalten concentrirt, ist in der That durch die- 
sen Umweg auch für die Irren - Anstalten selbst wenig ge- 
wonnen. 

Aber der bei weitem überwiegende Theil der von See- 
lenstörung ergriffenen Verbrecher befindet sich noch keines- 
wegs in dem Zustande der präsumtiven Unheilbarkeit, der 
zugleich jede Zurechnung ausschliesst. Diese, wenn schon 
geisteskranken Verbrecher, die sich noch immer in den Ar- 
beits-Revieren, wenn auch vorübergehend, beschäftigen lassen^ 
verbleiben wohl folgerecht den Straf-Anstalten. Durch das 
Verbrechen hat sich der Verbrecher der Wohlthaten freier 



804 Geisteskrankheiten der Gefiingenen 

Staatsbürger, also auch der Aufnahme in die Irren-Heil- An- 
stalt, yerlnatig gemacht, und so lange der gemüthskranke Yer- 
brecher sich seiner Lage überhaupt noch bewusst ist, 8o lange 
die Haft für ihn überhaupt noch eine Bedeutung hat, möchte 
auch der Strafvollstreckung durch seine Krankheit — ebenso 
wenig der Seele als des Körpers — nichts in den Weg ge- 
stellt sein, zumal beide Krankheitsformen nach den Beob- 
achtungen competenter Richter auf gemeinsamem Boden 
wurzeln. Erst dann, wenn nach wissenschaftlichem Ermes- 
sen die präsumtive Unheilbarkeit der Geisteskrankheit des 
Verbrechers festgestellt werden kann, tritt auch der irre 
Verbrecher mit dem aus der Irren - Heil -Anstalt als unheil- 
bar entlassenen Geisteskranken in eine Kategorie, beide 
haben aufgehört Menschen zu sein, und gehören, weil sie 
Mensehen waren, der Irren -Pflege- Anstalt und nicht dem 
Zwinger an. Bei jeder einzelnen Straf- Anstalt aber entspre- 
chende Einrichtungen zu treffen, wie solche — natürlich 
in anderer Richtung — den somatisch Kranken in jeder 
Straf- Anstalt ausreichend gewährt werden, würde zumeist 
wegen Mangels an Raum unausführbar sein, dann aber auch 
in der That eine Umwandlung unseres Straf- Anstalts- Wesens 
kaum umgehen lassen. 

Scheint es nun im Allgemeinen fast unmöglich, den 
geisteskranken Verbrecher innerhalb der Straf- Anstalt in 
die Lage zu versetzen, welche nach den humanen, den Ein- 
richtungen einer Straf - Anstalt direct entgegengesetzten 
Grundsätzen der zettigen Irren-Pflege zu seiner Heilung er- 
forderlich ist, so lehrt doch die Erfahrung, dass irre Ver- 
brecher auch ohne die vollständigen Einrichtungen der Ir- 
ren-Anstalten innerhalb der Straf- Anstalt geheilt werden 
können, wie auch somatisch Kranke in den Straf- Anstalts- 
Lazarethen geheilt werden, Lazarethe, die im Vergleich zu 
den grossartigen Einrichtungen reich dotirter Krankenhäu- 



Geisteskranklieiten der Gefangenen. 305 

ser sieb, um nicht die Lasten der redlichen Staats- 
bürger über das dringendste Bedürihiss hinaus zn steigern, 
sich mit dem Allernothwendigstenbehelfen müssen, und 
doch herrscht in diesen Lazarethen die mnsterhaileste Ord- 
nung und grösste Sorgfalt far das Wohl der Kranken bei 
aller durch das Zuchtbaus bedingten Beschränkung. Ebenso 
wird auch den psychisch Erkrankten innerhalb der Straf- 
Anstalten das Nothwendigste gewährt werden können 
und müssen. Wollte man dagegen alle mit GemüthsstO- 
rung behaftete Verbrecher ohne Ausnahme in die Provin- 
zial-Irren- Anstalten, oder in die etwa neu einzurichtenden An- 
stalten far irre Verbrecher übersiedeln, so würde im ersten 
Falle, sobald gerade die schwersten Verbrecher mit der 
Möglichkeit einer solchen üebersiedelung bekannt wären, 
zu Simulationen mehrfach Veranlassung gegeben werden'), 
auch liessen «ich alsdann die irren Verbrecher von den 
übrigen Kranken nur schwer trennen, da sie derselben Be- 
handlung bedürftig; im zweiten Falle würde der Kosten- 
punkt ein fast unübersteigliches Hinderniss abgeben. Die 
Straf-Anstalten zu Graudenz zählen zeitig bei einer Gesammt- 
Summe von circa 1,100 Gefangenen 9 Geisteskranke und 
ausserdem 2 Individuen, bei denen die Zurechnung zweifel- 
haft ist; die Zahl der in den letzten 6 Jahren überhaupt 
Erkrankten stimmt so ziemlich mit der von der Straf-An- 



1) Diese Befürchtung möchte sich nicht, als leer bezeichnen lassen. 

Als es ganz in neuster Zeit in der Straf- Anstalt Graudenz be- 
kannt wurde, dass der in völlige Vertfaiertheit versunkene X K , . . . 
mutfamaasslich in eine Irren -Anstalt abgeführt werden würde, stellte 
sich der gleichfalls mit lebenswieriger Haft bestrafte K . . , . wochen- 
lang wahnsinnig; versuchsweise mit jenem behufs der Beobachtung 
xasammengelegt, ahmte er dessen unsinniges Geberden nach; das 
Gekünstelte seines Gehabens verrieth ihn jedoch sofort, und wieder- 
holte Uebergiessungen von circa 12 Eimern kalten Wassers zeigten 
ihm, dass er erkannt sei. 



306 OeistesknuiUieitea der Gefangeiieii. 

stalt Halle durch Delbrück gegebenen Nachrichten fiberein 
(Allgemeine Zeitschrift für Psychiatrie, XI, 1. Seite 88); b^ 
einer gleichen Yertheilang wfirde der ganze Staat (vergleiche 
die Mitiheilungen ans den amüichen Berichten aber die 
Gefangnen -Anstalten von Dr. Wiehern. Berlin 1861) in 
seinen 40 Zwangs -Anstalten mit 23,388 Gefangenen etwa 
198 bis 242 geisteskranke Verbrecher unterzubringen haben; 
der Neubau einer so ausgedehnten Anstalt aber, die wohl 
auf die doppelte Zahl einzurichten wäre, namentlich w^n 
bei langjährigen Sträflingen der Zugang den Abgang über- 
steigt, auch schwer Erkrankte nach abgebusster Strafe nicht 
wieder gut entlassen werden können, zumal die Provluzial- 
Irren- Anstalten deren Aufnahme mit denselben Grilnden zu 
vermeiden suchen werden, dürfte mit ganz aussergewöhnli- 
chen Kosten verknüpft sein. 

Hat man dagegen ausreichende Veranlassung, den Grund- 
satz festzuhalten, dass die Entfernung aus 4er Straf-Anstalt 
nur bei denjenigen Verbrechern unbedingt nothwendig 
sei, bei denen die Erankheitsform den Charakter der 
ünheilbarkeit angenommen, deren sich zeitig in der 
Stoaf-Anstalt zu Graudenz nur 2 bis 3 befinden, so dass for 
den ganzen Staat etwa 42 bis 63 solcher irrer Verbrecher 
besonders zu versorgen wären, so liesse sich wohl erwarten, 
dass bei der allgemeinen Abnahme der Verbrechen bei ir- 
gend einer Straf- Anstalt so viel Raum vacant würde, um 
diese aufzunehmen ; nur müsste die Direction dieser Anstalt 
nothwendigerweise einem Arzte übertragen werden, 
denn man kann von unsern Straf- Anstalten wohl einige Nach- 
sicht bei Behandlung von Verbrechern erwarten^ deren 6e- 
müthszustand zweifelhaft ist, man darf aber nicht voraus- 
setzen, dass eine ganze Kategorie von Gefangenen dauernd 
ganz anders behandelt werde, als solches die allgemeine 
Hausordnung der Straf-Anstalten mit sich bringt. 



GeisteBkrankheiten der Ge&Bgenen. 307 

Auf der andern Seite ist es aber, wie gesagt, nieht ab- 
zusehen, weshalb die Provinzial-Irren* Anstalten, deren Räum* 
lichkeiten die der Straf-Anstalten soweit überbieten, die sich 
ja bereits im Besitz der Einrichtungen befinden, wie sie zu 
einer humanen Behandlung und Sicherung Geisteskranker 
erforderlich, in der Abtheilung fär unheilbare Kranke unter 
den reglementsmässigen Einschränkungen nicht auch jene 
irren Verbrecher aufzunehmen gehalten sein sollen, die eben 
um ihres Gemüthszustandes willen Verbrecher zu sein auf- 
gehört haben ; es bliebe ihnen ja überlassen, um jede Com- 
munication selbst mit den unheilbaren Kranken zu vermei- 
den, einfach und ohne grosse Kosten durch Errichtung ei- 
ner Zwischenwand jede Verbindung abzuschliessen. 

Besteht nun die ärztliche Behandlung der Irren auch 
in der Irren- Anstalt, wo nicht gerade die somatische Basis 
klar zu Tage liegt, yorzfiglich darin, dass der Kranke sich 
eben in der Anstalt befindet, dass mit der Veränderung 
seiner äussern Verhältnisse alle Schädlichkeiten fern gehal- 
ten werden, so wird ebenso das Bestreben des Gefängniss- 
Arztes dahin gerichtet sein müssen, auch den im Gefangniss 
befindlichen Geisteskranken das unbedingt Nothwendige auch 
in dieser Beziehung zu gewähren, so schwierig dieses Vorha- 
ben aus sehr nahe liegenden Gründen auch stets bleiben wird. 

Spezielle Vorschläge lassen sich auf einem so wenig 
cultivirten Felde nicht geben. Jeder Fall ist für sich auf- 
zufassen. Nur ein paar Bemerkungen mögen hier Raum 
finden : 

1) Man su<)he den Kranken aus seinen gewohnten Um* 
gebungen zu entfernen; es lässt sich eine Versetzung in 
ein anderes Arbeits-Revier mit möglichster Berücksichtigung 
der Wünsche und Fähigkeiten des Kranken erwirken, wenn 
schon nach dem Reglement bei gemeinsamer Arbeit jeder 
Gefongene die Arbeit zu leisten hat, die ihm übergeben wird. 



308 GeisteekraiikheiteD der Gefitngenen. 

Trotz dem sind die Arbeits - Reviere kein recht passender 
Aufenthalt f&r Geisteskranke, weil trott allw Strenge der 
Diseiplin and des Schweig -Systems die Sticheleien roher 
Mitgefangener die krankhafte Reizbarkeit nur vermehren, ja 
in der Reconvalescenz Recidive herbeiführen kennen. 

2) Das Lazareth, sonst wohl der geeignetste Aufent- 
halt auch for Geisteskranke, so lange dieselben der mediea- 
mentösen Behandlang bedürfen, wird darum von den Gei- 
steskranken gern gemieden, weil der Anblick der somatisch 
Kranken auf sie störend einwirkt, sie verlangen h^fig Ent- 
lassung, weil sie ja gesund seien. Von Wichtigkeit ist 
auch der Umstand, dass in dem Lazarethe nicht gearbei- 
tet werden darf. Mangel an Arbeit aber erzeugt die todt- 
lichste Langeweile und zwingt den Gemüthskranken nur noch 
mehr zur krankhaften Selbstbeschauung, zu der derselbe 
ohnedies häuüg inclinirt. Auch beobachtet man bei man- 
chen Geisteskranken in einem gewissen Stadium eine wahre 
Sehnsucht nach Arbeit. £in Parchent - Weber wurde mit 
fast völliger Lähmung der Gehirnthätigkeit in dasLazareth 
eingeliefert; erst nach Monaten lernte er wieder essen, ge- 
hen. Dann fing er an einzelne Worte leise vor sich hin zu 
murmeln. Dann sang er durch einen ganzen Tag leise vor 
sich die Worte bin : Parchent robiez (Parchent arbeiten). Als 
ihm sein Wunsch gewährt wurde, verklärte sich sein gan- 
zes Gesicht, er öfihete die bis dahin stets halb geschlosse- 
nen Augen ; er arbeitet jetzt unverdrossen in seinem Webe- 
stuhle, ohne jedoch sein massiges Pensum zu erreichen, oder 
von seiner Umgebung die geringste Notiz zu nehmen. — 
Im Stadium der Reconvalescenz lässt sich das Lazareth mit 
grösserm Yortheil benutzen, indem die Gemüthskranken, 
dann schon zugänglicher, mit kleinen Geschäften innerhalb 
desselben, z. B. Becher patzen u. s. w., betraut werden kön- 



OdisteBkrankheitdii der QefiulgeBen. 809 

0en, die sie dann oft mit übertriebener vGewiBsenhaftigkeit 
aosfähren« 

3) Die Isolir -Zelle, wie sie sich als Disc^linar- 
Straf-Mittel bei fast allen Straf- Anstalten in grosserer oder 
kleinerer Zahl oft im Erdgesdioss vorfindet, eignet sich we- 
gen der meist mangelhaften Ventilation nur vorübergehend 
zur Beherbergung der Irren. Bei zu lang ausgedehntem 
Alleinsein wirkt das krankhafte Selbstbeseliauen nachtheilig. 
Auch werden hier am allerhäufigsten Sinnestäuschungen be- 
obachtet. 

4) Tobsüchtige dürfen nicht sich selbst überlassen 
werden; sie sind in abgesonderten Bäumen streng zu über- 
wachen ; minder gefährliche Verbrecher sind zu dieser üeber- 
wachung oft mit bestem Erfolge benutzt worden, wenn es 
gelang, ihr Mitleiden für den Kranken zu erwecken; wurden 
die Kranken sich selbst in der Isolir -Zelle überlassen, so 
schien die Krankheit verzweifelte Fortschritte zu machen. 

5) Geisteskranke kOnnen nicht mit Schwerkranken 
zusammengelegt werden, schon weil sie deren Ruhe 
stören. Aus den Verhandlungen des Vereins der Aerzte zu 
Speyer theilt die Medicinische Central - Zeitung für 1861 
Nr. 96. Seite 765 aus der Section fär Psychiatrie, „dielrren- 
Colonieen betr^end^, mit, dass der Versuch der Entfernung 
Irrer aus der Irren -Anstalt und die Unterbringung dersel- 
ben an Familien, welche sich dem Geschäfte der Irren-Pflege 
unterziehen, sich ganz vorzüglich bewährt habe. Etwas 
Aehnliches liesse sich vielleicht auch in Straf-Anstalten an- 
streben, natürlich unter fortgesetzter Entziehung der Gemein- 
schaft mit freien Menschen. 

Es findet sich in allen Lazarethen grosser Straf-An- 
stalten eine nicht unerhebliche Anzahl Gefangener,. welche, 
theilweise noch ganz rüstige Leute, mit incurablen Gebrechen : 
htcoTUinentia tsrinae, Epilepsie u. s. w., behaftet, in den Ar- 



310 Geisteskrankheiten der Gefangenen. 

beits- Revieren nicht verwandt werden können, weil 8ie im 
Allgemeinen den Anforderungen der Hausordnung nicht 
mehr Folge leisten können, oder auch nicht den Einflüssen 
der Witterung beim Austreten auf die Höfe, beim Gang nach 
der Kirche u. s. w. zu widerstehen vermögen. Wenn man 
diese Gefangenen in eine besondere Abtheilung des Laza«* 
rethes verlegte, welche besser in ein Siechen -Revier um- 
geformt werden könnte, wenn man dieser Abtheilung die 
durch den Zustand seiner Bewohner bedingten Erleich* 
terungen des Lazarethes beliesse, namentlich das Bette auch 
am Tage, wenn man dieser Abtheilung Arbeit mit möglich- 
ster Berücksichtigung der Fähigkeiten, selbst mit üeberver- 
dienst, wie in den Arbeits-Revieren, gestattete, so würden 
voraussichtlich auch die Gemüthskranken , nach ihrer Ent- 
lassung aus dem Lazarethe, in diesen Abtheilungen ein pas- 
sendes Unterkommen finden, bis dieselben anderweit ver- 
wandt werden können. Es ist oft ergreifend zu sehen, mit 
welcher Aufmerksamkeit und Güte Selbstleidende solchen 
Kranken entgegen kommen. Die geisteskranken Yerbre- 
eher — mit Ausnahme der Tobsüchtigen — wären hier in 
gewissen Stadien, sobald ihre Entfernung aus dem Lazare- 
Ihe überhaupt angänglich, sicher untergebracht, das in al- 
len übrigen Situationen des Zuchthauses unvermeidliche Ge- 
fühl des Zwanges — in den ' Irren - Anstalten in anderer 
Form als Heilmittel benutzt, würde sie in viel geringerm 
Grade reizen, und es wäre auch für Ueberwachung ihrer 
Geeundheitsverhältnisse ausreichend gesorgt. — Wenn dieser 
Vorschlag auch dem Wesen einer auf gemeinsame Arbeit 
und Schweig -System basirten Straf - Anstalt zu widerspre- 
chen scheint, so würde doch durch Realisirung desselben 
ohne Kosten das Lazareth der Straf- Anstalten von einer 
erheblichen Anzahl dahin nicht Gehöriger befreit, den noch 
theilweise arbeitsfähigen Siechen Beschäftigung und den 



Geisteskrankheiten der Gefangenen. 811 

Gemüthskrankea ein entsprechender Aufenthalt geschafft 
werden. 

6) Dass die Straf- Anstalten auch die nothwendigsten 
allgemeinen Bedingungen zur curati^en Behandlung Geistes- 
kranker gewähren müssten, kann wohl als anerkannt vor- 
ausgesetzt werden; billigerweise aber dürfte es nie an einer 
mit den Vorrichtungen zur Verabreichung warmer Bäder, 
kalter üebergiessungen u. s. w. ausgestatteten Badest übe 
fehlen, die auch mit dem Lazarethe in directer Verbindung 
stehen müsste. Ohne einen solchen Bade-Apparat ist eine 
sachgemässe Behandlung Geisteskranker unausführbar. 



312 



19. 

Gcriehtsärztliche IHittheiliuigeii* 

Prof. Dr. mrascIilLii in Prag. 



1. K«pfrerleting. — lydneeplialu acatu. — Nicht besttaait 
■achweisbarer ZasaMHenliaig. — Schwere Terletiais« 

N. H.y eine 27jährige, früher vollkommen gesunde 
H&uslersfrau, wurde am 12. September 1860 von ihrem 
Gatten bei Gelegenheit eines Streites mit einem Schlüssel 
in den Kopf, und ebenso auch mit den Fäusten wiederholt 
auf den Rücken und die Arme geschlagen, nach welcher 
Misshandlung sie am Kopfe stark geblutet haben soll. 

Am 14. September wurde der Wundarzt 0. gerufen 
und &nd 

1) am Hinterhaupte eine 1| Zoll lange, bis auf den Knochen 
dringende Wunde; 

2) die ganze Kopfhaut leicht geschwollen und, sowie auch die 
beiderseitigen untern Augenlider, mit Blut unterlaufen; 

3) auf der Nase mehrere HautaufschUrfungen; 

4) auf der linken Schulter eine runde, 6 Zoll im Durchmesser be- 
tragende Blutunterlaufung; 

5) an beiden Ober- und Vorderarmen, sowie an beiden Händen, 
schmerzhafte Blutunterlaufungen. 

Die Verletzte, welche nach der Misshandlung an Erbrechen ge- 
litten haben soll, klagte über Kopfschmerzen, Schwindel, Ohrensausen, 
grosse Schwäche, Neigung zum Erbrechen und zu Ohnmächten. 

Am 16. September waren Fiebererscheinungen eingetreten, die 
Umgebung der Verletzung geschwollen und schmerzhaft, die Bewegung 



Schwere Kopfverietzung. 313 

der Glieder gehemmt. — Am 20. September hatten die Erscheinon- 
gen des Fiebers gänzlich nachgelassen, die Blutanterlaufungen wa- 
ren fast gänzlich verschwunden, die Kopfwunde fast vereinigt; doch 
klagte die Untersuchte noch immer über Schmerzen im ganzen Kör- ' 
per und insbesondere über Schwerhörigkeit. 

Am 8. October wurde die Verletzte von den Gerichts- 
ärzten Dr. L. und Wundarzt Z. untersucht. — Dieselben 
fanden am Hinterhaupte eine 1^^ Zoll lange, 1| Linie breite 
bewegliche Narbe, an der linken Schulter Spuren einer vor- 
handen gewesenen Blutunterlaufung , erschwerte Beweglich- 
keit der linken obern Extremität, erschwertes wankendes 
Gehen, wobei der rechte Fuss etwas vorgeworfen wurde, 
unsicheres, mit Neigung zum Umfallen verbundenes Stehen ; 
auch sollen die untern Extremitäten, besonders die linke, 
im Verhältnisse zum übrigen Körper abgemagert und der 
Mund etwas nach rechts verzogen gewesen sein. — Das 
Sprechen ging langsam und ohne Ausdruck von Statten. 
Der Gesichtsausdruck war theilnahmlos, geistlos, fast blöde 
zu nennen. — Die Gerichtsärzte beantragten eine Beobach- 
tung der Verletzten im Erankenhause , wohin dieselbe am 
8. October gebracht wurde. 

Prof. Dr. ö. und Dr. C. , auf deren Klinik H. aufge- 
nommen wurde, fanden ausser einer Narbe am Hinterhaupte 
und einer massigen Erweiterung der Pupillen weder eine 
Spur einer \erletzung, noch einen Krankheitszustand. — 
H. gab an, dass sie sehr schwach sei und schlecht sehe; 
die genannten Aerzte jedoch überzeugten sich, dass diese 
Angabe falsch sei, hielten daher den ganzen angegebenen 
Krankheitszustand fär Simulation und entliessen dieselbe am 
12. October aus dem Krankenhause, worauf die Kranke zu- 
folge ihrer eigenen Angabe den zwei Stunden weiten Weg 
nach Hause zu Fuss zurücklegte. 

Am 16. October wurde N. H. von heftigem Erbrechen 
und Kopfschmerzen befallen. — Wundarzt 0. fand die Kranke 

Catper, VJschrft. f. ger. Med. XXII. 2. 21 



314 Schwere Kopfverletzung. 

abgemagert, hinfällig, den Pols normal. Die Kranke klagte 
über Beeinträchtigung des Sehvermögens, Steifigkeit des Ge* 
nickes, Schmerzbaftigkeit längs der Wirbelsäule, Schwindel, 
Ohrensausen, Kopfschmerz, welcher letztere sich zuweilen 
80 steigerte, dass die Kranke aufschrie, sieb bei den Haa- 
ren fasste und schmerzhaft krümmte. 

Da sich der Zustand fortwährend verschlimmerte, so 
wurde die Kranke am 28. October abermals in das Kran- 
kenhaus zu 0. überbracht. 

Bei der Aufnahme fand man die Patientin herabgekom- 
men, bleich, die Pupillen erweitert, schwach reagirend, 
Schmerzen im Hinterhaupte. Die Schleimhaut des Mundes 
und insbesondere das Zahnfleisch war geschwollen , ge- 
lockert, leicht blutend, die Zunge bräunlich belegt; aus Mund 
und Nase verbreitete sich ein fauliger Gestank, und es floss 
eine grauliche, missfarbige Flüssigkeit aus dem Munde. Das 
Schlingen war erschwert, der Appetit gut, Brust- und Bauch- 
organe normal. Die Kranke gab an, dass sie in keiner 
Extremität eine grössere Schwäche wahrnehme, ebenso war 
nirgend eine grössere Abmagerung zu sehen. Die Kranke 
verstand alle Fragen sogleich, beantwortete dieselben rich- 
tig, eine Geistesschwäche war nicht bemerkbar. 

. Prof. 6. äusserte sich dahin, dass die Kranke gegen- 
wärtig an hochgradigem Scorbut leide, welcher jedoch mit 
der Verletzung in keinem Zusammenhange steht; die Ge- 
richtsärzte aber gaben ihr Gutachten dahin ab, dass die Ver- 
letzung zwar eine leichte, in ihren Folgen jedoch schwer, 
lebensgefahrlich und mit einem wichtigen Nachtheile verbun- 
den sei. Sie sind der Ansicht , dass die Patientin schon 
während ihres ersten Aufenthaltes im Spitale nur wegen 
mangelhafter Beobachtung für eine Simulantin gehalten wor- 
den .sei, dass schon damals eine Erschütterung des Gehirns 
und Rückenmarkes und ein Gehirndruck vorhanden war, 



Schwere Ropfrerletzung. 316 

der fiich durch Erbrechen, Ohnmacht, Schwindel, behinder- 
tes Gehen, beginnenden Blödsinn kundgab und eine läh- 
mungsartige Erkrankung der Gehirnstränge linker Seite zur 
Folge hatte, und dass der Scorbut als Folge der Schwache, 
des Blutverlustes, der mangelhaften Ernährung und des be- 
ständigen Liegens im Bette anzusehen sei. 

Was den weitern Krankheitsverlauf betriffl;, so blieb der 
Zustand bei entsprechender Behandlung mit China, Säu- 
ren u. s. w. bis zum 10. November nicht wesentlich verän- 
dert, an welchem letztern Tage jedoch sich Nasenbluten, 
am 12. November Erbrechen, Frost mit Hitze und Seh weiss 
einstellten und der Puls auf 120 Schläge stieg. — Am 
13. November verfiel die Kranke sichtlich, klagte über hef- 
tige Kopfschmerzen; gegen Abend schrie sie plötzlich auf, 
bekam Zuckungen, wurde kalt und verschied. 

Bemerkt muss noch werden, dass zufolge der Aussage 
zweier Zeuginnen, welche in demselben Krankenzimmer la- 
gen, N, H. am 29. October im Spitale von ihrem Vater 
und Oheim besucht worden sei, und dass ihr diese zugere- 
det haben sollen, sich gegen die Aerzte dumm zu stellen, 
und l)ei der Angabe, dass sie schlecht sehe, fest zu verblei- 
ben, indem sie sonst eine Bettlerin bleiben müsste und von 
Niemandem ernährt werden würde. 

Bei der am 15. November vorgenommenen Obduction 
fand man Nachstehendes: 

Die Leiche war schlecht genährt, die Hautdecken schlaff, am 
Hinterhaupte die bereits mehrmals beschriebene Narbe sichtbar, sonst 
am ganzen Körper nichts Besonderes bemerkbar. Die weichen Schä- 
deldecken waren blass, blutarm, die Schädelknochen gänzlich unver- 
letzt. Entsprechend der äussern Narbe, fand man am Hinterhaupts- 
beine eine thalergrosse , mit Blut und festerm Zellgewebe versehene 
Stelle, ferner in der linken Schläfegegend eine 2 Zoll lange, \ Zoll 
breite Ecchyraoeirung. — Die Gehirnhäute erschienen nicht getrübt, 
massig mit Blut gefüllt, in der Mitte der beiden grossen Hemisphä- 
ren (0 befand sich eine bohnengrosse , lose anhängende, mit klarer 
Flüssigkeit gefüllte Blase, die beiden Hemisphären waren mit einan- 

21» 



316 Schwere Kopfverletzung. 

der yerwachsen (?), keine Spar eines frischen Exsudates bemerkbar. 
Beim Lostrennen derselben ergoss sich eine ziemliche Menge klaren 
Serums aus den HimhÖhlen; an der oberflächlichen Ebene, die ein 
wenig erhöht war, keine Trübung bemerkbar; beide Seitenventrikel 
waren stark ausgedehnt und es enthielt ein jeder beiläufig 4 Esslöffel 
klaren Serums. Das Gehirn war blutarm, ebenso auch das kleine Ge- 
hirn, an der Basis nichts Abnormes bemerkbar. — Im Kehlkopfe be- 
fand sich etwas Schleim, in den Jugularvenen schwärzliches, flüssiges 
Blut, beide Lungen waren frei, schlafi^, in den rückwärtigen Partieen 
mit Blut überfQllt, im Herzbeutel etwas Serum, das Herz normal, in 
den Kammern etwas flüssiges Blut, die Leber normal, eine grössere 
Menge Blutes enthaltend, die übrigen Unterleibsorgane regelmässig 
beschaffen. 

Die Gerichtsärzte gaben das Gutachten dahin ab, dass 
der Schlag mit dem Schlüssel auf den Kopf einen schlei- 
chenden Entzündungsprocess im" Gehirne veranlasste, wel- 
cher Process die enorme Wasseransammlung im Gehirne, 
die in späterer Zeit eingetretene Gehirnlähmung und end- 
lich den Tod herbeiführte. — Sie sind ferner der Ansicht, 
N. H. sei auch bei der spätem Aufnahme im Krankenhause 
nicht mit Scorbut behaftet gewesen, sondern der Speichel- 
fluss sei nur eine Folge der Ausschwitzung im Gehirne ge- 
wesen, die Verletzte demnach nicht an Scorbut, sondern 
nur in Folge des Schlages auf das Hinterhaupt gestorben, 
und erklären demnach diese Verletzung für die einzige und 
alleinige Ursache des Todes. 

Nachdem nun, wie bereits früher erwähnt, die Spital- 
ärzte eine abweichende Meinung ausgesprochen hatten, so 
wurde ein Ober-Gutachten verlangt. 

Gutachten. 
1) Vor allem Andern muss bemerkt werden, dass das 
Obductions - ProtocoU nicht hinreichend, genügend und er- 
schöpfend abgeiasst ist, um auf dasselbe mit voller Beruhi- 
gung ein ürtheil basiren zu können. — So wird in dem- 
selben zwar von einer Serumansammlung in den seitlichen 
Hirnhöhlen gesprochen, der Beschaffenheit der Auskleidung 



Schwere Kopfverletzung. 817 

der letzten! jedoch, deren Angabe von grosser Wichtigkeit 
gewesen wäre, mit keinem Worte erwähnt. So wird fer- 
ner angegeben, dass die beiden Hemisphären des Gehirnes 
ohne sichtbare Spur eines Exsudates mit einander verwach- 
sen waren, welche Angabe ungenau, unwissenschaftlich und 
gewiss auch unrichtig ist. Sehr unwahrscheinlich erscheint 
es übrigens, dass die Hirnhäute bei dieser Serumansamm- 
lung in den Hirnhöhlen gänzlich normal beschaffen und nn- 
. getrübt gewesen sein sollen. 

Abgesehen von dieser üngenauigkeit des Sections-Pro- 
tocoUs, ergiebt sich auch noch aus den divergirenden , ja 
sich gänzlich entgegenstehenden ärztlichen Befunden über 
den Zustand während des Lebens der N. H. ein be- 
deutendes Hinderniss, bezüglich der Abgabe eines definiti- 
ven Gutachtens. 

Während nämlich die Gerichtsärzte L. und Z. eine 
Summe von Erscheinungen anfuhren, welche, wie das ge- 
störte Sehen und Hören, die mit Abmagerung verbundene 
gehinderte Beweglichkeit der Extremitäten, die Yerziehung 
des Mundwinkels u. s. w., auf einen durch eine Gehirnkrank- 
heit bedingten beginnenden Lähmungszustand hindeuten, 
stellen die Spitalärzte Prof. 0. und Dr. C. das Vorhanden- 
sein dieser Symptome gänzlich in Abrede, erklären die un- 
tersuchte für eine Simulantin und behaupten selbst bei der 
spätem Beobachtung, während des zweiten Aufenthaltes der 
jET. im Krankenhause, wohl Zeichen des Scorbuts, sonst aber 
weder einen Lähmungszustand, noch eine partielle unver- 
hältnissmässige Abmagerung eines Eörpertheiles wahrge- 
nommen zu haben. 

Dass sich nun bei derartigen Umständen den Unter- 
zeichneten, welche die Kranke nicht selbst gesehen, sondern 
nur auf Grundlage der Acten ein Gutachten abzugeben ha- 
ben, bedeutende Hindemisse in den Weg stellen müssen, 



318 Schwere Kopfverletzung. 

wird nicht nur jedem Arzt, sondern selbst dem Laien ein- 
leuchten. 

Geht man nun zur Beurtheilung des Falles selbst, 
soweit dieselbe möglich, über, so findet man in dem, wie 
bereits erwähnt, nicht hinreichend erschöpfenden Obductions- 
ProtocoUe nur die beträchtliche Erweiterung der Hirnhöh- 
len und die Ansammlung von Serum in denselben, welche 
einen Anhaltspunkt zur Bestimmung der Todesart abgeben. 
— Da nämlich durchaus kein anderer Krankheitszustand 
Torgefiinden wurde, da ferner B, vor ihrer Erkrankung 
stets gesund war, und insbesondere früher keine Erschei- 
nungen darbot, wie solche der chronischen Wasser- 
ansammlung im Gehirne zukommen, dagegen später Sym- 
ptome wahrnehmen Hess, welche, wie das Erbrechen, der 
heftige Kopfschmerz, die Steifigkeit im Genick, Schwindel, 
Ohrensausen, schwache Beweglichkeit der Pupillen und der 
nach einem kurzen Krankheitsverlaufe unter Zuckungen er- 
folgte Tod, auf einen frischen Krank heitsprocess im Gehirne 
schliessen lassen, so lässt es sich, mit Zuhülfenahme des 
Obductions-Befundes, mit Grund behaupten, dass H. an der 
acuten Hirnhöhlenwassersucht gestorben ist. — 
Was die Lockerung des Zahnfleisches, die Blutung und den 
fauligen Gestank aus dem Munde anbelangt, so dürften diese 
Erscheinungen im gegenwärtigen Falle weniger einer pri- 
mären Erkrankung am Scorbute, als vielmehr einer wäh- 
rend des Verlaufes der Gehirnkrankheit hinzugetretenen 
Blutdissolution zuzuschreiben sein. 

2) Nun handelt es sich aber im gegenwärtigen Falle 
hauptsächlich um die Bestimmung, ob dieser tödtlich ge- 
wordene Krankheitsprocess durch die Verletzung bedingt 
wurde, oder wenigstens mit derselben in irgend einem Zu- 
sammenhange steht. 

In Folge der Erhebung war die am 12. September zu- 



Schwere Kopfverletzuog. 319 

gefugte Kopfverletzung bereits am 20. September geheilt, 
die Fiebererscheinungen gänzlich geschwunden; die Kranke 
forderte, nachdem sie am 8. October im Krankenhause auf- 
genommen worden war, am 12. October selbst ihre Entlas- 
sung, und war zufolge ihrer eigenen Angabe im Stande, den 
zwei Stunden weiten Weg zu Fusse zurückzulegen. — Erst 
am 16. October hierauf, nachdem über das Verhalten der 
Verletzten in der Zwischenzeit gar nichts bekannt ist, er- 
krankte dieselbe von neuem unter den oben angegebenen 
Erscheinungen, bis endlich der Tod am 10. November der 
Scene ein Ende machte. 

Da nun die Erfahrung lehrt, dass Kopfverletzungen oft 
heimtückisch verlaufen und nicht selten erst nach längerer 
Zeit bedenkliche Erscheinungen bedingen, so lässt sich die 
Möglichkeit, dass die neuerliche Erkrankung und der Tod 
mit der Verletzung in einem Zusammenhange stehen, nicht 
gänzlich in Abrede stellen. — Keinesfalls ist es jedoeh 
möglich, diesen Connex mit Bestimmtheit nachzuweisen, 
weil die Verletzung bald geheilt war, die erste Erkrankung 
bei den geschilderten Umständen und insbesondere bei dem 
eigenen Verlangen der Ä, aus dem Krankenhause entlassen 
zu werden, und der Möglichkeit, den weiten Rückweg zu 
Fuss zurückzulegen, keinesfalls bedeutend gewesen sein 
konnte, und somit mehrere nothwendige Mittelglieder in der 
Kette fehlen; weil ferner die letzte Erkrankung auch ganz 
wohl spontan, unabhängig vor der Kopfverletzung, 
eingetreten sein konnte, und endlich, wie bereits angeführt, 
die Art des Obductions - ProtocoUes und die divergirenden 
ärztlichen Angaben der Abgabe eines bestimmten Gutach- 
tens über diesen Punkt ein unübersteigliches Hinderniss in 
den Weg setzen. 

Kann aber bei dem geschilderten Sachverhalte die Ver- 
wundung der H, nicht mit Bestimmtheit als die Ursache 



320 Selbstmord oder Erdrosseln? 

des Todes und somit auch nicht als tödtlich erklärt werd en 
so muss dieselbe dennoch jedenfalls in die Klasse der 
unbedingt schweren Verletzungen eingereiht wer- 
den, da dieselbe bis zum Knochen eingedrungen war, Blu- 
tung, Kopfschmerz, Fiebererscheinungen bedingt und somit 
jedenfalls eine Erkrankung des Organismus zur Folge ge- 
habt hatte. 

Was die übrigen Blutunterlaufungen und Hautaufschür- 
fiingen anbelangt, so waren dieselben geringfügig, oberfläch- 
lich, und müssen sowohl einzeln, als zusammengenommen 
für eine leichte Beschädigung erklärt werden. 

3) Was das gebrauchte Werkzeug betrilTt, so konnte 
die Verletzung am Hinterhaupte ganz wohl mittelst eines 
Schlüssels, die Blutunterlaufungen aber durch Faustschläge 
verursacht worden sein. 



2. Im Walde aufgefundene Leiche. — Strangfurche am labe. — 

Bestiniuiung der Tode&art. 

Am 8. September 1860 wurde in einem Walde und 
zwar auf einem wenig betretenen Fusswege der 20jährige 
Weber W, todt gefunden. 

Sein Sommerrock war über den Schultern zerrissen, 
am Halse trug er ein schmales Halstuch, welches auf dem 
Kehlkopfe mittelst zweier Knoten so fest zusammengeschnürt 
war, dass man mit dem kleinen Finger nicht darunter ge- 
langen konnte, auch war eine Strangrinne nicht zu verken- 
nen. Im Gesichte bemerkte man nebst dem Schleimans- 
flusse aus dem Munde, welcher sich auch in Menge auf dem 
Moose vorfand, dass die Augäpfel aus ihrer Höhle vorge- 
treten, die Augenlider selbst stark mit Blut unterlaufen 
waren. 

Auf die Anzeige des Wundarztes K. begab sich die 



Selbstmord oder Erdrosseln? 321 

bezirksamtliche Commission mit den Gerichtsärzten DDr. P. 
und St. an Ort und Stelle. — Man fand den W. in gestreck- 
ter Stellung auf der rechten Körperseite liegend. Er hatte 
den linken Unterschenkel über den rechten geschlagen ; der 
rechte Arm war etwas vom Körper entfernt, mehr gestreckt; 
der linke im Ellbogengelenke leicht gebeugt, die Hand un- 
terhalb des Hüftgelenks am Oberschenkel aufliegend. Seine 
Stiefel standen, mittelst eines Holzes zusammengehalten, 
nebenan ; seine neue, schwarztuchene Mütze lag neben dem 
Kopfe, links sein messingbeschlagener, mit gebogenem Hand- 
griffe versehener Stock. Sein kurzer grauer Rock war über 
die linke Schulter, bis zur Mitte des Oberarmes, herabge- 
streift und das Futter unmittelbar oberhalb der Brusttasche 
der Art zerrissen, dass die Wattirung zu sehen war. — 
Auch die linke Rocktasche war nach aussen umgestülpt 
und durchrissen. Am Halse hatte er ein baumwollene» 
Halstuch (welches er sonst immer locker zu tragen pflegte), 
über dem Kehlkopfe mit einem doppelten Knoten zusam- 
mengezogen und so fest anliegend^ dass man nur mit An- 
strengung darunter gelangen konnte. — Unter dem Hals- 
tuche verlief, queer über die Mitte des Kehlkopfes beiderseits 
gegen den Nacken zu, eine fingerbreite, seichte Strangrinne 
von schwachbläulicher Färbung; der Grund derselben war 
weich; 2 Zoll vom Kehlkopfe nach rechts erschien in der- 
selben eine beinahe zolllange, dunkel lividere, eingedrückte 
Stelle, welche nach der Ansicht der Aerzte durch die Sei- 
tenlage des Kopfes nach rechts bedingt gewesen sein soll; 
oberhalb und unterhalb der Strangrinne waren die Weich- 
theile leicht angelaufen. 

Der Verstorbene war 20 Jahre alt, von schwächlicher 
Constitution. Seine Augen .waren geschlossen, die Pupillen 
erweitert, die Augenlider angelaufen und geröthet (ödema- 
tös), die Gesichtsjniene ruhig, der Mund offen, die weiss- 



322 Selbstmord oder Erdrosseln? 

liehe Zunge zwischen den Zähnen sichtbar, nicht einge- 
klemmt; sie lag auf der untern Reihe der Zähne und zeigte 
Eindrücke von den obem Zähnen. Das Gesicht war livid, 
die rechte Ohrmuschel dunkel geröthet, der Unterleib etwas 
aufgetrieben, grünlich, der Rücken und die untern Glied- 
maassen dunkelroth; es war eine Stuhlentleerung erfolgt; 
der Kopf und die obern Gliedmaassen waren leicht beweg- 
lich, die untern steif, die Hände krampfhaft geschlossen, 
der linke Daumen eingeschlagen. Am rechten Handrücken 

befand sich eine seichte, etwas blutende Hantaufschürfung. 

Die LeichenerCffnuDg wurde am 11. September Torgenom- 
men. Die Haotfurbe war, mit Ausnahme der Todtenfleeke am Rücken 
und an allen Gliedmaassen und des grönlichen Unterleibes, blass. Die 
Gesichtszüge waren nicht auffallend verändert, der Hals war blass, 
Spuren der Strangrinne noch vorhanden, die Weichtheile an den Dn 
terkieferwinkeln noch etwas angelaufen. Zwei Zoll rechts vom Kehl- 
kopfe erkannte man noch deutlich eine dunkel lividere Hautstelle in 
der Grösse eines Quadratzolles. Im Nacken zeigte die Haut stellen- 
weise linienartige, dunkel geröthete Flecke. Der Brustkorb bildete 
eine sogenannte Hühnerbrust, war nämlich eng und hoch. Am rech- 
ten Mittelhandknochen des kleinen Fingers befand sich eine ovale, 
linsengrosse , vertrocknete Hau taufschürf ung, desgleichen am Mittel- 
handknochen des linken Zeigefingers, dann am untern Ende des Na- 
gelgliedes vom linken Daumen eine linsengrosse, oberflächliche Ver- 
letzung, sämmtlich von früherer Zeit herstammend. Am rechten Hand- 
rücken bemerkte man im Zwischenräume des zweiten und dritten Mit- 
telhandknochens zwei Stecknadelkopf grosse, frische Hautwunden, wel- 
che bereits vertrocknet erschienen und bei der ersten Besichtigung 
frisches Blut entleerten. An der rechten Wade befand sich eine lin- 
sengrosse, vei trocknete Hautwunde, sonst nirgends eine Verletzung. 
Die Schädeldecken waren ohne Blutaustretung, das Schädelgewölbe 
unverletzt, die Hirnhautgefösse mit schwarzem, dünnem Blute über- 
füllt, ebenso die Hirnsubstanz. Die Oberfläche des Gehirns war mit 
einem milchigen Exsudate belegt; die Hirnkammern enthielten einen 
Löffel Blutwasser. An der Grundfläche des Schädels befand sich ein 
massiges Blutextravasat. Zwischen den Weichtheilen am Halse zeigte 
sich nirgends eine Blutaustretung. Der Kopfnicker war in seinem 
obem Ende geschwellt, die Schilddrüse etwas vergrössert, der Kehl- 
kopf und die Luftröhre unversehrt, die letztere enthielt zähen Schleim, 
die Schleimhaut war schwach geröthet, die Venenstämme am Halse 
mit Blut überfüllt, die Brustfellsäcke leer, die Lungen etwas zusam- 
mengefallen, blassroth, knisternd, massig mit Blut gefüllt, die hintern 



Selbstmord oder Erdrosseln? 323 

Lappen etwas dunkel geröthet, dunkles, schaumiges Blut enthaltend. 
Der Herzbeutel enthielt eine bedeutende Menge Serums, das Uerz 
war welk. Die linke Herzkammer enthielt dünnflüssiges Blut, die 
rechte war mit Blut überfüllt. In der Bauchhöhle befand sich eine 
massige Menge Serums, die Leber war vergrösdert, sonst normal, doch 
sehr blutreich, die Milz massig blutreich, der Magen mit Speisebrei 
gefüllt, die Harnblase zusammengezogen. 

Die Gerichtsärzte erklärten, dass W, in Folge der Zu- 
sammenschnürung seines Halses am Blutschlagflusse ge- 
storben ist. Ob er sich aber selbst, oder ob ein Anderer 
ihm den Hals zusammengeschnürt habe, lasse sich nicht be- 
stimmen, doch spreche der Mangel von Zeichen geleisteter 
Gegenwehr für den erstem Fall, in welchem dann die, viel- 
leicht forcirte Fortsetzung der Reise bei stark beladenem 
Körper, den Eintritt des Schlagflusses begünstigt haben 
möge, während die Beraubung desselben auf die Erdrosse- 
lung durch einen Andern hindeute. 

Weil die eingeleiteten Erhebungen zu dem Resultate 
geführt hatten, dass W, am 7. September Abends um 
^6 Uhr von H., wohin er gewebte Schaafwollwaare gebracht 
hatte, sich wieder zurückbegab, auch mehrere Gulden Geld 
und eine grosse Quantität Schaafwollgarne bei sich gehabt 
haben soll, die sich bei der Leiche nicht vorfanden, seine 
Taschen dagegen gewaltsam eingerissen waren, so war das 
k. k. Kreisgericht durch das Gutachten der 'Gerichtsärzte 
nicht befriedigt und es wandte sich an Dr. L, und Wund- 
arzt W,^ welche sich nach genommener Einsicht in die Ac- 
ten dahin äusserten: dass W, am Blutschlagflusse ge- 
storben, den ein eng anliegendes Halstuch wohl bewirken 
könne. Indem aber an der Leiche auch Zeichen des Stick- 
flusses vorkamen und ein eng anliegendes Halstuch das 
Athemholen wohl hindern, aber nicht gänzlich aufheben 
könne, W. überdies bei vorhandener Athemnoth das Hals- 
tuch wohl gelüftet . hätte , so müsse die Ursache der Suffo- 
cation anderswo liegen, und finde sich in der Strangrinne, 



324 Selbstmord oder Erdrosseln? 

da keine fremden Körper in den Luftwegen angetroffen 
wurden, W. auch keine irrespirablen Gasarten eingeath- 
met habe. 

Diese Strangrinne lasse sich aber wegen der starken 
Zusammenschnürung des Halses und der Schwellung des 
Kopfnickers von einem Selbstmordversuche um so weniger 
herleiten, als das Selbsterdrosseln sehr selten vorkomme. — 
Die sorgfältige Würdigung aller Nebenumstände: die Lage 
der Leiche, ihre Beraubung, der Zustand der Kleidung, der 
Schleimausfluss aus dem Munde, das Hervortreten der Aug- 
äpfel, nebst ünterlaufiing der Augenlider, die Zahneindrücke 
auf der Zunge, der Kothabgang, die krampfhaft geballte 
Faust lasse es vielmehr kaum bezweifeln, dass W. am 
Sti ck schlagflusse in Folge von Erdrosselung, so- 
mit eines gewaltsamen Todes, gestorben sei. Der Mangel 
einer Sugillation in der Strangrinne, so wie die Unversehrt- 
heit des Kehlkopfes und der Luftröhrenknorpel, beweise 
nichts dagegen, weil diese Erscheinungen selbst bei Hinge- 
richteten vorkommen. Ebenso könne der Mangel von Zei- 
chen geleisteter Gegenwehr (da die Hautaufschüriungen an 
den Händen auch zufällig entstanden sein konnten) fremde 
Einwirkung nicht ausschliessen, wenn man bedenkt, dass 
der kleine und schwächliche TF. etwa, wie der livide Fleck 
am Halse und die rothen Streifen im Nacken darzuthun 
scheinen, kräftig von rückwärts gepackt, von Schreck ge- 
lähmt und durch die Last am Rücken gehindert, nur einen 
schwachen Widerstand leisten konnte. Das Festknüpfen 
des Halstuches möge dann erst nachträglich erfolgt sein, 
um W.'s Wiederaufleben zu verhindern. Das Halstuch sei 
übrigens zum Würgebande tauglich gewesen. 

Wegen Differenz der ärztlichen Ansichten vninschte das 
k. k. Kreisgericht die Abgabe eines Superarbitriums. 



Selbstmord oder Erdrosseln? 325 

Gutachten, 

Sämmtliche Verletzungen an den Gliedmaassen des W. 
waren theils frisch blutend, theils vertrocknet und vernarbt, 
also noch bei Lebzeiten entstanden. Sie deuten auf die 
Einwirkung eines stumpfen Werkzeuges und können vom 
Anstreifen an harte und rauhe Gegenstände hergerührt ha- 
ben, bilden jedoch als ein geringfügiges und oberflächliches 
Leiden minder wichtiger Körpertheile sowohl einzeln, als 
in ihrem Zusammenwirken nur eine leichte Verletzung, von 
welcher sich der Tod des W. nicht herleiten lässt. 

Das Blutextravasat am Schädelgrunde, der Blutreich- 
thum des Gehirns, seiner Häute, der Blutadern am Halse, 
des untern und hintern Theils der Lungen, beider Herz- 
hälften und der Unterleibseingeweide bei durchgehends dunk- 
ler und flüssiger Beschaffenheit des Blutes liefern dagegen, 
zusammengenommen mit den zahlreichen Todtenflecken, 
dem lividen Gesichte und den hervorgetriebenen Augen, den 
Beweis, dass W. 

1) zunächst am Stickschlagflusse gestorben ist. 
Da übrigens die Strangrinne bläulich, die Weich- 

theile am Halse und namentlich der Eopfnicker geschwellt 
erschienen, somit mit vollem Grunde angenommen werden 
kann, dass dieselbe noch beim Leben des W. entstanden 
ist, eine anderweitige Ursache des eingetretenen Stickschlag- 
flusses aber nicht vorhanden war, während eine Zusammen- 
schnürung des Halses vollkommen geeignet ist, den Tod 
eines Menschen in kürzester Zeit herbeizufahren, so ist kein 
Grund vorhanden zu zweifeln, dass 

2) W. in Folge der Zusammenschnürung des Halses 
somit eines gewaltsamen Todes gestorben ist. 

3) Es handelt sich aber im gegebenen Falle hauptsäch- 
lich darum, nachzuweisen, auf welche Art diese Zusammen- 
schnürung des Halses zu Stande gekommen ist. 



326 Selbstmord oder Erdrossela? 

Dass W. sein Halstuch gerade nur diesmal fest gebun- 
den hätte, während er es sonst locker gebunden trug, und dass 
diese Zuschnürung wegen der ungewöhnlichen Anstrengung 
beim Gehen den Tod veranlasst habe, ist füglich nicht an- 
zunehmen, weil aus den Acten nichts hervorgeht, was die 
Yermuthung begründen könnte, dass er bergauf und schnell 
gegangen sei; und wenn dies auch wirklich der Fall gewe- 
sen wäre, so hätten, zumal wegen Vergrösserung seiner 
Schilddrüse, Athmungsbeschwerden entstehen und ihn zur 
Lüftung des eng anliegenden Halstuches bewegen müssen. 
— Selbstmord durch Erdrosseln kommt allerdings selten 
vor, ist aber dessenungeachtet schon mehrmals ausgeführt 
worden. Aus den mitgetheilten Acten ist aber wieder nicht 
zu ersehen, ob W, eine Veranlassung zum Selbstmorde ge- 
habt habe; er würde ihn aber selbst bei vorhandener Ver- 
anlassung schwerlich auf diese unsichere Art und auf dem, 
wie es scheint, oft betretenen Fusssteige ausgeführt haben. 
Selbst wenn man aber annehmen wollte, dass er nach be- 
reits vollbrachtem Selbstmorde von Jemandem beraubt wor- 
den wäre, so liesse sich auch unter dieser Voraussetzung 
die Entstehung der Hautaufschürfungen an den Händen, der 
Blutunterlaufung und ödematösen Anschwellung der Augen- 
lider, besonders aber der lividern Stelle in der Strangrinne, 
nicht erklären, da W^., nach Angabe des Todtenbeschauers, 
auf einer mit Moos bewachsenen Stelle lag und von da- 
selbst befindlichen Steinen oder andern harten und rauben 
Körpern nichts erwähnt wird. 

Ganz ungezwungen und vollkommen befriedigend las- 
sen sich dagegen alle mitgetheilten Umstände erklären, 
wenn angenommen wird, dass W. einen Schlag gegen den 
Kopf erhielt, welcher die Blutunterlaufung und ödematöse 
Anschwellung der Augenlider und vielleicht auch eine Be- 
wusstlosigkeit oder wenigstens verminderte Widerstands- 



Tod durch Stickfluss oder gewaltsamer Tod? 327 

fähigkeit bedingte, und hierauf von Jemand Anderm erdros- 
selt und beraubt wurde, wobei gleichzeitig die Hautaufschür- 
fungen an den Händen fiir Zeichen geleisteter Gegenwehr 
angesehen werden können. 

Der Umstand, dass die, Hautaufschürfungen nur gering- 
fügig und zwischen den Weichtheilen am Halse keine Blut- 
austretungen vorhanden waren, steht der angefahrten Be- 
hauptung durchaus nicht im Wege, da der Erfahrung ge- 
mäss in Fällen sicher gestellten Selbstmordes, sowie bei 
Hingerichteten, die Erscheinungen am Halse häufig auch 
nicht erheblicher zu sein pflegen. 

Nach dem Angeführten lässt es sich somit mit höch- 
ster Wahrscheinlichkeit annehmen, dass W, in Folge der 
von einem Andern ausgeübten Gewaltthätigkeit, nämlich des 
Drosseins, sein Leben verlor; mit voller Bestimmtheit lässt 
sich aber diese Behauptung dennoch nicht aufstellen, weil 
die Zeichen des Todes durch Erdrosseln aus dem Leichen- 
beiunde denn doch nicht so ersichtlich sind, um ein völlig 
bestimmtes ürtheil in dieser Beziehung fällen zu können. 



3. Zeichen des StieUusses bei einer in Bette todt rorgejhndeneiiy 
mit Epilepsie behaftet gewesenen Person. — fiewaitsane 
oder natürliche Todesart! 

Im Dorfe R., welches aus einer einzigen Reihe von 
Häusern besteht« lebten seit mehrern Jahren in dem letz- 
ten Häuschen die Eheleute ikf., welche zufolge der Zeugen- 
aussagen sehr häufig in Zank und Streit begriffen waren, 
und von welchen das Weib schon seit vielen Jahren an 
der Epilepsie litt. — Mit diesen Eheleuten wohnte in 
demselben Häuschen, bloss durch ein Yorhaus getrennt, ein 
anderes, gleichfalls kinderloses Ehepaar. — Das Weib, Ka- 
tharina M.^ beklagte sich häufig über Misshandlungen, welche 



328 1*od durch Stickfluss oder gewaltsamer Tod? 

sie von Seiten ihres Mannes erlitt, und noch am 13. Ja- 
nuar 1861 wies sie ihren Nachbarn mehrere blaue, von Schlä- 
gen herrührende Flecke am Kopfe vor, welche ihr der Mann 
mit einem Mangelbrette zugefügt hatte. 

Sonntag, den 15. Januar, kam zu Josef M, ein Vetter, 
der dem Trünke und Müssiggange ergeben war, in der Ab- 
sieht, etwas Geld auszuborgen, was ihm aber das Weib ver- 
weigerte. Hierauf machte M. dem Vetter den Vorschlag, 
er m&ge ihn in eine benachbarte Ortschaft begleiten, wo er 
Geld zu fordern habe, worauf sich Beide entfernten. — Am 
Nachmittage desselben Tages besuchte Katharina M. ihre 
Nachbarsleute, wo sie unwohl wurde, und den Eintritt eines 
epileptischen Anfalles erwartete, der sich jedoch nicht ein- 
stellte. — Gegen 8 Uhr Abends desselben Tages wurde sie 
noch im Wirthshause gesehen, von da aber nicht mehr; 
auch war kein Geräusch, noch sonst etwas Auffallendes in 
oder bei ihrer Wohnung wahrgenommen worden. 

Josef M. kam erst am Montag, den 16. Januar, 
Abends nach Hause, fand jedoch die Thür seiner Wohnung 
versperrt, und ersuchte, in der Meinung, sein Weib habe 
sich, wie sie das manchmal that, auf einige Tage zu ihrer 
Tante begeben, die Nachbarsleute um ein Nachtlager. — 
Am Morgen des 17. Januar versuchte er wieder in seine 
Wohnung zu gelangen, und als es nicht möglich war, be- 
gab er sich an einen andern Ort, und verblieb daselbst den 
17. und 18. Januar. — Am Mittwoch, den 19. Januar, Vor- 
mittags, kam er mit einem Freunde wieder zu den Innleu- 
ten und fragte, ob sein Weib zurückgekehrt sei; als man 
dies verneinte, und seine Versuche, in die Stube einzudrin- 
gen, fruchtlos blieben, begab er sich in das Wirthshaus, wo 
er den Tag über blieb und auch übernachten wollte. Nach- 
dem ihm aber der Wirth dies nicht gestattet hatte, ging er 
nach Hause und üb^nachtete bei den Nachbarn. 



Tod duroli Stidcfluss oder gewAUsamer Tod? 329 

Am Doiinerstag, den 20. Januar, früh, wurde die Thur 
der Wohnung gewaltsam geöffnet. Der SchlusBel be&nd 
Bich innen im Schlosse; im VorhauBe, sowie auch, im Zim- 
mer selbst, war Alles in der gewöhnlichen Ordnung. — Auf 
dem Bette, welches neben dem Backitfen stand, lagen die 
Polster in Unordnung. — M. griff unter ein Polster und 
föhlte, sowie auch sein Begleiter, eine kalte Schulter, 
worauf sich Bdde entfernten, Leute zusammenriefen und 
drai Gemeindevorstande die Anzeige erstatteten; M, soll 
übrigens hierbei keine Gemäthsbewegung ge^teigt haben. 

Der Gemeindevorstand fand die Verstorbene schief im 
Bette liegend, so dass der Kopf zum Theil auf dem Seiten^ 
brette und der Wand des Backofens ruhte, die Füsse aber 
am untern Ende des Bettes hervorragten. Das eine Polster 
befand sich oberhalb des Kopfes, das andere bedeckte zum 
Theil den Hals und Nacken, die Füsse waren mit einem 
Pelze bedeckt. Die Verstorbene lag mit dem Gesichte nach 
abwärts in das Bett eingedrückt, und hatte beide Hände 
unter sich. Um den Kopf hatte sie ein Tuch gewunden 
und dieses im Nacken locker gebunden; sonst war sie mit 
einem Hemde und Rocke bekleidet. — Nirgends, weder an 
der Leiche, noch am Bette, noch im Zimmer, fanden sich 
Blutspuren; das Gesiebt war au^etrieben, braunroth, der 
Hals und zum Theil die Schultern schwärzlich. 

M. lief hierauf zum Pfarrer, um die Beerdigung zu be- 
stellen, welcher Letztere aber den Todtenbeschauzettel ver« 
langte. — M. ging hierauf zu dem Todtenbeschauer K.\ als 
dieser aber erwiederte , er müsse erst die Leiche sehen, 
meinte M.^ er möge sich nicht bemühen, und nur den Zet- 
tel ausstellen, er wolle ihm dafür einen Gulden bezahlen. 
— Als aber d^ Todtenbeschauer hierauf nicht einging, 
führte ihn M. zuerst in^s Wirthshaus, damit er sich zu die- 

Ctuper, Vjsehrft. f. ger. Med. XXIL 2. 22 



880 Tod durch Stieicfliisa oder gewaHsaner Tod? 

8dm Acte mit Branntwein stftrke, da die Leiehe schon 
6 Tage üege. 

K. fand die Verstorbene im Bette auf dem Rftcken 
liegend, das Gesicht hochroth, mit Blntsporen, welche letz- 
tem sich auch am Hemde vorfanden« Auf der Stirn be« 
merkte er einen blauen Fleck; der Hals, der Nacken und 
ein Theil der Brust war schw&rzlich gefärbt; in der Gegend 
des Kehlkopfes glaubte er Spuren von Blutanterlaufimgra 
en bemerken, doch fand er nii^ends Eindrücke von Nägeln 
oder sonst einem fremden Körper vor. — Als sich hierauf 
M. entfernen wollte, kam ein Gensd'armes, der, durch das 
Gerede unter den Leuten aufmerksam gemacht, ihn gefan^ 

gen nahm. 

Bei der am 20. Janaar von Dr. Z. und Wundarzt V. Torgenom- 
menen Obduction fand man die Leiche einer 28jährigen, wohlge- 
nährten Weibsperson; Mund und Augen waren geschlossen, an den 
NasenOffnuDg^ etwas yertrocknetes Blut; das Gesicht war aufgetrie- 
ben, blauroth gefärbt. — Oberhalb des rechten Stirnhügels be- 
fand sich eine thalergrosse Oontusion mit einer einen Zoll langen, 
kaum die äussere Hautdecke durchdringenden, oberflächlichen Wunde; 
nach gemachtem Einschnitte fand sich unter der Hautdecke eine ziem- 
liche Menge schwarzen geronnenen Blutes vor. In der Mitte der 
Stirn bemerkte man zwei kleine Hautaufschürfungen; die Bindehaut 
beider Augen war stark mit Blut unterlaufen. Die blänlidbe Zunge 
ragte zwischen den Zähnen hervor, die vordere, sowie die seitlichen 
Gegenden des Halses und die obere ßrnstgegend waren dunkelgrün 
gefärbt. An beiden Seiten des Halses wurden in der Gegend des 
Unterkieferwinkels dunkler gefärbte Stellen, und unter der Haut da- 
selbst etwas dunkles Blut vorgefunden. — Drei Zoll unterhalb des 
äussern Endes des linken Schlüsselbeines befand sich eine 
dreieckige Hantaufschfirfung , deren Schenkel ^r Zoll lang, und nuter- 
halb welcher das Zellgewebe mit Blut getränkt war; an jedem Ell- 
bogenhöcker, am rechten Handwurzelgelenke, an der Vorder- 
flftehe beider Unterschenkel wurden überdies unbedeutende Haut- 
aufschürfungen vorgefunden, deren Umgebung etwas sugillirt erschien. 
Der Unterleib war aufgetrieben, bläulich, der Rücken mit braunrothen 
Todtenflecken besetzt. — Die Schädeldecken waren blutreich. Ent- 
sprechend der Oontusion am Stimhügel, erstreckte sich eine starke 
blutige Suffusion über den vordem Theil des rechten Seitenwandbel- 
nes und das Stirnbein bis zum rechten Augenbrauenbogen herab; die 
Schädelknochen waren sehr dick, von röthlicher Färbung ; die Gefässe 



Tod durch Stickfluss oder gewaltsamer Tod? 331 

der hf^rtea Hirnhaut strotzend, im grossen Sichelblutleiter wenig flfis* 
siges Blut enthalten; die Arachnoidea und pia mater sehr blutreich, 
das grosse Gehirn weich, mit zahlreichen Blutpunkten an der Sehnitt- 
fiache; in den Himhöhlen etwas blutiges Serum enthalten, das kleine 
Gehirn breiartig, ebenfalls blutreich, am Grunde der Hirnschaale keine 
Flüssigkeiten angesammelt; unter den Hautdecken links am Halse, 
unterhalb des ünterkieferwinkels , war das Zellgewebe stark snffoii- 
dirt; die Schilddrüse sehr blutreich, bläulich, das Zungenbein, der 
Schild- und Riugknorpel, sowie die Luftröhre unverletzt; die Schleim- 
haut derselben, sowie des Kehlkopfes, dunkelroth, sehr blutreich. In 
jedem Brustfeilsaeke befianden sich gegen 12 Unzen dnnkeln, flüssigen 
Blutes; die Lungen waren frei, von dunkelblauer Farbe, überfüllt von 
schwarzem, flüssigem Blute, ihre Substanz mürbe, zerreisslich; im 
Herzbeutel befand sich etwas blutiges Serum; die rechte Herzkammer 
und Lungenschlagader waren voll dunkeln Blutes, die Unke enthielt 
etwas gestocktes Blut; — der Magen war ganz leer, seine Schleim- 
haut helbroth, die Leber sehr gross, die Milz von gewöhnlicher Grösse, 
beide blutreich, die Harnblase leer, in den normalen Gedärmen flüs- 
sige Fäcalstoffe enthalten. 

Die Obduceatw erklärtoH hierauf, daBS J/. am Stick- 
schlagflasse mit vorwaltendem Stickflusse gestorbeQ, und 
dass die zahlreichen Spuren mechanischer Einwirkung an 
der Stirn, am Halse, am linken Schlüsselbeine, dann auf den 
Händen und Füssen unzweifelhaft darauf hindeuten, dass* sie 
in Folge dieser Verletzungen eines gewaltsamen To- 
des gestorben sei, weil die Verletzungen Zeichen der Keac- 
tion dargeboten haben, eine hinzugekommene, davon unab- 
hängige Ursache nicht angenommen werden könne, da M. 
noch Sonntag Abends gesund im Wirthshause gewesen, an 
ihrer Leiche aber kein Zeichen eines anderweitigen Leidens 
b^nerkt worden, weil endlich ihr Gesicht in das Bettkissen 
fest eingedrückt und, sowie ihr Hemd, blutig gewesen ist, 
die Verletzungen aber ihrer Beschaffenheit nach vom An- 
schlagen an die Bettlehne oder die anliegende Wand, oder 
von einem Sturze aus dem Bette, da nirgends eine Blutspur 
vorkam, sich nicht herleiten lassen, ihr zufälliger Ursprung 
somit schlechterdings unmöglich ist. 

Am natürlichsten lasse sich hingegen ihr Ursprung er- 

22* 



332 '^od inreh SHckfluss oder gewaltsanier Tod? 

klären, wenn die Yerletzmigeii am Kopfe, im Gesichte und 
auf der Brngt von der Einwirkang eines stampfen Werk- 
seages, die am Halse Ton einem Drucke mit den Händen, 
oder vom gewaltsamen Einzwängen in das Bettkissen her- 
geleitet werden, weil dann selbst der Mangel ?on Zeichen 
geleisteter Gegenwehr begreiflich werde, nnd die unbeden- 
tenden Hantaa&chürfangen an den Gliedmaassen während 
des ümwendens nnd Niederdr&ckens leicht entstanden smn 
können. 

Diese Haatan&chörfimgen werden demgemäss znsam- 
mengenommen f&r eine leichte Verletzung, die Gontnsion 
am Stimhöcker wegen unvermeidlicher Hirnerschütterung 
f&r eine schwere, die Zeichen des am Halse erlittenen 
Druckes für eine tödtliche Verletzung erklärt, weil ein sol- 
cher Druck schon seiner allgemeinen Natur nach geeignet 
ist, Stiekschlagfluss und den Tod herbeizuführen. 

Was endlich die Epilepsie der M. betriffl;, so sei es 
möglich, dass dabei während des Anfalles verschiedene Ver^ 
lets&ungen entstehen, die Kranken auf das Gesicht fallen und 
ersticken, oder an Himapoplexie sterben. Aber bei der M. 
sei der Stickfluss vorwaltend gewesen, und es könne nicht 
angenommen werden, dass sie während des epUeptisdien 
Anfalles gestorben wäre, weil sie im Gesichte und auf der 
Brust Verletzungen hatte, welche nicht zufällig, sondern nur 
durch fremde Einwirkung entstanden sein konnten. Au^ 
seien ihre Anfälle immer nur leicht gewesen, und sie gleich 
darauf wieder herumgegangen. Doch sei die Möglichkeit 
nicht ausgeschlossen, dass A/. während der Zuftgung ihrer 
Verletzungen von der Epilepsie befallen worden wäre, wo 
sie dann um so leichter habe ersticken können. — Dass 
am Halse keine Eindrücke von Fingern oder andern Ge- 
genständen zurückgeblieben waren, finde seine Erklärung 
in dem Umstände, dass die Fäulniss weit vorgeschritten 



Tod durch Stickfiass oder gewalteamer Tod? 333 

war, bei welcher Sagillatioaen mit der cadaverösen Trää- 
koEg der Gewebe verschmelzen und undeutlich werden. 

M. wurde allgemein für den Mörder seines Weibes ge- 
halten, weil er mit ihr in Unfrieden lebte, sie noch am 
Sonnabend yor dem 15, Januar misshandelt, und ihr mit 
dem Mangelbrette blaue Flecke am Kopfe zngef&gt, am Sonn- 
tag sie mit einem Vetter gleichfalls schlechten Rufes, der 
G^d borgen wollte (aus der Untersuchungshaft jedoch bald 
wieder entlassen wurde, weil er sein Alibi befriedigend 
nachgewiesen), verlassen hatte, wUirend seiner Abwesen- 
heit an mehrern Orten erzählt hatte, dass sein Weib ge* 
starben, auch ^nen Bekannten aufgefordert hatte, ihm eine 
Braut zu verschaffen; weil er nach seiner Ruckkehr es Tage 
lang anstehen liess, ehe er erst auf Zureden des Innmannes 
sich Mühe gab, in seine Wohnung einzudringen, bei der 
Entdeckung des Todes seiner Gattin gleichgültig geblieben 
ist; weil ferner von den nach dem Ereignisse herbeigekom- 
menen Leuten einer in der verschlossen gewesenen Thür 
ein Loch fand, durch welches ein Nagel eingebracht, und 
mit diesem das Queerholz weggeschoben werden konnte, 
auch von diesem Hause im Schnee Fusstapfen gegen den 
Wald zu sich erstreckten. — Aber von diesem Loche in 
der Hofthür wusste nicht einmal der Innmann, der dem M. 
im Gegentheil noch eine Hacke zum Aufisprengen der Thür 
geliehen hatte; auch erklärte dieser Innmann, dass die Fuss- 
tapfen von ihm selbst und seinem Weibe herrührten, indem 
sie aus dem Walde Ruthen geholt hatten. — A/, war vom 
Hause seit Sonntag abwesend, immer in Gesellschaft Aa- 
derer, und von allen Orten, wo er übernachtete, wurde be- 
richtet, dass er sich von dort während der Nacht nicht 
hätte unbemerkt entfernen können; auch wurden weder 
an seinem Körper, noch an der Kleidung Blutspuren ent- 
deckt. 



334 Tod dnrcb Sticidliiss oder gewaltsamer Todt 

Nachdem dieses Gutachten dem Gerichte nicht erschö- 
pfend erschien, und der Fall ftberdies wichtig war, so wurde 
die Abgabe eines Facult&ts-Ober-Gutachtens nachgesucht. 

Gutachten. 

Das Gesicht der K. M. war zufolge des Sectiotis-Befiin- 
des aufgetrieben, mit blaurothen Flecken und an den Na- 
senlöchern mit Spuren geronnenen Blutes versehen. Da 
jedoch in diese Flecke keine Einschnitte gemacht^ und da- 
her nicht sichergestellt wurde, ob sich unter denselben Blut- 
austretungen Torfenden, die Fäulniss überdies w^it Torge- 
schritten war, so dürften diese Erscheinungen nur dem weit 
gediehenen Yerwesungsprocesse zuzuschreiben sein. 

An der Stirn fand man nebst zwei Hautau6chürfungen 
eine thalergrosse Quetschung mit Blutanstritt im Zellgewebe, 
sodann am Ellbogen, der linken Handwurzel und den Un- 
terschenkeln unbedeutende Hautau fschürftingen mit sngillir- 
ter Umgebung. — Diese sämmtlichen Verletzungen waren 
zufolge des gleiclizeitigen Blntaustrittes noch während des 
Lebens entstanden, und deuten auf die Einwirkung eines 
stumpfen Werkzeugs; dieselben bilden übrigens, mit Aus- 
nahme der Quetschung am Stimhügel, als eine nur ober- 
flächliche und unbedeutende Beschädigung minder wichtiger 
Theile, sowohl einzeln, als zusammengenommen, nur eine 
leichte Verletzung. — Die* Quetschung am rechten Stirn- 
hügel aber muss für eine unbedingt schwere Verletzung er- 
klärt werden, weil derselben entsprechend ein bedeutendes 
Blutextravasat unter den Schädeldecken vorhanden war, und 
dieselbe sonach nicht nur mit Schmerzen, sondern auch 
höchst wahrscheinlich mit einer Erschütterung des Gehirns 
verbunden sein mochte. — Nachdem jedoch die Umgebung 
dieser Quetschung weder grün, noch gelb geftrbt erschien, 
also nicht anzunehmen ist, dass dieselbe schon in einer frfi- 



Tod darcfa Stiekfluss oder gewaltsamer Tod? 335 

hem Zeit entstanden kt, K. M. aber am 15. Januar unter 
Vorweisung blauer Flecke am Kopfe sich beklagt hatte, 
dass sie von ihrem Manne mit einem Mangelbrette geschla- 
gea worden sei, so ist es kaum zu bezweifeln, dass diese 
Quetschung von ienem Schlage herrührte. Da aber K. M. 
am 15. Januar noch den ganzen Tag herumging, und in der 
Sehädelhöhle keine Blutaustretung Torgeftinden wurde, so 
ist kein Grund vorhanden, zu behaupten, dass diese, wie- 
wohl schwere, Yerletzung mit Lebensgefahr, oder mit einem 
der im §. 156. des Stra%esetzbuches bezeichneten Nach- 
tbeile verbunden gewesen wäre. 

Die Obducenten behaupten ferner, dass K. M. am Stick- 
schlagflusse in Folge eines am Halse erlittenen Druckes ge- 
storben ist, womit auch der Umstand hn Einklänge zu ste- 
hen scheint, dass an der Leiche Blutreichthum sämmtlicber 
Eingew^de der Schädel-, Brust- und Bauchhöhle, in der 
Brusthöhle ein Blutaustritt, und endlich eine flüssige Be- 
schaffenheit und dunkle Färbung des Blutes vorgefunden 
vnirde. 

Hiergegen muss jedoch bemerkt werden, dass die an 
der Leiche vorgefundenen Erscheinungen nickt nur eine 
stattgefondene Erdrosselung nicht beweisen, sondern dass 
dieselben unter den gegebenen Umständen auch auf eine 
andere Weise, und ohne Zuthun eines Andern, entstanden 
sein konnten. 

Zuvörderst muss gegen die diesfällige Aeusserung der 
Obducenten bemerkt werden, dass durch die vorgeschrittene 
Fäulniss am Halse wohl Gruben und Eindrücke, nicht aber 
auch Bitze und Aufechurfiingen , die beim Drosseln in der 
Begel vorhanden sind, unkenntlich geworden wären; dass 
ferner die unterhalb des Schlüsselbeines vorgefundene Haut* 
aufschürfong nicht wohl auf ein stattgefbndenes Drosseln 
bezogen werden kann, weil sie sidi an einer Stelle vor- 



386 Tod dorch StiekfluM oder gewattsatter Tod? 

fand, wo der Dniok behafs des Droesdiis nv sehr weaig 
ausgegeben h&tte, übrigens aach der Kehlkopf und das Zun- 
genbein anverletxt and das Eopftoch im Nacken nur loeker 
gebunden vorgefonden wurde. 

Obwohl ferner die Obducenten angeben, dass sie in den 
seitlichen Gegenden des Halses unter der Haut schwära- 
liches Blut angesammelt gefunden haben, so kann auch die^ 
ser umstand nicht maassgebend erscheinen, da bei der hoch* 
gradigen Fäulniss in deren Folge der Hals aufgetrieben und 
so wie der Nacken und der obere Theil der Brust dunkd- 
grün, ja selbst schwärzlich erschienen, eine Tr&nkung der 
Gewebe mit transsudirtem Blute stets stattfindet, und daher 
hier leicht eine Täuschung unterlaufen sein mochte. 

Dagegen ergiebt sich aus d^i Erbebungen, dass K. M. 
seit langer Zeit an epileptischen Anfällen litt, wäh- 
rend welcher die hiervon Befallenen sich nicht nur Yer- 
letzungen an den verschiedensten Körperstellen zuziehen, 
sondern selbst auch am Schlagflusse, oder bei ungünstigen 
Verhältnissen, wo durch eine zufallige Lage der Zutritt der 
Luft zu den Athmungswerkzeugen gehindert ist, auch in 
Folge der Erstickung sterben können. — Da nun die K. 
M. mit dem Gesichte nach abwärts in das Bett eingedrückt, 
und mit den in ünordming gerathenen Polstern zugedeckt 
gefunden wurde, so ist es sehr wohl möglich, dass sich die- 
selbe während eines epileptischen Anfalles an den benach- 
barten Gegenständen, und insbesondere an den Rändern der 
Bettstelle und den Kanten des Backofens mehrfiich ver- 
letzte, und sodann, indem sie entweder schon zufällig mit 
dem Gesichte nach abwärts lag, oder während des AnfisiUes 
so zu liegen kam, in Folge der Absperrung der atmosphä- 
rischen Luft am Stickflusse starb. 

Bei dieser Art des Absterbens findet nicht nur der 
Blutreichthum der Organe seine hinreichende Erklärung 



Tod durch Stickfluss oder gewaltsamer Tod? 337 

(wobei jedoch bemerkt werden muss, dasB die Blntansamm- 
lang in der Brusthöhle und das blutige Serum im Herzbeu- 
tel nur als eine Folge der Fäulniss zu betrachten sind), 
sondern es stimmen auch die andern Umstände, wie die 
vollkommene Ordnung im Zimmer und Vorzimmer, die von 
innen versperrte Thür, der Mangel einer jeden Verletzung 
oder Blutspur an dem vermeintlichen Thäter, hiermit ganz 
wohl überein. 

Bei den. geschildertea UmstSod^ kann die Facult&t 
nicht umhin, zu erklären, dass sich vom gerichts&rztlichen 
Standpunkte kein Anhaltspunkt f&r die Behauptung einer 
stattgefundenen Erdrosselung vorfindet, und dass der An- 
nahme, K. M. sei während eines epileptischen Anfalles in 
der oben angegebenen Weise in Folge der Erstickung ge* 
sterben, kein Hinderniss im Wege steht. 



388 



20. 

Ob Kindermonl »der Mord? 

Nebst einigen Bemerkungen zum Regulativ. 

Mitgetheilt Tom 

Kreis -Wundarzt Dr. Fraenkel zu Neustadt O./S. 



Der nachfolgende Fall verdient wegen seiner Gombi- 
nationen gewiss zu den seltnem und interessantem der ge- 
richtlichen Medicin gezählt zu werden, und seine Veröffentli- 
chung wird den geehrten Lesern dieser Zeitschrift daher 
wohl nicht unwillkommen sein. Während in der grossen 
Mehrzahl von Sectionen Neugebomer den Gerichtsärzten die 
Aufgabe gestellt ist, 1) die Reife und Lebensfähigkeit des 
Kindes, 2) ein nach der Geburt statt^^ehabtes Leben, und 
3) die Todesart desselben zu constatiren, lag den Obducen- 
ten in dem vorliegenden Falle nur ob, sich mit der letzten 
der obigen Fragen zu beschäftigen^ da die ersten beiden 
bereits anderweitig ausser Zweifel gestellt waren, wie dies 
die Geschichte des Falles darthun wird. Die Section hatte 
also, trotzdem das Object derselben ein neugebornes Kind 
war, eigentlich nichts Specifisches an sich. Ich nehme zu 
dieser Bemerkung Veranlassung, weil ich hier auf die Frage 
eingehen will, ob in einem solchen Falle die Obducenten 
einen Fehler begehen, wenn sie sich erlauben, von dem im 



Ob Kindermord oder Mord? 839 

§. IIa. des Regulativs fär die Seetionen Neugeborner vor- 
gesehriebeneD Verfahren abzuweichen. Es ist nämlich den 
im vorliegenden Falle thätig gewesenen Gerichtsärzten bei 
der Revision des Obductions-ProtoeoUs von der höchsten 
Medicinal'-Behörde als ein Fehler gerügt worden, dass sie bei 
der Section des nengebornen Kindes zuerst die Eopfhöhle 
geOfihet haben, während das Regulativ aus bekannten Grün- 
den die Bauchhöhle vor den andern Höhlen zu öffnen vor- 
sehreibe. Ich halte indess dafür, dass Obducenten in jedem 
Falle, in welchem bei der Obduction eines nengebornen 
Kindes die Fragen, ob dasselbe ein reifes sei und nach der 
Geburt gelebt habe, bereits durch die eigenthümlichen Ver- 
hältnisse des Falles definitiv entschieden ist, mit Fug und 
Recht von den Vorschriften des Regulativs abweichen kön- 
nen, ohne einen Fehler zu begehen, der das Resultat der 
Section beeinträchtigen könnte. Ja ich möchte glauben, 
dass Obducenten eine ganz zwecklose Arbeit treiben wür- 
den, wenn sie die Reife eines neug^bomen Kindes und den 
Stand seines Zwerchfells selbst dann noch prüfen wollten, 
wenn ein vielstündiges, unter den Augen von Zeugen statt- 
gehabtes Leben desselben erwiesen ist. Dass aber die Ob- 
ducenten auch befugt sind, von solchen Thatsachen, wenn 
sie ihnen von competenter Seite, d. i. von dem Untersu- 
chungsrichter, dargeboten werden, Notiz zu nehmen und 
hiernach ihr Verfahren einzurichten, dürfte wohl Niemand 
bestreiten. Es Hesse sich die den Obducenten dennoch ge- 
wordene Rüge daher wohl nur dadurch erklären, dass def 
prüfenden Behörde das blosse Obductions-ProtocoU vorlag, 
während die einzelnen Verhältnisse des Falles derselben 
unbekannt geblieben sind. Dass diese aber ganz eigen- 
thümliche gewesen, ergiebt die nachfolgende Geschichts- 
efzählung. 

Die ausserehelich geschwängerte Dienstmagd S. befand 



840 Ob Kindennord oder Htird? 

sich am Tage ihrer Niederkunft auf Stnissenarbtit, mnaste 
dieselbe indess verlassen , weil sieh die Vorboten der Ein* 
desgebart einstellten. Sie war kaum in das Gehöft ihres 
Dienstherm gelangt, als sie den Erguss einer Flfissigk^t 
(Wassersprang) Ten^firte, welche ihr die Schuhe asrnm Theil 
anftUte. Um sich dieselben wieder su reinigen -r* so er- 
zählt die S. selbst — , ging sie nach einem Schuppen, un- 
ter welchem Stroh lag, und während sie sich in kauernder 
Stellung befand, schoss das Kind aus den Gescblechtsthei« 
len hervor, dessen Gebart sie noch durch Ziehen am Halse 
zu beschleunigen sachte; gleichwohl aber soll das Kind auf 
die Erde gestfirzt und die Nabelschnur gerissen sein. Da 
das Kind sein Leben alsbald durdi Schreien zu erkennen 
gab, so schlug die &, um nicht verrathen zu werden, mit 
dem Kinde ein sehr kurzes Verfahren ein: sie steckte es 
in den nahen Sehweinestall, in welchem, wie ihr bekannt 
war, fünf Schweine von mittlerer Grösse sich bdandea. 
Hierauf ging sie in die Wohnstube, gab vor, unwohl zu sein, 
und suchte deshalb ihre Schlafkammer auf. Da dies Alles 
gerade in die Mittagsstunde traf, wurde eine aweite Magd 
mit den der S. obliegenden Arbeiten , also auch mit dem 
Füttern der Schweine, beauftragt. Als dieselbe nun den 
Schweinen das Futter brachte, fiel ihr eine bedeutende Un- 
ruhe der Thiere auf, die nicht an den Futtertrog heranka- 
men, sondern im Stalle herumdräugten. Sie machte hier- 
von der Hausfrau Mittheilang und Beide gingen nun gemein* 
scbaftlich, um nachzusehen, was es in dem Schweinestalle 
gebe. In der Nähe desselben hörten die Personen ein eig^i- 
thumliches Wimmern; sie öffneten daher die Stallthfir und 
fanden beim Durchwühlen des Streustrohes ein neugebor- 
nes, lebendes Kind. Eine sofort herbeigerufene Hebamme 
unterband die Nabelschnur des Kindes, das auch bidd ge* 
badet und zur Taufe nach der Kirche gebracht wurde. Da 



Ob Kindermord oder MoFd? 341 

die EDtdeckung der Matter in der Person der S. sofort er- 
folgte ^ so worde ihr das Kind zur Emährang übergeben, 
gleichzeitig aber die zweite Magd des Hauses zur Bewachung 
der S. bestellt. Dieselbe verharrte auf ihrem Posten bis 
früh um 4 ühr; von da ab blieb die S. mit ihrem Kinde 
allein, und als nach einigen Stunden wieder nach demsel- 
ben gesehen wurde, fand man es todt im Bette der jS., die 
sich Aber den Tod Ihres Kindes sehr erstaunt stellte, da 
„sie ihm ja Nichts getban habe^. Dass das Kind aber früh 
um 4 ühr, also genau 16 Stunden nack seiner Auffindung, 
noch gelebt habe, war durch die Magd, die bis dahin ge» 
wacht hatte, unzweifelhaft festgestellt Ausserdem war durch 
Zeugen ausgesagt, dass das Kind bei seiner Auffindung aus 
dem Munde stark geblutet habe und seine rechte Kopfeeite 
blau gefärbt gewesen sei. 

Den Obduceoten lag hiemach, wie bereits bemerkt, nur 
ob, dwrch die Section die Todesart des Kindes zu consta- 
tiren« Die Section, die am dritten Tage nach erfolgtem 
Tode des Kindes gemacht worden, ergab das nachstehende 
Resultat: 

I. Aeussere Besichtigung. 

Die kleine Leiche zeigt eine L&nge von 17'', ist 5 Pfund 
schwer und bietet folgende MaassverhUtnisse : die Kopf* 
durcbmesser betragen resp. 3'', 3f'', 4^'^; die Schulterbreite 
B 4^^ und die^ Hüftbreite »? 3'^ Der Knochenkern misst 
3'V, und die Besohafifenheit AßT Ohr- und Nasenknorpel, so- 
wie die Ausbildung der Finger- ui^ Zehennägel charakteri- 
siren daa Kind als ein reifes. Die rechte Seite des Kopfes 
ist von blauer Färbung, dij, wie Einschnitte ergeben, von 
ausgetretenem Blute herrührt. Das untere Lid des rechten 
Auges ist sugillkt; auch auf der rechten Wange, nahe am 
Nasenflügel, zeigt sich eia sechsergrosser, blauer Fleck und 
ein schmaler blauer Streifen von i" Länge« Nase und 



842 Ob Kindemord otar Mord? 

Mund ergidssw viel sohwuniges, dunkles Bkt; die Ober- 
lippe, an ihrer Schleimhaatflftcfae stark siigQUrt, ist vom 
Oberkiefer in einer AusdehniiQK von ^^ abgetrennt, der 
Oberkiefer selbst derartig aertrümmert, dass sich der Zahn- 
fortsatz von ihm abgelSst hat. Die unverletste Zunge Uegt 
hinter den Kiefern. 

Am Halse sind genau unter den Untwki^erwinkeln 
swei dunkelbraune, bohnengrosse Flecke ohne ExcofiatSon 
vorhanden; ein gleicher Fleck findet sich am Nacken, und 
diese drei Flecke kommen fest genau in eine Linie zn Ke* 
gen, die man sich um den Hals gezogen denkt. Ausser- 
dem ist unter der rechten Brustwarze eine kleine Sugilla- 
tion, sonst aber bei der äussern Besichtigung nichts weiter 
an der Eindesleiche zu bemerken. 

II. Innere Besichtigung. 

A. Die Kopfhohle. Nach Ablösung der Weicbtheile 
erscheint die innere Fläche der rechten Seite, von der Stirn 
ober den Scheitel hinweg bis an das Ohr und tief in den 
Nacken hinab, von einer dunkeln, dichten Blutscbicbt über- 
zogen; auch auf der Sehnenhaube liegt an mehrem Stellen 
geronnenes Blut. Nach Entfernung der Sehnenhaube zeigt 
sich das rechte Scheitelbein in einer Länge von 1^'' fissu- 
rirt und verläuft die Fissur genau von der Mitte der Pfeil- 
naht durch den Knochen hindurch. Durch das linke Schei- 
telbein verlaufen zwei Fissuren, welche unter einem fest 
spitzen Winkel nach der Stirn zu sich vereinigen, so dass 
ein fast zollgrosses Stade aus dem Knochen heransgehobea 
ist. — Das Hinterhaupt ist derartig zerbrochen, daas sich 
der ganze obere rechte Theil von der spina crueiaia ab* 
heben lässt. Die Gehirnhäute sind frei von Blataustritteo, 
ebenso das Gehirn selbst, dessen Substanz vieknehr blass 
erscheint. Im Uebrigen weder an, noch in dem Schädel 
etwas Abnormes. 



Ob KSndarinard odar Iford? 843 

B. Die Brttstlidhle. Nach ^rficksehlagang der 
Halsbant erscheint die ganze Tordere Halspartie Ton einer 
Blutschicht bedeckt, Kehlkopf und LufirOfare sind ohne In- 
halt und fällt; sich die letztere auch durch auf die Lungen 
auBg^übten Druck nicht. Die Schleimhaut dieser Organe 
ist blass; die Gefässe des BUiseB ahne besondere BhitfuUe. 
Die Lungen füllen die Brusthöhle so aus, dass das flerz 
gedeckt erscheint und charakterisiren sieh dureh ihre 
sdiwammigiB Beschaffenheit und ihre marmodrte Farbe als 
lafthaltig* Die Lungen schwimmen auch wirklidi sowohl 
im Ganzen, wie in ihren einzelnen Theilen vollständig, kni* 
Stern beim Einschneiden und entleeren viel schaumiges Blut. 
Das Hers ist in allen seinen R&umen &8t blutleer, der Herz- 
beutel ohne Inhalt, die grössern Geiässe nicht auffallend ge- 
füllt. Die Brustdrüse ist talgurtig weiss g^rbt. 

C. Die Bauchhöhle. Der 1^^ lange Nabelschnur- 
rest ist vertrocknet, platt, und seine Kiader ungleich. Der 
Magen ist stark angeinllt und schimmert sein Inhalt dun» 
kelblau durdi; derselbe besteht aus schaumigem, dickflus- 
mgem Blute. Die Därme enthalten noch viel Kindspech, 
die Blase ist gam& leer. Alle übrigen Organe dieser Höhle 
vollständig normal. 



Nachdem die Gerichtsärzte sich in dem vorläufigen Gut- 
achten dahin an^esprodien hatten, dass der Tod des von 
ihnen obdncirten Kindes eine Folge der an demselben vor- 
ge&ndenen Schädelverletzungen gewesen sei, wurden den- 
selben in dem öffentlichen Audienztermine noch, wie die 
Yerbältniase des Falles dies erheischten, die nachstehenden 
Fragen zur Beantwortung vorgelegt: 

1) Sind die Sehweine, unter denen das Kind einige Zeit 

gelegen hat, im Stande gewesra, jene Verletzungen 

hervorzubringen ? 



344 Ob Kindemord od«r Mord? 

2) Sind die tOdtliehen Schftdelv«iietmigen dem Kinde 
amnittelbar nach der Gebnrt beigebracht worden? 
(Kiadcdrmord) oder 

3) Hai die tödtUobe Einwii^nng aaf den SehSdel dee 
KittdeB erat in den letaten Lebensstondän desselben 
Btattg^nden? (Mord) oder 

4) Ist es möglich, dass die Sehkdelbrfiche durch Start 
des Kindes im Augenblick der Geburt entstanden sind? 

Wie die Lösung der an uns ergangenen Frag» von 
unserer Seite vorgenommen worden, erlauben wir uns im 
Nachstehenden in kurzen Worten anzmfuluren. 

Der anatomische Befund dreier verschiedener Schftdel- 
bräche spricht auf das Entschiedenste dafür, dass die Insnl* 
tationen, die den Kindeskopf getroffen haben ^ sehr erheb- 
liche gewesen sein mfissen, und wir sind daher nicht in der 
Lage, annehmen zu können, dass die Schweine, unter denen 
das Kind einige Zeit gelegen habe, jene Verletzungen, sei 
es durch Tritte, sei es durch Hin- und Herwftlzen und An- 
schlagen des Kindes gegen die Wandungen des Stalles, zu 
bewirken im Stande gewesen sind. Auch hat die Seetion 
keine Ergebnisse geliefert, die darauf hindeuteten, dass dfe 
Schweine irgendwie das Kind feindlich berührt h&ttm: we- 
der Wunden, wie sie etwa durch die Zähne der Schweine 
hätten entstanden sein können, noch ausgedehntwe Sugilla- 
tionen, von Tritten herrührend, seien an demselben vorfind- 
lich gewesen. Denn auch die an dem Kinde au%efundene 
Zertrümmerung des Oberkiefers, die dasselbe unzweifelhaft 
schon bei seiner Auffindung in dem Schweinestalle an sich 
getragen, da aus ihr jene von den Zeugen bemwkte Mmid- 
blutung ausgegangen sei, vermögen wir nicht einer Einwir- 
kung durch die Thiere zuzuschreiben, vielmehr ist das Kind 
an diesen Thetl, wie die genau fiber dem zertrümmerten 
Knochen liegende Sugillation an der Wange beweist, von 



Ob Kindermord oder Mord? 845 

einem Btömpfen und schweren Körper, etwa einem Steine, 
getrofien worden. Wer aber Anders könnte hier als die 
th&tig gewesene Person betrachtet werden, wenn nicht die 
eigene Matter des Kindes? Ja die Mannigfaltigkeit der 
Schädelbrfiche, wie sie hier vorliegt, spricht dafar, dass die* 
selben von der Hand der Mntter in mörderischer Absicht 
verübt worden seien. Nach gerichtsärztliehen Erfahrungen 
nämlich verfahren Kindesmörderinnen, wenn sie sich darauf 
einlassen, den tödtlichen Streich gegen den Kopf des Kin- 
des zu fahren, dabei mit solcher Rohheit, dass dadurch so 
grossartige Knochenzertrümmerungen, wie sie in unserm 
Falle vorliegen, ihre Entstehung finden. Auf keine andere 
Weise könnte der von uns erhobene Befund des Bruches 
beider Scheitelbeine und des Hinterhauptes erklärt werden. 
Die Annahme, dass das Kind im Augenblicke der Geburt 
auf die Erde gestürzt sei und sich hierdurch die beschrie- 
benen Schädelverletzungen zugezogen haben möchte, müssen 
wir auf das Allerbestimmteste zurückweisen. Die S. giebt 
nämlich selbst an,, dass das Kind aus den Geburtstheilen 
hervorgetreten sei, während sie sich in kauernder Stellung 
befunden habe, und dass sie durch Zu&ssen nach dem Halse 
des Kindes die Geburt desselben beschleunigt habe. Diese 
Angabe der S. erweist sich nach dem an dem Halse des 
Kindes gemachten Befunde als durchaus richtig, ja das Zu- 
fassen muss sogar in einer höchst energischen Weise ge- 
schehen sein, und es wäre hiemach mehr als wunderbar, 
dass das Kind dennoch auf die Erde gestürzt sein sollte. 
Aber selbst, wenn der Kindessturz erwiesen wäre, so könn- 
ten wir uns doch nicht dazu verstehen, den Bruch beider 
Scheitelbeine und des Hinterhauptsbeines, wie er in unserm 
Falle vorliegt, lediglich als die Folge eines solchen Sturzes 
anzusehen. Bei dem Sturze eines Kindes ist der Scheitel 
desselben der vorzüglich betroffene Theil, und es kann wohl 

' Catpeff VJtchrft. f. g«r. Med. XXII. S. 23 



346 ^ Kindennord oder Mord? 

bd solcher Gelegenheit ein, auch wohl beide Scheitelbeine 
eine einfache Fissur davontragen, nie und nimmer aber 
wird sieh bei dem verschiebbaren Kindeskopfe, dessen Kno* 
eben nicht fest mit einander verbunden sind, die Gewalt 
des Sturzes vom Scheitel aus auch auf das Hinterhaupt fort- 
pflansen, so dass auch dieses brechen könnte. Hiernach 
und aus den oben angef&brten Gründen ist also mit Be* 
stimmtheit anzunehmen^ dass die Verletzungen des Kindes- 
kopfes weder durch die Schweine verursacht, noch durch 
Kindessturz hervorgerufen, sondern vielmehr nur durch ge- 
waltthätige Insultationen von Seiten der Mutter bewirkt 
worden sind. 

Weniger bestimmt aber müssen wir in der Beantwor- 
tung der Fragen sein, ob dem Kinde die Verletzungen un- 
mittelbar nach der Geburt zugefügt worden, oder erst spä- 
ter, als dasselbe unbewacht bei seiner Mutter gewesen sei. 
Bei der ersten Annahme hätte, wie genau feststeht, das 
Kind noch volle 16 Stunden gelebt, und wenn wir hierbei 
die Erfahrungen der Chirurgie in Erwägung ziehen^ nadi 
denen Menschen bei den erheblichsten Schädelverletzungen 
ein elendes Dasein nicht nur nach Stunden, sondern sogar 
nach Tagen gelristet haben, so kann es nidit als unmOgUdi 
hingestellt werden, dass das an seinem Kopfe so schwer 
verletzte Kind noch 16 Stunden habe leben können. Als 
wahrscheinlich aber möchten wir es nicht bezeichnen, dass 
dies wirklich der Fall gewesen sei. Erwägen wir nämlich 
die Umstände, unter denen der Tod des Kindes erfolgt ist, 
dass dasselbe nämlich in ganz jtuffajilender Weise gerade 
dann ganz plötzlich verstorben sei, als die Mutter mit dem- 
selben allein war, so liegt die Annahme wohl nahe, dass 
die tödtlich gewordene Schädelverletzung dem Kinde doch 
wohl erst in dieser Zeit beigebracht worden und dasselbe 
darauf sehr bald verschieden sei. Wir geben zu, dass die 



Ob Kindermord oder Mord? 3^7 

Motive zu der letzten Annahme nicht rein wissenschaftlicher 
Natur sind ; jedenfalls aber sind sie durch die Umstände so 
nahe gelegt, dass sie auch vom Gerichtsarzte benutzt zu wer- 
den verdienen. 



Es musste uns in dem vorliegenden, für die Beurthei- 
lung gewiss schwierigen Falle eine gewisse Beruhigung ge- 
währen, dass wir im Stande waren, uns mit unserm Ur- 
theile auf die Ansichten eines anerkannten Fachmannes za 
. stützen. Wenn nämlich Caaper in einem Falle *), der dem 
unsrigen insofern einigermaassen analog ist, als es sich in 
ihm um die Beurtheilung eines Schädelbruches handelt, der 
aber nur in einer einfachen Fissur eines Scheitelbeines be- 
standen, sich dahin ausgesprochen hat: „dass das Kind 
nach dieser Kopfverletzung in „„kürzester Zeit"" gestorben 
sein müsse", so haben wir wohl mit viel grösserm Recht 
no4^ uns dahin eridären dürfen, dass das von uns obducirte 
Ki^d in Folge der an ihm aufgefundenen drei Schädelkno- 
chenbrüche in „kürzester Zeit" seinen Tod gefunden haben 
werde und ein 16 stündiges Fortleben nach denselben far 
unwahrscheinlich angesehen werden müsse. 

Die Geschwornen, wie der Gerichtshof, waren von der 
Ueberzeugung erfüllt, dass hier ein „Mord" vorliege ; indess 
war die Anklage nur auf „Kindermord" gerichtet, und die 
Angeklagte wurde mit einer langjährigen Zuchthausstrafe 
belegt. 



Vi Casper's Handbuch der gerichtl. Medicin. 2te Aufl. Fall 288. 



28 



348 



21. 

War 4er Bauer 9V, M der an 18. Hin 1861 
abgeschlossenen Poneftation, den Verkauf sei- 
nes Banergntes betreffend, dispositionsfftliig? 

Vom 

Dr. Pinea« in Glogan. 



Nicht oft kommen Fälle von zweifelhafter Dispositioiis- 
fthigkeit in Folge körperlicher Krankheit zur ärztlichen Be- 
gutachtang. Die folgende Mittheilong ist daher wohl nicht 
ungerechtfertigt. 

Der Bauer W. litt seit Jahren an einer Insufficiens der 
Bicuspidalklappe, zu der sich als TerminalaiFection eine Ent- 
zündung des Brustfells gesellte. In den letzten Tagen sei- 
ner tödtlichen Erkrankung drängte ihn seine Frau, er 
möchte sein Bauergut verkaufen, da sie, £ei11s er stürbe, der 
selbstständigen Wirthschaftsf&hnmg nicht gewachsen sei. 
Er entschloss sich Anfangs nicht dazu; endlich, am Nach- 
mittage des 18. März 1861 — einen Tag vor seinem Tode — , 
gab er nach. Der Bauer Z., der Käufer, wurde herbeige- 
holt; die Frau und ein Bruder des Kranken gingen mit dem 
Käufer die einzelnen Bestände des Gutes durch ; die wesent- 
lichsten Punkte des Kaufvertrages wurden zwischen diesen 
drei Personen festgestellt, und nachher vom Patienten ge- 



DispositionBföhigkeit. 349 

billigt; man kam aberein, am Abend durch das Dorfgericht 
eine Punctation aufnehmen zu lassen. Diese Aufnahme er- 
folgte; 24 Stunden darauf starb der Bauer 1F.; die Hinter- 
bliebenen fanden jetzt den Verkauf nicht mehr yortheilhaft, 
und fochten die Gültigkeit der Punctation an, da der W. 
bei Aufnahme der Punctation nicht mehr dispositionsf&hig 
gewesen sei. Es haben seitens des Gerichts zur Feststel- 
lung dieser Frage eingehende Zeugenvernehmungen stattge- 
funden, als deren wesentlichste Ergebnisse Folgendes an- 
geführt werden kann. 

Am Nachmittage des 18. März fragte der Kranke aus 
freien Stücken den Käufer, ob er ihm sein Gut abkaufen 
wolle. Es liegt keine Veranlassung zu der Annahme vor, 
dass W. um diese Zeit nicht dispositionsfthig gewesen sei. 

Am Abend desselben Tages, zwischen 7 und 8 Uhr, 
fanden sich, von dem Dienstmädchen des W. herbeigeholt, 
in dessen Zimmer die Gerichtsleute des Dorfgerichts ein; 
ausser den Gerichtsleuten waren noch einige andere Perso- 
nen im Zimmer anwesend. Die Punctation sollte aufgenom- 
men werden; der Gerichtsschreiber fragte den W.: „Vetter 
W., willst Du Dein Gut an Z. verkaufen ?^ W. antwortete : 
„Nein! mit nichtenl^ Seine Frau rüttelte ihn auf, und 
sagte: „Besinne Dich doch, wie wir es am Nachmittage 
verabredet haben I^ Darauf entgegnete W.: „Macht, wie 
Ihr denkt I^ Der Gerichtsschreiber zögerte mit Aufnahme 
der Punctation, da ihm die Antwort: „Macht, wie Ihr 
denkt! ^ nicht entschieden genug schien. Auf den Wunsch 
der Frau W. begann er zwar zu schreiben, trat jedoch bald 
darauf selbst an das Bett des W. und fragte ihn, ob er wolle, 
dass das Gericht oder ein Notar geholt werde, oder ob das 
Dor%ericht eine Punctation niederschreiben solle. W. ant- 
wortete: „Ja!^ Der Gerichtsschreiber bezog das „Ja^ auf 
den letzten Theil seiner Frage. Ein Zeuge giebt an, dass 



350 Dispositioimfthi^eit 

W. nmiiittelbar sortier eine zom dritten Male aoBgespro- 
chene Frage der Fraa W. : ob er sein 6nt an Z. verkaufen 
wolle, mit ^a^ beantwortet habe. Anf die nSLchste Fn^e 
des Geriehtsschreibers nach dem Kaufpreise, bestimmte Pa- 
tient denselben anf 8500 Thaler; diese Bestimmung ent- 
sprach der Verabredung am Nachmittage. 

Der Gerichtsschreiber schrieb nun die Punetation nie- 
der; die einzelnen Punkte gab der Käufer aus einer Schreib- 
tafel an; bei jedem Punkte fragte der Gerichtsschreiber die 
Frau des Kranken und diesen selbst nach seiner Zustim* 
mung. Erfolgte die Antwort des Letztem nicht bald, „weil 
er so schwach war", oder „weil er eingeschlummert war*, 
so wurde ihm die Frage von der Frau W. wiederholt; wäh- 
rend der Fragestellung musste W. von seiner Frau oft auf- 
gerftttelt werden, gewöhnlich mit den Worten: „Lieber 
Mann, besinne Dich doch: es ist ja so und so verabredet 
worden ! ** Ein Zeuge äussert sich über die Art der Frage- 
stellung : „Die verehelichte W. stellte die Fragen immer so, 
dass W. dieselben nur mit „ja^ oder „nein*^ zu beantwor- 
ten brauchte." 

Ueber die Antworten des W. äussern sich die Zeugen 
folgendermaassen : „Die Fragen beantwortete W. immer ent- 
sprechend", oder: „immer so ziemlich!" — „Unsinnige Ant- 
worten hat er nicht gegeben I " Ein Zeuge sagt: „Die Ant- 
worten waren verständlieh ; dass er auf eine Frage eine ganz 
unrichtige Antwort gegeben hätte, ist mir nicht aufgelal- 
len!" Ein anderer Zeuge: „Der W, gab auf die Fragen 
des Gerichtsschreibers zuweilen nicht passende Antworten; 
seine Frau legte ihm dann die Fragen besonders vor; dass 
W. die Fragen seiner Frau nicht verstanden, oder unrich- 
tig beantwortet hat, kann ich nicht bekunden!" 

Bei Erörterung der einzelnen Punkte erwähnte W. aus 
freien Stücken, dass auf seinem Gute noch Vieles zu löschen 



Disposittonsfähigkeit. 351 

sei ; er wolle die Hälfte der LSsohangskosteQ tragen ; der 
Käufer solle die andere Hälfte übernehmen. 

Aas freien Stücken brachte W. die Rede auf einen 
neuen Wagen: ^fttr den Wagen und das neue Lederzeng 
habe ich 130 Thaler gegeben; auf diesen Wagen musst Du 
mir noch Etwas zulegen!^ 

Aus freien Stücken forderte W. die Anwesenden auf, 
Etwas zu trinken: es sei keine rechte Courage beim Ver- 
kauf; und auf die Antwort: dass nichts zu trinken da sei, 
fuhr er, zu seiner Frau gewendet, fort: „Hole die 3 Fla- 
schen Selterwasser^ die noch da sind!^ Die Frau brachte 
sie herbei. 

Als die Uebergabe des Gutes zur Sprache kam, ver- 
langte W.: die Uebergabe möchte bald erfolgen, damit er 
und seine Prau für Nichts mehr zu sorgen hsJAtn ; und be- 
merkte dabei noch zum Käufer: „Vetter, Du wirst mich 
doch, so lange ich krank bin, nicht gleich aus der Stube 
fortjagen; Du wirst mich doch wohl noch hier lassen!^ 

Während der Gerichtsschreiber schrieb und Alles im 
Zimmer still war, fuhr W. einmal plötzlich auf und äusserte 
zu dm Anwesenden: „Leute, was macht Ihr hier? geht 
doch schlafen und löscht das Licht aus!'^ Ein Zeuge be- 
richtet diese Aeusserung in folgender Art: „Ihr Leute, was 
macht Ihr denn so lange hier? seid Ihr noch nicht fertig? 
geht doch nach Hause schlafen und löscht das Licht aus!^ 

Nachdem die Punctation vollendet, trat der Gerichts- 
schreiber an das Bett des TV., las ihm dieselbe laut und 
deutlich vor, und fragte ihn bei den einzelnen Punkten nach 
seiner Zustimmung, die er theils durch „ja^, theils durch 
Kopfnicken zu erkennen gab. 

Beim Vorlesen der Punctation war W. nach überein- 
stimmender Aussage aller Zeugen ganz munter. 

Nach Beendigung des Vorlesens fragte der Gerichtsschrei- 



352 DMpo>itk>iMiiihigkeit 



ber dim Wr. ob Alles richtig niedergefichrieben seL W. 
entgegnete: „Naja! 10,000!* Der Gerichtsschrdber ent- 
gegnete hJeranf: ,^ein, so ist es nicht recht!* Daraaf W.: 
«Na, 9000!* Als die Fraa W. hierauf bemerkte: »Besinne 
Dich doch, wir haben ja 8500 festgesetst! * — entgegnete 
W.i „Naja!* 

Ein Zenge, der sich entfernte, bevor die Pnnctation un- 
terschrieben wnrde, behauptet: diese Aoslassattgen des W. 
über den Kanfyreis seien von diesem am Anfiing der Auf- 
nahme der Pnnctation gemacht worden. Wie lange vor 
erfolgtem Schlnss der Yerhaodlmig dieser Zenge sich ent- 
fernt habe, hat sich nicht feststellen lassen. Vier andere 
Zeugen behaupten wiederholt, jene Aeussemngen seien Yon 
dem W. unmittelbar vor der Unterschrift gethan worden. 

Ob der eine Zenge unmittelbar vor der Unterschrift 
das Zimmer verlassen, ob dieselbe Scene zweimal gespielt 
hat, welche Zeugen eventuell sich über die Zeit jener Aeus- 
semngen irren, hat nicht aufgekl&rt* werden können. 

W. sollte nun die Pnnctation unterschreiben; er be- 
merkte: „es wird wohl nicht gut gehen*; zwei Personen 
richteten ihn auf; er unterschrieb nun, ohne dass ihm Je- 
mand die Hand führte, seinen Yaternamen; dann auf Yer- 
langen des Gericbtsschreibers auch seinen Vornamen. ^ 

Nach der Unterschrift äusserte er: „Jetzt will ich aber 
auch dne Abschrift der Punctation, damit ich doch auch 
Etwas in Händen habe.* 

Während der Aufnahme der Punctation trat ein Zeuge 
einmal an das Bett des Kranken, als dieser gerade die 
Augen geschlossen hatte ^ und fragte ihn: „Nun, lieber W.^ 
wie geht es Ihnen?* W. öffnete die Augen, schien den 
Zeugen aber nicht zu erkennen. Als die Frau ihn bedeu- 
tete: „Es ist ja der Polizeiverwalter ud.*, entgegnete der 
Kranke: »Ach, Sie sind es; besuchen Sie mich einmal? 



DispositioiiBfäbigkeit. 3&3 

Mil^ mir geht es sehr schwach ! ^ — Auf ^e Fn^e eines 
andern Zeugen, fi., ob er ihn wohl kenne, mtgegneto W.: 
„0 freilich. Du bist ja der BA*^ und gab ihm die Ebnd. 
Als W. einmal, um zu trinken, aufgerichtet wurde, erblickte 
er den zu seinen Füssen sitzenden Zeugen <7., erkannte ihn, 
und sagte zu ihm: „Nachbar C, besuchst Du midi auch 
noch einmal?^ — 

W&hrend der ganzen Verhandlung war W. nach dem 
übereinstimmenden ürtheil aller Zeugen sehr schwach, 
schlummerte öfter ein, und musste zur Beantwortung von 
Fragen öfter geweckt werden. 

Auf simmtliche Zeugen hat der W. wfthrend der Ver- 
handlung den Eindruck gemacht, dass er bei Sinnen ge- 
wesen sei; die Zeugen sind in diesem Urtheil sehr be- 
stimmt. 

24 Stunden nach Aufnahme der Panctation ist W. ge-^ 
storben. 

Gutachten. 

Unzweifelhaft hat W. am Nachmittage des 18. Mftrz — 
und seine Dispositionsfähigkeit zu dieser Zeit scheint unbe- 
stritten — die Absicht gehabt, sein Gut an Z. zuTer- 
kaufen. 

ünzweilelbaft wusste er auch in vielen einzelnen Mo- 
menten w&hrend Auftiahme der Punctation, dass es sich um 
den Verkauf seines Gutes handle: er Terlangt, der Käufer 
solle die LOschungskosten, auf die er von selbst das Ge- 
spräch gef&hrt, zur Hälfte tragen; er verlangt, der Käufer 
solle ihm auf seinen neuen Wagen Etwas zulegen; seine 
Frau veranlasst er, fftr die Anwesenden Etwas zu trinken 
zu holen; er wünscht, die üebergabe des Gutes möge bald 
erfolgen, damit er von der Wirthschaftsffihrung keine wei- 
tem Umstände habe, doch spricht er die Hoffnung aus, der 



354 Dttpositionsfthiskeit 

K&ufer werde iku nicht gleich ans der Stabe fbr^agoi; er 
Terlangt eine Abschrift der Pnnctation, damit aaeh er Etwas 
in Binden habe; er erkennt die anwesenden Freunde nnd 
bedankt sieb fftr die Theilnahme, welche sie ihm dnrcb ihre 
Besadie erweisen. 

Das smd unzweifelhafte Proben eines richtigen Erkennt- 
nissTermögens and eines richtigen ürtheils; and .es bildete 
sich auch bei allen Anwesenden die Meinnng, dass W. völ- 
lig bei Sinnen sei. 

Dennoch habe ich aas den Angaben der Zeugen die 
Ueberzengung gewonnen, dass W. bei Abschlass der 
PnnctatioB nicht dispositionsfähig gewesen ist. 

Znn&ehst ist es gewiss, dass W. an dem Abend des 
18. M&rz körperlich schwach w«r, dass er oft einschlum* 
merte; er musste öfter geweckt und aufgerüttelt werden, um 
die nöthigen Antworten za geben. Das Bewusstsein des 
W.^ dass es sich um den Verkauf des Gutes handle, wurde 
durch jedesmaliges Einschlummern unterbrochen, und mit 
jeder Unterbrechung ruhte auch der Entschluss. Er hatte 
also w&hrend der Aufnahme der Punctation nicht ununter- 
brochen den Willen, sein Gut zu verkaufen, und nicht un- 
unterbrochen das Bewusstsein, dass ein darauf bezögli^er 
Vertrag aufgenommen werde. 

Allein die öftere Unterbrechung des Willens in einem 
gewissen Zeitraum hebt allein die Dispositionsfthigkeit wäh- 
rend dieses Zeitraums noch nicht auf: auch wenn zwei un- 
zweifelhaft Gesunde mit einander contrahiren, werden sieh 
bei Beiden die Gedanken gewiss öfter, wenn auch nur för 
sehr kurze Zeiträume, auf andere G^enstände richten. 
Aber in diesem Fall kann der Contrahirende jeden Augen- 
blick seine Aufmerkss^mkeit wieder auf den Gegenstand des 
Vertrags richten: er darf nur wollen; der Schlummernde 
hingegen kann das nicht, er hat keinen Willen; nicht von 



Dispositionsföhigkeit. 855 

ihm hängt die MQglichkeit ab , in diesem oder jenem Mo- 
ment wieder über seiften Vorsatz nachzudenken. 

Es war mithin der Geisteszustand des W. während der 
Aufnahme der Pnnctation ein solcher, dass sein VermGgeD, 
zu urtheilen, Unterbrechungen erlitt, welche er nicht jedes- 
mal durch seinen Willen sofort ausgleichen konnte. Sein 
Gedankengang wurde nicht ausschliesslich von seinem Wil- 
len beherrscht, sondern zum Theil von andern Momenten, 
die er nicht ausschliessen konnte : — sein Wille war also 
nicht frei. 

Ind^ssßn könnte man, dies zugegeben^ aber der That- 
sache eingedenk, dass W. viele Fragen alsbald verständig 
beantwortet hat, es doch für möglich halten, dass er, wo 
seine Antworten nicht bald erfolgten, erweckt, sich seiner 
frühern Gedanken rasch erinnert, oder alle Verhältnisse, die 
bei einem Gutsverkauf zur Erwägung kommen, sich von 
neuem klar gemacht, und so jedesmal' ganz verständig ent- 
schieden hätte. 

Zeugen seihe Antworten von einem guten Gedächtniss 
und einem richtigen Urtheil? 

Unzweifelhaft hatte er am Nachmittage die Absicht, 
sein Gut zu verkaufen; das I>or%ericht ist versammelt; aber 
auf die Frage : „Willst Du Dein Gut verkaufen ? " antwor- 
tet er: „Nein, mit nichtenl^ Auf die wiederholte Frage 
erfolgt die Antwort: „Macht, wie Ihr denkt!** erst auf eine 
dritte: „Ja!** Gewiss hatte er, als er die erste Antwort 
erth eilte, seinen frühem Entschluss nicht geändert — er 
hatte ihn einfach vergessen. Das schliesslich geäusserte „Ja** 
ist kein „Ja** des freien überlegten Entschlusses; nach der 
ersten Antwort rüttelt ihn seine Frau, er merkt, sie will 
eine andere Antwort haben, als die bisher gegebenen; er 
sagt das „Ja**, er will Rahe haben. 



356 DJapoeitioiisfiliigkeit 

Während der Verhandliing fiUut er plötdkh in seinem 
Bette auf, sieht die Anwesenden an und sagt sa ihnen: 
9 Was macht Ihr denn hier ? Geht doch schlafen nnd löscht 
das Licht ansl'^ — Ans seinem Gedichtniss ist das Be- 
wttsstsein, dass anf seine Yeranlassnng ein Vertrag fiber sein 
Gut angenommen werde, glüizlich Terwischt 

Nehmen wir die Aensserong selbst in der mildem Yer* 
sion des einen Zeugen: „Was macht Ihr denn so lange 
hier? Seid Ihr noch nicht fertig? Geht doch schlafen I^ — 
so hat W. jedenfalls vergessen, dass er heut die Pnnctation 
habe zu Ende f&hren wollen, oder dass sie ihm voi^lesen 
nnd Ton ihm unterschrieben werden müsse. 

Das sind Beweise einer Gedächtnissschw&che, welche 
die Möglichkeit einer völligen Sammlung nach dem jedes- 
maligen Erwecken ausschliessen. 

Sein öfteres Einschlummern machte es unmöglich, dass 
er w&hrend der Aufiiahme der Pnnctation seine Aufinerk- 
samkeit andauernd anf den Inhalt derselben richtete; seine 
Gedftchtnissschwftche machte es unmöglich, dass er sich nach 
jedesmaligem Erwecken rasch sammelte* 

Wenn der Gerichtsschreiber anfuhrt: er habe in den 
Vertrag einen Punkt nicht früher aufgenommen, als bis W. 
seine Zustimmung su erkennen gegeben, so hat der Kranke 
in vielen F&Uen die Frage gewiss verstanden und mit Be- 
wusstsein bejaht, in andern aber nicht; und wie in diesen 
FkUen seine Genehmigung mit Hfilfe der Frau eingeholt 
wurde, das wissen wir ans der oben angeführten ersten 
Probe; er wurde von seiner Frau so lange gefragt, bis er 
^^ gesagt hatte. 

Aber man kann dies Alles zugeben und doch fragen: 
hat nicht W. vielleicht am Ende der Verhandlung beim 
Vorlesen der Pnnctation sorgfUtig zugehört und hier w&h- 



Dispositionsfthigkeit. 857 

rend dieser kurzen Zeit alles Wichtige erwogen und mit 
Bewusstsein bejaht? 

Ein todtkranker Mann von solcher Schwäche, dass er 
am Abend vergisst, welch' einen wichtigen Entschluss er 
am Nachmittage gefasst, der diesen Entschluss noch mitten 
in der Ausführung desselben vergisst — der hat nicht die 
Kraft, zehn Minuten lang einer ihm yorgelesenen Reihe von 
Gedanken zu folgen, und noch weniger die Kraft, alle diese 
einzelnen Gedanken rasch zu erwägen. Unzweifelhaft gehen 
seine Gedanken während dieses Zeitraums sehr oft ihren 
eignen Weg, und sein schwacher Wille wird sie zwar oft, 
aber nicht immer auf den richtigen Gegenstand zurückfäh- 
ren können. 

und was antwortet er dem Gerichtsschreiber auf des- 
sen Frage: ob Alles richtig niedergeschrieben sei? „Na ja, 
10,0001^ Von den übrigen Momenten kein Wort; eins 
greift er heraus ; verständig genug, das Wichtigste bei einem 
Kaufverträge: den Kaufpreis; aber selbst dies wichtigste 
Moment hat er sich nicht zu merken vermQcht; er giebt 
es falsch an ; vielleicht so , wie er es beim ersten Erwägen 
des fraglichen Verkaufe anzugeben sich vorgenommen hatte. 

Und wenn W, diese Aeusserung auch zu Anfang der 
Aufiiahme der Punctation gethan haben sollte, wie der eine 
Zeuge behauptet; wenn also thatsächliche Irrthflmer 
des Geistes ftlr das Ende der Verhandlung nicht nachge- 
wiesen sind : — die f&r den Anfang der Verhandlung dann 
feststehenden drei Proben von Gedächtnissschwäche bewei- 
sen hinreichend die Unfähigkeit des W., seine Gedanken 
dauernd zu sammeln. 

Sein Gedächtniss war hinfällig; wie seine Körperkrilfte, 
waren auch seine geistigen schwach geworden. In so vie- 
len einzelnen Momenten er sich auch erinnerte, dass es sich 



858 DiftpoditioiiaftUgkett 

ma den Verkauf seiaes Gutes handle: zweimal, das wissen 
wir, hatte er es doch vergessen; es fehlte ihm die Fähig* 
keH, eine Erinnerung cohärent festzuhalten. So viel Ver- 
ständiges er im Einzelnen auch beibrachte (und wir haben 
Proben von unzweifelhafter Urtheilskraft : ich erinnere na- 
mentlich daran, dass er auf seinen guten Wagen noeh Etwas 
heraushaben wollte, und dass er eiue Abschrift des Proto- 
coUs verlangte, um doch auch Etwas in Händen zu haben) 
— der Mangel eines cohärenten Gedächtnisses machte ihn 
unfähig, hinter einander eine Reihe von richtigen Urtheilen 
zu fällen. 

Die Fähigkeit, zu disponiren, besteht aber nicht darin, 
dass man einmal und zehnmal im Einzelnen richtig zu 
schliessen, sondern darin, dass man eine zusammenhän- 
gende Reihe von Schlüssen zu machen im Stande ist, um 
zu einem Entschluss zu kommen. 

Das vermochte W. nicht. Er befand sich in dem Zu^ 
stand geistiger Schwäche, der erfahrungsgemäss so oft einige 
Zeit vor dem Tode sich einfindet. Hier erleidet der Geist 
in kurzer Frist dieselben Veränderungen, die ihn bei chro- 
nischen Geisteskrankheiten allmählig treffen: Sinn wech- 
selt mit Unsinn, dunkle Perioden mit hellen, Proben von 
treuem Gedächtniss dicht neben Beweisen, dass eben Ge- 
schehenes der Erinnerung bereits entschwunden sei. 

Die einzelnen, oft ganz richtigen Urtheile des W. ha- 
ben die Zeugen zu dem Urtheil veranlasst, dass er völlig 
bei Sinnen gewesen sei; — ein nicht seltner Irrthum bei 
Laien: sie sind überrascht, dass ein Wahnsinniger noch 
sinnige Aeusserungen thun kann; sie denken sich unter 
einem nicht dispositionsfähigen Menschen einen solchen, der 
über keine Frage richtig entscheiden kann. 

Aber nur bei den höchsten Graden des Wahnsinns 



Dispositionsf&higkeit. 359 

tragen alle Aeusserungen den Stempel desselben; nur bei 
den höchsten Graden des Blödsinns ist alle ürtheilskrait 
geschwunden. 

Die Geisteskraft des W, genügte, in vielen einzelnen 
Momenten das Richtige zu erkennen, in andern genügte 
sie nicht; — eiaer susammenhängendem Thätigkeit war 
sie nicht gewachsen: W. war nicht dispositionsfähig. 



960 



22. 

iBtUche TerfiguigeB« 



I. Betveffend Ctebäluren der Apotheker für Herstellitiig Ton erfor- 
derlichen Aeagentten bei den ihnen übertragenen gerichtlich- 
chemischen Untersnchnngen. 

Bs sind neuerdings Zweifel darüber entstanden, ob ein Apotheker 
für Ansf&hning einer ihm übertragenen gerichtlich-chemischen Unter- 
suchung besondere Gebühren für Herstellung der erforderlichen Rea- 
gentien in absoluter chemischer Reinheit in Anwendung zu bringen 
berechtigt sei. 

Nach Lage der Gesetzgebung ist dies nicht für zulässig zu er- 
achten. Der Besitz vollkommen reiner Reagentien muss bei jedem, 
mit einer geriahtlich- chemischen Untersuchung betrauten und für die 
Zuverlässigkeit des Resultats derselben verantwortlichen Apotheker 
um so mehr vorausgesetzt werden, als es ohnehin die Pflicht eines 
jeden Apotheken-Besitzers ist, die aus chemischen Fabriken etwa ent- 
nommenen Präparate vor weiterer Benutzung derselben im Geschäfts- 
betriebe auf ihre Güte und Reinheifc zu prüfen. Für die bei gericht- 
lich-chemischen Untersuchungen verbrauchten Reagentien, welche 
selbstredend chemisch rein sein müssen, steht dem Apotheker in Ge- 
mässheit der Position 13. Abschnitt V. der Medicinal-Gebühren-Taxe 
vom 21. Juni 1815 eine Vergütung nach der einzureichenden Specifi- 
cation zu. Die einzelnen Preisansätze in dieser Specification sind 
nach der Arzneitaxe zu normiren, und da in dieser letztern die Ver- 
gütung für die zur Darstellung chemisch reiner Präparate erforder- 
lichen Arbeiten ausreichend vorgesehen Ist, so entbehrt die Ansetzung 
besonderer Gebühren für Darstellung chemisch reiner Reagentien je- 
den Grundes. 

Demgemäss sind in etwa vorkommenden Fällen bei Festsetzung 
von Liquidationen für gerichtlich -chemische Untersuchungen Ansätze 
für Darstellung chemisch reiner Reagentien künftighin zu streichen. 

Beriin, den 28. April 1862. 
Der Minister der* geistlichen, Unterrichts- und Medicinal- 

Angelegenheiten. 
Im Auftrage: Lehnert 
An sämmtliche Königl. Regierungen und das 

Königl. Polizei -Präsidium hierselbst. 



^ 



AmWche Yerf&gnngeii. 361 



n. Betreffend die Anwendmig der Taxe der OebnrlsktfflBr 

Seitene der Hebammen. 

Auf den Bericht vom 16. März d. J. erwiedere ich der Kömgl. 
Regierung, dass die Bestimmung der Note zur Taxe IIL fQr die Ge- 
burtshelfer vom 21. Juni 1815 nicht dahin verstanden werden kann, 
dass die Hebammen fQr alle bei Entbindungen von ihnen zu leisten- 
den Dienste und Besuche ohne Rücksicht auf den durch den beson- 
dem Fall bedingten Umfang ihrer Verrichtungen nur den Satz von 
15 Sgr. zu fordern haben. Einerseits ist dies Oberhaupt nur der nie- 
drigste Satz, welcher je nach den Vermögens -Umstäu den des Zah- 
lungspflichtigen bis auf 1 Thlr. 20 Sgr. (J von 5 Thlrn.) erhöht wer- 
den kann, auch wenn der Fall, um den es sich handelt, nicht unter 
eine, den Satz Nr. 1. der Taxe 111. übersteigende Position gehört. 
Andererseits ergiebt die Nr. 1., welche eine leichte natürliche Entbin-' 
düng voraussetzt, dass der Satz von 15 Sgr. bis 1 Thlr. 20 Sgr. für 
die Hebamme eine Remuneration nur für diejenigen Leistungen ent- 
hält, welche der Hebamme bei einer leichten, natürlichen Entbindung 
zufallen. Bei schwierigem Fällen, in denen die Hebamme zahlreichere 
Besoehe ea machen hat, ist derselben hierfür besondere Vergütung 
nach Maassgabe dessen, was unter gleichen Verhältnissen der Ge- 
burtshelfer würde fordern können,, mit | resp. ^ des taxmässigen 
Satzes zuzubilligen. In diesem Sinne sind von verschiedenen Königl. 
Regierungen besondere Publicanda über die den Hebammen zukom- 
menden Gebühren erlassen {cfr, Ronne^ Bd. I. S. 484), und gebe ich 
der Königl. Regierung anheim, im Anschluss hieran ein Gleiches für 
Ihren Bezirk zu thun. Dabei wird jedoch die Erwähnung von Ver- 
richtungen, für welche die Medicinal-Taxe keine Analogie bietet, z. B. 
für das Tragen des Täuflings zur Kirche und die Einladung der Tauf- 
pathen, zu vermeiden sein. 

Berlin, den 17. Mai 1862. 

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal- 

Angelegenheiten. 

(gez.) ü. MüMer. 

An die Königl. Regierung za N. 



in. Betreffend die Caren mittelst dee elektrischen Xndactioas- 

Apparats. 

Auf den Bericht vom 29. v. M. — Nr. 1783. 2. I. — erwiedere 
ich der Königl. Regierung, dass bei Guren mittelst des elektrischen 
Inductions-Apparats dem Arzte für jede Sitzung in der Wohnung des 

Catptr, VJschrft. f. ger. Med. XXn. S. 24 



862 Amtiiche Yerf&gimgML 

Kranken 1 Thlr. und f&r jede Sitzung in der Behaudong des Arztes 
selbst ein Sostmm von 15 Sgr. susugestehen ist 
Berlin, den 30. Mai 1862. 
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- nnd Medicinal- 

Angelegenheiten. 
In Vertretung; Lehnert 
An die Königl. Regierung zu Posen. 

Abschrift vorstehender Verfügung erhält die Königl Regierung 
zur Nachricht und Nachachtung. 
Berlin, den 30. Mai 1862. 
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- nnd Medicinal- 

Angelegenheiten. 
In Vertretung: Lehnert 
An s&mmtliche übrige Königl Regierungen and das 
Königl Polizei -Präsidium hierselbst. 



IV. Betreffsad die Kosten IIb üntenraohiiiig dar eistea imie 

aasteokender Krankheiten. 

Auf den Bericht vom . . . erwiedere ich der Königl. Regierung, 
dass die Frage, wem die Kosten für Untersuchung der ersten Fälle 
ansteckender Krankheiten zur Last fallen, nicht danach entschie- 
den werden kann, wer Eztrahent der Untersuchung gewesen ist. 
Nach deutlicher Vorschrift des §. 10. des Regulativs vom 8. Au- 
gust 1835 ist diese Untersuchung eine Pflicht der Ortspolizei-Behörde. 
Daraus folgt, dass sie die mit Erfüllung derselben verbundenen Ko- 
sten zu tragen hat; dies trifft namentlich auch dann zu, wenn sie 
durch unvollständige Anzeige den Landrath in die Nothwendigkeit 
versetzt, seinerseits eine ärztliche Untersuchung anzuordnen, welche 
bei gehöriger Beachtung der gesetzlichen Vorschriften bereits der An- 
zeige hätte vorangehen soUen. 

Nur dann, wenn nach der besondem Lage des Falles die Con- 
statirung der Krankheit den Orts -Behörden ohne Gefahr nicht über- 
lassen werden kann, dürfen hierfür die Kosten auf fiscalische Fonds, 
angewiesen werden und ist alsdann der Grund jedesmal in den Liqui- 
dationen kurz zu bescheinigen. 

Berlin, den 7. August 1862. 
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal- 

Angelegenh^ten. 
In Vertretung: Lehnert 
An die Königl Regierung zu N. 



Amtliche Verftgnngeii. 863 

y. BelMiraad die bmUdSbriichea resp. vicrtaBährltchiw Beriobl« 

der Yeteilaair-Beaateii. 

Bei der Revision der General-Yeterinair-Sanitäts-Berichte hat sich 
herausgestellt, dass die in einigen Regierungs-Bezirken gebräuchlichen 
halbjährlichen Berichte der Veterinair-Beamten durchschnittlich über- 
sichtlicher und besser sind, als die in den meisten Regiernngs- 
Bezirken üblichen Tierteljäbrlichen Berichte. 

In Folge dieser Wahrnehmung und in Betracht, dass die Einfüh- 
rung Ton Semestral - Berichten auch aus landwirthschaftlichen Rück- 
sichten sich empfiehlt, indem das Sommer- resp, Winter- Semester in 
Beziehung auf Fütterung und Haltung der landwirthschaftlichen Thiere 
einen gut abzugränzenden Abschnitt darbietet, der Zusammengehöri- 
ges ungetrennt abzuhandeln gestattet, Teranlasse ich die RönigL Re- 
gierungen und das hiesige Königl. Polizei -Präsidium, die Veterinair- 
Beamten anzuweisen, ihre Sanitäts-Berichte vom 1. April künft. Jahres 
ab fortan in halbjährlichen Fristen zum 1. April und 1. October jeden 
Jahres einzusenden. 

Hinsichtlich des Termins für die Einsendung der General-Yeteri- 
nair-Sanitäts-Berichte, welchen die Special-Berichte nach wie vor bei- 
zufügen sind, behält es bei der Circular-Verfügung vom B. Jnli 1855 
sein Bewenden. 

Berlin, den 21. August 1862. 
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Hedicinal- 

Angelegenheiten. 
In Vertretung: Lehnert. 
An sämmtliche Königl. Regierungen und das 

Königl. Polizei-Präsidium hieraelbst 



VI. Beireffend die Yerordnong von Arzeneien und den Gebrauch 
von Arseneigeföasen för aus öffentlichen Mitteln behandelte 



Die Medicinal-Personen unsers Verwaltungs - Bezirks werden wie- 
derholt auf die Nothwendigkeit hingewiesen, bei der Behandlung sol- 
cher Kranken, für welche die Gurkosten aus Staats- oder Gommunal- 
Fonds bestritten werden müssen, stets mit möglichster Sparsamkeit 
zu verfahren, und theure Arzneimittel nur da zu verordnen, wenn sie 
dorch wohlfeilere gleichwirkende nicht zu ersetzen sind. Auch moss 
die Ersparung der Gefösse durch Zurückgabe der gebrauchten Glä- 
ser u. s. w. beobachtet werden, und ist daher bei der Verordnung 
einer Wiederholung der Arznei niemals der Vermerk „sme vitro u. s. w." 
auf dem Recepte zu unterlassen. 

Die Apotheker dürfen Wiederholungen einer einmal verordne- 
ten Arznei nur auf vorgängige schriftliche Anordnung des Arztes an- 
fertigen, wenn sie sich den vorBchriftsmftssigen Belag für ihre For- 

24* 



364 AmtHehe VerfAgiaigeii. 

deruog an eine öffentHche Kaase sicheni woUen. Bestdknigen auf 

Reiteraturen Seitens des KraDken, Beiner Umgebung oder eines Kran- 
kenwärters, deren Ansführnng nar von dem Apotheker auf dem Re- 
cept vermerkt worden, begründen eine Zahlungs- Verbindlichkeit füi 
Öffentliche Kassen selbst dann nicht, wenn sie, wie wir dies in nicht 
seltnen Fällen bemerkt haben, nachträglich in Paasch und Bogen 
vom Arzte bestätigt worden sind. 

Um diesen Vorschriften die erforderliche Befolgung zu sichern, 
und die für die Armen - Kraukenpflege u. s. w. bestimmten Fonds ge- 
gen unnötbige Belastungen zu schützen, wird die Prüfung der mit 
den Arznei -RechDungen bei uns eingehenden Recepturen keineswegs 
nur auf die Beobachtung der Taxpreise für die dispensirten Medica- 
mente beschränkt, sondern auch auf die Ausmittelung der in vorge- 
dachter Beziehung vorgekommenen Missbräuche ausgedehnt werden. 
— Indem wir dies hierdurch zur Kenntniss der bei der Armen-Kran- 
kenpflege betheiligten Medicinal- Personen, so wie der Anstalts- und 
Geföngniss-Aerzte unsers Departements briugen, empfehlen wir den- 
selben zugleich die sorgsamste Beachtung dieses für die öffentlichen 
und Armen-Fonds so wichtigen Gegenstandes. 

Potsdam, den 3. Januar 1862. 

Königl. Regierung. Abtheilung des Innern. 



Vn. Betreffend denselben Gegenstand. 

Bei Revision von Arznei -Rechnungen, welche aus Armen- oder 
andern öffentlichen Mitteln berichtigt werden müssen, hat es sich wie- 
derholt ergeben, dass die Vorschrift unserer Amtsblatts - Bekanntma- 
chung vom 7. November 1842 (Amtsblatt 1842, S. 372 und 373), wo- 
nach bei Wiederholung einer Arznei die Gefässe, worin dieselbe ent- 
halten war, stets dem Apotheker zur Wiederbenutzung zurückzugeben 
sind, was auf dem Recepte durch die Worte D. sine vitro u. s. w. 
auszudrücken ist, nicht immer gehörig befolgt, und dass dadurch 
nicht selten zur erheblichen Erhöhung der Kosten Veranlassung ge- 
geben wird. 

Indem wir daher diese Vorschrift den Herren Aerzten und ins- 
besondere den Armen - Aerzten unsers Departements in Erinnemng 
bringen, sprechen wir zugleich die Erwartung aus, dass dieselben 
sich die möglichste Sparsamkeit bei Verordnung von Arzneien in der 
Armenpraxis angelegen sein lassen, und theure Mittel nur da an- 
wenden werden, wo dieselben nicht durch w(^lfeilere genügend zn 
ersetzen sind. 

Zugleich veranlassen wir die Herren Kreis-Physiker, bei der etwa 
von ihnen vorzunehmenden Revision der Eingangs gedaefaten Arznei- 
Rechnungen auf die Beachtung der vorerwjUinten Vorschrift zn sehen. 

Minden, den 5. Mai 1862. 

Königl Regierung. Abtheilnng des Innern. 



AmtMehe Yerfägiittgeii. 865 

TSL Belreffoiid Ueibaltigei Email gOMeüenier KocfagescliinnB. 

Im Handel kommen gnsseiseme, emaillirte Kochgeschirre Tor, 
deren Email sehr bleihaltig ist nnd den sanren Flüssigkeiten nnd 
Speisen, welche in denselben zubereitet werden, eine grössere oder 
geringere Menge Blei mittheilt, wodurch die Gesundheit der Menschen 
geföhrdet werden kann. Wir sehen uns deshalb veranlasst, das Pu- 
blicum vor diesem schädlichen Fabrikate zu warnen und die betref- 
fenden Fabrikanten auf §. 304. des Strafgesetzbuches aufmerksam zu 
machen. Das bleihaltigste Email hat gewöhnlich eine sehr weisse 
Farbe und einen matten Ton. Gusseiserne Kochgeschirre mit voll- 
ständig metall freiem Email finden sich selten vor, da sie höher 
im Preise stehen. Der höhere Preis derselben im Vergleich zu den 
mit bleihaltigem Email versehenen gusseisernen Kochgeschirren wird 
aber durch ihre grössere Brauchbarkeit, Dauerhaftigkeit und gänzliche 
Unschädlichkeit mehr als aufgewogen. 

Cöln, den 12. März 1862. 

Königl. Regierung. 



IZ. Betreffend die Blnfseuche (Blntsfanpe u. s. w.) der Schaafe. 

Es ist zu unserer Kenntnis» gekommen, dass die den Milzbrand 
betreffenden gesetzlichen Bestimmungen bei der Blutsenche (Blut- 
staupe u. s. w.) der Schaafe wegen mangelhafter Auffassung der 
bezüglichen Paragraphen des Regulativs vom 8. August 1835 und des 
Viehseuche -Patents vom 2. April 1803 häufig nicht zur Beachtung 
und Anwendung kommen, und dass namentlich bei den Viehbesitzem 
darüber Zweifel obwalten: ob die Blutseuche der Schaafe unter der 
Kategorie des in den gedachten Gesetzesstellen besprochenen »Milz- 
brandes*" einbegriffen sei. Hierüber darf jedoch um so weniger ein 
Zweifel stattfinden, als bereits im §. 97. Nr. 17. der zweiten Beilage 
zum Regulativ vom 8. August 1835 die Blutseuche der Schaafe »als 
eine der acutesten Milzbrandformen*" bezeichnet worden ist. 

Indem wir hieraus Veranlasanng nehmen, die gedachten Bestim- 
mungen des Regulativs den Polizei -Verwaltungen und Viehbesitzem 
unsers Yerwaltungs-Bezirks zur genauen Beachtung in Erinnerung zn 
bringen, machen wir besonders darauf aufmerksam, dass die Anzeige 
eines jeden milzbrandkranken Thieres, also auch eines von der Blut- 
senche ergriffenen Schaafes, nach §. 109. des Regulativs sofort der 
Polizei-Behörde resp. dem Landrathe anzuzeigen ist 

Ebenso müssen auch bei dieser Krankheit die Bestimmungen des 
§. 110. (die Abeottderung der kranken Thiere u. s. w.), §. 111. (Ver- 
bot des Gurirens durch Personen, welche nicht approbirte Thierärzte 
sind), §. 112. (Beseitigung des Aderlassblutes), §§. 113. 114. (Verbot 
des Schlachtens, des Fleischverkaufs, des Abziehens der Haut), §. 115. 
(Reinigung der Ställe nnd Desinfection) , §. 116. (Abhaltung der 



866 Aiiitüclie YerAgniigm. 

Sclnrsiiie und des Pederriehs «. 8. w. ton d«n CMatem), §§. 117. 
118. (Yonchrifteii bei ststtgefniidener Mection dnes Menschen) gleidi- 
mieeig nnd allgemein cur Anwendung kommen. 

Da diese Vorschriften indess für sich allein nicht Tollst&ndig aus- 
reichend sind, so yerordnen wir 

a) hinsichts der Sperre des infieirten Gutes oder Ge- 
höftes, 

b) hinsichtlich der Dauer der Maassregeln nach dem Aufhören der 
Krankheit, 

e) hinsichtlich des ausnahmsweise zu gestattenden Schlachtens ge- 
sund scheinender Thiere im Seuchenorte oder des Wegtreibens 
derselben ans ihm, 

Nachstehendes. 

1) Ist die Blntseuche unter den Schaafen eines Ortes ausgebro- 
chen, so hat neben den Torgedachten Maassregeln der §§. 109—118. 
des RegulatiTs vom 8. August 1835, die Sperre dieses Ortes, jedoch 
nur ffir dieSchaafe, und zwar in der Art einzutreten, dass auch 
gesund scheinende Schaafe während des Bestehens der Krank- 
heit und bis 4 Wochen nach dem letzten Erkrankungsfall nicht ohne 
besondere Erlaubniss an einen andern Ort gebracht, und ebenso wenig 
geschlachtet werden dürfen. 

2) Dagegen können fremde Schaafe durch den Seucbeort und fiber 
dessen Feldmark, jedoch ohne sich daselbst auf den Weiden aufzuhal- 
ten, getrieben werden. 

8) Der Verkauf des Rauchfutters ist ron dem Verbote (der Sperre) 
ausgeschlossen. 

4) In Fällen, in denen ein Guts- oder Viehbesitzer am Seuchen- 
orte seine gesund scheinenden Schaafe an einen nicht in der Feld- 
mark des infieirten Ortes belegenen Ort oder ein ihm zugehöriges 
Vorwerk mit gesunder Weide bringen will, oder wo ein Bedfirfniss 
nach frischem Fleische eintritt, ist eine Ausnahme tou den ad 1. ge- 
dachten Sperrmaassregeln znlässig. Eine solche Ausnahme darf aber 
stets nur mit Bewilligung des Landraths und nur dann stattfinden, 
wenn das dringende Interesse der Einwohner resp. der Schaafbesitzer 
demselben nachgewiesen und die Gesundheit der betreffenden Schaafe 
von einem approbirten Thierarzte oder, wo es dem Landrathe erfor- 
derlich scheint, tou dem Kreis-Thierarzte bescheinigt worden ist 

Zuwiderhandlungen gegen die mb 1. bis 4. gedachten Bestim- 
mungen werden nach Maassgabe der §§. 306. und 307. des Strafge- 
setzbuches bestraft 

Potsdam, den 6. Mai 1862. 

KönigL Regierung. Abtheilung des Innern. 



867 



33. 

Anzeiger. 



Handbuch der Toxicologie. Im AnschlusBe an die zweite 
Auflage von A. W. M. van Ea9eeW& Hsadleiding tot de 
Vergifkleer ftr Aerzte und Apotheker bearbeitet ton 
Dr. med. Th. Husemanny pract. Arzt zu Schwalenberg 
im Fürstenthum Lippe, d. Z. in Göttingen, und Dr. phil. 
A. Buaemafm^ Af^sistenten am phygiol.-chem. Laborato- 
rium zu Göttingen. Berlin 1862. X und 978 S. 8. 

Die YereiniguDg der forensischen und klinischen Toxieologie 
zu Einem harmonischen Ganzen ist Zweck und Ziel dieses Hand- 
buchs, das mehr als eine blosse Uebersetzung des holländischen 
Origisals ist, und dies Zißl ist erreicht, wie noch in keinem der 
bisherigen Lehrbücher. Bei einem derartigen ^erke, das nicht 
durchweg auf eigenen Erfahrungen und Forschungen beruhen 
kann, ist compilatorischer Fleiss und kritische Sichtung des Stof- 
fes Grunderforderniss. Beiden Forderungen ist auf ausgezeich- 
nete Weise genügt, und über kein Gift, ja über keinen Stoff, der 
nur entfernt zu den „Giften^ gerechnet werden kann, wird man 
hier vergeblich nach Belehrung suchen. Die „allgemeine Toxi- 
eologie^ zeichnet sich durch gedrungene Kürze und klare Dar- 
stellung bei sehr grossem Reichthum an Material aus, und na- 
mentlich sind im ganzen Werk, auch in dem speciellen Theil, 
die thierischen Gifte mit einer Vollständigkeit abgehandelt, wie 
man sie sonst nirgends findet. Die Pflanzengifte sind nach den 
natürlichen Familien geordnet (ein reichhaltiges Register erleich- 
tert aber die Orientirung), und — wie bei allen Giften und wie 
im holländischen Original — die medicinische, die technische, 
wie die öconomische Vergiftung, wie die Vf. die zufälligen Ver- 
giftungen durch Nahrungsmittel u. dergl. bezeichnen, einzeln 
gründlichst abgehandelt. Einen grossen und wesentlichen Inhalt 
des Werkes bilden die chemischen Ermittelungen, die dem neu- 
sten Stande der Wissenschaft entsprechend mitgetheilt sind, und 
wobei die Vf. auch eigene Untersuchungen, zur Constatirang der 



38S Kritttcher Anidger. 

von den Aatoren angegebenen Methoden, zahlreich angestellt 
haben. Wir können das Buch mit bestem Gewissen empfehlen, 
das, wie wir glauben, eines Erfolges gewiss ist. 

Beiträge zur Eenntniss des öffentlichen Gesundheitzu- 
standes der Stadt Lübeck von Dr. M. H. Lübstarff. 
Heraasgegeben vom ärztlichen Verein zu Lübeck. Lü- 
beck 1862. 132 S. 4. 

Diese Beiträge sind eine gründliche, sehr in's Detail ein- 
gehende Arbeit, mit vielen statistischen Nachweisen. < 

De l'enseignement de la medecine legale a la &cnltö de 
mMecine de Strassbourg par 6. Tourdes, Prof. de miA. 
log. de cette facolte. Strassbourg 1862. 33 S. 8. 

Die kleine Schrift ist nur ein Programm zu den Vorlesun- 
gen des rühmlich bekannten Lehrers über gerichtliche Medicin. 
Wir ersehn aber daraus mit Befriedigung, dass auch in Strass- 
burg ein practisch-klinischer Unterricht darin eingeführt ist und 
von dem Vf. geleitet wird. Bei dem Umstände aber, dass in 
Frankreich es bekanntlich nicht, wie in Deutschland, eigexie Ge- 
richtsärzte giebt, ist zu besorgen, dass das Material sich zersplit- 
tere, und dass ein grosser Theil desselben gar nicht in die Hände 
des Professors der gerichtliehen Medicm gelange. Wie weit dies 
Bedenken gegründet, geht ans der Schrift nicht hervor. 

Psychiatrische Abhandlungen ffir Aerzte und Stndi- 
rende von Dr. C. M. Broaius^ dirig. Arzte der Privat- 
Anstalt für Gehirn- und Nervenkranke zu Beodorf bei 
Coblenz u. s. w. 1. Heflk. Neuwied 1862. 120 S. 8. 

Das Heft enthält zwei Abhandlungen: 1. das Gehirn ist das 
Oi^an des Geistes, Geisteskrankheiten änd Gehimkrankheiten, 
und 2. die Thätigkeiten des Gehirns, Empfinden, Vorstellen, das 
Gemüth, der Wille. Indem wir die zweite Abhandlung den Fach- 
schtiften anheimgeben, wollen wir nur hervorheben, dass der VI 
in Beziehung auf die wichtige Frage in der ersten zu dem 
Schlüsse gelangt: »dass nicht die macroscopischen Gehirnbefunde, 
die sichtbaren Blutstasen, die serösen und plastischen Ergüsse, 
die Pseudomembranen, die Verdickungen der HirnhüUen, der 
Hydrops der Ventrikel, die verschiedenen grob sinnlichen Verän- 
derungen der Himsubstanz, sondern microscopische, und oft selbst 
nicht durch das Microscop zu entdeckende" (dann aber nothwtn- 
dig auch hypothetisch bleibende! Ref.), »hdchst feine Veränderun- 
gen der Structur, des Aggregatzustandes, der Ernährung, der 
stofflichen chemischen Zusammensetzung der Gehimmasse die 
ingendkbe Ursache des Irrseins sind."^ 



Kritbch«r Anzeiger. 369 

Archiv ftr Balneologie, unter Mitwirkung des Herrn 
Prof. Dr. Loschner, K. K. Statthaltereirath tind Landes- 
medicinalrath in Prag, herausgegeben vom Hofrath Dr. 
Spenglei* in Bad Ems. I. Band 1. Heft (der ganzen 
Reihe 12. Band). Neuwied 1862. 92 S. 8. 

Enthält Nachrichten über Merge&theim, das Inselbad, die 
Mineralquellen in Galizien, über Gastein, Schwalbach, Pyrmont, 
Kreuznach, Mondorf, Rippoldsau, und die Heilquellen in Serbien, 
Bosnien und der Bulgarei, nebst Notizen über die balneologische 
Tagesgeschichte u. s. w. 

Etndes medico-l^ales sur les attentats aux moeurs par Am" 
broüe Tardieu^ Prof.. de m6d. legale a la &culte de m6- 
decine de Paris. Quatri^me edition accompagnee de 
trois planches gravöes. Paris 1862. VI u. 221 S. 8. 

Die OTste Auflage dieser, in der That mehr für den Ge- 
schmack der Laien als für Aerzte berechneten Schrift ist schon 
früher in dieser Zeitschrift gewürdigt worden. Wirklich wesent- 
lich Neues bringt diese neue Auflage nicht, wohin wir so wenig 
die unerheblichen Zusätze als die Aufnahme der betreffenden 
Fälle aus der französischen Uebersetzung des Casper^^chen Hand- 
buchs rechnen können. Die oft genug als unhaltbar und phan- 
tastisch gerügten Behauptungen des, mit grosser Zurückhaltung 
(die sich auf alle seine Arbeiten bezieht!) zu benutzenden Yfs., 
namentlich die wirklich an's Komiscbe streifenden Schilderungen 
der körperlichen Befunde bei Päderasten, finden sich unverändert 
auch in dieser Auflage wieder vor! 

De la main des ouvriers et des artisans au point de vue 
de THygifene et de la mMeeine legale par le Dr. Max. 
Vtmois, m^decin Consultant de TEmpereur etc., avec 
4 planches chromolithograpliiees. Paris 1862. 91 S. 8. 

Ein Wiederabdruck aus den Annales (Thygiene publique, in 
welchen manchem unsrer Ileser die Abhandlung schon begegnet 
sein wird. Sie hat recht betrübte Empfindungen in uns hervor- 
gerufen, denn sie ist ein neuer Beweis — videatur Tardieu! — 
für die nicht genug beherzigte Wahrheit, dass es vielen moder- 
nen französischen medicinischen Schriftstellern mehr darauf an- 
kommt , Neues ä tout prix bekannt zu machen , zu glänzen , zu 
frappiren und ihren eher nom an ihre neuen »Entdeckungen und 
Beobachtungen*^ zu knüpfen, als ernst und ruhig zu forschen und 
überall der Wahrheit in der Wissenschaft vor Allem zu huldigen, 
unsere deutsche Uebersetzerzunft beherzigt diese unumstössliche 
Thatsache zwar in der Regel nicht, und benutzt alle solche fran* 
fiteischen nonvM«^ als gute Pn»e -* daffir sind dcto aber andl 



870 KiiÜBeher Aiiseiger. 

ättt Uebersetzangen ffir die Wissesoduift grade so Tiel werA, 
als die Originale I In Torliegender Abhandlung bemoht sich der 
Vf., der Chiromantie ein wissenschaftliches Gewand umzuhängen, 
and schildert die Verändernngen in Text nnd Abbildung, weldie 
die verschiedenen Handwerke, Professionen u. s. w. an den Hän- 
den heryorbringen sollen. Je mehr er sich hierbei in die «nge- 
heuerlichsten Feinheiten rerliert, um absolut neu zu sein, desto 
anbranchbarer und werfhloser werden naturfich seine Diagnosen, 
und Wehe dem deutschen Gerichtsarzte, der z. B. in einem wich- 
tigen Griminalfalle aus der Besichtigung der ffinde eines Ange- 
schuldigteB irgend welche Schlüsse »nach Vends^ ziehen wollte! 

üeber Noth- und Hausapotheken preussischer Aerzte. 
Eine Reehtayerwahnmg von J. H. Hofferty Kreis-Wund- 
ant. Gammin 1862. 88 S. 8. 

Der Yf. ist der Autor der anonym erschienenen geistreichen 
»Glossen zu den Strafgesetzen für Preuss. Medidnijpersonen'', 
die in dieser Zeitschrift mit wohlverdientem Lobe besprochen 
worden sind. Mit derselben Klarheit und Schärfe, mit derselben 
Gesetzeskenntniss ist auch diese kleine Abhandlung geschrieben, 
die namentlich gegen Pappenheim gerichtet ist, und die Bedingun- 
gen und Beschränkungen ungemein einsichtlich zusammenstellt, 
unter denen Aerzten Hausapotheken zu gestatten sind. 

Der Idiotismus und die Idioten-Anstalten, mit be- 
sonderer Rücksieht auf die Verhältnisse im Königreich 
Hannover. Im Auftrage des Gomit^s u. s. w. veröffent- 
licht von Dr. med. Gmtav Brcmde^^ Medicinalra;th, Land- 
und Stadtphysicus tt. s. w. Mit einer Karte in Farben- 
druck. Hannover 1862. VHI und 143 S. 8. 

Die Schrift ist in populärer Fassung mehr für Laien geschrie- 
ben, um dieselben zu einer regem als der bisherigen Theilnahme 
für die Idioten und Idioten -Anstalten zu veranlassen. Aerzte 
xmd Specialisten des Faches werden aber mindestens die fleissi- 
gen statistischen Nachweisungen, betreffend die Idioten im Kö- 
nigreich Hannover, mit Interesse hig^ finden, und benutzen kön- 
nen. Auch über die Idioten- Anstalten in andern deutschen Län- 
dern giebt der Vf. nach eigner Anschauung eine interessante 
üebersicht. 

Studi di medicina pubblica del D. Pietro Betti^ Professore 
emerito della R. Universita di Pisa etc. Vol. lY. Firenze 
1861. 522 S. Vol. V ebds. 1861. 522 S. VoL VI 
ebdß. 1862. 580 S. 8. 

Wir haben die ersten drei Bände dieses wunderlichen dick- 
leibigen Werkes bereits angezeigt. Die vorliegenden drei, über 




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